Protokoll:
17107

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 107

  • date_rangeDatum: 11. Mai 2011

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:20 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/107 tigte Bezieher von Elterngeld Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Caren Marks (SPD) Etwaige Ungleichbehandlung von Eltern bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12247 D 12248 B 12248 C 12248 D 12248 D 12249 A 12249 D 12249 D 12250 A 12252 B 12252 C 12252 D 12253 A Deutscher B Stenografisch 107. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Agrarpoli- tischer Bericht 2011 der Bundesregierung Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F Il U Il T F (D M C N 12245 A 12245 B 12246 B 12246 C 12246 C 12246 D 12247 B 12247 B Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12250 B undestag er Bericht ung n 11. Mai 2011 t : ranz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde rucksache 17/5733) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 aren Marks (SPD) ichterwerbstätige und teilzeitbeschäf- 12250 D 12251 A 12251 C 12251 D 12252 B Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12253 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Mündliche Fragen 3 und 4 Stefan Schwartze (SPD) Gleichbehandlungsgesichtspunkte bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistun- gen nach dem Sozialgesetzbuch; etwaige Benachteiligung von Kindern bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistun- gen nach dem Sozialgesetzbuch Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Petra Crone (SPD) Nichtberücksichtigung nachgezahlter Eltern- geldbeträge als Einkommen in der Grund- sicherung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Petra Crone (SPD) Widersprüche von Elterngeldbeziehern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 7 und 8 Sönke Rix (SPD) Auswirkungen des Elterngeldes auf die Gleichstellung von Frauen und Männern; Vereinbarkeit der Väterpolitik mit dem Finanzierungsvorbehalt beim Elterngeld Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Aufgabe des Grundansatzes des Elterngel- des als Lohnersatzleistung durch die An- rechnung von Partnereinkommen A D M M S E A D Z M M D G B A A Z D M D B a A A M D K g A A M D M S A A M B U in 12254 C 12254 D 12255 A 12255 D 12257 A 12257 B 12257 C 12257 C 12258 A 12258 C 12258 D ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) chonraum für Familien infolge des lterngeldes ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . ündliche Frage 11 r. Edgar Franke (SPD) estaltung des Sozialausgleichs durch undesminister Rösler ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 r. Edgar Franke (SPD) ürokratiekosten im Rahmen des Sozial- usgleichs ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 r. Karl Lauterbach (SPD) osten für die Einführung des Sozialaus- leichs ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Karl Lauterbach (SPD) ögliche Vereinfachung des geplanten ozialausgleichs ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 ärbel Bas (SPD) msetzung des Sozialausgleichsverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung 12259 C 12259 D 12260 A 12261 B 12261 C 12261 D 12262 A 12262 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 III Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Bewertung der Kritik des Nationalen Nor- menkontrollrats an den Regelungen des Sozialausgleichs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Konsequenzen aus der Kritik des Nationa- len Normenkontrollrats an den Regelungen des Sozialausgleichs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Initiative für eine Unabhängigkeit der WHO; Konsequenzen für die Arbeit im Exekutivrat bzw. bei der anstehenden Weltgesundheitsversammlung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung der Kompetenzen der WHO bei der Untersuchung der Auswirkungen ioni- sierender Strahlung auf die Gesundheit Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z U M H F b A J Z H M O F s im s A T M J W B A D Z J M J F m A n A D Z J 12262 C 12262 C 12263 A 12263 B 12263 C 12263 D 12264 A 12265 B 12265 D 12266 A usatzfrage we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 24 und 25 ans-Joachim Hacker (SPD) ragenkatalog zum Erwerb von Funk- etriebszeugnissen ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 liver Kaczmarek (SPD) örderung der deutsch-russischen Diskus- ionen zum Thema erneuerbare Energien beginnenden deutsch-russischen Wis- enschaftsjahr ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 50 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) iedereinführung von Kontrollen an den innengrenzen der EU-Mitgliedstaaten ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inanzielle Unterstützung für EU-Staaten it Außengrenzen und Bereitschaft zur ufnahme von Flüchtlingen und Vertriebe- en ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12266 B 12267 A 12267 A 12267 D 12268 B 12268 C 12269 A 12269 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Mündliche Frage 52 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines europäischen Ein- und Ausreisesystems und eines Registrierungs- programms für reisende Drittstaatsange- hörige Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 62 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigung für die Lieferung von zwei U-Booten nach Griechenland Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 63 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unternehmerreise des Bundesministers Brüderle nach Algerien zum Thema Sicherheitstechnik Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 16 Anette Kramme (SPD) Unterschiede bei der Schließung einer IKK, einer BKK, einer Ortskrankenkasse o d v A A A M A B e A A A M C P N in A J A M C E fü v v S A J A M K R w A J 12269 D 12269 D 12270 C 12270 C 12271 A 12271 B 12271 D 12272 A 12272 D 12272 B/D 12273 A der einer Ersatzkasse bezüglich der Been- igung oder Weiterführung von Arbeits- erhältnissen ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 17 nette Kramme (SPD) esondere Bedingungen bei der Schließung iner IKK ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 22 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) lanungsstand und Finanzierung der ordverlängerung der Bundesautobahn 14 Brandenburg ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 23 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inbeziehung der von der Bundesanstalt r Immobilienaufgaben oder der Boden- erwertungs- und -verwaltungs GmbH erwalteten Flächen bei Straßen- und chienenbauvorhaben des Bundes ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 26 laus Hagemann (SPD) eform der Wasser- und Schifffahrtsver- altung ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12273 B 12273 D 12274 A 12274 B 12274 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 V Anlage 7 Mündliche Frage 27 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angemessenheit der nach dem Atomgesetz geltenden Deckungsvorsorge für einen nuklearen Katastrophenfall Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 28 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der EU-Kommission zur Verschär- fung der Haftungsregelungen für die Be- treiber von Atomkraftwerken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der im Rahmen des Stresstests deutscher Atomkraftwerke ent- stehenden Unterlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 30 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Atomkraftwerke mit außerhalb des Sicher- heitsbehälters befindlichen Brennelemen- telagerbecken; Risikountersuchungen zu diesen Lagerbecken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beendigung des Atommoratoriums und Weiterbetrieb vorübergehend abgeschalte- ter Reaktoren nach Auslaufen des Morato- riums A U A M O I F lu te A U A M O V d A T A M O S A P A M K Z c la fr A T A M H V B R 12274 D 12275 A 12275 B 12275 D ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 32 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) m Umfeld des AVR Jülich vorgesehene lächensperrung zum Schutz vor Strah- ng beim Abtransport des Reaktorbehäl- rs ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 33 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erbleib von Brennelementekugeln aus em AVR Jülich ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 35 liver Kaczmarek (SPD) tärkere Förderung von Elektroautos ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 38 laus Hagemann (SPD) eitplan für gesetzliche bzw. untergesetzli- he Regelungen im Hinblick auf das Aus- ufen des Pilotprojektes Wissenschafts- eiheitsinitiative ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 39 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ereinbarkeit der gezielten Tötung Osama in Ladens mit dem Völkerrecht sowie eaktion der Bundeskanzlerin 12275 D 12276 A 12276 D 12277 B 12277 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 40 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussage des Vatikansprechers zum Tod von Osama Bin Laden im Vergleich zur Aussage der Bundeskanzlerin Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 41 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vereinbarkeit von gezielten Tötungen mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen eines Rechtsstaates Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 42 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnis der Bundesregierung über die ersten 1 000 im Rahmen der Mission EUTM Somalia ausgebildeten und nach Mogadischu verbrachten Soldaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 43 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation im und um das Kloster Kirti in der chinesischen Provinz Sichuan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 45 und 46 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Strafrechtliche Vorwürfe gegen den derzei- tigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas A C A M K G d k F T A C A M A A d B A D A M A V B A D A M H E 2 w u A D A M H P 12277 D 12278 B 12278 C 12278 D 12279 B ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 47 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewährung diplomatischer Immunität für en stellvertretenden Botschafter Sri Lan- as trotz seiner Verantwortung für den eldzug gegen die Liberation Tigers of amil Eelam ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 48 ndrej Hunko (DIE LINKE) bkommen mit Mexiko zur Bekämpfung er dortigen Drogenkriminalität unter eachtung der Menschenrechte ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 49 ndrej Hunko (DIE LINKE) erhinderung etwaiger Manipulationen bei undestagswahlen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 53 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rmittlungsverfahren gegen am 1. Mai 011 in Berlin eingesetzte Polizeibeamte egen des Verdachts der Körperverletzung nd des Einsatzes von Pfefferspray ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Fragen 54 und 55 eike Hänsel (DIE LINKE) olizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Heilbronn 12279 C 12279 D 12280 A 12280 C 12281 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 VII Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 56 und 57 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 zur Sicherungsverwahrung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 58 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen und zur Beteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Europäischen Stabilitätsme- chanismus Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 59 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der Beteiligungsrechte des Parlaments im Zuge der Änderung des Ge- setzes zur Übernahme von Gewährleistun- gen im Rahmen eines europäischen Stabili- sierungsmechanismus Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 60 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Gutachten des BMU zur Besteuerung von Dienstwagen A S A M L V g r A S A M I E g d A P A M B R S 2 A P A M S K B T e A H 12281 D 12282 B 12282 D 12283 A ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 61 isa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erstoß gegen den Gleichbehandlungs- rundsatz durch die steuerliche Förde- ung von Elektroautos ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Fragen 64 und 65 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inrichtung einer Schlichtungsstelle Ener- ie und einer Markttransparenzstelle für en Großhandel mit Strom und Gas ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 66 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echtsverbindliche Verpflichtung der EU- taaten zu einer Energieeinsparung von 0 Prozent bis 2020 ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 67 abine Zimmermann (DIE LINKE) ommunale Kontrolle über ausgeübte ürgerarbeiten als tatsächlich zusätzliche ätigkeit; Anzahl der Bürgerarbeiter mit rgänzendem ALG II ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12283 B 12283 C 12283 D 12284 A 12284 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Anlage 35 Mündliche Frage 68 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Vorgesehene Einschränkung von Arbeits- marktinstrumenten im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Leistungsstei- gerung der arbeitsmarktpolitischen Instru- mente Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 69 und 70 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Begründung der Zulassungseinschränkung des Pflanzenschutzmittels Afalon mit dem Wirkstoff Linuron; verfügbare alternative Bekämpfungsmittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12284 B 12284 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12245 (A) ) )(B) 107. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    ung vierter Absatz, der vierte n müssen wir einen Schritt uchen auch auf administ- nisterium, eine Stelle, bei e Unternehmensreise des ch habe ebenfalls die ent- gelesen. Geplant war, dass teriums für Wirtschaft und hmensreise teilnimmt. vom 15. bis 18. Mai 2011 ise ist abgesagt worden. nn Otto Solms: schen exportkontrollrechtlichen politischen Grundsätze der Bund port von Kriegswaffen und so aus dem Jahr 2000 und der G 2008/944/GSAP des Rates vom treffend gemeinsame Regeln fü fuhr von Militärtechnologie und wendung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12273 (A) ) )(B) Mitarbeitergruppen, zum Beispiel sogenannte Dienstordnung- sangestellte, kündbare und nichtkündbare Mitarbeiter, und Ersatzkassen zu übertragen, sondern entsprechende Re- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/5733, Frage 16): Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied bei der Schließung einer Innungskrankenkasse, IKK, einer Betriebskrankenkasse, BKK, einer Ortskranken- kasse oder einer Ersatzkasse bezüglich der Beendigung oder Weiterführung von Arbeitsverhältnissen für unterschiedliche k o e ih te G s K K d D B s w d B s d s S k te d a b n s A d d (D w c 2 fü E K d n le Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dağdelen, Sevim DIE LINKE 11.05.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 11.05.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 11.05.2011 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 11.05.2011 Hardt, Jürgen CDU/CSU 11.05.2011 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.05.2011 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 11.05.2011 Korte, Jan DIE LINKE 11.05.2011 Leutert, Michael DIE LINKE 11.05.2011 Ludwig, Daniela CDU/CSU 11.05.2011 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 11.05.2011 Pau, Petra DIE LINKE 11.05.2011 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 11.05.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 11.05.2011 Schnurr, Christoph FDP 11.05.2011 Strothmann, Lena CDU/CSU 11.05.2011 Vogler, Kathrin DIE LINKE 11.05.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 11.05.2011 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 11.05.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht werden nach § 164 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, tatsächlich die herkömmlichen Regelungen der Been- digung von Arbeitsverhältnissen außer Kraft gesetzt, wie von der Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes Sylvia Bohlen-Schöning in Die Krankenversicherung Nr. 03.11, Seite 85 ff. dargelegt? Den Beschäftigten einer Orts- oder Innungskranken- asse ist im Fall der Schließung bei einem Landesverband der einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart ine Stelle anzubieten, die ihnen unter Berücksichtigung rer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumu- n ist. Bei Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen gilt leiches für unkündbare Beschäftigte, das heißt für Be- chäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche ündigung beendet werden kann. Jede verpflichtete rankenkasse hat entsprechend ihrem Anteil an der Zahl er Versicherten entsprechende Anstellungen anzubieten. ienstordnungsmäßige Angestellte in beamtenähnlichen eschäftigungsverhältnissen, sogenannte DO-Angestellte, ind verpflichtet, eine angebotene Stelle anzutreten, enn die Stellung nicht in auffälligem Missverhältnis zu en Fähigkeiten der Angestellten steht, wobei geringere esoldungs- oder Versorgungsansprüche auszugleichen ind. Gesetzlich ist bestimmt, dass die Vertragsverhältnisse er oben genannten Beschäftigten, die nicht wie be- chrieben untergebracht werden, mit dem Tag der chließung enden. Das gilt auch dann, wenn keine oder eine zumutbaren Stellen angeboten oder nicht angetre- n wurden, wobei fehlende Stellenangebote und adurch bedingte Beschäftigungslücken Schadenersatz- nsprüche der Betroffenen auslösen können. Davon un- erührt bleibt die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ach den allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Be- timmungen zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/5733, Frage 17): Warum muss gemäß § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V bei einer IKK-Schließung jedem Mitarbeiter ein Angebot gemacht wer- den, bei einer BKK- oder Ersatzkassenschließung jedoch nicht, obwohl es eine Gleichstellung im Insolvenzfall gibt, und möchte die Bundesregierung diese Unterscheidung künf- tig beibehalten? Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterent- icklung der Organisationsstrukturen in der gesetzli- hen Krankenversicherung, GKV-OrgWG, am 1. Januar 009 bestanden keine gesetzlichen Schutzbestimmungen r die Beschäftigten von Betriebskrankenkassen und rsatzkassen, deren Arbeitsplatz durch Schließung ihrer rankenkasse weggefallen war. Der Gesetzgeber hat in iesem Gesetz die bei Schließung einer Orts- oder In- ungskrankenkasse geltenden Regelungen nicht in vol- m Umfang auf die Betriebskrankenkassen und die 12274 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) gelungen nur für die Beschäftigten vorgesehen, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung be- endet werden kann. Dies war das Ergebnis einer Abwä- gung zwischen den Interessen der Betroffenen an einer Weiterbeschäftigung einerseits und dem Interesse der verbleibenden Krankenkassen der betroffenen Kassen- art andererseits, durch die wirtschaftlichen Belastungen einer umfassenden Verpflichtung zur Weiterbeschäfti- gung nicht überfordert zu werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 22): Welchen Stand haben die Planungen zur Nordverlänge- rung der BAB 14 in Brandenburg erreicht, und wie gestaltet sich die Finanzierung? Für alle drei Streckenabschnitte der A 14, Magde- burg–Wittenberge–Schwerin, A 14-Nordverlängerung, in Brandenburg, – Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg–Anschluss- stelle Wittenberge, mit der Elbebrücke (VKE 3.2b), – Anschlussstelle Wittenberge–Anschlussstelle Karstadt (VKE 4) und – Anschlussstelle Karstadt–Landesgrenze Branden- burg/Mecklenburg-Vorpommern (VKE 5) hat die Auftragsverwaltung Brandenburg die Planfest- stellungsverfahren eingeleitet. Baurecht ist noch nicht absehbar. Das aktuelle Bau- und Finanzierungskonzept für die A 14, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin sieht neben Bundesmitteln, von denen die beteiligten Länder auch Sondermittel erhalten, zusätzlich den Einsatz von För- dermitteln der EU für das Projekt vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 23): Inwieweit werden bei Straßen- und Schienenbauvorhaben des Bundes die in den jeweiligen Regionen liegenden, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der BVVG Bo- denverwertungs- und -verwaltungs GmbH verwalteten Flä- chen aktiv für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. für den zur Realisierung der Projekte notwendigen Flächentausch mit einbezogen? Bei Straßenbauvorhaben des Bundes führen die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz in eigener Verantwor- tung und Zuständigkeit den erforderlichen Flächen- erwerb durch (Auftragsverwaltung). Deren Straßenbau- verwaltungen entscheiden auch über die Heranziehung von Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, und der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BWG. g d B u ß te w F s b s A z ß V s h A d A 1 s 2 h O m g – s d n lu h A d F N (C (D Die BImA hat gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BImAG den esetzlichen Auftrag, den Grundstücks- und Raumbe- arf für Bundeszwecke zu decken. Hierzu zählt auch die ereitstellung von Liegenschaften, die für Ausgleichs- nd Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Bundesfernstra- enbaus benötigt werden. Die für den Straßenbau unmit- lbar oder als Tauschland benötigten Flächen der BImA erden entgeltlich, zum Verkehrswert, bereitgestellt, bei lächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ge- chieht dies im Rahmen eines Nutzungsvertrages; hier leibt die BImA Eigentümerin der Grundstücksflächen. Flächen der BWG werden im Rahmen von Planfest- tellungsverfahren bei derartigen Vorhaben ebenfalls für usgleichs- und Ersatzmaßnahmen herangezogen und um Verkehrswert an den Straßenbaulastträger veräu- ert. Tauschflächen stellt die BWG jedenfalls dann zur erfügung, wenn Unternehmen einen gesetzlichen An- pruch auf Ersatzland nach § 100 Abs. 1 Baugesetzbuch aben. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 7/5733, Frage 26): Welche Konsequenzen ergeben sich im Einzelnen aus der im 2. Bericht des BMVBS zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Ausschussdrucksache 17(8)2983 – angekündigten Zusammenfassung des Außenbezirkes Worms mit dessen Außenstelle Oppenheim, die beide bereits von ei- nem gemeinsamen Dienststellenleiter geführt werden – etwa im Hinblick auf die Zahl der Dienstposten an den Standorten, die Qualifikationsanforderungen an die Dienstposten, die Fortführung der beiden Standorte, die Vorhaltung der drei Ar- beitsboote sowie des Baggerschiffes, den Zeitraum der Um- setzung der Reform –, und inwieweit ist im Zuge der Reform eine Neubewertung der Dienstposten wie zum Beispiel eine Höherstufung aufgrund von Mehrarbeit vorgesehen? Die Außenbezirke Worms und Oppenheim des Was- er- und Schifffahrtsamtes Mannheim wurden im Jahr 009 intern zusammengeführt. Der Außenbezirk Oppen- eim wurde in diesem Zusammenhang zur Außenstelle ppenheim umbenannt und vom Außenbezirk Worms itverwaltet. Welche Auswirkungen die Zusammenlegung von Or- anisationseinheiten auf die verschiedenen Bereiche Dienstposten, Standort, Fahrzeuge etc. – unter Berück- ichtigung der neuen Netzstruktur haben wird, muss urch die Untersuchung der Aufgabenerledigung und ei- er darauf aufbauenden neuen Personalbedarfsermitt- ng festgestellt werden. Konkrete Aussagen können ierzu derzeit noch nicht getroffen werden. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 27): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12275 (A) ) )(B) Hält die Bundesregierung die nach dem Atomgesetz gel- tende Deckungsvorsorge für einen nuklearen Katastrophenfall auch nach den Erfahrungen von Fukushima für ausreichend, die darauf hinweisen, dass die Schäden sowohl die vorlie- gende Deckungsvorsorge als auch die ökonomische Tragfä- higkeit eines Betreibers eines Atomkraftwerkes deutlich über- schreiten können, und falls nein, in welcher Höhe hält die Bundesregierung eine Deckungsvorsorge für erforderlich, um sicherzustellen, dass ein anspruchsvoller Opferschutz im Falle eines nuklearen Katastrophenfalls in Deutschland gewährleis- tet ist, ohne dass der Staat selbst mit eigenen Mitteln oder in Form einer Verstaatlichung des Betreibers einspringen muss, damit dieses Ziel erreicht wird? Das deutsche Atomrecht beinhaltet das europaweit anspruchsvollste Haftungsregime, unter anderem mit den Elementen: Unbegrenzte Haftung des Betreibers, Haftung ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), Kana- lisierung der Haftung auf den Betreiber und europaweit höchste Deckungssumme. Damit besteht in Deutschland ein anspruchsvoller Opferschutz. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 28): Was konkret versteht die Bundesregierung unter einem „anspruchsvollen Opferschutz“ – siehe Antwort der Bundes- regierung vom 4. Mai 2011 auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/348 vom 28. April 2011 – im Zusam- menhang mit den Folgen eines nuklearen Katastrophenfalls, und sind der Bundesregierung Pläne der EU-Kommission in- folge der Ereignisse in Fukushima bekannt, die Haftungsrege- lungen für die Betreiber von Atomkraftwerken EU-weit zu verschärfen? Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein anspruchs- voller Opferschutz aus einer Regelung, die nach Möglich- keit unter anderem die Elemente: Unbegrenzte Haftung des Betreibers, Haftung ohne Verschulden (Gefähr- dungshaftung), Kanalisierung der Haftung auf den Be- treiber und möglichst hohe Mindestdeckungssumme be- rücksichtigt. Für eine Berücksichtigung dieser Elemente setzt sich die Bundesregierung in ständiger Staatspraxis auch auf internationaler Ebene ein. Soweit die Europäische Kommission planen sollte, ei- gene Regelungsvorschläge zur Atomhaftung zu erarbei- ten, wird die Bundesregierung sich auch in diesem Zu- sammenhang insbesondere für die Berücksichtigung der oben genannten Elemente einsetzen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 29): Welche im Zuge des aktuellen sogenannten Stresstests der deutschen Atomkraftwerke entstehenden Unterlagen außer dem für Mitte Juni 2011 avisierten Abschlussbericht der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, sollen veröffentlicht werden – insbesondere sind damit die Betreiberantworten auf S e te v d 3 z e im F g E d b p d R fo A d F N B h B B d A d F D (C (D den Fragenkatalog der Prüfteams unter der Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, die Abschlussberichte dieser Prüfteams und Informationen/Stel- lungnahmen der Landesatomaufsichtsbehörden in jeweils ei- genständiger Form, also nicht nur etwaigen Kurzauszügen im RSK-Bericht, gemeint –, wird der Abschlussbericht der RSK nicht nur zur Anlagenrobustheit und Risikoeinstufung, son- dern auch zur gegebenenfalls notwendigen Neudefinition/Ver- schärfung der Auslegungsanforderungen Stellung nehmen, und falls nein, bitte um Erläuterung, bis wann dies geschehen soll? Es ist vorgesehen, dass der Bericht der Reaktor- icherheitskommission, RSK, veröffentlicht wird. Dies ntspricht der langjährigen Praxis, dass die Beratungsun- rlagen und die Protokolle der RSK-Beratungen nicht eröffentlicht werden, um eine unbefangene Beratung in er RSK zu ermöglichen. Die RSK überprüft gemäß Anforderungskatalog vom 0. März 2011, inwieweit die übergeordneten Schutz- iele „Kontrolle der Reaktivität“, „Kühlung der Brenn- lemente“ – sowohl im Reaktordruckbehälter als auch Brennelementlagerbecken – und „Begrenzung der reisetzung radioaktiver Stoffe“ bei über die bisher an- esetzten Auslegungsanforderungen hinausgehenden inwirkungen in deutschen Anlagen eingehalten wer- en. Ein vorläufiges Ergebnis dieser Überprüfung wird is zum 15. Mai vorgelegt. Soweit sich bei dieser Über- rüfung belastbare Erkenntnisse ergeben, die es erfor- ern, Auslegungsanforderungen zu verändern, wird die SK entsprechende Empfehlungen im Zwischenbericht rmulieren. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 30): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in insgesamt sechs der 17 deutschen Atomkraftwerke – nämlich den Siede- wasserreaktoren – die Brennelementelagerbecken außerhalb des Sicherheitsbehälters liegen, und welche diese sechs Siede- wasserreaktoren betreffenden Untersuchungen zum Risiko des Versagens der Brennelementekühlung im Lagerbecken bei einem entsprechend ungünstigen Flugzeugabsturz existieren seitens der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesre- gierung seitens der Landesaufsichtsbehörden – bitte um An- gabe des Datums und wesentlichen Ergebnisses? Bei allen deutschen Siedewasserreaktoren liegt das rennelementelagerbecken außerhalb des Sicherheitsbe- älters. Für alle sechs deutschen Siedewasserreaktoren liegen erichte zu Untersuchungen bezüglich des Schutzes des rennelementelagerbeckens bei Flugzeugabsturz vor, iese sind jedoch als Verschlusssache eingestuft. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 31): 12276 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) Wann endet das von der Bundesregierung verhängte Atom- moratorium genau, und können die im Zuge des Moratoriums vorübergehend abgeschalteten Reaktoren von den Betreibern nach Auslaufen des Moratoriums ohne weiteres wieder hoch- gefahren werden, oder bedarf es dazu einer Antragstellung bzw. Genehmigung? Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben angeord- net, den Leistungsbetrieb der betroffenen Kernkraftwerke für drei Monate ab Zugang des Bescheides einzustellen. Einer behördlichen Zustimmung zum Wiederanfahren bedarf es, soweit dies in den jeweiligen Genehmigungen nach entsprechenden Stillständen vorgesehen ist. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 32): Welche Flächen müssen nach Erkenntnissen der Bundes- regierung angesichts der Aussage der Strahlenschutzkommis- sion auf Seite 19 ihrer Stellungnahme zum Rückbau des AVR Jülich vom Dezember 2008 – unter anderem: „Nach den gegenwärtig vorliegenden Berechnungen zur maximalen Strahlenexposition durch Direktstrahlung im Bereich des Au- ßenzaunes nord- und südöstlich des AVR ist der Beitrag der Direktstrahlung zur gesamten Strahlenexposition so hoch, dass der Grenzwert für die effektive Dosis nach § 46 StrlSchV (vergleiche Abschnitt 5.3.4) fast ausgeschöpft ist“ – auf dem Gelände und in der Umgebung des Geländes des Forschungs- zentrums Jülich – zum Beispiel angrenzende Waldgebiete, Ortschaft Daubenrath – während der in Kürze anstehenden Phase des Heraushebens und des Transports des Reaktorbe- hälters des AVR Jülich zum Schutz vor Strahlung gesperrt und evakuiert werden, oder durch welche anderen Maßnahmen soll der Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des For- schungszentrums vor einer zu hohen Strahlenexposition ge- währleistet werden? Zuständig für den Vollzug des Atom- und Strahlen- schutzrechtes sind in der Regel die Landesbehörden. Für den vollständigen Abbau des AVR Jülich wurde eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes am 31. März 2009 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittel- stand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen er- teilt. Die Aufsicht über diejenigen Tätigkeiten, die im Rah- men der Genehmigung gestattet sind, obliegt ebenfalls den Landesbehörden. Die zuständigen obersten Landes- behörden, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Mi- nisterium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen im Einzelnen ge- troffen wurden bzw. getroffen werden sollen. Das Land Nordrhein-Westfalen teilt dazu Folgendes mit: „Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren durch- geführten Berechnungen zur maximalen Strahlenexposi- tion durch Direktstrahlung im Bereich des Außenzaunes nord- und südöstlich des AVR-Geländes zeigten, dass der Beitrag der Direktstrahlung zur gesamten Strahlen- exposition den Grenzwert für die effektive Dosis nach § 46 Strahlenschutzverordnung [Anm. d. BMU: 1 Milli- s z v e W fü w 2 D d s (s g tr d le d te s D d d w g d s M im s M s s S s tu S B M te d w d rü n h A d d G (C (D ievert im Kalenderjahr] fast ausschöpft. Die damals ugrunde gelegten Annahmen waren jedoch sehr konser- ativ. Die Ergebnisse der Berechnungen zur Strahlen- xposition standen einer Genehmigung aber nicht im ege, wie nachfolgend dargelegt wird. Im Genehmigungsbescheid 7/16 AVR ,Genehmigung r den vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraft- erkes gemäß § 7 Abs. 3 Atomgesetz’ vom 31. März 009 wurde festgelegt, dass auf Basis der tatsächlichen osisleistungen an der Reaktorbehälteroberfläche die argelegte Strahlenexposition im atomrechtlichen Auf- ichtsverfahren neu zu berechnen und zu prüfen ist iehe hierzu Auflage A 31 im Genehmigungsbescheid). Gegenüber den früheren Berechnungen im Genehmi- ungsverfahren ist von einem deutlich niedrigeren Bei- ag der Direktstrahlung auszugehen. Insbesondere ist es urch die Befüllung des Reaktorbehälters mit Poren- ichtbeton, die Anfang November 2008 erfolgte, und urch die Demontage stark kontaminierter oder aktivier- r Anlagenteile zu einer deutlichen Reduktion der Do- isleistung am Reaktorbehälter gekommen. Die höchste osisleistung geht vom sogenannten Reaktorbehälter- om aus, der erst seit kurzem nach Demontagen in iesem Bereich zugänglich ist. Die Messungen und Aus- ertungen am Reaktorbehälterdom sind noch nicht ab- eschlossen. Unterlagen hierüber werden im Rahmen er Begleitenden Kontrolle der atomrechtlichen Auf- ichtsbehörde vorgelegt. Auf Grundlage der bereits vorliegenden radiologischen esswerte, die deutlich niedriger als die bei der Prüfung Genehmigungsverfahren zugrunde gelegten Werte ind, sowie auf Grundlage der noch vorzunehmenden essungen werden im Rahmen des atomrechtlichen Auf- ichtsverfahrens (insbesondere Auflagenerfüllung A 31) oweit erforderlich auch detaillierte Maßnahmen zum chutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des For- chungszentrums Jülich festgelegt. Neben der Einhal- ng des Grenzwertes für die effektive Dosis gemäß § 46 trahlenschutzverordnung (1 Millisievert [Anm. d. MU: im Kalenderjahr]) ist auch die Möglichkeit der inimierung der Strahlenexposition erneut zu betrach- n. Die Notwendigkeit von Evakuierungen zum Schutz er Bevölkerung und der Mitarbeiter durch Strahlung ährend des Reaktorbehältertransportes ergibt sich aus en Prüfungen im Genehmigungsverfahren unter Be- cksichtigung der im Genehmigungsbescheid getroffe- en Festlegungen nicht. In diesem Jahr ist mit dem Transport des Reaktorbe- älters nicht zu rechnen.“ nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 33): Wieso hat die Bundesregierung meine schriftlichen Fragen 172 und 173 auf Bundestagsdrucksache 17/5016 zum Verbleib Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12277 (A) ) )(B) von Brennelementekugeln aus dem AVR Jülich unzutreffend und unvollständig beantwortet und dabei einen Verbleib von Brennelementekugeln in der Asse ausdrücklich nicht ausge- schlossen, obwohl spätestens am 10. März 2011 angeblich die Fakten hierzu zwischen der Bundesregierung, der Landesre- gierung Nordrhein-Westfalen und dem Forschungszentrum Jü- lich abgestimmt worden sind, mithin der Bundesregierung am 7. März 2011 – Datum der Beantwortung der oben genannten schriftlichen Fragen – als 90-prozentige Mehrheitsgesellschaf- terin des Forschungszentrums Jülich dies bekannt gewesen sein müsste? Auf Ihre Fragen zum Verbleib von Brennelementen aus dem AVR Jülich hat die Bundesregierung bereits mehrfach geantwortet, vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5016 sowie dringliche Frage 1 und Frage 42 zu den Bundestagsdrucksachen 17/5321, 17/5356. Diese Aus- führungen sind zutreffend. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass Fragen zu den konkreten Brennstoffmengen auf- sichtsrechtlicher Natur sind. Für deren Beantwortung ist das NRW-Wirtschaftsministerium zuständig. Die Frage 173 aus der Bundestagsdrucksache 17/5016 – betreffend der von Ihnen angesprochenen Entsorgung von Fässern in die Asse – wurde zutreffend beantwortet. Aufgrund der von Ihnen gestellten Frage hatte die Bundesregierung keine Veranlassung, nicht Nachgefrag- tes ausdrücklich auszuschließen. Das BfS hat mit Pressemitteilung vom 4. April 2011 bestätigt, dass keine Brennelemente aus dem Leistungs- betrieb des AVR in der Asse eingelagert sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/5733, Frage 35): Welche inhaltliche Schwerpunktsetzung ist für die laut Presseberichten (zum Beispiel AFP-Meldung „,Bild‘: Bun- desregierung will Elektro-Autos massiv fördern“ vom 5. Mai 2011) geplante stärkere Förderung von Elektroautos durch die Bundesregierung vorgesehen, und wie sollen die zusätzlich angekündigten 500 Millionen Euro Forschungsmittel gegenfi- nanziert werden? Der zweite Bericht der Nationalen Plattform Elektro- mobilität wird der Bundesregierung am 16. Mai 2011 übergeben. Als Antwort hierauf arbeitet die Bundesre- gierung an einem Regierungsprogramm Elektromobili- tät, welches sich noch in interner Abstimmung befindet und am 18. Mai 2011 vom Bundeskabinett beschlossen und danach veröffentlicht werden soll. In den Haushaltsansätzen der für Elektromobilität zu- ständigen Bundesressorts, BMWi, BMVBS, BMBF, BMU, sind für die Jahre 2011 bis 2013 schon jetzt in Summe circa 600 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung der Elektromobilität vorgesehen. Ob und inwieweit eine Aufstockung dieser Fördersumme durch die Bundesregierung beschlossen werden wird, ist zur- zeit noch nicht endgültig entschieden. A d d s s d d d z c w g d h b in n P 2 d R w le d q in in d K z A d d N (C (D nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- ache 17/5733, Frage 38): Wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung, was gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungen anbelangt, im Hinblick auf das Auslaufen des Pilotprojektes Wissenschafts- freiheitsinitiative zum 31. Dezember 2011 und die Prüfauf- träge im Bericht zu den Erfahrungen und Wirkungsweisen der Maßnahmen zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative – Ausschuss- drucksache 17(8)2990 – unter anderem zu Globalhaushalten, verbesserten Unternehmensbeteiligungen und Ausgründun- gen, außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit für die Forschungsorganisationen, die bereits im Koalitions- vertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthalten sind, aus, und wann sollen die in der Ausschussdrucksache 17(8)2990 enthalten „Forschungsbilanzen“ – unter Angabe der bislang dazu vereinbarten Parameter – wirksam bzw. erstmals veröf- fentlicht werden? Nach Maßgabe des Beschlusses des Haushaltsaus- chusses, HHA, vom 20. November 2008 – Ausschuss- rucksache 16(8)5670 – wurde dem HHA der Bericht es Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu en Erfahrungen und Wirkungsweisen der Maßnahmen ur Wissenschaftsfreiheitsinitiative, Ausschussdrucksa- he 17(8)2990, vorgelegt. Nach Befassung des HHA ird die Bundesregierung zeitnah die in dem Bericht an- eführten Prüfungen abschließen und nachfolgend über ie konkrete Weiterentwicklung der Wissenschaftsfrei- eitsinitiative im Hinblick auf notwendige gesetzliche zw. untergesetzliche Regelungen entscheiden. Die Entwicklung der Forschungsbilanzen ist bereits der Berichterstattung zum Pakt für Forschung und In- ovation angelegt und unterliegt einem permanenten rozess. Hierzu wurde im Rahmen des Pakt-Berichts 010 ein weiterer wichtiger Beitrag unter anderem durch ie Aufnahme von Indikatoren zur Flexibilisierung der ahmenbedingungen der Wissenschaftseinrichtungen so- ie durch die Aufnahme bibliometrischer Ergebnisse ge- istet. Neben einer kompakten Darstellung der Leistung er Einrichtungen anhand eines ausgewogenen Mix aus ualitativen und quantitativen Indikatoren werden damit dem Bericht auch die mit der Wissenschaftsfreiheits- itiative erreichten Flexibilisierungen beschrieben. In ie qualitative Analyse werden auch künftig weiterhin ennzahlen bezüglich geeigneter Parameter mit einbe- ogen. nlage 16 Antwort es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundes- kanzlerin – „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten“ –, nachdem gerade aufgrund der Erklärung des Weißen Hauses vom 3. Mai 2011, der Getötete sei unbe- waffnet gewesen, immer wahrscheinlicher wird, dass Ziel der Operation „Geronimo“ in der pakistanischen Stadt Abbotta- bad nicht die Festnahme Osama Bin Ladens, sondern dessen Tötung außerhalb eines Kriegsgebietes sowie außerhalb eines 12278 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) bewaffneten Konflikts war, die einer völkerrechtswidrigen so- wie damit extralegalen Hinrichtung gleichkäme, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussage der Bundes- kanzlerin angesichts dessen, dass nach dem Grundgesetz nicht nur die Würde jedes Menschen unantastbar sowie von aller staatlicher Gewalt zu achten ist, sondern auch die Todesstrafe ausdrücklich abgeschafft ist und eine solche gezielte Tötung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu vereinbaren ist? Die Frage löst den genannten Satz aus dem Zusam- menhang. Er ist Teil der Antwort auf eine presseseitige Frage am Ende der Erklärung der Bundeskanzlerin und lautete im Gesamtwortlaut wie folgt: „Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nach- richt ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terro- rismus, der so vielen Menschen schon das Leben gekos- tet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt. Deshalb habe ich meinen Respekt für dieses Gelingen auch dem amerikanischen Präsidenten mitge- teilt, und das war mir auch ein Bedürfnis.