Gesamtes Protokol
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-zung ist eröffnet.Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:Befragung der BundesregierungAls Thema der heutigen Kabinettssitzung hat dieBundesregierung mitgeteilt: Agrarpolitischer Bericht2011 der Bundesregierung.Für den einleitenden fünfminütigen Bericht gebe ichder Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz, Ilse Aigner, das Wort.Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz:Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle-ginnen und Kollegen! Der Ihnen heute vorliegendeAgrarpolitische Bericht ist zum ersten Mal für einenZeitraum von vier Jahren erstellt worden; bis 2007wurde er jährlich vorgelegt. Er beinhaltet die aktuellenHerausforderungen für den Bereich der Land-, Forst-und Fischereiwirtschaft. Er zeigt die politischen Maß-nahmen der Bundesregierung auf und wirft einen Blickauf die Lage der Landwirtschaft in den vergangenen vierWirtschaftsjahren.szGsEndssszucDkmdStegmRedetDas Leitbild unserer Agrarpolitik ist eine leistungsfä-hige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die nach demGrundprinzip der Nachhaltigkeit wirtschaftet. Das heißt,Landwirtschaft muss ausreichend Lebensmittel von ho-her Qualität und Rohstoffe für die Energiegewinnungund die Industrie liefern. Landbewirtschaftung mussaber auch die Grundlage für Erwerb und Wohlstand derLandwirte selbst sein sowie die Ressourcen schonen.Landwirte müssen eine angemessene soziale Absiche-rung genießen. Unsere Landnutzung muss Natur undUmwelt auch für nachfolgende Generationen erhalten.Diesem Leitbild folge ich bei den konkreten Ausrichtun-gen meiner Agrarpolitik, wie Sie im gesamten Agrarbe-richt nachlesen können.Wir in Deutschland sind bei der UmsetzunAgrarpolitik weiter als die meisten Mitglieds
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Union im Durchschnitt gut 52 Prozent der Einkommender Landwirte ausmachen und daher auch in der Ausge-staltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik ei-nen wesentlichen Beitrag für die Stabilisierung desAgrarsektors leisten werden.Der deutsche Agrarexport hat 2010, nach dem Ein-schnitt durch die Finanzkrise 2009, sein langfristigesWachstum fortgesetzt. Jeder vierte Euro im Bereich derErnährungswirtschaft wird mittlerweile auf Auslands-märkten erzielt.Der vorliegende Agrarbericht greift zahlreiche Hand-lungsfelder auf. Übergreifende Politiken wie die Ener-gie- und Ressourcenpolitik spielen eine immer größereRolle, und auch die Landwirtschaft wird bei der Ausge-staltung der Energiepolitik der Zukunft einen nennens-werten Beitrag leisten müssen.Außerdem müssen wir das Problem des Schwundeswertvoller Ackerflächen lösen. Ein Flächenverbrauchvon 90 Fußballfeldern pro Tag ist noch deutlich von un-serem Ziel von 30 Hektar entfernt. Daher sehe ich auchdie Notwendigkeit, dass wir über alle Fragen, die dieLandwirtschaft und die politischen Handlungsfelder be-treffen, einen offenen Dialog führen.Ich habe einen Prozess zur Erstellung einer Charta fürLandwirtschaft und Verbraucher eingeleitet, um die Ver-braucher und die Landwirte an einen Tisch zu bringen.Zum Jahresende werde ich die Charta erstellen und dieZiele und Handlungsfelder einer modernen und zu-kunftsfähigen Agrarpolitik für die landwirtschaftlicheProduktion und die gesamte Lebensmittelkette aufzei-gen.
Frau Ministerin, vielen Dank. – Die erste Frage stellt
die Kollegin Happach-Kasan.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren
Bericht. – Ich möchte Ihnen ausdrücklich zustimmen,
dass es gerade die Branche der Landwirtschaft gemein-
sam mit der Ernährungswirtschaft besonders gut ge-
schafft hat, aus der Krise von 2009 herauszukommen.
Damit haben wir eine Bestätigung für unsere Landwirt-
schaftspolitik erhalten, die vom unternehmerischen
Landwirt, der sich am Markt orientiert, geprägt ist. Ich
glaube, dass wir da sehr erfolgreich gewesen sind. Wir
sehen auch, dass unsere Landwirte im ländlichen Raum
die Möglichkeiten der Diversifizierung ergreifen und
sich weitere Einkommensfelder erschließen. Das ist eine
positive Entwicklung, die wir gemeinsam weiter beglei-
ten sollten.
Oftmals wird die Exportorientierung der Landwirt-
schaft kritisiert. Aus Ihren Unterlagen geht hervor, dass
80 Prozent der Exporte in unsere Nachbarländer gehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in irgendeiner
Weise negativ ist, dass Schleswig-Holstein mit Däne-
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Der Nächste ist der Kollege Priesmeier.
Verehrte Frau Ministerin, ich darf mich zunächst ein-al herzlich für die zeitnahe Information bedanken, zu-al der Agrarbericht als Drucksache bis heute Morgen Informationsdienst des Deutschen Bundestages nichtur Verfügung stand. Wir mussten aus der Oppositioneraus andere Quellen nutzen. Ich glaube aber, das istsslich.Ich frage Sie nach erster Durchsicht des Agrarberich-s insbesondere zu dem Bereich der Flächenkonkurrenznd zur Biomassestrategie, die die Bundesregierung hat.ir haben verschiedene Ziele vereinbart: erstens unsereiodiversität zu erhalten, zweitens die Produktion iminblick auf die Welternährungssituation zu steigern.um Dritten haben wir im Rahmen der nationalen Nach-altigkeitsstrategie das Ziel, den Flächenverbrauch, denie eben schon erwähnt haben, drastisch zu senken.Wie sehen Sie die Perspektiven Ihrer eigenen Politik Hinblick auf die Ziele und im Hinblick auf das Kon-ept, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Biomasse-utzung für 2020 und darüber hinaus diskutiert wird?ie können wir diese Ziele kongruent machen? Dasann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen.Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-irtschaft und Verbraucherschutz:Vielen Dank, Herr Kollege Priesmeier. – Ich bitte umachsicht, dass der Bericht heute früh noch nicht im In-rnet verfügbar war. Ich glaube aber, es ist normal, dassunächst das Kabinett beschließt und man den Berichtrst danach dort einstellt. Das ist von der Reihenfolgeer nachvollziehbar. Uns war aber daran gelegen, Sie un-ittelbar nach dem Kabinett zu informieren. – Das viel-icht noch einmal zur Erklärung.
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Bundesministerin Ilse Aigner
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Die Perspektive ist nach wie vor sehr gut. Ich glaube,wir haben die Aufgabe und die Pflicht, einen Beitrag zuleisten, und zwar in beiden Bereichen, nämlich bei derErnährungssicherung sowie bei den erneuerbaren Ener-gien. Wir werden aber mit Sicherheit weiter über Um-stellungen sprechen. Deshalb verhandeln wir zum Bei-spiel über das Erneuerbare-Energien-Gesetz, wo dieFrage der Nutzungskonkurrenzen insbesondere im Bio-gassektor auf den Prüfstand gestellt wird. In der Kurz-fassung würde ich sagen: mehr hin zur Reststoffverwer-tung, zu dezentraleren Strukturen. Ein Punkt ist zumBeispiel die Frage des Güllebonus, der momentan inviehhaltenden Betrieben durch den einzuhaltenden Min-destgülleanteil von 30 Prozent zu Problemen führt.Ich will die Bedeutung der Biomasse insgesamt für dieerneuerbaren Energien noch etwas genauer ausführen: Inallen Einsatzbereichen der erneuerbaren Energien, alsoWärme, Kraftstoff und Stromerzeugung, kommen unge-fähr zwei Drittel der Energie aus der Biomasse. Daransieht man schon: Wenn wir ein Gesamtkonzept haben,können wir auf diesen Bereich nicht verzichten; wir müs-sen es nur intelligent und verträglich machen. Dazu brau-chen wir natürlich die gute fachliche Praxis bei der Be-wirtschaftung der Böden, und dabei – das habe ichausgeführt – gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit.
Frau Mortler, bitte.
Frau Ministerin, Sie haben erwähnt, dass auf der ei-
nen Seite im Bereich der Ernährungswirtschaft inzwi-
schen jeder vierte Euro auf Auslandsmärkten erzielt
wird. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder Vor-
würfe aus bestimmten Richtungen, wir – Deutschland
und Europa – würden die Entwicklungsländer mit unse-
ren Agrargütern bzw. Lebensmitteln zuschütten. Sind
Sie auch der Meinung, dass das die wirkliche Ursache
für die Probleme der Entwicklungsländer ist, in denen
immer mehr Menschen an Hunger leiden? Welche Maß-
nahmen hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit er-
griffen, um einen eigenen Beitrag zu leisten?
Danke schön.
Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:
Vielen Dank, Frau Kollegin Mortler. – Das ist in der
Tat eine große Herausforderung. Wir haben erst vor kur-
zem gehört, dass die Bevölkerung der Welt noch schneller
wächst, als wir prognostiziert haben. Insgesamt stellen
wir uns auf eine Bevölkerung von 9 Milliarden Menschen
im Jahr 2050 ein. Die Bevölkerung wird insbesondere in
den Entwicklungsländern stark wachsen. Deshalb ist für
uns – auch für die Bundesregierung – eine wesentliche
Aufgabe, dieses Problem lösen zu helfen. Ich bin sehr
froh, dass ich mit dem Kollegen Entwicklungshilfeminis-
ter, dem Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
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Entschuldigung, was habe ich jetzt falsch gesagt? Dirk
iebel auf alle Fälle; alles richtig –, mit dem geschätzten
ollegen Dirk Niebel, an einem Strang ziehe, was die
ndliche Entwicklung in den Entwicklungsländern be-
ifft.
Es ist auch richtig, hier den Schwerpunkt zu setzen,
eil der Schlüssel in der Tat in den Ländern vor Ort
egt. Dort muss man die Landwirtschaft verträglich ent-
ickeln. Da gibt es meines Erachtens noch viel zu tun.
as hat generell etwas zu tun mit dem Zugang zum
and, auch mit dem verlässlichen Zugang zum Land. Es
uss darum gehen, nicht nur anzubauen, sondern auch
u ernten und das, was geerntet wird, möglichst nicht zu
erlieren. Bei 40 Prozent Ernteverlust gibt es noch ein
ewaltiges Potenzial zu erschließen. Das Ganze umzu-
etzen, zum Beispiel im Süd-Süd-Handel, ist ein ganz
ichtiger Punkt.
Wir können unter anderem das notwendige Know-
ow liefern. Ich verweise zum Beispiel auf unser De-
onstrationsprojekt, das wir hierzu in Äthiopien durch-
hren. In diesem Bereich ist noch viel Potenzial vorhan-
en.
Ich glaube wirklich, dass der Schlüssel vor Ort liegt.
eshalb ist es richtig, dass wir in der Entwicklungspoli-
k umsteuern, hin zu mehr ländlicher Entwicklung.
uch die Entscheidung, auf diesem Gebiet finanzielle
chwerpunkte zu setzen, war hervorragend.
Jetzt bitte der Kollege Süßmair.
Frau Ministerin Aigner, ich habe eine Frage zur Ein-ommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe.ie Regierung legt ja immer sehr viel Wert auf die unter-ehmerisch orientierte Landwirtschaft. Das wird in demericht deutlich. Sie haben gerade auch den Export an-esprochen. Anscheinend hat das Ganze aber nicht wirk-am dazu beigetragen – das ist die Frage –, die Einkom-enssituation zu verbessern. Wenn man sich denericht, der sich auf die vergangenen Jahre bezieht, an-ieht, stellt man fest, dass das Einkommensniveau imereich der Landwirtschaft – ich meine nicht nur dieäuerinnen und Bauern, sondern auch die Arbeitnehme-nnen und Arbeitnehmer, die in landwirtschaftlichenetrieben angestellt sind – deutlich unter dem Einkom-ensniveau anderer Gruppen der Gesellschaft liegt. Inanchen Berichtsjahren gab es einen Unterschied vonis zu 30 Prozent.In diesem Zusammenhang frage ich auch nach derinkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner, die Bereich der Landwirtschaft tätig waren. Auf den Be-ich der Sozialversicherung wird im Bericht leider nichtusführlich eingegangen. Dort findet man keine Aussageur sozialen Lage der Rentnerinnen und Rentner, dieber auch etwas mit den Einkommen zu tun hat.
