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    Plenarprotokoll 17/126 Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär 14791 A 14791 B 14791 C 14791 D 14792 A 14792 A 14792 B 14792 B 14792 C 14794 A 14794 A 14794 B 14794 C 14794 C 14794 D 14795 A 14795 B Deutscher B Stenografisc 126. Si Berlin, Mittwoch, den I n h a Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Streichung der Tagesordnungspunkte 13 und 16 Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Waldstra- tegie 2020 – Internationales Jahr der Wäl- der 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ 14789 A 14789 C 14789 C 14789 D 14790 D 14791 A Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 D 14792 D undestag her Bericht tzung 21. September 2011 l t : Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . 14793 A 14793 A 14793 B 14793 B 14793 B 14793 C 14793 D 14793 D BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 B 14795 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/6994, 17/7019) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Ute Kumpf (SPD) Aktueller Sachstand zum Ausbau der 27 Neckarschleusen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Ute Kumpf (SPD) Ausschreibung der „Schaufenster Elektro- mobilität“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Florian Pronold (SPD) Beginn und Laufzeit des bundesweiten Feldversuchs mit Gigalinern Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Florian Pronold (SPD) Gründe für die Nichtteilnahme Hessens am Feldversuch mit Gigalinern Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 C 14796 A 14796 A 14796 B 14796 C 14797 A 14797 C 14798 A 14798 C 14799 A 14799 A 14799 D 14800 A Zusatzfragen Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Michael Groß (SPD) Etwaiger Ausgleich des Defizits im Ver- kehrsetat durch Mauteinnahmen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Michael Groß (SPD) Nichtübernahme mehrerer Projekte aus dem alten in den neuen Investitionsrah- menplan Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Hans-Joachim Hacker (SPD) Stand der Erarbeitung eines neuen Investi- tionsrahmenplans (IRP) für die Verkehrs- infrastruktur des Bundes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Hans-Joachim Hacker (SPD) Im gültigen Investitionsrahmenplan veran- kerte und wegen fehlender finanzieller Mittel des Bundes nicht begonnene Bau- projekte 14800 A 14800 C 14800 D 14801 A 14801 B 14801 B 14801 C 14802 A 14802 B 14802 C 14802 D 14803 B 14803 D 14803 D 14804 A 14804 C 14804 C 14805 A 14805 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 III Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Nutzungsausfälle der Großschleusen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau seit 2008 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Baulicher und betrieblicher Zustand der Schleusenanlagen in Brunsbüttel und Kiel- Holtenau Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 19 und 20 Sönke Rix (SPD) Stand der Planungen für die Ertüchtigung der Schleusenanlagen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Gustav Herzog (SPD) Erhalt des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hannoversch Münden mitsamt des Perso- nals Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 C 14805 C 14806 A 14806 C 14806 D 14807 A 14807 C 14807 C 14807 D 14808 B 14808 C 14808 D 14809 C 14809 D Zusatzfragen Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Gustav Herzog (SPD) Verbesserungsbedarf der Situation der deutschen Binnenschifffahrt im europäi- schen Wettbewerb Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Reduzierung des Schienenbonus Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Einführung eines lärmabhängigen Tras- senpreises sowie eines öffentlich finanzier- ten Wagenbonussystems Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Martin Burkert (SPD) Vermehrte Verlagerung des Güterver- kehrs auf die Schiene Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . 14810 A 14810 C 14810 D 14811 C 14811 D 14812 A 14812 D 14812 D 14813 A 14813 B 14813 C 14813 C 14814 A 14814 B 14814 C 14814 D 14814 D 14815 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Mündliche Frage 31 Martin Burkert (SPD) Gewährleistung eines festen Bestandes ein- setzbarer Güterwagen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Konsequenzen für die weitere Planung der Rheintalbahn aus möglichen Kosteneinspa- rungen durch die 2008er-Variante mit vier Gleisen an der Autobahn Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Nicolette Kressl (SPD) Bewertung der Bundesregierung zu Kos- tenberechnungen der Deutschen Bahn AG für die Alternative zur Bündelungstrasse im Rheintal Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Gründe für die Streichung der zweiten Ausbaustufe des Dresdner Hauptbahnhofs aus dem Fünfjahresplan des BMVBS und Konsequenzen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14815 D 14816 A 14816 B 14816 C 14816 D 14817 A 14817 C 14817 D 14818 A 14818 C 14818 D 14818 D Mündliche Frage 37 Kirsten Lühmann (SPD) Pläne der Europäischen Kommission zur Marktöffnung der Abfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Kirsten Lühmann (SPD) Haltung der Bundesregierung zu dem von Gewerkschaften und Betriebsräten be- fürchteten Lohndumping bei Neuformulie- rung der Richtlinie zur Marktöffnung der Abfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle und organisatorische Unter- stützung der Wälder-Weltinitiative Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geordnete Insolvenz – Die Haltung der Bundesregie- rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lindner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14819 C 14819 C 14820 B 14820 C 14820 D 14821 A 14821 B 14822 A 14822 A 14823 B 14824 C 14825 C 14827 A 14828 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 V Werner Schieder (Weiden) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Kruse (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fachkräfteprogramm – Bildung und Erziehung – unverzüglich auf den Weg bringen (Drucksachen 17/2019, 17/7007) . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2010 (Drucksache 17/6250) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 14830 A 14831 A 14832 C 14833 C 14834 D 14835 D 14837 A 14838 A 14838 B 14840 A 14840 C 14841 C 14843 A 14844 B 14845 C 14846 D 14847 D 14849 A 14849 B 14851 A 14852 D 14853 A 14854 B Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 17/6343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Marcus Weinberg (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Faire Teilhabe- chancen von Anfang an – Frühkind- liche Betreuung und Bildung för- dern 14855 A 14856 B 14856 C 14856 D 14857 D 14859 A 14860 B 14861 A 14861 B 14862 B 14863 C 14864 D 14865 C 14866 C 14868 B 14869 A 14869 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Frühkind- liche Bildung und Betreuung verbes- sern – Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: – Rechtsanspruch auf Kinder- betreuung realisieren – Kostenkal- kulation für Kinderbetreuung überprüfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichts- jahr 2008 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichts- jahr 2009 (Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförde- rungsgesetzes) (Drucksachen 17/3663, 17/1973, 17/1778, 16/12268, 17/591 Nr. 1.7, 17/2621, 17/4249) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsge- rechtes Angebot an Kindertagesbetreu- ung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2010 (Zweiter Zwi- schenbericht zur Evaluation des Kin- derförderungsgesetzes) (Drucksache 17/5900) . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidel- 14870 C 14870 C 14870 D 14872 A 14873 C 14874 A 14875 A 14875 D 14877 C berg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine bessere Bildungssitua- tion weltweit (Drucksache 17/6484) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einrich- tung eines Weltmädchentages der Verein- ten Nationen (Drucksache 17/7021) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete (Drucksache 17/5912) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Na- tionen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 (Drucksache 17/6987) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 14878 D 14879 A 14880 C 14882 A 14883 A 14884 B 14885 B 14885 B 14886 C 14887 D 14889 A 14890 A 14890 D 14891 A 14891 B 14892 B 14892 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 VII Zusatztagesordnungspunkt 2: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Teil- nahme der Bundeswehr an der Friedens- mission der Vereinten Nationen in Sudan (UNMIS) (Drucksache 17/7000) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Staat Palästina anerkennen (Drucksachen 17/6150, 17/7056) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Günter Gloser, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Den Nahost- Friedensbemühungen neuen Schwung ver- leihen (Drucksachen 17/6298, 17/7057) . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 17/6643) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der 14892 C 14892 D 14894 A 14895 C 14896 C 14897 C 14898 C 14899 C 14899 D 14899 D 14901 A Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mili- tärischen Abschirmdienst einsparen (Drucksache 17/6501) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Drucksache 17/6644) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 17/7020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Matthias W. Birkwald, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erforderliche Bewilligungen von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen gewähr- leisten (Drucksache 17/6493) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Vierten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 17/6764) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14901 B 14901 B 14902 D 14903 C 14904 A 14904 B 14904 D 14906 A 14906 B 14906 C 14906 C 14907 C 14908 C 14909 B 14910 A 14910 D 14911 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Abkommen zum Schutz der Arktis unverzüglich auf den Weg bringen – Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Arktis (Drucksache 17/6499) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Ju- gendkammern in der Hauptverhandlung (Drucksache 17/6905) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Katrin Werner, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Men- schenhandel bekämpfen – Opferschutz er- weitern (Drucksache 17/3747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14911 D 14912 D 14914 A 14915 A 14915 D 14917 A 14917 D 14918 A 14918 D 14920 B 14921 A 14921 D 14922 C 14922 C 14923 C 14924 C 14925 A 14926 A 14927 D Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro- tokoll vom 27. Oktober 2010 zur Ände- rung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 17/6257) . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 17/6258) . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 18. Februar 2011 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 17/6259) . . . . . . . . . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 17/6565) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14927 D 14928 C 14930 B 14931 B 14932 B 14933 B 14934 B 14934 C 14934 C 14934 C 14934 D 14936 A 14938 D 14939 B 14940 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 IX Tagesordnungspunkt 24: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtslage in Westsahara (Drucksachen 17/4440, 17/4994) . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Dringliche Frage 1 Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) Verfassungsrechtliche Bedenken der Bun- desregierung hinsichtlich einer Zwangsver- setzung ehemaliger Mitarbeiter der Staats- sicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 1 und 2 Christian Lange (Backnang) (SPD) Gefährdete Verkehrsprojekte in Baden- Württemberg in den Entwürfen des BMVBS für den Investitionsrahmenplan; genereller Stopp für Neubauprojekte Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen eines Ausstiegs Griechen- lands aus der Euro-Zone aus verkehrspoli- tischer Sicht 14941 C 14941 C 14943 B 14944 B 14945 B 14947 B 14948 D 14949 A 14949 C 14949 D Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 6 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Umsetzung des Vorschlags des Bundesrats zur Regelung der Barrierefreiheit in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 9 Uwe Beckmeyer (SPD) Einführung der Lkw-Maut auf vierspuri- gen Bundesstraßen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 10 Uwe Beckmeyer (SPD) Abschluss des Mautschiedsverfahrens Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 17 und 18 Franz Thönnes (SPD) Vorlage eines Förderantrags „Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ im Rahmen der transeuropäischen Netze Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 21 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnah- men am Nord-Ostsee-Kanal im Bundes- haushalt 2012 14950 A 14950 B 14950 C 14950 D 14950 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 22 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Etwaige Erhöhung der Gebühren und Ab- gaben für die Schifffahrt am Nord-Ostsee- Kanal Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 23 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) EU-Mittel für die Ertüchtigung des Nord- Ostsee-Kanals Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 24 und 25 Bettina Hagedorn (SPD) Investitionskonzept für die Modernisie- rung der Verkehrsinfrastruktur des Quer- verkehrs am Nord-Ostsee-Kanal; Ein- schränkung des Fährverkehrs Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 34 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) Kostenberechnungen der Deutschen Bahn AG für die Alternative zur Bündelungs- trasse im Rheintal und Konsequenzen für die Bundesregierung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 35 Heinz Paula (SPD) Gewährleistung der Elektrifizierung der Bahnstrecke München–Memmingen–Lin- dau bis 2017 14951 A 14951 B 14951 C 14951 C 14951 D Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 42 und 43 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschreibungen und Schaffung von Ar- beitsplätzen beim „Helios“-Solarprojekt Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 44 und 45 Dirk Becker (SPD) Forschungsaktivitäten zur Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten und drit- ten Generation sowie Folgen der Insolvenz der Firma CHOREN Industries GmbH Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 46 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Aufteilung der erhöhten Mittel im Bundes- haushalt 2012 für die Förderung der „Naturwissenschaftlichen Grundlagenfor- schung“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 47 und 48 Ulla Burchardt (SPD) Verwendung der zusätzlichen Mittel in der Position „Wettbewerbsfähigkeit des Wis- senschafts- und Innovationssystems“ sowie Kürzung der Projektfördermittel für den Bereich „Elektroniksysteme“ im Bundes- haushalt 2012 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14952 A 14952 B 14952 C 14953 A 14953 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XI Anlage 19 Mündliche Frage 49 Michael Gerdes (SPD) Stand der Verhandlungen zu den Großpro- jekten XFEL und FAIR Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 50 Michael Gerdes (SPD) Streichung der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von „KMU-innovativ“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 51 Klaus Hagemann (SPD) Minderabflüsse aus dem Haushaltstitel „Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich“ seit 2007 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 52 und 53 Oliver Kaczmarek (SPD) Konkrete Maßnahmen für die im Finanz- plan 2013 bis 2015 vorgesehenen Mittel im Bereich „vor- und außerschulisches Lernen im Lebenslauf“ sowie Beitrag des Bundes zu einem angestrebten „Alphapakt“ für die Grundbildung von Erwachsenen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 54 Dagmar Ziegler (SPD) Anzahl der Anträge und Förderzusagen für Aufstiegsstipendien ab 2009 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14953 C 14954 A 14954 B 14954 D 14955 C Anlage 24 Mündliche Frage 55 Dagmar Ziegler (SPD) Konkrete Projekte für den im Finanzplan ab 2013 geplanten Aufwuchs in der berufli- chen Bildung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 56 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Vorkehrungen im Finanzplan 2013 bis 2015 beim Hochschulpakt zur Ausfinanzie- rung bei wachsender Anzahl von Studien- anfängern Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 57 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Auswirkungen des niedrigeren Titelansat- zes im Haushalt 2012 bei der Förderung des Studenten- und Wissenschaftleraustau- sches des DAAD Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 58 und 59 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zurückhaltende Beteiligung der Unterneh- men und privaten Stifter beim sogenann- ten Deutschland-Stipendium trotz staat- licher Kofinanzierung; Parameter und Erscheinungsdatum der geplanten Bundes- statistik Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 60 und 61 Willi Brase (SPD) Koordination der Maßnahmen der Berufs- einstiegsbegleitung nach SGB III und der 14955 D 14955 D 14956 A 14956 B XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 „Bildungslotsen“ im Rahmen der Bil- dungsketten sowie Gründe für die Dopp- lung gleichgerichteter Maßnahmen zur Be- rufsorientierung und zur Potentialanalyse im Bildungshaushalt Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 62 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Vorhaben und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 63 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Auszahlung der zurückgehaltenen BMZ- Mittel an den Globalen Fonds zur Bekämp- fung von HIV/Aids, Tuberkulose und Ma- laria nach der Veröffentlichung des High- Level-Panel-Berichts zu den Korruptions- vorwürfen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 64 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einstellung eines früheren Mitarbeiters der Friedrich-Naumann-Stiftung im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 65 und 66 Dr. Sascha Raabe (SPD) Finanztransaktionsteuer als Tagesord- nungspunkt bei der Jahrestagung von IFW und Weltbank; Auswirkungen einer sol- chen Steuer auf Entwicklungs- und Schwel- lenländer und Verwendung des Aufkom- mens für Armutsbekämpfung 14957 A 14957 B 14957 D 14958 A Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 67 und 68 Gerd Bollmann (SPD) Aussetzen weiterer Genehmigungen für das Fracking und Änderung der Verord- nung über die Umweltverträglichkeitsprü- fung bergbaulicher Vorhaben Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 69 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beihilferechtliche Zulässigkeit von § 14 Abs. 5 und § 23 Abs. 1 der Niedersächsi- schen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe nach deutschem und EU- Recht Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 70 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit des angekündigten Förder- programms für fossile Kraftwerke mit dem Europarecht Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 71 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Garantie der vollen Fördermittel für die Energieforschung aus dem Energie- und Klimafonds für 2012 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14958 B 14958 D 14959 A 14959 A 14959 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XIII Anlage 37 Mündliche Frage 72 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung von Unternehmensnamen durch die zu gründende Schlichtungsstelle Energie bei Entscheidungen mit allgemei- nen Verbraucherinteressen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 73 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verpflichtung der Energieversorger auf jährliche Energieeinsparungen von 1,5 Prozent im Rahmen der Energieeffi- zienzrichtlinie Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 74 Heike Hänsel (DIE LINKE) Mögliche Aussetzung des Panzergeschäfts mit Saudi-Arabien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 75 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Planungen von im Februar 2011 angekündigten Bildungsprogrammen zur Unterstützung des arabischen Frühlings Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 76 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung und Neuausgestaltung des Mandats für die Operation Atalanta 14959 D 14960 A 14960 A 14960 B Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 77 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Beitritt der westlichen Balkanstaaten zur EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 78 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Berücksichtigung einer EU-Beitrittsper- spektive für die Partnerstaaten der Euro- päischen Nachbarschaftspolitik in der Er- klärung für den geplanten Gipfel zur Östlichen Partnerschaft Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 79 und 80 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontrolle und Einsatz der Afghan Local Police Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 81 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kosten des anstehenden Papstbesuches Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 82 Inge Höger (DIE LINKE) Beteiligung deutscher Staatsbürger an der Ausbildung der Special Security Force durch die Sicherheitsfirma R2 in den Ver- einigten Arabischen Emiraten 14960 C 14960 D 14961 A 14961 B 14961 D XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 83 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention im Bereich der Bilateralen Zusam- menarbeit zwischen Deutschland und der Russischen Föderation in den Jahren 2012 und 2013 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 84 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Einschätzung des Berichterstatters der UN-Menschen- rechtsorganisation Professor Manfred Nowak zur Einbuße an Legitimität der westlichen Staaten in Menschenrechtsfragen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 85 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung des US-Department of Home- land Security an der Operation „Amazon II“ der Grenzschutzagentur FRONTEX am Frankfurter Flughafen sowie an weiteren Polizeimaßnahmen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 86 Ulrike Gottschalck (SPD) Termin für den Einsatz ausgereifter Kör- perscanner auf den Flughäfen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14962 B 14962 B 14962 D 14963 B 14963 C Anlage 51 Mündliche Frage 87 Ulrike Gottschalck (SPD) Einführung einer bundeseinheitlichen Luftfrachtsicherheitsgebühr Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 88 Inge Höger (DIE LINKE) Aufgaben des in Abu Dhabi stationierten BKA-Verbindungsbeamten und gegebe- nenfalls weiterer in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten eingesetzter Beamten des BKA oder anderer Bundesbehörden Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 89 Klaus Ernst (DIE LINKE) Zusätzliche Nettokreditaufnahme ab 2012 bei einer Staatspleite Griechenlands Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 90 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung der erwarteten Vorschläge der EU-Kommission zu Euro-Bonds durch die Bundesregierung und Kontrollrechte des Deutschen Bundestages Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 91 Klaus Hagemann (SPD) Regelungen zur Parlamentsbeteiligung bei der Griechenland-Hilfe und dem soge- nannten Euro-Rettungsschirm in den Mit- gliedsländern der Europäischen Finanzsta- bilisierungsfazilität 14963 D 14964 A 14964 C 14964 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XV Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 92 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Durchführung eines Datenabgleichs zwi- schen Umsatzsteuer-Voranmeldung und zusammenfassender Meldung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 93 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Veröffentlichung des Abkommens mit der Schweiz über unversteuerte Kapitalerträge Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 94 Heinz Paula (SPD) Fällige Erbschaftsteuer bei Vererbung ei- nes Eigenheims an ein Elternteil bei weite- rer Eigennutzung durch das Elternteil Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Fragen 95 und 96 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Von der Bundesagentur für Arbeit befristet eingestellte Arbeitnehmer in den Jahren 2007, 2008 und 2009; Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei sach- grundloser Befristung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14965 A 14965 B 14965 C 14965 D 14966 A Anlage 60 Mündliche Frage 97 Anton Schaaf (SPD) Überlegungen zu Änderungen der Zurech- nungszeit bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 98 Anton Schaaf (SPD) Prinzip der Leistungsgerechtigkeit bei Auf- stockungen durch die sogenannte Zu- schussrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Frage 99 Marco Bülow (SPD) Bedürftigkeitsorientierte Gestaltung der sogenannten Zuschussrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 100 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Dynamisierung des Nettozahlbetrags der Zuschussrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 101 und 102 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Anteil anspruchsberechtigter Personen für die Zuschussrente in Ost- und West- deutschland sowie Klärung der zuständi- gen Träger Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14966 B 14966 C 14966 D 14967 A 14967 B XVI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Anlage 65 Mündliche Frage 103 Katja Mast (SPD) Zuschussrente als individualisierte Leis- tung und unabhängig vom Einkommen ei- nes Partners Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 104 Katja Mast (SPD) Erfüllungskriterien für die Anspruchs- voraussetzung der Wartezeit in der zusätz- lichen Altersvorsorge Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 105 Anette Kramme (SPD) Beteiligung der Bundestagsfraktionen am „Regierungsdialog Rente“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 106 Anette Kramme (SPD) Aussage von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen zur Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 107 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Auswirkung der Verlängerung der Zurech- nungszeit bei Erwerbsminderungsrenten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14967 C 14967 D 14968 A 14968 A 14968 C Anlage 70 Mündliche Frage 108 Josip Juratovic (SPD) Verzicht des BMAS auf die Verankerung des Erwerbsminderungsschutzes in der be- trieblichen und der geförderten privaten Altersvorsorge Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 71 Mündliche Frage 109 Josip Juratovic (SPD) Unterstützung von Modellen für Teilalters- renten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr im Rahmen des „Regierungsdialog(s) Rente“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 72 Mündliche Frage 110 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosig- keit bei über 50-Jährigen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 73 Mündliche Frage 111 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarkt- politik angesichts sich verfestigender Lang- zeitarbeitslosigkeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 74 Mündliche Frage 112 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Bilanz der Bundesregierung zum Mindest- lohn in der Pflegebranche Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14968 D 14969 A 14969 B 14969 D 14970 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XVII Anlage 75 Mündliche Frage 113 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Mittelkürzung in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 76 Mündliche Frage 114 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlust der Artenvielfalt in der Agrarland- schaft und Vorschläge der EU-Kommission zum Greening der ersten Säule der Ge- meinsamen Agrarpolitik Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 77 Mündliche Fragen 115 und 116 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Ablehnung von Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere zum sogenannten Greening Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 78 Mündliche Frage 117 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung der Direktzahlungen an Landwirte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 79 Mündliche Frage 118 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Gutschriften für Agrarbetriebe bei Ver- meidung von Methan- und CO2-Emmissio- nen als klimapolitisches Instrument 14970 C 14970 C 14970 D 14971 B Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 80 Mündliche Frage 119 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Förderung des einheimischen Anbaues von Eiweißfutterpflanzen durch den Freistaat Bayern als Vorbild für den Bund Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 81 Mündliche Frage 120 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Regelungen in den Richtlinien für die Durchführung der Informationsarbeit be- züglich der Zugangsbeschränkung zu Waf- fen für Minderjährige Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 82 Mündliche Fragen 121 und 122 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Neuregelung des Zugangs von Kindern zu Waffen und Gerät der Bundeswehr im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen in der Richtlinie des BMVg zur Durchfüh- rung der Informationsarbeit der Bundes- wehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 83 Mündliche Frage 123 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Überstellung von Gefangenen in Haftan- stalten durch deutsche ISAF-Soldaten in Afghanistan seit 2001 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14971 B 14971 C 14971 D 14972 B 14972 C XVIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Anlage 84 Mündliche Frage 124 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verdeckte Anrufe des BMFSFJ zur Kon- trolle der Werbung des Bundesfreiwilligen- dienstes durch Träger und Verbände Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 85 Mündliche Frage 125 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelung des Anspruchs auf Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 86 Mündliche Frage 126 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Vorlage des Gutachtens des gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirates zum morbidi- tätsorientierten Risikostrukturausgleich Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 87 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete (Tagesord- nungspunkt 9) Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 88 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Staat Palästina anerkennen 14973 A 14973 C 14974 A 14974 A 14975 A 14976 A 14976 D 14977 D 14978 B – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Nahost-Friedensbemühungen neuen Schwung verleihen (Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesord- nungspunkt 3) Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 89 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Tagesordnungspunkt 12) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 90 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnet- zen (Tagesordnungspunkt 14) Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 91 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesord- nungspunkt 15) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14979 A 14980 A 14980 D 14982 C 14983 B 14984 A 14985 A 14986 A 14986 C 14987 C 14988 B 14989 A 14990 C 14992 B 14993 B 14994 A 14995 D 14996 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XIX Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 92 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): zur Abstimmung über den Antrag: Den Staat Palästina anerkennen (Ta- gesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14996 C 14997 B 14997 D 14998 B 14999 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14789 (A) (C) (D)(B) 126. Si Berlin, Mittwoch, den Beginn: 1
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    der Menschen in Westsahara und in den algerischen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14949 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates kreten Projekten sind angesichts dieses Arbeitsstandes derzeit noch nicht möglich. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 21.09.2011 Beckmeyer, Uwe SPD 21.09.2011 Dr. Geisen, Edmund FDP 21.09.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 21.09.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21.09.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 21.09.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 21.09.2011 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 21.09.2011 Nahles, Andrea SPD 21.09.2011 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 21.09.2011* Schaaf, Anton SPD 21.09.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.09.2011 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.09.2011 Tack, Kerstin SPD 21.09.2011 Thönnes, Franz SPD 21.09.2011 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.09.2011 Weinberg, Harald DIE LINKE 21.09.2011 Dr. Westerwelle, Guido FDP 21.09.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 21.09.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 21.09.2011 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) (Drucksache 17/6994, dringliche Frage 1): Welches sind die konkreten verfassungsrechtlichen Be- denken der Bundesregierung hinsichtlich einer Zwangsverset- zung ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheit, Stasi, in der Stasi-Unterlagen-Behörde, von denen der Regierungssprecher am Freitag, den 16. September 2011, sprach in Zusammen- hang mit der seitens der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP geplanten Fixierung einer entsprechenden Regelung im Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG, dessen Novellierung am Mittwoch, den 21. September 2011, in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages abschließend beraten werden soll, und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag diese Bedenken und deren Begründung vortragen? Bei der Bewertung des Gesetzentwurfs der Koali- tionsfraktionen sind verschiedene verfassungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen gewesen. Hier hat es einen intensiven Meinungsbildungsprozess gegeben. Zum Zeit- punkt der Äußerung des Regierungssprechers standen noch Bedenken im Raum. Diese sind zwischenzeitlich ausgeräumt. Bei den Bedenken, die der Regierungssprecher er- wähnte, ging es insbesondere um die Frage, inwiefern eine gesetzliche Anordnung zur Versetzung in die Perso- nalhoheit der Ressorts eingreift. Diese Bedenken wurden durch die zuständigen Verfassungsressorts geprüft und im Ergebnis ausgeräumt. Die Personalhoheit der einzel- nen Ressorts bleibt gewahrt, weil die Entscheidung über eine konkrete Versetzung im Einzelfall den jeweiligen Ressorts überlassen bleibt. Deshalb hält die Bundesre- gierung die vorgesehene Regelung für vertretbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 1 und 2): Sind durch die im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorliegenden Entwürfe für den Investi- tionsrahmenplan auch geplante Verkehrsprojekte in Baden- Württemberg, wie beispielsweise die B-29-Ortsumfahrung Mögglingen oder der Weiterbau der B 14 bis nach Backnang, gefährdet, und stimmt es, dass es angesichts „begrenzter Mit- tel“ in den nächsten Jahren grundsätzlich keine Neubeginne geben soll? Welche konkreten Maßnahmen sind durch die im Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorlie- genden Entwürfe für den Investitionsrahmenplan in Baden- Württemberg betroffen? Derzeit wird der Entwurf des Investitionsrahmen- plans 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, IRP, erarbeitet. Der Referentenentwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung. Aussagen zu kon- 14950 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 5): Hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Dr. Peter Ramsauer, seine Äußerung, ein Ausstieg Griechenlands aus der Euro-Zone wäre kein „Weltuntergang“, (Interview in der Zeit vom 15. September 2011, mit dem Bun- deskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie abgestimmt, und wel- che Konsequenzen hätte dieser Ausstieg aus verkehrspolitischer und europäischer Sicht? Die Bundesregierung stimmt sich zu Themen der Re- gierungsarbeit eng ab – dies gilt auch für die Europapoli- tik. Im Interview mit der Zeit vom 15. September hat Bundesminister Dr. Peter Ramsauer unter anderem be- tont: „Uns eint der Wunsch, dass der Euro stabil bleibt. Außerdem wollen wir die Risiken überschaubar halten. Wir wissen zudem, dass alle Wege, die Athen aus der Krise führen, riskant und schmerzhaft sind.“ Zudem hatte er darauf hingewiesen, dass Griechenland alle seine Zusagen erfüllen müsse. Und, dass es keine Mus- terlösungen gebe. Mögliche konkrete Konsequenzen ei- nes griechischen Ausstiegs aus der Euro-Zone wurden nicht thematisiert. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 6): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Ver- kehrsausschusses des Bundesrates vom 7. September 2011, Bundesratsdrucksache 462/11, zur Novellierung des Perso- nenbeförderungsgesetzes hinsichtlich der Regelungen zur Barrierefreiheit, und wird die Bundesregierung diese Rege- lung in ihrem Gesetzentwurf aufgreifen? Gegenstand des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vor- schriften, Bundesratsdrucksache 462/11, ist es, erforder- liche Anpassungen des Bundesrechts im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Perso- nenverkehrsdienste auf Straße und Schiene vorzuneh- men sowie die Zulassung nationaler Fernbuslinienver- kehre zu vereinfachen. Im Rahmen der umfangreichen Vorabstimmungen mit den Ländern zum Gesetzgebungsvorhaben etwa im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr ist vonseiten der Länder bisher nicht vorgeschlagen wor- den, die vorhandenen Vorschriften des Personenbeförde- rungsgesetzes über die Anforderungen an Inhalt und Zu- standekommen zu berücksichtigender Nahverkehrspläne in § 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Personenbeförderungsge- setzes zu erweitern. Für die Bundesregierung ist die Verstetigung und Ver- stärkung der Barrierefreiheit bei der Mobilität von Men- schen mit Behinderungen im öffentlichen Personenver- kehr ein wichtiges Anliegen. Die Nahverkehrspläne haben die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel zu berück- sichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennah- verkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, wobei Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat die angespro- chene Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf überneh- men wird. Die Bundesregierung wird dann die Vor- schläge des Bundesrates prüfen und die Ergebnisse in ih- rer Gegenäußerung darlegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 9): Wann wird die Bundesregierung die Lkw-Maut auf vier- spurigen Bundesstraßen im Jahr 2011 einführen? In 2011 ist die Erhebung der Maut auf Bundesstraßen nicht mehr realisierbar. Die technischen Voraussetzun- gen für die Mauterhebung liegen noch nicht vor, da die Verhandlungen mit der Mautbetreibergesellschaft Toll Collect noch andauern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 10): Wann wird die Bundesregierung das sogenannte Maut- schiedsverfahren im Jahr 2011 abschließen, und wie sehen die nächsten Verfahrensschritte aus? Die Beendigung des vom Bund gegen das Toll-Col- lect-Konsortium geführten Schiedsverfahrens liegt nicht in der Hand des Bundes. Für eine Beendigung durch Vergleich sieht Toll Collect derzeit keine Grundlage. Eine streitige Entscheidung müsste durch das Gericht er- folgen. Das Gericht will die hierzu nötige Entschei- dungsreife auf Grundlage der zum 15. November 2011 fälligen Parteischriftsätze zügig herbeiführen. Mit einer Verfahrensbeendigung noch im Jahr 2011 ist nicht zu rechnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 17 und 18): Liegt ein Förderantrag für die Maßnahme „Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ im Rahmen der von der Europäischen Union geförderten transeuropäischen Netze in- zwischen vor, bzw. bis wann ist mit seiner Vorlage zu rech- nen? Welchen Inhalt hat dieser Förderantrag bzw. soll er haben? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14951 (A) (C) (D)(B) Ein Förderantrag kann derzeit nicht eingereicht wer- den, da noch keine Aussagen für einen Realisierungs- zeitraum gemacht werden können. Denn zum einen liegt noch kein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor, und zum anderen muss für einen Antrag sichergestellt sein, dass das Projekt auch durch nationale Haushalts- mittel voll finanziert ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Zuschuss der EU-Förderung höchstens bei 20 Prozent liegen könnte. Der Zuschuss kann nicht mit in die Finan- zierung eingerechnet werden, da keine Gewissheit be- steht, ob die Förderung zum Tragen kommt. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel kann ein Zeitplan für die Maßnahme wegen der zu knappen Ressourcenausstat- tung derzeit nicht erfolgen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 21): Mit welcher Begründung stellt die Bundesregierung in dem Entwurf des Bundeshaushaltes 2012 lediglich 25 Millio- nen Euro für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen am Nord- Ostsee-Kanal und damit nur 3,9 Millionen Euro für den Be- reich Schleusen ein? Die Veranschlagung der Um-, Aus- und Erweite- rungsmaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal erfolgt unter Berücksichtigung des in 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsansatzes für alle Maßnahmen an allen Bundes- wasserstraßen. An den Schleusen Kiel-Holtenau und Brunsbüttel sind für vorgezogene Maßnahmen geplanter Neubau- und Ersatzmaßnahmen insgesamt 2,9 Millionen Euro vorgesehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 22): Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben für die Schifffahrt – einschließlich Sportschiff- fahrt – am Nord-Ostsee-Kanal? Mit dem Ziel einer stärkeren Beteiligung der Nutzer an der Infrastrukturfinanzierung wird unter anderem auch eine Erhöhung der Befahrungsabgaben am Nord- Ostsee-Kanal, NOK, erwogen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lässt hierzu zu- nächst eine Untersuchung der zu erwartenden Effekte durchführen. Parallel dazu werden die Lotsabgaben, die ab dem 1. April 2010 temporär um 10 Prozent abgesenkt wur- den, zum 1. Januar 2012 wieder angehoben und dabei gegenüber dem Abgabenstand vom April 2010 um 10 Prozent erhöht. Lotsgeld ist keine öffentliche Abgabe, sondern ein privates Entgelt für die Leistung der Lotsen. Die Anpas- sung der Tarife wird mit den Verbänden und den Küsten- ländern in regionalen Arbeitskreisen vereinbart. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 23): Bemüht sich die Bundesregierung bei der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Nord-Ost- see-Kanals um Mittel im Rahmen der Europäischen Union? Ein Antrag auf Förderung von Infrastrukturmaß- nahmen am Nord-Ostsee-Kanal aus der Haushaltslinie TEN-V kann bei der EU derzeit nicht gestellt werden, da noch keine Aussagen über die Realisierung der erwoge- nen Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal getroffen wer- den können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 24 und 25): Welches Investitionskonzept hat die Bundesregierung bei der Modernisierung der Brücken, Fähren und anderen Ein- richtungen des Querverkehrs am Nord-Ostsee-Kanal? Ist es geplant, die Zeiten des Fährverkehrs am Nord-Ost- see-Kanal einzuschränken? Die Investitionen an Brücken und anderen Einrichtun- gen des Querverkehrs am Nord-Ostsee-Kanal werden nach dem jeweiligen Instandhaltungsbedarf ausgerichtet. Wo erforderlich, werden hierzu auch Ersatzinvestitionen vorbereitet – zum Beispiel Hochbrücke Levensau. Da- rüber hinaus erarbeitet die WSD Nord zurzeit ein Kon- zept zur Sicherstellung und Modernisierung des Fährbe- triebes. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 34): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der Deutschen Bahn AG ermittelten Ergebnissen, dass als Alternative zur Bündelungstraße im Rheintal der Bau zweier Gütergleise an der Autobahn plus die Ertüchtigung der Rhein- talbahn auf 200 km/h mit Einsparungen von 20 Millionen Euro verbunden wäre? Der Bundesregierung sind entsprechende Ergebnisse einer Untersuchung der Deutschen Bahn AG nicht be- kannt. Der Projektbeirat zur Rheintalbahn hat auf seiner 5. Sitzung am 8. Februar 2011 zu dieser sogenannte Kernforderung 2 Folgendes beschlossen: „Der Projektbeirat begrüßt die Bereitschaft der Deut- sche Bahn AG, zum Vergleich mit der Antragstrasse ver- tiefende Untersuchungen für eine autobahnparallele 14952 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Trassenführung von Offenburg bis Riegel vorzunehmen. Er dankt der Bundesregierung und der Landesregierung für ihre Zusage, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 550 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Projektbeirat erwartet von der Deutsche Bahn AG, dass sie die entsprechenden Untersuchungen auf der Grundlage des von der Arbeitsgruppe Cluster 3 einver- nehmlich erarbeiteten Pflichtenhefts in der Fassung der Diskussion des heutigen Projektbeirats zeitnah und in enger Abstimmung mit dieser Arbeitsgruppe durchführt. Bei der Prüfung der Belange des Emissionsschutzes soll auf der Grundlage des Gutachtens Dr. Wendler auch die maximale Kapazität berücksichtigt werden.“ Dementsprechend ist die sogenannte Kernforderung 2 „BAB-Trasse“, als Tagesordnungspunkt 7 auf der nächs- ten Sitzung des Projektbeirates am 26. September 2011 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung Berlin eines der zu diskutierenden Themen. Dabei wird die Deutsche Bahn AG über den in der Ar- beitsgruppe bisher erreichten Sachstand berichten. Ab- schließende Beschlüsse oder Empfehlungen in dieser Frage werden voraussichtlich nicht getroffen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 35): Kann der Bund gewährleisten, dass, wie angekündigt, die Elektrifizierung der Bahnstrecke München–Memmin- gen–Lindau bis 2017 fertiggestellt ist, auch wenn laut Zei- tungsberichten die Fortschreibung des Investitionsrahmenpla- nes für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes aufzeigt, dass angeblich bis zum Jahr 2015 keine neuen Projekte begonnen werden können? Die Durchführung der Elektrifizierung der Bahnstre- cke München–Memmingen–Lindau ist durch Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen finanziell sicherge- stellt worden. Mit korrespondierenden Bestandsnetz- maßnahmen wurde im Jahr 2010 begonnen. Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass der Abschluss der Vorpla- nung für die Bedarfsplanmaßnahmen Ende 2011 erwar- tet wird. Aus derzeitiger Sicht erwartet die DB AG den Baubeginn erst nach dem Jahr 2013. Hierbei sind Verzö- gerungen in den Planrechtsverfahren nicht eingeschlos- sen. Gleichwohl wird seitens der DB Netz AG derzeit von einer Inbetriebnahme in Jahr 2017 ausgegangen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 42 und 43): Sollen die einzelnen geplanten Solarprojekte beim „He- lios“-Solarprojekt in Griechenland ausgeschrieben werden, und wird sich Deutschland an der Entwicklung des Auswahl- verfahrens beteiligen? Wie viele langfristige Arbeitsplätze sollen durch das „He- lios“-Solarprojekt entstehen – bitte nach Griechenland und Deutschland unterscheiden –, und mit welchen Wertschöp- fungsanteilen ist bei dem Projekt für Griechenland und Deutschland jeweils zu rechnen? Der griechische Minister für Umwelt, Energie und Klimawandel, Herr Georgios Papakonstantinou, hat am 14. September 2011 dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesminister der Finanzen und dem Staatssekretär des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, die Grundzüge des von der griechischen Regierung ent- worfenen „Helios“-Konzepts erläutert. Aus der bisherigen Darstellung der Projektidee durch die griechische Regierung geht nicht hervor, ob das „He- lios“-Projekt ausgeschrieben werden soll oder welche Arbeitsplatz- bzw. Wertschöpfungseffekte damit verbun- den sind. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- sache 17/6994, Fragen 44 und 45): Welche Forschungsaktivitäten bezüglich der Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten bzw. dritten Generation exis- tieren zurzeit in Deutschland, und wie weit sind sie fortge- schritten? Welche Folgen erwartet die Bundesregierung aus der In- solvenz der Firma Choren Industries GmbH für die weitere Forschung und die Markteinführung von Biokraftstoffen der zweiten bzw. dritten Generation? Zu Frage 44: Die Bundesregierung hat Projekte gefördert, die die Biomass-to-Liquid-Technologie, BtL, sowie die Gewin- nung von Ethanol aus Lignocellulose betreffen. Hinsichtlich BtL-Kraftstoffen fördert das Bundes- ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz, BMELV, insbesondere die erfolgverspre- chende bioliq-Pilotlinie des Karlsruher Instituts für Technologie, KIT, die voraussichtlich in 2013 den Ver- suchsbetrieb aufnehmen wird. Das Verfahren ist beson- ders interessant, da sich eine breite Palette an Reststof- fen wie zum Beispiel Stroh oder Restholz zu Kraftstoff verarbeiten lässt. Ergebnisberichte sollen öffentlich zu- gänglich gemacht werden. Erste Informationen sind öf- fentlich abrufbar über das Internet. Vor diesem Hintergrund ist nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, mit Demonstrationsan- lagen nicht vor dem Jahr 2015 zu rechnen. Zu Frage 45: Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen auf die Forschung. Zur Frage, ob die Insolvenz der Firma Choren Industries GmbH Einfluss auf den Zeit- punkt einer zukünftigen Markteinführung von Biokraft- stoffen der zweiten Generation haben könnte, kann keine genaue Einschätzung vorgenommen werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14953 (A) (C) (D)(B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 46): Wie viel Prozent der, unter anderem vom Abgeordneten Heinz-Peter Haustein am 8. September 2011 in der ersten Le- sung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2012 dargestellten, Steigerung der Förderung der „Naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung“ um 67 Prozent im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 im Vergleich zum Vorjahr entfallen auf gestiegene Kosten für bereits beschlossene Projekte, und wie viel Prozent der 67-prozentigen Steigerung stehen für neue Projekte zur Verfügung? Der Aufwuchs um 95,073 Millionen Euro resultiert zum einen daraus, dass der erwartete Baubeginn der neuen Forschungseinrichtung FAIR in Darmstadt in das Jahr 2012 fällt, gleichzeitig ist der Bau des XFEL in Hamburg noch nicht abgeschlossen, sodass für eine be- grenzte Zeit bis voraussichtlich 2015 ein erhöhter Mittel- bedarf durch diese Parallelität entsteht. Beim XFEL ent- stehen in 2012 gestiegene Kosten insbesondere beim Bau der Tunnel. Der Mittelbedarf im Bereich Großgeräte der Grundlagenforschung steigt dadurch um 27,7 Millio- nen Euro. Der verbleibende Aufwuchs beinhaltet Vorsorge für Projekte der nationalen FIS-Roadmap bzw. ESFRI-Pro- jekte. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 47 und 48): Auf welche Fördermaßnahmen und Projekte verteilen sich die zusätzlichen Mittel – rund 17 Prozent Aufwuchs – für die Position „Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Inno- vationssystems“ im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012? Aus welchen Gründen senkt die Bundesregierung die Pro- jektfördermittel für den Bereich „Elektroniksysteme“ deutlich ab, minus 8 Millionen Euro für innovative Elektroniksysteme, minus 6,34 Millionen Euro für die Kompetenzzentren für Elektronikforschung? Zu Frage 47: Für das Kapitel 3003 „Wettbewerbsfähigkeit des Wis- senschafts- und Innovationssystems“ ist ein Anstieg von 4 118,5 Millionen Euro im Soll 2011 auf 4 823,173 Mil- lionen Euro im Regierungsentwurf 2012 vorgesehen. Dies ist ein Aufwuchs von rund 705 Millionen Euro bzw. 17,1 Prozent. Hierin enthalten sind insbesondere die Steigerungen beim Hochschulpakt angesichts der Fi- nanzierung zusätzlicher Studienanfänger, +549,727 Mil- lionen Euro, des Qualitätspaktes Lehre, +35 Millionen Euro, die Steigerungen beim von DFG, MPG und WGL, +102,676 Millionen Euro, insbesondere 5 Prozent Auf- wuchs gemäß Pakt für Forschung und Innovation, sowie Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtun- gen, +16,045 Millionen Euro. Zu Frage 48: Die Bundesregierung räumt der Förderung der Elek- tromobilität in dieser Legislaturperiode eine hohe Priori- tät ein. Die Ansätze für Elektromobilität im Titel „Elektro- niksysteme, Elektromobilität“, 3004/683 23, waren da- mit deutlich anzuheben, andere Ansätze waren entspre- chend anzupassen, so auch die Ansätze für innovative Elektroniksysteme und Kompetenzzentren für die Elek- tronikforschung. Ab 2012 werden allerdings alle FuE-Maßnahmen der Bundesregierung zur Elektromobilität ausschließlich aus dem Energie- und Klimafonds gefördert. Die Titelan- sätze in den jeweiligen Einzelplänen werden daher um die Höhe der im EKF zu verlagernden Mittel abgesenkt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 49): Welche internationalen Probleme bestanden bzw. bestehen bei den Verhandlungen zu den Großprojekten XFEL und FAIR, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in die Wege geleitet, um diese Probleme anzugehen? Die Verhandlungen zu XFEL und FAIR konnten mit den internationalen Partnern erfolgreich abgeschlossen werden. Jedoch haben sich beim Bau des XFEL neben den all- gemeinen Preissteigerungen seit 2005 Preissteigerungen beim Tiefbau gegeben, die mit der Erteilung des Zu- schlags im Ausschreibungsverfahren zu einem Zeitpunkt zusammenhingen, in dem die Baukonjunktur besonders angespannt war. Daher wurden erneut Verhandlungen mit den internationalen Partnern aufgenommen. Russ- land hat sich inzwischen bereit erklärt, über die anteilige Preissteigerung seit 2005 hinaus mit 50 bis 60 Millionen Euro zur Deckung des Finanzierungsdefizits beizutragen, wenn sich Deutschland in vergleichbarer Höhe beteiligt. In der Haushaltsplanung 2012 wurde dem entsprechend für einen möglichen deutschen Deckungsanteil der Fi- nanzierungslücke eine Vorsorge von insgesamt 113,5 Mil- lionen Euro für 2012 bis 2015 getroffen, diese setzt sich aus der anteiligen Preissteigerung seit 2005 sowie weite- ren 60 Millionen Euro analog entsprechend dem Ange- bot von Russland zusammen. Auch durch den für Okto- ber 2011 vorgesehenen Beitritt Spaniens zum XFEL- Übereinkommen wird sich die Finanzierungslücke wei- ter schließen. Die baukonjunkturbedingte Finanzie- rungslücke kann vollständig geschlossen werden, wenn sich neben Russland und Deutschland auch die anderen Vertragsstaaten anteilmäßig zur Übernahme der Mehr- kosten bereit erklären. Die Verhandlungen darüber sind auf gutem Wege. Bei FAIR sind die internationalen Verhandlungen zu- nächst abgeschlossen. Dennoch setzen sich das BMBF und die Geschäftsführung der FAIR GmbH dafür ein, weitere Partner zu gewinnen. Es laufen Gespräche mit 14954 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Brasilien und China, Großbritannien hat zugesagt, sich finanziell an den Experimenten zu beteiligen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 50): Aus welchen Gründen streicht die Bundesregierung die er- folgreiche Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, KMU, im Rahmen der Hightech-Strategie KMU-innovativ im Haushaltsentwurf 2012 – beispielsweise im Bereich „Sicher- heitsforschung“ –, und mit welchen Maßnahmen soll weiter- hin eine angemessene Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Projektförderung sichergestellt werden? Die Förderinitiative KMU-innovativ ist ein bewähr- ter, integrierter Baustein der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, KMU, in den Fachprogram- men des Bundesministeriums für Bildung und For- schung, BMBF. Das Instrument wird in allen Technolo- giefeldern innerhalb der Fachprogrammförderung des BMBF auch zukünftig auf hohem Niveau weitergeführt. Erläuterungen in den Titelgruppen 20, 30 und 40 des Einzelplans 30 beziehen sich grundsätzlich auf Inhalte der Förderung, nicht aber auf die Instrumente. Entspre- chend dieser Systematik wird im Allgemeinen auf ei- gene Erläuterungsziffern für einzelne Instrumente in der KMU-Förderung im Haushaltsplan des BMBF verzich- tet. Dies gilt auch für den von Ihnen als Beispiel genann- ten Bereich der Sicherheitsforschung. Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wird auch weiterhin für das BMBF von hoher Priorität sein. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005 ist die Förde- rung des BMBF an KMU in 2010 um 60 Prozent – also stärker als die Haushaltsansätze – gewachsen. Damit geht inzwischen die Hälfte der FuE-Förderung in Unter- nehmen an KMU. Über die Entwicklung der KMU-För- derung insgesamt sowie KMU-innovativ in allen Titel- gruppen berichtet das BMBF jährlich. Kleine und mittlere Unternehmen werden zudem maßgeblich im Rahmen des Zentralen Innovationspro- gramms Mittelstand, ZIM, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 51): Aus welchen Gründen kommt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Hinblick auf die seit 2007 fertigge- stellten Forschungsbauten mit einem Volumen von lediglich 221 Millionen Euro und damit weniger als einer einzigen vol- len Jahresrate von 298 Millionen Euro, permanenten Minder- abflüssen aus dem Bundeshaushalt in diesem Bereich seit 2007 und der Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe 2010 mit über 95,7 Millionen Euro aus dem Titel „Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich“ (Kapitel 30 03 Titel 882 01) in der sogenannten Haushaltsfibel (Seite 161) zum Regierungsentwurf 2012 zu dem Schluss, dass sich das Verfahren nach AV-FuG (Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten an Hochschu- len einschließlich Großgeräten) bewährt hat, und wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die in § 11 AV-FuG vorgese- hene Evaluierung der Ausgestaltung dieser Gemeinschaftsauf- gabe bis Mitte 2012 die angeführten Mängel künftig abstel- len? Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz entscheidet jährlich über die Titelanteile für die Großgeräte und die Forschungsbauten. Seit 2007 beträgt die Aufteilung un- verändert: 213 Millionen Euro für die Forschungsbauten und 85 Millionen Euro für die Großgeräte. Das Volumen der fertiggestellten Forschungsbauten beträgt 221 Millionen Euro und liegt damit über einer Jahresrate für die Forschungsbauten. Bis zum Jahr 2010 blieb der Mittelabfluss hinter den gesetzlich zur Verfügung zu stellenden Mitteln zurück, was neben einem in der Startphase geringen Antragsauf- kommen vor allem darauf beruhte, dass Verzögerungen im Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozess unver- meidbar Minderabflüsse zur Folge hatten. Der gegenüber den Vorjahren im Haushaltsjahr 2010 geringere Mittelabfluss ist durch das Auslaufen der Mit- finanzierung der Überleitungsvorhaben nach § 4 AV-FuG zu erklären. Aufgrund der Bedarfsmeldungen der Länder und den für die Förderrunde 2012 vom Wissenschaftsrat empfohlenen Forschungsbauten ist ab 2012 ff. mit einem der Titelausstattung angemessenen Mittelabfluss zu rechnen. Der Bericht gemäß § 11 AV-FuG zur Bewertung des Verfahrens zur Förderung von Forschungsbauten wurde von der GWK in ihrer Sitzung am 20. Juni 2011 zustim- mend zur Kenntnis genommen. Darin wird insbesondere festgehalten: „Das Verfahren nach AV-FuG hat sich be- währt und kann in seiner derzeitigen Ausgestaltung wei- tergeführt werden. Das gewählte wettbewerbliche Ver- fahren auf Antragsbasis, Begutachtung durch den Wissenschaftsrat und im Großgerätebereich zusammen mit der DFG sowie Beschlussfassung durch Bund und Ländern im Rahmen des AV-FuG-Verfahrens gewähr- leistet eine Verwendung von Fördermitteln entsprechend der Forschungsprogrammatik. Auf allen Verfahrensstu- fen sind Bund und Länder in jeweils unterschiedlicher Weise angemessen beteiligt; das antragstellende Land und die für das Forschungskonzept verantwortliche Hochschule können aktiv am Begutachtungsverfahren im Wissenschaftsrat mitwirken.“ Im Anschluss hieran prüft das BMBF derzeit gemeinsam mit den Ländern adminis- trative Anpassungen unterhalb der Ebene der AV-FuG, um die Mittelbewirtschaftung zu verbessern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Fragen 52 und 53): Für welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregie- rung in ihrem Finanzplan 2013 bis 2015 Mittel in Höhe von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14955 (A) (C) (D)(B) 275 Millionen Euro vor, die für „vor- und außerschulisches Lernen im Lebenslauf“ reserviert sind? Wie stellt sich der gesamte Beitrag des Bundes zu einem angestrebten „Alpha-Pakt“ für die Grundbildung von Erwach- senen angesichts der alarmierenden Zahl von 7,5 Millionen funktionalen Analphabeten dar, und sieht die Bundesregie- rung den geplanten Beitrag in Höhe von jährlich 8,5 Millionen Euro – Einzelplan 30 Titel 685 42 Erläuterungsnummer 2 – als ausreichend an? Zu Frage 52: In Umsetzung des Koalitionsvertrages plant die Bun- desregierung die Förderung lokaler Bildungsbündnisse. Mithilfe dieser Bündnisse aus zivilgesellschaftlichen Akteuren beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnah- men für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zu fördern. Eine entsprechende Förderbekanntmachung wird derzeit vorbereitet, die Förderung wird 2013 begin- nen. Mit diesen Bündnissen für Bildung sollen pädago- gisch qualitätsgesicherte Angebote im außerschulischen bzw. außerunterrichtlichen Bereich bundesweit ermög- licht und zugleich zivilgesellschaftlich getragene Initiati- ven, die vor Ort für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen, gestärkt werden. Zu Frage 53: Bund und Länder haben vereinbart, einen „Nationalen Pakt für Alphabetisierung und Grundbildung in Deutsch- land“ zu initiieren und gemeinsam mit den Sozialpart- nern, den kommunalen Spitzenverbänden und den ge- sellschaftlich engagierten Gruppen gezielte Maßnahmen zu konzipieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung plant, im Rahmen des Grundbildungspaktes einen neuen Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabeti- sierung und Grundbildung“ aufzulegen, denn 56 Prozent der funktionalen Analphabeten unter den Erwachsenen sind erwerbstätig. Ziel dieses Förderschwerpunktes soll es insbesondere sein, das Interesse von Unternehmen und Akteuren am Arbeitsmarkt zu steigern, Alphabeti- sierungs- und Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz einzurichten und durchzuführen. Zudem sollen Unter- nehmen und gesellschaftlich relevante Akteure wie zum Beispiel Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Kam- mern und Verbände für die Thematik sensibilisiert sowie in die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit ein- gebunden werden. Für dieses Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur „arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grund- bildung“ sind insgesamt 20 Millionen Euro bis 2014 vor- gesehen. Darüber hinaus stellt der Bund mit den Integrations- kursen, den Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit, der beruflichen Weiterbil- dung für KMU nach dem SGB III und der Weiterbil- dungsprämie Instrumente bereit, in deren Rahmen be- reits heute Alphabetisierungsmodule enthalten sind. Die finanzielle Größenordnung ist wegen des integrativen Charakters dieser Module nicht bestimmbar. Im Rahmen der weiteren Gespräche zur Gestaltung des Grundbil- dungspakts wird auch darüber beraten, wie diese Instru- mente noch zielgerichteter auch auf Alphabetisierungs- elemente ausgerichtet werden können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 54): Wie viele Anträge auf ein Aufstiegsstipendium sind in den Jahren 2009, 2010 und 2011 – bis dato – gestellt worden, und wie viele positive Förderzusagen konnten in denselben Jahren jeweils gegeben werden? Im Programm Aufstiegsstipendium wurden im Jahr 2009 bei 3 301 Bewerbungen 896 positive Förderzusa- gen gegeben. Im Jahr 2010 standen 3 383 Bewerbungen 1 014 ausgewählte Personen gegenüber. Im Jahr 2011 wurden bis dato 3 388 Bewerbungen eingereicht, von denen voraussichtlich rund 1 000 zur Förderung ausge- wählt werden. Einschließlich der im Jahr 2008 erfolgten Auswahl- runde wurden seit dem Programmstart insgesamt 12 806 Bewerbungen eingereicht; die Zahl der positiven Verga- beentscheidungen wird bis Ende 2011 voraussichtlich rund 3 500 betragen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 55): Welchen konkreten Projekten soll der im Finanzplan ab 2013 geplante Aufwuchs in der beruflichen Bildung insbeson- dere zur besseren Ausschöpfung aller Potenziale (Einzel- plan 30 Titel 685 20 Erläuterungsnummer 2) zugutekommen? Beim Titel 30 02/685 20 „Innovationen und Struktur- entwicklungen in der beruflichen Bildung“ ist der Auf- wuchs für Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Ab- schluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Aus- bildungsabschluss“ vorgesehen, insbesondere Berufsein- stiegsbegleitung – Erhöhung der Zahl der Berufseinstei- ger auf 1 000 –, Potenzialanalysen, Einsatz von Mento- ren zur Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung (VerA). Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 56): Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung im Finanz- plan 2013 bis 2015 für den Hochschulpakt zur Ausfinanzie- rung aller Studienanfänger getroffen, sollten wie gegenwärtig erwartet deutlich mehr als die bisher geplanten 275 000 zu- sätzlichen Studienanfänger ein Studium aufnehmen? Als Folge der Aussetzung der Wehrpflicht haben Bund und Länder in der GWK-Sitzung am 21. März 14956 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) 2011 bereits ihre Finanzzusage auf rund 320 000 bis 335 000 zusätzliche Studienmöglichkeiten für die Jahre 2011 bis 2015 erhöht. Darüber hinaus hat der Bund zu- gesichert, seinen Beitrag für die Ausfinanzierung der Studienanfänger der ersten Programmphase entspre- chend der tatsächlichen Studienanfängerentwicklung zu erhöhen. Insgesamt stellt der Bund für die zweite Pro- grammphase rund 1,5 Milliarden Euro mehr zur Verfü- gung als ursprünglich mit den Ländern vereinbart wurde, davon mehr als 700 Millionen Euro für die Jahre 2013 bis 2015. In den nächsten Jahren stehen damit ausrei- chende Mittel für den Ausbau der Studienangebote be- reit. Es besteht in der GWK Einvernehmen, dass Bund und Länder für den Fall, dass die Zahl der zusätzlichen Studienanfänger der zweiten Programmphase die in dem GWK-Beschluss vom 21. März 2011 genannte Zahl von 320 540 bis 334 940 zusätzlichen Studienanfängern übersteigt, rechtzeitig Gespräche zu sich daraus ergeben- den Folgerungen aufnehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 57): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den Umfang der Förderung des Studenten- und Wissenschaft- leraustausches des Deutschen Akademischen Austauschdiens- tes, DAAD, aus dem Titelansatz für den Bundeshaushalt 2012, der rund 15 Millionen Euro unterhalb der Ist-Ausgaben aus 2010 liegt? Es ist vorgesehen, den Ansatz der DAAD-Förderung in 2012 gegenüber dem Soll 2011 um 10 000 Euro zu er- höhen. Diese Mittel sollen zur Verfügung gestellt wer- den, um Individualstipendien zu verstärken und neue Auswahlrunden in allen Programmen zu ermöglichen, – insbesondere beim Programm „Ausländische Gastdo- zenten“, sowie das auf Anhieb sehr nachgefragte neue Programm PROMOS, „Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden“, zu versteti- gen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 58 und 59): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zurückhaltung von Unternehmen und privaten Stiftern, sich am sogenannten Deutschlandstipendium finanziell zu beteiligen, obwohl doch eine staatliche Kofinanzierung bereitsteht – bis zum Jahres- ende rechnet die Bundesregierung aktuell damit, dass nur etwa zwei Drittel der geplanten Mittel gebraucht werden – und wie bewertet die Bundesregierung diesen schleppenden Anlauf des nationalen Stipendienprogramms auch vor dem Hintergrund, dass der Ansatz für das Haushaltsjahr 2011 von 10 Millionen Euro deutlich unter dem ursprünglich im Ge- setzentwurf genannten Ansatz lag, 65 Millionen Euro, und diese Differenz zwischen Gesetzentwurf und kommenden Haushaltsjahren sich weiter verschärft, 2013: Gesetzentwurf sah 160 Millionen Euro vor, mittelfristige Finanzplanung nennt 51 Millionen Euro? Welche einzelnen Parameter – Zahl der Stipendien, Dauer der Förderung, Herkunft der Geförderten, Bürokratiekosten usw. wird die jährliche Bundesstatistik enthalten, die „erst- mals nach Ablauf des Kalenderjahres 2011 erstellt“ werden soll (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/6796 zu Frage 11), und zu welchem Datum soll diese Statistik erschei- nen? Zu Frage 58: Die Mutmaßung, es gebe eine Zurückhaltung von pri- vaten Mittelgebern, sich am Deutschland-Stipendium zu beteiligen, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Der Mittelplanung für das Jahr 2011 lag die Annahme einer durchschnittlichen Förderungsdauer von sieben Monaten zugrunde. Ein erheblicher Anteil der Hoch- schulen wird erst zum Wintersemester 2011 mit der Ver- gabe von Stipendien beginnen, nachdem sie die vergan- genen Monate genutzt haben, um sich auf die Beteiligung an dem Programm vorzubereiten. Aus die- sem Grund ist die tatsächliche Förderungsdauer pro Sti- pendium in 2011 wesentlich geringer als ursprünglich veranschlagt. Hierdurch verringert sich auch der erwar- tete Mittelabfluss. Die Finanzplanung für die kommenden Jahre wurde bereits im Sommer 2010 auf der Grundlage der Ergeb- nisse der Anhörung im Deutschen Bundestag am 9. Juni 2010 überarbeitet, um den Wünschen der am Programm Beteiligten, insbesondere der Hochschulen zu entspre- chen. Zu Frage 59: Die jährliche Bundesstatistik zum Deutschlandstipen- dium erfasst folgende Erhebungsmerkmale: Erstens. Zu den Stipendiatinnen und Stipendiaten – Geschlecht – Staatsangehörigkeit – Art des angestrebten Abschlusses – Art der Ausbildungsstätte – Studienfachrichtung – Semesterzahl, Fachsemesterzahl – Zahl der Fördermonate – Bezug von Leistungen nach dem BAföG Zweitens. Zu den privaten Mittelgebern – Rechtsform – Angaben zur Zweckbindung der Stipendien – Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Die Übermittlung der Daten von den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt ist für den 31. März 2012 vorgesehen. Das genaue Erscheinungsda- tum der Bundesstatistik steht noch nicht fest. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14957 (A) (C) (D)(B) Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 60 und 61): Nach welcher Maßgabe koordiniert die Bundesregierung die gleichgerichteten Maßnahmen der Berufseinstiegsbeglei- tung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und der Bil- dungslotsen im Rahmen der Bildungsketten (Einzelplan 30 Titel 685 20), zumal erstere mit dem noch in Beratung befind- lichen Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/6277 auf alle Schulen ausgedehnt werden sollen, letztere hingegen wei- terhin auf 1 000 Zielschulen beschränkt bleiben? Welche Überlegungen rechtfertigen aus Sicht der Bundes- regierung die Dopplung gleichgerichteter Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur Potenzialanalyse im Bildungs- haushalt, die einerseits im Rahmen der Bildungsketten (Einzelplan 30 Titel 685 20) sowie andererseits im Rahmen der Förderung kooperativer Angebote der Berufsorientierung gefördert werden sollen (Einzelplan 30 Titel 685 21)? Zu Frage 60: Die Auswahl der Schulen im Rahmen des Sonderpro- gramms Berufseinstiegsbegleitung der Initiative „Ab- schluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbil- dungsabschluss“ erfolgte auf Vorschlag der Länder, die nur Schulen für eine Berufseinstiegsbegleitung benen- nen sollten, an denen noch keine Berufseinstiegsbeglei- tung nach § 421 s SGB III realisiert wurde. Die Umset- zung des Sonderprogramms des BMBF erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit, sodass hier eine Koordination mit den Maßnahmen nach SGB gesichert ist. Bei einer möglichen Ausdehnung auf alle allgemein- bildenden Schulen wird durch die Bundesagentur für Ar- beit die Koordination auch zukünftig sichergestellt. Zu Frage 61: Es handelt sich nicht um eine Dopplung, da das BMBF-Berufsorientierungsprogramm in überbetriebli- chen und vergleichbaren Einrichtungen, BOP, Bestand- teil der Initiative Bildungsketten ist und systemisch da- mit die Form der Berufsorientierung abbildet. Ziel der Initiative Bildungsketten ist es gerade verschiedene In- strumente systemisch zu verzahnen. So werden aus dem Einzelplan 30, Titel 685 21 nur Maßnahmen der Berufs- orientierung, BOP, finanziert – zweiwöchige Werkstatt- tage und Potenzialanalyse. Des Weiteren ist durch die Vorgaben im Rahmen der Förderrichtlinie zum BOP und den Vorgaben im Rahmen des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung sicher- gestellt, dass die Potenzialanalysen nur einmal durchge- führt und gefördert werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 62): Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen gibt es – mit Blick auf den Gastbeitrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, im Info-Bulletin des Deutsch-Russischen Forums, Ausgabe 3 – seitens der Bun- desregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention im Rahmen des am 23. Mai 2011 in Moskau eröffne- ten Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012, und wie sind bei der Planung und Durchführung Menschen mit Behinderungen und deren Orga- nisationen einbezogen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation stellen in der Ausgestaltung des Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/12, DRWJ, vier strategische Schwerpunkte in den Vordergrund. Dementsprechend sind alle disziplinären und interdisziplinären For- schungsbereiche aufgerufen, ihre Kooperationsmaßnah- men zu präsentieren und zu intensivieren. In diesen Schwerpunkten wurden keine gesonderten Vorhaben geplant, die speziell auf die Belange von Men- schen mit Behinderung zugeschnitten sind. Soweit bei solchen Vorhaben, Maßnahmen und Veranstaltungen auch Menschen mit Behinderung angesprochen oder be- teiligt sind, wird auf deren besondere Belange – zum Bei- spiel barrierefreier Zugang – selbstverständlich Rück- sicht genommen. Organisationen von Menschen mit Behinderung oder andere Verbände außerhalb von Bil- dung und Forschung wurden nicht gezielt in die Planung und Durchführung des DRWJ eingebunden. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 63): Wann wird die Bundesregierung nach der jetzt erfolgten Veröffentlichung der Ergebnisse des High-Level-Panel-Be- richts zu den Korruptionsvorwürfen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gegen den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuber- kulose und Malaria, GFATM, die zurückgehaltenen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro auszahlen, und wird sie jetzt auf die den Statuten des GFATM und den Zusagen der Bun- deskanzlerin Dr. Angela Merkel widersprechenden Konditio- nierungen für die weitere Vergabe von Mitteln verzichten? Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage des Be- richts der unabhängigen Kommission zu den Mittelfehl- verwendungen beim GFATM. Der darin festgehaltene erhebliche und dringende Reformbedarf beim GFATM und bei der Nutzung von länderspezifischen, nach Kor- ruptionsrisiko differenzierten Umsetzungswegen sowie neuen Managementstrukturen für den GFATM unter- streicht einmal mehr die Wichtigkeit dieser politischen Initiative der Bundesregierung – im Interesse einer künf- tigen Vermeidung von Korruption und Mittelfehlver- wendung im Bereich des GFATM wie auch im Interesse einer Neuorientierung des Fonds mit Blick auf eine Stei- gerung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit seiner Bei- träge. Der Bericht fordert gravierende Änderungen in der Struktur, im Management und bei den Instrumenten des 14958 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) GFATM. Die Bundesregierung hat den GFATM aufge- fordert, dazu noch vor Ende September eine konkrete Umsetzungsplanung zu entwickeln und den Gebern des Fonds zur Entscheidung vorzulegen. Sobald sich das GFATM-Board und das Sekretariat verbindlich verstän- digt haben, wie und wann die Empfehlungen der Kom- mission umgesetzt werden, wird die Bundesregierung die noch ausstehende Tranche über 100 Millionen Euro für 2011 freigeben. Zukünftige Beiträge werden an kon- krete Reformfortschritte geknüpft werden. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 64): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, mit dem ehemaligen Büroleiter der Friedrich-Naumann-Stiftung, FNSt, in Honduras, Christian Lüth, der öffentlich den Putsch gegen den demokratisch ge- wählten Präsidenten Manuel Zelaya unterstützt hat, nun be- reits nach Harald Klein der zweite Mitarbeiter der FNSt in eine wichtige Position im BMZ eingestellt worden ist, der zu- vor in Honduras die Putschisten unterstützt hat, entgegen der Position des Auswärtigen Amts, der EU und der Vereinten Nationen? Die Auswahl von Beschäftigten des BMZ erfolgt, wie in allen Bundesbehörden, nach Leistung, Eignung und Befähigung. Der in der Anfrage benannte Mitarbeiter wird als Referent des BMZ im Bereich der Steuerung der Durchführungsorganisationen eingesetzt. Die Funktion eines Referenten auf Bearbeiterebene ist in der Ministe- rialbürokratie nicht herausragend. Alle Beschäftigten des BMZ vertreten im Übrigen die politische Linie der Bundesregierung. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Fragen 65 und 66): Wie beurteilt insbesondere der Bundesminister für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in ihrer Auswirkung auf Ent- wicklungs- und Schwellenländer, und auf welche Weise kann er in seiner Funktion als Gouverneur der Weltbank die Bemü- hungen der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und des französischen Staatspräsidenten unterstützen, dieses Instru- ment der Finanzmarktregulierung erneut auf die Tagesord- nung der Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank zu setzen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Ein- nahmen aus einer Finanztransaktionsteuer zunächst für die Armutsbekämpfung vor allem in Entwicklungsländern ge- dacht waren, und wie ist die heutige Position der Bundesre- gierung, insbesondere des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, über die Ver- wendung eines Teils des Aufkommens aus einer von der Bun- desregierung geplanten Finanztransaktionsteuer für Armuts- bekämpfung in Entwicklungsländern? Die Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Einführung einer Finanztransaktionsteuer ein. Zumin- dest soll eine Finanztransaktionsteuer, FTT, innerhalb der EU eingeführt werden. Die FTT bietet die Möglichkeit, zusätzliche Einnah- men zu generieren. Sie kann auch der Stabilisierung und Marktregulierung von Finanzmärkten dienen. Die Pro- gnosen der fiskalischen Wirkungen einer Finanztransak- tionsteuer gehen jedoch weit auseinander und hängen stark davon ab, ob eine Finanztransaktionsteuer in ein- zelnen Ländern, regional oder in allen wichtigen Han- delsplätzen oder sogar weltweit eingeführt wird. Man kann zum jetzigen Zeitpunkt weder absehen, in welcher Form eine Finanztransaktionsteuer durchsetzbar sein wird, noch ob sie überhaupt weltweit durchgesetzt werden kann. Detaillierte Aussagen über die Auswirkun- gen auf Entwicklungs- und Schwellenländer lassen sich daher derzeit ebenfalls nicht treffen. Die diskutierte Frage der Aufkommensverwendung auch zur Finanzierung globaler Kollektivgüter macht erst bei Einführung einer Finanztransaktionsteuer Sinn. Über die Verwendung der Einnahmen des Bundeshaus- haltes entscheidet im Rahmen seines Budgetrechts der Deutsche Bundestag. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Fragen 67 und 68): Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zum weiteren Vor- liegen wissenschaftlicher Erkenntnisse die Erteilung von Ge- nehmigungen zum Fracking auszusetzen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas die Verordnung über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, zu ändern, um die Öffentlichkeit besser einzubin- den? Zu Frage 67: Die Erteilung von Genehmigungen zum Fracking liegt in der Zuständigkeit der Bergbehörden der Länder, die auf der Grundlage des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, unter Beteili- gung weiterer zuständiger Behörden entscheiden. Zu Frage 68: Die Bundesregierung prüft derzeit den Änderungsbe- darf. Jedoch müssen aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen von Zulassungsentscheidungen bei Erdgasför- derung aus unkonventionellen Lagerstätten die Umwelt- auswirkungen grundsätzlich berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14959 (A) (C) (D)(B) Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 69): Sieht die Bundesregierung § 14 Abs. 5 und § 23 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Feld- und Förderab- gabe, wonach die Gasförderung aus Tongesteinen, Tight Gas, von der Förderabgabe befreit bzw. die Kosten nicht fündiger Gasexplorationsbohrungen seit dem 1. Januar 2011 bis zu ei- ner Höhe von 2 Millionen Euro von der zu entrichtenden För- derabgabe abgezogen werden können, für beihilferechtlich so- wohl nach nationalen als auch europäischen Regelungen als zulässig an, und wenn ja, wann wurden die niedersächsischen Regelungen bei der EU-Kommission notifiziert? Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen sind zu einer etwaigen beihilferechtlichen Relevanz die- ser Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zur Erhebung der Förder- und Feldesabgabe im Gespräch. Eine beihilferechtliche Notifizierung dieser Regelungen bei der Europäischen Kommission ist bisher nicht er- folgt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 70): Sieht die Bundesregierung weiterhin keine europarechtli- chen Bedenken beim angekündigten Förderprogramm für fos- sile Kraftwerke, wie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/6658 geäußert, vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des EU-Energie- kommissars, Günther Oettinger, der das Förderprogramm als nicht „zwingend europatauglich“ (siehe energate-Meldung vom 11. September 2011) sieht, das aufgrund des Gleichbe- handlungsgebots gegen EU-Recht verstößt, und wie will die Bundesregierung daher konkret sicherstellen, dass lediglich Kraftwerksbetreiber eine Förderung erhalten, die weniger als 5 Prozent an den deutschen Erzeugungskapazitäten besitzen und somit Deutschland keine möglichen späteren Strafzahlun- gen an die Europäische Union begleichen muss? Die Bundesregierung wird selbstverständlich eine beihilferechtskonforme Ausgestaltung des geplanten Kraftwerksförderprogramms sicherstellen. Hierfür ist zunächst die Schaffung der konkreten beihilferechtli- chen Grundlage durch die Europäische Kommission not- wendig. Die hierfür zuständige Generaldirektion Wettbe- werb unter Vizepräsident Almunia hat zugesagt, bis Ende dieses Jahres bzw. spätestens Anfang nächsten Jah- res die erforderlichen Regeln zu schaffen. Anschließend muss das deutsche Förderprogramm notifiziert und von der Kommission genehmigt werden. Bei den bisherigen Gesprächen mit der Generaldirektion Wettbewerb wurde die geplante Begrenzung des Kreises der Zuwendungs- empfänger auch auf ausdrückliche Nachfrage nicht be- anstandet. Strafzahlungen wären überhaupt nur denkbar, wenn eine rechtswidrige Beihilfe gewährt und einer Ent- scheidung der Kommission zur Rückforderung der Bei- hilfe nicht Folge geleistet worden wäre. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwan- dorf) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 71): Kann die Bundesregierung garantieren, dass für die Ener- gieforschung im Jahr 2012 die vollen Fördermittel (laut Aus- sage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) am 8. September 2011 im Plenum des Deutschen Bundestages 657 Millionen Euro) laut Finanzplan 2011 bis 2015 des Son- dervermögens „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung ste- hen werden, obgleich diese Fördermaßnahmen aus Versteige- rungserlösen gespeist werden sollen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Förderung in voller Höhe für die Forscherinnen und Forscher zu garantieren? Für 2012 sind aus dem Energie- und Klimafonds für die Energieforschung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird, vor- behaltlich der Entscheidung des Parlaments zum Haus- halt und zum Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur Verfügung stehen. Sollten die Einnahmen des Sondervermögens in einem Wirtschaftsplanjahr unter den Erwartungen liegen, kann der EKF unter den Vo- raussetzungen von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F. ein Li- quiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 72): Befürwortet die Bundesregierung die Namensnennung von Unternehmen, wenn die zu gründende Schlichtungsstelle Energie, wie in § 111 b des Energiewirtschaftsgesetzes vorge- sehen, Entscheidungen von allgemeinem Interesse für den Verbraucher veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? Die Nennung des Unternehmensnamens durch die Schlichtungsstelle im Rahmen der Veröffentlichung einer Entscheidung von allgemeinem Interesse für den Ver- braucher auf Grundlage des § 111 b Abs. 5 Satz 3 EnWG erscheint hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grund- recht des Unternehmens auf informationelle Selbstbe- stimmung bedenklich. Primäre Aufgabe des Schlichtungsverfahrens ist ge- rade nicht, einen Rechtsverstoß festzustellen, sondern eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Feststellung eines Rechtsverstoßes kann weiterhin nur durch die Gerichte erfolgen. Aus dem Schlichterspruch lassen sich daher nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die Seriosität des Unternehmens zie- hen. Die mit der Veröffentlichung bezweckte Verbrau- cherinformation, soweit sie den Namen des Unterneh- mens betrifft, wird daher in der Regel hinter dem Unternehmensinteresse aus dem Grundrecht auf infor- mationelle Selbstbestimmung zurücktreten. 14960 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 73): Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU- Kommission, die Energieversorger im Rahmen der Energie- effizienzrichtlinie zu jährlichen Energieeinsparungen von 1,5 Prozent zu verpflichten? Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung stim- men derzeit ihre Position zu diesem Vorschlag der EU- Kommission ab. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 74): Was sagt die Bundesregierung zu der im Rahmen der Haushaltsdebatte zum Entwurf des Bundeshaushalts 2012 zu Einzelplan 23 am 7. September 2011 getroffenen Aussage, dass das seit Monaten öffentlich kritisierte mögliche Panzer- geschäft mit Saudi-Arabien nicht stattfinden würde? Zu dem im Rahmen der Haushaltsdebatte angespro- chenen möglichen Panzergeschäft mit Saudi-Arabien kann die Bundesregierung keine Stellung nehmen, da Tagesordnung und Entscheidung des Bundessicherheits- rats der Geheimhaltung unterliegen. Das Thema wurde in der Fragestunde am 6. Juli 2011 bereits ausführlich er- örtert. Anlage 40 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6994, Frage 75): Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und der konkre- ten Durchführung von Bildungsprogrammen wie akade- mischem Austausch, Stipendienprogrammen und Bildungs- initiativen, die die Bundesregierung zur Unterstützung des arabischen Frühlings im Februar 2011 angekündigt hatte? In dem am 6. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlos- senen Regierungsentwurf für den Haushalt 2012 sind für den Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspoli- tik des Auswärtigen Amts 20 Millionen Euro als Sonder- mittel für arabische Länder im Umbruch vorgesehen. Zur Mittelverwendung bestehen im Auswärtigen Amt bereits konzeptionelle Überlegungen: So sollen unter an- derem im Rahmen einer Bildungs-, Kultur- und Medien- initiative unter dem Titel „Platz der Zukunft“ insbeson- dere Sonderstipendienprogramme und Bildungsprojekte finanziert werden. Der Name des Programms soll den Tahrir-Platz in Kairo und die öffentlichen Räume in den anderen Ländern der Region würdigen, von denen die Freiheitsbewegungen ihren Ausgang genommen haben. Da der Haushalt noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung steht, kann die Bundes- regierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine kon- kreteren Auskünfte über Projekte und Partnerorganisa- tionen geben. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6994, Frage 76): Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung zu den im Anschluss an ein Treffen am 8. September 2011 in Hanno- ver erhobenen Forderungen der Innenminister der norddeut- schen Bundesländer ein, den vom Deutschen Bundestag be- willigten Rahmen für die EU-geführte Operation ATALANTA von 1 400 Soldaten konsequent auszuschöpfen, und wie lautet die derzeitige Position der Bundesregierung zu der im zweiten Halbjahr 2011 anstehenden Verlängerung und dann zu erfol- genden Neuausgestaltung des Mandats für die Operation ATALANTA? Die Bundesregierung plant, den Deutschen Bundestag zeitgerecht vor Ablauf des bis zum 18. Dezember 2011 vom Bundestag erteilten Mandates mit einem Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias zu befassen. Nach Wunsch der Bundesregierung soll das Mandat um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die im nationalen Mandat festgelegte Obergrenze von 1 400 Soldatinnen und Soldaten ist geeignet, auch bei Lageverschärfungen die zeitweilige Unterstützung der regulären Einsatzkräfte durch Verstärkungskräfte mit entsprechendem Fähigkeitsprofil zu ermöglichen – unter anderem Unterstützung von Geiselbefreiungsoperatio- nen. Die im Mandat vorgesehene Obergrenze deckt in diesem Sinne die maximal mögliche Zusammenziehung bewaffneter deutscher Kräfte zur Erfüllung aller manda- tierten Aufgaben ab. Eine dauerhafte, durchhaltefähige Entsendung der im nationalen Mandat definierten Obergrenze von 1 400 Soldatinnen und Soldaten würde die Kapazitäten der Deutschen Marine übersteigen. Deutschland ist unter an- derem mit der dauerhaften Gestellung einer Fregatte mit zwei Bordhubschraubern, bewaffneten Schutzteams der Bundesmarine und zeitweilig eingesetzten Seefernauf- klärern engagiert. Somit sind wir mit Spanien und Frankreich der verlässlichste und größte Truppensteller in der Anti-Piraterie am Horn von Afrika. Zeitweise wurde das deutsche Kräftedispositiv bereits durch wei- tere Fregatten, Einsatzgruppenversorger und Betriebs- stofftransporter verstärkt. Anlage 42 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 77): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Äußerung des tschechischen Außenministers Karel Schwarzenberg (Interview im Tagesspiegel vom 12. August Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14961 (A) (C) (D)(B) 2011), dass der Beitritt der Staaten des westlichen Balkans Vorrang hat, und mit welchem der Länder des westlichen Bal- kans sollten aus Sicht der Bundesregierung im Zeitraum der kommenden zwei Jahre Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden? Auf dem Europäischen Rat in Thessaloniki hat die EU eine Beitrittsperspektive für alle Länder des westli- chen Balkans formuliert, die weiterhin gültig ist. Für je- den Schritt der EU-Annäherung sind allerdings von den Beitrittsaspiranten Voraussetzungen zu erfüllen, die un- ter anderem in den Kopenhagener Kriterien formuliert und im Rahmen der Konditionalität des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses umgesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die je- weils benannten Voraussetzungen ohne Abstriche erfüllt werden müssen, um den nächsten Schritt der Annähe- rung zu vollziehen. Die EU-Kommission erstellt auch zu diesem Zweck jährliche Fortschrittsberichte. Im Oktober 2011 erwarten wir die Berichte – und die darin enthalte- nen Empfehlungen – zu den Ländern Montenegro, Ser- bien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedo- nien und Albanien. Diese wird die Bundesregierung als wichtigen Teil ihrer Meinungsbildung rasch und gründ- lich prüfen. Anlage 43 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 78): Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Perspektive der Erweiterung für die Partnerstaaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik in die Erklärung für den von der polni- schen EU-Präsidentschaft geplanten Gipfel zur Östlichen Partnerschaft einfließen, und wie beurteilt die Bundesregie- rung die Rolle der unter polnischer Führung bestehenden In- formations- und Konsultationsgruppe? Die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Er- weiterung der EU sind zwei voneinander getrennte Pro- zesse. Die Frage eines möglichen Beitritts zur EU wird weder in der Europäischen Nachbarschaftspolitik noch in der Östlichen Partnerschaft, ÖP, thematisiert. So sieht es auch das Gründungsdokument der Östlichen Partner- schaft vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist diese Tren- nung sinnvoll und sollte beibehalten werden. Die Warschauer Gipfelerklärung hingegen sollte eine ambitionierte Agenda für die Östliche Partnerschaft ent- werfen. Die ÖP bietet allen interessierten Staaten der Region eine Möglichkeit zum Dialog und zur Koopera- tion. Die Bundesregierung begrüßt daher die Einrichtung der Informations- und Koordinierungsgruppe als Mög- lichkeit, auch Drittstaaten in die ÖP einzubinden. Anlage 44 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 79 und 80): In welchen Distrikten des Regional Command North hat das Innenministerium Afghanistans den Einsatz der Afghan Local Police zugelassen, und in welchen dieser Distrikte wur- den Einheiten aufgestellt? Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die staatliche Aufsicht und Kontrolle der Afghan Local Police verbessert wird? Zu Frage 79: Im deutschen Verantwortungsbereich hat das afghani- sche Innenministerium den Aufbau einer afghanischen Lokalpolizei in Pul-e Khomri – Baghlan Provinz – zuge- lassen. Dort wurden 210 von 225 Polizeieinheiten aufge- stellt. Weiter hat das afghanische Innenministerium den Aufbau in Kunduz – Kunduz Provinz – zugelassen. Dort wurden 115 von 225 Einheiten aufgestellt. Weitere Zulassungen liegen vor für die Distrikte Chahar Dara, Imam Saheb, Dasht-e Archi – Kunduz Provinz –, Dardak und Kwajah-e Ghar – Takhar Provinz – sowie im Westen in Quesh Tepah und Darzap – Jowsjan Provinz –, Sayad und Kohistanar – Sar-e Pul Provinz –, Ghowr- mach – Badghis Provinz. Die Aufstellung ist dort jedoch noch nicht erfolgt. Zu Frage 80: Afghanistan ist ein souveräner Staat. Vertreter der Bundesregierung unterstreichen jedoch bei bilateralen Gesprächen mit Vertretern der afghanischen Regierung regelmäßig die Notwendigkeit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Afghanistan eingegangen ist, einzu- halten. Hierzu gehören unter anderem der Internationale Pakt zum Schutz von bürgerlichen und politischen Rechten. Diese eingegangenen Verpflichtungen gelten selbstver- ständlich auch für die Aufsicht und die Kontrolle über die afghanische Lokalpolizei. Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6994, Frage 81): Mit welchen Kosten – aufgeführt nach den einzelnen Kos- tenstellen – rechnet die Bundesregierung für den unmittelbar bevorstehenden Papstbesuch, dessen Verlauf nun weitgehend feststehen müsste (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6827), und wer wird diese Kosten tragen? Der Besuch des Papstes gliedert sich in einen offiziel- len Besuchsteil – überwiegend in Berlin – und einen pas- toralen Teil. Nur für die offiziellen Besuchsteile trägt der Bund die protokollarische Verantwortung und die damit verbunde- nen Kosten. Die pastoralen Teile des Besuchs liegen – auch auf der Kostenseite – in der Verantwortung der katholischen Kirche. Wie bei anderen vergleichbaren Besuchen von Staats- oberhäuptern gewährleistet der Bund als Gastgeber je- doch während des gesamten Aufenthaltes – offizielle 14962 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) und pastorale Teile – in Deutschland die Sicherheit und das Wohlergehen des Gastes. Hierunter fallen insbeson- dere die Kosten des sicheren Transportes im Inland. Die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer wird durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder in ihrem je- weiligen Zuständigkeitsbereich gewährleistet. Die Kosten gliedern sich im Einzelnen wie folgt: Erstens. Protokoll – Auswärtiges Amt/Bundespräsi- dialamt: Die Ausgaben für protokollarische Zwecke – Beflaggung, Transport, Tribünen für Gäste und Ähnli- ches – dürften nach jetziger Schätzung bei etwa 250 000 Euro liegen. Zweitens. Bundesministerium der Verteidigung: Die protokollarischen Maßnahmen seitens des BMVg um- fassen die Maßnahmen des Staatszeremoniells, die für jeden Staatsbesuch durchgeführt werden. Zusätzliche Kosten entstehen darüber hinaus nicht. Drittens. Bundespresseamt: Für die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Abstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz verantwortete Me- dienbetreuung – zum Beispiel Journalistenakkreditie- rung, Poolbetreuung, Journalistentransporte – wird vo- raussichtlich circa 1 Million Euro zu veranschlagen sein. Viertens. Bundesministerium des Innern: Im Zustän- digkeitsbereich des BMI lässt sich die Größenordnung der entstehenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig einschätzen. Sie ergibt sich aus dem tatsächlichen Besuchsverlauf. Anlage 46 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 82): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten bzw. -polizisten und/oder anderer deutscher Staatsbürger in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Angestellte der dem Gründer der Firma Blackwater, Erik Prince, zuzurechnenden Sicherheits- firma R2 an der Ausbildung der aus privaten Sicherheitskräf- ten zusammengesetzten Special Security Force, deren Hauptzweck die Aufstandsbekämpfung ist? Die Bundesregierung prüft derzeit einen Ersthinweis, demzufolge deutsche Staatsangehörige Beraterfunktio- nen in dem von Ihnen benannten Kontext wahrnehmen. Anlage 47 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck- sache 17/6994, Frage 83): Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen gibt es sei- tens der Bundesregierung mit Blick auf das geplante „Jahr Russlands in Deutschland“ sowie das „Jahr Deutschlands in Russland“ in den Jahren 2012 und 2013 zu dem Thema bilate- rale Zusammenarbeit im Nationalen Aktionsplan zur Um- setzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen Deutschland und der Russischen Föderation, und wie sind bzw. werden dabei Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen einbezogen? Die Vorbereitungen für das „Jahr Deutschlands in Russland“ sind vor kurzem angelaufen. Im Fokus der Projekte und Veranstaltungen stehen im zweiten Halb- jahr 2012 Moskau und St. Petersburg, in der ersten Jah- reshälfte 2013 die russischen Regionen, darunter Nowo- sibirsk, Jekaterinburg, Kaliningrad. Im Rahmen des Deutschlandjahres sind verschiedene Projektformate, unter anderem zu dem konzeptuellen Oberthema Gesellschaftliche Herausforderungen, ge- plant. Es ist der Bundesregierung wichtig, dass eines der Themen in diesem Bereich lautet: „Behinderung, Invali- dität, barrierefreie Stadt“. Weitere Schwerpunkte sind „Zivilgesellschaftliche Teilhabe“ und „Gesundheitswe- sen“ – beides ebenfalls wichtige Themen für Menschen mit Behinderungen. Die Ausschreibung, auf deren Grundlage Projektvor- schläge für eine Förderung im Rahmen des „Jahres Deutschlands in Russland“ eingereicht werden können, ist vor kurzem veröffentlicht worden. Die Bundesregie- rung wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in diesem Kontext in angemessener Weise Berücksichtigung finden. Über diesen Prozess und die entsprechenden Projekte werden sich auch über das Jahr hinaus hoffentlich gute Anknüpfungspunkte für eine weitere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland ergeben. Die Bundesregierung wird auch weiterhin das Thema Menschen mit Behinderungen in den bilateralen Bezie- hungen anbringen. Darüber hinaus hoffen wir aber auch auf Anknüpfungspunkte für verstärktes zivilgesellschaft- liches Engagement. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 84): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des österreichischen Rechtswissenschaftlers und Berichterstatters der UN-Menschenrechtsorganisation, Professor Dr. Manfred Nowak, der Westen habe viel an Legi- timität in Bezug auf Menschenrechte eingebüßt durch seinen Krieg gegen den Terror, die Unterhöhlung von Rechtsstaat- lichkeit, wodurch insbesondere die USA unter der Bush-Re- gierung an einem „absoluten Tiefpunkt ihrer Politik in Bezug auf die Menschenrechte angelangt“ seien, doppelte Standards, die Internierung von Gefangenen außerhalb der USA in La- gern in Afghanistan und Guantánamo, durch das „Spinnen- netz“ von CIA-Geheimflügen und -gefängnissen in Folter- staaten, die Aushöhlung des Folterverbots und dass die EU- Staaten viel Kredit verspielt hätten, weil sie die US-Politik mittrugen? Die Bundesregierung kennt die Berichte von Profes- sor Manfred Nowak, dem ehemaligen Sonderbericht- erstatter der Vereinten Nationen über Folter. Jedoch lie- gen uns die Aussagen, die Sie Herrn Nowak in Ihrer Frage zuschreiben, nicht vor. Zum Inhalt Ihrer Frage: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14963 (A) (C) (D)(B) Im Januar 2009 verabschiedete die US-Regierung un- ter Präsident Obama grundlegende Dekrete zur Terroris- musbekämpfung. Diese umfassen insbesondere: die beabsichtigte Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo, ein Folterverbot und die Sicherstellung ge- setzeskonformer Verhörmethoden sowie die Anordnung der schnellstmöglichen Schließung von sogenannten CIA-Geheimgefängnissen und das Verbot der Errichtung neuer sogenannter CIA-Gefängnisse sowie neue Ansätze im rechtlichen Umgang mit Gefangenen in bewaffneten Konflikten und in Anti-Terror-Operationen, insbeson- dere die Durchführung von Prozessen möglichst vor or- dentlichen Gerichten. Die Obama-Administration hat sich klar von der Pra- xis der ihr vorangegangenen Regierung Bush distanziert. Die Stärke der amerikanischen Demokratie liegt in der Selbstkorrektur, wie sie von US-Präsident Barack Obama gegenüber der Politik seines Vorgängers vorge- nommen wurde. Dies hat auch zu neuem Ansehen der USA in der Welt geführt. Die Bundesregierung hat die durch die Obama-Admi- nistration ab Januar 2009 vorgenommenen Änderungen begrüßt. Gegenüber der Bush-Administration hatte die Bundesregierung stets deutlich gemacht, dass die He- rausforderungen durch den Terrorismus nur im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und unter Achtung der Menschenrechte, erfolgreich bewältigt werden können. Die Bundesregie- rung und die EU haben sich gegenüber der Bush-Admi- nistration wie der Obama-Administration wiederholt für die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo sowie für die Aufklärung bezüglich der Existenz soge- nannter CIA-Geheimflüge bzw. -gefängnisse eingesetzt. Dieser Einsatz der Bundesregierung und der EU für die Wahrung der Menschenrechte und die Einhaltung des Völkerrechts, auch beim Kampf gegen den inter- nationalen Terrorismus, hat uns hohes Ansehen in der Welt verschafft. