Protokoll:
16059

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 59

  • date_rangeDatum: 25. Oktober 2006

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:17 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/59 Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 16/3052) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Bundesregierung aus 5760 A 5760 C 5760 D 5760 D 5760 D 5761 C 5761 D 5762 B 5764 D 5765 A 5765 A 5765 B Deutscher B Stenografisch 59. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt und wei- terer Abgeordneter: Ergänzung des Untersu- chungsauftrages des 1. Untersuchungsaus- schusses (Drucksache 16/3028) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Erleichterung der Unter- nehmensnachfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . D F D V D M D H D 5759 A 5759 B 5759 B 5760 A BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 5762 C 5762 D undestag er Bericht ung 25. Oktober 2006 t : r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin 5762 D 5763 B 5763 B 5763 D 5764 A 5764 C 5764 C 5764 D der Aufforderung des Bundesverfassungs- gerichts, das geltende Finanzausgleichsin- strumentarium zu reformieren, sowie Ziele II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 bei der Reform der Bund-Länder-Finanz- beziehungen im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschuldungsgrenzen für Länder zur Sta- bilisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Programme der einzelnen Res- sorts zur deutschen Ratspräsidentschaft an den Deutschen Bundestag Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M W M f n A G Z W D M O B s R A G Z J R M O V m I t A P Z O M V I d m b M A P Z V D 5765 C 5765 D 5766 B 5766 B 5766 D 5766 D 5767 C 5767 D 5767 D 5768 B ündliche Frage 17 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) aßnahmen zur Lösung des Nahostkon- liktes, insbesondere des israelisch-palästi- ensischen Konfliktes ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehandlung wirtschafts- und sozialpoliti- cher Themen während der deutschen EU- atspräsidentschaft ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . usatzfragen ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage der Schwerpunkte des gemeinsa- en Präsidentschaftsprogramms einiger nnenminister in den zuständigen Bundes- agsausschüssen ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . usatzfragen mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 24 und 25 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n Ministerien und nachgeordneten Behör- en aus Verbänden, Wirtschaftsunterneh- en und überwiegend im Bundesbesitz efindlichen Gesellschaften beschäftigte itarbeiter und deren Vergütung ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5768 D 5768 D 5769 B 5769 D 5770 A 5770 B 5770 C 5770 C 5771 B 5771 B 5772 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 III Mündliche Frage 28 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Montagefehler neben Biblis A auch bei an- deren Atomkraftwerken, insbesondere beim AKW Philippsburg II und Neckarwestheim I Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gefährdungspotenzial durch falsch mon- tierte Dübel in Atomkraftwerken Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Sevim Dagdelen (DIE LINKE) Notwendigkeit einer Änderung bzw. Ab- schaffung des § 39 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz und des § 11 Beschäftigungsverfahrensver- ordnung nach Auffassung des Bundes- ministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, für die Umsetzung der ge- planten Bleiberechtsregelung für Flücht- linge mit Duldung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 2 und 3 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der rechtlichen Sanktionen bei unerwünschten Telefonwerbeanrufen bei Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlau- teren Wettbewerb, insbesondere Ände- rung der Verschuldensregel in § 10 UWG u O b A A A M D B o ( d s M A D A M U V B A D A M D B k g 2 A U A M K M z p t A A 5773 B 5773 C 5773 D 5774 A 5774 C 5775 A 5775 C nd Einführung einer bußgeldbewehrten rdnungswidrigkeit; Unterstützung für etroffene Verbraucher ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 6 und 7 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ewertung der Arbeit der Nationalen Ko- rdinationsstelle Tourismus für Alle e. V. NatKo) für die Förderung und Entwicklung es barrierefreien Tourismus in Deutschland owie Auswirkungen der beabsichtigten ittelkürzungen auf die NatKo ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 8 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage eines verbraucherschutzpolitischen erichts bis Ende 2006 ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) ehandlung des Problems der Armutsbe- ämpfung im Jahresbericht der Bundesre- ierung zum Stand der deutschen Einheit 006 und 2007 ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 10 rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) itgestaltung des Verfahrens zur Einigung wischen den Ländern beim Hochschul- akt 2020 durch den Bund sowie Erarbei- ung von Verteilungsmechanismen ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5775 C 5776 C 5776 D 5777 A 5777 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 Anlage 8 Mündliche Fragen 11 und 12 Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auftragsvergabe von Gutachten durch die Mittlerorganisationen im Bereich der aus- wärtigen Kulturpolitik und das Goethe- Institut seit dem 26. Oktober 1998; Kennt- nis des Deutschen Bundestages Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . netüberwachung im Kampf gegen Terro- rismus Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 23 Sevim Dagdelen (DIE LINKE) Notwendigkeit einer Änderung bzw. Ab-5777 C 5778 D Anlage 9 Mündliche Frage 20 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Äußerung des Bundesinnenministers zur Absage der Opernaufführung „Idomeneo“ durch die Intendantin der Deutschen Oper Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Anzahl der freihändig durch Bundesminis- terien vergebenen Aufträge mit einem Vo- lumen von über 8 000 Euro seit 2004 Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Inhalt der Vereinbarungen vom 26. Sep- tember 2006 zwischen Bundesinnenminis- ter Dr. Wolfgang Schäuble und US-Home- land-Security-Minister Michael Chertoff bezüglich der Zusammenarbeit zur Inter- s u o in d F A P A M H B 2 q A A A M H V P S A A 5778 B 5778 B chaffung des § 39 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz nd des § 11 Beschäftigungsverfahrensver- rdnung nach Auffassung des Bundes- nenministers Schäuble für die Umsetzung er geplanten Bleiberechtsregelung für lüchtlinge mit Duldung ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 26 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) esteuerung von Pflanzenölen schon ab 007 gemäß Entwurf zum Biokraftstoff- uotengesetz ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 27 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) oraussetzungen zur Anerkennung anderer flanzenöle als Raps als Pflanzenöl im inne des Biokraftstoffquotengesetzes ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5778 D 5779 A 5779 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5759 (A) ) (B) ) 59. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 14.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5775 (A) ) (B) ) Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die Abschaffung der Prüfung von Arbeitsbedingungen nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Wird hiergegen verstoßen, können andere im Wettbe- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Frage 1): Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, in der von den Innenministern der Länder ge- planten Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit Duldung notwendig, um diesen die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, und hält der Bundesminister für Arbeit und Soziales insbesondere eine Abschaffung des nachrangigen Zugangs für Flüchtlinge mit Duldung nach § 39 Abs. 2 des A d s R s A c s w A d g D Z d f l d I r n i r H b p c a d g g g N m U n w c u is Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Borchert, Jochen CDU/CSU 25.10.2006 Bülow, Marco SPD 25.10.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 25.10.2006 Goldmann, Hans- Michael FDP 25.10.2006 Großmann, Achim SPD 25.10.2006 Pieper, Cornelia FDP 25.10.2006 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 25.10.2006 Schummer, Uwe CDU/CSU 25.10.2006 Dr. Schwanholz, Martin SPD 25.10.2006 Stiegler, Ludwig SPD 25.10.2006 Dr. Stinner, Rainer FDP 25.10.2006* Toncar, Florian FDP 25.10.2006 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.10.2006 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 25.10.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht letzter Halbsatz AufenthG sowie die Abschaffung des § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerV) für notwendig? Über die Frage einer Bleiberechtsregelung und ihre usgestaltung werden gegenwärtig innerhalb der Bun- esregierung und mit den Innenministern und Innen- enatoren der Länder Gespräche geführt. Eine solche egelung wäre von der Innenministerkonferenz in Ab- timmung mit der Bundesregierung zu treffen. Von der usgestaltung einer solchen Regelung hängt es ab, wel- he Gesetze, Verordnungen oder sonstigen weiteren Be- timmungen zu ändern wären. Die Bundesregierung ird hierüber zur gegebenen Zeit informieren. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Fragen 2 und 3): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des millio- nenfachen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Verschärfung der rechtlichen Sank- tionen bei unerwünschten Telefonwerbeanrufen, insbesondere die Änderung der Verschuldensregel in § 10 UWG (Gewinn- abschöpfung) und die Einführung einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit? Welche finanzielle und politische Unterstützung gewährt die Bundesregierung betroffenen Verbrauchern, die sich ge- gen die Rechtsverstöße zur Wehr setzen wollen? u Frage 2: Der Bundesregierung ist das zunehmende Phänomen er belästigenden Werbung durch unerwünschte Tele- onanrufe bekannt. Zur Frage, welches Ausmaß unzu- ässige Telefonwerbung erreicht hat, liegen der Bun- esregierung allerdings keine genaueren belastbaren nformationen vor. Ob und gegebenenfalls welche Ände- ungen der geltenden Rechtslage dem Ziel dienen kön- en, derartige Werbeanrufe zu bekämpfen, wird derzeit nnerhalb der Bundesregierung geprüft. Die Bundes- egierung nimmt die Beschwerden der Verbraucher im inblick auf belästigende Telefonwerbung ernst und ist ereit, Verbesserungsvorschläge unvoreingenommen zu rüfen, die geeignet erscheinen, den Schutz der Verbrau- her effektiv zu verbessern. Bei dieser Prüfung werden uch die Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein, die in iesem Zusammenhang schon bei der in der letzten Le- islaturperiode beschlossenen Reform des Gesetzes ge- en den unlauteren Wettbewerb eine maßgebliche Rolle espielt haben. Durch die UWG-Reform ist in § 7 Abs. 2 r. 2 UWG ausdrücklich eine über das Schutzniveau der eisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen nion hinausgehende Regelung aufgenommen worden, ach der ein erstmaliger Werbeanruf ohne vorherige Ein- illigung des angerufenen Verbrauchers (so genanntes old calling) als unzumutbare Belästigung einzuordnen nd damit als unlautere Wettbewerbshandlung verboten t (regelungstechnisch als „opt-in Lösung“ bezeichnet). 5776 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 (A) ) (B) ) werb stehende Unternehmen, die sich rechtskonform verhalten, und klagebefugte Verbände wie etwa Verbrau- cherverbände oder die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs durch Abmahnungen und einst- weilige Verfügungen Unterlassung verlangen, was in ge- wissem Umfang auch geschieht. Ist das anrufende Un- ternehmen bekannt, kann es im Wiederholungsfall je nach Ausgangslage zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Ordnungsgeld verurteilt werden. In der noch relativ kurzen Rechtspraxis hat sich aller- dings auch gezeigt, dass die erfolgreiche Durchsetzung des Verbots des cold calling an faktischen Identifika- tions- und Dokumentationsproblemen scheitern kann. Denn es fehlt bei derartigen Telefonanrufen ein körper- lich verfügbarer Nachweis über die rechtswidrige Wer- bemaßnahme, sodass sich der belästigte Verbraucher das Datum und die sonstigen Umstände des Anrufs sowie des Anrufers notieren muss, um in einem auf Unterlas- sung gerichteten Verfahren gegebenenfalls eine eides- stattliche Versicherung abgeben zu können. Auch bei Anrufen vom Ausland aus treten nicht selten Probleme bei der Rechtsverfolgung auf. Soweit sich die Frage auf den so genannten Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG bezieht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Call Center das cold calling vorsätzlich betreiben, sodass die Rechtsverfolgung nicht an dem in § 10 UWG vorgesehenen Verschuldensmaßstab des Vorsatzes schei- tern kann. Im Rahmen der Reform des UWG hat sich der Gesetzgeber allerdings auch und gerade mit dem Ver- schuldensmaßstab dieser Vorschrift befasst und sie be- wusst auf Fälle vorsätzlicher Rechtsverletzungen be- schränkt. Ein individueller Schutz von Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern ergibt sich im Übrigen auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. So wird Telefonwer- bung ohne vorherige Einwilligung als Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persön- lichkeitsrecht gewertet. Im Falle eines Verstoßes beste- hen Unterlassungsansprüche des Angerufenen nach den §§ 823 und 1004 BGB. Zu Frage 3: Die nach dem UWG bestehenden Ansprüche sind nicht unmittelbar von dem jeweils betroffenen Verbrau- cher, sondern von den in § 8 UWG genannten klage- befugten Stellen geltend zu machen. In diesem Zusam- menhang wird gegenwärtig geprüft, wie sich ohne Gesetzesänderung das Prozesskostenrisiko klagender Verbände, das vor allem bei der Durchsetzung von Ge- winnabschöpfungsansprüchen sehr hoch sein kann, be- grenzen lässt. Gedacht ist hierbei insbesondere an die Möglichkeit der Einschaltung von Prozesskostenfinan- zierern. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Fragen 6 und 7): Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. (NatKo) für die Förderung und Entwicklung des barriere- freien Tourismus in Deutschland? Z e L b E t s e v N u t b p z Z T J G F d g d t b e e w t u J d t g b d c T d A d A G A u r (C (D Welche Auswirkungen würde die mit dem Bundeshaushalt 2007 beabsichtigte Kürzung der Mittel für die NatKo von 121 000 Euro auf 100 000 Euro auf die Förderung und Ent- wicklung des barrierefreien Tourismus und die Arbeitsfähig- keit von NatKo haben? u Frage 6: Die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle . V. (NatKo), die sich 1999 gegründet hat, hat sich im aufe der Jahre zum zentralen Ansprechpartner für arrierefreien Tourismus entwickelt. Durch dieses ngagement wurden die Urlaubs-, Reise- und Mobili- ätsmöglichkeiten für behinderte, mobilitätseinge- chränkte und ältere Menschen verbessert. Damit wurde in wichtiger Beitrag für die Integration und Teilhabe on behinderten Menschen in die Gesellschaft geleistet. atKo wird gleichsam von Behindertenorganisationen nd der Tourismuswirtschaft als Berater und Koopera- ionspartner geschätzt. Vor diesem Hintergrund wird die isherige Arbeit der NatKo durch die Bundesregierung ositiv bewertet. Dies drückt sich auch durch die finan- ielle Unterstützung aus, die NatKo seit 1999 erhält. u Frage 7: Einzelprojekte der Nationalen Koordinationsstelle ourismus für Alle e. V. (NatKo) werden seit mehreren ahren aus dem Haushalt des Bundesministeriums für esundheit, Kapitel 1502 Titel 684 05 „Zuschüsse zur örderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur För- erung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebens- estaltung behinderter Menschen“ gefördert. Die Höhe er Förderung richtet sich jeweils nach den Projektinhal- en, die sich aus dem Antrag des Projektnehmers erge- en. Da auch für das Jahr 2007 ein Antrag der NatKo rwartet wird, wurde im Rahmen der Haushaltsplanung in Betrag in Höhe von 100 000 Euro eingestellt, um eiterhin die projektbezogene Arbeit der NatKo zu un- erstützen. