Rede:
ID1605900200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 16/59 Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 16/3052) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Bundesregierung aus 5760 A 5760 C 5760 D 5760 D 5760 D 5761 C 5761 D 5762 B 5764 D 5765 A 5765 A 5765 B Deutscher B Stenografisch 59. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt und wei- terer Abgeordneter: Ergänzung des Untersu- chungsauftrages des 1. Untersuchungsaus- schusses (Drucksache 16/3028) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Erleichterung der Unter- nehmensnachfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . D F D V D M D H D 5759 A 5759 B 5759 B 5760 A BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 5762 C 5762 D undestag er Bericht ung 25. Oktober 2006 t : r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin 5762 D 5763 B 5763 B 5763 D 5764 A 5764 C 5764 C 5764 D der Aufforderung des Bundesverfassungs- gerichts, das geltende Finanzausgleichsin- strumentarium zu reformieren, sowie Ziele II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 bei der Reform der Bund-Länder-Finanz- beziehungen im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschuldungsgrenzen für Länder zur Sta- bilisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Programme der einzelnen Res- sorts zur deutschen Ratspräsidentschaft an den Deutschen Bundestag Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M W M f n A G Z W D M O B s R A G Z J R M O V m I t A P Z O M V I d m b M A P Z V D 5765 C 5765 D 5766 B 5766 B 5766 D 5766 D 5767 C 5767 D 5767 D 5768 B ündliche Frage 17 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) aßnahmen zur Lösung des Nahostkon- liktes, insbesondere des israelisch-palästi- ensischen Konfliktes ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . usatzfragen olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehandlung wirtschafts- und sozialpoliti- cher Themen während der deutschen EU- atspräsidentschaft ntwort ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . usatzfragen ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage der Schwerpunkte des gemeinsa- en Präsidentschaftsprogramms einiger nnenminister in den zuständigen Bundes- agsausschüssen ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . usatzfragen mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 24 und 25 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n Ministerien und nachgeordneten Behör- en aus Verbänden, Wirtschaftsunterneh- en und überwiegend im Bundesbesitz efindlichen Gesellschaften beschäftigte itarbeiter und deren Vergütung ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5768 D 5768 D 5769 B 5769 D 5770 A 5770 B 5770 C 5770 C 5771 B 5771 B 5772 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 III Mündliche Frage 28 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Montagefehler neben Biblis A auch bei an- deren Atomkraftwerken, insbesondere beim AKW Philippsburg II und Neckarwestheim I Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gefährdungspotenzial durch falsch mon- tierte Dübel in Atomkraftwerken Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Sevim Dagdelen (DIE LINKE) Notwendigkeit einer Änderung bzw. Ab- schaffung des § 39 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz und des § 11 Beschäftigungsverfahrensver- ordnung nach Auffassung des Bundes- ministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, für die Umsetzung der ge- planten Bleiberechtsregelung für Flücht- linge mit Duldung Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 2 und 3 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der rechtlichen Sanktionen bei unerwünschten Telefonwerbeanrufen bei Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlau- teren Wettbewerb, insbesondere Ände- rung der Verschuldensregel in § 10 UWG u O b A A A M D B o ( d s M A D A M U V B A D A M D B k g 2 A U A M K M z p t A A 5773 B 5773 C 5773 D 5774 A 5774 C 5775 A 5775 C nd Einführung einer bußgeldbewehrten rdnungswidrigkeit; Unterstützung für etroffene Verbraucher ntwort lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 6 und 7 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ewertung der Arbeit der Nationalen Ko- rdinationsstelle Tourismus für Alle e. V. NatKo) für die Förderung und Entwicklung es barrierefreien Tourismus in Deutschland owie Auswirkungen der beabsichtigten ittelkürzungen auf die NatKo ntwort agmar Wöhrl, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 8 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage eines verbraucherschutzpolitischen erichts bis Ende 2006 ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 9 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) ehandlung des Problems der Armutsbe- ämpfung im Jahresbericht der Bundesre- ierung zum Stand der deutschen Einheit 006 und 2007 ntwort lrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 10 rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) itgestaltung des Verfahrens zur Einigung wischen den Ländern beim Hochschul- akt 2020 durch den Bund sowie Erarbei- ung von Verteilungsmechanismen ntwort ndreas Storm, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5775 C 5776 C 5776 D 5777 A 5777 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 Anlage 8 Mündliche Fragen 11 und 12 Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auftragsvergabe von Gutachten durch die Mittlerorganisationen im Bereich der aus- wärtigen Kulturpolitik und das Goethe- Institut seit dem 26. Oktober 1998; Kennt- nis des Deutschen Bundestages Antwort Günter Gloser, Staatsminister für Europa . . . . netüberwachung im Kampf gegen Terro- rismus Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 23 Sevim Dagdelen (DIE LINKE) Notwendigkeit einer Änderung bzw. Ab-5777 C 5778 D Anlage 9 Mündliche Frage 20 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Äußerung des Bundesinnenministers zur Absage der Opernaufführung „Idomeneo“ durch die Intendantin der Deutschen Oper Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Anzahl der freihändig durch Bundesminis- terien vergebenen Aufträge mit einem Vo- lumen von über 8 000 Euro seit 2004 Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Inhalt der Vereinbarungen vom 26. Sep- tember 2006 zwischen Bundesinnenminis- ter Dr. Wolfgang Schäuble und US-Home- land-Security-Minister Michael Chertoff bezüglich der Zusammenarbeit zur Inter- s u o in d F A P A M H B 2 q A A A M H V P S A A 5778 B 5778 B chaffung des § 39 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz nd des § 11 Beschäftigungsverfahrensver- rdnung nach Auffassung des Bundes- nenministers Schäuble für die Umsetzung er geplanten Bleiberechtsregelung für lüchtlinge mit Duldung ntwort eter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 26 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) esteuerung von Pflanzenölen schon ab 007 gemäß Entwurf zum Biokraftstoff- uotengesetz ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 27 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) oraussetzungen zur Anerkennung anderer flanzenöle als Raps als Pflanzenöl im inne des Biokraftstoffquotengesetzes ntwort strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5778 D 5779 A 5779 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5759 (A) ) (B) ) 59. