Protokoll:
16173

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 173

  • date_rangeDatum: 27. Juni 2008

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:13 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/173 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Innovationsfähigkeit des Standortes stär- ken – Wagniskapital fördern (Drucksachen 16/4758, 16/9777, 16/9829) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risi- ken (Risikobegrenzungsgesetz) (Drucksachen 16/7438, 16/7718, 16/9778, 16/9821) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses kauf von Immobilienkrediten stär- ken (Drucksachen 16/8548, 16/8182, 16/5595, 16/9778, 16/9821) . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Arbeitneh- mermitbestimmung bei Betriebsände- rungen (Drucksachen 16/7533, 16/9789) . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, 18447 D 18448 A 18448 A 18448 B Deutscher B Stenografisch 173. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 37: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) (Drucksachen 16/6311, 16/6648) . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbe- teiligungsgesellschaften (UBGG) (Drucksachen 16/3229, 16/9777, 16/9829) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9784) . . . . . . . . . . . . . 18447 B 18447 C 18447 D – zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Carl-Ludwig undestag er Bericht ung 27. Juni 2008 t : Thiele, Hans-Michael Goldmann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Optimaler Darlehensneh- merschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Ausverkauf von Krediten an Finanz- investoren stoppen – Verbraucher- rechte stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte der Verbrauche- rinnen und Verbraucher beim Ver- Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Beschäf- tigte und Unternehmen vor Ausplünde- II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 rung durch Finanzinvestoren schützen (Drucksachen 16/7526, 16/9162) . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Fa- miliensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Re- formgesetz – FGG-RG) (Drucksachen 16/6308, 16/9733) . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 16/9690, 16/9790) . . . . b T a b c J O R N J N D E F 18448 B 18448 C 18449 D 18451 B 18452 C 18454 B 18455 C 18456 C 18457 B 18459 A 18460 A 18462 C 18463 D 18464 D 18465 D 18468 A 18468 C 18470 A 18471 C 18474 C 18475 D 18476 C 18478 A 18479 C 18481 A 18482 B – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9791) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermitt- lungsausschuss) zu dem Gesetz zur Neu- regelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtli- cher Vorschriften (Drucksachen 16/6543, 16/7166, 16/7167, 16/8918, 16/8923, 16/9290, 16/9627) . . . agesordnungspunkt 40: ) Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Jürgen Koppelin, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Verstaatlichung der IKB Deut- sche Industriebank AG durch Zweck- entfremdung der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 16/9611) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Untersagung des direkten oder indirek- ten Erwerbs beziehungsweise der Über- tragung von Vermögenspositionen der IKB Deutsche Industriebank AG durch respektive an die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 16/9606) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Keine Sozialisierung von Spekulationsverlus- ten – Voraussetzungen für eine grundle- gende Reform des öffentlich-rechtlichen Finanzsektors schaffen (Drucksachen 16/8771, 16/9760, 16/9824) ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . duard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18482 B 18482 B 18483 A 18483 A 18483 A 18483 B 18484 D 18486 A 18486 C 18488 A 18489 D 18490 A 18490 C 18491 D 18493 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 III Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2007 (Drucksache 16/9500) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornstein- fegerwesens (Drucksachen 16/9237, 16/9794) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE: Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern und Benzinpreisanstieg sozial abfedern (Drucksachen 16/7524, 16/9155) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Europäi- schen Union – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08 – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), ( T a b H W N A L A E D ü n t p A E ü Ä b I J 18493 D 18495 D 18497 A 18497 B 18499 B 18501 B 18502 C 18503 D 18504 D 18506 B 18507 C 18508 B 18509 C 18510 C 18511 D 18512 B Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Agenturen Drucksachen 16/8983 A.20, 16/8049, 16/9695) agesordnungspunkt 45: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfas- sungsrichterinnen und Bundesverfas- sungsrichter (Drucksache 16/9628) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf zur Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfassungsrichterin- nen und Bundesverfassungsrichtern (Drucksache 16/9629) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Peter Jahr (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Moder- isierung der Rahmenbedingungen für Kapi- albeteiligungen (MoRaKG) (Tagesordnungs- unkt 37 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur nderung des Zweiten Buches Sozialgesetz- uch (Tagesordnungspunkt 39 a) ngbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18512 C 18513 A 18513 A 18513 C 18514 C 18515 C 18517 A 18518 A 18518 B 18518 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 39 b) Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an das Euro- päische Parlament und den Rat Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08 – Antrag: Gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Agenturen (Tagesordnungspunkt 44) 18519 A 18519 B 18519 C 18519 C 18520 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Tagesordnungs- punkt 42) Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern und Benzinpreisanstieg sozial abfedern (Ta- gesordnungspunkt 43) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V M M A R A Z – – ( D J J A A 18520 C 18521 B 18522 A 18522 D 18523 C 18524 B 18525 D 18527 B 18528 A 18529 A eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesver- fassungsrichterinnen und Bundesverfas- sungsrichter Antrag: Entwurf zur Änderung der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundesta- ges zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichtern Tagesordnungspunkt 45 a und b) r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18530 A 18531 B 18532 A 18533 A 18533 C 18534 B 18535 C 18536 B 18537 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18447 (A) ) (B) ) 173. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Wolfgang Nešković Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18517 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des EuroparatesJohannes * Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 27.06.2008 Jung (Karlsruhe), SPD 27.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 27.06.2008 Dr. Akgün, Lale SPD 27.06.2008 Andres, Gerd SPD 27.06.2008 Barnett, Doris SPD 27.06.2008* Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 27.06.2008 Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 Bodewig, Kurt SPD 27.06.2008 Bollen, Clemens SPD 27.06.2008 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 27.06.2008* Deittert, Hubert CDU/CSU 27.06.2008* Dörmann, Martin SPD 27.06.2008 Ferner, Elke SPD 27.06.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 27.06.2008* Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.06.2008 Gerster, Martin SPD 27.06.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 27.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 27.06.2008* Dr. Hemker, Reinhold SPD 27.06.2008 Hintze, Peter CDU/CSU 27.06.2008 Hinz (Essen), Petra SPD 27.06.2008 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 Ibrügger, Lothar SPD 27.06.2008 K K D L L M M N R R R R S D S S D D S S T D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten auch, Michael FDP 27.06.2008 orte, Jan DIE LINKE 27.06.2008 r. Kues, Hermann CDU/CSU 27.06.2008 afontaine, Oskar DIE LINKE 27.06.2008 ips, Patricia CDU/CSU 27.06.2008 eierhofer, Horst FDP 27.06.2008 üntefering, Franz SPD 27.06.2008 itzsche, Henry fraktionslos 27.06.2008 aidel, Hans CDU/CSU 27.06.2008 amelow, Bodo DIE LINKE 27.06.2008 auen, Peter CDU/CSU 27.06.2008 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 27.06.2008 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 r. Scheer, Hermann SPD 27.06.2008 chily, Otto SPD 27.06.2008 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 27.06.2008 r. Schui, Herbert DIE LINKE 27.06.2008 r. Schwanholz, Martin SPD 27.06.2008 eib, Marion CDU/CSU 27.06.2008 töckel, Rolf SPD 27.06.2008 hiele, Carl-Ludwig FDP 27.06.2008 r. Wiefelspütz, Dieter SPD 27.06.2008 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 27.06.2008 eil, Martin FDP 27.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18518 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Modernisierung der Rahmenbedingun- gen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) (Ta- gesordnungspunkt 37 a) Am Freitag, dem 27. Juni, werde ich dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbunde- nen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) zustimmen. Ich begrüße die im Risikobegrenzungsgesetz getroffe- nen Maßnahmen im Bereich der Kreditverkäufe. In den Verhandlungen ist es gelungen, die Kreditnehmer besser vor der Veräußerung ihrer Kredite zu schützen. Banken müssen nun bereits vor dem Abschluss eines Vertrages den Verbraucher durch deutliche Hinweise über die Ab- tretbarkeit des Immobilienkreditvertrages informieren. Zudem sind künftig auch Regelungen in den AGBs un- wirksam, in denen der Kreditnehmer dem Wechsel des Vertragspartners im Vorhinein zustimmt. Ist eine Aus- wechselung des Vertragspartners nach den gesetzlichen Bestimmungen noch möglich, muss der Verbraucher darüber sofort unterrichtet werden. Abschließend ist eine Kündigung des Vertrages nunmehr erst dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestes 2,5 Prozent der Darlehenssumme und zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Gleichwohl hätte ich mir auch Verbesserungen im Be- reich des außerordentlichen Kündigungsrechtes gewünscht. Bei Änderung der persönlichen Vermögensverhältnisse oder bei Wertverlust der Sicherheit – ein Sachverhalt, der im Immobiliensektor in den neuen Bundesländern eher zur Normalität gehören dürfte – kann die Bank den Im- mobilienkredit auch dann kündigen, wenn der Verbrau- cher nicht mit seiner Ratenzahlung im Verzug ist. Solange der Kreditnehmer aber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, sollte keine Kündigungs- möglichkeit bestehen. Hier sind weitere Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Vorschrift dringend notwen- dig. Trotz meiner Bedenken werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen, da es im Gesamtbild gelungen ist, einen Kompromiss zu finden, der die Transparenz bei Verkäu- fen von Krediten erhöht und die Rechte der Verbraucher stärkt. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 39 a) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches So- zialgesetzbuch stimme ich nicht zu. B s d S N m t d w s r b m s z a U 2 e M w k s B g M d d d s n K t d U w ü s t W h h i R l k s r g K P m S (C (D Ich erkenne an, dass der vorliegende Gesetzentwurf estandteil einer Paketlösung des Vermittlungsausschus- es ist, mit der zugleich das Wohngeld angehoben und ie Bundesleistungen für die Grundsicherung im Alter, ozialgesetzbuch XII, dynamisiert auf angemessenem iveau gesichert wird. Diese beiden Regelungen sind einer Auffassung nach sachlich richtig und gewährleis- en auch die kommunale Interessenlage. Die Anhebung es Wohngeldes führt dazu, dass circa 80 000 Personen eniger auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewie- en sein werden. Die Neuregelung für die Grundsiche- ung im Alter gewährleistet eine angemessene Bundes- eteiligung an dieser kommunalen Aufgabe. Diese beiden Regelungen waren offenkundig im Ver- ittlungsverfahren nur unter der Voraussetzung durch- etzbar, dass mit dem jetzt vorliegenden Vierten Gesetz ur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der ktuelle Beteiligungssatz des Bundes an den Kosten der nterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II über 010 hinaus auf Dauer festgeschrieben wird. Die aktu- lle Bundesbeteiligung ist im vergangenen Jahr auf den aßstab der Zahl der Bedarfsgemeinschaften umgestellt orden, nachdem zuvor die Gesamtkosten der Unter- unft Bemessungsgrundlage gewesen waren. Diese Um- tellung ist im vergangenen Jahr gegen den Protest der undesländer und der Kommunen nur unter der Maß- abe erfolgt, dass im Jahr 2010 eine Überprüfung dieses aßstabes erfolgt. Bereits im Jahr 2008 ist erkennbar, ass trotz sinkender Bedarfsgemeinschaften die Kosten er Unterkunft steigen. Dies liegt insbesondere an den eutlich gestiegenen Energiekosten. Es ist erkennbar, dass sich diese Entwicklung auf ab- ehbare Zeit fortsetzen wird. Damit tragen die Kommu- en alleine das Risiko der Kostenentwicklung bei den osten der Unterkunft. Der Grundsatz einer fairen Las- enverteilung und die Zielsetzung, die Kommunen bun- esweit um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten, die bei der rsprungsbeschlussfassung zum SGB II zugrunde lagen, erden damit verletzt. In der Gesamtgrößenordnung bernehmen die Kommunen damit ein finanzielles Ri- iko, das in der Größenordnung erkennbar über den Vor- eilen liegt, die die Kommunen aus der Neuregelung des ohngeldrechtes und der Änderung von SGB XII zie- en. Im Ergebnis bedeutet das Gesamtpaket eine dauer- afte finanzielle Belastung der kommunalen Ebene, der ch nicht zustimmen kann. Jörg Rohde (FDP): Dem Gesetz zur Entfristung der egelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbetei- igung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ann ich entgegen dem Votum meiner Fraktion nicht zu- timmen und enthalte mich daher der Stimme. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften allein als Be- echnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses reift zu kurz. Stattdessen müssten die tatsächlichen KdU- osten als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Auch wenn durch die Entfristung nun eine gewisse lanungssicherheit für alle Beteiligten gegeben ist, hätte an noch weitere Erfahrungen mit dem derzeit gültigen chlüssel sammeln können. Meines Erachtens hätte sich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18519 (A) ) (B) ) dann gezeigt, dass sich der Verteilungsschlüssel an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft orientieren müsste. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 39 b) Ulrike Flach (FDP): Es ist aus meiner Sicht nicht ak- zeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ohne aus- führliche parlamentarische Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundes- zuschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- ten zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berech- nung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energie- und Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zu- kunft stärker belastet werden und das Risiko hierfür tra- gen. Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Geset- zes derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar. Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebro- chen. Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Be- ratung des Themas zu einem anderen Ergebnis gekom- men wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen. Otto Fricke (FDP): Das Vorgehen zur Beschlussfas- sung über diesen Gesetzentwurf mag formal verfas- sungsrechtlichen Anforderungen gerade noch genügen. Letztlich wird jedoch der Bundestag als Gesetzgeber nur noch zum Vollstreckungsorgan parteipolitischer Abspra- chen von Bund und Ländern. Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dass das Ge- setz zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unter- kunft nach § 46 SGB II ohne ausführliche parlamentari- sche Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durch- gewinkt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundes- zuschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- ten zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berech- nung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ins- gesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar. Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebro- chen. Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Be- ratung des Themas zu einem besseren Ergebnis gekom- men wäre. Die Belastungen für den Bundeshaushalt werden dadurch in Zukunft noch unabwägbarer. Eine ver- nünftige Finanzplanung wird weiter verunmöglicht und d g a n g g o k z t D n b u k g z c r m E r m f w 2 g s A B G d h g B W d d 2 G d t A s s d s d (C (D ie Vermischung von Kostenträgern bei Sozialstaatsaus- aben weiter verschlimmert. Daher lehne ich das Gesetz b. Jürgen Koppelin (FDP): Es ist aus meiner Sicht icht akzeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Re- elung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteili- ung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II hne ausführliche parlamentarische Beratung und Dis- ussion binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundes- uschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- en zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. ie Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berech- ung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich efürchte, dass die Kommunen durch steigende Energie- nd Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zu- unft stärker belastet werden und das Risiko hierfür tra- en. Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Geset- es derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar. Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebro- hen. Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Be- atung des Themas zu einem anderen Ergebnis gekom- en wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen. Volker Kröning (SPD): Mit Bedauern kann ich der mpfehlung, obgleich ich der Änderung des Wohngeld- echts zustimme, aus rechtlichen Gründen nicht zustim- en. Meine Bedenken gehen aus einer schriftlichen An- rage an die Bundesregierung im Juni 2008 hervor; sie erden durch die Antwort der Bundesregierung vom 6. Juni 2008 nicht ausgeräumt, Arbeitsnummer 6/147. Gegenstand des Vermittlungsverfahrens und des zu- rundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens war der Ge- etzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/6542, den die ntwort zitiert, nicht; dies ergibt sich bereits aus der ezugnahme der Beschlussempfehlung allein auf den esetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/6543. Die Ausdehnung des Gegenstandes der Gesetzgebung urch den Vermittlungsausschuss wird nicht durch „in- altliche und zeitliche Zusammenhänge zweier Gesetz- ebungsverfahren“ gerechtfertigt, wie die Antwort der undesregierung sagt. Die Antwort geht mit keinem ort auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ie Rechtmäßigkeit eines Vermittlungsverfahrens ein, ie das Bundesverfassungsgericht zuletzt am 15. Januar 008 gestellt hat. Nebenbei: nach Einleitung der beiden esetzgebungsverfahren, jedoch vor der abschließen- en Befassung der Ausschüsse des Deutschen Bundes- ags. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich geht die ntwort der Bundesregierung fehl: Der zweiten Be- chlussempfehlung und dem zweiten Bericht des Aus- chusses für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung, auf en sich die Antwort bezieht, liegt ebenfalls nur der Ge- etzentwurf auf Drucksache 16/6543 zugrunde, ebenso em Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Ge- 18520 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) schäftsordnung des Deutschen Bundestages, auf den die Antwort überhaupt nicht eingeht. Damit bleiben auch die erheblichen zusätzlichen Kos- ten, die das Vermittlungsverfahren und eine Zustimmung von Bundestag – und Bundesrat – auslösen, verdeckt; nach internen Berechnungen belaufen sie sich im mittel- fristigen Planungszeitraum auf dreiviertel, langfristig auf beinahe 3 Milliarden Euro. Im Übrigen ist das Vermittlungsverfahren verfas- sungspolitisch bedenklich: Bund und Länder verhandeln zurzeit über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanz- beziehungen, vor allem kurzfristig über eine strikte Be- grenzung der Kreditaufnahme und langfristig über eine Reduzierung der Schulden des Gesamtstaates. Zu dieser Situation und vor diesem Hintergrund bleibt die Frage nach einer Interessenwahrung durch faires Geben und Nehmen unbeantwortet. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Für die Koali- tionsfraktionen mache ich darauf aufmerksam, dass in den abschließenden Verhandlungen des Vermittlungs- ausschusses am 18. Juni 2008 folgende Protokollerklä- rung vereinbart worden ist: „1. Bundesregierung und Länder stimmen darin über- ein, dass die Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II entfristet wird (Änderung in § 46 SGB II: In Absatz 8 Satz 1 wird der Teilsatz ,letztmalig für das Jahr 2010‘ gestrichen und Absatz 9 wird aufgehoben). Die Anpassungsformel zur jährlichen Bestimmung der Be- teiligungsquote bleibt darüber hinaus unverändert erhal- ten. Die Länder nehmen die Auffassung des Bundes zur Kenntnis, dass die sich danach ergebende jährliche Fest- setzung der Beteiligungsquote durch ein zustimmungs- freies Bundesgesetz erfolgt. Nachverhandlungen über die Höhe der Beteiligungsquote sind ausgeschlossen. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Länder (§ 11 Abs. 3a FAG) werden dem Grunde nach aufrechterhalten. Diese Leistungen werden seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II als Ausgleich für Sonderlasten durch die höhere strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden überpro- portionalen Lasten der ostdeutschen Länder bei der Zu- sammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewährt. Weil eine grundlegende Änderung auch in Zu- kunft nicht zu erwarten ist, werden die Sonderlasten der ostdeutschen Länder fortbestehen. Deshalb wird die bis 2010 vorgesehene Befristung aufgehoben und analog zu den Regelungen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungs- zuweisungen für Kosten politischer Führung durch eine regelmäßige Überprüfung der Höhe der Zuweisungen er- setzt. Parallel dazu wird auch die Befristung des korres- pondierenden Festbetrages im Rahmen der Umsatzsteuer- verteilung in Höhe von derzeit 1 Milliarde Euro zugunsten des Bundes aufgehoben. Der Festbetrag soll auch weiter- hin der Höhe nach den nach § 11 Abs. 3a FAG geleiste- ten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen entspre- chen. d L w s d V A k h K h z h s w t v w w w B G d r r E ü v d r E v B e e D f h t H g d s ü s s (C (D 2. Bundesregierung und Länder stimmen überein, ass Alterseinkünfte, weiterhin in vollem Umfang auf eistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er- erbsminderung angerechnet werden. Dies gilt insbe- ondere für Alterseinkünfte aus einer steuerlich geför- erten zusätzlichen Altersvorsorge in Form von Riester- erträgen.“ nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Ta- gesordnungspunkt 42) Lena Strothmann (CDU/CSU): „Schwarz sehen“ ann offensichtlich positiv sein. Das Schornsteinfeger- andwerk hat eine Zukunft. Es herrscht jetzt endlich larheit, was sich verändern wird. Der Schwebezustand at sechs Jahre gedauert, und ich bin froh, dass wir heute um Ende kommen. Die Fachkompetenz der Schornsteinfeger als Sicher- eits-, Umwelt- und Energieexperten – gerade im Zu- ammenhang mit unseren ehrgeizigen Klima- und Um- eltschutzzielen – ist nach wie vor unverzichtbar. Durch echnische Entwicklungen und auch durch einen sich erändernden Energiebedarf eröffnen sich permanent eitere Betätigungsfelder für das Schornsteinfegerhand- erk. Der Beruf ist hochmodern und anspruchsvoll. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfeger- esens betrifft nicht nur das Schornsteinfegerhandwerk. etroffen sind auch die Verbraucher, die Haus- und rundeigentümer und andere Gewerke. Insbesondere as Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk hat reges Inte- esse an dem Entwurf gezeigt, wie wir alle an den zahl- eichen Zuschriften aus diesem Bereich erkennen konnten. s bestanden hier durchaus gegensätzliche Ansichten ber die Reform. Es gab ausführliche Gespräche und iele praxisgerechte Vorschläge und – auch das gehört azu – teilweise überzogene Forderungen. In der Anhö- ung wurden alle Standpunkte noch einmal vorgetragen. s gab übrigens überwiegend Zuspruch und Bestätigung onseiten der Sachverständigen zum Gesetzentwurf der undesregierung; das sollte auch einmal gesagt werden. Der Änderungsantrag, den wir heute vorlegen, stellt ine Chance für die zwei betroffenen Gewerke dar und ntspricht den europarechtlichen Rahmenbedingungen. ie EU-Kommission hat das bestehende Schornstein- egermonopol im Widerspruch zur Dienstleistungsfrei- eit gesehen. Es war in diesem Zusammenhang vonsei- en der Fraktion Die Linke unseriös, dem Handwerk offnungen zu machen, dass der EuGH bezüglich des eltenden Schornsteinfegergesetzes eine grundlegend an- ere Rechtsauffassung vertreten würde als die Kommis- ion. Das ist populistisch und den Betroffenen gegen- ber auch extrem unfair. Der Gesetzentwurf, auch in der ursprünglichen Fas- ung, gab Antworten und Perspektiven in zweierlei Hin- icht. Zum einen gibt es dem traditionsreichen Schorn- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18521 (A) ) (B) ) steinfegerhandwerk eine Basis. Die Schornsteinfeger können damit unter veränderten bzw. unter für sie gänz- lich neuen Wettbewerbsbedingungen agieren. Aber, und das ist ausdrückliches Ziel unserer Politik, das Gesetz betont auch die Gemeinschaftsgüter, die der Staat zu schützen und die er aktiv zu fördern hat. Und das sind die Feuer- und Betriebssicherheit, die Energieeinspa- rung, Umwelt- und Klimaschutz. Und hier, liebe Kolle- gen von der FDP, stoßen die hohen Ziele eines freien Wettbewerbs an ihre Grenzen. „Gewissermaßen anarchi- sche Zustände“, wie es einer der Sachverständigen für den eventuellen Wegfall des bestehenden Gesetzes for- mulierte, wollen wir nicht. Eine Zukunftsperspektive für das Schornsteinfeger- handwerk wäre damit nicht zu erhalten. Der hohe Stan- dard in Feuersicherheit und Umweltschutz würde verlo- ren gehen. Das können nicht unsere Ziele sein. Der Gesetzentwurf geht daher einen Mittelweg. Es werden Kehrbezirke beibehalten, einfach um den büro- kratischen Aufwand möglichst gering zu halten. Aber die Bezirke werden ausgeschrieben und zeitlich befristet vergeben. Wir haben den Gesetzentwurf zudem an einigen Stel- len geändert und präzisiert. Für den Verbraucher wird es keine parallel laufenden unterschiedlichen Rechtssys- teme geben. Stattdessen wird es eine einheitliche Über- gangsfrist geben. Die Übergangsfrist selbst ist notwen- dig, um den staatlichen Auftrag nach Betriebs- und Feuersicherheit weiterhin zu gewährleisten. Das Schorn- steinfegerhandwerk benötigt diese Zeit, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Um die vom SHK-Handwerk befürchteten Wettbewerbsnachteile aus- zugleichen, wird das Nebenerwerbsverbot für die Be- zirksschornsteinfeger – und so wird er auch in Zukunft heißen – während der Übergangszeit beibehalten. Mit der Beseitigung eines Monopols waren vielfältige Interessen auszugleichen. Vielen, wie dem Sanitär-Hei- zungs-Klima-Handwerk oder auch den sogenannten Mo- nopolgegnern, geht die Öffnung nicht weit genug. Aber im Interessensausgleich sind natürlich alle Seiten zu be- rücksichtigen. Die europarechtlichen Bedenken werden beseitigt. Und – auch das war uns sehr wichtig – das Gesetz kommt nicht zuletzt den Verbrauchern zugute durch mehr Wettbewerb. Für die gute Zusammenarbeit danke ich unserem Koalitionspartner, insbesondere der Kollegin Andrea Wicklein, und dem Handwerksreferat im Bundeswirt- schaftsministerium. Das Handwerk sollte die Chance nutzen, die das Ge- setz bietet. In einem Europa der Dienstleistungsfreiheit kann es nicht schaden, wenn unsere Dienstleister dabei gut aufgestellt sind. Andrea Wicklein (SPD): Über die Reform des Schornsteinfegerwesens wurde jahrelang diskutiert. Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte einen Ge- setzentwurf vorgelegt, der leider nicht mehr zum Be- s h e s g s n c F u l S E g s w S g g G S d w t b K w B w z d S e a w n n C w f K k Z d b d H g d S d s z (C (D chluss gebracht werden konnte. Die Bundesregierung at daher nach Verhandlungen mit der EU-Kommission inen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Schorn- teinfegerhandwerk neu regelt, es europarechtskonform estaltet und trotzdem den hohen Standard der Brand- icherheit in Deutschland erhält. Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie man von ei- er „vertanen Chance“ zur „wirklichen Reform“ spre- hen kann, wie es die FDP hier tut. Dies wäre nur der all, wenn man das derzeitige Schornsteinfegerrecht für nzumutbar hält. Doch das ist es nicht! Wir machen das Schornsteinfegerrecht in Deutsch- and europarechtskonform und geben trotzdem dem chornsteinfegerhandwerk eine Perspektive. Trotz der U-Vorgaben haben wir erreicht, dass die wichtige Auf- abe des Brand- und Immissionsschutzes weiterhin taatlich geregelt bleibt. Die Bezirksschornsteinfeger erden auch in Zukunft als beliehene Unternehmer des taates für Brand- und Umweltschutz an Feuerungsanla- en verantwortlich sein. Würde man ihnen diese Auf- abe entziehen – wie es auch in der Diskussion über das esetz gelegentlich geäußert wurde – dann müsste der taat selbst diese Aufgabe übernehmen – durch Grün- ung oder Vergrößerung von Behörden. Diese Lösung äre sicher schlechter. Durch die Reform werden den derzeit noch angestell- en Schornsteinfegermeistern neue Perspektiven gege- en. Die Übergangszeit sieht vor, dass frei werdende ehrbezirke bis 31. Dezember 2009 noch nach der Be- erberliste zu besetzen sind. Anschließend werden die ezirke ausgeschrieben. Als SPD war es uns daher ichtig, dass die Anzahl der Kehrbezirke im Übergangs- eitraum erhalten bleibt, um den angestellten Meistern ie Chance auf eine Selbstständigkeit zu geben. Das Nebentätigkeitsverbot wird abgeschafft. Die chranken zum Weg in die Selbstständigkeit fallen 2013 ndgültig. In Zukunft können sich Schornsteinfeger in nderen Gewerken betätigen, wenn sie die nötigen hand- erksrechtlichen Qualifikationen erfüllen. Daher eröff- et das neue Gesetz allen Schornsteinfegern, auch denje- igen, die sich derzeit in der Ausbildung befinden, neue hancen. Die Aufhebung des Monopols und des Nebener- erbsverbots bringen natürlich auch neue Konkurrenz ür andere Gewerke, vor allem für das Sanitär-Heizungs- lima-Handwerk. Wir sind uns dessen bewusst. Umge- ehrt gilt natürlich: Auch die Schornsteinfeger werden in ukunft ungekannten Konkurrenzdruck spüren. Denn ie in den Wettbewerb entlassenen Schornsteinfegerar- eiten können ab 2013 von jedem wahrgenommen wer- en, der sich fortbildet und als Schornsteinfeger in die andwerksrolle eingetragen ist. Um die Neutralität der Schornsteinfeger bei Messun- en an Feuerungsanlagen zu stärken, haben wir zwei Än- erungen arn Gesetzentwurf vorgenommen. Dem vom HK-Handwerk befürchteten Datenmissbrauch durch ie beliehenen Schornsteinfeger beugen wir vor. Es wird ichergestellt, dass Daten nur genutzt werden, wenn sie ur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich 18522 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) sind, und nur übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Daten hat. Außerdem haben wir den Bezirksschornsteinfegermeis- tern in der Übergangszeit die Wartung von Anlagen un- tersagt, an denen sie selbst Messungen vornehmen. Ich bin sehr froh, dass wir heute zu einem Beschluss kommen. Jede weitere Verzögerung würde die Über- gangszeit für die Betroffenen verkürzen, würde das Ver- tragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder zum Laufen bringen. Das kann nicht in unserem Inte- resse sein, denn Brandschutz und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen sind ein wichtiges öffentliches Gut. Paul K. Friedhoff (FDP): Der Deutsche Bundestag beschließt heute die lange überfällige Reform des deut- schen Schornsteinfegerwesens. Es kann nicht als Erfolg betrachtet werden, wenn nun sehr kurz nach der Anhö- rung im Schnelldurchgang und zur Randzeit ein Gesetz beschlossen wird, das seit Jahren überfällig ist. Die euro- parechtlichen Bedenken gegen das alte Gesetz aus den 30er-Jahren waren schon Mitte der 90er-Jahre bekannt. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft zudem seit 2002. Noch vor zwei Tagen, an diesem Mittwoch, haben die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen im Wirtschafts- ausschuss die Anregungen unserer Fraktion zu Verbesse- rungen des Gesetzes leider ignoriert. Es wurde nicht das Problem der Doppelmessungen oder das Problem der Altersversorgung und auch nicht das der Ausbildungsfi- nanzierung gelöst. Nicht zuletzt fehlen Regelungen für die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Während die Bundesregierung bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben – wie schon die Vorgänger- regierung – oft über das Ziel hinausschießt, regelt sie mit dem vorliegenden Entwurf nur das Nötigste. Um der eu- ropäischen Dienstleistungsfreiheit zu genügen, wird es nun Schornsteinfegern aus dem EU-Ausland gestattet werden, in deutschen Kaminen zu kehren. Anwendungs- fälle dieser Liberalisierung werden sich wohl höchstens in grenznahen Regionen ergeben, für die meisten Ver- braucher ist sie ohne Belang. Die eigentlichen Probleme jedoch werden nicht gelöst: Den Mut, das Schornsteinfe- gerwesen umfassend und konsequent zu modernisieren, hat die Bundesregierung nicht. Das Gesetzesvorhaben geht eindeutig zulasten der Verbraucher. Die Änderungen verursachen nach Berech- nungen des Normenkontrollrats 22 Millionen Euro zu- sätzliche Bürokratiekosten, die natürlich der Bürger zu zahlen hat. Doch das sind nur die Kosten, die schon im Gesetzentwurf aufgeführt sind. Berechnungen der Ba- den-württembergischen Landesregierung zeigen, dass al- lein in Baden-Württemberg mit einer Kostensteigerung für die Bürger von 8 Millionen Euro zu rechnen ist. Wenn man dies hochrechnet, ergeben sich für Gesamt- deutschland Zusatzkosten von über 60 Millionen Euro. Die unnötigen, im Gesetz vorgesehenen Doppelmessun- gen schlagen wie bisher mit circa 250 Millionen Euro zu Buche. w t b z t B g s G u s H s w k t b z t b d a B s d s z l i H t J s i a E u f d a S g Q p g r S I „ s s p W d (C (D Ein kleiner Trost für die von den kommenden Wettbe- erbsverzerrungen betroffenen Heizungs- und Klima- echniker ist allein der in letzter Minute noch einge- rachte Änderungsantrag der Koalition, nachdem kurz uvor in der gleichen Sitzung ein deckungsgleicher An- rag der FDP abgelehnt wurde: Die bevollmächtigten ezirksschornsteinfeger dürfen innerhalb der Über- angsfrist zumindest in dem Bezirk, für den sie bestellt ind, keine Wartungsdienstleistungen anbieten. Ein rundsatz, der mir unter dem Aspekt einer möglichst nabhängigen Kontrolle mehr als einleuchtend er- cheint, darf nicht ohne Not aufgegeben werden: Wer die eizung wartet, soll sie nicht messen, und wer sie misst, oll sie nicht warten. – Sobald ein Betrieb beides macht, ürde er seine eigene Arbeit selbst kontrollieren. Dann önnten schnell Eigeninteressen die unabhängige Kon- rolle gefährden. Es hat schon seine Richtigkeit, dass eim TÜV nicht derjenige die Bremse überprüft, der sie uvor eingebaut hat. Datenschutzrechtlich ist der vorgelegte Entwurf reali- ätsfern. Es besteht natürlich langfristig die Gefahr, dass evollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den umfassen- en Datenbestand des Kehrbuchs für gezielte Werbe- ngebote nutzen, auch wenn sie es nicht dürfen. Auf die erufsehre und die bestehenden allgemeinen daten- chutzrechtlichen Bestimmungen zu verweisen, wie dies ie Koalition in der letzten Sitzung des Wirtschaftsaus- chusses tat, reicht jedenfalls nicht aus. Dies erleben wir urzeit regelmäßig bei vielen bekannt gewordenen Fäl- en von Datenmissbrauch. Auch technisch überzeugt der Entwurf nicht. Obwohl n immer mehr Gebäuden rußfreie und wartungsarme eizsysteme zum Einsatz kommen, sollen die Kon- rollintervalle noch erhöht werden: Statt einmal in fünf ahren sollen nun zweimal in sieben Jahren die Feuer- tätten der Hauseigentümer kontrolliert werden. Das er- nnert mehr an eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als n eine Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik. s kostet aber auf jeden Fall mehr Gebühren. Insgesamt ist der vorliegende Entwurf unausgegoren nd unvollständig. Die FDP-Fraktion lehnt diesen nach ünf Jahren Arbeit zustande gekommenen Schnellschuss er Bundesregierung ab. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Die Große Ko- lition will heute ein Gesetz für mehr Wettbewerb im chornsteinfegerhandwerk beschließen. Die Bundesre- ierung behauptet stets, mehr Wettbewerb bringe bessere ualität und sinkende Preise. Wie das Beispiel der Bahn- rivatisierung zeigt, trifft das nicht zu. In dem hier vorlie- enden Gesetz ist die Bundesregierung ehrlicher. Sie äumt im Vorfeld ein, dass es mit der Liberalisierung im chornsteinfegerhandwerk zu Verschlechterungen kommt. n ihrer Begründung zum Gesetzentwurf heißt es: Es sind Abstriche an Betriebs- und Brandsicherheit, Umwelt- chutz, Klimaschutz oder an den Zielen der Energieein- parung zu befürchten“. Und: „Geringfügige Einzel- reisanpassungen können aufgrund der neu eingeführten ettbewerbssituation nicht gänzlich ausgeschlossen wer- en.“ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18523 (A) ) (B) ) Es sind also Preiserhöhungen für Verbraucher zu er- warten. Verbraucherbände haben dies in der Anhörung bestätigt. Weniger Brand- und Umweltschutz, aber hö- here Kosten für den Verbraucher – ein solches Gesetz lehnt Die Linke ab. Der Bundesregierung ist diese Kritik bekannt. Sie verweist jedoch auf einen angeblichen eu- ropäischen Sachzwang. Dieser würde sich aus einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kom- mission ergeben. Die Linke lässt diese Argumentation nicht gelten und hat ihre Position in einem eigenen Ent- schließungsantrag begründet. Zunächst geht der vorliegende Gesetzentwurf über das hinaus, was die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme benannt hat. Das hat auch der Europarechtler Waldenberger in der Anhörung bestätigt, der die Bundesregierung ja grundlegend unterstützt. Aber selbst er spricht davon, dass die Regierung den europarechtlich vorhandenen Spielraum nicht ausgeschöpft hat. Ferner schafft die Bun- desregierung mit dem neuen Gesetz die sogenannte Lehr- lingskostenausgleichkasse ab. Über dieses Verfahren musste sich bisher jeder Arbeitgeber an der Finanzierung der Ausbildung beteiligen. Damit wurde eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk garantiert. Die EU-Kommission hat in keinem Fall gefor- dert, dieses System abzuschaffen. Dennoch macht die Bun- desregierung genau das. Dabei hat der DGB in der Anhö- rung einen praktikablen Weg vorgeschlagen, wie die Lehrlingskostenausgleichskasse in die Zuständigkeit der Handwerkskammern überführt werden kann. Mit dem neuen Gesetz gehen ebenfalls Beteiligungs- rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlo- ren. Wie auch andere Akteure mussten diese bei wesent- lichen Veränderungen im Schornsteinfegerwesen bisher angehört werden. Wir sehen also, die Regierung ist übereifrig. Sie hat mit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks gleich wichtige soziale Errungenschaften in diesem Be- reich entsorgt. Das ist vor allem für die SPD ein Armuts- zeugnis. Sie schreibt sich neuerdings wieder die soziale Frage auf die Fahne. Hier hätte sie zeigen können, ob es ihr damit wirklich ernst ist oder ob es sich dabei nur um Lippenbekenntnisse handelt. Sie hat sie für Letzteres entschieden. Der Abbau von Ausbildung und Mitbestim- mung hat nichts mit dem EU-Verfahren zu tun. Er ist das Werk dieser Bundesregierung. Ich komme zum Ende. Die Linke bezweifelt einen an- geblichen unabänderlichen Sachzwang seitens der Euro- päischen Union. Sicher, die EU-Kommission behauptet, das deutsche Schornsteinfegerwesen verstößt gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Europa. Diese Meinung der Kommission wie auch die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Lohndum- ping fallen jedoch nicht vom Himmel. Union und SPD könnten sich auf europäischer Ebene für einen anderen, sozialen Kurs der EU einsetzen. Und die Bundesregie- rung hätte sich dafür einsetzen können, das Schornstein- fegerhandwerk ähnlich wie das Notargewerbe vom Geltungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie auszu- nehmen. h D n d p w a w d h a S S d s z z z l s d K l g w D s e U w W t W S W E g k b e r K a w f d p A d M s r (C (D All dies hat sie unterlassen, und sie kann deshalb eute nicht glaubwürdig auftreten. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Bundesregierung hat die Chance vertan, ein moder- es und faires Schornsteinfegerrecht zu schaffen. Statt- essen legt sie einen Entwurf vor, der zusätzliche Dop- elstrukturen aufbaut, statt vorhandene abzubauen, und eitere Bürokratie schafft. Die Rechnung hierfür zahlen m Ende die Bürgerinnen und Bürger. Dieser Entwurf ird auch nicht den Schornsteinfegern gerecht, die urch ihre Arbeit einen großen Beitrag für mehr Sicher- eit und Umweltschutz in Deutschland leisten. Die öffentliche Anhörung vergangene Woche hat vor llem zwei Dinge offenbart: Zum einen waren sich die achverständigen alle darin einig, dass unser bisheriges chornsteinfegerrecht europarechtswidrig ist und hier ringender Handlungsbedarf besteht. Das Verhalten un- erer Regierung, die Reform so lange auf die lange Bank u schieben und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren u riskieren, kann ich dann nur als grob fahrlässig be- eichnen. Zum Zweiten aber zeigte die Anhörung, dass die Fach- eute unzufrieden mit dem Entwurf sind, diesen teilweise ogar als verfassungswidrig einstufen. Und warum sind ie Fachleute unzufrieden? Weil dieser Entwurf ein fauler ompromiss ist. Einige Sachverständige haben es deut- ich gesagt. Eigentlich kann mit diesem Entwurf niemand lücklich sein, vieles müsste geändert bzw. verbessert erden. Aber lieber das Fass nicht wieder aufmachen. abei geht es doch hier nicht darum, irgendeiner Interes- ensvertretung Vorteile zu verschaffen. Es geht darum, in sauberes und gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. nd das schafft unsere Bundesregierung mit diesem Ent- urf nicht. In erster Linie kritisieren wir die Übergangsfrist. egfall des Nebentätigkeitsverbots sofort und Beibehal- ung der Kehrbezirke bis 2012, das geht nicht. Das ist ettbewerbsverzerrung. Dabei haben sich die meisten chornsteinfeger bereits in den letzten Jahren auf den ettbewerb vorbereitet und sich zum Beispiel zum nergieberater qualifiziert. Diese Ungleichbehandlung eht zulasten des gesamten SHK-Handwerks. So sieht ein fairer Wettbewerb aus, dazu sagen wir Nein. Die Novellierung geht aber auch zulasten der Ver- raucherinnen und Verbraucher. Ich glaube, dass wir mit iner deutlichen Verteuerung im Schornsteinfegerwesen echnen müssen. Das liegt zum einen daran, dass die ontrollintervalle von durchschnittlich alle fünf Jahre uf nunmehr durchschnittlich alle 3,5 Jahre verkürzt urden, obwohl moderne Heizungsanlagen inzwischen ast rußfrei arbeiten. Dass ich jetzt nicht falsch verstan- en werde: Auch wir sind dafür, die hohen Standards in uncto Sicherheit und Umwelt zu halten, keine Frage. ber unnötige Mess- bzw. Wartungsarbeiten zulasten er Hausbesitzer und indirekt damit auch zulasten der ieterinnen und Mieter, das lehnen wir ab. Wir fordern tattdessen, den Fokus verstärkt auf die Gebäudesanie- ung und in diesem Zusammenhang auf Energieeffizienz 18524 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) zu setzen. Hier haben wir noch einiges aufzuholen, und davon kann das gesamte Handwerk profitieren. Die Kosten werden aber auch deshalb steigen, weil die Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr wissen und auch nicht wissen können, wer für was zuständig ist, wer was darf bzw. wer was machen muss. Die künftigen Re- gelungen sind vollkommen undurchsichtig. So sehen wir uns beispielsweise mit einem Formblatt- system konfrontiert, was seinesgleichen sucht. Jeder Hausbesitzer muss sich demnach die „freien Schornstein- fegertätigkeiten“ bescheinigen lassen. Werden vonseiten der Bezirksschornsteinfeger bzw. Bezirksbevollmächtig- ten gewisse Arbeiten moniert, muss der Hausbesitzer einen regelrechten Verwaltungsmarathon durchlaufen. Angefangen von der Anhörung bei der unteren Verwal- tungsbehörde bis hin zu einer kostenpflichtigen „Ersatz- vornahme“. Wer soll da noch durchsteigen? Zusammengefasst: Es bleiben bei diesem neuen Ge- setz zum Schonsteinfegerwesen fast alle auf der Strecke. Dieses Gesetz ist unfair, wettbewerbsverzerrend und verfassungsrechtlich bedenklich. Wir lehnen es aus die- sen Gründen ab. Der Entschließungsantrag der FDP deckt sich im We- sentlichen mit unseren Forderungen. Auch uns ist der Grundsatz „Wer misst, wartet nicht, und umgekehrt“ wichtig. Eine Gleichbehandlung der Schornsteinfeger auf der einen und dem SHK-Handwerk auf der anderen Seite halten wir für elementar, wenn wir fairen Wettbe- werb fördern wollen, und die Öffnung der Prüf- und Überwachungstätigkeiten an Kleinfeuerungsanlagen für geeignete, fachlich gut ausgebildete Betriebe führt in der Tat zu einer Wahlmöglichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Hiermit können Anreize für mehr Ge- bäudesanierung und Energieeffizienz geschaffen wer- den. Wir stimmen daher dem Entschließungsantrag der FDP zu. Auf den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke möchte ich gar nicht näher eingehen. Ein Beibehalten monopolistischer Strukturen führt sicher ins politische und ökonomische Abseits und kann nicht allen Ernstes diskutiert werden. Wir lehnen diesen selbstverständlich ab. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern und Benzinpreisanstieg sozial abfedern (Tagesordnungspunkt 43) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Der vorliegende An- trag der Fraktion Die Linke beschäftigt sich mit dem Thema, wie der aktuelle Benzinpreisanstieg abgemildert und der weitere Umstieg auf den öffentlichen Verkehr gefördert werden kann. Das Thema Mobilität spielt in unserer heutigen Arbeitswelt eine große Rolle. Jeder Ar- beitnehmer ist aufgefordert und bereit, eine gewisse Dis- t d g f s A n e g B d r A s G B d h z g p g e D d t U e in d m n w F h r p a d d n B k r w Ö u v v S n d E 2 s d (C (D anz zwischen Wohn- und Arbeitsort zurückzulegen. Für ie Unterstützung dieser Personengruppe – der Pendler – ibt es verschiedene Möglichkeiten. Der von der Links- raktion vorgeschlagene Weg ist dabei allerdings der fal- che. Aus diesem Grund wird die Unionsfraktion ihren ntrag auch ablehnen. Mit einer reinen Umverteilungspolitik lassen sich achhaltig keine Arbeitsplätze schaffen. Vielmehr bedarf s effektiver Maßnahmen für Wachstum und Beschäfti- ung. So konnte die große Koalition unter Führung von undeskanzlerin Dr. Angela Merkel wie zum Beispiel mit em 25-Milliarden-Euro-Programm erhebliche Marktan- eize schaffen und damit einen massiven Abbau der hohen rbeitslosigkeit und einen beeindruckenden Zuwachs an ozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen erreichen. rundlage für Wohlstand ist nach wie vor Wachstum und eschäftigung. Dies sollte auch langsam bei der Fraktion ie Linke angekommen sein. Anträge der Linken. Im Nachfolgenden gehe ich nä- er auf ihre einzelnen Antragspunkte ein, um deutlich zu eigen, dass die von den Linken vorgetragenen Lösun- en nicht umsetzbar und fern der Realität sind. Erstens. Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Schienen- ersonenverkehr. Wie der Linksfraktion eventuell ent- angen ist, gilt bereits heute der ermäßigte Mehrwertsteu- rsatz auf allen Fahrten des öffentlichen Nahverkehrs. iese Regelung wurde aus gutem Grund getroffen. Mit ieser Maßnahme entlasten wir die Pendler, welche tag- äglich zur Arbeit fahren, und schaffen einen Anreiz zum mstieg auf „die Öffentlichen“. Ziel unserer Politik muss s dabei immer sein, die Menschen zu unterstützen, welche Arbeit stehen. Nur so können entsprechende Beiträge in ie Sozialkassen fließen. Eine weitere Ausdehnung des er- äßigten Mehrwertsteuersatzes auf den Schienenperso- enfernverkehr scheint wenig sinnvoll. Beispielsweise ürde es zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung im ernverkehr zwischen Bus und Bahn kommen. Darüber inaus müssten nach Aussage des Bundesfinanzministe- iums circa 1,1 Milliarden Euro an Steuerausfällen kom- ensiert werden. Zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz ber später noch mehr. Zweitens. Höhere Mehrwertsteuereinnahmen sollen em ÖPNV zugutekommen. Auch mit ihrer zweiten For- erung zeigen die Linken, dass sie gedanklich noch ei- em anderen System verhaftet sind. Die Hoheit über die estellung und Finanzierung des öffentlichen Nahver- ehrs obliegt den Ländern. Der Bund kann hier wenig egulierend eingreifen, indem mögliche höhere Mehr- ertsteuereinnahmen direkt in die Finanzierung des PNV gesteckt werden. Dies wäre mit dem Grundgesetz nvereinbar. Die Bundesregierung unter der Führung on Angela Merkel investiert weiterhin auf hohem Ni- eau in die Verkehrsinfrastruktur. Die Investitionen in chiene, Straße und Wasser wurden für 2008 im Verhält- is zu 2007 nochmals aufgestockt. Ingesamt stehen in iesem Jahr für Verkehrsinvestitionen 9,2 Milliarden uro zur Verfügung. Hinzu kommen noch einmal rund ,8 Milliarden Euro für besondere Projekte wie bei- pielsweise der Ausbau des BBI in Berlin-Schönefeld, as Galileo-Projekt sowie der weitere Ausbau der Was- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18525 (A) ) (B) ) ser- und Brennstofftechnologie. Dieses stellen Investitio- nen in die Zukunft dar. Wir als Unionsfraktion werden weiterhin den ÖPNV im Rahmen dieser Investitionen unterstützen, da wir hier Wirtschaft und Arbeitnehmer unterstützen können. Zentralstaatlich kann und darf es kein Eingreifen in die Länderaufgaben geben. Drittens. Finanzieller Ausgleich für Pendler mit ge- ringem Einkommen. Auch der dritte Vorschlag der Lin- ken ist abzulehnen. Die Forderung zur direkten finan- ziellen Unterstützung für einkommensschwächere Pend- ler ist sehr realitätsfern und verkennt neue Entwicklun- gen in Deutschland. Mit der Einführung eines solchen Instrumentes würde für diesen Personenkreis kein An- reiz mehr bestehen, ihren Kraftstoffverbrauch zu senken, welches durch die weitere technische Entwicklung im- mer besser möglich wird. Diese Menschen würden sich die Frage stellen: „Wieso soll ich mir ein verbrauchsär- meres und umweltverträglicheres Auto kaufen, wenn ich jetzt eine finanzielle Unterstützung für meine Tankrech- nung bekomme?“ Wie bekannt, sind die Erdöl- und -gas- vorkommen endlich. Eine Kraftstoffeinsparung ist des- halb unser volkswirtschaftliches Ziel. Auch der weitere Schutz der Umwelt und des Klimas würden mit ihrem Vorschlag zunichtegemacht. Dennoch müssen wir wei- terhin darüber nachdenken, wie Pendler angesichts der steigenden Kosten für Benzin und Diesel entlastet wer- den können. Sinnvolle Instrumente sind hier sicherlich die Ausweitung der Pendlerpauschale oder die Rückfüh- rung der Ökosteuer – als Teil der Mineralölsteuer – auf Kraftstoffe. Allgemeine Diskussion zum ermäßigten Umsatzsteu- ersatz. Wie bekannt, ist zurzeit eine Diskussion im Gange, welche das Ziel hat, die Liste der dem ermäßig- ten Steuersatz unterliegenden Gegenstände gemäß An- lage II zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG einer Überprü- fung zu unterziehen und ein einheitliches Verfahren zu entwickeln. Wir fragen uns alle: Ist hier wirklich eine so detaillierte Kasuistik erforderlich, die regelmäßig eine Fundgrube für Büttenredner im Karneval darstellt, um die Regelungswut des Steuergesetzgebers lächerlich zu machen? So unterliegen beispielsweise dem ermäßigten Steuer- satz von 7 Prozent gemäß laufender Nummer 22 der Liste: „Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder ge- trocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht ge- rösteter Zichorienwurzeln oder Varietät Cichorium inty- bus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernäh- rung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen sind; ausgenommen Algen, Tange und Zu- ckerrohr.“ Alles klar? Oder ich zitiere aus einem BMF-Schreiben vom 16. Oktober 2006, wonach „genießbare Schweineohren – auch wenn als Tierfutter verwendet – dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, während getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, unter den vollen Satz fallen. Schwerwiegender als diese Kuriosa wiegt, dass diese Liste eine Anzahl krasser Wertungswidersprüche enthält, die uns Abgeordneten immer wieder vorgehalten wer- d B a n L m h ß d u t M R c f L m l r s a h d G z v i t v s L u n r M u g s c n K e P O K r o 5 f h T t (C (D en: Warum werden Musik-CD’s niedriger besteuert als abywindeln? Warum wird Tierfutter niedriger besteuert ls Arzneimittel? Warum werden Hummer und Trüffel iedriger besteuert als Mineralwasser? Sie waren doch einmal Bundesfinanzminister, Herr afontaine? Was haben Sie eigentlich hier unternom- en? Damals hätten Sie lieber handeln sollen, anstatt eute Schaufensteranträge zu stellen. Eine breit angelegte Diskussion zum Thema ermä- igte Mehrwertsteuersätze muss geführt werden, wobei ie Vorarbeiten der Europäischen Kommission und die ns vorliegenden Berichte aus dem Bundesfinanzminis- erium zum Thema im Rahmen der haushaltspolitischen öglichkeiten die Diskussionsgrundlage bilden. Im ahmen dieser aktuellen Diskussion können wir dann si- herlich auch über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ür Kraftstoffe – welche in der heutigen Zeit nicht als uxus, sondern als Notwendigkeit angesehen werden üssen – reden. Allerdings muss diese Diskussion immer auf Grund- age einer Gegenfinanzierung erfolgen. Unser im Inte- esse zukünftiger Generationen vorrangiges Ziel eines chuldenfreien Bundeshaushalts dürfen wir dabei nicht us den Augen verlieren. In diesem Sinne lehnt die CDU/CSU-Fraktion den eutigen Antrag der Fraktion Die Linke ab. Wir werden ie Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden egenstände grundsätzlich überprüfen. Lydia Westrich (SPD): Wir beschäftigen uns heute um x-ten Mal wieder mit einem Antrag der Linken, der iel Geld verteilen will und keinerlei Finanzierung be- nhaltet. In jedem kleinen Gemeinderat könnte der An- rag schon aus diesem Grund von der Tagesordnung erwiesen werden. Aber gut, das Thema ist für die Men- chen zu ernst, um Haarspaltereien zu betreiben. Ja, die rasant gestiegenen Energiepreise verteuern die ebenshaltungskosten der Menschen beträchtlich. Also ntersuchen wir die von Ihnen vorgeschlagenen Maß- ahmen auf ihre Wirkungsweise: Schon die erste Forde- ung stößt in ein altbekanntes Horn. Der ermäßigte ehrwertsteuersatz soll es richten. Wie häufig haben wir ns schon hier darüber auseinandergesetzt, dass niemand arantieren kann, dass die Unternehmen die Mehrwert- teuerersparnis durch niedrigere Preise an die Verbrau- her auch weitergeben. Garantiert sind aber Minderein- ahmen beim Staat. Preisgestaltung läuft nach anderen riterien ab – auch bei der Bahn. Außerdem gibt es den rmäßigten Mehrwertsteuersatz auf Beförderungen von ersonen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit berleitungsbussen, im genehmigten Linienverkehr mit raftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen und die Beförde- ung im Fährverkehr, jeweils innerhalb einer Gemeinde der wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 0 Kilometer beträgt. Die Mehrzahl der Berufspendler ährt nicht weiter als 50 Kilometer und kann, wenn über- aupt, vom ermäßigten Satz bereits jetzt profitieren. rotzdem sind die Tickets im Nahverkehr im Verhältnis eurer als auf langen Strecken. Und aus vielen anderen 18526 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) Beispielen wie der Mc-Donald-Geschichte – gleicher Preis für den Hamburger zum Mitnehmen und zum Im- Haus-Verzehr, obwohl einmal ermäßigter, einmal voller Steuersatz – wissen wir, dass der eigentliche Verlierer bei solchen Forderungen nur der ist, dem Sie eigentlich helfen wollen: der brave, fleißige Steuerzahler, der die Mindereinnahmen wieder aufbringen muss. Die von Ihnen angesprochenen Menschen mit gerin- gem Einkommen können sich keinen Staat leisten, dem das Geld für die Förderung von Infrastruktur fehlt. Und Ihr Gegenfinanzierungsvorschlag – Gewinnabschöp- fungsteuern bei den internationalen Mineralölkonzer- nen – ist lächerlich. Was glauben Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die so tüchtige Weltökonomen in ihren Reihen haben, wo die Gewinne dieser Konzerne dann anfallen werden? Da können Sie dann statt bei Ge- winnen bei den Verlusten abschöpfen und wir verlieren noch mehr Steuereinnahmen. Dass dieser Antrag mit ganz heißer Nadel gestrickt wurde und rein populisti- schen Zwecken, nicht aber wirklichen Lösungen für die Menschen dient, merkt man schon an der Überschrift. Sie bringen da zwei an sich ehrenwerte Forderungen, die sich aber eigentlich widersprechen, zusammen. Den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu fördern, heißt doch viel mehr, als der Bahn für ihre ICEs und ICs mehr Geld zu geben in Form der ermäßigten Steuer. Es bedeu- tet unter Umständen auch im Gegenzug, den Autover- kehr zu verteuern, um die Menschen dazu zu bewegen, in den Zug zu steigen. Und gerade diese Verteuerung wollen Sie schon bei den jetzigen Verhältnissen sozial abfedern. Also was – Vorrang für den öffentlichen Ver- kehr oder Begünstigung der Autofahrer? Denn wenn Sie den Menschen mehr Geld in die Hand geben, haben Sie den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel noch lange nicht gesichert. Zu der zweiten Forderung aus dem Antrag sollte man gar nichts sagen. Welches bürokratische Monster – um einmal einen Ausdruck von der FDP-Fraktion zu über- nehmen – bauen Sie denn da auf? Sie wollen einen Fonds einrichten, der sich speist aus bestimmten Teilen des Umsatzsteueraufkommens. Ich habe in meiner Nachbarschaft zu Hause eine Tankstelle mit automati- scher Preisangabe. Da kann es vorkommen, dass der Preis viermal am Tag wechselt. Ich tanke Montag früh Diesel für 1,28 Euro und vor dem langen Wochenende mit Feiertag für 1,55 Euro. Wer soll nun den Überhang jeweils ausrechnen? Und die gerechte Verteilung auf die Länder ist auch kaum vorstellbar. Mir ist total schleier- haft, welche Kriterien angelegt werden sollen. Soll das Land die Mehrwertsteuereinnahmen erhalten, die seine Bürger durch fleißiges Fahren erwirtschaftet haben? Sollen diese Einnahmen den Ländern zugute kommen, deren öffentlicher Personennahverkehr ausge- dünnt wurde? Was sagen dann die Länder, die stetig in ihren Nahverkehr investiert haben, wie wir in Rhein- land-Pfalz mit dem Rheinland-Pfalz-Takt, mit Anruf- sammeltaxis und Ähnlichem? Nein, dieser neue Wasser- kopf, der bei Ihnen Fonds heißt, wird im Endeffekt allein durch seine aufwendige Verwaltungsnotwendigkeit mehr kosten als bringen. Die Koalition hat das Regionalisie- rungsgesetz verabschiedet. Das bietet den Ländern alle M s d e R d k e D r e M t e a a m w A e k t i n d n s d n Ü d w h A P k f e g m s n m w m ß s l d S l k A r d v k g h (C (D öglichkeiten, den Personennahverkehr optimal zu ge- talten. Und auch Sie von der Fraktion Die Linke sollten as zu Hause in ihren Ländern überprüfen, bevor Sie ine neue Umverteilungsmaschinerie in Gang setzen. ichtig erkannt haben Sie mit der dritten Forderung, ass Menschen mit geringem Einkommen keine oder aum Steuern zahlen, also von der eventuellen Wieder- inführung der gesamten Pendlerpauschale nichts haben. iese sollen nun in einem ebenfalls komplizierten Verfah- en einen Mobilitätszuschuss erhalten. Wissen Sie, dass s immer noch viele Firmen gibt, die ihren Angestellten onatskarten zur Verfügung stellen? Es gibt Tarifver- räge zum Beispiel im Baubereich, in denen Fahrtkosten- rstattungen eingearbeitet sind. Die BASF, aber auch ndere Betriebe haben Werkszüge. Wie trennen Sie das lles oder wollen Sie die jetzige Leistung der Unterneh- en durch den Steuerzahler übernehmen lassen? Damit äre Ihre bisherige Politik total auf den Kopf gestellt. ber das ist das Gleiche wie bei der Mehrwertsteuer- rmäßigung: Populismus an erster Stelle – das Nachden- en kommt, wenn überhaupt, erst lange danach. Natürlich meinen die Bürgerinnen und Bürger im ers- en Moment, eine Mehrwertsteuerermäßigung fließe in hre Taschen oder ein Mobilitätszuschuss käme allein ih- en zugute. Sei müssten das besser wissen. Einfluss auf ie Ausgaben der Bundesländer haben Sie übrigens auch icht, wie Sie es mit diesem Antrag suggerieren. Sie treuen mit Ihren Forderungen einen Berg von Sand in ie Augen der Menschen, die Ihnen vertrauen. Es ist Ih- en egal, ob Sie wirklich helfen können. Hauptsache, die berschriften stimmen. Denn dass Sie als Abgeordnete ie Konsequenzen nicht durchschauen, will ich Ihnen irklich nicht unterstellen. Ich sehe das Problem der ho- en Belastung kleiner Einkommen durch den rabiaten nstieg des Ölpreises genauso in aller Schärfe. Aber seudolösungen helfen diesen Menschen nicht. Dass uns eine Mehreinnahmen durch den hohen Benzinpreis zu- ließen, hat das Bundesfinanzministerium im Ausschuss indrucksvoll dargelegt. Geld kann man nur einmal aus- eben. Wenn im Familienbudget die eine Seite steigt, uss an der anderen gespart werden. Da die Mehrwert- teuer eine Verbrauchsteuer ist, hat der Staat dann auch icht mehr in der Tasche, wenn die Menschen nicht ehr ausgeben können. Das ignorieren Sie alles einfach, eil es sich in Schlagzeilen und Flugblättern nicht gut acht. In der Realität bedeuten Ihre Forderungen zum gro- en Teil eine unnötige Förderung der Bahn für ihre chnellen Strecken, für Geschäftsreisende und Ausflüg- er. Sie bedeuten einen Zuschuss für die Bundesländer, essen Verwendung Sie nicht kontrollieren können. Und ie nehmen Unternehmen soziale Aufgaben ab und wol- en sie stattdessen den Staat schultern lassen. Was das ostet, interessiert Sie nicht. Sie haben ja ein Trumpf- ss im Ärmel. Ihre Kollegin Bulling-Schröter hat es be- eits im Januar im Bundestag angekündigt. Sie wollen ie Energieunternehmen enteignen. Dabei wünsche ich iel Spaß. Es gibt ja so viele rein nationale Mineralöl- onzerne, zum Beispiel. Wie die Bürgerinnen und Bür- er auf eine eventuell daraus resultierende Benzinknapp- eit reagieren, mag ich noch nicht einmal träumen. Ich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18527 (A) ) (B) ) glaube, dass vor allem die Menschen in den neuen Bun- desländern geradezu allergisch auf eine staatliche Zutei- lung von Energiemengen reagieren werden. Also diese Geldquelle wird nicht sprudeln. Was können oder wer- den wir aber tun, um die offensichtliche Sorge zu lin- dern? Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Arbeits- gruppe „Energiemärkte“ eingesetzt, die die Einführung verbindlicher Sozialtarife bei Gas, Fernwärme und Strom prüft und durch deren Einführung wirklich Entlas- tung in der Haushaltskasse schaffen kann. Das ist der umgekehrte Weg, wie Sie ihn hier fordern: nicht den Un- ternehmern zu geben, sondern ihnen abzuverlangen, nicht den Staat Aufgaben übernehmen lassen, die viel besser aus den Gewinnen der Unternehmen finanziert werden können. Sie wollen Verkehrsvermeidung, Effi- zienz und regenerative Energieträger. Das ist der richtige Weg, um die Abhängigkeit vom Öl zu mindern. Aber dieser Weg ist nicht umsonst zu haben. Auch der Staat kann wie die Familien das Geld nicht zweimal ausgeben. Und wenn Sie seriöse Politik machen wollen, müssen auch Sie sich entscheiden. Die Bürgerinnen und Bürger wissen längst, dass das Benzin auf Dauer nicht wieder billiger werden wird. Wir brauchen Tempobeschränkun- gen und Kurse für effizientes Fahren, die auch schon in die Führerscheinprüfung eingearbeitet werden könnten. Wir verstärken die Forschung an noch sparsameren Mo- toren und alternativen Treibstoffen. Wir müssen nicht nur unabhängiger vom Rohstoff Öl, sondern auch von skrupellosen Spekulanten werden. Das ist anspruchsvoll und wird nicht funktionieren ohne das Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte. Bruttolohnerhöhungen, an- ständige Bezahlung geleisteter Arbeit hilft besser als je- des Notprogramm, um kurzfristig Härten durch die ho- hen Energiepreise zu mindern. Dafür kämpft die SPD- Fraktion bei Leiharbeit, bei den Mindestlöhnen, bei der Unterstützung der Gewerkschaften, die die Erstattung von Fahrtkosten mit aushandeln können, die aber vor al- lem für die Erhöhung der Bruttoeinkommen kämpfen. Der Staat muss sein Geld für langfristige Strategien ein- setzen; den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit sa- gen. Alle energiesparenden Möglichkeiten auszuloten und zu unterstützen, ist weit besser als kurzfristige Pro- gramme, von denen niemand weiß, wem sie im Endef- fekt nützen. Packen Sie Ihren Antrag ein und arbeiten Sie mit uns an nachhaltigen Lösungen, wenn Sie ernst genommen werden wollen. Dr. Volker Wissing (FDP): Es ist immer schön, wenn ein Antrag durch seinen Inhalt beeindruckt. Dieser Antrag beeindruckt, aber vor allem durch das, was nicht darin steht. Sie schreiben, wie Sie das Geld mit vollen Händen ausgeben, nicht aber, wie Sie dieses Geld einnehmen wollen. Da führen Sie mal eben einen ermäßigten Mehr- wertsteuersatz für alle Fahrten des Schienenpersonenver- kehrs ein. Eventuelle Mehreinnahmen bei der Mehrwert- steuer auf Kraftstoffpreise werden für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ausgegeben, und wenn man schon so schön beim Ausgeben ist: Warum nicht gleich ein Entfernungsgeld einführen? e t m s B A b g j d S w s h s b G m k d A g i t i g e z v B r B w B A s g h M m n u K D s m n m m M p g g s c (C (D In Ihrem Antrag wird sehr viel ausgegeben und nichts ingenommen; und genau daran krankt der gesamte An- rag. Er ist nichts als blanker Populismus. Wer nicht ein- al bereit ist, eine Gegenfinanzierung für seine Vor- chläge vorzulegen, verhöhnt die Bürgerinnen und ürger. Die Menschen in unserem Land brauchen keine nträge, sie brauchen eine Entlastung. Das Geld, welches Sie hier mit vollen Händen ausge- en, müssen Sie doch vorher jemandem wegnehmen. Es ehört zur politischen Seriosität, dass man nicht nur die- enigen benennt, die man beglücken will, sondern auch iejenigen, denen man das Geld nehmen will. In diesem inne ist dieser Antrag zutiefst unseriös. Wenn Sie so ein ernstes Thema wie die Mehrbelastung eiter Teile der Bevölkerung durch die dramatisch ge- tiegenen Energiepreise auf eine so unseriöse Weise be- andeln, zeigt das genau eines: Sie nehmen die Men- chen und ihre Nöte nicht wirklich ernst. Und das ist sehr itter! Sie sollten die Menschen nicht unterschätzen. Im egensatz zu Ihnen wissen sie, dass Geld zunächst ein- al erarbeitet werden muss, bevor man es ausgeben ann. Es gibt noch genügend Menschen in Deutschland, ie Steuern zahlen und schnell merken, was von Ihrem ntrag zu halten ist: nämlich nichts. Wer Ihnen glaubt, laubt auch an den Weihnachtsmann. Bei Ihnen ist sogar m höchsten Sommer Bescherung. Mit Ihrem Antrag aus Wolkenkuckucksheim diskredi- ieren Sie ein ernstes Anliegen. Auch aus Sicht der FDP st eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dringend eboten. Es passt nicht ins Bild, wenn Herr Steinbrück inerseits Rekordsteuereinnahmen ankündigt und gleich- eitig behauptet, nicht an den gestiegenen Preisen zu erdienen. Die Steuermehreinnahmen, über die sich der undesminister der Finanzen so freut, sind nichts ande- es als die Steuermehrbelastungen der Bürgerinnen und ürger. Steuern fallen nicht vom Himmel; sie müssen er- irtschaftet werden, und zwar von den Bürgerinnen und ürgern sowie den Unternehmen in unserem Land. Die rgumentation der Bundesregierung, dass die Men- chen, wenn sie mehr Geld für Energie ausgeben, weni- er Einkommen für andere Konsumgüter zur Verfügung aben, klingt zwar einleuchtend, ist es aber nicht. Die enschen können nicht beliebig ihren Konsum zusam- enstreichen; aber sie können weniger sparen. Und ge- au das ist es, was passiert. 2003 hatten die Bürgerinnen nd Bürger noch 502 Milliarden Euro auf der hohen ante; 2007 waren es nur noch 440 Milliarden Euro. as ist ein Rückgang um 12,5 Prozent. Mit ihrem Er- parten finanzieren die Menschen inzwischen die Steuer- ehreinnahmen des Bundes. Steuern fallen nicht vom Himmel; das sollte sich icht nur Die Linke, sondern auch die Bundesregierung erken. Wer die Bürgerinnen und Bürger entlasten will, uss bei der Steuerbelastung anfangen; dann haben die enschen auch die Möglichkeit, steigende Energie- reise zu verkraften. Die FDP hat dazu ihre Vorschläge emacht. Unser Steuerkonzept liegt vor. Es ist einfach, erecht, mit niedrigen Steuersätzen und entschieden bes- er als dieser Antrag. Im Gegensatz zu Ihnen verspre- hen wir nicht nur soziale Lösungen, sondern sind auch 18528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) in der Lage, sie mit realistischen Konzepten zu verwirk- lichen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Steigende Energie- kosten sind ein Thema, das den Menschen auf den Nä- geln brennt. Doch nicht nur die öffentliche Wahrneh- mung zeigt hier Handlungsbedarf, sondern dieser lässt sich auch an der Statistik ablesen. Die aktuell zu beob- achtende erhöhte Inflationsrate ist vor allem auf gestie- gene Energiepreise zurückzuführen. Laut Statistischem Bundesamt hätte die Teuerungsrate ohne die Preisent- wicklung für Energie im Mai statt 3,0 nur 1,9 Prozent betragen. Die heute bekannt gegebenen vorläufigen Zah- len signalisieren, dass die Energiepreise im Juni die In- flation auf den höchsten Stand seit 1994 getrieben ha- ben; geschätzt wird eine Rate um die 3,3 Prozent, Tendenz für die nächsten Monate steigend. Angesichts der Preisentwicklung wird auch in diesem Jahr der Groß- teil der Menschen hierzulande wieder reale Einkommen- seinbußen hinnehmen müssen. Trotz vergleichsweise höherer Tarifabschlüsse ergaben sich bereits im ersten Quartal dieses Jahres wieder reale Lohnverluste. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes verdiente ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im pro- duzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in diesem Zeitraum durchschnittlich brutto 3 064 Euro im Monat, das waren 2,8 Prozent mehr als im ersten Quartal 2007. Der Verbraucherpreisindex stieg in diesem Zeit- raum um 2,9 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte stärker als die Verdienste. Doch das sind nur Durchschnittszahlen. Energie ge- hört zu den Gütern des täglichen Bedarfs. Preissteige- rungen dort betreffen Menschen mit geringen Einkom- men stärker. Aufgrund der niedrigen Einkommenshöhe bestehen bei diesen kaum Einsparpotenziale oder Mög- lichkeiten zur Konsumumschichtung, Die Linke hat zahlreiche Vorschläge vorgebracht, um diese besondere Belastung der unteren Einkommensgruppen durch die aktuellen Preissteigerungen zu senken. Der vorliegende Antrag reiht sich in einen Vorschlagskanon ein. So ha- ben wir zeitgleich den ergänzenden Antrag „Energiekos- ten für Privathaushalte mit geringem Einkommen sofort wirksam senken“ vorgelegt. Die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale haben wir erstmals vor über ei- nem Jahr gefordert, im September liegt ein entsprechen- der Neuantrag zu Abstimmung vor. Nicht zuletzt sei an dieser Stelle nochmals auf die Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozent zum 1. Januar 2007 durch die Bundesre- gierung erinnert, die wir abgelehnt haben. Diese Erhö- hung entfaltet angesichts der aktuellen Preissteigerungen so richtig ihr unsoziales Potenzial; denn jede Preiserhö- hung netto fällt dank der Mehrwertsteuer noch drasti- scher aus. Der vorliegende Antrag konzentriert sich auf die ge- stiegenen Benzinpreise und deren besondere Auswir- kung auf Menschen mit niedrigem Einkommen. Diesen hilft auch eine Wiedereinführung der alten Entfernungs- pauschale wenig. Denn diese ist in ihrer Wirkung an die Einkommensteuer gebunden, das heißt, nur wer über- haupt Steuern zahlt, kann sie nutzen. Geringverdienerin- nen und -verdiener zahlen in aller Regel keine oder k m M w b W u a t B w S v a h z i d g m u c l m a s d d d r ö b c s p f M d s A d b l u w s d E S n E p d g z g (C (D aum Steuern, sodass sie die Mehrkosten der Mobilität it aller Härte treffen. Einer Einschränkung der eigenen obilität sind enge Grenzen gesetzt; denn viele Er- erbstätige sind gezwungen, zu ihrer Arbeitsstätte bzw. eruflich weite Wege zurückzulegen. Ein Wechsel des ohnorts nahe zur Arbeitsstätte ist aus wirtschaftlichen nd sozialen Gründen oftmals unmöglich. Dies resultiert us Einschränkungen wie der Befristung des Arbeitsver- rages, einem hohen Mietniveau im nahen Umfeld des etriebes, hohen Umzugskosten, familiären Bindungen, ie Schulbesuch der Kinder. Angesichts steigender pritpreise würden viele Pendlerinnen und Pendler gerne om Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wie ktuelle Umfragen, aber auch das bereits geänderte Ver- alten vieler belegen. So verzeichnet die Deutsche Bahn wischen Januar und April 20 Millionen mehr Kunden m Nah- und Fernverkehr. Ein solcher Umstieg ist je- och für viele Pendlerinnen und Pendler aufgrund man- elnder Angebote, insbesondere in der Fläche, nicht öglich. Zudem klagen gerade Geringverdienerinnen nd -verdiener über die steigenden Preise im öffentli- hen Personennah- und -fernverkehr. Wir bezwecken mit dem vorliegenden Antrag zweier- ei: Zum einen wollen wir Bezieher niedriger Einkom- en entlasten, ohne ihre Mobilität einzuschränken. Zum nderen wollen wir den ökologischen Umbau der Gesell- chaft vorantreiben, indem der Umstieg vom Pkw auf en öffentlichen Nah- und Fernverkehr erleichtert wer- en soll. Steigende Erdölpreise und Klimaschutz erfor- ern Verkehrsvermeidung, mehr Energieeffizienz und egenerative Energieträger, um den Einsatz von Mineral- len zügig zu reduzieren. Beide Ziele in Einklang zu ringen, ist ein zwar schwieriges, aber nicht unmögli- hes Unterfangen, wie unser Antrag mit seinen drei An- atzpunkten zeigt. Erstens sollte insbesondere im Hinblick auf die Fern- endlerinnen und -pendler auch im Schienenpersonen- ernverkehr, wie bereits im -nahverkehr, der ermäßigte ehrwertsteuersatz gelten. Zweitens wollen wir, dass Mehrwertsteuereinnahmen, ie aus Preisen von mehr als 1,40 Euro/Liter für Benzin owie 1,30 Euro/Liter für Diesel resultieren, für den usbau öffentlicher Verkehrsmittel zweckgebunden wer- en. Angesichts der aktuellen Spritpreise würden damit ereits jetzt Finanzmittel zufließen. Durch diese zusätz- ichen Finanzmittel kann die Verfügbarkeit von Bahn nd Bussen erhöht und können die Fahrpreise gesenkt erden. Beides kann den Willen zum Umsteigen unter- tützen. Die Umsetzung der Zweckbindung über die Bil- ung eines Fonds findet mittlerweile auch innerhalb der U prominente Anhänger: Der französische Präsident arkozy hat Ende Mai vorgeschlagen, in Frankreich ei- en Ausgleichsfonds zu schaffen, der aus zusätzlichen innahmen bei der Mehrwertsteuer wegen der hohen Öl- reise gespeist wird. Das Geld solle dazu benutzt wer- en, höhere Zuschüsse für die Heizöl- und Gasversor- ung von Haushalten mit niedrigen Einkommen zu ahlen. Drittens soll der Staat Pendlerinnen und Pendlern mit eringen Einkommen einen direkten finanziellen Aus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18529 (A) ) (B) ) gleich für steigende Mobilitätskosten zahlen. Diese kön- nen, wie bereits erläutert, die Entfernungspauschale nicht oder nicht voll nutzen. In unserem Antrag zeigen wir einen Weg auf, wie dieser Vorschlag sozial gerecht und ohne Mehrkosten für die Arbeitgeber umgesetzt werden könnte. Im Übrigen ist die Bundesregierung gefordert, tätig zu werden, um die bei den meisten Mineralölkonzernen anfallenden Extraprofite im Zusammenhang mit Preis- steigerungen auf dem Rohölmarkt zu unterbinden bzw. abzuschöpfen. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die steigenden Energiekosten stellen eine hohe Zusatz- belastung für die Menschen in unserem Land dar. Das gilt nicht nur für die Benzinpreise, sondern vor allem auch für die gestiegenen Kosten für Heizung und Warm- wasser im Wohnbereich oder für das allgemein gestie- gene Preisniveau, das stark auf die steigenden Ölpreise zurückgeht. Zur Erinnerung: 1998 hatten wir einen Ölpreis von rund 10 Dollar pro Fass Öl. Heute sind es mehr als 130 Dollar. Der hohe Ölpreis zeigt an, dass das Ölzeital- ter zu Ende geht; denn das Angebot kann mit der rapide steigenden Nachfrage gerade aus den Schwellenländern wie China und Indien nicht mehr mithalten. Ein Ölpreis von 200 Dollar und mehr ist daher eher kurz- als lang- fristig zu erwarten. Wer in der Politik die Senkung von Energiesteuern oder die Erhöhung von Subventionen wie der Pendler- pauschale vorschlägt, wie es die Linke tut, versucht, den Brand mit billigem Benzin zu löschen. Hier zeigt sich deutlich, dass das Ökomäntelchen, das sich die Linke gerne überzieht, nicht passt. Vor die Frage gestellt, ob man ökologisch sinnvolle Forderungen aufstellt oder so- zialpolitischen Populismus predigt, entscheidet sich die Linke dann doch für Zweiteres. Ich habe im Antrag der Linken vermisst, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, mit Hugo Chávez in Venezuela Sonderkonditionen für billigen Sprit zu ver- handeln – mit Oskar Lafontaine als Sonderbeauftragten –, wie es der abgewählte Londoner Bürgermeister Ken Livingstone gemacht hat. Aber im Ernst: Wir brauchen kein billiges Benzin, das nur die Illusion nährt, alles könne so bleiben wie bisher, sondern wir müssen rasch in Alternativen investieren, die uns unabhängig vom Öl machen. Wenn der Staat das Signal aussendet, dass er Ölpreissteigerungen aufgrund der sich verknappenden Nachfrage durch Subventionen ausgleicht, werden diese Alternativen nicht marktfähig und das knappe und kli- maschädliche Öl wird noch schneller in die Luft gepus- tet. Zu den Forderungen der Linken im Einzelnen: Die Forderung nach einem ermäßigten Mehrwertsteu- ersatz ist für Fahrten bis 50 Kilometer, was 99 Prozent aller Pendler betreffen dürfte, schon längst in Kraft. Diese Ermäßigung auch auf den Fernverkehr auszuwei- ten, ist eine alte Forderung von uns Grünen. Allerdings haben wir gelernt, dass diese Mehrwertsteuerermäßi- g F l h c t b 1 n t G D u z m d m v t c a s n s 1 D w i R k g k t n a j b a E g c S l r e N P v w B S K f (C (D ung dann auch für den innerdeutschen Flugverkehr und ernlinienbusreisen eingeführt werden müsste. Der öko- ogische Effekt wäre also begrenzt, die Steuerausfälle ingegen hoch. Wichtiger als diese Forderung wäre es, flächende- kend günstige Tickets im öffentlichen Verkehr anzubie- en für die Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten ha- en. Beispielhaft ist hier das Land Brandenburg, das ab . September 2008 ein gegenüber dem regulären Mo- atskartentarif um 50 Prozent günstigeres Mobilitäts- icket für Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, rundsicherung oder Asylbewerberleistungen anbietet. ies sollte in allen Bundesländern eingeführt werden, m diesen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen, mobil u bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilzuneh- en. Es gibt aber auch Regionen im ländlichen Raum, in enen der öffentliche Verkehr sich auf einen Schulbus orgens und mittags beschränkt und es kaum Alternati- en zum Auto gibt. Die Forderung nach höheren Investi- ionen in den öffentlichen Nahverkehr gerade im ländli- hen Raum ist daher richtig. Wir Grünen wollen llerdings, dass sie auf eine verlässliche Grundlage ge- tellt werden, und dazu taugt der Vorschlag der Linken icht. Eine Zweckbindung von Mitteln aus der Mehrwert- teuer auf Kraftstoff, wenn dieser den Wert von mehr als ,40 Euro erreicht, halten wir aber für kontraproduktiv. ie Bindung an einen schwankenden Kraftstoffpreis ürde zu unkalkulierbaren Einnahmen führen. Es mag n der Zukunft noch einmal Zyklen geben, in denen der ohölpreis vorübergehend wieder sinkt. Soll es dann eine zusätzlichen Mittel für den öffentlichen Verkehr eben? Das ist nicht durchdacht. Zusätzlich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs önnte der Staat Angebote zu Pendler-Fahrgemeinschaf- en, die es im Internet gibt, unterstützen, indem er mit ei- er breit angelegten Werbekampagne auf diese Angebote ufmerksam macht. Das Bundesverkehrsministerium gibt ährlich einen zweistelligen Millionenbetrag für Wer- ung zur Verkehrssicherheit aus. Wir schlagen vor, dass us dem Straßenbauhaushalt, der mehr als 5 Milliarden uro beträgt, ein paar Millionen für eine Werbekampa- ne bereitgestellt werden, die Tipps für umweltfreundli- he Mobilität mit und ohne Auto gibt. Dazu gehören pritspartipps, Fahrgemeinschaften, Car Sharing, öffent- icher Nahverkehr, Fahrradfahren und zu Fuß gehen. Unsere Position zur Entfernungspauschale ist, diese eduziert auf 15 Cent wieder ab dem ersten Kilometer inzuführen, damit auch diejenigen profitieren, die in der ähe ihres Arbeitsplatzes wohnen. Zu prüfen ist, ob die auschale in ein Mobilitätsgeld verwandelt wird, da da- on die Bezieher kleiner Einkommen stärker profitieren ürden als bei der heutigen Regelung, die vor allem die ezieher hoher Einkommen begünstigt, da die Höhe der teuergutschrift vom Steuersatz abhängt. Das sich ankündigende Ende des Ölzeitalters und der limawandel sollten zum Umdenken und Umlenken ühren. Damit Mobilität auch in Zukunft für alle er- 18530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) schwinglich bleibt, brauchen wir eine Wende zu klima- freundlichen und spritsparenden Transportmitteln und keine Verbilligung des Fahrens mit alten, klimaschädi- genden Fahrzeugen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an das Europäi- sche Parlament und den Rat Europäische Agenturen – Mögliche Perspek- tiven KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08 – Antrag: Gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Agenturen (Tagesordnungspunkt 44) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Die Übertragung hoheitlicher Rechte von den Mitgliedstaaten auf die Eu- ropäische Union hat zu einem Zuwachs an Kompetenzen der EU auf zahlreichen Gebieten geführt. Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben in zunehmendem Maße Agenturen geschaffen, um die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Fortentwick- lung europäischer Politik zu unterstützen. Diese Agentu- ren haben erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie sind heute ein wesentlicher Bestandteil des institutionellen Rahmens der Europäischen Union. Dies wird auch darin deutlich, dass die Kommission in ihrem Vorentwurf für den EU-Gesamthaushalt des Jahres 2009 einen Zuschuss von insgesamt circa 564 Millionen Euro für Regulie- rungsagenturen veranschlagt hat. Die Anzahl der Plan- stellen in diesen Agenturen sollen dem Entwurf nach im kommenden Jahr auf 4 216 anwachsen. Mit ihrer Mittei- lung „Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven“ vom 11. März 2008 hat die EU-Kommission das Thema Agenturen endlich zurück auf die europäische Tagesord- nung gerufen. Sie ist die dringend notwendige Reaktion darauf, dass die im Jahre 2005 vorgelegte Interinstitutio- nelle Vereinbarung vom Europäischen Rat auf Eis gelegt wurde. Ich begrüße den nun vorliegenden zweiten Versuch der Kommission ausdrücklich, einheitliche Rahmenbedingungen für Regulierungsagenturen festzu- legen. Insbesondere in Bezug auf ihre Organisations- strukturen und Kontrollmechanismen herrschen im der- zeitigen Agentursystem zahlreiche Missstände. Da sich die Agenturen der Europäischen Union hin- sichtlich ihrer Aufgabenbereiche und ihrer Personal- stärke deutlich voneinander unterscheiden, bedürfen sie allerdings einer differenzierten Bewertung. Zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes schlägt die Kommission eine interinstitutionelle Debatte sowie eine Querschnittsevaluierung aller bestehenden Regulierungsbehörden vor. Bis zur Vorlage von Ergeb- nissen soll auf die Errichtung neuer Agenturen verzichtet w d G e g d b s f k u d d I h b s P B T b R l l c M g b D b g d F t t E v A w A l B G d l t r g p B V A l M i F T v (C (D erden. Im Fokus der Kommissionsmitteilung stehen ie sogenannten Regulierungsagenturen, für die es – im egensatz zu den Exekutivagenturen – bislang keinen inheitlichen Regelungsrahmen für die Errichtung, Or- anisation und Kontrolle gibt. Nun liegt es vor allem an en Regierungen der Mitgliedstaaten, in Zusammenar- eit mit dem Europäischen Parlament und der Kommis- ion die Vorschläge zeitnah und nachhaltig mit Leben zu üllen. Die Inhalte der Mitteilung dürfen kein Lippenbe- enntnis der Kommission bleiben. Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD nd Bündnis 90/Die Grünen verleiht der Deutsche Bun- estag seiner Stimme im Hinblick auf die Mitgestaltung er Politik der Europäischen Union ein starkes Gewicht. ch bedauere ausdrücklich, dass die FDP über Wochen inweg den Eindruck erweckt hat, am Antrag mitzuar- eiten, es aber schlussendlich nicht getan hat. Wir hätten ie gern beteiligt, wenn wir die Bundesregierung in die flicht nehmen, ihren eigenen, immer wieder betonten edenken gegenüber den EU-Agenturen endlich auch aten folgen zu lassen. Wir geben ihr Leitlinien vor, die ei den Verhandlungen im Europäischen Rat über neue egulierungsagenturen zu beachten sind. An vielen Stel- en ist nämlich die Festlegung einfacher Standards mög- ich, wenn die Mitgliedstaaten dafür nur den erforderli- hen Willen aufbrächten. Insofern soll unser Antrag die einungsbildungsprozesse auf der Ebene der Bundesre- ierung und in der Europäischen Union dahin gehend eeinflussen, dass vor allem mehr Transparenz in das ickicht der europäischen Regulierungsagenturen ge- racht wird. Der Antrag zur Mitteilung der Kommission reift die in den Fraktionen geäußerte Kritik bezüglich er Aufgabenstellung und Kontrolle der Effizienz, der inanzierung und Personalpolitik der Regulierungsagen- uren auf. Spätestens seit der Einrichtung der Grundrech- eagentur in Wien und der Meinungsbildung dazu im U-Ausschuss ist aus der Sicht unserer Fraktion eine ertiefte Befassung mit den bestehenden und neuen EU- genturen geboten. Vor Abschluss der Überprüfung ollen wir unsere Zustimmung zur Gründung neuer genturen geben. Dies beträfe zurzeit eine Energieregu- ierungs- und eine Telekommunikationsagentur. Die undesregierung wird aufgefordert, vor allem bei der ründung neuer Regulierungsagenturen für einen ein- eutigen Kriterienkatalog und insbesondere eine detail- ierte Kosten-Nutzen-Analyse Sorge zu tragen. Es darf nicht zu viel verlangt sein, jeden neuen Agen- urvorschlag im Einzelfall detailliert zu prüfen. Eine egelmäßige Evaluierung aller bereits bestehenden Re- ulierungsagenturen ist unerlässlich, um mögliche Dop- elstrukturen wirksam zu bekämpfen. Wir fordern die undesregierung weiterhin auf, der Subsidiarität und der erhältnismäßigkeit höchste Priorität zu verschaffen. ußerdem verstärken wir mit unserem Antrag die Mög- ichkeit der parlamentarischen Kontrolle sowie unsere itbestimmung als nationales Parlament. Das Abstimmungsergebnis zum Vertrag von Lissabon n Irland hat uns auch eines deutlich vor Augen geführt: ür die Anerkennung der EU unter ihren Bürgern ist ransparenz eines der wichtigsten Kriterien. Das derzeit orherrschende Agentur-Unwesen dagegen trägt zu ei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18531 (A) ) (B) ) nem berechtigten Misstrauen der europäischen Bürger gegenüber dem Verwaltungsdickicht der EU bei. Sie hat ihren schlechten Ruf in Sachen Bürokratie nicht gerade verbessert, weil durch die Agenturen mit ihrem umfäng- lichen Personalbestand und dem dazugehörigen Finanz- budget auch noch die Regulierungsdichte erhöht wird. Um die Europäische Union den Bürgern näher zu brin- gen, ist es nämlich nicht ausreichend, einfach die Sitze der verschiedenen Regulierungsagenturen auf sämtliche Mitgliedstaaten zu verteilen. Die Verhandlungstaktiken im Rat, die hinter diesen Entscheidungen stecken, sind in keiner Weise zu rechtfertigen. Das ist oft in regelrechte Feilscherei unter den Mitgliedstaaten ausgeartet. So war über die Vergabe von neun Standorten durch den Euro- päischen Rat im Dezember 2003 vom italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi zu erfahren, dass die Agentur für Lebensmittelsicherheit nach Parma verge- ben wurde, weil die Finnen angeblich keine Esskultur hätten. Dafür habe aber Finnland das Amt für chemische Stoffe bekommen müssen. Derartige Vergabekriterien sind unwürdig und fragwürdig zugleich. Deshalb müs- sen zukünftig die Aufgaben und Strukturen der Regulie- rungsagenturen anhand eines klaren Rechtsrahmens de- finiert werden. Was nützt die Agentur vor der Haustür, wenn aber unklar bleibt, welchen Mehrwert sie hat? Der gemeinsame Entschließungsantrag der Koali- tionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb ein wichtiger Schritt, die Politik der Europäi- schen Union effizienter und transparenter zu gestalten. Michael Roth (Heringen) (SPD): Vor gut anderthalb Jahren haben wir hier im Plenum einen Antrag der FDP- Fraktion beraten mit dem Titel „Eine Grundrechteagen- tur der EU wird nicht gebraucht“. Der erst vor wenigen Tagen veröffentlichte Jahresbericht der Agentur gibt An- lass zur Hoffnung, dass diese Behörde durchaus einen Beitrag im Kampf für Menschenrechte und gegen Ras- sismus zu leisten vermag. Pauschalkritik an den EU- Agenturen bringt uns also nicht weiter, eine differen- zierte, konstruktive Kritik hingegen schon. Daher begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion die Mit- teilung der EU-Kommission zu den Perspektiven euro- päischer Agenturen. Sie ist überfällig. Die Zielsetzung der Mitteilung entspricht auch dem Anliegen des inter- fraktionellen Entschließungsantrags von SPD, CDU/ CSU und Grünen. Die Kommission setzt sich endlich in angemessener Weise mit dem Agenturwesen auseinan- der. Die Zusage, keine neuen Agenturen zu gründen, so- lange die Evaluierung der bestehenden Agenturen nicht abgeschlossen ist, verdeutlicht: Auch Brüssel ist an einer Vermeidung von Doppelstrukturen, einer Verbesserung der Arbeitsweise sowie einer stärkeren parlamenta- rischen Kontrolle der Agenturen durchaus interessiert. Dazu hat sicher auch die von uns angestoßene Debatte über das Für und Wider von Agenturen beigetragen. Der schon erwähnte erste Jahresbericht der Agentur für Grundrechte belegt, dass es durchaus Beispiele für Agenturen gibt, die eine gute und nützliche Arbeit leis- ten. Diese Daten verdienen unsere volle Aufmerksam- keit! Denn wenn wir mit unserer Politik international g M r a M f d r V B l b n l c l d r E s d G ß Ü u S V R e e d b n A r h a m r s w v a g t m d d z n d j O t a g (C (D laubwürdig sein wollen, müssen wir konsequent die aßstäbe, die wir an andere anlegen, zur Leitlinie unse- es eigenen Handelns machen. Der Bericht liefert uns ber auch eine Übersicht der Maßnahmen, die in den itgliedstaaten der Europäischen Union zur Bekämp- ung von Rassismus und Diskriminierung ergriffen wur- en. Erfolgreiche Projekte werden benannt, ein Erfah- ungsaustausch wird angeregt. Zum anderen spornt der ergleich zu eigenen Verbesserungen an. In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch die ewerbung Jenas um den Sitz des Europäischen Techno- ogieinstituts erwähnen. Sie verdeutlicht, dass diese De- atte nicht frei von Scheinheiligkeit ist. Mit einer Politik ach dem Motto: „Wir sind gegen EU-Behörden, so- ange sie nicht in Deutschland angesiedelt werden!“ ma- hen wir uns unglaubwürdig und geben uns der Lächer- ichkeit preis. Selbstverständlich profitiert jedes Land, as Sitz einer EU-Behörde ist, auch von ihr. Mit der Eu- opäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und der uropäischen Agentur für Flugsicherheit gehören wir elbst zu den Gewinnern einer auf Dezentralität fußen- en Institutionenpolitik der EU. Dort, wo die EU konkret esicht zeigt und Farbe bekennt, kann sie zu einer grö- eren Identität mit dem vereinten Europa beitragen. Im brigen sind auch oberste und obere Bundesbehörden in nserem Bundesstaat in nahezu allen Ländern präsent! o funktioniert der Föderalismus! Damit will ich mich keineswegs zum unkritischen erteidiger des Status quo machen. Ganz im Gegenteil: eformen sind überfällig, weil auch ich nicht den Sinn iner jeden Agentur zu erkennen vermag. Als 1975 die rsten Agenturen – die Agentur für Berufsbildung und ie Agentur für die Verbesserung der Lebens- und Ar- eitsbedingungen – ihre Arbeit aufnahmen, gab es kei- en Plan für die Entwicklung und Ausgestaltung des genturwesens. Zwischenzeitlich gibt es ein Sammelsu- ium von 29 Gemeinschaftsagenturen nebst weiteren Be- örden, die teilweise ohne jegliche politische Kontrolle rbeiten. Neben einer Evaluierung der existierenden Agenturen üssen daher die Kompetenzen der Regulierungsagentu- en endlich klar benannt und abgegrenzt werden. Doppel- trukturen zwischen Agenturen, Generaldirektionen und eiteren europäischen Einrichtungen müssen in der Tat ermieden werden. Ergebnis einer Evaluierung könnte uch die Zusammenlegung von Agenturen sein. Wichti- er noch: Die parlamentarische Kontrolle ist auszuwei- en! Dazu gehört die Einbindung des Europäischen Parla- ents in die Personalentscheidungen wie beispielsweise ie Ernennung von Direktoren. Eine Finanzkontrolle urch die EU-Organe ist zwingend aufgrund der Finan- ierung durch den Gemeinschaftshaushalt. Die Kommission hatte den Rat zur Teilnahme an ei- er interinstitutionellen Arbeitsgruppe aufgefordert. Be- auerlicherweise wird viel Zeit verschwendet, weil man etzt erst noch die Evaluierung abzuwarten beabsichtigt. ffensichtlich haben nicht alle Mitgliedstaaten und na- ionale Regierungen ein ebenso großes Interesse wie wir n einer verbindlicheren Regelung. Wenn die Bundesre- ierung im Rat aber ohne Bündnispartner dasteht, laufen 18532 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) unsere parlamentarischen Bemühungen ins Leere. Unser gemeinsamer Antrag könnte daher auch einen Impuls liefern für einen verstärkten interparlamentarischen Dia- log. Den Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und Grünen, die zum Gelingen des Antrages maßgeblich bei- getragen haben, danke ich herzlich. Dass der Deutsche Bundestag seine europapolitische Mitwirkungspflicht verantwortungs- und selbstbewusst zu nutzen weiß, be- legt unsere gemeinsame Initiative. Markus Löning (FDP): Als wir in den Jahren 2006 und 2007 hier im Bundestag über die Grundrechteagen- tur diskutiert haben, waren wir uns einig, dass eine Ent- scheidung über Schaffung, Sitz und Größe von EU- Agenturen hinter verschlossenen Türen und ohne parla- mentarische Kontrolle nicht mehr vorkommen soll. Die Bundesregierung hatte damals im Europäischen Rat eine – zunächst informelle – Zusage zu einem bestimmten in- stitutionellen Paket gemacht und benutzte anschließend diese Zusage als Argument gegenüber den gewählten Vertretern des Volkes, warum sie nicht mitreden können. Es gab damals einen fraktionsübergreifenden Kon- sens, dass die Grundrechteagentur wenn überhaupt, dann zumindest nicht in der ursprünglich geplanten Größe eingerichtet werden sollte. Es gab sehr ernste Bedenken hinsichtlich der gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle der Agentur. Dennoch konnte der Bundestag letztlich nichts ausrichten. Die Agentur wurde gegrün- det. Die Planstellen wurden geschaffen. Das Budget wurde genehmigt. Dies war ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen soll und auch nicht laufen darf. Die Bundes- regierung sollte den Bundestag künftig in vollem Um- fang einbeziehen, bevor sie derartige Zusagen macht. Dies war das Ziel unseres Antrags. Der Entschließungs- antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen, der sicher viele richtige und wichtige Punkte enthält, bleibt demgegen- über in dieser einen Frage hinter den Vorstellungen der FDP zurück. Leider, kann ich da nur sagen, denn aus Parlamentssicht ist dies die eigentlich entscheidende Frage, und das wissen Sie auch selbst. Ich will noch einmal klarstellen, dass wir hier keine blinde Fundamentalopposition betreiben: Es gibt durch- aus sinnvolle Aufgaben für Agenturen. Auch in Deutsch- land lagern wir manche Aufgaben in Anstalten, wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Materialforschung oder das Robert-Koch-Institut, aus. Die EU-Agentur zur Umset- zung der Chemikalienrichtlinie war sicher eine sinnvolle Gründung, denn sie bündelt sehr spezifischen Sachver- stand und ist der eine Ansprechpartner für die betroffene Wirtschaft. Ich verstehe nicht, warum die Bundesregie- rung bei solch sinnvollen Gründungen Angst vor dem Deutschen Bundestag hat. Es stärkt doch auch die Posi- tion der Bundesregierung, wenn die Sinnhaftigkeit einer Agentur in der Debatte mit den Abgeordneten Bestand hat. Aber wir wollen, dass vor einer Zusage die Zustim- mung des Bundestages eingeholt wird, und wir wollen, dass es vor der Errichtung einer Agentur ein transparen- tes Verfahren gibt. Der Bundestag muss in einem geord- neten Verfahren einbezogen werden. Die Mitteilung, d E G V a z ü R W d n e f g w n f r R R h R g D e k w g K m n b d o a A b l d R t D e k u p S i d a E s d ü F m (C (D ass man den Bundestag natürlich gerne informiere, die ntscheidung aber längst gefallen sei, ist ein Schlag ins esicht der Parlamentarier. Wir wollen ein geordnetes erfahren, bei dem der EU-Ausschuss, betroffene Fach- usschüsse und gegebenenfalls das Plenum Gelegenheit ur Stellungsnahme bekommen, bevor die Entscheidung ber die Errichtung endgültig fällt. Die Prinzipien von echtsstaat und Demokratie gehören zur gemeinsamen ertegrundlage der EU. Sie müssen in allen Aspekten es Handelns der EU berücksichtigt werden. Auch kann es nicht sein, dass für jede EU-Agentur ein euer Rechtsweg beschlossen werden muss, und es kann rst recht nicht sein, dass nicht sichergestellt ist, dass es ür die Bürgerinnen und Bürger immer einen Rechtsweg ibt. Hoheitliche Akte der Agenturen können schwer- iegende Eingriffe in Rechte von Personen oder Unter- ehmen darstellen. Jeder betroffene Bürger, jedes betrof- ene Unternehmen muss alle Akte von EU-Agenturen echtlich überprüfen lassen können. Es ist nach unserem echtsstaatsverständnis schlicht inakzeptabel, wenn der echtsweg nicht klar – oder noch schlimmer – nicht vor- anden ist. Die Freien Demokraten fordern daher eine echtswegegarantie für alle Bürgerinnen und Bürger ge- enüber allen EU-Agenturen. Genauso wichtig ist die demokratische Kontrolle. ies betrifft die Budgets, den Haushaltsvollzug und bei inigen Agenturen die inhaltliche Arbeit. Der Haushalts- ontrollausschuss des Europäischen Parlamentes ver- eigert zurzeit wegen einer Reihe von ungeklärten Fra- en einigen Agenturen die Entlastung. Ich kann die ollegen im EP nur bestärken, ihre Rechte wahrzuneh- en und im Sinne der europäischen Steuerzahler auf ei- em transparenten und ordentlichen Haushaltsvollzug zu estehen. Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt der emokratischen Kontrolle. Die Agentur für Grundrechte der die Agentur für Gleichstellungsfragen werden gut- chterlich tätig sein. Sie werden Stellungnahmen auf nfrage oder aus eigenem Antrieb erarbeiten und ver- reiten. Damit sind sie Teilnehmer einer öffentlichen po- itischen oder juristischen Debatte. Wer legitimiert sie azu? Sie sind weder unabhängige Gerichte, die das echt auslegen und durchsetzen, noch gewählte Vertre- er des Volkes, die der Kontrolle durch Wahl unterliegen. ies widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung in inem demokratischen Rechtsstaat. Es muss hier eine lare Zuordnung geben. Auch dies stellen wir daher mit nserem Antrag klar: Alle Agenturen müssen der vollen arlamentarischen Kontrolle unterworfen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU, PD und Grünen, aus Ihren nachdenklichen Mienen lese ch, dass Sie selbst gerne weitergegangen wären, als Sie as in Ihrer Beschlussempfehlung, die ja nicht falsch, ber eben halbherzig ist, zum Ausdruck gebracht haben. s wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Deut- chen Bundestages in EU-Fragen gewesen, wenn Sie en Mut aufgebracht hätten, Ihren bei den Diskussionen ber die Grundrechteagentur geäußerten Überzeugungen olge zu leisten. Sie hätten nur unserem Antrag zustim- en müssen. Diese Chance haben Sie verpasst. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18533 (A) ) (B) ) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Wir begrüßen die längst überfällige Debatte über den Wildwuchs der EU- Agenturen. Wir teilen auch die Stoßrichtung der Kritik der konkurrierenden Fraktionen des Deutschen Bundes- tages. Doch sie bleiben auf halber Strecke stehen. Daher werden wir uns zu dem vorliegenden Antrag der FDP ebenso wie zu dem Antrag der Regierungsfraktionen plus Bündnis 90/Die Grünen enthalten. Beide Anträge gegen uns nicht weit genug, weil sie nur ein Placebo gegen die grassierende europäische „Agenturitis“ sind. Öffentlichen Aufgaben werden unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit zunehmend ausge- gliedert. Dies führt zu einer eingeschränkten parlamenta- rischen Kontrolle, also weniger Demokratie. Es führt auch dazu, dass sich niemand mehr politisch verantwort- lich fühlt und erzeugt daher Ohnmacht bei den Men- schen. Beides zusammen führt dann zu schlechteren öffentlichen Dienstleistungen. Schlechte öffentliche Dienstleistungen sind aber ein Kronzeuge, um die noch schlechtere Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zu rechtfertigen. Die im EU-Ausschuss geäußerte Kritik der FDP am Antrag der Regierungsfraktionen plus Grüne bzw. „In- terfraktionell minus FDP und Linke“ teilen wir: Es fehlt an Courage. Tatsächlich geht der Antrag hinter den er- reichten Diskussionsstand der letzten beiden Jahre zu- rück. Die schlechten Erfahrungen mit der Erfüllung von Zusagen seitens der Bundesregierung werden verdrängt. Die Entscheidungen über Sitz, Größe und finanzielle Ausstattung der Agenturen unterliegen keiner parlamen- tarischen Kontrolle. Es fehlt auch an einer gerichtlichen Überprüfbarkeit der Agenturen und einer klaren Abgren- zung hoheitlicher Aufgaben. Der Antrag der FDP teilt jedoch ein Defizit mit dem Antrag der Regierungsfraktionen plus Grüne: Sie schaf- fen es nicht, sich von der zweifelhaften Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Agenturen in Art. 308 des EG-Ver- trages zu lösen. Denn sie ist nicht nur, ich zitiere die FDP, eine „fragwürdige Rechtsgrundlage“ oder eine „Rechtsgrundlage, die Anlass gibt zu Zweifeln an der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips“. Sie ist überhaupt keine Rechtsgrundlage. Hier werden ohne zureichende Kompetenz im Primärrecht bürokratische Monster ein- gerichtet. Sie sollten den Menschen dann aber auch die Wahr- heit sagen: Es geht tatsächlich nicht, immer auf Brüssel zu schimpfen; denn Sie haben diese Fehlentwicklungen der EU mitzuverantworten. Wir beobachten täglich den Tanz eines eng umschlungenen Paars: neoliberale Politik und Bürokratie. Mit dem Vertrag von Lissabon bezie- hungsweise Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darf dieses Paar vom „Gemeinsamen Markt“ auf allen Politikbereichen tanzen. Sie haben diesem Vertrag im Unterschied zur irischen Bevölkerung zugestimmt. Sie sollten sich an dieser Stelle also etwas in Demut üben. Die Linke möchte, dass alle Agenturen, die unter Be- rufung auf Art. 308 eingerichtet wurden, in die allge- meine Verwaltung eingegliedert werden oder eine tragfä- hige Rechtsgrundlage erhalten. Die Linke überschätzt a b d s c i w S N k A t e u I F w B p A e n z e u A s D tu h s R a A d R g u w u b A s b e to l a P J u s (C (D uch die Wirksamkeit der Kontrolle der Kommissions- ürokratie durch das Europäische Parlament nicht. Die emokratische Kontrolle sollte in die Einrichtungen elbst verlagert werden, wie dies bei öffentlich-rechtli- hen Körperschaften möglich und in Ansätzen realisiert st. Beides leisten die angesprochenen Anträge nicht. Wir erden uns aber als Zeichen des guten Willens der timme enthalten. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Mit unserem Antrag wollen wir Licht in das Dun- el der Arbeit und der Strukturen von sogenannten EU- genturen bringen. Gemeinsam mit den Koalitionsfrak- ionen wollen wir mehr Übersicht, mehr Kontrolle und inen umfassenden Rechtsschutz für alle Bürgerinnen nd Bürger herstellen. EU-Agenturen bestehen fast in jedem Mitgliedstaat. n Köln ist es zum Beispiel die Europäische Agentur für lugsicherheit, in Kopenhagen die Europäische Um- eltagentur und in Turin die Europäische Stiftung für erufsbildung. Diese zahlreichen Agenturen der Euro- äischen Union unterstützen sie und damit uns in unserer rbeit, nämlich in der Ausführung und Fortentwicklung uropäischer Politik. Die EU-Agenturen sind meistens icht in Brüssel angesiedelt und geben der EU dadurch um Beispiel eben in Köln, in Kopenhagen oder in Turin in „Gesicht“. Das ist ein guter Aspekt dieser Agenturen, nd ich möchte unterstreichen, dass wir Grünen die EU- genturen unterstützen, die sinnvoll und notwendig ind. Teilweise leisten sie eine sehr gute Arbeit vor Ort. as steht außer Frage. Und jetzt kommt das Aber. Aber ein Teil dieser Agen- ren, die sogenannten Regulierungsagenturen, sind nicht inreichend kontrolliert und reguliert. Diese Agenturen ind autonome Einrichtungen, für die kein einheitlicher echtsrahmen besteht; im Unterschied zu den Exekutiv- genturen, die wiederum zeitlich befristet, mit klaren ufgaben und einer eindeutig geregelten Verantwortung er EU-Kommission eingerichtet werden. Dadurch ist bei egulierungsagenturen nicht gewährleistet, dass sie den rundlegenden Anforderungen an Rechenschaftspflicht nd Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gerecht erden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass EU-Agenturen mit- nter Aufgaben erledigen, die bereits an anderer Stelle earbeitet werden. In einigen Fällen sind die Mandate der genturen nicht eindeutig und Doppelstrukturen zwi- chen unterschiedlichen Agenturen erkennbar. Weiterhin eanstanden wir, dass bei einigen Agenturen lange Zeit in klar erkennbares Konzept fehlt oder sogar das Direk- rium über lange Zeit nicht eingesetzt wird. Und schließ- ich lässt die Finanzverwaltung zu wünschen übrig, was uch vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen arlamentes als mangelhaft kritisiert wird. Das ist umso gravierender, weil gerade in den letzten ahren die Anzahl der Agenturen drastisch gestiegen ist nd sich mehr als verdoppelt hat. Dadurch sind die Per- onalplanstellen zwischen dem Jahr 2000 und heute um 18534 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) 148 Prozent angewachsen und der Gesamthaushalt hatte allein in den letzten beiden Jahren einen Aufwuchs von 20 Prozent! Diese Mängel müssen abgeschafft werden! Die EU- Strukturen müssen genauso wie nationale Strukturen ef- fizient und effektiv arbeiten. Daher begrüßen wir den neuerlichen Vorstoß der EU-Kommission sehr, die Rah- menbedingungen für alle EU-Agenturen zu regeln und dafür eine Arbeitsgruppe einzurichten. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie uns erstens ihre Ideen über und ihre Anforderungen an EU- Agenturen darlegt, denn immerhin ist es unter anderem die Bundesregierung, die über die Einrichtung von Agenturen berät und entscheidet. Für uns ist ganz klar: Konzepte müssen die Einrichtungen von Agenturen be- stimmen; keine politischen Tauschgeschäfte! Zweitens wollen wir über die neu einzusetzende Ar- beitsgruppe zu den EU-Agenturen fortlaufend und früh- zeitig informiert werden. Drittens wollen wir einen klaren Handlungsrahmen für alle Agenturen und auch die Möglichkeit, Agenturen schließen zu können, wenn sie offensichtlich nicht not- wendig sind, da sie beispielsweise Arbeiten durchführen, die an anderer Stelle bereits besser erledigt werden. Und viertens muss die parlamentarische Kontrolle der Agenturen verstärkt werden und es muss klare und um- fassende Rechtsschutzregelung gegenüber Handlungen und Entscheidungen der EU-Agenturen für die Bürgerin- nen und Bürger geben. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfas- sungsrichterinnen und Bundesverfassungs- richter – Antrag: Entwurf zur Änderung der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichtern (Tagesordnungspunkt 45 a und b) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Der von uns heute zu beratende Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht – samt Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages – ist rechtspoli- tisch verfehlt und wäre, wenn er beschlossen würde, ver- fassungswidrig. Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch überflüssig, weil sich das bisherige System der Richterwahlen über Jahrzehnte bewährt hat; auch und gerade in Zeiten, in denen um die Auswahl einzelner Richter besonders g i A m w b w ö c e v s s s c p z 1 b v v d n n n G s d t d m s G v t s d e r t g d h d u f m u r s F d R e a l W h l (C (D erungen wurde. Das Bundesverfassungsgericht, das mmer wieder als Vorbild für Verfassungsgerichte im usland dient und damit eines der beliebtesten Export- odelle deutscher Rechtsstaatlichkeit ist, hat immer ieder herausragende Richterpersönlichkeiten hervorge- racht. Immer, auch in der jetzigen Besetzung, ist und ar seine fachliche Qualifikation unbestritten und die ffentliche Akzeptanz seiner Entscheidungen flächende- kend und überfraktionell. Der in dem Gesetzentwurf nthaltene Vorwurf, das bisherige Wahlverfahren für die om Bundestag zu berufenden Bundesverfassungsrichter ei intransparent und habe demokratische Defizite, ist chon sehr bemerkenswert. Bezeichnend ist dies insbe- ondere vor dem Hintergrund, dass die Grünen entspre- hende Gesetzentwürfe in der 11., 12. und 13. Wahl- eriode regelmäßig erfolglos eingebracht haben, nach- ulesen in den Bundestagsdrucksachen 11/73, 12/5375, 3/1626 und 13/2088. Doch während ihrer Regierungs- eteiligung in der 14. und 15. Wahlperiode sucht man ergleichbare Initiativen von Bündnis 90/Die Grünen ergebens. Da liegt der Schluss doch nahe, dass eine Än- erung des Wahlverfahrens von den Initianten selbst icht ernsthaft gewollt ist. Zudem sind die von den Grü- en vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen auch icht zielführend. Sie bewirken keine Verbesserung, im egenteil. Die zentrale Norm für die Richterwahl zum Verfas- ungsgericht ist Art. 94 des Grundgesetzes. Danach wer- en die Richterinnen und Richter zur Hälfte von Bundes- ag und Bundesrat gewählt. Weitere Bestimmungen über ie Wahl lassen sich dem Verfassungstext nicht entneh- en. Das Nähere hat der Gesetzgeber im Bundesverfas- ungsgerichtsgesetz geregelt. Dort hat er aus gutem rund bereits im Jahr 1956 das Erfordernis einer Drei- iertelmehrheit für die Wahl der Bundesverfassungsrich- er auf die heute erforderliche Zweidrittelmehrheit ge- enkt. Uneinigkeit in den Wahlgremien führte dazu, dass ie für eine Wahl erforderliche Stimmenzahl häufig nicht rreicht wurde. Die Funktionsfähigkeit des höchsten Ge- ichtes war damit nachhaltig infrage gestellt. Jeder Rich- er, jede Richterin muss heute mit Zweidrittelmehrheit ewählt werden. Damit ist ausreichend sichergestellt, ass die Kandidaten von einer breiten Parlamentsmehr- eit getragen werden. Dieses stabile Verteilungssystem urch ein Instrument aus der Vergangenheit, das sich als ngeeignet erwiesen hat, gefährden zu wollen, halte ich ür wenig verantwortungsvoll. Es wäre zudem nicht de- okratisch. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit nd nicht die Minderheit. Bestehen aber Minderheits- echte, sollen diese immer konstruktiv sein und nicht de- truktiv. Dies wäre aber bei einer Dreiviertelmehrheit der all. Ebenso halte ich es nicht für sachgerecht, die Zustän- igkeit für die Richterwahl vom Wahlausschuss auf den echtsausschuss zu übertragen. Natürlich muss über die inzelnen Kandidaten intensiv beraten werden. Ich sehe ber insoweit keine zwingende Notwendigkeit einer De- egation auf den Rechtsausschuss. Das praktizierte ahlausschussverfahren ist rechtspolitisch sinnvoll und at sich – gerade in puncto Sachkenntnis und Vertrau- ichkeit – bewährt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18535 (A) ) (B) ) Die demokratische Legitimation des Wahlverfahrens wird nicht dadurch verbessert, dass die Entscheidung von einem Ausschuss des Bundestages auf einen ande- ren verlagert wird. Die bestehende Staatspraxis hat sich bestens bewährt. Dies gilt auch für den Verzicht auf eine – nach § 70 der Geschäftsordnung des Bundestages – regelmäßig öf- fentliche Anhörung der Kandidaten. In einem Schaulau- fen der Kandidaten, wie es im Stammland der Anhörun- gen, den USA, üblich ist, kann niemand ernsthaft eine Verbesserung des deutschen Systems ansehen. Ich habe das Gefühl, dass hier so eine Art weiteres Staatsexamen mit der Befähigung zum Verfassungsrichter angedacht ist. Im Übrigen umfasst die fachliche Qualifikation eines Kandidaten mehr als Kenntnisse im Verfassungsrecht. Ich jedenfalls möchte angesichts der uns allen bekannten Medienlandschaft meine Hand nicht reichen für ein me- diengerechtes, hoch politisiertes und vor allem ideologi- siertes Schaulaufen der Kandidaten. Bundesverfassungs- richter sind keine Politiker, auch wenn manche Politiker gute Bundesverfassungsrichter wurden. Der im Entwurf enthaltene Aspekt der angemessenen Vertretung qualifizierter Richterinnen auch beim höchs- ten Gericht ist sicherlich wichtig. Aber er sollte doch nicht in der vorliegenden Weise durch Quoten erzwun- gen werden. Zahlreiche Kriterien sind bei der Wahl der höchsten Richter zu beachten und nicht immer können alle ausreichend berücksichtigt werden. Durch Quoten stur Parität – auch nur teilweise – zu erzwingen, ist der Würde und dem Ansehen des Verfassungsgerichts nicht angemessen und wird dem wichtigen Anliegen der Gleichstellung nicht gerecht. Bringen die vorgeschlagenen Regelungen schon keine Verbesserung in der Sache, so enthält der Gesetzentwurf auch Mängel im Handwerklichen. Dies betrifft vor allem der vorgeschlagene neue § 7 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hier soll dem Verfassungsorgan Bundesrat vorgeschrieben werden, was dieser in seine Geschäftsordnung aufzunehmen hat. Dies zeugt nicht nur von einem merkwürdigen Verständ- nis von dem Verhältnis der beiden Verfassungsorgane zueinander. Diese Regelung wäre auch verfassungswid- rig, weil der Bundesgesetzgeber – hier allen voran der Deutsche Bundestag – nicht in die in Art. 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes gewährte Satzungsautonomie des Bundesrates eingreifen kann. Entsprechendes gilt für den vorgeschlagenen § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hier geht es umge- kehrt um die Geschäftsordnung des Bundestages. Hier soll im Gegenzug der Bundesrat als Mitgesetzgeber in die Satzungsautonomie des Bundestages mit hineinre- gieren. Auch dies wäre in meinen Augen verfassungs- rechtlich nicht in Ordnung, obwohl wir uns hier leider schon einen Sündenfall im Abgeordnetengesetz geleistet haben. Insgesamt lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf ist ers- tens oppositionelles Schaulaufen der Grünen, zweitens nicht geeignet, das Klassenziel zu erreichen, und hat drittens erhebliche handwerkliche Mängel. Deshalb er- l Ä h s B b s k z F u s s z t e r g W z D d d g t t b z D s g p b k A s n e f n k t D k z n h d u g z e (C (D aube ich mir auch, auf die gleichfalls vorgeschlagenen nderungen unserer Geschäftsordnung nicht einzuge- en. Die fachliche Qualität, die Ausgewogenheit der Be- etzung der Spruchkörper und das hohe Ansehen des undesverfassungsgerichts aufrecht zu erhalten und zu ewahren, muss unser Ziel bleiben. Der vorliegende Ge- etzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen dient dem in einer Weise. Joachim Stünker (SPD): Wie schon in der elften, wölften und dreizehnten Legislaturperiode geht es der raktion Bündnis 90/Die Grünen auch diesmal wieder m die Frage, das Wahlverfahren zum Bundesverfas- ungsgericht so zu ändern, dass nicht ein Wahlgremium, ondern der Bundestag selbst wählt. Damit wird der un- utreffende Anschein erweckt, dass die Wahl der Rich- erschaft durch eine Direktwahl des gesamten Plenums her legitimiert sei als durch ein Wahlgremium. Bevor man sich jedoch Forderungen nach Verände- ung des Wahlverfahrens zuwendet, sollte man sich die rundlegenden Prinzipien vergegenwärtigen, die bei der ahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern u beachten sind und die einen Zusammenhang bilden. ann wird offensichtlich, dass es heute wie damals bei em Änderungsvorschlag abermals nicht um die Frage er Legitimation, sondern um die Frage der Opportunität eht. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Sena- en. In jeden Senat werden acht Richterinnen und Rich- er gewählt. Nach einem in der Verfassung festgeschrie- enen Prinzip werden die Richterinnen und Richter je ur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. as heißt, die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfas- ungsgerichts wird ohne Mitwirkung des Bundestages ewählt. Sinn der Regelung ist es, dem Bundesstaats- rinzip Rechnung zu tragen und Einseitigkeiten vorzu- eugen. Als ein Grundprinzip ist auch die Vermeidung von In- ompatibilitäten zu nennen. Insofern bestimmt Art. 94 bsatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes, dass Bundesverfas- ungsrichterinnen und -richter weder dem Bundestag och dem Bundesrat noch der Bundesregierung noch ntsprechenden Organen eines Landes angehören dür- en. Ebenfalls ein Prinzip ist, dass drei der acht Richter ei- es jeden Senats von einem der obersten Bundesgerichte ommen sollen. Dies ist ein in der Verfassung angeleg- es, wenn auch dort nicht in Zahlen festgelegtes Gebot. ieses wird durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz onkretisiert. Sinn der Regelung ist es, eine Verbindung wischen dem Bundesverfassungsgericht und den soge- annten Fachgerichten herzustellen und zugleich zu ver- indern, dass das Bundesverfassungsgericht sich von en übrigen Gerichten abhebt. Ein weiterer Grundsatz lautet, dass alle Richterinnen nd Richter des Bundesverfassungsgerichts die Befähi- ung zum Richteramt haben müssen. Die Befähigung um Richteramt hat, wer das zweite juristische Staats- xamen oder wer ordentlicher Professor des Rechts an 18536 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) einer deutschen Universität ist. Da man nicht das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben muss, um Jura- professor zu werden, ist es denkbar, dass man ohne zweites juristisches Staatsexamen Bundesverfassungs- richter oder -richterin wird. Ein Grundsatz ist überdies, dass jede Richterin bzw. jeder Richter mit Zweidrittelmehrheit im Bundesrat bzw. im Wahlgremium des Bundestages gewählt werden muss. Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit fördert den Konsens. Zudem beugt es ebenfalls – parteipoliti- schen – Einseitigkeiten vor und sorgt so für Ausgewo- genheit. Schließlich ist eine Wiederwahl von Bundesverfas- sungsrichterinnen bzw. -richtern nach dem Ablauf ihrer zwölfjährigen Amtsperiode ausgeschlossen. Mit diesem Prinzip soll erreicht werden, dass die richterliche Tätig- keit nicht von der Erwägung beeinflusst wird, die Aus- sichten der Wiederwahl zu verbessern. Bei dem Wahlverfahren ist somit eine ganze Reihe von Prinzipien zu beachten, die zugleich den Kreis mög- licher Kandidaten und Kandidatinnen einengen. Die Wahl wird von Bundestag und Bundesrat, also politi- schen Organen, vollzogen. Deshalb ist eine Nichtbeteili- gung der Parteien zugunsten von Neutralität bei der Kan- didatenauswahl illusorisch. Das auf parteipolitischem Proporz beruhende Vorschlagsrecht von Parteien ist vor dem Hintergrund all dieser Prinzipien jedoch nur von be- grenztem Wert. So setzt ihm das Erfordernis einer Zwei- drittelmehrheit bereits Grenzen. Vorschläge einer politi- schen Partei müssen darum in der Regel die Zustimmung der anderen Parteien finden. Der vom qualifizierten Mehrheitsquorum ausgehende institutionelle Zwang zur Verständigung hilft so, einseitige politische Einflüsse zu vermeiden. Keine Partei kann einseitig ihre Personalvor- stellungen durchsetzen. Darüber hinaus wird der Wert des Vorschlagsrechts der politischen Parteien weiter da- durch begrenzt, dass die Parteien keine Garantie haben, dass ein Richter, einmal gewählt, in ihrem Sinne agiert. Da eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, ist der Richter zu nichts verpflichtet. Zur Änderung des Verfahrens, das sich in über 50 Jah- ren bewährt hat, gibt es nach alledem keinen Anlass. Jörg van Essen (FDP): In der Tat: Die bisweilen schon beschämende Diskussion um die Nachfolge des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hassemer wäre nicht nötig gewesen. Sie war weder dem Ansehen des Verfassungsorgans dienlich noch im Sinne des ur- sprünglich vorgeschlagenen Professors Dreier, der sich unfreiwillig plötzlich als Spielball im inzwischen schon alltäglichen schwarz-roten Koalitionsstreit wiederfand. Dieses unwürdige Schauspiel hätten die schwarz-roten Koalitionäre Herrn Professor Dreier ersparen können und müssen! Gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob der von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Weg hier wirk- lich Abhilfe schaffen würde: Zum einem hätte es den Streitfall Horst Dreier wahrscheinlich so ohnehin nicht gegeben, wenn nicht – wie in diesem Fall – der Bundes- r d D g s i g V ö s d A i D a t d a d b h h f S r f p L u G z t g „ „ Ü w d w r d g h w D R B E D t A s h w f i (C (D at, sondern der Deutsche Bundestag für die Nachfolge es Vizepräsidenten Hassemer zuständig gewesen wäre. ie Erfahrung in der Vergangenheit hat in meinen Au- en gezeigt, dass bei einer Wahl durch den Wahlaus- chuss des Deutschen Bundestages Bedenken frühzeitig ntern geäußert werden und fast immer auch von der Ge- enseite berücksichtigt werden. Zum anderen sieht der orschlag von Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich eine ffentliche Anhörung der Kandidaten im Rechtsaus- chuss des Deutschen Bundestages vor. So sehr ich auf er einen Seite große Sympathie für das damit verfolgte nliegen – größerer Transparenz – habe, so sehr habe ch doch auf der anderen Seite die unschöne öffentliche iskussion um Professor Dreier vor Augen. Ich möchte n dieser Stelle gar nicht seine Einlassungen zur Unan- astbarkeit der Menschenwürde, dem Christentum oder er Stammzellforschung inhaltlich bewerten. Ich hatte ber persönlich den Eindruck, dass die Art und Weise er Diskussion um seine Standpunkte dem durch ihn zu esetzenden Amt in keiner Weise angemessen war. Zwar ist das Amt des Bundesverfassungsrichters eine ochpolitische Angelegenheit – und die Öffentlichkeit at einen Anspruch darauf, zu wissen, für was die Ver- assungsrichter stehen. Gleichzeitig tut die – mit dem itz in Karlruhe nicht nur räumliche – Politikferne unse- er Verfassungshüter dem Land ausgesprochen gut. Ver- assungsrichter haben Dinge eben gerade nicht tages- olitisch als Berufspolitiker zu entscheiden, sondern im ichte unserer Verfassung. Sie stehen in allererster Linie nd vor allem dafür, dass den Vorschriften unseres rundgesetzes Geltung verschafft wird. Wie gut das in der Vergangenheit funktioniert hat, eigt auch ein Blick auf die Urteile des Gerichts der letz- en Jahre: Ich möchte hier beispielhaft die Entscheidun- en zu der „Automatischen Kennzeichenerfassung“, der Onlinedurchsuchung“, dem „Luftsicherheitsgesetz“, dem EU-Haftbefehl“ und einer Vielzahl von Urteilen zur berwachung der Telekommunikation nennen. Häufig ar es ein einseitiges Sicherheitsdenken der Regierung, as von den Karlsruher Richtern in Schranken gewiesen erden musste. Sie wissen am besten, dass bei allen be- echtigten Forderungen nach Sicherheit für unser Land ie Freiheit in unserem Land am Ende des Tages nicht eopfert werden darf. Die Karlsruher Richter haben sich in der Vergangen- eit nicht nur als besonnene Hüter unserer Freiheit be- ährt, sondern auch als entschlossene Hüter unserer emokratie. Immer wieder hat Karlsruhe so auch dem echt des Parlaments Geltung verschafft: Zuletzt zum eispiel in der von meiner Fraktion erstrittenen AWACS- ntscheidung, mit der wieder einmal die Rechte des eutschen Bundestages gestärkt wurden. Bei aller auch berechtigen Kritik an dem gegenwär- igen Verfahren der Richterwahl sollten wir in meinen ugen auch sehen, dass das gegenwärtige Procedere ein tarkes Verfassungsorgan mit selbstbewussten Richtern ervorgebracht hat. Wir sollten zumindest bedenken, in- ieweit zum Beispiel öffentliche Anhörungen von Ver- assungsrichtern im Vorfeld ihrer Wahl diese nicht – wie m Fall Professor Dreier – in einem Maße zum Spielball Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18537 (A) ) (B) ) der Parteipolitik machen könnten, wie ich es jedenfalls nicht erstrebenswert finde. Gleichzeitig wende ich mich entschieden gegen Quo- ten wie sie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für Frauen vorsieht: Wir brauchen weder eine Quote für Par- teien noch eine für Frauen. Es ist richtig, dass wir nur unsere besten Juristen nach Karlsruhe schicken! Ich finde es deswegen auch gut, dass drei Richter je- des Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Ge- richtshöfen des Bundes gewählt werden. Auch in Anbe- tracht der immer größer werdenden Zahl an Jura- studentinnen, Rechtsreferendarinnen und Richterinnen bin ich übrigens fest überzeugt, dass wir in Zukunft auch am Bundesverfassungsgericht – wie auch an den anderen obersten Bundesgerichten – mehr und mehr Richterin- nen sehen werden. Dafür brauchen wir keine Quote! Ich möchte nicht, dass sich eine Berichterstatterin in einem Verfahren von den Kollegen vorhalten lassen muss, dass sie nur eine Quotenfrau sei und deswegen ihre Argu- mente nachher nicht so großes Gewicht haben. Ich möchte selbstbewusste Richterinnen, deren Votum mit juristischem Handwerk überzeugt. Das sind wir unserer Verfassung schuldig! Noch eines: Keines unserer Verfassungsorgane kennt eine Frauenquote. Dass es eine solche nicht braucht, do- kumentiert in meinen Augen bereits eindrucksvoll, dass unser Land von einer Bundeskanzlerin regiert wird – ganz ohne Quote. Gleichzeitig bin ich für die Anträge von Bündnis 90/ Die Grünen aus einem anderen Grund dankbar. Wir kön- nen in meinen Augen in der Tat nicht die Augen davor verschließen, dass die Ausgestaltung des gegenwärtigen Wahlverfahrens zumindest verfassungsrechtlichen Zwei- feln begegnet. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages wies im Spätsommer 2006 da- rauf hin, dass eine zu weite Auslegung von Art. 94 Grundgesetz Zweifeln begegnet. Ich nehme diese Be- denken ernst. Wir werden bei den anstehenden Beratun- gen sorgfältig zu analysieren haben, inwieweit das ge- genwärtige Verfahren den Bestimmungen unserer Verfassung Genüge tut. Gerade die Wahl der Verfas- sungshüter selbst sollte über alle Zweifel erhaben sein. In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die bevorste- henden Beratungen in den Ausschüssen! Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Menschenrechtslage in Tibet verbessern auf Drucksache 16/8778 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: g d r (C (D Finanzausschuss – Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech- nungshofes Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Drucksachen 16/7727, 16/8123 Nr. 1.4 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi- scher Leistungsfähigkeit 2008 – Drucksache 16/8600 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung und Innovation 2008 – Drucksache 16/9260 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ostseeparlamentarierkonferenz 16. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 27. bis 28. August 2007 in Berlin – Drucksache 16/7809 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- eteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- okumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- atung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 16/820 Nr. 1.7 Ratsdokument 9318/04 Drucksache 16/6389 Nr. 1.72 Ratsdokument 11974/07 Drucksache 16/6865 Nr. 1.9 Ratsdokument 9446/07 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/9169 Nr. A.9 EuB-EP 1679; P6_TA-PROV(2008)0095 Drucksache 16/9394 Nr. A.7 Ratsdokument 8450/08 Drucksache 16/9538 Nr. A.6 Ratsdokument 8823/08 Drucksache 16/9538 Nr. A.7 Ratsdokument 8996/08 Drucksache 16/9538 Nr. A.8 Ratsdokument 9070/08 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/6041 Nr. 1.9 EuB-EP 1494 Drucksache 16/7070 Nr. A.13 Ratsdokument 13874/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.7 EuB-EP 1577; P6_TA-PROV(2007)0431 Drucksache 16/9394 Nr. A.8 EuB-EP 1696; P6_TA-PROV(2008)0126 173. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617300000

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Sitzung ist eröffnet, diesmal ohne Gong.

