ung
vierter Absatz, der vierte
n müssen wir einen Schritt
uchen auch auf administ-
nisterium, eine Stelle, bei
e Unternehmensreise des
ch habe ebenfalls die ent-
gelesen. Geplant war, dass
teriums für Wirtschaft und
hmensreise teilnimmt.
vom 15. bis 18. Mai 2011
ise ist abgesagt worden.
nn Otto Solms:
schen exportkontrollrechtlichen
politischen Grundsätze der Bund
port von Kriegswaffen und so
aus dem Jahr 2000 und der G
2008/944/GSAP des Rates vom
treffend gemeinsame Regeln fü
fuhr von Militärtechnologie und
wendung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12273
(A) )
)(B)
Mitarbeitergruppen, zum Beispiel sogenannte Dienstordnung-
sangestellte, kündbare und nichtkündbare Mitarbeiter, und Ersatzkassen zu übertragen, sondern entsprechende Re-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/5733, Frage 16):
Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der
Unterschied bei der Schließung einer Innungskrankenkasse,
IKK, einer Betriebskrankenkasse, BKK, einer Ortskranken-
kasse oder einer Ersatzkasse bezüglich der Beendigung oder
Weiterführung von Arbeitsverhältnissen für unterschiedliche
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 11.05.2011
Dr. Danckert, Peter SPD 11.05.2011
Friedhoff, Paul K. FDP 11.05.2011
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 11.05.2011
Hardt, Jürgen CDU/CSU 11.05.2011
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11.05.2011
Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 11.05.2011
Korte, Jan DIE LINKE 11.05.2011
Leutert, Michael DIE LINKE 11.05.2011
Ludwig, Daniela CDU/CSU 11.05.2011
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 11.05.2011
Pau, Petra DIE LINKE 11.05.2011
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 11.05.2011
Schlecht, Michael DIE LINKE 11.05.2011
Schnurr, Christoph FDP 11.05.2011
Strothmann, Lena CDU/CSU 11.05.2011
Vogler, Kathrin DIE LINKE 11.05.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 11.05.2011
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 11.05.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
werden nach § 164 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
SGB V, tatsächlich die herkömmlichen Regelungen der Been-
digung von Arbeitsverhältnissen außer Kraft gesetzt, wie von
der Vizepräsidentin des Bundesversicherungsamtes Sylvia
Bohlen-Schöning in Die Krankenversicherung Nr. 03.11,
Seite 85 ff. dargelegt?
Den Beschäftigten einer Orts- oder Innungskranken-
asse ist im Fall der Schließung bei einem Landesverband
der einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart
ine Stelle anzubieten, die ihnen unter Berücksichtigung
rer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumu-
n ist. Bei Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen gilt
leiches für unkündbare Beschäftigte, das heißt für Be-
chäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche
ündigung beendet werden kann. Jede verpflichtete
rankenkasse hat entsprechend ihrem Anteil an der Zahl
er Versicherten entsprechende Anstellungen anzubieten.
ienstordnungsmäßige Angestellte in beamtenähnlichen
eschäftigungsverhältnissen, sogenannte DO-Angestellte,
ind verpflichtet, eine angebotene Stelle anzutreten,
enn die Stellung nicht in auffälligem Missverhältnis zu
en Fähigkeiten der Angestellten steht, wobei geringere
esoldungs- oder Versorgungsansprüche auszugleichen
ind.
Gesetzlich ist bestimmt, dass die Vertragsverhältnisse
er oben genannten Beschäftigten, die nicht wie be-
chrieben untergebracht werden, mit dem Tag der
chließung enden. Das gilt auch dann, wenn keine oder
eine zumutbaren Stellen angeboten oder nicht angetre-
n wurden, wobei fehlende Stellenangebote und
adurch bedingte Beschäftigungslücken Schadenersatz-
nsprüche der Betroffenen auslösen können. Davon un-
erührt bleibt die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis
ach den allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Be-
timmungen zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
rucksache 17/5733, Frage 17):
Warum muss gemäß § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V bei einer
IKK-Schließung jedem Mitarbeiter ein Angebot gemacht wer-
den, bei einer BKK- oder Ersatzkassenschließung jedoch
nicht, obwohl es eine Gleichstellung im Insolvenzfall gibt,
und möchte die Bundesregierung diese Unterscheidung künf-
tig beibehalten?
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterent-
icklung der Organisationsstrukturen in der gesetzli-
hen Krankenversicherung, GKV-OrgWG, am 1. Januar
009 bestanden keine gesetzlichen Schutzbestimmungen
r die Beschäftigten von Betriebskrankenkassen und
rsatzkassen, deren Arbeitsplatz durch Schließung ihrer
rankenkasse weggefallen war. Der Gesetzgeber hat in
iesem Gesetz die bei Schließung einer Orts- oder In-
ungskrankenkasse geltenden Regelungen nicht in vol-
m Umfang auf die Betriebskrankenkassen und die
12274 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(A) )
)(B)
gelungen nur für die Beschäftigten vorgesehen, deren
Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung be-
endet werden kann. Dies war das Ergebnis einer Abwä-
gung zwischen den Interessen der Betroffenen an einer
Weiterbeschäftigung einerseits und dem Interesse der
verbleibenden Krankenkassen der betroffenen Kassen-
art andererseits, durch die wirtschaftlichen Belastungen
einer umfassenden Verpflichtung zur Weiterbeschäfti-
gung nicht überfordert zu werden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 22):
Welchen Stand haben die Planungen zur Nordverlänge-
rung der BAB 14 in Brandenburg erreicht, und wie gestaltet
sich die Finanzierung?
Für alle drei Streckenabschnitte der A 14, Magde-
burg–Wittenberge–Schwerin, A 14-Nordverlängerung,
in Brandenburg,
– Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg–Anschluss-
stelle Wittenberge, mit der Elbebrücke (VKE 3.2b),
– Anschlussstelle Wittenberge–Anschlussstelle Karstadt
(VKE 4) und
– Anschlussstelle Karstadt–Landesgrenze Branden-
burg/Mecklenburg-Vorpommern (VKE 5)
hat die Auftragsverwaltung Brandenburg die Planfest-
stellungsverfahren eingeleitet. Baurecht ist noch nicht
absehbar.
Das aktuelle Bau- und Finanzierungskonzept für die
A 14, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin sieht neben
Bundesmitteln, von denen die beteiligten Länder auch
Sondermittel erhalten, zusätzlich den Einsatz von För-
dermitteln der EU für das Projekt vor.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 23):
Inwieweit werden bei Straßen- und Schienenbauvorhaben
des Bundes die in den jeweiligen Regionen liegenden, von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der BVVG Bo-
denverwertungs- und -verwaltungs GmbH verwalteten Flä-
chen aktiv für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. für
den zur Realisierung der Projekte notwendigen Flächentausch
mit einbezogen?
Bei Straßenbauvorhaben des Bundes führen die Länder
gemäß Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz in eigener Verantwor-
tung und Zuständigkeit den erforderlichen Flächen-
erwerb durch (Auftragsverwaltung). Deren Straßenbau-
verwaltungen entscheiden auch über die Heranziehung
von Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
BImA, und der Bodenverwertungs- und -verwaltungs
GmbH, BWG.
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Die BImA hat gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BImAG den
esetzlichen Auftrag, den Grundstücks- und Raumbe-
arf für Bundeszwecke zu decken. Hierzu zählt auch die
ereitstellung von Liegenschaften, die für Ausgleichs-
nd Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Bundesfernstra-
enbaus benötigt werden. Die für den Straßenbau unmit-
lbar oder als Tauschland benötigten Flächen der BImA
erden entgeltlich, zum Verkehrswert, bereitgestellt, bei
lächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ge-
chieht dies im Rahmen eines Nutzungsvertrages; hier
leibt die BImA Eigentümerin der Grundstücksflächen.
Flächen der BWG werden im Rahmen von Planfest-
tellungsverfahren bei derartigen Vorhaben ebenfalls für
usgleichs- und Ersatzmaßnahmen herangezogen und
um Verkehrswert an den Straßenbaulastträger veräu-
ert. Tauschflächen stellt die BWG jedenfalls dann zur
erfügung, wenn Unternehmen einen gesetzlichen An-
pruch auf Ersatzland nach § 100 Abs. 1 Baugesetzbuch
aben.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksache
7/5733, Frage 26):
Welche Konsequenzen ergeben sich im Einzelnen aus der
im 2. Bericht des BMVBS zur Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung – Ausschussdrucksache 17(8)2983 –
angekündigten Zusammenfassung des Außenbezirkes Worms
mit dessen Außenstelle Oppenheim, die beide bereits von ei-
nem gemeinsamen Dienststellenleiter geführt werden – etwa
im Hinblick auf die Zahl der Dienstposten an den Standorten,
die Qualifikationsanforderungen an die Dienstposten, die
Fortführung der beiden Standorte, die Vorhaltung der drei Ar-
beitsboote sowie des Baggerschiffes, den Zeitraum der Um-
setzung der Reform –, und inwieweit ist im Zuge der Reform
eine Neubewertung der Dienstposten wie zum Beispiel eine
Höherstufung aufgrund von Mehrarbeit vorgesehen?