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 14.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5775 (A) ) (B) ) Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die Abschaffung der Prüfung von Arbeitsbedingungen nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Wird hiergegen verstoßen, können andere im Wettbe- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Frage 1): Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, in der von den Innenministern der Länder ge- planten Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit Duldung notwendig, um diesen die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, und hält der Bundesminister für Arbeit und Soziales insbesondere eine Abschaffung des nachrangigen Zugangs für Flüchtlinge mit Duldung nach § 39 Abs. 2 des A d s R s A c s w A d g D Z d f l d I r n i r H b p c a d g g g N m U n w c u is Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Borchert, Jochen CDU/CSU 25.10.2006 Bülow, Marco SPD 25.10.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 25.10.2006 Goldmann, Hans- Michael FDP 25.10.2006 Großmann, Achim SPD 25.10.2006 Pieper, Cornelia FDP 25.10.2006 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 25.10.2006 Schummer, Uwe CDU/CSU 25.10.2006 Dr. Schwanholz, Martin SPD 25.10.2006 Stiegler, Ludwig SPD 25.10.2006 Dr. Stinner, Rainer FDP 25.10.2006* Toncar, Florian FDP 25.10.2006 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.10.2006 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 25.10.2006 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht letzter Halbsatz AufenthG sowie die Abschaffung des § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerV) für notwendig? Über die Frage einer Bleiberechtsregelung und ihre usgestaltung werden gegenwärtig innerhalb der Bun- esregierung und mit den Innenministern und Innen- enatoren der Länder Gespräche geführt. Eine solche egelung wäre von der Innenministerkonferenz in Ab- timmung mit der Bundesregierung zu treffen. Von der usgestaltung einer solchen Regelung hängt es ab, wel- he Gesetze, Verordnungen oder sonstigen weiteren Be- timmungen zu ändern wären. Die Bundesregierung ird hierüber zur gegebenen Zeit informieren. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Fragen 2 und 3): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des millio- nenfachen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Verschärfung der rechtlichen Sank- tionen bei unerwünschten Telefonwerbeanrufen, insbesondere die Änderung der Verschuldensregel in § 10 UWG (Gewinn- abschöpfung) und die Einführung einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit? Welche finanzielle und politische Unterstützung gewährt die Bundesregierung betroffenen Verbrauchern, die sich ge- gen die Rechtsverstöße zur Wehr setzen wollen? u Frage 2: Der Bundesregierung ist das zunehmende Phänomen er belästigenden Werbung durch unerwünschte Tele- onanrufe bekannt. Zur Frage, welches Ausmaß unzu- ässige Telefonwerbung erreicht hat, liegen der Bun- esregierung allerdings keine genaueren belastbaren nformationen vor. Ob und gegebenenfalls welche Ände- ungen der geltenden Rechtslage dem Ziel dienen kön- en, derartige Werbeanrufe zu bekämpfen, wird derzeit nnerhalb der Bundesregierung geprüft. Die Bundes- egierung nimmt die Beschwerden der Verbraucher im inblick auf belästigende Telefonwerbung ernst und ist ereit, Verbesserungsvorschläge unvoreingenommen zu rüfen, die geeignet erscheinen, den Schutz der Verbrau- her effektiv zu verbessern. Bei dieser Prüfung werden uch die Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein, die in iesem Zusammenhang schon bei der in der letzten Le- islaturperiode beschlossenen Reform des Gesetzes ge- en den unlauteren Wettbewerb eine maßgebliche Rolle espielt haben. Durch die UWG-Reform ist in § 7 Abs. 2 r. 2 UWG ausdrücklich eine über das Schutzniveau der eisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen nion hinausgehende Regelung aufgenommen worden, ach der ein erstmaliger Werbeanruf ohne vorherige Ein- illigung des angerufenen Verbrauchers (so genanntes old calling) als unzumutbare Belästigung einzuordnen nd damit als unlautere Wettbewerbshandlung verboten t (regelungstechnisch als „opt-in Lösung“ bezeichnet). 5776 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 (A) ) (B) ) werb stehende Unternehmen, die sich rechtskonform verhalten, und klagebefugte Verbände wie etwa Verbrau- cherverbände oder die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs durch Abmahnungen und einst- weilige Verfügungen Unterlassung verlangen, was in ge- wissem Umfang auch geschieht. Ist das anrufende Un- ternehmen bekannt, kann es im Wiederholungsfall je nach Ausgangslage zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Ordnungsgeld verurteilt werden. In der noch relativ kurzen Rechtspraxis hat sich aller- dings auch gezeigt, dass die erfolgreiche Durchsetzung des Verbots des cold calling an faktischen Identifika- tions- und Dokumentationsproblemen scheitern kann. Denn es fehlt bei derartigen Telefonanrufen ein körper- lich verfügbarer Nachweis über die rechtswidrige Wer- bemaßnahme, sodass sich der belästigte Verbraucher das Datum und die sonstigen Umstände des Anrufs sowie des Anrufers notieren muss, um in einem auf Unterlas- sung gerichteten Verfahren gegebenenfalls eine eides- stattliche Versicherung abgeben zu können. Auch bei Anrufen vom Ausland aus treten nicht selten Probleme bei der Rechtsverfolgung auf. Soweit sich die Frage