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 85): Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zur Be- teiligung des US-Department of Homeland Security – wie von WikiLeaks im Cable „FRONTEX: EU Border Control Coope- ration at Frankfurt Airport“ vom 13. März 2007 veröffentlicht – an der Operation AMAZON II machen, gemäß dem ein „DHS representative“ in Frankfurt einen Tag lang die Opera- tion zur Migrationsabwehr AMAZON II beobachtete – „spent a day at the Frankfurt airport observing FRONTEX opera- tions“ –, innerhalb derer 29 Angehörige von Polizeibehörden aus sieben EU-Mitgliedstaaten unter deutscher Leitung der damals noch jungen EU-Grenzschutzagentur FRONTEX für mehr als zwei Wochen Tausende Identitätskontrollen am Frank- furter Flughafen vornahmen, bei deren 15 Menschen „ins Netz gingen“, und welche anderen Polizeimaßnahmen bzw -behör- den wurden seitdem vom „DHS representative“ in Frankfurt derart „beobachtet“? Die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordinierte Joint Operation AMAZON II fand im Zeitraum vom 19. Februar 2007 bis zum 9. März 2007 statt. Im Rahmen der Maßnahme wurden insge- samt 29 Gastbeamte aus sieben Mitgliedstaaten zur Un- terstützung an acht europäischen Flughäfen eingesetzt. Das damalige Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt/ Main wurde von sieben Gastbeamten aus Spanien (3), den Niederlanden (1), Portugal (1), Italien (1) und Frankreich (1) unterstützt. Darüber hinaus waren sieben weitere Grenzschutzbeamte aus Rumänien (2), Polen (2), Griechenland (2) und Bulgarien (1) als Beobachter eingesetzt. Mitarbeiter des U.S. Departments of Home- land Security, U.S. DHS, waren an der FRONTEX-Ope- ration AMAZON II nicht beteiligt. Bedienstete des DHS, Customs and Border Protection, CBP, beraten am Flughafen Frankfurt am Main Luftfahrtunternehmen im Vorfeld von Einreisen in die USA. Sie nehmen keine ho- heitlichen Aufgaben wahr. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Berater des DHS sich informell bei an der FRONTEX-Operation teilnehmenden Beamten infor- miert hat. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 86): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einsatzfähig- keit von ausgereiften und fehlerfreien Körperscannern auf deutschen Flughäfen? Die grundsätzlich für Luftsicherheitskontrollen geeig- nete Technologie der erprobten Körperscanner muss vom Hersteller weiterentwickelt werden. Wie viel Zeit dafür benötigt wird, kann von der Bundesregierung nicht vorhergesagt werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 87): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einfüh- rung einer bundeseinheitlichen Luftfrachtsicherheitsgebühr für die Luftfrachtunternehmen, die sich zum Beispiel nach dem jeweiligen Frachtaufkommen richtet, wie sie offenbar be- reits im Bundesministerium des Innern geprüft wird? Die ergebnisoffene Prüfung der Refinanzierbarkeit der Aufwendungen der Bundespolizei für die Kontrolle von Luftfracht – zum Beispiel über eine Abgabe – wird derzeit im Fachressort vorgenommen und dauert noch an. Die Meinungsbildung der Bundesregierung wird auf Grundlage dieser Prüfung erfolgen. 14964 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 17/6994, Frage 88): Was ist die Aufgabe des im Rahmen der Umsetzung des seit 2005 bestehenden Abkommens über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich in Abu Dhabi stationierten Verbindungs- beamten des Bundeskriminalamts, BKA, und welches sind ge- gebenenfalls die Aufgabengebiete eventuell zusätzlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten eingesetzter Beamten des BKA oder anderer Bundesbehörden im Rahmen des erwähn- ten Abkommens? Das Bundeskriminalamt, BKA, hat den ersten BKA- Verbindungsbeamten in die Vereinigten Arabischen Emirate bereits im Jahr 1999 entsandt, also lange bevor das Sicherheitsabkommen abgeschlossen wurde. Derzeit ist ein Beamter des BKA in Abu Dhabi mit Zuständig- keit auch für Katar eingesetzt. Aufgrund der vorüberge- henden Schließung der Deutschen Botschaft im Jemen wegen der dortigen aktuellen Sicherheitslage nimmt zu- dem der regulär in Sanaa tätige Beamte seine Aufgaben derzeit von Abu Dhabi aus wahr. Dieser ist zudem auch für den Oman zuständig. Die Aufgaben dieser Beamten sind die gleichen wie die aller anderen durch das BKA entsandten Verbin- dungsbeamten weltweit. Sie umfassen vornehmlich alle Aspekte des polizeilichen Informationsaustausches zur Unterstützung deutscher Ermittlungsverfahren im Aus- land. Hinzu kommen zum Beispiel die Unterstützung der zuständigen Behörden im Gaststaat bei ihren eigenen Er- mittlungsverfahren mit Bezug zu Deutschland und die Betreuung deutscher Beamter bei Dienstreisen. Die Ver- bindungsbeamten nehmen zudem an Konferenzen und Fachtagungen teil, beraten die deutschen Auslandsver- tretungen polizeilich und arbeiten eng mit deren Rechts- und Konsularabteilungen zusammen. Eine weitere Aufgabe des BKA-Verbindungsbeamten in Abu Dhabi ist die Koordinierung polizeilicher Ausbil- dungshilfemaßnahmen. Gegenwärtig werden BKA-Lehr- gänge im Bereich der Tatortarbeit und der Sprengstoff- entschärfung durchgeführt oder sind für das Jahr 2011 in Planung. Zur Durchführung dieser Maßnahmen halten sich BKA-Beamte anlassbezogen in den Vereinigten Ara- bischen Emiraten auf. Sie fungieren als Dozenten und ver- mitteln Fachwissen auf Lehrgängen und Seminaren. Auch die Bundeszollverwaltung setzt einen Verbin- dungsbeamten in den Vereinigten Arabischen Emiraten am Standort Dubai ein, der die Zusammenarbeit zwi- schen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Zollbereich unterstützt. Im Rahmen dieser Zollzusammenarbeit und der allgemeinen und einzelfall- bezogenen Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung von Verstößen gegen Zollvorschriften sind die Proliferationsbekämpfung sowie die Kriminalitätsbe- reiche Zigarettenschmuggel und Markenrechtsverstöße besondere Schwerpunkte seiner Arbeit. Die Bundespolizei hat zwar keinen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten, wohl aber einen Dokumenten- und Visumsberater in die Vereinigten Arabischen Emi- rate entsandt. Dieser fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen insbe- sondere beim Erkennen von gefälschten Dokumenten im Zusammenhang mit der Visumserteilung. Ferner über- nimmt er die Beratung von Beförderungsunternehmen und von Mitarbeitern der für die grenzpolizeilichen Kon- trollen zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten. Daneben führt die Bundespolizei Maßnahmen der grenzpolizeilichen Ausbildungshilfe durch. Schwer- punkte sind dabei die Bekämpfung der irregulären Mi- gration und die Erhöhung der Luftsicherheit. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6994, Frage 89): Mit welcher zusätzlichen Nettokreditaufnahme wäre nach den aktuellen Prognosen der Bundesregierung bei einer Staatspleite Griechenlands auf die dann fälligen Bürgschaften der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des sogenannten Euro-Rettungsschirms, bitte mindestens angeben, mit welcher Belastung minimal und maximal gerechnet wird, für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zu rechnen, und wie hoch läge der daraus resultierende kumulierte fiskalische Anpassungs- druck für die folgenden Haushaltsjahre? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekula- tionen über eine Staatspleite Griechenlands. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 90): Warum geht die Bundesregierung davon aus, dass die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 genannten inhaltlichen Voraussetzungen, insbesondere die Kontrollrechte des Deutschen Bundestages, zwar in Rege- lungen zum Euro-Rettungsschirm normiert werden könnten, in Regelungen zu Euro-Bonds aber nicht zu erreichen sind, und wird die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kom- mission zu Euro-Bonds, die für Oktober 2011 erwartet wer- den, einer genaueren Prüfung unterziehen, oder schließt die Bundesregierung die Einführung von Euro-Bonds kategorisch aus? Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächti- gungen auf andere Akteure übertragen darf. Es dürfen insbesondere keine völkerrechtlichen Mechanismen be- gründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Dies bedeutet insbesondere, dass es keinen unüberschau- baren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Auto- matismus einer Haftungsunion geben darf. Diese Gefahr besteht bei den Hilfen der Europäischen Finanzstabili- tätsfazilität, EFSF, nicht. Der Bundestag wird über das Euro-Stabilisierungsmechanismusgesetz, StabMechG, in die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14965 (A) (C) (D)(B) einbezogen. Es ist nicht ersichtlich, wie die Beteili- gungsrechte des Bundestages bei der Begebung von Euro-Bonds in vergleichbarer Weise bewerkstelligt wer- den könnten. Die Bundesregierung prüft alle Vorschläge der EU-Kommission eingehend. Die Inhalte der geplanten Vorschläge sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die gemeinsame Begebung von Anleihen mit gesamtschuld- nerischer Haftung lehnt die Bundesregierung jedoch ab, da sie die nationale Verantwortlichkeit und Haftung der einzelnen Mitgliedstaaten aushebeln und die bestehende Marktdisziplinierung durch unterschiedlich hohe Zins- sätze beenden würde. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 91): Wie ist im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungs- gerichtes zur Griechenlandhilfe und zum sogenannten Euro- Rettungsschirm vom 7. September 2011 (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10) in den Mitgliedsländern der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, die jewei- lige Parlamentsbeteiligung – insbesondere bei Grundsatzent- scheidungen bei der Übernahme von Gewährleistungen, Not- maßnahmen – sogenannten Financial Assistance Facility Agreements –, in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit sowie bei der Freigabe weiterer Tranchen im Einzelnen – geregelt bzw. vorgesehen, und welche Konsequenzen hat ein Mehr an parla- mentarischer Mitwirkung wie in Finnland auf die Handlungs- fähigkeit der EFSF? Wie die parlamentarische Beteiligung bei Hilfsmaß- nahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, in den anderen Mitgliedstaaten im Einzelnen aus- gestaltet ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Be- reits die nationale Umsetzung des geänderten EFSF- Rahmenvertrags – die in Deutschland durch das aktuelle Gesetzesvorhaben zur Änderung des Euro-Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes, StabMechG, erfolgt – wird in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. So sind etwa nach Kenntnisstand der Bundesregierung in Griechenland, Italien und Portugal keine parlamentari- schen Verfahren zur Umsetzung der EFSF-Ertüchtigung erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung muss die parlamenta- rische Beteiligung so ausgestaltet sein, dass die Funk- tionsfähigkeit der EFSF sichergestellt ist. Die Marktteil- nehmer dürfen nicht an der Einsatzfähigkeit des EFSF zweifeln. Entscheidend sind klare Entscheidungsstruktu- ren und schnelle Entscheidungsverfahren. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 92): Wird seitens der Finanzbehörden ein Datenabgleich, Ver- probung, zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusam- menfassender Meldung durchgeführt, und welche Erkennt- nisse hat die Bundesregierung über den Grad der Abweichung? Für die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sind nach der Finanzverfassung die Länder zuständig. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Finanzbehör- den einzelfallbezogen bzw. bei Vorliegen von Unregel- mäßigkeiten Verprobungen durchführen zwischen den an die Landesfinanzbehörden übermittelten Angaben über die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- verkehr in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und den An- gaben in den dem Bundeszentralamt für Steuern über- mittelten Zusammenfassenden Meldungen. Soweit hierbei Abweichungen festgestellt werden, sind diese re- gelmäßig Anlass für die Durchführung von Außenprü- fungen. Der Bundesregierung liegen außerdem Informa- tionen vor, dass die Prüfer gehalten sind, im Rahmen der Vorbereitung von Außenprüfungen insbesondere von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen entsprechende Verpro- bungen durchzuführen. Über den Grad der Abweichungen liegen der Bundes- regierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 93): Wann ist konkret mit der Veröffentlichung des Abkom- mens mit der Schweiz über unversteuerte Kapitalerträge zu rechnen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe bisher nicht versteuerter Vermögen in der Schweiz? Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossen- schaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt wird am Tag der Unterzeichnung die- ses Abkommens veröffentlicht werden. Die Unterzeichnung ist für den 21. September 2011 vorgesehen. Der Bundesregierung liegen lediglich Schätzungen aus unterschiedlichen Quellen vor, die in ihrer Höhe stark variieren. Belastbare Erkenntnisse liegen nicht vor. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 94): Ist es zutreffend, dass im Fall der Vererbung eines Eigen- heims an einen Elternteil – zum Beispiel Tod des Sohnes – auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn es sich um ein von der Mutter und dem verstorbenen – ledigen, kinderlosen – Sohn eigengenutztes Familienwohnheim handelt, welches auch weiterhin vom erbenden Elternteil genutzt wird, und wenn dem so ist, wie ist dies zu erklären, wenn im umgekehr- ten Fall – gemeinsam genutztes Familienwohnheim wird an den Sohn vererbt – keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist? 14966 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Im Fall der Vererbung eines vom erblassenden Sohn zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücks an ei- nen Elternteil fällt auch dann Erbschaftsteuer an, wenn das Grundstück weiterhin vom erbenden Elternteil zu ei- genen Wohnzwecken genutzt wird. Der Gesetzgeber hat mit der Steuerbefreiung im um- gekehrten Fall, also beim Erwerb eines sogenannten Fa- milienheims des erblassenden Elternteils durch ein Kind oder mehrere Kinder, nur den Erwerb in der normalen Generationenfolge von den Eltern auf die Kinder be- günstigen wollen. Die Befreiung ist in diesem Fall auf eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis 200 Quadratme- ter beschränkt – § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Fragen 95 und 96): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 von der Bundesagentur für Arbeit befristet eingestellt, wie viele davon sachgrundlos be- fristet (bitte gesondert Arbeitsvermittler im Bereich des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, und über 50-Jährige, insgesamt und als Arbeitsvermittler im SGB-II-Bereich auf- führen)? Wie viele von den in den Jahren 2007, 2008 und 2009 be- fristet und sachgrundlos befristet eingestellten Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmern haben jeweils einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten – bitte gesondert Arbeitsvermittler im Bereich des SGB II aufführen –, und wie viele davon waren über 50 Jahre alt? Die gewünschten Informationen zu befristeten Ein- stellungen und die Umwandlung in unbefristete Beschäf- tigungen für die Jahre 2007 bis 2009 können nach Aus- kunft der Bundesagentur für Arbeit nicht geliefert werden. Eine zentrale Auswertung ist der Bundesagentur für Arbeit über ihr IT-System nicht möglich, da die Per- sonalverantwortung dezentral bei den Regionaldirektio- nen und Agenturen für Arbeit organisiert ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 97): Warum beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Überlegungen zu Änderungen im Be- reich der Erwerbsminderungsrente, die Zurechnungszeit nach § 59 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch parallel zu der Anhebung der Regelaltersgrenze zu verlängern, obwohl die Bundesregierung bislang bestritten hat, dass sich aus der An- hebung der Regelaltersgrenze ein Handlungsbedarf für Ver- besserungen bei den Erwerbsminderungsrenten ergibt? Die sogenannte Zurechnungszeit – also die Phase des Erwerbslebens, die ab Eintritt der Erwerbsminderung für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente fiktiv an- genommen wird – reicht heute bis zum 60. Lebensjahr. Um Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit lang- fristig besser abzusichern, soll diese Zeit stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Dies soll ange- messen und im Gleichklang mit der Anhebung der Re- gelaltersgrenze erfolgen. Der Erwerbsminderungsschutz wird so dem längeren Erwerbsleben angepasst. Bei der Anhebung der Regelaltersgrenze blieb es zu- nächst bei der Zurechnungszeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Nun wird der alte Fünfjahresabstand wieder hergestellt. Die Rentenansprüche derer, die nicht mehr arbeiten und vorsorgen können, werden aufgewer- tet. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 98): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es mit dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit vereinbar ist, dass ein Ver- sicherter, der die Zugangsvoraussetzungen für die sogenannte Zuschussrente erfüllt, beispielsweise bei einer gesetzlichen Rente von 500 Euro und einer Betriebsrente von 100 Euro eine Aufstockung auf einen Nettozahlbetrag von 850 Euro er- halten soll, während ein Versicherter, der ausschließlich eine gesetzliche Rente von beispielsweise 750 Euro erhält und da- mit eine höhere Vorleistung durch höhere Beitragszahlungen erbracht hat, keine Aufstockung erhalten soll? Die Bundesregierung sieht hier keinen Widerspruch zum Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Bei der Zu- schussrente werden – vorbehaltlich des weiteren Ver- laufs des „Regierungsdialog(s) Rente“ – nicht automa- tisch alle Renten auf die Höhe von 850 Euro aufgestockt, sondern nur die von Personen, die lange gearbeitet, Kin- der erzogen oder gepflegt haben und neben der gesetzli- chen Rentenversicherung zusätzlich vorgesorgt haben. Wer diese Voraussetzung erfüllt, erhält ein garantiertes Alterseinkommen von 850 Euro unabhängig davon, wie hoch die durch eigene Vorleistungen erbrachte Rente ist. Der in der Fragestellung genannte Versicherte, der eine eigene Rente von 750 Euro bezieht, hat keine eigene zu- sätzliche Vorsorge betrieben und sich damit – anders als der andere in der Fragestellung genannte Versicherte – nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine Steige- rung seines Alterseinkommens bemüht. Daher ist es ge- recht, dass die Rente des Versicherten in Höhe von 750 Euro nicht aufgestockt wird. Für die Prüfung der Leistungsgerechtigkeit bei der Zuschussrente ist nicht die absolute Höhe der Vorleistungen entscheidend, son- dern die Frage, ob der Betroffene für die eigene Alters- versorgung vorgesorgt hat. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 99): Ist bei der Zuschussrente, deren Gewährung an Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und einer betrieblichen oder priva- ten Quelle geknüpft ist, daran gedacht, sie bedürftigkeitsori- entiert zu gestalten, sodass weitere Einkünfte, zum Beispiel Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14967 (A) (C) (D)(B) aus einem anderen obligatorischen Alterssicherungssystem oder auch Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, anzurechnen sind, und soll Vermögen angerech- net werden? Das Konzept der Zuschuss-Rente sieht eine Einkom- mensprüfung vor, damit sie bei denen ankommt, die sie tatsächlich benötigen. Hinsichtlich der konkreten Ausge- staltung gibt es noch keine abschließenden Festlegun- gen. Im Übrigen bleibt der weitere Verlauf des „Regie- rungsdialog(s) Rente“ abzuwarten. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 100): Nach welchem Verfahren bzw. in welcher Form soll der Nettozahlbetrag der Zuschussrente von 850 Euro dynamisiert werden, um sowohl Preissteigerungen als auch sich verän- dernde Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu be- rücksichtigen und den relativen Abstand zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, deren Regelbedarfe jähr- lich nach § 28 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch fort- zuschreiben sind, zu wahren? Der Regierungsdialog ist ein breit angelegter, offener Diskussionsprozess, an dem Rentenversicherung, Fach- politiker, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Arbeit- geber und anlassbezogen weitere Institutionen beteiligt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht offen in den Dialog. Bezüglich der Frage der Dyna- misierung der Zuschussrente ist noch keine Vorfestle- gung getroffen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 101 und 102): Wie verteilen sich die Personen, die nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2013 die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuschussrente erfüllen werden, auf west- und ostdeutsche Versicherte, und wie wird sich die Zusammensetzung der anspruchsberechtigten Perso- nen mutmaßlich in den nächsten Jahren entwickeln? Soll jeder der Träger der Deutschen Rentenversicherung mit der Administration der Zuschussrente betraut werden, oder ist daran gedacht, die Zuständigkeit an einen oder meh- rere bestimmte Träger zu vergeben? Zu Frage 101: Gebietspezifische Unterscheidungen wurden bei den Schätzungen zur Zuschussrente nicht vorgenommen, denn wie sich die Berechtigten auf Ost und West auftei- len, ist vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der Zu- schussrente ohne Belang. Das Ziel der Zuschussrente ist, die Lebensleistung von Personen, die trotz langjähriger Anstrengungen im Alter nicht über ein angemessenes Einkommen verfügen, besser zu honorieren. Dieses Ziel gilt für die alten Länder wie auch für die neuen Länder gleichermaßen. Denn es bedeutet keinen Unterschied, wo jemand erwerbstätig war, Kinder erzogen oder Ange- hörige gepflegt hat, und es bedeutet auch keinen Unter- schied, wo jemand zusätzlich für sein Alter vorgesorgt hat. Die Zuschussrente ist in den alten und neuen Län- dern gleich hoch. Zu Frage 102: Das Konzept der Zuschussrente sieht die zentrale Administrierung auf Bundesebene durch die Deutsche Rentenversicherung vor. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung gibt es noch keine abschließenden Festle- gungen. Im Übrigen bleibt der weitere Verlauf des „Re- gierungsdialog(s) Rente“ abzuwarten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 103): Soll die Zuschussrente unabhängig vom Einkommen eines Partners/einer Partnerin gezahlt werden, also als ausschließ- lich individualisierte Leistung, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung gegenüber den Regelungen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, in der die Höhe der Leistungen für Angehörige einer Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft je nach unterschiedlichen Regel- bedarfsstufen gewährt wird? Nein. Das Konzept der Zuschussrente sieht auch die Berücksichtigung von Partnereinkommen vor. Denn die Zuschussrente soll zielgenau bei denen ankommen, die diese zusätzliche Leistung auch benötigen, weil sie trotz langjähriger Bemühungen über kein ausreichendes Al- terseinkommen verfügen. Die Einkommenssituation im Alter ist aber nicht nur von den eigenen Einkünften, son- dern auch vom Erwerbs- bzw. Alterseinkommen von Ehegatten und Lebenspartnern abhängig. Personen, die in Haushalten mit hohem Einkommen leben, sind auf er- gänzende Leistungen nicht angewiesen. Deshalb sieht das Konzept der Zuschussrente eine Einkommensprü- fung sowohl bei den Berechtigten als auch bei Ehe- oder Lebenspartnern vor. Hinsichtlich der konkreten Ausge- staltung gibt es aber noch keine abschließenden Festle- gungen. Im Übrigen bleibt der weitere Verlauf des „Re- gierungsdialog(s) Rente“ abzuwarten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 104): Inwiefern kann die Anspruchsvoraussetzung der Wartezeit der zusätzlichen Vorsorge durch unterschiedliche Formen der privaten Vorsorge erfüllt werden, oder ist daran gedacht, sie ausschließlich an einen Vertrag zu binden, der die Kriterien des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllt? Als Anspruchsvoraussetzung für die Wartezeit in der zusätzlichen Altersvorsorge sind Zeiten der betriebli- chen Altersversorgung und Zeiten der staatlich geförder- 14968 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) ten privaten Altersvorsorge vorgesehen. Einzelheiten sollen und können im Rahmen des „Regierungsdialog(s) Rente“ mit den Beteiligten erörtert werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 105): In welcher Form beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen an dem „Regierungsdialog Rente“ zu beteiligen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, dass die Gesetzesänderungen, die sich aus dem „Re- gierungsdialog Rente“ ergeben, in einem möglichst brei- ten Konsens im Parlament verabschiedet werden. In wel- cher Form die Beteiligung der verschiedenen Fraktionen erfolgen soll, ist noch nicht entschieden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 106): Wie erklärt sich die Aussage der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, wonach bei einer Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten nach § 262 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch „viele Frauen durch den Rost [fal- len]“ (Der Tagesspiegel vom 10. September 2011), obwohl im Zugang in eine Altersrente im Jahr 2010 90 Prozent der Ver- sicherten, die von diesem Instrument profitiert haben, Frauen waren und so etwa ein Viertel aller Frauen hiervon profitiert hat, während es bei den Männern nur knapp 4 Prozent waren? Richtig ist, dass von der Regelung der Rente nach Mindestentgeltpunkten gegenwärtig überwiegend Frauen begünstigt werden. Jedoch wird durch die Hochwertung von vor dem Jahr 1992 zurückgelegten Beitragszeiten nach dieser Regelung nicht erreicht, dass Versicherte – Frauen ebenso wie Männer – in jedem Fall eine Rente erhalten, die über dem durchschnittlichen Grundsiche- rungsbedarf liegt. Dieses Ziel verfolgt die Zuschussrente. Auch entfal- ten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die Frauen für die Erziehung eines Kindes bis zum voll- endeten 10. Lebensjahr gutgeschrieben werden, nach dem Konzept der Zuschussrente eine bessere Wirkung. Denn dort werden sie Zeiten der Beschäftigung wir- kungsmäßig gleichgestellt, während bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten nur vollwertige Beitragszeiten hochgewertet werden. Beispielsweise würde eine Frau, die 20 Jahre lang zu 75 Prozent des Durchschnittslohns gearbeitet hat, danach zwei Kinder erzogen hat und dann zehn Jahre vor dem Rentenbezug arbeitslos war, keine Rente nach Mindesteinkommen erhalten. Von der Zu- schuss-Rente würde sie hingegen profitieren. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 107): Wie wird sich die Verlängerung der Zurechnungszeit um einen Monat auf den Zahlbetrag der Rente bei einem Versi- cherten auswirken, der vor Vollendung des 60. Lebensjahres auf Grundlage von 45 Entgeltpunkten in eine Erwerbsminde- rungsrente geht, und wie würde sich dies auf Grundlage einer Rentenanwartschaft von 40 bzw. 30 Entgeltpunkten darstel- len? Versteht man die Frage so, dass in der Anzahl der je- weils genannten Entgeltpunkte die Auswirkungen aus der Zurechnungszeit nach geltendem Recht bis zur Voll- endung des 60. Lebensjahres bereits enthalten sind und in allen drei Varianten vor Beginn der versicherungs- pflichtigen Tätigkeit mit 20 Jahren drei Jahre Schulbe- such unterstellt werden, wirkt sich die Verlängerung der Zurechnungszeit um einen Monat wie folgt aus: Die mo- natliche Nettoleistungsverbesserung beträgt bei einem Rentenzugang vor Vollendung des 60. Lebensjahres auf der Grundlage von 45 Entgeltpunkten rund 2,10 Euro, 40 Entgeltpunkten rund 1,80 Euro und 30 Entgeltpunk- ten rund 1,40 Euro. Diese Werte erscheinen zwar gering, spiegeln aber die anfangs ebenfalls nur sehr geringe Anhebung der Regel- altersgrenze wider, an der sich die Verlängerung der Zu- rechnungszeit orientiert. Langfristig fallen die Erwerbs- minderungsrenten um etwa 5 Prozent höher aus als ohne diese Verlängerung. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 108): Mit welcher Begründung verzichtet das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales in seinen Überlegungen offen- sichtlich darauf, den Erwerbsminderungsschutz auch in der betrieblichen Alterssicherung und der geförderten privaten Altersvorsorge obligatorisch zu verankern, obwohl im Rah- men der Mehr-Säulen-Strategie alle biometrischen Risiken in allen Säulen der Alterssicherung abzusichern wären? Eine gesetzlich verpflichtende Absicherung des Er- werbsminderungsrisikos hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung noch im Rahmen der staatlich geför- derten privaten Altersvorsorge für sinnvoll, da die Bereit- schaft zum Aufbau einer – grundsätzlich freiwilligen – privaten oder betrieblichen Altersvorsorge durch diese Vorgabe insgesamt eher verringert werden dürfte. Eine Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der betrieblichen Altersversorgung ist bereits heute auf freiwilliger Basis möglich und auch in vielen Fällen Teil des Leistungskatalogs. So liegt es zum Beispiel im Er- messen der Tarifvertragsparteien, entsprechende Rege- lungen zu treffen. Viele Tarifvertragsparteien haben dies erkannt und entsprechende Tarifverträge abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14969 (A) (C) (D)(B) Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge muss außerdem Folgendes bedacht werden: Wegen der grundsätzlichen Freiwilligkeit zum Abschluss eines ent- sprechenden Vertrages würde es zu einer negativen Risi- koselektion kommen, die es den Versicherungen versi- cherungsmathematisch verbieten würde, entsprechende Angebote ohne Gesundheitsprüfung zu machen. Zudem müsste eine obligatorische Absicherung des Erwerbs- minderungsrisikos eine Befreiungsmöglichkeit für die- jenigen vorsehen, die bereits über eine entsprechende Absicherung verfügen. Dies wäre mit großem Verwal- tungsaufwand verbunden. Bei gleichem Fördervolumen ginge nicht zuletzt ein Teil der zusätzlichen Absicherung fürs Alter verloren, und bei einer Kündigung des Vertra- ges würde in aller Regel auch automatisch der Erwerbs- minderungsschutz wegfallen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 109): Wird die Bundesregierung im Rahmen des „Regierungs- dialog(s) Rente“ auch Modelle unterstützen, die den Bezug ei- ner Teilaltersrente auch bereits mit dem vollendeten 60. Le- bensjahr ermöglichen, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass durch die erhöhten Abschläge das Risiko von Al- tersarmut entsteht? Die Bundesregierung wird im Rahmen des „Regie- rungsdialog(s) Rente“ Möglichkeiten einer weitergehen- den Flexibilisierung der Übergänge in den Ruhestand prüfen. Bei der Prüfung entsprechender Vorschläge sollte jedoch stets unter anderem hinterfragt werden, ob es angesichts des drohenden Arbeitskräftemangels ge- sellschaftlich verantwortbar ist, Anreize für einen frühe- ren Renteneintritt zu schaffen; Menschen, die arbeiten können und wollen, die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, vorzeitig Rente zu beziehen, und wenn ja, welche Bedingungen hierfür gelten müssen; ob die mit einem vorzeitigen Rentenbezug verbundenen lebenslangen Ab- schläge bei der Rente für den Einzelnen hinnehmbar und für die Allgemeinheit verantwortbar sind, und ob die Kosten einer Rückkehr zur Frühverrentung zukünftigen Generationen zuzumuten sind. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 110): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Anteil der 50 Jahre alten und älteren Langzeitarbeitslo- sen, der binnen Jahresfrist um über 2 Prozentpunkte auf über 31 Prozent gestiegen ist (vergleiche Bundesagentur für Arbeit, Sockel- und Langzeitarbeitslosigkeit, Broschüre der Arbeits- marktberichterstattung, Nürnberg 2011), zu reduzieren? Der in der Fragestellung zitierte Anstieg von „über 2 Prozentpunkten auf über 31 Prozent“ bezieht sich auf den Anteil der älteren Arbeitslosen (50 und älter) an al- len Arbeitslosen. Der Anteil der Älteren über 50 Jahre, die länger als zwölf Monate arbeitslos sind, an allen älteren Arbeitslo- sen ist von 42,6 Prozent im Juni 2010 auf 42,8 Prozent im Juni 2011 lediglich geringfügig gestiegen. Absolut ist sowohl die Zahl der älteren Arbeitslosen als auch der äl- teren Langzeitarbeitslosen in diesem Zeitraum zurückge- gangen. Zur Verbesserung der Wiedereingliederung von Ar- beitslosen steht im SGB III und SGB II eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die auch für die Ein- gliederung älterer Arbeitsloser genutzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Eingliederungszuschüsse ebenso wie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Die Bundesregierung hat darüber hinaus zur Verbes- serung der Beschäftigungsfähigkeit und Beschäfti- gungschancen älterer Langzeitarbeitsloser ab 50 Jahren im Oktober 2005 das Bundesprogramm „Perspektive 50 plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regio- nen“ gestartet. Mittlerweile sind 78 regionale Beschäfti- gungspakte am Bundesprogramm beteiligt. Ziel dieser Beschäftigungspakte ist die Aktivierung, Förderung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wiederein- gliederung älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemei- nen Arbeitsmarkt. Der hierbei verfolgte regionale Ansatz ermöglicht es den Beschäftigungspakten, gezielt auf die Besonderhei- ten vor Ort einzugehen sowie eigenverantwortlich neue Ansätze zu entwickeln. Im Jahr 2010 wurden rund 190 000 Personen aktiviert und über 56 000 Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Das Bundesprogramm wurde nochmals vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Das Ziel der dritten Programmphase, die regionale Ausweitung des Bundesprogramms auf möglichst alle Grundsiche- rungsstellen zu realisieren, ist mit derzeit über 400 betei- ligten Jobcentern annähernd erreicht. Ein weiteres wichtiges Ziel der dritten Programmphase ist die Identi- fizierung besonders erfolgreicher innovativer Ansätze der Beschäftigungspakte, die ins Regelgeschäft über- nommen werden können. Im Jahr 2011 sind insgesamt rund 200 000 Aktivie- rungen und 65 000 Integrationen in den Arbeitsmarkt ge- plant. Bis Ende August 2011 konnten bisher knapp 151 000 Aktivierungen und knapp 48 000 Arbeitsmarkt- integrationen erzielt werden. Damit liegt das Programm deutlich über dem bis zu diesem Zeitpunkt gesetzten Ziel. Es ist daher zu erwarten, dass auch im Jahr 2011 die Programmziele über das geplante Maß hinaus erfüllt werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 111): 14970 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, angesichts einer sich verfestigenden Langzeitar- beitslosigkeit müssten umso mehr Mittel für Qualifizierung, Training, Schuldner- oder Suchtberatung ausgeben werden (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2011), vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung bereits vorgenommenen und weiter geplanten Kürzungen bei der ak- tiven Arbeitsmarktpolitik in Milliardenhöhe? Im Bundeshaushalt für das Jahr 2011 wurden die An- sätze für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsi- cherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jahr 2010 unter anderem an die positive Entwicklung auf dem Ar- beitsmarkt angepasst. Diese Anpassung soll in den Jah- ren 2012 und 2013 fortgesetzt werden. Damit wird be- rücksichtigt, dass die Entwicklung der Arbeitslosigkeit infolge des konjunkturellen Aufschwungs bisher insge- samt günstiger als erwartet ausgefallen ist und sich die positive Entwicklung nach den vorliegenden Prognosen fortsetzen wird. Darüber hinaus trägt die Anpassung der Ansätze selbstverständlich auch den zwingenden Erfor- dernissen zur Reduzierung von Ausgaben des Bundes Rechnung. Im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung der Maßnahmen gelingt es den Jobcentern zunehmend, Inte- grationen in den Arbeitsmarkt ohne begleitende Förder- maßnahmen zu realisieren. Damit können mehr Mittel für Personen eingesetzt werden, die dem Arbeitsmarkt fernstehen. Dort erzielen sie die größte Wirkung. Aus den genannten Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch in den kommenden Jahren für Eingliederungsmaßnahmen im Bereich der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Im Übrigen wird darauf hingewie- sen, dass es sich bei der Schuldner- und Suchtberatung um kommunale Eingliederungsleistungen handelt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 112): Welche Bilanz zieht die Bundesregierung nach einem Jahr Mindestlohn in der Pflegebranche im Hinblick auf seine Um- setzung und die Einhaltung bzw. Kontrolle der Lohnunter- grenze? Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Min- destlohn sind Gegenstand einer innerhalb der Koalitions- fraktionen vereinbarten und noch nicht abgeschlossenen Evaluation. Ende März 2011 hat die Finanzkontrolle Schwarzar- beit der Zollverwaltung eine bundesweite Schwerpunkt- prüfung bei ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Es wurden circa 2 800 Unternehmen geprüft und etwa 6 900 Personen befragt. In 144 Fällen ergaben sich Anhalts- punkte für Mindestlohnverstöße. Die weiteren Ermitt- lungen dauern noch an. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 113): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie einer Kürzung der Mittel in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, im Zuge der Reform der GAP zustimmen wird? Richtschnur für die Weiterentwicklung der GAP sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, wonach auch nach 2013 eine starke erste Säule für die Direktzahlun- gen und die Marktausgaben sowie eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule für Maßnahmen der ländli- chen Entwicklung erforderlich sind. Dabei kommt den Fördermaßnahmen der zweiten Säule eine wichtige Auf- gabe zur Begleitung struktureller Veränderungen land- wirtschaftlicher Betriebe, zur Bereitstellung von Um- weltleistungen wie auch zur Entwicklung ländlicher Räume zu. Auf dieser Linie wird die Bundesregierung die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 führen. Wie sich das Verhandlungsergebnis gestal- tet, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abge- schätzt werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 114): Durch welche neuen Maßnahmen will die Bundesregie- rung im Zuge der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik den Verlust der Artenvielfalt in der Agrarland- schaft stoppen, und warum lehnt die Bundesregierung vor die- sem Hintergrund die Vorschläge der EU-Kommission zum Greening der ersten Säule der GAP ab? Die Bundesregierung teilt die Zielsetzung der Kom- mission, Umweltziele verstärkt im Rahmen der Gemein- samen Agrarpolitik, GAP, zu berücksichtigen. Dafür sollten Maßnahmen entwickelt werden, die tatsächlich in effizienter Weise zu einem höheren Umweltbeitrag der GAP führen, ohne im Gesamtsystem zusätzlichen Büro- kratieaufwand zu verursachen. In diesem Rahmen muss die GAP auch einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bundesregierung wird erst dann Vorschläge der EU-Kommission beurteilen, wenn diese vorliegen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 115 und 116): Gegen welche Vorschläge der EU-Kommission zur Re- form der Gemeinsamen Agrarpolitik versucht die Bundesre- gierung derzeit eine „Phalanx“ mit anderen Mitgliedstaaten zu bilden, wie in der Frankfurter Rundschau vom 14. September 2011 mit Bezug auf Regierungskreise gemeldet wurde? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14971 (A) (C) (D)(B) Warum lehnt die Bundesministerin für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, die Begren- zung von Monokulturen, unter anderem bei Mais, durch die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zum sogenannten Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik wie etwa die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung ei- ner mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge ab, obwohl auch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, vor dem Deutschen Bauerntag 2011 wörtlich erklärt hat: „Nur noch Maisfelder, nur noch Rapsfelder – das kann und darf es nicht geben“? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen die Legis- lativvorschläge der Europäischen Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 am 12. Oktober diesen Jahres vorgelegt werden. Die Bundesregierung wird die Vorschläge dann prüfen und eine detaillierte Po- sition erarbeiten. Bis dahin hält die Bundesregierung es nicht für angebracht, zu den sich noch im kommissions- internen Abstimmungsverfahren befindenden Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzlichen Über- legungen in ihrem Positionspapier vom 31. März 2010 zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie in ihrer Stellungnahme vom 28. Januar 2011 zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und länd- liche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ vom 18. November 2010 dargelegt. Sie sind auch die Basis von Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 117): Wie will die Bundesregierung angesichts ihrer Ablehnung einer Deckelung oder degressiven Ausgestaltung der Direkt- zahlungen verhindern, dass das System der Direktzahlungen aufgrund zahlreicher nichtlandwirtschaftlicher Großempfän- ger weiter an gesellschaftlichem Rückhalt verliert? Eine Deckelung oder degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen ist nicht geeignet, um einer eventuellen Kritik wegen der Gewährung von Direktzahlungen an „nichtlandwirtschaftliche Großempfänger“ zu begegnen. Bei der Deckelung oder degressiven Ausgestaltung der Direktzahlungen erfolgt die Kürzung in Abhängigkeit von der Höhe der betrieblichen Direktzahlungen und nicht nach Kriterien, die am Betriebsinhaber anknüpfen. Insofern ist eine Deckelung oder degressive Ausgestal- tung der Direktzahlungen kein angemessenes Instru- ment, um gezielt Zahlungen an „nichtlandwirtschaftliche Großempfänger“ zu vermeiden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 118): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einführung von Gutschriften für australische Agrarbetriebe, die Methan- oder CO2-Emissionen vermeiden, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen ein sol- ches klimapolitisches Instrument für die EU-Landwirtschaft? Das australische Parlament beschloss erst am 23. Au- gust 2011 ein Gesetzespaket zur Einbeziehung der Land- wirtschaft in den innerstaatlichen Emissionshandel. Es bleibt daher abzuwarten, welche Erfahrungen die Land- wirte in Australien mit den neuen Regelungen machen, welche Wirkungen für den Klimaschutz das Gesetzespa- ket erbringt und wie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu beurteilen sind. Gleichwohl können die australischen Regelungen nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden, da Deutschland in das europäische Emissionshandels- system eingebunden ist. Änderungen hierzu können da- her nur auf europäischer Ebene erfolgen. Die Landwirt- schaft gehört zu den Sektoren und Bereichen, die derzeit nicht dem Emissionshandel unterworfen sind. Ein Grund hierfür ist, dass die Erfassung von Emissionen mit hin- reichender Genauigkeit auf betrieblicher Ebene derzeit nicht mit vertretbaren Kosten vereinbar ist. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 119): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem vom Freistaat Bayern aufgelegten Programm für den einhei- mischen Anbau von Eiweißfutterpflanzen als Maßnahme ge- gen die aktuell große Abhängigkeit der einheimischen Tier- haltungsbetriebe von Futtermittelimporten aus Südamerika, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ihrer- seits zur Erhöhung des einheimischen Anbaus von Eiweißfut- terpflanzen? Zwischen 1990 und 2010 förderte die Bundesregie- rung die Entwicklung der heimischen Körnerlegumino- sen Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen mit insgesamt rund 20 Millionen Euro. Trotz der erheblichen öffentli- chen Förderung konnte der Wettbewerbsunterschied von Körnerleguminosen zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen nicht völlig abgebaut werden. Im Jahre 2009 hat BMELV erneut seine Aktivitäten im Eiweißpflanzenbereich intensiviert. Nach einer Reihe von klärenden Fachgesprächen im Julius-Kühn-Institut in Braunschweig und zuletzt einem Fachforum der Deut- schen Forschungsallianz, DAFA, sowie zahlreichen Fach- gesprächen auf Bundes- und Länderebene hat BMELV seine FuE-Fördermittel in diesem Bereich weiter ver- stärkt. Die bundesdeutsche und die bayerische Initiative zur Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen ergänzen sich somit. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6994, Frage 120): Welche Überlegungen hat die Bundesregierung dahin ge- hend angestellt, dass der Sinn der in den Richtlinien für die 14972 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Durchführung der Informationsarbeit geregelten Zugangsbe- schränkung für Waffen bei Minderjährigen darin besteht, die- sen weder Waffensysteme noch Waffen als Spielzeug zu prä- sentieren, um sie nicht an den Gebrauch tödlicher, kriegerischer Gewalt zu gewöhnen, und dass diese Absicht konterkariert wird, wenn nun ausdrücklich geregelt ist, dass Kinder Zugang zu Panzern, Kriegsflugzeugen und anderen Großsystemen haben? Die Bundesregierung weist entschieden zurück, dass die Bundeswehr Waffen und Großgerät als Spielzeug präsentiert. Jugendliche hatten, so zum Beispiel bei Tagen der of- fenen Tür, schon zuvor Zugang zu Schiffen, Flugzeugen sowie nichthandelsüblichen Fahrzeugen der Bundes- wehr. Im Rahmen einer Ergänzung der Bestimmungen der Richtlinie zur Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr wurde die Mitfahrgelegenheit von Ju- gendlichen ab dem 14. Lebensjahr in nichthandelsübli- chen Fahrzeugen der Bundeswehr – im Beisein oder bei Vorliegen einer Erlaubnis der Sorgeberechtigten – zur Darstellung der Ausrüstung und Leistungsfähigkeit der Streitkräfte erlaubt. Der in der Richtlinie für die Durchführung der Infor- mationsarbeit der Bundeswehr enthaltene Begriff „Waf- fensystem“ führte zu Rückfragen aus der Truppe, wie dieser zu interpretieren sei, da damit auch Großgerät der Bundeswehr wie zum Beispiel Flugzeuge oder Schiffe bezeichnet werden, die von dieser Regelung aber nicht betroffen sind. Eine Anpassung erfolgte zur Klarstellung des Begriffs „Waffensystem“, um Handlungssicherheit für die Truppe bei öffentlichen Veranstaltungen herzu- stellen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Fragen 121 und 122): Aufgrund welcher Überlegungen hat das Bundesministe- rium der Verteidigung am 16. Februar 2011 die Richtlinie zur Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr dahin gehend geändert, dass Kindern und Jugendlichen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen der Zugang zu Schiffen, Flug- zeugen sowie nichthandelsüblichen Fahrzeugen der Bundes- wehr in Zukunft erlaubt wird? Warum bezieht sich das Bundesministerium der Verteidi- gung in der aktuellen Fassung der Richtlinie zur Durchfüh- rung der Informationsarbeit der Bundeswehr bei der Regelung des Zugangs von Minderjährigen zu Waffen nur auf Waffen im Sinne des Waffengesetzes und nicht auch auf Waffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes bzw. der Kriegswaf- fenliste Teil B? Zu Frage 121: Jugendliche hatten, so zum Beispiel bei Tagen der of- fenen Tür, schon zuvor Zugang zu Schiffen, Flugzeugen sowie nicht handelsüblichen Fahrzeugen der Bundes- wehr. Im Rahmen einer Ergänzung der Bestimmungen der Richtlinie zur Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr wurde die Mitfahrgelegenheit von Ju- gendlichen ab dem 14. Lebensjahr in nicht handelsübli- chen Fahrzeugen der Bundeswehr – im Beisein oder bei Vorliegen einer Erlaubnis der Sorgeberechtigten – zur Darstellung der Ausrüstung und Leistungsfähigkeit der Streitkräfte erlaubt. Der in der Richtlinie für die Durchführung der Infor- mationsarbeit der Bundeswehr enthaltene Begriff „Waf- fensystem“ führte zu Rückfragen aus der Truppe, wie dieser zu interpretieren sei, da damit auch Großgerät der Bundeswehr wie zum Beispiel Flugzeuge oder Schiffe bezeichnet werden, die von dieser Regelung aber nicht betroffen sind. Eine Anpassung erfolgte zur Klarstellung des Begriffs „Waffensystem“, um Handlungssicherheit für die Truppe bei öffentlichen Veranstaltungen herzu- stellen. Zu Frage 122: Das Verbot zum Umgang von Personen unter 18 Jah- ren mit Waffen trägt den Bestimmungen des Waffen- rechts Rechnung, das für Waffen, die nicht dem Kriegs- waffenkontrollgesetz unterfallen, Entsprechendes regelt. Waffen im Sinne anderer Definitionen, nämlich Kriegs- schiffe oder mit Waffensystemen ausgestattete Fahr- zeuge, sind vom Waffengesetz nicht betroffen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 123): Hat Deutschland bzw. haben Bundeswehreinheiten seit 2001 Gefangene, die von deutschen ISAF-Soldaten in Afgha- nistan gemacht wurden, an Haftanstalten oder Internierungsla- ger der afghanischen Sicherheitskräfte überstellt, von denen in jüngster Zeit – dpa-Meldung vom 6. September 2011 – nach einem BBC-Bericht bekannt wurde, dass in ihnen Folter- praktiken angewandt werden, die in einem nach diesem BBC- Bericht „noch unveröffentlichten“ UNAMA-Bericht „alltäg- lich und systematisch“ genannt wurden? Die angekündigte Veröffentlichung des UNAMA-Be- richts zu Menschenrechtsverletzungen in afghanischen Hafteinrichtungen ist bisher nicht erfolgt. Eine abschlie- ßende Bewertung ist vor der Veröffentlichung nicht möglich. Erst nach der Veröffentlichung werden sowohl die afghanischen Behörden wie auch die ISAF-Führung den darin enthaltenen Feststellungen im Einzelnen nach- gehen können. Schon jetzt hat die ISAF-Führung im Vorgriff auf den Bericht mit einer Einschränkung der Übergabe von Gewahrsamspersonen an afghanische Stellen reagiert. Zu den Fragen, welche Haftanstalten letztlich in dem Bericht genannt werden, welche Vorwürfe sich im Ein- zelnen an die zuständigen afghanischen Behörden rich- ten und welche Schlussfolgerungen daraus auch für das Regionalkommando Nord zu ziehen sind, können heute noch keine abschließenden Antworten gegeben werden. Wie schon mehrfach gegenüber dem Bundestag dar- gelegt, ist der Informationsstand über die vor April 2007 durch das Deutsche Einsatzkontingent ISAF in Gewahr- sam genommenen Personen lückenhaft. Nach Durch- sicht der vorliegenden Dokumente ist davon auszuge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14973 (A) (C) (D)(B) hen, dass diese Personen noch vor Ort an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben wurden. Seit April 2007 kam es vor dem Hintergrund der geltenden Weisungslage nicht mehr zu Ingewahrsamnahmen durch deutsche ISAF-Kräfte. Gemäß geltender Weisungslage nehmen Soldatinnen oder Soldaten des Deutschen Einsatzkontingents ISAF Personen zur Auftragserfüllung nur in Gewahrsam, wenn die Ingewahrsamnahme nicht durch begleitende oder durch kurzfristig zuziehbare zuständige afghani- sche Stellen möglich ist. Eine Übergabe von durch deut- sche Soldatinnen oder Soldaten in Gewahrsam genom- menen Personen an afghanische Behörden kommt nur in Betracht, wenn Garantien der afghanischen Seite für die Gewährleistung einer menschenrechtskonformen Be- handlung vorliegen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 124): Wie steht die Bundesregierung zu den verdeckten Anru- fen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zusammenhang mit der Einführung des Bun- desfreiwilligendienstes getätigt hat, um zu kontrollieren, in welcher Form Träger und Verbände den Bundesfreiwilligen- dienst bewerben, und spiegelt diese verdeckte Form der Er- kenntnisgewinnung das neue Geschäftsgebaren der Bundesre- gierung wider? Die Doppelstrategie der Bundesregierung, die beste- henden Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, FSJ, und Freiwilliges Ökologisches Jahr, FÖJ, aus- zubauen und durch den Bundesfreiwilligendienst, BFD, neue Engagementmöglichkeiten zu schaffen, hat sich be- währt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Während die be- reits zu Anfang des Jahres auf über 29 000 erhöhte Zahl der geförderten Plätze im FSJ/FÖJ weiter steigt, konnten im Bundesfreiwilligendienst in den ersten zehn Wochen seit Bestehen dieses neuen Angebotes schon über 14 000 Verträge abgeschlossen werden. Diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt auch der Bundesarbeitsge- meinschaft der freien Wohlfahrtspflege, BAG FW, zu ver- danken. Anfängliche Schwierigkeiten konnten so erfolgreich überwunden werden. Dazu gehörte auch, dass das BMFSFJ im Rahmen seiner Aufgaben Beschwerden und Eingaben von abgelehnten Interessentinnen und Interes- senten am Bundesfreiwilligendienst prüfte und diesen Hinweisen in der gebotenen Sorgfalt nachging. Anfang August 2011 schloss das Bundesfamilienmi- nisterium deshalb mit der BAG FW eine Vereinbarung ab, die es jeder Interessierten und jedem Interessierten ermöglichen soll, einen FreiwiIligenplatz zu bekommen. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Wohlfahrts- verbände betonen in dieser mit dem BMFSFJ abge- schlossenen Vereinbarung ausdrücklich, dass die Bun- desregierung ihre Zusagen eingehalten hat und einhält. Das Ziel einer gleichmäßigen Entwicklung beider Freiwilligenformate rückt – angesichts der vorgenannten Zahlen – nunmehr in greifbare Nähe. Ich bin daher zu- versichtlich, dass der positive Trend anhält, nachdem alle Probleme mit den Trägern und Verbänden geklärt werden konnten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 125): Dürfen nach Auffassung der Bundesregierung die Träger und Verbände interessierte Freiwillige nicht darauf aufmerk- sam machen, dass im Bundesfreiwilligendienst der Anspruch auf Kindergeld zwar im Rahmen des Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetzes geregelt werden soll, dass dieses Gesetz aber noch nicht durch den Deutschen Bundestag verabschie- det ist und es damit derzeit einen faktischen Unterschied zwi- schen den verschiedenen Freiwilligendiensten gibt? Der jetzige Gesetzentwurf des Beitreibungsrichtlini- engesetzes sieht die Gewährung eines Kindergeldes als neuen Tatbestand im Katalog des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG bzw. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d BKGG vor. Diese Regelung wird rückwir- kend für das Jahr 2011 zur Anwendung kommen. Um eine kindergeldrechtliche Begünstigung entspre- chender Fälle gewährleisten zu können, hat das Bundes- zentralamt für Steuern mit Einzelweisung vom 24. Juni 2011 die Familienkassen angewiesen, offene Kindergeld- anträge von der Bearbeitung zurückzustellen, bis das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerli- cher Vorschriften abgeschlossen ist – Anmerkung: nach derzeitigem Planungsstand: 4. November 2011. Unabhängig hiervon kann jedoch in bestimmten Fäl- len ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich ein über 18 Jahre altes Kind bei der Bundesagentur für Ar- beit, BA, arbeitslos gemeldet hat – Altersgrenze: Vollen- dung des 21. Lebensjahres –, ein über 18 Jahre altes Kind – Altersgrenze: Vollendung des 25. Lebensjahres – ausbildungswillig ist, aber eine Ausbildung oder ein Stu- dium mangels Ausbildungs- oder Studienplatz nicht be- ginnen kann. Das Kind muss sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen und dies auch entsprechend nachweisen können – zum Beispiel durch die Anmel- dung als Bewerber in der Berufsberatung der BA, durch Bewerbungen um Ausbildungsplätze, Bewerbung um Studienplatz oder Ähnliches. Da dies häufig den Trägern und Verbänden nicht be- kannt ist, sollte eine entsprechende Beratung der Kinder- geldberechtigten durch die zuständigen Familienkassen erfolgen. 14974 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 86 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 126): Aus welchem Grund hält die Bundesregierung das ihr be- reits vorliegende Gutachten des gemeinsamen Wissenschaftli- chen Beirates zum morbiditätsorientierten Risikostrukturaus- gleich zurück, und wann ist mit einer Veröffentlichung seitens der Bundesregierung zu rechnen? Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversiche- rungsamt hat der Fachebene des Bundesministeriums für Gesundheit den ersten Entwurf einer Endfassung des Evaluationsberichts zum Jahresausgleich 2009 im Mai 2011 übermittelt. Dieser Entwurf wurde auf der Fach- ebene detailliert überprüft. Die Endfassung des Berichts wurde am Montag zum ersten Mal von den Koalitionspartnern beraten und wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Anlage 87 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Bewegungs- freiheit für Asylsuchende und Geduldete (Ta- gesordnungspunkt 9) Michael Frieser (CDU/CSU): Ich bin schon etwas verwundert, heute zu diesem Antrag der SPD sprechen zu müssen; denn wir haben doch in diesem Jahr bereits die aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Vorschrif- ten geändert und mehr Bewegungsfreiheit für Asyl- suchende und Geduldete hergestellt: Mit dem Gesetzent- wurf 17/4401 wurde im März die Möglichkeit einer Ausnahme von der räumlichen Beschränkung in Fällen der Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, der Ausbildung und des Studiums geschaffen. Dies alles gegen die Stimmen der Grünen, der Linken, vor allem aber auch gegen die Stimmen derselben SPD, die heute erneut einen Antrag zu diesem Thema eingebracht hat. Wenn ich Ihren heutigen Antrag lese, frage ich mich, warum Sie nicht damals unserem Antrag zugestimmt ha- ben. Wenn es Ihnen wirklich um Verbesserungen für die in Deutschland Asyl Suchenden und Geduldeten ginge, dann hätten Sie damals unserem Antrag zustimmen müs- sen. Stattdessen gehen Sie nun mit dem von Ihnen vorge- legten eigenen Antrag, die Residenzpflicht gänzlich auf- zuheben, fast schon provokativ noch einmal ein ganzes Stück über die gerade neu geschaffenen Regelungen hi- naus. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers gibt es für die räumlichen Beschränkungen, die den Geduldeten und den Asylbewerbern auferlegt werden, gute Gründe: Asylbewerber haben während des Verfahrens Anspruch auf Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Grund- sätzlich und in der Hauptsache sollen sie die Entschei- dung über ihre Anträge abwarten und sich nicht unmit- telbar nach ihrer Ankunft in Deutschland überall niederlassen und vor allem umziehen können. Residenz- pflicht und räumliche Beschränkungen sollen primär ge- währleisten, dass die Asylbewerber und die Geduldeten jederzeit für die Zustellung und Umsetzung asylrechtli- cher Entscheidungen erreichbar sind. Auch ist es nicht so, dass in Deutschland durch diese Regelung zu enge räumliche Einschränkungen verfügt werden. Es ist nicht so, dass den Menschen nur engste Räume zur Verfügung stehen, innerhalb derer sie überhaupt keine Möglichkeit haben, von Ort zu Ort zu wechseln, Beschäftigungen nachzugehen oder schulische Bildung zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Residenzregelung auseinandergesetzt und stets festgestellt, dass die Residenzregelung keinen Verstoß gegen unsere Rechtsordnung darstellt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eben- falls dieser Sicht gefolgt. Dass eine restriktive Auslegung der Residenzpflicht gerade bei oftmals überlangen Asylverfahren der Inte- gration nicht dienlich ist, das hat auch Schwarz-Gelb verstanden und deshalb die Vorschriften geändert. Die Aufenthaltsbeschränkungen wurden zur Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums gelockert. Hierdurch haben wir nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Bildungsein- richtungen erleichtert, sondern auch die Möglichkeiten zur Integration verbessert. Ich halte die Residenzpflicht in ihrem Kern noch im- mer für eine sinnvolle Regelung, auf die ich ungern gänzlich verzichten würde: Es geht um Menschen, deren Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland noch unsicher ist – und in vielen Fällen abgelehnt wird. Wenn diese Menschen sich völlig grenzenlos bewegen und nieder- lassen dürften, bestünde durchaus die Gefahr, dass ei- nige Bewerber das Ende Ihres Asylverfahrens nicht ab- warten, sondern versuchen werden, sich dem Zugriff des Staates durch ständigen Umzug, keine Bekanntgabe der neuen Adresse etc. zu entziehen. Ich halte viel eher einen anderen Punkt für entschei- dend: Wir müssen es schaffen, die Asylverfahren schnel- ler durchzuführen. Wir dürfen es uns aus integrations- politischer Sicht nicht erlauben, dass Asylsuchende im Jahre 2009 im Schnitt 8,1 Monate auf die materielle Ent- scheidung in der Sache warten mussten. Entweder neh- men wir die Menschen nach der Entscheidung über den Asylantrag auf – dann müssen wir aber auch sofort un- sere Integrationsbemühungen verstärken – oder aber wir setzen, wenn der Antrag abgelehnt wurde, diese Ent- scheidung auch zügig um. Im Ergebnis muss es doch vor allem darum gehen, den Menschen, die zu uns kommen, möglichst schnell eine klare Perspektive und bei einem erfolgreichen Antrag auch eine Zukunft zu geben und sie nicht so lange wie bisher im Unklaren zu lassen. Zurück zu diesem Antrag der SPD: Wenn wir die Re- sidenzpflicht vollumfänglich aufheben würden, bestünde die Gefahr, dass sich die Asylbewerber und die Gedulde- ten in Deutschland schneller fest einrichten, ein Bereit- stehen für Entscheidungen über ihre Anträge verzögert und mit weiterem unnötigen Verwaltungsaufwand ver- bunden wäre und es auch für diese selbst im Falle einer Ablehnung des Asylantrages weitaus belastender würde, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14975 (A) (C) (D)(B) Deutschland wieder verlassen zu müssen. Die Residenz- regelung ist deshalb, auch aus dem Verständnis für die schwierige Situation der Betroffenen heraus, eine Rege- lung, die im Interesse der Asylbewerber selbst liegt. Helmut Brandt (CDU/CSU): Die Debatte zur Ab- schaffung der Residenzpflicht flammt sowohl im Bund als auch in den Ländern immer wieder auf, hier im Bun- destag zuletzt im Zuge der Debatte um Zwangsverheira- tungen. Aber ich sage es Ihnen ganz offen: Wir wollen keine komplette Abschaffung der Residenzpflicht. Ich will Ihnen auch sagen warum: Für die Residenzpflicht nach § 56 Asylverfahrensgesetz und § 61 Abs. 1 Aufent- haltsgesetz, das heißt dafür, dass das Aufenthaltsrecht nur beschränkt ausgeübt werden darf, gibt es gute rechts- politische Gründe. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen, also den gedul- deten Ausländern, liegt die Notwendigkeit einer räumli- chen Beschränkung auf der Hand: Die für diesen Perso- nenkreis zuständige Ausländerbehörde muss in der Lage sein, die Ausreisepflicht zu überwachen und durchzuset- zen. Ein Ortswechsel hätte im Übrigen auch zur Folge, dass der Geduldete hierdurch in den Zuständigkeitsbe- reich einer anderen Ausländerbehörde käme und da- durch ein erheblicher zeitlicher und personeller Mehr- aufwand bei der Überwachung und Durchsetzung der Ausreisepflicht entstünde. Die Intention der Residenzpflicht nach § 56 Asylver- fahrensgesetz – schnelle Erreichbarkeit im Asylverfah- ren, Aufteilung über das Land und die bessere öffentli- che Verteilung der Lasten – ist ebenfalls durchaus gerechtfertigt. Genau deshalb hat das Bundesverfas- sungsgericht bereits mehrfach entschieden, dass die ge- setzlich angeordnete und vorgesehene räumliche Be- schränkung weder gegen die Grundrechte auf Freiheit der Person und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit noch gegen das Grundrecht auf Asyl verstößt. Insbeson- dere, so das Bundesverfassungsgericht, lässt sie den not- wendigen Abschiebungsschutz unberührt, gewährleistet die Möglichkeit der personalen Durchsetzung des Asylanspruchs und ist nicht unverhältnismäßig. Ich denke, dass sich die große Mehrzahl derjenigen, die sich auf ein Asylrecht berufen, rechtsstaatlich ver- hält. Es gibt aber auch eine Realität, an der wir nicht vor- beikommen, nämlich des Missbrauchs von Sozialleis- tungen, von Schleusungen und anderem. Um dies zu verhindern, müssen wir unseren Behörden die Möglichkeit einer Kontrolle geben. Für mich haben sich deshalb die Vorschriften zur Residenzpflicht be- währt. Sie ist meiner Meinung nach schlicht notwendig. Richtig ist, dass die Aufenthaltsbeschränkung eine gewisse Härte darstellen kann, besonders dann, wenn die Unterbringung im ländlichen Raum erfolgt. Selbstver- ständlich sehen auch wir die Problematik, die sich aus einer strikten Anwendung der Residenzpflicht ergeben kann. Aber: Dafür gibt es Ausnahmen von der Residenz- pflicht. § 56 Asylverfahrensgesetz beschränkt das Aufent- haltsrecht eines Asylbewerbers räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde, dem er zugewiesen ist. In § 58 desselben Gesetzes wird aber auch geregelt, unter wel- chen Voraussetzungen die Ausländerbehörde einem Ausländer die Erlaubnis zum vorübergehenden Verlas- sen des gesetzlich zugewiesenen Aufenthaltsbereichs er- teilen kann oder erteilen muss. So ist die Erlaubnis zu er- teilen, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versa- gung eine unbillige Härte bedeuten würde. Falls diese besonderen Voraussetzungen nicht vorlie- gen, kann die Ausländerbehörde die Erlaubnis dennoch nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen; es gibt also ei- nen Handlungsspielraum, zum Beispiel, wenn der Asyl- bewerber im Bereich einer anderen Ausländerbehörde eine Arbeitsstelle hat, wenn er als Mitglied einer Sport- mannschaft, Musikkapelle oder Hilfsorganisation an Veranstaltungen des Vereins bzw. der Organisation au- ßerhalb des zugewiesenen Bereichs teilnehmen möchte oder wenn er aus einem besonderen Anlass – Hochzeit, Tod, besondere Geburtstage – nahe Verwandte, die sich im Bundesgebiet außerhalb des ihm zugewiesenen Auf- enthaltsbereichs aufhalten, besuchen möchte. Nach meiner Kenntnis haben die meisten Bundeslän- der ihre Behörden angewiesen, mit den Ausnahmetatbe- ständen sehr großzügig umzugehen, und sie aufgefor- dert, von ihrem Handlungsspielraum nach Möglichkeit auch weitestgehend Gebrauch zu machen. Es gibt also entsprechende Regelungen, um Härtefälle zu vermeiden. Nach § 58 Abs. 6 des Gesetzes kann die Landesregie- rung zudem durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer auch ohne Erlaubnis vorübergehend in einem mehrere Ausländerbehörden umfassenden Gebiet aufhalten können. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Schleswig-Hol- stein, Sachsen, Berlin, Brandenburg haben bereits die Bewegungsfreiheit von Ausländern ausgeweitet. Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen diesem Bei- spiel folgen oder sind ihm bereits gefolgt. Und nicht zuletzt möchte ich Sie daran erinnern, dass wir die Residenzpflicht bereits im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsverheiratung sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vor- schriften für Geduldete und Asylbewerber gelockert ha- ben, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Aus- bildung oder eines Studiums zu erleichtern. Damit sind wir bereits weit über den Koalitionsvertrag hinausgegan- gen. Wir haben nämlich nicht nur eine hinreichende Mo- bilität hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme geschaffen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, sondern wir haben auch die Mobilität zum Zwecke eines Schulbesuches oder einer Ausbildung sichergestellt. Sie selbst sprechen in Ihrem Antrag davon, dass abzuwarten bleibe, ob die grundsätzlich begrüßenswerte beschlossene Soll-Aus- nahme zugunsten berufstätiger Asylbewerber Verbesse- rungen bringt. Ich bin vollkommen Ihrer Meinung: War- ten wir ab. 14976 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Zum Schluss lassen Sie mich noch eines sagen: Selbst wenn wir die Residenzpflicht abschaffen würden, müsste die Frage der Kostenträgerschaft eindeutig geklärt wer- den, um finanzielle Ungerechtigkeiten zwischen Flä- chenländern und Stadtstaaten zu vermeiden. Mit einem „können verpflichtet werden“, wie es in Ihrem Antrag heißt, ist dieses Problem nicht zu lösen. Insofern geht Ihr Antrag neben den Gründen, die ich Ihnen bereits ge- nannt habe, auch gar nicht weit genug. Lassen Sie mich zusammenfassen: Für die hier geltende Regelung gibt es ordnungspoliti- sche, arbeitsmarktpolitische und sicherheitspolitische Gründe. Wir halten an dieser Regelung fest, weil sie in der Praxis notwendig ist. Zudem haben wir mit der Lockerung der Residenz- pflicht zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, aber auch mit einem Paket an Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex zahlreiche Er- leichterungen und Verbesserungen für hier lebende Aus- länder geschaffen, an die ich an dieser Stelle auch einmal erinnern möchte. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Rüdiger Veit (SPD): Mit unserer heutigen Initiative wollen wir das, was beschönigend „Residenzpflicht“ für Asylsuchende und Geduldete bezeichnet wird, jedenfalls im Grundsatz abschaffen. Erstmals durch Gesetz vom 21. Juli 1982 ist in § 20 AsylVfG Asylantragsstellern der Aufenthalt auf den Bezirk der jeweils zuständigen Ausländerbehörde, also der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, be- schränkt worden. In einer Vielzahl von weiteren Ände- rungen der Gesetze ist diese Regelung angepasst, verän- dert und auch im Personenkreis ausgedehnt worden. Sie bedeutet im Kern aber eben nicht nur die Pflicht, in einer bestimmten Stadt oder in einem bestimmten Kreis die Residenz im Sinne des ständigen Aufenthalts zum Woh- nen zu haben. Sie beinhaltet vielmehr auch das Verbot, ohne besondere Erlaubnis der Ausländerbehörde ihren Zuständigkeitsbereich auch nur vorübergehend zu verlassen, es sei denn, ihnen wurde dies nach einem kos- tenpflichtigen und verwaltungsaufwendigen Genehmi- gungsverfahren in Einzelfällen zuvor erlaubt. Liest man die ursprüngliche Gesetzesbegründung nach, so ist angesichts steigender Asylbewerberzahlen mit diesen Regelungen zur Aufenthalts- und Wohnsitz- beschränkung die Absicht verbunden gewesen, Obdach- losigkeit oder die Belastung in Grenz- und Notstandsge- bieten zu vermeiden. Mindestens im Hinterkopf ist sicher auch von vielen daran gedacht worden, dass man nach ihren Verfahren abgelehnte Asylbewerber und Ge- duldete, also vollziehbar Ausreisepflichtige, einfacher auffinden kann, um sie abschieben zu können. Da das unerlaubte Verlassen des Bezirks der Ausländerbehörde aber jedenfalls bei Wiederholungen auch mit Geldstrafe und sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann, sollen diese Vorschriften dem einen oder anderen geeignet erscheinen, am Hauptbahnhof einer Großstadt sich aufhaltende Ausländer, die zum Beispiel des Drogenhandels oder Taschendiebstahls zwar ver- dächtig sind, bei denen der Nachweis einer Straftat aber nicht gelingt, mit eben diesen Vorschriften des Neben- strafrechtes zu vertreiben bzw. zu bestrafen. Im Übrigen: Mein Vertrauen in den Wahrheitsgehalt mancher Quellen im Internet ist zwar beschränkt. Es fin- det sich dort aber ein Zitat des vormaligen baden- württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth, der Ende der 80er-Jahre gesagt haben soll: „Die Busch- trommeln sollen schon in Afrika signalisieren: Kommt nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins La- ger.“ Es ist also nicht ganz abwegig, anzunehmen, dass diese Regelungen auch deutlich abschreckenden und re- pressiven Charakter haben sollten. Egal welches Motiv sich dahinter aber verbirgt: Die Regelung hat sich längst überholt. Sie bedeutet Schikane, örtliche und soziale Iso- lation und unnötige Kosten für die betroffenen Flücht- linge und überflüssigen Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden. Richtigerweise haben daher schon einige Bundeslän- der angeordnet, dass die Erlaubnis zum Aufenthalt auf ganze Regierungsbezirke bzw. das jeweilige Bundesland ausgelehnt wird. Es sind dies zum Beispiel Rheinland- Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hes- sen und Mecklenburg-Vorpommern und – sogar länder- grenzenübergreifend – Berlin und Brandenburg. Wir sollten daher jetzt auch als Bundesgesetzgeber die Kon- sequenz ziehen, das Regel-Ausnahme-Verhältnis um- kehren und auf das notwendige Mindestmaß an Steue- rung beschränken. Das bedeutet: Asylbewerber und Geduldete können sich zwar grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet aufhalten, müssen aber in einem bestimm- ten Bundesland, Landkreis oder sogar in einer bestimm- ten Gemeinde ihren Wohnsitz nehmen. Diese Wohnort- zuweisung ist erforderlich, um einen weiterhin gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Bundesländer zwischen den Landkreisen oder Kom- munen zu gewährleisten. Denn sie sind es, die die So- zialleistungen tragen, um eine überproportionale Belas- tung der Ballungszentren zu vermeiden. Der Vollständigkeit halber will ich aber an dieser Stelle auch erwähnen, dass wir als SPD-Fraktion in un- serem Bemühen nicht nachlassen werden, eine vernünf- tige Altfall- und Bleiberechtsregelung zu finden, um vor allem in den Fällen langjähriger sogenannter Kettendul- dungen zu einem Aufenthaltsrecht mit Perspektive zu kommen. Bis dahin könnte aber eine bessere Bewe- gungsfreiheit der betreffenden Personen auch leichter dazu führen, dass sie eine Arbeitsstelle finden und ihre Familien ernähren, somit Sozialkassen entlasten und sich selbst die Voraussetzungen für die Inanspruch- nahme einer Altfallregelung schaffen können. Ich bitte daher um Zustimmung. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die Koalition aus Union und FDP hat eine neue Integrationspolitik auf den Weg gebracht. Wir erschließen die Chancen der Zu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14977 (A) (C) (D)(B) wanderung für unser Land besser und stärken den Zu- sammenhalt unserer durch Zuwanderer bereicherten Ge- sellschaft. Fördern und Fordern gehört zusammen. Wir haben die Residenzpflicht für Geduldete und Asylbewer- ber gelockert, um ihnen die Aufnahme einer Beschäfti- gung oder Ausbildung zu erleichtern. Damit steigern wir die Chancen von jungen Migranten, auf dem Arbeits- markt Fuß zu fassen und sich in unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln. Die christlich-liberale Koalition er- öffnet so Perspektiven für Menschen, die in unser Land gekommen sind. Multikulti-Romantik oder Desintegration durch Weg- schauen helfen uns nicht weiter. Der Antrag der SPD hält an der alten Multikulti-Romantik fest und gibt sich mitleidsvoll. Da wird der Einschränkung der Bewe- gungsfreiheit als Folge „unerwünschte soziale Isolation“ angehängt. Das ist absurd. Die Residenzpflicht hilft mit, dass die Betroffenen sich nicht in wenigen Ballungsräumen bal- len und ethnisch homogene Milieus bilden können. Nicht zuletzt der Bildung von Parallelgesellschaften kann so entgegengesteuert werden. Wer nach Deutschland mit der Absicht kommt, hier dauerhaft zu bleiben, möge sich auch hier integrieren – vor allem am Wohnort! Deshalb tritt genau dann, wenn die Betreffenden dies tun, auch keine soziale Isolation auf – weil sie mit den ortsansässigen Deutschen in Kon- takt treten und keine ethnischen Parallelgesellschaften bilden. Die im Antrag der SPD befürchtete Isolation tritt nur auf, wenn die Zuwandernden unter sich bleiben. Dass gleichwohl Bürgerrechte, zum Beispiel zur rechtli- chen Vertretung oder auch zur Teilnahme an Bildung, wahrgenommen werden müssen, ist richtig und notwen- dig. Hier hat die Koalition auch einiges getan. Aber dem Wunsch der SPD nach möglichst vielen von der staatlichen Sozialbürokratie abhängigen Men- schen entgegenzukommen, hilft den betroffenen Men- schen langfristig aber nicht. Zentrales integrationspolitisches Anliegen der FDP ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Menschen, die Asyl bei uns beantragen, bekunden damit, dass sie in Deutschland leben wollen. Auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden ist oder sie nach einem abschlä- gigen Bescheid dennoch hier geduldet werden, müssen sie ihrer Willensbekundung auch die dazugehörige Tat folgen lassen und die Integration in die deutsche Gesell- schaft suchen – und suchen können. Ethnische Gruppenbildung und Herkunfts-Volkstü- melei war den politisch fortschrittlichen Kräften in Deutschland immer verpönt. Es wäre gut, wenn die SPD in dieser Hinsicht dem Fortschritt treu bleiben würde. Ihr Antrag ist in seiner Grundphilosophie leider reaktionär. Die Koalition aus FDP und CDU/CSU geht dagegen ohne Scheuklappen bestehende Defizite der Integra- tionspolitik an. Es gilt, die Chancen der Zuwanderung für unser Land besser zu nutzen. Mit unseren bisherigen Gesetzesinitiativen wurden in ausgewogener Weise Maßnahmen zur Förderung der Integration und zur hu- manitären Besserstellung von Ausländern, die in Deutschland Hilfe und Schutz suchen, ergriffen. Wir ha- ben erstmals für minderjährige und heranwachsende ge- duldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz ge- schaffen. Die rot-grüne Koalition hatte das nicht zu- stande gebracht. Wir helfen Frauen in Not. Zwangsheirat wird jetzt ex- plizit als Straftat benannt. Wir haben auch den Opfern von Zwangsverheiratungen eine Perspektive mit einem eigenständigen Wiederkehr- bzw. Rückkehrrecht gege- ben. Jetzt erhalten sie eine Chance, sich zu befreien. Dem dient auch die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufhebung der Ehe. Die Ausländerbehörden haben wir verpflichtet, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob der Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme an Inte- grationskursen nachgekommen wurde. Damit können die Integrationskurse besser fokussiert und aktive Inte- grationspolitik gestaltet werden. Das erhöht die Chancen für Menschen, die nach Deutschland kommen, auch in Deutschland wirklich anzukommen und sich eine Exis- tenz aufzubauen. Die Anträge von Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren – und auch der heutige der SPD – dienen dagegen nur dazu, Zersplitterung unserer Gesellschaft unter dem Deckmantel scheinbarer Ausländerfreundlichkeit zu för- dern. Die SPD hat einen klugen Satz in ihren Antrag ge- schrieben, nämlich, die Wirkung der von CDU/CSU und FDP als Gesetz beschlossene und in der Tat „begrüßens- werte … Soll-Ausnahme zugunsten berufstätiger Asyl- bewerber“ bleibe abzuwarten. – Das hätte die SPD in der Tat besser getan! Stattdessen praktiziert sie einen haltlo- sen Aktivismus, um sich an bestimmte, integrations- feindliche Gruppierungen anzubiedern. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP dagegen ver- bessert tatkräftig die Integration ausländischer Men- schen in Deutschland und eröffnet ihnen Chancen, wie sie unter dem von Rot-Rot-Grün propagierten erniedri- gendem Mitleidsgestus nie möglich waren. Wir fördern und fordern! So kommt Deutschland – und alle, die hier leben wollen – voran. Der Schlüssel für gesellschaftlichen Zusammenhalt ist erfolgreiche Inte- gration. Wir stellen die Weichen dafür! Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die SPD-Fraktion legt hier einen Antrag vor, mit dem die Aufhebung der soge- nannten Residenzpflicht für Asylsuchende und Gedul- dete gefordert wird. Dieses Anliegen teilt die Fraktion Die Linke im Grundsatz, auch wenn es in einzelnen Fra- gen noch Klärungsbedarf gibt. Doch zunächst zum derzeitigen Stand. Asylbewerber, Geduldete und bestimmte Gruppen von Flüchtlingen un- terliegen der Residenzpflicht. Sie dürfen den ihnen zuge- wiesenen Landkreis nicht ohne Genehmigung verlassen. Für diese Verlassenserlaubnis haben die Kommunen in der Vergangenheit sogar rechtswidrig Gebühren bis zu 10 Euro verlangt – Gebühren, die die Betroffenen von ihrem Taschengeld in Höhe von 40 Euro bezahlen muss- ten. Wir erleben derzeit, wie diese Residenzpflicht mehr 14978 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) und mehr erodiert. In vielen Bundesländern dürfen sich die Betroffenen zumindest in ihrem jeweiligen Regie- rungsbezirk bewegen, in Brandenburg und Nordrhein- Westfalen sogar im gesamten Land. Für Geduldete gilt ohnehin grundsätzlich Bewegungsfreiheit innerhalb ih- res Bundeslandes, die bei angeblich fehlender Mitwir- kung bei Abschiebemaßnahmen allerdings beschränkt werden kann. Die Residenzpflicht komplett aufzuheben, ist aus menschenrechtlicher Sicht schon lange überfällig. Denn mit der Residenzpflicht wird die Bewegungsfreiheit von Menschen allein aus Gründen der Verwaltungseffizienz oder als Sanktionsmittel gegen unliebsame Ausländer eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in sei- nem Urteil zur Festlegung der Hartz-IV-Sätze ausge- führt, dass Menschen notwendigerweise in sozialen Be- zügen leben. Dazu gehört auch, Freunde und Verwandte zu besuchen, ohne dafür um Erlaubnis einer Behörde zu fragen. Die Residenzpflicht ist ein Eingriff in die Bewe- gungsfreiheit und die Würde der Betroffenen. Sie ist aus dem Geist der Abschreckung und des Misstrauens gebo- ren. Es wird höchste Zeit, diese erniedrigende Maß- nahme auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Doch zur Bewegungs- und Reisefreiheit gehört nicht nur die formale Freiheit von Beschränkungen. Dazu ge- hören auch die materiellen Mittel, diese Bewegungsfrei- heit überhaupt wahrnehmen zu können. Doch das kommt im Antrag der SPD gar nicht vor. Freiheitsrechte sind erst dann verwirklicht, wenn die Individuen sie auch tatsächlich wahrnehmen können. Für Asylbewerber und Geduldete gilt aber neben der Residenzpflicht noch das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten lediglich 60 Prozent der Sozialleistungen, die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen, die Kinder sogar noch weniger. Soziale Kontakte zu pflegen, politisch aktiv zu sein, zu reisen – all das scheitert schon an den fehlenden Mitteln. Diese Kritik an den Auswirkungen des Asylbe- werberleistungsgesetzes fehlt im Antrag der SPD voll- kommen. Daran schließt sich ein weiterer Kritikpunkt an. Die SPD will am Prinzip der Verteilung von Asylbewerbern und Geduldeten auf die Bundesländer und darüber hi- naus auf die Kommunen festhalten. Das ist in gewisser Hinsicht konsequent. Schließlich wird auch das Asylbe- werberleistungsgesetz im Antrag der SPD nicht hinter- fragt. Damit bleibt es bei der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden. Diese lehnen wir ab, weil sie genau wie die Residenzpflicht zur Entwürdigung und Entrech- tung von Asylsuchenden führt. Dennoch werden wir den Antrag der SPD in den weiteren Beratungen unterstüt- zen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit der Residenzpflicht gibt es in Deutschland ein bundesweites und in Europa einzigartiges System der Aufenthaltsbeschränkung, das tief in die Rechte der Be- troffenen eingreift. Diese sind nicht nur verpflichtet, ih- ren Wohnsitz in dem ihnen zugewiesenen Gebiet zu neh- men. Vielmehr dürfen sie den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich auch nicht verlassen – es sei denn mit einer behördlichen Verlassenserlaubnis für eine kurze Zeit. Schön, dass nun auch die SPD-Fraktion endlich einen Antrag zur Abschaffung dieser Aufenthaltsbeschränkun- gen vorgelegt hat! Meine Fraktion und auch die Linken hatten dies ja bekanntermaßen schon früher getan, aber besser spät als nie. Denn diese unnötig restriktive Regelung führt zu ei- ner erheblichen Einschränkung der Freizügigkeit der Be- troffenen und oft zu deren weitgehender sozialer Isola- tion. Freunde und Verwandte können nicht besucht und kulturelle oder sonstige Angebote in anderen Landkrei- sen und Städten nicht genutzt werden. Der Zugang zu rechtlicher und sozialer Beratung und Betreuung im Asylverfahren, zu Bildungseinrichtungen, zum Arbeits- markt und zu medizinischer Versorgung werden erheb- lich erschwert, insbesondere wenn die Betroffenen ent- sprechend der Verteilungsentscheidung zum Aufenthalt in kleineren Gemeinden oder im ländlichen Raum ver- pflichtet sind. Dies führt zu kaum erträglichen Ein- schränkungen für die Betroffenen. Diese Einschränkungen sind auch deshalb stark belas- tend, da die für das Verlassen des Residenzpflichtbezir- kes notwendige Verlassenserlaubnis in jedem Einzelfall bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden muss, wobei das Verfahren oftmals mit Gebühren ver- bunden ist und häufig restriktiv gehandhabt wird. Ver- schärft wird die Situation noch dadurch, dass der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Von den Beschränkungen sind derzeit laut Ausländer- zentralregister circa 40 000 Asylsuchende und mehr als 87 000 Geduldete betroffen, wobei viele der geduldeten Personen schon seit Jahren und unverschuldet an der Ausreise gehindert sind. Einige Bundesländer, darunter Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen- Anhalt und selbst Bayern, nutzen in jüngster Zeit beste- hende Spielräume, um die Bewegungsfreiheit von Asyl- suchenden und Geduldeten auszuweiten; doch sind dies nur erste kleine Schritte zu mehr Freizügigkeit. Denn die schwarz-gelbe Koalition will grundsätzlich an der Resi- denzpflicht festhalten. Zwar wurden im sogenannten Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz von der Koalition auch minimale Lockerungen der Residenzpflicht im Falle einer Arbeitsaufnahme beschlossen – dies reicht aber bei weitem nicht aus! Es wäre vielmehr eine grundlegende Überprüfung der gegenwärtig in Deutschland vorgesehenen und prakti- zierten Beschränkungen der Fortbewegungsfreiheit auch im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben – namentlich die Flüchtlingsaufnahmerichtlinie – geboten. Auch wenn in einigen Bundesländern derzeit die Be- schränkungen der Bewegungsfreiheit von Asylsuchen- den und Geduldeten gelockert werden, so ist es doch an der Zeit, die Residenzpflicht bundeseinheitlich und voll- ständig abzuschaffen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14979 (A) (C) (D)(B) Wir setzen uns weiterhin für eine vollständige Ab- schaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber und die Aufhebung der Beschränkungen des Aufenthalts von Geduldeten sowie der damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldvorschriften ein und unterstützen daher den Antrag der SPD-Fraktion. Anlage 88 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Staat Palästina anerkennen – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Nah- ost-Friedensbemühungen neuen Schwung verleihen (Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesord- nungspunkt 3) Peter Beyer (CDU/CSU): Die Vision von einer Re- gion, in der zwei Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen exis- tieren, ist in zahlreichen UN-Resolutionen beschrieben worden. Das ist und bleibt auch unsere Maxime. Der Nahe Osten gewinnt an Dynamik. Der „Arabi- sche Frühling“ widerlegt das verbreitete Vorurteil, die Religion des Islam und das Gesellschaftsmodell der De- mokratie passten nicht zueinander. Gerade viele junge Muslime finden Freude an der politischen Mitwirkung, dem Kampf für soziale Gerechtigkeit. Endlich ist ein Tor aufgestoßen worden, ein Tor der Möglichkeiten, der in der islamischen Welt verbreiteten Willkür, Korruption und den mangelnden Bildungschancen entgegenzuwir- ken. Ich hoffe, dass auch die Palästinenser dieses Mo- mentum für sich nutzen können. Es ist jedenfalls zu be- obachten, dass die Palästinenser, beispielsweise in der Reform von Legislative und Judikative, Fortschritte er- zielen. Nach aktuellem Stand muss man davon ausgehen, dass die palästinensische Führung beabsichtigt, die Auf- nahme in die Vereinten Nationen noch in dieser Woche zu beantragen, vermutlich am Freitag im Rahmen der Zusammenkunft der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat ist und bleibt unbestritten. Aber Palästinenser-Prä- sident Abbas muss mit mehr als einem bloßen Antrag daherkommen; denn dieser bringt keine Besserung der Sicherheitslage am Boden geschweige denn eine Lösung im Lande. Daher werden zurzeit erhebliche Bemühun- gen unternommen, mit den Palästinensern eine Kompro- misslösung zu erreichen. Hervorheben möchte ich insbesondere die Rolle des Nahostquartetts, bestehend aus der EU, den USA, Russ- land und den Vereinten Nationen. Wenn es dem Quartett gelingt, eine gemeinsame Position zum Vorgang zu ver- öffentlichen, wäre dies hilfreich. Wir sollten jedenfalls keine Schritte unternehmen oder unterstützen, die die Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern erschweren. Ebenso sind wir gut beraten, alles zu unter- lassen, was vom Grundsatz her geeignet ist, die Situation vor Ort insgesamt zu verschlechtern. Einseitige Schritte haben den Nahost-Friedensprozess zu keiner Zeit voran- bringen können, im Gegenteil. Lassen Sie uns den Blick nun auch ein wenig weiter richten: Der größere Nahe und Mittlere Osten ist als Schlüsselregion für Europa von herausragender Bedeu- tung. Was also kann die Europäische Union tun, um künftig einen Beitrag zu leisten, dass sich die Lage im Nahen Osten nicht weiter verschärft, sondern ein tragfä- higer Frieden möglich wird? Dazu braucht es einerseits der engen Abstimmung zwischen den europäischen Part- nern und andererseits einer besonnenen Strategie für den Nahen Osten, vor allem aber einer die Interessen der Be- teiligten berücksichtigenden, ausgewogenen Position. Genau daran mangelt es dem einseitigen Antrag der Linken. Allerdings kommt er vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Positionierung der Partei zur Nahost- politik – ich nenne nur die krude Beteiligung an der so- genannten Gaza-Hilfsflottille – wenig überraschend da- her. Wir hingegen wollen, dass die EU zusammensteht, so eng wie irgend möglich abgestimmt mit unseren transat- lantischen Partnern, ohne deren entschiedene Führung substanzielle Fortschritte in der Region unrealistisch wa- ren und sind. Die Bundesrepublik trägt eine historische, eine beson- dere Verantwortung für die – legitimen – Sicherheitsinte- ressen Israels. Eine Entscheidung gegen die unmittelba- ren Interessen Israels ist für uns schlichtweg undenkbar. Wenn ich diese Position vertrete, will ich gleichzeitig nicht übersehen, dass die Regierung in Jerusalem es selbst Israels Freunden mit ihrer Politik nicht immer leicht macht. Nennen möchte ich hier nur die Siedlungs- politik. In der Praxis hat auch die israelische Regierung dazu beigetragen, dass das Land Gefahr läuft, künftig mit weniger Sicherheit leben zu müssen. Das Existenz- recht Israels wird sich nur sichern lassen, wenn auch das Recht der Palästinenser auf ihren Staat und ihre Würde anerkannt werden. Auch die Palästinenser sind Opfer der verfahrenen Situation und leiden unter den zuweilen überzogenen Maßnahmen Israels. Israel wird auf dem Weg zu einer Zweistaatenlösung Kompromisse machen müssen. Zur Realität gehört aber auch, dass es für israelische Politiker nicht immer ein leichtes Unterfangen darstellt, die eigenen Menschen für Friedensverhandlungen zu ge- winnen, wenn diese sich täglicher Gewalt ausgesetzt se- hen. Im März 2011 gab es eine Welle von Raketenangrif- fen auf Israel aus dem Gazastreifen. Allein im letzten Monat waren 178 Attacken auf israelisches Gebiet zu beklagen, in 134 Fällen mit Raketen oder Mörsern, neun Menschen starben. Kann da eine demokratische Regie- rung über Frieden verhandeln? Friedensverträge und gleichzeitig Terror – das ist kein Erfolgsrezept. Solange die palästinensische Führung den Verdacht nicht entkräften kann, dass sie den Terror unterstützt, kann sie kein Partner in den Friedensgesprächen sein. 14980 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Die Charta der Hamas spricht Israel das Existenzrecht ab. Zwar hat die Hamas eine wohl taktisch motivierte Gesprächsbereitschaft zu erkennen gegeben, ein klares Bekenntnis zu friedlichen Beziehungen mit Israel fehlt aber noch immer. Noch einmal: Das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat ist unbestritten. Doch das Ziel, ein in Si- cherheit lebendes, von allen anerkanntes Israel und ein lebensfähiger palästinensischer Staat, ist nur über den Weg der Wiederaufnahme von ernsthaften Friedensver- handlungen zu erreichen. Nur eine verhandelte Zwei- staatenlösung bringt dauerhaften Frieden. Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Für uns gilt auch heute das, was Bundeskanzlerin Angela Merkel im März 2008 vor der Knesset zu den besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel gesagt hat: Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwor- tung Deutschlands für die Sicherheit Israels ver- pflichtet. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhan- delbar. Schon vor dem Hintergrund, dass die antisemitischen Tendenzen bei der Linken weder zufriedenstellend auf- gearbeitet geschweige denn ausgeräumt sind, ist deshalb der heute vorliegende heuchlerische Antrag abzulehnen. Aber auch eine Vielzahl weiterer Gründe spricht ge- gen den Antrag: Nach derzeitigem Stand ist davon aus- zugehen, dass die palästinensische Führung ein Schrei- ben an den UN-Generalsekretär richten wird, mit dem zwar nicht die staatliche Anerkennung, aber die Vollmit- gliedschaft in den Vereinten Nationen beantragt werden soll. Denkbar ist allerdings auch, dass die Palästinenser versuchen werden, ihre Anerkennung ohne den Sicher- heitsrat in der Generalversammlung zu betreiben. Dazu könnten sie den Antrag stellen, zu einem „Non-Member Observer State“ erklärt zu werden. Die Palästinenser be- kämen dann zwar nicht mehr Rechte, aber die symboli- sche Anerkennung als Staat. Seit Sonntag tagt das sogenannte Nahost-Quartett wieder. Es ist also auch durchaus möglich und es wäre zu hoffen, dass es in diesem Rahmen Anfang nächster Woche zu einer Erklärung des Quartetts kommen wird, die den weiteren Fahrplan vorgeben wird. Die Absicht, eine Aufnahme Palästinas in die Ge- meinschaft der Vereinten Nationen ohne entsprechende Verhandlungen mit Israel zu erreichen, ist in der Arabi- schen Liga und selbst in der Regierung von Abbas um- stritten. Es gibt unter Palästinensern durchaus auch Ver- ständnis dafür, dass eine Abstimmung darüber nicht übereilt werden sollte. Dabei spielt sicher auch eine Rolle, dass es den Palästinensern vor allem auf die Zu- stimmung der EU-Länder ankommt. Die EU aber hat bislang keine einheitliche Position in dieser Frage. Klar ist jedenfalls, dass ein solcher Antrag im UN-Si- cherheitsrat am Veto der USA scheitern würde. Ich bin der Auffassung, dass einseitige Schritte im Nahost-Friedensprozess der falsche Weg sind und in eine Sackgasse führen. Wir treten klar für eine Zwei- Staaten-Lösung ein, die das Ergebnis von Verhandlun- gen sein muss. Nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lö- sung kann dauerhaften Frieden bringen. Ein einseitiger Schritt einer Resolution hätte voraus- sichtlich die Verhärtung der israelischen Position zur Folge. Er könnte im schlimmsten Falle dazu führen, dass auf israelischer, aber auch auf palästinensischer Seite so viel Frustration bzw. Druck aufgebaut wird, dass schon bald neue gewaltsame Auseinandersetzungen drohen. Deutschland wird deshalb nichts unterstützen, was Verhandlungen erschweren oder zu einer Eskalation der Lage führen könnte und was nicht innerhalb der EU ab- gestimmt ist. Lassen Sie mich zusammenfassen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen wir noch nicht, was genau Gegenstand eines palästinensischen Antrags sein und an wen dieser gerichtet werden wird. Unabhän- gig davon gilt jedoch: Fortschritte im Friedensprozess können nur in Verhandlungen erzielt werden. Deshalb müssen nun alle Kräfte darauf konzentriert werden, die Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern zu erreichen. Bei diesen Bemühungen muss berücksichtigt werden, dass die Pa- lästinenser in den letzten Jahren substanzielle Fort- schritte beim Aufbau eines Staatswesens gemacht haben. Damit nimmt eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Zwei-Staaten-Lösung weiter Gestalt an. Zu einer Verhandlungslösung gehört selbstverständ- lich auch die Anerkennung des Existenzrechts und die Gewährleistung der Sicherheit Israels, aber auch, dass die israelische Regierung die Siedlungspolitik im West- jordanland endlich beendet und darlegt, wie aus ihrer Sicht eine Regelung aussehen könnte, die den Interessen aller Beteiligten bestmöglich gerecht wird. Wir halten unserer grundsätzlichen Position fest: Ein- seitige Schritte Israels ebenso wie einseitige Schritte Pa- lästinas sind der falsche Weg. Christian Lange (Backnang) (SPD): Man muss sich schon schwer wundern, wenn man den Antrag der Frak- tion Die Linke liest. „Den Staat Palästina anerkennen“, das hört sich zunächst ganz vernünftig an; denn letztend- lich ist jede im Deutschen Bundestag vertretene Partei für eine Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt. Doch schaut man sich den Antrag der Linkspartei genauer an, stellt man schnell fest, wieso man ihm nicht zustimmen kann. Die Tendenz des Antrags ist eindeutig zu erkennen: Es liege fast einzig und allein in den Händen Israels, ob eine friedliche Lösung, sprich: eine friedliche Zwei- Staaten-Lösung, realisiert werde oder nicht. Liebe Kolle- ginnen und Kollegen von der Linkspartei, so einfach ist die Welt, ist der Nahostkonflikt aber nicht. Nicht alles ist schwarz-weiß, nicht für jedes Problem gibt es eine einfa- che Lösung. Wer anderes behauptet, ist ein Populist, und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14981 (A) (C) (D)(B) das ist auch der Grund, wieso wir Sozialdemokraten Ih- rem Antrag nicht zustimmen werden. Die Situation im Nahen Osten ist momentan alles an- dere als ruhig oder stabil. In Syrien ist die Lage völlig außer Kontrolle geraten, und der syrische Diktator Assad lässt auf die eigene Bevölkerung schießen, die sich end- lich gegen sein Regime auflehnt. In Ägypten weiß nach dem arabischen Frühling niemand, wohin die Reise ge- hen soll. Doch die schlimmen Anschläge in Eilat vor ei- nigen Wochen und die Stürmung der israelischen Bot- schaft in Kairo lassen Böses befürchten. Vor diesem Hintergrund ist eine Lösung des Nahostkonflikts drin- gender denn je; denn nur durch eine Lösung kann die Si- tuation in der ganzen Region besänftigt werden, und vor allem kann nur so auch den Islamisten die „Legitima- tion“ für ihre antiisraelische und antisemitische Propa- ganda und für ihre Hasstiraden entzogen werden. Mit dem Abbruch der direkten Friedensverhandlun- gen zwischen der israelischen und palästinensischen Re- gierung im September 2009 ist eine politische Lösung des Konflikts erneut und zum wiederholten Mal geschei- tert. Alle Versuche, neue Gespräche über einen dauerhaf- ten und gerechten Frieden anzustoßen, waren bislang vergeblich. Ob und wann es wieder zu ernst gemeinten Verhandlungen zwischen beiden Konfliktparteien kommt, ist derzeit nicht absehbar. Das Versöhnungsabkommen zwischen Hamas und Fatah ist nicht über ein Anfangsstadion hinausgekom- men und grundlegende Vereinbarungen über eine Ein- heitsregierung sind nicht getroffen. Aber auch von der aktuellen israelischen Regierung scheint keinerlei Initia- tive zu kommen. Wir Sozialdemokraten begrüßen daher den Aufruf von US-Präsident Barack Obama an Israel und die Palästinenser, mutige Schritte zur Wiederauf- nahme des Friedensprozesses zu unternehmen. Er be- kräftigt in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerun- gen des Europäischen Rates vom 8. Dezember 2009 das Ziel, dass der Staat Israel und ein souveräner, unabhängi- ger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfä- higer Staat Palästina Seite an Seite in Frieden und Si- cherheit leben. Das Existenzrecht des Staates Israel und das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat dür- fen niemals infrage gestellt werden. Derzeit findet eine Welle der Anerkennung eines palästinensischen Staates statt. Damit wächst die Dringlichkeit, Bewegung in den festgefahrenen Friedensprozess zu bringen. Jetzt ist es die Aufgabe der internationalen Gemein- schaft, die nächsten Tage, ja Stunden zu nutzen, um den nötigen diplomatischen Druck auf die Konfliktparteien zugunsten einer umgehenden Wiederaufnahme von Ver- handlungen auszuüben. Auch die Bundesregierung muss ihrer außenpolitischen Verantwortung nachkommen und sich im Rahmen der EU, der Vereinten Nationen und des Nahostquartetts für neue Initiativen einsetzen, die die ra- sche Wiederaufnahme direkter Gespräche zwischen Is- rael und den Palästinensern zum Ziel haben. Die Bun- desregierung muss Palästinensern und Israelis klarmachen, dass sie durch eine Zuspitzung der Aus- einandersetzung in der Generalversammlung der Verein- ten Nationen einer Lösung der Endstatusfragen nicht nä- herkommen. Bisher hat es die Bundesregierung nicht geschafft, in- nerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Hal- tung zur Anerkennungsfrage zu bilden. Momentan droht die Gefahr, dass sich Deutschland zusammen mit den USA international isoliert. Deutschland droht die Ge- fahr, seinen guten Ruf als Vermittler im Nahen Osten zu verlieren. Das wäre hinsichtlich möglicher Friedensver- handlungen keine gute Perspektive. In der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung hat der ehemalige Außenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde und Leiter der Außenkommission der Fatah, Nabil Schaath, die Position der Palästinenser sehr klar zum Ausdruck gebracht. In einem Punkt muss ich Herrn Schaath deutlich widersprechen – ich darf zi- tieren –: „Wie können Angela Merkel und Guido Westerwelle die Palästinenser ungeachtet aller Erfolge im Staatsaufbau und der ungebremsten israelischen Siedlungspolitik auf einen Verhandlungsprozess mit ei- nem ungleich stärkeren Gegenüber verweisen?“ Hier wird deutlich, dass die palästinensische Seite endlich anerkennen muss, dass letztendlich nur direkte Verhandlungen mit dem vermeintlich „stärkeren Gegen- über“ zu einem Frieden, zu einer Zwei-Staaten-Lösung führen wird. Doch in einem anderen Punkt stimme ich Herrn Schaath voll und ganz zu – ich darf wieder zitieren –: „Die Rolle eines Ratgebers und Vermittlers kann die Eu- ropäische Union aber nur dann einnehmen, wenn sie ei- nen gemeinsamen Kurs für den Umgang mit dem israe- lisch-palästinensischen Konflikt findet. Deutschland muss eine zentrale Rolle spielen, wenn ein gesamteuro- päischer Kompromiss gefunden werden soll, der es der EU erlaubt, sich aktiv in den Verhandlungsprozess ein- zubringen. Die Position der Bundesregierung zur Auf- nahme des palästinensischen Staates in die Völkerge- meinschaft darf sich daher nicht auf die Ablehnung unseres Strebens nach Staatlichkeit in den Vereinten Na- tionen beschränken.“ Daher fordern wir Sozialdemokraten die Bundesre- gierung mit unserem Antrag „Den Nahost-Friedensbe- mühungen neuen Schwung verleihen“ auf, dass sie ihre negative Vorfestlegung gegen die palästinensischen Be- mühungen bei den Vereinten Nationen aufgibt und statt- dessen alle Wege offenhält, die zu einer gemeinsamen europäischen Haltung führen können, einschließlich der Option, von europäischer Seite das palästinensische An- sinnen dann zu unterstützen, wenn Friedensgespräche bis dahin nicht begonnen haben und sich die künftige pa- lästinensische Regierung zuvor dazu bekennt, dass sie das Existenzrecht Israels anerkennt, Gewaltverzicht ga- rantiert und der Gültigkeit der bisherigen Abkommen zustimmt. Nur wenn Europa mit einer Stimme spricht, können wir als internationaler Akteur glaubwürdig auf- treten. Doch zurück zu dem Antrag der Linkspartei. Was ich in Ihrem Antrag vermisse, sind klare und deutliche Si- gnale auch an die palästinensische Seite. Zunächst haben 14982 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Sie in Ihrem Antrag nicht einmal mit einem einzigen Satz auf das schlimme Schicksal von Gilad Schalit hin- gewiesen. Die palästinensische Regierung muss sich endlich – ich werde nicht müde, dass heute nun zum wiederholten Male hier im Deutschen Bundestag zu for- dern – für die bedingungslose Freisetzung von Gilad Schalit einsetzen, der heute genau seit 1913 Tagen ir- gendwo im Gazastreifen von Islamisten gefangen gehal- ten wird, ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Nicht einmal das Internationale Rote Kreuz darf zu ihm. Jeder von uns, der Israel kennt, weiß, dass das momentan mit der Haupthindernisgrund für Israel ist, Gespräche mit den Palästinensern zu führen. Darüber hinaus bin ich schon ziemlich entsetzt, wenn ich in Ihrem Antrag lesen muss – ich darf zitieren –: „Die notwendige Verpflichtung der Palästinenser zum Gewaltverzicht verlangt auch einen Gewaltverzicht von Israel.