Die Außenbezirke Worms und Oppenheim des Was-
er- und Schifffahrtsamtes Mannheim wurden im Jahr
009 intern zusammengeführt. Der Außenbezirk Oppen-
eim wurde in diesem Zusammenhang zur Außenstelle
ppenheim umbenannt und vom Außenbezirk Worms
itverwaltet.
Welche Auswirkungen die Zusammenlegung von Or-
anisationseinheiten auf die verschiedenen Bereiche
Dienstposten, Standort, Fahrzeuge etc. – unter Berück-
ichtigung der neuen Netzstruktur haben wird, muss
urch die Untersuchung der Aufgabenerledigung und ei-
er darauf aufbauenden neuen Personalbedarfsermitt-
ng festgestellt werden. Konkrete Aussagen können
ierzu derzeit noch nicht getroffen werden.
nlage 7
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 27):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12275
(A) )
)(B)
Hält die Bundesregierung die nach dem Atomgesetz gel-
tende Deckungsvorsorge für einen nuklearen Katastrophenfall
auch nach den Erfahrungen von Fukushima für ausreichend,
die darauf hinweisen, dass die Schäden sowohl die vorlie-
gende Deckungsvorsorge als auch die ökonomische Tragfä-
higkeit eines Betreibers eines Atomkraftwerkes deutlich über-
schreiten können, und falls nein, in welcher Höhe hält die
Bundesregierung eine Deckungsvorsorge für erforderlich, um
sicherzustellen, dass ein anspruchsvoller Opferschutz im Falle
eines nuklearen Katastrophenfalls in Deutschland gewährleis-
tet ist, ohne dass der Staat selbst mit eigenen Mitteln oder in
Form einer Verstaatlichung des Betreibers einspringen muss,
damit dieses Ziel erreicht wird?
Das deutsche Atomrecht beinhaltet das europaweit
anspruchsvollste Haftungsregime, unter anderem mit
den Elementen: Unbegrenzte Haftung des Betreibers,
Haftung ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), Kana-
lisierung der Haftung auf den Betreiber und europaweit
höchste Deckungssumme. Damit besteht in Deutschland
ein anspruchsvoller Opferschutz.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 28):
Was konkret versteht die Bundesregierung unter einem
„anspruchsvollen Opferschutz“ – siehe Antwort der Bundes-
regierung vom 4. Mai 2011 auf meine schriftliche Frage mit
der Arbeitsnummer 4/348 vom 28. April 2011 – im Zusam-
menhang mit den Folgen eines nuklearen Katastrophenfalls,
und sind der Bundesregierung Pläne der EU-Kommission in-
folge der Ereignisse in Fukushima bekannt, die Haftungsrege-
lungen für die Betreiber von Atomkraftwerken EU-weit zu
verschärfen?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein anspruchs-
voller Opferschutz aus einer Regelung, die nach Möglich-
keit unter anderem die Elemente: Unbegrenzte Haftung
des Betreibers, Haftung ohne Verschulden (Gefähr-
dungshaftung), Kanalisierung der Haftung auf den Be-
treiber und möglichst hohe Mindestdeckungssumme be-
rücksichtigt.
Für eine Berücksichtigung dieser Elemente setzt sich
die Bundesregierung in ständiger Staatspraxis auch auf
internationaler Ebene ein.
Soweit die Europäische Kommission planen sollte, ei-
gene Regelungsvorschläge zur Atomhaftung zu erarbei-
ten, wird die Bundesregierung sich auch in diesem Zu-
sammenhang insbesondere für die Berücksichtigung der
oben genannten Elemente einsetzen.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 29):
Welche im Zuge des aktuellen sogenannten Stresstests der
deutschen Atomkraftwerke entstehenden Unterlagen außer
dem für Mitte Juni 2011 avisierten Abschlussbericht der
Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, sollen veröffentlicht
werden – insbesondere sind damit die Betreiberantworten auf
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den Fragenkatalog der Prüfteams unter der Federführung der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, die
Abschlussberichte dieser Prüfteams und Informationen/Stel-
lungnahmen der Landesatomaufsichtsbehörden in jeweils ei-
genständiger Form, also nicht nur etwaigen Kurzauszügen im
RSK-Bericht, gemeint –, wird der Abschlussbericht der RSK
nicht nur zur Anlagenrobustheit und Risikoeinstufung, son-
dern auch zur gegebenenfalls notwendigen Neudefinition/Ver-
schärfung der Auslegungsanforderungen Stellung nehmen,
und falls nein, bitte um Erläuterung, bis wann dies geschehen
soll?
Es ist vorgesehen, dass der Bericht der Reaktor-
icherheitskommission, RSK, veröffentlicht wird. Dies
ntspricht der langjährigen Praxis, dass die Beratungsun-
rlagen und die Protokolle der RSK-Beratungen nicht
eröffentlicht werden, um eine unbefangene Beratung in
er RSK zu ermöglichen.
Die RSK überprüft gemäß Anforderungskatalog vom
0. März 2011, inwieweit die übergeordneten Schutz-
iele „Kontrolle der Reaktivität“, „Kühlung der Brenn-
lemente“ – sowohl im Reaktordruckbehälter als auch
Brennelementlagerbecken – und „Begrenzung der
reisetzung radioaktiver Stoffe“ bei über die bisher an-
esetzten Auslegungsanforderungen hinausgehenden
inwirkungen in deutschen Anlagen eingehalten wer-
en. Ein vorläufiges Ergebnis dieser Überprüfung wird
is zum 15. Mai vorgelegt. Soweit sich bei dieser Über-
rüfung belastbare Erkenntnisse ergeben, die es erfor-
ern, Auslegungsanforderungen zu verändern, wird die
SK entsprechende Empfehlungen im Zwischenbericht
rmulieren.
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 30):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in insgesamt
sechs der 17 deutschen Atomkraftwerke – nämlich den Siede-
wasserreaktoren – die Brennelementelagerbecken außerhalb
des Sicherheitsbehälters liegen, und welche diese sechs Siede-
wasserreaktoren betreffenden Untersuchungen zum Risiko
des Versagens der Brennelementekühlung im Lagerbecken bei
einem entsprechend ungünstigen Flugzeugabsturz existieren
seitens der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesre-
gierung seitens der Landesaufsichtsbehörden – bitte um An-
gabe des Datums und wesentlichen Ergebnisses?
Bei allen deutschen Siedewasserreaktoren liegt das
rennelementelagerbecken außerhalb des Sicherheitsbe-
älters.
Für alle sechs deutschen Siedewasserreaktoren liegen
erichte zu Untersuchungen bezüglich des Schutzes des
rennelementelagerbeckens bei Flugzeugabsturz vor,
iese sind jedoch als Verschlusssache eingestuft.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 31):
12276 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(A) )
)(B)
Wann endet das von der Bundesregierung verhängte Atom-
moratorium genau, und können die im Zuge des Moratoriums
vorübergehend abgeschalteten Reaktoren von den Betreibern
nach Auslaufen des Moratoriums ohne weiteres wieder hoch-
gefahren werden, oder bedarf es dazu einer Antragstellung
bzw. Genehmigung?
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben angeord-
net, den Leistungsbetrieb der betroffenen Kernkraftwerke
für drei Monate ab Zugang des Bescheides einzustellen.
Einer behördlichen Zustimmung zum Wiederanfahren
bedarf es, soweit dies in den jeweiligen Genehmigungen
nach entsprechenden Stillständen vorgesehen ist.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 32):
Welche Flächen müssen nach Erkenntnissen der Bundes-
regierung angesichts der Aussage der Strahlenschutzkommis-
sion auf Seite 19 ihrer Stellungnahme zum Rückbau des AVR
Jülich vom Dezember 2008 – unter anderem: „Nach den
gegenwärtig vorliegenden Berechnungen zur maximalen
Strahlenexposition durch Direktstrahlung im Bereich des Au-
ßenzaunes nord- und südöstlich des AVR ist der Beitrag der
Direktstrahlung zur gesamten Strahlenexposition so hoch,
dass der Grenzwert für die effektive Dosis nach § 46 StrlSchV
(vergleiche Abschnitt 5.3.4) fast ausgeschöpft ist“ – auf dem
Gelände und in der Umgebung des Geländes des Forschungs-
zentrums Jülich – zum Beispiel angrenzende Waldgebiete,
Ortschaft Daubenrath – während der in Kürze anstehenden
Phase des Heraushebens und des Transports des Reaktorbe-
hälters des AVR Jülich zum Schutz vor Strahlung gesperrt und
evakuiert werden, oder durch welche anderen Maßnahmen
soll der Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des For-
schungszentrums vor einer zu hohen Strahlenexposition ge-
währleistet werden?