auf den so genannten Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG bezieht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Call Center das cold calling vorsätzlich betreiben, sodass die Rechtsverfolgung nicht an dem in § 10 UWG vorgesehenen Verschuldensmaßstab des Vorsatzes schei- tern kann. Im Rahmen der Reform des UWG hat sich der Gesetzgeber allerdings auch und gerade mit dem Ver- schuldensmaßstab dieser Vorschrift befasst und sie be- wusst auf Fälle vorsätzlicher Rechtsverletzungen be- schränkt. Ein individueller Schutz von Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern ergibt sich im Übrigen auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. So wird Telefonwer- bung ohne vorherige Einwilligung als Eingriff in das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persön- lichkeitsrecht gewertet. Im Falle eines Verstoßes beste- hen Unterlassungsansprüche des Angerufenen nach den §§ 823 und 1004 BGB. Zu Frage 3: Die nach dem UWG bestehenden Ansprüche sind nicht unmittelbar von dem jeweils betroffenen Verbrau- cher, sondern von den in § 8 UWG genannten klage- befugten Stellen geltend zu machen. In diesem Zusam- menhang wird gegenwärtig geprüft, wie sich ohne Gesetzesänderung das Prozesskostenrisiko klagender Verbände, das vor allem bei der Durchsetzung von Ge- winnabschöpfungsansprüchen sehr hoch sein kann, be- grenzen lässt. Gedacht ist hierbei insbesondere an die Möglichkeit der Einschaltung von Prozesskostenfinan- zierern. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dagmar Wöhrl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Fragen 6 und 7): Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. (NatKo) für die Förderung und Entwicklung des barriere- freien Tourismus in Deutschland? Z e L b E t s e v N u t b p z Z T J G F d g d t b e e w t u J d t g b d c T d A d A G A u r (C (D Welche Auswirkungen würde die mit dem Bundeshaushalt 2007 beabsichtigte Kürzung der Mittel für die NatKo von 121 000 Euro auf 100 000 Euro auf die Förderung und Ent- wicklung des barrierefreien Tourismus und die Arbeitsfähig- keit von NatKo haben? u Frage 6: Die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle . V. (NatKo), die sich 1999 gegründet hat, hat sich im aufe der Jahre zum zentralen Ansprechpartner für arrierefreien Tourismus entwickelt. Durch dieses ngagement wurden die Urlaubs-, Reise- und Mobili- ätsmöglichkeiten für behinderte, mobilitätseinge- chränkte und ältere Menschen verbessert. Damit wurde in wichtiger Beitrag für die Integration und Teilhabe on behinderten Menschen in die Gesellschaft geleistet. atKo wird gleichsam von Behindertenorganisationen nd der Tourismuswirtschaft als Berater und Koopera- ionspartner geschätzt. Vor diesem Hintergrund wird die isherige Arbeit der NatKo durch die Bundesregierung ositiv bewertet. Dies drückt sich auch durch die finan- ielle Unterstützung aus, die NatKo seit 1999 erhält. u Frage 7: Einzelprojekte der Nationalen Koordinationsstelle ourismus für Alle e. V. (NatKo) werden seit mehreren ahren aus dem Haushalt des Bundesministeriums für esundheit, Kapitel 1502 Titel 684 05 „Zuschüsse zur örderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur För- erung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebens- estaltung behinderter Menschen“ gefördert. Die Höhe er Förderung richtet sich jeweils nach den Projektinhal- en, die sich aus dem Antrag des Projektnehmers erge- en. Da auch für das Jahr 2007 ein Antrag der NatKo rwartet wird, wurde im Rahmen der Haushaltsplanung in Betrag in Höhe von 100 000 Euro eingestellt, um eiterhin die projektbezogene Arbeit der NatKo zu un- erstützen. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages nd nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das ahr 2007 kann darüber entschieden werden. Es wird arauf hingewiesen, dass es sich bei dem oben genann- en Haushaltstitel ausschließlich um eine projektbezo- ene Förderung handelt, die sich auf eine klar beschrie- ene Maßnahme begrenzt. Neben den Einzelprojekten er NatKo werden aus dem Haushaltstitel noch zahlrei- he andere Projekte unterstützt. Der Gesamtansatz des itels 684 05 (ehemals Kapitel 1502 Titel 684 45) ist in en Haushaltsjahren 2006 und 2007 unverändert. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Müller auf die Frage der bgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 8): Plant die Bundesregierung, noch in diesem Jahr einen ver- braucherschutzpolitischen Bericht vorzulegen? Nein. Im Zusammenhang mit dem „Aktionsplan zum bbau bürokratischer Hemmnisse in der Land-, Forst- nd Ernährungswirtschaft“ und der Tatsache, dass zahl- eiche andere Informationsmöglichkeiten bestehen, wird Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5777 (A) ) (B) ) das Berichtswesen des Bundesministeriums für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestrafft. Der Verbraucherpolitiscbe Bericht wird beibehalten. Es ist geplant, den nächsten Verbraucherpolitischen Bericht in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kasparick auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Frage 9): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung im Jahres- bericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2870) das Thema Bekämp- fung der Armut nur am Rande zu behandeln (das Wort Armut kommt im ganzen Bericht nur zwei Mal vor!), und gedenkt die Bundesregierung im Jahresbericht 2007 auf das Problem Armutsbekämpfung ausführlich einzugehen? Der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit beinhaltet eine breite Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern und behandelt zahlreiche Aspekte des gesellschaftlichen Lebens. Unter anderen im Rahmen der Darstellung zur Familienpolitik wird auf die Anstrengungen der Bundes- regierung zur Bekämpfung von Familien- und Kinderar- mut hingewiesen. Weitergehende Informationen enthält der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregie- rung vom 2. März 2005, der auch die Situation und den Aufholprozess in Ostdeutschland analysiert. Im Jahres- bericht zum Stand der deutschen Einheit wird die grund- legende Strategie der Bundesregierung zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in den neuen Ländern dar- gestellt. Die Stärkung der Wirtschaftskraft der neuen Länder und die nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit sind zentrale Aufgaben der Politik der Bundesregierung für die neuen Länder und damit