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages nd nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das ahr 2007 kann darüber entschieden werden. Es wird arauf hingewiesen, dass es sich bei dem oben genann- en Haushaltstitel ausschließlich um eine projektbezo- ene Förderung handelt, die sich auf eine klar beschrie- ene Maßnahme begrenzt. Neben den Einzelprojekten er NatKo werden aus dem Haushaltstitel noch zahlrei- he andere Projekte unterstützt. Der Gesamtansatz des itels 684 05 (ehemals Kapitel 1502 Titel 684 45) ist in en Haushaltsjahren 2006 und 2007 unverändert. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Müller auf die Frage der bgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 8): Plant die Bundesregierung, noch in diesem Jahr einen ver- braucherschutzpolitischen Bericht vorzulegen? Nein. Im Zusammenhang mit dem „Aktionsplan zum bbau bürokratischer Hemmnisse in der Land-, Forst- nd Ernährungswirtschaft“ und der Tatsache, dass zahl- eiche andere Informationsmöglichkeiten bestehen, wird Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5777 (A) ) (B) ) das Berichtswesen des Bundesministeriums für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestrafft. Der Verbraucherpolitiscbe Bericht wird beibehalten. Es ist geplant, den nächsten Verbraucherpolitischen Bericht in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Frage 9): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung im Jahres- bericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2870) das Thema Bekämp- fung der Armut nur am Rande zu behandeln (das Wort Armut kommt im ganzen Bericht nur zwei Mal vor!), und gedenkt die Bundesregierung im Jahresbericht 2007 auf das Problem Armutsbekämpfung ausführlich einzugehen? Der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit beinhaltet eine breite Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern und behandelt zahlreiche Aspekte des gesellschaftlichen Lebens. Unter anderen im Rahmen der Darstellung zur Familienpolitik wird auf die Anstrengungen der Bundes- regierung zur Bekämpfung von Familien- und Kinderar- mut hingewiesen. Weitergehende Informationen enthält der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregie- rung vom 2. März 2005, der auch die Situation und den Aufholprozess in Ostdeutschland analysiert. Im Jahres- bericht zum Stand der deutschen Einheit wird die grund- legende Strategie der Bundesregierung zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in den neuen Ländern dar- gestellt. Die Stärkung der Wirtschaftskraft der neuen Länder und die nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit sind zentrale Aufgaben der Politik der Bundesregierung für die neuen Länder und damit entscheidende Voraus- setzungen dafür, allen Bürgerinnen und Bürgern die Sicherung ihrer materiellen Grundlagen für ein selbstbe- stimmtes Leben aus eigener Kraft zu ermöglichen. Die Programme und Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis in Ostdeutschland und die Entwicklung in anderen Politikfeldern werden deshalb auch zukünftig im Mittelpunkt der Berichte zum Stand der deutschen Einheit stehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 10): Wie und gegebenenfalls im Rahmen welcher Finanzver- handlungen soll das Verfahren zur Einigung zwischen den Ländern beim Hochschulpakt 2020 bis zum 20. November 2006 vom Bund mitgestaltet werden, und welche Verteilungs- mechanismen sollen dabei entwickelt werden, um sowohl die besondere Lage der Stadtstaaten als auch der neuen Bundes- länder angemessen zu berücksichtigen? Die Bundesländer müssen zunächst untereinander die noch offenen Fragen klären und dem Bund einen ge- m d S o s t g A d g N Z e E m A H v K t G R 4 F t b O N F O t w O R g G 5 f Z f A A K d l (C (D einsamen Vorschlag unterbreiten. Dazu gehört auch ie Frage, wie die demografisch bedingte besondere ituation in den neuen Ländern berücksichtigt wird und b und gegebenenfalls wie darüber hinaus auch unter- chiedliche Situationen in anderen Ländern bei der Ver- eilung der Mittel und der Verpflichtungen Berücksichti- ung finden können. nlage 8 Antwort es Staatsminsters Günter Gloser auf die Fragen der Ab- eordneten Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/3052, Fragen 11 und 12): Wie viele Gutachten wurden von den Mittlerorganisa- tionen im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik seit Beginn der 14. Legislaturperiode vergeben, und welche wurden durch das Goethe-Institut vergeben? Welche der insgesamt vergebenen Gutachten sind dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht worden? u Frage 11: Seit 1998 haben die Mittlerorganisationen nach ihren igenen Angaben insgesamt circa 140 Gutachten an xterne vergeben: Die Zahl setzt sich wie folgt zusam- en: Institut für Auslandsbeziehungen: 15, Deutscher kademischer Austausch Dienst: 34, Alexander von umboldt-Stifung: 2 Rechtsgutachten und eine Reihe on Programmevaluierungen und Deutsche Unesco ommission: 3. Das Goethe-Institut hat sechs umfassendere Gutach- en vergeben, nämlich: 1. zur Betriebsratsfähigkeit der oethe-Institute in Deutschland, 2. zur Neufassung von undschreiben, 3. zur Betriebsvereinbarung Internet, . zum Beurteilungswesen. 5. Im Jahr 2000 wurde die irma Roland Berger mit einem Gutachten zur Vorberei- ung der Fusion von Goethe-Institut und InterNationes eauftragt. Das Gutachten wurde zur Sicherung der bjektivität, Neutralität und damit Akzeptanz bei Inter- ationes aushäusig vergeben. 6. Im Jahr 2004 wurde die irma Deloitte mit einem exemplarischen Gutachten zur rganisation eines Goethe-Instituts im Ausland beauf- ragt. Als Beispiel wurde das Goethe-Institut Athen ge- ählt. Die externe Vergabe erfolgte zur Sicherung der bjektivität der Untersuchung. Die Einholung konkreter echtsauskünfte insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fra- en nach Landesrecht an Auslandsdienstorten durch das oethe-Institut ist hier nicht mitgezählt. Das sind circa 0 im Jahr. Organisationsuntersuchungen und Evaluierungen er- olgen beim Goethe-Institut grundsätzlich betriebsintern. u Frage 12: Über die Weitergabe von Gutachten bzw. deren Veröf- entlichung entscheiden die Mittlerorganisationen. Das uswärtige Amt verfügt nicht über eine abschließende ufstellung der Gutachten, die dem Bundestag zur enntnis gebracht wurden. Zu einzelnen Gutachten ist em Auswärtigen Amt Folgendes bekannt: 1. Alle zehn änderbezogenen Synergiestudien des Instituts für 5778 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 (A) ) (B) ) Auslandsbeziehungen (IfA) wurden den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, also dem Aus- schuss für Kultur und Medien und dem Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP), über- mittelt. 2. Die Gutachten zur Evaluierung und Selbst- überprüfung des IfA wurden als Bestandteil des internen Evaluationsprozesses dem IfA-Präsidium vorgelegt, in dem alle Fraktionen des Deutschen Bundestages vertre- ten sind. 3. Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) hat die von ihm vergebenen Gutachten nicht an den Bundestag übermittelt. Ähnliches gilt auch für die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK). 4. Soweit vom Goethe-Institut vergebene Gutachten der Mitgliederver- sammlung vorgelegt wurden, gingen sie den darin ver- tretenen Fraktionsvertretern zu. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 20): War dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, bekannt, als er die Absage der Opernaufführung „Idomeneo“ durch die Intendantin der Deutschen Oper, Kirsten Harms, als „verrückt“ kommentierte, dass das Bun- deskriminalamt zuvor in einer umfassenden Lageanalyse eine konkrete und direkte Gefährdung Berlins, der dort Verant- wortlichen, der gesamten Bundesrepublik Deutschland sowie deutscher Interessen im Ausland feststellte (vergleiche BERLINER MORGENPOST vom 29. September 2006), und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dessen diese Äußerung des Bundesministers des Innern? Das BKA wurde durch das LKA Berlin mit Schreiben vom 6. Juli 2006 über die beabsichtigte Aufführung des Opernstücks unterrichtet und um Übermittlung einer Ge- fährdungsbewertung gebeten. Die erbetene Gefähr- dungsbewertung übermittelte das BKA am 13. Juli 2006 an das LKA Berlin mit Abschrift an die zuständige Abteilung im Bundesministerium des Innern. Eine „kon- krete und direkte Gefährdung Berlins, der dort Verant- wortlichen, der gesamten Bundesrepublik sowie deutscher Interessen im Ausland“ stellt diese Gefährdungsein- schätzung des BKA nicht fest. Vielmehr stellte das BKA ausdrücklich klar, dass ihm aus dem Bereich des islamis- tischen Terrorismus keine Erkenntnisse vorlägen, die auf eine konkrete Gefährdung der Aufführung hindeuten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen- der Abgeordneten Dr. Gesine Lötsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Frage 21): Wie viele Aufträge mit einem Volumen von über 8 000 Euro haben die einzelnen Bundesministerien von 2004 bis 2006 freihändig vergeben und mit welcher Begründung? Die Bundesregierung hat eine kurzfristige Abfrage bei den Bundesministerien durchgeführt. Von den Ressorts werden überwiegend keine Statistiken über freihändige A f f e b G E g d b d ü h v h N L g g L l k d A d A ( S M d g A d A s (C (D uftragsvergaben (bzw. „Vergaben im Verhandlungsver- ahren“ im EU-Bereich von mehr als 130 000 Euro) ge- ührt, noch werden solche Vergaben in einer Datenbank rfasst. Die in dieser Eilumfrage ermittelten Zahlenanga- en sind daher nur eingeschränkt belastbar. Die für die ewinnung einer nachträglichen Übersicht notwendige rhebung im Einzelfall würde einen unverhältnismäßi- en Arbeitsaufwand verursachen. Nach den innerhalb er zur Verfügung stehenden Zeit eingegangenen Anga- en der Ressorts wurden von den Bundesministerien in en Jahren 2004 bis heute mindestens 1 095 Aufträge ber 8 000 Euro freihändig vergeben. Sowohl die frei- ändige Vergabe als auch die Vergabe im Verhandlungs- erfahren ist von den Verdingungsordnungen vorgese- en. Die Voraussetzungen hierfür sind in den § 3 Abs. 4 r. 4, § 3 a Abs. 4 Nr. 4 der Verdingungsordnung für eistungen (VOL/A) und § 3 Nr. 4, § 3a Nr. 4 der Ver- abe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) eregelt. Die Verdingungsordnung für freiberufliche eistungen (VOF) sieht ohnehin lediglich das Verhand- ungsverfahren mit oder ohne vorherige Vergabebe- anntmachung vor. Die Vergabe der Aufträge erfolgte iesen Vorschriften entsprechend. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des bgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Drucksache 16/3052, Frage 22): Was ist der vollständige Inhalt der Vereinbarungen vom 26. September 2006 zwischen dem Bundesminister des In- nern, Dr. Wolfgang Schäuble, und US-Homeland-Security- Minister Michael Chertoff bezüglich der Zusammenarbeit zur Internetüberwachung im Kampf gegen Terrorismus, und soll der vereinbarte Informationsaustausch auch die im Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdaten- speicherung gesammelten Telefon- und Internetdaten einbe- ziehen? Zwischen dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang chäuble, und dem US-Homeland-Security Minister ichael Chertoff wurde keine Vereinbarung bezüglich er Zusammenarbeit zur Internetüberwachung im Kampf egen den Terrorismus geschlossen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der bgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 16/3052, Frage 23): Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, not- wendig, um seinen am 9. Oktober 2006 geäußerten Vorschlag, „Ausländer, die nur in Deutschland geduldet sind, arbeiten zu lassen“ (ddp vom 9. Oktober 2006) in der von den Innen- ministern geplanten Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit Duldung umzusetzen, und hält der Bundesminister des Innern insbesondere eine Abschaffung des nachrangigen Zugangs für Flüchtlinge mit Duldung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsge- setzes (AufenthG) und die Abschaffung der Prüfung von Ar- beitsbedingungen nach § 39 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5779 (A) (C) (B) ) AufenthG sowie die Abschaffung des § 11 der Beschäfti- gungsverfahrensverordnung (BeschVerV) für notwendig? Über die Frage einer Bleiberechtsregelung und ihre Ausgestaltung werden gegenwärtig innerhalb der Bun- desregierung und mit den Innenministern und Innen- senatoren der Länder Gespräche geführt. Eine solche Regelung wäre von der Innenministerkonferenz in Ab- stimmung mit der Bundesregierung zu treffen. Von der Ausgestaltung einer solchen Regelung hängt es ab, wel- che Gesetze, Verordnungen oder sonstigen weiteren Be- stimmungen zu ändern wären. Die Bundesregierung wird hierüber zur gegebenen Zeit informieren. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 26): Trifft es zu, dass dem Entwurf zum Biokraftstoffquoten- gesetz folgend Pflanzenöle nicht wie bislang vorgesehen ab 2008, sondern bereits ab 2007 besteuert werden – und zwar in Höhe der so genannten fiktiven Biokraftstoffquote? Obwohl Quotenverpflichteter nach dem Gesetzent- wurf der Bundesregierung nur ist, wer Otto- und/oder Dieselkraftstoff in Verkehr bringt, wird im Hinblick auf gewährt, die über den (fiktiven) Quoten für Otto- und Dieselkraftstoff abgesetzt werden. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag-Finanz- ausschuss hierzu folgende Änderung beschlossen: Die fiktive Quote wird beibehalten, jedoch die Sätze für die Steuererstattung für Biodiesel und Pflanzenöl entspre- chend erhöht. Für Pflanzenöl gilt dies allerdings erst ab 2008, da für 2007 ohnehin schon die volle Erstattung vorgesehen ist. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 27): Müssen nach Auffassung der Bundesregierung sämtliche Anforderungen der Rapsölvornorm DIN V 51605 – inklusive der rapsölspezifischen – erfüllt sein, damit auch andere Pflan- zenöle als Raps als Pflanzenöle im Sinne des Biokraftstoff- quotengesetzes gelten und dies sogar auch dann noch, wenn Additive bei anderen Pflanzenölen zu einer besseren Ölquali- tät führen als bei der in der Rapsölvornorm festgelegten Pflan- zenölqualität? Die DIN V 51605 ist eine Vornorm für Rapsölkraft- stoff. Durch den Zusatz in der Begründung im Entwurf des Biokraftstoffquotengesetzes „Hierunter können alle Pflanzenöle – also nicht nur Rapsöl – fallen, die die in den Steuerentlastungsanspruch die Verpflichtung zur Er- füllung bestimmter Quoten auch für diejenigen fingiert, die ausschließlich reine Biokraftstoffe in Verkehr brin- gen. Dementsprechend wurde im Regierungsentwurf eine Steuerentlastung nur für die Biokraftstoffmengen d e t t t (D er Vornorm DIN V 51605 festgelegten Anforderungen rfüllen“ ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleis- et, dass alle Pflanzenöle, die die in der Norm festgeleg- en Parameter erfüllen, eine steuerliche Förderung erhal- en bzw. auf die Quote angerechnet werden können. 59. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
Gesamtes Protokol
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605900000