Ich bitte um Nachsicht.


(Die Abgeordneten erheben sich)


Ich verstehe die Irritation, aber ich habe keinen Zweifel
daran – Sie dürfen sich wieder setzen, weil wir aus die-
sem Anlass nicht die gesamte Plenarsitzung im Stehen
durchführen wollen –, dass eine ohne Gong beginnende
Parlamentssitzung unseren geschäftsordnungsrechtlichen
Anforderungen im Übrigen genügt.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Macht der Gong schon Sommerferien?)


Ich begrüße Sie also alle ganz herzlich zur letzten Ple-
narsitzung des Deutschen Bundestages vor der parla-
mentarischen Sommerpause.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Hauptsache, wir haben Bild und Ton!)


– Ganz genau; dass wir uns verständigen können, hilft
gewiss für die Verhandlungen weiter.

Redet
Ich darf Ihnen zu Beginn mitteilen, dass der Ältesten-
rat in seiner gestrigen Sitzung vereinbart hat, während
der Haushaltsberatungen ab dem 16. September 2008
keine Befragung der Bundesregierung, keine Frage-
stunde und auch keine Aktuellen Stunden durchzufüh-
ren. Das entspricht unserer bewährten Übung in Haus-
haltswochen. Ich denke, Sie werden damit einverstanden
sein. – Das ist offenkundig der Fall. Dann ist das so be-
schlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 37 a bis 37 f auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Modernisierung der Rahmenbe
für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)


– Drucksachen 16/6311, 16/6648 –

(C (D ung 27. Juni 2008 0 Uhr – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften – Drucksache 16/3229 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksachen 16/9777, 16/9829 – Berichterstattung: Abgeordnete Klaus-Peter Flosbach Nina Hauer Frank Schäffler – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16/9784 – Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Carsten Schneider Otto Fricke Dr. Gesine Lötzsch ext Alexander Bonde b)

richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel,
Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Innovationsfähigkeit des Standortes stärken –
Wagniskapital fördern

– Drucksachen 16/4758, 16/9777, 16/9829 –

rstattung:
nete Klaus-Peter Flosbach
uer
häffler
dingungen Berichte
Abgeord
Nina Ha
Frank Sc






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen

(Risikobegrenzungsgesetz)


– Drucksachen 16/7438, 16/7718 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)


– Drucksachen 16/9778, 16/9821 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Leo Dautzenberg
Nina Hauer

d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Christian
Ahrendt, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael
Goldmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP

Optimaler Darlehensnehmerschutz bei Kre-
ditverkäufen an Finanzinvestoren

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Ausverkauf von Krediten an Finanzinvesto-
ren stoppen – Verbraucherrechte stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard
Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher beim Verkauf von Immobilienkrediten
stärken

– Drucksachen 16/8548, 16/8182, 16/5595,
16/9778, 16/9821 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Leo Dautzenberg
Nina Hauer

e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll,
Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Ar-
beitnehmermitbestimmung bei Betriebsände-
rungen

– Drucksache 16/7533 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


– Drucksache 16/9789 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Paul Lehrieder

f) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost,

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(C (D Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Beschäftigte und Unternehmen vor Ausplünderung durch Finanzinvestoren schützen – Drucksachen 16/7526, 16/9162 – Berichterstattung: Abgeordnete Nina Hauer Dr. Axel Troost Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Moderisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiliungen liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktionen er FDP und der Linken vor. Zum Entwurf eines Risikoegrenzungsgesetzes der Bundesregierung hat die Frakion Bündnis 90/Die Grünen einen Entschließungsantrag ingebracht. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für ie Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – Auch azu gibt es offensichtlich Einvernehmen. Dann ist das o beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der ollegin Nina Hauer für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Nina Hauer (SPD):
Rede ID: ID1617300100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für

nser wirtschaftliches Wachstum brauchen wir Investi-
ionen. Auch Private-Equity-Fonds sind Investoren.
ber die Erfahrungen, die wir mit diesen Fonds machen,

ind gemischt. Einerseits übernehmen sie Unternehmen,
elasten diese mit hohen Schulden, die sie wegen der
bernahme machen mussten, und verunsichern damit
eschäftigte – es gibt Fälle, in denen Unternehmen ge-
olfen wird, aber es gibt auch Fälle, in denen viele Ar-
eitsplätze verlorengehen –, andererseits fehlen Investi-
ionen bei neuen Unternehmen, insbesondere bei jungen,
echnologieintensiven Unternehmen, die einen enormen
apitalbedarf haben. Wir wollen mit den vorliegenden
esetzen diesen beiden Problemen abhelfen. Wir wollen
ositive Investitionen fördern und das Risiko, das wegen
er Investoren entsteht, die lediglich an kurzfristigen
enditen interessiert sind, begrenzen.

Wir haben mit dem Risikobegrenzungsgesetz große
ortschritte erreicht. Ich darf für die SPD-Fraktion sa-
en, dass wir besonders stolz darauf sind, dass wir jetzt
ine Regelung haben, die bei börsennotierten Unterneh-
en schon längst greift, nämlich dass der Bieter bei der
bernahme auch die Beschäftigten über seine Ziele in-

ormieren und er den Wirtschaftsausschuss bzw. den
etriebsrat regelmäßig in die Übernahme einbinden
uss. Bei den börsennotierten Unternehmen haben wir

amit gute Erfahrungen gemacht. Eine Übernahme kann
her gelingen, wenn die Beschäftigten beteiligt werden.
iese Regelung haben wir in diesem Gesetzentwurf

uch für die nicht börsennotierten Unternehmen festge-
chrieben. Ich finde, das ist ein Erfolg.


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )


Nina Hauer
So kann den Sorgen derjenigen begegnet werden, die
Angst haben, dass ihr Unternehmen von einem Investor
übernommen wird, den nur die kurzfristige Rendite inte-
ressiert. Dass diejenigen, die langfristig investieren, Be-
schäftigte haben, die auf ihrer Seite sind, wird dem Un-
ternehmen sicher nutzen.

In diesem Gesetzentwurf steht auch, dass Aktionäre
sagen müssen, wer sie sind. Das heißt, dass fantasierei-
che Namen im Aktienregister nicht mehr ausreichen.
Wer seine Identität verschweigt, wird mit Stimmrechts-
entzug bestraft. Das wird dazu führen, dass Investoren,
die sich ans Unternehmen anschleichen wollen, das nicht
mehr ohne Weiteres tun können.

Wir schreiben in diesem Gesetzentwurf fest, dass In-
vestoren bei wesentlichen Beteiligungen von über 10 Pro-
zent sagen müssen, was die Ziele dieser Investition sind
und vor allen Dingen, woher sie ihr Kapital haben. Da-
mit können wir die Ungleichgewichtung zwischen Ei-
gen- und Fremdkapital so transparent machen, dass sich
das Unternehmen darauf einstellen kann, ob es neue
Fremdkapitalschulden hat oder ob es Geld gibt, um neue
Investitionen zu tätigen. Aus dieser Regelung können
Hauptversammlungen aussteigen, wenn sie dafür eine
Mehrheit haben. Das haben wir extra so gemacht, weil
wir eine Option offenhalten wollen. Ich gehe aber davon
aus, dass die meisten Aktionäre das nutzen werden, um
ihr Unternehmen attraktiver zu machen, weil es für den
Kapitalmarkt wichtig ist, dass es da Transparenz gibt.

Wir haben eine Regelung zu dem Acting-in-Concert
aufgenommen. Das ist nichts anderes, als getrennt mar-
schieren, vereint schlagen. Es ist nicht mehr zeitgemäß,
davon auszugehen, dass sich Aktionäre nur auf Haupt-
versammlungen absprechen. Wir wissen, dass sie das auf
vielfältige Weise mit modernen Kommunikationsmit-
teln, zum Teil auch über die Medien tun. Durch diese
Regelung ist sichergestellt, dass sie auch weiter mitei-
nander kommunizieren können, aber dass geplante Aktio-
nen, die die Mehrheitsübernahme des Unternehmens zur
Folge haben, rechtzeitig transparent gemacht werden.

Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf auf wesentliche
Punkte ein, die in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit
und in der Diskussion auch von den Finanzmarktteilneh-
mern immer wieder als Punkte genannt worden sind, die
sie rechtlich gerne anders geregelt haben möchten. Wir
tun damit insgesamt nicht nur unseren Anlegern, son-
dern auch unserem Wachstum einen Gefallen, weil trans-
parent gemacht wird, wie investiert wird und welche
Ziele damit verfolgt werden, wodurch letztlich der
Standort attraktiver gemacht wird.

Das machen wir auch mit dem zweiten vorliegenden
Gesetzentwurf, dem zu Kapitalbeteiligungen. Im Jahr
2007 sind fast 70 000 Patente angemeldet worden. Viele
davon werden nie Wirklichkeit. Die Produkte oder
Ideen, die erfunden werden, werden nie in die Wirklich-
keit umgesetzt, weil Kapital fehlt. Das kann man auch
als ein Versagen des Private-Equity-Markts benennen,
weil nicht in neue und junge Unternehmen investiert
wird. Wir haben daraus Konsequenzen gezogen und sind
dem angelsächsischen Modell gefolgt. Wir wollen eine
Unterstützung derjenigen, die investieren, und es in ei-

n
h
g
h
R
J
p

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(C (D em bestimmten Rahmen attraktiv machen. Das Ganze at haushalterische Grenzen, weil wir dafür nicht unberenzt Geld im Haushalt zur Verfügung haben. Darüber inaus hat das Ganze einen entsprechenden rechtlichen ahmen. Aber die Unternehmen, die jünger als zehn ahre sind und die in Märkten aktiv sind, wo es viel Kaitalbedarf gibt, werden davon profitieren. Wir machen es auch für Privatpersonen attraktiver, in iese Unternehmen zu investieren. Die sogenannten usiness-Angels sind ja nicht nur Investoren, sondern uch Berater. Es handelt sich um Profis, die selber ihr eienes Unternehmen jahrelang geführt haben und dann in ungen Unternehmen gerade in der schwierigen Anangszeit beraten und helfen. Dafür sollen sie attraktive teuerliche Rahmenbedingungen vorfinden. Wir wollen Investoren in unserem Land haben und enjenigen, die im Ausland investieren, das Signal geen, dass es in Deutschland gute Rahmenbedingungen ibt, in neue Unternehmensideen zu investieren. In den etzten 20 Jahren hat sich eine andere ökonomische Siuation entwickelt: Es ist nicht mehr so leicht, anderswo apital zu beschaffen. Sie kennen die Diskussionen in en öffentlichen Banken, aber auch in der gesamten ankenlandschaft. Wir versprechen uns von den Gesetzntwürfen, dass viele Ideen, die jetzt auf dem Patentamt iegen oder noch in den Köpfen sind, zu neuen Unterehmen werden, dass sie Arbeitsplätze schaffen und uner Wachstum weiter unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617300200

Das Wort hat nun der Kollege Frank Schäffler für die

DP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1617300300

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Heute vor einer Woche konnte die soziale
arktwirtschaft in Deutschland ihren 60. Geburtstag fei-

rn. Für uns Liberale – vielleicht auch für Sie – war das
in Feiertag. Doch angesichts des Handelns der schwarz-
oten Koalition ist das Jubiläum für uns Liberale auch
in Anlass, die Marktwirtschaft gegen immer mehr staat-
iche Eingriffe entschieden zu verteidigen.

Ihr Entwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes macht
eutlich, dass Sie seitens der Koalition in Sonntagsreden
ie soziale Marktwirtschaft hochhalten, im praktischen
andeln jedoch immer tiefer in den Markt eingreifen.


(Beifall bei der FDP – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Leider wahr!)


Auch wir von den Liberalen sprechen uns für Trans-
arenz aus. So halten wir eine wirksame Regelung
ezüglich der Namensaktien durchaus für richtig. Die
ielrichtung der Bundesregierung – ich zitiere aus der
egründung –, nämlich „gesamtwirtschaftlich uner-
ünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren“ zu






(A) )



(B) )


Frank Schäffler
erschweren oder sogar zu verhindern, teilen wir aus-
drücklich nicht. Es ist ein tiefer Eingriff in die Prinzipien
der sozialen Marktwirtschaft, wenn die Große Koalition
entscheidet, welche Investitionen gewünscht sind und
welche nicht. Deshalb hätten Sie dem Gesetz einen viel
zutreffenderen Namen geben sollen. Wenn Sie Investi-
tionen verhindern wollen, hätten Sie es „Investitionsbe-
grenzungsgesetz“ nennen sollen.

Diese Wirkung wird das Gesetz tatsächlich entfalten.
Wenn in Deutschland bürokratische Vorschriften gelten,
die bei unseren Nachbarn nicht gelten, dann werden aus-
ländische Investoren schon merken, dass sie uns in
Deutschland nicht willkommen sind.

Das gilt übrigens auch für Staatsfonds. Sie wollen sie
aussperren. Doch gerade die Bankenkrise hat gezeigt,
wie hilfreich diese Fonds für europäische Großbanken
sein können.

Es bringt auch nichts, immer von gleichen Wettbe-
werbsbedingungen in Europa zu sprechen, dann aber
nach Art des Gutmenschentums nationale Regeln drauf-
zusatteln. Das schadet dem Finanzplatz Deutschland und
damit der gesamten deutschen Wirtschaft.

Wie gesagt: Transparenz ist ein Ziel, das wir teilen,
aber dazu gibt es eine europäische Transparenzrichtlinie.
Die haben wir erst vor kurzem umgesetzt. Deshalb soll-
ten wir nicht schon wieder neuen Aktionismus entfalten.


(Beifall bei der FDP)


Ein Fachmann, nämlich der finanzpolitische Sprecher
der Union, Otto Bernhardt, hat der FAZ gesagt: Ich brau-
che dieses Gesetz nicht. – Wo er recht hat, hat er recht.
Wir von der FDP brauchen es auch nicht. Niemand
braucht es. Also sollten wir es gleich gemeinsam ableh-
nen.

Weil ich gerade beim Zitieren bin, will ich auch den
Wirtschaftsminister zitieren. Er hat im Private Equity
Handbuch in einem sehr lesenswerten Vorwort gesagt:

Sorge macht mir, dass die Diskussion um Nutzen
und Schaden der Beteiligungsfinanzierung zum Teil
sehr undifferenziert geführt wird. Während die
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung von den
meisten Beteiligten als volkswirtschaftlich wertvoll
und förderungswürdig angesehen wird, sehen sich
die Übernahmefinanzierer häufig dem Generalver-
dacht ausgesetzt, volkswirtschaftlich schädlich zu
wirken und Arbeitsplätze zu vernichten.

Genau das ist unsere Meinung. Wieso fördern Sie diese
Bereiche in einem richtigen Private-Equity-Gesetz
nicht?

Lassen Sie mich auch noch den Unionsfraktionsvize
Michael Meister zitieren. Er hat gesagt, was bisher vor-
gelegt worden sei, sei unzulänglich.

Um es abzuschließen: Der Vorsitzende des CDU-
Wirtschaftsrats, Kurt Lauk, hat gesagt, in ihrer jetzigen
Form würden die Gesetze zu Private Equity und Hedge-
fonds Deutschland auf den Status eines Entwicklungs-
landes zurückführen.

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(C (D Ich finde, da haben alle, die ich hier genannt habe, ehr recht. Das Ergebnis zeigt eines: MoRaKG und Risikoberenzungsgesetz sind Dokumente des Scheiterns. Was ir in Deutschland tatsächlich brauchen, ist eine fort chrittliche Finanzmarktgesetzgebung. So hatten Sie im oalitionsvertrag vereinbart, ein Private-Equity-Gesetz orzulegen. Wir als FDP wollen ein solches Gesetz zur örderung von Beteiligungskapital. Beteiligungskapi al wird jedoch nicht nur in der Frühphase eines Unterehmens benötigt, sondern vor allem auch in der Wachsumsphase. Was Sie tatsächlich vorgelegt haben, ist nur as Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen ür Kapitalbeteiligungen. Sie konzentrieren sich nur auf ie Frühphase. Das betrifft letztendlich nur einen ganz leinen Teil der Branche. Dieses Gesetz sieht für einen egrenzten Teil von Unternehmen Erleichterungen vor, ie jedoch nur bei Erfüllung mehrerer bürokratischer orschriften gewährt werden. Die Sachverständigenanhörung, die wir zu diesen Geetzen durchgeführt haben, war letztendlich ein Desaster ür Sie. Nicht einmal die von den Koalitionsfraktionen ingeladenen Sachverständigen haben sich für das Geetz ausgesprochen. (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)


(Beifall bei der FDP)


er zuständige Branchenverband hat ermittelt, dass sie-
en Unternehmen bereit sind, die Möglichkeiten des
euen Gesetzes zu nutzen. Bei allem, was Sie uns hier
ur Wirkung des Gesetzes erzählen, sollten Sie sich
iese Zahl noch einmal vor Augen führen. Wir Liberale
rauen einzelnen Unternehmen viel zu.


(Joachim Poß [SPD]: Wir trauen Ihnen gar nichts zu!)


ber dass sieben Unternehmen zu einem Quantensprung
ür Forschung und Entwicklung in diesem Land beitra-
en sollen, halte ich für einen Treppenwitz der Ge-
chichte.


(Beifall bei der FDP)


Was Sie hier vorgelegt haben, ist das Ergebnis Ihrer
olitik des kleinsten gemeinsamen Nenners. Das ist zu
enig für den Mittelstand. Das ist auch zu wenig für
eutschland. Man sieht an diesem Gesetz vor allem ei-
es: Wenn es darum geht, die Bürger einzuschränken
nd zu belasten, ist sich die Koalition einig. Das ist aber
ur ein ganz kleiner Bereich, in dem Sie überhaupt noch
andlungsfähig sind. Wenn es aber darum geht, die Bür-
er zu entlasten, dann bewegt sich bei Ihnen gar nichts.
ch frage Sie: Warum haben Sie heute kurz vor der Som-
erpause hier im Parlament kein modernes Erbschaft-

teuerrecht vorgelegt,


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Gute Frage!)


as die Existenz von Familienunternehmen sichert und
amilien nicht zum Verkauf ihres Unternehmens nötigt?






(A) )



(B) )


Frank Schäffler

(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil die Landtagswahl in Bayern erst im September ist!)


Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen.
Es ist doch absurd, wenn Sie mit dem Risikobegren-
zungsgesetz auf der einen Seite Politik gegen Finanz-
investoren machen, auf der anderen Seite aber mit der
geplanten Erhöhung der Erbschaftsteuer Familienunter-
nehmer gerade in die Hände dieser von Ihnen so ge-
scholtenen Finanzinvestoren treiben.


(Beifall bei der FDP – Joachim Poß [SPD]: Das ist eine Frechheit! Sie haben doch von nichts eine Ahnung!)


– Sie können ja gleich darauf reagieren. – Dass Sie dann
mit dem MoRaKG auch noch verhindern, dass sich in
Deutschland eine eigene Beteiligungsbranche entwi-
ckeln kann, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

Ihre Finanzpolitik besteht aus Widersprüchen und
Symbolik. Das ist zu wenig für dieses Land. Heute ist
deshalb ein schwarzer Tag für das Beteiligungskapital
und deshalb auch für den Mittelstand in Deutschland.


(Beifall bei der FDP)


Aber es kommen auch wieder bessere Zeiten auf dieses
Land zu, spätestens 2009.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617300400

Klaus-Peter Flosbach ist der nächste Redner für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Klaus-Peter Flosbach (CDU):
Rede ID: ID1617300500

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Gleich drei für den Finanzmarkt wichtige
Themen debattieren wir heute:

Erstens. Wie stärken wir die Rechte von Unterneh-
men im Umgang mit Finanzinvestoren?

Zweitens. Wie können Kreditverkäufe zukünftig gere-
gelt werden? Besonders wichtig ist uns dabei: Wie
schützen wir Kreditnehmer vor den negativen Folgen
von Kreditverkäufen?

Drittens – darauf werde ich mich konzentrieren –:
Wie können die Rahmenbedingungen für Kapitalbetei-
ligungen modernisiert werden?

Warum diskutieren wir dieses Thema überhaupt?
Kann man das Ganze nicht dem Markt überlassen? Of-
fensichtlich nicht; denn es gibt viele junge Unternehmen
mit zukunftsweisenden Ideen, denen einfach die finan-
zielle Basis fehlt, denen das Eigenkapital fehlt und die
auch bei ihren Banken keinen persönlichen Kredit mehr
bekommen, um die Entwicklung ihres Unternehmens
voranzutreiben. Warum ist das so? Weil den Banken das
Risiko zu groß ist, weil die Gefahr zu groß ist, das einge-
setzte Kapital vollständig zu verlieren. Aus diesem

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(C (D runde erhalten diese jungen Unternehmer bzw. Exisenzgründer kein Kapital mehr. Genau an dieser Stelle setzen wir an. Wir wollen die ahmenbedingungen verändern, damit Investoren Kapi al zur Verfügung stellen, das vor allem junge Technoloieunternehmen im Biotechnologieoder Pharmaereich benötigen. Diesen Weg für moderne und gut ezahlte Arbeitsplätze bereiten wir mit diesem Gesetz. enau so wird der Grundstein für mehr Wachstum und ehr Arbeitsplätze in Deutschland gelegt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn Investoren im Rahmen dieses Gesetzes steuerli-
he Vorteile als Ausgleich für das erhöhte Risiko in An-
pruch nehmen wollen, dann müssen sie sich auf junge
nd mittelständische Unternehmen konzentrieren. Das
eißt, die Unternehmen dürfen nicht älter als zehn Jahre
ein, und das Eigenkapital darf nicht über 20 Millionen
uro liegen.

Im ersten Entwurf war das Eigenkapital auf
00 000 Euro fixiert worden. Bedenken Sie einmal, was
in innovatives forschungsintensives Unternehmen mit
ohen Personalkosten und einer langen Vorlaufzeit mit
00 000 Euro an Eigenkapital anfangen kann. Hier
onnten wir uns in der Koalition sehr frühzeitig darauf
inigen, das Eigenkapital auf 20 Millionen Euro festzu-
egen. Somit haben wir eine wesentliche Verbesserung
erade in der Startphase erzielt. Mit diesen 20 Millionen
uro Eigenkapital holen wir die Gründer aus der Garage
eraus.

Wir verfolgen mit diesem Gesetz mehrere Ansätze:
ir wollen Investitionen möglichst in deutsche Unter-

ehmen, wir wollen möglichst deutsche Investoren, und
ir wollen vor allen Dingen Kapitalbeteiligungsgesell-

chaften, Private-Equity-Fonds, Venture-Capital-Fonds
der Wagniskapital-Fonds in Deutschland. Sie müssen in
eutschland ansässig sein, weil auch im Ausland längst
ewiesen ist, dass die Unternehmen, die Fonds und die
anager nahe zusammen sein müssen, damit sich die In-

estitionen in diese neuen wachstumsintensiven Betriebe
entieren und sie auch durchgeführt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Worin liegt nun der Vorteil für den Investor?


(Dr. Hermann Otto Solms [FDP]: Jetzt wird es spannend!)


eil junge Unternehmen ihr eigenes Kapital verbraucht
aben und die Produkte noch nicht zur Marktreife ge-
angt sind, sind keine Gewinne, sondern in aller Regel
ohe Verluste aufgelaufen. Diese Unternehmen müssten
ufgeben. Sie wären pleite.

Wenn jetzt Wagniskapitalgesellschaften ihr Eigen-
apital – das ist wichtig – zur Verfügung stellen, dann
önnen diese Verluste im Unternehmen steuerlich be-
ücksichtigt werden, und zwar in Höhe der vorhandenen
tillen Reserven. Insofern ist das eine Lockerung der
charfen Besteuerung im Rahmen der Unternehmens-






(A) )



(B) )


Klaus-Peter Flosbach
besteuerung, die im letzten Jahr verabschiedet worden
ist. Die Unternehmen können jetzt mit den neuen Inves-
titionen und mit dem verstärkten Eigenkapital ihr Ziel,
nämlich die Gewinnzone, erreichen.

Die Beteiligungsgesellschaft, an der sich der Einzelne
mit mindestens 25 000 Euro beteiligen muss, gilt zudem
als vermögensverwaltend. Das heißt, sie ist nicht gewer-
besteuerpflichtig. Die Besteuerung findet ausschließlich
auf der Ebene des Anlegers statt.

Es gibt aber nicht nur Beteiligungsgesellschaften,
sondern auch einzelne Personen, die bereit sind, ihr Ka-
pital in Risikoinvestitionen zu stecken. Man nennt sie
Business-Angels. Diese können sich mit maximal
25 Prozent an einem Unternehmen beteiligen. Business-
Angels bringen neben dem Kapital auch ihr gesamtes
Know-how, ihre Aktivitäten und ihre Netzwerke in das
Zielunternehmen ein.

Die Förderung der Business-Angels konzentriert sich
auf einen Veräußerungsfreibetrag von insgesamt
200 000 Euro. Bei einem einzelnen Business-Angel, der
sich mit maximal 25 Prozent beteiligen darf, gelten eben
25 Prozent dieses Freibetrags. Er kann also von maximal
50 000 Euro Freibetrag profitieren. Das macht uns zuver-
sichtlich – das zeigen auch die Vergleiche im Ausland –,
entsprechendes Risikokapital für einen dynamischen
Wachstumsmarkt, für höchst qualifizierte Arbeitsplätze
in Deutschland lockerzumachen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es ist vielfach Kritik geübt worden, wir würden mit
diesem Gesetz den deutlich größeren Teil des Beteili-
gungsmarktes – vor allem Beteiligungen in etablierten
Unternehmen – draußen vor der Türe lassen. Diese ist
zunächst nicht unberechtigt. Diese Private-Equity-
Unternehmen müssen sich, wenn sie ebenfalls als ver-
mögensverwaltend gelten wollen, strikt an einen ent-
sprechenden Erlass des BMF aus dem Jahre 2003 halten.
Bisher haben viele damit ganz gut leben können.

Wir werden uns dennoch mittelfristig diesem Thema
stellen müssen. Es geht auch hier wieder um mittelstän-
dische Betriebe. Denn mehr als 80 Prozent der durch Pri-
vate-Equity-Gesellschaften finanzierten Unternehmen
haben höchstens 100 Mitarbeiter und durchschnittlich
weniger als 10 Millionen Euro Umsatz. Hier hat übri-
gens niemand Förderanreize gefordert. Aber diese Un-
ternehmen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit und
sollten nicht langfristig auf diesen Erlass verwiesen wer-
den.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Hightech-Strategie der Bundesregierung findet
durch dieses Gesetz volle Unterstützung. Unsere Wis-
sensgesellschaft braucht diese innovativen Unternehmen
aus der Spitzen- und hochwertigen Technologie. Wir
machen den Investoren ein faires Angebot, dieses Risiko
auch einzugehen. Wir bringen hiermit den Finanzstand-
ort Deutschland ein großes Stück nach vorn. Es gibt
eben nicht nur Heuschrecken, sondern auch fleißige Bie-

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(C (D en. Ich denke, dieses Gesetz ist ein Geschenk an die soiale Marktwirtschaft zum 60. Geburtstag. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617300600

Nächster Redner ist Axel Troost für die Fraktion Die

inke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Axel Troost (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1617300700

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen

nd Kollegen! Bei den vorliegenden Gesetzentwürfen
aben wir es mit einem äußerst widersprüchlichen Paket
u tun. Einerseits will die Union durch das MoRaKG
inanzinvestoren – dank Franz Müntefering unter der

reffenden Bezeichnung „Heuschrecken“ bekannt – wei-
ere Steuersparmodelle eröffnen und verkauft dies in der
ffentlichkeit als Förderung von jungen kleinen und
ittelständischen Unternehmen.

Die SPD wiederum, so war zumindest der Ursprung
es Risikobegrenzungsgesetzes, will den Anschein er-
ecken, dass sie genau diesen Finanzinvestoren nun ans
eder wolle. Würden beide Gesetze halten, was die
oalitionäre versprechen, hätten wir einen absurden Wi-
erspruch. Die Ampel für Finanzinvestoren würde
leichzeitig auf Rot und Grün gestellt. Bei genauerem
insehen handelt die Koalition aber überhaupt nicht wi-
ersprüchlich, sondern macht sich zum Anwalt der Fi-
anzinvestoren und begrenzt gleichzeitig die Risiken der
anager, von ungewollten feindlichen Übernahmen

berrascht zu werden.

Beide Gesetzgebungsverfahren sind vor der aktuel-
en Finanzkrise angelaufen. Sie sind nun seit über ei-
em Jahr auf dem Weg, und die Koalition hat es nicht
eschafft, auch nur kleinste Schlussfolgerungen aus die-
er Finanzkrise in das Gesetz aufzunehmen. Ein Risiko-
egrenzungsgesetz, das die in der Finanzkrise offen-
ichtlich gewordenen Risiken mit keiner Silbe erwähnt,
st schlicht eine totale Blamage.


(Beifall bei der LINKEN)


Unsere Fraktion hat schon im November 2007 in ei-
em Aktionsplan „Finanzmärkte demokratisch kontrol-
ieren, Konjunktur und Beschäftigung stärken“ erste
onsequenzen eingefordert. Wie lange sollen wir noch
arten?

Das MoRaKG ist aus unserer Sicht eine Farce. Sie
ördern nicht junge kleine und mittelständische Unter-
ehmen, die Unterstützung wirklich brauchen könnten,
ondern nur die Kapitalgeber solcher Unternehmen,
ämlich bestimmte Private-Equity-Fonds, die durch
ereitstellung von Kapital diese Unternehmen fördern

ollen. Auch diese vermeintlich indirekte Förderung ist
enauso zielsicher wie eine Schrotflinte auf 500 Meter.


(Beifall bei der LINKEN)


Zum einen – das ist eben schon gesagt worden – gilt
ie Förderung für Fonds mit Beteiligungen an Unterneh-






(A) )



(B) )


Dr. Axel Troost
men mit bis zu 20 Millionen Euro Eigenkapital und ei-
nem Alter von bis zu zehn Jahren. Herr Flosbach sprach
davon, dass die Gründer aus den Garagen geholt werden
sollen, also auf Deutsch: Garagen, die seit zehn Jahren
existieren und die einen Inhalt von 20 Millionen Euro
haben. So hatten wir uns kleine und mittelständische Un-
ternehmen nicht vorgestellt.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn man ins Unternehmenspanel der KfW schaut,
dann sieht man, dass es nicht ein einziges kleines oder
mittelständisches Unternehmen gibt, das 20 Millionen
Euro Eigenkapital hat.

Zum anderen geht die mangelnde Zielgenauigkeit
weiter. Um vom Gesetz zu profitieren, muss ein Private-
Equity-Fonds nur 70 Prozent seines Kapitals in solche
Unternehmen stecken. Die restlichen 30 Prozent sind
frei verfügbar, um heute auf Öl, morgen auf Aktien und
übermorgen auf Weizen zu spekulieren.

Das ganze Gesetz mit seiner Befreiung von der Ge-
werbesteuer, mit den fortgesetzten Steuerprivilegien für
die Fondsmanager und die sogenannten Business-Angels
ist nichts anderes als ein riesiges Steuergeschenkpaket
für Leute in Gehaltsklassen, bei denen sich Normalsterb-
liche gar nicht vorstellen können, was man mit so viel
Geld anfangen kann.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich bin sehr gespannt, wie die Parteien der Großen Ko-
alition, die angeblichen Volksparteien, ihren Wählerin-
nen und Wählern in den Fußgängerzonen erklären wol-
len, warum man den Steuerfreibetrag für wohlhabende
Manager auf das 22-Fache erhöhen muss.


(Beifall bei der LINKEN)


Nicht viel besser ist es um Ihr Risikobegrenzungs-
gesetz bestellt. Statt die Beschäftigten und die Unterneh-
men vor Auszehrungen durch Heuschrecken zu schüt-
zen, leistet Ihr Gesetz praktisch gar nichts. Wir haben in
unserem Antrag „Beschäftigte und Investoren vor Aus-
plünderung durch Finanzinvestoren schützen“ und in
unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Arbeitnehmer-
mitbestimmung bei Betriebsänderungen konkret aufge-
zeigt, wie die Risiken bei Finanzinvestitionen be-
schränkt werden können. Sie wollen das aber gar nicht.

Es mag ja Einzelfälle geben, in denen Beteiligungs-
kapital einen sinnvollen und sozialverträglichen Beitrag
leistet. Das können aber am besten die Beschäftigten
einschätzen, die um die Gefährdung ihrer Arbeitsplätze
wissen. Keine Heuschrecke soll ein Unternehmen gegen
den Willen der Belegschaft übernehmen dürfen. Damit
wäre schon sehr viel gewonnen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wie man das machen könnte, haben wir Ihnen konkret
aufgezeigt.

Um das zu verdeutlichen: Der jüngste spektakuläre
Fall ist die Ausschlachtung des Modekonzerns Hugo
Boss durch den Finanzinvestor Permira. Permira hat
durchgesetzt, dass Boss 350 Millionen Euro neue Schul-

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(C (D en aufnimmt, um anschließend 450 Millionen Euro Diidenden an die Investoren auszuzahlen. Nachher wird en Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesagt, wegen er hohen Verschuldung müsse der Gürtel nun enger gechnallt, die Lohntüte verkleinert und die Arbeitszeit erlängert werden. Das geht nicht. (Beifall bei der LINKEN – Frank Spieth [DIE LINKE]: Das ist Raubrittertum!)


Das Geschäftsmodell Private Equity ist untrennbar
it dem Einsatz von Kredithebeln verbunden. Wir for-

ern in unseren Anträgen daher:
Erstens. Bankkredite an Private-Equity-Fonds müssen

it mehr Eigenkapital unterlegt werden, damit sie teurer
erden und damit das Geschäftsmodell „Heuschrecke“
nattraktiver wird.


(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Das nachträgliche Aufbürden der Kredite

uf das übernommene Unternehmen muss untersagt wer-
en. Kreditfinanzierte Ausschüttungen wie im Fall Boss
üssen verboten werden.


(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Die Möglichkeiten neu einsteigender Anteils-

igner sollen begrenzt werden, indem die Stimmrechte
er Aktionäre, die ihre Aktien seit mindestens zwei Jah-
en halten, doppelt gewichtet werden.

Viertens. Private-Equity-Fonds sollen künftig grund-
ätzlich gewerbesteuerpflichtig sein. Sämtliche Steuer-
rivilegien sollen abgeschafft werden.


(Beifall bei der LINKEN)

Damit kommen wir zur Wurzel des Übels: Private-

quity-Fonds sind Ausdruck der Tatsache, dass Multi-
illionäre nach immer neuen Wegen suchen, aus unend-

ich viel Geld noch unendlich viel mehr Geld zu machen.
ittelfristig kann nur eine radikale Umverteilung von

inkommen und Vermögen den Anlagedruck auf den Fi-
anzmärkten verringern.


(Beifall bei der LINKEN)

Die Hypothekenblase in den USA ist geplatzt. Nun

rängen die Anleger in den Bereich der Rohstoffe und
ahrungsmittel. Bei den aktuellen Spekulationen mit
eizen und Reis wird auf makaberste Weise deutlich,
ie die systematische Gier der Reichen nach immer
ehr die Armen in den Entwicklungsländern buchstäb-

ich in Elend und Tod treibt.

(Beifall bei der LINKEN)


Eine andere Tragödie – wenn auch zum Glück nicht
ödlich – spielt sich seit jüngerer Zeit bei vielen kleinen
äuslebauern in Deutschland ab. Menschen, die sich für
ohneigentum verschuldet haben und mit viel Einsatz

hre monatlichen Zahlungen leisten, stellen plötzlich
est, dass ihr Kredit ohne ihr Wissen weiterverkauft
urde, zum Beispiel an einen Finanzinvestor, der ihnen
er Zwangsvollstreckung über juristische Tricks die ei-
enen vier Wände buchstäblich unter den Füßen weg-
ieht.


(Dr. Martina Bunge [DIE LINKE]: Da sollte unser Finanzminister einmal zuhören!)







(A) )



(B) )


Dr. Axel Troost
Mit der Aufnahme der Thematik Kreditverkäufe ins Ri-
sikobegrenzungsgesetz haben Sie bei vielen Menschen
die Hoffnung geweckt, dass dieses Unrecht endlich auf-
hört. Der Gesetzentwurf bringt zwar einige wenige Ver-
besserungen aus der Sicht des Verbraucherschutzes,
springt aber viel zu kurz. Die Hoffnungen der meisten
vorgenannten Menschen werden herb enttäuscht. Mit un-
serem hier vorliegenden Antrag „Ausverkauf von Kredi-
ten an Finanzinvestoren stoppen – Verbraucherrechte
stärken“ stellen wir deutlich weitergehende und von vie-
len Verbraucherschützern und Fachleuten geteilte Forde-
rungen auf.


(Beifall bei der LINKEN)

Die Koalition hat in der letzten Woche behauptet, das

Bundesjustizministerium hätte alle in den Medien skan-
dalisierten Fälle von Kreditverkäufen geprüft und festge-
stellt, dass alle Medienberichte falsch und unsachgemäß
gewesen seien. Diese Ignoranz schlägt dem Fass den Bo-
den aus.


(Beifall bei der LINKEN)

Wir alle – da bin ich mir sicher – haben in den vergange-
nen Monaten eine hohe Zahl an Briefen von verzweifel-
ten Immobilienschuldnern und ihren Anwälten bekom-
men, in denen sie ihre eigenen Fälle schildern. Gerade
gestern kam vom Generalsekretär des Zentralverbands
des Deutschen Handwerks, Hanns-Eberhard Schleyer,
ein Brief, in dem er Fälle von Handwerksbetrieben
nennt, in denen Kredite trotz ordnungsgemäßer Bedie-
nung weiterverkauft worden sind.

Ich komme zum Ausgangspunkt der Kritik an den
beiden Gesetzentwürfen zurück. Beide ziehen keinerlei
wirkliche Konsequenzen aus der aktuellen Finanzkrise.
Die mangelnde Beschränkung von Kreditverkäufen war
ein zentraler Grund für die Hypothekenkrise in den
USA, wo die Regulierungen wesentlich lascher als bei
uns sind. Wenn wir keine Richtungsentscheidung tref-
fen, entwickelt sich auch die Bundesrepublik in diese
Richtung. Insofern fordern wir Sie auf, den Gesetzent-
wurf im Sinne unseres Antrages und vor allem im Inte-
resse der Verbraucherinnen und Verbraucher nachzubes-
sern.


(Beifall bei der LINKEN)

Wann, wenn nicht jetzt, wollen Sie Konsequenzen aus

der Finanzkrise ziehen? Wie groß muss der Vertrauens-
verlust der Bürgerinnen und Bürger in die Politik und in
Ihren Willen zur Vermeidung von Wirtschaftskrisen
denn noch werden? In Ihrem Entwurf eines Risikobe-
grenzungsgesetzes fehlt leider der Wille zu einem Kurs-
wechsel in Richtung Regulierung der Finanzmärkte.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617300800

Das Wort erhält nun die Kollegin Christine Scheel,

Bündnis 90/Die Grünen.


Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1617300900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

finde, die Linksfraktion macht es sich hier insgesamt

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(C (D ehr einfach. Wir alle wissen, dass junge innovative Unernehmen auf Beteiligungskapital angewiesen sind. as hat übrigens der Sachverständigenrat in einer ganz ktuellen Expertise bestätigt. Es geht nicht nur darum, ass wir uns die Frage stellen müssen, ob genügend Kaital nach Deutschland kommt, sondern es geht auch daum, die Investoren vor Ort zu halten. Ob ein innovatives Unternehmen in der Frühphase apital bekommt, hängt ganz entscheidend davon ab, ob m regionalen Umfeld Wagniskapitalfirmen angesiedelt ind. Trotz Internet, Globalisierung und weltweit veretzten Kapitalmärkten ist die Standortnähe ein Schlüsel zum Erfolg. Das negieren Sie schlicht und ergreifend. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Dafür gibt es die Sparkassen und die Landesbanken!)


ie sagen: Alle Unternehmen, die mit Wagniskapital-
inanzierungen zu tun haben, sind per se böse. Deswegen
age ich: Die Linksfraktion schadet nicht nur unserem
tandort, sondern vor allen Dingen auch den kleinen und
ittleren innovativen Unternehmen in dieser Republik.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


ir brauchen ein – auch im internationalen Maßstab –
ttraktives steuerliches Umfeld für Wagniskapitalfinan-
ierung. Sie verweigern sich dieser Problematik völlig.
us diesem Grund werden wir den Antrag der Links-

raktion ablehnen.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Quatsch! Einfach nur Quatsch!)


Ich muss auch sagen: Die Förderung von Wagniskapi-
al ist kein Selbstzweck. Innovationen sind die Triebfe-
ern für nachhaltige Wertschöpfung und für zukunftsfä-
ige Arbeitsplätze. Aus diesem Grund brauchen wir
ehr Unternehmen, die hierzulande forschen. Diese Un-

ernehmen brauchen mehr Geld für Entwicklung und
ermarktung, damit sie ihre Produkte hier nicht nur ent-
ickeln und patentieren lassen können, sondern sie hier

uch produzieren können. Sie brauchen auch für die
weite Phase entsprechende Finanzierungsmöglichkei-
en. Das ist nämlich oft das Problem. In der ersten Phase
lappt es, in der zweiten Phase fehlt aber oft das Kapital.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt wurden in
eutschland nur halb so viele Wagniskapitalfinanzie-

ungen getätigt wie im europäischen Durchschnitt. Hier
iegt ein sehr wertvolles Potenzial brach.

Wir haben es begrüßt, dass die Bundeskanzlerin auf
erschiedenen Tagungen, auch bei der Internationalen
andwerksmesse in München, gesagt hat: Wir müssen
nseren Standort stärken und den Unternehmen mehr
öglichkeiten geben. – Auch die Bundesforschungsmi-

isterin, Frau Schavan, hat, wenn sie in der Republik
nternehmen oder Messen besucht hat, immer wieder
arauf hingewiesen, dass es notwendig ist, vernünftige
ahmenbedingungen für Unternehmen am Standort
eutschland zu schaffen.






(A) )



(B) )


Christine Scheel
Wenn ich mir anschaue, was dabei herausgekommen
ist, muss ich allerdings sagen: Sie haben nicht nur das
Versprechen des Koalitionsvertrages, in dem Sie verein-
bart haben, vernünftige steuerliche Bedingungen für
Wagniskapital zu schaffen, nicht umgesetzt, sondern Sie
haben leider auch den Inhalt all Ihrer schönen Sonntags-
reden in diesem Gesetz nicht verwirklicht. Zwischen Ih-
ren Worten und Ihrem Handeln klafft eine sehr große
Lücke. Das finde ich sehr schade; denn damit wird eine
Chance vertan.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Schäffler [FDP])


Wir wissen, dass im Rahmen der Unternehmensteuer-
reform auch Entscheidungen getroffen worden sind, die
es unseren Unternehmen schwer machen. Durch den
schnellen Wegfall von Verlustvorträgen und die Besteue-
rung von Funktionsverlagerungen werden Forschung
und Entwicklung gefährdet. Last, but not least werden
Beteiligungsfinanzierungen durch die schlechte Verzah-
nung von Abgeltungsteuer und Unternehmensbesteue-
rung ab 2009 der steuerlich unattraktivste Finanzie-
rungsweg sein. Das hat auch der Sachverständigenrat
vor kurzem bestätigt.

In diesem Kontext müssen wir uns fragen: Hat sich
die Große Koalition vorgenommen, Wagniskapitalfinan-
zierungen zukünftig zu verhindern, oder wollen Sie sie
fördern? Ich habe fast den Eindruck, Sie haben versucht,
sie zu verhindern. Kreditzinsen werden mit 25 Prozent
besteuert, Dividenden und Veräußerungsgewinne mit
fast 50 Prozent. Das kann nicht Sinn und Zweck des
Ganzen sein. Das ist nicht der richtige Weg. Ich bin ge-
spannt, ob Sie, wenn das Gesetz zur Abgeltungsteuer
näherrückt, an der einen oder anderen Stelle nicht doch
noch Korrekturen vornehmen. Ich hoffe es sehr. Für Sie
ist das aber schwierig. Das Problem ist nämlich, dass Sie
sich bei kaum einem Thema einigen können.

Fest steht: Was die Behandlung von Private-Equity-
Gesellschaften angeht, haben Sie Regularien entwickelt,
die eher schaden als nutzen. Fest steht allerdings auch,
dass wir Private-Equity-Gesellschaften brauchen. Auch
in einer Untersuchung des DIW wurde eindeutig bestä-
tigt, dass die Private-Equity-Branche für unsere mittel-
ständischen Unternehmen gut ist. Diese Untersuchung
ist, wie gesagt, eine Studie des DIW, keine Stellung-
nahme der Grünen.

Es ist bedauerlich, welche Regelungen Sie an dieser
Stelle getroffen haben. Natürlich gibt es ausländische
Private-Equity-Gesellschaften, die großen Schaden an-
gerichtet haben; das ist richtig. Es gibt in dieser Branche
aber auch sehr viele Beispiele für Private-Equity-Gesell-
schaften, die Unternehmen geholfen haben, sich wieder
vernünftig aufzustellen, sich weiterzuentwickeln und
mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Damit haben Sie letzt-
endlich dazu beigetragen, dass die Steuereinnahmen in
Deutschland gestiegen sind. Auch das muss man in die-
sem Kontext sehen; denn häufig hängen sehr viele ver-
schiedene Aspekte miteinander zusammen.

Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung zum Risi-
kobegrenzungsgesetz. Wir Grüne haben vor einem Jahr

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(C (D m Hinblick auf das Problem der Immobilienkreditveräufe gute Vorschläge gemacht. Es ist gut, dass Sie viele ieser Vorschläge übernommen haben. Es hat zwar ein isschen gedauert, aber das ist bei der Großen Koalition ft so. Wir hätten gern gesehen, dass Regelungen getroffen orden wären, die einen größeren präventiven Schutz er Betroffenen vorsehen, nicht nur erleichterte Schaenersatzansprüche im Nachhinein. Es wäre gut geween, den präventiven Ansatz zu stärken. Nichtsdestotrotz urde der Weg an dieser Stelle zumindest ein Stück weit ichtig eingeschlagen. Was den anderen Gesetzentwurf, en Sie heute vorgelegt haben, betrifft, muss ich allerings sagen: Hier sind Sie verdammt kurz gesprungen. ch befürchte, dieses Gesetz wird uns insgesamt nicht oranbringen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Joachim Poß [SPD]: Das war wieder so eine Miesmacherrede!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617301000

Der Kollege Hans-Ulrich Krüger ist der nächste Red-

er für die SPD-Fraktion.


Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD):
Rede ID: ID1617301100

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Nachdem wir in der letzten Woche mit der
erabschiedung des Eigenheimrentengesetzes dafür ge-
orgt haben, dass der Erwerb eines Eigenheims im Rah-
en zusätzlicher Altersvorsorge staatlich gefördert wird,

eschließen wir heute eine nachhaltige Verbesserung der
erbraucherrechte bei der Inanspruchnahme von Immo-
iliarkrediten. Damit führen wir unsere Erfolgsstory
ugunsten der Verbraucher fort und setzen einen erfolg-
eichen Schlusspunkt unter eine seit gut einem Jahr wäh-
ende Debatte.

Künftig werden Meldungen, dass der Verkauf von
orderungen an ausländische Finanzinvestoren zu unbe-
echtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geführt
at, der Vergangenheit angehören. Schlagzeilen wie
Schulden auf Reise“ oder „Die Banken sagen einfach
ervus“ können wir vergessen.

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen stärken wir die
tellung des Kreditnehmers, damit der Traum von den
igenen vier Wänden nicht zu einem Albtraum wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ünftig muss jeder Kunde vor Abschluss eines Vertrages
usdrücklich – und nicht nur über Allgemeine Ge-
chäftsbedingungen – darüber informiert werden, ob
ein Vertrag verkauft werden kann. Welche Bedeutung
ies hat, zeigt die Reaktion der Märkte: So bieten zum
eispiel Sparkassen, Volksbanken, aber auch einzelne
rivatbanken Finanzierungsmodelle an, die ausdrücklich
ichtabtretbare Kredite zum Gegenstand haben.

Ist ein Vertrag zustande gekommen, so ist der Darle-
ensgeber im Falle eines Verkaufs der Forderungen ver-
flichtet, seinem bisherigen Kunden dies mitzuteilen.






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Ulrich Krüger

(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Das ist das Mindeste!)


Ferner hat er spätestens drei Monate vor Auslaufen der
vereinbarten Zinsbindung die Pflicht, dem Kunden mit-
zuteilen, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzun-
gen ein Anschlussvertrag zustande kommt. Der Schuld-
ner bekommt dadurch das, was er in einer solchen
Situation am dringendsten braucht: Zeit und Sicherheit.

Die gleiche Sicherheit bekommt der Kunde durch die
Neufassung von § 498 Abs. 3 BGB, bei der es darum
geht, wann ein Kredit wegen Zahlungsverzugs gekün-
digt werden kann. Bislang hing dies davon ab, was im
Kreditvertrag vereinbart war. Waren die dort genannten
Voraussetzungen – in aller Regel ein Verzug von zwei
oder drei Monatsraten – erfüllt, galt der Kredit als notlei-
dend. Nach der neuen Rechtslage hat der Kreditnehmer
die Gewissheit, dass sein Kredit erst dann gekündigt
werden kann, wenn er mit zwei aufeinanderfolgenden
Teilraten und mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages
in Verzug ist. Bei einem Kredit über 100 000 Euro und
einem Zins von 4,5 Prozent heißt dies, dass der Kredit-
nehmer mit circa fünf Monatsraten in Verzug sein muss,
bevor ihm sein Vertrag gekündigt werden kann. Das be-
deutet nicht nur einen erweiterten Verbraucherschutz,
das bringt vor allem Rechtssicherheit.

Im Bereich der Zwangsvollstreckung ist ein komple-
xer, aus verschiedenen Einzelteilen bestehender Schutz-
schirm zugunsten der Verbraucher zusammengesetzt
worden. Storys in Zeitungen und Fernsehberichte, in de-
nen von unberechtigten Zwangsvollstreckungen die
Rede ist, gehören damit der Vergangenheit an.

Mit der neu gefassten Sicherungsgrundschuld haben
wir ein effektives Instrument geschaffen: Ungeachtet der
Höhe der eingetragenen Grundschuld kann zukünftig nur
noch in Höhe der aktuell bestehenden Forderung voll-
streckt werden, egal welchen guten Glauben der Erwer-
ber an die Höhe der Forderung hatte.

Ferner muss jeder Vollstreckung aus einer Grund-
schuld eine Kündigung vorangehen, die mit einer Sechs-
monatsfrist belegt ist. Das ist ausreichend, um dem
Schuldner den Ernst der Lage vor Augen zu führen und
ihm die Zeit zu geben, das drohende Unheil abzuwen-
den. Das ist gut so, und das ist richtig so.

Ergänzt wird dieser Schutzschild um die Möglichkeit,
die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne zusätzli-
che Sicherheitsleistung zu erreichen, sofern ein unab-
hängiger Richter dem Vorbringen des Schuldners Aus-
sicht auf Erfolg beimisst.

Sollte trotz all dieser Sicherungsmaßnahmen im Ein-
zelfall ein Fehler passiert sein, ist nach der neuen Rechts-
lage Vorsorge getroffen, nämlich in Form eines verschul-
densunabhängigen Schadenersatzanspruches. Das
heißt, niemand kann sich mehr darauf berufen, er habe
gutgläubig eine Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet. Es
geht künftig nur darum, ob die Vollstreckungsmaßnahme
objektiv berechtigt war. War sie es nicht, steht dem
Schuldner Schadenersatz zu.

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(C (D All diese Maßnahmen also – vom vorvertraglichen inweis auf abtretbare oder nichtabtretbare Kredite bis u den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – sorgen daür, dass Rechtssicherheit eintritt und Leistungsstörunen genauso behandelt werden, wie es vorher vereinbart ar und „Heuschrecken“ – dieser Name klingt ja immer ieder an – in Zukunft richtigerweise hier nicht mehr ihr utter finden. Heute ist ein guter Tag dafür, dass sich Kreditgeber nd Kreditnehmer trotz der wirtschaftlichen Ungleichgeichtigkeit rechtlich wieder auf Augenhöhe begegnen önnen. Das Risikobegrenzungsgesetz, dessen Bestandeile die von mir vorgetragenen Regelungen zum Kreditandel sind, hat daher schon im Vorfeld und parallel zu en Beratungen seinen Lackmustest für Fairness und ehr Klarheit bei der Kreditvergabe bestanden. Das ist ut so. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617301200

Das Wort erhält nun der Kollege Christian Ahrendt

ür die FDP-Fraktion.


Christian Ahrendt (FDP):
Rede ID: ID1617301300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

en! Herr Dr. Krüger, die Worte höre ich wohl; allein mir
ehlt der Glaube. Ich kann, wenn ich mir das Risikobe-
renzungsgesetz und den jetzt vorgesehenen Kreditneh-
erschutz anschaue, nicht feststellen, dass es tatsächlich

ine wirksame Verbesserung für die Kreditnehmer in
eutschland gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Doch!)


Sie machen einen einzigen Sprung bei den Informa-
ionspflichten. Aber Tatsache bleibt: Die Abtretung der
orderung als solche ist nicht geregelt. Das heißt, Kre-
itforderungen können nach wie vor ohne Einschrän-
ung an internationale Finanzinvestoren verkauft wer-
en. Diese haben damit im Fall der Abtretung der
reditforderungen Zugriff auf die Grundschulden und
as notarielle Schuldanerkenntnis.

Wenn Sie sich die Regelung zum Kündigungsschutz,
ie Sie eben hervorgehoben haben, anschauen, dann
erden Sie feststellen, dass man selbst mit der Gesetzes-
egründung, die Sie vorgelegt haben, nicht viel weiter-
ommt. Zwar ist es richtig, dass Sie den Kreditnehmer
ahin gehend schützen, dass erst ein Rückstand von zwei
ufeinanderfolgenden Raten oder von 2,5 Prozent des
ominalbetrages dazu führen soll, dass ein Kredit ge-
ündigt werden kann. Aber Sie haben § 490 BGB ver-
essen. Es ist nach wie vor so – das steht auch in Ihrer
egründung zum Gesetz –, dass der Kredit gekündigt
erden kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse des
reditnehmers verschlechtern. Das kann der Fall sein,
enn er arbeitslos wird. Das kann der Fall sein, wenn

ich der Wert der Immobilie mindert. Damit haben Sie






(A) )



(B) )


Christian Ahrendt
den Auffangtatbestand, der den Menschen schon heute
Schwierigkeiten bereitet, im Grunde genommen nicht
repariert. Deswegen gibt es nach wie vor keinen verbes-
serten Kreditnehmerschutz.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])


Es ist auch nicht so, dass Sie etwas Wesentliches im
Hinblick auf die Grundschuld verbessert haben. Sie ha-
ben unnötig in den Bereich der Grundschuld eingegrif-
fen. Sie schreiben zwar in das Gesetz, dass Einwendun-
gen aus dem Schuldverhältnis auch gegen die
Grundschuld geltend gemacht werden können. Gleich-
wohl ist es aber so, dass Sie den zweiten Schritt, nämlich
konsequente gesetzliche Änderungen dahin gehend, dass
es einer Sicherheitsleistung im Zwangsvollstreckungs-
verfahren nicht bedarf, nicht vollziehen. Damit haben
Sie beim einstweiligen Rechtsschutz, um eine Zwangs-
vollstreckung abzuwehren, nicht genug getan.

Wir, die FDP, haben den besseren Vorschlag gemacht.
Wir haben gesagt: Wir wollen den Kreditnehmer voll-
ständig auf Augenhöhe mit den Banken bringen. Erst
dann, wenn er die Abtretung seiner Kreditforderung ge-
nehmigt, soll diese auch wirksam übergehen können.
Damit hat er die Chance, dann zu entscheiden, wenn es
so weit ist, und sieht sich nicht bereits bei Vertrags-
schluss vor diese Alternative gestellt. Das wäre der bes-
sere Weg gewesen. Denn der Kreditnehmer setzt mit den
vielfältigen Sicherheiten, die er den Banken zur Verfü-
gung stellt, auf eine lange Geschäftsbeziehung. Er hat
Vertrauen. Er gibt Selbstauskünfte, er gibt seine Vermö-
genswerte preis und hat dann auch das Recht, über den
Verkauf seiner Kreditforderung selber zu entscheiden. Er
bekommt dann die Tatsache des Verkaufs nicht einfach
nur im Rahmen der Informationspflicht zur Kenntnis.

Sie haben im Winter großzügig einen verbesserten
Kreditnehmerschutz angekündigt. Der erste Gesetzes-
vorschlag war möglicherweise bärenstark. Aber jetzt
sind Sie tatsächlich als Bettvorleger in der Bankenbran-
che gelandet. Insofern gibt es keine Verbesserung des
Kreditnehmerschutzes für die Menschen in Deutschland.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617301400

Ich erteile das Wort nun dem Kollegen Heinz

Riesenhuber für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Heinz Riesenhuber (CDU):
Rede ID: ID1617301500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kollegen! Herr Troost hat in seiner feuri-
gen Rede dargestellt, wie übel die Heuschrecken den
Menschen und den Unternehmen mitspielen. Wir reden
heute aber gar nicht über Heuschrecken und auch nicht
über Private Equity. Insofern ist Ihr Antrag neben der
Sache. Wir reden von Wagniskapital.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist das!)


Das sind zwei völlig verschiedene Welten.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Durch Private Equity, worüber wir heute nicht disku-
ieren, können durchaus Werte in Unternehmen gehoben
erden, die nicht erkannt worden sind. Wagniskapital

ührt dazu, dass neue Werte, neue Arbeitsplätze und
eue Märkte geschaffen werden. Wagniskapital und
unge Technologieunternehmen – das ist die Welt, in
er in offenen Märkten das Neue entsteht und in der ein
bsolutes und maximales Risiko für alle Investoren und
uch für die Gründer selber besteht, die Jahre ihres Le-
ens darauf setzen. Auf der anderen Seite besteht aber
uch eine enorme Chance für die Volkswirtschaft; denn
urch die Gesamtheit der Wagniskapitalgesellschaften
nd der jungen Technologieunternehmen wachsen der
ohlstand und die Zahl der Arbeitsplätze. Deshalb ist es

ichtig, dort zu helfen und zu unterstützen, dem Neuen
um Durchbruch zu verhelfen und dafür zu sorgen, die
rbeitsplätze zukunftsfähig und gut bezahlt zu machen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es gab hier eine ziemlich komplexe Debatte. Unser
onsolidierungsziel ist hoch gesteckt. Der Bundes-

inanzminister schätzt, dass die Umsetzung der Regelun-
en im MoRaKG zu Kosten in Höhe von 475 Millionen
uro führen wird. Wie viel es wirklich sein wird, wird
an sehen. Weiter konnten wir nicht gehen, als unsere
iele in diesem engen Rahmen zu setzen. Wie wir das
etan haben, hat Klaus-Peter Flosbach dargestellt.

Ich wiederhole die Ausführungen zur Behandlung der
erlustvorträge, zum Alter der Firmen und zur Höhe des
igenkapitals nicht. Ich gehe nicht auf die einzelnen Be-
ingungen für die Business-Angels und die Erhöhung
er Freigrenzen beim Verkauf ihrer Anteile ein. Ich spre-
he auch nicht über die transparente Besteuerung. Dies
lles sind Elemente einer Strategie, die in dem begrenz-
en Umfang, der uns gegeben war, richtig ist.

Hierzu hat die Expertenkommission Forschung und
nnovation der Bundesregierung gesprochen. Der Sach-
erständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaft-
ichen Entwicklung der Bundesregierung hat am
7. Juni 2008 ebenfalls dazu gesprochen.


(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat gesagt: nicht genug ausgestattet!)


ie sagen, wir könnten uns hier eigentlich noch sehr viel
ehr wünschen.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Richtig!)


ie sagen aber auch, dass das ein Schritt in die richtige
ichtung ist.

Lesen Sie einmal bei den Kirchenvätern nach: Melius
st in via claudicare, quam praeter viam fortiter ambu-
are – besser ist es auf dem rechten Weg, und sei es auch

anchmal, zu humpeln, als auf dem falschen Weg wa-
ker voranzuschreiten.






(A) )



(B) )


Dr. Heinz Riesenhuber

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Insofern sind wir noch nicht da, wo wir hinwollen.
Das sagen auch die Bundesregierung, der Bundesrat und
die Sachverständigen aus den verschiedenen Kommis-
sionen. Die Richtung stimmt aber. Weil wir wissen, dass
wir noch nicht da sind, wo wir hinwollen, ist beschlos-
sen, dass in zwei Jahren das, was geschehen ist, evaluiert
wird.


(Frank Schäffler [FDP]: Das machen wir ohnehin!)


Dann wird es sehr konkrete Fragen geben. Es wird
dann gefragt: Sind die Grenzen – Höchstalter von zehn
Jahren und 20 Millionen Euro Eigenkapital – zu eng ge-
steckt? Schneiden wir damit nicht gerade diejenigen von
der Beteiligung ab, die den Durchbruch zu wirklich gro-
ßen Unternehmen schaffen können? Brauchen wir nicht
gerade sie?