entscheidende Voraus- setzungen dafür, allen Bürgerinnen und Bürgern die Sicherung ihrer materiellen Grundlagen für ein selbstbe- stimmtes Leben aus eigener Kraft zu ermöglichen. Die Programme und Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis in Ostdeutschland und die Entwicklung in anderen Politikfeldern werden deshalb auch zukünftig im Mittelpunkt der Berichte zum Stand der deutschen Einheit stehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Andreas Storm auf die Frage der Abgeordneten Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 10): Wie und gegebenenfalls im Rahmen welcher Finanzver- handlungen soll das Verfahren zur Einigung zwischen den Ländern beim Hochschulpakt 2020 bis zum 20. November 2006 vom Bund mitgestaltet werden, und welche Verteilungs- mechanismen sollen dabei entwickelt werden, um sowohl die besondere Lage der Stadtstaaten als auch der neuen Bundes- länder angemessen zu berücksichtigen? Die Bundesländer müssen zunächst untereinander die noch offenen Fragen klären und dem Bund einen ge- m d S o s t g A d g N Z e E m A H v K t G R 4 F t b O N F O t w O R g G 5 f Z f A A K d l (C (D einsamen Vorschlag unterbreiten. Dazu gehört auch ie Frage, wie die demografisch bedingte besondere ituation in den neuen Ländern berücksichtigt wird und b und gegebenenfalls wie darüber hinaus auch unter- chiedliche Situationen in anderen Ländern bei der Ver- eilung der Mittel und der Verpflichtungen Berücksichti- ung finden können. nlage 8 Antwort es Staatsminsters Günter Gloser auf die Fragen der Ab- eordneten Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 16/3052, Fragen 11 und 12): Wie viele Gutachten wurden von den Mittlerorganisa- tionen im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik seit Beginn der 14. Legislaturperiode vergeben, und welche wurden durch das Goethe-Institut vergeben? Welche der insgesamt vergebenen Gutachten sind dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht worden? u Frage 11: Seit 1998 haben die Mittlerorganisationen nach ihren igenen Angaben insgesamt circa 140 Gutachten an xterne vergeben: Die Zahl setzt sich wie folgt zusam- en: Institut für Auslandsbeziehungen: 15, Deutscher kademischer Austausch Dienst: 34, Alexander von umboldt-Stifung: 2 Rechtsgutachten und eine Reihe on Programmevaluierungen und Deutsche Unesco ommission: 3. Das Goethe-Institut hat sechs umfassendere Gutach- en vergeben, nämlich: 1. zur Betriebsratsfähigkeit der oethe-Institute in Deutschland, 2. zur Neufassung von undschreiben, 3. zur Betriebsvereinbarung Internet, . zum Beurteilungswesen. 5. Im Jahr 2000 wurde die irma Roland Berger mit einem Gutachten zur Vorberei- ung der Fusion von Goethe-Institut und InterNationes eauftragt. Das Gutachten wurde zur Sicherung der bjektivität, Neutralität und damit Akzeptanz bei Inter- ationes aushäusig vergeben. 6. Im Jahr 2004 wurde die irma Deloitte mit einem exemplarischen Gutachten zur rganisation eines Goethe-Instituts im Ausland beauf- ragt. Als Beispiel wurde das Goethe-Institut Athen ge- ählt. Die externe Vergabe erfolgte zur Sicherung der bjektivität der Untersuchung. Die Einholung konkreter echtsauskünfte insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fra- en nach Landesrecht an Auslandsdienstorten durch das oethe-Institut ist hier nicht mitgezählt. Das sind circa 0 im Jahr. Organisationsuntersuchungen und Evaluierungen er- olgen beim Goethe-Institut grundsätzlich betriebsintern. u Frage 12: Über die Weitergabe von Gutachten bzw. deren Veröf- entlichung entscheiden die Mittlerorganisationen. Das uswärtige Amt verfügt nicht über eine abschließende ufstellung der Gutachten, die dem Bundestag zur enntnis gebracht wurden. Zu einzelnen Gutachten ist em Auswärtigen Amt Folgendes bekannt: 1. Alle zehn änderbezogenen Synergiestudien des Instituts für 5778 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 (A) ) (B) ) Auslandsbeziehungen (IfA) wurden den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, also dem Aus- schuss für Kultur und Medien und dem Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP), über- mittelt. 2. Die Gutachten zur Evaluierung und Selbst- überprüfung des IfA wurden als Bestandteil des internen Evaluationsprozesses dem IfA-Präsidium vorgelegt, in dem alle Fraktionen des Deutschen Bundestages vertre- ten sind. 3. Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) hat die von ihm vergebenen Gutachten nicht an den Bundestag übermittelt. Ähnliches gilt auch für die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK). 4. Soweit vom Goethe-Institut vergebene Gutachten der Mitgliederver- sammlung vorgelegt wurden, gingen sie den darin ver- tretenen Fraktionsvertretern zu. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 20): War dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, bekannt, als er die Absage der Opernaufführung „Idomeneo“ durch die Intendantin der Deutschen Oper, Kirsten Harms, als „verrückt“ kommentierte, dass das Bun- deskriminalamt zuvor in einer umfassenden Lageanalyse eine konkrete und direkte Gefährdung Berlins, der dort Verant- wortlichen, der gesamten Bundesrepublik Deutschland sowie deutscher Interessen im Ausland feststellte (vergleiche BERLINER MORGENPOST vom 29. September 2006), und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dessen diese Äußerung des Bundesministers des Innern? Das BKA wurde durch das LKA Berlin mit Schreiben vom 6. Juli 2006 über die beabsichtigte Aufführung des Opernstücks unterrichtet und um Übermittlung einer Ge- fährdungsbewertung gebeten. Die erbetene Gefähr- dungsbewertung übermittelte das BKA am 13. Juli 2006 an das LKA Berlin mit Abschrift an die zuständige Abteilung im Bundesministerium des Innern. Eine „kon- krete und direkte Gefährdung Berlins, der dort Verant- wortlichen, der gesamten Bundesrepublik sowie deutscher Interessen im Ausland“ stellt diese Gefährdungsein- schätzung des BKA nicht fest. Vielmehr stellte das BKA ausdrücklich klar, dass ihm aus dem Bereich des islamis- tischen Terrorismus keine Erkenntnisse vorlägen, die auf eine konkrete Gefährdung der Aufführung hindeuten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen- der Abgeordneten Dr. Gesine Lötsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/3052, Frage 21): Wie viele Aufträge mit einem Volumen von über 8 000 Euro haben die einzelnen Bundesministerien von 2004 bis 2006 freihändig vergeben und mit welcher Begründung? Die