Zuständig für den Vollzug des Atom- und Strahlen-
schutzrechtes sind in der Regel die Landesbehörden. Für
den vollständigen Abbau des AVR Jülich wurde eine
Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes am
31. März 2009 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittel-
stand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen er-
teilt.
Die Aufsicht über diejenigen Tätigkeiten, die im Rah-
men der Genehmigung gestattet sind, obliegt ebenfalls
den Landesbehörden. Die zuständigen obersten Landes-
behörden, das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Mi-
nisterium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden um
Auskunft gebeten, welche Maßnahmen im Einzelnen ge-
troffen wurden bzw. getroffen werden sollen.
Das Land Nordrhein-Westfalen teilt dazu Folgendes
mit:
„Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren durch-
geführten Berechnungen zur maximalen Strahlenexposi-
tion durch Direktstrahlung im Bereich des Außenzaunes
nord- und südöstlich des AVR-Geländes zeigten, dass
der Beitrag der Direktstrahlung zur gesamten Strahlen-
exposition den Grenzwert für die effektive Dosis nach
§ 46 Strahlenschutzverordnung [Anm. d. BMU: 1 Milli-
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ievert im Kalenderjahr] fast ausschöpft. Die damals
ugrunde gelegten Annahmen waren jedoch sehr konser-
ativ. Die Ergebnisse der Berechnungen zur Strahlen-
xposition standen einer Genehmigung aber nicht im
ege, wie nachfolgend dargelegt wird.
Im Genehmigungsbescheid 7/16 AVR ,Genehmigung
r den vollständigen Abbau des AVR-Versuchskernkraft-
erkes gemäß § 7 Abs. 3 Atomgesetz’ vom 31. März
009 wurde festgelegt, dass auf Basis der tatsächlichen
osisleistungen an der Reaktorbehälteroberfläche die
argelegte Strahlenexposition im atomrechtlichen Auf-
ichtsverfahren neu zu berechnen und zu prüfen ist
iehe hierzu Auflage A 31 im Genehmigungsbescheid).
Gegenüber den früheren Berechnungen im Genehmi-
ungsverfahren ist von einem deutlich niedrigeren Bei-
ag der Direktstrahlung auszugehen. Insbesondere ist es
urch die Befüllung des Reaktorbehälters mit Poren-
ichtbeton, die Anfang November 2008 erfolgte, und
urch die Demontage stark kontaminierter oder aktivier-
r Anlagenteile zu einer deutlichen Reduktion der Do-
isleistung am Reaktorbehälter gekommen. Die höchste
osisleistung geht vom sogenannten Reaktorbehälter-
om aus, der erst seit kurzem nach Demontagen in
iesem Bereich zugänglich ist. Die Messungen und Aus-
ertungen am Reaktorbehälterdom sind noch nicht ab-
eschlossen. Unterlagen hierüber werden im Rahmen
er Begleitenden Kontrolle der atomrechtlichen Auf-
ichtsbehörde vorgelegt.
Auf Grundlage der bereits vorliegenden radiologischen
esswerte, die deutlich niedriger als die bei der Prüfung
Genehmigungsverfahren zugrunde gelegten Werte
ind, sowie auf Grundlage der noch vorzunehmenden
essungen werden im Rahmen des atomrechtlichen Auf-
ichtsverfahrens (insbesondere Auflagenerfüllung A 31)
oweit erforderlich auch detaillierte Maßnahmen zum
chutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des For-
chungszentrums Jülich festgelegt. Neben der Einhal-
ng des Grenzwertes für die effektive Dosis gemäß § 46
trahlenschutzverordnung (1 Millisievert [Anm. d.
MU: im Kalenderjahr]) ist auch die Möglichkeit der
inimierung der Strahlenexposition erneut zu betrach-
n.
Die Notwendigkeit von Evakuierungen zum Schutz
er Bevölkerung und der Mitarbeiter durch Strahlung
ährend des Reaktorbehältertransportes ergibt sich aus
en Prüfungen im Genehmigungsverfahren unter Be-
cksichtigung der im Genehmigungsbescheid getroffe-
en Festlegungen nicht.
In diesem Jahr ist mit dem Transport des Reaktorbe-
älters nicht zu rechnen.“
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 33):
Wieso hat die Bundesregierung meine schriftlichen Fragen
172 und 173 auf Bundestagsdrucksache 17/5016 zum Verbleib
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12277
(A) )
)(B)
von Brennelementekugeln aus dem AVR Jülich unzutreffend
und unvollständig beantwortet und dabei einen Verbleib von
Brennelementekugeln in der Asse ausdrücklich nicht ausge-
schlossen, obwohl spätestens am 10. März 2011 angeblich die
Fakten hierzu zwischen der Bundesregierung, der Landesre-
gierung Nordrhein-Westfalen und dem Forschungszentrum Jü-
lich abgestimmt worden sind, mithin der Bundesregierung am
7. März 2011 – Datum der Beantwortung der oben genannten
schriftlichen Fragen – als 90-prozentige Mehrheitsgesellschaf-
terin des Forschungszentrums Jülich dies bekannt gewesen
sein müsste?
Auf Ihre Fragen zum Verbleib von Brennelementen
aus dem AVR Jülich hat die Bundesregierung bereits
mehrfach geantwortet, vergleiche Bundestagsdrucksache
17/5016 sowie dringliche Frage 1 und Frage 42 zu den
Bundestagsdrucksachen 17/5321, 17/5356. Diese Aus-
führungen sind zutreffend.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin,
dass Fragen zu den konkreten Brennstoffmengen auf-
sichtsrechtlicher Natur sind. Für deren Beantwortung ist
das NRW-Wirtschaftsministerium zuständig.
Die Frage 173 aus der Bundestagsdrucksache 17/5016
– betreffend der von Ihnen angesprochenen Entsorgung
von Fässern in die Asse – wurde zutreffend beantwortet.
Aufgrund der von Ihnen gestellten Frage hatte die
Bundesregierung keine Veranlassung, nicht Nachgefrag-
tes ausdrücklich auszuschließen.
Das BfS hat mit Pressemitteilung vom 4. April 2011
bestätigt, dass keine Brennelemente aus dem Leistungs-
betrieb des AVR in der Asse eingelagert sind.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksache
17/5733, Frage 35):
Welche inhaltliche Schwerpunktsetzung ist für die laut
Presseberichten (zum Beispiel AFP-Meldung „,Bild‘: Bun-
desregierung will Elektro-Autos massiv fördern“ vom 5. Mai
2011) geplante stärkere Förderung von Elektroautos durch die
Bundesregierung vorgesehen, und wie sollen die zusätzlich
angekündigten 500 Millionen Euro Forschungsmittel gegenfi-
nanziert werden?
Der zweite Bericht der Nationalen Plattform Elektro-
mobilität wird der Bundesregierung am 16. Mai 2011
übergeben. Als Antwort hierauf arbeitet die Bundesre-
gierung an einem Regierungsprogramm Elektromobili-
tät, welches sich noch in interner Abstimmung befindet
und am 18. Mai 2011 vom Bundeskabinett beschlossen
und danach veröffentlicht werden soll.
In den Haushaltsansätzen der für Elektromobilität zu-
ständigen Bundesressorts, BMWi, BMVBS, BMBF,
BMU, sind für die Jahre 2011 bis 2013 schon jetzt in
Summe circa 600 Millionen Euro für Forschung und
Entwicklung der Elektromobilität vorgesehen. Ob und
inwieweit eine Aufstockung dieser Fördersumme durch
die Bundesregierung beschlossen werden wird, ist zur-
zeit noch nicht endgültig entschieden.
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nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
ache 17/5733, Frage 38):
Wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung, was
gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungen anbelangt, im
Hinblick auf das Auslaufen des Pilotprojektes Wissenschafts-
freiheitsinitiative zum 31. Dezember 2011 und die Prüfauf-
träge im Bericht zu den Erfahrungen und Wirkungsweisen der
Maßnahmen zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative – Ausschuss-
drucksache 17(8)2990 – unter anderem zu Globalhaushalten,
verbesserten Unternehmensbeteiligungen und Ausgründun-
gen, außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit
für die Forschungsorganisationen, die bereits im Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthalten sind, aus,
und wann sollen die in der Ausschussdrucksache 17(8)2990
enthalten „Forschungsbilanzen“ – unter Angabe der bislang
dazu vereinbarten Parameter – wirksam bzw. erstmals veröf-
fentlicht werden?
Nach Maßgabe des Beschlusses des Haushaltsaus-
chusses, HHA, vom 20. November 2008 – Ausschuss-
rucksache 16(8)5670 – wurde dem HHA der Bericht
es Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu
en Erfahrungen und Wirkungsweisen der Maßnahmen
ur Wissenschaftsfreiheitsinitiative, Ausschussdrucksa-
he 17(8)2990, vorgelegt. Nach Befassung des HHA
ird die Bundesregierung zeitnah die in dem Bericht an-
eführten Prüfungen abschließen und nachfolgend über
ie konkrete Weiterentwicklung der Wissenschaftsfrei-
eitsinitiative im Hinblick auf notwendige gesetzliche
zw. untergesetzliche Regelungen entscheiden.
