Protokoll:
16044

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 44

  • date_rangeDatum: 30. Juni 2006

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:49 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/44 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Resozialisierungsziele des Strafvoll- zugs bewahren – Sicherheit nicht ge- fährden – zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Jugendstrafvollzug verfassungsfest gestalten ermöglichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Sylvia Kotting- Uhl, Cornelia Behm, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Für ein effektives, europataugliches und wirtschaftsfreundliches Umwelt- recht – zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Zukunftsfähige Rahmenbedingun- gen für ein wirksames Umweltrecht im föderalen Deutschland schaffen Deutscher B Stenografisch 44. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 29: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Drucksachen 16/813, 16/2010, 16/2069, 16/2020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes (Drucksachen 16/814, 16/2010, 16/2069, 16/2020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4233 A 4233 B – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Ab- undestag er Bericht ung 30. Juni 2006 t : geordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Föderalismusreform im Bil- dungsbereich – zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Kai Boris Gehring, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Koopera- tionsmöglichkeiten von Bund und Ländern in Bildung und Wissen- schaft erhalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Innovations- pakt 2020 für Forschung und Lehre in Deutschland – Kooperationen zwischen Bund und Ländern weiter – zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 und der Fraktion der LINKEN: Ein einheitliches Umweltrecht schaffen – Kompetenzwirrwarr vermeiden (Drucksachen 16/653, 16/851, 16/647, 16/648, 16/954, 16/654, 16/674, 16/927, 16/2010, 16/2069) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D D D D D A N E T U J ( R A E H K W P T a b c 4233 C 4234 B 4235 C 4236 A 4236 D 4237 C 4238 C 4242 A 4243 C 4246 B 4248 D 4251 A 4254 B 4254 C 4255 B 4255 C 4255 D 4257 D 4259 C 4260 C 4261 D 4262 B 4263 C 4266 D 4267 B 4267 B 4268 B 4269 D 4270 D 4271 C 4272 B r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . rgebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: nterrichtung durch den Wehrbeauftragten: ahresbericht 2005 (47. Bericht) Drucksache 16/850) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . nita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . edi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Glaubwürdigkeit der G 8 bewahren – Kritische Themen beim Weltwirtschaftsgipfel in Sankt Peters- burg nicht aussparen (Drucksache 16/1570) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Heike Hänsel, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LIN- KEN: Für demokratische internationale Entscheidungsprozesse statt G 8 (Drucksache 16/1879) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: G-8-Gipfel muss Signal zu nachhaltiger Energieversor- gung geben und Gesundheitssysteme in den Entwicklungsländern stärken (Drucksache 16/1966) . . . . . . . . . . . . . . . 4273 A 4273 C 4273 D 4274 C 4276 C 4278 A 4280 A, 4284 B 4287 A, 4289 B 4292 A, 4296 A 4280 C, 4284 C 4287 A, 4289 B 4292 A, 4295 D 4298 D 4298 D 4300 B 4301 D 4303 A 4303 D 4305 A 4306 A 4307 A 4307 B 4307 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 III Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu der Unter- richtung durch die Deutsche Welle: Auf- gabenplanung der Deutschen Welle 2007 bis 2010 (Drucksachen 16/1000, 16/1476 Nr. 1.1, 16/2003) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Uschi Eid (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Abgeordneten Eva Bulling- Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Umverteilung durch den Emis- sionshandel beenden – Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen (Drucksache 16/1682) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Zuverläs- sigkeitsüberprüfung von Privatpiloten auf ein angemessenes Maß reduzieren (Drucksache 16/859) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Renate Künast, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Moratorium für Gentechnik in der Landwirtschaft (Drucksache 16/1909) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2005 (47. Bericht) (Tagesord- nungspunkt 30) Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . A Z d – – – ( E D D U J A Z B g 2 C A Z d o s A F M E D A Z d v r C D E 4307 C 4307 D 4308 C 4310 C 4311 C 4311 C 4312 C 4312 D 4313 A 4313 C 4315 A 4315 A nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: Glaubwürdigkeit der G 8 bewahren – Kri- tische Themen beim Weltwirtschaftsgipfel in Sankt Petersburg nicht aussparen Für demokratische internationale Ent- scheidungsprozesse statt G 8 G-8-Gipfel muss Signal zu nachhaltiger Energieversorgung geben und Gesund- heitssysteme in den Entwicklungsländern stärken Tagesordnungspunkt 31 a bis c) ckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der eschlussempfehlung und des Berichts: Auf- abenplanung der Deutschen Welle 2007 bis 010 (Tagesordnungspunkt 32) hristoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Umverteilung durch den Emissi- nshandel beenden – Vorreiterrolle im Klima- chutz übernehmen (Tagesordnungspunkt 33) ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Zuverlässigkeitsüberprüfung on Privatpiloten auf ein angemessenes Maß eduzieren (Tagesordnungspunkt 35) lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 4315 D 4317 C 4318 C 4319 B 4319 D 4320 D 4321 C 4323 A 4324 B 4325 A 4325 D 4326 B 4327 C 4328 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Moratorium für Gentechnik in der Landwirtschaft (Tagesordnungspunkt 11) Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungs- punkt 29 a) Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Bierwirth (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Botz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Ernstberger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Fornahl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . D S M A N R F R G H A E I C ü r 7 9 1 A E F F E G 7 1 ( A E C ( ü r 7 9 1 A E L C z w g 7 1 1 4329 A 4329 D 4330 C 4331 B 4332 A 4333 A 4334 A 4335 B 4335 C 4337 A 4337 D 4338 A 4338 D 4339 B 4339 D 4341 A 4341 C 4341 D 4343 A 4344 A 4344 B 4345 A 4345 B 4346 B 4346 D 4348 A 4348 D etlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . aik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . enate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unter Weißgerber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . nlage 9 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ngrid Fischbach und Michaela Noll (beide DU/CSU) zur namentlichen Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 2, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 8, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 25 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lorian Toncar und Frank Schäffler (beide DP) zur namentlichen Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Änderung des rundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 4 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 04 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) Tagesordnungspunkt 29 a). . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten hristine Lambrecht und Christoph Strässer beide SPD) zur namentlichen Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 2, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 8, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 25 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) . . . nlage 12 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten othar Binding (Heidelberg), Kerstin Griese, hristel Humme und Caren Marks (alle SPD) ur namentlichen Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Änderung des Grund- esetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 5, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 04 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 43 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . 4349 C 4350 C 4352 B 4353 B 4353 D 4354 D 4355 D 4356 B 4356 D 4357 C 4358 D 4359 A 4360 A 4360 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 V Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Gerold Reichenbach, Gesine 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungs- punkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 4363 B Multhaupt, Swen Schulz (Spandau), Ute Berg und Dr. Carola Reimann (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Ta- gesordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Singhammer, Markus Grübel, Thomas Dörflinger, Paul Lehrieder, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Antje Blumenthal und Katharina Landgraf (alle CDU/CSU) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Ta- gesordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ralf Göbel, Beatrix Philipp, Clemens Binninger, Reinhard Grindel, Ingo Wellenreuther, Helmut Brandt, Klaus Riegert und Günter Baumann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Ta- gesordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Andrea Wicklein, Dr. Margrit Spielmann, Dr. Peter Danckert, Dr. Ditmar Staffelt, Andreas Steppuhn, Christian Kleiminger, Volker Blumentritt, Silvia Schmidt (Eisleben), Iris Gleicke, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Engelbert Wistuba und Andreas Weigel (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, E J K P B D M P K S ( R A z 2 9 1 p A E D E B D O K K M D O S E D Z ( H M B G s z 3 9 1 p A A 4361 A 4362 B 4362 B rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ohannes Pflug, Heinz Paula, Angelika rüger-Leißner, Iris Hoffmann (Wismar), etra Ernstberger, Doris Barnett, Bernhard rinkmann (Hildesheim), Dr. Carl-Christian ressel, Karin Evers-Meyer, Dagmar Freitag, onika Griefahn, Hans-Joachim Hacker, etra Heß, Johannes Kahrs, Dr. h. c. Susanne astner, Dr. Uwe Küster, Bernd Scheelen, ilvia Schmidt (Eisleben), Reinhard Schultz Everswinkel), Simone Violka und Steffen eiche (Cottbus) (alle SPD) zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 3, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 1 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 25 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungs- unkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Lale Akgün, Lothar Binding (Heidelberg), lvira Drobinski-Weiß, Elke Ferner, Willi rase, Renate Gradistanac, Klaus Hagemann, r. h. c. Wolfgang Thierse, Gabriele Hiller- hm, Frank Hofmann (Volkach), Dr. Bärbel ofler, Karin Kortmann, Rolf Kramer, Anette ramme, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug- öller, Lothar Mark, Hilde Mattheis, r. Sascha Raabe, Dr. Ernst Dieter Rossmann, rtwin Runde, Dr. Frank Schmidt, Heinz chmitt (Landau), Swen Schulz (Spandau), wald Schurer, Dr. Rainer Tabillion, r. Wolfgang Wodarg, Heidi Wright, Manfred öllmer, Christian Kleiminger, Karin Roth Esslingen), Christoph Strässer, Bettina agedorn, Martin Gerster, Reinhold Hemker, echthild Rawert, Dr. Axel Berg, Martin urkert, Helga Kühn-Mengel und Gabriele roneberg (alle SPD) zur namentlichen Ab- timmung über den Entwurf eines Gesetzes ur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 3, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 1 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 25 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungs- unkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4363 D 4365 B 4366 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4233 (A) ) (B) ) 44. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 8.0
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    1) Anlage 7 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4315 (A) ) (B) ) für deren Folgen. Unter dem Aspekt, dass sich An- durch palästinensische Terrorgruppen, Organisationen Anlage 1 Die Liste der entschuldigten Abgeordneten lag bei Redaktionsschluss nicht vor und wird im nächsten Stenografischen Bericht abgedruckt. Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2005 (47. Be- richt) (Tagesordnungspunkt 30) Gert Winkelmeier (fraktionslos): In nur sechs Monaten haben wir hier über die Berichte des Wehrbe- auftragten für 2003 und für 2004 gesprochen. Heute sprechen wir über den Bericht für das Jahr 2005. In allen drei Berichten geht es leider auch immer um soldatisches Fehlverhalten bezüglich der Verherrlichung von faschistischem Gedankengut. 2005 gab es fast 150 rechtsextremistische Vorfälle in der Truppe, gegen- über 2004 ist das ein Anstieg um 10 Prozent. Diese Vor- kommnisse gab es in allen Dienstgraden. 34 Prozent der Fälle ereigneten sich bei Zeitsoldaten, 1 Prozent bei Be- rufssoldaten. Das sind Vorgesetzte von Wehrpflichtigen. Vorgesetzte haben, laut Soldatengesetz, bei Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben. Aus solchen, im- mer wieder in Wehrberichten geschilderten Vorkomm- nissen, sollte das Ministerium einmal Konsequenzen zie- hen. Das könnte für mich bedeuten, dass anerkannte antifaschistische Organisationen wie zum Beispiel die VVN/Bund der Antifaschisten bis hin zu kirchlich orien- tierten Antifaschisten in politischen Diskussionen vor Mannschafts- und Offizierskreisen über die Ursachen und die Geschichte des Faschismus informieren sollten. Ein weiteres Problem sind die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Mittlerweile befinden sich ständig 6 243 Sol- daten im Auslandseinsatz. Organisatorisch sind somit ei- nige zehntausend Soldaten betroffen. Wenn in diesem Zusammenhang im Wehrbeauftragtenbericht davon ge- sprochen wird, dass die Ausstattung mit einsatzgerechter Bekleidung nicht immer gewährleistet ist, dann ist dies ein Armutszeugnis für das verantwortliche Ministerium. Viel schlimmer ist es aber, wenn wir im Bericht lesen müssen – Seite 21 –, dass eine Ausstattung aller Kräfte mit geschützten Fahrzeugen grundsätzlich vorgesehen sei. Das entsprechende Konzept werde auch mit Nach- druck verfolgt, jedoch erst mittel- und langfristig reali- sierbar sein. Daher müsse zuerst auf ungeschützte Fahr- zeuge zurückgegriffen werden. Ich frage Sie: Kann so etwas überhaupt verantwortet werden? Sie wissen, dass die Fraktion Die Linke und auch ich uns immer gegen Auslandseinsätze der Bundes- wehr ausgesprochen haben. Die meisten Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause stimmen aber für diese Einsätze und tragen daher unmittelbare Verantwortung s u w d K e f s e a t k d A m z e u b M F E s d n r s k s g t V n w A f T A r (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht chläge auf Angehörige der Bundeswehr mehren, ist es nverantwortlich, wenn diejenigen, die dort hinbefehligt erden, nicht in ausreichendem Maße ausgestattet wer- en. Leider hören wir von Soldaten, die jetzt in den ongo befehligt werden, Ähnliches. Ich vermag nicht zu rkennen, dass das Ministerium etwas an den Ursachen ür diese Beschwerden ändert. Wenigstens wird Vor- orge für den Fall des Todes von Soldaten im Auslands- insatz getroffen. Der Haushalt weist im Einzelplan 14 uf Seite 35 aus, dass für die Überführungs- und Bestat- ungskosten verstorbener Soldatinnen und Soldaten zu- ünftig 35 Prozent mehr Mittel als 2004 kalkuliert wer- en. Stärkere Vorsorge muss aber auch für die steigende nzahl von Soldaten getroffen werden, die mit posttrau- atischen Belastungsstörungen vom Auslandseinsatz urückkehren. Ich bin dem Wehrbeauftragten dankbar, dass er sich in inem Teil seines Berichtes mit dem Führungsverhalten nd dem Missbrauch der Befehlsgewalt beschäftigt. Da- ei ist immer deutlich zu machen, dass nur eine absolute inderheit ihre Macht missbraucht. Aber es gibt diese älle. Dieser Tage konnten wir im Spiegel lesen, dass litekämpfer, die in den Kongo verlegt werden sollten, ich nachweislich seit mindestens Mai 2004 gegenseitig rangsaliert haben. Wir müssen nun einmal die Frage ach den Ursachen stellen. Die Fälle wurden in den Be- ichten 2004 und 2005 nicht aufgeführt, weil die Vorge- etzten in Zweibrücken ihrer Meldepflicht nicht nachge- ommen sind. „Da haben wir ja eine schöne Truppe“, agte der Generalinspekteur, als er sich im Verteidi- ungsausschuss die vielen Beschwerden des Wehrbeauf- ragten anhören musste. Ich kann nur hoffen, dass die erantwortlichen im Ministerium handeln, damit wir icht immer mit solchen Vorkommnissen konfrontiert erden. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Glaubwürdigkeit der G 8 bewahren – Kriti- sche Themen beim Weltwirtschaftsgipfel in Sankt Petersburg nicht aussparen – Für demokratische internationale Entschei- dungsprozesse statt G 8 – G-8-Gipfel muss Signal zu nachhaltiger En- ergieversorgung geben und Gesundheitssys- teme in den Entwicklungsländern stärken (Tagesordnungspunkt 31 a bis c) Eckart von Klaeden (CDU/CSU): Da der G-8-Gip- el traditionell Stellung zu gewichtigen außenpolitischen hemen nimmt, erlauben Sie mir zunächst aus aktuellem nlass ein Wort zur Lage im Nahen Osten. Die Entfüh- ung und Ermordung von israelischen Staatsbürgern 4316 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) der regierenden Hamas, zeigen, dass die bisherige Poli- tik der EU und des Nahostquartetts richtig war. Solange die Hamas nicht der Gewalt abschwört, das Existenz- recht Israels und die bisherigen Verträge zwischen Paläs- tinenserbehörde und Israel nicht anerkennt, kann Hamas keine Unterstützung von unserer Seite erhalten. Diese gewalttätigen Übergriffe auf Israelis zeigen aber auch, dass weder Hamas noch Fatah Einfluss auf die Terror- gruppen haben oder haben wollen. Das größte Hindernis für eine aussichtsreiche Zukunft der Palästinenser blei- ben vorrangig die Palästinenser selbst. So halte ich die Verständigung der beiden Parteien auf das „Abkommen zur nationalen Einigung“ keineswegs für einen Fortschritt. Das Papier enthält in wesentlichen Punkten zu viele Formelkompromisse, die unterschiedli- che Interpretationen erlauben. Kurz: Dieses Dokument ist keine Initiative, mit der die Palästinenser auf Israel zugehen. Ein Verhandlungsangebot an Israel steht immer noch aus. Der Deutsche Bundestag hat wiederholt be- kräftigt, dass zum Existenzrecht Israels auch das Recht der israelischen Bürger gehört, in sicheren Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt zu leben. Der entführte Soldat Gilad Schalit muss daher sofort und bedingungs- los freigelassen werden. In diesem Jahr hat Russland als jüngstes Mitglied zum ersten Mal die Präsidentschaft der G 8 inne. Diese Präsidentschaft gibt Anlass, einen Blick auf Russland und unser Verhältnis zu Russland zu werfen; denn diese Präsidentschaft ist nicht unproblematisch. Die G 8 ver- stehen sich als Forum demokratischer Industrienationen. So definiert auch Russland selbst dieses Gremium. Da- mit stellen sich zwei Fragen: Erstens: Ist Russland eine Industrienation? Zweitens: Ist Russland eine Demokra- tie? Zugleich müssen wir berücksichtigen: Welche Bezie- hungen haben wir zu Russland, wie abhängig sind wir von Russland, auf welche Weise wollen wir die Ent- wicklung Russlands beeinflussen? Russland ist eine bedeutende, aber keine große Macht: Die Bevölkerung ist so groß wie die Frankreichs und Deutschlands zusammen. Russland hat enorme de- mografische Probleme. Nach OECD-Standards ist Russ- land keine Industrienation. Seine ökonomische Kraft ist zu vergleichen mit der Belgiens, der der Niederlande, der Brasiliens oder der Mexikos. Der Wohlstand der Be- völkerung liegt hinter dem Polens und Tschechiens. Russland hat keine strategische zivile Industrie. Andererseits verfügt Russland über enorme Energie- vorkommen, insbesondere Erdgas. Wir sind auf diese Lieferungen angewiesen. Umgekehrt ist Russland nicht nur zur Erschließung der Energievorkommen, sondern auch zur gedeihlichen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft auf unsere Unterstützung angewiesen. Es gilt, diese gegenseitige Abhängigkeit zum gegenseitigen Wohle zu entwickeln. Ist Russland eine Demokratie? Die Zeit unter Jelzin galt uns als Zeit des Pluralismus und der Medienfreiheit. Aus russischer Sicht dagegen war diese Zeit überwiegend geprägt von Chaos und Staatszerfall. Sie ist Ausdruck der t i u L I p k g B r K P m s f a R T V d S d a W t d R c a F M r w e z n z s l B g s s d r r m b ü R R z s (C (D iefen Verwundung des russischen Selbstbewusstseins, nsbesondere nach Ende und Auseinanderfall der Sowjet- nion und ihres Herrschaftsanspruchs. Russland ist ein and auf der Suche nach der Wiedergewinnung seiner dentität und nach seiner Rolle in der Regional- und Welt- olitik. Auf diesem Weg betrachtet die russische Bevöl- erung Präsident Putin als Garanten und Integrationsfi- ur. Zugleich nehmen wir auch zur Kenntnis, dass in der ewertung von Freedom House Russland – neben Bela- us – der unfreieste Staat in Europa ist. Der kriegerische onflikt in Tschetschenien, das neue NRO-Gesetz, die rozesse gegen Topmanager des Ölkonzerns Jukos, die it langjährigen Haftstrafen endeten, die zunehmende taatliche Kontrolle der Presse lassen erheblichen Zwei- el an der Entwicklung einer pluralistischen Demokratie ufkommen. Meinungs- und Pressefreiheit sind konstitutive echte in der Demokratie. Dies wird auch Thema des reffens russischer Menschenrechtsorganisationen im orfeld des G-8-Gipfeltreffens sein. Ich begrüße, dass an iesem NRO-Treffen auch unser Kollege Andreas chockenhoff in seiner Funktion als Koordinator für die eutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammen- rbeit teilnehmen wird. Wir haben ein Interesse daran, dass Russland den andel zu einer stabilen Demokratie erfolgreich bewäl- igt. Im Übrigen hat Moskau auch am 19. Mai die Präsi- entschaft im Europarat übernommen. Zehn Jahre ist ussland nun Mitglied dieser ältesten zwischenstaatli- hen Organisation Europas. Mit dem Beitritt hat es sich uch ihren Zielen, Interessen und Werten, nämlich der örderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und enschenrechten, verpflichtet. Wenn Russland, wie der ussische Präsident gestern sagte, angemessene Verant- ortung für die globale Ordnung übernehmen will, muss s auch Vorbild für andere Staaten sein. Wir haben ein Interesse daran, dass Russland Europa ugewandt bleibt und nicht sein Wohl in anderen Bünd- issen wie der Shanghai-Organisation sucht. Es sind zwei weitere Bereiche, die besonderen Anlass ur Sorge geben: Russlands Nachbarschaftspolitik und ein Verhalten in internationalen Organisationen. Russ- ands Nachbarschaftspolitik, zum Beispiel gegenüber elarus, der Ukraine, Polen und den baltischen Staaten, ibt uns immer wieder Anlass zur Sorge. Wir, der Deut- che Bundestag, haben immer wieder – gerade im Zu- ammenhang mit den Wahlen im März dieses Jahres – ie mangelnden oder gar fehlenden demokratischen und echtsstaatlichen Strukturen in Belarus kritisiert und die ussische Regierung gebeten, im Sinne einer gemeinsa- en Verantwortung in Europa ihren Einfluss auf den elarussischen Diktator entsprechend auszuüben. Dabei wollen wir die russischen Interessen nicht bergehen und – soweit möglich – eine ausgleichende olle einnehmen. Zur strategischen Partnerschaft zu ussland gehört aber auch, gegenüber Russland deutlich u machen, dass wir mit Staaten wie Polen und den balti- chen Staaten in einer auf Ewigkeit angelegten Schick- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4317 (A) ) (B) ) salsgemeinschaft stehen. Eine schlechte Behandlung dieser Partner berührt auch uns. Dazu gehört beispiels- weise, die Drohgebärden gegenüber den baltischen Staa- ten einzustellen und bei der geplanten Ostseepipeline auf die Sensibilitäten der Anrainerstaaten wie Polen und die baltischen Staaten einzugehen. Aufgrund der hohen Einnahmen aus den Öl- und Gas- exporten und dem daraus resultierenden Haushaltsüber- schuss kann Moskau es sich erlauben, den ärmsten Län- dern Schulden zu erlassen und den reichsten Ländern Schulden vorzeitig zurückzuzahlen. Der russische Finanz- minister hat angekündigt, dem Pariser Club 11 bis 12 Milliarden Dollar seiner Schulden zurückzuzahlen. Moskau will damit seinen Wunsch untermauern, endlich in alle G-8-Gremien eingebunden und Vollmitglied im Kreis der G-8-Finanzminister zu werden. Gleichzeitig müsste Moskau allerdings klar sein, dass es damit auch Verantwortung zu übernehmen hat. Denn es liegt auf der Hand, dass hohe Energiepreise Risiken für die Weltwirt- schaft bedeuten und gerade Entwicklungsländer ohne ei- gene Energiereserven hart treffen. Die G 8 sind das ge- eignete Forum, sich dieses Problems anzunehmen. Wenn Putin als Ziel vorgibt, „eine zivilisierte Strate- gie zu entwickeln, mit der die Welt verlässlich und si- cher mit Energie zu vernünftigen Preisen und minima- lem Schaden für die Umwelt versorgt wird“ – während des G-8-Finanzminister-Treffens am 12. Februar 2006 – muss er auch das Vertrauen in die russische Politik stär- ken. Ein erster Schritt wäre die Unterzeichnung der Energiecharta mit der EU. Ich hoffe, dass es in dieser Frage in Sankt Petersburg Bewegung gibt. In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch Ge- danken machen, wie die G 8 zu aufstrebenden Staaten mit schnell wachsender Wirtschaft stehen. Ich mache nur darauf aufmerksam: dass China – gemessen am BIP – in- zwischen Italien und Kanada überholt hat und – gemes- sen an den Weltpreisen – immerhin die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt ist; dass vor Russland eine ganze Reihe von Ländern mit größerem BIP, wie Me- xiko, Indien, Südkorea, Brasilien und Australien, stehen. Welche Schlüsse ziehen wir daraus? Die Erweiterung der G 8? Wenn wir der Argumentation des russischen Präsidenten folgten und den G-8-Prozess auf außenwirt- schaftliche Themen reduzieren wollten, müssten diese Länder ebenfalls in dieses Forum aufgenommen werden. Unter dieser Prämisse ließe sich auch nicht länger recht- fertigen, sie stets nur als Gäste einzuladen. Über diese Frage müssen sich die G 7 sehr schnell verständigen. Die globalen Fragen und Probleme können die Staa- ten nur gemeinsam lösen. Dies gilt sowohl für den Kampf gegen transnationalen Terrorismus oder gegen Seuchen, für Abrüstung und Energiesicherheit, für den Nahostkonflikt und für die Entwicklung in Afghanistan, für die Auseinandersetzung um das iranische Nuklear- programm oder die so genannten Frozen Conflicts im Kaukasus. Die Gruppe der 8 ist ein Forum, das bei der Lösung dieser Fragen eine wichtige Rolle einnimmt. G i u t u d w f w s d L k n e a e l w a a P i l l t z A z s r M t m A E l d g s t t A d z f d g r i (C (D Dr. Ditmar Staffelt (SPD): Deutsche Haltung zum -8-Gipfel in St. Petersburg. Die Integration Russlands n die G 8 wird mit der Übernahme der Präsidentschaft nd der Ausrichtung des Gipfels in St. Petersburg wei- estgehend vollendet. Für Russland ist der G-8-Gipfel nd die darin zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung er G-8-Partner ein wichtiger Meilenstein. Auch für die eitere politische Annäherung an den Westen ist der Er- olg des Gipfels in der russischen Bevölkerung überaus ichtig. Russland ist seit 1998 offizielles Mitglied und wird eit 1994 inoffiziell zu den Gipfeln geladen. Grund für ie Aufnahme war das wirtschaftliche Potenzial des andes und das Bemühen um die Einführung von Demo- ratie und Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund will ich ausdrücklich beto- en, dass Deutschland an dem Erfolg von St. Petersburg in überragendes Interesse hat. Dieses Interesse greift us meiner Sicht über einzelne Auseinandersetzungen, twa im Bereich der Energiepolitik, weit hinaus. Bei al- er Kritik, die an der Entwicklung in Russland geübt erden kann und muss, dürfen wir nicht vergessen, dass uch durch die Zusammenarbeit der G 8 untereinander us einem ehemaligen Feind endgültig ein strategischer artner wird. Darüber hinaus sollten wir die Bedeutung Russlands n wirtschaftspolitischer Hinsicht nicht vergessen. Seit 1999 hat sich der Warenhandel EU-25 mit Russ- and mehr als verdreifacht. Hiervon profitiert Deutsch- and am stärksten. Wir sind in der EU der größte Expor- eur nach Russland. Deutschland liefert alleine 30 Pro- ent der Ausfuhren der EU-25-Staaten nach Russland. uch deshalb kommt uns im Verhältnis zu Russland eine entrale Mittlerposition zu. Natürlich beobachtet die Bundesregierung aufmerk- am Fragen der Menschenrechte und der Demokratisie- ung in Russland und sieht Defizite im Umgang mit den edien und der Zivilgesellschaft. Viele der in dem An- rag der FDP aufgeführten Kritikpunkte bringt sie regel- äßig gegenüber Russland vor. Beispielsweise nutzt das uswärtige Amt seine vielfältigen Kontakte auf allen benen, um Themen wie Demokratie und Rechtsstaat- ichkeit, Pressefreiheit und Menschenrechte gegenüber en russischen Partnern anzusprechen und unsere Sor- en mitzuteilen. Auf EU-Ebene werden ebenfalls Fragen der Men- chenrechte regelmäßig mit Russland erörtert. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass Sorgen und Kri- ik eher berücksichtigt werden, wenn sie in einem ver- raulichen Rahmen geäußert werden. Die ehemaligen ußenminister der FDP sind den Weg des Dialoges in er Vergangenheit ebenfalls gegangen und werden auch u dieser Erkenntnis gekommen sein. Ich erinnere eben- alls an die neue Ostpolitik Willy Brandts, die auch von er FDP gestützt wurde. Es stellt sich zudem ganz rundsätzlich die Frage, inwiefern der G-8-Gipfel der ichtige Rahmen ist, um Kritik an einem einzelnen Land n den Vordergrund zu stellen. 4318 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Was wir vielmehr brauchen, ist eine Balance zwi- schen Kooperation und Kritik. Gerade diese Herange- hensweise ist es, die Deutschland international eine hohe Glaubwürdigkeit in Fragen der Menschenrechte beschei- nigt. Lassen Sie uns diese nicht aufs Spiel setzen. Ich würde mich freuen, wenn die Kollegen der FDP darüber nachdenken würden, ob sie ihren Antrag für das richtige Mittel halten. Gesamtkontext des G-8-Gipfels: energiepolitische Spannungen. Lassen Sie uns ebenfalls nicht vergessen, dass die russische G-8-Präsidentschaft unter dem Zei- chen politischer Spannungen im energiepolitischen Be- reich steht. Zu Beginn des Jahres sorgte die Unterbre- chung der Gaslieferungen Russlands an die Ukraine für internationale Unruhe. Die Spannungen lösten Sorgen hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Gaslieferun- gen aus Russland aus. Glücklicherweise konnte der Streit zügig beigelegt werden, hinterlässt aber sicherlich einen schalen Beigeschmack. Energieversorgungssicherheit als wichtigster Gipfel- schwerpunkt. Nicht nur für unser Land ist die Energie- versorgungssicherheit ein zentrales Anliegen. Die Grü- nen weisen zu Recht in ihrem Antrag darauf hin, dass die Energieversorgung auch für die Entwicklungsländer eine zentrale Bedeutung für das wirtschaftliche Vorankom- men hat. Angesichts des weltweit wachsenden Energie- bedarfs liegt eine auf Dauer hohe Nachfrage nach Ener- gie auf der Hand. Russland ist seit über 40 Jahren ein zuverlässiger Energielieferant für Deutschland und liefert rund ein Drittel des deutschen und Gas- und Ölbedarfs. Wir ha- ben keinen Grund, an der Zuverlässigkeit Russlands in dieser Frage zu zweifeln. Dennoch ist es aus meiner Sicht wichtig, über weitere gegenseitige unternehmeri- sche Verpflichtungen und partnerschaftliche Zusammen- arbeit die Energieversorgungssicherheit für Deutschland zu erhöhen. Deutschland hat ein hohes Interesse an einer Deeska- lation der Spannungen mit Russland. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Energiecharta prominent in der G-8-Erklärung erwähnt wird. Russland zeigt sich da- für offen, ist allerdings zurückhaltend, die Energiecharta zu ratifizieren. Auf der anderen Seite hat Russland ein großes Interesse, nicht allein über die Sicherheit des Energieangebots, sondern auch über die der Energie- nachfrage zu sprechen. Die Diskussion zeigte zuneh- mend, dass es Russland um die Reziprozität der Markt- öffnung im Energiebereich geht. Russland strebt den Markteintritt auch im Endkundengeschäft an. Für all diese Fragen bietet der G-8-Gipfel eine gute Gelegen- heit. Handelspolitik im Zentrum der internationalen Inte- resses. Je mehr wir uns St. Petersburg nähern, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Handelspo- litik wichtig für den Gipfel wird. In diesem Zusammen- hang ist es ebenfalls ein gutes Zeichen, dass Russland zentrale WTO-Partner aus den Schwellenländern in den G-8-Outreach einbezogen hat: Brasilien, Indien, China, Mexiko und Südafrika. Neben der Energiepolitik hat sich Russland vorgenommen, mit den G-8-Partnern die T b t h g e i k s E G R z d G u d d H d k d „ h k f l b E l d t k K m g u f m H u n w i z R s s K R S a (C (D hemen Gesundheit und Bildung zu besprechen. Von esonderem Interesse ist die Bekämpfung von Infek- ionskrankheiten. Ein Bezug zu Entwicklungsländern ist erzustellen. Schlussbetrachtung zu St. Petersburg. Die von mir an- esprochenen Themen zeigen, dass der G-8-Prozess zu inem wichtigen Dialog mit Russland über die zentralen nternationalen Fragen führt. Vor diesem Hintergrund lingt die Forderung der Linken nach einer quasi Ab- chaffung der G 8 wie blanker Hohn. Insgesamt zeigt die ntwicklung, wie richtig es gewesen ist, Russland in den -8-Prozess zu integrieren. Der Prozess der Einbindung usslands ist noch nicht abgeschlossen. Dr. Werner Hoyer (FDP): Die FDP hat die Initiative u dieser Debatte ergriffen. Wir machen uns Sorgen um as Signal, das von dem wichtigen Sankt Petersburger -8-Gipfel ausgehen könnte. Wir machen uns Sorgen m den Zustand und die Zukunft des Gastgeberlandes es kommenden Gipfels und als Konsequenz auch um ie Zukunft der G 8 insgesamt. Vor einem Vierteljahrhundert wurden die G 7 von elmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing gegrün- et als Zusammenschluss der „industrialisierten Demo- ratien“. Grundprinzip bei ihrer Gründung war aus- rücklich die gemeinsame Verpflichtung auf eine offene, demokratische Gesellschaft, die sich zur Frei- eit des Einzelnen und zum sozialen Fortschritt be- ennt“. So heißt es wörtlich in der konstituierenden Gip- elerklärung von Rambouillet. Die Präsidentschaft der G 8 hat in diesem Jahr Russ- and, der Gipfel findet in zwei Wochen in Sankt Peters- urg statt, der Heimatstadt des russischen Präsidenten. s ist klar, was Präsident Putin damit nach außen, vor al- em aber nach innen gegenüber seinen eigenen Bürgern okumentieren will: Seht her, die wichtigsten demokra- isch gewählten Staats- und Regierungschefs der Welt ommen zu mir nach Sankt Petersburg! Wir sind im reise der führenden Demokratien der Welt angekom- en. Präsident Putin will in Sankt Petersburg einen Jubel- ipfel veranstalten, um seine Machtstellung nach innen nd außen zu festigen. Das muss angesichts der ganz of- enkundigen Rückschritte bei der Entwicklung von De- okratie und Rechtsstaatlichkeit in Russland in diesem ohen Hause zumindest einmal problematisiert werden, nd zwar ganz besonders deshalb, weil Bundesaußenmi- ister Steinmeier in dieser Frage keinerlei Problembe- usstsein zu haben scheint. Herr Steinmeier hat gestern n der wichtigsten noch unabhängigen russischen Tages- eitung „Kommersant“ den Transformationsprozess in ussland ausdrücklich gelobt. Als dann die russischen Journalisten – offensichtlich elbst verwundert über so viel Blauäugigkeit des deut- chen Außenministers – nachgefragt haben, ob im reise der G 8 nicht Zweifel bestünden an der „Treue usslands zu demokratischen Normen“, hat Herr teinmeier das weit von sich gewiesen. Dieser Bundes- ußenminister möchte ganz offensichtlich in der Russ- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4319 (A) ) (B) ) land-Politik nahtlos da anknüpfen, wo sein ehemaliger Chef Gerhard Schröder aufgehört hat. Minister Steinmeier, Sie müssen sich doch einmal fra- gen, wie diese öffentliche Belobigung des Putin-Re- gimes bei den mutigen Vertretern der russischen Zivilge- sellschaft ankommt. Diese wirklichen Demokraten kämpfen doch unter immer schwieriger werdenden Be- dingungen dafür, dass der leider längst rückläufige Transformationsprozess in Russland überhaupt wieder in Gang kommt bzw. vom Rückwärtsgang wieder in den Vorwärtsgang geschaltet wird. Frau Merkel hat bei ihrem Moskaubesuch Vertreter der Zivilgesellschaft getroffen – das war richtig – und hat sie damit sichtbar gestärkt. Der Bundesaußenminis- ter macht diesen Neuansatz hin zu einer Stärkung der russischen Zivilgesellschaft und zu einer Unterstützung der Demokratie- und Rechtsstaatsbewegung gleich wie- der kaputt! „Freedom House“ hat Russland kürzlich un- ter den „unfreien Staaten“ eingestuft – auf einer Ebene mit Simbabwe. Der deutsche Außenminister hingegen sieht Russland auf dem richtigen Weg. Das passt doch nicht zusammen! Die FDP ist der Auffassung, dass die G 8 ihrem eige- nen, in Rambouillet aufgestellten Anspruch als Zusam- menschluss der führenden Demokratien nur dann genü- gen kann, wenn auch die Sorge über den Zustand der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Gastgeber- land offen angesprochen wird. Es ist gut, dass die Bun- desregierung einen Vertreter auch zum NGO-Gipfel nach Sankt Petersburg schicken will. Hier hat Kollege Schockenhoff als Beauftragter der Bundesregierung für die zivilgesellschaftliche Kooperation zwischen Deutschland und Russland Gelegenheit, zu zeigen, wie er die russische Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit unter- stützen will, statt ihr Steine in den Weg zu werfen. Aber unsere Sorge über die Entwicklung in Russland gehört nicht nur in die Hinterzimmer von Sankt Peters- burg. Das muss offen auf den Tisch: beim Gipfel; nicht, um die russische Führung vorzuführen, sondern um die russische Zivilgesellschaft zu stärken. Es geht um die Glaubwürdigkeit der G 8 als Zusam- menschluss der führenden Demokratien. Ulla Lötzer (DIE LINKE): Herr Hoyer, Sie sorgen sich um die Demokratie in Russland. Hier gibt es Defi- zite. Aber die G-8 zum Hüter von Demokratie zu erklä- ren, damit machen Sie doch den Bock zum Gärtner. Die G-8-Regierungen repräsentieren ein knappes Siebtel der Weltbevölkerung. Aber ob Entschuldung oder wie im Falle globaler Energiepolitik – diese Regie- rungen fällen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft und auf Entwicklungschancen vieler Länder haben – insbesondere der Länder, die auf den G-8-Tagungen gar nicht mit am Tisch sitzen. Unter die Weichen werden natürlich ganz im Sinne der Interes- sen der G-8-Staaten und ihrer Konzerne gestellt. Sie ver- suchen mehr und mehr mit der G 8 eine Neben-UN zu etablieren, in der Sie die Bedingungen für Weltwirtschaft und Weltpolitik diktieren. g N m A g z k G n g d d z d d S n G H s b z D z v g v a d V R s s z t l l e J F Z d o i E l m W G t w (C (D Woher nehmen die G 8 ihre Legitimation? Sind sie ewählt, von internationalen Organisationen delegiert? ichts davon. Ihre einzige Legitimation ist ihre ökono- ische und militärische Macht: das Recht des Stärkeren. uch Parlamente spielen dabei nur die Rolle eines Zaun- astes der Entscheidungen, statt sie zu kontrollieren oder u gestalten. In ihrem Antrag, Herr Trittin, findet man einerlei Kritik an der demokratischen Legitimation der 8, im Gegenteil. Verabredungen zu global relevanten Themen gehören icht in den Rahmen der G 8, sondern allein in dafür le- itimierte Gremien. Das setzt gleichberechtigte Teilhabe er Entwicklungs- und Schwellenländer und die Einbin- ung der Parlamente voraus. Der Rahmen dafür ist ein- ig und allein eine in ihren Kompetenzen gestärkte und emokratisierte UNO. Wie sehr die Politik der G 8 Kritik hervorruft, zeigen ie regelmäßigen massiven Proteste und die weltweiten ozialforen. Zehntausende machen dort Alternativen zur eoliberalen Wirtschafts- und Entwicklungsdoktrin der 8 deutlich. Das ist gelebte Demokratie, nicht die G 8, err Hoyer. Und die werden Sie nicht nur in Petersburg, ondern auch im nächsten Jahr in Heiligendamm erle- en. Auf der Agenda in Petersburg stehen weitere Schritte ur Liberalisierung der globalen Energiemärkte. Ein rittel der Menschen in der Welt haben keinen Zugang u Energie. Die weltweite Liberalisierung der Energie- ersorgung hat diesen Zustand nicht verbessert, im Ge- enteil. Durch langfristige Lieferverträge sollen die In- estitionen der Unternehmen in der Rohstoffgewinnung bgesichert werden. Dies richtet sich ausdrücklich gegen ie lateinamerikanischen Staaten, die gerade mit der erstaatlichung einen anderen Weg gehen. Völlig zu echt sind sie nicht mehr bereit, die Gewinne aus heimi- chen Rohstoffen transnationalen Konzernen zu überlas- en und für Armutsbekämpfung um Entwicklungshilfe u betteln. In Russland, 20 Jahre nach Tschernobyl, einen Ak- ionsplan verabschieden zu wollen in dem über Entwick- ungskredite der Weltbank Entwicklungs- und Schwel- enländern Atomkraftwerke verkauft werden sollen, ist ine Gefährdung von Mensch, Natur und Sicherheit über ahrhunderte. Das ist nicht zu verantworten. Bei der rühjahrstagung der Weltbank hat sich Frau Wieczorek- eul dagegen ausgesprochen. Das unterstützen wir aus- rücklich. Hände weg von der Atomenergie, ob hier, der anderswo. Die Zukunft der Energieversorgung liegt n Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer nergien. Zum Petersburger Aktionsplan haben wir diesbezüg- ich von der Regierung noch kein Wort vernommen. Wir öchten dazu hier und heute von Ihnen eine Antwort. ir erwarten, dass Sie den Aktionsplan auf dem G-8- ipfel ablehen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zen- rales Thema des diesjährigen G-8-Gipfels in Petersburg ird die Energiepolitik und die Energiesicherheit sein. 4320 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Ebenso wie in der Vergangenheit wird sich der Gipfel al- lerdings auch mit globalen Entwicklungsfragen befas- sen. So steht die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und der Zugang zu Medikamenten genauso auf der Ta- gesordnung wie die Verbesserung des Zugangs zu Bil- dung. Eine nachhaltige, sichere und wirtschaftliche Versor- gung mit Energie ist essenziell für jede Volkswirtschaft. Ohne eine sichere Energieversorgung sind Wohlstand, Gesundheit und Mobilität undenkbar. Der Rückgang der Vorräte und der Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe sowie die steigende weltweite Nachfrage rücken die Frage der Versorgungssicherheit und des Zugangs zu Energie für die internationale Staatengemeinschaft immer mehr in den Fokus. Von Energieaußenpolitik und Energiesicher- heitspolitik ist die Rede. Die prognostizierten Energieszenarien für Schwellen- länder wie Indien und China verschärfen die Dringlich- keit, darüber nachzudenken, wie bei steigender Welt- bevölkerung und steigendem Wohlstand eine Energieversorgung zu gewährleisten ist, die das „Öko- system Erde“ überhaupt verkraften kann. Insofern ist es nur folgerichtig, dass sich der Gipfel mit dem Thema be- fasst. Der erste Präsident Bush ist im Kontext der Klimade- batte vor mehr als einem Jahrzehnt in Europa berühmt geworden mit dem Satz: „Der amerikanische Lebensstil ist nicht verhandelbar“. Die Kraft der Tatsachen oder – anders gesagt – 5 Milliarden Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern stellen jedoch auch scheinbar wie in Stein gemeißelte Feststellungen infrage. Heute sagt der zweite Präsident Bush immerhin in seiner Rede an die Nation: „Wir müssen weg vom Öl“. Dem ist nur zuzustimmen, dies gilt auch für unser Land. Nur durch eine gerechtere Verteilung und Nutzung der Ressourcen und eine weltweite Orientierung auf er- neuerbare Energien werden wir aus meiner Sicht in der Lage sein, ein wachsendes Konfliktpotenzial zu ent- schärfen. Und es geht nicht nur um die Vorbeugung von Konflikten. Heute verfestigen sich die wissenschaftli- chen Hinweise, dass die globalen Folgen des vorherr- schenden Energiesystems dramatischer sind, als noch vor wenigen Jahren angenommen. Der Klimawandel hat sich beschleunigt, die Jahrestemperaturen steigen stetig an. Daher müssen die globalen Anstrengungen, bald- möglichst den Klimawandel zu verlangsamen, gesteigert werden. Die Temperaturen dürfen nicht über 2°Celsius gegenüber vorindustriellen Zeiten steigen, so eine von Klimaforschem geteilte Erkenntnis. Ich bin der Meinung, dass die G-8-Staaten beim Welt- wirtschaftsgipfel im Juli in Sankt Petersburg die Gele- genheit nutzen müssten, Schritte zu vereinbaren, die die Abhängigkeit von Öl und anderen fossilen Energieträ- gern zu vermindern. Sie sollten aufhören, eine Sicherheit der Versorgung zu suggerieren, die zumindest mittelfris- tig nicht aufrecht zu erhalten ist. Technische Ansätze wie die Erhöhung der Markttransparenz im Ölbereich greifen angesichts der Verfasstheit von Energiemärkten zu kurz. Auch gesteigerte Investitionen im Gas- und Ölsektor werden nicht verhindern, dass wir so schnell wie mög- l z E t E S m w p d t m e n l g n k h g d a m a k s A b D D w b T M z D A n w a V S u n m g (C (D ich die Abhängigkeit von fosssilen Energieträgern redu- ieren müssen. Einsparung, Effizienz und erneuerbare nergien sollten im Zentrum einer Strategie der nachhal- igen Energieversorgung der G 8 stehen. Die G 8 müssten sich für den Ausbau emeuerbarer nergien sowohl in ihren eigenen Ländern als auch in chwellen- und Entwicklungsländern einsetzen. Sie üssten sich in der Weltbank und den regionalen Ent- icklungsbanken für den Ausbau von Energieeffizienz- rogrammen, eine Politik der Energieeinsparung und en Ausbau emeuerbarer Energien einsetzen. Sie müss- en in einen systematischen, institutionalisierten Dialog it Schwellenländern über nachhaltige Energiesysteme intreten. Und die G-8-Staaten müssten den Zugang zu achhaltigen Energiesystemen in den ärmsten Entwick- ungsländern durch die Aufstockung relevanter Pro- ramme unterstützen. Die G 8 sollte vor allem von einem Ansatz absehen, ämlich anzunehmen, dass die Renaissance der Atom- raft auch nur in Ansätzen den Weg in eine zukunftsfä- ige Versorgung weist. Atomenergie ist und bleibt teuer, efährlich und nicht kontrollierbar. Mit der Ausbreitung er zivilen Nutzung der Atomenergie erweitern sich uch die Möglichkeiten ihrer militärischen Nutzung, wie an an den Entwicklungen in Indien und Pakistan oder ktuell im Kontext der Urananreicherung im Iran sehen ann. Dieses zu verhindern sollte in unser aller Interesse ein. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2007 bis 2010 (Tagesordnungspunkt 32) Christoph Waitz (FDP): Freunde gewinnen und inden, könnte als Titel über dem Aufgabenplan der eutschen Welle stehen, über die wir heute beraten. iese Aufgabe hat die Deutsche Welle in bemerkens- erter Weise immer wieder erfüllt. Wir hören viel Lo- endes über die Arbeit der Deutschen Welle aus vielen eilen der Welt und ich will die Gelegenheit nutzen, den itarbeitern der Deutschen Welle für ihre Arbeit Dank u sagen. Mit der Aufgabenplanung 2007 bis 2010 skizziert die eutsche Welle, wo die Aufgabenschwerpunkte ihrer rbeit in den nächsten Jahren liegen. Es verwundert icht, dass diese Schwerpunkte dort lokalisiert werden, o der kulturelle Dialog zu intensivieren ist, wie in den rabischsprachigen Staaten und dort, wo die deutsche ertretung noch ungenügend ist, wie im asiatischen prachraum. Diese neuen Aufgaben werden von einem Medien- nternehmen angegangen, das in den letzten Jahren ei- en beträchtlichen Umstrukturierungsprozess bewältigen usste, der sicher nicht ohne interne Verwerfungen ab- elaufen ist. Schließlich wurde die Mitarbeiterzahl er- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4321 (A) ) (B) ) heblich abgesenkt und der Zuschuss aus Bundesmitteln in schöner Regelmäßigkeit reduziert. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen haben es die Verantwortlichen geschafft, sich auf die wechseln- den Anforderungen einzustellen und das Angebot im Be- reich Fernsehen, Radio und den neuen Medien immer wieder neu anzupassen. Mit dem Aufgabenplan 2007 bis 2010 hat die Deutsche Welle deutlich gemacht, dass nun- mehr ein Punkt erreicht ist, an dem bei allem guten Wil- len neue Aufgaben nur dann zu schultern sind, wenn ent- weder zusätzliche Gelder bereitgestellt werden oder aber an anderen Stellen im Haushalt gespart wird. In Ihrem Aufgabenplan setzt die Deutsche Welle fol- gende Schwerpunkte: Das arabischsprachige Fenster der Deutschen Welle soll von drei auf mindestens sechs Stunden Sendezeit pro Tag ausgedehnt werden. Das Auslandsfernsehen soll ausgebaut werden und eine wett- bewerbsfähige technische Ausstattung soll erhalten wer- den. All dies kostet zusätzliches Geld. Für die Ausdehnung des arabischsprachigen Fensters benötigt die Deutsche Welle zusätzlich 2 Millionen Euro. Für das Auslandsfernsehen kommen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,75 Millionen Euro für Urheber- rechte, Anpassung von Formaten und die Bereitstellung zusätzlicher Studiokapazität auf die Deutsche Welle zu. Allein für die Aufrechterhaltung einer wettbewerbsfähi- gen technischen Ausstattung fehlen der Deutsche Welle 19,1 Millionen Euro bis zum Jahr 2010. Die Beschlussempfehlung des Kultur- und Medien- ausschusses enthält den Appell an die Bundesregierung, die bisherige Programmpräsenz in Afrika, hier insbeson- dere in der Subsahara-Region und in Lateinamerika zu erhalten, den Dialog der Kulturen zu verstärken und in technologische Aufwendungen wie zum Beispiel mobile Technologien zu investieren. Dieser Appell ist richtig und macht Sinn. Gerade in der Subsahara-Region betreibt die Deut- sche Welle ein erfolgreiches Radioprogramm; und das in einem Gebiet, in dem das Radio oft die einzige Informa- tionsquelle darstellt. In Lateinamerika ist die Deutsche Welle inzwischen in den Netzen Hunderter Kabelgesell- schaften vertreten. Das Internet als weltweites Medium muss zukünftig verstärkt genutzt werden, um mehr audiovisuelle Ange- bote anzubieten. Wenn wir sowohl den Focus auf neue Aufgaben len- ken wollen, als auch die bestehenden Programme erhal- ten wollen, dann kommen wir nicht umhin, die Deutsche Welle auch mit den benötigten Mitteln auszustatten. Das Ende der Fahnenstange ist bei der Deutschen Welle er- reicht. Einsparungen bei gleichzeitiger Ausdehnung des Aufgabenbereichs sind nicht mehr möglich, ohne dass die Substanz der Deutschen Welle geschädigt wird. Dass heißt, wir müssen die Einsparungen im Haushalt an anderer Stelle erbringen. Ich kann nur an die Koali- tion appellieren, hier nicht an der falschen Stelle zu spa- ren. Sparen Sie lieber dort, wo es wirklich Not tut! Falls Sie noch nach geeigneten Ausgaben suchen, die Sie ein- s u e A d A s z f k v d m n i C n E m r d h n 2 d d S w r h 5 w f a u a s f k U t t F d (C (D paren können, dann empfehle ich Ihnen als Ideengeber nser liberales Sparbuch als Anregung und Ansporn für ine bessere Haushaltspolitik. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Umverteilung durch den Emissionshandel beenden – Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen (Tagesordnungs- punkt 33) Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Die Bun- esregierung hat in dieser Woche den Nationalen llokationsplan II beschlossen. Damit wird der Emis- ionshandel fortgeschrieben. Worum geht es dabei? Erstens geht es um die Umwelt, es geht um die Redu- ierung des CO2-Ausstoßes und damit um die Bekämp- ung des Klimawandels. Dieser ist längst bei uns ange- ommen und die Erkenntnisse aus jüngster Zeit führen or Augen, dass Auswirkungen und Entwicklungen rastischer sind als bislang angenommen. Das heißt: Es uss gehandelt werden! Und wir handeln. Nun sagen manche: Aber nicht ge- ug. Dazu will ich eines festhalten: Die Zuteilungsmenge m NAP II, also das Gesamtvolumen an möglichem O2-Ausstoß, beträgt 482 Millionen Tonnen und damit och einmal 13 Millionen Tonnen weniger als im ersten ntwurf vorgesehen. Nun kann man sich immer noch ehr, noch größere Emissionsziele, einen noch geringe- en CO2-Ausstoß wünschen. Aber zur Wahrheit gehört doch eines dazu: Wir sind amit ehrgeiziger als Rot-Grün. Die Vorgängerregierung atte im ersten NAP ein Mengengerüst von 503 Millio- en Tonnen CO2 festgeschrieben. Jetzt sparen wir 1 Millionen Tonnen mehr ein. Das mag Sie verwun- ern. Aber auch in anderen Bereichen, wo manche durch as Land gezogen sind und gesagt haben: Wenn die chwarzen dran sind, machen sie den Kahlschlag, leisten ir mehr: Bestes Beispiel ist das CO2-Gebäudesanie- ungsprogramm, das wir ganz erheblich aufgestockt aben und für das wir in dieser Legislaturperiode ,6 Milliarden Euro ausgeben werden. Also: Sie sagen, ir machen nicht genug. Ich sage: Wir machen jeden- alls mehr als Trittin, und den haben manche – ich nicht – ls grünen Umweltengel gefeiert. Also: Wir stehen zu nseren Kioto-Verpflichtungen und Deutschland bleibt uch mit diesem NAP II an der Spitze beim Klima- chutz. Und dann wird gesagt: Dieser NAP II ist zu kohle- reundlich. Jetzt nehmen Sie mir bitte eins ab: Ich bin ein Freund der Kohle, eben weil sie CO2-intensiv ist. nd deshalb wird man im Detail in der Beratung des Zu- eilungsgesetzes sicher noch das ein oder andere disku- ieren müssen. Aber ich will Ihnen eine grundsätzliche rage stellen: Wofür sind Sie eigentlich? Sie sind gegen ie Kohle. Sie sind gegen die Kernkraft und eine 4322 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) moderate Verlängerung der Laufzeiten. Aber wofür sind Sie? Sie sind für regenerative Energien. Wir auch. Des- halb führen wir die Förderung durch das EEG weiter, es war ja nicht alles falsch, was in den letzten sieben Jahren gemacht wurde. Hier gilt: Viel mehr hätte man nicht ma- chen können und viel mehr kann man auch jetzt nicht machen. Aber selbst wenn wir optimistisch sind: Mehr als 20 Prozent werden sie im Jahr 2020 nicht zur Ener- gieerzeugung beitragen. Und das sollte niemand kleinre- den, dort haben wir weltweit eine Führungsrolle! Und der Rest? Also der Löwenanteil? Gas, sagen Sie. Ohne zu fragen: Wird nicht auch Gas einmal endlich sein? Welche Auswirkung wird so eine immense Nachfrage auf die Preise haben? In welche neuen Abhängigkeiten würden wir uns begeben. Wir wollen nicht, dass irgend- wer in Russland uns den Saft abdrehen kann: Die Ukraine lässt grüßen. Und deshalb: Wir werden auch in Zukunft einen Energiemix brauchen. Entscheiden ist eines: Wir brau- chen mehr Effizienz, wir brauchen neue Technologien, bessere Wirkungsgrade und damit auch bei der Kohle weniger Emissionen. Dieses Ziel verfolgt der NAP II. Und daneben brauchen wir Gas. So viel wie möglich, aber eben auch so wenig wie vertretbar. Und zweitens geht es dann um Arbeitsplätze. Das ist der Grund, warum die Union darauf gedrungen hat, den Mittelstand außen vor zu lassen und das ist der Grund, warum wir von der Industrie nur eine vergleichsweise geringe Minderung von 1,25 Prozent verlangen. Wir wollen Industrie in Deutschland. Wir wollen etwa auch die chemische Industrie, bei der bestimmte Prozesse not- wendig zu CO2-Ausstoß führen, zu einem Ausstoß, der auch nicht reduziert werden kann. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder findet das in Deutschland statt oder anderswo auf der Welt. Für die Umwelt wäre damit nichts gewonnen. Aber es ginge wieder etwas verloren: Arbeitsplätze für die Menschen in unserem Land. Das wollen und das werden wir nicht zulassen. Es sind in den letzten Jahren schon viel zu viele Arbeitsplätze vertrie- ben worden und die Auswirkungen spüren Millionen Menschen in Deutschland und wir alle jeden Tag. Um Arbeitsplätze zu halten, brauchen wir auch gerin- gere Strompreise. Und diese brauchen wir auch, um die Privathaushalte zu entlasten. Die Stromrechnung ist zur echten Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger ge- worden. Warum ist der Preis in den letzten Jahren so nach oben geschossen? Ich will auch hier betonen: Nicht we- gen der Förderung regenerativer Energien. Sie ist gerade einmal für die Höhe von 2 Prozent des Strompreises ver- antwortlich, für mehr nicht. Den Löwenanteil hat der Umgang der großen Ener- gieversorger mit den CO2-Zertifikaten verursacht. Sie haben Verbrauchsrechte kostenlos bekommen, aber dem Verbraucher die potenziellen Kosten auf den Preis drauf geschlagen. Jetzt geht es uns gar nicht darum, ob das redlich ist oder wie auch immer. Fakt ist: Die Energie- versorger haben sich damit innerhalb der Rahmenbedin- gungen bewegt, die der NAP I gesetzt hat. Aber die Frage muss doch sein: Wie machen wir’s beim NAP II b e w k A g „ g d m i E d w v d t z v d d d d G „ N – e s h B D u c s n Z u d A u A w w N J i W i w w B U (C (D esser? Wie schöpfen wir Mitnahmeeffekte ab und wie rreichen wir geringere Preise? Einen ersten Schritt geht der NAP II: Der Energie- irtschaft wird die CO2-Zuteilung um 15 Prozent ge- ürzt. Das ist richtig und es wird Gewinne abgeschöpft. ber eine Senkung der Preise erwarten wir nicht. Was wir brauchen ist mehr Wettbewerb auf dem Ener- iemarkt, weg von der beherrschenden Stellung der großen Vier“, hin zu einem offenem europäischen Ener- iemarkt. Dann wird die Belastung des Verbrauchers urch immer höhere Energiepreise auch nicht mehr öglich sein. Das zeigt das Beispiel der Industrie, die im nternationalen Wettbewerb steht. Und deshalb trotz missionshandel keine Preise. Doch mehr Wettbewerb, as wissen wir das werden wir nur langfristig schaffen, ir brauchen aber eine kurz- und mittelfristige Lösung. Und da gibt es ein Instrument, dass die CDU/CSU fa- orisiert: die „Ex-Post-Korrekturen“. Durch Koppelung er Zertifikatvergabe an die tatsächliche Stromproduk- ion fällt die Möglichkeit weg, keinen Strom zu produ- ieren und die zugewiesenen Zertifikate stattdessen zu erkaufen. Potenzielle Gewinne hieraus sind somit nicht enkbar und deren Wegfall kann nicht ein-gepreist wer- en. Damit würde der Strompreis sinken. Jetzt wissen wir: Die Kommission stemmt sich gegen ieses Instrument und eine Streitigkeit zwischen ihr und er Bundesrepublik Deutschland ist am Europäischen ericht in erster Instanz anhängig. Deshalb konnte die Ex-Post-Korrektur“ nicht von vorne herein in den AP II aufgenommen werden. Aber: Sobald das Gericht wohl Ende des Jahres – entschieden hat und wenn es ine für uns günstige Entscheidung ist – wofür nach un- erer Einschätzung einiges spricht –, dann muss neu ver- andelt und neu entschieden werden. Das hat auch die undesregierung in einer Protokollnotiz festgehalten. afür sind wir dankbar. Dann muss die Kommission mdenken. Eine Verschleppungstaktik mit einer mögli- hen Revision und einem Hinauszögern bis zu einer Ent- cheidung des EuGH machen wir nicht mit. Es dürfen icht durch eine lange Verfahrensdauer Fakten durch eitablauf geschaffen werden. Wir machen das nicht mit nd Herr Minister Gabriel, wir fordern auch Sie ein- ringlich auf: Lassen Sie das nicht zu! Die anderen vorgeschlagenen Instrumente – von der uktionierung bis zur Zertifikatesteuer – halten wir für ngeeignet. Es mag für alles eine Für und Wieder geben. ber eines ist sicher: Geringere Strompreise erreichen ir damit nicht, sondern eher im Gegenteil. Lassen Sie mich einen letzten Punkt herausheben, eil das ein Verhandlungserfolg der Union ist: Im AP II wird die Möglichkeit zur Nutzung von CDM und l-Projekten ganz erheblich erweitert. Bis zu 12 Prozent hrer Verpflichtungen können die Betreiber in dieser eise erbringen. Was heißt das? Statt durch Maßnahmen n Deutschland können CO2-Einsparungen beispiels- eise durch Umwelt- und Technologieprojekte in Ent- icklungsländern erbracht werden. Zum Nutzen aller eteiligten. In die Entwicklungsländer fließt Kapital für mweltschutz, die Unternehmen können in diesen Län- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4323 (A) ) (B) ) dern für dasselbe Geld erheblich höhere Effizienzge- winne erzielen und schließlich – für den Klimaschutz spielt es keine Rolle, ob CO2 hier oder dort eingespart wird. So sind diese Projekte heute Beispiele für erfolg- reiche Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft. Und – wie könnte es anders sein – schon erheben sich auch hier wieder kritische Stimmen, auch in diesem Hause, nicht nur bei den Linken, genauso bei den Grünen etwa: Macht hier nur nicht zu viel, irgendwo muss man Gren- zen ziehen, wo führt das hin, wenn nicht alle Pflichten im Inland abgearbeitet werden usw. Ich behaupte: Genau hier ist die Trennlinie zwischen pragmatischem, effizientem Umweltschutz, der auch Wirtschaft und Arbeitsplätze im Auge hat, und einseiti- ger Ideologie: Liebe Kolleginnen und Kollegen, global denken, lokal handeln – das war gestern. Heute heißt die Devise: Global denken, lokal, national und global han- deln. Dafür stehen wir – in Verantwortung für den Plane- ten Erde und für die Arbeitsplätze in Deutschland. Frank Schwabe (SPD): Drei Vorbemerkungen seien mir gestattet: Erstens. Bei allen Debatten um Mengen- gerüste, Zuteilungsregeln, Ausnahmeregeln usw. dürfen wir nicht vergessen, worum es beim Emissionshandel ei- gentlich geht: um die Bewältigung des Klimawandels. Es geht mit dem Klimawandel um eine der, wenn nicht die größte Menschheitsherausforderung. Es geht darum, dass die Erkenntnisse zur Dramatik des Prozesses immer intensiver werden. Zweitens. Man muss den Emissionshandel nicht lie- ben. Man muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass er das einzige international durchsetzbare Instrument war. Wer, gerade aufseiten der Wirtschaft, den Emissionshandel nicht will, der muss sich im Klaren darüber sein, welche Instrumentarien des Klimaschutzes er dann will. Und dass es möglicherweise gerade von den Gegnern weni- ger geliebte Instrumentarien sein könnten. Drittens will ich betonen, dass der Emissionshandel sicherlich ein zentrales, aber nicht das einzige Mittel zur Senkung der Treibhausgasemissionen ist. Ob EEG, KWK, Biokraftstoffe, CO2-Gebäudesanierung, Effi- zienzprogramme und anderes. Erst im Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Instrumente wird die Klima- schutzpolitik in Deutschland erfolgreich sein. Bei der Betrachtung des vorliegenden Nationalen Al- lokationsplans II für 2008 bis 2012 ist nun für die einen das Glas halb voll, für die anderen leer, für manche an- dere läuft es aber schon über. Für die Opposition in diesem Haus ist das Glas leer. Ganz und gar. Sie lassen kein gutes Haar an diesem NAP II! Das ist Ihr gutes Recht, es ist sogar Ihre Pflicht, sich kritisch mit der Politik der Regierung auseinander zu setzen. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Regie- rung und Opposition. Sie können das Blaue vom Him- mel fordern, die Regierung muss vor dem Hintergrund einer klaren Zielrichtung das Mögliche umsetzen. e A s T a D 5 t s N d f d d V v S I n e d a c e v j G t p f S e s e g g d M r f M D 1 z s L d u L s D (C (D Und das mit dem NAP II verbundene Ziel ist klar. Die ntscheidende Frage ist: Ist der vorliegende Nationale llokationsplan geeignet das im Rahmen des europäi- chen so genannten burden sharings eingegangene reibhausgasminderungsziel von 21 Prozent bis 2012 uf der Basis des Jahres 1990 zu erreichen? Ja oder nein? ie Antwort ist: Ja. Schaffen wir es außerdem das Regelungsdickicht von 8 Kombinationsregeln zu entwirren und das System ransparenter zu machen. Die Antwort ist: Ja. Der Umweltminister hat dieses hier in der Frage- tunde am Mittwoch bereits umfassend dargelegt. Der ationale Allokationsplan II ist in vielen Bereichen eutlich besser als der erste. Er ist eine gute Grundlage ür die Beratungen des Parlaments, also von uns, über as Zuteilungsgesetz 2012 am Ende dieses Jahres. Der vorliegende NAP II entspricht der Energiepolitik er Bundesregierung, die gleichzeitig auf Klimaschutz, ersorgungssicherheit und Preisstabilität setzt. Und nun erstehe ich ja den Einwand der Umweltökonomen, die ie sich in der Opposition zu Eigen machen, dass das nstrument durch unterschiedliche politische Vorgaben icht in seiner Idealform umgesetzt wird. Aber das ist ben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis und en muss Politik schon machen und den muss Politik uch aushalten. Deshalb entscheidet sich die Koalition entgegen man- her Wünsche eben für einen Energiemix und gegen eine inseitige Bevorzugung von Gas. Deshalb gibt es den on manchen gewünschten einheitlichen Benchmark etzt nicht. Es darf aber auch keine Benachteiligung von as durch den NAP geben. Deshalb war es so wichtig, dass der Standardauslas- ungsfaktor für GuD-Kraftwerke jetzt bei 7 500 Stunden ro Jahr liegt. Dass das jetzt so im NAP steht, ist ein Er- olg im Sinne des Klimaschutzes. Und das dürfen auch ie so benennen. Mit dem NAP II werden also die Kiotoziele bis 2012 rreicht. Der NAP II ist einfacher und transparenter, mit einen Regelungen werden notwendige Investitionen in ine Erneuerung des Kraftwerkparks gefördert. Mit dem eteilten Erfüllungsfaktor von 15 Prozent für die Ener- iewirtschaft und 1,25 Prozent für die Industrie trägt er er Wettbewerbssituation und den unterschiedlichen öglichkeiten der CO2-Reduktion Rechnung. Das ist ichtig. Und er schafft verlässliche Rahmenbedingungen ür die Förderung von Klimaschutz im Ausland über die echanismen von Joint Implementation und Clean evelopment Mechanism. Ich halte hier die Quote von 2 Prozent für richtig und ausbaufähig, will aber gleich- eitig betonen, dass wir immer Wert darauf legen müs- en einen erheblichen Teil des Klimaschutzes im eigenen and zu verwirklichen. Das schafft erst die Glaubwür- igkeit, international für ambitionierte Ziele einzutreten nd hält den Innovationsdruck, der sicherlich nicht zu asten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirt- chaft war und ist, aufrecht. Nochmal: Der NAP II ist eine gute Grundlage für die iskussion zum ZuG 2012. Aber es ist schon Aufgabe 4324 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) des Parlaments, jetzt in intensive Beratungen einzustei- gen. Die SPD-Fraktion hat dabei insbesondere noch Dis- kussionsbedarf zum CAP vor dem Hintergrund der noch zu erhebenden Zahlen für die Jahre 2003 und 2004. Die- ses ist aber ja auch die Position der Bundesregierung. Darüber hinaus werden wir die Frage der Reserve vor dem Hintergrund der angekündigten Kraftwerksprojekte kritisch überprüfen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Vermeidung der Mitnahmeeffekte sehen wir noch nicht ausreichend umgesetzt. Hier wollen wir prüfen, ob es ein Verfahren gibt, das die windfall profits vermeidet oder abschöpft, ohne gleichzeitig einen Vorwand für weitere Strompreis- erhöhungen zu liefern. Die SPD-Fraktion unterstützt die Ankündigung des Umweltministers, sich für eine umfas- sende Auktionierung in der dritten Handelsperiode ein- zusetzen. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass der Nationale Allokationsplan II genügend Spielräume für einen ambi- tionierten Klimaschutz nach 2012 bietet. Der Druck auf einen umfassenden Klimaschutz wird mit jeder neuen Studie zunehmen. Deshalb muss heute zweierlei gewähr- leistet sein. Es dürfen erstens im NAP II keine Elemente enthalten sein, die eine zu starke Belastung für die nächste Periode mit sich bringen. Vor dem Hintergrund der steigenden Ansprüche an den Klimaschutzwürde das das System des Emissionshandels in Gefahr bringen. Zweitens müssen bereits heute Signale gesetzt werden, dass es im Bereich des Kraftwerksbaus, zwar zu einer durch einen Energiemix energiesicheren, aber auch gleichzeitig klimaschutzgerechten Entwicklung kommen muss. Die Kohle in all ihren Facetten wollen wir als Säule haben. Wenn aber zu sehr in Kohle investiert würde und damit ambitioniertere Klimapfade in Zukunft nicht mehr zu erreichen wären, müsste im NAP III über einen brennstoffunabhängigen benchmark im Sinne des Klimaschutzes nachjustiert werden. Heute bleibt festzustellen: Erstens. Der NAP II ist besser als der NAP I. Zweitens. Er ist eine gute Grund- lage für die Erreichung der Klimaschutzziele bis 2012. Und abschließend – drittens –: Er ist eine gute Grund- lage für eine umfassende und intensive parlamentarische Diskussion in den nächsten Monaten. Und die werden wir von der SPD-Fraktion, und ich nehme an, die ande- ren Fraktionen auch, umfassend führen. Michael Kauch (FDP): Emissionshandel ist als effi- zientes, kostengünstiges Klimaschutzinstrument sowohl bei den Umweltverbänden als auch in der Wirtschaft an- erkannt. Die Bundesregierung gefährdet mit Ihrer Politik aller- dings seine Akzeptanz, wenn sie ungerechtfertigte Ge- schenke zugunsten der Energieversorger und zulasten der Verbraucher macht, indem sie die Zertifikate zu 100 Prozent verschenkt. Sie, Herr Gabriel, könnten das ändern. Wir Liberale fordern Sie erneut auf, die Emissionsrechte zu verstei- g n d k D w s t o E w b s S i a E d s t A e g M d n F s s g Z g h g E l z k m K d e u P s e s s (C (D ern, anstatt sie kostenlos abzugeben. Hier wird nicht ur Geld verschenkt, sondern die Möglichkeit vergeben, as Geld an die Stromverbraucher zurückzugeben. Sie önnten mit den Einnahmen die Stromsteuer senken. ann würden die Strompreise sinken und nicht steigen, ie Sie es immer wieder behaupten. Der Wert der Emis- ionsrechte ist schließlich bereits jetzt schon eingepreist – rotz kostenloser Ausgabe. Für die Umwelt wäre es egal, b Sie versteigern, für den Verbraucher ist es das nicht. s gibt zudem konkrete Vorschläge, Spekulationsge- inne bei der Versteigerung zu verhindern. Aber offen- ar hören Sie, Herr Gabriel, mehr auf die Energiever- orger als auf Ihr eigenes Beratergremium, den achverständigenrat für Umweltfragen. Dieser schreibt n seiner Stellungnahme: Bei der Wettbewerbsargumentation handelt es sich um vorgeschobene strategische Argumente im Kampf um windfall-profits. Eine Versteigerung ist die einfachste und transparenteste aller Zuteilungs- methoden und vermeidet diese Verteilungskonflikte innerhalb des Emissionshandelssektors. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ein Investitionshemmnis ist die von allen Experten ls zu gering erachtete Ausstattung der Reserve von missionsrechten für Neuanlagen. Sie ist jährlich min- estens um 15 Millionen zu niedrig angesetzt. Die Re- erve muss aufgestockt werden, sonst werden hier Las- en in die Zukunft getragen. Entscheidend ist, dass die ufstockung innerhalb des vorgegebenen CO2-Budgets rfolgt, um die eingegangenen Klimaschutzziele nicht zu efährden. Die entsprechende Kürzung der zugeteilten engen für Altanlagen sollte dann aus unserer Sicht bei er Energiewirtschaft und nicht bei den Industrieunter- ehmen erfolgen. Wir haben also durchaus Übereinstimmungen mit den orderungen im Antrag der Linken und teilen die grund- ätzliche Kritik am Nationalen Allokationsplan. Der ent- cheidende Unterschied liegt aber in unseren Auffassun- en, was der Staat mit dem Versteigerungserlös aus den ertifikaten machen soll. Sie wollen neue Ausgabenpro- ramme beschließen und so die Staatsquote weiter erhö- en. Wir wollen die Stromsteuer senken und so die Bür- er entlasten. Wir wollen umverteilen von vier nergieversorgern auf die privaten Haushalten, Sie wol- en umverteilen von Privatwirtschaft zum Staat. Uns unterscheidet zudem Ihre sehr kritische Haltung u den projektbasierten Mechanismen des Kiotoproto- oll. Die FDP will, dass alle Kiotomechanismen im Rah- en der nationalen, europäischen und internationalen limapolitik genutzt, aber auch weiterentwickelt wer- en. So wird Klimaschutz so kostengünstig wie möglich rreicht. Im Bereich von CDM, des Mechanismus für mweltgerechte Entwicklung, sind derzeit nicht zu viele rojekte, sondern zu wenig. Der von der Bundesregierung am Mittwoch beschlos- ene Nationale Allokationsplan ist ein Paradebeispiel für ine Politik der verpassten Chancen. Anstatt den Emis- ionshandel einfach, kostengünstig und gerecht zu ge- talten, bleibt dieses Instrument in Deutschland geprägt Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4325 (A) ) (B) ) von Sonderregeln und Verteilungskämpfen. Experten- meinungen wurden zugunsten von Konzerninteressen in den Wind geschlagen. Anstatt Vorreiter im Emissions- handel zu sein, ist Deutschland zur Bremse geworden. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Heute geht der Nationale Allokationsplan für die zweite Emissionshan- delsperiode nach Brüssel. Es ist schon erstaunlich, dass sich der Bundestag erst auf Antrag der Linken hin mit seinem Inhalt beschäftigt. Schließlich geht es im NAP ja nicht nur um die Architektur des künftigen Emissions- handels, sondern auch um die Emissionsziele aller volkswirtschaftlichen Sektoren der Bundesrepublik bis 2012. Das alles birgt jede Menge Umwelt- und vertei- lungspolitischen Sprengstoff. Welche Bedeutung der Zuteilungsplan hat, kann man auch an einem Artikel von „BBC News“ ablesen. Da- nach hätte Großbritannien mit seinem NAP bewusst auf die Veröffentlichung des deutschen Plans gewartet. Die Regierung dort stehe unter Druck der dortigen Unterneh- men, weil die deutschen Unternehmen seinerzeit im von Rot-Grün verabschiedeten NAP vergleichsweise großzü- gig mit Zertifikaten ausgestattet worden seien. Offen- sichtlich hoffte man in London nun auf ambitionierte Ziele in der Bundesrepublik. – Wie wir nun wissen, ver- geblich. Denn im Vergleich zur Basisperiode 2000 bis 2002 sollen hierzulande im Emissionshandelssektor in der zweiten Handelsperiode gerade einmal 2 Prozent CO2 eingespart werden. Man muss sich das einmal vor- stellen: Insgesamt 2 Prozent in knapp zehn Jahren! Das ist verordneter Stillstand in der Klimapolitik! Der renommierte britische Klimawissenschaftler Pro- fessor Michael Grubb hat sich daher auch tief enttäuscht über Deutschland geäußert. Der schlaffe deutsche NAP werde Auswirkungen auf die anderen EU-Länder und damit auf den europäischen Emissionshandel insgesamt haben, stellt er fest. Herr Gabriel, wo ist denn nun die internationale Vor- reiterrolle der Bundesrepublik im Klimaschutz? Sie soll- ten jeden Morgen ein Dankgebet sprechen, dass die DDR und ihre energiefressende Wirtschaft zusammen- gebrochen ist. Wir müssen hier im Hause im Gesetzgebungsverfah- ren dafür sorgen, dass der Emissionshandel in Deutsch- land wieder zu einem Klimaschutzinstrument wird. In unserem Antrag machen wir Vorschläge dafür. Zualler- erst muss ein anspruchsvolles Emissionsziel her. Der Ausstoß ist deutlich unter 470 Millionen Tonnen zu be- grenzen, um glaubwürdig auf einem Klimaschutzpfad zu bleiben. Zudem sind die Regeln für Neu- und Ersatzan- lagen zu verändern. Momentan sind sie schlicht Schutz- klauseln für die Kohlewirtschaft, auch wenn Herr Gabriel ständig das Gegenteil erklärt. Ferner ist die viel zu geringe Neuanlagen-Reserve von 12 Millionen Tonnen klimapolitisch und haushalts- rechtlich eine Anleihe auf die Zukunft. Schließlich muss der Bund – da es absehbar zu Engpässen kommen wird – auf dem Markt Zertifikate erwerben, um damit die Neu- anlagen ausstatten zu können. Damit wird ein weiterer S 2 b d t E e d w w d 5 u n d S n v w M 5 n K i e d p m e e t d l d E S Z A d D W n z N s m g g g N (C (D chattenhaushalt für die Zukunft von voraussichtlich Milliarden Euro aufgemacht. Die Bundesrepublik hat sich die meisten ihrer Pro- leme im Emissionshandel selbst geschaffen, und zwar adurch, dass vollständig auf die Versteigerung der Zer- ifikate verzichtet wird. So muss bei der kostenlosen rstausstattung mit komplizierten Regeln das Ergebnis ines marktbasierten Verfahrens nachgebildet werden. In en Verhandlungen um die Emissionshandelsrichtlinie ar es nicht zuletzt deutscher Druck, durch den auf eine eitgehend kostenlose Zuteilung als Grundprinzip ge- rängt wurde. Doch schon heute wäre eine Versteigerung von Prozent der Zertifikate EU-rechtlich möglich. Darauf nd damit gleichzeitig auf rund 1,5 Milliarden Euro Ein- ahmen verzichtete die alte Bundesregierung. Die Unternehmen bedanken sich, denn diese Milliar- en wandern direkt als Extraprofit in die Kassen der tromkonzerne. Schließlich preisen die Unternehmen ach eigenem Bekunden den Marktwert der Zertifikate oll in den Strompreis ein. Und so soll es auch in der zweiten Handelsperiode eitergehen. Das Kabinett verzichtet bei heutigen arktpreisen von um die 20 Euro je Tonne auf rund Milliarden Euro, wenn die dann möglichen 10 Prozent icht auktioniert werden. Das Geld fließt erneut in die assen der Stromversorger. Wir sind der Meinung, das st ein Skandal für eine Bundesregierung, die ständig den infachen Leuten in die Tasche greift, weil das angeblich er klamme Etat erfordert. Unser Fazit: So, wie von der Bundesregierung ge- lant, ist der Emissionshandel erstens eine Gelddruck- aschine für die vier großen Energiekonzerne, zweitens in milliardenschweres Haushaltsrisiko, drittens bringt r nichts fürs Klima und viertens sendet er außenpoli- isch verheerende Signale aus. Wir haben die Chance, diese gravierenden Fehler bei en anstehenden Beratungen zum so genannten Zutei- ungsgesetz 2012 rückgängig zu machen. Lassen sie uns iese Chance gemeinsam nutzen: gegen die Lobby der nergiekonzerne und für das Klima. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eit dem l. Januar 2005 steht der Emissionshandel im entrum der europäischen Klimapolitik. Der Nationale llokationsplan für die Jahre 2005 bis 2007, NAP I, hat as System des Emissionshandels erfolgreich in eutschland etabliert. Viele Sonderregeln, die auf unsch unseres damaligen Koalitionspartners aufge- ommen wurden, höhlen aber seine Effektivität aus. Der weite Nationale Allokationsplan 2008 bis 2012, AP II, sollte diese Fehler vermeiden und zu einer an- pruchsvollen klimapolitischen Grundlage für die kom- enden Jahre werden. Der NAP II ist damit die erste roße klimapolitische Nagelprobe der neuen Bundesre- ierung. Leider, so müssen wir feststellen, hat die Bundesre- ierung diese Nagelprobe aber nicht bestanden. Der AP II der Bundesregierung wird den Herausforderun- 4326 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) gen des Klimaschutzes nicht gerecht und verschenkt leichtfertig die Chancen, die der Emissionshandel bietet. Aus unserer Sicht schafft er nicht die Voraussetzungen für ambitionierten Klimaschutz, sondern ist ein Förder- instrument für den Bau neuer Kohlekraftwerke. Gezielte Anreize für Investitionen in klimaverträglichere Ener- gieträger fehlen, klimaschädliche Kohlekraftwerke sol- len sogar doppelt so viele Emissionsrechte erhalten wie Gaskraftwerke. Das ist ungerecht, behindert Neuinves- toren und ist ein klimapolitischer Widersinn erster Güte. Klimapolitisch richtig wäre ein einheitlicher, brenn- stoffunabhängiger Benchmark, insbesondere für neue Kraftwerke, um ein klares Signal für emissionsfreie oder -arme Technologien zu setzen. Zweitens ist es ein schwerer Fehler, dass die Bundes- regierung die Zertifikate an die Stromkonzerne ver- schenken will, was deren Monopolstellung auf den Ener- giemärkten weiter festigt. Dieses Geschenk zahlen die privaten und industriellen Stromverbraucher, denn die Energieversorger werden auch künftig den Wert der CO2- Rechte in die Strompreise einpreisen und damit doppelt abkassieren. Besonders Umweltminister Gabriel macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen der Stromkonzerne. Wenn selbst die Ministerpräsidenten der Union Roland Koch und Günther Oettinger sich explizit der grünen Position anschließen und fordern, die Zertifikate zu ver- steigern, sollte das dem obersten Klimaschützer dieser Bundesregierung zu denken geben. Ich habe jedenfalls mit Freude vernommen, dass sich auch Kollegen in den Koalitionsfraktionen für eine Versteigerung ausspre- chen. Unsere Unterstützung im parlamentarischen Ver- fahren nach der Sommerpause haben Sie dabei! Drittens sind die Reduktionsziele zu wenig ambitio- niert. Schon in 2005 haben Industrie und Energiewirt- schaft weniger CO2 ausgestoßen als sie zwischen 2008 und 2012 an jährlichen Emissionsrechten durch den NAP II erhalten sollen. Das passt vorne und hinten nicht zusammen. Wir brauchen also ambitionieitere Ziele. Grundlage dafür sollte die Zusage aus der Wirtschaft sein, ihre CO2-Emissionen bis 2010 um 45 Millionen Tonnen zu senken. Alles in allem ist der vorliegende NAP II eine ver- passte Chance für den Klimaschutz. Nicht die Interessen der großen Energiekonzerne dürfen der Maßstab beim Emissionshandel sein, sondern die dramatische Heraus- forderung des Klimaschutzes. Ich hoffe, dass wir im par- lamentarischen Verfahren Verbesserungen für den Kli- maschutz erreichen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zuverlässigkeits- überprüfung von Privatpiloten auf ein ange- messenes Maß reduzieren (Tagesordnungs- punkt 35) Clemens Binninger (CDU/CSU): Wenn wir heute über den FDP-Antrag zur Zuverlässigkeitsüberprüfung v e d a t h h d d o g 3 G l – d a G s j M d k v B d a b d g d W m u V t F m t n b S d d D S p b K m s g t l (C (D on Privatpiloten sprechen, dann sprechen wir zunächst inmal über Vorschriften für einen wirksamen Schutz es Luftverkehrs gegen Flugzeugentführungen, Sabotage- kte und sonstige gefährliche Eingriffe. Diese Vorschrif- en sind im Luftsicherheitsgesetz zusammengefasst. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie von mir vor- ergesagt, zwar Passagen des rot-grünen Luftsicher- eitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Vom Urteil es Bundesverfassungsgerichts ist aber nicht die perio- ische Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsver- rdnung betroffen, die in § 7 des Luftsicherheitsgesetzes eregelt ist. Betroffen von dieser Überprüfung sind circa 0 000 Piloten in Deutschland. Grundlage für die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist ein efährdungsgutachten des BKA: Darin wird sehr deut- ich darauf hingewiesen, dass auch Sportflugzeuge wenn sie in falsche Hände geraten – eine Bedrohung arstellen. Die Innenministerkonferenz der Länder hat uf dieser Grundlage entsprechende Forderungen an den esetzgeber gestellt. Diese Einschätzung unserer zu- tändigen Sicherheitsbehörden wurde übrigens erst üngst wieder erneuert. Ich denke, wir sollten uns auf die einung der Experten verlassen können. Die FDP bleibt in ihrem Antrag eine Erklärung schul- ig, warum ihrer Meinung nach mit der Zuverlässig- eitsüberprüfung kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn erbunden sein soll. Eine starke Behauptung ohne egründung – das ist etwas zu wenig. Ich vertraue in iesem Falle deshalb lieber unseren Sicherheitsbehörden ls den Liberalen. Es ist der erfolgreichen Arbeit der Sportpilotenver- ände geschuldet, dass wir uns so intensiv mit dem § 7 es Luftsicherheitsgesetzes befassen und in der Vergan- enheit befasst haben. Die Opposition – hier besonders ie FDP – hat das Thema nämlich gründlich verschlafen: ährend wir, das Bundesinnenministerium gemeinsam it den zuständigen Innenpolitikern von Union und SPD nd den betroffenen Verbänden, die Ausgestaltung der erordnung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung überarbei- et und einvernehmlich abgeschlossen haben, hat die DP einen Antrag erarbeitet, der heute das Papier nicht ehr Wert ist, auf dem er steht. Das Bundesinnenminis- erium hat eine mit den Verbänden abgestimmte Verord- ung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung auf den Weg ge- racht, die einen Ausgleich zwischen den berechtigten icherheitsinteressen der Menschen in Deutschland und en Wünschen der Sportpiloten darstellt. Jetzt wird sich er Bundesrat damit noch befassen. Das ist der Stand der inge. Diese Verordnung erfüllt fast alle Forderungen der portpilotenverbände: So ist unter anderem das Über- rüfungsintervall auf fünf Jahre ausgedehnt. Eine Ge- ührenordnung wird derzeit erarbeitet; dabei wird der ostenrahmen von 60 Euro nicht überschritten. Auch üssen Berufspiloten, die schon sicherheitsüberprüft ind, nicht noch einmal überprüft werden. Es ist also anz offensichtlich, dass die Forderungen im FDP-An- rag überholt sind und dieser Antrag entsprechend wert- os ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4327 (A) ) (B) ) Ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Seitdem sich die westliche Welt der Bedrohung durch den islamisti- schen Terrorismus gegenübersieht, müssen wir neue Wege in präventiven Sicherheitsfragen gehen. Während die USA hierfür auch teilweise eine neue Sicherheitsar- chitektur geschaffen hat – Stichwort „Heimatschutz- ministerium“ oder „FEMA“ – sind es bei uns in erster Linie neue Bestimmungen. Es gibt sicher keinen Streit darüber, dass wir alle ge- meinsam das Ziel haben, die Sicherheit im Luftverkehr zu verbessern und die Gefahr von Anschlägen oder ihre Folgen soweit als möglich zu reduzieren. Die Gesell- schaft von heute ist auf kaum einem Feld so leicht zu treffen wie im Bereich der zivilen Luftfahrt. Flugzeuge als Waffen sind nach wie vor das größte Risiko, das uns in Form von terroristischen Anschlägen drohen kann. Sicherheit in der Luft beginnt deshalb bereits am Bo- den. Das ist ein Grundsatz, auf dem die Zuverlässigkeits- überprüfung für Sportpiloten aufbaut. Wir sollten nicht so tun, als sei die Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Sport- piloten ein Kulturbruch: Als Tourist im Ausland erleben wir das auf vielfältige Art und Weise. Wer zum Beispiel heute ein Baseballspiel beispielsweise in New York se- hen will, der muss sich bei seiner Reise in die USA und beim Betreten des Stadions der New-York-Yankees um- fassendsten Sicherheitsüberprüfungen unterziehen, ohne dass man gleich von einer pauschalen Verdächtigung sprechen würde. Sicherheit hat in unseren Zeiten ihren Preis. Deshalb möchte ich nochmals ganz klar herausstellen: Bei der Si- cherheitsüberprüfung geht es nicht um die pauschale Verdächtigung von Sportfliegern. Das möchte ich von hier aus allen betroffenen Sportpiloten deutlich sagen. Vielmehr ist diese Überprüfung lediglich Teil eines um- fassenden neuen Sicherheitsanspruches der Menschen in unserem Land, dem wir Rechnung tragen. Uns liegt übrigens inzwischen ein Verordnungsent- wurf der EU vor, der noch über unsere Zuverlässigkeits- überprüfung hinausgeht. Aber durch unsere Vorarbeiten und durch die ersten Erfahrungen, die wir schon bald mit unserer Zuverlässigkeitsüberprüfung machen werden, sind wir politisch bestens gerüstet, um die deutsche Zu- verlässigkeitsüberprüfung zu einem europäischen Stan- dard zu machen. Lassen Sie mich abschließend noch zwei Punkte zur Diskussion stellen, die mir persönlich sehr wichtig erscheinen – wichtiger als das, was die FDP uns hier vorgelegt hat. Erstens. Es ist meines Erachtens denkbar, dass das fünfjährige Intervall wegfällt, nämlich dann, wenn die Sicherheitsbehörden die sicherheitsüberprüften Piloten in einer Datei führen, die dann aktiviert wird, wenn neue Erkenntnisse bei den Behörden über betroffene Piloten auftauchen. Dann könnten wir auf einen Überprüfungs- intervall tatsächlich ganz verzichten. Zweitens. Ich plädiere dringend für eine Überprüfung der Maßnahmen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung in der zweiten Jahreshälfte 2007. Diese Überprüfung muss z v f u a A l z F h V h h i S L Z a a d l z l ü t v p d w h h d w B p A F a l d g s J L i l a g t d W (C (D wischen den zuständigen Behörden und den Interessen- ertretern der Betroffenen stattfinden. Ich habe mich da- ür bereits beim Bundesinnenministerium stark gemacht nd bin darin sowohl durch Staatssekretär Altmaier als uch meinem Kollegen Wiefelspütz unterstützt worden. Dieter Wiefelspütz (SPD): Die FDP strebt mit ihrem ntrag an, Privatpiloten im Wesentlichen von der Zuver- ässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz u befreien. Damit bedroht sie die gebotene Balance von reiheit und Sicherheit und gefährdet die innere Sicher- eit in Deutschland. Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen erkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedro- ung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedro- ung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem st durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes ystem an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der uft Rechnung getragen worden. Die Ausdehnung der uverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz uf die Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheits- nforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung er deutschen Innenministerkonferenz. Durch die Zuver- ässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass un- uverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten er- angen oder ein Luftfahrzeug führen. Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeits- berprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozen- igen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luft- erkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige räventive Komponente darstellen. Zutreffend ist, dass bislang ausländische Piloten urch diese Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht erfasst erden. Auf europäischer Ebene werden gerade Ver- andlungen geführt, um diesen Missstand abzustellen. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicher- eitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in enen durch die Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tat- affe massive Schäden angerichtet werden können, zum eispiel wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Ex- losivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die usdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle lugzeugführer ist auch das Bedrohungspotenzial, das us der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von re- ativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefähr- ung für Personen in Sicherheitsbereichen ausgehen, die egen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt ind. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung findet seit vielen ahren Anwendung auf eine Vielzahl von Personen im uftverkehr, ohne dass dies bisher auf Kritik gestoßen st. Es macht keinen Sinn, Privatpiloten von der Zuver- ässigkeitsprüfung auszunehmen, ihr jedoch weiterhin lle Beschäftigten auf Verkehrsflughäfen bis zur Reini- ungsfirma zu unterwerfen. Es ist unser fester Wille, die Belastung der Privatpilo- en durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf ein Min- estmaß zu reduzieren. Es ist beabsichtigt, zukünftig die iederholungsprüfung nur alle fünf Jahre durchzuführen. 4328 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Die Grundlagen hierfür werden gerade im Bundesminis- terium des Innern erarbeitet. Auch wird das Bundesmi- nisterium des Innern eine Kostenverordnung erarbeiten, die einen angemessenen Gebührenrahmen vorsehen wird. Zu den Fragen der Zuverlässigkeitsüberprüfung ste- hen wir auch in intensivem und hochrangigem Kontakt mit dem Deutschen Aero-Club, mit dem wir vereinbart haben, die praktische Durchführung der Zuverlässig- keitsüberprüfung weiter zu beobachten und in einem Jahr diese Erfahrungen gemeinsam auszuwerten. Ernst Burgbacher (FDP): Am 15. Februar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht klar und deutlich eine Kernregelung des Luftsicherheitsgesetzes, den in § 14 LuftSiG geregelten Abschuss eines Passagierflugzeugs durch die Bundesluftwaffe über dem Bundesgebiet, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die FDP-Bundestagsfraktion war die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die in den Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz die Frage gestellt hatte, ob das Grundgesetz es tatsächlich zulässt, das Leben unschuldi- ger Flugzeuginsassen preiszugeben, um das Leben Drit- ter zu retten. Die FDP hatte daraufhin im Bundestag dem Gesetz nicht zugestimmt. Die Nichtigerklärung der Re- gelungen des § 14 Abs. 3 LuftSiG durch das Bundesver- fassungsgericht hat unsere Auffassung eindeutig bestä- tigt. Nicht berührt von der Entscheidung aus Karlsruhe ist jedoch die Regelung des § 7 LuftSiG. Nach dieser Re- gelung müssen sich auch Hobbypiloten einer regelmä- ßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Diese Regelung ist in ihrer Ausgestaltung nicht zumutbar und stellt eine unverhältnismäßige Belastung für die Piloten dar. Sämtliche Pilotenvereinigungen haben sich gegen das im Entwurf der Luftsicherheits-Zuverlässigkeits- überprüfungsverordnung festgelegte Wiederholungsin- tervall der Zuverlässigkeitsprüfung von drei Jahren aus- gesprochen; diese kurze Frist ist für niemanden nachvollziehbar. Zahlreiche Verbände und Privatperso- nen, die als Hobbyflieger von den Bestimmungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung betroffen sind, haben mich angeschrieben und ihre berechtigten Kritikpunkte zum Ausdruck gebracht: Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Luftfahrzeugführer spiegelt nicht die tatsächliche Gefährdung wider. Die Gefahr, die von einem motori- sierten Flugzeug ausgeht, entspricht ungefähr derjenigen eines Mittelklasseautos. Führer von Mittelklasseautos – die, wie alle anderen Autofahrer auch, für die meisten Unfälle mit Sach- sowie Personenschäden verantwort- lich sind – müssen eine solche Zuverlässigkeitsüberprü- fung nicht vornehmen. Da die Flugzeuge von Hobby- piloten auch hinsichtlich Größe, Masse und Geschwindigkeit einem Mittelklassewagen entsprechen und zudem in den allermeisten Fällen lediglich zu Pri- vat- oder Geschäftsreisen genutzt werden, folgt aus der kontinuierlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Gene- ralverdacht, dem die Hobbypiloten ausgesetzt werden. Dieser generellen Verdächtigung kann und wird die FDP n d a L d d k h B n t g v e s j f s l p s r e z U S Z m – d b c Z z f d e v w d F k f d n m i S l r a e S i w (C (D icht zustimmen. Diejenigen Privat- und Berufspiloten, ie gerade derartige Luftfahrzeuge führen, sollten daher us der Zuverlässigkeitsüberprüfung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 uftSiG herausgenommen werden. Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich daraus, dass sich er Gesetzentwurf zu den Kriterien der Zuverlässigkeit, as heißt, wann ein Pilot die erforderliche Zuverlässig- eit besitzt oder nicht, gar nicht äußert. Nun kann man ierzu anführen, dass in anderen ordnungsrechtlichen ereichen eine Definition für Zuverlässigkeit ebenfalls icht in den Gesetzestext aufgenommen wurde. Der Un- erschied liegt jedoch darin, dass in anderen Bereichen rundsätzlich davon ausgegangen wird, dass jemand zu- erlässig ist, und nur dann zum Beispiel eine Erlaubnis ntzogen wird, wenn sich nachträglich die Unzuverläs- igkeit herausstellt. Das Luftsicherheitsgesetz macht es edoch genau umgekehrt. Grundsätzlich sind demzu- olge die deutschen Piloten unzuverlässig, es sei denn, ie belegen das Gegenteil. Nur unter diesem Blickwinkel ässt sich die ständig wiederholte Zuverlässigkeitsüber- rüfung erklären. Das Gesetz sollte daher die Kriterien der Unzuverläs- igkeit zumindest in Form von Regelbeispielen auffüh- en. Dies würde der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ntgegenkommen und darüber hinaus den Piloten helfen u erkennen, wann und bei welchen Verstößen von einer nzuverlässigkeit ausgegangen werden muss. Das Luft- iG sollte daher klare Kriterien, die eine Beurteilung der uverlässigkeit ermöglichen, aufnehmen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Führer von otorgetriebenen Luftfahrzeugen anzuwenden, spiegelt wie bereits ausgeführt – nicht die tatsächliche Gefähr- ung wider. Der bürokratische Aufwand und die Kosten- elastung für die Überprüfungen sind hoch, ein einheitli- her Kriterienkatalog fehlt. Die Wiederholung der uverlässigkeitsüberprüfung innerhalb eines derart kur- en Zeitraumes stellt eine unnötige bürokratische Last ür die Piloten, aber auch für die damit befassten Behör- en dar. Eine Orientierung an den EU-Vorgaben und damit ine Festlegung des Wiederholungsintervalls für die Zu- erlässigkeitsüberprüfung auf fünf Jahre genügt und ird dem Sicherheitsbedürfnis ebenso gerecht. Die Bun- esregierung hat in ihrer Antwort auf meine schriftliche rage vom März 2006 erklärt, sie wolle darauf hinwir- en, dass das Verfahren für die Zuverlässigkeitsüberprü- ung zukünftig einfacher ausgestaltet wird. Sie strebe an, en Turnus für die Wiederholungsprüfung von bisher ei- em Jahr auf fünf Jahre zu strecken, sodass der Zeitraum it der gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzverlängerung dentisch ist. Ich möchte die Bundesregierung an dieser telle nochmals daran erinnern! Ein Sicherheitsgewinn ist durch die kurze Wiederho- ungsfrist der Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zu er- eichen, wie auch die Regierung von Schleswig-Holstein uf eine Kleine Anfrage des Kollegen Wolfgang Kubicki rklärt hat. Ich zitiere die Antwort der Landesregierung chleswig-Holstein auf die Frage, ob durch die Angaben n den Fragebögen zusätzliche Sicherheit erwartet erde: „Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Pri- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4329 (A) ) (B) ) vatpiloten verspricht sich das Land Schleswig-Holstein keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Durch das vom Bund vorgegebene Verfahren entsteht den Ländern zu- sätzlicher Aufwand.“ Diese Beurteilung sollte der Bun- desregierung zu denken geben. In der von der FDP-Bundestagsfraktion beantragten Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestags am 17. Fe- bruar zur Haltung der Bundesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz hatte Kollege Bosbach von der Union signalisiert, dass man sich über den § 7 LuftSiG in aller Ruhe unterhalten müsse. Ich zitiere den Kollegen Bosbach: „Wir erachten nicht die Intention des Gesetzgebers als falsch, aber wir müssen auch die praktischen Auswirkungen sehen, die eine gesetzliche Neuregelung zur Folge haben kann.“ Heute debattieren wir über konkrete Verbesserungs- vorschläge, die die FDP-Fraktion vorgelegt hat. Ich for- dere daher den Deutschen Bundestag auf, den Antrag der FDP zu unterstützen und die notwendigen Änderungen mit Blick auf § 7 Luftsicherheitsgesetzes zu beschließen. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Die FDP bean- tragt, die umfassenden Sicherheitsüberprüfungen für Pri- vatpiloten von Kleinflugzeugen auf ein Normalmaß zu- rückzuführen und zugleich rechtliche Unklarheiten auszuräumen. Das scheint, wie die „FAZ“ titelte, ein „Nebenkrieg um die Lufthoheit“ zu sein, also nichts von Belang. Aber der erste Blick täuscht. Es geht ums Grundsätzliche. Zweitens. Die Sicherheitsprüfungen für Piloten von Kleinflugzeugen wurden mit dem Luftsicherheitsgesetz im Januar 2005 verfügt. Und wie viele andere so ge- nannte Anti-Terror-Gesetze wurde auch das Luftsicher- heitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht als grundge- setzwidrig kassiert, jedenfalls sein Herzstück, das den Einsatz der Bundeswehr im Innern vorsah. Drittens. Darüber hatten wir hier im Plenum schon einmal kontrovers debattiert. Christian Ströbele hatte da- mals argumentiert, er habe das Gesetz immer für falsch gehalten und er begrüße das vernichtende Urteil. Aber ohne Gesetz hätte es auch kein Urteil dagegen geben können. Deshalb habe er seinerzeit für das Gesetz ge- stimmt. So schwarz kann grüner Humor sein. Viertens. Spannend und bemerkenswert ist etwas an- deres. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hatte kaum geurteilt, da setzten die Gerichtsschelte aus der Union ein. Doch damit nicht genug. Inzwischen verkün- dete Bundesverteidigungsminister Jung, im Ernstfall sei ihm das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes egal, also das Grundgesetz. Fünftens. Und nun vergleichen Sie bitte: Landauf, landab wird darüber debattiert, welchen Prüfungen Mi- granten auszusetzen seien, um ihre Verfassungstreue zu testen. Aber ein Bundesminister, der auf das Grundge- setz einen Eid geleistet hat, darf ungerügt sagen, das Grundgesetz interessiere ihn nicht. Das ist ein Ding aus dem deutschen Tollhaus. n d h t g M s p B S d J n f s h ü b s d u s l r s t m M g u A w g F d s b v F S r D D d s b t f (C (D Sechstens. Leider ist das kein Einzelfall. Ex-Innenmi- ister Gerhart Baum resümierte unlängst: „Die Erosion er Grundrechte schreitet rapide fort. Die Staatsorgane aben sich angewöhnt, Grundrechte nicht mehr zu ach- en.“ Und er hat Recht: Seit Jahren finden massive An- riffe auf die Verfassung hier im Bundestag Mehrheiten. it Patriotismus hat das nichts zu tun. Siebtens. Hinzu kommt: Nahezu alle Sicherheitsge- etze der letzten Jahre durchzieht eine fatale Philoso- hie: Sie bringen nicht mehr Sicherheit, aber sie opfern ürgerrechte. Die ersten „Otto-Pakete“ wurden mit den timmen der SPD sowie der Grünen und außerdem mit em Versprechen beschlossen, sie würden binnen drei ahren überprüft. Darauf warte ich noch heute. Achtens. Heute geht es um eine solche Überprüfung, ämlich ob Privatflieger von Kleinflugzeugen so um- angreich und so häufig auf ihre Loyalität zum Grundge- etz überprüft werden müssen, wie es im Luftsicher- eitsgesetz festgelegt wurde. Ich sage Ihnen: Nein, diese bertriebenen Prüfungen sind Unsinn und sachlich nicht egründbar. Sie sind sogar gefährlich. Neuntens. Denn Sie verraten mehr über die strategi- chen Absichten der Bundesregierungen als über die ver- ächtigten Piloten. Alle Fachleute sind sich einig: Die mstrittenen Kleinflugzeuge sind für terroristische An- chläge weitgehend untauglich. Sie sind zu leicht, zu angsam, zu wenig belastbar, um große Schäden anzu- ichten. Also eine Null-Nummer! Zehntens. Zugleich sei jeder Pkw für Anschläge bes- er geeignet. In der Logik der Sicherheitsfanatiker müss- en demnach alle Autofahrer von Geheimdiensten per- anent überprüft werden. Und mit den aktivierbaren autbrücken auf Autobahnen sind solche Überwachun- en ja auch längst vorinstalliert. Das ist offizieller Trend nd den lehnt Die Linke ab. Elftens. Ich wünschte mir dagegen, dass auch der DAC endlich aufwacht und bürgerrechtlich mobil ird. Denn sein alter Slogan „freie Fahrt für freie Bür- er“ bekommt längst einen neuen Klang. Nicht die freie ahrt, der freie Bürger ist in Gefahr. Und um nochmals en agilen Liberalen Gerhart Baum zu zitieren: „Wir ind auf dem Weg in einen Überwachungsstaat.“ Zwölftens. Das ist mein Hintergrund für den schein- ar belangslosen Antrag. Es geht nicht um ein paar Pri- atpiloten. Es geht um das Grundgesetz und um die rage, was für ein Deutschland wir künftig wollen: einen taat voller Misstrauen oder eine Republik der Bürger- echte. Ich weiß, wohin das erste führt. Deshalb stimmt ie Linke für soziale und für Bürgerrechte. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie FDP verfolgt einen richtigen Ansatz, bringt ihn aber urch eine allzu offensichtliche Klientelpolitik auf die chiefe Bahn. Richtig an dem Antrag ist, überzogene und allzu ürokratische Regelungen für die Hobbypiloten zu hin- erfragen. Die Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprü- ungsverordnung – allein das Wort verheißt nichts 4330 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Gutes – ist überbürokratisch. Die Menge der Auflagen und deren Kosten sind überzogen. Der Ansatz des Antrags selbst ist aber auf der anderen Seite auch verkürzt. Bei der gesamten Frage der Siche- rung des Luftverkehrs geht es nicht nur um die Hobby- piloten. Wir müssen auch über andere Personengruppen sprechen, also zum Beispiel auch über die vielen Be- diensteten am Flughafen. Man kann hier nicht nur eine Personengruppe herausgreifen. Wir haben hier bereits ei- nen Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, über den Umfang der gesamten Si- cherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu berich- ten. Hier dürfen wir die Zusammenhänge nicht aus den Augen verlieren. Es geht hier – auch das blendet die FDP aus – um Ter- rorismusbekämpfung. Die damalige rot-grüne Bundes- regierung hat nicht aus Jux und Dollerei diese Regelungen zur Prävention vor Anschlägen in das Luftsicherheitsge- setz geschrieben. Richtig ist: Dieses Gesetz und die entsprechenden Rechtsverordnungen verschärfen im Gefolge internatio- naler Vereinbarungen, insbesondere der EU-Luftsicher- heitsverordnung, die Anforderungen an alle Personen mit Zugang zu Flughäfen ganz erheblich. Diese Zuver- lässigkeitsüberprüfungen – zu unterscheiden von den Si- cherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprü- fungsgesetz – verlaufen periodisch. Wir haben schon zu Zeiten von Rot-Grün das Gesetz und die darauf begründeten Verordnungen als zu büro- kratisch kritisiert. Das wurde auch in Gesprächen mit den Verbänden bereits deutlich gemacht. Unsere Haltung hat sich auch in der Opposition nicht verändert. Jährliche Überprüfungen ohne jeden Anlass schießen über das Ziel hinaus. Anders liegen die Dinge, wenn es bestimmte Hinweise gib. Dann muss natürlich sofort ge- handelt werden. Die durch das aufwendige Verfahren entstehenden Kosten für die Betroffenen sind zu hoch. Der bürokratische Aufwand ist außerordentlich und der Sicherheitsgewinn ist bislang in keiner Weise belegt. Wir teilen die Auffassung, dass der Abstand von ei- nem Jahr zwischen den einzelnen Überprüfungen erheb- lich ausgeweitet werden soll. Fünf Jahre ist dabei sicher- lich die Obergrenze. Immer im Auge behalten müssen wir, dass beispiels- weise „Ausbildungsaufenthalte“ in Pakistan oder in Tschetschenien über eine Abfrage beim Bundeszentral- register nicht in Erfahrung zu bringen sind. Von daher dürfen wir keine vermeidbaren Sicherheitslücken entste- hen lassen. Der Verweis auf die Harmlosigkeit kleiner Maschinen überzeugt mich dabei nicht. Ich erinnere hier an den Einschlag eines Kleinflugzeugs vor dem Reichs- tag. Kleine Maschinen können auch für ein Passagier- flugzeug eine erhebliche Gefahr sein. Der Antrag ist an dieser Stelle doch reichlich naiv, wenn er diese Überle- gungen gänzlich ausblendet. Wenn wir den Zeitrahmen für eine Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung erweitern, müssen wir aber auch nachdenken über möglicherweise verstärkte Nach- b d g d d s l m g B A p H m e t r s r d n t r d d n d g P m t k v b h n o t p b o a U d s e g (C (D erichtspflichten der Sicherheitsbehörden für den Fall, ass bestimmte Anhaltspunkte über eine Person vorlie- en. Das ist effektiver und würde die Betroffenen nicht erart belasten wie das gegenwärtige Verfahren. Verbun- en mit deutlich längeren Intervallen bei der Zuverläs- igkeitsüberprüfung würden die Betroffen erheblich ent- astet. Generell gilt: Die Verwaltungen müssen mit Augen- aß und Vernunft zu Werke gehen. Wir wollen keinen läsernen Piloten, wir wollen nicht jede Menge neuer ürokratie. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Moratorium für Gentechnik in der Landwirtschaft (Tagesord- nungspunkt 11) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Ich hege große Sym- athie für den Vorschlag meines Koalitionskollegen errn Söder, ein fünfjähriges Moratorium für die kom- erzielle Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft inzuführen. Allerdings dürfte dies auf EU-Ebene schei- ern. Mit einem solchen Moratorium würden wir uns auf echtlich wackeligen Boden begeben. Und selbst wenn ich die EU-Länder darauf einigen würden, gäbe dies vo- aussichtlich großen Ärger mit der WTO. Deshalb wer- en wir diesen Antrag ablehnen und werden wohl heute icht in den Genuss kommen, hier in ungewohnter Ein- racht oder zumindest in Kenia-Konstellation – schwarz- ot-grün sind die dortigen Nationalfarben – gemeinsam ieses Moratorium zu fordern. Wir teilen aber die Ansicht, dass wir die Bedenken er Menschen gegenüber der Grünen Gentechnik ernst ehmen müssen und dass wir ihnen angesichts dessen, ass 79 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher entechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen, solche rodukte nicht aufzwingen dürfen. Diesen 79 Prozent üssen weiterhin die gentechnikfreien Produkte angebo- en werden können, die sie haben wollen. Der Schutz der onventionellen und der ökologischen Landwirtschaft or Einträgen aus dem GVO-Anbau muss gewährleistet leiben, Verbraucher und Landwirte müssen die Wahl aben und selbst entscheiden können, ob sie gentech- isch veränderte Produkte kaufen bzw. anbauen wollen der nicht. Von der Möglichkeit, in Deutschland weiterhin gen- echnikfrei produzieren zu können, hängen auch Arbeits- lätze ab – über 150 000 allein in der Ökolebensmittel- ranche. Der Schutz von Mensch und Umwelt ist für uns das berste Ziel unseres Gentechnikrechts. Das haben wir uch im Koalitionsvertrag vereinbart. Angesichts der nsicherheiten, die auch die EU-Kommission aufgrund er noch unvollständigen wissenschaftlichen und techni- chen Kenntnis über die noch sehr neuen GVO-Produkte inräumt, muss sehr sorgfältig und vorsichtig damit um- egangen werden. Wir sind uns mit Minister Seehofer Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4331 (A) ) (B) ) einig, dass es weder Abstriche beim Schutzniveau noch bei der Wahlfreiheit der Landwirte und der Verbrauche- rinnen und Verbraucher geben darf. Wenn Minister Seehofer deswegen von der „Frankfurter Allgemeinen“ in der Ausgabe vom 27. Juni 2006 als „Risikoscheuer Minister“ betitelt wird, kann ich nur sagen: Das sollte eine Auszeichnung sein! Denn wer wünscht sich in ei- nem Bereich, wo es um den Schutz der Gesundheit und unserer natürlichen Lebensgrundlagen geht, einen „risi- kofreudigen Minister“? Es wird so manche Sau durchs Dorf getrieben, was angeblich an neuen Regelungen zur Gentechnik „in der Mache“ sei. Ich rate zu Ruhe und Bedacht. Da ging es zum Beispiel um eine Streichung der Inverkehrbringens- genehmigungspflicht für Auskreuzungsprodukte aus Freisetzungsexperimenten. Wir haben bereits mehrfach deutlich gemacht, dass das mit uns, mit der SPD-Frak- tion, nicht zu machen ist. Das entspricht weder dem Vor- sorgegrundsatz noch dem EU-Recht. Ich denke, da sind wir uns auch mit dem Minister einig. Wir wollen, dass in diesem Land auch in Zukunft gentechnikfrei produziert werden kann. Das heißt für die SPD, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass gen- technikfrei wirtschaftende Landwirte, die Schäden durch GVO-Einträge erlitten haben, auch bei solchen Einträ- gen unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes Haftungsan- sprüche geltend machen können müssen. Wir werden uns voraussichtlich nach der Sommer- pause lange und ausführlich mit diesem Thema beschäf- tigen. Deshalb will ich’s für heute hierbei bewenden las- sen. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der Wortlaut des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen besteht aus Zi- taten des CSU-Generalsekretärs Markus Söder. Dieser hatte in einem Interview in der „Berliner Zeitung“ ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung der Gentech- nik in der Landwirtschaft gefordert. Im Koalitionsver- trag hatten die CDU/CSU und die SPD-Fraktion gemein- sam vereinbart, die Grüne Gentechnik in Forschung und Anwendung zu fördern. Es ist völlig in Ordnung und konsequent, wenn die Grünen jetzt die Probe aufs Exem- pel machen und die Aussagen des CSU-Generalsekretärs zur Abstimmung stellen. Im Abstimmungsverhalten der CSU wird sich zeigen, ob der CSU-Generalsekretär ein Dampfplauderer oder ein ernst zu nehmender Politiker ist. Dessen ungeachtet sind die Aussagen von Generalse- kretär Söder und damit auch die Aussagen im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sachlich falsch: Die Verbraucherinnen und Verbraucher können völlig sicher sein, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel unbe- denklich sind, in bestimmten Fällen sind sie herkömm- lich produzierten Produkten überlegen. Letzteres ist im Forschungsreport I/2006, der Zeitschrift des Senats der Bundesforschungsanstalten veröffentlicht. Bt-Mais ent- hält in der Regel weniger Pilzgifte als Mais von her- kömmlich gezüchteten Sorten. Auch der ehemalige Staatssekretär Alexander Müller hatte in einem Artikel in der „FAZ“ gesagt, dass es eine „Binsenweisheit“ sei, dass diese Produkte gesundheitlich unbedenklich seien. D m h k k d h s S D F b t l g z e t s P u 2 G d H a z n u D t t n C F g z d m b b t t D E t d s C t t S t h N n f s (C (D och in Oppositionszeiten gilt für die Grünen nicht ehr, was ihre Funktionsträger in der Regierung gesagt aben. Dr. Thilo Bode hat gestern auf dem Gentechnik- ongress des FDP-Bürgerfonds festgestellt, dass es eine gesundheitlichen Bedenken gebe. Die Grünen und ie CSU müssen aufhören, mit wahrheitswidrigen Be- auptungen die Ängste der Bürgerinnen und Bürger zu chüren. Es ist unglaubwürdig, wenn sich Bundesminister eehofer auf dem Forum der „Zeit“ für den Standort eutschland ausspricht und gegen die Abwanderung der orschung ins Ausland. Forschung, deren Anwendung ei uns im Land keine Chancen erhält – und der Minister ut alles dafür, die nach Rot-Grün verbliebenen minima- en Chancen der Grünen Gentechnik noch zu verrin- ern –, wandert ab; denn Forschung ist kein Selbst- weck, sondern dient dem Ziel, innovative Produkte zu rzeugen. Wir müssen leider feststellen: Nach dem schwarz-ro- en Wahlbetrug zur Besteuerung der biogenen Kraft- toffe und der Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei rozentpunkte bereitet die CSU einen weiteren agrar- nd verbraucherpolitischen Wahlbetrug vor. Am 8. Juni 005 titelte die Zeitung „Die Welt“: „Mehr Grüne entechnik“. Die damalige CDU/CSU-Kandidatin für as Amt der Bundeslandwirtschaftsministerin, Gerda asselfeldt, forderte eine Wende der Agrarwende. Unter nderem sagte die CSU-Schattenministerin, dass die der- eitige ideologische Blockade bei der Grünen Gentech- ik Arbeitsplätze in Forschung und Wirtschaft vernichte nd Nachteile für Landwirte und Verbraucher schaffe. urch die strikten Haftungsregeln werde der Anbau gen- echnisch veränderter Pflanzen verhindert und die Gen- echnik als wichtige, Zukunftstechnologie für Innovatio- en und Arbeitsplätze blockiert, zitierte die „Welt“ die SU-Politikerin im Bundestagswahlkampf 2005. Die örderung der Grünen Gentechnik und eine grundle- ende Korrektur des Gentechnikrechts waren zudem entrale Wahlkampfversprechen der Union. Davon will ie CSU in Form ihres Generalsekretärs heute nichts ehr wissen. Wir Liberale halten diesen Kurswechsel für eine An- iederung an lokale Strömungen. Die CSU wird ihrer undespolitischen Verantwortung nicht gerecht. Sie be- reibt keine Politik, die langfristig trägt. Dieser Wahlbe- rug schadet dem Wirtschafts- und Forschungsstandort eutschland. Die Biotechnologieregion München ist zur ntwicklung von Produkten der Roten und Grünen Gen- echnik in den letzten zehn Jahren als einer der Gewinner es 1997 ausgeschriebenen Bioregio-Wettbewerbs mas- iv mit Bundesmitteln gefördert worden. Die Politik der SU verhindert jetzt, dass diese Investitionen Früchte ragen können. Das ist Verschwendung von Steuermit- eln. Es ist Heuchelei, wenn Bundesminister Horst eehofer zwar Forschung fördern will, aber dazu bei- rägt, die Umsetzung der Forschungsergebnisse zu ver- indern. Damit trägt die CSU dazu bei, die besten jungen aturwissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerin- en aus dem Land zu vertreiben. Die FDP-Bundestags- raktion lehnt diesen innovationsfeindlichen Weg ent- chieden ab. Deutschland als ressourcenarmes Land 4332 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) kann nicht auf die verantwortbare Nutzung von Zu- kunftstechnologien wie der Grünen Gentechnik verzich- ten. Dr. Kristen Tackmann (DIE LINKE): Die große Mehrheit der Menschen in diesem Land sieht die Grüne Gentechnik als Gefahr. Die Gründe für Ablehnung oder Skepsis sind sehr vielfältig und reichen von ethischen Bedenken über öko- logische und gesundheitliche Risiken bis hin zur Kapita- lismuskritik an den Saatgutmultis! Die Schweizer hatten eine, wie ich finde, sehr interes- sante Möglichkeit, über das hier vorgeschlagene Anwen- dungsmoratorium zu entscheiden: Sie haben es Ende 2005 mit einer Volksabstimmung legitimiert! Uns steht diese Option leider nicht zur Verfügung! Umso genauer sollten wir darüber nachdenken, warum die Grüne Gentechnik auch in unserem Land nicht mehr- heitsfähig ist, aber bitte jenseits von „Technologiefeind- lichkeit gegen Fortschrittsgläubigkeit“. Es geht bei dieser Diskussion auch nicht darum, „kei- nen Unfrieden in die Dörfer zu tragen“, wie Minister Seehofer kürzlich erklärte. Es geht um die Abwägung zwischen ökologischen/gesundheitlichen Risiken einer- seits und möglichen Vorteilen bei der Anwendung ande- rerseits. Wobei ich den Vorteil bei dieser Güterabwägung aus- drücklich auf die Gesellschaft im Allgemeinen und die Landwirtschaft im Besonderen beschränke. Die Vorteile für die Gentech-Saatguthersteller liegen in Form riesiger Profite auf der Hand. Sie wären ganz sicher die großen Gewinner der Anwendung, vielleicht die einzigen. Aber das kann bei dieser Abwägung kein Maßstab sein. Bewerten wir also zunächst das Risiko, also quasi das Contra: Die Anwendungsrisiken werden selbst von den Befürwortern anerkannt. Deshalb diskutieren wir ja überhaupt über Koexistenzregeln, wobei höchst umstrit- ten ist, ob Koexistenz überhaupt möglich und finanzier- bar ist. Während aber Koexistenzregeln zwischen Anwen- dern und Nichtanwendern intensiv diskutiert werden, steht die Debatte über die Koexistenz der Anwender mit der natürlichen Umgebung und das Auskreuzungsrisiko mit Wildpflanzen im Hintergrund, wobei richtig ist, dass dieses Auskreuzungsrisiko vor allem bei Pflanzenarten besteht, die einheimische wildlebende Verwandte, zum Beispiel beim Raps, haben. Für Imker ist, neben dem Völkersterben durch Varoa und bösartige Faulbrut, die Grüne Gentechnik unterdes- sen ein beherrschendes Thema. Immer mehr Händler und Verarbeiter verlangen absolut gentechfreie Waren und drohen andernfalls mit Rückrufkosten. Die Analy- sen aber kosten pro Charge 200 bis 250 Euro, für den Konsumenten verteuert sich der Honig dadurch um 80 Cent pro Glas. w l s k r R v s n E A n R k d Z u g S z W b g a d z A t m w S g d S i n v d s i h s K F I l s d g w (C (D Aber was könnte das große Schadenswagnis unge- ollter Auskreuzungen und Kontaminationen besser il- ustrieren als die Weigerung der Versicherungswirt- chaft, dieses Risiko zu versichern! Zu den ökologischen/gesundheitlichen Risiken ganz urz: Es liegen unterdessen nicht wenige, auch alarmie- ende Studien vor. Als ein Beispiel sei das Problem der esistenz von Hybriden unterschiedlicher gentechnisch eränderter Rapssorten gegen gleich mehrere Pflanzen- chutzmittel in den USA genannt, oder der Abbruch ei- es Versuchs in Australien mit gentechnisch veränderten rbsen infolge Lungenveränderungen bei Nagetieren. Die potenziellen Risiken durch den kommerziellen nbau genetisch veränderter Pflanzen wiegen aus mei- er Sicht sehr schwer. Es ist eine Risikotechnologie, erst echt, weil klar ist, dass wir noch gar nicht alle Risiken ennen. Aber schauen wir uns auch die andere Waagschale an, ie möglichen Anwendungsvorteile: Der Sinn und weck gentechnisch veränderter Pflanzen ist zumindest mstritten. Ich habe den Eindruck, dass bei vielen eher roße Ernüchterung eingetreten ist. Nicht nur, weil der egen eines in Aussicht gestellten geringeren Pesti- ideinsatzes zum Beispiel oft nicht eintritt, im Gegenteil. ahrscheinlich ist es billiger und wirksamer, mit acker- aulichen Maßnahmen Schädlinge unter der Schadens- renze zu halten. Der jüngste Bericht des Büros für Technologiefolgen- bschätzung des Bundestags hat kürzlich festgestellt, ass bislang selbst gentechnisch veränderte Pflanzen der weiten und dritten Generation, mit denen zum Beispiel rzneimittel hergestellt werden sollten, keine der Erwar- ungen erfüllt haben. Dafür entstehen neue Risiken. Nie- and weiß zum Beispiel, was passiert, wenn Schwarz- ild die Arzneimittelkartoffeln frisst. In einigen Studien wird Grüne Gentechnik mit der chaffung Tausender Arbeitsplätze in Zusammenhang ebracht. Aber eine gerade erst veröffentlichte Studie er Universität Oldenburg kommt zu folgendem chluss: Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass n der privatwirtschaftlich finanzierten Grünen Gentech- ik in Deutschland deutlich unter 500 Arbeitsplätze zu erzeichnen sind. Dagegengerechnet werden muss noch er Verlust an Arbeitsplätzen zum Beispiel im Ökologi- chen Landbau oder infolge der Konzentrationsprozesse n der Saatgutindustrie. Also: Auch da müssen wir genau inschauen. Bedenklich sind die großen Wissensdefizite in der Ri- ikobegleitforschung. Es gibt nicht einmal verbindliche riterien zur Bestimmung ökologischer Schäden der reisetzung! Dazu läuft übrigens gerade eine Studie am nstitut für Ökologie der TU Berlin. Auf die Unzuläng- ichkeiten der Zulassungsprüfungen, die gerade die zu- tändigen EU-Kommissare moniert haben, habe ich in er letzten Debatte schon verwiesen. Unter dem Strich bleibt für mich nur eine Schlussfol- erung: Wir sollten dieses Moratorium sehr ernsthaft er- ägen! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4333 (A) ) (B) ) Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute Morgen wurden auf einer Pressekonferenz im Bayeri- schen Landtag die alarmierenden Ergebnisse einer Stu- die zum Genmaisanbau vorgestellt. Die Versuche in Bayern haben gezeigt, dass der bisher angenommene Sicherheitsabstand zu gentechnikfreien Feldern mit 20 Metern viel zu gering eingestuft worden war. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass bei der Freiset- zung gentechnisch veränderter Pflanzen dringend Hand- lungsbedarf besteht. Die Bayerische Staatsregierung hat zugegeben, dass es den bayerischen Landwirten nicht zu empfehlen sei, gentechnisch veränderte Pflanzen anzu- bauen, weil die Risiken wesentlich größer seien, als bis- her angenommen. Wir müssten uns eigentlich sicher sein können, mit unserem Antrag die Mehrheit dieses Hauses hinter uns zu wissen. Besonders freuen wir uns über die Unterstüt- zung unseres Anliegens durch Bundeslandwirtschaftsmi- nister Horst Seehofer. Herr Seehofer hat in einem Zei- tungsgespräch am letzten Wochenende „sehr viel Verständnis“ für die Kritiker der Gentechnik und die Einrichtung gentechnikfreier Zonen geäußert und ange- kündigt, die Nutzung genveränderter Produkte nicht för- dern zu wollen. Daher wäre es nur konsequent, wenn Sie unseren Antrag für ein Gentechnik-Moratorium in der Landwirtschaft unterstützen. Er besteht komplett aus Äußerungen Ihres Parteikollegen und CSU-Generalse- kretärs Markus Söder. Wir brauchen daher dringend ein Moratorium für die kommerzielle Nutzung der Gentechnik in der Landwirt- schaft, wie es die Schweiz im Herbst letzten Jahres be- schlossen und Söder in seinem Beitrag im „Tagesspie- gel“ am 16. Juni auch gefordert hat. Aber Söder müsste eigentlich wissen, dass Deutschland anders als die Schweiz EU-Mitglied ist und deswegen den Anbau in Deutschland nicht grundsätzlich verbieten kann. Das wi- derspricht – leider – dem EU-Recht. Trotzdem muss Deutschland auch nicht alles akzep- tieren, was von der EU-Kommission zugelassen wird. Darum fordern wir die Regierung in einem weiteren An- trag auf Drucksache 16/1176, der noch in den Ausschüs- sen behandelt wird, dazu auf, die rechtlichen Möglich- keiten für nationale Einfuhrverbote bereits in der EU zugelassener gentechnisch veränderter Organismen aus- zuschöpfen. Nationale Einfuhrverbote für einzelne in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen gibt es inzwischen in immer mehr Ländern: in Österreich, Luxemburg, Ungarn, Griechenland, Frankreich und auch Deutschland. Warum wehren sich diese Länder gegen die „Gen- technik-Zwangsjacke“, die ihnen durch die EU-Kom- mission aufgebürdet wird? Ich will hier drei der wich- tigsten Gründe nennen: Erstens. Das Abstimmungsprozedere ist unbefriedi- gend. Solange in den Gremien der EU weder eine abso- lute Mehrheit gegen noch für einen Antrag erreicht wird, hat die EU-Kommission die Möglichkeit, in eigener Re- gie eine Zulassung zu erteilen. Diese Möglichkeit hat die K t T d m t w f ö S K b F l M b u z a u d d g W e r P S g b d s r s M F v q W a s r l r i z d n A l (C (D ommission bisher in jedem Zulassungsfall genutzt – rotz des erklärten Widerstands zahlreicher EU-Länder. Zweitens. Es zeigen sich eklatante Mängel bei der ransparenz im Rahmen des Zulassungsverfahrens, so- ass es unabhängigen Experten sehr schwer bis fast un- öglich gemacht wird, die Studienergebnisse zu kon- rollieren, die von den Gentechnikanwendern vorgelegt erden. Eine externe Überprüfung der Zulassungsemp- ehlungen ist bisher gar nicht möglich gewesen, da die kotoxikologischen Studien nicht offengelegt wurden. Drittens. Es gibt Zweifel daran, ob wissenschaftliche tudien ausreichend berücksichtigt werden: Die EU- ommission bzw. die zuständige wissenschaftliche Le- ensmittelsicherheitsbehörde EFSA ist bisher in keinem all zu einer negativen Bewertung von vorgelegten Zu- assungsanträgen gekommen. Das weckt zumindest isstrauen, ob kritische Studienergebnisse ausreichend erücksichtigt werden. So wird vor allem von Umwelt- nd Verbraucherverbänden kritisiert, dass keine Lang- eitstudien vorliegen. Nach außen wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass lle von der EU zugelassenen Produkte streng überprüft nd getestet werden. Zum Beispiel bei MON863 hat sich ann aber herausgestellt, dass die EFSA Sicherheitsbe- enken ignoriert hat. Sogar die EU-Kommission äußert Zweifel an der ei- enen Zulassungspraxis in ihrer Stellungnahme bei den TO-Verhandlungen um nationale Einfuhrverbote. Sie rklärt darin zum Beispiel, dass es „ein begründeter und echtmäßiger Standpunkt“ sei, dass schädlingsresistente flanzen – dazu gehören im Übrigen auch die von eehofer für Deutschland zugelassenen Sorten aus dem entechnisch veränderten Mais MON810 – nicht ange- aut werden sollten, bis alle Auswirkungen auf den Bo- en bekannt sind. Trotz dieser eigenen Bedenken hat die EU-Kommis- ion zahlreiche neue Gentechpflanzenlinien und Nah- ungsmittel zugelassen, darunter im Übrigen fast aus- chließlich schädlingsresistente Pflanzen wie den Mais ON863. Fakt ist: Die Kommission hat sich bisher in keinem all von ihrem Vorhaben abhalten lassen, gentechnisch eränderte Pflanzen zuzulassen – weder durch fehlende ualifizierte Mehrheiten noch neue Risikoanalysen. enn die EU-Kommission zulassen will, dann lässt sie uch zu. Die Zulassungen gelten dann in allen Ländern, elbst wenn diese Länder während des Verfahrens be- echtigte Einwände erhoben haben. Darum brauchen wir auf nationaler Ebene die Mög- ichkeit, uns gegen die EU-Zulassungen zu wehren. Da- um soll sich die Regierung dafür stark machen, dass wir n Deutschland ein Moratorium zur kommerziellen Nut- ung der Agrogentechnik erlassen können. Wenn es Söder und Seehofer wirklich ernst meinen, ann müssten sie und ihre Kollegen von der CSU nicht ur unserem vorliegenden Antrag, sondern auch unserem ntrag für nationale Einfuhrverbote zustimmen. Sonst iegt der Verdacht sehr nahe, dass die Verkündungen 4334 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) nicht mehr waren als halbherzige Versuche, die Wogen bei den Landwirten in den zahlreichen gentechnikfreien Regionen in Bayern zu glätten. Dr. Peter Paziorek, Parl. Staatssekretär beim Bun- desministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz: Der Antrag der Grünen ist weder in der Form angemessen noch sachgerecht und verantwor- tungsbewusst. Er setzt ein völlig falsches Signal und ist daher abzulehnen. Auf welches Niveau haben Sie sich hier begeben? Da stellen Sie im feuilletonistischen Stil die Fragen: „Gibt es ein Risiko für die Gesundheit?” Und: „Sind die Folgen für Umwelt und Ökosystem hin- reichend erforscht?“ Das sind selbstverständlich ganz wichtige Fragestellungen. Aber wo findet sich in Ihrem Antrag auch nur im Ansatz ein Vorschlag, wie wir darauf Antworten finden können? Kein Wort von verstärkter Forschung, die wir dringend brauchen, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Stattdessen reißen Sie Aussagen aus einem Zeitungsartikel aus dem Zusam- menhang. Warum zitieren sie hier nicht auch das klare „Ja“ zur Forschung? Für mich lässt das nur einen Schluss zu: Ihr Konzept heißt: „Polemisieren und blo- ckieren.“ Sie schüren bewusst die ohne Frage beste- hende Unsicherheit in der Bevölkerung und entziehen sich jeder Verantwortung für eine sachgerechte Ausein- andersetzung mit dem Thema. Mit anderen Worten: Sie bleiben mit ihrem Antrag strikt auf Künasts Blockade- Kurs. In dem Zusammenhang empfehle ich Ihnen gern den Artikel in der „Zeit” vom 8. Dezember 2003 mit dem Titel „Staatlich veräppelte Forschung“. Es ist schon be- merkenswert, wie international anerkannte Forscherin- nen und Forscher aus der Ressortforschung des damali- gen Bundesverbraucherministeriums von Frau Künast an die Kandarre genommen wurden. Für mich ein unver- gleichlicher Akt ideologisch motivierter Willkür. Die Bundesregierung steht dagegen für einen sachli- chen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema Gentechnik. Entsprechend werden wir die Si- cherheitsforschung und Entwicklungsforschung voran- bringen, denn nur so gelangen wir zu Erkenntnissen, die als Grundlage politischer Entscheidungen unverzichtbar sind. Gegen die Sicherheitsforschung können eigentlich keine ernsthaften Einwände erhoben werden. Gerade die Kritiker der Grünen Gentechnik betonen ja immer wie- der, dass die Wirkung von gentechnisch veränderten Or- ganismen nicht ausreichend erforscht sei. Dann sollten wir den offenen Fragen auch nachgehen! Doch auch die Entwicklungsforschung ist zu stärken. Die Grüne Gentechnik bietet beträchtliche Perspektiven und kann einen Beitrag zur Ernährung und zur Versor- gung mit Energie und Rohstoffen leisten. Die globale Entwicklung schreitet voran, unabhängig davon, ob in Deutschland Entwicklungsforschung betrieben wird oder nicht. Wir wären verantwortungslos, wenn wir uns aus der Entwicklung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen zurückziehen würden und diesen Wachstums- bereich anderen überlassen würden. Deutschlands Stärke l e s B a u l z A f c v b s s s G S s s d D K s v r s Ü s s b s d d d g u u I s k L W z u g f d V n g r k (C (D iegt in der Innovation! Diese Stärke müssen wir auch insetzen! Für mich ist dabei selbstverständlich, dass die For- chung nicht nur im Labor stattfindet, sondern – unter eachtung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit – uch im Freiland möglich sein muss. Nur so können wir ns ein vollständiges Bild von der Gentechnik unter rea- istischen Bedingungen machen. Ein Beitrag, der die Forschung im Bereich der Pflan- enbiotechnologie voranbringen würde, sollte meiner nsicht nach darin bestehen, das so genannte verein- achte Verfahren über das Jahr 2006 hinaus zu ermögli- hen. Hierdurch würde die experimentelle Freisetzung on gentechnisch veränderten Organismen, mit denen ereits ausreichende Erfahrungen gesammelt worden ind, erleichtert. Außerdem sollten wir die Verfahren pragmatisch ge- talten. Zwei Beispiele: Erstens. Gentechnische Anlagen ind in vier Sicherheitsstufen von S 1 bis S 4 eingeteilt. entechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen der icherheitsstufe S 1 und Folgearbeiten der Sicherheits- tufe S 2 sollten nur noch anzuzeigen statt anzumelden ein. Der Betreiber dürfte dann nach der Anzeige mit en gentechnischen Arbeiten sofort beginnen. Zweitens. urch die Gesetzesnovelle von 2004 ist die Zentrale ommission für die Biologische Sicherheit in zwei Aus- chüsse aufgeteilt und die Zahl der Mitglieder nahezu erdoppelt worden. Es ist, auch wegen einer nicht aus- eichenden Bewerberzahl, nicht gelungen, die Aus- chüsse wie vorgesehen zu besetzen. Deshalb wurde mit der Novelle dieses Jahres eine bergangsregelung geschaffen, wonach die Kommis- ion in der alten Besetzung tagt. Um auch weiterhin eine achkompetente Prüfung zu gewährleisten, sollten die eiden Ausschüsse dauerhaft wieder in ein Gremium zu- ammengeführt werden. Beim kommerziellen Anbau sind wir uns bewusst, ass die Dinge hier etwas komplizierter sind. Es ist in er Tat so, dass in der Bevölkerung Verunsicherung über ie Grüne Gentechnik herrscht und eine große Mehrheit entechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt. Politik nd Wirtschaft haben diese Meinungslage zur Kenntnis nd auch ernst zu nehmen und für die Politik kann ich hnen versichern: Wir tun das auch! Wir müssen dafür orgen, dass diejenigen, die das wollen, sich auch in Zu- unft ohne Gentechnik ernähren können, und auch die andwirte in der Lage sind, solche Produkte anzubieten. ir müssen daher sicherstellen, dass die Koexistenz wischen gentechnisch veränderten, konventionellen nd ökologischen Kulturen gewahrt wird. Dieser Auf- abe werden wir uns mit einer Verordnung über die gute achliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch verän- erter Pflanzen stellen. Bei den pflanzenartspezifischen Regelungen in der erordnung werden wir uns auf den Anbau von gentech- isch verändertem Mais beschränken. Das ist die einzige entechnisch veränderte Pflanzenart, die mit gentechnik- echtlicher Genehmigung und Sortenzulassung hier ommerziell angebaut wird. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4335 (A) ) (B) ) In der Rechtsverordnung zur guten fachlichen Praxis wird ein Mindestabstand gegenüber konventionellen oder ökologischen Maisfeldern festgelegt werden. Wir wollen sowohl den Erzeugern von gentechnisch verän- dertem Mais als auch den Nachbarn möglichst große Sicherheit vor wesentlichen Beeinträchtigungen und eventuellen Haftungsfolgen geben. Wesentliche Beein- trächtigungen der Nachbarn müssen der seltene Ausnah- mefall bleiben. In Deutschland erfolgt der kommerzielle Anbau von gentechnisch verändertem Mais nunmehr im dritten Jahr. Mit dem Anbau wurde also in einer Zeit begonnen, als Frau Künast noch zuständige Ministerin war. Die Europäische Kommission hat mit der Eintragung von MON810 in das Gemeinschaftsregister für gentech- nisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aus- drücklich klargestellt: Das Saatgut ist von der Zulassung und der Eintragung ins Gemeinschaftsregister mit um- fasst. Gentechnisch veränderter Mais wird daher auch in Zukunft in Deutschland angebaut werden können. Europa hat mit staatlicherseits verordneten Morato- rien keine gute Erfahrung gemacht; jedenfalls dann nicht, wenn von den betreffenden gentechnisch verän- derten Organismen keine Gefahr für Umwelt oder Ge- sundheit ausgeht: Die WTO hat insoweit einen Verstoß gegen Welthandelsrecht festgestellt. Aus den genannten Gründen verdient ein staatliches Zwangsmoratorium keine Unterstützung. Der Antrag ist daher abzulehnen. Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesord- nungspunkt 29 a) Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD): Die Verhandlungen zur Reform der föderalen Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern haben ihren Abschluss gefunden. Die gegenwärtige Konstellation der Mehrheit von CDU/ CSU und SPD im Bundestag hat einen günstigen Rah- men für eine Lösung der teilweise unklaren Kompetenz- verteilungen sowie der Blockadeproblematik im Bun- desrat vorgegeben. Mit der vorliegenden Reform sind die vorhandenen Probleme allerdings nicht adäquat gelöst. Ich hätte mir eine Reform der Kompetenzen von Bund und Ländern gewünscht, die der gegenwärtigen innerdeutschen Situa- tion wie auch dem zunehmenden europäischen Integra- tionsprozess mehr gerecht wird. Anstatt die zahlreichen Grundgesetzänderungen vorzunehmen, wäre dies der richtige Anlass gewesen, einen Verfassungskonvent ein- zuberufen und eine neue bundesdeutsche Verfassung mit klaren Zuständigkeiten auszuarbeiten. B r d d g J e l z z i Z H W z R r l g s g d m B J d u g d s m t g m D S m E e f ä E b d A s f d k g (C (D Dem Verhandlungsergebnis stimme ich, trotz großer edenken, zu, um die Gefahr noch größerer und schärfe- er Auseinandersetzungen zu diesem Thema zu vermei- en. Ich verbinde meine Zustimmung mit der Forderung, ass der zweite Schritt, die Reform der Finanzbeziehun- en von Bund und Ländern, konsequent noch in diesem ahr erfolgt. Darüber hinaus halte ich die Formulierung iner neuen Verfassung für die Bundesrepublik Deutsch- and für den besseren und notwendigen Weg. Dirk Becker (SPD): Ich bekenne mich ausdrücklich ur Notwendigkeit einer Föderalismusreform. Die Redu- ierung der zustimmungsbedürftigen Gesetzesvorhaben st dabei ein wichtiges, aber nicht das ausschließliche iel. Die Reform unseres Staatsaufbaus ist angesichts der erausforderungen in Europa und in einer globalisierten elt und vor dem Hintergrund der Situation in den ein- elnen Bundesländern notwendig. Eine entsprechende eform muss deshalb den damit verbundenen Anforde- ungen gerecht werden. Die Verfassung ist die Grund- age unseres Zusammenlebens. Jede Änderung hat rundsätzliche Bedeutung. Sie stellt eine Gewissensent- cheidung dar, bei der alle Abgeordneten das Wohl des anzen Volkes berücksichtigen müssen. Einer Änderung es Grundgesetzes muss sich daher an diesen Kriterien essen lassen. Ich teile ausdrücklich nicht die Auffassung, dass zur eseitigung der mit der Verfassungsänderung aus dem ahr 1994 herbeigeführten Rechtsunsicherheit bezüglich er Regelungskompetenz zwischen Bund und Ländern nd der daraus resultierenden Klageanfälligkeit bundes- esetzlicher Regelungen nunmehr offensichtliche, von en meisten Sachverständigen auch benannte Ver- chlechterungen in einzelnen Fachbereichen hingenom- en werden sollen. Gleichwohl muss ich zur Kenntnis nehmen, dass wei- ere Nachbesserungen aufgrund der Weigerung aus eini- en Bundesländern bzw. aus den Reihen der Union nicht öglich sind. Zumindest konnte in den letzten Tagen ank des Einsatzes von Peter Struck noch an einigen tellen Positives erreicht werden. Bedauerlicherweise usste im Gegenzug im Umweltbereich eine weitere inschränkung hingenommen werden. Aus den nachfolgend dargestellten Gründen habe ich rhebliche Bedenken gegen Teile der vorgesehenen Ver- assungsreform: Erstens. Deutschland wird durch diese Verfassungs- nderung die großen Herausforderungen, die sich in uropa und in einer globalisierten Welt ergeben, nicht esser wahrnehmen können. Die vorgesehene Änderung es Art. 23 des Grundgesetzes und die Einführung der bweichungsgesetzgebung sind kontraproduktiv. Sie chwächen die europa- und völkerrechtliche Handlungs- ähigkeit Deutschlands zum Beispiel im Bereich der Bil- ungs- und Umweltpolitik. Zweitens. Rechtsdogmatisch wird durch die Möglich- eit der Abweichungsgesetzgebung ein Instrumentarium eschaffen, das nicht zu mehr Transparenz in der 4336 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Kompetenzverteilung und Rechtsklarheit führen wird, sondern zu Rechtszersplitterung. Wenn angeführt wird, dass die Länder von der Abweichungskompetenz häufig keinen Gebrauch machen werden, so stellt sich die Frage, warum man diese Regelung dann schafft. Drittens. Die Ausgestaltung des Art. 104 a des Grund- gesetzes und die Zustimmungserfordernis des Bundes- rates im Rahmen der Art. 72 und 84 des Grundgesetzes widersprechen dem Ziel der Verfassungsänderung, die Quote der zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben deutlich zu reduzieren, wenngleich diese Fragestellung ohnehin nicht lediglich auf die Quantität, sondern viel- mehr an den jeweiligen Inhalten der Gesetzesmaterien ausgerichtet sein muss. Viertens. Umwelt-, Bildungs- und Sozialpolitik sind die Felder, auf denen zukünftig zentrale Herausforderun- gen bestehen. Es gibt ein gesamtstaatliches Interesse, das durch die vorgesehene Kompetenzverteilung nicht er- füllt werden kann. Als Mitglied des Umweltausschusses sehe ich es hier- bei als unverzichtbar an, das Umweltverfahrensrecht in Art. 84 des Grundgesetzes ausdrücklich ohne Abwei- chungsmöglichkeit für die Länder aufzunehmen; den ab- weichungsfesten Kern bei dem unbestimmten Rechtsbe- griff „Allgemeine Grundsätze des Naturschutzes“ konkreter zu fassen und um den Begriff der „anlagenbe- zogenen Regelungen“ zu ergänzen; den Begriff „anlage- bezogene Regelungen“ im Wasserrecht zu präzisieren; die Übergangsregelungen des Art. 125 b des Grundge- setzes zu präzisieren, um so das vereinbarte Moratorium zur Schaffung eines Umweltgesetzbuches rechtsverbind- lich zu sichern: rechtssichere Kompetenztitel für die Be- reiche Bodenschutz, erneuerbare Energien, Chemika- lienrecht und für den Bereich der nichtionisierenden Strahlung zu schaffen; den Hochwasserschutz als abwei- chungsfeste Materie festzuschreiben. Fünftens. Ich erkenne an, dass die Neufassung des Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes zumindest geeignet ist, den jetzigen Zustand der Klageanfälligkeit bundesge- setzlicher Regelungen zu reduzieren und hiermit zu einer Klarstellung und stärkeren Rechtssicherheit beiträgt. Jedoch wird durch die in Abs. 3 aufgenommene Ab- weichungsregelung für die Länder – und hier konzen- triere ich mich vorrangig auf den Bereich des Umwelt- und Naturschutzes – eine neue Rechtsunsicherheit und Klageanfälligkeit geschaffen. Kein Staatsrechtler konnte bisher deutlich machen, welche Regelungskompetenz des Bundes sich letztlich hinter dem unbestimmten Rechtsbe- griff der „allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes“ verbirgt. Die Reduzierung des abweichungsfesten Kerns auf diese Formulierung wird so zu neuerlichen Verfas- sungsklagen sowie zur weiteren Rechtszersplitterung bei- tragen. Sechstens. Wettbewerbsföderalismus setzt gesunde Startbedingungen voraus, die mit dieser Reform nicht gegeben sind. Es ist zu befürchten, dass in zentralen Be- reichen ein Wettlauf um die niedrigsten Standards ein- setzen wird. Dann geht es nicht um die Frage, welche Ebene Aufgaben besser erfüllen kann, sondern vielmehr w d s E n s v r Z b g s i r f z b n m g b U g m t e g s p M d m s A n P d d d n S h B f ä s d g c V t r d (C (D erden die unterschiedlichen finanziellen Rahmenbe- ingungen letztlich unterschiedliche Grenzen setzen. Siebtens. Die größte Verfassungsänderung seit 1949 ollte durch die größte Anhörung vorbereitet werden. ine angemessene Auswertung dieser Anhörung hat icht stattgefunden. Sie hätte die Punkte 1 bis 5 berück- ichtigen können. Das Engagement unseres Fraktions- orsitzenden Peter Struck für eine entsprechende Anhö- ung und Auswertung möchte ich in diesem usammenhang ausdrücklich anerkennen und hervorhe- en. Hätte die Mehrheit der Verhandlungspartner ebenso ehandelt, wäre eine angemessene Beratung und Ent- cheidung möglich gewesen. Durch die Verweigerung nsbesondere einiger Länder, die Ergebnisse der Anhö- ung angemessen in die Beratung der Föderalismusre- orm einzubeziehen, war letztlich kein besseres Ergebnis u erzielen. So bleibt es letztlich in einigen Bereichen eim Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nen- er. Überzeugende Argumente für sinnvolle Korrekturen it Blick auf unsere Ziele einer integrierten Vorhabens- enehmigung und des zu schaffenden Umweltgesetz- uchs, die erstaunlich einvernehmlich von Vertretern der mweltverbände, der Industrie und den Sachverständi- en vorgetragen wurden, haben kein Gehör gefunden. Achtens. Die Reform des Föderalismus wird und uss weiter ein zentrales Thema bleiben. Vor dem Hin- ergrund der wiedererlangten deutschen Einheit und der uropäischen Rechtsharmonisierung muss die grundle- ende Reform unseres föderalen Bundesstaats das Ziel ein. Diesbezüglich schließe ich mich dem Diskussions- apier der Kollegen Steffen Reiche, Dr. Matthias iersch und des Staatsrechtlers Prof. Hans Meyer an. Fazit: Es wäre dieser größten Verfassungsreform in er Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ange- essen gewesen, wenn sich Bundestag und Bundesrat orgfältiger mit den Argumenten und Fakten aus den nhörungen beschäftigt hätten. Insbesondere einige Mi- isterpräsidenten der Union haben diesen intensiven rozess nicht zugelassen. Hier stellt sich die Frage nach em Stellenwert der Abgeordneten des Deutschen Bun- estages und dem Wert unserer Verfassung. Aus den dargestellten Gründen bleibt eigentlich nur ie Schlussfolgerung, diese Verfassungsänderung ableh- en zu müssen. Wäre da nicht die Frage, welche Auswirkung ein cheitern der Reform für die Verfassungswirklichkeit ätte. In Kenntnis der wiederholten Rechtssprechung des undesverfassungsgerichtes – zum Beispiel Juniorpro- essur – ist anzuerkennen, dass in Folge der Verfassungs- nderung aus dem Jahr 1994 in vielen zentralen politi- chen Fragen das Verfassungsgericht auch zukünftig die erzeitige Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Re- elung des Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes ausgespro- hen eng auslegen wird. Damit würde der Bund noch stärker als durch diese erfassungsreform an einheitlichen Regelungskompe- enzen verlieren. Eine noch stärkere Rechtszersplitte- ung mit ihren negativen Auswirkungen, auch bezüglich er Europatauglichkeit, wäre die Folge. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4337 (A) ) (B) ) Im Ergebnis bleibt diese Verfassungsänderung ein teils zweifelhafter Kompromiss ohne echte umsetzbare Alternative. Aus diesem Grund stimme ich trotz schwer- wiegender Bedenken der Verfassungsänderung zu. Petra Bierwirth (SPD): Die Reform unseres födera- len Systems ist angesichts der Herausforderungen in Europa und in einer globalisierten Welt notwendig. Auch die Situation der öffentlichen Haushalte verlangt einen effizienteren und leistungsfähigeren Staatsaufbau. Die uns heute vorliegende größte Verfassungsänderung seit 1949 sollte durch die umfangreichste Anhörung im Deutschen Bundestag vorbereitet werden. Nur dem En- gagement unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Struck ist es zu verdanken, dass diese Anhörung stattfand und wir als Parlament unsere Rechte wahrnehmen konnten. Eine angemessene Auswertung dieser Anhörung konnte auf Grund der starren Haltung der Ministerpräsidenten der Länder nicht stattfinden. Nachfolgende grundsätzliche Aspekte sind völlig au- ßer Acht gelassen worden. Erstens. Deutschland wird durch diese Verfassungs- änderung die großen Herausforderungen, die sich in Europa und in einer globalisierten Welt ergeben, nicht besser wahrnehmen können. Die vorgesehene Fassung des Art. 23 GG und die Einführung der Abweichungs- gesetzgebung sind kontraproduktiv. Sie schwächen die europa- und völkerrechtliche Handlungsfähigkeit Deutsch- lands zum Beispiel im Bereich der Bildungs- und Um- weltpolitik. Zukünftig wird es jedoch gerade auf diese Politikfelder ankommen. Zweitens. Rechtsdogmatisch wird durch die Möglich- keit der Abweichungsgesetzgebung ein Instrumentarium geschaffen, das nicht zu mehr Transparenz in der Kom- petenzverteilung, Effizienz und Rechtsklarheit führen wird, sondern zu Rechtszersplitterung und Kompetenz- wirrwarr. Im Urteil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01 (NJW 2003, S. 41 ff. (44)) führt das Bundesverfassungs- gericht aus: Eine „Doppelzuständigkeit“, auf deren Grundlage Bund und Länder ein und denselben Gegenstand in unterschiedlicher Weise regeln könnten, ist dem System der verfassungsrechtlichen Kompetenznor- men fremd und stünde mit ihrer Abgrenzungsfunk- tion (Art. 70 II GG) nicht im Einklang. Es ist nicht zu begründen, warum diese Grundsätze aufgehoben werden. Wenn angeführt wird, dass die Län- der von der Abweichungskompetenz häufig keinen Ge- brauch machen werden, so stellt sich die Frage, warum diese Regelung dann geschaffen wird. Drittens. Die Ausgestaltung des Art. 104 a GG und das Zustimmungserfordernis des Bundesrates im Rah- men der Art. 72 und 84 GG widersprechen dem Ziel der Verfassungsänderung, die Quote der zustimmungspflich- tigen Gesetzesvorhaben deutlich zu reduzieren. Wenn- gleich dieser Sachverhalt sich nicht nur auf die Quanti- tät, sondern vielmehr an den jeweiligen Inhalten der Gesetze orientieren muss. d H d F D f d l A E W h u k G C b a a Z w r d s D t L l w m w e w s n d z h e d L A i d H s d 2 d R r (C (D Viertens. Umwelt-, Bildungs- und Sozialpolitik sind ie Felder, die für unser Land zukunftsweisend sind. ier gibt es ein gesamtstaatliches Interesse, das durch ie vorgesehene Kompetenzverteilung und durch die assung des Art. 104 b GG nicht erfüllt werden kann. ieses gilt auch für weitere Bereiche, wie zum Beispiel ür den Strafvollzug. Fünftens. Ein Wettbewerb um die besten Lösungen in en einzelnen Bundesländern darf den Grundsatz der So- idarität nicht vernachlässigen. Er setzt aber gesunde usgangsbedingungen voraus, die nicht gegeben sind. s ist zu befürchten, dass in zentralen Bereichen ein ettlauf „nach unten“ einsetzen wird und negative Ver- ältnisse zementiert werden. Dabei geht es nicht primär m die Frage, welche Ebene Aufgaben besser erfüllen ann. Die finanziellen Rahmenbedingungen setzen renzen. Besonders in den neuen Ländern werden die hancen, den Aufbau Ost weiter voran zu bringen und estehende Entwicklungs- und Leistungsunterschiede uszugleichen, mit der vorliegenden Reform erschwert. Sechstens. Gerade im Bereich der Umweltpolitik sind ngesichts der Standortwettbewerbe und ökonomischen wänge Aufweichungstendenzen im Rahmen der Ab- eichungsgesetzgebung zu befürchten. Eine Zersplitte- ung unseres Rechtssystems und unterschiedliche Stan- ards sind die Folge. Der Aufbau des Staates und seine Funktionsfähigkeit ind auch dem Aspekt der Nachhaltigkeit verpflichtet. ie vorliegende Verfassungsänderung ist nicht nachhal- ig. Die politischen Mehrheitsverhältnisse in unserem and hätten, vor allem bei anderer Haltung der Bundes- änder, die Möglichkeit eröffnet, eine wirklich zukunfts- eisende Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen. Ich kann dieser Grundgesetzänderung nicht zustim- en. Dr. Gerhard Botz (SPD): Diese Föderalismusreform ird das Verhältnis von Bund und Ländern nachhaltig in ine Richtung verändern, die im Widerspruch zu der Er- artung einer deutlichen Mehrheit unserer Bevölkerung teht. Die darin verankerten Gewinne des Bundes kön- en meines Erachtens nicht darüber hinwegtäuschen, ass eine Mehrheit der hier festgelegten Veränderungen u einem Paradigmenwechsel weg vom Solidarprinzip, in zu mehr Wettbewerbsföderalismus führen. Ich halte s für völlig inakzeptabel, dass das Beamten- und Besol- ungsrecht, das Strafvollzugs- und das Heimrecht in die änderkompetenz übertragen werden. Dazu kommen bweichungsmöglichkeiten der Länder im Naturschutz, m Jagdwesen, in der Raumordnung, Bodenverteilung, em Wasserhaushalt, der Hochschulzulassung und dem ochschulwesen. Deutschland wird mit diesen Entscheidungen ange- ichts der Herausforderungen der Europäisierung und er Globalisierung mit angezogener Handbremse in das 1. Jahrhundert starten. Nicht zuletzt werden wir auf iese Weise unsere angekündigten Bestrebungen in ichtung Bürokratieabbau auf Jahrzehnte selber blockie- en. 4338 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Die große Koalition vergibt damit leider eine gewal- tige Chance, unsere Republik rechtzeitig in ihrer Hand- lungsfähigkeit substanziell zu stärken. In erster Linie werden von den absehbar nachteiligen Entwicklungen diejenigen Bundesländer betroffen sein, die auch heute schon zu den ärmeren gehören. Änderungen unseres Grundgesetzes, die in ihrer Ge- samtheit derartige Risiken in sich bergen, kann ich nicht zustimmen. Marco Bülow (SPD): Dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und dem Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes stimme ich zu. Im Folgenden möchte ich dazu aber eine Erklärung abge- ben: Die Reform unseres Staatsaufbaus ist angesichts der Herausforderungen in Europa, in einer globalisierten Welt und vor dem Hintergrund der Situation in den ein- zelnen Bundesländern notwendig. Eine entsprechende Reform muss deshalb den damit verbundenen Anforde- rungen gerecht werden. Die Verfassung ist die Grund- lage unseres Zusammenlebens. Jede Änderung hat grundsätzliche Bedeutung. Sie stellt eine besondere Ge- wissensentscheidung dar, bei der alle Abgeordneten das Wohl des ganzen Volkes berücksichtigen müssen. Aufgrund reiflicher Überlegung und langer detaillier- ter Diskussionen über die Gesamtreform kann ich zu kei- nem eindeutig positiven Urteil kommen. Es ist für mich allerdings auch nicht zweifelsfrei geklärt, ob die vorlie- gende Reform nachteiliger für die Herausforderungen der Zukunft ist, als wenn wir es beim Status quo belas- sen. Durch die Verfassungsänderung von 1994 ist es zu vielen Unklarheiten gekommen, bei der das Parlament immer stärker von Entscheidungen des Bundesverfas- sungsgerichts abhängig wurde. Dies wird mit den Grundgesetzänderungen teilweise verändert. Ich hoffe zudem darauf, dass mit der Reform die Zahl der zustim- mungspflichtigen Gesetzesvorhaben deutlich reduziert wird. Insgesamt werde ich der Reform trotz erheblicher Bedenken zustimmen. Ich möchte meine wichtigsten Bedenken im Einzel- nen aufführen: Erstens. Meine Vorstellung über eine wirklich umfas- sende Föderalismusreform sieht deutlich anders aus als die Vorlage, über die wir im Parlament nun abstimmen. Viele Themen, beispielsweise die Länderfusion, wurden gar nicht erst verhandelt. Zweitens. Der Vorschlagsentwurf, der dem Bundestag vorgelegt wurde, ist in keiner Phase mit den Fachpoliti- kern besprochen worden. Zudem hat eine angemessene parlamentarische Auswertung der Anhörung nicht statt- gefunden. Nur durch Drängen der SPD-Bundestagfrak- tion und das Engagement unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Struck wurde überhaupt noch über Einzelfragen diskutiert. Hätte die Mehrheit der Verhandlungspartner ebenso gehandelt, wäre eine angemessene Beratung und Entscheidung möglich gewesen. K H c d B S r n p d V s b d s r l w P s c t f t d w R l L h d B b b g a Z w d w d a h G w v H g d p k (C (D Drittens. Die Anhörung hat ergeben, dass sich die im oalitionsvertrag definierten Ziele – Verbesserung der andlungsfähigkeit des Staates – Seite 109; Vereinfa- hung des Umweltrechts – Seite 67; Weiterentwicklung er Aufgaben von Bund und Ländern im Bereich der ildung – Seite 41; Gewährleistung sozialer Sicherheit – eite 96 f. – mit der vorgeschlagenen Verfassungsände- ung – auch als Anlage dem Koalitionsvertrag beigefügt – icht realisieren lassen. Dieser Widerspruch hätte im arlamentarischen Verfahren aufgeklärt und gelöst wer- en müssen. Viertens. Ich bezweifle, dass Deutschland durch diese erfassungsänderung die großen Herausforderungen, die ich in Europa und in einer globalisierten Welt ergeben, esser wahrnehmen kann. Die vorgesehene Änderung es Art. 23 GG und die Einführung der Abweichungsge- etzgebung sind kontraproduktiv. Sie schwächen die eu- opa- und völkerrechtliche Handlungsfähigkeit Deutsch- ands zum Beispiel im Bereich der Bildungs- und Um- eltpolitik. Zukünftig wird es jedoch gerade auf diese olitikfelder ankommen. Fünftens. Mit der Möglichkeit der Abweichungsge- etzgebung wird ein Instrumentarium geschaffen, wel- hes zu größerer Rechtszersplitterung und zu Kompe- enzwirrwarr führen wird. Die Befürworter der Reform ühren an, dass die Länder von der Abweichungskompe- enz keinen Gebrauch machen werden. Dann stellt sich ie Frage, warum diese Regelung dann geschaffen urde. Sechstens. Die Reform ist ein deutlicher Schritt in ichtung eines Wettbewerbsföderalismus. Ich halte al- erdings einen solidarischen Föderalismus in unserem and für eine bessere Alternative, dies vor allem des- alb, weil nicht alle Bundesländer die gleichen Startbe- ingungen haben und zu befürchten ist, dass in zentralen ereichen ein Wettlauf „nach unten“ einsetzen wird. Da- ei geht es nicht um die Frage, welche Ebene Aufgaben esser erfüllen kann. Die finanziellen Rahmenbedingun- en setzen Grenzen. Siebtens. Gerade im Bereich der Umweltpolitik sind ngesichts der Standortwettbewerbe und ökonomischen wänge Aufweichungstendenzen im Rahmen der Ab- eichungsgesetzgebung zu befürchten. Dagegen verhin- ern klare und bundeseinheitliche Regelungen diese Ent- icklung. Einfachgesetzliche Öffnungsklauseln können abei einen Wettbewerb „nach oben“ eröffnen. Dabei ist uch unbestritten, dass regionale und örtliche Besonder- eiten im Rahmen der Abwägungsprozesse auch auf der rundlage bundeseinheitlicher Standards berücksichtigt erden können. Achtens. Auch Regelungen im Bildungsbereich und or allem die Verlagerung der Zuständigkeit für das eimrecht halte ich für keine gute Entscheidung. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD): Ich stimme ge- en die Verfassungsänderung und bin dabei insbeson- ere von folgenden Überlegungen geleitet: Erstens. Die arlamentarische Beratung der Einzelbestimmungen onnte aufgrund der im Vorfeld getroffenen Festlegun- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4339 (A) ) (B) ) gen nicht mehr ausreichend ergebnisoffen erfolgen. Zweitens. Ich halte den eingeschlagenen Weg insgesamt für falsch und auch die damit verbundenen Erwartungen für Entflechtungsgewinne für weit überschätzt. Die in der Verfassung bestehende Kompetenzverteilung zwi- schen Bund und Ländern halte ich für das Äußerste, was gerade noch hinnehmbar war; in der Zwischenzeit haben sich die Probleme einer Stärkung der Länderkompeten- zen weiter gezeigt; auch einzelne Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in diese Richtung wei- sen, machen dies nochmals deutlich. Neue Kompetenz- verlagerungen zugunsten der Länder schwächen den Bund; sie stellen auch die Regierbarkeit unseres Landes insgesamt in der Zeit der Europäisierung infrage. Wir brauchen mehr und auch einheitlichere Standards für Schulen und Hochschulen, nicht weniger. Und die wei- tere Kompetenzverlagerung auf die Länder werden wir mit einem Anwachsen der Bürokratie für die Betroffe- nen und – auf Dauer gesehen – mit einer Stärkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in grundrechtsrelevanten Bereichen wie dem Strafvollzug bezahlen müssen. Auch die für behinderte Menschen, für Kinder und Jugendliche und für alte Menschen so wichtigen Rege- lungskompetenzen werden in Zukunft zu Nachteilen für die Betroffenen, aber auch für die in der Zivilgesell- schaft Engagierten führen. In den letzten Monaten habe ich an vielen Runden ergebnisoffener Sachdiskussionen mit Verfassungsexperten teilgenommen. Auch sie haben mich davon überzeugt, dass die Erwartungen im Hin- blick auf politische Gewinne aus einer Entflechtung der Kompetenzen für unsere Demokratie, insbesondere un- ter Transparenz- und Zuordnungsgründen, bei weitem überschätzt sein dürften. Sicherlich wird es sie in einigen Bereichen geben – auf dem Gebiet der Juristerei. Poli- tisch indes werden die Länder in allen Bereichen weiter mitreden, in denen sie das wollen – künftig indes ge- stärkt durch ihre breiteren Kompetenzen. Auch die Er- wartungen im Hinblick auf die Zuordnung der Verant- wortung auf die handelnden Akteure in Bund und Ländern werden mit großer Sicherheit weit überschätzt. Insgesamt führt diese Verfassungsänderung in eine Rich- tung, die ich nicht vertreten kann. Deshalb stimme ich gegen sie. Patrick Döring (FDP): Der Reformbedarf des föde- ralistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland war und ist unumstritten. Die Klagen sind hinreichend bekannt: Die Verflechtung von Bundes- und Landespoli- tik hat ein Ausmaß erreicht, in dem die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Akteure in der Öffentlichkeit nicht mehr wahrgenommen werden. Die Verschränkung der Entscheidung führt zu Blockade und Stillstand der Poli- tik. Eine vernünftige Föderalismusreform wäre von da- her tatsächlich die „Mutter aller Reformen“; denn sie schaffte die Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Modernisierung unseres Landes. Das vorliegende Reformpaket verdient dennoch aus inhaltlichen wie formalen Gründen nicht meine Zustim- mung. f r w r b m o b d ä t g t l g N k s s V a u l c m S z k d k l b S f s d z s d p d d u d d d f Z r s d l s (C (D Kritikwürdig ist bereits das politische Verfahren. Of- enbar haben die Interessen der Koalition, nicht die Inte- essen Deutschlands, ein Schnellverfahren diktiert. Es urde nicht einmal der Versuch unternommen, die zahl- eichen kleinen und größeren Webfehler der Reform zu eheben. Das Verfahren war eine Beleidigung des Parla- entes und des Grundgesetzes. Der Raum für eine sach- rientierte Debatte war nie gegeben. Damit fehlt dieser edeutenden Reform, die das Grundgesetz und damit en Gesellschaftsvertrag in weiten Teilen entscheidend ndert, ein wichtiges Stück demokratischer Legitima- ion. Überdies ist die Reform selbst in weiten Teilen man- elhaft ausgeführt. Die auf Druck der FDP durchgeführ- en Anhörungen haben überdeutlich gezeigt, dass in vie- en Politikfeldern die Reform nur Stückwerk bleibt oder ar in sich widersprüchlich ist. Die unentschlossene euordnung der Bildungspolitik ist ein Beispiel, die un- lare und komplexe Regelung zur konkurrierenden Ge- etzgebungskompetenz ein anderes. Anstatt Klarheit zu chaffen, sorgt die Reform in einigen Teilen für weitere erwirrung. Eine ruhige und sachliche Debatte, wie sie uch der Bedeutung dieses Reformwerkes und dem Wert nseres Grundgesetzes entspräche, hätte hier viele Feh- er zu heilen vermocht. Zahlreiche Defizite lassen sich auch in grundsätzli- hen Fragen feststellen. Die hier vorgestellte Föderalis- usreform ist in vielem zu zaghaft. Anstatt endlich den chritt zu einem produktiven Wettbewerbsföderalismus u wagen, verharrt sie weithin in zentralistischen oder onsensorientierten Lösungen. Ein System, in dem Bun- esländer untereinander um die besten Lösungen kon- urrieren und so in der Summe das Beste für Deutsch- and erreichen, ist nicht zustande gekommen. Stattdessen leibt das Prinzip des Konsensföderalismus erhalten, ein ystem, das bereits unter normalen Umständen schwer- ällig ist; ohne Konsens aber wird es unbeweglich. Denn tets gilt das Prinzip: Das langsamste Schiff bestimmt as Tempo des ganzen Geleitzugs. Überdies wurde versäumt, die Finanzbeziehungen wischen Bund und Ländern auf eine klare Grundlage zu tellen. Dies war eine der zentralen Voraussetzungen für ie Zustimmung der Liberalen. Denn die Neuordnung olitischer Kompetenzen ist nur die eine Seite der Me- aille. Ohne eine transparente und ehrliche Zuweisung er finanziellen und steuerpolitischen Zuständigkeiten nd Verantwortlichkeiten bleibt das Projekt unvollstän- ig. Das gilt auch für die finanzielle Selbstständigkeit er Kommunen. Es ist und bleibt ein Versäumnis, dass as Grundgesetz nicht um ein echtes Konnexitätsprinzip ür die Kommunen ergänzt wurde. So bleibt uns auch in ukunft das Dilemma erhalten, dass die Bundesregie- ung eifrig musikalisch fragwürdige Platzkonzerte be- tellt und die Städte und Gemeinden die Musik bezahlen ürfen. Die Summe dieser Defizite kann für mich nur die Ab- ehnung dieses Antrags bedeuten. Detlef Dzembritzki (SPD): Ich habe heute dem Ge- etz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem die seit 4340 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) langem fällige Reform des deutschen Föderalismus auf den Weg gebracht werden wird, zugestimmt. Da dieses Gesetz aber nach meiner Überzeugung einige erhebliche Mängel aufweist und mir der Entschluss, meine Zustim- mung zu geben, unter diesen Umständen äußerst schwer gefallen ist, möchte ich hiermit von § 31 der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages Gebrauch machen und eine persönliche Erklärung abgeben. Die hierin auf- geführten Bedenken habe ich auch während des Bera- tungsprozesses immer wieder vorgebracht und mit Kol- leginnen und Kollegen erörtert. Mein heutiges Abstimmungsverhalten bedeutet nicht, dass ich die Föderalismusreform in ihrer nun vorliegen- den Fassung begrüßen würde. Ganz im Gegenteil, wich- tige Bestandteile des jetzigen Reformpakets lehne ich nach wie vor ab. Meine Zustimmung habe ich nur des- halb nicht versagt, weil ein völliges Scheitern der Re- form noch schlimmere Folgen gehabt hätte. Es bleibt aber weiterhin sehr unbefriedigend, dass es nicht gelun- gen ist, im Vorfeld der heutigen Abstimmung wesentli- che Änderungen am Reformpaket vorzunehmen. Die vorgenommenen Änderungen aber sind unzureichend und weitgehend kosmetischer Natur, sodass zu hoffen bleibt, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Korrek- turen möglich werden. Die größten Mängel des heute vorliegenden Gesetz- entwurfs scheinen mir nach wie vor im Bereich der Bil- dungs- und Schulpolitik zu liegen. Das Kooperationsver- bot in der Schulpolitik halte ich für unangemessen. Eine Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund würde der deutschen Schulpolitik nicht schaden, sondern ihr hel- fen. Und auch im Hochschulbereich können die geplan- ten Grundgesetzänderungen in ihrer jetzigen Form nicht überzeugen. Zwar ist hier – was positiv zu bewerten ist – das zunächst vorgesehene strikte Kooperationsverbot ge- fallen. Doch auch die jetzige Regelung, nach der für eine Kooperation bei Vorhaben der Wissenschaft und For- schung an Hochschulen die Zustimmung aller Länder er- forderlich ist, wird eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern künftig nicht verbessern. Die Unterschiede in der fiskalischen Leistungskraft der verschiedenen Länder werden noch stärker auf Qua- lität und Quantität der Bildungseinrichtungen durch- schlagen, wobei sich hier insbesondere die ostdeutschen Länder einschließlich Berlin, aber auch die finanzschwa- chen westdeutschen Länder in einer schlechten Situation befinden. Dabei stellt die immer weitergehende Ausein- anderentwicklung in den Schul- und Bildungspolitiken der einzelnen Bundesländer nicht, wie es einige Minis- terpräsidenten offenbar sehen wollen, einen positiven Ausdruck von mehr Wettbewerb im deutschen föderalen System, sondern in Zeiten der Globalisierung, in der eine über die Nationalstaaten hinausgehende Zusammenar- beit in der Bildungspolitik nötig wird, eine zusätzliche Provinzialisierung und Verschlechterung dar. Darüber hinaus weist der Gesetzesentwurf aber auch in vielen anderen Bereichen problematische Regelungen auf. So hätte etwa der Zustimmungsvorbehalt des Bun- desrates bei der Bundesgesetzgebung deutlicher redu- ziert werden müssen. Die Verfassungskorrekturen im U g E A d d s w h s i t z A d s T D l e b m e d n d s R t G w f w c u b A n t u g s n r d a s s s b s s d d v l (C (D mfeld von Art. 83 und 84 GG weisen zwar den richti- en Weg, dieser Weg wurde aber leider nicht bis zum nde beschritten. Ferner hätte ich ein einheitliches Strafvollzugsrecht, rt. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, begrüßt. Es besteht die Gefahr, ass sich die Strafvollzugsregeln nach der Kassenlage es jeweiligen Bundeslandes richten. Es ist nicht ausge- chlossen, dass Gefängnisse zu bloßen Verwahranstalten erden – mit nicht absehbaren sozialen Folgen. Ebenso alte ich es für bedenklich, dass das Heimrecht der Ge- etzgebungskompetenz des Bundes entzogen wurde. Es st jetzt deutlich schwerer, eine Mindestqualität der sta- ionären Pflege zu sichern und einen Wettlauf nach unten u verhindern. Darüber hinaus hoffe ich, dass auch die bstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern für ie Bereiche Rundfunk, Bildung und Kultur auf europäi- cher Ebene noch effektiver gestaltet werden. Insgesamt zieht sich durch den Reformentwurf die endenz, die politische Auseinanderentwicklung in eutschland eher zu stärken als zu schwächen und recht- iche Harmonisierungen in vielen Bereichen erheblich zu rschweren. Die bereits seit Bestehen der Bundesrepu- lik erkennbaren Schwierigkeiten des Grundgesetzes da- it, Länderegoismen dort zurückzudrängen, wo bundes- inheitlichen Regelungen notwendig sind, werden durch ie Föderalismusreform leider nicht reduziert, sondern och verstärkt, sodass der deutsche Föderalismus mit em vorliegenden Gesetzesentwurf in mancherlei Hin- icht noch auf den Stand von 1949 zurückfällt. Letztendlich habe ich trotz all dieser Mängel für die eform gestimmt, weil die jetzige Situation noch uner- räglicher ist, und als Alternative nur das Scheitern des esamtvorhabens geblieben wäre. Ein solches Scheitern äre allerdings fatal gewesen. Seit Jahren klagt die Öf- entlichkeit zu Recht über langwierige Entscheidungs- ege, übermäßige Verflechtungen und gegenseitige Blo- kaden von Bund und Ländern. Die Steuerungsfähigkeit nseres Staates ist in der Tat in nicht akzeptabler Weise eeinträchtigt. Das können wir uns nicht mehr leisten. uch müssen die Menschen künftig nachvollziehen kön- en, wer für welche Aufgabe zuständig und damit poli- isch verantwortlich ist. Es wäre ein großer Schaden für nser Land und ein Desaster für alle Entscheidungsträ- er, wenn nach mehrjährigem harten Ringen die Reform cheitern würde. Ungeachtet meiner Kritik übersehe ich natürlich auch icht, dass durchaus einige wesentliche Reformziele er- eicht worden sind. So sinkt etwa die Zustimmungsquote er Bundesgesetze von 55 bis 60 Prozent nun auf vor- ussichtlich unter 30 Prozent. Das ist ein großer Fort- chritt. Der Bund kann nunmehr viele Bereiche, die in einer Gesetzgebungskompetenz stehen, ohne Einmi- chung des Bundesrates regeln. In wichtigen Bereichen ehält der Bund seinen Einfluss und gewinnt zudem echs wichtige Bereiche dazu, etwa durch die aus- chließliche Kompetenz für das BKA im Kampf gegen en internationalen Terrorismus, das Waffenrecht oder urch verbindliche Länderbeteiligung bei Verletzungen on EU-Recht sowie bei Sanktionen aufgrund von Ver- etzungen des europäischen Stabilitätspaktes. Darüber Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4341 (A) ) (B) ) hinaus haben wir erreicht, dass der Bund Europarecht schneller umsetzen kann und damit in Brüssel besser aufgestellt ist. Auf der anderen Seite nimmt sich der Bund dort zurück, wo die Angelegenheiten der Länder berührt sind. Es gibt also keinen Grund, das vorliegende Reform- paket in Gänze zu kritisieren. Vieles in der Tat Reform- bedürftige wird angegangen, viele sinnvolle Entflech- tungen werden auf den Weg gebracht. Die Bedingungen zur Durchsetzung weiterer wichtiger Reformschritte in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen werden verbessert. Klar ist aber auch, dass der Umbau des deut- schen Föderalismus mit der Reform noch nicht an sein Ende kommen darf. So habe ich es etwa sehr bedauert, dass im Zuge der hinter uns liegenden Beratungen zur Föderalismusreform nicht ein einziges Mal ernsthaft über die Fusion von Ländern gesprochen worden ist. Die Reduzierung der Zahl der Länder aber ist aus meiner Sicht unabweisbar notwendig und darf nicht tabuisiert werden. Ich erwarte, dass wir den Prozess der Reform unseres Grundgesetzes nicht nur begleiten, sondern nach einem angemessenen Zeitabstand die Wirkung der Änderungen bewerten. Denn das Wohl unseres Landes und seiner Menschen in einem modernen, föderalen und sozialen Rechtsstaat muss unser fester Wille und das oberste Ziel unseres Handelns sein. Sebastian Edathy (SPD): Ich stimme dem Gesetz- entwurf über die Föderalismusreform trotz Bedenken zu. Der deutsche Föderalismus bedarf ohne Zweifel der Überarbeitung. Eine sinnvolle Entflechtung gemeinsa- mer Zuständigkeiten von Bund und Ländern und die klare Zuordnung von Entscheidungsbefugnissen dienen der Transparenz von Prozessen der politischen Willens- bildung, der Erkennbarkeit von Verantwortlichkeit und der gesetzgeberischen Effizienz. Nicht alle vorliegenden Vorschläge sind sinnvoll. Als Innenpolitiker halte ich drei Punkte für besonders be- denklich: Die Übertragung des Rechtes der Beamtenbesoldung an die Länder lässt befürchten, dass es finanzschwäche- ren Bundesländern künftig schwerer fallen wird, beson- ders gut qualifiziertes Personal zu gewinnen bzw. zu hal- ten. Die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht an die Länder zu übertragen, ist ein Fehler. Das Versammlungs- recht ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht, dessen Ausgestaltung weiterhin durch eine bundesein- heitliche Gesetzgebung geregelt werden sollte. Die Regelungsgewalt über den Strafvollzug den Landtagen zu überlassen, ist nicht sinnvoll. Auch Häft- linge sind Grundrechtsträger. Gerade in diesem sensib- len Bereich liegt eine bundeseinheitliche Rechtssetzung nahe. Gleichwohl verkenne ich nicht die Verbesserungen, welche der Gesetzentwurf – zumal in der im Rechtsaus- schuss veränderten Fassung – mit sich bringt. Hierzu ge- h d S K d F v a w n g Ä w d w d e m n A t s d z d V – f M a D k p i s ü B n J „ w W g V d R h g d c (C (D ören nicht zuletzt die erweiterten Befugnisse des Bun- eskriminalamtes bei der Terrorismusabwehr und die icherstellung, dass im Hochschulbereich Bund-Länder- ooperationen möglich sind. Ich bedauere, dass das Vorhaben einer Überarbeitung es föderalen Systems oftmals von machtpolitischen ragen überlagert und zuwenig am Maßstab einer sinn- ollen Aufteilung und Regelung von Zuständigkeiten usgerichtet worden ist. Nach meiner Einschätzung ürde ein Scheitern der Reform aber nicht zu einem euen Reformansatz, sondern zu Stillstand führen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf nach Abwä- ung des Für und Wider zu. Hans Eichel (SPD): Dem vorgelegten Gesetz zur nderung des Grundgesetzes stimme ich zu, weil in Ab- ägung der aus meiner Sicht positiven Regelungen mit en aus meiner Sicht negativen Regelungen und in Er- ägung der politischen Folgen eines Scheiterns für mich ie Zustimmungsgründe überwiegen. Ich will aber ausdrücklich – und im Blick auf künftig twa beabsichtigte Verfassungsänderungen – auf zwei ir verfassungspolitisch höchst problematisch erschei- ende Regelungen hinweisen: Erstens das Zustimmungserfordernis aller Länder in rt. 91 b Abs. l Ziff. 2. Das Grundgesetz kannte aus gu- em Grund bisher nirgendwo das Erfordernis der Ein- timmigkeit, sondern als höchstes Erfordernis die Zwei- rittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Organe, um Beispiel zur Verfassungsänderung. Außerdem wird ie Einstimmigkeit nicht an die Einstimmigkeit in einem erfassungsorgan gebunden, sondern offensichtlich die informelle – Geschäftsordnungsregel eines in der Ver- assung gar nicht vorgesehenen Gremiums – wohl der inisterpräsidentenkonferenz – mit Verfassungsrang usgestattet. Für mich ist das ein unglaublicher Vorgang. iese Regelung darf nirgendwo im Grundgesetz in Zu- unft noch auftauchen, sie sollte, sobald die Hitze der olitischen Debatte, die zu ihr geführt hat, abgeklungen st, bei nächster Gelegenheit wieder aus dem Grundge- etz herausgenommen werden – mit welcher Mehrheit brigens? Zweitens. Das Abweichungsrecht der Länder von undesgesetzen nach Art. 72 Abs. 3 ist meiner Ansicht ach ebenfalls politisch inakzeptabel. Dass beinahe 60 ahre nach Einführung des Grundgesetzes Artikel 31 Bundesrecht bricht Landesrecht“ hier durchlöchert ird, darf bei künftigen Verfassungsänderungen nicht zu eiterungen führen. Auch hier ist bei passender Gele- enheit die Wiederherstellung der klaren ursprünglichen erfassungsregelung erforderlich. Petra Ernstberger (SPD): Die Zustimmung zur Fö- eralismusreform ist mir nicht leicht gefallen. Denn eine eihe von Bedenken, die ich immer wieder geäußert abe, sind nicht ausgeräumt worden. Im Wesentlichen eht es um folgende Punkte: Der Zustimmungsvorbehalt es Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung hätte deutli- her reduziert werden müssen. Die Verfassungskorrekturen 4342 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) im Umfeld von Art. 83, 84 GG wiesen den richtigen Weg, der leider nicht bis zum Ende beschritten werden konnte. Ferner hätte ich ein einheitliches Strafvollzugs- recht (Art. 74 Abs. l Nr. l GG) begrüßt. Es besteht die Gefahr, dass sich die Strafvollzugsregeln nach der Kas- senlage des jeweiligen Bundeslandes richten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Gefängnisse zu bloßen Verwahran- stalten werden – mit nicht absehbaren sozialen Folgen. Ebenso sehr halte ich es für bedenklich, dass das Heim- recht der Gesetzgebungskompetenz des Bundes entzo- gen wurde. Es ist jetzt deutlich schwerer, eine Mindest- qualität der stationären Pflege zu sichern und einen Wettlauf nach unten zu verhindern. Ich hätte mir ge- wünscht, behinderten und alten Menschen wäre ein sechzehnfaches Dickicht von Regelungen für die Zu- sammenarbeit von Behörden, Einrichtungsträgern und anderen Beteiligten erspart geblieben. Darüber hinaus hoffe ich sehr, dass auch die Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern für die Bereiche Rundfunk, Bildung und Kultur auf europäischer Ebene noch effekti- ver gestaltet werden. Trotzdem habe ich der Föderalismusreform zuge- stimmt. Denn trotz der Risiken, die diese Reform mit sich bringt, führt an ihr kein Weg vorbei. Langwierige Entscheidungswege, übermäßige Verflechtungen und gegenseitige Blockaden von Bund und Ländern haben die Steuerungsfähigkeit unseres Staates in nicht akzep- tabler Weise beeinträchtigt. Das können wir uns nicht mehr leisten. Das Gesetz, dem ich zugestimmt habe, ist nicht perfekt. Doch es beinhaltet den äußersten Kompro- miss, den wir als Bundestagsabgeordnete der SPD den Ländern abtrotzen konnten, ohne die Reform scheitern zu lassen. Und ein Scheitern galt es – selbst um einen hohen Preis – zu verhindern. Zudem haben die Menschen in Deutschland ein Recht darauf, nachvollziehen zu können, wer für welche Auf- gaben zuständig und damit politisch verantwortlich ist. Es wäre ein großer Schaden für unser Land und ein De- saster für alle Entscheidungsträger, wenn die Reform nach mehrjährigem harten Ringen scheitern würde. Letztendlich habe ich für diese Reform gestimmt, weil trotz meiner Kritik die wesentlichen Reformziele erfüllt wurden. Hier sind zu nennen: Stärkung der Gesetzgebung durch deutlichere Zuordnung der Gesetz- gebungskompetenzen und Abschaffung der Rahmen- kompetenzen. Abbau gegenseitiger Blockaden durch Neubestimmung der Zustimmungsbedürftigkeit von Bun- desgesetzen im Bundesrat. Klarere Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern durch Abbau von Mischfi- nanzierungen und Neufassung der Möglichkeiten der Fi- nanzhilfen des Bundes, wobei die Zusagen aus dem Soli- darpakt II für die neuen Bundesländer bekräftigt werden sollten. Diese Ziele haben wir erreicht. Statt 55 bis 60 Prozent der Bundesgesetze sinkt die Zustimmungsquote nun vo- raussichtlich auf unter 30 Prozent. Das ist ein großer Fortschritt. Der Bund kann nunmehr viele Bereiche, die in seiner Gesetzgebungskompetenz stehen, ohne Einmi- schung des Bundesrates regeln. In wichtigen Bereichen behält der Bund seinen Einfluss, etwa im öffentlichen D A A ( e d d c B d g n l B B r D e d G B s i d d I d r t i d s v m b M G s s l G B K d z A v s R i h p c B H b (C (D ienstrecht, der allgemein durch die Regel, dass bei den bweichungsrechten der Länder (Art. 72 Abs. 3, Art. 84 bs. l GG) die späteren Gesetze den früheren vorgehen „Ex-posterior-Regel“). Der Bund kann zudem bis 2009 in vollständiges Umweltgesetzbuch entwickeln, von em die Länder in den Kernpunkten nicht abweichen ürfen. Der Bund gewinnt zudem sechs wichtige Berei- he hinzu, etwa die ausschließliche Kompetenz für das KA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, as Waffenrecht oder durch verbindliche Länderbeteili- ung bei Verletzungen von EU-Recht sowie bei Sanktio- en aufgrund von Verletzungen des Europäischen Stabi- itätspaktes. Darüber hinaus haben wir erreicht, dass der und Europarecht schneller umsetzen kann und damit in rüssel besser aufgestellt ist. Auf der anderen Seite nimmt sich der Bund dort zu- ück, wo die Angelegenheiten der Länder berührt sind. ies sind insgesamt 16 Materien, unter anderem: Das Verfahrensrecht und die Behördeneinrichtung, ine ausgesprochene Domäne der Länder. Abschaffung er Kategorie der Rahmengesetzgebung (bisher Art. 75 G), weil dreistufige Verfahren (Europäisches Recht, undesrahmenrecht, Landesausfüllungsrecht) zu um- tändlich sind und weil diese Gesetzgebungskompetenz n der Verfassungspraxis ohnehin ins Leere läuft. Teile es Öffentlichen Dienstrechts, insbesondere die Besol- ung und Versorgung der Landesbeamten und Richter. m Bereich des Hochschulwesens, in dem den Ländern ie Freiheit gegeben wird, den Universitäten und ande- en Hochschulen die Chance auf mehr Eigenverantwor- ung und Unabhängigkeit zu geben. Im Umweltrecht, nsbesondere im Bereich des Naturschutzes. Wichtig ist, ass die Länder nur außerhalb der Grundsätze des Natur- chutzes abweichen dürfen. Mag diese Regelung auch ielen Bauchschmerzen bereiten, sie ist dem Kompro- iss zwischen Bund und Ländern geschuldet. Zudem efürchte ich nicht, dass die Landesparlamente die neue acht nutzen, um den Naturschutz zurückzufahren. anz im Gegenteil: Das Bewusstsein dafür, wie wertvoll aubere Flüsse, abgasarme Luft und gesunde Wälder ind bildet sich vor allem in den Gemeinden und Stadtei- en vor Ort. Und da sind die Länder allemal näher dran. emeinschaftsaufgaben aufzugeben ermöglicht dem und ein Stück Bürokratieabbau. Zwar leistet der Bund ompensationszahlungen in Höhe von gut 2,5 Milliar- en Euro jährlich bis 2013. Doch sind diese Aufgaben weckgebunden. Und die Länder übernehmen dafür ufgaben in den Bereichen Hochschulbau, Gemeinde- erkehrsfinanzierung und sozialer Wohnungsbau. Alles in allem handelt es sich um die größte Verfas- ungsreform seit Bestehen des Grundgesetzes. Solch ein eformprojekt darf man nicht scheitern lassen, so sehr ch auch einige Regelungen für verbesserungswürdig alte. Schließlich muss ich anerkennen, dass nach den Ex- ertenanhörungen im Mai und Juni 2006 ein wesentli- her Punkt verbessert wurde. Der Kompromiss, dass der und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an ochschulen und Forschungsbauten an Hochschulen ne- en wissenschaftlicher Forschung außerhalb der Hoch- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4343 (A) ) (B) ) schulen Finanzhilfen geben darf (Art. 91 b GG), stellt sicher, dass er auch Gelder für den Ausbau der Hoch- schulen überweisen kann. Das ist mir sehr wichtig. Die- ser Kompromiss, insbesondere die Erweiterung von „wissenschaftlicher Forschung“ auf „Wissenschaft und Forschung“ (Art. 91 b Abs. l Nr. 2 GG) hat wesentlich dazu beigetragen, dass ich dieser Reform trotz meiner Bedenken zugestimmt habe. Ich erwarte, dass wir diesen Reformprozess unseres Grundgesetzes nicht nur begleiten, sondern nach einem angemessenen Zeitabstand die Wirkung der Änderungen bewerten. Denn das Wohl unseres Landes und seiner Menschen in einem modernen, föderalen und sozialen Rechtsstaat muss unser fester Wille und das oberste Ziel unseres Handelns sein. Rainer Fornahl (SPD): Nach sorgsamer Abwägung aller Aspekte und Umstände habe ich mich entschlossen, der vorliegenden Drucksache 16/813 zuzustimmen. Diese Entscheidung ist mir außerordentlich schwer ge- fallen. Letztendlich muss ich aber anerkennen, dass eine sehr große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen dem Paket der Änderungen des Grundgesetzes folgen wird. Dieser nach einem sehr in- tensiven Diskussionsprozess entstandenen demokrati- schen Mehrheit werde ich mich trotz erheblicher Beden- ken in der Sache anschließen. Diese Bedenken stellen sich aus meiner Sicht folgen- dermaßen dar: Ziel der Reformbemühungen aus der Sicht der Bun- desregierung, des Bundestages und des Bundesrates war zu Beginn der Verhandlungen im Jahr 2003 in der Kom- mission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ord- nung die Beseitigung oder Verminderung von langwieri- gen Entscheidungswegen, übermäßigen Verflechtungen und gegenseitigen Blockaden zwischen Bund und Län- dern. Es ging um mehr Klarheit bei der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, straffere und schnellere Ent- scheidungsprozesse und einen europatauglicheren Bun- desstaat. Ausgangspunkt war damals vordergründig die Hand- lungsblockade zwischen den Verfassungsorganen Bun- destag und Bundesrat und eben nicht in erster Linie die Neuordnung von Zuständigkeiten und die Entflechtung der Gesetzgebung im Sinne der Lösung von Problemen im Sinne einer effizienten, ergebnisorientierten Aufga- benerfüllung für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die vorliegenden Gesetzentwürfe („Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes“ [Bundestagsdrucksache 16/813]; „Entwurf eines Födera- lismusreform-Begleitgesetzes“ [16/814]) werden dem aus meiner Sicht insgesamt nicht gerecht, wenn ich auch durchaus einräumen will, dass die intensiven Bemühun- gen insbesondere der SPD-Bundestagsfraktion zu Ver- besserungen in einigen Bereichen gegenüber dem ur- sprünglichen Ansatz geführt haben. Der vorliegende Ansatz dieser Föderalismusreform führt zu einer weiteren Komplizierung unserer Rechts- ordnung. Wo Rechtsgebiete bisher einheitlich geregelt w o d d d f c e v k d d e i k g b t g B o E S c s W d d r D w b s w K d d v g g I N d o L s F d s A k m v h b (C (D aren, etwa im Bodenrecht, öffentlichen Dienstrecht der im Strafvollzug, treten künftig bis zu 16 verschie- ene Regelungen. Wo es bei der Gesetzgebungsbefugnis es Bundes bleibt, tritt anstelle bisher zustimmungsbe- ürftiger Bundesgesetze als Kompensation für den Weg- all der Zustimmungspflicht des Bundesrats ein Abwei- hungsgesetzgebungsrecht der Länder: Diese können twa im Umweltrecht oder allgemein beim Verwaltungs- erfahren von Bundesgesetzen abweichen. Der Bund ann später aber die Regelung wieder an sich ziehen und ie Länder können erneut abweichen, theoretisch kann iese Pingpong-Gesetzgebung unendlich fortgehen. Voraussetzung für Erfolg im globalen Wettbewerb ist in starker Bundesstaat mit klarer Regelungskompetenz n den zentralen Fragen der Nachhaltigkeit und der Zu- unftssicherung, wie in Umwelt- und Klimaschutz, im esamten Bildungsbereich, angefangen im Vorschulalter is zur Hochschul- und Forschungspolitik (Lissabonstra- egie). Gerade hier sind unübersehbare Rückschritte ge- enüber dem Status quo zu verzeichnen. Um nur ein eispiel zu nennen: das nunmehr uneingeschränkte Ko- perationsverbot im Bereich der schulischen Bildung. in schlimmer Anachronismus. Die Globalisierung und der harte internationale tandortwettbewerb haben zu weltweiter wirtschaftli- her Konkurrenz geführt. Als Antwort muss Europa zu- ammenarbeiten, um hier noch eine Stimme zu haben. eltweite Abstimmung etwa beim Umweltschutz oder ie Harmonisierung in Europa etwa im Steuerrecht sind as Gebot der Zeit. Entgegen diesem weltweiten und eu- opäischen Trend geht die Föderalismusreform in eutschland den umgekehrten Weg und zersplittert teil- eise wieder einen einheitlichen Rechtsraum, wie etwa eim öffentlichen Dienstrecht, oder verstärkt ohnehin chon vorhandene Barrieren und Mobilitätshindernisse, ie etwa im Bildungsbereich. Es ist deshalb ein „fauler“ ompromiss, wenn auch künftig Landesvertreter (Bun- esratsrepräsentanten) die Bundesrepublik auf verschie- enen Politikfeldern in Europa vertreten. Durch die Stärkung der Länderebene auf der Basis on außerordentlich unterschiedlichen Ausgangsbedin- ungen und Startchancen ist das Ziel der Herstellung leichwertiger Lebensverhältnisse so nicht erreichbar. nsbesondere für Ostdeutschland sind unübersehbare achteile zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist es aus meiner Sicht be- auerlich, ja fatal, dass die dringend erforderliche Neu- rdnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und ändern erst in einem zweiten Schritt, der Finanzverfas- ungsreform, geregelt werden soll. Eine Verbindung von öderalismusreform und Finanzverfassungsreform hätte ie Solidarität der Bundesländer gestärkt und bei verbes- erter Finanzausstattung der Kommunen die Gefahr des useinanderklaffens der Lebensverhältnisse verhindern önnen. Bei den komplizierten Mechanismen der Abweichungs- öglichkeiten der Bundesländer bei der Gesetzgebung, on unbestimmten Ausnahmen in Kernbereichen abgese- en, sind Auseinandersetzungen und Abgrenzungspro- leme programmiert und das Bundesverfassungsgericht 4344 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) wird mehr noch als in der Vergangenheit letztendliche Regelungen vorgeben müssen. Josef Göppel (CDU/CSU): Die heute vorgesehene Änderung des Grundgesetzes schwächt nach meiner Meinung den Naturschutz in Deutschland, anstatt ihn zu stärken, und sie schafft weniger Investitionssicherheit anstatt mehr. Ich will das kurz begründen: Erstens. Alle vorhabenbezogenen Regelungen unter- liegen dem Abweichungsrecht, ohne dass dieses an irgendwelche Voraussetzungen gebunden würde. Die Föderalismusreform wird deshalb ihr zentrales Ziel im Umweltbereich, bundeseinheitliche Genehmigungsstan- dards für Bauvorhaben aller Art zu sichern, nicht errei- chen. Zweitens. Zum abweichungsfesten Kern des Natur- schutzrechtes gehören aufgrund einer nachträglich ein- gebrachten Änderung nur noch die allgemeinen Grund- sätze des Naturschutzes. Damit kann eine Festlegung im Umweltgesetzbuch, wonach Eingriffe in die Natur aus- geglichen werden müssen, durch Abweichung jederzeit unwirksam werden. Das hebelt den Kern der Natur- schutzpolitik aus. Der sorgsame Umgang mit den natür- lichen Gütern unseres Landes droht im Standortwettbe- werb einen schweren Rückschlag zu erleiden. Ich will die Föderalismusreform jedoch im Ganzen nicht gefährden und stimme deshalb trotz schwerer Be- denken zu. Ich setze darauf, dass meine Fraktion bei der Aus- arbeitung des Umweltgesetzbuches klare Vorgaben für die Erhaltung der Eingriffsregelung unterstützt. Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): Klarheit bei der politischen Verantwortung, transparente Verfahren und mehr Demokratie durch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die auch von mir geteilt werden. Deshalb war es auch unbedingt notwendig, nach den Verfassungsän- derungen von 1994 und der damaligen Einführung des Verfassungskriteriums der Erforderlichkeit den Versuch zu unternehmen, sich durch politisch souveräne Ent- scheidungen der beiden Kammern von der Anhängigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu befreien und insgesamt zu einer klareren Zuordnung der politischen Verantwortlichkeiten in den Landesparla- menten und im Bundestag zu kommen. Mit meiner Zustimmung zu der vorliegenden Verfas- sungsreform will ich grundsätzlich anerkennen, dass es hier zu substanziellen Verbesserungen und Klärungen gegenüber der jetzigen Verfassungslage gekommen ist. Ich stelle fest, dass insbesondere in den letzten Verhand- lungsrunden noch wichtige Verbesserungen in den Orga- nisations- und Verfahrensfragen erreicht worden sind, wie auch in der Verteilung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern, hier vor allen Dingen im Bildungs- bereich. Auf der anderen Seite muss und will ich nachdrück- lich deutlich machen, dass es weiterhin klare Kritik- p K Z T b n l a „ i t A e z S L S e a m d b d – i w n H d i b S – w w l s f F d D l l d s g e k h L (C (D unkte gibt: Erstens. Die vorgesehenen Regelungen zu ostenfolgen von Bundesgesetzen können zu weiteren ustimmigkeitspflichten von Bundesgesetzen führen. Zweitens. Das Erforderlichkeitskriterium bleibt zum eil erhalten, was die bekannte Rechtsunsicherheit nicht eseitigt. Drittens. Das Abweichungsrecht birgt die Gefahr ei- er großen Unübersichtlichkeit im Rechtssystem. Viertens. Auch wenn die Innovationskraft in Deutsch- and über die Begründung einer neuen Gemeinschafts- ufgabe – sprich einer gemeinsamen Verantwortung – Hochschulförderung“ klar gestärkt worden ist, wird sie n anderen Bereichen der Bildungspolitik leider eindeu- ig geschwächt. Fünftens. Nicht zuletzt die umfangreiche gemeinsame nhörung von Bundestag und Bundesrat hat mit einem indeutigen Votum der Expertinnen und Experten ge- eigt, dass die Zuständigkeit für das Heimrecht und das trafvollzugsrecht aus Gründen der Einheitlichkeit der ebensverhältnisse und der Sicherung gemeinsamer tandards beim Bund verbleiben sollte. Ich sehe hierin ine bedauerliche Missachtung klarer Forderungen auch us der Fachöffentlichkeit und der Erkenntnis der ge- einsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat, ie nicht mehr sachlich, sondern nur machtpolitisch zu egründen ist. Sechstens. Besonders betroffen fühle ich mich durch ie Verlagerung des Heimrechts. Das Heimrecht gehört wie alle anderen Bereiche der öffentlichen Fürsorge – n Bundeszuständigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, arum die Herstellung gleichwertiger Lebensverhält- isse nicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von eimen Gültigkeit haben soll. Konkret befürchte ich urch die Kompetenzverlagerung Verschlechterungen m Hinblick auf die Qualität von Pflege und Einschnitte ei den Verbraucherschutzrechten. Die abzusehenden chnittstellenprobleme zwischen der Pflegeversicherung SGB Xl – und dem dann föderalisierten Heimrecht erden meiner Meinung nach gravierend sein. Siebtens. Im Umweltrecht sehe ich die Gefahr, dass ichtige über Ländergrenzen hinausgreifende Problem- agen nicht angemessen gelöst werden können. Achtens. Ich nehme die Sorgen ernst, dass ein grund- ätzlich unterschiedlich strukturierter und besoldeter öf- entlicher Dienst angesichts der sehr unterschiedlichen inanzkraft der Länder zu einer massiven Verzerrung in er Ausstattung wie der Leistungskraft des öffentlichen ienstes in Deutschland führen kann und auch die Mobi- ität behindert. Grundsätzlich stelle ich fest: Der solidarische Födera- ismus war bisher ein Fundament der Erfolgsgeschichte er Bundesrepublik. Dieses Fundament darf nicht zer- tört werden durch einen Wettbewerbsföderalismus, der esamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Solidarität rschwert oder gar verhindert. Ich mache mit meiner Er- lärung auch deutlich, dass ich bei den weiteren Ver- andlungen über die zukünftige Gestaltung der Bund- änder-Finanzbeziehungen für unverzichtbar halte, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4345 (A) ) (B) ) die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhält- nisse zentrales politisches Ziel und Verfassungsauftrag auch für die Zukunft bleiben muss. Hieran haben sich auch alle Überlegungen zu den zukünftigen Finanzbezie- hungen von Bund und Ländern und der Länder unterei- nander zu orientieren. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU): Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen. Die durch das Gesamtgesetz erreichte Entflechtung der Zuständigkei- ten, neu geschaffene Handlungs- und Entscheidungs- möglichkeiten zwischen dem Bund und den Bundeslän- dern sowie die Erhöhung der Transparenz der politischen Verantwortlichkeiten sind richtig und wich- tig. Allerdings habe ich in einem Punkt Bedenken. Aus meiner Sicht besteht unter keinem Gesichtspunkt die Notwendigkeit einer Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Wörter „und fortzuentwickeln“ (Art. 1 Ziff. 3 des Gesetzentwurfes). Dies wurde ausweislich der Proto- kolle einvernehmlich schon in den fachlichen Beratun- gen der Föderalismuskommission der vergangenen Le- gislaturperiode festgestellt. Alle Experten, die in der gemeinsamen Anhörung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates eine Stellungnahme abgegeben ha- ben, kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass kein Ände- rungsbedarf besteht. Sie verwiesen dabei auf die lang- jährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 33 Abs. 5 GG. Auch ein Blick in die Geschichte der Änderungen des Beamtenrechts unter der Geltung des Art. 33 Abs. 5 zeigt, dass eine Modernisierung und Fortentwicklung des Beamtenrechts unter der derzeiti- gen Fassung des Grundgesetzes nicht nur theoretisch möglich war, sondern tatsächlich auch stattgefunden hat. Es besteht daher weder politisch noch rechtlich eine Ver- anlassung, die im Gesetzentwurf enthaltene Änderung vorzunehmen. Und da keine Veranlassung besteht, halte ich die Änderung für falsch. In den Beratungen des Gesetzentwurfs wurde festge- stellt, dass die Änderung lediglich deklaratorischer Na- tur sein soll und die derzeit bestehende Verfassungs- rechtsprechung in den Verfassungstext aufnehmen soll. Ich stelle fest, dass die lediglich deklaratorische Ände- rung mit entscheidend dafür ist, dass ich das oben ange- sprochene Votum abgebe. Ich halte die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG aber nach wie vor für ein falsches politisches Signal und für fachlich nicht geboten. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Den Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Grundgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/813) sowie der Gesetzent- wurf der CDU/CSU und SPD eines Föderalismusreform- Begleitgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/814) lehne ich nach Abwägung der Vor- und Nachteile ab, da die Gesetzgebungskompetenzen komplizierter werden, die Gesetzgebung langwieriger wird und es ein Mehr an Ge- setzen und Bürokratie für immer mehr überforderte Bür- gerinnen und Bürger geben wird. Erstens. Diese Föderalismusreform ist ein „Torso“, da wesentliche und grundlegende Elemente fehlen: Eine e D g b P z w b d d d m Z l r L E b t d d P g D N z s v b s h w e z m i R s F w r p e l s s i i A a g m 1 k d v (C (D ventuelle Länderneugliederung ist kein Thema, und auf auer nicht lebensfähige Länder bleiben erhalten. Der esamte grundlegende Bereich der Finanzbeziehungen leibt ausgeklammert, obwohl hier die schwierigsten robleme unseres Bundesstaates liegen und Kompetenz- uweisungen ohne finanzielle Untersetzung mehr oder eniger wertlos sind. Die derzeitige Föderalismusde- atte kreist um den Innenausbau der Räume, ohne zuvor urch Bildung leistungsfähiger Länder und die Regelung er Finanzbeziehungen das Fundament gelegt zu haben. Zweitens. Diese Föderalismusreform wird entgegen en Ankündigungen zu einer Ausweitung der Zustim- ungspflicht des Bundesrats führen. Der Wegfall der ustimmungspflicht bei einer bundesgesetzlichen Rege- ung des Verwaltungsverfahrens oder der Behördenein- ichtung bei Verwaltungen der Bundesgesetze durch die änder gemäß Art. 84 Abs. 1 GG ist nur ein scheinbarer rfolg, da die Länder gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG eliebig davon abweichen können. Im Gegenzug erwei- ert der neue Art. 104 a Abs. 4 GG die Zustimmungsbe- ürftigkeit real und massiv. Künftig bedürfen alle Bun- esgesetze der Zustimmung des Bundesrates, wenn sie flichten der Länder zur Erbringung von Geldleistun- en, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren ienstleistungen gegenüber Dritten begründen. Diese eufassung des Art. 104 a Abs. 4 GG ist für eine Viel- ahl von Kontakten von Verwaltungen und Bürgern ein- chlägig und erweitert die Zustimmungsbedürftigkeit on Bundesgesetzen unabsehbar. Drittens. Das neue Institut der Abweichungsgesetzge- ung gemäß Art. 72 Abs. 3 GG (Jagdwesen, Natur- chutz, Bodenverteilung, Raumordnung, Wasserhaus- alt, Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse) iderspricht dem Ziel, Gesetzgebungszuständigkeiten indeutiger zuzuordnen und dadurch mehr Transparenz u schaffen. Macht ein Land von seiner Abweichungs- öglichkeit ganz oder teilweise Gebrauch, sind künftig mmer zwei gesetzliche Regelungen zur Beurteilung der echtslage heranzuziehen; bei Vorhandensein europäi- chen Richtlinienrechts sogar drei. Dies führt zu einer ülle von Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen. Das echselseitige Abweichen ist an keinerlei inhaltliche Vo- aussetzungen gebunden, sodass bei unterschiedlichen olitischen Auffassungen ein Gesetzgebungswettlauf und ine Pingpong-Gesetzgebung verfassungsrechtlich mög- ich sind und politisch auch stattfinden werden. Besonders bedenklich ist der Sechs-Monate-Auf- chub in Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG, nach der Bundesge- etze auf diesen Gebieten frühestens sechs Monate nach hrer Verkündung in Kraft treten. Über die Verweisung n Art. 84 Abs. 1 Satz 3 GG gilt dieser Sechs-Monate- ufschub wohl für die Mehrheit der Bundesgesetze, ber offenbar nicht für die abweichende Landesgesetz- ebung. Dies beinhaltet eine deutliche Abnahme an de- okratischer Handlungsfähigkeit des Bundes. Viertens. Selbst wenn man unterstellt, dass alle 6 Länder die ihnen neu erwachsenden Gesetzgebungs- ompetenzen in gleicher Qualität erfüllen können wie er Bund, entsteht allein aufgrund des Vorhandenseins on bis zu 17 verschiedenen Regelungen ein deutliches 4346 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Plus an Gesetzen, Bürokratie und Unübersichtlichkeit. Und dies bei der Mehrzahl aller Gesetzgebungszustän- digkeiten, nämlich dem Bereich der Abweichungsge- setzgebungen gemäß Art. 72 Abs. 3 GG, sämtlichen Bundesgesetzen gemäß Art. 84 Abs. 1 GG, die die Ein- richtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren re- geln, sowie bei den neu auf die Länder zu verlagernden Gesetzgebungskompetenzen (Recht des öffentlichen Dienstes, Versammlungsrecht, Strafvollzug, Presserecht, Heimrecht, Messerecht, Grundstücksverkehr und viele mehr). Verlierer wären die Bürger und die Wirtschaft, die immer mehr den Überblick verlören; Gewinner die juristischen Fachverlage, die eine Unmenge an neuen Loseblattsammlungen auflegen könnten. Künftig können beispielsweise die Länder das Abitur oder auch den Studienabschluss eines anderen Landes nicht mehr anerkennen, was die Mobilität in Deutsch- land einschränkt und im Widerspruch zu den europäi- schen Harmonisierungsbestrebungen steht. Im Umwelt- recht gehen einheitliche Standards verloren, obwohl Hochwasser oder Abgase bekanntlich nicht an Länder- grenzen Halt machen. Im öffentlichen Dienstrecht wer- den 16 Länder jetzt Dienstrechtsabteilungen aufbauen, die ein nicht mehr zu überblickendes Wirrwarr von bis zu 17 verschiedenen Beamten-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechten schaffen werden, die sowohl eine länderübergreifende Zusammenarbeit als auch ei- nen Dienstherrenwechsel fortan so gut wie unmöglich machen werden. Fünftens. Art. 23 Abs. 6 GG, der die Wahrnehmung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland in der Euro- päischen Union vom Bund auf einen Ländervertreter überträgt, wenn im Schwerpunkt Länderkompetenzen auf dem Gebiet der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, ist europauntauglich. Eine einheitliche Außenvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel ist damit nicht mehr gewährleis- tet und der eigene Einfluss schwindet, da die übliche Bil- dung von Koalitionen, Kompensationsgeschäfte und die dauernde Präsenz eines Vertreters nicht mehr gewähr- leistet sind. Andere Bundesstaaten lösen dieses Problem wesentlich effektiver: In Österreich liegt die Außenver- tretung des Bundesstaates in Brüssel grundsätzlich beim Bund und die Rechte der Länder werden innerstaatlich über eine Bindungswirkung von Stellungnahmen der Länder gewährleistet. Deutschlands ohnehin unterpro- portionaler Einfluss in Brüssel wird weiter zurückgehen. Jürgen Kucharczyk (SPD): Ich stimme dem oben genannten Gesetzentwurf trotz Bedenken zu. Meine Be- denken wurden durch die Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates nicht aus- geräumt, sondern bekräftigt. Erstens. Der vorliegende Entwurf der Föderalismus- reform räumt den Ländern großen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die Bestimmung von Verwaltungsver- fahren und Behördeneinrichtungen ein. Ich befürchte hierdurch negative Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Denn ein gemeinsamer Rahmen von Stan- dards und Strukturen bleibt auch weiterhin eine wesent- l g d s g E s f H l n L w f s u a g H s B E J f u d l J t m f k g l g w h c i i r L n w d z h s is s W d s (C (D iche Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensla- en von Kindern und Jugendlichen. Dies sehe ich durch ie Föderalismusreform gefährdet. Beispielhaft genannt eien die mögliche Abschaffung der kommunalen Ju- endämter sowie der Landesjugendämter, die unserer inschätzung nach notwendig sind für eine qualifizierte, chnelle, zielgenaue und effiziente Hilfegewährung. Zweitens. Ich halte die Übertragung der Kompetenz ür das Heimrecht auf die Länder nicht für richtig. Das eimrecht gehört – wie alle anderen Bereiche der öffent- ichen Fürsorge – in Bundeszuständigkeit. Es ist nicht achvollziehbar, warum die Herstellung gleichwertiger ebensverhältnisse nicht für die Bewohnerinnen und Be- ohner von Heimen Gültigkeit haben soll. Konkret be- ürchte ich durch die Kompetenzverlagerung Ver- chlechterungen im Hinblick auf die Qualität von Pflege nd Einschnitte bei den Verbraucherschutzrechten. Die bzusehenden Schnittstellenprobleme zwischen der Pfle- eversicherung – SGB XI – dem dann föderalisierten eimrecht werden unserer Meinung nach gravierend ein. Drittens. Ich kritisiere die Kompetenzabgabe des undes im Bereich des Jugendstrafvollzugs auf Länder. benso wie das Heimrecht ist meiner Ansicht nach der ugendstrafvollzug im Bundesrecht anzusiedeln. Ich be- ürchte eine Dezimierung der finanziellen Ausstattung nd dementsprechend eine geringere Qualität in der För- erung der Jugendlichen in den Gefängnissen. Letztend- ich sehe ich die Resozialisierung als oberes Ziel des ugendstrafvollzugs in Gefahr, sollten jugendliche Straf- äter keine besondere, auf sie zugeschnittene Förderung ehr erhalten Grundsätzlich halte ich eine Föderalismusreform aber ür geboten und sinnvoll. Gesetzgebungskompetenzen larer zu trennen, die Anzahl der zustimmungspflichti- en Gesetze zu reduzieren und damit den Bund hand- ungsfähiger zu machen, für die Bürgerinnen und Bürger rößere Transparenz im Hinblick auf politische Verant- ortlichkeiten zu schaffen, sind Ziele, die ich für richtig alte und die meine Unterstützung finden. Die Errei- hung dieser Ziele hat für mich so großes Gewicht, dass ch dem Entwurf trotz unserer Bedenken zustimme. Michael Link (Heilbronn) (FDP): Der Föderalismus n der Bundesrepublik Deutschland ist das Resultat unse- er Geschichte und Verfassung. Der Bund ist durch die änder entstanden und durch das deutsche Volk in sei- en Ländern ist die Einheit Deutschlands herbeigeführt orden. Diese Einheit Deutschlands lebt durch den Fö- eralismus, die Vielfalt der verschiedenen Ideen, Kon- epte und politischen Entscheidungen. Mit gutem Grund at der Parlamentarische Rat 1948/49 ein System ge- chaffen, in dem ein „Trial-and-Error“-Prozess möglich t. Der Grundgedanke des Wettbewerbs zwischen politi- chen Systemen und Ansätzen ist notwendiger denn je. ettbewerbsföderalismus, also das stetige Ringen um ie effizientesten Problemlösungsmechanismen ist we- entlich für die politische Entwicklung in der Bundesre- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4347 (A) ) (B) ) publik Deutschland und für unsere Zukunft als polyzen- tristische, non-zentrale Gesellschaft. Den Föderalismus zu erhalten ist nicht nur ein aus Art. 20 GG sich ergebendes Gebot, sondern verschafft dem deutschen Staat auch einen zukunftsweisenden, qualitativen Vorsprung. Mit diesem politischen System sind wir in der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung sicher und gut gefahren. Im Rahmen der föde- ralen Regelungen wurde die europäische Integration Deutschlands erfolgreich gestaltet. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dank unserer föderalen Ordnung fortschrittlich, kreativ und stabil sowie mit einer reichen pluralistisch-demokratischen Kultur entwickelt. Dieses föderale System hat zusammen mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung maßgeblichen Anteil an der tief verwurzelten, demokratischen Haltung der Bür- gerinnen und Bürger und hat das Ansehen der Bundesre- publik Deutschland als Bundesstaat innerhalb der Euro- päischen Union und weit darüber hinaus gefördert. Für Liberale ist das Vertrauen in jeden Einzelnen und in die Entscheidungsfähigkeit der Bürger kennzeich- nend. Dementsprechend ist der Grundsatz der Subsidia- rität nicht nur ein technokratischer Begriff sondern ge- lebte Graswurzeldemokratie. Wenn ein Problem vor Ort, also in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Bundes- land gelöst werden kann, so muss der Gesetzgeber dies rechtlich auch tatsächlich ermöglichen. Die Verteilung der Verantwortung zwischen dem Individuum, der Kom- mune, dem Land, dem Bund und der Europäischen Union nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss grundgesetzlich garantiert und ausgestaltet sein. Die vor- liegende Föderalismusreform ist ein Schritt in diese rich- tige Richtung. Ich stehe zu der Meinung, dass nur das, was unbe- dingt von der Bundesebene entschieden und umgesetzt werden muss, auch dort entschieden werden darf: Nur das Nötigste zentral; dieser Satz gilt, unabhängig davon, wer ihn ausspricht. Denn die Subsidiarität politischer Entscheidungen und der Vollzug derselben ist ein urlibe- raler Ansatz. Der Wettbewerbsföderalismus, der durch die vorliegende Reform gestärkt wird, trägt diesem An- satz am effizientesten Rechnung. Gleichzeitig ist es erforderlich, das föderale System stetig anzupassen, um es handlungsstark zu halten: Langwierige Entscheidungswege im Gesetzgebungsver- fahren, vielfach unklare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltungskörperschaften machen deutlich, dass eine Reform erforderlich ist. Es gilt, nicht nur den Föderalismus sondern auch das De- mokratieprinzip, den Rechtsstaat und die individuellen Grundrechte in Deutschland zu stärken. Durch eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwi- schen Bund und Ländern werden die Legislativorgane der Länder und der Deutsche Bundestag gestärkt und gleichzeitig Entscheidungen im völlig intransparent ar- beitenden Vermittlungsausschuss zahlenmäßig stark re- duziert. Eine klare Abgrenzung der Kompetenzen macht deutlich, wer für welche Entscheidungen die Verantwor- tung trägt. Dies stärkt die Demokratie in der Bundesre- publik Deutschland. k S k d d d C b u B l u m Z a a m e w P v w t D z t A k t b e S d e f r n i d d r o r o G f s z „ t m g r K (C (D Der Weg zu einer klaren Abgrenzung von Zuständig- eiten, den sowohl die Fraktionen der CDU/CSU, der PD, aber auch die FDP immer wieder gefordert und onstruktiv vorangetrieben haben, geht grundsätzlich in ie richtige Richtung. Gerade die FDP in Bund und Län- ern war und ist auf diesem Felde seit Jahrzehnten Vor- enkerin und Antreiberin. Heute wird seitens der Regierungsfraktionen CDU/ SU und SPD ein Gesetzentwurf zur Entscheidung ge- racht, der teilweise Klarstellungen von Zuständigkeiten nd die Reduzierung von Mischkompetenzen beinhaltet. etrachtet man die Klarstellung der Zuständigkeiten al- ein, ist diese Reform ein Schritt in die richtige Richtung nd wäre aufgrund der Tendenz möglicherweise zustim- ungswürdig. Denn schon die bloße Reduzierung der ustimmungsvorbehalte durch den Bundesrat ist für sich llein bereits begrüßenswert. Insofern befürworte ich usdrücklich das Bemühen der vorliegenden Föderalis- usreform, den demokratischen Bundesstaat weiter zu ntwickeln. Allerdings ist eine Zustimmung zu dem Gesetzent- urf insgesamt nicht möglich, da ein entscheidender unkt nicht angegangen wurde: Allein die Klarstellung on Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern hilft enig, wenn eine klare Bereitschaft der Regierungsfrak- ionen zur Reform der Finanzverfassung nicht existiert. enn gerade die Reform der Finanzverfassung ist essen- iell, um Wettbewerb zwischen den Ländern um die bes- en Lösungen zu erreichen. Eine bloße, unverbindliche nkündigung der Frau Bundeskanzlerin sowie eine un- lare Absichtserklärung durch einige Ministerpräsiden- en reicht nicht aus, um die politisch erforderliche Ver- indung zwischen der klaren Aufgabenzuteilung auf der inen und der Finanzmittel-“Verteilung“ auf der anderen eite glaubhaft und sichtbar werden zu lassen. Aber bei- es wäre vonnöten, denn es handelt sich um zwei Seiten in- und derselben Medaille. Nur durch eine konsequente Änderung der Finanzver- assung im Grundgesetz lässt sich der Wettbewerbsföde- alismus auf Dauer sichern. Die Bewegung sollte dabei icht nur vom Bund, sondern muss auch – unter anderem m Hinblick auf eine mögliche Neugestaltung der Län- ergrenzen – von den Ländern ausgehen. Eine vielfach in der öffentlichen Diskussion und in en der heutigen Abstimmung vorangegangenen Anhö- ungen geäußerte Besorgnis einer möglichen Absenkung der Anhebung von Standards oder der Rechtszersplitte- ung durch unterschiedliche Gesetze in den Ländern der damit zusammenhängende Entscheidungen der erichte verkennt die Natur des Prinzips Wettbewerbs- öderalismus. In Anbetracht der gewollten Auseinander- etzung mit unterschiedlichen Politikansätzen und -kon- epten, dem Wettbewerb der Ideen und einem gewollten Trial-and-Error“-Prozess sind und bleiben Ungleichhei- en und unterschiedliche Entwicklungen dem Föderalis- us notwendigerweise immanent. Im Gesetzgebungsprozess des Deutschen Bundesta- es zur heutigen Abstimmung sind vor allem Ände- ungsanträge gestellt worden, die eine Beibehaltung von ompetenzen beim Bund oder die eine Übertragung von 4348 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Aufgaben an den Bund zum Inhalt hatten. Dies ist be- merkenswert und beunruhigend; eine gesetzgeberische Tendenz zur weiteren Zentralisierung von Aufgaben setzt immer eine an dem Grundgedanken der Subsidiari- tät orientierte Vorabprüfung voraus. Diese hat aber mei- nes Erachtens nicht stattgefunden. Für mich gilt der auch in dieser Föderalismusreform unangetastete Grundsatz aus Art. 70 Abs. 1 GG, wonach grundsätzlich die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung haben. Angesichts der – aus meiner Sicht bedauerlicherweise – überwiegend ablehnenden Haltung der FDP-Fraktion zur vorliegenden Föderalismusreform einerseits und ange- sichts des Haltmachens dieser Reform auf halbem Wege andererseits (fehlende Reform der Finanzverfassung), habe ich mich entschlossen, mich in der heutigen Schlussabstimmung zur Föderalismusreform – anders als meine Fraktion – der Stimme zu enthalten. Patrick Meinhardt (FDP): Der vorliegende schwa- che Kompromissentwurf, der von der rot-schwarzen Koalition immer noch Föderalismusreform bezeichnet wird, ist mut- und perspektivlos. Deswegen stimme ich gegen die vorgelegten Grundgesetzänderungen. Wer will, dass ein Ruck durch Deutschland geht, der braucht einen klaren ordnungspolitischen Kompass, der braucht ein eindeutiges Bekenntnis zum Wettbewerbs- föderalismus, der braucht mehr Freiheit vor Ort. Dieses rot-schwarze Regelwerk ist deswegen nicht zukunftsweisend, weil es wichtige Themen ausklam- mert: Erstens. Die Bundesregierung hat keine verbindliche Haltung zu einer Reform der Finanzverfassung einge- nommen. Wer aber den Staat irgendwie neu ordnen will und die wichtige Frage der Finanzen außen vor lässt, der lügt sich in die Tasche. Solange jedoch die Finanzbezie- hungen zwischen dem Bund und den Ländern und zwi- schen den Ländern ausgeklammert bleiben und auch nicht erkennbar wird, dass die Koalition wirklich vorhat, diese heißen Eisen anzupacken, ist eine Föderalismusre- form das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Zweitens. Die Städte und Gemeinden werden weiter- hin im Stich gelassen. Wann, wenn nicht jetzt, muss das Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz. „Wer bestellt, be- zahlt!