Protokoll:
15118

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 15

  • date_rangeSitzungsnummer: 118

  • date_rangeDatum: 1. Juli 2004

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:13 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/118 Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: zum Abschluss der Verhandlungen über das Zuwanderungsge- setz Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Peter Müller, Ministerpräsident (Saarland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . rat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengeset- zes (… HRGÄndG) (Drucksachen 15/1498, 15/3475) . . . . . . . . . . Dr. Peter Frankenberg, Minister (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . 10707 B 10707 D 10708 B 10710 B 10712 B 10713 C 10723 B 10723 C 10725 B 10727 C 10728 D 10730 B 10732 A 10733 C Deutscher B Stenografisch 118. Sitz Berlin, Donnerstag, I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker . . . . Festlegung der Zahl der Mitglieder des Euro- päischen Parlaments, die an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union teilnehmen können . . . . Benennung von Mitgliedern und stellvertre- tenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Caren Marks als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 32 k . . O P Z B A S r u u ( 1 T Z 10705 A 10705 A 10705 B 10705 D 10705 D 10707 B Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10715 C 10716 B undestag er Bericht ung den 1. Juli 2004 t : tto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . eter Müller, Ministerpräsident (Saarland) . . usatztagesordnungspunkt 2: eschlussempfehlung des Ausschusses nach rt. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur teuerung und Begrenzung der Zuwande- ung und zur Regelung des Aufenthalts nd der Integration von Unionsbürgern nd Ausländern (Zuwanderungsgesetz) Drucksachen 15/420, 15/522, 15/955, 15/1365, 5/3479) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des vom Bundes- 10717 D 10721 C 10723 A Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . 10734 B 10735 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: LKW-Mauteinführung zügig voran- bringen (Drucksache 15/3314) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Große Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verkehrssicherheit für Kin- der (Drucksachen 15/1828, 15/2942) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 15/1657, 15/1803, 15/3412) d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksachen 15/1656, 15/1804, 15/3382) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Kurskorrek- tur bei Verkehrsinvestitionen – Finanzie- rung des Bundesverkehrswegeplans 2015 sicherstellen (Drucksache 15/3470) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Reinhard Weis (Stendal) (SPD) . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c d e f g h 10737 A 10737 B 10737 B 10737 B 10737 C 10737 D 10740 B 10741 C 10743 B 10744 C 10745 C 10747 A 10748 A 10749 B 10750 C 10752 B agesordnungspunkt 31: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 15/3443) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausfüh- rungsgesetzes zum Chemiewaffenüber- einkommen (CWÜAGÄndG 1) (Drucksache 15/3447) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfel- den (Aargau) (Drucksache 15/3178) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 17. April 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die Änderung des Verlaufs der ge- meinsamen Staatsgrenze im Bereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang Waidhaus–Rozvadov/Roßhaupt (Drucksache 15/3352) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Ta- bakgebrauchs (Gesetz zu dem Tabak- rahmenübereinkommen) (Drucksache 15/3353) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Europäischen Über- einkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (Drucksache 15/3354) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung der Geltungs- dauer der §§ 100 g, 100 h StPO (Drucksache 15/3349) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- 10753 D 10753 D 10754 A 10754 A 10754 A 10754 B 10754 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 III zes zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG) (Drucksache 15/3350) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drei- zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 15/3351) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Abwas- serabgabengesetzes (Drucksache 15/2950) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturge- setzes (1. SigÄndG) (Drucksachen 15/3417) . . . . . . . . . . . . . . . l) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) (Drucksache 15/3405) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Ulrike Mehl, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck (Köln), Winfried Hermann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Grünes Band als einzigartigen Biotopverbund und als Erinnerungsstätte der deut- schen Teilung sichern (Drucksache 15/3454) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Über- tragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzli- chen Krankenversicherung auf dienst- rechtliche Vorschriften (Drucksache 15/3444) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Forschung für Nachhaltigkeit – Motor für Innovationen (Drucksache 15/3452) . . . . . . . . . . . . . . . . c d T E e z g ( T a b c d 10754 C 10754 C 10754 C 10754 C 10754 D 10754 D 10755 A 10755 A ) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler- Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlin- burg), Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Urwaldschutz verstärken (Drucksache 15/3464) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Heidi Wright, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Umsetzung des Na- tionalen Radverkehrsplans 2002–2012 forcieren (Drucksache 15/3467) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- es zur Änderung des Postpersonalrechts- esetzes Drucksache 15/3404) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Melderechtsrahmengesetzes (Drucksachen 15/3305, 15/3449) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tu- nesischen Republik über die Zusam- menarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (Drucksachen 15/3177, 15/3392) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Bundes- notarordnung (Drucksachen 15/3147, 15/3471) . . . . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Statistiken (Statistik- abbaugesetz) (Drucksachen 15/3306, 15/3474) . . . . 10755 B 10755 B 10755 C 10755 D 10756 A 10756 B 10756 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zum Abbau von Statis- tiken (Drucksachen 15/2416, 15/3474) . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlin- burg), Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Touris- mus in, an und auf dem Wasser – Naturverträglichen Wassertouris- mus in Deutschland ausbauen und fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Wassertourismus in Deutschland entwickeln und stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Rahmenbedingungen, Infrastruktur und Marketing für Wassertourismus in Deutschland verbessern (Drucksachen 15/2667, 15/933, 15/1595, 15/3469) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Ulrike Mehl, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Aktionsplan zur UN-Weltdekade „Bildung für nach- haltige Entwicklung“ (Drucksachen 15/2758, 15/3472) . . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Rudolf Bindig, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, h i) j) l) 10756 C 10757 A 10757 C Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Unter- stützung der neuen Regierung Boliviens bei der demokratischen Stabilisierung des Landes – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stabilisierung der Lage in Bolivien (Drucksachen 15/2975, 15/1980 15/3484) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Karin Kortmann, Ulrich Kelber, Detlef Dzembritzki, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Das Center for International Cooperation (CIC) stärken und weiter ausbauen (Drucksachen 15/2396, 15/3485) . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeri- ums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushalts- jahr 2002 – Vorlage der Haushalts- rechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2002) – – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 2002) (Drucksachen 15/770, 15/2020, 15/3387) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ver- wirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleis- tungen (inkl. 14812/03 ADD 1 – Arbeits- dokument der Kommissionsdienststel- len – ausführliche Folgenabschätzung) KOM(2003)657 endg.; Ratsdok. 14812/03 (Drucksachen 15/2373 Nr. 2.1, 15/3477) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und 10757 D 10758 A 10758 B 10758 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 V Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Annette Faße, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Franziska Eichstädt- Bohlig, Volker Beck (Köln), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Internatio- nale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung zügig um- setzen (Drucksachen 15/3219, 15/3437) . . . . . . . m)–q) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 128, 129, 130, 131 und 132 zu Petitionen (Drucksachen 15/3316, 15/3317, 15/3318, 15/3319, 15/3320) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vor- schriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Drucksachen 15/2946, 15/3483) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Dreizehnte Verord- nung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinen- anlagen – 13. BImSchV) (Drucksachen 15/3420, 15/3456) . . . . . . . c) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP: Ausweitung des Be- richts der Bundesregierung zur Zusam- menarbeit mit den Vereinten Nationen (Drucksache 15/3458) . . . . . . . . . . . . . . . . d)–h) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 133, 134, 135, 136 und 137 zu Petitionen (Drucksachen 15/3459, 15/3460, 15/3461, 15/3462, 15/3463) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungpunkt 9: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung: Antrag auf Genehmigung zur Durch- führung eines Strafverfahrens (Drucksache 15/3499) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b B D J R C D J Z P T B A – 10758 D 10759 A 10759 C 10759 D 10760 A 10760 B 10760 D agesordnungspunkt 13: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Justiz (Justizmodernisie- rungsgesetz – JuMoG) (Drucksachen 15/1508, 15/3482) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Wolfgang Götzer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbe- schleunigungsgesetz) (Drucksachen 15/999, 15/3482) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes ... Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (… Justiz- beschleunigungsgesetz) (Drucksachen 15/1491, 15/3482) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fehler beim neuen Re- visionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichtshofs sicherstellen (Drucksachen 15/1098, 15/3482) . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 bs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Julius Caesar, Dr. Wolfgang Götzer, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU 10760 D 10760 D 10761 A 10761 A 10761 B 10763 A 10764 B 10765 C 10766 A 10767 B 10769 A 10770 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Graf- fiti-Bekämpfungsgesetz (Drucksachen 15/302, 15/3473) . . . . . . . . – zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zum verbesserten Schutz des Eigen- tums (Drucksachen 15/63, 15/3473) . . . . . . . . . – zu dem vom Bundesrat eingebrachten Ent- wurf eines … Strafrechtsänderungsge- setzes – Graffiti-Bekämpfungsgesetz – (… StrÄndG) (Drucksachen 15/404, 15/3473) . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbes- serungsgesetz – AnSVG) (Drucksachen 15/3174, 15/3355, 15/3493) b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Versicherungs- aufsichtsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 15/3418) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschluss- prüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) (Drucksache 15/3419) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Kontrolle von Unternehmensab- schlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) (Drucksache 15/3421) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . H C O O D K T B S s t D A C z s ( K S J J T – – C T J 10771 A 10771 A 10771 A 10771 B 10772 D 10773 D 10774 C 10775 B 10776 C 10777 C 10778 D 10778 D 10779 A 10779 A 10779 A 10780 B ubert Ulrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ericht des Ausschusses für Gesundheit und oziale Sicherung gemäß § 62 Abs. 2 der Ge- chäftsordnung zu dem von den Abgeordne- en Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), r. Norbert Röttgen, Andreas Storm, weiteren bgeordneten und der Fraktion der CDU/ SU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Änderung des Opferentschädigungsge- etzes Drucksachen 15/1002, 15/3432) . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften (Zweites Zivildienstge- setzänderungsgesetz – 2. ZDGÄndG) (Drucksachen 15/3279, 15/3486) . . . . . . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Daniel Bahr (Münster), weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienst- gesetzes (Zweites Zivildienstgesetzände- rungsgesetz – 2. ZDGÄndG) (Drucksachen 15/2482, 15/3486) . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . utta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10781 C 10782 D 10784 A 10785 A 10786 A 10787 A 10788 B 10788 C 10789 D 10791 A 10792 A 10792 C 10792 C 10792 D 10784 A 10795 A 10795 D 10796 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 VII Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Gudrun Kopp, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Bergschäden regulieren – kohlepolitische Weichenstellung vorneh- men (Drucksachen 15/475, 15/2278) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugen- den Hochwasserschutzes (Drucksachen 15/3168, 15/3214, 15/3455, 15/…) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Jäger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Marlene Mortler, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Situation des ökologischen Landbaus in Deutschland (Drucksachen 15/1385, 15/2128) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) (Drucksachen 15/775, 15/2059) . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . T B s – – ( T A W ( F H D u G d l ( i Z A H w C A s ( T A K r s C t B n d ( 10796 D 10797 D 10799 A 10800 B 10801 B 10801 C 10801 D 10803 C 10805 B 10807 A 10808 B 10809 D 10809 D 10810 A 10811 C 10812 C agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahr 2005 zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler, Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Ge- denken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg Drucksachen 15/2974, 15/986, 15/3431) . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Lothar Mark, Gert eisskirchen (Wiesloch), Hans Büttner Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD sowie der Abgeordneten ans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe, r. Ludger Volmer, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE RÜNEN: Für eine schnelle Überwindung er politischen, wirtschaftlichen und sozia- en Krise in Venezuela Drucksache 15/3453) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen edrich, Claudia Nolte, Dr. Friedbert Pflüger, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Ordnungsgemäßen Ablauf des bberufungsreferendums in Venezuela icherstellen Drucksache 15/3438) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, arin Kortmann, Detlef Dzembritzki, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der SPD owie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- hristian Ströbele, Volker Beck (Köln), wei- erer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine achhaltige Rohstoff- und Energiepolitik er Weltbank Drucksache 15/3465) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10813 D 10814 B 10814 B 10814 C VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Unge- rechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen (Drucksache 15/3468) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine qualifizierte Mitbestimmung bei grenz- überschreitenden Fusionen (Drucksache 15/3466) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer strategischen Um- weltprüfung und zur Umsetzung der Richt- linie 2001/42/EG (SUPG) (Drucksache 15/3441) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungs- rechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (Drucksache 15/3439) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 30 Hans Michelbach (CDU/CSU) Entwicklung des Förderprogramms des Bundes „Die Verpflichtungsermächtigun- gen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förde- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Freistaat Bayern seit 2000 (115. Sit- zung, Drucksache 15/3425) Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D Z B n b D A D A E C W H D I ( A B D B s B l U r A E M D B s B l U r A E J s V S u I d n A E K 10814 D 10815 A 10815 B 10815 C 10815 D 10817 A 10817 B nlage 3 ündliche Frage 31 ietrich Austermann (CDU/CSU) ahlungsverpflichtungen 2005 für Bund, undesagentur für Arbeit und Kommu- en durch die Zusammenführung von Ar- eitslosen- und Sozialhilfe (115. Sitzung, rucksache 15/3425) ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laudia Roth (Augsburg), Josef Philip inkler, Jutta Dümpe-Krüger, Michaele ustedt, Thilo Hoppe, Winfried Nachtwei, r. Ludger Volmer, Cornelia Behm, rmingard Schewe-Gerigk, Werner Schulz Berlin), Friedrich Ostendorff, Kerstin ndreae, Markus Kurth, Franziska Eichstädt- ohlig und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über die eschlussempfehlung des Vermittlungsaus- chusses zu dem Gesetz zur Steuerung und egrenzung der Zuwanderung und zur Rege- ung des Aufenthalts und der Integration von nionsbürgern und Ausländern (Zuwande- ungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über die eschlussempfehlung des Vermittlungsaus- chusses zu dem Gesetz zur Steuerung und egrenzung der Zuwanderung und zur Rege- ung des Aufenthalts und der Integration von nionsbürgern und Ausländern (Zuwande- ungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Ab- timmung über die Beschlussempfehlung des ermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur teuerung und Begrenzung der Zuwanderung nd zur Regelung des Aufenthalts und der ntegration von Unionsbürgern und Auslän- ern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesord- ungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE 10817 C 10818 A 10819 D 10820 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 IX GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsaus- schusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Rege- lung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Auf- enthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion Seib und Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines … Ge- setzes zur Änderung des Hochschulrahmen- gesetzes (… HRGÄndG) (Tagesordnungs- punkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingolstadt), Hans-Josef Fell und Christine Scheel (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesord- nungspunkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Fünften G b A E D m z s A E M ü Ä ( A E M N e F p A E L B E r E s n A E B ( w B o A E G P C w B o 10820 D 10822 A 10822 C 10822 D 10823 A esetzes zur Änderung des Fernstraßenaus- augesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . nlage 13 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) zur Abstim- ung über den Entwurf eines Fünften Geset- es zur Änderung des Fernstraßenausbauge- etzes (Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . . . . . . nlage 14 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten aria Michalk (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur nderung des Fernstraßenausbaugesetzes Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten arianne Tritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) zur Abstimmung über den Entwurf ines Fünften Gesetzes zur Änderung des ernstraßenausbaugesetzes (Tagesordnungs- unkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ilo Friedrich (Mettmann) und Hans-Werner ertl (beide SPD) zur Abstimmung über die ntwürfe eines Fünften Gesetzes zur Ände- ung des Fernstraßenbaugesetzes und eines rsten Gesetzes zur Änderung des Bundes- chienenwegeausbaugesetzes (Tagesord- ungspunkt 12 c und d) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ernd Scheelen und Siegmund Ehrmann beide SPD) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des undesschienenwegeausbaugesetzes (Tages- rdnungspunkt 12 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten erald Weiß (Groß-Gerau), Andreas Storm, atricia Lips und Dr. Michael Meister (alle DU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des undesschienenwegeausbaugesetzes (Tages- rdnungspunkt 12 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10823 C 10823 D 10824 A 10824 C 10824 D 10825 B 10825 C X Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleis- tungen (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Moderni- sierung der Justiz (Justizmodernisierungs- gesetz – JuMoG) – des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz) – des Entwurfs eines … Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (… Justizbeschleunigungsgesetz) – der Beschlussempfehlung und des Be- richts zu dem Antrag: Fehler beim neuen Revisionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichtshofs si- cherstellen (Tagesordnungspunkt 13) Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bergschäden regulieren – kohle- politische Weichenstellung vornehmen (Ta- gesordnungspunkt 18) Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Hartmann (Homburg) (FDP) . . . . Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Große Anfrage: Situation des ökologi- schen Landbaus in Deutschland – Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Eu- ropäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Land- baugesetz – ÖLG) (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . A Z d d – – ( A D C H D A Z d d K P K L H H A Z d u n D D T M A Z d l ( H 10825 D 10826 C 10827 C 10828 C 10829 C 10831 B 10832 C 10833 B 10834 C nlage 23 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu en Anträgen: Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahre 2005 Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg Tagesordnungspunkt 21) ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . r. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . nlage 24 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für eine schnelle Überwindung er politischen, wirtschaftlichen und sozialen rise in Venezuela (Tagesordnungspunkt 23) eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . othar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für eine nachhaltige Rohstoff- nd Energiepolitik der Weltbank (Tagesord- ungspunkt 8) r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Ungerechtfertigtes Steuerprivi- eg für schwere Geländewagen abschaffen Tagesordnungspunkt 7) eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10835 B 10837 A 10838 B 10839 A 10839 D 10840 C 10841 A 10842 B 10843 B 10844 A 10845 B 10846 C 10848 A 10849 A 10849 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 XI Heinz Seiffert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine qualifizierte Mitbestim- mung bei grenzüberschreitenden Fusionen (Tagesordnungspunkt 8) Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) (Tagesordnungspunkt 26) Gerd Friedrich Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bür- gerschaftlich Engagierter und weiterer Perso- nen (Tagesordnungspunkt 30) Peter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10850 C 10851 A 10852 B 10852 D 10853 D 10855 A 10856 A 10857 A 10857 D 10858 B 10859 A 10859 D 10860 D 10861 B 10861 D 10862 C 10863 C 10864 B 10865 A 10865 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10705 (A) ) (B) ) 118. Sitz Berlin, Donnerstag, Beginn: 13.0
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    Anlage 28 Anlage 29 FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen. Die Kolleginnen Lösekrug-Möller, Dött und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10817 (A) ) (B) ) ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendRegierungsentwurf 2005 7,5 Millionen Euro Darüber hinaus sind im Einzelplan 17 des Bundes- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (115. Sitzung, Drucksache 15/3425, Frage 30): Wie entwickelte sich das Förderprogramm des Bundes „Die Verpflichtungsermächtigungen der Gemeinschaftsauf- gabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Freistaat Bayern, die so genannte GA-Förderung (West), seit dem Jahr 2000, und welche Entwicklung wird sie bis in das Jahr 2007 nehmen? Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) hat der Bund für Bayern Verpflichtungsermächtigungen in folgender Höhe bereitgestellt bzw. vorgesehen: F d e t 2 s g v s d a d n z A d d ( G B 2 E u f Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bertl, Hans-Werner SPD 01.07.2004 Hohmann, Martin fraktionslos 01.07.2004 Janssen, Jann-Peter SPD 01.07.2004 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 01.07.2004 Parr, Detlef FDP 01.07.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 01.07.2004 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 01.07.2004 Strässer, Christoph SPD 01.07.2004 Dr. Struck, Peter SPD 01.07.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 01.07.2004 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2004 Haushaltsjahr 2000 10,0 Millionen Euro Haushaltsjahr 2001 10,2 Millionen Euro Haushaltsjahr 2002 10,2 Millionen Euro Haushaltsjahr 2003 10,2 Millionen Euro Haushaltsjahr 2004 (BMWA-Zuweisung) 7,0 Millionen Euro (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Die Finanzplanung sieht eine Fortsetzung der GA- örderung für die Jahre 2006 bis 2008 auf dem Niveau es Etatentwurfs 2005 vor. Zur Höhe der Verpflichtungs- rmächtigungen ab 2006 kann derzeit keine Aussage ge- roffen werden, weil diese erst in den Haushaltsjahren 006 ff. in den jeweiligen Bundeshaushalten veran- chlagt werden. Bayern erhält aufgrund der GA-Förder- ebietsabgrenzung 2000 bis 2006 eine anteilige Quote on 7,69 Prozent der GA-Bundesmittel für die westdeut- chen Länder (ohne Berlin). Für die Zeit nach 2006 sind erzeit noch keine Aussagen hinsichtlich der Verteilung uf die Länder möglich. Die Mittelvertetung ab 2007 ist urch einen neuen Beschluss des Bund-Länder-Pla- ungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe festzuset- en. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) 115. Sitzung, Drucksache 15/3425, Frage 31): Mit welchen Zahlungen bzw. Zahlungsverpflichtungen ist nach dem Haushaltsentwurf für 2005 bei Bund, Bundesagen- tur für Arbeit und Kommunen im Zusammenhang mit der Zu- sammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu rech- nen? Die Ausgaben des Bundes für die Leistungen der rundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten uch Sozialgesetzbuch (SGB II) für das Haushaltsjahr 005 sind im Wesentlichen im Entwurf zum inzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft nd Arbeit veranschlagt. Danach ergeben sich die nach- olgenden Haushaltsansätze: Kap. 0912 Tgr. 01 – Leistun- gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 24,45 Milliarden Euro davon: Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unter- kunft und Heizung 1,8 Milliarden Euro Verwaltungskosten für die Durchführung der Grund- sicherung für Arbeitsuchende 3,3 Milliarden Euro Arbeitslosengeld II 13,0 Milliarden Euro Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit 6,35 Milliarden Euro 10818 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) in Kap. 1710 Tgr. 01 die Ausgaben für den Kinderzu- schlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskin- dergeldgesetz veranschlagt und zwar in Höhe von 0,217 Milliarden. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2005 wird im kommenden Herbst durch die Selbstverwaltungsorgane der BA aufgestellt. Dabei ist infolge der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsu- chende erstmals der von der BA an den Bund zu zah- lende Aussteuerungsbetrag nach § 46 SGB II zu etatisie- ren. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2005 ist hierzu eine Einnahme im Einzelplan 09 Kap. 0912 veranschlagt in Höhe von 6,717 Milliarden Euro. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige soll die kommunalen Haushalte um 2,5 Milliarden Euro entlasten. Um diese Entlastung 201 erreichen, wird sich der Bund an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen. Eine ge- setzliche Revisionsklausel gewährleistet den Kommunen Planungssicherheit. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler, Jutta Dümpe-Krüger, Michaele Hustedt, Thilo Hoppe, Winfried Nachtwei, Dr. Ludger Volmer, Cornelia Behm, Irmingard Schewe-Gerigk, Werner Schulz (Berlin), Friedrich Ostendorff, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Franziska Eichstädt- Bohlig und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsauschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Auf- enthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2 Mit dem Zuwanderungskompromiss leiten wir in Deutschland einen gesellschaftspolitischen Paradigmen- wechsel ein. Jetzt geht es nicht mehr darum, ob Deutsch- land ein Einwanderungsland ist oder nicht. Künftig wird nur noch gefragt: Welche Partei hat die besten Konzepte, Einwanderung weltoffen, integrativ und human zu ge- stalten? Aus diesem Grunde stimmen wir auch für dieses Gesetz. Die Art des Zustandekommens dieses Kompro- misses und insbesondere das Verfahren in der letzten Phase verdienen aus unserer Sicht erhebliche Kritik. Dennoch: Zahlreiche Anliegen nicht nur unserer Par- tei, sondern auch der deutschen Wirtschaft, von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen – aber auch der Süssmuth-Kommission – finden sich in diesem Gesetz leider nicht wieder. So scheiterte aufgrund des erbitterten Widerstandes der Union die Einführung der demographischen Zuwan- derung – und dies obwohl nicht nur die Süssmuth-Kom- mission und die Rürup-Kommission, sondern selbst die Herzog-Kommission und sogar die Zuwanderungskom- m g s z w w d r w k m A b D t g z s u l G D t n k z k R u b u l d A s A S w s a w n i e s d d d s e b (C (D ission von Peter Müller festgestellt hatten, dass demo- raphische Zuwanderung einen wichtigen Beitrag dar- tellt, um die Sozialsysteme in Deutschland langfristig u sichern. Die wirtschaftliche und demographische Ent- icklung der nächsten Jahre wird hier eine Weiterent- icklung notwendig machen. Wir werden uns deshalb afür einsetzen, dass die Einführung des Punkteverfah- ens und die weitere Lockerung und Aufhebung des An- erbestopps wieder auf die politische Tagesordnung ommen. Auch von seinem ursprünglichen Integrationsmodell usste Rot-Grün auf Druck der Union in einem Maße bstriche machen, das den Kernbereich dieses Modells erührt: Zwar erhalten formal künftig alle, die nach eutschland einwandern, einen Rechtsanspruch auf In- egrationskurse, um dort die für ihre Aufenthaltsverfesti- ung erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse u erwerben. Faktischen Zugang erhalten diese Men- chen – ebenso wie bereits hier lebende Ausländerinnen nd Ausländer – aber nur, wenn sie hierzu von den Aus- änderbehörden verpflichtet werden. Jetzt steht Rot- rün in der Verantwortung: Da sich die Länder auf ruck der Union aus der Finanzierung dieser Integra- ionskurse vollständig zurückgezogen haben, obliegt es un Rot-Grün sicherzustellen, dass der Integrations- ursanspruch nicht – wie von der Union vorgeschlagen – u einer Integrationsförderung nach Kassenlage ver- ommt. Zudem werden wir in der nun anstehenden echtsverordnung klarstellen, dass die Ausländerinnen nd Ausländer zum Beispiel hinsichtlich ihres Kosten- eitrags zu den Sprachkursen nicht überfordert werden nd dass so genannte Bestandausländerinnen und -aus- änder dann nicht zu Integrationskursen verpflichtet wer- en, wenn sie bereits Deutsch sprechen, Im Bereich des Flüchtlingsschutzes haben wir mit der nerkennung nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifi- cher Verfolgung eine erhebliche Verbesserung in der sylanerkennungspraxis dieses Landes erreicht. Inwiefern aber der neue Status des humanitären chatzes § 25 Abs. 3 und 5 AufenthG zu dem Erfolg ird, den sich die rot-grüne Koalition hiervon ver- pricht, wird erst die Zukunft zeigen. Wir gehen davon us, dass die Verwaltungsvorschriften hier so formuliert erden, dass die Zusage des Bundesministeriums des In- ern auch eingehalten wird, dass ein Großteil der bislang n Deutschland geduldeten Menschen auch tatsächlich ine Aufenthaltserlaubnis erhalten wird. In diesem Zu- ammenhang möchten wir daran erinnern, dass bereits ie Begründung zum jetzigen § 25 Abs. 5 darauf abhebt, ass bei der Frage, ob eine Ausreisemöglichkeit besteht, auch die subjektive Möglichkeit – und damit impli- zit auch die Zumutbarkeit – der Ausreise zu prüfen ist. Dies müsste aus unserer Sicht zwingend dazu führen, ass zum Beispiel Minderheitsangehörigen aus dem Ko- ovo und Flüchtlingen aus Afghanistan eine Aufenthalts- rlaubnis erteilt werden muss. Auch sieht die Gesetzes- egründung insbesondere für minderjährige Geduldete Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10819 (A) ) (B) ) ausdrücklich eine positive Ermessensanwendung vor, damit Kinder und Jugendliche einen einfacheren Zugang zu einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis und damit zu Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen erhalten. Im Hinblick darauf, dass für Personen, die einen Sta- tus des humanitären Schutzes nach dem jetzigen § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG erhalten, der Familiennachzug komplett ausgeschlossen worden ist, bekräftigen wir un- sere diesbezüglichen verfassungs- und menschenrechtli- chen Bedenken: Wer erkennbar längerfristig bei uns le- ben wird, der oder dem darf man das Grundrecht auf Familieneinheit nicht auf Dauer vorenthalten. Wir Grünen haben im Zuwanderungsgesetz die Vor- schläge der Union zur Verschärfung des Asylbewerber- leistungsgesetzes abgewehrt. Hier werden wir kein Nachkarten zulassen – auch nicht über den Umweg des Bundesrates. Hinsichtlich der Härtefallregelung mussten wir der Union entgegengekommen. Insbesondere auf Druck Bayerns wurden fakultative Ausschlussklauseln – insbe- sondere die Möglichkeit von „besonderen Anforderun- gen“ an so genannte Verpflichtungserklärungen – einge- führt. Das darf aber nicht zu einer Privatisierung von Härtefällen führen. Erheblich erschwert wurden die Verhandlungen durch die Forderungen der Union im Sicherheitsbereich. Wir haben uns immer und zu jeder Zeit auf vernünftige Re- gelungen zum Schutz vor Terrorismus eingesetzt. Die Union jedoch hat aus ideologischen Gründen die Aus- weisungsvorschriften drastisch noch weiter verschärfen wollen. Mit dem Kompromiss sind wir gerade hier an die Grenzen des Vertretbaren gegangen. Wir haben eine Reihe von signifikanten Verschärfungen des bisherigen Ausländerrechts akzeptieren müssen. Wir denken insbe- sondere an den Systembruch in Fällen zwingender Aus- weisungen. Wir haben die Ausweisung nicht nur von Personen erleichtert, die aufgrund einer tatsachenge- stützten Gefahrenprognose der Unterstützung des Terro- rismus verdächtigt werden, sondern auch von so genann- ten Extremisten. Wir möchten an dieser Stelle erklären, dass dies kein Freibrief für eine Gesinnungsjustiz im Ausweisungs- recht darstellt. Der freie Austausch auch kontroverser Meinungen ist – solange er die Grenze des strafrechtlich Sanktionierten nicht überschreitet – nicht nur für die De- mokratie in unserem Land essenziell; er ist auch für die geistige Bekämpfung des Terrorismus erforderlich. Eine dem entgegenstehende Auslegung der Ausweisungsbe- stimmungen des Zuwanderungsgesetzes würde Nach- besserungen zugunsten der Meinungsfreiheit erforder- lich machen. Die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ver- stehen wir als Chance, nun für Mehrheiten im Sinne wei- terer Reformen in diesem Bereich zu streiten. Die Ver- kürzung der Integration auf die Verordnung von Sprachkursen, die fehlende Antwort des Gesetzes auf die demographische Entwicklung der deutschen Gesell- schaft und Fehljustierungen bei Details im Auswei- sungsrecht sind Anlass, um mit Flüchtlingsinitiativen u u k W t n r M s t w f s s b g m d r M s d t A e v K d A r g c s K d u ä w s d (C (D nd Migrantenorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften nd Arbeitgebern über die weiteren Perspektiven zu dis- utieren. Trotz des großen Engagements der Kirchen, der ohlfahrtsverbände, von Pro Asyl und vielen Prominen- en konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes och keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für die be- eits langjährig in Deutschland lebenden geduldeten enschen erzielen. Wir sind überzeugt, dass diese Lö- ung auch im wohlverstandenen Interesse der Verwal- ungen der Bundesländer liegen würde. Deshalb werden ir in der Koalition noch im Herbst die Initiative ergrei- en, um über eine Lösung dieser Frage nach der Verab- chiedung des Zuwanderungsgesetzes zu reden und ent- prechende Regelungen möglichst auf den Weg zu ringen. Wir werden auch nicht umhin kommen, uns um Fra- en zu kümmern, die im Rahmen dieses Verhandlungs- arathons nicht angesprochen werden konnten. Dabei enken wir nicht nur an die oben erwähnte Bleiberechts- egelung für hier bereits langjährig lebende geduldete enschen, sondern auch an die Rücknahme der deut- chen ausländerrechtlichen Vorbehalte gegen die Kin- erkonvention der Vereinten Nationen sowie an humani- äre Regelungen zugunsten der Menschen, die ohne ufenthaltstitel unter uns leben. Wir stehen weiterhin für ine weltoffene, moderne, humanitären Grundsätzen erpflichtete Migrations- und Flüchtlingspolitik. Dieses ompromissgesetz ist der Anfang, nicht das Ende auf em Weg in die Einwanderungsgesellschaft. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsauschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Inte- gration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesordnungs- punkt 2) Das heute zur Verabschiedung vorliegende Zuwande- ungsgesetz hat während der langwierigen Verhandlun- en zu meinem Bedauern viel von seinem ursprüngli- hen Geist eingebüßt. Der gefundene Kompromiss bleibt hinter den Vor- chlägen der Süssmuth- und der Müller-Kommision, der irchen, der Unternehmerverbände, der Wissenschaft, er Gewerkschaften, der Nichtregierungsorganisationen nd auch der Regierungskoalition zurück. Der Zugang in die Arbeitsmigration ist geradezu ngstlich begrenzt gehalten worden und wird den unab- eisbaren Herausforderungen unserer alternden Gesell- chaft nicht gerecht. Allerdings kann man gewiss sein, ass sich die Realität in Zukunft ihren Weg bahnen wird. 10820 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Dennoch bietet das Gesetz Chancen, mit der Realität „Deutschland als Einwanderungsland“ umzugehen und die politisch und gesellschaftlich notwendigen Verände- rungen endlich einzuleiten. Ein großer Schritt nach vorn ist es, dass nunmehr mit diesem Gesetz die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung erfolgen soll. Die integrationspolitisch äußerst problematische Pra- xis der so genannten Kettenduldungen soll nach dem er- klärten Willen des Gesetzgebers deutlich eingeschränkt werden. Hier wird den vollziehenden Ausländerämtern künftig eine sehr große Verantwortung zugewiesen. Es ist davon auszugehen, dass erst die Praxis der kommen- den Jahre zeigen wird, ob die deutsche Gesellschaft be- reit ist, Schutzsuchenden hier im Lande eine Perspektive zu eröffnen. Ungeklärt ist allerdings das Schicksal der etwa 230 000 derzeit geduldeten Menschen in Deutschland. Zu einer Bleiberechtsregelung für diese Menschen hat man sich zu meinem großen Bedauern im Gesetzge- bungsverfahren nicht durchringen können. Jetzt obliegt es den Innenministern des Bundes und der Länder, hier zu einer humanitären, von Barmherzigkeit geleiteten Lö- sung zu gelangen. Ich begrüße zudem die Erkenntnis, dass zur Einwan- derungspolitik untrennbar auch Integrationsangebote ge- hören. Doch Integrationspolitik bedeutet viel mehr als Sprachkursangebote. Nicht nur die Einwandernden müssen bereit sein, sich auf die Werte und Gesetze des Einwanderungslandes einzulassen. Auch die aufnehmende Gesellschaft muss bereit sein, ihre Institutionen so zu öffnen, dass Einwan- derer Zugang und eine Chance auf Teilhabe bekommen. Das bedeutet: Zugang zu frühkindlicher Förderung, Un- terstützung in der Bildung, Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung. Nicht die Sanktion darf handlungsleitend sein, sondern die Gewährung von Chancen und das An- gebot, dazuzugehören. Dieses Gesetz öffnet in vielen Bereichen große Er- messensspielräume. Es ist zu hoffen, dass die Ausübung des Ermessens im Geiste einer liberalen und weltoffenen Gesellschaft erfolgt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsausschus- ses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begren- zung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unions- bürgern und Ausländern (Zuwanderungs- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Ich kann dem Ergebnis nicht zustimmen, weil die im Bereich der Veränderungen bei den Spätaussiedlern an- gestrebten Ziele auf dem im Gesetz vorgesehenen Weg nicht erreicht werden können. Er bringt nur unnötige Er- s e e S k s t e w h s w d s d e d A l g v b d K d s s S s i n t i c l A v t h h l n A D (C (D chwernisse für die Einreise der Familie, ohne inhaltlich twas zu erreichen. Wer von den Angehörigen zukünftig inen Sprachtest verlangt, sorgt dafür, dass diese in ein ystem ausweichen, das weniger Integrationsmöglich- eiten bietet als der systemimmanente Ansatz. Im Bundesvertriebenengesetz in der geänderten Fas- ung ist auch für Angehörige zur Förderung der Integra- ion ein Sprachpaket vorgesehen. Dies ist richtig und der inzig gangbare Weg. Der Integrationsdruck muss erhöht erden. Wer jetzt allerdings als Bedingung für die Einbezie- ung in den Aufnahmebescheid einen Sprachtest vor- chreibt, sorgt dafür, dass diese Bestimmung umgangen ird. Familienangehörige werden künftig nicht mehr en Weg über die Einbeziehung in den Aufnahmebe- cheid gehen, sondern als Angehörige unter dem Schutz es Grundgesetzes – Art. 6, Ehe und Familie – und den ntsprechenden ausländerrechtlichen Bestimmungen in as Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kommen. ls Familienangehörige eines Deutschen – Spätaussied- er sind Deutsche – haben sie ohne Beschränkungen ein esichertes Aufenthaltsrecht und können auch unter pri- ilegierten Bedingungen die Staatsbürgerschaft erwer- en. Dass sie nicht sofort mit dem Aufnahmebescheid eutsche Staatsbürger werden, werden sie billigend in auf nehmen, um den Sprachtest zu umgehen. Hier wer- en sich ähnliche Ausweichreaktionen zeigen wie bisher chon, indem sich Familienverbände denjenigen heraus- uchen, der am besten Deutsch kann; der absolviert den prachtest und die anderen wählen die Einbeziehung. In- ofern ist die Statistik erheblich verzerrt. Auch werden nach dieser Konzeption Deutsche und hre Angehörigen erheblich schlechter behandelt als ichtdeutsche Migrationswillige. Nichtdeutsche Migra- ionswillige und deren Angehörige können, ohne rgendeine Voraussetzung zu erfüllen, nach den entspre- henden Vorschriften des Ausländerrechts in Deutsch- and einen Aufenthaltsstatus erlangen, während die ngehörigen der Spätaussiedler einen Sprachtest absol- ieren müssen. Im Übrigen ist es viel leichter, Integra- ionsvoraussetzungen erst im Inland zu schaffen, weil ier eine andere Infrastruktur und ein anderes Klima vor- anden ist, während es für die Angehörigen in der ehema- igen Sowjetunion erheblich schwerer ist, Deutschkennt- isse unter den dortigen Umständen zu erlangen. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Ver- mittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Steue- rung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integra- tion von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Mit dem Zuwanderungskompromiss leiten wir in eutschland einen gesellschaftspolitischen Paradigmen- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10821 (A) ) (B) ) wechsel ein. Jetzt geht es nicht mehr darum, ob Deutsch- land ein Einwanderungsland ist oder nicht. Künftig wird nur noch gefragt: Welche Partei hat die besten Konzepte, Einwanderung weltoffen, integrativ und human zu ge- stalten? Aus diesem Grunde stimme ich auch für dieses Gesetz. Allerdings verdient die Art des Zustandekom- mens dieses Kompromisses und insbesondere das Ver- fahren in der letzten Phase aus meiner Sicht erhebliche Kritik. Das Gesetz ist der längst überfällige Einstieg in die Gestaltung der Zuwanderung. Es öffnet Türen. Jedoch haben zahlreiche Anliegen nicht nur unserer Partei, sondern auch der deutschen Wirtschaft, von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen – aber auch der Süssmuth-Kommission – keinen Eingang in das Gesetz gefunden, weil die Union nicht bereit war, eine weiter gehende Gestaltung der Zuwanderung mitzutragen. So scheiterte aufgrund des erbitterten Widerstandes der Union die Einführung der demographischen Zuwan- derung – und dies obwohl nicht nur die Süssmuth-Kom- mission und die Rürup-Kommission, sondern selbst die Herzog-Kommission und sogar die Zuwanderungskom- mission von Peter Müller festgestellt hatten, dass demo- graphische Zuwanderung einen wichtigen Beitrag dar- stellt, um die Sozialsysteme in Deutschland langfristig zu sichern. Die wirtschaftliche und demographische Ent- wicklung der nächsten Jahre wird hier eine Weiterent- wicklung notwendig machen. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass die Einführung des Punktever- fahrens und die weitere Lockerung und Aufhebung des Anwerbestopps wieder auf die politische Tagesordnung kommen. Auch zu der notwendigen konsequenten Integrations- politik war die Union nicht bereit. Zwar erhalten künftig alle, die nach Deutschland ein- wandern, einen Rechtsanspruch auf Integration. Da sich jedoch die Länder auf Druck der Union aus der Finanzie- rung der Integrationskurse vollständig zurückgezogen haben, müssen wir darauf achten, dass wir nun keine Integration nach Kassenlage bekommen. Im Bereich des Flüchtlingsschutzes haben wir mit der Anerkennung nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifi- scher Verfolgung eine erhebliche Verbesserung in der Asylanerkennungspraxis dieses Landes erreicht. Das ist ein großer Erfolg. Im Hinblick darauf, dass für Personen, die einen Sta- tus des humanitären Schutzes nach dem jetzigen § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG erhalten, der Familiennachzug komplett ausgeschlossen worden ist, bekräftige ich meine diesbezüglichen menschenrechtlichen Bedenken: Wer erkennbar längerfristig bei uns leben wird, der oder dem darf man das Grundrecht auf Familieneinheit nicht auf Dauer vorenthalten. Erheblich erschwert wurden die Verhandlungen durch die Forderungen der Union im Sicherheitsbereich. Wo Sicherheitslücken bestehen, haben wir uns immer und zu jeder Zeit für vernünftige Regelungen zum Schutz vor Terrorismus eingesetzt. Allerdings gibt es absolute Si- cherheit in einer offenen Gesellschaft nicht. Offene Ge- s te s W r R m g G R A d W e f d m s s li D d E s N d s te k S d s s u u k W te n r M a li im d r m d n h s d d z u (C (D ellschaften sind immer auch verwundbare Gesellschaf- n. Daher müssen wir darauf achten, dass sich icherheitspolitische Maßnahmen einerseits und die ahrung des Rechtsstaates und der Bürgerrechte ande- erseits die Balance halten. Der Preis für Freiheit und echtsstaatlichkeit muss sorgsam abgewogen werden it dem tatsächlichen Gewinn an Sicherheit für die Bür- erinnen und Bürger. Mit dem Kompromiss sind wir gerade hier an die renzen des Vertretbaren gegangen. Wir haben eine eihe von signifikanten Verschärfungen des bisherigen usländerrechts akzeptiert. Ich denke insbesondere an en Systembruch in Fällen zwingender Ausweisungen. ir haben die Ausweisung nicht nur von Personen rleichtert, die aufgrund einer tatsachengestützten Ge- ahrenprognose der Unterstützung des Terrorismus ver- ächtigt werden, sondern auch von so genannten Extre- isten. Das darf nicht zu einer Gesinnungsjustiz im Auswei- ungsrecht führen. Der freie Austausch auch kontrover- er Meinungen ist – solange er die Grenze des strafrecht- ch Sanktionierten nicht überschreitet – nicht nur für die emokratie in unserem Land essentiell; er ist auch für ie geistige Bekämpfung des Terrorismus erforderlich. ine dem entgegenstehende Auslegung der Auswei- ungsbestimmungen des Zuwanderungsgesetzes würde achbesserungen zugunsten der Meinungsfreiheit erfor- erlich machen. Die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ver- tehe ich als Chance, nun für Mehrheiten im Sinne wei- rer Reformen in diesem Bereich zu streiten. Die Ver- ürzung der Integration auf die Verordnung von prachkursen, die fehlende Antwort des Gesetzes auf die emographische Entwicklung der deutschen Gesell- chaft und Fehljustierungen bei Details im Auswei- ungsrecht sind Anlass, um mit Flüchtlingsinitiativen nd Migrantenorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften nd Arbeitgebern über die weiteren Perspektiven zu dis- utieren. Trotz des großen Engagements der Kirchen, der ohlfahrtsverbände, von Pro Asyl und vielen Prominen- n konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes och keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für die be- eits langjährig in Deutschland lebenden geduldeten enschen erzielen. Ich bin überzeugt, dass diese Lösung uch im wohlverstandenen Interesse der Bundesländer egen würde. Deshalb werden wir in der Koalition noch Herbst die Initiative ergreifen, um über eine Lösung ieser Frage nach der Verabschiedung des Zuwande- ungsgesetzes zu reden und entsprechende Regelungen öglichst bald auf den Weg zu bringen. Auch weitere humanitäre Fragen werden im Zuwan- erungsgesetz nicht angesprochen. Dabei denke ich icht nur an die oben erwähnte Bleiberechtsregelung für ier bereits langjährig lebende geduldete Menschen, ondern auch an die Rücknahme der deutschen auslän- errechtlichen Vorbehalte gegen die Kinderkonvention er Vereinten Nationen sowie an humanitäre Regelungen ugunsten der Menschen, die ohne Aufenthaltstitel unter ns leben. 10822 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Bündnis 90/Die Grünen stehen weiterhin für eine weltoffene moderne, humanitären Grundsätzen ver- pflichtete Migrations- und Flüchtlingspolitik. Das heute verabschiedete Gesetz ist der Anfang, nicht das Ende der Gestaltung des Einwanderungslandes Deutschland. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christa Nickels (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- ausschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Rege- lung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Ich schließe mich in allen Punkten der Erklärung nach § 31 GO BT meiner Kollegen Claudia Roth, Josef Winkler und anderer an, bin aber der Meinung, dass die Bundesregierung nunmehr einen nach wie vor ungere- gelten Bereich zügig angehen muss. Das gerade zustande gekommene Gesetz zur Steue- rung und Regelung der Zuwanderung lässt den humani- tären Bereich der illegalen Zuwanderung und des illega- len Aufenthalts weiterhin ungeregelt. Dieser Bereich ist in diesem Gesetz kein Thema – und dies, obwohl auch nach der „aufenthaltsrechtlichen Legalisierung“ vieler Tausender Menschen durch den EU-Beitritt der zehn ost- und mitteleuropäischen Länder schätzungsweise immer noch zwischen 500 000 und l Million Menschen in Deutschland in diesem rechtlosen Zustand leben müs- sen. Probleme werden nicht gelöst, indem man sie ver- schweigt oder ausklammert. Umgehend müssen fol- gende Punkte angegangen werden: § 92 a AuslG (§ 96 AufenthGE): Es muss klargestellt werden, dass humanitär motivierte Hilfe nicht unter den Straftatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt fällt. Haupt- und Ehrenamtliche, die hier für Staat und Gesellschaft wertvolle subsidiäre Arbeit leisten, dürfen nicht kriminalisiert werden. Hierzu besteht Gelegenheit im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/90/EG, wo es in Art. l Abs. 2 heißt: Jeder Mitgliedstaat kann beschließen, wegen der in Absatz 1 Buchstabe a) beschriebenen Handlungen in Anwendung seiner innerstaatlichen Rechtsvor- schriften und Rechtspraktiken keine Sanktionen zu verhängen, wenn das Ziel der Handlungen die hu- manitäre Unterstützung der betroffenen Person ist. § 76 AuslG (§ 87 AufenthGE): Es muss klargestellt werden, dass außer dem Sozialamt niemand zur Er- und Übermittlung aufenthaltsrelevanter Daten an die Auslän- derbehörde verpflichtet ist. Ärzte, Pädagogen, Sozialar- beiter, Richter usw. haben klare berufsspezifische Auf- gaben. Diese dürfen nicht zur Migrationskontrolle und Denunziation instrumentalisiert werden. i S S s A H S F S B s d s n g i s s s w A g w e s S d P ß S (C (D Alle Menschen haben eine Würde. Diese zu schützen, st eine grundlegende Aufgabe und Verpflichtung des taates, die nicht hinter dem Recht des Staates auf die icherstellung der Regelung der Zuwanderung zurück- tehen darf. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Reichel, Dr. Maria Böhmer, Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion Seib und Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU,) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (… HRGÄndG) (Tagesordnungspunkt 11) Die Reform der Studienplatzvergabe, die es den ochschulen zukünftig erlauben wird, 60 Prozent ihrer tudierenden in den bundesweit zulassungsbeschränkten ächern selbst auszuwählen, ist ein begrüßenswerter chritt in die richtige Richtung. Deshalb stimme ich der eschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, For- chung und Technikfolgenabschätzung zu der vom Bun- esrat eingebrachten 7. Änderungsnovelle des Hoch- chulrahmengesetzes zu. Unser Ziel bleibt aber die komplette Abschaffung ei- er Quotierung und des ZVS-Verfahrens in der derzeiti- en Form. Dies ist zielführender auf dem Weg zu einem nternational wettbewerbsfähigen und effizienten Hoch- chulsystem. Zudem kann die Neuordnung des Hoch- chulzugangs alleine eine umfassende Reform des Hoch- chulrahmengesetzes nicht ersetzen. Diese bleibt eiterhin notwendig. nlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingolstadt), Hans-Josef Fell und Chistine Scheel (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Ta- gesordnungspunkt 12 c) Wir stimmen dem Gesamtpaket Bundesverkehrswe- eplan zu, da es gegenüber dem alten Bundesverkehrs- egeplan eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen nthält. Dazu zählen insbesondere der Vorrang von Be- tandserneuerung vor Neu- und Ausbau bei Straßen, chienen und Wasserstraßen, die Einführung der Son- erkategorie „mit besonderem naturschutzfachlichen lanungsauftrag“ für besonders umweltkritische Stra- enbauprojekte und die Gleichstellung von Schiene und traße in der Gesamtheit der Investitionen des Bundes. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10823 (A) ) (B) ) Gleichwohl gibt es eine Reihe von Straßenbauvorha- ben, die im neuen Bundesverkehrswegeplan als vor- dringlich eingestuft sind, die wir auch weiterhin sehr kri- tisch sehen. Dazu gehört insbesondere die B 26 n – Westumgehung Würzburg – in Unterfranken. Dieses Projekt halten wir aus verkehrlichen und ökologischen Gründen für hoch bedenklich und daher für nicht vertret- bar. Angesichts knapper Mittel gehen wir trotz der Einstu- fung des nördlichen Teilstücks der B 26 n in den vor- dringlichen Bedarf nicht davon aus, dass das Projekt in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans gebaut wird, da es andere Projekte mit einem längeren Planungsvor- lauf und einer höheren Priorität gibt, die alle verfügbaren Geldmittel binden werden. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenaus- baugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Die vorliegende Endfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beinhaltet im Zusammenspiel mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes eine möglichst optimale Vernetzung der Verkehrsträger Schiene und Straße. Nur die Integration der Verkehrsträger kann mögliche Effizienzverluste verringern und ihre Leis- tungsfähigkeit erhöhen. Diesem integrativen Ansatz wird die heute beschlossene Gesetzesfassung gerecht. Das vorliegende Fernstraßenausbaugesetz ist auch ge- eignet, die zu erwartenden Zuwachsraten im europäi- schen Haupttransitland Deutschland mit einem leis- tungsfähigen Verkehrswegenetz zu bewältigen. Dies setzt allerdings auch voraus, dass wir die Voraussetzun- gen für eine dauerhafte und solide Finanzierungsbasis schaffen. Dazu wird die Anfang des Jahres 2005 star- tende LKW-Maut einen wichtigen Beitrag leisten. Die Zwischenergebnisse der Erprobung dieser neuen und in- novativen Technik sind jedenfalls positiv. Als Abgeordnete bedauere ich aber, dass es entgegen der ursprünglichen Absicht in der ersten Entwurfsfas- sung nicht gelungen ist, die Ortsumgehung Heek der B 70 in den vordringlichen Bedarf einzustufen. Die OU Heek ist das letzte noch fehlende Teilstück der B 70 zur Bundesautobahn A 31. Das bedeutet, dass die An- wohner auch in näherer Zukunft den Belastungen des (Schwerlast-)Verkehrs zur A 31 ausgesetzt sein werden. Mein Bedauern ist umso größer, da es an annehmbaren und praktikablen Lösungsvorschlägen, die OU Heek doch noch vom weiteren in den vordringlichen Bedarf zu heben, nicht gefehlt hatte. Trotz meines Einwandes stimme ich dem jetzt vorlie- genden Gesetz zu, da es insgesamt gelungen ist, den besonderen verkehrlichen Anforderungen und den Inte- ressen der Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedli- chen Regionen Deutschlands gerecht zu werden. A e ß I d d d m h d g g d k in B e s A A d n r j A n – z i f la g s F g P n le e b ö (C (D nlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstra- ßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Der Bundesverkehrswegeplan und die darauf aufbau- nden Gesetzentwürfe zum Ausbau von Bundesfernstra- en und Bundesschienenwegen werden dem dringenden nvestitionsbedarf nicht gerecht. Insbesondere wurde mit em vorliegenden Gesetzentwurf die Chance verpasst, ie Verkehrsinfrastruktur in Deutschland an dem durch ie EU-Osterweiterung gestiegenen Verkehrsaufkom- en auszurichten. Allein zu den Ausschussberatungen atte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion knapp 500 Än- erungsanträge zur Verbesserung der Verkehrssituation estellt, konnte sich aber in weiten Bereichen nicht ge- en die Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen urchsetzen. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesver- ehrswegeplans hat es im zurückliegenden Verfahren sbesondere durch die erfolgreichen Verhandlungen der undesländer sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion inzelne Verbesserungen gegeben. So konnte mit Unter- tützung der niedersächsischen Landesregierung die ufnahme der Ortsumgehungen Westerfeld (B 3) und rnum (B 3) sowie der Ortsumgehung Hameln (B 1) in en vordringlichen Bedarf erreicht werden. Diese Maß- ahmen begrüße ich ausdrücklich. Aufgrund der schwe- en fachpolitischen Mängel lehne ich den Gesetzentwurf edoch insgesamt ab. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstra- ßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Die Mehrheit des Hohen Hauses hat sich für die An- ahme des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung Drucksache 15/3412 – ausgesprochen. Auch ich ak- eptiere und unterstütze den Gesetzentwurf und stimme hm zu. Bezüglich der Nr. 1630 – NW, B 8, Wesel–Friedrichs- eld – und der Nr. 1631 – NW, B 8, Friedrichsfeld–Dins- ken – (Drucksache 15/3412, Seite 185) ist jedoch Fol- endes anzumerken: Die im angeführten Gesetzesentwurf enthaltene Ein- tufung der Bundesstraße 8 Wesel–Friedrichsfeld und riedrichsfeld–Dinslaken in den „weiteren Bedarf“ spie- elt vor dem Hintergrund der bislang unzureichenden lanungen des Landesbetriebes Straßenbau die Unan- ehmbarkeit der bislang vorgestellten Trassierungsüber- gungen wider. Entgegen der Ansicht der Behörde be- inträchtigen sämtliche Planungsüberlegungen zu der islang im „vordringlichen Bedarf“ eingestuften B 8 das kologische und städtebauliche Gleichgewicht der Stadt 10824 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Voerde in hohem Maße. Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen negativen Beurteilungen dieser Planung durch den Ausschuss bzw. Rat der Stadt Voerde in vollem Um- fange nachvollziehbar und zu begrüßen. Angesichts der infolge des Bundesverkehrswegepla- nes zu Recht erfolgten Einstufung diverser Straßenbau- vorhaben im Stadtgebiet der Stadt Wesel wird jedoch die Planung der B 8 n notwendiger sein denn je. Es wird da- her erwartet, dass – im Einklang mit den mit einem jeden Bundesverkehrswegeplan einhergehenden Einzelfall- regelungen – die Planung der B 8 ungeachtet ihrer Ein- stufung in den „weiteren Bedarf“ unverzüglich und spä- testens dann durch qualifizierte Vorlage von Unterlagen durch den Planungsträger – Landesbetrieb Straßenbau – fortgesetzt wird, wenn diesbezügliche Maßnahmen ent- weder auf dem Gebiet der Stadt Wesel oder dem auf der Stadt Dinslaken zu erwarten sind. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenaus- baugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Zur Abstimmung über das Fernstraßenausbaugesetz, in dem die Planungen zum Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, gebe ich folgende Erklärung ab: Das Fernstraßenausbaugesetz ist weder aktuell bedarfs- gerecht, noch wird es den Anforderungen an die Zukunft gerecht. Dies betrifft auch die Planungen in der Oberlau- sitz. Im Rahmen der EU-Osterweiterung sind leistungsfä- hige Straßenverbindungen nach Tschechien und Polen un- abdingbare Voraussetzung für die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region im Dreiländereck Tschechien, Polen und Deutschland. Darin sind sich alle Fraktionen einig. Wenn es konkret wird, ist die rot-grüne Mehrheit unkalkulierbar. Das zeigt sich im Vorgehen zur Westtangente Bautzen, Bundesstraße 96. Im Ausgangsentwurf des Bundesverkehrswegeplanes war zunächst die Einstufung in den vordringlichen Bedarf vorgenommen worden, weil sie eine leistungsfähige Ver- kehrsverbindung in die Tschechische Republik, insbeson- dere für den Schwerlastverkehr, schafft. Aber auch für viele verarbeitende Betriebe im Lausitzer Oberland sollte diese Verbindung die Zulieferung erleichtern. Die vorbe- reitenden Planungsarbeiten wurden in den zurückliegen- den Monaten von der Bundesregierung positiv begleitet. Kurz vor Abschluss der Ausschussberatungen hat die rot-grüne Mehrheit das Vorhaben „Westtangente Baut- zen“ überraschend vom vordringlichen in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht zurückgestuft. Dies bedeutet einen schweren Schlag für die Stadt Bautzen und die Oberlausitz. Dieser strukturschwache Raum braucht dringend eine Verbesserung der Infrastruktur. Die Tatsache, dass be- reits 1,8 Millionen Euro für Planungsarbeiten an der Westtangente Bautzen verausgabt wurden, die nunmehr verloren sind, dokumentiert die Sprunghaftigkeit rot- grüner Entscheidungen. z A u l i d z m t U A p g h B ß S P ß S b d t W j d f a k e r A w (C (D Als Wahlkreisabgeordnete sind mir viele Protestbriefe u diesem Verfahren zugeleitet worden. Ich teile die uffassung in den Briefen, dass die Kluft zwischen Wort nd Tat der eigentliche Kern für das Scheitern einer ver- ässlichen Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung mit hrer Koalitionsmehrheit ist. Durch die heutige Entschei- ung ist die Entwicklung der Oberlausitz um viele Jahre urückgeworfen. Obwohl weitere begrüßenswerte Verkehrsvorhaben eines Wahlkreises im Fernstraßenausbaugesetz enthal- en sind, lehne ich das Gesetz insgesamt wegen seiner nausgewogenheit ab. nlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marianne Tritz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Ände- rung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesord- nungspunkt 12 c) Ich stimme dem Gesamtpaket Bundesverkehrswege- lan zu, da es gegenüber dem alten Bundesverkehrswe- eplan eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen ent- ält. Dazu zählen insbesondere der Vorrang der estandserneuerung vor dem Neu- und Ausbau bei Stra- en, Schienen und Wasserstraßen, die Einführung der onderkategorie „mit besonderem naturschutzfachlichen lanungsauftrag“ für besonders umweltkritische Stra- enbauprojekte und die Gleichstellung von Schiene und traße in der Gesamtheit der Investitionen des Bundes. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Straßenbauvorha- en, die im neuen Bundesverkehrswegeplan als vor- ringlich eingestuft sind, die ich auch weiterhin sehr kri- isch sehe. Dazu gehört insbesondere die A 39 von olfsburg nach Lüneburg in Niedersachsen. Dieses Pro- ekt halte ich aus verkehrlichen und ökologischen Grün- en für hochbedenklich und daher für nicht vertretbar. Angesichts knapper Mittel gehe ich trotz der Einstu- ung der A 39 in den vordringlichen Bedarf nicht davon us, dass das Projekt in der Laufzeit des Bundesver- ehrswegeplans gebaut wird, da es andere Projekte mit inem längeren Planungsvorlauf und einer höheren Prio- ität gibt, die alle verfügbaren Geldmittel binden werden. nlage 16 Erklärung nach § 31 GO Der Abgeordneten Lilo Friedrich (Mettmann) und Hans-Werner Bertl (beide SPD) zur Ab- stimmung über die Entwürfe eines Fünften Ge- setzes zur Änderung des Fernstraßenausbauge- setzes und eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Tages- ordnungspunkt 12 c und d) Wir stimmen den Gesetzentwürfen zu. Mit der Verabschiedung beider Gesetze erhalten ichtige Straßen- und Schienenbauprojekte, die in allen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10825 (A) ) (B) ) 16 Bundesländern im „vordringlichen“ Bedarf stehen, einen uneingeschränkten Planungsauftrag. Wir möchten die weitere Umsetzung des vorliegenden Pakets an Maß- nahmen in der folgenden Planung nicht durch eine Stimmenthaltung bzw. -verweigerung unsererseits ver- zögern. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist die Vo- raussetzung für eine hohe Wohn- und Lebensqualität so- wie für wettbewerbsfähige Standortbedingungen für In- dustrie und Handel. Umso unverständlicher ist aus unserer Sicht die Rückstufung des Weiterbaus der B 229 n zwischen dem Autobahnkreuz Langenfeld (A 3/A 542) und Landwehr (B 229) vom „vordringlichen“ in den „weiteren“ Bedarf. Wir protestieren mittels Abgabe dieser Erklärung gegen die Entscheidung. Die Planungen zur B 229 n überzeugten durch ein überaus günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis und durch positive fachliche Stellungnahmen. Die Solinger und Langenfelder Bevölkerung erhoffte sich von dem Aus- bau der Bundesstraße neue Impulse für die heimische Wirtschaft und für die Attraktivität ihrer Städte. Wir haben uns auf vielfältige Weise mit den örtlichen IHKn, den Wirtschaftsverbänden und Räten für den Wei- terbau der B 229 n eingesetzt. Leider haben all unsere Bemühungen kein Umdenken bewirkt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass auf landespolitischer Ebene nicht sachliche Überlegungen zu der Entscheidung der Landesregierung NRW, die Ortsumgehung Langenfeld B 229 in den „weiteren“ Bedarf zu setzen, geführt haben können. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bernd Scheelen und Siegmund Ehrmann (beide SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbau- gesetzes (Tagesordnungspunkt 12 d) Im vorliegenden Gesetzentwurf wird unter dem Punkt „internationale Projekte“ der so genannte Eiserne Rhein benannt. Der Ausbau des Eisernen Rhein wird damit nicht beschlossen. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Wirtschaftlichkeit der Strecke und eine Vereinbarung mit den Niederlanden geprüft werden soll. Anstelle dieser Prüfung wäre es unseres Erachtens sinnvoller, wie vom Rat der Stadt Krefeld vorgeschla- gen, eine Alternativstrecke parallel zur A 40 in Planung zu nehmen. Eine Reaktivierung der historischen Trasse des Eisernen Rheins ohne umfassenden Lärmschutz leh- nen wir hingegen ab. Jeglicher Ausbau der Bahnwege um Krefeld muss von der Berücksichtigung höchster Lärmschutzauflagen abhängig gemacht werden. A E g z D k s e p v V R i z h a K z n d H D d D p n n E d A b f b k b (C (D nlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau), Andreas Storm, Patricia Lips und Dr. Michael Meister (alle CDU/CSU) sowie Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Tagesord- nungspunkt 12 d) Wir lehnen den Entwurf der Bundesregierung eines rsten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwe- eausbaugesetzes ab. In den vergangenen Monaten ist in ahlreichen Sitzungen des Verkehrsausschusses des eutschen Bundestages klar geworden, dass die Ver- ehrswegeplanung der Bundesregierung in vielerlei Hin- icht unzureichend ist. Durch die Festlegung eines zu ngen Finanzrahmens wird der Bundesverkehrswege- lan seiner eigentlichen Aufgabe – der Feststellung des erkehrsfachlich begründeten Ausbaubedarfs für die erkehrsinfrastruktur – nicht mehr gerecht. Nach Ansicht der Unterzeichner ist es jedoch für die egion Starkenburg entscheidend, dass der Halt des ICE m Darmstädter Hauptbahnhof als Fußnote in den Geset- esentwurf aufgenommen wurde. Aus diesem Grunde aben die Mitglieder der Unionsfraktion im Verkehrs- usschuss des Deutschen Bundestages den von der oalition in letzter Minute erstellten Änderungsantrag um Bundesschienenwegeausbaugesetz unterstützt. Die Unterzeichner sind jedoch der Auffassung, dass ur mit einer Formulierung „Einbindung in die vorhan- ene NBS Mannheim-Stuttgart ausschließlich über den auptbahnhof Mannheim und Anbindung des Bahnhofs armstadt an die NBS“ klargestellt worden wäre, dass ie ICE-Neubaustrecke auch über den Hauptbahnhof armstadt zu führen ist. Die Formulierung „Schienen- ersonenfernverkehr“ im Antrag von SPD und Bünd- is 90/Die Grünen stellt dies gerade nicht sicher. Vielmehr kann die Deutsche Bahn dieser Forderung ämlich bereits dadurch entsprechen, dass Inter- oder urocityzüge im Bahnhof Darmstadt halten, während ie ICE-Züge an der Stadt vorbeifahren. nlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Zusatztagesordnungs- punkt 5 a) Der vorliegende Gesetzentwurf ist von großer ver- raucherpolitischer Bedeutung und hätte daher eine aus- ührliche Erörterung im Parlament verdient gehabt. Ver- raucher sollen bei Geschäften via Internet und Telefon ünftig besser geschützt werden. Die bislang noch estehenden rechtlichen Lücken beim Fernabsatz von 10826 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Finanzdienstleitungsverträgen werden durch das vorlie- gende Gesetz weitgehend geschlossen. Dem Verbrau- cher werden hilfreiche Widerrufs- und Informations- rechte eingeräumt. Die Rolle des Verbrauchers als Marktteilnehmer und sein Vertrauen in neue Märkte sollen gestärkt werden. Wie im Aktionsplan Verbrau- cherschutz der Bundesregierung vorgegeben, sollen ver- braucherpolitische Positionen als Querschnittsaufgabe systematisch in alle Lebensbereiche eingehen. Das vorliegende Gesetz bleibt in der jetzt eingebrach- ten und zur Abstimmung vorliegenden Form allerdings in einem wesentlichen Punkt hinter dem ursprüngli- chen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck- sache 15/2946 zurück. In verbraucherpolitischer Hinsicht besonders hervorzuheben war eine neue Bestimmung, dass der Versicherungsnehmer die für das erste Versiche- rungsjahr gezahlten Prämien im Falle der Kündigung zu- rückerhält, sofern er über sein Widerrufsrecht nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß belehrt wurde. Hierdurch sollte eine wirksame und abschre- ckende Sanktion geschaffen werden, damit die Versiche- rer sich an die neuen Vorschriften halten. Nunmehr ist in den interfraktionellen parlamentari- schen Beratungen das zeitliche Moment ür die Wider- rufspflicht entfallen und die vorgesehene Sanktion somit entkräftet worden. Für eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Fi- nanzdienstleistungen mag die hier vorliegende Regelung einstweilen genügen. Der vorliegende Gesetzentwurf löst damit jedoch die bestehenden verbraucherrechtli- chen Probleme beim Abschluss von Versicherungsver- trägen nicht grundsätzlich. Der rechtzeitige Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung und der Informationserteilung bei Versicherungsverträgen ist daher bei der demnächst anstehenden umfassenden Versicherungsvertrags-No- velle ausführlich zu prüfen. Gegen die das Gesetzesvorhaben begleitende Ent- schließung des Rechtsausschusses, den Verbrauchern für den Fall des Wiederrufs regelmäßig die Rücksendekos- ten vertraglich aufzuerlegen – § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB – habe ich erhebliche Bedenken. Eine grundsätzli- che Änderung erscheint angesichts der bisherigen Erfah- rungen mit der Umsetzung der Fernsabsatz-Richtlinie 97/7/EG nicht geboten. Insofern ein Missbrauch des Wi- derrufsrechtes bei Rücksendung von Waren im Fernhan- del behauptet wird, bleibt einzuwenden, dass die Wahr- nehmung eines Rechtes nicht missbräuchlich sein kann. Ausufernde und nicht ernsthafte Bestellungen können Fernabsatzunternehmen bereits durch Abbruch der Ge- schätsbeziehungen oder mit einer Vorkasse-Vereinba- rung regulieren. Verschärfende rechtliche Regelungen, die ungezielt auch andere Vertragsgeschäfte, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, oder ehrliche Ver- braucher, die zum Beispiel die bestellte Ware bereits be- zahlt haben, treffen, sind abzulehnen. Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimme ich dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernab- satzverträge bei Finanzdienstleistungen zu. A z m t g i m d s r w i d w J D G F d v f d m m t I d b H m V A d a (C (D nlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Justiz (Justizmodernisierungsge- setz – JuMoG) – des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Be- schleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz) – des Entwurfs eines … Gesetzes zur Be- schleunigung von Verfahren der Justiz (… Justizbeschleunigungsgesetz) – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Fehler beim neuen Revisi- onsrecht korrigieren – Entscheidungsfähig- keit des Bundesgerichtshofes sicherstellen (Tagesordnungspunkt 13) Petra Pau (fraktionslos): Die Bundesregierung ruft urzeit so viele Reformen wie noch nie aus. Während an aber unter der Überschrift „notwendige Reformen“ ief in die Sozialsysteme eingreift und den Reformbe- riff umwidmet, wird im reformbedürftigen Justizwesen n einer Weise herumgedoktert, die wohl vor allem nie- andem wehtun soll. Von Modernisierung der Justiz ist hier die Rede. Mo- ernisierung klingt chic. Wer möchte nicht modern ein?! Aber wie weit kommt man mit einer Modernisie- ung, wenn diese nur noch bedingt Effekte erzielen kann, eil eigentlich eine grundlegende Reform erforderlich st, aber nur repariert wird? Kurzum: Anstelle des gefährlichen Unfugs der Bun- esregierung bei ihren so genannten Sozialreformen ürde ich mir mehr Mut und Entschlossenheit bei der ustizreform wünschen. Ich sage nur: Einführung der reistufigkeit der Justiz. Die Justizministerin Däubler- melin hatte sie zumindest noch als Ziel vor Augen. rau Ministerin Zypries hingegen, konstatierte unlängst ie Frankfurter Allgemeine, „kümmert sich nun um eine orsichtige Justizmodernisierung“. Das Justizmodernisierungsgesetz lässt einen übergrei- enden Reformansatz nicht erkennen, wie auch der Bun- esrat zu Recht kritisiert. Bei vielen Vorschlägen hat an den Eindruck: Es geht vorrangig ums Sparen. Dabei üsste nicht zuletzt dringend in die Ausstattung der Jus- iz investiert werden, damit sie effektiver arbeiten kann. n manch schönem alten Justizgebäude hat man den Ein- ruck, dass zum Teil noch mit der Erstausstattung gear- eitet wird. Modernes Arbeiten setzt aber modernes andwerkszeug voraus. So mutet es gewiss vielen Mitarbeitern der Justiz ko- isch an, wenn die Rechtsgrundlagen der gerichtlichen erfahren modernisiert werden, doch die technische usstattung und die Ausstattung mit Fachliteratur und er Zugang zu elektronischen Urteilssammlungen mehr ls zu wünschen übrig lässt. Zugespitzt kommt mir das Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10827 (A) ) (B) ) vor, als würde man einen Oldtimer auf neu gebaute Stra- ßen setzen und dann erwarten, dass er schneller fährt. In Anbetracht des umfänglichen Kleinklein der Mo- dernisierungsvorschläge bleibt mir nur die Möglichkeit, mich punktuell zu äußern. Zunächst: Zu den Änderungsvorschlägen für die Zi- viljustiz ist grundsätzlich zu bemerken, dass die bereits vom Bundesjustizministerium veranlasste Evaluierung abgewartet werden sollte, bevor Einzeländerungen an der Zivilprozessordnung vorgenommen werden, bei de- nen es sich zum Teil immerhin um Systemänderungen handelt. Hier sollte man sich doch besser bis zum Vorlie- gen gesicherter rechtstatsächlicher Erkenntnisse und ent- sprechender Empfehlungen auf die absolut unumgängli- chen Korrekturen beschränken. Insofern sind natürlich auch heute schon einzelne Än- derungen durchaus sinnvoll. Hier beziehe ich mich ins- besondere auf die Stellungnahme der Rechtsanwalts- kammer. Doch insgesamt ist das keine Lösung. Bei Ansicht der Modernisierungsvorschläge für den Strafprozess drängt sich mir – wie auch Sachverständi- gen in der Anhörung – die Frage auf, welche Vorstellun- gen die Bundesregierung vom Strafprozess hat. Wo ist der konzeptionelle Ansatz? Und wo wird das Bemühen erkennbar, nicht nur die Symptome zu bekämpfen, son- dern – soweit es mittels des Rechts möglich ist – Ein- fluss auf die Ursachen zu nehmen und damit letztlich Strafprozesse und Freiheitsstrafen zu vermeiden? So fällt auch die Stellungnahme des Deutschen An- waltvereins zum strafprozessualen Teil vernichtend aus: Für alle drei Entwürfe gilt, dass sie kein schlüssiges Reformkonzept erkennen lassen und an den Ergeb- nissen der einschlägigen Rechtstatsachenforschung, die vom Bundesministerium der Justiz in der letzten Legislaturperiode in Auftrag gegeben wurden, vor- beigehen. Die Justizministerin hat bei verschiedenen Gelegen- heiten ihre Justizmodernisierung verteidigt. Sie wendet sich vor allem gegen Tendenzen, die eine Justizmoderni- sierung in einem Atemzug mit Qualitätsverlust nennen und sie deshalb in Bausch und Bogen verurteilen wür- den. Modernisierung werde oft gleichgesetzt mit bloßem Einsparen ohne Ansehen der Folgen und mit einem Ver- lust an Justizgewährung. Diese Befürchtungen sind meines Erachtens in der Tat nicht unbegründet. Doch was mir mehr Sorge berei- tet, ist die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung in der Justizpolitik. Justiz darf nicht nur aus sich heraus, gewissermaßen immanent, modernisiert bzw. reformiert werden. Vielmehr muss die Justiz auch auf gesellschaft- liche Anforderungen reagieren und sozialen Zielen fol- gen. Wo also ist – außer dem Spar- und Beschleuni- gungsgedanken – der justizpolitische Ansatz? Der vielfach beschworene Verweis auf den abstrak- ten, verfassungsrechtlich verbrieften Justizgewährungs- anspruch der Bürgerinnen und Bürger überzeugt jeden- falls nicht. Aber vielleicht tue ich der Bundesregierung auch Unrecht. Vielleicht gibt es ihn tatsächlich, den ü r l A b w v w m h K v M J „ Ü s n 1 D g d b l d e i C C C D w F i 2 t k R f i z v S N m r g (C (D berzeugenden justizpolitischen Ansatz, und die Regie- ung hat auch auf diesem Reformfeld „nur“ ein Vermitt- ungsproblem? nlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bergschäden regu- lieren – kohlepolitische Weichenstellung vor- nehmen (Tagesordnungspunkt 18) Dieter Grasedieck (SPD): Die FDP will den Berg- au möglichst schnell abschaffen. Dazu sagen wir Nein: eil erstens Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz erlieren und zweitens die Energie der Schlüssel zur irtschaftlichen Entwicklung in der Welt ist. Deshalb uss Deutschland seine eigenen Ressourcen nutzen. Die langfristige Rahmenplanung für unsere Kohle ist eute erforderlicher denn je. Steigende Preise und leere okslager prägen das Bild in Europa. Im Jahr 2000, also or vier Jahren, kostete eine Tonne Koks auf dem Spot- arkt umgerechnet 70 Euro, heute 600 Euro. In vier ahren stieg der Kokspreis fast um das Zehnfache. Die Frankfurter Rundschau“ wählte am 28. Juni 2004 die berschrift: „Koks ist zurzeit so wertvoll wie Gold- taub.“ Aber auch der Kohlepreis für Koks hat sich in ei- em Jahr verdoppelt: 50 Euro vor einem Jahr, heute über 00 Euro. Weltweit wird mehr und mehr Energie verbraucht. ie Aufholjagd nach Wohlstand hat in Asien längst be- onnen. So führt vor allem der riesige Energieverbrauch er Entwicklungsländer zur Verdoppelung des Energie- edarfs. Größter Koksproduzent ist China mit 150 Mil- ionen Tonnen Koks. Schon heute benötigen China, In- ien, Brasilien und Pakistan über ein Viertel des Welten- rgiebedarfs in einem Jahr. Die 2,5 Milliarden Menschen n China und Indien wollen heute mehr Wohlstand. hina braucht Kohle und Koks für die Stahlproduktion. hina braucht Kohle und Koks für die Autoproduktion. hina braucht Kohle und Koks für die Kraftwerke. Deshalb steigt der Kokspreis von Monat zu Monat. iese Preisentwicklung kann in der kommenden Zeit eitergehen. 84 Prozent der Weltproduktion werden in örderländern wie zum Beispiel in China, in den USA, n Südafrika verbraucht. Das Welthandelsvolumen von 8 Millionen Tonnen verringert sich dadurch drama- isch. Geringeres Handelsvolumen und höhere Fracht- osten verstärken aber die Abhängigkeiten und schaffen isiken. China zum Beispiel reduzierte die Kohleaus- uhr in diesem Jahr auf 8 Millionen Tonnen und plant, m nächsten Jahr die gesamte chinesische Kohle selbst u verbrauchen. Deshalb brauchen wir eine sichere deutsche Energie- ersorgung durch einen Energiemix aus Braunkohle, teinkohle, Gas und regenerativer Energie. Die SPD sagt ein zu der FDP-Forderung, die Steinkohleförderung üsse schnellstens ein Ende haben. Die Bundesregie- ung hat vielmehr die Weichen für unsere Kohle im Mai estellt. Gerhard Schröder und Wolfgang Clement waren 10828 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) die Garanten für diese Politik. Die Beihilfen sind bis 2012 festgelegt. Unser Bergbau kann langfristig planen. Der FDP-Antrag gefährdet Millionen von Arbeits- plätzen; nicht nur im Bergbau und in den Kokereien. Sie gefährden auch Arbeitsplätze in Kraftwerken, im Ma- schinenbau und in der Forschung. Unsere Politik trägt zur Sicherung bei: 20 000 Ar- beitsplätze im Jahr 2012 werden auf fünf Bergwerke er- halten. Die Bergbautechnik ist eine Jobmaschine. 30 Prozent der Bergmaschinen der Welt werden in Deutschland gefertigt. Der deutsche Kraftwerksbau ist ein Exportschlager. Der Wirkungsgrad unserer Kraft- werke liegt bei 40 Prozent, in China bei 20 Prozent. Mit Unterstützung des Landes NRW ist eine Studie für 600 MW-Kohle-Kraftwerke mit einem Wirkungsgrad von 48 Prozent entwickelt worden. Wir brauchen Kohle- kraftwerke ohne CO2-Ausstoß. Erste Forschungsergeb-nisse liegen bereits vor. Diese Innovationen für unsere Zukunft dürfen nicht durch Ihren FDP-Antrag gebremst werden. Die FDP for- dert in ihrem Antrag Bergschadensregulierung. Ich wohne in einem Abbaugebiet und weiß genau, wie ver- antwortlich der Bergbau bei Schadensregulierungen am Haus vorgeht. Der Abbau unter Wohngebieten wird mehr und mehr reduziert. Bruchkanten in Wohngebieten werden vermieden. Abbaugebiete wirken sich als groß- flächige Senkung aus. Die Schäden an Gebäuden werden minimiert. Bei Senkungen in Wald- und Wiesengebieten werden ökologische Planungen und viele naturerhal- tende Maßnahmen vorgenommen. Neue Erholungsge- biete sind entstanden. Die Haldenbegrünung und -be- pflanzung wird von allen Menschen im Revier anerkannt. Der Bergbau steht zu seiner Verantwortung. Laut Emnid-Institut unterstützen 61 Prozent der Deut- schen die Kohlebeihilfe, nur 19 Prozent sind dagegen. Der neue BDI-Präsident fordert mehr Koks für unsere deutsche Stahlproduktion. Der niedersächsische FDP-Minister Sander und der ehemalige FDP-Vorsitzende Achim Rohde fordern: „Wir müssen auf unsere Kohle zurückgreifen.“ Recht haben Ihre FDP-Kollegen. Lassen Sie sich von Ihren Kollegen überzeugen! Die deutsche Bergbautechnologie ist weltweit füh- rend. 2002 exportierten deutsche Unternehmer Bergma- schinen weit über 30 Prozent der Weltproduktion. Diese wirtschaftlichen Erfolge und die erfolgreiche innovative Forschung fördern wir Sozialdemokraten auch in der Zu- kunft. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Der Bergbau trifft zukunftsweisende Beschlüsse: Kohlesockel 2012 mit 20 000 Bergleuten. Die Beihilfe- regelung wird von 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 1,83 Milliarden Euro im Jahr 2012 zurückgehen. Das ist ein Rückgang um 32 Prozent. Die Beihilfen sind zuvor bereits zwischen 1997 und 2005 fast halbiert worden. So werden die Schachtanlage Luisenthal/Saar 2006, Lohberg 2006, Walsum 2009 und Lippe/Gelsenkirchen 2010 stillgelegt. s 2 d B s i g p ü e b i n d E f W l E g z V h g s D w d s k r 1 E G l e g z k s k s z u s z k d d W k t (C (D Dr. Sascha Raabe (SPD): Zwei Milliarden Men- chen haben keinen Zugang zu Elektrizität und rund ,4 Milliarden Menschen sind für die Deckung ihrer ringlichsten Energiebedürfnisse auf nicht nachhaltige iomasse angewiesen. Was zunächst in Zahlen so abstrakt klingt, kann man ich auch konkret versinnbildlichen. Das junge Mädchen n Kolumbien kann abends nur mit den größten Anstren- ungen ein Buch bei schwachem Kerzenlicht lesen. Der olitisch interessierte Nigerianer kann keine Nachrichten ber Radio, Fernsehen oder einen Internetanschluss mpfangen. Und die dreifache Mutter in Vietnam ver- ringt täglich mehrere Stunden mit der Holzsuche, um hren Kindern eine warme Mahlzeit zubereiten zu kön- en. Anhand dieser Lebensschicksale wird die Dramatik er Energiefrage fühlbar. Der mangelnde Zugang zu nergie ist ein großes Entwicklungshemmnis nicht nur ür den einzelnen Menschen, sondern insgesamt für das irtschaftswachstum der Schwellen- und Entwicklungs- änder. Während die Hauptursache für den wachsenden nergiebedarf neben der Industrieproduktion der stei- ende Lebensstandard ist, so ist umgekehrt der Energie- ugang für den menschlichen Wohlstand unbedingte oraussetzung. Der enorme Energieverbrauch in den Industrieländern at in der Vergangenheit große Schäden in der Natur an- erichtet und trägt auch heute noch zu großen Umwelt- chäden wie beispielsweise der Klimaerwärmung bei. eshalb stehen viele Menschen dem mit steigender Ent- icklung einhergehenden wachsendem Energiebedarf er Entwicklungsländer skeptisch gegenüber. Entwicklung und Umwelt sind aber keine Gegen- ätze. Sie gehen Hand in Hand, mal zieht die eine Hand räftiger, mal die andere. Spätestens seit der Weltkonfe- enz über Umwelt und Entwicklung, UNCED, im Jahr 992 in Rio de Janeiro ist der Begriff der nachhaltigen ntwicklung – Sustainable Development – eine feste röße in der internationalen Umwelt- und Entwick- ungspolitik. Wer von den ärmsten Ländern dieser Erde ine nachhaltige Entwicklung durch erneuerbare Ener- ien fordert, muss auch bereit sein, hierfür Unterstüt- ung bei der Finanzierung zu gewähren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Was ann die Weltbank dazu beitragen, den ärmsten Men- chen den Energiezugang zu erleichtern? Welche Rolle ommt der Weltbank im Energiesektor – sei es im Roh- toffbereich oder im Bereich erneuerbarer Energien – u? Wie kann man der Kolumbianerin, dem Nigerianer nd der Vietnamesin helfen, ohne dabei der Umweltzer- törung Vorschub zu leisten? Wo ist das Gleichgewicht wischen Armutsbekämpfung und Umwelt? Und wie önnen wir dieses Gleichgewicht erreichen? Die Weltbank ist eine internationale Organisation mit em vorrangigen Ziel, Armut zu bekämpfen. Der Anteil er erneuerbaren Energien am Energieportfolio der eltbank beträgt weniger als 10 Prozent. Die Auswir- ungen von Rohstoffprojekten, beispielsweise im Ölsek- or, haben in der Vergangenheit immer wieder zu Kritik Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10829 (A) ) (B) ) von Umweltschützern und der betroffenen lokalen Be- völkerung geführt. Deshalb hat Weltbank-Präsident James Wolfensohn den ehemaligen indonesischen Umweltminister Emil Salim damit beauftragt, eine Studie über die Rolle der Weltbank im Rohstoffsektor unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Regierungsfrak- tion einen Antrag eingebracht, der sich mit den Empfeh- lungen der Salim-Studie beschäftigt. Dieser Antrag lobt an erster Stelle das Zustandekommen der Salim-Studie. Durch diesen Bericht hat ein Sensibilisierungsprozess innerhalb der Weltbank begonnen, der fortgesetzt wer- den muss. Eines hat der Bericht bereits erreicht: Er hat die Diskussion angeregt und zu einer grundsätzlich posi- tiven Reaktion in der Weltbank geführt, was der erste Antwortentwurf zeigt. Innerhalb der nächsten 30 Tage sind die Betroffenen – sowohl Vertreter der Entwick- lungs- und Industrieländer als auch die engagierte Zivil- gesellschaft – aufgefordert, mit weiter führenden Anre- gungen, konstruktiver Kritik sowie Ideen einen Beitrag zu leisten. Unser Antrag und die Debatte heute Abend sind Beiträge der deutschen Parlamentarier zu diesem Prozess. Ich möchte hier einige Forderungen aus unserem An- trag nennen, die für die Identitätsfindung und den Rol- lenwechsel der Weltbank als Leitlinien dienen sollen: Die Weltbank soll Energie- und Rohstoffprojekte nur dann fördern, wenn dadurch positive Effekte zur Ar- mutsverminderung ausgehen, Sozial- und Umweltstan- dards und die Menschenrechte eingehalten werden und somit eine „gute Regierungsführung“ – Good Gover- nance – gegeben ist. Das Portfolio der Weltbank für die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffi- zienz soll mit substanziellen jährlichen Steigerungsraten konsequent ausgeweitet werden. Wir fordern die Welt- bank auf, dass sie bei Energieprojekten die lokale Bevöl- kerung früh in die Planung mit einbezieht. Dadurch wird eine größere Akzeptanz geschaffen, um so möglichst eine umfassende Zustimmung zu erreichen. Um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetre- tenen Fälle von Korruption zu verhindern, fordern wir mehr Transparenz bei den Vereinbarungen der Privat- wirtschaft mit den jeweiligen Regierungen. Die Welt- bank soll sich dabei auf Vorschläge von Transparency International und der Extractive Industries Transparency Initiative der britischen Regierung stützen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der drittgrößte Beitragszahler in der Weltbank. Deshalb werden unsere Vorschläge in der Weltbank sicherlich auf fruchtbaren Boden fallen. An dieser Stelle möchte ich der Bundesregierung und vor allem unserer Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul ein großes Lob aussprechen, dass sie sich in den vergangenen Monaten so vehement für eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien nicht nur innerhalb der Weltbank eingesetzt hat. Als Gastgeber und Initiator der Erneuerbare-Energien-Konferenz in Bonn vor einigen Wochen hat sich der deutsche Einsatz erfolgreich bestätigt. Die Weltkonferenz hat für die glo- b f P n j c p d g U W w f z s b d g p A w v s D d g S B S h d W G r g g c d d d 1 T d s n Z 2 3 l t M 6 h S (C (D ale Energiefrage neue Akzente gesetzt. Auf dieser Kon- erenz hat der geschäftsführende Direktor der Weltbank, eter Woicke, bereits angekündigt, das Portfolio für er- euerbare Energien über die nächsten fünf Jahre um ährlich 20 Prozent steigern zu wollen. Das ist ein deutli- hes Zeichen für den Willen der Weltbank, ihre Energie- olitik nachhaltig zu verändern, aber auch ein Zeichen afür, dass sich der hartnäckige Einsatz der Bundesre- ierung im Management der Weltbank gelohnt hat. Unser Antrag zeigt, dass Armutsbekämpfung und mweltschutz sich ergänzen und nicht ausschließen. ir wollen weltweit die Abhängigkeit von Rohstoffen ie Öl überwinden und erneuerbare Energien verstärkt ördern. Sonne, Wind und Wasser stehen allen Ländern ur Verfügung, Öl hingegen nur wenigen. Unser Antrag oll helfen, dass das kolumbianische Mädchen beim Ein- ruch der Dunkelheit das Licht anknipsen und sich für ie Zukunft fortbilden kann, ohne dabei ihre Umwelt zu efährden. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch der Op- osition ein Licht aufgeht und wir gemeinsam diesen ntrag beschließen. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Eine wettbe- erbsfähige und sichere Energieversorgung ist Grund- oraussetzung für die Leistungsfähigkeit unserer Wirt- chaft und den Wohlstand in unserer Gesellschaft. eshalb setzt sich die Union für eine Energiepolitik ein, ie auf vier Säulen beruht: Wirtschaftlichkeit, Versor- ungssicherheit, Umwelt- und Klimaverträglichkeit und ozialverträglichkeit. Entlang diesen Leitlinien stellt sich für uns die Frage: rauchen wir dafür mittel- bis langfristig die deutsche teinkohle? Unbestritten ist, dass sie in der Vergangen- eit von herausragender nationaler und strategischer Be- eutung war als wesentlichen Beitrag zur Strom- und ärmeversorgung von Wirtschaft und Haushalten, als arant einer hohen Versorgungssicherheit und als Siche- ung der Unabhängigkeit vom Ausland. Vor allen Din- en war sie ein dominanter Wirtschafts- und Beschäfti- ungsfaktor. Doch ihre Rolle im Energiemix und ihre wirtschaftli- he Bedeutung haben sich in den letzten Jahrzehnten eutlich verändert. Zahlen und Fakten sprechen eine eutliche Sprache: Um 1960 gab es in Deutschland noch irekt 600 000 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau. 50 Bergwerke deutschlandweit förderten 150 Millionen onnen. Damals wurde noch rund ein Viertel der Pro- uktion exportiert. 1980 war die Zahl der Beschäftigten chon auf rund 190 000 geschrumpft und heute sind es ur noch knapp 40 000. Die Förderung sank im gleichen eitraum von 87 Millionen Tonnen auf heute rund 6 Millionen Tonnen. Die Zahl der Zechen ging von 9 auf heute neun zurück. Heute dagegen kommt ein Großteil der in Deutsch- and verbrauchten Steinkohle aus dem Ausland. Der An- eil der Importkohle nährt sich bereits der 60-Prozent- arke des deutschen Steinkohleverbrauchs von jährlich 4 Millionen Tonnen. Wie wir alle wissen, ist die Beibe- altung der heimischen Steinkohlenutzung teuer erkauft: eit Beginn der Kohlesubventionierung sind dem 10830 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Bergbau etwa 120 Millarden Euro zugeflossen. Dennoch konnte bis heute keine Wettbewerbsfähigkeit hergestellt werden. Auch für die Zukunft ist dies auf keinen Fall zu erwarten. Die durchschnittlichen Produktionskosten deutscher Steinkohle liegen gegenwärtig um das Drei- bis Vierfache über dem Weltmarktpreis. Schlicht und ergreifend ist es um ein Vielfaches teurer, die Kohle bei uns aus der Erde zu holen, als aus den Überseegruben einzuführen. Auch wenn der Weltmarktpreis derzeit schwankt und nach oben steigt, da China gerade dabei ist, die Rohstoff- weltmärkte leer zu kaufen, ist an eine wettbewerbsfähige Annährung der Preise nicht zu denken. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss schon hinterfragt werden: Welchen Sinn macht die Förderung? Sind die Argumente, die für die Förderung eines Sockel- bergbaus aufgeführt werden, stichhaltig? Ich will aus Sicht der Union gerne einige wichtige Ar- gumente aufgreifen und deren Stichhaltigkeit prüfen: Senkung der Importabhängigkeit – Sicherung der natio- nalen Versorgungssicherheit: Deutschland ist ein res- sourcenarmes Land und bleibt auf Dauer von den Welte- nergiemärkten abhängig. Noch vor dem Jahr 2010 wird Deutschland zu etwa 70 Prozent von Importenergie ab- hängig sein. Die Vorstellung einer möglichst geringen Importquote ist im Zeitalter der Globalisierung und Öff- nung der Weltmärkte Selbstbetrug. Dass dieser Umstand im Energiebereich natürlich nicht unproblematisch ist, zeigt das Beispiel Erdöl. Doch können die Bedingungen eins zu eins auf die Steinkohle übertragen werden? Ich denke nicht, denn die maßgebli- chen Krisenszenarien – Erschöpfbarkeit der Energieres- source, Kartellbildung, temporäre Lieferunterbrechung oder gar ein Totalembargo – treffen auf die Steinkohle nicht zu. Der Weltkohlemarkt zeichnet sich durch ein reichli- ches sowie geopolitisch sehr vielfältiges Angebot aus: In zahlreichen Staaten kann dauerhaft günstiger produziert werden als in Deutschland. Auch ein Zusammenschluss von Steinkohleproduzenten ist nicht zu erwarten, eine Preispolitik nach OPEC-Muster wird sich also nicht durchsetzen. Zudem zählt der Großteil der Exporteure zu den krisenpolitisch unbedenklichen Kandidaten wie etwa die USA oder Australien. Es besteht also mittel- und wohl auch langfristig nicht die Gefahr, dass der Importpreis der Steinkohle die Förderkosten der heimi- schen Kohle übersteigt. Der schlimmste Fall sollte natür- lich niemals ausgeschlossen werden. Doch selbst bei ei- ner zeitlichen Lieferunterbrechung ist die Lagerung einer strategischen Reserve die günstigere Alternative als die Aufrechterhaltung des deutschen Steinkohleberg- baus. Denn jede Tonne inländische Kohle wird mit 100 Euro subventioniert. Doch die Kosten der Lagerung liegen gerade mal bei rund einem Zehntel des Betrags. Die derzeitige Koksknappheit dient vielen als Beleg für ein Festhalten an dem Modell des Sockelbergbaus. Doch trotz Subventionen in Milliardenhöhe gelingt es nicht, den Engpass bei der Kokskohle aufzuheben und ein Ansteigen des Stahlpreises zu verhindern. a t M w u d t d m s S v g N w la r E g E m 1 e 4 2 s d r n t s E g g lu S h a k d a S v I w c 1 W g s 2 (C (D Daneben lässt sich bereits ein Ende der Boomphase uf den internationalen Stahlmärkten absehen. Kurzfris- ige Marktschwankungen gehören zu einer gesunden arktwirtschaft dazu. Der Staat sollte erst eingreifen, enn substanzielle Gefahr besteht. Davon kann derzeitig nd auch zukünftig selbst in der Koksversorgung nicht ie Rede sein. Deutsche Steinkohle als wesentlicher Beitrag im na- ionalen Energiemix? – Herr Müller, Vorstandsvorsitzen- er der RAG, schreibt: „Der bewährte deutsche Energie- ix muss zukunftssicher gestaltet werden“. Dem chließt sich die Union gerne an, zieht nur etwas andere chlussfolgerungen daraus: Die Zeit der Kohle ist selbst- erständlich längst noch nicht abgelaufen, auch wenn ir- endwann die letzte deutsche Zeche schließen sollte. ur ein Mix aus möglichst vielen Energieträgern ge- ährleistet die Sicherheit der Versorgung in Deutsch- nd. Trotz aller Bemühungen, die im Grundsatz von unse- er Partei geteilt werden, die Entwicklung alternativer nergieformen voranzutreiben, bleibt die Energieversor- ung in den kommenden Jahrzehnten auf die fossilen nergieträger angewiesen. Deren Bedeutung steigt umso ehr, wenn man bedenkt, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre gut die Hälfte der fossil befeuerten Kraftwerke rsetzt werden muss. Ob nach 2006 neben diesen rund 0 000 MW fossiler Kraftwerksleistung noch weitere 2 000 MW Kernkraftwerksleistung hinzukommen, lässt ich heute noch nicht endgültig beantworten. Brauchen wir dafür aber die deutsche Steinkohle? Wir enken, aus schon erwähnten Gründen nicht. Die Welt- eserven von 750 Milliarden Tonnen lassen für die ächsten 200 Jahre keine Versorgungsengpässe befürch- en! Die weitere Förderung der deutschen Steinkohle teht in keinem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. in zügiger Abbau der Steinkohleförderung ist deshalb eboten. Auch der Sachverständigenrat stellt in seinem Jahres- utachten aus dem Jahr 2003 fest: „Durch die Einstel- ng der Steinkohleförderung in Deutschland würde die icherheit der Energieversorgung nicht gefährdet.“ Das eißt, ohne deutsche Steinkohle gehen in Deutschland lso nicht die Lichter. Laut derzeitigem Plan wird sich die deutsche Stein- ohle schon in naher Zukunft der Bedeutungslosigkeit in er Energieversorgung nähern. Bis 2010 sinkt der Anteil m Primärenergieverbrauch auf rund 3 Prozent und am tromverbrauch auf 9 Prozent, die Steinkohle insgesamt erbleibt aber bei 22 Prozent. Für uns als Union stellten sich daher folgende Fragen: st daher die Ausgestaltung der Anschlussfinanzierung, ie sie die Bundesregierung vereinbart hat, ausrei- hend? Muss die Steinkohleförderung in 2012 noch bei 6 Millionen Tonnen liegen? Ist das nicht der falsche eg in einen hoch subventionierten „Sockelbergbau“? Im Jahr 2007 ist auf Grundlage des Ende 2006 vorlie- enden Monitoringberichts der EU-Kommission zu ent- cheiden, ob und in welchem Umfang die Beihilfen nach 010 gewährt bzw. zu welchem Zeitpunkt sie endgültig Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10831 (A) ) (B) ) eingestellt werden. Wir sehen derzeit den Korridor für das Ende der Beihilfen zwischen 2010 und 2015. Über diesen Zeitpunkt hinaus ist mit uns keine weitere Sub- ventionierung der Steinkohleförderung in Deutschland zu machen. Natürlich muss dieser Abbau sozialverträglich gestal- tet werden. Denn hinter jedem Arbeitsplatz im Bergbau steckt ein Gesicht, ein Mensch, meist sogar eine ganze Familie. Ganze Regionen in Deutschland sind vom Bergbau geprägt. Doch auch Regionen mit anderer Altindustrie haben den Strukturwandel bewältigt, und das oft erfolg- reicher ohne milliardenschwere Subventionen. Für uns geht es aber eben nicht nur um die Zukunft der Berg- leute, sondern vor allen Dingen um die Zukunft ihrer Kinder, für die wir neue Arbeitsplätze brauchen und schaffen müssen. Diese werden in der Mehrzahl nicht mehr im Bergbau liegen. Eine offene Politik, vor allen Dingen gegenüber den Menschen in den betroffenen Regionen, ist allemal ehrli- cher als das Aufrechterhalten einer jahrzehntealten Illu- sion, dass die Steinkohleförderung in Deutschland eine Zukunft hat. So fordern wir auch RAG und DSK auf, Fehleinstellungen zu vermeiden und ihre Personalpla- nung sorgfältig auf die Degression rechtzeitig einzustel- len. Unsere Zukunft liegt eben nicht im Abbau unserer knappen Bodenschätze, sondern in der Investition in Forschung und Bildung und damit in internationale wett- bewerbsfähige Technologieentwicklung, die gleichzei- tig hilft, ambitionierte Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen. Der finanzielle Spielraum für Bund und Länder, der durch die Rückführung der Beihilfen geschaffen wird, sollte unserer Meinung nach dafür genutzt werden, Zukunftsbranchen und den Strukturwandel zu fördern. Heute fördern wir mit 2 Milliarden Subventionen ein Exportvolumen von gerade mal 1 Milliarde Euro in der Branche. Ist da nicht mehr drin und kann dies nicht sinn- voller gestaltet werden? Insbesondere die Entwicklung hoch effektiver und umweltverträglicher Kraftwerke – Stichwort Clean- Coal-Technologie – kann mit den frei werdenden Mil- liarden forschungsmäßig unterstützt werden. Dies sind sinnvolle Investitionen in eine aussichtsreiche Zukunft, für den deutschen Export und auch für den Klimaschutz, ohne dabei Versorgungssicherheit in Deutschland zu ge- fährden. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich weiß nicht, woher Ihr Verlangen kommt, sich immer mit den Themen von gestern zu beschäftigen. Die kohle- politischen Weichenstellungen sind bereits gestellt. Die Koalitionsfraktionen haben sich vor kurzem auf die Finanzierung der Steinkohle bis 2012 geeinigt. Die Rah- menbedingungen bis 2010 wurden bereits nach Brüssel gemeldet. Da wir uns heute dennoch mit dem Thema befassen müssen, will ich Ihnen gerne die einzelnen Punkte des Kompromisspapiers noch einmal erläutern: Bislang hat s d g s q l S z F G a i n s v d z z d B g W 2 H a d U D – f w E G g u u z B e w K g s F f l a w O i s (C (D ich die Politik zumindest offiziell nicht in die Entschei- ungen des Unternehmens über die Standortschließun- en- und -weiterführungen eingemischt. Angesichts der ich dauerhaft abzeichnenden Folgekosten sollten wir ualitative Kriterien bei der Novellierung des Steinkoh- ebeihilfengesetzes einführen. Ziel dabei sollte sein, die tandorte (Zechen) mit den größten Folgekosten zuerst u schließen. Zu den Nachhaltigkeitskriterien gehören: mögliche olgeschäden durch Hochwasser oder ansteigendes rundwasser und die damit verbundenen Auswirkungen uf die Bevölkerung, der Energiebedarf der Zeche auch m Folgezeitraum, zum Beispiel für Pumpen über die ächsten Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte, Trinkwasserver- chwendung, die Gefahr der Absenkung und der damit erbundenen Betroffenheit der Bevölkerung. Auch die unterschiedlichen Folgekosten der verschie- enen Zechen, die durch mögliche Ausbaustufen noch unehmen werden, müssen in die Überlegungen einbe- ogen werden. Das Unternehmen sollte verpflichtet wer- en, hier für jede Zeche vergleichbare Kennzahlen bzw. ilanzen vorzulegen. Nach unseren vorläufigen Einschätzungen sind fol- ende Abschaltungsprioritäten sinnvoll: 1. Priorität: arndt/Luisental (Saar) und Walsum (Duisburg, NRW); . Priorität: West (Kamp-Lintfort, NRW), Prosper- aniel (Bottrop, NRW) und Ensdorf (Saar). Die Zeche Ensdorf im Saarland ist die – relativ zu den ndern – wirtschaftlich effizienteste. Allerdings bergen ie weiteren Ausbaustufen sehr große Gefahren für die mwelt mit starken Auswirkungen für Anwohner. urch eine Schließung von Ensdorf würde das Saarland und damit das vorletzte Bundesland – die Steinkohle- örderung einstellen. Einer der herausragenden Punkte bei der Einigung ar für uns die vorzeitige Stilllegung der Zeche Walsum. igentlich hatte dieses Bergwerk eine wasserrechtliche enehmigung bis 2012, der Rahmenbetriebsplanung ing sogar bis 2019. Eine so lange Laufzeit hätte zu nkalkulierbaren Risiken geführt. Um die Folgeschäden nd auch die Hochwassergefahr in der Region deutlich u reduzieren, haben wir darauf bestanden, dass der ergbau unter dem Rhein nun spätestens Ende 2008 be- ndet wird. Das gleicht einer kleinen Revolution;, denn erstmals erden damit auch ökologische und volkswirtschaftliche riterien sowie die Verantwortung gegenüber zukünfti- en Generationen bei einer Zechenschließung berück- ichtigt. Mit Walsum wird das Bergwerk mit den größten olgekosten vorrangig geschlossen – ein wichtiger Er- olg, wie ich finde, vor allem für die Menschen, die dort eben. Denn sie bekommen einen klaren Zeithorizont ufgezeigt, an dem das Schrecken ein Ende hat. Das ist aber kein Erfolg, auf dem wir uns ausruhen ollen. Neben Warndt/Luisental in 2006, Lohberg/ sterfeld in 2007, Walsum in 2008 und Bergwerk Lippe n 2010 wird bis 2012 noch ein weiteres Bergwerk ge- chlossen. Hier müssen die gleichen Kriterien angelegt 10832 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) werden wie bei Walsum: die ökologisch und volkswirt- schaftlich schädlichsten Zechen zuerst! Auch bei der zukünftigen Ausgestaltung der Subven- tionen haben wir einiges erreicht. Sie wurden weiter de- gressiv gestaltet: Die Bugwelle wird sofort ausgezahlt. Hätte man die Rückzahlung bis 2020 gestreckt, wären Zinsen in dreistelliger Millionenhöhe hinzugekommen. Die Subventionen werden statt monatlich nun zu Beginn des Folgejahres ausgezahlt. Damit spart der Bund circa 360 Millionen Euro. Bei der Berechnung der Subven- tionsbeträge werden die Weltmarktpreise nun stärker und zeitnäher einbezogen. Vorausgesetzt, der Weltmarkt- preis für Kohle bleibt hoch, werden damit mittelfristig Einsparpotenziale von mehreren Hundert Millionen Euro ermöglicht. Trotz der Planung, bis 2012 fünf Zechen stillzulegen, werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausge- sprochen. Das ist auch gut so. Gleichzeitig haben wir uns aber geeinigt, bestimmte Privilegien im Bergbau abzu- bauen. Dazu gehören das Übergangsgeld und die Früh- verrentung. Es kann nicht sein, dass Büroangestellten im Bergbau mit 55 Jahren ein Ruhestand fast ohne finan- zielle Verluste staatlich subventioniert wird, während dem Rest der deutschen Arbeitnehmerschaft harte Ein- schnitte in allen Bereichen zugemutet werden müssen. Deswegen werden wir die entsprechenden Richtlinien anpassen. Sie sehen, die wesentlichen Punkte sind geklärt. Es wäre sinniger, Sie würden Ihren Antrag zurückziehen. Wir haben aktuell wichtigere Fragen zu klären, als dass wir uns mit den Themen beschäftigen könnten, die längst entscheiden sind. Bevor ich es vergesse: Natürlich erwarten wir auch vom Saarland, dass es seinen Anteil am Bergbau finan- ziert. Mit welcher Begründung sollte dieses Bundesland einen gewissen Eigenanteil verwehren, den NRW unter einer schwierigeren Ausgangsituation aufbringt? Ein klares Signal zum Ausstieg aus der Steinkohleförderung habe ich aus Saarbrücken noch nicht vernommen. Dieses klare Signal vermisse ich im Übrigen auch bei Ihnen von der FDP. Zwar wollen Sie uns hier glauben machen, sie seien als tadelloser Ritter des Bundeshaus- haltes für ein sofortiges Ende staatlicher Subventions- leistungen an den deutschen Steinkohlebergbau. Aber immer wenn Ihre Kollegen in Düsseldorf mit der SPD flirten, ist es vorbei mit dem Idealismus; dann hört man wieder Formulierungen wie „langfristigen Museums- bergbau fördern“ – was auch immer Sie darunter verste- hen. Den besten Husarenritt hat jedoch Ihr Kollege Sander aus Niedersachsen hingelegt: Der Nutzung des in Deutschland insbesondere ver- fügbaren fossilen Energieträgers Kohle kommt un- ter dem Aspekt Versorgungssicherheit weiterhin eine entscheidende Rolle zu. Dem hätten Sie in seinem Amt als Umweltminister vorher mal eine Kopie Ihres Antrags zuschicken sollen. So bekam er wohl nachträglich den Aufruf, zurückzuru- d n m b w e a m d E m d t z b s s M g v j r e l d m m F D R k e s d H i d s k t S h d h F O t (C (D ern. Schließen Sie doch einmal die Debatte in der eige- en Partei ab, bevor Sie sich hier wieder vergebens ab- ühen! Christoph Hartmann (Homburg) (FDP): In den Ge- ieten, in denen Steinkohle in Deutschland unter be- ohntem Gebiet abgebaut wird, werden die Oberflächen- igentümer immer ungehaltener. Sie können nicht länger kzeptieren, dass jeder Arbeitsplatz im Bergbau jährlich it 82 000 Euro subventioniert wird und gleichzeitig urch diese staatlich subventionierten Arbeitnehmer ihr igentum zerstört wird. Gerade weil der Bergbau staatlich subventioniert ist, uss er verantwortungsbewusst mit dem Eigentum an- erer Menschen umgehen. Gerade dieser verantwor- ungsvolle Umgang findet aber nicht statt. Das zeigt sich um Beispiel darin, dass statt dem so genannten Versatz- au seit einigen Jahren der kostengünstigere Bruchver- atz betrieben wird, der aber gleichzeitig die Häuser- chäden verdoppelt. Das wollen wir stoppen. Wir Liberale wollen den enschen an Ruhr und Saar helfen. Wir wollen ihr Ei- entum sichern. Die staatlich subventionierte Zerstörung on Eigentum muss aufhören. Ich will Ihnen dazu einige Beispiele geben. Allein die ährlichen Aufwendungen für Prophylaxe und Schadens- egulierungen im Völklinger Ortsteil Fürstenhausen mit twas über 700 Häusern belaufen sich auf über 30 Mil- ionen Euro bei einem Marktwert der hier pro Jahr geför- erten Steinkohle von circa 80 Millionen Euro. Wenn an sich Fürstenhausen näher ansieht, so erschreckt an unwillkürlich. Lassen Sie uns gemeinsam durch ürstenhausen gehen. Im ersten Haus steht eine Gaswarnanlage im Keller. ie Bewohner leben in ständiger Angst, dass es durch isse zu Gasaustritt und damit zu einer Katastrophe ommen könnte. 80 Prozent der Häuser sind mit solch iner Gas Warnanlage ausgestattet. Das zweite Haus ist seit einem Jahr eine Großbau- telle. Unter das Haus werden Platten geschoben, unter ie so genannte Federbeine montiert werden, die durch ydraulik derart bewegt werden können, dass das Haus n der Waagerechten gehalten werden kann, auch wenn er Untergrund sich verschiebt. Die Bewohner des Hau- es wurden für die Zeit der Reparaturen umgesiedelt. Das dritte Haus wurde vom Bergbaubetreiber aufge- auft und steht leer, weil es ein Totalschaden ist. In Fürs- enhausen betrifft das circa 50 von 700 Häusern. All das ist trauriger Alltag in Fürstenhausen. Können ie sich vorstellen, was das, was ich hier geschildert abe, für ein soziales Leben vor Ort bedeutet, was es für ie Menschen heißt, in ständiger Angst zu leben, zu se- en, wie ihre Heimat zu einem Geisterort wird, wie reunde und Verwandte wegziehen? Das betrifft nicht nur Fürstenhausen, sondern viele rte im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, wo Zehn- ausende Menschen unter dem Bergbau unter bewohn- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10833 (A) ) (B) ) tem Gebiet zu leiden haben. Es ist Zeit, hier einzuschrei- ten. Wir wollen es tun. Die FDP-Fraktion will den Menschen helfen, weil sie machtlos sind: machtlos gegenüber dem Bergbauunter- nehmen, machtlos aber auch gegenüber der rot-grünen Bundesregierung und im Saarland gegenüber der CDU- Landesregierung. Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes, hat gesagt: Sozialverträglichkeit heißt auch, dass die legitimen Interessen der Bergbaubetroffenen auf Schutz ihres Eigentums und ihrer Gesundheit beachtet werden. Er lässt diesen Worten keine Taten folgen. Rot, Schwarz und Grün lassen die Bergbaubetroffenen im Stich. Vor der Wahl sagen sie das eine, nach der Wahl tun sie etwas anderes. Nicht so die FDP: Wir halten unser Wort. Wir haben eine Vielzahl von Initiativen in den Deutschen Bundes- tag eingebracht, in denen wir die Belange der Bergbau- betroffenen ernst nehmen. Um nur einige zu nennen: Wir haben in der letzten Haushaltsberatung die Streichung von Steinkohlesubventionen gefordert, was von Rot- Grün abgelehnt wurde. Auf unsere Initiative geht ein Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses zurück, der sich so ein Bild von den Schäden in Fürstenhausen ma- chen konnte. Und wir kämpfen mit diesem Antrag weiter für die Belange der Bergbaubetroffenen. Mit unserem Antrag wollen wir die Unausgewogenheit zwischen Bergbaube- troffenen und dem Unternehmen wenigstens in Teilen ausgleichen helfen, insbesondere die Rechte der Berg- baugeschädigten stärken. Für uns gilt eben: vor der Wahl sagen wir das, was wir nach der Wahl auch halten. Deswegen halten wir Wort und stehen dazu, den Bergbau unter bewohntem Gebiet stoppen zu wollen. Wir werden die anderen Parteien nicht an ihren Ankündigungen auf Wahlplakaten mes- sen, sondern an ihrem Abstimmungsverhalten in diesem Haus. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Große Anfrage: Situation des ökologischen Landbaus in Deutschland – Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäi- schen Gemeinschaft auf dem Gebiet des öko- logischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute über den ökologischen Landbau, seine Situation und seine Zu- kunft. Wir reden über einen der kräftigsten Wachstums- m D d e i s ü v v z Z r d a v ü p n s w P v „ t v m t w s A n c n j d d z B l v P c s w a P w m V m s (C (D ärkte, die wir haben, auf der Welt, in Europa und in eutschland. Wir reden auch über eine Branche, die in den Reihen er CDU/CSU und bei den Damen und Herren der FDP inen Beißreflex auslöst. Erklären kann ich mir diese rrationale Haltung nicht, stets wird über fehlendes Wirt- chaftswachstum geschimpft und nun haben wir einen berproportional expandierenden Sektor und schon wird ersucht, ihn in Grund und Boden zu reden. Meine Damen und Herren, stabile Flächenzuwächse on über 5 Prozent im Jahr 2003 und ein Plus von 4 Pro- ent auf 3,1 Milliarden Euro im Lebensmittelmarkt sind eugen für die richtige Richtung. Nicht grundlos kaufen sich die internationalen Nah- ungsmittelgiganten in den Bio-Markt ein: Coca-Cola, ie Danone-Gruppe, Kellogg’s, Kraft und selbst aus eher nderen Bereichen bekannte Unternehmen wie etwa No- artis oder auch Aldi, sie alle wollen direkt oder indirekt ber Tochterunternehmen an diesem lukrativen Markt artizipieren. Ich sehe in dieser Entwicklung nicht allein ur Chancen und werde aufmerksam beobachten, wie ich der Markt auf der Erzeuger- und Handelsseite ent- ickelt. Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihr roblem ist, dass Sie diesen fahrenden Zug aufzuhalten ersuchen und nach wie vor polarisieren. Spricht jemand für den Ökolandbau“, hören Sie „gegen den konven- ionellen Landbau“ heraus. Das ist meines Erachtens ollkommen unnötig und selbst der Bauernverband hat ittlerweile akzeptiert, dass der Ökolandbau seinen fes- en Platz einnimmt, und dies zu Recht. Öko ist nicht zwangsläufig besser. Auch hier können ir es mit schwarzen Schafen zu tun bekommen. Unbe- tritten ist aber wohl, dass der Umwelt grundsätzlich grarchemikalien erspart bleiben. Öko ist nicht erwiese- ermaßen gesünder, doch die geringere durchschnittli- he Schad- und Zusatzstoffaufnahme legt es doch wohl ahe. Öko ist teurer – oberflächlich betrachtet vielleicht a –, doch was bitte schön ist mit den externen Kosten, ie durch die konventionelle Landwirtschaft entstehen, och den Endprodukten nicht angelastet werden? Wer ahlt die aufwendige und teure Wasseraufbereitung, die eseitigung von Umweltschäden, die Kosten des zusätz- ichen Energie-Inputs? Der Endverbraucherpreis kon- entionell erzeugter Lebensmittel ist ein bereinigter reis und somit nicht mit Ökolebensmitteln zu verglei- hen, die wesentlich an den externen Kosten beteiligt ind. Ökologisches Wirtschaften bedeutet auch Problembe- usstsein. Wer den Schritt macht, den eigenen Betrieb uf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen, hat die robleme erkannt und logische Handlungsfähigkeit be- iesen. Die anhaltend attraktiven Wachstumsraten des Öko- arktes von derzeit global 15 bis 20 Prozent pro Jahr im ergleich zu 4 bis 5 Prozent im Gesamtlebensmittel- arkt beweisen ein enormes Marktpotenzial, das er- chlossen werden muss. 10834 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Wir können nicht zulassen, dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dieses erfolgreiche Marktsegment zerreden und ihm Schaden zufügen. Ich darf zitieren: Das Nitrofen-Problem im ökologischen Landbau zeigt auf, dass die im Öko-Landbaugesetz veran- kerten Meldepflichten nicht ausreichend sind. Bereits der erste Satz im Gesetzentwurf des Bundes- rates ist irreführend und Kanzlerkandidat Stoiber strickt gleich einen Ökoskandal aus einer konventionellen Schlamperei. Hier wurden Opfer zu Tätern gemacht und nur die strengen Kontrollen der ökologischen Lebens- mittelwirtschaft haben den Skandal aufgedeckt und so ermöglicht, die Waren aus dem Verkehr zu nehmen. Die Stunden waren zu zählen und schon posaunte die Oppo- sition in Bund und Land im Chor gegen die Agrarwende und den Ökolandbau. Nitrofen war auch ohne ihre Angriffe ein schwerer Rückschlag für den Ökolandbau. Ich höre noch die Her- ren Ronsöhr, Carstensen und Lippold feixend die Agrar- wende infrage stellen und die Ministerin zum Rücktritt auffordern, lange bevor bekannt war, wo die Wirkstoffe herkamen. Meine Herren, das war weder witzig noch konstruktiv! Zurück zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Die in- haltliche Verknüpfung des Nitrofen-Skandals mit einer Änderung des Öko-Landbaugesetzes wäre falsch und zu- dem wenig zielführend. Die vorgesehenen Änderungen hätten keinen Nitrofen-Skandal vermieden. Auch hatten wir zum damaligen Zeitpunkt eine unzureichende Ge- meinschaftsrechtslage, die sich nun geändert hat und jetzt eine ausreichende Basis für eine Novellierung des Gesetzes bietet. Wir werden die Zusammenarbeit der Kontrollstellen mit den zuständigen Behörden verbessern, die Möglich- keiten eröffnen, Informationen im Verdachtsfall zu ver- dichten, die Kontrollen weiter ausdehnen und die Buß- geldvorschriften anpassen. Diese Überarbeitung ist wichtig und ein weiterer, richtiger Schritt, den Ökoland- bau national zu entwickeln. Die intensive Aufklärung und die Heranführung der Verbraucher an die Landwirtschaft im Allgemeinen und an den Ökolandbau im Speziellen sind Maßnahmen, die ganz vorne stehen und die Nachfrage ankurbeln sollen. Hand in Hand gehen diese Informationsprogramme mit systembereinigenden Schritten im Bereich der Verar- beitungs- und Absatzstrukturen, wie sie ebenfalls im Eu- ropäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft wiederzufinden sind, der jüngst vorgelegt wurde. 21 konkrete Maßnahmen sind hier zu finden, die den ökologischen Landbau in Europa weiter entwickeln sol- len: Abbau der Hindernisse, wie der mutmaßlich hohe Preis, unzureichende Kenntnisse über die Vorteile des Bioanbaus und zudem unterschiedliche Normen, die den Verbraucher verunsichern. Ferner müssen die Bereiche der Absatzentwicklung, Markttransparenz durch Kennzeichnung und die Weiter- entwicklung der geltenden Standards in Sachen Sicher- h t d s ö g i S s d P r d t u g s s b e S g t g d s h e w d w „ s t A W u i d U b d s w n Ö g k l (C (D eit, weiterer Produktbereiche wie Wein und in der Kon- rolle beschleunigt werden. Der ökologische Landbau ist nicht zu reduzieren auf en Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzen- chutzmitteln und leicht löslichen Mineraldüngern. Der kologische Landbau ist ein Stück Agrarkultur, sie be- innt im innovativen Gedanken des Landwirts und endet n der Küche des Verbrauchers. Der Ökolandbau hat auch nicht die Aufgabe eines tellvertreters für die Ökologisierung der Landwirt- chaft, sondern er ist vielmehr Vorreiter und Leitbild. Insgesamt muss die Landwirtschaft ökologischer wer- en und hier setzen Strategien, wie das nationale flanzenschutzmittelreduktionsprogramm, die Novellie- ung der Düngeverordnung oder Cross Compliants, an. Hans-Michael Goldmann (FDP): Die FDP-Bun- estagsfraktion und ich persönlich stehen jeder Form un- ernehmerischer Landwirtschaft, die sich an einem fairen nd freien Markt orientiert, außerordentlich positiv ge- enüber. Für uns sind Prinzipien des nachhaltigen Wirt- chaftens, also des Zueinanderbringens von ökonomi- chen, ökologischen und sozialen Anforderungen, esonders wichtig. Eine fundierte, eine begründete Verbraucherschutz-, rnährungs- und agrarpolitische Position kann nie eine chwarz-Weiß-Position sein. Deshalb ist die ideologisch eprägte, aus dem Hause Künast kommende Agrarpoli- ik ein so großes Unheil für unser Land. Sie schiebt ge- en besseres Wissen bestimmte Produktionsformen in en Markt hinein, diskriminiert andere wertvolle agrari- che Produktion und drängt diese aus dem Markt. Das at den Verlust von Investitionen und Arbeitsplätzen in iner erschreckenden Größenordnung zur Folge. Gerade in der letzten Zeit hat Frau Ministerin Künast ieder diese Schwarz-Weiß-Politik an vielen Stellen eutlich werden lassen. Da soll mit Verboten gearbeitet erden, da werden Lebensmittel in „gut“ und schlecht“, „gesund“ und „ungesund“ eingestuft. Ohne achliche Grundlage werden die an den Pranger gestell- en Lebensmittel oder deren Hersteller mit Verboten und uflagen überzogen. Eine solche Politik kann nicht erfolgreich sein. Die irtschaftsergebnisse der deutschen Agrarwirtschaft nd der Ernährungswirtschaft zeigen: Eine solche Politik st auch nicht erfolgreich – ganz im Gegenteil, sie führt azu, dass immer mehr verantwortungsbewusste „grüne nternehmen“ unserem Land, ja und auch unseren Ver- rauchern, den Rücken kehren. Lassen Sie mich zu den Fakten kommen: Heute wer- en in Deutschland 4,3 Prozent der gesamten landwirt- chaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet. Damit ird deutlich, wie unrealistisch die Zielvorgabe von Mi- isterin Künast von 20 Prozent Ökolandbau bis 2010 ist. kologisch wirtschaftende Landwirte haben in der Ver- angenheit bewiesen, dass sie marktwirtschaftlich den- en und handeln. In den vergangenen Jahren ist ihnen al- erdings die Einkommensbasis nach und nach entzogen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10835 (A) ) (B) ) worden. Auch ökologisch wirtschaftende Betriebe müs- sen drastische Einkommenseinbußen hinnehmen. Eine entscheidende Ursache für diese Fehlentwicklung ist die so genannte Agrarwende. Ministerin Künast hat damit nicht nur für die konventionellen, sondern auch für die ökologisch wirtschaftenden Bedingungen die Rahmen- bedingungen falsch gesetzt. Insbesondere folgende Punkte haben zu dieser negativen Entwicklung geführt: Erstens. Subventionen für den ökologischen Landbau haben zu einer Produktionsausweitung geführt, der keine ausreichende Nachfrage gegenübersteht. Aus Sicht der FDP zeigt sich hier der Kardinalfehler der so genannten Agrarwende: Auch der ökologische Landbau kann und sollte nicht vom Staat mit Steuergeldern gegen den Markt durchgepeitscht werden. Zweitens. Zusätzlich hat sich das Biosiegel als ein „Herzstück der Agrarwende“ als eine enorme Belastung für den ökologischen Landbau in Deutschland heraus- kristallisiert. Die FDP hat von Anfang an Ministerin Künast davor gewarnt, die für deutsche Ökobauern tradi- tionell strengen Anbaurichtlinien mit dem Biosiegel zu unterlaufen. Drittens. Zudem wurde unter Mitwirkung des Bun- desverbraucherministeriums in einer Studie festgestellt, dass Lebensmittel aus ökologischem Anbau generell nicht gesünder als konventionell hergestellte Nahrungs- mittel sind. Deshalb ist eine öffentliche Förderung des ökologischen Landbaus allenfalls dort gerechtfertigt, wo dies eindeutige Vorteile für Umwelt und Tierschutz er- bringt. Ministerin Künast hat in den vergangenen Jahren und wird auch im Haushalt 2005 dramatische Einschnitte im Bereich der konventionellen Landwirtschaft vornehmen. Gerechtfertigt und notwendig ist es, dass auch im Be- reich vieler Prestigeprojekte um den ökologischen Land- bau gekürzt wird. Auch das gehört zu einer glaubwürdi- gen Haushaltspolitik. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen – Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahre 2005 – Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg (Tagesordnungspunkt 21) Angelika Krüger-Leißner (SPD): Der 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 2005 ist ein bedeutendes Datum, das wir in angemessener Weise begehen müssen. Schon die Gedenkfeiern, die im Bun- destag in der Vergangenheit anlässlich des 8. Mai gehal- ten wurden, zeigen, welche zentrale Bedeutung dieses Datum für die deutsche Geschichte und für uns heute hat. R d g J B B A d g G z d d u s Z 2 g p d d n d n i d D K t h t d D 6 W z G s u D w n d K G k s (C (D Es ist fast zwingend, in diesem Zusammenhang die ede zu erwähnen, die Richard von Weizsäcker als Bun- espräsident am 8. Mai 1985 im Deutschen Bundestag ehalten hat. Besonders seine Feststellung, dass dieser ahrestag in erster Linie und bei allem Leid ein Tag der efreiung war, hat heute noch ihre Wahrhaftigkeit und edeutung behalten. Diese Aussage war besonders im usland von enormer Wirkung. Von Weizsäcker gebührt afür heute noch unser aller Dank. Der ehemalige Bundespräsident hatte aber auch fest- estellt, dass der 8. Mai für uns Deutsche aus vielen ründen kein Tag der Freude ist – nicht nur wegen der erstörten Städte und der Vertreibung, sondern schon urch die Tatsache, dass sich dieses Datum nicht ohne en 30. Januar 1933 denken lässt. Dessen müssen wir ns bei allen Diskussionen bewusst sein. In keiner Hin- icht dürfen wir die Erinnerung aus ihrem historischen usammenhang reißen. Auch zehn Jahre später, in der Gedenkfeier am 8. April 1995, wurde dieser „Tag der Befreiung“ in an- emessener Weise begangen. Der damalige Bundesrats- räsident Johannes Rau stellte für uns Deutsche fest, ass wir „gebrannte Kinder“ sind. Darum muss – so Rau – bei uns die Schwelle höher liegen als in jedem anderen Land. Darum haben wir eine besondere Verantwortung dafür, nie zu verges- sen und nie zu verdrängen, was geschieht, wenn die Demokratie stirbt … Diese Gedenkstunde hatte auch deswegen eine beson- ere Bedeutung, weil der damalige polnische Außenmi- ister Bartoszewski zu den Rednern gehörte, ein Mann, er Auschwitz überlebt hat und auch unter dem kommu- istischen Regime für Freiheit und Wahrheit eingetreten st. Das war ein wichtiges Zeichen der Versöhnung an as wiedervereinigte Deutschland. Doch Versöhnung ist nicht möglich ohne Erinnerung. as Gedenken an das Kriegsende – und damit an den rieg selber – ist für uns heute noch von zentraler Wich- igkeit. Denn es zeigt uns immer wieder, dass unsere eutige Demokratie etwas ist, das wir immer wieder ver- eidigen müssen. Das Gedenken an die Opfer hilft uns, ie richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. eswegen gilt es auch, angesichts des vor uns liegenden 0. Jahrestages, erneut die Erinnerung in angemessener eise zu begehen und Chancen der Aufarbeitung zu nut- en. Jahrestage des Kriegsendes finden aber nicht nur in edenkfeiern des Bundestages oder des Bundesrates tatt. Sie werden auf verschiedensten Ebenen begangen nd durch die Forschung und die Gesellschaft flankiert. as bedeutet auch, dass sich die Form des Gedenkens andelt. Die weltpolitische Lage ändert sich, immer we- iger Zeitzeugen leben noch, immer mehr Ergebnisse er historischen Forschung werden veröffentlicht, das riegsende rückt immer mehr von der Erfahrung in die eschichte. Dieser Prozess ist nicht aufzuhalten. Der Forschung kommt dabei eine zentrale und oft ontroverse Rolle zu. Diskussionen wie der Historiker- treit, die Goldhagen-Debatte oder die Bewertung der 10836 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Wehrmachtsausstellung haben immer unser Gedenken beeinflusst. Zurzeit ist es wieder so, dass politische und histori- sche Perspektiven unser Gedenken beeinflussen. Nennen möchte ich hier nur zwei Dinge: erstens die in den letz- ten Jahren – auch angesichts der EU-Osterweiterung – wieder aufgeflammte Diskussion um die Bedeutung von Flucht und Vertreibung, die – besonders was das euro- päische „Zentrum gegen Vertreibungen“ angeht – zu teil- weise erheblichen internationalen Irritationen geführt hat; zweitens die Reaktionen auf das Buch „Der Brand“, das den Bombenkrieg der Alliierten gegen Deutschland behandelt. In beiden Fällen handelt es sich um ge- schichtliche Betrachtungen, in denen die Deutschen pri- mär als Opfer vorkommen. Um es gleich vorwegzuschicken: Diese Tatsache be- deutet natürlich nicht, dass dies nicht möglich sein darf. Auch das gehört zur Erinnerung. Aber es darf nicht dazu kommen, dass wir so tun, als wäre diese Form des Ge- denkens völlig neu. In den ersten Nachkriegsjahren war es sogar das vorherrschende Gedenken. Erst in den letz- ten Jahrzehnten sind die deutschen Opfer angesichts der Auseinandersetzung mit dem Holocaust in den Hinter- grund gerückt. Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass in der Öf- fentlichkeit der Eindruck entsteht, wir würden diese Teile der deutschen Geschichte isoliert betrachten kön- nen. Flucht und Vertreibung sind ohne den nationalso- zialistischen Vernichtungskrieg ebenso wenig denkbar, wie Hamburg und Dresden es ohne Coventry und Rotter- dam sind. Dies müssen wir uns bei allen Diskussionen vor Augen halten. Deswegen halten wir die Form, die die CDU/CSU, was das Gedenken angeht, in letzter Zeit vorschlägt, für falsch. Schon die Gedenkstättenkonzeption, die Sie fordern, birgt die Gefahr in sich, Opfergruppen gegeneinander auszuspielen und dem Gedenken der deutschen Opfer ei- nen isolierten Raum zukommen zu lassen. Die Reaktio- nen waren entsprechend. Ich hoffe sehr, dass Sie insge- samt von dieser neuen Geschichtsbetrachtung abrücken und mit uns wieder auf Grundlage der Gedenkstätten- konzeption des Bundes diskutieren. Ebenso wenig ist es sinnvoll, dass wir Anträge zum Gedenken an die Bombenopfer beschließen, die nicht im Zusammenhang mit den Ursachen des Krieges selber stehen. So etwas muss ja nicht apologetisch gemeint sein. Die Gefahr, dass es so verstanden wird, besteht aber durchaus. Das gilt besonders dann, wenn dieses Gedenken eine Monumentalisierung mit Mahnmalen und Ähnlichem beinhaltet. So etwas ist immer problematisch und sugge- riert, dass es um mehr gehen könnte als um das Geden- ken an die Opfer. Daher möchten wir einen anderen Weg vorschlagen, wie wir ihn in unserem Antrag beschrieben haben. Wir wollen alle Ebenen – die Bundesregierung, die Regie- r B u b g l r d d n b n D s g s C d B g z d t g w „ n g A w W n s h V g k f K b s s V r d B D n d e D s (C (D ungen der deutschen Länder und die Bürgerinnen und ürger – zu einem angemessenen Gedenken auffordern. Opfer unter der deutschen Zivilbevölkerung sind für ns dabei freilich mit eingeschlossen, denn auch sie ha- en unter dem nationalsozialistischen Terror gelitten. Es eht uns dabei nicht darum, Opfergruppen gleichzustel- en. Die Handlungsmöglichkeiten von Juden und ande- en Verfolgten waren erheblich geringer als bei dem eutschen Normalbürger. Das Gedenken muss vollstän- ig sein, will es versuchen, dem Ausmaß des Grauens ahe zu kommen. Wir wollen die Chancen nutzen, die der 60. Jahrestag edeutet. Noch gibt es Zeitzeugen, die wir befragen kön- en – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. ies muss in diesem Zusammenhang geschehen, um Ge- chichte verständlich zu machen. Gerne wären wir diesen Weg interfraktionell gegan- en. Auch wenn die Union versucht, dies anders darzu- tellen: Versuche dazu hat es gegeben. Aber CDU und SU wollten nicht von der exponierten Stellung der eutschen Opfer und der Konzeptionierung durch die undesregierung abrücken. Entsprechend vorgeschla- ene Formulierungen wie: „Wer nicht die eigenen Toten u betrauern vermag, dem glaubt niemand die Trauer um ie anderen“ führen in dieselbe Richtung wie andere An- räge der Union. Denn Trauer um die Toten hat es immer egeben und wird es weiter geben. Zu suggerieren, sie ären vergessen worden, ist schlichtweg falsch. Noch problematischer ist der Hang, das Wort Deutschland“ durch „das Dritte Reich“ oder „die Natio- alsozialisten“ zu ersetzen. Das ist eine an Apologie renzende Verwischung der deutschen Verantwortung. uf diese Weise begrenzen Sie das Unrecht auf einige enige Täter. Das ist historisch falsch. Die FDP möchte ich dabei ausdrücklich ausnehmen. ir haben Änderungsanträge der Freidemokraten über- ommen und konnten nur bei einem konkreten Vor- chlag zum Gedenken an die Bombenopfer nicht mitge- en. Allerdings möchte ich betonen, dass dieser orschlag eines internationalen Gedenkens durchaus ute Ansätze hat, die bei der Ausgestaltung des Geden- ens an den 60. Jahrestag in Teilen durchaus Eingang inden können. Es ist unser Ziel, den Zweiten Weltkrieg als zentralen omplex des europäischen Geschichtsbewusstseins zu egreifen. Wir müssen die Chancen des zusammenwach- enden Europas nutzen, unser Verständnis für den Krieg, eine Ursachen und seine Folgen erneut zu schärfen. Das erständnis für die europäische Bedeutung und den eu- opäischen Kontext ist von besonderer Relevanz. In diesem Zusammenhang ist es eine große Geste, ass der französische Staatspräsident den deutschen undeskanzler zu den Feiern zum 60. Jahrestag des -Day in die Normandie eingeladen hat. Das Verständ- is, das dem zugrunde liegt, bedeutet aus meiner Sicht, ass man uns zutraut, das Gedenken auch in Zukunft zu rhalten. Die Feststellung des Bundeskanzlers, dass der -Day ein Sieg für Deutschland war, bleibt auch ange- ichts der deutschen Opfer richtig. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10837 (A) ) (B) ) Deutschland hat eine wachsende Bedeutung auf inter- nationaler Ebene. Wir sind zu einer anerkannten Demo- kratie geworden. Viele der Länder, die jetzt der EU bei- getreten sind, haben unter dem nationalsozialistischen Deutschland unendlich gelitten. Daher ist die Freund- schaft, die uns verbindet, eine, die wir besonders pflegen müssen. Ein angemessenes Gedenken an unsere Vergan- genheit schafft hier Vertrauen nach außen und Wachsam- keit bei uns selber, was die Bedeutung unserer Demokra- tie angeht. Unser Antrag berücksichtigt diese internationale Seite ausdrücklich. Wir müssen diese Möglichkeit nutzen, dass Europa näher aneinanderrückt und immer noch Menschen da sind, die sich an den Zweiten Weltkrieg er- innern. Auf diese Weise tragen wir von politischer Seite dazu bei, dass sich Gedenken würdig und sinnvoll entwi- ckelt. Das sollte unser aller Ziel sein. Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU): Vor einem Jahr, am 5. Juni 2003, fand die erste Lesung unseres Antrages „Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg“ statt. SPD und Grüne haben seitdem wenig unversucht gelassen, eine gemeinsame Entschließung des Bundestages zu diesem ernsten und wichtigen Thema zu verhindern. In der Sitzung des Bundestagsaus- schusses für Kultur und Medien vom 16. Juni 2004 ha- ben wir die Stationen dieser unguten Verweigerung do- kumentiert. An SPD und Grüne: Diese Verweigerung war einer vor unserem Volk verantwortbaren Erinne- rungskultur der Bundesrepublik Deutschland nicht ange- messen. Selbst zu Ihrem eigenen Antrag, den Sie nach Mona- ten des Hin und Her und dann des völligen Verstummens endlich zu Papier brachten, haben wir eine Einigung mit folgenden Ergänzungen angeboten: Das Land ist sich aber auch schuldig, der eigenen Opfer zu gedenken. Sie müssen Bestandteil der ge- meinsamen Erinnerung sein. Wer nicht die eigenen Toten zu betrauern vermag, dem glaubt niemand die Trauer um die anderen. Der Deutsche Bundestag wird sich zu diesem Gedenken am 13. Februar 2005 in der Dresdner Frauenkirche versammeln. Obwohl der Vorschlag eines Gedenkens des Bundes- tages am 13. Februar 2005 in Dresden aus Ihrer Mitte kam, haben Sie auch den diesbezüglichen Teil des An- trages gleich wieder abgelehnt. Selbst das ging Ihnen zu weit. Hier taucht wieder die Weltanschauung der natio- nalen Selbstverachtung auf, wie wir sie von den 68ern zur Genüge kannten und von der wir annahmen, Sie hät- ten sich davon befreit. Diese Sicht der Dinge ist so arm- selig. Wir sind über die Gefühllosigkeit von Rot und Grün hinsichtlich der Opfer des Bombenkrieges fas- sungslos. Die Verweigerung eines angemessenen Geden- kens durch die Mehrheit des Deutschen Bundestages ist unerhört. Vielleicht sollten Sie sich mit einer dieser Tage publi- zierten Veröffentlichung des Deutschen Ärzteblattes (2. Juli 2004) unter dem Titel „Kriegskinder im Alter – Die psychosozialen Folgen einer Kindheit im Zweiten W t li 7 L r te D g b m d a d H b P z W h t a g r E n e ti S s 1 g V K r d 5 M s 4 V v in w s u s f e O T g (C (D eltkrieg wurden lange Zeit nicht wahrgenommen oder abuisiert“ befassen. Dort heißt es, dass als passiv Betei- gte – bei Kriegsende unter 18-jährig – heute noch ,9 Millionen Männer und 8,73 Millionen Frauen am eben sind. Nicht dass SPD und Grüne generell von der Erinne- ungskultur und vom Leid der Opfer nichts wissen woll- n: Am gleichen Tag, dem 16. Juni 2004, da Sie den eutschen selbst das kleinste Gedenken des Bundesta- es an die Opfer des Bombenkrieges verweigerten, rachten Sie ein umfängliches Antragswerk ins Parla- ent ein, mit dem Titel „ Zum Gedenken an die Opfer es Kolonialkrieges im damaligen Deutsch-Südwest- frika“. Damit wollten Sie – schrieben Sie den Mitglie- ern des Hohen Hauses – „den Opfern (der Völker der erero und der Nama) ihre Würde und Ehre wiederge- en“. Begreifen Sie wirklich nicht, dass solche ethischen ostulate durch Ihre heutige Verweigerungshaltung wangsläufig ins Peinliche abgleiten? Wer die ganze elt umarmen will, aber die eigenen Leute vergisst, der andelt inhuman, selbst wenn er das Gegenteil behaup- et. Waren wir uns nicht einig, dass Erinnerung nichts uslassen darf und dass es eine halbe Erinnerung nicht ibt? Wir dachten, es sei Gemeingut einer von der Wah- ung der unveräußerlichen Menschenrechte bestimmten rinnerungskultur, dass auch gegen die Bevölkerung ei- es moralisch unterlegenen Unrechtsregimes nicht alles rlaubt ist, auch wenn diese Bevölkerung deutscher Na- on ist. Vom Bombenkrieg waren 30 Millionen deutsche tadtbewohner betroffen. Die daher rührenden Traumata ind bis heute akut. Dabei wurden 160 Städte und an die 000 Ortschaften bombardiert. Diese Bombardierun- en, die nach heutiger Rechtslage und auch nach dem orkriegsverständnis der zivilisierten Welt ein schweres riegsverbrechen waren, führten zum Verlust des histo- ischen Antlitzes der deutschen Stadt. Die Zerstörung er deutschen Innenstädte betrug in der Regel zwischen 0 und 90 Prozent. Dabei wurden über eine halbe illion Zivilpersonen getötet – verbrannt, erstickt, zer- tückelt – über 70 000 Kinder, übrigens auch über 0 000 Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene. Unser Volk befasst sich zu Recht mit der deutschen erantwortung um die Furcht und das Elend, welches om Dritten Reich ausging. Jeder Deutsche ist darüber einem Teil seines Herzens traurig bis er stirbt. Aber ir verbitten uns in aller Form, die Erwähnung der grau- amen Vorgänge des Bombenkrieges auch der Alliierten nd der Opfer dieser Kriege in einen zwanghaften Zu- ammenhang mit einer revisionistischen Geschichtsauf- assung zu bringen. Frau Kollegin Erika Steinbach, der ich heute für ihr rinnerungskulturelles Engagement für die Millionen pfer von Flucht und Vertreibung danke, hat mich dieser age auf einen Text von Carl Zuckmayer aufmerksam emacht: 10838 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Deutschland ist schuldig geworden vor der Welt. Wir aber, die wir es nicht verhindern konnten, ge- hören in diesem Weltprozess nicht unter seine Rich- ter. Zu seinen Anwälten wird man uns nicht zulas- sen. So ist denn unser Platz auf der Zeugenbank, auf der wir Seite an Seite mit unseren Toten sitzen, und bei aller Unversöhnlichkeit gegen die Peiniger und Henker werden wir Wort und Stimme immer für das deutsche Volk erheben. Zugelassene, berufene und vor allem gewählte An- wälte des deutschen Volkes sind heute wir, die Mitglie- der des Deutschen Bundestages. Unser politisches Man- dat gilt niemand anderem als diesem einen deutschen Volk. Mit einem anderen „deutsch geborenen Geist“ – Thomas Mann in seiner Selbstbeschreibung in „Deutschland und die Deutschen“ – halten wir fest, dass es nicht zwei Deutschland gibt, ein böses und ein gutes, sondern nur eines, dem sein Bestes durch Teufelslist zum Bösen ausschlug. Darum ist es für einen deutsch geborenenen Geist auch so unmöglich, das böse, das schuldbeladene Deutschland ganz zu verleugnen und zu erklären: Ich bin das gute, das edle, das gerechte Deutschland im weißen Kleid, das böse überlasse ich euch zur Ausrottung. Nichts von dem, was ich Ihnen über Deutschland zu sagen oder flüchtig anzudeuten ver- suchte, kam aus fremdem, kühlem, unbeteiligtem Wissen; ich habe es auch in mir, ich habe es alles an eigenem Leibe erfahren. Unser heutiges weißes Kleid, das wir mit so viel Stolz in aller Welt herumzeigen, rechtfertigt nicht, den Toten die Erinnerung und damit die Ehre zu nehmen. Hören Sie endlich auf, ständig Ethik und Heuchelei zu ver- wechseln! Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Heute ist ein Abend gegen das Vergessen. Denn Vergessen tötet. Heute ist ein Abend gegen das Verdrän- gen. Denn was wir verdrängen, kommt zurück. Der 8. Mai 2005 ist der 60. Jahrestag des Kriegsendes in Deutschland, des Endpunktes des Zweiten Weltkrie- ges hier in Europa. Der vorliegende Antrag dient der Vorbereitung auf den bevorstehenden Gedenktag. Dieser kann und soll Anlass sein, insbesondere in der jüngeren Generation das Bewusstsein über die Ursachen, die Ge- schichte und die Folgen des Zweiten Weltkrieges wach zu halten, so wie es der scheidende Bundespräsident Johannes Rau in seiner heutigen Rede angemahnt hat. Wenn ich allerdings die öffentlichen Debatten in den letzten Wochen und Monaten – beispielsweise zum Ge- denkstättenkonzept der Union oder zu Martin Hohmann – Revue passieren lasse, dann muss ich sagen: Auch ein Teil der älteren Generationen hat eine solche Auseinan- dersetzung mit dem 8. Mai – trotz der Weizsäcker-Rede von 1985 – immer noch oder schon wieder nötig. Der 8. Mai ist für mich zuallererst ein Tag der Befrei- ung: ein Tag der Befreiung der Menschen in Deutsch- l M d l L e R l d d D D 1 n d d u s n s F A a d V d s n u U g d b L i t d t k e g L D u h g d a o z d l (C (D and und in der Welt vom verbrecherischsten Regime der enschheitsgeschichte. Der 8. Mai ist für mich ein Tag der Erinnerung und er Trauer: der Erinnerung an und der Trauer um unsäg- iches Leid, die Ermordung der europäischen Juden, das eid der Menschen in den besetzten oder ausgebombten uropäischen Städten, die insgesamt 50 Millionen Toten. Der 8. Mai ist für mich ein Tag des Rückblicks: eines ückblicks auf die deutsche Nachkriegsgeschichte, die ange – viel zu lange – die Zeit von 1933 bis 1945 ver- rängte. Der Antrag ist deshalb auch ein Signal gegen as Verdrängen und Vergessen. Der 8. Mai ist für mich auch ein Tag des Ausblicks. er 8. Mai 1945 ist nicht vom 1. Mai 2004 zu trennen. as eine Datum gäbe es nicht ohne das andere. Der . Mai 2004 – der Beitritt von zehn Staaten zur EU – sig- alisiert: Die Teilung Europas, die aus der Konsequenz es Zweiten Weltkrieges entstanden ist, wurde überwun- en. Der Eiserne Vorhang wurde endgültig abgehängt nd er ist in der Rumpelkammer der Geschichte ver- chwunden. Von Beginn an waren SPD und Bündnis 90/Die Grü- en bereit, einen gemeinsamen Antrag mit der Oppo- ition zu formulieren. Änderungsvorschläge von der DP sind dabei in der Diskussion im Ausschuss in den ntrag eingegangen. Die Union hingegen beharrte fast usschließlich auf einem herausgehobenen Gedenken an ie deutschen Opfer im Bombenkrieg und bei Flucht und ertreibung. Sie betreibt damit den Versuch eines Para- igmenwechsels im Umgang mit der deutschen Ge- chichte. Diese Geschichtspolitik ist mit SPD und Bünd- is 90/Die Grünen nicht machbar – nicht an dieser Stelle nd auch an keiner anderen. In dem ebenfalls vorliegenden Antrag fordert die nion die Bundesregierung auf, ein Konzept vorzule- en, wie der Opfer des Bombenkriegs angemessen ge- acht werden soll. Ich bin erstaunt über den Antrag. Oft eruft sich gerade die Union auf die Kulturhoheit der änder. Gerade in diesem Fall existiert in den Ländern, n den Städten ein großer Reichtum an Erinnerungskul- ur. Vor Ort erinnern sich die Bürgerinnen und Bürger an ie Opfer in der Zivilbevölkerung, an die Zerstörung his- orischer Altstädte. Dafür braucht es wahrlich kein büro- ratisches Regierungskonzept. Die Damen und Herren von der Union wollen doch igentlich auch etwas ganz anderes. Unter dem Oberbe- riff des Opfergedenkens wollen sie alle zu Opfern und eidtragenden erklären, die historische Verantwortung eutschlands entsorgen, Geschichte einseitig verkürzen nd aufhören zu differenzieren. Natürlich macht eine istorische Differenzierung auf der Ebene der Leidens- eschichte des Einzelnen keinen Sinn – auf der Ebene er historischen Gesellschaftsverbrechen aber schon. Deutlich zeigt der Antrag der Union diesen Mangel n Differenzierung von Ursache und Wirkung, indem er hne Verweis auf die Kriegsverbrechen des Nationalso- ialismus, auf den Vernichtungskrieg im Osten oder auf ie vorangegangenen Bombardierungen polnischer, hol- ändischer oder englischer Städte auskommt. Wer Ge- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10839 (A) ) (B) ) schichte nicht mehr einbettet, wer Geschichte nicht mehr differenziert betrachtet, wer stattdessen einseitig ver- kürzt, der muss sich vorwerfen lassen, dass er historische Verantwortung nur noch entsorgen will. Auf den Weg ins Plenum komme ich, kommen sie, kommen wir alle an den Graffiti der russischen Soldaten vorbei, die diese vor 59 Jahren als Botschaft des Überle- bens, des Sieges und der Freude hinterlassen haben. Heute, aus Anlass dieser Debatte, habe ich mir die Graffiti erneut bewusst angeschaut, die Augen geschlos- sen und mir vorgestellt, wie es hier vor 59 Jahren ausge- sehen haben mag. Ich war und ich bin berührt über diese Vorstellung und vor allem darüber, was heute aus diesem Ort geworden ist: ein transparentes Signal für unsere De- mokratie, ein Ort des streitbaren Diskurses und von de- mokratischen Entscheidungen. Darüber bin ich, sind Sie, sind wir sicher bei allen Differenzen gemeinsam froh. Die Graffiti bleiben gleichzeitig eine Mahnung, aus der Geschichte zu lernen und Verantwortung für die Vergan- genheit anzuerkennen, um damit die Zukunft zu gestal- ten. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Es ist Teil der deutschen Befindlichkeit, dass der Bundestag nicht die Kraft oder zumindest die Zeit hat, die parlamentari- sche Debatte und Entscheidung über Inhalt und Form ei- nes würdigen Gedenkens zum 60. Jahrestag des Kriegs- endes bzw. der Opfer des Bombenkrieges anders als auf eine halbe Stunde am späten Abend zu terminieren, so- dass alle Redner veranlasst sind, ihre Reden zu Protokoll zu geben. Ich bin sicher, in jedem anderen Parlament würde dieser Thematik ein würdigerer Rahmen verlie- hen. Ich möchte also auf diesem Wege die Voten der FDP- Fraktion zu den beiden Anträgen und unserem Ände- rungsantrag begründen: Der Unionsantrag hat sich durch Zeitablauf bedauerli- cherweise erledigt. Aber auch wegen der Exklusivität des Gedenkens an deutsche Bombenopfer kann die FDP- Fraktion diesem Antrag nicht die Zustimmung erteilen, sondern enthält sich der Stimme. Der Antrag von Rot-Grün („Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahre 2005“) ist nach den von der FDP- Fraktion initiierten Änderungen bei der Ausschussbera- tung akzeptabel in dem, was er enthält. Er wird aber in- akzeptabel in dem, was er auslässt. Bereits bei den Beratungen im Ausschuss hatte die FDP-Fraktion einen Ergänzungsantrag gestellt, wonach auch der Millionen von Opfern insbesondere unter der Zivilbevölkerung in Form von gemeinsamen Gedenk- veranstaltungen mit unseren europäischen Nachbarn ge- dacht werden solle. Diesen Ergänzungsantrag, den wir heute erneut zur Abstimmung stellen, haben SPD und Grüne abgelehnt – schlimmer noch: Sie sind hierfür jede nachvollziehbare Begründung schuldig geblieben. Es ist ganz offenbar die von deutschen Intellektuellen 68er Provenienz hochgehaltene These, deutsche Opfer seien selbst schuld, schließlich hätten sie Hitler an die Macht gebracht. e d n b a l i „ v r g d w w v g u f W v k w g A c a V w D J s „ l b e g t H n k a i a w n n d d e (C (D Besonders deutlich zum Ausdruck kam diese Haltung rst kürzlich wieder in einer Stellungnahme der Leiter er KZ-Gedenkstätten. Hierin wird der Wunsch nach ei- em Gedenken an die zivilen Bombenopfer als „Wieder- elebung des deutschen Opfermythos“ bezeichnet, der n „überwunden geglaubte (west-)deutsche Schuldent- astungsmechanismen“ anknüpfe. Die Reduktion der Er- nnerung auf ein würdiges Gedenken aller Opfer bereite revisionistischen Geschichtsbildern“ den Weg. In aller Deutlichkeit: Ich halte dies für ideologisch erbrämte Gefühlskälte, zudem zynisch und selbstge- echt. Ich frage mich: Wie würden sich diese Männer ei- entlich verhalten, wenn ihre eigenen Frauen oder Kin- er im Bombenhagel verbrannt wären? Wollen wir irklich Opfer nach ihrer Nationalität sortieren? Wollen ir wirklich jedem Opfer, auch Kleinkindern und Babys, orhalten, sie seien schuld an Hitler, wofür der Tod die erechte Strafe sei? Unsere liberale Antwort ist eine andere: Lassen Sie ns gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn und rüheren Kriegsgegnern aller zivilen Opfer des Zweiten eltkrieges gedenken. Das könnte zum Beispiel in Form on europäischen Gedenkveranstaltungen in der Frauen- irche in Dresden und anderen Stätten der Zerstörung ie zum Beispiel in Coventry, Rotterdam und Warschau eschehen. Kein Demokrat leugnet die Schuld Deutschlands am usbruch des Zweiten Weltkrieges und am unermessli- hen Leid Millionen Unschuldiger. Dies enthebt uns ber keineswegs unserer politischen und menschlichen erantwortung, aller Opfer dieses Weltkrieges gleich elcher Nationalität in würdiger Form zu gedenken. iesen demokratischen Grundkonsens müssen wir 60 ahre nach dem Kriegsende in Deutschland endlich her- tellen. Ich erinnere Sie an Günter Grass, der es sich selbst als bodenloses Versäumnis“ vorgeworfen hat, zu den Qua- en der Zivilbevölkerung zu lange geschwiegen zu ha- en, aber auch an das Eingeständnis von Antje Vollmer, s sei „kein Ruhmesblatt“ gewesen, wie sie und ihres- leichen sich bei der Aufarbeitung historischer Wahrhei- en geirrt haben. Es wäre beschämend, ein Armutszeugnis für dieses aus, wenn wir über Inhalt und Form eines angemesse- en Gedenkens an den 60. Jahrestag des Kriegsendes eine Übereinstimmung herstellen könnten. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Der Regierungs- ntrag mit dem Titel: „Der 60. Jahrestag des Kriegsendes m Jahr 2005“ sollte eigentlich am 8. Mai dieses Jahres, m Tag der Befreiung, behandelt werden, doch leider urde er von den Fraktionen von der Tagesordnung ge- ommen, was auch eine politische Aussage ist. Ich freue mich trotzdem, dass die Regierungsfraktio- en einen Antrag zur Vorbereitung des 60. Jahrestages er Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus in en Bundestag eingebracht haben. Ihr Antrag hebt sich rfreulich vom Antrag der CDU ab. 10840 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Der CDU-Antrag ist überschrieben: „Gedenken an die Opfer des Bombenkrieges im Zweiten Weltkrieg“. Allerdings finde ich es schon verwunderlich, dass die CDU ein Konzept der Bundesregierung zur Erforschung des Bombenkrieges erwartet und sich dabei nur auf die Zerstörung deutscher Städte bezieht. Warum wollen Sie nicht auch das Schicksal der Menschen erforschen, die durch deutsche Bomber in den Städten der Sowjetunion, Polens und Großbritanniens Opfer geworden sind? Die CDU hat bereits in anderen Anträgen bewiesen, dass sie die deutsche Geschichte neu schreiben möchte. Die CDU-Anträge zeigen auch an der CDU-Basis Wir- kungen. Ein Beispiel: Der Chef der CDU-Fraktion im Kreistag von Spree-Neiße, Herr Egon Wochatz, besuchte am D-Day die alten Kameraden der SS-Division „Frundsberg“, die in der Normandie gegen die Alliierten gekämpft hatten. Meine Damen und Herren von der CDU, ich weiß, dass Sie versuchen, den rechten Rand der Gesellschaft in das demokratische Spektrum einzubinden – aber bitte doch nicht dadurch, dass Sie diesen Menschen nach dem Munde reden! Sie müssen hier offensichtlich noch viel Bildungsarbeit leisten. Bei Leuten wie Wochatz hilft wohl auch die beste Bildungsarbeit nichts, von diesen Leuten muss sich die CDU einfach trennen. In diesem Zusammenhang ist die Feststellung im An- trag von SPD und Grünen besonders wichtig, dass im Zentrum der Auseinandersetzung mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges … dabei die Tatsache ste- hen (muss), dass der von Deutschland begonnene Eroberungs- und Vernichtungskrieg in der national- sozialistischen Diktatur begründet war und die Be- freiung von dieser Diktatur erst durch die deutsche Kriegsniederlage möglich wurde. Der Nationalsozi- alismus war damit auch Voraussetzung für die euro- päische und deutsche Teilung nach 1945 …“ Ich stimme auch mit der Feststellung überein, dass es nicht zugelassen werden darf, dass Ursachen und Wir- kungen vertauscht und die ganz unterschiedlichen Gründe, aus denen Men- schen zu Opfern wurden, … verwischt werden. Eine Tendenz, die sich leider auch in dem Antrag der Regierungsfraktionen findet, ist, die brutalste und men- schenverachtendste Diktatur in der Geschichte der Menschheit immer wieder mit der DDR ins Verhältnis zu setzen. Die Aufgabe aller demokratischen Kräfte ist es, den 60. Jahrestag der Befreiung so vorzubereiten, dass da- raus ein besseres historisches Verständnis und vor allem mehr Zivilcourage erwächst. Abschließend will ich darauf verweisen, dass die PDS-Fraktion im Bundestag in der letzten Legislaturpe- riode einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht hat, den 8. Mai zum Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus zu erklären. Der Antrag wurde damals abgelehnt. Wir werden uns damit nicht abfinden und immer wieder diesen Gedenktag einfordern. A d S S m ü l S S d B V d l C t u z d w R s L R V s w R s G w g W D s t O D s t B u d T z n j L S (C (D nlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine schnelle Überwindung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise in Venezuela (Tagesord- nungspunkt 23) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Es ist gut, ass sich der Deutsche Bundestag heute erneut mit der ituation in Venezuela befasst. Ich habe es an dieser telle in den zurückliegenden Venezuela-Debatten im- er wieder gesagt: Wenn es etwas gibt, was auf Chavez berhaupt noch Eindruck macht, so ist das internationa- er Druck und internationale Aufmerksamkeit. In diesem inne danke ich Ihnen allen, dass wir trotz der späten tunde diese Debatte heute auch tatsächlich führen und amit zum Ausdruck bringen, dass wir als Deutscher undestag ein wachsames Auge auf die Entwicklung in enezuela haben. Ich teile Ihre Freude und Erleichterung darüber, dass as Reparo störungsfrei ablief und sein Ergebnis von al- en Seiten anerkannt wurde. Ich halte es für eine große hance für Venezuela, die inzwischen seit Jahren anhal- ende tief greifende Spaltung des Landes zu überwinden nd den Konflikt mit demokratischen Verfahrensweisen u lösen. Es ist gut, dass sich die Oberste Wahlbehörde en fortgesetzten Einflussversuchen des „officialismo“ idersetzt und ihre Unabhängigkeit verteidigt hat. Das eferendum gibt dem venezolanischen Volk die Chance, elbst darüber zu entscheiden, auf welchem Weg sein and in die Zukunft gehen soll. Schon der Erfolg des eparo ist deshalb ein echter Sieg für die Demokratie in enzuela. Ich will aber auch klar sagen: Ohne die strenge Auf- icht von OAS und Carter-Zentrum, ohne die allzeit ge- ahrte internationale Öffentlichkeit hätte die Chavez- egierung sich dem Willen der Bevölkerung sicher nicht o leicht unterworfen. Ohnehin ist unter demokratischen esichtspunkten schon wieder recht fragwürdig, mit elcher Propaganda und mit welchen Methoden das Re- ime das Referendum vorbereitet. Die internationale ahlbeobachtung wird von der Regierung diskreditiert. ie oberste Wahlbehörde hat den Beobachtern untersagt, ich zum Ablauf des Referendums zu äußern. Gleichzei- ig mobilisiert Chavez alle staatlichen Institutionen und rganisationen und spannt sie ein für seine Kampagne. ie Medien im Land müssen weiterhin per Zwangs- chaltung Wahlwerbung für Chavez verbreiten. Opposi- ionspolitiker werden weiterhin juristisch verfolgt, mit eleidigungen und Polemik überzogen. Auch der Streit m den Zeitpunkt des Referendums lässt befürchten, ass Chavez wohl noch weitere Winkelzüge aus der rickkiste ziehen wird, um das Referendum bei Bedarf u torpedieren. Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Antrag icht einfach über gerade diesen Punkt hinweggeht, der a immerhin geeignet ist, das Referendum insgesamt ins eere laufen zu lassen. All das zeigt, dass die Einhaltung der demokratischen pielregeln in Venezuela keineswegs eine Selbstver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10841 (A) ) (B) ) ständlichkeit ist und dass die größten Hürden auf dem Weg zu einer neuen politischen Normalität und zu einem neuen „consenso pais“, wie ihn die demokratische Op- position anstrebt, noch bevorstehen. Ich werde zum Zeitpunkt des Referendums in Vene- zuela sein und die Lage beobachten. Ich bin froh darü- ber, dass die Europäische Union eine eigene Wahlbeob- achtermission erwägt und diese derzeit auch mit der Unterstützung der Bundesregierung vorbereitet. Die in- ternationale Beobachtung wird einmal mehr der Schlüs- selfaktor für den geordneten Ablauf des Referendums sein. Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU): Wir werden dem heute zu behandelnden Antrag der Regierungskoali- tion nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Der einleitende Text des Antrages führt zwar einige rich- tige Tatsachen auf, ist aber insgesamt zu undifferenziert, zu einseitig zulasten der Opposition, was die Verant- wortlichkeit für die Polarisierung im Lande angeht, und geradezu verharmlosend, was die Verantwortlichkeit von Hugo Chavez für die schleichende Abschaffung der De- mokratie und der Menschenrechte belangt. Der prinzipi- ell richtige Forderungskatalog vermag diesen Antrag lei- der nicht zu retten. Im Punkt 1 Ihrer Begründung haben Sie versäumt, auf die besondere Verantwortung von Präsident Chavez selbst für die Verschärfung sowohl von Ton als auch von Inhalt der Auseinandersetzung hinzuweisen. Chavez selbst hat in einer Regierungserklärung vor dem Parla- ment ausgeführt, dass es ihm gerade um den System- wandel bei Wirtschaft und Justiz geht. Zu Recht führen Sie aus, dass die strukturellen Ursa- chen der politischen Krise in den Legitimitätseinbußen der traditionellen Parteien begründet liegen. Hier sollte man durchaus erwähnen, dass dies AD, COPEI und MAS sind. Geradezu beiläufig erwähnen Sie in Ihrem Antrag den Putsch des Hugo Chavez, der, daran sei erinnert, über 100 Menschen das Leben kostete. Auch im weiteren Verlauf wird Chavez einseitig beleuchtet. Sie lassen es einfach unerwähnt, dass der Verfassungsentwurf, den er präsentierte, nicht nur das von Ihnen erwähnte „Feigen- blatt“ der Stärkung von Beteiligungs- und Schutzrechten für die indigenen Bevölkerungsgruppen enthielt, son- dern insbesondere auch einschneidende Änderungen be- sonders zu Fragen des Militärs, als da wären: Der Präsi- dent ist alleiniger Oberbefehlshaber der Streitkräfte, dem Militär obliegt die Verantwortung für die integrale Ent- wicklung des Landes, Ausschluss des Parlaments in Fra- gen der Beförderungen ab Oberst, Verminderung parla- mentarischer Möglichkeiten durch Einführung eines Einkammersystems, der „Rat der Bundesstaaten“ ist al- lein abhängig vorn Präsidenten. Es ist nur eine Kleinig- keit, aber sie passt ins Bild: Auch die geringe Wahlbetei- ligung, die die von Ihnen erwähnten 60 Prozent bei der Chavez-Wahl im Juli 2000 ermöglichte, verschweigen Sie. Im Übrigen: Gerade als deutsche Parlamentarier sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen, dass eine de- m f d D e d A r ti s z h in E d M u d D d z B d a g n g z e k v v la s w E V s w je f D ta ü v a – C I D T w s is g w (C (D okratische Wahl kein alles legitimierender Deckmantel ür das Verhalten danach ist. Nicht der Reformeifer der Regierung Chavez, son- ern die unverhohlene und offene Propagierung und urchsetzung der „Bolivianischen Revolution“ im Sinne ines Systemwechsels durch Präsident Chavez sorgte für ie Verschärfung der innenpolitischen Spannungen. uch hinsichtlich der Opposition gehen Sie zu undiffe- enziert zu Werke. Sie reden pauschal von „der Opposi- on“, wo Sie doch genau wissen, dass es die demokrati- che Opposition gibt – die große Mehrheit – und eine um Teil gewaltbereite Opposition – die große Minder- eit –, die zum Beispiel den Putsch vom 11. April 2002 itiierte. Der „dickste Hund“ allerdings ist, dass Sie doch allen rnstes der „Revolutionsmär“ aufsitzen, der Putsch sei adurch beendet worden, dass Hunderttausende von enschen Regierungssitz und Parlament, die Kasernen nd wichtigsten Sendeanstalten umstellt und so die Wie- ereinsetzung des verhafteten Chavez erzwungen hätten. as ist wirklich schon geradezu naiv. Entscheidend war och vielmehr die Haltung der Streitkräfte, die Waffen ur Verfügung hatten und die unter Führung von General aduell die Rückkehr von Chavez verhandelten, wobei ie Militärs, die sich offen zum Ungehorsam bekannten, ls Chavez den „Plan Avila“ – einen Notstandsplan, der ewaltsames Vorgehen gegen friedliche Demonstratio- en vorsah – aktivieren wollte, den Gehorsam verwei- erten. Das Oberste Gericht – in einer Zusammenset- ung bestimmt nach der „Constituyente“ von der indeutigen Chavezmehrheit – hat im August 2002 er- annt, dass seinerzeit ein „vacio del poder“, ein Macht- akuum, bestand und deshalb gegen die Generäle nicht orgegangen werden dürfe. Sie hätten sich als deutsche sozialdemokratische Par- mentarier auch einmal anschauen sollen, was für Ge- etze es waren, die von der demokratischen Opposition, ie von Ihnen vorwurfsvoll erwähnt, blockiert wurden. s waren dies ausnahmslos Gesetze, die eine eindeutige eränderung des Rechtsstaates sowie der Parlamentsge- chäftsordnung bedeutet hätten, wobei „klassische“ Mit- irkungsrechte des Parlaments und vor allem der zu der Demokratie gehörende „Minderheitenschutz“ in- rage gestellt wurden. Gerade im Hinblick auf das vom eutschen Bundestag betriebene Programm „Parlamen- rier helfen Parlamentariern“ wäre es gut, wenn Sie sich ber diese Versuche der fundamentalen Beschneidung on Parlamentarierrechten einmal klar würden und diese uch verurteilten. Immerhin sind Sie bereit, zuzugeben, dass „auch“ „gerade“ wäre die richtige Formulierung – Präsident havez die Polarisierung vorantreibt; gleichwohl greifen hre Bewertungen ein ums andere Mal zu kurz. Chavez’ iskurs richtet sich nicht gegen den „konservativen“ eil des katholischen Klerus, sondern gegen die ge- ählte Bischofskonferenz, gegen katholische gesell- chaftliche Gruppen, Medien und Vereine. Grund hierfür t, dass die katholische Kirche wegen ihrer Unabhän- igkeit den Wunsch von Chavez Anfang 1999 zurückge- iesen hatte, mit vier Ministern in sein Kabinett und mit 10842 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Delegierten in die „Constituyente“ einzutreten. In ein- stimmigen Beschlüssen, also auch der Teile der Bi- schofskonferenz, die Sympathie für Chavez haben, hat die Bischofskonferenz zudem den ständigen Versuch zu- rückgewiesen, Gott und Christus für die Revolution zu vereinnahmen. Der Ton des Präsidenten ist der Bischofs- konferenz gegenüber nicht angebracht. Über den Vorsit- zenden Bischof Porras sagte er: „Unter seiner Soutane guckt der Teufelsfuß hervor.“ oder Porras wird in SS- Uniform und mit übergroßem Hakenkreuz statt Bi- schofskreuz vor der Brust und dem Titel „Lügner Por- ras“ dargestellt. Schließlich muß man deutlich sagen, dass die Feststellung, dass das Referendum stattfinden wird, nur unter offenem Druck von Ex-Präsident Carter und OAS-Generalsekretär Gaviria getroffen wurde, die Carter-Zentrum und OAS vorliegenden tatsächlichen Er- gebnisse zu veröffentlichen, wenn der Wahlrat Manipu- lationen oder Verzögerungen vornimmt. Chavez’ Wahlkampfmaschinerie beginnt jetzt zu lau- fen: Jüngste Entwicklungen wie die unbegründete, poli- tisch motivierte Inhaftierung des Bürgermeisters Hen- rique Capriles, die paranoide Aufbauschung eines vermeintlichen Kampfes Chavez gegen Bush, die tägli- chen Zwangsschaltungen des Fernsehens, die massive Kampagne zur Ausstellung von Personalausweisen – Voraussetzung für die Teilnahme am Referendum – für die Nutznießer von Chavez’ Sozialprogrammen, die ju- ristische Verfolgung von Oppositionsführern, die Positi- onierung gegen OAS und Carter-Zentrum und Verschär- fung der Regeln für Wahlbeobachter, Verhaftungen im Fall der angeblichen kolumbianischen Paramilitärs ge- ben Anlass zu großer Sorge. Die geplante Verwendung von Wahlmaschinen einer Firma, die zum Teil in vene- zolanischem Besitz ist, eröffnet die Möglichkeit der Ma- nipulation und zeitlichen Verzögerung. So zeigen sich auch Human Rights Watch und andere internationale Menschenrechtsorganisationen alarmiert über den ra- schen Verfall des Rechtsstaates. Ihren Forderungskatalog halte ich für richtig, insbe- sondere die Entsendung von geschulten Wahlbeobach- tern, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Referendums bestätigen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass der Wählerwille gebeugt und betrogen wird. Lothar Mark (SPD): In Venezuela ist seit vielen Jah- ren ein rapider Verfallsprozess in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu beobachten. Die Ursachen dafür – darü- ber sind sich alle Fachleute einig – liegen weit vor 1998, dem Amtsantritt von Präsident Hugo Chavez. Das der- zeitige politische Tauziehen zwischen der Regierung und der Oppositionsbewegung allerdings hat das Land in un- geahntem Ausmaß polarisiert und das staatliche und wirtschaftliche Gefüge bedrohlich ausgehöhlt. In den zurückliegenden Debatten um den CDU/CSU- Antrag zu Venezuela vom Februar bzw. März dieses Jah- res hatten wir bereits Gelegenheit, die verschiedenen Po- sitionen auszutauschen. Ich möchte daher an dieser Stelle nicht mehr auf die einzelnen Argumente bei der Beurteilung von Regierung und Opposition bzw. den Verlauf des Konflikts eingehen. Bei allen Differenzen e s a g t s V e n o f A A D w s G u m K c n r s k 1 b c t s l S d w g L b h o n d s H d b R e v d n t k (C (D int uns die Sorge um einen möglichen nicht demokrati- chen oder gar gewaltsamen Verlauf des Konflikts. Uns llen ist klar, dass ein solcher nicht nur die gesamte Re- ion weiter erschüttern, sondern auch die regionalen In- egrationsprozesse um Jahre zurückwerfen würde. Insofern ist allein schon die Tatsache, dass nun chließlich am 15. August eine Volksbefragung über den erbleib von Präsident Chavez im Amt stattfinden wird, ine erfreuliche Nachricht. Vorausgegangen war ein mo- atelanges Gezerre um die personelle Besetzung der bersten Wahlbehörde, die Durchführung der für das Re- erendum nötigen Unterschriftensammlung und deren nerkennung. Wie auch immer dieses Referendum ausgehen mag: n seiner gewaltfreien und verfassungskonformen urchführung und späteren Umsetzung des Ergebnisses ird sich die demokratische Zukunft Venezuelas ent- cheiden. Diese kann – im optimistischen Fall – die rundlage für eine Rekonsolidierung des Staates bilden nd ein erster Schritt in Richtung einer dauerhaften de- okratischen Konsensfindung zwischen den beteiligten onfliktparteien sein. Es gibt allerdings einige Anzei- hen, die darauf hindeuten, dass das politische Klima och heißer zu werden droht, je näher der 15. August ückt. Die rot-grüne Regierungskoalition hat daher ange- ichts der Bedeutung des Referendums für eine demo- ratische Zukunft Venezuelas einen Antrag, Drucksache 5/3453, vorgelegt, für den ich um Ihre Zustimmung itte. Ich halte diesen für ausgewogener und weitbli- kender als den von der CDU/CSU-Fraktion vorgeleg- en, Drucksache 15/3438. Mit unserem Antrag wollen wir allen Venezolanern ignalisieren, dass der Deutsche Bundestag die Entwick- ungen in ihrem Land sehr aufmerksam und mit großer orge verfolgt. Allen beteiligten Parteien wird durch iese Initiative unmissverständlich klar gemacht, dass ir einzig in einer gewaltfreien Lösung der Krise einen angbaren und akzeptablen Weg für die Zukunft des andes sehen. Im Gegensatz zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion licken wir zudem über den Tag des Referendums inaus. Unser Antrag wird der Tatsache gerecht, dass ein rdnungsgemäßer Ablauf des Referendums eben nur otwendige, nicht aber hinreichende Bedingung für eine anach zwingend erforderliche Festigung des demokrati- chen Grundkonsenses in Venezuela ist. Gerade vor dem intergrund allgemeiner Destabilisierungstendenzen in er Andenregion – ich denke zum Beispiel an Kolum- ien, Ecuador, Peru und Bolivien – ist eine dauerhafte ekonsolidierung der venezolanischen Demokratie von minenter Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang macht der Antrag unmiss- erständlich deutlich, dass Regierung und Opposition ie Verantwortung dafür tragen, dass die Venezolanerin- en und Venezolaner wieder Vertrauen in ihre demokra- ischen Institutionen und die Verfahrensweisen fassen önnen. Dies bedeutet insbesondere auch die Einhaltung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10843 (A) ) (B) ) der rechtsstaatlichen Ordnung mit richterlicher Unab- hängigkeit und die Anerkennung der Verfassung. Anders als der CDU/CSU-Antrag benennen wir die Verantwortung beider Seiten für die desolate Lage Vene- zuelas, auch wenn sie vielleicht graduell unterschiedlich beurteilt werden kann. Wir vermeiden aber jegliche Par- teinahme zugunsten einer Seite und ergreifen damit umso mehr glaubwürdig Partei ausschließlich für den demokratischen Prozess. Insofern sprechen wir uns für eine echte, unabdingbar notwendige Versöhnung inner- halb der venezolanischen Gesellschaft aus und nicht für eine „Überwindung der Ära Chavez“ per se. Auch wir erkennen deutlich die Gefahren, welche die Einführung eines automatisierten Abstimmungsverfahrens birgt. Derzeit werden viele Befürchtungen in Venezuela laut: Die Regierung könne darauf setzen, dass sich durch ver- meintliche technische Schwierigkeiten der ordnungsge- mäße Ablauf über den magischen 19. August hinaus ver- zögere. Ebenso sei das neue System anfälliger gegenüber Manipulationen. Ich bin dennoch vorsichtig optimistisch: Angesichts des massiven Drucks durch die Aufmerksamkeit der in- ternationalen Gemeinschaft wird sich Präsident Chavez sehr sorgfältig überlegen müssen, ob er seinen letzten Kredit verspielt. Unser Antrag trägt seinen Teil dazu bei, diesen Druck nachhaltig zu erhöhen. So ist eine zentrale Forderung die nach einem aktiveren politischen Krisenmanagement der EU in Koordination mit der OAS und dem Carter-Cen- ter. Dementsprechend begrüßen wir ausdrücklich die Tatsache, dass sich zurzeit eine vorbereitende Mission der EU in Venezuela befindet, um die Bedingungen für die Entsendung europäischer Wahlbeobachter zu prüfen. Wir messen einer solchen höchste Bedeutung zu, da wir wissen, dass Europa in Venezuela als „ehrlicher Makler“ gesehen wird. Aufgrund der großen Glaubwürdigkeit, die uns dort entgegengebracht wird, könnten wir Euro- päer unseren Teil zum Gelingen des Referendums beitra- gen. Aus Quellen der vorbereitenden EU-Mission wird allerdings aktuell die Sorge bezüglich zu sehr einengen- der Regelungen des obersten Wahlrats laut. Daher for- dern wir die Bundesregierung auf, den obersten Wahlrat auf die international üblichen und auch von der EU zu- grunde gelegten qualitativen und quantitativen Standards für Wahlbeobachtung zu verpflichten. Aber damit ist es unserer Auffassung nach allein nicht getan. Deshalb setzen wir uns im Antrag nicht zuletzt auch dafür ein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bilateralen Beziehungen im wirtschaftlich-techni- schen und kulturellen Bereich wieder zu beleben. Insgesamt gesehen, müssen große Anstrengungen un- ternommen werden, damit Venezuela wiederum zu einem wichtigen, demokratischen Glied in unserer Wertegemeinschaft wird. Harald Leibrecht (FDP): Venezuela galt bis vor ei- nigen Jahren als eines der politisch stabilsten Länder La- teinamerikas. Die Wirtschaft entwickelte sich gut und die Zukunft sah nicht schlecht aus. Leider hat sich unter P z s R F A c r s d n g C g b s „ b f k C l h d w w n h W w l g a s u d t d r G S m e d g l a b W g w g (C (D räsident Chavez die politische, wirtschaftliche und so- iale Lage nach anfänglichen Erfolgen deutlich ver- chlechtert. Mit seinen Gesetzen zur Agrarreform, zur egulierung der Gas- und Ölvorkommen sowie der ischerei hat er sein Land in eine prekäre Lage versetzt. nstatt die Ursachen des politischen und wirtschaftli- hen Niedergangs Venezuelas bei sich und seiner Regie- ung zu suchen, macht es sich Chavez einfach und chiebt diese der Mittel- und Oberschicht zu und macht iese für die Probleme verantwortlich. Zu Recht gehen jetzt die Bürgerinnen und Bürger Ve- ezuelas auf die Straße und bekunden ihren Unwillen egenüber dieser unredlichen Politik von Präsident havez. Für mich ist es im Übrigen völlig unverständlich, wie erade die Grünen während der letzten Venezuela-De- atte die Proteste vonseiten der Bürger, der Gewerk- chaften, der Arbeitgeberverbände und der Studenten als Diskredition zur Regierungsübernahme“ abgetan ha- en. Es ist jetzt wichtig, dass das anberaumte Referendum air und ohne Beanstandungen abläuft. Wir Freidemo- raten begrüßen die Entscheidung von Präsident havez, sich endlich dem Votum seiner Bürger zu stel- en. Er hätte die berechtigten Belange seines Volkes frü- er ernst nehmen müssen – er hätte erkennen müssen, ass seine Politik in die falsche Richtung geht –, dann äre seinem Land auch viel erspart geblieben. Vielleicht äre dann auch der internationale Druck auf ihn nicht ötig gewesen. Laut Umfragen sieht es derzeit so aus, dass die Mehr- eit der Wahlberechtigten gegen Chavez stimmen wird. ie auch immer das Ergebnis des Referendums sein ird, es muss von allen Seiten, also auch von der unter- egenen, anerkannt werden. Die internationale Staaten- emeinschaft muss deshalb wachsam sein und darauf chten, dass nicht eine Seite plötzlich zu undemokrati- chen Mittel greift, um das Bürgervotum zu unterlaufen, m ihre Interessen durchzusetzen. Venezuela darf nicht weiter polarisiert werden, son- ern die tiefen Gräben zwischen den verschiedenen poli- ischen Gruppen müssen überwunden werden. Das Land arf nicht vom Regen in die Traufe kommen. Ein Regie- ungswechsel durch die Opposition ist leider auch kein arant für eine Verbesserung der Situation in Venezuela. owohl die Regierung Chavez wie auch die Opposition üssen endlich kompromissbereiter werden und auf- inander zugehen. Venezuela darf nicht zu einem neuen Nicaragua wer- en. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, ihr vorlie- ender Antrag ist uns zu einseitig – zu Chavez-freund- ich. Wir sollten uns jetzt – vor dem Referendum – nicht uf eine Seite stellen, sondern es den Venezuelanern sel- er überlassen, die politischen Weichen neu zu stellen. enn die Menschen in Venezuela unsere Hilfe benöti- en, zum Beispiel in Form von Wahlbeobachtern, sollten ir ihnen diese nicht verweigern. Ich glaube, es wäre ut, wenn die internationale Staatengemeinschaft, also 10844 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) auch wir Europäer, ein waches Auge auf den Ablauf des Referendums halten. Ich denke, diesen Beitrag können und müssen wir leisten. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Eine wichtige Forderung zur Entwicklung in Ve- nezuela, über die wir hier im Bundestag mehrfach disku- tiert haben, ist erfüllt: Es gibt ein Referendum und einen festen Termin für die Durchführung des Referendums zur Abwahl des Präsidenten Chavez und neun Abgeord- neter, am 15. August. Das ist erfreulich und gut, das trägt zur Entspannung des Konflikts bei. Präsident Chavez will sich dem Votum fügen – allen Unkenrufen und Schmähungen zum Trotz. Das verdient Respekt. Die Opposition unterstellt dem Präsidenten, er werde technische Probleme bei der Durchführung des Referen- dums nutzen, um so den Termin des Referendums über den Stichtag 19. August hinauszuzögern. Dann müssten keine Neuwahlen stattfinden. Nach der Verfassung könnte dann sein Stellvertreter die Geschäfte bis zum nächsten regulären Wahltermin fortsetzen. Die Regie- rungstreuen unterstellen, die Opposition wolle ein klares Wahlergebnis verhindern, weil sie keine konstruktive und personalisierte Alternative sei, und die Institutionen Venezuelas in den Augen der Weltöffentlichkeit diskre- ditieren, um eine Intervention von außen möglich zu ma- chen. Es ist nicht einfach vom fernen Europa her zutreffend zu beurteilen, was Desinformation und Propaganda ist, die offenbar von beiden Seiten, von Opposition und Re- gierung, betrieben werden und was die politische Reali- tät und Wahrheit ist. Ich selber hatte bisher nicht die Gelegenheit, Vene- zuela zu besuchen, um eigene Eindrücke von der Situa- tion zu bekommen. Ich bemühe mich aber, alle Informa- tionsmöglichkeiten zu nutzen, um eine umfassendes und differenziertes Bild jenseits der Propaganda aller Seiten von der Situation in Venezuela zu erhalten. Danach halte ich fest: Erstens. Chavez wurde zum Präsidenten in freier Wahl gewählt, weil große Teile der heutigen Opposition in Korruption und Vetternwirtschaft verwickelt waren. Die abgelöste Regierung hatte eines der wohlhabendsten Länder Lateinamerikas in Misswirtschaft und große Teile der Bevölkerung in Armut geführt. Gerade unter Armen im Land ist daher die Unterstützung des Präsi- denten groß, wie Umfragen und große Demonstrationen mit vielen Hunderttausenden Teilnehmern zu entnehmen ist. Zweitens. Eine Opposition die – im Jahr 2002 nach einem Putsch an die Macht gekommen – zunächst alle parlamentarischen Institutionen einschließlich des Parla- ments auflöst, gebührt wenig parlamentarische Glaub- würdigkeit und zwar unabhängig davon, wie es zu dem Putsch gekommen ist und wer in dessen Verlauf welche Rolle im Einzelnen gespielt hat. Drittens. Die Verfassung, die Präsident Chavez hat er- arbeiten und dem Volk von Venezuela zur Abstimmung v m e f w w a d w t O T s d s r D d S P a ü d t w g s u i a s h P n n j e H A d C „ B ß D d w S V d d r h F ti w (C (D orlegen lassen, gehört zu den fortschrittlichsten und de- okratischsten in Lateinamerika. Sie erkennt nicht nur ndlich auch die Rechte indigener Völker an, sondern ührt auch die Möglichkeit eines Referendums zur Ab- ahl des Präsidenten erstmals ein. Die Verfassung urde mit großer Mehrheit in einer Volksabstimmung ngenommen. Die frühere Opposition hatte immer wie- er eine Verfassungsgebung ankündigt, dies aber nie ahr gemacht. Viertens. Die jüngsten Beschwerden über die geplan- en Einschränkungen von Rechten der Abgeordneten der pposition habe ich überprüft, soweit es mir anhand der exte der Änderungen der Geschäftsordnung, die be- chafft werden konnten, möglich war. Die Möglichkeit, as Parlament auf Beschluss des Präsidiums außerhalb eines Sitzes im Parlamentsgebäude, etwa in einem Bar- io, tagen zu lassen, ist tatsächlich sehr problematisch. ie meisten anderen Änderungen bewegen sich aber urchaus in dem Rahmen, der in anderen Parlamenten tandard ist, so etwa das Recht jedes Abgeordneten im arlament zu reden, sowohl was die Länge der Reden als uch deren Häufigkeit anbetrifft, oder Abstimmungen berprüfen zu lassen. Fünftens. Vorwürfe der Gleichschaltung und Unter- rückung der Medien sind zumindest in ihrer Pauschali- ät schwer nachvollziehbar. Das staatliche Fernsehen ird vom Präsidenten offensichtlich extensiv zur Propa- anda für seine Politik genutzt. Dies gilt gerade auch für eine in jeder Woche stundenlang zelebrierten Reden nd Talkshows. Aber im Übrigen sind die Medien ganz überwiegend n der Hand der Chavez-Kritiker. Dies gilt für die Presse, ber auch für das halbe Dutzend an Privatsendern. Auch olche, die früher seine Politik unterstützt haben, sind eute auf einem harten Anti-Chavez-Kurs. Die Kritik am räsidenten wird drastisch fast überall publiziert und icht selten in einer Härte und Konsequenz, wie sie etwa ach deutschem Presserecht nicht zulässig wäre. So lief üngst in einem der venezolanischen TV-Kanäle über ine Woche lang ein Spot, in dem zuerst Saddam ussein gezeigt wurde sowie der Aufmarsch der US- merikaner im Irakkrieg, anschließend verwandelte sich as Gesicht von Saddam Hussein in das von Hugo havez und quer über das Bild erschien der Spruch Chavez, wir holen Dich!“ Ein solcher Spot würde in der undesrepublik wohl sofort an rechtliche Grenzen sto- en. Eine solche Kritik an einem Diktator wäre in einer iktatur nicht vorstellbar. Der mit diesem Spot ausge- rückte Wunsch nach einer Intervention von außen ürde als Hochverrat mit härtesten strafrechtlichen anktionen verfolgt. Dieser Wunsch trifft wohl auch in enezuela und anderen Ländern auf große Ablehnung er Menschen. In meiner Einschätzung fühle ich mich bestätigt durch ie Stellungnahme der Vereinigung amerikanischer Ju- isten, AAJ. Diese weist in einer Stellungnahme darauf in, dass es in Venezuela einen Rechtsstaat gibt, der das unktionieren der verfassungsmäßigen Freiheiten garan- ert. Sie betonen, dass dies nicht nur dadurch belegt ird, dass die Opposition ein Referendum gegen den Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10845 (A) ) (B) ) Präsidenten durchführen kann, obwohl sie vor nicht allzu langer Zeit einen Putsch unternommen hat, der scheiterte, und erst vor kurzem einen Generalstreik ini- tiiert hat, der erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Land zur Folge hatte. Aber ich will deutlich sagen, um Missverständnisse nicht aufkommen zu lassen: Diese Feststellungen sollen eine Reaktion und eine Antwort sein auf die zum Teil maßlos übertriebenen Darstellungen der Missstände in Venezuela und auf undifferenzierte Kritik, die aus den Reihen der hiesigen Opposition in der Vergangenheit vorgetragen wurde. Übrigens ergab auch ein Gespräch mit Abgeordneten der venezolanischen Opposition ein weitaus differenzierteres Bild. Keinesfalls will ich Präsi- dent Chavez generell verteidigen und all sein Tun recht- fertigen; dies ist nicht meine Intention. Vielmehr habe ich selbstverständlich auch die Vorwürfe, die gegen die Regierung Chavez, seine Polizei, seine Armee und vor allem seine bewaffneten Hilfstruppen erhoben werden, zur Kenntnis genommen. Ich nehme sie ernst. Allen Vor- würfen der Begehung von Menschenrechtsverletzungen muss rückhaltlos nachgegangen werden. Folter an Geg- nern von Chavez oder gar die Tötung von Demonstran- ten, Journalisten und Politikern müssen ohne Ansehen der Person strafrechtlich verfolgt werden. Aber jetzt geht es erst mal darum: Das Referendum muss ordnungsgemäß durchgeführt werden. Seine Er- gebnisse müssen verfassungskonform umgesetzt wer- den. Die Regierung und die Opposition in Venezuela kann ich nur weiterhin auffordern, die Lage durch Repression und Desinformation nicht weiter zu verschärfen. Wenn der Antrag zu einer differenzierten Beurteilung und Beruhigung der Lage beitragen kann, hat er seinen Zweck erfüllt. Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine nachhaltige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank (Ta- gesordnungspunkt 8) Dr. Sascha Raabe (SPD): Zwei Milliarden Men- schen haben keinen Zugang zu Elektrizität und rund 2,4 Milliarden Menschen sind für die Deckung ihrer dringlichsten Energiebedürfnisse auf nicht nachhaltige Biomasse angewiesen. Was zunächst in Zahlen so abs- trakt klingt, kann man sich auch konkret versinnbildli- chen: Das junge Mädchen in Kolumbien kann abends nur mit den größten Anstrengungen ein Buch bei schwa- chem Kerzenlicht lesen. Der politisch interessierte Nige- rianer kann keine Nachrichten über Radio, Fernsehen oder einen Internetanschluss empfangen. Die dreifache Mutter in Vietnam verbringt täglich mehrere Stunden mit der Holzsuche, um ihren Kindern eine warme Mahl- zeit zubereiten zu können. d E f W l E g z r h g s D w d s k E i n n h m n s d t t b d d G w c d d W k s t B J w ü B w f E t S r f (C (D Anhand dieser Lebensschicksale wird die Dramatik er Energiefrage fühlbar. Der mangelnde Zugang zu nergie ist ein großes Entwicklungshemmnis nicht nur ür den einzelnen Menschen, sondern insgesamt für das irtschaftswachstum der Schwellen- und Entwicklungs- änder. Während die Hauptursache für den wachsenden nergiebedarf neben der Industrieproduktion der stei- ende Lebensstandard ist, so ist umgekehrt der Energie- ugang für den menschlichen Wohlstand unbedingte Vo- aussetzung. Der enorme Energieverbrauch in den Industrieländern at in der Vergangenheit große Schäden in der Natur an- erichtet und trägt auch heute noch zu großen Umwelt- chäden wie beispielsweise zur Klimaerwärmung bei. eshalb stehen viele Menschen dem mit steigender Ent- icklung einhergehenden wachsenden Energiebedarf er Entwicklungsländer skeptisch gegenüber. Entwicklung und Umwelt sind aber keine Gegen- ätze. Sie gehen Hand in Hand. Mal zieht die eine Hand räftiger, mal die andere. Spätestens seit der Weltkonferenz über Umwelt und ntwicklung – UNCED – im Jahr 1992 in Rio de Janeiro st der Begriff der nachhaltigen Entwicklung – „sustai- able development“ – eine feste Größe in der internatio- alen Umwelt- und Entwicklungspolitik. Wer von den ärmsten Ländern dieser Erde eine nach- altige Entwicklung durch erneuerbare Energien fordert, uss auch bereit sein, hierfür Unterstützung bei der Fi- anzierung zu gewähren. Vor diesem Hintergrund stellt ich die Frage: Was kann die Weltbank dazu beitragen, en ärmsten Menschen den Energiezugang zu erleich- ern? Welche Rolle kommt der Weltbank im Energiesek- or – sei es im Rohstoffbereich oder im Bereich erneuer- arer Energien – zu? Wie kann man der Kolumbianerin, em Nigerianer und der Vietnamesin helfen, ohne dabei er Umweltzerstörung Vorschub zu leisten? Wo ist das leichgewicht zwischen Armutsbekämpfung und Um- elt? Und wie können wir dieses Gleichgewicht errei- hen? Die Weltbank ist eine internationale Organisation mit em vorrangigen Ziel, Armut zu bekämpfen. Der Anteil er erneuerbaren Energien am Energieportfolio der eltbank beträgt weniger als 10 Prozent. Die Auswir- ungen von Rohstoff-Projekten beispielsweise im Öl- ektor haben in der Vergangenheit immer wieder zu Kri- ik von Umweltschützern und der betroffenen lokalen evölkerung geführt. Deshalb hat Weltbank-Präsident ames Wolfensohn den ehemaligen indonesischen Um- eltminister Emil Salim damit beauftragt, eine Studie ber die Rolle der Weltbank im Rohstoff-Sektor unter erücksichtigung der ökologischen und sozialen Aus- irkungen zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Regierungs- raktion einen Antrag eingebracht, der sich mit den mpfehlungen der Salim-Studie beschäftigt. Dieser An- rag lobt an erster Stelle das Zustandekommen der alim-Studie. Durch diesen Bericht hat ein Sensibilisie- ungsprozess innerhalb der Weltbank begonnen, der ortgesetzt werden muss. Eines hat der Bericht bereits 10846 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) erreicht: Er hat die Diskussion angeregt und zu einer grundsätzlich positiven Reaktion in der Weltbank ge- führt, was der erste Antwortentwurf zeigt. Innerhalb der nächsten 30 Tage sind die Betroffenen – sowohl Vertre- ter der Entwicklungs- und Industrieländer als auch die engagierte Zivilgesellschaft – aufgefordert, mit weiter- führenden Anregungen, konstruktiver Kritik sowie Ideen einen Beitrag zu leisten. Unser Antrag und die Debatte heute Abend sind Beiträge der deutschen Parlamentarier zu diesem Prozess. Ich möchte hier einige Forderungen aus unserem An- trag nennen, die für die Identitätsfindung und den Rol- lenwechsel der Weltbank als Leitlinien dienen sollen: Die Weltbank soll Energie- und Rohstoff-Projekte nur dann fördern, wenn dadurch positive Effekte zur Ar- mutsverminderung ausgehen, Sozial- und Umweltstan- dards und die Menschenrechte eingehalten werden und somit eine gute Regierungsführung – good governance – gegeben ist. Das Portfolio der Weltbank für die Förde- rung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz soll mit substanziellen jährlichen Steigerungsraten konse- quent ausgeweitet werden. Wir fordern die Weltbank auf, dass sie bei Energie- Projekten die lokale Bevölkerung früh in die Planung mit einbezieht. Dadurch wird eine größere Akzeptanz geschaffen, umso möglichst eine umfassende Zustim- mung zu erreichen. Um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetre- tenen Fälle von Korruption zu verhindern, fordern wir mehr Transparenz bei den Vereinbarungen der Privat- wirtschaft mit den jeweiligen Regierungen. Die Welt- bank soll sich dabei auf Vorschläge von „Transparency International“ und der „Extractive Industries Trans- parency Initiative“ der britischen Regierung stützen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der drittgrößte Beitragszahler in der Weltbank. Deshalb werden unsere Vorschläge in der Weltbank sicherlich auf fruchtbaren Boden fallen. An dieser Stelle möchte ich der Bundesregierung und vor allem unserer Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul ein großes Lob aussprechen, dass sie sich in den vergangenen Monaten so vehement für eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien – nicht nur innerhalb der Weltbank – eingesetzt hat. Als Gastge- ber und Initiator der Erneuerbare-Energien-Konferenz in Bonn vor einigen Wochen hat sich der deutsche Einsatz erfolgreich bestätigt. Die Weltkonferenz hat für die glo- bale Energiefrage neue Akzente gesetzt. Auf dieser Konferenz hat der geschäftsführende Di- rektor der Weltbank, Peter Woicke, bereits angekündigt, das Portfolio für erneuerbare Energien über die nächsten fünf Jahre um jährlich 20 Prozent steigern zu wollen. Das ist ein deutliches Zeichen für den Willen der Welt- bank, ihre Energiepolitik nachhaltig zu verändern. Aber auch ein Zeichen dafür, dass sich der hartnäckige Einsatz der Bundesregierung im Management der Weltbank ge- lohnt hat. Unser Antrag zeigt, dass Armutsbekämpfung und Umweltschutz sich ergänzen und nicht ausschließen. W w f z M k d i g l a A g D u K s v I w R D E i s F T g 2 1 o l G j t M h d z e D g w – n d t d b s b (C (D ir wollen weltweit die Abhängigkeit von Rohstoffen ie Öl überwinden und erneuerbare Energien verstärkt ördern. Sonne, Wind und Wasser stehen allen Ländern ur Verfügung, Öl hingegen nur wenigen. Unser Antrag soll helfen, dass das kolumbianische ädchen beim Einbruch der Dunkelheit das Licht an- nipsen und sich für die Zukunft fortbilden kann, ohne abei ihre Umwelt zu gefährden. In diesem Sinne hoffe ch, dass auch der Opposition ein Licht aufgeht und wir emeinsam diesen Antrag beschließen. Dr. Conny Mayer (CDU/CSU): Seit zwei Wochen iegt uns nun die Antwort des Weltbankmanagements uf den Salim-Bericht vor. Ich begrüße die konstruktive useinandersetzung der Weltbank mit den Empfehlun- en des ehemaligen indonesischen Umweltministers, r. Salim. Als unabhängiger Experte untersuchten er nd seine Mitarbeiter zwei Jahre lang folgende Frage: ann die Weltbank ihre Projekte in der Rohstoffwirt- chaft mit dem globalen Ziel der Armutsbekämpfung ereinen? Oder anders gefragt: Wie effizient waren die nvestitionen der Weltbank bei der Bekämpfung der eltweiten Armut durch ihr Engagement im Bereich ohstoffe und Energien? Hierzu liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor. iesen habe ich leider gestern zum ersten Mal gesehen. ine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Antrag st dadurch schwer möglich. Das finde ich persönlich ehr schade, denn es geht hierbei ja um die zentrale rage der Armutsbekämpfung. Lassen Sie mich zuerst kurz auf die Situation bei den hemen Armutsbekämpfung und Energieversorgung ein- ehen. Wo stehen wir bei diesen beiden Themen heute? Auf dem Millenniumsgipfel in New York im Jahr 000 hatten sich die Staats- und Regierungschefs von 89 Ländern auf die Beseitigung extremer Armut als berstes Ziel geeinigt. Vier Jahre später steht die Erfül- ung dieses Ziels leider immer noch in weiter Ferne. UN- eneralsekretär Kofi Annan wies in seiner letzten Neu- ahrsbotschaft darauf hin, dass die internationale Staa- engemeinschaft im Jahr 2003 den Versprechungen des illenniumsgipfels nicht näher gekommen sei. Konkret eißt das: Wir sind leider noch nicht weit gekommen bei er Halbierung der Zahl der Hungernden und der Redu- ierung der Zahl der Menschen, die täglich weniger als inen Dollar zur Verfügung haben. Wie sieht nun die weltweite Energieversorgung aus? erzeit haben rund 2,3 Milliarden Menschen keinen Zu- ang zu Elektrizität. Durch schnelles Bevölkerungs- achstum und die fortschreitende Technologisierung gerade in Entwicklungsländern – wird die Nachfrage ach Energie in Zukunft stark wachsen, und das beson- ers drastisch in Entwicklungsländern. Laut einer ak- uellen Studie der Europäischen Kommission wird sich er weltweite Energieverbrauch bis 2030 verdoppelt ha- en. Im Jahr 2030 werden die Entwicklungsländer zwi- chen 40 und 50 Prozent der weltweiten Energie ver- rauchen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10847 (A) ) (B) ) Das Thema Energie gewinnt in Zukunft für viele Ent- wicklungsländer an Bedeutung. Für deren wirtschaftli- che und soziale Entwicklung – und damit schließt sich auch der Kreis zur Armutsbekämpfung – ist daher eine stabile Energie- und Rohstoffpolitik zwingend erforder- lich. Damit kommt natürlich die Frage nach der richtigen Energieform auf. Ich halte nicht viel davon, die fossilen Energiearten generell abzulehnen; denn meiner Meinung nach können wir Entwicklungsländern, die einen kosten- günstigen Zugang zu fossilen Energieträgern haben, nicht ernsthaft empfehlen, auf die Nutzung dieser Ener- gieträger völlig zu verzichten. Für die Entwicklungs- länder ist ein auf ihre Verhältnisse zugeschnittener Energiemix entscheidend. Er muss ökologische Belange berücksichtigen, darf aber auch ökonomische Zwänge nicht aus den Augen verlieren. Die effizientere Nutzung von Energie und der Rück- gang der Importabhängigkeit, insbesondere vom Öl, sind die parallel zu verfolgenden Ziele. Jene Entwicklungs- länder, bei denen sich ein Einsatz der Energieträger Wasser, Sonne und Biomasse anbietet, bedürfen der stär- keren Unterstützung. Dazu gehört eine intensive Zusam- menarbeit bei der Erforschung regenerativer Energie- quellen. Diese kann Entwicklungsländern helfen, ihre Energieversorgung zu verbessern. Die Zusammenarbeit ist auch im Interesse Europas, um zum Export wettbe- werbsfähiger regenerativer Energien beizusteuern. Die- ser kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von konven- tionellen Energieträgern auch hierzulande zu verringern. Gerade die Energieforschung wurde jedoch von der rot- grünen Bundesregierung vernachlässigt und weist größte Lücken auf. Kommen wir zurück zur Weltbank und deren Roh- stoff- und Energiepolitik. Mit 2 Prozent des gesamten Portfolios nehmen die Aktivitäten der Weltbank im Be- reich Energierohstoffe, also Öl, Gas und Bergbau, nur einen geringen Anteil ein. Doch gerade dieser Bereich stand in den letzten Jahren häufig in der öffentlichen Kritik. Die Weltbank hat deshalb diese extraktiven In- dustrien und deren Vereinbarkeit mit dem Ziel der Ar- mutsbekämpfung von einem unabhängigen Gutachter kritisch hinterfragen lassen. Nach zwei Jahren intensiver Untersuchungen kommt Dr. Salim zu folgendem Ergebnis: Ja. Die Aktivitäten der Weltbank in der Rohstoff- und Energiewirtschaft können kompatibel sein mit dem Ziel der Armutsbe- kämpfung. Drei Voraussetzungen müssen dabei jedoch zwingend erfüllt sein: erstens die verstärkte Ausrichtung der Projekte auf die Verringerung der Armut durch nach- haltige Entwicklung, zweitens bessere soziale und um- weltfreundliche Richtlinien und drittens die Achtung der Menschenrechte. Diese Voraussetzungen wurden bei vergangenen Pro- jekten der Weltbank häufig nicht berücksichtigt. Um sie künftig besser umsetzen zu können, fordert Dr. Salim grundlegende Reformen zu Verfahren und Regelungen innerhalb der Weltbank. Er fordert ein verstärktes Engagement der Weltbank beim Aufbau von funktionie- renden staatlichen Strukturen in Entwicklungsländern. D A h W t e ü v n f d W S s p g n i g s 2 4 g n P c N s n s t h D r h n d e f z s b t g s r b P i d m n v k V (C (D arüber hinaus fordert Salim von der Weltbank größere nstrengungen beim Kampf gegen Korruption und für öhere Transparenz. Wie können wir nun aber unsere Positionen bei der eltbank hörbar machen? Welche Einflussmöglichkei- en hat Deutschland? Ich sehe da zwei Möglichkeiten: rstens über eine aktive Personalpolitik und zweitens ber inhaltliche Vorbildwirkungen. Beide wurden bisher on der Bundesregierung nicht genutzt. Ich teile jedenfalls nicht die optimistische, ja fast aive Sichtweise der Ministerin auf den deutschen Ein- luss bei Entscheidungen der Weltbank, die sie gestern in er Ausschusssitzung vorgetragen hat, denn weder die eltbank und ihre internen Prozesse haben einen hohen tellenwert im Ministerium, noch gibt es genügend deut- che Mitarbeiter bei der Weltbank, die Entscheidungs- rozesse frühzeitig mitgestalten könnten. Genau das sind rundsätzliche Probleme, die uns immer wieder begeg- en; denn in den meisten internationalen Organisationen st Deutschland, gemessen an seinen finanziellen Beiträ- en, nicht angemessen repräsentiert. In der Weltbank ind wir im Moment bei einem Personalanteil von nur ,9 Prozent, und das bei einem Beitragsaufkommen von ,5 Prozent. Klar ist natürlich auch, dass eine bloße Mit- liedschaft in den Führungsebenen internationaler Orga- isationen wie der Weltbank allein nicht ausreicht, um olitikentscheidungen aktiv mitzugestalten. Wir brau- hen kooperationsbereite Ansprechpartner, wenn wir als ation bei der Weltbank mit entscheiden wollen. Dazu ist erstens ein verlässliches Netzwerk von deut- chen Mitarbeitern in internationalen Organisationen otwendig. Zweitens brauchen wir einen Pool von deut- chen Experten, die in internationalen Organisationen tä- ig sind. Beides ist bisher nicht der Fall. Offensichtlich at die Bundesregierung die Erhöhung der Anzahl von eutschen in internationalen Organisationen bisher eher eaktiv betrieben. Fazit ist für mich daher, dass es öchste Zeit ist, diese Defizite in der deutschen Perso- alpolitik auszuräumen, um tatsächlich auf Entschei- ungsprozesse Einfluss nehmen zu können. Können wir unseren Einfluss bei der Weltbank dann her über positive Erfahrungen in der Armutsbekämp- ung geltend machen? Die Politik der Bundesregierung ur Bekämpfung der weltweiten Armut hat die in sie ge- etzten Erwartungen bislang nicht erfüllt. So warten wir is heute auf den Umsetzungsplan des nationalen Ak- ionsprogramms 2015. Wir blicken sowohl auf eine man- elhafte finanzielle und personelle Ausstattung der deut- chen Entwicklungszusammenarbeit als auch auf falsche egionale und sektorale Schwerpunktsetzungen in der ilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Ein großes roblem sehe ich insbesondere in dem Kohärenzdefizit m Handeln der Bundesregierung. Das heißt, auch bei er Armutsbekämpfung kann die Bundesregierung nicht itreden und Einfluss auf Entscheidungen der Weltbank ehmen. Zurück zur Weltbank. Das Management und die Gou- erneure müssen nun beweisen, dass sie zu einer selbst- ritischen Überprüfung von internen Regelungen und erfahren fähig sind, Verfahren übrigens, die schon 10848 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) lange hätten kritisch hinterfragt und verändert werden müssen, auch von den Mitgliedsländern und damit auch von der deutschen Ministerin. Die Weltbank muss in der Praxis, also in den Entwicklungsländern, zeigen, dass ihr Engagement in der Rohstoffwirtschaft eine wirkliche Veränderung zur Erreichung unseres globalen Ziels, der Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung, her- beiführen kann. Ich appelliere daher an die Bundesregierung und ins- besondere an Sie, Frau Ministerin, als deutsche Welt- bankgouverneurin: Setzen Sie sich stärker als bisher für Reformen innerhalb der Weltbank ein! Setzen Sie sich mit einer aktiven Personalpolitik für tatsächlichen Ein- fluss der deutschen Positionen bei Entscheidungen der Weltbank ein! Und setzen Sie sich dafür ein, dass die Weltbank ihre Aktivitäten im Bereich der Rohstoffwirt- schaft auf unser gemeinsames Ziel der Armutsbekämp- fung ausrichtet und auch praktisch umsetzt! Auch Sie, Frau Ministerin, tragen Verantwortung für das Gelingen oder Scheitern dieses Prozesses. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank muss mehr als in der Vergangenheit zur Armutsbekämpfung und zum Erhalt der natürlichen Umwelt beitragen. Das ist die zentrale Forderung dieses Antrages und zugleich Emp- fehlung des so genannten Salim-Berichtes zur Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank. Die Weltbank hat in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre schon einiges geleistet. Sie hat angefangen, neue ökolo- gische und soziale Standards und neue Prüfverfahren einzuführen. Diese Politik soll Umwelt und Menschen vor zerstörerischen Auswirkungen von Projekten schüt- zen. Im Laufe der 80er-Jahre haben fehlgeschlagene Großprojekte immer mehr Kritik hervorgerufen und die Weltbank von allen Seiten unter Druck gesetzt. Ich möchte die Bereitschaft der Weltbank, auf diese Kritik einzugehen, hier ausdrücklich würdigen. Ich möchte auch sagen, dass die Weltbank wegen ihrer her- vorragenden Stellung als Entwicklungsbank enormen internationalen Einfluss auf die Entwicklung und Einhal- tung von Schutzmechanismen für Menschen und Um- welt, für indigene Völker und Primärwälder hat. Auch private Investoren und Exporteure müssen sich an den von der Weltbank gesetzten Standards messen. Sie haben bei schwierigen Projekten in Entwicklungs- ländern gerne die Weltbank dabei, damit sie ihnen ein ökologisches und soziales Siegel auf das Projekt setzt. Wir führen diese Debatte auch im Zusammenhang von Hermes-Bürgschaften und sehen Weltbankstandards und Prüfverfahren als wichtige Referenzen, die es mindes- tens zu erreichen gilt. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich es sehr be- grüße, dass Weltbankpräsident Wolfensohn mit der Be- auftragung des Extractive Industries Review die Debatte um eine nachhaltige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank angestoßen hat. Anzuerkennen ist auch die grundsätzliche Bereitschaft, an der internationalen Ener- giewende mitzuwirken, wie sie von der Weltbank in B z S E u n w E W m n z jä g B E a J u g E te r w k s d tu m w s a d z N e D d g k g E m d ti Z g B d m h k w (C (D onn bei der Renewables 2004 und auch in dem vor kur- en vorgelegten Managemehtantwort-Entwurf zum alim-Bericht zum Ausdruck gebracht wird. Das ist eine ntwicklung, auf die die Bundesregierung maßgeblich nd erfolgreich gedrängt hat. Nun aber genug des Lobes für die Weltbank. Es bleibt och eine ganze Menge zu tun, damit dieser enorm ichtige Player sein Gewicht für eine internationale nergiewende und für eine neue Rohstoffpolitik in die aagschale wirft. Mit unserem Antrag wollen wir der Weltbank Beine achen, wollen sie antreiben, schneller und entschiede- er in die Richtung zu schreiten, die sie aus meiner Sicht u zaghaft eingeschlagen hat Die Weltbank hat angekündigt, im Energieportfolio hrlich um 20 Prozent im Bereich erneuerbarer Ener- ien zuzulegen. Das klingt besser, als es bei genauerer etrachtung ist. Da der aktuelle Anteil der erneuerbaren nergien im Energieportfolio gerade einmal 6 Prozent usmacht, kann man schnell ausrechnen, dass im ersten ahr nur bescheidene 1,2 Prozent hinzukommen. Das ist ns zu wenig. Wir wollen, dass die erneuerbaren Ener- ien zügig zur primär von der Weltbank geförderten nergiequelle werden, und wir wollen, dass dies zulas- n der fossilen Energieträger geht. Vor allem die Förde- ung von Ölprojekten muss genauso entschieden sinken, ie die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Dann önnen wir uns hoffentlich bald über den Zeitpunkt ver- tändigen, an dem die Weltbank ganz aus der Förderung er fossilen Energien aussteigt. Mittelfristig muss sie das n, im Interesse von Mensch und Umwelt. Nicht auszu- alen, was sonst in den nächsten 30 Jahren passieren ird, wenn der Weltenergieverbrauch um zwei Drittel teigt und dabei wiederum zwei Drittel des Wachstums uf die Entwicklungsländer entfallen, wie mehrere Stu- ien belegen. Die Weltbankpolitik soll ihre knappen Ressourcen ielgerichtet für eine Energiewende im Dienste von achhaltigkeit, Klimaschutz und Armutsbekämpfung insetzen. Dies ist aus meiner Sicht parallel durch zwei inge möglich: durch Energieeffizienzmaßnahmen und en Ausbau der erneuerbaren Energien. Um diese Ener- iewende auch intern in der Weltbankgruppe zu veran- ern, plädieren wir für den Aufbau einer speziellen Or- anisationseinneit für erneuerbare Energien und nergieeffizienz. Wo wollen wir die Weltbank noch antreiben? Wir öchten, dass sie die soziale Akzeptanz von Projekten da- urch absichert, dass die betroffene Bevölkerung frühzei- g in die Projektplanung einbezogen wird, um so deren ustimmung zu erreichen. Darüber hinaus sollen für den esamten Projektzyklus effektive Mechanismen für die eilegung von Streit und Beschwerden eingerichtet wer- en. Kurz gesagt: Die Beteiligungsrechte der Betroffenen üssen entschieden gestärkt werden. Die Weltbank bietet ier nur die Information – und Konsultation – der Bevöl- erung an. Dies ist uns entschieden zu wenig. Ich nehme zustimmend zur Kenntnis, dass der Ent- urf der Managementantwort auf den Salim-Report be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10849 (A) ) (B) ) reits eine Reihe von Anregungen konstruktiv aufgreift. Dies sind zum Beispiel die Achtung von ökologisch be- sonders artenreichen Gebieten, in der die Weltbank grundsätzlich nicht tätig sein wird, den so genannten No- Go-Zones. Auch die Aussagen zu mehr Transparenz im Umgang mit Projektinformationen und ein besseres Be- richtswesen sind ein Fortschritt. Darüber hinaus soll sys- tematisch auf die Verwendung der Mittel zur Bekämp- fung der Armut geachtet werden und sichergestellt sein, dass auch die lokal betroffenen Gebiete von den Projek- ten profitieren. Wenn dies gelänge, wären wir wirklich einen wichtigen Schritt weiter. Nicht zuletzt will die Bank die Korruption im Zusammenhang mit Projekten im Rohstoffbereich stärker bekämpfen. Die Entwicklung klarer Indikatoren und Instrumente dafür und deren Überwachung gilt es als Herausforderung anzunehmen. Die Bundesregierung hat durch die Ausrichtung der Renewables 2004 dazu beigetragen, dem Wort Ener- giewende weltweit einen guten Klang zu geben. Die Re- qierung wird in den nächsten fünf Jahren weitere 500 Millionen Euro zu Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz anbieten. Von deutscher Seite daran mitzuwirken, die Weltbank schrittweise zu einer Förderbank für Energieeffizienz und erneuerbare Energien umzubauen, ist die logische Konsequenz einer kohärenten Energiepolitik, die wir seit sechs Jahren im eigenen Land durchführen. Dies macht uns auch interna- tional glaubwürdig. Markus Löning (FDP): Die FDP begrüßt die Initia- tive von James Wolfensohn, das Thema Rohstoff- und Energiegewinnung im Kontext der Bekämpfung der weltweiten Armut auf die Tagesordnung der Weltbank zu setzen. Der Bericht von Dr. Emil Salim geht in der Tendenz in eine begrüßenswerte Richtung. Die Weltbank spielt bei der Umsetzung der Millenium Development Goals eine gewichtige Rolle. Aber, bei der ganzen Diskussion um Armutsbekämp- fung und dem Entgegenwirken von Umweltzerstörung, darf das eigentliche Ziel – den Menschen in den Ent- wicklungsländern ein Leben in Würde und Eigenverant- wortung zu ermöglichen – nicht aus dem Auge verloren werden. Die Menschen wollen hier, wie überall, in erster Linie finanzierbare Energie, die ihnen permanent zur Verfü- gung steht. Gerade in Schwellenländern muss aber auch der Nachfrage wachsender Ökonomien Rechnung getra- gen werden. In diesem Kontext muss die Weltbank operieren und vor diesem Hintergrund sind viele Forderungen des An- trages überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie sind viel- leicht rot-grüne Seelenmassage, dem großen Ziel der Ar- mutsbekämpfung und des Umweltschutzes laufen sie sogar entgegen. Hätten sich die Antragsteller die Mühe gemacht, bis zur Stellungnahme der Weltbank zum Be- richt von Dr. Salim vom 4. Juni zu warten, hätten mögli- cherweise einige Forderungen nicht den Weg in diesen Antrag gefunden. So fordern die Antragsteller auf der einen Seite zu Recht mehr Eigenanstrengungen der Entwicklungslän- d d e d l U n r d d m d h s s d t u g d b s e R s j S m d E A S n N je L D n v r K i r d g in d s (C (D er bei der Umsetzung der MDGs, aber gerade in vielen ieser Ländern spielen die fossilen Brennstoffe eine norm wichtige Rolle beim Aufbau der Wirtschaft und er Versorgung mit Energie! So wird den Entwicklungs- ändern die Basis entzogen, ihren eigenen Anteil bei der msetzung der MDGs zu erfüllen – und wenn hier dann och gefordert wird, zum Beispiel in Punkt 4, die Förde- ung von Ölprojekten stufenweise auslaufen zu lassen, ann müssen die Antragsteller auch Antwort geben, wie ie 1,6 Milliarden Menschen, die keinen Zugang zu per- anenter Stromversorgung haben, und die 2,3 Milliar- en Menschen, die von traditionellen Energieträgern ab- ängig sind, mit regenerativen Energien versorgt werden ollen, denn man muss kein Techniker sein, um sich vor- tellen zu können, dass allein mit Solar und Windkraft iese Entwicklungsziele nicht erreicht werden können. Bei allen guten und wünschenswerten Zielen der An- ragsteller muss die Umsetzung auf einem realistischen nd pragmatischen Weg erreicht werden. Es ist wichtig, erade auch unter dem Umweltaspekt – Verwüstung urch Brennstoff für Kochstellen etc. –, dass die Welt- ank die Entwicklungsländer dabei unterstützt, eine Ba- is für eine Grundversorgung mit Energie zu schaffen – ine Basis bei der alle Energiegewinnungsformen eine olle spielen, angepasst an die Bedürfnisse der Men- chen. Wie das erreicht werden kann, zeigen die vielen Pro- ekte zur Energieeffizienzsteigerung, vor allem in China, OE. Um so unverständlicher ist es in diesem Zusam- enhang, warum die Bundesregierung nicht mehr in iesem Bereich unternimmt, hier hat Deutschland die rfahrung und das Know-how. nlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen ab- schaffen (Zusatztagesordnungspunkt 7) Heidi Wright (SPD): Schwere Geländewagen und port Utility Vehicles – SUV – sind tolle Autos und eig- en sich für Wald und Wiese, also fürs Gelände, wie der ame schon sagt. Sie sind jedoch auch populär fernab den Geländes, auf Deutschlands Straßen in Stadt und and. Die Neuzulassungszahlen für Geländewagen in eutschland sind traumhaft und steigen überproportio- al an. Sie verzeichneten im Jahr 2003 einen Zuwachs on 22,8 Prozent. Irgendwann kam jemand auf die clevere Idee, die Ta- ifgrenze von 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im fz-Steuerrecht zu nutzen und schwere Geländewagen n diese Gewichtsklasse zu bringen. So gibt es regel- echte Auflastungsaktionen, um diese Gewichtsgrenze, ie Einstufung als Nutzfahrzeug und somit einen günsti- en Steuertarif zu erreichen. Die äußerst schweren und tensiv kraftstoffverbrauchenden Fahrzeuge werden je- och meist als PKW und nicht als Nutzfahrzeuge einge- etzt und dienen als zeitgeistorientiertes Prestigesymbol. 10850 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Dieser Tatsache wird bisher steuerlich nicht ausrei- chend Rechnung getragen, da schwere Geländewagen von über 2,8 Tonnen nicht emissionsbezogen und nach Hubraum versteuert, sondern nach zulässigem Gesamt- gewicht als „leichte“ Nutzfahrzeuge klassifiziert und be- steuert werden können, wodurch die Steuerlast auf weni- ger als 25 Prozent gesenkt werden kann. Um nicht einen Generalverdacht über alle Gelände- wagen zu verhängen, will ich festhalten, dass die Steuer- begünstigung längst nicht alle Geländewagen betrifft, ja sogar die Mehrzahl der Geländewagen unprivilegiert ist und richtig besteuert wird. Rund ein Viertel der schwe- ren Geländewagen genießt jedoch ein ungerechtfertigtes Steuerprivileg, das es abzuschaffen gilt. Doch, wie bereits ausgeführt, ist der Einsatz meist nicht im Nutzbereich, sondern vorwiegend völlig zweck- entfremdet in den Städten. Schauen Sie sich einmal in Berlin um, wie viele dieser schweren Fahrzeuge hier auf asphaltierten und ausgebauten Straßen in der Innenstadt herumfahren! Auf Geländetauglichkeit kommt es hierbei wirklich nicht an. Lassen Sie mich zu Ihrer Information dabei festhal- ten, welche Auswirkungen das freizeitmotivierte Fahren dieser kleinen „Geländepanzer“ in unseren Städten hat. Über 20 Liter verbrauchen einige der Geländewagen im Stadtverkehr. Das ist nicht vereinbar mit unseren kli- mapolitischen Grundsätzen. Dieses teure Tankvergnügen müssen wir nicht unbedingt durch günstige Steuerprivi- legien kompensieren. Mit ihrem als Kuhfänger bekannten absolut überflüs- sigen Rammschutz stellten sie in der Vergangenheit selbst bei Unfällen mit niedrigster Geschwindigkeit eine Gefahr für Fußgänger und insbesondere Kinder dar. Dies konnten wir inzwischen abschaffen. „On top of the list“: Darüber hinaus konnten, wie aus- geführt, durch geschickte Anmeldeverfahren und durch so genannte Auflastung günstige Einstufungen des Kfz- Steuertarifs erreicht werden. Es ist somit aus Gründen der Steuergerechtigkeit, nicht zuletzt aber auch unter ökologischen Aspekten und aus Gründen der Verkehrssicherheit mehr als geboten, unberechtigte Steuervorteile für diese Prestigesymbole abzuschaffen. Um eines klarzustellen: Wer ein solches Auto, das gut und teuer ist, fahren will, soll das tun. Er soll und muss es jedoch dann als PKW anmelden und als solches emis- sionsbezogen nach Hubraum versteuern. Es geht uns nicht um die höhere Besteuerung von Nutzfahrzeugen, die klar definiert und nachweisbar als Nutzfahrzeuge eingesetzt werden. Unser Ziel ist es, die Spreu vom Wei- zen zu trennen. Es geht uns darum, ungerechtfertigte Steuerschlupflöcher zu schließen. Dies erreichen wir mit dem vorliegenden Antrag. Ge- rade im Hinblick auf die Verringerung der Emissionen im Verkehrsbereich sowie die Schonung unserer Res- sourcen ist eine Berücksichtigung der ökologischen Kos- ten der schweren Geländewagen und SUV auch im Be- reich der Kfz-Steuer sicherzustellen. b F S s t d s K t a t n t h h s s m H g s H v r F v a d d k s k s n r g k v t w M w n r k u m v V w – u (C (D Auch unsere europäischen Nachbarn haben das Pro- lem erkannt und sind dabei, Maßnahmen zu ergreifen: rankreich plant, ab 2005 den Kauf der SUV mit einer onderabgabe zu verteuern. Denn „den Parisern tinkt’s“, wie ein Pressebericht – „Spiegel online“ – ti- elt. Auch in London formiert sich der Widerstand gegen ie tonnenschweren Geländewagen. Unser Antrag passt. Er kommt dem Klimaschutz, den chwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und indern sowie schlicht und ergreifend der Steuergerech- igkeit in unserem Lande zugute. Wir wissen uns hier uch einig mit den Finanzministern und Umweltminis- ern der Länder. Somit dürfte einer raschen Lösung ichts im Wege stehen. Deshalb wollen wir über den An- rag hier und heute direkt – ohne Überweisung und Be- andlung im Fachausschuss – abstimmen. Ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung. Heinz Seiffert (CDU/CSU): Das Verfahren um den eutigen Antrag zur Abschaffung des Steuerprivilegs für chwere Geländewagen ist wieder einmal ein Paradebei- piel rot-grüner Regierungspolitik. Am Dienstagnach- ittag dieser Woche lag Ihr Antrag auf dem Tisch des auses. Heute soll er – wenn es nach Ihrem Willen eht – ohne Debatte und ohne Überweisung an die zu- tändigen Ausschüsse verabschiedet werden. Dieses auruckverfahren ist der Sache nicht angemessen und ollkommen inakzeptabel. So lassen wir als Parlamenta- ier nicht mit uns umspringen! Über den Inhalt Ihres Antrags kann man sicher reden. ür die Abschaffung einer ungerechtfertigten Steuersub- ention finden Sie bei uns grundsätzlich offene Ohren, uch wenn es im Detail noch erheblichen Klärungsbe- arf gibt. Die von Ihnen geplante Vorgehensweise ist je- och unmöglich. Man hat den Eindruck, hier soll lammheimlich etwas beschlossen werden – ohne Auf- ehen und ohne großen Wirbel. Die betroffenen Auto- äufer und -hersteller werden’s dann schon merken. Warum leiten Sie nicht ein ordentliches parlamentari- ches Verfahren ein? Warum lassen Sie uns den Antrag icht in den zuständigen Ausschüssen beraten? Und wa- um legen Sie jetzt einen Antrag und stattdessen nicht leich einen Gesetzentwurf vor? Der Herr Bundeskanzler, der sich so gerne als Auto- anzler präsentiert, schädigt mit diesem Antrag ohne orherige Absprache die Autoindustrie. Ob nun der An- rag mit oder ohne ordentliches Verfahren verabschiedet ird: Merken werden es die Konzerne aus Wolfsburg, ünchen und Stuttgart trotzdem. Was ist damit also ge- onnen? Wir von der Unionsfraktion sind gerne bereit, mit Ih- en über den Inhalt des Antrags und den eventuell da- aus hervorgehenden Gesetzentwurf konstruktiv zu dis- utieren. Zu diesem Zeitpunkt und wegen dieses Nacht- nd-Nebel-Verfahrens lehnen wir den Antrag heute aber it Bestimmtheit ab. Legen Sie einen Gesetzentwurf or, den wir in einem ordentlichen parlamentarischen erfahren in den Ausschüssen debattieren können! Dann erden wir uns mit Ihnen auch über die Sachargumente über das Für und Wider dieser neuen Steuererhöhung – nterhalten! Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10851 (A) ) (B) ) Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gehört zu den Vorzügen unserer Zeit, dass unsere Straßen immer besser werden und wir hier nicht mehr mit klapprigen Pferdekutschen über staubige Wege rat- tern wie im Wilden Westen. Aber es gehört zu den Per- versionen unserer Zeit, dass Fahrzeuge boomen, die eher für steinige Pisten im Mittleren Westen der USA ge- macht zu sein scheinen. Manchen Autofreunden reichen Luxuswagen nicht mehr aus; sie brauchen Sport Utility Vehicles – SUV. „Geländewagen“ ist eine eher verharmlosende Bezeich- nung. „Erlebnisfahrzeuge“ ist besser: mit Allradantrieb, Bodenfreiheit, strotzend vor Kraft und mit stets mehr als sechs Zylindern unter der Haube schnell, stark, massiv und unübersehbar. Den guten Blick über das Verkehrsge- schehen von da oben könnte man noch als Sicherheits- vorzug dieser Wagen ansehen. Hoch zu Ross also kreuzt der zumeist eher wohlha- bende Mensch der Moderne nicht mehr sandige Pisten, sondern die meist sechsspurigen Autobahnen Deutsch- lands und fühlt sich trotzdem wie John Wayne. Ist es Lifestyle? Es ist Lifestyle! Dies ist freilich ein wenig überzeichnet, augenzwin- kernd gemeint. Ich möchte hier nicht pauschal das indi- viduelle Glück von Autoliebhabern verteufeln. Aber es kann nicht angehen, dass wir dieses Glück versilbern und die SUVs mit Steuererleichterungen subventionie- ren. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Was ist das Problem? Aufgrund einer Gesetzeslücke können Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtge- wicht als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Ein Mercedes-M-Klasse-Wagen rangiert also in der gleichen Klasse wie ein Lieferwagen. Fahrzeuge, die als PKW aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes nicht mehr zugelassen werden können, weil sie die PKW-Norm Euro 3 nicht erfüllen, schaffen dies nur als Nutzfahr- zeuge. Obendrein sparen die Besitzer Kfz-Steuern, weil die Steuer für die gewerblich genutzten Lieferfahrzeuge bewusst niedriger ist als für gleich große PKW. Beim Ausnutzen des Steuerschlupflochs waren ver- schiedene Seiten trickreich: Autohersteller, Gutachter, Werkstätten. Auch die Zulassungsstellen unterstützen die verbreitete Praxis der „Auflastung“. Wenn noch zu leicht für das 2,8-Tonnen-Kriterium, werden die Autos mit eher marginalen Umrüstungen schwerer gemacht. Gutachter, Umrüster, Werkstätten haben daran mitgetan, alles im Grunde ganz legal. Gegen eine geringe Gebühr – oft nach Vorlage eines nicht kostspieligen Gutach- tens – wird dann von der Zulassungsstelle das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugbrief auf 2,8 Tonnen erhöht. Was der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 1998 ent- schieden hatte – Fahrzeuge, die sowohl für Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet sind, eine umlegbare Rückbank haben und die über 2,8 Tonnen wiegen, nicht wie PKW mit emissionsbezogener Hub- raumbesteuerung, sondern wie Nutzfahrzeuge zu besteu- ern –, galt wohl eher als Erleichterung für Handel und Gewerbetreibende, für KMU. a A B b v s a S d s B F g s G m r f t z s d b z w S G e 1 F d t g k v d s 1 V 3 h z s d s g S S S b V s (C (D Doch nicht jeder Selbstständige braucht einen Allrad- ntrieb, eher noch auf dem Land, wenn er über den cker fahren muss, aber nicht in der Stadt. Für Winzer, auern, Förster und Handwerker – eben Gewerbetrei- ende – war die Steuerminderung für Nutzfahrzeuge ielleicht einmal gerechtfertigt – obwohl wir Grüne klar agen: Wir müssen ökologisch schädliche Subventionen bbauen, und dies auch im Verkehrsbereich. Wir sollten nicht – wie von Bundesverkehrsminister tolpe angekündigt – neue Subventionstatbestände urch großzügige Ausnahmen für viele Berufsgruppen chaffen, sondern eher Anreize setzen, damit auch diese erufsgruppen auf verbrauchsarme und emissionsarme ahrzeuge setzen. Die SUV-Fahrzeuge aber dienen doch anz offensichtlich nicht dem Betreiben von Gewerben, ondern dem Freizeitvergnügen. Die Besteuerung von eländewagen als PKW ist also längst überfällig und uss schnellstmöglich umgesetzt werden. Die bisherige Privilegierung ist sozial höchst unge- echt. Es handelt sich um Modelle, die in der Anschaf- ung 50 000 Euro und mehr kosten. Wer sich solche Au- os leistet, kann dafür auch die angemessenen Steuern ahlen. Zwischen 500 und 700 Euro sparen die SUV-Be- itzer im Jahr. Wem will man dies vermitteln, angesichts er breiten Debatte um das, was wir unseren Bürgern eim Umbau des Sozialstaats abverlangen? Die schät- ungsweise 40 Millionen Euro Steuerausfälle im Jahr erden an anderer Stelle dringend gebraucht. Gar nicht nachvollziehbar ist, dass wir mit einem teuerprivileg Fahrzeuge fördern, die aus ökologischen ründen höchst problematisch sind. Sie haben einen normen Spritverbrauch. Viele Modelle verbrauchen 5 bis 20 Liter Sprit auf 100 Liter. Die letzten 20 Jahre ahrzeugtechnologieentwicklung hatten unter anderem ie Reduktion von Verbrauch und Schadstoffen im Zen- rum. Es gibt viele gute Gründe, Sprit zu sparen: ökolo- ische, politische und ökonomische. Dramatisch ist die limaschädigende Wirkung durch den hohen Treibstoff- erbrauch. Die Selbstverpflichtung des Europäischen Verbandes er Automobilhersteller besagt, bis 2008 den durch- chnittlichen CO2-Ausstoß ihrer Neuwagen auf40 Gramm pro Kilometer absenken zu wollen. Aber der W Touareg emittiert zum Beispiel im Durchschnitt 29 Gramm pro Kilometer. Andere Modelle liegen noch öher. Wenn die Neuzulassungszahlen der SUV-Fahr- euge weiter zunehmen, wird dieses Ziel wohl verwäs- ert. Damit rückt das Erreichen der Selbstverpflichtung er Industrie einmal mehr in die Nähe des Unwahr- cheinlichen. Für SUV, die wie Nutzfahrzeuge besteuert werden, elten wesentlich großzügigere Vorschriften für die chadstoffemissionen. Die Fahrzeuge dürfen somit mehr chadstoffe ausstoßen als vergleichbare PKW. Auch im inne des Gesundheitsschutzes ist es nicht verantwort- ar, diese Fahrzeuge zu privilegieren. Wir brauchen für die Reduktion der Emissionen im erkehrsbereich dringend eine angemessene Berück- ichtigung der ökologischen und sozialen Kosten des 10852 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Straßenverkehrs. Alle sehen es ein. Alle sind sich einig: die Finanzminister der Länder, die Umweltminister der Länder, der Bundesumweltminister, der Bundesver- kehrsminister. Also sollte es doch gelingen, dieses Privi- leg endlich abzuschaffen. Jenseits des Schließens von Steuerschlupflöchern ist Phantasie gefragt, um zumindest die wildesten Aus- wüchse unserer automobilverliebten Gesellschaft zu zü- geln. Vor wenigen Tagen erreichte uns die Nachricht, dass die Pariser mit radikalen Maßnahmen gegen die wachsende Zahl von Geländewagen vorgehen wollen, weil sie ihre schöne Stadt verpesten, die Fußwege ver- parken und mit „Kuhfängern“ die Fußgänger gefährden. Von einer Ökoabgabe bis zu 3 200 Euro ist die Rede. Sie soll nach den Kriterien Benzinverbrauch und Schad- stoffausstoß festgesetzt werden. Der Pariser Stadtrat ord- nete mit rot-grüner Mehrheit Maßnahmen an, um die Nutzung von Geländewagen möglichst schnell einzu- schränken. Bald werden derlei Maßnahmen auch in deutschen Ballungsräumen diskutiert werden müssen, wenn ab 1. Januar 2005 die schärferen Grenzwerte der EU-Luft- reinhalte-Richtlinie gelten. Dann werden sowohl schad- stoffmindernde Eingriffe an Fahrzeugen nötig – wie etwa der Einbau von Rußpartikelfiltern und Nachrüstun- gen – als auch verkehrsbezogene Maßnahmen. City-Maut, Straßensperrungen für bestimmte Fahr- zeuge – vieles ist denkbar und zum Schutz der Bevölke- rung und der Umwelt nötig. Mit der Abschaffung des Steuerprivilegs für SUV-Fahrzeuge tun wir einen Schritt von vielen. Wir wollen keine Straßensperrungen, sondern um- weltfreundliche Fahrzeuge. Schließlich stellt sich auch die Frage, wie viele Sheriffs wir bräuchten, um die Cow- boys in ihren SUVs beim Überschreiten der Luftschad- stofflimits aus den Städten zu verbannen. Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Unabhängig von der Thematik des Antrages möchte ich zunächst einmal die Methode kritisieren, mit der Sie diesen Antrag hier durchpeitschen wollen. Es ist dem Ansehen des Parla- mentes nicht förderlich, wenn Sie dieses für die Betrof- fenen wichtige Thema in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abhandeln. Es ist einfach unangemessen, wenn der An- trag, den wir hier debattieren wollen, erst am Tag vor der Debatte überhaupt vorliegt. Inhaltlich stimme ich Ihrem Antrag, der ja auf eine Initiative der Finanzminister der Länder zurückgeht, zu. Das deutsche Steuerrecht leidet unter seiner Kompli- ziertheit. Dies betrifft nicht nur die Kompliziertheit ein- zelner Steuergesetze, sondern auch die Vielzahl der in Deutschland erhobenen Steuern. Ein erster wichtiger Schritt zur Steuervereinfachung ist deshalb, Ausnahme- regelungen konsequent zu beseitigen. Wir müssen weg- kommen von einer immer differenzierteren Ausgestal- tung der Steuergesetze. Es ist ein Irrglaube, dass es zu mehr Steuergerechtigkeit kommt, wenn jeder Einzelfall eine genaue Abbildung in einem Steuergesetz finden muss. n A s z f h d n d - m g l i b S la i d s k l p f a Ö n n ö d g n B t h K c s E 4 S s m m k V A i B d d f s (C (D Das Gegenteil ist der Fall. Jeder gut begründeten Aus- ahme wird eine weitere, sicher ebenso gut begründete usnahme folgen. Dies führt im Ergebnis zu Steuerge- etzen, die weder von der Verwaltung noch vom Bürger u verstehen und damit anzuwenden sind. Trotzdem ühlt sich die Mehrzahl der Steuerbürger ungerecht be- andelt, weil der Nachbar ja möglicherweise noch an- ere steuerliche Ausnahmen kennt und nutzt, und sei es ur, weil er besser beraten ist. Dieses kollektive Ungerechtigkeitsgefühl führt dazu, ass das Unrechtsbewusstsein für Steuerverkürzung oder hinterziehung in der Bevölkerung in nicht hinzuneh- endem Maße ausgehöhlt wird. Immer mehr Bürger lauben, es sei ein Kavaliersdelikt, Steuern nicht zu zah- en. Immer weitere Teile der Gesellschaft entziehen sich hrer Steuerpflicht: der kleine Mann durch Schwarzar- eit, Unternehmen durch Investitionsverlagerung, der parer durch Kapitalflucht. Die Steuerbasis in Deutsch- nd wird brüchig. Es muss deshalb oberstes Ziel des Steuergesetzgebers n Deutschland sein, die bestehenden Steuergesetze wie- er auf ihren eigentlichen Zweck zurückzuführen. Die teuerlichen Tatbestände müssen klar definiert sein und eine Ausweichmöglichkeiten zulassen. Dies gilt natür- ich auch für die Kraftfahrzeugsteuer. Trotz der jetzt ge- lanten Abschaffung des ungerechtfertigten Steuerprivilegs ür schwere Geländewagen bleibt die Kraftfahrzeugsteuer ber kompliziert. Einen Regelsteuersatz gibt es nicht. kologische Zielsetzungen verkomplizieren die Berech- ung der Kraftfahrzeugsteuer zusätzlich. Statt dieser un- ötigen Reglementierung und Bürokratisierung könnten kologische Ziele viel einfacher erreicht werden. Die FDP fordert die aufkommensneutrale Umlegung er Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer. Ein solches Vor- ehen hat zweierlei Vorteile. Durch die Abschaffung ei- er ganzen Steuerart wird ein nicht zu unterschätzender eitrag zur Steuervereinfachung in Deutschland geleis- et. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass nicht mehr der ru- ende Verkehr besteuert wird, sondern die gefahrenen ilometer. Durch die Besteuerung nach den tatsächli- hen Emissionen werden Kfz mit höherem Verbrauch tärker belastet als diejenigen mit niedrigem Verbrauch. ine solche Regelung ist ökologisch sinnvoll. Die circa 000 Finanzbeamten, die mit der Bearbeitung der Kfz- teuer beschäftigt sind, könnten nutzbringender einge- etzt werden. Für parteiübergreifende Konsensgespräche it diesem Ziel steht die FDP zur Verfügung. Iris Gleicke, Parl. Staatssekrtärin beim Bundes- inister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Be- anntlich fallen weder die Steuergesetzgebung noch ihr ollzug in den Geschäftsbereich meines Ministeriums. uf den ersten Blick mag es deshalb verwundern, dass ch als Vertreterin des Bundesministeriums für Verkehr, au- und Wohnungswesen das Wort ergreife zum Antrag er Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit er Zielsetzung, das „ungerechtfertigte Steuerprivileg ür schwere Geländewagen abzuschaffen“. Es geht dabei um Fahrzeuge, die wahlweise zur Per- onenbeförderung oder zur Güterbeförderung benutzt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10853 (A) ) (B) ) werden können, wie vor allem schwere Geländewagen oder so genannte SUV – Sport Utility Vehicles. Solche Fahrzeuge können ab einer bestimmten Gewichtsklasse von den Finanzbehörden der Länder steuerrechtlich als LKW eingestuft werden und werden dann entsprechend günstig, nämlich nur nach Gewicht besteuert. Ursache hierfür ist eine Bestimmung in der Straßenverkehrs-Zu- lassungs-Ordnung (StVZO). Es handelt sich um den § 23 Abs. 6 a StVZO, der be- sagt: Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahl- weise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz, Plätze für nicht mehr als acht Personen haben. Diese Bestimmung wurde 1969 zur verkehrsrechtli- chen Klarstellung eingeführt, damit Kombinationskraft- wagen bis einschließlich 2,8 Tonnen bei Überholverboten mit dem Zusatz „ausgenommen Personenkraftwagen“ ohne weiteren Zusatz mit ausgenommen waren. Die Steuerverwaltung der Länder und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung der Finanzgerichte hat aus dieser verkehrsrechtlichen Bestimmung im Um- kehrschluss gefolgert, dass Fahrzeuge dieses Typs, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht 2,8 Tonnen überschreitet, steuerrechtlich LKWs sind. Sie werden deshalb – wie bereits dargelegt – lediglich nach Gewicht und nicht hubraum- und emissionsbezogen besteuert. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz, für das der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, sagt hierzu selbst nichts aus. § 23 Abs. 6 a StVZO ist somit sozusagen Steigbü- gelhalter für eine Steuerrechtspraxis, die die Halter der- artiger – wie wir alle wissen – nicht ganz billiger Fahr- zeuge kraftfahrzeugsteuerlich privilegiert. Verkehrsrechtlich ist diese Bestimmung seit langem überflüssig, weil daran zumindest im Straßenverkehrs- recht keine Rechtsfolgen mehr geknüpft sind. Außerdem steht diese Bestimmung nicht mehr im Einklang mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften. Auch deshalb begrüße ich als Vertreterin der Bundes- regierung den gestern eingereichten Antrag der Fraktio- nen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es macht Sinn, diese Vorschrift des Straßenverkehrsrechts ersatz- los aufzuheben. Nun ist das mit Privilegien ja bekanntlich so eine Sa- che. Sobald in unserem Lande an irgendeinem Privileg gerüttelt wird, machen zumindest einige der Privilegier- ten mehr oder weniger überzeugende Argumente für die Beibehaltung des Privilegs geltend. Wir kennen das alle auch aus anderen Zusammenhängen. Aber wir haben alle Einwände und Bedenken selbstverständlich sorgfäl- tig geprüft. Im Ergebnis bleiben wir bei unserer mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmten Absicht, den § 23 Abs. 6 a StVZO aufzu- h t S d d n G t b g P S K p f z s m g g t w v a c d Z a b S r z A E i g s b d l s d A (C (D eben, und der rot-grüne Antrag gibt uns dafür den poli- ischen Flankenschutz. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der tVZO kann damit endgültig auf den Weg gebracht wer- en. Sie soll so rasch wie möglich dem Bundesrat mit er Bitte um Zustimmung zugeleitet werden. Die seinerzeit bei der Änderung der StVZO überhaupt icht beabsichtigte steuerliche Privilegierung schwerer eländewagen ist mit dem Gedanken der Steuergerech- igkeit nur schwer in Einklang zu bringen. Auch im Hin- lick auf den hohen Kraftstoffverbrauch und die im all- emeinen auch höheren Schadstoffemissionen ist diese rivilegierung erfehlt. Nach der Änderung bzw. Aufhebung des § 23 Abs. 6 tVZO ist es Sache der Länder, die steuerrechtlichen onsequenzen zu ziehen und diese in den Fahrzeugpa- ieren als „Personenkraftwagen“ bezeichneten Kraft- ahrzeuge so zu besteuern, wie es ihrem Verwendungs- weck und ihrer technischen Beschaffenheit entspricht. Ob hierzu eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuerge- etzes erforderlich ist, wird vom zuständigen Bundes- inisterium der Finanzen zusammen mit den Ländern eprüft werden müssen. Dabei ist auch zu berücksichti- en, dass Fahrzeuge, die Gegenstand des Antrages sind, eilweise auch gewerblich als Nutzfahrzeuge eingesetzt erden, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, on Winzern und auch von Handwerkern. Damit wäre uch die Frage zu prüfen, ob eine kraftahrzeugsteuerli- he Differenzierung zwischen schweren Geländwagen, ie außschließlich oder ganz überwiegend zu privaten wecken genutzt werden, und solchen, die gewerblich ls Nutzfahrzeuge verwendet werden, geboten ist. Das Anliegen des rot-grünen Antrags ist jedenfalls erechtigt. Mit unserem Vorhaben, den § 23 Abs. 6 a tVZO ersatzlos aufzuheben, sind wir als Bundesregie- ung auf dem richtigen Weg. Ich bitte Sie, dem Antrag uzustimmen. nlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine qualifi- zierte Mitbestimmung bei grenzüberschreiten- den Fusionen (Zusatztagesordnungspunkt 8) Doris Barnett (SPD): Das Zusammenwachsen von uropa erfasst auch den Bereich der Unternehmen. So st es im Jahre 2001, nach über 20-jähriger Verhandlung elungen, eine Regelung zur Europäischen Aktiengesell- chaft zu finden, der alle Partnerländer zugestimmt ha- en. Besonders wichtig für uns hier in Deutschland ist, ass wir die Mitbestimmung sichern konnten. Die Rege- ung dazu ist eine Kombination von Verhandlungen zwi- chen Unternehmens- und Arbeitnehmerseite, die aller- ings für den Fall, dass man sich nicht einigt, auch eine uffanglinie hat. Diese Lösung könnte auch für andere 10854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) gesellschaftsrechtliche Vorhaben nach Meinung der Kommission Vorbild sein. In Europa haben wir verschiedene Traditionen, was die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer am Wirtschaftsleben angeht. Unser Verständnis von Mitbestimmung gründet sich auf dem Gedanken der Wirtschaftsdemokratie. Die Beteiligungsrechte sind in den anderen europäischen Ländern unterschiedlich aus- geprägt. Aber eines sollte uns allen wichtig sein: Wir brauchen nicht nur ein wirtschaftlich starkes Europa, es muss auch ein soziales Europa sein. Die Mitbestim- mung, die Beteiligung der Belegschaft, gehört zu den unabdingbaren sozialen Aspekten. Nun arbeitet die EU-Kommission aber auch schon seit vielen Jahren an einem Entwurf einer Richtlinie zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, der Fusions- richtlinie. Ähnlich wie bei der Richtlinie zur Europäi- schen Aktiengesellschaft scheiterte die Fusionsrichtlinie bisher an der schwierigen Frage, wie die Beteiligung der Arbeitnehmer zu regeln ist. Ursprünglich sollte ja die Regelung der Europäischen Aktiengesellschaft auch auf Unternehmen, die grenz- überschreitend fusionieren, Anwendung finden. Dies würde bedeuten, dass die Regelung der Beteiligung der Arbeitnehmer in der durch Fusion entstandenen Gesell- schaft vorrangig zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer zu verhandeln ist. Wenn mindestens 25 Prozent der Arbeitnehmer der an der Gründung beteiligten Gesell- schaft einer Mitbestimmungsregelung unterliegen, wäre im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zwingend vorzusehen, dass auch in der neuen Gesellschaft eine Mitbestimmung auf dem höchsten bisher vorhandenen Niveau einzuführen wäre. Der nun vorgelegte Vorschlag einer Fusionsrichtlinie der EU-Kommission weicht aber davon ab. Im Gegen- teil, jetzt soll sich die Mitbestimmung nach dem System des Landes richten, in dem die fusionierte Gesellschaft ihren Sitz hat. Nur wenn die fusionierte Gesellschaft sich in einem Mitgliedsland befindet, das kein Mitbestim- mungssystem hat – wie zum Beispiel Spanien –, sollen die Regelungen entsprechend der Richtlinie über die Eu- ropäische Aktiengesellschaft gelten. Fusionieren also zwei Aktiengesellschaften und wäh- len ihren Sitz in einem Land mit ganz niedrigschwelliger Mitbestimmung, dann gilt automatisch dieses nationale Mitbestimmungssystem. Verhandlungen über ein Mehr an Beteiligung der Arbeitnehmer finden erst gar nicht statt. Somit geht dann auch immer das höhere Mitbe- stimmungsniveau verloren. Durch die Wahl des Sitzstaa- tes hätte die Unternehmensseite es folglich in der Hand, die Mitbestimmungsstandards zu verringern. Diese von der Kommission vorgelegte Regelung kommt einer Flucht aus der Mitbestimmung gleich, die wir nicht hinnehmen werden. Nachdem sich die Bundesregierung in den Verhand- lungen und bei dem Abschluss zur Europäischen Aktien- gesellschaft erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die be- troffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Beteiligungsrechte behalten können, unterstützen wir sie d F i b w m B w v u d n t m t ü m v w s s d r n G u h l B z c U s A A W r n f s v N g s V a h W r B ü m (C (D arin, auch bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zur usionsrichtlinie darauf hinzuwirken, dass diese Rechte n gleichem Umfange erhalten bleiben. In einem sozialen Europa müssen wir auf fairen Wett- ewerb achten. Dazu zählt, dass wir nicht ohne Not be- ährte Strukturen zerschlagen. Gerade unser Mitbestim- ungssystem hat dazu geführt, Firmen und ihre elegschaft in Krisenzeiten wieder fit für den Wettbe- erb zu machen. Statt Firmenzusammenbrüchen mit ielen Arbeitslosen konnten mit Unterstützung kreativer nd engagierter Betriebsräte Unternehmen saniert wer- en, sich regenerieren und wieder zu starken Marktteil- ehmern werden. Die Verlockung, durch Verschmelzung mit Firmen- öchtern bzw. Niederlassungen in europäischen Ländern it niedriger bzw. ohne Mitbestimmungsregelung Kos- en zu sparen, Entscheidungen einfacher zu machen, ber die Belegschaft ganz alleine zu bestimmen, ist für anches Unternehmen groß. Aber – das belegen ja die ielen einschlägigen Untersuchungen, die nicht von Ge- erkschaften finanziert wurden – die deutsche Mitbe- timmung ist kein Wettbewerbs- oder Standortnachteil, ondern hat sich schon oft segensreich ausgewirkt. Deshalb können wir die Bundesregierung nur auffor- ern, sich dafür einzusetzen, dass die Mitbestimmungs- egelungen der Europäischen Aktiengesellschaft als Mi- imum auch für grenzüberschreitende fusionierte esellschaften gelten. Mit unserem vorliegenden Antrag nterstützen wir die Bundesregierung in ihrem Bemü- en, ein entsprechendes Verhandlungsergebnis zu erzie- en. Dass auch andere Mitgliedstaaten wie Frankreich und elgien die Auffassung der Bundesregierung unterstüt- en, zeigt, dass wir mit unserer Forderung nach entspre- hender Verankerung der Mitbestimmung im ganzen nternehmens- und Gesellschaftsrecht nicht alleine da- tehen. Auch Großbritannien hat Unterstützung in dieser ngelegenheit signalisiert. Wir sind also mit unserem nliegen in bester Gesellschaft. Zum Schluss möchte ich noch auf eines hinweisen: enn bisher Unternehmen andere Unternehmen in Eu- opa gekauft haben, hat sich für das erworbene Unter- ehmen und seine Mitarbeiter – wenn zum Beispiel ein ranzösisches Unternehmen ein deutsches kauft – hin- ichtlich der Mitbestimmung nichts geändert. Genauso erhält es sich, wenn ein italienisches Unternehmen eine iederlassung in Deutschland einrichtet. In diesem Falle ilt auch deutsches – nationales – Recht. Bei Fusionen sieht das aber ganz anders aus: Es ent- teht eine neue, eine einzige Gesellschaft. Eine solche erschmelzung hat – das wissen wir nicht zuletzt auch us einheimischen Erfahrungen mit Fusionen – aber er- ebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmerschaft. enn diese keinerlei Möglichkeit hat, sich zu informie- en und auch Einfluss zu nehmen, zum Beispiel was eschäftigungsverhältnisse angeht, dann werden grenz- berschreitende Fusionen eher als Gefahr wahrgenom- en – auf keinen Fall als Chance. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10855 (A) ) (B) ) Deshalb kann ich die anderen Fraktionen dieses Hau- ses nur dazu einladen, unseren Antrag zu unterstützen und damit einem Europa der Arbeitnehmer auch bei Fusionen den Weg zu bereiten. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Es ist offensicht- lich, von welcher Motivation der Antrag getragen ist, über den wir heute sprechen. Vor allem die Damen und Herren Kollegen von der SPD versuchen verzweifelt, ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften zu verbessern, das man inzwischen wohl nur noch als zerrüttet bezeichnen kann. Weil der Erhalt des deutschen Mitbestimmungs- rechts zu den zentralen Anliegen der Gewerkschaften gehört und in den Diskussionen um die Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts immer häufiger thema- tisiert wird, stricken sie schnell und mit heißer Nadel einen Antrag, um den Gewerkschaften zu zeigen, dass sie doch noch in Treue fest auf deren Seite stehen. Dass sie für dieses Signal an die Gewerkschaften so- gar in Kauf nehmen, in einem Antrag ein Misstrauensvo- tum gegenüber ihrer eigenen Regierung auszusprechen, weil sie offensichtlich befürchten, diese werde sich bei den Verhandlungen über die europäische Fusionsrichtli- nie im Ministerrat nicht hinlänglich für die Interessen der Gewerkschaften und für das deutsche Mitbestim- mungsrecht einsetzen, ist immerhin positiv zu vermer- ken. Wir erleben es schließlich nicht allzu oft im Bun- destag, dass die Fraktionen von SPD und Grünen sich kritisch mit der Arbeit der Bundesregierung auseinander setzen. Das ist allerdings auch das einzig Positive, das zu die- sem Antrag zu sagen ist. Ansonsten zeigt er, dass Sie ebenso wie die Gewerkschaften, deren Sprachduktus auch in anderen aktuellen politischen Diskussionen sehr an die 70er-Jahre erinnert, eines nicht erkannt oder für die Anbiederung an die Gewerkschaften verdrängt ha- ben: Die Zeiten haben sich verändert. Der Wirtschafts- wettbewerb ist internationaler geworden, die Harmoni- sierung des Wirtschaftsrechts in Europa schreitet unaufhörlich voran. Der internationale Wirtschaftswettbewerb ist auch ein Wettbewerb der Rechtsordnungen. Diesem Wettbewerb müssen wir uns stellen und überprüfen, ob unser Recht noch zeitgemäß und damit wettbewerbsfähig ist. Denn nur so können wir unserem Recht auch international langfristig Geltung verschaffen. Das funktioniert jedoch nur, wenn wir nicht nur als starre Bewahrer unserer Traditionen auftreten. Natürlich hatte unser Mitbestimmungsrecht seine Berechtigung, als es 1976 in Kraft trat. Natürlich müssen wir die positi- ven Aspekte dieses Rechts, die übrigens nicht nur die Gewerkschaften betonen, sondern auch in der Wirtschaft gesehen werden, bewahren und verteidigen. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass unser Mitbe- stimmungsrecht international nicht verstanden und sogar als Bedrohung empfunden wird, was sich letztendlich als Nachteil für deutsche Unternehmen und damit auch für die Arbeitnehmer erweist, wenn internationale Investo- ren deshalb einen Bogen um Deutschland machen. Das d d Z d a t E s b g u l d m h M l A ü d s K h z r F s d s b t v l s A s s d U d w n m n b w m e s v a n g (C (D arf nicht überbewertet, aber auch nicht ignoriert wer- en. Das deutsche Mitbestimmungsrecht ist seit einiger eit im Fokus der Diskussionen über die Entwicklung es europäischen Gesellschaftsrechts. Das liegt nicht nur n der Europäischen Aktiengesellschaft und der geplan- en Fusionsrichtlinie, sondern auch an den Urteilen des uropäischen Gerichtshofs – Daily Mail, Centros, Über- eering und zuletzt Inspire Art –, die sich mit der Verein- arkeit deutscher gesellschaftsrechtlicher Bestimmun- en mit dem europäischen Recht beschäftigten. Zwar ging es in diesen Entscheidungen nie explizit m das deutsche Mitbestimmungsgesetz, doch die mög- ichen Konsequenzen dieser Rechtsprechung gerade auf ie Mitbestimmung in Unternehmen werden längst nicht ehr nur in juristischen Fachzirkeln diskutiert, sondern aben die wirtschaftliche Realität längst erreicht. Die öglichkeit, eine Dachgesellschaft mit Sitz in Deutsch- and unter ausländischer Rechtsform zu gründen und die nteile deutscher Gesellschaften auf diese Holding zu bertragen, ist nicht nur theoretische Spekulation, son- ern ein realistisches Szenario, und zwar deshalb, weil ich dadurch möglicherweise – jedenfalls in großen onzernen – das deutsche Mitbestimmungsrecht umge- en lässt. Der Befund, den Sie in Ihrem Antrag formulieren, ist war richtig: Es gibt hinsichtlich des Mitbestimmungs- echts tatsächlich eine Unwucht zwischen der geplanten usionsrichtlinie und den Bestimmungen zur Europäi- chen Aktiengesellschaft. Doch die Schlussfolgerung, ie Sie in Ihrem Antrag daraus ziehen, zeigt, dass Sie ich mit der Problematik nicht auseinander gesetzt ha- en. Das aber müssen wir tun – gründlich, in parlamen- arischen Beratungen und mit der Hilfe externen Sach- erstands. Bevor Sie fordern, die Fusionsrichtlinie an die Rege- ung zur Europäischen Aktiengesellschaft anzugleichen, ollten Sie sich mit der Diskussion um die Europäische ktiengesellschaft beschäftigen. Denn in dieser Diskus- ion ist immer wieder zu vernehmen, dass die Europäi- che Aktiengesellschaft für deutsche Unternehmen je- enfalls dann nicht in Frage kommt, wenn ausländische nternehmen beteiligt sind, weil sich diese nicht das eutsche Mitbestimmungsregime aufoktroyieren lassen ollen. Wenn sich also abzeichnet, dass unser Recht im inter- ationalen Wirtschaftsleben gemieden wird und eine im- er kleinere Rolle spielt, dann müssen wir darüber achdenken, wie wir unsere Rechtsordnung international esser verkaufen können, ohne sie aufzugeben. Denn as spricht dagegen, dass auch ausländische Unterneh- en deutsches Gesellschaftsrecht favorisieren, wenn sie s verstehen und die Vorteile sehen? Wettbewerb muss chließlich nicht bedeuten, dass wir uns und unser Recht erstecken, nur weil es anders ist – das ergibt sich schon us den grundsätzlich unterschiedlichen Rechtstraditio- en – und im Ausland nicht auf Anhieb verstanden wird. Sie aber wollen offenbar in eine andere Richtung ehen. Sie fordern die Bundesregierung auf, darauf 10856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) hinzuwirken, dass europäische Regelungen die Mitglied- staaten nicht zu einem Wettbewerb um möglichst nied- rige Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einladen, damit sie als Sitzstaat für die durch die grenzüberschreitende Fusion entstehende Ge- sellschaft in Betracht kommen. Die Bundesregierung solle verhindern, dass die „Flucht aus der deutschen Mit- bestimmung“ ermöglicht wird. Aber könnte nicht genau das die Konsequenz sein, wenn Sie europaweit eine Regelung fordern, die nach Meinung vieler dazu führt, dass deutsche Unternehmen isoliert werden, weil sie für ausländische Investoren we- niger interessant sind – was sich im Ergebnis auf deren Zukunft und die Zukunft der Arbeitsplätze auswirken kann? Der internationale Wirtschaftswettbewerb und der Wettbewerb der Rechtsordnungen ist ein Standortwett- bewerb. Darüber haben Sie offensichtlich nicht nachge- dacht. Darüber müssen wir aber nachdenken, bevor sol- che Schnellschüsse wie dieser Antrag in die Welt gesetzt werden, damit das beabsichtigte positive Signal für die Gesellschaften international nicht als negatives Signal aufgefasst wird. Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das deutsche Mitbestimmungssystem ist im Großen und Ganzen ein Erfolg. Unser Modell der Sozialpartner- schaft trägt zu einem beachtlichen Maß an sozialem Frieden in unserem Land bei. Tatsächlich ist das Tarifsystem auch viel flexibler als sein Ruf. In 35 Prozent der Betriebe und 22 Prozent der Dienststellen werden tarifliche Öffnungsklauseln ange- wandt. Die Betriebs- und Personalräte zeigen sich ver- antwortlich. Wer sich vom deutschen Modell der Sozial- partnerschaft verabschiedet, wird kämpferische und politische Auseinandersetzungen in die Betriebe tragen wie zum Beispiel in Frankreich. Dort ist der Organisa- tionsgrad der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer we- sentlich geringer, dafür die Auseinandersetzung härter, und der Staat erledigt letztlich den Job, den hier die Ta- rifparteien machen. Die Mitbestimmung ist eine Stärke, keine Schwäche des Standorts Deutschlands; sie ist mitverantwortlich für die international vergleichsweise geringe Streikhäufig- keit in den Betrieben. Deswegen brauchen wir klare Regelungen, um die Mitbestimmung in den Gesellschafter- und Aufsichts- gremien auch in internationalisierten Märkten zu erhal- ten. Wenn ein Unternehmen sich umstrukturiert, dürfen darunter nicht die bestehenden Mitbestimmungsmög- lichkeiten leiden. Rollback in der Mitbestimmung durch Zusammenschluss oder Verlagerung ins Ausland darf es nicht geben. Deswegen wollen wir die Verhandlungslösung der Europäischen Gesellschaft – SE – auch in der Fusions- richtlinie der EU und wie dort bei Scheitern der Ver- handlungen diejenige Mitbestimmungslösung als Auf- fangregel, die die Vertretung der beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten sichert. D i m g r s d b E d g M l g d d g P A T s c i n p u s w U d c k N r h c n M t f l z s D F A k d r r b M k (C (D er Kompromiss zur Europäischen Aktiengesellschaft st gut. Er wird von allen EU-Mitgliedern getragen. Er uss auch für alle Unternehmen, die sich in der EU renzüberschreitend durch Zusammenschluss konstituie- en, gelten. Ansonsten würden wir eine Möglichkeit chaffen, die deutschen Mitbestimmungsstrukturen urch die Hintertür auszuhebeln. Auf europäischer Ebene sollten wir weder den Wett- ewerb um die günstigsten Steuersätze noch um die xistenz von bzw. die niedrigsten Mitbestimmungsstan- ards führen. Ein solcher Kampf um die Mitbestimmung eht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. it Regelungen, die leicht unterlaufen werden können, ässt sich das nicht stemmen. Wir brauchen Bedingun- en, die für alle gelten. Wir wollen ein soziales Europa, as zugleich im Wettbewerb bestehen kann. Die Regeln zur Mitbestimmung bilden zusammen mit er Betriebsverfassung und der Tarifautonomie das Drei- estirn der Arbeitnehmerbeteiligung. Es muss oft als rügelknabe herhalten. Ihm werden alle Probleme des rbeitsmarktes und die Wachstumsschwäche angelastet. atsächlich ist das Gegenteil der Fall. Gerade die Mitbe- timmung trägt durch Co-Management und die erfolgrei- he Vermittlung von Entscheidungen des Managements n die Belegschaften hinein dazu bei, dass sich Unter- ehmen modernisieren und an globalisierte Märkte an- assen können. Entgegen den Behauptungen der Spitzenverbände nd der Union wissen die Unternehmensleitungen selbst ehr wohl, was sie an der Mitbestimmung haben. 1998 urden Führungskräfte von DAX-Unternehmen in einer nternehmensbefragung gefragt, ob sie für oder gegen ie Aufsichtsratmitbestimmung seien. 53 Prozent spra- hen sich tendenziell und 18 Prozent ohne Einschrän- ung gegen die Abschaffung der Mitbestimmung aus. ur 23 Prozent votierten für die Abschaffung. In Deutschland haben wir in der letzten Legislaturpe- iode das Betriebsverfassungsgesetz modernisiert. Das ieß nicht nur, die Wahl der Betriebsräte zu vereinfa- hen, um die tarifpolitisch weißen Flecken zu verklei- ern. Grüne haben mit Erfolg durchgesetzt, dass auch inderheitenpositionen in den Leitungsgremien der Be- riebsräte vertreten sind. Ebenfalls war es ein grüner Er- olg, auch ökologische, antirassistische und gleichstel- ungspolitische Belange zum Thema für die Betriebsräte u machen. So starr, wie die Arbeitgeber behaupten, ist das Tarif- ystem nicht; das zeigen die Öffnungsklauseln in einem rittel der Betriebe. Die Gewerkschaften haben viele orderungen aus dem Bündnis für Arbeit umgesetzt. Die rbeitgeber müssen auch klare Angebote machen. Sen- ung von Standards ist nicht alles. Flexibilisierung der Mitbestimmung ist für Grüne ann ein gangbarer Weg, wenn sie auf eine Modernisie- ung und damit Stärkung hinausläuft. Eine Flexibilisie- ung, die nur ein anderes Wort für den Abbau von Ar- eitnehmerrechten ist, lehnen wir ab. Eine moderne itbestimmung sichert Stakeholder-lnteressen, statt nur urzatmige Shareholder-Interessen zu bedienen. Sie ist Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10857 (A) ) (B) ) eine treibende Kraft für entscheidende Zukunftsfragen in den Unternehmen, wie zum Beispiel Arbeitszeitgestal- tung, Gesundheitsschutz und nachhaltige betriebliche Personalpolitik, aber auch soziale Belange und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig ist bei internationalen Unternehmen auch die Herstellung von Öffentlichkeit wichtig, um die be- trieblichen Standards zu verbessern. Wir unterstützen Kampagnen gegen solche Missstände. Europa muss hier an einem Strang ziehen und Standards setzen. Die Europäische Union braucht eine gemeinsame So- zialethik. Das heißt nicht, starre Regelungen umzuset- zen, sondern faire Spielregeln. Auf nationaler Ebene werden soziale Auseinandersetzungen immer leichter durch Produktionsverlagerungen unterlaufen. Wir müs- sen diesen Prozess auf europäischer Ebene einholen. Da- bei ist das deutsche Modell der Selbstregulation durch die Sozialpartner bürokratischen Direktiven vorzuzie- hen. Gleichzeitig gehört zur Sozial- eine Umweltethik. Je besser der soziale Standard, desto leichter auch die Durchsetzung von Umweltstandards. Dumping führt beide Bereiche nach unten, faire Spielregeln sind für bei- des gut. Für uns Grüne gehen sozialer und ökologischer Fortschritt Hand in Hand. Rainer Brüderle (FDP): Die Regierungsfraktionen versündigen sich mit ihrer protektionistischen Haltung bei der Mitbestimmung am Wirtschaftsstandort Deutsch- land. Unternehmenszusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung werden verhindert und als Holdingstandort wird Deutschland noch unattraktiver. Am deutschen Mitbestimmungswesen wird die Welt sicherlich nicht genesen. Statt notwendige Entwicklungen in Europa zu verhin- dern, sollte Grün-Rot endlich die deutsche Konzernmit- bestimmung modernisieren. Eine Rückkehr zur Drittel- parität wäre da ein erster Schritt Die paritätische Mitbestimmung schwächt den Standort Deutschland. Empirische Studien belegen den negativen Einfluss der Mitbestimmung auf die Unternehmensrenditen. Auslän- dischen Investoren ist oftmals kaum zu vermitteln, dass das Entscheidungsrecht der Anteilseigner durch die pari- tätische Mitbestimmung hierzulande stark eingeschränkt ist. Die paritätische Mitbestimmung hat auch dazu bei- getragen, dass deutsche Aufsichtsräte mit häufig 20 Mit- gliedern sehr groß sind. Das erschwert offene Diskussio- nen und zügige Entscheidungen. Es ist bedauerlich, aber auch bezeichnend, dass die Regierungskommission, die den Corporate Governance Kodex entwickelt hat, zu Fragen der paritätischen Mitbestimmung „in Abstim- mung mit dem Kanzleramt“ – Kommissionsbericht – keinerlei Empfehlungen abgegeben hat. Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen müssen heute im Konsens mit den Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat gefällt werden. Die Konstellation birgt sys- tematisch die Gefahr in sich, dass die langfristigen Un- ternehmensziele den kurzfristigen Gewerkschaftsinteres- sen zu stark untergeordnet werden. Langfristig sichere A r m v a h K t D s d o d m m d d n A i s E v m R h v p r w n g t d k R g s U f n w d e f s (C (D rbeitsplätze werden so einer nur kurzfristigen Siche- ung von Lohnniveaus geopfert. Ein Beispiel der Auswüchse paritätischer Mitbestim- ung lieferte Verdi-Chef Bsirske, der als Arbeitnehmer- ertreter im Lufthansa-Aufsichtsrat sitzt und gleichzeitig ls Gewerkschafter beschäftigungsfeindliche Lohnerhö- ungen gefordert und teilweise durchgesetzt hat. Diese onstellation, dass Mitspieler wieder einmal gleichzei- ig Schiedsrichter sind, lahmt das Wachstumstempo eutschlands und hebelt den Wettbewerb aus. Der Auf- ichtsrat als Kontrollorgan muss deshalb gestärkt wer- en. Statt Konsenssuche mit den Gewerkschaften sind ffenere Diskussionen und schnellere Entscheidungen urch kompetentere Aufsichtsräte notwendig. Die Rückkehr zur Drittelbeteiligung der Arbeitneh- er in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften mit ehr als 2 000 Mitarbeitern ist deshalb geboten. Außer- em sollte meiner Meinung nach sichergestellt werden, ass unternehmensfremde Gewerkschaftsfunktionäre icht als Arbeitnehmervertreter auftreten. nlage 28 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) (Tagesordnungspunkt 26) Gerd Friedrich Bollmann (SPD): Wir beraten heute n erster Lesung das Gesetz zur Einführung der Strategi- chen Umweltprüfung und damit die Umsetzung der U-Richtlinie zum „Übereinkommen über die Umwelt- erträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rah- en“, die so genannte Strategische-Umweltprüfungs- ichtlinie. Den größten Schritt zur Umsetzung dieser Richtlinie aben wir aber schon gemeinsam getan, und zwar in orbildlicher Weise: Denn schon beim Europarechtsan- assungsgesetz Bau ging es – neben vielen anderen He- ausforderungen – darum, die Prüfung der Umweltaus- irkungen bestimmter Pläne und Programme in unser ationales Recht aufzunehmen. Das bald europaweit ein- eführte Instrument der Umweltprüfung ist nun Bestand- eil des Bauleitplanverfahrens und wird in die bestehen- en Verfahrensschritte integriert. Zur Erleichterung der ommunalen Planungspraxis ist die Umweltprüfung im ahmen des Baugesetzbuchs jetzt ein so genanntes „Trä- erverfahren“. Das heißt, die bislang nebeneinander tehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren, die mweltverträglichkeitsprüfung, die Verträglichkeitsprü- ung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die aturschutzrechtliche Eingriffsregelung sind in der Um- eltprüfung sinnvoll zusammengefasst worden. So ist as Prüfverfahren jetzt umfassender, unbürokratischer, indeutiger und praktikabler als in der Vergangenheit. Wir sind bei der Novellierung des Baugesetzbuches in airer und lösungsorientierter Diskussion zu einer chnellen und alle zufrieden stellenden Einigung gekom- 10858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) men, obwohl wir dort noch viel einschneidendere Verän- derungen vorgenommen haben: Außer der Einführung der Strategischen Umweltprüfung haben wir zum Beispiel eine Vereinfachung des Planungsrechts vorge- nommen, städtebauliche Fragen aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. Ferner haben wir neue Regelungen, insbesondere zu Biomasseanlagen, eingeführt, bei denen ein angemessener Ausgleich zwischen dem Anliegen der Förderung der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz des Außenbereichs und der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Ent- wicklung andererseits vorliegt. Wir haben mit dem Europaanpassungsgesetz Bau ge- zeigt, dass wir gemeinsam und ohne viel Gezeter dazu in der Lage sind, unser Recht überzeugend dem europäi- schen anzupassen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Novellierung des Baugesetzbuchs zugestimmt. Ein zweiter, kleinerer Schritt zur Umsetzung der SUP-Richtlinie liegt jetzt vor uns: das Gesetz der Um- weltverträglichkeitsprüfung zu einem Gesetz der Strate- gischen Umweltprüfung zu machen. Dies sollten wir ebenso vernünftig handhaben wie beim Baugesetzbuch. Das Baugesetzbuch spezifiziert konsequent die allge- meinen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung. Das SUP-Gesetz ist quasi die Basis, das so genannte „Stammgesetz“ zu allen ergänzenden oder speziellen SUP-Bestimmungen im Fachrecht. Das betrifft neben dem Baugesetzbuch auch noch das Wasserhaushaltsgesetz, für das die fachrechtli- chen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung außerdem durch den vorliegenden Entwurf geregelt wer- den. Im SUP-Gesetz sollen die Durchführung der Um- weltprüfung bei der Ausarbeitung, Annahme oder Ände- rung bestimmter Pläne und Programme und die wesentlichen Verfahrenselemente, wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Umweltberichts oder die der Öffent- lichkeitsbeteiligung, festgelegt werden. Es können in diesem Gesetz nur allgemeine und grundsätzliche Regelungselemente verankert werden. Und die sind von Europa vorgegeben. Der Entwurf hält sich sehr eng an die europäische Richtlinie und ich bin überzeugt, dass wir es auch hier wieder schaffen, die Strategische Umweltprüfung als eine Chance für unsere Umwelt sinnvoll und unbürokratisch umzusetzen. Im Sinne dieser gemeinsamen Aufgabe bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um eine sachliche und lö- sungsorientierte Diskussion und eine uneitle Zusammen- arbeit. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Zu später Stunde beraten wir heute in erster Lesung den Entwurf eines Ge- setzes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie (SUPG). Wären noch Besucher auf den Zuhörertribünen wür- den sie – wie sicher auch mancher Kollege – zu Recht denken: SUP – wieder ein neues Richtlinenkürzel aus dem wir das SUPG, ein neues Gesetzeskürzel, machen s d t G e s d d z i z l E K Z n k w B z n w E n s s u S h t d b s l l c b P r w p s S s E g b (C (D ollen. Da ist sicher etwas dran und doch ist es auch in iesem Fall spannend zu schauen, was sich denn dahin- er verbirgt. Zunächst gilt es festzustellen, dass es sich bei dem esetzgebungsverfahren um eine typische Überführung iner EU-Richtlinie in nationales Gesetz handelt. Wir ind dazu verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen und ies auch in festgelegtem Rahmen. Kurz gesagt: die Zeit rängt. Der Gesetzesentwurf des BMU, der die EU-Vorlage ur Umsetzung in nationales Recht zur Grundlage hat, st umfangreich und ambitioniert. Er zielt auf Umset- ung des „Übereinkommens über die Umweltverträg- ichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – spoo-Konvention“ und einzelner Elemente der Aarhus- onvention wie die Öffentlichkeitsbeteiligung und den ugang zu Gerichten. Kurz, es geht um eine EU-Harmo- isierung und Modernisierung der Umweltverträglich- eitsprüfung, UVP. Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, den Ent- urf zu prüfen, ihn in seinen Auswirkungen auf die undesrepublik – auf Bund, Länder und Gemeinden – u betrachten und zügig sowie in bestmöglicher Form in ationales Gesetz umzusetzen. In der heutigen ersten Lesung möchte ich einige Aus- irkungen skizzieren: Erstens. Mit dem SUPG wird das UVPG an die neue U-Richtlinie angepasst. Das bedeutet, dass das UVPG icht mehr nur die Umweltverträglichkeitprüfung regelt, ondern auch die strategische Umweltprüfung, die be- agt, dass UV-Prüfungen schon im Stadium der Plan- nd Programmphase durchgeführt werden müssen. Zweitens. In ähnlicher Form hat das zu schaffende UPG auch wesentlichen Einfluss auf das Wasserhaus- altsgesetz – WHG –, welches ebenfalls durch frühzei- ige strategische Umweltprüfungen in der Planphase mo- ernisiert wird. Drittens. Aufgrund der früheren Intervention des SUP ereits in der Planungsphase von Programmen ergeben ich zusätzliche Verfahrensanforderungen wie die Erstel- ung eines Umweltberichtes oder der früheren Öffent- ichkeitsbeteiligung sowie der dazugehörenden Überwa- hung. Viertens. Die gerade dargestellte frühere Intervention etrifft die ganze Bandbreite von umweltauswirkenden lanungen und Projekten, wie zum Beispiel Lärmminde- ungs- und Luftreinhaltepläne, alle Bereiche des Hoch- asserschutzes, die Abfallwirtschaft, die Verkehrswege- lanung, forstliche Rahmenplanungen, Landschaftspläne owie FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Fünftens. Ein letzter Bereich der Auswirkungen des UPG, nämlich die Bereiche Raum- und Bauordnung, ind bereits vorbildhaft durch die Formulierungen im AG Bau umgesetzt. Das zu schaffende SUPG hat erhebliche Veränderun- en in der Umsetzung von umweltauswirkenden Vorha- en zur Folge. Es wird aber notwendig, weil sich gezeigt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10859 (A) ) (B) ) hat, dass unser bisheriges Handwerkszeug, das UV-Prüf- verfahren, oft zu spät kam, um unliebsame Folgen für die Umwelt und unseren Lebensraum auszuschließen. Es wird nötig, weil es gerade im Umweltbereich zur Akku- mulation von negativen Auswirkungen in den Folgejah- ren kommt, die mit dem bisherigen UV-Prüfverfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Andererseits sind die Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung gerin- ger, weil wir mit dem Instrument des UVP schon den Vorläufer gesetzlich verankert haben. Ein wesentlicheres Ziel als die EU-weite Rechtshar- monisierung durch Umsetzung in nationales Recht ist, dass viele Länder durch die SUP-Richtlinie erstmalig ein Gesetz erhalten, das Umweltprüfverfahren zwingend vorschreibt. Ich schlage vor, dass wir in ähnlicher Form wie in der oben genannten EAG-Bau-Gesetzgebung vorgehen, um eine zügige Umsetzung der SUP EU-Richtlinie zu errei- chen. Das Verfahren war geprägt durch konstruktive Zu- sammenarbeit zwischen Regierungskoalition und Oppo- sition sowie zielführende Gesprächskultur. Ich bin der Überzeugung, das gelingt uns wieder. Meinen Teil trage ich gerne dazu bei. Die von uns Be- richterstattern auf den 29. September 2004 festgesetzte Anhörung wird uns vermutlich eine Reihe von Anregun- gen geben, die wir in die parlamentarische Arbeit auf- nehmen werden. Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Am Dienstag war es auf Seite 4 des „Tagesspiegels“ zu lesen: „Die Bundesre- gierung nimmt einen neuen Anlauf zum Bürokratieab- bau“. Im Bundeskabinett gibt es aber eine Person, die permanent in entgegengesetzter Richtung tätig wird: Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Neuester Beweis ist das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung. Kein geringerer als der deutsche Um- weltminister hat das Thema der strategischen Umwelt- prüfung in den Verhandlungen im Rat 1999 forciert. Zu- vor war das SUP-Projekt von den jeweiligen Präsidentschaften nicht mit Priorität verfolgt worden. Nun muss die aus diesen Bemühungen entstandene Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist dies ein voller Erfolg für den Bun- desumweltminister. Nur leider sind die schönen neuen Regelungen in Deutschland überflüssig. Das geltende deutsche Umweltrecht stellt auch ohne Einführung einer strategischen Umweltprüfung sicher, dass Umweltbe- lange vollständig und umfassend bei der Entscheidung über einen Plan oder ein Programm berücksichtigt wer- den. Es handelt sich daher bei der Umsetzung der EU- Richtlinie um die Integration überflüssiger Vorschriften, also um die Erledigung einer formalen Pflicht ohne er- kennbaren materiellen Ertrag. Das Thema der unnötigen Bürokratie zieht sich wie ein roter Faden nicht nur durch die Vita des Herrn Trittin, sondern auch durch das ge- samte SUP-Gesetz. Zum einen wird die Richtlinie nicht 1:1 umgesetzt. Wie schon bei der Umweltverträglich- keitsprüfung ist auch hier wieder die Beschreitung eines deutschen Sonderweges zu beobachten. Bundesdeut- sches Recht wird stärker einschränkend umgesetzt, als es d P R a l i U t U B b d c z d ü Z t s m k f r d D g g p s t r e d s r n d S b e d i A e h i s w s U P (C (D ie europäischen Richtlinien vorsehen. Insbesondere die aragraphen 14 b), f), g), und i) gehen weit über den ichtlinientext hinaus. Ich möchte die Kurzsichtigkeit dieses Vorgehens kurz m Beispiel des Umweltberichtes erläutern. Die Erstel- ung des Umweltberichtes durch die zuständige Behörde st ein wesentlicher Verfahrensschritt der strategischen mweltprüfung. Für die Bewertung des Umweltberich- es wird auf den autonomen Bewertungsmaßstab der mweltverträglichkeitsprüfung verwiesen. Mit diesem ewertungsmaßstab haben die zuständigen Behörden ereits Erfahrungen gesammelt, die gezeigt haben, dass ieser Ansatz nur bedingt praxistauglich ist. Die verunsi- herten Behörden verlangen von den Planungsträgern um Teil Untersuchungen, die für die Planungsentschei- ung letztlich nicht relevant sind. Es werden also völlig berflüssige Anforderungen gestellt, die keinerlei weck erfüllen. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Kos- en für den Vorhabenträger, sondern auch einen Kosten- prung für die öffentliche Verwaltung! Des Weiteren sollte die strategische Umweltprüfung it der Umweltverträglichkeitsprüfung ausreichend ge- oppelt werden. Die Abgrenzung der beiden Instrumente ällt selbst Fachleuten schwer. Auch sind die Anforde- ungen weitgehend deckungsgleich. Allein in der Phase er Anwendung besteht der entscheidende Unterschied. eswegen ist eine Substituierung der Anforderungen bei leichzeitiger Erfüllung des anderen Instrumentes die lo- ische Schlussfolgerung. Doppelregelungen und Dop- elbelastungen können dadurch vermieden werden. Es muss das Ziel sein, die Umsetzung des EU-Rechts o zu erfüllen, dass staatliche Planung weiterhin in ver- retbaren Zeiträumen und mit vertretbarem Aufwand zu ichtigen Entscheidungen kommen kann. In Deutschland brauchen Planungsverfahren mitunter inige Jahre. In Anbetracht der Fülle der Regelungen, ie bei einem solchen Vorhaben einzuhalten sind, sollte ich der Gesetzgeber mit weiteren Normierungen zu- ückhalten, jedenfalls dann, wenn sie – so wie hier – kei- en zusätzlichen Nutzen haben. Die Gelegenheit war günstig. Im Zuge der Integration er strategischen Umweltprüfung hätten auch die chwachstellen des Stammgesetzes, des UVP-Gesetzes, ehoben werden können. Das geltende Recht hätte ver- infacht und korrigiert werden können. Aber anstatt aus en bereits begangenen Fehlern zu lernen, werden diese m Falle der strategischen Umweltprüfung wiederholt. nstelle einer schlanken, bürokratiearmen Umsetzung, rleben wir die Perpetuierung des Bürokratismus. Franz Obermeier (CDU/CSU): Fast schon gewohn- eitsmäßig wird auch diese EU-Richtlinie wieder einmal n letzter Minute umgesetzt. Heute die erste Lesung, soll ie bis zum 21. Juli schon in nationales Recht umgesetzt orden sein. Für eine intensive sachliche Auseinander- etzung fehlt eigentlich die Zeit. Grundsätzlich zu begrüßen ist der Gedanke, dass eine mweltprüfung nunmehr bereits ganz am Anfang von lanungen stehen soll. Das betrifft unter anderem Pläne 10860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) im Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, im Baurecht bzw. Raumordnungsrecht. Es wird also nicht erst am Ende, erst bei der Zulassung von Einzelprojek- ten, eine systematische Umweltprüfung durchgeführt. Das bedeutet im Prinzip eine Stärkung der Positionen des Umweltschutzes, wenn es richtig gemacht wird. Herausgreifen möchte ich den Bundesverkehrswege- plan. In der Vergangenheit hat man sich in der Regel erst bei der Linienbestimmung nach dem Fernstraßengesetz intensiv auch mit den Umweltaspekten befasst. Resultat war, dass diese angesichts der Festschreibungen im Bun- desverkehrswegeplan kaum mehr Eingang gefunden ha- ben. Das könnte jetzt besser werden. Ich sage ausdrücklich: könnte. Denn ich möchte aus gegebenem Anlass davor warnen, dieses neuerliche Prü- fungsverfahren mit allzuviel Regelungen zu überfrach- ten. Die vorgeschriebenen Umweltprüfungen, wie die neue Strategische, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verträglichkeitsprüfung nach FFH müssen mög- lichst parallel und in Abschichtung durchgeführt wer- den. Da auch landesrechtliche Pläne und Programme be- troffen sind, auch solche unterschiedlicher Ressorts, müssen neue Regelungen getroffen werden. Wir brau- chen schlanke, unbürokratische Gesetze auch auf Lan- desebene. Es ist schon schade genug, dass der deutsche Einfluss von Bund und Ländern nicht gereicht hat, die EU-Richtlinie verfahrensmäßig gehörig abzuspecken. Aber immerhin konnte das Schlimmste verhindert wer- den. Ich appelliere an alle Beteiligten im künftigen Gesetz- gebungsverfahren auf Bundes und Landesebene: Tun sie alles, um Überregulierungen abzuwehren und zu vermei- den! Die Hauptlast bei der Umsetzung werden die Länder zu schultern haben. Die notwendigen Ergänzungen der Landesplanungsgesetze müssen mit Augenmaß vorge- nommen werden. So müssen beispielsweise im Raum- ordnungsrecht die Träger der Landes- und Regionalpla- nung erst noch Erfahrungen sammeln, wie die Richtlinie in der planerischen Praxis adäquat umgesetzt werden kann. Hier brauchen wir realistische Vorgaben, die von den Trägern auch leistbar sind. Kontraproduktiv ist hier eine zu große Einengung der Länder bei der Ausgestal- tung der Verfahrensvorschriften. Die Bundesregierung sollte sich speziell beim UVPG-Entwurf noch einmal ge- nauer mit dem Begriff „materieller Standard“ in § 140 Abs. 2 befassen. Man könnte zu der Auslegung gelan- gen, dass er sich unter anderem auf die detaillierten Re- gelungen der §§ 14 ff. UVPUG-E bezieht. Das aber wäre das Aus für den Landesgesetzgeber. Denn damit hätte der Bund bereits eine Vollregelung getroffen. Spielraum für die Länder gäbe es dann keinen mehr. Also fordere ich hier mindestens eine Klarstellung. Im Ergebnis muss den Ländern genügend gesetzgeberischer Handlungs- spielraum zugestanden werden. Denn nur so können die zusätzlichen Belastungen durch die SUP – das sind ein hoher Verwaltungs- und Vollzugsaufwand und natürlich auch entsprechend höhere Kosten – noch am besten auf- gefangen werden. Am Ende sind es die Kommunen, bei denen noch mehr Kosten entstehen, denn sie sind es, die f f h w s t B d e b D d z t V K s b z a r U ü u D s k d w v 2 m n m h L U v d g k s U r s s d F m (C (D ür die Ausarbeitung, Annahme und Änderung von Ab- allwirtschaftsplänen, Lärmminderungs- und Luftrein- alteplänen zuständig sind. Gelebte Subsidiarität als Ausdruck von Kostenbe- usstsein. Lassen Sie die Länder selbst bestimmen wie ie die Strategische Umweltprüfung am besten und kos- engünstigsten einbauen. Das wäre auch ein wichtiger eitrag zum sparsamen Umgang mit Steuermitteln. Zu diesem Thema passt, dass die Bundesregierung en Behörden im SUPG auch gleich die Möglichkeit inräumen will, externe Sachverständige und Dritte zu eauftragen (geregelt in § 14 f. Abs. 4, Satz 3 SUPG). as geht eindeutig über den Richtlinientext hinaus. Ich enke, man sollte den Behördenmitarbeitern ruhig etwas utrauen und nicht gleich Beraterverträge wie einen Au- omatismus einbauen. Der Bürger hat dafür sicher kaum erständnis. Also weg damit. Ich fordere Sie auf: Setzen Sie das Europarecht mit lugheit und Umsicht um! Wählen Sie integrative An- ätze und nutzen Sie Synergien im Verhältnis zu bereits estehenden Vorschriften. Bei uns in Bayern gilt dazu der Grundsatz der Eins- u-eins-Umsetzung von Europarecht. Das möchte ich uch allen anderen Ländern und besonders der Bundes- egierung ans Herz legen. Wir haben bei uns bereits hohe mweltstandards. Bei allem Bemühen dürfen wir nicht ber das Ziel hinauszuschießen und unsere Nachbarn mweltpolitisch links auf der Raserspur überholen. Wir müssen auch an unseren Wirtschaftsstandort eutschland denken und dürfen uns nicht noch selbst zu- ätzliche Fesseln anlegen, die wir nicht mehr abstreifen önnen. Birgit Homburger (FDP): Das SUP-Gesetz dient er Umsetzung der Richtlinie über die Prüfung der Um- eltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme om 27. Juni 2001. Die Richtlinie muss bis zum 20. Juli 004 in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Ter- in werden wir – wieder einmal – nicht einhalten kön- en, da Bundesumweltminister Trittin sich wieder ein- al nicht rechtzeitig um eine Umsetzung gekümmert at. Daher kann der Gesetzentwurf erst heute in erster esung debattiert werden. Ziel der Regelungen ist es dazu beizutragen, dass mwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme on Plänen und Programmen einbezogen werden. Es soll afür gesorgt werden, dass bestimmte Pläne und Pro- ramme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswir- ungen haben, einer strategischen Umweltprüfung ent- prechend der Richtlinie unterzogen werden. Diese mweltauswirkungen können und sollen frühzeitig be- eits auf der Ebene der Planung und nicht erst im Zulas- ungsverfahren erkannt werden. Die FDP unterstützt das Ziel der frühzeitigen Berück- ichtigung der Umweltbelange, denn damit wird verhin- ert, dass ökologische Fragen übersehen werden und ehler passieren, die sich im Zulassungsverfahren nicht ehr korrigieren lassen. Auch für die Wirtschaft ist dies Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10861 (A) ) (B) ) von Vorteil, denn damit kann frühzeitig Klarheit und Planungssicherheit geschaffen werden. Aus Sicht der FDP muss bei der Umsetzung der Richtlinie auf praktikable, unbürokratische Regelungen geachtet werden. Überflüssige deutsche Sonderwege lehnt die FDP ab. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP setzt das SUPG die Richt- linie „europarechtssicher“ um. Damit wird umschrieben, dass wieder einmal eine EG-Richtlinie nicht eins zu eins umgesetzt werden soll. In der Tat scheint es wenig plausibel, wenn selbst Pläne, die aus spezifischen Um- weltschutzgründen aufgestellt werden, selbst in den Gel- tungsbereich des Gesetzes einbezogen und auf Umwelt- auswirkungen geprüft werden sollen. Zweifellos wird die strategische Umweltprüfung auf- grund der neuen Prüfpflichten mit weiterem Zeitauf- wand und Kosten verbunden sein. Die Kosten sind derzeit laut Gesetzesbegründung noch nicht einmal ab- schätzbar. Der Gewinn für die Umwelt muss aber den Aufwand rechtfertigen und darf nicht nur marginal aus- fallen. Überflüssige Prüfpflichten und Prüfverfahren lehnt die FDP ab. Sie verursachen nämlich nicht nur un- nötige Kosten, sondern binden auch Personal, das an an- derer Stelle zum Beispiel auch für Umweltschutzaufga- ben nicht eingesetzt werden kann. Sie sind damit unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten kon- traproduktiv. Die FDP wird sich konstruktiv an den weiteren Bera- tungen beteiligen, in der Hoffnung auf eine vernünftige Umsetzung der Richtlinie. Voraussetzung dafür ist, dass Rot-Grün endlich einmal eine gründliche politische Aus- einandersetzung im Umweltausschuss zulässt. Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit: Das Gesetz zur Einfüh- rung einer Strategischen Umweltprüfung passt das deut- sche Planungsrecht an die europäische Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung an. Bei umweltbedeutsa- men Planungsverfahren sollen künftig die Folgen für die Umwelt systematisch geprüft werden – also zum Bei- spiel bei der Bundesverkehrswegeplanung, der Abfall- wirtschaftsplanung und bei Plänen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz. Das Gesetz ist in mehrfacher Hinsicht eine deutliche Verbesserung: Es verhindert Fehlplanungen. Es verbes- sert die Beteiligung der Bürger. Es schließt europa- rechtskonform die Lücke zur Umweltverträglichkeits- prüfung. Planerische Entscheidungen darüber, wo Industriean- lagen errichtet oder Hauptverkehrsstraßen gebaut wer- den, sollen künftig erst getroffen werden, nachdem zu- vor systematisch Umweltauswirkungen geprüft und bewertet wurden. Das nützt der Umwelt und verhindert teure Fehlplanungen. Die bisherige Umweltverträglichkeitsprüfung setzt erst im Genehmigungsverfahren an. Sie kann Umwelt- defizite früherer Planungsverfahren nicht erfassen. Des- halb brauchen wir auf der Planungsebene eigenständige Strategische Umweltprüfungen. Die Strategische Um- w h U r u G s P g p I e g l Ä m ß t P p s n g s p h S d e ü d f w p B w z b u L c A m Z (C (D eltprüfung schafft Klarheit und Transparenz. Die Be- örden müssen künftig neben dem Planentwurf einen mweltbericht ausarbeiten. Darin müssen sowohl alle elevanten Umweltauswirkungen des Plans aufgeführt nd bewertet werden als auch Planungsalternativen. Das esetz gibt dafür ein Prüfraster und Bewertungsmaß- täbe vor. Damit wird sichergestellt, dass Behörden und arlamente eine belastbare Daten- und Entscheidungs- rundlage bekommen. Die Öffentlichkeit muss von Anfang an am Planungs- rozess beteiligt werden. Das schafft mehr und breitere nformationen und zugleich mehr Akzeptanz. Der Plan- ntwurf und der Umweltbericht müssen öffentlich aus- elegt werden, damit Bürger und Verbände ihre Vorstel- ungen einbringen können. Die Behörde darf diese ußerungen nicht ungeprüft zur Seite legen, sondern sie uss sich mit ihnen auseinander setzen und anschlie- end erklären, wie sie die Stellungnahmen berücksich- igt hat. Die Beteiligung steht also nicht nur „auf dem apier“, sondern sie muss wirksam und nachprüfbar raktiziert werden. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie zur Strategi- chen Umweltprüfung europarechtssicher um. Sie ken- en das leidige Problem der UVP-Gesetze früherer Re- ierungen, die dem Europäischen Gerichtshof nicht tandhielten. Das wird es bei der Strategischen Umwelt- rüfung nicht mehr geben. Das Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung setzt ohe Prüfanforderungen einfach und effizient um. Die orge, hier kämen neue bürokratische Erschwernisse auf ie Behörden zu, ist unbegründet. Der Gesetzentwurf nthält klare Regelungen, um Mehrfachprüfungen und berflüssigen Aufwand zu verhindern. Vor allem können ie Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung auch ür andere Planungs- und Zulassungsverfahren genutzt erden. Das erspart Arbeit. Die Strategische Umwelt- rüfung kann auch mit anderen Prüfverfahren – zum eispiel einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – verbunden erden. Die Verwaltungen sollten diese Möglichkeiten nut- en. Tun sie es nicht, müssen sie sich im Falle vermeid- arer Mehrarbeit an die eigene Nase fassen. Das Gesetz bringt ein deutliches Plus für die Umwelt nd mehr Planungssicherheit. Davon profitieren Bund, änder, Kommunen, Unternehmen und die Umwelt glei- hermaßen. nlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtli- chen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (Tagesordnungs- punkt 30) Peter Dreßen (SPD): „Bürgerschaftliches Engage- ent ist eine unverzichtbare Bedingung für den usammenhalt unserer Gesellschaft“. Mit dieser 10862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Grundüberzeugung hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die Enquete-Kommis- sion „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ eingesetzt. Nach ihrer zweijährigen Arbeit hat die Kom- mission den politischen Entscheidungsträgern Hand- lungsempfehlungen gegeben, wie wir die Rahmenbe- dingungen für bürgerschaftlich Engagierte verbessern können. Ein zentrales Anliegen der Kommission war die Gewährleistung eines angemessenen Unfallversiche- rungsschutzes. Ehrenamtlich engagierte Personen leisten einen wich- tigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Deshalb sollte die Solidargemeinschaft diesen Personenkreis gegen Unfall- risiken absichern. Diese Ansicht teilen wir und deshalb setzen wir nun die Empfehlung der Kommission um. Mehr als 2 Millionen bürgerschaftlich Engagierte wer- den künftig von einem verbesserten Unfallschutz profi- tieren. Wichtig ist es mir, an dieser Stelle zu bemerken, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz keinen umfassenden Versicherungsschutz für Tätigkeiten jedweder Art bieten können, nicht nur angesichts der leeren öffentlichen Kassen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass Frei- willigenarbeit sich eben genau dadurch auszeichnet, dass kein Gegenwert – beispielsweise durch eine Berücksich- tung bei der Rente – erwartet wird. Deswegen geht es uns bei dem vorliegenden Gesetz vor allem darum, be- stehende Sicherheitslücken zu schließen. Künftig gilt: Wer im öffentlichen Interesse ehrenamt- lich tätig wird, ist versichert. Das kann in Hilfsorganisa- tionen, in Gewerkschaften, in Arbeitgeberverbänden oder in Kommunen sein. Bei der ehrenamtlichen Tätig- keit in der Kommune wird es von nun an nicht einmal mehr eine Rolle spielen, ob der Engagierte direkt für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied aktiv ist. Konkret heißt das: Wenn, wie in meinem Wahlkreis Emmendingen-Lahr, Freibäder durch Bürgerinitiativen betrieben werden, so sind die dort Engagierten künftig unfallversichert. Ebenso werden im Sportverein von nun an nicht mehr nur der Übungsleiter, sondern auch der Vereinsvorsitzende und der Sportwart unfallversichert sein. Auch Personen, die für Gewerkschaften oder Ar- beitgeberverbände in Tarifkommissionen tätig sind, wer- den künftig vom Schutz der gesetzlichen Unfallversiche- rung profitieren. Dasselbe gilt ebenso für kommunale Mandatsträger, Schöffen bei Gericht oder Schülerlotsen. Ehrenamtliche beim Roten Kreuz, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer anderen Hilfsorganisation be- kommen künftig Sachschäden ersetzt. Das kann das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden verlo- ren oder die Uhr und die Brille, die beim Einsatz zu Bruch geht. Damit werden auch diese ehrenamtlich En- gagierten durch unser Gesetz besser gestellt. Kirchen und gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel Sportvereine, können ihre Ehrenamtsträger mit dem vorliegenden Gesetz künftig freiwillig versichern. Auch wird der Schutz auf Beschäftigte ausgeweitet, die zeitweise für internationale Organisationen arbeiten und sich bislang privat unfallversichern mussten. m i F E C s r D c O A D V j m g m e A n G s B f r d d k b h k l U d t l b ü d H g t r w E E ö (C (D Mit diesen Neuregelungen verbessern wir die Rah- enbedingungen für ehrenamtlich Engagierte und damit st dieses Gesetz ein weiterer richtiger Schritt bei der örderung und Anerkennung von bürgerschaftlichem ngagement. Gerald Weiß (CDU/CSU): Im Grundsatz begrüßt die DU/CSU-Bundestagsfraktion den vorliegenden Ge- etzentwurf. Allerdings sehen wir im Detail Nachbesse- ungsbedarf. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird der eutsche Bundestag noch bestehende Lücken im Versi- herungsschutz der Ehrenamtlichen in privatrechtlichen rganisationen schließen. Zu den aus unserer Sicht noch offenen Detailfragen: Der Gesetzentwurf sieht eine Neufassung des § 2 bs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vor. er § 2 SGB VII definiert den Kreis der kraft Gesetzes ersicherten. Im Gesetzentwurf findet sich in der Nr. 10 etzt eine Untergliederung in die Buchstaben a bis c. Da- it wird der Kreis der Versicherten sinnvoll erweitert. Die Erfahrung zeigt, dass Gebietskörperschaften Auf- aben, die sie bislang selbst wahrgenommen haben, ver- ehrt durch bürgerschaftlich Engagierte unentgeltlich rfüllen lassen. Deshalb erfolgt die Neufassung des § 2 bs. 1 Nr. 10 a. Der geltende § 2 Abs. 2 SGB VII besagt, dass Perso- en, die wie Beschäftigte tätig werden, wie diese kraft esetzes versichert sind. Die angesprochenen bürger- chaftlich Engagierten fallen jedoch nicht unter diese estimmung, weil sie nicht als Einzelpersonen, sondern ür ihre privatrechtliche Organisation – zum Beispiel ih- en Verein – auftreten. Deshalb besteht nach der gelten- en Rechtslage bislang kein Versicherungsschutz. Mit dem vorliegenden Gesetz soll erreicht werden, ass der Versicherungsschutz besteht, wenn die Gebiets- örperschaft zur Durchführung eines konkreten Vorha- ens einen Auftrag erteilt oder ihre Zustimmung erklärt at. Notfalls genügt eine nachträgliche Einverständniser- lärung. Die Zuständigkeit für den Versicherungsschutz iegt – so die Begründung des Gesetzentwurfes – bei den nfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Wenn iese Zuordnung auch nach den parlamentarischen Bera- ungen bestehen bleiben sollte, sollte dies zur Klarstel- ung auch im Gesetzestext verankert werden. Eine Ausweitung religionsgemeinschaftlicher Aufga- en findet auch im kirchlichen Bereich statt. Auch hier bernimmt zumeist eine privatrechtliche Organisation en Auftrag oder erhält die Zustimmung einer Kirche. ierfür wird die gleiche Lösung gefunden wie beim En- agement für die Gebietskörperschaften. Die Mehrkos- en für diesen Versicherungsschutz tragen die öffentlich- echtlichen Religionsgemeinschaften. Der Gesetzent- urf schätzt diese Mehrkosten auf etwa 4 Millionen uro. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese beiden Gruppen hrenamtlicher durch die Unfallversicherungsträger der ffentlich-rechtlichen Körperschaften versichern zu las- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10863 (A) ) (B) ) sen. Dies bedeutet in der Zuordnung einen systemati- schen Bruch im SGB VII. Denn bislang entscheidet sich die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers immer nach dem Arbeitgeber bzw. der Organisation, für die die jeweils Tätigen aktiv werden. Es richtet sich nicht nach dem Auftraggeber. Ein Bauarbeiter ist bei seiner Bau- BG versichert und nicht bei der Metall-BG des Stahl- werks, für die er ein neues Gebäude hochzieht. Der Gesetzentwurf orientiert sich bei der Versiche- rung der Ehrenamtlichen am Auftraggeber, also der öf- fentlichen Hand oder einer Kirche. Setzt man die beste- hende Systematik fort, müssten die Ehrenamtlichen über ihre privatrechtliche Organisation grundsätzlich bei ei- ner gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert sein. Es spricht viel dafür, die bestehende Systematik fortzu- setzen. Allerdings müsste man in der Ausschussberatung ein möglichst einfaches Verfahren erarbeiten. Bleibt man bei der Zuordnung zu den Unfallversiche- rungsträgern der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, dann liegt es nahe, zwischen den in den Nr. 10 a und b genannten Körperschaften und den in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung ehrenamtlich für eine privat- rechtliche Organisation Tätigen eine „die Versicherung begründende Beziehung“ anzunehmen. Vereinfacht ge- sagt, es wird so getan, als wenn Herr Müller, der Mit- glied eines Bürgervereins ist und ehrenamtlich für seine Gemeinde arbeitet, mit seiner Gemeinde ein „Arbeits- verhältnis“ hätte. Der Bürgerverein stünde in der rechtli- chen Betrachtung nicht zwischen der Gemeinde und Herrn Müller. Es gäbe ein direktes Verhältnis zwischen Herrn Müller und seiner Gemeinde. Rechtstechnisch könnte dies zum Beispiel durch die Ergänzung des § 136 Abs. 3 SGB VII um eine fünfte Ziffer sichergestellt wer- den. Diese würde dann lauten: Unternehmer ist, „5. … in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 a und b der Rechtsträger, in dessen Auftrag oder mit dessen Zustimmung ehrenamtliche Tätigkeiten oder hierauf gerichtete Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen privatrechtlicher Organisationen erfolgen.“ Ehrenamtliche in Arbeitgeberorganisationen oder Ge- werkschaften erhalten künftig ebenfalls den umfassen- den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Damit wird eine Gleichstellung mit ehrenamtlich Tätigen in den Handwerkskammern und in den Industrie- und Handels- kammern hergestellt. Als Mitglieder in öffentlich-recht- lichen Körperschaften genießen sie bereits nach bisheri- ger Rechtslage Versicherungsschutz. Selbstverständlich ist diese wünschenswerte Ausweitung des Versicherten- schutzes allerdings nicht. Sie kann deshalb erfolgen, weil Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände wie auch Gewerkschaften Träger der verfassungsrechtlich ge- währleisteten Koalitionsfreiheit sind. Deshalb erscheint auch uns die Erweiterung trotz des privatrechtlichen Charakters dieser Organisationen gerechtfertigt. Außerdem erscheint es sinnvoll, das Verhältnis zwi- schen dem bislang kraft Gesetzes bestehenden Versiche- rungsschutz für ehrenamtlich Tätige und der Möglich- keit der freiwilligen Versicherung eindeutiger zu regeln. b d B M O s n l n s n Z E A b b n e a s d d i o g E z a u s d A k f d w n s E w a s g R r s n d m (C (D Weitere Details sollten den Ausschussberatungen vor- ehalten bleiben. Der Gesetzentwurf ist ein begrüßenswerter Schritt in ie richtige Richtung und wir hoffen auf konstruktive eratungen im Ausschuss. Gerlinde Kaupa (CDU/CSU): Über 21 Millionen enschen sind in Deutschland ehrenamtlich engagiert. hne bürgerschaftliches Engagement geht in vielen ge- ellschaftlichen Bereichen in unserem Land gar nichts: icht im sozialen, nicht im kirchlichen, nicht im kulturel- en Bereich, nicht im Sport, nicht in der Rechtspflege, icht beim Gesundheitsdienst, nicht beim Katastrophen- chutz und nicht im Rettungswesen. Überall setzen sich die Menschen freiwillig, uneigen- ützig und unentgeltlich für einen gemeinnützigen weck ein. Man kann also mit Fug und Recht sagen: Die hrenamtlichen halten unsere Gesellschaft zusammen. Wer sich engagiert, läuft natürlich auch Gefahr, in usübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit an Leib, Le- en und Gesundheit Schaden zu nehmen. Das damit ver- undene finanzielle Risiko wird er aber nicht tragen kön- en und wollen. Da er sich für das Gemeinwesen insetzt, ist es nur gerecht, dass der ehrenamtlich Tätige uch den solidarischen Schutz der Gemeinschaft bean- prucht, wenn es einmal notwendig werden sollte. Der Gefahr von möglichen Schadensereignissen und en daraus resultierenden finanziellen Folgen sind sich ie ehrenamtlichen Helfer, aber auch die Vereine nicht mmer hinreichend bewusst. Der Versicherungsschutz ist ftmals lückenhaft. Deshalb tut eine Verbesserung des esetzlichen Versicherungsschutzes für bürgerschaftlich ngagierte Not. Das unionsregierte Hessen und Niedersachsen haben wischenzeitlich für ihren Bereich gehandelt. Sie haben ls Auffangregelung Rahmenverträge für einen Unfall- nd sogar einen Haftpflichtversicherungsschutz abge- chlossen. Damit sind die dort lebenden Bürger während er Ausübung ihres Ehrenamtes unfallversichert. Die rbeit der verantwortlich Tätigen im Vorstand genießt ostenlosen Haftpflichtschutz, Selbstbehalt. Wir begrüßen, dass jetzt auch die Regierungskoalition ür den Zuständigkeitsbereich des Bundes die bestehen- en Lücken beim Unfallversicherungsschutz schließen ill. Der Gesetzentwurf war allerdings auch überfällig, achdem Sie Zeit haben verstreichen lassen, weil sie ich offenbar geziert haben, mit uns gemeinsam einen ntwurf hier im Bundestag einzubringen. Es ist ohnehin enig genug, was die Bundesregierung für das Ehren- mt tut. Die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürger- chaftlichen Engagements“ hatte in der vergangenen Le- islaturperiode in ihren Handlungsempfehlungen eine eihe von Forderungen aufgestellt, denen die Regie- ungskoalition bis heute nicht nachkommt. Im Unteraus- chuss „Bürgerschaftliches Ehrenamt“ drücken Sie sich ach wie vor um entsprechende Anträge der Union, mit enen die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kom- ission aufgegriffen werden. 10864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verbundenen finanziellen Belastungen für den Bund sind absolut zu vernachlässigen. Vielleicht ist es diesem Umstand zu verdanken, dass zugunsten des Ehrenamtes wenigstens der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche behandelt wird. Für die Kommunen mit 150 000 Euro Kostenbe- lastung und die öffentlich-rechtlichen Religionsgemein- schaften mit 4 Millionen Euro sind da die erheblich grö- ßeren Belastungen zu schultern. Aber sei es drum: Die Gesetzesvorlage entspricht in ihrer Zielsetzung der For- derung der Enquete-Kommission, das ehrenamtliche Engagement nachhaltig zu fördern. Der Gesetzentwurf erweitert den Personenkreis, für den ein gesetzlicher Un- fallversicherungsschutz besteht. Er trägt der Entwick- lung Rechnung, dass der Kreis privatrechtlicher Organi- sationen, die mit der Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten betraut sind, im Bereich öffentlicher Aufga- benerfüllung und religionsgemeinschaftlichen Wirkens ständig ausgeweitet wird und er sorgt mit seiner einheit- lichen Regelung für mehr Transparenz und Vereinfa- chung. Das ist gut so. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Erstens: Schwimmbad. Wenn Bürger den Betrieb eines Schwimmbades von der Kommune übernehmen, dann macht es nach bisher gültiger Rechtslage einen Unter- schied, ob sich die Bürger zu diesem Zweck als Verein haben eintragen lassen oder nicht. Vereinsmitglieder ha- ben bisher keinen gesetzlichen Unfallversicherungs- schutz; eine nicht so organisierte Vereinigung kann ihn dagegen in Anspruch nehmen. Nach dem neuen Recht wird diese verwirrende Handhabung beendet. Gesetzli- cher Versicherungsschutz würde in diesem Fall jetzt un- abhängig von der Organisationsform der Ehrenamtlichen gewährt. Zweitens: Sportverein. Hier erscheint mir die Rege- lung sehr wichtig, die den gewählten Ehrenamtsträgern jetzt wenigstens die Möglichkeit einräumt, sich freiwil- lig zu versichern. Das heißt, der Verband versichert sei- nen Vorsitzenden freiwillig auf Kosten des Verbandes. Es war bisher auch gar nicht einzusehen, dass ausgerech- net die Vorstandsmitglieder eines Vereins, die in dieser Funktion in besonderer Weise Verantwortung tragen, weder einen gesetzlichen noch einen freiwillig erzielba- ren Versicherungsschutz genießen sollten. Einen Haken hat die Sache allerdings für die nicht rechtsfähigen Vereine wenn es dabei zugegebenermaßen auch nur um den kleinsten Teil der Vereine geht: Sie bleiben von der Regelung ausgeklammert. Nur die als gemeinnützig anerkannten Vereine, also die eingetrage- nen Vereine – e. V. –, werden von der Regelung einbezo- gen. Hier sind ergänzende Regelungen wünschenswert. Alles in allem ist der Gesetzentwurf eine lang erwar- tete Maßnahme, die dem Anspruch gerecht wird, den eh- renamtlich tätigen Bürgern Anerkennung zu zollen und die Förderung des Gemeinsinns in unser aller Interesse voranzutreiben. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der verbesserte Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Arbeit und bürgerschaftliches Engagement ist ein wich- t u i m t i G d i K B m D s A u F w K s A s u l u e ü d t m K w n w D v f u Z g s s U g v b w a w d W a (C (D iger Schritt zur Würdigung und Unterstützung dieser nbezahlten Leistung – sicherlich ein eher kleiner, aber m konkreten Einzelfall – wenn es zu einem Unfall kom- en sollte – ein sehr bedeutender Schritt. Bürgerschaftliches Engagement findet an vielen Or- en statt: in Vereinen, Organisationen, aber auch spontan m Zusammenschluss für ein bestimmtes Vorhaben. rüne Wurzeln liegen eher in den sich spontan gründen- en Bündnissen, aber viele unserer Mitglieder sind auch n traditionellen Organisationen wie Sportvereinen oder irchengemeinden verankert. Die Erweiterung der Pflichtversicherung auf weitere ereiche des bürgerschaftlichen Engagements kommt ehr als 1,5 Millionen Frauen und Männern zugute. iese engagieren sich in Kommunen, Kirchen, Gewerk- chaften und Arbeitgeberorganisationen oder sind im uftrag von Kirchen und Kommunen tätige Freiwillige nd Ehrenamtliche aus Vereinen oder Verbänden. Auf das Engagement von mehr als 5 Millionen rauen und Männern in diesen Bereichen können und ollen wir nicht verzichten. Dadurch, dass zukünftig irchen und Kommunen die Beiträge für die Unfallver- icherung aufbringen, machen sie deutlich, dass sie die rbeit dieser Menschen wertschätzen und nicht als elbstverständlich wahrnehmen. Das ist wichtig, denn nsere Gesellschaft braucht neben der bezahlten Fach- ichkeit den tätigen Bürger und die tätige Bürgerin. Es sind etwa die Mitglieder eines Vereins, die Zeit nd Energie für die Gestaltung und die Instandsetzung ines Kinderspielplatzes einbringen. Oder ein Verein bernimmt den Betrieb des kommunalen Schwimmba- es und seine Mitglieder leisten die gesamte Organisa- ion und den Bademeisterdienst. Aber auch das Engage- ent Jugendlicher, die Woche für Woche für ihre indergruppe verantwortlich sind, zeigt, dass Verant- ortung und Selbstverwirklichung zusammengehören. Sportvereine und gemeinnützige Organisationen kön- en zukünftig ihre gewählten Ehrenamtsmitglieder frei- illig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. ies ist sicherlich günstiger als der Abschluss einer pri- aten Versicherung. Hier wird eine Möglichkeit geschaf- en, die von einer hoffentlich großen Zahl von Vereinen nd Verbänden genutzt wird. Perspektivisch sollte unser iel sein, eine Versicherung aller dort freiwillig Enga- ierten zu ermöglichen. Für einige der im Ausland für zwischen- oder über- taatliche Organisationen tätige Deutschen und bei deut- chen staatlichen Einrichtungen Beschäftigten wird der nfallschutz ebenfalls verbessert. Im Laufe des Gesetz- ebungsverfahren sollten wir überprüfen, ob durch die orgesehenen Regelungen auch ehrenamtliche Wahl- eobachterinnen und -beobachter versichert sind oder ie diese noch einbezogen werden können. Diese ehren- mtlichen Wahlbeobachterinnen und -beobachter sind eltweit über das Zentrum für internationale Frie- enseinsätze zu fünftägigen Kurzeinsätzen unterwegs zu ahlen, die von der OSZE überwacht werden. Vielfältiges Engagement im neuen und alten Ehren- mt wird durch diesen vorliegenden Gesetzentwurf un- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10865 (A) ) (B) ) terstützt. Das entspricht auch den Forderungen der En- quete-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement“ aus der letzten Legislaturperiode. Es ist gut, wenn diese Arbeit nicht folgenlos bleibt. Ina Lenke (FDP): Für Liberale ist die Bürgergesell- schaft Leitbild und Bezugsrahmen. Wir verstehen hie- runter ein Gemeinwesen, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Demokratie selbst organisie- ren und auf die Geschicke des Gemeinwesens einwirken. Gerade dieses Engagement, welches zumeist in der Frei- zeit ehrenamtlich und somit unentgeltlich für die Gesell- schaft erbracht wird, genießt unsere größte Wertschät- zung. Die Tätigkeit Ehrenamtlicher ist allerdings mit Risi- ken verbunden, die der Einzelne im Rahmen seines En- gagements selten bedenkt oder die ihm nicht bewusst sind. Gerade vor dem Hintergrund, dass Ehrenamtliche ihre anerkennenswerte Leistung unentgeltlich für die Gesellschaft zur Verfügung stellen, sollten sie weitestge- hend vor Risiken geschützt und davon entlastet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaft- lich Engagierte müssen so ausgelegt sein, dass Bürgerin- nen und Bürger nicht dadurch besondere Nachteile erlei- den, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements geschädigt wur- den. Die FDP spricht sich dafür aus, den versicherungs- rechtlichen Schutz bürgerschaftlich Engagierter breiter in der Öffentlichkeit zu thematisieren, um das notwen- dige Problembewusstsein zu schaffen. Es war ein besonderes und zentrales Anliegen der En- quetekommission „Bürgerschaftliches Engagement“ aus der letzten Legislaturperiode, dass bürgerschaftlich En- gagierte sowohl im haftungsrechtlichen Bereich als auch im Bereich der Unfallversicherung geschützt und abgesi- chert werden. Bereits heute sind Teilbereiche des bürger- schaftlichen Engagements durch die Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wir begrü- ßen daher das Anliegen des Gesetzentwurfes, für weitere Teile der ehrenamtlich Engagierten Rechtssicherheit im Bereich der Unfallversicherung zu schaffen. Die Enquete-Kommission hat hierzu festgestellt: Als weiterer staatlicher Beitrag wird zur Vermin- derung der Haftpflichtrisiken eine sukzessive Aus- weitung der gesetzlichen Unfallversicherung auf weitere Felder bürgerschaftlichen Engagements empfohlen, wenn und soweit auf andere Art und Weise eine zufrieden stellende Lösung des Pro- blems nicht erreicht wird. Hier stellt sich die Frage, ob die im Gesetzentwurf festgelegte Lösung vielleicht noch verfeinert werden könnte. Dies gilt auch insbesondere für den weiteren Perso- nenkreis, der von diesem Gesetzentwurf erfasst wird. Es muss zum Beispiel noch einmal genau hinterfragt wer- den, ob die Änderungen in § 3 Abs. 1 SGB VII tatsäch- lich nur dann greifen sollen, wenn die Personen nicht n t t d r f d G c P s d A s s s i v z d h b g M I h K m t F s s s A s m e f a d h n U (C (D ach dem Recht des ausländischen Beschäftigungsstaa- es unfallversichert sind. Ich denke, hier sind Konstella- ionen vorstellbar, die es sinnvoll erscheinen lassen, dass er Umfang der Absicherung nach deutschem Recht ge- egelt wird. Eine Anhörung wird hierbei die Meinungs- indung unterstützen können. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: Willst Du froh und glücklich leben, Lass kein Ehrenamt dir geben! Wie viel Mühen, Sorgen, Plagen Wie viel Ärger musst du tragen, Gibst viel Geld aus, opferst Zeit – Und der Lohn? – Undankbarkeit! Diesem Rat von Wilhelm Busch wollen wir mit dem esetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtli- hen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer ersonen heute ein Stück Dankbarkeit entgegenstellen. Ohne Ehrenamt würde es in unserer Gesellschaft we- entlich weniger Zusammenhalt geben. Gerade in Zeiten er Veränderung und des Wandels ist die ehrenamtliche rbeit unentbehrliches Bindeglied für unsere Gemein- chaft. 22 Millionen Menschen in Deutschland engagieren ich ehrenamtlich und bürgerschaftlich mit im Durch- chnitt 174 Stunden im Jahr. Für sie steht die Aufgabe m Vordergrund, nicht eine Bezahlung. Dies sollte uns eranlassen, diesen Menschen nicht nur die verdiente so- iale Anerkennung zu geben, sondern auch den notwen- igen sozialen Schutz. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aben deshalb einen Gesetzentwurf zum Unfallschutz ei bürgerschaftlichem Engagement eingebracht. Einen leichlautenden Entwurf hat die Bundesregierung am ittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Ziel unserer nitiative ist es, mehr ehrenamtlich Engagierten als bis- er den Schutz der Unfallversicherung zu ermöglichen. Wir greifen damit die Empfehlungen der Enquete- ommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engage- ents“ auf. Diese hat sich für eine schrittweise Auswei- ung der gesetzlichen Unfallversicherung auf weitere elder der ehrenamtlichen Arbeit ausgesprochen. Dies etzen wir nun um. Schon in der Vergangenheit ist zugunsten der bürger- chaftlich Engagierten viel erreicht worden. Unter- chiedlichste Personengruppen, die sich im Interesse der llgemeinheit engagieren, sind gegen Unfallrisiken ge- chützt. Für sie tritt die Unfallversicherung bereits heute it Heilbehandlung, Rehabilitation und Unfallrenten in. Das gilt insbesondere für das Ehrenamt in Wohl- ahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie, aber uch für neue Formen des Engagements, zum Beispiel in er Aids-Hilfe oder in der Hospizbewegung. Im Gesund- eitsdienst und in der Wohlfahrtspflege besteht schon ach geltendem Recht ein vergleichsweise umfassender nfallschutz. 10866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) (C) (B) ) Auch bei den Kirchen haben wir bereits ein festes Fundament geschaffen. Wer sich als Mitglied im Kir- chenvorstand oder als Ministrant engagiert, steht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Insgesamt sind dies immerhin 1,6 Millionen kirchliche Ehrenamtsträger, die heute schon bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sind. Allerdings gibt es auch Kritik an der bestehenden Be- Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung darum gebeten, künftig auch den Freiwilligen in den Rettungsorganisationen einen Sachschaden-Ersatzanspruch zu geben. Anlass war der Schaden einer DLRG-Rettungsschwimmerin, die beim Rettungseinsatz Brille und Uhr verloren hatte. Wir haben das Votum des Petitionsausschusses aufgegriffen. Derar- grenzung: So ist der Messdiener im Jugendgottesdienst unfallversichert, der Leiter eines kirchlichen Jugendla- gers aber nicht. Das wollen wir ändern. Das wird jetzt besser. 2,7 Millionen ehrenamtlich Aktive haben wir im Sport. Sie leisten in den entsprechenden Vereinen und Verbänden über 500 Millionen Stunden engagierte Ar- beit. Hier sind die im Verein ehrenamtlich tätigen Übungsleiter bereits in die gesetzliche Unfallversiche- rung einbezogen. Sportwarte, Abteilungsleiter oder Ver- einsvorsitzende sind dagegen von dieser Sicherungsleis- tung ausgeschlossen. Das soll anders werden. Das wird jetzt besser. Sie können wie künftig auch andere ge- wählte ehrenamtlich Aktive in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in der Unfallversicherung versichert werden. Auch im kommunalen Bereich sind schon jetzt 1,7 Millionen Ehrenamtliche versichert: Von den Schöf- fen bei Gericht über den Kommunalpolitiker bis hin zum Schülerlotsen. Viel ist hier bereits erreicht. Doch wir wollen und wir müssen den Schutz für die Menschen ausweiten. Deshalb wird er jetzt besser werden. Dafür gibt es auch gute Gründe: Es haben sich neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements herausge- bildet. Verstärkt sind die Kommunen in den letzten Jah- ren dazu übergegangen, Eigenleistungen ihrer Bürgerin- nen und Bürger einzufordern und Projekte in solcher Eigenleistung durchführen zu lassen. So werden bereits einige städtische Freibäder von Fördervereinen bewirtschaftet und organisiert. Bürger- häuser werden durch örtliche Betreibergemeinschaften geführt. Schulvereine übernehmen die Renovierung von Klassenzimmern. Anwohner bauen eigenständig einen Kinderspielplatz. Hier wollen wir den Versicherungsschutz ermögli- chen, wenn das Vorhaben im Auftrag oder mit Zustim- mung der Kommune durchgeführt wird. Bereits unfallversichert sind schließlich auch die Ak- tiven in den verschiedenen Rettungsorganisationen: in der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW, dem DRK, dem ASB, dem Malteser-Hilfsdienst, den Johannitern, beim Roten Kreuz, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesell- schaft und anderen. Hier geht es nicht darum, den Kreis der Versicherten zu erweitern, sondern eine ergänzende Leistung vorzusehen. t c r A t i d i B z B l B g c l m p t l w k d d n g n E w g t s g k b i k (D ige Sachschäden unterliegen künftig auch dem Versi- herungsschutz. Ein ganz anderer, aber ebenso wichtiger Aspekt unse- es Vorhabens ist der Schutz von Beschäftigten, deren rbeitsverhältnis hierzulande ruht, weil sie im interna- ionalen Bereich tätig werden. Unsere Welt vernetzt sich zusehends. Deshalb ist es m Interesse unseres Landes, wenn sich zum Beispiel eutsche Pädagogen vom Auswärtigen Amt an Schulen n anderen Teilen der Welt vermitteln lassen, oder dass eschäftigte des öffentlichen Dienstes zwischenzeitlich u überstaatlichen Organisationen wechseln. Auch hier verbessern wir den sozialen Schutz. Die etroffenen sollen künftig gegen Unfallrisiken gesetz- ich versichert sein. Damit leisten wir einen wichtigen eitrag, noch mehr Menschen für solche Aufgaben zu ewinnen. Wer Leistungen vorsieht, muss deren Finanzierung si- hern. Versicherungsschutz zum Nulltarif kann es natür- ich nicht geben. Menschen, die im Interesse der Allge- einheit tätig werden und sich dabei zeitlich und ersönlich einsetzen, dürfen nicht noch finanziell belas- et werden; denn der Staat spart durch die Arbeit Freiwil- iger nicht nur viel Geld, sondern er ist auch auf der Ge- innerseite. Wenn bürgerschaftlich Engagierte etwa im ommunalen Bereich Bauleistungen erbringen, erhalten ie Kommunen auch einen Vermögenszuwachs im Wert er errichteten Baulichkeiten. Die notwendigen Finanzmittel sind daher von denje- igen aufzubringen, die auch etwas von der Arbeit bür- erschaftlich Engagierter haben. Auch für die gemein- ützigen Vereine und Organisationen, die ihre hrenamtler versichern wollen, wird der finanzielle Auf- and für die Unfallversicherung vertretbar sein. Die roße Zustimmung der Verbände, die hierzu an vorberei- enden Gesprächen teilgenommen haben, zeigt uns dies. In diesem gemeinsamen Interesse sollten wir das Ge- etzgebungsverfahren noch in 2004 zum Abschluss brin- en. Dann können die Verbesserungen mit Beginn des ommenden Jahres greifen. Wir hätten etwas Gutes dazu eigetragen, dass Bürgersinn und Verantwortungsgefühl n unserer Gesellschaft gestärkt und besser gegen Risi- en versichert sind. 118. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
Gesamtes Protokol
Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800000