Die Entwicklung der Forschungsbilanzen ist bereits
der Berichterstattung zum Pakt für Forschung und In-
ovation angelegt und unterliegt einem permanenten
rozess. Hierzu wurde im Rahmen des Pakt-Berichts
010 ein weiterer wichtiger Beitrag unter anderem durch
ie Aufnahme von Indikatoren zur Flexibilisierung der
ahmenbedingungen der Wissenschaftseinrichtungen so-
ie durch die Aufnahme bibliometrischer Ergebnisse ge-
istet. Neben einer kompakten Darstellung der Leistung
er Einrichtungen anhand eines ausgewogenen Mix aus
ualitativen und quantitativen Indikatoren werden damit
dem Bericht auch die mit der Wissenschaftsfreiheits-
itiative erreichten Flexibilisierungen beschrieben. In
ie qualitative Analyse werden auch künftig weiterhin
ennzahlen bezüglich geeigneter Parameter mit einbe-
ogen.
nlage 16
Antwort
es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 39):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundes-
kanzlerin – „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin
Laden zu töten“ –, nachdem gerade aufgrund der Erklärung
des Weißen Hauses vom 3. Mai 2011, der Getötete sei unbe-
waffnet gewesen, immer wahrscheinlicher wird, dass Ziel der
Operation „Geronimo“ in der pakistanischen Stadt Abbotta-
bad nicht die Festnahme Osama Bin Ladens, sondern dessen
Tötung außerhalb eines Kriegsgebietes sowie außerhalb eines
12278 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(A) )
)(B)
bewaffneten Konflikts war, die einer völkerrechtswidrigen so-
wie damit extralegalen Hinrichtung gleichkäme, und wie
rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussage der Bundes-
kanzlerin angesichts dessen, dass nach dem Grundgesetz nicht
nur die Würde jedes Menschen unantastbar sowie von aller
staatlicher Gewalt zu achten ist, sondern auch die Todesstrafe
ausdrücklich abgeschafft ist und eine solche gezielte Tötung
mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte nicht zu vereinbaren ist?
Die Frage löst den genannten Satz aus dem Zusam-
menhang. Er ist Teil der Antwort auf eine presseseitige
Frage am Ende der Erklärung der Bundeskanzlerin und
lautete im Gesamtwortlaut wie folgt:
„Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue
mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten.
Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in
Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nach-
richt ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terro-
rismus, der so vielen Menschen schon das Leben gekos-
tet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht
mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für
mich zählt. Deshalb habe ich meinen Respekt für dieses
Gelingen auch dem amerikanischen Präsidenten mitge-
teilt, und das war mir auch ein Bedürfnis.“
Daraus wird sichtbar, dass der zitierte Satz nicht iso-
liert, sondern nur im Gesamtzusammenhang der im Rah-
men der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin getroffe-
nen Äußerungen beurteilt werden kann.
So hatte es die Bundeskanzlerin bereits zu Beginn ih-
rer Erklärung als gute Nachricht bezeichnet, „dass dieser
Kopf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auf-
trag geben kann“. Auch mit der zitierten Antwort hat sie
ihre Erleichterung über eben diesen Umstand zum Aus-
druck gebracht. Dass genau dieser Gedanke der Erleich-
terung das zentrale Element der Erklärung war, hat die
Bundeskanzlerin abschließend auch noch einmal hervor-
gehoben: „Das ist das, was jetzt für mich zählt“.
Die Bundesregierung sieht daher keinen Widerspruch
zum Grundgesetz oder zum Völkerrecht.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 40):
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des
Vatikansprechers Federico Lombardi, dass der Tod eines
Menschen für Christen niemals ein Grund zur Freude sei
– was auch für Osama Bin Laden gelte – im Vergleich zur
Aussage der Bundeskanzlerin, sie freue sich darüber, dass es
gelungen sei, Osama Bin Laden zu töten, vergleiche Mit-
schrift der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel zur Tötung von Osama Bin Laden vom Montag dem
2. Mai 2011 – abrufbar unter www.bundesregierung.de/
Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2011/05/2011-05-02-
merkel-osama-bin-laden.html, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus für die künftige Bewertung von Tötungen
durch staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland bzw.
ihrer Verbündeten?
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Die Bundesregierung bewertet Auslegungen der
hristlichen Lehre durch den Sprecher des Vatikans
icht.
Die Äußerungen der Bundeskanzlerin wurden bereits
der vergangenen Woche durch den Sprecher der Bun-
esregierung ausführlich erläutert.
Auch künftige Ereignisse können jeweils nur indivi-
uell bewertet werden.
nlage 18
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5733, Frage 41):
Inwieweit ist die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Bin Laden zu tö-
ten“ Auffassung der gesamten Bundesregierung, und inwie-
weit vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass gezielte
Tötungen – extralegale Hinrichtungen – durch das Völker-
recht und die Grundsätze eines Rechtsstaates gedeckt sind, so-
dass für die Bundesregierung damit gezielte Tötungen ein le-
gitimes Mittel der Politik darstellen?
Die Äußerungen der Bundeskanzlerin wurden bereits
der vergangenen Woche durch den Sprecher der Bun-
esregierung ausführlich erläutert. Der zitierte Satz kann
icht isoliert, sondern nur im Gesamtzusammenhang der
Rahmen der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin ge-
offenen Äußerungen beurteilt werden.
So hat es die Bundeskanzlerin bereits zu Beginn ihrer
rklärung als gute Nachricht bezeichnet, „dass dieser
opf des Terrors keine weiteren Anschläge mehr in Auf-
ag geben kann“. Auch mit der zitierten Antwort hat sie
re Erleichterung über diesen Umstand zum Ausdruck
ebracht.
Dass genau dieser Gedanke der Erleichterung das
entrale Element der Erklärung war, hat die Bundes-
anzlerin abschließend auch noch einmal hervorgeho-
en: „Das ist das, was jetzt für mich zählt.“
Was die rechtliche Bewertung anbelangt, ist dafür
ine genaue Kenntnis der Tatsachen erforderlich. Derzeit
t der Sachverhalt im Einzelnen noch nicht geklärt, so-
ass eine juristische Beurteilung nicht möglich ist.
nlage 19
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5733, Frage 42):
Was ist der Bundesregierung bekannt über die ersten
1 000 Soldaten, die im Rahmen der Mission EUTM Somalia
in Bihanga ausgebildet und anschließend nach Mogadischu
verbracht wurden – insbesondere Standort, Kommandounter-
stellung, Gefechtsbeteiligung und Verluste bzw. Desertionen?
Die Soldaten des ersten Ausbildungsdurchgangs wur-
en, wie bereits mehrfach in Antworten der Bundes-
gierung auf parlamentarische Fragen ausgeführt, in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12279
(A) )
)(B)
Mogadischu im bis dahin von AMISOM-Soldaten ge-
nutzten Camp „Al Jazeera“ untergebracht.
Sie führen dort aktuell eine erweiterte Einsatzausbil-
dung durch. Diese wird von AMISOM und den USA ge-
staltet und soll im Sommer 2011 abgeschlossen sein. Im
Lager werden die durch die EU-Trainingsmission Soma-
lia ausgebildeten Soldaten von Stabsoffizieren der Ar-
mee der Föderalen Übergangsregierung, TFG, geführt.
Eine Beteiligung an Gefechten hat nicht stattgefunden.
Nach der erweiterten Einsatzausbildung sollen die so-
malischen Soldaten zunächst gemeinsam mit den ugan-
dischen und burundischen AMISOM-Kontingenten in
Mogadischu eingesetzt werden, während der Aufbau der
TFG-Kommandostrukturen voranschreitet.
Am 2. Mai 2011 waren nach Aussagen vor Ort vom
ersten Durchgang über 90 Prozent der Soldaten des ers-
ten Ausbildungsjahrganges im Lager „Al Jazeera“ prä-
sent. Das ist eine für somalische Verhältnisse sehr ge-
ringe Fehlquote von knapp 10 Prozent.
Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen mit Somalia-
Bezug: Überhöhte Erwartungen sind fehl am Platze. An-
gesichts der überaus schwierigen und unvorhersehbaren
Lage in Somalia wird es auch zu Rückschlägen kom-
men. Das kann angesichts der Not der Menschen vor Ort
und dem Risiko, das Somalia für die Stabilität der Re-
gion und darüber hinaus darstellt, aber kein Grund sein,
die Bemühungen einzustellen. Die Folgen eines Nicht-
Handelns wären gravierender.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 43):
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation im und
um das Kloster Kirti in der chinesischen Provinz Sichuan, das
sich seit Mitte März 2011 massiven Repressionen seitens der
chinesischen Behörden ausgesetzt sieht, und wie reagierte sie
diesbezüglich gegenüber der Regierung der Volksrepublik
China?