“ muss endlich zu einem Grundprinzip unserer Politik in Deutschland werden. Der Koalition fehlt der Mut zu klaren Entschlüssen. Einem Land geht es immer nur so gut, wie es den Städten gut geht. Drittens. Das Thema Länderneugliederungen ist voll- kommen ausgegliedert. Die Zeit für 16 Landesregierun- gen mit 16 Landesbürokratien ist zu Ende. Aber dies ist im Rahmen dieser Föderalismusreform noch nicht ein- mal ein Thema. Viertens. Bei zentralen Fragen der deutschen Politik brauchen wir endlich Bürgerbeteiligung in Form von Volksabstimmungen. Warum hat diese Koalition nicht den Mut, der Bevölkerung mehr Mitsprache zwischen den Wahlen einzuräumen. f d d r z m a d v P n m u b s S b D a v e B m r f i A e E d l d G d E Ü g k s B w h D S t a V m ä r s (C (D Der Grundgedanke dieser föderalen Jahrhundertre- orm sollte aber sein, klare Kompetenzen, klare Zustän- igkeiten, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Gerade in der Bildungspolitik hat die große Koalition er Mut zu einer nachhaltigen, richtung weisenden föde- alistischen Orientierung verlassen. Durch die Bildungs- entralisten der SPD ist der gesamte Ansatz für ein Ein- ischungsverbot des Berliner Bildungsbürokratismus ufgeweicht worden. Wer wirklich glaubt, dass Bildung ann besser läuft, wenn sie schul- und hochschulfern on Berlin aus ihre zentrale Prägung erhält, hat aus den ISA-Studien nichts gelernt. Im Zentrum einer moder- en Bildungspolitik darf nicht Berlin stehen, sondern üssen die Schüler und Studenten stehen. Bildung wird mso erfolgreicher sein, je weniger zentral, je weniger ürokratisch und je näher an den Schülern und Eltern sie ich orientiert. Um Schritt für Schritt die selbstständige chule und die autonome Universität durchzusetzen, raucht Deutschland eine dezentrale Bildungspolitik. eswegen ist es fahrlässig, dass das Kooperationsverbot uf dem Altar des Koalitionsgeschacheres geopfert wird. So sehr zu begrüßen ist, dass wenigstens die Schule om Bund befreit wird, verstetigt die jetzige Regelung inzig und allein das Kompetenzwirrwarr zwischen und und Ländern. Wer Deutschland reformieren will, uss sich ohne Wenn und Aber zum Wettbewerbsföde- alismus bekennen. Dr. Matthias Miersch (SPD): Die Reform unseres öderalen Systems ist angesichts der Herausforderungen n Europa und in einer globalisierten Welt notwendig. uch die Situation der öffentlichen Haushalte verlangt inen effizienteren und leistungsfähigeren Staatsaufbau. ine entsprechende Reform muss deshalb diesen Anfor- erungen gerecht werden. Die Verfassung ist die Grund- age unseres Zusammenlebens. Eine derartige Entschei- ung hat grundsätzliche Bedeutung. Sie stellt eine ewissensentscheidung dar, bei der alle Abgeordneten as Wohl des ganzen Volkes berücksichtigen müssen. iner Änderung der Verfassung, die nach meiner festen berzeugung die Lebensverhältnisse in Deutschland ne- ativ beeinflusst und den Herausforderungen der Zu- unft nicht gerecht wird, kann ich nicht zustimmen. Im Einzelnen: Erstens. Die größte Verfassungsänderung seit 1949 ollte durch die umfangreichste Anhörung im Deutschen undestag vorbereitet werden. Eine angemessene Aus- ertung dieser Anhörung hat nicht stattgefunden. Sie ätte die nachfolgenden Punkte berücksichtigen können. as Engagement unseres Fraktionsvorsitzenden Peter truck für eine entsprechende Anhörung und Auswer- ung möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich nerkennen und hervorheben. Hätte die Mehrheit der erhandlungspartner ebenso gehandelt, wäre eine ange- essene Beratung und Entscheidung möglich gewesen. Zweitens. Deutschland wird durch diese Verfassungs- nderung die großen Herausforderungen, die sich in Eu- opa und in einer globalisierten Welt ergeben, nicht bes- er wahrnehmen können. Die vorgesehene Fassung des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4349 (A) ) (B) ) Art. 23 GG und die Einführung der Abweichungsgesetz- gebung sind kontraproduktiv. Sie schwächen die europa- und völkerrechtliche Handlungsfähigkeit Deutschlands zum Beispiel im Bereich der Bildungs- und Umweltpoli- tik. Zukünftig wird es jedoch gerade auf diese Politikfel- der ankommen. Drittens. Rechtsdogmatisch wird durch die Möglich- keit der Abweichungsgesetzgebung ein Instrumentarium geschaffen, das nicht zu mehr Transparenz in der Kom- petenzverteilung, Effizienz und Rechtsklarheit führen wird, sondern zu Rechtszersplitterung und Kompetenz- wirrwarr. Im Urteil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01 (NJW 2003, S. 41 ff. (44)) führt das Bundesverfassungs- gericht aus: Eine „Doppelzuständigkeit“, auf deren Grundlage Bund und Länder ein und denselben Gegenstand in unterschiedlicher Weise regeln könnten, ist dem System der verfassungsrechtlichen Kompetenznor- men fremd und stünde mit ihrer Abgrenzungsfunk- tion (Art. 70 II GG) nicht im Einklang. Es ist nicht zu begründen, warum diese Grundsätze aufgehoben werden. Wenn angeführt wird, dass die Län- der von der Abweichungskompetenz häufig keinen Ge- brauch machen werden, so fragt sich, warum man diese Regelung dann schafft. Viertens. Die Ausgestaltung des Art. 104 a GG und das Zustimmungserfordernis des Bundesrates im Rah- men der Art. 72 und 84 GG widersprechen dem Ziel der Verfassungsänderung, die Quote der zustimmungspflich- tigen Gesetzesvorhaben deutlich zu reduzieren, wenn- gleich diese Fragestellung ohnehin nicht lediglich auf die Quantität, sondern vielmehr an den jeweiligen Inhal- ten der Gesetzesmaterien ausgerichtet sein muss. Fünftens. Umwelt-, Bildungs- und Sozialpolitik sind die Felder, auf denen zukünftig zentrale Herausforderun- gen bestehen. Es gibt ein gesamtstaatliches Interesse, das durch die vorgesehene Kompetenzverteilung und durch die Fassung des Art. 104 b GG nicht erfüllt werden kann. Dies gilt auch für weitere Bereiche, wie zum Bei- spiel für den Strafvollzug. Sechstens. Ein Wettbewerb um die besten Lösungen in den einzelnen Bundesländern darf den Grundsatz der Solidarität nicht vernachlässigen. Er setzt zudem ge- sunde Ausgangsbedingungen voraus, die nicht gegeben sind. Es ist zu befürchten, dass in zentralen Bereichen ein Wettlauf „nach unten“ einsetzen wird und negative Verhältnisse zementiert werden. Dabei geht es nicht pri- mär um die Frage, welche Ebene Aufgaben besser erfül- len kann. Die finanziellen Rahmenbedingungen setzen Grenzen. Siebtens. Gerade im Bereich der Umweltpolitik sind angesichts der Standortwettbewerbe und ökonomischen Zwänge Aufweichungstendenzen im Rahmen der Ab- weichungsgesetzgebung zu befürchten. Achtens. Die Reform des Föderalismus wird und muss weiter ein zentrales Thema bleiben. Ich halte an dem Weg fest, den ich mit Professor Hans Meyer und mit dem Kollegen Steffen Reiche aufgezeigt habe. Eine w d g V e a f m I S E w d d b c e G t s s b H W e c A G g s g d n r i s S d a s r t A s H h d t l d A d (C (D irkliche Reform lässt sich nicht erreichen, wenn Bun- estag und Bundesrat um die Kompetenzverteilung rin- en. Nur die die Schaffung einer verfassungsgebenden ersammlung und der Weg über Art. 146 GG wird einen ffektiven Staatsaufbau ermöglichen, der schließlich uch europatauglich ist. Detlef Müller (Chemnitz) (SPD): Den Gesetzentwür- en zur Änderung des Grundgesetzes und des Föderalis- usreform-Begleitgesetzes konnte ich nicht zustimmen. m Folgenden führe ich meine Gründe dafür aus! Ich bin in der DDR geboren und aufgewachsen. Das ystem des Föderalismus in der Bundesrepublik – ein rfolgsmodell – habe ich stets bewundert, nicht zuletzt egen seines solidarischen Prinzips. Nun befürchte ich, ass diese Solidarität unter den Ländern eingebüßt und urch einen Wettbewerbsföderalismus ersetzt wird; wo- ei es sich dabei um einen Wettbewerb auf Basis unglei- her Ausgangsbedingungen handelt. Das verstößt gegen inen mir persönlich besonders wichtigen Grundsatz, die erechtigkeit. Meine politische Sozialisation in der SED-Diktatur rägt auch zu Bedenken bei, die nicht inhaltlicher Natur ind. Mein Recht, als Abgeordneter eine freie Gewis- ensentscheidung treffen zu können, genieße ich ganz ewusst. Die Reform unseres Staatsaufbaus ist angesichts der erausforderungen in Europa und in einer globalisierten elt sowie vor dem Hintergrund der Situation in den inzelnen Bundesländern notwendig. Eine entspre- hende Reform muss deshalb den damit verbundenen nforderungen gerecht werden. Die Verfassung ist die rundlage unseres Zusammenlebens. Jede Änderung hat rundsätzliche Bedeutung. Sie stellt eine Gewissensent- cheidung dar, bei der alle Abgeordneten das Wohl des anzen Volkes berücksichtigen müssen. Einer Änderung, ie nach meiner festen Überzeugung die Lebensverhält- isse in Deutschland negativ beeinflusst und den He- ausforderungen der Zukunft nicht gerecht wird, kann ch nicht zustimmen. Vor allem in folgenden Bereichen ehe ich enorme Schwierigkeiten: Umwelt, Heimrecht, trafvollzug sowie Beamtenrechtbesoldung. Die größte Verfassungsänderung seit 1949 sollte urch die größte Anhörung vorbereitet werden. Eine ngemessene Auswertung dieser Anhörung hat nicht tattgefunden. Sie hätte die nachfolgenden Punkte be- ücksichtigen können. Das Engagement unseres Frak- ionsvorsitzenden Peter Struck für eine entsprechende nhörung und Auswertung möchte ich in diesem Zu- ammenhang ausdrücklich anerkennen und hervorheben. ätte die Mehrheit der Verhandlungspartner ebenso ge- andelt, wäre eine angemessene Beratung und Entschei- ung möglich gewesen. Die Anhörung hat ergeben, dass sich die im Koali- ionsvertrag definierten Ziele (Verbesserung der Hand- ungsfähigkeit des Staates – Seite 109; Vereinfachung es Umweltrechts – Seite 67; Weiterentwicklung der ufgaben von Bund und Ländern im Bereich der Bil- ung – Seite 41; Gewährleistung sozialer Sicherheit – 4350 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Seite 96 f.) mit der vorgeschlagenen Verfassungsände- rung (auch als Anlage dem Koalitionsvertrag beigefügt) nicht realisieren lassen. Dieser Widerspruch hätte im parlamentarischen Verfahren aufgeklärt und gelöst wer- den müssen. Deutschland wird durch diese Verfassungsänderung die großen Herausforderungen, die sich in Europa und in einer globalisierten Welt ergeben, nicht besser wahrneh- men können. Die vorgesehene Änderung des Art. 23 GG und die Einführung der Abweichungsgesetzgebung sind kontraproduktiv. Sie schwächen die europa- und völker- rechtliche Handlungsfähigkeit Deutschlands zum Bei- spiel im Bereich der Bildungs- und Umweltpolitik. Zu- künftig wird es jedoch gerade auf diese Politikfelder ankommen. Rechtsdogmatisch wird durch die Möglichkeit der Abweichungsgesetzgebung ein Instrumentarium ge- schaffen, das nicht zu mehr Transparenz in der Kompe- tenzverteilung und Rechtsklarheit führen wird, sondern zu Rechtszersplitterung und Kompetenzwirrwarr. Im Ur- teil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01 (NJW 2003, S. 41 ff. (44)) führt das Bundesverfassungsgericht aus: Eine „Doppelzuständigkeit“, auf deren Grundlage Bund und Länder ein und denselben Gegenstand in unterschiedlicher Weise regeln könnten, ist dem Sys- tem der verfassungsrechtlichen Kompetenznormen fremd und stünde mit ihrer Abgrenzungsfunktion (Art. 70 II GG) nicht im Einklang. Es ist nicht zu begründen, warum diese Grundsätze aufgehoben werden. Wenn angeführt wird, dass die Län- der von der Abweichungskompetenz häufig keinen Ge- brauch machen werden, so fragt sich, warum man diese Regelung dann schafft. Die Ausgestaltung des Art. 104 a GG und das Zustim- mungserfordernis des Bundesrates im Rahmen der Art. 72 und 84 GG widersprechen dem Ziel der Verfas- sungsänderung, die Quote der zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben deutlich zu reduzieren, wenngleich diese Fragestellung ohnehin nicht lediglich auf die Quantität, sondern vielmehr an den jeweiligen Inhalten der Gesetzesmaterien ausgerichtet sein muss. Umwelt-, Bildungs- und Sozialpolitik sind die Felder, auf denen zukünftig zentrale Herausforderungen beste- hen. Es gibt ein gesamtstaatliches Interesse, das durch die vorgesehene Kompetenzverteilung nicht erfüllt wer- den kann. Wettbewerbsföderalismus setzt gesunde Startbedin- gungen voraus, die nicht gegeben sind. Es ist zu befürch- ten, dass in zentralen Bereichen ein Wettlauf „nach un- ten“ einsetzen wird. Dabei geht es nicht um die Frage, welche Ebene Aufgaben besser erfüllen kann. Die finan- ziellen Rahmenbedingungen setzen Grenzen. Gerade im Bereich der Umweltpolitik sind angesichts der Standortwettbewerbe und ökonomischen Zwänge Aufweichungstendenzen im Rahmen der Abweichungs- gesetzgebung zu befürchten. Dagegen verhindern klare und bundeseinheitliche Regelungen diese Entwicklung. Einfachgesetzliche Öffnungsklauseln können dabei ei- n u i G w d k n d s r h V s s b a d d r u w w d m B e L L R t H w w m u w d z d d l G i R s s D D (C (D en Wettbewerb „nach oben“ eröffnen. Dabei ist auch nbestritten, dass regionale und örtliche Besonderheiten m Rahmen der Abwägungsprozesse auch auf der rundlage bundeseinheitlicher Standards berücksichtigt erden können. Der Aufbau des Staates und die Funktionsfähigkeit es Staates berühren auch den Aspekt der Nachhaltig- eit. Die vorliegende Verfassungsänderung ist nicht achhaltig, obwohl die aktuellen Mehrheitsverhältnisse ie Möglichkeit eröffnen, wirklich zukunftsfähige Lö- ungen zu realisieren. Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Die Föderalismus- eform wird das Verhältnis von Bund und Ländern nach- altig verändern. Vieles wird politische Entscheidungen klarer machen, erantwortlichkeiten werden den Ebenen klar zugewie- en. Mehrheiten für eine bessere Föderalismusreform ind im Verfahren der Grundgesetzreform nicht erkenn- ar, da die Länder sich die Reform mit für uns schwer nnehmbaren Zugeständnissen haben abringen lassen. Der Bund gewinnt manches mit dieser Reform. Aber ie Republik gewinnt damit noch nicht das 21. Jahrhun- ert. Angesichts der Herausforderungen von Europäisie- ung und Globalisierung hätte das Verhältnis von Bund nd Ländern klarer bestimmt werden müssen. Unsere Sorge gilt insbesondere dem Paradigmen- echsel von dem Solidaritätsprinzip zu mehr Wettbe- erbsföderalismus. Auch wir wollen den Wettbewerb er Regionen, aber mit einem einheitlichen Gesetzesrah- en für die Republik. Wir haben die Sorge, dass der undesstaat mit dieser Reform einen Schritt zurück in inen Bund teils dominanterer und teils schwächerer änder macht. Das gefährdet nicht nur die Gleichheit der ebensverhältnisse in Deutschland, sondern auch die olle Deutschlands in Europa und der Welt. Wir kritisieren in besonderer Weise, dass das Beam- en- und Besoldungsrecht, das Strafvollzugs- und das eimrecht in die Länderkompetenz übertragen und Ab- eichungsmöglichkeiten im Umweltrecht geschaffen erden. Dies wird zu mehr Bürokratie führen, da es ehr zu beachtende Rechtsvorschriften gibt. Wir sprechen uns für ein Bundesbildungsgesetz aus nd werden weiter um Mehrheiten in der Politik dafür erben, da eine Zweidrittelmehrheit in der Bevölkerung ies wünscht und fordert. Wir stimmen in der Hoffnung zu, dass die geplante weite Stufe in der Föderalismusreform die Solidarität er Bundesländer stärken wird. Schon jetzt wissen wir, ass dieses bisher größte Reformvorhaben nicht das etzte gewesen sein wird. Weitere Reformschritte, die die efahr des Auseinanderklaffens der Lebensverhältnisse n sich tragen, können und dürfen nicht erfolgen. Diese eform wird schneller als die von 1994 an ihre Grenzen toßen. Sehr bald wird deutlich werden, dass der inner- taatliche Ausgleich, die notwendigen Reformen in eutschland sowie die Ausgestaltung der Rolle von eutschland in Europa und der Welt nicht genügend gut Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4351 (A) ) (B) ) möglich sein werden. Mit dieser Grundgesetzreform aber ist deutlich geworden, dass man so das Grundgesetz nicht angemessen reformiert kann. Alle wollen eine grundlegende Reform des Föderalis- mus. Denn Deutschland braucht ein neues Miteinander von Bund und Ländern. Naturgemäß aber haben die Länder eine grundlegend andere Vorstellung von der Mutter aller Reformen als der Bund und die Bürger. Im bisherigen Verfahren ist aus diesen widersprüchlichen Interessen von Bund und Län- dern nur ein mühsamer Kompromiss geworden. Es wurde gefeilscht und gehandelt. Für das eine, was gege- ben wurde, musste etwas anderes an Verantwortung übertragen werden. Oft war nicht die Frage maßgeblich, wer es besser kann bzw. welche Ebene der Aufgabe ge- mäß ist. Das Motto war meist nicht „Was Deutschland nützt, machen wir“ sondern „Wir geben dem Bund et- was, wenn er uns dafür etwas gibt“. Herausgekommen ist eine Reform, mit der aus gegen- sätzlichen Gründen niemand wirklich zufrieden ist. Weil keiner eine Alternative sieht zu dieser in einem jahrelan- gen Ringen erkämpften und schon in einem ersten An- lauf gescheiterten Reform, wollen alle missmutig zu- stimmen. Das Ungleichgewicht zwischen den Ländern wird mit dieser Reform vertieft. Deutschland wird seine Rolle als größter Partner in der EU nicht besser wahrnehmen kön- nen und Deutschlands Rolle in der globalen Dynamik wird nicht gestärkt. Aber was passiert, wenn nach den Wochen, wenn nach den Anhörungen im Mai jetzt über 38 Stimmen im Bundestag fehlen werden und damit die Zweidrittel- mehrheit verfehlt wird? Viele Abgeordnete insbesondere der SPD und der Opposition verweisen darauf, dass Grundgesetzänderungen Gewissensfragen sind und sie deshalb ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag nicht in die Koalitionsdisziplin zwingen kann. Zu viel steht auf dem Spiel. Deshalb muss die Frage gestellt werden: Wie geht es weiter, wenn die Reform scheitert? Die Frage bliebe: Wie können wir den Föderalismus reformieren? Und die Lage bliebe dieselbe: es geht nur in einer großen Koali- tion der beiden Volksparteien, weil nur so eine Zweidrit- telmehrheit, eine grundgesetzändernde Mehrheit erreicht werden kann. Ein Dilemma, das viele zwingen könnte, nolens volens doch zuzustimmen. Wider besseren Wis- sens, dass Deutschland damit nur anders, aber nicht bes- ser wird, dass Deutschland für die Herausforderungen in Europa und der Welt zumindest nicht besser aufgestellt ist. Es gibt eine Alternative. Wie die Revolution in Osteu- ropa, der Sturz der Mauer und die Einheit Deutschlands zeigen, gibt es immer Auswege, auch aus scheinbar aus- weglosen Situationen. Die Alternative ist die Erfüllung eines Versprechens eben jener Verfassung, die eine sinnvolle Reform so schwer macht. Denn: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für d a v s D D s a s n s V F E f E l G w g n s n d s g e d n G s d w L 1 w s B t l m d L e e n I n G V g l p (C (D as gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit n dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die on dem deutschen Volke in freier Entscheidung be- chlossen worden ist“ – Art. 146 des Grundgesetzes. ass dieses Grundgesetz die beste Verfassung ist, die eutschland bisher hatte, sieht man nicht nur daran, dass ie sich in Vielem so bewährt hat, sondern dass sie wie lles Große über sich hinausweist. Das gewählte deutsche Parlament schafft die Voraus- etzungen zur Wahl einer verfassungsgebenden Natio- alversammlung oder konstituiert sich selbst als Verfas- ungsgebende Versammlung. Es geht damit den von den ätern und Müttern des Grundgesetzes gerade für den all der deutschen Einheit in Freiheit gewiesenen Weg. s legt dem deutschen Volk eine neue Verfassung zur reien Entscheidung vor. 16 Jahre nach „Vollendung der inheit und Freiheit Deutschlands“ haben wir allen An- ass, demütig die Weisheit der Mütter und Väter des rundgesetzes zu nutzen. Der Bundestag ist der von dem deutschen Volke ge- ählte Gesetz- und Verfassungsgeber. Gerade auch we- en seiner im Grunde alternativlosen Bestimmung zu ei- er Großen Koalition darf er diesen Auftrag auch für ich annehmen. Der Bundestag muss in diesem Fall icht mit dem Bundesrat kooperieren wie Art. 79 Abs. 2 es Grundgesetzes für Grundgesetzänderungen vor- ieht. Denn das Verfahren nach Artikel 146 des Grund- esetzes ändert nicht das Grundgesetz, sondern es ersetzt s. Die maßgebende Entscheidung liegt nach Art. 146 es Grundgesetzes beim Volk. Die Erarbeitung der Verfassung kann legitimerweise ur durch ein vom ganzen deutschen Volk gewähltes remium erfolgen. Das ist der Bundestag, denn er setzt ich aus Abgeordneten zusammen die in den alten Län- ern und in den 1990 hinzugetretenen Ländern gewählt orden sind. Schon die Wahl der Abgeordneten nach andeslisten weist ihre föderale Herkunft aus. Sie können aus ihrer Mitte einen zwischen 50 und 00 Abgeordnete umfassenden Verfassungsausschuss ählen und ihn mit der Erarbeitung einer neuen Verfas- ung beauftragen. Ein paritätisch besetztes Gremium aus Bundesrat und undestag liefe Gefahr, in ähnliche Dilemmata zu gera- en, wie wir sie jetzt bei der Diskussion um die Födera- ismusreform vorfinden. Eines ist klar: Der Föderalis- us soll mit dem Ziel erneuert werden, zu seiner Stärke, er sinnstiftenden Machtverteilung zwischen Bund und ändern nach dem Subsidiaritätsprinzip zu finden und inen Wettbewerb zwischen den Ländern dergestalt zu rmöglichen, dass die Gleichartigkeit der Lebensverhält- isse nicht zerstört wird. Niemand wäre gut beraten, die dee des föderativen Staats in Frage zu stellen. Eine neue Verfassung für Deutschland muss zudem icht gänzlich neu erfunden werden. Wir sind alle vom rundgesetz geprägt und Zeit unseres Lebens bei den ätern und Müttern des Grundgesetzes in die Lehre ge- angen. Viel Bewährtes kann übertragen werden. Vor al- em die Grundrechte haben sich in ihrer knappen und räzisen Formulierung als starke und geschätzte 4352 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Abwehrrechte etabliert. Auch wenn die Maßgaben des Art. 79 des Grundgesetzes für einen verfassungsändern- den Gesetzgeber, nicht aber für einen – neuen – Verfas- sungsgeber gelten, so sollte dennoch der Leitgedanke des Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes, die so genannte „Ewigkeitsgarantie“ für die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung und die in den Art. 1 und 20 niederge- legten Grundsätze in der neuen Verfassung respektiert werden. Die neue Verfassung könnte bis zum Ende diesen Jah- res vorgelegt werden. Eine neue Verfassung sollte dann zeitgleich mit einem Volksentscheidgesetz dem Bundes- rat vorgelegt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Volksentscheidgesetzt könnte vorsehen, dass die neue Verfassung angenommen ist, wenn über 50 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland an der Abstim- mung teilnehmen und wiederum über 50 Prozent von ih- nen mit einem „Ja“ gestimmt haben. Dem deutschen Volke sollte die neue Verfassung zur freien Entscheidung am 23. Mai 2007, dem Tag des Grundgesetzes, vorgelegt werden. Diese neue Verfassung für Deutschland könnte dann zum 1. Januar 2008, also noch in dieser Legislatur- periode, in Kraft treten. Dieser Weg bietet sich auch deshalb an, weil für die neue, vom Grundgesetz nicht antizipierbare Situation der Bundesrepublik in einem sich vereinigenden Europa und in einer globalen Welt eine neue Verfassung ge- schrieben werden würde, die frei wäre von Alliiertenvor- behalten und nach 60 Jahren demokratischer Entwick- lung in Deutschland auch frei von nicht mehr notwendigen Reflexen auf die Zeit der nationalsozialisti- schen Diktatur und den undemokratischen Zentralstaat. Deutschland lässt sich nicht durch das Klein-Klein einer oder mehrerer Föderalismusreformen europafähig ma- chen. Wir brauchen den Weg einer neuen, richtungwei- senden Verfassung. Das heißt, es wäre eine sich aus dem Grundgesetz ent- wickelnde moderne Verfassung, die alles, was sich be- währt hat, bewahrt und einiges weiterentwickelt. Die Frage steht deshalb jetzt im Raum: Wollen wir den Kompromiss des kleinsten erreichbaren Nenners von Bund und Ländern, der dem Parlament jetzt vorliegt, oder haben wir den Mut, den visionär von den Vätern und Müttern gewiesenen Weg einer neuen Verfassung zu gehen? Maik Reichel (SPD): Die Zustimmung zur Födera- lismusreform ist mir nicht leicht gefallen. Denn eine Reihe von Bedenken, die ich immer wieder geäußert habe, sind nicht ausgeräumt worden. Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte: Der Zustimmungsvorbehalt des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung hätte deut- licher reduziert werden müssen. Die Verfassungskorrek- turen im Umfeld von Art. 83, 84 GG wiesen den richti- gen Weg, der leider nicht bis zum Ende beschritten werden konnte. u r w w s s n N G d D A u v F u n d s S s d s m r E f d t r W l p d d l P d g E s r w e s b p N B t M t d t (C (D Ich kritisiere in besonderer Weise, dass das Beamten- nd Besoldungsrecht, das Strafvollzugs- und das Heim- echt in die Länderkompetenz übertragen und Ab- eichungsmöglichkeiten im Umweltrecht geschaffen urden. Dies wird eine Zersplitterung unseres Rechts- ystems und unterschiedliche Standards in wichtigen ge- ellschaftlichen Bereichen mit sich bringen. Darüber hi- aus bedaure ich ausdrücklich, dass durch die eufassung des Art. 91 b GG und des Art. 104 b Abs. l G eine umfassende Kooperation von Bund und Län- ern im Bildungsbereich ausgeschlossen wird. Trotzdem habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt. urch die nunmehr vorgenommene Klarstellung im rt. 91 b GG zur gemeinsamen Förderung von Lehre nd Forschung an den Hochschulen ist eine eindeutige erfassungsrechtliche Grundlage für die gemeinsame örderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund nd Länder, und zwar sowohl im investiven wie auch im icht investiven Bereich, geschaffen worden. Angesichts er herausragenden Bedeutung, die Wissenschaft, For- chung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung der tudierenden für die Zukunft unseres Landes und in be- onderer Weise für Ostdeutschland haben, ist dies ein eutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfas- ungsentwurf. Darüber hinaus hoffe ich sehr, dass auch die Abstim- ungsverfahren zwischen Bund und Ländern für die Be- eiche Rundfunk, Bildung und Kultur auf europäischer bene noch effektiver gestaltet werden. Trotz der Risiken, die diese Reform mit sich bringt, ührt an ihr kein Weg vorbei. Langwierige Entschei- ungswege, übermäßige Verflechtungen und gegensei- ige Blockaden von Bund und Ländern haben die Steue- ungsfähigkeit unseres Staates in nicht akzeptabler eise beeinträchtigt. Das können wir uns nicht mehr eisten. Das Gesetz, dem ich zugestimmt habe, ist nicht erfekt. Doch es beinhaltet den äußersten Kompromiss, en wir als Bundestagsabgeordnete der SPD den Län- ern abtrotzen konnten, ohne die Reform scheitern zu assen. Und ein Scheitern galt es – selbst um einen hohen reis – zu verhindern. Zudem haben die Menschen in Deutschland ein Recht arauf, nachvollziehen zu können, wer für welche Auf- aben zuständig und damit politisch verantwortlich ist. s wäre ein großer Schaden für unser Land und ein De- aster für alle Entscheidungsträger, wenn nach mehrjäh- igem hartem Ringen die Reform scheitern würde. Letztendlich habe ich für diese Reform gestimmt, eil trotz meiner Kritik die wesentlichen Reformziele rfüllt wurden. Hier sind zu nennen: Stärkung der Ge- etzgebung durch deutlichere Zuordnung der Gesetzge- ungskompetenzen und Abschaffung der Rahmenkom- etenzen, Abbau gegenseitiger Blockaden durch eubestimmung der Zustimmungsbedürftigkeit von undesgesetzen im Bundesrat, klarere Finanzverantwor- ung zwischen Bund und Ländern durch Abbau von ischfinanzierungen und Neufassung der Möglichkei- en der Finanzhilfen des Bundes, wobei die Zusagen aus em Solidarpakt II für die neuen Bundesländer bekräf- igt werden sollten. Diese Ziele haben wir erreicht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4353 (A) ) (B) ) Statt 55 bis 60 Prozent der Bundesgesetze sinkt die Zustimmungsquote nun auf voraussichtlich unter 30 Pro- zent. Das ist ein großer Fortschritt. Der Bund kann nun- mehr viele Bereiche, die in seiner Gesetzgebungskompe- tenz stehen, ohne Einmischung des Bundesrates regeln. In wichtigen Bereichen behält der Bund seinen Einfluss, etwa im Öffentlichen Dienstrecht, oder allgemein durch die Regel, dass bei den Abweichungsrechten der Länder – Art. 72 Abs. 3, 84 Abs. l GG – die späteren Gesetze den früheren vorgehen, Ex-posterior-Regel. Der Bund kann zudem bis 2009 ein vollständiges Umweltgesetz- buch entwickeln, von dem die Länder in den Kernpunk- ten nicht abweichen dürfen. Der Bund gewinnt zudem sechs wichtige Bereiche dazu, etwa durch die ausschließliche Kompetenz für das BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, das Waffenrecht oder durch verbindliche Länderbeteili- gung bei Verletzungen von EU-Recht sowie bei Sanktio- nen aufgrund von Verletzungen des Europäischen Stabi- litätspaktes. Darüber hinaus haben wir erreicht, dass der Bund Europarecht schneller umsetzen kann und damit in Brüssel besser aufgestellt ist. Ich erwarte, dass wir diesen Reformprozess unseres Grundgesetzes nicht nur begleiten, sondern nach einem angemessenen Zeitabstand die Wirkung der Änderungen bewerten. Denn das Wohl unseres Landes und seiner Menschen in einem modernen, föderalen und sozialen Rechtsstaat muss unser fester Wille und das oberste Ziel unseres Handelns sein. Ich verknüpfe meine Zustim- mung auch mit der dringenden Erwartung, dass bei der zweiten Stufe der Föderalismusreform dem Ziel der Si- cherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Rechnung getragen wird und die Zusagen aus dem Soli- darpakt II für die neuen Länder unangetastet bleiben. Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Obwohl ich in Teilen die Änderung des Grundgesetzes für falsch halte, werde ich dem Gesetzentwurf meine Zustimmung erteilen. So besteht meines Erachtens nicht die Notwendigkeit einer Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Wörter „und fortzuentwickeln“, siehe Art. l Ziffer 3 des Gesetz- entwurfes. Dies wurde ausweislich der Protokolle ein- vernehmlich schon in den fachlichen Beratungen der Föderalismuskommission der vergangenen Legislatur- periode festgestellt. Alle Experten, die in der gemeinsa- men Anhörung des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates eine Stellungnahme abgegeben haben, kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass kein Än- derungsbedarf besteht. Auch ein Blick in die Geschichte der Änderungen des Beamtenrechts unter der Geltung des Art. 33 Abs. 5 zeigt, dass eine Modernisierung und Fortentwicklung des Beamtenrechts unter der derzeiti- gen Fassung des Grundgesetzes nicht nur theoretisch möglich war, sondern tatsächlich auch stattgefunden hat. Es besteht daher weder politisch noch rechtlich eine Ver- anlassung, die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderung vorzunehmen. Insbesondere die Übertragung des Laufbahn-, Besol- dungs- und Versorgungsrechtes an die Bundesländer, w d g B S t Z r d u g v r v B k B w f w u V n g h k n c w i M g d a d r H h d ü E n s V s a g E z G g R r v (C (D ie sie sich aus Art. l Ziffer 7 Buchstabe a, oo, Nr. 27 es Gesetzentwurfes ergibt, ist aus meiner Sicht nicht erechtfertigt. Der Verbleib des Statusrechtes in der undeskompetenz wird, wie sich aus der Anhörung der achverständigen ergab, zu Abgrenzungsschwierigkei- en führen und dem Ziel der eindeutigen Trennung der uständigkeiten von Bund und Bundesländern nicht ge- echt. Die Bundesländer selber haben 1971 den Bund ge- rängt, die Zuständigkeit für Besoldungs-, Versorgungs- nd Laufbahnrecht zu übernehmen. Die damaligen Ar- umente gelten auch heute noch fort. Die seitherigen ielfältigen gesetzlichen Regelungen zur Modernisie- ung des Beamtenrechts, insbesondere zur Einführung on leistungsbezogenen Besoldungselementen in der eamtenbesoldung, wurden von den Bundesländern aum, zum Teil gar nicht angewandt. Damit haben die undesländer einen gewichtigen Teil einer Wettbe- erbskomponente, die ihnen schon seit Jahren zur Ver- ügung steht, nicht genutzt. Das Argument einer stärker ettbewerbsorientierten Gestaltung des Besoldungs- nd Versorgungsrechts ist daher nur begrenzt stichhaltig. Die Etablierung von theoretisch 17 verschiedenen ersorgungssystemen für Landes- und Bundesbeamte ist icht überzeugend begründet und auch nicht überzeu- end begründbar, zumal auch im Versorgungsrecht schon eute die Bundesländer nicht gehindert sind, Vorsorge für ünftig anfallende Versorgungslasten zu treffen. Nur we- ige Bundesländer haben hier – trotz bestehender rechtli- her Möglichkeiten – Regelungen getroffen. Zudem erden durch die Rückübertragung des Laufbahnrechts n die Zuständigkeit der Bundesländer auch erhebliche obilitätshindernisse errichtet, die der im Allgemeinen eforderten Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten es öffentlichen Dienstes diametral entgegenstehen. Die Rückübertragung dieses Zuständigkeitsbereiches uf die Länder ist meines Erachtens damit das Gegenteil essen, was im Sinne der geforderten Entbürokratisie- ung notwendig wäre, dies insbesondere auch vor dem intergrund einer zunehmenden Harmonisierung inner- alb der Europäischen Union. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass die insgesamt urch das Gesetz erreichten Fortschritte die Bedenken berwiegen, die im Detail bestehen. Insbesondere die ntflechtung der Zuständigkeiten und die neu geschaffe- en Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten zwi- chen dem Bund und den Bundesländern, aber auch das erbot, Kommunen durch Bundesgesetze zu belasten, owie die Erhöhung der Transparenz der politischen Ver- ntwortlichkeiten sind für mich wichtige Vorteile, auf- rund derer ich trotz der vorgebrachten Bedenken dem ntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- es zustimme. Norbert Schindler (CDU/CSU): Durch die mit dem esetzentwurf verfolgten und umzusetzenden Änderun- en des Grundgesetzes sollen durch die Auflösung der ahmengesetzgebung und die Neuordnung der konkur- ierenden Gesetzgebung einige Materien auf die Länder erlagert werden. 4354 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Es ist grundsätzlich zu begrüßen und zu befürworten, wenn im Rahmen des Bürokratieabbaus und der stärke- ren Berücksichtigung länderspezifischer Rahmenbedin- gungen für bestimmte Gesetze Kompetenzen auf die Länder übertragen werden. Dies muss jedoch mit Einschränkungen gesehen wer- den, wenn mit der Regelung kein Abbau von Bürokratie verbunden ist, wenn mit der Neuregelung finanzielle Nachteile für Bund, Länder und Bürger verbunden sind und wenn Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen völlig aufgelöst würden und die Rechtssystematik und Rechtssicherheit erheblich beeinträchtigt werden. Bei der geplanten Änderung der Zuständigkeiten für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr – bisher Teilbereich des allgemeinen Grundstücksverkehrs –, das landwirtschaftliche Pachtwesen und das Flurbereini- gungsrecht – bisher Teil des Bodenrechts – mit der He- rausnahme aus der konkurrierenden Gesetzgebung und der Überführung in das alleinige Recht der Länder sind alle oben genannten negativen Folgen abzusehen. Dies gilt insbesondere für das Flurbereinigungsrecht. Aus diesem Grund hat sich der Verband der Landwirt- schaftskammern mit folgender Begründung dafür ausge- sprochen, dass das Flurbereinigungsrecht Bundesrecht bleibt: Erstens. Die derzeitige Ausgestaltung der Flurbereini- gung Grundsätzen und rechtlichen Bestimmungen müsste auch in Zukunft in 16-facher Ausfertigung erfolgen. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Grundgesetzes müsste zwischen den Ländern untereinander und dem Bund eine Abstimmung erfolgen. Damit wird deutlich, dass mit der Verlagerung des Flurbereinigungsrechts in die Kompetenz der Länder ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand erforderlich wäre. Es würde zusätzlicher Aufwendungen bedürfen, um auch in Zukunft zu einer einheitlichen Auslegung des Flurbereinigungsgesetzes unter Berücksichtigung des Grundgesetzes – Eigentumsrecht – zu gelangen. Zudem wäre die Rechtsprechung einer bundesgesetzlich einheit- lichen gerichtlichen Überprüfung möglicherweise sogar entzogen. Entgegen der bisherigen bundeseinheitlichen Kontrolle von Festsetzungen in der Flurbereinigung durch die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesver- waltungsgericht würde es eine Vielzahl von Entschei- dungen geben, die sich möglicherweise widersprechen. Gerade das Enteignungsrecht, das im Flurbereinigungs- recht umgesetzt werden kann, bedarf angesichts der Grundrechtsrelevanz – Art. 14 des Grundgesetzes – zur Wahrung der Rechtseinheit auch zukünftig einer bundes- gesetzlichen Regelung. Zweitens. Die Flurbereinigung wird durch die Ge- meinschaftsaufgabe – GAK – mit Mitteln der EU und des Bundes gefördert und unterstützt. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Finanzierung durch die GAK zu- gesichert wird, kann schon heute abgesehen werden, dass sich bei knappen Mitteln die EU und der Bund aus der Finanzierung zurückziehen werden. Eine stärkere fi- nanzielle Einbindung der Länder ist jedoch nicht zu ver- antworten. Es würde das Ende der Flurbereinigung be- d e w g s d r v N B r r l u g d d e S a W f h – d B n d w w f v n d u s z b L k r s d s w m s s w (C (D euten, wenn die betroffenen Grundstückseigentümer ine zusätzliche finanzielle Last zu tragen hätten, ob- ohl die Vorteile der Flurbereinigung aufgrund der inte- rativen Ansätze – siehe unten – heute der gesamten Ge- ellschaft zugute kommen. Eine dauerhafte Finanzierung über die GAK ist erfor- erlich und kann nur gesichert werden, wenn das Flurbe- einigungsrecht Bundesrecht bleibt. Drittens. Das Flurbereinigungsrecht ist unauflöslich erbunden mit anderen bundesgesetzlichen Regelungen. eben dem Bodenrecht, dem Grundbuchrecht und dem ürgerlichen Recht sind insbesondere des Enteignungs- echt und das Baurecht zu nennen. Da mit dem Flurbe- einigungsrecht bei der Baulandumlegung bundesgesetz- iche Bestimmungen bis zum Enteignungsrecht mgesetzt werden, muss an einem einheitlichen bundes- esetzlichen Flurbereinigungsgesetz festgehalten wer- en. Mit einer Verlagerung des Flurbereinigungsrechtes in ie alleinige Kompetenz der Länder besteht die Gefahr iner unterschiedlichen Wertung und Umsetzung von tädtebaurecht auf der einen und ländlichem Bodenrecht uf der anderen Seite. Einer solchen unterschiedlichen ertung und Würdigung ländlicher Räume kann keines- alls zugestimmt werden. Die Wahrung der Rechtsein- eit und der Gleichbehandlung der Bürger in den Städten Städtebaurecht – und dem ländlichen Raum muss urch bundesweit geltende gesetzliche Vorgaben eines undesflurbereinigungsgesetzes gewährleistet werden. Auf die Möglichkeit gemäß § 190 BauGB, Flurberei- igungen aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme urchzuführen, soll an dieser Stelle besonders verwiesen erden. Eine Landeskompetenz für die Flurbereinigung äre zusammenfassend also ein völliger Systembruch. Viertens. Das Flurbereinigungsrecht bietet einen um- angreichen Katalog möglicher Maßnahmen zur Lösung on Konflikten verschiedener Raumnutzer. Es kann icht Sinn einer föderalen Reform sein, die Instrumente es Flurbereinigungsrechtes nicht mehr gleichberechtigt nd einheitlich im gesamten Bundesgebiet für die Um- etzung integrativer Raum- und Flächennutzungskon- epte anzuwenden. Aus diesen Gründen macht es keinen Sinn, das Flur- ereinigungsrecht in die allgemeine Zuständigkeit der änder zu geben. Trotz dieser auch der Föderalismuskommission be- annten Bedenken soll heute die entsprechende Ände- ung des Grundgesetzes beschlossen werden. Die Zu- timmung zu dem oben angegebenen Gesetzentwurf in er Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsaus- chusses fällt mir deshalb äußerst schwer. Dennoch erde ich, unter der Voraussetzung, dass wir gemeinsam it den Ländern für diesen Bereich eine tragfähige Lö- ung erarbeiten, der Föderalismusreform mit Bauch- chmerzen zustimmen. Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD): Bereits 1994 urde ein Weg begonnen, der unseren deutschen födera- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4355 (A) ) (B) ) len Staatsaufbau grundlegend geändert hat. Ich stehe dem Wandel vom solidarischen, kooperativen zum Wett- bewerbsföderalismus kritisch gegenüber. Durch den heute vorliegenden Entwurf zur Grundgesetzänderung wird dieser – in meinen Augen falsche – Weg an einigen Stellen korrigiert. Das begrüße ich, insbesondere die Stärkung der Landesparlamente. An anderen gesell- schaftspolitisch zentralen Stellen wird der Weg hin zu ei- nem Wettbewerbsföderalismus verstärkt. Insbesondere ist nicht absehbar, wie die Föderalismusreform II ausse- hen wird und ob sie Solidarität unter den Bundesländern und damit die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse stärken wird oder nicht. In den Verhandlungen wurden gegenüber dem Ent- wurf durch die SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere von Dr. Peter Struck, viele Verbesserungen erreicht, vor allem im Hochschulbereich. Dennoch bleiben viele Punkte die ich nicht mittragen kann: Es bleibt bei der Kooperationsmöglichkeit nur für die Hochschulen, durch die Neufassung der Art. 91 b und Art. 104 Abs. 1 GG wird eine umfassende Kooperation von Bund und Ländern ausgeschlossen. Erfolgreiche Pro- gramme wie das Ganztagsschulprogramm oder SINUS sind in Zukunft zum Schaden unserer Kinder unmöglich. Es bleibt bei der Herausnahme des Heimrechtes aus der Bundeszuständigkeit und damit bei einer rechtlichen Zersplitterung des gesamten Bereichs der Heime in Heimrecht in Länderzuständigkeit einerseits und in Heimvertragsrecht, Pflegeversicherung und Altenpflege- ausbildung in Bundeszuständigkeit andererseits. Auch das Kinder- und Jugendhilferecht wird zwischen der Er- forderlichkeitsregel, der konkurrierenden Gesetzgebung und der Abweichmöglichkeit der Länder bis zur Un- kenntlichkeit verändert. Es gibt zwar noch eine Zustän- digkeit des Bundes für das Kinder- und Jugendhilfe- recht, aber die Abweichungsmöglichkeit bei den Verfahren und der Behördenstruktur wird zwangsläufig zu einer Zersplitterung führen. Die Anzeichen dafür in der Vergangenheit waren eindeutig – dazu noch das Er- forderlichkeitsprinzip und die Bundeszuständigkeit für das Familienrecht – die Konfusion ist vorprogrammiert. Trotz der im Bildungsbereich erzielten Verbesserun- gen bleibt die große Sorge, dass die Studienförderung – das BAföG – über die Erforderlichkeitsklausel durch die Länder infrage gestellt wird. Der vorgesehenen Regelungen zu Kostenfolgen von Bundesgesetzen werden meines Erachtens zu einer wei- teren Zustimmungspflichtigkeit von Bundesgesetzen führen. Die Neuregelung des Art. 93 Abs. 3 (neu) bedeutet, dass das Klagerecht der Länder für die Bereiche, die dem Erforderlichkeitsprinzip unterliegen, auch für beste- hende Gesetze gilt. Die Rechtsunsicherheit wird vergrö- ßert. Ich halte daher wesentliche Teile der Föderalismusre- form für einen Schritt in die falsche Richtung: Die OECD hat der Bundesrepublik in ihrer jüngsten Studie z b e Z m B t B B S a a v Z M M n ü s S w s B F r s c m E W z D B S t e n s d d d s s T (C (D ur frühkindlichen Förderung unter anderem ins Stamm- uch geschrieben, dass die föderale Zersplitterung auch ine Ursache für unser schlechtes Abschneiden ist. Diese ersplitterung wird vergrößert und nicht verkleinert. Wir verabschieden uns als Bund mit der Föderalis- usreform, so wie sie jetzt ausgestaltet ist, von weiten ereichen der Gesellschaftspolitik und von den wich- igsten Zukunftsfragen. Diese bestehen für mich in den ereichen Bildung, Kinder, Familie und Alte, aber auch ehinderte. Beim Heimrecht haben neun von zehn hochkarätigen achverständigen eine Alleinzuständigkeit des Bundes bgelehnt. Zum KJHG und zum Behindertenrecht waren cht von zehn Sachverständigen der Meinung, dass gra- ierende Verschlechterungen vorprogrammiert sind. itat aus der Sachverständigenanhörung – Dr. Thomas eysen –: Ich möchte warnen: Der aktuelle Reformentwurf stellt an vielen Stellen die Weichen richtig; aber im Recht der sozialen Dienstleistung wird der Zug ent- gleisen. Als Leiter des juristischen Fachinstituts in der Jugendhilfe und als Kommentator der rehabili- tationsrechtlichen Vorschriften im SGB VIII sage ich Ihnen: Für den Kinderschutz, für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sowie für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen würde der der- zeitige Reformentwurf einen grundlegenden und nicht zu verantwortenden Rückschritt bedeuten. Sinngemäß in gleicher Weise hat sich die erdrückende ehrheit der anderen Sachverständigen geäußert. Es ist icht einsehbar, dass sich das Parlament in dieser Weise ber den Sachverstand nahezu aller Beteiligten hinweg- etzt. Es ist auch nicht einzusehen, dass der juristische achverstand regelmäßig über den fachlichen gestellt ird. Mit einer solchen Vorgehensweise verabschieden ich die Mehrheit des Deutschen Bundestages und des undesrates in weiten Bereichen von den Wünschen und orderungen der Menschen. So wichtig mehr Transpa- enz und eine Entflechtung von Zuständigkeiten sind, so ehr wünschen die Bürger und Bürgerinnen in den Berei- hen Kinder, Bildung, Familie und ältere Menschen ehr Sicherheit, Verlässlichkeit und bundesdeutsche inheitlichkeit. Gerade in diesen Bereichen wird mehr ettbewerb um den Preis der Zersplitterung nicht ak- eptiert. Die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in eutschland wird abnehmen zulasten der Bürger und ürgerinnen in Ostdeutschland und in Bundesländern im trukturwandel. Insbesondere in den Bereichen von Kul- ur und Bildung wird künftig auf europäischer Ebene ine einheitliche und effiziente Vertretung Deutschlands icht mehr oder nur noch mit Schwierigkeiten möglich ein – mit Nachteilen für das ganze Land. In Abwägung er zweifelsohne erreichten Fortschritte und der geschil- erten Nachteile kann ich, so schwer mir diese Entschei- ung fällt, der Föderalismusreform nicht zustimmen. Frank Schwabe (SPD): Bei der größten Verfas- ungsänderung seit 1949 handelt es sich um eine Gewis- ensentscheidung jedes einzelnen Abgeordneten. rotz schwerer Bedenken zum Umgang mit dieser 4356 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Verfassungsänderung und den jetzt vorliegenden Ergeb- nissen stimme ich dieser Verfassungsänderung zu. Mit großer Sorge sehe ich das Bestreben, durch einen ungerechten Wettbewerbsföderalismus den Anspruch gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepu- blik Deutschland zu gefährden. Die vorliegende Födera- lismusreform trägt leider insbesondere im Bereich der Umwelt, der Bildung, des Sozialen, der Justiz und des Beamtenrechts genau diese Züge. Außerdem stelle ich die Europatauglichkeit dieser Reform infrage. Der Weg dazu wurde allerdings bereits durch die Grundgesetzänderung am 27. Oktober 1994 und an- schließende Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Richtung Aushöhlung der Bundeskompetenz beschrif- ten. Ich sehe die Gefahr, dass durch die jetzt vorgesehene Abweichungsgesetzgebung dieser Weg zumindest in den oben benannten relevanten Bereichen vollendet wird. Vor dem Hintergrund der politischen Realität er- scheint die 1994-er Regelung jedoch nicht umkehrbar zu sein. Deshalb glaube ich, dass nun eine grundgesetzliche Klarstellung notwendig ist, damit durch die Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts die Bundeskom- petenz im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebens- verhältnisse in den nächsten Jahren nicht noch weiter geschwächt wird. In der Abwägung muss ich dabei die von mir benannten negativen Seiten dieser Reform ak- zeptieren. Ausdrücklich will ich das Engagement des SPD-Frak- tionsvorsitzenden Peter Struck würdigen, ohne dessen Einsatz es weder einen der Bedeutung dieser Entschei- dung einigermaßen angemessen Umgang noch Erfolge in der Frage der erzielten Bundeskompetenz im Hoch- schulbereich gegeben hätte. Die Mehrheitsfähigkeit im Deutschen Bundestag wäre dann sicherlich nicht zu er- reichen gewesen. Der solidarische Föderalismus war bisher ein Funda- ment der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Dieses Fundament darf nicht zerstört werden durch einen Wett- bewerbsföderalismus, der gesamtstaatliche und gesamt- gesellschaftliche Solidarität erschwert oder gar verhindert. Bei den weiteren Verhandlungen über die zukünftige Ge- staltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist es für mich unverzichtbar, dass die Sicherung der Gleichwer- tigkeit der Lebensverhältnisse zentrales politisches Ziel und Verfassungsauftrag auch für die Zukunft bleiben muss. Hieran haben sich auch alle Überlegungen zu den zukünftigen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern und der Länder untereinander zu orientieren. Rolf Schwanitz (SPD): Ich habe bei der heutigen Abstimmung über die Föderalismusreform beim Gesetz- entwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Ja und beim Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD mit Nein gestimmt. Mein Ja zum Gesetzentwurf erwächst trotz meiner Kritik an einer ganzen Reihe seiner Regelungen nach in- tensiver Diskussion und reiflicher Überlegung einzig und allein aus der Überzeugung, dass eine Verbesserung der Kompetenzen des Bundes zwingend erforderlich ist, b g b g m d s E l l L v r D u k v E s d t r z ä B w a z K n s N m A B f s d n u u w U g t v E v w d v (C (D essere Verhandlungsergebnisse jedoch insbesondere egen die geschlossene Front der Länder nicht erreich- ar waren. Mein Nein zum Entschließungsantrag ist an- ezeigt, weil das Ergebnis dieser Föderalismusreform einer Überzeugung nach nicht den insgesamt notwen- igen Veränderungen des deutschen Föderalismus ent- pricht und die überzogen positiven Bewertungen im ntschließungstext von mir nicht geteilt werden. Im Zusammenhang mit dieser Föderalismusreform ege ich Wert auf folgende Feststellungen: Die Verhand- ungen zur Föderalismusreform waren auf der Seite der änder jenseits von politischen Sonntagsreden nicht da- on geprägt, welche Veränderungen des deutschen Föde- alismus im Interesse des Gesamtstaates notwendig sind. ie Länder nutzten stattdessen durch eine einheitliche nd abgestimmte Verhandlungsstrategie die Abhängig- eit des Bundes von dieser Reform, um die Kompetenz- erteilung abermals zu ihren Gunsten zu verschieben. inmal mehr wurden notwendige Reformen im deut- chen Föderalismus nicht vernunftorientiert im Interesse es Ganzen beraten und entschieden, sondern sie muss- en zulasten des Bundes erkauft werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb keine aus- eichende Korrektur der den Bund in seinen Kompeten- en unverhältnismäßig stark einengenden Verfassungs- nderung des Jahres 1994. Die Kompetenzen des undes in der bisherigen konkurrierenden Gesetzgebung erden nur zum Teil und um den Preis der Kompetenz- bgabe an die Länder von diesen Einengungen befreit. Einige der von den Ländern im Gegenzug hierfür er- wungenen Öffnungsklauseln (Abweichungsrechte) und ompetenzübertragungen können meiner Überzeugung ach bei überzogener Nutzung für den Gesamtstaat und eine Bürgerinnen und Bürger ein erhebliches Maß an achteilen erbringen. Hieraus erwächst für die Parla- ente der Länder ein großes Maß an Verantwortung. uch deshalb war das Desinteresse der Landtage an den eratungen zur Föderalismusreform unverständlich und alsch. Die mit dem Gesetzentwurf verbundene Grundge- etzänderung darf kein Einstieg in einen Wettbewerbsfö- eralismus zwischen den Ländern sein. Dies stünde mei- er Überzeugung nach im Widerspruch zu den inneren nd äußeren Anforderungen, vor denen Deutschland in nserer Zeit steht. Das betrifft sowohl Deutschlands ge- achsene Rolle in einer erweiterten Europäischen nion, den Entwicklungsstand der neuen Länder am Be- inn des Solidarpakts II als auch die berechtigten Erwar- ungen der Bürgerinnen und Bürger an einen kooperati- en Föderalismus in einem modernen Industriestaat. Diese Reform ist abgeschlossen, aber sie ist nicht das nde der Debatte um den deutschen Föderalismus. Gunter Weißgerber (SPD): Die zur Abstimmung orgelegte Föderalismusreform lehne ich ab. Sie erfüllt eder ihre wichtigsten Ziele, wie Entflechtung von Bun- es- und Länderebene und die maßgebliche Reduzierung on Einsprüchen des Bundesrates in die Gesetzgebung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4357 (A) ) (B) ) des Bundes, noch hält sie die Balance zwischen dem Bund und den Ländern. Die Behauptung, wonach der Anteil der zustim- mungspflichtigen Gesetze nach Art. 84 Abs. l GG auf unter 30 Prozent sinken wird, kann der Wirklichkeit nicht standhalten. In Art. 84 Abs. l Satz 2 GG können die Länder beliebig von dieser Regelung abweichen. Ich bin sicher, sie werden dies, wie in der jüngsten Vergangen- heit inflationär gehandhabt, im Falle kleiner Koalitionen auf Bundesebene wieder ausufernd nutzen. Die in Art. 84 Abs. l GG scheinbar gewonnene ge- setzgeberische Freiheit des Bundes wird in Art. 104 a Abs. 4 GG massiv konterkariert. Künftig bedürfen alle Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrates, wenn sie Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistun- gen oder geldwerten Sachleistungen gegenüber Dritten begründen. Diese Zustimmungspflicht galt bisher nur, wenn die Länder mindestens ein Viertel der Leistungen erbringen mussten. Die neu geregelte Abweichungsgesetzgebung gem. Art. 72 Abs. 3 GG unterläuft das Ziel, Gesetzgebungs- kompetenzen eindeutiger zuzuordnen. Sobald ein Land von seiner Abweichungskompetenz Gebrauch macht, müssen künftig innerstaatlich immer zwei gesetzliche Regelungen zur Beurteilung herangezogen werden. Tre- ten europäische Richtlinien hinzu, sind es dann sogar drei zur Beurteilung notwendige gesetzliche Regelun- gen. Höchst widersprüchlich ist die 6-Monate-Aufschub- regelung für Bundesgesetze in Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG. Über die Verweisung in Art. 84 Abs. l Satz 3 GG gilt dieser zeitliche Aufschub nur für Bundes-, jedoch nicht für Landesgesetze. Bei Unterstellung, dass alle 16 Bundesländer die ih- nen neu erwachsenden Gesetzgebungskompetenzen in gleicher Qualität erfüllen, entsteht durch das Vorhan- densein von bis zu 17 verschiedenen Regelungen im Bundesgebiet ein deutliches Plus an Gesetzen. Massiver Bürokratieaufbau und eine noch größere Unübersicht- lichkeit werden die unangenehme Folge sein. Für bun- desländerübergreifende Firmen und Institutionen wird dies ein erheblicher Standortnachteil sein. Nach Art. 23 Abs. 6 GG wird die Wahrnehmung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland in der Europäi- schen Union vom Bund auf einen Ländervertreter über- tragen, wenn im Schwerpunkt Länderkompetenzen betroffen sind. Damit wird es keine einheitliche Außen- vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel mehr geben. Wir muten damit anderen Staaten zu, das komplizierte und schwer durchschaubare politische Sys- tem der Bundesrepublik Deutschland entwirren zu müs- sen. Besonders schwerwiegend ist das Kooperationsverbot im Bereich der schulischen Bildung, welches den Schul- standort Deutschland endgültig zu 16 unterschiedlichen Schulstandörtchen degradiert. Die jetzige Föderalismusreform verschärft die seit 1994 (Art. 72 GG) in Gang gesetzte Entwicklung vom B i B s W t D S 1 p B r f R F m V u h d I g S z s d R t t Z A d q d d r l s c r A d B g d k d s W t V (C (D undesstaat zum Staatenbund. Die jetzigen Änderungen m Grundgesetz werden die künftigen Gesetzgeber in der undesrepublik Deutschland mühsam zurückholen müs- en. Ein Staat, der sich auf diese Art selbst zerlegt, hat im ettbewerb mit seinen europäischen Nachbarn langfris- ig schlechte Karten. Ich bin Bürger der Bundesrepublik eutschland und lebe in Sachsen. Als sächsischer taatsbürger fühle ich mich nicht und als solcher bin ich 990 der Bundesrepublik nicht beigetreten. Der vorliegende Reformentwurf ist die „Siegestro- häe 2004“ der jahrelangen Jagd der CDU-regierten undesländer auf die vormalige rot-grüne Bundesregie- ung. Eine Siegesformel kann nicht die Grundlage einer airen Reform der bundesstaatlichen Ordnung sein. Meine Farben sind Schwarz-Rot-Gold, die Farben der epublik. Meine Hymne heißt „Einigkeit und Recht und reiheit“. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Der Föderalis- us in Deutschland ist Resultat unserer Geschichte und erfassung. Der Bund ist durch die Länder entstanden nd durch diese ist die notwendige Einheit Deutschlands erbeigeführt worden. Diese Einheit Deutschlands lebt urch den Föderalismus, die Vielfalt der verschiedenen deen, Konzepte und politischen Entscheidungen. Mit utem Grund hat der Parlamentarische Rat 1948/49 ein ystem geschaffen, in dem ein „Trial-and-Error“-Pro- ess möglich ist. Der Grundgedanke des Wettbewerbs zwischen politi- chen Systemen und politischen Ansätze ist notwendiger enn je. Wettbewerbsföderalismus, also das regelmäßige ingen um die richtigen Wege bzw. Inhalte und die Wei- ergabe von Erfahrungen, ist wesentlich für unsere poli- ische Entwicklung in der Bundesrepublik und für unsere ukunft. Den Föderalismus zu erhalten, ist nicht nur ein aus rt. 20 GG sich ergebendes Gebot, sondern verschafft em deutschen Staat auch einen zukunftsweisenden, ualitativen Vorsprung. Mit diesem politischen System er Bundesrepublik Deutschland sind wir seit der Grün- ung sicher, friedlich und gut gefahren. So wurde die eu- opäische Integration erfolgreich gestaltet und Deutsch- and hat sich so als fortschrittliches, kreatives und tabiles Land mit einer demokratischen Kultur entwi- kelt. Dieses föderale System hat zusammen mit der Ga- antie der kommunalen Selbstverwaltung maßgeblich nteil an der tief verwurzelten, demokratischen Haltung er Bürgerinnen und Bürger und hat das Ansehen der undesrepublik als Bundesstaat in Europa und der Welt efördert. Für mich ist das Vertrauen in jeden Einzelnen und in ie Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft der Bürger ennzeichnend für unsere Politik. Dementsprechend ist er Grundsatz der Subsidiarität nicht nur ein technokrati- cher Begriff, sondern gelebte Graswurzeldemokratie. enn eine politische Entscheidung vor Ort sinnvoll ge- roffen werden kann, muss dieses auch möglich sein. Die erteilung der Verantwortung zwischen den Kommunen, 4358 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) dem Land, dem Bund und der europäischen Ebene nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss immer wieder neu austariert werden. Ebenso bin ich der Meinung, dass nur das, was unbedingt von der Bundesebene entschieden und umgesetzt werden muss, auch dort richtig platziert ist. Die Subsidiarität politischer Entscheidungen und der Vollzug derselben sind ein urliberaler Ansatz. Der Föde- ralismus trägt diesem Gedanken, dem ich mich ver- pflichtet fühle, Rechnung. Gleichzeitig ist es notwendig, um das bestehende fö- derale System stark zu halten, dieses zu ändern. Lang- wierige Entscheidungswege im Gesetzgebungsverfah- ren, vielfach unklare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltungskörperschaften und die Tatsache, dass durch die im Bundesrat vertretenen Lan- desregierungen vielfach die Exekutive der Länder ein stärkeres Gewicht erhalten haben, machen deutlich, dass eine Reform erforderlich ist. Es gilt, nicht nur den Föde- ralismus, sondern auch die Demokratie, den Rechtsstaat und die individuellen Grundrechte in Deutschland zu stärken. Durch eine klare Aufteilung der Zuständigkei- ten zwischen Bund und Ländern werden die Legislativ- organe der Länder und der Deutsche Bundestag gestärkt, Entscheidungen im intransparent tagenden Vermittlungs- ausschuss minimiert. Eine klare Abgrenzung der Kom- petenzen macht deutlich, wer für welche Entscheidun- gen die Verantwortung trägt. Dieses wirkt stabilisierend auf die Demokratie in Deutschland. Der Weg zu einer klaren Abgrenzung der Zuständig- keiten geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Ge- rade die FDP war hier seit Jahrzehnten Vordenkerin und Antreiberin. Es wurde nun durch die Regierungsfraktionen CDU/ CSU und SPD ein Entwurf vorgelegt, der stärkere Züge zur Klarstellung der Zuständigkeiten beinhaltet. Be- trachtet man die Klarstellung der Zuständigkeiten allein, ist diese Reform ein Schritt in die richtige Richtung und wäre aufgrund der Tendenz zustimmungswürdig. Allein das Ziel der Reduzierung der Zustimmungsvorbehalte durch den Bundesrat ist begrüßenswert. Insofern befür- worten wir ausdrücklich das Bemühen von CDU/CSU, SPD und FDP in diesem langwierigen Prozess, den Bun- desstaat weiterzuentwickeln. Allerdings ist eine Zustimmung zu dem Gesetzent- wurf insgesamt schwer, da wesentliche Punkte nicht an- gegangen wurden. Die Klarstellung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern hilft nur wenig, wenn eine klare Struktur der Finanzverfassung durch die Regie- rungsfraktionen nicht existiert. Gerade die Reform der Finanzverfassung ist essenziell, um Wettbewerb zwi- schen den Ländern um die besten Lösungen zu errei- chen. Auch wurde verpasst, die Sicherheit der Einnah- men der Städte und Gemeinden, deren Freiheit im Umgang mit ihren Mitteln und damit die durchhaltbare Garantie der Selbstverwaltung ausreichend klarzustel- len. Allein die unverbindliche Ankündigung der Bundes- kanzlerin und eine unklare Absichtserklärung durch ei- nige Ministerpräsidenten reicht nicht, die politisch erforderliche und dem eigentlichen Ziel entsprechende Verbindung zwischen der klaren Aufgabenzuteilung auf d r z s s l v g g h h d m g m W r d G n n g d a b u s g g A S F H A ß r d t t k m l K u (C (D er einen und der Erhebung der Finanzmittel – gegen die eine Finanzmittel-„Verteilung“ – auf der anderen Seite u erkennen. Aber beides sind zwei Seiten ein und der- elben Medaille. Nur durch eine deutliche Änderung der Finanzverfas- ung im Grundgesetz lässt sich der Wettbewerbsfödera- ismus vollenden. Die Bewegung sollte dabei nicht nur om Bund, sondern muss, auch im Hinblick auf die Neu- estaltung der Anzahl der Länder, von den Ländern aus- ehen. Eine vielfach in der Diskussion und auch in den An- örungen geäußerte Besorgnis der Absenkung oder An- ebung von Standards oder der Rechtszersplitterung urch unterschiedliche Gesetze in den Ländern oder da- it zusammenhängende Entscheidungen der Gerichte ist erade in Anbetracht der gewollten Auseinandersetzung it unterschiedlichen Politikansätzen, -konzepten, dem ettbewerb der Ideen und dem gewollten „Trial-and-Er- or“-Prozess dem Föderalismus immanent. Vor allem ist er auch in dieser Föderalismusreform unangetastete rundsatz, der in Art. 70 Abs. 1 GG firmiert wurde, wo- ach grundsätzlich die Länder die Gesetzgebungsbefug- is haben, hervorzuheben. Im Gesetzgebungsprozess des Deutschen Bundesta- es sind vor allem Änderungsanträge gestellt worden, ie eine Beibehaltung oder Übertragung von Aufgaben n den Bund zum Inhalt hatten. Dies dokumentiert eine emerkenswerte Einstellung des Bundesgesetzgebers nd zeigt ein meines Erachtens unbegründetes Missver- tändnis der Handelnden über die dem Föderalismus zu- runde liegenden politischen Fundamente. Eine gesetz- eberische Maßnahme zur weiteren Zentralisierung von ufgaben setzt immer eine an dem Grundgedanken der ubsidiarität und an der Bereitstellung der individuellen reiheit für den Einzelnen orientierte Prüfung voraus. ieran hat es leider häufig gefehlt. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Fischbach und Michaela Noll (beide CDU/CSU) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungs- punkt 29 a) Hiermit erklären wir gemäß § 31 GO BT: Wir begrü- en, dass der Bund auch weiterhin materielles Jugend- echt erlassen kann. Dennoch haben wir Bedenken, ob ie Substanz der bundesweiten Gesetzgebungskompe- enz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch wei- erhin erhalten bleibt. Die Föderalismusreform darf einesfalls zu einer beliebigen Ausdifferenzierung ele- entarer Strukturen des KJHG führen. Die Bereitstel- ung eines gleichwertigen Angebots an Leistungen der inder- und Jugendhilfe für alle Kinder, Jugendliche nd Familien muss auch durch zentrale Verfahrensrege- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4359 (A) ) (B) ) lungen im SGB VIII unterstützt werden. Die verlässliche Qualität der Angebote sowie die angemessene Gestal- tung der Barrieren der Inanspruchnahme sind bundes- weite Anliegen und dürfen nicht durch örtliche Prioritä- tensetzung gefährdet werden. Wir erwarten, dass die Länder ihre größere Kompe- tenz nutzen und die Kinder- und Jugendhilfe qualitativ weiterentwickeln. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Toncar und Frank Schäffler (beide FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Eine Föderalismusreform ist überfällig. Das ur- sprünglich vom Grundgesetz nicht vorgesehene, dann aber im Laufe der Jahre entstandene deutsche Modell des kooperativen Föderalismus ist gescheitert. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass in zahlreichen politischen Fragen Bund und Länder in einer Weise zu- sammenwirken, die es den Bürgern nahezu unmöglich macht, politische Verantwortung einer bestimmten Ebene zuzuordnen. Folge ist ein Bedeutungsverlust der Länderparlamente, aber auch des Bundestages bei wach- sender Macht der Exekutive in Bund und Land sowie des Vermittlungsausschusses. Darüber hinaus kommt bei Einbindung zu vieler Beteiligter, insbesondere über den Bundesrat, die politische Lähmung zustande, die wir seit Jahren zu beklagen haben. Gleichzeitig ebnet der kooperative Föderalismus aus einem falschen Gleichheitsverständnis – insbesondere aus einer verfehlten Interpretation des in Art. 72 des Grundgesetzes verwendeten Begriffs der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse heraus – regionale Unterschiede ein und nivelliert Erfolge auf Länderebene umgehend wieder. Das ist unfair den erfolgreichen Ländern gegen- über und verhängnisvoll im Hinblick darauf, dass mitt- lerweile zahlreiche Länder auf Dauer nicht finanziell le- bensfähig sind und auf unabsehbare Zeit auf immer höhere Transfers anderer Länder und des Bundes ange- wiesen sind. Wenn sich hier nicht schnellstens etwas än- dert, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Länder und des Bundes gefährdet. Die Lösung muss in der Einführung eines Wettbe- werbsföderalismus liegen. Regionale Unterschiede sind nicht nur geduldeter, sondern tragender und gewollter Bestandteil eines solchen Systems. Voraussetzung dafür ist, dass die Länder, die sich heute vielfach zu Großland- kreisen, zu fast reinen Verwaltungseinheiten entwickelt haben, wieder mehr eigene politische Gestaltungsmacht bekommen. Im Gegenzug müssen die Länder aber auf d a v u A e e r r n U i t n r t s D T a t s w r c g s n e a d g s s Z e s f n f p s m H g d s m d (C (D ie Überhand nehmende Mitbestimmung in Bundes- ngelegenheiten verzichten. Darüber hinaus muss durch eine Reform der Finanz- erfassung mit einer eigenen Steuerhoheit der Länder nd einer klaren Zuständigkeit bei der Finanzierung von ufgaben durch Abschaffung von Mischfinanzierungen ndlich die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass rfolgreiche Länder mit tragfähigen Verwaltungsstruktu- en belohnt und Länder, deren Politik weniger erfolg- eich ist und die ihre Politik nicht selbst finanzieren kön- en, unter Druck gesetzt werden, dies zu ändern. nabhängigkeit auf Kosten anderer ist ein Widerspruch n sich. Die von der Koalition vorgelegte Reform berücksich- igt diese Erwägungen nur bedingt. Sie ist für sich ge- ommen nicht ausreichend, aber dennoch eine Verbesse- ung im Vergleich zum Status quo. Es ist bedauerlich, dass die Reform der Kompetenz- itel ohne eine gleichzeitige Reform der Finanzverfas- ung durchgeführt werden soll. So nimmt man den ruck von allen Beteiligten, diesen wichtigen zweiten eil der Reform umgehend in Angriff zu nehmen. Auch der vorgelegte Entwurf weist deutliche Mängel uf. Zwar sind die an die Länder übergehenden Kompe- enztitel vertretbar und hätten sogar noch umfangreicher ein können. Allerdings wird mit der vorgesehenen Ab- eichungsbefugnis für die Länder – etwa im Umwelt- echt – eine die bisherige Systematik der grundgesetzli- hen Kompetenztitel durchbrechende neue Form emeinsamer Gesetzgebung eingeführt, die keinerlei achliche Verbesserung bringt und eher das Ergebnis ei- er komplizierten politischen Kompromissfindung ist als ine an der Materie orientierte Lösung. Abzulehnen ist uch der Verzicht auf ein völliges Einmischungsverbot es Bundes in die Bildungshoheit der Länder. Gerade so enannte Kooperationsprogramme des Bundes ver- chleiern Verantwortung, verzerren den Wettbewerb und ind nur ein weiterer Basar, auf dem der Bund sich die ustimmung von Ländern in anderen politischen Fragen rkaufen kann. So etwas gehört kategorisch ausgeschlos- en. Wegen der genannten Mängel des Entwurfes kommt ür mich eine Zustimmung zum Entwurf der Koalition icht in Betracht. Unterschätzt wird in der Diskussion allerdings die er- reuliche Reduzierung der im Bundesrat zustimmungs- flichtigen Bundesgesetze. Das stärkt das Parlament, chafft mehr Transparenz und ist ein Gewinn für die De- okratie. Es ist darüber hinaus eine Verbesserung im inblick auf die politische Entscheidungsfähigkeit ins- esamt und damit auf die Möglichkeit, die weit reichen- en Reformen zügig zu verabschieden, die Deutschland o dringend braucht. Diese Verbesserung in Rechnung stellend, habe ich ich entschlossen, den Entwurf nicht abzulehnen, son- ern mich der Stimme zu enthalten. 4360 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Lambrecht und Christoph Strässer (beide SPD) zur namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Klarheit bei der politischen Verantwortung, transpa- rente Verfahren und mehr Demokratie durch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die auch von den Unter- zeichnern dieser Erklärung nach § 31 der Geschäftsord- nung geteilt werden. Deshalb war es auch unbedingt not- wendig, nach den Verfassungsänderungen von 1994 und der damaligen Einführung des Verfassungskriteriums der Erforderlichkeit den Versuch zu unternehmen, sich durch politisch souveräne Entscheidungen von der An- hängigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungs- gerichts zu befreien und insgesamt zu einer klareren Zu- ordnung der politischen Verantwortlichkeiten in den Landesparlamenten und im Bundestag zu kommen. Mit unserer Zustimmung zu der vorliegenden Verfas- sungsreform wollen wir grundsätzlich anerkennen, dass es hier zu substanziellen Verbesserungen und Klärungen gegenüber der jetzigen Verfassungslage gekommen ist. Wir stellen fest, dass insbesondere in den letzten Ver- handlungsrunden noch wichtige Verbesserungen in den Organisations- und Verfahrensfragen erreicht worden sind wie auch in der Verteilung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern, hier vor allen Dingen im Bildungs- bereich. Die klare Neuregelung des Art. 72 Abs. 2 GG wird die Kompetenzfrage zwischen dem Bund und den Län- dern zukünftig verbessern. Auf der anderen Seite müssen und wollen wir nach- drücklich deutlich machen, dass es weiterhin klare Kri- tikpunkte gibt. Ein für uns wesentlicher Punkt ist die Übertragung der Verantwortung für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder. Diese halten wir für völlig falsch. Auch die Anhörung hat hierfür keinerlei sachliche Begründung er- geben. Wir bedauern es, dass durch die politische Fehl- einschätzung der Bundesjustizministerin Zypries, die die Kompetenz für den Strafvollzug ohne Abstimmung mit den Rechtspolitikern den Ländern angeboten hat. Bedau- erlicherweise hatten spätere Versuche, diesen Fehler zu korrigieren, keinen Erfolg, da die Länder an dem Ange- bot festgehalten haben. Die Folge wird ein Wettbewerbsföderalismus der schlechten Sorte sein, bei dem sich die Situation für die Resozialisierungsprogramme und die Wiedereingliede- rung von Strafgefangenen in die Gesellschaft erheblich verschlechtern wird. Dies wird weit reichende Auswir- kungen sowohl auf den Strafvollzug als auch auf die Kri- minalitätsentwicklung in Deutschland haben. Wir haben bis zur letzten Minute versucht, dies zu verhindern, unter anderem auch durch unsere Zustim- m R d e D z m r E u r s n m S z d d z d p k l B o A t S u t r i f h J d l g d g l u l w (C (D ung bei einem Änderungsantrag zu dieser Frage im echtsausschuss. Unsere Appelle an die Kollegen auf er Bundesebene sind leider ohne Erfolg geblieben. Ein ntsprechender Antrag fand im Rechtsausschuss des eutschen Bundestages keine Mehrheit. Es wird daher u einer Kompetenzübertragung auf die Länder kom- en. Wir sehen hierin eine bedauerliche Missachtung kla- er Forderungen auch aus der Fachöffentlichkeit und der rkenntnis der gemeinsamen Anhörung von Bundestag nd Bundesrat. Grundsätzlich stellen wir fest: Der solidarische Föde- alismus war bisher ein Fundament der Erfolgsge- chichte der Bundesrepublik. Dieses Fundament darf icht zerstört werden durch einen Wettbewerbsföderalis- us, der gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche olidarität erschwert oder gar verhindert. Die Unter- eichnenden machen mit der Erklärung auch gemeinsam eutlich, dass sie bei den weiteren Verhandlungen über ie zukünftige Gestaltung der Bund-Länder-Finanzbe- iehungen für unverzichtbar halten, dass die Sicherung er Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zentrales olitisches Ziel und Verfassungsauftrag auch für die Zu- unft bleiben müssen. Hieran haben sich auch alle Über- egungen zu den zukünftigen Finanzbeziehungen von und und Ländern und der Länder untereinander zu rientieren. nlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Kerstin Griese, Christel Humme und Caren Marks (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Wir stimmen dem oben genannten Gesetzentwurf rotz Bedenken zu. Unsere Bedenken wurden durch die achverständigenanhörung des Deutschen Bundestages nd des Bundesrates nicht ausgeräumt, sondern bekräf- igt. Erstens. Der vorliegende Entwurf der Föderalismus- eform räumt den Ländern großen Gestaltungsspielraum m Hinblick auf die Bestimmung von Verwaltungsver- ahren und Behördeneinrichtungen ein. Wir befürchten ierdurch negative Auswirkungen auf die Kinder- und ugendhilfe. Denn ein gemeinsamer Rahmen von Stan- ards und Strukturen bleibt auch weiterhin eine wesent- iche Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensla- en von Kindern und Jugendlichen. Diesen sehen wir urch die Föderalismusreform gefährdet. Beispielhaft enannt seien die mögliche Abschaffung der kommuna- en Jugendämter sowie der Landesjugendämter, die nserer Einschätzung nach notwendig sind für eine qua- ifizierte, schnelle, zielgenaue und effiziente Hilfege- ährung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4361 (A) ) (B) ) Zweitens. Wir halten die Übertragung der Kompetenz für das Heimrecht auf die Länder nicht für richtig. Das Heimrecht gehört – wie alle anderen Bereiche der öffent- lichen Fürsorge – in Bundeszuständigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht für die Bewohnerinnen und Be- wohner von Heimen Gültigkeit haben soll. Konkret be- fürchten wir durch die Kompetenzverlagerung Ver- schlechterungen im Hinblick auf die Qualität von Pflege und Einschnitte bei den Verbraucherschutzrechten. Die abzusehenden Schnittstellenprobleme zwischen der Pfle- geversicherung (SGB XI) und dem dann föderalisierten Heimrecht werden unserer Meinung nach gravierend sein. Grundsätzlich halten wir eine Föderalismusreform aber für geboten und sinnvoll. Gesetzgebungskompeten- zen klarer zu trennen, die Anzahl der Zustimmungs- pflichtigen Gesetze zu reduzieren und damit den Bund handlungsfähiger zu machen, für die Bürgerinnen und Bürger größere Transparenz im Hinblick auf politische Verantwortlichkeiten zu schaffen, sind Ziele, die wir für richtig halten und die unsere Unterstützung finden. Die Erreichung dieser Ziele hat für uns so großes Gewicht, dass wir dem Entwurf trotz unserer Bedenken zustim- men. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Gerold Reichenbach, Gesine Multhaupt, Swen Schulz (Spandau), Ute Berg und Dr. Carola Reimann (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungs- punkt 29 a) Die Reform unseres föderalen Systems war und ist überfällig. Klare Zuordnung der politischen Verantwor- tung, transparente Verfahren und mehr Demokratie durch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die auch wir nachdrücklich teilen. Mit unserer Zustimmung zu der vorliegenden Verfas- sungsreform wollen wir grundsätzlich anerkennen, dass es hier zu substanziellen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Verfassungsentwurf gekommen ist. Wir stel- len fest, dass insbesondere in den letzten Verhandlungs- runden noch wichtige Verbesserungen in den Organisa- tions- und Verfahrensfragen erreicht worden sind wie auch in der Verteilung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern, hier vor allen Dingen im Bildungsbereich. In der Wissensgesellschaft betreffen Bildungs- und Qualifizierungsfragen die existenziellen Interessen des Einzelnen wie der Gesellschaft als Ganzes. Bildung ist zentrale Voraussetzung für Innovationsfähigkeit und da- mit für Zuwächse in Wertschöpfung, Wachstum und Be- schäftigung. Die Befunde der nationalen und internatio- n I a v A n m s c s f d W i e s v z s s t n v m H r W u t a s S d V d s b g h B d W w d d n H s B r B s z m E d (C (D alen Studien sind eindeutig: Das Fundament des nnovationsstandorts Deutschland hat tiefe Risse. Seit nderthalb Jahrzehnten stagnieren das Qualifikationsni- eau der Bevölkerung ebenso wie die gesamtstaatlichen usgaben für Bildung. Das deutsche Bildungssystem ist icht leistungsfähig genug, alle Menschen mit der best- öglichen Bildung zu versorgen und alle Begabungsre- erven auszuschöpfen. Soziale Auslese ist ein wesentli- hes Merkmal, zunehmende Bildungsarmut und damit oziale Armut sind die eine Folge, zu wenig Hochquali- izierte und damit drohender Fachkräftemangel die an- ere. Die Korrelation von Bildungsdefiziten mit der achstums- und Innovationsschwäche in Deutschland st evident. Um die Negativtrends umzudrehen, bedarf es ines kooperativen Bildungs-, Wissenschafts- und For- chungssystems und gemeinsamer Kraftanstrengungen on Bund und Ländern. Mit dem im Verfassungsentwurf unächst vorgesehenen Kooperationsverbot für den ge- amten Bildungsbereich wurde der ursprüngliche Ge- etzentwurf den existenziellen Handlungsnotwendigkei- en nicht gerecht und eine Zustimmung wäre von daher icht zu verantworten gewesen. Wir begrüßen deshalb nachdrücklich die nunmehr orgenommene Klarstellung im Art. 91 b GG zur ge- einsamen Förderung von Lehre und Forschung an den ochschulen. Damit ist eine eindeutige verfassungs- echtliche Grundlage für die gemeinsame Förderung von issenschaft und Forschung durch Bund und Länder, nd zwar sowohl im investiven wie auch im nicht inves- iven Bereich, geschaffen worden. Angesichts der her- usragenden Bedeutung, die die Wissenschaft, For- chung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung der tudierenden für die Zukunft unseres Landes haben, ist ies ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen erfassungsentwurf. Wir bedauern allerdings, dass durch die Neufassung es Art. 91 b GG und des 104 b Abs. 1 GG eine umfas- ende Kooperation von Bund und Ländern im Bildungs- ereich ausgeschlossen wird. Erfolgreiche Bildungspro- ramme wie SINUS oder das Ganztagsschulprogramm aben vielmehr deutlich gemacht, dass Initiativen des undes auch im Schulbereich für die Weiterentwicklung es Bildungswesens sinnvoll und wünschenswert sind. ir verbinden unsere Zustimmung deshalb mit der Er- artung, dass dieser weltweit einzigartige Ausschluss er Kooperation nach vier Jahren vor dem Hintergrund er Erfahrungen überprüft wird. Wir gehen bei der im neuen Art. 143 c GG vorgesehe- en Kompensation des Bundes für den Wegfall des BFG vorgesehenen Zweckbindung der Finanzzuwei- ungen an die Länder bis 2013 davon aus, dass diese die undesmittel wie bisher mit 50 Prozent gegenfinanzie- en. Auf der anderen Seite haben wir weiterhin erhebliche edenken in den folgenden Punkten: Erstens. Die vorge- ehenen Regelungen zu Kostenfolgen von Bundesgeset- en können unseres Erachtens zu weiteren Zustim- ungsrechten des Bundesrates führen. Zweitens. rforderlichkeitskriterium bleibt zum Teil erhalten, was ie bekannte Rechtsunsicherheit nicht beseitigt. Drittens. 4362 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) Das Abweichungsrecht birgt die Gefahr einer großen Unübersichtlichkeit im Rechtssystem. Viertens. Wir neh- men die Sorgen ernst, dass ein in 16 Rechtseinheiten zer- splittertes öffentliches Dienstrecht zu einer deutlichen Verringerung der Leistungskraft des öffentlichen Diens- tes und zu einer erheblichen Einschränkung der Mobili- tät der Beschäftigten führen kann. Letzteres wäre gerade für den Wissenschaftsbereich fatal. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wesentlicher Standortvorteil für alle. Grundsätzlich stellen wir fest: Der solidarische Föderalismus war bisher ein Funda- ment der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Dieses Fundament darf nicht zerstört werden durch einen Wett- bewerbsföderalismus, der gesamtstaatliche und gesamt- gesellschaftliche Solidarität erschwert oder gar verhin- dert. Wir halten einen Wettbewerbsföderalismus, der das Partikularinteresse vor das Gesamtinteresse stellt, für schädlich für die Zukunft Deutschlands. Wettbewerb funktioniert nur, wenn das Eigeninteresse auch dem Ge- samtinteresse dient. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensver- hältnisse muss auch für die Zukunft zentrales politisches Ziel und Verfassungsauftrag bleiben. Hieran haben sich auch die vorgesehenen Verhandlungen über die Neuord- nung der zukünftigen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern und der Länder zu orientieren. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Singhammer, Markus Grübel, Thomas Dörflinger, Paul Lehrieder, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Antje Blumenthal und Katharina Landgraf (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Die Länder haben durch die Föderalismusreform – Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes ersetzt die Zustim- mungsrechte des Bundesrates durch Abweichungsrechte der Länder – im Bereich des Kinder- und Jugendhilfe- rechts und im Bereich des Heimrechts einen größeren Gestaltungsspielraum erhalten. Wir sind überzeugt, dass die Länder diesen Gestaltungsspielraum so nutzen, dass die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe und der Pflege auf hohem Niveau erhalten bleibt und die grundsätzli- chen Zielsetzungen der öffentlichen Fürsorge im SGB nicht verändert werden. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ralf Göbel, Beatrix Philipp, Clemens Binninger, Reinhard Grindel, Ingo z s e f s E l D d G d t g g g u g k d g s G r d t d e d s t r W r s A p V a w t g d v d u A (C (D Wellenreuther, Helmut Brandt, Klaus Riegert und Günter Baumann (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Obwohl wir in Teilen die Änderung des Grundgeset- es für falsch halten, werden wir dem Gesetzentwurf un- ere Zustimmung erteilen. Die durch das Gesamtgesetz rreichte Entflechtung der Zuständigkeiten, neu geschaf- ene Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten zwi- chen dem Bund und den Bundesländern sowie die rhöhung der Transparenz der politischen Verantwort- ichkeiten überwiegen allerdings die Bedenken, die im etail bestehen. Aus unserer Sicht besteht unter keinem Gesichtspunkt ie Notwendigkeit einer Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 G um die Wörter „und fortzuentwickeln“ (Art. 1 Ziff. 3 es Gesetzentwurfes). Dies wurde ausweislich der Pro- okolle einvernehmlich schon in den fachlichen Beratun- en der Föderalismuskommission der vergangenen Le- islaturperiode festgestellt. Alle Experten, die in der emeinsamen Anhörung des Deutschen Bundestages nd des Deutschen Bundesrates eine Stellungnahme ab- egeben haben, kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein Änderungsbedarf besteht. Sie verwiesen dabei auf ie langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- erichts zu Art. 33 Abs. 5 GG. Auch ein Blick in die Ge- chichte der Änderungen des Beamtenrechts unter der eltung des Art. 33 Abs. 5 zeigt, dass eine Modernisie- ung und Fortentwicklung des Beamtenrechts unter der erzeitigen Fassung des Grundgesetzes nicht nur theore- isch möglich war, sondern tatsächlich auch stattgefun- en hat. Es besteht daher weder politisch noch rechtlich ine Veranlassung, die im Gesetzentwurf enthaltene Än- erung vorzunehmen. In den Beratungen des Gesetzentwurfs wurde festge- tellt, dass die Änderung lediglich deklaratorischer Na- ur sein soll und die derzeit bestehende Verfassungs- echtsprechung in den Verfassungstext aufnehmen soll. ir stellen fest, dass die lediglich deklaratorische Ände- ung mit entscheidend dafür ist, dass wir das oben ange- prochene Votum abgeben. Wir halten die Änderung des rt. 33 Abs. 5 GG aber nach wie vor für ein falsches olitisches Signal und fachlich nicht geboten. Die Übertragung des Laufbahn-, Besoldungs- und ersorgungsrechtes an die Bundesländer, wie sie sich us Art. 1 Ziff. 7 Buchstabe a, oo (Nr. 27) des Gesetzent- urfes ergibt, ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Der Verbleib des Statusrechtes in der Bundeskompe- enz wird, wie sich aus der Anhörung der Sachverständi- en ergab, zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen und em Ziel der eindeutigen Trennung der Zuständigkeiten on Bund und Bundesländern nicht gerecht. Die Bundesländer selber haben 1971 den Bund ge- rängt, die Zuständigkeit für Besoldungs-, Versorgungs- nd Laufbahnrecht zu übernehmen. Die damaligen rgumente gelten auch heute noch fort. Die seitherigen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4363 (A) ) (B) ) vielfältigen gesetzlichen Regelungen zur Modernisie- rung des Beamtenrechts, insbesondere zur Einführung von leistungsbezogenen Besoldungselementen in der Beamtenbesoldung, wurden von den Bundesländern kaum, zum Teil gar nicht angewandt. Damit haben die Bundesländer einen gewichtigen Teil einer Wettbe- werbskomponente, die ihnen schon seit Jahren zur Ver- fügung steht, nicht genutzt. Das Argument einer stärker wettbewerbsorientierten Gestaltung des Besoldungs- und Versorgungsrechts ist daher nur begrenzt stichhaltig. Die Etablierung von theoretisch 17 verschiedenen Versorgungssystemen für Landes- und Bundesbeamte ist nicht überzeugend begründet und auch nicht überzeu- gend begründbar, zumal auch im Versorgungsrecht schon heute die Bundesländer nicht gehindert sind, Vor- sorge für künftig anfallende Versorgungslasten zu tref- fen. Nur wenige Bundesländer haben hier – trotz beste- hender rechtlicher Möglichkeiten – Regelungen getroffen. Die Übertragung des Laufbahnrechts in die Zustän- digkeit der Bundesländer kann fördernde Wirkungen ha- ben. Dies ist in der Anhörung überzeugend vorgetragen worden. Gleichzeitig können aber auch erhebliche Mo- bilitätshindernisse errichtet werden, die der im Allge- meinen geforderten Mobilität und Flexibilität der Be- schäftigten des öffentlichen Dienstes entgegenstehen. Auch dies wurde in der Anhörung deutlich herausgear- beitet. Wir halten daher die im Gesetzentwurf vorgese- hene Übertragung der beschriebenen Zuständigkeiten weder für notwendig, noch für zielführend. Dennoch ist in diesem Zusammenhang zu berücksich- tigen, dass im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer eigene Staatsqualität ha- ben. Zu dieser gehören unbestreitbar die Personal- und die Finanzautonomie, die das Begehren der Bundeslän- der auf die Rückübertragung der 1971 an den Bund über- tragenen Kompetenzen rechtfertigen. Auch wenn wir die Übertragung der genannten Zuständigkeiten für falsch halten, können wir uns dem Begehren aus Respekt vor der Eigenstaatlichkeit der Bundesländer nicht verschlie- ßen. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Andrea Wicklein, Dr. Margrit Spielmann, Dr. Peter Danckert, Dr. Ditmar Staffelt, Andreas Steppuhn, Christian Kleiminger, Volker Blumentritt, Silvia Schmidt (Eisleben), Iris Gleicke, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Engelbert Wistuba und Andreas Weigel (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tages- ordnungspunkt 29 a) Die Reform unseres föderalen Systems war und ist überfällig. Klare Zuordnung der politischen Verantwor- tung, transparente Verfahren und mehr Demokratie d a p d A d L m w s t H w w d A B w D A u v F u n d F d b d s d S d g f A n (C (D urch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die wir uch nachdrücklich teilen. Die Geschichte der Bundesre- ublik Deutschland ist die Erfolgsgeschichte eines soli- arischen Föderalismus. Er beruht auf dem Prinzip des usgleichs und auf der Unterstützung der Schwächeren urch die Stärkeren, ohne damit Unterschiede in der eistungsfähigkeit zu vernachlässigen. Dieses Funda- ent darf nicht zerstört werden durch einen Wettbe- erbsföderalismus, der gesamtstaatliche und gesamtge- ellschaftliche Solidarität erschwert oder gar verhindert. Wir kritisieren in besonderer Weise, dass das Beam- en- und Besoldungsrecht, das Strafvollzugs- und das eimrecht in die Länderkompetenz übertragen und Ab- eichungsmöglichkeiten im Umweltrecht geschaffen urden. Darüber hinaus bedauern wir ausdrücklich, dass urch die Neufassung des Art. 91 b GG und des rt. l04 b Abs. 1 GG eine umfassende Kooperation von und und Ländern im Bildungsbereich ausgeschlossen ird. Trotzdem haben wir dem Gesetzentwurf zugestimmt. urch die nunmehr vorgenommene Klarstellung im rt. 91 b GG zur gemeinsamen Förderung von Lehre nd Forschung an den Hochschulen ist eine eindeutige erfassungsrechtliche Grundlage für die gemeinsame örderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund nd Länder, und zwar sowohl im investiven wie auch im ichtinvestiven Bereich, geschaffen worden. Angesichts er herausragenden Bedeutung, die die Wissenschaft, orschung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung er Studierenden für die Zukunft unseres Landes und in esonderer Weise für Ostdeutschland haben, ist dies ein eutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfas- ungsentwurf. Wir verknüpfen unsere Zustimmung je- och mit der dringenden Erwartung, dass bei der zweiten tufe der Föderalismusreform dem Ziel der Sicherung er Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Rechnung etragen wird und die Zusagen aus dem Solidarpakt II ür die neuen Länder unangetastet bleiben. nlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Pflug, Heinz Paula, Angelika Krüger-Leißner, Iris Hoffmann (Wis- mar), Petra Ernstberger, Doris Barnett, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Carl- Christian Dressel, Karin Evers-Meyer, Dagmar Freitag, Monika Griefahn, Hans-Joachim Hacker, Petra Heß, Johannes Kahrs, Dr. h. c. Susanne Kastner, Dr. Uwe Küster, Bernd Scheelen, Silvia Schmidt (Eisleben), Reinhard Schultz (Everswinkel), Simone Violka und Steffen Reiche (Cottbus) (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Die Zustimmung zur Föderalismusreform ist mir icht leicht gefallen. Denn eine Reihe von Bedenken, die 4364 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 (A) ) (B) ) ich immer wieder geäußert habe, sind nicht ausgeräumt worden. Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte: Der Zustimmungsvorbehalt des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung hätte deutlicher reduziert werden müssen. Die Verfassungskorrekturen im Umfeld von Art. 83, 84 GG wiesen den richtigen Weg, der leider nicht bis zum Ende beschritten werden konnte. Ferner hätte ich ein einheitliches Strafvollzugsrecht (Art. 74 Abs. l Nr. l GG) begrüßt. Es besteht die Gefahr, dass sich die Strafvollzugsregeln nach der Kassenlage des jeweili- gen Bundeslandes richten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Gefängnisse zu bloßen Verwahranstalten werden – mit nicht absehbaren sozialen Folgen. Ebensosehr halte ich es für bedenklich, dass das Heimrecht der Gesetzge- bungskompetenz des Bundes entzogen wurde. Es ist jetzt deutlich schwerer, eine Mindestqualität der statio- nären Pflege zu sichern und einen Wettlauf nach unten zu verhindern. Ich hätte mir gewünscht, behinderten und alten Menschen wäre ein 16-faches Dickicht von Rege- lungen für die Zusammenarbeit von Behörden, Einrich- tungsträgern und anderen Beteiligten erspart geblieben. Darüber hinaus hoffe ich sehr, dass auch die Abstim- mungsverfahren zwischen Bund und Ländern für die Be- reiche Rundfunk, Bildung und Kultur auf europäischer Ebene noch effektiver gestaltet werden. Trotzdem habe ich der Föderalismusreform zuge- stimmt. Denn trotz der Risiken, die diese Reform mit sich bringt, führt an ihr kein Weg vorbei. Langwierige Entscheidungswege, übermäßige Verflechtungen und gegenseitige Blockaden von Bund und Ländern haben die Steuerungsfähigkeit unseres Staates in nicht akzep- tabler Weise beeinträchtigt. Das können wir uns nicht mehr leisten. Das Gesetz, dem ich zugestimmt habe, ist nicht perfekt. Doch es beinhaltet den äußersten Kompro- miss, den wir als Bundestagsabgeordnete der SPD den Ländern abtrotzen konnten, ohne die Reform scheitern zu lassen. Und ein Scheitern galt es – selbst um einen hohen Preis – zu verhindern. Zudem haben die Menschen in Deutschland ein Recht darauf, nachvollziehen zu können, wer für welche Auf- gaben zuständig und damit politisch verantwortlich ist. Es wäre ein großer Schaden für unser Land und ein De- saster für alle Entscheidungsträger, wenn die Reform nach mehrjährigem harten Ringen scheitern würde. Letztendlich habe ich für diese Reform gestimmt, weil trotz meiner Kritik die wesentlichen Reformziele erfüllt wurden. Hier sind zu nennen: – Stärkung der Gesetzgebung durch deutlichere Zuord- nung der Gesetzgebungskompetenzen und Abschaf- fung der Rahmenkompetenzen. – Abbau gegenseitiger Blockaden durch Neubestim- mung der Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesge- setzen im Bundesrat. – Klarere Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern durch Abbau von Mischfinanzierungen und Neufassung der Möglichkeiten der Finanzhilfen des Bundes, wobei die Zusagen aus dem Solidarpakt II für die neuen Bundesländer bekräftigt werden sollten. d r F i s b D A A ( e d d c B d g n l B B r D – – – – – – (C (D Diese Ziele haben wir erreicht. Statt 55 bis 60 Prozent er Bundesgesetze sinkt die Zustimmungsquote nun vo- aussichtlich bis unter 30 Prozent. Das ist ein großer ortschritt. Der Bund kann nunmehr viele Bereiche, die n seiner Gesetzgebungskompetenz stehen, ohne Einmi- chung des Bundesrates regeln. In wichtigen Bereichen ehält der Bund seinen Einfluss, etwa im Öffentlichen ienstrecht oder allgemein durch die Regel, dass bei den bweichungsrechten der Länder (Art. 72 Abs. 3, Art. 84 bs. l GG) die späteren Gesetze den früheren vorgehen Ex-posterior-Regel). Der Bund kann zudem bis 2009 in vollständiges Umweltgesetzbuch entwickeln, von em die Länder in den Kernpunkten nicht abweichen ürfen. Der Bund gewinnt zudem sechs wichtige Berei- he hinzu, etwa die ausschließliche Kompetenz für das KA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, as Waffenrecht oder durch verbindliche Länderbeteili- ung bei Verletzungen von EU-Recht sowie bei Sanktio- en aufgrund von Verletzungen des Europäischen Stabi- itätspaktes. Darüber hinaus haben wir erreicht, dass der und Europarecht schneller umsetzen kann und damit in rüssel besser aufgestellt ist. Auf der anderen Seite nimmt sich der Bund dort zu- ück, wo die Angelegenheiten der Länder berührt sind. ies sind insgesamt 16 Materien, unter anderem: Verfahrensrecht und die Behördeneinrichtung, eine ausgesprochene Domäne der Länder; Abschaffung der Kategorie der Rahmengesetzgebung (bisher Art. 75 GG), weil dreistufige Verfahren (Euro- päisches Recht, Bundesrahmenrecht, Landesausfül- lungsrecht) zu umständlich sind und weil diese Gesetzgebungskompetenz in der Verfassungspraxis ohnehin ins Leere läuft; Teile des Öffentlichen Dienstrechts, insbesondere die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten und Richter; im Bereich des Hochschulwesens, in dem den Län- dern die Freiheit gegeben wird, den Universitäten und anderen Hochschulen die Chance auf mehr Eigenver- antwortung und Unabhängigkeit zu geben; im Umweltrecht, insbesondere im Bereich des Natur- schutzes. Wichtig ist, dass die Länder nur außerhalb der Grundsätze des Naturschutzes abweichen dürfen. Mag diese Regelung auch vielen Bauchschmerzen be- reiten, sie ist dem Kompromiss zwischen Bund und Ländern geschuldet. Zudem befürchte ich nicht, dass die Landesparlamente die neue Macht nutzen, um den Naturschutz zurückzufahren. Ganz im Gegenteil: Das Bewusstsein dafür, wie wertvoll saubere Flüsse, ab- gasarme Luft und gesunde Wälder sind, bildet sich vor allem in den Gemeinden und Stadteilen vor Ort. Und da sind die Länder allemal näher dran; Gemeinschaftsaufgaben aufzugeben ermöglicht dem Bund ein Stück Bürokratieabbau. Zwar leistet der Bund Kompensationszahlungen in Höhe von gut 2,5 Milliarden Euro jährlich bis 2013. Doch sind diese Aufgaben zweckgebunden. Und die Länder übernehmen dafür Aufgaben in den Bereichen Hoch- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 4365 (A) ) (B) ) schulbau, Gemeindeverkehrsfinanzierung und sozia- ler Wohnungsbau. Alles in allem handelt es sich um die größte Verfas- sungsreform seit Bestehen des Grundgesetzes. Solch ein Reformprojekt darf man nicht scheitern lassen, so sehr ich auch einige Regelungen für verbesserungswürdig halte. Schließlich muss ich anerkennen, dass nach den Ex- pertenanhörungen im Mai und Juni 2006 ein wesentli- cher Punkt verbessert wurde. Der Kompromiss, dass der Bund Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und Forschungsbauten an Hochschulen ne- ben wissenschaftlicher Forschung außerhalb der Hoch- schulen Finanzhilfen geben darf (Art. 91 b GG), stellt si- cher, dass er auch Gelder für den Ausbau der Hochschulen überweisen kann. Das ist mir sehr wichtig. Dieser Kompromiss, insbesondere die Erweiterung von „wissenschaftlicher Forschung“ auf „Wissenschaft und Forschung“ (Art. 91 b Abs. l Nr. 2 GG) hat wesentlich dazu beigetragen, dass ich dieser Reform trotz meiner Bedenken zugestimmt habe. Ich erwarte, dass wir diesen Reformprozess unseres Grundgesetzes nicht nur begleiten, sondern nach einem angemessenen Zeitabstand die Wirkung der Änderungen bewerten. Denn das Wohl unseres Landes und seiner Menschen in einem modernen, föderalen und sozialen Rechtsstaat muss unser fester Wille und das oberste Ziel unseres Handelns sein. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Lothar Binding (Heidelberg), Elvira Drobinski-Weiß, Elke Ferner, Willi Brase, Renate Gradistanac, Klaus Hagemann, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Gabriele Hiller-Ohm, Frank Hofmann (Volkach), Dr. Bärbel Kofler, Karin Kortmann, Rolf Kramer, Anette Kramme, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Lothar Mark, Hilde Mattheis, Dr. Sascha Raabe, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Ortwin Runde, Dr. Frank Schmidt, Heinz Schmitt (Landau), Swen Schulz (Span- dau), Ewald Schurer, Dr. Rainer Tabillion, Dr. Wolfgang Wodarg, Heidi Wright, Manfred Zöllmer, Christian Kleiminger, Karin Roth (Esslingen), Christoph Strässer, Bettina Hagedorn, Martin Gerster, Reinhold Hemker, Mechthild Rawert, Dr. Axel Berg, Martin Burkert, Helga Kühn-Mengel und Gabriele Groneberg (alle SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Tagesordnungspunkt 29 a) Klarheit bei der politischen Verantwortung, transpa- rente Verfahren und mehr Demokratie durch Stärkung der Parlamente: Das sind Ziele, die auch von den Unter- z § e d V z s h g Z L s e g W h O s B b d t g m T b n l a H a g A e z a S L S e a m d b d b g t c r (C (D eichnerinnen und Unterzeichnern dieser Erklärung nach 31 der Geschäftsordnung geteilt werden. Deshalb war s auch unbedingt notwendig, nach den Verfassungsän- erungen von 1994 und der damaligen Einführung des erfassungskriteriums der Erforderlichkeit den Versuch u unternehmen, sich durch politisch souveräne Ent- cheidungen von Bundestag und Bundesrat von der Ab- ängigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungs- erichts zu befreien und insgesamt zu einer klareren uordnung der politischen Verantwortlichkeiten in den andesparlamenten und im Bundestag zu kommen. Mit unserer Zustimmung zu der vorliegenden Verfas- ungsreform wollen wir grundsätzlich anerkennen, dass s hier zu substanziellen Verbesserungen und Klärungen egenüber der jetzigen Verfassungslage gekommen ist. ir stellen fest, dass insbesondere in den letzten Ver- andlungsrunden noch wichtige Verbesserungen in den rganisations- und Verfahrensfragen erreicht worden ind wie auch in der Verteilung der Zuständigkeiten von und und Ländern, hier vor allen Dingen im Bildungs- ereich. Auf der anderen Seite müssen und wollen wir nach- rücklich deutlich machen, dass es weiterhin klare Kri- ikpunkte gibt: Erstens. Die vorgesehenen Regelungen zu Kostenfol- en von Bundesgesetzen können zu weiteren Zustim- ungspflichten bei Bundesgesetzen führen. Zweitens. Das Erforderlichkeitskriterium bleibt zum eil erhalten, was die bekannte Rechtsunsicherheit nicht eseitigt. Drittens. Das Abweichungsrecht birgt die Gefahr ei- er großen Unübersichtlichkeit im Rechtssystem. Viertens. Auch wenn die Innovationskraft in Deutsch- and über die Begründung einer neuen „Gemeinschafts- ufgabe“ – sprich: einer gemeinsamen Verantwortung – ochschulförderung klar gestärkt worden ist, wird sie in nderen Bereichen der Bildungspolitik leider eindeutig eschwächt. Fünftens. Nicht zuletzt die umfangreiche gemeinsame nhörung von Bundestag und Bundesrat hat mit einem indeutigen Votum der Expertinnen und Experten ge- eigt, dass die Zuständigkeit für das Heimrecht, aber uch wichtige Regelungen in der Jugendhilfe und das trafvollzugsrecht aus Gründen der Einheitlichkeit der ebensverhältnisse und der Sicherung gemeinsamer tandards beim Bund verbleiben sollte. Wir sehen hierin ine bedauerliche Missachtung klarer Forderungen auch us der Fachöffentlichkeit und der Erkenntnis der ge- einsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat, ie nicht mehr sachlich, sondern nur machtpolitisch zu egründen ist. Sechstens. Im Umweltrecht sehen wir die Gefahr, ass wichtige, über Ländergrenzen hinausgreifende Pro- lemlagen nicht angemessen gelöst werden können. Siebtens. Wir nehmen die Sorgen ernst, dass ein rundsätzlich unterschiedlich strukturierter und besolde- er öffentlicher Dienst angesichts der sehr unterschiedli- hen Finanzkraft der Länder zu einer massiven Verzer- ung in der Ausstattung wie der Leistungskraft des (A) (C) (B) ) öffentlichen Dienstes in Deutschland führen kann und auch die Mobilität behindert. Grundsätzlich stellen wir fest: Der solidarische Föde- ralismus war bisher ein Fundament der Erfolgsge- schichte der Bundesrepublik. Dieses Fundament darf nicht zerstört werden durch einen Wettbewerbsföderalis- mus, der gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Solidarität erschwert oder gar verhindert. Die Unter- zeichnenden machen mit der Erklärung auch gemeinsam deutlich, dass sie bei den weiteren Verhandlungen über die zukünftige Gestaltung der Bund-Länder-Finanzbe- ziehungen für unverzichtbar halten, dass die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zentrales politisches Ziel und Verfassungsauftrag auch für die Zu- kunft bleiben müssen. Hieran haben sich auch alle Über- – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2004 – Drucksachen 15/4214, 15/4290 Nr. 1.5, 16/820 Nr. 25 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2004 – Drucksachen 15/4987, 15/5074 Nr. 4, 16/820 Nr. 26 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung legungen zu den zukünftigen Finanzbeziehungen von Bund und Ländern und der Länder untereinander zu orientieren. Anlage 19 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 29. Juni 2006 mitgeteilt, dass sie den An- trag Demokratiebewegung in Belarus unterstützen auf Drucksache 16/1671 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2004 – Drucksachen 15/3272, 15/3393 Nr. 1.2, 16/820 Nr. 23 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2004 – Drucksachen 15/3697, 15/3764 Nr. 1.1, 16/820 Nr. 24 – m V P t (D Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 (apl.) Titel 682 01 – Maßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes – – Drucksachen 16/1399, 16/1556 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/1101 Nr. 2.23 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/629 Nr. 2.16 Drucksache 16/722 Nr. 1.7 Drucksache 16/722 Nr. 1.9 Drucksache 16/1101 Nr. 2.7 Drucksache 16/1101 Nr. 2.8 Drucksache 16/1101 Nr. 2.9 Drucksache 16/1101 Nr. 2.20 Drucksache16/1207 Nr. 1.16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/4567 Nr. 1.9 4366 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 44. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 91, 1 0, T 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Juni 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604400000