Von den größten 55 Unternehmen, die seit 1960 ge-
gründet worden sind, befinden sich 53 in den USA und
zwei in Europa. Das ist nicht das, was Europa für seine
Zukunft braucht. Hier müssen wir schauen, ob wir ge-
nauer ansetzen können.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir werden zu prüfen haben, wie viele neue Wagnis-
kapitalfonds es in zwei Jahren tatsächlich geben wird.
Frau Scheel, ich glaube, Sie waren es, die davon sprach,
dass das nach aktuellen BVK-Umfragen wahrscheinlich
nur wenige sein werden. Wir werden schauen, wie viele
Unternehmen in unserem Land neu gegründet worden
sind; denn all dies wollen wir. Wir werden dann auch se-
hen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Steuer-
zahler sind und ob die Business-Angels einsteigen oder
ob sie noch zögern, weil die Bedingungen hier nicht gut
sind. Wir werden dann schauen, ob wir die Bedingungen
von Frankreich und England auf Deutschland übertragen
können. Das sind unsere Vorbilder. Wir werden prüfen,
ob die geteilte Aufsicht zwischen den Länderwirtschafts-
ministern für die Unternehmensbeteiligungsgesellschaf-
ten und der BaFin für die Wagniskapitalgesellschaften
sinnvoll ist.

An einige dieser Punkte gehen wir heran. Vom Ergeb-
nis müssen wir es abhängig machen, wie die nächste
Runde sein wird. Wir alle wollen das Gleiche: eine dyna-
mische Volkswirtschaft und mehr Gründer in der Spit-
zentechnologie. Frau Hauer hat schon zu Beginn ihrer
Rede von den 70 000 Patenten und unserer Mächtigkeit
im Erfinden der Zukunft gesprochen. Aber an der Um-
setzung in die Wirklichkeit, also in Arbeitsplätze, müs-
sen wir arbeiten. Hier die optimalen Bedingungen he-
rauszuarbeiten, wird unsere Aufgabe sein.

In zwei Jahren wissen wir mehr. Voraussichtlich wird
auch dann das Geld relativ knapp sein. Voraussichtlich
werden wir in einer sehr viel härteren internationalen
Konkurrenz stehen. Dann müssen wir abwägen. Der
Finanzminister hat auch dann sein pflichtgemäß stei-
nernes Herz.


(Peer Steinbrück, Bundesminister: Ach!)


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(C (D ber in der Tiefe seiner Brust glimmt doch der Funke es Unternehmungsgeistes, der Freude am Neuen, der egeisterung, eine Zukunft für Deutschland auch mit en Mitteln des Finanzministers zu entfesseln. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Julia Klöckner [CDU/CSU]: Bravo!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617301600

Herr Kollege Riesenhuber, bitte denken Sie an Ihre

edezeit.


Dr. Heinz Riesenhuber (CDU):
Rede ID: ID1617301700

Mit dem Wunsch, aus der Tiefe des Herzens die Zu-

unft zu bauen, Herr Finanzminister, mit der Begeiste-
ung am Wettbewerb, die wir auch vom Fußball kennen,
it der Begeisterung, die Sie auch am Sonntag beim
ndspiel haben werden, sollen Sie an das Thema Wag-
iskapital und damit an die Zukunft der deutschen Fir-
en herangehen.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617301800

Mir ist, Herr Kollege Riesenhuber, am Ende nicht

anz deutlich geworden, ob Sie hiermit den Einsatz des
undesfinanzministers am Sonntagabend als Bestandteil
er deutschen Mannschaft ausdrücklich beantragen
ollten.


(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Hoffentlich nicht! – Albert Rupprecht [Weiden)

CSU]: Gott bewahre! – Abg. Dr. Heinz
Riesenhuber [CDU/CSU] begibt sich zu einem
Mikrofon)

Nach der großzügigen Überschreitung Ihrer Redezeit
enke ich jetzt nicht daran, für eine mögliche Klarstel-
ung zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen habe ich vorhin bei Ihrem lateinischen Zi-
at gedacht: Wenn sich noch größere Teile der Debatten-
eiträge in lateinischer Sprache vortragen ließen, würde
as Maß an Meinungsverschiedenheiten in der Ausspra-
he vermutlich deutlich geringer.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)


Wenn wir dann in diesem Zusammenhang wenigstens
ür Business-Angel einen lateinischen Begriff fänden,
enn uns schon kein deutscher einfällt,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


ätten wir vielleicht sogar einen Beitrag zur größeren
erständlichkeit der deutschen Gesetzgebung geleistet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nun hat der Kollege Dr. Gerhard Schick für die Frak-
ion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.






(A) )



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(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Jetzt bin ich natürlich gezwungen, in der Fußballtermi-
nologie weiterzumachen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Oder auf Lateinisch!)


– Oder auf Lateinisch. Da mein Lateinunterricht schon
etwas zurückliegt, möchte ich lieber beim Thema Fuß-
ball anknüpfen. Ich glaube, hier ist ein guter Vergleich
möglich.

Wenn wir zu der Frage der Kreditverkäufe kommen,
dann geht es um das Stichwort – Sie entschuldigen, dass
ich es auf Englisch sage – Level-Playing-Field,


(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Bitte?)


die Frage, ob das Spielfeld eben ist. Beim Fußball ist das
eine ganz entscheidende Frage. Deswegen ist jedes Sta-
dion so gebaut, dass beide Tore auf gleicher Höhe sind
und beide Mannschaften ein ebenes Feld haben. Die
Frage ist, wie es auf den Finanzmärkten zugeht und wie
das Verhältnis zwischen dem Kreditnehmer und dem ist,
der die Forderung in den Händen hält. Dieses Verhältnis
hat sich in den letzten Jahren verschoben. Es ist nämlich
so, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sozusa-
gen bergauf spielen müssen. Genau das ist die Verschie-
bung.

Damit sieht man bei diesem Bild sehr deutlich: Von
sozialer Marktwirtschaft können wir nur dann reden,
wenn das Spielfeld eben ist. Durch Veränderungen auf
den Finanzmärkten und durch Veränderungen in Bezug
auf die Globalisierung, die dazu führen, dass Kredite
weiterverkauft werden, kommt es zu keinem fairen Aus-
gleich auf Augenhöhe mehr.

Jetzt behauptet Herr Krüger, dass dieses Missverhält-
nis mit dem neuen Risikobegrenzungsgesetz wieder in
Ordnung gebracht wird, sodass Verbraucherinnen und
Verbraucher wieder auf Augenhöhe mit denen sind, die
die Forderung in der Hand haben, sei es die Bank, sei es
der erste, der zweite oder dritte Käufer, weil Kreditfor-
derungen sehr häufig verkauft werden. Genau darin wi-
derspreche ich Ihnen. Sie bringen die Verbraucherinnen
und Verbraucher zwar wieder ein Stück weit in eine stär-
kere Position, aber das ebene Spielfeld wird nicht er-
reicht.


(Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD]: Allein wegen der wirtschaftlichen Ungleichgewichtigkeit! Das ist richtig!)


Genau das ist aber das Ziel einer verbraucherorientierten
Politik, die wir auch auf den Finanzmärkten brauchen
und die wir Grünen schon vor einem Jahr im Bereich der
Kreditverkäufe angestoßen haben, als wir gefordert ha-
ben, dass dies wieder auf Augenhöhe gelingen muss.

Es geht um folgende drei Punkte: Erstens. Viele Ver-
braucherinnen und Verbraucher waren überrascht, als sie
plötzlich von irgendjemandem unter dem Stichwort
Zwangsvollstreckung angeschrieben wurden, mit dem
sie nie ein Geschäftsverhältnis hatten. Das gehen Sie an,
indem Sie eine sechsmonatige Kündigungsfrist einräu-

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(C (D en und fordern, dass im Vertrag und bei Verkauf inforiert wird. Zweitens. In der Frage, wann ein Kredit gekündigt erden darf, gehen Sie die Sache nur halb an. Da bleibt as Spielfeld schief. Sie klären zwar die Frage des Zahungsverzugs, aber nicht die des Wertverfalls. Heute ann der Forderungsinhaber schon dann kündigen, wenn ur ein Wertverfall droht. Das ist für die vielen Menchen, die in ländlichen Regionen – gerade auch im Osen unseres Landes – Immobilienkredite haben, sehr chwierig, weil dort die Sicherungen an Wert verlieren nd ein Kredit sehr schnell gekündigt werden kann. Hier äre eine klare Regelung notwendig gewesen. Drittens besteht in Deutschland viel zu leicht die öglichkeit der Vollstreckung in die Grundschuld. Das eißt konkret, dass es für Verbraucherinnen und Verraucher schwierig ist, sich gegen eine Zwangsvollstrekung zu wehren. Auch dabei bleiben Sie auf halbem ege stehen. Richtig ist, dass eine stärkere Koppelung durch die icherungsabrede erfolgt. Das haben Sie richtig dargetellt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ich aber erst wieder in einem Rechtsstreit, bei dem sie undig sein müssen und in dem eine Sicherheitsleistung rforderlich ist, gegen eine Verletzung ihrer Rechte wehen. Herr Dautzenberg hat das im Ausschuss sehr gut ausedrückt. Das heutige Recht ist für Kundige gar nicht so chlecht, aber für Unkundige ist es extrem schwierig. iese Problematik bleibt bestehen. Deswegen haben wir als Grüne als zentrales Sicheungsnetz vorgeschlagen, dass immer ein Sanierungsersuch zu unternehmen ist, bevor vollstreckt wird. Wir ollen ein sicheres Netz einziehen, damit der Verbrau her nicht mit dem Rücken zur Wand steht oder – um eim Fußball zu bleiben – bergauf spielen muss. Das ereichen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur FDP agen. Ich fand die Unterschiede der beiden Redebeiräge der Schäffler-FDP und der Ahrendt-FDP interesant. Auf der einen Seite wurde festgestellt, dass mit em Risikobegrenzungsgesetz Investitionen verhindert ürden und dass dieses Gesetz ein weiteres Beispiel für in ständiges Eingreifen sei – dabei ist im Kern des Geetzentwurfs wenig enthalten, was die Kapitalmärkte erändern würde; es erreicht nicht mehr als einen Hauch on Transparenz –; auf der anderen Seite hat Herr hrendt gefordert, dass wir mehr zum Schutz der Verraucherinnen und Verbraucher tun. Ich kann Ihnen darin zustimmen, dass es notwendig ewesen wäre, bei den Forderungsverkäufen mehr für ie Verbraucherinnen und Verbraucher zu tun. Dann üssten Sie aber auch endlich Ihre marktradikale Posi ion, die besagt, dass man nicht in den Markt eingreifen arf, zu den Akten legen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617301900

Nun hat der Bundesminister der Finanzen, Peer

Steinbrück, das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1617302000

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Ich bin Herrn Riesenhuber sehr dankbar, dass er das
komplexe Thema der Wagniskapitalfinanzierung in sei-
nem Schlussakkord zielführend auf das Endspiel der
Europameisterschaft hingeführt hat. Auf die Frage des
Herrn Präsidenten, ob Ihre Ermunterung an meine
Adresse auch darauf hinauslaufen könnte, dass ich einen
aktiven Part dabei spielen sollte, möchte ich Ihnen nicht
vorenthalten, was Herr Dautzenberg mir zurief: „Aber
wir wollen doch gewinnen!“ – Recht hat er.


(Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU)


Als ich einige Reden verfolgte, war ich fasziniert da-
von, welcher Spagat sich dabei auftut. Aus der Rede von
Herrn Troost, in der es in der Tat nicht um Wagniskapi-
talfinanzierung ging, hatte man den Eindruck, dass wir
mit einem solchen Gesetzentwurf, wie er heute verab-
schiedet werden soll, die Knechte eines internationalen
Finanzkapitals würden. Sie haben die antikapitalisti-
schen Reflexe in allen Tönen rauf- und runtergespielt.


(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das wollte ich aber anders umschreiben!)


Das macht keinen Sinn.

Die FDP argumentiert dagegen, das Ganze sei eher
ein Investitionsbegrenzungsgesetz, und den angeblich so
interessenfreien Renditevorstellungen der Investoren
müsse viel mehr Raum gegeben werden. Das Ganze
zeugt geradezu von einer ungeheuren Risikovergessen-
heit, als ob wir es nicht mit einer ganzen Reihe von Risi-
ken in der Entwicklung der Finanzwirtschaft sowohl na-
tional als auch international zu tun hätten. Man hat den
Eindruck, dass man mit einem mittleren Weg, einer
Common-Sense-Position und einem gesunden Men-
schenverstand bei den beiden Gesetzentwürfen, die
heute verabschiedet werden, eigentlich ganz gut und
richtig aufgehoben ist.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich will gleich zu Beginn folgende Tatsache sehr
deutlich machen: Es gibt kein anderes Land, das interna-
tional so vernetzt ist und in seiner Wohlstandsentwick-
lung von Außenwirtschaftsbeziehungen so abhängig
ist wie die Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, je-
der, der das Chancenpotenzial der globalen und interna-
tionalen Entwicklung in Abrede stellt, weil er die damit
verbundenen Risiken so hochstilisiert, dass man gar kei-
nen Blick mehr für die Chancen hat, hält ein Plädoyer
für Wohlstandsverluste in der Bundesrepublik Deutsch-
land.


(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Nein!)


Wir müssen den Menschen vermitteln, dass Deutschland
ein massives Interesse hat, seine Außenwirtschaftsbezie-

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(C (D ungen weiterzuentwickeln sowie an den vernetzenden nd integrierenden Effekten oder Entwicklungen weiter eilzuhaben. Dazu gehören nicht nur eine sehr starke ealwirtschaft – diese haben wir als Exportweltmeister –, ondern auch eine eigene Finanzwirtschaft, die mit den eltweiten Entwicklungen in etwa mithalten kann. Daher macht die ständige Verleumdung, die ständige iskreditierung – so schwierig die Prozesse auch sein ögen – keinen Sinn. Das bedeutet nicht, dass man die amit verbundenen Risiken verleugnen sollte, die gerade n der Finanzmarktkrise offenbart werden. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Die soll man regulieren!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Aber beides bitte. – Ich möchte außerdem darauf hin-
eisen, dass das deutsche Bankensystem bzw. die
inanzdienstleister in Deutschland inzwischen einen
ohen Stellenwert haben und mit 1,3 Millionen bzw.
,4 Millionen hochqualifizierten Arbeitsplätzen rund
Prozent zu unserem Bruttosozialprodukt beitragen.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


as heißt, die Diffamierung, die Verleumdung oder die
edienung von Vorurteilen und Antireflexen in diesem
usammenhang hat in meinen Augen nichts mit politi-
cher Verantwortung zu tun.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Damit ich nicht missverstanden werde: Nationale und
nternationale Finanzmärkte sind für uns sehr wichtig.
icherlich ist die Schieflage zwischen einer sehr starken
ealwirtschaft und im Vergleich dazu einer unterent-
ickelten Finanzwirtschaft in Deutschland sehr groß.

n Großbritannien ist es umgekehrt. Großbritannien hat
ast seine gesamte industrielle Basis aufgegeben und da-
ür eine riesige Finanzwirtschaft geschaffen, übrigens
it hoher Anfälligkeit gegenüber den damit verbunde-

en Risiken. Vor diesem Hintergrund ist nicht in Abrede
u stellen – ich finde, das sehen Sie von der FDP nicht
ichtig –, dass die Finanzmärkte erhebliche uner-
ünschte Risiken, fehlerhafte Entwicklungen und
xzesse als Begleiterscheinungen haben und dass allein
er Markt das keineswegs richtet. Herr Schäffler und
err Ahrendt, wenn wir in der Rationalität einen Markt-
echanismus hätten, dann hätte es zu der aktuellen Fi-

anzmarktkrise gar nicht kommen dürfen, weil die
elbstdisziplinierenden Kräfte des Marktes dafür hätten
orge tragen müssen, dass dieser fast eingetretene Su-
er-GAU auf den Finanzmärkten nicht stattfindet.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diese Analyse führt automatisch dazu, dass Spielre-
eln erlassen werden müssen. Wir wissen, dass die
pielregeln vor dem Hintergrund des freien Kapitalver-
ehrs nicht nur unter den Bedingungen der Europäischen
nion, sondern auch darüber hinaus nicht allein auf na-

ionalstaatlicher, sondern nur noch auf internationaler
bene funktionieren können.






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


In den letzten acht, neun Monaten hat sich hier einiges
getan. Den Menschen muss sicherlich vermittelt werden,
dass es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Aber
wir sind im Hinblick auf das Erlassen von Spielregeln
weitergekommen. Ich nenne als Beispiele die kritische
Betrachtung der Ratingagenturen, die Tatsache, dass
Exzesse nicht mehr in dem Maße möglich sind, weil
kein Eigenkapital mehr unterlegt werden muss, die Defi-
nition von Liquiditätsstandards und die Verbesserung der
die Grenzen der Nationalstaaten übergreifenden Auf-
sicht. Hier hat sich einiges entwickelt, was gelegentlich
auch in Ihren Analysen einen größeren Stellenwert ha-
ben sollte, wenn Sie nicht nur meinungsstark und fakten-
schwach, sondern auch faktenstark sein möchten.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Moderni-
sierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligun-
gen stellt, wie ich finde, einen richtigen und wichtigen
Schritt dar. Er hat eindeutig auch etwas mit Defiziten in
der Marktentwicklung zu tun. Nach unserer Analyse
wird in Deutschland Wagniskapital – da stimme ich
Herrn Riesenhuber zu – vom Markt nicht in dem Aus-
maß zur Verfügung gestellt, wie dies eigentlich notwen-
dig wäre. Das heißt, hier ist staatliches Handeln geboten,
und dem werden wir gerecht: durch eine sogenannte
transparente Besteuerung ausschließlich auf der Ebene
des Anlegers.


(Frank Schäffler [FDP]: Und im Unternehmen?)


– Man kann nicht beides haben; man kann doch nicht
immer alles haben. Im Übrigen wird es auch uferlos. Ich
entnehme Ihren Worten, Herr Schäffler, dass Sie glau-
ben, wir hätten die Private-Equity-Branche insgesamt
steuerlich besserstellen müssen. Weshalb? Weshalb sol-
len wir denen steuerliche Vorteile gewähren? Sie sollen
ihre Rendite erzielen, aber warum denn mit dem Geld
des Steuerzahlers?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es gibt überhaupt keinen Grund, dies zu fordern, nach
dem Motto: Wenn der Steinbrück schon einmal dabei ist,
gewisse Steuererleichterungen in einem begrenzten Rah-
men zu gewähren, warum dann nicht gleich mit der
Gießkanne Steuerleichterungen für die gesamte Pri-
vate-Equity-Branche? Ich deute nur an, dass es sich da
um Volumina handelt, die jeder anderen haushaltspoliti-
schen Zielsetzung deutlich entgegenwirken.

Ich habe in diesem Zusammenhang ebenfalls nie ver-
standen, warum Sie aufgrund Ihrer ordnungspolitischen
Vorstellungen – zumindest subkutan – einer Art steuerli-
cher Rundumförderung das Wort reden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Aus Zeitgründen und weil in den meisten vorherigen
Beiträgen, angefangen bei dem von Frau Hauer, darauf

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(C (D ingewiesen worden ist, will ich auf diesen Gesetzenturf nicht weiter eingehen. Ich möchte noch einmal Folgendes deutlich machen: ch glaube, dass es richtig ist, sich auch mit den Risiken u beschäftigen und gewissen Fehlentwicklungen auf ationalstaatlicher Ebene mit einem solchen Risikoberenzungsgesetz einen Riegel vorzuschieben. Im Übrien kritisiere ich all diejenigen, die so tun, als ob der taat da gar nicht eingreifen müsste. Dass der Staat einreift, ist der explizite Wunsch der Branche selber geesen. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs entspricht zum berwiegenden Teil den Vorschlägen der Branche. as haben sich doch nicht irgendwelche verrückt geworenen Politiker ausgedacht. Wir wollen damit die Transparenz stärken. Wir wolen mehr Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt. Wir ollen, dass der Einfluss, den Investoren allein oder emeinsam auf Unternehmen ausüben, in Übereinstimung mit ihrem Stimmrechtsanteil steht und nicht da über hinausgeht. Wir wollen verhindern, dass leistungsähige Unternehmen durch die übermäßige Belastung it Krediten ausgeplündert werden. Sie alle kennen die en Mechanismus: Der Preis, den man zum Aufkauf eies Unternehmens zahlt, wird dadurch refinanziert, dass an sich dieses Geld über Sonderausschüttungen zu ückholt. Wir wollen, dass vor allem diejenigen, die von olchen Übernahmen in der Regel als Erste negativ beührt sein können, nämlich die Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer, Informationsrechte bekommen und sich arauf einstellen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Aber mitwirken dürfen sie nicht!)


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Ja!)


Im Rahmen dessen, was das deutsche Mitbestim-
ungsrecht ihnen eröffnet, dürfen und sollen sie auch
itbestimmen. Sie wissen, dass die Mitbestimmungsge-

etzgebung in Deutschland im internationalen Vergleich
icht die schlechteste ist.


(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Unser Vorschlag sieht anders aus!)


Ich will einem verbreiteten Vorurteil entgegenwirken,
as auch Herr Troost bedient hat. Sie alle kennen die
edienberichte über den Verkauf von Immobilienkredi-

en durch Banken und die dadurch bei den Immobilien-
äufern ausgelösten Verunsicherungen. Viele Menschen
aben den Eindruck, ihre Hypothekenverträge fänden
ich plötzlich ganz woanders wieder und es könnte je-
and kommen, an der Wohnungstür klingeln und sagen:

etzt hast du die Zwangsvollstreckung vor dir. Vor dem
intergrund dieser enormen Verunsicherung will ich
ier zwei Klarstellungen machen:

Erstens. Kreditverkäufe sind weltweit ein wichtiges
efinanzierungsinstrument für Banken.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


s macht insgesamt keinen Sinn, diese Kreditverkäufe
u diskreditieren; denn von diesem Refinanzierungs-






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
potenzial profitieren alle Kunden von Sparkassen, Ge-
nossenschaftsbanken und anderen Banken: Kredite wer-
den dadurch billiger. Das muss ausgesprochen werden.

Zweitens – mir ist sehr daran gelegen, darauf hinzu-
weisen –: Bisher sind in Deutschland keine Fälle be-
kannt, in denen nach Erwerb einer Hypothek durch
Finanzinvestoren trotz ordnungsgemäßer Bedienung die-
ser Kredite eine Zwangsvollstreckung erfolgt ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das gibt es nicht.


(Widerspruch bei der LINKEN)


– Nein, das gibt es definitiv nicht. Verbreiten Sie doch
nicht diesen Schwachsinn!


(Zuruf von der LINKEN)


– Die Bedingung ist: wenn der Kredit ordnungsgemäß
bedient wird. Wenn ein Kredit nicht ordnungsgemäß be-
dient wird, dann kommt man in eine schwierige Lage.
Dazu muss ich ehrlich sagen: Da wird auch Vater oder
Mutter Staat nicht jedem Kreditnehmer die Risiken von
der Backe nehmen können. Das ist nicht unsere Auf-
gabe.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit diesem Teil des Risikobegrenzungsgesetzes ist
klar, dass Banken die Verbraucher künftig vor Vertrags-
abschluss – also nicht von hinten durch die Brust ins
Auge – darüber informieren, ob ein Kredit verkäuflich
ist oder nicht. Es steht dem Kunden dann offen, selber zu
entscheiden, ob er anderswo einen entsprechend garan-
tierten Kreditvertrag abschließen will.

Auch deshalb haben wir in diesen Gesetzentwurf
– ich bin dankbar, dass die Koalitionsfraktionen zu die-
sem Ergebnis gekommen sind – gezielt kein Sonder-
kündigungsrecht aufgenommen; denn ein solches Son-
derkündigungsrecht würde dazu führen, dass die Zinsen
steigen,


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist das!)


weil das Geschäft für die Banken unkalkulierbarer wird,
weil sie dann keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr
bekommen würden. Das würde automatisch zu einer
Verteuerung der Kredite führen. Insofern ist die Tatsa-
che, dass wir kein Sonderkündigungsrecht im Gesetz ha-
ben, im Sinne des Verbrauchers, der auf diese Weise
niedrigere Zinsen zu zahlen hat.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Gerade in der jetzigen Situation, vor dem Hintergrund
einer noch nicht ausgestandenen Finanzkrise, sind wir
darauf angewiesen, Vertrauen in die Finanzmärkte zu-
rückzugewinnen; denn wir brauchen diese Finanzmärkte
für eine Volkswirtschaft in der Dimension der Bundes-
republik Deutschland. Von Verantwortlichen ist Ver-
trauen missbraucht worden; wir haben es mit Exzessen
zu tun, wie ich gesagt habe. Aber es macht keinen Sinn,
auf dieser Klaviatur der Vorurteile und Reflexe weiterzu-

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(C (D pielen. Bundestag und Bundesregierung sind gemeinam aufgefordert, alles zu tun, damit Vertrauen in die Fianzbeziehungen in der Bundesrepublik Deutschland urückgewonnen werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Leo Dautzenberg ist der nächste Redner für die CDU/ SU-Fraktion. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe olleginnen und Kollegen! Nach intensiver Beratung erabschieden wir heute nicht nur das Gesetz zur Moderisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiliungen, sondern auch das Gesetz zur Begrenzung der it Finanzinvestitionen verbundenen Risiken oder kurz: as Risikobegrenzungsgesetz. Auch wenn die Bezeichnung des Gesetzes anderes uggerieren mag, betone ich gleich zu Beginn: Es geht ei dem Gesetz nicht an erster Stelle um Regulierung nd den Aufbau von Schutzzäunen. Nein, Transparenz st das entscheidende Stichwort. Ziel des Gesetzes ist es, den Finanzmarkt, insbesonere mit Blick auf die großen Finanzinvestitionen, transarenter zu machen. Alle Marktteilnehmer, vom Emitenten bis zum Kreditnehmer, sollen informiert sein. Sie ollen die Informationen erhalten, die sie brauchen, um m Finanzmarktgeschehen auf Augenhöhe mit den andeen Akteuren agieren zu können. Dieses Ziel erreichen ir mit den Gesetzesänderungen, auf die wir uns im par amentarischen Verfahren verständigt haben. Das gilt usdrücklich auch für das neue Maßnahmenpaket zu den reditverkäufen, das ursprünglich im Regierungsenturf nur als Prüfauftrag enthalten war. Doch zunächst zum originären Teil des Risikobegrenungsgesetzes. Dieser Teil umfasst diverse transparenzerbessernde Maßnahmen im Bereich des Aktiensowie es Wertpapierhandelsrechtes. Ein gutes Beispiel für erbesserte Transparenz in diesem Bereich sind die verchärften Anforderungen an das Aktienregister mit lick auf die Namensaktien. Meine Fraktion unterstützt ie bereits im Regierungsentwurf enthaltene Verschärung ausdrücklich. Es ist das gute Recht der Emittenten on Namensaktien, zu erfahren, wer ihre wahren Aktioäre sind. Ebenso verständlich ist der Wunsch einiger örsennotierter Unternehmen, mehr über die Absichten er Inhaber wesentlicher Beteiligungen an ihren Unterehmen zu erfahren. Dafür sieht das Gesetz diverse neue eldepflichten vor. Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass eine Fraktion hier durchaus Bedenken hatte. Im inter ationalen Vergleich ist ein derartiges Meldesystem icht üblich. Zudem haben wir mit dem Transparenzichtlinie-Umsetzungsgesetz jüngst erst EU-Anforderunen in diesem Bereich umgesetzt. Ich bin daher froh, Leo Dautzenberg dass wir uns in den Beratungen dazu entschlossen haben, die ursprünglich fünf Meldepflichten auf vier zu reduzieren. Zudem ermöglichen wir es den Unternehmen, per Satzungsbeschluss einen Verzicht auf sämtliche Meldungen zu erklären. Neben dieser Verbesserung des Gesetzentwurfs haben wir uns im parlamentarischen Beratungsverfahren auf weitere Änderungen verständigt, die den Marktgegebenheiten besser gerecht werden. Besonders wichtig ist mir dabei die Konkretisierung der Regelung zu dem abgestimmten Verhalten von Investoren, dem sogenannten Acting in Concert. Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Rechtssicherheit und stellen klar, dass ein abgestimmtes Verhalten immer nur dann den Tatbestand des Acting in Concert erfüllt, wenn es auf dauerhafte Wirkung abzielt, und nicht, wenn auch Investoren sich darüber absprechen, wie beispielsweise eine Ausschüttungspolitik eines Unternehmens gewährleistet werden soll. Das gehört im Grunde zum aktiven Handeln und nicht zum Acting in Concert. Ebenso wichtig ist mir eine Klarstellung im Bericht des Finanzausschusses zu den neuen Informationspflichten für nicht börsennotierte Unternehmen im Betriebsverfassungsgesetz. So verständlich die Informationswünsche von Arbeitnehmern bei Übernahmen sind, so muss klar sein, dass dadurch nicht die Geschäftsund Betriebsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet sein dürfen. Das haben wir im Bericht des Finanzausschusses ausdrücklich betont. Erlauben Sie mir nun einige Worte über das Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes beim Verkauf von Immobilienkreditforderungen. Dieser Punkt war, wie bereits eingangs erwähnt, im Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes ursprünglich nur als Prüfhinweis der Bundesregierung enthalten. Wie auch die Anträge der FDP, der Grünen und der Linken deutlich machen, hat die Diskussion darüber im Parlament in den letzten Wochen und Monaten einen breiten Raum eingenommen. Quer durch alle Fraktionen und Fachbereiche lautete die Frage: Wie viel Schutz brauchen die Verbraucher, brauchen die Unternehmen, wenn Banken ihre Immobilienkredite oder auch Betriebsmittelkredite an andere Banken oder auch an Finanzinvestoren verkaufen? Die Antwort darauf war nicht leicht, zumal unsere Beratungen von, wie auch der Finanzminister schon betont hat, teils Panik verbreitender, sachlich falscher Medienberichterstattung begleitet waren. Umso mehr freut es mich, dass wir uns am Ende auf ein ausgewogenes, vernünftiges Maßnahmenpaket verständigt haben. Meine Fraktionskollegen aus dem Rechtsausschuss und aus dem Verbraucherausschuss werden auf die Einzelheiten noch eingehen. Als Finanzpolitiker begrüße ich das Ergebnis deshalb, weil es sowohl die berechtigten Schutzinteressen der Verbraucher und Unternehmen aufgreift als auch die betriebswirtschaftlichen Belange der Kreditwirtschaft berücksichtigt. Wir begegnen mit den Maßnahmen dem tatsächlichen Kern der Probleme: Wir beheben das Informationsdefizit aufseiten der Kreditnehmer und verbessern bei der Grundschuld ihren Schutz vor unge r B d d k c k w i k b a d e c i t w d B F i s d Z f K d r z – z f h e c G b d c l n s b g k (C (D echtfertigter Zwangsvollstreckung. Künftig muss jede ank ihre Kunden vor Vertragsabschluss explizit über ie Möglichkeit des Kreditverkaufs aufklären. So erhält er potenzielle Kreditnehmer rechtzeitig die Möglicheit, einen solchen Verkauf eben auch auszuschließen. Erleichtert bin ich auch darüber, dass wir auf sämtlihe Maßnahmen verzichtet haben, die den Kreditverauf grundsätzlich eingeschränkt hätten. Schließlich ären davon nicht nur offene Abtretungen an Finanz nvestoren, sondern sämtliche Variationen des Kreditveraufs von ABS-Transaktionen bis hin zum Pfandbrief etroffen gewesen. Das hätte erhebliche Auswirkungen uf den deutschen Finanzplatz gehabt und letztlich auch en Kreditnehmern geschadet. So hätte beispielsweise in Sonderkündigungsrecht die verbraucherfreundlihe deutsche Kultur des Langfristzinses gefährdet und nsgesamt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Vereuerung der Kredite beigetragen. Es ist daher gut, dass ir uns hier in Verzicht geübt haben. Für meinen Teil darf ich also abschließend zum Kreitverkauf sagen: Die intensive und fachübergreifende eratung des Themas mit Rechts-, Verbraucherund inanzpolitikern hat sich gelohnt. Das Maßnahmenpaket st in allen Belangen ausgewogen. Das gilt auch für ämtliche Maßnahmen des Risikobegrenzungsgesetzes, ie ich eingangs skizziert habe. Ich werbe daher um die ustimmung zum Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Ein schwieriger Weg liegt hinter uns!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617302100

(Beifall bei der CDU/CSU)

Leo Dautzenberg (CDU):
Rede ID: ID1617302200




(A) )


(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617302300

Das Wort erhält nun die Kollegin Marianne Schieder

ür die SPD-Fraktion.


Marianne Schieder (SPD):
Rede ID: ID1617302400

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Ziel des Gesetzentwurfes, über den wir heute
iskutieren, ist es, unerwünschten Entwicklungen in Be-
eichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegen-
uwirken. Zu diesen unerwünschten Entwicklungen
das ist heute schon mehrfach erwähnt worden, und das

eigten vor allem Medienberichte auf – gehört die Ge-
ahr für Privatpersonen, die mit einem Kredit ihr Eigen-
eim finanzieren, dazu wie üblich ihr Grundstück mit
iner Grundschuld belasten und sich der Zwangsvollstre-
kung unterwerfen, plötzlich mit einem ganz anderen
läubiger konfrontiert und in einen Strudel von unwäg-
aren Risiken gezogen zu werden. Insbesondere wurde
arüber diskutiert, ob durch den Weiterverkauf von sol-
hen Kreditverträgen ein Erwerber auch dann Immobi-
ienvermögen vollstrecken könne, wenn Kredite ord-
ungsgemäß bedient wurden.

Im Nachhinein – auch ich möchte das betonen – hat
ich herausgestellt, dass bisher in dieser öffentlichen De-
atte unnötige Ängste geschürt wurden und sich die dar-
estellten Fälle nicht so zugetragen haben, sondern Fälle
onstruiert worden sind. Aber die entfachte Diskussion






(A) )



(B) )


Marianne Schieder
machte deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbe-
darf besteht. Selbstverständlich haben wir Verbraucher-,
Rechts- und Finanzpolitikerinnen und -politiker der Gro-
ßen Koalition uns daraufhin sehr intensiv mit den aufge-
worfenen Fragen beschäftigt und zusammen sehr gute
Lösungen gefunden, Lösungen, die Rechtsklarheit und
Rechtssicherheit schaffen, Lösungen, die den Banken
klare Regelungen vorgeben, ohne sie in ihren Möglich-
keiten unzweckmäßig einzuschränken, und Lösungen,
die für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher den
gewünschten Schutz bringen.

Wenn schon beim Abschluss eines Kreditvertrages
eine mögliche Verkaufsoption in Form eines deutlich ge-
stalteten Hinweises dargestellt werden muss, wenn ein
Verweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
ausreicht und wenn Klauseln in AGBs, die sozusagen
durch die Hintertür und oft unbemerkt eine Zustimmung
des Kreditnehmers zur Auswechselung des Vertragspart-
ners zur Folge haben, unwirksam sind, dann haben es die
Verbraucherinnen und Verbraucher doch in der Hand,
dafür zu sorgen, dass ihr Kredit eben nicht weiterver-
kauft und diese Zusage eingehalten wird.


(Beifall bei der SPD)


Inzwischen bieten viele Kreditinstitute von sich aus
ihren Kunden Kredite an, die eben nicht weiterverkauft
werden. Ebenso viele Kreditinstitute bieten den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern an, auch bei laufenden Ge-
schäften die Altverträge so zu verändern, dass ein Ver-
kauf ausgeschlossen wird. Mein Appell geht von hier
aus an alle Verbraucherinnen und Verbraucher und vor
allem an die Häuslebauer in diesem Land, sich um ihre
Verträge zu kümmern und von der Möglichkeit, Altver-
träge nachbessern zu lassen, Gebrauch zu machen.

Der Kündigungsschutz des Verbrauchers – Herr
Kollege Krüger hat es ausführlich dargestellt – ist erheb-
lich verbessert worden. Es wird so sein, dass kein Haus-
besitzer mehr Angst zu haben braucht, dass eines Tages
ein neuer Gläubiger auftaucht und plötzlich die Zwangs-
vollstreckung in sein Grundstück betreiben kann, indem
er sich auf die von ihm erworbene Grundschuld und die
Unterwerfungserklärung in die Zwangsvollstreckung be-
ruft. Die Neuregelung der Sicherungsgrundschuld wird
gewährleisten, dass kein gutgläubiger Erwerb einer ein-
redefreien Grundschuld mehr möglich ist.


(Beifall bei der SPD)


Es wird gewährleistet, dass der Kreditnehmer gegenüber
dem Finanzinvestor die gleichen Einreden geltend ma-
chen kann, die er auch gegenüber seinem ursprünglichen
Vertragspartner hätte geltend machen können.

Die Möglichkeit der Einstellung der Zwangsvollstre-
ckung ohne Sicherheitsleistung verbessert zusätzlich die
Position des Häuslebauers und der Häuselbauerin. Es ist
natürlich gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher,
dass es einen verschuldungsunabhängigen Anspruch auf
Schadensersatz gibt, wenn unzulässige Zwangsvollstre-
ckungen betrieben werden.

Darüber hinaus wird ein Verbot von Vereinbarungen
eingeführt, nach denen die Grundschuld ohne Kündi-

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(C (D ung fällig werden soll. Dem besonderen Schutzbedürfis kleiner und mittelständischer Betriebe wird in ukunft durch die Einführung nichtabtretbarer Unterehmungskredite Rechnung getragen. Denn solche Verinbarungen – das ist heute noch nicht zur Sprache geommen; zumindest habe ich es nicht gehört – sind ja urzeit bei beiderseitigen Handelsgeschäften unwirkam. Als Sozialdemokraten war und ist es uns wichtig, dass enschen, dass Familien nicht um ihr hart erarbeitetes igenheim bangen müssen oder sogar darum gebracht erden können, nur weil ihr Kredit an Finanzspekulan en verkauft worden ist. Es darf nach unserer Auffassung ei Kreditgeschäften nicht nur um die schnelle Realisieung hoher Renditen gehen. Die Kreditnehmer dürfen icht zu Leidtragenden von Kreditverkäufen werden. Es st sehr gut, dass diese neuen gesetzlichen Regelungen in as Risikobegrenzungsgesetz aufgenommen werden. amit ist in Sachen Verbesserung des Verbraucherschut es ein großer Wurf gelungen. Für den einzelnen Kreditehmer werden die Vorgänge im Finanzmarkt leichter urchschaubar. Gleichzeitig sind die einzelnen Instruente angemessen, sodass einerseits Rechtssicherheit nd Transparenz gewährleistet werden, andererseits eine unnötigen Kosten und Hemmnisse entstehen. Die Sorgen der Menschen wurden von uns sofort aufenommen und ernst genommen. Es wurde wirksam Abilfe geschaffen, und es wird im Sinne des Gesetzes raktikable und wirksame Risikobegrenzung betrieben. iebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte deshalb um hre Zustimmung zu unseren Vorschlägen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617302500

Das Wort erhält der Kollege Norbert Geis, CDU/

SU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1617302600

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Ich möchte eingangs anmerken, dass wir diese
icht ganz einfache rechtliche Materie in einer sehr ruhi-
en Atmosphäre – schon innerhalb der Fraktion, dann
nnerhalb der Koalition und schließlich auch im Aus-
chuss – beraten haben und versucht haben, das Ganze
rdentlich über die Bühne zu bringen, um ein gutes Ge-
etz zu formulieren. Dafür herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir beobachten seit geraumer Zeit eine Veränderung
m Geschäftsgebaren der Banken. Durch Basel II sind
ie Banken gezwungen, bei der Vergabe von Krediten
hr Eigenkapital stärker zu binden. Sie verkaufen Kre-
ite, um dadurch Spielraum für die Vergabe neuer Kre-
ite zu gewinnen. Das bedeutet für den Verbraucher,
ass er sich plötzlich einem ganz anderen Gläubiger ge-
enübersieht. Er war mit seiner Bank in Verbindung, und
lötzlich meldet sich, vielleicht sogar aus einem anderen






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Norbert Geis
Teil der Welt, ein neuer Gläubiger und versucht, seine
Rechte geltend zu machen. Das führt zu Verunsicherung.

Bei allem Respekt vor der Notwendigkeit des Kredit-
handels der Banken untereinander und der Banken mit
Investoren – sie ist heute schon genügend betont wor-
den; ich teile das –, müssen wir Sorge dafür tragen, dass
der Verbraucher in diesem Spiel nicht der Verlierer ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Verbraucher muss deshalb bei diesem oft völlig un-
durchsichtigen Finanzgebaren geschützt werden. Genau
das wird mit dem Gesetz versucht. Wie ich meine, ist es
auch gelungen.

Wir gehen auf zwei Feldern vor, nämlich im
Schuldrecht und im Sachenrecht. Nun weiß ich, dass das
eine juristische Unterscheidung ist, die den meisten
Menschen nicht geläufig ist. Aber ich will damit Folgen-
des sagen: In dem einen Bereich geht es nur um das Dar-
lehen und darum, was zu beachten ist, wenn diese Darle-
hensforderung von der Bank an einen Dritten verkauft
wird.

Wir sehen dazu Folgendes vor: Bevor überhaupt das
Darlehen aufgenommen werden kann, muss der Bankier
dem potenziellen Kreditnehmer sagen, ob er die Kredit-
forderung unter Umständen an einen Dritten weiterver-
äußern will. Dann kann sich der Kreditnehmer überle-
gen, ob er sich an eine andere Bank wendet. Wurde der
Kreditvertrag geschlossen, obwohl sich die Bank die
Möglichkeit einer Weiterveräußerung vorbehalten hat,
muss die Bank den Kreditnehmer im Fall der Veräuße-
rung unterrichten und ihm mitteilen, an wen der Kredit
veräußert worden ist, damit er nicht plötzlich vor einem
neuen Gläubiger steht.

Wir haben auch eine Verbesserung beim Kündi-
gungsschutz für den Darlehensnehmer durchgesetzt.
Das Darlehen kann nur gekündigt werden, wenn der
Darlehensnehmer mit zwei Monatsraten mindestens teil-
weise in Verzug ist und wenn mindestens 2,5 Prozent des
Nennbetrags des Darlehens nicht gezahlt worden sind.

Das ist die Sicherung beim Darlehen.

Die eigentliche Sicherung erfolgt aber auf dem sa-
chenrechtlichen Gebiet. Das ist der wirklich notwendige
Teil. In der Regel hat der Darlehensnehmer der Bank als
Sicherung für sein Darlehen eine Grundschuld einge-
räumt. Die Bank erhält dadurch eine, wenn man so will,
absolute Rechtsstellung gegenüber dem Darlehensneh-
mer. In dieser Sicherungsgrundschuld im Grundbuch
steht aber nicht, dass die beiden, nämlich der Schuldner
und die Bank, eine Sicherungsabrede getroffen haben.
Wenn eine Grundschuld eingetragen wird, wird ja in der
Regel eine Abrede darüber getroffen, wann die Bank
vollstrecken kann. Das ist gewöhnlich schriftlich festge-
halten und liegt dem Schuldner sowie der Bank vor. Die
Bank kann nicht ohne Weiteres aus ihrem Recht gegen-
über dem Schuldner vorgehen, wenn und solange er aus
der Sicherungsabrede Einwendungen oder, wie der Jurist
sagt, Einreden geltend machen kann.

Wenn die Grundschuld aber an einen Dritten verkauft
wird, der von der Sicherungsabrede keine Kenntnis hat,

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(C (D lso gutgläubig ist, kann der Dritte nach heutigem Recht das ist der Haken – gegen den Schuldner vorgehen. er Schuldner kann sich dabei nicht auf seine Siche ungsabrede mit der Bank, mit der es ursprünglich zu tun atte, berufen. Das ist das Problem. Dem wollten wir uns tellen. Bislang war dies noch nie ein richtiges Problem. enn man sich aber überlegt, dass seit 2002 Kredite in öhe von 35 bis 40 Milliarden Euro von Banken veräuert worden sind, kann man sich leicht ausrechnen, dass mmer mal wieder der Fall auftauchen kann, dass ein läubiger gegen den Schuldner mit der Grundschuld orgeht, obwohl der Schuldner eigentlich eine Sicheungsabrede getroffen hatte, die das verhindern sollte. Deswegen haben wir in das Gesetz geschrieben – daei folgen wir einem Vorschlag, der von Bayern über en Bundesrat gekommen ist –, dass sich der Neugläubier nicht auf seinen guten Glauben berufen kann. as heißt, dass die Sicherungsabrede, die der Schuldner it seiner Bank getroffen hat, auch für den Neugläubi er bindend ist, völlig gleichgültig, ob er davon Kenntnis atte oder nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


as ist, wie ich glaube, der entscheidende Fortschritt,
en dieses Gesetz bringt. Damit haben wir, wie ich
eine, für eine wirkliche Sicherung des Verbrauchers

esorgt.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Da können wir uns sehen lassen!)


Ich weiß, Herr Montag, dass man noch weitergehen
önnte. Ich glaube aber schon, dass wir so für eine gute
icherung gesorgt haben. Das wurde ja auch von der Op-
osition im Ausschuss anerkennend vermerkt.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617302700

Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist

ie Kollegin Julia Klöckner, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Julia Klöckner (CDU):
Rede ID: ID1617302800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Ich darf bei der heutigen Debatte den ab-
chließenden Beitrag leisten und möchte deshalb die Ge-
egenheit nutzen, allen zu danken. Es war wirklich ein
ehr konstruktives Ringen der beteiligten Ausschüsse.
ls Vertreterin des Verbraucherausschusses habe ich
ohlwollend zur Kenntnis genommen, dass wir von den
inanz- und Rechtspolitikern immer mit eingebunden
urden. Ich danke auch den beteiligten Ministerien, ge-

ade dem Verbraucherministerium.

Wir haben, wie ich finde, eine sehr gute Balance er-
eicht. Es gibt ja bei den Gesetzen, die wir verabschieden,






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(B) )


Julia Klöckner
immer unterschiedliche Interessenlagen und immer un-
terschiedlichste Szenarien bezüglich der Frage, was
denn der sogenannte schlimmste Fall sein könnte.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Darum ist ja alles so schwierig im Leben!)


Da ist es natürlich schwierig – das ist ganz klar –, eine
Balance zu finden. Ich bin mir sicher, wir haben die rich-
tige gefunden.

Ich möchte mich zum Abschluss der Debatte auf die
Sichtweise der Verbraucher bzw. Kreditnehmer konzen-
trieren. Vieles ist schon erwähnt worden. Ich möchte ins-
besondere den vielen Verbraucherinnen und Verbrau-
chern im Land, die ein Eigenheim haben, auf dem noch
Kreditverbindlichkeiten ruhen, die Sorge bzw. die Angst
nehmen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es
Gründe für Verunsicherung gab. Schauen wir uns ein-
mal die Schlagzeilen an, die in der Presse standen:
„Wann die Heuschrecke das Haus bekommt“, „Banken
abgemahnt“, „Bankkunden in der Klemme“, „Wenn das
Haus weg ist“, „Alarmstufe Rot für Eigenheimbesitzer“,
„Kreditverkäufe bringen die Banken in Erklärungsnot“,
„Risiko Grundschuld“.

Ich selbst habe als Verbraucherbeauftragte der CDU/
CSU-Fraktion sehr viele Anfragen und besorgte Anrufe
bekommen. Das war ein Grund dafür, dass wir dieses
Thema so ernst genommen haben. Letztlich ist das Rea-
lität, was Menschen fühlen. Vor diesem Hintergrund
müssen wir für Klarstellungen in Gesetzen sorgen und
eventuelle Einfallstore schließen. Es ist verständlich,
dass Eigenheimbesitzer Angst vor dem Schreckenssze-
nario haben, dass ein Finanzinvestor, der den Baukredit
von der Hausbank, die einem bekannt ist, gekauft hat,
vor der Tür steht und jetzt eine andere bzw. eine schnel-
lere Finanzabwicklung wünscht. So etwas kann viele
Betroffene in den finanziellen Ruin treiben bzw. ihre
Existenz gefährden. Damit könnte dann auch das eigene
Haus auf dem Spiel stehen, zumal nicht nur notleidende
Kredite weiterverkauft werden, sondern auch ordentlich
bediente Kredite. Das hat sicherlich etwas mit dem Port-
folio der Banken bzw. den Paketen, die geschnürt wer-
den, zu tun.

Nach intensiver Diskussion in den vergangenen Mo-
naten ist uns jetzt der Durchbruch gelungen. Wir gehen
einen ganz wichtigen Schritt und machen damit den Weg
frei für einen besseren Schutz der Bankkunden bei Kre-
ditverkäufen. Vor allem geht es auch darum, die Ver-
braucherinnen und Verbraucher mitzunehmen, Transpa-
renz in das Verfahren zu bringen und Wahlmöglichkeiten
zu eröffnen. Uns geht es nicht darum, Dinge einfach zu
verbieten, wenn sie sinnlos werden. Uns geht es viel-
mehr darum, dem Verbraucher das nötige Wissen zu ge-
ben, damit er sich entscheiden kann, auf welchem Weg
er mitgehen möchte.

Wichtig ist für uns, Zwangsvollstreckungen in Grund-
stücke zu vermeiden. Denn das ist für diejenigen, die ein
Haus besitzen – ob klein, ob groß – und abbezahlen müs-
sen, eine sehr schwierige Situation. Das schürt Existenz-
ängste. Sehr geehrter Kollege Frank Schäffler von der
FDP-Fraktion, da muss ich Ihnen sagen, dass es schon

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(C (D ehr zynisch ist, was Sie vorhin gesagt haben: Niemand raucht das Gesetz. Sie brauchen es vielleicht nicht, aber iele Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher brauhen dieses Gesetz. Deshalb bin ich dankbar, dass sich die Große Koaliion in diesem Punkt geeinigt hat. Abschließend möchte ich sechs aus Verbrauchersicht ichtige Punkte kurz anreißen. Erstens. Die Banken üssen künftig ihre Kunden vor Vertragsabschluss in ormieren, ob das Darlehen, das diese aufnehmen, verauft werden kann oder nicht. Möchte ein Kunde dies icht, kann er sich nach einem anderen Darlehen umchauen. Wir sehen, dass die Banken infolgedessen von ich aus Kredite anbieten, die eben nicht weiterverkauft erden dürfen. Banken schalten nun Anzeigen, um das erloren gegangene Vertrauen der Kunden zurückgewinen zu können. Wir werden zweitens verbieten – ich denke, das ist ichtig –, dass ohne Weiteres eine Klausel in die allgeeinen Geschäftsbedingungen eingefügt werden kann, ie alles null und nichtig macht, was wir heute beschlieen. Denn sehr oft steht ein normaler Kreditnehmer icht auf gleicher Augenhöhe mit einem ausgebildeten ankangestellten, der ein gewisses Interesse verfolgt. Drittens. Beim Vertragspartnerwechsel muss die ank ihren Vertragspartner unverzüglich informieren. Wir werden viertens den Kündigungsschutz ausauen. Wir haben bereits gesagt, dass nicht sofort gekünigt werden darf, nur weil eine Rate nicht gezahlt weren konnte. Uns geht es darum, dass der Verbraucher twas im Verzug sein darf. Dieser Zeitraum darf aber icht zu lang sein; auch in diesem Sinne schützen wir en Verbraucher, nämlich vor Privatinsolvenz und Dinen, die er selber nicht tragen kann. Fünftens. Die Regelungen zur Sicherungsgrundchuld wurden bereits sehr intensiv vom Kollegen Geis rwähnt. Die Einreden bestehen selbst dann, wenn sich er Erwerber der Grundschuld auf Gutgläubigkeit beuft. Der sechste Punkt beinhaltet, dass die Bank verpflichet wird, sich drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung der vor Vertragsablauf über ein Folgeangebot zu erkläen. Dann kann der Verbraucher letztlich Vergleichsanebote einholen. Das Resultat ist ein sehr gutes Ergebnis. Ich denke, eute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verraucher und mitnichten der Untergang des Abendlandes ür die Banken oder den Finanzstandort Deutschland. Sehr geehrter Herr Präsident, Sie haben hoffentlich ur Kenntnis genommen, dass ich keinen Anglizismus enutzt habe. Ich hoffe, dass es auch für die Menschen, ie in der Bankensprache nicht firm sind, allgemein vertändlich war. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Vorbildlich! Ausgezeichnet!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







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Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1617302900

Für die Verwendung der deutschen Sprache bin ich

Ihnen außerordentlich dankbar, auch wenn es in Deutsch
gelegentlich schwierig ist, die vorgesehenen Redezeiten
einzuhalten.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbe-
teiligungen. Hierzu liegt mir eine Erklärung gemäß § 31
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages des
Kollegen Dr. Peter Jahr vor.1)

Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe a sei-
ner Empfehlung auf Drucksache 16/9777, den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 16/6311
und 16/6648 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in dieser Aus-
schussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit
Mehrheit angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Das könnte reichen.


(Heiterkeit)


Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Stim-
men der Koalition gegen die Stimmen der FDP-Fraktion
und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ent-
schließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungs-
antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 16/9814? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Ent-
schließungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 16/9813? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Auch hier ist die Mehr-
heit gegen die Annahme dieses Antrags.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbe-
teiligungsgesellschaften. Der Finanzausschuss emp-
fiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/9777, den Gesetzentwurf des Bundesra-
tes auf der Drucksache 16/3229 für erledigt zu erklären.
Stimmen Sie dieser Beschlussempfehlung zu? – Möchte
jemand dagegen stimmen oder sich der Stimme enthal-
ten? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenom-
men.

Unter Tagesordnungspunkt 37 b geht es um den An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel
„Innovationsfähigkeit des Standortes stärken – Wagnis-

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d1) Anlage 2

(C (D apital fördern“. Der Finanzausschuss empfiehlt unter uchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf der Druck ache 16/9777, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die rünen auf Drucksache 16/4758 abzulehnen. Wer stimmt ür diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – er enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist ange ommen. Unter dem Tagesordnungspunkt 37 c geht es um die bstimmung über den von der Bundesregierung einebrachten Gesetzentwurf zur Begrenzung der mit inanzinvestitionen verbundenen Risiken. Der Finanzusschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Bechlussempfehlung auf Drucksache 16/9778, den Geetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksahen 16/7438 und 16/7718 in der Ausschussfassung anunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf n der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das andzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – er Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angeommen. Wir kommen zur dritten Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – er ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser esetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktioen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung er Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ngenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlieungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf rucksache 16/9815. Wer stimmt für diesen Entschlieungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält ich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 37 d. Der Fianzausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Bechlussempfehlung auf der Drucksache 16/9778 die Abehnung des Antrages der FDP-Fraktion auf Druckache 16/8548 mit dem Titel „Optimaler Darlehensneherschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren“. er stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Wer timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussmpfehlung ist angenommen. Unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung empiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrages der raktion Die Linke auf Drucksache 16/8182 mit dem Ti el „Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stopen – Verbraucherrechte stärken“. Wer stimmt für diese eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer nthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist wiederum it breiter Mehrheit angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe d einer Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antraes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksahe 16/5595 mit dem Titel „Rechte der Verbraucherinen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkreiten stärken“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh Präsident Dr. Norbert Lammert lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen. Unter Tagesordnungspunkt 37 e stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Arbeitnehmermitbestimmung bei Betriebsänderungen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9789, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 16/7533 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Unter Tagesordnungspunkt 37 f empfiehlt der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/9162, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/7526 mit dem Titel „Beschäftigte und Unternehmen vor Ausplünderung durch Finanzinvestoren schützen“ abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen. Damit haben wir diesen Komplex erfolgreich abgeschlossen. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 38: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Drucksache 16/6308 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 16/9733 – Berichterstattung: Abgeordnete Ute Granold Dirk Manzewski Christine Lambrecht Joachim Stünker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Jörn Wunderlich Jerzy Montag Hierzu liegt ein Änderungsantrag vor. Weiterhin liegt ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Entschließungsantrag vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 75 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Bundesministerin Brigitte Zypries. N ß e m h l G m w f h f f i r W s g b s l b s d t b e f d B s V r R d l d d r w i S v z k s n s a g r (C (D Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! achdem wir gestern mit der GmbH-Reform einen groen Schritt gemacht haben, liegt uns heute ein Gesetzntwurf vor, mit dem ein 100 Jahre altes Gesetz reforiert wird. Seit 50 Jahren versuchen wir, eine Reform inzubekommen. Ich bin froh, dass es uns nunmehr geungen ist, dieses Reformwerk abzuschließen. Das anze geht zurück auf die Empfehlungen einer Komission, die im Jahre 1964 eingerichtet wurde. Der Enturf, der damals erarbeitet wurde, ist Grundlage des Re ormentwurfs, der heute zur Schlussberatung vorliegt. Kern dieser Reform ist ein neues Stammgesetz. Das eißt, wir schaffen ein völlig neues Gesetz über das Verahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der reiwilligen Gerichtsbarkeit. Freiwillige Gerichtsbarkeit st ein alter Begriff, unter dem sich jemand, der nicht Juist ist, kaum etwas vorstellen kann. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch die nicht!)





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(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1617303000

ir haben ihn dennoch beibehalten. Dahinter verbirgt
ich ein Strauß ganz verschiedener Verfahrensarten. Es
eht um die Einrichtung einer Betreuung, um die Unter-
ringung von Personen, aber auch darum, dass eine Ab-
chiebehaft zur Sicherung des Vollzuges ausländerrecht-
icher Entscheidungen sichergestellt wird. All das war
isher in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Wissen-
chaftler und Praktiker waren der Auffassung, dass man
as vernünftig neu fassen sollte. Das haben wir jetzt ge-
an.

Der grundlegende Reformansatz, den wir verfolgt ha-
en, ist eine einheitliche Familienverfahrensordnung aus
inem Guss. Dieser Ansatz – einheitliche Familienver-
ahrensordnung aus einem Guss – und die Tatsache, dass
as große Familiengericht entscheidet, haben überall
eifall gefunden. Ich glaube, dass das eine richtige Ent-

cheidung war.

Die Bürgerinnen und Bürger bekommen jetzt eine
erfahrensordnung an die Hand, die aus sich selbst he-

aus verständlich ist. Außerdem wird dem materiellen
echt, das im BGB geregelt ist und das wir nicht ändern,
urch ein neues, ein strukturiertes Verfahrensrecht end-
ich zur Geltung verholfen. Die Verfahrensrechte wer-
en jetzt klar geregelt. Erstmals gibt es Bestimmungen,
ie besagen, wer an einem familiengerichtlichen Verfah-
en beteiligt werden muss und wer auf Antrag beteiligt
erden kann. Den Beteiligten werden Rechte gegeben,

nsbesondere zur Sicherung ihres rechtlichen Gehörs.
ie werden aber auch verpflichtet, bei der Aufklärung
on Sachverhalten mitzuwirken. Wir strukturieren das
ersplitterte Rechtsmittelsystem neu und formulieren
lare Vorgaben für die Bürgerinnen und Bürger, damit
ie wissen, wie sie gegen Entscheidungen vorgehen kön-
en, die ihnen nicht passen. Künftig wird jeder Ent-
cheid eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, damit man
ls Bürger weiß, wie man gegen eine Entscheidung vor-
ehen kann, die einem nicht passt.

Eine weitere Neuerung ist, dass wir dem Bundesge-
ichtshof mehr Kompetenzen geben. Das hat sich bei






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Bundesministerin Brigitte Zypries
der ZPO-Reform bewährt. Dadurch haben wir in
Deutschland eine besser strukturierte und einheitlichere
Rechtsprechung bekommen. Diesem Vorbild folgen wir
jetzt bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Bundesge-
richtshof erhält mehr Kompetenzen zur Herstellung der
Rechtseinheit und zur Kontrolle der Beschwerdege-
richte.

Im Zentrum der Reform steht – das habe ich eingangs
schon gesagt – die Reform des familiengerichtlichen
Verfahrens. Die Frage, wie wir durch neue gerichtliche
Verfahrensstrukturen Kinder besser schützen können,
beschäftigt uns schon lange. Sie erinnern sich daran,
dass wir vor kurzem hier die Reform des § 1666 BGB
verabschiedet haben. Dabei wurden bestimmte Verfah-
rensregeln getroffen, die in Kürze, mit Verkündigung
dieses Gesetzes, in Kraft treten. Deshalb werden sie in
das Gesetz, das wir heute verabschieden, eingefügt. Wir
haben also schon geregelt, dass es künftig ein Erzie-
hungsgespräch geben kann. Ebenfalls haben wir schon
geregelt, dass es einen schnellen Termin geben soll. In
Sorge- und Umgangsentscheidungen soll das Gericht in-
nerhalb eines Monats verhandeln. Das alles soll für Kin-
der eine bessere Kontaktherstellung und -anbahnung ga-
rantieren, wenn sich deren Eltern scheiden lassen.

Im FGG-Reformgesetz gibt es jetzt weitere Regelun-
gen, die die Rechte des Kindes stärken sollen; das ist
unser Ziel. Wir führen einen obligatorischen Verfah-
rensbeistand ein. Das heißt, es wird eine Person geben,
die dem Kind hilft, im gerichtlichen Verfahren Gehör zu
finden, um sicherzustellen, dass seine Interessen bei der
Entscheidung des Familiengerichts berücksichtigt wer-
den. Es ist aber auch wichtig, dass das Kind einen An-
sprechpartner hat. Denn es ist für Kinder eine fürchterli-
che Situation, wenn sie sich entscheiden sollen, ob sie
die Mama oder den Papa lieber haben. Es ist wichtig,
dass ihnen jemand zur Seite steht, der ihnen helfen kann.

Eine gute Entscheidung nützt aber nur dann etwas,
wenn sie effektiv und schnell vollstreckt werden kann.
Deswegen sehen wir ein neues Mittel vor. Wir führen die
Verhängung eines Ordnungsgeldes ein und lösen da-
mit das bisherige Zwangsgeld ab. Das hat Sinn, weil mit
dem Zwangsgeld immer nur zur Vornahme einer Hand-
lung angehalten werden kann, während das Ordnungs-
geld auch noch hinterher verhängt werden kann. Ich
nenne ein Beispiel: Wenn, wie es in so einer Art von
Konflikten häufig vorkommt, die Mutter dem Vater das
Kind am Wochenende nicht gibt und immer freitags an-
ruft und sagt, das Kind sei leider gerade krank geworden
und könne deshalb nicht zum Vater kommen, dann
könnte das Gericht ein Zwangsgeld verhängen. Aber das
gilt nur für das Wochenende. Denn nur am Wochenende
könnte man dazu angehalten werden, dass man das Kind
dem Vater übergibt. Künftig kann man in so einem Fall
ein Ordnungsgeld verhängen und damit deutlich ma-
chen, dass dieses Verhalten noch in einer anderen Form
zu sanktionieren ist. Wir wollen im Interesse des Kindes,
dass das Kind mit beiden Elternteilen Kontakt hat. Des-
halb ist es wichtig, dass man auch mit finanziellen Sank-
tionen dazu angehalten werden kann.

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(C (D Wir führen mit der Reform einen Umgangspfleger in. Das ist eine weitere Figur, die es ermöglichen soll, ermittelnd zwischen den Eltern einzugreifen, wenn es robleme beim Umgang mit den Kindern gibt. Wir fühen auch ein, dass der Scheidungsantrag künftig zwinend eine Angabe darüber enthalten muss, ob sich die ltern schon über die elterliche Sorge und den Umgang eeinigt haben. Wir wollen Eltern mit dieser Formvorchrift klarmachen, dass sie sich um den weiteren mgang mit den Kindern zu kümmern haben, ehe sie ich darüber verständigen, dass sie sich scheiden lassen ollen. Denn das betrifft das Verhältnis der Erwachseen. Die Kinder sind allein die Betroffenen. Wir führen eine weitere Regelung zugunsten von flegeeltern ein. Dieses Thema war hier schon mehr ach Gegenstand der Debatte. Wir werden Pflegeeltern, lso Personen, bei denen die Kinder längere Zeit gelebt aben, besser am Verfahren beteiligen. Das ist für diese in ganz wichtiger Gesichtspunkt. Ein Gericht wird künftig über all diese Fragen entcheiden: das Große Familiengericht. Wir schaffen dait die viel beklagte Zersplitterung von Zuständigkeiten b und erreichen, dass die Gerichte effektiver arbeiten. amit schaffen wir zudem eine entspanntere Atmo phäre für alle Verfahrensbeteiligten. An einem Punkt des Regierungsentwurfs hat es Kritik egeben. Diese betraf die Tatsache, dass zwischen Vater nd Mutter hinsichtlich des Umgangs immer Verständiungen stattfinden sollen; diese soll das Gericht initiativ erbeiführen. Es soll von sich aus versuchen, beide an inen Tisch zu bekommen. Einige Frauenverbände und nsbesondere Frauenhäuser haben gesagt, dass diese geerelle Regelung die Tatsache, dass es Gewalt in Famiien geben kann, nicht hinreichend berücksichtige und es eshalb schlecht sei, eine Zusammenführung zwangseise durchsetzen zu wollen. Das Haus hat sich dieser ritik angenommen; ich danke dafür. Wir haben jetzt geeinsam eine Regelung gefunden, die es ermöglicht, ass Ehegatten künftig getrennt angehört werden könen, wenn dies dem Schutz eines Beteiligten dient. Ich möchte mich sehr herzlich bei den Berichterstatern bedanken. Es war ja kein einfaches Verfahren. Es eht um ein dickes Gesetzeswerk mit vielen Einzelheien. Allerdings müssen wir, wie ich mir habe sagen lasen, nachher noch ein wenig nacharbeiten; bei einem olch umfangreichen Gesetz können nämlich auch einal Fehler gemacht werden. Ich bedanke mich für die ute Kooperation, die es uns ermöglicht, die notwendien Nachbesserungen vorzunehmen und das Gesetz leichwohl heute zu verabschieden. Das ist eine gute aßnahme. Dieses Gesetz wird heute verabschiedet, tritt aber erst m nächsten Sommer in Kraft. Denn wir wollen den Länern genug Zeit geben, sich darauf einzustellen und die erfahrensorganisation besser zu strukturieren. Ich laube, das ist wichtig. Wir können gemeinsam der Überzeugung sein, dass ir heute ein Reformgesetz verabschieden, durch das die erichtlichen Verfahren in für die Betroffenen besonders Bundesministerin Brigitte Zypries schwierigen und emotional sehr bewegenden Situationen überschaubarer, transparenter und vor allen Dingen kinderfreundlicher gemacht werden. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)





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Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617303100

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine

Leutheusser-Schnarrenberger für die FDP-Fraktion.