“ Daraus wird sichtbar, dass der zitierte Satz nicht iso- liert, sondern nur im Gesamtzusammenhang der im Rah- men der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin getroffe- nen Äußerungen beurteilt werden kann. So hatte es die Bundeskanzlerin bereits zu Beginn ih- rer Erklärung als gute Nachricht bezeichnet, „dass dieser Kopf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auf- trag geben kann“. Auch mit der zitierten Antwort hat sie ihre Erleichterung über eben diesen Umstand zum Aus- druck gebracht. Dass genau dieser Gedanke der Erleich- terung das zentrale Element der Erklärung war, hat die Bundeskanzlerin abschließend auch noch einmal hervor- gehoben: „Das ist das, was jetzt für mich zählt“. Die Bundesregierung sieht daher keinen Widerspruch zum Grundgesetz oder zum Völkerrecht. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 40): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vatikansprechers Federico Lombardi, dass der Tod eines Menschen für Christen niemals ein Grund zur Freude sei – was auch für Osama Bin Laden gelte – im Vergleich zur Aussage der Bundeskanzlerin, sie freue sich darüber, dass es gelungen sei, Osama Bin Laden zu töten, vergleiche Mit- schrift der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Tötung von Osama Bin Laden vom Montag dem 2. Mai 2011 – abrufbar unter www.bundesregierung.de/ Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2011/05/2011-05-02- merkel-osama-bin-laden.html, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die künftige Bewertung von Tötungen durch staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland bzw. ihrer Verbündeten? c n in d d A d A s in d n im tr E K tr ih g z k b e is d A d A s d re (C (D Die Bundesregierung bewertet Auslegungen der hristlichen Lehre durch den Sprecher des Vatikans icht. Die Äußerungen der Bundeskanzlerin wurden bereits der vergangenen Woche durch den Sprecher der Bun- esregierung ausführlich erläutert. Auch künftige Ereignisse können jeweils nur indivi- uell bewertet werden. nlage 18 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5733, Frage 41): Inwieweit ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Bin Laden zu tö- ten“ Auffassung der gesamten Bundesregierung, und inwie- weit vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass gezielte Tötungen – extralegale Hinrichtungen – durch das Völker- recht und die Grundsätze eines Rechtsstaates gedeckt sind, so- dass für die Bundesregierung damit gezielte Tötungen ein le- gitimes Mittel der Politik darstellen? Die Äußerungen der Bundeskanzlerin wurden bereits der vergangenen Woche durch den Sprecher der Bun- esregierung ausführlich erläutert. Der zitierte Satz kann icht isoliert, sondern nur im Gesamtzusammenhang der Rahmen der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin ge- offenen Äußerungen beurteilt werden. So hat es die Bundeskanzlerin bereits zu Beginn ihrer rklärung als gute Nachricht bezeichnet, „dass dieser opf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auf- ag geben kann“. Auch mit der zitierten Antwort hat sie re Erleichterung über diesen Umstand zum Ausdruck ebracht. Dass genau dieser Gedanke der Erleichterung das entrale Element der Erklärung war, hat die Bundes- anzlerin abschließend auch noch einmal hervorgeho- en: „Das ist das, was jetzt für mich zählt.“ Was die rechtliche Bewertung anbelangt, ist dafür ine genaue Kenntnis der Tatsachen erforderlich. Derzeit t der Sachverhalt im Einzelnen noch nicht geklärt, so- ass eine juristische Beurteilung nicht möglich ist. nlage 19 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5733, Frage 42): Was ist der Bundesregierung bekannt über die ersten 1 000 Soldaten, die im Rahmen der Mission EUTM Somalia in Bihanga ausgebildet und anschließend nach Mogadischu verbracht wurden – insbesondere Standort, Kommandounter- stellung, Gefechtsbeteiligung und Verluste bzw. Desertionen? Die Soldaten des ersten Ausbildungsdurchgangs wur- en, wie bereits mehrfach in Antworten der Bundes- gierung auf parlamentarische Fragen ausgeführt, in Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12279 (A) ) )(B) Mogadischu im bis dahin von AMISOM-Soldaten ge- nutzten Camp „Al Jazeera“ untergebracht. Sie führen dort aktuell eine erweiterte Einsatzausbil- dung durch. Diese wird von AMISOM und den USA ge- staltet und soll im Sommer 2011 abgeschlossen sein. Im Lager werden die durch die EU-Trainingsmission Soma- lia ausgebildeten Soldaten von Stabsoffizieren der Ar- mee der Föderalen Übergangsregierung, TFG, geführt. Eine Beteiligung an Gefechten hat nicht stattgefunden. Nach der erweiterten Einsatzausbildung sollen die so- malischen Soldaten zunächst gemeinsam mit den ugan- dischen und burundischen AMISOM-Kontingenten in Mogadischu eingesetzt werden, während der Aufbau der TFG-Kommandostrukturen voranschreitet. Am 2. Mai 2011 waren nach Aussagen vor Ort vom ersten Durchgang über 90 Prozent der Soldaten des ers- ten Ausbildungsjahrganges im Lager „Al Jazeera“ prä- sent. Das ist eine für somalische Verhältnisse sehr ge- ringe Fehlquote von knapp 10 Prozent. Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen mit Somalia- Bezug: Überhöhte Erwartungen sind fehl am Platze. An- gesichts der überaus schwierigen und unvorhersehbaren Lage in Somalia wird es auch zu Rückschlägen kom- men. Das kann angesichts der Not der Menschen vor Ort und dem Risiko, das Somalia für die Stabilität der Re- gion und darüber hinaus darstellt, aber kein Grund sein, die Bemühungen einzustellen. Die Folgen eines Nicht- Handelns wären gravierender. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 43): Wie bewertet die Bundesregierung die Situation im und um das Kloster Kirti in der chinesischen Provinz Sichuan, das sich seit Mitte März 2011 massiven Repressionen seitens der chinesischen Behörden ausgesetzt sieht, und wie reagierte sie diesbezüglich gegenüber der Regierung der Volksrepublik China? Nach der Selbstverbrennung eines Mönches im tibeti- schen Kloster Kirti in einer autonomen tibetischen Region in Sichuan kam es nach Angaben exiltibetischer Organisationen zu Auseinandersetzungen zwischen chi- nesischen Sicherheitskräften und Tibetern. Unabhängige bestätigte Informationen zu den Um- ständen und Hintergründen liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Dennoch hat die Bundesregierung sowohl gegenüber der Chinesischen Botschaft in Berlin als auch gegenüber den zuständigen Behörden der Provinz Sichuan ihre Sorge über diese Situation geäußert und sich für Deeska- lation und Transparenz eingesetzt. Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit anderen EU-Staaten die Initia- tive für eine entsprechende EU-Reaktion ergriffen. A d A 1 Z d te C g la m Z v e d D s v tr s e s d d d A A d A D (C (D nlage 21 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/5733, Fragen 45 und 46): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den ge- gen den derzeitigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas erhobenen Vorwürfen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergrei- fen, um in der Zukunft zu verhindern, dass mit strafrechtli- chen Vorwürfen belastete Personen als Diplomaten in Deutschland akkreditiert werden? u Frage 45: Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an er sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diploma- n unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in olombo und anderer Stellen der Bundesregierung ein- ehend geprüft. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden be- stbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplo- aten erhobenen Vorwürfe nicht erhärten. u Frage 46: Zunächst geht die Bundesregierung grundsätzlich da- on aus, dass es im Sinne des Art. 10 des Wiener Über- inkommens über diplomatische Beziehungen, WÜD, er Verantwortung des Entsendestaates obliegt, keine iplomaten zu entsenden, die strafrechtlich vorbelastet ind. Darüber hinaus hat sie im Rahmen des Zulassungs- erfahrens – speziell im Zusammenhang mit der Bean- agung des für die Einreise erforderlichen diplomati- chen Visums – Mechanismen zur Personenüberprüfung ingerichtet. Das vor Einreise eingeleitete Prüfverfahren oll sicherstellen, dass strafrechtliche Vorbelastungen er zu entsendenden Diplomaten ausgeschlossen wer- en. In politisch sensiblen Fällen berichten zudem die eutschen Auslandsvertretungen an das Auswärtige mt, das zusätzliche gezielte Überprüfungen einleitet. nlage 22 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 47): Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung die Akkreditierung des stellvertretenden Botschafters von Sri Lanka, Generalmajor Jagath Dias, angenommen hat und ihm diplomatische Immunität gewährt, obwohl dieser nach Re- cherchen des ARD-Magazins Fakt vom 2. Mai 2011 als einer der Hauptverantwortlichen für den blutigen Feldzug gegen die Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE, im Frühjahr 2009 gilt, und was gedenkt die Bundesregierung jetzt zu unterneh- men, damit der Fall strafrechtlich untersucht werden kann? 12280 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an der sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diploma- ten unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in Colombo und anderer Stellen der Bundesregierung ein- gehend geprüft. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden be- lastbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplo- maten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Frage der mangelnden Untersuchung von Menschenrechtsver- letzungen durch die sri-lankische Regierung gemeinsam mit den EU-Partnern auf der Tagesordnung des VN- Menschenrechtsrates zu halten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 48): Welchen Inhalt soll das vom Bundespräsidenten Christian Wulff bei seinem Staatsbesuch in Mexiko erwähnte Abkom- men haben, welches nach Aussage des Bundespräsidenten „bald“ unterzeichnet werde und dazu dienen soll, Mexiko „im Kampf gegen die ausufernde Drogenkriminalität“ zu unter- stützen (Handelsblatt vom 3. Mai 2011), und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich in einem solchen Abkommen für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen, vor dem Hin- tergrund, dass es insbesondere im Zuge des 2006 begonnenen sogenannten Kriegs gegen die Drogen in Mexiko auch durch staatliche Sicherheitskräfte von Polizei und Militär zu massi- ven Menschenrechtsverletzungen gekommen ist und auch Waffenlieferungen deutscher Unternehmen in die betroffenen Krisenregionen gelangt sind? Ziel des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ver- einigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenar- beit im Sicherheitsbereich ist die Verbesserung der Zu- sammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten Krimi- nalität, insbesondere der Rauschgift- und Schleuserkri- minalität, des Menschenhandels sowie des Terrorismus. Dies betrifft im Wesentlichen Bestimmungen über: – den Austausch von: – Informationen über Straftäter, Hinterleute, Täter- verbindungen, Strukturen von Tätergruppen, Tat- zeiten, Tatorte, verletzte Strafnormen, getroffene Maßnahmen; – gebräuchliche Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität, besondere Formen der Straftatbege- hung, kriminalistisch-kriminologische Forschungs- ergebnisse; – operative Zusammenarbeit durch aufeinander abge- stimmte polizeiliche Maßnahmen, nach Maßgabe des polizeifachlichen Bedarfs und vorhandener Kapazitä- ten gegebenenfalls mithilfe personeller/materieller Unterstützung; – Entsendung und Austausch von Fachleuten zur ge- genseitigen Information über Techniken und Metho- s n re b fü le in ra v b e x V k D c a A d d (D U ta B e G V a E ta d g p b b le le W ß u v (C (D den der Kriminalitätsbekämpfung nach Maßgabe poli- zeifachlicher Notwendigkeit und vorhandener Kapazitäten. Der Abkommensentwurf stellt wiederholt klar, dass ich die Zusammenarbeit nach den Vorschriften des in- erstaatlichen Rechts richtet. Damit wird Menschen- chtsverletzungen als Folge der Zusammenarbeit vorge- eugt. Achtung und Ausbau der Menschenrechte, MR, sind r die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Wir tei- n dieses Werteverständnis mit Mexiko und arbeiten in ternationalen Gremien wie dem VN-Menschenrechts- t bei der Fortentwicklung des MR-Schutzes vertrauens- oll zusammen. Auf politischer Ebene gibt es sowohl im ilateralen Verhältnis als auch durch den EU-MR-Dialog inen regelmäßigen Austausch zu MR-Fragen mit Me- iko, in dem regelmäßig auch kritische Punkte wie der orwurf von MR-Verletzungen durch die Sicherheits- räfte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die efizite im Justizsystem oder der teilweise unzurei- hende Schutz von Menschenrechtsverteidigern offen ngesprochen werden. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/5733, Frage 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Artikel von Christian Breunig und Achim Goerres – www.achimgoerres. de/work/Breunig_Goerres_Benford_Bundestag_elections.pdf – als gesichert anzunehmenden Manipulationen bei Bundes- tagswahlen, und welche Maßnahmen wie beispielsweise stichprobenartige Kontrollen der Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder wissenschaftliche Studien zu Wahlhelfe- rinnen und Wahlhelfern gedenkt die Bundesregierung zu er- greifen, um solche etwaigen Manipulationen aufzuarbeiten und zukünftig zu verhindern? Die von der mündlichen Frage in Bezug genommene ntersuchung zu Wahlergebnissen vergangener Bundes- gswahlen fußt auf der Anwendung des sogenannten enford’schen Gesetzes. Dieses Gesetz ist lediglich ein mpirisch gesichertes, aber kein stochastisch belegbares esetz. Abweichungen in der sogenannten Benford’schen erteilung können daher allenfalls spekulative Hinweise uf mögliche Unregelmäßigkeiten liefern; die fehlerhafte rmittlung von Wahlergebnissen vergangener Bundes- gswahlen wird damit aber nicht belegt, geschweige enn eine vorsätzliche Herbeiführung falscher Wahler- ebnisse in manipulativer Absicht bewiesen. Anhalts- unkte für bewusst herbeigeführte Unregelmäßigkeiten ei der Ergebnisfeststellung von Bundestagswahlen ha- en weder der Bundesregierung noch dem Bundeswahl- iter jemals vorgelegen. Mit der in Deutschland von Verfassung wegen gewähr- isteten öffentlichen Durchführung parlamentarischer ahlen, durch die sich jedermann von der Ordnungsmä- igkeit des gesamten Wahlvorgangs überzeugen kann, nd mit der dezentralen, vor Ort durch circa 90 000 Wahl- orstände mit mindestens fünf bis zu neun Mitgliedern Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12281 (A) ) )(B) durchgeführten Ergebnisfeststellung sind aus Sicht der Bundesregierung Bundestagswahlen gegen Wahlfäl- schungen und Manipulationen gesichert und freie Wahlen garantiert. Das hat erst jüngst die Organisation für Sicher- heit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, die mit einer Kommission die Durchführung der Bundestagswahl 2009 beobachtet hat, in ihrem Abschlussbericht vom 14. Dezember 2009 bestätigt. In dem Abschlussbericht, der „Deutschlands solide Erfahrung mit der Durchfüh- rung demokratischer Wahlen“ hervorhebt, heißt es unter anderem: „Die Wahlen vollzogen sich in einem offenen, pluralistischen und wettbewerbsorientierten Prozess, ba- sierend auf der Achtung der Grundfreiheiten, (…) der Ef- fizienz und Professionalität der Wahlorgane (sic!) und ei- nem hohen Maß an öffentlichem Vertrauen in die allgemeine Integrität des Wahlprozesses (sic!).“ Der Be- richt hebt weiter hervor: „Die Wahlbehörden mit ihrer vierstufigen Struktur haben ihre Aufgaben unparteiisch und transparent ausgeführt. Sie haben dafür gesorgt, dass der Prozess effizient und im Einklang mit der Gesetzge- bung ablief (sic!).“ Die Bildung der Wahlvorstände, denen die Feststel- lung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk obliegt, ist nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeswahlgesetz Aufgabe der Länder und Gemeinde- behörden. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass Länder und Gemeindebehörden nach sorgfältiger Auswahl gewissenhaft handelnde und sich ihrer Verantwortung bewusste Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen. Darüber hi- naus prüfen die Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungs- mäßigkeit; bestehen Bedenken gegen die Ordnungsmä- ßigkeit des Wahlgeschäfts, klären sie die Kreiswahlleiter so weit wie möglich auf, vergleiche § 76 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung, BWO. Angesichts dessen sind die Kreiswahlausschüsse auch berechtigt, Feststellungen von Wahlvorständen zu berichtigen, vergleiche § 76 Abs. 2 Satz 2 BWO. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 53): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ermitt- lungsverfahren gegen Polizeibeamte, insbesondere gegen Be- amte der Bundespolizei, die am 1. Mai 2011 in Berlin zur Un- terstützung von Beamten der Länderpolizei eingesetzt waren, wegen Verdachts der Körperverletzung mittels Faustschlägen und des Einsatzes von Pfefferspray gegen in Zivil eingesetzte Polizisten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes- regierung daraus hinsichtlich dieses Einsatzes, bei dem circa 200 Personen teils erhebliche Verletzungen mittels Pfeffer- spray erlitten haben, unter Berücksichtigung der Aussage des Berliner Polizeipräsidenten, wenn Pfefferspray eingesetzt worden sei, dann nur dort, wo es Angriffe auf Polizeibeamte gegeben habe, und für zukünftige Einsätze von Pfefferspray, um Verletzungen zu verhindern? Ich möchte eins voranstellen: Den eingesetzten Poli- zeibeamten anlässlich der Einsätze um den 1. Mai ge- b d a ti N F E d S n z U L a m m fe v te h 1 tu B g d 1 k A d d s Z k w d p G m b (C (D ührt für ihre geleistete Arbeit mein großer Dank. Durch eren hohe Einsatzbereitschaft konnte die Einsatzlage m vergangenen 1.-Mai-Wochenende erfolgreich bewäl- gt werden. Der Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. ach Kenntnis der Bundesregierung ist die zuständige achdienststelle des Landeskriminalamtes Berlin mit den rmittlungen beauftragt, die zunächst abgewartet wer- en müssen. Auskunft hierzu kann alleine die zuständige taatsanwaltschaft geben. Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkennt- isse über eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Poli- eibeamte der Bundespolizei vor, die anlässlich des nterstützungseinsatzes am vergangenen 1. Mai für das and Berlin eingesetzt waren. Polizeibeamte der Bundespolizei werden für den ver- ntwortungsvollen Umgang mit Reizstoffsprühgeräten it der praktischen Handhabung, den Sicherheitsbestim- ungen, der Wirkungsweise und den Reaktionen Betrof- ner, in der Ausbildung und regelmäßigem Training, ertraut gemacht. Beim Einsatz von Reizstoffsprühgerä- n sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Hand- abungshinweise einzuhalten. Zu den polizeilichen Einsatzmaßnahmen rund um den . Mai im Zuständigkeitsbereich und in der Verantwor- ng des Landes Berlin kann die Bundesregierung keine ewertung bzw. Schlussfolgerung abgeben. Diese oblie- en alleine den dort zuständigen Stellen. Äußerungen es Berliner Polizeipräsidenten zum Polizeieinsatz am . Mai in Berlin werde ich deshalb auch nicht weiter ommentieren. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5733, Fragen 54 und 55): Wie bewertet die Bundesregierung den Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Heilbronn, bei dem unter Beteiligung der Bun- despolizei Hunderte Menschen, die an einer genehmigten De- monstration teilnehmen wollten, willkürlich am Bahnhof ein- gekesselt und bis zu zehn Stunden lang festgehalten wurden? Wird die Bundesregierung den Einsatz der Bundespolizei am 1. Mai 2011 in Heilbronn genauer untersuchen, nachdem viel Kritik an der stundenlangen Einkesselung friedlicher De- monstranten laut geworden ist, wobei vielen Demonstranten in diesem Zeitraum kein Zugang zu Toiletten, geschweige denn eine Versorgung mit Wasser ermöglicht wurde? u Frage 54: Aus Sicht der Bundesregierung stellen sich die Vor- ommnisse am 1. Mai 2011 am Hauptbahnhof Heilbronn ie folgt dar: Am 1. Mai 2011 fand in Heilbronn (BW) ein Aufzug er NPD unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stop- en“ statt. Darüber hinaus waren durch den Deutschen ewerkschaftsbund und aus dem linken Spektrum De- onstrationen in Heilbronn angemeldet. Die Stadt Heil- ronn hatte ein Versammlungs- und Betretungsverbot für 12282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) den Hauptbahnhof Heilbronn und den Vorplatz des Hauptbahnhofes erlassen. Die Anreise zu den Demonst- rationen erfolgte auch mit Zügen der Deutschen Bahn AG. Die Bundespolizei hat die anreisenden Demonstra- tionsteilnehmer aus dem rechten und linken Spektrum im Hauptbahnhof Heilbronn getrennt und aus dem Bahnhof in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Baden- Württemberg begleitet. Ziel war es, ein Zusammentreffen im Hauptbahnhof zu vermeiden. Zum Schutz unbeteilig- ter Reisender und der Bahnanlagen erfolgten darüber hi- naus durch die Bundespolizei Absperrmaßnahmen am und im Hauptbahnhof Heilbronn. Ein Betreten des Bahn- hofs zur Abreise per Bahn und zum Toilettenbesuch war jedoch weiterhin möglich. Einschränkungen ergaben sich im Einzelfall aufgrund der konkreten Einsatzsituation und der Kapazität der Toilettenanlage. Nach derzeitigem Kenntnisstand verlief der Polizei- einsatz im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ins- gesamt friedlich. Die Bundespolizei war an dem in der Frage beschriebenen Sachverhalt nicht beteiligt. Die Verantwortung für den Polizeieinsatz im Stadtge- biet Heilbronn lag bei der Polizei des Landes Baden- Württemberg. Insofern obliegen Aussagen hierzu den dort zuständigen Behörden. Zu Frage 55: Die Bundespolizei bereitet alle Einsätze grundsätzlich nach. An dem in der Fragestellung geschilderten Sach- verhalt war die Bundespolizei nicht beteiligt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Fragen 56 und 57): Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, durch das keine sechs Monate nach der Reform durch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP sämtliche Regelungen der Siche- rungsverwahrung im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt wurden? Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung der Bun- desministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zu verstehen, wonach die „grundlegende Weichenstellung“ der Reform von den Karlsruher Richtern „nicht infrage ge- stellt“ worden sei und die das Urteil offenbar sogar als eine teilweise Bestätigung der Regierungspolitik sieht (vergleiche ddp-Meldung vom 4. Mai 2011, 13.09 Uhr)? Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung im Wesentlichen für unver- einbar mit dem Grundgesetz erklärt, da es durch ihren Vollzug das sogenannte Abstandsgebot verletzt sieht, also die Pflicht, den Vollzug der Sicherungsverwahrung klar vom Vollzug der Strafhaft zu unterscheiden. In sei- ner Entscheidung aus dem Jahr 2004 (Urteil vom 5. Feb- ruar 2004, 2 BvR 2029/01, Leitsatz 2 d und Rn. 125 am Ende) hatte es das Bundesverfassungsgericht noch für ausreichend gehalten, dass die Landesjustizverwaltun- gen hierfür die Möglichkeiten einer Besserstellung im Vollzug der Sicherungsverwahrung soweit ausschöpfen, w te L G v g e v d V a M a h fa n G B c je L ti ru s b d ri s s u g d a S z d 2 d g p fa n A d d D (C (D ie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstal- n verträgt. Die Regelung des Vollzugs obliegt dem andesgesetzgeber, zumal die Länder seit 2006 auch die esetzgebungskompetenz für den Straf- und Maßregel- ollzug besitzen. Daran orientierte sich die zum 1. Januar 2011 in Kraft etretene Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Sie ntsprach damit auch der Rechtsprechung des Bundes- erfassungsgerichts, die primär die Länder zur Wahrung es Abstandsgebots verpflichtet sah. Jetzt mahnt das Gericht Änderungen nicht nur der ollzugspraxis, sondern auch der normativen Vorgaben n. Grund dafür sind die Wertungen der Europäischen enschenrechtskonvention in ihrer Auslegung durch die ktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichts- ofs für Menschenrechte, die das Gericht bei seiner Ver- ssungsauslegung maßgeblich berücksichtigt. Mit sei- er Entscheidung vom 4. Mai 2011 hat das Gericht die renzlinien zwischen der Gesetzgebungskompetenz des undes und der der Länder bei der Ausgestaltung der Si- herungsverwahrung erstmals näher definiert. Es nimmt tzt auch den Bundesgesetzgeber – gemeinsam mit den andesgesetzgebern – in die Pflicht, ein freiheitsorien- ertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept der Siche- ngsverwahrung zu entwickeln und normativ festzu- chreiben. Dabei sieht es den Bundesgesetzgeber darauf eschränkt, die wesentlichen Leitlinien vorzugeben. In wesentlichen Weichenstellungen der Neuordnung er Sicherungsverwahrung sieht sich die Bundesministe- n der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, chon deshalb bestätigt, weil der vom Bundesverfas- ungsgericht betonte Gedanke des Vertrauensschutzes nd das Ultima-Ratio-Prinzip gegenüber der bis dahin eltenden Rechtslage deutlich gestärkt wurden. So hat ie Reform die nachträgliche Sicherungsverwahrung im llgemeinen Strafrecht nach § 66 b Abs. 1 und 2 des trafgesetzbuches, die erst im Jahr 2004 von der seiner- eitigen Regierungskoalition eingeführt worden war, für ie Zukunft – Tatbegehung nach dem 31. Dezember 010 – wieder abgeschafft und den Anwendungsbereich er primären Sicherungsverwahrung wesentlich enger efasst. Die Bundesregierung wird jetzt das Urteil eingehend rüfen und ihre Schlussfolgerungen zügig mit den eben- lls unmittelbar und in erheblichem Umfang betroffe- en Ländern erörtern. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage es Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 58): Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf eines Ge- setzes zur Übernahme von Gewährleistungen und zur Beteili- gung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Europäi- schen Stabilitätsmechanismus vorlegen, und wie wird sie sich hinsichtlich der Parlamentsbeteiligung bei der Übernahme von Gewährleistungen im Fall einer konkreten Finanzhilfe positionieren? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12283 (A) ) )(B) Voraussichtlich wird sich das Kabinett nach der Som- merpause mit dem Gesetzespaket befassen, das zusam- men mit den Ratifizierungsgesetzen zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und zum ESM-Vertrag sowie der Änderung des Stab- MechG zur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabi- lisierungsfazilität die Schaffung einer haushaltsrechtli- chen Grundlage nach Art. 115 GG für die Beteiligung am Europäischen Stabilisierungsmechanismus umfasst. Der ESM-Vertrag soll bis Ende Juni ausgearbeitet werden; die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages muss im Rahmen der anschlie- ßenden innerstaatlichen Gesetzgebung zum ESM-Ver- trag festgelegt werden. Hierbei wird das Haushaltsrecht des Bundestages in vollem Umfang beachtet. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 59): Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag, im Zuge der Änderung des Gesetzes zur Über- nahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus, StabMechG, in Bezug auf die Höhe der zu übernehmenden Gewährleistungen in der Euro- päischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, auch die Betei- ligungsrechte des Parlaments zu erweitern? Ein solcher Vorschlag ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen sieht das Gesetz zur Übernahme von Ge- währleistungen im Rahmen eines europäischen Stabili- sierungsmechanismus, StabMechG, vor, dass sich die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen der EFSF bemüht, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzu- stellen. Diese Regelung hat sich bewährt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5733, Frage 60): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit in Auftrag gegebenem Gutachten zur Besteue- rung von Dienstwagen? Das Ergebnis der Studie des Finanzwissenschaftli- chen Forschungsinstituts der Universität Köln, FiFo, liegt dem Bundesministerium der Finanzen, BMF, vor. Das BMF war bei der Vergabe und Betreuung dieser Stu- die nicht beteiligt. Die Auswertung der Studie durch das auftraggebende Ressort Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, bleibt abzu- warten. A d d N P d g z d d m m te A d A N Z s k tu d b d w V G s ri s g (C (D nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5733, Frage 61): Durch welche konkrete Ausgestaltung der Absenkung der Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer will die Bundesre- gierung eine Vergleichbarkeit von Elektroautos mit herkömm- lichen Fahrzeugen herstellen, sodass die Anschaffung eines Elektroautos nicht weniger attraktiv ist als die eines herkömm- lichen Fahrzeugs, und inwieweit sieht die Bundesregierung in der Entlastung der Versteuerung des geldwerten Vorteils von Elektroautos einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz im Verhältnis zu anderen schadstoffarmen, insbe- sondere CO2-reduzierten Fahrzeugtechnologien, die nicht in gleicher Weise steuerlich gefördert werden? Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen des rogramms zur Elektromobilität diverse Vorschläge; azu zählen auch Regelungen im Bereich der Dienstwa- enbesteuerung. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt ab- uwarten. Im Rahmen der Prüfung der Vorschläge zur Förderung er Elektromobilität wird die Bundesregierung auch auf ie Stimmigkeit, Folgerichtigkeit und verfassungsge- äße Ausgestaltung zu beschließender Fördermaßnah- en im Hinblick auf andere schadstoffarme Fahrzeug- chnologien achten. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5733, Fragen 64 und 65): Bis wann will die Bundesregierung die Einrichtung der Schlichtungsstelle Energie gemäß den Vorgaben des soge- nannten dritten Binnenmarktpakets Energie abschließen? Bis wann will die Bundesregierung die Einrichtung der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas abschließen? u Frage 64: Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirt- chaftsgesetzes sollen die Voraussetzungen für die Aner- ennung einer privatrechtlich organisierten Schlich- ngsstelle geschaffen werden. Der Gesetzentwurf soll em Bundeskabinett am 6. Juni 2011 zugeleitet werden. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeiten Ver- raucherverbände und Verbände der Energiewirtschaft erzeit die Satzung sowie die Verfahrensordnung. Diese ürden die Grundlage für die Tätigkeitsaufnahme der in ereinsform geplanten Schlichtungsstelle bilden und egenstand der Anerkennung durch das Bundeswirt- chaftsministerium und das Bundesverbraucherministe- um sein. Sollte die Anerkennung nicht zeitnah möglich sein, ieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Übertra- ung dieser Aufgabe an eine Bundesoberbehörde vor. 12284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) Zu Frage 65: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Einrichtung der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas möglichst bis Ende 2011 abzuschließen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5733, Frage 66): Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben des EU- Energiekommissars Günther Oettinger, die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich zu einer Energieeinsparung von 20 Prozent bis 2020 zu verpflichten (vergleiche FAZ vom 6. Mai 2011: „Rückschlag für Oettingers Energiesparpläne“)? Die Mitgliedstaaten haben 2007 beschlossen, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 in Richtung auf 20 Prozent zu verbessern und haben dieses indikative Ziel beim Europäischen Rat am 4. Februar 2011 noch- mals bekräftigt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 67): Gibt es in den Kommunen in irgendeiner Art Kontrollen, mit denen vor Ort überprüft wird, dass die im Einzelnen aus- geübten Bürgerarbeiten tatsächlich zusätzliche Tätigkeiten sind, also nicht als reguläre Arbeitstätigkeiten wahrgenom- men werden, und liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele der Bürgerarbeiter zusätzlich zu ihrem Verdienst Arbeitslosengeld II beziehen müssen – bitte absolute und rela- tive Zahlen sowie die Höhe der Leistungen je Betroffenem und insgesamt nennen? Das Bundesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde für die Förderung von Bürgerarbeitsplätzen führt vor Ort Stichproben bzw. anlassbezogene Prüfungen durch. Ge- genstand dieser Vor-Ort-Prüfungen ist insbesondere auch die Einhaltung der Stellenbeschreibung. Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele der Teilnehmer, die auf einen Bürgerarbeits- platz vermittelt wurden, aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 68): Welche Arbeitsmarktinstrumente, die Lohnkostenzu- schüsse bzw. eine finanzielle Förderung des Arbeitgebers durch Eingliederungszuschüsse vorsehen, sind nach geltender Rechtslage an die Mindestbedingung der Zahlung eines tarif- m S k b g B s F a d w e d F li e E ri m g v li so n d g d ti e w b A d d (D (C (D lichen Arbeitsentgelts oder ersatzweise eines für vergleich- bare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts geknüpft, und bei welchen Instrumenten soll dies nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht mehr der Fall sein? Alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit Arbeits- arktinstrumenten nach dem Zweiten und Dritten Buch ozialgesetzbuch – SGB II und SGB III – durch Lohn- osten- bzw. Eingliederungszuschüsse an den Arbeitge- er gefördert werden, unterliegen als reguläre Beschäfti- ungsverhältnisse den einschlägigen tarifvertraglichen estimmungen. Für die im SGB III geregelten Eingliederungszu- chüsse ist dies in § 220 SGB III ausdrücklich geregelt. ür den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II ist usdrücklich gesetzlich geregelt, dass der Zuschuss an en Arbeitgeber an die Zahlung eines tariflichen oder, enn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, ines ortüblichen Arbeitsentgeltes geknüpft ist. Im Bun- esprogramm Kommunal-Kombi ergibt sich aus den örderrichtlinien, dass das zu zahlende Entgelt den tarif- chen Bestimmungen entsprechen muss oder – wenn ine tarifliche Regelung nicht besteht – das ortsübliche ntgelt zu zahlen ist. Für die als Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltva- ante – § 16 d Satz 1 SGB II –, als Arbeitsbeschaffungs- aßnahmen – §§ 260 ff. SGB III – oder als Bürgerarbeit eförderten Arbeitsverhältnisse sind die einschlägigen tarif- ertraglichen Regelungen auch ohne ausdrückliche gesetz- che Regelung anwendbar. Es handelt sich um reguläre zialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält- isse – ohne Pflicht zur Arbeitslosenversicherung –, für ie wie bei ungeförderter Beschäftigung das Tarifrecht ilt. Entgegen der Fragestellung liegt kein Gesetzentwurf er Bundesregierung zur Änderung der arbeitsmarktpoli- schen Instrumente vor, der diesbezügliche Änderungen nthält. Die Ressortabstimmung zum Referentenent- urf des BMAS, auf den sich die Fragestellung offenbar ezieht, läuft noch. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/5733, Fragen 69 und 70): Wie begründet die Bundesregierung die Zulassungsein- schränkung des Pflanzenschutzmittels Afalon mit dem Wirk- stoff Linuron für bestimmte Kulturen im Jahr 2011 angesichts dessen Zulassung in 25 EU-Mitgliedstaaten und der breiteren Zulassung im Jahr 2010, und wie viel Hektar Anbaufläche im Garten- und Gemüsebau sind davon nach Information der Bundesregierung betroffen? Welche verfügbaren alternativen Bekämpfungsmittel emp- fiehlt die Bundesregierung den von der Zulassungseinschrän- kung für Afalon betroffenen Betrieben, und welche wirt- schaftlichen Auswirkungen hätte ihre Anwendung? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12285 (A) (C) )(B) Zu Frage 69: Die Zulassungs-/Genehmigungssituation für das Her- bizid Afalon 450 SC mit dem Wirkstoff Linuron stellt sich wie folgt dar: Der Antrag für die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Afalon 450 SC nach § 15 Pflan- zenschutzgesetz, PflSchG, war 2005 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, gestellt worden. Die Zulassung konnte bisher nicht erteilt werden, da zenschutzmittels Afalon erteilt wurden, stellen sich wie folgt dar: Kultur Fläche in ha 2010 2011 Blattpetersilie 1 200 1 200 Buschbohne 3 800 – die Prüfung der zum Antrag vorliegenden Untersu- chungsergebnisse ergeben hat, dass die Zulassungsvo- raussetzungen im Hinblick auf den Naturhaushalt wei- terhin für alle beantragten Anwendungen nicht erfüllt sind. Es lassen sich auch keine Anwendungsbestimmungen und Auflagen gemäß § 15 Abs. 2 und 4 des Pflanzen- schutzgesetzes mit einem Mindestmaß an Praktikabilität und Kontrollierbarkeit, das heißt vom Anwender durch- gängig einhaltbar und von den zuständigen Behörden kontrollierbar, festsetzen, die zu einer Herstellung dieser Voraussetzungen führen würden. Seit 2003 wurden jährlich Anträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG für die Erteilung einer Genehmi- gung Inverkehrbringen und die Anwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels bei Gefahr im Ver- zuge gestellt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurden diese Anträge vor dem Hintergrund der ungüns- tigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt weitgehend abgelehnt. Im Rahmen der nachfolgenden Wider- spruchsverfahren sind dann einige wirklich unverzicht- bare Anwendungen genehmigt worden. Angesichts neuer, in diesem Jahr bekannt gewordener Erkenntnisse zu endokrinen Wirkungen – das Hormon- system schädigend – des Wirkstoffs Linuron werden je- doch auch selektive Genehmigungen als kritisch angese- hen. Eine erneute Abschätzung des Risikos einerseits und des Nutzens andererseits durch das BVL als Zulassungs- behörde hat es nur noch ermöglicht, eine Genehmigung nach § 11 für Feldsalat und Schnittpetersilie zu erteilen. Wie groß letztendlich die von der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Afalon 450 SC betroffene Fläche im Garten- und Gemüsebau ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen, da das Herbizid nicht überall und flächende- ckend angewandt wird. Die vom BVL erteilte Genehmi- gung ermöglicht eine Anwendung in einem Umfang von 2 700 Hektar. Die reinen Anbauflächen der Kulturen, für die Geneh- migungen zur Anwendung des nicht zugelassenen Pflan- Z in re A E d tu (3 la z P fe k s s a d d m d z D F M P P S ( S S W (D u Frage 70: Grundsätzlich ist es möglich, die Unkrautbekämpfung beschränktem Umfang auch mechanisch durchzufüh- n. Dies führt aber in der Regel zu einem stark erhöhten rbeitsaufwand und ist nicht vergleichbar effektiv. Das rnteprodukt – zum Beispiel der Feldsalat – muss in je- em Fall unkrautfrei sein, auch bei maschineller Beern- ng. Für die Kulturen Dill (200 Hektar), Pastinake 0 Hektar) und Wurzelpetersilie (10 Hektar) ist die Zu- ssungs-/Genehmigungssituation zwar nicht vollständig ufriedenstellend, in diesen Kulturen kann aber das flanzenschutzmittel Bandur mit dem Wirkstoff Acloni- n angewendet werden. Es hat jedoch nur eine Teilwir- ung gegenüber Kreuzkraut und Franzosenkraut. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht abzu- chätzen. Der Unkrautbesatz hängt vom Standort – ein- chließlich Vorfrucht, Bodenverhältnisse und Bodenbe- rbeitung – und vom Wetter ab. Natürlich haben auch ie zu erwartenden Erlöse einen erheblichen Einfluss auf ie Frage der Wirtschaftlichkeit, zum Beispiel auch der echanischen Unkrautbekämpfung. Die Qualitätsanfor- erungen des Lebensmittelhandels sind für die Produ- enten auf jeden Fall bindend. ill 200 – eldsalat 2 360 2 360 öhre 10 400 – astinak 30 – orree 2 300 – ellerie Knollensellerie, tangen-/Staudensellerie) 1 470 250 – – tangenbohne 150 – urzelpetersilie 130 – 107. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36
Gesamtes Protokol
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710700000