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Sitzung ist eröffnet.

Ich begrüße Sie herzlich an diesem Tag einer wichti-
gen Entscheidung.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a und 29 b auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des

(Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c)


– Drucksache 16/813 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Föderalismusreform-Begleitge-
setzes

– Drucksache 16/814 –

aa) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksachen 16/2010, 16/2069 –

Berichterstattung:

Redet
Abgeordnete Michael Grosse-Brömer
Dr. Günter Krings
Daniela Raab
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Volker Kröning
Klaus Uwe Benneter
Dr. Carl-Christian Dressel
Joachim Stünker
Dr. Peter Danckert
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jörg van Essen
Wolfgang Nešković
Wolfgang Wieland


(8. A gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16/2020 – (C (D ung 30. Juni 2006 0 Uhr Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Claudia Winterstein Roland Claus Anna Lührmann Dr. Ole Schröder Lothar Binding b)

richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Resozialisierungsziele des Strafvollzugs
bewahren – Sicherheit nicht gefährden

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van
Essen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mechthild Dyckmans, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP

Jugendstrafvollzug verfassungsfest gestalten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia

(Saarbrücken)

tion der LINKEN

ext
Föderalismusreform im Bildungsbereich

– zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager,
Priska Hinz (Herborn), Kai Boris Gehring, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Kooperationsmöglichkeiten von Bund und
Ländern in Bildung und Wissenschaft erhal-
ten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

ationspakt 2020 für Forschung und
in Deutschland – Kooperationen zwi-
Bund und Ländern weiter ermögli-
usschuss) InnovLehre
schen
chen






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard
Loske, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Für ein effektives, europataugliches und
wirtschaftsfreundliches Umweltrecht

– zu dem Antrag der Abgeordneten Horst
Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP

Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für ein
wirksames Umweltrecht im föderalen
Deutschland schaffen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Lutz
Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt
Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der LINKEN

Ein einheitliches Umweltrecht schaffen –
Kompetenzwirrwarr vermeiden

– Drucksachen 16/653, 16/851, 16/647, 16/648,
16/954, 16/654, 16/674, 16/927, 16/2010, 16/2069 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Michael Grosse-Brömer
Dr. Günter Krings
Daniela Raab
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Volker Kröning
Klaus Uwe Benneter
Dr. Carl-Christian Dressel
Joachim Stünker
Dr. Peter Danckert
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jörg van Essen
Wolfgang Nešković
Wolfgang Wieland

Es liegen mehrere Änderungsanträge und Entschlie-
ßungsanträge vor. Über fünf Änderungsanträge werden
wir später namentlich abstimmen. Die Schlussabstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Grundgesetzes wird ebenfalls namentlich durchge-
führt. Zur Annahme dieses Gesetzentwurfs ist die Zu-
stimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deut-
schen Bundestages erforderlich. Für diese Abstimmung
benötigen Sie außer Ihrer Stimmkarte Ihren gelben
Stimmausweis, den Sie, falls Sie dies bislang nicht getan
haben, noch Ihrem Stimmkartenfach entnehmen können.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache drei Stunden vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Bevor ich die Aussprache eröffne, erteile ich dem
Kollegen Maurer, Fraktion Die Linke, das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Ulrich Maurer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604400100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Die Fraktion Die Linke beantragt die Rücküber-

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(C (D eisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des rundgesetzes an die Ausschüsse gemäß § 82 Abs. 3 der eschäftsordnung. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


erten Sie das als einen letzten Versuch der Opposition,
ieses Gesetzeswerk dem Sachverstand der Abgeordne-
en dieses Hohen Hauses zuzuführen. Ich betone das
eswegen so, weil wir zwar eine der größten Anhörun-
en – vielleicht sogar die größte Anhörung – in der
eschichte des Bundestages erlebt haben, aber die zahl-

eichen Einwände der Sachverständigen unter 30 Tages-
rdnungspunkten im Rechtsausschuss abgefrühstückt
orden sind; anders kann man es nicht nennen. Unter ei-
er seriösen Beratung


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Ein gutes Stichwort!)


es deutschen Parlaments stellen wir uns jedenfalls et-
as anderes vor.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Dann machen Sie etwas Seriöses!)


Diese Prozedur ist von dem Willen diktiert, diesen
esetzentwurf vor der Sommerpause durchzupeitschen.
s geht, wie ich höre, um den Bestand der großen Koali-

ion.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Unsinn!)


ie Wirkungen der Fliehkräfte dieser Gesetzgebung auf
ie deutsche Republik sind aber so groß, dass der Be-
tand der großen Koalition bei weitem nicht so wichtig
st wie der Bestand der Republik.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


it Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zitiere ich den
ollegen Thierse.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!)


r wurde in einem Interview gefragt:

Herr Thierse, warum haben Sie im SPD-Fraktions-
vorstand gegen die Föderalismusreform gestimmt?


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das hat er!)


eine Antwort lautete:

Mit der Föderalismusreform wird ein Paradigmen-
wechsel vom solidarischen Föderalismus zum
Wettbewerbsföderalismus eingeleitet. Der solidari-
sche Föderalismus ist aber Teil der Erfolgsge-
schichte der alten Bundesrepublik … Alles läuft
darauf hinaus, dass die Länder in verschärfte Kon-
kurrenz zueinander treten.

in sehr sachverständiger Rat!


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Ulrich Maurer
Wir wünschen uns, dass ein Gesetz, von dem – ich
hoffe, ich täusche mich – Historiker vielleicht einmal sa-
gen werden, dass es die Republik auseinander getrieben
hat,


(Joachim Stünker [SPD]: Sie haben es nicht gelesen!)


ein Gesetz, bei dem Sie das Dach gebaut haben, aber
keine Fundamente, weil Sie die Finanzbeziehungen
nicht geregelt haben – selbst bei dem Spiel „Monopoly“
geht man mit gleichem Geld an den Start; hier machen
Sie es anders –,


(Beifall bei der LINKEN)


dass ein solches Gesetz so behandelt wird, wie es im Ge-
meinschaftskundeunterricht an den Schulen gelehrt
wird: Da lernen die Schülerinnen und Schüler, dass man
sachverständigen Rat einholt und die Einwände der
Sachverständigen von den Fachpolitikern einzeln bewer-
ten lässt, um Gesetzeswerke zu verbessern. – All das
wollen Sie nicht. Sie wollen eine machttaktische Ent-
scheidung vor der Sommerpause. Das wird Ihrer Verant-
wortung bei einer Verfassungsänderung nicht gerecht.


(Beifall bei der LINKEN)


Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt, übrigens
auch in dem Bewusstsein, dass einige Kolleginnen und
Kollegen von der SPD und viele an der Basis der sozial-
demokratischen Partei das ebenfalls so sehen. Das ist Ih-
nen ja auch bekannt. Ich glaube, dass Sie, wenn Sie die
Verfassung der Republik ändern, darauf hinwirken soll-
ten, dass Sie sich jedenfalls im Nachfeld der Geschichte
nicht nachsagen lassen müssen, Sie hätten die Verfas-
sungsänderung nicht in einem seriösen Gesetzgebungs-
verfahren unter Abwägung aller Bedenken durchgeführt.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wenn Sie „seriös“ in den Mund nehmen, kriege ich einen Hustenanfall!)


– Halten Sie sich zurück, Herr Kollege. Es mag sein,
dass man sich im Süden der Republik – da komme ich ja
selber her – von dieser Gesetzgebung verbesserte Chan-
cen erhofft. Wir haben hier aber die Interessen des ge-
samten deutschen Staatsvolkes zu wahren. Das will ich
in aller Deutlichkeit sagen.


(Beifall bei der LINKEN)


Deswegen noch einmal: Lassen Sie uns diesen Ge-
setzentwurf in Ruhe, seriös und unter Abwägung aller
geäußerten Bedenken – die bei den Sachverständigen
überwogen haben – in den Ausschüssen bewerten und
dann einer Gesetzgebung zuführen, bei der dann wenigs-
tens jeder weiß, dass er seinem Anspruch als Abgeord-
neter gerecht geworden ist.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604400200

Herr Kollege Maurer, wenn Sie mir schon das Ver-

gnügen bereiten, mich zu zitieren, dann könnten Sie mir

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(C (D in noch größeres Vergnügen bereiten, wenn Sie mich ollständig zitieren würden. (Beifall bei der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das geht mir auch so oft so, Herr Präsident!)


Ich erteile nun dem Kollegen Norbert Röttgen, CDU/
SU-Fraktion, das Wort.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604400300

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Das Verfahren zur Beratung des Grundgesetzes im
und-Länder-Verhältnis wird kritisiert. Darum möchte

ch es ganz kurz noch einmal darstellen. Allein die Dar-
tellung wird deutlich machen, dass es hinsichtlich der
ntensität und Ausführlichkeit wahrscheinlich noch nie
in vergleichbares Verfahren gegeben hat.

Wir haben – ich habe mir die Daten noch einmal her-
usgesucht – im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 2. Juni
ieses Jahres an sieben ganzen Tagen – unter anderem
ind deshalb Plenarsitzungen ausgefallen – nicht nur
ine Anhörung des Bundestages durchgeführt, sondern
ine gemeinsame Anhörung von Bundestag und Bundes-
at. Für alle Abgeordneten, alle Kollegen bestand die

öglichkeit, an einer siebentägigen Anhörung mit einer
roßen Zahl von Sachverständigen teilzunehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


ir haben die Anhörung so organisiert, dass alle Mit-
lieder des Hauses – wo hat es das schon einmal gege-
en! – daran teilnehmen konnten. Ich habe es nicht re-
herchiert; aber ich glaube, dass es eine derartige
ntensität und Ausführlichkeit einer Sachverständigen-
eratung in der Geschichte des deutschen Parlamentes
ahrscheinlich noch nicht gegeben hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Der Maurer war wenig da!)


ie letzte Anhörung war am 2. Juni; jetzt ist es vier Wo-
hen später. In allen Ausschüssen ist darüber erneut be-
aten worden. Auch Ihre Fraktion hatte Gelegenheit, an
iesem Prozess teilzunehmen. Vor vier Wochen ist die
nhörung abgeschlossen worden.

Aber es wurde ja nicht nur über Wochen und Monate
iskutiert, sondern vom Herbst 2003 bis zum September
004 hat über ein Jahr eine gemeinsame Kommission
on Bundestag und Bundesrat stundenlang und tagelang
eraten, ebenfalls in einer Intensität, wie es sie noch
icht gegeben hat. Wir haben in den Kommissionen jah-
elang über dieses Thema beraten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ieser Beratung wiederum sind jahrelange Diskussionen
ber die Notwendigkeit der Reform des Föderalismus in
eutschland vorangegangen. Ich glaube, es gibt keine

ndere Diskussion, die einen ähnlich langen Vorlauf
atte. Im Grunde könnte man diese Diskussion über ei-
en Zeitraum von Jahrzehnten nachzeichnen. Ich will im






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen
Übrigen daran erinnern, dass diese Reform im Dezember
2004 schon einmal gescheitert ist.

Wer also behauptet, er hätte keine Gelegenheit ge-
habt, sich zu betätigen, der hatte entweder keine Lust
oder Eignung dazu oder der möchte einfach destruktiv
sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wenn Sie nur die Hälfte des Engagements, das Sie
jetzt in die Kritik an dem Verfahren investieren, in die
konstruktive Beteiligung an der Diskussion investiert
hätten, dann wären wir schon zufrieden gewesen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Das ist eine Unverschämtheit!)


Es geht aber nicht, dass Sie in der Sache nichts tun und
am Ende Ihre Alternativlosigkeit durch eine Kritik am
Verfahren kaschieren. Das ist eine billige Methode, die
an dieser Stelle völlig unangebracht ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604400400

Ich erteile das Wort Kollegen Ernst Burgbacher, FDP-

Fraktion.


Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1604400500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Verehrter Herr Kollege Röttgen, wir müssen die Kirche
schon im Dorf lassen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist ganz klar!)


Wir saßen gemeinsam 14 Monate in der Föderalismus-
kommission. Es gingen dann 15 Monate ins Land, in de-
nen in allen möglichen Zirkeln – diese haben mich an
den Vermittlungsausschuss erinnert, dessen Bedeutung
wir doch zurückfahren wollen – weiterdiskutiert wurde,
und zwar ohne Beteiligung des Parlaments. Erst nach
etwa 30 Monaten hat die Föderalismusreform zum ers-
ten Mal dieses Parlament erreicht. Dann gab es tatsäch-
lich die größte Anhörung, die dieses Haus je gesehen
hat.

Angesichts der Tatsache, dass wir nach 30 Monaten
nur eine Sitzungswoche Zeit hatten, um die Ergebnisse
der Anhörung auszuwerten und zu Beschlüssen zu kom-
men, kann man nur sagen, dass dies allen Bräuchen in
diesem Parlament widerspricht. Die einzelnen Abgeord-
neten hatten einfach nicht genügend Zeit, sich gründlich
mit der Materie zu beschäftigen.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wie verlief denn diese Woche? Der Rechtsausschuss
hat in einer einzigen Sitzung das gesamte Werk durchge-
wunken.


(Widerspruch bei der CDU/CSU – Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)


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(C (D n der letzten Woche gab es eine informelle Sitzung, die ie noch absagen wollten und die nur auf unseren Druck in überhaupt zustande kam. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ie mitberatenden Ausschüsse hatten zum Teil noch
icht einmal die theoretische Chance, so rechtzeitig zu
eraten, dass ihre Stellungnahme vom federführenden
usschuss aufgenommen werden konnte. Liebe Kolle-
innen und Kollegen, das ist doch kein ordentliches Ver-
ahren.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Was ist der Grund dafür? Der Grund dafür ist einzig
nd allein, dass Sie Angst davor haben, dass Ihre hart er-
ämpfte Mehrheit in der Sommerhitze dahinschmilzt
nd damit die große Koalition. Das ist doch der Punkt.


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es gab in dieser Woche mehrere Verfahren, die es zu
ritisieren gibt. Eines gab es gestern: Im Ausschuss ha-
en Sie mit Ihrer Mehrheit – das ist die Arroganz der
acht – einfach Tagungsordnungspunkte der Opposition

bgesetzt. So geht es nicht. Geben Sie Ihre Rechte, die
ie als frei gewählte Abgeordnete haben, nicht an der
arderobe des Bundesrates und der großen Koalition ab!
ehmen Sie Ihre Rechte wahr! Es ist wichtig, dass das
arlament noch einmal in aller Ruhe an diesem Gesetz-
ntwurf arbeitet. Dann besteht die Chance, dass der Ge-
etzentwurf mit einer breiten Mehrheit von diesem Haus
erabschiedet wird. Deshalb werden wir dem Antrag auf
ücküberweisung zustimmen.


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Eine interessante Koalition!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604400600

Das Wort hat nun Kollege Olaf Scholz, SPD-Fraktion.


Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1604400700

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen!
ir führen jetzt eine Debatte über eine Rücküberwei-

ung. Man fragt sich schon, was das an dieser Stelle soll.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Theater! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sieht die GO so vor, dass man das darf!)


Man kann immer Anträge stellen. Vielleicht ist es auch
o, dass sich die PDS-Fraktion fragt: Welchen Ge-
chäftsordnungsantrag stellen wir heute? Ich glaube
icht, dass das ein besonders guter Vorgang ist. Er wird
er Sache auch nicht gerecht. Denn wir haben im Ple-
um und in verschiedenen anderen Gremien des Parla-
ents sorgfältig und intensiv über die Föderalismusre-

orm diskutiert. Jeder Abgeordnete hatte immer wieder






(A) )



(B) )


Olaf Scholz
die Möglichkeit, sich mit der Reform, wie wir sie jetzt
bestimmen, zu beschäftigen. Es ist schon gesagt worden:
Der erste Versuch, diese Reform zustande zu bekommen,
startete mit einer Reformkommission, die von Dezember
2003 bis Dezember 2004 tagte. Sie ist dann an einigen
Fragen gescheitert; etwa fünf waren noch offen. Aber es
war schon viel diskutiert worden und es stand schon vie-
les fest. Viele haben sich ihre Meinung dazu gebildet.

Wer politisch interessiert ist – ich hoffe, das gilt für
die Abgeordneten dieses Hauses –, konnte im Koali-
tionsvertrag der jetzigen Regierungsparteien vom
18. November 2005 den kompletten Text und Begrün-
dungen dazu nachlesen, wie wir diese Reform in den
Bundestag einbringen wollten. Seit November hätte man
diesen Text schon einmal zur Hand nehmen und ein biss-
chen nachlesen können.

Wir haben dann weiter diskutiert. Am 7. März ist der
entsprechende Gesetzentwurf in den Bundestag einge-
bracht worden. Wir hatten am 10. März eine erste Le-
sung, in der in diesem Hause drei Stunden lang darüber
diskutiert worden ist. Spätestens seitdem liegt diese Re-
form für den Letzten, der nichts mitbekommen hat, auf
dem Tisch. Seitdem hätte man sich seine Meinung bilden
können.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Einer der Glanzpunkte der Parlamentsgeschichte bzw.
der Gesetzgebungsgeschichte in der Bundesrepublik
Deutschland gehört zu dem, worüber wir heute diskutie-
ren, dazu: Das ist die gemeinsame Anhörung von Bun-
destag und Bundesrat. So etwas hat es in dieser Form
und in dieser Ausführlichkeit, was diese beiden Verfas-
sungsgremien betrifft, noch nie gegeben. Jeder weiß, wie
kompliziert das war; insbesondere die Bank des Bundes-
rates weiß es. Denn viele waren skeptisch, ob sie sich auf
eine gemeinsame Anhörung mit den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages einlassen sollten.

Aber die Anhörung hat stattgefunden und sie war
übermäßig erfolgreich. Die Sorge, dass man sich nach
den ersten beiden Tagen der Beratung über die allgemei-
nen Fragen aus dem Plenarsaal in andere Säle begeben
müsste, ist schnell gewichen. Man ist in den Plenarsaal
zurückgekehrt, weil sehr viele Abgeordnete dieses Hau-
ses an den Beratungen teilgenommen haben. Egal in
welchem Fachgebiet sie tätig sind, sie haben hier im Ple-
narsaal gesessen, sich alles angehört und mitdiskutiert.
Das war eine sehr sorgfältige Debatte.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Kornelia Möller [DIE LINKE])


56 Stunden Anhörung sind eine ganze Menge; das
wissen alle hier. Natürlich handelt es sich um ein wichti-
ges Gesetz; deshalb war die Beratungszeit angemessen.
Die dafür nötige Zeit haben wir uns genommen. Aber
jetzt zu sagen, das alles habe nicht stattgefunden, ist
nicht sehr überzeugend.

Ich glaube, dass der Zeitpunkt gekommen ist, uns un-
sere Meinung zu bilden und abzustimmen. Ich will Ihnen
ein einziges Argument nennen, das mich abschließend

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(C (D berzeugt, dass das, was Sie hier beantragen, völlig berflüssig ist. Wir haben uns unsere Meinung gebildet. b wir jetzt oder im September oder im Dezember oder m Januar nächsten Jahres abstimmen, die PDS stellt die leichen Anträge und ist genauso gegen diese Reform. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Furchtbar, furchtbar! Herr Scholz, was erzählen Sie für einen Kram!)


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Das stimmt!)


uch unseren Freunden von der FDP und den Grünen
ällt nichts Neues mehr ein.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das mit den Freunden bereden wir noch einmal!)


Insofern glaube ich, dass jetzt der Zeitpunkt gekom-
en ist, abzustimmen. Es wurde gut und sorgfältig bera-

en. Jetzt ist der Zeitpunkt zum Abstimmen. Der Antrag
st abzulehnen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604400800

Ich erteile das Wort Kollegen Volker Beck, Fraktion

es Bündnisses 90/Die Grünen.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604400900

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stim-

en dem Antrag ebenfalls zu, obwohl wir keine große
offnung haben, dass bei Ihnen Einsicht einkehrt, die
eform zurückzuüberweisen, und dass Sie, wenn wir sie
urücküberweisen würden, in der Tat zu neuen Erkennt-
issen kommen würden. Denn um Erkenntnisse geht es
hnen gar nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


ie haben lange Anhörungen durchgeführt, dann kurz
eraten und fast keine Konsequenzen daraus gezogen.

nhörungen macht man aber, damit man etwas lernt und
araus Konsequenzen zieht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Mit dieser Vorlage haben Sie eine große Chance ver-
an. Sie hätten der Republik deutlich machen können,
ass diese große Koalition, diese politische Konstella-
ion, wenigstens zu etwas gut ist, nämlich zu einer Föde-
alismusreform, die die Frage klärt, welche gesetzgeberi-
che Kompetenz wir auf Bundesebene und welche wir
uf Landesebene brauchen und was die Kommunen al-
eine können, ohne dass ihnen ein anderer Gesetzgeber
einredet.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wir machen seit zwei Jahren nichts anderes!)


tattdessen haben Sie danach gefragt: Was kann Frau
erkel und was Herr Stoiber und wann macht Herr
üntefering gerade noch so mit?






(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Unsinn!)


Deals, Kuhhandel, ADG gegen Föderalismusreform –
das ist das Ergebnis, das wir heute vorliegen haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Das ist nicht gut für diese Republik. Wir sind in puncto
Reformfähigkeit in diesem Land im europäischen Ver-
gleich schlecht aufgestellt.

Jemand hat einmal gesagt – ich glaube, es war Herr
Stoiber –: Das wird die Mutter aller Reformen. Was wir
hier vorliegen haben, ist die Mutter allen Murkses. Des-
halb sollten wir Ihnen die Chance geben, noch einmal
nachzuarbeiten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Liebe Juristen draußen im Land, falls wir hier unter-
liegen: Genießen Sie die Sommerpause! Die alte Weis-
heit „Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfin-
dung“ ist nach der Sommerpause Geschichte.


(Joachim Stünker [SPD]: Das müssen Sie gerade sagen! Becksches Gesetz!)


Denn dann wird es zum Teil zu einer Rechtsfrage drei
Gesetzesbeschlüsse geben: Der Bund trifft eine Rege-
lung, von der die Länder jedoch abweichen dürfen. Dann
macht der Bund diese Regelung teilweise verbindlich. –
Da wird der Hund in der Pfanne verrückt und der Bürger
fällt vom Glauben ab.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wenn er Sie hört!)


Ich freue mich, dass die PDS heute diesen Antrag ge-
stellt hat. Das versetzt uns als Opposition in die Lage,
zum Ausdruck zu bringen, dass wir diese Reform ableh-
nen. In der Bibel steht:

Eure Rede sei Ja, Ja oder Nein, Nein, was darüber
ist, das ist von Übel.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: „Lügenhafte Lippen sind dem Herren ein Gräuel“, steht auch in der Bibel!)


Damit ist gemeint, dass eine Frage entweder mit Ja oder
mit Nein zu beantworten ist. – Wenn Sie bei Ihrer Hal-
tung bleiben, die Sie heute hier einnehmen, dass diese
Reform nicht verabschiedungsreif ist und deshalb zurück
in die Ausschüsse gehört, dann müssen Sie in den Lan-
desregierungen von Berlin und Mecklenburg-Vorpom-
mern dafür sorgen, dass im Bundesrat die Zweidrittel-
mehrheit nicht zustande kommt.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sie regieren nirgendwo mit! Das ist Ihr Problem!)


Ich habe aber gehört, dass Sie in Berlin bereits für billi-
ges Geld einen Deal ausgehandelt haben, wie mir der
Bürgermeister von Berlin vor zwei Tagen auf dem SPD-
Hoffest gesagt hat. Deshalb ist der Antrag nicht ganz so

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(C (D rnsthaft, obwohl er in der Sache richtig ist. Weil er richig ist, nicht weil er unernsthaft ist, stimmen wir ihm zu. Die Fraktion Die Linke hat beantragt, den von den raktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten ntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetes an die Ausschüsse zurückzuüberweisen. Es ist verinbart, über diesen Antrag jetzt abzustimmen. Wer timmt für den Antrag auf Rücküberweisung? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit en Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimen der drei anderen Fraktionen abgelehnt. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das ort dem Kollegen Peter Struck, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604401000


Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1604401100

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

amen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ezüglich der Debatte um die bundesstaatliche Neuord-
ung habe ich eine bemerkenswerte Diskrepanz festge-
tellt: Sie wurde von Landesparlamenten, Ministerpräsi-
enten, dem Bundestag, von Verbänden, von der
esamten Politik mit größten Engagement und äußerster
eidenschaft geführt. In den Medien, in der veröffent-

ichten Meinung, spiegelte sich diese Leidenschaft nur in
ehr begrenztem Umfang wider. Bei den Bürgerinnen
nd Bürgern schien das Interesse an dieser Reform erst
ar nicht angekommen zu sein.