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1617303200

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Hinter diesem Gesetzespaket von vielen hundert
Paragrafen und vielen hundert Seiten verbirgt sich eine
ganz grundlegende und wichtige Reform. Frau Ministe-
rin, Sie haben bereits darauf hingewiesen, wie lange
schon an einer Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit
– dieser Begriff ist wahrscheinlich für niemanden ver-
ständlich – gearbeitet wird. Dabei ging es auch darum,
eine einheitliche und für den Bürger verständliche und
nachvollziehbare Verfahrensordnung bzw. ein Regel-
werk für Verfahren zu schaffen, von denen jeder Bürger
und jede Bürgerin ganz plötzlich betroffen sein kann.
Denn hierbei geht es zum Beispiel um Familiensachen,
um den Umgang mit dem Kind, um Sorgerechtsstreitig-
keiten, um Nachlassfragen, um das Betreuungsrecht oder
um die Unterbringung von Menschen. All das kann im
eigenen Umfeld bzw. in der eigenen Familie von heute
auf morgen zu einem Problem werden. Es handelt sich
also nicht um ein abstraktes Gesetz – es wird nicht nur
wieder einmal eine Verfahrensrechtsreform beraten –,
sondern es geht um bedeutende Inhalte und wichtige
Ausgestaltungen.

Ich darf mich im Namen der FDP-Fraktion für die in-
tensiven und sehr guten Beratungen im Rechtsausschuss
ausdrücklich bedanken. Wir haben zwei umfangreiche
Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Mit unserer
heutigen Beschlussfassung – wir werden am vorliegen-
den Gesetzentwurf nur noch eine kleine technisch be-
dingte Änderung vornehmen – belegen wir, dass Sach-
verständigenanhörungen Sinn machen. Es ist wichtig,
genau hinzuhören, was die Praktiker – die Familienrich-
ter, diejenigen, die sich bisher mit einem Verfahrenspfle-
ger auseinandersetzen mussten, die Familienverbände
und alle anderen Betroffenen – sagen. Wir haben ihre
kritischen Bemerkungen sehr sorgfältig überprüft und
hinterfragt und ihre Anregungen in einigen Punkten auf-
gegriffen.

Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetz in
der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses zu. Auch wenn ich gleich noch ein
paar kritische Anmerkungen zu einigen Punkten machen
möchte, halten wir dieses Gesetz im Großen und Ganzen
für eine richtige und zielführende Reform.

Die Schaffung des Großen Familiengerichts begrü-
ßen wir ausdrücklich. Diese Forderung wird von Prakti-
kern bereits seit vielen Jahren erhoben. Mit diesem Ge-
setz wird sie jetzt erfüllt. Für uns ist sehr wichtig, dass
die Regelungen zu Vormundschafts- und Pflegschafts-
sachen, soweit Minderjährige betroffen sind, und zu

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(C (D doptionssachen in das familiengerichtliche Verfahren berführt werden. Dadurch werden die Möglichkeiten ur Anwendung dieser Regelungen und die Entscheiungsgrundlage des Großen Familiengerichts, vor allen ingen aber auch die vorherige Beratung der Betroffeen hoffentlich verbessert. Lassen Sie mich einige Punkte, die wir besonders inensiv beraten haben, ansprechen. Frau Ministerin, Sie haben sich dafür ausgesprochen, ass Ordnungsmittel die Zwangsmittel, die im geltenen Recht vorgesehen sind, ersetzen. Dies bedeutet, dass uch nach Erfüllung der angestrebten Handlung, zum eispiel beim Recht des Umgangs mit dem Kind, das rdnungsmittel aufrechterhalten wird. Gerade das sind esonders streitige Verfahren, wenn die Eltern – ob sie un verheiratet waren oder nicht – getrennt leben. Da ersucht jeder, das aus seiner subjektiven Sicht Beste für as Kind zu tun. Es kann dabei zu großen Spannungen ommen. Im Mittelpunkt stehen muss dann letztendlich as, was für das Kind – das sich hin und her gerissen ühlen muss – das Beste ist. Ob da Ordnungsgeld sogar is hin zu Ordnungshaft zielführend ist, sehen wir als DP-Fraktion kritisch. Wir sind froh, dass – das ist jetzt etwas für die Jurisen – die Sollvorschrift im Regierungsentwurf, nach der ie Verhängung von Ordnungsmitteln die Regel sein ollte, in eine Kannvorschrift umgewandelt worden ist. inter solch kleinen Begriffen wie „soll“ oder „kann“ erbirgt sich Entscheidendes, nämlich dass das Gericht ei der Entscheidung einen breiteren Ermessensspielaum hat, dass also nicht in jedem Fall zu diesem Mittel egriffen werden muss. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Entscheiung des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses ahres erinnern, in der es um die Erzwingung des mgangs ging. Erlauben Sie mir, einen Satz aus dieser ntscheidung zu zitieren – dieser Satz gibt genau das ieder, was uns als FDP-Fraktion bewegt –: Die Androhung der zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen erklärten Willen ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, den Zweck zu erreichen, der mit ihr verfolgt wird, nämlich dem Kind einen Umgang … zu ermöglichen, der zu einer gedeihlichen Persönlichkeitsentwicklung des Kindes beiträgt … as war nur eine Fallkonstellation, was die Durchsetung des Umgangs angeht; natürlich gibt es viele andere. as Spannungsfeld, das hier offenkundig wird, ist aber it dieser Formulierung des Bundesverfassungsgerichts ut zum Ausdruck gebracht. Deshalb bin ich froh, dass ach den Debatten im Rechtsausschuss dieser größere rmessensspielraum vorgesehen wurde. Wir begrüßen es, dass es mit den Rechtsmitteln und etztendlich der Rechtsbeschwerde an den Bundesgeichtshof einen neu geordneten Rechtszug gibt. Wir erden natürlich nach Inkrafttreten des Gesetzes sorg Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fältig beobachten müssen, in welchem Umfang der Bundesgerichtshof mit familiengerichtlichen Sachen befasst sein und wie er mit dieser zusätzlichen Belastung umgehen wird. Ich bin froh, dass – auch das ist ein Ergebnis der Anhörungen und der Beratungen im Rechtsausschuss – gerade in den sensiblen Fragen des Betreuungsrechts, der Unterbringung und der Freiheitsentziehung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich ist. Es gibt dazwischen nicht mehr mehrere Instanzen; von daher ist es gut, dass Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ohne wesentliche Beschränkungen zugelassen wird. Über einen Änderungsantrag wird heute nur aufgrund eines technischen Versehens abgestimmt. Am Ende der Beratungen ist diese Änderung, für die sich die FDPFraktion eingesetzt hat, aufgenommen worden. Ich bedanke mich dafür bei den Mitarbeitern des Justizministeriums. Es ist schon angesprochen worden, dass das Thema „häusliche Gewalt“ gerade bei den hier in Rede stehenden Verfahren eine große Rolle spielt. Wir haben diese Problematik schon bei den Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf das Familiengericht und bei der Änderung des § 1666 BGB aufgenommen. Es muss künftig, wenn der Vorwurf der häuslichen Gewalt im Raum steht, nicht mehr dazu kommen, dass sich die Partner begegnen. Wenn sich die Partner begegnen, kann es schließlich nicht das Gespräch geben, das im Interesse des Kindes notwendig ist. Deshalb ist es gut, dass es hier entsprechende Änderungen gegeben hat. Wir unterstützen das ausdrücklich. Wir setzen das Modell, möglichst beschleunigt vor Gericht zu verfahren, fort. Bei vielen Anliegen kann man nicht erst in ein paar Monaten entscheiden. Das Umgangsrecht ist das beste Beispiel dafür; dies betrifft aber auch viele andere familiengerichtliche Auseinandersetzungen. Da wird es ganz entscheidend auf die Praxis ankommen, darauf, wo diese Beschleunigung gut und notwendig ist, aber auch darauf, wo es Sachverhaltsgestaltungen gibt, bei denen eine schnelle erste Entscheidung vielleicht nicht das Richtige ist, sondern bei denen wir ein normales Verfahren – ich nenne es einmal Entschleunigung – brauchen. In der Praxis muss sich zeigen, wie weit die Bestimmungen den unterschiedlichen Fallkonstellationen Rechnung tragen. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Justiz der Länder, aber auch die Jugendämter, die teilweise aufgefordert werden, in kurzer Zeit, innerhalb eines Monats, Stellungnahmen abzugeben, in der Lage sind, dieses umfangreiche Gesetz umzusetzen. Das ist in vielen Verfahren wichtig, wenn man sich zum Beispiel gewisse Fälle vor Augen führt, die Defizite und Versagen in diesem Bereich offenkundig gemacht haben. In manchen Bereichen – das ist regional unterschiedlich – können Justiz und Jugendämter den Aufgaben nur dann nachkommen, wenn sie über das entsprechende Personal verfügen, aber auch die richtigen internen Abläufe und den richtigen Blick auf die Verfahren – da bedarf es einer s z l s 1 D r d s z l W g E d s z n f u f 1 w t H d e R u z s d H a r H d t s g g (C (D traffen Vorgabe – haben. Das ist auch bei der Umsetung der Regelungen zur Schaffung eines Großen Famiiengerichtes so. Wir hätten den Vorschlägen aus dem Bundesrat zugetimmt, die beinhalteten, dass dieses Gesetz erst am . Januar 2010 in Kraft treten soll. enn wir wissen: Auf der Länderebene muss organisatoisch und ablaufmäßig sehr viel umgesetzt werden; von er EDV gar nicht zu reden. Wir sollten noch einmal ehr genau hinschauen, wie dann die Situation ist. Alles in allem: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf u. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der FDP)


(Joachim Stünker [SPD]: Nein!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617303300

Nun hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort die Kol-

egin Ute Granold.


Ute Granold (CDU):
Rede ID: ID1617303400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ir schreiben heute in der Tat ein kleines Stück Rechts-

eschichte. Gestern ging es um die größte Reform seit
inführung der GmbH im Jahre 1892. Heute geht es um
ie Reform des FGG, das auch aus dem 19. Jahrhundert
tammt. Wir hatten eine lange Vorlaufzeit, viele Jahr-
ehnte, bis wir heute so weit sind, dass wir sagen kön-
en: Wir schaffen ein neues Gesetz aus einem Guss. Wir
assen viele einzelne Verfahrensvorschriften zusammen
nd wollen dazu beitragen, dass das materielle Recht ef-
ektiv und zügig durchgesetzt werden kann.

Es geht in Zahlen ausgedrückt um 491 Paragrafen und
10 Gesetze, also um eine ganze Menge. Das Wichtige
urde bereits von den Kolleginnen und Kollegen vorge-

ragen.

Ich möchte den einen oder anderen Schwerpunkt im
inblick darauf setzen, was die Ausschussberatungen,
ie Sachverständigenanhörungen, aber auch die Bericht-
rstattergespräche ergeben haben. Wir haben seitens der
egierungskoalition eine Arbeitsgruppe gebildet, die in
nzählig vielen Sitzungen versucht hat, einen Konsens
u finden, das herauszufiltern, was in der Anhörung we-
entlich war, um ein wirklich gutes Gesetz zu machen,
as nicht nur bei den Menschen, sondern auch in diesem
ause – zumindest war so die Empfehlung des Rechts-

usschusses – Akzeptanz findet.

Mit einem Verfahrensgesetz ist es möglich, das mate-
ielle Recht effektiv für die Menschen durchzusetzen.
ier ist der innerste Bereich der Menschen betroffen:
as Familienrecht, das Kindschaftsrecht, Adoption, Be-
reuung, Unterbringung, also Bereiche, die sehr wichtig
ind und bei denen wir den Menschen die Möglichkeit
eben wollen, ihren Anspruch auf rechtliches Gehör zü-
ig umzusetzen.






(A) )



(B) )


Ute Granold
Wie wichtig dies war, haben wir jüngst erfahren – die
Ministerin hat es angesprochen –, als es um die Reform
des § 1666 BGB, also um die Kindeswohlgefährdung,
ging. Momentan ist ja leider eine ganze Reihe von
schwierigen Fällen von Kindesvernachlässigungen quer
durch die ganze Republik zu verzeichnen. In diesem Zu-
sammenhang wollen wir das Gesetz ändern und den Ge-
richten einerseits die Möglichkeit geben, niederschwel-
lig mit den Eltern ein Gespräch zu führen, um härtere
Eingriffe wie zum Beispiel den Entzug der elterlichen
Sorge zu vermeiden. Wir wollen also früh anfangen, kor-
rigierend einzugreifen. Das macht aber nur dann Sinn,
wenn es andererseits begleitend ein Verfahren gibt, das
den Gerichten die Möglichkeit eröffnet, schnell zu han-
deln.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das ist das Vorrang- und Beschleunigungsgebot. Das
sind das sogenannte Erziehungsgespräch, das mit den
Eltern geführt werden soll, und der frühe erste Termin,
also eine sehr schnelle Einschaltung des Gerichts und
eine frühe Terminierung bei Gericht.

Das war uns so wichtig, dass wir gesagt haben: Diese
Komponenten des neuen Gesetzes sollen schon einmal
vorab in das FGG-Gesetz eingefügt werden, weil das
neue Gesetz erst im nächsten Jahr in Kraft treten soll.
Das haben wir einstimmig auf den Weg gebracht. Daran
sieht man, wie wichtig es ist, begleitend zu einer mate-
riellen Änderung des Gesetzes auch eine entsprechende
Verfahrensordnung zu haben.

Wir haben in der Vergangenheit das Unterhaltsrecht
reformiert und sind dabei, den Versorgungsausgleich und
das Güterrecht zu reformieren. Wir regeln also vieles im
materiellen Bereich des Familienrechts. Auch deshalb ist
es wichtig, dass es ein gutes Verfahrensrecht gibt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nach der
Anhörung wesentliche Änderungen im parlamentari-
schen Verfahren erfahren, und zwar nicht nur durch das,
was in der Anhörung gesagt wurde, sondern auch durch
das, was aus der Mitte des Parlaments gekommen ist. Ich
muss es doch noch einmal ansprechen: Wir haben im
Vorfeld das Schreckgespenst der „Scheidung light“ aus
dem Referentenentwurf wieder entfernt. Das war mit uns
nicht zu machen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Auch darüber bestand Konsens hier im Parlament. Ich
bin sehr dankbar dafür, dass wir alle keine schnelle
Scheidung – vorbereitet durch einen Notar – zulassen
wollten. Art. 6 Grundgesetz ist für uns nämlich sehr
wichtig. Die Ehe ist zu schützen. Die Scheidung sollte
nicht im Schnellverfahren vonstatten gehen, sondern das
Verfahren sollte schon ordentlich sein. Das war bei uns
auch Konsens.

Ich habe die große Anhörung angesprochen, die sehr
gut war, und möchte nur einige wenige Punkte daraus er-
wähnen. Hinsichtlich des persönlichen Erscheinens der
Parteien bei Gericht, das im allgemeinen Teil geregelt

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(C (D st, der für die gesamte Verfahrensordnung gilt, haben ir wegen des Schutzes vor Gewalt gesagt – das war ein rgebnis der Anhörung –: Wenn es zum Schutz eines der eteiligten erforderlich ist, dann muss es möglich sein, ie Parteien getrennt anzuhören. Es kann nicht sein, dass m Vorfeld eine polizeiliche Anordnung ergeht, wonach erjenige, der Gewalt ausgeübt hat, sich der anderen Peron nicht nähern darf, während man sich in einem frühen rsten Termin bei Gericht direkt wieder an einen Tisch etzen muss. Es gibt Fälle, in denen das absolut unzuutbar ist. Wir haben uns auch lange über die einstweilige Anrdnung, das heißt, über das Schnellverfahren, unterhalen und gesagt: Eine einstweilige Anordnung soll Betand haben. Es muss aber auch die Möglichkeit geben, n einem Hauptsacheverfahren dort noch einmal korriierend einzugreifen. Deshalb soll es das Hauptsacheerfahren auf Antrag geben. Dazu gab es während der Beratung die Kritik, dass echtsmittel gegen diese einstweiligen Anordnungen icht umfassend möglich sein sollen, wenn eine mündlihe Verhandlung stattgefunden hat. Es ging hier insbeondere um Entscheidungen in Verfahren über das Umangsrecht. Wir sind dabei geblieben: Wenn gegen eine ntscheidung – entweder Ausschluss oder Einschränung des Umgangs – interveniert werden soll, dann kann an den Antrag auf eine mündliche Verhandlung stellen. as Gericht kann eine Frist von bis zu drei Monaten be timmen, vor deren Ablauf der Antrag unzulässig ist. ir meinen aber schon, dass man diese Regelung erst inmal erproben sollte. Maximal drei Monate sind keine ange Zeit. Danach wird geschaut, ob das korrigiert weren muss. Etwas anderes ist es, wenn eine Sorgerechtsentscheiung getroffen wird. Das ist schon ein größerer Einchnitt. Hier soll es möglich sein, die einstweilige nordnung, wenn sie aufgrund einer mündlichen Verandlung ergangen ist, anzufechten. Wir haben uns in dem Berichterstattergespräch ferner ange mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde zum GH befasst. Das war auch ein großes Anliegen der rünen und der FDP. Hier haben wir einen Konsens ge unden, was erfreulich ist. Herr Montag wird dazu siherlich noch das eine oder andere ausführen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Er wird sich bedanken!)


Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, Sie ha-
en das Thema Ordnungsmittel und Zwangsmittel ange-
prochen. Auch darüber haben wir lange diskutiert. Wir
einen schon, dass der Wechsel von Zwangsmitteln zu
rdnungsmitteln gerechtfertigt ist. Gerade bei Verfah-

en über den Umgang muss es möglich sein, ein Stück
eit korrigierend und disziplinierend einzugreifen, sehr
ohl wissend, dass es sinnvoller ist, andere Wege zu be-

chreiten, um den Umgang zwischen dem Kind und dem
lternteil – in der Regel dem Vater – sicherzustellen.
enn zum Beispiel der Vater das Umgangsrecht nicht

rhalten hat, weil die Mutter meint, dass das Kind krank
st, zu einer Geburtstagsfeier muss oder wie auch immer,






(A) )



(B) )


Ute Granold
dann muss man auch daran denken, dass zwar das Wo-
chenende schon vorbei ist, dass aber auch noch weitere
Wochenenden kommen.

Ich komme nun zum zweiten Punkt, nämlich den Fa-
miliensachen. Die getrennte Anhörung habe ich ange-
sprochen. Die Scheidungsantragsschrift ist für die
Union sehr wichtig. In § 630 ZPO stehen die Vorausset-
zungen. Es geht dabei um alle Folgesachen, die bei einer
Scheidung zu regeln sind. Ob es um den Unterhalt, das
Sorgerecht, das Umgangsrecht, die Hausratsteilung oder
die eheliche Wohnung geht: All dies soll in der Antrags-
schrift festgelegt sein. Es soll eine Erklärung erfolgen,
dass die Parteien darüber gesprochen haben. Dann kann
eine einverständliche Scheidung ausgesprochen werden.

Angesprochen und geregelt ist auch die Mediation,
das heißt, die außergerichtliche Streitschlichtung in ge-
eigneten Fällen. Dies wurde in das Gesetz implantiert
– wie auch das sogenannte Cochemer Modell –, um in
diesem sensiblen Bereich der Auseinandersetzung in ei-
ner Ehe und Familie möglichst eine harmonische Rege-
lung zu finden, falls die Voraussetzungen dafür vorlie-
gen.

Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot ist ganz
wichtig. Ich hatte das vorhin angesprochen: In den Fäl-
len, in denen die Kinder betroffen sind – Umgang, Sor-
gerecht, Aufenthalt, aber auch Gefährdung des Kindes-
wohls –, wird das Gericht sehr schnell eingeschaltet.
Innerhalb einer Monatsfrist muss terminiert sein. Eine
Verlegung ist nur möglich, wenn gewichtige und glaub-
würdige Gründe vorliegen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das ist uns wichtig. Wir wissen sehr wohl, dass es
hier zu einer außerordentlichen Belastung der Jugend-
ämter kommt, die in die Verfahren einzubinden sind.
Die Länder haben hier entsprechend interveniert. Aber
wir meinen schon, dass wir hier, weil es um einen wich-
tigen Bereich geht, nämlich das Wohl unserer Kinder,
Schwerpunkte setzen und bei den Ländern dafür werben
müssen, für die Jugendämter mehr Personal und mehr
Geld zur Verfügung zu stellen. Ich denke, das ist für uns
alle ein wichtiges Anliegen gewesen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP])


Es ist zwar selbstverständlich, auf ein Einvernehmen
zwischen den Parteien hinzuwirken, aber nicht ohne die
entsprechenden Voraussetzungen. Wir sind gegen jede
Form von Zwangsberatung.

Der Aufgabenbereich des Verfahrensbeistandes hat
Neuregelungen erfahren. In der Kindschaftsrechtsreform
wurde noch der Begriff des Verfahrenspflegers verwen-
det. Dieser wurde in der jüngsten Vergangenheit immer
mehr im Gericht eingesetzt. Das war lange Zeit nicht der
Fall, zum Teil weil man Verfahrensverzögerungen bzw.
extreme Kosten befürchtete. Das hat sich geändert.

Der Verfahrensbeistand soll künftig regelmäßig nur
bei Kindern bis 14 Jahre eingesetzt werden, weil ältere
Kinder – abgesehen von einigen Ausnahmen – ihre Inte-

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(C (D essen selbst wahrnehmen können. Sie – also die älteren – ragen dann subjektive Rechte im Verfahren. Diese wesentliche Korrektur war das Resultat aus den nhörungen und dem Berichterstattergespräch. Der Verfahrensbeistand hat nun die Aufgabe, das ind über das Verfahren in geeigneter Weise zu unter ichten. In anderen Fällen, in denen der Verfahrensbeitand mehr machen soll, also einen erweiterten Wirungskreis hat, zum Beispiel Gespräche mit den Eltern, it den Lehrern in der Schule oder den Erziehern in der indertagesstätte zu führen, muss das Gericht einen ent prechenden Beschluss fassen und den Wirkungskreis eschreiben und begründen. Wir meinen, dass dann, enn weitere Personen in das Verfahren einbezogen erden – schließlich handelt es sich um einen Schutzbe eich der Familie –, dies wohlüberlegt sein muss, damit as nicht Kreise zieht. Das muss den Betroffenen auch ekannt gegeben werden. Noch ein anderer Punkt war uns wichtig. Bei der Verütung der Verfahrensbeistände – das hat noch bis zum eutigen Tage für erhebliche Diskussionen gesorgt – haen wir uns zu einer Pauschalierung entschlossen, so ie das damals auch bei den Berufsbetreuern gemacht urde. Bei einem einfachen Wirkungskreis gilt ein Be rag im unteren Bereich, bei einem größeren Wirkungsereich ein höherer Betrag, also 350 Euro bzw. 550 Euro rutto. Diese Zahlen haben wir nicht willkürlich ausgeählt, sondern wir haben uns an das angelehnt, was Anälte in einem solchen Verfahren in Rechnung stellen. ier beträgt die Vergütung maximal 585 Euro. Wir denen schon, dass diese pauschalierten Beträge angemesen sind und es in der Praxis einfacher zu bewerkstellien ist, wenn Fallpauschalen festgelegt sind. Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Gewaltschutzerfahren sagen. Alle Verfahren sind nun beim Großen amiliengericht konzentriert. Heute ist es nach derzeitier Gesetzeslage noch so, dass nur für Familiensachen as Familiengericht zuständig ist, ansonsten die allgeeinen Zivilgerichte. Hier soll zusammengefasst wer en. Beim Vorliegen häuslicher Gewalt hat die getrennte nhörung zu erfolgen, und es gilt das Vorrangund Be chleunigungsgebot. Ein weiteres Ergebnis aus den Beratungen ist, dass ie Gerichte bei Gewaltschutzsachen verpflichtet sind, ie Polizeibehörde und auch andere Behörden, die von em Beschluss betroffen sind, entsprechend zu informieen. Genauso wie die Mitteilung zu erfolgen hat, dass ein eschluss nach dem Verfahren ergangen ist, muss auch itgeteilt werden, dass der Beschluss nicht mehr exis ent ist, aufgehoben wurde oder einfach ausgelaufen ist. ies dient dem Schutz aller Beteiligten. Wir haben im Verfahren auch die Interessen der änder berücksichtigt. Schließlich war lange Zeit nicht lar, ob das Gesetz den Bundesrat durchlaufen kann, hne gestoppt zu werden. Dabei ging es auch um finanielle Interessen. Wir haben hier den Konsens gefunden, ass wir die Verfahrenskostenhilfe nicht ausweiten, sonern auf die ZPO verweisen. Es soll bei der Bewilligung Ute Granold von Verfahrenskostenhilfe entsprechend der Prozesskostenhilfe verfahren werden. Bei der Beratungshilfe haben wir entschieden, diese gegebenenfalls in einem separaten Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. Umgekehrt haben wir darauf bestanden – das ist richtig –, dass wir im selbstständigen Unterhaltsverfahren die Anwaltspflicht einführen möchten, weil dabei sehr wesentliche Regelungen getroffen werden. Das Unterhaltsrecht ist zum Teil sehr kompliziert und hat weitreichende Folgen für den Menschen, sodass eine entsprechende Beratung notwendig ist. Das Vorrangund Beschleunigungsgebot, also die frühe Einschaltung der Jugendämter, verursacht Kosten im Bereich von Personal und Sachmitteln. Aber hier haben wir uns mit den Ländern geeinigt. Auf der einen Seite gibt es beim Verfahrensbeistand eine Begrenzung der Kosten, auf der anderen Seite muss es bei den Jugendämtern und auch bei den gut ausgebildeten Richtern eine entsprechende Korrektur geben. Bereits angesprochen wurde das Große Familiengericht – ein Herzstück unserer Reform –, das seit vielen Jahren gefordert wurde. Es war schon im Zusammenhang mit der Eheund Familienrechtsreform 1976 und beim Deutschen Familiengerichtstag 1983 ein Thema. Durch eine Reihe von Gesetzesänderungen wurden dem Familiengericht immer wieder Kompetenzen übertragen. Der große Wurf wird aber erst jetzt mit der Einführung des Großen Familiengerichts mit umfassenden Kompetenzen erzielt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Verfahren, die die Pflegschaft für Minderjährige betreffen, werden dem Familiengericht übertragen. Für Betreuungsund Unterbringungssachen werden besondere Betreuungsgerichte mit Betreuungsrichtern einerseits und gut ausgebildeten Familienrichtern andererseits eingerichtet. Das Gesetz soll – damit komme ich zum Schluss – am 1. September 2009 in Kraft treten. Ab dem heutigen Tag haben die Länder mehr als ein Jahr Zeit für die Umstellung. Der Gesetzentwurf wird schon seit langem diskutiert, sodass er heute nicht sozusagen vom Himmel fällt und die Länder sich vorher nicht damit befassen konnten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit den Neuregelungen vertraut zu machen und die notwendigen organisatorischen Umstellungen bei den Gerichten auf den Weg zu bringen. Insofern halten wir den 1. September 2009 für einen geeigneten Zeitpunkt. Ich bedanke mich an dieser Stelle im Namen der CDU/CSU-Fraktion für die guten Beratungen und die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium, die immer sehr zeitnah erfolgt ist. Zum Teil wurde uns zugesagt, etwas über Nacht fertigzustellen, sodass es uns am nächsten Tag vorlag. Das hat auch funktioniert. Die Zusammenarbeit war sehr konstruktiv und auf einem sehr hohen Niveau. Insofern können wir feststellen, dass wir gute Arbeit geleistet haben. Die Beratungen zwischen den Fraktionen waren sehr harmonisch. Bei Meinungsverschiedenheiten konnten wir uns größtenteils auf einen gemeinsamen Nenner einigen. d W I D n l n v i Z n c d s d B G k d P ü n P i M d c s b u w u T Z f t K r d d d t c (C (D Ich hoffe, dass es heute zu einem breiten Votum für en Gesetzentwurf kommt, und bedanke mich. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617303500

Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Jörn
underlich das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1617303600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ch möchte höflich anfangen.


(Christine Lambrecht [SPD]: Nur so kennen wir Sie!)


er Gesetzentwurf kann sich insgesamt sehen lassen. Ei-
ige für uns wichtige Punkte führen aber – das muss ich
eider auch feststellen – zu unserer Enthaltung. Wir sind
icht der Ansicht, dass der Gesetzentwurf in Gänze un-
ertretbar ist – dann würden wir ihn ablehnen –, aber er
st schon seit Jahren in Arbeit. Mir lag schon in meiner
eit als aktiver Familienrichter der Gesetzentwurf in ei-
er früheren Fassung zur Stellungsnahme vor.

Der Gesetzentwurf greift – das ist schon angespro-
hen worden – zu einem nicht unerheblichen Teil die in
en Anhörungen des Rechtsausschusses von Sachver-
tändigen, aber insbesondere von Frauenhäusern und an-
eren unabhängigen Stellen vorgebrachte Kritik auf. Die
erichterstattergespräche waren fruchtbar. In diesen
esprächen konnten auch einige Forderungen der Lin-
en – teilweise in Übereinstimmung mit den Grünen und
er FDP – durchgesetzt werden. Einige wesentliche
unkte, um meine Fraktion von dem Gesetzentwurf zu
berzeugen, sind jedoch nicht vorhanden; sie hätten
och eingefügt oder geändert werden müssen. Andere
unkte hätten rückgängig gemacht werden müssen.

Zu den positiven Aspekten des Gesetzentwurfs muss
ch sicherlich keine weiteren Ausführungen machen.

eine Vorredner haben das breite Spektrum hinreichend
argelegt. Lassen Sie mich deshalb zu den Punkten spre-
hen, die auch Inhalt unseres Entschließungsantrages
ind und nicht ausgelassen werden dürfen.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Festschrei-
ung des Beschleunigungsgrundsatzes bei Umgangs-
nd Sorgerechtsstreitigkeiten ist insbesondere in Ge-
altfällen, aber auch bei hochstreitigen Fällen nicht nur
nangebracht, sondern kontraindiziert; denn gerade in
rennungssituationen ist die Gewaltgefährdung erhöht.
udem dient in allen Fällen von häuslicher oder inner-

amiliärer sexueller Gewalt gegenüber dem anderen El-
ernteil der Umgang des Kindes mit dem Täter nicht dem
indeswohl. Die gegenüber dem ursprünglichen Regie-

ungsentwurf vorgesehene Einschränkung hinsichtlich
es Hinwirkens auf Einvernehmen ist zwar ein Schritt in
ie richtige Richtung – das ist bereits angesprochen wor-
en –; die berechtigten Interessen eines von Gewalt be-
roffenen Elternteils werden dadurch jedoch nur unzurei-
hend berücksichtigt.






(A) )



(B) )


Jörn Wunderlich
Die im Gesetzgebungsverfahren eingefügte zulas-
sungsfreie Rechtsbeschwerde in Betreuungs-, Unterbrin-
gungs- und Freiheitsentziehungssachen ist als richtiger
Schritt zu begrüßen. Das war auch eine unserer Forde-
rungen. Allerdings sollte der Instanzenzug wie bisher
geregelt bleiben; denn es wurden keine nachvollziehba-
ren Gründe für eine Änderung vorgetragen. Dazu hat
Professor Bernhard Knittel Folgendes ausgeführt – ich
zitiere –:

Bemerkenswert ist auch, dass die Neuregelung ge-
gen den fast einhelligen Widerstand der Praxis
durchgesetzt werden soll.


(Joachim Stünker [SPD]: Nur die OLG-Räte!)


Die Präsidenten der OLG und des BGH haben bei
ihrer Jahrestagung 2003 in Naumburg einstimmig
folgende Entschließung gefasst:

„Der jetzige Rechtsmittelzug der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit muss beibehalten werden. Die Verla-
gerung der Erstbeschwerde auf die Oberlandes-
gerichte ist unter den Gesichtspunkten der Bürger-
und Ortsnähe sowie der sparsamen Mittelverwen-
dung abzulehnen.“

Er hat in seiner Stellungnahme vorrangig auf die Sachen
der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgestellt, insbesondere
auf die Unterbringungs-, die Betreuungs- und die Frei-
heitsentziehungssachen. Wir haben eine vollumfängliche
Aufrechterhaltung des Rechtsmittelsystems gefordert.

Ordnungsmittel haben wegen ihres Sanktionscha-
rakters – das wurde bereits angesprochen – insbesondere
im Bereich der Durchsetzung von Umgangsregelungen
keine Berechtigung. Auch wenn hier geringfügige Ver-
besserungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf
vorgenommen wurden, ist insbesondere die Anordnung
von Ordnungshaft gegenüber einem Elternteil auch we-
gen der kindeswohlgefährdenden und konfliktverschär-
fenden Auswirkungen als völlig ungeeignet anzusehen.
Deshalb hat unsere Bundesjustizministerin Zypries wohl
in ihrem Beispiel, das sie hier genannt hat, die Ord-
nungshaft nicht erwähnt. Man kann nicht nur ein Ord-
nungsgeld gegen die Mutter, wenn sie den Umgang nicht
gewährt, nachträglich festsetzen. Was passiert denn,
wenn die Mutter, die möglicherweise ALG-II-Beziehe-
rin ist, das Ordnungsgeld nicht zahlen kann? Dann wird
Ordnungshaft angeordnet. Mutter-Kind-Knast haben wir
bereits. Ob das dem Kindeswohl unbedingt dient, wage
ich zu bezweifeln.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Situation der Gerichte, der Jugendämter sowie
deren Beratungs- und Hilfsangebote nähert sich – das
wurde bereits angesprochen – dem finanziellen und per-
sonellen Kollaps. Die in familiengerichtlichen Verfahren
involvierten Professionen bedürfen dringend einer ziel-
gerichteten und angemessenen finanziellen und perso-
nellen Ausstattung, um die Aufgaben, die gesetzlich
vorgegeben werden, zu erfüllen. In den wirklich für eine
Beschleunigung und Beratung geeigneten Fällen werden
die mangelnden Kapazitäten insbesondere der Jugend-
ämter – das wird Ihnen jeder Familienrichter bestätigen –

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(C (D u einer wesentlichen Verzögerung der Verfahren fühen. Der vorgesehene frühe erste Termin ist jedenfalls it den vorhandenen Ressourcen nach den gesetzlichen aßgaben innerhalb eines Monats schwer zu ermögli hen. Zudem ist ein dringendes Bedürfnis nach gesetzlihen Qualitätsanforderungen an die beteiligten Profesionen zu konstatieren. Die Länder sind nun in der flicht; denn die gute Umsetzung des Gesetzes müssen etztlich sie garantieren. Dass die Familiengerichte peronell aufgestockt werden sollen, ist ein frommer unsch, an dessen Erfüllung ich angesichts der massien Einsparungen in diesem Bereich in den letzten Jahen nicht zu glauben vermag. Auf die Einsparungen omme ich gleich im Zusammenhang mit den Verfahenspflegerkosten, den künftigen Beiständen zu sprehen. Wer glaubt denn daran, dass die Bundesländer inanzmittel für eine personelle Aufstockung einsetzen? en Vergleich mit dem Zitronenfalter erspare ich mir. Das Cochemer Modell oder auch die Cochemer Prais ist vor dem Hintergrund der Wahrung der berechtigen Interessen der Betroffenen kritisch zu hinterfragen. ie Bundesregierung hat die grundlegenden Verfahrenseisen des Modells nicht ausreichend unabhängig evalu ert. Das ist unbedingt nachzuholen und nicht grundsätzich abzulehnen. Die Rollen der Verfahrensbeteiligten sind zu undiferenziert auf Einigung und Vermittlung ausgelegt. Für ich und meine Fraktion ist schwer vorstellbar, wie ein utachter einerseits ein objektives Gutachten erstellen oll, andererseits „auf die Herstellung des Einvernehens zwischen den Beteiligten hinwirken soll“. Die pauschalierte Deckelung der Gebühren für Verahrensbeistände auf 350 Euro ist nicht vertretbar. Für iese Summe sollen die Beistände, die sogenannten Anälte des Kindes, mehrere Gespräche mit den Eltern und en Kindern, öglicherweise mit Lehrern, Freunden und dem beteiigten Jugendamt führen, eine schriftliche Stellungahme abgeben, das Kind zum Gericht begleiten, an der ündlichen Verhandlung teilnehmen (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht wahr!)


(Ute Granold [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)


nd unter Umständen auch noch gegen die Entscheidung
es Gerichts intervenieren, Frau Granold.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617303700

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

ollegin Granold?


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1617303800

Ja.


Ute Granold (CDU):
Rede ID: ID1617303900

Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass der Ge-

etzentwurf für den einfachen Wirkungskreis, das heißt,
em Kind in geeigneter Weise das Verfahren zu erklären,
50 Euro und für den erweiterten Wirkungskreis, das






(A) )



(B) )


Ute Granold
heißt, unter Umständen ein Gespräch mit den Eltern oder
mit den Erziehern zu führen, 550 Euro vorsieht?


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1617304000

Bei dem Beispiel, das ich genannt habe, geht es um

550 Euro.


(Ute Granold [CDU/CSU]: Sie haben von 350 Euro gesprochen!)


– Wenn Sie mich hätten ausreden lassen, dann hätten Sie
es noch gehört.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Schwach angefangen und stark nachgelassen!)


Warum es zu diesen 350 Euro bzw. 550 Euro gekom-
men ist, wissen wir doch. Es wurde gesagt: Schimpfen
Sie mit uns! Meckern Sie mit uns! Das ist ein Zuge-
ständnis an die Länder. – Andernfalls würde das Gesetz
im Bundesrat nicht verabschiedet. Aus Finanzgründen
werden bestimmte Verfahrenskosten festgelegt.


(Joachim Stünker [SPD]: Wenn Sie so etwas hier erzählen, mache ich mit Ihnen nie wieder ein Berichterstattergespräch!)


Letztendlich ist es ein Eingeständnis bezüglich der fi-
nanziellen Situation der Länder. Sie ist auch Grund da-
für, dass im familiengerichtlichen Bereich keine zusätz-
lichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Verfah-
ren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen ist
unbefriedigend geregelt, soweit es den Umgang betrifft.
In dem ursprünglichen Referentenentwurf war ein
Rechtsmittel auch noch vorgesehen, mit der Begründung
– ich zitiere –:

… besteht auch in diesem Fall ein besonderes Be-
dürfnis für eine Anfechtbarkeit der Entscheidung …

Es folgte der Hinweis, dass Gründe für eine vorläufige
Umgangsregelung in der Hauptsache möglicherweise
nicht ausreichend sind. Warum diese Rechtsmittel jetzt
in Gänze entfallen, ist nur schwer nachzuvollziehen. Der
Verweis auf die Hauptsache jedenfalls reicht nicht aus.

Sämtliche genannten Punkte können leider nur zu ei-
ner Enthaltung meiner Fraktion bei der Verabschiedung
dieses Gesetzes führen. Es ist schade, dass die Interessen
und die Rechte von Kindern nach so langer Zeit der Be-
ratung wieder einmal aus finanziellen Gründen auf der
Strecke bleiben.


(Widerspruch bei der SPD)


Es ist schade und bedauerlich, aber kennzeichnend.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617304100

Nächster Redner ist der Kollege Jerzy Montag für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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(C (D Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe olleginnen und Kollegen! Ich habe immer wieder die hre und die Freude, in rechtspolitischen Debatten nach em Vertreter der Linken zu reden. Das veranlasst mich ft zu Bemerkungen. Diesmal mache ich aber ausnahmseise keine, weil über all diese Dinge in Berichterstat ergesprächen dreioder viermal geredet worden ist und ämtliche Argumente ausgetauscht sind. Ein so großes Gesetz hat viele Väter und Mütter; viele erufen sich darauf, an ihm mitgewirkt zu haben. Da er eute nicht zu Wort kommt, will ich an dieser Stelle eien der Väter namentlich nennen. Ich meine den Parlaentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach. (Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Stiefvater!)

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1617304200

ch will an dieser Stelle auch die Damen und Herren des
undesjustizministeriums erwähnen – einige sitzen hin-

er den Regierungsbänken –, die uns geholfen haben.
ir wissen, mit welchem Sachverstand sie an diesem
esetz über viele Jahre gearbeitet haben. Dafür herz-

ichen Dank!


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist ja die Woche der Vaterschaften!)


Das Gesetz ist in seiner Ursprungsfassung am 17. Mai
898 vom deutschen Kaiser Wilhelm II. unterschrieben
orden. Schon damals – hören Sie zu! – hat der Kaiser

n seiner Weisheit anderthalb Jahre Zeit gelassen, bevor
s in Kraft getreten ist, nämlich zum 1. Januar 1900. Ich
erde auf dieses Problem noch zu sprechen kommen.

Es ist ein Gesetz, das in seinem Titel den Begriff
freiwillig“ beinhaltet. Ich habe nachgeschaut, wie die-
es Gesetz in verwandten Rechtsordnungen heißt. Die
chweizer haben es früher einmal die „willkürliche Ge-
ichtsbarkeit“ genannt. Mit Willkür hat es vielleicht
icht so viel zu tun gehabt; mit Freiheit und mit Freiwil-
igkeit hat es aber nie etwas zu tun gehabt. Es ist ein
esetz, das erhebliche Eingriffe in Grundrechte regelt,

um Beispiel Freiheitsentziehung – Zwangsunterbrin-
ung und Abschiebehaft –, körperliche Unversehrtheit,
nverletzlichkeit der Wohnung, Eingriffe ins Postge-
eimnis, Eingriffe in Elternrechte und in Kinderrechte.

Dieses Gesetz war viele Jahrzehnte von einem obrig-
eitsstaatlichen Denken geprägt; so steht es in der Be-
ründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Es
ar voller Lücken. In einer jahrzehntelangen Rechtsent-
icklung durch die Gerichte konnten diese Lücken nicht

mmer gefüllt werden. Es war ein Flickwerk von Bezug-
ahmen und Kaskadenverweisungen. Ein Sachverständi-
er hat in der Anhörung von einem „Verweisungsirrgar-
en“ gesprochen. Wie wir schon gehört haben, gibt es
eit 50 Jahren eine Debatte über eine Reform. Wir Grüne
inden es gut, dass es endlich zu einem klar gegliederten,
ormenklaren, verständlichen Gesetz kommt. Wir wer-
en diesem Gesetzentwurf zustimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Jerzy Montag
Das Gesetz hat fast 500 Paragrafen. Es ist nicht zu-
letzt deswegen so groß geworden, weil in ihm ein weite-
res großes Reformwerk enthalten ist, nämlich das Gesetz
über das Verfahren in Familiensachen. Auch hier ist es
gelungen, Regelungen aus dem BGB, der ZPO, dem
FGG und der Hausratsverordnung zu einem Gesetz zu-
sammenzubringen. Es wird ein neues Großes Familien-
gericht eingerichtet. Die Rechte der Kinder – lieber Kol-
lege von der Linken, hören Sie zu! – werden nicht
missachtet, sondern gestärkt, erstmals auch durch einen
eigenen Beistand.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU)


Eine „Scheidung light“ gibt es nicht. Deswegen sage ich:
Auch dieser Teil des Gesetzes ist gelungen und findet
unsere Zustimmung.

In meiner Rede zur ersten Lesung dieses Gesetzes
habe ich für die Grünen an dieser Stelle gesagt, dass das
Gesetz so, wie es damals vorlag, nicht zustimmungsfä-
hig war, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens sollten mit diesem Gesetz in einer allzu unkri-
tischen Art und Weise Elemente des Cochemer Modells
in das neue Familienverfahren übertragen werden. Dage-
gen sind die Betroffenen Sturm gelaufen, völlig zu
Recht. Das ist bei den Verfassern des Gesetzentwurfs auf
offene Ohren gestoßen. Als wir im Berichterstatterge-
spräch gemerkt haben, dass die Ausnahmeregelungen an
zwei Stellen noch nicht vollständig implementiert sind,
ist das einvernehmlich in die Begründung aufgenommen
worden, sodass ich heute für die Grünen sagen kann: Der
Grundgedanke, dass das Gericht darauf hinwirken soll,
Einvernehmen in Familien- und Kindschaftssachen her-
zustellen, ist richtig.


(Christine Lambrecht [SPD]: Ja!)


Jetzt ist im Gesetzentwurf aber auch enthalten, dass in
Ausnahmefällen – und zwar nicht nur in Gewaltschutz-
fragen, sondern es ist ausdrücklich auch von Sachverhal-
ten von ähnlicher Schwere und Bedeutung die Rede –
entschleunigt und getrennt anzuhören ist. Dieser Kritik-
punkt der Grünen braucht also nicht mehr aufrechterhal-
ten zu werden.

Der zweite Kritikpunkt, den wir damals hatten, war
ebenfalls gewichtig. Wir haben gesagt, dass der Rechts-
schutz für die Bürgerinnen und Bürger durch die Reform
nicht beschränkt werden darf. Gerade bei den in die
Grundrechte am wesentlichsten eingreifenden Teilen,
nämlich bei der Freiheitsentziehung – Zwangsunterbrin-
gung, Abschiebehaft und andere Formen –, hatte der ur-
sprüngliche Gesetzentwurf eine Beschneidung des bis-
herigen Rechtswegs, der Möglichkeiten, sich vor Gericht
zu wehren, vorgesehen. Deshalb wollten die Grünen
dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen; auch die ande-
ren Oppositionsparteien haben sich in diesem Sinne ge-
äußert.

Im Laufe der Diskussion haben wir erreicht, dass die
Rechtsbeschwerde – wenn ein Bürger oder eine Bürge-
rin der Auffassung ist, dass auf seinen Fall das Recht
nicht richtig angewendet worden ist –, die im ursprüngli-
chen Entwurf nur dann möglich gewesen wäre, wenn das

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(C (D ericht sie nach eigener Willkür, nach eigener Entscheiung zugelassen hätte, jetzt, lieber Kollege Gehb – weil ie so nachdenklich schauen –, zulassungsfrei ist. Im rsten Entwurf war sie an eine Zulassung gebunden. Die eibehaltung des alten Rechtszustands ist als Fortschritt u verzeichnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ich habe nur kritisch geguckt bei dem Begriff „Willkür“ des Gerichts!)


Dann nehme ich das zurück. Aber es war die freie Ent-
cheidung des Gerichts, die Zulassung zu verweigern;


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist besser so!)


as ist jetzt nicht mehr vorgesehen.

Die zweite Beschränkung ergab sich aus der Verwei-
ung an den Bundesgerichtshof. Im Entwurf stand, dass
ie Rechtsbeschwerde nicht zur Klärung des Einzelfalls,
ondern nur zur Rechtsfortbildung und zur Klärung all-
emeiner Rechtsfragen zulässig gewesen wäre. Auch
ies haben wir moniert. Wir haben darum gebeten, dass
an den Zustand von vor der Reform wiederherstellt.
as ist auch geschehen.

Die Koalition ist den Vorschlägen gefolgt, sodass jetzt
ine Rechtsbeschwerde wie nach altem Recht, nur nicht
ehr vor dem OLG, sondern vor dem BGH möglich ist,

lso eine zulassungsfreie und absolut unbeschränkte
echtsbeschwerde. Das war der zweite gewichtige
rund, weswegen wir Grüne ursprünglich gesagt haben,
ass dieses Gesetz nicht zustimmungsreif ist. Jetzt aber
st es zustimmungsreif geworden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir wären aber keine Opposition, wenn wir nicht
och einige kritische Punkte hätten. Sie sind auch vom
ollegen der Linken erwähnt worden. Die Beschwerde

m Verfahren der einstweiligen Anordnung in Umgangs-
achen war ein Punkt, über den wir uns bis zum Schluss
icht einig waren. Die Pauschalen als Bruttobeträge
nicht als solche – und nicht als Nettobeträge sind ein
eiterer Punkt, bei dem wir anderer Meinung waren.
chließlich ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens ein sol-
her Punkt; denn es ist nicht so, dass nur Einzelne me-
kern, sondern der Vorsitzende der Bund-Länder-Kom-
ission für Datenverarbeitung und Rationalisierung der

ustiz, in der alle Bundesländer vertreten sind, hat dem
MJ geschrieben, dass sich die Länder nicht in der Lage

ehen, zum 1. September 2009 die Umstellung auf das
eue Gesetz vorzunehmen. – Das sind aber drei Punkte,
ie nicht rechtfertigen können, ein wirkliches Jahrhun-
ertreformwerk abzulehnen. Deswegen gebe ich diese
ritikpunkte zu Protokoll. Wir haben Ihnen gesagt, dass

s da noch Probleme geben könnte. Ansonsten stimmt
eine Fraktion dem Gesetzentwurf zu.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617304300

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Christine

Lambrecht das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Christine Lambrecht (SPD):
Rede ID: ID1617304400

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Vorhaben,
das wir heute hier abschließen, ist ein Paradebeispiel für
gute und selbstbewusste Parlamentsarbeit. Ich will das
an einigen Beispielen deutlich machen.

Es handelt sich deshalb um selbstbewusste Parla-
mentsarbeit, weil am Anfang ein Referentenentwurf aus
dem Justizministerium auf dem Tisch lag, der – Frau
Granold hat es schon angesprochen – die „Scheidung
light“ vorsah. Das Vorhaben ist so genannt worden, weil
es vorsah, dass bei kinderlosen Paaren ein vereinfachtes
Scheidungsverfahren hätte durchgeführt werden können.
Wir haben uns über alle Fraktionen hinweg als Parla-
mentarier mit diesem Vorhaben nicht anfreunden kön-
nen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass dieser Vor-
schlag später im Referentenentwurf nicht mehr enthalten
war. Es handelte sich also deswegen um selbstbewusste
Parlamentsarbeit, weil wir uns nicht mit diesem Vor-
schlag abgefunden haben.

Es war gute, vorbildliche Parlamentsarbeit deshalb,
weil wir in ganz vielen Gesprächen auf unterschiedlichs-
ten Ebenen auf Anliegen eingegangen sind. Es ist schon
angesprochen worden, dass wir Anhörungen durchge-
führt haben. In den Anhörungen kamen Anregungen aus
der Praxis, die keineswegs an uns abgeprallt sind, son-
dern die aufgenommen wurden. Wir haben mit den Län-
dern gesprochen. Diese haben Anliegen an uns herange-
tragen, die insbesondere fiskalischer Natur waren. Den
Ländern ging es darum, Kosten zu sparen. Auch diese
Anliegen haben Eingang in dieses Gesetzeswerk gefun-
den. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf ein
Paradebeispiel dafür, wie man ein Gesetz erarbeiten
sollte, nämlich ohne Vorbehalte zwischen den einzelnen
Fraktionen, egal ob sie zur Opposition oder zur Koali-
tion gehören. Wir haben in diesem Verfahren gut zusam-
mengearbeitet,


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


auch wenn man, Herr Wunderlich, eben einen anderen
Eindruck haben konnte. Ich will auf Ihre Kritikpunkte
noch eingehen, aber nichtsdestoweniger haben wir im
Verfahren selbst sehr sachorientiert zusammengearbei-
tet.

Um was geht es? Es geht darum – das ist schon öfter
angesprochen worden –, mehr Transparenz in ein Ver-
fahren zu bringen, das Menschen betrifft, die sich in ei-
ner sehr schwierigen, in einer emotional geprägten
Situation auf den Weg machen müssen, verschiedene
Dinge zu regeln. Dieser Weg ist momentan nicht sonder-
lich leicht, weil er sehr unübersichtlich ist. Sie müssen
schauen, mit welcher Frage sie zu welchem Gericht ge-
hen müssen. Ein Beispiel: Wenn es in einem Schei-
dungsverfahren um Unterhalt geht, dann ist klar, dass
das Familiengericht zuständig ist. Haben die Ehepartner

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(C (D ber während der Ehe eine Eigentumswohnung erworen, lebt einer der Ehepartner jetzt in dieser Eigentumsohnung und geht es darum, inwieweit dieser Vorteil ngerechnet wird, dann muss das zuerst in einem andeen Verfahren vor einem anderen Gericht geklärt weren, bevor das Ergebnis im Unterhaltsprozess Eingang inden kann. Das eine Verfahren muss also ausgesetzt erden, solange das andere Verfahren noch nicht ent chieden ist. Das sorgt natürlich für Unsicherheit und erwirrung. Deswegen ist es richtig, dass alle solche erfahren, die die Situation von Menschen in Trennung etreffen, beim Großen Familiengericht angesiedelt weren. So ist leichter nachzuvollziehen, wie Rechte geltend emacht werden können. Das unübersichtliche Nebeninander von Verfahrensordnung, Zivilprozessordnung, ausratsverordnung, BGB usw. wird aufgehoben. Damit ird dieser Bereich übersichtlicher geregelt. Ich möchte nun auf einige Punkte eingehen, die kriisch angesprochen wurden. Wir haben beschlossen und ollen mit diesem Gesetz umsetzen, dass in Zukunft insesondere im Interesse des Kindeswohls eine vorranige und beschleunigte Bearbeitung erfolgt. Ich kann, err Wunderlich, nichts Negatives daran sehen, wenn erichten aufgegeben wird, in Zukunft zügiger zu arbei en, wenn es um das Kindeswohl geht. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU])


s muss darum gehen, schnell Klarheit zu schaffen, auch
ür die Kinder, damit erst gar nicht eine Entfremdung
tattfindet. Selbstverständlich kann es sein, dass in Ein-
elfällen davon abgewichen werden muss. Beispiels-
eise haben wir in den Gesetzentwurf aufgenommen,
ass bei Gewaltsituationen Eltern getrennt angehört wer-
en können und dies nicht, wie ursprünglich vorgesehen,
emeinsam geschehen muss. Im Interesse des Kindes
uss eine schnelle, zügige Regelung herbeigeführt wer-

en. Hier mögen die Interessen der Eltern unter Umstän-
en das eine oder andere Mal nicht entsprechend berück-
ichtigt werden. Es geht aber um das Interesse des
indes; dies steht im Vordergrund. Deswegen stehe ich
oll und ganz hinter dieser Beschleunigung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ie Länder werden natürlich gehalten sein, dafür die
ntsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen; denn
hne eine Veränderung der Ressourcen in den Ländern
ird das nicht möglich sein.

Herr Wunderlich, Sie haben die Ordnungsmittel an-
esprochen. Ich möchte einmal ausführen, um was es da-
ei geht. Derzeit können Zwangsmittel verhängt werden,
eispielsweise wenn ein Umgangsrecht nicht verwirk-
icht wurde. Ich nenne ein Beispiel: Der Vater hat das
echt, das Kind über Ostern zu sehen. Die Mutter gibt
as Kind an Ostern aber nicht heraus. Ostern ist vorbei.
ann bestünde keine Möglichkeit mehr, weil der Zeit-

aum abgelaufen ist, ein Zwangsmittel zu verhängen. –
as wollen wir jetzt ändern; auch dann, wenn Ostern
orbei ist, soll ein entsprechendes Verhalten sanktioniert
erden können. Die Nichtherausgabe des Kindes durch






(A) )



(B) )


Christine Lambrecht
die Mutter kann aber unterschiedliche Gründe haben.
Unter Umständen kann dies böswillig gewesen sein, in-
dem sie sagt: Nein, ich sehe nicht ein, dass er das Kind
über Ostern hat. – Dann gibt es in Zukunft ein Ord-
nungsmittel. Ursprünglich gab es eine andere Vorschrift;
mittlerweile ist es eine Kannvorschrift. Der Richter kann
also ein Ordnungsmittel verhängen und sagen: Ich gebe
auf, 200 Euro zu zahlen.

Sie schwingen nun die ganz große Keule, indem Sie
sagen, dass auch eine Haftstrafe erfolgen kann.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Worst case!)


– Der worst case. – Es ist aber eine Kannregelung. Sie
selbst sind doch Familienrichter. Ich muss Ihnen sagen,
dass ich als Anwältin in diesem Bereich etwas mehr Ver-
trauen zu Familienrichtern habe. Warum sollte man,
wenn man weiß, dass da nichts zu holen ist, weil die
Frau von ALG II lebt, eine Situation schaffen, in der das
Kind zu Pflegeeltern muss, weil die Frau in Ordnungs-
haft muss?


(Beifall bei der SPD – Dirk Manzewski [SPD]: Völlig richtig, Frau Kollegin!)


Den deutschen Richter müssen Sie mir zeigen, der so un-
verfroren ist und so etwas Unglaubliches anordnet. Ich
kann mir einen solchen Richter nicht vorstellen. Ich
finde auch, dass das Ihrem Berufsstand gegenüber über-
haupt nicht angebracht ist. Darüber hinaus würde es dem
Wohl des Kindes widersprechen. Dies aber steht über al-
lem.

Lassen Sie mich nun zum Verfahrensbeistand, der
dem Kind beigeordnet wird, um es im Verfahren zu be-
gleiten, kommen. Frau Granold hat bereits einige Punkte
angesprochen. Es wurde gesagt, dass es einen einfachen
und einen erweiterten Umfang gibt. Sie haben aus einem
internen Berichterstattergespräch zitiert. Ich persönlich
finde, es ist keine Konzession an die Länder, wenn wir
sagen, dass wir dafür sorgen, dass die Länder weniger
Geld ausgeben müssen. Sie müssen sich einmal an-
schauen, was Anwälte bekommen, wenn sie eine ver-
gleichbare Tätigkeit leisten. Bei einem Streitwert von
3 000 Euro – wir haben das einmal ausgerechnet – be-
kommt ein Anwalt für die gleiche Tätigkeit um die
600 Euro.


(Ute Granold [CDU/CSU]: 585 Euro!)


– 585 Euro, wie Frau Granold sagt. – Ich kann nicht ver-
stehen, wieso es große Aufregung gibt, wenn Verfah-
rensbeistände, die nicht unbedingt Anwälte sein müssen,
550 Euro und Anwälte für die gleiche Tätigkeit
585 Euro bekommen. Ich finde, daran sollte man sich
nicht hochziehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich glaube, dass die Kritik am Zeitpunkt des Inkraft-
tretens nicht allzu ernst gemeint sein kann. Jetzt ist Ende
Juni. Das Gesetz wird auf den Weg gebracht. Die Länder
haben dann genug Zeit, sich auf die Umsetzung vorzube-
reiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaf-
fen. Ich frage mich, was zwei oder drei Monate mehr an

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(C (D rleichterung bringen würden, wenn das denn tatsächich so kompliziert und so umfangreich ist. Lassen Sie ns also jetzt beschließen, dass es zum 1. September 009 in Kraft tritt! Um es mit den Worten von Franz Müntefering zu saen: Gutes Verfahren, gute Beratung, gutes Gesetz, mehr ransparenz, Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617304500

Nächste Rednerin ist die Kollegin Elisabeth
inkelmeier-Becker für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU):
Rede ID: ID1617304600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

inder und Jugendliche und ihre Familien haben
nspruch auf vielfältige Unterstützung durch die Gesell-

chaft. Häufig geht es dabei um Geld, Bildung und Infra-
truktur. Aber auch dann, wenn wegen privater Ver-
nderungen in einer Familie – damit gehen ja Emotionen
inher – Entscheidungen getroffen werden müssen, die
as Leben umgestalten, müssen wir den Kindern und Ju-
endlichen beistehen. Wenn die Eltern es in einer sol-
hen Situation nicht schaffen, die notwendigen Entschei-
ungen zu treffen, weil ihr Beziehungskonflikt ihnen
en Blick für das verstellt, was für die Kinder gut ist,
rauchen wir ein Verfahren, das genau das leistet, ein
erfahren, das in diesem Konflikt vor allem nicht selbst
ur Belastung wird, etwa dadurch, dass es unnötig lange
auert oder wechselseitige Schriftsätze hervorruft, in de-
en Beleidigungen und Vorwürfe schon aktenkundig
estgeschrieben werden, noch bevor man sich überhaupt
n einer Verhandlung gegenübersitzt.

Wir brauchen also ein Verfahren, das eher dazu bei-
rägt, den Konflikt zu bewältigen, anstatt ihn zu ver-
chärfen. Das vorliegende Gesetz über das Verfahren in
amiliensachen und in den Angelegenheiten der freiwil-

igen Gerichtsbarkeit setzt hier einige wichtige und gute
kzente. Drei Punkte erscheinen mir als Familienpoliti-
erin, als die ich hier heute sprechen darf, besonders
ichtig, vor allem da, wo es um Kindschaftssachen,
mgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten, geht.

Erstens. In dem Gesetz werden Elemente des Coche-
er Modells aufgegriffen. Wir setzen verstärkt auf zü-

ige und einvernehmliche Lösungen. Eltern sollen es
urch die Verfahrensführung des Gerichts schaffen, ih-
en Beziehungskonflikt zurückzustellen und sich darum
u kümmern, was in der neuen Situation das Beste für
as Kind ist. Es gilt, gemeinsam eine Regelung zum Le-
ensmittelpunkt und zum Umgang zu finden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Eine solche Regelung ist dann, wenn die Eltern sie
reffen, häufig näher an den Bedürfnissen des Kindes.
iemand kennt diese Bedürfnisse nämlich besser als die
ltern. Eine solche Lösung hat auch bessere Chancen,
mgesetzt zu werden, weil sich die Eltern verpflichtet






(A) )



(B) )


Elisabeth Winkelmeier-Becker
fühlen und ihnen nichts oktroyiert worden ist. Deshalb
bekommen die Mediation und die außergerichtliche Be-
ratung einen höheren Stellenwert.

In den meisten Kindschaftssachen kann man davon
ausgehen, dass die schnelle Anordnung des Umgangs
mit beiden Elternteilen für das Kind gut ist. Es darf nicht
passieren, dass nur wegen des Terminkalenders des Ge-
richts ein Kontakt abreißt, der sonst auch nach einer
Trennung beibehalten worden wäre. Deshalb muss der
erste Verhandlungstermin künftig innerhalb eines Mo-
nats anberaumt werden. In diesem Termin muss zumin-
dest eine vorläufige Regelung angedacht werden, wenn
es nicht sogar gelingt, den Streit komplett beizulegen.
Dafür muss zur Not auch ein Termin in einer anderen Sa-
che, in der es ums Geld geht, zurückstehen; diese Priori-
tät müssen wir setzen.

Das Gesetz ist flexibel genug – dazu haben die Nach-
besserungen im Anschluss an die Anhörungen in der Kin-
derkommission und im Rechtsausschuss beigetragen –,
sodass bei Bedarf auch anders vorgegangen werden
kann. Wo eine Einigung der Eltern nicht möglich ist,
kann auch eine streitige Entscheidung getroffen werden.
Wo der Umgang aus der Sache heraus nicht angezeigt
ist, braucht er vorläufig auch nicht angeordnet zu wer-
den. Wo gemeinsame Verhandlungen wegen des Streits,
wegen der spezifischen Vorgeschichte nicht möglich
sind – zum Beispiel bei Gewalt in der Vorgeschichte –,
kann davon auch Abstand genommen werden. Das Ge-
richt ist also flexibel genug und braucht nicht schema-
tisch vorzugehen.