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Links- partei, die terroristischen Anschläge der Hamas oder an- derer islamistischer Gruppen aus dem Gazastreifen auf Israel gleichzusetzen mit einer „Gewalt“ von Israel ist schon ein starkes Stück. Wir wissen doch alle, dass wir ohne den Terrorismus der Hamas schon ein ganzes Stück weiter wären im Nahen Osten. Wir wissen alle, dass die Hamas sämtliche Friedensbemühungen torpediert und verhindert, nicht nur auf Kosten Israels, sondern auch auf Kosten der eigenen Bevölkerung. Wir Sozialdemokraten halten die unmittelbare Wie- deraufnahme von Friedensgesprächen für vordringlich. Denn nur so können die Endstatusfragen einvernehmlich und dauerhaft gelöst werden. Israel muss seine Verant- wortung wahrnehmen und sofort den Siedlungsbau stop- pen. Die palästinensische Regierung muss sich ihrerseits klar zu den Quartettkriterien bekennen und darüber hi- naus umgehend für die bedingungslose Freilassung Gilad Schalits sorgen. Voraussetzung für die Wiederauf- nahme von Direktgesprächen ist die Verständigung über klare Parameter, wie sie Großbritannien mit Unterstüt- zung Frankreichs und Deutschlands in einer Stimmerklä- rung vom 18. Februar 2011 definiert hat. Diese Parameter sind Folgende, wie sie Sie unserem Antrag entnehmen können: a) eine Übereinkunft über die Grenzen von zwei Staaten auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und einen gleichwertigen Austausch von Land; b) Sicherheitsvereinbarungen, die die palästi- nensische Souveränität achten, das Ende der Besatzung bringen und die den Israelis Sicherheit gewährleisten, der Wiederkehr des Terrorismus vorbeugen und neu ent- stehenden Bedrohungen wirksam begegnen; c) eine ge- rechte, faire und gemeinsame Lösung der Flüchtlings- frage und d) die Einlösung der Ansprüche beider Seiten in der Jerusalemfrage. Verhandlungen müssen einen Weg eröffnen, um eine Lösung für das Problem des Sta- tus von Jerusalem als künftige Hauptstadt beider Seiten zu finden. Dabei weisen wir Sozialdemokraten aus- drücklich darauf hin, dass eine Lösung der Flüchtlings- frage den jüdischen Charakter des Staates Israel nicht in- frage stellen darf. Ich kann die Ängste vieler Israelis, mit denen ich ge- sprochen habe, sehr gut nachvollziehen. Auch habe ich in den vergangenen Wochen mit zahlreichen Vertretern aus unseren jüdischen Gemeinden in Deutschland, mit Vertretern von israelischen Organisationen oder NGOs gesprochen, die mir ihre Ängste und Sorgen zum Aus- druck gebracht haben. Beispielsweise war ich selbst sehr schockiert, als ich in der USA Today vor einigen Tagen gelesen habe, dass sich der PLO-Vertreter in den USA, Maen Areikat, de facto für einen „judenfreien“ Staat Pa- lästina ausgesprochen hat. Wir müssen diese Bedenken und diese Sorgen ernst nehmen. Momentan scheint wieder etwas Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Anscheinend sind Netanjahu und Abbas nun zu Gesprächen bereit. Ich hoffe, dass durch die Initiative der Palästinenser der Friedensprozess wieder in Fahrt kommt. Wir müssen beiden Seiten deutlich machen, dass nur durch direkte Verhandlungen ein dauerhafter Frieden möglich sein wird, und wir sollten uns alle vor einseitigen Schuldzu- weisungen hüten. Dr. Rainer Stinner (FDP): Wir debattieren heute zum dritten Male in ganz kurzer Zeit über dasselbe Thema. Und wir diskutieren es zu einem Zeitpunkt, wo alles im Fluss ist und wo in New York jede Stunde eine neue Situation entsteht. Wir haben dazu heute Morgen im Ausschuss ausführlich diskutiert. Aber die Partei Die Linke will ein weiteres Mal dieses Thema diskutieren, statt jetzt eine Woche abzuwarten, was in New York he- rauskommt. Deshalb bringe ich noch einmal die Argumentations- kette, die unser Denken und Handeln bestimmt. Wir wollen die Zwei-Staaten-Lösung. Wir sind der Meinung, dass die Möglichkeit dafür angesichts der Siedlungsaktivitäten jedenfalls nicht besser werden. Wir haben daher ein Interesse daran, alles zu tun, dass der Weg zu einer Zwei-Staaten-Lösung nicht noch weiter verbaut wird. Denn eine Zwei-Staaten-Lösung ist ja kein Selbstzweck, sie soll konkret das Leben der Menschen verbessern. Das tut sie nur, wenn sie von beiden Seiten gewollt und akzeptiert wird. Deshalb kommen wir an der Notwendigkeit von Verhandlungen zwischen den Paläs- tinensern und Israel über die bekannten Inhalte nicht vorbei. Wir verhandeln in diesen Minuten in New York über eine Lösung, die diese Verhandlungen ermöglichen. Ob dazu der schon heute zum Scheitern verurteilte An- trag auf die Vollmitgliedschaft Palästinas im Sicherheits- rat einen Beitrag leisten kann, darf hier und heute be- zweifelt werden. Bei jeder Lösung müssen die völlig berechtigten Si- cherheitsinteressen Israels Berücksichtigung finden. Ich wiederhole aber gerne: Ob das Vorgehen der israelischen Regierung in den letzten Monaten diesen Sicherheitsin- teressen dienlich war, darf mit Fug und Recht auch be- zweifelt werden. Ein weiteres Ziel ist, möglichst ein gemeinsames Vor- gehen der Staaten der Europäischen Union zu erreichen. Das mag bezüglich der zu behandelnden Frage von nachrangiger Bedeutung sein; aber auch die Palästinen- ser haben ein Interesse daran, dass einer ihrer wichtigs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14983 (A) (C) (D)(B) ten Partner, die EU, einheitlich agiert. Für die Hand- lungsfähigkeit einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik ist das natürlich von ganz erhebli- cher Bedeutung. Wir haben also eine Optimierungsnotwendigkeit mit mehreren Variablen. Das macht die Lösung so schwer. Die Linke hat wieder einmal die einfache Lösung: Volle Anerkennung jetzt. Dabei vergisst die Partei, dass mit Deklamationen nichts gewonnen ist, wenn sie keine Re- levanz für die Bürger vor Ort haben. Und genau das ist die Gefahr des Vorschlags der Linken. Die Probleme der Besatzung, die Probleme der mangelnden wirtschaftli- chen Perspektive, die Probleme der Zweiteilung in die West Bank und in den Gazastreifen werden ja in keiner Weise gelöst. Deshalb führt an Verhandlungen kein Weg vorbei. In diese Richtung arbeitet die Bundesregierung. In diese Richtung arbeitet seit Monaten der Außenminister. Wenn diese hartnäckige Arbeit dazu führt, dass das Quartett in einer Erklärung die Rahmenbedingungen für solche Verhandlungen festlegt und dieser Fahrplan dann die Grundlage für Verhandlungen ist, ist es diese hart- näckige Arbeit wert. Dann erwarte ich aber auch, dass die Opposition diese Bemühungen lobt und nicht kriti- siert. Klar ist allerdings auch, dass nach den großen Erwar- tungen, die zum Beispiel auch Präsident Obama geweckt hat, dieses Mal das Ergebnis nicht sein kann, dass die westliche Welt den Palästinensern zwar ihre Sympathie vermittelt, ansonsten aber alles beim Alten bleibt. Das geht jetzt nicht mehr. Dazu kommt jetzt natürlich die neue Situation in der arabischen Welt, die in jedem Fall eine neue Dynamik in den Nahost-Friedensprozess bringen wird, wobei diese Dynamik noch nicht eindeutig als positiv oder negativ bewertet werden kann. Sie bietet Chancen, enthält natür- lich aber auch Risiken. Daher bringe ich ein weiteres Mal als möglichen Zwischenschritt die sogenannte Vati- kan-Lösung ins Spiel. Diese Lösung könnte übrigens besser Deutschland-Lösung oder Schweiz-Lösung hei- ßen; das würde den Vorläufermodellen mehr gerecht. Wenn das Ergebnis der Bemühungen in New York eine verbindliche Vereinbarung mit einem klaren Zeit- rahmen für bilaterale Verhandlungen und die Statusauf- wertung der Palästinenser wäre, könnten wir von einem neuen Hoffnungsschimmer am sonst leider so trüben Himmel des Nahen Ostens sprechen. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir werden in dieser Woche Zeugen einer Bewe- gung im israelisch-palästinensischen Konflikt, wie es sie seit einem Jahr nicht mehr gegeben hat. Hintergrund sind die Blockade der israelisch-palästinensischen Ver- handlungen und die Absicht der Palästinenser, die Mit- gliedschaft eines palästinensischen Staates bei den Ver- einten Nationen zu beantragen und damit implizit zumindest die symbolische Anerkennung als palästinen- sischer Staat zu erreichen. Meine Fraktion begrüßt grundsätzlich diese Initiative; denn es ist angesichts der Verhandlungsblockade und der fortgesetzten israelischen Siedlungspolitik in der West- bank und in Ostjerusalem dringend erforderlich, etwas zur Rettung der Zwei-Staaten-Regelung zu tun. Wir wis- sen allerdings noch nicht genau, was die palästinensi- sche Seite am Freitag in die Vereinten Nationen einbrin- gen wird, und ob sie letztlich einen Antrag in den Sicherheitsrat oder einen in die Generalversammlung einbringen wird. Nach allem, was bisher bekannt ist, sind bei einer Befassung des UN-Sicherheitsrates zwei Optionen denkbar: Entweder der palästinensische An- trag wird dort in einer Kommission mit einem unbe- stimmten Zeithorizont behandelt oder er wird zeitnah ab- gelehnt, wahrscheinlich durch ein Veto der USA. Insbesondere wegen des drohenden Vetos der USA scheint es mir bei aller grundsätzlichen Sympathie für das Anliegen der Palästinenser nicht sehr ratsam, in diese volle Konfrontation mit den Amerikanern zu ge- hen. Gerade wenn man sich die Rede von Präsident Obama von heute Morgen anschaut, erkennt man: Dieser Präsident unterstützt nach wie vor einen eigenen selbst- bestimmten Staat der Palästinenser. Er hat allerdings da- von gesprochen, dass es keinen „shortcut“, keine „Ab- kürzung“, geben sollte, sondern dass die Zwei-Staaten- Regelung letztlich nur verhandelt werden kann. Das war deutlich. Allerdings muss man auch sehen: Liefern konnte dieser Präsident bisher nicht, weder was eine Fortsetzung des Siedlungsmoratoriums betrifft noch was die Bereitschaft der Israelischen Regierung zu substan- ziellen Verhandlungen betrifft. Das ist für die Palästinen- ser ein ziemlich unerträglicher Zustand. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht ein Zwischen- schritt, nämlich der Gang in die Generalversammlung mit dem Ziel der Aufwertung Palästinas zum beobach- tenden Nichtmitgliedsstaat, ein tragfähiger Kompromiss wäre. Zwar wenden sich die Israelis auch hiergegen, aber auch dieser Schritt würde das international aner- kannte Konzept der Zwei-Staaten-Regelung stärken und wäre gleichzeitig ein wichtiges Zeichen an die palästi- nensische und israelische Gesellschaft, die derzeitigen Blockaden zu überwinden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Ich bin fest davon überzeugt: Um die Palästinenser davon zu überzeugen, dass ein solcher Zwischenschritt sinnvoll ist, ist es erforderlich, dass vor allem die EU, einschließlich Deutschland, mit einer Stimme spricht. Denn eine Mehrheit in der Generalver- sammlung haben die Palästinenser. Aber es macht für sie einen großen Unterschied, ob die EU, inklusive der Deutschen, mit dabei ist oder nicht. An diesem Punkt ist die Bundesregierung gefordert: Die Bundeskanzlerin, der Außenminister, sie müssen sich jetzt innerhalb der EU für ein einheitliches Abstim- mungsverhalten einsetzen und signalisieren, dass sie bereit sind, einer entsprechenden Resolution in der Ge- neralversammlung zuzustimmen, etwa wenn die palästi- nensische Seite bereit wäre, von einem Gang in den Si- cherheitsrat abzusehen. Auch eine solche Resolution würde das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat stärken, und sie würde gerade die Legitimität des Staates Israel unterstreichen. Im Übrigen könnte die 14984 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Bundesregierrung mit einer Zustimmung gegenüber den Staaten des arabischen Frühlings Glaubwürdigkeit zu- rückerlangen, die sie in der Vergangenheit verloren hat. Nur wenn die europäischen Staaten endlich mit einer Stimme sprechen, könnte es vielleicht noch gelingen, eine Konfrontation im Sicherheitsrat zu vermeiden. Europa hat hier die große Chance, eine vermittelnde Rolle zwischen den Konfliktparteien und den USA ein- zunehmen, die am Ende zu neuen Verhandlungen führen könnte. Der deutsche Außenminister darf diese Chance und große Verantwortung nicht erneut leichtfertig ver- spielen, wie in der Libyen-Entscheidung. Meine Frak- tion wird sich heute zu dem Antrag der SPD und dem Antrag der Linken enthalten. Beide Anträge gehen leider nicht auf die zentralen Fragen der aktuellen Situation ein, etwa wie ein möglicher Zwischenschritt in der Ge- neralversammlung aussehen kann oder, ganz zentral, ein einheitliches Vorgehen der EU. Anlage 89 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Än- derung des Aufenthaltsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 12) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Durch eine Schleuserorganisation werden jahrelang ukrainische Frauen illegal über die Grenze nach Deutschland gebracht, und zwar nicht mehr mit dem auf- wendigen und riskanten Verfahren, sie nächtens über die Neiße zu schleusen. Die Tathandlungen sehen schon seit Jahren raffinierter aus: Die Frauen werden im Ausland als Tänzerinnen angeworben, die Visabeschaffung er- folgt mit Falschangaben vermeintlicher deutscher Einla- der, fingierte Verpflichtungserklärungen liegen natürlich vor. Für den Sachbearbeiter einer deutschen Visumbe- hörde ist dies mangels besserer Erkenntnisse damit ein unverdächtiger Fall. Tatsächlich aber sollen die Frauen in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden – ein Tatbestand, wie er immer wieder vorkommt. Hinter Visaerschleichung stecken oft professionelle Organisa- tionen, die damit ihr Geld verdienen. Nicht selten ist diese Form der Schleusungskriminalität für die Täter nichts anderes als Transferlogistik im Bereich der orga- nisierten Kriminalität. Deshalb haben wir im Koalitions- vertrag beschlossen, dieser organisierten kriminellen Praxis wie auch den „Visashoppern“ mit der Visa-Warn- datei entgegenzuwirken. Deutschland hat ein gutes und durchdachtes System der Visumvergabe, das wir durch eine bessere Vernetzung der Informationen sichern wol- len. Die Visa-Warndatei wird also insbesondere die deut- schen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Spätestens seit dem Visa-Untersuchungsausschuss ist klar, dass Visumverfahren fehleranfällig sind. So werden schwerwiegende Delikte insbesondere aus Bereichen wie Menschenhandel und Schleusungskriminalität im- mer wieder mit erschlichenen Visa verübt. Die Visumbe- hörden haben derzeit aber keine ausreichenden Möglich- keiten, die an einem Visumantrag beteiligten Personen gezielt auf rechtswidrige Handlungen im Visumverfah- ren oder sonstige Verurteilungen mit Auslandsbezug zu überprüfen. Diese Lücke müssen wir schließen; denn das Visumverfahren leistet einen wichtigen Beitrag zur Be- kämpfung von Terrorismus und irregulärer Migration. Sinn und Zweck des Visumverfahrens ist es, sicherzu- stellen, dass nur Ausländer nach Deutschland einreisen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt erfüllen. Ob diese Voraussetzungen tatsäch- lich vorliegen, ist gewissenhaft zu prüfen. Das erleich- tern wir mit der Visa-Warndatei deutlich. Denn in ihr werden Warndaten zu Personen aufgenommen, die im Zusammenhang mit einer der für das Visumverfahren re- levanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zu- sammenhang mit Schleusung, Menschenhandel und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten auffällig geworden sind. Auffällig heißt, indem sie we- gen solcher Delikte als Täter oder Teilnehmer rechts- kräftig zu Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Wir haben den Deliktkatalog auf wenige Straftaten beschränkt, die einen besonderen Bezug zum Visumver- fahren oder einen entsprechenden Auslandsbezug auf- weisen. Es geht also stark eingegrenzt nur um Informa- tionen, mit denen der Visummissbrauch entdeckt bzw. verhindert werden kann. Darüber hinaus werden Warn- daten nur gespeichert zu Visumantragstellern, die sich im Visumverfahren selbst rechtswidrig verhalten haben, sowie zu Einladern, Verpflichtungsgebern und Personen, die im Visumverfahren Bestätigungen abgegeben haben, wenn diese im Rahmen ihrer Erklärungen falsche Anga- ben gemacht haben. Dies gilt auch, wenn ein Verpflich- tungsgeber seiner Verpflichtung zur Kostenübernahme nicht nachgekommen ist. Diese Informationen werden dann nur den Visumstellen im Visumverfahren sowie den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergrei- fenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen zur Verfügung gestellt. Daneben soll es ein weiteres Datenabgleichsverfahren geben, getrennt von der Visa-Warndatei und den bereits bestehenden Verfahren zur Konsultation von Sicher- heitsbehörden. Dieses neue, ergänzende Verfahren sieht den Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkennt- nissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Ver- bindung zum internationalen Terrorismus vor. Für Staatsangehörige und Personengruppen, bei denen eine Visumpflicht besteht, wird so ein Hinweis durch die Sicherheitsbehörden an die Auslandsvertretung ermög- licht, wenn ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass diese Per- sonen Verbindungen zu internationalen Terrornetzwer- ken haben. Hierzu übermitteln die Auslandsvertretungen auch die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen des Visumantragstellers an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende beson- dere Organisationseinheit. Hier wird dann ein Abgleich mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei durchge- führt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14985 (A) (C) (D)(B) Nur im Trefferfall werden dann die Daten aus dem Visumverfahren an die betreffende Sicherheitsbehörde zur Prüfung übermittelt, ob Versagungsgründe oder Si- cherheitsbedenken gegen die Einreise des Visumantrag- stellers bestehen. Wenn beim Abgleich kein Treffer er- zielt wird, werden die Daten unverzüglich gelöscht. Mit diesem weiteren Verfahren wird verstärkt dem besonde- ren sicherheitspolitischen Interesse in Visumverfahren Rechnung getragen, Personen mit Beziehungen zu Ter- rornetzwerken nicht nach Deutschland einreisen zu las- sen. Denn selbstverständlich gehören die für den Bereich Schleusungskriminalität und OK beschriebenen Modi Operandi zum Handwerkszeug von Terroristen oder auch Hasspredigern. Es kann nicht sein, dass Terroristen in deutschen Botschaften irgendwo auf der Welt Visa be- antragen und sie auch bekommen, um anschließend ei- nen Anschlag in Deutschland vorzubereiten oder gar durchzuführen. Es war daher höchste Zeit, unseren Visum- und Grenzbehörden die Möglichkeit einer intensiveren Prü- fung bei der Visavergabe zu geben. Ich bin der Überzeu- gung, dass diese beiden neuen Verfahren einen sinnvol- len Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit leisten werden. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die Ver- gabe von Visa, die zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, ist einer der sensibelsten Punkte für die Sicherheit unseres Landes. Sie stellt ein potenzielles Einfallstor nicht nur für kriminelle, sondern auch für terroristische Aktivitäten dar. Gleichzeitig hat Deutschland als wichtige und stark vom Export abhängige Wirtschaftsnation und beliebtes Reiseland aber natürlich auch ein großes Interesse an ei- ner schnellen und effektiven Vergabe von Visa, um so ei- nen grenzüberschreitenden außereuropäischen Reise- und Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen. Die sicherheitspolitische Bedeutung der Vergabe von Visa und der fortdauernde Missbrauch der geltenden Einreisebestimmungen sind besonders durch die Arbeit des Visa-Untersuchungsausschusses in der 15. Wahl- periode des Deutschen Bundestages offensichtlich ge- worden. Durch den Untersuchungsausschuss wurde eine Vielzahl von gravierenden und vor allem strukturellen Mängeln bei der Vergabe von Visa in den deutschen Auslandsvertretungen aufgedeckt. In der nachfolgenden Zeit sind die bekannt gewordenen Missstände leider nur zögerlich und teilweise auch unzureichend behoben wor- den. Immerhin gibt es mittlerweile eine Arbeitseinheit zur Korruptionsprävention sowie ein Frühwarnsystem für einen möglichen Missbrauch. Die deutschen Auslandsvertretungen haben jedoch bisher noch immer nicht die Möglichkeit, bei allen An- trägen die an einem solchen Antrag beteiligten Personen gezielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren oder mit sonstigem Aus- landsbezug zu überprüfen. Hinzu kommt, dass den Auslandsvertretungen in der Regel nur die von ihnen selbst erkannten Missbrauchs- fälle auch bekannt sind. Erkenntnisse anderer Stellen, wie auch die Erkenntnisse anderer deutscher Auslands- vertretungen und Grenzbehörden erfahren sie nur zufäl- lig oder auf Nachfrage im Einzelfall. Oftmals liegen die Kriterien für die Ablehnung eines Antrages jedoch ge- rade nicht in der Person des Antragstellers, sondern viel- mehr in der Person des Einladers begründet. Dies kann jedoch erst durch gezogene Quervernetzungen infolge eines Datenabgleichs mit problematischen anderen Visumantragstellern bei anderen Auslandsvertretungen belegt werden. Angesichts von jährlich mehr als einer Million bewil- ligter Visumanträge mögen die bisher festgestellten Missbräuche von mehreren Hundert Fällen pro Jahr zwar quantitativ nicht besonders ins Gewicht fallen. Die Er- kenntnisse der Sicherheitsbehörden belegen jedoch eine starke qualitative Relevanz. So befinden sich unter den aufgedeckten Fällen der letzten Jahre nicht nur Verbrechen des Menschen- und Kinderhandels, sondern vor allem auch „Einschleusun- gen“ von islamistischen Hass- und Gewaltpredigern nach Deutschland. Sie nutzen Deutschland vornehmlich, um für finanzielle und personelle Unterstützung für ihre extremistischen und terroristischen Aktivitäten zu wer- ben. Die christlich-liberale Koalition hat sich daher darauf verständigt, über die bestehenden Sicherheitsmaßnah- men hinaus weitergehende gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Visummissbrauchs und zur Verhinde- rung von illegaler Migration zu ergreifen. Zukünftig werden in einer Warndatei zentral Daten über Personen gespeichert, die im Zusammenhang mit einer der für das Visumverfahren relevanten Katalog- straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammen- hang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten auffällig gewor- den sind. Der Deliktskatalog ist mit Blick auf den mit der Visa- Warndatei verfolgten Zweck der Vermeidung des Visummissbrauchs auf wenige Straftaten beschränkt, die einen besonderen Bezug zum Visumverfahren oder ei- nen entsprechenden sonstigen Auslandsbezug aufwei- sen. Ein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Datei wird – abgesehen von den mit der polizeilichen Kon- trolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und die Rücknahme von Visa an den Grenzen – nicht möglich sein. Aus sicherheitspolitischen Erwägungen hätte man sich sicher auch einen größeren Zugriff durch die natio- nalen Sicherheitsbehörden auf die Visa-Warndatei an dieser Stelle vorstellen können. Mit dem ebenfalls beschlossenen Datenabgleichsver- fahren wird den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren jedoch zumindest in Bezug auf die Be- kämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung ge- tragen. Für das neue Datenabgleichsverfahren wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisa- 14986 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) tionseinheit eingerichtet, bei der künftig Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Anti- terrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbe- hörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt somit im Ergeb- nis einen weiteren wichtigen Baustein der christlich-li- beralen Koalition im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität dar. Rüdiger Veit (SPD): Ein Teil der Vorgeschichte zu diesem Gesetzgebungsprojekt liegt schon in der letzten Legislaturperiode. CDU/CSU und SPD hatten damals in der Koalitionsvereinbarung festgehalten: „Die Bundes- regierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einset- zen, das für 2006 geplante EU-Visa-Informationssystem entsprechend auszugestalten. Sollten diese Bemühun- gen bis dahin nicht erfolgreich sein, wird eine nationale Warndatei geschaffen werden“. Diese europäische Rege- lung, nämlich die VIS-VO ist dann aber im Juli 2008 in Kraft getreten und anschließend in der Praxis umgesetzt worden. Aus heutiger Sicht mag es ein Fehler gewesen sein, dass ich damals als Berichterstatter und Verhand- lungsführer auf der Seite der SPD das Gesetzesvorhaben einer nationalen Einlader- und Warndatei damit nicht so- fort, sondern erst in buchstäblich letzter Minute am Freitag vor der Kabinettssitzung aufgehalten habe. In meiner eigenen Fraktion bestanden schon damals – ins- besondere bei der vormaligen Justizministerin Brigitte Zypries – und bestehen noch heute erhebliche Bedenken datenschutzrechtlicher Art, die ich zunächst nicht ernst genug genommen hatte. Spätestens im Bundesrat wären wir seinerzeit mit dem Projekt sowieso an der FDP ge- scheitert, die sich anders als heute diesem Gesetzesvor- haben entgegenstellte. Für den damaligen Anlauf ebenso wie für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gilt aber, dass der zu erwar- tende Nutzen und der zu befürchtende Schaden – ganz zu schweigen von dem unnötigen Aufwand – in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Denn der Anwendungsbereich der europäischen Norm erfasst zwar nur die – kurzfristigen – Schengen-Visa; diese ma- chen aber der Visa-Statistik des Auswärtigen Amtes zu- folge 93 Prozent aller Fälle aus. Bei den noch verblei- benden 7 Prozent handelt es sich um die langfristigen nationalen Visa gemäß § 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgeset- zes. Bei diesen Fällen erfolgt naheliegenderweise eine ohnehin wesentlich eingehendere Prüfung des Aufent- haltszwecks – zum Beispiel Arbeitsaufnahme oder Fa- miliennachzug – und unter Beteiligung auch der Auslän- derbehörden, aus deren Akten im Zweifelsfall mehr Sachverhalt und Begleitumstände ersichtlich sind, als sie legitimerweise in einer Datei gespeichert werden kön- nen. Dabei wird man auch dem Sachbearbeiter des Aus- wärtigen Amtes die Durchsicht des Bundeszentralregis- ters, zu dem er bereits jetzt Zugriff hat, in Bezug auf einschlägige strafrechtliche Verurteilungen weiterhin zu- muten können. Das heißt, es braucht auch keine geson- derten Arbeitserleichterungen für die Bediensteten in den Auslandsvertretungen durch eine neu zu schaffende Datei. Was also im Wesentlichen durch eine eigene deutsche Visa-Warndatei erreicht würde, wäre ganz überwiegend eine unseres Erachtens unzulässige Doppelspeicherung von Daten mit großem Aufwand und ohne nennenswer- ten zusätzlichen Nutzen. Und bei denjenigen, die sich mit gezielten Angaben und Nachweisen um ein länger- fristiges Visum bemühen, handelt es sich nun sicherlich nicht gerade um den Personenkreis derjenigen, die sich um eine Einreise nach Deutschland bzw. in den Schen- genraum bemühen, um hier zum Beispiel Straftaten zu begehen oder einer illegalen Beschäftigung nachzuge- hen. Damit gilt der alte Satz von Charles-Louis Montes- quieu: Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Ge- setz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Derzeit haben deutsche Behörden nicht die Möglichkeit, bei Visuman- trägen die beteiligten Personen auf rechtswidriges Ver- halten im erforderlichen Ausmaß zu überprüfen. Schon in der 15. Wahlperiode wurde im Bundestag eine Visa- Warndatei als Mittel zur Unterstützung unserer Behör- den für sinnvoll erachtet. Es war auch damals klar, dass das Visa-Verfahren die Einreise von Schwerstkriminel- len verhindern soll. Deshalb musste eine Lösung her, die sowohl den Bedürfnissen des internationalen Reisever- kehrs, der Abwehr von Verbrechern, aber auch dem Da- tenschutz und den Anforderungen an ein rechtsstaatli- ches Verfahren gerecht wird. Die Koalition aus FDP und Union wird nun diese Visa-Warndatei schaffen. Die Koalition ist handlungsfä- hig, und im Gegensatz zur SPD bringen wir die Rechts- staatlichkeit erhöhende Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss. Der Visa-Missbrauch wird durch diese Datei einge- dämmt werden; die Rechtssicherheit für die Anwender wird erhöht. Die am Visumantrag beteiligten Personen sollen ge- zielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Delikten mit Terrorismusbezug, Menschenhandel, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz überprüft werden. Durch die Einführung der Visa-Warndatei werden die Visumsbehörden in ihrer Arbeit unterstützt: Bisher ha- ben Auslandsvertretungen lediglich separat Daten über die am Visumverfahren beteiligten Personen gespei- chert. Im Verdachtsfall müssen diese dann jeweils bei einzelnen anderen Auslandsvertretungen oder Behörden nachfragen. Die Visa-Warndatei hilft, diese Lücke zu schließen: Dort werden zentral die Daten von Personen gespeichert werden, die rechtskräftig wegen Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder sonstigem Auslandsbezug verurteilt wurden; darunter fallen schwere Straftaten, insbesondere Menschenhandel und Verstöße gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14987 (A) (C) (D)(B) Weiter werden am Visumverfahren beteiligte Perso- nen etwa Antragsteller und Einlader, gespeichert, wenn sie falsche Angaben gemacht haben oder ihren gesetzli- chen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der FDP ist in diesem Zusammenhang der zurückhal- tende Umgang mit Datentransfers wichtig: Die Daten- speicherung ist auf das Nötigste begrenzt: Gespeichert wird nur ein Datensatz pro Person bzw. Organisation, nicht jeder einzelne Visumantragsvorgang. Das ist geeig- net, erforderlich und angemessen. Die Speicheranlässe sind eng umgrenzt und abschlie- ßend numerisch aufgezählt. Die zugriffsberechtigten Be- hörden sind nur die am Visumverfahren beteiligten Behörden: Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und Behörden, die mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind. Die Informationen in der Visa-Warn- datei dienen den Behörden für die Sachverhaltsaufklä- rung und ermöglichen ihnen eine umfassende Sachver- haltsbewertung. Eine Speicherung hat nicht automatisch die Ableh- nung eines Visumantrags zur Folge, vielmehr soll der betroffenen Behörde eine alle wichtigen Aspekte umfas- sende Ermessensentscheidung ermöglicht werden. Sie muss wissen, an welcher Stelle sie weiter nachfragen muss. Die Rechte der Betroffenen sind zentral berücksich- tigt durch Protokollierungs-, Datensicherungs- und Lö- schungsvorschriften sowie den Auskunftsanspruch. In Ergänzung zu dieser Visa-Warndatei wird eine Organisa- tionseinheit beim Bundesverwaltungsamt geschaffen, wo einzelne Daten von Personen aus dem Visumverfah- ren mit einem sehr eng begrenzten Teilbereich der Anti- terrordatei abgeglichen werden. Damit sind auch Top- gefährder identifizierbar. Durch dieses Vorgehen kann sicherheitsrelevanten Interessen Rechnung getragen werden, ohne durch einen unkontrollierten Datenab- gleich unverhältnismäßig in die Schutzrechte der Betrof- fenen einzugreifen. Eine anlasslose Speicherung der Daten findet nicht statt. Vielmehr wird ein besonderes Verfahren eingerich- tet: Wenn beim Abgleich an neutraler Stelle festgestellt wird, dass die betreffende Person in der Datei gespei- chert ist, wird die Sicherheitsbehörde, die die Daten ein- gestellt hat, darüber informiert. Das bedeutet „Rechts- staatlichkeit durch Verfahren“. Freiheit und Sicherheit mit menschlichem Gesicht in einer Gesellschaft des Miteinanders: Das ist das Leitbild für die innenpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem auf vor- bildliche Weise gerecht. Wir erleichtern so den für ein weltoffenes Industrieland wie Deutschland unverzicht- baren internationalen Reiseverkehr und stärken zugleich die Sicherheit unseres Landes – ohne ausufernde Daten- erfassung. Die FDP in der gemeinsamen Koalition sorgt dafür, dass Freiheit und Sicherheit in einem angemessenen, ausgewogenen Verhältnis bleiben. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Bundesregierung will die datentechnische Durchleuchtung von Ausländerin- nen und Ausländern weiter ausbauen und legt einen Ge- setzentwurf für eine Visa-Warndatei vor. Dabei sind Ausländerinnen und Ausländer bereits heute diejenigen, die am stärksten durchleuchtet werden. Es existiert eine Unmenge von Dateien, die gezielt und ausschließlich für Nichtdeutsche geschaffen wurden: Seit 15 Jahren existiert das Ausländerzentralregister in Köln. Diese Datenbank enthält über 23 Millionen Daten von Ausländerinnen und Ausländern, zum Teil noch Jahre über ihren Aufenthalt in Deutschland hinaus. Die Fingerabdrücke von Asylantragstellern werden ebenfalls in einer zentralen Datei erfasst. Auf beide Dateien haben sämtliche Polizeibehörden Zugriff. Delikte im Bereich Einreise und Aufenthalt von Ausländerinnen und Aus- ländern, Fälschung und Vorlage von ge- und verfälsch- ten Dokumenten im Visumverfahren, im Bereich Schwarzarbeit – zu alldem gibt es in Deutschland Da- teien. Die Vorgänge zu jedem Visumverfahren werden bei den Botschaften und den zuständigen Ausländerbe- hörden gespeichert. Im November dieses Jahres startet das Visa-Informationssystem der EU, in dem sämtliche Visumverfahren auch zentral erfasst werden. Wer ein Visum beantragt, einen Ausländer einlädt oder als Bürge garantiert, dass aus seinem Aufenthalt keine Kosten ent- stehen, ist in einer oder mehreren Dateien erfasst. Der Bundesregierung reicht das nicht, sie will nun auch noch die sogenannte Visa-Warndatei. Zu jedem Visumverfahren sollen alle beteiligten Personen gespei- chert werden, also die einzuladenden Gäste, die Einlader und die Bürgen, außerdem noch sogenannte relevante Personen, ein völlig unklarer und im Gesetz nicht defi- nierter Begriff. Sie sollen gespeichert werden, wenn es aus Sicht der Behörden zu Unregelmäßigkeiten kommt. Dabei geht es nicht nur um die Vorlage von gefälschten Dokumenten oder den illegalen Verbleib im Bundesge- biet über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus. Schon die unverschuldete Verletzung der Verpflichtungen aus der Bürgschaft für den ausländischen Besucher führt zur Speicherung. Auch falsche Angaben im Visumverfahren führen zur Erfassung; auch hier spielt der Vorsatz keine Rolle. Die Konsequenz: Der oder die Betroffene wird auf Jahre hinaus keine Verwandten oder Freunde aus dem Ausland einladen können. Selbst wer unwissentlich und ohne bösen Vorsatz im Visumverfahren falsche An- gaben macht, muss mit dieser Konsequenz rechnen. Im Gesetzentwurf ist nicht vorgesehen, die Betroffenen über ihre Speicherung zu informieren. Ein wirksamer Rechts- schutz ist also nicht möglich. Die Bundesregierung ist bislang jeden Beweis schul- dig geblieben, dass die Einrichtung einer solchen Visa- Warndatei wirklich notwendig ist. Ein paar Zahlen dazu: Im vergangenen Jahr hat die Bundespolizei in 1 686 Fäl- len den Verdacht gehabt, dass sich jemand rechtswidrig einen Aufenthaltstitel beschafft haben könnte. Das sind bei über 2 Millionen erteilten Visa weniger als 1 Pro- mille. Selbst unter Annahme eines großen Dunkelfeldes ist die Durchleuchtung aller Visumantragsteller, Einlader und Bürgen schlicht unverhältnismäßig. Alle Zahlen, die die Union in diesem Zusammenhang in den Raum stellt, 14988 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) sind schlicht aus der Luft gegriffen und durch nichts be- legt. Auch der geplante Abgleich der Daten der Visuman- tragsteller mit der Antiterrordatei ist überflüssig und eine reine Ressourcenverschwendung. Für eine Reihe von Staaten gilt ohnehin, dass die Daten ihrer Bürger im Visumverfahren mit den Erkenntnissen der Sicherheits- behörden abgeglichen werden sollen. Die Datei des Bun- deskriminalamtes, in der diese sogenannten Konsulta- tionsverfahren erfasst werden, enthält mittlerweile 3,5 Millionen Vorgänge. Sie wurde 2009 eingerichtet. Es ist nicht bekannt, ob dadurch in nur einem Fall die Ein- reise einer möglicherweise gefährlichen Person verhin- dert werden konnte. Ich vermute, das ist nicht der Fall – sonst hätten die Sicherheitsbehörden das sicherlich an die große Glocke gehängt. Dieser Datenabgleich soll nun auf alle visumpflichti- gen Staatsangehörigen ausgedehnt werden. Über Aus- länderinnen und Ausländer wird also noch ein Datennetz geworfen. Die Notwendigkeit einer solchen Durchleuch- tung ist durch nichts belegt. Die Begründung des Gesetz- entwurfs schweigt sich dazu komplett aus. Die von der Bundesregierung geplante Rasterung aller Personen, die einen Visumantrag für den Schengen-Raum stellen, egal ob an einer deutschen oder der Botschaft eines anderen EU-Staates, ist vollkommen unverhältnismäßig und ein Datenmissbrauch auf breiter Front. Weder für die Visumantragsteller noch die Einlader und Bürgen ist nachvollziehbar, wer ihre Daten bekommt. Ich kann die Koalition an dieser Stelle nur auffordern: Stoppen Sie diesen Unsinn! Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit ih- rem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine Visa-Warndatei errichten. Darin sollen Daten von Vi- sumantragstellern, Einladern und Verpflichtungsgebern gespeichert werden, die in der Vergangenheit durch fest- gestelltes missbräuchliches Verhalten im Zusammen- hang mit Visumverfahren aufgefallen sind. Teile des Vi- sumantrags sollen außerdem automatisch mit der Anti- terrordatei abgeglichen werden. Selbstverständlich unterstützen wir Grünen das Ziel der Bundesregierung, Visummissbrauch und schwerer Kriminalität mit Auslandsbezug entgegenzuwirken. Die Regierung geht aber einen falschen und voreiligen Weg. Aus vermeintlichen Sicherheitsgründen versucht sie, die Rechte der am Visumverfahren Beteiligten zu unterlau- fen. Sie missachtet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch für Ausländerinnen und Ausländer gilt und den Staat verpflichtet, personenbezo- gene Daten sparsam zu erheben, und zwar nur dann, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht. Dass die von der Regierung vorgeschlagenen Maß- nahmen erforderlich sind, um den Visummissbrauch ein- zuschränken, leuchtet nicht ein. Im Gegenteil, die beste- henden und bereits beschlossenen sicherheitsrechtlichen Instrumentarien in diesem Bereich sind sehr wohl ausrei- chend. Die in der geplanten Visa-Warndatei zu spei- chernden Daten liegen überwiegend bereits in anderen Datenbeständen vor, auf die die Visumbehörden Zugriff haben, bzw. sie können in solchen Datenbeständen erfasst werden. So sind sämtliche Tatbestände des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bereits im Bundeszentralregister erfasst. Die Tatbestände des § 2 Abs. 1 Nr. 2 gehören zu den Ver- sagungsgründen, die im Visa-Informationssystem, VIS, zu erfassen sind. Die Bundesregierung versucht nicht einmal, zu erklä- ren, warum die Errichtung einer Visa-Warndatei und der Abgleich mit der Antiterrordatei notwendig sein sollen. Vielmehr soll nach der Gesetzesbegründung erst nach dreijährigem Bestehen der Warndatei eine Evaluierung überprüfen, „ob sich die Speicherung von Daten, die be- reits im vom Bundesamt für Justiz geführten Bundeszen- tralregister zentral gespeichert sind, in der neu einge- führten Datei als für die Erreichung des Zwecks des Gesetzes notwendig erweist …“. Die Mitwirkung der FDP, die sich mal als Bürgerrechtspartei verstanden hat, an einer solchen Missachtung der Grundrechte ist der blanke Hohn. Es ist völlig unklar, warum die Bundesregierung mit einem halbgaren Gesetzentwurf vorprescht, anstatt den Beginn des Visa-Informationssystems abzuwarten, um dann zu prüfen, ob weitere Maßnahmen überhaupt not- wendig sind. Noch viel problematischer als die Warndatei ist der Vorschlag, ein neues Verfahren beim Bundesverwal- tungsamt einzurichten, das jeden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber oder jede sonstige Refe- renzperson automatisch mit bestimmten Einträgen in der Antiterrordatei abgleicht. Bei Treffern sollen die Daten an die Sicherheitsbehörden zur weiteren Prüfung über- mittelt werden. Anders als bei der Warndatei erfolgt ein Abgleich mit der Antiterrordatei also nicht nur bei Personen, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, sondern bei aus- nahmslos allen Personen, die am Visumverfahren betei- ligt sind und keinen Anlass für eine Überprüfung gege- ben haben. Mit dieser Regelung werden friedliche Menschen, die ihre Verwandten für einen Besuch einla- den oder sich an internationalen Jugend-, Wissenschafts- und Studierendenaustauschprogrammen beteiligen, pau- schal als mögliche Terroristen verdächtigt. Es ist be- zeichnend für die rückwärtsgewandte Politik der Bun- desregierung, dass sie immer noch meint, Ausländer- innen und Ausländer seien grundsätzlich ein Sicherheits- risiko. Diese Einstellung wird sicherlich nicht dazu bei- tragen, dass sich die gewünschten Hochqualifizierten und ihre Familienangehörigen oder Touristen für Deutschland entscheiden. Abgesehen von der negativen Signalwirkung, die von einer solchen Sicherheitsmaßnahme ausgeht, ist ein au- tomatisierter Abgleich mit der Antiterrordatei auch nicht notwendig. Das Aufenthaltsgesetz sieht bereits ein Ver- fahren zur Überprüfung von Sicherheitsbedenken bei Vi- sumantragstellern aus bestimmten Staaten vor. Dieses sogenannte Konsultationsverfahren könnte auch auf die Angehörigen weiterer Staaten ausgeweitet werden. Unzureichend ist der Gesetzentwurf auch im Hinblick auf den Schutz der Betroffenen vor falschen Eintragun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14989 (A) (C) (D)(B) gen in der Visa-Warndatei. Das Recht auf informatio- nelle Selbstbestimmung gebietet es zum einen, dass die Betroffenen über die Speicherung ihrer Daten und ihr Auskunftsrecht informiert werden; zum anderen müssen ihnen Ansprüche auf Berichtigung und Löschung un- richtiger Daten gewährt werden. Das Ausländerrecht darf nicht länger als Polizeirecht verstanden werden. Dieser Gesetzentwurf würde den vielen friedlichen Menschen, die erfreulicherweise Inte- resse an unserem Land haben, schaden. Das lehnen wir Grünen ab. Dass sich die FDP, die in der letzten Wahlpe- riode noch vehement gegen die Visa-Warndatei protes- tiert hat, heute nicht zu schade ist, diese stigmatisierende Datensammelwut der Unionsparteien zu unterstützen, nur weil die Unionsparteien im Gegenzug auf die Inter- netsperren verzichtet haben, ist bezeichnend für ihren desolaten Zustand. Anlage 90 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Be- kämpfung von Kinderpornographie in Kommu- nikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 14) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Vielleicht ist für den einen oder anderen heute hier vordergründig ein Tag des stillen oder lauten Triumphs. Wir beraten in erster Le- sung den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderporno- grafie in Kommunikationsnetzen. Ich will nicht verheh- len, dass meine Empfindungen zwiespältig sind, und es mag nicht nur mir so gehen. Vor allem: Die bloße Besei- tigung eines Gesetzes vermag diesen Zwiespalt nicht so einfach zu beseitigen. Zunächst einmal ist das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommu- nikationsnetzen ein Lehrstück, ein Lehrstück für vieles. Es ist erstens ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn Gesetze im Zuständigkeitsgestrüpp einer Regierung wachsen. Bei der Entstehung des Gesetzes hat seinerzeit das eigentlich federführende Ministerium nicht die Feder geführt. Ein anderes Ministerium hat sich dann die Zu- ständigkeit aus der Verfassung konstruiert, und ein unzu- ständiges Ministerium hat die Debatte beherrscht. Ich scheue mich nicht, das hier so anzusprechen; denn am Schluss des Prozesses hat sich eine Regierung ja auch als Erste von diesem, ihrem Werk durch Nichtanwendung distanziert. Und was bleibt? Am Ende bleibt die Er- kenntnis, dass das insbesondere einem nicht gedient hat: der Sache selbst. Das Gesetz ist zweitens ein Lehrstück dafür, wie aus der Umdeutung von Begriffen, aus der Umwertung von Werten, politische Kampfinstrumente werden. Rasch be- kam die öffentliche Diskussion einen Spin, der gar nichts mit dem Thema Kinderpornografie zu tun hat. Das Stichwort Zensur rückte in den Vordergrund. Dieser Begriff sollte fortan die Diskussion beherrschen. Man mag an dem Gesetz vieles kritisieren, vieles auch zu Recht, aber mit Zensur hat es überhaupt gar nichts zu tun. Und es bleibt für mich die bange Frage: Welches Staats- und Gesellschaftsbild haben diejenigen im Kopf, die mit Verve „Zensur“ gebrüllt haben, um das Gesetz zu Fall zu bringen? Denn da geht es denjenigen ja wohl um mehr als um die Frage der Tauglichkeit des Mittels Inter- netsperren. Es geht um die grundsätzliche Haltung zu staatlichen Eingriffen zur Abwehr von Straftaten. Ge- setzmäßigkeit, Rechtschutzgarantie und Verhältnismä- ßigkeit, also Geeignetheit, Erforderlichkeit und Ange- messenheit, sind die klassischen Instrumente des Rechtsstaats zur Limitierung von Eingriffen. Wer diese Mechanismen aufgeben möchte, redet entweder dem überstarken Staat das Wort oder einem Staat, für den un- ter dem Diktum vorgeblicher Freiheit der Ausgleich di- vergierender Grundrechte – etwa die Schutzpflicht ge- genüber den Bürgerinnen und Bürgern, für deren Sicherheit zu sorgen – gleichgültig zu sein hat. Das aber ist meiner Ansicht nach ein Verständnis von Freiheit, das mit der Gefahr behaftet ist, sich in letzter Konsequenz gegen sie selbst zu richten. Mich besorgt das, und ich hoffe, dass ich mit dieser Sorge nicht alleine stehe. Wie sehr im Übrigen das Zensurargument tönend Erz ist, zeigt ein Blick auf die Polizeigesetze der Länder, die das Sperren von Internetseiten bisher, jetzt und auch in Zukunft auf gesetzlicher Grundlage zur Gefahrenabwehr erlauben. Sie erlauben es, weil es ein ganz normales Mit- tel zur Gefahrenabwehr darstellt, sofern es auf rechts- staatlicher Grundlage erfolgt. Und das sind keine chine- sischen Verhältnisse! Drittens ist das Gesetz ein Lehrstück für politische Halbwertszeiten – auf allen Seiten. Die SPD – ich habe seinerzeit in verschiedenen Reden die damaligen Einlas- sungen der Kolleginnen und Kollegen bereits genüsslich zitieren dürfen – hat mit dem Verlassen der Großen Koalition offensichtlich auch ihre Haltung zum Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen sehr schnell hinter sich gelassen. Aber auch die Koalition hat sich schon im Koalitionsvertrag, um es vorsichtig zu formulieren, durch einen Formelkompromiss von einem geltenden Gesetz distanziert. Aus legislativer Sicht ist das eine be- denkliche Situation. Hier wird ein über ein Jahr währen- der Konflikt zwischen Gesetzeslage und mangelnder Ge- setzesanwendung durch Aufhebung des Gesetzes gelöst. Wenn in solchen Konflikten stets die Legislative vor der Exekutive durch die Beseitigung von Gesetzen zurück- weichen würde, dann wäre dies sicherlich eine Bankrott- erklärung des demokratischen, auf Gewaltenteilung ba- sierenden Rechtsstaats. Was wir heute tun, darf daher keine Schule machen. Schließlich: Was bleibt übrig? Ein sicherlich nicht op- timales Gesetz wird aufgehoben. Das Problem indessen bleibt nach wie vor nicht gelöst. Nach wie vor sind die Löscherfolge ausgesprochen dispers. So finden sich im ersten Halbjahr des Jahres 2011 einige Monate, in denen über 80 Prozent der identifizierten Seiten innerhalb einer Woche gelöscht werden konnten. Ebenso gibt es aber auch Monate, in denen nur rund 30 Prozent der Seiten gelöscht wurden. Im Durchschnitt gelingt es, bei knapp 14990 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) über 60 Prozent der Seiten eine Löschung innerhalb der ersten Woche zu veranlassen. Damit sind aber immer noch 40 Prozent der Seiten nach einer Woche verfügbar. Das alles zeigt: Nach wie vor mangelt es an einer wirksamen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kin- derpornografie in Kommunikationsnetzen. Ich möchte nicht verschweigen, dass sich im vergangenen Jahr hier eine Menge bewegt hat, nicht zuletzt was die Zusam- menarbeit von staatlichen Stellen und Selbstregulie- rungseinrichtungen der Internetwirtschaft angeht. Das ist ausdrücklich positiv zu bewerten. Aber gerade in grundrechtssensiblen Bereichen kann nicht bloß eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Behörden und privaten Einrichtungen Maßstab sein. Das genügt den rechtsstaatlichen Vorgaben nicht, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Bereitstellung von Ein- griffsmöglichkeiten, sondern auch ebenso mit Blick auf deren Limitierung. Daher ist das pure Aufheben des Ge- setzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornogra- fischen Inhalten in Kommunikationsnetzen aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion zu wenig. In der weiteren Beratung des vorliegenden Gesetzent- wurfes sollten wir daher folgende Überlegungen mitei- nander diskutieren. Zum einen sollten wir darüber nachdenken, ob wir zu- mindest die Evaluierungspflicht hinsichtlich des Löschens weiter gesetzlich konstituiert lassen. Ich habe es eben schon ausgeführt: Die Löschergebnisse sind ausgespro- chen dispers. Unserer Ansicht nach täten wir gut daran, wenigstens hierauf auch weiterhin ein wachsames Auge zu haben. Denn wie ebenfalls bereits gesagt: Nach wie vor ist eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kin- derpornografie nicht oder nur in Ansätzen zu erkennen. Wir halten hier die Vorschläge des Bundesrates aus- drücklich für bedenkenswert. Zum anderen: Es wäre gut, eine ausdrückliche Zu- ständigkeitsregelung für das BKA im Hinblick auf die Bekämpfung der internationalen Kinderpornografie im Sinne des § 184 b StGB gesetzlich festzuschreiben. Der- zeit wird diese Zuständigkeit allein aus der Zentralstel- lenfunktion des BKA abgeleitet. Damit wird das BKA allein aufgrund der Entscheidung der Exekutive tätig. Hier ist unserer Ansicht nach aber der Gesetzgeber ge- fordert. Wenn die von allen Fraktionen stets wiederhol- ten Beteuerungen, wir sollten den Kampf gegen Kin- derpornografie mit dem Mittel des Löschens konsequent fortführen, wirklich ernst gemeint ist, reicht das Aufhe- ben eines Sperrgesetzes eben nicht. Denn einen Lösch- auftrag suchen wir im Bundesrecht weit und breit verge- bens. Wir sollten daher festlegen, wozu eine Polizeibehörde zuständig ist und wozu nicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten wir daher bei- spielsweise eine Ergänzung des BKA-Gesetzes vorneh- men. Die Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommu- nikationsnetzen steht an. Doch die Herausforderung bleibt. Wie können wir wirksam gegen Kinderpornogra- fie in einem Medium vorgehen, das keine Grenzen kennt? Die Aufhebung eines Gesetzes gibt darauf leider keine Antwort. Lars Klingbeil (SPD): Besser spät als nie! Wir bera- ten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur Aufhebung der Netzsperren. Um es vorweg zu sagen: Es ist gut, dass sich nunmehr – nach über drei Jahren Debatte und zwei Jahre nach der Verab- schiedung des Zugangserschwerungsgesetzes – alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Bun- desregierung einig sind, dass Internetsperren wenig ef- fektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren können damit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderporno- grafie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungs- rechtlich problematisch ist. Die Regierungsfraktionen hatten in ihrem Koalitions- vertrag vereinbart, das Zugangserschwerungsgesetz zu- nächst für ein Jahr nicht anzuwenden. Dementsprechend wurde das BKA durch Erlass des Bundesministeriums des Inneren aufgefordert, den „in § 1 Abs. 2 ZugEr- schwG eingeräumten Beurteilungsspielraum dahin ge- hend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten er- folgt und Zugangssperren unterbleiben“. Einen solchen Beurteilungsspielraum gibt es aber nicht, und von daher kann diese Anordnung der Nichtanwendung eines Geset- zes durch Ministererlass durchaus als Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG, bewertet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese verfassungsrechtlichen Bedenken immer wieder deutlich gemacht. Auch die öffentliche Anhörung des Rechtsaus- schusses zum Thema hat diese Bedenken aus unserer Sicht eindeutig bestätigt. Die Bundesregierung begründet ihren nun vorgeleg- ten Gesetzentwurf wie folgt: „Die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und nicht staatlichen Einrichtungen wie Selbstregulie- rungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nichtre- gierungsorganisationen wurden in jüngster Zeit weiter genutzt, um national und international eine schnellst- mögliche Löschung der Inhalte zu erreichen. Dieses Vor- gehen hat sich als erfolgreich erwiesen, so dass Sperr- maßnahmen nicht erforderlich sind. Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen In- halten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwe- rungsgesetz – ZugErschwG) wird daher aufgehoben.“ Zu möglichen Alternativen ihres Gesetzentwurfes gibt die Bundesregierung den bemerkenswerten Hinweis: Keine. Alternativen liegen seit Anfang 2010 vor. Die SPD- Bundestagsfraktion hat ihre Zustimmung zu diesem Ge- setz im Jahr 2009 als Fehler eingeräumt und im Februar 2010 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunika- tionsnetzen eingebracht. Es war die Koalition, die immer wieder verhindert hat, dass dieser Gesetzentwurf und die vergleichbaren Gesetzentwürfe der anderen Opposi- tionsfraktionen auf die Tagesordnungen im Plenum und der Ausschüsse gesetzt wurde. Am 25. Oktober 2010 hat Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14991 (A) (C) (D)(B) der Unterausschuss Neue Medien auf Antrag der SPD-Fraktion ein Expertengespräch zu den Gesetzent- würfen der Opposition zur Aufhebung des Zugangser- schwerungsgesetzes und hierbei insbesondere zu den technischen und organisatorischen Fragen und Proble- men bei der Löschung von Kindesmissbrauchsdarstel- lungen im Internet durchgeführt. Hierbei wurde überaus deutlich, dass es große Erfolge bei der Durchsetzung der Löschung und vor allem deutliche Verbesserungen bei der Zusammenarbeit zwischen dem BKA, den Be- schwerdestellen und den Selbstkontrolleinrichtungen gibt, vor allem mit Blick auf das direkte Zugehen auf die Hostprovider im Ausland. Einhellige Feststellung bei diesem Expertengespräch war, dass Internetsperren kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Kinderpor- nografie sein und bestenfalls Symbolpolitik darstellen können, zugleich aber eine Infrastruktur schaffen, die bedenklich ist und die missbraucht werden kann. Am 10. November 2010 hat der federführende Rechtsaus- schuss eine öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwür- fen der Opposition zur Aufhebung des Zugangserschwe- rungsgesetzes durchgeführt. Auch hier wurde von der überwiegenden Mehrzahl der geladenen Sachverständi- gen festgestellt, dass das Gesetz verfassungsrechtlich zu- mindest bedenklich ist und keinen Beitrag zur Bekämp- fung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen leisten kann. Immerhin ein knappes Jahr nach der Anhörung des federführenden Rechtsausschusses legt die Bundesregie- rung nun endlich ihr Aufhebungsgesetz vor und schlägt – wie die Gesetzentwürfe der Opposition – vor, dass das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wer- den soll. Dies ist richtig und findet unsere Zustimmung, allerdings kommt diese Einsicht sehr spät. Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass das Instrument der verfas- sungsrechtlich bedenklichen und zur Verfolgung von Straftaten untauglichen Netzsperren abgeschafft wird, und es ist – angesichts vergleichbarer Forderungen bei- spielsweise bei Urheberrechtsverletzungen – zu hoffen, dass die Bundesregierung sich damit hoffentlich voll- ständig von der Absicht, eine solche Sperrinfrastruktur aufbauen zu wollen, verabschiedet. Bedauerlich ist, dass – weil die Bundesregierung sich seit ihrem Amtsantritt und trotz entsprechender öffent- lichkeitswirksamer Ankündigungen in ihrem Koalitions- vertrag nicht auf eine gemeinsame Linie hat verständi- gen können – es keine wirklich unabhängige Evalu- ierung gegeben hat, denn nur so hätte man noch beste- hende Defizite bei der Durchsetzung der Löschung auf- zeigen können. Daher ist es bis heute so, dass es zwar überdeutliche Verbesserungen bei der Löschung entspre- chender Inhalte in kürzester Zeit gibt, dass aber zugleich nach wie vor erhebliche Differenzen zwischen den Zah- len des BKA und den Selbstregulierungseinrichtungen vorliegen. Aufgrund ihrer internen Differenzen ist die Bundesregierung hier zwei Jahre lang untätig geblieben, sodass eine unabhängige Evaluation leider immer noch aussteht. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Änderung des Gesetzentwur- fes gefordert und einen Evaluierungsbericht gefordert, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können. Problematisch ist zudem, dass – trotz zweijährigen Wartens – viele der Verabredungen zur besseren Zusam- menarbeit zwischen BKA und den Beschwerdestellen und den Selbstkontrolleinrichtungen lange gar nicht greifen konnten, weil das diesbezügliche „Harmonisie- rungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., ju- gendschutz.net) sowie der BPjM“ – welches seit dem Frühjahr 2010 vorlag – erst im März 2011 unterzeichnet wurde. Besser spät als nie: Wir begrüßen es dennoch ausdrücklich, dass diese Vereinbarung nunmehr endlich unterzeichnet wurde und in Kraft getreten ist. Mit die- sem Harmonisierungspapier wurden einheitliche Verfah- ren vereinbart, um eine Löschung derartiger Inhalte tat- sächlich durchzusetzen. Von entscheidender Bedeutung – auch das ein zentrales Ergebnis der parlamentarischen Beratungen unserer Gesetzentwürfe – ist dabei die Tatsa- che, dass diese Stellen über ihrer Partnerorganisationen oder auch direkt den Kontakt mit den jeweiligen Host- providern im Ausland aufnehmen, weil hierbei am schnellsten und effektivsten eine Löschung erreicht wer- den kann. Das Fazit lautet daher: Internetsperren sind zur wirk- samen Bekämpfung der Darstellung von Kindesmiss- brauch im Internet – wie auch zur Verfolgung anderer Straftaten – nicht geeignet. Von daher werden wir natür- lich der ersatzlosen Aufhebung des Zugangserschwe- rungsgesetzes zustimmen. Aber dabei allein darf es nicht bleiben: Es bedarf viel- mehr der Weiterentwicklung von effektiven Bekämp- fungsstrategien, um die Löschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen. Zur Bekämpfung der Verbreitung von se- xueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Ju- gendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften so- wie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornografischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konse- quente Strafverfolgung zu erreichen. Auch all dies hat die SPD-Bundestagsfraktion und haben die anderen Op- positionsfraktionen in den letzten beiden Jahren einge- fordert, und auch hierzu stehen die Konzepte der Bun- desregierung aus. Wir werden weiter auf die Vorlage einer entsprechenden Strategie drängen. Die hitzigen und aufgeregten Debatte um die Netz- sperren im Bundestagswahlkampf 2009, die erfolgreiche Petition zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes und die Debatten in dieser Legislaturperiode haben aber auch etwas Positives mit sich gebracht: Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag haben begriffen, wie wichtig das Thema Netzpolitik künftig sein muss, und erklärt, dass das Thema der politischen Gestaltung der digitalen Ge- sellschaft auf die Agenda zu setzen ist. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag die Enquete-Kom- 14992 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) mission Internet und digitale Gesellschaft eingesetzt, die im Mai 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Koali- tion hat immer wieder angekündigt, dass sie ein netzpo- litisches Konzept zur Gestaltung der digitalen Gesell- schaft vorlegen und auf den Weg bringen will. Wenn man nun so eine Art Zwischenbilanz ziehen will, dann fällt die Bilanz dürftig aus. Bei denjenigen netzpoliti- schen Projekten, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, verweigert sie jede Diskussion, beispiels- weise bei dem Thema Netzneutralität und der Notwen- digkeit einer gesetzlichen Verankerung. Bei den Themen Datenschutz im Internet bestreitet die Koalition zunächst jeden Handlungsbedarf, um sich dann mit ein paar Selbstverpflichtungserklärungen zufrieden zu geben und auf die europäische Ebene zu verweisen. Und um noch ein drittes Beispiel zu nennen: Die Vorlage des dritten Korbes zur Reform des Urheberrechtes für die digitale Gesellschaft ist nunmehr auch längst überfällig, und al- les was zu vernehmen ist, lässt nicht auf den großen und überzeigenden Wurf hoffen. Gleichzeitig und reflexartig wiederholen aber die Sicherheitspolitiker der Unions- fraktion – oftmals ohne jedes Argument – ihre immer weiter gehenden Überwachungsforderungen, fordern eine Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung, gleich- sam so, als hätte es die engen Vorgaben des Bundesver- fassungsgerichtes nie gegeben. Oder sie fordern ein Ver- mummungsverbot und das Ende der anonymen und pseudonymen Nutzung des Internets, wohl wissend, dass wir diese Nutzungsmöglichkeit aus guten Gründen sogar gesetzlich abgesichert haben. Auf der anderen Seite aber werden alle Vorschläge in Richtung Transparenz und Öffnung des Staates sowie alle Versuche, die neuen Kommunikationsmöglichkeiten für eine Stärkung der politischen und parlamentarischen Prozesse zu nutzen, von eben diesen Hardlinern boykottiert. Heute ist ein guter Tag für die Netzpolitik. Heute wird eines der Missverständnisse zwischen jungen, engagier- ten Netzaktiven und einer Generation von Politikern, die meint, Regeln der Offlinewelt in die Onlinewelt zu über- tragen, endlich aus der Welt geschafft. Die Verabschie- dung dieses Gesetzes zur Aufhebung des Internetsperr- gesetzes ist ein Sieg für all diejenigen, die sich für ein freies Internet einsetzen und die wirksame Maßnahmen in den Mittelpunkt stellen, statt auf Symbolpolitik zu set- zen. Auch in allen Fraktionen gibt es Akteure, die sich für den heutigen Erfolg eingesetzt haben. Das Ende der Netzsperren sollte nicht das Einzige bleiben, was wir bis zum Ende der Legislatur netzpolitisch erreichen. Sebastian Blumenthal (FDP): Mit dem heutigen „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrrege- lungen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ziehen wir einen Schlussstrich unter ein in jeder Hinsicht problematisches Gesetzesvor- haben mit dem ausgesetzten Zugangserschwerungsge- setz und dem damit verbundenen Nichtanwendungser- lass. Wir erinnern uns: Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ soll- ten die Internetprovider in Deutschland gezwungen wer- den, Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren und die Nutzer auf ein virtuelles Stoppschild umzuleiten. Die technische Umsetzung sollte mithilfe von DNS-Filtern erfolgen. Am 22. April 2009 hatte das damalige Kabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt. Diese vorgesehene technische Maßnahme war nicht nur leicht zu umgehen und für die eigentliche Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten völlig ungeeignet; das Gesetz war auch in anderen Belangen fragwürdig. So sollte ausschließlich durch das Bundeskriminalamt festgelegt werden, welche Seiten die Internetprovider sperren mussten. Eine Mitwirkung durch Gerichte oder andere unabhängige rechtliche Instanzen war in diesem Entwurf nicht vorgesehen. Nicht nur, dass damit eine un- abhängige Überprüfung der Sperrlisten vom Gesetzge- ber offensichtlich nicht erwünscht war, es sollten auch die Zugriffsversuche auf die gesperrten Seiten gespei- chert werden, um sie zu Strafverfolgungszwecken nut- zen zu können. Zu Recht wurden Bedenken geäußert, diese Vorge- hensweise würde früher oder später dazu führen, die In- ternetsperren zu einer Zensurinfrastruktur auszubauen, um jegliche missliebigen Inhalte sperren zu können. Diese Annahmen wurden leider von einer großen Mehr- heit der Mitglieder dieses Hauses ignoriert, sodass das Zugangserschwerungsgesetz am 18. Juni 2009 beschlos- sen worden ist. Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen gab es drei Gegenstimmen, die Fraktionen FDP und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, 15 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die übrigen Ab- geordneten der Grünen haben ebenfalls gegen den Ge- setzentwurf gestimmt. Angesichts der damaligen überwältigenden Mehrheit für das Gesetz bin ich heute sehr erleichtert über den Umstand, dass wir heute die entscheidenden Weichen dafür stellen, diesen fehlerhaften Ansatz wieder zu korri- gieren und das Zugangserschwerungsgesetz endgültig aufzuheben. Die Debatte um die Netzsperren hatte sich im Jahr 2009 in eine Richtung entwickelt, die alle Befürchtun- gen bestätigt hatte. So wurde unter anderem gefordert, die Netzsperren auch als Instrumentarium zur „Gewalt- prävention“ zu nutzen und sogenannte „Killerspiele“ zu sperren. Es wurde auch die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, „verfassungsfeindliche“ Inhalte zu sperren. Die Sperrung von ausländischen Onlinekasinos wurde mehrfach empfohlen, um das staatliche Glücksspielmo- nopol in Deutschland zu „schützen“. Vonseiten der Mu- sikindustrie wurde die Forderung erhoben, Filesharing- Angebote zu sperren. Nicht nur zu Oppositionszeiten und während der Wahlkämpfe, sondern auch als Träger von Regierungs- verantwortung haben wir als FDP uns diesen Überwa- chungs- und Verbotsbegehrlichkeiten entgegengestellt und zum Grundsatz „Löschen statt Sperren“ bekannt. Im permanenten Dialog mit den anderen Fraktionen und zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen haben wir uns dafür eingesetzt, dieses Ziel zu erreichen und das Zu- gangserschwerungsgesetz aufzuheben. Über alle Politik- felder hinweg, in zahlreichen Ausschüssen, bei diversen Anhörungen und Expertengesprächen haben wir in die- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14993 (A) (C) (D)(B) sem Hause über Netzsperren sehr engagiert, aber den- noch konstruktiv und vor allem in einem dem Ernst der Sache angemessen Ton gestritten, gerungen und letzten Endes eine Einigung erzielt, sodass wir heute einführend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Auf- hebung der Netzsperren beraten können. In Vorbereitung auf den heutigen Tag haben wir de- battiert, informiert und aufgeklärt. Ich freue mich sehr, dass diese Arbeit Früchte getragen hat und dazu beitra- gen konnte, die Entwicklung umzukehren, sodass wir in diesem Hause heute nicht mehr über die vermeintlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Netzsperren debattieren, sondern stattdessen über ihre Unverhältnis- mäßigkeit, ihre technische Untauglichkeit, ihre Nicht- umsetzung und – nach über zwei Jahren – über ihre Auf- hebung. Ausdrücklich begrüße ich daher für die Fraktion der Freien Demokraten, dass mit der Prozedur nach „notice and take down“ ein besseres und treffsicheres Instrument als Alternative geschaffen wurde, um den dokumentier- ten Missbrauch von Opfern aus dem Netz entfernen zu können und nicht hinter virtuellen Stoppschildern zu verstecken. Insofern freue ich mich sehr auf die weiteren Beratun- gen zu diesem Gesetzentwurf und danke der Bundesjus- tizministerin für ihren persönlichen couragierten Einsatz auf dem Weg zum Aufhebungsgesetz. Die FDP-Fraktion wird diesem selbstverständlich zustimmen. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Zahlreich sind die Beispiele nicht gesät, dass die Bundesregierung ein Ge- setz aufhebt – auch dann nicht, wenn das Gesetz von Be- ginn an falsch, überflüssig und ein Armutszeugnis für die Demokratie war. Sicher gilt der tröstliche Satz: Lie- ber spät als nie. Aber das sollte uns nicht darüber hin- wegtäuschen, dass der Erlass des Zugangserschwerungs- gesetzes eine Zäsur darstellte. Die Große Koalition hat mit diesem Gesetz 2009 den Versuch unternommen, die Zensur im Internet einzufüh- ren, bei einem Thema, dass niemanden kalt lässt und alle berührt, bei dem jede und jeder eine Lösung herbei- sehnte, mit der jeglicher Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet Einhalt geboten werden kann. Deshalb hatte die Regierung ein relativ leichtes Spiel. Jene Stimmen der Vernunft, die sagten, dass Sperrlisten kontraproduktiv und der falsche Weg sind, wurden nicht gehört, obwohl alle Erfahrungen beweisen: Diese Listen bleiben niemals geheim und verkehren das ursprüngliche Anliegen genau ins Gegenteil. Sie werden nämlich zu Wegweisern im Internet. Auf all diese Argumente wurde nicht gehört. Auch die SPD stand zu Beginn für das ver- meintlich kleinere Übel: für Netzsperren. Das Gesetz öffnete Türen und Tore für Willkür, und es bot zugleich die Möglichkeit, einmal auszutesten, ob sich über ein sensibles und hochemotionales Thema eine Zensurinfrastruktur festzurren lässt, auf der man künftig aufbauen kann. Darüber konnte auch der geradezu ab- surde Fortgang der Geschichte nicht hinwegtrösten. Be- reits kurz nachdem das Gesetz im Februar 2010 in Kraft getreten war, wurde eine Dienstanweisung erlassen, es in der Praxis nicht anzuwenden. Auch da könnte man sa- gen: Besser als nichts. Aber es warf doch ein bezeich- nendes Licht auf die Regierung, die sich von der damali- gen Familien- und jetzigen Arbeitsministerin, und weil gerade Wahlkampf war, zu einer juristisch nicht haltba- ren, inhaltlich unsinnigen und praktisch nicht durchsetz- baren Regelung drängen ließ. Nun könnten wir froh sein, dass mit dem heute zu dis- kutierenden Entwurf eines „Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Internetporno- grafie in Kommunikationsnetzen“ eine Korrektur des peinlichen Versuchs vorgenommen wird. Aber das haben wir eben auch dem Glücksumstand zu verdanken, dass es sich hier um gesetzlich verankerte Regelungen han- delt, die sich einfach als nicht praxistauglich erwiesen haben und verheerende Kollateralschäden anrichten würden. Die Intention aber, die dahinter steckte – der Wille, den Kulturraum Internet durch Zensur kontrollieren zu wollen –, ist damit nicht verschwunden. Nur weil der Koalition der Wind – auch aus den eigenen Reihen – scharf ins Gesicht blies, reden wir heute über dessen Aufhebung. Das sollten wir nicht vergessen. Und das liegt eben nicht nur an der offensichtlich weit verbreite- ten Unsicherheit im Umgang mit dem Kulturraum Inter- net. Er offeriert uns eine Form der Informationsverbrei- tung, Transparenz und Freiheit, mit der offensichtlich viele Politikerinnen und Politiker große Schwierigkeiten haben. Die Anfang 2010 rechtlich verordneten Internetsper- ren waren und sind eine Bedrohung. Selbst wenn sie funktioniert hätten, wären wir einen Schritt in die völlig falsche Richtung gegangen und wir hätten der Demokra- tie erheblichen Schaden zugefügt. Die einzig wirklich positive Erfahrung, die wir aus meiner Sicht am heutigen Tag verbuchen können: Es ist in diesem Land offensichtlich nicht einfach, an der Öf- fentlichkeit vorbei die Freiheit des Internets einschrän- ken zu wollen. 134 000 Menschen zeichneten die On- line-Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz. Diese große außerparlamentarische Aktion ist ermuti- gend. Sie zeigt, dass es auch künftig nicht einfach sein wird, derartige Debatten an der Öffentlichkeit vorbei zu führen. Sie zeigt, welche Potenziale das Internet hat, wenn es um Mitbestimmung und demokratische Diskus- sionsprozesse geht. Und sie wird uns nützen, wenn – wie längst begonnen – über Eingriffe in die Netzneutralität nachgedacht wird. Sie wird uns nützen, wenn die Koali- tion in diesem Bereich weiterhin so unkritisch wie bisher mit der Lobby der Netzbetreiber und Telekommunikati- onskonzerne umgeht. Die wollen lieber heute als morgen die Nutzung verschiedener Dienste, wie Internettelefo- nie oder Videoplattformen, vom Geldbeutel der Nutze- rinnen und Nutzer abhängig und mit eigenen Inhalten Kasse machen. Sie wird uns nützen bei der Debatte um Vorratsdaten- speicherung, die voll im Gang ist. Die Linke lehnt die Vorratsspeicherung ab – egal unter welchem Namen und unter welchem Vorwand sie durchgesetzt werden soll. 14994 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Und weil wir in all diesen Fragen konsequent sind, waren wir auch die erste Fraktion, die 2010 einen Vor- schlag zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgeset- zes unterbreitete. Bei anderen Dingen dauert es etwas länger, aber in diesem Fall hat uns die Geschichte er- staunlich schnell Recht gegeben. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nun ist es also endlich soweit: Nach einer über zweijährigen Diskussion debattieren wir hier heute in erster Lesung über ein längst fälliges „Gesetz zur Aufhe- bung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kin- derpornographie in Kommunikationsnetzen“. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Stoppschildern bzw. Internetsperren aus den letzten Tagen der Großen Koalition kommt so zu ei- nem längst überfälligen Ende. Meine Fraktion und ich begrüßen den Schritt der Bundesregierung, sich endlich von dem Placebo-Instrument Netzsperren zu verabschie- den, ausdrücklich – auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass dieser Schritt sehr viel früher erfolgt wäre und wir keine wertvolle Zeit im Kampf gegen derartige Darstel- lungen im Netz vertan hätten. Denn das haben wir leider. Am Ende der vergangenen Legislatur von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht, war allen schnell bewusst, dass der von der damaligen Ministerin von der Leyen eingeschlagene Weg, entsprechende In- halte im Netz nicht konsequent zu löschen, sondern diese lediglich hinter einem leicht zu umgehenden Stoppschild zu verstecken, nicht nur nicht zielführend, sondern letztendlich für eine wirkliche effektive Be- kämpfung dieser Straftaten kontraproduktiv ist. So ha- ben wir es als Grüne begrüßt, dass die schwarz-gelbe Koalition sich am Anfang der Legislatur dazu durchge- rungen hat, zunächst keine entsprechenden Sperren vor- zunehmen. Was wir jedoch scharf kritisiert haben, war der Weg, den die Koalition hierfür wählte. Ein vom Deutschen Bundestag ordnungsgemäß verabschiedetes, vom Bun- despräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetz- blatt veröffentlichtes Gesetz per Moratorium einfach nicht anzuwenden, es quasi par ordre du mufti für ein Jahr auszusetzen, ist ein Vorgang, der aus verfassungs- rechtlicher Sicht unhaltbar war und eine schwarze Stunde für das Hohe Haus darstellte. Auch aus diesem Grund haben wir, wie alle anderen Oppositionsfraktio- nen auch, unmittelbar nach Beginn der Legislatur einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die Bundesregie- rung aufforderten, das Gesetz, das sich als in hohem Maße kontraproduktiv erwiesen hat, auf verfassungs- rechtlich sauberem Wege zu begraben. Nachdem sich die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen in diesem Haus bereits einig waren, dass man sich statt Netzsperren nun tatsächlich effektiven Instru- menten zuwenden wollte, haben die Vertreter der Union, statt sich auf europäischer Ebene konsequent gegen ei- nen entsprechenden Passus auszusprechen, den Entwurf einer Richtlinie der Europäischen Kommission dazu ge- nutzt, die eigentlich längst zugunsten einer tatsächlichen Bekämpfung derartiger Darstellungen im Netz beendete Diskussion wieder aufzunehmen und plötzlich auch wie- der in Deutschland über die Sinnhaftigkeit von Netzsper- ren zu diskutieren. Dies führte letztendlich dazu, dass sich auch das Hohe Haus, nachdem eigentlich bereits alle Argumente zu Beginn der Legislatur ausgetauscht waren, noch einmal intensiv mit dieser Thematik be- schäftigte. So führten neben dem Petitionsausschuss, in dem eine Anhörung durch die Petition von Franziksa Heine ange- stoßen wurde, welche mit über 133 000 Mitunterzeich- nerinnen und -unterzeichnern die bislang zweiterfolg- reichste in der Geschichte des Bundestages war, auch der Unterausschuss Neue Medien und der Rechtsauschuss des Bundestages entsprechende Anhörungen durch. Während im Unterausschuss von beinahe allen Sach- verständigen unisono betont wurde, dass Netzsperren nicht nur wenig zielführend sind, sondern letztendlich sogar dazu führen, dass der dringend notwendige inter- nationale Austausch zwischen den Strafverfolgungsbe- hörden eingestellt wird, wurde im Rechtsausschuss, selbst von den Sachverständigen von CDU und FDP, massiv das Vorgehen der Koalition bei der Aussetzung des Gesetzes par ordre du mufti kritisiert. Als Grüne haben wir uns in einem weiteren Antrag und in einer Art.-23-Stellungnahme klar gegen das An- sinnen der Europäischen Kommission ausgesprochen. Nachdem selbst unter Federführung einer konservativen Berichterstatterin im Europäischen Parlament keine Mehrheit für eine die Mitgliedstaaten verpflichtende Re- gelung erzielt werden konnte, wurde der entsprechende Passus aus der Richtlinie entfernt und – auch durch den Einsatz engagierter Abgeordneter des Europäischen Par- laments wie meines Kollegen Jan Phillip Albrecht – die bestehenden Regelungen sogar im Vergleich zum bishe- rigen Status quo aus bürgerrechtlicher Sicht noch ver- bessert. Durch das Wegfallen der verpflichtenden Regelung zu Netzsperren in der Kommissions-Richtlinie fiel es auch den Netzsperren-Befürwortern, die trotz der in den verschiedenen Anhörungen von allen Seiten immer wie- der geäußerten vielfältigen Bedenken nach wie vor un- beirrt an dem nutzlosen Instrument festhielten, zuse- hends schwerer, dies zu begründen. Schließlich sah sich das BKA längere Zeit auch ange- sichts völlig schwammiger Vorgaben der Koalition kaum in der Lage, die Statistiken zur Evaluierung der Lösch- erfolge zu führen. Dies könnte auch mit den gerade ein- mal 6,3 Vollzeitstellen zusammenhängen, die im BKA mit der Aufgabe direkt betreut wurden. Allerdings ver- wundert die Tatsache, dass es dem Bundesinnenministe- rium, in dessen Zuständigkeit das BKA liegt, trotz wie- derholter Aufforderung bis heute nicht gelingt, den Mitgliedern der betreffenden Ausschüsse die Evaluie- rungsstatistiken regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Auch gelang es uns Abgeordneten erst nach mehrfacher Aufforderung, das zwischenzeitlich zwischen dem BKA und den Beschwerdestellen ausgehandelte Harmonisie- rungspapier zur Bewertung vorgelegt zu bekommen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14995 (A) (C) (D)(B) Trotz dieser widrigen Umstände steht heute fest, dass sich die nach den Anhörungen durchgeführten Verbesse- rungen der Zusammenarbeit aller Akteure – auch auf in- ternationaler Ebene – ausgezahlt hat. Dies bestätigten auch gerade wieder die vom eco vorgelegten Zahlen. Die Diskussion um Netzsperren war viel zu lange eine über ein Placebo-Instrument, das den Herausforde- rungen des Themas schlicht nicht ansatzweise gerecht wurde. Umso froher bin ich, dass wir hier heute endlich über die tatsächliche Aussetzung der sinnlosen Netzsper- ren diskutieren können. Ich bin froh darüber, da wir nun, nachdem endlich auch der Letzte begriffen haben dürfte, dass es jetzt ein für alle Mal an der Zeit ist, sich endlich effektiven Instrumenten und Strategien zuzuwenden, uns nunmehr dem tatsächlichen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern zuwenden können. Hierzu for- dern wir Grünen die Koalition seit Anfang der Legislatur auf. Und ich muss es leider so hart sagen: Bisher haben sich ihre Aktivitäten darin erschöpft, sich einseitig auf das Netz zu konzentrieren und sich über das Placebo-In- strument Netzsperren auszutauschen, den wichtigen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch, der zwar im Netz dokumentiert, jedoch in der realen Welt tagtäglich geschieht, jedoch nicht richtig aufgenommen zu haben. So fehlt ihnen heute, auch aufgrund der Tatsache, dass in den letzten zwei Jahren wertvolle Zeit vergeudet wurde, ein Kompass, wie sie sich dieser gesellschaftlichen He- rausforderung, dem Missbrauch von Kindern und Ju- gendlichen, der jeden Tag an Schulen, in Kirchen, Sport- vereinen und Familien stattfindet, entgegenstellen wollen. Trotz oder gerade wegen der zweijährigen Diskussio- nen über nutzlose Netzsperren haben sie hier bisher nichts, aber auch rein gar nichts geliefert. So haben sie bis heute keine mehrdimensional angelegte Strategie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt erarbeitet, wie wir es am Anfang der Legislatur zum ersten Mal und seitdem kontinuierlich von Ihnen gefordert haben. Daher nutze ich auch diese Debatte noch einmal dazu, Ihnen das zu sagen, was wir Ihnen bei jeder Gelegenheit in den letzten Monaten bereits gesagt haben: Wenden sie sich endlich einer mehrdimensional angelegten Strategie zu, die sowohl den gesellschaftlichen Herausforderun- gen als auch den Besonderheiten des Netzes gerecht wird! Dies ist zweifellos eine größere Herausforderung, als die zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgeset- zes seit nunmehr zwei Jahren vorliegenden Gesetzesent- würfe der Oppositionsfraktionen einfach zu kopieren. Sie können jedoch auf wichtige Vorarbeiten zurückgrei- fen. Als Oppositionsfraktion haben wir Grünen bereits vor Monaten ein sehr ausführliches Eckpunktepapier zur Be- kämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. In unserem Papier haben wir Ihnen sehr kon- krete Vorschläge unterbreitet, wie Prävention und Opfer- schutz gestärkt sowie das Löschen von Internetseiten auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet und die Strafverfolgung verbessert werden kann. Zu einer solchen Strategie gehören der Auf- und Aus- bau sowie die solide Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene und ihre Fami- lien. Ich bitte Sie, schauen Sie in unser Papier und schreiben Sie notfalls einfach ab! Nutzen Sie den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten „Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ge- walt und Ausbeutung“ als Vorlage und legen Sie diesen schnellstmöglich wieder auf. Auch hierzu fordern wir sie seit langem auf. Zum Löschen von Missbrauchsdarstellungen muss die Zusammenarbeit zwischen Internet-Beschwerdestellen und Bundeskriminalamt weiter verbessert werden. Auch müssen die personellen und technischen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden aufgestockt werden. Letztendlich bedarf es einer völkerrechtlichen Vereinba- rung zum Löschen von Missbrauchsbildern und -filmen. Die entsprechende Konvention muss in einem ersten Schritt auf europäischer Ebene geschlossen und danach auch international – zum Beispiel durch bilaterale Ver- träge – ausgeweitet werden. Ich gebe nach wie vor die Hoffnung nicht auf, dass Sie nun endlich erkennen, dass es nicht hilft, sich weiter hinter Placebo-Instrumenten und Scheindebatten zu ver- stecken. Es ist zwar spät, aber nicht zu spät! Da dieses Thema so wichtig ist, möchten wir Ihnen nochmal die konstruktive Mitarbeit unserer Fraktion versichern. Ich bin mir sehr sicher, dass wir dies auch für die gesamte Opposition tun können, sofern Sie endlich den Willen zeigen, tatsächlich tätig zu werden. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Sexueller Kindesmissbrauch ist ein schweres Verbre- chen. Die Verbreitung bildlicher Darstellungen solcher Taten über das Internet ist nicht nur ebenfalls strafbar, für die Betroffenen bedeutet sie zudem die kaum erträg- liche Perpetuierung ihres Leides. Deshalb – und darüber sind wir uns in diesem Hause über die Fraktionsgrenzen einig – müssen wir alles daransetzen, diese widerwärti- gen Bilder und Filme aus dem Netz zu bekommen. Wäh- rend die Mehrheit dieses Hohen Hauses in der letzten Legislaturperiode meinte, Internetsperren seien hierfür der richtige Weg, sind wir der Auffassung, dass solche Bilder und Filme im Interesse eines bestmöglichen Op- ferschutzes an der Quelle gelöscht werden müssen. Sper- ren, wie sie das geltende Zugangserschwerungsgesetz vorsieht, sind faktisch wirkungslos, weil sie einfach und problemlos umgangen werden können. Wir setzen des- halb auf das Löschen solcher Inhalte durch intensive Zu- sammenarbeit des Bundeskriminalamtes mit zivilen Ein- richtungen wie den Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft, die weltweit vernetzt sind. Wie erfolgreich eine solche Kooperation ist, belegt die Statistik des internationalen Beschwerdestellen- Netzwerks INHOPE eindrucksvoll. Der INHOPE-Jah- resbericht 2010 legt dar, dass etwa 80 Prozent der gemel- deten Seiten innerhalb von sieben Tagen gelöscht wer- 14996 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) den, wobei knapp 50 Prozent der Seiten bereits nach zwei Tagen gelöscht sind. Nach 14 Tagen verbleiben noch zwischen 5 und 10 Prozent der Seiten. Die Statistik des BKA weist vergleichbare Werte auf. Das zeigt, dass Löschen erfolgreich ist. Das Zugangserschwerungsge- setz ist deshalb überflüssig und sollte – wie es der Ge- setzentwurf vorsieht – aufgehoben werden. Anlage 91 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Deutschen Bun- destag liegt heute in erster Lesung der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergeset- zes vor. Der Inhalt dieses Gesetzesvorhabens ist dabei kurz und knapp: Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer wird auf 500 000 Euro dauerhaft festgeschrieben. Generell gilt die sogenannte Sollbesteuerung. Das heißt, die Unternehmer sind verpflichtet, die Umsatz- steuer nach Rechnungslegung nach vereinbarten Entgel- ten an das Finanzamt abzuführen, ohne dass sie eventu- ell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben. Dies kann zu Liquiditätsengpässen insbesondere bei klein- und mittelständischen Unternehmen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teil- weise später oder gar nicht zahlt. Deshalb gilt für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250 000 Euro bisher deutschlandweit grundsätzlich die sogenannte Istbesteuerung, wonach die Umsatzsteuer erst nach vereinnahmten Entgelten an das Finanzamt ab- geführt werden muss. Befristet bis 31. Dezember 2011 wurde die Möglichkeit der Istbesteuerung für Unterneh- men mit einem erhöhten Jahresumsatz von bis zu 500 000 Euro eröffnet. Ohne gesetzgeberisches Handeln würde diese Sonderregelung auslaufen, und die Einfüh- rung der geringeren allgemeinen Umsatzgrenze in Höhe von 250 000 Euro würde für deutsche Unternehmen mit Liquiditätsengpässen verbunden sein. Bis zum 31. Dezember 2009 bestand für Unterneh- men in den östlichen Bundesländern mit einer Umsatz- grenze in Höhe von 500 000 Euro die Möglichkeit, die Istbesteuerung zu nutzen. Für die Jahre 2010 und 2011 wurde diese Möglichkeit dann auf das gesamte Bundes- gebiet ausgedehnt. Diese Regelung würde zum 31. De- zember 2011 auslaufen, wenn wir als Gesetzgeber das Umsatzsteuergesetz nicht entsprechend ändern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Sommer 2009 für die Ausweitung der sogenannten Istbesteuerung als Dauerrecht votiert. Die Umsetzung wurde damals al- lerdings von Bundesfinanzminister Steinbrück und der SPD verhindert. Die christlich-liberale Koalition hat sich deshalb ent- schieden, dauerhaft und deutschlandweit die Umsatz- grenze für Istbesteuerung auf 500 000 Euro festzulegen. Durch diese unbefristete Regelung schaffen wir Rechts- sicherheit für Unternehmen und die Finanzverwaltun- gen. Dies stärkt die kleinen und mittelständischen Unter- nehmen in Deutschland, die Träger unserer Volkswirt- schaft sind. Wir tragen damit einmal zu Bürokratieabbau in Deutschland bei. Die Belastungen für die Haushalte der Länder und des Bundes schlagen im Jahr 2012 kassenmäßig mit ge- schätzten Mindereinnahmen in Höhe von circa 1,1 Mil- liarden Euro zu Buche, da sich dieser Verlust der Um- satzsteuer nur in die Folgejahre verlagert. Dabei ist noch zu beachten, dass praktisch für die Unternehmen und die Finanzverwaltungen keine Unterschiede beim Jahres- wechsel spürbar sein werden, da sich die Rechtslage grundsätzlich nicht ändert, sondern nur von einem be- fristeten in einen unbefristeten Zustand gebracht wird. Ich nehme an, dass wir diesen Gesetzentwurf im Sinne der deutsche Wirtschaft zügig in den kommenden Wochen im Ausschuss beraten werden, damit einem Inkrafttreten zum 31. Dezember 2011 nichts im Wege steht. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): „Hektik weist auf ein krankes Gemüt. Hauptmerkmal eines ge- ordneten Verstandes ist Beharrungsvermögen und die Fähigkeit, mit sich selbst umgehen zu können.“ Das hat der römische Dichter und Philosoph, der gute Herr Seneca gesagt. Und er hat Sie gemeint, liebe Damen und Herren von der schwarz-gelben Regierungsfraktion. Sie sollten sich den Seneca-Spruch zu Herzen nehmen! Denn Hektik wird Ihnen in den Meinungsumfragen nicht helfen. Seneca fordert: Beharrungsvermögen – nicht Belie- bigkeit und Wandelbarkeit. Seneca fordert: Die Fähig- keit mit sich selbst, also mit der Koalition, umgehen zu können – und nicht gegenseitiges Belauern, Beschuldi- gen und Bekämpfen, auch wenn dies natürlich auch eine Form des Umgangs ist. Und Seneca fordert: einen geord- neten Verstand. Drei Forderungen, klar und einfach. Dennoch: Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes folgen Sie Senecas Forderungen nicht. Müssen Sie ja auch nicht, sagen Sie. Denn Sie beabsichtigen ja etwas prinzipiell Gutes mit ihrem Gesetzentwurf. Sie sorgen dafür, dass die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500 000 Euro weiterhin in der Istversteuerung bleiben können und die Unternehmen daher nicht beispielsweise Kredite aufnehmen müssen, um Steuern zu tilgen. Somit müssen die Unternehmen nicht den Finanzbedarf des Staates vorfinanzieren. Aber das Gute, das Sie tun, tun Sie hektisch und aus den falschen Gründen. Warum diese Hektik? Weil Sie dringend, ganz dringend eine positive Nachricht in der Öffentlichkeit, vor allem in den Medien, brauchen, et- was, wenigstens eine Kleinigkeit, bei der nicht irgend- jemand aufschreit und die Hoffnung in das Negative wendet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14997 (A) (C) (D)(B) Aber, meine Damen und Herren von der Regierungs- koalition, Sie hätten doch gar nicht so hektisch handeln müssen. Sie hätten ihre Absicht auch ruhig und überlegt umsetzen können. Zum Beispiel hätten Sie diese Rege- lung als Änderungsantrag zur Umsetzung der Beitrei- bungsrichtlinie bringen können. Auf diese Idee hätte man kommen können. Oder lag dies so fern? Nein. Denn auf diese Idee ist auch jemand gekommen, nämlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Begründet es vielleicht Ihre Hektik, dass Sie den Er- folg den Grünen nicht gönnen, weil Sie ihn selber brau- chen? Da waren Sie schlecht beraten. Denn wer hektisch handelt, der handelt auch nicht überlegt genug. Ja, die Istbesteuerung bejaht auch meine Fraktion bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500 000 Euro. Und wir würden auch noch einen Schritt weiterge- hen und uns zumindest auch mal über die Möglichkeit einer Ausdehnung des Prinzips der Istbesteuerung auf den Vorsteuerabzug unterhalten. Denn wie der Bundesrat richtigerweise in seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2011 zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitrei- bungsrichtlinie gefordert hat, sollte auch die Frage ge- klärt werden, ob es nicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, demjenigen, der die Umsatzsteuer erst abführt, wenn er das Geld erhält, auch die Vorsteuer erst zu gewähren, wenn er tatsächlich gezahlt hat. Der Bundesrat hatte da- her gefordert, dass zunächst die Befristung auf 2012 ge- schoben wird, um diese Frage zu prüfen. Dafür waren Sie zu hektisch. Warum wohl? Vielleicht weiß Friedrich Nietzsche die Antwort: „Allgemein ist die Hast, weil jeder auf der Flucht vor sich selbst ist.“ Dr. Daniel Volk (FDP): Das Dritte Gesetz zur Ände- rung des Umsatzsteuergesetzes wird die deutsche Wirt- schaft und dabei vor allem die kleineren Unternehmen erheblich entlasten und dafür sorgen, dass diese ihre Li- quiditätssituation verbessern können. Die bisher gültige Regelung, nach der für die Berech- nung der bis zu einem Umsatz von 500 000 Euro abzu- führenden Umsatzsteuer nur die tatsächlich vereinnahm- ten Entgelte angesetzt wurden, war bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen dieser Re- gelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Die Umsatzsteuer entsteht grund- sätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, Stichwort Sollver- steuerung. Auf die Bezahlung der Leistung durch den Leistungsbezieher kommt es dabei grundsätzlich nicht an. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz bietet den Unternehmern, deren Gesamtumsatz im vorange- gangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500 000 Euro be- tragen hat, die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach ver- einnahmten Entgelten zu berechnen, Stichwort Istbesteuerung. Dabei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt für die Leistung durch den Unternehmer vereinnahmt worden ist, das heißt die Abführung der Steuer an das Finanzamt muss erst erfolgen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wie- der neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Rege- lung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit und eine Ver- besserung der Liquidität, da auf die Zwischenfinanzie- rung der Umsatzsteuer für kleinere und mittelständische Unternehmen eine erhebliche Belastung entfällt. Deswe- gen plädiert die FDP für eine dauerhafte Einführung der Istbesteuerung. Nur so kann den kleineren und mittel- ständischen Unternehmen, die kaum über eine so hohe erforderliche Kapitalausstattung verfügen, um ohne Pro- bleme in Vorleistung gehen zu können, eine dauerhafte Entlastung geboten werden. Wir sehen keinen Sinn darin, dass der deutsche Klein-/Mittelunternehmer als unfreiwil- liger Kreditgeber des Staates fungiert. Dies entspricht nicht unserem Bild einer sozialen Marktwirtschaft. Auch würde der Fiskus bei einer Verlängerung der Istbesteuerung nichts einbüßen, weil es sich dabei nicht um Steuergeschenke, sondern um eine Steuerstundung handelt. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten unlängst vorge- schlagen hatte, die Sollbesteuerung für kleine und mitt- lere Unternehmen durch eine ausschließliche Istbesteue- rung zu ersetzen. Die Istbesteuerung sorgt für erheblich mehr Planungssicherheit, erhöht den Liquiditätsspiel- raum spürbar, senkt die Finanzierungskosten und bringt Zinsvorteile mit sich, da die Umsatzsteuer nicht vorfi- nanziert werden muss. Die Auswirkungen für die Haus- halte von Bund, Ländern und Gemeinden betreffen nur das Jahr 2012, da es sich lediglich um eine Verlagerung der Besteuerung handelt und es dementsprechend keine dauernden Ausfälle gibt. Sowohl die Vertreter des Deutschen Handwerks wie auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag se- hen dieses Gesetz positiv für die Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe. Die schwarz-gelbe Regierungs- koalition nimmt damit eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand vor. Wir appellieren an den Bundes- rat, dem Gesetz jetzt zeitnah zuzustimmen, damit die Be- triebe langfristige Planungssicherheit erhalten. Richard Pitterle (DIE LINKE): Mit dem vorliegen- den Gesetzentwurf wird eine lange bestehende Forde- rung der Linken umgesetzt. Dass die Unternehmen, de- ren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500 000 Euro betrug, die Möglichkeit der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer unbefristet beibe- halten sollen, können wir nur unterstützen. Das bedeutet, dass die betreffenden Unternehmen erst dann die Um- satzsteuer an den Fiskus abführen müssen, wenn ihre Rechnung bezahlt worden ist, und nicht schon mit Rech- nungsstellung. Gerade in Krisenzeiten, in denen die Zah- lungen auch schon ausbleiben oder verspätet erfolgen, hat die Regelung die Stärkung der Liquidität für die be- treffenden Unternehmen zur Folge, und das begrüßen wir ausdrücklich. Wir hätten nichts dagegen, wenn Sie auch andere steuerpolitische Vorschläge der Linken um- 14998 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) setzen würden. Wir werden nicht auf dem Copyright be- stehen. Nachdem Sie mit dem vorliegenden Gesetz schon an der Umsatzsteuer dran sind, muss ich aber auch fragen, was denn aus Ihren großen Ankündigungen geworden ist. Wenn ich Sie an Ihren Koalitionsvertrag erinnern darf: Dort heißt es, dass es bei den ermäßigten Mehr- wertsteuersätzen – ich zitiere – „Handlungsbedarf“ gebe und dass sie auf den – Zitat – „Prüfstand“ müssten. Dort heißt es ebenfalls, dass eine Kommission eingesetzt wer- den soll, die sich – Zitat – „mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuer befasst“ – Zitat Ende. Wo stehen wir aber heute? Statt einer Reform der er- mäßigten Mehrwertsteuer hat die FDP in der Koalition die Privilegierung von Hoteliers durchgesetzt. Statt sys- tematischer Reform bekamen wir Klientelpolitik. Selbst die Reformkommission scheinen Sie nicht auf die Reihe zu bekommen. Für den 23. Februar diesen Jahres hatten Sie angekündigt, dass sich die Kommission zur Reform der Mehrwertsteuer konstituieren werde. Kurz darauf wurde dieser Termin abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt haben wir September – volle sieben Monate, und es gibt noch immer keinen neuen Termin. Dabei hatten Sie ja sogar schon die Kommissionsmit- glieder genannt: Finanzminister Schäuble, Wirtschafts- minister Rösler, der Chef des Bundeskanzleramtes Pofalla sowie weitere CDU- und FDP-Mitglieder. Sie haben wohl Angst, dass, wenn Sie die Kommission ein- berufen, bei dem kontroversen Thema der ermäßigten Mehrwertsteuersätze Ihre Koalition vollends auseinan- derbricht. Aber Ihre internen Querelen sind keine Rechtferti- gung für Ihre Untätigkeit. Bei dem Katalog der Pro- dukte, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterlie- gen, müssen Sie handeln, schon alleine wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai die- sen Jahres. Da hat er entschieden, dass es nicht rechtens ist, Pferde mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu begünstigen. Die Begünstigung sei nur für Tiere erlaubt, die üblicherweise als Nahrungs- und Futtermittel ver- wendet werden. Finanzminister Schäuble scheint die Umsatzsteuerreform abgeschrieben zu haben. In seiner Rede vom Mai vor dem Deutschen Steuerbe- raterkongress meinte er, dass er eine umfassende Mehr- wertsteuerreform für ein unproduktives Unterfangen halte, bei dem viele Diskussionen ausgelöst würden, ohne dass am Ende etwas Substanzielles herauskomme. Diese Meinung mag die Situation in der Regierungsko- alition richtig wiedergeben. Aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann es nicht sein, dass die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt. Nur eines wollen wir nicht: dass eine solche Reform zulasten der niedrig verdienenden Verbraucherinnen und Verbraucher geht, dann wäre es besser Sie bleiben weiterhin untätig. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Koalition versucht sich mal wieder an der Umsatzsteuer. Die gute Nachricht dabei ist, dass Union und FDP endlich eine sinnvolle Änderung auf den Weg bringen. Die schlechte Nachricht aber ist, dass Schwarz- Gelb es schafft, selbst gute Gesetze schlecht umzuset- zen. Das Gesetz zur Entfristung der 500 000-Euro-Grenze für die Istbesteuerung kommt viel zu spät. Seit Anfang des Jahres haben wir vergeblich darauf hingewiesen, dass kleine und mittlere Unternehmen Planungssicher- heit für die Zukunft brauchen. Mit Verweis auf ihre Um- satzsteuerkommission hat die Bundesregierung das Vor- haben immer weiter nach hinten geschoben. Heute musste sie eingestehen, dass ihre letztes Jahr eingesetzte Kommission bis jetzt nicht ein einziges Mal getagt hat. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung sieht sich die Koalition zudem nicht in der Lage, die absolut nicht gerechtfertigten verminderten Mehrwertsteuersätze wie zum Beispiel für Schnittblumen oder Tierfutter end- lich zu korrigieren. Auf der anderen Seite droht Schwarz-Gelb da zu spät zu kommen, wo nach eigener Aussage gar kein Steuerverlust droht, aber kleinen Un- ternehmen eine erhebliche Erleichterung gegeben wer- den kann, wie es bei der Istbesteuerung der Fall ist. Nach Willen der Bundesregierung soll die Änderung des Umsatzrechts als Einzelgesetz verabschiedet wer- den. Auf den allerletzten Drücker hat sie heute einen ei- genen Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht. Nach bis- herigen Planungen kann der Bundesrat erst im Dezember, womöglich in seiner letzten Sitzung im Jahr, über den Entwurf entscheiden. Das ist eine Frechheit ge- genüber den vielen betroffenen Unternehmen und äu- ßerst schädlich für die deutsche Wirtschaft, die von vie- len kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetrieben getragen wird. So kann es dazu kommen, dass kleine Unternehmen, die im Dezember einen Auftrag bekommen, nicht wis- sen, ob sie die Umsatzsteuer vorfinanzieren müssen oder nicht. Im schlimmsten Fall müssen sie Aufträge ableh- nen, weil sie keine ausreichende Kreditlinie besitzen und davon ausgehen müssen, dass sie nach der Sollbesteue- rung veranlagt werden. Schwarz-Gelb verunsichert die Wirtschaft durch sein zögerliches Handeln nicht nur, es gefährdet Arbeitsplätze und Existenzen. Das ist skanda- lös. Dies kann unsere Fraktion so nicht hinnehmen. Um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen, haben wir schon Anfang September einen Änderungsantrag zum Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz gestellt. Da- durch kann die Gesetzgebung so schnell umgesetzt wer- den, dass sich der Schaden für die betroffenen Unterneh- men in Grenzen hält. Es liegt an der Koalition, auf taktische Spielchen zu verzichten und zum Wohl der ein- heimischen Wirtschaft unserem Anliegen hier zuzustim- men. Leider beweist die Bundesregierung auch, dass das Umsatzsteuerrecht in dieser Legislatur lediglich zur Be- friedigung von Lobbyinteressen oder zu taktischen Machtspielchen missbraucht wird. Eine grundlegende Reform der ermäßigten Sätze mit dem Ziel eines einfa- chen und gerechten Umsatzsteuergesetzes wird es bis zum Ende dieser Koalition nicht geben. Dabei ist es hier Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14999 (A) (C) (D)(B) besonders nötig, für Wettbewerbsgleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen zu sorgen und Bran- chenermäßigungen schnell abzuschaffen. Lediglich die Ermäßigungen im Bereich der Daseinsvorsorge haben eine positive Wirkung für alle und sind deswegen zu rechtfertigen. An diesen Änderungen hat die Bundesre- gierung aber leider kein Interesse. Es ist umso bedauerlicher, dass Verbesserungen, von denen alle Branchen und hier vor allem Handwerksbe- triebe und kleine Unternehmen profitieren, wie die Bei- behaltung der Grenze für die Istbesteuerung, nur schlep- pend vorankommen. Die Bundesregierung hat keinen wirtschaftspolitischen Kompass. Sie wechselt zwar den Wirtschaftsminister, hat aber offensichtlich den Bock zum Gärtner gemacht. Ein erfahrener Wirtschaftsmann hätte ein so dilettantisches Vorgehen nicht durchgehen lassen. Wir Grüne werden uns weiter für ein gerechtes und einfaches Umsatzsteuerrecht und die kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen. Anlage 92 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Antrag: Den Staat Palästina an- erkennen (Tagesordnungspunkt 11) Ich befürworte eine Zwei-Staaten-Lösung als eine Chance für Israel und Palästina. Ich hätte mir gewünscht, dass die israelische Regierung den geplanten Vorstoß von Präsident Abbas und Ministerpräsident Fayyad mit einem Aufnahmeantrag Palästinas in die UN-Vollver- sammlung zu gehen, unterstützt; denn ein künftiger Staat Palästina würde dann ebenso wie ein Staat Israel allen völkerrechtlichen Verpflichtungen unterliegen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Präsident Abbas und Ministerpräsident Fayyad nur für das Westjordan- land und nicht für den von der Hamas regierten Gaza- streifen sprechen. Ein Staat Palästina wäre demnach ein geteiltes Land, in dem ein Teil der Regierung – die Hamas – den von der Fatah angekündigten Antrag vor den Vereinten Nationen auf Anerkennung Palästinas als Staat in den Grenzen von 1967 ablehnt, weil sie ganz Israel beansprucht. Diese Haltung kommt einem Aufruf zur bewaffneten Auseinandersetzung gleich. Der Antrag 17/6150 der Linken, der diesen Sachver- halt nicht benennt und damit die Verletzlichkeit Israels unterschlägt, wird von mir abgelehnt. 126. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72 Anlage 73 Anlage 74 Anlage 75 Anlage 76 Anlage 77 Anlage 78 Anlage 79 Anlage 80 Anlage 81 Anlage 82 Anlage 83 Anlage 84 Anlage 85 Anlage 86 Anlage 87 Anlage 88 Anlage 89 Anlage 90 Anlage 91 Anlage 92
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Rüddel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Die christlich-liberale Koalition unterstützt die Müt-