Bundesregierung hat eine kurzfristige Abfrage bei den Bundesministerien durchgeführt. Von den Ressorts werden überwiegend keine Statistiken über freihändige A f f e b G E g d b d ü h v h N L g g L l k d A d A ( S M d g A d A s (C (D uftragsvergaben (bzw. „Vergaben im Verhandlungsver- ahren“ im EU-Bereich von mehr als 130 000 Euro) ge- ührt, noch werden solche Vergaben in einer Datenbank rfasst. Die in dieser Eilumfrage ermittelten Zahlenanga- en sind daher nur eingeschränkt belastbar. Die für die ewinnung einer nachträglichen Übersicht notwendige rhebung im Einzelfall würde einen unverhältnismäßi- en Arbeitsaufwand verursachen. Nach den innerhalb er zur Verfügung stehenden Zeit eingegangenen Anga- en der Ressorts wurden von den Bundesministerien in en Jahren 2004 bis heute mindestens 1 095 Aufträge ber 8 000 Euro freihändig vergeben. Sowohl die frei- ändige Vergabe als auch die Vergabe im Verhandlungs- erfahren ist von den Verdingungsordnungen vorgese- en. Die Voraussetzungen hierfür sind in den § 3 Abs. 4 r. 4, § 3 a Abs. 4 Nr. 4 der Verdingungsordnung für eistungen (VOL/A) und § 3 Nr. 4, § 3a Nr. 4 der Ver- abe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) eregelt. Die Verdingungsordnung für freiberufliche eistungen (VOF) sieht ohnehin lediglich das Verhand- ungsverfahren mit oder ohne vorherige Vergabebe- anntmachung vor. Die Vergabe der Aufträge erfolgte iesen Vorschriften entsprechend. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage des bgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) Drucksache 16/3052, Frage 22): Was ist der vollständige Inhalt der Vereinbarungen vom 26. September 2006 zwischen dem Bundesminister des In- nern, Dr. Wolfgang Schäuble, und US-Homeland-Security- Minister Michael Chertoff bezüglich der Zusammenarbeit zur Internetüberwachung im Kampf gegen Terrorismus, und soll der vereinbarte Informationsaustausch auch die im Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdaten- speicherung gesammelten Telefon- und Internetdaten einbe- ziehen? Zwischen dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang chäuble, und dem US-Homeland-Security Minister ichael Chertoff wurde keine Vereinbarung bezüglich er Zusammenarbeit zur Internetüberwachung im Kampf egen den Terrorismus geschlossen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der bgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 16/3052, Frage 23): Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, not- wendig, um seinen am 9. Oktober 2006 geäußerten Vorschlag, „Ausländer, die nur in Deutschland geduldet sind, arbeiten zu lassen“ (ddp vom 9. Oktober 2006) in der von den Innen- ministern geplanten Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit Duldung umzusetzen, und hält der Bundesminister des Innern insbesondere eine Abschaffung des nachrangigen Zugangs für Flüchtlinge mit Duldung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsge- setzes (AufenthG) und die Abschaffung der Prüfung von Ar- beitsbedingungen nach § 39 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 5779 (A) (C) (B) ) AufenthG sowie die Abschaffung des § 11 der Beschäfti- gungsverfahrensverordnung (BeschVerV) für notwendig? Über die Frage einer Bleiberechtsregelung und ihre Ausgestaltung werden gegenwärtig innerhalb der Bun- desregierung und mit den Innenministern und Innen- senatoren der Länder Gespräche geführt. Eine solche Regelung wäre von der Innenministerkonferenz in Ab- stimmung mit der Bundesregierung zu treffen. Von der Ausgestaltung einer solchen Regelung hängt es ab, wel- che Gesetze, Verordnungen oder sonstigen weiteren Be- stimmungen zu ändern wären. Die Bundesregierung wird hierüber zur gegebenen Zeit informieren. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 26): Trifft es zu, dass dem Entwurf zum Biokraftstoffquoten- gesetz folgend Pflanzenöle nicht wie bislang vorgesehen ab 2008, sondern bereits ab 2007 besteuert werden – und zwar in Höhe der so genannten fiktiven Biokraftstoffquote? Obwohl Quotenverpflichteter nach dem Gesetzent- wurf der Bundesregierung nur ist, wer Otto- und/oder Dieselkraftstoff in Verkehr bringt, wird im Hinblick auf gewährt, die über den (fiktiven) Quoten für Otto- und Dieselkraftstoff abgesetzt werden. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag-Finanz- ausschuss hierzu folgende Änderung beschlossen: Die fiktive Quote wird beibehalten, jedoch die Sätze für die Steuererstattung für Biodiesel und Pflanzenöl entspre- chend erhöht. Für Pflanzenöl gilt dies allerdings erst ab 2008, da für 2007 ohnehin schon die volle Erstattung vorgesehen ist. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/3052, Frage 27): Müssen nach Auffassung der Bundesregierung sämtliche Anforderungen der Rapsölvornorm DIN V 51605 – inklusive der rapsölspezifischen – erfüllt sein, damit auch andere Pflan- zenöle als Raps als Pflanzenöle im Sinne des Biokraftstoff- quotengesetzes gelten und dies sogar auch dann noch, wenn Additive bei anderen Pflanzenölen zu einer besseren Ölquali- tät führen als bei der in der Rapsölvornorm festgelegten Pflan- zenölqualität? Die DIN V 51605 ist eine Vornorm für Rapsölkraft- stoff. Durch den Zusatz in der Begründung im Entwurf des Biokraftstoffquotengesetzes „Hierunter können alle Pflanzenöle – also nicht nur Rapsöl – fallen, die die in den Steuerentlastungsanspruch die Verpflichtung zur Er- füllung bestimmter Quoten auch für diejenigen fingiert, die ausschließlich reine Biokraftstoffe in Verkehr brin- gen. Dementsprechend wurde im Regierungsentwurf eine Steuerentlastung nur für die Biokraftstoffmengen d e t t t (D er Vornorm DIN V 51605 festgelegten Anforderungen rfüllen“ ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleis- et, dass alle Pflanzenöle, die die in der Norm festgeleg- en Parameter erfüllen, eine steuerliche Förderung erhal- en bzw. auf die Quote angerechnet werden können. 59. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. Oktober 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Barbara Hendricks


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



      Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
      Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Geset-
      zes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge auf
      den Weg gebracht. Damit werden die in der
      vereinbarung vom 11. November 2005 vorges
      leichterungen bei der Erbschaft- und Schen
      umgesetzt.