Nach der Selbstverbrennung eines Mönches im tibeti-
schen Kloster Kirti in einer autonomen tibetischen
Region in Sichuan kam es nach Angaben exiltibetischer
Organisationen zu Auseinandersetzungen zwischen chi-
nesischen Sicherheitskräften und Tibetern.
Unabhängige bestätigte Informationen zu den Um-
ständen und Hintergründen liegen der Bundesregierung
bislang nicht vor.
Dennoch hat die Bundesregierung sowohl gegenüber
der Chinesischen Botschaft in Berlin als auch gegenüber
den zuständigen Behörden der Provinz Sichuan ihre
Sorge über diese Situation geäußert und sich für Deeska-
lation und Transparenz eingesetzt. Die Bundesregierung
hat in Abstimmung mit anderen EU-Staaten die Initia-
tive für eine entsprechende EU-Reaktion ergriffen.
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nlage 21
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/5733, Fragen 45 und 46):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den ge-
gen den derzeitigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas
erhobenen Vorwürfen, und welche Konsequenzen gedenkt die
Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen zu ziehen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergrei-
fen, um in der Zukunft zu verhindern, dass mit strafrechtli-
chen Vorwürfen belastete Personen als Diplomaten in
Deutschland akkreditiert werden?
u Frage 45:
Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an
er sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diploma-
n unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in
olombo und anderer Stellen der Bundesregierung ein-
ehend geprüft.
Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden be-
stbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplo-
aten erhobenen Vorwürfe nicht erhärten.
u Frage 46:
Zunächst geht die Bundesregierung grundsätzlich da-
on aus, dass es im Sinne des Art. 10 des Wiener Über-
inkommens über diplomatische Beziehungen, WÜD,
er Verantwortung des Entsendestaates obliegt, keine
iplomaten zu entsenden, die strafrechtlich vorbelastet
ind.
Darüber hinaus hat sie im Rahmen des Zulassungs-
erfahrens – speziell im Zusammenhang mit der Bean-
agung des für die Einreise erforderlichen diplomati-
chen Visums – Mechanismen zur Personenüberprüfung
ingerichtet. Das vor Einreise eingeleitete Prüfverfahren
oll sicherstellen, dass strafrechtliche Vorbelastungen
er zu entsendenden Diplomaten ausgeschlossen wer-
en.
In politisch sensiblen Fällen berichten zudem die
eutschen Auslandsvertretungen an das Auswärtige
mt, das zusätzliche gezielte Überprüfungen einleitet.
nlage 22
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 47):
Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung die
Akkreditierung des stellvertretenden Botschafters von Sri
Lanka, Generalmajor Jagath Dias, angenommen hat und ihm
diplomatische Immunität gewährt, obwohl dieser nach Re-
cherchen des ARD-Magazins Fakt vom 2. Mai 2011 als einer
der Hauptverantwortlichen für den blutigen Feldzug gegen die
Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE, im Frühjahr 2009
gilt, und was gedenkt die Bundesregierung jetzt zu unterneh-
men, damit der Fall strafrechtlich untersucht werden kann?
12280 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an
der sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diploma-
ten unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in
Colombo und anderer Stellen der Bundesregierung ein-
gehend geprüft.
Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden be-
lastbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplo-
maten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Frage
der mangelnden Untersuchung von Menschenrechtsver-
letzungen durch die sri-lankische Regierung gemeinsam
mit den EU-Partnern auf der Tagesordnung des VN-
Menschenrechtsrates zu halten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/5733, Frage 48):
Welchen Inhalt soll das vom Bundespräsidenten Christian
Wulff bei seinem Staatsbesuch in Mexiko erwähnte Abkom-
men haben, welches nach Aussage des Bundespräsidenten
„bald“ unterzeichnet werde und dazu dienen soll, Mexiko „im
Kampf gegen die ausufernde Drogenkriminalität“ zu unter-
stützen (Handelsblatt vom 3. Mai 2011), und wie beabsichtigt
die Bundesregierung, sich in einem solchen Abkommen für
die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen, vor dem Hin-
tergrund, dass es insbesondere im Zuge des 2006 begonnenen
sogenannten Kriegs gegen die Drogen in Mexiko auch durch
staatliche Sicherheitskräfte von Polizei und Militär zu massi-
ven Menschenrechtsverletzungen gekommen ist und auch
Waffenlieferungen deutscher Unternehmen in die betroffenen
Krisenregionen gelangt sind?
Ziel des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ver-
einigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenar-
beit im Sicherheitsbereich ist die Verbesserung der Zu-
sammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und
Aufklärung schwerer Straftaten der Organisierten Krimi-
nalität, insbesondere der Rauschgift- und Schleuserkri-
minalität, des Menschenhandels sowie des Terrorismus.
Dies betrifft im Wesentlichen Bestimmungen über:
– den Austausch von:
– Informationen über Straftäter, Hinterleute, Täter-
verbindungen, Strukturen von Tätergruppen, Tat-
zeiten, Tatorte, verletzte Strafnormen, getroffene
Maßnahmen;
– gebräuchliche Formen der grenzüberschreitenden
Kriminalität, besondere Formen der Straftatbege-
hung, kriminalistisch-kriminologische Forschungs-
ergebnisse;
– operative Zusammenarbeit durch aufeinander abge-
stimmte polizeiliche Maßnahmen, nach Maßgabe des
polizeifachlichen Bedarfs und vorhandener Kapazitä-
ten gegebenenfalls mithilfe personeller/materieller
Unterstützung;
– Entsendung und Austausch von Fachleuten zur ge-
genseitigen Information über Techniken und Metho-
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den der Kriminalitätsbekämpfung nach Maßgabe poli-
zeifachlicher Notwendigkeit und vorhandener
Kapazitäten.
Der Abkommensentwurf stellt wiederholt klar, dass
ich die Zusammenarbeit nach den Vorschriften des in-
erstaatlichen Rechts richtet. Damit wird Menschen-
chtsverletzungen als Folge der Zusammenarbeit vorge-
eugt.
Achtung und Ausbau der Menschenrechte, MR, sind
r die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Wir tei-
n dieses Werteverständnis mit Mexiko und arbeiten in
ternationalen Gremien wie dem VN-Menschenrechts-
t bei der Fortentwicklung des MR-Schutzes vertrauens-
oll zusammen. Auf politischer Ebene gibt es sowohl im
ilateralen Verhältnis als auch durch den EU-MR-Dialog
inen regelmäßigen Austausch zu MR-Fragen mit Me-
iko, in dem regelmäßig auch kritische Punkte wie der
orwurf von MR-Verletzungen durch die Sicherheits-
räfte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die
efizite im Justizsystem oder der teilweise unzurei-
hende Schutz von Menschenrechtsverteidigern offen
ngesprochen werden.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
rucksache 17/5733, Frage 49):
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Artikel von
Christian Breunig und Achim Goerres – www.achimgoerres.
de/work/Breunig_Goerres_Benford_Bundestag_elections.pdf –
als gesichert anzunehmenden Manipulationen bei Bundes-
tagswahlen, und welche Maßnahmen wie beispielsweise
stichprobenartige Kontrollen der Arbeit der Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer oder wissenschaftliche Studien zu Wahlhelfe-
rinnen und Wahlhelfern gedenkt die Bundesregierung zu er-
greifen, um solche etwaigen Manipulationen aufzuarbeiten
und zukünftig zu verhindern?
Die von der mündlichen Frage in Bezug genommene
ntersuchung zu Wahlergebnissen vergangener Bundes-
gswahlen fußt auf der Anwendung des sogenannten
enford’schen Gesetzes. Dieses Gesetz ist lediglich ein
mpirisch gesichertes, aber kein stochastisch belegbares
esetz. Abweichungen in der sogenannten Benford’schen
erteilung können daher allenfalls spekulative Hinweise
uf mögliche Unregelmäßigkeiten liefern; die fehlerhafte
rmittlung von Wahlergebnissen vergangener Bundes-
gswahlen wird damit aber nicht belegt, geschweige
enn eine vorsätzliche Herbeiführung falscher Wahler-
ebnisse in manipulativer Absicht bewiesen. Anhalts-
unkte für bewusst herbeigeführte Unregelmäßigkeiten
ei der Ergebnisfeststellung von Bundestagswahlen ha-
en weder der Bundesregierung noch dem Bundeswahl-
iter jemals vorgelegen.