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Alexander Süßmair
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In diesem Zusammenhang würde mich noch etwas in-teressieren. Wir haben über die Energieerzeugunggesprochen. Ich nenne das Stichwort „Biomasse“. DieEinkommen landwirtschaftlicher Betriebe aus Energie-erzeugung sind in dem Bericht weitgehend außen vor ge-blieben. Häufig wird eine Anlage zur Energieerzeugungals eigenständiger Betrieb ausgegliedert, zum Beispielwenn es sich um eine 500-kW-Anlage handelt. Die Ein-nahmen tauchen dementsprechend nicht in der Bilanzdes landwirtschaftlichen Betriebs auf. Das ist in dem Be-richt übrigens auch der Fall. Die Frage ist aber: WelchenAnteil haben die Einnahmen aus Energieerzeugung amEinkommen der Landwirtinnen und Landwirte? Ichfinde diesen Punkt sehr wichtig. Schließlich führen wirviele Debatten über die Strategieänderung im BereichBiomasse, wir haben die Novellierung des EEG auf derTagesordnung, und Ihr Kollege, Herr Röttgen,
hat ja, wenn ich das richtig verstanden habe, zum Gülle-bonus und dergleichen gesagt – das ist ein erster Vor-schlag –, dass er eine Absenkung der Förderung bei denkleineren Anlagen will.Meine Frage lautet: Was sagen Sie zu der Einkom-mensentwicklung im Bereich der unternehmerischenLandwirtschaft, und was sagen Sie zur Einkommensent-wicklung vor dem Hintergrund der Novellierung desEEG? Der Bericht spiegelt die Lage eigentlich nicht wi-der.Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz:Vielen Dank, Herr Kollege Süßmair. – Es ist in derTat so, dass die Einkommen sehr stark schwanken. Siealle sind auf diesem Fachgebiet schon längere Zeit tätigund wissen, dass wir im Berichtszeitraum eine langeHochphase hatten, in der die Einkommen teilweise andie Vergleichseinkommen herangekommen sind; derUnterschied betrug nur noch etwa 5 Prozent. Währendder Krisenjahre, die wir hinter uns gebracht haben, istdas Niveau aber um bis zu 30 Prozent unter das Niveauin anderen gesellschaftlichen Gruppen abgesackt. Daszeigt, dass die Wirkung der Schwankungen bei denAgrarpreisen auf die Einkommen sehr groß ist. Deshalbhabe ich darauf verwiesen, dass die Direktzahlungen vonder europäischen Ebene – 52 Prozent Anteil am Einkom-men – eine ganz wesentliche stabilisierende Rolle für dieEinkommen spielen und damit Planungssicherheit fürdie Landwirte schaffen. Ich habe explizit darauf hinge-wiesen, um deutlich zu machen, dass uns das auch beiden zukünftigen Verhandlungen sehr wichtig ist.Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist in der Tat so, dass wirbei Haupterwerbsbetrieben keinen Zugriff auf die Datenbezüglich der zusätzlichen Einkommen haben. Das istletztendlich ein eigenständiger Gewerbebetrieb, egal obes um Photovoltaik, Biogas oder andere gewerbliche Er-zeugnisse geht. Wir müssten uns um diese Daten bemü-hen und datenschutzrechtliche Fragen klären. Das wäreauch ein zusätzlicher statistischer Aufwand. Wir habenuEaHsliararuEtekheEwatituSkwAgAWsndlebpDbkvtuicNfädtew
Schönen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. – Esllt uns in unseren Reihen etwas schwer, uns angesichtses Besuchs unseres zukünftigen Landwirtschaftsminis-rs, Ihres Länderkollegen, zu konzentrieren. Aber wirollen uns jetzt trotzdem dem Bericht zuwenden. – Ja,
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Friedrich Ostendorff
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dieser Bericht lag sehr kurzfristig vor, aber das ist ebenso; das gestehen wir zu.Wir als Grüne bitten – das ist eine Anmerkung – umeine Vereinheitlichung der Zahlen zum Klimawandel. ImBericht steht, dass der Anteil der Treibhausgasemissio-nen der Landwirtschaft 13 Prozent beträgt; Staatssekre-tär Bleser hat bisher immer von 7 Prozent gesprochen.Wir wären dafür, dass die Zahlen angeglichen werdenund einheitlich von 13 Prozent gesprochen wird. Ichdenke, das ist der Stand, den die meisten von uns haben.Agrarkommissar Ciolos hat neue Herausforderungenfür die Agrarreform formuliert. Sie, die Bundesregierungund Sie als Ministerin, haben sich der Frage der neuenHerausforderungen bisher sehr zurückhaltend genähert.Im Agrarbericht selbst wird das Thema jetzt sehr offen-siv behandelt. Der Duktus ist neu. Welche Politik ergibtsich für Sie daraus, dass Sie die neuen Herausforderun-gen jetzt als große Aufgabe begreifen? Was werden Siehier konkret einbringen?Beim Thema Tierschutz, das ja im Agrarbericht einegroße Rolle spielt, ergibt sich für uns zwangsläufig eineFrage. Im Agrarbericht ist von einem Verbot der betäu-bungslosen Ferkelkastration und von einem Verbot derKäfighaltung die Rede. Wie wollen Sie das mit denKoalitionsfraktionen umsetzen? Im Ausschuss spiegeltsich diese im Bericht dargestellte Auffassung so nichtwider.Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz:Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Ostendorff. –Als Erstes sei mir gestattet, dem Kollegen Bonde ganzherzlich zu gratulieren. Wir kennen uns schon seit vielenJahren. Ich freue mich natürlich auf die Zusammenar-beit. Ich hoffe, dass die Konzentration dadurch jetztnicht wesentlich gestört wird.Zweitens möchte ich eine Anmerkung zu den Zahlenbezüglich der Treibhausgasemissionen machen. Das isteine Frage der Betrachtung. Wenn man die Landwirt-schaft an sich betrachtet, dann sind es 7 Prozent. Wennman alle vor- und nachgelagerten Bereiche dazuzählt,dann sind es 13 Prozent. Es ist immer eine Frage der Be-trachtungsweise. Das ist wie beim Straßenverkehr: WennSie nur die Emissionen der Autos betrachten, ist es weni-ger, als wenn Sie die Produktion der Autos und den Stra-ßenbau einbeziehen. Deshalb gibt es unterschiedlicheZahlen. Das wollte ich zur Erläuterung sagen.Zur Frage der Umweltziele. Ich bin froh, dass Sie dieFrage gestellt haben. Das gibt mir die Gelegenheit, nocheinmal darzustellen, was wir in Deutschland momentanschon umsetzen. Dabei handelt es sich übrigens auch umBeschlüsse, die noch die Vorgängerregierung gefassthatte. Sie sind für unsere Landwirte eine große Heraus-forderung und verlangen ihnen schon jetzt sehr viel ab.Es geht um die Umstellung von einer produktionsbezo-genen Förderung, von Direktzahlungen, auf eine reineFlächenprämie, bei der für die Bewirtschaftung der Flä-che gezahlt wird. Dies ist eine vollkommene Entkopp-lung und bedeutet eine Verschiebung innerhalb derLandwirtschaft. Jetzt nehme ich einmal als BeispielGssaisAFsmakwswem–dbBsletinMAdhwwlisLdwMAruw
Entschuldigung! Bezüglich des Tierschutzes ist es so,ass wir eine Legehennenverordnung auf den Weg ge-racht haben, nach der es für bestehende Betriebe einenestandsschutz gibt.Zur Frage der Ferkelkastration. Es gibt einen Be-chluss auf europäischer Ebene, die sogenannte Brüsse-r Erklärung, nach der man 2018 aus der Ferkelkastra-on aussteigen will. Auch darüber werden wir im Herbstoch zu diskutieren haben.
Herr Dr. Geisen, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Frauinisterin, können Sie kurz darüber berichten, welcheuswirkungen die Einrichtung des Spitzenverbandes beien landwirtschaftlichen Sozialversicherungen gehabtat und welche Maßnahmen in Zukunft noch getroffenerden müssen, um ein effizientes, eigenständiges land-irtschaftliches Versicherungssystem zu erhalten?Ich habe noch eine zweite Frage. Wie hat sich eigent-ch die von der sozial-liberalen Regierung eingeführteteuerliche Harmonisierung bei Agrardiesel auf dieandwirtschaft ausgewirkt? Ist mit einer Verstetigungieser Maßnahme zu rechnen?Vielen Dank.
Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-irtschaft und Verbraucherschutz:Vielen Dank. – Ich fange mit der letzten Frage an.omentan sind wir in Bezug auf die Entfristung beimgrardiesel auf europäischer Ebene bei der Notifizie-ng. Hinsichtlich der Frage der Verstetigung müssenir noch abwarten. Wir hängen da auch am Beihilferecht
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Bundesministerin Ilse Aigner
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in Europa. Unterm Strich kann man sagen, dass es beiden betroffenen Betrieben einen zusätzlichen Einkom-menseffekt gibt. Das ist eindeutig nachzuweisen. Es istauch keine Frage, dass er je nach Verbrauch unterschied-lich ausfällt.Die erste Frage bezog sich auf die Träger der land-wirtschaftlichen Sozialversicherung. In der Bundesrepu-blik Deutschland gibt es mehrere solcher Träger und ei-nen Dachverband. Die Struktur ist sehr dezentral. Es gibtauch unterschiedliche Beitragssätze. Ziel ist eigentlichgewesen, irgendwann einmal einen einheitlichen Sozial-versicherungsträger zu schaffen. Wir sind da im Momentmit dem für diese Maßnahmen federführenden Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales im Gespräch.Das Ganze ist natürlich mit Aufwand verbunden. Wirhaben bei den Beratungen über den Haushalt herausver-handeln können, dass wir für die nächsten drei Jahre zu-sätzlich 150 Millionen Euro bekommen, wenn es eineneinheitlichen Sozialversicherungsträger gibt. Wenn esnicht dazu kommt, sind die 150 Millionen Euro sozusa-gen gesperrt und werden dann wahrscheinlich nicht zurVerfügung stehen.
Der Kollege Paula, bitte.
Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass
das Thema Ferkelkastration im Herbst zu diskutieren
sein wird.
Ich möchte bei einigen anderen Punkten nachhaken,
weil es mir ähnlich wie dem Kollegen Ostendorff geht.
Sie nannten zwei Punkte, die von unserer Fraktion
eingebracht worden sind. Dabei geht es um die Auf-
nahme der Haltung von Kaninchen in die Nutztierver-
ordnung. Des Weiteren geht es um Tierschutzkennzeich-
nung. Sie wissen, dass wir hierzu ebenfalls einen Antrag
eingebracht haben. Beide Anträge wurden im vorigen
Jahr abgelehnt. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass Sie
in Ihrem Haus trotz der Ablehnung aus der Regierungs-
koalition bereits Vorarbeiten getätigt haben. Meine erste
Frage lautet: Wie ist der Sachstand dieser Vorarbeiten,
und bis wann können wir hier mit konkreten Vorschlä-
gen aus Ihrem Hause rechnen?
Zweitens. Sie wissen, dass in Niedersachsen ein um-
fangreiches Paket im Bereich des Tierschutzes auf den
Weg gebracht wurde, welches auch uns wiederum auf-
fordert, zum Beispiel bei der Nutztierhaltungsverord-
nung – hier bezüglich der Junghennen – entsprechend
initiativ zu werden. Wenn Sie uns hierzu konkrete zeitli-
che Dimensionen und eventuell auch schon den einen
oder anderen inhaltlichen Punkt aufzeigen könnten, wäre
ich Ihnen sehr dankbar.
Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz:
Vielen herzlichen Dank. – Ich fange mit dem letzten
Punkt an. In Niedersachsen ist der Kollege Lindemann
mit vielen Verbänden im Gespräch. Er hat mehrere
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Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-wirtschaft und Verbraucherschutz:Herzlichen Dank. – Auch in Zukunft wird es wie inder Vergangenheit nicht ohne Landwirtschaft gehen.Dies ist schon allein deshalb der Fall, weil die Produk-tion von Lebensmitteln die Grundlage des Lebensbetrifft; da brauchen wir uns nichts vorzumachen. InDeutschland haben wir ein sehr hohes Niveau erreicht– auch dies muss man immer wieder hervorheben –, dasweltweit anerkannt ist.Die Landwirtschaft wird auch in der Zukunft einerder zentralen Wirtschaftszweige in Deutschland sein. Ichfinde, ein Wirtschaftsbereich, auf den 6,5 Prozent derWertschöpfung eines Landes entfallen, ist kein ganz sokleiner Wirtschaftsbereich.