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

zung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Als Thema der heutigen Kabinettssitzung hat die
Bundesregierung mitgeteilt: Agrarpolitischer Bericht
2011 der Bundesregierung.

Für den einleitenden fünfminütigen Bericht gebe ich
der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Ilse Aigner, das Wort.

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle-
ginnen und Kollegen! Der Ihnen heute vorliegende
Agrarpolitische Bericht ist zum ersten Mal für einen
Zeitraum von vier Jahren erstellt worden; bis 2007
wurde er jährlich vorgelegt. Er beinhaltet die aktuellen
Herausforderungen für den Bereich der Land-, Forst-
und Fischereiwirtschaft. Er zeigt die politischen Maß-
nahmen der Bundesregierung auf und wirft einen Blick
auf die Lage der Landwirtschaft in den vergangenen vier
Wirtschaftsjahren.

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Das Leitbild unserer Agrarpolitik ist eine leistungsfä-
hige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die nach dem
Grundprinzip der Nachhaltigkeit wirtschaftet. Das heißt,
Landwirtschaft muss ausreichend Lebensmittel von ho-
her Qualität und Rohstoffe für die Energiegewinnung
und die Industrie liefern. Landbewirtschaftung muss
aber auch die Grundlage für Erwerb und Wohlstand der
Landwirte selbst sein sowie die Ressourcen schonen.
Landwirte müssen eine angemessene soziale Absiche-
rung genießen. Unsere Landnutzung muss Natur und
Umwelt auch für nachfolgende Generationen erhalten.
Diesem Leitbild folge ich bei den konkreten Ausrichtun-
gen meiner Agrarpolitik, wie Sie im gesamten Agrarbe-
richt nachlesen können.

Wir in Deutschland sind bei der Umsetzun
Agrarpolitik weiter als die meisten Mitglieds

(C (D ung n 11. Mai 2011 0 Uhr ind vorne. Dieser Weg muss in ganz Europa nachvollogen werden. Marktorientierung ist nicht gefährlich. Im egenteil: Die Lage der Landwirtschaft sowie der ge amten deutschen Ernährungswirtschaft offenbart den rfolgskurs dieser Branche: Die deutsche Landund Erährungswirtschaft ist erfolgreich; das zeigen unter anerem die steigenden Exportzahlen. Wir haben uns im Rahmen der Agrarsozialpolitik in chwierigen Phasen an die Seite unserer Landwirte getellt. Zum Beispiel haben wir in den letzten vier Jahren peziell für die landwirtschaftliche Unfallversicherung usätzlich 300 Millionen Euro in die Hand genommen nd damit eine wesentliche Unterstützung gewährleistet. Wir richten den Blick natürlich auch auf die Verbrauherinnen und Verbraucher, die wir sehr ernst nehmen. aher setze ich derzeit einen umfassenden Maßnahmenatalog zur Verbesserung der Sicherheit bei den Futteritteln um. Das ist gut für die Verbraucher, aber auch für ie Landwirte selbst. Die Landwirtschaft erfüllt heute vielfältige Aufgaben: ie erzeugt natürlich in erster Linie Nahrungsmittel, leist aber auch einen wichtigen Beitrag zur Energieversorung; nicht zuletzt ist sie die Stütze des ländlichen Raues. ext Ich komme zum Ausblick; ein paar Punkte zur Lage der Landwirtschaft. Die Landund Ernährungswirtschaft hatte im Jahr 2009 rund 5 Millionen Beschäftigte. Sie stellt also jeden achten Arbeitsplatz in Deutschland. Die Zahlen sprechen für sich. Die Lage der Landwirtschaft ist inzwischen wieder von steigenden Agrarpreisen gekennzeichnet, allein der Getreidepreis hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Inwieweit sich das nachhaltig auf die Einkommen der Landwirte auswirken wird, lässt sich noch nicht einschätzen; denn wir müssen auch die Kostenseite betrachten. Ich nenne zum Beispiel die Futtermittel. ass durch den Aufwärtstrend der Agrarruch durch die Finanzkrise überwunden dessen muss man insgesamt darauf verie Direktzahlungen der Europäischen g der EUtaaten; wir Wir hoffen, d preise der Einb ist. Ungeachtet weisen, dass d Bundesministerin Ilse Aigner )





(A) )

Union im Durchschnitt gut 52 Prozent der Einkommen
der Landwirte ausmachen und daher auch in der Ausge-
staltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik ei-
nen wesentlichen Beitrag für die Stabilisierung des
Agrarsektors leisten werden.

Der deutsche Agrarexport hat 2010, nach dem Ein-
schnitt durch die Finanzkrise 2009, sein langfristiges
Wachstum fortgesetzt. Jeder vierte Euro im Bereich der
Ernährungswirtschaft wird mittlerweile auf Auslands-
märkten erzielt.

Der vorliegende Agrarbericht greift zahlreiche Hand-
lungsfelder auf. Übergreifende Politiken wie die Ener-
gie- und Ressourcenpolitik spielen eine immer größere
Rolle, und auch die Landwirtschaft wird bei der Ausge-
staltung der Energiepolitik der Zukunft einen nennens-
werten Beitrag leisten müssen.

Außerdem müssen wir das Problem des Schwundes
wertvoller Ackerflächen lösen. Ein Flächenverbrauch
von 90 Fußballfeldern pro Tag ist noch deutlich von un-
serem Ziel von 30 Hektar entfernt. Daher sehe ich auch
die Notwendigkeit, dass wir über alle Fragen, die die
Landwirtschaft und die politischen Handlungsfelder be-
treffen, einen offenen Dialog führen.

Ich habe einen Prozess zur Erstellung einer Charta für
Landwirtschaft und Verbraucher eingeleitet, um die Ver-
braucher und die Landwirte an einen Tisch zu bringen.
Zum Jahresende werde ich die Charta erstellen und die
Ziele und Handlungsfelder einer modernen und zu-
kunftsfähigen Agrarpolitik für die landwirtschaftliche
Produktion und die gesamte Lebensmittelkette aufzei-
gen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710700100

Frau Ministerin, vielen Dank. – Die erste Frage stellt

die Kollegin Happach-Kasan.


Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1710700200

Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren

Bericht. – Ich möchte Ihnen ausdrücklich zustimmen,
dass es gerade die Branche der Landwirtschaft gemein-
sam mit der Ernährungswirtschaft besonders gut ge-
schafft hat, aus der Krise von 2009 herauszukommen.
Damit haben wir eine Bestätigung für unsere Landwirt-
schaftspolitik erhalten, die vom unternehmerischen
Landwirt, der sich am Markt orientiert, geprägt ist. Ich
glaube, dass wir da sehr erfolgreich gewesen sind. Wir
sehen auch, dass unsere Landwirte im ländlichen Raum
die Möglichkeiten der Diversifizierung ergreifen und
sich weitere Einkommensfelder erschließen. Das ist eine
positive Entwicklung, die wir gemeinsam weiter beglei-
ten sollten.

Oftmals wird die Exportorientierung der Landwirt-
schaft kritisiert. Aus Ihren Unterlagen geht hervor, dass
80 Prozent der Exporte in unsere Nachbarländer gehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in irgendeiner
Weise negativ ist, dass Schleswig-Holstein mit Däne-

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(C (D ark handelt oder Baden-Württemberg mit Frankreich. h hoffe, Sie stimmen mir zu. Meine Frage ist: Welche edeutung hat die Exportstrategie der Bundesregierung r die Zukunft unserer Landwirtschaft? Was bedeutet as für unsere Landwirte in den ländlichen Räumen? Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landirtschaft und Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Kollegin Happach-Kasan. – Ich atte schon gesagt, dass 5 Millionen Beschäftigte im Beich Ernährungsund Landwirtschaft tätig sind. Jeder ierte Arbeitsplatz ist exportabhängig, auch abhängig om Export in unsere europäischen Nachbarländer. Die ahl zeigt, dass wir sehr gut aufgestellt sind, dass die Erährungswirtschaft gut aufgestellt ist und dass die Verraucher in den umliegenden Ländern die Qualität und as Preisniveau sehr schätzen. Deshalb wäre eine Einchränkung des Exports mit dem Verlust von Arbeitslätzen verbunden. Das wäre die Konsequenz. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Alle begeistert! Alles wunderbar, nicht?)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710700300

Der Nächste ist der Kollege Priesmeier.


Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD):
Rede ID: ID1710700400

Verehrte Frau Ministerin, ich darf mich zunächst ein-

al herzlich für die zeitnahe Information bedanken, zu-
al der Agrarbericht als Drucksache bis heute Morgen
Informationsdienst des Deutschen Bundestages nicht

ur Verfügung stand. Wir mussten aus der Opposition
eraus andere Quellen nutzen. Ich glaube aber, das ist
sslich.

Ich frage Sie nach erster Durchsicht des Agrarberich-
s insbesondere zu dem Bereich der Flächenkonkurrenz
nd zur Biomassestrategie, die die Bundesregierung hat.
ir haben verschiedene Ziele vereinbart: erstens unsere
iodiversität zu erhalten, zweitens die Produktion im
inblick auf die Welternährungssituation zu steigern.
um Dritten haben wir im Rahmen der nationalen Nach-
altigkeitsstrategie das Ziel, den Flächenverbrauch, den
ie eben schon erwähnt haben, drastisch zu senken.

Wie sehen Sie die Perspektiven Ihrer eigenen Politik
Hinblick auf die Ziele und im Hinblick auf das Kon-

ept, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Biomasse-
utzung für 2020 und darüber hinaus diskutiert wird?
ie können wir diese Ziele kongruent machen? Das

ann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen.

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
irtschaft und Verbraucherschutz:
Vielen Dank, Herr Kollege Priesmeier. – Ich bitte um

achsicht, dass der Bericht heute früh noch nicht im In-
rnet verfügbar war. Ich glaube aber, es ist normal, dass

unächst das Kabinett beschließt und man den Bericht
rst danach dort einstellt. Das ist von der Reihenfolge
er nachvollziehbar. Uns war aber daran gelegen, Sie un-
ittelbar nach dem Kabinett zu informieren. – Das viel-
icht noch einmal zur Erklärung.