Zweitens möchte ich auf das Institut der Verfahrens-
pflegschaft und die Änderungen dort eingehen. Das In-
stitut der Verfahrenspflegschaft soll in Zukunft öfter ge-
nutzt werden. Bei erheblichen Interessenkonflikten muss
Verfahrenspflegschaft angeordnet werden. Vor allem in
Umgangsstreitigkeiten wird das in einer deutlich höhe-
ren Fallzahl als bisher geschehen. Es hat seine Berechti-
gung; denn das Kindeswohl steht im Mittelpunkt jedes
Kindschaftsverfahrens. Es muss also ein geeignetes Ver-
fahren gefunden werden, wie man das subjektive und
wohlverstandene Interesse des Kindes einbringen kann.
Das kann das Kind häufig nicht selbst, weil es sich in
einem ganz schwerwiegenden Loyalitätskonflikt gegen-
über den Eltern, die sich streiten, befindet. Es hat Angst,
wenn ein Elternteil weggegangen ist, dass es dann auch
noch die Liebe des anderen verliert, bei dem es lebt. Hier
ist es Aufgabe des Verfahrensbeistandes, wie er in Zu-
kunft genannt wird, die Sichtweise des Kindes einzu-
bringen und ihm auch zu erklären, was da passiert, was
das Gericht macht und welche Bedeutung das für sein
Leben hat.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um allen Ver-
fahrenspflegern für ihren engagierten Einsatz für die
Kinder in diesen Situationen zu danken.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich habe in meiner Zeit als Familienrichterin die Arbeit
der Verfahrenspfleger häufig als sehr konstruktiv und

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(C (D ielführend erlebt und habe auch Rechnungen gesehen, eren Beträge höher lagen als die jetzt vorgesehenen auschalen. In einigen Fällen habe ich diese Beträge urchaus für berechtigt gehalten. Von daher habe ich ine gewisse Skepsis gegenüber der Pauschalierung. Ich uss natürlich zugeben, dass die Deckelung der Beträge er Preis für die Ausweitung der Fallzahlen war. Nur so onnte verhindert werden, dass der Kostenrahmen insesamt gesprengt wird. Immerhin muss man auch anerennen – das wurde eben schon gesagt –, dass sich die auschalierten Beträge grob an der Vergütung der echtsanwälte orientieren. Ich denke, die Praxis wird eigen, ob man für diese Beträge in Zukunft eine Leisung bekommt, die in der Sache weiterhilft. Ansonsten uss man darüber noch einmal nachdenken und kreative ösungen suchen. In diesem Zusammenhang sollte man uch die persönlichen Zugangsvoraussetzungen, also die ualifikationsstandards, definieren. Ausgehend von die en kann dann auch begründet werden, auf welchem iveau die Vergütung angesiedelt sein sollte. Dritter und letzter Punkt. Wichtig ist, dass die getrofenen Entscheidungen effektiv umgesetzt werden. Bei mgangsstreitigkeiten, also wenn es zum Beispiel imer wieder zu Konflikten bei der Übergabe des Kindes ommt, kann die Einführung eines Umgangspflegers ilfreich sein. Außerdem – auch das wurde schon angesprochen – tellen wir von Zwangsmitteln auf Ordnungsmittel um. amit ist eine bessere Durchsetzbarkeit gewährleistet, a diese auch noch nachträglich vollstreckt werden könen. Die Sorge, dass dann objektiv falsche Entscheidunen durchgesetzt würden, ist nicht stichhaltig. Natürlich ann sich jeder Beispielsfälle vorstellen, in denen ein bjektiv falscher Umgang durchgesetzt werden könnte. Aber herauszufinden, was im Einzelfall für ein Kind it seiner individuellen Vorgeschichte in einer Situation ichtig ist, in der sich die Eltern uneins sind, kann nur ache des Gerichts sein. Es muss in einem ordentlichen erfahren alle Argumente der Beteiligten zur Kenntnis ehmen, diese in seine Überlegung einbeziehen und ann die Entscheidung treffen. Wenn eine Regelung festelegt wurde, muss diese auch gelten. Es dürfen dann icht wieder die Argumente aus dem Erkenntnisverfahen bei der Vollstreckung diskutiert werden. Mir ist wichtig, zu betonen, dass auch Ordnungshaft öglich ist. Sie wird natürlich nur unter strengster Anendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit einge etzt werden. Aber es ist wichtig, diese Option zu haben, amit sich Menschen, die wissen, dass bei ihnen kein rdnungsgeld vollstreckt werden kann, nicht einfach tur stellen können. Das haben sicherlich auch andere in er Praxis erlebt. Ich könnte da jedenfalls entsprechende älle nennen. Deshalb ist es für mich wichtig, dass auch ier die Drohung mit einer Sanktion möglich ist. Meine Damen und Herren, wie gut diese Regelungen ind, wird letztendlich die Praxis zeigen. Das hängt auch avon ab, wie die Beteiligten und die Verantwortlichen it den neuen Regeln umgehen. Ich möchte deshalb mit inem Appell an die Familienrichter und die Beteiligten chließen: Stellen Sie das Interesse des Kindes in den Elisabeth Winkelmeier-Becker Mittelpunkt! Bemühen Sie sich, dass die gute Lösung das Ziel des Verfahrens ist! – Das Interesse des Kindes ist fast immer auf die Kontinuität seiner Beziehung zu beiden Elternteilen gerichtet. Hier darf eine schnelle und konstruktive Lösung nicht an der Terminlage des Gerichts oder der Sachverständigen bzw. am Streit der Eltern scheitern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)





(A) )


(B) )



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617304700

Letzter Redner in dieser Debatte ist nun der Kollege

Joachim Stünker für die SPD.


Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1617304800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Kurz vor der parlamentari-
schen Sommerpause noch drei Anmerkungen.

Die erste gebe ich zu Protokoll – Herr Montag ist lei-
der nicht mehr da –, was Vaterschaft bzw. Mutterschaft
bei diesem Gesetz angeht. Es war im Jahr 1999 – gleich
zu Beginn der rot-grünen Koalition –, als ich der damali-
gen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im
Zusammenhang mit der Reform der Zivilprozessord-
nung, die wir im Jahr 2002 abgeschlossen haben, einen
Brief geschrieben habe. Ich habe ihr geschrieben, dass
ich der Meinung sei, wir sollten auch das Verfahren der
freiwilligen Gerichtsbarkeit auf diesen Reformweg brin-
gen.

Dann hat im Sommer 1999 – auch Herr Manzewski
ist nun leider nicht mehr da – ein denkwürdiges Ge-
spräch im Bundesministerium der Justiz stattgefunden.
Es waren die Fachbeamten sowie OLG-Räte und OLG-
Präsidenten anwesend. Während dieses Gesprächs sagte
die Ministerin ständig zu mir: Du, hör mal zu! Die sagen
ganz etwas anderes als das, was du mir immer erzählt
hast. – Das Gespräch lief also nicht gut.

Darauf habe ich gesagt: Frau Ministerin, lassen Sie
uns doch nach diesem Gespräch ein Vieraugengespräch
führen. – Das haben wir auch gemacht. Aus Vieraugen-
gesprächen soll man nicht zitieren, aber so viel kann ich
sagen: Ich habe versucht, deutlich zu machen, warum
wohl die Gruppe, die dort saß, kein großes Interesse da-
ran haben könnte, dass wir eine Reform vornehmen.
Darauf sagte die Ministerin zu mir: Ja, Joachim, das sehe
ich ein. – Sie hat dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt,
wofür ich heute noch sehr dankbar bin. Ich möchte mich
ausdrücklich bei Herrn Meyer-Seitz und seinen Kolle-
ginnen und Kollegen im Justizministerium dafür bedan-
ken, dass sie in acht Jahren eine enorme Arbeit geleistet
und uns diesen wirklich guten Entwurf vorgelegt haben.
Herzlichen Dank!


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


So viel zur Vaterschaft bzw. zur Mutterschaft.

Es geht nicht nur darum, verstreute Vorschriften zu-
sammenzufassen, sondern es geht auch darum, dass man

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(C (D ine Rechtsprechung, die sich über Jahrzehnte entwikelt hat, direkt in eine neue Kodifizierung einbinden ann und insofern auch etwas für die Rechtsfortbildung eistet. Dass ein Gesetz oder Vorschriften aus dem 9. Jahrhundert der gesellschaftlichen Wirklichkeit im 1. Jahrhundert nicht mehr gerecht werden können, liegt glaube ich – auch auf der Hand. Zweite Anmerkung. Weshalb es uns so wichtig war, uch die Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof u ermöglichen, lässt sich vielleicht an dem Beispiel vereutlichen, das wir hier gestern Nachmittag sehr kontroers diskutiert haben. Eine Kontroverse etwa darüber, ie denn zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs m Betreuungsrecht hinsichtlich Patientenverfügungen uszulegen sind, wird es zukünftig nicht mehr geben, enn solche Entscheidungen im Zuge der Rechtsbe chwerde unmittelbar vor dem Bundesgerichtshof beandelt werden und dort die Rechtsprechung vereinheiticht wird. Hier hatten zwei Senate durch Zufall über ine Regelung im Betreuungsrecht zu entscheiden. Dies ührt zu Widersprüchen, die der eine so und der andere o auslegt, also wie es ihnen gerade passt. Zukünftig werden diese Verfahren im Interesse der echtseinheit von Flensburg bis zum Bayerischen Wald or dem Bundesgerichtshof entschieden werden können. on daher ist es ein wichtiger Schritt, dass wir dies dem erfahren in der Zivilprozessordnung angeglichen haen. Dafür, dass es im Ergebnis zulassungsfrei geworden st, müssen wir noch einen Bußgang zum Bundesgeichtshof tun, der ja mehr Arbeit bekommen hat. Ich laube allerdings, dass es die Praxis richten wird. Meine dritte und letzte Anmerkung: Für uns Sozialdeokraten ist dieses Gesetzeswerk, welches gewährleis et, das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im 1. Jahrhundert in dieser Gesellschaft mit einem moderen Recht weiterzubetreiben, auch in Richtung der Läner eine Antwort auf die immer wieder auftretenden estrebungen, die Verfahren der freiwilligen Gerichtsarkeit zu privatisieren, von den Gerichten zu lösen und en Industrieund Handelskammern, den Notaren oder onst wem zu übertragen. Es ist für die Praxis, für die ielen Menschen, die von ihren Landesjustizministern mmer wieder verunsichert werden, wichtig, dass festgealten wird: Wir Sozialdemokraten stehen eindeutig zur reiwilligen Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten. Schönen Dank und schönen Sommer! Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den von der undesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Re orm des Verfahrens in Familiensachen und in den Angeegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Rechtsusschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf rucksache 16/9733, die unter Nr. 1 genannten Artikel es Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Druckache 16/6308 unverändert und die unter Nr. 2 genann Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt ten Artikel sowie die Inhaltsübersicht in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt nun ein zwischen den Fraktionen im Rechtsausschuss abgestimmter Änderungsantrag vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 16/9831? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit einstimmig angenommen. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Interfraktionell ist vereinbart, unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie in der zweiten Lesung angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/9816. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 39 a und 39 b auf: a)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617304900




(A) )


(B) )


(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])

nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

– Drucksache 16/9690 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


– Drucksache 16/9790 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Karl Schiewerling

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 16/9791 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Fuchtel
Carsten Schneider (Erfurt)

Dr. Claudia Winterstein
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

b) Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Ver m E K F G z e s C m s g z t D a t u G W i z l z K K s D d n K e l s t W m i l E 1)


2)

(C (D mittlungsausschuss)

gelung des Wohngeldrechts und zur Änderung
anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

– Drucksachen 16/6543, 16/7166, 16/7167,
16/8918, 16/8923, 16/9290, 16/9627 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Norbert Röttgen

Eine Aussprache ist dazu nicht vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 39 a. Bevor wir zur Abstim-
ung kommen, darf ich Ihnen mitteilen, dass mir dazu
rklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung des
ollegen Ingbert Liebing und Jörg Rohde vorliegen.1)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den von den
raktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
esetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches So-

ialgesetzbuch. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
ache 16/9790, den Gesetzentwurf der Fraktionen der
DU/CSU und SPD auf Drucksache 16/9690 anzuneh-
en. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-

timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dage-
en? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
weiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
ionen bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/
ie Grünen und Die Linke sowie einer Gegenstimme

us den Reihen der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthal-
ung der FDP-Fraktion angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf

st damit mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie in der
weiten Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 39 b. Auch hierzu liegen Erk-
ärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor, und
war von den Kollegen Dr. Norbert Röttgen, Volker
röning, Ulrike Flach, Otto Fricke und Jürgen
oppelin.2) Es geht dabei um die Beratung der Be-

chlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf
rucksache 16/9627 zu dem Gesetz zur Neuregelung
es Wohngeldrechts und zur Änderung anderer woh-
ungsrechtlicher Vorschriften. Berichterstatter ist der
ollege Dr. Norbert Röttgen. Wird das Wort zur Bericht-

rstattung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Vermitt-
ungsausschuss hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Ge-
chäftsordnung beschlossen, dass im Deutschen Bundes-
ag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

er stimmt nun für die Beschlussempfehlung des Ver-
ittlungsausschusses auf Drucksache 16/9627? – Wer

st dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfeh-
ung ist damit bei einigen Gegenstimmen und bei einigen
nthaltungen angenommen.

Anlage 3
Anlage 4






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 40 a bis 40 c auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frank
Schäffler, Jürgen Koppelin, Martin Zeil, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Keine Verstaatlichung der IKB Deutsche In-
dustriebank AG durch Zweckentfremdung
der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau

– Drucksache 16/9611 –

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin
Zeil, Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Untersagung des direkten oder indirekten Er-
werbs beziehungsweise der Übertragung von
Vermögenspositionen der IKB Deutsche In-
dustriebank AG durch respektive an die KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau

– Drucksache 16/9606 –

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Jürgen Koppelin,
Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP

Keine Sozialisierung von Spekulationsverlus-
ten – Voraussetzungen für eine grundlegende
Reform des öffentlich-rechtlichen Finanzsek-
tors schaffen

– Drucksachen 16/8771, 16/9760, 16/9824 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Leo Dautzenberg
Reinhard Schultz (Everswinkel)

Frank Schäffler

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre dazu kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner das Wort dem Kollegen Jürgen Koppelin für die
FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1617305000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Eine Vorbemerkung: Vorgestern ist Herr Dr. Ulrich
Schröder, bisher bei der NRW.BANK, zum Vorstands-
vorsitzenden der KfW berufen worden.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Guter Mann!)


Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir wünschen ihm
viel Glück und viel Erfolg, damit die KfW endlich wie-
der positive Schlagzeilen macht. Wenn wir einen Beitrag
dazu leisten können, wollen wir das gerne tun.


(Beifall bei der FDP – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Und deshalb fangen Sie heute damit an! – Zuruf der Abg. Gabriele Frechen [SPD])



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(C (D Ich bin Ihnen für diesen Zuruf mehr als dankbar. Ich abe in meinen Notizen an dieser Stelle vermerkt: Zuruf on der SPD. – Wir wünschen ihm – gleich können Sie ieder einen Zuruf machen –, dass er erfolgreicher sein ann als Frau Matthäus-Maier, der ich für ihre Arbeit usdrücklich danken will. Frau Matthäus-Maier hat im Verwaltungsrat der KfW rklärt – das können Sie in der Süddeutschen Zeitung achlesen –, sie habe ein Problem damit gehabt, dass es in ständiges Hin und Her zwischen zwei Ministerien egeben habe. Nun wollen wir diese Ministerien einmal enennen: Das Wirtschaftsministerium und vor allem as von der SPD geführte Finanzministerium haben Frau atthäus-Maier das Leben schwer gemacht. Eines unse er Hauptprobleme bei den Krisen von KfW und IKB ist as Finanzministerium; darauf komme ich gleich zu prechen. Die Frau Staatssekretärin wird dazu nachher benfalls noch Stellung beziehen. Ich könnte noch weiere problematische Punkte nennen, die zum Rücktritt on Frau Matthäus-Maier geführt haben. Wir wünschen edenfalls Herrn Dr. Ulrich Schröder viel Erfolg und viel lück. In dieser Debatte geht es um drei Anträge der FDPraktion. Diesen drei Anträgen liegt die Auffassung zurunde, dass für Verluste einer privaten Bank, aber auch ür Verluste von Landesbanken nicht der Steuerzahler ufkommen kann. Die Verluste können nicht sozialisiert erden. Das ist das Entscheidende. ch kann es gar nicht so gut formulieren, wie es in der eschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 5. Juni 2008 steht. Ich will daraus vorlesen – auch die inken sollten gut zuhören –: Die Antragsteller also die FDP – weisen darauf hin, dass die Sozialisierung von Spekulationsverlusten unsozial sei. Steuermittel würden dadurch verschwendet, die Haushaltskonsolidierung gefährdet und der Spielraum für Zukunftsinvestitionen werde geringer. Missmanagement dürfe nicht durch eine Schuldenübernahme honoriert werden. as ist das Problem. Das haben wir aufgezeigt, und das st in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses iederzufinden. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das war Ihre Meinung im Finanzausschuss! Das ist richtig!)


(Beifall bei der FDP)


(Roland Claus [DIE LINKE]: Immer!)


eiter heißt es – nun wird es interessant –:

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufge-
fordert, keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die
Sanierung öffentlicher Kreditinstitute bereitzustel-
len


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Der Ausschuss hat die Meinung der FDP zusammengefasst! Das ist die FDP-Position!)







(A) )



(B) )


Jürgen Koppelin
und dafür zu sorgen, dass staatliche Garantien so-
wie Schuldenübernahmen künftig auszuschließen
seien.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Nein, nein! Das war die Auffassung der FDP!)


Das Abstimmungsergebnis ist unglaublich interessant:
Ablehnung des Antrags der FDP, die Verluste nicht zu
sozialisieren, mit den Stimmen der CDU/CSU – na ja,
Sie sind halt in der Koalition –, der Sozialdemokraten
– das wundert mich kaum noch –, der Linken und des
Bündnisses 90/Die Grünen.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber vielleicht nicht wegen der Analyse, sondern wegen der Forderungen!)


Allein auf weiter Flur steht die FDP. Wir bleiben bei un-
serer Haltung: Verluste dürfen nicht sozialisiert werden.


(Beifall bei der FDP)

Sowohl bei der IKB wie auch bei den öffentlichen

Banken – daran führt kein Weg vorbei – haben die Di-
rektoren Monopoly gespielt, nach dem Motto: Was die
Deutsche Bank kann, das können wir auch! Ich habe in
den letzten Tagen den Spruch gehört: Wir sind Förder-
bank, da ist halt nicht so viel Profit zu machen, also ha-
ben wir uns auf andere Gebiete begeben, um ordentlich
Profit zu machen. — Das ist aber leider in die Hose ge-
gangen. Diese Banken sind eben nicht die Deutsche
Bank und konnten nicht das große Rad drehen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen: Es ist schon
eine starke Nummer, dass die Deutsche Bank – so sind
unsere Erkenntnisse – ihre großen Pakete an die IKB
verkauft, sich gut bezahlen lässt und anschließend mel-
det, dass das alles Schrott ist. Die Frage, wo die BaFin
war, muss noch beantwortet werden.


(Beifall bei der FDP – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Wie haben Sie denn im Verwaltungsrat gestimmt?)


– Warten Sie doch ab! Ihre Leute sitzen doch in den Lan-
desbanken.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Sie doch auch!)


– Wir sitzen nicht bei der Sachsen LB, der West-LB oder
der Bayerischen Landesbank im Verwaltungsrat.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Aber Sie sind im Verwaltungsrat der KfW!)


– Herr Kollege, wenn Sie diesen Zuruf machen: Es kann
doch nicht angehen, dass eine private Bank, die IKB, be-
reits mit 9,1 Milliarden Euro saniert werden musste und
dass von diesen 9,1 Milliarden Euro, die bisher verpul-
vert wurden, die privaten und andere Banken – die priva-
ten haben sich sehr zurückgehalten – nur 1,2 Milliarden
Euro getragen haben. Den Rest muss der deutsche Steu-
erzahler – in welcher Form auch immer – tragen. Das
kann doch nicht sein.

Ich komme zum nächsten Punkt; damit hatten wir
neulich auch im Haushaltsausschuss zu tun. Es soll noch
eine Bürgschaft des Bundes in Milliardenhöhe geben.

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(C (D as Finanzministerium – bei dem ganzen Thema ist das inanzministerium eines der größten Probleme – teilt ns dann mit, es gebe ein Gutachten, das besage, dass ie Bürgschaft nie zum Zuge kommen werde. Die Meien haben darüber berichtet, dass dieses Gutachten von inem Unternehmen der Deutschen Bank erstellt wird. a fasst man sich doch nur noch an den Kopf. So könen wir doch nicht arbeiten. Teil all dieser Probleme Finanzkrise, IKB, KfW – ist auch das Finanzministe ium. Ich will nicht verhehlen – das wissen Sie, wenn Sie ie Berichterstattung in den Medien verfolgt haben –, ass meine Fraktion am Dienstag dieser Woche in der endenz geäußert hat, dass wir einen Untersuchungsauschuss wollen; das Bundesfinanzministerium kann dazu eitragen, dass wir diesen nicht bekommen. Denn es ann nicht sein, dass das Bundesfinanzministerium in er Art und Weise mit dem Parlament umgeht, dass wir eine Auskünfte bekommen. Es ist ein einziger Skandal, ass das Finanzministerium dem Deutschen Bundestag nd frei gewählten Abgeordneten die Auskunft verweiert. Dies ist mein letzter Punkt, auch wenn ich noch eiiges sagen könnte. Ein Hauptproblem ist, dass das Finanzministerium mmer in der Hoffnung verschleiert, es werde schon ales gut. Nein, es wird nicht gut. Herr Kollege, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich darf die Sozialdemokraten daran erinnern, dass ir hier in einer Debatte gefordert haben, den Aufsichts at der IKB nicht zu entlasten. Wir sind mit rund 5 Prozent größter Anteilseigner. Sie haben das damals bgelehnt. Aber die Aktionäre waren klüger und haben en Freien Demokraten zugestimmt. Vielen Dank. Nächster Redner ist der Kollege Otto Bernhardt für ie CDU/CSU-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und erren! Herr Koppelin, ich habe Verständnis dafür, dass an, wenn man seit fast zehn Jahren in der Opposition st, Themen sehr undifferenziert angeht, um Schlagzeien zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Jürgen Koppelin [FDP]: Diese Einleitung bringen Sie schon zum fünften Mal! So peinlich!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617305100
Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1617305200

(Beifall bei der FDP)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617305300

(Beifall bei der CDU/CSU)

Otto Bernhardt (CDU):
Rede ID: ID1617305400






(A) )



(B) )


Otto Bernhardt
Herr Kollege, das Bankensystem ist für solche Einlas-
sungen aber zu kompliziert. Ich sage sehr deutlich: Der
Bund ist nun einmal beherrschender Gesellschafter der
KfW, und die KfW ist nun einmal beherrschender Ge-
sellschafter der IKB. Es gibt Zwänge, die für Private wie
für die öffentliche Hand gelten. Ich sage an dieser Stelle
sehr deutlich: Es war richtig, dass das Bundesfinanz-
ministerium in enger Zusammenarbeit mit der BaFin,
der Bundesbank und den Bankenverbänden die IKB ge-
rettet hat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Jürgen Koppelin [FDP]: Vorher hätten Sie aufpassen sollen!)


– Vielleicht wäre es gut, Herr Koppelin, wenn Sie einmal
zuhören würden, um ein paar Sachargumente für die
Diskussion aufzunehmen.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Nein! Sie legen immer dieselbe Platte auf!)


Ich stehe zu dieser Aussage und betone: Der Schaden
für die deutsche Volkswirtschaft – ich komme auch noch
zu den Steuern – wäre viel größer gewesen, wenn die
IKB in die Insolvenz gegangen wäre. Dann wären Sie
wahrscheinlich der Erste gewesen, der hier gesagt hätte:
Die Ministerien haben versagt. – Ich sage auch sehr
deutlich: Sie kennen die IKB und wissen, dass sie Einla-
gen in Höhe von 24 Milliarden Euro hat.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Sie wissen natürlich auch, wo diese Einlagen herkom-
men. Daran sind Ortskrankenkassen genauso wie kleine
Genossenschaftsbanken und Sparkassen beteiligt. Wenn
Sie in einer Situation, in der niemand die zur Diskussion
stehenden Papiere kaufen will, ein Institut in die Insol-
venz gehen lassen, dann warne ich Neugierige vor der
Hoffnung auf eine große Quote.


(Frank Schäffler [FDP]: Das ist kein geschlossener Vorgang! Das kann man wieder herausnehmen!)


Das hätte bei den Einlegern zu Ausfällen in Milliarden-
höhe geführt.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Skaleneffekte!)


Wir partizipieren als Staat an den Steuerzahlungen. Ich
bin davon überzeugt, dass der direkte Schaden für die öf-
fentliche Hand größer gewesen wäre, als er heute ist,
wenn wir die IKB hätten in die Insolvenz gehen lassen.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Er ist wirklich finanzpolitischer Sprecher!)


Sie nennen die 9,1 Milliarden Euro; ich weiß nicht, ob
Sie verstehen, was ich jetzt sage.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Ich befürchte, nein!)


Diese 9,1 Milliarden Euro sind zunächst Buchverluste.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Stimmt doch gar nicht!)


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(C (D an muss sie zunächst einmal zur Verfügung stellen; enn sonst kann man den Bankbetrieb nicht weiterfühen. Wie viel daraus nachher wirklich wird, weiß heute och niemand. Aber es wird mit Sicherheit deutlich weiger als 9,1 Milliarden Euro. (Frank Schäffler [FDP]: Es könnte auch mehr sein!)


Zur Kritik an der KfW. Es war nicht der Wunsch der
fW, die IKB zu kaufen, sondern es war so, dass zwei
roße deutsche Versicherungen Anteile an der IKB hat-
en, von denen sie sich trennen wollten. Es gab in
eutschland aber niemanden, der sie kaufen wollte. Da-
er hat die Politik die KfW gebeten, in Aktion zu treten.
as heißt, die KfW ist sozusagen auf politische Empfeh-

ung hin Hauptaktionär der IKB geworden.

Der Fehler, den man gemacht hat, bestand darin
auch das sage ich sehr deutlich –, dass man sich nicht

echtzeitig von diesem Engagement getrennt hat. An die-
er Stelle sage ich – ich bin bereit, diese Aussage mit
akten zu belegen –: Vor zwei Jahren hätte man die IKB
erkaufen können; denn damals gab es Kaufinteressen-
en.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Ja!)


Die KfW ist ein Förderinstitut, und sie soll ein För-
erinstitut bleiben. Sie hat übrigens noch eine zweite,
ine hundertprozentige Tochter: die IPEX-Bank. Ich will
ie KfW jetzt nicht voreilig in neue Aktionen drängen.
ch möchte aber auf Folgendes hinweisen: Wir müssen
ersuchen, darauf hinzuwirken – das ist eine Entschei-
ung der KfW und eine Entscheidung des Bundes und
er Länder –, dass sich die KfW rechtzeitig von der
PEX löst.


(Frank Schäffler [FDP]: Ja, genau!)


as, was die IPEX-Bank tut, ist nämlich nicht das Auf-
abengebiet der KfW. Hierfür hat sie letztlich nicht das
rforderliche Know-how.


(Frank Schäffler [FDP]: Dann macht doch endlich mal etwas! Ihr regiert doch!)


urzeit soll die IKB in etwa so viel wert sein wie die
öhe der Rücklage, die die KfW einmal für solche Fälle
ebildet hat: 5 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund
eine ich, dass es gut wäre, über diese Frage einmal kri-

isch nachzudenken.


(Frank Schäffler [FDP]: Tut etwas! Wer regiert denn dieses Land?)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617305500

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Koppelin?


Otto Bernhardt (CDU):
Rede ID: ID1617305600

Immer gerne.


(Heiterkeit bei der FDP – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Es bleibt ja unter SchleswigHolsteinern!)


Vielleicht kann ich ihm ja helfen.






(A) )



(B) )


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1617305700

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als ich vorhin die

9,1 Milliarden Euro angesprochen habe, sagten Sie: Ob
diese Mittel greifen, weiß man noch gar nicht. Nun ha-
ben Sie gerade den Risikofonds der KfW erwähnt, der
ein Volumen von weit mehr als 5 Milliarden Euro hatte.
Diesen Fonds gibt es mittlerweile aber nicht mehr. Wo
ist dieses Geld eigentlich geblieben? Das andere waren
ja angeblich nur Buchwerte, und ob das Risiko eintritt,
wissen wir nicht. Klären Sie mich bitte auf: Wo sind die
5 Milliarden Euro geblieben?


Otto Bernhardt (CDU):
Rede ID: ID1617305800

Das Gesamtvolumen betrug 9,1 Milliarden Euro. Da-

von hat die KfW den überwiegenden Teil selbst geleis-
tet,


(Jürgen Koppelin [FDP]: Die KfW? Das sind wir!)


und zwar zunächst einmal die 5 Milliarden Euro, die für
solche Fälle vorgesehen waren.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Na also!)


Sie mussten eingesetzt werden, sind aber, was die Liqui-
dität angeht, noch nicht weg.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Wie bitte?)


– Herr Kollege, ich mache gerne einmal ein Seminar mit
Ihnen. – Dieses Geld musste zur Verfügung gestellt wer-
den. Da die Bankenaufsicht sonst gezwungen gewesen
wäre, die IKB zu schließen, musste diese Vorsorgemaß-
nahme getroffen werden. Ich wiederhole: Zurzeit ist das
eine Vorsorgemaßnahme. Ob bzw. in welchem Umfang
sie Liquidität zur Folge hat, wissen wir nicht.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Ach! Das Geld ist doch weg!)


Die letzte 1 Milliarde Euro, über die jetzt entschieden
wird, wird mit Sicherheit kaum zu Liquidität führen; das
entsprechende Gutachten ist Ihnen bekannt.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Das ist doch keine Antwort!)


Ein weiterer Aspekt, den Sie in Ihren Anträgen an-
sprechen, betrifft die Bankenstruktur in Deutschland.
Darauf wird mein Kollege Oswald eingehen. Ich sage an
dieser Stelle nur eines sehr deutlich: Jeder muss die Auf-
gaben erledigen, die in seinem Zuständigkeitsbereich
liegen. Wir haben mit KfW und IKB genug zu tun, und
dafür tragen wir die Verantwortung. Für die anderen Be-
reiche hat der Bund nicht die erforderliche Kompetenz.
Das ändert nichts daran, dass ich mit manchem, was Sie
vortragen, inhaltlich übereinstimme. Auch das letzte
Gutachten, das die Wirtschaftsweisen vorgelegt haben,
geht ein Stück weit in diese Richtung.

Ich möchte betonen: Im Kreditwesen sollte man keine
Schnellschüsse machen. Man sollte auch nicht glauben,
dass es tolle einheitliche Lösungen für alle gibt. Gerade
was die Landesbanken betrifft, können uns nur sehr dif-
ferenzierte Lösungen weiterhelfen. Dafür gibt es Verant-

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(C (D ortliche: Länder, Ministerpräsidenten, Landesfinanzinister und Sparkassenverbände. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: In NRW übrigens auch, liebe FDP! – Gegenruf des Abg. Frank Schäffler [FDP]: Ja, ja! Die hätten wir am liebsten schon längst verkauft! Das steht auch in unserem Koalitionsvertrag!)


Ich habe schon bei anderer Gelegenheit gesagt: Wür-
en wir uns mit diesem Themen in diesem Hohen Hause
eschäftigen, dann würde später gefordert werden, dass
ir uns auch an den Kosten beteiligen sollen. Wir sollten
ns auf unsere Aufgaben konzentrieren. Wir haben das
roblem der Bankenkrise, soweit es unseren Verantwor-

ungsbereich betraf, hervorragend gelöst. Das deutsche
ankensystem hat sich als widerstandsfähig herausge-

tellt. Ich betone abschließend: Das Krisenmanagement
it dem Finanzminister an der Spitze hat hervorragend

unktioniert.

Danke schön.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617305900

Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege

oland Claus das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Roland Claus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1617306000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will

unächst zum allgemeinen Verständnis beitragen: „IKB“
teht für Industriekreditbank.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Also nicht „Internationale Kommunistische Bewegung“!)


KfW“ heißt „Kreditanstalt für Wiederaufbau“; das war
hr ursprünglicher Auftrag.

Die FDP hat aus Anlass der Krise der IKB, mit der
ir es seit 2007 zu tun haben, gleich drei Anträge ge-

tellt. Wir teilen die Kritik der FDP, aber nicht die
chlussfolgerungen.

Neu ist mir, Kollege Koppelin, dass Sie, wie Sie es
ben dargestellt haben, die Anträge stellen, um mit der
raktion Die Linke in einen Wettbewerb um soziale Ge-
echtigkeit zu treten. Ich kann Ihnen dabei nur viel Er-
olg wünschen!

Die IKB ist eine halbstaatliche Bank, deren Aufgabe
s ist, private Kredite und staatliche Förderinstitutionen
usammenzubringen. Das geht häufig nach dem Prinzip,
ass, solange es gut läuft, das Private betont wird, und
enn Schulden aufgehäuft werden, nach dem Staat geru-

en wird. Wir müssen uns deshalb prinzipiell mit der
rage beschäftigen: Geht es hier um eine staatseigene
ank, oder geht es um einen bankeigenen Staat?

In der Selbstdarstellung auf der Homepage der IKB
ann man immer noch lesen:

Viele tausend mittelständische Unternehmer haben
ihre Finanzierungsentscheidung getroffen. Sie ver-






(A) )



(B) )


Roland Claus
trauen dem Marktführer: der IKB … Wir kennen
deren Märkte und können die Entwicklungstenden-
zen … beurteilen.

Das mag eine ganze Weile gestimmt haben; aber die Be-
drohung durch Milliardenverluste seit Juni vergangenen
Jahres ist Fakt.

Zustande gekommen ist diese Bedrohung durch Speku-
lationsgeschäfte mit faulen US-Immobilien-Krediten – in
der Annahme, dass der Wert dieser Immobilien ständig
stiege. Möglich wurde das alles erst – auch das muss ge-
sagt werden –, weil wir inzwischen eine völlige Abkopp-
lung der globalisierten Finanzmärkte vom Markt der
Waren und Dienstleistungen haben: Bei den globalen
Finanzmärkten geht es inzwischen um das 50-Fache des
Wertes der Waren und Dienstleistungen, die Tag für Tag
umgeschlagen bzw. erbracht werden.

Die Sprache der FDP ist verräterisch: Das eine nennt
sie die Finanzwirtschaft, das andere die Realwirtschaft.
Sie macht damit kenntlich, dass die globalisierte Finanz-
wirtschaft inzwischen eine Irrealwirtschaft geworden ist.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es auch!)


Dass das so ist, kann man nicht hinnehmen.


(Beifall bei der LINKEN)


Noch vor wenigen Jahren konnten Sie mit dieser Lo-
gik relativ unwidersprochen hantieren. Der Wind hat
sich inzwischen gedreht: Die Bürgerinnen und Bürger
vertrauen den unkontrollierten Finanzmärkten nicht
mehr. Selbst Josef Ackermann, den ich hier ja nicht wei-
ter vorzustellen brauche, sagt inzwischen: Ich glaube
nicht mehr an die Selbstheilungskräfte der Finanz-
märkte. Die Regierungen müssen Einfluss nehmen. –
Was für einen Kronzeugen brauchen Sie noch, um end-
lich zu begreifen, dass ein „Weiter so!“ der falsche Weg
ist?


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Er hat von Amerika gesprochen, nicht von Deutschland!)


Die Linke fordert das Primat der Politik vor den Finanz-
märkten.

Was nun schlägt die FDP vor? Die FDP sagt: Keine
Steuergelder für Spekulationsverluste! Das ist so weit in
Ordnung. Aber dann kommt es: Die FDP will – wenn
man sich den früheren Antrag anschaut, sieht man das –
die Fehler und Folgen verfehlter Privatisierungspolitik
durch noch mehr Privatisierung heilen. Im Falle der IKB
wird ein Ruin in Kauf genommen. Die Folgen dessen
hätten in der Tat viele in dieser Gesellschaft zu tragen,
insbesondere die mittelständischen Unternehmen. Las-
sen Sie sich gesagt sein: Die IKB ist nicht so klein, dass
sie einen Crash weiterer Banken – auch der Kreditanstalt
für Wiederaufbau – nicht auch herbeiführen könnte. Ich
glaube, in Regierungsverantwortung hätte die FDP diese
Anträge nicht gestellt.


(Frank Schäffler [FDP]: Da wären sie nicht nötig gewesen!)


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(C (D Wie verhält sich die Bundesregierung? Die Bundesegierung nimmt eine sogenannte Risikoabschirmung or: Der Staat und andere Banken retten die bedrohte ank. Das will die FDP mit ihren Anträgen verhindern. ur Risikoabschirmung blieb der Bundesregierung zuächst auch gar nichts anderes übrig. Wir haben beanntlich in Regierungsverantwortung etwas Ähnliches n Berlin getan. Der Unterschied allerdings ist, dass uns n der Landespolitik kein anderes Instrument zur Verfüung steht, Sie aber sehr wohl in der Bundespolitik die ahmenbedingungen ändern könnten. Deshalb sage ich an die Adresse der Bundesregieung: Das ist eine Heilung von Symptomen – mehr nicht. iese Bundesregierung ist in allen entscheidenden Auf ichtsgremien vertreten; aber sie hat keine wirksame ufsicht geführt. Sie hat die Hedgefonds zuerst zugelas en, und dann haben maßgebliche Vertreter ihrer selbst ie „Heuschrecken“ oder – Peer Steinbrück – „komische rodukte“ genannt, die – wiederum Zitat – eine „irratioale Entwicklung“ nehmen. (Frank Schäffler [FDP]: Die waren aber nicht das Problem!)


as, meine Damen und Herren von der Bundesregierung
nd der Koalition, sind aber die fatalen Ergebnisse Ihrer
olitik. Sie können nicht so tun, als hätten Sie damit
ichts zu tun, und sich aus der Verantwortung stehlen.


(Beifall bei der LINKEN)


Konsequenter wäre da schon, jene Banken und Fonds
ur Verantwortung zu ziehen, die den Schaden bei IKB
nd KfW erst verursacht haben. Jetzt aber – das ist das
irklich Bemerkenswerte – ist es durchaus wahrschein-

ich, dass diejenigen Banken und Fonds, die der IKB die
aulen Kredite angedreht haben, günstig Anteile an die-
er Bank erwerben. Deshalb muss die Bundesregierung
ier handeln – jenseits von Schritten der Symptomhei-
ung und von kleinen Wegen. Die Bundesregierung
st dem Parlament – darauf ist schon hingewiesen wor-
en – noch eine Reihe von Auskünften schuldig. Da-
über werden wir aber in den Ausschüssen zu sprechen
aben.

Bundesminister Steinbrück hat heute Morgen in einer
ebatte zu einem ähnlichen Thema den Segen der inter-
ationalen Finanzwirtschaft beschworen


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Nein, nein! Er hat das differenziert und richtig dargestellt, Herr Kollege!)


nd Kritik daran – so wörtlich – als „antikapitalistische
eflexe“ abqualifiziert. Ich stelle dazu fest: Bundes-
inister Steinbrück ist weit weg vom Lebensalltag der
eisten Menschen in diesem Lande. Er ist leider auch
eit weg von seinem Amtseid.


(Beifall bei der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617306100

Für die Bundesregierung hat nun das Wort die Parla-

entarische Staatssekretärin Nicolette Kressl.






(A) )



(B) )

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Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1617306200


Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Redebeitrag der FDP hat sehr deutlich gemacht,
dass der FDP offensichtlich nicht an einer ernsthaften
Auseinandersetzung mit Lösungsmöglichkeiten für die
Krise gelegen ist, sondern dass es ausschließlich darum
geht, Behauptungen aufzustellen, die sehr leicht wider-
legt werden können. Damit will ich beginnen.

Zum Ersten. Herr Koppelin, Sie haben dem Finanz-
ministerium wieder unterstellt, es habe auf sehr viele
Fragen nicht ordentlich geantwortet.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dem ist auch so!)


Ich will darauf hinweisen, dass es gar nicht schlecht
gewesen wäre, wenn Sie am Mittwoch während der Fra-
gestunde zu dem Zeitpunkt, als Ihre Frage, die Sie
schriftlich eingereicht haben, aufgerufen wurde, auch
tatsächlich dagewesen wären. Dann hätten wir das näm-
lich ausführlich miteinander erläutern können.


(Abg. Jürgen Koppelin [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617306300

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1617306400


Nein, das werde ich nicht tun.

Zum Zweiten. Wir haben auf 490 Einzelfragen aus
dem Parlament geantwortet;


(Frank Schäffler [FDP]: Ja, formal!)


ich will das sehr deutlich machen. Es gab auf einzelne
Fragen – auch darauf will ich hinweisen – keine Ant-
wort. Es gab sie deshalb nicht, weil Sie Fragen gestellt
haben, deren Beantwortung zur Verletzung von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen einzelner Unternehmen ge-
führt hätten. Als Bundesregierung sind wir, um Schaden
von diesen Unternehmen abzuhalten, ausdrücklich zur
Verschwiegenheit verpflichtet.


(Frank Schäffler [FDP]: Starke Behauptung!)


Das wissen Sie genau, und das haben wir Ihnen schon
mehrmals entsprechend deutlich gemacht. Ihnen muss
doch klar sein, dass das öffentliche Bekanntwerden von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Rahmen einer
Antwort auf Ihre Frage, wie es den Unternehmen am Fi-
nanzmarkt geht, zu Schäden für diese Unternehmen füh-
ren kann. Daraus schließe ich ausdrücklich, dass es
Ihnen nicht um eine gute Entwicklung auf dem Finanz-
markt geht, sondern ausschließlich um das Vorführen.
Ich finde, dann, wenn es um ernsthafte Lösungen geht,
wird das Ihrer Oppositionsrolle nicht gerecht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Zum Dritten. In dem FDP-Antrag und mit dem, was
Sie heute formuliert haben, maßen Sie sich zu wissen an,

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(C (D ass es falsch war, die Rettungsschirme für die IKB zu ffnen. Damit unterstellen Sie, wir alle hätten wissen önnen, dass es besser gewesen wäre – ich bin Herrn ernhardt sehr dankbar für die klare Darlegung dessen, as gewesen wäre, wenn es zur Insolvenz der IKB geommen wäre –, das nicht zu tun. Sie maßen sich an, ier unterstellen zu können, dass diese Entscheidung alsch gewesen ist und dass Sie das gewusst haben, obohl doch viele Banker aus der Privatwirtschaft sehr eutlich gemacht haben – es gibt eine Menge Zitate –, ass niemand vorher hat beurteilen können, welche Risien lauern – wir werden uns natürlich darüber unterhalen müssen, was wir tun können, um solche Risiken früer zu erkennen –, (Frank Schäffler [FDP]: Ja, das ist jetzt aber zu spät!)


nd dass niemand gewusst hat, welche Wirkungen eine
nsolvenz in diesem Fall gehabt hätte. Ich finde, es ist
icht in Ordnung, hier solche Behauptungen aufzustel-
en.

Sie wissen, dass auch Minister Steinbrück mehrmals
eutlich gemacht hat – sowohl im Finanzausschuss als
uch im Haushaltsausschuss –, dass die Entscheidung
arüber, ob wir die IKB retten werden oder nicht,
chwierig war, weil es natürlich zu bedenken galt, was
er Staat bzw. die KfW tun muss und was passiert wäre,
enn die IKB in Insolvenz gegangen wäre.

Ich will Ihnen das noch einmal deutlich machen: Es
st eine Tatsache, dass durch die Insolvenz der IKB Ein-
agen von Banken und Nichtbanken in Höhe von
4 Milliarden Euro verloren gegangen wären. Ich halte
s für nicht akzeptabel, dass Sie dabei verschweigen
ich weiß nicht, ob wissentlich oder unwissentlich –,

ass dies natürlich auch zu Steuermindereinnahmen ge-
ührt hätte. Ich finde, bei der Abwägung müssen Sie
chon beide Argumente auf den Tisch legen,


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ganz abgesehen davon, dass bei dieser Abwägung die
rage, welche Erschütterungswellen im gesamten
inanzsektor durch die erste Insolvenz einer solchen
ank entstanden wären, eine entscheidende Rolle ge-

pielt hat.


(Frank Schäffler [FDP]: Mit dem Argument müssen Sie jede Bank retten!)


Wenn es um eine verantwortungsvolle Analyse und
chlussfolgerung geht, dann erwarte ich auch von einer
pposition, dass sie beide Argumente gegeneinander ab-
ägt


(Frank Schäffler [FDP]: Machen wir!)


nd sich nicht hier hinstellt und so tut, als hätte sie die
este Lösung für sich gepachtet.

Ich will das noch einmal deutlich machen: Es gab in
iesem Entscheidungsumfeld eine Situation, in der es
ichtig war – das ist auch jetzt so –, eine positive Ent-
icklung der KfW und der IKB nicht durch öffentliche
ußerungen zu gefährden. Deshalb will ich ausdrücklich






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl
auch noch einmal auf den Punkt von vorhin zurückkom-
men. Auch hinsichtlich öffentlicher Zahlen gibt es eine
Abwägung, nämlich dahin gehend, dass wir bei deren
Nennung keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse öf-
fentlich machen können.


(Dirk Niebel [FDP]: Es geht auch um Steuergelder, die versenkt werden! – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: Das sieht die SPD in Bayern ganz anders!)


Herr Kollege Schäffler, Sie wissen auch, dass wir im
Haushaltsausschuss natürlich die entsprechenden Infor-
mationen unter Betonung der Geheimhaltungspflicht
weitergegeben haben. Ich habe schon einmal gesagt. Ich
bedauere es wirklich, dass es Kollegen und Kolleginnen
gibt, bei denen wir den Eindruck haben müssen, dass sie
diese Geheimhaltungspflicht nicht eingehalten haben;
denn ein paar Tage nach der Weitergabe der Information
konnten wir sie in der Zeitung lesen. Das erschwert übri-
gens auch eine gute Zusammenarbeit bei der Kontrolle
der Regierung durch das Parlament.


(Frank Schäffler [FDP]: Was alles aus dem Ministerium herausgetragen wird, wissen wir auch nicht!)


Ich bin ausdrücklich der Meinung, dass Sie das Recht
zur Kontrolle haben.


(Frank Schäffler [FDP]: Das werden Sie uns auch nicht nehmen! – Dirk Niebel [FDP]: Das ist sogar unsere Pflicht!)


Sie haben aber zwischen den Schäden, die durch die Ver-
öffentlichung von Informationen entstehen können, die
den Unternehmen schaden, und dem Kontrollrecht abzu-
wägen.


(Frank Schäffler [FDP]: Das könnte ja auch aus dem Ministerium kommen!)


Zum Vierten. Zur Frage, wie ernsthaft Sie mit diesem
Thema umgehen, erlaube ich mir, auf zwei Punkte in Ih-
rem Antrag einzugehen. Dort steht zum Beispiel die For-
derung der FDP, dass Sie eine einseitige Benachteiligung
besonders der Sparkassen und der öffentlichen Banken
im Wettbewerb mit privaten Banken und Genossen-
schaftsbanken wollen. Sie haben speziell für diese öf-
fentlichen Banken nämlich vorgeschlagen, das zu hinter-
legende Eigenkapital zu erhöhen. Dazu kann ich nur
sagen: Diese Maßnahme führt zu keinem fairen Wettbe-
werb, sondern diese Maßnahme führt offensichtlich zu
einer Benachteiligung dieses Bereiches. Das kann doch
nicht ernsthaft liberale Politik sein. Ich bitte Sie. Das
zeigt, welch abstruse Forderung Ihr Antrag enthält.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich will noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Sie
fordern beispielsweise, die Bundesregierung möge dafür
sorgen, dass in den Landesbanken und in den öffentli-
chen Banken Strukturveränderungen auf den Weg ge-
bracht werden.


(Otto Bernhardt [CDU/CSU]: Wie denn?)


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(C (D inister Steinbrück hat mehrmals deutlich gemacht, ass er das für notwendig hält. Aber gerade die FDP, die onst für Föderalismus pur steht, fordert die Bundesegierung ernsthaft auf, den Ländern zu sagen, was sie it ihren Landesbanken machen sollen. Auch das zeigt, ie abstrus die Forderungen in Ihrem Antrag sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei der FDP)


Ich komme nun zu dem letzten Punkt: Was machen
ir – darum geht in Wirklichkeit – für die Zukunft? Mi-
ister Steinbrück hat auf internationaler Ebene erfolg-
eich die Initiative ergriffen. Es geht um die Frage: Wo
st Regulierung notwendig, und wo ist es notwendig,

ehr Eigenkapital zu hinterlegen? Die internationalen
remien haben sich hierzu einen festen Zeitplan gege-
en und festgelegt, wann diese Fragen angegangen wer-
en. Wir haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass da-
ach die nationale Umsetzung erfolgt. Dazu stehen wir
usdrücklich. Wir wissen, dass es Veränderungsbedarf
ibt. Ich hoffe, dass Sie in diesem Fall – darum bitte ich
ie eindringlich – von der Linie, die Sie jetzt verfolgen,
bweichen und wenigstens diese Verbesserung für den
inanzmarkt konstruktiv mitberaten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617306500

Zu einer Kurzintervention erteile ich nun dem Kolle-

en Koppelin das Wort.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1617306600

Die Frau Staatssekretärin hat hier kritisiert, dass ich

icht in der Fragestunde anwesend war, obwohl ich zwei
ragen eingereicht hatte. Die Darstellung ist korrekt. Es

st allerdings so, Frau Staatssekretärin – eine kurze
ückfrage hätte Sie vielleicht davon abgehalten, eine

olche Bemerkung zu machen –, dass die Fragestunde zu
inem anderen Zeitpunkt vorgesehen war. Aber auch
eine Fraktion ist dem Wunsch des Bundesaußenminis-

ers – er gehört Ihrer Partei an – nachgekommen, in der
eit, in der normalerweise die Fragestunde stattfindet,
ine Regierungserklärung abzugeben. Daraufhin ist die
ragestunde nach hinten verschoben worden.

Daher hatte ich mich zu entscheiden, ob ich bei der
ragestunde oder bei der Gremiumssitzung der KfW an-
esend bin. Ich habe mich dann für die Sitzung der KfW

ntschieden, weil ich in der Fragestunde schon erlebt
abe, dass Sie uns keine Auskunft gegeben haben.


(Beifall bei der FDP)


Ich zitiere hier nun die Fragen, damit der Bürger am
ernsehgerät oder auch hier die Abgeordneten im Ple-
um wissen, worum es geht. Meine erste Frage lautete,
arum Sie meine Frage vom 30. Mai 2008 nicht beant-
ortet haben. Bei der Beantwortung dieser Frage haben
ie nämlich gekniffen. Meine zweite Frage lautete, wel-
he finanziellen Einlagen von Institutionen des Bundes
ei der IKB – das ist die Kurzfassung – erfolgt sind. Klar






(A) )



(B) )


Jürgen Koppelin
ist: Es geht um die Finanzagentur, die der IKB 500 Mil-
lionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Wir wollten wis-
sen, wer diese Entscheidung getroffen hat. Danach kann
man fragen. Zum einen hat der Bund zu entscheiden – er
ist an der IKB zu 45 Prozent beteiligt – und zum anderen
die Finanzagentur.

Was aber – das ist eine Ihrer Standardantworten – er-
klären Sie?

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
von Ihnen erfragten Informationen aus rechtlichen
Gründen nicht durch die Bundesregierung bekannt
gemacht werden können.

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Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1617306700
Wir
werden diese Fragen wieder einreichen. Wir werden den
Bundesfinanzminister herbeirufen. Dann wird die Frak-
tion der SPD zahlenmäßig sehr stark vertreten sein. Sie
wird dann erleben, wie Sie hier als Staatssekretärin agie-
ren und welche Antworten Sie geben. Das wird für Ihre
Fraktion sicherlich ein großes Vergnügen sein.


(Beifall bei der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617306800

Frau Staatssekretärin.

N
Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1617306900


Herr Kollege Koppelin, ich nehme hiermit zur Kennt-
nis, dass Sie bei der Sitzung der KfW waren. Darüber hi-
naus nehme ich zur Kenntnis, dass Sie bei meiner Rede
offensichtlich nicht zugehört haben. Die Antworten auf
die Fragen, die Sie gestellt haben, lauten, dass es um Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnisse geht.


(Dirk Niebel [FDP]: Das ist doch das Geld des Bürgers! Das gehört dem Steuerzahler! – Weitere Zurufe von der FDP)


– Könnten Sie vielleicht auf eine ordentliche Art und
Weise mit Antworten umgehen? – Sie haben nach Betei-
ligungen des Bundes gefragt. Ich weise noch einmal da-
rauf hin, dass diese Gesellschaften durch die Privatisie-
rungen eigenständige Unternehmen geworden sind, die
eigenverantwortlich entscheiden und selbst wählen kön-
nen und müssen, ob sie mit der Veröffentlichung von Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden sind.
Als Haushälter müssten Sie das sehr genau wissen, Herr
Koppelin.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass in allen Fragen,
die die Finanzagentur betreffen, das vom Parlament ex-
tra dafür eingesetzte Bundesschuldengremium innerhalb
der Geheimhaltungspflicht ausführlich informiert wor-
den ist. Ich halte es nicht für akzeptabel, dass Sie unter-
stellen, das Parlament sei nicht informiert worden.


(Frank Schäffler [FDP]: Es ist aber ein Jahr später informiert worden!)


Denn es ist rechtlich klar geregelt – das ist auch von par-
lamentarischer Seite ausdrücklich so gewollt –, dass mit

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(C (D er Information des Bundesschuldengremiums der Bunestag insgesamt als informiert gilt. Nun erteile ich dem Kollegen Dr. Gerhard Schick für ie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)


(Jürgen Koppelin [FDP]: Ein Jahr später!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1617307000
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ch will als Erstes etwas zu der Frage der Sozialisierung
er Verluste anmerken, das uns in den nächsten Monaten
twas nachdenklich stimmen sollte. Ich glaube nämlich,
ass nicht die direkten Auswirkungen durch die zu tra-
enden Bürgschaften und die Garantieleistungen die
ichtigste Folge der Sozialisierung der Verluste in dieser
rise sind, sondern die deutliche Verschlechterung der
irtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das gilt nicht nur

ür die USA, sondern auch für uns.

Wir haben die Entwicklung an den Aktienmärkten in
en letzten Stunden verfolgt. Ich glaube, dass das, was
ir im Oktober, im Januar und im März bei der Veröf-

entlichung der Quartalszahlen erlebt haben, nämlich
ine neue Welle unangenehmer Nachrichten, auch in die-
em und im folgenden Quartal weitergehen wird. Ich
laube, dass das die größten und heftigsten Auswirkun-
en sind, ganz zu schweigen von den Entlassungen im
ankenbereich und in anderen Branchen. Das heißt aber
icht, dass nicht auch die Verluste in Milliardenhöhe, die
ie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf verschiede-
en Wegen indirekt über die KfW, die Sparkassen, die
änderhaushalte und entsprechende Bürgschaften zu tra-
en haben, sehr gravierend sind.

Was heißt das für unsere parlamentarische Diskus-
ion? Ich möchte zunächst zu der Frage des Aufklä-
ungsbedarfs im Parlament Stellung nehmen. Ich glaube,
ass man nicht einfach pauschal auf ein Geschäftsge-
eimnis verweisen kann, Frau Staatssekretärin. Nach
einer Kenntnis der juristischen Zusammenhänge muss

m Einzelfall das Schutzinteresse gegen das Informa-
ionsinteresse des Abgeordneten abgewogen werden.
iese Abwägung habe ich – jedenfalls soweit ich betrof-

en war – vermisst.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


s ist nur auf das pauschale Schutzbedürfnis verwiesen
orden. Notwendig ist aber eine Abwägung beider Inte-

essen.

Wenn ein Abgeordneter nach dem Informationsfluss
wischen BaFin und Bundesfinanzministerium fragt,
ann kann es nicht um ein Schutzbedürfnis einer konkre-
en Bank gehen. Es geht nämlich um die Tätigkeit der
aFin für die gesamte Branche. Man kann nicht mit Hin-
eis auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen eines

inzelnen Instituts jede Antwort ablehnen. Das ist nicht
ulässig.






(A) )



(B) )


Dr. Gerhard Schick

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Hinzu kommt, dass – wie wir jetzt erfahren durften –
der Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag
damit konfrontiert war, dass keine Aussagegenehmigung
für die betroffenen Personen aus der BaFin – ihren Leiter
Sanio und andere Mitarbeiter –, aber auch von der Bun-
desbank vorlag. Wie sollen wir denn herausfinden, was
schiefgelaufen ist, wenn sozusagen eine Mauer des
Schweigens um das Ganze errichtet wird?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Die Öffentlichkeit hat ein Interesse an Aufklärung.
Wir erwarten, dass das von den Ministerien mitgetragen
wird. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass die Bundes-
regierung gezielt versucht, das Parlament nicht zu infor-
mieren.

Wir haben deswegen versucht, mit unseren parlamen-
tarischen Möglichkeiten die Aufklärung voranzutreiben.
Mein Kollege Alexander Bonde hat im Haushaltsaus-
schuss den Bericht des Bundesrechnungshofes zum
Thema IKB und Finanzagentur angefordert. Wir werden
alle parlamentarischen Möglichkeiten an dieser Stelle
erst einmal ausschöpfen, die uns im normalen Geschäfts-
verlauf zur Verfügung stehen. Wir werden dann im
Sommer mit den anderen Oppositionsfraktionen darüber
nachdenken, ob und wie eine weitere Stufe der Aufklä-
rung in Form eines Untersuchungssauschusses möglich
ist.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Klar ist: Die Bürgerinnen und Bürger haben ange-
sichts der direkten und indirekten Betroffenheit ein
Recht darauf, dass das Bestmögliche getan wird, um für
Aufklärung zu sorgen, und zwar nicht um auf einzelne
Personen sozusagen zu schießen, sondern um in Zukunft
Fehler zu vermeiden. Das liegt in unserem Interesse. Das
muss im Vordergrund stehen. Das sage ich an die
Adresse aller Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Frau Staatssekretärin, Sie haben beim Antrag der FDP
zu Recht darauf verwiesen, dass die FDP mit einer spezi-
fischen Eigenmittelerhöhung bei den öffentlichen Ban-
ken indirekt das völlige Scheitern des öffentlich-rechtli-
chen Bankensektors gesetzlich festschreiben will. Meine
Damen und Herren von der FDP, mit einer erhöhten Ei-
genkapitalanforderung schaffen Sie praktisch den öffent-
lich-rechtlichen Bankensektor durch die Hintertür ab.


(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Ziel der FDP!)


Ich sage Ihnen: Wenn Sie das tun wollen, dann ist das
Ihre politische Position und Ihr gutes Recht. Aber dann
sagen Sie es klar und deutlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


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(C (D ann sagen Sie es im ersten Satz und nicht verschwieelt am Ende Ihres Antrags. Sagen Sie den Kundinnen nd Kunden, dass die einzige Filiale im Ort – das ist äufig die Sparkasse – geschlossen wird und dass es das n Zukunft nicht mehr geben wird. Dann können wir daüber fair und klar debattieren. Aber Sie versuchen es intenherum über eine erhöhte Eigenkapitalanforderung; as ist nicht sauber. Dann wird nicht deutlich, was Sie igentlich wollen, nämlich das Ende des öffentlichechtlichen Sparkassensektors. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und der LINKEN – Leo Dautzenberg [CDU/ CSU]: Eine sehr differenzierte Betrachtung!)


Es ist richtig, dass es bei den Landesbanken eine deut-
iche Neuorientierung bzw. Neuausrichtung geben muss.
ch habe das an verschiedenen Stellen angesprochen.
bwohl das seit Wochen in der Diskussion ist, kenne ich

uf Landesebene, insbesondere aus der Union, die an
ielen Stellen betroffen ist, keine konkrete Aussage, aus
er hervorgeht, welche Konsequenzen man aus der Krise
u ziehen gedenkt. Herr Oswald, ich bin sehr gespannt,
as Sie gleich aus der bayrischen Perspektive dazu sa-
en werden; denn die Steuerzahlerinnen und Steuerzah-
er in Bayern sind über die Sparkassen und die Bürg-
chaft im Landeshaushalt betroffen. Die entsprechende

illiardenposition ist im Landtag durchgegangen. Sie
üssen den Menschen erklären, warum Sie, die Sie als
SU die Möglichkeit hatten, eine spekulative Ausrich-

ung der Landesbank zu verhindern, die Konsequenzen
icht ziehen. Das müssen Sie tun. Dafür müssen Sie
ede und Antwort stehen, nicht nur in Bayern, sondern
uch hier im Deutschen Bundestag.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


enn im Endeffekt sind der CSU-Ministerpräsident und
ndere Unionsministerpräsidenten mitverantwortlich,
ass Deutschland und überproportional die Landesban-
en von der Krise betroffen sind. Sie sollten neben der
ufklärung, die wir leisten müssen, sagen, wohin der
eg geht und welche Konsequenzen Sie aus dem Desas-

er ziehen, das die Unionsministerpräsidenten bei den
andesbanken verursacht haben.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617307100

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Eduard

swald von der CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1617307200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

ebattieren heute über drei Anträge der FDP-Fraktion.
er Kollege Otto Bernhardt hat die Position unserer
raktion zum Thema IKB/KfW vorgetragen. Ich will
ich mit dem dritten Thema befassen. Um es zusam-






(A) )



(B) )


Eduard Oswald
menzufassen: Die Forderungen sind natürlich plakativ
und verfehlen etwa bei den Landesbanken den Adressa-
ten. Sowohl die Rechtsform als auch das Regionalprin-
zip als auch die Beteiligung Privater werden in Bezug
auf die Landesbanken auf landesrechtlicher Ebene gere-
gelt.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist es!)


Der Bund ist hier nicht der originäre Ansprechpartner.

Kein Zweifel, Ihre Forderung, Spekulationsverluste
nicht zu befördern, ist ja grundsätzlich richtig. Sie muss
nur für alle gleichermaßen gelten. Sie verkennen in Ihrer
Argumentation, dass die Entscheidung der Eigentümer
einer öffentlichen Bank, diese mit weiterem Kapital aus-
zustatten, nur unter den bekanntermaßen sehr engen Vo-
raussetzungen des EU-Beihilferechts zulässig ist. Ver-
gleichsmaßstab ist dabei stets, dass auch ein privater
Kapitalgeber in der vergleichbaren Situation so handeln
würde. Den öffentlichen Eigentümern die Kapitalaus-
stattung ihrer Bank zu verbieten, würde also im Kern die
Frage berühren, ob sich die öffentliche Hand überhaupt
wirtschaftlich bzw. im Bankengeschäft betätigen darf.
Das würde letztlich auch die Existenz der staatlichen
Förderbanken infrage stellen. In diesem Hause dürfte al-
lerdings weitgehend Einigkeit darüber herrschen, dass
Förderbanken ein wichtiger Bestandteil sind, um unsere
Unternehmen mit Krediten zu versorgen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Man macht es sich zu einfach, wenn man so tut, als
seien nur die öffentlichen und quasiöffentlichen Banken
von der Finanzmarktkrise betroffen. Dass die Lage be-
sonders rosig wäre, hat ja niemand behauptet. Solange
die Bundesländer und ihre Sparkassenverbände ihre
Landesbank wollen, sollten sie das auch dürfen. Das
kann man natürlich kommentieren. Außerdem sollte
man, wenn man schon die sicherlich unerfreulichen
Kapitalmarktaktivitäten bei einigen Landesbanken kriti-
siert, auch einmal darüber nachdenken, welche Dividen-
den die Landesbanken in guten Zeiten an ihre Eigen-
tümer gezahlt haben. Dann sieht das Ganze auch aus der
wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Eigentümers
schon ganz anders aus.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rechtfertigen Sie die Spekulationen noch?)


Das in der letzten Woche veröffentlichte Gutachten
des Sachverständigenrates enthält meiner Einschätzung
nach viele gute Ansätze. Die Eigentümer der Landesban-
ken werden darin aufgefordert, über eine grundlegende
Neuordnung nachzudenken. Für den Fortbestand der
Landesbanken sei es notwendig, dass sich die Institute
verstärkt spezialisierten und auf ihre neuen Geschäftsfel-
der konzentrierten. In den vergangenen Jahren hätten die
Finanzhäuser zwar die rechtlichen Vorgaben konsequent
umgesetzt und sich immer stärker von ihrer früheren
Fördertätigkeit verabschiedet; jedoch ist es notwendig,
dass die Geldhäuser stärker als bisher in ihren neuen Ge-
schäftsbereichen tätig werden. – So weit das Gutachten.