Mitunter waren Kommentare zu hören wie: Ob ihr die
öderalismusreform macht oder nicht, ist den Menschen
gal. Sie ist nur wichtig, um die Handlungsfähigkeit der
olitik zu beweisen. – Bei anderen hörte es sich an, als
inge es um eine eher folgenlose Neuorganisation von
esetzgebungstechniken, die die Menschen kaum zu
ümmern hätte. Diesen krassen Fehleinschätzungen ent-
egne ich: Für die Bürgerinnen und Bürger ist es von ho-
er Bedeutung, wo Entscheidungen gefällt werden, wo
ompetenzen angesiedelt sind und von wem Institutio-
en beaufsichtigt und geführt werden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Unsere Gesellschaft ist vielfältiger und komplizierter
eworden. Wir sind fester Bestandteil einer immer grö-
er werdenden und gleichzeitig immer enger zusammen-
achsenden Europäischen Union. Wirtschaftlich sind
ir mit der ganzen Welt verwachsen. All das macht es
otwendig, dass wir als Gesetzgeber schneller reagieren
nd notwendige Regelungen effizienter treffen können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Reform, die wir nach jahrelangen Mühen heute
ndlich beschließen können, bringt eine Neuordnung in
as Verhältnis von Bund und Ländern, in die Kompeten-
en der verschiedenen staatlichen Ebenen. Sie bedeutet






(A) )



(B) )


Dr. Peter Struck
nicht die Auflage eines neuen Grundgesetzes, aber die
Runderneuerung des Bewährten, damit es sich auch in
den kommenden Jahrzehnten bewähren kann. Die Re-
form schreibt die gute Tradition unseres Föderalismus
fort, nämlich die Solidarität zwischen den Ländern, aber
auch die zwischen Bund und Ländern.

Manche, auch Mitglieder meiner Fraktion, bezweifeln
das und werden das durch ihr Abstimmungsverhalten in
manchen Punkten entsprechend zum Ausdruck bringen.
Ich habe dafür Verständnis. Als Fraktionsvorsitzender
spreche ich heute auch für diejenigen, die glauben, die-
ser Reform nicht zustimmen zu können.


(Beifall des Abg. Dr. Peter Danckert [SPD])


Meine feste Überzeugung ist aber, dass es beim solidari-
schen Föderalismus als Grundlage unserer Verfassung
bleiben wird, auch nach dieser Reform.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diese Reform wird bezüglich des Verhältnisses von
Bundestag und Bundesrat vieles von dem korrigieren,
was bei der letzten Staatsreform Anfang der 90er-Jahre
zugunsten der Länder eingeführt wurde. Damals lag der
Schwerpunkt auf der Dezentralisierung. Vor allem im
Osten waren die neu gegründeten Bundesländer identi-
tätsstiftend. Das führte in der damaligen Debatte aus
meiner Sicht zu einer Überbetonung der föderalen Seite.
Deren Folgen haben wir gerade in den letzten Jahren im-
mer stärker zu spüren bekommen. Bundesstaatliche Re-
gelungen wurden immer schwieriger, wenn es zu Wider-
sprüchen aus einzelnen Ländern kam. Zunehmend
drohte das Verfassungsgericht politische Entscheidungen
zu ersetzen. Es ist nicht zu dramatisch, wenn man pro-
phezeit, dass der Bund ohne eine Reform in akute Hand-
lungsunfähigkeit geraten wäre.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Durch einen Kraftakt, der bis in die letzten Tage an-
dauerte, ist es uns gelungen, diese Tendenz zu stoppen.
Bundestag und Bundesrat haben sich zusammengerauft.
Herausgekommen ist, wie die große Mehrheit meiner
Fraktion und ich meinen, Erstaunliches: Die Minister-
präsidenten haben auf große Teile ihrer Vetorechte im
Bundesrat verzichtet und im Gegenzug die Befugnisse
ihrer Landtage stärken lassen. Es ist ein wesentlicher Er-
folg, dass in Zukunft die Landtage und nicht mehr die
Ministerpräsidenten im Bundesrat entscheiden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir Parlamentarier können uns freuen: Die jetzt vor-
liegende Reform bedeutet eindeutig eine Stärkung des
Parlamentarismus in Deutschland, und zwar auf allen
Ebenen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Gerade vor diesem Hintergrund möchte ich zu der Kritik
mancher Kollegen, der Bund habe zu viele Gesetzge-
bungsbefugnisse an die Länder abgegeben, anmerken:

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(C (D ch gehe davon aus, dass die Belange der Bürger auch ei den Landesparlamenten in guten Händen sind. Ich abe Vertrauen in die Landtagsabgeordneten. Sie sind icht dümmer als Bundestagsabgeordnete. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Heiterkeit bei der FDP)


Vielleicht gilt das nicht für die FDP. Ich sehe, dass es
n Ihren Reihen ein wenig Aufregung gibt. Generell gilt
as aber durchaus.

Die Zahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze wird
aktisch halbiert. Das ist ein Erfolg, an den auch ich erst
eglaubt habe, als ich das in einem Gutachten des Wis-
enschaftlichen Dienstes des Bundestages schwarz auf
eiß gesehen habe.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


as ist ein Erfolg für alle, die sich in Zukunft weniger
ächte im Vermittlungsausschuss um die Ohren zu

chlagen haben, wo sie auch manche teilweise unsinni-
en Entscheidungen getroffen haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Meine Fraktion hat den Entwurf so intensiv diskutiert
ie keinen anderen. Wir haben in vier Fraktionssitzun-
en alle Aspekte des Pakets analysiert. Hinzu kommt die
mfänglichste Anhörung, die es jemals gegeben hat.
arüber wurde gerade schon gesprochen. Vor dem Hin-

ergrund dieser Anhörung sind in den letzten Wochen
roße substanzielle Verbesserungen im Gesetz erreicht
orden. Sie wissen, dass ich mich persönlich dafür ein-
esetzt habe, dass Änderungen erreicht werden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Peter Danckert [SPD]: Vielen Dank!)


Bei der Einbringung des Entwurfs habe ich die Hoff-
ung geäußert – das geschah zur Überraschung, viel-
eicht auch zum Missfallen einiger Beteiligter; aber ich
in dazu da, für meine Fraktion und für die Bürger zu ar-
eiten, nicht zum Gefallen oder Missfallen mancher Per-
onen –,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ass Verbesserungen und Veränderungen möglich sein
üssen. Ich habe seinerzeit die Punkte genannt, die noch

inmal erörtert werden müssten. Insbesondere im Bil-
ungsbereich habe ich wie die meisten Bildungspolitiker
ller Fraktionen


(Volker Kröning [SPD]: So ist es! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: So ist es!)


nd wie nahezu alle Experten eine Korrektur des so ge-
annten Kooperationsverbotes für unumgänglich ge-
alten. Wir haben die Veränderung erreicht.


(Beifall bei der SPD)


Dem Bund muss es möglich sein und bleiben, die
änder in ihrer Hochschulpolitik finanziell zu unterstüt-
en, und zwar nicht nur beim Hochschulbau, sondern
uch in Forschung und Lehre.






(A) )



(B) )


Dr. Peter Struck

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Richtig!)


Ich will besonders betonen: Angesichts der dramatisch
wachsenden Zahl der Studenten in den nächsten Jahren
wäre alles andere unverständlich und unsinnig gewesen.
Deshalb haben wir es so geändert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit dem für
die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands wichtigen Hoch-
schulpakt entscheidende Stützpfeiler eingezogen und
den Weg für ähnliche Vorhaben frei gemacht haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deshalb haben wir um diesen Punkt bis zuletzt ge-
kämpft. Ich bin den Ministerpräsidenten dankbar, dass
sie darüber noch einmal zu Verhandlungen bereit waren,
obwohl sie sich auf ihrer Konferenz am 22. Juni schon
ablehnend entschieden haben. Die jubelnde Reaktion der
Bundesbildungsministerin auf diesen Erfolg zeigt mir,
dass wir diesen Kampf im Sinne der Bundesregierung
geführt haben.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Frau Schavan, Sie können sich darauf verlassen: Wir
sind zur Verbesserung des Bildungs-, Wissenschafts-
und Forschungsstandorts Deutschland immer auf Ihrer
Seite und wenn es sein muss, gehen wir auch gern voran.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)


Im Umweltbereich haben wir aus Bundessicht zwar
nicht das Ziel aller Wünsche, aber immerhin einen, wie
ich meine, ausgewogenen Kompromiss erreicht. Einige
Mitglieder meiner Fraktion sehen das explizit anders.
Ich weiß und kann nachvollziehen, dass sich die Um-
weltpolitiker unserer Fraktion


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ja!)


und Minister Gabriel noch mehr Bundeseinheitlichkeit
gewünscht hätten. Aber ich teile die Auffassung des
Ministers, dass es viel weniger Länderabweichungen ge-
ben wird, als die Kritiker fürchten.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Abwarten!)


Ich halte es für wesentlich, dass jetzt der Rahmen für ein
einheitliches und vollständiges Umweltgesetzbuch ge-
schaffen wurde. Ein Jahrzehnt hat der Bund das erfolg-
los versucht. Jetzt hat das Umweltministerium gut drei
Jahre Zeit, das UGB zu realisieren. Das ist ein ehrgeizi-
ges Ziel, aber ich bin sicher, dass Sigmar Gabriel diese
Aufgabe meistern wird. Unsere Unterstützung dafür hat
er.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU])


Für einen entscheidenden Erfolg halte ich es, dass wir
das Grundgesetz europatauglicher gemacht und die Stel-
lung des Bundes in Brüssel gestärkt haben. In den
meisten Politikfeldern kann der Bund jetzt endlich mit
einer Stimme sprechen. Das ist für das Gewicht

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(C (D eutschlands im Konzert der 25 Mitgliedstaaten ein groer Fortschritt. Dass sich diese Verbesserung nicht auf ie Kernkompetenzen der Länder – Schule, Kultur und undfunk – bezieht, ist für die Kulturpolitiker der Koali ion eine bittere Pille. Ich kann ihre Forderung an die änder verstehen, geeignete Prozesse zur Abstimmung ntereinander und gemeinsam mit der Bundesregierung u organisieren. Denn auch im Kulturbereich ist es mehr ls wünschenswert, dass die Vertretungsverantwortung indeutig im gesamtstaatlichen Interesse und nicht im nteresse einzelner Bundesländer wahrgenommen wird. Bei einem so umfassenden Paket konnten wir alle nur usammenkommen, da wir zu Kompromissen bereit waen. Die reine Lehre war nicht durchsetzbar. Das Austaieren der Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen nd zwischen den Ländern selbst erfordert auf allen Seien Zugeständnisse. Mein Lehrmeister Hans-Jochen Vogel hat mich entetzt gefragt: Was habt ihr mit meinem Strafvollzugsgeetz gemacht? r hatte den Vollzug als Justizminister einer sozialliberaen Koalition in die Bundeszuständigkeit geholt. Jetzt andert der Vollzug wieder in die Verantwortung der änder. Der Sinn erschließt sich vielen hier im Hause icht. (Beifall bei der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Zuruf von der SPD: Gute Frage!)


eshalb werden wir darauf achten, dass diese Verlage-
ung nicht zu einem Länderwettbewerb um den härtesten
nast in Deutschland führen wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn?)


Noch schärfer werden wir im Auge haben, welche
olgen die Abgabe des Heimgesetzes an die Länder hat.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann?)


ür die Fachpolitikerinnen und die Fachpolitiker meiner
raktion war diese Entscheidung ein schwer zu überwin-
endes Hindernis dabei, dem Gesetz zuzustimmen, zu-
al die Mehrzahl der Experten in den Anhörungen


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle!)


nd die Wohlfahrtsverbände vehement dafür plädiert ha-
en, die Zuständigkeit beim Bund zu belassen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


s muss gesichert bleiben, dass die Qualitätsstandards,
ie Beschwerderechte sowie die im Heimvertrag festge-
chriebenen Rechte und Pflichten im Standard nicht ge-
enkt werden. Es wird auch entsprechende rechtliche
öglichkeiten geben, gegen eine solche Senkung der

tandards vorzugehen.






(A) )



(B) )


Dr. Peter Struck

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Gerade ältere, pflegebedürftige und behinderte Men-
schen bedürfen des besonderen Schutzes. Ich kann die
Meinungen der Kolleginnen und Kollegen verstehen.
Aber ich vertraue darauf, dass die Abgeordneten in den
Landesparlamenten ebenso verantwortlich mit den
Rechten und dem Schutz dieser Menschen umgehen, wie
wir das bisher auch getan haben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will auch nicht verschweigen, dass es Bedenken
unserer Jugend- und Familienpolitiker und -politikerin-
nen zu dieser Reform gibt. Ihre Sorge ist, dass bewährte
Behördenstrukturen zerschlagen und Hilfe zurückgefah-
ren werden. Ich teile diese Sorge nicht. Ich habe mich in
meiner Fraktion stark dafür eingesetzt, entgegen diesen
Bedenken dem Paket zuzustimmen. Aber ich verstehe
diese Sorge.

Schließlich will ich noch erwähnen, dass es eine
Reihe von Kolleginnen und Kollegen vor allem – aber
nicht nur – aus den neuen Ländern gibt, die die Sorge
umtreibt, dass ihre Länder im Wettbewerb nicht mehr
mithalten können. Sie sehen in einer massiveren Stär-
kung des Bundes einen Schutzwall vor dem weiteren
Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse. Ich glaube
aber nicht, dass es in Landesparlamenten die Tendenz
oder die Neigung gibt, im Wettbewerbsföderalismus zu-
lasten der Rechte der Menschen besser zu werden. Das
wird es nicht geben; das darf es auch nicht geben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir werden auch darüber im zweiten Teil der Föderalis-
musreform zu entscheiden haben.

Die weit überwiegende Mehrheit der Kolleginnen und
Kollegen in meiner Fraktion haben die Bedenken in ein-
zelnen Politikbereichen zugunsten der Gesamtreform zu-
rückgestellt. Ich danke ihnen dafür. Doch dabei möchte
ich es nicht bewenden lassen. Wir haben gegenüber die-
sen Kollegen auch eine Verpflichtung. Wir müssen die
Entwicklung an den kritisierten Punkten genau beobach-
ten und notfalls – wenn es denn geht – zum Einschreiten
bereit sein. Das sage ich hier für meine Fraktion deutlich
zu.


(Beifall bei der SPD)


Es werden sich immer Wege finden.

Ich bin mir im Übrigen sicher, dass die Bedenken der-
jenigen Kolleginnen und Kollegen, die heute nicht zu-
stimmen können, durch die Verfassungspraxis widerlegt
werden.

Wenn wir heute diese Reform beschließen, haben wir
einen wichtigen Schritt zur Neuordnung der bundesstaat-
lichen Ordnung abgeschlossen – aber eben nur einen ers-
ten Schritt. Es wird wenigstens der gleichen Kraft, der
gleichen Fairness untereinander bedürfen, jetzt in einer
weiteren Stufe auch die Reform der Finanzbeziehun-

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(C (D en zwischen Bund und Ländern und zwischen den Länern untereinander anzupacken. Wie in den vergangenen Jahrzehnten ist es auch heute o, dass die Länder der Bundesrepublik ungleich stark, ngleich finanziell leistungsstark sind. Bund und Länder aben hier immer ausgleichend gewirkt über den Länerfinanzausgleich. Schwächere Länder haben auf diees solidarische System immer setzen können. or allem der Freistaat Bayern hat mehr als drei Jahrehnte von dieser Solidarität der Länder profitiert, (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


evor er andere davon profitieren lassen konnte und
usste. Für meine Fraktion steht fest, dass diese Solida-

ität bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen weiter
enötigt wird.


(Beifall bei der SPD)


ir werden dafür kämpfen, dass diese notwenige Soli-
arität bei der zweiten Stufe der Verfassungsreform nicht
en Interessen der jetzt reichen, starken Länder, nicht ei-
er bloßen Wettbewerbsideologie geopfert wird.


(Beifall bei der SPD)


ür mich persönlich steht fest, dass dieser Ausgleich am
nde nur dann gerecht zu gestalten ist, wenn die Zahl
er Länder geringer und ihre Stärke angeglichen wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


uf Dauer werden wir uns dieser Frage nicht entziehen
önnen.

Ich weiß, dass die Neuregelung der Finanzbezie-
ungen einer großen Kraftanstrengung aller bedarf.
ber wir stehen im Wort, auch diese Aufgabe noch in
ieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen, mit der
leichen Beharrlichkeit, mit der wir diese erste Stufe
um Erfolg gebracht haben.

Dass wir es geschafft haben, verdanken wir der Arbeit
ieler. Ich möchte Franz Müntefering und den bayeri-
chen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber nennen,


(Beifall bei SPD und der CDU/CSU)


ie ab 2003 die Föderalismuskommission geleitet haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


hnen gilt unser besonderer Dank. Dem Rechtausschuss
ilt unser Dank für die Vorbereitung und Durchführung
er umfassendsten Anhörung, die es in der Geschichte
on Bundestag und Bundesrat je gegeben hat. All den
achpolitikern und Fachpolitikerinnen, die viel Mühe in
as Gelingen gesteckt haben, meinen herzlichen Dank
nd meinen hohen Respekt für die geleistete Arbeit!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


er Dank gilt aber ebenso den Ländern, die mit uns um
ine Lösung gerungen haben.






(A) )



(B) )


Dr. Peter Struck
Mit dem heutigen Tag wird diese Koalition das erste
große und wichtige Reformvorhaben ihrer Agenda ab-
schließen. Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen,
dass der Bund mehr Handlungsfähigkeit gewinnt, die
Länder dafür im Gegenzug mehr politische Gestaltungs-
möglichkeiten erhalten. Das werden wir heute einlösen.
Wir werden Deutschland erneuern, Schritt für Schritt,
beharrlich und verlässlich.


(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604401200

Ich erteile das Wort Kollegen Ernst Burgbacher, FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1604401300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Über die Ziele, die wir mit dieser Föderalismusreform
verfolgen, herrscht, glaube ich, in weiten Teilen dieses
Hauses Einigkeit: Wir alle haben das Gefühl, wir müssen
Deutschland wieder reformfähig machen und der Re-
formstau muss aufgelöst werden. Wir alle erleben, dass
Entscheidungsprozesse bei uns zu lange dauern und dass
die Bürger häufig nicht mehr nachvollziehen können,
wie Entscheidungen zustande kommen.

Deshalb haben gerade die Liberalen mit der
Naumann-Stiftung und vielen anderen zahlreiche Vor-
arbeiten dafür geleistet, dass wir in diese Diskussion ein-
steigen konnten. Wir bekennen uns nach wie vor zu dem
Ziel: Eine Föderalismusreform, die den Namen verdient,
braucht dieses Land dringend.


(Beifall bei der FDP)


Wir waren uns auch darüber einig, was dazu geleistet
werden muss: Wir müssen den Umfang der Zustim-
mungspflichtigkeit reduzieren. Das war mit das oberste
Ziel. Daneben müssen wir die Kompetenzen klarer tren-
nen. Wir hatten das Ziel, die Rahmengesetzgebung und
die Gemeinschaftsaufgaben weitgehend abzubauen.
Herr Kollege Struck, hier unterscheiden wir uns über-
haupt nicht. Ich glaube, hier herrschte Einigkeit im gan-
zen Hause. So sind wir damals auch angetreten.

Ich darf auch deshalb daran erinnern, weil das für den
heutigen Diskussionsprozess wichtig ist: Die FDP-Bun-
destagsfraktion hatte im Vorfeld der Föderalismuskom-
mission einige Forderungen angemeldet. Die eine war:
Wir wollten das lieber in einem Konvent behandeln. Das
ist abgehakt. Ich glaube aber, zwei weitere Dinge waren
schon wichtig: Wir wollten die Frage der Neugliederung
der Länder nicht ausklammern und vor allem haben wir
gefordert, die Reform der Finanzverfassung in diese
Reform mit einzubeziehen. Ich glaube, es zeigt sich
heute – das hat sich auch im Verlauf der ganzen Diskus-
sion gezeigt –: Es war ein Grundfehler dieser Konstruk-
tion, die Reform der Finanzverfassung zunächst zum
Tabu zu erklären.


(Beifall bei der FDP)


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(C (D Ich möchte deutlich sagen: Es war enttäuschend, dass orderungen von uns auch deshalb abgelehnt wurden, eil sie von der Opposition kamen. Ich will nur ein ein iges Beispiel nennen: Man hat in der Kommission und brigens jetzt auch in den Ausschüssen unendlich lange arüber diskutiert, ob man dem Bund bezüglich der ochschulen Kompetenzen geben soll oder ob alles zu en Ländern kommen soll. Wir als FDP haben früh einen ntwurf eingebracht, wonach die Hochschulautonomie ns Grundgesetz geschrieben werden sollte, weil es dann ine andere Kompetenzaufteilung geben würde und die ochschulen autonom wären. Das wäre der richtige Weg ewesen. Leider ist die Mehrheit auf diesem Weg nicht itgegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir anerkennen, ass in diesem ersten Reformschritt viele richtige Dinge nthalten sind. er Art. 84 Grundgesetz ist in seiner jetzigen Konstrukion sicher richtig. Die Rahmengesetzgebung ist abgechafft und es wurden eine gewisse Entflechtung und eiiges mehr erreicht. Das wollen wir durchaus nerkennen. Auf diesem Weg haben wir Sie auch immer onstruktiv begleitet. Es gibt für uns aber auch einige Punkte, die uns sehr achdenklich machen. Der erste Punkt ist das Instrument er Abweichungsgesetzgebung. Ich sehe hier viele, mit enen wir in der Kommission saßen. Sie wissen, dass ir hier immer große Bedenken hatten, ob es richtig sein ann, einerseits die Rahmengesetzgebung abzuschaffen nd andererseits mit dem neuen Instrument der Abweihungsgesetzgebung eine Pingponggesetzgebung in ang zu setzen. Wir hatten Bedenken und wir haben iese Bedenken nach wie vor. Wir haben auch Bedenken bezüglich des Art. 104 a bs. 4 Grundgesetz und fragen uns, ob dies tatsächlich u einer Reduzierung der Anzahl zustimmungspflichtier Gesetze führt. Wir wissen, dass uns der Wissenchaftliche Dienst des Bundestages eine Untersuchung orgelegt hat, wonach die Gesetze in den letzten beiden egislaturperioden nur etwa zur Hälfte zustimmungsflichtig gewesen seien. An dieser Untersuchung gibt es ber große Zweifel, weil sie vor allem die Gesetze berifft, die sowieso nicht umstritten waren. Aber in der nhörung haben uns einige Experten gesagt: Bei den ichtigen Gesetzen besteht sogar eher die Gefahr, dass ie Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze erhöht ird. – Für die Auswertung dieses Punktes hätten wir esentlich mehr Zeit gebraucht, sodass wir ihn vielleicht och hätten klären können. Er ist bis heute ungeklärt. (Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Da hätten Sie mit Ihrer Regierung in BadenWürttemberg reden und das klären können!)


(Beifall bei der FDP)


(Joachim Stünker [SPD]: Ah ja!)


(Beifall bei der FDP)


Der entscheidende Punkt für uns war die Reform der
inanzverfassung. Wir haben immer gesagt: Der erste
eil der Föderalismusreform bleibt ohne den zweiten






(A) )



(B) )


Ernst Burgbacher
Teil, die Reform der Finanzverfassung, ein Torso. Fast
alle Experten in der Anhörung haben uns Recht gegeben
und dies bestätigt. Wir haben sehr sorgsam abgewogen,
wie stark das Versprechen, das in der Vereinbarung zwi-
schen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten
sowie in dem Entschließungsantrag enthalten ist, zählt.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verspre-
chen zu schwach ist. Darin wird nämlich nur angekün-
digt, dass die Vertreter des Bundestags, der Bundesregie-
rung und der Landesregierungen zügig in Gespräche
eintreten werden. Wir sind aber schon vor drei Jahren in
Gespräche eingetreten. Wir hätten erwartet, dass heute
klare Vorgaben – ein Zeitplan und Angaben, in welcher
Form die Umsetzung erfolgt – vorliegen. Eine offene
Themenliste reicht nicht; notwendig ist vielmehr eine
Festlegung, welche Themen auf keinen Fall tabuisiert
werden. Das wäre entscheidend gewesen. Sie haben aber
nichts dergleichen vorgelegt.


(Beifall bei der FDP)


In dem Beschluss ist zu lesen – ich zitiere –

Die Regierungschefs der Länder weisen darauf hin,
dass sie vor Aufnahme dieser Gespräche die The-
matik in einer Konferenz nach der Sommerpause …
behandeln werden.

So etwas haben wir im Mai 2004 schon einmal erlebt,
als die Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Be-
schluss gefasst haben – darin sehe ich den Grundfehler
des gesamten Vorhabens –, der zwar ein Kompromiss
auf einem sehr kleinen gemeinsamen Nenner war, der
aber die weitere Arbeit in jeder Phase behindert hat. Nun
wird man wieder beschließen, was alles nicht auf die Ta-
gesordnung gesetzt werden darf. Das wird das Ende der
Reform der Finanzverfassung bedeuten. Deshalb können
wir dieses Vorhaben nicht mittragen.


(Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Reden Sie mal mit Oettinger!)


Ganz Deutschland ist zurzeit im Fußballfieber. Wir
alle erleben, dass sich etwas geändert hat. Jahrelang ha-
ben wir beklagt, dass bei unserer Mannschaft der Ball
hin und her geschoben und zurückgespielt wird, dass
aber kein Angriff stattfindet. Jetzt sind wir alle begeis-
tert, wie Klinsmann es geschafft hat, dass das Spiel an
Tempo gewonnen hat und nach vorne gespielt wird. Ge-
nau das bräuchten auch wir, aber dazu taugt Ihr Konzept
nicht.

Auch bei diesem Konzept wird der Ball wieder nach
hinten gespielt. Wir brauchen aber einen Befreiungs-
schlag nach vorne. Daran haben wir mitgearbeitet. Das
Ergebnis, das Sie uns vorlegen, ist in keiner Weise ein
solcher Befreiungsschlag. Es fehlt vor allem eine ver-
lässliche Grundlage für den zweiten Schritt, die Reform
der Finanzverfassung.

Deshalb wird die FDP-Bundestagsfraktion den Ge-
setzentwurf heute in ihrer großen Mehrheit ablehnen.
Wir sind aber weiter zu allen konstruktiven Gesprächen
bereit, die unser Land nach vorne bringen. Dafür haben
Sie unser Wort.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP)


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(C (D Ich erteile das Wort Kollegen Wolfgang Bosbach, DU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Olaf Scholz [SPD])

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1604401400


Wolfgang Bosbach (CDU):
Rede ID: ID1604401500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kon-

roverse und hitzige Geschäftsordnungsdebatte hat ge-
eigt, wie wichtig das Thema ist, über das wir heute be-
aten und entscheiden. Es ist verständlich, dass man hart
ingt. Unverständlich ist allerdings, dass der Eindruck
rweckt wird, hier würde irgendetwas im Hauruckver-
ahren – sozusagen im Sprint – durchgezogen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben einen Marathonlauf hinter uns und würden
einen besonders guten Eindruck hinterlassen, wenn wir
etzt fünf Meter vor dem Ziel kollabierten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Lachen bei der LINKEN)


Herr Burgbacher, ich greife gerne Ihr Bild aus dem
ußball auf. Sie haben uns zu Recht mit Fußballspielern
erglichen. Heute Morgen beschließen wir die Födera-
ismusreform; heute Nachmittag stellen wir die Weichen
ür das Halbfinale.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Weichen für das Finale!)


Erst einmal müssen wir ins Halbfinale kommen, Frau
ünast. Wir müssen immer die richtige Reihenfolge ein-
alten.


(Joachim Stünker [SPD]: Frau Künast, so ist die Weichenstellung immer noch!)


Herr Burgbacher, Sie haben doch dem Antrag zuge-
timmt, die Reform der Finanzverfassung zu vertagen.
lauben Sie, dass eine Mannschaft einen guten Eindruck

uf die Zuschauer macht, wenn sie fünf Minuten vor
pielende das Spielfeld verlässt und ankündigt, noch
inmal ins Trainingslager zu gehen, weil sie noch ein
isschen üben will?


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Herr Kollege Struck, Sie haben hinsichtlich der Län-
erfinanzen richtigerweise darauf hingewiesen, dass der
reistaat Bayern über lange Jahre hinweg


(Dr. Peter Danckert [SPD]: 30 Jahre! Jahrzehnte!)


ehmerland war und vom Länderfinanzausgleich profi-
iert hat.

Sie hätten aber auch ergänzend hinzufügen müssen,
ass bis zum Jahr 2006 der Freistaat Bayern mehr als
oppelt so viel in den Länderfinanzausgleich eingezahlt
at, als er früher erhalten hat.






(A) )



(B) )


Wolfgang Bosbach
Es gibt kein solidarischeres Land als den Freistaat
Bayern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Stünker [SPD] – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Jetzt wird er Minister!)


Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das
vom Nehmerland zum Geberland geworden ist. Wenn
alle Bundesländer Geberländer wären, dann brauchten
wir keine Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Jetzt kommen wir zu den Details. Worum geht es? Es
geht um die größte Staatsreform in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland. Es geht um die Entflech-
tung der viel zu dichten Verflechtung der Bund-Länder-
Beziehungen, deren Folge die gegenseitige Blockade
nicht nur, aber auch im Gesetzgebungsverfahren war. Es
geht um die klare Abgrenzung der Kompetenzen der
Länder von den Kompetenzen des Bundes und es geht
um die Stärkung der Demokratie, damit die Bürgerinnen
und Bürger in Zukunft erkennen können, welche politi-
sche Ebene für welches Thema zuständig ist und wer die
alleinige Verantwortung trägt. Es geht darum, dass diese
Verantwortung nicht mehr auf die jeweils andere parla-
mentarische Ebene abgewälzt werden kann. Die Bürge-
rinnen und Bürger haben davon einen Vorteil. Sie sind
Gewinner dieser Reform. Gewinner ist aber auch der
Bund. Es wäre doch für uns alle ein enormer Fortschritt,
wenn in Zukunft diejenigen Gesetze, die wir hier beraten
und beschließen, eins zu eins im Bundesgesetzblatt ste-
hen würden. Das wäre doch ein Gewinn für uns alle.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben über Jahrzehnte hinweg – das ist schon fast
die Regel – unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse im
Bundesrat und im Bundestag gehabt. Fast zwei Drittel
aller Gesetze sind zustimmungspflichtig. Sie können nur
in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Das
eigentliche Gesetzgebungsorgan ist in den letzten Jahr-
zehnten der Vermittlungsausschuss geworden, der im-
mer unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt hat.
Wenn wir wieder Vertrauen in die Politik und in uns
Politiker zurückgewinnen wollen, dann ist Transparenz
das oberste Gebot. Dann muss der Deutsche Bundestag
wieder in öffentlicher Sitzung als Forum der Nation über
seine eigenen Gesetze endgültig entscheiden können.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Es soll sogar vorgekommen sein, dass im Vermittlungs-
ausschuss sachfremde Materien miteinander verkoppelt
worden sind, dass Tauschgeschäfte gemacht wurden.


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Das haben wir gestern erlebt! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Anders als im Koalitionsausschuss!)


Die Koalition hat vor wenigen Tagen gezeigt, dass es
auch völlig anders geht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Helau! Alaaf!)


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(C (D Wir wollen die Reformziele durch eine Reduzierung er Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze von jetzt ut 60 Prozent auf gut 30 Prozent erreichen. Das ist in nserem Interesse. Das soll Zug um Zug gegen die Überragung von Gesetzgebungskompetenzen, die jetzt noch er Bund hat, an die Länder geschehen. Wir wollen den yp Rahmengesetzgebung abschaffen und wir wollen en neuen Typ Abweichungsgesetzgebung in das Grundesetz aufnehmen. Wir wollen das Grundgesetz europaauglicher machen. Wir etablieren einen nationalen Stailitätspakt. Das ist in unserem Interesse, im Interesse es Bundes. Und – das freut auch den Innenpolitiker –: ir wollen unserem Bundeskriminalamt eigene Kompe enzen zur Terrorbekämpfung geben. Das Konzept, das Ihnen heute zur Abstimmung voriegt, stößt auf Zustimmung, aber auch auf Kritik. (Kornelia Möller [DIE LINKE]: Sie sind ein Dampfplauderer!)


ie einen sagen, das sei der Königsweg, die anderen sa-
en, das sei ein Irrweg. – Was kann einem Politiker der
nion Besseres passieren, als von links außen kritisiert

u werden. Das ist für uns geradezu eine Auszeichnung.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte sich an
er einen oder anderen Stelle andere Lösungen vorstel-
en können. Ich nehme als Beispiel das Thema Beam-
enrecht. Es waren gerade die Länder, die Anfang der
0er-Jahre den Bund händeringend darum gebeten ha-
en, im Beamtenrecht für die Besoldung, für die Versor-
ung und für das Laufbahnrecht einheitliche Regelungen
u schaffen. Jetzt wollen die Länder den entgegengesetz-
en Weg gehen. Sie weisen aus ihrer Sicht nicht ganz zu
nrecht darauf hin, dass 89 Prozent der Beamtinnen und
eamten in der Bundesrepublik Deutschland nicht Bun-
esbeamte, sondern Länder- und Kommunalbeamte
ind, also ihre eigenen Leute. Deswegen müssen wir
och zumindest respektieren, dass sie eine größere Per-
onalhoheit über ihre eigenen Landesbediensteten haben
ollen.

Ich werbe aus voller Überzeugung für diese Reform.
ie ist für die Modernisierung des Landes und für die
tärkung der Demokratie wirklich unerlässlich. Sie ist
in fairer Kompromiss zwischen den politischen Interes-
en, die der Bund – also wir – hat, und den legitimen An-
iegen der Länder.

Im Detail wären andere Regelungen gut zu begrün-
en; der Kollege Struck hat auf die Themen Strafvollzug
nd Heimrecht hingewiesen. Es wäre jedoch unverant-
ortlich, wegen Bedenken im Detail, die es auch bei uns
ibt, die gesamte Reform komplett scheitern zu lassen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Na, na, na! Das sind doch keine Details!)


as wäre nach jahrelangen Verhandlungen wirklich eine
lamage für uns alle. Wenn ich „alle“ sage, dann meine

ch Regierung und Opposition. Es soll niemand glauben,
ass er davon einen Vorteil hätte!






(A) )



(B) )


Wolfgang Bosbach

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Stünker [SPD])


Hierdurch hätte sich das Thema Föderalismusreform
– von deren Notwendigkeit sind wir alle überzeugt – für
Jahrzehnte erledigt; das muss man wissen. Unverant-
wortlich wäre es vor allem deshalb, weil ein Scheitern
dieser Reform das Symbol für die Selbstfesselung des
Staates und Ausdruck der Reformunfähigkeit unseres
Landes wäre. Es soll niemand glauben, dass er als Parla-
mentarier, dass der Deutsche Bundestag als Gesetzge-
bungsorgan, dass die Länder einen Vorteil davon hätten,
wenn wir scheiterten.

Das Gegenteil ist richtig. Es ist richtig, dass wir Kom-
petenzen an die Länder abgeben. Warum aber wird dau-
ernd unterschlagen, dass die Länder auch Kompetenzen
an den Bund abgeben? Richtig ist, dass der Bund jede
Menge neuer Kompetenzen erhält. Der für mich bedeu-
tendste Gewinn besteht darin, dass zukünftig zwei Drit-
tel aller Kompetenzen im Bereich der konkurrierenden
Gesetzgebung von der so genannten Erforderlichkeits-
klausel befreit werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Spätestens durch die Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Juniorprofessur haben die Länder eine
unglaublich starke Stellung im Verfassungsgefüge, ge-
nauer gesagt bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundes.
Es ist in unserem ureigenen Interesse, dass wir möglichst
viele Gesetzgebungsmaterien von dieser Klausel be-
freien. Wenn das geltende Recht weiterhin Bestand
hätte, bestünde die reale Gefahr, dass weite Teile des
Bundesrechtes komplett versteinern und wir überhaupt
nichts mehr ändern können.


(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])


Dauernd schwebte das Damoklesschwert der Rechtsun-
sicherheit über jedem Gesetz und auch den entsprechen-
den Verwaltungsakten der Länder. Das kann doch nicht
in unserem Interesse sein. Die Länder bekommen Kom-
petenzen dort, wo sie schon jetzt für den Vollzug der Ge-
setzgebungsmaterien zuständig sind.

Thema Strafvollzug; Kollege Struck hat es angespro-
chen. Ich teile das, was er sagt, füge aber Folgendes
hinzu: Es war der Bund, der den Ländern die Kompetenz
für den Strafvollzug angeboten hat. Die Länder haben
dieses Angebot angenommen. Dass man sie dann dafür
kritisiert, dass sie ein Angebot des Bundes annehmen, ist
nicht in Ordnung.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Länder erhalten nicht nur mehr Kompetenzen. Sie
erhalten auch eine größere politische Verantwortung.
Wir sollten keinen Zweifel daran haben, dass die Länder
dieser Verantwortung auch gerecht werden. Die Kolle-
ginnen und Kollegen in den deutschen Landtagen sind
doch genauso verantwortungsbewusst wie wir. Sie alle
müssen sich in gleicher Weise wie wir vor der Öffent-
lichkeit für ihr Tun oder Unterlassen rechtfertigen. Wir
dürfen doch nicht glauben, dass wir als Bundesgesetzge-
ber, nur weil wir eine größere Einheit bilden, per se der

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(C (D essere Gesetzgeber seien. Die Länder bekommen Kometenzen und Verantwortung und werden sie auch wahrehmen. Bedenken gibt es natürlich auch bei der Abweihungsgesetzgebung. Aber es ist nicht richtig, dass der und im wichtigen Bereich Naturund Umweltschutz islang die volle Regelungskompetenz hatte. Das ist chlicht falsch. rst durch die Reform bekommt der Bundesgesetzgeber ine Vollkompetenz. Erst durch diese Reform hat der undesgesetzgeber die Möglichkeit, zum ersten Mal in er Geschichte des Landes ein Umweltgesetzbuch vorulegen. Es ist nicht richtig, dass die Länder beim Umeltrecht generell vom Bundesrecht abweichen dürfen. ie erhalten Abweichungsrechte dort, wo der Bund bis ang nur eine Rahmenkompetenz hatte. Es ist auch richig, dass wir den Typ Rahmengesetzgebung abschaffen; enn er hat sich nicht bewährt. Der Bund sagt: Wir würden euch Landeskindern erne ein wunderschönes Kunstwerk hinstellen, aber wir ürfen leider nur den Rahmen zimmern; das Bild liefern ie Länder. – Die Länder sagen: Wir würden tolle Kunsterke fabrizieren, aber der Rahmen ist so groß, dass an vor lauter Rahmen das Bild nicht sehen kann. – So chiebt jeder die politische Verantwortung auf den andeen. Das nützt niemandem. Deswegen müssen wir damit eute ein Ende machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])


(Vorsitz: Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt)


Der Bund hat zukünftig Umweltkompetenzen mit Ab-
eichungsmöglichkeiten. Das ist richtig. Der Bund hat

ukünftig aber auch Umweltkompetenzen ohne Abwei-
hungsmöglichkeiten – beispielsweise bei Luft, Lärm
nd Abfallwirtschaft – und es wäre gut, wenn wir auch
n der heutigen Debatte keinen gegenteiligen Eindruck
rweckten. Jede Abweichung, die die Länder vornehmen
ollen, muss doch gut begründet sein.

Was kann unserem Land eigentlich mehr nutzen als
in wirklicher Wettbewerb innovativer, kreativer Ideen?
in Wettbewerb um die besten Lösungen ist das Beste,
as diesem Land passieren kann, übrigens nicht nur
eim Thema Föderalismus.

Es bleibt die vielfach gestellte Frage – es ist schon an-
esprochen worden –, warum wir keine Länderneuglie-
erung – sprich: eine Reduzierung der Zahl der Bundes-

änder – erörtert und ins Auge gefasst haben. Die
undesländer haben eine sehr unterschiedliche Größe,

ehr unterschiedliche Einwohnerzahlen und eine sehr
nterschiedliche Wirtschafts- und Finanzkraft. Ebenso
otwendig wie diese Reform – ich stimme sofort zu,
err Burgbacher – ist eine Neuordnung der Bund-Län-
er-Finanzbeziehungen. Das erste Thema ist mit dem
weiten Thema untrennbar verbunden.






(A) )



(B) )


Wolfgang Bosbach
Aber eine Länderneugliederung, genauer gesagt: eine
Neugliederung des Bundesgebiets, kann nicht von uns,
also von oben, verordnet werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zustimmung des Abg. Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE])


Neue Länder lassen sich nicht gegen die Herzen der
Menschen schaffen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wenn die Menschen ihr Zusammengehörigkeitsgefühl
geschaffen haben, wenn sie sich mit einem Land, mit ei-
nem Stadtstaat identifizieren, dann kann es nicht Sache
anderer sein, ihnen diese Identifikation zu nehmen. Des-
wegen müssen wir die Menschen zunächst von der Not-
wendigkeit einer Länderneuordnung überzeugen. Wenn
das geschehen ist, dann müssen wir sie darüber entschei-
den lassen.

Meine herzliche Bitte, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen: Stimmen Sie dieser Reform zu! Sie ist in unserem
eigenen Interesse. Sie ist im Interesse des Landes und im
Interesse aller Menschen, denen wir verpflichtet sind.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604401600

Nächster Redner ist der Kollege Bodo Ramelow für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Bodo Ramelow (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604401700

Werte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen

und Kollegen! Ich glaube, dass niemand bezweifelt, dass
die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland im
föderalen Aufbau und beim Zusammenspiel zwischen
Ländern und Bund entflochten werden mussten und
müssen. Auch wir waren stets dafür, dass der Föderalis-
mus immer wieder einer Tauglichkeitsprüfung unterzo-
gen wird. Auch wir waren der Meinung, dass es nicht
deswegen so bleiben muss, weil es so ist, wie es ist. Jetzt
wird nach einer Länderneuordnung gefragt: Ich kann
nur zustimmen, wenn behauptet wird, dass eine solche
Neuordnung von den Herzen der Menschen getragen
sein muss.

Als gebürtiger Niedersachse muss ich trotzdem ein-
mal fragen: Welche Rolle und Funktion hat eigentlich
Bremerhaven noch in Deutschland? Welche Besonder-
heit liegt dem eigentlich zugrunde? Eine andere Frage
lautet: Wie ist es mit dem Verhältnis der Länder, was
Größe, Vermögen und Substanz angeht? Um beim Bild
des Fußballspiels zu bleiben:


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Nein, nicht schon wieder! Ich kann es nicht mehr hören!)


Ich habe das in der Bundesrepublik Deutschland immer
so verstanden, dass beim Zusammentreffen verschiede-
ner Mannschaften Spielregeln gelten und dass es not-

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(C (D endig ist, diese Spielregeln auch zu beachten, damit es airplay gibt. Der Vertreter der CDU/CSU hat eben gesagt: Alle änder werden dann Geberländer; das wäre doch ein chönes Ziel. Wenn ich die am Start stehenden Länder etrachte, dann stelle ich fest, dass eine ganze Reihe von iesen Ländern schon beim Start gehandicapt sind. enn man ihnen erst einmal die Beine festbindet und leichzeitig von einem ausgeglichenen Wettbewerb pricht, dann geht das ganze Vorhaben schief. Man hat 1968/69 in der alten Bundesrepublik eutschland über die Frage der Neuordnung des Födera ismus heftig und trefflich gestritten. Dann hat man den ooperativen Föderalismus im Grundgesetz verankert. as war die letzte größere Operation am Grundgesetz. (Jörg Tauss [SPD]: Das waren noch vernünftige Ministerpräsidenten!)


Ja. – Man kann auf Zitate von Herrn Benda von der
nion zurückgreifen. Er hat damals gegen den Wettbe-
erbsföderalismus klare Position bezogen. Der dama-

ige niedersächsische Finanzminister von der SPD hat
esagt, er spreche klar gegen den Separatismus.

Wenn man jetzt, 2005/06/07, an die Neuordnung der
öderalen Beziehungen geht, muss man sich doch erst
inmal ein Ziel stecken. Das vermisse ich. Zu definieren
st doch: Geht es um einen kooperativen Föderalismus
der um Wettbewerbsföderalismus?


(Beifall des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE])


Ich habe den Eindruck: Hier ist ein fauler Kompro-
iss aus Parteizentralen heraus gezimmert worden, die

uszuhandelnde Prozesse außerhalb dieses Parlaments
iteinander organisieren.

Die so genannte Mutter der Reformen, von der hier
ie Rede ist, führt dazu, dass am Ende offenkundig die
tärkeren Länder die Gewinner sein werden und gleiche
rbeits- und Lebensbedingungen in der Bundesrepublik
icht mehr ein Ziel sind, das dem Grundgesetz entspricht
nd durchgesetzt werden soll.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich will es an ein paar Beispielen festmachen. Wenn
s um einen Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland
eht, der im Grundgesetz verankert ist, dann frage ich
ich, wie man am Ende dazu kommen kann, dass die
ußenvertretung in bestimmten Bereichen, nämlich
ildung, Rundfunk und andere, nach dem Grundgesetz

n Zukunft beim Bundesrat und nicht mehr bei den Insti-
utionen des Nationalstaats angesiedelt ist. Ich hätte gern
ine Antwort von Ihnen darauf gehabt. Das haben zum
eispiel die Vertreter des Bundesrates während der gro-
en Anhörung hier vorgetragen, von der Sie, Herr
cholz, geredet haben. Die Anhörung hat stattgefunden,
ur, zugehört haben Sie offenkundig nicht, weil Sie nicht
uhören wollten.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Bodo Ramelow
In Art. 23 Grundgesetz steht nach wie vor: Die Au-
ßenvertretung übernimmt der Bundesrat. – Das heißt, an
der Stelle wird das Grundgesetz nicht einmal im Sinne
des Lübecker Konvents geändert, auf dem alle Parla-
mente gesagt haben: „Wir brauchen wieder mehr Kom-
petenzen für alle Parlamente“, weil der Bundesrat von
den Staatskanzleien und nicht von den Länderparlamen-
ten verwaltet wird. Was machen Sie hier eigentlich ord-
nungspolitisch? Sie übertragen Kompetenzen, die der
Bundesstaat hat, auf Ländervertreter, ohne dass diese
noch parlamentarisch kontrolliert sind. Ich halte das für
einen katastrophalen Irrweg.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Blanker Unsinn!)


Eine weitere Anmerkung. Sie haben nicht einmal den
Mut, dann, wenn Sie schon mit den Ländern verhandeln,
das Konnexitätsprinzip durchzusetzen, und zwar im
Grundgesetz und in den Landesverfassungen, damit in
Zukunft klar ist: Wenn es um die Kommunen geht, gilt:
Wer bestellt, bezahlt.


(Zuruf des Abg. Jörg Tauss [SPD])


– Dann hätten Sie es gleich mit verhandeln können!
Nicht nur hier rumschreien, sondern mit verhandeln, da-
mit die Länder, wenn sie denn schon von uns verlangen,
dass wir das Grundgesetz ändern, ihre Landesverfassun-
gen gleich mit ändern mit dem Ziel, dass das Konnexi-
tätsprinzip durchgehalten wird!

Noch eine Anmerkung, auch zur historischen Dimen-
sion. Wir hatten schon einmal die Gelegenheit, über
Länderneuordnung, Föderalbeziehungen und andere
Dinge ernsthaft miteinander zu streiten. Das war 1990.
Der Art. 146 Grundgesetz hätte uns den Weg geöffnet.
Ich zitiere, Frau Präsidentin:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Ein-
heit und Freiheit Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung be-
schlossen worden ist.

Indem Sie hier jetzt einen parteipolitischen Hickhack
veranstalten, der machtpolitisch die Südstaaten in
Deutschland stärken wird, betrügen Sie das ganze deut-
sche Volk um eine Verfassungsdebatte; Sie sind nicht ge-
willt, mit der Bevölkerung über Föderalbeziehungen und
das Grundgesetz als Ganzes zu reden.


(Beifall bei der LINKEN)


Dazu sage ich – ich habe das bei Beginn dieser De-
batte hier schon einmal dargelegt –: Mehr direkte
Demokratie – Herr Beck, Sie hatten das bei Rot-Grün
einmal auf der Tagesordnung – hätten wir jetzt einführen
können, und zwar im Grundgesetz und in den Landes-
verfassungen. Es gibt eine von Bürgern getragene große
Initiative für direktdemokratische Elemente. Warum re-
den wir dann, wenn wir bei der Föderalismusreform so
massiv ans Grundgesetz gehen, nicht auch einmal über
solche Elemente, die das Grundgesetz den Bürgern nä-
her bringen? Sie schützen die Bürger vor uns. Das halte
ich für den Fehler.


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(C (D (Beifall bei der LINKEN – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Landesverfassung ändern!)


Ja, die Landesverfassungen sollte man gleich mit än-
ern, wenn wir schon von den Ländern gezwungen wer-
en, Unsinn zu machen. Der Vertreter der CDU hat ja
erade für den Bereich Strafrecht bestätigt, dass wir Un-
inn machen. Sie von der CDU geben das hier zu Proto-
oll; Sie von der SPD bestätigen das. Wir aber sollen das
bnicken. Warum machen wir so einen Unsinn, wenn
lle Beteiligten sagen, das Strafrecht darf nicht dem
ettbewerbsföderalismus ausgesetzt werden, sondern
ir brauchen einheitliche Normen?


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Strafvollzugsrecht! Es geht nicht um das Strafrecht!)


Strafvollzugsrecht. Nun aber werden die Knäste nach
inanzlage ausgestattet und jeder Regionalfürst kann
ich austoben und durch Anwendung eigener Law-and-
rder-Prinzipien versuchen, bei seinem Wählervolk auf
em Rücken der Einheitlichkeit des Strafvollzugs zu
unkten. Ich halte das für einen Weg in die falsche Rich-
ung.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zum
hema Bildung: Ich nehme es Ihnen von der sozialde-
okratischen Fraktion übel


(Zurufe von der SPD: Oh!)


schreien Sie nur; Sie werden darüber überall in Ihren
ahlkreisen zu diskutieren haben –, dass Sie erst große

nitiativen gestartet haben, um die Rückübertragung der
uständigkeit für Bildung, also den Weg in die Klein-

taaterei, der angesichts der verheerenden PISA-Ergeb-
isse ein Fehler ist, zu verhindern. Sie haben davon ge-
prochen, dass wir nationale Standards brauchen. Die
etzte Regierung hat von dieser Zuständigkeit sogar ge-
etzlich Gebrauch gemacht, indem sie ein Programm für
ehr Ganztagsschulen auf den Weg gebracht hat. Jetzt

eben Sie das einfach für ein Linsengericht ab,


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Linsen? Erbsen waren das!)


ndem Sie ein Verfahren bezüglich neuer Regelungen für
ochschulen einführen, das die Einstimmigkeit der Län-
er voraussetzt. Was für einen faulen Kompromiss ma-
hen Sie da nur! Sie begeben sich in die Hand eines
inzelnen Landes, wenn Sie auf Bundesebene Kompe-
enzen wahrnehmen wollen. Das heißt, in Zukunft dik-
iert eine Minderheit über das, was wir hier im Parlament
achen, weil ein einziges Land alles verhindern kann.
elch ein Unsinn!


(Beifall bei der LINKEN)


Wir bekommen keine Bildungsoffensive mehr hin,
ir können keine nationale Diskussion über Bildungs-

tandards führen, die angesichts der schlechten Ergeb-
isse in den Bereichen Lesen, Rechnen und Schreiben
ötig wäre. Die PISA-Studie hat uns ja gerade ins
tammbuch geschrieben, dass wir da ganz hinten liegen.






(A) )



(B) )


Bodo Ramelow
Statt Möglichkeiten offen zu halten, in die Zukunft unse-
rer Kinder zu investieren, in das einzige Vermögen unse-
rer Gesellschaft, nämlich die Bildung und damit in die
Köpfe unserer Menschen,


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Bildung hätte Ihnen auch gut getan!)


geben Sie diese Kompetenz für ein Linsengericht der
Machtteilhabe ab. Sie werden Ihrer Verantwortung ange-
sichts der historischen Dimension dieser Reform nicht
gerecht.


(Beifall bei der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hier in Berlin!)


– Ach, Herr Beck, wieder ein Einwurf zu Berlin. Das ist
so lächerlich wie kleingeistig. Ich wollte nichts dazu sa-
gen, aber da Sie es jetzt noch einmal ansprechen, nur so
viel: Schon zur Zeit der rot-grünen Regierung haben Sie
unsinnigen Föderalismusregelungen zugestimmt, die
dem entsprachen, was hier jetzt gerade beschlossen wer-
den soll.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht zugestimmt! Wir hätten bestimmte Sachen nie beschlossen!)


– Herr Beck, hören Sie doch einmal eine Sekunde zu. –
Als die Kommission zur Modernisierung der bundes-
staatlichen Ordnung eingesetzt wurde, in die Vertreter
aller Parteien entsandt werden sollten, war es Ihre Partei,
die es der PDS bzw. den Mitgliedern von PDS-Landtags-
fraktionen verwehrt hat, wenigstens mitzuarbeiten. Sie
haben uns außen vor gelassen, obwohl Sie nicht einmal
annähernd so viele Landtagssitze wie wir allein in den
neuen Ländern haben.


(Beifall bei der LINKEN)


Vielen Dank, Herr Beck: Sie sollten, um biblisch zu blei-
ben, nicht nur immer vom Span im Auge des anderen re-
den, sondern auch den Balken vor Ihrem Kopf beachten.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch zum Thema Dienst- und Beamtenrecht
möchte ich eine Bemerkung machen: Hier geht es nicht
nur um die Frage der einheitlichen Besoldung, sondern
Sie schaffen auch die Möglichkeit der Einführung von
16 Länderrechten.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604401800

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Künast?


Bodo Ramelow (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604401900

Nein, danke.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So viel zum Thema Balken vor dem Kopf! – Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hosen voll!)



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(C (D Sie können doch hinterher eine Kurzintervention mahen. – Statt den Mut aufzubringen, ein einheitliches, odernes nationales Dienstrecht in Deutschland auf den eg zu bringen, bei dem die Trennung in Arbeiter, An estellte und Beamte aufgehoben wird, wählen Sie den eg in die Zwergstaaterei. 16 Länder-Beamtenrechte! o leben wir denn? Das führt zu einer weiteren Auf plitterung aller dienstrechtlichen Vorschriften, die ichts mit einer Modernisierung unseres Staates zu tun at. Sie sind wirklich keine Modernisierer, sondern Sie achen einen Rückwärtsschritt in Kleinstaaterei und Fö eralismus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was ier vorliegt, ist nicht die „Mutter aller Reformen“, von er ein langjähriger Ministerpräsident gesprochen hat. ein, das ist ein Zombie aus Schwiegermutter und Stiefutter. (Heiterkeit bei der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Chauvi! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Widerlich! – Zurufe von der SPD)


ie haben nicht den Mut, so etwas auf den Weg zu brin-
en. Deswegen haben wir Sie heute Morgen gebeten,
en Gesetzentwurf an die Fachausschüsse zurückzuge-
en, damit Sie sich noch einmal vor Augen führen kön-
en, was die Fachleute dazu gesagt haben. Sie betrügen
ns um die fachliche Debatte.

Sie haben noch weitere Möglichkeiten, etwas zu än-
ern. Die erste Möglichkeit war: Rücknahme und Über-
rbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfs. Die zweite
öglichkeit heißt: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Die

etzte Möglichkeit besteht darin – hier gebe ich dem Kol-
egen Reiche von der SPD Recht –, dass Sie Mut fassen
nd eine Verfassungsdebatte führen, an der das deutsche
olk teilhat und die den Menschen die Möglichkeit gibt,
bzustimmen. Nicht nur die Politiker, sondern auch die
evölkerung sollte darüber entscheiden, ob wir in einem
and leben wollen, in dem die Stärken und die Schwä-
hen über den Nationalstaat ausgeglichen werden, oder
b wir in einem Land leben wollen, in dem die wirt-
chaftlich Stärkeren bestimmen, wo es langgeht.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604402000

Für die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen hat

un das Wort die Kollegin Renate Künast.


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604402100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir be-

assen uns heute mit einem sehr ernsthaften Thema. Das
age ich gerade im Hinblick auf meinen Vorredner.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ie Menschen draußen erwarten, dass die politischen
ntscheidungen näher an sie herankommen, dass Bund
nd Länder nach der angestrebten Föderalismusreform
andlungsfähiger sind, dass Blockaden zwischen Bun-
estag und Bundesrat abgebaut werden, dass die Land-






(A) )



(B) )


Renate Künast
tage wieder stärker werden, dass es nicht einen reinen
Föderalismus gibt, in dem ausschließlich die Landes-
regierungen das Geschäft bestimmen, und dass die Re-
form dazu führt, dass Deutschland als Nettozahler der
Europäischen Union seine Interessen in Europa besser
vertreten kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren von der gro-
ßen Koalition, an dieser Stelle leider sagen, dass Ihre
Vorlage diesen Herausforderungen nicht gerecht wird.
Ihre Vorlage ist nicht die „Mutter aller Reformen“ und
auch nicht das „Meisterstück der großen Koalition“, son-
dern allenfalls ein Scheinriese.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Bosbach, Sie haben auf die deutsche Fußballna-
tionalmannschaft rekurriert und darauf hingewiesen,
dass man nicht mitten im Spiel aussteigen könne. Dazu
kann ich Ihnen nur eines sagen: Ihr Beispiel ist falsch.
Vielmehr geht es um die Nachspielzeit. Man kann ein
Spiel auch in den zwei Minuten der Nachspielzeit ge-
winnen. Diese Chance wollten wir Ihnen heute eigent-
lich geben. Aber Sie haben sie ausgeschlagen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Da Krista Sager und ich das besondere Glück hatten, in
den letzten zwei Jahren dabei zu sein, kennen wir das
Vorspiel zu dieser Aufführung und wissen wir, dass Ihre
Vorlage das Ergebnis sehr vieler sachfremder Deals ist,
die das Land nicht weiterbringen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Joachim Stünker [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)


Eines stimmt auf jeden Fall: So viel Anhörung war noch
nie. Aber eine Anhörung macht nur Sinn, wenn daraus
irgendetwas folgt. Bei Ihrer Vorlage ging es allerdings
nicht um die Berücksichtigung des Sachverstands, son-
dern nur um sachfremde Deals.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Joachim Stünker [SPD]: Wo ist denn da ein Deal?)


Mich erinnert Ihre Vorlage an 1994. Damals hat man
ebenfalls Deals gemacht und die Erforderlichkeits-
klausel in die Verfassung aufgenommen. Heute stellen
wir aber fest, dass die Rechtsprechung dazu mehrere
Bände füllt. Diese Klausel hat dem Land ständig Pro-
bleme bereitet. Genau das setzen Sie fort. Ihre Regelung
zum Art. 104 a des Grundgesetzes, zu der Mitentschei-
dung der Bundesländer über den Bundesrat bei Geldleis-
tungen und geldwerten Sachleistungen, ist das neue Ein-
fallstor für Blockaden und Gänge nach Karlsruhe. Das
bringt das Land nicht weiter.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Merkel, was heute vorliegt, ist keine Reform aus ei-
nem Guss, sondern entspricht für meine Begriffe dem
üblichen Moderieren und Lavieren einer großen Koali-

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(C (D ion. Das führt allenfalls zu einem Artikelgeschacher, ber nicht zu einer Lösung. Herr Ramelow, ich sage Ihnen, der Sie gerade meine wischenfrage scheuten, zu Ihrem Vorwurf, ein Brett or dem Kopf zu haben: Ich hätte es gern gesehen, wenn ich die Bundesländer, in denen die PDS an der Regieung beteiligt ist, in den letzten Jahren konstruktiv geäuert und akzentuiert hätten. n Berlin zum Beispiel war die PDS ein Totalausfall. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


a hat sie nur an die Hauptstadtklausel gedacht. Es ist
iner Hauptstadtregierung nicht würdig, dass sie sich
icht auch ums gesamte Land verdient macht. Ich war
äufig dort und kann mich an keinen entsprechend agie-
enden PDSler und schon gar nicht an eine Vorlage erin-
ern. So viel zum Thema „Holz vorm Kopf“.

Ich kenne aber auch die Schwächen des Stoiber/
üntefering-Papiers, das quasi als Vorlage diente. Es
ar schlecht und wir Grünen haben ihm nie zugestimmt.
ie heutige Vorlage ist im Vergleich dazu noch schlech-

er. Sie haben sie verschlimmbessert, statt die Fehler zu
eseitigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich zu einzelnen Punkten kommen und
it Bildung und Wissenschaft anfangen. Herr Struck

at zu der Vorlage hier vor einigen Monaten gesagt:

Diese Regelung würde nämlich konkret bedeuten,
dass der Bund generell in der Bildungspolitik keine
Akzente mehr setzen darf.

r schließt dann die Frage an: „Ist das wirklich ge-
ollt?“

Heute können wir Herrn Struck sagen: Diese Koali-
ion will es. Die Herren Stoiber, Koch und Wulff wollen
s. Es wird nicht zum Nutzen, sondern zum Schaden die-
es Landes sein, zum Schaden der Kinder dieses Landes.
eshalb bitte ich Sie von den Sozialdemokraten, sich ge-
au zu überlegen, was für einer Vorlage Sie da zustim-
en.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Gerade die Eltern und Kinder in den finanzschwachen
ändern werden in der nächsten Zeit fragen: Weshalb
aben Sie eigentlich die Möglichkeit einer gemeinsamen
raftanstrengung von Bund und Ländern ausgeschlos-

en? Warum soll es kein konkretes Zusammenwirken
ehr geben? – Ich sage gerade in Richtung SPD: Wir
issen doch, dass zu den Kernkompetenzen eines Lan-
es in Bezug auf dessen Zukunftsfähigkeit und auf die
ukunftsfähigkeit jedes einzelnen Kindes in diesem
and die Bildungsfrage gehört. Deshalb sollten wir uns

n diesem Bereich gemeinsam anstrengen können.
eine Damen und Herren von der Sozialdemokratie,
ildungspolitik ist vorsorgende Sozialpolitik und die
ollen Sie doch machen. Hier hätten Sie die Möglich-
eit, indem Sie der Regelung nicht zustimmen.






(A) )



(B) )


Renate Künast

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Und warum können die Länder das nicht?)


– Es geht hier nicht darum, dass der Bund etwas viel-
leicht besser könnte. Wir sagen doch gerade, es muss et-
was Gemeinsames geben; es muss die Möglichkeit ge-
ben können, im Bereich Bildung noch einmal so etwas
aufzulegen wie das Ganztagsschulprogramm. Es kann
doch nicht sein, dass wir in einem solchen Fall Jahre
warten müssen, bis ein Land sich finanziell saniert hat!
Es muss doch möglich sein, dass man in der Bildungs-
planung gemeinsam handelt; schließlich befinden wir
uns in internationaler Konkurrenz.

Meine Damen und Herren, Indien bildet jedes Jahr
300 000 Ingenieurinnen und Ingenieure aus. Das ist die
internationale Konkurrenz, die wir haben. Deshalb müs-
sen wir um jedes Kind, auch das Kind armer Eltern,
kämpfen und es fördern. Darum geht es; das liegt uns auf
der Seele. Aber das steht nicht in Ihrer Vorlage.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit Edelgard Bulmahn und Krista Sager haben sich
zwei Frauen über Jahre intensiv engagiert, um wenigs-
tens im Bereich Wissenschaft noch Möglichkeiten zu er-
öffnen. Trotz alledem, die Vorlage ist ein Treppenwitz
und so wird die Reform am Ende auch beurteilt werden.

Ganz Europa müht sich darum, die verschiedenen
Studienzugänge und -abschlüsse einander anzugleichen;
aber bei uns soll es in Zukunft so sein, dass jedes Bun-
desland sie abweichend regeln kann. Das ist nicht Zu-
kunft, das ist Kleinstaaterei.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist auch keine richtige Erweiterung der regionalen
Kompetenz.

Bei den Hochschulbaumitteln werden wir eines erle-
ben: Bayern und Baden-Württemberg werden profitie-
ren, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden
am Ende schlechter dastehen als heute, auch wenn es da-
rum geht, powervoll Spitzenhochschulen zu entwickeln
und zu bauen. Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Unser
Nein zu dieser Reform hängt im Wesentlichen am Bil-
dungsteil; er macht dieses Paket insgesamt nicht zustim-
mungsfähig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Unser zweiter zentraler Kritikpunkt ist das Umwelt-
recht. Wir wissen, dass aufgrund der Rechtsprechung
zur Rahmengesetzgebungskompetenz das alte Rahmen-
recht nicht mehr viel wert ist. Ich sage Ihnen ganz deut-
lich: Das Naturschutzrecht, das Sie jetzt planen, ist al-
lerdings noch viel weniger wert.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Dieses Recht sieht vor, dass der Bund eine Möglichkeit
zur Regelung bekommt, die allerdings nur ganz allgemein
gilt. Der Bund hat nämlich nicht die Möglichkeit, ein bin-
dendes und ressortübergreifendes Umweltgesetzbuch zu

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(C (D chaffen. Unser Vorschlag ist, ein Umweltgesetzbuch u schaffen, das alle Bereiche umfasst. Unsere orstellungen gehen dahin, dass der Bund in einzelnen ereichen Öffnungsmöglichkeiten festschreibt, die den ändern Abweichungen ermöglichen. Warum wollen wir dies? Es wäre ein einheitliches erfahren, das für die Wirtschaft gut wäre. Ich glaube, as ist die einzige Weise, mit dem Klimaproblem angeessen umzugehen. Wir wissen doch alle, dass die Res ource Wasser immer teurer wird. Aber da muss man och nicht Kleinstaaterei institutionalisieren. Sie sagen, an könne ein Umweltgesetzbuch schreiben. Aber Sie ormieren gleichzeitig eine Vielzahl von Abweichungsegelungen. Das Umweltgesetzbuch wird in Zukunft nur in Potemkinsches Dorf sein. Der Mittelstand muss hinerherlaufen und schauen, welches Recht eigentlich gilt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Sie müssten eigentlich die Juristenausbildung ändern.
ormalerweise lernt jede Studentin und jeder Student
er Rechtswissenschaft als Erstes: Ein Blick ins Gesetz
rleichtert die Rechtsfindung.


(Joachim Stünker [SPD]: Das sollten auch Sie mal machen!)


as wird in Zukunft nicht mehr stimmen. Denn der
lick in dieses so genannte Umweltgesetzbuch würde
ie Rechtsfindung nicht erleichtern, weil man 16 Län-
erregelungen durchforsten müsste, um zu wissen, was
berhaupt gilt. Das ist nicht nur für die Verwaltung
chlecht, sondern auch für die Umwelt und für das
lima sowie für die mittelständischen Betriebe, weil sie
ie entsprechenden Vorschriften durchforsten müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir alle wissen doch, dass die Entwicklung in eine
ndere Richtung gehen muss als die, die Sie hier festle-
en. Sie haben noch nicht einmal einen abweichungsfes-
en Kern beim Naturschutz gelassen. Sie sagen sogar,
ass die Länder in der Landwirtschaft von der guten
achlichen Praxis abweichen können. Wissen Sie eigent-
ich, welche Bedeutung die Landwirtschaft für die CO2-
indung und für das Klima hat? An allen Stellen, an de-
en es um unsere Zukunft geht, öffnen Sie Entwicklun-
en eine Tür, die nicht zu verantworten sind. Deshalb
önnen wir diesem Punkt nicht zustimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nehmen wir ein viel diskutiertes Thema in der letzten
eit, das sicherlich wieder aktuell werden wird, nämlich
as Thema Hochwasserschutz. Was macht denn eigent-
ich die Stadt Hitzacker, wenn Sachsen beim Hochwas-
erschutz nicht die richtigen Maßnahmen ergreift? Was
achen in Nordrhein-Westfalen Städte am Rhein, wenn
aden-Württemberg nicht entsprechende Maßnahmen
rgreift? Sie sehen an dieser Stelle, dass ein einheitliches
mweltgesetzbuch Sinn macht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604402200

Frau Kollegin, ich muss Sie an Ihre Redezeit erin-

nern.


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604402300

Mein Fazit ist: Diese Vorlage ist kleinkarierter Lobby-

ismus und Ergebnis eines Deals. Wir haben aber die
Pflicht, das Land handlungsfähiger zu machen, die Zu-
ständigkeiten klar zu sortieren und dabei die Zukunfts-
fragen zum Wohle des ganzen Landes zu beantworten.


(Joachim Stünker [SPD]: Dann machen Sie es mal!)


Mit diesem Umweltrecht und mit diesem Bildungsteil
lösen Sie diese Probleme nicht. Deshalb werden wir mit
Nein stimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604402400

Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist der Kollege

Volker Kröning.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Volker Kröning (SPD):
Rede ID: ID1604402500

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Als vor fast drei Jahren die Kommission zur
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung von
Bundestag und Bundesrat eingesetzt wurde, fielen Sätze,
die Messlatten und Leitplanken unserer Arbeit waren.
Ich darf zitieren:

Unsere bundesstaatliche Ordnung hat viel von ihrer
ursprünglichen Vitalität und Flexibilität verloren …
An die Stelle des eigenverantwortlichen Handelns
von Bund und Ländern ist … ein Beteiligungsföde-
ralismus getreten … Dadurch haben die Länder und
die Landtage viel von ihrem ursprünglichen Gestal-
tungsspielraum verloren.

So Herr Ministerpräsident Stoiber.

Ich zitiere weiter:

Deutschland ist in einer Phase tief greifender Er-
neuerung.

Wir sind und bleiben

– auch mit dieser Verfassungsreform, füge ich hinzu –

ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, wie
es im Grundgesetz steht.

So der damalige Vorsitzende, den der Deutsche Bundes-
tag bestimmt hatte, unser damaliger Fraktionsvorsitzen-
der Franz Müntefering.

In einem Jahr war die Arbeit – das haben wir ge-
merkt – anders als erhofft, nicht zu schaffen. Offenbar
hat es eines verstärkten Mandats bedurft. Dieses Man-
dat hat die große Koalition angenommen.

Ich frage mich nach dem Beitrag der damaligen Mi-
nisterin Künast und heutigen Fraktionsvorsitzenden der
Grünen,

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(C (D (Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident [Bayern]: Sehr wahr!)


ie von Anfang bis Ende in der Kommission mitgearbei-
et hat, was wäre, wenn die Wahl nicht vorgezogen wor-
en wäre und wir jetzt über die Verfassungsreform abzu-
timmen hätten. Es wäre ein Desaster für unser Land.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU– Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie waren doch das Desaster!)


Frau Künast, von einem sachfremden Deal zu spre-
hen, ist schärfstens zurückzuweisen. Dies ist einfach
mpertinent.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Wir haben hier sicherlich das Ergebnis einer politi-
chen Abwägung. Es ist ein Kompromiss. Aber es ist
as Ergebnis einer einzigartigen Zusammenarbeit zwi-
chen legitimierten Vertretern des Bundestages und des
undesrates.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach was! Fragen Sie doch Müntefering!)


as ist nach vielen Anläufen und nach Zutaten, die wir
n der Zwischenzeit hatten, zu einem Erfolg geführt wor-
en. Die Zutaten bestanden nicht nur in den Neuwahlen,
ie bestanden auch in ausführlichen Beratungen, die zur
arlamentarischen Demokratie gehören, nämlich Frak-
ionsberatungen. In der SPD-Fraktion ist seit der Koali-
ionsvereinbarung um diesen Kurs bis zum heutigen Er-
ebnis gerungen worden. Zu diesen Beratungen gehörte
uch die Beratung im Rechtsausschuss.

Zu dem Lautsprecher Herrn Ramelow sei gesagt: Er
ar außer bei der Anberatung – da hat er ein Statement

bgegeben und ist dann verschwunden – nie im Aus-
chuss. Als die Einzelberatung im Rechtsausschuss ge-
ührt wurde, hat die PDS kein Wort mehr dazu gesagt.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Um viele Einzelheiten, um Details und um die Grund-
inien ist bis in die letzten Wochen und Tage gerungen
orden. Wir sind überzeugt davon, dass sich die Gesetz-

ntwürfe, die vor mehr als drei Monaten gleichzeitig in
undestag und Bundesrat eingebracht wurden, verbes-

ert haben, dass das Gesetzespaket in der Zwischenzeit
ufgrund der Anhörung und durch die Verhandlungen in-
erhalb der Koalition – übrigens mit viel Öffentlichkeit,
ie unsere Fraktion bzw. Partei mit auf den Buckel ge-
ommen hat – sowohl handwerklich als auch inhaltlich
erbessert worden ist. Das Gewollte kommt klarer zum
usdruck. Die Kompetenzen und die Spielregeln der
usammenarbeit sind in den Bereichen Bildung und
issenschaft, aber auch Kultur und ebenso in den Berei-

hen Umwelt, Bau und Raumordnung besser ausgestal-
et worden, wenn auch Einzelkompromisse schmerzhaft
leiben.

Mit dem neuen und neu gefassten Zustimmungstat-
estand bei Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfol-
en und mit der Abweichungsgesetzgebung in formell-






(A) )



(B) )


Volker Kröning
und materiell-rechtlich klar abgesteckten Fällen betritt
der Verfassungsänderungsgesetzgeber ohne Frage Neu-
land. An keiner Regelung haben wir die ganze Zeit über
so intensiv gearbeitet wie an diesen beiden Regelungen,
Herr Burgbacher, und zwar von Mitte 2004 bis Mitte
2006. Wir halten die gefundenen Lösungen für verant-
wortbar. Ich glaube, diese Lösungen halten auch fachli-
cher Kritik stand. Es hat tragische Züge, dass Sie, der Sie
daran sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, heute das
Nein Ihrer Fraktion begründen müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Alle haben mitgemacht! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ausgerechnet der Herr Tauss! Ich glaube, mein Schwein pfeift!)


Im Übrigen ist der Preis für diese Innovationen durch-
aus vertretbar, wenn man an die Abschaffung der Rah-
mengesetzgebung und der darauf basierenden Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts denkt, die uns
in der Staatspraxis von Sachdebatten und Sachentschei-
dungen abgehalten hat und der Neigung der Politik, Ent-
scheidungen nicht mehr von der Volksvertretung, son-
dern vom Bundesverfassungsgericht fällen zu lassen, die
wir leider mit zu vertreten haben, Vorschub geleistet
hatte.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Der Preis ist auch vertretbar, wenn man an die Ein-
schränkung der Erforderlichkeitsklausel denkt. Es ist
ganz erstaunlich, dass dies noch im Laufe der Kommis-
sionsarbeit im Einvernehmen zwischen Bund und Län-
dern geregelt werden konnte und es bis in die letzten
Tage auch noch zu Einigungen, nämlich bei der Abfall-
wirtschaft, gekommen ist. Dieses zeigt nicht nur gesamt-
staatliche Verantwortung des Bundes, sondern drückt
durchaus auch gesamtstaatliche Verantwortung der Län-
der aus, für die ich mich bedanke.

Sehr zu begrüßen ist auch, dass es nicht allein bei der
Verfassungsänderung bleibt, sondern dass die dazu ge-
hörenden Ausführungsgesetze ebenfalls vorgelegt wer-
den – das hatten wir bei früheren Verfassungsänderun-
gen nicht – und heute mit zur Abstimmung stehen. Nicht
nur der Verfassungsänderungsgesetzgeber, auch der ein-
fache Gesetzgeber kann sich mit diesem Paket sehen las-
sen.

In jedem Fall gewinnt das Land, wenn wir wieder
mehr über die Sache als über Kompetenzen streiten und
die notwendigen Entscheidungen von der demokratisch
legitimierten Politik – das heißt in erster Linie im Deut-
schen Bundestag und von den Landtagen, soweit jetzt
vorgesehen und im Grundgesetz nicht aufgeschrieben –
gefällt werden, statt an die Justiz abgeschoben zu wer-
den.

Eine Grundsatzbemerkung noch zum Parlamentaris-
mus, zur repräsentativen Demokratie: Die Volksver-
tretung ist jenseits der Kompetenzordnung allzuständig
für die Erörterung gesamtstaatlicher Themen. Das hat sie
immer so gehandhabt und das wird sie auch in Zukunft
so tun. Sie ist das Forum der Meinungs- und Willensbil-
dung, wie Herr Kollege Bosbach zu Recht gesagt hat.

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(C (D as wird auch für die weitere Entwicklung der Lebenserhältnisse in unserem Land gelten. Sie werden immer um Gegenstand öffentlicher Debatte gemacht werden önnen. Herr Ramelow, da brauchen Sie sich um Breerhaven, nämlich den Hafen von Bremen, keine Sor en zu machen. Zu Ihnen und Ihrer Fraktion fällt mir nur noch ein, ass Sie jetzt auf Art. 146 des Grundgesetzes zurückommen, während, glaube ich, Ihre Kinder oder Eltern wie auch immer die Genealogie bei der PDS aussehen ag – im Jahre 1990 den Weg nach Art. 23 des Grund esetzes, nämlich des Beitritts zur Bundesrepublik eutschland und des Beitritts zu diesem Grundgesetz, egangen sind. Sie haben offenbar nicht nur ein gestöres Verhältnis zum Bundesstaat, sondern auch immer och zum Grundgesetz. (Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Sie irren sich!)


Wir bekommen – und auch das zählt zu der Abwä-
ung, Frau Kollegin Künast; ich sage das auch an unsere
rühere Mitstreiterin, Frau Sager – eine neue Bildungs-
nd Wissenschaftsverfassung. Das ist richtig und
rückt sich sehr klar in Art. 91 b Abs. 2 aus, einer neuen
orschrift, die an die Stelle der bisherigen Vorschrift
ber Bildungsplanung tritt, die nur noch ein Schatten ih-
er selbst war. Und das drückt sich durchaus auch in
rt. 91 b Abs. 1 in der Fassung, wie wir sie jetzt bekom-
en haben, aus. Nicht nur Forschungsförderung für au-

eruniversitäre und universitäre Einrichtungen und Vor-
aben, sondern auch die Förderung der Lehre zur
ewältigung der Studentenzahlen der nächsten Jahre, die
ir begrüßen und die unser Land braucht, wird auf der
asis dieser Verfassung möglich sein.

Es berührt mich sehr zwiespältig und den Kollegen
rtwin Runde, Ihren früheren Ersten Bürgermeister, si-

herlich mit, dass Sie Mitte 2004 genau den Vorschlag,
en wir damals gemacht hatten, in der kleinen Koalition
icht mitgetragen haben. Das war ein Knacks in der ge-
einsamen Arbeit an der Verfassungsreform.


(Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe den unterstützt!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen rin-
en mit ihrer Entscheidung auch vor dem Hintergrund
er Frage, ob die Handlungs- und Leistungsfähigkeit
es Staates mit der Reform wirklich gewinnt. Auch ich
atte mir Handlungs- und Leistungsfähigkeit bei mei-
em Beitrag während der Konstituierung der Kommis-
ion zum Maßstab gemacht. Manche fürchten, dass die
nderungen rückwärts und nicht vorwärts weisen. Sie

ehen, dass der Abbau von Regelungen mit zusätzlichen
egelungen verbunden wird und dass mit weniger Büro-
ratie beim Bund und dem Bund-Länder-Verhältnis
ehr Bürokratie in den Ländern und im Verhältnis unter

en Ländern einhergehen kann. Doch wir sollten das
iel – wie Herr Dr. Stoiber damals gesagt hat –, den
undesstaat vitaler und flexibler zu machen oder – wie

ch noch lieber sage – mehr Vielfalt in der Einheit zu er-
ffnen, nicht aus den Augen verlieren.


(Zuruf des Abg. Jörg Tauss [SPD])







(A) )



(B) )


Volker Kröning
– Ich sage das, lieber Kollege Tauss, auch deshalb, weil
ich natürlich spezifische bremisch-bayerische Erfahrun-
gen in der Kommission gemacht habe, die ich nicht
leugne und die ich auch unserem Senat zugute halten
will.

Es hat der Arbeit in der Kommission durchaus ge-
nützt – das möchte ich an die Damen und Herren der
FDP-Fraktion noch einmal sagen –, dass wir in der
Kommissionsarbeit, auch wenn wir über die Aussparung
des Finanzausgleichs und des Art. 29 des Grundgesetzes
verschiedener Meinung waren, zusammengeblieben sind
und uns nicht in falschen Gegensätzen verheddert haben,
etwa in der ideologischen Auseinandersetzung zwischen
kooperativem Föderalismus und Wettbewerbsföderalis-
mus.

Herr Westerwelle, ich sage aus tiefer Überzeugung:
Die Kooperation zwischen Bund und Ländern bleibt nö-
tig und mit dieser Verfassungsreform erhält sie eine neue
Grundlage. Der Wettbewerb – das sage ich gerade an
die Adresse besorgter Kollegen in den Volksparteien –
wird die Grenzen, die ihm das bündische Prinzip steckt,
nicht überschreiten.

Die Normen des Grundgesetzes, die von der „Herstel-
lung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesge-
biet“ und der „Wahrung der Rechts- und Wirtschaftsein-
heit“ sprechen, werden durch die Änderung des
Grundgesetzes, die wir vorhaben – das muss man fest-
halten –, nicht geschwächt, sondern gestärkt. Diesseits
und jenseits geschmäcklerischer Einwendungen kann
man sogar sagen, dass die Finanzverfassung die Länder-
gesamtheit an zwei neuen Stellen aufführt und das
bündische Prinzip zu einem solidarischen Füreinander-
einstehen konkretisiert. Das hat das Bundesverfassungs-
gericht – diesbezüglich herrscht zwischen Gesetzgeber
und Gericht Einvernehmen – in der wichtigen Entschei-
dung aus dem Jahre 1992, die dem Saarland und Bremen
geholfen hat, beschrieben. Das wird durch diese Verfas-
sungsreform nicht abgeschwächt, sondern bekräftigt.
Deshalb kann ich das guten Gewissens mittragen.

An die Kolleginnen und Kollegen aus den ostdeut-
schen Ländern möchte ich den ausdrücklichen Hinweis
richten, dass die Vereinbarungen, die vor fünf Jahren im
Solidarpakt II geschlossen worden sind und an denen
politisch eigentlich nie, jedenfalls nicht von den Koali-
tionsfraktionen, gerüttelt worden ist, nun im Verfas-
sungstext bekräftigt werden. Auch das ist ein Kompro-
miss. Das ist aber mehr als politische Verbindlichkeit.
Das ist die Grundlage dafür, dass wir uns die Stufe zwei
vornehmen können.

Trotz gewisser Spekulationen, die, Herr Dr. Stoiber,
von Süden, von einem wunderschönen See im Freistaat
Bayern, nach Norden dringen, wird die bundesstaatliche
Vielfalt – davon bin ich überzeugt – das einigende Band
der Solidarität nicht verlieren. Franz Müntefering behält,
ebenso wie Sie, Recht: In föderaler und parlamentari-
scher Hinsicht wird unsere Demokratie gestärkt; beide
Ebenen und alle Staatsorgane in Bund und Ländern – das
muss gesagt werden – bleiben dem Sozialstaatsprinzip
verpflichtet.

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(C (D Noch ein nüchternes Wort zur Verabredung über die weite Stufe. Herr Dr. Struck hat dazu bereits Stellung ezogen. Ich will dem nur noch hinzufügen, dass Aufrag und Organisation des Verfahrens zu klären bleiben. ie müssen übrigens nicht nur von den beiden Ebenen, ondern auch von der Zweiten und der Ersten Gewalt estgelegt werden. aran werden wir uns beteiligen. Ich hoffe und arbeite afür, dass das gelingt. Herr Burgbacher, die Bereitschaft der Länder, die eform der Finanzverfassung anzugehen, ist eine rucht der Kommissionsarbeit. Das war vor der Komissionsarbeit nicht klar, sondern ist erst nach der Komissionsarbeit klar geworden. Warum wollen Sie denn ie Stufe zwei, wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, ie Stufe eins mitzutragen? Das müssen Sie draußen einal klar machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


(Dr. Peter Struck [SPD]: Richtig!)


Die Initiative ist nicht vom Bund ausgegangen, son-
ern von den Ländern. Der Bund verschließt sich dem
icht. Wir haben das im Koalitionsvertrag als Angebot
ormuliert. Zu dem Angebot stehen wir, vor allen Din-
en, nachdem die Ministerpräsidenten das im Dezember
004 gemeinsam mit Frau Dr. Merkel bekräftigt haben.

Allen euphorischen, aber auch skeptischen Erwartun-
en will ich entgegenhalten: Es ist nur ein scheinbarer
iderspruch, dass mit dem Gesamtpaket, das heute hier

nd in der nächsten Woche an der Leipziger Straße zur
bstimmung steht, auch in der Finanzverfassung erheb-

iche Verbesserungen zustande kommen. Sie sollten ge-
ade die Verbesserungen, die in den Ausführungsgeset-
en erreicht werden, würdigen. Das ist schon – auch mit
lick auf die Europafähigkeit der Bundesrepublik
eutschland – angeführt worden.

Es gibt keinen Gegensatz zwischen dieser Tatsache
nd der Tatsache, dass die Staatlichkeit auf der zweiten
bene nach der Reform zwar mehr Autonomie auf der
usgabenseite gewinnt, aber kaum mehr Autonomie auf
er Einnahmeseite. Der deutsche Finanzföderalismus
eist im Vergleich zu anderen Bundesstaaten innerhalb
nd außerhalb Europas einige Besonderheiten auf, die
iner Überprüfung bedürfen oder zumindest eine Über-
rüfung verdienen. Ich meine vor allem das Auseinan-
erklaffen von Regelungskompetenz und Ertragshoheit.

Die Frage, ob der Finanzföderalismus nur so oder
uch anders ein Vorteil für Wachstum und Beschäftigung
st, ist unabweisbar. So haben wir unsere Kriterien im
oalitionsvertrag formuliert. Ich bin zudem der Mei-
ung, dass wir uns vor fünf Jahren bei der Neuordnung
es Finanzausgleichs nach der Entscheidung des Bun-
esverfassungsgerichts von 1999 nicht genügend mit der
inanzausstattung, der Wirtschaftskraft und deren Ent-
icklung in den Ländern beschäftigt haben und auch
icht genügend mit der Frage, ob sie auseinander driften
nd ob sie bei mehr Vielfalt in der Einheit das Maß des
olerablen einhalten oder überschreiten. Aus der






(A) )



(B) )


Volker Kröning
Bundesstaatsreform wird nur etwas, wenn auch, wie ich
gesagt habe, bei der zweiten Stufe Planungssicherheit
auf der Basis dieser Verfassungsänderung mit Gedan-
kenfreiheit verbunden werden kann.

Die Verfassungsänderung setzt Verhaltensänderun-
gen voraus und zieht sie nach sich. Dies mussten und
müssen wir wollen. Wir Kolleginnen und Kollegen im
Deutschen Bundestag sollten dabei innerhalb unserer
Parteien – die repräsentative Demokratie wird durch die
Parteien zusammengehalten; lassen Sie uns doch bitte
nicht die Parteien denunzieren, nicht ausgerechnet Sie
von der PDS; sie sind ein ganz wichtiger Transmissions-
riemen funktionierender Demokratie –


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


sowie in und vor der Öffentlichkeit unseren Kolleginnen
und Kollegen in den Ländern die Informationen geben
und die Unterstützung zuteil werden lassen, um die wir
in den letzten Wochen in unseren Reihen gerungen ha-
ben. Die meisten von uns sind kommunal- und landes-
politisch geprägt. Wir sollten uns deshalb nicht mit
Angst, sondern mit Mut der Aufgabe stellen, unseren
Staat wieder handlungs- und leistungsfähig zu machen.
Ich bitte herzlich um die Annahme der Gesetzentwürfe
in der Fassung der Empfehlung des Rechtsausschusses.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604402600

Ich erteile zunächst das Wort zu einer Kurzinterven-

tion dem Kollegen Norbert Barthle für die CDU/CSU-
Fraktion.


Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1604402700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! In den bisherigen Debattenbeiträgen
wurde mehrfach auf die zweite Stufe der Föderalismus-
reform und den damit in Rede stehenden Länderfinanz-
ausgleich hingewiesen. In diesem Zusammenhang
wurde ausdrücklich der bisherige Solidarbeitrag des
Landes Bayern gewürdigt und gelobt. Ich will dies in
Anwesenheit des bayerischen Ministerpräsidenten aus-
drücklich unterstreichen. Bayern hat einen großen Soli-
darbeitrag geleistet,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Aber!)


indem Bayern doppelt so viel einbezahlt hat als erhalten.
Es handelt sich um eine Summe von rund 37 Milliarden
Euro.

Ich möchte aber für die Kolleginnen und Kollegen in
diesem Hohen Hause und auch für die deutsche Öffent-
lichkeit ausdrücklich darauf hinweisen, dass es ein Bun-
desland gibt, das sich noch solidarischer verhalten hat,
nämlich Baden-Württemberg.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


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(C (D aden-Württemberg hat seit Beginn des Länderfinanzusgleiches Anfang der 50er-Jahre insgesamt 54 Milliaren Euro einbezahlt und niemals etwas erhalten. Das ntspricht in etwa der Summe der Gesamtverschuldung es Landes Baden-Württemberg. Das heißt, würde man iesen Betrag verrechnen, wären wir schuldenfrei. Ich meine, dieser Solidarbeitrag des Landes Badenürttemberg sollte auch gewürdigt werden. In diesem usammenhang möchte ich gerne die Ministerpräsidenen dazu auffordern, bei der Neuausrichtung des Länderinanzausgleichs sorgsam die Frage zu prüfen, wie diese ahlungen im Sinne der Äußerungen des Kollegen röning wirken. Wir wollen alle, dass die schwächeren änder stärker werden, die stärkeren Länder aber nicht chwach werden. Diese Solidarleistungen sollen dazu eitragen, mehr Wachstum und Beschäftigung zu geneieren. In diesem Zusammenhang bitte ich, das sorgsam u überprüfen. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604402800

Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich das

ort der Kollegin Krista Sager.


Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604402900

Olaf, ich gehe davon aus, dass du gleich die Hambur-

er Fahne hochhältst und deutlich machst, dass es auch
m Norden ein Land gibt, das zahlt, und dass wir im Nor-
en nicht alle nur die Hand aufhalten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deswegen kann ich mich auf einen anderen Aspekt
onzentrieren: Herr Kollege Kröning, Sie haben mich
ersönlich angesprochen und dabei den Eindruck er-
eckt, als hätte ich in der Frage, ob wir weiterhin ein
usammenwirken von Bund und Ländern brauchen – so-
ohl in der Wissenschaft als auch bei der Fortentwick-

ung des Bildungswesens –, in der Föderalismuskom-
ission eine andere Position vertreten als zum Beispiel
ie und Herr Runde. Herr Runde wird sicherlich bestäti-
en können, dass ich mich in der Kommission immer
ehr für ein solches Zusammenwirken eingesetzt habe:
owohl in der gesamten Wissenschaft – nicht nur in der
orschung – als auch bei der Fortentwicklung des Bil-
ungswesens, nicht zuletzt mit Blick auf die Fortführung
on Ganztagsschulprogrammen.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Zusammenarbeit
er Bildungspolitiker im Ausschuss für Bildung und
orschung gut verlief und wir wirklich etwas bewegt ha-
en, wenn auch nicht genug. Dass das, was wir erreicht
aben, nicht genug ist, wird von den meisten Bildungs-
olitikern so beurteilt.

Herr Kröning, ich bin mir ziemlich sicher: Dass es
och eine kleine Veränderung zugunsten einer Klausel
ür mehr Studienplätze gegeben hat, ist in erster Linie
en Bildungspolitikern zu verdanken, nicht Ihnen. Ich






(A) )



(B) )


Krista Sager
will gerne einräumen, dass auch ich nicht immer mit all
ihren Vorgehensweisen sehr glücklich gewesen bin. Ins-
besondere haben wir ihnen die unglückliche Abwei-
chungsklausel zu verdanken,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])


von der viele zu Recht gesagt haben, dass sie uns im
Umweltrecht und in anderen Bereichen noch große Pro-
bleme bereiten wird, weil sie eine völlige Rechtsunklar-
heit zur Folge hat.

Sie wissen ganz genau, dass gerade die Abweichungs-
klausel nicht nur von den Grünen und unseren ehemali-
gen Ministern sehr kritisch gesehen wurde, sondern auch
von zahlreichen Mitgliedern der jetzigen Bundesregie-
rung, also nicht nur von denjenigen, die damals auf der
Regierungsbank saßen, sondern auch von manchen, die
heute noch auf der Regierungsbank sitzen – und zwar zu
Recht. Es ist sehr bedauerlich, dass man diese falsche
Weichenstellung trotzdem nicht aus dem Gesetzentwurf
hat entfernen können. Das gilt für die Bereiche Bildung
und Umwelt, aber auch für die Abweichungsklausel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604403000

Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich das

Wort dem Kollegen Scholz. Anschließend bitte ich
Herrn Kollegen Kröning, zu antworten.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Hamburg will noch mehr geben! – Joachim Stünker [SPD]: Jetzt kommen die reichen Pfeffersäcke!)



Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1604403100

In der Debatte über den solidarischen Föderalismus,

die uns in der nächsten Zeit in der Tat begleiten wird,
möchte ich die Südlastigkeit, die zu beobachten ist, redu-
zieren. Das Bundesland Hamburg


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das ist sehr schön!)


hat seit Beginn des Länderfinanzausgleichs immer ein-
gezahlt


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Bravo!)


und niemals etwas bekommen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident [Bayern]: Ein reiches Land!)


Das hat es gerne getan und das wird es auch in Zukunft
weiterhin gerne tun.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604403200

Herr Kollege Volker Kröning, bitte sehr.

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(C (D Frau Präsidentin, da ich von der Frau Kollegin Sager ngesprochen worden bin, möchte ich noch eine Bemerung zum Thema Bildungsund Wissenschaftsverfasung machen. Ich finde, es ehrt Sie, dass Sie auf das Wie?“ eingegangen sind und die gemeinsame Intention on damals festgehalten haben. Deshalb will ich die Beleitumstände, unter denen wir diesen wichtigen politichen Zug hätten machen können, nicht in Erinnerung ufen. Er hätte uns möglicherweise das Scheitern nde 2004 erspart. Nein, ich möchte etwas viel Grundsätzlicheres sagen dabei wende ich mich insbesondere an die Bildungsnd Wissenschaftspolitiker aller drei Oppositionsfraktioen –: Man muss wissen, ob man, wenn man im Detail nderer Meinung ist, das Ganze ablehnt. Das ist die entcheidende Frage. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ganz genau! Das ist das Entscheidende!)

Volker Kröning (SPD):
Rede ID: ID1604403300

an muss sich darüber klar werden, ob uns diese Rege-
ungen voranbringen, auch wenn sie hinter einem abge-
ehnten bzw. nicht zustande gebrachten Optimum zu-
ückbleiben. Ich finde, die, die mit Nein stimmen
ollen, müssen sich öffentlich fragen lassen: Was wür-
en Sie eigentlich tun, wenn Sie nicht in der Opposition
ären, wenn Sie nicht im Schutz einer Mehrheit handeln
ürden, sondern wenn Sie in der Verantwortung stün-
en?

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch! Wir würden verhandeln, damit es besser wird!)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604403400

Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Guido

esterwelle, FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1604403500

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

erren! Nach all den lokalpatriotischen Erklärungen hier
öchte ich ausdrücklich sagen – sonst bekomme ich zu
ause Ärger –: Nordrhein-Westfalen ist auch ganz groß-

rtig.


(Beifall bei der FDP – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Kann man das genauer sagen?)


Wir reden immerhin in einem Verfassungsorgan über
ine, wie Sie es selbst formulieren, regelrechte Jahrhun-
ertreform des Föderalismus. Da ist es mir ein Anliegen,
estzustellen: Dafür ist das Interesse auf der Bundesrats-
ank, jedenfalls was die Zahl der Ministerpräsidenten
ngeht, sehr überschaubar. Dass wir bei solch einer
rage nach einer gemeinsamen Anhörung von Bundes-

ag und Bundesrat einen einzigen Ministerpräsidenten
ier sitzen haben,






(A) )



(B) )


Dr. Guido Westerwelle

(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Aber den besten!)


ist in meinen Augen keine gute Ausgangslage.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Herr Kollege Kröning, Sie haben denjenigen, die die
Reform ablehnen wollen, die zentrale Frage gestellt, ob
sie es verantworten können, dieses Gesamtpaket wegen
ihrer Bedenken in einzelnen Fragen abzulehnen. Ich
sage Ihnen: Wir können es verantworten; davon sind wir
fest überzeugt. Das wissen Sie auch – in Wahrheit teilt
diese Einschätzung mit uns eine sehr große Gruppe Ihrer
Fraktion.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen würde ich doch darum bitten, dass wir die
Debatte so differenziert fortführen, wie sie von Herrn
Kollegen Struck heute Morgen, wie ich finde, wohltuend
begonnen wurde: dass man einmal Punkt für Punkt die
Sachen anspricht, um die es hier wirklich geht.

Ich denke, der Konstruktionsfehler der Reform, wie
sie heute beschlossen werden soll, ist, dass das eigentlich
zentrale Thema von Anfang an ausgeklammert wurde.
Man kann die Bund-Länder-Beziehungen nicht neu re-
geln, wenn man das Entscheidende auf die lange Bank
schiebt: die Finanzbeziehungen zwischen Bund und
Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander.


(Beifall bei der FDP)


Das wissen wir alle aus unserem privaten Leben: Man
kann sich in vielem einig werden; aber wenn es ans Ein-
gemachte geht, muss Einigkeit herbeigeführt werden.
Doch das funktioniert hier nicht. Deswegen war es aus
unserer Sicht ein Fehler, dass in der seinerzeitigen Ver-
abredung von Herrn Müntefering und von Herrn Stoiber
und dann auch von den Verhandlungsauftraggebern die
Reform der Finanzverfassung ausgespart wurde. Eine
Föderalismusreform, die nicht auch die Finanzbeziehun-
gen zwischen Bund und Ländern sowie den Ländern un-
tereinander neu regelt, ist keine echte Föderalismusre-
form, die Deutschland weiterbringt.


(Beifall bei der FDP)


Wir hatten seinerzeit im Herbst ein Gespräch bei Ih-
nen, Frau Bundeskanzlerin – damals noch mit Ihnen in
Ihrer Eigenschaft als CDU-Vorsitzende –, bei dem Herr
Kollege Hirche, der stellvertretende Ministerpräsident
von Niedersachsen, und meine Person bei Ihnen zu Gast
waren. Damals ist uns zugesagt worden, dass es eine Re-
form der Finanzbeziehungen geben wird; zugesagt war,
das Ganze zum 1. Januar dieses Jahres zu beginnen.
Jetzt, ein halbes Jahr später, bekommen wir eine Erklä-
rung des Fraktionsvorsitzenden der SPD und wir führen
einen Briefwechsel mit der Bundeskanzlerin. Doch wir
haben bis heute keine auch nur annähernd verbindliche
Arbeitsgrundlage für eine wirkliche Reform der Finanz-
beziehungen von Bund und Ländern.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nein, nein, nein! Stimmt nicht!)


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(C (D ie Steuerzahler wollen aber erkennen können, wem sie elche Steuer „verdanken“ bzw. wer ihnen welches eld abnimmt und wem sie welche Leistungen verdanen. Transparenz ist die Voraussetzung für Demokratie, och sie fehlt in den Finanzbeziehungen. Herr Kollege Burgbacher hat zu Recht darauf hingeiesen, dass es eine unverbindliche Verabredung gibt, ie aber nicht einmal den Weg in dieses Haus gefunden at. Es gibt eine Verabredung zwischen der Bundeskanzerin und den 16 Ministerpräsidenten, in der im Grunde enommen steht: Wir bilden einen Arbeitskreis, der sich inmal Gedanken darüber macht, ob wir wirklich einen rbeitskreis brauchen. – Viel weiter ist der Arbeitsauf rag nicht konkretisiert. Sie brauchen sich nur einmal anusehen, was beispielsweise der Ministerpräsident von hüringen, Herr Althaus, ohne Not vor wenigen Tagen n einem dpa-Gespräch gesagt hat, nämlich: Nach den Debatten der letzten Wochen bin ich eher skeptischer, ob wir das Ziel überhaupt erreichen. eswegen müssen wir einmal zur Kenntnis nehmen: as, was ursprünglich beabsichtigt gewesen ist, nämlich ine wirkliche Föderalismusreform, liegt heute hier im eutschen Bundestag leider nicht vor. Ich komme damit zum nächsten Punkt, nämlich zu en Details. Es soll nicht bestritten werden, dass in dem, as heute hier beraten werden soll, auch Fortschritte nthalten sind. Das hat übrigens auch Herr Burgbacher esagt. Herr Kröning, ich bitte Sie, das zu berücksichtien. Wir tun das auch in unserem Entschließungsantrag, eil wir hier jetzt nicht in ein kleinliches Hin und Her ommen wollen. Dort sind erfreuliche Aspekte enthalen. Dass die Rahmengesetzgebung abgeschafft wird, ist ernünftig. Dass eine konkurrierende Gesetzgebung erbunden mit einer regelrechten Pingpongregelung, wie ie im Fachjargon mittlerweile genannt wird, dazuommt, ist aber unvernünftig. Sie finden das in Wahrheit och auch nicht gut. Wir erhalten ein völlig neues Verassungskonstrukt, bei dem sich die Gesetzgeber im indhundprinzip gegenseitig überholen müssen: Die änder können nämlich vom Bund abweichen und dann ersucht der Bund innerhalb einer Sechsmonatsfrist, den ändern wieder in die Parade zu fahren. Das wird unbersichtlich und nicht mehr transparent. Schließlich will ich in den wenigen Minuten Redeeit, die ich jetzt noch habe, kurz auf die einzelnen inge eingehen. Ich finde, Herr Kollege Struck hat die edenken zum Strafvollzug, die auch in seiner Fraktion n Wahrheit mehrheitlich getragen werden, heute Moren zu Recht geäußert. Das hat ja jeder hier auch am eifall gemerkt. Sie waren so freundlich, den früheren ustizminister Vogel zu zitieren. 100 Jahre, nachdem die Strafprozessordnung und das trafrecht längst einheitlich in Kraft waren, hat sich eutschland 1976 überparteilich und einstimmig darauf eeinigt, den Strafvollzug auch bundeseinheitlich zu re Dr. Guido Westerwelle geln. Wir müssen wissen: 30 Jahre danach wird das ab sofort Geschichte sein. – Ich bitte Sie, noch einmal sehr genau zu prüfen, ob das sinnvoll ist. Herr Kollege Struck, Sie sagen, Sie würden sehr genau darauf achten. Sie können gar nicht mehr darauf achten. Was weg ist, ist weg. Wir haben dann nichts mehr zu sagen, wenn Herr Kusch oder Herr Schill in Hamburg Unfug produzieren wollen. Das muss man zur Kenntnis nehmen und das wird von Ihnen mehrheitlich auch so gesehen. (Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Jörg Tauss [SPD])


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )


– Herr Kollege Tauss, es wundert mich, dass Sie in die-
ser Debatte überhaupt noch Zwischenrufe machen. Ich
wünschte mir etwas mehr Mut bei den sachlichen Ver-
handlungen und schlussendlich auch bei der Abstim-
mung sowie etwas mehr Zurückhaltung bei den Zwi-
schenrufen. Das muss ich einmal feststellen.


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schließlich komme ich noch zu dem angesprochenen
Punkt Schule und Ausbildung, Kooperationsverbot bei
den Hochschulen. Die eigentliche Antwort müsste sein,
dass Sie die Autonomie der Hochschulen in der Verfas-
sung verankern.


(Beifall bei der FDP)


Das tun Sie nicht. Das ist ein schwerer und kapitaler
Fehler. Das Kooperationsverbot, das jetzt hier be-
schlossen wird, ist doch in Wahrheit substanziell nicht
aufgeweicht worden.


(Jörg Tauss [SPD]: Bitte?)


Der Bund kann bei der Bildung nämlich nur dann mit-
wirken, wenn alle Länder das einstimmig zulassen. Wer
glaubt denn, dass das vernünftig abgehen wird? Es wird
Länder geben, die sagen: Wenn du mir den Scheck he-
rüberreichst, dann sind wir bereit, mit euch zusammen-
zuarbeiten und dann dürft ihr mitwirken. – Dieses Ge-
schacher, das wir heute eigentlich beenden wollten, geht
dann in Zukunft in Wahrheit noch dramatischer weiter.
Wir wollen das nicht.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lutz Heilmann [DIE LINKE])


Ich will schließen. In der Kulturpolitik sagt Ihnen
der Kulturrat selbst – – Übrigens: Wenn Sie das, was
heute beschlossen wird, ernst nehmen, dann dürfte die
Bundeskulturstiftung gar nicht mehr arbeiten.


(Joachim Stünker [SPD]: Er ist besonders inkompetent!)


– Sie sagen, der Kulturrat sei besonders inkompetent.
Das nehme ich hier einmal zu Protokoll. Ich glaube, dass
wir uns alle überparteilich, regelmäßig und klugerweise
mit dem Kulturrat treffen.


(Jörg Tauss [SPD]: Der Kulturrat ist kompetent!)


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(C (D r sagt, dass das, was heute hier beschlossen wird, ein rama ist, und empfiehlt, das noch zu ändern. Ich will as nur erwähnen. Beim Beamtenrecht bekommen wir jetzt 17 Besolungsund Laufbahnrechte. Als ob das vernünftig wäre! Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Einen letzten Gedanke bitte noch. (Jörg Tauss [SPD]: Sie sind doch Parteivorsitzender!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604403600
Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1604403700

Wenn Eltern mit ihren Kindern, die die Schule besu-
hen, ein Bundesland wechseln wollen, dann stellen sich
ie Fragen, ob sie das überhaupt noch richtig können
nd ob das überhaupt noch zumutbar möglich ist. Auch
as ist nicht der Fall.

Alles in allem gilt: Das tragende Motiv Ihrer heutigen
ntscheidung ist es, eine Abstimmung erfolgreich zu
berstehen. Das werden Sie auch schaffen. In der Sache
ringen Sie aber Deutschland nicht weiter.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604403800

Das Wort hat nun die Frau Bundeskanzlerin

r. Angela Merkel.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Angela Merkel (CDU):
Rede ID: ID1604403900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ach Jahren intensiver Diskussion wird der Deutsche
undestag heute über die Föderalismusreform abstim-
en. Bund und Länder haben es sich in diesen Diskus-

ionen nicht leicht gemacht. Selten wurde so miteinan-
er gerungen. Ich finde das auch mehr als verständlich;
enn es geht um eine grundlegende Überarbeitung unse-
er Verfassung. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine
er wichtigsten Reformen unserer Zeit.

Ich möchte für die Bundesregierung sagen, dass wir
er Überzeugung sind, dass heute die Weichen für unser
and richtig gestellt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


us diesem Grunde ist dies ein guter Tag für Deutsch-
and, und zwar für alle Ebenen: Bund, Länder und auch
ie Kommunen.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


Es gibt keinen Zweifel: Unser föderales System ist
ut und hat sich bewährt. Die Menschen leben in ihren
ändern. Aber es ist in den 60 Jahren seit Bestehen der
undesrepublik Deutschland – das war unverkennbar –
ine Schieflage in diesem Gefüge der bundesstaatlichen






(A) )



(B) )


Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Ordnung entstanden. Insbesondere haben komplizierte
und langwierige Entscheidungsprozesse dazu geführt,
dass an vielen Stellen Unklarheiten über politische Ver-
antwortlichkeiten entstanden sind. Die Bundesgesetz-
gebung hat tendenziell die Landesgesetzgebung ver-
drängt. Für viele Bürger war und ist nicht mehr klar, wer
wofür zuständig ist.

Deshalb bietet diese Föderalismusreform die histori-
sche Chance, die verflochtenen Verantwortlichkeiten
neu zu ordnen, Freiheit für eigenverantwortliches Han-
deln zu ermöglichen, aber auch bundesstaatliche Kom-
petenzen zu schaffen, wo dies in einer veränderten Welt
notwendig ist. Damit wird staatliches Handeln durch-
schaubarer. Für mich ist ein ganz wesentlicher Punkt,
dass die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze gerin-
ger wird. Das ist eine riesige Chance für den Deutschen
Bundestag, weil aus meiner Sicht durch die Nichtzustim-
mungspflichtigkeit und das Wegfallen der intransparen-
ten Vermittlungsausschusssitzungen eine Situation ent-
stehen wird, in der die Debatten in unserem Hause, im
Deutschen Bundestag, lebendiger und intensiver werden,
da jeder Abgeordnete weiß: Es gibt keine zweite Kom-
promisslinie. Ich muss für das geradestehen, was ich hier
entscheide. Das ist meine Sache.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Die Abschaffung der Rahmengesetzgebung ist ein un-
verkennbarer Fortschritt und bedeutet gerade in Bezug
auf die Hochschulen eine Stärkung der Autonomie der
Hochschulen. Wir haben einige Gesetzgebungskompe-
tenzen an die Länder zurückgegeben. Ich glaube, es
entspricht dem allgemeinen Verständnis des Subsidiari-
tätsprinzips, die Dinge nahe an die Menschen heranzu-
bringen: Ladenschlussgesetz, Gaststättenrecht und Ver-
sammlungsrecht.

Die Landtage werden – das ist zwar richtig, aber im-
merhin sind es unsere Kolleginnen und Kollegen in den
Parteien, die diesen Parlamenten angehören – im Straf-
vollzug und im Heimrecht neue Verantwortlichkeiten be-
kommen.

Ich möchte an dieser Stelle eine Bitte äußern. Es hat
in der Föderalismuskommission immer wieder eine
Rolle gespielt, inwiefern beim Ladenschluss die Sonn-
und Feiertage in besonderer Weise gewürdigt werden
können. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn dies auch in
den Ländergesetzen zum Ausdruck käme, zum Beispiel
dass nicht an mehr als vier Sonntagen die Möglichkeit
zur Ladenöffnung besteht. Das entspräche unserem Ver-
ständnis. Das darf ich Ihnen vielleicht noch mit auf den
Weg geben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es gab in allen Fraktionen breite Diskussionen, zum
Beispiel auch über die Fragen des Laufbahn-, Besol-
dungs- und Versorgungsrechts der Landesbeamten.
Es ist vielen in diesem Hause schwer gefallen, hier ein
Stück Kompetenz abzugeben. Deshalb möchte ich an
dieser Stelle noch einmal betonen, dass es für uns sehr
wichtig ist, dass weiterhin die im Grundgesetz veranker-
ten so genannten hergebrachten Grundsätze des Berufs-

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(C (D eamtentums gelten sollen. Ich glaube, auch das war für ns ein ganz wichtiger Schritt. Die Diskussion hierüber ar nicht leicht. In besonderem Maße werden die Kommunen von ieser Föderalismusreform profitieren; denn es wird jetzt estgeschrieben, dass Aufgaben nicht mehr durch Bunesgesetz auf die kommunale Ebene übertragen werden ürfen. Das hat zur Folge, dass dies durch die Länder gechehen muss, ie hoffentlich dem Konnexitätsprinzip nicht nur prinipiell, sondern auch faktisch verpflichtet sind. Das eißt, dass die Kommunen finanziell so ausgestattet weren, wie es notwendig ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Joachim Stünker [SPD]: So ist es!)


Eines ist für die Bundesseite sehr wichtig: Das ist die
erankerung des nationalen Stabilitätspaktes im
rundgesetz. Es war fast eine Sternstunde, wenn ich das

inmal sagen darf. Wenn wir über die Bund-Länder-
inanzbeziehungen sprechen werden, dann wünsche ich
ns weitere solche Sternstunden. Künftig werden alle öf-
entlichen Haushalte ein Interesse daran haben, dass Ver-
töße gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachs-
umspakt zu vermeiden sind, weil Bund und Länder
emeinsam haften. Das ist eine ausgesprochen gute Re-
elung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es ist gelungen – schon das ist ein gewichtiger Grund,
ieser Reform zuzustimmen –, mehr Verantwortungs-
larheit in der Sicherheitspolitik zu schaffen.


(Dr. Peter Struck [SPD]: Das stimmt!)


ir haben heute eine völlig veränderte Lage, was die
edrohung anbelangt. Wir haben das althergebrachte
erständnis, dass innere Sicherheit in ganz wesentli-
hem Maße Sache der Länder ist. Es ist wichtig, dass es
elungen ist, bei länderübergreifenden Gefahren eine
oordinierungskompetenz des Bundeskriminalamtes zu
erankern, wodurch wir in die Lage versetzt werden, den
enschen ein Stück mehr Sicherheit zu geben und das
ußerste für sie zu tun. Das ist für mich ein ganz we-

entlicher Punkt der Föderalismusreform.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich will die Probleme nicht verschweigen. Die härtes-
en Debatten wurden über die Bildungspolitik geführt.
ch als Bundespolitikerin sage: Mir ist wichtig, dass es
ine gemeinsame Evaluation von Bund und Ländern
ibt, die die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im
nternationalen Vergleich feststellen kann. Hier muss ge-

einsam agiert werden. Ich sage auch ganz deutlich: Ich
reue mich über die Änderungen, die in den letzten Bera-
ungen gelungen sind.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Es stellte sich die Frage, inwieweit das Gesamtgefüge
der gesamten Reform infrage gestellt wird. Es gab dabei
viele Aspekte zu bedenken. Wir können es schaffen, die
Modernisierung unseres Wissenschaftssystems voranzu-
bringen. Forschung und Lehre bilden eine Einheit. Es
werden in Zukunft neue Kooperationen möglich sein,
wenn die Länder sie mittragen. Unser System der Wis-
senschaft, Forschung und Lehre wird sich verändern.
Deshalb ist es gut, dass die faktische Möglichkeit besteht
– alle Länder müssen zustimmen, okay –, dass Universi-
täten mit außeruniversitären Einrichtungen kooperieren.
Das ist eine riesige Chance.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Es wäre verwunderlich, wenn es nicht eine Vielzahl
von Diskussionen über die Abweichungsrechte gäbe.
Trotzdem glaube ich, dass insbesondere der Umwelt-
bereich auf der Bundesebene zu den Gewinnern dieser
Föderalismusreform gehört. Die Frage, ob wir ein Um-
weltgesetzbuch brauchen, muss eindeutig mit Ja beant-
wortet werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Deshalb halte ich es für richtig, dass der Bundesumwelt-
minister jetzt die Chance bekommt, ein solches Projekt
anzugehen. Das ist übrigens ein sehr ambitioniertes Pro-
jekt. Ich rate, was die Abweichungsregelungen und ihre
Inanspruchnahme durch die Länder anbelangt, nicht im-
mer das Schlimmste anzunehmen, was passieren kann,
sondern auf die Macht des Faktischen zu vertrauen. Sie
werden sehen: Das wird sich vernünftig einspielen. Wir
haben die Chance, eine Umweltgesetzgebung aus einem
Guss zu machen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Aus all diesen Gründen bin ich der Meinung, dass wir
guten Gewissens nach diesen wirklich sorgfältigen Dis-
kussionen heute die erste Stufe der Föderalismusre-
form verabschieden können.

Lieber Herr Kollege Westerwelle, ich erinnere mich
gut an unser Gespräch. Darin ist gesagt worden, dass un-
verzüglich nach Verabschiedung der ersten Stufe der Fö-
deralismusreform die zweite Stufe in Angriff genommen
wird. Unter besonderer Einbeziehung der Kollegen von
der FDP haben wir zusammen mit den Ministerpräsiden-
ten über die Frage des Prozedere und der Aufgabenstel-
lung einer solchen zweiten Stufe gesprochen. Wir haben
uns wiederum besonders mit Blick auf die FDP entschie-
den, die Fraktionen des Deutschen Bundestages in diese
Gespräche von Anfang an einzubeziehen. Das ist nicht
nur eine grundsätzliche Betrachtung gewesen, sondern
geschah auch im Hinblick darauf, dass nicht alle Fraktio-
nen in der Regierung sind. Jetzt hier so zu tun, als sei die
FDP an der Entwicklung der ersten Stufe der Föderalis-
musreform, so wie es vereinbart war, nicht beteiligt ge-
wesen, bevor die zweite Stufe in Angriff genommen
wurde, finde ich ein wenig


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Unredlich!)


bedenklich, um es einmal vorsichtig zu formulieren.

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(C (D Ich möchte zum Schluss allen danken, die an der öderalismusreform mitgearbeitet haben, zuvörderst dmund Stoiber und Franz Müntefering. ir beweisen mit diesem Projekt Mut zu Veränderunen, die den Menschen in unserem Lande gut tun weren. Deshalb werbe ich um Zustimmung. Nächster Redner ist der Kollege Lutz Heilmann, raktion Die Linke. Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! rau Bundeskanzlerin, ich hatte von Ihnen etwas mehr ls einen Deal erwartet, der Ihnen den Einzug in das undeskanzleramt sichert. (Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604404000

(Beifall bei der LINKEN)

Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604404100

ine Vereinheitlichung des Umweltrechts wird mit die-
er Reform nicht erreicht. Unser Fazit lautet daher: Klas-
enziel verfehlt! Setzen – Sechs!


(Beifall bei der LINKEN – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Jawohl, Herr Oberlehrer!)


Lassen Sie mich dies anhand von drei Punkten deut-
ich machen.

Erstens. Bisher unterliegt das Umweltrecht zwei
ompetenzarten und ist zersplittert; insofern sind wir
ns alle einig. Mit dieser Reform allerdings vergeben Sie
ie historische Chance, einen einheitlichen Kompetenz-
itel „Recht der Umwelt“ und damit ein einheitliches
mweltrecht zu schaffen. Im Gegenteil: Sie erhöhen wi-
er jede Vernunft die Zahl der Kompetenzen auf sage
nd schreibe fünf Arten. So viel zur besseren Ausgestal-
ung. Kollege Kröning, jetzt stehen fünf Kompetenz-
rten zur Debatte. Dies als Straffung und Entflechtung
er Kompetenzen von Bund und Ländern zu verkaufen,
st an Dreistigkeit kaum noch zu übertreffen.

Zweitens. Wieder und wieder beschwören Sie schon
ast gebetsmühlenartig die Schaffung eines Umweltge-
etzbuches. Ich fordere Sie auf: Tun Sie endlich etwas
afür, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koali-
ion, und lassen Sie den Worten Taten folgen! Was aber

achen Sie? Sie legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem
ich ein umfassendes Umweltgesetzbuch schwerlich rea-
isieren lässt. Weite Teile des Umweltrechts unterliegen
ach wie vor der Erforderlichkeitsklausel. Durch die Ab-
eichungsmöglichkeit wird das UGB in vielen Berei-

hen nicht das Papier wert sein, auf dem es gedruckt ist.
hr Gesetzentwurf ermöglicht weitestgehend nicht mehr
ls ein Anlagengenehmigungs-UGB, das den Titel „Um-
eltgesetzbuch“ leider nicht verdient.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)







(A) )



(B) )


Lutz Heilmann
Sie machen Politik ganz im shakespeareschen Sinne:
Viel Lärm um nichts!

Drittens. Wesentlich schwerwiegendere Auswirkun-
gen wird die Möglichkeit der abweichenden Gesetz-
gebung für die Länder im Naturschutz, im Wasserrecht
und in der Raumordnung haben. Beispielsweise – das
wurde schon genannt – soll der Bund nur noch die allge-
meinen Grundsätze des Naturschutzes abweichungsfest
regeln können. Die 135 Juristinnen und Juristen in die-
sem Hause können sich wahrscheinlich vorstellen, was
dies bedeutet. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelung des
Naturschutzes wird sozusagen zum Abschuss freigege-
ben und der Naturschutz, wie wir ihn kennen, infrage ge-
stellt.

Dass das alles demnächst Realität wird, zeigen die
aktuellen Entwürfe von Landesnaturschutzgesetzen in
mehreren Ländern wie Schleswig-Holstein, Branden-
burg und Niedersachsen. Den Gesetzentwurf der Lan-
desregierung Schleswig-Holstein beispielsweise bezeich-
net der BUND Schleswig-Holstein als Kriegserklärung
an den Naturschutz. Das einstmals vorbildliche Natur-
schutzgesetz in Schleswig-Holstein – es war übrigens
Vorbild, als das Bundesnaturschutzgesetz geschaffen
wurde – soll dramatisch verschlechtert werden. Die in
Deutschland einmaligen schleswig-holsteinischen Kni-
cke sollen ihren Sonderschutz verlieren. Ich frage mich,
ob Sie sich die Konsequenzen ausreichend vor Augen
geführt haben. Oder sind Ihnen die Auswirkungen auf
den Naturschutz schlichtweg egal?

Augenscheinlich opfern Sie den Naturschutz dem
Wegfall der Erforderlichkeit auf den Gebieten Abfall,
Lärm und Luftreinhaltung. Durch die Abweichungsmög-
lichkeiten droht jetzt eine in der Geschichte der Bundes-
republik einmalige Gesetzesflut. Künftig wird es unter
Umständen jeweils 17 Gesetze geben. Bürokratieabbau,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sieht
nach meinem Dafürhalten anders aus. Es bleibt dabei:
Der Naturschutz wird als vermeintliches Investitions-
hemmnis mit dieser Reform entsorgt.

Noch ein paar Worte an die Vertreterinnen und Vertre-
ter der Länder. Ihre Bekenntnisse, die Abweichungs-
rechte nicht zur Senkung von Umweltstandards zu nut-
zen, sind für mich wenig glaubwürdig. Warum wollen
Sie denn die Abweichungsrechte, wenn Sie davon nicht
Gebrauch machen wollen? Das Ganze erinnert mich, der
ich aus dem Osten komme, an einen geschichtsträchti-
gen Satz aus dem Jahre 1961, den ich hier gern zitieren
möchte:

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.

Sie wissen, was dann folgte.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie bei der PDS müssen es ja wissen! – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Auf dem Gebiet kennen Sie sich aus!)


Daher bleibt unser Fazit: Die Föderalismusreform ver-
fehlt das Klassenziel. Setzen – Sechs!

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN)


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(C (D Das Wort hat nun der Kollege Wolfgang Wieland, raktion des Bündnisses 90/Die Grünen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau undeskanzlerin, mir hat bei Ihrer Rede etwas gefehlt; arauf konnten Sie nicht vorbereitet sein, weil Sie diese ebatte nicht vorausahnen konnten. Hier sind viele tolze Vertreter von Geberländern aufgetreten. Ich omme aus einem notorischen Nehmerland. Das gilt uch für Sie, Frau Bundeskanzlerin. Sie sind politisch in inem anderen Bundesland beheimatet und in einem ritten Bundesland sind Sie aufgewachsen. Die Menchen in den neuen Bundesländern, auch die Berlinerinen und Berliner, haben sich dieses Schicksal nicht ausesucht. Auch sie wären gerne Geber. Sie können es icht sein, aber sie können erwarten, nicht als Bittstelleinnen und Bittsteller behandelt zu werden, sondern die mmer wieder beschworene Solidarität praktisch zu erahren, wenn es ums Geld geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kröning [SPD]: Das geschieht aber auch!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604404200
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604404300

Das geschieht; aber es soll auch nicht in Rede gestellt
erden. Es soll hier keine zwei Klassen geben: die
lasse derjenigen, die mit Stolz diskutieren können, und
ie Klasse derjenigen, die sich Asche aufs Haupt streuen
üssen.


(Volker Kröning [SPD]: Das ist richtig!)


Gut, dann sind wir uns da einig, Herr Kollege Kröning.

Hans-Peter Schneider, ein Sachverständiger, den wir
ier angehört haben, hat gleich nach der Wende gesagt:
nser Grundgesetz ist ein Exportschlager. Der Export

rfolgt nach Osteuropa, ins Baltikum, sogar nach Süd-
frika. Exportiert wird nicht nur der Grundrechtskatalog,
ondern auch unsere Regelung des Föderalismus. Das ist
ange her; es ist genau 15 Jahre her.

Heute steht Föderalismus à la Bundesrepublik für
lockade, er steht für Selbstfesselung und für Reform-
nfähigkeit. Sie hätten mit Ihrer großen Mehrheit – zwei
rittel in diesem Haus, zwei Drittel im Bundesrat – die
hance gehabt, diesen gordischen Knoten zu durch-

chlagen und hier wirklich eine zukunftsfähige Verfas-
ung vorzulegen. Nichts ist geschehen. Legen Sie den
rsprungsentwurf neben das, was aus der Anhörung he-

ausgekommen ist, und Sie werden feststellen: Es gab
arginale Änderungen, die jeweils noch mit einem Zu-

eständnis an die Länder erkauft wurden. Dies kann
icht befriedigen; dies ist weniger als wenig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Bundeskanzlerin hat heute ihre Sympathien für
ie Aufhebung des Kooperationsverbotes wenigstens
m Hochschulbereich durchscheinen lassen. Von CDU-
olitikern wussten wir schon immer, dass sie solche
ympathien hat. Warum hat sie sie nicht vorher geäu-
ert? Warum hat sie sie nicht laut geäußert?






(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Warum hat sie wieder die SPD die Kohlen aus dem
Feuer holen lassen, mit dem Ergebnis, dass sich Kurt
Beck hinstellte und sagte, er sei sich vorgekommen wie
bei dem Gang nach Canossa.


(Jörg Tauss [SPD]: Das war taktisch ein Erfolg!)


– Ja. Lieber Herr Tauss, dann will ich das gleich histo-
risch etwas vertiefen, auch wenn Vergleiche immer
schwierig sind.


(Jörg Tauss [SPD]: Ja!)


Heinrich IV. hat es immerhin, wenn auch mühsam, über
die Alpen geschafft. Er ist nicht beim ersten Voralpen-
Duodezfürsten hängen geblieben. Das ist der Unter-
schied.


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Er hat bei der Gelegenheit im Büßerhemd die Reichsein-
heit gerettet und die Kleinstaaterei – die kam erst
später – verhindert. Insofern war er erfolgreich.


(Jörg Tauss [SPD]: Sehen Sie!)


Das war Ihr Kurt Beck leider nur rudimentär und das wa-
ren Sie leider auch nur rudimentär.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hier ist die ganz große Chance leider verspielt worden.

„Basarökonomie“ ist ein neues Stichwort in der
Debatte. Jetzt haben wir unentwegt Basardemokratie
erleben müssen. Das heißt, kleinlichst wurde um Kom-
petenzen gezankt. Insbesondere bei den CDU/CSU-Lan-
desfürsten ist mental offenbar noch nicht angekommen,
dass sie jetzt mitregieren. Sie sind nicht nur Deutschland
– das haben sie qua Werbeplakat inzwischen vielleicht
gemerkt –; sie sind sogar Bundesregierung, aber sie ver-
halten sich immer noch so, als säßen sie in der Opposi-
tion und müssten alles, was der Bund will, ablehnen.


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Nicht immer, aber häufig!)


Zu den „Erfolgen“ der letzten Woche: Reden wir doch
einmal über Bildung und über die Roland-Koch-Klausel,
nämlich dass wir Einstimmigkeit brauchen! Da können
Sie sagen: Das war schon bisher Praxis in der Kultus-
ministerkonferenz. – Aber jetzt kommt es als Gebot in
die Verfassung und wird auch noch auf die Forschung
ausgedehnt. Das war vorher nicht der Fall.


(Jörg Tauss [SPD]: Falsch!)


– Ja, sicher. In dem alten Text wurde die Forschung von
der Notwendigkeit der Einstimmigkeit nicht erfasst.
Nunmehr werden Wissenschaft und Forschung erfasst.


(Jörg Tauss [SPD]: An Hochschulen!)


– Ja, die universitäre Forschung. Vorher war es nicht so,
dass es auch bei der universitären Forschung der Ein-

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(C (D timmigkeit bedarf. Dies ist nunmehr der Fall. Wenn Sie ie beiden Entwürfe nebeneinander halten, dann werden elbst Sie es sehen. Das Dramatische ist doch, lieber Herr Kollege Tauss: ie haben Ihren Widerstand aufgegeben. Sie tun so, als ätte es einen essenziellen Fortschritt im Bereich der issenschaft gegeben. leichzeitig ist von den anderen Punkten, die Struck och für wichtig nahm – Strafvollzug, Heimgesetz und nderes –, gar nicht mehr die Rede. Um den Strafvollzug urde in der letzten Woche noch nicht einmal mehr ge ungen. Davon war nichts zu spüren. Alle Ihre Experten nd Expertinnen in Bund und Ländern sind dagegen, ber es gab überhaupt keinen Kampf darum. Das ist bechämend und bestürzend. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des ollegen Volker Kröning? Ja. Bitte sehr. Frau Präsidentin! Herr Kollege Wieland, auch die De atte ist eine Grundlage für die spätere Rechtsanwenung, für die Auslegung dessen, was wir beschließen. ch darf deshalb die Frage stellen: Können Sie mir bestäigen, dass die Einstimmigkeitsklausel, die in Art. 91 b bs. 1 in der Ausschussfassung vorgesehen ist – ob iese Klausel nun ins Grundgesetz aufgenommen weren musste oder nicht, sei dahingestellt –, Sie wird aufgenommen! – der Praxis der Länder untereinander seit eh und je ntspricht? Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vor eiem Jahr in ihrer Geschäftsordnung festgelegt (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man ja ändern!)


(Jörg Tauss [SPD]: Ja!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604404400
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604404500
Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604404600
Volker Kröning (SPD):
Rede ID: ID1604404700
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604404800
Volker Kröning (SPD):
Rede ID: ID1604404900

es ist eine Vereinbarung unter den Ländern –, dass das
instimmigkeitsprinzip nicht mehr ausnahmslos gilt,
ber bei finanzwirksamen Maßnahmen fortbesteht.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Vereinbarung kann man ändern!)


önnen Sie mir das bestätigen?

Sind Sie auch so freundlich, zu bestätigen, dass in
em Entschließungsantrag, den die Koalitionsfraktionen
orgelegt haben, noch einmal bekräftigt wird, dass sich






(A) )



(B) )


Volker Kröning
nach Auffassung der Koalition in den Rechtsgrundlagen
der bisherigen Projektförderung nichts ändert?


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604405000

Herr Kollege Kröning, ich brauche es Ihnen gar nicht

zu bestätigen. Ich sagte bereits: Eine Praxis, die besteht
– Herr Erhardt hat „Kultusministerkonferenz“ mit „Kon-
ferenz zur Minimierung der Konkurrenz“ übersetzt –,
kommt nun in die Verfassung. Das ist ein qualitativer
Unterschied. Vereinbarungen kann man jederzeit ändern;
einen Verfassungstext werden Sie so schnell nicht än-
dern können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Darauf hat Herr Biedenkopf, als er hier als Sachverstän-
diger saß, eindrücklich hingewiesen. Er hat gesagt: Ver-
fassungsreform ist keine Trial-and-Error-Veranstaltung,
wo man etwas festsetzt und es einen Monat später wie-
der ändert. Die derzeitigen Mehrheiten werden wir so
schnell nicht wieder haben. Was hier beschlossen wird,
wird das Leben in der Bundesrepublik über Jahre prä-
gen. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Diese nehmen
Sie nur wahr, wenn Sie den Änderungsanträgen folgen,
die wir gerade zum Bildungsteil noch einmal einbringen
und über die wir namentlich abstimmen lassen werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604405100

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischen-

frage der Kollegin Bulmahn?


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604405200

Bitte schön.


Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1604405300

Herr Kollege Wieland, würden Sie mir bestätigen, um

das einmal sehr präzise zu formulieren, dass die For-
schungsförderung des Bundes im Projektbereich nach
wie vor so, wie es bis jetzt auch der Fall war, durchge-
führt werden kann, also ohne dass der Bundesrat zustim-
men muss? Das ist so verankert, und zwar sowohl im
entsprechenden Artikel des Grundgesetzes als auch in
der Erläuterung.

Würden Sie mir darüber hinaus bestätigen, dass im
Art. 91 b, der die Zusammenarbeit von Bund und Län-
dern bei Wissenschaft und Forschung regelt, ausdrück-
lich neben der gemeinsamen Förderung der Forschungs-
organisationen auch klargestellt wird, dass Bund und
Länder auch zukünftig bei der Förderung von Wissen-
schaft und Forschung zusammenarbeiten, und zwar so-
wohl im investiven als auch im nichtinvestiven Bereich?
So steht es ganz präzise im Art. 91 b.

Würden Sie mir dementsprechend auch zustimmen,
wenn ich sage, dass die Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern auf eine neue Rechtsgrundlage ge-
stellt worden ist?


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Und das ist ein Fortschritt gegenüber jetzt!)


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(C (D Ich bestätige Ihnen gerne, dass es ursprünglich ein otales Kooperationsverbot gab. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nein, es war nie total!)

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604405400

Aber selbstverständlich!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Lesen Sie es doch einmal nach!)


s war ein totales Kooperationsverbot vorgesehen; das
urde aufgehoben. Zusätzlich wurde Kooperation aber
it einer Einstimmigkeitsklausel versehen. Diese Ein-

timmigkeitsklausel bringt mit sich, dass ein faules Ei
en Brei verdirbt. Wenn einer Nein sagt, können Sie bei-
pielsweise Nachteile der neuen Bundesländer nicht
ehr ausgleichen oder Vorsprünge nicht mehr einholen.
s langt also, wenn einer Nein sagt. Das ist die neue
chlechte Realität, Frau Kollegin.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Das war immer so!)


Ich würde jetzt gerne zum Bereich Umwelt kommen
nd zu der dort anzutreffenden so genannten Pingpong-
esetzgebung etwas sagen: Am Montag dieser Woche
urde aufgrund des Drucks der Industrie ein einziger
ereich von der Erforderlichkeitsklausel ausgenommen,
ämlich die Abfallwirtschaft. Das war ein richtiger
chritt. Man hätte natürlich weitere Materien herausneh-
en müssen. Sie haben selbst diesen einen Schritt damit

rkauft, dass nunmehr als so genannter abweichungsfes-
er Kern nicht mehr die Grundsätze des Naturschutzes,
ondern nur noch die allgemeinen Grundsätze des Natur-
chutzes festgelegt werden. Warum haben Sie nicht
leich von den allgemeinsten Grundsätzen des Natur-
chutzes gesprochen? Was heißt das denn im Klartext?
s heißt: Für die Allgemeinplätze, für die Lyrik, ist der
und zuständig, für die Regelungen sind die Länder zu-

tändig.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das war auch bisher so!)


as haben die Länder so gewollt. Insbesondere der Ver-
reter der bayerischen Staatskanzlei hat hier gesagt, dass
ayern im Wettbewerb um Investoren eigene Umweltre-
elungen schaffen will. Die Absicht dabei ist doch si-
herlich nicht, durch höhere Standards Investoren abzu-
chrecken, sondern, durch Dumping Investoren ins Land
u holen. So werden sie es machen. Von daher sind alle
efürchtungen im Zusammenhang mit den Neuregelun-
en im Umweltteil berechtigt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ob nun wirklich die Europatauglichkeit erhöht
urde, nachdem es bei dem Irrweg bleibt, dass sich ein
undesstaat – das ist einmalig auf der Welt – nach außen
urch seine Teilgliederungen vertreten lässt, wie es in
rt. 23 Abs. 6 steht, und das nun auch noch von einer
oll- in eine Mussvorschrift umgewandelt wird, steht in-
rage. Von den Sachverständigen habe ich dazu die For-






(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland
mulierung gehört: 16 mal null ist null. Übereinstimmend
haben sie auch gesagt, die deutsche Interessenvertretung
in Brüssel leide darunter. Selbst Rupert Scholz hat den
sehr sinnvollen Vorschlag gemacht, das nach österreichi-
schem Vorbild zu ändern. Hierüber wurde aber offenbar
überhaupt nicht mehr verhandelt. Sie nehmen sehenden
Auges in Kauf, dass hier Quatsch noch quätscher wird,
den wir bereits in der Verfassung haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zum Versammlungsrecht: Zuerst das Gaststätten-
recht und dann das Versammlungsrecht – so die Rei-
henfolge der Bundeskanzlerin –, das hat schon etwas
Göttinenhaftes. Zur Erinnerung: Das Versammlungs-
recht wird oft als der Stachel im Fleisch der parlamenta-
rischen Demokratie bezeichnet. Es ist das Recht der Bür-
gerinnen und Bürger, friedlich und ohne Waffen gegen
die Obrigkeit zu demonstrieren, auch gegen unsere Ent-
scheidungen. Es ist ein Recht gegen uns und das Gegen-
teil des Polizeirechts.


(Zustimmung beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daher darf man es nicht in dessen Nähe rücken. Wir soll-
ten es stattdessen hüten und nicht aus der Hand geben;
darauf kommt es an.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Zum Strafvollzug: Seit dem In-Kraft-Treten des
Strafvollzugsgesetzes wurde nie gefordert, die Zustän-
digkeit für den Strafvollzug an die Bundesländer abzu-
geben. Die Bundesjustizministerin hat dies als vergifte-
tes Geschenk angeboten in der irrigen Annahme, dass
die Bundesländer nicht so dämlich sein werden, es anzu-
nehmen. Da hat sie sich geirrt.


(Zuruf des Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber [Bayern])


– Da ist er ja, unser Voralpendespot.


(Widerspruch bei der CDU/CSU)


– Ich nehme es zurück. Ich sagte vorhin Duodezfürst.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das ist schon primitiv!)


– Ich habe es ja gleich zurückgenommen. Aber Herr
Stoiber hat hier agiert, als wäre er noch in alter Macht-
fülle und hätte hier nicht seine kurzen Intermezzi gehabt.
Wie auch immer, niemand hatte ernsthaft damit gerech-
net.

Nunmehr ist vorauszusehen, dass wir einen Wettbe-
werb nach dem Motto „Wer macht den schärfsten Straf-
vollzug im ganzen Land?“ bekommen werden. Hessens
Ministerpräsident Roland Koch hat damit bereits Wahl-
kämpfe geführt. Nichts ist so populismusanfällig wie
dieses Thema. Deswegen dürfte die Verlagerung auf die
Bundesländer niemals geschehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


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(C (D Professor Meyer sagte in der Anhörung, ein Außeririscher, der den Verfassungsentwurf liest, müsste zu der nsicht kommen, dass der Agrarsektor das Hauptprolem der Bundesrepublik sei. Da darf voll gefördert weren. Wir wissen, dass dem nicht so sein sollte; (Volker Kröning [SPD]: Frau Künast hat das mit Zähnen und Klauen verteidigt!)


enn Bildung und Umwelt sind die zentralen Themen.
ber hier versagt Ihre Reform.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604405500

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604405600

Wir sagen schweren Herzens Nein, weil man zu

chlechten Gesetzentwürfen nicht Ja sagen kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604405700

Das Wort hat nun der Kollege Joachim Stünker für die

PD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1604405800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

eute Morgen wurde mit großem Pomp begonnen und
efordert, alles noch einmal an die Fachausschüsse zu-
ückzuverweisen und von Fachpolitikern neu bewerten
u lassen. Ich vermute, wenn wir das machten, hörten
ir in zwei Jahren genau dieselben Reden wie heute
orgen.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Die hören wir schon seit 20 Jahren!)


Richtig, diese Reden hören wir schon seit 20 Jahren.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So lange kennen wir uns doch noch gar nicht!)


er Kollege Ramelow von der Linkspartei hielte wieder
ine destruktive Rede. Dabei verzeichnet das Protokoll
ber die Sitzung des Rechtsausschusses vom vergan-
enen Mittwoch, als wir zweieinhalb Stunden abschlie-
end über den Gesetzentwurf beraten haben, keine
inzige Wortmeldung der Linkspartei zu den entspre-
henden Fachfragen. Frau Kollegin Künast hielte wieder
ine zentralistische Rede, weil sie die Eckpfeiler des Zu-
ammenspiels von Bund und Ländern im föderalen Sys-
em in Art. 20, 30 und 70 des Grundgesetzes noch immer
icht akzeptieren könnte und nicht begreifen will, dass
ie Bundesländer genauso eine Staatlichkeit haben wie
er Bund und dass dies zwei gleichberechtigte Ebenen
ind, die man in der Balance halten muss.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Joachim Stünker
Herr Westerwelle würde aus Oppositionsgründen sagen,
wir wollten das nur aus Koalitionsgründen durchsetzen,
und müsste sich anschließend die Frage stellen lassen,
warum denn die Bundesländer, in denen die FDP mitre-
giert, es anders sehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die von
uns angestrebten Grundgesetzänderungen keinen Para-
digmenwechsel im deutschen Föderalismus bedeuten. Es
ist ausdrücklich nicht der Weg hin zum so genannten
Wettbewerbsföderalismus; das muss hier noch einmal
deutlich gesagt werden. Der solidarische Föderalismus
nämlich, wie er im zehnten Abschnitt unseres Grundge-
setzes normiert ist, bleibt unangetastet. Er findet nach
wie vor im vertikalen und horizontalen Finanzausgleich
seinen Ausdruck. Volker Kröning hat bereits darauf hin-
gewiesen – wir waren damals zusammen in dem Sonder-
ausschuss, der den neuen Finanzausgleich erarbeitet
hat –: Der Solidarpakt II wird bei dieser Reform aus-
drücklich nicht angetastet.

Auch ich möchte darauf hinweisen, dass sich unser
Grundgesetz in den 57 Jahren seines Bestehens grund-
sätzlich bewährt hat. Das sollte man auch an diesem Tag
betonen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Aber es gibt Entwicklungen, die zur Komplizierung von
Entscheidungsprozessen geführt haben, zu institutionel-
len Verflechtungen zwischen Bund und Ländern. Alle
Sachverständigen waren, sowohl damals in der Kommis-
sion als auch jetzt in der großen Anhörung im Deutschen
Bundestag, einhellig der Meinung, dass genau dieser
Teil der Modernisierung und Änderung bedarf. Wenn
festgestellt wird, dass gehandelt werden muss, und alle
sich darüber einig sind, kann die Schlussfolgerung nur
sein, dass gehandelt wird. Ich bin dankbar, dass der Ver-
fassungsgesetzgeber heute einhellig handeln wird.

Lassen Sie mich, weil das in der Diskussion heute
Morgen ein bisschen verwaschen dargestellt wurde,
noch einmal sagen, welches eigentlich die Ziele sind, mit
denen wir in der Kommission und auch bei der Erarbei-
tung des Koalitionsvertrages angetreten sind und die wir
mit dieser Reform durchsetzen wollen. Es sind im We-
sentlichen drei Ziele: Das erste ist, die Zustimmungs-
rechte der Länder im Bundesrat zu reduzieren, auf das
Notwendige zurückzuführen. Das zweite ist eine Neu-
ordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Län-
dern. Das dritte ist, die Mischfinanzierung abzubauen
und nach neuen Fördermöglichkeiten zu suchen. Wir
wollen keinen Paradigmenwechsel, wie Herr
Westerwelle ihn heute Morgen hier vorgenommen hat,
indem wir zuerst den zweiten Schritt machen und über
die Finanzverfassung reden. Die Ziele, die ich genannt
habe, waren ausdrücklich als erster Schritt verabredet;
der zweite sollte hinterherkommen.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das ist ja nicht wahr!)


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(C (D enn das verwischt wird, zeigt das eigentlich nur eine lucht aus der Verantwortung, weil man nicht in der age ist, den ersten Schritt mitzugehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604405900

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Westerwelle?


Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1604406000

Nein, danke; ich möchte das gern im Zusammenhang

arstellen.

Was würde eigentlich passieren, wenn wir heute de-
en folgen würden, die uns sagen, wir dürften hier nicht
ustimmen, wenn also die Verfassungsreform nicht ge-
ingen würde? Dazu müssen wir uns noch einmal ein bis-
chen in die Details begeben; ich möchte das kurz versu-
hen.

Es würde uns dann nicht gelingen, die Zustimmungs-
echte im Bundesrat massiv zu reduzieren. Mit der Neu-
egelung, die wir in Art. 84 gefunden haben, können wir
iese auf 30 Prozent, vielleicht sogar auf 25 Prozent re-
uzieren. Wir dokumentieren damit, dass – darauf ist
ingewiesen worden – hier im Bundestag entschieden
ird, wie ein Bundesgesetz letztendlich aussieht, und
icht im Vermittlungsausschuss, wo hinterher niemand
eiß, wie es zu dem, was entschieden worden ist, eigent-

ich gekommen ist, und niemand Verantwortung dafür
bernimmt. Es ist ein weitgehend undemokratischer Pro-
ess, der dort abläuft. Hier werden durch die Neurege-
ung wieder klare Verantwortlichkeiten deutlich. Des-
alb ist es gut und richtig, diesen Weg zu gehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Bund kann zukünftig die materiell-rechtliche Re-
elung, den eigentlichen politischen Kern dessen, was er
egeln will, voll umsetzen und hier im Bundestag be-
chließen. Wenn er will, kann er auch Verfahrens- oder
rganisationsregelungen treffen, die die Länder betref-

en. Wenn die Länder davon abweichen wollen, führt das
n Zukunft nicht mehr dazu, dass das Gesetz im Bundes-
at scheitert, sondern dazu, dass die Länder dann Länder-
esetze machen müssen.


(Dr. Peter Struck [SPD]: Sehr richtig!)


as heißt, der Landtag muss in dem Fall zusammentre-
en, ein Gesetz verabschieden und erklären, warum er in
inem ganz bestimmten Fall von einer Organisationsre-
elung oder Verfahrensregelung Abstand nehmen oder
ie ändern will. Das, was hier gemacht wird, ist urdemo-
ratisch. Es wird Verantwortung von der Exekutive bzw.
om Bundesrat auf die Landtage verlagert. Das ist ein
ichtiger Schritt in Richtung mehr Demokratie, den wir
ier gehen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die Frau Bundeskanzlerin hat zu Recht darauf hinge-
iesen, dass die Kommunen aufgrund des letzten Sat-






(A) )



(B) )


Joachim Stünker
zes im geänderten Art. 84 Gewinner dieser Reform sind.
Dieser Satz lautet:

Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Ge-
meindeverbänden Aufgaben nicht übertragen wer-
den.

Dies ist in der Öffentlichkeit leider teilweise falsch ver-
standen worden. Insbesondere die Behindertenverbände
haben ihn nämlich so verstanden, als wolle der Bund die
Aufgabe als solche abgeben. Das ist aber nicht so. Die
Aufgabe als solche wird der Bund weiter erfüllen. Aber
die Länder müssen diese Aufgabe weitergeben. Das ist
genau der richtige Weg; denn die Länder bekommen
über das Konnexitätsprinzip die Kosten erstattet für die
Aufgaben, die sie hier zu erfüllen haben. Die kommuna-
len Spitzenverbände in ihrer Gesamtheit haben diese Re-
gelung sehr begrüßt. Daher sollten wir sie heute be-
schließen.


(Beifall bei der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Nur ist die Angst der Behinderten vor den Ländern schon frappierend! Das lässt tief blicken!)


Mit dieser Reform gelingt es uns, im Rahmen der
Erforderlichkeitsklausel die 33 Kompetenztitel bei der
konkurrierenden Gesetzgebung in Art. 72 des Grund-
gesetzes auf ein Drittel zu reduzieren. Diese Erforder-
lichkeitsklausel besagt, der Bund muss immer dann,
wenn er eine bundeseinheitliche Regelung für diese
Kompetenztitel machen will, darlegen, ob und inwieweit
diese Regelung erforderlich ist. Er muss nachweisen,
dass das Gesetz und jede einzelne Regelung in diesem
Gesetz erforderlich sind.

Das Bundesverfassungsgericht – an die Judikatur des
Bundesverfassungsgerichts sind wir nun einmal gehal-
ten – hat diese Klausel anders ausgelegt, als wir sie als
Gesetzgeber verstehen und als sie ursprünglich gemeint
war. Diese Auslegung ist für uns geltendes Recht.


(Jörg Tauss [SPD]: Di Fabio!)


Das bedeutet, der Bund darf nicht handeln, wenn er
gleichwertige Lebensverhältnisse in diesem Land her-
stellen will. Er darf nur dann handeln, wenn es zur Ver-
hinderung krasser Unterschiede bei den Lebensverhält-
nissen in den Ländern notwendig ist.


(Jörg Tauss [SPD]: Das war eine Fehlentwicklung!)


Man mag denken, dies war nur eine Entscheidung und
die Rechtsprechung wird sich ändern. Wir haben aber
mittlerweile fünf Entscheidungen, die genau in diesem
Tenor judizieren. Das erstreckt sich nicht nur auf das Ge-
setz insgesamt, sondern auf jede einzelne Vorschrift.

Wenn wir diese Änderung heute nicht beschließen,
dann bleibt diese Regelung in unveränderter Form in der
Verfassung stehen. Bei jeder Gesetzgebung werden wir
dann Schwierigkeiten haben. Immer wenn ein Land nach
Karlsruhe geht, laufen wir Gefahr, dass man uns sagt,
wir dürfen hier gar nicht handeln, weil das reaktive Ele-
ment, um das es hier geht, noch gar nicht vorhanden ist.
Darum ist es wichtig, dass der Verfassungsgesetzgeber
diesen Punkt heute ändert.

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(C (D llein dieser Punkt ist es wert, die Veränderungen heute u beschließen. Die Wirkung – darauf wurde auch schon hingewieen – wird bei der Rahmengesetzgebung des Bundes in rt. 75 noch potenziert. Auch dort muss eine Erforder ichkeit nachgewiesen werden. Der Bund darf nur den ahmen setzen. Was unter Rahmen zu verstehen ist, mag eder in den Urteilen zur Juniorprofessur und zu den Stuiengebühren nachlesen. Unter Fachleuten besteht einellig die Meinung, dass die Rahmenkompetenz des undes vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung sousagen tot ist. Denn die Rahmenkompetenz gibt dem und eigentlich keine Handlungsspielräume mehr. Dieses Problem haben wir mit dem Vorschlag, der Ihen vorliegt, gelöst. Daraus hat sich die Abweichungsesetzgebung entwickelt. Der Bund hat eine Vollkometenz ohne Erforderlichkeitsregelung. Aber eine bweichung kann wiederum nicht von der Exekutive orgenommen werden, sondern nur von den Landtagen. Wenn also der Bund ein umfassendes Umweltgesetzuch beschließt – ich hoffe und bin sicher, dass der Bunesumweltminister das in dreieinhalb Jahren hinbekomen wird – (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


nd dann ein Land, nicht der Bundesrat, meint, es wolle
n Detailregelungen – von abweichungsfesten Kernen
ann sowieso nicht abgewichen werden – abweichende
egelungen vornehmen, dann muss das wiederum der
ntsprechende Landtag in einem Gesetzgebungsverfah-
en beschließen, und zwar mit der gesamten öffentlichen
egleitung, wie wir sie kennen, also unter Begleitung al-

er Interessenverbände des jeweiligen Landes. Er muss
ehr gute Gründe dafür haben, dass hier abgewichen
erden soll. Das ist ein demokratischer Prozess. Das ist
olitik in der Auseinandersetzung. Das ist für die Zu-
unft eine vernünftige Auflösung der toten Kompetenz
us Art. 75 des Grundgesetzes.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Lassen Sie mich in den restlichen Minuten meiner
edezeit zu einigen Detailfragen Stellung nehmen, über
ie hier schon gesprochen worden ist. Wir haben insge-
amt 16 Kompetenztitel in die ausschließliche Gesetzge-
ung der Länder übergeben. Der Bund bekommt sechs
ompetenztitel hinzu. Auf die wichtige BKA-Kompe-

enz wurde bereits hingewiesen. Natürlich haben wir in
eilbereichen Bauchschmerzen; das brauchen wir nicht
u verschweigen.

Nur zwei Anmerkungen dazu. Der erste Punkt ist das
eimrecht. Ich weise darauf hin, dass große Teile, die

eute im Heimgesetz geregelt sind, zivilrechtlicher Na-
ur sind. Der ganze Bereich des Verbraucherschutzes und
er ganze Bereich des Vertragsrechts gehören zum Zivil-
echt. Die ausschließliche Kompetenz für das BGB hat
er Deutsche Bundestag behalten. Das heißt, über das
GB wird es hier weiterhin eine Klammer geben.






(A) )



(B) )


Joachim Stünker
Der zweite Punkt: der Strafvollzug. Die zum Straf-
vollzug getroffenen Regelungen tun mir persönlich sehr
weh; das will ich mit Blick auf die Bundesratsbank deut-
lich sagen. Als langjähriger Strafrichter sehe ich das mit
großer Skepsis. Die Diskussion über den Schäbigkeits-
wettbewerb führe ich gar nicht; um das deutlich zu
sagen. Im Gegenteil: Wir haben gestern das ehemals als
Antidiskriminierungsgesetz bezeichnete Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Diejenigen, die
meinen, die Landtage würden in einen Wettstreit darüber
eintreten, die Standards zu senken, diskriminieren ei-
gentlich die frei gewählten Abgeordneten in den Landta-
gen. Diese Angst habe ich überhaupt nicht; das sollte
einmal klar gesagt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Aber es besteht natürlich das Problem, dass die Ein-
heit von Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstre-
ckungsrecht und Strafvollzugsrecht aufgelöst wird. Das
wird zu Komplikationen führen. Nur, klar ist auch: Eine
Klammer bleibt auch hier bestehen. Denn die Klammer
ist die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat in
mehreren Entscheidungen eindeutig gesagt, der Resozia-
lisierungsgedanke habe Grundrechtscharakter. Davon
wird – das mache ich hier deutlich – kein Land abwei-
chen können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Wir
haben unseren Auftrag in der Kommission erfüllt und
unsere Arbeit hier im Deutschen Bundestag erledigt.
Welche Verbesserungen sind für die Menschen in unse-
rem Land von dieser Reform zu erwarten?

Erster Punkt. Die Zustimmungsrechte im Bundesrat
werden – ich habe es ausgeführt – weitgehend zurückge-
fahren.

Zweiter Punkt. Wir gewinnen durch eine massive
Einschränkung der Erforderlichkeitsklausel neue Hand-
lungskompetenzen des Bundes.

Dritter Punkt. Wir führen die Rahmenkompetenz, die
tot ist, in eine neue Kompetenz über, die zumindest mit
Leben erfüllt werden kann.

Vierter Punkt. Die Kooperation bei Forschung und
Wissenschaft wird – darauf wurde hingewiesen – auch in
Zukunft möglich sein.

Fünfter Punkt. Finanzhilfen sind weiterhin möglich.
Ich füge ausdrücklich hinzu: Das gilt auch für den Be-
reich der Kulturförderung.

Sechster Punkt. Wir nehmen eine Stärkung bei den
Kompetenzen der Landtage, des Bundestages und der
Kommunen vor.

Das alles ist erreicht worden. All das, was man sich
gewünscht hätte oder sich wünschen könnte, konnte na-
türlich nicht erreicht werden.

Aber diejenigen, die jetzt aufgrund der Argumente,
die sie genannt haben, nicht zustimmen – links, rechts

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(C (D nd in der Mitte –, müssen sich darüber im Klaren sein, ass sie all das verspielen, was erreicht worden ist, wenn ies heute nicht umgesetzt wird. Es bleibt dann alles so, ie es heute ist: mit all den Verflechtungen und all der nbeweglichkeit zwischen Bund und Ländern. Wir brinen den Menschen im Lande nichts Gutes, wenn wir es assen, wie es ist. Wir bringen unser Land nur ein Stück eit voran, wenn wir zu diesen Veränderungen kommen. Zum Schluss – Frau Präsidentin, ich bin sofort fertig – öchte ich heute auch noch einmal Danke sagen. Wir bgeordnete müssen uns gegenseitig nicht danken. Aber ie Zusammenarbeit vor allen Dingen mit Ihnen, Herr öttgen, in diesen drei Jahren war für mich sehr wohl uend. Herzlichen Dank dafür. Ich möchte aber auch uneren Mitarbeitern sowie unseren Beratern in diesem rozess danken. Ich möchte den vielen Staatsrechtslehern, den Professoren danken, die uns in der Kommision begleitet haben, die uns in der Anhörung wichtige inweise gegeben haben, damit wir zu den Ergebnissen ommen konnten, zu denen wir gekommen sind. Lassen Sie mich mit einem schließen: Einer der Heren Professoren aus der letzten Reihe sagte am ersten ag der Anhörung sehr selbstkritisch: Wissen Sie, wenn ie uns zwölf Staatsrechtslehrer fragen würden, wie der inheitliche Entwurf aussehen soll, würden wir Ihnen eine Antwort liefern können. Wir könnten uns nicht eiigen. – Das ist Aufgabe der Politik. Das haben wir zu eisten. Das ist unsere Verantwortung. Nehmen Sie Ihre erantwortung wahr! Schönen Dank. Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem ollegen Bodo Ramelow. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Der war schon dran! Das war auch nichts!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1604406100


Bodo Ramelow (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604406200

Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr

ollege Stünker, Sie haben jetzt wie vorher auch Ihr
ollege zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass
ir als Linkspartei und als Fraktion Die Linke in der
echtsausschusssitzung am 28. Juni keine weiteren Fra-
en mehr gestellt haben. Das ist zutreffend.


(Vorsitz: Präsident Dr. Norbert Lammert)


Darf ich darauf hinweisen, dass wir am 22. Juni im
echtsausschuss ausführlich Fragen gestellt haben, und
war genau die, die ich auch heute hier gestellt habe?


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Wen interessiert das denn?)


azu gehört auch das, was Sie gerade kritisch beleuchtet
aben. Jedoch hat auch ein CDU-Kollege gesagt, er habe
roße Probleme damit, dass der Strafvollzug auf die
änder übertragen wird. Ich habe sehr aufmerksam zu-
ehört und die Frage gestellt, die der Wissenschaftler,






(A) )



(B) )


Bodo Ramelow
der vom Bundesrat vorgeschlagen worden war, von mir
im Rahmen der großen Anhörung hier im Saal gestellt
bekommen hat, wie er die Außenvertretung in Europa
nach dem Grundgesetz in Zukunft sieht. Er hat gesagt, es
sei falsch, was dort ins Grundgesetz aufgenommen wird.
Die gleiche Frage habe ich im Rechtsausschuss am
22. Juni gestellt. Sie von der SPD haben mir im Rechts-
ausschuss geantwortet, Sie hätten Verständnis dafür,
dass ich die Fragen alle stelle. Ferner stellten Sie fest,
dass die Fraktion Die Linke ihren Änderungsantrag zu
diesem Gesetzgebungsverfahren schon an dem Morgen
eingereicht hätte, sodass jeder Kollege von allen Fraktio-
nen wusste, wofür die Fraktion Die Linke abstimmen
und streiten wird. Daraufhin haben Sie geantwortet, aber
die Koalition habe noch nicht getagt und habe ihre Kom-
promisse noch nicht ausgehandelt. Deswegen müssten
wir uns gedulden.

Ich warte immer noch auf die Ergebnisse.


(Volker Kröning [SPD]: In der entscheidenden Sitzung waren Sie nicht da!)


– Verzeihen Sie, dass ich einfach das Ergebnis der Ge-
setzesvorlage, die wir heute abschließend hier beraten,
auf mich wirken lasse. Dazu kann ich Ihnen nur sagen:
Ihre Koalitionsrunden und Ihr Engagement als sozialde-
mokratische Vertreter im Deutschen Bundestag sind ge-
mäß dem Spruch zu messen: Es kreißte ein Berg und ge-
bar eine Maus. Es ist keine positive Veränderung dabei
herausgekommen. Deswegen muss man es nicht wieder-
holen und in Zukunft immer wieder die gleichen Fragen
stellen, auf die Sie keine Antworten wissen oder wo Sie
aus machtpolitischen Gründen auf jede Antwort verzich-
ten.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604406300

Zur Erwiderung, Herr Kollege Stünker.


Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1604406400

Ich kann es kurz machen, Herr Kollege Ramelow.

Erster Punkt: In der zweieinhalbstündigen Abschluss-
debatte am 28. Juni waren Sie gar nicht da.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Zweiter Punkt: Fragen zu stellen ist sinnvoll, bringt
uns aber im Ergebnis nicht weiter. Man muss auch Lö-
sungen anbieten. Von Ihnen kam jedoch nicht ein ein-
ziger Vorschlag für eine Lösung.

Danke.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604406500

Nun erhält der Kollege Otto Schily Gelegenheit für

eine Kurzintervention.


Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1604406600

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin-

nen und Kollegen! Für politische Entscheidungen gibt es

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(C (D ine einfache Formel: Was kann man gewinnen, was ann man verlieren? Ich finde – Kollege Stünker hat das ehr überzeugend dargestellt –, dass die Verweigerung er Zustimmung zu dieser Vorlage sehr viele Nachteile it sich bringt, weil die Vorlage viele Vorteile bietet. Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört aber auch, dass an zur Sprache bringt, was an diesem Gesetzeswerk isslungen ist. Ich will versuchen, das an einfachen Bei pielen zu illustrieren. Ich begrüße, dass das Bundeskriminalamt erstmals ine Präventionszuständigkeit erhält. Ich bedauere aber, ass es nicht gelungen ist, diese Präventionszuständigeit über ein minimales Maß – im Grunde ist es nur eine ilfszuständigkeit – hinaus zu entwickeln. Das ent pricht nicht der Gefahr, der wir durch den internationaen Terrorismus ausgesetzt sind. Aus ordnungspolitichen Gründen kann ich nicht verstehen, dass die Länder n diesem Zusammenhang eine Gesetzgebungszustänigkeit in Gestalt des Zustimmungserfordernisses für ich reklamieren. Das ist ungefähr so, als würde der und für sich eine Zuständigkeit für die Polizeigesetze er Länder reklamieren. Ich finde, es wäre vernünftig ewesen, die Dinge anders zu ordnen. Ich begrüße aber, ass ein erster Schritt vollzogen worden ist. Vielleicht erden wir in der Praxis die Erkenntnis gewinnen, dass an das weiter ausbilden muss. Ich bedauere, dass in diesem Gesetzeswerk die Zutändigkeit für das Beamtenrecht vollständig an die änder abgegeben wird. Es gab sehr vernünftige Komromissvorschläge des Deutschen Beamtenbundes. Man ätte sie einarbeiten sollen. Das ist eine bedauerliche ntwicklung, die sich in der Praxis nicht bewähren wird. Ich finde auch nicht gut, dass dieses Gesetzeswerk jedenfalls bezogen auf die Länderseite – sehr stark von er Exekutive bestimmt ist. Diese Frage geht auch das elbstbewusstsein dieses Parlaments an. Ich hätte es egrüßt, wenn man in die Begründung nicht hineingechrieben hätte, was die Bundeskanzlerin und die Miniserpräsidenten beschließen. Wir sind die oberste Volksertretung. Wir sollten gegenüber der Exekutive mit inem entsprechenden Selbstbewusstsein ausgezeichnet ein. Zuallererst hat das Parlament etwas zu sagen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich muss beklagen, dass es nicht gelungen ist, mit die-
em Gesetzeswerk eine Fehlentwicklung, nämlich – so
ill ich das einmal formulieren – den föderalen Ehrgeiz

n der Außenpolitik, zu bremsen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


err Ministerpräsident Stoiber, wir alle kennen das so
enannte Schloss Wahnstein in Brüssel. Die Chaotisie-
ung der deutschen Außenpolitik, für die die Länder in
rüssel sorgen, muss irgendwann einmal ein Ende ha-
en.






(A) )



(B) )


Otto Schily

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der FDP)


Es würde vielleicht schon reichen, wenn die Länder das
beachten würden, was bereits im Grundgesetz steht,
nämlich dass Außenpolitik Sache des Bundes ist.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das ist keine Kurzintervention, sondern eine Rede!)


Man hätte aber die Gelegenheit nutzen können, dazu
etwas in Art. 23 des Grundgesetzes – Stichwort Voll-
zugsfrage – hineinzuschreiben. Schließlich hat man in
die Verfassung sogar die Geschäftsordnung der Minister-
präsidentenrunde – Stichwort Einstimmigkeit – aufge-
nommen, was ich nicht gerade als verfassungsästhetisch
gelungen bezeichnen kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604406700

Herr Kollege Schily.


Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1604406800

Ich bin schon am Schluss. – Mit dem letzten Satz

kehre ich zurück zu der schönen Formel „Was kann ich
gewinnen? Was kann ich verlieren?“ Wir werden mit
dieser Föderalismusreform mehr gewinnen als verlieren.
Wir würden verlieren, wenn wir sie heute ablehnen wür-
den.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604406900

Das Wort hat nun die Kollegin Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1604407000

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! Herr Schily, Sie haben die ganzen
Vorteile gar nicht aufgezählt, die Sie bei Ihrer Abwä-
gung dazu bringen, den vorgelegten Gesetzentwürfen
doch zustimmen zu können.

Die FDP-Fraktion teilt Ihre sehr deutlich vorgetra-
gene Kritik nicht in allen, aber in vielen Punkten. Das
sind für uns die Gründe, die uns im Rahmen einer Ge-
samtabwägung dazu bringen, zu sagen: Wir können ei-
ner so grundlegenden Verfassungsreform, die über Jahre
hinweg Bestand haben soll, die in ein oder zwei Jahren
nicht wieder auf dem Prüfstand stehen und korrigiert
werden darf, nicht zustimmen, wenn wir in einigen
wichtigen, grundlegenden Bereichen falsche Weichen-
stellungen zur Kenntnis zu nehmen haben und sehen,
dass keine Bereitschaft besteht, diese zu ändern oder zu
korrigieren.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


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(C (D Von daher ist es eine sehr gut überlegte Entscheidung, ie wir uns nicht leicht gemacht haben. Denn wir sehen ns sehr wohl in der Verantwortung, dazu beizutragen, ass unsere verfassungsrechtlichen Strukturen geändert erden, weil sie eben nicht mehr in allen Bereichen den eutigen Anforderungen – sei es international, sei es was ürgernähe und Verantwortlichkeit gegenüber den Bürerinnen und Bürger betrifft – so gerecht werden, wie es 949 die Mütter und Väter des Grundgesetzes, dieser guen Verfassung, im Auge hatten. Deshalb sehen wir sehr ohl Änderungsbedarf. Aber es muss das gesagt weren, was die Sachverständigen in der Anhörung fundiert, rgumentativ belegt herausgearbeitet haben. Sie haben inmal das gesagt, Herr Stünker, was Sie gesagt haben: eder von uns könnte seine eigene Verfassung schreiben nd die sähe aus der subjektiven Sicht besser aus. Die achverständigen haben auch gesagt: Hier wird ein Bechäftigungsprogramm für Juristen und Rechtsprechung ufgelegt, (Joachim Stünker [SPD]: Das ist immer so, bei jeder Verfassung!)


eil die Verfassung in dieser Änderung eben gerade
icht so klar, so bestimmt und so deutlich ist, wie das mit
iner so grundlegenden Verfassungsreform erfolgen
üsste.


(Beifall bei der FDP)


Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen. Das belegen
ie mit Ihrem Entschließungsantrag, Herr Stünker. Sie
üssen in Ihrem Entschließungsantrag ausführen, was

nter bestimmten Begriffen in dieser Grundgesetzände-
ung zu verstehen ist. Sie müssen zum Beispiel beim
ichtigen Art. 84 des Grundgesetzes, der die Zustim-
ungsbedürftigkeit der Bundesgesetze durch die Län-

er, durch den Bundesrat, reduzieren soll, erklären, was
usnahmefälle sind. Sie sagen: Das soll das Umweltver-

ahrensrecht sein. Ja, wenn das so ist, warum schreiben
ie denn das nicht in die Vorlage? Das gilt für viele
unkte. Das Gesetz muss künftig interpretiert und von
en Gerichten bestimmt werden. Wir wollen, dass es
ehr Klarheit und Bestimmtheit in diesem Gesetz gibt

nd wir nicht jetzt schon wissen: Sehenden Auges über-
ragen wir die Verantwortung den Gerichten.

Eine grundsätzliche Struktur, die jetzt geschaffen
erden soll und die wir kritisieren, ist die so ausgestal-

ete Abweichungsgesetzgebung. Denn sie führt dazu,
ass es konkurrierende Gesetzgebung mit Erforderlich-
eitsprüfung und ohne Erforderlichkeitsprüfung, kon-
urrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrechten und
hne Abweichungsrechte, konkurrierende Gesetzgebung
it Abweichungsrechten, aber abweichungsfesten Ker-

en und nicht abweichungsfesten Kernen gibt. Sie alle
issen gar nicht, was das im Einzelnen bedeutet. Was
edeutet denn der abweichungsfeste Kern „Allgemeine
rundsätze des Naturschutzes“? Hier wird doch in einer
rt und Weise eine Verfassungsänderung betrieben, die
en hohen Ansprüchen an eine Verfassungsänderung in
ielen Punkten nicht gerecht wird.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Deshalb kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir diese
Reform in dieser Form insgesamt nicht mittragen kön-
nen, auch wenn wir konzedieren – das hat Herr
Westerwelle deutlich ausgeführt –, dass es Verbesserun-
gen in einigen Bereichen gibt und dass es eine Verant-
wortung von Bund und Ländern gerade auch bei der Ver-
schuldung und eine so genannte Haftungsregelung gibt.
Das begrüßen wir ausdrücklich und haben wir auch so in
unseren Entschließungsantrag geschrieben.

Eine Verfassung soll Bestand haben. Ich habe in den
letzten Tagen gelesen, dass gerade auch Kolleginnen und
Kollegen aus der SPD-Fraktion sich damit trösten: Wenn
man heute schon zustimmen muss, dann kann man ja in
ein, zwei Jahren die Änderungen, die man heute nicht
hat durchsetzen können, wieder auf den Weg bringen.
Das wird nicht gehen. So darf an einer Verfassung nicht
herumgewerkelt werden.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das wird dem Anspruch, den wir an die Grundlage unse-
rer demokratischen und sozialen Rechtsordnung stellen,
in keiner Weise gerecht.

Zu einigen konkreten Punkten der vorgelegten Ge-
setzentwürfe ist schon etwas gesagt worden. Natürlich
– hier schließe ich mich all meinen Vorrednern an – ist
es ein falscher Schritt, die Zuständigkeit für den Straf-
vollzug auf die Länder zu übertragen.


(Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wenn es so war, dass die Länder diese Kompetenz nicht
haben wollten, sie ihnen aber angeboten wurde, um
quasi einen Ausgleich zu schaffen, dann wäre es in den
letzten Wochen, in denen pausenlos Sitzungen stattge-
funden haben, doch ein Leichtes gewesen, das mit der-
selben Argumentation einer Rückübertragung des Nota-
riats auf den Bund auch für den Bereich des
Strafvollzugs zu tun, sodass es bei der jetzigen Regelung
hätte bleiben können.


(Beifall der Abg. Krista Sager [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Aber die Bereitschaft dazu war nicht vorhanden, al-
lerdings nicht deshalb, weil es wirklich überzeugende
Sachargumente für eine solche Übertragung gibt. Denn
die Rechtseinheit aus „Strafen“ und „Strafen vollziehen“
wird aufgebrochen und es wird eine Entwicklung einge-
leitet, deren Verlauf wir noch nicht beurteilen können.
Aber das, was wir hören, und das, was sich Bund und
Länder schon jetzt gegenseitig vorwerfen, lässt leider
nicht allzu viel Gutes erwarten. Im Gegenteil: Es ist zu
befürchten, dass § 1 – ein Ziel des Strafvollzugs ist ja die
Resozialisierung – aus dem Gesetz gestrichen wird.


(Joachim Stünker [SPD]: Das geht doch gar nicht!)


Genau darüber wird in den Ländern sehr offensiv disku-
tiert.


(Olaf Scholz [SPD]: Aber nein! Das geht nicht!)


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(C (D Meine Damen und Herren, wenn Sie gewisse Dinge icht ändern bzw. beibehalten wollen, weil sie in einem uten Zustand sind, dann nehmen Sie sie in die Verfasung auf! Das gilt zum Beispiel für die Kulturfördeung. Es reicht nicht aus, in Entschließungsanträgen Eräuterungen und Begründungen abzugeben, dass man ar nichts ändern wolle, wenn die vorgelegten Gesetzesexte nach Anhörung aller Experten genau zum gegenteiigen Ergebnis führen können. Das führt zu großer echtsunsicherheit. Hier haben Sie eine große Chance ertan, deutlich zu machen, dass Sie an der bewährten emeinsamen Kulturförderung in der Bundesrepublik eutschland und an einem guten Miteinander uneinge chränkt festhalten wollen. Das wird zu Recht kritisiert, uch von einem Gremium, das immer mit hohem Sacherstand in viele Kreise des Bundestages Input gibt. Deshalb sage ich: Wir haben es uns nicht leicht geacht. Wir haben sehr sorgfältig abgewogen. Wir kön en in vielen Punkten keine Wendung zum Guten erkenen. Wir sehen, dass es Verbesserungen gibt. Aber die esamtabwägung unter Einbeziehung der Tatsache, dass ie Verabredungen im Hinblick auf die Finanzbezieungen nicht eingehalten worden sind, lässt für uns leier kein anderes Ergebnis zu. Wir können dieser Reform icht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604407100

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege

r. Norbert Röttgen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604407200

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Im Zentrum der Kritik an der Verfassungsreform,
ie heute zur Abstimmung steht, stehen ganz wichtige
inzelfragen. Diese Reform wird im Wesentlichen mit
erweis auf neue Einzelregelungen kritisiert. Ich finde
s richtig und legitim, dass man sich mit Einzelfragen
eschäftigt.

Ich möchte mit der wichtigsten Grundfrage und
icht mit den Einzelfragen, die sich allerdings auch stel-
en, anfangen. Die wichtigste Frage, die Grundfrage die-
er Reform, lautet: Wie organisieren wir Demokratie und
arlamentarismus in unserem Land? Das ist die Grund-
rage, auf die diese Verfassungsreform eine Antwort
ibt. Sie gibt eine Antwort darauf, wie die Situation zur-
eit ist.

Zurzeit, nach geltendem Recht, ist es so, dass die Bür-
erinnen und Bürger bei jeder Bundestagswahl ein Par-
ament, den Deutschen Bundestag, wählen, das in der

ehrzahl der Fälle nicht die Macht hat, selbst zu ent-
cheiden. Die Mehrzahl der Gesetzesentscheidungen, die
ier getroffen werden, können wir letztlich nicht allein
urchsetzen, sondern wir brauchen dafür die Zustimmung






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen
des Bundesrates. Die Bürgerinnen und Bürger wählen
also kein Parlament, das sich durchsetzen und in der
Mehrzahl der Fälle endgültig entscheiden kann. Viel-
mehr ist unser System durch eine Vermischung der Ver-
antwortung gekennzeichnet. Das ist auf dem Gebiet der
Gesetzgebung so, das ist auf dem Gebiet der Verwaltung
so und das ist auf dem Gebiet der Finanzen bzw. der
Finanzierung des Staates so. Diese Wirklichkeit der Ver-
mischung von Verantwortlichkeiten hat entmündigende
Wirkung. Die Tatsache, dass der Vermittlungsaus-
schuss zum Ersatzparlament geworden ist, entmündigt
zum Beispiel dieses Haus, den Bundestag; denn von den
Entscheidungen, die im Vermittlungsausschuss getroffen
werden, kann der Bundestag kein einziges Komma mehr
verändern, er kann nur Ja oder Nein dazu sagen. Die
Mitglieder des Bundestages können nicht mehr inhalt-
lich gestalten, sie werden durch die geltende Verfas-
sungslage entmündigt – Sie wie jeder andere auch,
meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt Lösungen!)


Genauso hat diese Vermischung von Verantwortlich-
keiten entmündigende Wirkung auf die Bürgerinnen und
Bürger: weil die Bürger nicht mehr erkennen können,
wer eigentlich entscheidet, wer für was verantwortlich
ist. In dem Maße, wie das der Fall ist, entmündigen wir
die Bürger bei ihrer Wahl: weil sie keine Richtungsent-
scheidung mehr treffen können, weil sie die Politik nicht
mehr kontrollieren können, weil ja nicht mehr klar ist,
wer für eine Entscheidung in diesem Land verantwort-
lich ist.

Darum geht es bei dieser Verfassungsreform um die
Wiederherstellung und Wiedereinführung des Prinzips
Verantwortung in die deutsche Politik.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Genau das ist der substanzielle Fortschritt dessen, was so
technisch klingt: Die Zahl der zustimmungspflichtigen
Gesetze, die im Moment über 60 Prozent ausmacht, wird
um rund die Hälfte reduziert. Das heißt, dass die Bürger
in Zukunft einen Bundestag wählen können, der in der
Mehrzahl seiner Fälle entscheidungsfähig ist. Bei zwei
Dritteln aller Gesetze, die verabschiedet werden, ent-
scheiden nun wir. Damit können die Bürgerinnen und
Bürger bei Wahlen darüber entscheiden, wer Politik in
Deutschland macht. Das bedeutet diese Reform und da-
rum ist sie richtig.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Verantwortlichkeit ist eine Bedingung für Demokra-
tie. Demokratie kann nicht funktionieren, wenn das Prin-
zip Verantwortung außer Kraft ist, was zwei Konsequen-
zen hat – um es noch einmal zu sagen –: Wenn
Verantwortung nicht gilt, ist die Politik entscheidungs-
unfähig. Wenn es in diesem Land etwas wie Politikver-
drossenheit gibt – ich glaube, dass es so etwas gibt –,
dann zeigt sich das in dem Vorwurf der Bürgerinnen und
Bürger an „die Politik“ – nicht an einzelne Parteien –:
Ihr tut eure Pflicht nicht, weil ihr die Probleme nicht

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(C (D öst. Darum muss Politik entscheidungsfähig werden: eil es unsere Pflicht ist, die Probleme zu lösen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


ir müssen die Bedingungen dafür schaffen, dass wir
as können.

Verantwortung ist auch die Bedingung dafür, dass
ontrolle möglich ist. Die Bürger wollen, dass entschie-

en wird, und sie wollen, wenn sie von ihrem Wahlrecht
ebrauch machen, über Politik befinden. Deshalb ist es

o wichtig, unsere Demokratie besser zu organisieren,
nseren Parlamentarismus besser zu organisieren. Das
st keine reine Angelegenheit des Bundes, sondern das

uss für den Gesamtstaat geschafft werden. Das ist der
weite Gesichtspunkt, den ich ansprechen möchte: Fast
lle Kritik, die geäußert worden ist – von Ihnen, Frau
eutheusser-Schnarrenberger, von Ihnen, Herr Wieland,
brigens auch von Herrn Schily –, verkennt das Wesen
on Verfassungsgesetzgebung im Bundesstaat: Wenn
ie etwas verändern wollen, brauchen Sie dafür eine
ehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und im Bun-

esrat.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und vernünftige Länder!)


s mangelt doch nicht an Vorschlägen, wie das alles
dealiter gezeichnet werden sollte. Die gibt es seit Jahr-
ehnten. Die praktische und verantwortliche Aufgabe
on Politik ist, den Fortschritt möglich zu machen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben zwei Drittel in beiden Häusern!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604407300

Herr Kollege Röttgen, gestatten Sie eine Zwischen-

rage des Kollegen Schily?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604407400

Ja, gerne.


Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1604407500

Herr Kollege Röttgen, da Sie mich hier persönlich an-

esprochen haben: Wo haben Sie in meinen Ausführun-
en entdeckt, dass ich nicht auch erkannt hätte, dass
olitische Entscheidungen eines politischen Kompro-
isses bedürfen? Ich habe mir nur erlaubt – ich glaube,

as gehört zur Ehrlichkeit der Debatte –, anzumerken,
o in diesem Vertragswerk vielleicht nicht das Optimale
elungen ist. Warum sollen wir uns dagegen nicht zur
ehr setzen? Was haben Sie daran auszusetzen?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604407600

Ich kann Ihnen sagen, was ich daran auszusetzen

abe: dass Sie damit nicht den entscheidenden Punkt ge-
roffen haben. Sie haben es auf die neu begründete Kom-
etenz des Bundes bezogen, bei Gefahren durch den
nternationalen Terrorismus für die Gesetzgebung zu-
tändig zu sein. Sie haben gesagt: Ich stelle mir vor, dass
as noch viel mehr sein müsste. Das ist meine kritische






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen
Anmerkung an dieser Stelle. Ich halte das für eine wirk-
lich fehlerhafte Bewertung des Prozesses, weil es zu
zwei Dingen kommt: Wie eben ausgeführt, gewinnen
wir im Deutschen Bundestag mit dem Abbau der Anzahl
an Zustimmungsrechten ein erhebliches Maß an Ent-
scheidungsmacht.