Bundesministerin Ilse Aigner


(A) )


)(B)

Die Perspektive ist nach wie vor sehr gut. Ich glaube,
wir haben die Aufgabe und die Pflicht, einen Beitrag zu
leisten, und zwar in beiden Bereichen, nämlich bei der
Ernährungssicherung sowie bei den erneuerbaren Ener-
gien. Wir werden aber mit Sicherheit weiter über Um-
stellungen sprechen. Deshalb verhandeln wir zum Bei-
spiel über das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wo die
Frage der Nutzungskonkurrenzen insbesondere im Bio-
gassektor auf den Prüfstand gestellt wird. In der Kurz-
fassung würde ich sagen: mehr hin zur Reststoffverwer-
tung, zu dezentraleren Strukturen. Ein Punkt ist zum
Beispiel die Frage des Güllebonus, der momentan in
viehhaltenden Betrieben durch den einzuhaltenden Min-
destgülleanteil von 30 Prozent zu Problemen führt.

Ich will die Bedeutung der Biomasse insgesamt für die
erneuerbaren Energien noch etwas genauer ausführen: In
allen Einsatzbereichen der erneuerbaren Energien, also
Wärme, Kraftstoff und Stromerzeugung, kommen unge-
fähr zwei Drittel der Energie aus der Biomasse. Daran
sieht man schon: Wenn wir ein Gesamtkonzept haben,
können wir auf diesen Bereich nicht verzichten; wir müs-
sen es nur intelligent und verträglich machen. Dazu brau-
chen wir natürlich die gute fachliche Praxis bei der Be-
wirtschaftung der Böden, und dabei – das habe ich
ausgeführt – gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710700500

Frau Mortler, bitte.


Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1710700600

Frau Ministerin, Sie haben erwähnt, dass auf der ei-

nen Seite im Bereich der Ernährungswirtschaft inzwi-
schen jeder vierte Euro auf Auslandsmärkten erzielt
wird. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Vor-
würfe aus bestimmten Richtungen, wir – Deutschland
und Europa – würden die Entwicklungsländer mit unse-
ren Agrargütern bzw. Lebensmitteln zuschütten. Sind
Sie auch der Meinung, dass das die wirkliche Ursache
für die Probleme der Entwicklungsländer ist, in denen
immer mehr Menschen an Hunger leiden? Welche Maß-
nahmen hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit er-
griffen, um einen eigenen Beitrag zu leisten?

Danke schön.

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:

Vielen Dank, Frau Kollegin Mortler. – Das ist in der
Tat eine große Herausforderung. Wir haben erst vor kur-
zem gehört, dass die Bevölkerung der Welt noch schneller
wächst, als wir prognostiziert haben. Insgesamt stellen
wir uns auf eine Bevölkerung von 9 Milliarden Menschen
im Jahr 2050 ein. Die Bevölkerung wird insbesondere in
den Entwicklungsländern stark wachsen. Deshalb ist für
uns – auch für die Bundesregierung – eine wesentliche
Aufgabe, dieses Problem lösen zu helfen. Ich bin sehr
froh, dass ich mit dem Kollegen Entwicklungshilfeminis-
ter, dem Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung


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(C (D (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Da haben wir alles gestern Abend richtig gemacht, und jetzt kommen Sie!)


Entschuldigung, was habe ich jetzt falsch gesagt? Dirk
iebel auf alle Fälle; alles richtig –, mit dem geschätzten
ollegen Dirk Niebel, an einem Strang ziehe, was die
ndliche Entwicklung in den Entwicklungsländern be-
ifft.

Es ist auch richtig, hier den Schwerpunkt zu setzen,
eil der Schlüssel in der Tat in den Ländern vor Ort
egt. Dort muss man die Landwirtschaft verträglich ent-
ickeln. Da gibt es meines Erachtens noch viel zu tun.
as hat generell etwas zu tun mit dem Zugang zum
and, auch mit dem verlässlichen Zugang zum Land. Es
uss darum gehen, nicht nur anzubauen, sondern auch

u ernten und das, was geerntet wird, möglichst nicht zu
erlieren. Bei 40 Prozent Ernteverlust gibt es noch ein
ewaltiges Potenzial zu erschließen. Das Ganze umzu-
etzen, zum Beispiel im Süd-Süd-Handel, ist ein ganz
ichtiger Punkt.

Wir können unter anderem das notwendige Know-
ow liefern. Ich verweise zum Beispiel auf unser De-
onstrationsprojekt, das wir hierzu in Äthiopien durch-
hren. In diesem Bereich ist noch viel Potenzial vorhan-

en.

Ich glaube wirklich, dass der Schlüssel vor Ort liegt.
eshalb ist es richtig, dass wir in der Entwicklungspoli-
k umsteuern, hin zu mehr ländlicher Entwicklung.
uch die Entscheidung, auf diesem Gebiet finanzielle
chwerpunkte zu setzen, war hervorragend.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710700700

Jetzt bitte der Kollege Süßmair.


Alexander Süßmair (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1710700800

Frau Ministerin Aigner, ich habe eine Frage zur Ein-

ommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe.
ie Regierung legt ja immer sehr viel Wert auf die unter-
ehmerisch orientierte Landwirtschaft. Das wird in dem
ericht deutlich. Sie haben gerade auch den Export an-
esprochen. Anscheinend hat das Ganze aber nicht wirk-
am dazu beigetragen – das ist die Frage –, die Einkom-
enssituation zu verbessern. Wenn man sich den
ericht, der sich auf die vergangenen Jahre bezieht, an-

ieht, stellt man fest, dass das Einkommensniveau im
ereich der Landwirtschaft – ich meine nicht nur die
äuerinnen und Bauern, sondern auch die Arbeitnehme-
nnen und Arbeitnehmer, die in landwirtschaftlichen
etrieben angestellt sind – deutlich unter dem Einkom-
ensniveau anderer Gruppen der Gesellschaft liegt. In
anchen Berichtsjahren gab es einen Unterschied von

is zu 30 Prozent.

In diesem Zusammenhang frage ich auch nach der
inkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner, die
Bereich der Landwirtschaft tätig waren. Auf den Be-

ich der Sozialversicherung wird im Bericht leider nicht
usführlich eingegangen. Dort findet man keine Aussage
ur sozialen Lage der Rentnerinnen und Rentner, die
ber auch etwas mit den Einkommen zu tun hat.





Alexander Süßmair


(A) )


)(B)

In diesem Zusammenhang würde mich noch etwas in-
teressieren. Wir haben über die Energieerzeugung
gesprochen. Ich nenne das Stichwort „Biomasse“. Die
Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe aus Energie-
erzeugung sind in dem Bericht weitgehend außen vor ge-
blieben. Häufig wird eine Anlage zur Energieerzeugung
als eigenständiger Betrieb ausgegliedert, zum Beispiel
wenn es sich um eine 500-kW-Anlage handelt. Die Ein-
nahmen tauchen dementsprechend nicht in der Bilanz
des landwirtschaftlichen Betriebs auf. Das ist in dem Be-
richt übrigens auch der Fall. Die Frage ist aber: Welchen
Anteil haben die Einnahmen aus Energieerzeugung am
Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte? Ich
finde diesen Punkt sehr wichtig. Schließlich führen wir
viele Debatten über die Strategieänderung im Bereich
Biomasse, wir haben die Novellierung des EEG auf der
Tagesordnung, und Ihr Kollege, Herr Röttgen,


(Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Dr. Röttgen! So viel Zeit muss sein!)


hat ja, wenn ich das richtig verstanden habe, zum Gülle-
bonus und dergleichen gesagt – das ist ein erster Vor-
schlag –, dass er eine Absenkung der Förderung bei den
kleineren Anlagen will.

Meine Frage lautet: Was sagen Sie zu der Einkom-
mensentwicklung im Bereich der unternehmerischen
Landwirtschaft, und was sagen Sie zur Einkommensent-
wicklung vor dem Hintergrund der Novellierung des
EEG? Der Bericht spiegelt die Lage eigentlich nicht wi-
der.

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:

Vielen Dank, Herr Kollege Süßmair. – Es ist in der
Tat so, dass die Einkommen sehr stark schwanken. Sie
alle sind auf diesem Fachgebiet schon längere Zeit tätig
und wissen, dass wir im Berichtszeitraum eine lange
Hochphase hatten, in der die Einkommen teilweise an
die Vergleichseinkommen herangekommen sind; der
Unterschied betrug nur noch etwa 5 Prozent. Während
der Krisenjahre, die wir hinter uns gebracht haben, ist
das Niveau aber um bis zu 30 Prozent unter das Niveau
in anderen gesellschaftlichen Gruppen abgesackt. Das
zeigt, dass die Wirkung der Schwankungen bei den
Agrarpreisen auf die Einkommen sehr groß ist. Deshalb
habe ich darauf verwiesen, dass die Direktzahlungen von
der europäischen Ebene – 52 Prozent Anteil am Einkom-
men – eine ganz wesentliche stabilisierende Rolle für die
Einkommen spielen und damit Planungssicherheit für
die Landwirte schaffen. Ich habe explizit darauf hinge-
wiesen, um deutlich zu machen, dass uns das auch bei
den zukünftigen Verhandlungen sehr wichtig ist.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist in der Tat so, dass wir
bei Haupterwerbsbetrieben keinen Zugriff auf die Daten
bezüglich der zusätzlichen Einkommen haben. Das ist
letztendlich ein eigenständiger Gewerbebetrieb, egal ob
es um Photovoltaik, Biogas oder andere gewerbliche Er-
zeugnisse geht. Wir müssten uns um diese Daten bemü-
hen und datenschutzrechtliche Fragen klären. Das wäre
auch ein zusätzlicher statistischer Aufwand. Wir haben

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(C (D ns auf die Agrarwirtschaft konzentriert, also auf die inkommen aus Landund Forstwirtschaft. Zu Ihrer Frage zu den Renten: Ich will nur allgemein uf die Bedeutung der Sozialpolitik verweisen. Der aushalt des Bundes im Bereich Ernährung, Landwirt chaft und Verbraucherschutz umfasst ungefähr 5,5 Milarden Euro. 3,75 Milliarden Euro davon beziehen sich uf den Bereich der Agrarsozialpolitik. Allein schon dan sieht man, welche Bedeutung die agrarsoziale Sicheng neben den Direktzahlungen für die Landwirte hat. s gibt zwei Leistungsgesetze für die Bereiche der Alrssicherung und der Krankenversicherung. Hinzu ommt die Unfallversicherung, auf die ich verwiesen abe. Diese haben wir in schwierigen Zeiten im Rahmen ines Sonderprogramms zusätzlich mit 300 Millionen uro bestückt. Ich glaube, das war das Effektivste, was ir im Bereich der Sozialpolitik machen konnten. Herr Dr. Lehmer, bitte. Vielen Dank, Frau Ministern, für Ihren Bericht und uch für die Darstellung der positiven Zukunftsperspekve der Landwirtschaft. – Meine Frage: Welche Bedeung messen Sie der Agrarforschung bei, und wo sehen ie die wichtigsten Schwerpunkte für die nähere Zuunft? Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landirtschaft und Verbraucherschutz: Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Lehmer. – Die grarforschung spielt in meinem Ressort eine herausraende Rolle. Um das einmal darzustellen: 10 Prozent der usgaben meines Ministeriums gehen in die Forschung. ir haben eine hervorragend aufgestellte Ressortfor chung. Vier Institute sind beispielgebend. Ich will hier ur als ein Beispiel das Friedrich-Loeffler-Institut, in em Tierseuchen erforscht werden, hervorheben. Im tzten Jahr durften wir den Neubau einweihen; wir haen dort 300 Millionen Euro investiert. Das ist auf euroäischer Ebene ein Leuchtturm, auf den viele schauen. eshalb ist die Forschung für uns natürlich unverzichtar. Durch die Ressortforschung gewinnen wir neue Erenntnisse und entwickeln neue Technologien, die wir erantwortungsvoll einsetzen, zum Beispiel bei Züchngen. Das ist also ein ganz wichtiger Punkt, auf den h sehr viel Wert lege und auf den ich auch stolz bin. Herr Ostendorff, bitte. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710700900
Dr. Max Lehmer (CSU):
Rede ID: ID1710701000
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710701100
Schönen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. – Es

llt uns in unseren Reihen etwas schwer, uns angesichts
es Besuchs unseres zukünftigen Landwirtschaftsminis-
rs, Ihres Länderkollegen, zu konzentrieren. Aber wir
ollen uns jetzt trotzdem dem Bericht zuwenden. – Ja,





Friedrich Ostendorff


(A) )


)(B)

dieser Bericht lag sehr kurzfristig vor, aber das ist eben
so; das gestehen wir zu.

Wir als Grüne bitten – das ist eine Anmerkung – um
eine Vereinheitlichung der Zahlen zum Klimawandel. Im
Bericht steht, dass der Anteil der Treibhausgasemissio-
nen der Landwirtschaft 13 Prozent beträgt; Staatssekre-
tär Bleser hat bisher immer von 7 Prozent gesprochen.
Wir wären dafür, dass die Zahlen angeglichen werden
und einheitlich von 13 Prozent gesprochen wird. Ich
denke, das ist der Stand, den die meisten von uns haben.

Agrarkommissar Ciolos hat neue Herausforderungen
für die Agrarreform formuliert. Sie, die Bundesregierung
und Sie als Ministerin, haben sich der Frage der neuen
Herausforderungen bisher sehr zurückhaltend genähert.
Im Agrarbericht selbst wird das Thema jetzt sehr offen-
siv behandelt. Der Duktus ist neu. Welche Politik ergibt
sich für Sie daraus, dass Sie die neuen Herausforderun-
gen jetzt als große Aufgabe begreifen? Was werden Sie
hier konkret einbringen?

Beim Thema Tierschutz, das ja im Agrarbericht eine
große Rolle spielt, ergibt sich für uns zwangsläufig eine
Frage. Im Agrarbericht ist von einem Verbot der betäu-
bungslosen Ferkelkastration und von einem Verbot der
Käfighaltung die Rede. Wie wollen Sie das mit den
Koalitionsfraktionen umsetzen? Im Ausschuss spiegelt
sich diese im Bericht dargestellte Auffassung so nicht
wider.

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:

Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Ostendorff. –
Als Erstes sei mir gestattet, dem Kollegen Bonde ganz
herzlich zu gratulieren. Wir kennen uns schon seit vielen
Jahren. Ich freue mich natürlich auf die Zusammenar-
beit. Ich hoffe, dass die Konzentration dadurch jetzt
nicht wesentlich gestört wird.

Zweitens möchte ich eine Anmerkung zu den Zahlen
bezüglich der Treibhausgasemissionen machen. Das ist
eine Frage der Betrachtung. Wenn man die Landwirt-
schaft an sich betrachtet, dann sind es 7 Prozent. Wenn
man alle vor- und nachgelagerten Bereiche dazuzählt,
dann sind es 13 Prozent. Es ist immer eine Frage der Be-
trachtungsweise. Das ist wie beim Straßenverkehr: Wenn
Sie nur die Emissionen der Autos betrachten, ist es weni-
ger, als wenn Sie die Produktion der Autos und den Stra-
ßenbau einbeziehen. Deshalb gibt es unterschiedliche
Zahlen. Das wollte ich zur Erläuterung sagen.

Zur Frage der Umweltziele. Ich bin froh, dass Sie die
Frage gestellt haben. Das gibt mir die Gelegenheit, noch
einmal darzustellen, was wir in Deutschland momentan
schon umsetzen. Dabei handelt es sich übrigens auch um
Beschlüsse, die noch die Vorgängerregierung gefasst
hatte. Sie sind für unsere Landwirte eine große Heraus-
forderung und verlangen ihnen schon jetzt sehr viel ab.
Es geht um die Umstellung von einer produktionsbezo-
genen Förderung, von Direktzahlungen, auf eine reine
Flächenprämie, bei der für die Bewirtschaftung der Flä-
che gezahlt wird. Dies ist eine vollkommene Entkopp-
lung und bedeutet eine Verschiebung innerhalb der
Landwirtschaft. Jetzt nehme ich einmal als Beispiel

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(C (D rünland. In den nächsten drei Jahren werden Grünlandtandorte mit 600 Millionen Euro gefördert. Das ist chon eine große Herausforderung. Ich habe Grünland ngesprochen, weil das indirekt ein gewisses Greening t. Künftig wird Grünland also genauso gefördert wie ckerbau. Es gibt also eine deutliche Verschiebung. Wir diskutieren im Moment darüber hinaus über die rage, wie sonstige Umweltstandards eingebaut werden ollen. Für mich stellt sich immer die Frage: Wie kann an etwas, das nicht nur der Landwirtschaft, sondern uch der Umwelt nutzt, effektiv und ohne zu viel Büroratie erreichen? Das ist die entscheidende Frage. Wir arten auf die Vorschläge der Kommission. Ich bin ge pannt. Wir werden sie auch an der Umsetzung, daran, ie bürokratisch es gemacht wird, messen. Aber noch inmal: Wir machen in Deutschland schon jetzt viel ehr, als manche vielleicht registriert haben. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und der Tierschutz?)


Entschuldigung! Bezüglich des Tierschutzes ist es so,
ass wir eine Legehennenverordnung auf den Weg ge-
racht haben, nach der es für bestehende Betriebe einen
estandsschutz gibt.

Zur Frage der Ferkelkastration. Es gibt einen Be-
chluss auf europäischer Ebene, die sogenannte Brüsse-
r Erklärung, nach der man 2018 aus der Ferkelkastra-
on aussteigen will. Auch darüber werden wir im Herbst
och zu diskutieren haben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710701200

Herr Dr. Geisen, bitte.


Dr. Edmund Peter Geisen (FDP):
Rede ID: ID1710701300

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Frau
inisterin, können Sie kurz darüber berichten, welche
uswirkungen die Einrichtung des Spitzenverbandes bei
en landwirtschaftlichen Sozialversicherungen gehabt
at und welche Maßnahmen in Zukunft noch getroffen
erden müssen, um ein effizientes, eigenständiges land-
irtschaftliches Versicherungssystem zu erhalten?

Ich habe noch eine zweite Frage. Wie hat sich eigent-
ch die von der sozial-liberalen Regierung eingeführte
teuerliche Harmonisierung bei Agrardiesel auf die
andwirtschaft ausgewirkt? Ist mit einer Verstetigung
ieser Maßnahme zu rechnen?

Vielen Dank.


(Ulrich Kelber [SPD]: Welche sozial-liberale Regierung meinen Sie denn? Das ist doch schon lange her! – Gegenruf von der FDP: Das ist perspektivisch! – Dr. Christel HappachKasan [FDP]: Vielleicht sagt ihr es ja!)


Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
irtschaft und Verbraucherschutz:
Vielen Dank. – Ich fange mit der letzten Frage an.
omentan sind wir in Bezug auf die Entfristung beim
grardiesel auf europäischer Ebene bei der Notifizie-
ng. Hinsichtlich der Frage der Verstetigung müssen
ir noch abwarten. Wir hängen da auch am Beihilferecht





Bundesministerin Ilse Aigner


(A) )


)(B)

in Europa. Unterm Strich kann man sagen, dass es bei
den betroffenen Betrieben einen zusätzlichen Einkom-
menseffekt gibt. Das ist eindeutig nachzuweisen. Es ist
auch keine Frage, dass er je nach Verbrauch unterschied-
lich ausfällt.

Die erste Frage bezog sich auf die Träger der land-
wirtschaftlichen Sozialversicherung. In der Bundesrepu-
blik Deutschland gibt es mehrere solcher Träger und ei-
nen Dachverband. Die Struktur ist sehr dezentral. Es gibt
auch unterschiedliche Beitragssätze. Ziel ist eigentlich
gewesen, irgendwann einmal einen einheitlichen Sozial-
versicherungsträger zu schaffen. Wir sind da im Moment
mit dem für diese Maßnahmen federführenden Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales im Gespräch.

Das Ganze ist natürlich mit Aufwand verbunden. Wir
haben bei den Beratungen über den Haushalt herausver-
handeln können, dass wir für die nächsten drei Jahre zu-
sätzlich 150 Millionen Euro bekommen, wenn es einen
einheitlichen Sozialversicherungsträger gibt. Wenn es
nicht dazu kommt, sind die 150 Millionen Euro sozusa-
gen gesperrt und werden dann wahrscheinlich nicht zur
Verfügung stehen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710701400

Der Kollege Paula, bitte.


Heinz Paula (SPD):
Rede ID: ID1710701500

Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass

das Thema Ferkelkastration im Herbst zu diskutieren
sein wird.

Ich möchte bei einigen anderen Punkten nachhaken,
weil es mir ähnlich wie dem Kollegen Ostendorff geht.

Sie nannten zwei Punkte, die von unserer Fraktion
eingebracht worden sind. Dabei geht es um die Auf-
nahme der Haltung von Kaninchen in die Nutztierver-
ordnung. Des Weiteren geht es um Tierschutzkennzeich-
nung. Sie wissen, dass wir hierzu ebenfalls einen Antrag
eingebracht haben. Beide Anträge wurden im vorigen
Jahr abgelehnt. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass Sie
in Ihrem Haus trotz der Ablehnung aus der Regierungs-
koalition bereits Vorarbeiten getätigt haben. Meine erste
Frage lautet: Wie ist der Sachstand dieser Vorarbeiten,
und bis wann können wir hier mit konkreten Vorschlä-
gen aus Ihrem Hause rechnen?

Zweitens. Sie wissen, dass in Niedersachsen ein um-
fangreiches Paket im Bereich des Tierschutzes auf den
Weg gebracht wurde, welches auch uns wiederum auf-
fordert, zum Beispiel bei der Nutztierhaltungsverord-
nung – hier bezüglich der Junghennen – entsprechend
initiativ zu werden. Wenn Sie uns hierzu konkrete zeitli-
che Dimensionen und eventuell auch schon den einen
oder anderen inhaltlichen Punkt aufzeigen könnten, wäre
ich Ihnen sehr dankbar.

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:

Vielen herzlichen Dank. – Ich fange mit dem letzten
Punkt an. In Niedersachsen ist der Kollege Lindemann
mit vielen Verbänden im Gespräch. Er hat mehrere

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(C (D unkte aufgegriffen. Einer davon betrifft die Frage der ungküken. Deshalb sind wir auch mit Niedersachsen im espräch. Wir brauchen hierzu eine Lösung, zum Bei piel das Screening schon beim Ei. Es geht aber auch um ndere Maßnahmen. Hier befinden wir uns in der Abtimmung und wollen das mit Niedersachsen sozusagen Gleichklang machen. Deshalb kann ich dazu noch einen genauen Zeitpunkt nennen. Auf alle Fälle wird es im Herbst eine Novellierung es Tierschutzgesetzes geben. Wir müssen das Tierchutzgesetz verändern, weil wir die europäische Veruchstierrichtlinie umsetzen müssen. Unter anderem ird dann zum Beispiel auch die Frage der Mastkanin hen geregelt werden. Das ist geplant und mit den Koalionsfraktionen entsprechend abgesprochen worden. Als Nächstes zur Tierschutzkennzeichnung. Um was eht es eigentlich? Mir geht es nicht um eine nationale ennzeichnung. Das Problem ist – es ist letztendlich auf uropäischer Ebene zu lösen –, dass derzeit jeder irgendtwas auf seine Produkte schreibt, aber keiner genau achvollziehen kann: Bedeutet es wirklich mehr Tierchutz als das, was wir gesetzlich bereits vorgeschrieben aben? Mir geht es um eine Vereinheitlichung, ähnlich wie eim Ökolabel. Auch hier hat anfangs jeder irgendetwas uf seine Produkte geschrieben. Die Verbraucher wussn irgendwann nicht mehr, was sich dahinter verbirgt. ei der Tierschutzkennzeichnung geht es um eine freiillige Kennzeichnung, die allerdings ein gewisses Quatätsniveau haben muss, damit ausgeschlossen werden ann, dass der Verbraucher getäuscht wird und nur mehr ahlen muss, obwohl nichts dahintersteckt. Das ist momentan der Sachstand. Dieses Vorhaben uss auf europäischer Ebene angestoßen werden, prich: Die Europäische Kommission muss dazu einen orschlag vorlegen. Insofern liegt dies vor allem in den änden der Kommission. Aber von uns ist das Signal ekommen, bitte schnellstmöglich zu handeln. Herr Kollege Holzenkamp, bitte. Danke, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für Ihren Be cht, Frau Ministerin. Ich habe zwei Fragen. Erste Frage. Wie beurteilen Sie die Bedeutung der andwirtschaft in der Zukunft – damit meine ich die geamte Agrarwirtschaft –, und ist die Förderung der ländchen Bereiche in ausreichendem Maße an den Herausrderungen ausgerichtet? Zweite Frage. Die Diskussion über das Thema „Teller nd Tank“ hat zunehmende Aktualität erfahren, sowohl ufgrund steigender Nahrungsmittelpreise, die wir zur enntnis nehmen müssen, und der sehr großen Rohstoffnappheit als auch aufgrund der Weiterentwicklung des nergiekonzeptes, das wir aktuell umsetzen. Welches otenzial hat Ihrer Meinung nach Biomasse in Deutschnd? )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710701600
Franz-Josef Holzenkamp (CDU):
Rede ID: ID1710701700




(A) )

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:

Herzlichen Dank. – Auch in Zukunft wird es wie in
der Vergangenheit nicht ohne Landwirtschaft gehen.
Dies ist schon allein deshalb der Fall, weil die Produk-
tion von Lebensmitteln die Grundlage des Lebens
betrifft; da brauchen wir uns nichts vorzumachen. In
Deutschland haben wir ein sehr hohes Niveau erreicht
– auch dies muss man immer wieder hervorheben –, das
weltweit anerkannt ist.

Die Landwirtschaft wird auch in der Zukunft einer
der zentralen Wirtschaftszweige in Deutschland sein. Ich
finde, ein Wirtschaftsbereich, auf den 6,5 Prozent der
Wertschöpfung eines Landes entfallen, ist kein ganz so
kleiner Wirtschaftsbereich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Das wird vielleicht vielfach nicht sofort erkannt; aber
auch dies muss man immer wieder betonen. Da jeder
achte Arbeitsplatz in Deutschland in diesem Bereich zu
finden ist, handelt es sich um einen ganz entscheidenden
Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktor, dessen Schwer-
punkt in den ländlichen Räumen liegt. Angesichts der
demografischen Entwicklung und der Probleme, die es
in den ländlichen Räumen gibt, wäre die Lage in vielen
Bereichen ohne die Landwirtschaft noch etwas schwieri-
ger, wenn ich das einmal so formulieren darf.

Zu Ihrer zweiten Frage, in der es um das Potenzial
von Biomasse geht. Ich möchte mich an dieser Stelle auf
die Biogasproduktion konzentrieren. Ich habe schon er-
wähnt: Mir geht es darum, dass wir ein Stück weit in
Richtung Reststoffverwertung umsteuern, um mehr
Gülle, aber auch Grünschnitt, Kompost und was sonst
noch an Reststoffen da ist, zu verwerten. Vor diesem
Hintergrund ist die Ausgestaltung der Boni in der Zu-
kunft eine entscheidende Frage.

Ich glaube, wir müssen mehr als bisher deutlich ma-
chen, warum Biogas eine sehr wichtige Rolle spielt. Gas
ist ein speicherfähiges Medium. Man kann es zur Ver-
stromung verwenden und dann den Strom ins Netz ein-
speisen, wenn Wind und Sonne als Energiequelle nicht
vorhanden sind. Mit Biogas kann man andere Energie-
träger ersetzen, oder man kann es in Spitzenlastzeiten,
wenn viel Strom gebraucht wird, zusätzlich nutzen. Man
kann es aber auch aufarbeiten, ins Erdgasnetz einspeisen
und im Rahmen der Gasversorgung als grundlastfähigen
Energieträger verwenden.

Für uns ist entscheidend, dass auch die Wirtschaft-
lichkeit gegeben ist. Wir wollen mehr Reststoffe als bis-
her verwerten, und zwar dezentral, damit die Fahrtwege
kürzer sind. Ich glaube, dies ist eine große Chance für
die ländlichen Räume; denn die Wertschöpfung bleibt in
den ländlichen Räumen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710701800

Herr Kollege Kelber, bitte.


(Dr. Erik Schweickert [FDP]: Oh! Der Kollege Kelber hat eine Frage! – Friedrich Ostendorff Ic g p F g P in h E G w w d h v b c k b b J p p J e d n w A ti u P R v tu g ic m v d w fa k w is (C (D [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ruhig Blut, Herr Kelber!)



Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1710701900

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen.

h finde es ausgesprochen positiv, dass Sie noch am
leichen Tag, an dem sich das Kabinett mit dem Agrar-
olitischen Bericht befasst hat, ihn hier vorstellen. Im
achausschuss werden wir Sie, nachdem wir die Gele-
enheit hatten, die 84 Seiten zu lesen, noch löchern.

Beim Durchblättern des Exemplars, das der Kollege
riesmeier aufgetrieben hat, haben sich für mich Fragen
Bezug auf den häufig verwendeten Begriff der Nach-

altigkeit ergeben. Es geht dabei um zwei Aspekte.

Erstens. Auf Seite 35 gehen Sie darauf ein, dass die
uropäische Union den Mitgliedstaaten im Bereich der
rünen Gentechnik in Zukunft mehr Kompetenzen zu-
eisen will, und schreiben dann, dass Sie das nutzen
ollen, indem Sie auf Abstandsregelungen im Rahmen
er Verhältnismäßigkeit und innerhalb eines bundesein-
eitlichen Rahmens setzen. Werden Sie also von dem
on Ihnen und Ihrer Fraktion früher angekündigten An-
auverbot auf nationaler oder regionaler Ebene abwei-
hen?