Das wird vielleicht vielfach nicht sofort erkannt; aberauch dies muss man immer wieder betonen. Da jederachte Arbeitsplatz in Deutschland in diesem Bereich zufinden ist, handelt es sich um einen ganz entscheidendenWirtschafts- und Arbeitsplatzfaktor, dessen Schwer-punkt in den ländlichen Räumen liegt. Angesichts derdemografischen Entwicklung und der Probleme, die esin den ländlichen Räumen gibt, wäre die Lage in vielenBereichen ohne die Landwirtschaft noch etwas schwieri-ger, wenn ich das einmal so formulieren darf.Zu Ihrer zweiten Frage, in der es um das Potenzialvon Biomasse geht. Ich möchte mich an dieser Stelle aufdie Biogasproduktion konzentrieren. Ich habe schon er-wähnt: Mir geht es darum, dass wir ein Stück weit inRichtung Reststoffverwertung umsteuern, um mehrGülle, aber auch Grünschnitt, Kompost und was sonstnoch an Reststoffen da ist, zu verwerten. Vor diesemHintergrund ist die Ausgestaltung der Boni in der Zu-kunft eine entscheidende Frage.Ich glaube, wir müssen mehr als bisher deutlich ma-chen, warum Biogas eine sehr wichtige Rolle spielt. Gasist ein speicherfähiges Medium. Man kann es zur Ver-stromung verwenden und dann den Strom ins Netz ein-speisen, wenn Wind und Sonne als Energiequelle nichtvorhanden sind. Mit Biogas kann man andere Energie-träger ersetzen, oder man kann es in Spitzenlastzeiten,wenn viel Strom gebraucht wird, zusätzlich nutzen. Mankann es aber auch aufarbeiten, ins Erdgasnetz einspeisenund im Rahmen der Gasversorgung als grundlastfähigenEnergieträger verwenden.Für uns ist entscheidend, dass auch die Wirtschaft-lichkeit gegeben ist. Wir wollen mehr Reststoffe als bis-her verwerten, und zwar dezentral, damit die Fahrtwegekürzer sind. Ich glaube, dies ist eine große Chance fürdie ländlichen Räume; denn die Wertschöpfung bleibt inden ländlichen Räumen.
Herr Kollege Kelber, bitte.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen.h finde es ausgesprochen positiv, dass Sie noch amleichen Tag, an dem sich das Kabinett mit dem Agrar-olitischen Bericht befasst hat, ihn hier vorstellen. Imachausschuss werden wir Sie, nachdem wir die Gele-enheit hatten, die 84 Seiten zu lesen, noch löchern.Beim Durchblättern des Exemplars, das der Kollegeriesmeier aufgetrieben hat, haben sich für mich Fragen Bezug auf den häufig verwendeten Begriff der Nach-altigkeit ergeben. Es geht dabei um zwei Aspekte.Erstens. Auf Seite 35 gehen Sie darauf ein, dass dieuropäische Union den Mitgliedstaaten im Bereich derrünen Gentechnik in Zukunft mehr Kompetenzen zu-eisen will, und schreiben dann, dass Sie das nutzenollen, indem Sie auf Abstandsregelungen im Rahmener Verhältnismäßigkeit und innerhalb eines bundesein-eitlichen Rahmens setzen. Werden Sie also von demon Ihnen und Ihrer Fraktion früher angekündigten An-auverbot auf nationaler oder regionaler Ebene abwei-hen?Zweitens habe ich eine Frage zum Thema Nachhaltig-eit und Wald. Auf Seite 42 ist von „nachhaltiger Wald-ewirtschaftung“ die Rede. Sind Sie bereit, diesen Fach-egriff in das Waldgesetz aufzunehmen?Auf Seite 74 schreiben Sie, dass nach den Daten desahres 2008 derzeit im deutschen Wald 10 Prozent Holzro Jahr mehr zuwächst, als geerntet wird. Mehrere Ex-erten gehen davon aus, dass ein solcher Zuwachs imahr 2011 wegen der verstärkten Nutzung nicht mehrxistiert. Sind Ihnen diese Fakten bekannt? Teilen Sieiese Auffassung? Was können wir tun, wenn sich in denächsten Jahren das Verhältnis umkehren sollte?Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Land-irtschaft und Verbraucherschutz:Zu Ihrer ersten Frage kann ich feststellen: Was diebstandsregelungen betrifft, setze ich exakt den Koali-onsvertrag um, der auch von meiner Fraktion, der CSU,nterschrieben worden ist und der insofern auch unsereosition widerspiegelt. Das Vorhaben ist derzeit in deressortabstimmung. Regelungen werden demnächstorgelegt.Zu der Frage nach der nachhaltigen Waldbewirtschaf-ng sei der Hinweis erlaubt, dass der Nachhaltigkeitsbe-riff in der Waldwirtschaft geboren wurde. Insofern habeh kein Problem, ihn in das Waldgesetz mit aufzuneh-en. Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist eine Selbst-erständlichkeit. Dies bedeutet im Grunde genommen,ass man nur so viel Holz einschlagen darf, wie nach-ächst oder nachgepflanzt wird. Das ist eine relativ ein-che Regelung, um der Nachwelt den Wald zu erhalten.Das, was Sie angesprochen haben, ist mir nicht be-annt. Ich kenne die derzeitigen Zuwachsraten: Der Zu-achs ist um 10 Prozent höher als die Nutzung. Deshalbt es, glaube ich, richtig, sich für eine nachhaltige Wald-
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Bundesministerin Ilse Aigner
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bewirtschaftung einzusetzen. Ich habe darauf hingewie-sen, dass der Anteil der Biomasse als Träger erneuerba-rer Energien etwa zwei Drittel beträgt. Dazu leistet dieWaldwirtschaft einen wesentlichen Beitrag.Mir geht es aber auch um eine verstärkte Kaskaden-nutzung, das heißt zuerst die stoffliche Verwertung unddann die energetische Verwertung. Ein hervorragendesBeispiel ist der Neubau der Fachagentur NachwachsendeRohstoffe in Gülzow, den ich gestern anlässlich seinerEinweihung besucht habe. Das Gebäude, das neuenRaum für 30 Mitarbeiter schafft, besteht zu 100 Prozentaus nachwachsenden Rohstoffen, vom Ziegenfellteppichbis zur Lehmschicht. Das Raumklima ist hervorragend.Ich kann den Kollegen einen Besuch nur ans Herz legen.
Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie man mit nachwach-senden Rohstoffen eine hervorragende Bauqualität errei-chen kann.Es sollte also zuerst die stoffliche und dann die ener-getische Nutzung erfolgen. Dazu brauchen wir einenachhaltige Waldbewirtschaftung.
Es gibt zwar noch einige Wortmeldungen. Sie können
aber nicht mehr berücksichtigt werden, weil wir bedau-
erlicherweise am Ende der Regierungsbefragung sind.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
– Drucksache 17/5733 –
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staats-
sekretär Hermann Kues zur Verfügung.
Ich rufe Frage 1 der Kollegin Caren Marks auf:
Wie viele Personen, die zuvor nicht erwerbstätig gewesen
terngeld neben einer Teilzeitberufstätigkeit (bitte aufschlüs-
seln für das Jahr 2010 und das erste Quartal 2011)?
Herr Staatssekretär, bitte.
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In der Frage wird eine sehr differenzierte Aufschlüs-
selung nach Hausfrauen, Hausmännern sowie Studentin-
nen und Studenten erbeten. Dazu liegen uns keine Daten
und Informationen vor. Auf eine allgemeine Frage könn-
ten wir ausführlicher antworten.
2010 haben laut Statistik zum Elterngeld – es handelt
sich um die gemeldeten beendeten Leistungsbezüge –
rund 284 000 Frauen und rund 34 000 Männer das Min-
destelterngeld bezogen. Rund 262 000 Frauen und rund
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Ich kann Ihnen eine globale Zahl nennen – es handelt
sich dabei nach wie vor um eine Schätzung, weil uns De-
tailzahlen auch hierzu nicht vorliegen; die Regelung ist
noch relativ neu –: Wir gehen von 100 000 Bedarfsge-
meinschaften pro Geburtsjahr aus. Wie viele Personen
konkret betroffen sind, wissen wir nicht. Die Haushalte
bzw. die Bedarfsgemeinschaften sind sehr unterschied-
lich. Außerdem gibt es teilweise noch Nachforderungen
bzw. Nachbewilligungen. Ich erinnere Sie nur an die Än-
derungen, die wir im letzten Jahr bei den Regelungen für
das Elterngeld vorgenommen haben. Wir gehen davon
aus, dass die Neuregelung bezüglich der Aufhebung der
Anrechnungsfreiheit, wenn sie dann voll wirksam wird,
mit Minderausgaben in Höhe von 335 Millionen Euro
für den Bund verbunden ist. Das ist das, was wir wissen.
Dann sind wir bei Frage 2 der Kollegin Marks:
Führt die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und/oder dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu einer Ungleichbe-
handlung mit denjenigen Gruppen von Elternteilen, die vor
der Geburt ebenfalls kein Einkommen erzielt haben, aber das
Elterngeld auch nach dem 1. Januar 2011 weiterhin beziehen
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Bereits beim Beschluss hat die Bundesregierung da-
rauf hingewiesen, dass die Anrechnung des Elterngeldes
auf die Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch systemgerecht ist. Danach muss
jeder Hilfebedürftige zuerst sein Einkommen einsetzen,
um für sich und seine Familie aufzukommen. Wenn er
das mit seinem eigenen Einkommen nicht schafft, dann
hat er Anspruch auf Hilfe nach SGB II und SGB XII.
Das Elterngeld wird – das ist systemgerecht – genauso
angerechnet wie andere Leistungen, zum Beispiel Arbeits-
losengeld, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschussleis-
tungen und Kindergeld. All dies ist zu berücksichtigen.
Wir berücksichtigen in diesem Sinne – systemgerecht –
auch das Elterngeld, weil davon auszugehen ist, dass der
gesamte Familienbedarf – darüber haben unterschiedli-
che Koalitionen in den letzten Jahren entsprechende Be-
schlüsse gefasst – durch die Grundsicherungsleistung
nach SGB II und SGB XII gedeckt wird.
Frau Marks, eine Nachfrage? – Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben ausge-
führt, dass es üblich sei, dass das Elterngeld angerechnet
werde. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass
wir in der Großen Koalition das Elterngeld auf SPD-
Initiative hin gemeinsam eingeführt haben. Die SPD hat
sich damals gegen die Systematik ausgesprochen, dass
das Elterngeld bei ALG-II-Bezieherinnen und -Bezie-
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12254 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
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aufgefangen werden und in dem sie Zeit haben, sich umihre Kinder zu kümmern. Das ist bei ALG-II-Beziehernnicht der Fall, weil sie nicht erwerbstätig sind. Ich findees richtig, dass die Eltern dem Arbeitsmarkt dann, wenndas Kind 12 oder 14 Monate alt ist, wieder dem Arbeits-markt zur Verfügung stehen. Diesen Schonraum wollenwir aber grundsätzlich allen Männern und Frauen zuge-stehen, auch denen, die sich im ALG-II-Bezug befinden.Wenn man Ihrer Logik folgt, dass das Elterngeld nurfür diejenigen bestimmt sei, die vorher erwerbstätig wa-ren und jetzt zu Hause sind, dann hätten Sie die Unter-stützung auch für Hausfrauen oder Hausmänner abschaf-fen müssen. Ich möchte nicht falsch verstanden werden:Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass sowohl ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher als auch Hausfrauen undHausmänner sowie Studierende das sogenannte Mindest-elterngeld beziehen. In Ihren Ausführungen sehe ich al-lerdings keine Systematik.Dr
Der Schonraum ist das Hauptargument gewesen. Da-
rauf ist die Systematik insgesamt ausgerichtet. Sie haben
recht: Wir haben gesagt, dass es für diejenigen, die nicht
erwerbstätig und die zu Hause sind, aber nicht voll im
Grundsicherungsleistungsbezug stehen, eine gewisse
Anerkennung für die Erziehungsleistung, die sie erbrin-
gen, geben soll. Das ist – wenn Sie so wollen – im Ge-
setzgebungsverfahren ein Kompromiss gewesen. Es
musste nach Abschaffung des Erziehungsgeldes ein An-
schluss gefunden werden. Diese Abschaffung war für
den einen oder anderen gerade im unteren Einkommens-
bereich natürlich schon ein erheblicher Schritt. Für diese
Menschen sollte es einen entsprechenden Anreiz geben,
sich um die Kindererziehung zu kümmern. Da ist mit
dem Mindestelterngeld ein eigener Akzent gesetzt wor-
den. Dahinter stecken auch unterschiedliche Vorstellun-
gen darüber, worauf man Wert zu legen hat.
