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ID1617301200

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    10. FDP-Fraktion.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/173 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Innovationsfähigkeit des Standortes stär- ken – Wagniskapital fördern (Drucksachen 16/4758, 16/9777, 16/9829) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risi- ken (Risikobegrenzungsgesetz) (Drucksachen 16/7438, 16/7718, 16/9778, 16/9821) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses kauf von Immobilienkrediten stär- ken (Drucksachen 16/8548, 16/8182, 16/5595, 16/9778, 16/9821) . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Arbeitneh- mermitbestimmung bei Betriebsände- rungen (Drucksachen 16/7533, 16/9789) . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, 18447 D 18448 A 18448 A 18448 B Deutscher B Stenografisch 173. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 37: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) (Drucksachen 16/6311, 16/6648) . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbe- teiligungsgesellschaften (UBGG) (Drucksachen 16/3229, 16/9777, 16/9829) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9784) . . . . . . . . . . . . . 18447 B 18447 C 18447 D – zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Carl-Ludwig undestag er Bericht ung 27. Juni 2008 t : Thiele, Hans-Michael Goldmann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Optimaler Darlehensneh- merschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Ausverkauf von Krediten an Finanz- investoren stoppen – Verbraucher- rechte stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte der Verbrauche- rinnen und Verbraucher beim Ver- Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Beschäf- tigte und Unternehmen vor Ausplünde- II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 rung durch Finanzinvestoren schützen (Drucksachen 16/7526, 16/9162) . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Fa- miliensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Re- formgesetz – FGG-RG) (Drucksachen 16/6308, 16/9733) . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 16/9690, 16/9790) . . . . b T a b c J O R N J N D E F 18448 B 18448 C 18449 D 18451 B 18452 C 18454 B 18455 C 18456 C 18457 B 18459 A 18460 A 18462 C 18463 D 18464 D 18465 D 18468 A 18468 C 18470 A 18471 C 18474 C 18475 D 18476 C 18478 A 18479 C 18481 A 18482 B – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/9791) . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermitt- lungsausschuss) zu dem Gesetz zur Neu- regelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtli- cher Vorschriften (Drucksachen 16/6543, 16/7166, 16/7167, 16/8918, 16/8923, 16/9290, 16/9627) . . . agesordnungspunkt 40: ) Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Jürgen Koppelin, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Verstaatlichung der IKB Deut- sche Industriebank AG durch Zweck- entfremdung der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 16/9611) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Untersagung des direkten oder indirek- ten Erwerbs beziehungsweise der Über- tragung von Vermögenspositionen der IKB Deutsche Industriebank AG durch respektive an die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 16/9606) . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Keine Sozialisierung von Spekulationsverlus- ten – Voraussetzungen für eine grundle- gende Reform des öffentlich-rechtlichen Finanzsektors schaffen (Drucksachen 16/8771, 16/9760, 16/9824) ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . icolette Kressl, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . duard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18482 B 18482 B 18483 A 18483 A 18483 A 18483 B 18484 D 18486 A 18486 C 18488 A 18489 D 18490 A 18490 C 18491 D 18493 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 III Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2007 (Drucksache 16/9500) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Naumann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornstein- fegerwesens (Drucksachen 16/9237, 16/9794) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE: Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern und Benzinpreisanstieg sozial abfedern (Drucksachen 16/7524, 16/9155) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Europäi- schen Union – zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08 – zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), ( T a b H W N A L A E D ü n t p A E ü Ä b I J 18493 D 18495 D 18497 A 18497 B 18499 B 18501 B 18502 C 18503 D 18504 D 18506 B 18507 C 18508 B 18509 C 18510 C 18511 D 18512 B Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Agenturen Drucksachen 16/8983 A.20, 16/8049, 16/9695) agesordnungspunkt 45: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfas- sungsrichterinnen und Bundesverfas- sungsrichter (Drucksache 16/9628) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf zur Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfassungsrichterin- nen und Bundesverfassungsrichtern (Drucksache 16/9629) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Peter Jahr (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Moder- isierung der Rahmenbedingungen für Kapi- albeteiligungen (MoRaKG) (Tagesordnungs- unkt 37 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur nderung des Zweiten Buches Sozialgesetz- uch (Tagesordnungspunkt 39 a) ngbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18512 C 18513 A 18513 A 18513 C 18514 C 18515 C 18517 A 18518 A 18518 B 18518 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 39 b) Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an das Euro- päische Parlament und den Rat Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08 – Antrag: Gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Agenturen (Tagesordnungspunkt 44) 18519 A 18519 B 18519 C 18519 C 18520 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Tagesordnungs- punkt 42) Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern und Benzinpreisanstieg sozial abfedern (Ta- gesordnungspunkt 43) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V M M A R A Z – – ( D J J A A 18520 C 18521 B 18522 A 18522 D 18523 C 18524 B 18525 D 18527 B 18528 A 18529 A eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesver- fassungsrichterinnen und Bundesverfas- sungsrichter Antrag: Entwurf zur Änderung der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundesta- ges zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichtern Tagesordnungspunkt 45 a und b) r. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18530 A 18531 B 18532 A 18533 A 18533 C 18534 B 18535 C 18536 B 18537 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18447 (A) ) (B) ) 173. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Wolfgang Nešković Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18517 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des EuroparatesJohannes * Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 27.06.2008 Jung (Karlsruhe), SPD 27.06.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 27.06.2008 Dr. Akgün, Lale SPD 27.06.2008 Andres, Gerd SPD 27.06.2008 Barnett, Doris SPD 27.06.2008* Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 27.06.2008 Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 Bodewig, Kurt SPD 27.06.2008 Bollen, Clemens SPD 27.06.2008 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 27.06.2008* Deittert, Hubert CDU/CSU 27.06.2008* Dörmann, Martin SPD 27.06.2008 Ferner, Elke SPD 27.06.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 27.06.2008* Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 27.06.2008 Gerster, Martin SPD 27.06.2008 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 27.06.2008 Haibach, Holger CDU/CSU 27.06.2008* Dr. Hemker, Reinhold SPD 27.06.2008 Hintze, Peter CDU/CSU 27.06.2008 Hinz (Essen), Petra SPD 27.06.2008 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 Ibrügger, Lothar SPD 27.06.2008 K K D L L M M N R R R R S D S S D D S S T D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten auch, Michael FDP 27.06.2008 orte, Jan DIE LINKE 27.06.2008 r. Kues, Hermann CDU/CSU 27.06.2008 afontaine, Oskar DIE LINKE 27.06.2008 ips, Patricia CDU/CSU 27.06.2008 eierhofer, Horst FDP 27.06.2008 üntefering, Franz SPD 27.06.2008 itzsche, Henry fraktionslos 27.06.2008 aidel, Hans CDU/CSU 27.06.2008 amelow, Bodo DIE LINKE 27.06.2008 auen, Peter CDU/CSU 27.06.2008 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 27.06.2008 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.06.2008 r. Scheer, Hermann SPD 27.06.2008 chily, Otto SPD 27.06.2008 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 27.06.2008 r. Schui, Herbert DIE LINKE 27.06.2008 r. Schwanholz, Martin SPD 27.06.2008 eib, Marion CDU/CSU 27.06.2008 töckel, Rolf SPD 27.06.2008 hiele, Carl-Ludwig FDP 27.06.2008 r. Wiefelspütz, Dieter SPD 27.06.2008 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 27.06.2008 eil, Martin FDP 27.06.2008 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 18518 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Modernisierung der Rahmenbedingun- gen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) (Ta- gesordnungspunkt 37 a) Am Freitag, dem 27. Juni, werde ich dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbunde- nen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) zustimmen. Ich begrüße die im Risikobegrenzungsgesetz getroffe- nen Maßnahmen im Bereich der Kreditverkäufe. In den Verhandlungen ist es gelungen, die Kreditnehmer besser vor der Veräußerung ihrer Kredite zu schützen. Banken müssen nun bereits vor dem Abschluss eines Vertrages den Verbraucher durch deutliche Hinweise über die Ab- tretbarkeit des Immobilienkreditvertrages informieren. Zudem sind künftig auch Regelungen in den AGBs un- wirksam, in denen der Kreditnehmer dem Wechsel des Vertragspartners im Vorhinein zustimmt. Ist eine Aus- wechselung des Vertragspartners nach den gesetzlichen Bestimmungen noch möglich, muss der Verbraucher darüber sofort unterrichtet werden. Abschließend ist eine Kündigung des Vertrages nunmehr erst dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestes 2,5 Prozent der Darlehenssumme und zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Gleichwohl hätte ich mir auch Verbesserungen im Be- reich des außerordentlichen Kündigungsrechtes gewünscht. Bei Änderung der persönlichen Vermögensverhältnisse oder bei Wertverlust der Sicherheit – ein Sachverhalt, der im Immobiliensektor in den neuen Bundesländern eher zur Normalität gehören dürfte – kann die Bank den Im- mobilienkredit auch dann kündigen, wenn der Verbrau- cher nicht mit seiner Ratenzahlung im Verzug ist. Solange der Kreditnehmer aber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, sollte keine Kündigungs- möglichkeit bestehen. Hier sind weitere Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Vorschrift dringend notwen- dig. Trotz meiner Bedenken werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen, da es im Gesamtbild gelungen ist, einen Kompromiss zu finden, der die Transparenz bei Verkäu- fen von Krediten erhöht und die Rechte der Verbraucher stärkt. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 39 a) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches So- zialgesetzbuch stimme ich nicht zu. B s d S N m t d w s r b m s z a U 2 e M w k s B g M d d d s n K t d U w ü s t W h h i R l k s r g K P m S (C (D Ich erkenne an, dass der vorliegende Gesetzentwurf estandteil einer Paketlösung des Vermittlungsausschus- es ist, mit der zugleich das Wohngeld angehoben und ie Bundesleistungen für die Grundsicherung im Alter, ozialgesetzbuch XII, dynamisiert auf angemessenem iveau gesichert wird. Diese beiden Regelungen sind einer Auffassung nach sachlich richtig und gewährleis- en auch die kommunale Interessenlage. Die Anhebung es Wohngeldes führt dazu, dass circa 80 000 Personen eniger auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewie- en sein werden. Die Neuregelung für die Grundsiche- ung im Alter gewährleistet eine angemessene Bundes- eteiligung an dieser kommunalen Aufgabe. Diese beiden Regelungen waren offenkundig im Ver- ittlungsverfahren nur unter der Voraussetzung durch- etzbar, dass mit dem jetzt vorliegenden Vierten Gesetz ur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch der ktuelle Beteiligungssatz des Bundes an den Kosten der nterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II über 010 hinaus auf Dauer festgeschrieben wird. Die aktu- lle Bundesbeteiligung ist im vergangenen Jahr auf den aßstab der Zahl der Bedarfsgemeinschaften umgestellt orden, nachdem zuvor die Gesamtkosten der Unter- unft Bemessungsgrundlage gewesen waren. Diese Um- tellung ist im vergangenen Jahr gegen den Protest der undesländer und der Kommunen nur unter der Maß- abe erfolgt, dass im Jahr 2010 eine Überprüfung dieses aßstabes erfolgt. Bereits im Jahr 2008 ist erkennbar, ass trotz sinkender Bedarfsgemeinschaften die Kosten er Unterkunft steigen. Dies liegt insbesondere an den eutlich gestiegenen Energiekosten. Es ist erkennbar, dass sich diese Entwicklung auf ab- ehbare Zeit fortsetzen wird. Damit tragen die Kommu- en alleine das Risiko der Kostenentwicklung bei den osten der Unterkunft. Der Grundsatz einer fairen Las- enverteilung und die Zielsetzung, die Kommunen bun- esweit um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten, die bei der rsprungsbeschlussfassung zum SGB II zugrunde lagen, erden damit verletzt. In der Gesamtgrößenordnung bernehmen die Kommunen damit ein finanzielles Ri- iko, das in der Größenordnung erkennbar über den Vor- eilen liegt, die die Kommunen aus der Neuregelung des ohngeldrechtes und der Änderung von SGB XII zie- en. Im Ergebnis bedeutet das Gesamtpaket eine dauer- afte finanzielle Belastung der kommunalen Ebene, der ch nicht zustimmen kann. Jörg Rohde (FDP): Dem Gesetz zur Entfristung der egelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbetei- igung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ann ich entgegen dem Votum meiner Fraktion nicht zu- timmen und enthalte mich daher der Stimme. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften allein als Be- echnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses reift zu kurz. Stattdessen müssten die tatsächlichen KdU- osten als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Auch wenn durch die Entfristung nun eine gewisse lanungssicherheit für alle Beteiligten gegeben ist, hätte an noch weitere Erfahrungen mit dem derzeit gültigen chlüssel sammeln können. Meines Erachtens hätte sich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18519 (A) ) (B) ) dann gezeigt, dass sich der Verteilungsschlüssel an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft orientieren müsste. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 39 b) Ulrike Flach (FDP): Es ist aus meiner Sicht nicht ak- zeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II ohne aus- führliche parlamentarische Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundes- zuschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- ten zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berech- nung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich befürchte, dass die Kommunen durch steigende Energie- und Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zu- kunft stärker belastet werden und das Risiko hierfür tra- gen. Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Geset- zes derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar. Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebro- chen. Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Be- ratung des Themas zu einem anderen Ergebnis gekom- men wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen. Otto Fricke (FDP): Das Vorgehen zur Beschlussfas- sung über diesen Gesetzentwurf mag formal verfas- sungsrechtlichen Anforderungen gerade noch genügen. Letztlich wird jedoch der Bundestag als Gesetzgeber nur noch zum Vollstreckungsorgan parteipolitischer Abspra- chen von Bund und Ländern. Es ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dass das Ge- setz zur Entfristung der Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unter- kunft nach § 46 SGB II ohne ausführliche parlamentari- sche Beratung und Diskussion binnen Wochenfrist durch- gewinkt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundes- zuschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- ten zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. Die Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berech- nung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ins- gesamt sind die finanziellen Risiken des Gesetzes derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar. Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebro- chen. Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Be- ratung des Themas zu einem besseren Ergebnis gekom- men wäre. Die Belastungen für den Bundeshaushalt werden dadurch in Zukunft noch unabwägbarer. Eine ver- nünftige Finanzplanung wird weiter verunmöglicht und d g a n g g o k z t D n b u k g z c r m E r m f w 2 g s A B G d h g B W d d 2 G d t A s s d s d (C (D ie Vermischung von Kostenträgern bei Sozialstaatsaus- aben weiter verschlimmert. Daher lehne ich das Gesetz b. Jürgen Koppelin (FDP): Es ist aus meiner Sicht icht akzeptabel, dass das Gesetz zur Entfristung der Re- elung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteili- ung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II hne ausführliche parlamentarische Beratung und Dis- ussion binnen Wochenfrist durchgewinkt werden soll. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Bundes- uschusses lediglich die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- en zugrunde zu legen, greift meines Erachtens zu kurz. ie Einbeziehung der tatsächlichen Kosten zur Berech- ung des Bundeszuschusses wird damit verhindert. Ich efürchte, dass die Kommunen durch steigende Energie- nd Nebenkosten für Wohnung und Unterkunft in Zu- unft stärker belastet werden und das Risiko hierfür tra- en. Insgesamt sind die finanziellen Risiken des Geset- es derzeit für keine Gebietskörperschaft absehbar. Diese gesetzliche Regelung wurde übers Knie gebro- hen. Ich denke, dass man mit einer ausführlicheren Be- atung des Themas zu einem anderen Ergebnis gekom- en wäre. Ich werde das Gesetz deshalb ablehnen. Volker Kröning (SPD): Mit Bedauern kann ich der mpfehlung, obgleich ich der Änderung des Wohngeld- echts zustimme, aus rechtlichen Gründen nicht zustim- en. Meine Bedenken gehen aus einer schriftlichen An- rage an die Bundesregierung im Juni 2008 hervor; sie erden durch die Antwort der Bundesregierung vom 6. Juni 2008 nicht ausgeräumt, Arbeitsnummer 6/147. Gegenstand des Vermittlungsverfahrens und des zu- rundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens war der Ge- etzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/6542, den die ntwort zitiert, nicht; dies ergibt sich bereits aus der ezugnahme der Beschlussempfehlung allein auf den esetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/6543. Die Ausdehnung des Gegenstandes der Gesetzgebung urch den Vermittlungsausschuss wird nicht durch „in- altliche und zeitliche Zusammenhänge zweier Gesetz- ebungsverfahren“ gerechtfertigt, wie die Antwort der undesregierung sagt. Die Antwort geht mit keinem ort auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ie Rechtmäßigkeit eines Vermittlungsverfahrens ein, ie das Bundesverfassungsgericht zuletzt am 15. Januar 008 gestellt hat. Nebenbei: nach Einleitung der beiden esetzgebungsverfahren, jedoch vor der abschließen- en Befassung der Ausschüsse des Deutschen Bundes- ags. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich geht die ntwort der Bundesregierung fehl: Der zweiten Be- chlussempfehlung und dem zweiten Bericht des Aus- chusses für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung, auf en sich die Antwort bezieht, liegt ebenfalls nur der Ge- etzentwurf auf Drucksache 16/6543 zugrunde, ebenso em Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Ge- 18520 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) schäftsordnung des Deutschen Bundestages, auf den die Antwort überhaupt nicht eingeht. Damit bleiben auch die erheblichen zusätzlichen Kos- ten, die das Vermittlungsverfahren und eine Zustimmung von Bundestag – und Bundesrat – auslösen, verdeckt; nach internen Berechnungen belaufen sie sich im mittel- fristigen Planungszeitraum auf dreiviertel, langfristig auf beinahe 3 Milliarden Euro. Im Übrigen ist das Vermittlungsverfahren verfas- sungspolitisch bedenklich: Bund und Länder verhandeln zurzeit über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanz- beziehungen, vor allem kurzfristig über eine strikte Be- grenzung der Kreditaufnahme und langfristig über eine Reduzierung der Schulden des Gesamtstaates. Zu dieser Situation und vor diesem Hintergrund bleibt die Frage nach einer Interessenwahrung durch faires Geben und Nehmen unbeantwortet. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Für die Koali- tionsfraktionen mache ich darauf aufmerksam, dass in den abschließenden Verhandlungen des Vermittlungs- ausschusses am 18. Juni 2008 folgende Protokollerklä- rung vereinbart worden ist: „1. Bundesregierung und Länder stimmen darin über- ein, dass die Regelung zur Fortschreibung der Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 SGB II entfristet wird (Änderung in § 46 SGB II: In Absatz 8 Satz 1 wird der Teilsatz ,letztmalig für das Jahr 2010‘ gestrichen und Absatz 9 wird aufgehoben). Die Anpassungsformel zur jährlichen Bestimmung der Be- teiligungsquote bleibt darüber hinaus unverändert erhal- ten. Die Länder nehmen die Auffassung des Bundes zur Kenntnis, dass die sich danach ergebende jährliche Fest- setzung der Beteiligungsquote durch ein zustimmungs- freies Bundesgesetz erfolgt. Nachverhandlungen über die Höhe der Beteiligungsquote sind ausgeschlossen. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Länder (§ 11 Abs. 3a FAG) werden dem Grunde nach aufrechterhalten. Diese Leistungen werden seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II als Ausgleich für Sonderlasten durch die höhere strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden überpro- portionalen Lasten der ostdeutschen Länder bei der Zu- sammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewährt. Weil eine grundlegende Änderung auch in Zu- kunft nicht zu erwarten ist, werden die Sonderlasten der ostdeutschen Länder fortbestehen. Deshalb wird die bis 2010 vorgesehene Befristung aufgehoben und analog zu den Regelungen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungs- zuweisungen für Kosten politischer Führung durch eine regelmäßige Überprüfung der Höhe der Zuweisungen er- setzt. Parallel dazu wird auch die Befristung des korres- pondierenden Festbetrages im Rahmen der Umsatzsteuer- verteilung in Höhe von derzeit 1 Milliarde Euro zugunsten des Bundes aufgehoben. Der Festbetrag soll auch weiter- hin der Höhe nach den nach § 11 Abs. 3a FAG geleiste- ten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen entspre- chen. d L w s d V A k h K h z h s w t v w w w B G d r r E ü v d r E v B e e D f h t H g d s ü s s (C (D 2. Bundesregierung und Länder stimmen überein, ass Alterseinkünfte, weiterhin in vollem Umfang auf eistungen der Grundsicherung im Alter und bei Er- erbsminderung angerechnet werden. Dies gilt insbe- ondere für Alterseinkünfte aus einer steuerlich geför- erten zusätzlichen Altersvorsorge in Form von Riester- erträgen.“ nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Ta- gesordnungspunkt 42) Lena Strothmann (CDU/CSU): „Schwarz sehen“ ann offensichtlich positiv sein. Das Schornsteinfeger- andwerk hat eine Zukunft. Es herrscht jetzt endlich larheit, was sich verändern wird. Der Schwebezustand at sechs Jahre gedauert, und ich bin froh, dass wir heute um Ende kommen. Die Fachkompetenz der Schornsteinfeger als Sicher- eits-, Umwelt- und Energieexperten – gerade im Zu- ammenhang mit unseren ehrgeizigen Klima- und Um- eltschutzzielen – ist nach wie vor unverzichtbar. Durch echnische Entwicklungen und auch durch einen sich erändernden Energiebedarf eröffnen sich permanent eitere Betätigungsfelder für das Schornsteinfegerhand- erk. Der Beruf ist hochmodern und anspruchsvoll. Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfeger- esens betrifft nicht nur das Schornsteinfegerhandwerk. etroffen sind auch die Verbraucher, die Haus- und rundeigentümer und andere Gewerke. Insbesondere as Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk hat reges Inte- esse an dem Entwurf gezeigt, wie wir alle an den zahl- eichen Zuschriften aus diesem Bereich erkennen konnten. s bestanden hier durchaus gegensätzliche Ansichten ber die Reform. Es gab ausführliche Gespräche und iele praxisgerechte Vorschläge und – auch das gehört azu – teilweise überzogene Forderungen. In der Anhö- ung wurden alle Standpunkte noch einmal vorgetragen. s gab übrigens überwiegend Zuspruch und Bestätigung onseiten der Sachverständigen zum Gesetzentwurf der undesregierung; das sollte auch einmal gesagt werden. Der Änderungsantrag, den wir heute vorlegen, stellt ine Chance für die zwei betroffenen Gewerke dar und ntspricht den europarechtlichen Rahmenbedingungen. ie EU-Kommission hat das bestehende Schornstein- egermonopol im Widerspruch zur Dienstleistungsfrei- eit gesehen. Es war in diesem Zusammenhang vonsei- en der Fraktion Die Linke unseriös, dem Handwerk offnungen zu machen, dass der EuGH bezüglich des eltenden Schornsteinfegergesetzes eine grundlegend an- ere Rechtsauffassung vertreten würde als die Kommis- ion. Das ist populistisch und den Betroffenen gegen- ber auch extrem unfair. Der Gesetzentwurf, auch in der ursprünglichen Fas- ung, gab Antworten und Perspektiven in zweierlei Hin- icht. Zum einen gibt es dem traditionsreichen Schorn- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18521 (A) ) (B) ) steinfegerhandwerk eine Basis. Die Schornsteinfeger können damit unter veränderten bzw. unter für sie gänz- lich neuen Wettbewerbsbedingungen agieren. Aber, und das ist ausdrückliches Ziel unserer Politik, das Gesetz betont auch die Gemeinschaftsgüter, die der Staat zu schützen und die er aktiv zu fördern hat. Und das sind die Feuer- und Betriebssicherheit, die Energieeinspa- rung, Umwelt- und Klimaschutz. Und hier, liebe Kolle- gen von der FDP, stoßen die hohen Ziele eines freien Wettbewerbs an ihre Grenzen. „Gewissermaßen anarchi- sche Zustände“, wie es einer der Sachverständigen für den eventuellen Wegfall des bestehenden Gesetzes for- mulierte, wollen wir nicht. Eine Zukunftsperspektive für das Schornsteinfeger- handwerk wäre damit nicht zu erhalten. Der hohe Stan- dard in Feuersicherheit und Umweltschutz würde verlo- ren gehen. Das können nicht unsere Ziele sein. Der Gesetzentwurf geht daher einen Mittelweg. Es werden Kehrbezirke beibehalten, einfach um den büro- kratischen Aufwand möglichst gering zu halten. Aber die Bezirke werden ausgeschrieben und zeitlich befristet vergeben. Wir haben den Gesetzentwurf zudem an einigen Stel- len geändert und präzisiert. Für den Verbraucher wird es keine parallel laufenden unterschiedlichen Rechtssys- teme geben. Stattdessen wird es eine einheitliche Über- gangsfrist geben. Die Übergangsfrist selbst ist notwen- dig, um den staatlichen Auftrag nach Betriebs- und Feuersicherheit weiterhin zu gewährleisten. Das Schorn- steinfegerhandwerk benötigt diese Zeit, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Um die vom SHK-Handwerk befürchteten Wettbewerbsnachteile aus- zugleichen, wird das Nebenerwerbsverbot für die Be- zirksschornsteinfeger – und so wird er auch in Zukunft heißen – während der Übergangszeit beibehalten. Mit der Beseitigung eines Monopols waren vielfältige Interessen auszugleichen. Vielen, wie dem Sanitär-Hei- zungs-Klima-Handwerk oder auch den sogenannten Mo- nopolgegnern, geht die Öffnung nicht weit genug. Aber im Interessensausgleich sind natürlich alle Seiten zu be- rücksichtigen. Die europarechtlichen Bedenken werden beseitigt. Und – auch das war uns sehr wichtig – das Gesetz kommt nicht zuletzt den Verbrauchern zugute durch mehr Wettbewerb. Für die gute Zusammenarbeit danke ich unserem Koalitionspartner, insbesondere der Kollegin Andrea Wicklein, und dem Handwerksreferat im Bundeswirt- schaftsministerium. Das Handwerk sollte die Chance nutzen, die das Ge- setz bietet. In einem Europa der Dienstleistungsfreiheit kann es nicht schaden, wenn unsere Dienstleister dabei gut aufgestellt sind. Andrea Wicklein (SPD): Über die Reform des Schornsteinfegerwesens wurde jahrelang diskutiert. Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte einen Ge- setzentwurf vorgelegt, der leider nicht mehr zum Be- s h e s g s n c F u l S E g s w S g g G S d w t b K w B w z d S e a w n n C w f K k Z d b d H g d S d s z (C (D chluss gebracht werden konnte. Die Bundesregierung at daher nach Verhandlungen mit der EU-Kommission inen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Schorn- teinfegerhandwerk neu regelt, es europarechtskonform estaltet und trotzdem den hohen Standard der Brand- icherheit in Deutschland erhält. Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie man von ei- er „vertanen Chance“ zur „wirklichen Reform“ spre- hen kann, wie es die FDP hier tut. Dies wäre nur der all, wenn man das derzeitige Schornsteinfegerrecht für nzumutbar hält. Doch das ist es nicht! Wir machen das Schornsteinfegerrecht in Deutsch- and europarechtskonform und geben trotzdem dem chornsteinfegerhandwerk eine Perspektive. Trotz der U-Vorgaben haben wir erreicht, dass die wichtige Auf- abe des Brand- und Immissionsschutzes weiterhin taatlich geregelt bleibt. Die Bezirksschornsteinfeger erden auch in Zukunft als beliehene Unternehmer des taates für Brand- und Umweltschutz an Feuerungsanla- en verantwortlich sein. Würde man ihnen diese Auf- abe entziehen – wie es auch in der Diskussion über das esetz gelegentlich geäußert wurde – dann müsste der taat selbst diese Aufgabe übernehmen – durch Grün- ung oder Vergrößerung von Behörden. Diese Lösung äre sicher schlechter. Durch die Reform werden den derzeit noch angestell- en Schornsteinfegermeistern neue Perspektiven gege- en. Die Übergangszeit sieht vor, dass frei werdende ehrbezirke bis 31. Dezember 2009 noch nach der Be- erberliste zu besetzen sind. Anschließend werden die ezirke ausgeschrieben. Als SPD war es uns daher ichtig, dass die Anzahl der Kehrbezirke im Übergangs- eitraum erhalten bleibt, um den angestellten Meistern ie Chance auf eine Selbstständigkeit zu geben. Das Nebentätigkeitsverbot wird abgeschafft. Die chranken zum Weg in die Selbstständigkeit fallen 2013 ndgültig. In Zukunft können sich Schornsteinfeger in nderen Gewerken betätigen, wenn sie die nötigen hand- erksrechtlichen Qualifikationen erfüllen. Daher eröff- et das neue Gesetz allen Schornsteinfegern, auch denje- igen, die sich derzeit in der Ausbildung befinden, neue hancen. Die Aufhebung des Monopols und des Nebener- erbsverbots bringen natürlich auch neue Konkurrenz ür andere Gewerke, vor allem für das Sanitär-Heizungs- lima-Handwerk. Wir sind uns dessen bewusst. Umge- ehrt gilt natürlich: Auch die Schornsteinfeger werden in ukunft ungekannten Konkurrenzdruck spüren. Denn ie in den Wettbewerb entlassenen Schornsteinfegerar- eiten können ab 2013 von jedem wahrgenommen wer- en, der sich fortbildet und als Schornsteinfeger in die andwerksrolle eingetragen ist. Um die Neutralität der Schornsteinfeger bei Messun- en an Feuerungsanlagen zu stärken, haben wir zwei Än- erungen arn Gesetzentwurf vorgenommen. Dem vom HK-Handwerk befürchteten Datenmissbrauch durch ie beliehenen Schornsteinfeger beugen wir vor. Es wird ichergestellt, dass Daten nur genutzt werden, wenn sie ur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich 18522 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) sind, und nur übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Daten hat. Außerdem haben wir den Bezirksschornsteinfegermeis- tern in der Übergangszeit die Wartung von Anlagen un- tersagt, an denen sie selbst Messungen vornehmen. Ich bin sehr froh, dass wir heute zu einem Beschluss kommen. Jede weitere Verzögerung würde die Über- gangszeit für die Betroffenen verkürzen, würde das Ver- tragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder zum Laufen bringen. Das kann nicht in unserem Inte- resse sein, denn Brandschutz und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen sind ein wichtiges öffentliches Gut. Paul K. Friedhoff (FDP): Der Deutsche Bundestag beschließt heute die lange überfällige Reform des deut- schen Schornsteinfegerwesens. Es kann nicht als Erfolg betrachtet werden, wenn nun sehr kurz nach der Anhö- rung im Schnelldurchgang und zur Randzeit ein Gesetz beschlossen wird, das seit Jahren überfällig ist. Die euro- parechtlichen Bedenken gegen das alte Gesetz aus den 30er-Jahren waren schon Mitte der 90er-Jahre bekannt. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft zudem seit 2002. Noch vor zwei Tagen, an diesem Mittwoch, haben die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen im Wirtschafts- ausschuss die Anregungen unserer Fraktion zu Verbesse- rungen des Gesetzes leider ignoriert. Es wurde nicht das Problem der Doppelmessungen oder das Problem der Altersversorgung und auch nicht das der Ausbildungsfi- nanzierung gelöst. Nicht zuletzt fehlen Regelungen für die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Während die Bundesregierung bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben – wie schon die Vorgänger- regierung – oft über das Ziel hinausschießt, regelt sie mit dem vorliegenden Entwurf nur das Nötigste. Um der eu- ropäischen Dienstleistungsfreiheit zu genügen, wird es nun Schornsteinfegern aus dem EU-Ausland gestattet werden, in deutschen Kaminen zu kehren. Anwendungs- fälle dieser Liberalisierung werden sich wohl höchstens in grenznahen Regionen ergeben, für die meisten Ver- braucher ist sie ohne Belang. Die eigentlichen Probleme jedoch werden nicht gelöst: Den Mut, das Schornsteinfe- gerwesen umfassend und konsequent zu modernisieren, hat die Bundesregierung nicht. Das Gesetzesvorhaben geht eindeutig zulasten der Verbraucher. Die Änderungen verursachen nach Berech- nungen des Normenkontrollrats 22 Millionen Euro zu- sätzliche Bürokratiekosten, die natürlich der Bürger zu zahlen hat. Doch das sind nur die Kosten, die schon im Gesetzentwurf aufgeführt sind. Berechnungen der Ba- den-württembergischen Landesregierung zeigen, dass al- lein in Baden-Württemberg mit einer Kostensteigerung für die Bürger von 8 Millionen Euro zu rechnen ist. Wenn man dies hochrechnet, ergeben sich für Gesamt- deutschland Zusatzkosten von über 60 Millionen Euro. Die unnötigen, im Gesetz vorgesehenen Doppelmessun- gen schlagen wie bisher mit circa 250 Millionen Euro zu Buche. w t b z t B g s G u s H s w k t b z t b d a B s d s z l i H t J s i a E u f d a S g Q p g r S I „ s s p W d (C (D Ein kleiner Trost für die von den kommenden Wettbe- erbsverzerrungen betroffenen Heizungs- und Klima- echniker ist allein der in letzter Minute noch einge- rachte Änderungsantrag der Koalition, nachdem kurz uvor in der gleichen Sitzung ein deckungsgleicher An- rag der FDP abgelehnt wurde: Die bevollmächtigten ezirksschornsteinfeger dürfen innerhalb der Über- angsfrist zumindest in dem Bezirk, für den sie bestellt ind, keine Wartungsdienstleistungen anbieten. Ein rundsatz, der mir unter dem Aspekt einer möglichst nabhängigen Kontrolle mehr als einleuchtend er- cheint, darf nicht ohne Not aufgegeben werden: Wer die eizung wartet, soll sie nicht messen, und wer sie misst, oll sie nicht warten. – Sobald ein Betrieb beides macht, ürde er seine eigene Arbeit selbst kontrollieren. Dann önnten schnell Eigeninteressen die unabhängige Kon- rolle gefährden. Es hat schon seine Richtigkeit, dass eim TÜV nicht derjenige die Bremse überprüft, der sie uvor eingebaut hat. Datenschutzrechtlich ist der vorgelegte Entwurf reali- ätsfern. Es besteht natürlich langfristig die Gefahr, dass evollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den umfassen- en Datenbestand des Kehrbuchs für gezielte Werbe- ngebote nutzen, auch wenn sie es nicht dürfen. Auf die erufsehre und die bestehenden allgemeinen daten- chutzrechtlichen Bestimmungen zu verweisen, wie dies ie Koalition in der letzten Sitzung des Wirtschaftsaus- chusses tat, reicht jedenfalls nicht aus. Dies erleben wir urzeit regelmäßig bei vielen bekannt gewordenen Fäl- en von Datenmissbrauch. Auch technisch überzeugt der Entwurf nicht. Obwohl n immer mehr Gebäuden rußfreie und wartungsarme eizsysteme zum Einsatz kommen, sollen die Kon- rollintervalle noch erhöht werden: Statt einmal in fünf ahren sollen nun zweimal in sieben Jahren die Feuer- tätten der Hauseigentümer kontrolliert werden. Das er- nnert mehr an eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als n eine Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik. s kostet aber auf jeden Fall mehr Gebühren. Insgesamt ist der vorliegende Entwurf unausgegoren nd unvollständig. Die FDP-Fraktion lehnt diesen nach ünf Jahren Arbeit zustande gekommenen Schnellschuss er Bundesregierung ab. Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Die Große Ko- lition will heute ein Gesetz für mehr Wettbewerb im chornsteinfegerhandwerk beschließen. Die Bundesre- ierung behauptet stets, mehr Wettbewerb bringe bessere ualität und sinkende Preise. Wie das Beispiel der Bahn- rivatisierung zeigt, trifft das nicht zu. In dem hier vorlie- enden Gesetz ist die Bundesregierung ehrlicher. Sie äumt im Vorfeld ein, dass es mit der Liberalisierung im chornsteinfegerhandwerk zu Verschlechterungen kommt. n ihrer Begründung zum Gesetzentwurf heißt es: Es sind Abstriche an Betriebs- und Brandsicherheit, Umwelt- chutz, Klimaschutz oder an den Zielen der Energieein- parung zu befürchten“. Und: „Geringfügige Einzel- reisanpassungen können aufgrund der neu eingeführten ettbewerbssituation nicht gänzlich ausgeschlossen wer- en.“ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18523 (A) ) (B) ) Es sind also Preiserhöhungen für Verbraucher zu er- warten. Verbraucherbände haben dies in der Anhörung bestätigt. Weniger Brand- und Umweltschutz, aber hö- here Kosten für den Verbraucher – ein solches Gesetz lehnt Die Linke ab. Der Bundesregierung ist diese Kritik bekannt. Sie verweist jedoch auf einen angeblichen eu- ropäischen Sachzwang. Dieser würde sich aus einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kom- mission ergeben. Die Linke lässt diese Argumentation nicht gelten und hat ihre Position in einem eigenen Ent- schließungsantrag begründet. Zunächst geht der vorliegende Gesetzentwurf über das hinaus, was die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme benannt hat. Das hat auch der Europarechtler Waldenberger in der Anhörung bestätigt, der die Bundesregierung ja grundlegend unterstützt. Aber selbst er spricht davon, dass die Regierung den europarechtlich vorhandenen Spielraum nicht ausgeschöpft hat. Ferner schafft die Bun- desregierung mit dem neuen Gesetz die sogenannte Lehr- lingskostenausgleichkasse ab. Über dieses Verfahren musste sich bisher jeder Arbeitgeber an der Finanzierung der Ausbildung beteiligen. Damit wurde eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk garantiert. Die EU-Kommission hat in keinem Fall gefor- dert, dieses System abzuschaffen. Dennoch macht die Bun- desregierung genau das. Dabei hat der DGB in der Anhö- rung einen praktikablen Weg vorgeschlagen, wie die Lehrlingskostenausgleichskasse in die Zuständigkeit der Handwerkskammern überführt werden kann. Mit dem neuen Gesetz gehen ebenfalls Beteiligungs- rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlo- ren. Wie auch andere Akteure mussten diese bei wesent- lichen Veränderungen im Schornsteinfegerwesen bisher angehört werden. Wir sehen also, die Regierung ist übereifrig. Sie hat mit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks gleich wichtige soziale Errungenschaften in diesem Be- reich entsorgt. Das ist vor allem für die SPD ein Armuts- zeugnis. Sie schreibt sich neuerdings wieder die soziale Frage auf die Fahne. Hier hätte sie zeigen können, ob es ihr damit wirklich ernst ist oder ob es sich dabei nur um Lippenbekenntnisse handelt. Sie hat sie für Letzteres entschieden. Der Abbau von Ausbildung und Mitbestim- mung hat nichts mit dem EU-Verfahren zu tun. Er ist das Werk dieser Bundesregierung. Ich komme zum Ende. Die Linke bezweifelt einen an- geblichen unabänderlichen Sachzwang seitens der Euro- päischen Union. Sicher, die EU-Kommission behauptet, das deutsche Schornsteinfegerwesen verstößt gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Europa. Diese Meinung der Kommission wie auch die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Lohndum- ping fallen jedoch nicht vom Himmel. Union und SPD könnten sich auf europäischer Ebene für einen anderen, sozialen Kurs der EU einsetzen. Und die Bundesregie- rung hätte sich dafür einsetzen können, das Schornstein- fegerhandwerk ähnlich wie das Notargewerbe vom Geltungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie auszu- nehmen. h D n d p w a w d h a S S d s z z z l s d K l g w D s e U w W t W S W E g k b e r K a w f d p A d M s r (C (D All dies hat sie unterlassen, und sie kann deshalb eute nicht glaubwürdig auftreten. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Bundesregierung hat die Chance vertan, ein moder- es und faires Schornsteinfegerrecht zu schaffen. Statt- essen legt sie einen Entwurf vor, der zusätzliche Dop- elstrukturen aufbaut, statt vorhandene abzubauen, und eitere Bürokratie schafft. Die Rechnung hierfür zahlen m Ende die Bürgerinnen und Bürger. Dieser Entwurf ird auch nicht den Schornsteinfegern gerecht, die urch ihre Arbeit einen großen Beitrag für mehr Sicher- eit und Umweltschutz in Deutschland leisten. Die öffentliche Anhörung vergangene Woche hat vor llem zwei Dinge offenbart: Zum einen waren sich die achverständigen alle darin einig, dass unser bisheriges chornsteinfegerrecht europarechtswidrig ist und hier ringender Handlungsbedarf besteht. Das Verhalten un- erer Regierung, die Reform so lange auf die lange Bank u schieben und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren u riskieren, kann ich dann nur als grob fahrlässig be- eichnen. Zum Zweiten aber zeigte die Anhörung, dass die Fach- eute unzufrieden mit dem Entwurf sind, diesen teilweise ogar als verfassungswidrig einstufen. Und warum sind ie Fachleute unzufrieden? Weil dieser Entwurf ein fauler ompromiss ist. Einige Sachverständige haben es deut- ich gesagt. Eigentlich kann mit diesem Entwurf niemand lücklich sein, vieles müsste geändert bzw. verbessert erden. Aber lieber das Fass nicht wieder aufmachen. abei geht es doch hier nicht darum, irgendeiner Interes- ensvertretung Vorteile zu verschaffen. Es geht darum, in sauberes und gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. nd das schafft unsere Bundesregierung mit diesem Ent- urf nicht. In erster Linie kritisieren wir die Übergangsfrist. egfall des Nebentätigkeitsverbots sofort und Beibehal- ung der Kehrbezirke bis 2012, das geht nicht. Das ist ettbewerbsverzerrung. Dabei haben sich die meisten chornsteinfeger bereits in den letzten Jahren auf den ettbewerb vorbereitet und sich zum Beispiel zum nergieberater qualifiziert. Diese Ungleichbehandlung eht zulasten des gesamten SHK-Handwerks. So sieht ein fairer Wettbewerb aus, dazu sagen wir Nein. Die Novellierung geht aber auch zulasten der Ver- raucherinnen und Verbraucher. Ich glaube, dass wir mit iner deutlichen Verteuerung im Schornsteinfegerwesen echnen müssen. Das liegt zum einen daran, dass die ontrollintervalle von durchschnittlich alle fünf Jahre uf nunmehr durchschnittlich alle 3,5 Jahre verkürzt urden, obwohl moderne Heizungsanlagen inzwischen ast rußfrei arbeiten. Dass ich jetzt nicht falsch verstan- en werde: Auch wir sind dafür, die hohen Standards in uncto Sicherheit und Umwelt zu halten, keine Frage. ber unnötige Mess- bzw. Wartungsarbeiten zulasten er Hausbesitzer und indirekt damit auch zulasten der ieterinnen und Mieter, das lehnen wir ab. Wir fordern tattdessen, den Fokus verstärkt auf die Gebäudesanie- ung und in diesem Zusammenhang auf Energieeffizienz 18524 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) zu setzen. Hier haben wir noch einiges aufzuholen, und davon kann das gesamte Handwerk profitieren. Die Kosten werden aber auch deshalb steigen, weil die Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr wissen und auch nicht wissen können, wer für was zuständig ist, wer was darf bzw. wer was machen muss. Die künftigen Re- gelungen sind vollkommen undurchsichtig. So sehen wir uns beispielsweise mit einem Formblatt- system konfrontiert, was seinesgleichen sucht. Jeder Hausbesitzer muss sich demnach die „freien Schornstein- fegertätigkeiten“ bescheinigen lassen. Werden vonseiten der Bezirksschornsteinfeger bzw. Bezirksbevollmächtig- ten gewisse Arbeiten moniert, muss der Hausbesitzer einen regelrechten Verwaltungsmarathon durchlaufen. Angefangen von der Anhörung bei der unteren Verwal- tungsbehörde bis hin zu einer kostenpflichtigen „Ersatz- vornahme“. Wer soll da noch durchsteigen? Zusammengefasst: Es bleiben bei diesem neuen Ge- setz zum Schonsteinfegerwesen fast alle auf der Strecke. Dieses Gesetz ist unfair, wettbewerbsverzerrend und verfassungsrechtlich bedenklich. Wir lehnen es aus die- sen Gründen ab. Der Entschließungsantrag der FDP deckt sich im We- sentlichen mit unseren Forderungen. Auch uns ist der Grundsatz „Wer misst, wartet nicht, und umgekehrt“ wichtig. Eine Gleichbehandlung der Schornsteinfeger auf der einen und dem SHK-Handwerk auf der anderen Seite halten wir für elementar, wenn wir fairen Wettbe- werb fördern wollen, und die Öffnung der Prüf- und Überwachungstätigkeiten an Kleinfeuerungsanlagen für geeignete, fachlich gut ausgebildete Betriebe führt in der Tat zu einer Wahlmöglichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Hiermit können Anreize für mehr Ge- bäudesanierung und Energieeffizienz geschaffen wer- den. Wir stimmen daher dem Entschließungsantrag der FDP zu. Auf den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke möchte ich gar nicht näher eingehen. Ein Beibehalten monopolistischer Strukturen führt sicher ins politische und ökonomische Abseits und kann nicht allen Ernstes diskutiert werden. Wir lehnen diesen selbstverständlich ab. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Umstieg auf den öffentlichen Verkehr fördern und Benzinpreisanstieg sozial abfedern (Tagesordnungspunkt 43) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Der vorliegende An- trag der Fraktion Die Linke beschäftigt sich mit dem Thema, wie der aktuelle Benzinpreisanstieg abgemildert und der weitere Umstieg auf den öffentlichen Verkehr gefördert werden kann. Das Thema Mobilität spielt in unserer heutigen Arbeitswelt eine große Rolle. Jeder Ar- beitnehmer ist aufgefordert und bereit, eine gewisse Dis- t d g f s A n e g B d r A s G B d h z g p g e D d t U e in d m n w F h r p a d d n B k r w Ö u v v S n d E 2 s d (C (D anz zwischen Wohn- und Arbeitsort zurückzulegen. Für ie Unterstützung dieser Personengruppe – der Pendler – ibt es verschiedene Möglichkeiten. Der von der Links- raktion vorgeschlagene Weg ist dabei allerdings der fal- che. Aus diesem Grund wird die Unionsfraktion ihren ntrag auch ablehnen. Mit einer reinen Umverteilungspolitik lassen sich achhaltig keine Arbeitsplätze schaffen. Vielmehr bedarf s effektiver Maßnahmen für Wachstum und Beschäfti- ung. So konnte die große Koalition unter Führung von undeskanzlerin Dr. Angela Merkel wie zum Beispiel mit em 25-Milliarden-Euro-Programm erhebliche Marktan- eize schaffen und damit einen massiven Abbau der hohen rbeitslosigkeit und einen beeindruckenden Zuwachs an ozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen erreichen. rundlage für Wohlstand ist nach wie vor Wachstum und eschäftigung. Dies sollte auch langsam bei der Fraktion ie Linke angekommen sein. Anträge der Linken. Im Nachfolgenden gehe ich nä- er auf ihre einzelnen Antragspunkte ein, um deutlich zu eigen, dass die von den Linken vorgetragenen Lösun- en nicht umsetzbar und fern der Realität sind. Erstens. Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Schienen- ersonenverkehr. Wie der Linksfraktion eventuell ent- angen ist, gilt bereits heute der ermäßigte Mehrwertsteu- rsatz auf allen Fahrten des öffentlichen Nahverkehrs. iese Regelung wurde aus gutem Grund getroffen. Mit ieser Maßnahme entlasten wir die Pendler, welche tag- äglich zur Arbeit fahren, und schaffen einen Anreiz zum mstieg auf „die Öffentlichen“. Ziel unserer Politik muss s dabei immer sein, die Menschen zu unterstützen, welche Arbeit stehen. Nur so können entsprechende Beiträge in ie Sozialkassen fließen. Eine weitere Ausdehnung des er- äßigten Mehrwertsteuersatzes auf den Schienenperso- enfernverkehr scheint wenig sinnvoll. Beispielsweise ürde es zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung im ernverkehr zwischen Bus und Bahn kommen. Darüber inaus müssten nach Aussage des Bundesfinanzministe- iums circa 1,1 Milliarden Euro an Steuerausfällen kom- ensiert werden. Zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz ber später noch mehr. Zweitens. Höhere Mehrwertsteuereinnahmen sollen em ÖPNV zugutekommen. Auch mit ihrer zweiten For- erung zeigen die Linken, dass sie gedanklich noch ei- em anderen System verhaftet sind. Die Hoheit über die estellung und Finanzierung des öffentlichen Nahver- ehrs obliegt den Ländern. Der Bund kann hier wenig egulierend eingreifen, indem mögliche höhere Mehr- ertsteuereinnahmen direkt in die Finanzierung des PNV gesteckt werden. Dies wäre mit dem Grundgesetz nvereinbar. Die Bundesregierung unter der Führung on Angela Merkel investiert weiterhin auf hohem Ni- eau in die Verkehrsinfrastruktur. Die Investitionen in chiene, Straße und Wasser wurden für 2008 im Verhält- is zu 2007 nochmals aufgestockt. Ingesamt stehen in iesem Jahr für Verkehrsinvestitionen 9,2 Milliarden uro zur Verfügung. Hinzu kommen noch einmal rund ,8 Milliarden Euro für besondere Projekte wie bei- pielsweise der Ausbau des BBI in Berlin-Schönefeld, as Galileo-Projekt sowie der weitere Ausbau der Was- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18525 (A) ) (B) ) ser- und Brennstofftechnologie. Dieses stellen Investitio- nen in die Zukunft dar. Wir als Unionsfraktion werden weiterhin den ÖPNV im Rahmen dieser Investitionen unterstützen, da wir hier Wirtschaft und Arbeitnehmer unterstützen können. Zentralstaatlich kann und darf es kein Eingreifen in die Länderaufgaben geben. Drittens. Finanzieller Ausgleich für Pendler mit ge- ringem Einkommen. Auch der dritte Vorschlag der Lin- ken ist abzulehnen. Die Forderung zur direkten finan- ziellen Unterstützung für einkommensschwächere Pend- ler ist sehr realitätsfern und verkennt neue Entwicklun- gen in Deutschland. Mit der Einführung eines solchen Instrumentes würde für diesen Personenkreis kein An- reiz mehr bestehen, ihren Kraftstoffverbrauch zu senken, welches durch die weitere technische Entwicklung im- mer besser möglich wird. Diese Menschen würden sich die Frage stellen: „Wieso soll ich mir ein verbrauchsär- meres und umweltverträglicheres Auto kaufen, wenn ich jetzt eine finanzielle Unterstützung für meine Tankrech- nung bekomme?“ Wie bekannt, sind die Erdöl- und -gas- vorkommen endlich. Eine Kraftstoffeinsparung ist des- halb unser volkswirtschaftliches Ziel. Auch der weitere Schutz der Umwelt und des Klimas würden mit ihrem Vorschlag zunichtegemacht. Dennoch müssen wir wei- terhin darüber nachdenken, wie Pendler angesichts der steigenden Kosten für Benzin und Diesel entlastet wer- den können. Sinnvolle Instrumente sind hier sicherlich die Ausweitung der Pendlerpauschale oder die Rückfüh- rung der Ökosteuer – als Teil der Mineralölsteuer – auf Kraftstoffe. Allgemeine Diskussion zum ermäßigten Umsatzsteu- ersatz. Wie bekannt, ist zurzeit eine Diskussion im Gange, welche das Ziel hat, die Liste der dem ermäßig- ten Steuersatz unterliegenden Gegenstände gemäß An- lage II zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG einer Überprü- fung zu unterziehen und ein einheitliches Verfahren zu entwickeln. Wir fragen uns alle: Ist hier wirklich eine so detaillierte Kasuistik erforderlich, die regelmäßig eine Fundgrube für Büttenredner im Karneval darstellt, um die Regelungswut des Steuergesetzgebers lächerlich zu machen? So unterliegen beispielsweise dem ermäßigten Steuer- satz von 7 Prozent gemäß laufender Nummer 22 der Liste: „Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder ge- trocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht ge- rösteter Zichorienwurzeln oder Varietät Cichorium inty- bus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernäh- rung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen sind; ausgenommen Algen, Tange und Zu- ckerrohr.“ Alles klar? Oder ich zitiere aus einem BMF-Schreiben vom 16. Oktober 2006, wonach „genießbare Schweineohren – auch wenn als Tierfutter verwendet – dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, während getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, unter den vollen Satz fallen. Schwerwiegender als diese Kuriosa wiegt, dass diese Liste eine Anzahl krasser Wertungswidersprüche enthält, die uns Abgeordneten immer wieder vorgehalten wer- d B a n L m h ß d u t M R c f L m l r s a h d G z v i t v s L u n r M u g s c n K e P O K r o 5 f h T t (C (D en: Warum werden Musik-CD’s niedriger besteuert als abywindeln? Warum wird Tierfutter niedriger besteuert ls Arzneimittel? Warum werden Hummer und Trüffel iedriger besteuert als Mineralwasser? Sie waren doch einmal Bundesfinanzminister, Herr afontaine? Was haben Sie eigentlich hier unternom- en? Damals hätten Sie lieber handeln sollen, anstatt eute Schaufensteranträge zu stellen. Eine breit angelegte Diskussion zum Thema ermä- igte Mehrwertsteuersätze muss geführt werden, wobei ie Vorarbeiten der Europäischen Kommission und die ns vorliegenden Berichte aus dem Bundesfinanzminis- erium zum Thema im Rahmen der haushaltspolitischen öglichkeiten die Diskussionsgrundlage bilden. Im ahmen dieser aktuellen Diskussion können wir dann si- herlich auch über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ür Kraftstoffe – welche in der heutigen Zeit nicht als uxus, sondern als Notwendigkeit angesehen werden üssen – reden. Allerdings muss diese Diskussion immer auf Grund- age einer Gegenfinanzierung erfolgen. Unser im Inte- esse zukünftiger Generationen vorrangiges Ziel eines chuldenfreien Bundeshaushalts dürfen wir dabei nicht us den Augen verlieren. In diesem Sinne lehnt die CDU/CSU-Fraktion den eutigen Antrag der Fraktion Die Linke ab. Wir werden ie Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden egenstände grundsätzlich überprüfen. Lydia Westrich (SPD): Wir beschäftigen uns heute um x-ten Mal wieder mit einem Antrag der Linken, der iel Geld verteilen will und keinerlei Finanzierung be- nhaltet. In jedem kleinen Gemeinderat könnte der An- rag schon aus diesem Grund von der Tagesordnung erwiesen werden. Aber gut, das Thema ist für die Men- chen zu ernst, um Haarspaltereien zu betreiben. Ja, die rasant gestiegenen Energiepreise verteuern die ebenshaltungskosten der Menschen beträchtlich. Also ntersuchen wir die von Ihnen vorgeschlagenen Maß- ahmen auf ihre Wirkungsweise: Schon die erste Forde- ung stößt in ein altbekanntes Horn. Der ermäßigte ehrwertsteuersatz soll es richten. Wie häufig haben wir ns schon hier darüber auseinandergesetzt, dass niemand arantieren kann, dass die Unternehmen die Mehrwert- teuerersparnis durch niedrigere Preise an die Verbrau- her auch weitergeben. Garantiert sind aber Minderein- ahmen beim Staat. Preisgestaltung läuft nach anderen riterien ab – auch bei der Bahn. Außerdem gibt es den rmäßigten Mehrwertsteuersatz auf Beförderungen von ersonen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit berleitungsbussen, im genehmigten Linienverkehr mit raftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen und die Beförde- ung im Fährverkehr, jeweils innerhalb einer Gemeinde der wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 0 Kilometer beträgt. Die Mehrzahl der Berufspendler ährt nicht weiter als 50 Kilometer und kann, wenn über- aupt, vom ermäßigten Satz bereits jetzt profitieren. rotzdem sind die Tickets im Nahverkehr im Verhältnis eurer als auf langen Strecken. Und aus vielen anderen 18526 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) Beispielen wie der Mc-Donald-Geschichte – gleicher Preis für den Hamburger zum Mitnehmen und zum Im- Haus-Verzehr, obwohl einmal ermäßigter, einmal voller Steuersatz – wissen wir, dass der eigentliche Verlierer bei solchen Forderungen nur der ist, dem Sie eigentlich helfen wollen: der brave, fleißige Steuerzahler, der die Mindereinnahmen wieder aufbringen muss. Die von Ihnen angesprochenen Menschen mit gerin- gem Einkommen können sich keinen Staat leisten, dem das Geld für die Förderung von Infrastruktur fehlt. Und Ihr Gegenfinanzierungsvorschlag – Gewinnabschöp- fungsteuern bei den internationalen Mineralölkonzer- nen – ist lächerlich. Was glauben Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die so tüchtige Weltökonomen in ihren Reihen haben, wo die Gewinne dieser Konzerne dann anfallen werden? Da können Sie dann statt bei Ge- winnen bei den Verlusten abschöpfen und wir verlieren noch mehr Steuereinnahmen. Dass dieser Antrag mit ganz heißer Nadel gestrickt wurde und rein populisti- schen Zwecken, nicht aber wirklichen Lösungen für die Menschen dient, merkt man schon an der Überschrift. Sie bringen da zwei an sich ehrenwerte Forderungen, die sich aber eigentlich widersprechen, zusammen. Den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu fördern, heißt doch viel mehr, als der Bahn für ihre ICEs und ICs mehr Geld zu geben in Form der ermäßigten Steuer. Es bedeu- tet unter Umständen auch im Gegenzug, den Autover- kehr zu verteuern, um die Menschen dazu zu bewegen, in den Zug zu steigen. Und gerade diese Verteuerung wollen Sie schon bei den jetzigen Verhältnissen sozial abfedern. Also was – Vorrang für den öffentlichen Ver- kehr oder Begünstigung der Autofahrer? Denn wenn Sie den Menschen mehr Geld in die Hand geben, haben Sie den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel noch lange nicht gesichert. Zu der zweiten Forderung aus dem Antrag sollte man gar nichts sagen. Welches bürokratische Monster – um einmal einen Ausdruck von der FDP-Fraktion zu über- nehmen – bauen Sie denn da auf? Sie wollen einen Fonds einrichten, der sich speist aus bestimmten Teilen des Umsatzsteueraufkommens. Ich habe in meiner Nachbarschaft zu Hause eine Tankstelle mit automati- scher Preisangabe. Da kann es vorkommen, dass der Preis viermal am Tag wechselt. Ich tanke Montag früh Diesel für 1,28 Euro und vor dem langen Wochenende mit Feiertag für 1,55 Euro. Wer soll nun den Überhang jeweils ausrechnen? Und die gerechte Verteilung auf die Länder ist auch kaum vorstellbar. Mir ist total schleier- haft, welche Kriterien angelegt werden sollen. Soll das Land die Mehrwertsteuereinnahmen erhalten, die seine Bürger durch fleißiges Fahren erwirtschaftet haben? Sollen diese Einnahmen den Ländern zugute kommen, deren öffentlicher Personennahverkehr ausge- dünnt wurde? Was sagen dann die Länder, die stetig in ihren Nahverkehr investiert haben, wie wir in Rhein- land-Pfalz mit dem Rheinland-Pfalz-Takt, mit Anruf- sammeltaxis und Ähnlichem? Nein, dieser neue Wasser- kopf, der bei Ihnen Fonds heißt, wird im Endeffekt allein durch seine aufwendige Verwaltungsnotwendigkeit mehr kosten als bringen. Die Koalition hat das Regionalisie- rungsgesetz verabschiedet. Das bietet den Ländern alle M s d e R d k e D r e M t e a a m w A e k t i n d n s d n Ü d w h A P k f e g m s n m w m ß s l d S l k A r d v k g h (C (D öglichkeiten, den Personennahverkehr optimal zu ge- talten. Und auch Sie von der Fraktion Die Linke sollten as zu Hause in ihren Ländern überprüfen, bevor Sie ine neue Umverteilungsmaschinerie in Gang setzen. ichtig erkannt haben Sie mit der dritten Forderung, ass Menschen mit geringem Einkommen keine oder aum Steuern zahlen, also von der eventuellen Wieder- inführung der gesamten Pendlerpauschale nichts haben. iese sollen nun in einem ebenfalls komplizierten Verfah- en einen Mobilitätszuschuss erhalten. Wissen Sie, dass s immer noch viele Firmen gibt, die ihren Angestellten onatskarten zur Verfügung stellen? Es gibt Tarifver- räge zum Beispiel im Baubereich, in denen Fahrtkosten- rstattungen eingearbeitet sind. Die BASF, aber auch ndere Betriebe haben Werkszüge. Wie trennen Sie das lles oder wollen Sie die jetzige Leistung der Unterneh- en durch den Steuerzahler übernehmen lassen? Damit äre Ihre bisherige Politik total auf den Kopf gestellt. ber das ist das Gleiche wie bei der Mehrwertsteuer- rmäßigung: Populismus an erster Stelle – das Nachden- en kommt, wenn überhaupt, erst lange danach. Natürlich meinen die Bürgerinnen und Bürger im ers- en Moment, eine Mehrwertsteuerermäßigung fließe in hre Taschen oder ein Mobilitätszuschuss käme allein ih- en zugute. Sei müssten das besser wissen. Einfluss auf ie Ausgaben der Bundesländer haben Sie übrigens auch icht, wie Sie es mit diesem Antrag suggerieren. Sie treuen mit Ihren Forderungen einen Berg von Sand in ie Augen der Menschen, die Ihnen vertrauen. Es ist Ih- en egal, ob Sie wirklich helfen können. Hauptsache, die berschriften stimmen. Denn dass Sie als Abgeordnete ie Konsequenzen nicht durchschauen, will ich Ihnen irklich nicht unterstellen. Ich sehe das Problem der ho- en Belastung kleiner Einkommen durch den rabiaten nstieg des Ölpreises genauso in aller Schärfe. Aber seudolösungen helfen diesen Menschen nicht. Dass uns eine Mehreinnahmen durch den hohen Benzinpreis zu- ließen, hat das Bundesfinanzministerium im Ausschuss indrucksvoll dargelegt. Geld kann man nur einmal aus- eben. Wenn im Familienbudget die eine Seite steigt, uss an der anderen gespart werden. Da die Mehrwert- teuer eine Verbrauchsteuer ist, hat der Staat dann auch icht mehr in der Tasche, wenn die Menschen nicht ehr ausgeben können. Das ignorieren Sie alles einfach, eil es sich in Schlagzeilen und Flugblättern nicht gut acht. In der Realität bedeuten Ihre Forderungen zum gro- en Teil eine unnötige Förderung der Bahn für ihre chnellen Strecken, für Geschäftsreisende und Ausflüg- er. Sie bedeuten einen Zuschuss für die Bundesländer, essen Verwendung Sie nicht kontrollieren können. Und ie nehmen Unternehmen soziale Aufgaben ab und wol- en sie stattdessen den Staat schultern lassen. Was das ostet, interessiert Sie nicht. Sie haben ja ein Trumpf- ss im Ärmel. Ihre Kollegin Bulling-Schröter hat es be- eits im Januar im Bundestag angekündigt. Sie wollen ie Energieunternehmen enteignen. Dabei wünsche ich iel Spaß. Es gibt ja so viele rein nationale Mineralöl- onzerne, zum Beispiel. Wie die Bürgerinnen und Bür- er auf eine eventuell daraus resultierende Benzinknapp- eit reagieren, mag ich noch nicht einmal träumen. Ich Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18527 (A) ) (B) ) glaube, dass vor allem die Menschen in den neuen Bun- desländern geradezu allergisch auf eine staatliche Zutei- lung von Energiemengen reagieren werden. Also diese Geldquelle wird nicht sprudeln. Was können oder wer- den wir aber tun, um die offensichtliche Sorge zu lin- dern? Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Arbeits- gruppe „Energiemärkte“ eingesetzt, die die Einführung verbindlicher Sozialtarife bei Gas, Fernwärme und Strom prüft und durch deren Einführung wirklich Entlas- tung in der Haushaltskasse schaffen kann. Das ist der umgekehrte Weg, wie Sie ihn hier fordern: nicht den Un- ternehmern zu geben, sondern ihnen abzuverlangen, nicht den Staat Aufgaben übernehmen lassen, die viel besser aus den Gewinnen der Unternehmen finanziert werden können. Sie wollen Verkehrsvermeidung, Effi- zienz und regenerative Energieträger. Das ist der richtige Weg, um die Abhängigkeit vom Öl zu mindern. Aber dieser Weg ist nicht umsonst zu haben. Auch der Staat kann wie die Familien das Geld nicht zweimal ausgeben. Und wenn Sie seriöse Politik machen wollen, müssen auch Sie sich entscheiden. Die Bürgerinnen und Bürger wissen längst, dass das Benzin auf Dauer nicht wieder billiger werden wird. Wir brauchen Tempobeschränkun- gen und Kurse für effizientes Fahren, die auch schon in die Führerscheinprüfung eingearbeitet werden könnten. Wir verstärken die Forschung an noch sparsameren Mo- toren und alternativen Treibstoffen. Wir müssen nicht nur unabhängiger vom Rohstoff Öl, sondern auch von skrupellosen Spekulanten werden. Das ist anspruchsvoll und wird nicht funktionieren ohne das Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte. Bruttolohnerhöhungen, an- ständige Bezahlung geleisteter Arbeit hilft besser als je- des Notprogramm, um kurzfristig Härten durch die ho- hen Energiepreise zu mindern. Dafür kämpft die SPD- Fraktion bei Leiharbeit, bei den Mindestlöhnen, bei der Unterstützung der Gewerkschaften, die die Erstattung von Fahrtkosten mit aushandeln können, die aber vor al- lem für die Erhöhung der Bruttoeinkommen kämpfen. Der Staat muss sein Geld für langfristige Strategien ein- setzen; den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit sa- gen. Alle energiesparenden Möglichkeiten auszuloten und zu unterstützen, ist weit besser als kurzfristige Pro- gramme, von denen niemand weiß, wem sie im Endef- fekt nützen. Packen Sie Ihren Antrag ein und arbeiten Sie mit uns an nachhaltigen Lösungen, wenn Sie ernst genommen werden wollen. Dr. Volker Wissing (FDP): Es ist immer schön, wenn ein Antrag durch seinen Inhalt beeindruckt. Dieser Antrag beeindruckt, aber vor allem durch das, was nicht darin steht. Sie schreiben, wie Sie das Geld mit vollen Händen ausgeben, nicht aber, wie Sie dieses Geld einnehmen wollen. Da führen Sie mal eben einen ermäßigten Mehr- wertsteuersatz für alle Fahrten des Schienenpersonenver- kehrs ein. Eventuelle Mehreinnahmen bei der Mehrwert- steuer auf Kraftstoffpreise werden für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs ausgegeben, und wenn man schon so schön beim Ausgeben ist: Warum nicht gleich ein Entfernungsgeld einführen? e t m s B A b g j d S w s h s b G m k d A g i t i g e z v B r B w B A s g h M m n u K D s m n m m M p g g s c (C (D In Ihrem Antrag wird sehr viel ausgegeben und nichts ingenommen; und genau daran krankt der gesamte An- rag. Er ist nichts als blanker Populismus. Wer nicht ein- al bereit ist, eine Gegenfinanzierung für seine Vor- chläge vorzulegen, verhöhnt die Bürgerinnen und ürger. Die Menschen in unserem Land brauchen keine nträge, sie brauchen eine Entlastung. Das Geld, welches Sie hier mit vollen Händen ausge- en, müssen Sie doch vorher jemandem wegnehmen. Es ehört zur politischen Seriosität, dass man nicht nur die- enigen benennt, die man beglücken will, sondern auch iejenigen, denen man das Geld nehmen will. In diesem inne ist dieser Antrag zutiefst unseriös. Wenn Sie so ein ernstes Thema wie die Mehrbelastung eiter Teile der Bevölkerung durch die dramatisch ge- tiegenen Energiepreise auf eine so unseriöse Weise be- andeln, zeigt das genau eines: Sie nehmen die Men- chen und ihre Nöte nicht wirklich ernst. Und das ist sehr itter! Sie sollten die Menschen nicht unterschätzen. Im egensatz zu Ihnen wissen sie, dass Geld zunächst ein- al erarbeitet werden muss, bevor man es ausgeben ann. Es gibt noch genügend Menschen in Deutschland, ie Steuern zahlen und schnell merken, was von Ihrem ntrag zu halten ist: nämlich nichts. Wer Ihnen glaubt, laubt auch an den Weihnachtsmann. Bei Ihnen ist sogar m höchsten Sommer Bescherung. Mit Ihrem Antrag aus Wolkenkuckucksheim diskredi- ieren Sie ein ernstes Anliegen. Auch aus Sicht der FDP st eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dringend eboten. Es passt nicht ins Bild, wenn Herr Steinbrück inerseits Rekordsteuereinnahmen ankündigt und gleich- eitig behauptet, nicht an den gestiegenen Preisen zu erdienen. Die Steuermehreinnahmen, über die sich der undesminister der Finanzen so freut, sind nichts ande- es als die Steuermehrbelastungen der Bürgerinnen und ürger. Steuern fallen nicht vom Himmel; sie müssen er- irtschaftet werden, und zwar von den Bürgerinnen und ürgern sowie den Unternehmen in unserem Land. Die rgumentation der Bundesregierung, dass die Men- chen, wenn sie mehr Geld für Energie ausgeben, weni- er Einkommen für andere Konsumgüter zur Verfügung aben, klingt zwar einleuchtend, ist es aber nicht. Die enschen können nicht beliebig ihren Konsum zusam- enstreichen; aber sie können weniger sparen. Und ge- au das ist es, was passiert. 2003 hatten die Bürgerinnen nd Bürger noch 502 Milliarden Euro auf der hohen ante; 2007 waren es nur noch 440 Milliarden Euro. as ist ein Rückgang um 12,5 Prozent. Mit ihrem Er- parten finanzieren die Menschen inzwischen die Steuer- ehreinnahmen des Bundes. Steuern fallen nicht vom Himmel; das sollte sich icht nur Die Linke, sondern auch die Bundesregierung erken. Wer die Bürgerinnen und Bürger entlasten will, uss bei der Steuerbelastung anfangen; dann haben die enschen auch die Möglichkeit, steigende Energie- reise zu verkraften. Die FDP hat dazu ihre Vorschläge emacht. Unser Steuerkonzept liegt vor. Es ist einfach, erecht, mit niedrigen Steuersätzen und entschieden bes- er als dieser Antrag. Im Gegensatz zu Ihnen verspre- hen wir nicht nur soziale Lösungen, sondern sind auch 18528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) in der Lage, sie mit realistischen Konzepten zu verwirk- lichen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Steigende Energie- kosten sind ein Thema, das den Menschen auf den Nä- geln brennt. Doch nicht nur die öffentliche Wahrneh- mung zeigt hier Handlungsbedarf, sondern dieser lässt sich auch an der Statistik ablesen. Die aktuell zu beob- achtende erhöhte Inflationsrate ist vor allem auf gestie- gene Energiepreise zurückzuführen. Laut Statistischem Bundesamt hätte die Teuerungsrate ohne die Preisent- wicklung für Energie im Mai statt 3,0 nur 1,9 Prozent betragen. Die heute bekannt gegebenen vorläufigen Zah- len signalisieren, dass die Energiepreise im Juni die In- flation auf den höchsten Stand seit 1994 getrieben ha- ben; geschätzt wird eine Rate um die 3,3 Prozent, Tendenz für die nächsten Monate steigend. Angesichts der Preisentwicklung wird auch in diesem Jahr der Groß- teil der Menschen hierzulande wieder reale Einkommen- seinbußen hinnehmen müssen. Trotz vergleichsweise höherer Tarifabschlüsse ergaben sich bereits im ersten Quartal dieses Jahres wieder reale Lohnverluste. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes verdiente ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im pro- duzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in diesem Zeitraum durchschnittlich brutto 3 064 Euro im Monat, das waren 2,8 Prozent mehr als im ersten Quartal 2007. Der Verbraucherpreisindex stieg in diesem Zeit- raum um 2,9 Prozent und damit um 0,1 Prozentpunkte stärker als die Verdienste. Doch das sind nur Durchschnittszahlen. Energie ge- hört zu den Gütern des täglichen Bedarfs. Preissteige- rungen dort betreffen Menschen mit geringen Einkom- men stärker. Aufgrund der niedrigen Einkommenshöhe bestehen bei diesen kaum Einsparpotenziale oder Mög- lichkeiten zur Konsumumschichtung, Die Linke hat zahlreiche Vorschläge vorgebracht, um diese besondere Belastung der unteren Einkommensgruppen durch die aktuellen Preissteigerungen zu senken. Der vorliegende Antrag reiht sich in einen Vorschlagskanon ein. So ha- ben wir zeitgleich den ergänzenden Antrag „Energiekos- ten für Privathaushalte mit geringem Einkommen sofort wirksam senken“ vorgelegt. Die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale haben wir erstmals vor über ei- nem Jahr gefordert, im September liegt ein entsprechen- der Neuantrag zu Abstimmung vor. Nicht zuletzt sei an dieser Stelle nochmals auf die Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozent zum 1. Januar 2007 durch die Bundesre- gierung erinnert, die wir abgelehnt haben. Diese Erhö- hung entfaltet angesichts der aktuellen Preissteigerungen so richtig ihr unsoziales Potenzial; denn jede Preiserhö- hung netto fällt dank der Mehrwertsteuer noch drasti- scher aus. Der vorliegende Antrag konzentriert sich auf die ge- stiegenen Benzinpreise und deren besondere Auswir- kung auf Menschen mit niedrigem Einkommen. Diesen hilft auch eine Wiedereinführung der alten Entfernungs- pauschale wenig. Denn diese ist in ihrer Wirkung an die Einkommensteuer gebunden, das heißt, nur wer über- haupt Steuern zahlt, kann sie nutzen. Geringverdienerin- nen und -verdiener zahlen in aller Regel keine oder k m M w b W u a t B w S v a h z i d g m u c l m a s d d d r ö b c s p f M d s A d b l u w s d E S n E p d g z g (C (D aum Steuern, sodass sie die Mehrkosten der Mobilität it aller Härte treffen. Einer Einschränkung der eigenen obilität sind enge Grenzen gesetzt; denn viele Er- erbstätige sind gezwungen, zu ihrer Arbeitsstätte bzw. eruflich weite Wege zurückzulegen. Ein Wechsel des ohnorts nahe zur Arbeitsstätte ist aus wirtschaftlichen nd sozialen Gründen oftmals unmöglich. Dies resultiert us Einschränkungen wie der Befristung des Arbeitsver- rages, einem hohen Mietniveau im nahen Umfeld des etriebes, hohen Umzugskosten, familiären Bindungen, ie Schulbesuch der Kinder. Angesichts steigender pritpreise würden viele Pendlerinnen und Pendler gerne om Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wie ktuelle Umfragen, aber auch das bereits geänderte Ver- alten vieler belegen. So verzeichnet die Deutsche Bahn wischen Januar und April 20 Millionen mehr Kunden m Nah- und Fernverkehr. Ein solcher Umstieg ist je- och für viele Pendlerinnen und Pendler aufgrund man- elnder Angebote, insbesondere in der Fläche, nicht öglich. Zudem klagen gerade Geringverdienerinnen nd -verdiener über die steigenden Preise im öffentli- hen Personennah- und -fernverkehr. Wir bezwecken mit dem vorliegenden Antrag zweier- ei: Zum einen wollen wir Bezieher niedriger Einkom- en entlasten, ohne ihre Mobilität einzuschränken. Zum nderen wollen wir den ökologischen Umbau der Gesell- chaft vorantreiben, indem der Umstieg vom Pkw auf en öffentlichen Nah- und Fernverkehr erleichtert wer- en soll. Steigende Erdölpreise und Klimaschutz erfor- ern Verkehrsvermeidung, mehr Energieeffizienz und egenerative Energieträger, um den Einsatz von Mineral- len zügig zu reduzieren. Beide Ziele in Einklang zu ringen, ist ein zwar schwieriges, aber nicht unmögli- hes Unterfangen, wie unser Antrag mit seinen drei An- atzpunkten zeigt. Erstens sollte insbesondere im Hinblick auf die Fern- endlerinnen und -pendler auch im Schienenpersonen- ernverkehr, wie bereits im -nahverkehr, der ermäßigte ehrwertsteuersatz gelten. Zweitens wollen wir, dass Mehrwertsteuereinnahmen, ie aus Preisen von mehr als 1,40 Euro/Liter für Benzin owie 1,30 Euro/Liter für Diesel resultieren, für den usbau öffentlicher Verkehrsmittel zweckgebunden wer- en. Angesichts der aktuellen Spritpreise würden damit ereits jetzt Finanzmittel zufließen. Durch diese zusätz- ichen Finanzmittel kann die Verfügbarkeit von Bahn nd Bussen erhöht und können die Fahrpreise gesenkt erden. Beides kann den Willen zum Umsteigen unter- tützen. Die Umsetzung der Zweckbindung über die Bil- ung eines Fonds findet mittlerweile auch innerhalb der U prominente Anhänger: Der französische Präsident arkozy hat Ende Mai vorgeschlagen, in Frankreich ei- en Ausgleichsfonds zu schaffen, der aus zusätzlichen innahmen bei der Mehrwertsteuer wegen der hohen Öl- reise gespeist wird. Das Geld solle dazu benutzt wer- en, höhere Zuschüsse für die Heizöl- und Gasversor- ung von Haushalten mit niedrigen Einkommen zu ahlen. Drittens soll der Staat Pendlerinnen und Pendlern mit eringen Einkommen einen direkten finanziellen Aus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18529 (A) ) (B) ) gleich für steigende Mobilitätskosten zahlen. Diese kön- nen, wie bereits erläutert, die Entfernungspauschale nicht oder nicht voll nutzen. In unserem Antrag zeigen wir einen Weg auf, wie dieser Vorschlag sozial gerecht und ohne Mehrkosten für die Arbeitgeber umgesetzt werden könnte. Im Übrigen ist die Bundesregierung gefordert, tätig zu werden, um die bei den meisten Mineralölkonzernen anfallenden Extraprofite im Zusammenhang mit Preis- steigerungen auf dem Rohölmarkt zu unterbinden bzw. abzuschöpfen. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die steigenden Energiekosten stellen eine hohe Zusatz- belastung für die Menschen in unserem Land dar. Das gilt nicht nur für die Benzinpreise, sondern vor allem auch für die gestiegenen Kosten für Heizung und Warm- wasser im Wohnbereich oder für das allgemein gestie- gene Preisniveau, das stark auf die steigenden Ölpreise zurückgeht. Zur Erinnerung: 1998 hatten wir einen Ölpreis von rund 10 Dollar pro Fass Öl. Heute sind es mehr als 130 Dollar. Der hohe Ölpreis zeigt an, dass das Ölzeital- ter zu Ende geht; denn das Angebot kann mit der rapide steigenden Nachfrage gerade aus den Schwellenländern wie China und Indien nicht mehr mithalten. Ein Ölpreis von 200 Dollar und mehr ist daher eher kurz- als lang- fristig zu erwarten. Wer in der Politik die Senkung von Energiesteuern oder die Erhöhung von Subventionen wie der Pendler- pauschale vorschlägt, wie es die Linke tut, versucht, den Brand mit billigem Benzin zu löschen. Hier zeigt sich deutlich, dass das Ökomäntelchen, das sich die Linke gerne überzieht, nicht passt. Vor die Frage gestellt, ob man ökologisch sinnvolle Forderungen aufstellt oder so- zialpolitischen Populismus predigt, entscheidet sich die Linke dann doch für Zweiteres. Ich habe im Antrag der Linken vermisst, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, mit Hugo Chávez in Venezuela Sonderkonditionen für billigen Sprit zu ver- handeln – mit Oskar Lafontaine als Sonderbeauftragten –, wie es der abgewählte Londoner Bürgermeister Ken Livingstone gemacht hat. Aber im Ernst: Wir brauchen kein billiges Benzin, das nur die Illusion nährt, alles könne so bleiben wie bisher, sondern wir müssen rasch in Alternativen investieren, die uns unabhängig vom Öl machen. Wenn der Staat das Signal aussendet, dass er Ölpreissteigerungen aufgrund der sich verknappenden Nachfrage durch Subventionen ausgleicht, werden diese Alternativen nicht marktfähig und das knappe und kli- maschädliche Öl wird noch schneller in die Luft gepus- tet. Zu den Forderungen der Linken im Einzelnen: Die Forderung nach einem ermäßigten Mehrwertsteu- ersatz ist für Fahrten bis 50 Kilometer, was 99 Prozent aller Pendler betreffen dürfte, schon längst in Kraft. Diese Ermäßigung auch auf den Fernverkehr auszuwei- ten, ist eine alte Forderung von uns Grünen. Allerdings haben wir gelernt, dass diese Mehrwertsteuerermäßi- g F l h c t b 1 n t G D u z m d m v t c a s n s 1 D w i R k g k t n a j b a E g c S l r e N P v w B S K f (C (D ung dann auch für den innerdeutschen Flugverkehr und ernlinienbusreisen eingeführt werden müsste. Der öko- ogische Effekt wäre also begrenzt, die Steuerausfälle ingegen hoch. Wichtiger als diese Forderung wäre es, flächende- kend günstige Tickets im öffentlichen Verkehr anzubie- en für die Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten ha- en. Beispielhaft ist hier das Land Brandenburg, das ab . September 2008 ein gegenüber dem regulären Mo- atskartentarif um 50 Prozent günstigeres Mobilitäts- icket für Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, rundsicherung oder Asylbewerberleistungen anbietet. ies sollte in allen Bundesländern eingeführt werden, m diesen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen, mobil u bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilzuneh- en. Es gibt aber auch Regionen im ländlichen Raum, in enen der öffentliche Verkehr sich auf einen Schulbus orgens und mittags beschränkt und es kaum Alternati- en zum Auto gibt. Die Forderung nach höheren Investi- ionen in den öffentlichen Nahverkehr gerade im ländli- hen Raum ist daher richtig. Wir Grünen wollen llerdings, dass sie auf eine verlässliche Grundlage ge- tellt werden, und dazu taugt der Vorschlag der Linken icht. Eine Zweckbindung von Mitteln aus der Mehrwert- teuer auf Kraftstoff, wenn dieser den Wert von mehr als ,40 Euro erreicht, halten wir aber für kontraproduktiv. ie Bindung an einen schwankenden Kraftstoffpreis ürde zu unkalkulierbaren Einnahmen führen. Es mag n der Zukunft noch einmal Zyklen geben, in denen der ohölpreis vorübergehend wieder sinkt. Soll es dann eine zusätzlichen Mittel für den öffentlichen Verkehr eben? Das ist nicht durchdacht. Zusätzlich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs önnte der Staat Angebote zu Pendler-Fahrgemeinschaf- en, die es im Internet gibt, unterstützen, indem er mit ei- er breit angelegten Werbekampagne auf diese Angebote ufmerksam macht. Das Bundesverkehrsministerium gibt ährlich einen zweistelligen Millionenbetrag für Wer- ung zur Verkehrssicherheit aus. Wir schlagen vor, dass us dem Straßenbauhaushalt, der mehr als 5 Milliarden uro beträgt, ein paar Millionen für eine Werbekampa- ne bereitgestellt werden, die Tipps für umweltfreundli- he Mobilität mit und ohne Auto gibt. Dazu gehören pritspartipps, Fahrgemeinschaften, Car Sharing, öffent- icher Nahverkehr, Fahrradfahren und zu Fuß gehen. Unsere Position zur Entfernungspauschale ist, diese eduziert auf 15 Cent wieder ab dem ersten Kilometer inzuführen, damit auch diejenigen profitieren, die in der ähe ihres Arbeitsplatzes wohnen. Zu prüfen ist, ob die auschale in ein Mobilitätsgeld verwandelt wird, da da- on die Bezieher kleiner Einkommen stärker profitieren ürden als bei der heutigen Regelung, die vor allem die ezieher hoher Einkommen begünstigt, da die Höhe der teuergutschrift vom Steuersatz abhängt. Das sich ankündigende Ende des Ölzeitalters und der limawandel sollten zum Umdenken und Umlenken ühren. Damit Mobilität auch in Zukunft für alle er- 18530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) schwinglich bleibt, brauchen wir eine Wende zu klima- freundlichen und spritsparenden Transportmitteln und keine Verbilligung des Fahrens mit alten, klimaschädi- genden Fahrzeugen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an das Europäi- sche Parlament und den Rat Europäische Agenturen – Mögliche Perspek- tiven KOM(2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08 – Antrag: Gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Agenturen (Tagesordnungspunkt 44) Veronika Bellmann (CDU/CSU): Die Übertragung hoheitlicher Rechte von den Mitgliedstaaten auf die Eu- ropäische Union hat zu einem Zuwachs an Kompetenzen der EU auf zahlreichen Gebieten geführt. Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben in zunehmendem Maße Agenturen geschaffen, um die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Fortentwick- lung europäischer Politik zu unterstützen. Diese Agentu- ren haben erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie sind heute ein wesentlicher Bestandteil des institutionellen Rahmens der Europäischen Union. Dies wird auch darin deutlich, dass die Kommission in ihrem Vorentwurf für den EU-Gesamthaushalt des Jahres 2009 einen Zuschuss von insgesamt circa 564 Millionen Euro für Regulie- rungsagenturen veranschlagt hat. Die Anzahl der Plan- stellen in diesen Agenturen sollen dem Entwurf nach im kommenden Jahr auf 4 216 anwachsen. Mit ihrer Mittei- lung „Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven“ vom 11. März 2008 hat die EU-Kommission das Thema Agenturen endlich zurück auf die europäische Tagesord- nung gerufen. Sie ist die dringend notwendige Reaktion darauf, dass die im Jahre 2005 vorgelegte Interinstitutio- nelle Vereinbarung vom Europäischen Rat auf Eis gelegt wurde. Ich begrüße den nun vorliegenden zweiten Versuch der Kommission ausdrücklich, einheitliche Rahmenbedingungen für Regulierungsagenturen festzu- legen. Insbesondere in Bezug auf ihre Organisations- strukturen und Kontrollmechanismen herrschen im der- zeitigen Agentursystem zahlreiche Missstände. Da sich die Agenturen der Europäischen Union hin- sichtlich ihrer Aufgabenbereiche und ihrer Personal- stärke deutlich voneinander unterscheiden, bedürfen sie allerdings einer differenzierten Bewertung. Zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes schlägt die Kommission eine interinstitutionelle Debatte sowie eine Querschnittsevaluierung aller bestehenden Regulierungsbehörden vor. Bis zur Vorlage von Ergeb- nissen soll auf die Errichtung neuer Agenturen verzichtet w d G e g d b s f k u d d I h b s P B T b R l l c M g b D b g d F t t E v A w A l B G d l t r g p B V A l M i F T v (C (D erden. Im Fokus der Kommissionsmitteilung stehen ie sogenannten Regulierungsagenturen, für die es – im egensatz zu den Exekutivagenturen – bislang keinen inheitlichen Regelungsrahmen für die Errichtung, Or- anisation und Kontrolle gibt. Nun liegt es vor allem an en Regierungen der Mitgliedstaaten, in Zusammenar- eit mit dem Europäischen Parlament und der Kommis- ion die Vorschläge zeitnah und nachhaltig mit Leben zu üllen. Die Inhalte der Mitteilung dürfen kein Lippenbe- enntnis der Kommission bleiben. Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD nd Bündnis 90/Die Grünen verleiht der Deutsche Bun- estag seiner Stimme im Hinblick auf die Mitgestaltung er Politik der Europäischen Union ein starkes Gewicht. ch bedauere ausdrücklich, dass die FDP über Wochen inweg den Eindruck erweckt hat, am Antrag mitzuar- eiten, es aber schlussendlich nicht getan hat. Wir hätten ie gern beteiligt, wenn wir die Bundesregierung in die flicht nehmen, ihren eigenen, immer wieder betonten edenken gegenüber den EU-Agenturen endlich auch aten folgen zu lassen. Wir geben ihr Leitlinien vor, die ei den Verhandlungen im Europäischen Rat über neue egulierungsagenturen zu beachten sind. An vielen Stel- en ist nämlich die Festlegung einfacher Standards mög- ich, wenn die Mitgliedstaaten dafür nur den erforderli- hen Willen aufbrächten. Insofern soll unser Antrag die einungsbildungsprozesse auf der Ebene der Bundesre- ierung und in der Europäischen Union dahin gehend eeinflussen, dass vor allem mehr Transparenz in das ickicht der europäischen Regulierungsagenturen ge- racht wird. Der Antrag zur Mitteilung der Kommission reift die in den Fraktionen geäußerte Kritik bezüglich er Aufgabenstellung und Kontrolle der Effizienz, der inanzierung und Personalpolitik der Regulierungsagen- uren auf. Spätestens seit der Einrichtung der Grundrech- eagentur in Wien und der Meinungsbildung dazu im U-Ausschuss ist aus der Sicht unserer Fraktion eine ertiefte Befassung mit den bestehenden und neuen EU- genturen geboten. Vor Abschluss der Überprüfung ollen wir unsere Zustimmung zur Gründung neuer genturen geben. Dies beträfe zurzeit eine Energieregu- ierungs- und eine Telekommunikationsagentur. Die undesregierung wird aufgefordert, vor allem bei der ründung neuer Regulierungsagenturen für einen ein- eutigen Kriterienkatalog und insbesondere eine detail- ierte Kosten-Nutzen-Analyse Sorge zu tragen. Es darf nicht zu viel verlangt sein, jeden neuen Agen- urvorschlag im Einzelfall detailliert zu prüfen. Eine egelmäßige Evaluierung aller bereits bestehenden Re- ulierungsagenturen ist unerlässlich, um mögliche Dop- elstrukturen wirksam zu bekämpfen. Wir fordern die undesregierung weiterhin auf, der Subsidiarität und der erhältnismäßigkeit höchste Priorität zu verschaffen. ußerdem verstärken wir mit unserem Antrag die Mög- ichkeit der parlamentarischen Kontrolle sowie unsere itbestimmung als nationales Parlament. Das Abstimmungsergebnis zum Vertrag von Lissabon n Irland hat uns auch eines deutlich vor Augen geführt: ür die Anerkennung der EU unter ihren Bürgern ist ransparenz eines der wichtigsten Kriterien. Das derzeit orherrschende Agentur-Unwesen dagegen trägt zu ei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18531 (A) ) (B) ) nem berechtigten Misstrauen der europäischen Bürger gegenüber dem Verwaltungsdickicht der EU bei. Sie hat ihren schlechten Ruf in Sachen Bürokratie nicht gerade verbessert, weil durch die Agenturen mit ihrem umfäng- lichen Personalbestand und dem dazugehörigen Finanz- budget auch noch die Regulierungsdichte erhöht wird. Um die Europäische Union den Bürgern näher zu brin- gen, ist es nämlich nicht ausreichend, einfach die Sitze der verschiedenen Regulierungsagenturen auf sämtliche Mitgliedstaaten zu verteilen. Die Verhandlungstaktiken im Rat, die hinter diesen Entscheidungen stecken, sind in keiner Weise zu rechtfertigen. Das ist oft in regelrechte Feilscherei unter den Mitgliedstaaten ausgeartet. So war über die Vergabe von neun Standorten durch den Euro- päischen Rat im Dezember 2003 vom italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi zu erfahren, dass die Agentur für Lebensmittelsicherheit nach Parma verge- ben wurde, weil die Finnen angeblich keine Esskultur hätten. Dafür habe aber Finnland das Amt für chemische Stoffe bekommen müssen. Derartige Vergabekriterien sind unwürdig und fragwürdig zugleich. Deshalb müs- sen zukünftig die Aufgaben und Strukturen der Regulie- rungsagenturen anhand eines klaren Rechtsrahmens de- finiert werden. Was nützt die Agentur vor der Haustür, wenn aber unklar bleibt, welchen Mehrwert sie hat? Der gemeinsame Entschließungsantrag der Koali- tionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb ein wichtiger Schritt, die Politik der Europäi- schen Union effizienter und transparenter zu gestalten. Michael Roth (Heringen) (SPD): Vor gut anderthalb Jahren haben wir hier im Plenum einen Antrag der FDP- Fraktion beraten mit dem Titel „Eine Grundrechteagen- tur der EU wird nicht gebraucht“. Der erst vor wenigen Tagen veröffentlichte Jahresbericht der Agentur gibt An- lass zur Hoffnung, dass diese Behörde durchaus einen Beitrag im Kampf für Menschenrechte und gegen Ras- sismus zu leisten vermag. Pauschalkritik an den EU- Agenturen bringt uns also nicht weiter, eine differen- zierte, konstruktive Kritik hingegen schon. Daher begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion die Mit- teilung der EU-Kommission zu den Perspektiven euro- päischer Agenturen. Sie ist überfällig. Die Zielsetzung der Mitteilung entspricht auch dem Anliegen des inter- fraktionellen Entschließungsantrags von SPD, CDU/ CSU und Grünen. Die Kommission setzt sich endlich in angemessener Weise mit dem Agenturwesen auseinan- der. Die Zusage, keine neuen Agenturen zu gründen, so- lange die Evaluierung der bestehenden Agenturen nicht abgeschlossen ist, verdeutlicht: Auch Brüssel ist an einer Vermeidung von Doppelstrukturen, einer Verbesserung der Arbeitsweise sowie einer stärkeren parlamenta- rischen Kontrolle der Agenturen durchaus interessiert. Dazu hat sicher auch die von uns angestoßene Debatte über das Für und Wider von Agenturen beigetragen. Der schon erwähnte erste Jahresbericht der Agentur für Grundrechte belegt, dass es durchaus Beispiele für Agenturen gibt, die eine gute und nützliche Arbeit leis- ten. Diese Daten verdienen unsere volle Aufmerksam- keit! Denn wenn wir mit unserer Politik international g M r a M f d r V B l b n l c l d r E s d G ß Ü u S V R e e d b n A r h a m r s w v a g t m d d z n d j O t a g (C (D laubwürdig sein wollen, müssen wir konsequent die aßstäbe, die wir an andere anlegen, zur Leitlinie unse- es eigenen Handelns machen. Der Bericht liefert uns ber auch eine Übersicht der Maßnahmen, die in den itgliedstaaten der Europäischen Union zur Bekämp- ung von Rassismus und Diskriminierung ergriffen wur- en. Erfolgreiche Projekte werden benannt, ein Erfah- ungsaustausch wird angeregt. Zum anderen spornt der ergleich zu eigenen Verbesserungen an. In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch die ewerbung Jenas um den Sitz des Europäischen Techno- ogieinstituts erwähnen. Sie verdeutlicht, dass diese De- atte nicht frei von Scheinheiligkeit ist. Mit einer Politik ach dem Motto: „Wir sind gegen EU-Behörden, so- ange sie nicht in Deutschland angesiedelt werden!“ ma- hen wir uns unglaubwürdig und geben uns der Lächer- ichkeit preis. Selbstverständlich profitiert jedes Land, as Sitz einer EU-Behörde ist, auch von ihr. Mit der Eu- opäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und der uropäischen Agentur für Flugsicherheit gehören wir elbst zu den Gewinnern einer auf Dezentralität fußen- en Institutionenpolitik der EU. Dort, wo die EU konkret esicht zeigt und Farbe bekennt, kann sie zu einer grö- eren Identität mit dem vereinten Europa beitragen. Im brigen sind auch oberste und obere Bundesbehörden in nserem Bundesstaat in nahezu allen Ländern präsent! o funktioniert der Föderalismus! Damit will ich mich keineswegs zum unkritischen erteidiger des Status quo machen. Ganz im Gegenteil: eformen sind überfällig, weil auch ich nicht den Sinn iner jeden Agentur zu erkennen vermag. Als 1975 die rsten Agenturen – die Agentur für Berufsbildung und ie Agentur für die Verbesserung der Lebens- und Ar- eitsbedingungen – ihre Arbeit aufnahmen, gab es kei- en Plan für die Entwicklung und Ausgestaltung des genturwesens. Zwischenzeitlich gibt es ein Sammelsu- ium von 29 Gemeinschaftsagenturen nebst weiteren Be- örden, die teilweise ohne jegliche politische Kontrolle rbeiten. Neben einer Evaluierung der existierenden Agenturen üssen daher die Kompetenzen der Regulierungsagentu- en endlich klar benannt und abgegrenzt werden. Doppel- trukturen zwischen Agenturen, Generaldirektionen und eiteren europäischen Einrichtungen müssen in der Tat ermieden werden. Ergebnis einer Evaluierung könnte uch die Zusammenlegung von Agenturen sein. Wichti- er noch: Die parlamentarische Kontrolle ist auszuwei- en! Dazu gehört die Einbindung des Europäischen Parla- ents in die Personalentscheidungen wie beispielsweise ie Ernennung von Direktoren. Eine Finanzkontrolle urch die EU-Organe ist zwingend aufgrund der Finan- ierung durch den Gemeinschaftshaushalt. Die Kommission hatte den Rat zur Teilnahme an ei- er interinstitutionellen Arbeitsgruppe aufgefordert. Be- auerlicherweise wird viel Zeit verschwendet, weil man etzt erst noch die Evaluierung abzuwarten beabsichtigt. ffensichtlich haben nicht alle Mitgliedstaaten und na- ionale Regierungen ein ebenso großes Interesse wie wir n einer verbindlicheren Regelung. Wenn die Bundesre- ierung im Rat aber ohne Bündnispartner dasteht, laufen 18532 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) unsere parlamentarischen Bemühungen ins Leere. Unser gemeinsamer Antrag könnte daher auch einen Impuls liefern für einen verstärkten interparlamentarischen Dia- log. Den Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und Grünen, die zum Gelingen des Antrages maßgeblich bei- getragen haben, danke ich herzlich. Dass der Deutsche Bundestag seine europapolitische Mitwirkungspflicht verantwortungs- und selbstbewusst zu nutzen weiß, be- legt unsere gemeinsame Initiative. Markus Löning (FDP): Als wir in den Jahren 2006 und 2007 hier im Bundestag über die Grundrechteagen- tur diskutiert haben, waren wir uns einig, dass eine Ent- scheidung über Schaffung, Sitz und Größe von EU- Agenturen hinter verschlossenen Türen und ohne parla- mentarische Kontrolle nicht mehr vorkommen soll. Die Bundesregierung hatte damals im Europäischen Rat eine – zunächst informelle – Zusage zu einem bestimmten in- stitutionellen Paket gemacht und benutzte anschließend diese Zusage als Argument gegenüber den gewählten Vertretern des Volkes, warum sie nicht mitreden können. Es gab damals einen fraktionsübergreifenden Kon- sens, dass die Grundrechteagentur wenn überhaupt, dann zumindest nicht in der ursprünglich geplanten Größe eingerichtet werden sollte. Es gab sehr ernste Bedenken hinsichtlich der gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle der Agentur. Dennoch konnte der Bundestag letztlich nichts ausrichten. Die Agentur wurde gegrün- det. Die Planstellen wurden geschaffen. Das Budget wurde genehmigt. Dies war ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen soll und auch nicht laufen darf. Die Bundes- regierung sollte den Bundestag künftig in vollem Um- fang einbeziehen, bevor sie derartige Zusagen macht. Dies war das Ziel unseres Antrags. Der Entschließungs- antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen, der sicher viele richtige und wichtige Punkte enthält, bleibt demgegen- über in dieser einen Frage hinter den Vorstellungen der FDP zurück. Leider, kann ich da nur sagen, denn aus Parlamentssicht ist dies die eigentlich entscheidende Frage, und das wissen Sie auch selbst. Ich will noch einmal klarstellen, dass wir hier keine blinde Fundamentalopposition betreiben: Es gibt durch- aus sinnvolle Aufgaben für Agenturen. Auch in Deutsch- land lagern wir manche Aufgaben in Anstalten, wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Materialforschung oder das Robert-Koch-Institut, aus. Die EU-Agentur zur Umset- zung der Chemikalienrichtlinie war sicher eine sinnvolle Gründung, denn sie bündelt sehr spezifischen Sachver- stand und ist der eine Ansprechpartner für die betroffene Wirtschaft. Ich verstehe nicht, warum die Bundesregie- rung bei solch sinnvollen Gründungen Angst vor dem Deutschen Bundestag hat. Es stärkt doch auch die Posi- tion der Bundesregierung, wenn die Sinnhaftigkeit einer Agentur in der Debatte mit den Abgeordneten Bestand hat. Aber wir wollen, dass vor einer Zusage die Zustim- mung des Bundestages eingeholt wird, und wir wollen, dass es vor der Errichtung einer Agentur ein transparen- tes Verfahren gibt. Der Bundestag muss in einem geord- neten Verfahren einbezogen werden. Die Mitteilung, d E G V a z ü R W d n e f g w n f r R R h R g D e k w g K m n b d o a A b l d R t D e k u p S i d a E s d ü F m (C (D ass man den Bundestag natürlich gerne informiere, die ntscheidung aber längst gefallen sei, ist ein Schlag ins esicht der Parlamentarier. Wir wollen ein geordnetes erfahren, bei dem der EU-Ausschuss, betroffene Fach- usschüsse und gegebenenfalls das Plenum Gelegenheit ur Stellungsnahme bekommen, bevor die Entscheidung ber die Errichtung endgültig fällt. Die Prinzipien von echtsstaat und Demokratie gehören zur gemeinsamen ertegrundlage der EU. Sie müssen in allen Aspekten es Handelns der EU berücksichtigt werden. Auch kann es nicht sein, dass für jede EU-Agentur ein euer Rechtsweg beschlossen werden muss, und es kann rst recht nicht sein, dass nicht sichergestellt ist, dass es ür die Bürgerinnen und Bürger immer einen Rechtsweg ibt. Hoheitliche Akte der Agenturen können schwer- iegende Eingriffe in Rechte von Personen oder Unter- ehmen darstellen. Jeder betroffene Bürger, jedes betrof- ene Unternehmen muss alle Akte von EU-Agenturen echtlich überprüfen lassen können. Es ist nach unserem echtsstaatsverständnis schlicht inakzeptabel, wenn der echtsweg nicht klar – oder noch schlimmer – nicht vor- anden ist. Die Freien Demokraten fordern daher eine echtswegegarantie für alle Bürgerinnen und Bürger ge- enüber allen EU-Agenturen. Genauso wichtig ist die demokratische Kontrolle. ies betrifft die Budgets, den Haushaltsvollzug und bei inigen Agenturen die inhaltliche Arbeit. Der Haushalts- ontrollausschuss des Europäischen Parlamentes ver- eigert zurzeit wegen einer Reihe von ungeklärten Fra- en einigen Agenturen die Entlastung. Ich kann die ollegen im EP nur bestärken, ihre Rechte wahrzuneh- en und im Sinne der europäischen Steuerzahler auf ei- em transparenten und ordentlichen Haushaltsvollzug zu estehen. Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt der emokratischen Kontrolle. Die Agentur für Grundrechte der die Agentur für Gleichstellungsfragen werden gut- chterlich tätig sein. Sie werden Stellungnahmen auf nfrage oder aus eigenem Antrieb erarbeiten und ver- reiten. Damit sind sie Teilnehmer einer öffentlichen po- itischen oder juristischen Debatte. Wer legitimiert sie azu? Sie sind weder unabhängige Gerichte, die das echt auslegen und durchsetzen, noch gewählte Vertre- er des Volkes, die der Kontrolle durch Wahl unterliegen. ies widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung in inem demokratischen Rechtsstaat. Es muss hier eine lare Zuordnung geben. Auch dies stellen wir daher mit nserem Antrag klar: Alle Agenturen müssen der vollen arlamentarischen Kontrolle unterworfen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU, PD und Grünen, aus Ihren nachdenklichen Mienen lese ch, dass Sie selbst gerne weitergegangen wären, als Sie as in Ihrer Beschlussempfehlung, die ja nicht falsch, ber eben halbherzig ist, zum Ausdruck gebracht haben. s wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Deut- chen Bundestages in EU-Fragen gewesen, wenn Sie en Mut aufgebracht hätten, Ihren bei den Diskussionen ber die Grundrechteagentur geäußerten Überzeugungen olge zu leisten. Sie hätten nur unserem Antrag zustim- en müssen. Diese Chance haben Sie verpasst. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18533 (A) ) (B) ) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Wir begrüßen die längst überfällige Debatte über den Wildwuchs der EU- Agenturen. Wir teilen auch die Stoßrichtung der Kritik der konkurrierenden Fraktionen des Deutschen Bundes- tages. Doch sie bleiben auf halber Strecke stehen. Daher werden wir uns zu dem vorliegenden Antrag der FDP ebenso wie zu dem Antrag der Regierungsfraktionen plus Bündnis 90/Die Grünen enthalten. Beide Anträge gegen uns nicht weit genug, weil sie nur ein Placebo gegen die grassierende europäische „Agenturitis“ sind. Öffentlichen Aufgaben werden unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit zunehmend ausge- gliedert. Dies führt zu einer eingeschränkten parlamenta- rischen Kontrolle, also weniger Demokratie. Es führt auch dazu, dass sich niemand mehr politisch verantwort- lich fühlt und erzeugt daher Ohnmacht bei den Men- schen. Beides zusammen führt dann zu schlechteren öffentlichen Dienstleistungen. Schlechte öffentliche Dienstleistungen sind aber ein Kronzeuge, um die noch schlechtere Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zu rechtfertigen. Die im EU-Ausschuss geäußerte Kritik der FDP am Antrag der Regierungsfraktionen plus Grüne bzw. „In- terfraktionell minus FDP und Linke“ teilen wir: Es fehlt an Courage. Tatsächlich geht der Antrag hinter den er- reichten Diskussionsstand der letzten beiden Jahre zu- rück. Die schlechten Erfahrungen mit der Erfüllung von Zusagen seitens der Bundesregierung werden verdrängt. Die Entscheidungen über Sitz, Größe und finanzielle Ausstattung der Agenturen unterliegen keiner parlamen- tarischen Kontrolle. Es fehlt auch an einer gerichtlichen Überprüfbarkeit der Agenturen und einer klaren Abgren- zung hoheitlicher Aufgaben. Der Antrag der FDP teilt jedoch ein Defizit mit dem Antrag der Regierungsfraktionen plus Grüne: Sie schaf- fen es nicht, sich von der zweifelhaften Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Agenturen in Art. 308 des EG-Ver- trages zu lösen. Denn sie ist nicht nur, ich zitiere die FDP, eine „fragwürdige Rechtsgrundlage“ oder eine „Rechtsgrundlage, die Anlass gibt zu Zweifeln an der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips“. Sie ist überhaupt keine Rechtsgrundlage. Hier werden ohne zureichende Kompetenz im Primärrecht bürokratische Monster ein- gerichtet. Sie sollten den Menschen dann aber auch die Wahr- heit sagen: Es geht tatsächlich nicht, immer auf Brüssel zu schimpfen; denn Sie haben diese Fehlentwicklungen der EU mitzuverantworten. Wir beobachten täglich den Tanz eines eng umschlungenen Paars: neoliberale Politik und Bürokratie. Mit dem Vertrag von Lissabon bezie- hungsweise Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darf dieses Paar vom „Gemeinsamen Markt“ auf allen Politikbereichen tanzen. Sie haben diesem Vertrag im Unterschied zur irischen Bevölkerung zugestimmt. Sie sollten sich an dieser Stelle also etwas in Demut üben. Die Linke möchte, dass alle Agenturen, die unter Be- rufung auf Art. 308 eingerichtet wurden, in die allge- meine Verwaltung eingegliedert werden oder eine tragfä- hige Rechtsgrundlage erhalten. Die Linke überschätzt a b d s c i w S N k A t e u I F w B p A e n z e u A s D tu h s R a A d R g u w u b A s b e to l a P J u s (C (D uch die Wirksamkeit der Kontrolle der Kommissions- ürokratie durch das Europäische Parlament nicht. Die emokratische Kontrolle sollte in die Einrichtungen elbst verlagert werden, wie dies bei öffentlich-rechtli- hen Körperschaften möglich und in Ansätzen realisiert st. Beides leisten die angesprochenen Anträge nicht. Wir erden uns aber als Zeichen des guten Willens der timme enthalten. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Mit unserem Antrag wollen wir Licht in das Dun- el der Arbeit und der Strukturen von sogenannten EU- genturen bringen. Gemeinsam mit den Koalitionsfrak- ionen wollen wir mehr Übersicht, mehr Kontrolle und inen umfassenden Rechtsschutz für alle Bürgerinnen nd Bürger herstellen. EU-Agenturen bestehen fast in jedem Mitgliedstaat. n Köln ist es zum Beispiel die Europäische Agentur für lugsicherheit, in Kopenhagen die Europäische Um- eltagentur und in Turin die Europäische Stiftung für erufsbildung. Diese zahlreichen Agenturen der Euro- äischen Union unterstützen sie und damit uns in unserer rbeit, nämlich in der Ausführung und Fortentwicklung uropäischer Politik. Die EU-Agenturen sind meistens icht in Brüssel angesiedelt und geben der EU dadurch um Beispiel eben in Köln, in Kopenhagen oder in Turin in „Gesicht“. Das ist ein guter Aspekt dieser Agenturen, nd ich möchte unterstreichen, dass wir Grünen die EU- genturen unterstützen, die sinnvoll und notwendig ind. Teilweise leisten sie eine sehr gute Arbeit vor Ort. as steht außer Frage. Und jetzt kommt das Aber. Aber ein Teil dieser Agen- ren, die sogenannten Regulierungsagenturen, sind nicht inreichend kontrolliert und reguliert. Diese Agenturen ind autonome Einrichtungen, für die kein einheitlicher echtsrahmen besteht; im Unterschied zu den Exekutiv- genturen, die wiederum zeitlich befristet, mit klaren ufgaben und einer eindeutig geregelten Verantwortung er EU-Kommission eingerichtet werden. Dadurch ist bei egulierungsagenturen nicht gewährleistet, dass sie den rundlegenden Anforderungen an Rechenschaftspflicht nd Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gerecht erden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass EU-Agenturen mit- nter Aufgaben erledigen, die bereits an anderer Stelle earbeitet werden. In einigen Fällen sind die Mandate der genturen nicht eindeutig und Doppelstrukturen zwi- chen unterschiedlichen Agenturen erkennbar. Weiterhin eanstanden wir, dass bei einigen Agenturen lange Zeit in klar erkennbares Konzept fehlt oder sogar das Direk- rium über lange Zeit nicht eingesetzt wird. Und schließ- ich lässt die Finanzverwaltung zu wünschen übrig, was uch vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen arlamentes als mangelhaft kritisiert wird. Das ist umso gravierender, weil gerade in den letzten ahren die Anzahl der Agenturen drastisch gestiegen ist nd sich mehr als verdoppelt hat. Dadurch sind die Per- onalplanstellen zwischen dem Jahr 2000 und heute um 18534 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) 148 Prozent angewachsen und der Gesamthaushalt hatte allein in den letzten beiden Jahren einen Aufwuchs von 20 Prozent! Diese Mängel müssen abgeschafft werden! Die EU- Strukturen müssen genauso wie nationale Strukturen ef- fizient und effektiv arbeiten. Daher begrüßen wir den neuerlichen Vorstoß der EU-Kommission sehr, die Rah- menbedingungen für alle EU-Agenturen zu regeln und dafür eine Arbeitsgruppe einzurichten. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie uns erstens ihre Ideen über und ihre Anforderungen an EU- Agenturen darlegt, denn immerhin ist es unter anderem die Bundesregierung, die über die Einrichtung von Agenturen berät und entscheidet. Für uns ist ganz klar: Konzepte müssen die Einrichtungen von Agenturen be- stimmen; keine politischen Tauschgeschäfte! Zweitens wollen wir über die neu einzusetzende Ar- beitsgruppe zu den EU-Agenturen fortlaufend und früh- zeitig informiert werden. Drittens wollen wir einen klaren Handlungsrahmen für alle Agenturen und auch die Möglichkeit, Agenturen schließen zu können, wenn sie offensichtlich nicht not- wendig sind, da sie beispielsweise Arbeiten durchführen, die an anderer Stelle bereits besser erledigt werden. Und viertens muss die parlamentarische Kontrolle der Agenturen verstärkt werden und es muss klare und um- fassende Rechtsschutzregelung gegenüber Handlungen und Entscheidungen der EU-Agenturen für die Bürgerin- nen und Bürger geben. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl der Bundesverfas- sungsrichterinnen und Bundesverfassungs- richter – Antrag: Entwurf zur Änderung der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Verbesserung des Verfahrens zur Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichtern (Tagesordnungspunkt 45 a und b) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Der von uns heute zu beratende Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht – samt Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages – ist rechtspoli- tisch verfehlt und wäre, wenn er beschlossen würde, ver- fassungswidrig. Der Gesetzentwurf ist rechtspolitisch überflüssig, weil sich das bisherige System der Richterwahlen über Jahrzehnte bewährt hat; auch und gerade in Zeiten, in denen um die Auswahl einzelner Richter besonders g i A m w b w ö c e v s s s c p z 1 b v v d n n n G s d t d m s G v t s d e r t g d h d u f m u r s F d R e a l W h l (C (D erungen wurde. Das Bundesverfassungsgericht, das mmer wieder als Vorbild für Verfassungsgerichte im usland dient und damit eines der beliebtesten Export- odelle deutscher Rechtsstaatlichkeit ist, hat immer ieder herausragende Richterpersönlichkeiten hervorge- racht. Immer, auch in der jetzigen Besetzung, ist und ar seine fachliche Qualifikation unbestritten und die ffentliche Akzeptanz seiner Entscheidungen flächende- kend und überfraktionell. Der in dem Gesetzentwurf nthaltene Vorwurf, das bisherige Wahlverfahren für die om Bundestag zu berufenden Bundesverfassungsrichter ei intransparent und habe demokratische Defizite, ist chon sehr bemerkenswert. Bezeichnend ist dies insbe- ondere vor dem Hintergrund, dass die Grünen entspre- hende Gesetzentwürfe in der 11., 12. und 13. Wahl- eriode regelmäßig erfolglos eingebracht haben, nach- ulesen in den Bundestagsdrucksachen 11/73, 12/5375, 3/1626 und 13/2088. Doch während ihrer Regierungs- eteiligung in der 14. und 15. Wahlperiode sucht man ergleichbare Initiativen von Bündnis 90/Die Grünen ergebens. Da liegt der Schluss doch nahe, dass eine Än- erung des Wahlverfahrens von den Initianten selbst icht ernsthaft gewollt ist. Zudem sind die von den Grü- en vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen auch icht zielführend. Sie bewirken keine Verbesserung, im egenteil. Die zentrale Norm für die Richterwahl zum Verfas- ungsgericht ist Art. 94 des Grundgesetzes. Danach wer- en die Richterinnen und Richter zur Hälfte von Bundes- ag und Bundesrat gewählt. Weitere Bestimmungen über ie Wahl lassen sich dem Verfassungstext nicht entneh- en. Das Nähere hat der Gesetzgeber im Bundesverfas- ungsgerichtsgesetz geregelt. Dort hat er aus gutem rund bereits im Jahr 1956 das Erfordernis einer Drei- iertelmehrheit für die Wahl der Bundesverfassungsrich- er auf die heute erforderliche Zweidrittelmehrheit ge- enkt. Uneinigkeit in den Wahlgremien führte dazu, dass ie für eine Wahl erforderliche Stimmenzahl häufig nicht rreicht wurde. Die Funktionsfähigkeit des höchsten Ge- ichtes war damit nachhaltig infrage gestellt. Jeder Rich- er, jede Richterin muss heute mit Zweidrittelmehrheit ewählt werden. Damit ist ausreichend sichergestellt, ass die Kandidaten von einer breiten Parlamentsmehr- eit getragen werden. Dieses stabile Verteilungssystem urch ein Instrument aus der Vergangenheit, das sich als ngeeignet erwiesen hat, gefährden zu wollen, halte ich ür wenig verantwortungsvoll. Es wäre zudem nicht de- okratisch. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit nd nicht die Minderheit. Bestehen aber Minderheits- echte, sollen diese immer konstruktiv sein und nicht de- truktiv. Dies wäre aber bei einer Dreiviertelmehrheit der all. Ebenso halte ich es nicht für sachgerecht, die Zustän- igkeit für die Richterwahl vom Wahlausschuss auf den echtsausschuss zu übertragen. Natürlich muss über die inzelnen Kandidaten intensiv beraten werden. Ich sehe ber insoweit keine zwingende Notwendigkeit einer De- egation auf den Rechtsausschuss. Das praktizierte ahlausschussverfahren ist rechtspolitisch sinnvoll und at sich – gerade in puncto Sachkenntnis und Vertrau- ichkeit – bewährt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18535 (A) ) (B) ) Die demokratische Legitimation des Wahlverfahrens wird nicht dadurch verbessert, dass die Entscheidung von einem Ausschuss des Bundestages auf einen ande- ren verlagert wird. Die bestehende Staatspraxis hat sich bestens bewährt. Dies gilt auch für den Verzicht auf eine – nach § 70 der Geschäftsordnung des Bundestages – regelmäßig öf- fentliche Anhörung der Kandidaten. In einem Schaulau- fen der Kandidaten, wie es im Stammland der Anhörun- gen, den USA, üblich ist, kann niemand ernsthaft eine Verbesserung des deutschen Systems ansehen. Ich habe das Gefühl, dass hier so eine Art weiteres Staatsexamen mit der Befähigung zum Verfassungsrichter angedacht ist. Im Übrigen umfasst die fachliche Qualifikation eines Kandidaten mehr als Kenntnisse im Verfassungsrecht. Ich jedenfalls möchte angesichts der uns allen bekannten Medienlandschaft meine Hand nicht reichen für ein me- diengerechtes, hoch politisiertes und vor allem ideologi- siertes Schaulaufen der Kandidaten. Bundesverfassungs- richter sind keine Politiker, auch wenn manche Politiker gute Bundesverfassungsrichter wurden. Der im Entwurf enthaltene Aspekt der angemessenen Vertretung qualifizierter Richterinnen auch beim höchs- ten Gericht ist sicherlich wichtig. Aber er sollte doch nicht in der vorliegenden Weise durch Quoten erzwun- gen werden. Zahlreiche Kriterien sind bei der Wahl der höchsten Richter zu beachten und nicht immer können alle ausreichend berücksichtigt werden. Durch Quoten stur Parität – auch nur teilweise – zu erzwingen, ist der Würde und dem Ansehen des Verfassungsgerichts nicht angemessen und wird dem wichtigen Anliegen der Gleichstellung nicht gerecht. Bringen die vorgeschlagenen Regelungen schon keine Verbesserung in der Sache, so enthält der Gesetzentwurf auch Mängel im Handwerklichen. Dies betrifft vor allem der vorgeschlagene neue § 7 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hier soll dem Verfassungsorgan Bundesrat vorgeschrieben werden, was dieser in seine Geschäftsordnung aufzunehmen hat. Dies zeugt nicht nur von einem merkwürdigen Verständ- nis von dem Verhältnis der beiden Verfassungsorgane zueinander. Diese Regelung wäre auch verfassungswid- rig, weil der Bundesgesetzgeber – hier allen voran der Deutsche Bundestag – nicht in die in Art. 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes gewährte Satzungsautonomie des Bundesrates eingreifen kann. Entsprechendes gilt für den vorgeschlagenen § 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hier geht es umge- kehrt um die Geschäftsordnung des Bundestages. Hier soll im Gegenzug der Bundesrat als Mitgesetzgeber in die Satzungsautonomie des Bundestages mit hineinre- gieren. Auch dies wäre in meinen Augen verfassungs- rechtlich nicht in Ordnung, obwohl wir uns hier leider schon einen Sündenfall im Abgeordnetengesetz geleistet haben. Insgesamt lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf ist ers- tens oppositionelles Schaulaufen der Grünen, zweitens nicht geeignet, das Klassenziel zu erreichen, und hat drittens erhebliche handwerkliche Mängel. Deshalb er- l Ä h s B b s k z F u s s z t e r g W z D d d g t t b z D s g p b k A s n e f n k t D k z n h d u g z e (C (D aube ich mir auch, auf die gleichfalls vorgeschlagenen nderungen unserer Geschäftsordnung nicht einzuge- en. Die fachliche Qualität, die Ausgewogenheit der Be- etzung der Spruchkörper und das hohe Ansehen des undesverfassungsgerichts aufrecht zu erhalten und zu ewahren, muss unser Ziel bleiben. Der vorliegende Ge- etzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen dient dem in einer Weise. Joachim Stünker (SPD): Wie schon in der elften, wölften und dreizehnten Legislaturperiode geht es der raktion Bündnis 90/Die Grünen auch diesmal wieder m die Frage, das Wahlverfahren zum Bundesverfas- ungsgericht so zu ändern, dass nicht ein Wahlgremium, ondern der Bundestag selbst wählt. Damit wird der un- utreffende Anschein erweckt, dass die Wahl der Rich- erschaft durch eine Direktwahl des gesamten Plenums her legitimiert sei als durch ein Wahlgremium. Bevor man sich jedoch Forderungen nach Verände- ung des Wahlverfahrens zuwendet, sollte man sich die rundlegenden Prinzipien vergegenwärtigen, die bei der ahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern u beachten sind und die einen Zusammenhang bilden. ann wird offensichtlich, dass es heute wie damals bei em Änderungsvorschlag abermals nicht um die Frage er Legitimation, sondern um die Frage der Opportunität eht. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Sena- en. In jeden Senat werden acht Richterinnen und Rich- er gewählt. Nach einem in der Verfassung festgeschrie- enen Prinzip werden die Richterinnen und Richter je ur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. as heißt, die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfas- ungsgerichts wird ohne Mitwirkung des Bundestages ewählt. Sinn der Regelung ist es, dem Bundesstaats- rinzip Rechnung zu tragen und Einseitigkeiten vorzu- eugen. Als ein Grundprinzip ist auch die Vermeidung von In- ompatibilitäten zu nennen. Insofern bestimmt Art. 94 bsatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes, dass Bundesverfas- ungsrichterinnen und -richter weder dem Bundestag och dem Bundesrat noch der Bundesregierung noch ntsprechenden Organen eines Landes angehören dür- en. Ebenfalls ein Prinzip ist, dass drei der acht Richter ei- es jeden Senats von einem der obersten Bundesgerichte ommen sollen. Dies ist ein in der Verfassung angeleg- es, wenn auch dort nicht in Zahlen festgelegtes Gebot. ieses wird durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz onkretisiert. Sinn der Regelung ist es, eine Verbindung wischen dem Bundesverfassungsgericht und den soge- annten Fachgerichten herzustellen und zugleich zu ver- indern, dass das Bundesverfassungsgericht sich von en übrigen Gerichten abhebt. Ein weiterer Grundsatz lautet, dass alle Richterinnen nd Richter des Bundesverfassungsgerichts die Befähi- ung zum Richteramt haben müssen. Die Befähigung um Richteramt hat, wer das zweite juristische Staats- xamen oder wer ordentlicher Professor des Rechts an 18536 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 (A) ) (B) ) einer deutschen Universität ist. Da man nicht das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben muss, um Jura- professor zu werden, ist es denkbar, dass man ohne zweites juristisches Staatsexamen Bundesverfassungs- richter oder -richterin wird. Ein Grundsatz ist überdies, dass jede Richterin bzw. jeder Richter mit Zweidrittelmehrheit im Bundesrat bzw. im Wahlgremium des Bundestages gewählt werden muss. Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit fördert den Konsens. Zudem beugt es ebenfalls – parteipoliti- schen – Einseitigkeiten vor und sorgt so für Ausgewo- genheit. Schließlich ist eine Wiederwahl von Bundesverfas- sungsrichterinnen bzw. -richtern nach dem Ablauf ihrer zwölfjährigen Amtsperiode ausgeschlossen. Mit diesem Prinzip soll erreicht werden, dass die richterliche Tätig- keit nicht von der Erwägung beeinflusst wird, die Aus- sichten der Wiederwahl zu verbessern. Bei dem Wahlverfahren ist somit eine ganze Reihe von Prinzipien zu beachten, die zugleich den Kreis mög- licher Kandidaten und Kandidatinnen einengen. Die Wahl wird von Bundestag und Bundesrat, also politi- schen Organen, vollzogen. Deshalb ist eine Nichtbeteili- gung der Parteien zugunsten von Neutralität bei der Kan- didatenauswahl illusorisch. Das auf parteipolitischem Proporz beruhende Vorschlagsrecht von Parteien ist vor dem Hintergrund all dieser Prinzipien jedoch nur von be- grenztem Wert. So setzt ihm das Erfordernis einer Zwei- drittelmehrheit bereits Grenzen. Vorschläge einer politi- schen Partei müssen darum in der Regel die Zustimmung der anderen Parteien finden. Der vom qualifizierten Mehrheitsquorum ausgehende institutionelle Zwang zur Verständigung hilft so, einseitige politische Einflüsse zu vermeiden. Keine Partei kann einseitig ihre Personalvor- stellungen durchsetzen. Darüber hinaus wird der Wert des Vorschlagsrechts der politischen Parteien weiter da- durch begrenzt, dass die Parteien keine Garantie haben, dass ein Richter, einmal gewählt, in ihrem Sinne agiert. Da eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, ist der Richter zu nichts verpflichtet. Zur Änderung des Verfahrens, das sich in über 50 Jah- ren bewährt hat, gibt es nach alledem keinen Anlass. Jörg van Essen (FDP): In der Tat: Die bisweilen schon beschämende Diskussion um die Nachfolge des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hassemer wäre nicht nötig gewesen. Sie war weder dem Ansehen des Verfassungsorgans dienlich noch im Sinne des ur- sprünglich vorgeschlagenen Professors Dreier, der sich unfreiwillig plötzlich als Spielball im inzwischen schon alltäglichen schwarz-roten Koalitionsstreit wiederfand. Dieses unwürdige Schauspiel hätten die schwarz-roten Koalitionäre Herrn Professor Dreier ersparen können und müssen! Gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob der von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Weg hier wirk- lich Abhilfe schaffen würde: Zum einem hätte es den Streitfall Horst Dreier wahrscheinlich so ohnehin nicht gegeben, wenn nicht – wie in diesem Fall – der Bundes- r d D g s i g V ö s d A i D a t d a d b h h f S r f p L u G z t g „ „ Ü w d w r d g h w D R B E D t A s h w f i (C (D at, sondern der Deutsche Bundestag für die Nachfolge es Vizepräsidenten Hassemer zuständig gewesen wäre. ie Erfahrung in der Vergangenheit hat in meinen Au- en gezeigt, dass bei einer Wahl durch den Wahlaus- chuss des Deutschen Bundestages Bedenken frühzeitig ntern geäußert werden und fast immer auch von der Ge- enseite berücksichtigt werden. Zum anderen sieht der orschlag von Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich eine ffentliche Anhörung der Kandidaten im Rechtsaus- chuss des Deutschen Bundestages vor. So sehr ich auf er einen Seite große Sympathie für das damit verfolgte nliegen – größerer Transparenz – habe, so sehr habe ch doch auf der anderen Seite die unschöne öffentliche iskussion um Professor Dreier vor Augen. Ich möchte n dieser Stelle gar nicht seine Einlassungen zur Unan- astbarkeit der Menschenwürde, dem Christentum oder er Stammzellforschung inhaltlich bewerten. Ich hatte ber persönlich den Eindruck, dass die Art und Weise er Diskussion um seine Standpunkte dem durch ihn zu esetzenden Amt in keiner Weise angemessen war. Zwar ist das Amt des Bundesverfassungsrichters eine ochpolitische Angelegenheit – und die Öffentlichkeit at einen Anspruch darauf, zu wissen, für was die Ver- assungsrichter stehen. Gleichzeitig tut die – mit dem itz in Karlruhe nicht nur räumliche – Politikferne unse- er Verfassungshüter dem Land ausgesprochen gut. Ver- assungsrichter haben Dinge eben gerade nicht tages- olitisch als Berufspolitiker zu entscheiden, sondern im ichte unserer Verfassung. Sie stehen in allererster Linie nd vor allem dafür, dass den Vorschriften unseres rundgesetzes Geltung verschafft wird. Wie gut das in der Vergangenheit funktioniert hat, eigt auch ein Blick auf die Urteile des Gerichts der letz- en Jahre: Ich möchte hier beispielhaft die Entscheidun- en zu der „Automatischen Kennzeichenerfassung“, der Onlinedurchsuchung“, dem „Luftsicherheitsgesetz“, dem EU-Haftbefehl“ und einer Vielzahl von Urteilen zur berwachung der Telekommunikation nennen. Häufig ar es ein einseitiges Sicherheitsdenken der Regierung, as von den Karlsruher Richtern in Schranken gewiesen erden musste. Sie wissen am besten, dass bei allen be- echtigten Forderungen nach Sicherheit für unser Land ie Freiheit in unserem Land am Ende des Tages nicht eopfert werden darf. Die Karlsruher Richter haben sich in der Vergangen- eit nicht nur als besonnene Hüter unserer Freiheit be- ährt, sondern auch als entschlossene Hüter unserer emokratie. Immer wieder hat Karlsruhe so auch dem echt des Parlaments Geltung verschafft: Zuletzt zum eispiel in der von meiner Fraktion erstrittenen AWACS- ntscheidung, mit der wieder einmal die Rechte des eutschen Bundestages gestärkt wurden. Bei aller auch berechtigen Kritik an dem gegenwär- igen Verfahren der Richterwahl sollten wir in meinen ugen auch sehen, dass das gegenwärtige Procedere ein tarkes Verfassungsorgan mit selbstbewussten Richtern ervorgebracht hat. Wir sollten zumindest bedenken, in- ieweit zum Beispiel öffentliche Anhörungen von Ver- assungsrichtern im Vorfeld ihrer Wahl diese nicht – wie m Fall Professor Dreier – in einem Maße zum Spielball Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 18537 (A) ) (B) ) der Parteipolitik machen könnten, wie ich es jedenfalls nicht erstrebenswert finde. Gleichzeitig wende ich mich entschieden gegen Quo- ten wie sie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für Frauen vorsieht: Wir brauchen weder eine Quote für Par- teien noch eine für Frauen. Es ist richtig, dass wir nur unsere besten Juristen nach Karlsruhe schicken! Ich finde es deswegen auch gut, dass drei Richter je- des Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Ge- richtshöfen des Bundes gewählt werden. Auch in Anbe- tracht der immer größer werdenden Zahl an Jura- studentinnen, Rechtsreferendarinnen und Richterinnen bin ich übrigens fest überzeugt, dass wir in Zukunft auch am Bundesverfassungsgericht – wie auch an den anderen obersten Bundesgerichten – mehr und mehr Richterin- nen sehen werden. Dafür brauchen wir keine Quote! Ich möchte nicht, dass sich eine Berichterstatterin in einem Verfahren von den Kollegen vorhalten lassen muss, dass sie nur eine Quotenfrau sei und deswegen ihre Argu- mente nachher nicht so großes Gewicht haben. Ich möchte selbstbewusste Richterinnen, deren Votum mit juristischem Handwerk überzeugt. Das sind wir unserer Verfassung schuldig! Noch eines: Keines unserer Verfassungsorgane kennt eine Frauenquote. Dass es eine solche nicht braucht, do- kumentiert in meinen Augen bereits eindrucksvoll, dass unser Land von einer Bundeskanzlerin regiert wird – ganz ohne Quote. Gleichzeitig bin ich für die Anträge von Bündnis 90/ Die Grünen aus einem anderen Grund dankbar. Wir kön- nen in meinen Augen in der Tat nicht die Augen davor verschließen, dass die Ausgestaltung des gegenwärtigen Wahlverfahrens zumindest verfassungsrechtlichen Zwei- feln begegnet. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages wies im Spätsommer 2006 da- rauf hin, dass eine zu weite Auslegung von Art. 94 Grundgesetz Zweifeln begegnet. Ich nehme diese Be- denken ernst. Wir werden bei den anstehenden Beratun- gen sorgfältig zu analysieren haben, inwieweit das ge- genwärtige Verfahren den Bestimmungen unserer Verfassung Genüge tut. Gerade die Wahl der Verfas- sungshüter selbst sollte über alle Zweifel erhaben sein. In diesem Sinne freue ich mich sehr auf die bevorste- henden Beratungen in den Ausschüssen! Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Menschenrechtslage in Tibet verbessern auf Drucksache 16/8778 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: g d r (C (D Finanzausschuss – Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrech- nungshofes Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Drucksachen 16/7727, 16/8123 Nr. 1.4 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi- scher Leistungsfähigkeit 2008 – Drucksache 16/8600 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung und Innovation 2008 – Drucksache 16/9260 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ostseeparlamentarierkonferenz 16. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 27. bis 28. August 2007 in Berlin – Drucksache 16/7809 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- eteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- okumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- atung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 16/820 Nr. 1.7 Ratsdokument 9318/04 Drucksache 16/6389 Nr. 1.72 Ratsdokument 11974/07 Drucksache 16/6865 Nr. 1.9 Ratsdokument 9446/07 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/9169 Nr. A.9 EuB-EP 1679; P6_TA-PROV(2008)0095 Drucksache 16/9394 Nr. A.7 Ratsdokument 8450/08 Drucksache 16/9538 Nr. A.6 Ratsdokument 8823/08 Drucksache 16/9538 Nr. A.7 Ratsdokument 8996/08 Drucksache 16/9538 Nr. A.8 Ratsdokument 9070/08 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/6041 Nr. 1.9 EuB-EP 1494 Drucksache 16/7070 Nr. A.13 Ratsdokument 13874/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.7 EuB-EP 1577; P6_TA-PROV(2007)0431 Drucksache 16/9394 Nr. A.8 EuB-EP 1696; P6_TA-PROV(2008)0126 173. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Ulrich Krüger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    ollegen! Nachdem wir in der letzten Woche mit der
    erabschiedung des Eigenheimrentengesetzes dafür ge-
    orgt haben, dass der Erwerb eines Eigenheims im Rah-
    en zusätzlicher Altersvorsorge staatlich gefördert wird,