Zweitens habe ich eine Frage zum Thema Nachhaltig-
eit und Wald. Auf Seite 42 ist von „nachhaltiger Wald-
ewirtschaftung“ die Rede. Sind Sie bereit, diesen Fach-
egriff in das Waldgesetz aufzunehmen?

Auf Seite 74 schreiben Sie, dass nach den Daten des
ahres 2008 derzeit im deutschen Wald 10 Prozent Holz
ro Jahr mehr zuwächst, als geerntet wird. Mehrere Ex-
erten gehen davon aus, dass ein solcher Zuwachs im
ahr 2011 wegen der verstärkten Nutzung nicht mehr
xistiert. Sind Ihnen diese Fakten bekannt? Teilen Sie
iese Auffassung? Was können wir tun, wenn sich in den
ächsten Jahren das Verhältnis umkehren sollte?

Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
irtschaft und Verbraucherschutz:
Zu Ihrer ersten Frage kann ich feststellen: Was die

bstandsregelungen betrifft, setze ich exakt den Koali-
onsvertrag um, der auch von meiner Fraktion, der CSU,
nterschrieben worden ist und der insofern auch unsere
osition widerspiegelt. Das Vorhaben ist derzeit in der
essortabstimmung. Regelungen werden demnächst
orgelegt.

Zu der Frage nach der nachhaltigen Waldbewirtschaf-
ng sei der Hinweis erlaubt, dass der Nachhaltigkeitsbe-

riff in der Waldwirtschaft geboren wurde. Insofern habe
h kein Problem, ihn in das Waldgesetz mit aufzuneh-
en. Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist eine Selbst-

erständlichkeit. Dies bedeutet im Grunde genommen,
ass man nur so viel Holz einschlagen darf, wie nach-
ächst oder nachgepflanzt wird. Das ist eine relativ ein-
che Regelung, um der Nachwelt den Wald zu erhalten.

Das, was Sie angesprochen haben, ist mir nicht be-
annt. Ich kenne die derzeitigen Zuwachsraten: Der Zu-
achs ist um 10 Prozent höher als die Nutzung. Deshalb
t es, glaube ich, richtig, sich für eine nachhaltige Wald-





Bundesministerin Ilse Aigner


(A) )


)(B)

bewirtschaftung einzusetzen. Ich habe darauf hingewie-
sen, dass der Anteil der Biomasse als Träger erneuerba-
rer Energien etwa zwei Drittel beträgt. Dazu leistet die
Waldwirtschaft einen wesentlichen Beitrag.

Mir geht es aber auch um eine verstärkte Kaskaden-
nutzung, das heißt zuerst die stoffliche Verwertung und
dann die energetische Verwertung. Ein hervorragendes
Beispiel ist der Neubau der Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe in Gülzow, den ich gestern anlässlich seiner
Einweihung besucht habe. Das Gebäude, das neuen
Raum für 30 Mitarbeiter schafft, besteht zu 100 Prozent
aus nachwachsenden Rohstoffen, vom Ziegenfellteppich
bis zur Lehmschicht. Das Raumklima ist hervorragend.
Ich kann den Kollegen einen Besuch nur ans Herz legen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Morgen bin ich da!)


Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie man mit nachwach-
senden Rohstoffen eine hervorragende Bauqualität errei-
chen kann.

Es sollte also zuerst die stoffliche und dann die ener-
getische Nutzung erfolgen. Dazu brauchen wir eine
nachhaltige Waldbewirtschaftung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710702000

Es gibt zwar noch einige Wortmeldungen. Sie können

aber nicht mehr berücksichtigt werden, weil wir bedau-
erlicherweise am Ende der Regierungsbefragung sind.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde
– Drucksache 17/5733 –

Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staats-
sekretär Hermann Kues zur Verfügung.

Ich rufe Frage 1 der Kollegin Caren Marks auf:
Wie viele Personen, die zuvor nicht erwerbstätig gewesen


(bitte um Aufschlüsselung nach Hausfrauen und -männern, Studentinnen und Studenten)

terngeld neben einer Teilzeitberufstätigkeit (bitte aufschlüs-
seln für das Jahr 2010 und das erste Quartal 2011)?

Herr Staatssekretär, bitte.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710702100


In der Frage wird eine sehr differenzierte Aufschlüs-
selung nach Hausfrauen, Hausmännern sowie Studentin-
nen und Studenten erbeten. Dazu liegen uns keine Daten
und Informationen vor. Auf eine allgemeine Frage könn-
ten wir ausführlicher antworten.

2010 haben laut Statistik zum Elterngeld – es handelt
sich um die gemeldeten beendeten Leistungsbezüge –
rund 284 000 Frauen und rund 34 000 Männer das Min-
destelterngeld bezogen. Rund 262 000 Frauen und rund

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(C (D 6 000 Männer, die Elterngeld bezogen haben, waren or der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig. Wie geagt, zu den einzelnen Gruppen, nach denen in Ihrer rage differenziert wird, liegen uns keine Daten vor. Frau Marks, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ielen Dank für die Antwort. Sie haben eben mitgeteilt, ass es Ihnen nicht möglich ist – weil die Daten nicht orliegen –, das Ganze, so wie es in meiner Frage formuert ist, aufzuschlüsseln. Meine Nachfrage lautet: Wird eitens der Bundesregierung beabsichtigt, diese Daten zu rheben – dann könnte ich gegebenenfalls in einigen ochen eine entsprechende Antwort bekommen –, und enn nein, warum nicht? Dr Wir haben eine detaillierte Evaluierung beim Elterneld vorgenommen. Im Jahre 2009 ist die letzte erfolgt. ir werden natürlich eine weitere Evaluierung vornehen. Ich glaube, 2011 ist die nächste vorgesehen. Mir ist ber nicht bekannt, ob auch nach dem gefragt wird, was ie wissen wollen; meines Wissens ist das nicht der Fall. ber das ist sicherlich bedenkenswert. Dazu wäre eine twas umfänglichere Expertise notwendig, um dazu eine ussage treffen zu können. Frau Marks, haben Sie eine zweite Nachfrage? – Das t nicht der Fall. Dann hat jetzt Herr Wunderlich das ragerecht. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ie sagen, dass keine Erkenntnisse vorliegen. Die Antort auf die Frage von Frau Marks lautet: Elterngeld beommt jeder, der es beantragt hat. Die entscheidende rage lautet aber: Was bekommt man tatsächlich ins ortemonnaie? Als wir damals die Bundesregierung danach gefragt aben, lagen keine Erkenntnisse zu Hartz-IV-Beziehern or. Jetzt frage ich erneut: Haben Sie inzwischen Erenntnisse darüber, wie viele Hartz-IV-Empfängerinnen nd Hartz-IV-Empfänger betroffen sind? Das heißt, ich öchte die Anzahl der betroffenen Hartz-IV-Haushalte owie die Höhe der Kürzungen wissen. Weiterhin frage h Sie in diesem Zusammenhang: Liegen der Regierung zwischen Erkenntnisse über die Rückforderungen der obcenter vor, und wie wird mit denjenigen Hartz-IVmpfängern verfahren, die aufgrund ihrer finanziellen ituation nicht in der Lage sind, die Gelder zurückzuahlen? )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710702200
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710702300
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710702400
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710702500
Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1710702600




(A) )

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710702700


Ich kann Ihnen eine globale Zahl nennen – es handelt
sich dabei nach wie vor um eine Schätzung, weil uns De-
tailzahlen auch hierzu nicht vorliegen; die Regelung ist
noch relativ neu –: Wir gehen von 100 000 Bedarfsge-
meinschaften pro Geburtsjahr aus. Wie viele Personen
konkret betroffen sind, wissen wir nicht. Die Haushalte
bzw. die Bedarfsgemeinschaften sind sehr unterschied-
lich. Außerdem gibt es teilweise noch Nachforderungen
bzw. Nachbewilligungen. Ich erinnere Sie nur an die Än-
derungen, die wir im letzten Jahr bei den Regelungen für
das Elterngeld vorgenommen haben. Wir gehen davon
aus, dass die Neuregelung bezüglich der Aufhebung der
Anrechnungsfreiheit, wenn sie dann voll wirksam wird,
mit Minderausgaben in Höhe von 335 Millionen Euro
für den Bund verbunden ist. Das ist das, was wir wissen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710702800

Dann sind wir bei Frage 2 der Kollegin Marks:

Führt die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und/oder dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu einer Ungleichbe-
handlung mit denjenigen Gruppen von Elternteilen, die vor
der Geburt ebenfalls kein Einkommen erzielt haben, aber das
Elterngeld auch nach dem 1. Januar 2011 weiterhin beziehen

(wenn nein, bitte detailliert begründen)?


Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710702900


Bereits beim Beschluss hat die Bundesregierung da-
rauf hingewiesen, dass die Anrechnung des Elterngeldes
auf die Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch systemgerecht ist. Danach muss
jeder Hilfebedürftige zuerst sein Einkommen einsetzen,
um für sich und seine Familie aufzukommen. Wenn er
das mit seinem eigenen Einkommen nicht schafft, dann
hat er Anspruch auf Hilfe nach SGB II und SGB XII.
Das Elterngeld wird – das ist systemgerecht – genauso
angerechnet wie andere Leistungen, zum Beispiel Arbeits-
losengeld, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschussleis-
tungen und Kindergeld. All dies ist zu berücksichtigen.

Wir berücksichtigen in diesem Sinne – systemgerecht –
auch das Elterngeld, weil davon auszugehen ist, dass der
gesamte Familienbedarf – darüber haben unterschiedli-
che Koalitionen in den letzten Jahren entsprechende Be-
schlüsse gefasst – durch die Grundsicherungsleistung
nach SGB II und SGB XII gedeckt wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710703000

Frau Marks, eine Nachfrage? – Bitte schön.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710703100

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben ausge-

führt, dass es üblich sei, dass das Elterngeld angerechnet
werde. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass
wir in der Großen Koalition das Elterngeld auf SPD-
Initiative hin gemeinsam eingeführt haben. Die SPD hat
sich damals gegen die Systematik ausgesprochen, dass
das Elterngeld bei ALG-II-Bezieherinnen und -Bezie-

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(C (D ern angerechnet wird, weil es uns wichtig war, dass es as Elterngeld für alle Familien als Erziehungsleistung ibt, wodurch den Eltern mit kleinen Kindern ein Schonum für einen Zeitraum von 12 bis 14 Monaten ermögcht wird. Womit begründen Sie, dass diese Regelung, die wir amals gemeinsam in der Großen Koalition verabschieet haben, durch die neue Gesetzgebung außer Kraft geetzt und das Elterngeld jetzt angerechnet wird, was azu führt, dass Eltern, die Hartz IV bekommen, kein Elrngeld beziehen? Das ist doch die Wahrheit. Dr Sie selbst haben das Stichwort „Schonraum“ genannt. as heißt, dass man sich für eine gewisse Zeit, 12 bis 4 Monate, voll um das Kind kümmern kann, egal ob ann oder Frau, Vater oder Mutter. Das ist der Gedanke ewesen. Der Gedanke beim Elterngeld ist, dass es keien Einbruch beim Einkommen gibt und dass man finaniell abgesichert ist. Es handelt sich in der Regel um nge Familien, die kein besonders hohes Einkommen aben. Auch das wissen wir. Man wollte eine attraktive egelung schaffen, damit die Familien keine Einkomenseinbußen hinnehmen müssen. Das bezeichnet man ls Schonraum. Wenn jemand Unterstützung nach SGB II oder GB XII bezieht, dann befindet er sich in einer ganz aneren Situation. Er ist leider nicht erwerbstätig. Dafür ekommt er vom Staat, von der Gemeinschaft der Steurzahler, für eine Übergangszeit Unterhaltsleistungen. as ist keine Dauerregelung. Sie wissen, dass es bei die em Personenkreis eine hohe Fluktuation gibt – Gott sei ank – und dass viele wieder aus dem SGB-II-Bezug usscheiden. Das ist unser gemeinsames Ziel. Das gilt mso mehr in der jetzigen wirtschaftlichen Situation. Wir haben überlegt, ob es rechtssystematisch richtig t, jemandem, der eine für Familien ausreichende Aus tattung, wie wir sie gemeinsam definiert haben, erhält, och zusätzliche Leistungen zu gewähren. Man kann daber diskutieren, ob dann überhaupt noch ein Anreiz egeben ist, einen Teil des Einkommens selbst zu erwirtchaften. Wir haben intern mehrfach darüber diskutiert. ir haben immer die Auffassung vertreten, dass wir als dafür tun müssen, dass beispielsweise junge Mütter nd junge Väter möglichst bald eine Chance bekommen, inen Teil des Lebensunterhalts für sich und das eigene ind selbst zu erwirtschaften. Sie haben eine weitere Nachfrage? – Bitte schön, Frau arks. Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie nutzen in Ih n Ausführungen unterschiedliche Argumentationstränge. Eltern, die vorher berufstätig waren, haben jetzt inen Schonraum von 12 bis 14 Monaten, in dem sie icht arbeiten, in dem sie durch das Elterngeld finanziell Caren Marks )

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710703200
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710703300
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710703400




(A) )

aufgefangen werden und in dem sie Zeit haben, sich um
ihre Kinder zu kümmern. Das ist bei ALG-II-Beziehern
nicht der Fall, weil sie nicht erwerbstätig sind. Ich finde
es richtig, dass die Eltern dem Arbeitsmarkt dann, wenn
das Kind 12 oder 14 Monate alt ist, wieder dem Arbeits-
markt zur Verfügung stehen. Diesen Schonraum wollen
wir aber grundsätzlich allen Männern und Frauen zuge-
stehen, auch denen, die sich im ALG-II-Bezug befinden.

Wenn man Ihrer Logik folgt, dass das Elterngeld nur
für diejenigen bestimmt sei, die vorher erwerbstätig wa-
ren und jetzt zu Hause sind, dann hätten Sie die Unter-
stützung auch für Hausfrauen oder Hausmänner abschaf-
fen müssen. Ich möchte nicht falsch verstanden werden:
Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass sowohl ALG-II-
Bezieherinnen und -Bezieher als auch Hausfrauen und
Hausmänner sowie Studierende das sogenannte Mindest-
elterngeld beziehen. In Ihren Ausführungen sehe ich al-
lerdings keine Systematik.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710703500


Der Schonraum ist das Hauptargument gewesen. Da-
rauf ist die Systematik insgesamt ausgerichtet. Sie haben
recht: Wir haben gesagt, dass es für diejenigen, die nicht
erwerbstätig und die zu Hause sind, aber nicht voll im
Grundsicherungsleistungsbezug stehen, eine gewisse
Anerkennung für die Erziehungsleistung, die sie erbrin-
gen, geben soll. Das ist – wenn Sie so wollen – im Ge-
setzgebungsverfahren ein Kompromiss gewesen. Es
musste nach Abschaffung des Erziehungsgeldes ein An-
schluss gefunden werden. Diese Abschaffung war für
den einen oder anderen gerade im unteren Einkommens-
bereich natürlich schon ein erheblicher Schritt. Für diese
Menschen sollte es einen entsprechenden Anreiz geben,
sich um die Kindererziehung zu kümmern. Da ist mit
dem Mindestelterngeld ein eigener Akzent gesetzt wor-
den. Dahinter stecken auch unterschiedliche Vorstellun-
gen darüber, worauf man Wert zu legen hat.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710703600

Wir kommen jetzt zur Frage 3 des Kollegen Stefan

Schwartze zum gleichen Themenbereich:
Ist die Anrechnung des Elterngeldes bei Leistungsbeziehe-

rinnen und -beziehern nach dem Sozialgesetzbuch rechtlich
unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten geprüft worden,
und, wenn ja, welche rechtliche Bewertung liegt dem Ergeb-
nis zugrunde?

D
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710703700


Ich erlaube mir, die Fragen 3 und 4 zusammen zu be-
antworten, weil sie in einem Sachzusammenhang stehen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710703800

Dann rufe ich auch noch die Frage 4 des Kollegen

Stefan Schwartze auf:
Sieht die Bundesregierung in der Anrechnung des Eltern-

geldes auf Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem
Sozialgesetzbuch eine Benachteiligung von Kindern gegen-
über Kindern von ökonomisch abgesicherten Hausfrauen,
und, wenn nein, warum nicht?

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(C (D Dr Es ist so, dass die Berücksichtigung des Elterngeldes ei der Ermittlung des Anspruchs auf entsprechende eistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder nach dem ozialgesetzbuch XII aus den Gründen, die ich eben geannt habe, systemgerecht ist, weil man vom Staat ausichend versorgt wird. Deshalb wird das Einkommen ntsprechend angerechnet. Der Grundgedanke beim GB II und beim SGB XII ist, dass jeder zunächst sein igenes Einkommen einsetzen muss, um für sich und eine Familie aufzukommen. Das Elterngeld wird hier das ist systematisch, was vorher nicht der Fall war – enauso berücksichtigt wie Arbeitslosengeld, Unteraltsvorschussleistungen und Kindergeld. Der gesamte amilienbedarf wird also durch diese Leistungen abgeeckt. Vielleicht sollte man bei dieser Gelegenheit auch dauf hinweisen, dass durch Beschluss des Bundestages nd des Bundesrates bedürftige Familien in großem Umng von den Mitteln, die jetzt zur Verfügung gestellt orden sind, profitieren werden. Es gibt bei der Umset ung des Beschlusses Reibungsverluste, die wir alle kenen. Aber es ist ein gewaltiges Paket mit einem Volumen on 1,6 Milliarden Euro, das auf den Weg gebracht wird, m bedürftigen Kindern und Jugendlichen bessere Leenschancen und Entwicklungschancen zu eröffnen. Dait soll auch ein Beitrag zu mehr Motivation, mehr Bil ung und Chancen für die Zukunft geleistet werden. Herr Schwartze, Sie dürfen insgesamt vier Nachfra en stellen. Ihre erste Nachfrage, bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, s gibt durchaus auch andere rechtliche Bewertungen, as die Anrechnung des Elterngeldes betrifft. Sind Ihen diese bekannt, und, wenn ja, mit welchen Argumenn geht das Ministerium darüber hinweg? D Das Ministerium geht nicht darüber hinweg. Ich habe eben die Argumente genannt. Sie können politisch ehr unterschiedlich – für oder gegen Elterngeld – arguentieren. Sie können auch lange darüber diskutieren, b es richtig ist, Erwerbseinkommen auszugleichen. Das at auch etwas mit Lebensformen zu tun. Darüber haben ir damals intensiv diskutiert. Aber es ist seinerzeit die ntscheidung der Großen Koalition gewesen, dass man m Erwerbseinkommen anknüpft und es bei den Ausahmen in Sachen Mindestelterngeld, die ich eben bechrieben habe, belässt. Rechtlich ist es eigentlich unstrittig, dass man es so achen kann. Man kann zu anderen politischen Ein chätzungen kommen. Das ist völlig richtig. Aber ich laube auch, dass wir sehen müssen: Wir brauchen im ereich der Familienpolitik Regelungen – das gilt auch Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues )

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710703900
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710704000
Stefan Schwartze (SPD):
Rede ID: ID1710704100
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710704200




(A) )

für das Elterngeld –, die dazu ermutigen, das Leben mit
Kindern tatsächlich zu wagen. Es geht darum, dafür
finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Es kann
nicht darum gehen, ob diese oder jene Leistung gezahlt
wird.

Die aktuelle Diskussion zeigt im Übrigen auch: Es ist
eine Illusion, zu glauben, dass man nur Geld einsetzen
muss, um entsprechende Resultate zu erzielen. Das ist
schon etwas komplexer. Rechtlich können Sie, glaube
ich, kaum begründen, dass die Anrechnung des Eltern-
geldes rechtswidrig ist. Sie können politisch eine andere
Meinung haben, wie sie von der Kollegin vorhin geäu-
ßert wurde.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710704300

Herr Schwartze, eine weitere Frage? – Keine weitere

Frage. Herr Wunderlich, bitte schön.


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1710704400

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Bundeserzie-

hungsgeld war eine sozialpolitische Maßnahme, um tat-
sächlich bei den Eltern, die über wenig finanzielle Mittel
verfügen, die entsprechenden zusätzlichen Kosten auf-
grund des Aufwandes, den ein Kleinkind nun einmal
verursacht, jedenfalls zum Teil auszugleichen. Herr
Dr. Kues, Sie haben es gerade angesprochen: Das Bun-
deserziehungsgeld ist seinerzeit abgeschafft worden.

Von dieser sozialpolitischen Komponente hat man
sich durch die Einführung des Bundeselterngeldgesetzes
verabschiedet. Das fiel auf. Dann wurde dieser Sockel-
betrag als sozialpolitische Komponente in das Gesetz
eingefügt. Mittlerweile ist er gänzlich gestrichen wor-
den. Wenn Sie Ihr Vorgehen hier schon so begründen,
wie sie es tun, dann haben Sie auch den Schneid, zu sa-
gen: Gut, diese Regierung will bedürftigen Familien
keine sozialpolitischen Leistungen zukommen lassen;
das Bundeserziehungsgeld und sämtliche damit verbun-
denen sozialpolitischen Tendenzen sind gestrichen wor-
den; wir wollen diese Leistungen denjenigen Familien,
die sie eigentlich brauchten, nicht mehr gewähren.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710704500


Das ist keine Frage des Schneides, sondern dessen,
was richtig und was falsch ist.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: „Courage“ kann man sagen!)


Das Bundeserziehungsgeld ist in den 1980er-Jahren
eingeführt worden; vorher hat es das nicht gegeben. Es
war in erster Linie nicht als Sozialleistung gedacht; da-
hinter steckte vielmehr der Gedanke – das hat etwas mit
dem Familienbild zu tun –, dass diejenigen, die ihre Kin-
der zu Hause, in der Familie, erziehen – in der Regel
sind es die Mütter gewesen –, einen Ausgleich bekom-
men.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Aber einkommensabhängig!)


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(C (D esprochen wurde damals auch von einem Erziehungsehalt. Das hatte nichts mit Sozialpolitik zu tun. Ich will noch einmal deutlich sagen: Familienpolitik t etwas anderes als Sozialpolitik. Familienpolitik heißt, twas für die Lebensund Rahmenbedingungen von Failien zu tun. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Eben! Darauf warten wir jetzt!)


as ist der entscheidende Punkt. Familienpolitik ist
eine reine Sozialpolitik. Deswegen kann man die Wer-
gkeit unseres Vorgehens nicht daran festmachen, wer

Einzelnen wie viel bekommt. Der familienpolitische
nsatz ist, dass derjenige Leistungen erhalten soll, der
inder erzieht, und nicht derjenige, der keine Kinder er-

ieht.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Dann machen Sie auch etwas hier!)


m es noch einmal klar zu sagen: Familienpolitik ist et-
as anderes als Sozialpolitik. Diese Unterscheidung ist
icht ganz unwichtig.

Trifft man diese Unterscheidung nicht, könnte man
ämlich mit dem Hinweis auf Sozialleistungen sagen,
ir würden Familienleistungen kürzen. Das Erziehungs-
eld wurde über all die Jahre immer mehr zusammen-
estrichen – auch das muss gesagt werden –, weil man
ie Bemessungsgrenze immer weiter gesenkt hat. Das
ing so weit, dass im Endeffekt sehr häufig nur noch
ozialhilfeempfänger und Bezieher von Einkommen, die
eringfügig darüber lagen, einen Anspruch auf Erzie-
ungsgeld hatten. Das ist problematisch gewesen; denn
an hat ganz gezielt nur noch in bestimmte Einkom-
ensgruppen investiert. Sozialpolitisch lässt sich das be-

ründen, familienpolitisch meines Erachtens nicht.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710704600

Frau Marks, bitte.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710704700
Familienpolitisch kön-

en Sie das nicht begründen, nur sozialpolitisch. Das er-
untert mich, nachzufragen. Meines Erachtens kann
an Familien- und Sozialpolitik nicht völlig voneinan-

er trennen; vielmehr ist es wie ein Paar Schuhe, also
twas, was zusammengehört. Familienpolitik muss sich
arum kümmern – ich bin ganz Ihrer Meinung –, die Le-
ensbedingungen von Familien, das heißt von Eltern und
eren Kindern, in unserem Land zu optimieren, etwa in-
em für sie gute Rahmenbedingungen geschaffen wer-
en. Dabei geht es um die Infrastruktur für Familien,
eispielsweise um Kinderbetreuungsplätze. Dabei geht
s auch um die Zeit, die man für die Familie hat. Unser
emeinsames Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Eltern
eit für ihre Kinder haben.

Es geht aber auch um die finanzielle Unterstützung
on Familien. Ich hoffe, wir sind uns darin einig, dass
ie Lebenssituation von Familien durchaus unterschied-
ch ist, auch in finanzieller Hinsicht, und dass insbeson-
ere die Bekämpfung der Armut in diesem Land zur Fa-





Caren Marks


(A) )


)(B)

milienpolitik gehört. Wir wissen – auch Ihnen ist das
durchaus bewusst; eigentlich wollen Sie das gemeinsam
mit uns ändern –, dass die Armut von Familien in unse-
rem Land zunimmt. Insofern muss es ein Ziel von Fami-
lien- und Sozialpolitik sein, dass sich die Lebenssitua-
tion von Familien mit geringem Einkommen verbessert.

Sie geben mir sicherlich recht, wenn ich sage, dass
die von der Großen Koalition bewusst getroffene Ent-
scheidung, dass Familien mit einem Kind im ersten Le-
bensjahr auch im ALG-II-Bezug 300 Euro Mindestel-
terngeld zusätzlich erhalten haben – der Bezug dieses
Geldes wurde nicht auf die Höhe weiterer Transferleis-
tungen angerechnet –, dazu geführt hat, dass diese Eltern
in der Lage waren, insbesondere solche Anschaffungen
zu tätigen, die im ersten Lebensjahr eines Kindes häufig
notwendig sind und die die Lebenssituation dieser Kin-
der verbessern. Ihre Situation ist aber durch das Strei-
chen dieses Geldes mit Sicherheit nicht gleich geblieben,
sondern sie hat sich verschlechtert.


(Eckhard Pols [CDU/CSU]: Das war keine Frage, Frau Kollegin, sondern ein Monolog!)


Dr
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1710704800


Soll ich das jetzt kommentieren oder darauf antwor-
ten? Was wollen Sie fragen?


(Michaela Noll [CDU/CSU]: Was ist die Frage?)



Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710704900

Die Frage war, –

Dr
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710705000


Ob ich Ihnen zustimme?


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710705100

– ob Sie mir zustimmen, dass Familien- und Sozial-

politik nicht völlig voneinander zu trennen sind. Zum
Schluss habe ich gefragt, ob Sie mit mir darin überein-
stimmen, dass die Anrechnung des Elterngeldes auf die
ALG-II-Leistungen dazu führt, dass sich die Situation
derjenigen Familien verschlechtert, die durch die Neure-
gelung kein Elterngeld mehr bekommen werden. Das
trägt dem von Ihnen formulierten Ansinnen, die Situa-
tion von Familien zu verbessern, nicht gerade Rechnung.
Das war die Frage.

