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ID1710704100

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/107 tigte Bezieher von Elterngeld Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Caren Marks (SPD) Etwaige Ungleichbehandlung von Eltern bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12247 D 12248 B 12248 C 12248 D 12248 D 12249 A 12249 D 12249 D 12250 A 12252 B 12252 C 12252 D 12253 A Deutscher B Stenografisch 107. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Agrarpoli- tischer Bericht 2011 der Bundesregierung Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F Il U Il T F (D M C N 12245 A 12245 B 12246 B 12246 C 12246 C 12246 D 12247 B 12247 B Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12250 B undestag er Bericht ung n 11. Mai 2011 t : ranz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . se Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde rucksache 17/5733) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 aren Marks (SPD) ichterwerbstätige und teilzeitbeschäf- 12250 D 12251 A 12251 C 12251 D 12252 B Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12253 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Mündliche Fragen 3 und 4 Stefan Schwartze (SPD) Gleichbehandlungsgesichtspunkte bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistun- gen nach dem Sozialgesetzbuch; etwaige Benachteiligung von Kindern bei der Anrechnung des Elterngeldes auf Leistun- gen nach dem Sozialgesetzbuch Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Petra Crone (SPD) Nichtberücksichtigung nachgezahlter Eltern- geldbeträge als Einkommen in der Grund- sicherung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Petra Crone (SPD) Widersprüche von Elterngeldbeziehern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 7 und 8 Sönke Rix (SPD) Auswirkungen des Elterngeldes auf die Gleichstellung von Frauen und Männern; Vereinbarkeit der Väterpolitik mit dem Finanzierungsvorbehalt beim Elterngeld Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Aufgabe des Grundansatzes des Elterngel- des als Lohnersatzleistung durch die An- rechnung von Partnereinkommen A D M M S E A D Z M M D G B A A Z D M D B a A A M D K g A A M D M S A A M B U in 12254 C 12254 D 12255 A 12255 D 12257 A 12257 B 12257 C 12257 C 12258 A 12258 C 12258 D ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) chonraum für Familien infolge des lterngeldes ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . ündliche Frage 11 r. Edgar Franke (SPD) estaltung des Sozialausgleichs durch undesminister Rösler ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 r. Edgar Franke (SPD) ürokratiekosten im Rahmen des Sozial- usgleichs ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 r. Karl Lauterbach (SPD) osten für die Einführung des Sozialaus- leichs ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 r. Karl Lauterbach (SPD) ögliche Vereinfachung des geplanten ozialausgleichs ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 ärbel Bas (SPD) msetzung des Sozialausgleichsverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung 12259 C 12259 D 12260 A 12261 B 12261 C 12261 D 12262 A 12262 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 III Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Bewertung der Kritik des Nationalen Nor- menkontrollrats an den Regelungen des Sozialausgleichs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Konsequenzen aus der Kritik des Nationa- len Normenkontrollrats an den Regelungen des Sozialausgleichs Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Initiative für eine Unabhängigkeit der WHO; Konsequenzen für die Arbeit im Exekutivrat bzw. bei der anstehenden Weltgesundheitsversammlung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung der Kompetenzen der WHO bei der Untersuchung der Auswirkungen ioni- sierender Strahlung auf die Gesundheit Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z U M H F b A J Z H M O F s im s A T M J W B A D Z J M J F m A n A D Z J 12262 C 12262 C 12263 A 12263 B 12263 C 12263 D 12264 A 12265 B 12265 D 12266 A usatzfrage we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 24 und 25 ans-Joachim Hacker (SPD) ragenkatalog zum Erwerb von Funk- etriebszeugnissen ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 34 liver Kaczmarek (SPD) örderung der deutsch-russischen Diskus- ionen zum Thema erneuerbare Energien beginnenden deutsch-russischen Wis- enschaftsjahr ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 50 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) iedereinführung von Kontrollen an den innengrenzen der EU-Mitgliedstaaten ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inanzielle Unterstützung für EU-Staaten it Außengrenzen und Bereitschaft zur ufnahme von Flüchtlingen und Vertriebe- en ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12266 B 12267 A 12267 A 12267 D 12268 B 12268 C 12269 A 12269 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Mündliche Frage 52 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines europäischen Ein- und Ausreisesystems und eines Registrierungs- programms für reisende Drittstaatsange- hörige Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 62 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigung für die Lieferung von zwei U-Booten nach Griechenland Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 63 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unternehmerreise des Bundesministers Brüderle nach Algerien zum Thema Sicherheitstechnik Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 16 Anette Kramme (SPD) Unterschiede bei der Schließung einer IKK, einer BKK, einer Ortskrankenkasse o d v A A A M A B e A A A M C P N in A J A M C E fü v v S A J A M K R w A J 12269 D 12269 D 12270 C 12270 C 12271 A 12271 B 12271 D 12272 A 12272 D 12272 B/D 12273 A der einer Ersatzkasse bezüglich der Been- igung oder Weiterführung von Arbeits- erhältnissen ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 17 nette Kramme (SPD) esondere Bedingungen bei der Schließung iner IKK ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 22 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) lanungsstand und Finanzierung der ordverlängerung der Bundesautobahn 14 Brandenburg ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 23 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inbeziehung der von der Bundesanstalt r Immobilienaufgaben oder der Boden- erwertungs- und -verwaltungs GmbH erwalteten Flächen bei Straßen- und chienenbauvorhaben des Bundes ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 26 laus Hagemann (SPD) eform der Wasser- und Schifffahrtsver- altung ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12273 B 12273 D 12274 A 12274 B 12274 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 V Anlage 7 Mündliche Frage 27 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angemessenheit der nach dem Atomgesetz geltenden Deckungsvorsorge für einen nuklearen Katastrophenfall Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 28 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der EU-Kommission zur Verschär- fung der Haftungsregelungen für die Be- treiber von Atomkraftwerken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der im Rahmen des Stresstests deutscher Atomkraftwerke ent- stehenden Unterlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 30 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Atomkraftwerke mit außerhalb des Sicher- heitsbehälters befindlichen Brennelemen- telagerbecken; Risikountersuchungen zu diesen Lagerbecken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beendigung des Atommoratoriums und Weiterbetrieb vorübergehend abgeschalte- ter Reaktoren nach Auslaufen des Morato- riums A U A M O I F lu te A U A M O V d A T A M O S A P A M K Z c la fr A T A M H V B R 12274 D 12275 A 12275 B 12275 D ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 32 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) m Umfeld des AVR Jülich vorgesehene lächensperrung zum Schutz vor Strah- ng beim Abtransport des Reaktorbehäl- rs ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 33 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erbleib von Brennelementekugeln aus em AVR Jülich ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 35 liver Kaczmarek (SPD) tärkere Förderung von Elektroautos ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 38 laus Hagemann (SPD) eitplan für gesetzliche bzw. untergesetzli- he Regelungen im Hinblick auf das Aus- ufen des Pilotprojektes Wissenschafts- eiheitsinitiative ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 39 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ereinbarkeit der gezielten Tötung Osama in Ladens mit dem Völkerrecht sowie eaktion der Bundeskanzlerin 12275 D 12276 A 12276 D 12277 B 12277 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 40 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussage des Vatikansprechers zum Tod von Osama Bin Laden im Vergleich zur Aussage der Bundeskanzlerin Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 41 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vereinbarkeit von gezielten Tötungen mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen eines Rechtsstaates Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 42 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnis der Bundesregierung über die ersten 1 000 im Rahmen der Mission EUTM Somalia ausgebildeten und nach Mogadischu verbrachten Soldaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 43 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation im und um das Kloster Kirti in der chinesischen Provinz Sichuan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 45 und 46 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Strafrechtliche Vorwürfe gegen den derzei- tigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas A C A M K G d k F T A C A M A A d B A D A M A V B A D A M H E 2 w u A D A M H P 12277 D 12278 B 12278 C 12278 D 12279 B ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 47 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewährung diplomatischer Immunität für en stellvertretenden Botschafter Sri Lan- as trotz seiner Verantwortung für den eldzug gegen die Liberation