      (C (D ung 25. Oktober 2006 0 Uhr Wir wollen den Unternehmen im Interesse der Erhalung von Arbeitsplätzen entgegenkommen. Bei Betriebsbergängen soll die auf begünstigtes Produktivvermögen ntfallende Steuer über einen Zeitraum von zehn Jahren inslos gestundet werden. Diese Steuer erlischt in zehn ahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortührung. Nach zehn Jahren ist die Steuer also gänzlich ntfallen. Liquide Mittel und damit Wirtschaftskraft bleiben den nternehmen und Unternehmern zum Wohle der dort eschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eralten. Betriebe sollen nicht deshalb geschlossen oder erkleinert werden bzw. Unternehmensbeteiligungen icht verkauft werden, weil im Zuge der Übergabe an ie nächste Generation Erbschaftoder Schenkungsteuer u zahlen ist. Damit erreichen wir mehr Sicherheit für ie vielen Arbeitsplätze gerade in mittelständischen Unernehmen. Begünstigt ist auch Unternehmensvermögen n anderen EU-Staaten und Staaten des Europäischen irtschaftsraums. Damit stellen wir die Europatauglicheit der neuen Begünstigung her. Der vorgesehene Steuernachlass ist jedoch an Bedinungen geknüpft. Stundung und Steuererlass werden icht für so genanntes unproduktives Vermögen geährt. Dies soll verhindern, dass, nur um die Erbschaft ext und Schenkungsteuer zu sparen, Vermögensgegenstände des Privatvermögens in Betriebsvermögen umgewandelt werden. Im Kern geht es darum, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben. Sonst verlöre die Begünstigung ihren politischen Sinn und würde zudem vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Eine direkte Arbeitsplatzklausel wird es allerdings nicht geben. Vorbild für eine so genannte Fortführungsklausel ist eine Formulierung aus dem Umwandlungssteuerrecht. Damit haben die Unternehmensnachfolger mehr Spielraum für betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen. estellt, dass die zu erwartende Entscheisverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt Die geänderten Vorschriften sollen für Koalitionsehenen Erkungsteuer Es ist sicherg dung des Bunde im weiteren werden kann. Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung des Gesetzes gelten. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar. Damit kann der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Fahrplan für das InKraft-Treten eingehalten werden. Herzlichen Dank. Danke, Frau Staatssekretärin. – Das Wort für die erste Frage hat der Kollege Carl-Ludwig Thiele von der FDPFraktion. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie hatten darauf hingewiesen, dass eine zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch ausstehe. Ist es denn zutreffend, dass die Stellungnahme der Bundesregierung für das Bundesverfassungsgericht dahin gehend lautet, dass der Vorlagebeschluss unzulässig und auch unbegründet sei? D Es ist richtig, dass die Bundesregierung dies getan hat. Das ist aber auch selbstverständlich; denn der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes richtet sich auf geltendes Recht, auf das jetzt bestehende Erbschaftund Schenkungsteuerrecht. Es gibt natürlich keinerlei Veranlassung, für welche Bundesregierung auch immer, an den bestehenden Gesetzen zu zweifeln. Deswegen verteidigt die Bundesregierung, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht zur Stellungnahme aufgefordert wird, immer die bestehenden Gesetze. Ich habe eine Zusatzfrage. In dem Sprechzettel für den Regierungssprecher heißt es auch: Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar. So wie es derzeit vorgesehen ist, soll die erste Lesung des Gesetzes wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres erfolgen, sodass sich das Gesetzgebungsverfahren in das nächste Jahr hineinzieht, obwohl es nach Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2007 gelten soll. Damit gäbe es zwei unterschiedliche Rechte im Jahr 2007, nämlich das derzeit geltende und das im Laufe des Jahres 2007 möglicherweise in Kraft tretende Gesetz. Wie soll das Wahlrecht sein: Soll es auch Schenkungen umfassen oder wie ist das von Ihnen gedacht? D Ich hatte Ihnen gerade vorgetragen, dass das neue Recht auf Antrag für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2007 zur Anwendung kommen kann. In der Tat hat es aber für E m Z n l S A s f 1 D S l s d F m n E b l B z p r u B U z b B d 5 d d s B v g m k (C (D rbfälle mehr Bedeutung; denn Schenkungsfälle kann an selber gestalten, sodass es da auf einen bestimmten eitpunkt nicht so sehr ankommt. Wenn man also dem euen Recht nicht vertraut und den Schenkungsvorgang ieber nach altem Recht herbeiführen will, kann man chenkungen auch noch in diesem Jahr vornehmen. ber auch in den Fällen, in denen eine eigene Gestaltung elbstverständlich nicht möglich ist, nämlich im Todesall des Erblassers, sollen die Steuerpflichtigen ab dem . Januar 2007 ein Wahlrecht haben. Das Wort zu einer weiteren Frage hat der Kollege r. Meister für die Unionsfraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau taatssekretärin, ich habe eine Frage zu der europarechtichen Komponente in Bezug auf den Kabinettsbechluss. Es gab im Vorfeld der Kabinettsentscheidung ie Diskussion, inwieweit dieser Ansatz bezogen auf die rage, welches Betriebsvermögen in dem Gesetzentwurf it erfasst wird, europarechtlich abgesichert ist. Darf ich achfragen, wie das Kabinett bezüglich der Frage der inbeziehung von Vermögen in den begünstigten Kreis, ezogen auf die geografische Abgrenzung zwischen Inandsvermögen und EU-Binnenmarkt, entschieden hat? D Das Kabinett hat entschieden, dem Gesetzgeber vor uschlagen, dass Vermögen, welches innerhalb der Euroäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsaums gehalten wird, zukünftig denselben Bedingungen nterliegen wird. Das Wort für eine weitere Frage hat die Kollegin arbara Höll. Frau Staatssekretärin, mich interessiert der finanzielle mfang der angestrebten Neuregelung. Wie hoch schäten Sie die Steuermindereinnahmen auf Grundlage der eabsichtigten Gesetzesänderung ein? D Wir gehen von einer Steuermindereinnahme aufgrund ieses Gesetzentwurfes in der Größenordnung von 00 Millionen Euro aus. Den Ländern