Dr
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710705200


Im letzten Punkt sind wir uns einig: Wir müssen uns
gemeinsam bemühen, dass Familienpolitik langfristig
angelegt ist und es Verlässlichkeit gibt, am besten über
Jahrzehnte hinweg. Das wäre ein eindeutiges Signal an
die jungen Leute. Ich sage aber auch: Die Situation von
Familien – das hat auch familienpolitische Bedeutung;

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(C (D s handelt sich nicht nur um Sozialpolitik – hat sich stark erbessert. Das liegt daran, dass wir einen erheblichen ückgang bei der Arbeitslosigkeit hinbekommen haben. as war aber nicht die Bundesregierung allein. Auch die enschen hier im Land haben das geschafft. Dadurch ind viele Familien nicht mehr auf Sozialhilfeoder LG-II-Leistungen angewiesen. Das ist eine große so ialpolitische und auch eine erhebliche familienpolitiche Leistung. Wenn Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen das tun Sie ja, Frau Kollegin –, dann wissen Sie auch, ass einem Sozialhilfehilfeempfänger oder einem Empnger von ALG-II-Leistungen bei der Geburt eines Kin es Einmalleistungen zustehen. Diese Einmalleistungen ekommt aber derjenige, der dem Sozialhilfebezug entichen ist, weil er es geschafft hat, sich ein Einkommen u erwirtschaften, nicht. Das Thema muss also auch unr diesem Gesichtspunkt diskutiert werden. Ein Empnger von Sozialhilfeoder ALG-II-Leistungen soll mfänglich abgesichert sein; diesen Anspruch haben ir. Die Leistungen, die er bekommt, sind nicht üppig; as ist mir völlig klar. Wir müssen aber auch vergleihen, was derjenige, der das Einkommen für seine Famie mit zwei, drei Kindern auf dem Arbeitsmarkt erwirtchaftet und der keine Sonderleistungen mehr bekommt, ur Verfügung hat und derjenige, der Sozialleistungen ekommt. Im Übrigen haben wir in Bezug auf die 1,6 Milliarden uro – das wurde auch vom Bundesrat so beschlossen – anz genau hingeschaut und uns gefragt, an welche Failien wir besonders denken müssen. Bei den Gering erdienern haben wir Familien mit Kindern, deren Eltern ohngeldempfänger sind – ich nenne sie einmal „Zu chlagskinder“ –, als Maßstab genommen. Wir haben esagt, dass man speziell bei dieser Gruppe ansetzen uss. Insofern stimme ich Ihrer Aussage nicht zu, dass die ituation der Familien schlechter geworden ist. Alle ahlen belegen etwas anderes. Natürlich können wir diees Thema immer wieder aufs Neue diskutieren; das ist öllig klar. Dass das Elterngeld nun auf ALG-II-Leistunen angerechnet wird, ist systematisch und erschwert die edingungen in keiner Weise. Ich finde, dass wir in den tzten Jahren ein gewaltiges Stück vorangekommen ind. Das wird uns auch von allen internationalen Stuien bestätigt. All diejenigen, die schlichte Zusammenänge zwischen Familienpolitik und irgendwelchen Erebnissen herstellen, an denen man Familienpolitik nicht essen kann, sind nun vielleicht etwas erstaunt. Sie, rau Kollegin, tun das natürlich nicht. Denn Sie kennen ich gut aus. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Möglichkeit on Frage, Gegenfrage und Erklären der Frage hier nicht orgesehen ist. Wir kommen jetzt zur Frage 5 der Kollegin Crone: Zu welchem Ergebnis – bitte detailliert darlegen – ist die Prüfung der Bundesregierung bezüglich der Nichtberücksichtigung nachgezahlter Elterngeldbeträge wegen des Widerrufs Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710705300




(A) )

der Verlängerungsoption als Einkommen in der Grundsiche-
rung gelangt (Plenarprotokoll 17/77, Seite 8486 C)?

Herr Staatssekretär, bitte.

Dr
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710705400


Noch einmal zum Thema Elterngeld; hier hat es Ver-
änderungen gegeben. Nach der bisherigen Regelung
blieb das Elterngeld, das im Rahmen der Verlängerungs-
option bezogen wurde, bei der Berechnung von Grundsi-
cherungsleistungen in Höhe von 150 Euro anrechnungs-
frei. Dies hat sich nun mit den neuen Regelungen zur
Berücksichtigung des Elterngeldes bei Grundsicherungs-
leistungen geändert. Um sicherzustellen, dass auch El-
terngeldbeträge aus Nachzahlungen infolge einer im Jahr
2010 widerrufenen Verlängerungsoption, die erst im Jahr
2011 zufließen, in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat
anrechnungsfrei bleiben, hat die Bundesregierung gere-
gelt, dass auch 2011 aus einer widerrufenen Verlänge-
rungsoption zufließende Elterngeldbeträge in Höhe von
150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei bleiben. Vo-
raussetzung dafür ist, dass die Verlängerungsoption noch
bis zum 31. Dezember 2010 widerrufen worden ist und
die betreffenden Lebensmonate vor dem 1. Januar 2011
begonnen haben. Auf diese Art und Weise ist, glaube
ich, ein fairer Weg gefunden worden. Nach meiner Erin-
nerung habe ich das hier schon einmal vorgetragen. Die
betroffenen Berechtigten sind auch über die Möglichkeit
des Widerrufs informiert worden.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710705500

Haben Sie eine Nachfrage? – Nein, das ist nicht der

Fall.

Dann kommen wir direkt zur Frage 6 der Abgeordne-
ten Crone:

Wie viele Widersprüche wurden von Elterngeldbeziehe-
rinnen und Elterngeldbeziehern, die Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, eingereicht, die
von der Verlängerungsoption des Elterngeldes auf 24 Monate
Gebrauch gemacht haben, und haben alle diese Antragstelle-

(wenn nein, bitte begründen)


Dr
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710705600


In dieser Frage geht es darum, ob uns einzelne Daten
vorliegen. Da beim Eltergeld der Vollzug von den Län-
dern geleistet wird, verfügen wir über keine Daten hin-
sichtlich der bei den in den Ländern zuständigen Stellen
eingereichten Zahl der Widerrufe der Verlängerungsop-
tion. Wir haben auch keine Daten zur Zahl der erteilten
Bescheide.

Da die Länder sich bei der Information über die Wi-
derrufsmöglichkeit sehr konstruktiv gezeigt haben, gehe
ich davon aus, dass das zur Zufriedenheit geregelt wor-
den ist. Wir haben keine Hinweise darauf, dass dies nicht
der Fall wäre.

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(C (D Sie haben eine Nachfrage, Frau Crone. Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich würde noch interessieren, wie hoch die Verwalngskosten in diesem Fall sind. Sie konnten mir jetzt war keine Zahlen nennen. Aber es hat doch sicherlich ohe Verwaltungskosten gegeben. Dr Es hat sicherlich Verwaltungskosten gegeben. Mit jeer gesetzlichen Änderung, durch die sich Verfahren änern, sind Verwaltungskosten verbunden. Diese Zahlen egen uns nicht vor. Ich nehme an, dass wir sie auch icht verfügbar haben. Frau Marks, bitte. Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben gerade esagt, dass die entsprechenden Erkenntnisse in den ändern vorliegen. Beabsichtigen Sie, die Daten in den weiligen Bundesländern zu erheben und uns als Parlaent entsprechend zu unterrichten, damit wir wissen, inieweit die Information gegenüber den Eltern, die ja rundsätzlich diesen Anspruch haben, erfolgreich war, nd wir nachvollziehen können, wie viele Eltern davon tztlich wirklich Gebrauch gemacht haben? Dr Wir werden Sie sicherlich informieren können. Sie üssen uns ein wenig Zeit lassen. Wir haben jetzt Mai 011. Diese Regelung gibt es seit 1. Januar 2011. Die erlängerung im Einzelfall erfolgt sogar noch gegenwärg. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass die Länder rst nach Abschluss dieses Verfahrens umfassend inforieren können. Ich habe ja gesagt, dass der Beginn der nrechnungszeit der geförderten Monate theoretisch bis ezember 2010 hätte erfolgen können. Deswegen wird an wahrscheinlich erst Ende dieses Jahres Näheres azu sagen können. Dann kommen wir jetzt zur Frage 7 des Kollegen önke Rix: Trägt das Elterngeld nach Einschätzung der Bundesregie rung zu einer besseren Gleichstellung von Frauen und Männern bei, und, wenn ja, müsste es dann nicht gerade auch im Hinblick auf die Partnermonate weiterentwickelt werden? )

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710705700
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710705800
Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1710705900
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710706000
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710706100
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710706200

(Caren Marks [SPD]: Vielen Dank!)

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710706300




(A) )

Dr
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710706400


Herr Kollege, ich würde Ihre beiden Fragen gern zu-
sammen beantworten. Das wäre gut; denn beide Fragen
hängen eng miteinander zusammen.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710706500

Dann rufe ich auch die Frage 8 des Kollegen Rix auf:

Wie lässt sich die Ankündigung der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder,
dass die Väterpolitik zukünftig einen höheren Stellenwert ha-

(Pressemitteilung vom 9. Juli 2010: „Väter in Balance“)

des Elterngeldes aufgrund des Finanzierungsvorbehalts nicht
erfolgen soll, in Einklang bringen?

Dr
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710706600


Wir sind der festen Überzeugung, dass das Elterngeld
Frauen und Männern die Rückkehr in den Beruf erleich-
tert und dass insofern auch ein Beitrag zur Entwicklung
einer familienfreundlichen Arbeits- und Unternehmens-
kultur geleistet wird. Das nehmen wir sogar gemeinsam
wahr, glaube ich.

Wir wissen auch, dass die Väterbeteiligung seit Ein-
führung des Elterngeldes und der Partnermonate konti-
nuierlich gestiegen ist. Nach aktuellen Zahlen für das
dritte Quartal 2009 liegt die Väterbeteiligung bei
23,9 Prozent aller abgeschlossenen Elterngeldanträge.
Dabei gibt es Unterschiede zwischen den Bundeslän-
dern. In Berlin liegt die Väterbeteiligung bei
30,4 Prozent, in Sachsen bei 30,2 Prozent und in Bayern
bei ungefähr 30 Prozent.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Väterbetei-
ligung den Müttern hilft und sie auch die Bindung zwi-
schen Vater und Kind fördert. Einzelne uns vorliegende
Expertisen belegen das.

Wir sind auch der festen Überzeugung, dass sich dies
positiv auf die Unternehmenskultur auswirkt. Sie wis-
sen, dass sich die Bundesministerin Kristina Schröder
die Themen Arbeitszeit, Zeitabläufe im Betrieb und fa-
milienfreundliche Arbeitszeiten vorgenommen hat. Inso-
fern stehen, um das gleich dazuzusagen, die Partnermo-
nate weiterhin auf der Agenda. Es ist nicht so, wie es
gelegentlich in einigen Medien zu lesen war, dass die
Pläne hierzu gestrichen werden sollen. Das, was wir uns
vorgenommen haben, beabsichtigen wir nach wie vor.
Wir müssen es aber in die Haushaltsentwicklungen ein-
binden.

An dieser Stelle gibt es auch einige positive Erkennt-
nisse. Meines Erachtens wäre es zum jetzigen Zeitpunkt
aber völlig falsch, dass für jeden einzelnen Sachbereich
daraus schon Konsequenzen gezogen werden. Das ist
auch nicht unsere Aufgabe.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710706700

Herr Rix, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.

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(C (D Vielen Dank. – Ich weiß, dass die Ministerin zumin est in den Medien angekündigt hat, die Regelungen zur rbeitszeit zu hinterfragen. Noch liegen keine Konzepte or. Gibt es hierzu vielleicht schon erste Eckpunkte? Weil der Kollege Staatssekretär beide Fragen zusamen beantwortet hat, erlaube ich mir jetzt auch, noch ine zweite Frage zu stellen. Es ist schön, zu hören, dass ie Pläne, die es zur Ausweitung der Vätermonate gab, icht gestrichen wurden. In welcher Form soll denn nun ine Weiterentwicklung stattfinden? Dr Sie dürfen, soweit ich die Geschäftsordnung kenne, ogar vier Zusatzfragen stellen, also nicht nur eine weire, wenn die Präsidentin damit einverstanden ist. Wie wir das im Einzelnen weiterentwickeln, kann ich gischerweise jetzt nicht sagen. Ich sage nur ganz klar: ir haben das Vorhaben nicht gekippt, sondern es zuckstellen müssen. Wir werden weiter darüber reden. as Anliegen bleibt. Wie man es konkret ausgestaltet, arüber wird man reden müssen. Es wird mit Sicherheit icht so kommen, wie es die Sozialministerin von, ich laube, Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen hat. as wird nicht der Fall sein; denn das würde vor dem intergrund der jetzigen Situation ganz konkret bedeun – ich habe Ihnen ja gesagt, dass der Anteil der Partermonate in den günstigsten Fällen bei 30 Prozent und onst bei 23,9 Prozent liegt –, dass es zu einer drastichen Reduzierung des Elterngeldes für einen ganz betimmten Personenkreis kommt. Das kann man nicht ollen. Es wird also Veränderungen geben. Wir müssen lug überlegen, wie wir das handhaben, um wirklich eien Fortschritt zu erzielen. Das Ganze steht jedenfalls ach wie vor auf der Agenda. Haben Sie noch eine weitere Nachfrage? – Das ist icht der Fall. Frau Marks, bitte. Herr Staatssekretär, Sie haben eben in Aussicht ge tellt, dass es zu einer Weiterentwicklung des Elterngeles in Bezug auf die Partnermonate kommen wird. Es eut uns, wenn dieses Vorhaben nicht komplett auf Eis elegt wird, sondern durchaus noch im Kopf ist. Wie es ann partnerschaftlich weiterentwickelt wird, darüber erden wir sicherlich sowohl im Ausschuss als auch im lenum dieses Hohen Hauses noch entsprechend diskueren. Dr Darüber können wir partnerschaftlich diskutieren. )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710706800
Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1710706900
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710707000
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710707100
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710707200




(A) )


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710707300

Bezüglich der partnerschaftlichen Weiterentwicklung

des Elterngeldes und der Gleichbehandlung beim Eltern-
geld – das war gerade das Thema meines Kollegen Rix –
habe ich noch eine Nachfrage, und zwar, ob Sie es als
Vertreter der Bundesregierung unter Gleichbehandlungs-
gesichtspunkten für erforderlich halten, dass der dop-
pelte Anspruchsverbrauch bei Inanspruchnahme von El-
terngeld und Teilzeit – das heißt, beide Eltern arbeiten
Teilzeit und beziehen zeitgleich Elterngeld – abgestellt
wird, und, wenn nein, warum nicht.

Sie wissen ja, dass es bislang, wenn beide Eltern Teil-
zeit arbeiten und Elterngeld beziehen, dazu kommt, dass
der Elterngeldanspruch für diese Eltern, die wirklich
partnerschaftlich leben, bereits nach sieben Monaten
aufgebraucht ist. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser
sogenannte doppelte Anspruchsverbrauch abgeschafft
wird und die Eltern, die wirklich partnerschaftlich leben,
auch einen Anspruch von 14 Monaten erhalten. Mich
würde sehr interessieren, welche Absichten die Bundes-
regierung hinsichtlich einer solchen Weiterentwicklung
hat.

Dr
Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1710707400


Frau Kollegin, ich kann mir viele Möglichkeiten vor-
stellen, wie das Elterngeld weiterentwickelt werden
kann. Es werden ja alle möglichen Varianten vorgeschla-
gen; darüber haben wir schon einmal diskutiert. Ich gehe
aber davon aus, dass die Partei, der Sie angehören, wenn
sie irgendwann und irgendwo wieder Regierungsverant-
wortung trägt, auch feststellen wird, dass die zur Verfü-
gung stehenden Mittel begrenzt sind. Wir sollten uns
also von dem Gedanken lösen, dass eine Weiterentwick-
lung ausschließlich mit mehr Geld möglich ist. Wenn
wir es hinbekommen, dass in Unternehmen die Einsicht
wächst – sie wird angesichts der demografischen Ent-
wicklung und aufgrund vieler weiterer Faktoren wach-
sen –, dass Männer und Frauen einbezogen werden müs-
sen, dann ist das viel wichtiger. Das hat nichts mit Geld
zu tun, sondern das ist eine Frage der Unternehmenskul-
tur und der Mentalität. Wir sollten somit zu gegebener
Zeit in Ruhe darüber diskutieren, was wir darüber hinaus
strukturell ändern müssen.

Wir haben auch zugesagt – das müssen wir sowieso –,
dass wir alle familienpolitischen Leistungen immer wie-
der evaluieren werden und schauen, was wir besser ma-
chen können. Ich sage aber ausdrücklich: Es muss auch
Verlässlichkeit geben; man darf nicht pausenlos von ei-
ner Variante zur anderen springen. Verlässlichkeit ist
nämlich für die jungen Leute, die sich für Kinder ent-
scheiden, wichtig. Sie müssen auf die Hilfe vonseiten
des Staates setzen können.

Ich stelle fest, dass Sie zufrieden sind.


(Caren Marks [SPD]: Sie haben viel Zutrauen in die Gestaltung der SPD-Politik! Das freut uns!)


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(C (D Wir hatten schon geklärt, dass ein Dialog nicht mög ch ist. Ich rufe nun die Frage 9 der Kollegin Rupprecht auf: Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass sie mit der Anrechnung von Partnereinkommen ab einer bestimmten Höhe des Einkommens den Grundansatz des Elterngeldes als Lohnersatzleistung verlässt, und wie verträgt sich dies mit der Gesetzesbegründung zum Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz, dass alle Eltern in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten des Kindes einen sogenannten Schonraum ohne große Einkommenseinbußen haben sollen? Dr Es ist so, dass ein nach dem Bundeselterngeldund lternzeitgesetz bestehender Anspruch entfällt, wenn die erechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlaungszeitraum ein nach § 2 Einkommensteuergesetz zu ersteuerndes Einkommen in Höhe von mehr als 50 000 Euro hat bzw. zusammen veranlagte Eltern ein inkommen in Höhe von mehr als 500 000 Euro haben. diesen Fällen gehen wir davon aus, dass der Schonum nach der Geburt auch ohne Elterngeld gewährleist ist. Das hat nichts damit zu tun, dass das Elterngeld Prinzip – darüber haben wir in einem anderen Zusam enhang diskutiert – eine finanzielle Leistung ist, die ich am Einkommen orientiert. Frau Rupprecht, haben Sie eine Nachfrage dazu? Ich möchte sie nach der Beantwortung meiner zwei n Frage stellen. Gut. – Dann rufe ich auch die Frage 10 der Kollegin upprecht auf: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dieser so genannte Schonraum gerade auch für junge Familien, die einkommensschwächer sind, sehr viel bedeutender ist als für einkommensstarke Familien Bitte, Herr Staatssekretär. Dr Natürlich ist es so, dass dort, wo ein großes Einkomen vorhanden ist, über viele Dinge nicht gesprochen erden muss und zumindest von der finanziellen Seite er ein Schonraum nicht von so zentraler Bedeutung ist. inkommensstarke Familien werden es auch ohne finanielle Nöte schaffen, sich der Betreuung ihrer Kinder zu idmen, wenn sie das wollen. Ich sage aber auch: In den Fällen, in denen – das haen Sie mit Ihrer Frage angesprochen – die sogenannte eichensteuerregelung greift, ist eine finanzielle Unter tützung der Eltern durch das Elterngeld nicht erforderch und entfällt daher. Entsprechend haben wir hier ar Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues )

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710707500
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710707600
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710707700
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710707800
Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1710707900
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710708000




(A) )

gumentiert. Diese Sparmaßnahmen beim Elterngeld
haben uns durchaus wehgetan, waren aber notwendig;
denn wir mussten unseren Beitrag zu den erforderlichen
Einsparungen leisten – ich habe eben schon eine Summe
genannt –, was wir auf diese Weise getan haben. Aber
damit ist für uns das Thema auch beendet. Wir werden
das weiter evaluieren, wie seinerzeit entschieden worden
ist. Damit haben wir einen Beitrag geleistet, und das
wird reichen.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710708100

Frau Rupprecht, bitte schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710708200

Herr Staatssekretär, Sie sagten bei der Beantwortung

der Frage von Herrn Wunderlich, dass derjenige Eltern-
geld bekommen soll, der seine Kinder erzieht; die ande-
ren sollen kein Elterngeld bekommen. Da ALG-II-Emp-
fänger und -Empfängerinnen und Sozialhilfeberechtigte
kein Elterngeld mehr bekommen, frage ich Sie: Erziehen
die ihre Kinder nicht?

Das Zweite. Das Verfassungsgericht hat einmal
– zwar in einem anderen Zusammenhang, aber es gilt
grundsätzlich – festgestellt, dass das Sozialrecht nicht
als Strafinstrument dienen soll. Wenn wir nun – so habe
ich Ihre Äußerung zumindest verstanden – Menschen,
die nicht erwerbstätig sind, sanktionieren wollen, indem
wir ihnen kein Elterngeld mehr geben, dann benutzen
wir das Sozialrecht als Strafinstrument. Das widerspricht
dem Gleichheitsgrundsatz, nach dem Menschen in glei-
cher Situation gleich zu behandeln sind und niemand be-
nachteiligt werden darf. Wie begründen Sie also – mei-
ner Ansicht nach ist das verfassungsrechtlich nicht zu
begründen, aber das würde ich gerne von Ihnen hören –,
dass wir die Leistung gerade bei denen auf das Einkom-
men anrechnen, die ALG II oder Sozialhilfe empfangen?
Warum machen wir da so gravierende Unterschiede?
Steckt dahinter die vom Verfassungsgericht nicht er-
laubte Strafabsicht?

Dr
Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1710708300


Frau Kollegin, ich stimme Ihnen zunächst einmal aus-
drücklich darin zu, dass das Sozialrecht nicht für Straf-
aktionen genutzt werden darf. Davon halten ich und
auch die Bundesregierung überhaupt nichts. Das ist in
der Regel auch nicht zu Ende überlegt. Das Sozialrecht
enthält Regelungen für diejenigen, die sich allein nicht
helfen können. Das ist der entscheidende Punkt. Es ist,
glaube ich, durchaus konsequent, wenn der Staat sagt:
Jeder, der sich in einem gewissen Umfang selbst helfen
kann und nicht auf die Gemeinschaft angewiesen ist, der
soll das, soweit es eben geht, auch tun. Darin liegt die
Anrechnung begründet. Sie soll vermeiden, dass jemand,
der vom Staat volle Unterstützung bekommt, das Eltern-
geld zusätzlich bekommt. Das ist für mich auch eine Ge-
rechtigkeitsfrage: Es ist gerecht gegenüber denjenigen,
die sich ihr Einkommen mit viel Mühe so eben erwirt-

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(C (D chaften und aus dem Bezug von Grundsicherungsleisngen herauskommen, was im unteren Einkommensbeich nicht ganz einfach ist, wenn man zwei oder drei inder hat. Das ist die Frage, die Sie auch beantworten üssen: Ist es gerecht? Sie müssen auf dieser Ebene mit inander vergleichen. Ich glaube, dass das Sozialrecht kein Strafrecht sein ollte, aber auch, dass es völlig in Ordnung ist, wenn der taat die Bedingungen nennt; er kann da sicherlich abägen. Ich habe eben darauf hingewiesen – Sie haben ie Zahlen mit Sicherheit gelegentlich schon gehört –, ozu die ständige Absenkung des Erziehungsgeldes gehrt hat: Sie hat dazu geführt, dass das Erziehungsgeld Wesentlichen denjenigen gezahlt worden ist, die auf rund eines Sozialhilfeanspruchs das, was sie für ihre amilie brauchten, ohnehin abgegolten bekamen. Das ar vom Ansatz her falsch. Dazu habe ich eben gesagt: amilienpolitik ist etwas anderes als Sozialpolitik; sie ist ehr als Sozialpolitik. Frau Rupprecht, haben Sie eine weitere Frage? Ja. Bitte. Es ist eine politische Entscheidung, zu sagen, dass Fa ilienpolitik über das Sozialrecht hinausgeht. Dann uss man aber in der Familienpolitik ohne Ansehen des inkommens handeln: Auch wenn jemand das minialste Einkommen hat, nämlich die Existenzsicherung urch Grundsicherung, darf man den Wegfall des Elterneldes nicht in Betracht ziehen, sonst verletzt man den leichheitsgrundsatz. Deshalb die Frage: Warum behaneln Sie Eltern, die ein minimales Einkommen aus der rundsicherung haben – es muss die Existenz sichern –, nd Eltern, die ein durch Erwerbsarbeit erwirtschaftetes inkommen haben, so unterschiedlich? Dahinter steckt och der Gedanke: Derjenige, der nicht erwerbstätig ist, t selbst schuld. Dr Nein. Anders kann ich es nicht werten. Denn beide Kinder, as Kind der Eltern mit einem Einkommen aus Erwerbsrbeit und das Kind der Eltern mit einem Einkommen us der Grundsicherung, haben das Recht, unter ähnlihen oder gleichen Bedingungen aufzuwachsen. Ich nde, dass da der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. )

Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710708400
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710708500
Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1710708600
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710708700
Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1710708800
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710708900




(A) )

Dr
Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1710709000


Ich habe eben schon versucht, das zu erläutern. Ich
sage ausdrücklich: Wenn jemand in jungen Jahren – mit
18 oder 19 Jahren – ein Kind bekommt, dann hat er in
der Regel ein geringes Einkommen. In diesem Fall sagt
man: Er soll sich zumindest 12 Monate – zusammen mit
dem Partner 14 Monate – um sein Kind kümmern kön-
nen. Das ist so etwas wie ein Schonraum. Das ist etwas
ganz anderes, als wenn der Staat jemandem sagt: Du
wirst so versorgt, dass du mit deinem Kind leben kannst.
In diesem Fall kann er sich um sein Kind kümmern und
muss nicht erwerbstätig sein. Das ist der Punkt.

Im Übrigen wissen Sie, dass ich Ihr Engagement
schätze. Deswegen sage ich ausdrücklich: Ich glaube,
bei einer 18- oder 19-jährigen jungen Frau, die ein Kind
bekommt, ist es viel wichtiger, dass wir uns darum küm-
mern, dass sie ihre Ausbildung abschließen und ihren
Lebensunterhalt irgendwann selbst erwirtschaften kann.
Da ist es nicht entscheidend, wie viel Geld man drauf-
packt.

Für mich geht es darum, Chancen zu eröffnen; das
muss Familienpolitik leisten. Familienpolitik darf sich
nicht darauf beschränken, möglichst viel Geld an unter-
schiedliche Leute auszugeben und darüber unter Gleich-
heitsgesichtspunkten zu diskutieren. Wenn man darüber
unter Gleichheits- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten
diskutiert, dann muss man denjenigen, der darauf ange-
wiesen ist, alles vom Staat zu bekommen, mit demjeni-
gen vergleichen, der den Lebensunterhalt für seine Fa-
milie so eben erwirtschaftet. Das ist Gerechtigkeit.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1710709100

Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Gesundheit. Hier steht die Parlamenta-
rische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz zur Ver-
fügung.

Zunächst rufe ich die Frage 11 des Abgeordneten
Edgar Franke auf:

Wie steht die Bundesregierung zu den in der Presse geäu-
ßerten Befürchtungen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und
Krankenkassen, Gesundheitsminister Rösler könne sein Ver-
sprechen nicht halten, den Sozialausgleich unbürokratisch zu
gestalten?

Frau Staatssekretärin.

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Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710709200


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege
Dr. Franke, die Bundesregierung kann die angesproche-
nen Befürchtungen nicht nachvollziehen. Mit dem neuen
Verfahren wird ein Sozialausgleich im Bereich der GKV
etabliert, der zeitnah, antragslos für die Versicherten und
in den weit überwiegenden Fällen automatisch erfolgen
wird.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710709300

Herr Franke, Sie haben eine Nachfrage?