    eschließen wir heute eine nachhaltige Verbesserung der
    erbraucherrechte bei der Inanspruchnahme von Immo-
    iliarkrediten. Damit führen wir unsere Erfolgsstory
    ugunsten der Verbraucher fort und setzen einen erfolg-
    eichen Schlusspunkt unter eine seit gut einem Jahr wäh-
    ende Debatte.

    Künftig werden Meldungen, dass der Verkauf von
    orderungen an ausländische Finanzinvestoren zu unbe-
    echtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geführt
    at, der Vergangenheit angehören. Schlagzeilen wie
    Schulden auf Reise“ oder „Die Banken sagen einfach
    ervus“ können wir vergessen.

    Mit einer Vielzahl von Maßnahmen stärken wir die
    tellung des Kreditnehmers, damit der Traum von den
    igenen vier Wänden nicht zu einem Albtraum wird.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    ünftig muss jeder Kunde vor Abschluss eines Vertrages
    usdrücklich – und nicht nur über Allgemeine Ge-
    chäftsbedingungen – darüber informiert werden, ob
    ein Vertrag verkauft werden kann. Welche Bedeutung
    ies hat, zeigt die Reaktion der Märkte: So bieten zum
    eispiel Sparkassen, Volksbanken, aber auch einzelne
    rivatbanken Finanzierungsmodelle an, die ausdrücklich
    ichtabtretbare Kredite zum Gegenstand haben.