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

zung ist eröffnet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt
und weiterer Abgeordneter

Ergänzung des Untersuchungsauftrages des
1. Untersuchungsausschusses

– Drucksache 16/3028 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung

Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir
kommen daher gleich zur Überweisung. Interfraktionell
wird Überweisung des Antrags auf Drucksache 16/3028
an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung vorgeschlagen. Sind Sie damit einver-
standen? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so
beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Befragung der Bundesregierung

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Redet
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Erleichterung der Unternehmensnachfolge.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesmi-
nisterium der Finanzen, Frau Dr. Barbara Hendricks.

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Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605900100


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Geset-
zes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf
den Weg gebracht. Damit werden die in der
vereinbarung vom 11. November 2005 vorges
leichterungen bei der Erbschaft- und Schen
umgesetzt.

(C (D ung 25. Oktober 2006 0 Uhr Wir wollen den Unternehmen im Interesse der Erhalung von Arbeitsplätzen entgegenkommen. Bei Betriebsbergängen soll die auf begünstigtes Produktivvermögen ntfallende Steuer über einen Zeitraum von zehn Jahren inslos gestundet werden. Diese Steuer erlischt in zehn ahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortührung. Nach zehn Jahren ist die Steuer also gänzlich ntfallen. Liquide Mittel und damit Wirtschaftskraft bleiben den nternehmen und Unternehmern zum Wohle der dort eschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eralten. Betriebe sollen nicht deshalb geschlossen oder erkleinert werden bzw. Unternehmensbeteiligungen icht verkauft werden, weil im Zuge der Übergabe an ie nächste Generation Erbschaftoder Schenkungsteuer u zahlen ist. Damit erreichen wir mehr Sicherheit für ie vielen Arbeitsplätze gerade in mittelständischen Unernehmen. Begünstigt ist auch Unternehmensvermögen n anderen EU-Staaten und Staaten des Europäischen irtschaftsraums. Damit stellen wir die Europatauglicheit der neuen Begünstigung her. Der vorgesehene Steuernachlass ist jedoch an Bedinungen geknüpft. Stundung und Steuererlass werden icht für so genanntes unproduktives Vermögen geährt. Dies soll verhindern, dass, nur um die Erbschaft ext und Schenkungsteuer zu sparen, Vermögensgegenstände des Privatvermögens in Betriebsvermögen umgewandelt werden. Im Kern geht es darum, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben. Sonst verlöre die Begünstigung ihren politischen Sinn und würde zudem vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Eine direkte Arbeitsplatzklausel wird es allerdings nicht geben. Vorbild für eine so genannte Fortführungsklausel ist eine Formulierung aus dem Umwandlungssteuerrecht. Damit haben die Unternehmensnachfolger mehr Spielraum für betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen. estellt, dass die zu erwartende Entscheisverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt Die geänderten Vorschriften sollen für Koalitionsehenen Erkungsteuer Es ist sicherg dung des Bunde im weiteren werden kann. Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung des Gesetzes gelten. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar. Damit kann der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Fahrplan für das InKraft-Treten eingehalten werden. Herzlichen Dank. Danke, Frau Staatssekretärin. – Das Wort für die erste Frage hat der Kollege Carl-Ludwig Thiele von der FDPFraktion. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie hatten darauf hingewiesen, dass eine zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch ausstehe. Ist es denn zutreffend, dass die Stellungnahme der Bundesregierung für das Bundesverfassungsgericht dahin gehend lautet, dass der Vorlagebeschluss unzulässig und auch unbegründet sei? D Es ist richtig, dass die Bundesregierung dies getan hat. Das ist aber auch selbstverständlich; denn der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes richtet sich auf geltendes Recht, auf das jetzt bestehende Erbschaftund Schenkungsteuerrecht. Es gibt natürlich keinerlei Veranlassung, für welche Bundesregierung auch immer, an den bestehenden Gesetzen zu zweifeln. Deswegen verteidigt die Bundesregierung, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht zur Stellungnahme aufgefordert wird, immer die bestehenden Gesetze. Ich habe eine Zusatzfrage. In dem Sprechzettel für den Regierungssprecher heißt es auch: Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar. So wie es derzeit vorgesehen ist, soll die erste Lesung des Gesetzes wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres erfolgen, sodass sich das Gesetzgebungsverfahren in das nächste Jahr hineinzieht, obwohl es nach Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2007 gelten soll. Damit gäbe es zwei unterschiedliche Rechte im Jahr 2007, nämlich das derzeit geltende und das im Laufe des Jahres 2007 möglicherweise in Kraft tretende Gesetz. Wie soll das Wahlrecht sein: Soll es auch Schenkungen umfassen oder wie ist das von Ihnen gedacht? D Ich hatte Ihnen gerade vorgetragen, dass das neue Recht auf Antrag für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2007 zur Anwendung kommen kann. In der Tat hat es aber für E m Z n l S A s f 1 D S l s d F m n E b l B z p r u B U z b B d 5 d d s B v g m k (C (D rbfälle mehr Bedeutung; denn Schenkungsfälle kann an selber gestalten, sodass es da auf einen bestimmten eitpunkt nicht so sehr ankommt. Wenn man also dem euen Recht nicht vertraut und den Schenkungsvorgang ieber nach altem Recht herbeiführen will, kann man chenkungen auch noch in diesem Jahr vornehmen. ber auch in den Fällen, in denen eine eigene Gestaltung elbstverständlich nicht möglich ist, nämlich im Todesall des Erblassers, sollen die Steuerpflichtigen ab dem . Januar 2007 ein Wahlrecht haben. Das Wort zu einer weiteren Frage hat der Kollege r. Meister für die Unionsfraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau taatssekretärin, ich habe eine Frage zu der europarechtichen Komponente in Bezug auf den Kabinettsbechluss. Es gab im Vorfeld der Kabinettsentscheidung ie Diskussion, inwieweit dieser Ansatz bezogen auf die rage, welches Betriebsvermögen in dem Gesetzentwurf it erfasst wird, europarechtlich abgesichert ist. Darf ich achfragen, wie das Kabinett bezüglich der Frage der inbeziehung von Vermögen in den begünstigten Kreis, ezogen auf die geografische Abgrenzung zwischen Inandsvermögen und EU-Binnenmarkt, entschieden hat? D Das Kabinett hat entschieden, dem Gesetzgeber vor uschlagen, dass Vermögen, welches innerhalb der Euroäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsaums gehalten wird, zukünftig denselben Bedingungen nterliegen wird. Das Wort für eine weitere Frage hat die Kollegin arbara Höll. Frau Staatssekretärin, mich interessiert der finanzielle mfang der angestrebten Neuregelung. Wie hoch schäten Sie die Steuermindereinnahmen auf Grundlage der eabsichtigten Gesetzesänderung ein? D Wir gehen von einer Steuermindereinnahme aufgrund ieses Gesetzentwurfes in der Größenordnung von 00 Millionen Euro aus. Den Ländern allerdings, denen as Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zusteht, liegt aran, dieses in einem weiteren bzw. im laufenden Geetzgebungsverfahren auszugleichen. Wir erwarten vom undesverfassungsgericht Hinweise auf die Bewertung on Immobilienvermögen. In diesem Zusammenhang ehen die Länder davon aus, dass es insgesamt zahlenäßig nicht zu einer Entlastung bei der Erbschaftsteuer ommen wird. Eine Nachfrage? Frau Staatssekretärin, wir reden ja jetzt über den Be reich der Unternehmensübertragungen. Das ist ein Bereich, in dem bereits jetzt vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wird, dass sehr große Privilegien eingeräumt würden. Ein sehr großer Kritikpunkt vonseiten der Steuerrechtler ist, dass der vorhandene Spielraum hinsichtlich der Besteuerung beim Unternehmensübergang derzeit nicht ausgenutzt wird. Sie beschreiten nun nicht den Weg, diese Spielräume auszunutzen, sondern Sie wollen – im Gegenteil – diese Besteuerung letztendlich noch eingrenzen und die Privilegien ausbauen – und das in einer Zeit leerer öffentlicher Kassen, wie immer wieder betont wird. – Ja. – Herr Küster, meine Frage ist: Was ist der Anlass für die Entscheidung, Privilegien für diejenigen auszubauen, die durch die Übertragung von Unternehmen in Folge einer Erbschaft leistungslose Einkommen erhalten? D Frau Kollegin Höll, zunächst möchte ich sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher zu dieser Frage noch nicht geäußert. Es war vielmehr der Bundesfinanzhof, der zwei Vorlagebeschlüsse dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet hat. In diesen Beschlüssen geht es zum einen um die Bewertung von Immobilienbesitz – unabhängig davon, ob die Immobilien zu einem betrieblichen oder privaten Vermögen gehören – und zum anderen um die im geltenden Recht vorhandenen Begünstigungen des Betriebsvermögens. Dazu wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen, dessen Richtung wir natürlich noch nicht kennen. Die Ziele, die wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, sind folgende: Die Unternehmen sollen, wenn die Generationenfolge gewährleistet ist, von der Erbschaftund Schenkungsteuer entlastet werden. Auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Steuern sollen nach zehn Jahren gänzlich erlassen werden. Die Begünstigung ist selbstverständlich auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Ich hatte Ihnen das vorhin schon dargestellt. Natürlich muss eine Begünstigung des Betriebsvermögens gegenüber dem Privatvermögen gut begründet sein, damit sie nicht zu einer Gleichheitswidrigkeit führt. Eine Begünstigung kann es daher nur geben, wenn die Unternehmen fortgeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Erst dann ist eine solche Begünstigung verfassungsfest. Darum haben wir eine entsprechende Klausel in den Gesetzentwurf aufgenommen. Darüber hinaus wollen wir – anders als im jetzt geltenden Recht – das produktive vom unproduktiven Vermögen abgrenzen. Das ist einer der Gegenstände des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofs an das Bun d v g m w d n n S d d t d e m d B g g k B V w d t B s m w w e – e p v g e f i n n v r h d w e d (C (D esverfassungsgericht. Im geltenden Recht ist es noch erhältnismäßig einfach möglich, Privatvermögen in beünstigtes betriebliches Vermögen umzuwandeln, indem an beispielsweise privaten Wohnungsbesitz in eine geerblich geprägte Kommanditgesellschaft einbringt und araus Betriebsvermögen macht. Dies wird es zukünftig icht mehr geben. Danke, Frau Staatssekretärin. – Das Wort für die ächste Frage geht an die Kollegin Scheel. Frau Staatssekretärin, ich halte Ihre Aussage, dass teuerpflichtige doch jetzt, also noch im Jahr 2006, haneln sollten, wenn sie denn nicht auf die Gesetzgebung es nächsten Jahres vertrauen wollen, für sehr provokaiv. Denn die Intention dieses Gesetzentwurfs ist ja wohl ie, dass man Betriebsübergaben erleichtern und nicht rschweren will. In dem Zusammenhang interessiert ich, inwieweit Sie der Befürchtung entgegentreten, ass es gerade bei der Übergabe von Unternehmen im ereich der kleinen und mittleren Unternehmen im Verleich zur heutigen Gesetzgebung zu Verschlechterunen durch die von Ihnen vorgesehenen Änderungen ommt. Ich möchte ferner wissen, ob Sie nicht auch die efürchtung haben, dass möglicherweise bezüglich des ertrauensschutzes große Unsicherheit entstehen kann, enn es nach zwei oder drei Jahren zu einer Neufassung es Bewertungsgesetzes kommt und ältere Fälle evenuell völlig neu abgewickelt werden müssen. D Frau Kollegin, zunächst einmal will ich sagen, dass elbstverständlich keine Fälle neu abgewickelt werden üssten, wenn ein Gesetz in zwei Jahren in Kraft treten ürde. Neues Recht kann erst zur Anwendung kommen, enn es in Kraft getreten ist. Rückabwicklungen wegen iner Gesetzgebung zu einem späteren Zeitpunkt kann es das wissen auch Sie, Frau Kollegin – also nicht geben. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass es einen ntsprechenden Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitunkt gibt. Denn wenn, wie wir erwarten, das Bundeserfassungsgericht Anfang des nächsten Jahres die Beründung des Urteils darlegen wird, das wir in Bälde rwarten, dann werden wir neue Bewertungsregeln, soern das Bundesverfassungsgericht das von uns erwartet, n dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen. Sie hatten aber auch noch eine Unterfrage gestellt, ämlich die, wie vermieden wird, dass kleinere Unterehmen benachteiligt werden. Wir sehen eine Freigrenze on 100 000 Euro vor, sodass der Übergang von kleineen Unternehmen, zum Beispiel von solchen im Kleinandel, von Handwerkerbetrieben oder auch Betrieben er Landund Forstwirtschaft, nicht mit Steuer belastet ird. Gleichzeitig wird damit vermieden, dass Wert rmittlungen und aufwendige Überwachungen stattfinen müssen. Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Ich muss Ihnen im Übrigen sagen: Natürlich soll die Unternehmensnachfolge erleichtert werden; das ist die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs. Aber durch die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kann es im Vergleich zum jetzigen Recht im Einzelfall zu Schlechterstellungen kommen. Da es uns aber um die Fortführung von Unternehmen geht, muss das im Zweifelsfall in Kauf genommen werden, auch wenn unproduktives Vermögen bisher in größerem Umfang als begünstigt galt. Wenn man also ein solches Unternehmen besitzt und die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kennt, könnte man möglicherweise sagen: Für mich ist es günstiger, den Schenkungsfall schon jetzt einzuleiten. Insofern weise ich Ihre Formulierung, das sei provokativ, zurück. Denn die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kann in Einzelfällen zu Schlechterstellungen im Vergleich zum jetzigen Recht führen. Es ist aber gerade die Intention des Gesetzgebers, das produktive Betriebsvermögen – dies ist auch unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes deshalb so geregelt worden, weil es für Arbeitsplätze sorgt; das unproduktive sorgt eben nicht in vergleichbarer Weise für Arbeitsplätze – im Übergang, im Erbschaftsfall und im Schenkungsfall, zu begünstigen. Ich habe, beginnend mit dem Kollegen Thiele, je eine Nachfrage zugelassen, möchte das auch weiter tun, habe aber inzwischen eine längere Liste von Abgeordneten, die eine Frage stellen wollen, und bitte daher sowohl um eine kurze Formulierung der Fragen als auch, soweit es möglich ist, Frau Staatssekretärin, um eine kurze Antwort, sodass alle diejenigen, die zu diesem Thema noch eine Frage stellen wollen, auch aufgerufen werden können. Kollegin Scheel. Frau Präsidentin, ich werde mich daran halten. – Was passiert denn eigentlich, wenn das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung kommt, kein Urteil zu fällen? Was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun? D Dann wird die Bundesregierung dieses Gesetzgebungsverfahren mit Unterstützung des Parlaments ordentlich zu Ende bringen. Das Wort hat der Kollege Fahrenschon für die Unionsfraktion. Frau Staatssekretärin, Sie haben bei der Beantwor tung der Frage der Kollegin Scheel die Grundzüge der Regelung für die Kleinund Kleinstunternehmer beschrieben und die Freigrenze von 100 000 Euro, die an g m F d s B u s b r l G B h e u z t V m s m p e w f T s M f t t e E t d B b i (C (D edacht ist, angesprochen. Ich möchte in diesem Zusamenhang nachfragen: Soll denn unterhalb dieser reigrenze ebenfalls zwischen produktivem und unprouktivem Vermögen unterschieden werden oder bezieht ich die Freigrenze quasi auf die Summe? D Sie bezieht sich auf die Summe. Bewertungen sollen nterhalb dieser Freigrenze nicht notwendig werden. Eine Nachfrage ergibt sich noch: Das Kabinett hat ich anders als in den vorbereitenden Runden zu einer estimmten Regelung in Bezug auf die Arbeitsplatzgaantie entschieden. Diese wird jetzt an das Umwandungssteuergesetz angelehnt. Könnten Sie uns die ründe für diese Kabinettsentscheidung darstellen? D Der Hauptgrund war, dass die Länder in ihrer Mehr eit genau diese Regelung wollten. Da die Länder nun inmal die Ertragshoheit über die Erbschaftsteuer haben nd sie im Übrigen die Verwaltungsdurchführung in Beug auf die Erhebung dieser Steuer – wie auch der meisen anderen – vornehmen müssen, haben wir uns dem otum der Länder angeschlossen. Das Wort hat der Kollege Thiele für die FDP. Frau Staatssekretärin, ich möchte Sie fragen, ob Sie it mir der Auffassung sind, dass wir gerade im Erbchaftsteuerrecht eine erhebliche Schlechterstellung des ittelständischen Vermögens gegenüber den großen Ka italgesellschaften dadurch haben, dass, wenn derzeit in Aktionär verstirbt, die Aktien auf den Stichtag beertet werden, auf diesen Wert der Aktien eine Steuer estgesetzt wird und die Steuer durch Veräußerung eines eils der Aktien gezahlt werden kann, die Aktiengesellchaft aber keinen Cent Kapital verliert, während im ittelstand eine ganz andere Situation besteht. Häufig ehlt die Führungsperson. Der Betrieb hat Schwierigkeien. Die Gelder sind nicht verfügbar und Teile des Beriebes müssen veräußert werden oder der Betrieb muss ntsprechend belastet werden, sodass es im Sinne des rhalts der Arbeitsplätze ist, eine solche Regelung zu reffen, wie sie seitens der Koalition vorgeschlagen woren ist. D Herr Kollege Thiele, das ist einer der Gründe, die uns ei diesem Gesetzentwurf geleitet haben. Eingehend auf die Frage der Kollegin Höll: Sehen Sie n dieser Regelung eine Privilegierung oder ein Mittel, Carl-Ludwig Thiele hinsichtlich der sozialen Verpflichtung betrieblich gebundenes Vermögen gegenüber anderem Vermögen stärker heranzuziehen? Das Interesse sollte darauf liegen, die Arbeitsplätze in den Betrieben zu erhalten und sie nicht durch die Erbschaftsteuer zu gefährden. D Herr Kollege, das betriebliche Vermögen wird natürlich unterschiedlich bewertet. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass Aktien zum Stichtag bewertet werden. Das ist ganz einfach: Es gibt keine Abschläge. Dieses Vermögen wird genauso behandelt wie Barvermögen. Betriebliches Vermögen wird demgegenüber schon nach geltendem Recht mit Bewertungsabschlägen versehen, und zwar wegen der geringeren Fungibilität, weil man es nicht so schnell veräußern kann. Das Vermögen soll ja auch gar nicht veräußert werden; der Betrieb soll schließlich fortgeführt werden. In Zukunft werden wir eine Stundungsund Erlassregelung haben, weswegen wir auf Bewertungsabschläge verzichten. Von Privilegierung muss man unter einem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt sprechen. Wenn man einen Tatbestand anders behandelt als einen vergleichbaren anderen, muss man einen guten Grund dafür haben. Es ist klar, dass der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 des Grundgesetzes das gebietet. Unser Vorschlag sieht vor, dass das betriebliche Vermögen besser gestellt wird als das private Vermögen, insofern privilegiert wird. Die guten Gründe, die wir dafür nennen, erlauben eine andere Behandlung. Daher ist die Privilegierung verfassungsgemäß. Die nächste Frage stellt der Kollege Obermeier aus der Unionsfraktion. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist ein CSU-Abgeordneter! – Manfred Grund [CDU/ CSU]: Das hört man am Namen!)





(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605900200
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1605900300
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605900400
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1605900500
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605900600
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605900700
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1605900800
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605900900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605901000
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605901100
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605901200




(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605901300
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605901400

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Ist das eine Frage?)

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605901500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605901600
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605901700
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605901800




(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605901900
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605902000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1605902100
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605902200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605902300
Georg Fahrenschon (CSU):
Rede ID: ID1605902400
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605902500
Georg Fahrenschon (CSU):
Rede ID: ID1605902600
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605902700
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605902800
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1605902900
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605903000
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1605903100




(A) )


(B) )

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605903200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605903300


Franz Obermeier (CSU):
Rede ID: ID1605903400

Frau Staatssekretärin, es scheint sich um ein sehr gu-

tes Gesetz zu handeln, das insbesondere den kleinen und
mittelständischen Unternehmen hilft. In diesem Zusam-
menhang stellen sich mir ein paar Fragen: Erstens. Habe
ich Sie richtig verstanden, dass diese Regelung auch für
nicht Verwandte gilt? Zweitens. Im mittelständischen
Bereich sind die Strukturen hinsichtlich der Gesellschaf-
teranteile sehr unterschiedlich. Wo sollen die Grenzen
bei der Vererbung dieser Anteile gezogen werden? Drit-
tens. Wie wollen Sie bei der Vererbung von landwirt-
schaftlichen Betrieben mit verpachteten Flächen umge-
hen, also mit Flächen, die zwar zum Betriebsvermögen
gehören, aus irgendwelchen betrieblichen Gründen aber
verpachtet sind?