Wir kommen jetzt zur Frage 3 des Kollegen Stefan
Schwartze zum gleichen Themenbereich:
Ist die Anrechnung des Elterngeldes bei Leistungsbeziehe-
rinnen und -beziehern nach dem Sozialgesetzbuch rechtlich
unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten geprüft worden,
und, wenn ja, welche rechtliche Bewertung liegt dem Ergeb-
nis zugrunde?
D
Ich erlaube mir, die Fragen 3 und 4 zusammen zu be-
antworten, weil sie in einem Sachzusammenhang stehen.
Dann rufe ich auch noch die Frage 4 des Kollegen
Stefan Schwartze auf:
Sieht die Bundesregierung in der Anrechnung des Eltern-
geldes auf Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem
Sozialgesetzbuch eine Benachteiligung von Kindern gegen-
über Kindern von ökonomisch abgesicherten Hausfrauen,
und, wenn nein, warum nicht?
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12255
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für das Elterngeld –, die dazu ermutigen, das Leben mitKindern tatsächlich zu wagen. Es geht darum, dafürfinanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Es kannnicht darum gehen, ob diese oder jene Leistung gezahltwird.Die aktuelle Diskussion zeigt im Übrigen auch: Es isteine Illusion, zu glauben, dass man nur Geld einsetzenmuss, um entsprechende Resultate zu erzielen. Das istschon etwas komplexer. Rechtlich können Sie, glaubeich, kaum begründen, dass die Anrechnung des Eltern-geldes rechtswidrig ist. Sie können politisch eine andereMeinung haben, wie sie von der Kollegin vorhin geäu-ßert wurde.
Herr Schwartze, eine weitere Frage? – Keine weitere
Frage. Herr Wunderlich, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Bundeserzie-
hungsgeld war eine sozialpolitische Maßnahme, um tat-
sächlich bei den Eltern, die über wenig finanzielle Mittel
verfügen, die entsprechenden zusätzlichen Kosten auf-
grund des Aufwandes, den ein Kleinkind nun einmal
verursacht, jedenfalls zum Teil auszugleichen. Herr
Dr. Kues, Sie haben es gerade angesprochen: Das Bun-
deserziehungsgeld ist seinerzeit abgeschafft worden.
Von dieser sozialpolitischen Komponente hat man
sich durch die Einführung des Bundeselterngeldgesetzes
verabschiedet. Das fiel auf. Dann wurde dieser Sockel-
betrag als sozialpolitische Komponente in das Gesetz
eingefügt. Mittlerweile ist er gänzlich gestrichen wor-
den. Wenn Sie Ihr Vorgehen hier schon so begründen,
wie sie es tun, dann haben Sie auch den Schneid, zu sa-
gen: Gut, diese Regierung will bedürftigen Familien
keine sozialpolitischen Leistungen zukommen lassen;
das Bundeserziehungsgeld und sämtliche damit verbun-
denen sozialpolitischen Tendenzen sind gestrichen wor-
den; wir wollen diese Leistungen denjenigen Familien,
die sie eigentlich brauchten, nicht mehr gewähren.
Dr
Das ist keine Frage des Schneides, sondern dessen,
was richtig und was falsch ist.
Das Bundeserziehungsgeld ist in den 1980er-Jahren
eingeführt worden; vorher hat es das nicht gegeben. Es
war in erster Linie nicht als Sozialleistung gedacht; da-
hinter steckte vielmehr der Gedanke – das hat etwas mit
dem Familienbild zu tun –, dass diejenigen, die ihre Kin-
der zu Hause, in der Familie, erziehen – in der Regel
sind es die Mütter gewesen –, einen Ausgleich bekom-
men.
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as ist der entscheidende Punkt. Familienpolitik ist
eine reine Sozialpolitik. Deswegen kann man die Wer-
gkeit unseres Vorgehens nicht daran festmachen, wer
Einzelnen wie viel bekommt. Der familienpolitische
nsatz ist, dass derjenige Leistungen erhalten soll, der
inder erzieht, und nicht derjenige, der keine Kinder er-
ieht.
m es noch einmal klar zu sagen: Familienpolitik ist et-
as anderes als Sozialpolitik. Diese Unterscheidung ist
icht ganz unwichtig.
Trifft man diese Unterscheidung nicht, könnte man
ämlich mit dem Hinweis auf Sozialleistungen sagen,
ir würden Familienleistungen kürzen. Das Erziehungs-
eld wurde über all die Jahre immer mehr zusammen-
estrichen – auch das muss gesagt werden –, weil man
ie Bemessungsgrenze immer weiter gesenkt hat. Das
ing so weit, dass im Endeffekt sehr häufig nur noch
ozialhilfeempfänger und Bezieher von Einkommen, die
eringfügig darüber lagen, einen Anspruch auf Erzie-
ungsgeld hatten. Das ist problematisch gewesen; denn
an hat ganz gezielt nur noch in bestimmte Einkom-
ensgruppen investiert. Sozialpolitisch lässt sich das be-
ründen, familienpolitisch meines Erachtens nicht.
Frau Marks, bitte.
Familienpolitisch kön-en Sie das nicht begründen, nur sozialpolitisch. Das er-untert mich, nachzufragen. Meines Erachtens kannan Familien- und Sozialpolitik nicht völlig voneinan-er trennen; vielmehr ist es wie ein Paar Schuhe, alsotwas, was zusammengehört. Familienpolitik muss sicharum kümmern – ich bin ganz Ihrer Meinung –, die Le-ensbedingungen von Familien, das heißt von Eltern underen Kindern, in unserem Land zu optimieren, etwa in-em für sie gute Rahmenbedingungen geschaffen wer-en. Dabei geht es um die Infrastruktur für Familien,eispielsweise um Kinderbetreuungsplätze. Dabei gehts auch um die Zeit, die man für die Familie hat. Unseremeinsames Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Elterneit für ihre Kinder haben.Es geht aber auch um die finanzielle Unterstützungon Familien. Ich hoffe, wir sind uns darin einig, dassie Lebenssituation von Familien durchaus unterschied-ch ist, auch in finanzieller Hinsicht, und dass insbeson-ere die Bekämpfung der Armut in diesem Land zur Fa-
Metadaten/Kopzeile:
12256 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
Caren Marks
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milienpolitik gehört. Wir wissen – auch Ihnen ist dasdurchaus bewusst; eigentlich wollen Sie das gemeinsammit uns ändern –, dass die Armut von Familien in unse-rem Land zunimmt. Insofern muss es ein Ziel von Fami-lien- und Sozialpolitik sein, dass sich die Lebenssitua-tion von Familien mit geringem Einkommen verbessert.Sie geben mir sicherlich recht, wenn ich sage, dassdie von der Großen Koalition bewusst getroffene Ent-scheidung, dass Familien mit einem Kind im ersten Le-bensjahr auch im ALG-II-Bezug 300 Euro Mindestel-terngeld zusätzlich erhalten haben – der Bezug diesesGeldes wurde nicht auf die Höhe weiterer Transferleis-tungen angerechnet –, dazu geführt hat, dass diese Elternin der Lage waren, insbesondere solche Anschaffungenzu tätigen, die im ersten Lebensjahr eines Kindes häufignotwendig sind und die die Lebenssituation dieser Kin-der verbessern. Ihre Situation ist aber durch das Strei-chen dieses Geldes mit Sicherheit nicht gleich geblieben,sondern sie hat sich verschlechtert.
Dr
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Soll ich das jetzt kommentieren oder darauf antwor-
ten? Was wollen Sie fragen?
Die Frage war, –
Dr
Ob ich Ihnen zustimme?
– ob Sie mir zustimmen, dass Familien- und Sozial-
politik nicht völlig voneinander zu trennen sind. Zum
Schluss habe ich gefragt, ob Sie mit mir darin überein-
stimmen, dass die Anrechnung des Elterngeldes auf die
ALG-II-Leistungen dazu führt, dass sich die Situation
derjenigen Familien verschlechtert, die durch die Neure-
gelung kein Elterngeld mehr bekommen werden. Das
trägt dem von Ihnen formulierten Ansinnen, die Situa-
tion von Familien zu verbessern, nicht gerade Rechnung.
Das war die Frage.
Dr
Im letzten Punkt sind wir uns einig: Wir müssen uns
gemeinsam bemühen, dass Familienpolitik langfristig
angelegt ist und es Verlässlichkeit gibt, am besten über
Jahrzehnte hinweg. Das wäre ein eindeutiges Signal an
die jungen Leute. Ich sage aber auch: Die Situation von
Familien – das hat auch familienpolitische Bedeutung;
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12257
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der Verlängerungsoption als Einkommen in der Grundsiche-rung gelangt ?Herr Staatssekretär, bitte.Dr
Noch einmal zum Thema Elterngeld; hier hat es Ver-
änderungen gegeben. Nach der bisherigen Regelung
blieb das Elterngeld, das im Rahmen der Verlängerungs-
option bezogen wurde, bei der Berechnung von Grundsi-
cherungsleistungen in Höhe von 150 Euro anrechnungs-
frei. Dies hat sich nun mit den neuen Regelungen zur
Berücksichtigung des Elterngeldes bei Grundsicherungs-
leistungen geändert. Um sicherzustellen, dass auch El-
terngeldbeträge aus Nachzahlungen infolge einer im Jahr
2010 widerrufenen Verlängerungsoption, die erst im Jahr
2011 zufließen, in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat
anrechnungsfrei bleiben, hat die Bundesregierung gere-
gelt, dass auch 2011 aus einer widerrufenen Verlänge-
rungsoption zufließende Elterngeldbeträge in Höhe von
150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei bleiben. Vo-
raussetzung dafür ist, dass die Verlängerungsoption noch
bis zum 31. Dezember 2010 widerrufen worden ist und
die betreffenden Lebensmonate vor dem 1. Januar 2011
begonnen haben. Auf diese Art und Weise ist, glaube
ich, ein fairer Weg gefunden worden. Nach meiner Erin-
nerung habe ich das hier schon einmal vorgetragen. Die
betroffenen Berechtigten sind auch über die Möglichkeit
des Widerrufs informiert worden.
Haben Sie eine Nachfrage? – Nein, das ist nicht der
Fall.
Dann kommen wir direkt zur Frage 6 der Abgeordne-
ten Crone:
Wie viele Widersprüche wurden von Elterngeldbeziehe-
rinnen und Elterngeldbeziehern, die Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, eingereicht, die
von der Verlängerungsoption des Elterngeldes auf 24 Monate
Gebrauch gemacht haben, und haben alle diese Antragstelle-
Dr
In dieser Frage geht es darum, ob uns einzelne Daten
vorliegen. Da beim Eltergeld der Vollzug von den Län-
dern geleistet wird, verfügen wir über keine Daten hin-
sichtlich der bei den in den Ländern zuständigen Stellen
eingereichten Zahl der Widerrufe der Verlängerungsop-
tion. Wir haben auch keine Daten zur Zahl der erteilten
Bescheide.
Da die Länder sich bei der Information über die Wi-
derrufsmöglichkeit sehr konstruktiv gezeigt haben, gehe
ich davon aus, dass das zur Zufriedenheit geregelt wor-
den ist. Wir haben keine Hinweise darauf, dass dies nicht
der Fall wäre.
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12258 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
)
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Herr Kollege, ich würde Ihre beiden Fragen gern zu-
sammen beantworten. Das wäre gut; denn beide Fragen
hängen eng miteinander zusammen.