Mit der in Deutschland von Verfassung wegen gewähr-
isteten öffentlichen Durchführung parlamentarischer
ahlen, durch die sich jedermann von der Ordnungsmä-
igkeit des gesamten Wahlvorgangs überzeugen kann,
nd mit der dezentralen, vor Ort durch circa 90 000 Wahl-
orstände mit mindestens fünf bis zu neun Mitgliedern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12281
(A) )
)(B)
durchgeführten Ergebnisfeststellung sind aus Sicht der
Bundesregierung Bundestagswahlen gegen Wahlfäl-
schungen und Manipulationen gesichert und freie Wahlen
garantiert. Das hat erst jüngst die Organisation für Sicher-
heit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, die mit einer
Kommission die Durchführung der Bundestagswahl
2009 beobachtet hat, in ihrem Abschlussbericht vom
14. Dezember 2009 bestätigt. In dem Abschlussbericht,
der „Deutschlands solide Erfahrung mit der Durchfüh-
rung demokratischer Wahlen“ hervorhebt, heißt es unter
anderem: „Die Wahlen vollzogen sich in einem offenen,
pluralistischen und wettbewerbsorientierten Prozess, ba-
sierend auf der Achtung der Grundfreiheiten, (…) der Ef-
fizienz und Professionalität der Wahlorgane (sic!) und ei-
nem hohen Maß an öffentlichem Vertrauen in die
allgemeine Integrität des Wahlprozesses (sic!).“ Der Be-
richt hebt weiter hervor: „Die Wahlbehörden mit ihrer
vierstufigen Struktur haben ihre Aufgaben unparteiisch
und transparent ausgeführt. Sie haben dafür gesorgt, dass
der Prozess effizient und im Einklang mit der Gesetzge-
bung ablief (sic!).“
Die Bildung der Wahlvorstände, denen die Feststel-
lung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk obliegt, ist
nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Bundeswahlgesetz Aufgabe der Länder und Gemeinde-
behörden. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, daran
zu zweifeln, dass Länder und Gemeindebehörden nach
sorgfältiger Auswahl gewissenhaft handelnde und sich
ihrer Verantwortung bewusste Bürgerinnen und Bürger
zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen. Darüber hi-
naus prüfen die Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften
der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungs-
mäßigkeit; bestehen Bedenken gegen die Ordnungsmä-
ßigkeit des Wahlgeschäfts, klären sie die Kreiswahlleiter
so weit wie möglich auf, vergleiche § 76 Abs. 1 der Bun-
deswahlordnung, BWO. Angesichts dessen sind die
Kreiswahlausschüsse auch berechtigt, Feststellungen
von Wahlvorständen zu berichtigen, vergleiche § 76
Abs. 2 Satz 2 BWO.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 53):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ermitt-
lungsverfahren gegen Polizeibeamte, insbesondere gegen Be-
amte der Bundespolizei, die am 1. Mai 2011 in Berlin zur Un-
terstützung von Beamten der Länderpolizei eingesetzt waren,
wegen Verdachts der Körperverletzung mittels Faustschlägen
und des Einsatzes von Pfefferspray gegen in Zivil eingesetzte
Polizisten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung daraus hinsichtlich dieses Einsatzes, bei dem circa
200 Personen teils erhebliche Verletzungen mittels Pfeffer-
spray erlitten haben, unter Berücksichtigung der Aussage des
Berliner Polizeipräsidenten, wenn Pfefferspray eingesetzt
worden sei, dann nur dort, wo es Angriffe auf Polizeibeamte
gegeben habe, und für zukünftige Einsätze von Pfefferspray,
um Verletzungen zu verhindern?
Ich möchte eins voranstellen: Den eingesetzten Poli-
zeibeamten anlässlich der Einsätze um den 1. Mai ge-
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ührt für ihre geleistete Arbeit mein großer Dank. Durch
eren hohe Einsatzbereitschaft konnte die Einsatzlage
m vergangenen 1.-Mai-Wochenende erfolgreich bewäl-
gt werden.
Der Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt.
ach Kenntnis der Bundesregierung ist die zuständige
achdienststelle des Landeskriminalamtes Berlin mit den
rmittlungen beauftragt, die zunächst abgewartet wer-
en müssen. Auskunft hierzu kann alleine die zuständige
taatsanwaltschaft geben.
Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkennt-
isse über eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Poli-
eibeamte der Bundespolizei vor, die anlässlich des
nterstützungseinsatzes am vergangenen 1. Mai für das
and Berlin eingesetzt waren.
Polizeibeamte der Bundespolizei werden für den ver-
ntwortungsvollen Umgang mit Reizstoffsprühgeräten
it der praktischen Handhabung, den Sicherheitsbestim-
ungen, der Wirkungsweise und den Reaktionen Betrof-
ner, in der Ausbildung und regelmäßigem Training,
ertraut gemacht. Beim Einsatz von Reizstoffsprühgerä-
n sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Hand-
abungshinweise einzuhalten.
Zu den polizeilichen Einsatzmaßnahmen rund um den
. Mai im Zuständigkeitsbereich und in der Verantwor-
ng des Landes Berlin kann die Bundesregierung keine
ewertung bzw. Schlussfolgerung abgeben. Diese oblie-
en alleine den dort zuständigen Stellen. Äußerungen
es Berliner Polizeipräsidenten zum Polizeieinsatz am
. Mai in Berlin werde ich deshalb auch nicht weiter
ommentieren.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
er Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/5733, Fragen 54 und 55):
Wie bewertet die Bundesregierung den Polizeieinsatz am
1. Mai 2011 in Heilbronn, bei dem unter Beteiligung der Bun-
despolizei Hunderte Menschen, die an einer genehmigten De-
monstration teilnehmen wollten, willkürlich am Bahnhof ein-
gekesselt und bis zu zehn Stunden lang festgehalten wurden?
Wird die Bundesregierung den Einsatz der Bundespolizei
am 1. Mai 2011 in Heilbronn genauer untersuchen, nachdem
viel Kritik an der stundenlangen Einkesselung friedlicher De-
monstranten laut geworden ist, wobei vielen Demonstranten
in diesem Zeitraum kein Zugang zu Toiletten, geschweige
denn eine Versorgung mit Wasser ermöglicht wurde?
u Frage 54:
Aus Sicht der Bundesregierung stellen sich die Vor-
ommnisse am 1. Mai 2011 am Hauptbahnhof Heilbronn
ie folgt dar:
Am 1. Mai 2011 fand in Heilbronn (BW) ein Aufzug
er NPD unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stop-
en“ statt. Darüber hinaus waren durch den Deutschen
ewerkschaftsbund und aus dem linken Spektrum De-
onstrationen in Heilbronn angemeldet. Die Stadt Heil-
ronn hatte ein Versammlungs- und Betretungsverbot für
12282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(A) )
)(B)
den Hauptbahnhof Heilbronn und den Vorplatz des
Hauptbahnhofes erlassen. Die Anreise zu den Demonst-
rationen erfolgte auch mit Zügen der Deutschen Bahn
AG. Die Bundespolizei hat die anreisenden Demonstra-
tionsteilnehmer aus dem rechten und linken Spektrum im
Hauptbahnhof Heilbronn getrennt und aus dem Bahnhof
in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Baden-
Württemberg begleitet. Ziel war es, ein Zusammentreffen
im Hauptbahnhof zu vermeiden. Zum Schutz unbeteilig-
ter Reisender und der Bahnanlagen erfolgten darüber hi-
naus durch die Bundespolizei Absperrmaßnahmen am
und im Hauptbahnhof Heilbronn. Ein Betreten des Bahn-
hofs zur Abreise per Bahn und zum Toilettenbesuch war
jedoch weiterhin möglich. Einschränkungen ergaben sich
im Einzelfall aufgrund der konkreten Einsatzsituation
und der Kapazität der Toilettenanlage.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verlief der Polizei-
einsatz im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ins-
gesamt friedlich. Die Bundespolizei war an dem in der
Frage beschriebenen Sachverhalt nicht beteiligt.
Die Verantwortung für den Polizeieinsatz im Stadtge-
biet Heilbronn lag bei der Polizei des Landes Baden-
Württemberg. Insofern obliegen Aussagen hierzu den
dort zuständigen Behörden.
Zu Frage 55:
Die Bundespolizei bereitet alle Einsätze grundsätzlich
nach. An dem in der Fragestellung geschilderten Sach-
verhalt war die Bundespolizei nicht beteiligt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Fragen 56 und 57):
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, durch das keine
sechs Monate nach der Reform durch die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP sämtliche Regelungen der Siche-
rungsverwahrung im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig
erklärt wurden?
Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung der Bun-
desministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
zu verstehen, wonach die „grundlegende Weichenstellung“
der Reform von den Karlsruher Richtern „nicht infrage ge-
stellt“ worden sei und die das Urteil offenbar sogar als eine
teilweise Bestätigung der Regierungspolitik sieht (vergleiche
ddp-Meldung vom 4. Mai 2011, 13.09 Uhr)?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen
zur Sicherungsverwahrung im Wesentlichen für unver-
einbar mit dem Grundgesetz erklärt, da es durch ihren
Vollzug das sogenannte Abstandsgebot verletzt sieht,
also die Pflicht, den Vollzug der Sicherungsverwahrung
klar vom Vollzug der Strafhaft zu unterscheiden. In sei-
ner Entscheidung aus dem Jahr 2004 (Urteil vom 5. Feb-
ruar 2004, 2 BvR 2029/01, Leitsatz 2 d und Rn. 125 am
Ende) hatte es das Bundesverfassungsgericht noch für
ausreichend gehalten, dass die Landesjustizverwaltun-
gen hierfür die Möglichkeiten einer Besserstellung im
Vollzug der Sicherungsverwahrung soweit ausschöpfen,
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ie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstal-
n verträgt. Die Regelung des Vollzugs obliegt dem
andesgesetzgeber, zumal die Länder seit 2006 auch die
esetzgebungskompetenz für den Straf- und Maßregel-
ollzug besitzen.
Daran orientierte sich die zum 1. Januar 2011 in Kraft
etretene Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Sie
ntsprach damit auch der Rechtsprechung des Bundes-
erfassungsgerichts, die primär die Länder zur Wahrung
es Abstandsgebots verpflichtet sah.
Jetzt mahnt das Gericht Änderungen nicht nur der
ollzugspraxis, sondern auch der normativen Vorgaben
n. Grund dafür sind die Wertungen der Europäischen
enschenrechtskonvention in ihrer Auslegung durch die
ktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichts-
ofs für Menschenrechte, die das Gericht bei seiner Ver-
ssungsauslegung maßgeblich berücksichtigt. Mit sei-
er Entscheidung vom 4. Mai 2011 hat das Gericht die
renzlinien zwischen der Gesetzgebungskompetenz des
undes und der der Länder bei der Ausgestaltung der Si-
herungsverwahrung erstmals näher definiert. Es nimmt
tzt auch den Bundesgesetzgeber – gemeinsam mit den
andesgesetzgebern – in die Pflicht, ein freiheitsorien-
ertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept der Siche-
ngsverwahrung zu entwickeln und normativ festzu-
chreiben. Dabei sieht es den Bundesgesetzgeber darauf
eschränkt, die wesentlichen Leitlinien vorzugeben.
In wesentlichen Weichenstellungen der Neuordnung
er Sicherungsverwahrung sieht sich die Bundesministe-
n der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
chon deshalb bestätigt, weil der vom Bundesverfas-
ungsgericht betonte Gedanke des Vertrauensschutzes
nd das Ultima-Ratio-Prinzip gegenüber der bis dahin
eltenden Rechtslage deutlich gestärkt wurden. So hat
ie Reform die nachträgliche Sicherungsverwahrung im
llgemeinen Strafrecht nach § 66 b Abs. 1 und 2 des
trafgesetzbuches, die erst im Jahr 2004 von der seiner-
eitigen Regierungskoalition eingeführt worden war, für
ie Zukunft – Tatbegehung nach dem 31. Dezember
010 – wieder abgeschafft und den Anwendungsbereich
er primären Sicherungsverwahrung wesentlich enger
efasst.
Die Bundesregierung wird jetzt das Urteil eingehend
rüfen und ihre Schlussfolgerungen zügig mit den eben-
lls unmittelbar und in erheblichem Umfang betroffe-
en Ländern erörtern.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
es Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 58):
Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf eines Ge-
setzes zur Übernahme von Gewährleistungen und zur Beteili-
gung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Europäi-
schen Stabilitätsmechanismus vorlegen, und wie wird sie sich
hinsichtlich der Parlamentsbeteiligung bei der Übernahme
von Gewährleistungen im Fall einer konkreten Finanzhilfe
positionieren?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12283
(A) )
)(B)
Voraussichtlich wird sich das Kabinett nach der Som-
merpause mit dem Gesetzespaket befassen, das zusam-
men mit den Ratifizierungsgesetzen zur Änderung des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
und zum ESM-Vertrag sowie der Änderung des Stab-
MechG zur Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabi-
lisierungsfazilität die Schaffung einer haushaltsrechtli-
chen Grundlage nach Art. 115 GG für die Beteiligung
am Europäischen Stabilisierungsmechanismus umfasst.
Der ESM-Vertrag soll bis Ende Juni ausgearbeitet
werden; die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des
Deutschen Bundestages muss im Rahmen der anschlie-
ßenden innerstaatlichen Gesetzgebung zum ESM-Ver-
trag festgelegt werden. Hierbei wird das Haushaltsrecht
des Bundestages in vollem Umfang beachtet.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/5733, Frage 59):
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem
Vorschlag, im Zuge der Änderung des Gesetzes zur Über-
nahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen
Stabilisierungsmechanismus, StabMechG, in Bezug auf die
Höhe der zu übernehmenden Gewährleistungen in der Euro-
päischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, auch die Betei-
ligungsrechte des Parlaments zu erweitern?
Ein solcher Vorschlag ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
Im Übrigen sieht das Gesetz zur Übernahme von Ge-
währleistungen im Rahmen eines europäischen Stabili-
sierungsmechanismus, StabMechG, vor, dass sich die
Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen
im Rahmen der EFSF bemüht, Einvernehmen mit dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzu-
stellen. Diese Regelung hat sich bewährt.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/5733, Frage 60):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit in Auftrag gegebenem Gutachten zur Besteue-
rung von Dienstwagen?
Das Ergebnis der Studie des Finanzwissenschaftli-
chen Forschungsinstituts der Universität Köln, FiFo,
liegt dem Bundesministerium der Finanzen, BMF, vor.
Das BMF war bei der Vergabe und Betreuung dieser Stu-
die nicht beteiligt. Die Auswertung der Studie durch das
auftraggebende Ressort Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, bleibt abzu-
warten.
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nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5733, Frage 61):
Durch welche konkrete Ausgestaltung der Absenkung der
Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro-
kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer will die Bundesre-
gierung eine Vergleichbarkeit von Elektroautos mit herkömm-
lichen Fahrzeugen herstellen, sodass die Anschaffung eines
Elektroautos nicht weniger attraktiv ist als die eines herkömm-
lichen Fahrzeugs, und inwieweit sieht die Bundesregierung in
der Entlastung der Versteuerung des geldwerten Vorteils von
Elektroautos einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-
grundsatz im Verhältnis zu anderen schadstoffarmen, insbe-
sondere CO2-reduzierten Fahrzeugtechnologien, die nicht in
gleicher Weise steuerlich gefördert werden?
Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen des
rogramms zur Elektromobilität diverse Vorschläge;
azu zählen auch Regelungen im Bereich der Dienstwa-
enbesteuerung. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt ab-
uwarten.
Im Rahmen der Prüfung der Vorschläge zur Förderung
er Elektromobilität wird die Bundesregierung auch auf
ie Stimmigkeit, Folgerichtigkeit und verfassungsge-
äße Ausgestaltung zu beschließender Fördermaßnah-
en im Hinblick auf andere schadstoffarme Fahrzeug-
chnologien achten.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
bgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/5733, Fragen 64 und 65):
Bis wann will die Bundesregierung die Einrichtung der
Schlichtungsstelle Energie gemäß den Vorgaben des soge-
nannten dritten Binnenmarktpakets Energie abschließen?
Bis wann will die Bundesregierung die Einrichtung der
Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und
Gas abschließen?
u Frage 64:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirt-
chaftsgesetzes sollen die Voraussetzungen für die Aner-
ennung einer privatrechtlich organisierten Schlich-
ngsstelle geschaffen werden. Der Gesetzentwurf soll
em Bundeskabinett am 6. Juni 2011 zugeleitet werden.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeiten Ver-
raucherverbände und Verbände der Energiewirtschaft
erzeit die Satzung sowie die Verfahrensordnung. Diese
ürden die Grundlage für die Tätigkeitsaufnahme der in
ereinsform geplanten Schlichtungsstelle bilden und
egenstand der Anerkennung durch das Bundeswirt-
chaftsministerium und das Bundesverbraucherministe-
um sein.
Sollte die Anerkennung nicht zeitnah möglich sein,
ieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Übertra-
ung dieser Aufgabe an eine Bundesoberbehörde vor.
12284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
(A) )
)(B)
Zu Frage 65:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Einrichtung
der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit
Strom und Gas möglichst bis Ende 2011 abzuschließen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/5733, Frage 66):
Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben des EU-
Energiekommissars Günther Oettinger, die Mitgliedstaaten
rechtsverbindlich zu einer Energieeinsparung von 20 Prozent
bis 2020 zu verpflichten (vergleiche FAZ vom 6. Mai 2011:
„Rückschlag für Oettingers Energiesparpläne“)?