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(C (D Ich habe eine Nachfrage, Frau Präsidentin. – Frau taatssekretärin, bei den Fällen, in denen Arbeitnehmer ehrere Einnahmequellen haben – wenn sie nicht nur ohn beziehen, sondern auch eine Rente erhalten oder ielleicht Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit rzielen; das ist bei 10, 15 oder sogar 20 Prozent der all –, sagen alle Experten, dass es äußerst problemasch ist, eine Berechnung im Hinblick auf den Sozialusgleich durchzuführen, vor allem dann, wenn ein Areitnehmer mehr Zusatzbeiträge zahlen muss, als sein inkommen es vorgibt. Das ist dann der Fall, wenn der usatzbeitrag mehr als 2 Prozent des Einkommens beägt. Das ist sehr kompliziert. Es scheint auch erheblihe Kosten zu verursachen, jedenfalls aus unserer Sicht. A Herr Kollege, auch bei denjenigen, die nicht nur eine inkommensquelle haben, ist das Verfahren einfach und ansparent. Bezieht zum Beispiel ein Mitglied Einünfte aus mehreren beitragspflichtigen Beschäftigungserhältnissen, so prüft die Krankenkasse die Anspruchserechtigung auf einen Sozialausgleich und informiert en jeweiligen Träger über das anzuwendende Verfahren ur Beitragsbemessung. Der Sozialausgleich wird dann on dem Träger ausgeführt, bei dem das Mitglied sein aupteinkommen bezieht. Die weitere beitragsabfühnde Stelle hat die dortigen beitragspflichtigen Einnahen in Höhe von 10,2 Prozent des Einkommens zu ver eitragen. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, ass auch bei schwankenden Einkommensquellen der ozialausgleich in korrekter Höhe gewährt wird. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Zahl der enschen, die von dem Beitragseinzugsverfahren be offen ist, nicht so hoch ist, wie in der Presse veröffentcht. Wir gehen von etwa 5 Millionen Mitgliedern aus nd schätzen deshalb die Zahl der durchgeführten Verhren deutlich geringer ein. Zudem führt der Bezug ehrerer beitragspflichtiger Einnahmen in der überwie enden Anzahl der Fälle nicht zu einem hohen adminisativen Aufwand für die Beteiligten, weil es sich häufig m kontinuierliche und relativ konstante zweite Einkomen handelt. Herr Franke, Sie haben eine zweite Nachfrage? – Das t nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage 12 des Kollegen Franke auf: Welche Bürokratiekosten für den Sozialausgleich sind der Bundesregierung bekannt, und bei welchen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben sind die Kosten derzeit nicht bekannt und warum? A Herr Kollege Franke, den Arbeitgebern entstehen aufrund der Durchführung des Sozialausgleichs für den usatzbeitrag der Versicherten zur gesetzlichen Kranenversicherung und den hieraus resultierenden neuen eldepflichten gewisse Mehrbelastungen. Das wird von Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz uns nicht bestritten. Die Mehrkosten, die sich aufgrund regelmäßiger Datenmeldungen an die Krankenkassen ergeben, belaufen sich nach den Berechnungen der Bundesregierung auf circa 3 Millionen Euro jährlich. Die einmaligen Umstellungskosten im Rahmen der Softwareanpassung können nicht gesondert beziffert werden. Für die eigentliche Durchführung des Sozialausgleichs seitens der Arbeitgeber werden in den nächsten Jahren aufgrund der Umsetzung des Sozialausgleichs im Rahmen EDV-gestützter Abrechnungen allenfalls geringe Kosten anfallen. Haben Sie noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage 13 des Kollegen Dr. Lauterbach auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtungen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Krankenkassen, zweistellige Millionenbeträge in ein Verfahren zu investieren, das vielleicht nie gebraucht werde, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Einführung dieses Verfahrens, und hält sie diese trotzdem für vertretbar? A Herr Kollege Dr. Lauterbach, die Bundesregierung hält einen Sozialausgleich für die gesetzlich Krankenversicherten, die durch die Zahlung des Zusatzbeitrages überfordert wären, aus Gerechtigkeitsgründen für unverzichtbar. Sie hält deshalb die durch die Einführung des für die Versicherten verlässlichen und grundsätzlich antragslosen Verfahrens entstehenden und nicht näher bezifferbaren Kosten für vertretbar. Herr Lauterbach? – Sie haben keine Nachfrage. Dann rufe ich die Frage 14 des Kollegen Lauterbach auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der BDA nach Vereinfachungen an dem als zu bürokratisch kritisierten Sozialausgleich, plant die Bundesregierung, Änderungen an diesem als bürokratisch kritisierten Verfahren des Sozialausgleichs vorzunehmen, und, wenn ja, welche, und in welchem Gesetz sollen diese umgesetzt werden, damit sie noch rechtzeitig vor dem Start des Sozialausgleichs wirksam werden können? Bitte. A Herr Kollege Dr. Lauterbach, für die Bundesregierung ist kein Verfahren erkennbar, dass das Ziel eines GKV-weiten Sozialausgleichs ohne Antragsverfahren für die Versicherten mit geringerem Aufwand erreichen könnte. Haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Frage 15 der Abgeordneten Bas auf: b d d d z ri li fu D ic D D s w te k E b ru s ic d d a w e g w s A w d c e (C (D Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, der in einem Interview für die Januarausgabe 2011 des Magazins Lohn + Gehalt ausgeführt hat, dass in den Expertenanhörungen die einfache Umsetzung des Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt worden sei, und wie steht die Bundesregierung zu den Äußerungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA, die in der Märzausgabe desselben Magazins ausgeführt hat: „Dies ist nicht zutreffend. Sowohl die BDA als auch die Deutsche Rentenversicherung hatten sich sehr kritisch zum vorgesehenen Sozialausgleichsverfahren geäußert“? A Frau Kollegin Bas, die Bundesregierung sieht sich urch die fortschreitenden Vorarbeiten zur Einführung es Sozialausgleichs durch die Spitzenorganisationen er Sozialversicherung darin bestätigt, dass die Umsetung handhabbar ist. Sie sieht keine Alternative, mit gengerem Aufwand das gleiche Ziel zu erreichen, nämch einen GKV-weiten, für die Versicherten automatisch nktionierenden Sozialausgleich zu schaffen. Eine Nachfrage, Frau Bas? – Bitte schön. Vielen Dank. – Ihre Antwort überrascht mich etwas. ie Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss, an der h teilgenommen habe, fand am 25. Oktober 2010 statt. a haben Organisationen wie Bundesagentur für Arbeit, eutsche Rentenversicherung, Zentralverband des Deut chen Handwerks und der BDA sehr deutlich mitgeteilt, elcher bürokratische Aufwand und welche Zusatzkosn durch den Sozialausgleich auf uns zukommen. Deshalb frage ich einfach einmal: Ignoriert Staatsseretär Bahr diese Organisationen, oder erkennt er sie als xperten nicht an? A Frau Kollegin Bas, wir haben im Rahmen der Anhöngen im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfes ehr ausführlich mit allen Beteiligten gesprochen. Wie h Ihnen aber gerade mitgeteilt habe und wie das auch er Normenkontrollrat festgestellt hat, ist unter Maßgabe er Erreichung der gleichen Ziele von niemandem ein nderes, unbürokratischeres Verfahren vorgeschlagen orden. Ich will folgenden Bezug herstellen: Stellen Sie sich inmal vor, der Sozialausgleich würde – wie von vielen efordert – durch die Krankenkassen durchgeführt. Das ürde bedeuten, dass in der gesetzlichen Krankenver icherung für alle Mitglieder ein verwaltungsintensives ntragsverfahren bei den Krankenkassen eingerichtet erden müsste. Die Antragsteller würden zu Bittstellern egradiert. Die Krankenkassen mit einkommensschwahen Mitgliedern würden wieder Wettbewerbsnachteile rleiden. )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710709400
Dr. Edgar Franke (SPD):
Rede ID: ID1710709500
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710709600
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710709700




(A) )


(B)

Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710709800
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710709900
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710710000
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710710100
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710710200
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710710300
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710710400
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710710500
Bärbel Bas (SPD):
Rede ID: ID1710710600





Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz


(A) )


)(B)

Ein gangbarer Vorschlag zur Einführung eines GKV-
weiten Sozialausgleichs liegt von niemandem vor. Des-
halb ist es für uns richtig, dass wir diesen Weg weiter ge-
hen. Die beteiligten Verantwortlichen in der Selbstver-
waltung im Gesundheitswesen begleiten diesen Weg
sehr konstruktiv.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710710700

Haben Sie noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der

Fall.

Dann würde ich gerne die Fragen 20 und 21 vorzie-
hen, weil die sich auch um diesen Themenbereich dre-
hen.

Ich rufe zunächst die Frage 20 der Kollegin Volkmer
auf:

Wie bewertet die Bundesregierung die anhaltende Kritik
an den Regelungen des Sozialausgleichs durch den Nationa-
len Normenkontrollrat, die sich besonders auf die „erhebli-
chen bürokratischen Belastungen der Arbeitgeber, der Ren-
tenversicherungsträger und der Krankenkassen“ beziehen?

Frau Staatssekretärin, bitte.

A
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710710800


Frau Kollegin Dr. Volkmer, Ziel des Sozialausgleichs
in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass kein
Mitglied durch die Zahlung des Zusatzbeitrags überfor-
dert wird. Darüber hinaus soll der Sozialausgleich für
das Mitglied automatisch und damit ohne Antrag erfol-
gen. Diese Ziele werden mit dem vorliegenden Verfah-
ren erreicht. Der Normenkontrollrat hat in seiner Stel-
lungnahme zur Finanzierungsreform deutlich gemacht,
dass er kein Verfahren erkennen könne, das das gefasste
Ziel, nämlich den GKV-weiten Sozialausgleich ohne
Antragsverfahren, mit geringerem Aufwand umsetzen
könnte. Eine andere Stellungnahme des Normenkontroll-
rats liegt hierzu nicht vor.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710710900

Eine Nachfrage? – Frau Volkmer, bitte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710711000

Wenn der Normenkontrollrat zu der Auffassung

kommt, es gebe beim automatischen Sozialausgleich
– der aber notwendig ist bei Erhebung des Zusatzbei-
trags – kein unbürokratisches Verfahren, liegt dann nicht
der Schluss nahe, auf den Zusatzbeitrag zu verzichten
und wieder zu einer anderen, gangbaren Regelung zu
kommen?

A
Dr. Marlies Volkmer (SPD):
Rede ID: ID1710711100


Frau Kollegin Dr. Volkmer, diese Alternative scheidet
für die Bundesregierung aus, weil wir mit der neuen
Finanzierungsform der gesetzlichen Krankenversiche-
rung verschiedene Ziele verfolgen: vor allen Dingen die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Krankenkas-
sen sowie mehr Transparenz – insbesondere für die Ver-
sicherten – hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der
Leistungen ihrer Krankenversicherungen und der Kran-

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(C (D enversicherungsangebote. Wir wollen dies in einer soliarischen und sozial ausgewogenen Art und Weise urchführen. Ich habe die Ziele, die wir mit dem Gesetz rreichen wollen, bereits mehrfach genannt. Sie sind uns iesen geringfügigen Aufwand wert. Im Übrigen kann ich nur darauf verweisen, dass erade die etwas mehr belasteten Arbeitgeber durch die inanzierungsreform perspektivisch auf der anderen eite eine Entlastung erfahren, sodass sich hier Aufwand nd Nutzen in einem angemessenen Verhältnis befinden. Ich rufe die Frage 21 der Kollegin Volkmer auf: Wie wird die Kritik des Nationalen Normenkontrollrates durch die Bundesregierung gewürdigt, und mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die Kritik? A Frau Kollegin Volkmer, der Normenkontrollrat hat in einer Stellungnahme zur Finanzierungsreform deutlich emacht, dass er kein Verfahren erkennen könne, das das efasste Ziel, den GKV-weiten Sozialausgleich ohne ntragsverfahren, mit geringerem Aufwand umsetzen önnte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die ragen des Normenkontrollrats zum mit dem Sozialausleich verbundenen Bürokratieaufwand umfassend bentwortet. Die Bundesregierung wird die Umsetzung eiterhin konstruktiv begleiten. Haben Sie noch eine Nachfrage, Frau Volkmer? – Das t nicht der Fall. Dann gehe ich jetzt in der Reihenfolge ieder zurück. Die Fragen 16 und 17 der Abgeordneten Kramme erden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Uwe Kekeritz auf: Welche über den taz.de-Artikel (www.taz.de/l/zukunft/ umwelt/artikel/1/radioaktive-strahlung-immer-gefaehrlich/)

Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710711200
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710711300
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710711400
nausgehenden Informationen liegen der Bundesregierung über
das am 4. Mai 2011 durchgeführte Gespräch zwischen der
Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation, WHO,
Dr. Margaret Chan, und der Initiative für eine unabhängige
WHO vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung
aus den ihr bekannten Gesprächsinhalten – insbesondere der
Revidierung der Todesfallzahlen infolge der Tschernobyl-Ka-
tastrophe durch die Generaldirektorin – für ihre Arbeit im
Exekutivrat der WHO bzw. bei der anstehenden Weltgesund-
heitsversammlung?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

A
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710711500


Herr Kollege Kekeritz, die Bundesregierung hat an
em Gespräch der WHO-Generaldirektorin Dr. Chan mit
er Initiative für eine unabhängige WHO am 4. Mai die-
es Jahres nicht teilgenommen und verfügt neben der
ffentlich zugänglichen Pressemitteilung der WHO zu
em Gespräch über keinerlei weiter gehende Informatio-
en.





Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz


(A) )


)(B)

Die Angaben zur Anzahl der Opfer der Katastrophe
von Tschernobyl sind durchaus sehr unterschiedlich. Sie
hängen unter anderem davon ab, ob die Liquidatoren,
evakuierte Personen, die am meisten betroffenen Länder,
Ukraine und Weißrussland, oder die ehemalige Sowjet-
union oder Europa betrachtet werden. Viele Angaben be-
ruhen auf Schätzungen, die auf Annahmen und Einschät-
zungen von Experten und oft nicht belegbaren Daten
über verstrahlte Bevölkerungsgruppen beruhen. Aktuelle
Zahlen wurden kürzlich vom Wissenschaftlichen Aus-
schuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der
Auswirkungen der atomaren Strahlung, UNSCEAR,
United Nations Scientific Committee on the Effects of
Atomic Radiation, veröffentlicht.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710711600

Herr Kekeritz, eine Nachfrage? – Bitte schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710711700

Herzlichen Dank. – Auch ich war bei diesem Ge-

spräch nicht dabei, aber ich lese natürlich Zeitung. Ich
fand diese Nachricht hochinteressant, zumal ich vorher
an die Bundesregierung die Frage gestellt habe, inwie-
weit sie in dem Vertrag zwischen WHO und IAEO eine
Einschränkung der Unabhängigkeit der WHO sieht. Ihre
Antwort war etwas verblüffend. Sie sagten: Es ist sicher-
gestellt, dass die WHO nicht eingeschränkt ist. Ich frage
mich natürlich schon, wie Sie zu einem solchen Ergebnis
kommen.

Wenn wir uns die Verträge zwischen IAEO und WHO
anschauen, stellen wir fest, dass dort definitiv steht, dass
sämtliche Veröffentlichungen der WHO nach Absprache
zwischen IAEO und WHO erfolgen sollen. Ich bin zu
wenig juristisch bewandert, um den Begriff „sollen“
nach internationalem Recht zu interpretieren. Wenn die
deutsche Interpretation aber nur halbwegs zulässig ist,
dann ist der Begriff „sollen“ klar, dann heißt das, es
muss eine Absprache zwischen WHO und IAEO stattfin-
den. Damit ist natürlich die Unabhängigkeit der WHO
nicht mehr gegeben.

Dass die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist, hat
auch Herr Nakajima – seinerzeit Generalsekretär der
WHO – im Jahr 2001 definitiv bestätigt. Zur Tscherno-
byl-Katastrophe wurden über 700 Studien erstellt. Da-
von hat die WHO zwölf veröffentlicht. Auf Nachfrage,
warum denn nur zwölf veröffentlicht worden sind, hat
Herr Nakajima im Jahr 2001 definitiv bestätigt: Das ist
auf Druck der IAEO geschehen.

Wie kommt die Bundesregierung dazu, zu behaupten,
dass die WHO von der IAEO unabhängig ist?

A
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710711800


Herr Kollege Kekeritz, zunächst einmal: Die Bundes-
regierung vertritt die Auffassung, dass die Weltgesund-
heitsorganisation nicht für die Veröffentlichung von
Messwerten anderer Organisationen zuständig ist.

Was die Zusammenarbeit mit der IAEA betrifft, will
ich einfach noch einmal deutlich machen, dass Sie hier

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(C (D mer wieder suggerieren, es seien vertragliche Grundgen geschaffen worden, die die Unabhängigkeit der eltgesundheitsorganisation beeinträchtigen. Das ist ber nicht der Fall. Wir haben hier keine vertraglichen rundlagen, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen. ür diese Annahme besteht kein Grund. Die Forderung spielt auf das Abkommen zwischen er WHO und der Internationalen Atomenergie-Organiation vom Mai 1959 an. Bei dem Abkommen zwischen er WHO und der Internationalen Atomenergiebehörde om Mai 1959 handelt es sich um ein Standardabkomen, wie es zwischen Institutionen der Vereinten Natio en und anderen internationalen Organisationen üblich t. Entsprechend der gängigen Praxis der Institutionen er Vereinten Nationen hat die WHO Verträge mit fast entischem Wortlaut in den Jahren 1958 und 1959 mit erschiedenen anderen internationalen Organisationen eschlossen. Diese Vereinbarungen dienen dem allgeeinen Zweck, die Arbeitsfelder der betroffenen inter ationalen Organisationen aufeinander abzustimmen. er Verweis in dieser Vereinbarung vom Mai 1959 auf rt. 1 Abs. 1 der Satzung der WHO verdeutlicht, dass as Abkommen nicht das Ziel hat, die unabhängige, an bjektiven Kriterien orientierte Arbeit der WHO zu beinträchtigen oder auszuschließen. Vielmehr dient die ereinbarung der Förderung der Zusammenarbeit und er Konsultation zwischen WHO und IAEA. Lassen Sie mich bitte ergänzen, dass die Unabhängigeit und die Unparteilichkeit der WHO in diesem Zuammenhang nach wie vor gewährleistet sind. Das hat ie WHO im Übrigen bereits im Jahr 2001 in einer Stelngnahme umfassend bestätigt. Gegenüber der Bundesgierung hat die WHO die aktuell vorgebrachten Berchtungen einer Beschränkung ihrer Tätigkeit durch as Abkommen als unbegründet bezeichnet. Deshalb seen wir die Befürchtungen, die Sie in diesem Kontext aben, nicht. Sie wissen, dass in der nächsten Woche die eltgesundheitsversammlung stattfindet. Über das Thema ird dort sicherlich diskutiert werden. Wir werden die en Diskussionsprozess aufmerksam verfolgen. Wenn ir zu der Erkenntnis kommen, dass Handlungsbedarf esteht, dann werden wir hier ausführlich darüber beran. Sie haben noch eine zweite Nachfrage, Herr ekeritz? – Bitte. Das ist eine merkwürdige Kombination, die mich et as durcheinanderbringt. Zum einen sagen Sie, vielicht werde das nächste Woche in Genf besprochen, um anderen sagen Sie, es gebe keine Einschränkung der nabhängigkeit. Ich sehe da einen Widerspruch. Wenn ich jetzt noch einmal auf diesen Dialog der Geeraldirektorin Chan mit den Demonstranten, die seit ier Jahren vor der WHO regelmäßig für die Unabhänigkeit der WHO demonstrieren, eingehe und die Ausage von Frau Chan betrachte, dann muss ich feststellen, Uwe Kekeritz )

Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710711900
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710712000




(A) )

dass sie ganz klar sagt, dass noch sehr viel getan werden
muss, um eine wirkliche Unabhängigkeit zu erreichen.

Meine Frage an Sie lautet: Wieso steht im Vertrag,
dass die WHO, wenn sie doch unabhängig ist, Veröffent-
lichungen nur in Absprache mit der IAEO vornehmen
kann? Was soll eine solche Absprache erreichen? Gerade
in Bezug auf die Veröffentlichungen der WHO zu
Tschernobyl und Harrisburg ist das mehr als bedenklich.

A
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710712100


Herr Kollege Kekeritz, zunächst einmal zu Ihrer ers-
ten Bemerkung. Wir haben transparente Verfahren und
möchten der Diskussion auf der Weltgesundheitsver-
sammlung nicht vorgreifen und die Beiträge der Teilneh-
mer nicht beeinflussen.

Lassen Sie mich zum eigentlichen Inhalt der Frage
noch einmal Stellung nehmen. Es ist in internationalen
Organisationen relevant, dass es eine Arbeitsteilung gibt
und jeder das verlautbart, wofür er federführend zustän-
dig ist. Darüber hinaus gibt es Verträge, die die Zusam-
menarbeit und damit den Informationsaustausch gewähr-
leisten. In diesem Falle ist das der Vertrag, den ich
angesprochen habe. Aus diesem Vertrag lassen sich Ihre
Befürchtungen nicht ableiten. Das möchte ich hier noch
einmal deutlich zur Kenntnis geben.

Wie gesagt: Die Diskussionen, die über die Presse-
berichterstattung und die uns zugänglichen Informatio-
nen stattfinden werden, werden wir mit Aufmerksamkeit
verfolgen. Uns liegt ja daran, dass die WHO ihre Un-
abhängigkeit weiter praktizieren kann. Sollte es aus un-
serer Sicht strukturelle und substanzielle Belege dafür
geben, dass ihre Unabhängigkeit gefährdet ist, dann
wäre das für uns ein gravierendes Problem, über das dis-
kutiert werden muss. Solch ein Problem erkennen wir
aber derzeit nicht.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710712200

Herr Kollege Ott, bitte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710712300

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ich

bin Völkerrechtler und kann Ihnen sagen, dass diese Ver-
einbarung – ich habe sie mir angeschaut – deutlich macht,
dass die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
und die Durchführung von Maßnahmen der WHO nur im
Einvernehmen mit der Internationalen Atomenergiebe-
hörde möglich sind. Alle sachkundigen Beobachter sagen
das. Wie gesagt: Seit vier Jahren sind Demonstranten Tag
für Tag vor der Weltgesundheitsorganisation, um darauf
aufmerksam zu machen. Das Problem ist jetzt durch eine
Anhörung, die wir im Umweltausschuss zum Atomaus-
stieg durchgeführt haben, erneut deutlich geworden. Dort
hat die Generalsekretärin der Internationalen Ärzte für
die Verhütung des Atomkrieges das als eines der größten
Hemmnisse bei der sachgerechten, sinnvollen Berichter-
stattung über die Gefahren der Atomenergie dargestellt,
das es auf internationaler Ebene gibt.

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(C (D Ich frage Sie – vielleicht lösen Sie sich von Ihrem orgegebenen Text – noch einmal: Ist es nicht doch enkbar, dass die Bundesregierung das auf der nächsten eltgesundheitsversammlung tatsächlich zum Thema acht und darauf drängt, diesen Vertrag zu lösen? Das t ein Knebelvertrag. A Herr Kollege, ich kann mich an der Stelle nur wiederolen. Sie scheinen Erkenntnisse zu haben, die die Bunesregierung nicht hat. Nach den uns vorliegenden Texn handelt es sich um ein Abkommen, das es in dieser orm häufig gibt und das in keiner Weise die Unabhänigkeit einschränkt. Auch sind uns entsprechende Vorchriften nicht ersichtlich, die einen solchen Verdacht estätigen. Wir haben uns mit der Weltgesundheitsorgaisation in Verbindung gesetzt. Uns gegenüber wurde uch von ihr die Unabhängigkeit an dieser Stelle bestägt. Von daher wäre ich dankbar, wenn Sie uns die entprechenden Regelungen und vertraglichen Bestandteile owie Ihre Einschätzung bzw. Interpretation zukommen eßen. Sie lassen hier in Bezug auf die international übchen Verträge eine deutlich andere Sichtweise erkenen. Aus unserer Sicht besteht die Abhängigkeit nicht; ber wir sind offen und gesprächsbereit und werden auch re Einschätzungen an der Stelle konkret prüfen. (Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir tun!)

Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710712400


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710712500

Jetzt die Kollegin Volkmer bitte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710712600

Frau Staatssekretärin, Sie haben vorhin gesagt, dass

s durchaus üblich ist, dass es eine Arbeitsteilung zwi-
chen den internationalen Gremien gibt. Das ist irgend-
ie auch logisch. Die Internationale Atomenergie-Orga-
isation ist für bestimmte, die Atomenergie betreffende
ragen zuständig. Für Gesundheitsfragen im Zusam-
enhang mit Atomkraft ist aber doch wohl die WHO zu-

tändig. Von daher erschließt es sich mir nicht, warum es
ier Absprachen zwischen der WHO und der Internatio-
alen Atomenergie-Organisation geben muss. Wie beur-
ilen Sie das denn?

A
Dr. Marlies Volkmer (SPD):
Rede ID: ID1710712700


Frau Kollegin Volkmer, noch einmal: Aus dem Ver-
ag geht in keiner Weise hervor, dass sich die WHO in
gendwelchen Arbeitsfeldern einer anderen Organisa-
on unterwerfen muss. Das wird ja hier suggeriert und
orgeworfen. Es ist hier aber doch sinnvoll – so, wie
an sich auch in der Bundesregierung zwischen den un-
rschiedlichen Ressorts, wo es ebenfalls unterschiedli-

he Zuständigkeiten sowie überlappende und Quer-
chnittsaufgaben gibt, abstimmt –, zu koordinieren. Eine
nterwerfung ist hier aber nicht vertraglich vereinbart.
ie findet sich aus unserer Sicht in den entsprechenden
ertraglichen Grundlagen nicht. Deshalb sind an dieser
telle die vorgeschriebene Unabhängigkeit und Unpar-





Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz


(A) )


)(B)

teilichkeit aus unserer Sicht nicht gefährdet. Daher han-
delt es sich um ganz normale Koordinierungs- und
Abstimmungsverfahren, die in internationalen Organisa-
tionen üblich sind, aber, wie gesagt, nicht um Unterwer-
fung. Das heißt natürlich auch, dass die WHO in ihren
Einschätzungen frei ist und frei bleibt.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710712800

Dann kommen wir jetzt zur Frage 19 des Kollegen

Kekeritz:
In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung darauf

hinzuwirken, dass die WHO künftig wieder über eigene Kom-
petenzen verfügt, die Auswirkungen ionisierender Strahlung
auf die menschliche Gesundheit zu untersuchen, vor dem Hin-
tergrund, dass die Generaldirektorin im oben genannten Arti-
kel einräumt, dass die WHO hier über fast keine eigenen
Kompetenzen mehr verfügt und sich mithin unhinterfragt auf
die ihr zugelieferten Informationen von der Internationalen
Atomenergie-Organisation verlassen muss, und wird die Bun-
desregierung sich dafür einsetzen, dass die WHO wenigstens

(Organisation des Vertrags über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen)

werte aus Japan auch veröffentlicht und nicht weiter unter
Verschluss hält, um so unabhängigen Wissenschaftlern welt-
weit eine Bewertung zu ermöglichen?

A
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710712900


Herr Kollege Kekeritz, auf unmittelbare Nachfrage
bestätigte die WHO gegenüber der Bundesregierung,
dass sich am Hauptsitz der WHO in Genf zwei Mitarbei-
ter ausschließlich mit den gesundheitlichen Folgen ioni-
sierender Strahlung auseinandersetzen. Die WHO greift
darüber hinaus auf ein weltweites Netzwerk von mehr
als 40 Kollaborationszentren zurück, die die WHO bei
der wissenschaftlichen Auswertung und Analyse unter-
stützen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die WHO
nicht für die Veröffentlichung von Messwerten zustän-
dig, die die Organisation des Vertrages über ein umfas-
sendes Verbot von Nuklearversuchen, CTBTO, erhoben
hat. Auf der Internetseite der CTBTO nimmt diese auch
selber öffentlich zu den in Japan erhobenen Messdaten
Stellung. Die Bundesregierung hat für Deutschland die
Ergebnisse der Spurenmessstellen im Internet verfügbar
gemacht. Auf der Homepage des Bundesamtes für Strah-
lenschutz sowie auf der Homepage der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe sind sie einzusehen.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710713000

Herr Kekeritz, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte

schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710713100

Danke schön. – Ich habe eine Nachfrage. Sie kennen

ja den Hintergrund dieser gesamten Fragestellung. Es
geht um Fukushima und um die Messergebnisse, die
Tepco, der Betreiber, erstellt und veröffentlicht hat. Sie
sind dann auch von der japanischen Regierung veröf-
fentlicht worden und haben sich hinterher als falsch he-
rausgestellt.

Wenn die Informationen, die mir vorliegen, korrekt
sind, wurden diese Daten auch an die IAEO übermittelt.
Die IAEO hat diese Daten ebenfalls bestätigt. Trauriger-

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(C (D eise hat auch die WHO diese Daten veröffentlicht. Ich ürde sagen: Das ist ein Plagiat; denn die WHO hat den indruck erweckt, dass sie diese Daten selbst erhoben at. Genau das ist aber nicht der Fall. Die WHO ist auf iesem Gebiet nicht entsprechend ausgestattet. Sie vergt nicht über die notwendigen Messinstrumente, und Gegensatz zu früher, als es eine eigene Abteilung für trahlenunfälle gab, sind dort nur noch eine Strahlenbiogin und eine zweite wissenschaftliche Kraft beschäfgt; welche Qualifikation diese Kraft hat, weiß ich nicht. ie WHO ist also überhaupt nicht in der Lage, sich mit iesem Thema zu befassen. Ich glaube, gerade aufgrund des enorm großen Risiopotenzials im Hinblick auf die Gesundheit der Menchen muss die WHO hierfür zuständig sein, niemand onst. Die IAEO kann es nicht, die Betreiber können es icht, und die nationalen Regierungen können es auch icht. Ich denke, die Weltgemeinschaft hat einen Anpruch darauf, richtig informiert zu werden, und sie hat inen Anspruch darauf, dass ihr geeignete Maßnahmen mpfohlen werden. Meine Frage an Sie: Werden Sie sich Genf dafür einsetzen, dass die WHO, wie es früher chon einmal der Fall war, eine eigene Abteilung beommen wird, die sicherstellen kann, dass die Messrgebnisse ehrlich und offen veröffentlicht werden, und ass die WHO wieder in die Lage versetzt wird, verünftige Maßnahmen zu empfehlen? A Herr Kollege Kekeritz, wie bereits dargestellt, nutzt ie Weltgesundheitsorganisation ein internationales etzwerk von 40 Kollaborationszentren. Aus unserer icht ist dies sehr sinnvoll, da die WHO so über eigene issenschaftliche Expertise aus den Regionen verfügen ann. Ich habe die zwei Stellen angesprochen. Aus unserer icht muss im Nachgang zu Fukushima und als Konseuenz aus Tschernobyl darüber nachgedacht werden, ob diglich zwei solcher Planstellen bei der WHO in die em wichtigen Bereich ausreichend sind. Hier teilen wir re Einschätzung. Deutschland hat der Weltgesund eitsorganisation im Übrigen bereits die Entsendung von xperten auf diesem Gebiet für eine bestimmte Zeit aneboten. Zurzeit prüft die WHO, welche Kompetenzen ie genau benötigt; an uns soll und wird es also nicht egen. Danach werden wir über das weitere Vorgehen ntscheiden. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass dieses hemas eine große Bedeutung hat, und legen ein Augenerk darauf, dass die WHO ihre Aufgaben an dieser telle sachgerecht erfüllen kann. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes inisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentariche Staatssekretär Mücke zur Verfügung. Die Fragen 22 und 23 der Kollegin Behm werden chriftlich beantwortet. Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt )

Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710713200
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1710713300




(A) )

Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Hacker auf:
Wie ist der Stand bei der Überarbeitung der Fragenkata-

loge zur Prüfung zum Erwerb des beschränkt gültigen Funk-
betriebszeugnisses, SRC, und des Allgemeinen Funkbetriebs-
zeugnisses, LRC, die sich aus dem Antrag „Attraktivität des

(Bundestagsdrucksache 16/5416)

termin geplant?