    ter und Väter in unserem Land, die aus gesundheitlichen
    Gründen eine Kur mit ihren Kindern benötigen. Ich
    treffe diese Feststellung gleich zu Beginn und ohne jedes
    Wenn und Aber; denn es handelt sich bei diesen Kuren
    um wichtige Maßnahmen zur Prävention und Rehabili-
    tation, an denen wir keine Abstriche zulassen werden.

    Als Vertreter meiner Fraktion im Gesundheitsaus-
    schuss und im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
    und Jugend hatte ich Gelegenheit, an allen diesbezügli-
    chen Beratungen teilzunehmen. Die Haltung der CDU/
    CSU-Fraktion ist ganz klar: Wir werden keine Ruhe ge-
    ben, bis die Krankenkassen ihren gesetzlichen Verpflich-
    tungen in Sachen Mutter-/Vater-Kind-Kuren zweifelsfrei
    nachkommen.

    Der Wille des Gesetzgebers ist doch ganz eindeutig:
    Weil immer mehr Erziehungsberechtigte sich in unserem
    Land Mehrfachbelastungen ausgesetzt sehen, die ihrer
    Gesundheit abträglich sind, wollen wir dem mit der
    Stärkung und besseren Durchsetzung von Mutter-/Vater-
    Kind-Kuren entgegenwirken. Um dies sicherzustellen,
    sind die entsprechenden Leistungen der gesetzlichen
    Krankenversicherung durch das zum 1. April 2007 in
    Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-
    WSG, von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt
    worden.