Dann rufe ich auch die Frage 8 des Kollegen Rix auf:
Wie lässt sich die Ankündigung der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder,
dass die Väterpolitik zukünftig einen höheren Stellenwert ha-
des Elterngeldes aufgrund des Finanzierungsvorbehalts nicht
erfolgen soll, in Einklang bringen?
Dr
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Elterngeld
Frauen und Männern die Rückkehr in den Beruf erleich-
tert und dass insofern auch ein Beitrag zur Entwicklung
einer familienfreundlichen Arbeits- und Unternehmens-
kultur geleistet wird. Das nehmen wir sogar gemeinsam
wahr, glaube ich.
Wir wissen auch, dass die Väterbeteiligung seit Ein-
führung des Elterngeldes und der Partnermonate konti-
nuierlich gestiegen ist. Nach aktuellen Zahlen für das
dritte Quartal 2009 liegt die Väterbeteiligung bei
23,9 Prozent aller abgeschlossenen Elterngeldanträge.
Dabei gibt es Unterschiede zwischen den Bundeslän-
dern. In Berlin liegt die Väterbeteiligung bei
30,4 Prozent, in Sachsen bei 30,2 Prozent und in Bayern
bei ungefähr 30 Prozent.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Väterbetei-
ligung den Müttern hilft und sie auch die Bindung zwi-
schen Vater und Kind fördert. Einzelne uns vorliegende
Expertisen belegen das.
Wir sind auch der festen Überzeugung, dass sich dies
positiv auf die Unternehmenskultur auswirkt. Sie wis-
sen, dass sich die Bundesministerin Kristina Schröder
die Themen Arbeitszeit, Zeitabläufe im Betrieb und fa-
milienfreundliche Arbeitszeiten vorgenommen hat. Inso-
fern stehen, um das gleich dazuzusagen, die Partnermo-
nate weiterhin auf der Agenda. Es ist nicht so, wie es
gelegentlich in einigen Medien zu lesen war, dass die
Pläne hierzu gestrichen werden sollen. Das, was wir uns
vorgenommen haben, beabsichtigen wir nach wie vor.
Wir müssen es aber in die Haushaltsentwicklungen ein-
binden.
An dieser Stelle gibt es auch einige positive Erkennt-
nisse. Meines Erachtens wäre es zum jetzigen Zeitpunkt
aber völlig falsch, dass für jeden einzelnen Sachbereich
daraus schon Konsequenzen gezogen werden. Das ist
auch nicht unsere Aufgabe.
Herr Rix, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12259
)
Bezüglich der partnerschaftlichen Weiterentwicklung
des Elterngeldes und der Gleichbehandlung beim Eltern-
geld – das war gerade das Thema meines Kollegen Rix –
habe ich noch eine Nachfrage, und zwar, ob Sie es als
Vertreter der Bundesregierung unter Gleichbehandlungs-
gesichtspunkten für erforderlich halten, dass der dop-
pelte Anspruchsverbrauch bei Inanspruchnahme von El-
terngeld und Teilzeit – das heißt, beide Eltern arbeiten
Teilzeit und beziehen zeitgleich Elterngeld – abgestellt
wird, und, wenn nein, warum nicht.
Sie wissen ja, dass es bislang, wenn beide Eltern Teil-
zeit arbeiten und Elterngeld beziehen, dazu kommt, dass
der Elterngeldanspruch für diese Eltern, die wirklich
partnerschaftlich leben, bereits nach sieben Monaten
aufgebraucht ist. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser
sogenannte doppelte Anspruchsverbrauch abgeschafft
wird und die Eltern, die wirklich partnerschaftlich leben,
auch einen Anspruch von 14 Monaten erhalten. Mich
würde sehr interessieren, welche Absichten die Bundes-
regierung hinsichtlich einer solchen Weiterentwicklung
hat.
Dr
Frau Kollegin, ich kann mir viele Möglichkeiten vor-
stellen, wie das Elterngeld weiterentwickelt werden
kann. Es werden ja alle möglichen Varianten vorgeschla-
gen; darüber haben wir schon einmal diskutiert. Ich gehe
aber davon aus, dass die Partei, der Sie angehören, wenn
sie irgendwann und irgendwo wieder Regierungsverant-
wortung trägt, auch feststellen wird, dass die zur Verfü-
gung stehenden Mittel begrenzt sind. Wir sollten uns
also von dem Gedanken lösen, dass eine Weiterentwick-
lung ausschließlich mit mehr Geld möglich ist. Wenn
wir es hinbekommen, dass in Unternehmen die Einsicht
wächst – sie wird angesichts der demografischen Ent-
wicklung und aufgrund vieler weiterer Faktoren wach-
sen –, dass Männer und Frauen einbezogen werden müs-
sen, dann ist das viel wichtiger. Das hat nichts mit Geld
zu tun, sondern das ist eine Frage der Unternehmenskul-
tur und der Mentalität. Wir sollten somit zu gegebener
Zeit in Ruhe darüber diskutieren, was wir darüber hinaus
strukturell ändern müssen.
Wir haben auch zugesagt – das müssen wir sowieso –,
dass wir alle familienpolitischen Leistungen immer wie-
der evaluieren werden und schauen, was wir besser ma-
chen können. Ich sage aber ausdrücklich: Es muss auch
Verlässlichkeit geben; man darf nicht pausenlos von ei-
ner Variante zur anderen springen. Verlässlichkeit ist
nämlich für die jungen Leute, die sich für Kinder ent-
scheiden, wichtig. Sie müssen auf die Hilfe vonseiten
des Staates setzen können.
Ich stelle fest, dass Sie zufrieden sind.
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12260 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
)
gumentiert. Diese Sparmaßnahmen beim Elterngeldhaben uns durchaus wehgetan, waren aber notwendig;denn wir mussten unseren Beitrag zu den erforderlichenEinsparungen leisten – ich habe eben schon eine Summegenannt –, was wir auf diese Weise getan haben. Aberdamit ist für uns das Thema auch beendet. Wir werdendas weiter evaluieren, wie seinerzeit entschieden wordenist. Damit haben wir einen Beitrag geleistet, und daswird reichen.
Frau Rupprecht, bitte schön.
Herr Staatssekretär, Sie sagten bei der Beantwortung
der Frage von Herrn Wunderlich, dass derjenige Eltern-
geld bekommen soll, der seine Kinder erzieht; die ande-
ren sollen kein Elterngeld bekommen. Da ALG-II-Emp-
fänger und -Empfängerinnen und Sozialhilfeberechtigte
kein Elterngeld mehr bekommen, frage ich Sie: Erziehen
die ihre Kinder nicht?
Das Zweite. Das Verfassungsgericht hat einmal
– zwar in einem anderen Zusammenhang, aber es gilt
grundsätzlich – festgestellt, dass das Sozialrecht nicht
als Strafinstrument dienen soll. Wenn wir nun – so habe
ich Ihre Äußerung zumindest verstanden – Menschen,
die nicht erwerbstätig sind, sanktionieren wollen, indem
wir ihnen kein Elterngeld mehr geben, dann benutzen
wir das Sozialrecht als Strafinstrument. Das widerspricht
dem Gleichheitsgrundsatz, nach dem Menschen in glei-
cher Situation gleich zu behandeln sind und niemand be-
nachteiligt werden darf. Wie begründen Sie also – mei-
ner Ansicht nach ist das verfassungsrechtlich nicht zu
begründen, aber das würde ich gerne von Ihnen hören –,
dass wir die Leistung gerade bei denen auf das Einkom-
men anrechnen, die ALG II oder Sozialhilfe empfangen?
Warum machen wir da so gravierende Unterschiede?
Steckt dahinter die vom Verfassungsgericht nicht er-
laubte Strafabsicht?
Dr
Frau Kollegin, ich stimme Ihnen zunächst einmal aus-
drücklich darin zu, dass das Sozialrecht nicht für Straf-
aktionen genutzt werden darf. Davon halten ich und
auch die Bundesregierung überhaupt nichts. Das ist in
der Regel auch nicht zu Ende überlegt. Das Sozialrecht
enthält Regelungen für diejenigen, die sich allein nicht
helfen können. Das ist der entscheidende Punkt. Es ist,
glaube ich, durchaus konsequent, wenn der Staat sagt:
Jeder, der sich in einem gewissen Umfang selbst helfen
kann und nicht auf die Gemeinschaft angewiesen ist, der
soll das, soweit es eben geht, auch tun. Darin liegt die
Anrechnung begründet. Sie soll vermeiden, dass jemand,
der vom Staat volle Unterstützung bekommt, das Eltern-
geld zusätzlich bekommt. Das ist für mich auch eine Ge-
rechtigkeitsfrage: Es ist gerecht gegenüber denjenigen,
die sich ihr Einkommen mit viel Mühe so eben erwirt-
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12261
)
Dr
Ich habe eben schon versucht, das zu erläutern. Ich
sage ausdrücklich: Wenn jemand in jungen Jahren – mit
18 oder 19 Jahren – ein Kind bekommt, dann hat er in
der Regel ein geringes Einkommen. In diesem Fall sagt
man: Er soll sich zumindest 12 Monate – zusammen mit
dem Partner 14 Monate – um sein Kind kümmern kön-
nen. Das ist so etwas wie ein Schonraum. Das ist etwas
ganz anderes, als wenn der Staat jemandem sagt: Du
wirst so versorgt, dass du mit deinem Kind leben kannst.
In diesem Fall kann er sich um sein Kind kümmern und
muss nicht erwerbstätig sein. Das ist der Punkt.
Im Übrigen wissen Sie, dass ich Ihr Engagement
schätze. Deswegen sage ich ausdrücklich: Ich glaube,
bei einer 18- oder 19-jährigen jungen Frau, die ein Kind
bekommt, ist es viel wichtiger, dass wir uns darum küm-
mern, dass sie ihre Ausbildung abschließen und ihren
Lebensunterhalt irgendwann selbst erwirtschaften kann.
Da ist es nicht entscheidend, wie viel Geld man drauf-
packt.
Für mich geht es darum, Chancen zu eröffnen; das
muss Familienpolitik leisten. Familienpolitik darf sich
nicht darauf beschränken, möglichst viel Geld an unter-
schiedliche Leute auszugeben und darüber unter Gleich-
heitsgesichtspunkten zu diskutieren. Wenn man darüber
unter Gleichheits- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten
diskutiert, dann muss man denjenigen, der darauf ange-
wiesen ist, alles vom Staat zu bekommen, mit demjeni-
gen vergleichen, der den Lebensunterhalt für seine Fa-
milie so eben erwirtschaftet. Das ist Gerechtigkeit.
Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Gesundheit. Hier steht die Parlamenta-
rische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz zur Ver-
fügung.
Zunächst rufe ich die Frage 11 des Abgeordneten
Edgar Franke auf:
Wie steht die Bundesregierung zu den in der Presse geäu-
ßerten Befürchtungen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und
Krankenkassen, Gesundheitsminister Rösler könne sein Ver-
sprechen nicht halten, den Sozialausgleich unbürokratisch zu
gestalten?
Frau Staatssekretärin.
A
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege
Dr. Franke, die Bundesregierung kann die angesproche-
nen Befürchtungen nicht nachvollziehen. Mit dem neuen
Verfahren wird ein Sozialausgleich im Bereich der GKV
etabliert, der zeitnah, antragslos für die Versicherten und
in den weit überwiegenden Fällen automatisch erfolgen
wird.
Herr Franke, Sie haben eine Nachfrage?
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12262 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
)
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12263
Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
)
)
Ein gangbarer Vorschlag zur Einführung eines GKV-weiten Sozialausgleichs liegt von niemandem vor. Des-halb ist es für uns richtig, dass wir diesen Weg weiter ge-hen. Die beteiligten Verantwortlichen in der Selbstver-waltung im Gesundheitswesen begleiten diesen Wegsehr konstruktiv.
Haben Sie noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der
Fall.
Dann würde ich gerne die Fragen 20 und 21 vorzie-
hen, weil die sich auch um diesen Themenbereich dre-
hen.
Ich rufe zunächst die Frage 20 der Kollegin Volkmer
auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die anhaltende Kritik
an den Regelungen des Sozialausgleichs durch den Nationa-
len Normenkontrollrat, die sich besonders auf die „erhebli-
chen bürokratischen Belastungen der Arbeitgeber, der Ren-
tenversicherungsträger und der Krankenkassen“ beziehen?