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(C (D Wir freuen uns, dass der Sachverständigenrat im rundsatz gesagt hat: Das Drei-Säulen-Modell hat sich ewährt. Im Übrigen richten sich die Inhalte dieses Gutchtens nicht vor allem an den Bund, sondern in erster inie an die zuständigen Länder. Größe allein kann nach meiner Auffassung kein Gechäftsmodell für Landesbanken sein. (Frank Schäffler [FDP]: Das ist eine richtige Aussage!)


ie Kernfrage für die Landesbanken lautet damit auch
ünftig: Wie muss das jeweilige Geschäftsmodell wei-
erentwickelt oder verändert werden, um die Ertragskraft
angfristig zu sichern bzw. im Wettbewerb zu bestehen?
eschäftsmodelle, die vor allem auf Kostensenkungen
nd Ergebnisbeiträge aus Kreditersatzgeschäften setzen,
eichen sicher nicht aus, um mittelfristig am Markt be-
tehen zu können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Im Übrigen bin ich ganz persönlich der Meinung,
ass Beratungen über grundsätzliche strategische Wei-
henstellungen erst dann erfolgen können, wenn sich die
inanzmärkte normalisiert haben und die Auswirkungen
er Subprime-Krise belastbar festgestellt werden kön-
en.

Wenn ich die europäische Situation sehe, so stelle ich
uch fest, dass vielfältige starke und wettbewerbsfähige
anken entstanden sind, durch die aber die flächende-
kende Versorgung der Bürger mit Finanzdienstleistun-
en nicht immer gesichert ist. Das ist in Italien zu
eobachten. Auch das Beispiel Großbritannien zeigt,
ass eine Privatisierung des öffentlichen Bankensektors
u Nachteilen in der Versorgung sowie zu Kostensteige-
ungen für Verbraucher und kleine Unternehmen führen
ann.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Frank Schäffler [FDP]: Das kann man aber nicht vergleichen!)


ch sage Ihnen beim Thema Landesbanken voraus: Es
ibt sicher nicht den Königsweg schlechthin. Nach mei-
er Einschätzung werden voraussichtlich verschiedene
ege eingeschlagen, um im Landesbankensektor tragfä-

ige und zukunftsorientierte Lösungen zu finden.

Das Drei-Säulen-Modell hat sich bewährt. Ich sage
uch: Das Regionalprinzip der insgesamt erfolgreichen
ommunalen Sparkassen ist für die Versorgung der Flä-
he, also für die Finanzdienstleistungen im ländlichen
aum und für die Finanzierung des Mittelstandes vor
rt, unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund würde ich
or gefährlichen Experimenten auf dem Finanzplatz
eutschland warnen.

Der Vorschlag, die Eigenmittelanforderungen für Ins-
itute, an denen staatliche Institutionen oder ein öffent-
ich-rechtlicher Träger maßgeblich beteiligt sind, gegen-
ber anderen Instituten zu verschärfen, ist entschieden
bzulehnen.






(A) )



(B) )


Eduard Oswald

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Das ist hier auch schon zum Ausdruck gebracht worden.
Nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträger-
haftung zum Juli 2005 kann nicht mehr generell davon
gesprochen werden, dass öffentlich-rechtliche Banken
im Wettbewerb einseitig begünstigt seien. Im Gegenteil
würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer einseiti-
gen Belastung für Sparkassen, Landesbanken und För-
derinstitute führen. Die Folge wäre eine Benachteiligung
öffentlich-rechtlicher Institute im direkten Wettbewerb
mit den Instituten anderer Säulen des deutschen Banken-
sektors. Zudem würden erhöhte Kapitalanforderungen
die Kosten der Kreditvergabe erhöhen und könnten sich
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als
Belastung herausstellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich gilt: Für
die weitere Stabilisierung der Finanzmarktbranche ist es
erforderlich, dass die traditionellen Stärken des deut-
schen Finanzierungssystems wieder stärker zur Geltung
kommen. Es sind dies die sorgfältige Bonitätsprüfung,
eine vorsichtige Beleihungswertermittlung und die Be-
leihung sowie langfristige Kredite mit Festzinsen. Diese
Hypothekarmarktkultur darf insbesondere gegenüber
angloamerikanischen Finanzierungsmethoden nicht ins
Hintertreffen geraten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Somit werden wir die Anträge der FDP-Fraktion ableh-
nen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617307300

Das Wort hat der Kollege Frank Schäffler von der

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1617307400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau

Staatssekretärin, Sie haben hier vor diesem Parlament
das gemacht, was Ihr Minister ebenfalls sowohl im Aus-
schuss als auch hier im Plenum gemacht hat: Sie haben
abgelenkt. Sie haben nämlich über eine weltweite Krise
mit ihren globalen Auswirkungen gesprochen, die alle
richtig beschrieben worden sind, aber Sie haben nichts
zu der Verantwortung der Bundesregierung im eigenen
Land gesagt. Das erwarten wir als Opposition aber von
Ihnen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Deshalb werden wir – Herr Schick hat das gerade betont –
in der Sommerpause überlegen, wie wir einen Schritt
weiterkommen.

Ich will eines deutlich machen: Wenn wir zur eigenen
Verantwortung hier in Deutschland kommen, dann muss
man die Frage stellen, was eigentlich die Ursache dafür
war, dass, wie das Sachverständigengutachten, wie ich

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(C (D inde, sehr schön dargestellt hat, allein 64 Prozent des ertverlustes der deutschen Banken in den letzten Mo aten im öffentlichen Bankensektor angefallen sind. an muss sich fragen, woran das liegt. (Beifall bei der FDP – Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)


64 Prozent der gesamten Wertminderungen der deut-
chen Banken betrafen den öffentlichen Bankensektor.
ie können das im Sachverständigengutachten nachle-
en.


(Ludwig Stiegler [SPD]: So ein Schmarren!)


Da kann man nicht einfach die Antwort geben, dass
an an dem festhält, was schon immer war. Man muss

ich vielmehr Gedanken darüber machen, welche Lehren
an aus der Krise zieht. Lehren aus der Krise haben Sie

eider noch nicht gezogen. Eine Lehre aus der Krise ist,
ass der Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaf-
ung eine der Ursachen für die Krise war. Im Jahr 2001
nicht im Jahr 2005, Herr Oswald –, als Anstaltslast und
ewährträgerhaftung weggefallen sind, haben sich alle
andesbanken in Deutschland mit Liquidität vollgeso-
en; denn damals gab es eine Ausnahme. Man konnte
ämlich bis 2015 noch Anleihen begeben, die eine Ge-
ährträgerhaftung in sich haben. Was haben die Landes-
anken gemacht? Sie haben Anleihen in der Größenord-
ung von 300 Milliarden Euro begeben. Diese Liquidität
usste angelegt werden, und sie ist angelegt worden, un-

er anderem im Subprime-Bereich in Amerika.

Die entscheidende Frage ist: Wer hat das damals ver-
andelt? Es war der Finanzminister in Nordrhein-West-
alen, Peer Steinbrück, heute Finanzminister in der Bun-
esregierung.


(Zuruf von der FDP: Hört! Hört!)


eshalb kann man nicht sagen: Wir verhandeln interna-
ional über Regulierung. Vielmehr muss man auch fra-
en, wer in der Krise und bei ihrer Entstehung was ge-
acht hat.


(Beifall bei der FDP)


s reicht nicht, wenn Sie sich hier hinstellen und einfach
agen, dass das ein globales Problem war. Hier geht es
m Steuergelder. Wer das zu verantworten hat, werden
ir in diesem Parlament aufklären.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617307500

Das Wort hat jetzt der Kollege Jörg-Otto Spiller von

er SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Jörg-Otto Spiller (SPD):
Rede ID: ID1617307600

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Herr Kollege Schäffler, das war heute ein wie-
erholter Versuch von Ihnen, die internationale Banken-
rise als Krise staatsnaher Banken in Deutschland zu
euten.






(A) )



(B) )


Jörg-Otto Spiller

(Frank Schäffler [FDP]: Sachverständigengutachten!)


Dieser Scheuklappenblick erstaunt mich. Es mag ja sein,
dass es in bestimmten Situationen zweckmäßig ist, be-
sonders nervösen Pferden Scheuklappen anzulegen.
Aber Sie, Herr Schäffler, legen sich die Scheuklappe
selbst an.


(Heiterkeit bei der SPD – Frank Schäffler [FDP]: Sachverständigengutachten! – Ludwig Stiegler [SPD]: Er verträgt die Wirklichkeit nicht!)


Der Kutscher legt sich die Scheuklappen an. Kann denn
das wegweisend sein? Das ist ein sicherer Weg,


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Vielleicht sieht das Pferd besser!)


um die Realität nicht richtig wahrzunehmen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Diese selektive Wahrnehmung – Sie sehen nur das,
was Sie sehen möchten; anderes nehmen Sie nicht wahr –
führt zwangsläufig zu einer Verharmlosung der Situa-
tion.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Reduktion von Komplexität!)


Sie tun so, als wären einige Fehlentscheidungen bei öf-
fentlich-rechtlichen Banken oder einer Bank mit einer
starken staatlichen Beteiligung die Ursache für die Krise
gewesen. Wenn Sie das tun, dann haben Sie keine
Chance, daraus vernünftige Schlussfolgerungen für not-
wendiges Handeln auch des Gesetzgebers zu ziehen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig! – Frank Schäffler [FDP]: Dann müssen Sie aber ziemlich schlecht zugehört haben!)


Ich möchte etwas zum Gutachten des Sachverständi-
genrates – das ist bereits mehrfach erwähnt worden – sa-
gen.


(Frank Schäffler [FDP]: Das ist echt gut!)


Zuvor möchte ich aber eine andere Bemerkung machen.
Aus ordnungspolitischen Gründen wäre es in der Tat im
vorigen Jahr denkbar gewesen, wenn es keine internatio-
nale Bankenkrise gegeben hätte, dass man in einer zuge-
spitzten Situation einer einzelnen deutschen Bank nüch-
tern abwägt, ob die geordnete Abwicklung nicht die
bessere Variante ist. Dann wäre das, was der Kollege
Bernhardt vorhin ausgeführt hat, auch zu bedenken
gewesen. Dies hätte ebenfalls Schäden, Schmerzen ver-
ursacht. Aber es wäre eine Handlungsweise gewesen,
worüber sowohl die KfW als Hauptaktionär der Indus-
triekreditbank als auch die Bundesregierung als Haupt-
vertreterin des Bundes in der KfW hätten nachdenken
müssen. In der Situation, die wir hatten, wäre das aben-
teuerlich gewesen.


(Frank Schäffler [FDP]: Es gibt vier Rettungspakete, nicht nur eines!)


Im Juli vorigen Jahres ist abzuwägen gewesen, ob man
die Industriekreditbank als isoliertes Problem betrachtet

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(C (D der ob man nicht doch in verantwortungsvollem Abwäen zu dem Ergebnis kommt, eine Stützungsaktion zu rganisieren. (Frank Schäffler [FDP]: Das gilt dann für alle Ewigkeit!)


ch glaube, dass damals die Entscheidung jedem schwer-
efallen ist. Aber aus heutiger Sicht bin ich davon über-
eugt, es war die richtige Entscheidung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das Gutachten des Sachverständigenrates


(Frank Schäffler [FDP]: Ist wirklich gut!)


st in der Presse natürlich nur in Teilen aufgenommen
orden. Das liegt ein Stück an einer Neigung, die der
achverständigenrat in den letzten Jahren entwickelt hat,
ämlich anderes zu tun, als ihm das Gesetz aufgetragen
at.


(Frank Schäffler [FDP]: Das ist doch Ihr Sachverständigenrat!)


r gibt Empfehlungen, in der letzten Zeit meistens zuge-
pitzte Empfehlungen. Nur noch darüber wird dann dis-
utiert. Er hat sich ja dahin gehend geäußert: Was macht
an mit den Landesbanken? Sollte man die Sparkassen

icht in Form von Stiftungen führen? Das wird natürlich
ofort aufgenommen, wobei mir bei der Lektüre des
utachtens nicht so ganz klar geworden ist, wie sich so-

usagen aus der wissenschaftlichen Analyse eine solche
andlungsempfehlung ableiten lässt. Darüber hat der
achverständigenrat nichts gesagt.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Frank Schäffler [FDP]: Sie müssen auch die Bilder lesen!)


Ich möchte aber trotzdem – diesen Schlenker erlaube
ch mir – daran erinnern, was der Gesetzgeber vor
5 Jahren bei der Einrichtung des Sachverständigenrates
ur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
ung in § 2 festgelegt hat:

Der Sachverständigenrat soll Fehlentwicklungen
und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder de-
ren Beseitigung aufzeigen, jedoch keine Empfeh-
lungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpoliti-
sche Maßnahmen aussprechen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)


Diese Erinnerung sollte man sich ab und an leisten.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das muss man denen mal wieder zusenden! Zusendung des Protokolls und anzeichnen!)


er Sachverständigenrat druckt in jedem Jahresgutach-
en das Gesetz mit ab, aber in den Stehsatz schaut er
icht hinein.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will trotzdem auf die Kernanalyse zurückkom-
en; sie ist nämlich lesenswert. Was schreibt der Sach-






(A) )



(B) )


Jörg-Otto Spiller
verständigenrat zu der Entwicklung der internationalen
Bankenkrise? Er schreibt: Am Anfang steht das Pro-
blem, dass die sogenannten Finanzinnovationen – struk-
turierte Produkte, Verbriefungen – die normalen
Maßstäbe für die Kreditvergabe verändert haben. Nor-
malerweise wägt eine Bank ab, prüft das Risiko genau
und weiß, dass sie nur beschränkte Risiken tragen kann.
Das gerät durcheinander, wenn die Forderungen in be-
stimmten Portfolios zusammengeschnürt, in Paketen
schnell veräußert werden, sodass man das Risiko gar
nicht mehr sieht. Es ist aber nicht weg, es ist nur anders
verteilt.


(Frank Schäffler [FDP]: Was Sie kritisiert haben, fördert gerade die KfW!)


Es steht außer Zweifel, dass die Industriekreditbank
sich falsch verhalten hat. Es ist allerdings bemerkens-
wert, dass die hochkarätigen und gut dotierten Wirt-
schaftsprüfer von KPMG Deutsche Treuhand der IKB
noch vor einem Jahr bestätigt haben, es seien alle Risi-
ken ordentlich erfasst und es seien eigentlich gar keine
Bedenken zu erkennen. Dann kann man fragen: Warum
haben die Aufsichtsratsmitglieder das nicht besser ge-
wusst? Im Aufsichtsrat sitzen hochkarätige Leute aus der
deutschen Wirtschaft, nicht bloß Vertreter des Bundes
oder der KfW.


(Frank Schäffler [FDP]: Aber auch! – Jürgen Koppelin [FDP]: Oder des Finanzministeriums!)


Auch diese haben das nicht gemerkt. Es sind personelle
Konsequenzen gezogen worden. Das muss auch wehtun.

Ich komme trotzdem zu der Einschätzung: Es war
vernünftig, notwendig und verantwortungsvoll, die Krise
zu begrenzen und sie nicht auszuweiten; denn das hätte
schwer zu kontrollierende Weiterungen gehabt.

Zu den Landesbanken noch eine kurze Bemerkung.
Richtig ist: Eine Reihe von Landesbanken haben sich be-
sonders unklug verhalten. Dazu sagt der Sachverständi-
genrat: Es trifft nicht zu, dass sämtliche Landesbanken
im Vergleich zu den privaten Banken besonders schlecht
abschneiden. Zitat Sachverständigenrat:

Nimmt man die relativen Ausfälle der Dresdner
Bank AG und der Deutschen Bank AG als Refe-
renzgröße, dann ist es nach den bislang vorliegen-
den Daten der Helaba und der Nord/LB gelungen,
besser als diese privaten Institute abzuschneiden.


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und den anderen offensichtlich nicht!)


Weiter sagt der Sachverständigenrat: West-LB, Bayeri-
sche Landesbank, Landesbank Berlin, Nordbank


(Frank Schäffler [FDP]: Und IKB!)


– auch IKB – haben schlechter abgeschnitten.


(Frank Schäffler [FDP]: Die IKB am schlechtesten!)


Wenn Sie es für zweckmäßig halten, über die Struktur
und die Aufgabe von Landesbanken neu nachzudenken


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(C (D das kann ich nachvollziehen –, dann tun Sie das bitte ort, wo die Zuständigkeiten liegen. Die FDP ist doch in üsseldorf in der Landesregierung vertreten. (Frank Schäffler [FDP]: Die CDU will nicht verkaufen! Was sollen wir da machen?)


ie ist doch in Stuttgart in der Landesregierung vertre-
en.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Und Niedersachsen!)


Auch in Niedersachsen ist sie in der Landesregierung
ertreten. Warum bringen Sie das nicht dort vor?


(Frank Schäffler [FDP]: Das machen wir überall!)


Was Sie hier machen, ist nur Schaumschlägerei.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


as tut mir ein bisschen leid. Die FDP konnte über lange
eit stolz darauf sein, dass in ihren Reihen viel wirt-
chaftspolitischer und ökonomischer Sachverstand ver-
reten ist. Leider ist das sehr viel weniger geworden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Ludwig Stiegler [SPD]: Da ist nur noch Schaum geblieben!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617307700

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat

as Wort der Kollege Dr. Michael Fuchs von der CDU/
SU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Michael Fuchs (CDU):
Rede ID: ID1617307800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
eine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege

piller, ich bin ja in vielerlei Hinsicht mit Ihnen völlig
inig. Aber es ist sicherlich auch richtig und notwendig,
ass die Vorgänge bei der IKB sehr intensiv geprüft wer-
en.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


s darf nicht sein, dass eine Bank dieser Größenordnung
nvestitionen in einer Höhe macht, die in keinem Ver-
ältnis zum Eigenkapital stehen, ohne dass das Ganze
uffällt bzw. ohne dass irgendjemand im Aufsichtsrat
as merkt. Sie haben vollkommen zu Recht darauf hin-
ewiesen, dass auch die hochkarätigen Wirtschaftsprü-
er, die da waren, nichts bemerkt haben. Eigenartig ist
as Ganze somit schon.


(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


Wie kann man so viel Geld in solche Instrumente wie
en Rhineland Funding hineinstecken, ohne dass sich ir-
endjemand darüber Gedanken macht, was da passiert?
as ist in meinen Augen mehr als grenzwertig.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Meine Damen und Herren, am 16. April 1948, also
ngefähr vor 60 Jahren, haben die Amerikaner das






(A) )



(B) )


Dr. Michael Fuchs
European Recovery Program gestartet, aus dem letztend-
lich das ERP-Sondervermögen in Höhe von damals rund
6 Milliarden DM entstanden ist. Es war sehr richtig,
auch wenn es bis dato einmalig in der Geschichte war,
dass ein solches Programm aufgelegt wurde, um
Deutschland zu helfen. Für diese Hilfe können wir noch
heute dankbar sein. Dieses Programm bildete also den
Grundstein für das ERP-Sondervermögen, das gezielt
zur Wirtschaftsförderung in Deutschland eingesetzt
wurde. Auch dafür können wir noch heute dankbar sein.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir ohne diese finanzielle
Hilfe der Amerikaner so schnell wieder auf die Beine ge-
kommen wären.

Dieses Vermögen, das immer noch vorhanden ist und
inflationsgeschützt weiter Bestand haben muss – das
wurde ja mit den Amerikanern vereinbart –, wurde letz-
tes Jahr an die KfW übertragen, allerdings unter Wehen;
denn der eine oder andere von uns war darüber gar nicht
so glücklich. Es kann nicht sein, dass das jetzt aufgrund
der Krise der IKB am Ende des Tages indirekt wieder
zurück in die USA fließt, veranlasst durch die dortige
Immobilienkrise. So sollte es bitte nicht laufen. So kön-
nen wir mit diesem Vermögen nicht umgehen.


(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


Die Verluste der KfW belaufen sich auf round about
7,2 Milliarden Euro, teilweise – der Kollege Bernhardt
hat das dargestellt – handelt es sich um Buchverluste,
teilweise aber auch um reale Verluste, die schon ausge-
glichen werden mussten. Der Bund hat schon Darlehen
in Höhe von über 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung ge-
stellt, weil die Eigenmittel der KfW im Prinzip weg sind.

Es darf jetzt nicht passieren, meine Damen und Her-
ren – darauf haben wir in diesem Hohen Haus ganz ge-
waltig zu achten –, dass die Förderfähigkeit der KfW
darunter leidet.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


In seiner Rede am 25. April in diesem Hohen Haus hat
der Bundesfinanzminister mehrfach betont, dass die För-
derfähigkeit und das ERP-Sondervermögen in seiner
Substanz – das ist wichtig – nicht bedroht seien, viel-
mehr der Substanzerhalt sichergestellt sei. Darauf ver-
lasse ich mich natürlich, verehrte Kollegin Kressl. Es ist
auch Ihre Aufgabe, mit dafür zu sorgen. Mittel in Höhe
von 590 Millionen Euro inklusive Inflationsausgleich
müssen zur Verfügung stehen, und zwar kein Cent weni-
ger. Wir brauchen diese Mittel für die KfW-Programme.
Darüber darf nicht diskutiert werden. Diese Mittel müs-
sen zur Verfügung gestellt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Es wäre schön, Frau Kressl, wenn Ihr Haus endlich
die Ausgleichsvereinbarung unterschreiben würde, die
dafür sorgen soll, dass die Förderfähigkeit keinen Scha-
den nimmt. Wir warten ja darauf, dass darüber Einigkeit
zwischen BMWi und BMF hergestellt wird. Es darf na-
türlich nicht dazu kommen, dass dieser Ausgleich später
wieder zurückgezahlt werden muss. Das würde ja bedeu-
ten, dass wir keine zusätzlichen Mittel gegenüber dem
derzeitigen Fördervolumen bekommen. Das muss viel-

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(C (D ehr den Betrieben komplett zur Verfügung gestellt erden. Das ERP-Sondervermögen darf nicht als Sünenbock dafür herhalten, dass die KfW bei der IKB Proleme hat. So darf das nicht funktionieren. Darauf sollen wir gerade in diesen Zeiten, in denen uns das ondervermögen seit rund 60 Jahren zur Verfügung teht, achten. Es muss auch unsere Aufgabe sein, dafür zu sorgen, ass die KfW zu einer reinen Förderbank wird. ch bin dagegen – darin bin ich mit dem Kollegen ernhardt völlig einig –, dass sie andere Tätigkeiten neen der einer Förderbank ausübt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Zurufe des Abg. Ludwig Stiegler [SPD])


(Beifall des Abg. Frank Schäffler [FDP])


as kann sie nicht. Sie soll sich da heraushalten. Wir ha-
en in Deutschland genügend Geschäftsbanken, die das
achen können. Wir brauchen keine Projektfinanzie-

ung über die KfW. Lassen wir das bleiben. Vor diesem
intergrund ist es richtig, die IPEX-Bank zu verkaufen.
it dem Erlös können wir dann auch die aus dem Feuer-
ehrfonds der KfW entnommene Summe von 5 Milliar-
en Euro wieder auffüllen.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Nix! Keine Beute! Kommt gar nicht infrage!)


Es ist dringend notwendig, die IKB abzustoßen. Da
ind ja Verhandlungen auf dem Wege. Das wird uns
ahrscheinlich noch einmal Geld aus dem Bundeshaus-
alt kosten. Es sollte allerdings ermöglicht werden, und
or allen Dingen muss dafür gesorgt werden, dass die
örderfähigkeit der KfW voll erhalten bleibt.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Die ist erhalten, und die IPEX trägt dazu bei!)


as ist wichtig, und es darf nicht passieren, lieber Kol-
ege Stiegler, dass mit diesem ERP-Sondervermögen ir-
endetwas passiert. Sie haben damals in den Debatten
mmer gesagt: Ich sorge dafür, dass es erhalten bleibt. –

ir nehmen Sie jetzt beim Wort. Tun Sie das bitte.

Ansonsten, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wün-
che ich Ihnen schöne Ferien.


(Beifall bei der CDU/CSU – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wahlkreisarbeit! Sonst entsteht draußen der falsche Eindruck, wenn wir so etwas sagen!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617307900

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
raktion der FDP auf Drucksache 16/9611 mit dem Titel
Keine Verstaatlichung der IKB Deutsche Industriebank
G durch Zweckentfremdung der KfW Kreditanstalt für
iederaufbau“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Ge-

enstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den
timmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion Die






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Ge-
genstimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/9606 mit dem Titel „Untersagung des
direkten oder indirekten Erwerbs beziehungsweise der
Übertragung von Vermögenspositionen der IKB Deut-
sche Industriebank AG durch respektive an die KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau“. Wer stimmt für diesen
Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der An-
trag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen
der FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die
Linke abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanz-
ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit
dem Titel „Keine Sozialisierung von Spekulationsver-
lusten – Voraussetzungen für eine grundlegende Reform
des öffentlich-rechtlichen Finanzsektors schaffen“. Der
Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/9760, den Antrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/8771 abzulehnen. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men aller Fraktionen bei Gegenstimmen der FDP-Frak-
tion angenommen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 41 auf:

Beratung des Berichts des Petitionsausschusses

(2. Ausschuss)


Bitten und Beschwerden an den Deutschen
Bundestag

Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahr 2007

– Drucksache 16/9500 –

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. Gibt es dagegen
Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so
beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Red-
nerin der Ausschussvorsitzenden Kersten Naumann das
Wort.


(Beifall bei der LINKEN – Unruhe)


Ich darf die Kolleginnen und Kollegen, die an dieser
Aussprache nicht teilnehmen möchten, bitten, den Saal
zu verlassen, damit sich die anderen der Aussprache zu-
wenden können.

Bitte schön, Frau Naumann.


Kersten Naumann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1617308000

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ausschussdienstes! Rund 600 000 Menschen haben sich
im Jahr 2007 mit Bitten und Beschwerden an den Peti-
tionsausschuss gewandt. Diese stattliche Zahl macht
deutlich, welches Vertrauen dieser Ausschuss in der Be-
völkerung genießt. Sie macht aber auch deutlich, welche

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(C (D robleme die Bürgerinnen und Bürger mit der Politik, it den Gesetzen oder den Verwaltungen haben. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses kann ich eute keine umfängliche Bewertung des Berichtsjahres ornehmen und verweise deshalb auf den schriftlichen ahresbericht und bitte die Bürgerinnen und Bürger, ihn m Internet zu lesen oder bei unserem Sekretariat anzuordern. Was ist bemerkenswert im Berichtsjahr 2007? – In eier Hinsicht war das Jahr eine Premiere. Wir haben zum rsten Mal in der Geschichte unseres Ausschusses öfentliche Beratungssitzungen durchgeführt, Sitzungen, ei denen die Petenten nicht nur anwesend waren, sonern auch Frageund Rederecht hatten. Sie konnten ihre nliegen näher erläutern und sich damit direkt an der iskussion auch mit Vertretern der Bundesregierung be eiligen. Zu fünf solcher öffentlichen Beratungen wurden 0 Petenten eingeladen und angehört. Themen waren: er Nichtraucherschutz, die Generation „Praktikum“, as Wahlrecht, Petitionen zum Steuerrecht und zum ehrsold sowie das Recht eheähnlicher Gemeinschaf en. Ja, diese Beratungen sind zeitaufwendig. Aber wir haen gemerkt, dass sich der Aufwand lohnt. Bei vielen er dort erörterten Petitionen ergaben sich neue Aspekte, ie sonst vielleicht unbeachtet geblieben wären. Beipielhaft erwähne ich hier die Petition, die sich mit dem insatz von Wahlcomputern beschäftigte. Erst in der iskussion mit den Petentinnen und Petenten wurden anche Gefahrenlagen deutlich, die uns veranlassten, er Bundesregierung diese Petitionen als Material zu berweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundesages zur Kenntnis zu geben. Aber es sind nicht nur die neuen Sachgesichtspunkte, ie die öffentlichen Beratungen so wichtig machen. indestens so wichtig ist: Unsere Petenten fühlen sich it ihren Anliegen noch besser wahrgenommen. Ich itiere dazu aus einer E-Mail eines Petenten vom 5. Januar 2007: Sehr geehrte Frau Naumann, stellvertretend für Ihre Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass ich am 15. Januar 2007 ein Frageund Rederecht vor Ihrem Gremium erhalten durfte. Es war für mich ein tiefgreifendes Ereignis … iese Einschätzung, die keinesfalls eine Einzelmeinung arstellt, sollte uns anspornen, auf diesem erfolgreichen eg weiter voranzuschreiten. (Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Nachdem das öffentlich-rechtliche Fernsehen jetzt
erstärkt aus dem Plenum berichten will, könnte ich mir
n einer nächsten Stufe durchaus auch eine Übertragung
nserer öffentlichen Sitzungen vorstellen. Die öffentli-
hen Beratungen sind Teil unseres Modells „Öffentliche
etitionen“. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit bei den
nternetnutzern. So wurden in der zweijährigen Probe-
hase 1 500 Eingaben als öffentliche Petitionen einge-






(A) )



(B) )


Kersten Naumann
reicht. Etwa 500 davon wurden im Internet veröffent-
licht. Hierzu gab es 25 000 Diskussionsbeiträge und
inzwischen insgesamt 830 000 Unterstützer.

Ziel der öffentlichen Petition ist es, der Öffentlichkeit
Themen von allgemeinem Interesse vorzustellen und
diese auch zur Diskussion zu stellen. Auf diese Weise
wird die Informationsbasis des Ausschusses, die die
Grundlage seiner Empfehlung an das Plenum des Deut-
schen Bundestages bildet, erheblich erweitert. An diesen
Zahlen erkennt man auch die stetig fortschreitende Ent-
wicklung und die Akzeptanz des Internets als Kommuni-
kationsmedium.

Dem öffnete sich der Petitionsausschuss bereits vor
Jahren. Die Anzahl der direkten Zugriffe auf die
Internetseiten des Petitionsausschusses ist mit fast
800 000 im Berichtsjahr 2007 schon sehr beeindruckend.
Bei den öffentlichen Petitionen sind wir im vergangenen
Jahr ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben be-
schlossen, vom Modellversuch in den dauerhaften Be-
trieb überzugehen. Wenn alles gut geht, ist der 1. Okto-
ber 2008 der Starttermin für das neue System.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Doch dieser durchaus ehrgeizige Zeitplan ist nur zu
halten, wenn uns viele Stellen des Hauses, insbesondere
in der Verwaltung, dabei unterstützen. An dieser Stelle
mein herzlicher Dank für die Hilfe, die wir in den ver-
gangenen Monaten erfahren durften. Ich verbinde dies
mit der ebenso herzlichen Bitte, uns auch weiterhin zu
helfen. Vor allem bitte ich um Nachsicht, wenn wir aus
Zeitgründen gezwungen sind, unkonventionell vorzuge-
hen und entsprechende Unterstützung zu erbitten.


(Beifall im ganzen Hause)


Die Menschen, die diese neuen Möglichkeiten nutzen,
um sich an das Parlament zu wenden, werden es Ihnen
und uns danken.

Über diese Neuerung dürfen wir jedoch keinesfalls
den weitaus größeren Bereich der Petitionen vergessen,
die nicht ins Internet eingestellt werden. Sie machen
nach wie vor den Hauptanteil unserer Arbeit aus. Daran
wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Sie betreffen
vor allem persönliche Anliegen, die sich weder für die
Diskussionsforen im Internet noch für öffentliche Bera-
tung eignen.

19 783 Petitionen hat der Ausschuss in seinen 25 Sit-
zungen im Jahr 2007 abschließend beraten.


(Beifall bei der LINKEN)


Das sind gut 3 000 mehr als eingegangen sind. Wir
konnten damit unser langfristiges Eingangs- und Aus-
gangskonto erstmals wieder ausgleichen. Etwa
3 000 Petitionen sind positiv abgeschlossen worden. In
knapp 1 000 Fällen haben wir förmliche Ersuchen an die
Bundesregierung gerichtet, sich diesen noch einmal an-
zunehmen. Die Ergebnisse liegen uns noch nicht alle vor
bzw. konnten noch nicht abschließend bewertet werden.

An dieser Stelle möchte ich mich bei der Bundes-
regierung dafür bedanken, dass sie unseren vielfältigen

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(C (D nformationswünschen – ob in schriftlicher Form, in Beichterstattergesprächen, in öffentlichen Beratungen oder m Ausschuss – stets nachgekommen ist. as Lob und den Dank kann ich leider nicht uneingechränkt für die Reaktionen der Bundesregierung auf die om Petitionsausschuss an sie überwiesenen Beschlüsse ussprechen. Es hat sicherlich mit der unterschiedlichen olle zu tun, die wir zu spielen haben. Wir hoffen in Zuunft aber auf noch mehr positive Abschlüsse von Petiionsverfahren seitens der Bundesregierung im Sinne der etentinnen und Petenten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Rund 6 000 der im Berichtszeitraum eingegangenen
etitionen – das entspricht 35 Prozent aller Petitionen –
aren Bitten zur Gesetzgebung, darunter auch die größte

bschließend behandelte Sammelpetition mit mehr als
2 000 Unterschriften zur Ablehnung der Einführung
es SGB II. Weitere Gesetzesänderungsvorschläge be-
rafen unter anderem den Kindergeldzuschlag für Ein-
ommensschwache, die Strafbarkeit von Schwanger-
chaftsabbrüchen, den Pflichtteil im Erbrecht und die
egrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei
ahlperioden.

Zu welchen Bereichen gingen im Jahr 2007 die meis-
en Zuschriften ein? Nach wie vor steht das Bundes-
inisterium für Arbeit und Soziales mit insgesamt
060 Eingaben auf Platz eins. Obgleich die Zahl der Er-
erbslosen im Berichtszeitraum auf unter 4 Millionen

ank, verringerte sich die Zahl der Eingaben, die die Ar-
eitsverwaltung betrafen, kaum. Sehr weit vorn standen
ie Kritik an der Zusammenlegung von Sozialhilfe und
rbeitslosenhilfe sowie die Kritik an der Höhe der Leis-

ungen. Auch die Frage des Mindestlohns spiegelte sich
n einigen Zuschriften wider, und das Thema Rente ist
in Dauerbrenner. Allein 1 764 Petitionen bezogen sich
arauf und erzielten damit etwa den gleichen Stellenwert
ie im Vorjahr.

In diesem Jahr liegt das Justizministerium mit 12 Pro-
ent der Eingaben an zweiter Stelle, wobei es wie in den
orjahren vornehmlich um Beschwerden über Gerichte
nd Staatsanwaltschaften ging. Aus verfassungsrechtli-
hen Gründen sind dem Petitionsausschuss hier aber die
ände gebunden: Art. 97 des Grundgesetzes garantiert
ie richterliche Unabhängigkeit.

Das Bundesministerium für Gesundheit verzeichnete
ei den Zuschriften im Vergleich mit den Vorjahren, ins-
esondere im Vergleich mit 2006, den größten Rück-
ang: von 2 227 auf 1 584. Das ist zwar immer noch eine
tattliche Zahl, aber offensichtlich hat sich die Zahl der
nliegen verringert.

Den größten Zuwachs verzeichnet das Bundesminis-
erium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit
070 Eingaben im Vergleich zu 849 im Jahr zuvor.
ierbei stellen die Bereiche Straßenverkehr, Eisenbahn-
esen, Schiff- und Luftfahrt sowie Wasserstraßen die
chwerpunkte dar. Der Bogen spannt sich von der For-






(A) )



(B) )


Kersten Naumann
derung nach einem Überholverbot für Lkw über eine
Nummernschildpflicht für Fahrräder, Lärmschutz im
weitesten Sinne und Parkplätze für Lkw an Autobahnen
bis hin zur geplanten Teilprivatisierung der Bahn.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes anmerken:
Die Arbeit des Petitionsausschusses ist so etwas wie die
Visitenkarte des Parlaments. Natürlich ist nichts so gut,
dass es nichts zu verbessern gäbe. Dass wir insgesamt
auf einem guten Weg sind, mag das folgende Zitat bele-
gen. Ein Bürger aus dem Rheinland schrieb uns Folgen-
des:

Zunächst möchte ich dem Petitionsausschuss mei-
nen Dank dafür aussprechen, dass Sie sich meines
Anliegens angenommen haben. Nach den enttäu-
schenden Versorgungsausgleichsverfahren beim
Amtsgericht und beim Familiensenat des Oberlan-
desgerichts war ich sehr erfreut über die Aufmerk-
samkeit und Lösungsbereitschaft, die meine Pro-
bleme bei Ihnen gefunden haben. Da es meine erste
Petition war, habe ich diese Bereitschaft erhofft.
Dass meine Hoffnung bestätigt wurde und so
schnell eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt wurde,
habe ich mit hoher Achtung zur Kenntnis nehmen
können.

Nicht in allen Fällen können wir solche Reaktionen
erwarten. Es gibt auch solche Briefe – ich zitiere –:

Wieso fühle ich mich – und so mancher Bundesbür-
ger – nicht ernst genommen? Ich zweifle, dass sich
je einer mit meiner Petition, nebst der mehrseitigen
und mehrfachen Anlageschreiben, ernsthaft be-
schäftigt hat.

Das sind zwei sehr unterschiedliche Reaktionen, die
aber beide für uns wichtig sind, da sie uns – jede auf ihre
Weise – dazu auffordern, unsere Arbeit weiter zu verbes-
sern, und uns befähigen, unseren Beitrag gegen Politik-
verdrossenheit zu leisten.

Abschließend möchte ich mich ganz herzlich bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdiens-
tes und der Fraktionen bedanken, ohne die wir unsere
Arbeit im Plenum und im Petitionsausschuss nicht hätten
bewerkstelligen können.

Danke schön.


(Beifall im ganzen Hause)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617308100

Das Wort hat jetzt der Kollege Günter Baumann von

der CDU/CSU-Fraktion.


Günter Baumann (CDU):
Rede ID: ID1617308200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Die Vorsitzende des Petitionsausschusses hat
ihre Rede mit dem Thema Politikverdrossenheit beendet.
Ich möchte dieses Thema aufgreifen und damit begin-
nen.

Wir stellen fest: In unserem Land macht sich Politik-
verdrossenheit immer mehr breit. Bei Kommunalwahlen
machen oft nur 25 Prozent der Bürgerinnen und Bürger

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(C (D on ihrem demokratischen Recht auf Teilhabe an politichen Prozessen Gebrauch. Wir ürfen nicht müde werden zu fragen, was wir tun könen, um unsere Demokratie attraktiv, aktuell und lebenig zu erhalten. Eines kann ich Ihnen heute versichern: Der Petitionsusschuss des Deutschen Bundestages wird nicht müde nd gibt sich Mühe, Tag für Tag an Lösungen für die orgen und Nöte der Menschen in unserem Land zu areiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Kristina Köhler (CDU):
Rede ID: ID1617308300

er Tätigkeitsbericht für 2007 belegt dies in eindrucks-
oller Weise. Im Hinblick auf das verfassungsmäßig ga-
antierte Grundrecht unserer Bürger, dass sich jeder-
ann mit Bitten und Beschwerden an die
olksvertretung wenden kann, stellen wir zumindest
ach meiner Einschätzung keine Politikverdrossenheit
est. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen die

öglichkeit, sich einzeln oder auch in Gemeinschaft hil-
esuchend an die Politik – sprich: unseren Ausschuss –
u wenden. Dabei werden auch neue moderne Formen
m Petitionswesen, wie zum Beispiel die Einreichung
er E-Mail, öffentliche Petitionen, Mitunterzeichnung
on Petitionen oder Abgabe eines eigenen Kommentars,
mmer stärker angenommen.

Einige wenige Zahlen sollen dies untermauern. Die
orsitzende sprach bereits davon, dass im Jahr 2007
ber 16 000 Petitionen neu eingereicht wurden. Das sind
5 Petitionen pro Tag. Heute sieht es schlecht mit der
earbeitung aus, da der Ausschussdienst hier anwesend

st; aber es wird trotzdem funktionieren. Insgesamt ha-
en sich etwa 600 000 Bürgerinnen und Bürger in Ein-
el-, Massen- oder Sammelpetitionen an uns gewandt.
ber 900 000 Bürgerinnen und Bürger haben Petitionen
itunterzeichnet oder einen Kommentar abgegeben. Ich

enke, das sind eindrucksvolle Zahlen.

Die Bürgerinnen und Bürger erhoffen sich natürlich
ur Lösung ihrer Probleme, mit denen sie auf anderen
egen bereits gescheitert sind, von uns eine entschei-

ende Hilfe. Bemerkenswert sollte für uns Politiker sein,
ass ein großer Teil der Petitionen nicht das Ziel hat, Ge-
etzlichkeiten zu ändern. Vielmehr erhalten die Bürger
ei einer Verwaltungsbehörde nicht das ihnen zuste-
ende Recht, oder sie werden von einer Behörde falsch
der nicht ausführlich genug beraten. Wir sollten im Zu-
ammenhang mit dem Thema Bürgernähe über einen an-
eren Umgang mit den Menschen in den Behörden nach-
enken.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Folgende Frage stellt sich in der Öffentlichkeit natür-
ich immer wieder: Wie erfolgreich kann ein Petitions-
usschuss überhaupt sein? Ich habe zusammengezählt:
n etwa 48 Prozent der Fälle konnten wir in 2007 den






(A) )



(B) )


Günter Baumann
Bürgerinnen und Bürgern in irgendeiner Form helfen. In
16,8 Prozent der Petitionen wurde dem Anliegen ent-
sprochen und in 31,4 Prozent erfolgte eine Erledigung
durch Rat, Auskunft, Verweisung oder Materialübersen-
dung. Hinzu kommen noch einige Petitionen, die mit ho-
hem Votum an die Bundesregierung überwiesen oder
dem Europäischen Parlament zugeleitet wurden.

Die Debatte zum Jahresbericht 2007 gibt mir, genau
wie der Vorsitzenden, die Gelegenheit, mich im Namen
der CDU/CSU-Fraktion beim Ausschussdienst für die
fleißige, kompetente und immer sehr kollegiale Arbeit
ganz herzlich zu bedanken.


(Beifall im ganzen Hause)


Es muss deutlich gesagt werden, dass es uns nur durch
Ihre hervorragende Arbeit möglich ist, die Vielzahl der
Petitionen überhaupt in einer vertretbaren Zeit und mit
vertretbarem Aufwand bearbeiten zu können. Es ist nor-
mal, dass wir nicht immer die Meinung des Ausschuss-
dienstes übernehmen. Dies ist keine Kritik an der Fach-
kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ausschussdienstes. Der Blickwinkel eines Abgeordne-
ten auf ein Problem ist eben manchmal anders als der ei-
nes Verwaltungsexperten.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich
bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für
ein gutes und kollegiales Miteinander sowohl im Aus-
schuss wie auch in den Obleuterunden bedanken. Ich
denke, wir können in überwiegendem Maße vernünftig
zusammenarbeiten. Ich bin froh, dass Parteipolemik, die
niemandem hilft, in den meisten Fällen vor der Tür ge-
blieben ist.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Jahresbericht gibt auch Gelegenheit, uns einige
Zahlen konkreter anzuschauen, die zeigen, wie sich bei
den Petitionen einiges prozentual verändert hat. Zum
Beispiel kommen auf 1 Million Einwohner in der Bun-
desrepublik Deutschland im Durchschnitt 198 Petitio-
nen. Wir stellen fest, dass ein überwiegender Teil der Pe-
titionen aus den neuen Bundesländern kommt: Zum
Beispiel kommen aus Sachsen 291, also fast 100 mehr,
und aus Brandenburg sogar 463 Petitionen. Das heißt
aber nicht, dass die Ossis gern am meisten meckern. Das
ist nicht so. Die Ursachen liegen aus meiner Sicht in der
im Osten Deutschlands höheren Arbeitslosenquote und
den damit verbundenen Problemen, in den zum Teil ge-
brochenen Erwerbsbiografien in den Jahren nach der
Wende und in einigen Problemen, die im Einigungsver-
trag nicht alle konkret gelöst werden konnten.

Auch 18 Jahre nach der deutschen Einheit müssen wir
uns immer noch mit aller Kraft für die Angleichung der
materiellen Lebensverhältnisse in beiden Teilen
Deutschlands einsetzen. Auch im letzten Jahr gab es
Themen, die insbesondere von Petenten aus den neuen
Bundesländern angesprochen wurden. Dazu gehörten
unter anderem offene Vermögensfragen und das Sachen-
rechtsbereinigungsgesetz, Stichwort: Garagen. Natürlich

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(C (D chlagen in den Fällen, in denen nicht alles ordnungsgeäß abgelaufen ist, bei uns nach wie vor auch Probleme m Zusammenhang mit der Treuhandanstalt und der Gloalisierung der ostdeutschen Wirtschaft nach der Wende uf. Da es im Osten eine Reihe von Rentenfällen gibt, pielte auch die Zusatzversorgung eine Rolle. Darüber inaus erreichten uns viele Petitionen von SED-Opfern; ier wurde inzwischen eine gesetzliche Lösung gefunen. Außerdem gab es Petitionen zum Thema Kriegspätheimkehrer; auch das ist inzwischen gesetzlich gereelt. Ein weiteres interessantes Thema, das vorwiegend im sten von Bedeutung war, war der Grundsteuererlass bei trukturell bedingtem Wohnungsleerstand; hier zeichnet ich gegenwärtig eine Lösung ab. Eine Vielzahl von Peitionen aus dem Osten Deutschlands befasste sich mit roblemen im Zusammenhang mit dem Arbeitsloseneld II und damit, wie die Bürger in den Arbeitsämtern nd den Argen zum Teil behandelt werden. Meine Damen und Herren, im Jahr 2007 hat der Auschuss erneut von einem besonderen Recht Gebrauch geacht und vier Ortstermine durchgeführt. Ich möchte wei Beispiele anführen: Das erste Beispiel. Vor dem Reichstag überreichten ns viele Bürger eine Petition, mit der sie das Ziel verolgten, dass die Fassade, die Innenräume und insbesonere die große Treppenhalle des Neuen Museums in erlin weitestgehend originalgetreu wiederhergestellt nd dass auf einen Ergänzungsneubau verzichtet wird. Dieser Ortstermin unter Beteiligung zahlreicher Fachxperten und vieler Abgeordneter diente dazu, dass sich er Ausschuss zunächst ein Bild vor Ort machen konnte. ir ließen uns von Fachexperten beraten und nahmen as konkrete Objekt in Augenschein. Allein durch die ffentliche Wirkung unseres Auftretens haben wir ereicht, dass bereits nach kurzer Zeit ein neuer Entwurf, er wesentlich besser als der erste war, vorlag. Hierbei andelt es sich also um eine Petition, die auf gutem ege ist. Das zweite Beispiel. Seit Jahren schwelt zwischen ürgerinitiativen bzw. einzelnen Bürgern und der Buneswehr ein Konflikt über die zukünftige Nutzung des rüheren Truppenübungsplatzes der Sowjetunion in ittstock, in der Kyritz-Ruppiner Heide. Bürgerinitiatien und einzelne Bürger haben sich in einer Vielzahl von etitionen an unseren Ausschuss gewandt. Bei unserem Termin vor Ort konnten wir uns zuächst ein Bild vom Gelände machen; wir haben es auch on oben in Augenschein genommen. Außerdem haben ir das Bundesministerium der Verteidigung und das undesministerium für Wirtschaft und Technologie einezogen und in einer längeren Diskussionsrunde auch ie Petenten angehört. Ich denke, dass die Abgeordneten ller Fraktionen einen vernünftigen Kompromiss finden erden, sodass wir sowohl den Petenten als auch den inwohnern und denjenigen, die in dieser Region auf en Tourismus angewiesen sind, helfen können. Günter Baumann Beide Petitionsverfahren sind bisher nicht abgeschlossen, sondern noch in Bearbeitung. Es deuten sich allerdings bereits jetzt vernünftige Lösungen an. Meine Damen und Herren, wir Abgeordnete werden auch in Zukunft im Interesse einer sachlichen und fachlich guten Beurteilung der Petitionen alle Rechte, die wir haben, in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ortstermine und Berichterstattergespräche mit Vertretern von Ministerien. Herr Kollege Baumann, denken Sie bitte an Ihre Re dezeit. Ich bin sofort fertig. – In Einzelfällen werden wir auch bei Behörden Akten einsehen. Wir werden alle Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nutzen. Eine letzte kurze Bemerkung. Wir wollen öffentlich noch stärker sichtbar werden und treten auch auf Messen auf. Das wird von den Menschen sehr gut angenommen. Das werden wir auch weiterhin machen. Ich glaube, durch unsere Arbeit wird das Vertrauen in unsere lebendige Demokratie gestärkt. Wir werden sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger fortführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)





(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617308400
Günter Baumann (CDU):
Rede ID: ID1617308500


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617308600

Das Wort hat der Kollege Jens Ackermann von der

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Jens Ackermann (FDP):
Rede ID: ID1617308700

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Der Bericht des Petitionsausschusses über
seine Tätigkeit im Jahre 2007 gibt uns die Möglichkeit,
Rückschau zu halten und unsere Arbeit zu analysieren.
Es ist immer wieder verblüffend, festzustellen, welche
aktuellen gesellschaftlichen Themen in den Petitionen
Widerhall finden. Ich möchte einige Beispiele nennen.

Aus dem Osten unserer Republik hat uns eine Petition
erreicht, bei der es darum geht, dass die Rentenwerte Ost
und West angeglichen werden sollen. Viele Unterstützer
haben ihre Unterschrift unter diese Petition gesetzt. Die
Petenten schreiben: Fast 20 Jahre nach der deutschen
Wiedervereinigung ist es an der Zeit, dass die Renten-
werte Ost und West angeglichen und in ein einheitliches
System überführt werden. – Recht haben diese Petenten!
Die FDP-Bundestagsfraktion ist für diesen Hinweis
dankbar. Wir haben in einer Arbeitsgruppe um den Kol-
legen Kolb einen Antrag geschrieben und diesen Antrag
hier eingebracht. Wir greifen solche Hinweise gerne auf
und versuchen, politisch zu einer Lösung zu kommen.

Ein weiteres Thema, um das es in vielen Petitionen
geht, ist die Mehrwertsteuer. Wir wissen alle, dass es un-

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(C (D erschiedliche Mehrwertsteuersätze gibt: den regulären atz von 19 Prozent und den ermäßigten Satz von Prozent. Uns wurde geschrieben, dass es als ungerecht mpfunden wird, dass Babywindeln mit 19 Prozent beteuert werden. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist genau richtig!)


egenüber Familien mit vielen Kindern ist das nicht ge-
ade freundlich. Insgesamt ist das System der Mehrwert-
teuer nicht logisch: Trüffel zum Beispiel werden mit
Prozent besteuert, Sondennahrung fürs Krankenhaus

agegen mit 19 Prozent. Überhaupt ist es oft so, dass für
uxusgüter der ermäßigte Satz gilt, für Waren des tägli-
hen Bedarfs dagegen der volle. Ich fordere die Bundes-
egierung auf: Hören Sie auf die Petenten und machen
ie Klarschiff!

Aus dem Bereich der Krankenhäuser erreichte uns
ine Petition, die man fast einen Hilferuf nennen muss.
ie wissen ja, dass beabsichtigt ist, die Krankenhäuser
it einer pauschalen Sanierungsabgabe zu belasten. Es

eht dabei um 280 Millionen Euro. Man muss sehen,
ass die Betriebskosten der Krankenhäuser in den letzten
ahren gestiegen sind: Für Energie muss mehr bezahlt
erden, der Tarifabschluss des Marburger Bundes und
er Tarifabschluss für die Krankenschwestern schlagen
u Buche, und auch die Mehrwertsteuererhöhung von
6 auf 19 Prozent hat es den Krankenhäusern nicht ein-
acher gemacht. Wenn diese zusätzliche Belastung
ommt, ist abzusehen, dass noch mehr kleine Kranken-
äuser von der Bildfläche verschwinden werden. Dage-
en richtet sich diese Petition.

Als letztes Beispiel – ich finde es imposant – möchte
ch eine Petition, in der es um Abrüstung geht, nennen.
ine Bürgerinitiative hat sich an uns gewandt und den
bzug der Atomwaffen der US-Streitkräfte von deut-

chem Staatsgebiet gefordert; diese Forderung stammt
us dem Jahr 2007. Wir hatten in dieser Woche eine
ktuelle Stunde zu diesem Thema. Ich will damit sagen:
ie Petenten sind oft etwas schneller als der Deutsche
undestag; wir hatten ein Jahr Vorlauf. Trotzdem ist die-

es Thema hochaktuell und wichtig.

In seinem Jahresbericht gibt der Petitionsausschuss
uskunft darüber, was die Bürger beschäftigt. Der Peti-

ionsausschuss ist nah bei den Menschen. Ich bin stolz
arauf, in diesem Ausschuss mitarbeiten zu dürfen. Kol-
ege Baumann hat es schon gesagt: 600 000 Menschen
aben sich an uns gewandt. Das sind enorm viele. Eine
ülle von Akten und Briefen hat uns erreicht. In diesem
usammenhang möchte ich ein Lob an den Ausschuss-
ienst und an all unsere Mitarbeiter richten – einige sit-
en auf der Tribüne –: Recht herzlichen Dank für Ihre
rbeit!


(Beifall im ganzen Hause)


Prozentual gesehen kommen die meisten Petitionen
us den neuen Bundesländern. Zahlreiche Fragen sind
ier noch offen. Frau Bundeskanzlerin hat es einmal so
ormuliert: Das liegt an den Versäumnissen, an den Din-
en, die im Einigungsvertrag nicht zu klären waren. –
ie hat eine Aufarbeitung dieser Versäumnisse gefordert.






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Jens Ackermann
Rentenrecht, Zusatzversorgung, technische Intelligenz
sind schon angesprochen worden. Ich kann der Bundes-
kanzlerin nur sagen: Bitte schön, machen Sie einmal! Sie
haben die Handlungskompetenz, Abhilfe zu schaffen.
Wir dürfen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger
nicht enttäuschen. Es gibt gerade aus diesem Bereich
eine Petition, die schon über fünf Jahre alt ist. Ich denke,
man muss jetzt Farbe bekennen: Entweder wir schließen
diese Petition ab und sagen „Wir können euch nicht hel-
fen“, oder wir führen das einer politischen Lösung zu
und nehmen die Chemiker zum Beispiel in das Zusatz-
versorgungssystem auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU
und der SPD, es kann aber nicht sein, dass man eine Pe-
tition so lange schmoren lässt. Es liegt an Ihnen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie lag doch auch bei euch jahrelang herum! – Günter Baumann [CDU/CSU]: Die lag beim Kollegen Guttmacher jahrelang!)


– Kollege Guttmacher – vielen Dank für den Hinweis –
war in der letzten Legislaturperiode Ausschussvorsitzen-
der. Weil diese Petition aus seinem Wahlkreis, aus Jena,
kam, hat er sich zurückgehalten und sie nicht forciert.
Kollege Baumann, das möchte ich in diesem Zusam-
menhang klarstellen.


(Beifall bei der FDP)


Ein Letztes. Die Frau Ausschussvorsitzende hat die
öffentlichen Beratungen angesprochen. Ein Thema, das
wir öffentlich beraten haben, war das Thema Steuer-
recht. Die Bürgerinnen und Bürger saßen bei uns im
Ausschuss, und es ist deutlich geworden, dass das Steuer-
recht in Deutschland überaus kompliziert und unver-
ständlich ist und viele Ungerechtigkeiten schafft. Wir
brauchen in Deutschland unbedingt – das ist klar gewor-
den – ein einfaches, klar verständliches und damit auch
gerechteres Steuersystem. Wie sollen sich denn die Men-
schen an Recht und Gesetz halten, wenn sie es einfach
nicht mehr verstehen können, wenn sie einen eigenen
Steuerberater brauchen, damit sie sich nicht strafbar ma-
chen? Ich denke, das ist ein unhaltbarer Zustand. Ich for-
dere die Bundesregierung auf: Schaffen Sie ein einfache-
res und gerechteres Steuersystem. Hören Sie auf die
Bürgerinnen und Bürger. Die wissen ganz genau, wo der
Schuh drückt.

Ich habe in der letzten Woche einen Brief von einem
kleinen Jungen bekommen. Wir alle wissen, dass Art. 17
des Grundgesetzes ein „Jedermanns-Recht“ beinhaltet,
dass sich also auch Kinder an uns wenden können. Der
Junge schreibt zum Abschluss des Briefes: Lieber Herr
Ackermann, ich würde mich sehr freuen, wenn wir Euro-
pameister werden.


(Ute Kumpf [SPD]: Da würden wir uns auch freuen! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Darüber lassen wir gleich abstimmen!)


Wenn man den Hinweis dieses kleinen Jungen als Peti-
tum begreifen würde, dann würde ich vorschlagen, dass
wir dieses Petitum sofort an die Bundesregierung zur
Berücksichtigung überweisen und darüber befinden.

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(C (D (Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Bei Angela Merkel ist das in besten Händen!)


Ich freue mich auf die weitere gute, konstruktive Ar-
eit im Ausschuss und drücke natürlich unserer Mann-
chaft am Sonntag die Daumen.


(Beifall bei der FDP und der SPD – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, ich beantrage sofortige Abstimmung darüber!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617308800

Nächster Rednerin ist die Kollegin Lydia Westrich

on der SPD-Fraktion.


Lydia Westrich (SPD):
Rede ID: ID1617308900

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen!

enn man einen unansehnlichen Stapel grauer Akten
etrachtet, dann kann man sich nicht vorstellen, dass
iese Akten etwas mit Bürgernähe und Demokratiebe-
usstsein zu tun haben. Wenn es aber Petitionsakten

ind, dann ist dies so. Dass eine einzelne Bürgerin oder
in einzelner Bürger die gesamte Gesetzgebungsmaschi-
erie in Gang setzen kann, nur weil sie oder er durch ei-
enes Erleben oder sonstige Erfahrungen eine Lücke im
esetz oder etwas, was wir nicht beabsichtigt haben, ge-

unden hat, erstaunt immer wieder; aber es passiert im
runde ständig. Es rückt uns und unsere Arbeit näher an
ie Bürgerinnen und Bürger.

Die Jahresberichte des Petitionsausschusses – auch
er heute vorliegende – sind eine spannende Lektüre, die
ch allen empfehlen kann. Wenn ich Schülergruppen zu
esuch habe und ihnen die Bedeutung und Funktion des
undestages bzw. des Parlamentes näherbringen will,
ann gelingt mir dies am besten, wenn ich Beispiele aus
en vielen Petitionen herausziehe, die im Laufe der
ahre über meinen Tisch gewandert sind. Die Jahresbe-
ichte beinhalten die vielen persönlichen Sorgen der

enschen; aber sie spiegeln auch die gesamte politische
nd gesellschaftliche Diskussion des betreffenden Jahres
ider.

Im Jahr 2001 zum Beispiel gab es viele Eingaben ge-
en die geplante Rentenreform oder die Einführung der
reencard-Regelung. 2003 haben Eingaben zum Dosen-
fand oder zur Mauteinführung unsere Agenda be-
timmt; daran denken wir schon längst nicht mehr. 2006
urde die Verschärfung der Verhaltensregeln für Abge-
rdnete angemahnt. Eine hohe Anzahl von Petitionen zu
ente, Arbeitslosigkeit und Gesundheit – das hat die
rau Vorsitzende schon gesagt – begleitet uns konti-
uierlich jedes Jahr, 2007 natürlich auch. Man kann also
ie Jahresberichte als Seismografen unserer Arbeit im
esamten Parlament nutzen. Es schadet nichts, ab und zu
al hineinzuschauen.

Wir Mitglieder des Petitionsausschusses werden prak-
isch mit jeder Eingabe gezwungen, die von uns verab-
chiedeten Gesetze kritisch dahin gehend zu reflektieren,
b die Auswirkungen tatsächlich beabsichtigt sind. Wir
üssen entscheiden, ob wir die Anregungen, die uns die
ürgerinnen und Bürger geben, schnell aufgreifen oder,






(A) )



(B) )


Lydia Westrich
wie es häufig passiert, ob wir die Konkretisierung im
Einzelfall den Gerichten überlassen. Diese Fragen stel-
len sich uns im Petitionsausschuss zuerst und werden
erst dann in den Fachausschüssen erörtert. Ich bin davon
überzeugt, dass uns manches korrigierende Urteil der
Gerichte erspart geblieben wäre, wenn die Fachpolitiker
schon ein bisschen früher auf die Empfehlungen des Pe-
titionsausschusses gehört hätten, die ja auf die Anregun-
gen der Bürgerinnen und Bürger zurückgehen.

Wir machen es den Menschen durch die vor ein paar
Jahren neu eingeführten Instrumente der elektronischen
Petitionen und der öffentlichen Petitionen mit der Mög-
lichkeit der Mitzeichnung noch leichter – das wurde
übrigens vor allem durch die SPD-Fraktion forciert –,
ihre Kritik und Beschwerden zu äußern. Wie gesagt: Fast
1 Million Menschen hat das Angebot wahrgenommen,
weil sie mitgestalten wollen. Das ist schon etwas. Das
sollten wir uns auch vor Augen halten, wenn wir wie-
der einmal über mehr Bürgerbeteiligung diskutieren.
Die Bürger wollen beteiligt werden, und sie zeigen das
auch.

Zum ersten Mal in unserer Geschichte haben wir im
letzten Jahr öffentliche Beratungssitzungen durchge-
führt. Dabei erhielten die Petenten die Möglichkeit, noch
einmal persönlich vorzutragen und näher zu erläutern.
Wir konnten nachfragen und in den direkten Dialog mit
den Petenten eintreten. Bei diesen öffentlich behandelten
Fällen ging es zwar stets um Angelegenheiten von allge-
meinem Interesse, aber genau diese einmischende De-
mokratie wollen wir ja haben. Nichtraucherschutz, Ge-
neration „Praktikum“, Wahlrecht, Petition zum Wehrsold
oder Steuerrecht – bei all den Themen ergaben sich ganz
interessante Aspekte, die ohne eine öffentliche Beratung
womöglich gar nicht zum Tragen gekommen wären.
Auch die Vertreter der Bundesregierung standen uns
stets kompetent und überzeugend Rede und Antwort.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen wir mal: häufig!)


Einiges davon konnten wir auch schon positiv erledi-
gen. Zum Beispiel konnten wir hinsichtlich des Nicht-
raucherschutzes oder der Anpassung des Wehrsoldes
sogar schon innerhalb der öffentlichen Beratung signali-
sieren, dass wir das entsprechend regeln. Beim Punkt
Generation „Praktikum“ sind wir auf einem sehr guten
Weg. Die Ministerien arbeiten derzeit an Lösungen. Die
SPD-Fraktion hat sich bereits verpflichtet, ihre Prakti-
kantinnen und Praktikanten angemessen zu entlohnen.