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605903500


Es ist richtig, dass es nicht darauf ankommt, in einem
bestimmten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser zu

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(C (D tehen. Die Begünstigung richtet sich auf die Fortfühung des Unternehmens. Es mag Fälle geben, in denen an an völlig fremde, nicht verwandte Menschen ver rbt. Das kommt sicherlich nicht häufig vor, ist aber icht auszuschließen. Vererbungen an entfernt Verandte gibt es häufiger. All das spielt in diesem Zusamenhang aber keine Rolle. Es geht um die Fortführung es Unternehmens. Zweitens. Wir gehen davon aus, dass man mindestens 5 Prozent eines Unternehmens besitzen muss, um in en Genuss dieser Vorteile zu kommen. Wenn jemand inen geringeren Anteil an einer Gesellschaft besitzt, in en Statuten gleichwohl geregelt ist – in Familienunterehmen ist das oft der Fall –, dass das Stimmrecht nur m Zusammenspiel mit anderen Gesellschaftern, gleicherichtet, ausgeübt werden kann, dann ist auch das abgeeckt. In den Statuten von Familienunternehmen ist die usübung des Stimmrechts sehr häufig in dieser Form eregelt. Viele Unternehmen wurden schon in dritter der vierter Generation vererbt, wodurch es zu 120 oder ogar 280 Anteilseignern gekommen ist. Bei Personenesellschaften gibt es das durchaus. Also: Wenn in den tatuten des Unternehmens geregelt ist, dass Entscheiungen nur gleichgerichtet gefällt werden dürfen, darf er Anteil eines Gesellschafters allein auch unter 5 Prozent liegen. Die Menge der Einzelanteile wird äufig geringer – zum Teil liegen sie im einstelligen Proentbereich –, je länger die Generationsfolge bereits ist. enn klar ist, dass man das Stimmrecht nur gemeinsam usüben darf, dann reicht das aus. Drittens. Was die landwirtschaftlichen Pachtflächen nbelangt, sehen wir eine Begünstigung vor, sofern die achtflächen an den voraussichtlichen Erben verpachtet ind. Auch diese Regelung ist im Sinne der Betriebsfortührung. Bevor der Kollege Volker Schneider für die Fraktion ie Linke die nächste Frage stellt, möchte ich eine Eräuterung als Antwort auf eine Frage aus dem Plenum achen. Die Geschäftsführer der Fraktionen haben im ltestenrat vereinbart, dass es heute und im Laufe der oche möglich ist, im Plenum Fotos zu machen, und war im Auftrag des Bundestages. Sie dienen der Auendarstellung unserer Arbeit. Das heißt, der Kollege ort drüben dokumentiert heute, wie Sie, die hier verammelt sind, dem Recht und der Pflicht der Kontrolle er Bundesregierung durch Fragen nachkommen. Ich enke, damit ist diese Frage hinreichend erklärt. Kollege Schneider hat das Wort. Danke, Frau Präsidentin. Ich komme meinem Recht nd der Pflicht der Kontrolle gern nach. Frau Staatssekretärin, Sie haben schon ausgeführt und uf Nachfrage von Herrn Thiele noch einmal bestätigt, ass zentraler Anlass für diesen Gesetzentwurf die Banung der Gefahr ist, dass Unternehmen durch die Erheung der Erbschaftsteuer in Schwierigkeiten kommen nd damit möglicherweise Arbeitsplätze in diesem Volker Schneider Bereich verloren gehen können. Angesichts dieser beschworenen Gefahr – es scheint sich ja um ein massives Problem zu handeln, da man diesen Gesetzentwurf jetzt auf den Weg bringt – würde mich interessieren: Wie viele konkrete Fälle sind bekannt, in denen Unternehmen aufgrund der Androhung der Erhebung bzw. der Erhebung der Erbschaftsteuer nicht fortgeführt wurden, veräußert wurden oder gar in Insolvenz gegangen sind? D Herr Kollege, darüber gibt es keine Statistiken, weil wir natürlich nicht wissen, aus welchen Gründen Unternehmen aus dem Markt ausscheiden. Wir kennen die Anzahl der Insolvenzen. Es sind pro Jahr rund 40 000. Zu diesen kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Im Regelfall kommt es nicht aufgrund der Erhebung der Erbschaftsteuer, sondern aus anderen Gründen, zum Beispiel Kapitalunterdeckung, zur Insolvenz. Jedes Jahr gehen insgesamt 400 000 Unternehmen aus dem Markt; 90 Prozent nicht aufgrund von Insolvenz, 10 Prozent aufgrund von Insolvenz. Die Gründe, warum diese rund 360 000 Unternehmen aus dem Markt gehen, sind uns nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass ein Teil dieser Unternehmen auch aufgrund der Erhebung der Erbschaftsteuer geht. Eine Nachfrage. Sie haben vorhin die Frage nicht beantwortet – zu mindest nicht präzise –, mit welchen Einnahmeausfällen Sie rechnen. Ich möchte einmal andersherum fragen: Wie hoch wird die jährliche Entlastung der Unternehmen durch die Erbschaftsteuerreform sowie die anvisierte Unternehmensteuerreform voraussichtlich sein? D Ich hatte schon auf die Frage der Kollegin Höll geantwortet, dass dieser Gesetzentwurf von Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro ausgeht, dass allerdings die Länder Wert darauf legen, dass im Zusammenhang mit der anstehenden Neubewertung des Grundvermögens bei der Erbschaftsteuer insgesamt keine Mindereinnahmen zu verzeichnen sein werden. Dies werden wir gesetzgeberisch so vorsehen. Hinsichtlich der Unternehmensteuerreform hat sich das Kabinett darauf verständigt, die obere Grenze der Steuereinnahmeausfälle bei 5 Milliarden Euro festzulegen. Allerdings geht das Bundeskabinett davon aus, dass die Unternehmensteuerreform in die Wege geleitet wird, um Deutschland wettbewerbsfähiger, das heißt, um den Standort Deutschland für Investitionen attraktiver zu machen. Im Übrigen soll durch die Begrenzung von bestimmten Finanzierungsaufwendungen Steuersubstrat nach Deutschland zurückgeholt werden. Denn diese Finanzierungsaufwendungen dienen lediglich dazu, Gewinne nicht in Deutschland, sondern im Ausland bzw. Verluste nicht im Ausland, sondern in Deutschland an f U J S n f F m e I B a B e n d g s s e m B s s B r t d t e t a (C (D allen zu lassen. Das Kabinett geht davon aus, dass die nternehmensteuerreform mittelfristig, also in einigen ahren, sogar dazu führen wird, dass Deutschland mehr teueraufkommen verzeichnen wird. Die nächste Frage zum Thema der heutigen Kabi ettssitzung stellt der Kollege Grund aus der Unionsraktion. Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, es gibt auch älle, in denen nicht gemeinnützige Stiftungen Eigentüer von Firmen sind. Hier kommt alle 30 Jahre die Erb rsatzsteuer zum Tragen. Welche Regelung sieht der von hnen vorgestellte Gesetzentwurf hierzu vor? D Da gibt es keine Änderungen. Es bleibt also bei der Erhebung der Erbersatzsteuer lle 30 Jahre? D Es bleibt dabei. Das Wort hat der Kollege Michelbach. Frau Staatssekretärin, im Hinblick auf den Entwurf ines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensachfolge wird bei der Abgrenzung zwischen dem prouktiven und dem so genannten unproduktiven Vermöen sicherlich ein Spannungsfeld bestehen. Denn taatliche Bewertungen von Unternehmen bzw. Wirtchaftssubjekten sind immer sehr schwierig. Wie verhält s sich mit dieser Abgrenzung bei Investitionsunternehen, die zum Teil Wohnungseigentum im gewerblichen ereich vorhalten, die, wenn sie im Leasingbereich tätig ind, aber auch auf das Entgelt, die Miete, angewiesen ind? Handelt es sich hierbei um produktives Vermögen? D Herr Kollege, die Abgrenzungen sind in diesem Be eich in der Tat schwierig. Wenn man den Steuergestalungen, die im Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes, er beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, themaisiert werden, entgegenwirken will, so wird man um ine Abgrenzung zwischen produktivem und unprodukivem Vermögen nicht herumkommen. Dabei geht es uch um eine Reihe von vermieteten Gegenständen. Das Wort hat die Kollegin Höll. )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605903600
Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605903700




(A) )


(B)

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605903800
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605903900
Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605904000
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605904100
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605904200
Manfred Grund (CDU):
Rede ID: ID1605904300
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605904400
Manfred Grund (CDU):
Rede ID: ID1605904500
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605904600
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605904700
Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1605904800
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605904900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605905000






(A) )



(B) )


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605905100

Frau Staatssekretärin, in der Begründung Ihres Ge-

setzentwurfs führten Sie aus, dass die Privilegien nur
dann gewährt werden sollen, wenn bestimmte Bedingun-
gen erfüllt werden; dabei geht es im Wesentlichen um
die Erhaltung des Unternehmens und der vorhandenen
Arbeitsplätze. Gleichzeitig sagten Sie, es gebe keine Ar-
beitsplatzgarantie. Mich würde die konkrete Ausgestal-
tung dieser Regelungen interessieren, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass Arbeitsplätze sehr unterschied-
lich gestaltet sein können: Sie können tariflich oder nicht
tariflich entlohnt sein, und es kann sogar der Fall sein,
dass es sich bei der Mehrheit der Arbeitsplätze in einem
Betrieb um prekäre Beschäftigungsverhältnisse handelt.
Ich finde, aufgrund der Sozialbindung des Eigentums
müssten diese Aspekte rechtsverbindlich und tariflich
geregelt werden.

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605905200


Frau Kollegin, Folgendes ist vorgesehen: Die Entlas-
tung von der Steuer auf den Wert des begünstigten Ver-
mögens ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Betriebe
bzw. Betriebsteile in einem nach dem Gesamtbild der
wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang
über zehn Jahre fortgeführt werden. Vorbild ist, wie ich
Ihnen schon sagte, eine Regelung aus dem Umwand-
lungssteuergesetz.

Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine tat-
sächliche Unternehmensfortführung handelt, orientiert
man sich an folgenden Größen: dem Umsatz, dem Auf-
tragsvolumen, dem Betriebsvermögen bzw. dem Aktiv-
vermögen und der Zahl der Arbeitnehmer. Weichen
diese Merkmale in der Gesamtschau von den Ausgangs-
größen zum Erwerbszeitpunkt in wesentlichem Umfang
nach unten ab, wird die noch nicht erloschene Steuer ins-
gesamt fällig. Eine Differenzierung nach dem Status der
Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605905300

Danke.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605905400

Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Ka-

binettssitzung? – Das ist nicht der Fall. Gibt es eventuell
Fragen, die über die Themenbereiche der heutigen Kabi-
nettssitzung hinausgehen? – Wenn auch das nicht der
Fall ist, dann beende ich die Befragung der Bundesregie-
rung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde
– Drucksache 16/3052 –

Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales. Die Frage 1 der
Abgeordneten Sevim Dagdelen wird schriftlich beant-
wortet.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums der Justiz auf. Die Fragen 2 und 3 der Abgeordne-
ten Bärbel Höhn werden ebenfalls schriftlich beantwor-
tet.