Frau Staatssekretärin, bitte.
A
Frau Kollegin Dr. Volkmer, Ziel des Sozialausgleichs
in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass kein
Mitglied durch die Zahlung des Zusatzbeitrags überfor-
dert wird. Darüber hinaus soll der Sozialausgleich für
das Mitglied automatisch und damit ohne Antrag erfol-
gen. Diese Ziele werden mit dem vorliegenden Verfah-
ren erreicht. Der Normenkontrollrat hat in seiner Stel-
lungnahme zur Finanzierungsreform deutlich gemacht,
dass er kein Verfahren erkennen könne, das das gefasste
Ziel, nämlich den GKV-weiten Sozialausgleich ohne
Antragsverfahren, mit geringerem Aufwand umsetzen
könnte. Eine andere Stellungnahme des Normenkontroll-
rats liegt hierzu nicht vor.
Eine Nachfrage? – Frau Volkmer, bitte.
Wenn der Normenkontrollrat zu der Auffassung
kommt, es gebe beim automatischen Sozialausgleich
– der aber notwendig ist bei Erhebung des Zusatzbei-
trags – kein unbürokratisches Verfahren, liegt dann nicht
der Schluss nahe, auf den Zusatzbeitrag zu verzichten
und wieder zu einer anderen, gangbaren Regelung zu
kommen?
A
Frau Kollegin Dr. Volkmer, diese Alternative scheidet
für die Bundesregierung aus, weil wir mit der neuen
Finanzierungsform der gesetzlichen Krankenversiche-
rung verschiedene Ziele verfolgen: vor allen Dingen die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Krankenkas-
sen sowie mehr Transparenz – insbesondere für die Ver-
sicherten – hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der
Leistungen ihrer Krankenversicherungen und der Kran-
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nausgehenden Informationen liegen der Bundesregierung über
das am 4. Mai 2011 durchgeführte Gespräch zwischen der
Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation, WHO,
Dr. Margaret Chan, und der Initiative für eine unabhängige
WHO vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung
aus den ihr bekannten Gesprächsinhalten – insbesondere der
Revidierung der Todesfallzahlen infolge der Tschernobyl-Ka-
tastrophe durch die Generaldirektorin – für ihre Arbeit im
Exekutivrat der WHO bzw. bei der anstehenden Weltgesund-
heitsversammlung?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
A
Herr Kollege Kekeritz, die Bundesregierung hat anem Gespräch der WHO-Generaldirektorin Dr. Chan miter Initiative für eine unabhängige WHO am 4. Mai die-es Jahres nicht teilgenommen und verfügt neben derffentlich zugänglichen Pressemitteilung der WHO zuem Gespräch über keinerlei weiter gehende Informatio-en.
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Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
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Die Angaben zur Anzahl der Opfer der Katastrophevon Tschernobyl sind durchaus sehr unterschiedlich. Siehängen unter anderem davon ab, ob die Liquidatoren,evakuierte Personen, die am meisten betroffenen Länder,Ukraine und Weißrussland, oder die ehemalige Sowjet-union oder Europa betrachtet werden. Viele Angaben be-ruhen auf Schätzungen, die auf Annahmen und Einschät-zungen von Experten und oft nicht belegbaren Datenüber verstrahlte Bevölkerungsgruppen beruhen. AktuelleZahlen wurden kürzlich vom Wissenschaftlichen Aus-schuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung derAuswirkungen der atomaren Strahlung, UNSCEAR,United Nations Scientific Committee on the Effects ofAtomic Radiation, veröffentlicht.
Herr Kekeritz, eine Nachfrage? – Bitte schön.
Herzlichen Dank. – Auch ich war bei diesem Ge-
spräch nicht dabei, aber ich lese natürlich Zeitung. Ich
fand diese Nachricht hochinteressant, zumal ich vorher
an die Bundesregierung die Frage gestellt habe, inwie-
weit sie in dem Vertrag zwischen WHO und IAEO eine
Einschränkung der Unabhängigkeit der WHO sieht. Ihre
Antwort war etwas verblüffend. Sie sagten: Es ist sicher-
gestellt, dass die WHO nicht eingeschränkt ist. Ich frage
mich natürlich schon, wie Sie zu einem solchen Ergebnis
kommen.
Wenn wir uns die Verträge zwischen IAEO und WHO
anschauen, stellen wir fest, dass dort definitiv steht, dass
sämtliche Veröffentlichungen der WHO nach Absprache
zwischen IAEO und WHO erfolgen sollen. Ich bin zu
wenig juristisch bewandert, um den Begriff „sollen“
nach internationalem Recht zu interpretieren. Wenn die
deutsche Interpretation aber nur halbwegs zulässig ist,
dann ist der Begriff „sollen“ klar, dann heißt das, es
muss eine Absprache zwischen WHO und IAEO stattfin-
den. Damit ist natürlich die Unabhängigkeit der WHO
nicht mehr gegeben.
Dass die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist, hat
auch Herr Nakajima – seinerzeit Generalsekretär der
WHO – im Jahr 2001 definitiv bestätigt. Zur Tscherno-
byl-Katastrophe wurden über 700 Studien erstellt. Da-
von hat die WHO zwölf veröffentlicht. Auf Nachfrage,
warum denn nur zwölf veröffentlicht worden sind, hat
Herr Nakajima im Jahr 2001 definitiv bestätigt: Das ist
auf Druck der IAEO geschehen.
Wie kommt die Bundesregierung dazu, zu behaupten,
dass die WHO von der IAEO unabhängig ist?
A
Herr Kollege Kekeritz, zunächst einmal: Die Bundes-
regierung vertritt die Auffassung, dass die Weltgesund-
heitsorganisation nicht für die Veröffentlichung von
Messwerten anderer Organisationen zuständig ist.
Was die Zusammenarbeit mit der IAEA betrifft, will
ich einfach noch einmal deutlich machen, dass Sie hier
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dass sie ganz klar sagt, dass noch sehr viel getan werdenmuss, um eine wirkliche Unabhängigkeit zu erreichen.Meine Frage an Sie lautet: Wieso steht im Vertrag,dass die WHO, wenn sie doch unabhängig ist, Veröffent-lichungen nur in Absprache mit der IAEO vornehmenkann? Was soll eine solche Absprache erreichen? Geradein Bezug auf die Veröffentlichungen der WHO zuTschernobyl und Harrisburg ist das mehr als bedenklich.A
Herr Kollege Kekeritz, zunächst einmal zu Ihrer ers-
ten Bemerkung. Wir haben transparente Verfahren und
möchten der Diskussion auf der Weltgesundheitsver-
sammlung nicht vorgreifen und die Beiträge der Teilneh-
mer nicht beeinflussen.
Lassen Sie mich zum eigentlichen Inhalt der Frage
noch einmal Stellung nehmen. Es ist in internationalen
Organisationen relevant, dass es eine Arbeitsteilung gibt
und jeder das verlautbart, wofür er federführend zustän-
dig ist. Darüber hinaus gibt es Verträge, die die Zusam-
menarbeit und damit den Informationsaustausch gewähr-
leisten. In diesem Falle ist das der Vertrag, den ich
angesprochen habe. Aus diesem Vertrag lassen sich Ihre
Befürchtungen nicht ableiten. Das möchte ich hier noch
einmal deutlich zur Kenntnis geben.
Wie gesagt: Die Diskussionen, die über die Presse-
berichterstattung und die uns zugänglichen Informatio-
nen stattfinden werden, werden wir mit Aufmerksamkeit
verfolgen. Uns liegt ja daran, dass die WHO ihre Un-
abhängigkeit weiter praktizieren kann. Sollte es aus un-
serer Sicht strukturelle und substanzielle Belege dafür
geben, dass ihre Unabhängigkeit gefährdet ist, dann
wäre das für uns ein gravierendes Problem, über das dis-
kutiert werden muss. Solch ein Problem erkennen wir
aber derzeit nicht.
Herr Kollege Ott, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ich
bin Völkerrechtler und kann Ihnen sagen, dass diese Ver-
einbarung – ich habe sie mir angeschaut – deutlich macht,
dass die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
und die Durchführung von Maßnahmen der WHO nur im
Einvernehmen mit der Internationalen Atomenergiebe-
hörde möglich sind. Alle sachkundigen Beobachter sagen
das. Wie gesagt: Seit vier Jahren sind Demonstranten Tag
für Tag vor der Weltgesundheitsorganisation, um darauf
aufmerksam zu machen. Das Problem ist jetzt durch eine
Anhörung, die wir im Umweltausschuss zum Atomaus-
stieg durchgeführt haben, erneut deutlich geworden. Dort
hat die Generalsekretärin der Internationalen Ärzte für
die Verhütung des Atomkrieges das als eines der größten
Hemmnisse bei der sachgerechten, sinnvollen Berichter-
stattung über die Gefahren der Atomenergie dargestellt,
das es auf internationaler Ebene gibt.
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Jetzt die Kollegin Volkmer bitte.
Frau Staatssekretärin, Sie haben vorhin gesagt, dass
s durchaus üblich ist, dass es eine Arbeitsteilung zwi-
chen den internationalen Gremien gibt. Das ist irgend-
ie auch logisch. Die Internationale Atomenergie-Orga-
isation ist für bestimmte, die Atomenergie betreffende
ragen zuständig. Für Gesundheitsfragen im Zusam-
enhang mit Atomkraft ist aber doch wohl die WHO zu-
tändig. Von daher erschließt es sich mir nicht, warum es
ier Absprachen zwischen der WHO und der Internatio-
alen Atomenergie-Organisation geben muss. Wie beur-
ilen Sie das denn?
A
Frau Kollegin Volkmer, noch einmal: Aus dem Ver-ag geht in keiner Weise hervor, dass sich die WHO ingendwelchen Arbeitsfeldern einer anderen Organisa-on unterwerfen muss. Das wird ja hier suggeriert undorgeworfen. Es ist hier aber doch sinnvoll – so, wiean sich auch in der Bundesregierung zwischen den un-rschiedlichen Ressorts, wo es ebenfalls unterschiedli-he Zuständigkeiten sowie überlappende und Quer-chnittsaufgaben gibt, abstimmt –, zu koordinieren. Einenterwerfung ist hier aber nicht vertraglich vereinbart.ie findet sich aus unserer Sicht in den entsprechendenertraglichen Grundlagen nicht. Deshalb sind an diesertelle die vorgeschriebene Unabhängigkeit und Unpar-
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12266 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
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teilichkeit aus unserer Sicht nicht gefährdet. Daher han-delt es sich um ganz normale Koordinierungs- undAbstimmungsverfahren, die in internationalen Organisa-tionen üblich sind, aber, wie gesagt, nicht um Unterwer-fung. Das heißt natürlich auch, dass die WHO in ihrenEinschätzungen frei ist und frei bleibt.
Dann kommen wir jetzt zur Frage 19 des Kollegen
Kekeritz:
In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung darauf
hinzuwirken, dass die WHO künftig wieder über eigene Kom-
petenzen verfügt, die Auswirkungen ionisierender Strahlung
auf die menschliche Gesundheit zu untersuchen, vor dem Hin-
tergrund, dass die Generaldirektorin im oben genannten Arti-
kel einräumt, dass die WHO hier über fast keine eigenen
Kompetenzen mehr verfügt und sich mithin unhinterfragt auf
die ihr zugelieferten Informationen von der Internationalen
Atomenergie-Organisation verlassen muss, und wird die Bun-
desregierung sich dafür einsetzen, dass die WHO wenigstens
werte aus Japan auch veröffentlicht und nicht weiter unter
Verschluss hält, um so unabhängigen Wissenschaftlern welt-
weit eine Bewertung zu ermöglichen?