    Zunächst, in den Jahren 2007 und 2008, haben dann
    ja auch die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen deutlich zu-
    genommen; das Gleiche galt für die diesbezüglichen
    Aufwendungen der GKV. Seit 2009 beobachten wir hin-
    gegen einen spürbaren Rückgang der entsprechenden



    gegebene Reden

    Erwin Rüddel


    (A) (C)



    (D)(B)

    Ausgaben der GKV, der sich im Jahr 2010 sogar noch
    verstärkt hat.

    Das ist eine Entwicklung, die uns mit Blick auf die
    Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Kuren Sorgen macht,
    zumal es deutliche Hinweise darauf gibt, dass dieser
    Rückgang ursächlich mit der Bewilligungspraxis der ge-
    setzlichen Krankenkassen zusammenhängt.

    Tatsache ist jedenfalls, dass uns aus allen Himmels-
    richtungen Klagen und Beschwerden über die Genehmi-
    gungspraxis erreichen. Das Müttergenesungswerk und
    die Caritas berichten beispielsweise von stetig steigen-
    den Ablehnungsquoten, von fadenscheinigen Begrün-
    dungen und groben Verfahrensmängeln; von Müttern,
    denen schon drei-, vier-, fünfmal die Kur verweigert
    wurde, wobei oftmals nur falsche Formulierungen in
    den Anträgen als Begründung für abschlägige Be-
    scheide dienen mussten.

    In einigen Regionen ist zuletzt fast jeder dritte Antrag
    abgelehnt worden, anderswo lehnen manche Kassen
    über 50 Prozent der Anträge ab. Der Verdacht drängt
    sich förmlich auf, dass hier eine willkürliche Praxis am
    Werke ist, die nichts mit dem Buchstaben des Gesetzes zu
    tun hat – eine Praxis, die leider das Prädikat „familien-
    feindlich“ verdient.

    Dabei sollten sich doch alle Beteiligten über den
    Grundsatz einig sein, dass Vorsorge besser ist als Nach-
    sorge. Es kann daher nicht angehen, dass Mütter und
    Väter zu Bittstellern werden müssen, wenn es um den Er-
    halt ihrer Gesundheit geht. Auch der Bericht, den der
    Bundesrechnungshof in dieser Angelegenheit zwischen-
    zeitlich dem Haushaltsausschuss vorgelegt hat, spricht
    eine deutliche Sprache. Wir haben uns in den zuständi-
    gen Ausschüssen wiederholt mit diesen Erkenntnissen
    beschäftigen müssen.

    Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich so-
    wohl das federführende Bundesministerium für Gesund-
    heit wie auch das Bundesministerium für Familie, Se-
    nioren, Frauen und Jugend der Problematik angenom-
    men haben und gegenüber den Krankenkassen, dem
    GKV-Spitzenverband sowie seinem Medizinischen Dienst
    auf eine angemessene Entwicklung der Mutter-/Vater-
    Kind-Maßnahmen drängen.

    Wir alle erwarten nunmehr von den Krankenkassen,
    dass diese ihre Bewilligungspraxis überprüfen und ins-
    besondere für transparente Begutachtungen und nach-
    vollziehbare Entscheidungen sorgen. Missverständliche
    Antragsvordrucke und fehlende Rechtshilfebelehrungen
    müssen der Vergangenheit angehören. Menschen, die
    nach dem Willen des Gesetzgebers Ansprüche auf
    Pflichtleistungen haben, dürfen nicht länger leer ausge-
    hen. Die Kassen sind verpflichtet, in jedem Einzelfall
    und bei jeder Untersuchung eine individuell nachvoll-
    ziehbare und begründete Entscheidung vorzulegen. Wir
    erwarten, dass jetzt möglichst umgehend die richtigen
    Konsequenzen aus den umfangreichen Beratungen hier
    im Hause gezogen werden und dass dem Gesundheits-
    ausschuss alsbald ein entsprechender Bericht erstattet
    wird.
    Zu Protokoll
    Mit unserem vorliegenden Antrag stärken wir die
    Rechte von Müttern und Vätern, die einen Anspruch ha-
    ben auf die vom Gesetz gewollte Gesundheitsversor-
    gung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind aufgefor-
    dert, ihre bisherige Praxis zügig zu überprüfen, damit
    die notwendigen Maßnahmen künftig zeitnah und un-
    bürokratisch bearbeitet und bewilligt werden können.
    Mit einem Wort: Wir erwarten, dass dem Willen des Ge-
    setzgebers Genüge getan wird.



Rede von Steffen-Claudio Lemme
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Die Sachlage in dieser Debatte zum Antrag der Frak-

tion Die Linke ist für uns Sozialdemokraten eindeutig.
Denn wir waren es, die im Rahmen des GKV-Wettbe-
werbsstärkungsgesetzes im Jahr 2007 unter Federfüh-
rung von Ulla Schmidt dafür gesorgt haben, dass Mut-
ter-/Vater-Kind-Maßnahmen von Ermessensleistungen
zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversiche-
rung wurden, und das aus gutem Grund. Wir sind
schließlich grundsätzlich der Überzeugung, dass beson-
ders jene in der Gesellschaft unseres Schutzes und unse-
rer besonderen Förderung bedürfen, die Großes leisten.
Die Erziehung von Kindern gehört zu eben jenen anzu-
erkennenden und herausragenden Lebensleistungen.

Halten wir fest: Es geht hier in erster Linie um die be-
troffenen Mütter und Väter. Sie können im Rahmen be-
sagter Maßnahmen die notwendige Energie, Kraft und
Ausgeglichenheit wiederfinden, damit ein harmonisches
Zusammenleben in der Familie auch in Zukunft weiter
bzw. wieder möglich ist. Deshalb haben wir als SPD
während unserer Regierungsverantwortung auch die
Bedeutung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen als ein
überaus wichtiges Teilelement einer umfassenden Stra-
tegie von Prävention und Rehabilitation unterstrichen.

Es ist uns wichtig, dass diese Leistungen die Men-
schen erreichen, die sie benötigen. Um die Entwicklun-
gen des Leistungsgeschehens beobachten zu können, ha-
ben wir die Krankenkassen mit der Umwandlung der
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in Pflichtleistungen
auch zur jährlichen Erhebung von Daten über die An-
tragsentwicklung und die Bewilligungspraxis gesetzlich
verpflichtet. Nach Auswertung der aktuellen Zahlen
können wir alles andere als zufrieden sein. Die Bewilli-
gungspraxis der Krankenkassen weist erhebliche Defi-
zite auf.

Die Entscheidungsgrundlagen für die Bewilligung
von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind für die Kran-
kenkassen nicht einheitlich geregelt. Es gibt keine ein-
heitlichen Antragsvordrucke und die Entscheidungen
sind oft nicht oder nur schwer nachvollziehbar begrün-
det. Auch der Bundesrechnungshof hat diese Defizite in
seinem Prüfbericht deutlich aufgezeigt. Hier muss sich
schnellstens etwas ändern.

Wir haben deshalb – gemeinsam mit den Unionsfrak-
tionen, den Liberalen und Bündnis 90/Die Grünen – den
GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des
GKV-Spitzenverbandes aufgefordert, bis spätestens zum
Jahresende für ein transparentes Bewilligungsverfahren
bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zu sorgen. Das
schließt die Überarbeitung der „Begutachtungs-Richt-



gegebene Reden

Steffen-Claudio Lemme


(A) (C)



(D)(B)

linie Vorsorge und Rehabilitation“ ebenso ein wie die
Erstellung von verständlichen Arbeitshilfen zum Grund-
satz, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nicht das
vorherige Ausschöpfen ambulanter Maßnahmen voraus-
setzt.

Ich stelle für meine Fraktion erneut klar, dass wir die-
ses fraktionsübergreifende Vorgehen auch weiterhin für
den richtigen Weg halten. Ich erwarte jedoch vom Bun-
desgesundheitsminister und auch von Ihnen, Herr Kol-
lege Zöller – in Ihrer Funktion als Patientenbeauftrag-
ter –, das Geschehen sehr genau im Auge zu behalten.
Appellschreiben an uns Abgeordnete reichen da nicht.
Vielmehr müssen Sie und das Gesundheitsministerium
jetzt umso mehr ihrer Verantwortung nachkommen und
für eine verstärkte Öffentlichkeit in dieser Angelegen-
heit Sorge tragen.

Nach meiner Auffassung können Sie in diesem Fall
nicht warten, bis sich die betroffenen Mütter und Väter
an Sie wenden. Vielmehr müssen Sie jetzt in die Öffent-
lichkeit gehen, um die Betroffenen über ihre Rechte aktiv
zu informieren, bis letztendlich die notwendigen Anpas-
sungen in der Begutachtungspraxis vollzogen sind.

Noch ein Hinweis, Herr Kollege Zöller: Das hilft im
Übrigen nicht nur den Betroffenen, es stärkt auch das
Amt und das Ansehen des Beauftragten für Patientinnen
und Patienten in Deutschland. Unsere Forderungen
gegenüber dem GKV-Spitzenverband und dem Medizi-
nischen Dienst der Krankenkassen sind unmissver-
ständlich. Wir erwarten mehr Transparenz beim An-
tragsverfahren und eine korrekte Bewilligungspraxis.
Die Betroffenen müssen zu ihrem gesetzlichen Recht
kommen.

Ich will an dieser Stelle noch einige Worte zum ei-
gentlichen Gegenstand dieser Debatte verlieren, dem
Antrag der Fraktion Die Linke. Ich für meinen Teil be-
dauere ausdrücklich, dass trotz der Tatsache, dass man
sich scheinbar im Kern der Sache zu Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen einig ist, von ihnen weitere Forderun-
gen erhoben werden. Ich will auf Punkt eins ihres Forde-
rungskatalogs zu sprechen kommen. Sicher, mir ist Ihre
Form des Wirtschaftens wohl bekannt. Nur ist es unsere
Überzeugung, dass insbesondere das Wirtschaftlich-
keitsgebot nach § 12 SGB V vor dem Hintergrund der
Finanzierungssituation in der GKV unerlässlich ist. Ich
will Ihnen auch nochmals kurz begründen, warum. Die-
sem Gebot müssen insbesondere die Leistungserbringer
und auch die Kassen bei der Verordnung und der Bewil-
ligung Folge leisten. Dies steht jedoch nicht – wie von
Ihnen suggeriert – im Widerspruch zum Leistungsgedan-
ken der GKV. Im Gegenteil: Diese Regelung kommt im
Endeffekt der gesamten Gemeinschaft der Versicherten
zugute.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erwin Lotter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Wieder einmal entsteht angesichts eines Antrags der

    Opposition der Eindruck, dass trotz eines erkennbar gu-
    ten Willens die Realität ignoriert und das Kind mit dem
    Bade ausgeschüttet wird.
    Zu Protokoll
    In der Tat lässt die derzeitige Praxis im Bereich der
    Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen viele Fragen entste-
    hen. Diese Präventionsmaßnahmen sind von ganz er-
    heblicher Bedeutung, um überlasteten Eltern und ge-
    stressten Kindern eine therapeutisch begleitete „Auszeit“
    einzuräumen und so dafür zu sorgen, dass physische und
    psychische Krankheiten vermieden werden können. In-
    soweit verwundert es, dass die Krankenkassen etwa ein
    Viertel der gestellten Anträge ablehnen und die Ausga-
    ben für Mutter-/Vater-Kind-Kuren rückläufig sind.

    Dieser Missstand ist aber allen Beteiligten schon
    längst bekannt und hat sich auch im Handeln der Politik
    niedergeschlagen. Der Bundesgesundheitsminister hat
    schon vor mehreren Monaten den GKV-Spitzenverband
    und dessen Medizinischen Dienst nachdrücklich zum zü-
    gigen Handeln aufgefordert. Sowohl das BMG als auch
    das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
    und Jugend stehen im Kontakt mit allen Beteiligten, um
    eine angemessene Entwicklung der Maßnahmen zu for-
    cieren.

    Im Mai 2011 fanden im BMG Gespräche mit Kran-
    kenkassen, dem GKV-Spitzenverband, dem Müttergene-
    sungswerk und dem Bundesverband Deutscher Privat-
    kliniken statt. In den Gesprächen wurden genau die-
    jenigen Punkte bereits thematisiert, um die es in dem An-
    trag geht, insbesondere eine bessere Transparenz und
    Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Kranken-
    kassen.

    Nicht zuletzt haben sich am 6. Juli im Gesundheits-
    ausschuss alle Fraktionen – außer der Linken – auf ei-
    nen Entschließungsantrag geeinigt, in dem der GKV-
    Spitzenverband und sein Medizinischer Dienst aufgefor-
    dert werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu
    gehören: die Verbesserung der Transparenz der Ent-
    scheidungsgrundlagen in den Bewilligungsverfahren,
    die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinie Vor-
    sorge und Rehabilitation; die Erstellung von Arbeitshil-
    fen zum Grundsatz, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maß-
    nahme keine Ausschöpfung ambulanter Maßnahmen
    voraussetzt; die Pflicht, bei der Entscheidung über eine
    solche Maßnahme aussagekräftige und nachvollzieh-
    bare Begründungen zu liefern; die Pflicht, Bescheide mit
    einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen; eine Be-
    richtspflicht an den Deutschen Bundestag bis 31. März
    2012.

    All diese Maßnahmen sollen bis spätestens Ende 2011
    erfolgen – das sind nurmehr etwa drei Monate. Bis da-
    hin haben betroffene Patientinnen und Patienten die
    Möglichkeit, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu
    machen oder sich an die Unabhängige Patientenbera-
    tung zu wenden.

    Man muss sich doch fragen, warum dieses Bündel
    sinnvoller Maßnahmen in der Ausschusssitzung vom
    6. Juli von der Linken nicht mitgetragen wurde und sich
    jetzt, zweieinhalb Monate später, in einem Gesetzesan-
    trag fast wortwörtlich wiederfindet. Leiden die Kolle-
    ginnen und Kollegen von der Linken an kollektivem Ge-
    dächtnisverlust? Wohl kaum. Vielmehr geht es ihnen
    offensichtlich darum, wieder einmal eine gesetzliche Re-
    gelung in einem Bereich zu erlassen, in dem eine solche



    gegebene Reden

    Dr. Erwin Lotter


    (A) (C)



    (D)(B)

    nicht nötig ist. Wir sollten die Maßnahmen des GKV-
    Spitzenverbandes abwarten, statt für alles und jedes
    nach einem Gesetz zu schreien.

    Es ist typisch, dass die Fraktion der Linken sich trotz
    inhaltlicher Übereinstimmungen hiermit von allen ande-
    ren Fraktionen abgrenzt – um der Abgrenzung willen. Es
    ist typisch für Ihre Regelungswut, meine Damen und
    Herren von der Linken. Und wenn Sie in Ihrem Antrag
    versuchen, den Schwarzen Peter für die derzeit missli-
    che Situation dem Wettbewerb zwischen den Kranken-
    kassen zuzuschieben, so zeigt dies nichts anderes als Ihr
    grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Wettbewerb
    als solchem. Dass dieser letztlich im wohlverstandenen
    Interesse der Patientinnen und Patienten liegt, entzieht
    sich der Verständniswelt Ihrer Fraktion.

    Ich finde es bedauerlich, dass sich die Linke nicht be-
    reits im Juli dem gemeinsamen Entschließungsantrag
    angeschlossen hat. Das Ergebnis ist diese völlig über-
    flüssige Debatte. Aber so etwas kennen wir ja bereits.

    Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesfa-
    milienministerium und die Gesundheitspolitiker im
    Deutschen Bundestag werden sich weiterhin wachen Au-
    ges um eine transparente und positive Entwicklung im
    Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Kuren kümmern. Wenn
    die Linke meint, sich auf diesem Feld mit untauglichen
    Vorschlägen profilieren zu müssen, so möge sie dies tun.
    Nützen wird es ihr mit Sicherheit nicht.