    Ist ein Vertrag zustande gekommen, so ist der Darle-
    ensgeber im Falle eines Verkaufs der Forderungen ver-
    flichtet, seinem bisherigen Kunden dies mitzuteilen.






    (A) )



    (B) )


    Dr. Hans-Ulrich Krüger

    (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Das ist das Mindeste!)


    Ferner hat er spätestens drei Monate vor Auslaufen der
    vereinbarten Zinsbindung die Pflicht, dem Kunden mit-
    zuteilen, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzun-
    gen ein Anschlussvertrag zustande kommt. Der Schuld-
    ner bekommt dadurch das, was er in einer solchen
    Situation am dringendsten braucht: Zeit und Sicherheit.

    Die gleiche Sicherheit bekommt der Kunde durch die
    Neufassung von § 498 Abs. 3 BGB, bei der es darum
    geht, wann ein Kredit wegen Zahlungsverzugs gekün-
    digt werden kann. Bislang hing dies davon ab, was im
    Kreditvertrag vereinbart war. Waren die dort genannten
    Voraussetzungen – in aller Regel ein Verzug von zwei
    oder drei Monatsraten – erfüllt, galt der Kredit als notlei-
    dend. Nach der neuen Rechtslage hat der Kreditnehmer
    die Gewissheit, dass sein Kredit erst dann gekündigt
    werden kann, wenn er mit zwei aufeinanderfolgenden
    Teilraten und mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages
    in Verzug ist. Bei einem Kredit über 100 000 Euro und
    einem Zins von 4,5 Prozent heißt dies, dass der Kredit-
    nehmer mit circa fünf Monatsraten in Verzug sein muss,
    bevor ihm sein Vertrag gekündigt werden kann. Das be-
    deutet nicht nur einen erweiterten Verbraucherschutz,
    das bringt vor allem Rechtssicherheit.

    Im Bereich der Zwangsvollstreckung ist ein komple-
    xer, aus verschiedenen Einzelteilen bestehender Schutz-
    schirm zugunsten der Verbraucher zusammengesetzt
    worden. Storys in Zeitungen und Fernsehberichte, in de-
    nen von unberechtigten Zwangsvollstreckungen die
    Rede ist, gehören damit der Vergangenheit an.

    Mit der neu gefassten Sicherungsgrundschuld haben
    wir ein effektives Instrument geschaffen: Ungeachtet der
    Höhe der eingetragenen Grundschuld kann zukünftig nur
    noch in Höhe der aktuell bestehenden Forderung voll-
    streckt werden, egal welchen guten Glauben der Erwer-
    ber an die Höhe der Forderung hatte.

    Ferner muss jeder Vollstreckung aus einer Grund-
    schuld eine Kündigung vorangehen, die mit einer Sechs-
    monatsfrist belegt ist. Das ist ausreichend, um dem
    Schuldner den Ernst der Lage vor Augen zu führen und
    ihm die Zeit zu geben, das drohende Unheil abzuwen-
    den. Das ist gut so, und das ist richtig so.

    Ergänzt wird dieser Schutzschild um die Möglichkeit,
    die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne zusätzli-
    che Sicherheitsleistung zu erreichen, sofern ein unab-
    hängiger Richter dem Vorbringen des Schuldners Aus-
    sicht auf Erfolg beimisst.

    Sollte trotz all dieser Sicherungsmaßnahmen im Ein-
    zelfall ein Fehler passiert sein, ist nach der neuen Rechts-
    lage Vorsorge getroffen, nämlich in Form eines verschul-
    densunabhängigen Schadenersatzanspruches. Das
    heißt, niemand kann sich mehr darauf berufen, er habe
    gutgläubig eine Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet. Es
    geht künftig nur darum, ob die Vollstreckungsmaßnahme
    objektiv berechtigt war. War sie es nicht, steht dem
    Schuldner Schadenersatz zu.

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    (C (D All diese Maßnahmen also – vom vorvertraglichen inweis auf abtretbare oder nichtabtretbare Kredite bis u den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – sorgen daür, dass Rechtssicherheit eintritt und Leistungsstörunen genauso behandelt werden, wie es vorher vereinbart ar und „Heuschrecken“ – dieser Name klingt ja immer ieder an – in Zukunft richtigerweise hier nicht mehr ihr utter finden. Heute ist ein guter Tag dafür, dass sich Kreditgeber nd Kreditnehmer trotz der wirtschaftlichen Ungleichgeichtigkeit rechtlich wieder auf Augenhöhe begegnen önnen. Das Risikobegrenzungsgesetz, dessen Bestandeile die von mir vorgetragenen Regelungen zum Kreditandel sind, hat daher schon im Vorfeld und parallel zu en Beratungen seinen Lackmustest für Fairness und ehr Klarheit bei der Kreditvergabe bestanden. Das ist ut so. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort erhält nun der Kollege Christian Ahrendt

ür die FDP-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christian Ahrendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    en! Herr Dr. Krüger, die Worte höre ich wohl; allein mir
    ehlt der Glaube. Ich kann, wenn ich mir das Risikobe-
    renzungsgesetz und den jetzt vorgesehenen Kreditneh-
    erschutz anschaue, nicht feststellen, dass es tatsächlich

    ine wirksame Verbesserung für die Kreditnehmer in
    eutschland gibt.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Doch!)


    Sie machen einen einzigen Sprung bei den Informa-
    ionspflichten. Aber Tatsache bleibt: Die Abtretung der
    orderung als solche ist nicht geregelt. Das heißt, Kre-
    itforderungen können nach wie vor ohne Einschrän-
    ung an internationale Finanzinvestoren verkauft wer-
    en. Diese haben damit im Fall der Abtretung der
    reditforderungen Zugriff auf die Grundschulden und
    as notarielle Schuldanerkenntnis.

    Wenn Sie sich die Regelung zum Kündigungsschutz,
    ie Sie eben hervorgehoben haben, anschauen, dann
    erden Sie feststellen, dass man selbst mit der Gesetzes-
    egründung, die Sie vorgelegt haben, nicht viel weiter-
    ommt. Zwar ist es richtig, dass Sie den Kreditnehmer
    ahin gehend schützen, dass erst ein Rückstand von zwei
    ufeinanderfolgenden Raten oder von 2,5 Prozent des
    ominalbetrages dazu führen soll, dass ein Kredit ge-
    ündigt werden kann. Aber Sie haben § 490 BGB ver-
    essen. Es ist nach wie vor so – das steht auch in Ihrer
    egründung zum Gesetz –, dass der Kredit gekündigt
    erden kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse des
    reditnehmers verschlechtern. Das kann der Fall sein,
    enn er arbeitslos wird. Das kann der Fall sein, wenn

    ich der Wert der Immobilie mindert. Damit haben Sie






    (A) )



    (B) )


    Christian Ahrendt
    den Auffangtatbestand, der den Menschen schon heute
    Schwierigkeiten bereitet, im Grunde genommen nicht
    repariert. Deswegen gibt es nach wie vor keinen verbes-
    serten Kreditnehmerschutz.


    (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])


    Es ist auch nicht so, dass Sie etwas Wesentliches im
    Hinblick auf die Grundschuld verbessert haben. Sie ha-
    ben unnötig in den Bereich der Grundschuld eingegrif-
    fen. Sie schreiben zwar in das Gesetz, dass Einwendun-
    gen aus dem Schuldverhältnis auch gegen die
    Grundschuld geltend gemacht werden können. Gleich-
    wohl ist es aber so, dass Sie den zweiten Schritt, nämlich
    konsequente gesetzliche Änderungen dahin gehend, dass
    es einer Sicherheitsleistung im Zwangsvollstreckungs-
    verfahren nicht bedarf, nicht vollziehen. Damit haben
    Sie beim einstweiligen Rechtsschutz, um eine Zwangs-
    vollstreckung abzuwehren, nicht genug getan.

    Wir, die FDP, haben den besseren Vorschlag gemacht.
    Wir haben gesagt: Wir wollen den Kreditnehmer voll-
    ständig auf Augenhöhe mit den Banken bringen. Erst
    dann, wenn er die Abtretung seiner Kreditforderung ge-
    nehmigt, soll diese auch wirksam übergehen können.
    Damit hat er die Chance, dann zu entscheiden, wenn es
    so weit ist, und sieht sich nicht bereits bei Vertrags-
    schluss vor diese Alternative gestellt. Das wäre der bes-
    sere Weg gewesen. Denn der Kreditnehmer setzt mit den
    vielfältigen Sicherheiten, die er den Banken zur Verfü-
    gung stellt, auf eine lange Geschäftsbeziehung. Er hat
    Vertrauen. Er gibt Selbstauskünfte, er gibt seine Vermö-
    genswerte preis und hat dann auch das Recht, über den
    Verkauf seiner Kreditforderung selber zu entscheiden. Er
    bekommt dann die Tatsache des Verkaufs nicht einfach
    nur im Rahmen der Informationspflicht zur Kenntnis.

    Sie haben im Winter großzügig einen verbesserten
    Kreditnehmerschutz angekündigt. Der erste Gesetzes-
    vorschlag war möglicherweise bärenstark. Aber jetzt
    sind Sie tatsächlich als Bettvorleger in der Bankenbran-
    che gelandet. Insofern gibt es keine Verbesserung des
    Kreditnehmerschutzes für die Menschen in Deutschland.


    (Beifall bei der FDP)