Die Mitgliedstaaten haben 2007 beschlossen, die
Energieeffizienz in der EU bis 2020 in Richtung auf
20 Prozent zu verbessern und haben dieses indikative
Ziel beim Europäischen Rat am 4. Februar 2011 noch-
mals bekräftigt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 67):
Gibt es in den Kommunen in irgendeiner Art Kontrollen,
mit denen vor Ort überprüft wird, dass die im Einzelnen aus-
geübten Bürgerarbeiten tatsächlich zusätzliche Tätigkeiten
sind, also nicht als reguläre Arbeitstätigkeiten wahrgenom-
men werden, und liegen der Bundesregierung Daten vor, wie
viele der Bürgerarbeiter zusätzlich zu ihrem Verdienst
Arbeitslosengeld II beziehen müssen – bitte absolute und rela-
tive Zahlen sowie die Höhe der Leistungen je Betroffenem
und insgesamt nennen?
Das Bundesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde
für die Förderung von Bürgerarbeitsplätzen führt vor Ort
Stichproben bzw. anlassbezogene Prüfungen durch. Ge-
genstand dieser Vor-Ort-Prüfungen ist insbesondere
auch die Einhaltung der Stellenbeschreibung.
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor,
wie viele der Teilnehmer, die auf einen Bürgerarbeits-
platz vermittelt wurden, aufstockende Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Sicherung des
Lebensunterhalts beziehen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/5733, Frage 68):
Welche Arbeitsmarktinstrumente, die Lohnkostenzu-
schüsse bzw. eine finanzielle Förderung des Arbeitgebers
durch Eingliederungszuschüsse vorsehen, sind nach geltender
Rechtslage an die Mindestbedingung der Zahlung eines tarif-
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lichen Arbeitsentgelts oder ersatzweise eines für vergleich-
bare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts geknüpft, und
bei welchen Instrumenten soll dies nach dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht mehr der Fall
sein?
Alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit Arbeits-
arktinstrumenten nach dem Zweiten und Dritten Buch
ozialgesetzbuch – SGB II und SGB III – durch Lohn-
osten- bzw. Eingliederungszuschüsse an den Arbeitge-
er gefördert werden, unterliegen als reguläre Beschäfti-
ungsverhältnisse den einschlägigen tarifvertraglichen
estimmungen.
Für die im SGB III geregelten Eingliederungszu-
chüsse ist dies in § 220 SGB III ausdrücklich geregelt.
ür den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II ist
usdrücklich gesetzlich geregelt, dass der Zuschuss an
en Arbeitgeber an die Zahlung eines tariflichen oder,
enn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet,
ines ortüblichen Arbeitsentgeltes geknüpft ist. Im Bun-
esprogramm Kommunal-Kombi ergibt sich aus den
örderrichtlinien, dass das zu zahlende Entgelt den tarif-
chen Bestimmungen entsprechen muss oder – wenn
ine tarifliche Regelung nicht besteht – das ortsübliche
ntgelt zu zahlen ist.
Für die als Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltva-
ante – § 16 d Satz 1 SGB II –, als Arbeitsbeschaffungs-
aßnahmen – §§ 260 ff. SGB III – oder als Bürgerarbeit
eförderten Arbeitsverhältnisse sind die einschlägigen tarif-
ertraglichen Regelungen auch ohne ausdrückliche gesetz-
che Regelung anwendbar. Es handelt sich um reguläre
zialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält-
isse – ohne Pflicht zur Arbeitslosenversicherung –, für
ie wie bei ungeförderter Beschäftigung das Tarifrecht
ilt.
Entgegen der Fragestellung liegt kein Gesetzentwurf
er Bundesregierung zur Änderung der arbeitsmarktpoli-
schen Instrumente vor, der diesbezügliche Änderungen
nthält. Die Ressortabstimmung zum Referentenent-
urf des BMAS, auf den sich die Fragestellung offenbar
ezieht, läuft noch.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/5733, Fragen 69 und 70):
Wie begründet die Bundesregierung die Zulassungsein-
schränkung des Pflanzenschutzmittels Afalon mit dem Wirk-
stoff Linuron für bestimmte Kulturen im Jahr 2011 angesichts
dessen Zulassung in 25 EU-Mitgliedstaaten und der breiteren
Zulassung im Jahr 2010, und wie viel Hektar Anbaufläche im
Garten- und Gemüsebau sind davon nach Information der
Bundesregierung betroffen?
Welche verfügbaren alternativen Bekämpfungsmittel emp-
fiehlt die Bundesregierung den von der Zulassungseinschrän-
kung für Afalon betroffenen Betrieben, und welche wirt-
schaftlichen Auswirkungen hätte ihre Anwendung?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011 12285
(A) (C)
)(B)
Zu Frage 69:
Die Zulassungs-/Genehmigungssituation für das Her-
bizid Afalon 450 SC mit dem Wirkstoff Linuron stellt
sich wie folgt dar: Der Antrag für die Zulassung des
Pflanzenschutzmittels Afalon 450 SC nach § 15 Pflan-
zenschutzgesetz, PflSchG, war 2005 beim Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL,
gestellt worden.
Die Zulassung konnte bisher nicht erteilt werden, da
zenschutzmittels Afalon erteilt wurden, stellen sich wie
folgt dar:
Kultur
Fläche in ha
2010 2011
Blattpetersilie 1 200 1 200
Buschbohne 3 800 –
die Prüfung der zum Antrag vorliegenden Untersu-
chungsergebnisse ergeben hat, dass die Zulassungsvo-
raussetzungen im Hinblick auf den Naturhaushalt wei-
terhin für alle beantragten Anwendungen nicht erfüllt
sind.
Es lassen sich auch keine Anwendungsbestimmungen
und Auflagen gemäß § 15 Abs. 2 und 4 des Pflanzen-
schutzgesetzes mit einem Mindestmaß an Praktikabilität
und Kontrollierbarkeit, das heißt vom Anwender durch-
gängig einhaltbar und von den zuständigen Behörden
kontrollierbar, festsetzen, die zu einer Herstellung dieser
Voraussetzungen führen würden.
Seit 2003 wurden jährlich Anträge nach § 11 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 PflSchG für die Erteilung einer Genehmi-
gung Inverkehrbringen und die Anwendung des nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmittels bei Gefahr im Ver-
zuge gestellt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens
wurden diese Anträge vor dem Hintergrund der ungüns-
tigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt weitgehend
abgelehnt. Im Rahmen der nachfolgenden Wider-
spruchsverfahren sind dann einige wirklich unverzicht-
bare Anwendungen genehmigt worden.
Angesichts neuer, in diesem Jahr bekannt gewordener
Erkenntnisse zu endokrinen Wirkungen – das Hormon-
system schädigend – des Wirkstoffs Linuron werden je-
doch auch selektive Genehmigungen als kritisch angese-
hen.
Eine erneute Abschätzung des Risikos einerseits und
des Nutzens andererseits durch das BVL als Zulassungs-
behörde hat es nur noch ermöglicht, eine Genehmigung
nach § 11 für Feldsalat und Schnittpetersilie zu erteilen.
Wie groß letztendlich die von der Anwendung des
Pflanzenschutzmittels Afalon 450 SC betroffene Fläche
im Garten- und Gemüsebau ist, lässt sich derzeit nicht
abschätzen, da das Herbizid nicht überall und flächende-
ckend angewandt wird. Die vom BVL erteilte Genehmi-
gung ermöglicht eine Anwendung in einem Umfang von
2 700 Hektar.
Die reinen Anbauflächen der Kulturen, für die Geneh-
migungen zur Anwendung des nicht zugelassenen Pflan-
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u Frage 70:
Grundsätzlich ist es möglich, die Unkrautbekämpfung
beschränktem Umfang auch mechanisch durchzufüh-
n. Dies führt aber in der Regel zu einem stark erhöhten
rbeitsaufwand und ist nicht vergleichbar effektiv. Das
rnteprodukt – zum Beispiel der Feldsalat – muss in je-
em Fall unkrautfrei sein, auch bei maschineller Beern-
ng.
Für die Kulturen Dill (200 Hektar), Pastinake
0 Hektar) und Wurzelpetersilie (10 Hektar) ist die Zu-
ssungs-/Genehmigungssituation zwar nicht vollständig
ufriedenstellend, in diesen Kulturen kann aber das
flanzenschutzmittel Bandur mit dem Wirkstoff Acloni-
n angewendet werden. Es hat jedoch nur eine Teilwir-
ung gegenüber Kreuzkraut und Franzosenkraut.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht abzu-
chätzen. Der Unkrautbesatz hängt vom Standort – ein-
chließlich Vorfrucht, Bodenverhältnisse und Bodenbe-
rbeitung – und vom Wetter ab. Natürlich haben auch
ie zu erwartenden Erlöse einen erheblichen Einfluss auf
ie Frage der Wirtschaftlichkeit, zum Beispiel auch der
echanischen Unkrautbekämpfung. Die Qualitätsanfor-
erungen des Lebensmittelhandels sind für die Produ-
enten auf jeden Fall bindend.
ill 200 –
eldsalat 2 360 2 360
öhre 10 400 –
astinak 30 –
orree 2 300 –
ellerie
Knollensellerie,
tangen-/Staudensellerie)
1 470
250
–
–
tangenbohne 150 –
urzelpetersilie 130 –
107. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2011
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36