(Abg. Otto Schily [SPD] nimmt Platz)


– Ich bin noch bei der Antwort, Herr Präsident.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604407700

Herr Kollege, es wird Ihnen auch aufgefallen sein,

dass die Uhr stehen geblieben ist.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604407800

Ja, ich habe das auch mehr für den Kollegen Schily

gesagt. Herr Präsident, ich hatte Sie angesprochen, aber
ich meinte eigentlich den Kollegen Schily.


(Joachim Stünker [SPD]: Herr Röttgen, seien Sie nicht so kleinlich!)


– Nein, ich bin nicht kleinlich, ich will nur den Prozess,
der hier stattfindet, schildern.

Die Länder sagen uns – wir haben die Ministerpräsi-
denten dafür gewonnen –, dass sie in Zukunft keine Aus-
länderpolitik mehr machen. Zu einem Zuwanderungs-
kompromiss als große politische Zusammenwirkung und
Kontroverse von Bund und Ländern wird es in Zukunft
nicht mehr kommen, weil Art. 84 des Grundgesetzes ge-
ändert worden ist. In Zukunft werden die Länder bei den
großen Reformen der Sozialversicherung im Rahmen
der Bundespolitik nicht mehr mitwirken. Das heißt, im
Hinblick auf die Mitwirkung gibt es einen Machtverzicht
der Länder.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ist das immer noch die Antwort? Donnerwetter!)


Trotzdem und gleichzeitig sagen die Länder, dass sie
von ihrer Kernkompetenz Polizeirecht an einer wichti-
gen Stelle noch eine zusätzliche Kompetenz an den
Bund abgeben.

Ich finde, die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, ist
angemessen zu würdigen und man sollte nicht sagen,
dass die eine Seite noch nicht weit genug gegangen ist.
Sie hat sich bewegt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Darum finde ich, dass Sie den Prozess fehlerhaft und un-
zutreffend kritisiert haben. Das war meine Antwort auf
Ihre Frage.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das hat Deutschland weitergebracht!)


– Ja, ich finde, dass diese Reform unser Land weiter-
bringt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ich habe nur Ihre Antwort gemeint!)


– Davon bin ich ganz fest überzeugt.

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(C (D Nun will ich etwas zum Thema Verantwortung der arteien sagen. Damit meine ich insbesondere die FDP, eil sie mich gerade angesprochen hat, aber auch die rünen. Ich will etwas zu Ihrer Kritik sagen. Ich halte sie aus mehreren Gründen für unglaubwürig: Weder an der FDP noch an den Grünen ist die Verassungsreform im Dezember 2004 gescheitert. Mit Ihen wäre die Verfassungsreform im Dezember 2004 urchgeführt worden. Es hat nur zwischen den beiden roßen Volksparteien nicht hingehauen. Sie hätten im ezember 2004 ungefähr das beschlossen, was heute um Beschluss vorliegt. Darum ist Ihre Kritik unglaubürdig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Westerwelle, jetzt einmal etwas zu der kraftvol-
en Kritik, dass noch viel mehr passieren müsse, die Sie
n Einzelregelungen geübt haben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604407900

Herr Kollege Röttgen, gestatten Sie eine Zwischen-

rage des Kollegen Burgbacher?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604408000

Ja.


Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1604408100

Herr Kollege Röttgen, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu

ehmen, dass der Bundestag überhaupt nicht mehr ge-
ragt wurde, bevor es zum Scheitern der Föderalismus-
ommission kam? Stoiber und Müntefering haben die
2 Abgeordneten wie Kinder eine Stunde lang sitzen ge-
assen. Dann kamen sie und sagten: Es ist gescheitert.
er Bundestag wurde nicht gefragt.

Sind Sie weiter bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass
ir dort immer Bedenken angemeldet und gesagt haben,
ass wir der Abweichungsgesetzgebung und den Rege-
ungen bezüglich der Europatauglichkeit so nicht zu-
timmen können?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604408200

Herr Kollege Burgbacher, am Ende lautete im

ezember 2004 die Frage, ob wir im Bundestag und im
undesrat eine Zweidrittelmehrheit hinbekommen. Wir
eide waren Mitglieder in Oppositionsfraktionen.

Ich respektiere Sie übrigens generell, aber auch für
ie Arbeit, die Sie in der Föderalismuskommission ge-
eistet haben, und ich sage Ihnen jetzt nur meine Ein-
chätzung über Sie. Meine Einschätzung war und ist,
ass Sie bei dem, was auf dem Tisch lag, gesagt hätten:
ch habe zwar Bedenken in Einzelpunkten – die kann ich
etzt auch äußern –, aber das ist ein Fortschritt für unser
and. Wir haben viel erreicht und ich werde mich mei-
er Verantwortung nicht entziehen und deshalb diesem
esamtpaket zustimmen. Das ist meine Einschätzung

hrer Haltung, die Sie dort ganz persönlich vertreten hät-
en. Die darf ich Ihnen gegenüber äußern.






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Die er geäußert hätte!)


Herr Westerwelle, ich will etwas zu der Kritik sagen,
die von Ihnen geäußert wurde. Sie sagten, es müsse noch
viel mehr passieren und es dürfe insbesondere nicht so
viel vom Bund auf die Länder übertragen werden. Ich
spreche Sie jetzt einmal nicht nur in Ihrem Amt als FDP-
Fraktionsvorsitzender, sondern auch in Ihrem Amt als
FDP-Bundesvorsitzender an.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Sie sprechen kraftvolle Appelle aus und führen an, was
noch alles zu erreichen ist. Sie haben es aber nicht er-
reicht, eine einheitliche Position der FDP zu realisieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch bei der FDP)


Denn im Bundesrat hat die FDP über die Länder, in
denen sie mitregiert, der Föderalismusreform zuge-
stimmt. Im Bundestag, wo die FDP der Opposition ange-
hört, vertritt sie eine Position, die sich aus dem Entzug
der Verantwortung ergeben hat. Sorgen Sie erst einmal
für eine einheitliche Position der FDP zur Föderalismus-
reform! Das wäre schon ein Fortschritt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Das macht das Problem der Verfassungsgesetzgebung
deutlich: Was Sie zum Beispiel zum Strafvollzug im
Bundestag kritisieren, wird von Ihrem freidemokrati-
schen Justizminister in Baden-Württemberg geradezu
gefordert.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Hört! Hört!)


Das, was Sie in der Hochschulpolitik im Bundestag kriti-
sieren, wird von dem freidemokratischen Wissenschafts-
minister in Nordrhein-Westfalen geradezu gefordert. Sie
schaffen noch nicht einmal eine Föderalismusreform in-
nerhalb der FDP.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Dass Sie uns vorwerfen, dass das, was wir im Bundestag
und Bundesrat schaffen, zu wenig ist, ist ein bisschen
billig. Sie sagen, wir müssten noch viel mehr machen,
aber Sie selbst schaffen gar nichts.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604408300

Herr Kollege Röttgen, nun möchte auch die Kollegin

Sager Ihre Redezeit verlängern.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604408400

Gut.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604408500

Bitte.


Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604408600

Herr Kollege Röttgen, Sie haben hier auch Behaup-

tungen über die Grünen aufgestellt.

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(C (D eshalb frage ich Sie: Können Sie sich daran erinnern, ass zum Ende der Beratungen der Föderalismuskomission die Themen Umwelt, Bildung und Europa strit ig gestellt worden sind – es wurde bis zum Schluss eine Verständigung erzielt –, dass die Kommission cheiterte und dass die Grünen wesentlich daran beteiligt aren, diese Themen strittig zu stellen? Wir haben die er Reform auch danach nicht zugestimmt. Frau Kollegin Sager, ich wollte eigentlich etwas Posi ives über Sie sagen. Ich wollte sagen, dass Sie wie wir lle nicht ganz bei Trost wären, wenn wir in Einzelfraen der Gesamtreform, die die umfassendste Verfasungsreform in der Geschichte des Landes darstellt, icht an der einen oder anderen Stelle Kritik und einelne Verbesserungsvorschläge hätten. Ich wollte Ihnen igentlich nur ein Kompliment machen, nämlich dass es eine Überzeugung war und ist, dass Sie die Einzelbe enken zurückstellen würden, weil das Gesamtwerk eien Fortschritt für unser Land bedeutet. Diese verantortungsvolle Position habe ich Ihnen zugetraut, als Sie och regierten. In der Opposition ist es etwas bequemer. ch habe selber schon Erfahrungen mit Bequemlichkeit nd Anstrengung in den unterschiedlichen Rollen geacht. Es wäre besser gewesen, wenn Sie Ihrer Verantworung weiter nachgekommen wären und auch in der Oposition dafür eingetreten wären, dass das Land weiter orankommt. Das ist meine Auffassung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Tatsachen!)

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604408700

Ich glaube, dass mit dieser Reform ein verantwortli-
her Kompromiss herbeigeführt worden ist. Es geht bei
er Föderalismusreform um Machtverteilung im Bun-
esstaat. Die Macht, zu entscheiden, wird neu verteilt.
ass die Ministerpräsidenten bereit waren, sich aus ihrer

igentlichen Lieblingsrolle als Mitspieler in der Bundes-
olitik ein beachtliches Stück zurückzuziehen und zum
usgleich ihre Landtage zu stärken, ist ein enormer
ortschritt. Ich möchte es ausdrücklich würdigen, dass
n dieser Stelle Einzelinteressen zurückgestellt worden
ind.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will zum Schluss kommen. Alle Reden, die darauf
bzielten, dass die Bundesinteressen noch stärker be-
ücksichtigt werden müssen, wurden im Ergebnis nicht
n die Tat umgesetzt. Es gibt eine praktische Alternative
um Status quo: ein beachtlicher Fortschritt, der viel-
eicht noch größer hätte ausfallen können. Zu der Föde-
alismusreform gibt es aber nicht die Alternative einer
och viel besseren Reform, weil die Vorstellungen da-
über, wie eine solche bessere Reform aussehen könnte,
icht mehrheitsfähig sind. Darum bestehen die Alternati-
en darin, dass entweder jeder Einzelne für sich das
echt in Anspruch nimmt, zu wissen, wie die Reform






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen
aussehen müsste, oder dass Demokratie und Parlamenta-
rismus in Deutschland im Dienste des Landes und für die
Menschen besser organisiert werden. Das tut die große
Koalition.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604408800

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege

Westerwelle das Wort.


Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1604408900

Herr Kollege Röttgen, zuerst einmal herzlichen Dank

für die vielen Belehrungen, die uns, an der Spitze Herrn
Schily und meiner Person, gegeben worden sind. Das
war nötig.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wat mutt, dat mutt!)


Ich bin sehr gespannt, wie Sie in zwei bis drei Mona-
ten in einer anderen Funktion reden werden; denn der
BDI hat das Ganze ausdrücklich nicht als großen Wurf
bezeichnet. Das wird man wohl einmal vortragen dürfen.
Ich bin sehr gespannt, welche Metamorphose Ihre Argu-
mentation, Herr Kollege Röttgen, in den nächsten Mona-
ten durchmachen wird.


(Beifall bei der FDP – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sind Sie neidisch?)


Der Punkt, den ich eigentlich für wichtig halte und
der hier angesprochen werden muss, betrifft die unter-
schiedlichen Abstimmungen im Bund und in den
Ländern. Es ist in meinen Augen eine sehr schwierige
Argumentation, die Sie vorgetragen haben. Ich glaube
nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich da-
rüber Gedanken machen, das gut finden können. Hier
diskutiert jetzt das Verfassungsorgan Deutscher Bundes-
tag. Dass andere Verfassungsorgane und Angehörige an-
derer Verfassungsorgane zu anderen Ergebnissen kom-
men können, halte ich für völlig normal. Ich sage für
uns, die wir regieren, voraus – das wissen auch Sie –: Es
wird verschiedene Länder geben, auch solche, die von
der SPD mitregiert werden, die sich anders verhalten
werden. Das ist bereits angekündigt worden.

Ich möchte ein Missverständnis nicht stehen lassen.
Ich halte es für einen schweren Fehler, zu glauben, dass
die verschiedenen Verfassungsorgane zwingend zu einer
parteipolitisch einheitlichen Haltung kommen müssen.
Hier geht es zunächst einmal um das Verfassungsorgan
Deutscher Bundestag. Wenn wir der Meinung sind, dass
die Übertragung der Zuständigkeiten für den Strafvoll-
zug ein Fehler ist, dann dürfen wir diese Meinung vertre-
ten. Wenn ein Land froh darüber ist, die Zuständigkeiten
zu erhalten, dann darf ich es dafür nicht in die Ecke stel-
len. Wenn ein Land Kompetenzen erhält, dann wird es
dem zustimmen. Ob wir klug beraten sind, diese Kompe-
tenz abzugeben, wird man wohl noch bestreiten dürfen.

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(C (D (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Das war sehr dünn!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604409000

Zur Erwiderung Kollege Röttgen.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1604409100

Ich möchte nur einen Satz darauf erwidern. Natürlich

ann man der Meinung sein, Herr Kollege Westerwelle,
ass der Bundestag sagen soll, was er für richtig hält,
nd auch der Bundesrat sagen soll, was er für richtig
ält, und dass die Parteien auf ihren Landesparteitagen
benfalls etwas Unterschiedliches oder was auch immer
agen. Das hat nur ein Ergebnis, worauf ich hinweisen
ollte. Das Prinzip, das Sie befürworten, führt zu dem
rgebnis, dass nichts passiert. An den Problemen ändert
ich nichts, wenn jeder immer weiß, was richtig ist, aber
ichts zusammengeführt wird. Wir führen zusammen
nd kommen zu Ergebnissen. Das ist der Unterschied
er Methoden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604409200

Ich erteile das Wort dem Kollegen Dr. Ilja Seifert,

raktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604409300

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-

en! Meine Damen und Herren! Herr Röttgen hat nach
er Kanzlerin, nach Herrn Struck und nach Herrn Scholz
ie Koalitionsmitglieder zum x-ten Male beschworen:
timmt ab und seht das große Ganze, das ist etwas Tol-

es; denn wir verteilen die Machtverhältnisse in diesem
and richtig; überseht bitte die vielen kleinen Details
nd die vielen kleinen Fehler. Ich will, wenn ich es in
einer Redezeit von vier Minuten schaffe, noch ein hal-

es Dutzend Fehler hinzufügen, damit Sie, liebe Kolle-
innen und Kollegen von der Koalition, wissen, dass Sie
s in der Hand haben, einen richtig großen Fehler zu be-
ehen oder ihn zu vermeiden.

Ich will eine Bemerkung zu dem großen Ganzen ma-
hen, das angeblich richtig ist. Sie, Herr Röttgen, tun so,
ls ob das Wichtigste wäre, zu wissen, wer wo wann et-
as zu sagen hat. Nein, das Wichtigste ist, dass die Men-

chen in diesem Lande frei leben und an dieser Gesell-
chaft teilhaben können. Das ist das Wichtigste. Das ist
as große Ganze, nicht die Verfassungsorgane.


(Beifall bei der LINKEN)


Lassen Sie mich bitte zu den so genannten Details
ommen. Vor drei Tagen hatte jeder von Ihnen vor dem
eichstagsgebäude die Möglichkeit, sich von ungefähr
rei oder vier Dutzend Menschen mit Behinderung da-
über beraten zu lassen, welche Auswirkungen dieses Ge-
etz auf die behinderten Menschen haben wird. Die Re-
ierung weiß es sogar selbst. Noch im März antwortete






(A) )



(B) )


Dr. Ilja Seifert
sie auf eine Anfrage bezüglich der Eingliederungshilfe
– Zitat aus der Bundestagsdrucksache 16/808 –:

Eine Regionalisierung ohne bundeseinheitliche So-
zialstandards ließe erhebliche Nachteile für hiervon
betroffene behinderte Menschen befürchten.


(Joachim Stünker [SPD]: Die Standards bleiben ja! – Volker Kröning [SPD]: Daran ändert sich gar nichts!)


– Das wollen wir doch erst einmal sehen. – Es geht zum
Beispiel darum, dass Barrierefreiheit in keiner einzigen
Landesbauordnung zwingend vorgeschrieben ist. Es ist
weder zwingend vorgeschrieben, den Neubau von Bar-
rieren zu verhindern, noch ist zwingend vorgeschrieben,
die bestehenden Barrieren abzubauen. Vorschriften gibt
es nur für öffentliche Bauten. Lassen Sie uns darüber
reden, warum im Behindertengleichstellungsgesetz ge-
rade erst festgeschrieben worden ist, dass Barrierefrei-
heit wichtig ist.

Ein weiterer Punkt, über den ich gerne reden möchte:
Warum gibt es in keinem einzigen Land eine einiger-
maßen vergleichbare Regelung zu § 3 des Behinderten-
gleichstellungsgesetzes, nach der Behindertenorganisatio-
nen Mitspracherechte in Bezug auf die Verkehrsführung
in den Städten und auf den Städtebau haben? Immer geht
es um die Abschaffung von Barrieren und Barrierefrei-
heit. Aber nirgendwo ist eine derartige Regelung festge-
legt. Kein einziges Land hat dazu bisher entsprechende
Regelungen erlassen und sie werden es voraussichtlich
auch in Zukunft nicht tun.

Ein anderer Punkt, über den ich reden möchte: Sie
übertragen den Ländern die Kompetenz für das Heim-
recht. Wir haben schon erste Erfahrungen gemacht.
Bayern verlangt, die Standards in Heimen zu senken.
Das heißt, dass es in Zukunft wieder mehr Mehrbettzim-
mer geben wird. Anstatt – das brauchen wir wirklich –
die ambulanten Strukturen zu stärken, wird mehr in Be-
ton und weniger in ambulante Strukturen investiert, die
wirklich funktionieren. Die Menschen werden sich in
Mehrbettzimmern in Betonklötzen wiederfinden, weil
das angeblich billiger ist. Lassen Sie uns auf diesem Ge-
biet über Teilhabe, Freiheit und über das, was im Lande
wirklich wichtig ist, reden! Das möchte ich nicht aufge-
ben.

Der letzte Punkt, den ich in meiner kurzen Redezeit
noch ansprechen kann: Alle finden das persönliche Bud-
get, das Menschen mit Behinderungen zukünftig die
Teilhabe sichern soll, ganz toll. Wenn es in jedem Land
andere Formulare geben wird, was macht dann jemand,
der sich die Freiheit nimmt, von Bremerhaven nach Nie-
dersachsen umzuziehen? Er muss in Zukunft erst eine
andere Behördensprache lernen. Möglicherweise muss
er erst einmal ein Formular beantragen, damit er ein For-
mular beantragen darf. All das gibt es schon.

Ich zitiere abschließend noch einmal die Bundesre-
gierung, damit Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der Koalition, wissen, dass Sie sehenden Auges Fehler
begehen. Die Bundesregierung schrieb in der Antwort
auf die gestellte Frage weiter:

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(C (D Mittelund langfristig wäre in Anbetracht zu erwartender unterschiedlicher Prioritätensetzung in den Ländern die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für behinderte Menschen in Deutschland nicht mehr gewährleistet. em ist nichts mehr hinzuzufügen außer: Nehmen Sie hre Verantwortung wahr und stimmen Sie gegen diese erfassungsänderung! Danke schön. Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans-Peter riedrich, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604409400


Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1604409500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren Kollegen! Die Rede vom Kollegen Seifert hat
eutlich gemacht, dass die Vorfrage jeder Diskussion um
ie Ordnung des Bundesstaates lautet: Stehen wir dem
öderalismus positiv gegenüber oder sehen wir im Föde-
alismus etwas Lästiges, das man nach Möglichkeit
eitgehend ausschalten soll?

Dass Ihre Partei, Herr Seifert, mit Föderalismus und
ezentralisierung Probleme hat, ist mir angesichts der
urzeln, der Tradition Ihrer Partei – Politbüro und Zen-

ralkomitee – spätestens seit heute völlig klar.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Ein Grund für die politische und für die gesellschaftli-
he Stabilität in diesem Land ist, dass wir uns bemühen,
en Menschen Entscheidungsebenen und Entschei-
ungsbefugnisse möglichst nahe zu bringen. Ich glaube,
ass die Länder dabei eine ganz wichtige Funktion ha-
en.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604409600

Herr Kollege Friedrich, gestatten Sie eine Zwischen-

rage des Kollegen Seifert?


Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1604409700

Herr Präsident, ich mache mich lieber bei diesem

ollegen unbeliebt als beim ganzen Rest. Ich gestatte
etzt keine Zwischenfragen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Der Bürger schätzt regional überschaubare Struk-
uren. Er schätzt es nicht, wenn er aus dem fernen Berlin
der gar aus dem fernen Brüssel regiert wird. Deswegen
st es richtig, dass die Länder in dieser Republik eine ei-
ene Staatlichkeit haben und dass wir mit dieser Reform
uch die Staatlichkeit unserer Bundesländer stärken.
mgekehrt gilt: Wo unserer Auffassung nach bundesein-
eitliche Regelungen erforderlich sind, ist der Bund zu-
tändig, ohne durch Beteiligungsrechte der Länder über-






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)

mäßig gestört zu werden. Beide Ziele werden erreicht.
Hier hat jemand zu Recht gesagt: Es gewinnen die Parla-
mente in diesem Land, und zwar die Parlamente auf
Bundesebene und die Parlamente auf Landesebene. Das
ist der Kern der Reform


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wir verbinden mit dieser Reform Effizienz und
Transparenz. Das ist ein persönlicher und politischer Er-
folg derjenigen, die sich diesem Problem in unendlich
vielen Stunden gewidmet haben: Edmund Stoiber und
Franz Müntefering. Ihnen unser herzlicher Dank und
Glückwunsch zu diesem großartigen Erfolg.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Man sollte noch einmal Folgendes sagen: Die Tren-
nungslinie zwischen dem, was die Länder entscheiden
sollen, und dem, was der Bund entscheiden soll, ist keine
Abgrenzung zwischen Wichtigem und Unwichtigem
nach dem Motto: Was unwichtig ist, das können die Län-
der machen, was wichtig ist, das macht der Bund. Diese
Trennungslinie verläuft vielmehr folgendermaßen: Dort,
wo die Materie verlangt, dass regionalspezifisch, flexi-
bel und nah am Menschen entschieden und auf spezifi-
sche Situationen eingegangen wird, müssen die Länder
entscheiden.

Ich halte es für richtig, dass die in den Ländern vor-
handenen Gestaltungsmöglichkeiten einen Wettbewerb
um die beste, modernste und zielführendste Antwort auf
Probleme herbeiführen. Ich werde nicht verstehen – ich
will es auch nicht akzeptieren –, warum die Idee des
Wettbewerbsföderalismus abqualifiziert und als Klein-
staaterei, als Zersplitterung oder als Spirale nach unten
diskreditiert wird. Ich glaube, dass der Wettstreit um die
beste Lösung etwas ist, was unser Land insgesamt vo-
ranbringt. Man hat ideologische Motive, wenn man
Wettbewerb und Solidarität gegeneinander ausspielt. Ein
solches Spannungsverhältnis, einen solchen Gegensatz
gibt es nämlich überhaupt nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich behaupte, dass die Subsidiarität und der Föderalis-
mus die Akzeptanz der Wähler im Hinblick auf getrof-
fene politische Entscheidungen erhöhen. Unsere Reform
wäre auch für die Europäische Union eine Handlungsan-
leitung. Vielfalt statt Einheitsbrei, Freiheit statt Regle-
mentierung wären der bessere Weg zu einem gemeinsa-
men Europa.

Ein Ausdruck von Subsidiarität und Dezentralisie-
rung ist übrigens auch der hohe Stellenwert, den wir un-
seren Kommunen – auch über unsere Verfassung, das
Grundgesetz – einräumen. Bereits die jetzt geltende Fas-
sung des Grundgesetzes schützt die kommunale Eigen-
ständigkeit. Wir fügen einen neuen Baustein, einen
neuen Schutzfaktor hinzu: Aufgaben dürfen auf die Ge-
meinden durch Bundesgesetz nicht übertragen werden.
Ich glaube, das ist ein wichtiges politisches Signal an un-
sere Kommunen, an unsere Kommunalpolitiker, an die
Mandatsträger in den Städten und Gemeinden. Es stärkt

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(C (D brigens auch die Verantwortung der Länder für die ommunen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Diese Länderverantwortung beinhaltet Rechte und
flichten. Zu den Pflichten gehört selbstverständlich
uch die Finanzausstattung der Kommunen. Ich sehe in
er neuen Formulierung zum Schutz der Kommunen im
brigen auch – lassen Sie mich das an dieser Stelle sa-
en – einen Handlungsauftrag zur Überprüfung, ob die
estehenden Bundesgesetze für die Kommunen unzu-
utbare Kosten mit sich bringen und ob wir möglicher-
eise Entlastungen für die Kommunen schaffen können.

Lassen Sie mich etwas zur Abweichungsgesetz-
ebung sagen. Es ist ein Instrument, das scheinbar un-
ösbare Konflikte auflöst. Der erste Konflikt besteht da-
in, dass der Bund in bestimmten Materien eine
ollkompetenz haben möchte, obwohl die Länder dort
eute Gestaltungsrechte haben und man diese Gestal-
ungsrechte der Länder nicht abschaffen will. Das ist ein
onflikt, den es aufzulösen galt. Dabei ging es nicht da-

um, eine verfassungsästhetische Hochreckveranstaltung
urchzuführen, sondern es ging darum – das sage ich in
ichtung von Frau Künast, die das vorhin kritisiert hat –,
ei der Verfassungsänderung auch die Verfassungswirk-
ichkeit zu berücksichtigen – so wie bei jeder Gesetzes-
nderung auch die Rechtswirklichkeit zu berücksichti-
en ist – und dieser Verfassungswirklichkeit gerecht zu
erden.

Ich halte es für ungerecht und auch für falsch, wenn
er Vorwurf erhoben wird, die Abweichungsmöglichkeit
er Länder würde zu einer Unterschreitung oder Absen-
ung der bundesrechtlich gesetzten Standards führen;
as ist immer wieder zu hören. Erstens gibt es in den
echtsmaterien, in denen abgewichen werden kann, ab-
eichungsfeste Kerne. Zweitens gibt es zu diesen Mate-

ien eine verbindliche europäische Rechtssetzung. Auch
ie Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist zu be-
ücksichtigen. Das wichtigste Argument – das ist das
ritte – lautet: Die Wählerinnen und Wähler, die den Bun-
estagsabgeordneten oder die Bundestagsabgeordnete
ählen, sind dieselben, die auch die Landtagsabgeordne-
n wählen. Sie haben an die Landtagsabgeordneten die-

elben Erwartungen wie an die Bundestagsabgeordne-
en.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


enn Demokratie funktioniert, dann kann ein Landtag
on den Standards, die auf Bundesebene gesetzt worden
ind, gar nicht so gravierend abweichen. Ich glaube im
brigen nicht, dass eine Abweichung in großem Stil

tattfinden wird.

Es gibt einen zweiten Konflikt, der mit dieser Abwei-
hungsgesetzgebung gelöst wird. Einige Länder können
ich durchaus vorstellen, mit sehr weit gehenden Bun-
esregelungen zu leben. Das eine oder andere Land ist
ielleicht auch ganz froh darüber, wenn der Bund in ei-
er Materie Regelungen vorgibt, um sozusagen die eige-
en Gesetzgebungskapazitäten für anderes zu schonen.






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)

Überhaupt hat die Ausübung der Staatlichkeit etwas mit
der Leistungsfähigkeit des einzelnen Bundeslandes zu
tun. Diesem Thema – das ist heute oft genug gesagt wor-
den – werden wir uns widmen müssen. Wenn diese Fö-
deralismusreform umgesetzt ist, werden wir das Thema
der Finanzbeziehungen der Länder und der Sicherstel-
lung der Leistungsfähigkeit angehen.

Was Herr Westerwelle heute behauptet hat – Herr
Stoiber und Herr Müntefering hätten die Finanzbezie-
hungen aus dem Auftrag der Föderalismuskommission
herausgenommen –, ist schlichtweg falsch. Wahr ist,
dass der Einsetzungsbeschluss dieses Hauses, gefasst
auch mit den Stimmen der FDP, dies ausdrücklich ausge-
schlossen hat.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Insofern ist diese Reform heute Voraussetzung für
weitere Stufen der Neuordnung der bundesstaatlichen
Ordnung. Deswegen ist diese Reform heute nicht nur die
Mutter aller Reformen, sondern sogar die Mutter aller
künftigen Verfassungsreformen. Auch unter diesem As-
pekt bitte ich das zu sehen. Ich kann nicht akzeptieren,
dass die FDP, obwohl in der Opposition, das Ganze jetzt
als ein tagespolitisches Ereignis sieht. Ich denke, dass
die Tragweite dieser Reform von national außerordentli-
cher Bedeutung ist und nicht im tagespolitischen Oppo-
sitionsgehabe untergehen darf.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deswegen sage ich: Wer eine weitere Modernisierung
der bundesstaatlichen Ordnung verlangt – wie das die
FDP tut –, der hat das Recht, diese Forderung zu erhe-
ben, verloren, wenn er gleichsam die Voraussetzung da-
für, dass dies erreicht werden kann, heute ablehnt. Ich
appelliere deswegen an die FDP und an die vernünftigen
Teile der Grünen, der Reform ihre Stimme zu geben.
Wenn man behauptet, dass man sozusagen nur unglück-
licherweise in der Opposition, aber eigentlich regie-
rungsfähig ist, dann muss man diese Regierungsfähig-
keit beweisen, wenn es um eine nationale Reform dieses
Ausmaßes geht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Das Land muss beweisen, dass wir in der Lage sind,
mutig und entschlossen die Herausforderungen der Zu-
kunft anzunehmen. Heute ist der Tag, den Beweis dafür
zu erbringen, dass wir alle gemeinsam in diesem Haus
dazu in der Lage sind. Ich bitte deswegen um Zustim-
mung zu dieser Reform.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604409800

Das Wort hat nun der Kollege Dr. Jürgen Gehb, CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)


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(C (D Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach 5 Vorrednern und eine Viertelstunde vor der Abstimung an einem Tage wie heute, wo alle auf das Fußball piel warten, als Redner auftreten zu müssen, ist weiß ott keine besonders veritable Position. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann lassen Sie es doch!)

Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1604409900

elbst einem begeisterungsfähigeren Redner würde es
ohl kaum gelingen, die Aufmerksamkeit des gesamten
uditoriums zu finden. Mal sehen, ob es mir gelingt.

Mir fällt auf, dass sich ein Punkt bei der ganzen Kritik
n dieser Reform gleichsam wie ein roter Faden durch-
ieht, nämlich der Argwohn gegenüber den Fähigkeiten
er Länder. Alle singen das Hohelied auf den Föderalis-
us, aber viele sprechen zugleich von Kleinstaaterei,
wergstaaterei, Separatismus und Landesfürsten. Der
öhepunkt war Ihr Ausdruck „der Alpendespot“, Herr
ieland.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das war gemein!)


er eine solche Synonymisierung vornimmt, der sollte
och so ehrlich sein, zu sagen, dass ihm ein Zentralstaat
m liebsten sei. Das wäre wenigstens ehrlich.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Stünker hat zu Recht an das erinnert, was einer
er Verfassungsrechtler sehr schön sagte: Selbst wenn
ir mit der Crème de la Crème der deutschen Verfas-

ungsrechtlerschaft das Grundgesetz änderten, würde
as auch nicht überall auf fruchtbaren Boden fallen und
nisono Zustimmung finden.

Ehe Sie, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, hier nun
ndgültig wegzusacken drohen, möchte ich Ihnen bezüg-
ich der von Ihnen geäußerten Angst, dass bei einer
rundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht

ntscheiden wird und ein Tummelplatz für Juristen ent-
teht, sagen: Selbst wenn wir die Viehhauptmängelver-
rdnung oder das Viehseuchengesetz ändern würden,
ürden sich Rechtswissenschaftler auf den Plan gerufen

ühlen, dazu etwas zu schreiben. Wozu, wenn nicht bei
iner Änderung des Grundgesetzes, sollte das Bundes-
erfassungsgericht irgendwann einmal etwas sagen?
ber aus Angst vor dem Tode begehen wir noch keinen
elbstmord.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Meine Damen und Herren, sieben Minuten reichen
atürlich nicht, um stakkatohaft in Form einer Digesten-
xegese jeden einzelnen Artikel abzuklopfen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das haben die Kollegen auch schon gemacht!)


Auf die Regelung zum Strafrecht und alles Mögliche
ndere wurde eingegangen. Ich möchte einen Punkt he-
ausgreifen, den Sie, Herr Wieland, noch in der letzten
echtsausschusssitzung angesprochen haben. Ansonsten






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb
kam ja in den beiden Rechtsausschusssitzungen von Ih-
rer Fraktion wie auch von den Linken wenig.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Schmarrn!)


Das sage ich, obwohl ich die Linken sonst nicht einmal
ignoriere. Sie hatten ja aus Angst, dass wir in die Sache
eintreten, so den Schweiß auf der Stirn stehen wie der
Hypochonder, der freitags zum Arzt geht und Angst hat,
dass er für Montag gesundgeschrieben wird.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben das durchgesetzt! Sie wollten sich vom Acker machen!)


Nehmen wir einmal das Versammlungsrecht. Herr
Wieland und die Grünen haben vorgetragen, es sei un-
möglich, die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht
den Ländern zu geben; es handele sich hier ja nicht um
eine Materie des Polizei- und Ordnungsrechtes. Dazu
sage ich Ihnen: Das Versammlungsrecht bzw. die Ver-
sammlungsfreiheit ist bereits grundgesetzlich verbrieft.
In § 15 des Versammlungsgesetzes lesen Sie Folgendes:

Die zuständige Behörde

– das ist übrigens regelmäßig der Oberbürgermeister einer
kreisfreien Stadt oder der Landrat eines Landkreises –

kann die Versammlung … verbieten oder von be-
stimmten Auflagen abhängig machen, wenn …

– jetzt schön lauschen –

die öffentliche Sicherheit oder Ordnung … unmit-
telbar gefährdet ist.

Meine Damen und Herren, jeder von Ihnen, der wäh-
rend seines Jurastudiums nicht immer dann im
Schwimmbad gewesen ist, wenn das öffentliche Recht
behandelt wurde, weiß, dass öffentliche Sicherheit und
Ordnung genuin zum Länderrecht gehören und Teil des
Polizei- und Ordnungsrechtes sind.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Bei Ihnen paaren sich also Unwilligkeit und Sachun-
kunde in geradezu idealtypischer symbiotischer Form.

Das zeigt sich auch noch an anderen Dingen. Wenn
von Zuständigkeit der Länder gesprochen wird, spre-
chen einige von Ihnen sofort von Ministerpräsidenten,
Landesfürsten oder gar Landesregierungen. Sind Sie
schon einmal auf die Idee gekommen, dass der Adressat
der Verlagerung der Zuständigkeit auf die Länder nicht
die Exekutive ist, sondern die Landesparlamente? Die
dortigen Abgeordneten – sie heißen nicht Bundestagsab-
geordnete, weil es dort keinen Bundestag gibt, sondern
Landtagsabgeordnete, weil es dort Landtage gibt – ha-
ben keine geringere demokratische Legitimation als wir.
Jeder, der glaubt, dass die Länder das, was wir können,
nicht können, zeigt damit nur seine blanke Hybris.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D enn das noch mit Vokabeln wie „Schäbigkeitswettauf“ versehen wird, dann hat man den Eindruck, dass ir, wenn der Strafvollzug auf die Länder übergeht, in rchaische Zeiten wie bei Ben Hur zurückfallen: Die träflinge sitzen unten in der Galeere angekettet, wähend oben unser Justizminister Jürgen Banzer mit der rommel den Takt angibt. Meine Damen und Herren von er Opposition, angesichts einer solchen Argumentation uss ich Ihnen sagen: Sie sind ja verrückt geworden. Da wir kurz vor dem Beginn des Viertelfinales stehen nd heute schon aus dem reichhaltigen Reservoir der ußballsprache Metaphern genommen haben: Wenn die inke, die ich, wie gesagt, sonst noch nicht einmal igno iere – Herr Ramelow, aufgewacht! –, (Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Ich höre Ihnen zu!)


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


ediglich in der Aufwärmphase ihren Spielführer, den so
ehr geeigneten Bundesrichter a. D. Nešković, zu den
bleutegesprächen schickt, aber in der Hauptspielphase
errn Ramelow einwechselt, weil auf einem anderen
pielfeld, im Untersuchungsausschuss, medienträchtiger
eriten zu verdienen sind, und wenn man sieht, dass die
esetzung der Linken in den Rechtsausschusssitzungen

mmer dürftiger wird und dass die Rechtsstudentin
agdelen dasitzt, ohne auch nur piep zu sagen, dass
ann Herr Ramelow kommt und uns erzählen will, wie
as Grundgesetz zu ändern ist, und dass Sie an die Nach-
pielzeit große Hoffnungen knüpfen, dann stellt sich die
rage, wer noch kommen soll. Schon in der Vorspielzeit
at Herr Nešković den Bettel hingeschmissen und in der
auptspielzeit ist Herr Ramelow gekommen. Wollen Sie
ns in der Nachspielzeit vielleicht noch irgendeinen an-
eren Rumpelfüßler bieten?


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Wer nach sieben Tagen Anhörung – das sind etwa
6 Stunden – behauptet, wir wollten das durchpeitschen,
nd wer glaubt, dass wir hier nur ein Schaulaufen veran-
taltet haben, der ärgert sich darüber, dass wir ergebnis-
ffen diskutiert und viele Änderungen vorgenommen ha-
en. Übrigens, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie
aben in der Rechtsausschusssitzung am vergangenen
ittwoch gesagt, selbst Sachverständige der Union hät-

en Kritik geäußert. Gnädige Frau, liebe Kollegin, bei Ih-
en mag das vielleicht anders sein, aber wir bestellen nur
ie Sachverständigen und nicht gleich das Ergebnis mit.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Nachdem heute so viel Dank an Herrn Müntefering
nd Herrn Stoiber, an alle – mit Verlaub – Großkopfer-
en, ausgesprochen wurde, möchte ich den Subalternen
inen Dank aussprechen, die diesem Parlament eine Pre-
iere ermöglicht haben: sieben Tage Anhörung! Der
echtsausschuss sowie alle Mitarbeiterinnen und Mit-
rbeiter haben mit geradezu forensischer Akribie das
erfahren durchgezogen. Ich erlaube mir an dieser
telle, zwei Personen namentlich herauszustellen.






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604410000

Das geht kaum, weil Sie das außerhalb Ihrer Redezeit

tun müssten.


Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1604410100

Das geht doch. – Das sind Andreas Schmidt und Herr

Stegner, der Kovorsitzende. Sie haben die Sitzungen
glänzend geleitet und dazu beigetragen, dass die Anhö-
rung ein Erfolg wurde.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604410200

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erbitte nun Ihre

Aufmerksamkeit für die letzte Rednerin in dieser De-
batte. Das ist die Kollegin Antje Tillmann, CDU/CSU-
Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Antje Tillmann (CDU):
Rede ID: ID1604410300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

haben nun ziemlich genau vier Stunden über die Neuord-
nung der föderalen Ordnung unseres Landes gesprochen.
Ich freue mich, dass diese Debatte sachgerecht, sachlich
und – teilweise mehr, teilweise weniger – erheiternd ge-
führt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der
FDP und den Grünen, ich hatte in der Debatte nicht den
Eindruck, dass Ihre Rednerinnen und Redner bislang
nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich sachlich mit der
Diskussion auseinander zu setzen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das eine oder andere in Ihren Reden war durchaus
bedenkenswert, allerdings nicht so neu, dass wir unser
Abstimmungsverhalten hätten ändern müssen. Die Ge-
schäftsordnungsdebatte heute Morgen war ebenfalls
nicht zielführend.

Wir können heute abstimmen, weil wir uns seit zwei
Jahren sehr intensiv mit diesem Thema befassen, zuerst
15 Monate in der Kommission und dann in allen Aus-
schüssen und in der Anhörung. Lieber Kollege
Burgbacher, dass Sie heute auf die Idee kommen, diesem
Vorhaben gerade aus finanzpolitischen Gründen nicht
zustimmen zu können, weil der Länderfinanzausgleich
ausgeschlossen worden sei, ist nicht ganz glaubhaft;
denn 15 Monate haben Sie sehr intensiv und konstruktiv
in der Kommission mitgearbeitet und manche Nacht ha-
ben wir gemeinsam versucht, Lösungen zu finden. Da
finde ich es ein bisschen eigenartig, dass Sie heute keine
Lust mehr haben, weiterzumachen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Im Übrigen halte ich auch das Argument für falsch,
wir hätten den Finanzbereich komplett ausgeschaltet.
Wir haben sehr intensiv über den Finanzbereich beraten
und im Sinne der Haushaltskonsolidierung durch Bund
und Länder sind die erreichten Punkte durchaus vorzeig-

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(C (D ar. Das haben auch die Sachverständigen so gesehen. ch zitiere: Ich möchte Sie ausdrücklich loben für das, was hier vorgelegt wurde: Das ist wesentlich mehr, als ich mir persönlich erwartet habe, nachdem die Föderalismuskommission ihre Arbeit damals eingestellt hatte. Das Vorliegende ist sehr gut. o Professor Homburg, Uni Hannover. Oder: Wir sind froh, dass Sie dieses Paket geschnürt haben. Wenn man das gelesen hat, dann kann man nur sagen, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, toll ist. Das sollte man auch nicht zerreden. o der Bundesrechnungshof. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


ie Aussage, die Finanzverfassung sei nicht angepasst
orden, ist schlichtweg falsch. Gerade aus diesem
rund bedaure ich, liebe Kollegen von der FDP, dass Sie
icht zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Im Einzelnen. Erstens. Bund und Länder haben end-
ich die Verantwortung für die Einhaltung des 3-Pro-
ent-Maastrichtkriteriums gemeinsam bestätigt. Erst-
alig haben die Länder sich bereit erklärt, zu dieser
erantwortung zu stehen und eine eventuelle Strafzah-

ung mit dem Bund gemeinsam zu tragen. Viel wichtiger
ber ist, dass die drohende Strafzahlung dazu geführt
at, dass beide, Bund und Länder, sich darauf verstän-
igt haben, bei der Haushaltskonsolidierung des Ge-
amtstaates zusammen zu wirken.

Punkt zwei. Die Bundesfinanzhilfen zeitlich zu be-
risten, ist eine ganz alte Forderung der FDP. Durch die
inigung darauf können Hilfen des Bundes zu ihrer ur-
prünglichen Zweckbestimmung, nur vorübergehend
ufgaben der Länder zu finanzieren, eingesetzt werden.
ei dauerhafter Veränderung des Finanzbedarfs werden
ir zum Deckungskostenprinzip zurückkehren.

Punkt drei; eine ganz wichtige Forderung der Unter-
ehmen und Verbände. Bund und Länder haben sich auf
ine Effektivierung der Steuerverwaltung geeinigt.
as spart Geld, Zeit und Bürokratie. Auch hier wollen
ie nicht mitmachen, obwohl das eine alte Forderung
on Ihnen ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Viertens. Einen ganz entscheidenden Durchbruch ha-
en wir für die Kommunen errungen. Liebe Kolleginnen
nd Kollegen von den Grünen, Sie haben einen Antrag
ur Unterstützung der kommunalen Selbstverwaltung
estellt, machen aber in diesem Punkt, der für die Kom-
unen der wichtigste ist, nicht mit. Wir werden dem-

ächst in unserer Verfassung de facto ein Konnexitäts-
rinzip für die Kommunen haben. Das wird in Euro
ufrechenbar eine Hilfe für die Kommunen sein, weil
erjenige, der Wohltaten vollbringen will, vorher auch
ür das Geld sorgen muss.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Antje Tillmann
Das ist eine ganz wichtige Forderung der Kommunen,
aber Sie machen hier nicht mit. Ich weiß nicht, ob wir
über Ihren Antrag wirklich weiter diskutieren sollten.

Es gab einen Punkt aus dem Bereich Finanzbeziehun-
gen, der in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert
wurde: das Problem des Zusammenwirkens von Bund
und Ländern in den Bildungsfragen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, da sollten wir uns einmal kurz die aktuelle
Verfassungslage zu diesem Punkt anschauen. Auch bis-
her war es nach unserer Verfassung gar nicht möglich,
ein Ganztagsschulprogramm verfassungsgemäß aufzu-
legen.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So ist es!)


In der Anhörung ist bestätigt worden, dass das, was da
verabredet wurde, eindeutig verfassungswidrig war.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Genau!)


Es hat nur leider keinen Kläger gegen dieses Programm
gegeben. Aber so sollten wir mit unserer Verfassung
nicht umgehen.


(Jörg Tauss [SPD]: Was heißt hier „leider“? Ein bisschen mehr Zurückhaltung bitte!)


An dem Tatbestand der Unzulässigkeit ändert das, was
wir heute beschließen werden, nichts, Herr Kollege
Tauss; da können Sie sich aufregen, wie Sie wollen. Es
bleibt dabei, dass unsere Verfassung die Bildungsfragen
den Ländern zuweist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Keine Provokation jetzt!)


Ich will aber gar nicht verhehlen, dass ich froh bin,
dass wir das Zusammenwirken von Bund und Ländern in
den Hochschulfragen noch in den letzten Tagen verän-
dert haben. Es ist richtig, dass der Bund und die Länder
auch weiterhin in der Hochschulförderung zusammen-
arbeiten. Aber ich finde es ebenso richtig, dass hier bei
den Ländern das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Liebe Kol-
leginnen und Kollegen, die auch für den Haushalt ab und
zu ein Auge haben: Wir müssen dafür sorgen, dass die
Länder sich nach der Änderung der Verfassung nicht mit
ihrem Eigenanteil aus der Hochschulbauförderung zu-
rückziehen und im nächsten Schritt vom Bund zusätzli-
ches Geld für Hochschulen fordern. Deshalb finde ich es
gut, dass die Länder – denen ich dafür danke – jetzt sel-
ber die Selbstverpflichtung gefordert haben und dass sie
auch gegenseitig darauf achten, dass die Haushaltsdiszi-
plin eingehalten wird. Das ist unser gemeinsames Ziel,
das durch die heutige Verfassungsänderung dokumen-
tiert wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wie einige
meiner Vorredner der festen Überzeugung, dass die Kol-
leginnen und Kollegen in den Landtagen ihre Aufgaben
genauso verantwortlich erledigen, wie wir es für uns in
Anspruch nehmen. Die Kollegen in den Landtagen sind
genauso engagiert und genauso verantwortungsbewusst,
wie wir es sein wollen. Deswegen finde ich es richtig,
dass wir die Zuständigkeiten entkoppeln.

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(C (D Ich halte diese Entkopplung auch gegenüber den Bürerinnen und Bürgern für absolut erforderlich; denn die ürgerinnen und Bürger haben sich von uns schon so oft nhören müssen, dass dieses oder jenes nicht verabschieet werden konnte, weil der Bundesrat nicht mitziehen ollte oder weil der Bundesrat die Verantwortung dem undestag zuweist. Solche Schuldzuweisungen wird es ünftig in einem weitaus geringeren Umfang geben. Das st wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, das ist ein chritt zu mehr Demokratie und Transparenz und das ist in ganz wesentlicher Punkt, warum wir die Föderalisusreform heute auf den Weg bringen sollten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604410400

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
raktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
ntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset-
es auf Drucksache 16/813. Hierzu liegen eine ganze
eihe von persönlichen Erklärungen zur Abstimmung
or, die nach dem bewährten Verfahren dem Protokoll
eigefügt werden.1)

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-
chlussempfehlung auf Drucksache 16/2010, den Ge-
etzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen.
ierzu liegen insgesamt sieben Änderungsanträge der
raktion der FDP sowie sechs Änderungsanträge der
raktion des Bündnisses 90/Die Grünen vor. Interfrak-

ionell ist vereinbart, dass zuerst über die fünf Ände-
ungsanträge abgestimmt wird, zu denen namentliche
bstimmung verlangt wurde.

Wir führen jetzt also zunächst diese fünf namentlichen
bstimmungen nacheinander durch. Selbstverständlich
erden die anderen Änderungsanträge anschließend im
blichen Verfahren zur Abstimmung gestellt. Ich bitte
ie, bei den Abstimmungen diesmal besonders sorgfältig
arauf zu achten, dass die Stimmkarten Ihren Namen tra-
en und dass Sie nur Ihre Karte in die dafür vorgesehe-
en Abstimmungskästen werfen.

Wir kommen nun zur ersten namentlichen Abstim-
ung. Hier handelt es sich um den Änderungsantrag der
DP auf Drucksache 16/2046. Es geht um das Konnexi-

ätsprinzip.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
orgesehenen Plätze einzunehmen und mir ein Zeichen
u geben, wenn wir mit der Abstimmung beginnen kön-
en. – Die Abstimmung ist eröffnet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir alle fünf na-
entlichen Abstimmungen hintereinander durchführen.
s möge sich bitte niemand in der Zwischenzeit irgend-
elchen vermeintlich noch dringenderen Geschäften zu-
enden und sich anschließend darüber beklagen, er habe

ine nicht absehbar schnelle weitere Abstimmung ver-
asst.

Anlagen 8 bis 18






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert

Rolf Stöckel Markus LöningHorst Meierhofer
Patrick Meinhardt

Diana Golze
Dr. Gregor Gysi

fraktionslos

Gert Winkelmeier
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)

Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)

Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch

Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto


(Frankfurt)

Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Martin Zeil

DIE LINKE

Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch

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utz Heilmann
ans-Kurt Hill
ornelia Hirsch

nge Höger-Neuling
r. Barbara Höll
lla Jelpke
r. Lukrezia Jochimsen
r. Hakki Keskin
atja Kipping
onika Knoche

an Korte
atrin Kunert
skar Lafontaine
ichael Leutert
lla Lötzer
r. Gesine Lötzsch
lrich Maurer
orothee Menzner
ornelia Möller
ersten Naumann
olfgang Nešković
r. Norman Paech
odo Ramelow
lke Reinke

Nein

CDU/CSU

Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
FDP Jan Mücke Heike Hänsel
Gibt es jemanden, der seine S
gegeben hat? – Dann schließe ic
che Abstimmung und bitte gleic
bereiten, damit wir diese schnell

Wir kommen nun zur zweit
mung. Hier handelt es sich um
der Fraktion des Bündnisses 90
sache 16/2062 zur Gesetzgebu
weltbereich. Sind alle Abstim
führern besetzt? – Das ist offen
öffne die zweite namentliche A

Haben alle Kolleginnen und
ten abgegeben? – Ermutigt dur
sitzende frage ich jetzt noch
gibt, der seine Karte noch nic
traut sich niemand mehr. Dann
Wahlgang. Wir werden gleich
schließen; parallel dazu werd
Wahlgangs ausgezählt.1)

1) Ergebnis Seite 4284 C

Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 595;
davon

ja: 109
nein: 484
enthalten: 2

Ja

SPD

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In
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timmkarte noch nicht ab-
h jetzt die erste namentli-
hzeitig, die zweite vorzu-
anschließen können.

en namentlichen Abstim-
einen Änderungsantrag
/Die Grünen auf Druck-
ngskompetenz im Um-

mungsplätze mit Schrift-
sichtlich der Fall. Ich er-
bstimmung.

Kollegen ihre Stimmkar-
ch einzelne Fraktionsvor-
einmal, ob es jemanden
ht abgegeben hat. – Nun
schließe ich den zweiten
den dritten Wahlgang an-
en die Stimmen dieses

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2)

r. Heinrich L. Kolb
ellmut Königshaus
udrun Kopp

ürgen Koppelin
einz Lanfermann
ibylle Laurischk
arald Leibrecht
a Lenke

abine Leutheusser-
Schnarrenberger
ichael Link (Heilbronn)


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Haben wir an allen Positione
ommen zur dritten namentlich
eht es um den Änderungsantra
isses 90/Die Grünen auf Dru
etzgebungskompetenz für den

Ich eröffne den dritten Absti

Ist jemand anwesend, der s
ritten Abstimmungsvorgang
at? – Ich schließe die dritte na

In der Zeit, die für die Bereits
ierten Abstimmungsvorgang b
en das von den Schriftführer
rmittelte Ergebnis der ersten
ung mit – mit herzlichem Da

en und Schriftführer –: Abgeg
a haben gestimmt 109, mit N
wei haben sich enthalten. D
ntrag abgelehnt.

Ergebnis Seite 4287 A

arin Binder
r. Lothar Bisky
eidrun Bluhm
va Bulling-Schröter
r. Martina Bunge
oland Claus
evim Dagdelen
r. Diether Dehm
erner Dreibus
r. Dagmar Enkelmann
laus Ernst
olfgang Gehrcke

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(C (D n entleerte Urnen? – Wir en Abstimmung. Hierbei g der Fraktion des Bünd cksache 16/2063 zur Ge Strafvollzug. mmungsvorgang. eine Stimmkarte für den noch nicht abgegeben mentliche Abstimmung.2)


tellung der Urnen für den
enötigt wird, gebe ich Ih-
innen und Schriftführern
namentlichen Abstim-

nk an die Schriftführerin-
ebene Stimmen 595. Mit
ein haben gestimmt 484,
amit ist der Änderungs-

aul Schäfer (Köln)

r. Herbert Schui
r. Ilja Seifert
r. Petra Sitte
rank Spieth
r. Kirsten Tackmann
r. Axel Troost
lexander Ulrich

örn Wunderlich
abine Zimmermann






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Wolfgang Börnsen

(Bönstrup)


Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer (Lübeck)

Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)

Dirk Fischer (Hamburg)


(Karlsruhe Land)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu

Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Gerda Hasselfeldt
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke

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r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
ens Koeppen
ristina Köhler (Wiesbaden)

anfred Kolbe
orbert Königshofen
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann

ohann-Henrich
Krummacher
r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
gbert Liebing
duard Lintner
r. Klaus W. Lippold
atricia Lips
r. Michael Luther
tephan Mayer (Altötting)

olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
r. Angela Merkel
riedrich Merz
aurenz Meyer (Hamm)

aria Michalk
ans Michelbach
hilipp Mißfelder
r. Eva Möllring
arlene Mortler
arsten Müller

(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

ernward Müller (Gera)

r. Gerd Müller
ildegard Müller
ernd Neumann (Bremen)

enry Nitzsche
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
ita Pawelski
r. Peter Paziorek
lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer
r. Friedbert Pflüger

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uprecht Polenz
aniela Raab
homas Rachel
ans Raidel
r. Peter Ramsauer
eter Rauen
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
ranz Romer
ohannes Röring
urt J. Rossmanith
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)

eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)

ermann-Josef Scharf
r. Wolfgang Schäuble
artmut Schauerte
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
arl Schiewerling
orbert Schindler
eorg Schirmbeck
ernd Schmidbauer
hristian Schmidt (Fürth)

ndreas Schmidt (Mülheim)


ngo Schmitt (Berlin)

r. Andreas Schockenhoff
r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer
ilhelm Josef Sebastian
orst Seehofer
urt Segner
ernd Siebert
homas Silberhorn
ohannes Singhammer
ens Spahn
rika Steinbach
hristian Freiherr von Stetten
ero Storjohann
ndreas Storm
ax Straubinger

homas Strobl (Heilbronn)

ichael Stübgen
ntje Tillmann
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
olkmar Uwe Vogel
ndrea Astrid Voßhoff
erhard Wächter
arco Wanderwitz
ai Wegner
arcus Weinberg

eter Weiß (Emmendingen)

erald Weiß (Groß-Gerau)


ngo Wellenreuther
arl-Georg Wellmann
nette Widmann-Mauz
laus-Peter Willsch
illy Wimmer (Neuss)


lisabeth Winkelmeier-
Becker
atthias Wissmann
agmar Wöhrl
olfgang Zöller

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(C (D illi Zylajew PD r. Lale Akgün regor Amann erd Andres iels Annen grid Arndt-Brauer ainer Arnold rnst Bahr oris Barnett r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol abine Bätzing irk Becker we Beckmeyer laus Uwe Benneter r. Axel Berg te Berg etra Bierwirth othar Binding olker Blumentritt erd Bollmann r. Gerhard Botz laus Brandner illi Brase ernhard Brinkmann delgard Bulmahn arco Bülow lla Burchardt artin Burkert r. Michael Bürsch hristian Carstensen arion Caspers-Merk r. Peter Danckert r. Herta Däubler-Gmelin arl Diller artin Dörmann r. Carl-Christian Dressel lvira Drobinski-Weiß arrelt Duin etlef Dzembritzki ebastian Edathy iegmund Ehrmann ans Eichel ernot Erler etra Ernstberger arin Evers-Meyer nnette Faße lke Ferner abriele Fograscher ainer Fornahl abriele Frechen agmar Freitag eter Friedrich igmar Gabriel artin Gerster is Gleicke ünter Gloser enate Gradistanac ngelika Graf ieter Grasedieck onika Griefahn erstin Griese abriele Groneberg chim Großmann olfgang Grotthaus olfgang Gunkel Präsident Dr. Norbert Lammert Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Andrea Nahles Thomas Oppermann Ludwig Stiegler Christoph Strässer Winfried Hermann Peter Hettlich Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski Lothar Mark H J J C D F D M S M G D C W S R D K M O M A A B D M O U S D H C O O R Aus gegebenem Anlass mac aufmerksam, dass wir wie ver verfahren: Die Abstimmungen statt. Deswegen empfiehlt es s zusätzlichen Beschäftigungen a Weil wir aus technischen G überbrücken müssen – die Ab geleert werden, bevor neue Stim werden können –, möchte ich einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz ttmar Schreiner einhard Schultz J D J J D J F H R S J D H A P G G D L D A H D E D W H U M B B G K V he ich noch einmal darauf einbart und angekündigt finden alle nacheinander ich, zwischendurch keine nzunehmen. ründen eine gewisse Zeit stimmungsurnen müssen mkarten hineingeworfen darauf hinweisen, dass b d f D U r oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel etra Weis unter Weißgerber ert Weisskirchen r. Rainer Wend ydia Westrich r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries ÜNDNIS 90/DIE RÜNEN erstin Andreae olker Beck U D B T U S F R U M M D A J K W B C K C Ir D R S H D J W J M E S D D eim Präsidium ein heimatlose en Reihen der SPD-Fraktion g ert wurde. (Heiterkeit – Volker Kaude habe ich da drübe a ich nicht sicher bin, ob dies nterstützung der schwierigen innen und Schriftführer geda (D lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar r. Reinhard Loske nna Lührmann erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager hristine Scheel mingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler argareta Wolf nthalten PD r. Matthias Miersch etlef Müller r 20-Euro-Schein, der in efunden wurde, angelie r [CDU/CSU]: Den n verloren!)


(Hildesheim)





(A) )


(B) )


(Tuchenbach)


(Everswinkel)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


als freundliche Gabe zur
Arbeit der Schriftführe-
cht war, was eine nahe
Petra Hinz (Essen) Holger Ortel Dr. Peter Struck Priska Hinz (Herborn)
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Alfred Hartenbach
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog

Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Petra Merkel (Berlin)

Ulrike Merten
Ursula Mogg
Marko Mühlstein
Michael Müller (Düsseldorf)

Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich

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(Cwen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ndreas Steppuhn Cornelia Behm Birgitt Bender Matthias Berninger Grietje Bettin Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Kai Gehring Anja Hajduk Britta Haßelmann Präsident Dr. Norbert Lammert liegende Erklärung wäre, will ich wenigstens die theoretische Option eröffnen, dass sich derjenige, der ihn verloren hat, mit plausiblen Beweismitteln bei uns melden kann. (Heiterkeit – Otto Schily [SPD]: Ich bin gespannt, wie viele sich melden!)





(A) )


(B) )


Die Frage, warum er in den Reihen der SPD-Fraktion
gefunden wurde, kann ich natürlich nicht beantworten.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es so gewesen
sein soll.

Wir kommen jetzt zur vierten namentlichen Abstim-
mung. Hierbei handelt es sich um den Änderungsantrag
der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Druck-
sache 16/2064 zum Thema „Zusammenwirken von
Bund und Ländern im Bereich Bildung und Wissen-
schaft“. Sind wiederum alle Abstimmungsplätze mit
Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? – Ich bitte
die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Urnen erst
nach Abschluss der Abstimmung wegzubringen und
nicht unmittelbar davor. Mir wurden diesbezüglich erste
Beschwerden vorgetragen.

Ich eröffne die vierte namentliche Abstimmung.

Haben alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen
ihre vierte Stimmkarte in eine dafür vorgesehene Urne
geworfen? – Dann schließe ich jetzt den vierten Abstim-
mungsvorgang.1)

Wir kommen zur fünften namentlichen Abstimmung.
Hier geht es um den Änderungsantrag der Fraktion des
Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2065 zum
Heimrecht im Bereich der öffentlichen Fürsorge. Sind
wieder alle Plätze von den Schriftführerinnen und
Schriftführern besetzt? – Bevor ich die Abstimmung er-
öffne, weise ich darauf hin, dass wir unmittelbar nach
dieser fünften namentlichen Abstimmung parallel zu der
dann stattfindenden Auszählung weitere Abstimmungen
über gestellte Änderungsanträge durchführen, damit wir
dann, wenn die einzelnen Ergebnisse der namentlichen
Abstimmungen vorliegen, die Schlussabstimmung vor-
nehmen können.

Die fünfte namentliche Abstimmung ist eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich mir den de-
zenten Hinweis erlauben, dass es mir unzweckmäßig er-
scheint, nun wegen einer vermeintlich längeren Pause
bis zur Schlussabstimmung mehrgängige Menüs zu be-
stellen. Denn bei der Zügigkeit, mit der unsere Schrift-
führerinnen und Schriftführer zu arbeiten pflegen, kann
die Schlussabstimmung eher stattfinden, als manche ver-
muten. Klagen werden dann nicht entgegengenommen,
bestenfalls zu Protokoll.

Hat irgendjemand seine Stimmkarte für die fünfte na-
mentliche Abstimmung noch nicht abgeben können? –
Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich damit den fünf-
ten Abstimmungsvorgang und bitte die Schriftführerin-
nen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

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1) Ergebnis Seite 4289 B 2)

(C (D as Ergebnis dieser Abstimmung und der drei anderen bstimmungen gebe ich später bekannt.2)


Ich bitte Sie, nun wieder Platz zu nehmen, damit wir,
obald sich die Kolleginnen und Kollegen halbwegs
bersichtlich auf die jeweiligen Fraktionen verteilt ha-
en, weitere Abstimmungen durchführen können.


(Unruhe)


Meine Damen und Herren, wir stimmen im Augen-
lick über Anträge zur Änderung des Grundgesetzes ab.
ch fände es durchaus angemessen, wenn das mit min-
estens derselben Aufmerksamkeit erfolgen würde, die
ir uns auch bei Abstimmungen, die keine Verfassungs-

nderungen betreffen, angewöhnt haben.


(Beifall im ganzen Hause)


Wir kommen zu den weiteren Änderungsanträgen.
ür sie ist keine namentliche Abstimmung beantragt, so-
ass wir durch Handzeichen abstimmen können.

Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag
er Fraktion der FDP auf Drucksache 16/2045. Wer
timmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dage-
en? – Wer enthält sich der Stimme? – Dieser Ände-
ungsantrag ist mit den Stimmen der Koalition gegen die
timmen der Oppositionsfraktionen mehrheitlich abge-

ehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der FDP auf
rucksache 16/2048.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: 47!)


Entschuldigung.

Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag
er FDP auf Drucksache 16/2047. Wer stimmt für diesen
nderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält

ich der Stimme? – Der Änderungsantrag ist mit breiter
ehrheit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum voreilig aufgerufenen Ände-
ungsantrag der FDP auf Drucksache 16/2048. Wer
timmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dage-
en? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Änderungs-
ntrag ist mit breiter Mehrheit abgelehnt gegen die Stim-
en der FDP und des Kollegen Meckel und bei
nthaltung der Fraktion Die Linke.

Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion
er FDP auf Drucksache 16/2049. Wer stimmt für diesen
nderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält

ich der Stimme? – Mit breiter Mehrheit ist dieser Ände-
ungsantrag abgelehnt gegen die Stimmen der Opposi-
ionsfraktionen und des Kollegen Meckel.

Wir kommen nun zum Änderungsantrag der FDP-
raktion auf Drucksache 16/2050. Wer stimmt für diesen
nderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält

ich der Stimme? – Der Änderungsantrag ist mit großer
ehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen

bgelehnt.

Ergebnis Seite 4292 A






(A) )



(B) (D)


Präsident Dr. Norbert Lammert

Endgültiges Ergebnis

Abgegebenen Stimmen: 581;
davon

ja: 100
nein: 427
enthalten: 54

Ja

SPD

Markus Meckel
Christel Riemann-

Hanewinckel

FDP

Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)

Uwe Barth
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)

Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Miriam Gruß

Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger
Michael Link (Heilbronn)

Horst Meierhofer
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto


(Frankfurt)

Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Dr. Konrad Schily
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele

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hristoph Waitz
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)

artin Zeil

IE LINKE

iana Golze
örn Wunderlich
abine Zimmermann

ÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN

erstin Andreae
olker Beck (Köln)

ornelia Behm
irgitt Bender
atthias Berninger
rietje Bettin
lexander Bonde
kin Deligöz
r. Thea Dückert
r. Uschi Eid
ans-Josef Fell
ai Gehring
nja Hajduk
ritta Haßelmann
infried Hermann

Priska Hinz (Herborn)

Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Renate Künast
Undine Kurth (Quedlinburg)

Markus Kurth
Monika Lazar
Dr. Reinhard Loske
Anna Lührmann
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)

Krista Sager
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin
Josef Philip Winkler
Margareta Wolf (Frankfurt)

Joachim Günther (Plauen) Florian Toncar Peter Hettlich
Wir kommen zum Änderu
Drucksache 16/2051. Wer stim
antrag? – Wer stimmt dagegen?


(Dr. Guido Westerwelle [F Kulturbanau Wer enthält sich der Stimme? ßer Mehrheit abgelehnt gegen Fraktion und einzelne Stimme Enthaltung der Fraktionen des nen und Die Linke. Ich komme zum Änderung Die Grünen auf Drucksache 1 diesen Änderungsantrag? – W Änderungsantrag? – Wer enthä wenigen Enthaltungen ist dies breiter Mehrheit abgelehnt geg und Bündnis 90/Die Grünen. Änderungsantrag auf Druck gestellt von Bündnis 90/Die Gr sen Änderungsantrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Der gelehnt gegen die Stimmen vo Die Grünen bei Stimmentha Linke. Damit haben wir über die Än dig abgestimmt. Bis zum Vorl ngsantrag der FDP auf mt für diesen Änderungs – DP]: Das waren die sen!)


– Der Antrag ist mit gro-
die Stimmen der FDP-
n der SPD-Fraktion bei

Bündnisses 90/Die Grü-

santrag von Bündnis 90/
6/2066. Wer stimmt für
er stimmt gegen diesen

lt sich der Stimme? – Bei
er Änderungsantrag mit

en die Stimmen von FDP

sache 16/2067, ebenfalls
ünen. Wer stimmt für die-
stimmt dagegen? – Wer
Änderungsantrag ist ab-
n FDP und Bündnis 90/
ltung der Fraktion Die

derungsanträge vollstän-
iegen der Ergebnisse der

n
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amentlichen Abstimmungen
räge, über die wir vorhin einze
erbreche ich die Sitzung.


(Olaf Scholz [SPD ie wird, sobald die Ergebnisse et; dann kommen wir zur Sc iederhole meine Empfehlung eiten einzuplanen. (Unterbrechung von 12. Präsident Dr. Norbert Lam Ich eröffne die unterbrochen rgebnisse der namentlichen A eben. Das Ergebnis der ersten na abe ich bereits vorgetragen. Wir kommen zum Ergebnis bstimmung. Sie betraf de raktion des Bündnisses 90/D ache 16/2062. Ich gebe das vo nd Schriftführern ermittelte E bstimmung bekannt: Abgegeb aben gestimmt 97, mit Nein h alten haben sich 54 Kolleginne erungsantrag ist abgelehnt. (Cüber die Änderungsanln abgestimmt haben, un ]: Nur kurz!)


vorliegen, wieder eröff-
hlussabstimmung. – Ich

, nun keine üppigen Frei-

44 bis 13.12 Uhr)

mert:
e Sitzung wieder, um die
bstimmungen bekannt zu

mentlichen Abstimmung

der zweiten namentlichen
n Änderungsantrag der

ie Grünen auf Druck-
n den Schriftführerinnen
rgebnis der namentlichen
ene Stimmen 579. Mit Ja
aben gestimmt 428, ent-
n und Kollegen. Der Än-






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Nein

CDU/CSU

Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
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Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer (Lübeck)

Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
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Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)

Dirk Fischer (Hamburg)


(Karlsruhe Land)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
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r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
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(VillingenSchwenningen)


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(Heidelberg)

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r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
gbert Liebing
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r. Klaus W. Lippold
atricia Lips
r. Michael Luther
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aurenz Meyer (Hamm)

aria Michalk
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hilipp Mißfelder
r. Eva Möllring
arlene Mortler
arsten Müller

(Braunschweig)


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Carl-Christian Dressel Präsident Dr. Norbert Lammert Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Renate Gradistanac Angelika Graf Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann D J H U D C C W G D L C K H P U U M M G F D A T H H J J C D F D M S M G D W S R D K M O M A A B D M O U S D H r. Hans-Ulrich Krüger ürgen Kucharczyk elga Kühn-Mengel te Kumpf r. Uwe Küster hristine Lambrecht hristian Lange altraud Lehn abriele Lösekrug-Möller irk Manzewski othar Mark aren Marks atja Mast ilde Mattheis etra Merkel lrike Merten rsula Mogg arko Mühlstein ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt einz Schmitt D D R R W D J D A L R C D J D J J J F H R S J D H A P G G D L D A H D E D W H U M B F A F E S D P r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner örn Thießen ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel etra Weis unter Weißgerber ert Weisskirchen r. Rainer Wend ydia Westrich r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries DP ngelika Brunkhorst rank Schäffler nthalten PD irk Becker etra Bierwirth F E P D H K D H E D R S D W D K W D H L H C In D U D K M J K O M U D U K K W D B E P D D D F D D fr G (D DP rnst Burgbacher atrick Meinhardt IE LINKE üseyin-Kenan Aydin arin Binder r. Lothar Bisky eidrun Bluhm va Bulling-Schröter r. Martina Bunge oland Claus evim Dagdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke r. Gregor Gysi eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill ornelia Hirsch ge Höger-Neuling r. Barbara Höll lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen atja Kipping onika Knoche an Korte atrin Kunert skar Lafontaine ichael Leutert lla Lötzer r. Gesine Lötzsch lrich Maurer ornelia Möller ersten Naumann olfgang Nešković r. Norman Paech odo Ramelow lke Reinke aul Schäfer r. Herbert Schui r. Ilja Seifert r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost aktionslos ert Winkelmeier (CElvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Gernot Erler Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Carsten Schneider Olaf Scholz Reinhard Schultz Swen Schulz Ewald Schurer Marco Bülow Dr. Matthias Miersch Detlef Müller Frank Schwabe Dr. h. c. Wolfgang Thierse Präsident Dr. Norbert Lammert Burkhardt Müller-Sönksen Hans-Joachim Otto Paul Schäfer Erich G. Fritz Jörg Rohde Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Dr. Petra Sitte Frank Spieth Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Nein CDU/CSU Ulrich Adam Hans-Joachim Fuchtel Dr. Peter Gauweiler Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Eberhard Gienger Cornelia Pieper Dr. Herbert Schui Dr. Ilja Seifert Gert Winkelmeier Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Wir kommen zum Ergebnis Fraktion des Bündnisses 90/D Schriftführern ermittelte Ergeb gestimmt 144, mit Nein haben antrag ist abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebenen Stimmen: 591; davon ja: 141 nein: 442 enthalten: 8 Ja SPD Dr. Herta Däubler-Gmelin Christine Lambrecht Dirk Manzewski Markus Meckel Detlef Müller Christel Riemann Hanewinckel FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr Uwe Barth Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Miriam Gruß Joachim Günther Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sabine Leutheusser Schnarrenberger Markus Löning Horst Meierhofer Jan Mücke C C D D D M D H D K D H E R S D W D K W D H L H C In D U D D K M J K O M U D U D K K W D B E der dritten namentlichen Abst ie Grünen auf Drucksache 16 nis der namentlichen Abstimm gestimmt 442, enthalten habe arl-Ludwig Thiele hristoph Waitz r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artin Zeil IE LINKE üseyin-Kenan Aydin r. Dietmar Bartsch arin Binder r. Lothar Bisky eidrun Bluhm va Bulling-Schröter oland Claus evim Dagdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke r. Gregor Gysi eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill ornelia Hirsch ge Höger-Neuling r. Barbara Höll lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping onika Knoche an Korte atrin Kunert skar Lafontaine ichael Leutert lla Lötzer r. Gesine Lötzsch lrich Maurer orothee Menzner ornelia Möller ersten Naumann olfgang Nešković r. Norman Paech odo Ramelow lke Reinke B G K V C B M G A E D D H K A B W P P U D B U S F R U M M D A J K W B C K C I D R S H D J W J M immung. Hierbei ging es um /2063. Ich gebe das von de ung bekannt: Abgegebene St n sich acht Kolleginnen und K ÜNDNIS 90/DIE RÜNEN erstin Andreae olker Beck ornelia Behm irgitt Bender atthias Berninger rietje Bettin lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert r. Uschi Eid ans-Josef Fell ai Gehring nja Hajduk ritta Haßelmann infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar r. Reinhard Loske nna Lührmann erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager hristine Scheel rmingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler argareta Wolf Il P P T N D G E V D O C C R P A D J W W K M H D M G G L H A T M M A G Il D E In H D A D K H D (C (D den Änderungsantrag der n Schriftführerinnen und immen 594. Mit Ja haben ollegen. Der Änderungs se Aigner eter Albach eter Altmaier homas Bareiß orbert Barthle r. Wolf Bauer ünter Baumann rnst-Reinhard Beck eronika Bellmann r. Christoph Bergner tto Bernhardt lemens Binninger arl-Eduard von Bismarck enate Blank eter Bleser ntje Blumenthal r. Maria Böhmer ochen Borchert olfgang Börnsen olfgang Bosbach laus Brähmig ichael Brand elmut Brandt r. Ralf Brauksiepe onika Brüning eorg Brunnhuber itta Connemann eo Dautzenberg ubert Deittert lexander Dobrindt homas Dörflinger arie-Luise Dött aria Eichhorn nke Eymer eorg Fahrenschon se Falk r. Hans Georg Faust nak Ferlemann grid Fischbach artwig Fischer irk Fischer xel E. 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Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu

Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Gerda Hasselfeldt
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Andreas Jung (Konstanz)

Dr. Franz Josef Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster

(Villingen Schwenningen)

Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler (Wiesbaden)

Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Johann-Henrich

Krummacher
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers


(Heidelberg)

Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder

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(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

ernward Müller (Gera)

r. Gerd Müller
ildegard Müller
ernd Neumann (Bremen)

enry Nitzsche
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
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r. Peter Paziorek
lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
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eatrix Philipp
onald Pofalla
uprecht Polenz
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r. Peter Ramsauer
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ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
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Susanne Kastner lrich Kelber hristian Kleiminger ans-Ulrich Klose Präsident Dr. Norbert Lammert Caren Marks Dr. Hermann Scheer Hedi Wegener Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Thomas Oppermann Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Christoph Pries R S E D D R R Wir kommen zum Ergebnis des Bündnisses 90/Die Grünen ermittelte Ergebnis der nament mit Nein haben gestimmt 478, lehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebenen Stimmen: 590; davon ja: 53 nein: 479 enthalten: 58 Ja SPD Markus Meckel FDP Jens Ackermann Uwe Barth J H H C C B G K V C B M G A E D einhard Schultz wen Schulz wald Schurer r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter H D E D W H U der vierten namentlichen Abs auf Drucksache 16/2064. Ich lichen Abstimmung bekannt: enthalten haben sich 58 Koll oachim Günther einz-Peter Haustein einz Lanfermann ornelia Pieper hristoph Waitz ÜNDNIS 90/DIE RÜNEN erstin Andreae olker Beck ornelia Behm irgitt Bender atthias Berninger rietje Bettin lexander Bonde kin Deligöz r. Uschi Eid H K A B W P P U D B U S F R U M M D eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff eidi Wright ta Zapf B D D J S timmung. Sie betraf den Ände gebe das von den Schriftführe Abgegebene Stimmen 589. M eginnen und Kollegen. Der Ä ans-Josef Fell ai Gehring nja Hajduk ritta Haßelmann infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar r. Reinhard Loske A J K W B C K C Ir D R S H D J W J M (D irgit Homburger IE LINKE iana Golze örn Wunderlich abine Zimmermann rungsantrag der Fraktion rinnen und Schriftführern it Ja haben gestimmt 53, nderungsantrag ist abge nna Lührmann erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager hristine Scheel mingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler argareta Wolf Hilde Mattheis Petra Merkel Ulrike Merten Ursula Mogg Marko Mühlstein Michael Müller Gesine Multhaupt Franz Müntefering Otto Schily Ulla Schmidt Silvia Schmidt Dr. Frank Schmidt Heinz Schmitt Carsten Schneider Olaf Scholz Ottmar Schreiner Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein SPD Detlef Dzembritzki Dr. Matthias Miersch Frank Schwabe Dr. h. c. Wolfgang Thierse FDP Katja Mast Marianne Schieder Andreas Weigel Enthalten Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christian Lange Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Gabriele Lösekrug-Möller Lothar Mark D F D M S M G D W S R D K M O M A A B r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen W D J D A L R C D J D J J J F H R S J D olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner örn Thießen ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer M B F A E U D S H In M P G F F H (Canfred Zöllmer rigitte Zypries DP ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher lrike Flach r. Christel Happach-Kasan ibylle Laurischk arald Leibrecht a Lenke ichael Link atrick Meinhardt isela Piltz rank Schäffler lorian Toncar artfrid Wolff Präsident Dr. Norbert Lammert Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Thomas Bareiß Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Clemens Binninger Carl-Eduard von Bismarck Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Anke Eymer Georg Fahrenschon Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer Dirk Fischer Axel E. Fischer (Karlsruhe Land)


(Wackernheim)





(A) )


(B) )


(Everswinkel)


(Wolmirstedt)


(Wiesloch)


(Tuchenbach)





(A) )


(B) )


(Reutlingen)


(Bönstrup)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Eberhard Gienger
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Dr. Reinhard Göhner
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Dr. Wolfgang Götzer

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(VillingenSchwenningen)


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(Heidelberg)

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r. Eva Möllring
arlene Mortler
arsten Müller

(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

ernward Müller (Gera)

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enry Nitzsche
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ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
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Peter Danckert Präsident Dr. Norbert Lammert Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Renate Gradistanac Angelika Graf Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann R A E N V A D J H U D C C D W G D L C K H P U U M M G F D A T H H J J C D F D M S M G D C W S R D K M O M A A B D M O U S D H C O O olf Kramer nette Kramme rnst Kranz icolette Kressl olker Kröning ngelika Krüger-Leißner r. Hans-Ulrich Krüger ürgen Kucharczyk elga Kühn-Mengel te Kumpf r. Uwe Küster hristine Lambrecht hristian Lange r. Karl Lauterbach altraud Lehn abriele Lösekrug-Möller irk Manzewski othar Mark aren Marks atja Mast ilde Mattheis etra Merkel lrike Merten rsula Mogg arko Mühlstein ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz ttmar Schreiner R S E D D R R W D J D A L R C D J D J J F H R S J D H A P G G D L D A H D E D W H U M B F D C D A E P M J U P H D D M D E B D M einhard Schultz wen Schulz wald Schurer r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion ella Teuchner örn Thießen ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel etra Weis unter Weißgerber ert Weisskirchen r. Rainer Wend ydia Westrich r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries DP r. Karl Addicks hristian Ahrendt aniel Bahr ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher atrick Döring echthild Dyckmans örg van Essen lrike Flach aul K. Friedhoff orst Friedrich r. Edmund Peter Geisen r. Wolfgang Gerhardt iriam Gruß r. Christel Happach-Kasan lke Hoff irgit Homburger r. Werner Hoyer ichael Kauch D H G J S H In M M H P J B H G J F D M D D C F D D D H E S D D F D F S M D H D K D H E D R S D W D K W D D H L H C In D U (C (D r. Heinrich L. Kolb ellmut Königshaus udrun Kopp ürgen Koppelin ibylle Laurischk arald Leibrecht a Lenke ichael Link arkus Löning orst Meierhofer atrick Meinhardt an Mücke urkhardt Müller-Sönksen ans-Joachim Otto isela Piltz örg Rohde rank Schäffler r. Konrad Schily arina Schuster r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele lorian Toncar r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff nthalten PD r. Matthias Miersch etlef Müller rank Schwabe r. h. c. Wolfgang Thierse DP abine LeutheusserSchnarrenberger artin Zeil IE LINKE üseyin-Kenan Aydin r. Dietmar Bartsch arin Binder r. Lothar Bisky eidrun Bluhm va Bulling-Schröter r. Martina Bunge oland Claus evim Dagdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke iana Golze r. Gregor Gysi eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill ornelia Hirsch ge Höger-Neuling r. Barbara Höll lla Jelpke Präsident Dr. Norbert Lammert Horst Friedrich Dr. Edmund Peter Geisen Roland Claus Kerstin Andreae Gert Winkelmeier Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Ina Lenke Sabine Leutheusser Schnarrenberger H C In D U D D K ans-Kurt Hill ornelia Hirsch ge Höger-Neuling r. Barbara Höll lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping A B W P P U D B nja Hajduk ritta Haßelmann infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn N D G E V D O orbert Barthle r. Wolf Bauer ünter Baumann rnst-Reinhard Beck eronika Bellmann r. Christoph Bergner tto Bernhardt Miriam Gruß Joachim Günther Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Dr. Diether Dehm Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Lutz Heilmann Cornelia Behm Birgitt Bender Matthias Berninger Grietje Bettin Alexander Bonde Ekin Deligöz Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Kai Gehring Nein CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Albach Peter Altmaier Thomas Bareiß Dr. Wolfgang Gerhardt Sevim Dagdelen Volker Beck Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Monika Knoche Jan Korte Katrin Kunert Oskar Lafontaine Michael Leutert U D U D K K W D Die fünfte und letzte namen des Bündnisses 90/Die Grünen ermittelte Ergebnis der nament mit Nein haben gestimmt 439, Endgültiges Ergebnis Abgegebenen Stimmen: 590; davon ja: 146 nein: 437 enthalten: 7 Ja SPD Dr. Herta Däubler-Gmelin Markus Meckel Christel Riemann Hanewinckel FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr Uwe Barth Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff M H J B H C G J D M D D C C D D D M D H D K D H E D lla Lötzer r. Gesine Lötzsch lrich Maurer orothee Menzner ornelia Möller ersten Naumann olfgang Nešković r. Norman Paech B E P D D D F D tliche Abstimmung zu Änderu auf Drucksache 16/2065. Ich lichen Abstimmung bekannt: A Enthaltungen sieben. Auch die arkus Löning orst Meierhofer an Mücke urkhardt Müller-Sönksen ans-Joachim Otto ornelia Pieper isela Piltz örg Rohde r. Konrad Schily arina Schuster r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele hristoph Waitz r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artin Zeil IE LINKE üseyin-Kenan Aydin r. Dietmar Bartsch arin Binder r. Lothar Bisky eidrun Bluhm va Bulling-Schröter r. Martina Bunge M J K O M U D U D K K W D B E P D D D F D D A J S B G odo Ramelow lke Reinke aul Schäfer r. Herbert Schui r. Ilja Seifert r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann D A J S fr G ngsanträgen gab es zum Ände gebe das von den Schriftführe bgegebene Stimmen 592. Mi ser Änderungsantrag ist abgel onika Knoche an Korte atrin Kunert skar Lafontaine ichael Leutert lla Lötzer r. Gesine Lötzsch lrich Maurer orothee Menzner ornelia Möller ersten Naumann olfgang Nešković r. Norman Paech odo Ramelow lke Reinke aul Schäfer r. Herbert Schui r. Ilja Seifert r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/DIE RÜNEN U S F R U M M D A J K W B C K C Ir D R S H D J W J M fr (C (D r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann aktionslos ert Winkelmeier rungsantrag der Fraktion rinnen und Schriftführern t Ja haben gestimmt 146, ehnt. te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar r. Reinhard Loske nna Lührmann erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager hristine Scheel mingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler argareta Wolf aktionslos Präsident Dr. Norbert Lammert Clemens Binninger Carl-Eduard von Bismarck Renate Blank Peter Bleser Antje Blumenthal Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Georg Brunnhuber Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Anke Eymer Georg Fahrenschon Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer Dirk Fischer Axel E. Fischer (Karlsruhe Land)


(Hildesheim)





(A) )


(B) )


(Wackernheim)


(Tuchenbach)


(Everswinkel)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


(Frankfurt)





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(Reutlingen)


(Frankfurt)





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(B) )


(Bönstrup)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Eberhard Gienger
Michael Glos
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Karl-Theodor Freiherr zu

Guttenberg
Olav Gutting
Holger Haibach
Gerda Hasselfeldt
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann

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oachim Hörster
nette Hübinger
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usanne Jaffke
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
ens Koeppen
ristina Köhler (Wiesbaden)

anfred Kolbe
orbert Königshofen
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann

ohann-Henrich
Krummacher
r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
r. Max Lehmer
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gbert Liebing
duard Lintner
r. Klaus W. Lippold
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r. Michael Luther
tephan Mayer (Altötting)

olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
r. Angela Merkel
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r. Eva Möllring
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(Braunschweig)


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Carl-Christian Dressel lvira Drobinski-Weiß arrelt Duin etlef Dzembritzki ebastian Edathy iegmund Ehrmann ans Eichel ernot Erler etra Ernstberger arin Evers-Meyer nnette Faße lke Ferner abriele Fograscher ainer Fornahl Präsident Dr. Norbert Lammert Uta Zapf Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Hans-Ulrich Klose C K P U U M M G F D A T H H J J C D F D M S M G D W Damit sind alle genannten lehnt. Ich bitte nun diejenigen, di der Ausschussfassung zustimm zeichen. – Wer stimmt dagegen Stimme? – Damit ist der Geset tung mit breiter Mehrheit gege sitionsfraktionen bei einzelnen SPD-Fraktion angenommen. Wir kommen zur dritten Ber und Schlussabstimmung. Ich w Annahme dieses Gesetzentwur heit erforderlich ist. Das sind m aren Marks atja Mast etra Merkel lrike Merten rsula Mogg arko Mühlstein ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester R S E D D R R W D J D A L R C D J D J J J F H R S Änderungsanträge abge e dem Gesetzentwurf in en wollen, um das Hand? – Wer enthält sich der zentwurf in zweiter Beran die Stimmen der Oppo Gegenstimmen aus der atung eise darauf hin, dass zur fs eine Zweidrittelmehrindestens 410 Stimmen. ß s s ü S v s b einhard Schultz wen Schulz wald Schurer r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner örn Thießen ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl üdiger Veit imone Violka B F A D M P F F H E S H D D F D F E H Für diese namentliche Absti er Ihrer Stimmkarte auch Ihren Ich mache darauf aufmerksa er namentlichen Abstimmung timmungen über Entschließun Bevor Sie Ihre Stimmkarte i bergeben Sie bitte Ihren W chriftführer. Ich bitte die Schriftführerinn orgesehenen Plätze einzunehm etzt? – Das ist der Fall. Die Abstimmung ist eröffnet Ist noch ein Kollege oder ein zw. die seine oder ihre Stimm (D rigitte Zypries DP ngelika Brunkhorst r. Christel Happach-Kasan ichael Link atrick Meinhardt rank Schäffler lorian Toncar artfrid Wolff nthalten PD ilde Mattheis r. Matthias Miersch etlef Müller rank Schwabe r. h. c. Wolfgang Thierse DP rnst Burgbacher arald Leibrecht mmung benötigen Sie au gelben Stimmausweis. m, dass es auch nach dienoch eine Reihe von Abgsanträge gibt. n eine der Urnen werfen, ahlausweis einem der en und Schriftführer, die en. Sind alle Plätze be . e Kollegin anwesend, der karte für die SchlussabMichael Hartmann Lothar Mark Ottmar Schreiner Manfred Zöllmer Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Renate Gradistanac Angelika Graf Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Dr. Hans-Ulrich Krüger Jürgen Kucharczyk Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Gabriele Lösekrug-Möller Dirk Manzewski S R D K M O M A A B D M O U S D H C O (Cönke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz Jörg Vogelsänger Dr. Marlies Volkmer Hedi Wegener Andreas Weigel Petra Weis Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Dr. Wolfgang Wodarg Waltraud Wolff Heidi Wright Präsident Dr. Norbert Lammert stimmung nicht abgegeben hat? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Dies wird zügig gehen, weil es sich jetzt nur um eine noch auszuzählende Abstimmung handelt. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde Wir setzen die Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 16/2010 fort. Unter den Nrn. 3 bis 10 der Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, die Vorlagen auf den Drucksachen 16/653, 16/851, 16/647, 16/648, 16/954, 16/654, 16/674 und 16/927 für erledigt zu erklären. Es schenzeit über die Entschließungsanträge abstimmen. Ich bitte darum, Platz zu nehmen, damit die Feststellung von Mehrheiten zweifelsfrei möglich ist. Wir setzen die Abstimmungen fort und kommen nun zu den Entschließungsanträgen. Zunächst zum Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/2052. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Er ist mit breiter Mehrheit angenommen. Wir kommen zum Entschließungsantrag der FDPFraktion auf Drucksache 16/2053. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/2054? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 16/2055. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes auf Drucksache 16/814. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/2010, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen bei einzelnen Gegenstimmen aus den Reihen der SPD-Fraktion angenommen. e d s lu i S l w r t a C – – a d s e g b m g ä m (D mpfehlung gemeinsam abgestimmt wird. – Ich sehe, ass Sie damit einverstanden sind. Dann verfahren wir o. Wer stimmt für die eben genannte Beschlussempfehng? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann st das mit ganz breiter Mehrheit so beschlossen. Ich unterbreche, bis das Ergebnis der namentlichen chlussabstimmung über die Föderalismusreform vor iegt. Das kann nur ein ganz kurzer Augenblick sein. Ich äre dankbar, wenn Sie bis dahin im Plenarsaal blieben. Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Mit besonders herzlichem Dank an die Schriftführeinnen und Schriftführer eile ich nun das Ergebnis der namentlichen Schlussbstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der DU/CSU zur Änderung des Grundgesetzes mit. (Dr. Peter Struck [SPD]: Wir waren auch dabei!)