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(C (D Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums der Finanzen. Ich rufe die Frage 4 der Ab eordneten Christine Scheel, Bündnis 90/Die Grünen, uf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, das geltende Finanzausgleichsinstrumentarium zu reformieren, und welche Ziele verfolgt der Bund bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform? Zur Beantwortung steht wiederum die Parlamentariche Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks zur Verfüung. D Frau Kollegin Scheel, das Bundesverfassungsgericht at in seinem Urteil zur Haushaltsnotlage Berlins festgetellt, dass Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisunen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden andes durch die Vorgaben des Grundgesetzes einem trengen Ultima-Ratio-Prinzip unterliegen und nur im alle eines nicht anders abwendbaren bundesstaatlichen otstandes in Betracht kommen. Damit ist das geltende inanzausgleichssystem nicht infrage gestellt worden. In er Ausgestaltung der Finanzbeziehungen fehle es allerings, so das Gericht, an verfahrensrechtlich wie auch nhaltlich handlungsleitenden Regelungen zum Umgang it potenziellen und aktuellen Sanierungsfällen im Bunesstaat. Die Bundesregierung wird dieses Urteil gründlich nalysieren und den sich daraus ergebenden Handlungsedarf, die Staatsverschuldung zu begrenzen und Hausaltsnotlagen zu vermeiden, im Rahmen der anstehenen Beratungen über die Reform der Bund-Länderinanzbeziehungen mit den Ländern erörtern. Das Urteil st insoweit vertieft zu analysieren. Die Begrenzung der ffentlichen Verschuldung ist ein vorrangiges Ziel der weiten Stufe der Föderalismusreform. Sie haben Nachfragen? Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretä in, danke erst einmal für die Beantwortung. In ihrer gesrigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregieung ein Dreipunkteprogramm verabschiedet. Es würde ich interessieren, inwieweit die Bundesregierung die entralen Forderungen, vor allen Dingen die nach einem ationalen Stabilitätspakt, auch versehen mit Sanktioen, einschätzt. Halten Sie es für sinnvoll, Schuldenbergrenzen für alle Länder einzuführen, wie es das weite größere Petitum der Bayerischen Staatsregierung t? D Die Vorschläge, die die Bayerische Staatsregierung in ie gemeinsamen Verhandlungen über die zweite Stufe er Föderalismusreform einbringen wird, sind für die Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Bundesregierung natürlich von hohem Interesse. Allerdings hat sich die Bundesregierung noch keine abschließende Meinung gebildet. Jeder Vorschlag muss in Bundestag und Bundesrat mehrheitsfähig sein. Deswegen will ich hier noch nicht abschließend Stellung nehmen. Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu stellen. Danke schön, Frau Präsidentin. – Aus Hessen, von Roland Koch, gibt es den Vorschlag, den Ländern durch eine Heiratsprämie einen Anreiz zu bieten, zu fusionieren. Was halten Sie denn davon? D Auch dieses wird im Rahmen der Debatte über die zweite Stufe der Föderalismusreform zu erörtern sein. Da ich nicht sehe, dass weitere Kollegen dazu eine Nachfrage haben, rufe ich die Frage 5 der Kollegin Scheel auf: Ist der Bund bereit, mithilfe von Verschuldungsgrenzen oder einer Schuldenbremse die ungebremste Schuldenaufnahme der Länder zu begrenzen und damit zu einer Stabilisierung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern beizutragen? D Die Vermeidung übermäßiger Defizite ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Sache der Länder. Es ist ganz klar geworden: Jedes Land ist für die Folgen einer expansiven Verschuldungspolitik grundsätzlich selbst verantwortlich. Der Bund ist selbstverständlich bereit, sich gemeinsam mit den Ländern in den Beratungen über die zweite Stufe der Föderalismusreform auf Instrumentarien zu verständigen, die zur Lösung der Verschuldungsproblematik beitragen können. Dazu gibt es Nachfragen. Bitte. Frau Staatssekretärin, hält es die Bundesregierung für richtig, den Finanzplanungsrat in einen Stabilitätsrat zu verwandeln mit der Möglichkeit, Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit zu fällen? D Dies ist ein mögliches gemeinschaftliches Instrumentarium von Bund und Ländern auf der Basis eines Bundesgesetzes. Letzteres ist wohl nicht zu bestreiten. Rein schematische, rein zahlenmäßige Ableitungen wird es nicht geben können. Es ist durchaus möglich, den Finanzplanungsrat in seiner Zuständigkeit aufzuwerten. A w m d r s t s m F d m s g d w E w S v a G g D k N K s (C (D ber auch dies wird Gegenstand des Verfahrens sein, elches vor uns liegt. Weitere Nachfragen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Wirtschaft und Technologie. Die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert er Fraktion Die Linke werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeiums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherchutz auf. Die Frage 8 der Abgeordneten Ulrike Höfken, Frakion des Bündnisses 90/Die Grünen, wird ebenfalls chriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesinisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Frage 9 der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, raktion Die Linke, wird schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bunesministeriums für Bildung und Forschung. Die Frage 10 der Abgeordneten Krista Sager wird geäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde chriftlich beantwortet, weil das Thema, um das es hier eht, aufgrund der Tagesordnung des Bundestages in ieser Sitzungswoche noch behandelt wird. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Ausärtigen Amtes. Die Fragen 11 und 12 der Abgeordneten Dr. Uschi id, Bündnis 90/Die Grünen, werden schriftlich beantortet. Mit den Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Rainder teenblock wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung orgesehen, da er nicht anwesend ist. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Jürgen Trittin uf: Wann wird dem Deutschen Bundestag das Programm der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegt werden? Zur Beantwortung steht der Staatsminister Günter loser zur Verfügung. Sehr geehrter Herr Kollege Trittin, das Arbeitspro ramm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird dem eutschen Bundestag nach Billigung durch das Bundesabinett vorgelegt werden, welche voraussichtlich Ende ovember erfolgen wird. Ihre Nachfrage, bitte. Herr Staatsminister, ist es zutreffend, dass die beiden oalitionsfraktionen schon über diese Präsidentchaftsprogrammatik unterrichtet worden sind? Falls ja: Jürgen Trittin Wie vereinbaren Sie diese Praxis mit den Regelungen, die wir in der gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung getroffen haben, mit der darauf abgezielt wird, in Fragen, die die Europäische Union betreffen, möglichst frühzeitig zusammenarbeiten? Sehr geehrter Herr Kollege Trittin, der Deutsche Bun destag ist bereits vor einigen Wochen über die Schwerpunkte der deutschen EU-Präsidentschaft unterrichtet worden. Darüber hinaus hält sich die Bundesregierung an die getroffene Vereinbarung. Zum Beispiel wurde vor wenigen Tagen das System umgestellt, sodass Dokumente – beispielsweise Drahtberichte aus Brüssel – entsprechend zugeleitet werden. Diese Dokumente enthalten zum Teil bereits Vorbereitendes auf die Präsidentschaft. Insofern ist die Information auf dieser Ebene sichergestellt. Bezüglich Ihrer Frage nach der Unterrichtung der Koalitionsfraktionen ist mir bekannt, dass vorab keine Unterrichtung stattgefunden hat. Nach der ersten Befassung des Kabinetts mit diesem Programm, nachdem es also zur Kenntnis genommen wurde, hat der Außenminister den Entwurf dem Vorsitzenden des Europaausschusses aufgrund seiner herausragenden Stellung zur vertraulichen Behandlung zugesandt. Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Nachfrage zu stellen. Herr Zu welchem konkreten Zeitpunkt ist denn nun mit der formellen Beschlussfassung und der anschließenden Unterrichtung des Bundestages zu rechnen? Es ist beabsichtigt, dass das Kabinett in seiner Sitzung Ende November über dieses Arbeitsprogramm entscheidet. Sie haben angedeutet, dass dies möglicherweise nicht rechtzeitig geschieht. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen – ich glaube, das hat die Bundeskanzlerin bei der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vor kurzem auch getan –, dass eine endgültige Festlegung aus Respekt vor der laufenden finnischen Präsidentschaft und auch vor dem Hintergrund, dass sich verschiedene Arbeitsfelder noch entwickeln, noch nicht getroffen werden konnte. Insofern wurde das Arbeitsprogramm damals in der gemeinsamen Sitzung mit dem Kommissionspräsidenten Barroso nur zur Kenntnis genommen. Der Kollege Steenblock hat noch eine Nachfrage. N b i a d r w d s d a s t d I d s V S g c R D s m N s Z j n g t d S b t (C (D Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605905500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605905600
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605905700
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605905800




(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605905900
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605906000
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605906100
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605906200
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605906300
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605906400
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605906500
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1605906600
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605906700
Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605906800
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605906900
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605907000




(A) )


(B) )

Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605907100
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605907200
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605907300
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1605907400
Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605907500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605907600
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister,

eziehen sich Bundestag und Bundesregierung mit den
n der gemeinsamen Vereinbarung über ihre Zusammen-
rbeit genannten Dokumenten und Vorhaben auch auf
ie Berliner Erklärung? Das heißt: Wird die Bundes-
egierung dem Parlament die Berliner Erklärung – dies
ird eine gemeinsame Erklärung der Bundesregierung,
es Europäischen Parlaments und der Kommission
ein – vorab zu einer weiteren Bearbeitung zuleiten?


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605907700

Herr Kollege Steenblock, ich hatte schon vor, Ihnen

iese Frage schriftlich zu beantworten. Aber ich gehe
uch gerne mündlich auf Ihre Frage ein.


(Heiterkeit)


Natürlich findet ab Beginn der deutschen Präsident-
chaft eine sehr intensive Konsultation mit den beteilig-
en Mitgliedstaaten statt, voraussichtlich dann auch mit
en zwei zukünftigen Mitgliedstaaten, also 27 Staaten.
m Zuge dieses Konsultationsverfahrens wird der Bun-
estag unterrichtet werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605907800

Weitere Nachfragen können Sie an dieser Stelle nicht

tellen, Herr Steenblock.

Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Jürgen Trittin auf:
Wann werden dem Deutschen Bundestag die Programme

der einzelnen Ressorts zur deutschen Ratspräsidentschaft vor-
gelegt werden?

ielleicht bietet sich dort ein Anknüpfungspunkt. – Herr
taatsminister, Sie haben das Wort.


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605907900

In der Bundesregierung haben wir das Arbeitspro-

ramm zwischen den Ressorts abgestimmt. Die entspre-
henden Schwerpunkte und Zielsetzungen der einzelnen
essorts sind in diese Abstimmung mit eingeflossen.
eshalb wird es, wie vorhin schon ausgeführt, voraus-

ichtlich Ende November zu einer einheitlichen Abstim-
ung über das einheitliche Arbeitsprogramm kommen.
atürlich ist es den Ressorts freigestellt, in den Aus-

chüssen über ihre eigenen Arbeitsschwerpunkte und
ielsetzungen zu berichten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605908000

Sie haben die Möglichkeit zur Nachfrage.


Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605908100

Da die Programme der einzelnen Ressorts mit ihren

eweiligen Schwerpunkten in der Ratspräsidentschaft
icht der Beschlussfassung durch das Kabinett unterlie-
en, und da Sie sagen, dass der Bundestag erst dann un-
errichtet würde: Wie vereinbart sich diese Praxis damit,
ass zum Beispiel einzelne Ressorts in Brüssel ihre
chwerpunkte in Ratsformationen schon vorgestellt ha-
en, der Deutsche Bundestag aber noch nicht unterrich-
et wurde?






(A) )



(B) )


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605908200

Ich wiederhole: In der Bundesregierung haben wir das

Arbeitsprogramm entworfen. Darin sind die einzelnen
Schwerpunktsetzungen und Zielsetzungen der einzelnen
Ressorts eingeflossen. Es ist üblich, dass im Vorfeld über
laufende Dossiers und Gesetzgebungsverfahren, bei de-
nen abzusehen ist, dass sie in die deutsche Präsident-
schaft einmünden werden, Informationen ausgetauscht
werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605908300

Eine zweite Nachfrage?


Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605908400

Herr Staatsminister, Sie können unterstellen, dass mir

die Praxis bei Ratspräsidentschaften durchaus geläufig
ist. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal
mit Nachdruck: Wie konnte es passieren, dass der
Schwerpunkt für die Innenpolitik in Brüssel schon vor-
gestellt worden ist, der verantwortliche Minister aber
heute im Europaausschuss einem Gespräch an dieser
Stelle ausgewichen ist? Ist es das, was Sie unter einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bundestag
und Bundesregierung in Fragen der Europäischen Union
verstehen?


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605908500

Herr Kollege Trittin, ich muss mich wiederholen. Ich

habe gesagt, dass die Bundesregierung voraussichtlich
am Ende des Monats November über dieses Programm
entscheiden wird. Dass es im Vorfeld Sondierungsgesprä-
che gibt, ist richtig und bleibt jedem einzelnen Ressort
unbenommen. Mir ist nicht bekannt, dass sozusagen das
Programm vorgestellt worden ist. Wenn ich Sie richtig in-
terpretiere, dann ist es so, dass im Vorfeld der deutschen
Präsidentschaft mit den zuständigen Bereichen über ihre
Schwerpunktsetzungen Gespräche geführt worden sind,
ohne aber damit eine Vorstellung des deutschen Präsi-
dentschaftsprogramms in Verbindung zu bringen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605908600

Der Kollege Steenblock hat eine Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister,
Sie haben gerade betont, dass die Berliner Erklärung
während der deutschen Ratspräsidentschaft eine ganz
zentrale Rolle spielen wird, und gesagt, dass der Deut-
sche Bundestag darüber unterrichtet wird.

Meine Frage ist: Erhält der Deutsche Bundestag bei
so einem wichtigen Dokument die Möglichkeit einer
Stellungnahme zu einem Zeitpunkt, zu dem er dieses
Dokument nicht nur abschließend bewerten, sondern in
seiner Entstehung auch politisch beeinflussen kann?


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605908700

Herr Kollege Steenblock, Sie wissen auch aufgrund

Ihrer langjährigen Erfahrung in der Europapolitik, dass
es bei manchen Erklärungen einen aufwendigen und