A
Herr Kollege Kekeritz, auf unmittelbare Nachfrage
bestätigte die WHO gegenüber der Bundesregierung,
dass sich am Hauptsitz der WHO in Genf zwei Mitarbei-
ter ausschließlich mit den gesundheitlichen Folgen ioni-
sierender Strahlung auseinandersetzen. Die WHO greift
darüber hinaus auf ein weltweites Netzwerk von mehr
als 40 Kollaborationszentren zurück, die die WHO bei
der wissenschaftlichen Auswertung und Analyse unter-
stützen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die WHO
nicht für die Veröffentlichung von Messwerten zustän-
dig, die die Organisation des Vertrages über ein umfas-
sendes Verbot von Nuklearversuchen, CTBTO, erhoben
hat. Auf der Internetseite der CTBTO nimmt diese auch
selber öffentlich zu den in Japan erhobenen Messdaten
Stellung. Die Bundesregierung hat für Deutschland die
Ergebnisse der Spurenmessstellen im Internet verfügbar
gemacht. Auf der Homepage des Bundesamtes für Strah-
lenschutz sowie auf der Homepage der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe sind sie einzusehen.
Herr Kekeritz, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte
schön.
Danke schön. – Ich habe eine Nachfrage. Sie kennen
ja den Hintergrund dieser gesamten Fragestellung. Es
geht um Fukushima und um die Messergebnisse, die
Tepco, der Betreiber, erstellt und veröffentlicht hat. Sie
sind dann auch von der japanischen Regierung veröf-
fentlicht worden und haben sich hinterher als falsch he-
rausgestellt.
Wenn die Informationen, die mir vorliegen, korrekt
sind, wurden diese Daten auch an die IAEO übermittelt.
Die IAEO hat diese Daten ebenfalls bestätigt. Trauriger-
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Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Hacker auf:Wie ist der Stand bei der Überarbeitung der Fragenkata-loge zur Prüfung zum Erwerb des beschränkt gültigen Funk-betriebszeugnisses, SRC, und des Allgemeinen Funkbetriebs-zeugnisses, LRC, die sich aus dem Antrag „Attraktivität des
termin geplant?Bitte schön.J
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Diese Frage beant-
worte ich für die Bundesregierung wie folgt: Die Prü-
fungsfragenkataloge im Hinblick auf SRC und LRC sind
überarbeitet, auf das Multiple-Choice-Verfahren umge-
stellt und schon im August 2009 im Verkehrsblatt veröf-
fentlicht worden. Der Umfang beider Fragenkataloge ist
um jeweils ein Drittel reduziert worden. Gemäß Be-
kanntmachung im Verkehrsblatt vom Februar 2011 er-
folgt die Inkraftsetzung der Fragenkataloge zum 1. Ok-
tober 2011.
Herr Hacker, Sie haben eine Nachfrage. – Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Mücke, was den
genannten Antrag aus der letzten Legislaturperiode be-
trifft, kam es uns insbesondere darauf an, dass die betref-
fenden Verbände in die Arbeiten zur Novellierung der
wasserrechtlichen Regelungen einbezogen werden.
Meine Frage: Haben Sie bei der Überarbeitung der Vor-
schriften bezüglich der Funkzeugnisse auch die betroffe-
nen Wassersportverbände einbezogen und die Hinweise
und Anregungen aufgenommen?
J
Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin würde ich an die-
ser Stelle gerne die Frage 25 beantworten; denn diese
Frage haben Sie eben noch einmal mündlich gestellt.
Dann rufe ich Frage 25 des Abgeordneten Hans-
Joachim Hacker auf:
In welcher Weise sichert die Bundesregierung bei der
Überarbeitung des Fragenkataloges zum Erwerb des UKW-
Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk, UBI,
die Einbeziehung der betroffenen Sportverbände zu, und zu
welchem Termin ist die Einführung des neuen Zeugnisses ge-
plant?
Herr Staatssekretär, bitte.
J
Die Bundesregierung hat wie zuvor schon bei den
Fragenkatalogen zu SRC und LRC im Rahmen einer öf-
fentlichen Anhörung am 23. März 2011 im Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in
Bonn die betroffenen Sportverbände einbezogen. Die In-
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)
Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kaczmarek? – Das
ist nicht der Fall.
Die Frage 35 des Kollegen Kaczmarek wird später im
Themenbereich Wirtschaft und Technologie behandelt.
Die Fragen 36 und 37 wurden vom Kollegen
Rossmann gestellt, der nicht im Saal ist. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Die Frage 38 des Kollegen Klaus Hagemann wird
schriftlich beantwortet.
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich der Bun-
deskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Die Frage 39
des Kollegen Hans-Christian Ströbele wird schriftlich
beantwortet.
Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Auswär-
tigen Amts. Die Frage 40 des Kollegen Volker Beck, die
Fragen 41 und 42 der Kollegin Sevim Dağdelen und die
Frage 43 des Kollegen Volker Beck werden schriftlich
beantwortet.
Der Kollege Wieland, der die Frage 44 gestellt hat, ist
nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäfts-
ordnung vorgesehen.
Die Fragen 45 und 46 des Kollegen Dr. Rolf
Mützenich werden schriftlich beantwortet.
Die Frage 47 wurde von der Kollegin Kerstin Müller
gestellt, die ebenfalls nicht im Saal ist. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Die Frage 48 wurde vom Kollegen Andrej Hunko ge-
stellt, der ebenfalls nicht anwesend ist. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern. Auch die Frage 49 wurde vom
Kollegen Andrej Hunko gestellt, der nicht anwesend ist.
Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgese-
hen.
Ich bin sehr froh, dass wir als Fragesteller zu diesem
Geschäftsbereich Josef Winkler in unseren Reihen be-
grüßen dürfen.
Dann rufe ich die Frage 50 des Kollegen Josef Philip
Winkler auf:
Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen einiger
EU-Mitgliedstaaten, in bestimmten Situationen die Kontrol-
len an den Binnengrenzen einseitig oder bilateral wieder ein-
zuführen, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Vor-
schläge mit dem Grundwert der europäischen Freizügigkeit
für vereinbar?
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staats-
sekretär Ole Schröder zur Verfügung.
D
Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregie-
rung hat ebenso wie auch andere EU-Mitgliedstaaten ein
großes Interesse an der Stärkung des Schengener Rechts-
rahmens. Die Europäische Kommission hat dies in der
Mitteilung zur Migration vom 4. Mai 2011 aufgegriffen.
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Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, in
elchem Zusammenhang hat denn die Bundespolizei
ontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze vor-
enommen, bei denen dann insgesamt 36 tunesische
lüchtlinge registriert wurden? Ich beziehe mich auf eine
ressemitteilung des Innenministeriums vom 4. Mai.
9 der 36 tunesischen Flüchtlinge wurde die Einreise
ach Deutschland gestattet, weil sie die Voraussetzungen
rfüllt hatten und unter anderem ausreichende finanzielle
ittel nachgewiesen hatten.
D
Wir lassen im grenznahen Bereich lageangepasst
ontrollen durchführen. Das sind aber keine Kontrollen
irekt an der Grenze.
Kann ich also davon ausgehen, dass für die Bundesre-
ierung angesichts der Zahl von 36 tunesischen Flücht-
ngen kein Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der
ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit nach
em Schengener Grenzkodex vorgelegen hat?
D
Wenn eine schwerwiegende Bedrohung der öffentli-hen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt, dannürfen gemäß Art. 23 des Grenzkodexes Grenzkontrol-n wieder eingeführt werden. Aber auch wenn keineonkrete schwerwiegende Bedrohung der öffentlichenrdnung vorliegt, ist es selbstverständlich auch außer-alb des Rechtsrahmens des Art. 23 möglich, lageange-
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12269
Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder
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)
passt Personen zu kontrollieren. Wenn jemand nicht dienotwendigen Mittel hat, selbst für seinen Lebensunter-halt zu sorgen, dann ist es möglich, denjenigen in seinHerkunftsland zurückzuweisen.
Wir kommen zu Frage 51 des Abgeordneten Josef
Philip Winkler:
In welcher Weise wird die Bundesregierung beim kom-
menden Sondertreffen am 12. Mai 2011 der EU-Justiz- und
-Innenminister die Bereitschaft Deutschlands signalisieren,
weitere finanzielle Unterstützung für die am stärksten betrof-
fenen EU-Staaten an den Außengrenzen zu leisten und in An-
wendung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz Be-
reitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen
zusagen?
D
Ich beantworte die Frage wie folgt: Deutschland hat
sich in Vorbereitung des JI-Rats am 11. und 12. April be-
reit erklärt, 100 Flüchtlinge aus Malta zu übernehmen.
Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben seitdem Zusa-
gen für die Übernahme von Flüchtlingen aus Malta ge-
macht. Die EU-Kommission führt in ihrer Mitteilung zur
Migration vom 4. Mai 2011 aus, dass die Mitgliedstaa-
ten, die von Flüchtlings- und Migrantenströmen am
stärksten betroffen sind, rund 25 Millionen Euro aus
dem Außengrenzfonds und aus dem Europäischen
Flüchtlingsfonds erhalten haben. Erkenntnisse dazu, in
welchem Umfang die südeuropäischen Mitgliedstaaten
finanzielle Unterstützung aus Gemeinschaftsmitteln er-
halten, liegen nicht vor.
Die Unterstützung für den Schutz der Außengrenze in
der Region für die am stärksten betroffenen EU-Staaten
erfolgt außerdem nicht nur unmittelbar durch finanzielle
Mittel aus dem Außengrenzfonds, sondern auch durch
Frontex-Einsätze und die damit verbundene personelle
und materielle Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten. Um
diese Einsätze mit Blick auf die aktuelle Lage auch zu-
künftig gewährleisten zu können, wird geprüft, inwie-
weit das Budget der Agentur insgesamt aufgestockt wer-
den müsste.
Bei der zurückliegenden Ratstagung bestand bei der
Mehrheit der Mitgliedstaaten mit der EU-Kommission
Einigkeit darüber, dass die Voraussetzungen für die An-
wendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in
Massenfluchtsituationen nicht vorliegen. Aus Sicht der
Bundesregierung liegen die Voraussetzungen auch ge-
genwärtig nicht vor.
Eine Nachfrage, Herr Kollege Winkler.
Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, es gibt
den dringenden Appell des Hohen Flüchtlingskommis-
sars der Vereinten Nationen, auch außerhalb der EU-
Richtlinie zum vorübergehenden Schutz zusätzliche
Flüchtlinge aufzunehmen. Andere EU-Mitgliedstaaten
wie Portugal und Schweden haben bereits angekündigt,
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Das war zwar eine interessante Antwort, aber keine
uf die Frage, die ich gestellt habe. Nichtsdestoweniger
telle ich jetzt eine andere Frage: Wie bewerten Sie, Herr
taatssekretär, die Bereitschaft des Bundeslandes Rhein-
nd-Pfalz, im Alleingang 100 Flüchtlinge aus Malta
ufzunehmen? Werden Sie sich auf der nächsten Innen-
inisterkonferenz dafür einsetzen, dass auch andere die-
em Beispiel folgen, und wird die Bundesregierung dies
nterstützen?
D
Die Initiative, der besonderen Situation Maltas ge-
cht zu werden, ist von der Bundesregierung ausgegan-
en. Wir sind dankbar, dass die einzelnen Länder dieser
itiative gefolgt sind.
Danke schön, Herr Winkler.
Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Wolfgang
ieland auf:
Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere unter
dem Aspekt des Datenschutzes die Pläne der Europäischen
Kommission zur Einführung eines europäischen Ein- und
Ausreisesystems und eines Registrierungsprogramms für rei-
sende Drittstaatsangehörige?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
D
Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregie-
ng wird einen Rechtsetzungsvorschlag zu dem Vorha-
en, das als solches grundsätzlich unterstützt wird, unter
em Aspekt des Datenschutzes umfassend prüfen, so-
ald dieser Vorschlag von der Europäischen Kommis-
ion vorgelegt wird.
Eine Nachfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, habe ich richtig verstanden, dassin Speicherungssystem für sämtliche Einreisen in dieuropäische Union und Ausreisen aus der Europäischennion geschaffen werden soll? Wir haben schon jetzt
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12270 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
Wolfgang Wieland
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nur im Schengen-Raum jährlich 650 Millionen Ein- undAusreisen. Das heißt, es würden ohne Zweifel Milliar-den von Daten zentral gespeichert werden. Halten Siedas in irgendeiner Weise für verhältnismäßig? Halten Sievor allen Dingen die Vorstellung für verhältnismäßig,dass diese Daten auch noch durchforstet werden und bei-spielsweise nachgesehen wird, ob jemand die Dauer sei-ner Aufenthaltszeit, die im Visum angegeben ist, über-schreitet?D
Wir halten es für notwendig, zu wissen, wer die Re-
geln verletzt und sich länger als erlaubt in der Union auf-
hält. Momentan haben wir die Situation, dass wir nicht
wissen, wer sich illegal innerhalb der Europäischen
Union aufhält. Dazu soll dieses neue Instrument dienen.