(Hildesheim)





(A) )


(B) )


(Wackernheim)


(Everswinkel)


(Tuchenbach)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)





(A) (C)


(B) )


(Unterbrechung von 13.22 bis 13.26 Uhr)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1604410500

(Beifall)


Habe ich euch unterschlagen?


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Peter Struck [SPD]: Bitte wiederholen, Herr Präsident! – Volker Kröning [SPD]: Wir haben hier keine bayerischen Verhältnisse!)


Selbst da wird vorgetragen, wer beteiligt ist, wenn
uch nicht an der Regierung.

Ich korrigiere fürs Protokoll. Ich gebe das Ergebnis
er namentlichen Schlussabstimmung zu dem gemein-
am von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
ingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grund-
esetzes bekannt: Abgegebene Stimmen 593. Mit Ja ha-
en gestimmt 428,


(Lang anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Die Abgeordneten der CDU/ CSU und der SPD erheben sich)


it Nein haben gestimmt 162 Kolleginnen und Kolle-
en, es gab drei Enthaltungen. Die für eine Verfassungs-
nderung notwendige Mehrheit sind 410 Jastimmen. Da-
it ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
ich es vortragen. Ich schlage vor, dass wir in der Zwi- ist vereinbart, dass über die Nrn. 3 bis 10 der Beschluss-






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Endgültiges Ergebnis
Abgegebenen Stimmen: 592;
davon

ja: 428
nein: 161
enthalten: 3

Ja

CDU/CSU

Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Carl-Eduard von Bismarck
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Anke Eymer (Lübeck)

Georg Fahrenschon
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)

Dirk Fischer (Hamburg)


(Karlsruhe Land)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Jürgen Gehb

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berhard Gienger
ichael Glos
alf Göbel
r. Reinhard Göhner

osef Göppel
eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
arl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
lav Gutting
olger Haibach
erda Hasselfeldt
rsula Heinen
da Carmen Freia Heller
ichael Hennrich

ürgen Herrmann
ernd Heynemann
rnst Hinsken
eter Hintze
obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
usanne Jaffke
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
ens Koeppen
ristina Köhler (Wiesbaden)

orbert Königshofen
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann

ohann-Henrich
Krummacher
r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
r. Max Lehmer

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r. Klaus W. Lippold
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r. Michael Luther
tephan Mayer (Altötting)

olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
r. Angela Merkel
riedrich Merz
aurenz Meyer (Hamm)

aria Michalk
ans Michelbach
hilipp Mißfelder
r. Eva Möllring
arlene Mortler
arsten Müller

(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

ernward Müller (Gera)

r. Gerd Müller
ildegard Müller
ernd Neumann (Bremen)

enry Nitzsche
ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
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duard Oswald
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r. Peter Paziorek
lrich Petzold
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer
r. Friedbert Pflüger
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uprecht Polenz
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r. Peter Ramsauer
eter Rauen
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
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r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)

eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)

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r. Wolfgang Schäuble
artmut Schauerte
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
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hristian Schmidt (Fürth)

ndreas Schmidt (Mülheim)


ngo Schmitt (Berlin)


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(C (D r. Andreas Schockenhoff r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer ilhelm Josef Sebastian orst Seehofer urt Segner ernd Siebert homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ero Storjohann ndreas Storm ax Straubinger homas Strobl ichael Stübgen ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff erhard Wächter arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg eter Weiß erald Weiß go Wellenreuther arl-Georg Wellmann nette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker atthias Wissmann agmar Wöhrl olfgang Zöller illi Zylajew PD r. Lale Akgün regor Amann erd Andres iels Annen grid Arndt-Brauer ainer Arnold rnst Bahr oris Barnett r. Hans-Peter Bartels ören Bartol abine Bätzing irk Becker we Beckmeyer laus Uwe Benneter r. Axel Berg te Berg othar Binding olker Blumentritt lemens Bollen erd Bollmann laus Brandner illi Brase ernhard Brinkmann delgard Bulmahn arco Bülow Präsident Dr. Norbert Lammert Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Renate Gradistanac Angelika Graf Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Brunhilde Irber Johannes Jung Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger H A D W F K R A E N V A D J H U D C C D W G L C K H P U U M M G F D A T H H J J C D F D M S M G D W S D K M O A A B D M O U S D H C O O ans-Ulrich Klose strid Klug r. Bärbel Kofler alter Kolbow ritz Rudolf Körper arin Kortmann olf Kramer nette Kramme rnst Kranz icolette Kressl olker Kröning ngelika Krüger-Leißner r. Hans-Ulrich Krüger ürgen Kucharczyk elga Kühn-Mengel te Kumpf r. Uwe Küster hristine Lambrecht hristian Lange r. Karl Lauterbach altraud Lehn abriele Lösekrug-Möller othar Mark aren Marks atja Mast ilde Mattheis etra Merkel lrike Merten rsula Mogg arko Mühlstein ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann alter Riester önke Rix r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz ttmar Schreiner R S E F D D R R W D J D A L R C D J D J J D J F H S J D H A P G D L D A H D E D W H U M B N C M S K P D D W D M D D C R einhard Schultz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel etra Weis ert Weisskirchen r. Rainer Wend ydia Westrich r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries ein DU/CSU anfred Kolbe PD laus Barthel etra Bierwirth r. Gerhard Botz r. Herta Däubler-Gmelin olfgang Gunkel irk Manzewski arkus Meckel r. Matthias Miersch etlef Müller hristel RiemannHanewinckel ené Röspel M R R G F J D C U A E P M J U P H D D M J D H E B D M D H G J H S H In S M H P J B H C G J D M D D C C D D D H M D H D K D H (C (D arlene Rupprecht enate Schmidt üdiger Veit unter Weißgerber DP ens Ackermann r. Karl Addicks hristian Ahrendt we Barth ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher atrick Döring echthild Dyckmans örg van Essen lrike Flach aul K. Friedhoff orst Friedrich r. Edmund Peter Geisen r. Wolfgang Gerhardt iriam Gruß oachim Günther r. Christel Happach-Kasan einz-Peter Haustein lke Hoff irgit Homburger r. Werner Hoyer ichael Kauch r. Heinrich L. 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Dies ist, wie ich finde, ein sagen, die daran mitgewirkt h diejenigen, die in einer sehr un raussetzungen dafür geschaffen ordentlich komplizierte und um haupt möglich war. (Beifall bei der CDU/C Ich möchte dem Dank des g teiligten – sei es bei Bund ode senschaft oder Medien – die p gen, dass nun alle die Souv möglichst unvoreingenommen tragenen Hoffnungen wie die v gen sich im politischen Alltag t daraus gegebenenfalls weiterg gen zu ziehen. (Beifall bei der CDU/CSU bei Abgeordnete Damit sind wir am Ende die tes. Anlass, Dank an alle zu aben, ganz besonders an auffälligen Weise die Vo haben, dass diese außerfangreiche Arbeit über SU und der SPD)


(Hildesheim)





(A) )


(B) )


(Wackernheim)


(Everswinkel)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


(Tuchenbach)


(Frankfurt)





(A) )


(B) )


anzen Hauses an alle Be-
r Ländern, sei es in Wis-
ersönliche Bitte hinzufü-
eränität besitzen sollten,
zu prüfen, ob die vorge-
orgetragenen Befürchtun-
atsächlich bestätigen, um
ehende Schlussfolgerun-

und der SPD sowie
n der FDP)

ses Tagesordnungspunk-

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Nach einer interfraktionellen
ussprache eine halbe Stunde

ch keinen Widerspruch. Dann

Ich eröffne die Aussprache.
er Wehrbeauftragte des D
einhold Robbe.


(Beifall bei der SPD Reinhold Robbe, Wehrbe undestages: Herr Präsident! Meine seh erren! Der Jahresbericht 2005 ch als Wehrbeauftragter vorle ns in diesem Jahr schon einm ehrbeauftragten befasst haben as Jahr 2004. Anfang März habe ich diese en des Deutschen Bundestages ig der Öffentlichkeit vorgeste erteidigungsausschuss zur B egrüße ausdrücklich die zeitn ichtes durch das Parlament. Si Vereinbarung ist für die vorgesehen. – Dazu höre ist es so beschlossen. Das Wort erhält zunächst eutschen Bundestages, und der FDP)


auftragter des Deutschen

r verehrten Damen und
ist der erste Bericht, den
ge. Sie wissen, dass wir
al mit einem Bericht des
. Dieser betraf aber noch

n Bericht dem Präsiden-
überreicht und gleichzei-
llt. Heute wird er an den
eratung überwiesen. Ich
ahe Behandlung des Be-
e ist ein wichtiges Signal
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dagdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger-Neuling
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Jan Korte
Katrin Kunert
Oskar Lafontaine
Michael Leutert
Ulla Lötzer

Dr. Gesine Lötzsch
Ulrich Maurer
Dorothee Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Petra Pau
Bodo Ramelow
Elke Reinke
Paul Schäfer (Köln)

Dr. Herbert Schui
Dr. Ilja Seifert
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann

BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kerstin Andreae
Volker Beck (Köln)


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Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist der Ab-
schluss einer in Umfang und Bedeutung herausragenden
Gesetzgebung des Deutschen Bundestages, unbeschadet
der vorgetragenen unterschiedlichen politischen Bewer-
tungen. Dies ist ein Gesetzgebungswerk, das seit der

(C (D ornelia Behm irgitt Bender atthias Berninger rietje Bettin lexander Bonde kin Deligöz r. Uschi Eid ans-Josef Fell ai Gehring nja Hajduk ritta Haßelmann infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar r. Reinhard Loske nna Lührmann Jerzy Montag Kerstin Müller Winfried Nachtwei Brigitte Pothmer Krista Sager Christine Scheel Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler Margareta Wolf fraktionslos Gert Winkelmeier Enthalten FDP Michael Link Frank Schäffler Florian Toncar Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2005 Wehrbeauftragter Reinhold Robbe dafür, dass der Deutsche Bundestag dieses wichtige Papier und – mehr noch – seine Verantwortung gegenüber den Streitkräften sehr ernst nimmt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)





(A) )


(B) )


Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch im
Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim
Bundestagspräsidenten, bei den Mitgliedern des Vertei-
digungsausschusses, beim Bundesminister der Verteidi-
gung und bei allen nachgeordneten Dienststellen des
Bundesverteidigungsministeriums ganz herzlich bedan-
ken, die mit dem Amt des Wehrbeauftragten in Verbin-
dung stehen. Ich danke ausdrücklich für die vertrauens-
volle Zusammenarbeit.

Auch der Jahresbericht 2005 versteht sich als Män-
gelbericht. Er kann und will nicht in Anspruch nehmen,
ein lückenloses Bild vom Zustand und den Perspektiven
der Streitkräfte zu zeichnen. Trotzdem habe ich mich da-
rum bemüht, die wesentlichen Probleme auf den Punkt
zu bringen und gleichzeitig den Eindruck zu vermeiden,
die Summe der problembehafteten Eingaben würde die
tatsächliche Stimmung in unserer Bundeswehr wider-
spiegeln.

Im Aufbau knüpft der Jahresbericht 2005 an die Vor-
gängerberichte an. In ihm sollen nicht die spektakulären
Einzelfälle in den Vordergrund gestellt werden, sondern
es sollen anhand von Beispielen nachhaltige Schwach-
stellen und Fehlentwicklungen aufgezeigt werden. Las-
sen Sie mich dafür einige Beispiele nennen.

Stichwort Personal. Ein Drittel aller Eingaben an den
Wehrbeauftragten betrifft Personalfragen der Zeit- und
Berufssoldaten. Das war im Übrigen auch in den vergan-
genen Jahren bereits so. Inhaltlich geht es dabei häufig
um die Personalbearbeitung. Das heißt, Anträge werden
gar nicht, unvollständig oder verspätet bearbeitet bzw.
weitergeleitet. Angesichts der Vielzahl dieser Fälle habe
ich die Sorge, dass das Vertrauen in die Personalbearbei-
tung Schaden nimmt. Ursächlich dafür sind in erster
Linie personelle Vakanzen, weil Soldaten von aufzu-
lösenden Einheiten bereits versetzt oder aber im Aus-
landseinsatz sind. Wenn es für sie Vertreter gibt, dann
fehlen ihnen häufig die nötige Ausbildung und Erfah-
rung, um die Antragsflut zu bewältigen.

Es geht aber nicht nur um die Bearbeitung, sondern
auch um Ergebnisse. Es fehlt an Planstellen; deshalb
bleiben Beförderungen aus. Das führt zu Wartezeiten,
die im Attraktivitätsprogramm nicht vorgesehen wa-
ren. Immer mehr Soldaten haben darüber hinaus die be-
gründete Sorge, ihr Laufbahnziel nicht zu erreichen.


(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)


Im Hinblick auf die Beurteilungspraxis beklagen
schließlich viele Soldatinnen und Soldaten, dass zur
Übernahme als Berufssoldat anstehende Kameraden un-
verhältnismäßig gut beurteilt werden, um ihnen eine
Übernahme zu ermöglichen. Ich habe erhebliche Zweifel
daran, dass ein neues Beurteilungssystem auf der Grund-
lage von Quotenzuweisungen dieses Problem löst.

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(C (D Stichwort Ausbildung. Ausbildung setzt Personal nd Material voraus. An beidem fehlt es. Dass die Abtellung von Personal und Material für den Einsatz in jeem Fall Vorrang genießt, ist unstreitig. Das geschieht m Übrigen auch. Allerdings entstehen dabei Lücken in en Stammeinheiten. Erstmalig hat der Bundesminister er Verteidigung eingeräumt, selbst Eingreifverbände icht vollständig mit geschützten Fahrzeugen ausstatten u können. Eine entsprechende Nachsteuerung ist erst ür den Einsatzfall vorgesehen. Das ist eine Mangelveraltung, die weder für die Soldaten im Einzelnen noch ür die Streitkräfte insgesamt auf Dauer hinnehmbar ist. Welche Auswirkungen die Verwaltung des Mangels uf die Grundund Vollausbildung in den Heimatstandrten hat, steht bei mir in diesem Jahr besonders im okus. Die Ergebnisse werde ich dann in meinen nächs en Jahresbericht aufnehmen. An dieser Stelle nur so viel: Nicht selten scheitern die insatzvorbereitende Ausbildung zur Konfliktverhü ung und Krisenreaktion, die so genannte EAKK, und uch die Vollausbildung daran, dass es an den notwendien Fahrzeugen und an entsprechendem Gerät fehlt. uch sagen mir die Ausbilder immer wieder, dass die orgesehene Zeit nicht ausreiche, um die vorgegebenen ernziele in der erforderlichen Ausbildungstiefe zu er eichen. Stichwort Ausrüstung. Die Bundeswehr wandelt sich u einer Hightecharmee, wie wir alle wissen. Sie verfügt ber moderne Panzer, Kampfflugzeuge und U-Boote, bt an Simulatoren und ist auf dem Weg, noch besteende Lücken, beispielsweise im strategischen Luftransport oder bei der vernetzten Operationsführung und atenverarbeitung, zu schließen. Gleichzeitig entstehen ber Probleme, wenn es darum geht, beispielsweise die oldaten im ISAF-Einsatz mit Kampfstiefeln und Tarnnzügen in ausreichender Zahl und Größe auszurüsten. as lässt bei den Betroffenen Zweifel aufkommen, ob as Versprechen, alles für den Schutz der Soldaten im insatz zu tun, auch verlässlich ist. Schließlich das vierte Stichwort: Versorgung. Damit eine ich nicht die Absicherung im Einsatz. Hier hat der esetzgeber, haben Sie mit dem Einsatzversorgungsge etz, wie ich meine, eine überzeugende Antwort auf die rhöhte Gefährdung der Soldatinnen und Soldaten und ie Notwendigkeit ihrer Absicherung gegeben. Nein, es eht um die Besoldung. Die Streichung des Urlaubsgeles, die Kürzung des Weihnachtsgeldes, die Kürzung on Übergangsgebührnissen, die Erhöhung des Verpfleungsgeldes und der Wegfall des so genannten Buscheldes treffen die Masse der Soldaten, insbesondere die annschaften und Unteroffiziere, die dem einfachen nd mittleren Dienst zugeordnet sind. Denn oftmals wird ergessen, dass zwei Drittel aller Bundeswehrangehörien nicht den oberen, sondern den unteren Einkommensruppen angehören. Der Griff ins Portemonnaie der Solaten ist ohne Frage eine ernst zu nehmende Ursache achsender Demotivation. Sie macht sich gegenüber em Wehrbeauftragten in zunehmendem Maße Luft. Sorge bereitet mir auch die sanitätsdienstliche ersorgung der Soldaten im Inland. Dabei ist die Wehrbeauftragter Reinhold Robbe medizinische Versorgung im Einsatz nach wie vor auf einem außerordentlich hohen Niveau. Handlungsbedarf zeichnet sich allerdings beim Blick auf die Einsatzbelastung und ihre Folgen ab. Die Lücken, die die Einsätze im Inland reißen, sind offensichtlich. Insbesondere in den Bundeswehrkrankenhäusern fehlt es dadurch an Ärzten, aber auch an notwendigem Pflegepersonal. Nachhaltige Probleme zeichnen sich aber auch im Bereich der truppenärztlichen Versorgung ab. Ständiger Personalwechsel lässt das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient oft gar nicht erst entstehen. Vertragsärzte können diesen Mangel nur begrenzt beheben. Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Entfernung der Einheiten und Verbände von den Sanitätszentren dar. Fahrund Wartezeiten belasten Soldaten und Vorgesetzte in gleicher Weise, abgesehen davon, dass diese Organisationszeiten in keinem Ausbildungsplan berücksichtigt sind. Ich denke, es ist dringend geboten, darüber nachzudenken, wie dieses spezielle Problem gelöst werden kann. Das war der Versuch einer Kurzfassung dessen, was der Jahresbericht 2005 auf vielen Seiten ausführlich darlegt. Er wäre unvollständig, würde ich in diesem Zusammenhang nicht daran erinnern, was inzwischen kein Geheimnis mehr ist: Den Streitkräften steht für das, was sie leisten sollen und müssen, zu wenig Geld zur Verfügung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)





(A) )


(B) )



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604410600

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile,

möchte ich im Namen des Hauses dem Wehrbeauftrag-
ten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
Vorlage des Jahresberichts 2005 recht herzlich danken.


(Beifall im ganzen Hause)


Das Wort hat die Kollegin Anita Schäfer, CDU/CSU-
Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Anita Schäfer (CDU):
Rede ID: ID1604410700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Jah-

resbericht 2005 des Wehrbeauftragten zeichnet sich
durch Offenheit und Klarheit aus. Am inneren Zustand
der Bundeswehr, den Alltagssorgen der Soldaten und
den Auswirkungen der Transformation wird nichts be-
schönigt. Herr Wehrbeauftragter, für Ihre wichtige Ar-
beit danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Namen
meiner Fraktion ganz herzlich.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich erinnere: Gemessen an der Truppenstärke hatte
der Bericht des Jahres 2004 das höchste Eingabevolu-

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(C (D en. Die Eingaben sind im Jahr 2005 zwar um etwa 0 Prozent zurückgegangen, bewegen sicher aber immer och auf einem hohen Niveau. In den ersten Monaten es Jahres 2006 ist das Eingabevolumen wieder deutlich m etwa 20 Prozent angestiegen. Die Belastung der Truppe durch laufende und neue insätze ist nach wie vor hoch. Durchschnittlich haben ich im Berichtsjahr 2005 etwa 6 500 Soldaten an inernationalen Krisenmissionen beteiligt. Einsatzplanung, ausbildung, -ausrüstung und -durchführung haben ereut Anlass zu Kritik gegeben. Wie schon in den letzten ahresberichten fallen Personalengpässe bei Spezialisten ns Auge, so insbesondere in den Bereichen Operative nformation, Sanitätsdienst, Heeresfliegertruppe, Feldjäer, Fernmelder und Pioniere. Wenn das gegenwärtige iveau gehalten werden soll, müssen politische und mi itärische Führung entschieden gegensteuern. Fest steht: Die Wehrpflicht bleibt für eine nachhalige Personalplanung der Streitkräfte unverzichtbar. usätzlich müssen wir aber in eine kreative Nachwuchserbung und Karriereplanung investieren. Die Konkur enz zum zivilen Arbeitsmarkt wird immer härter. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass der Wehrbeuftragte die Forderung unseres Verteidigungsministers ach einem eigenen Besoldungsrecht für die Soldatinen und Soldaten unterstützt. Schließlich steht es auch o im Koalitionsvertrag. Es ist ein untragbarer Zustand, ass zwei Drittel aller Soldaten zu den unteren Einkomensgruppen gehören. Ein eigenes Besoldungsrecht, das ich an das Beamtenbesoldungsrecht anlehnt, wäre ein egweisender Schritt. Darüber hinaus muss die Unleichbehandlung der Bundeswehrangehörigen in Ost nd West so schnell wie möglich beendet werden. Die undeswehr der Zukunft muss so attraktiv sein, dass ich qualifizierte junge Menschen in ausreichender Zahl reiwillig für den Dienst in den Streitkräften entscheien. Besonders bedenklich sind nach wie vor Mängel in er Einsatzausstattung. So finden sich im Jahresbericht lagen darüber, dass die Ausstattung von deutschen räften der NATO Response Force mit geschützten Ein atzfahrzeugen unzureichend war. Dies führte dazu, dass ie der NATO verbindlich zugesicherten Kräfte auf uneschützte Fahrzeuge zurückgreifen mussten. Der Wehreauftragte kritisierte diesen Zustand zu Recht als nicht innehmbar. Diesen kritischen Befund kann ich bestätigen: Soldaen der am Standort Zweibrücken stationierten Feldjäger us meinem Wahlkreis waren Teilnehmer der fünften ATO-Response-Force. Diesem Kontingent stand die m Vorfeld zugesagte Ausstattung mit gepanzerten rkundungsfahrzeugen für den Patrouillendienst nicht ur Verfügung. In der zweiten Jahreshälfte 2006 werden weibrücker Feldjäger an der siebten NATO-Responseorce teilnehmen. Ab Oktober 2006 soll die NATO-Einreifgruppe, für die deutsche Soldaten fest eingeplant ind, voll einsatzbereit sein. Vor diesem Hintergrund uss der Schutzausstattung der Bundeswehr höchste riorität zukommen. Anita Schäfer (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)





(A) )


(B) )


Ich begrüße daher ausdrücklich, dass Bundesminister
Jung nach den jüngsten Vorfällen in Afghanistan im
Sinne des Schutzes unserer Soldaten gehandelt hat. Das
ist jetzt eigentlich einen Applaus wert.

Ein weiterer Punkt des Berichts ist bedenklich: Das
für bergige Einsatzgebiete wie Afghanistan unverzicht-
bare Geländefahrzeug „Wolf“ stößt immer deutlicher an
seine Grenzen. Die Berichte zahlreicher betroffener Sol-
daten sprechen eine eindeutige Sprache. Das Fahrzeug
ist offensichtlich nicht für das durch die Zusatzpanze-
rung erhöhte Gewicht ausgelegt. Überbeanspruchung
und erhöhter Materialverschleiß führen häufig zu Aus-
fällen. Wir brauchen rasch ein Nachfolgemodell für den
„Wolf“, um Schutz und Mobilität unserer Soldaten im
Einsatz zu erhöhen.

Die Einsatzbelastung hat Folgen für die Motivation
der Soldaten und das innere Gefüge der Streitkräfte.
Notwendig ist nicht nur eine ausreichende Erholungs-
phase, sondern auch eine nachhaltige Betreuung von Fa-
milien der im Einsatz befindlichen Soldaten. Mit der
Einrichtung von 31 Familienbetreuungszentren hat die
Bundeswehr Vorbildliches geleistet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Umso wichtiger ist es, eine in materieller wie in perso-
neller Hinsicht ausreichende Ausstattung der Zentren zu
gewährleisten. Hierbei zu sparen, wirkt sich auf die
Motivation der Soldaten und ihrer Familien schädlich
aus.

In diesem Jahr blicken wir auf 50 Jahre Wehrbeauf-
tragter zurück. Gerade im Zeichen der Transformation
der Bundeswehr gewinnt der Wehrbeauftragte als
Frühwarnsystem an Bedeutung. Diese Aufgabe ver-
langt Fingerspitzengefühl und vor allem die Wahrung
des Vertrauens in das Amt des Wehrbeauftragten. Hierzu
gehört der Schutz für die Petenten, die sich an den Wehr-
beauftragten wenden, und die vertrauensvolle Zusam-
menarbeit mit den Mitgliedern des Deutschen Bundes-
tages. Entscheidend ist, dass der Wehrbeauftragte seine
Bedenken und Anregungen zunächst in die Gremien des
Deutschen Bundestages einbringt, bevor öffentliche
Stellungnahmen erfolgen. Sehr geehrter Herr Wehrbe-
auftragter, ich hoffe, dass das in Zukunft wieder der Fall
sein wird.

Zu Recht wird im aktuellen Bericht kritisiert, dass die
Transformation der Bundeswehr allzu technokratisch
und ohne Einbeziehung der Soldaten vorangetrieben
wird. Diese Entwicklung ist mit dem Prinzip der inneren
Führung nicht zu vereinbaren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Hier müssen militärische und politische Führung korri-
gierend eingreifen. Notwendig ist, dass der Transfor-
mationsprozess jetzt eine Phase der Konsolidierung
durchläuft. Die Soldaten erwarten mit Recht Verlässlich-
keit im Rahmen der Transformation und, mit Blick auf
die Ziele nationaler Sicherheitspolitik, Klarheit. Dabei

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(C (D ann und sollte das Weißbuch eine wertvolle Orientieungshilfe bieten. Es wäre deswegen falsch, die Fertigtellung des Weißbuches aus parteitaktischen Gründen u blockieren. Die Truppe braucht konzeptionelle wie finanzielle lanungssicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität. Al es andere würde den Transformationsprozess gefährden. eswegen ist der Verteidigungsminister gehalten, sich egen weitere Kürzungen seines Etats zu wehren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


ierbei kann er auf jeden Fall mit der Unterstützung der
icherheits- und Verteidigungspolitiker rechnen, zumin-
est mit der der Koalitionsfraktionen.


(Jörg van Essen [FDP]: Und meiner ganzen Fraktion!)


Das finde ich hervorragend. Das muss im Protokoll
estgehalten werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Soldatenberuf ist nicht irgendein Job. Das haben
ie, Herr Wehrbeauftragter, in Ihrem Bericht deutlich
erausgestellt. Wir müssen den mit Gefahr für Leib und
eben verbundenen Soldatendienst in den Fokus des ge-
ellschaftlichen Interesses rücken. Das muss unsere poli-
ische Handlungsprämisse sein. Wir dürfen das Ver-
rauen unserer Soldaten nicht leichtfertig aufs Spiel
etzen. Denn Vertrauen ist die Grundlage für Einsatzbe-
eitschaft, Motivation und Kameradschaft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Einen Vertrauensverlust unserer Soldaten in die Poli-
ik können wir in Anbetracht neuer Verpflichtungen in
U und NATO, aber auch neuer Kriseneinsätze wie jetzt

m Kongo nicht verantworten. Gerade wir Parlamenta-
ier stehen deswegen in der Pflicht, alles zu tun, damit
nsere Soldaten ihren Auftrag in Zukunft erfolgreich er-
üllen können.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604410800

Das Wort hat die Kollegin Elke Hoff, FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Elke Hoff (FDP):
Rede ID: ID1604410900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

nd Kollegen! Herr Wehrbeauftragter, ich danke Ihnen
ür den vorliegenden Bericht, der klar und deutlich die
ngste und Sorgen unserer Soldatinnen und Soldaten

ur Sprache bringt und damit erneut zeigt, wie wichtig
ie Institution des Wehrbeauftragten für die Bundeswehr
nd für das Parlament ist.


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


Elke Hoff
So haben Sie die Rolle der Bundeswehr beim Einsatz
gegen die Vogelgrippe beklagt, auf die Risiken und Aus-
rüstungsdefizite der Bundeswehr im Hinblick auf den
bevorstehenden Kongoeinsatz hingewiesen und sich in
die Diskussion um ein Ehrenmal für im Einsatz gefallene
Soldaten eingeschaltet. Auch wenn dieses Amtsver-
ständnis Feuer unter dem Dach der großen Koalition ent-
facht hat, begrüße ich dieses Engagement als Anwalt
unser Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich.


(Beifall bei der FDP)


Eine Reihe von Problemen im Jahresbericht hat sich
inzwischen zu modernen Klassikern entwickelt. Erinnert
sei nur an den Beförderungsstau, das Ausufern bürokra-
tischer Einsatzhindernisse, den baulichen Zustand der
Kasernen und die Auswirkungen der permanenten Un-
terfinanzierung auf die Streitkräfte. Das dauerhafte Ver-
walten des Mangels lässt die Bereitschaft, immer neue
Belastungen des Transformationsprozesses mitzutragen,
nicht gerade wachsen.

Dieses Bild der Bundeswehr wird auch zunehmend
ein öffentliches. So abwegig oder amüsant auch die Be-
richterstattung über die Ausrüstung der Soldaten mit Ar-
tikeln eines Kaffeerösters teilweise sein mag, so schlecht
ist dies für das Image der Bundeswehr als interessanter
Arbeitgeber für junge und gut ausgebildete Menschen.
Diesen Nachwuchs zu gewinnen, wird für die Bundes-
wehr in den nächsten Jahren bei Verschärfung der Be-
werbersituation immer schwerer werden. Junge Men-
schen sind dann für einen Dienst bei der Bundeswehr zu
begeistern, wenn sie einen modern denkenden und gut
ausgestatteten Arbeitgeber vorfinden. Aber auch hin-
sichtlich der Bewerbungen aus der Truppe läuft vieles
nicht so, wie es sein sollte. Mir erschließt sich nicht, wa-
rum die Zentren für Nachwuchsgewinnung ein Monopol
für die Stellenbesetzungen innehaben und die Kompa-
niechefs und Feldwebel, die ihr Personal doch viel bes-
ser kennen, keine Möglichkeit erhalten, geeignete Be-
werberinnen und Bewerber aus der Truppe heraus zu
fördern.


(Beifall bei der FDP)


Jahr für Jahr wird in den Berichten des Wehrbeauf-
tragten deutlicher, dass die Belastungen der Soldatinnen
und Soldaten durch immer neue Auslandseinsätze größer
werden. Die Bedenken meiner Fraktion zum Einsatz im
Kongo kennen Sie. An dieser Stelle kann ich nur die
Lektüre eines Artikels über den Wahlkampf im Kongo in
der heutigen „FAZ“ empfehlen. Mich macht die Beden-
kenlosigkeit besorgt, mit der der Bundeswehr immer
neue Verpflichtungen aufgebürdet und alte weitergeführt
werden, ohne wirklich die Ziele des Einsatzes, die Inte-
ressen der Bundesrepublik Deutschland sowie deren rea-
listische Erreichbarkeit zu prüfen.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist geprüft!)


Sowohl für bestehende als auch für zukünftige Ver-
pflichtungen fehlen verlässliche Kriterien, nach denen
das Für und Wider von Auslandseinsätzen der Bundes-
wehr abgewogen werden kann. Dies sollte eigentlich das
für Ende dieses Jahres angekündigte Weißbuch leisten,

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(C (D as der Bundesverteidigungsminister am 12. Juli durchs abinett bringen wollte, um einen schnellen Erfolg veruchen zu können. Daraus wird nach den Querelen der etzten Tage innerhalb der Koalition nun erst einmal ichts. Der bekannt gewordene Ressortentwurf des Ministers ässt bisher nichts Gutes ahnen. Die darin ansatzweise efinierten deutschen Interessen sind jedenfalls nicht azu geeignet, vor jeder Entscheidung über einen Buneswehreinsatz im Ausland zu prüfen, inwieweit konrete deutsche Interessen den Einsatz erfordern und echtfertigen. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion bedarf s einer unmissverständlichen Beschreibung des politichen Ziels inklusive der angestrebten Nachkonfliktordung, der Wahrung bzw. Wahrnehmung deutscher Inteessen und eines klar umrissenen Auftrags für die treitkräfte sowie der Bereitstellung der von ihnen benö igten Mittel. Wieso kann die Bundesregierung dies nicht leisten? ch habe zunehmend den Eindruck, dass sie sich dahinter ersteckt, von den Vereinten Nationen bzw. der EU aufefordert worden zu sein, diese oder jene Aufgabe wahrunehmen. Die wichtige und unverzichtbare Einbindung eutschlands innerhalb der internationalen Staatengeeinschaft entbindet die politisch Verantwortlichen aber icht von der selbstbestimmten Entscheidung, was man itmacht und was man lässt. Für die Zukunft wird es von großer Bedeutung sein, ie Belastungen durch die Auslandseinsätze der Bundesehr gerechter zu verteilen. Immer wieder gehen die leichen Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz, weil ie Bundeswehr zwar nicht über zu wenige, aber über zu enig einsatzfähige Soldaten verfügt. Wir tragen Verantortung für den gefährlichen Einsatz unserer Soldatinen und Soldaten in vielen Regionen der Welt und sind ür die Wahrnehmung dieser Aufgabe zu großem Dank erpflichtet. Deshalb heißt es: optimal ausstatten statt ptimal schönreden. An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Minister, möchte ch ausdrücklich darum bitten, dass unseren Soldatinnen nd Soldaten, die zurzeit im Sudan ihren Dienst tun, ndlich die Möglichkeit eröffnet wird, Feldpost und äckchen von zu Hause zu bekommen. Das ist zurzeit ämlich nicht möglich. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


(Zuruf von der CDU/CSU: Abwarten!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604411000

Das Wort hat die Kollegin Hedi Wegener, SPD-Frak-

ion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Hedi Wegener (SPD):
Rede ID: ID1604411100

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Liebe

Gäste auf der Tribüne, aufgepasst: Der Bericht des
Wehrbeauftragten, über den wir gerade sprechen, betrifft
vor allen Dingen die jungen Leute.

Als ich meine letzte Rede zu diesem Thema beendet
habe, sagte ich, dass Sie, Herr Minister, und Sie, Herr
Robbe, sich Ihre Lorbeeren erst noch verdienen müssen.
Letztes Mal ging es um den Bericht des vorigen Wehrbe-
auftragten. Nun liegt Ihr erster Bericht vor, Herr Robbe.
Recht herzlichen Dank dafür! In Ihrem Bericht themati-
sieren Sie die Dinge, die von den Petenten an Sie heran-
getragen worden sind. Sie sind sozusagen ihr Sprach-
rohr. Die vielen Eingaben sprechen für sich.

Ich konzentriere mich diesmal auf die Ausstattung
der Truppe, wie es bereits einige meiner Vorrednerin-
nen und Vorredner getan haben. Ich sage, vor allen Din-
gen an den Minister gerichtet, laut und deutlich: Sie ist
unzureichend. Zumindest wird sie von der Truppe als
unzureichend empfunden. Was einen weiteren Einsatz
im Ausland betrifft, wird es künftig Probleme geben.
Denn es ist eine Grenze erreicht. Mehr ist schlicht und
ergreifend nicht drin.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Das fängt bei den Einsatzübungen an. Es darf nicht
sein, dass sich die Soldaten erst im Einsatzland mit den
Handfeuerwaffen vertraut machen können. Sie, Herr
Wehrbeauftragter, haben geschrieben:

Ein Soldat, der im Einsatz mit seiner Schusswaffe
nicht vertraut ist, stellt ein Risiko für sich und seine
Kameraden dar.

Wohl wahr.


(Jörg van Essen [FDP]: Oh ja! So ist es!)


Die Probleme mit den Kampfstiefeln, den Übungen
der Hubschrauberbesatzung, dem Ausfall der Einsatz-
fahrzeuge in Kabul und Faizabad, dem Umbau der Ein-
satzfahrzeuge Wolf und der unzureichenden Ausstattung
der NATO Response Force mit geschützten Einsatzfahr-
zeugen sind nicht hinnehmbar.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein weite-
res Problem aufmerksam machen, über das am Mittwoch
im Unterausschuss Innere Führung gesprochen wurde:
Wir wollen, dass Frauen in der Bundeswehr Dienst tun.
Aber dazu müssen wir sie auch entsprechend ausstatten.
Das Problem fängt damit an, dass Frauen nicht in die
Stiefel passen, mit denen sie marschieren müssen; sie
sind ein bis zwei Nummern zu groß. Das Gleiche gilt für
die Splitterwesten, die es nicht in der Größe S gibt.
Meine Damen und Herren, das ist lebensgefährlich und
muss sich ändern. Es kann doch nicht so schwer sein,
passende Bekleidung herzustellen. Aber manchmal habe
ich den Eindruck: Man beschäftigt sich in der Bundes-
wehr mehr mit der Größe XXL als mit der Größe S.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Zum Inland: Herr Wehrbeauftragter, als Sie kürzlich
eine Kaserne im Saarland besucht haben, haben Sie die

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(C (D ortigen Missstände bemängelt. Es gibt Missstände bei er Unterbringung, etwa beim Zustand der Sanitäreinichtungen. Kasernen brauchen keinen Viersternestanard, aber Mindestanforderungen sollten sie erfüllen. ie Umgebung, die Unterbringung hat – davon bin ich est überzeugt – einen Einfluss auf Moral, Stimmung nd Umgangston. Ich sage es einmal ein bisschen popuistisch: In einer verkommenen Umgebung verkommen uch die Sitten und der Umgang miteinander. Hier cheint doch Not am Mann zu sein. Man muss da besser inschauen. Wenn, wie in dem Bericht geschildert, ein Oberst, ein asernenkommandant, laut und ausfallend wird, weil er m Kasernentor bei Dunkelheit seinen Ausweis vorzeien soll, dann muss ich sagen: Wenn sich Vorgesetzte so erhalten, dann wundert mich das doch sehr! Einen solhen Zirkus hat schließlich nicht einmal der Minister eranstaltet, als er inkognito unangemeldet eine Kaserne esucht hat und auch nicht gleich erkannt wurde. (Jörg van Essen [FDP]: Er soll doch froh sein, dass die Leute so sorgfältig kontrollieren!)


Genau.

Wer den Wehrbericht aufmerksam liest, muss feststel-
en, dass am Umgangston noch einiges gemacht werden
uss. Die Integration von Frauen ist da ziemlich hilf-

eich, wie Männer und Frauen sagen. Frauen sind keine
imosen, aber sie beteiligen sich durchgängig nicht an

olch „bekloppten“ Ritualen, wie sie in Männergesell-
chaften manchmal gepflegt werden. Dabei haben die
orgesetzten eine Schlüsselrolle. Vertrauensbildung,
orbildfunktion, Selbstkritik und dass man miteinander

edet, das sind die besten Voraussetzungen für einen ver-
ntwortungsvollen Umgang miteinander.

Wir warten bis zur nächsten Debatte auf Ihren Be-
icht, Herr Minister.

Danke.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604411200

Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Kunert,

raktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Kunert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604411300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ei uns in der Fraktion sitzt man zu seinem Tagesord-
ungspunkt möglichst in der ersten Reihe. Vielleicht
äre es ja möglich, dass Herr Robbe demnächst auch
eiter vorne sitzt, sodass man ihn wenigstens einmal an-

chauen kann.


(Jörg van Essen [FDP]: Nein, er hat einen festen Platz!)


Stellen Sie sich vor, Deutschland müsste sich gegen
ngriffe verteidigen, doch die Soldatinnen und Solda-

en befinden sich im Streik.






(A) )



(B) )


Katrin Kunert

(Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Das täte den Linken gefallen!)


Die Bundeswehr soll immer mehr Aufgaben überneh-
men, Auslandseinsätze stehen auf der Tagesordnung und
werden trotz knapper Kassen finanziert. Viel Geld wird
in neue Technik investiert, aber bei den Soldatinnen und
Soldaten sind Sie knausrig. Während in Tarifverhand-
lungen bundesweit Lohnerhöhungen erstritten werden,
wie unlängst von den Ärzten an den Unikliniken, und
selbst der Bundespräsident eine 1,3-prozentige Diätener-
höhung in die Diskussion bringt, weil die Lebenshal-
tungskosten steigen, gibt es weitere Kürzungen beim
Weihnachtsgeld der Soldatinnen und Soldaten. So stei-
gern Sie die Attraktivität der Bundeswehr mitnichten.

Die Unterschiede beim Sold zwischen Ost und West
bestehen weiterhin. Dass die Debatte „Besoldung der
Soldaten“ letzte Nacht für 3 Uhr angesetzt war, zeigt
deutlich, wie ernst Sie diese Probleme nehmen. Bei den
so genannten Radarfällen aus NVA-Zeiten gibt es keine
Bewegung und der Beförderungsstau kann so manchem
Ferienstau Konkurrenz machen. Hier muss endlich ge-
handelt werden.

Der Jahresbericht 2005 des Wehrbeauftragten ist na-
hezu deckungsgleich mit dem Bericht des Vorjahres:
gleiche Probleme, gleiche Sorgen, gleiche Nöte. Viel
Neues gibt es nicht; lediglich der Kühlschrank „Olaf“,
bei dem ein Rekrut Meldung zu machen hatte, und die
Kaffeemaschine „Heraldine“, bei der er sich abzumelden
hatte, zeugen von einer neuen Kreativität der Vorgesetz-
ten im Schikanieren von Soldatinnen und Soldaten. Aus
unserer Sicht muss generell über die Aufgaben und über
die Tätigkeit des Wehrbeauftragten gesprochen wer-
den. Wozu ist der Bericht da, wenn Probleme zwar be-
nannt, aber nicht gelöst werden? Wer kommt hier seiner
Verantwortung nicht nach?

An dieser Stelle, lieber Kollege Kramer, lassen Sie
mich die Gedanken vom 6. April dieses Jahres wieder
aufnehmen. Sie waren sehr erregt, weil ich mir die Be-
schlussempfehlung in der Formulierung etwas „zacki-
ger“ gewünscht hatte. „Zackiger“ war auf das Lösen der
Probleme bezogen. Denn Jahr für Jahr werden im Be-
richt des Wehrbeauftragten die gleichen Probleme be-
nannt; doch das war es – kein Wort über Zuständigkei-
ten! Wenn in der Beschlussempfehlung steht, dass darum
gebeten wird, etwas zur Kenntnis zu geben, muss ich sa-
gen: Mir und meiner Fraktion fehlt die Nennung der Ver-
antwortlichkeiten. Ich will wissen, wer Missstände bis
wann zu beseitigen hat!


(Beifall bei der LINKEN)


Das hat auch etwas mit Konsequenz und Verbindlich-
keit unserer eigenen Arbeit als Abgeordnete zu tun und
das sind wir den Soldatinnen und Soldaten schuldig. Aus
unserer Sicht müssen die Mängel im Bericht des Wehr-
beauftragten benannt werden, aber darüber hinaus müs-
sen auch Schlussfolgerungen gezogen und es muss den
strukturellen Ursachen für die Probleme der Soldatinnen
und Soldaten nachgegangen werden, Zusammenhänge
müssen deutlich gemacht werden.

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(C (D Der Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee rfolgt auf dem Rücken der Soldatinnen und Soldaten. ehrausgaben bei den Investitionen bedeuten, dass Geld ür die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Soldainnen und Soldaten fehlt. Die Vielzahl von internationaen Verpflichtungen führt zu hohen Einsatzbelastungen ei den dafür qualifizierten Soldaten. Durch die möglihe Umsetzung des neuen Weißbuches würde diese Siuation verschärft. Wir müssen an den Kernaufgaben der undeswehr festhalten und die Sicherheit im Land der olizei überlassen. In dem Bericht wird aber auch unterstrichen, dass die estgestellten Mängel in der militärischen Führung mit er Militärgerichtsbarkeit und der Wehrdisziplinarordung zusammenhängen. Wir fordern den Wehrbeaufragten auf, grundsätzlich die Praxis zu durchleuchten nd den Bundestag darüber zu informieren. Noch eines: Rechtsextremistische Vorkommnisse ind leider nach wie vor an der Tagesordnung. (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Na! Na! Das nehmen Sie aber sofort zurück! – Jörg van Essen [FDP]: Unverschämtheit! Unglaublich! Ihre Zahl ist in der Bundeswehr weit unterdurchschnittlich und ich bin stolz darauf!)


ch frage Sie: Wissen wir, was die Ursachen sind? Wel-
he Gegenstrategien gibt es? – Zum Thema Wehrpflicht
st leider festzustellen, dass es trotz des neuen Tiefstan-
es nur am Rande erwähnt wird.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass in der
etzten Sitzung des Verteidigungsausschusses über die
usrüstung der Soldatinnen und Soldaten für den mögli-

hen Kongoeinsatz gesprochen wurde. Ich denke, wenn
an Großes vorhat und in die große weite Welt ziehen
ill, dann muss man die Soldatinnen und Soldaten auch

ntsprechend ausstatten. Herr Wehrbeauftragter, in die-
er Beziehung haben Sie unsere Unterstützung. Wir la-
en Sie gerne zur Zusammenarbeit mit uns ein.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Ditmar Staffelt [SPD]: Das fällt Ihnen schwer!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604411400

Frau Kollegin Kunert, zum Sitzplatz des Wehrbeauf-

ragten will ich Ihnen sagen: Der Wehrbeauftragte ist ein
eauftragter unseres Parlaments, aber kein Mitglied die-

es Hauses. Wie Sie wissen, dürfen nur gewählte Mit-
lieder des Hauses den Parlamentsbereich betreten.


(Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE] weist auf die Bundesratsbank)


Das sind Länderplätze. – Man muss sich schon an die
egebenheiten dieses Parlaments halten.

Nächster Redner ist der Kollege Winfried Nachtwei,
ündnis 90/Die Grünen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604411500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Wehrbeauftragter! Lieber Reinhold Robbe, herzli-
chen Dank für Ihren ersten Jahresbericht, den zum Jahre
2005. Zugleich bedanke ich mich auch bei all Ihren Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für diesen wie-
der sehr hilfreichen Bericht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich begrüße ausdrücklich Ihr Bemühen, auch durch
vermehrte unangemeldete Besuche in der Truppe dichter
an die unverstellte Realität in der Bundeswehr heranzu-
kommen und dies dann auch öffentlich zu machen. Das
ist zwar unbequem für die Betroffen selbst, aber auf je-
den Fall hilfreich. Damit beschreiten Sie also einen gu-
ten Weg.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wegen der Kürze der Zeit kann ich nicht zu den ver-
schiedenen Details Stellung nehmen; dafür haben wir im
Ausschuss genügend Zeit. Deshalb möchte ich vor allem
zu zwei Aspekten sprechen.

Zunächst komme ich zu der Kernbotschaft in dem Be-
richt. Die Kernbotschaft ist Ihr zu Recht erteilter Hin-
weis auf eine auseinander klaffende Schere: die
Schere zwischen den Belastungen und Anforderungen
auf der einen Seite und den Leistungen, Besoldungen
usw., die es für die Soldatinnen und Soldaten dafür gibt,
auf der anderen Seite.

Viele Bürgerinnen und Bürger werden sagen: Na ja,
das ist doch die normale Entwicklung in den letzten Jah-
ren gewesen. Wir müssen auch mehr Arbeit erbringen
und erhalten trotzdem weniger. Man muss aber beden-
ken, dass hier ganz wesentliche Unterschiede bestehen.
Ich denke auf der einen Seite an die Anforderungsebene.
Es werden Auslandseinsätze, ständige Vor- und Nachbe-
reitungen und monatelange Abwesenheiten von zu
Hause gefordert, was mit enormen Belastungen für die
Angehörigen, die Familie, verbunden ist. Die Leute wer-
den in die Einsätze befohlen und gehen ein Risiko für
Leib und Leben ein. Das ist ein ganz besonderes Anfor-
derungsniveau, welches es in keiner anderen Berufs-
gruppe gibt.

Auf der anderen Seite – Herr Wehrbeauftragter, Sie
haben selbst darauf hingewiesen – befinden sich zwei
Drittel der Bundeswehrangehörigen in unteren Besol-
dungsgruppen.

Daneben sind die Bedingungen hierzulande zumin-
dest stellenweise sehr problematisch. Das wurde von Ih-
nen und auch von anderen Kolleginnen und Kollegen
eben dargestellt. Ich nenne zum Beispiel die sanitäre
Versorgung, die immer mehr zu wünschen übrig lässt,
und – das wurde in den letzten Wochen noch einmal deut-
lich und das wurde auch in Ihrem Bericht dargestellt – die
Unterkunftsverhältnisse für die Soldaten lassen teilweise
wirklich sehr zu wünschen übrig.

Das sind die Kernbotschaften Ihres Berichts.

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(C (D Ein weiterer Punkt ist, dass Sie die Forderung des undespräsidenten nach einer breiten sicherheitspoliti chen Debatte deutlich unterstützen. Diese ist in der Tat owohl die Voraussetzung für die außenpolitische Handungsfähigkeit und Verlässlichkeit als auch dafür, den oldaten eine entsprechende Orientierung zu bieten. Sie st deshalb von elementarer Bedeutung. Diese Debatte muss in den nächsten Monaten stattfinen. Bis zum Jahresende besteht dazu die Gelegenheit. anach wäre diese so enorm wichtige Chance vertan. In er Debatte sind folgende Schlüsselfragen zu berückichtigen: Erstens muss über die Auswertung unserer bisherigen uslandseinsätze diskutiert werden. Bisher ist eine sol he Auswertung noch nicht erfolgt. Zweitens müssen die deutschen Sicherheitsinteressen m Kontext europäischer und internationaler Sicherheitsnteressen genauer geklärt und abgestimmt werden. (Beifall des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Drittens ist unser Verständnis von Verteidigung zu
lären. In diesem Zusammenhang gerät inzwischen im-
er mehr durcheinander. In diesem Punkt ist eine grö-

ere Präzision sehr wichtig.

Schließlich stellt sich die Frage, wie der Anspruch ei-
er umfassenden Sicherheitspolitik, die wir alle wollen,
m Sinne einer kohärenteren Politik und im Sinne von
usgewogenen sicherheitspolitischen Fähigkeiten opera-
ionalisiert werden kann.

Zu dieser Debatte sind selbstverständlich nicht nur
ie Mitglieder der sicherheitspolitischen Community
Bundeswehrangehörige, der Bundeswehrverband und

er Reservistenverband – aufgerufen, sondern auch die
issenschaft, Parteien, Kirchen, Medien, Friedensprak-

iker und Friedensorganisationen, also all diejenigen, die
ich den Regeln und Anforderungen des Systems der
ereinten Nationen verpflichtet fühlen. Ich glaube, das

st die Basis, auf der diese Debatte geführt werden sollte.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604411600

Herr Kollege.


Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604411700

Ich komme zum Schluss. – Diese dringend notwen-

ige Debatte – ein Blick in den Plenarsaal hat mir ge-
eigt, dass alle Kolleginnen und Kollegen mehr oder we-
iger auffällig dazu nicken – kommt nur dann zustande,
enn in den nächsten Monaten Fakten geschaffen wer-
en.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604411800

Herr Kollege, Sie haben sicherlich im Ausschuss

och viel Zeit, um dieses Thema ausgiebig zu beraten.


Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604411900

Aber ich appelliere an den Minister, nicht einfach

akten zu schaffen, sondern den Entwurf des Weißbu-
hes auch öffentlich zur Diskussion zu stellen.






(A) )



(B) )


Winfried Nachtwei
Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604412000

Der Kollege Gert Winkelmeier hat seine Rede zu Pro-

tokoll gegeben1). Deshalb gebe ich das Wort der Kolle-
gin Petra Heß, SPD-Fraktion.


Petra Heß (SPD):
Rede ID: ID1604412100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-

ginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauf-
tragter! Die Institution des Wehrbeauftragten feiert in
diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Dazu möchte ich
ihr sehr herzlich gratulieren.


(Beifall bei der SPD)


Trotz starker Vorbehalte in den Anfangsjahren hat
sich diese weltweit einmalige Kontrollinstanz unseres
Parlaments bewährt und ihre Unverzichtbarkeit deutlich
unter Beweis gestellt. Tausende von Anliegen an den
Wehrbeauftragten jährlich unterstreichen zum einen,
welch großes Vertrauen die Bundeswehrangehörigen in
diese Institution haben. Zum anderen zeigt es, dass die
innere Führung in den Streitkräften funktioniert und un-
sere Soldatinnen und Soldaten keine Scheu haben, sich
selbstbewusst an den Wehrbeauftragten zu wenden.

Im vorliegenden 47. Bericht des Wehrbeauftragten
werden genau 5 601 Eingaben genannt. Das sind zwar
500 Eingaben weniger als im Vorjahr; angesichts der
verringerten Truppenstärke relativiert sich diese Zahl
aber schnell.

Auch dieser Bericht des Wehrbeauftragten gibt einen
recht intensiven Eindruck vom Innenleben der Streit-
kräfte wieder. Er ist zwar nicht repräsentativ für die ge-
samte Bundeswehr, aber er zeigt klar und deutlich auf,
welche Defizite es in bestimmten Bereichen der Truppe
gibt.

Wie schon in den vergangenen Jahren zeigt der Be-
richt auch in diesem Jahr auf, dass die sanitätsdienst-
liche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten im In-
land – insbesondere die klinische Versorgung – durch die
Auslandseinsätze zum Teil erheblich beeinträchtigt wird.
Durchschnittlich befanden sich circa 130 Sanitäts-
offiziere sowie rund 10 Prozent des klinischen Sanitäts-
personals im Einsatz, wobei einzelne Betroffene bis zu
240 Abwesenheitstage aufwiesen. Mit dem Kongoein-
satz werden sich diese Zahlen und damit auch die Belas-
tungen noch erhöhen.

In den Bundeswehrkrankenhäusern führte dies zum
Teil zu Besorgnis erregenden Personalengpässen bei den
Ärzten und beim Assistenzpersonal.

Mit der aktuell stattfindenden Neuorganisation der
Bundeswehrkrankenhäuser, das heißt Reduzierung auf
vier Bundeswehrkrankenhäuser und ein Kooperations-

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d1) Anlage 2

(C (D odell, wird eine Bündelung der medizinischen Resourcen angestrebt, die insbesondere eine bessere persoelle Ausstattung erwarten lässt. Auch eine im Umbau efindliche Reservistenorganisation ist darauf angelegt, ntlastungen zu schaffen. Klagen über fehlendes mediziisches Fachpersonal kamen aber nicht nur aus den Buneswehrkrankenhäusern, sondern auch aus regionalen anitätseinrichtungen. Grund ist auch hier die starke Benspruchung durch die Einsätze im Ausland. Positiv anerken möchte ich, dass das Bewerberaufkommen für ie Laufbahn der Ärzte im Sanitätsdienst weiterhin auerordentlich hoch ist. Dieses stieg von 1 451 im ahr 2004 auf 1 700 im Berichtsjahr. Das zeigt, dass die ttraktivität dieser Laufbahn trotz alledem gestiegen ist. Ein Thema, welches in den letzten Jahren leider imer wieder in den Berichten des Wehrbeauftragten eine olle spielte, ist die unterschiedliche Ost-West-Besolung, so auch im Bericht 2005. Sie stimmen mir sicher ich zu: Die Bundeswehr hat seit 1990 so erfolgreich wie aum eine andere Institution den Prozess der inneren inheit vollzogen. Innerhalb der Truppe, auch beim täg ichen Dienst, spielt es inzwischen keine Rolle mehr, ob in Soldat aus den neuen oder aus den alten Bundeslänern kommt. Das zeigt sich gerade bei den Auslandseinätzen, bei denen Soldaten aus allen Teilen Deutschlands ng und erfolgreich zusammenarbeiten. Dennoch wird en in Ostdeutschland stationierten Soldatinnen und Solaten jeden Monat beim Blick auf ihren Lohnzettel aufs eue vor Augen geführt, dass ihre Leistung weniger ert ist als die ihrer Kameraden in den alten Bundeslänern. iese Ungleichbehandlung muss überwunden werden – nd das möglichst zeitnah. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


(Jörg van Essen [FDP]: Unerträglich!)


ass das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Sol-
aten gleichermaßen gilt und eine Sonderlösung für Sol-
aten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, ist
ine Tatsache, die uns allen bewusst ist, auch wenn ich
eim gestrigen Antrag der FDP bezüglich der sofortigen
ngleichung der Ost-West-Besoldung einen anderen
indruck hatte.


(Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch jetzt Krampf!)


ie Soldaten unterliegen dem mit den Bundesländern
ereinbarten Zeitrahmen für die Angleichung der Ost-
est-Besoldung,


(Jörg van Essen [FDP]: Die Soldaten können doch nicht darunter leiden!)


ämlich bis Ende 2007 für den einfachen und mittleren
ienst und bis Ende 2009 für die restlichen Dienstgrup-
en. Dennoch appelliere ich an die Länder und an den
erteidigungsminister, den vereinbarten Zeitrahmen
icht voll auszuschöpfen, sondern darauf hinzuwirken,
ie Angleichung schon vorher zu realisieren.






(A) )



(B) )


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604412200

Frau Kollegin, ich würde auch gerne an Sie appellie-

ren, den anberaumten Zeitrahmen einzuhalten.


Petra Heß (SPD):
Rede ID: ID1604412300

Ich stelle abschließend fest: Die Soldatinnen und Sol-

daten unterstreichen mit ihrem Eingabeverhalten, dass
sie verantwortungsvolle Staatsbürger in Uniform sind.
Ich danke dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit und
wünsche ihnen weiterhin gutes Gelingen. Mein Dank
gilt insbesondere den Soldatinnen und Soldaten, die in
der schwierigen Phase der Transformation in hervorra-
gender Weise ihre Pflicht erfüllen.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604412400

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

Drucksache 16/850 an den Verteidigungsausschuss vor-
geschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31 a bis 31 c auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten

Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
Glaubwürdigkeit der G 8 bewahren – Kriti-
sche Themen beim Weltwirtschaftsgipfel in
Sankt Petersburg nicht aussparen
– Drucksache 16/1570 –

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla
Lötzer, Heike Hänsel, Hans-Kurt Hill, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN
Für demokratische internationale Entschei-
dungsprozesse statt G 8
– Drucksache 16/1879 –

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen
Trittin, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN
G-8-Gipfel muss Signal zu nachhaltiger
Energieversorgung geben und Gesundheits-
systeme in den Entwicklungsländern stärken
– Drucksache 16/1966 –

Die Kollegen Dr. Werner Hoyer, Eckart von Klaeden,
Ulla Lötzer, Dr. Ditmar Staffelt und Jürgen Trittin haben
ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) Wir kommen deshalb
zu den Abstimmungen.

Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 16/1570 mit dem Titel „Glaubwürdig-

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1) Anlage 3

(C (D eit der G 8 bewahren – Kritische Themen beim Weltirtschaftsgipfel in Sankt Petersburg nicht aussparen“. er stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Der Antrag ist mit der überwältigenden ehrheit des Hauses abgelehnt. Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke uf Drucksache 16/1879 mit dem Titel „Für demokratiche internationale Entscheidungsprozesse statt G 8“. er stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Der Antrag ist ebenfalls mit der großen ehrheit des Hauses abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der raktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Druckache 16/1966 mit dem Titel „G-8-Gipfel muss Signal zu achhaltiger Energieversorgung geben und Gesundheitsysteme in den Entwicklungsländern stärken“. Wer timmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Entaltungen? – Auch dieser Antrag ist mit der überwiegenen Mehrheit des Hauses abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien Deutsche Welle Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2007 bis 2010 – Drucksachen 16/1000, 16/1476 Nr. 1.1, 16/2003 – Berichterstattung: Abgeordnete Hans-Joachim Otto Wolfgang Börnsen Monika Griefahn Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Uschi Eid Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre einen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Staatsinister für Kultur, Bernd Neumann. B Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die elt schaut auf Deutschland. Die Fußballweltmeister chaft hat unser Land für einige Wochen weltweit in den ittelpunkt des Interesses gerückt. Ich denke, wir geben in gutes Bild ab. Wenn aber keine Fußballweltmeisterchaft stattfindet, dann ist es vor allem die Aufgabe der eutschen Welle, im Ausland für ein positives Deutsch andbild Sorge zu tragen. Die Deutsche Welle ist eine Stimme der Freiheit und rwirbt durch ihre täglichen Programme Aufmerksameit und Sympathien für Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(22. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die

Bernd Neumann (CDU):
Rede ID: ID1604412500

Der Beifall war für einen Satz später gedacht.


(Heiterkeit)







(A) )



(B) )


Staatsminister Bernd Neumann
Dafür sollten wir dem Auslandssender dankbar sein:
dem Intendanten ebenso wie all seinen hoch motivierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


(Beifall im ganzen Hause)


Die Haltung der neuen Bundesregierung gegenüber
der Deutschen Welle stellt schon einen gewissen Para-
digmenwechsel dar. Wir wollen die Deutsche Welle
stärken und haben das auch im Koalitionsvertrag festge-
legt. Ich freue mich, dass wir uns darüber im Bundestag
im Wesentlichen einig sind. Die Vorgängerregierung hat
dem Sender mehr als 30 Millionen Euro aus dem Etat
gestrichen. Mit solch drastischen Sparmaßnahmen ist
jetzt Schluss!


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Der Haushalt 2006, der kürzlich vom Bundestag be-
schlossen wurde, sieht sogar eine leichte Erhöhung der
Mittel vor. Der Auslandssender kann sich deshalb jetzt
voll und ganz der Umsetzung des Deutsche-Welle-
Gesetzes annehmen und sich darauf konzentrieren, seine
Aufgaben zu erfüllen. Der vorliegende Entwurf der Auf-
gabenplanung für die Jahre 2007 bis 2010 lässt erken-
nen, dass die Deutsche Welle dabei auf dem richtigen
Weg ist.

Die Deutsche Welle ist ein freier und regierungsunab-
hängiger Sender. Das muss sie auch bleiben. Das unter-
scheidet sie von manch anderen Weltsendern.

Geografische Schwerpunkte der Deutschen Welle
werden in den kommenden Jahren Ost- und Südost-
europa und darüber hinaus Asien und die arabische Welt
sein. Vor allem aber auch China ist für Deutschland nicht
nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell von größtem
Interesse.

Wie wollen wir das alles finanzieren? In der Tat wer-
den wir einiges ändern müssen, wenn der Auslandssen-
der bezahlbar bleiben soll. Es gilt, Synergieeffekte zu
nutzen. Die bisher schon fruchtbare Kooperation mit
ARD und ZDF muss weiter ausgebaut werden. Manches
lässt sich vielleicht auch durch die Zusammenarbeit mit
anderen Auslandssendern erreichen, vor allem mit Radio
France Internationale. Schon heute gibt es eine frucht-
bare Kooperation mit diesem Sender, auf die beide Sei-
ten nicht verzichten können.

Eine andere Frage, die sich die Bundesregierung
stellt, ist, wie sich die Deutsche Welle angesichts der
Konkurrenz anderer Sender behaupten kann. Sie muss
sich – davon bin ich überzeugt – noch genauer auf ihre
Zielgruppen einstellen. Ein Mittel dazu sind zum Bei-
spiel Programmfenster in der jeweiligen Landessprache.
Mit Arabisch ist da ein wichtiger Anfang gemacht wor-
den. Dadurch können neue Zuschauergruppen gebunden
werden, die sich dann auch langfristig dem deutschspra-
chigen Programm zuwenden werden.

Natürlich muss das deutschsprachige Angebot der
Deutschen Welle auch künftig überwiegen. Schon als
Oppositionsabgeordneter hatte ich mich deshalb – er-
folgreich – dafür eingesetzt, dass die Förderung der

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(C (D eutschen Sprache ins Deutsche-Welle-Gesetz aufgeommen wurde. Der Auslandsrundfunk gehört zu unseren wichtigsten ulturmittlern in der Welt. Eines ist doch klar: Den Zuang zu einem Land erschließt man sich in erster Linie ber die Sprache. Je mehr Menschen in der Welt mit der eutschen Sprache in Berührung kommen, desto größer ird das Verständnis sein, das unserem Land entgegenebracht wird. Deshalb ist die Deutsche Welle so wichtig ür uns. Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst. ie wird den deutschen Auslandssender auch in Zukunft ach Kräften fördern. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604412600

Der Kollege Christoph Waitz, FDP-Fraktion, hat

eine Rede zu Protokoll gegeben.1)


(Jörg van Essen [FDP]: Löblich von Herrn Waitz! Und er sitzt trotzdem im Präsidium!)


Ich rufe nun die Kollegin Monika Griefahn, SPD-
raktion, auf.


Monika Griefahn (SPD):
Rede ID: ID1604412700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-

innen und Kollegen! Jetzt dauert es nicht mehr lange
nd hier in Berlin wird angepfiffen zum heiß erwarteten
iertelfinale. Wer nicht im Stadion sitzen kann, sitzt vor
em Bildschirm. Das ist überall auf der Welt so. Natür-
ich fiebere auch ich mit unserer Elf. Doch, insgesamt
esehen, geht es für uns in Deutschland noch um viel
ehr als um die Spiele und das Endergebnis: Es geht uns

uch darum, uns der Welt als Nation zu präsentieren und
en Menschen in anderen Ländern zu zeigen, dass
eutschland ein außergewöhnliches, ein spannendes
and ist, mit Menschen, die gastfreundlich, weltoffen
nd interessant sind.

Wie ansteckend die tolle Stimmung ist, merkt jeder,
er auf den Straßen unterwegs ist. Genauso empfinden
as eben auch ausländische Medien. Vor einigen Tagen
achte uns beispielsweise die Londoner „Times“ ein

anz ungewöhnliches Kompliment und schrieb, dass für
ns Deutsche momentan Begriffe wie Humor, Mode,
leganz und Leichtigkeit stünden. Doch nur ein Bruch-

eil der Milliarden von Menschen, die weltweit die WM
or den Bildschirmen verfolgen, kann selbst nach
eutschland kommen und einen Eindruck vor Ort be-
ommen. Deswegen sind die Medien besonders in dieser
eit unser Fenster zur Welt. Die Deutsche Welle ist da-
ei eine kraftvolle Stimme, die mit Fernsehen, mit Radio
nd mit Internet – das Tolle ist, dass wir das im Deut-
che-Welle-Gesetz so verankern konnten – rund um die
hr und rund um den Globus von Deutschland berichtet,
nd zwar in 30 Sprachen.

Anlage 4






(A) )



(B) )


Monika Griefahn
Gerade bei Ereignissen wie der Fußballweltmeister-
schaft wird ganz deutlich, welche Chancen und welches
Potenzial wir gerade mit der Deutschen Welle haben. Im
Fernsehen, Radio und Internet werden viele Fußballthe-
men zum Anlass genommen, über deutsche Kultur, Poli-
tik, Wirtschaft und Gesellschaft zu berichten und Men-
schen in anderen Ländern damit für unser Land zu
interessieren. So findet man beispielsweise auf der Inter-
netseite nicht nur einen Live-Ticker, durch den man die
Spiele verfolgen kann, sondern auch Hintergrundbe-
richte zu deutschen Firmen, die bei der WM besonders
involviert sind, Informationen zum Studienstandort
Deutschland oder mehr über das kulturelle Leben. Diese
Informationsleistung und das Werben für unser Land
sind die Basisanforderungen, die wir an die Deutsche
Welle stellen.

Aber auch die einzelnen Aufgaben müssen immer
wieder an die aktuelle Situation und das Weltgeschehen
angepasst werden. Nachdem wir 2004 das neue Deut-
sche-Welle-Gesetz beschlossen haben, liegt dem Parla-
ment jetzt zum ersten Mal nach Maßgabe dieses Geset-
zes eine Aufgabenplanung vor, die beschreibt, was sich
der Sender für die kommenden Jahre vorgenommen hat.
Ich begrüße, dass die momentanen regionalen Schwer-
punkte erneut bekräftigt wurden. Besonders im Vorder-
grund stehen damit die Zusammenarbeit in Europa, also
in Ost- und in Westeuropa, der arabische Sprachraum
und Asien.

Es ist nicht schwer, Begründungen für diese Schwer-
punktregionen zu finden. In Europa muss es auch unsere
Aufgabe sein, den europäischen Verfassungsprozess und
die europäische Integration gerade der neuen Mitglied-
staaten voranzutreiben. Im arabischen Raum müssen wir
noch mehr für einen funktionierenden Dialog der Kultu-
ren tun. In den boomenden Regionen Asiens setzen auch
wirtschaftlich gute Beziehungen ein zeitgemäßes
Deutschlandbild voraus. Unsere momentane Weltoffen-
heit leistet dazu einen guten Beitrag.


(Beifall bei der SPD)


Diese Schwerpunkte der Deutschen Welle decken
sich mit der Ausrichtung der gesamten auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik, sodass die Medienarbeit
hier zu einer wichtigen Ergänzung der sonstigen Pro-
gramme der Mittlerorganisationen wie dem Goethe-
Institut oder dem Deutschen Akademischen Austausch-
dienst wird. Ich betone: Es ist eine Ergänzung.

Die Prioritätensetzung bedeutet aber nicht, dass wir
andere Weltregionen, in denen wir uns seit Jahren enga-
gieren, vernachlässigen wollen. In Nord- und Südame-
rika, in Afrika und in Australien ist die Deutsche Welle
sehr aktiv und sie soll es auch bleiben. Dennoch ist es
wichtig, sich für einige wenige Schwerpunkte zu ent-
scheiden, die besonders verfolgt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann uns allen
einen generellen Appell nicht ersparen. In dieser Woche
hatten wir im Unterausschuss für Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik eine Anhörung zur Lage der
Goethe-Institute. Dabei wurde von den Sachverständi-
gen eines besonders kritisiert und der ehemalige Bot-

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(C (D chafter Fritjof von Nordenskjöld brachte es auf den unkt, als er hinterfragte, ob es wirklich dem Selbstvertändnis der Bundesrepublik Deutschland entspreche, ur 1 Prozent des Gesamtbudgets für die gesamte Auendarstellung unseres Landes und noch weniger als ein iertel Prozent für die auswärtige Kulturund Bildungsolitik aufzuwenden. Ich muss diesem Zweifel zustimen. In einer globalisierten Welt müssen wir uns gegen ber anderen Ländern, die jetzt sehr viel aktiver werden, ositionieren. Dass es darum geht, Deutschland als Kulturnation, als as Volk der Dichter und Denker, als ein ganz entscheiendes Land auf der kulturellen und politischen Weltarte zu proklamieren, können wir oft und laut hören. och bei der Finanzierung verschieben sich die Prioritä en leider viel zu schnell woanders hin. Ich will die wertvolle Arbeit in der auswärtigen Kulurund Bildungspolitik überhaupt nicht kleinreden, och den Anspruch auf der einen Seite, den viele an sie aben, und die finanzielle Ausstattung auf der anderen eite haben wir noch nicht in ein ausgewogenes Verhältis bekommen. Ich vergleiche das nur einmal mit einien Inlandsinstitutionen. Allein dem WDR steht fünfmal ehr Geld zur Verfügung als der Deutschen Welle. enn wir nur das Fernsehen betrachten, so stellen wir est, dass allein „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ mit em Budget produziert werden, das der Deutschen Welle ür das komplette TV-Programm zur Verfügung steht. In er gleichen Dimension ist es auch bei dem weltweiten, och angesehenen Netz von Goethe-Instituten zu sehen. in Autobahnkreuz kostet mehr als das, was uns die 41 Institute in 80 Ländern im Jahr wert sind. Ich glaube, das ist keine gute Entwicklung in einer eit, in der es wegen der Globalisierungsprobleme und er politischen Situation in vielen Ländern mehr denn es kulturellen Austausches und der Verständigung bearf. Es gibt einen Boom bei den Auslandssendern. Die SA haben neben der „Voice of America“ mit „alurra“ seit zwei Jahren einen eigenen arabischen Sener. Auch die englische BBC, das französische „France élévision“ oder die italienische „Rai Med“ sehen, wie ichtig der Austausch mit dem arabischen Raum ist, und trahlen eigene Angebote aus oder haben dies in Zukunft or. Die Deutsche Welle hat viel Weitsicht bewiesen, als ie 2002 als erster ausländischer Sender vor Ort mit eiem arabischsprachigen Angebot antrat. Diesen Vorprung dürfen wir uns jetzt nicht von den aufkommenen Konkurrenzsendern kaputtmachen lassen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


eshalb müssen wir die Prioritäten entsprechend setzen.
ch begrüße ausdrücklich, dass die vorliegende Aufga-
enplanung vorsieht, das Fernsehprogramm von mo-
entan drei auf sechs bis acht Stunden auszuweiten. Ich






(A) )



(B) )


Monika Griefahn
danke dem Kulturstaatsminister ausdrücklich dafür, dass
auch er sagt: Jetzt muss mit den Kürzungen Schluss sein.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir in dieser Zeit an der auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik weiter sparen, dann fällt uns das in
wenigen Jahren auf die Füße. Die Liste der Länder, die
auf internationale Fernsehangebote setzen, wird immer
länger: Dubai, Iran, Ägypten, China, Russland, Japan,
Südkorea und Länder Südamerikas. Viele dieser Natio-
nen investieren ebenso in eigene Kulturinstitute. Am
27. April 2006 eröffnete die Volksrepublik China bei-
spielsweise gerade das erste Konfuzius-Institut in
Deutschland.

Alle diese Länder nehmen sehr viel Geld in die Hand,
um weltweit gerade durch den Rundfunk eine Stimme zu
bekommen und mit ihrer Kultur im Ausland vertreten zu
sein. Spätestens das zeigt uns, dass unsere Arbeit in der
auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nicht zurück-
fahrbar ist, sondern dass wir sie, im Gegenteil, verstär-
ken müssen. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kolle-
gen, die hier sitzen, das mit uns wollen. Jetzt müssen wir
das nur noch unseren anderen Kolleginnen und Kollegen
vermitteln.

Ich bin froh darüber, dass zumindest für dieses Jahr
der Haushalt der Deutschen Welle stabil bleibt. Bei den
Goethe-Instituten sieht es noch schwieriger aus. Für die
kommende Zeit im Allgemeinen und den Haushalt 2007,
den wir im September debattieren, im Speziellen liegen
wichtige Aufgaben vor uns, zum einen das verstärkte
Engagement in der auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik – meiner Meinung nach sollte das auch für die
finanzielle Seite gelten – und zum anderen die Verbesse-
rung der Rahmenbedingungen für die Mittlerorganisa-
tionen.

Wie wir auch an dieser Aufgabenplanung sehen, ha-
ben wir bei der Deutschen Welle mit dem veränderten
Gesetz bereits viel erreicht, was Flexibilisierung und Ef-
fektivität angeht. Für das Goethe-Institut stehen mit der
Budgetierung und dem Prinzip der Überjährlichkeit sol-
che Veränderungen erst an, die nun endlich so bald wie
möglich für das gesamte Institut gelten müssen, so wie
sie auch für die Deutsche Welle gelten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in diesem Raum
kämpfen, wie ich weiß, gemeinsam für diese Politik. Es
geht letztendlich um mehr als einen Monat Fußballwelt-
meisterschaft. Es geht darum, das Bild der Deutschen in
der Welt auf Dauer positiv zu festigen.

Vielen Dank.


(Beifall im ganzen Hause)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604412800

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Lukrezia

Jochimsen, Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)


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(C (D Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ir als Parlament sollen heute eine Entschließung zur ufgabenplanung der Deutschen Welle für die Jahre 007 bis 2010 annehmen, der ein wichtiger Grundsatz oransteht. Er lautet: Die Stärkung der Deutschen Welle als Mittler der deutschen Kulturund Bildungspolitik ist das gemeinsame Ziel der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. iesem Grundsatz wie auch allen ihm folgenden Fordeungen – deren Bedeutung für die Arbeit der Deutschen elle hat Frau Kollegin Griefahn ja dankenswerterweise ehr genau und vollständig aufgelistet – stimmt die inksfraktion zu. Sie hat auch nie einen Zweifel an dieer Zustimmung aufkommen lassen. Allerdings wurde der Entschließungsantrag aller bechworenen Gemeinsamkeit zum Trotz nur von den raktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die rünen gestellt. Die Linksfraktion wurde ausdrücklich usgeschlossen. Kollegen haben mir freundlicherweise esagt, ich solle das nicht persönlich nehmen. Ich nehme s nicht persönlich. Ich habe mich schließlich nicht elbst in dieses Hohe Haus berufen. Über 4 Millionen ähler haben vor neun Monaten entschieden, dass die inksfraktion diesem Parlament angehört. Diese Wähler, icht wir, wurden durch diese Entscheidung wieder einal aus dem demokratischen Parlamentsprozedere aus egrenzt. Das ist kein Fall zum Übelnehmen; das ist aus einer Sicht einfach schlechtes Demokratieverständnis. Wir haben im für diese Entschließung zuständigen achausschuss für Kultur und Medien einen eigenen orschlag eingebracht, der bewusst in allen Aussagen nd Formulierungen mit dem der vier anderen Fraktioen übereinstimmte. Über ihn wurde nicht abgestimmt, a er sich von dem Vier-Fraktionen-Vorschlag nicht unerschied. Das ist schade; denn es wäre schon interessant ewesen, die Abstimmung über zwei gleich lautende nträge zu erleben, von denen einer sich einfach nur daurch vom anderen unterscheidet, dass er von der Frakion stammt, die immer wieder diskriminiert werden soll. Ja, die Arbeit der Deutschen Welle zu unterstützen, ist emeinsames Ziel der im Bundestag vertretenen Fraktioen. Aber die Union will, dass das niemand erfährt. Das ält die Fraktion Die Linke allerdings nicht davon ab nd wird sie auch nicht davon abhalten, sich für die eutsche Welle einzusetzen – so gut sie kann und so eit man sie lässt. Eines können wir nach langen komplizierten Wegen eststellen: Die demokratische Linke ist heute toleranter ls die konservative Rechte. Wir hielten es mit ihr auf eiem Antrag aus. Ich danke Ihnen. Das Wort hat die Kollegin Dr. Uschi Eid, Bündnis 90/ ie Grünen. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Aufgabenplanung der Deutschen Welle für die Jahre 2007 bis 2010. Dies ist – das muss man noch einmal unterstreichen – ein Novum. Eine solche transparente Beratung ist deswegen möglich geworden, weil wir vor zwei Jahren im Deutschen Bundestag einstimmig das Deutsche-Welle-Gesetz verabschiedet haben. Dieses Gesetz sieht den deutschen Auslandsrundfunk als Mittler zwischen den Kulturen, als mediale Visitenkarte unseres Landes und als Sender, der mit einem zeitgemäßen Medienangebot im globalen Informationsmarkt agiert. Die Deutsche Welle – das möchte ich gleich zu Beginn sagen – erfüllt diese Aufgaben hervorragend. Deswegen möchte ich auch im Namen meiner Fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich danken. Die Deutsche Welle ist nicht einfach ein Deutschlandkanal, der einseitig Informationen über Land und Leute vermittelt, sondern sie hat einen breiten Informationsauftrag, und zwar insbesondere dort, wo es um die Korrektur einförmiger Berichterstattung in autoritären Staaten geht. Wir dürfen nicht vergessen: Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben nach wie vor in Ländern mit massiv eingeschränkter Pressefreiheit und unfreien Medienmärkten. Hier objektiven, differenzierten Journalismus zu verbreiten bleibt nach wie vor die wichtigste Aufgabe der Deutschen Welle. Die vorliegende Aufgabenplanung der Deutschen Welle ist eine gute Grundlage zur Erfüllung ihres Auftrages als transnationales Medium der freien Information. Um im globalen Medienmarkt zu bestehen, ist ein intelligenter Mix der verschiedenen Medienangebote von Fernsehen, Hörfunk und Internet notwendig, der sich an den Interessen der Zielgruppen orientiert und die optimalen, technisch zukunftsfähigen Verbreitungswege wählt. Fernsehen und Internet gewinnen in vielen Regionen der Welt neue Bedeutung. Mit dem Ausbau des arabischsprachigen Fernsehangebots und der Telemedien sowie mit dem Ausbau des Onlineauftritts in den neuen Wachstumsregionen Asiens trägt die Deutsche Welle den neuen geostrategischen Herausforderungen Rechnung. Was mir allerdings Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass Afrika, der Kontinent mit den meisten Hörern des Auslandsrundfunks, nämlich 40 Millionen Menschen, in der Aufgabenplanung nur als Status-quo-Region ausgewiesen wird. Meine Fraktion warnt davor, die Afrikaprogramme als Steinbruch für die Ausweitung nach Asien und in die arabischen Staaten zu benutzen. Ich freue mich, dass es am Mittwoch im Kulturausschuss gelungen ist, eine gemeinsame Beschlussempfehlung einstimmig zu verabschieden, allerdings mit dem Wermutstropfen, den Frau Jochimsen gerade geschildert hat. Aber diese breite Unterstützung durch den Deutschen Bundestag ist eine gute Grundlage für die Arbeit d l R D w d d G W „ ü W – s u s d c g m s f D W d z S s s v w h b I W Ü d g D w w p Z d n e (C (D er Deutschen Welle als medialer Botschafter Deutschands in der Welt. Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege einhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! er Entschließungsantrag, von dem vielfach die Rede ar, wurde von den Fraktionen unterzeichnet, die auch as Deutsche-Welle-Gesetz gemacht haben. Insofern hat as nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit der eschichte dieses Gesetzes. Frau Griefahn, Sie haben den Haushalt der Deutschen elle mit den Haushalten von WDR, „Tagesschau“ und heute“ verglichen. Ich glaube, wir dürfen das nicht berfrachten und falsche Bezugsgrößen nehmen. Der DR hat mit seinen vielfältigen regionalen Aufträgen Herr Ehrmann weiß das – eine ganz andere Finanzaus tattung verdient. Das Korrespondentennetz von ARD nd ZDF ist umfänglicher als das der Deutschen Welle. Frau Griefahn, Sie haben zu Recht darauf hingewieen, dass wir Prioritäten setzen müssen. Frau Eid, ohne ie Afrikaberichterstattung zum Steinbruch zu mahen: Wenn man überall Prioritäten setzt, setzt man nirendwo Prioritäten. Das heißt, wenn man irgendwo ehr machen und Akzente setzen will, sollte man wis en, dass das dann in anderen Bereichen nicht so ist. Ich inde, wir sollten deutlich machen, was wir von der eutschen Welle erwarten. Ich sage ganz klar: Wer die irkungsmacht von Bildern im Zusammenhang mit em Karikaturenstreit erlebt hat und wer den Dialog wischen den Kulturen führen will, der muss den chwerpunkt im arabischen Raum bejahen. Ich untertütze diesen Schwerpunkt, den sich die Deutsche Welle elbst setzt. Ich bedanke mich insbesondere für die herorragende Arbeit, die etwa – das ist noch nicht erwähnt orden – in Kooperation mit dem afghanischen Fernseen geleistet wurde. Hier hat die Deutsche Welle Vorildliches geleistet. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1604412900

(Beifall bei der LINKEN)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604413000




(A) )


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Ursula Eid-Simon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1604413100

(Beifall im ganzen Hause)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall im ganzen Hause)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604413200
Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1604413300

ch unterstütze außerdem die Angebote der Deutschen
elle mit Blick auf den Iran in Farsi im Internet und die
berlegungen hinsichtlich eines Schwerpunktes Türkei.

Es ist doch richtig: In unfreien Medienmärkten steigt
as Interesse an ungefilterten Informationen. Ich be-
rüße, dass sich die Deutsche Welle dazu bekennt, im
ialog der Kulturen den eigenen Wertekanon selbstbe-
usst zu vertreten. Dabei muss die Deutsche Welle eine
ichtige Alternative zu arabischen, aber auch zu anglo-
honen Informationsquellen sein. Ich will in diesem
usammenhang besonders die Bedeutung der Akademie
er Deutschen Welle hervorheben, die Journalisten
icht nur journalistisches Handwerkszeug, sondern auch
in Gefühl für Pressefreiheit vermittelt. Die Arbeit der






(A) )



(B) )


Reinhard Grindel
Akademie ist ein wichtiger Beitrag für mehr gegenseiti-
ges Verständnis und Konfliktabbau.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist gut, dass die Deutsche Welle – der Staatsminis-
ter hat es zu Recht angesprochen – in ihrer Aufgabenpla-
nung an verschiedenen Stellen die Bedeutung der Ver-
mittlung der deutschen Sprache betont. Damit geht
nicht nur ein Interesse an unserem Land und unserer
Kultur einher, sondern das hat auch einen ganz prakti-
schen Aspekt, auf den ich aufmerksam machen will: Wir
betrachten doch mittlerweile alle die Bedeutung der Be-
herrschung der deutschen Sprache als wichtigste Voraus-
setzung für die Integration der bei uns lebenden Auslän-
der. Wir haben überlegt – das wissen Sie, Herr Kollege
Ehrmann; wir beide sind ja nicht nur im Kultur-, sondern
auch im Innenausschuss –, wie wir erreichen können,
dass sich Menschen vielleicht schon vor einem Nachzug
nach Deutschland zumindest einfache Kenntnisse der
deutschen Sprache aneignen. Ich schlage vor, mit der
Deutschen Welle über Konzepte nachzudenken, damit
auch auf diesem Weg eine Vermittlung der deutschen
Sprache stattfindet. Das ist auch ein Beitrag zur Integra-
tion und zum Konfliktabbau in unserem Land.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Siegmund Ehrmann [SPD])


Es gibt bereits interaktive Sprachkurse bei DW-World
und erfolgreiche Newsletterangebote. Das ist ein wichti-
ger Beitrag bei der Vermittlung von Sprachkenntnissen.

Ein letzter Aspekt, den ich hier kurz ansprechen
möchte, ist die beabsichtigte Verschlüsselung des Satel-
litenempfangs durch ASTRA, dessen Kapazitäten die
Deutsche Welle im europäischen Raum nutzt. Ich be-
grüße, dass der Deutsche Bundestag sich bei dieser Ge-
legenheit klar und eindeutig für einen unbeschränkten
und kostenfreien Empfang der Deutschen Welle einsetzt,
und ich erlaube mir in medienpolitischer Hinsicht hinzu-
zufügen: Das soll in Zukunft natürlich auch für die ande-
ren öffentlich-rechtlichen Sender, ARD und ZDF, gelten.
Auch das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag
ausdrücken.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Es ist wahr: Die Deutsche Welle ist nicht mehr, wie
früher, die „Sparbüchse für den Haushalt“, wie der
Staatsminister es vor einiger Zeit in der „FAZ“ treffend
formuliert hat. Die Deutsche Welle hat eine gute finan-
zielle Grundlage und Planungssicherheit. Damit lässt
sich ein gutes Programm machen. Das wünschen wir uns
von der Deutschen Welle im Interesse unseres Landes
und im Sinne eines fruchtbaren Dialoges der Kulturen
weltweit.

Auch für meine Fraktion möchte ich mich bei allen
Mitarbeitern der Deutschen Welle für die engagierte Ar-
beit herzlich bedanken.

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1)

2)

(C (D (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1604413400

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
mpfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien auf
rucksache 16/2003 zu der Unterrichtung durch die
eutsche Welle über ihre Aufgabenplanung 2007 bis
010. Der Ausschuss empfiehlt in Kenntnis der Unter-
ichtung auf Drucksache 16/1000, eine Entschließung
nzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
ung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschluss-
mpfehlung ist mit den Stimmen des ganzen Hauses an-
enommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Eva
Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt
Hill, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
LINKEN

Umverteilung durch den Emissionshandel
beenden – Vorreiterrolle im Klimaschutz
übernehmen

– Drucksache 16/1682 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Haushaltsausschuss

Die Rednerinnen und Redner haben ihre Reden zu
rotokoll gegeben.1)

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/1682 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
o beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Ernst
Burgbacher, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpilo-
ten auf ein angemessenes Maß reduzieren

– Drucksache 16/859 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Sportausschuss

Die Rednerinnen und Redner haben ebenfalls ihre Re-
en zu Protokoll gegeben.2)

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/859 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
o beschlossen.

Anlage 5
Anlage 6






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike
Höfken, Bärbel Höhn, Renate Künast, Irmingard
Schewe-Gerigk und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN

Moratorium für Gentechnik in der Landwirt-
schaft

– Drucksache 16/1909 –

Die Rednerinnen und Redner haben ebenfalls ihre Re-
den zu Protokoll gegeben.1)

Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag
der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen auf Druck-
sache 16/1909. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit
der Mehrheit des Hauses abgelehnt.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Der Ältestenrat hat in seiner gestrigen Sitzung verein-
bart, den für Freitag, den 7. Juli, vorgesehenen Sitzungs-
tag zu streichen. Außerdem wurde vereinbart, dass wäh-
rend der Haushaltsberatungen ab dem 5. September
2006 keine Befragung der Bundesregierung, keine Fra-
gestunde und keine Aktuellen Stunden stattfinden sollen.
Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Wider-
spruch. Dann verfahren wir so.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundes-
tages auf Dienstag, den 5. September 2006, 10.30 Uhr,
ein.

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch unseren
Besucherinnen und Besuchern auf der Tribüne ein schö-
nes Wochenende, einen erholsamen Sommer und heute
einen spannenden Fußballabend.

Die Sitzung ist geschlossen.