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(C (D anchmal sehr schwierigen Abstimmungsbedarf geben ird. Dem wird die Bundesregierung in ihrer Präsident chaft nachkommen. Sie wird die Mitgliedstaaten konultieren und in dieser Phase auch den Bundestag daüber unterrichten. Ich bitte aber um Verständnis, dass ine stärkere Beteiligung wie möglicherweise in anderen ällen – beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren – ei der Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung chwierig wäre. Wie Sie wissen, ist die Erklärung vor em Hintergrund der Weichenstellung am Ende der eutschen Präsidentschaft zu sehen, wie es mit der euroäischen Verfassung weitergeht. Ich kann Ihnen aber ersichern, dass wir Sie, den Deutschen Bundestag, urch den Konsultationsmechanismus und gegebenenalls vertraulich über Zwischenergebnisse unterrichten önnen. Wir bleiben im Geschäftsbereich des Auswärtigen mtes. Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten olfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke, auf: Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrer im Zusammenhang mit der Bundestagsentscheidung über den Einsatz der deutschen Marine im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen getätigten Ankündigung umfangreicher diplomatischer Initiativen zur Lösung des Nahostkonfliktes, insbesondere des israelisch-palästinensischen Konfliktes, eingeleitet und im Besonderen welche Gespräche und Verhandlungen haben mit der israelischen Regierung und dem palästinensischen Präsidenten stattgefunden? Herr Staatsminister. Herr Kollege Gehrcke, der Bundesminister des Aus ärtigen hat sich auch im Rahmen der UNIFIL-Debatte m Deutschen Bundestag für die Wiederbelebung und ögliche Erweiterung des Aufgabenbereichs des Nahstquartetts ausgesprochen. Ihnen ist sicherlich auch beannt, dass er unmittelbar nach der Bundestagsentscheiung am Rande der Generalversammlung der Vereinten ationen Ende September zahlreiche Gespräche geführt at, unter anderem auch mit Vertretern der im Quartett ertretenen Parteien, wie beispielsweise mit dem Genealsekretär der Vereinten Nationen, Herrn Kofi Annan, nd dem russischen Außenminister. In diesen Gesprähen kam die bereits in der Quartetterklärung vom 0. September dieses Jahres geäußerte Bereitschaft zum usdruck, über eine Erweiterung des Aufgabenbereichs achzudenken. Die Bundesregierung steht in ihrem Bemühen um ine einvernehmliche Lösung für den Nahostkonflikt arüber hinaus in regelmäßigem intensiven Kontakt mit en Regierungen der Länder in dieser Region und insbeondere auch mit den Konfliktparteien. Sie haben eine Nachfrage. Danke sehr, Frau Präsidentin. – Ich habe sogar zwei achfragen. Können Sie mir in diesem Zusammenhang Wolfgang Gehrcke erklären, Herr Staatsminister, welche Bedeutung die Bundesregierung dem Bemühen des palästinensischen Präsidenten Abbas beimisst, im Wege eines Dialoges mit der Hamas eine Koalitionsregierung in Palästina zustande zu bringen, die auf der Grundlage des Gewaltverzichts und der Zweistaatenlösung – das heißt die Anerkennung Israels und der Verträge – zu einem verlässlichen Partner werden würde? Ausgangspunkt der Diskussion nicht nur in der Euro päischen Union, sondern auch im Quartett war bekanntlich, dass wir von einer gewählten palästinensischen Regierung erwarten, dass sie drei wesentliche Elemente anerkennt, nämlich das Existenzrecht des Staates Israel, das Eintreten in die Roadmap und in alle bisher getroffenen Vereinbarungen und den Gewaltverzicht. Wenn das durch beiderseitige Gespräche gerade der Konfliktparteien erfolgt, dann unterstützen wir dies. Ihre zweite Nachfrage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind Sie für diesen Dialog. Können Sie mir in diesem Zusammenhang erklären, warum das Auswärtige Amt die Einreise einer Parlamentskollegin aus Palästina, die der Volksfront zur Befreiung Palästinas angehört, und des Regierungssprechers der Hamas, der allgemein als moderat gilt, zu einer Nahostkonferenz, die meine Fraktion veranstaltet und an der zahlreiche Gäste aus Israel, Palästina und aus verschiedenen europäischen Parlamenten teilnehmen, abgelehnt hat, obwohl wir die Absicht haben, die Bemühungen von Präsident Abbas zu unterstützen? Wenn ich Ihre Fragen richtig verstanden habe, dann ging es darum, welche diplomatischen Bemühungen die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Nahostquartett unternimmt, die möglichen Dialoge der Konfliktparteien auf der staatlichen Ebene zu forcieren. Darauf habe ich bereits geantwortet. Ich glaube, es ist nicht Gegenstand meiner Antwort auf Ihre Fragen, auf eine Veranstaltung, die in Deutschland stattfindet, einzugehen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich die Bundesregierung genauso wie andere Regierungen an die Vereinbarungen der Europäischen Union gebunden fühlt, Repräsentanten der Hamas kein Visum auszustellen. Der Kollege Paech hat noch eine Nachfrage. Herr Staatsminister, darf ich dazu eine Nachfrage stel len? – Es geht um eine Konferenz, die keinen offiziellen Charakter hat. Sie wird von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, aber auch mit unserer Beteiligung durchgeführt. S v K M w g w s L i b m N n s b a d F s V i g B r n n D B d e I k s d f g t (C (D ie soll ermöglichen, dass Israelis und Palästinenser fern on ihrem umstrittenen Territorium einen Dialog führen. önnen Sie inhaltlich begründen, warum Sie nur den itgliedern der palästinensischen Seite die Einreise verehren? Herr Kollege Paech, ich möchte auf meine vorhin ge ebene Antwort zurückkommen. Die Ausgangsfrage ist, elche Initiativen die Bundesregierung nach der Ent cheidung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der ösung des Nahostkonflikts unternimmt. Darauf habe ch bereits geantwortet. Ich glaube, was Sie ansprechen, etrifft einen ganz anderen Themenkreis. (Dr. Norman Paech [DIE LINKE]: Habe ich noch eine Nachfrage?)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605908800
Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605908900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909000
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909100




(A) )


(B) )

Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605909200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909300
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909400
Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605909500
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909600
Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909700
Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605909800


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605909900

Es tut mir Leid, aber weitere Nachfragen sind nicht

öglich.

Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Omid
ouripour von der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grü-
en auf:

Wird die Bundesregierung, wie die „Süddeutsche Zeitung“
berichtete, der laut Artikel das deutsche Ratspräsident-

(Ausgabe vom 11. Oktober 2006, Seite 8)

nen Schwerpunkt auf wirtschafts- und sozialpolitische The-
men setzen und, wenn ja, wann wird sie den Deutschen Bun-
destag über die Ausgestaltung dieses Schwerpunkts
unterrichten?


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605910000

Sehr geehrter Herr Kollege, ohne auf das abge-

timmte Programm eingehen zu können, wie ich vorhin
eim Kollegen Trittin und beim Kollegen Steenblock
usgeführt habe, hat die Diskussion deutlich gemacht,
ass Themen wie Wirtschaft und Nachhaltigkeit sowie
ragen nach der sozialen Dimension natürlich eine Rolle
pielen werden. Das zeigen bereits die Räte, die in der
ergangenheit stattgefunden haben. Die Diskussion, die

m Deutschen Bundestag, aber auch in anderen Ländern
eführt wurde, verdeutlicht, dass die Vollendung des
innenmarktes als ein Schwerpunkt anzusehen ist. Da-

über hinaus ist es genauso wichtig, auf Fragen nach In-
ovation und Forschung einzugehen wie auf Fragen
ach der sozialen Dimension der Europäischen Union.
as hat bereits der Abstimmungsprozess innerhalb der
undesregierung im Vorfeld verdeutlicht. Ich gehe daher
avon aus, dass die Frage nach der sozialen Dimension
in wichtiger Punkt des Arbeitsprogramms sein wird.
ch erinnere in diesem Zusammenhang an die breite Dis-
ussion über eine andere Gesetzesinitiative auf europäi-
cher Ebene: die Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wurde
eutlich, dass es sinnvoll ist, nicht nur die Konsequenzen
ür die Unternehmen und die finanziellen Auswirkun-
en, sondern auch die sozialen Folgen einer Gesetzesini-
iative zu berücksichtigen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605910100

Der Abgeordnete Trittin hat eine Nachfrage.






(A) )



(B) )


Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605910200

Herr
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1605910300
Wie gedenkt die Bundesregierung
mit der gestern in der Britischen Botschaft durch die bri-
tische Außenministerin erfolgten Aufforderung umzuge-
hen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Präsi-
dentschaft in der EU und im Rahmen der G 8 nutzen
sollte, um zu einem Neuanfang und zu verstärkten Be-
mühungen im Bereich des weltweiten Klimaschutzes zu
kommen, weil dies die zentrale Herausforderung für die
Sicherheit und den Frieden weltweit sei?


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605910400

Herr Kollege Trittin, ich stimme Ihnen zu, was die

Bedeutung dieses Themas angeht. Ich bin der Auffas-
sung, dass verschiedene Aspekte im Rahmen sowohl der
EU-Präsidentschaft als auch des G-8-Programms aufge-
griffen werden. Ein Beispiel ist – das war bereits Gegen-
stand einer ersten Unterrichtung des Deutschen Bundes-
tages – das Thema Energie. Dabei geht es nicht nur um
Außenbeziehungen, sondern auch um Fragen nach der
Energieeffizienz; denn wir wissen, dass bei Energiever-
schwendung viele Prozesse ablaufen, die die Umwelt
schädigen. Darüber hinaus wissen wir um die enormen
Auswirkungen des Klimawandels. Ich denke, das wird
aufgrund von Impulsen, die in den letzten Wochen gege-
ben wurden, im Rahmen der Präsidentschaft aufgegrif-
fen werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605910500

Der Kollege Steenblock hat noch eine Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie angesichts der
zentralen Bedeutung des Energiethemas die Ergebnisse
des Lahtigipfels und das Verhalten des russischen Präsi-
denten dort?


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1605910600

Sie wissen, Kollege Steenblock, dass das ein infor-

melles Treffen war. Es diente in der Tat dem Austausch
von verschiedenen Meinungen. Daneben ging es aller-
dings auch um das wichtige Thema der Energieaußenbe-
ziehungen. Dazu gehört umgekehrt, als ein Energieab-
nehmer in der Europäischen Union darzulegen, welche
Technologie wir anbieten können, um Energieeffizienz
bei der Förderung von Energien sicherzustellen. Der
Dialog ist noch nicht zu Ende. Ich glaube, dass das
Thema gerade vor dem Hintergrund des zu erarbeitenden
Aktionsplans Energie für den Frühjahrsgipfel im März
wichtig bleibt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605910700

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Die Fragen zu

Ihrem Geschäftsbereich sind damit erschöpft.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Parla-