Bitte schön.

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710713400


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Diese Frage beant-
worte ich für die Bundesregierung wie folgt: Die Prü-
fungsfragenkataloge im Hinblick auf SRC und LRC sind
überarbeitet, auf das Multiple-Choice-Verfahren umge-
stellt und schon im August 2009 im Verkehrsblatt veröf-
fentlicht worden. Der Umfang beider Fragenkataloge ist
um jeweils ein Drittel reduziert worden. Gemäß Be-
kanntmachung im Verkehrsblatt vom Februar 2011 er-
folgt die Inkraftsetzung der Fragenkataloge zum 1. Ok-
tober 2011.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1710713500

Herr Hacker, Sie haben eine Nachfrage. – Bitte schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710713600

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Mücke, was den

genannten Antrag aus der letzten Legislaturperiode be-
trifft, kam es uns insbesondere darauf an, dass die betref-
fenden Verbände in die Arbeiten zur Novellierung der
wasserrechtlichen Regelungen einbezogen werden.
Meine Frage: Haben Sie bei der Überarbeitung der Vor-
schriften bezüglich der Funkzeugnisse auch die betroffe-
nen Wassersportverbände einbezogen und die Hinweise
und Anregungen aufgenommen?

J
Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1710713700


Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin würde ich an die-
ser Stelle gerne die Frage 25 beantworten; denn diese
Frage haben Sie eben noch einmal mündlich gestellt.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1710713800

Dann rufe ich Frage 25 des Abgeordneten Hans-

Joachim Hacker auf:
In welcher Weise sichert die Bundesregierung bei der

Überarbeitung des Fragenkataloges zum Erwerb des UKW-
Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk, UBI,
die Einbeziehung der betroffenen Sportverbände zu, und zu
welchem Termin ist die Einführung des neuen Zeugnisses ge-
plant?

Herr Staatssekretär, bitte.

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710713900


Die Bundesregierung hat wie zuvor schon bei den
Fragenkatalogen zu SRC und LRC im Rahmen einer öf-
fentlichen Anhörung am 23. März 2011 im Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in
Bonn die betroffenen Sportverbände einbezogen. Die In-

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(C (D raftsetzung des neuen UBI-Fragenkataloges, die im brigen kein neues Zeugnis begründet, ist ebenfalls zum . Oktober 2011 vorgesehen. Haben Sie noch weitere Nachfragen? – Das ist nicht er Fall. Dann sind diese Fragen beantwortet. Die Frage 26 des Abgeordneten Klaus Hagemann ird schriftlich beantwortet. Damit ist dieser Geschäftsereich beendet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminisriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. ie Fragen 27 und 28 des Kollegen Hans-Josef Fell, die ragen 29 und 30 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, die rage 31 der Kollegin Bärbel Höhn und die Frage 32 des ollegen Oliver Krischer werden schriftlich beantwort. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Bildung und Forschung. Die rage 33 des Kollegen Oliver Krischer wird ebenfalls chriftlich beantwortet. Wir kommen zu Frage 34 des Kollegen Oliver aczmarek: Durch welche Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden im beginnenden deutsch-russischen Wissenschaftsjahr die deutsch-russischen Diskussionen zum Thema der erneuerbaren Energien explizit gefördert? Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentariche Staatssekretär Thomas Rachel zur Verfügung. Bitte schön, Herr Staatssekretär. T Frau Präsidentin! Herr Kollege Kaczmarek, das eutsch-russische Jahr der Bildung, Wissenschaft und novation wird am 23. Mai in Moskau durch Bundesrschungsministerin, Frau Professor Annette Schavan, nd ihren Ministerkollegen, Professor Fursenko, eröffnet erden. Als Teil der Eröffnungsveranstaltung organisien das BMBF und das Ministerium für Bildung und issenschaft der Russischen Föderation ein Fachge präch zum Thema Klimawandel und die Stadt der Zuunft. Ziel ist es, zwischen den deutschen und den russichen Wissenschaftlern die Vision der CO2-neutralen tadt als eine mögliche Antwort auf den Klimawandel u diskutieren. In diesem systemischen Ansatz, der die rzeugung, die Speicherung, den Transport und die Nutung von Energie im urbanen Raum umfasst und der im ahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung ntwickelt wurde, nehmen erneuerbare Energien eine heusragende Rolle ein. Das deutsch-russische Wissenschaftsjahr, an dem sich rfreulicherweise eine Vielzahl von Hochschulen und issenschaftlichen Einrichtungen beteiligen, dient genell der Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit it Russland im Bereich Bildung, Wissenschaft und orschung. Daraus können sich auch neue Initiativen zu en erneuerbaren Energien ergeben. )

Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1710714000
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710714100




(A) )


Thomas Rachel (CDU):
Rede ID: ID1710714200

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kaczmarek? – Das

ist nicht der Fall.

Die Frage 35 des Kollegen Kaczmarek wird später im
Themenbereich Wirtschaft und Technologie behandelt.

Die Fragen 36 und 37 wurden vom Kollegen
Rossmann gestellt, der nicht im Saal ist. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Die Frage 38 des Kollegen Klaus Hagemann wird
schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich der Bun-
deskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Die Frage 39
des Kollegen Hans-Christian Ströbele wird schriftlich
beantwortet.

Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Auswär-
tigen Amts. Die Frage 40 des Kollegen Volker Beck, die
Fragen 41 und 42 der Kollegin Sevim Dağdelen und die
Frage 43 des Kollegen Volker Beck werden schriftlich
beantwortet.

Der Kollege Wieland, der die Frage 44 gestellt hat, ist
nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäfts-
ordnung vorgesehen.

Die Fragen 45 und 46 des Kollegen Dr. Rolf
Mützenich werden schriftlich beantwortet.

Die Frage 47 wurde von der Kollegin Kerstin Müller
gestellt, die ebenfalls nicht im Saal ist. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Die Frage 48 wurde vom Kollegen Andrej Hunko ge-
stellt, der ebenfalls nicht anwesend ist. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern. Auch die Frage 49 wurde vom
Kollegen Andrej Hunko gestellt, der nicht anwesend ist.
Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgese-
hen.

Ich bin sehr froh, dass wir als Fragesteller zu diesem
Geschäftsbereich Josef Winkler in unseren Reihen be-
grüßen dürfen.

Dann rufe ich die Frage 50 des Kollegen Josef Philip
Winkler auf:

Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen einiger
EU-Mitgliedstaaten, in bestimmten Situationen die Kontrol-
len an den Binnengrenzen einseitig oder bilateral wieder ein-
zuführen, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Vor-
schläge mit dem Grundwert der europäischen Freizügigkeit
für vereinbar?

Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staats-
sekretär Ole Schröder zur Verfügung.

D
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710714300


Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregie-
rung hat ebenso wie auch andere EU-Mitgliedstaaten ein
großes Interesse an der Stärkung des Schengener Rechts-
rahmens. Die Europäische Kommission hat dies in der
Mitteilung zur Migration vom 4. Mai 2011 aufgegriffen.

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(C (D Den Überlegungen zur Reform des Schengen-Sysms sieht die Bundesregierung mit Interesse entgegen. ie EU-Kommission erwägt eine stärkere Einbindung er Agentur für den Außengrenzschutz, Frontex, im ahmen der Schengen-Evaluierung sowie ein Verfahren, as es der EU ermöglicht, Fälle zu regeln, in denen ein itgliedstaat seiner Verpflichtung, seinen Abschnitt der U-Außengrenzen zu kontrollieren, nicht nachkommt, der eine Lösung zu finden, wenn ein bestimmter Grenzbschnitt aufgrund externer Vorfälle unerwartet unter ruck gerät. Dies wird von der Bundesregierung grund ätzlich befürwortet. Allerdings sind die Freizügigkeit nd das Reisen ohne Grenzkontrollen im Schengenaum eine der großen Errungenschaften und für die Bürer von großer Bedeutung. Dies gilt es zu wahren. Bei er Diskussion über Maßnahmen innerhalb des Schenen-Raums muss dies berücksichtigt werden. Ferner sollen die Verantwortung und die originäre Zutändigkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz der U-Außengrenzen sowie die Durchführung des nationan Grenzmanagements unberührt bleiben. Die Vor chläge werden im Einzelnen gründlich zu prüfen sein. Herr Kollege Winkler, bitte schön, eine Nachfrage. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710714400
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, in

elchem Zusammenhang hat denn die Bundespolizei
ontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze vor-
enommen, bei denen dann insgesamt 36 tunesische
lüchtlinge registriert wurden? Ich beziehe mich auf eine
ressemitteilung des Innenministeriums vom 4. Mai.
9 der 36 tunesischen Flüchtlinge wurde die Einreise
ach Deutschland gestattet, weil sie die Voraussetzungen
rfüllt hatten und unter anderem ausreichende finanzielle
ittel nachgewiesen hatten.

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710714500

Wir lassen im grenznahen Bereich lageangepasst

ontrollen durchführen. Das sind aber keine Kontrollen
irekt an der Grenze.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Kann ich also davon ausgehen, dass für die Bundesre-

ierung angesichts der Zahl von 36 tunesischen Flücht-
ngen kein Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der
ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit nach
em Schengener Grenzkodex vorgelegen hat?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710714600

Wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentli-

hen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt, dann
ürfen gemäß Art. 23 des Grenzkodexes Grenzkontrol-
n wieder eingeführt werden. Aber auch wenn keine
onkrete schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen
rdnung vorliegt, ist es selbstverständlich auch außer-
alb des Rechtsrahmens des Art. 23 möglich, lageange-





Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder


(A) )


)(B)

passt Personen zu kontrollieren. Wenn jemand nicht die
notwendigen Mittel hat, selbst für seinen Lebensunter-
halt zu sorgen, dann ist es möglich, denjenigen in sein
Herkunftsland zurückzuweisen.


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710714700

Wir kommen zu Frage 51 des Abgeordneten Josef

Philip Winkler:
In welcher Weise wird die Bundesregierung beim kom-

menden Sondertreffen am 12. Mai 2011 der EU-Justiz- und
-Innenminister die Bereitschaft Deutschlands signalisieren,
weitere finanzielle Unterstützung für die am stärksten betrof-
fenen EU-Staaten an den Außengrenzen zu leisten und in An-
wendung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz Be-
reitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen
zusagen?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710714800


Ich beantworte die Frage wie folgt: Deutschland hat
sich in Vorbereitung des JI-Rats am 11. und 12. April be-
reit erklärt, 100 Flüchtlinge aus Malta zu übernehmen.
Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben seitdem Zusa-
gen für die Übernahme von Flüchtlingen aus Malta ge-
macht. Die EU-Kommission führt in ihrer Mitteilung zur
Migration vom 4. Mai 2011 aus, dass die Mitgliedstaa-
ten, die von Flüchtlings- und Migrantenströmen am
stärksten betroffen sind, rund 25 Millionen Euro aus
dem Außengrenzfonds und aus dem Europäischen
Flüchtlingsfonds erhalten haben. Erkenntnisse dazu, in
welchem Umfang die südeuropäischen Mitgliedstaaten
finanzielle Unterstützung aus Gemeinschaftsmitteln er-
halten, liegen nicht vor.

Die Unterstützung für den Schutz der Außengrenze in
der Region für die am stärksten betroffenen EU-Staaten
erfolgt außerdem nicht nur unmittelbar durch finanzielle
Mittel aus dem Außengrenzfonds, sondern auch durch
Frontex-Einsätze und die damit verbundene personelle
und materielle Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten. Um
diese Einsätze mit Blick auf die aktuelle Lage auch zu-
künftig gewährleisten zu können, wird geprüft, inwie-
weit das Budget der Agentur insgesamt aufgestockt wer-
den müsste.

Bei der zurückliegenden Ratstagung bestand bei der
Mehrheit der Mitgliedstaaten mit der EU-Kommission
Einigkeit darüber, dass die Voraussetzungen für die An-
wendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in
Massenfluchtsituationen nicht vorliegen. Aus Sicht der
Bundesregierung liegen die Voraussetzungen auch ge-
genwärtig nicht vor.


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710714900

Eine Nachfrage, Herr Kollege Winkler.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, es gibt
den dringenden Appell des Hohen Flüchtlingskommis-
sars der Vereinten Nationen, auch außerhalb der EU-
Richtlinie zum vorübergehenden Schutz zusätzliche
Flüchtlinge aufzunehmen. Andere EU-Mitgliedstaaten
wie Portugal und Schweden haben bereits angekündigt,

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(C (D ass sie dem Appell folgen wollen. Wie bewertet die undesregierung das? D Deutschland wird seiner humanitären Verantwortung besonderer Weise gerecht. Das sieht man allein an der ahl der Asylbewerber. Im letzten Jahr betrug sie über 0 000. Damit hat Deutschland in Europa nach Frankich die meisten Asylbewerber aufgenommen. Die zweite Nachfrage, bitte. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710715000
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710715100
Das war zwar eine interessante Antwort, aber keine

uf die Frage, die ich gestellt habe. Nichtsdestoweniger
telle ich jetzt eine andere Frage: Wie bewerten Sie, Herr
taatssekretär, die Bereitschaft des Bundeslandes Rhein-
nd-Pfalz, im Alleingang 100 Flüchtlinge aus Malta

ufzunehmen? Werden Sie sich auf der nächsten Innen-
inisterkonferenz dafür einsetzen, dass auch andere die-

em Beispiel folgen, und wird die Bundesregierung dies
nterstützen?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710715200

Die Initiative, der besonderen Situation Maltas ge-

cht zu werden, ist von der Bundesregierung ausgegan-
en. Wir sind dankbar, dass die einzelnen Länder dieser
itiative gefolgt sind.


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710715300

Danke schön, Herr Winkler.
Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Wolfgang
ieland auf:

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere unter
dem Aspekt des Datenschutzes die Pläne der Europäischen
Kommission zur Einführung eines europäischen Ein- und
Ausreisesystems und eines Registrierungsprogramms für rei-
sende Drittstaatsangehörige?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710715400

Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregie-

ng wird einen Rechtsetzungsvorschlag zu dem Vorha-
en, das als solches grundsätzlich unterstützt wird, unter
em Aspekt des Datenschutzes umfassend prüfen, so-
ald dieser Vorschlag von der Europäischen Kommis-
ion vorgelegt wird.


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710715500

Eine Nachfrage, bitte.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710715600

Herr Staatssekretär, habe ich richtig verstanden, dass

in Speicherungssystem für sämtliche Einreisen in die
uropäische Union und Ausreisen aus der Europäischen
nion geschaffen werden soll? Wir haben schon jetzt





Wolfgang Wieland


(A) )


)(B)

nur im Schengen-Raum jährlich 650 Millionen Ein- und
Ausreisen. Das heißt, es würden ohne Zweifel Milliar-
den von Daten zentral gespeichert werden. Halten Sie
das in irgendeiner Weise für verhältnismäßig? Halten Sie
vor allen Dingen die Vorstellung für verhältnismäßig,
dass diese Daten auch noch durchforstet werden und bei-
spielsweise nachgesehen wird, ob jemand die Dauer sei-
ner Aufenthaltszeit, die im Visum angegeben ist, über-
schreitet?

D
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710715700


Wir halten es für notwendig, zu wissen, wer die Re-
geln verletzt und sich länger als erlaubt in der Union auf-
hält. Momentan haben wir die Situation, dass wir nicht
wissen, wer sich illegal innerhalb der Europäischen
Union aufhält. Dazu soll dieses neue Instrument dienen.
Das ist meines Wissens schon unter Rot-Grün von dem
damaligen Innenminister Schily gefordert worden. Von
daher bewegen wir uns in der Kontinuität einer vorheri-
gen Bundesregierung.


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710715800

Eine zweite Nachfrage? – Bitte.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710715900

Herr Staatssekretär, hätten Sie die Güte, zuzugeste-

hen, dass nicht alles, was der Kollege Schily in die Welt
hinausposaunt hat, Grundlage der Regierungspolitik von
Rot-Grün war und nur ein Bruchteil davon – ich nenne
das Stichwort „Auffanglager in Nordafrika“ – realisiert
worden ist? Geben Sie zu, dass selbst Otto Schily bei der
Vorstellung, Milliarden von Ein- und Ausreisedaten im
Zeitalter des Massentourismus zu sammeln und mit die-
sen Daten eine Art Big Brother zu veranstalten – wer
hält sich wie lange wo auf? –, erblasst wäre?

D
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710716000


Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die rot-grüne
Koalition ihre Bundesregierung entsprechend kontrol-
liert hat und diese im Einklang mit ihr gehandelt hat. Wir
sehen natürlich datenschutzrechtliche Risiken; die müs-
sen wir am Ende abwägen. Das habe ich ja in meiner
Antwort geschildert. Man muss sich aber auch den
Mehrwert eines solchen Systems genau überlegen und
dann eine Abwägung vornehmen.


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1710716100

Danke schön. – Die Frage 53 des Kollegen Hans-

Christian Ströbele und die Fragen 54 und 55 der Kolle-
gin Heike Hänsel sollen schriftlich beantwortet werden.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Justiz. Die Fragen 56 und 57 des
Kollegen Jerzy Montag werden schriftlich beantwortet.

Somit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Finanzen. Die Fragen 58 und 59 des
Kollegen Manuel Sarrazin sowie die Fragen 60 und 61
der Kollegin Lisa Paus werden schriftlich beantwortet.

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(C (D Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Zur eantwortung der Fragen steht der Parlamentarische taatssekretär Peter Hintze zur Verfügung. Die Frage 35 es Kollegen Oliver Kaczmarek wird schriftlich beantortet. Ich rufe die Frage 62 der Kollegin Katja Keul auf: Wann hat die Bundesregierung die Genehmigung für die Lieferung von zwei U-Booten der Klasse 214 nach den Richtlinien des Kriegswaffenkontrollgesetzes an Griechenland erteilt, und wann wurde diese Genehmigung beantragt (bitte genaues Datum angeben)


Bitte schön, Herr Staatssekretär.

P
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710716200

Herr Präsident! Liebe Kollegin! Das Bundesministe-

um für Wirtschaft und Technologie hat am 25. Januar
011, ausgehend vom Antrag vom 22. Juli 2008, eine
enehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von
riegswaffen erteilt, zwei Unterseeboote der Klasse 214
Form von Materialpaketen aus Deutschland nach
riechenland auszuführen.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710716300

Nachfrage? – Frau Keul, bitte.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710716400

Vielen Dank. – Meine Frage lautet jetzt: Warum

urde noch im Januar 2011 die Ausfuhr von Rüstungs-
ütern im Wert von Millionen Euro aus Deutschland
ach Griechenland genehmigt, obwohl wir im März
010 ein riesiges Paket verabschiedet hatten, um den
riechen zur Seite zu springen, deren Staatshaushalt be-
anntermaßen desolat ist; schließlich sieht der EU-Waf-
nkodex vor, dass bei Auslieferung von Rüstungsgütern

uch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Emp-
ngerlandes zu achten ist? Wie ist das miteinander ver-

inbar?

P
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710716500

Ich denke, es ist gut vereinbar, Frau Kollegin. Sie ha-

en ja nach den entsprechenden Daten gefragt. Der An-
ag ist vom 22. Juli 2008.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710716600

Ja, aber er ist ja nun im Januar 2011 genehmigt wor-

en. Das war zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass
ich die Griechen diese U-Boote nicht leisten können.
as hätte doch wohl zum Zeitpunkt der Genehmigung
erücksichtigt werden müssen.

P
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710716700

Zum einen mache ich mir Ihre Einschätzung nicht zu

igen, dass sie nicht in der Lage sind, das zu bezahlen.
ber das kann man vielleicht mal dahingestellt sein las-

en.

Wie Sie aus Ihrer eigenen sachkundigen Beschäftigung
it dem Thema wissen, gibt es zwei unterschiedliche Ge-





Parl. Staatssekretär Peter Hintze


(A) )


)(B)

nehmigungsverfahren: die Herstellungsgenehmigung und
die Ausfuhrgenehmigung. Die Herstellungsgenehmigung
ist ja viel früher erteilt worden, die entsprechenden Mate-
rialpakete sind hergestellt worden, und die Ausfuhrge-
nehmigung setzt die Endverbleibserklärung der griechi-
schen Regierung voraus; diese ist spät eingereicht
worden. Nachdem die Endverbleibserklärung herausge-
geben worden war, hatten sowohl die griechische Regie-
rung als auch die deutsche Lieferfirma den rechtlichen
Anspruch auf die Ausfuhrgenehmigung, da zuvor die
Herstellungsgenehmigung erteilt worden war.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710716800

Weitere Nachfrage, Frau Keul? – Nein.
Bitte schön, Zusatzfrage.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710716900

Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär Hintze,

Deutschland ist ja in den letzten Jahren zu einem der
größten Waffenexporteure in der Welt aufgestiegen – ich
glaube, drittgrößter Exporteur insgesamt –, und einer der
besten Kunden Deutschlands war in den letzten Jahren
Griechenland. Nun wissen wir alle, wohin das Geld ge-
gangen ist und wohin das Geld geht, das wir da jetzt
noch hinterherwerfen müssen.

Meine Frage an die Bundesregierung: Sind Sie ins
Nachdenken gekommen, was die eigenen Rüstungs-
exportkriterien betrifft? Können Sie sich vorstellen, dass
die Finanzlage eines Staates bzw. erkennbare Außenhan-
delsbilanzschwierigkeiten von Staaten in Zukunft auch
eine Rolle spielen werden bei der Entscheidung, ob Rüs-
tungsgüterexporte genehmigt werden oder nicht?

P
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710717000


Ich beantworte beide Fragen mit Nein, weil ich die
darin enthaltenen Unterstellungen durch diesen Sachver-
halt nicht gedeckt sehe.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710717100

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Winkler.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, bewertet es die
Bundesregierung als dem Ideal der schwäbischen Haus-
frau entsprechend, ein Land, das in wirtschaftlicher Not
ist, mit etlichen Milliarden Euro finanziell zu unterstüt-
zen, sich aber zeitgleich darauf einzulassen, dass dieses
Land unnötige Ausgaben, zum Beispiel für U-Boote und
Ähnliches, tätigt, in der Kenntnis, dass dieses Land
– Griechenland – sowieso einen viel zu hohen Rüstungs-
haushalt hat?


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bekommen wir die denn wenigstens zurück, wenn sie nicht bezahlt werden?)


P
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710717200


Herr Kollege, die Höflichkeit und unser freundschaft-
liches Verhältnis verbieten mir, darauf jetzt im Einzelnen

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(C (D inzugehen. Ich möchte die Sachverhalte getrennt beachten. Erstens. Die Situation des griechischen Staates hat anders als in Ihren Ausführungen dargelegt – nicht azu geführt, dass wir Milliarden Euro an Unterstütungsleistungen gezahlt haben; es ist kein einziger Cent eflossen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch nicht! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Risiko besteht!)


Trotzdem muss ich das klar sagen. Sie sagen: Ihr gebt
ahin Milliarden Euro. In Wahrheit ist kein einziger Cent
eflossen. Ihre Darstellung war, liebevoll gesprochen,
icht ganz korrekt.

Zweitens. Leidtragende der von Ihnen hier vorge-
chlagenen Maßnahme wären deutsche Unternehmen
nd deutsche Arbeitnehmer. Man kann Ihre Forderung
ach einem Stopp der Lieferung für politisch richtig oder
lsch halten. Jedenfalls vermag ich keinen Zusammen-

ang zwischen den Maßnahmen zur Stabilisierung des
uro und der Einhaltung der Liefertreue zu sehen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht ist Griechenland ja auch deswegen pleite, weil es sinnlose Rüstungsgüter gekauft hat!)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710717300

Es wäre schön, wenn sich die Schulden Griechen-

nds auf die Kosten für den Kauf zweier U-Boote be-
renzen ließen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie auch wieder recht, Herr Präsident! Aber wenigstens einen Eigentumsvorbehalt hätte man vereinbaren können!)


Wir kommen zur Frage 63 der Kollegin Keul:
Welches politische Zeichen plant die Bundesregierung mit

der Unternehmerreise zum Thema Sicherheitstechnik des
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer
Brüderle, vom 15. bis 18. Mai 2011 nach Algerien zu setzen,
wo die algerische Regierung im Februar 2011 ihre Sicherheit
vor allem durch Demonstranten gefährdet sah, die nach dem
Vorbild von Tunesien und Ägypten mehr politische Freiheiten
forderten, und wie will die Bundesregierung sicherstellen,
dass bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen die von deutschen
Unternehmen gelieferte Sicherheitstechnik nicht zur internen
Repression durch die algerische Regierung oder andere staat-
liche Stellen missbraucht wird?

P
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710717400

Herr Präsident, nach meiner Zählung habe ich eben

ie Frage 63 beantwortet. Jetzt müssten wir zur Frage 64
ommen, weil der Aufruf der Frage 35 verschoben
urde.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710717500

Nein, es bleibt bei der Reihenfolge der Fragen; so

teht es jedenfalls ausgedruckt. Es geht jedenfalls um die
nternehmerreise des Bundesministers Brüderle zum
hema Sicherheitstechnik nach Algerien.






(A) (C)


)(B)


P
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710717600


Erstens. Es war nie ein
Ministers Brüderle geplant; i
sprechenden Zeitungsartikel
ein Beamter des Bundesminis
Technologie an einer Unterne

Zweitens. Die ursprünglich
vorgesehene Unternehmensre

Vizepräsident Dr. Herma

Soweit es sich bei der Sicherheitstechnik um Rüs-
tungsgüter im Sinne der Ausfuhrliste „Anlage AL zur
Außenwirtschaftsverordnung“ handelt, finden die deut-

Vorschriften sowie die
esregierung für den Ex-
nstigen Rüstungsgütern
emeinsame Standpunkt
8. Dezember 2008 be-

r die Kontrolle der Aus-
von Militärgütern An-
Frau Keul, eine Nachfrage, bitte.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710717700

Meine Frage ist: Warum ist diese Reise abgesagt wor-

den? Ist beabsichtigt, sie zu einem anderen Zeitpunkt
durchzuführen?

P
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710717800


Geplant war eine Reise in Kooperation mit dem
Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft. Ob sie zu einem
späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, kann ich heute
nicht sagen. Abgesagt wurde sie wegen des gesamtpoli-
tischen Kontextes.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710717900

Eine weitere Nachfrage.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710718000

Ich frage mich an dieser Stelle: welcher politische

Kontext? Der innenpolitische Kontext der FDP oder der
Kontext Algerien?

Die eigentliche Frage, die sich mir aufdrängt, ist, wie
die Bundesregierung verhindern will, dass hochtechno-
logisierte Sicherheitsgüter, die durch deutsche Unter-
nehmen nach Algerien exportiert werden sollen, zum
Einsatz kommen, um die Demonstrationen dort zu unter-
drücken und um gegen das eigene Volk zu kämpfen. Hat
die Bundesregierung diesbezüglich Bedenken? Wenn ja,
wie will die Bundesregierung einen solchen Einsatz die-
ser Güter verhindern?

P
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1710718100


Diese Frage beantworte ich Ihnen gerne, Frau Kolle-
gin. Für Vertragsabschlüsse, die von deutschen Unter-
nehmen gelieferte Sicherheitstechnik beinhalten, gelten
folgende Regeln:


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Berichtig
106. Sitzung, Seite 12212 (C),
Satz ist wie folgt zu lesen: „Dan
weitergehen und sagen: Wir bra
rativer Ebene, vielleicht ein Mi
der das alles gebündelt wird.“
(D

In den politischen Grundsätzen der Bundesregierung
r den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
ngsgütern aus dem Jahr 2000 ist bestimmt, dass Ge-

ehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonsti-
en Rüstungsgütern grundsätzlich nicht erteilt werden,
enn ein hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur
ternen Repression – diese Frage haben Sie aufgewor-
n – oder zur sonstigen fortdauernden und systemati-

chen Menschenrechtsverletzung missbraucht werden.
ei der Entscheidung über die Erteilung von Genehmi-
ungen für die Ausfuhr von derartigen Dual-use-Gütern
ird entsprechend verfahren.

Die Bundesregierung prüft die aktuellen Entwicklun-
en in Algerien auch im Hinblick auf diese Grundsätze
ehr genau und wird sie sorgfältig beachten.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1710718200

Die Fragen 64 und 65 der Kollegin Ingrid Nestle und

ie Frage 66 der Kollegin Bärbel Höhn sollen schriftlich
eantwortet werden.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
inisteriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 67 und

8 der Kollegin Sabine Zimmermann werden ebenfalls
chriftlich beantwortet.

Das Gleiche gilt für die Fragen 69 und 70 der Kolle-
in Dr. Kirsten Tackmann zum Geschäftsbereich des
undesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf morgen, Donnerstag, den 12. Mai 2011,
Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1710718300