Tigers of amil Eelam ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 48 ndrej Hunko (DIE LINKE) bkommen mit Mexiko zur Bekämpfung er dortigen Drogenkriminalität unter eachtung der Menschenrechte ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 49 ndrej Hunko (DIE LINKE) erhinderung etwaiger Manipulationen bei undestagswahlen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 53 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rmittlungsverfahren gegen am 1. Mai 011 in Berlin eingesetzte Polizeibeamte egen des Verdachts der Körperverletzung nd des Einsatzes von Pfefferspray ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Fragen 54 und 55 eike Hänsel (DIE LINKE) olizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Heilbronn 12279 C 12279 D 12280 A 12280 C 12281 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 VII Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 56 und 57 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 zur Sicherungsverwahrung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 58 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen und zur Beteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Europäischen Stabilitätsme- chanismus Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 59 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der Beteiligungsrechte des Parlaments im Zuge der Änderung des Ge- setzes zur Übernahme von Gewährleistun- gen im Rahmen eines europäischen Stabili- sierungsmechanismus Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 60 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Gutachten des BMU zur Besteuerung von Dienstwagen A S A M L V g r A S A M I E g d A P A M B R S 2 A P A M S K B T e A H 12281 D 12282 B 12282 D 12283 A ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 61 isa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erstoß gegen den Gleichbehandlungs- rundsatz durch die steuerliche Förde- ung von Elektroautos ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Fragen 64 und 65 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inrichtung einer Schlichtungsstelle Ener- ie und einer Markttransparenzstelle für en Großhandel mit Strom und Gas ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 66 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echtsverbindliche Verpflichtung der EU- taaten zu einer Energieeinsparung von 0 Prozent bis 2020 ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 67 abine Zimmermann (DIE LINKE) ommunale Kontrolle über ausgeübte ürgerarbeiten als tatsächlich zusätzliche ätigkeit; Anzahl der Bürgerarbeiter mit rgänzendem ALG II ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12283 B 12283 C 12283 D 12284 A 12284 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Anlage 35 Mündliche Frage 68 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Vorgesehene Einschränkung von Arbeits- marktinstrumenten im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Leistungsstei- gerung der arbeitsmarktpolitischen Instru- mente Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 69 und 70 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Begründung der Zulassungseinschränkung des Pflanzenschutzmittels Afalon mit dem Wirkstoff Linuron; verfügbare alternative Bekämpfungsmittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12284 B 12284 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12245 (A) ) )(B) 107. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      ung vierter Absatz, der vierte n müssen wir einen Schritt uchen auch auf administ- nisterium, eine Stelle, bei e Unternehmensreise des ch habe ebenfalls die ent- gelesen. Geplant war, dass teriums für Wirtschaft und hmensreise teilnimmt. vom 15. bis 18. Mai 2011 ise ist abgesagt worden. nn Otto Solms: schen exportkontrollrechtlichen politischen Grundsätze der Bund port von Kriegswaffen und so aus dem Jahr 2000 und der G 2008/944/GSAP des Rates vom treffend gemeinsame Regeln fü fuhr von Militärtechnologie und wendung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12273 (A) ) )(B) Mitarbeitergruppen, zum Beispiel sogenannte Dienstordnung- sangestellte, kündbare und nichtkündbare Mitarbeiter, und Ersatzkassen zu übertragen, sondern entsprechende Re- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/5733, Frage 16): Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied bei der Schließung einer Innungskrankenkasse, IKK, einer Betriebskrankenkasse, BKK, einer Ortskranken- kasse oder einer Ersatzkasse bezüglich der Beendigung oder Weiterführung von Arbeitsverhältnissen für unterschiedliche k o e ih te G s K K d D B s w d B s d s S k te d a b n s A d d (D w c 2 fü E K d n le Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dağdelen, Sevim DIE LINKE 11.05.2011 Dr. Danckert, Peter SPD 11.05.2011 Friedhoff, Paul K. FDP 11.05.2011 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 11.05.2011 Hardt, Jürgen CDU/CSU 11.05.2011 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.05.2011 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 11.05.2011 Korte, Jan DIE LINKE 11.05.2011 Leutert, Michael DIE LINKE 11.05.2011 Ludwig, Daniela CDU/CSU 11.05.2011 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 11.05.2011 Pau, Petra DIE LINKE 11.05.2011 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 11.05.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 11.05.2011 Schnurr, Christoph FDP 11.05.2011 Strothmann, Lena CDU/CSU 11.05.2011 Vogler, Kathrin DIE LINKE 11.05.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 11.05.2011 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 11.05.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht werden nach § 164 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, tatsächlich die herkömmlichen Regelungen der Been- digung von Arbeitsverhältnissen außer Kraft gesetzt, wie von der Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes Sylvia Bohlen-Schöning in Die Krankenversicherung Nr. 03.11, Seite 85 ff. dargelegt? Den Beschäftigten einer Orts- oder Innungskranken- asse ist im Fall der Schließung bei einem Landesverband der einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart ine Stelle anzubieten, die ihnen unter Berücksichtigung rer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumu- n ist. Bei Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen gilt leiches für unkündbare Beschäftigte, das heißt für Be- chäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche ündigung beendet werden kann. Jede verpflichtete rankenkasse hat entsprechend ihrem Anteil an der Zahl er Versicherten entsprechende Anstellungen anzubieten. ienstordnungsmäßige Angestellte in beamtenähnlichen eschäftigungsverhältnissen, sogenannte DO-Angestellte, ind verpflichtet, eine angebotene Stelle anzutreten, enn die Stellung nicht in auffälligem Missverhältnis zu en Fähigkeiten der Angestellten steht, wobei geringere esoldungs- oder Versorgungsansprüche auszugleichen ind. Gesetzlich ist bestimmt, dass die Vertragsverhältnisse er oben genannten Beschäftigten, die nicht wie be- chrieben untergebracht werden, mit dem Tag der chließung enden. Das gilt auch dann, wenn keine oder eine zumutbaren Stellen angeboten oder nicht angetre- n wurden, wobei fehlende Stellenangebote und adurch bedingte Beschäftigungslücken Schadenersatz- nsprüche der Betroffenen auslösen können. Davon un- erührt bleibt die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ach den allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Be- timmungen zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/5733, Frage 17): Warum muss gemäß § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V bei einer IKK-Schließung jedem Mitarbeiter ein Angebot gemacht wer- den, bei einer BKK- oder Ersatzkassenschließung jedoch nicht, obwohl es eine Gleichstellung im Insolvenzfall gibt, und möchte die Bundesregierung diese Unterscheidung künf- tig beibehalten? Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterent- icklung der Organisationsstrukturen in der gesetzli- hen Krankenversicherung, GKV-OrgWG, am 1. Januar 009 bestanden keine gesetzlichen Schutzbestimmungen r die Beschäftigten von Betriebskrankenkassen und rsatzkassen, deren Arbeitsplatz durch Schließung ihrer rankenkasse weggefallen war. Der Gesetzgeber hat in iesem Gesetz die bei Schließung einer Orts- oder In- ungskrankenkasse geltenden Regelungen nicht in vol- m Umfang auf die Betriebskrankenkassen und die 12274 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) gelungen nur für die Beschäftigten vorgesehen, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung be- endet werden kann. Dies war das Ergebnis einer Abwä- gung zwischen den Interessen der Betroffenen an einer Weiterbeschäftigung einerseits und dem Interesse der verbleibenden Krankenkassen der betroffenen Kassen- art andererseits, durch die wirtschaftlichen Belastungen einer umfassenden Verpflichtung zur Weiterbeschäfti- gung nicht überfordert zu werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 22): Welchen Stand haben die Planungen zur Nordverlänge- rung der BAB 14 in Brandenburg erreicht, und wie gestaltet sich die Finanzierung? Für alle drei Streckenabschnitte der A 14, Magde- burg–Wittenberge–Schwerin, A 14-Nordverlängerung, in Brandenburg, – Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg–Anschluss- stelle Wittenberge, mit der Elbebrücke (VKE 3.2b), – Anschlussstelle Wittenberge–Anschlussstelle Karstadt (VKE 4) und – Anschlussstelle Karstadt–Landesgrenze Branden- burg/Mecklenburg-Vorpommern (VKE 5) hat die Auftragsverwaltung Brandenburg die Planfest- stellungsverfahren eingeleitet. Baurecht ist noch nicht absehbar. Das aktuelle Bau- und Finanzierungskonzept für die A 14, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin sieht neben Bundesmitteln, von denen die beteiligten Länder auch Sondermittel erhalten, zusätzlich den Einsatz von För- dermitteln der EU für das Projekt vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 23): Inwieweit werden bei Straßen- und Schienenbauvorhaben des Bundes die in den jeweiligen Regionen liegenden, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der BVVG Bo- denverwertungs- und -verwaltungs GmbH verwalteten Flä- chen aktiv für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. für den zur Realisierung der