Das ist meines Wissens schon unter Rot-Grün von dem
damaligen Innenminister Schily gefordert worden. Von
daher bewegen wir uns in der Kontinuität einer vorheri-
gen Bundesregierung.
Eine zweite Nachfrage? – Bitte.
Herr Staatssekretär, hätten Sie die Güte, zuzugeste-
hen, dass nicht alles, was der Kollege Schily in die Welt
hinausposaunt hat, Grundlage der Regierungspolitik von
Rot-Grün war und nur ein Bruchteil davon – ich nenne
das Stichwort „Auffanglager in Nordafrika“ – realisiert
worden ist? Geben Sie zu, dass selbst Otto Schily bei der
Vorstellung, Milliarden von Ein- und Ausreisedaten im
Zeitalter des Massentourismus zu sammeln und mit die-
sen Daten eine Art Big Brother zu veranstalten – wer
hält sich wie lange wo auf? –, erblasst wäre?
D
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die rot-grüne
Koalition ihre Bundesregierung entsprechend kontrol-
liert hat und diese im Einklang mit ihr gehandelt hat. Wir
sehen natürlich datenschutzrechtliche Risiken; die müs-
sen wir am Ende abwägen. Das habe ich ja in meiner
Antwort geschildert. Man muss sich aber auch den
Mehrwert eines solchen Systems genau überlegen und
dann eine Abwägung vornehmen.
Danke schön. – Die Frage 53 des Kollegen Hans-
Christian Ströbele und die Fragen 54 und 55 der Kolle-
gin Heike Hänsel sollen schriftlich beantwortet werden.
Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Justiz. Die Fragen 56 und 57 des
Kollegen Jerzy Montag werden schriftlich beantwortet.
Somit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Finanzen. Die Fragen 58 und 59 des
Kollegen Manuel Sarrazin sowie die Fragen 60 und 61
der Kollegin Lisa Paus werden schriftlich beantwortet.
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Bitte schön, Herr Staatssekretär.
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Herr Präsident! Liebe Kollegin! Das Bundesministe-
um für Wirtschaft und Technologie hat am 25. Januar
011, ausgehend vom Antrag vom 22. Juli 2008, eine
enehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von
riegswaffen erteilt, zwei Unterseeboote der Klasse 214
Form von Materialpaketen aus Deutschland nach
riechenland auszuführen.
Nachfrage? – Frau Keul, bitte.
Vielen Dank. – Meine Frage lautet jetzt: Warum
urde noch im Januar 2011 die Ausfuhr von Rüstungs-
ütern im Wert von Millionen Euro aus Deutschland
ach Griechenland genehmigt, obwohl wir im März
010 ein riesiges Paket verabschiedet hatten, um den
riechen zur Seite zu springen, deren Staatshaushalt be-
anntermaßen desolat ist; schließlich sieht der EU-Waf-
nkodex vor, dass bei Auslieferung von Rüstungsgütern
uch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Emp-
ngerlandes zu achten ist? Wie ist das miteinander ver-
inbar?
P
Ich denke, es ist gut vereinbar, Frau Kollegin. Sie ha-
en ja nach den entsprechenden Daten gefragt. Der An-
ag ist vom 22. Juli 2008.
Ja, aber er ist ja nun im Januar 2011 genehmigt wor-
en. Das war zu einem Zeitpunkt, an dem klar war, dass
ich die Griechen diese U-Boote nicht leisten können.
as hätte doch wohl zum Zeitpunkt der Genehmigung
erücksichtigt werden müssen.
P
Zum einen mache ich mir Ihre Einschätzung nicht zuigen, dass sie nicht in der Lage sind, das zu bezahlen.ber das kann man vielleicht mal dahingestellt sein las-en.Wie Sie aus Ihrer eigenen sachkundigen Beschäftigungit dem Thema wissen, gibt es zwei unterschiedliche Ge-
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12271
Parl. Staatssekretär Peter Hintze
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)
nehmigungsverfahren: die Herstellungsgenehmigung unddie Ausfuhrgenehmigung. Die Herstellungsgenehmigungist ja viel früher erteilt worden, die entsprechenden Mate-rialpakete sind hergestellt worden, und die Ausfuhrge-nehmigung setzt die Endverbleibserklärung der griechi-schen Regierung voraus; diese ist spät eingereichtworden. Nachdem die Endverbleibserklärung herausge-geben worden war, hatten sowohl die griechische Regie-rung als auch die deutsche Lieferfirma den rechtlichenAnspruch auf die Ausfuhrgenehmigung, da zuvor dieHerstellungsgenehmigung erteilt worden war.
Weitere Nachfrage, Frau Keul? – Nein.
Bitte schön, Zusatzfrage.
Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär Hintze,
Deutschland ist ja in den letzten Jahren zu einem der
größten Waffenexporteure in der Welt aufgestiegen – ich
glaube, drittgrößter Exporteur insgesamt –, und einer der
besten Kunden Deutschlands war in den letzten Jahren
Griechenland. Nun wissen wir alle, wohin das Geld ge-
gangen ist und wohin das Geld geht, das wir da jetzt
noch hinterherwerfen müssen.
Meine Frage an die Bundesregierung: Sind Sie ins
Nachdenken gekommen, was die eigenen Rüstungs-
exportkriterien betrifft? Können Sie sich vorstellen, dass
die Finanzlage eines Staates bzw. erkennbare Außenhan-
delsbilanzschwierigkeiten von Staaten in Zukunft auch
eine Rolle spielen werden bei der Entscheidung, ob Rüs-
tungsgüterexporte genehmigt werden oder nicht?
P
Ich beantworte beide Fragen mit Nein, weil ich die
darin enthaltenen Unterstellungen durch diesen Sachver-
halt nicht gedeckt sehe.
Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Winkler.
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, bewertet es die
Bundesregierung als dem Ideal der schwäbischen Haus-
frau entsprechend, ein Land, das in wirtschaftlicher Not
ist, mit etlichen Milliarden Euro finanziell zu unterstüt-
zen, sich aber zeitgleich darauf einzulassen, dass dieses
Land unnötige Ausgaben, zum Beispiel für U-Boote und
Ähnliches, tätigt, in der Kenntnis, dass dieses Land
– Griechenland – sowieso einen viel zu hohen Rüstungs-
haushalt hat?
P
Herr Kollege, die Höflichkeit und unser freundschaft-
liches Verhältnis verbieten mir, darauf jetzt im Einzelnen
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Trotzdem muss ich das klar sagen. Sie sagen: Ihr gebt
ahin Milliarden Euro. In Wahrheit ist kein einziger Cent
eflossen. Ihre Darstellung war, liebevoll gesprochen,
icht ganz korrekt.
Zweitens. Leidtragende der von Ihnen hier vorge-
chlagenen Maßnahme wären deutsche Unternehmen
nd deutsche Arbeitnehmer. Man kann Ihre Forderung
ach einem Stopp der Lieferung für politisch richtig oder
lsch halten. Jedenfalls vermag ich keinen Zusammen-
ang zwischen den Maßnahmen zur Stabilisierung des
uro und der Einhaltung der Liefertreue zu sehen.
Es wäre schön, wenn sich die Schulden Griechen-
nds auf die Kosten für den Kauf zweier U-Boote be-
renzen ließen.
Wir kommen zur Frage 63 der Kollegin Keul:
Welches politische Zeichen plant die Bundesregierung mit
der Unternehmerreise zum Thema Sicherheitstechnik des
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer
Brüderle, vom 15. bis 18. Mai 2011 nach Algerien zu setzen,
wo die algerische Regierung im Februar 2011 ihre Sicherheit
vor allem durch Demonstranten gefährdet sah, die nach dem
Vorbild von Tunesien und Ägypten mehr politische Freiheiten
forderten, und wie will die Bundesregierung sicherstellen,
dass bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen die von deutschen
Unternehmen gelieferte Sicherheitstechnik nicht zur internen
Repression durch die algerische Regierung oder andere staat-
liche Stellen missbraucht wird?
P
Herr Präsident, nach meiner Zählung habe ich eben
ie Frage 63 beantwortet. Jetzt müssten wir zur Frage 64
ommen, weil der Aufruf der Frage 35 verschoben
urde.
Nein, es bleibt bei der Reihenfolge der Fragen; soteht es jedenfalls ausgedruckt. Es geht jedenfalls um dienternehmerreise des Bundesministers Brüderle zumhema Sicherheitstechnik nach Algerien.
Metadaten/Kopzeile:
12272 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(C)
)
P
Erstens. Es war nie ein
Ministers Brüderle geplant; i
sprechenden Zeitungsartikel
ein Beamter des Bundesminis
Technologie an einer Unterne
Zweitens. Die ursprünglich
vorgesehene Unternehmensre
Vizepräsident Dr. Herma
Soweit es sich bei der Sicherheitstechnik um Rüs-
tungsgüter im Sinne der Ausfuhrliste „Anlage AL zur
Außenwirtschaftsverordnung“ handelt, finden die deut-
Vorschriften sowie die
esregierung für den Ex-
nstigen Rüstungsgütern
emeinsame Standpunkt
8. Dezember 2008 be-
r die Kontrolle der Aus-
von Militärgütern An-
Frau Keul, eine Nachfrage, bitte.
Meine Frage ist: Warum ist diese Reise abgesagt wor-
den? Ist beabsichtigt, sie zu einem anderen Zeitpunkt
durchzuführen?
P
Geplant war eine Reise in Kooperation mit dem
Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft. Ob sie zu einem
späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, kann ich heute
nicht sagen. Abgesagt wurde sie wegen des gesamtpoli-
tischen Kontextes.
Eine weitere Nachfrage.
Ich frage mich an dieser Stelle: welcher politische
Kontext? Der innenpolitische Kontext der FDP oder der
Kontext Algerien?
Die eigentliche Frage, die sich mir aufdrängt, ist, wie
die Bundesregierung verhindern will, dass hochtechno-
logisierte Sicherheitsgüter, die durch deutsche Unter-
nehmen nach Algerien exportiert werden sollen, zum
Einsatz kommen, um die Demonstrationen dort zu unter-
drücken und um gegen das eigene Volk zu kämpfen. Hat
die Bundesregierung diesbezüglich Bedenken? Wenn ja,
wie will die Bundesregierung einen solchen Einsatz die-
ser Güter verhindern?
P
Diese Frage beantworte ich Ihnen gerne, Frau Kolle-
gin. Für Vertragsabschlüsse, die von deutschen Unter-
nehmen gelieferte Sicherheitstechnik beinhalten, gelten
folgende Regeln:
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Berichtig
106. Sitzung, Seite 12212 ,
Satz ist wie folgt zu lesen: „Dan
weitergehen und sagen: Wir bra
rativer Ebene, vielleicht ein Mi
der das alles gebündelt wird.“
(D
In den politischen Grundsätzen der Bundesregierung
r den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
ngsgütern aus dem Jahr 2000 ist bestimmt, dass Ge-
ehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonsti-
en Rüstungsgütern grundsätzlich nicht erteilt werden,
enn ein hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur
ternen Repression – diese Frage haben Sie aufgewor-
n – oder zur sonstigen fortdauernden und systemati-
chen Menschenrechtsverletzung missbraucht werden.
ei der Entscheidung über die Erteilung von Genehmi-
ungen für die Ausfuhr von derartigen Dual-use-Gütern
ird entsprechend verfahren.
Die Bundesregierung prüft die aktuellen Entwicklun-
en in Algerien auch im Hinblick auf diese Grundsätze
ehr genau und wird sie sorgfältig beachten.
Die Fragen 64 und 65 der Kollegin Ingrid Nestle und
ie Frage 66 der Kollegin Bärbel Höhn sollen schriftlich
eantwortet werden.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
inisteriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 67 und
8 der Kollegin Sabine Zimmermann werden ebenfalls
chriftlich beantwortet.
Das Gleiche gilt für die Fragen 69 und 70 der Kolle-
in Dr. Kirsten Tackmann zum Geschäftsbereich des
undesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
erbraucherschutz.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf morgen, Donnerstag, den 12. Mai 2011,
Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.