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(C (D entarische Staatssekretär Peter Altmaier zur Verfüung. Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Omid Nouripour uf: Wann wird der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, die per Pressemitteilung vom 2. Oktober 2006 bekannt gemachten verabredeten Schwerpunkte des gemeinsamen EU-Präsidentschaftsprogramms der Innenminister von Deutschland, Portugal und Slowenien für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008 in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorstellen? P Sehr geehrter Herr Kollege, nach dem derzeitigen tand der Planung ist es so, dass Bundesminister chäuble den Innenausschuss des Deutschen Bundes ages am 8. November 2006 und den Europaausschuss es Deutschen Bundestages am 17. Januar 2007 über die nnenpolitischen Schwerpunkte der EU-Ratspräsidentchaft informieren wird. Wir werden in diesem Zusamenhang auch über die betroffenen Aspekte des gemein amen Programms mit Portugal und Slowenien nformieren. Ihre erste Nachfrage, bitte. Herr Staatssekretär Altmaier, hält die Bundesregie ung es vor dem Hintergrund der Vereinbarung, die diees Haus einstimmig getroffen hat, nämlich dass der eutsche Bundestag besser von der Bundesregierung nterrichtet wird, eigentlich für angemessen, dass der uropaauschuss über vier Monate später als die Obleute es LIBE-Ausschusses im Europäischen Parlament unerrichtet wird? Ihr Haus hat uns bestätigt, dass dort am 4. September eine Unterrichtung mit dem Bundesinenminister stattgefunden hat. P Die Unterrichtungen der Ausschüsse erfolgen in Ab prache mit den jeweiligen Ausschüssen. Es gab vonseien des Bundesinnenministers den Wunsch, mit den Abeordneten im Europäischen Parlament möglichst rühzeitig zusammenzukommen. Dabei hat es allerdings eine Unterrichtung über das Präsidentschaftsprogramm m eigentlichen Sinne gegeben, weil dieses zum damalien Zeitpunkt noch nicht beschlossen war. Es handelte ich vielmehr darum, einen möglichst frühzeitigen Meiungsaustausch zu organisieren, um die Vorstellungen es Europäischen Parlaments in die Arbeit einbeziehen u können und für deutsche Vorstellungen zu werben. Ihre zweite Nachfrage. Wenn ich Ihren Vorredner richtig verstanden habe, eht es auch darum, dass dieses Hohe Haus die Möglich Omid Nouripour keit bekommen soll, Einfluss auf das Programm der EURatspräsidentschaft zu nehmen. Wie stellt sich die Bundesregierung eine solche Einflussnahme vor, wenn wir erst am 17. Januar, also nachdem die Ratspräsidentschaft bereits begonnen hat, über das Programm im Bereich Innenpolitik unterrichtet werden? P Das Bundesministerium des Innern unterrichtet sowohl den Innenausschuss des Deutschen Bundestages als auch den Europaausschuss regelmäßig und sehr umfassend im Vorhinein und im Nachhinein über die Debatten, die bei Ministerratssitzungen in Brüssel stattfinden. In der Zwischenzeit informieren wir auch über wichtige Debatten, die im Rahmen des Ausschusses der ständigen Vertreter und der jeweiligen Ratsarbeitsgruppen stattfinden. Wir haben dann jeweils die Möglichkeit, die in diesen Ausschüssen und im Deutschen Bundestag gemachten Anregungen in die Ausgestaltungen des jeweiligen Präsidentschaftsprogramms einfließen zu lassen. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Die Frage 20 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, die Frage 21 der Kollegin Gesine Lötzsch, die Frage 22 des Abgeordneten Hartfrid Wolff und die Frage 23 der Kollegin Sevim Dagdelen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Volker Beck In welchen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verbänden, Wirtschaftsunternehmen und überwiegend im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften beschäftigt? P Herr Beck, ich möchte die Fragen 24 und 25 zusammen beantworten. Sind Sie damit einverstanden? Ja. Dann rufe ich auch die Frage 25 des Abgeordneten Volker Beck Um welche Stellen – Planstellen, Besoldungsstellen und andere – und Bereiche handelt es sich und von wem werden sie – bitte nach Bundesministerien und Einrichtungen aufschlüsseln – vergütet? P Herr Kollege Beck, soweit Sie sich auf Planstellen beziehen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf Planstellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt werden, die dauerhaft in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden beschäftigt sind. Sie werden in der Regel im Eingangsamt verbeamtet oder eingestellt. Bei einer längeren beruflichen Erfahrung ist auch eine Einstellung in e t w t ü i c g w d x v g v F a v b P m w S g t m W b H a n m b u o s t n w d M d w g (C (D inem höheren Amt als Entgeltgruppe 13 möglich. Staistiken über diese Beamten liegen uns nicht vor. Sie issen, dass es Politik der Bundesregierung ist, Verwal ungsaufwand zu reduzieren. Wir haben uns den Abbau berflüssiger Bürokratie zum Ziel gesetzt. Deshalb kann ch Ihnen zu diesem Punkt keine näheren Angaben mahen. Ich kann aber hinzufügen, dass berufliche Erfahrunen im Einstellungsverfahren grundsätzlich positiv beertet werden. Dazu gehören dann auch Tätigkeiten aus em Bereich der Wirtschaft. Die zunehmende Kompleität der ministeriellen Aufgaben erfordert es, dass in ielen Bereichen auch Beschäftigte mit Kenntnissen einestellt werden, die über Wissen und Berufserfahrungen on außerhalb des öffentlichen Dienstes verfügen. Ihre erste Nachfrage, bitte. Ich nehme zunächst einmal zur Kenntnis, dass Sie die ragen nicht beantwortet haben: Wir haben nach Mitrbeitern gefragt, die nicht vom Steuerzahler, sondern on ihren entsendenden Verbänden und Unternehmen ezahlt werden. Da kann es schlechterdings nicht um ersonen gehen, die von Ihnen eine Vergütung bekomen. Sie haben einfach völlig neben der Sache geantortet. Ich will ganz konkret wissen – mich interessiert keine tatistik –, in welchen Ministerien, in welchen Abteilunen es Mitarbeiter gibt, die nicht vom Staat für ihre Täigkeit bezahlt werden, sondern von externen Unterneh en, Verbänden und dergleichen mehr. Es gab letzte oche einen „Monitor“-Bericht, der verschiedene Fälle ekannt gemacht hat. Wir wollen wissen, in welchen äusern, in welchen Abteilungen es sie gibt. Das geht us der Frage unzweideutig hervor. Deshalb bitte ich Sie och einmal um Beantwortung der Fragen. P Ich kann diese Frage für das Bundesinnenministerium eantworten: Derzeit sind bei uns keine Mitarbeiterinnen nd Mitarbeiter aus Verbänden, Wirtschaftsunternehmen der überwiegend im Bundesbesitz befindlichen Gesellchaften mit einem Zeitvertrag oder als interne Berater ätig. Für die übrigen Ressorts wird dies in jeweils eigeer Verantwortung geregelt. Wenn Sie dies wünschen, erden wir das gerne schriftlich konkretisieren. Nur weil Sie das in der Frage angesprochen haben, arf ich darauf hinweisen, dass Mitarbeiterinnen und itarbeiter, die für die Bundesregierung tätig sind, für iese Tätigkeit auch von der Bundesregierung bezahlt erden. Ihre nächste Nachfrage, bitte. Ich habe diese Frage nicht dem Innenministerium estellt, sondern der Bundesregierung. Es ist Ihre freie Volker Beck Entscheidung, diese Frage durch einen Vertreter des Innenministeriums zu beantworten. Das Bundeskanzleramt ist ja ebenfalls vertreten. Vielleicht kann uns das Bundeskanzleramt dazu Auskunft geben, unter welchen Bedingungen Mitarbeiter, die nicht vom Steuerzahler bezahlt werden, sondern von ihren entsendenden Verbänden, in Ministerien der Bundesregierung oder im Bundeskanzleramt beschäftigt werden und wie in solchen Fällen – ich will das gar nicht rundweg verurteilen – die Neutralität ihrer Arbeit und die Transparenz ihrer Arbeitsbedingungen sowohl verwaltungsintern als auch öffentlich gewährleistet werden. Die Bundesregierung entscheidet, wer antwortet. – Herr Staatssekretär Altmaier, bitte. P Herr Kollege Beck, ich darf noch einmal sagen, dass alle Mitarbeiter der Bundesregierung für die Tätigkeit, die sie für die Bundesregierung verrichten, auch von der Bundesregierung bezahlt werden. Auf die Fälle, über die in der Sendung „Monitor“ berichtet wurde, haben Sie sich in den eingereichten Fragen nicht bezogen; erst soeben haben Sie dies erwähnt. Wir sind aber gerne bereit, Ihnen auf diese Zusatzfrage schriftlich zu antworten. Herr Beck, Sie dürfen Ihre dritte Nachfrage stellen. „Monitor“ berichtet ausweislich des schriftlichen Sendeprotokolls davon, dass ein Mitarbeiter der Betreibergesellschaft Fraport AG im Bundesverkehrsministerium beschäftigt ist, und zwar seit September 2001, und dass er auch von der Fraport AG bezahlt wird. Wenn Ihre Aussage von vorhin richtig ist, müsste es Ihnen leicht fallen, festzustellen, dass diese Aussage nur falsch sein kann. Ist dem so? Wie können Sie uns darüber aufklären, dass „Monitor“ hier falsch recherchiert hat? P Ihre Frage, Herr Kollege, unterstellt, dass die Aussage von „Monitor“ richtig ist. Wir werden dem nachgehen und werden Sie darüber in den nächsten Tagen schriftlich informieren. Können Sie uns in diesem Zusammenhang vielleicht auch darüber Auskunft geben, ob Informationen des Inhalts richtig sind, dass eine Mitarbeiterin – hier ist sie namentlich genannt: Susann Vollrath – gegenwärtig in einer Doppelfunktion tätig ist, nämlich vier Tage für den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und am fünften Tag in dem entsprechenden Bundesministerium, wo s z s i a i b c r d b r w b b w r m i w t r P 1 D h i f f u d s d m d r n i (C (D ie für die Arbeitsgruppe „Public Private Partnership“ uständig ist, und diese Mitarbeiterin – das finde ich beonders elegant gelöst – von Herrn Heiko Stiepelmann m Hauptverband der Deutschen Bauindustrie deshalb uch besonders hervorgehoben wird – Kollege Beck, ich bin ein geduldiger Mensch, aber ch muss sagen: Versuchen Sie, die Frage zu Ende zu ringen. – ja –, der das als Dienstherr an vier Tagen in der Wo he wie folgt bewertet: „Früher waren wir über Anhöungen in die Entscheidungsvorbereitungen eingebunen. Das war oft zu spät. Heute sind wir sehr viel früher eteiligt an der Entwicklung von Maßnahmen im Beeich von Public Private Partnership. Das ist für uns ein esentlich effizienterer Ansatz. Wir haben einen Areitsvertrag mit dem Ministerium. Die Mitarbeiterin areitet im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.“? Wie verhält es sich im Fall von Frau Vollrath und in ie vielen Fällen gibt es diese Art von seltsamen Jobsha ing noch? P Herr Kollege Beck, nachdem nunmehr klar geworden st, worauf sich Ihre Frage bezieht – im Text der Frage ar weder von Frau Vollrath noch von anderen konkre en Personen die Rede –, werden wir uns bemühen, daauf in angemessener Zeit eine Antwort zu geben. Die Kollegin Dückert hat noch eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, können Sie die Antwort des resseund Informationsamts der Bundesregierung vom . August 2006, gezeichnet von Rüdiger Petz, Chef vom ienst, bestätigen, der in „Monitor“ auf Anfrage gesagt at, dass entsprechende Beschäftigte aus Unternehmen m Bundesumweltministerium, im Bundesministerium ür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Ministerium ür Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nd im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in er Tat tätig sind und dass diese Personen von den entendenden Unternehmen oder Verbänden bezahlt weren? P Wenn ein Sprecher der Bundesregierung die Frage in ieser Weise beantwortet hat, habe ich keinen Grund, daan zu zweifeln. Da mir dieser Text im Augenblick aber icht vorliegt, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich hn nicht kommentieren kann. Kollegin Dückert, wir halten fest: Das war eine Nach frage zur Beantwortung der Frage 24. Jetzt stellen Sie eine Nachfrage zur Beantwortung der Frage 25. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie sind hilfreich, Frau Präsidentin!)

Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605910800
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605910900
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605911000
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605911100
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605911200
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605911300




(A) )


(B) )

Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605911400
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605911500

(Köln) auf:

Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605911600
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605911700
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605911800
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605911900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605912000
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605912100
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605912200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605912300
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605912400




(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605912500
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605912600
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605912700
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605912800
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605912900
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605913000
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605913100
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605913200
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605913300
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605913400
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605913500
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605913600




(A) )


(B) )

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605913700


Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605913800

Herr Staatssekretär, können Sie für die Bundesregie-

rung die Richtigkeit der Antwort auf eine Kleine An-
frage aus diesem Hause bestätigen, in der aufgelistet
wird, dass im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung Mitarbeiter der Deutschen Flugsiche-
rung AG, ein Mitarbeiter der KfW, ein Mitarbeiter des
Deutschen Aero Club, ein Mitarbeiter von Fraport und
ein Mitarbeiter der Flughafen Köln/Bonn GmbH be-
schäftigt sind?

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1605913900


Ich habe keinen Anlass, an der inhaltlichen Richtig-
keit von Antworten der Bundesregierung zu zweifeln.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann war Ihre Antwort vorhin falsch!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605914000

Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit. Es antwortet auf die Fragen die Parlamentari-
sche Staatssekretärin Astrid Klug.

Die Fragen 26 und 27 des Kollegen Hans-Josef Fell
werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 28 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl
auf:

Ist der Bundesregierung bekannt, ob neben Biblis A auch
andere Atomkraftwerke von falsch montierten Dübeln betrof-
fen sind, insbesondere die AKW Philippsburg II und
Neckarwestheim I, und wird die Bundesregierung eine Über-
prüfung der übrigen Atomkraftwerke veranlassen?

As
Astrid Klug (SPD):
Rede ID: ID1605914100


Verehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, Ihre Frage nach
den im Atomkraftwerk Biblis A falsch montierten Dü-
beln und den möglichen Auswirkungen auf andere
Atomkraftwerke beantworte ich wie folgt:

Die Bundesregierung hat durch Schreiben des Bun-
desumweltministeriums vom 17. Oktober 2006, also un-
mittelbar nach Bekanntwerden der Probleme, an die
atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
der Länder eine Überprüfung aller anderen Kernkraft-
werke veranlasst und um Bericht über die Ergebnisse ge-
beten. Die Überprüfungen sind noch nicht abgeschlos-
sen.

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(C (D Sie haben eine Nachfrage. Bitte. Danke schön. Danke schön, Frau Staatssekretärin. – Ich habe in der at eine Nachfrage. Wie die Überprüfungen dann ausgeallen sind, kann ich also nicht fragen. Dann bleibe ich inmal bei Biblis A, zu dem wir das Ergebnis schon haen. Biblis A ist immer wieder für Überraschungen der beonderen Art gut. Es drängt sich der Verdacht auf, dass as etwas mit dem Sicherheitsmanagement des Konerns zu tun hat, was auch der Geschäftsführer der Deutchen Umwelthilfe in einer Pressemitteilung so ausgerückt hat. Fließen solche Ereignisse, die gerade bei iblis A immer wieder, in regelmäßigen Abständen auf reten, auch in die Bewertung, in die Prüfung des Anrags auf Verlängerung der Laufzeiten ein, der vom Konern gestellt wurde? Ast Die Frage der Sicherheit spielt bei der Bewertung der bertragung von Reststrommengen auf andere Krafterke natürlich eine Rolle. Sie wissen, dass durch die bertragung kein Sicherheitsdefizit entstehen darf. Danke schön. – Eine zweite Nachfrage? (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605914200
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605914300
Astrid Klug (SPD):
Rede ID: ID1605914400
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605914500

Dann rufe ich Frage 29 der Kollegin Sylvia Kotting-
hl auf:

Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspoten-
zial durch falsch montierte Dübel ein und ist der Bundesregie-
rung bekannt, warum diese Fehler erst jetzt aufgefallen sind?

Ast
Astrid Klug (SPD):
Rede ID: ID1605914600

Ihre Frage hinsichtlich des Gefährdungspotenzials

urch falsch montierte Dübel beantworte ich wie folgt:
ufgrund der falsch montierten Dübel in den Kernkraft-
erken Biblis A und B ist die Verankerung von Anla-
enteilen, zum Beispiel von Rohrleitungen am Gebäude,
icht mehr sichergestellt. Infolgedessen kann nicht mehr
esichert davon ausgegangen werden, dass die Lasten,
ie bei der Auslegung gegen Störfälle wie Erdbeben
der Abriss von Rohrleitungen zugrunde gelegt werden,
bgetragen werden können. Die Ursache der Fehlmon-
age, die im Rahmen von Nachrüstungen erfolgte, ist al-
erdings noch nicht bekannt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605914700

Eine Nachfrage?






(A) (C)



(B) (D)



Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1605914800

Ja, eine Nachfrage. Danke, Frau Präsidentin. – Frau

Staatssekretärin, beim Herunterfahren des Reaktors nach
Feststellung der Fehlmontage hat sich – darüber habe ich
in der Presse weniger gelesen – ein Ventil nicht öffnen
lassen. Gibt es Erklärungen dafür?

As
Astrid Klug (SPD):
Rede ID: ID1605914900


Es gibt dazu noch keine Erkenntnisse. Ich habe be-
reits gesagt, dass die Untersuchungen noch nicht abge-
schlossen sind. So liegen uns noch keine Ergebnisse vor.
Die Ergebnisse werden, wenn sie uns vorliegen, bewer-
tet. Diese Bewertung wird sich natürlich auf die Beant-
wortung der Frage auswirken, welche Sanierungsmaß-

nahmen notwendig sind und wann die Reaktoren wieder
hochgefahren werden können.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke schön!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1605915000

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Staatssekretärin.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 26. Oktober 2006,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.