Projekte notwendigen Flächentausch mit einbezogen? Bei Straßenbauvorhaben des Bundes führen die Länder gemäß Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz in eigener Verantwor- tung und Zuständigkeit den erforderlichen Flächen- erwerb durch (Auftragsverwaltung). Deren Straßenbau- verwaltungen entscheiden auch über die Heranziehung von Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, und der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BWG. g d B u ß te w F s b s A z ß V s h A d A 1 s 2 h O m g – s d n lu h A d F N (C (D Die BImA hat gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BImAG den esetzlichen Auftrag, den Grundstücks- und Raumbe- arf für Bundeszwecke zu decken. Hierzu zählt auch die ereitstellung von Liegenschaften, die für Ausgleichs- nd Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Bundesfernstra- enbaus benötigt werden. Die für den Straßenbau unmit- lbar oder als Tauschland benötigten Flächen der BImA erden entgeltlich, zum Verkehrswert, bereitgestellt, bei lächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ge- chieht dies im Rahmen eines Nutzungsvertrages; hier leibt die BImA Eigentümerin der Grundstücksflächen. Flächen der BWG werden im Rahmen von Planfest- tellungsverfahren bei derartigen Vorhaben ebenfalls für usgleichs- und Ersatzmaßnahmen herangezogen und um Verkehrswert an den Straßenbaulastträger veräu- ert. Tauschflächen stellt die BWG jedenfalls dann zur erfügung, wenn Unternehmen einen gesetzlichen An- pruch auf Ersatzland nach § 100 Abs. 1 Baugesetzbuch aben. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache 7/5733, Frage 26): Welche Konsequenzen ergeben sich im Einzelnen aus der im 2. Bericht des BMVBS zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Ausschussdrucksache 17(8)2983 – angekündigten Zusammenfassung des Außenbezirkes Worms mit dessen Außenstelle Oppenheim, die beide bereits von ei- nem gemeinsamen Dienststellenleiter geführt werden – etwa im Hinblick auf die Zahl der Dienstposten an den Standorten, die Qualifikationsanforderungen an die Dienstposten, die Fortführung der beiden Standorte, die Vorhaltung der drei Ar- beitsboote sowie des Baggerschiffes, den Zeitraum der Um- setzung der Reform –, und inwieweit ist im Zuge der Reform eine Neubewertung der Dienstposten wie zum Beispiel eine Höherstufung aufgrund von Mehrarbeit vorgesehen? Die Außenbezirke Worms und Oppenheim des Was- er- und Schifffahrtsamtes Mannheim wurden im Jahr 009 intern zusammengeführt. Der Außenbezirk Oppen- eim wurde in diesem Zusammenhang zur Außenstelle ppenheim umbenannt und vom Außenbezirk Worms itverwaltet. Welche Auswirkungen die Zusammenlegung von Or- anisationseinheiten auf die verschiedenen Bereiche Dienstposten, Standort, Fahrzeuge etc. – unter Berück- ichtigung der neuen Netzstruktur haben wird, muss urch die Untersuchung der Aufgabenerledigung und ei- er darauf aufbauenden neuen Personalbedarfsermitt- ng festgestellt werden. Konkrete Aussagen können ierzu derzeit noch nicht getroffen werden. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 27): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12275 (A) ) )(B) Hält die Bundesregierung die nach dem Atomgesetz gel- tende Deckungsvorsorge für einen nuklearen Katastrophenfall auch nach den Erfahrungen von Fukushima für ausreichend, die darauf hinweisen, dass die Schäden sowohl die vorlie- gende Deckungsvorsorge als auch die ökonomische Tragfä- higkeit eines Betreibers eines Atomkraftwerkes deutlich über- schreiten können, und falls nein, in welcher Höhe hält die Bundesregierung eine Deckungsvorsorge für erforderlich, um sicherzustellen, dass ein anspruchsvoller Opferschutz im Falle eines nuklearen Katastrophenfalls in Deutschland gewährleis- tet ist, ohne dass der Staat selbst mit eigenen Mitteln oder in Form einer Verstaatlichung des Betreibers einspringen muss, damit dieses Ziel erreicht wird? Das deutsche Atomrecht beinhaltet das europaweit anspruchsvollste Haftungsregime, unter anderem mit den Elementen: Unbegrenzte Haftung des Betreibers, Haftung ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), Kana- lisierung der Haftung auf den Betreiber und europaweit höchste Deckungssumme. Damit besteht in Deutschland ein anspruchsvoller Opferschutz. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 28): Was konkret versteht die Bundesregierung unter einem „anspruchsvollen Opferschutz“ – siehe Antwort der Bundes- regierung vom 4. Mai 2011 auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/348 vom 28. April 2011 – im Zusam- menhang mit den Folgen eines nuklearen Katastrophenfalls, und sind der Bundesregierung Pläne der EU-Kommission in- folge der Ereignisse in Fukushima bekannt, die Haftungsrege- lungen für die Betreiber von Atomkraftwerken EU-weit zu verschärfen? Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein anspruchs- voller Opferschutz aus einer Regelung, die nach Möglich- keit unter anderem die Elemente: Unbegrenzte Haftung des Betreibers, Haftung ohne Verschulden (Gefähr- dungshaftung), Kanalisierung der Haftung auf den Be- treiber und möglichst hohe Mindestdeckungssumme be- rücksichtigt. Für eine Berücksichtigung dieser Elemente setzt sich die Bundesregierung in ständiger Staatspraxis auch auf internationaler Ebene ein. Soweit die Europäische Kommission planen sollte, ei- gene Regelungsvorschläge zur Atomhaftung zu erarbei- ten, wird die Bundesregierung sich auch in diesem Zu- sammenhang insbesondere für die Berücksichtigung der oben genannten Elemente einsetzen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 29): Welche im Zuge des aktuellen sogenannten Stresstests der deutschen Atomkraftwerke entstehenden Unterlagen außer dem für Mitte Juni 2011 avisierten Abschlussbericht der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, sollen veröffentlicht werden – insbesondere sind damit die Betreiberantworten auf S e te v d 3 z e im F g E d b p d R fo A d F N B h B B d A d F D (C (D den Fragenkatalog der Prüfteams unter der Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, die Abschlussberichte dieser Prüfteams und Informationen/Stel- lungnahmen der Landesatomaufsichtsbehörden in jeweils ei- genständiger Form, also nicht nur etwaigen Kurzauszügen im RSK-Bericht, gemeint –, wird der Abschlussbericht der RSK nicht nur zur Anlagenrobustheit und Risikoeinstufung, son- dern auch zur gegebenenfalls notwendigen Neudefinition/Ver- schärfung der Auslegungsanforderungen Stellung nehmen, und falls nein, bitte um Erläuterung, bis wann dies geschehen soll? Es ist vorgesehen, dass der Bericht der Reaktor- icherheitskommission, RSK, veröffentlicht wird. Dies ntspricht der langjährigen Praxis, dass die Beratungsun- rlagen und die Protokolle der RSK-Beratungen nicht eröffentlicht werden, um eine unbefangene Beratung in er RSK zu ermöglichen. Die RSK überprüft gemäß Anforderungskatalog vom 0. März 2011, inwieweit die übergeordneten Schutz- iele „Kontrolle der Reaktivität“, „Kühlung der Brenn- lemente“ – sowohl im Reaktordruckbehälter als auch Brennelementlagerbecken – und „Begrenzung der reisetzung radioaktiver Stoffe“ bei über die bisher an- esetzten Auslegungsanforderungen hinausgehenden inwirkungen in deutschen Anlagen eingehalten wer- en. Ein vorläufiges Ergebnis dieser Überprüfung wird is zum 15. Mai vorgelegt. Soweit sich bei dieser Über- rüfung belastbare Erkenntnisse ergeben, die es erfor- ern, Auslegungsanforderungen zu verändern, wird die SK entsprechende Empfehlungen im Zwischenbericht rmulieren. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 30): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in insgesamt sechs der 17 deutschen Atomkraftwerke – nämlich den Siede- wasserreaktoren – die Brennelementelagerbecken außerhalb des Sicherheitsbehälters liegen, und welche diese sechs Siede- wasserreaktoren betreffenden Untersuchungen zum Risiko des Versagens der Brennelementekühlung im Lagerbecken bei einem entsprechend ungünstigen Flugzeugabsturz existieren seitens der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesre- gierung seitens der Landesaufsichtsbehörden – bitte um An- gabe des Datums und wesentlichen Ergebnisses? Bei allen deutschen Siedewasserreaktoren liegt das rennelementelagerbecken außerhalb des Sicherheitsbe- älters. Für alle sechs deutschen Siedewasserreaktoren liegen erichte zu Untersuchungen bezüglich des Schutzes des rennelementelagerbeckens bei Flugzeugabsturz vor, iese sind jedoch als Verschlusssache eingestuft. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 31): 12276 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) Wann endet das von der Bundesregierung verhängte Atom- moratorium genau, und können die im Zuge des Moratoriums vorübergehend abgeschalteten Reaktoren von den Betreibern nach Auslaufen des Moratoriums ohne weiteres wieder hoch- gefahren werden, oder bedarf es dazu einer Antragstellung bzw. Genehmigung? Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben angeord- net, den Leistungsbetrieb der betroffenen Kernkraftwerke für drei Monate ab Zugang des Bescheides einzustellen. Einer behördlichen Zustimmung zum Wiederanfahren bedarf es, soweit dies in den jeweiligen Genehmigungen nach entsprechenden Stillständen vorgesehen ist. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 32): Welche Flächen müssen nach Erkenntnissen der Bundes- regierung angesichts der Aussage der Strahlenschutzkommis- sion auf Seite 19 ihrer Stellungnahme zum Rückbau des AVR Jülich vom Dezember 2008 – unter anderem: „Nach den gegenwärtig vorliegenden Berechnungen zur maximalen Strahlenexposition durch Direktstrahlung im Bereich des Au- ßenzaunes nord- und südöstlich des AVR ist der Beitrag der Direktstrahlung zur gesamten Strahlenexposition so hoch, dass der Grenzwert für die effektive Dosis nach § 46 StrlSchV (vergleiche Abschnitt 5.3.4) fast ausgeschöpft ist“ – auf dem Gelände und in der Umgebung des Geländes des Forschungs- zentrums Jülich – zum Beispiel angrenzende Waldgebiete, Ortschaft Daubenrath – während der in Kürze anstehenden Phase des Heraushebens und des Transports des Reaktorbe- hälters des AVR Jülich zum Schutz vor Strahlung gesperrt und evakuiert werden, oder durch welche anderen Maßnahmen soll der Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des For- schungszentrums vor einer zu hohen Strahlenexposition ge- währleistet werden? Zuständig für den Vollzug des Atom- und Strahlen- schutzrechtes sind in der Regel die Landesbehörden. Für den vollständigen Abbau des AVR Jülich wurde eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes am 31. März 2009 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittel- stand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen er- teilt. Die Aufsicht über diejenigen Tätigkeiten, die im Rah- men der Genehmigung gestattet sind, obliegt ebenfalls den Landesbehörden. Die zuständigen obersten Landes- behörden, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Mi- nisterium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen im Einzelnen ge- troffen wurden bzw. getroffen werden sollen. Das Land Nordrhein-Westfalen teilt dazu Folgendes mit: „Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren durch- geführten Berechnungen zur maximalen Strahlenexposi- tion durch Direktstrahlung im Bereich des Außenzaunes nord- und südöstlich des AVR-Geländes zeigten, dass der Beitrag der Direktstrahlung zur gesamten Strahlen- exposition den Grenzwert für die effektive Dosis nach § 46 Strahlenschutzverordnung [Anm. d. BMU: 1 Milli- s z v e W fü w 2 D d s (s g tr d le d te s D d d w g d s M im s M s s S s tu S B M te d w d rü n h A d d G (C (D ievert im Kalenderjahr] fast ausschöpft. Die damals ugrunde gelegten Annahmen waren jedoch sehr konser- ativ. Die Ergebnisse der Berechnungen zur Strahlen- xposition standen einer Genehmigung aber nicht im ege, wie nachfolgend dargelegt wird. Im Genehmigungsbescheid 7/16 AVR ,Genehmigung r den vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraft- erkes gemäß § 7 Abs. 3 Atomgesetz’ vom 31. März 009 wurde festgelegt, dass auf Basis der tatsächlichen osisleistungen an der Reaktorbehälteroberfläche die argelegte Strahlenexposition im atomrechtlichen Auf- ichtsverfahren neu zu berechnen und zu prüfen ist iehe hierzu Auflage A 31 im Genehmigungsbescheid). Gegenüber den früheren Berechnungen im Genehmi- ungsverfahren ist von einem deutlich niedrigeren Bei- ag der Direktstrahlung auszugehen. Insbesondere ist es urch die Befüllung des Reaktorbehälters mit Poren- ichtbeton, die Anfang November 2008 erfolgte, und urch die Demontage stark kontaminierter oder aktivier- r Anlagenteile zu einer deutlichen Reduktion der Do- isleistung am Reaktorbehälter gekommen. Die höchste osisleistung geht vom sogenannten Reaktorbehälter- om aus, der erst seit kurzem nach Demontagen in iesem Bereich zugänglich ist. Die Messungen und Aus- ertungen am Reaktorbehälterdom sind noch nicht ab- eschlossen. Unterlagen hierüber werden im Rahmen er Begleitenden Kontrolle der atomrechtlichen Auf- ichtsbehörde vorgelegt. Auf Grundlage der bereits vorliegenden radiologischen esswerte, die deutlich niedriger als die bei der Prüfung Genehmigungsverfahren zugrunde gelegten Werte ind, sowie auf Grundlage der noch vorzunehmenden essungen werden im Rahmen des atomrechtlichen Auf- ichtsverfahrens (insbesondere Auflagenerfüllung A 31) oweit erforderlich auch detaillierte Maßnahmen zum chutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des For- chungszentrums Jülich festgelegt. Neben der Einhal- ng des Grenzwertes für die effektive Dosis gemäß § 46 trahlenschutzverordnung (1 Millisievert [Anm. d. MU: im Kalenderjahr]) ist auch die Möglichkeit der inimierung der Strahlenexposition erneut zu betrach- n. Die Notwendigkeit von Evakuierungen zum Schutz er Bevölkerung und der Mitarbeiter durch Strahlung ährend des Reaktorbehältertransportes ergibt sich aus en Prüfungen im Genehmigungsverfahren unter Be- cksichtigung der im Genehmigungsbescheid getroffe- en Festlegungen nicht. In diesem Jahr ist mit dem Transport des Reaktorbe- älters nicht zu rechnen.“ nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 33): Wieso hat die Bundesregierung meine schriftlichen Fragen 172 und 173 auf Bundestagsdrucksache 17/5016 zum Verbleib Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12277 (A) ) )(B) von Brennelementekugeln aus dem AVR Jülich unzutreffend und unvollständig beantwortet und dabei einen Verbleib von Brennelementekugeln in der Asse ausdrücklich nicht ausge- schlossen, obwohl spätestens am 10. März 2011 angeblich die Fakten hierzu zwischen der Bundesregierung, der Landesre- gierung Nordrhein-Westfalen und dem Forschungszentrum Jü- lich abgestimmt worden sind, mithin der Bundesregierung am 7. März 2011 – Datum der Beantwortung der oben genannten schriftlichen Fragen – als 90-prozentige Mehrheitsgesellschaf- terin des Forschungszentrums Jülich dies bekannt gewesen sein müsste? Auf Ihre Fragen zum Verbleib von Brennelementen aus dem AVR Jülich hat die Bundesregierung bereits mehrfach geantwortet, vergleiche Bundestagsdrucksache 17/5016 sowie dringliche Frage 1 und Frage 42 zu den Bundestagsdrucksachen 17/5321, 17/5356. Diese Aus- führungen sind zutreffend. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass Fragen zu den konkreten Brennstoffmengen auf- sichtsrechtlicher Natur sind. Für deren Beantwortung ist das NRW-Wirtschaftsministerium zuständig. Die Frage 173 aus der Bundestagsdrucksache 17/5016 – betreffend der von Ihnen angesprochenen Entsorgung von Fässern in die Asse – wurde zutreffend beantwortet. Aufgrund der von Ihnen gestellten Frage hatte die Bundesregierung keine Veranlassung, nicht Nachgefrag- tes ausdrücklich auszuschließen. Das BfS hat mit Pressemitteilung vom 4. April 2011 bestätigt, dass keine Brennelemente aus dem Leistungs- betrieb des AVR in der Asse eingelagert sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache 17/5733, Frage 35): Welche inhaltliche Schwerpunktsetzung ist für die laut Presseberichten (zum Beispiel AFP-Meldung „,Bild‘: Bun- desregierung will Elektro-Autos massiv fördern“ vom 5. Mai 2011) geplante stärkere Förderung von Elektroautos durch die Bundesregierung vorgesehen, und wie sollen die zusätzlich angekündigten 500 Millionen Euro Forschungsmittel gegenfi- nanziert werden? Der zweite Bericht der Nationalen Plattform Elektro- mobilität wird der Bundesregierung am 16. Mai 2011 übergeben. Als Antwort hierauf arbeitet die Bundesre- gierung an einem Regierungsprogramm Elektromobili- tät, welches sich noch in interner Abstimmung befindet und am 18. Mai 2011 vom Bundeskabinett beschlossen und danach veröffentlicht werden soll. In den Haushaltsansätzen der für Elektromobilität zu- ständigen Bundesressorts, BMWi, BMVBS, BMBF, BMU, sind für die Jahre 2011 bis 2013 schon jetzt in Summe circa 600 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung der Elektromobilität vorgesehen. Ob und inwieweit eine Aufstockung dieser Fördersumme durch die Bundesregierung beschlossen werden wird, ist zur- zeit noch nicht endgültig entschieden. A d d s s d d d z c w g d h b in n P 2 d R w le d q in in d K z A d d N (C (D nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- ache 17/5733, Frage 38): Wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung, was gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungen anbelangt, im Hinblick auf das Auslaufen des Pilotprojektes Wissenschafts- freiheitsinitiative zum 31. Dezember 2011 und die Prüfauf- träge im Bericht zu den Erfahrungen und Wirkungsweisen der Maßnahmen zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative – Ausschuss- drucksache 17(8)2990 – unter anderem zu Globalhaushalten, verbesserten Unternehmensbeteiligungen und Ausgründun- gen, außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit für die Forschungsorganisationen, die bereits im Koalitions- vertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthalten sind, aus, und wann sollen die in der Ausschussdrucksache 17(8)2990 enthalten „Forschungsbilanzen“ – unter Angabe der bislang dazu vereinbarten Parameter – wirksam bzw. erstmals veröf- fentlicht werden? Nach Maßgabe des Beschlusses des Haushaltsaus- chusses, HHA, vom 20. November 2008 – Ausschuss- rucksache 16(8)5670 – wurde dem HHA der Bericht es Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu en Erfahrungen und Wirkungsweisen der Maßnahmen ur Wissenschaftsfreiheitsinitiative, Ausschussdrucksa- he 17(8)2990, vorgelegt. Nach Befassung des HHA ird die Bundesregierung zeitnah die in dem Bericht an- eführten Prüfungen abschließen und nachfolgend über ie konkrete Weiterentwicklung der Wissenschaftsfrei- eitsinitiative im Hinblick auf notwendige gesetzliche zw. untergesetzliche Regelungen entscheiden. Die Entwicklung der Forschungsbilanzen ist bereits der Berichterstattung zum Pakt für Forschung und In- ovation angelegt und unterliegt einem permanenten rozess. Hierzu wurde im Rahmen des Pakt-Berichts 010 ein weiterer wichtiger Beitrag unter anderem durch ie Aufnahme von Indikatoren zur Flexibilisierung der ahmenbedingungen der Wissenschaftseinrichtungen so- ie durch die Aufnahme bibliometrischer Ergebnisse ge- istet. Neben einer kompakten Darstellung der Leistung er Einrichtungen anhand eines ausgewogenen Mix aus ualitativen und quantitativen Indikatoren werden damit dem Bericht auch die mit der Wissenschaftsfreiheits- itiative erreichten Flexibilisierungen beschrieben. In ie qualitative Analyse werden auch künftig weiterhin ennzahlen bezüglich geeigneter Parameter mit einbe- ogen. nlage 16 Antwort es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundes- kanzlerin – „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten“ –, nachdem gerade aufgrund der Erklärung des Weißen Hauses vom 3. Mai 2011, der Getötete sei unbe- waffnet gewesen, immer wahrscheinlicher wird, dass Ziel der Operation „Geronimo“ in der pakistanischen Stadt Abbotta- bad nicht die Festnahme Osama Bin Ladens, sondern dessen Tötung außerhalb eines Kriegsgebietes sowie außerhalb eines 12278 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) bewaffneten Konflikts war, die einer völkerrechtswidrigen so- wie damit extralegalen Hinrichtung gleichkäme, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussage der Bundes- kanzlerin angesichts dessen, dass nach dem Grundgesetz nicht nur die Würde jedes Menschen unantastbar sowie von aller staatlicher Gewalt zu achten ist, sondern auch die Todesstrafe ausdrücklich abgeschafft ist und eine solche gezielte Tötung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu vereinbaren ist? Die Frage löst den genannten Satz aus dem Zusam- menhang. Er ist Teil der Antwort auf eine presseseitige Frage am Ende der Erklärung der Bundeskanzlerin und lautete im Gesamtwortlaut wie folgt: „Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nach- richt ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terro- rismus, der so vielen Menschen schon das Leben gekos- tet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt. Deshalb habe ich meinen Respekt für dieses Gelingen auch dem amerikanischen Präsidenten mitge- teilt, und das war mir auch ein Bedürfnis.