allerdings, denen as Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zusteht, liegt aran, dieses in einem weiteren bzw. im laufenden Geetzgebungsverfahren auszugleichen. Wir erwarten vom undesverfassungsgericht Hinweise auf die Bewertung on Immobilienvermögen. In diesem Zusammenhang ehen die Länder davon aus, dass es insgesamt zahlenäßig nicht zu einer Entlastung bei der Erbschaftsteuer ommen wird. Eine Nachfrage? Frau Staatssekretärin, wir reden ja jetzt über den Be reich der Unternehmensübertragungen. Das ist ein Bereich, in dem bereits jetzt vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wird, dass sehr große Privilegien eingeräumt würden. Ein sehr großer Kritikpunkt vonseiten der Steuerrechtler ist, dass der vorhandene Spielraum hinsichtlich der Besteuerung beim Unternehmensübergang derzeit nicht ausgenutzt wird. Sie beschreiten nun nicht den Weg, diese Spielräume auszunutzen, sondern Sie wollen – im Gegenteil – diese Besteuerung letztendlich noch eingrenzen und die Privilegien ausbauen – und das in einer Zeit leerer öffentlicher Kassen, wie immer wieder betont wird. – Ja. – Herr Küster, meine Frage ist: Was ist der Anlass für die Entscheidung, Privilegien für diejenigen auszubauen, die durch die Übertragung von Unternehmen in Folge einer Erbschaft leistungslose Einkommen erhalten? D Frau Kollegin Höll, zunächst möchte ich sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher zu dieser Frage noch nicht geäußert. Es war vielmehr der Bundesfinanzhof, der zwei Vorlagebeschlüsse dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet hat. In diesen Beschlüssen geht es zum einen um die Bewertung von Immobilienbesitz – unabhängig davon, ob die Immobilien zu einem betrieblichen oder privaten Vermögen gehören – und zum anderen um die im geltenden Recht vorhandenen Begünstigungen des Betriebsvermögens. Dazu wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen, dessen Richtung wir natürlich noch nicht kennen. Die Ziele, die wir mit unserem Gesetzentwurf verfolgen, sind folgende: Die Unternehmen sollen, wenn die Generationenfolge gewährleistet ist, von der Erbschaftund Schenkungsteuer entlastet werden. Auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Steuern sollen nach zehn Jahren gänzlich erlassen werden. Die Begünstigung ist selbstverständlich auch an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Ich hatte Ihnen das vorhin schon dargestellt. Natürlich muss eine Begünstigung des Betriebsvermögens gegenüber dem Privatvermögen gut begründet sein, damit sie nicht zu einer Gleichheitswidrigkeit führt. Eine Begünstigung kann es daher nur geben, wenn die Unternehmen fortgeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Erst dann ist eine solche Begünstigung verfassungsfest. Darum haben wir eine entsprechende Klausel in den Gesetzentwurf aufgenommen. Darüber hinaus wollen wir – anders als im jetzt geltenden Recht – das produktive vom unproduktiven Vermögen abgrenzen. Das ist einer der Gegenstände des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofs an das Bun d v g m w d n n S d d t d e m d B g g k B V w d t B s m w w e – e p v g e f i n n v r h d w e d (C (D esverfassungsgericht. Im geltenden Recht ist es noch erhältnismäßig einfach möglich, Privatvermögen in beünstigtes betriebliches Vermögen umzuwandeln, indem an beispielsweise privaten Wohnungsbesitz in eine geerblich geprägte Kommanditgesellschaft einbringt und araus Betriebsvermögen macht. Dies wird es zukünftig icht mehr geben. Danke, Frau Staatssekretärin. – Das Wort für die ächste Frage geht an die Kollegin Scheel. Frau Staatssekretärin, ich halte Ihre Aussage, dass teuerpflichtige doch jetzt, also noch im Jahr 2006, haneln sollten, wenn sie denn nicht auf die Gesetzgebung es nächsten Jahres vertrauen wollen, für sehr provokaiv. Denn die Intention dieses Gesetzentwurfs ist ja wohl ie, dass man Betriebsübergaben erleichtern und nicht rschweren will. In dem Zusammenhang interessiert ich, inwieweit Sie der Befürchtung entgegentreten, ass es gerade bei der Übergabe von Unternehmen im ereich der kleinen und mittleren Unternehmen im Verleich zur heutigen Gesetzgebung zu Verschlechterunen durch die von Ihnen vorgesehenen Änderungen ommt. Ich möchte ferner wissen, ob Sie nicht auch die efürchtung haben, dass möglicherweise bezüglich des ertrauensschutzes große Unsicherheit entstehen kann, enn es nach zwei oder drei Jahren zu einer Neufassung es Bewertungsgesetzes kommt und ältere Fälle evenuell völlig neu abgewickelt werden müssen. D Frau Kollegin, zunächst einmal will ich sagen, dass elbstverständlich keine Fälle neu abgewickelt werden üssten, wenn ein Gesetz in zwei Jahren in Kraft treten ürde. Neues Recht kann erst zur Anwendung kommen, enn es in Kraft getreten ist. Rückabwicklungen wegen iner Gesetzgebung zu einem späteren Zeitpunkt kann es das wissen auch Sie, Frau Kollegin – also nicht geben. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass es einen ntsprechenden Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitunkt gibt. Denn wenn, wie wir erwarten, das Bundeserfassungsgericht Anfang des nächsten Jahres die Beründung des Urteils darlegen wird, das wir in Bälde rwarten, dann werden wir neue Bewertungsregeln, soern das Bundesverfassungsgericht das von uns erwartet, n dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen. Sie hatten aber auch noch eine Unterfrage gestellt, ämlich die, wie vermieden wird, dass kleinere Unterehmen benachteiligt werden. Wir sehen eine Freigrenze on 100 000 Euro vor, sodass der Übergang von kleineen Unternehmen, zum Beispiel von solchen im Kleinandel, von Handwerkerbetrieben oder auch Betrieben er Landund Forstwirtschaft, nicht mit Steuer belastet ird. Gleichzeitig wird damit vermieden, dass Wert rmittlungen und aufwendige Überwachungen stattfinen müssen. Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks Ich muss Ihnen im Übrigen sagen: Natürlich soll die Unternehmensnachfolge erleichtert werden; das ist die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs. Aber durch die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kann es im Vergleich zum jetzigen Recht im Einzelfall zu Schlechterstellungen kommen. Da es uns aber um die Fortführung von Unternehmen geht, muss das im Zweifelsfall in Kauf genommen werden, auch wenn unproduktives Vermögen bisher in größerem Umfang als begünstigt galt. Wenn man also ein solches Unternehmen besitzt und die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kennt, könnte man möglicherweise sagen: Für mich ist es günstiger, den Schenkungsfall schon jetzt einzuleiten. Insofern weise ich Ihre Formulierung, das sei provokativ, zurück. Denn die Abgrenzung von produktivem und unproduktivem Vermögen kann in Einzelfällen zu Schlechterstellungen im Vergleich zum jetzigen Recht führen. Es ist aber gerade die Intention des Gesetzgebers, das produktive Betriebsvermögen – dies ist auch unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes deshalb so geregelt worden, weil es für Arbeitsplätze sorgt; das unproduktive sorgt eben nicht in vergleichbarer Weise für Arbeitsplätze – im Übergang, im Erbschaftsfall und im Schenkungsfall, zu begünstigen. Ich habe, beginnend mit dem Kollegen Thiele, je eine Nachfrage zugelassen, möchte das auch weiter tun, habe aber inzwischen eine längere Liste von Abgeordneten, die eine Frage stellen wollen, und bitte daher sowohl um eine kurze Formulierung der Fragen als auch, soweit es möglich ist, Frau Staatssekretärin, um eine kurze Antwort, sodass alle diejenigen, die zu diesem Thema noch eine Frage stellen wollen, auch aufgerufen werden können. Kollegin Scheel. Frau Präsidentin, ich werde mich daran halten. – Was passiert denn eigentlich, wenn das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung kommt, kein Urteil zu fällen? Was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun? D Dann wird die Bundesregierung dieses Gesetzgebungsverfahren mit Unterstützung des Parlaments ordentlich zu Ende bringen. Das Wort hat der Kollege Fahrenschon für die Unionsfraktion. Frau Staatssekretärin, Sie haben bei der Beantwor tung der Frage der Kollegin Scheel die Grundzüge der Regelung für die Kleinund Kleinstunternehmer beschrieben und die Freigrenze von 100 000 Euro, die an g m F d s B u s b r l G B h e u z t V m s m p e w f T s M f t t e E t d B b i (C (D edacht ist, angesprochen. Ich möchte in diesem Zusamenhang nachfragen: Soll denn unterhalb dieser reigrenze ebenfalls zwischen produktivem und unprouktivem Vermögen unterschieden werden oder bezieht ich die Freigrenze quasi auf die Summe? D Sie bezieht sich auf die Summe. Bewertungen sollen nterhalb dieser Freigrenze nicht notwendig werden. Eine Nachfrage ergibt sich noch: Das Kabinett hat ich anders als in den vorbereitenden Runden zu einer estimmten Regelung in Bezug auf die Arbeitsplatzgaantie entschieden. Diese wird jetzt an das Umwandungssteuergesetz angelehnt. Könnten Sie uns die ründe für diese Kabinettsentscheidung darstellen? D Der Hauptgrund war, dass die Länder in ihrer Mehr eit genau diese Regelung wollten. Da die Länder nun inmal die Ertragshoheit über die Erbschaftsteuer haben nd sie im Übrigen die Verwaltungsdurchführung in Beug auf die Erhebung dieser Steuer – wie auch der meisen anderen – vornehmen müssen, haben wir uns dem otum der Länder angeschlossen. Das Wort hat der Kollege Thiele für die FDP. Frau Staatssekretärin, ich möchte Sie fragen, ob Sie it mir der Auffassung sind, dass wir gerade im Erbchaftsteuerrecht eine erhebliche Schlechterstellung des ittelständischen Vermögens gegenüber den großen Ka italgesellschaften dadurch haben, dass, wenn derzeit in Aktionär verstirbt, die Aktien auf den Stichtag beertet werden, auf diesen Wert der Aktien eine Steuer estgesetzt wird und die Steuer durch Veräußerung eines eils der Aktien gezahlt werden kann, die Aktiengesellchaft aber keinen Cent Kapital verliert, während im ittelstand eine ganz andere Situation besteht. Häufig ehlt die Führungsperson. Der Betrieb hat Schwierigkeien. Die Gelder sind nicht verfügbar und Teile des Beriebes müssen veräußert werden oder der Betrieb muss ntsprechend belastet werden, sodass es im Sinne des rhalts der Arbeitsplätze ist, eine solche Regelung zu reffen, wie sie seitens der Koalition vorgeschlagen woren ist. D Herr Kollege Thiele, das ist einer der Gründe, die uns ei diesem Gesetzentwurf geleitet haben. Eingehend auf die Frage der Kollegin Höll: Sehen Sie n dieser Regelung eine Privilegierung oder ein Mittel, Carl-Ludwig Thiele hinsichtlich der sozialen Verpflichtung betrieblich gebundenes Vermögen gegenüber anderem Vermögen stärker heranzuziehen? Das Interesse sollte darauf liegen, die Arbeitsplätze in den Betrieben zu erhalten und sie nicht durch die Erbschaftsteuer zu gefährden. D Herr Kollege, das betriebliche Vermögen wird natürlich unterschiedlich bewertet. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass Aktien zum Stichtag bewertet werden. Das ist ganz einfach: Es gibt keine Abschläge. Dieses Vermögen wird genauso behandelt wie Barvermögen. Betriebliches Vermögen wird demgegenüber schon nach geltendem Recht mit Bewertungsabschlägen versehen, und zwar wegen der geringeren Fungibilität, weil man es nicht so schnell veräußern kann. Das Vermögen soll ja auch gar nicht veräußert werden; der Betrieb soll schließlich fortgeführt werden. In Zukunft werden wir eine Stundungsund Erlassregelung haben, weswegen wir auf Bewertungsabschläge verzichten. Von Privilegierung muss man unter einem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt sprechen. Wenn man einen Tatbestand anders behandelt als einen vergleichbaren anderen, muss man einen guten Grund dafür haben. Es ist klar, dass der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 des Grundgesetzes das gebietet. Unser Vorschlag sieht vor, dass das betriebliche Vermögen besser gestellt wird als das private Vermögen, insofern privilegiert wird. Die guten Gründe, die wir dafür nennen, erlauben eine andere Behandlung. Daher ist die Privilegierung verfassungsgemäß. Die nächste Frage stellt der Kollege Obermeier aus der Unionsfraktion. (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist ein CSU-Abgeordneter! – Manfred Grund [CDU/ CSU]: Das hört man am Namen!)





      (A) )


      (B) )


    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)