Frau Vorsitzende, wenn wir es schaffen, dass alle Mit-
glieder des Petitionsausschusses begreifen, dass eine öf-
fentliche Beratung von Petitionen keine Wahlkampfver-
anstaltung ist, dann wird unsere Arbeit durch die
öffentliche Beratung gewinnbringend unterstützt. Es
könnte sich wirklich auch lohnen, sie im Fernsehen zu
übertragen. Wahlkampfveranstaltungen sind das aber auf
gar keinen Fall.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Durch die Teilnahme an Messen mit einem eigenen
Stand gehen wir sehr offensiv auf die Menschen zu. Die

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(C (D eugier ist dort immer beträchtlich. An dieser Stelle öchte ich mich auch noch einmal ganz herzlich bei den itarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsaus chusses bedanken. Sie arbeiten sich nicht nur durch die iesigen Aktenberge, sondern sie stehen den Bürgern bei iesen öffentlichen Auftritten auch Rede und Antwort nd nehmen Schicksale und Sorgen auf. Häufig sind sie s ja, die allein durch einen Anruf oder einen Brief Veraltungen in Gang setzen, um nach Fehlern zu suchen der zu einer schnellen Entscheidung zu gelangen. chneller und unbürokratischer als durch ihre Mithilfe ann man den Menschen eigentlich nicht erfolgreich helen. Neben der demokratischen Nähe des Petitionsauschusses zu den Bürgerinnen und Bürgern bewegen uns or allem die persönlichen Sorgen und Nöte. Wir haben irklich häufig erfolgreich eingreifen können: bei der ostenübernahme für ein Medikament, bei der Bewilliung einer Kur, bei der Einstufung in eine höhere Pfleestufe und bei der Rückstellung vom Zivildienst, weil er junge Mann nach vielen Jahren endlich eine gut beahlte Stelle gefunden hatte, die er aber sofort antreten usste. Wir konnten die Rückzahlung eines BAföGarlehens für einen an Multiple Sklerose Erkrankten abehren. All das sind ganz selbstverständliche Sachen, bei deen man denkt, dass sich diese Probleme mit dem gesunen Menschenverstand lösen lassen. Aber es braucht eien Petitionsausschuss, um diese Probleme aufzugreifen nd einer guten Lösung zuzuführen. Frau Westrich, bitte denken Sie an Ihre Redezeit. Auch die Anerkennung neuseeländischer Führer cheine haben wir neben anderen Dingen durchgesetzt. – ir können diese Fälle als eindrucksvolle Beispiele in ie Fraktionen oder in die Ministerien geben. Schon ancher Petent, dessen Anliegen wir ablehnen mussten, at mit seiner Eingabe den Weg für andere mit gleichen orgen frei gemacht. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, ür die tolle Zusammenarbeit im Ausschuss. Ich wünche uns ein arbeitssames und für die Bürgerinnen und ürger wieder sehr erfolgreiches Jahr mit vielen grauen kten. Danke schön. Das Wort hat die Kollegin Monika Lazar von ündnis 90/Die Grünen. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! rau Lösekrug-Möller hat es bei der Übergabe des Jahesberichtes schon angesprochen: Der Petent ist ein ann. Nur etwa ein Viertel der Petitionen wird von Monika Lazar Frauen eingereicht. Auch die neu eingeführten Instrumente der öffentlichen und elektronischen Petitionen haben an diesem Befund bisher leider nichts geändert. Zwar ist es insgesamt gelungen, andere Bevölkerungsgruppen als bisher zu erreichen. Es sind auf alle Fälle deutlich jüngere Menschen: Auszubildende, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Zivilund Grundwehrdienstleistende sowie ein hoher Anteil an Selbstständigen. Aber der Anteil der Frauen bei den öffentlichen Petitionen ist sogar noch etwas geringer geworden. (Jens Ackermann [FDP]: Sie sind zufriedener!)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617309000
Lydia Westrich (SPD):
Rede ID: ID1617309100

(Beifall im ganzen Hause)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617309200
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1617309300




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– Herr Ackermann, selbst Sie glauben wahrscheinlich
nicht, dass die Frauen in unserem Lande zufrieden sind
und weniger Probleme haben.


(Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Ich glaube das schon! Sie sind lebenstüchtiger und deshalb zufriedener!)


– Wollen wir es hoffen. Ich denke eher, es wird daran lie-
gen, dass die Instrumente immer noch nicht genau abge-
stimmt sind. Sie sind offensichtlich immer noch nicht so
attraktiv, dass auch Frauen sie nutzen. Ein Nachteil wäre
natürlich, dass wir dann noch mehr zu tun hätten. Aber
wie schon viele Vorrednerinnen und Vorredner gesagt
haben: Wir machen es ja gerne. Wir müssen aber wirk-
lich daran arbeiten, herauszufinden, warum so wenig
Frauen Petitionen einreichen. Auf alle Fälle können wir
bei uns anfangen. Angesichts der Aufteilung im Peti-
tionsausschuss stelle ich fest, dass von 25 Ausschuss-
mitgliedern nur acht Frauen sind. Da besteht insbeson-
dere bei CDU/CSU und FDP noch Nachholebedarf. Das
ist etwas, was wir tun können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Günter Baumann [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Nicht die Anzahl, die Qualität ist entscheidend! – Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Ich zähle mindestens doppelt!)


Ein Beispiel der letzten öffentlichen Beratungen, das
in den vorherigen Reden noch nicht so häufig erwähnt
wurde, möchte ich ansprechen. Wir hatten eine öffentli-
che Beratung zum Reformbedarf bei eheähnlichen Ge-
meinschaften. Die Petitionen zum Thema eingetragene
Partnerschaft zeigen, dass noch wichtige Punkte zur
Gleichstellung fehlen, insbesondere im Steuer- und Be-
amtenrecht. Lebenspartner übernehmen längst die glei-
chen Pflichten wie Eheleute. Es gibt keinen sachlichen
Grund, ihnen die Möglichkeiten bei der Altersvorsorge,
der Riester-Rente, der Erbschaftsteuer oder im Beamten-
recht zu verwehren. Sie hier schlechter als Ehepaare zu
behandeln, ist eine Herabwürdigung von Menschen, die
Verantwortung füreinander übernehmen.

Auch die Eingaben zur Erweiterung des Grundgeset-
zes um ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuel-
len Orientierung sind bedenkenswert. Die Europäische
Grundrechtecharta ist da schon etwas weiter. Auch die
Petitionen heterosexueller nichtehelicher Paare zeigen,
dass es Handlungsbedarf gibt. Das vielfach geäußerte

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(C (D edürfnis nach rechtlicher Absicherung muss der Geetzgeber ernst nehmen. Es kann nicht sein, dass der taat diese Gemeinschaft nur dann anerkannt, wenn er amit Kosten sparen kann, etwa wenn diese Menschen LG II beziehen. Aus Angst, dass in dieser öffentlichen Anhörung die nterschiedlichen Positionen innerhalb der Koalition ichtbar würden, verzichteten die Abgeordneten der oalition leider auf eine öffentliche Position dazu. Ich ürde mich wirklich freuen, wenn wir auch bei diesen hemen in den nächsten Monaten weiterkommen würen. Ich möchte noch ein Beispiel nennen, bei dem wir eien Erfolg erzielen konnten. Es geht um Petitionen zu ürzungen der ALG-II-Leistungen bei Krankenhausauf nthalten. Die Verwaltungspraxis entsprach nach Übereugung des Petitionsausschusses nicht der geltenden echtslage. Der Ausschuss hat darum bereits im Oktoer 2007 bei der Bundesregierung eine Änderung der echtsgrundlage angemahnt. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil aus der etzten Woche die Rechtsauffassung des Petitionsauschusses bestätigt, dass die Verpflegung während eines rankenhausaufenthalts bei einem Bezieher von Areitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt erden kann. Das ist ein schönes Beispiel. Damit wird ielen Menschen geholfen, die nun doch nicht von der ürzung betroffen sein werden. Zum Schluss möchte auch ich dem Ausschussdienst nd den Kolleginnen und Kollegen danken. Wir gehen in er Tat im Ausschuss sehr kollegial um, und ohne die atkräftige Unterstützung des Ausschussdienstes würden ir wahrscheinlich in den von Frau Westrich erwähnten rauen Akten untergehen. Mein Dank gilt deshalb dem usschussdienst, dass er sie vorsortiert, damit wir sie ann wohlgeordnet bearbeiten können. Vielen Dank. Das Wort hat jetzt die Kollegin Heidrun Bluhm von er Fraktion Die Linke. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! erehrte Gäste! Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 2. April dieses Jahres: „Wählen ist out: Die Bundesbürer entdecken Petitionen und Volksentscheide.“ Dass Peitionen als adäquates Mittel angesehen wird, um sich in ie Politik und das Geschehen unseres Landes einzumichen, freut mich als Mitglied des Petitionsausschusses ehr. Wenn sich im letzten Jahr 600 000 Bürgerinnen und ürger des Landes – die Zahl ist schon mehrfach geannt worden – an den Petitionsausschuss und damit Heidrun Bluhm letztlich an den Bundestag gewandt haben, dann spricht das einerseits für das Vertrauen, das uns Volksvertretern entgegengebracht wird. Man muss aber auch klar sagen – der Jahresbericht belegt das auch – , dass die Begehren in individuellen Angelegenheiten gegenüber den Anliegen, die sich auf Gesetzesänderungswünsche beziehen, deutlich zugenommen haben. Die Bürgerinnen und Bürger sehen also andererseits den Petitionsausschuss oft auch als letzte Rettungsstelle. Die Linke begrüßt die in den letzten Jahren eingeführten Neuerungen im Petitionswesen ausdrücklich, und wir freuen uns, dass diese von den Bürgerinnen und Bürgern so gut angenommen werden. So hat sich der Anteil der elektronisch eingereichten Petitionen im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozent erhöht. Der Petitionsausschuss hat im letzten Jahr beschlossen, den seit 2005 laufenden Modellversuch „öffentliche Petition“ zu einer eigenständigen, dauerhaften Einrichtung zu machen. Bis Ende 2007 wurden insgesamt 570 öffentliche Petitionen ins Netz gestellt. Diese Anliegen der Petenten wurden von rund 830 000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Insgesamt sind 25 000 Diskussionsbeiträge eingestellt worden. Die Zahlen sprechen zunächst zweifelsohne für sich. So gelingt es, mithilfe moderner Kommunikationsmittel leichter an uns Abgeordnete heranzutreten. Die Transparenz unserer eigenen Arbeit wurde erhöht, und es hat sich eine besondere Form des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern gebildet. Dies sind Neuerungen, die wir als Linke für wichtig im Sinne der weiteren demokratischen Entwicklung unseres Landes halten. Trotzdem bleibt aber zu fragen, ob der Jahresbericht in ausgewogener und adäquater Weise die Arbeit des Petitionsausschusses des letzten Jahres widerspiegelt. Da fällt mein Blick doch etwas kritischer aus, und diese kritische Sicht können wir vor allem den Petentinnen und Petenten nicht vorenthalten. Ich halte es zum Beispiel für bedenklich, wenn durch den Jahresbericht der Eindruck erweckt wird, der Petitionsausschuss würde grundsätzlich einstimmig handeln. Dies vermittelt der Öffentlichkeit ein falsches Bild. In den im Bericht aufgeführten Textbeispielen gehen die Voten der Oppositionsfraktionen einfach unter. Es handelt sich dabei vor allem um Petitionen zu politischen Themen, die in der Regel auch eine starke öffentliche Präsenz haben. Wir als Linke sind der Auffassung, dass die Petentinnen und Petenten bzw. die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, dass ihnen die unterschiedlichen Meinungen, die es zu einer Petition geben kann, auch zur Kenntnis gegeben und offen dargestellt werden. Es ist nun einmal so, dass dem Petitionsausschuss Mitglieder verschiedener Fraktionen angehören, die zu einzelnen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unterschiedliche politische Meinungen haben. Das sollte der Jahresbericht zum Ausdruck bringen. t h t d h z m s o T g m s i E l w f a a P d s G l A d l e c N h d m l s W s d z s w P g m u j 8 E F s J (C (D Ich plädiere deshalb dafür, dass auch Minderheitsvoen Eingang in den Jahresbericht finden. Unsere Fraktion at solche – um einige wenige Beispiele zu nennen – uner anderem zu den Petitionen zum Erhalt des Palastes er Republik, zur grundsätzlichen Kritik im Zusammenang mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II und um Einsatz von Wahlgeräten abgegeben. Auch finde ich es wünschenswert, der Öffentlichkeit itzuteilen, bei welchen Petitionen andere Fachaus chüsse des Bundestages in die Bearbeitung des Petitinsanliegens einbezogen worden sind. Dies würde die ransparenz unserer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürer erheblich erhöhen und vor allem noch mehr sichtbar achen, dass die Petitionen sehr umfangreich und inten iv bearbeitet werden. Ich komme auf die öffentlichen Petitionen zurück, die m Bericht der Vorsitzenden zu Recht als erfolgreiche rrungenschaft geschildert werden. Ich meine, nicht al ein der Vollständigkeit halber muss Folgendes gesagt erden: Seit der Einführung des Modellversuchs „Öf entliche Petitionen“ sind fast zwei Drittel der Anträge uf eine öffentliche Petition abgelehnt worden. Anders usgedrückt heißt das, dass rund 900 Petentinnen und etenten eine Nachricht dahin gehend erhalten haben, ass ihre Petition nicht als öffentliche Petition zugelasen wurde. Auch wir erkennen an, dass es sachliche ründe geben kann, eine Petition nicht öffentlich zuzu assen. Häufig und in letzter Zeit sogar verstärkt wird die blehnung der Zulassung als öffentliche Petition jedoch amit begründet, dass das Anliegen und dessen Darstelung für eine sachliche öffentliche Diskussion nicht geignet sind. Die diesbezüglichen Themen sind aber solhe, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders auf den ägeln brennen, zum Beispiel die Fragen zum Gesundeitswesen, zur Arbeitsmarktpolitik oder zum Einsatz er Bundeswehr in Afghanistan. Hier wird der Diskurs it dem Bürger gescheut. Ihm werden Beteiligungsmög ichkeiten ungerechtfertigt abgeschnitten. Diesen Trend ollten wir umkehren. ir Politiker müssen uns noch stärker einbringen und ollten es dem Ausschussdienst nicht allein überlassen, ie Entscheidung zu treffen, ob eine Petition öffentlich ugelassen wird oder nicht. Wir machen uns ohnehin ehr viel Arbeit mit den Petitionen. Diese Arbeit sollten ir zukünftig vielleicht auch übernehmen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit waren etitionen im Zusammenhang mit dem Arbeitsloseneld II. Dies betraf unter anderem Fragen zu Bedarfsgeeinschaften, Kindesunterhalt, Stromkosten, Mietkosten nd Krankenhausaufenthalten. Dazu wurde im Berichtsahr auch die größte Sammelpetition mit weit über 0 000 Unterschriften und Unterstützern abgeschlossen. ine öffentliche Ausschussberatung, wie von meiner raktion ausdrücklich beantragt, fand dazu leider nicht tatt. Ich hielte es für richtig, wenn wir das im letzten ahr unserer Legislaturperiode noch schafften. Heidrun Bluhm Ein letztes Problem möchte ich noch kurz ansprechen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist letztlich entscheidend: Wurde ihnen geholfen bzw. wurde ihr Anliegen in erforderlichem Maße beachtet oder gegebenenfalls umgesetzt? Der Bundestag hat im Berichtsjahr 71 Beschlüsse, also etwa genauso viele wie im Jahr 2006, gefasst, mit denen er Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung überwiesen hat. Wir haben aber erneut festzustellen, dass in den bisher eingegangenen Antworten der Bundesregierung nur in etwa 50 Prozent der Fälle dem Votum des Petitionsausschusses gefolgt wird und die Petitionen Anlass zu Veränderungen in der Politik waren. Dass zwischen dem Parlament und der Regierung Gewaltenteilung herrscht, ist uns sehr wohl bewusst. Wenn wir diese Petitionen dann jedoch im Jahresbericht als uneingeschränkt positiv für die Petenten darstellen, obwohl die Regierung den Anliegen nicht abgeholfen hat, dann müssen wir das der Ehrlichkeit halber an dieser Stelle wenigstens erwähnen. Die Linke wünscht sich, dass sich die Bundesregierung in noch stärkerem Maß bewusst macht, dass es sich dabei um das persönliche Erleben von Politik der Bürgerinnen und Bürger handelt und dass dies das Vertrauen in die Politik weiter stärkt. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2008 über eine weiter fortgeschrittene Verbundenheit von Politik und Bevölkerung berichten können und damit ein positiver Beitrag zur Überwindung der Wahlmüdigkeit geleistet werden kann. Zum Schluss danke ich recht herzlich für die sehr angenehme persönliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes. Danke schön. Das Wort hat jetzt der Kollege Gero Storjohann von der CDU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube schon, dass der Bericht des Jahres 2007 deutlich macht, dass das Ansehen des Petitionsausschusses in der Bevölkerung wesentlich größer ist als bei den Kollegen. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel erreicht. Wir haben die Arbeit des Petitionsausschusses innerhalb des Parlamentes aufgewertet. Dafür danke ich allen Fraktionsführungen. Wir haben eine sehr stabile Mitarbeit innerhalb unseres Ausschusses zu vermerken. Das macht sich auch in der Qualität der Zusammenarbeit und der Voten bemerkbar. Ich möchte nicht das Argument von Frau Lazar aufgreifen, dass es notwendig sei, eine Quote einzuführen. I A M d G t w a s A f s w d d s h j v e u t V z i W E d C ö d d B A w s d k n E k g s V (C (D (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das täte der CDU gut!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617309400

(Beifall bei der LINKEN)

Heidrun Bluhm (DIE LINKE.):
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(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)





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(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617309600

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Gero Storjohann (CDU):
Rede ID: ID1617309700

ch habe schon so manche Probleme mit Quoten gehabt.
ber ich bitte darum, bei den Petenten nicht zwischen
ännlein und Weiblein zu unterscheiden. Natürlich ist

er Hinweis richtig, dass es Petenten unterschiedlichen
eschlechts gibt.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Männer Probleme mit der Frauenquote haben, ist nicht überraschend!)


Alle bisherigen Redner haben die Petitionsarbeit un-
er unterschiedlichen Aspekten dargestellt. Das zeigt,
ie erstaunlich vielfältig die Arbeit ist. Deutlich wurde

uch, dass die Kollegen sehr gern in diesem Ausschuss
ind. Ich bekenne: Auch ich bin sehr gern in diesem
usschuss. Die Zusammenarbeit ist prima, und die Viel-

ältigkeit der Politik, die wir hier erfahren, der unter-
chiedliche Umgang mit den Problemlösungen, wobei
ir durchaus sehr häufig zu einvernehmlichen Entschei-
ungen kommen, bereichert meine politische Arbeit, und
afür bin ich sehr dankbar.

Ich möchte nicht verhehlen, dass man sich unter Um-
tänden am Anfang, wenn man in den Petitionsausschuss
ineingewählt wird, etwas widerspenstig verhält. Aber
etzt möchte ich den Ausschuss nicht so gerne wieder
erlassen.

Es gibt öffentliche Petitionen. In der Pressebericht-
rstattung werden in erster Linie die Massenpetitionen
nd Sammelpetitionen aufgegriffen. Trotzdem ist wich-
ig, deutlich zu machen: Wir sind kein Fachausschuss.
ieles, was Frau Bluhm von der Linken thematisiert hat,
um Beispiel die Herstellung von mehr Transparenz, ist
n erster Linie Aufgabe der Fachausschüsse.


(Jens Ackermann [FDP]: Sehr richtig!)


ir von der Union möchten uns vermehrt auch um die
inzelschicksale kümmern und hier Abhilfe schaffen.

Das Petitionswesen ist unbestritten an das Zeitalter
es Internets anzupassen. Deshalb unterstützt die CDU/
SU ausdrücklich das Vorhaben, den Modellversuch der
ffentlichen Petitionen noch in diesem Jahr in eine stän-
ige Einrichtung, also in den Regelbetrieb, umzuwan-
eln. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass Bitten und
eschwerden der Bürger und Bürgerinnen nicht nur im
usschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt
erden, sondern auch vorab öffentlich auf der Internet-

eite des Bundestages präsentiert werden.

Dennoch müssen wir uns bei aller Begeisterung für
ie Neuerungen im Petitionswesen eines immer wieder
larmachen: Der Wert einer Petition steigt nicht mit ei-
er wachsenden Zahl von Unterzeichnern.


(Beifall bei der CDU/CSU – Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU]: Meine Rede!)


in Anliegen, das mehrere Tausend Bürger unterstützen,
ann in der Sache durchaus falsch sein. Oftmals sind es
erade die Eingaben der Schwachen unserer Gesell-
chaft, die unsere besondere Aufmerksamkeit verlangen.
or allem alte, kranke und benachteiligte Menschen






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Gero Storjohann
wenden sich mit ihren Sorgen oft an den Petitionsaus-
schuss. In ihren Briefen erkennt man die ganze Hoff-
nung, mit der sie uns um Hilfe bitten. Hier liegt – so
meine Überzeugung – ein Schwerpunkt unserer Arbeit:
bei der Unterstützung jener Leute, die sich anders nicht
mehr zu helfen wissen. Das ist unser Job. Die schwachen
und hilflosen Petenten verdienen unsere Solidarität.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Eine Randbemerkung: Gerade die Briefe dieser Per-
sonen sind oft noch handgeschrieben und manchmal
schwer zu entziffern. Sie werden nicht mithilfe von PC
und Internet erstellt. Viele ältere Bürgerinnen und Bür-
ger kennen sich mit dem Internet nicht aus. Dem sollten
wir Rechnung tragen.

Ich möchte als Beispiel ein Einzelschicksal nennen.
Der Betreuer einer geistig schwerbehinderten Frau
schrieb uns, bei der Auflösung ihrer Wohnung habe sich
in ihrem Besitzstand eine größere Menge von Briefmar-
ken im Wert von insgesamt 500 DM gefunden, also eine
verhältnismäßig große Summe, aber eben D-Mark. Na-
türlich gab es Fristen, bis wann man sie umgetauscht ha-
ben musste. Die Deutsche Post verweigerte sich zu
Recht, weil die Fristen abgelaufen waren; sie könne lei-
der nichts machen. Deshalb hat man sich an uns, den Pe-
titionsausschuss, gewandt. Wir haben es erreicht, dass
die Post sich hat erweichen lassen


(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war mein Brief!)


– wir haben wahrscheinlich mehrere Briefe geschrieben –,
den Gegenwert der Briefmarken in Euro auszubezahlen.
Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass man uns vertraut
und dass wir etwas erreichen können.

Ich möchte ein weiteres Beispiel anführen, und zwar
aus dem Norden von Deutschland. In Hamburg gibt es
das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie, das
exakt die Gezeitendaten, also wann Ebbe und Flut kom-
men, erhebt. Das ist für die Sicherheit sowohl der Urlau-
ber als auch der Menschen an der Küste sehr wichtig. Ir-
gendwann ist für die Abfrage dieser Daten eine Gebühr
eingeführt worden. Das hat dazu geführt, dass nicht
kommerziell betriebene Vereine und Verbände auf die
Verwertung dieser Daten verzichtet haben, weil die Ge-
bühr in keinem Verhältnis stand. Als Petitionsausschuss
haben wir lange gekämpft und uns mit dem Sachverhalt
lange auseinandersetzen müssen. Schließlich sind wir zu
der Entscheidung gekommen, dass die Gebühr so ange-
passt werden muss, dass die Daten wieder genutzt wer-
den. Ich hoffe da noch auf eine entsprechende Rückmel-
dung seitens der Bundesregierung. Jedenfalls ist auch
das ein positives Beispiel für unseren Einsatz.

Wir sind dankbar für die kollegiale Zusammenarbeit
mit der Mitarbeiterschaft, die heute auf der Bundesrats-
bank Platz genommen hat. Ich glaube, ich bin jetzt der
Fünfte, der Sie lobt. Wir arbeiten gern mit Ihnen zusam-
men. Schönen Dank, dass alles so gut klappt.


(Beifall im ganzen Hause)


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(C (D Ich möchte darauf hinweisen, dass die öffentlichen etitionen und die E-Mail-Petitionen wesentlich mehr rbeit ausgelöst haben. Aber Sie haben sich dieser He ausforderung gestellt, so wie wir auch. Weiterhin gute usammenarbeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617309800

Das Wort hat jetzt der Kollege Josef Winkler vom

ündnis 90/Die Grünen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Ich will zunächst kurz auf die Äußerung von
rau Bluhm zum Jahresbericht eingehen. Ihre Anregung,
inderheitenvoten aufzunehmen, finde ich bedenkens-
ert, allerdings muss ich auch sagen: Ich bin schon eine
eile Obmann meiner Fraktion. Vor den Ausschusssit-

ungen haben wir die Obleutebesprechung, in der wir
uch über Anregungen zum Jahresbericht diskutieren. In
er Runde, in der über den Jahresbericht diskutiert
urde, kam dieser Vorschlag nicht. Sie haben das kri-

isch vorgebracht. Das wäre sicherlich der richtige Ort
ewesen. Wir können schauen, ob wir diesbezüglich im
ächsten Jahr weiterkommen.

Sie haben die Afghanistan-Petition angesprochen. Es
ab bei der öffentlichen Übergabe dieser Petition einen
wischenfall, der von Ihrer Fraktion provoziert wurde
nd der dazu geführt hat, dass wir im Moment von sol-
hen öffentlichen Übergaben absehen. Das hat die
inksfraktion erreicht; denn wir wollten keine parteipo-

itische Instrumentalisierung der Petitionsübergaben.
as ist meiner Meinung nach die richtige Entscheidung
er Mehrheit des Ausschusses gewesen. Wenn Sie zusa-
en würden, in Zukunft auf solche Kinkerlitzchen zu
erzichten, dann könnte man darüber nachdenken, sol-
he Übergaben wieder einzuführen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich will in den mir verbleibenden 90 Sekunden kurz
rei Punkte ansprechen. Ein Thema, das wir im Moment
m Petitionsausschuss beraten und worüber wir im abge-
aufenen Berichtsjahr intensiv diskutiert haben, wenn
uch nicht öffentlich, betrifft die Heimkinder. Nichtsdes-
oweniger – ich habe mehrere Anrufe im Vorfeld dieser
ebatte bekommen – arbeiten wir parteiübergreifend da-

an. Ich gehe fest davon aus, dass wir gemeinsam, partei-
bergreifend noch in diesem Jahr eine gute Lösung hin-
ekommen und dass es bei diesem Thema weitergeht.

Ein Punkt, der in diesem Jahresbericht auffällig war,
st, dass nur 35 Prozent der Petitionen direkte Bitten zur
nderung von Gesetzen waren. In den beiden zurücklie-
enden Jahren waren es noch 40 und 50 Prozent, sodass
an schon von einer dramatischen Entwicklung






(A) )



(B) )


Josef Philip Winkler
sprechen kann, ohne dass ich eine auf der Hand liegende
Begründung dafür hätte. Es kann wohl nicht alleine da-
ran liegen, dass die jetzige Regierungskoalition ständig
neue Probleme produziert, aber wir werden das genau im
Auge behalten. Vielleicht ist diese naheliegende Schluss-
folgerung doch richtig. Dann wäre im nächsten Jahr Ge-
legenheit, im Rahmen der Bundestagswahl Abhilfe zu
schaffen.

Der dritte und letzte Punkt betrifft den Nachzug von
ausländischen Staatsbürgern zu in Deutschland lebenden
Familienangehörigen, insbesondere zu Ehepartnern.
Hierzu gehen im Moment eine ganze Menge Petitionen
ein. Inzwischen sind wir fast im dreistelligen Bereich an-
gekommen. Wenn Petitionen Seismografen für Probleme
sind, dann kann man im Moment ganz gewaltige Aus-
schläge feststellen. Es gibt viele dramatische individu-
elle Schicksale – so können Eheleute nicht zusammen-
ziehen –, und ich kann nur hoffen, dass wir zumindest im
Petitionsausschuss einen Schritt weitergehen und ver-
nünftige Vorschläge erarbeiten können, die wir den
Fraktionen und dann auch der Bundesregierung vorlegen
können. Das wäre meiner Meinung nach dringend not-
wendig.

Ich bedanke mich für die kollegiale Zusammenarbeit
im abgelaufenen Jahr, auch bei den Mitarbeitern des
Ausschussdienstes und bei den eigenen Mitarbeitern und
denen der anderen Fraktionen. Vieles läuft ja auf dem
kleinen Dienstweg. Ich freue mich auf die weitere Zu-
sammenarbeit.

Herzlichen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617309900

Das Wort hat jetzt die Kollegin Gabriele Lösekrug-

Möller von der SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1617310000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ins-

besondere meine Damen und Herren auf den Zuschauer-
tribünen! Sie haben genau den richtigen Zeitpunkt ge-
wählt, einen Einblick in den Deutschen Bundestag und
in seine Arbeit zu bekommen. Nur einmal im Jahr disku-
tieren wir über die Arbeit des Petitionsausschusses. Ich
hoffe, wenn Sie demnächst die Plätze wieder verlassen
müssen, dass Sie sagen: Donnerwetter, ich hätte nicht
geglaubt, dass ein Parlament so bürgernah arbeitet.
Wenn Sie das mit nach Hause nehmen, haben wir hier
alle miteinander gewonnen.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Elf Tage führt ein Bauer und Händler aus einer Oase
seine Eselskarawane über 220 Kilometer zu den Ufern
des Nils mit vielen kostbaren Waren, um sie dort gegen
Getreide einzutauschen. Auf der Höhe der heutigen
Stadt Herakleopolis wird er Opfer von Rechtsbeugung
und Gewalt. Ein untergeordneter Beamter der örtlichen
Gutsverwaltung inszeniert einen Raub als Akt der

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(C (D elbstjustiz und konfisziert die Karawane des Mannes it all der wertvollen Habe. Sie werden fragen, was das mit der Arbeit des Petiionsausschusses zu tun hat. Ich sehe meine Kolleginnen nd Kollegen aus dem Fachausschuss auch schon grüeln: Sind wir zuständig? Welches Votum könnte es ein? Nein, wir sind damit nicht befasst. Es handelt sich im Weiteren wird das deutlich – um die älteste überlieerte Petition. Diese ist nämlich 4 000 Jahre alt. Den inweis verdanke ich Reinhard Bockhofer, dem Vorsit enden des Vereins zur Förderung des Petitionsrechts. as zeigt deutlich, in welch langer historischer Tradition etitionsarbeit steht. Dieser gute Bauer musste allerdings damit drohen, einem Leben ein Ende zu setzen, bis er endlich nach eiem langen Verfahren Recht bekam und entschädigt urde. Das Glück ist: Bei uns muss niemand damit droen, sich etwas anzutun. Die Hilfe kommt prompt und chneller durch den Ausschuss, über dessen Arbeit wir eute reden. Lob und Anerkennung hat es viel gegeben. Das trifft mmer zu. Ich kann für die SPD-Fraktion sagen: Voll mfänglich schließen wir uns an. Da Lob und Dank eientlich immer die erste Vorstufe für die nächste Bitte st, möchte ich gleich anschließen: Ich hoffe, dass unsere rbeit so gut weitergehen kann wie in den letzten Jah en. Dazu tragen die Bundestagsverwaltung, auf alle älle der Ausschussdienst, unsere Mitarbeiter und Mitareiterinnen, aber nicht zuletzt die Abgeordneten bei, die, enn sie sich in den Deutschen Bundestag wählen las en, nicht ausschließlich davon träumen, in diesem Auschuss mitzuarbeiten. Der Kollege Storjohann ist geraezu lebender und sprechender Beweis dafür, wie sich as entwickelt, wenn man in Sachen Petitionsarbeit zum berzeugungstäter wird. Das freut mich sehr. Deshalb in ich sehr zuversichtlich, dass wir mit all den Moderniierungen, die wir jetzt in den Dauerbetrieb übernehmen, eiterhin gute Erfahrungen machen werden. Meine Bitte ist, dass sich viele Menschen – man muss icht ein Bürgerrecht, ein bestimmtes Alter haben, man ann jede Nationalität haben – mit Bitten und Beschweren an uns wenden. Wir schauen dann, ob wir Abhilfe chaffen können. Allerdings haben wir keinen Zaubertab oder irgendwelche anderen Mittel, mit denen wir under vollbringen können. Gelegentlich sind aber leine Wunder möglich. Die können darin liegen, dass rstmals denen, die sich an uns wenden, überhaupt Inforation zuteil wird, damit sie wissen, was ihre Rechte ind und wie sie einer Behörde gegenübertreten können. Häufig erreichen uns Anliegen, die in ihrer Zielsetung absolut gegensätzlich sind. Das haben wir bei vieen öffentlichen Petitionen. Auch da kann die Lösung icht darin liegen, allen recht zu geben. Aber immer ort, wo wir über Einzelfälle hinaus Impulse für die Geetzgebung auf den Weg bringen können, tun wir das erne. Wir haben das zum Beispiel in vielen Fällen, die as Arbeitslosengeld II betreffen, geschafft. Darüber hinaus haben wir es – um ein kleines Beipiel zu nennen – auch geschafft, dass in Deutschland ührerscheine aus Neuseeland anerkannt werden. Sie erden fragen: Welche Bedeutung hat das für mich? Gabriele Lösekrug-Möller Kommen Sie aus Neuseeland und sind Sie damit konfrontiert, viel Geld auf den Tisch legen und noch einmal eine Führerscheinprüfung machen zu müssen, dann freuen Sie sich über so ein Ergebnis. In einigen Fällen haben wir erreicht, dass zum Beispiel Altersteilzeitregelungen mit Arbeitgebern so gestaltet wurden, dass pflegebedürftige Angehörige zu ihrem Recht auf Zeit kamen. Manchmal öffnen wir Horizonte, aber manchmal räumen wir auch nur einen verschütteten Weg frei. Das ist das Spektrum, in dem wir arbeiten. Wir alle tun das ja miteinander gerne. Zur Wahrheit gehört auch: Eigentlich könnte das Parlament von unserer Arbeit noch weitaus mehr profitieren, als das derzeit der Fall ist. Wir sind in der Auswertung der Anregungen, die uns als Petitionen ereilen, noch unter dem Bestmöglichen. Wir sind wirklich Experten für das, was Bürgermeinung und Bürgerkritik ist. Gelegentlich lautet sie: Gesetzgeber, ändere etwas, verbessere etwas! Wir müssen noch Wege finden, wie die Abgeordneten in den Fachausschüssen besser an den Informationen und Erkenntnissen teilhaben können. Dazu brauchen wir keine neuen Gesetze, die das Petitionsrecht betreffen. Wir können feststellen, dass alles, was unsere Rechte anbelangt, bestens geregelt ist. Wenn wir als Petitionsausschuss von diesen Rechten Gebrauch machen – das tun wir häufig –, machen wir uns bei so mancher Behörde unbeliebt. Das ist prima. Wenn wir uns unbeliebt machen, sind wir unserem Geschäft richtig nachgegangen, allerdings nur dann, wenn wir immer im Auge hatten, dass wir Lösungen herbeiführen müssen. Das bedeutet – das will ich einmal sagen, Frau Kollegin Bluhm –, dass wir nicht jedes Anliegen zu einem parteipolitischen Projekt machen sollten. Das wäre eine Handhabung des Petitionsrechts, wie sie die Mütter und Väter unserer Verfassung nicht wollten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)





(A) )


(B) )


In den mir noch verbleibenden 25 Sekunden erlaube
ich mir noch eine kurze Anmerkung zu den öffentlichen
Petitionen. Der Ausschussdienst entscheidet nach Re-
geln, die wir festgelegt haben. Der Petitionsausschuss ist
ganz sicher in der Lage ist, zu lernen. Wir überprüfen
kontinuierlich, ob die Verfahrensregeln, auf die wir uns
verständigt haben, auf der Höhe der Zeit sind. Darüber
können wir gern miteinander diskutieren. Bis jetzt waren
wir bei allen Modernisierungen gut beraten – das kann
man so feststellen –, ein gewisses Maß an Vorsicht und
eine dicke Portion Mut einzubringen. Das hat uns auf
den richtigen Weg gebracht. Auf diesem Weg können
wir weiter voranschreiten.

Ihnen auf den Zuschauertribünen sage ich: Nehmen
Sie mit nach Hause: Es lohnt sich in Deutschland, das
Petitionsrecht zu nutzen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Das Wort hat jetzt der Kollege Carsten Müller von der DU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der hnlichkeit der Schwerpunktsetzung in den einzelnen edebeiträgen sehen Sie schon, dass wir im Petitionsusschuss überwiegend ein sehr kollegiales und lösungsrientiertes Arbeitsklima haben. Das hilft den Leuten, ie sich mit den unterschiedlichsten Anliegen, Hinweien und Anregungen an uns wenden. Der Kollege inkler hat richtigerweise gesagt: Der Petitionsauschuss ist der Seismograph für das Parlament. Auch die Zahl, die ich jetzt nenne, ist in der Debatte ereits gefallen: Rund ein Viertel der Petitionen und Anegungen betrifft den Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Arbeit und Soziales. Auch wir als nionsfraktion erkennen insofern einen gewissen Hand ungsdruck und eine Handlungsnotwendigkeit. Dieser andlungsnotwendigkeit kommen wir gern nach. Rund 50 Prozent aller Petitionen konnte Rechnung etragen werden, nicht nur durch die Bearbeitung oder en Abschluss der Petition, sondern oftmals schon im orfeld: durch einen wichtigen Fingerzeig, durch ein Te efonat, durch ein Gespräch mit dem Petenten. Das führt u dem hohen Ansehen des Petitionsausschusses in der ffentlichkeit. Der Petitionsausschuss stellt sich meines Erachtens in besonderes Zeugnis der Arbeitsfähigkeit und Effektiität dadurch aus, dass er sich mit den Anliegen sachlich useinandersetzt, auf parteipolitisches Geklingele weitehend – idealerweise praktisch vollständig – verzichtet, eaktionsschnell agiert und sich durchaus auch vor Ort in Bild von den Umständen macht. So ist der Petitionsusschuss jedenfalls im Berichtsjahr 2007 mehrfach verahren. Wir haben dabei gute Ergebnisse erzielt. Ich will uns llen einige aus meiner Sicht besonders wichtige Petitioen in Erinnerung rufen. Ich nenne die öffentliche Petiion zum Thema Wahlcomputer und Einsatz derselben. enngleich wir nicht jedes Bedenken der Petenten haen teilen können, so ist doch eines deutlich geworden: s gibt eine nicht unbegründete nennenswerte Skepsis egenüber dem Einsatz von Wahlcomputern. Das haben wir zum Anlass genommen, die Fraktionen es Bundestages und das Bundesinnenministerium daüber zu unterrichten. Ich glaube, das wird auf offene hren stoßen. Auch wir haben bei der Beratung festge tellt, dass beim Einsatz von Wahlcomputern gerade die tofflichkeit, die beispielsweise einem papiernen Wahlettel innewohnt, verloren zu gehen droht. Ich glaube, as ist eine Entwicklung, die wir nicht ohne Weiteres innehmen dürfen, zumal wir doch eine gewisse Distanierung von der Teilnahme an Wahlen feststellen könen. (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617310100
Carsten Müller (CDU):
Rede ID: ID1617310200






(A) )



(B) )


Carsten Müller (Braunschweig)

Ein wichtiger Erfolg im Jahre 2007 war meines Er-
achtens auch die Erhöhung des Wehrsoldes um 2 Euro
pro Tag. Eine sehr umfangreiche und außergewöhnlich
abgewogene Petition, angestoßen von Wehrdienstleis-
tenden, mündete im Ergebnis in eine Wehrsolderhöhung;
diese hatte es über viele Jahre zuvor nicht gegeben. Die
Petenten zeigten sich außergewöhnlich erfreut über das
Ergebnis, aber auch über die Art und Weise der Bera-
tung.

Meine Damen und Herren, selbst wenn einigen Peti-
tionen im Einzelfall der Erfolg versagt bleibt, so ziehen
wir doch alle in den Fraktionen wichtige Erkenntnisse
aus diesen. Ich möchte damit das unterstreichen, was die
Kollegin Lösekrug-Möller gesagt hat. Petitionen sind
eben ein wichtiger Leitfaden, ein wichtiger Fingerzeig
für unsere Arbeit in laufenden bzw. bevorstehenden Ge-
setzgebungsverfahren.

Wenn wir uns die Vielzahl der Petitionen zum
BAföG-Recht in Erinnerung rufen, dann stellen wir fest,
dass nicht in allen Einzelfällen Abhilfe geschaffen bzw.
den Wünschen nachgekommen werden konnte. Aber wir
alle und insbesondere die CDU/CSU-Fraktion haben
daraus wichtige Hinweise für die in diesem Jahr beratene
BAföG-Novelle gezogen. Das ist meines Erachtens
ebenfalls ein wichtiges Ergebnis.

Der eine oder andere Kollege – ich schaue jetzt einmal
in die Richtung von Herrn Ackermann und der FDP – hat
sich ganz offensichtlich weniger mit dem Berichtszeit-
raum 2007 als vielmehr mit aktuellen Fragestellungen
beschäftigt. Das möchte ich nun auch gerne machen. Es
zeichnet sich nämlich ab, dass auch der nächste Bericht
erneut mit vielen interessanten Petitionen und hoffent-
lich positiven Abschlüssen gespickt sein wird.

Kollege Winkler hat richtigerweise eine für uns alle
seit vielen Monaten bedeutsame Petition hervorgehoben.
Es handelt sich um das Schicksal von Heimkindern. Hier
kann ich für die überwiegende Anzahl der Fraktionen
feststellen, dass man sich stets kompetent und mit gro-
ßem Engagement mit dem Thema beschäftigt hat, dass
wir eine Vielzahl von Petenten gehört und uns mit Ein-
zelschicksalen auseinandergesetzt haben. Ich teile Ihren
Optimismus, dass wir zu einer sehr guten Lösung auch
im Interesse der Petenten kommen werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben im kommenden Berichtsjahr auch darüber
zu beraten, wie wir uns bei der Besteuerung von Baby-
windeln verhalten wollen. Das ist ein Thema, das eben
schon angesprochen worden ist. Es handelt sich um ei-
nen wichtigen Einzelpunkt, aber dies ist, Frau Lazar,
mitnichten die einzige Ungereimtheit im System der
Mehrwertsteuer. Ich glaube, man griffe etwas zu kurz,
wenn man sich ausschließlich mit einem solchen Ge-
sichtspunkt beschäftigte. Auch das hat, wie ich glaube,
der Kollege Ackermann schon gesagt. Wir sind der Mei-
nung, dass wir uns sehr umfassend mit dem Thema aus-
einandersetzen sollten. Diesem wichtigen Einzelpunkt

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(C (D erden wir also durch intensive Beratungen Rechnung ragen. Außerdem freue ich mich persönlich auf die Beratung iner Petition, die ebenfalls noch auf dem Tisch liegt und um Teil auch öffentlich in der Presse behandelt wird, ämlich die Frage, ob es vertretbar ist, dass die Deutsche ahn AG fahrfähige Lokomotiven verschrottet. Mein bmann, Herr Baumann, hat mich im Vorfeld der Disussion noch einmal auf diesen wichtigen Punkt hingeiesen. Die Unionsfraktion befindet sich in einem inte essanten Widerstreit. Es gibt durchaus konstruktive und ugleich sehr gegensätzliche Diskussionen. Wir werden uch diesen wichtigen Punkt beraten. Womöglich bietet s sich an, nicht nur einen Blick in die Akten zu werfen, ondern auch ins Gelände zu gehen. Dieses Thema treibt iele Menschen in diesem Lande um. Insofern eignet ich dieser Punkt gut dazu, darauf im nächsten Jahr noch inmal einzugehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt rteile ich das Wort dem Kollegen Andreas Steppuhn on der SPD-Fraktion. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und ollegen! Bevor ich auf einige Teilbereiche des Berichts ingehe, ist es natürlich auch mir ein Anliegen, den Mitliedern des Ausschusses, aber auch den Mitarbeiterinen und Mitarbeitern recht herzlich zu danken. Dass das lle getan haben, ist, wie ich denke, der Beweis dafür, ass hier eine gute Arbeit geleistet wird. Lassen Sie mich darüber hinaus feststellen – zuminest ist das meine Meinung nach fast drei Jahren itgliedschaft im Petitionsausschuss –, dass der Peti ionsausschuss einer der wichtigsten Ausschüsse des eutschen Bundestages ist – natürlich, Herr Staats ekretär Brandner, neben dem Ausschuss für Arbeit und oziales. (Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär: Das will ich schwer hoffen!)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617310300
Andreas Steppuhn (SPD):
Rede ID: ID1617310400

Ich habe auch deshalb sehr bewusst die gewissenhafte
rbeit des Ausschusses gelobt, weil sich hinter den al-

ermeisten Petitionen oft Einzelschicksale von Bürgerin-
en und Bürgern, aber auch von Familien verbergen, die
ntweder selber ein wirklich ernstes Problem haben oder
ür andere streiten. Oft ist der Petitionsausschuss des
eutschen Bundestages der letzte Funke Hoffnung, den
ie Petenten haben. Das zeigen auch die Zahlen des Jah-
esberichts sehr deutlich auf: Von über 16 000 eingegan-
enen Petitionen sind gerade einmal 271 von nicht natür-
ichen Personen, das heißt von Organisationen und
erbänden eingereicht worden.

Angesichts der Gesamtmenge der Petitionen ist eine
ewissenhafte Arbeit aller beteiligten Personen von ent-
cheidender Bedeutung. Ich bin der Auffassung, dass der






(A) )



(B) )


Andreas Steppuhn
Petitionsausschuss dazu geeignet ist, auf die Sorgen,
Nöte und Bitten der Bürgerinnen und Bürger einzuge-
hen. Dies macht ihn zu einem wichtigen Element, nicht
zuletzt auch um der weitverbreiteten Politikverdrossen-
heit in unserem Land entgegenzuwirken. Denn das wich-
tigste Merkmal einer Demokratie ist die Teilhabe der
Bürgerinnen und Bürger an der Politik. Daher glaube
ich, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses als
Ganzes, als Bindeglied zwischen Politik und Gesell-
schaft einen ganz besonderen Auftrag haben.

Die Politik braucht auch die Menschen, um auf Unge-
rechtigkeiten und Missstände aufmerksam gemacht zu
werden. Oft stellt sich doch die Frage, ob unsere Gesetze
und Verordnungen gut gemacht worden sind. Werden sie
von den Menschen verstanden und akzeptiert? Ich
denke, wir alle hier im Hohen Haus brauchen genau
diese Rückkopplung für unsere tägliche Arbeit.

Als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
erreichen mich im Petitionsausschuss häufig Themen,
die im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ange-
siedelt sind. Das ist in meinen Augen ein Zeichen dafür,
dass insbesondere die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
etwas ist, was die Menschen im Einzelfall berührt, und
es ist zugleich ein Zeichen dafür, dass die Politik bei der
Weiterentwicklung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
noch viel Arbeit vor sich hat.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen ganz konkre-
ten Fall schildern, den wir mit dem Petitionsausschuss
im Rahmen eines Vor-Ort-Termins in einem Jobcenter
begleitet haben. Ein Unternehmer hatte offensichtlich
den größten Teil seiner Belegschaft beim örtlichen Job-
center im Rahmen von mehrwöchigen Trainingsmaß-
nahmen akquiriert und darauf seinen wirtschaftlichen
Erfolg aufgebaut. Damit hat er ein gut gemeintes arbeits-
marktpolitisches Instrument genutzt, ohne je im Blick zu
haben, den Menschen, die im Rahmen dessen eingesetzt
worden sind, eine Perspektive bieten zu wollen.

Aufgrund der Eingabe einer bei ihm eingestellten
Mitarbeiterin hat sich der Petitionsausschuss mit diesem
Fall beschäftigt. In einem gemeinsamen Gespräch ist es
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcen-
ters gelungen, den Fall aufzuarbeiten. Wir konnten im
Einzelfall zwar nicht mehr helfen, aber wir haben festge-
stellt, dass das Jobcenter daraus gelernt hat; dort erfol-
gen nur noch sehr kurzfristige und auf mehrere Tage
begrenzte Trainingsmaßnahmen. Auch das ist eine Wei-
terentwicklung unserer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
Dort hat ein lernender Prozess stattgefunden, und von
daher war ich froh, dass wir diese Petition aufgegriffen
haben.

Meine Damen und Herren, dieser Fall zeigt mir aller-
dings auch, dass das Nachfragen auf der Grundlage eines
Einzelfalls dazu führt, dass darüber nachgedacht wird,
was richtig ist und was falsch war. Der Petitionsaus-
schuss kann dafür sorgen, dass Probleme nicht nur er-
kannt, sondern auch thematisiert werden. Zugleich ist es
für uns eine Möglichkeit, zu erkunden, wie das von der
Politik in Gesetzestext Gegossene vor Ort in der Praxis
umgesetzt wird. Dies ist ein Beispiel, bei dem die Mit-

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(C (D lieder des Petitionsausschusses ganz direkt tätig geworen sind. Darüber hinaus gibt es andere Beispiele, in denen der usschuss beispielsweise alleine mit der Anforderung iner Stellungnahme von den einzelnen Behörden oder nstitutionen den Anstoß dafür gibt, dass Dinge, Voränge oder Entscheidungen überdacht oder auf ihre Korektheit hin überprüft werden. Deshalb lassen Sie mich in weiteres Beispiel nennen. Ein Petent, der lange Jahre in einem Gartenbaubetrieb rbeitete und stets mit verschiedenen Pestiziden Kontakt atte, ist an Krebs erkrankt. Die Vermutung lag nahe, ass seine Erkrankung durch den Umgang mit den Pestiiden hervorgerufen wurde. Seine Ärzte bestätigten seien Verdacht. Die zuständige Berufsgenossenschaft ehnte seine Ansprüche jedoch ab. Daher begehrte er die euaufnahme des Verfahrens zur Anerkennung als Be ufskrankheit. Nur ein Schreiben des Petitionsausschuses und des Bundesversicherungsamtes haben letztendich dazu geführt, dass das Verfahren neu aufgerollt urde, da offensichtliche Ungereimtheiten entdeckt urden. Dem Wunsch des Petenten konnte entsprochen erden. Ich finde, das ist eine tolle Leistung des Aus chusses und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Lassen Sie mich noch kurz auf das zahlenmäßige Verältnis der Petitionen zwischen Ost und West eingehen. ier ist festzustellen, dass gut ein Viertel – um genau zu ein: 25,37 Prozent – der eingegangenen Petitionen des etzten Jahres aus Ostdeutschland stammen. Vergleicht an dies mit der Anzahl der Einwohner in den alten und euen Ländern, kann man feststellen, dass nach wie vor engenmäßig deutlich mehr Petitionen aus Ostdeutsch and als aus Westdeutschland kommen. Ich glaube, ieran wird deutlich, dass gerade die ostdeutschen Bürerinnen und Bürger nicht nur schreibfreudiger sind, ondern auch ein größeres Maß an Problemen haben. Seit einem Jahr kann man Petitionen auch über das nternet einreichen. Ich denke, wir sollten die Menschen aher nicht nur auf das Recht, eine Petition einzureichen, ondern auch verstärkt auf diese Möglichkeit hinweisen. eine Damen und Herren, ich möchte Sie daher alle uffordern, Ihre Möglichkeiten zu nutzen, in Ihren Wahlreisen die Arbeit des Petitionsausschusses bekannter zu achen. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksameit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617310500

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

– Drucksache 16/9237 –






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

(9. Ausschuss)


– Drucksache 16/9794 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Lena Strothmann

Hierzu liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion
der FDP sowie der Fraktion Die Linke vor.

Interfraktionell ist vereinbart, die Reden zu diesem
Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe,
Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um die Re-
den folgender Kolleginnen und Kollegen: Lena
Strothmann, CDU/CSU, Andrea Wicklein, SPD, Paul
Friedhoff, FDP, Sabine Zimmermann, Die Linke, und
Kerstin Andreae, Bündnis 90/Die Grünen.1)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/9794, den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/9237 in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
men wollen, um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Entschlie-
ßungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9817? – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsan-
trag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abge-
lehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 16/9818? – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist
bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke mit den Stim-
men der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE

Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern
und Benzinpreisanstieg sozial abfedern

– Drucksachen 16/7524, 16/9155 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Lydia Westrich
Dr. Axel Troost

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1) Anlage 5
2)

3)

(C (D Auch hier sollen die Reden zu Protokoll genommen erden. Es handelt sich um die Reden der Kollegen anfred Kolbe, CDU/CSU, Lydia Westrich, SPD, r. Volker Wissing, FDP, Dr. Barbara Höll, Die Linke, nd Winfried Hermann, Bündnis 90/Die Grünen.2)


Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanz-
usschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit
em Titel „Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern
nd Benzinpreisanstieg sozial abfedern“. Der Ausschuss
mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
ache 16/9155, den Antrag der Fraktion Die Linke auf
rucksache 16/7524 abzulehnen. Wer stimmt für diese
eschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltun-
en? – Die Beschlussempfehlung ist bei Gegenstimmen
er Fraktion Die Linke mit den Stimmen der übrigen
raktionen angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 44 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union (21. Ausschuss)


– zu der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung

Mitteilung der Kommission an das Europäi-
sche Parlament und den Rat
Europäische Agenturen – Mögliche Perspek-
tiven
KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08

– zu dem Antrag der Abgeordneten Markus
Löning, Michael Link (Heilbronn), Florian
Toncar, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP

Gerichtliche und parlamentarische Kon-
trolle von EU-Agenturen

– Drucksachen 16/8983 A.20, 16/8049, 16/9695 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Veronika Bellmann
Michael Roth (Heringen)

Markus Löning
Dr. Diether Dehm
Rainder Steenblock

Interfraktionell wird vorgeschlagen, auch diese Reden
u Protokoll zu nehmen. Es handelt sich um die Reden
er Kollegen Veronika Bellmann, CDU/CSU, Michael
oth, SPD, Markus Löning, FDP, Alexander Ulrich, Die
inke, und Rainder Steenblock, Bündnis 90/Die Grü-
en.3)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
mpfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten
er Europäischen Union auf Drucksache 16/9695. Der
usschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussemp-

ehlung, in Kenntnis der genannten Unterrichtung durch
ie Bundesregierung eine Entschließung anzunehmen.
er stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen-

Anlage 6
Anlage 7






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
stimmen? – Enthaltungen? – Diese Beschlussempfeh-
lung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktio-
nen der FDP und Die Linke angenommen.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/8049. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltun-
gen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der FDP-
Fraktion und Enthaltung der Fraktionen Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 45 a und 45 b auf:

a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jerzy
Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian
Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung
des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfas-
sungsrichterinnen und Bundesverfassungs-
richter

– Drucksache 16/9628 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jerzy
Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian
Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages zur Verbesserung
des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfas-
sungsrichterinnen und Bundesverfassungs-
richtern

– Drucksache 16/9629 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fünf Minuten erhalten
soll. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der
Fall.

Ich eröffne die Aussprache und teile mit, dass nur
zwei Redner das Wort zu nehmen wünschen: Hans-
Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, und
Wolfgang Nešković von der Fraktion Die Linke. Die
Kollegen Dr. Wolfgang Götzer, CDU/CSU-Fraktion,
Joachim Stünker, SPD-Fraktion, und Jörg van Essen,
FDP-Fraktion, wollen ihre Reden zu Protokoll geben.1)

Deswegen erteile ich nun das Wort dem Kollegen
Christian Ströbele.

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d1) Anlage 8

(C (D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Danke, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und

ollegen! Liebes Volk! Der Deutsche Bundestag be-
chäftigt sich heute unter seinem letzten Tagesordnungs-
unkt vor der Sommerpause mit dem Bundesverfas-
ungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht ist das
undesorgan mit dem höchsten Ansehen in der Bundes-

epublik Deutschland. Ich meine, das Verfassungsgericht
at das verdient, weil es sich mehrfach als Bastion zum
chutz vor Angriffen auf unser aller Bürgerinnen- und
ürgerrechte gezeigt hat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


aran wollen wir nichts ändern. Wir Bundestagsabge-
rdnete können angesichts dieses hohen Ansehens, das
as Bundesverfassungsgericht genießt, häufig nur vor
eid erblassen.

Wir meinen aber, dass bei der Wahl der Bundesverfas-
ungsrichter trotzdem Änderungsbedarf besteht. Da ist
iniges nicht in Ordnung und vor allen Dingen nicht mit
em Grundgesetz zu vereinbaren. Im Grundgesetz steht:
ie Richter des Bundesverfassungsgerichts werden zur
älfte vom Deutschen Bundestag gewählt. Nun gehöre

ch seit inzwischen mehr als zwölf Jahren dem Deut-
chen Bundestag an. Ich habe aber noch nicht ein einzi-
es Mal an der Wahl von Richtern des Bundesverfas-
ungsgerichts teilgenommen. Ich war nicht einmal
avon unterrichtet.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)


ch habe immer der Zeitung entnommen, dass offenbar
ine Wahl ansteht und wer nachher gewählt worden ist.
anchmal habe ich auch etwas über Kandidaten gele-

en. Beteiligt war ich an der Wahl aber nicht. Ich finde
as nicht in Ordnung. Das muss in Ordnung gebracht
erden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Man hört und liest, dass das Verfahren sehr intransparent
ein soll. Diese Wahl wurde delegiert an ein Gremium
on Leuten, die der Bundestag wählt. Die Auswahl der
andidaten soll – und das ist ja das Entscheidende –, so
abe ich gelesen und gehört, bei ein oder zwei Personen
er großen Fraktionen liegen, die nach dem Motto „Die-
es Mal seid ihr dran, nächstes Mal sind wir dran“ einen
ichter oder eine Richterin für das Bundesverfassungs-
ericht benennen, die dann mit Zweidrittelmehrheit ge-
ählt werden. Das ist so nicht in Ordnung. Das wollen
ir ändern. Wir, die kleinen Fraktionen, klagen unser
echt, an der Wahl der Richterinnen und Richter des
undesverfassungsgerichts teilzunehmen, ein.

Wir möchten dieses Recht haben, weil wir wollen,
ass erstens das Auswahlverfahren transparenter wird
nd dass zweitens dem Grundgesetz Genüge getan wird,
nd drittens – das ist ein moderner Gesichtspunkt – fin-
en wir es überhaupt nicht in Ordnung, dass die weibli-
he Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in
en beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts nicht






(A) )



(B) )


Hans-Christian Ströbele
angemessen repräsentiert, nicht angemessen vertreten
ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Es kann nicht sein, dass in einem Senat eine Frau und in
einem anderen Senat zwei Frauen sind. Insgesamt sind
in einem Senat acht Richter. Da müssen wir zu einer
Gleichstellung von Mann und Frau kommen. Das for-
dern wir auch in vielen anderen Bereichen unserer Ge-
sellschaft von diesem Platz aus immer wieder ein.


(Thomas Oppermann [SPD]: Da haben Sie recht, Herr Kollege!)


– Sehr gut, auch die SPD stimmt zu.

Deshalb schlagen wir ein transparentes Verfahren vor.
In Zukunft soll sich der Rechtsausschuss – das ist ein
sehr ehrenwerter Ausschuss des Deutschen Bundesta-
ges – immer dann, wenn eine Richterstelle frei wird,
weil eine Richterin oder ein Richter ausscheidet, mit den
möglichen Kandidaten beschäftigen. Er soll eine öffent-
liche Anhörung durchführen, in der sich die Kandidaten
vorstellen und in der die Mitglieder des Rechtsausschuss
die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Dann erstellt
der Rechtsausschuss auf dieser Grundlage Vorschläge,
die er dem Plenum des Deutschen Bundestages vorlegt.
Das Plenum des Deutschen Bundestages stimmt dann
geheim darüber ab, wie es bei Personalentscheidungen
immer der Fall ist. Eine Richterin oder ein Richter muss
dann mit Dreiviertelmehrheit – heute ist es eine Zwei-
drittelmehrheit – gewählt werden, damit auch die klei-
nen Fraktionen nicht einfach übergangen werden kön-
nen, sondern in eine Konsensbildung einbezogen
werden. Wir halten das für richtig. Das würde dem Peti-
tum des Grundgesetzes endlich Rechnung tragen.

Wir fügen hinzu, dass in Zukunft eine feste Regelung
bestehen soll, dass in jedem Senat mindestens drei Rich-
ter und drei Richterinnen vorhanden sein müssen. Das
heißt, in Zukunft muss auch da eine gewisse Quotierung
stattfinden. Bei den Juristen, zum Beispiel Richtern und
Staatsanwälten, in Deutschland ist der Frauenanteil – das
sieht man, wenn man in die Amts- und Landgerichte
geht – schon ganz hoch; zumindest auf den niedrigen
Ebenen sind sehr viele oder überwiegend Frauen vertre-
ten. Das kann man in allen Gerichten feststellen. Wir
meinen: Die Frauen sind genauso fähig wie die Männer,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mehr! Fähiger!)


auch im Bundesverfassungsgericht Recht zu sprechen
und die Grundregeln unseres Grundgesetzes zu wahren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb wollen wir auch in diesem Bereich eine Quotie-
rung.

Über diese Vorschläge wollen wir diskutieren. Wir
wünschen uns, dass wir ein transparentes Verfahren be-
kommen. Das würde das Ansehen des Bundesverfas-
sungsgerichtes noch mehr steigern und uns allen, auch
Ihnen, Gelegenheit geben, sich mit Meinungsäußerun-
gen an der Diskussion über zukünftige Richterinnen und

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(C (D ichter des Bundesverfassungsgerichts zu beteiligen. azu gibt es ja auch immer parallel eine öffentliche Deatte. Wir hoffen deshalb auf eine wohlwollende Beraung unseres Gesetzentwurfes und Zustimmung auch urch die großen Fraktionen. Ich danke sehr und wünsche schöne Ferien. Das Wort hat der Kollege Wolfgang Nešković von der raktion Die Linke. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten amen und Herren! Die Verfassung der Bundesrepublik eutschland besteht aus ungefähr 21 400 Wörtern und us genau 146 Artikeln. Die vom Deutschen Bundestag erausgegebene Textausgabe umfasst 86 Seiten. Dieses chmale Bändchen enthält die Grundprinzipien der deutchen Gesellschaft. Zugleich enthält es diese Prinzipien icht. Dieses schmale Bändchen enthält die Errungenchaften der Demokratie, der bürgerlichen Freiheit und er sozialen Sicherheit und enthält sie zugleich nicht. enn die Verfassung gewinnt ihren konkreten und verindlichen Inhalt erst durch die Interpretation des Bunesverfassungsgerichts. Seit seiner Gründung im Jahre 1951 hat dieses Geicht circa 6 900 Senatsentscheidungen getroffen, in deen es den Inhalt der Grundrechte ermittelte und präziierte, neue Grundrechte fand, das Verhältnis der taatsgewalten und die rechtlichen Beziehungen von und und Ländern regelte. Die Entscheidungen des Gerichts, die von Verfasungsrang sind, füllen eine riesige Bibliothek, der Text er Verfassung füllt nicht einmal 100 Seiten. Dieses unerschiedliche Verhältnis beim Papierbedarf beleuchtet ie große Macht des Gerichts. Es hat die Macht, über die renzen der politischen Entscheidungsfreiheit zu befinen. Es hat die Macht, den Sozialstaat zu konkretisieren nd soziale Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Es hat die acht, Zweck, Inhalt und Grenzen des Privateigentums u bestimmen und dessen Sozialpflichtigkeit einzuforern. Es hat die Macht, einer hysterischen Sicherheitspoitik entgegenzutreten, um die Freiheit der Menschen zu chützen. Es hat aber auch die Macht, bei allem das Geenteil zu tun. Das Gericht hat von seiner Macht seit dem Jahre 1951 urückhaltend und gelegentlich auch weise Gebrauch emacht. Macht rechtfertigt sich aber nicht allein daraus, ass sie auf Akzeptanz stößt. In einer repräsentativen emokratie gibt es nur eine Rechtfertigung der Macht: ie direkte oder abgeleitete durch die Wählerinnen und ähler. Die Legitimation der vom Bundestag zu benen enden Bundesverfassungsrichterinnen und -richter leitet ich also aus den Bundestagswahlen ab. Die Bundestagsahlen lassen seit über 25 Jahren einen ungebrochenen rend erkennen. Dieser Trend besteht in einer zunehenden Segmentierung der Parteienlandschaft. Wolfgang Neškoviæ Nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler haben weder CDU/CSU noch Sozialdemokraten allein noch komfortable Mehrheiten. Nach dem Willen des Souveräns ist offenbar erst ein Fünfparteiensystem in der Lage, die Wertvorstellungen dieser Gesellschaft angemessen zu erfassen. Erst in der Gesamtheit dieser Parteien spiegelt sich das Wertespektrum unserer Gesellschaft im Wesentlichen wider. Eine ausreichende demokratische Legitimierung des Bundesverfassungsgerichts muss diese Vielfalt zwingend berücksichtigen. Diese Vielfalt muss sich auch bei der Besetzung des Gerichts zeigen. Schließlich sprechen die Richterinnen und Richter ihre Urteile im Namen des Volkes. Es zeugt daher nicht von Vielfalt, sondern von politischer Einfalt, wenn auf der Richterbank auch 18 Jahre nach der Wiedervereinigung kein Richter mit ostdeutscher Biografie zu finden ist. Zur nötigen Vielfalt gehört auch die Gleichheit der Geschlechter. Die Bevölkerung besteht in etwa hälftig aus Männern und Frauen. Daher ist nicht einzusehen, warum sich diese Verteilung nicht auch auf der Richterbank fortsetzen sollte. Sehr geehrte Damen und Herren, erst wenn sich die Macht im Diskurs der soeben beschriebenen Vielfalt bewähren muss, ist sie legitimiert. Die Initiative der Grünen zielt auch auf die Herstellung dieser Vielfalt ab, die es bisher nicht gibt. Deswegen bietet sie einen geeigneten Anstoß für weiterführende Diskussionen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Seid ihr denn nun dafür oder dagegen?)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617310600

(Beifall bei der LINKEN)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1617310700




(A) (C)


(B) (D)


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1617310800

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/9628 und 16/9629 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind
Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das
so beschlossen.

Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf Dienstag, den 16. September 2008, 10 Uhr,
ein.

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Sommerpause
und gute Erholung.

Die Sitzung ist geschlossen.