“ Daraus wird sichtbar, dass der zitierte Satz nicht iso- liert, sondern nur im Gesamtzusammenhang der im Rah- men der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin getroffe- nen Äußerungen beurteilt werden kann. So hatte es die Bundeskanzlerin bereits zu Beginn ih- rer Erklärung als gute Nachricht bezeichnet, „dass dieser Kopf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auf- trag geben kann“. Auch mit der zitierten Antwort hat sie ihre Erleichterung über eben diesen Umstand zum Aus- druck gebracht. Dass genau dieser Gedanke der Erleich- terung das zentrale Element der Erklärung war, hat die Bundeskanzlerin abschließend auch noch einmal hervor- gehoben: „Das ist das, was jetzt für mich zählt“. Die Bundesregierung sieht daher keinen Widerspruch zum Grundgesetz oder zum Völkerrecht. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 40): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vatikansprechers Federico Lombardi, dass der Tod eines Menschen für Christen niemals ein Grund zur Freude sei – was auch für Osama Bin Laden gelte – im Vergleich zur Aussage der Bundeskanzlerin, sie freue sich darüber, dass es gelungen sei, Osama Bin Laden zu töten, vergleiche Mit- schrift der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Tötung von Osama Bin Laden vom Montag dem 2. Mai 2011 – abrufbar unter www.bundesregierung.de/ Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2011/05/2011-05-02- merkel-osama-bin-laden.html, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die künftige Bewertung von Tötungen durch staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland bzw. ihrer Verbündeten? c n in d d A d A s in d n im tr E K tr ih g z k b e is d A d A s d re (C (D Die Bundesregierung bewertet Auslegungen der hristlichen Lehre durch den Sprecher des Vatikans icht. Die Äußerungen der Bundeskanzlerin wurden bereits der vergangenen Woche durch den Sprecher der Bun- esregierung ausführlich erläutert. Auch künftige Ereignisse können jeweils nur indivi- uell bewertet werden. nlage 18 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5733, Frage 41): Inwieweit ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Bin Laden zu tö- ten“ Auffassung der gesamten Bundesregierung, und inwie- weit vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass gezielte Tötungen – extralegale Hinrichtungen – durch das Völker- recht und die Grundsätze eines Rechtsstaates gedeckt sind, so- dass für die Bundesregierung damit gezielte Tötungen ein le- gitimes Mittel der Politik darstellen? Die Äußerungen der Bundeskanzlerin wurden bereits der vergangenen Woche durch den Sprecher der Bun- esregierung ausführlich erläutert. Der zitierte Satz kann icht isoliert, sondern nur im Gesamtzusammenhang der Rahmen der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin ge- offenen Äußerungen beurteilt werden. So hat es die Bundeskanzlerin bereits zu Beginn ihrer rklärung als gute Nachricht bezeichnet, „dass dieser opf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auf- ag geben kann“. Auch mit der zitierten Antwort hat sie re Erleichterung über diesen Umstand zum Ausdruck ebracht. Dass genau dieser Gedanke der Erleichterung das entrale Element der Erklärung war, hat die Bundes- anzlerin abschließend auch noch einmal hervorgeho- en: „Das ist das, was jetzt für mich zählt.“ Was die rechtliche Bewertung anbelangt, ist dafür ine genaue Kenntnis der Tatsachen erforderlich. Derzeit t der Sachverhalt im Einzelnen noch nicht geklärt, so- ass eine juristische Beurteilung nicht möglich ist. nlage 19 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5733, Frage 42): Was ist der Bundesregierung bekannt über die ersten 1 000 Soldaten, die im Rahmen der Mission EUTM Somalia in Bihanga ausgebildet und anschließend nach Mogadischu verbracht wurden – insbesondere Standort, Kommandounter- stellung, Gefechtsbeteiligung und Verluste bzw. Desertionen? Die Soldaten des ersten Ausbildungsdurchgangs wur- en, wie bereits mehrfach in Antworten der Bundes- gierung auf parlamentarische Fragen ausgeführt, in Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12279 (A) ) )(B) Mogadischu im bis dahin von AMISOM-Soldaten ge- nutzten Camp „Al Jazeera“ untergebracht. Sie führen dort aktuell eine erweiterte Einsatzausbil- dung durch. Diese wird von AMISOM und den USA ge- staltet und soll im Sommer 2011 abgeschlossen sein. Im Lager werden die durch die EU-Trainingsmission Soma- lia ausgebildeten Soldaten von Stabsoffizieren der Ar- mee der Föderalen Übergangsregierung, TFG, geführt. Eine Beteiligung an Gefechten hat nicht stattgefunden. Nach der erweiterten Einsatzausbildung sollen die so- malischen Soldaten zunächst gemeinsam mit den ugan- dischen und burundischen AMISOM-Kontingenten in Mogadischu eingesetzt werden, während der Aufbau der TFG-Kommandostrukturen voranschreitet. Am 2. Mai 2011 waren nach Aussagen vor Ort vom ersten Durchgang über 90 Prozent der Soldaten des ers- ten Ausbildungsjahrganges im Lager „Al Jazeera“ prä- sent. Das ist eine für somalische Verhältnisse sehr ge- ringe Fehlquote von knapp 10 Prozent. Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen mit Somalia- Bezug: Überhöhte Erwartungen sind fehl am Platze. An- gesichts der überaus schwierigen und unvorhersehbaren Lage in Somalia wird es auch zu Rückschlägen kom- men. Das kann angesichts der Not der Menschen vor Ort und dem Risiko, das Somalia für die Stabilität der Re- gion und darüber hinaus darstellt, aber kein Grund sein, die Bemühungen einzustellen. Die Folgen eines Nicht- Handelns wären gravierender. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 43): Wie bewertet die Bundesregierung die Situation im und um das Kloster Kirti in der chinesischen Provinz Sichuan, das sich seit Mitte März 2011 massiven Repressionen seitens der chinesischen Behörden ausgesetzt sieht, und wie reagierte sie diesbezüglich gegenüber der Regierung der Volksrepublik China? Nach der Selbstverbrennung eines Mönches im tibeti- schen Kloster Kirti in einer autonomen tibetischen Region in Sichuan kam es nach Angaben exiltibetischer Organisationen zu Auseinandersetzungen zwischen chi- nesischen Sicherheitskräften und Tibetern. Unabhängige bestätigte Informationen zu den Um- ständen und Hintergründen liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Dennoch hat die Bundesregierung sowohl gegenüber der Chinesischen Botschaft in Berlin als auch gegenüber den zuständigen Behörden der Provinz Sichuan ihre Sorge über diese Situation geäußert und sich für Deeska- lation und Transparenz eingesetzt. Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit anderen EU-Staaten die Initia- tive für eine entsprechende EU-Reaktion ergriffen. A d A 1 Z d te C g la m Z v e d D s v tr s e s d d d A A d A D (C (D nlage 21 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/5733, Fragen 45 und 46): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den ge- gen den derzeitigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas erhobenen Vorwürfen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergrei- fen, um in der Zukunft zu verhindern, dass mit strafrechtli- chen Vorwürfen belastete Personen als Diplomaten in Deutschland akkreditiert werden? u Frage 45: Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an er sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diploma- n unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in olombo und anderer Stellen der Bundesregierung ein- ehend geprüft. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden be- stbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplo- aten erhobenen Vorwürfe nicht erhärten. u Frage 46: Zunächst geht die Bundesregierung grundsätzlich da- on aus, dass es im Sinne des Art. 10 des Wiener Über- inkommens über diplomatische Beziehungen, WÜD, er Verantwortung des Entsendestaates obliegt, keine iplomaten zu entsenden, die strafrechtlich vorbelastet ind. Darüber hinaus hat sie im Rahmen des Zulassungs- erfahrens – speziell im Zusammenhang mit der Bean- agung des für die Einreise erforderlichen diplomati- chen Visums – Mechanismen zur Personenüberprüfung ingerichtet. Das vor Einreise eingeleitete Prüfverfahren oll sicherstellen, dass strafrechtliche Vorbelastungen er zu entsendenden Diplomaten ausgeschlossen wer- en. In politisch sensiblen Fällen berichten zudem die eutschen Auslandsvertretungen an das Auswärtige mt, das zusätzliche gezielte Überprüfungen einleitet. nlage 22 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 47): Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung die Akkreditierung des stellvertretenden Botschafters von Sri Lanka, Generalmajor Jagath Dias, angenommen hat und ihm diplomatische Immunität gewährt, obwohl dieser nach Re- cherchen des ARD-Magazins Fakt vom 2. Mai 2011 als einer der Hauptverantwortlichen für den blutigen Feldzug gegen die Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE, im Frühjahr 2009 gilt, und was gedenkt die Bundesregierung jetzt zu unterneh- men, damit der Fall strafrechtlich untersucht werden kann? 12280 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an der sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diploma- ten unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in Colombo und anderer Stellen der Bundesregierung ein- gehend geprüft. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden be- lastbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplo- maten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Frage der mangelnden Untersuchung von Menschenrechtsver- letzungen durch die sri-lankische Regierung gemeinsam mit den EU-Partnern auf der Tagesordnung des VN- Menschenrechtsrates zu halten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 48): Welchen Inhalt soll das vom Bundespräsidenten Christian Wulff bei seinem Staatsbesuch in Mexiko erwähnte Abkom- men haben, welches nach Aussage des Bundespräsidenten „bald“ unterzeichnet werde und dazu dienen soll, Mexiko „im Kampf gegen die ausufernde Drogenkriminalität“ zu unter- stützen (Handelsblatt vom 3. Mai 2011), und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich in einem solchen Abkommen für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen, vor dem Hin- tergrund, dass es insbesondere im Zuge des 2006 begonnenen sogenannten Kriegs gegen die Drogen in Mexiko auch durch staatliche Sicherheitskräfte von Polizei und Militär zu massi- ven Menschenrechtsverletzungen gekommen ist und auch Waffenlieferungen deutscher Unternehmen in die betroffenen Krisenregionen gelangt sind? Ziel des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ver- einigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenar- beit im Sicherheitsbereich ist die Verbesserung der Zu- sammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten Krimi- nalität, insbesondere der Rauschgift- und Schleuserkri- minalität, des Menschenhandels sowie des Terrorismus. Dies betrifft im Wesentlichen Bestimmungen über: – den Austausch von: – Informationen über Straftäter, Hinterleute, Täter- verbindungen, Strukturen von Tätergruppen, Tat- zeiten, Tatorte, verletzte Strafnormen, getroffene Maßnahmen; – gebräuchliche Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität, besondere Formen der Straftatbege- hung, kriminalistisch-kriminologische Forschungs- ergebnisse; – operative Zusammenarbeit durch aufeinander abge- stimmte polizeiliche Maßnahmen, nach Maßgabe des polizeifachlichen Bedarfs und vorhandener Kapazitä- ten gegebenenfalls mithilfe personeller/materieller Unterstützung; – Entsendung und Austausch von Fachleuten zur ge- genseitigen Information über Techniken und Metho- s n re b fü le in ra v b e x V k D c a A d d (D U ta B e G V a E ta d g p b b le le W ß u v (C (D den der Kriminalitätsbekämpfung nach Maßgabe poli- zeifachlicher Notwendigkeit und vorhandener Kapazitäten. Der Abkommensentwurf stellt wiederholt klar, dass ich die Zusammenarbeit nach den Vorschriften des in- erstaatlichen Rechts richtet. Damit wird Menschen- chtsverletzungen als Folge der Zusammenarbeit vorge- eugt. Achtung und Ausbau der Menschenrechte, MR, sind r die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Wir tei- n dieses Werteverständnis mit Mexiko und arbeiten in ternationalen Gremien wie dem VN-Menschenrechts- t bei der Fortentwicklung des MR-Schutzes vertrauens- oll zusammen. Auf politischer Ebene gibt es sowohl im ilateralen Verhältnis als auch durch den EU-MR-Dialog inen regelmäßigen Austausch zu MR-Fragen mit Me- iko, in dem regelmäßig auch kritische Punkte wie der orwurf von MR-Verletzungen durch die Sicherheits- räfte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die efizite im Justizsystem oder der teilweise unzurei- hende Schutz von Menschenrechtsverteidigern offen ngesprochen werden. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/5733, Frage 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Artikel von Christian Breunig und Achim Goerres – www.achimgoerres. de/work/Breunig_Goerres_Benford_Bundestag_elections.pdf – als gesichert anzunehmenden Manipulationen bei Bundes- tagswahlen, und welche Maßnahmen wie beispielsweise stichprobenartige Kontrollen der Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder wissenschaftliche Studien zu Wahlhelfe- rinnen und Wahlhelfern gedenkt die Bundesregierung zu er- greifen, um solche etwaigen Manipulationen aufzuarbeiten und zukünftig zu verhindern? Die von der mündlichen Frage in Bezug genommene ntersuchung zu Wahlergebnissen vergangener Bundes- gswahlen fußt auf der Anwendung des sogenannten enford’schen Gesetzes. Dieses Gesetz ist lediglich ein mpirisch gesichertes, aber kein stochastisch belegbares esetz. Abweichungen in der sogenannten Benford’schen erteilung können daher allenfalls spekulative Hinweise uf mögliche Unregelmäßigkeiten liefern; die fehlerhafte rmittlung von Wahlergebnissen vergangener Bundes- gswahlen wird damit aber nicht belegt, geschweige enn eine vorsätzliche Herbeiführung falscher Wahler- ebnisse in manipulativer Absicht bewiesen. Anhalts- unkte für bewusst herbeigeführte Unregelmäßigkeiten ei der Ergebnisfeststellung von Bundestagswahlen ha- en weder der Bundesregierung noch dem Bundeswahl- iter jemals vorgelegen. Mit der in Deutschland von Verfassung wegen gewähr- isteten öffentlichen Durchführung parlamentarischer ahlen, durch die sich jedermann von der Ordnungsmä- igkeit des gesamten Wahlvorgangs überzeugen kann, nd mit der dezentralen, vor Ort durch circa 90 000 Wahl- orstände mit mindestens fünf bis zu neun Mitgliedern Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12281 (A) ) )(B) durchgeführten Ergebnisfeststellung sind aus Sicht der Bundesregierung Bundestagswahlen gegen Wahlfäl- schungen und Manipulationen gesichert und freie Wahlen garantiert. Das hat erst jüngst die Organisation für Sicher- heit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, die mit einer Kommission die Durchführung der Bundestagswahl 2009 beobachtet hat, in ihrem Abschlussbericht vom 14. Dezember 2009 bestätigt. In dem Abschlussbericht, der „Deutschlands solide Erfahrung mit der Durchfüh- rung demokratischer Wahlen“ hervorhebt, heißt es unter anderem: „Die Wahlen vollzogen sich in einem offenen, pluralistischen und wettbewerbsorientierten Prozess, ba- sierend auf der Achtung der Grundfreiheiten, (…) der Ef- fizienz und Professionalität der Wahlorgane (sic!) und ei- nem hohen Maß an öffentlichem Vertrauen in die allgemeine Integrität des Wahlprozesses (sic!).“ Der Be- richt hebt weiter hervor: „Die Wahlbehörden mit ihrer vierstufigen Struktur haben ihre Aufgaben unparteiisch und transparent ausgeführt. Sie haben dafür gesorgt, dass der Prozess effizient und im Einklang mit der Gesetzge- bung ablief (sic!).“ Die Bildung der Wahlvorstände, denen die Feststel- lung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk obliegt, ist nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeswahlgesetz Aufgabe der Länder und Gemeinde- behörden. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass Länder und Gemeindebehörden nach sorgfältiger Auswahl gewissenhaft handelnde und sich ihrer Verantwortung bewusste Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen. Darüber hi- naus prüfen die Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungs- mäßigkeit; bestehen Bedenken gegen die Ordnungsmä- ßigkeit des Wahlgeschäfts, klären sie die Kreiswahlleiter so weit wie möglich auf, vergleiche § 76 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung, BWO. Angesichts dessen sind die Kreiswahlausschüsse auch berechtigt, Feststellungen von Wahlvorständen zu berichtigen, vergleiche § 76 Abs. 2 Satz 2 BWO. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 53): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ermitt- lungsverfahren gegen Polizeibeamte, insbesondere gegen Be- amte der Bundespolizei, die am 1. Mai 2011 in Berlin zur Un- terstützung von Beamten der Länderpolizei eingesetzt waren, wegen Verdachts der Körperverletzung mittels Faustschlägen und des Einsatzes von Pfefferspray gegen in Zivil eingesetzte Polizisten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes- regierung daraus hinsichtlich dieses Einsatzes, bei dem circa 200 Personen teils erhebliche Verletzungen mittels Pfeffer- spray erlitten haben, unter Berücksichtigung der Aussage des Berliner Polizeipräsidenten, wenn Pfefferspray eingesetzt worden sei, dann nur dort, wo es Angriffe auf Polizeibeamte gegeben habe, und für zukünftige Einsätze von Pfefferspray, um Verletzungen zu verhindern? Ich möchte eins voranstellen: Den eingesetzten Poli- zeibeamten anlässlich der Einsätze um den 1. Mai ge- b d a ti N F E d S n z U L a m m fe v te h 1 tu B g d 1 k A d d s Z k w d p G m b (C (D ührt für ihre geleistete Arbeit mein großer Dank. Durch eren hohe Einsatzbereitschaft konnte die Einsatzlage m vergangenen 1.-Mai-Wochenende erfolgreich bewäl- gt werden. Der Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. ach Kenntnis der Bundesregierung ist die zuständige achdienststelle des Landeskriminalamtes Berlin mit den rmittlungen beauftragt, die zunächst abgewartet wer- en müssen. Auskunft hierzu kann alleine die zuständige taatsanwaltschaft geben. Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkennt- isse über eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Poli- eibeamte der Bundespolizei vor, die anlässlich des nterstützungseinsatzes am vergangenen 1. Mai für das and Berlin eingesetzt waren. Polizeibeamte der Bundespolizei werden für den ver- ntwortungsvollen Umgang mit Reizstoffsprühgeräten it der praktischen Handhabung, den Sicherheitsbestim- ungen, der Wirkungsweise und den Reaktionen Betrof- ner, in der Ausbildung und regelmäßigem Training, ertraut gemacht. Beim Einsatz von Reizstoffsprühgerä- n sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Hand- abungshinweise einzuhalten. Zu den polizeilichen Einsatzmaßnahmen rund um den . Mai im Zuständigkeitsbereich und in der Verantwor- ng des Landes Berlin kann die Bundesregierung keine ewertung bzw. Schlussfolgerung abgeben. Diese oblie- en alleine den dort zuständigen Stellen. Äußerungen es Berliner Polizeipräsidenten zum Polizeieinsatz am . Mai in Berlin werde ich deshalb auch nicht weiter ommentieren. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- ache 17/5733, Fragen 54 und 55): Wie bewertet die Bundesregierung den Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Heilbronn, bei dem unter Beteiligung der Bun- despolizei Hunderte Menschen, die an einer genehmigten De- monstration teilnehmen wollten, willkürlich am Bahnhof ein- gekesselt und bis zu zehn Stunden lang festgehalten wurden? Wird die Bundesregierung den Einsatz der Bundespolizei am 1. Mai 2011 in Heilbronn genauer untersuchen, nachdem viel Kritik an der stundenlangen Einkesselung friedlicher De- monstranten laut geworden ist, wobei vielen Demonstranten in diesem Zeitraum kein Zugang zu Toiletten, geschweige denn eine Versorgung mit Wasser ermöglicht wurde? u Frage 54: Aus Sicht der Bundesregierung stellen sich die Vor- ommnisse am 1. Mai 2011 am Hauptbahnhof Heilbronn ie folgt dar: Am 1. Mai 2011 fand in Heilbronn (BW) ein Aufzug er NPD unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stop- en“ statt. Darüber hinaus waren durch den Deutschen ewerkschaftsbund und aus dem linken Spektrum De- onstrationen in Heilbronn angemeldet. Die Stadt Heil- ronn hatte ein Versammlungs- und Betretungsverbot für 12282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) den Hauptbahnhof Heilbronn und den Vorplatz des Hauptbahnhofes erlassen. Die Anreise zu den Demonst- rationen erfolgte auch mit Zügen der Deutschen Bahn AG. Die Bundespolizei hat die anreisenden Demonstra- tionsteilnehmer aus dem rechten und linken Spektrum im Hauptbahnhof Heilbronn getrennt und aus dem Bahnhof in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Baden- Württemberg begleitet. Ziel war es, ein Zusammentreffen im Hauptbahnhof zu vermeiden. Zum Schutz unbeteilig- ter Reisender und der Bahnanlagen erfolgten darüber hi- naus durch die Bundespolizei Absperrmaßnahmen am und im Hauptbahnhof Heilbronn. Ein Betreten des Bahn- hofs zur Abreise per Bahn und zum Toilettenbesuch war jedoch weiterhin möglich. Einschränkungen ergaben sich im Einzelfall aufgrund der konkreten Einsatzsituation und der Kapazität der Toilettenanlage. Nach derzeitigem Kenntnisstand verlief der Polizei- einsatz im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ins- gesamt friedlich. Die Bundespolizei war an dem in der Frage beschriebenen Sachverhalt nicht beteiligt. Die Verantwortung für den Polizeieinsatz im Stadtge- biet Heilbronn lag bei der Polizei des Landes Baden- Württemberg. Insofern obliegen Aussagen hierzu den dort zuständigen Behörden. Zu Frage 55: Die Bundespolizei bereitet alle Einsätze grundsätzlich nach. An dem in der Fragestellung geschilderten Sach- verhalt war die Bundespolizei nicht beteiligt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Fragen 56 und 57): Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, durch das keine sechs Monate nach der Reform durch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP sämtliche Regelungen der Siche- rungsverwahrung im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt wurden? Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung der Bun- desministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zu verstehen, wonach die „grundlegende Weichenstellung“ der Reform von den Karlsruher Richtern „nicht infrage ge- stellt“ worden sei und die das Urteil offenbar sogar als eine teilweise Bestätigung der Regierungspolitik sieht (vergleiche ddp-Meldung vom 4. Mai 2011, 13.09 Uhr)? Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung im Wesentlichen für unver- einbar mit dem Grundgesetz erklärt, da es durch ihren Vollzug das sogenannte Abstandsgebot verletzt sieht, also die Pflicht, den Vollzug der Sicherungsverwahrung klar vom Vollzug der Strafhaft zu unterscheiden. In sei- ner Entscheidung aus dem Jahr 2004 (Urteil vom 5. Feb- ruar 2004, 2 BvR 2029/01, Leitsatz 2 d und Rn. 125 am Ende) hatte es das Bundesverfassungsgericht noch für ausreichend gehalten, dass die Landesjustizverwaltun- gen hierfür die Möglichkeiten einer Besserstellung im Vollzug der Sicherungsverwahrung soweit ausschöpfen, w te L G v g e v d V a M a h fa n G B c je L ti ru s b d ri s s u g d a S z d 2 d g p fa n A d d D (C (D ie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstal- n verträgt. Die Regelung des Vollzugs obliegt dem andesgesetzgeber, zumal die Länder seit 2006 auch die esetzgebungskompetenz für den Straf- und Maßregel- ollzug besitzen. Daran orientierte sich die zum 1. Januar 2011 in Kraft etretene Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Sie ntsprach damit auch der Rechtsprechung des Bundes- erfassungsgerichts, die primär die Länder zur Wahrung es Abstandsgebots verpflichtet sah. Jetzt mahnt das Gericht Änderungen nicht nur der ollzugspraxis, sondern auch der normativen Vorgaben n. Grund dafür sind die Wertungen der Europäischen enschenrechtskonvention in ihrer Auslegung durch die ktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichts- ofs für Menschenrechte, die das Gericht bei seiner Ver- ssungsauslegung maßgeblich berücksichtigt. Mit sei- er Entscheidung vom 4. Mai 2011 hat das Gericht die renzlinien zwischen der Gesetzgebungskompetenz des undes und der der Länder bei der Ausgestaltung der Si- herungsverwahrung erstmals näher definiert. Es nimmt tzt auch den Bundesgesetzgeber – gemeinsam mit den andesgesetzgebern – in die Pflicht, ein freiheitsorien- ertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept der Siche- ngsverwahrung zu entwickeln und normativ festzu- chreiben. Dabei sieht es den Bundesgesetzgeber darauf eschränkt, die wesentlichen Leitlinien vorzugeben. In wesentlichen Weichenstellungen der Neuordnung er Sicherungsverwahrung sieht sich die Bundesministe- n der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, chon deshalb bestätigt, weil der vom Bundesverfas- ungsgericht betonte Gedanke des Vertrauensschutzes nd das Ultima-Ratio-Prinzip gegenüber der bis dahin eltenden Rechtslage deutlich gestärkt wurden. So hat ie Reform die nachträgliche Sicherungsverwahrung im llgemeinen Strafrecht nach § 66 b Abs. 1 und 2 des trafgesetzbuches, die erst im Jahr 2004 von der seiner- eitigen Regierungskoalition eingeführt worden war, für ie Zukunft – Tatbegehung nach dem 31. Dezember 010 – wieder abgeschafft und den Anwendungsbereich er primären Sicherungsverwahrung wesentlich enger efasst. Die Bundesregierung wird jetzt das Urteil eingehend rüfen und ihre Schlussfolgerungen zügig mit den eben- lls unmittelbar und in erheblichem Umfang betroffe- en Ländern erörtern. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage es Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 58): Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf eines Ge- setzes zur Übernahme von Gewährleistungen und zur Beteili- gung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Europäi- schen Stabilitätsmechanismus vorlegen, und wie wird sie sich hinsichtlich der Parlamentsbeteiligung bei der Übernahme von Gewährleistungen im Fall einer konkreten Finanzhilfe positionieren? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12283 (A) ) )(B) Voraussichtlich wird sich das Kabinett nach der Som- merpause mit dem Gesetzespaket befassen, das zusam- men mit den Ratifizierungsgesetzen zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und zum ESM-Vertrag sowie der Änderung des Stab- MechG zur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabi- lisierungsfazilität die Schaffung einer haushaltsrechtli- chen Grundlage nach Art. 115 GG für die Beteiligung am Europäischen Stabilisierungsmechanismus umfasst. Der ESM-Vertrag soll bis Ende Juni ausgearbeitet werden; die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages muss im Rahmen der anschlie- ßenden innerstaatlichen Gesetzgebung zum ESM-Ver- trag festgelegt werden. Hierbei wird das Haushaltsrecht des Bundestages in vollem Umfang beachtet. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 59): Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag, im Zuge der Änderung des Gesetzes zur Über- nahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus, StabMechG, in Bezug auf die Höhe der zu übernehmenden Gewährleistungen in der Euro- päischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, auch die Betei- ligungsrechte des Parlaments zu erweitern? Ein solcher Vorschlag ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen sieht das Gesetz zur Übernahme von Ge- währleistungen im Rahmen eines europäischen Stabili- sierungsmechanismus, StabMechG, vor, dass sich die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen der EFSF bemüht, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzu- stellen. Diese Regelung hat sich bewährt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5733, Frage 60): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit in Auftrag gegebenem Gutachten zur Besteue- rung von Dienstwagen? Das Ergebnis der Studie des Finanzwissenschaftli- chen Forschungsinstituts der Universität Köln, FiFo, liegt dem Bundesministerium der Finanzen, BMF, vor. Das BMF war bei der Vergabe und Betreuung dieser Stu- die nicht beteiligt. Die Auswertung der Studie durch das auftraggebende Ressort Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, bleibt abzu- warten. A d d N P d g z d d m m te A d A N Z s k tu d b d w V G s ri s g (C (D nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5733, Frage 61): Durch welche konkrete Ausgestaltung der Absenkung der Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer will die Bundesre- gierung eine Vergleichbarkeit von Elektroautos mit herkömm- lichen Fahrzeugen herstellen, sodass die Anschaffung eines Elektroautos nicht weniger attraktiv ist als die eines herkömm- lichen Fahrzeugs, und inwieweit sieht die Bundesregierung in der Entlastung der Versteuerung des geldwerten Vorteils von Elektroautos einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs- grundsatz im Verhältnis zu anderen schadstoffarmen, insbe- sondere CO2-reduzierten Fahrzeugtechnologien, die nicht in gleicher Weise steuerlich gefördert werden? Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen des rogramms zur Elektromobilität diverse Vorschläge; azu zählen auch Regelungen im Bereich der Dienstwa- enbesteuerung. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt ab- uwarten. Im Rahmen der Prüfung der Vorschläge zur Förderung er Elektromobilität wird die Bundesregierung auch auf ie Stimmigkeit, Folgerichtigkeit und verfassungsge- äße Ausgestaltung zu beschließender Fördermaßnah- en im Hinblick auf andere schadstoffarme Fahrzeug- chnologien achten. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/5733, Fragen 64 und 65): Bis wann will die Bundesregierung die Einrichtung der Schlichtungsstelle Energie gemäß den Vorgaben des soge- nannten dritten Binnenmarktpakets Energie abschließen? Bis wann will die Bundesregierung die Einrichtung der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas abschließen? u Frage 64: Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirt- chaftsgesetzes sollen die Voraussetzungen für die Aner- ennung einer privatrechtlich organisierten Schlich- ngsstelle geschaffen werden. Der Gesetzentwurf soll em Bundeskabinett am 6. Juni 2011 zugeleitet werden. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeiten Ver- raucherverbände und Verbände der Energiewirtschaft erzeit die Satzung sowie die Verfahrensordnung. Diese ürden die Grundlage für die Tätigkeitsaufnahme der in ereinsform geplanten Schlichtungsstelle bilden und egenstand der Anerkennung durch das Bundeswirt- chaftsministerium und das Bundesverbraucherministe- um sein. Sollte die Anerkennung nicht zeitnah möglich sein, ieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Übertra- ung dieser Aufgabe an eine Bundesoberbehörde vor. 12284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 (A) ) )(B) Zu Frage 65: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Einrichtung der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas möglichst bis Ende 2011 abzuschließen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/5733, Frage 66): Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben des EU- Energiekommissars Günther Oettinger, die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich zu einer Energieeinsparung von 20 Prozent bis 2020 zu verpflichten (vergleiche FAZ vom 6. Mai 2011: „Rückschlag für Oettingers Energiesparpläne“)? Die Mitgliedstaaten haben 2007 beschlossen, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 in Richtung auf 20 Prozent zu verbessern und haben dieses indikative Ziel beim Europäischen Rat am 4. Februar 2011 noch- mals bekräftigt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 67): Gibt es in den Kommunen in irgendeiner Art Kontrollen, mit denen vor Ort überprüft wird, dass die im Einzelnen aus- geübten Bürgerarbeiten tatsächlich zusätzliche Tätigkeiten sind, also nicht als reguläre Arbeitstätigkeiten wahrgenom- men werden, und liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele der Bürgerarbeiter zusätzlich zu ihrem Verdienst Arbeitslosengeld II beziehen müssen – bitte absolute und rela- tive Zahlen sowie die Höhe der Leistungen je Betroffenem und insgesamt nennen? Das Bundesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde für die Förderung von Bürgerarbeitsplätzen führt vor Ort Stichproben bzw. anlassbezogene Prüfungen durch. Ge- genstand dieser Vor-Ort-Prüfungen ist insbesondere auch die Einhaltung der Stellenbeschreibung. Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele der Teilnehmer, die auf einen Bürgerarbeits- platz vermittelt wurden, aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 68): Welche Arbeitsmarktinstrumente, die Lohnkostenzu- schüsse bzw. eine finanzielle Förderung des Arbeitgebers durch Eingliederungszuschüsse vorsehen, sind nach geltender Rechtslage an die Mindestbedingung der Zahlung eines tarif- m S k b g B s F a d w e d F li e E ri m g v li so n d g d ti e w b A d d (D (C (D lichen Arbeitsentgelts oder ersatzweise eines für vergleich- bare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts geknüpft, und bei welchen Instrumenten soll dies nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht mehr der Fall sein? Alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit Arbeits- arktinstrumenten nach dem Zweiten und Dritten Buch ozialgesetzbuch – SGB II und SGB III – durch Lohn- osten- bzw. Eingliederungszuschüsse an den Arbeitge- er gefördert werden, unterliegen als reguläre Beschäfti- ungsverhältnisse den einschlägigen tarifvertraglichen estimmungen. Für die im SGB III geregelten Eingliederungszu- chüsse ist dies in § 220 SGB III ausdrücklich geregelt. ür den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II ist usdrücklich gesetzlich geregelt, dass der Zuschuss an en Arbeitgeber an die Zahlung eines tariflichen oder, enn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, ines ortüblichen Arbeitsentgeltes geknüpft ist. Im Bun- esprogramm Kommunal-Kombi ergibt sich aus den örderrichtlinien, dass das zu zahlende Entgelt den tarif- chen Bestimmungen entsprechen muss oder – wenn ine tarifliche Regelung nicht besteht – das ortsübliche ntgelt zu zahlen ist. Für die als Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltva- ante – § 16 d Satz 1 SGB II –, als Arbeitsbeschaffungs- aßnahmen – §§ 260 ff. SGB III – oder als Bürgerarbeit eförderten Arbeitsverhältnisse sind die einschlägigen tarif- ertraglichen Regelungen auch ohne ausdrückliche gesetz- che Regelung anwendbar. Es handelt sich um reguläre zialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält- isse – ohne Pflicht zur Arbeitslosenversicherung –, für ie wie bei ungeförderter Beschäftigung das Tarifrecht ilt. Entgegen der Fragestellung liegt kein Gesetzentwurf er Bundesregierung zur Änderung der arbeitsmarktpoli- schen Instrumente vor, der diesbezügliche Änderungen nthält. Die Ressortabstimmung zum Referentenent- urf des BMAS, auf den sich die Fragestellung offenbar ezieht, läuft noch. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/5733, Fragen 69 und 70): Wie begründet die Bundesregierung die Zulassungsein- schränkung des Pflanzenschutzmittels Afalon mit dem Wirk- stoff Linuron für bestimmte Kulturen im Jahr 2011 angesichts dessen Zulassung in 25 EU-Mitgliedstaaten und der breiteren Zulassung im Jahr 2010, und wie viel Hektar Anbaufläche im Garten- und Gemüsebau sind davon nach Information der Bundesregierung betroffen? Welche verfügbaren alternativen Bekämpfungsmittel emp- fiehlt die Bundesregierung den von der Zulassungseinschrän- kung für Afalon betroffenen Betrieben, und welche wirt- schaftlichen Auswirkungen hätte ihre Anwendung? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12285 (A) (C) )(B) Zu Frage 69: Die Zulassungs-/Genehmigungssituation für das Her- bizid Afalon 450 SC mit dem Wirkstoff Linuron stellt sich wie folgt dar: Der Antrag für die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Afalon 450 SC nach § 15 Pflan- zenschutzgesetz, PflSchG, war 2005 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, gestellt worden. Die Zulassung konnte bisher nicht erteilt werden, da zenschutzmittels Afalon erteilt wurden, stellen sich wie folgt dar: Kultur Fläche in ha 2010 2011 Blattpetersilie 1 200 1 200 Buschbohne 3 800 – die Prüfung der zum Antrag vorliegenden Untersu- chungsergebnisse ergeben hat, dass die Zulassungsvo- raussetzungen im Hinblick auf den Naturhaushalt wei- terhin für alle beantragten Anwendungen nicht erfüllt sind. Es lassen sich auch keine Anwendungsbestimmungen und Auflagen gemäß § 15 Abs. 2 und 4 des Pflanzen- schutzgesetzes mit einem Mindestmaß an Praktikabilität und Kontrollierbarkeit, das heißt vom Anwender durch- gängig einhaltbar und von den zuständigen Behörden kontrollierbar, festsetzen, die zu einer Herstellung dieser Voraussetzungen führen würden. Seit 2003 wurden jährlich Anträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG für die Erteilung einer Genehmi- gung Inverkehrbringen und die Anwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels bei Gefahr im Ver- zuge gestellt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurden diese Anträge vor dem Hintergrund der ungüns- tigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt weitgehend abgelehnt. Im Rahmen der nachfolgenden Wider- spruchsverfahren sind dann einige wirklich unverzicht- bare Anwendungen genehmigt worden. Angesichts neuer, in diesem Jahr bekannt gewordener Erkenntnisse zu endokrinen Wirkungen – das Hormon- system schädigend – des Wirkstoffs Linuron werden je- doch auch selektive Genehmigungen als kritisch angese- hen. Eine erneute Abschätzung des Risikos einerseits und des Nutzens andererseits durch das BVL als Zulassungs- behörde hat es nur noch ermöglicht, eine Genehmigung nach § 11 für Feldsalat und Schnittpetersilie zu erteilen. Wie groß letztendlich die von der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Afalon 450 SC betroffene Fläche im Garten- und Gemüsebau ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen, da das Herbizid nicht überall und flächende- ckend angewandt wird. Die vom BVL erteilte Genehmi- gung ermöglicht eine Anwendung in einem Umfang von 2 700 Hektar. Die reinen Anbauflächen der Kulturen, für die Geneh- migungen zur Anwendung des nicht zugelassenen Pflan- Z in re A E d tu (3 la z P fe k s s a d d m d z D F M P P S ( S S W (D u Frage 70: Grundsätzlich ist es möglich, die Unkrautbekämpfung beschränktem Umfang auch mechanisch durchzufüh- n. Dies führt aber in der Regel zu einem stark erhöhten rbeitsaufwand und ist nicht vergleichbar effektiv. Das rnteprodukt – zum Beispiel der Feldsalat – muss in je- em Fall unkrautfrei sein, auch bei maschineller Beern- ng. Für die Kulturen Dill (200 Hektar), Pastinake 0 Hektar) und Wurzelpetersilie (10 Hektar) ist die Zu- ssungs-/Genehmigungssituation zwar nicht vollständig ufriedenstellend, in diesen Kulturen kann aber das flanzenschutzmittel Bandur mit dem Wirkstoff Acloni- n angewendet werden. Es hat jedoch nur eine Teilwir- ung gegenüber Kreuzkraut und Franzosenkraut. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht abzu- chätzen. Der Unkrautbesatz hängt vom Standort – ein- chließlich Vorfrucht, Bodenverhältnisse und Bodenbe- rbeitung – und vom Wetter ab. Natürlich haben auch ie zu erwartenden Erlöse einen erheblichen Einfluss auf ie Frage der Wirtschaftlichkeit, zum Beispiel auch der echanischen Unkrautbekämpfung. Die Qualitätsanfor- erungen des Lebensmittelhandels sind für die Produ- enten auf jeden Fall bindend. ill 200 – eldsalat 2 360 2 360 öhre 10 400 – astinak 30 – orree 2 300 – ellerie Knollensellerie, tangen-/Staudensellerie) 1 470 250 – – tangenbohne 150 – urzelpetersilie 130 – 107. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36

    Rede von Stefan Schwartze
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Hermann Kues


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)





      (A) )

      für das Elterngeld –, die dazu ermutigen, das Leben mit
      Kindern tatsächlich zu wagen. Es geht darum, dafür
      finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Es kann
      nicht darum gehen, ob diese oder jene Leistung gezahlt
      wird.

      Die aktuelle Diskussion zeigt im Übrigen auch: Es ist
      eine Illusion, zu glauben, dass man nur Geld einsetzen
      muss, um entsprechende Resultate zu erzielen. Das ist
      schon etwas komplexer. Rechtlich können Sie, glaube
      ich, kaum begründen, dass die Anrechnung des Eltern-
      geldes rechtswidrig ist. Sie können politisch eine andere
      Meinung haben, wie sie von der Kollegin vorhin geäu-
      ßert wurde.