Guten Tag! Die Sitzung ist eröffnet.
Der Kollege Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker fei-

erte am 25. Juni seinen 65. Geburtstag. Im Namen des
Hauses spreche ich ihm nachträglich die besten Glück-
wünsche aus.


(Beifall)

Gemäß § 93 a Abs. 6 unserer Geschäftsordnung kön-

nen Mitglieder des Europäischen Parlaments an den
Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union teilnehmen. Nach der Wahl
zum Europäischen Parlament ist die Zahl und Zusam-
mensetzung der Mitwirkungsberechtigten vom Bundes-
tag auf Vorschlag der Fraktionen neu festzulegen. Die
Fraktionen haben sich auf insgesamt 15 mitwirkungsbe-
rechtigte Mitglieder des Europäischen Parlaments ver-
ständigt. Davon entfallen auf die CDU/CSU acht Mit-
glieder, auf die SPD vier, auf Bündnis 90/Die Grünen
zwei und auf die FDP ein Mitglied. Sind Sie mit diesem
Vorschlag einverstanden?


(Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos]: Ich erhebe Widerspruch! Das ist doch klar! – Gegenruf des Abg. Jörg Tauss [SPD]: Warum ist das klar? – Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos]: Weil a ti B d t D D g s g d K D l – M T f Redet die PDS nicht erwähnt wurde!)

– Ich werde mich erkundigen, wie in diesem Fall zu ver-
fahren ist.


(Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos]: Dann melde ich den Widerspruch vorsorglich an!)


– Gut. Wie gesagt, ich werde mich erkundigen.
Die Amtszeit des derzeitigen Kuratoriums der Stif-

tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ en-
det im August dieses Jahres. Gemäß § 5 Abs. 1 des Ge-
setzes über die Errichtung einer Stiftung werden vom
Deutschen Bundestag fünf Mitglieder in das Kuratorium
entsandt. Hierfür werden von der Fraktion der SPD die
Kollegen Dr. Dieter Wiefelspütz und Dietm
als ordentliche und die Kolleginnen Kerstin G
Marga Elser als stellvertretende Mitgliede
Fraktion der CDU/CSU der Kollege Wolfgan

(C (D ung den 1. Juli 2004 1 Uhr ls ordentliches und der Kollege Stephan Mayer (Altötng)

ündnis 90/Die Grünen der Kollege Volker Beck als or-
entliches und der Kollege Jerzy Montag als stellvertre-
endes Mitglied, von der Fraktion der FDP der Kollege
r. Max Stadler als ordentliches und der Kollege
r. Günter Rexrodt als stellvertretendes Mitglied vor-
eschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Wider-
pruch höre ich nicht. Dann sind die genannten Kolle-
innen und Kollegen als Mitglieder in das Kuratorium
er Stiftung entsandt.
Sodann teile ich mit, dass der Kollege Ulrich
asparick sein Amt als Schriftführer niedergelegt hat.
ie Fraktion der SPD benennt als Nachfolgerin die Kol-
egin Caren Marks. Sind Sie auch damit einverstanden?
Wieder kein Widerspruch. Dann ist die Kollegin Caren
arks als Schriftführerin gewählt.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene

agesordnung um die in einer Zusatzpunktliste aufge-
ührten Punkte zu erweitern:

1 Vereinbarte Debatte zum Abschluss der Ver-
handlungen über das Zuwanderungsgesetz

2 Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)


ext
rung und Begrenzung der Zuwanderung und zur
Regelung des Aufenthalts und der Integration von

(Zuwanderungsgesetz)

– Drucksachen 15/420, 15/522, 15/955, 15/1365,
15/3479 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Hans-Joachim Hacker

3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst
Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der FDP: Kurskorrektur

ehrsinvestitionen – Finanzierung des
erkehrswegeplans 2015 sicherstellen
sache 15/3470 –
ar Nietan
riese und

r, von der
g Bosbach

bei Verk
Bundesv
– Druck






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Haushaltsausschuss

4 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren (Ergänzung zu TOP 31)

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der

SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur wirkungsgleichen Übertragung von
Regelungen der sozialen Pflegeversiche-
rung sowie der gesetzlichen Krankenversi-
cherung auf dienstrechtliche Vorschriften
– Drucksache 15/3444 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla
Burchardt, Jörg Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Hans-Josef
Fell, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: For-
schung für Nachhaltigkeit – Motor für In-
novationen
– Drucksache 15/3452 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta
Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten

(Quedlinburg)

neter und der Fraktion des BÜNDNISESS 90/
DIE GRÜNEN: Urwaldschutz verstärken

– Drucksache 15/3464 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

d) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Heidi Wright, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten Winfried
Hermann, Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Umsetzung des Nationalen Radver-
kehrsplans 2002 – 2012 forcieren

(C (D – Drucksache 15/3467 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bauund Wohnungswesen Rechtsausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss 5 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a)


desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung der Vorschriften
über Fernabsatzverträge bei Finanzdienst-
leistungen
– Drucksache 15/2946 –

(Erste Beratung 105. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 15/3483 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dirk Manzewski
Marco Wanderwitz
Jerzy Montag
Rainer Funke

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung:
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung

(Verordnung über Großfeuerungsund Gasturbinenanlagen – 13. BImSchV)

– Drucksachen 15/3420, 15/3456 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Astrid Klug
Marie-Luise Dött
Winfried Hermann
Birgit Homburger

c) Beratung des Antrags der Fraktionen der
SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN und der FDP: Ausweitung
des Berichts der Bundesregierung zur Zu-
sammenarbeit mit den Vereinten Nationen
– Drucksache 15/3458 –

d) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 133 zu Petitionen
– Drucksache 15/3459 –

e) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 134 zu Petitionen
– Drucksache 15/3460 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

f) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-

onsausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 135 zu Petitionen
– Drucksache 15/3461 –

g) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 136 zu Petitionen
– Drucksache 15/3462 –

h) Beratung der Beschlussempfehlung des Petiti-
onsausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 137 zu Petitionen
– Drucksache 15/3463 –

6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus-
Jürgen Hedrich, Claudia Nolte, Dr. Friedbert
Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU: Ordnungsgemäßen Ablauf des
Abberufungsreferendums in Venezuela sicher-
stellen
– Drucksache 15/3438 –

7 Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Un-
gerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere
Geländewagen abschaffen
– Drucksache 15/3468 –

8 Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für
eine qualifizierte Mitbestimmung bei grenz-
überschreitenden Fusionen
– Drucksache 15/3466 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Rechtsausschuss

(Federführung strittig)

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit
erforderlich, abgewichen werden.

Des Weiteren soll Tagesordnungspunkt 25 – Ände-
rung des Postpersonalgesetzes – ohne Debatte überwie-
sen und Tagesordnungspunkt 30 – Schutz bürgerschaft-
lich Engagierter – bereits heute als letzter
Tagesordnungspunkt beraten werden.

Ferner soll Tagesordnungspunkt 32 k – Europäisches
Mahnverfahren – abgesetzt werden.

Außerdem mache ich auf eine nachträgliche Überwei-
sung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:

Der in der 114. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges überwiesene nachfolgende Antrag soll zu-
sätzlich dem Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen
werden:

(Meschede)

delberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion

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(C (D der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck Krista Sager und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft weiterentwickeln – gemeinsam Armut bekämpfen – Drucksache 15/3327 – überwiesen: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sind Sie mit all diesen Vereinbarungen einverstanen? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist auch so eschlossen. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Vereinbarte Debatte zum Abschluss der Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen iderspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst er Abgeordnete Volker Beck. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
eutschland ist ein Einwanderungsland. Mit der Verab-
chiedung des Zuwanderungsgesetzes wird diese Tatsa-
he anerkannt und heute vom Bundestag sowie in der
ächsten Woche vom Bundesrat amtlich besiegelt. Die
ogik der Abschottungspolitik wurde durchbrochen; das
tarre ausländerrechtliche Regelwerk ist in Bewegung
ekommen.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Wieso hat der eigentlich als Erster das Wort? Geht das nach Schönheit?)


Herr Grindel, jetzt habe überwiegend ich das Wort, da-
ach vielleicht Sie.
Die Union verhinderte aufgrund ideologischer Ver-

ohrtheiten – wie bei Herrn Grindel –

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


war die Durchsetzung des Punktesystems und die ge-
erelle Aufhebung des Anwerbestopps für qualifizierte
usländische Fachkräfte. Die Reaktion der Wirtschaft
ber war deutlich: BDI und DIHK haben Ihnen ins
tammbuch geschrieben, dass die geplante Öffnung des
rbeitsmarktes hinter den Erwartungen der deutschen
irtschaft zurückbleibt. Sie bedauern, „dass wegen des
iderstands der Union das ursprünglich geplante






(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)


‚Punktesystem’ nicht kommt“, so das „Handelsblatt“ am
18. Juni.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Damit können wir gut leben!)


Die Union konnte aber nicht verhindern, dass wir mit
diesem Zuwanderungsgesetz an wesentlichen Punkten
aufbrechen und eine Öffnung des Arbeitsmarktes herbei-
führen. Wir haben mit diesem Zuwanderungsgesetz die
Voraussetzungen geschaffen, dass Deutschland im inter-
nationalen Wettbewerb um die besten Köpfe gut aufge-
stellt ist. Deshalb ist dieses Zuwanderungsgesetz auch
ein Beitrag zum Jahr der Innovationen 2004.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Schön, dass Sie zufrieden sind!)


Wir haben die Zuwanderung von Höchstqualifi-
zierten geregelt. Nun können wir, wie die Vereinigten
Staaten, den Höchstqualifizierten eine Daueraufenthalts-
perspektive anbieten; zumindest die ausländerrechtli-
chen Rahmenbedingungen sind nun so, dass wir uns in
punkto Attraktivität nicht verstecken müssen.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800200

Herr Kollege, es besteht der Wunsch nach einer Zwi-

schenfrage. Möchten Sie die zulassen?

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Er hat doch noch gar nicht richtig angefangen! Das ist doch völlig verrückt!)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800300

Bitte schön.


Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1511800400

Herr Kollege Beck, stimmen Sie mir zu, dass der Um-

stand, dass jedes Jahr 120 000 Akademiker und gut aus-
gebildete Deutsche ins Ausland gehen, was dazu bei-
trägt, dass wir den Kampf um die klugen Köpfe
verlieren, deutlich macht, dass die Frage, welche Chan-
cen wir in diesem Kampf haben, nicht – zumindest nicht
allein – mit dem Aufenthaltsrecht für Ausländer zusam-
menhängt, sondern vor allem damit, welche wirtschaftli-
chen Perspektiven etwa Existenzgründer haben, wie gut
man in Deutschland forschen kann und wie die Bezah-
lung für die klugen Köpfe aussieht?


(Beifall bei der CDU/CSU)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800500

Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, Herr

Grindel, denn sie zeigt die Malaise der Union: dass Sie
die globalisierte Welt nicht verstanden haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Lachen bei der CDU/CSU)


Es ist geradezu eine Selbstverständlichkeit, dass in mo-
dernen Wissensgesellschaften ein Teil der akademischen
Elite seine Fähigkeiten in anderen Ländern ausbaut und
sich dort weiterbildet und dann wieder zurückkommt.

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(C (D (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Die kommen nicht zurück!)


as ist überhaupt kein Problem. Bei uns wurde es ein
roblem, weil wir gute Leute nur hergegeben, aber keine
ergeholt haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


n der internationalen, globalisierten Wissensgesell-
chaft ist der Austausch angesagt und nicht das Abschot-
en, das Engstirnige. – Das zeigt, warum Sie von der
irtschaft nicht mehr verstanden werden.
Wir haben geregelt, dass die Zuwanderung von

elbstständigen erleichtert wird. Hier ist vielleicht man-
hes zu bürokratisch geraten. Aber es ist ein Schritt nach
orne. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass Studen-
en, die aus dem Ausland zu uns kommen und die hier
usgebildet werden, in Deutschland bleiben können,
enn sie eine Stelle in ihrem Beruf finden. Damit errei-
hen wir, dass wir international wettbewerbsfähiger
ind. Auch das ist ein wichtiger Schritt nach vorne.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich muss gestehen, dass ich zu Beginn der Debatte
ber das Zuwanderungsgesetz sehr besorgt war. Denn im
ahre 2001 hörte man aus Ihren Reihen Töne wie: Es
ibt Ausländer, die uns nutzen, und es gibt Menschen,
ie uns ausnutzen. Wir haben dieser Perspektive immer
ntgegengestellt: Es gibt Menschen, die wir brauchen,
nd es gibt Menschen, die uns brauchen, weil sie ver-
olgt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


ch bin sehr froh, dass wir diese Perspektive in dem Zu-
anderungsgesetz durchsetzen und stärken konnten. Das
st ein Erfolg der rot-grünen Koalition in diesen Ver-
andlungen zum Zuwanderungsgesetz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Zum Thema der Anerkennung nicht staatlicher Ver-
olgung: Welch ideologisch geführte Debatte hatten wir
azu in unserem Land! Wir hätten fast die ganze Bewe-
ung in Europa aufgehalten, bloß weil Sie den Weg nicht
itgehen wollten, der in anderen Ländern schon längst
egangen wurde. Durch die Verhandlungen zum Zuwan-
erungsgesetz haben wir den Weg frei gemacht und end-
ich auch für Deutschland garantiert, dass Menschen, die
on nicht staatlichen Akteuren verfolgt werden, in unse-
em Land Schutz vor Verfolgung finden.
Wir haben auch dafür gesorgt, dass die Verfolgung

ufgrund des Geschlechts als eigenständiges Verfol-
ungsmerkmal nun im deutschen Flüchtlingsrecht veran-
ert wird. In diesem Punkt sind wir wesentlich weiter als
ie entsprechende Richtlinie der Europäischen Union.
ch bin stolz, dass wir das gegen Ihre Intervention vertei-
igen konnten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)







(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)


Hierfür haben wir das ausdrückliche Lob des UNHCR
bekommen, der davon spricht, dass dies eine der wich-
tigsten Verbesserungen für einen Kernbereich des
Flüchtlingsschutzes in Deutschland ist.

Wir haben vieles für die Verfolgten gemäß der Euro-
päischen Menschenrechtskonvention erreicht. Wir wer-
den die Kettenduldungen, die fürchterliche Probleme
machen – alle Ausländerämter und alle Flüchtlingsorga-
nisationen wissen das –, erheblich beschränken. Es
kommt jetzt darauf an – alle, die an diesem Gesetz mit-
gewirkt haben, sind verpflichtet, dafür zu sorgen –, dass
diese Regelung nicht durch eine bürokratische Praxis
konterkariert wird. Es muss vielmehr Schluss damit sein,
dass Menschen, die hierher geflohen sind, auf Dauer
keine Aufenthaltsperspektive haben. Wir haben mit die-
sem Gesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass sich
das ändert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben dafür gesorgt, dass in Zukunft im Auslän-
derrecht auch einmal Gnade vor Recht ergehen kann. Mit
den Härtefallkommissionen haben die Länder eine neue
Möglichkeit, flexibler zu reagieren. Sie müssen anerken-
nen, dass der Gesetzgeber nicht an jeden Wechselfall des
Lebens denken kann. Ich fordere alle 16 Bundesländer
auf: Machen Sie von dieser Möglichkeit, Humanität zu
zeigen, Gebrauch! Denjenigen, die davor zurückschre-
cken, werden wir – das garantiere ich Ihnen – zusammen
mit den Flüchtlingsorganisationen und den Kirchen
Feuer unter dem Hintern machen. Wir werden dafür sor-
gen, dass von dieser Regelung in der Bundesrepublik flä-
chendeckend Gebrauch gemacht wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Clemens Binninger [CDU/ CSU]: Mann oh Mann! Das war doch ein Kompromiss!)


Auch nach Verabschiedung des Zuwanderungsgeset-
zes gibt es noch Fragen, die wir diskutieren müssen.
Eine Bleiberechtsregelung für Menschen, die die Ketten-
duldungen in den letzten Jahren erlebt haben, wurde
noch nicht erreicht. Eine entsprechende Regelung wird
vom halben Kohl-Kabinett – angefangen bei Frau
Süssmuth über Herrn Blüm bis zu Herrn Schwarz-
Schilling –, von dem früheren BDI-Präsidenten Olaf
Henkel, von „Pro Asyl“ und 40 000 Menschen unterstützt.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie können den Kompromiss nicht ertragen!)


Ich glaube, diese Diskussion sollten wir nach Verab-
schiedung des Zuwanderungsgesetzes erneut aufneh-
men.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie sind ein schlechter Verlierer!)


Wir haben bei der Integration einen wichtigen Schritt
nach vorne gemacht, indem wir nun erstmals Integrati-
onsansprüche geregelt haben. Aber wir sollten uns da-
vor hüten, zu glauben, dass Integration allein eine Veran-
staltung von Deutschkursen ist. Integration ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir haben dafür ge-

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(C (D orgt, dass die Neuzuwanderer einen Rechtsanspruch arauf haben und dass diejenigen, die schon länger bei ns sind und die einen besonderen Integrationsbedarf haen, zu Integrationsbemühungen verpflichtet werden önnen. Aber es drohen ihnen – das war uns Grünen beonders wichtig – keine ausländerrechtlichen Sanktioen. Insofern haben wir das richtige Maß von Fördern nd Fordern im Integrationsteil des Gesetzes wahren önnen und dafür gesorgt, dass Deutschland hier einen rheblichen Schritt vorankommt. Am Ende der Veranstaltung rückte das Thema Si herheit allzu sehr in die Diskussion über das Zuwandeungsgesetz. (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Nicht allzu sehr, sondern zu Recht!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nein, Herr Koschyk. Man muss über Sicherheitsfragen
n allen rechtlichen Bereichen immer wieder reden und
chauen, ob man Sachen besser und effizienter machen
ann. Aber man sollte nicht so tun, als ob Sicherheits-
robleme mit Ausländerpolitik gleichzusetzen sind;
enn das schürt Ängste vor den Ausländern als Fremde,
as schürt Ängste vor dem Islam als Religion. Dagegen
aben wir uns in den Verhandlungen und in der öffent-
ichen Kommunikation immer gestemmt und werden das
uch weiterhin tun. Sie gießen damit Öl ins Feuer bei
usländerfeinden, das sollten wir als demokratische Par-
eien gemeinsam nicht tun.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Sicherheit muss man rechtsstaatlich machen! Die
oalition hat mit dem Antiterrorpaket im Jahre 2001 ge-
eigt, dass sie sicherheitspolitisch handlungsfähig, aber
uch besonnen ist. Diese Linie haben wir auch in den
uwanderungsverhandlungen immer wieder mühsam
egen Sie durchsetzen müssen.
Wir wollen kein Guantanamo im Ausländerrecht. Der

erzicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und auf
echtsstaatlichkeit führt in die Irre, wie wir bei unseren
reunden in den USA gesehen haben. Der Weg von
uantanamo führte direkt in die Foltergefängnisse von
bu Ghureib. Ich bin froh, dass das, was bei uns gilt,
uch für die USA gilt, nämlich dass notfalls eine unab-
ängige Justiz im Rechtsstaat der Politik auch einmal in
ie Speichen greift und die Verhältnisse klar rückt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben bezüglich der Sicherheitsfragen im We-

entlichen drei Änderungen im Gesetz vorgenommen.
ir haben als rot-grüne Koalition bedeutende Vor-
chläge zur Verbesserung der Effizienz bei der Abwehr
erroristischer Gefahren gemacht. Der Kernpunkt, der in
iesem Gesetz wirklich einen Sicherheitsgewinn bringt,
eht auf eine rot-grüne Idee zurück, nämlich auf die Idee
er Abschiebeanordnung, die der Bundesinnenminister
ntworfen hat. Dies führt tatsächlich zu einer Beschleu-
igung und Verbesserung der Verfahren, lässt dabei aber
einen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens






(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)


aufkommen. Deshalb halte ich das für eine richtige und
zukunftsweisende Entscheidung.

Einiges andere ist im Gesetz nun doppelt und dreifach
geregelt. Sie haben darauf bestanden, dass das Auswei-
sungsrecht sozusagen mit Hosenträger und Gürtel gere-
gelt wird. Die Themen Schleuser und Hassprediger ha-
ben wir gleich an drei verschiedenen Stellen geregelt,
damit das nun auch wirklich jeder jederzeit im Gesetz
findet. Daran, dass das etwas bringt, kann man Zweifel
haben, weil die meisten Dinge ohnehin schon rechtlich
geregelt waren.

Bei einigen Dingen sind wir über die bestehende Li-
nie hinausgegangen. Insofern hoffe ich auf die Verwal-
tungsgerichte und auf das Bundesverwaltungsgericht,
dass sie die gesetzlichen Regelungen im Sinne des Ver-
hältnismäßigkeitsgrundsatzes ausfüllen bzw. auslegen,
sodass das entsprechend umgesetzt wird.

Der Fokus auf die Sicherheit am Schluss der Debatte
war sicherlich falsch; denn das Zuwanderungsgesetz hat
einen anderen Schwerpunkt.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800600

Herr Kollege Beck, denken Sie bitte an die Redezeit!

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr gut, Frau Präsidentin! Machen Sie dem ein Ende! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie wurden zu Recht ausgeschlossen! Scharfmacher!)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800700

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Gestatten

Sie mir einen letzten Satz.
Dieses Gesetz macht Deutschland fit für das

21. Jahrhundert – ein Jahrhundert, von dem wir wissen,
dass es in unserem Land demographische Probleme ge-
ben wird. Da muss man sich nicht dümmer stellen, als es
die Bevölkerungswissenschaftler sind. Nicht alle Pro-
bleme sind mit diesem Gesetz gelöst, aber wir haben mit
dem Gesetz eine sehr gute Grundlage geschaffen, um
eine Weiterentwicklung im Sinne eines modernen
Rechts zu erreichen. Insofern gehen wir gut gerüstet in
dieses 21. Jahrhundert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Ein peinlicher Redebeitrag! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ein schlechter Verlierer sind Sie!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511800800

Das Wort hat der Ministerpräsident des Saarlandes,

Peter Müller.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1511800900

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Da das aus den Ausführungen meines verehrten
Vorredners nicht erkennbar war, erlaube ich mir, darauf
hinzuweisen, dass wir in dieser Debatte über die Umset-
zung eines politischen Kompromisses reden,

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(C (D (Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Sehr wahr!)


en wir in den letzten Wochen und Monaten erzielt ha-
en. Die Rede des Kollegen Beck war auf Konfrontation
ngelegt.
as mag daran liegen, dass die Grünen in den letzten Ta-
en, in denen dieser Kompromiss endgültig geschmiedet
orden ist, nicht am Schmieden dieses Kompromisses
eteiligt waren.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)

as ist für die Grünen bedauerlich; aber es hat dem
ompromiss gut getan.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von Ihrem Papier ist aber auch nichts mehr übrig geblieben!)


Dieser Kompromiss ist in einem schwierigen, lang-
ierigen Diskussionsprozess zustande gekommen. Der
err Bundestagspräsident hat am heutigen Vormittag die
auer dieser Diskussion bedauert. Das ist sicher nach-
ollziehbar.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Nein! Gut Ding braucht Weile!)


an hätte sich dieses Ergebnis zu einem früheren Zeit-
unkt gewünscht.
Aber Fakt ist, dass dieses Ergebnis, über das wir

eute sprechen, in wesentlichen und zentralen Punkten
om Gesetzentwurf der Koalition abweicht, dass dieses
esetz nur auf der Basis dieser materiell wesentlichen
eränderungen eine Verbesserung des jetzigen Rechts-
ustands darstellt und damit zustimmungsfähig ist und
ass dieses Gesetz nur auf der Basis dieses langwierigen
iskussionsprozesses zu einem Einwanderungsgesetz
eworden ist, das so ausgestaltet ist wie alle Einwande-
ungsgesetze dieser Welt. Alle Einwanderungsgesetze
ieser Welt sind Gesetze im Interesse der aufnehmenden
taaten, Gesetze, in denen die aufnehmenden Staaten de-
inieren, wie viele Menschen sie aufnehmen können und
ach welchen Kriterien sie diese Menschen auswählen.
lle Einwanderungsgesetze dieser Welt sind Einwande-
ungsbegrenzungsgesetze. Mit den Veränderungen, die
tzt in dem Kompromiss vereinbart worden sind, ist
uch dieses Gesetz ein Zuwanderungsbegrenzungs-
esetz, ein Gesetz im Interesse der Bundesrepublik
eutschland und damit ein zustimmungsfähiges Gesetz.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Lieber Herr Kollege Beck, so richtig Ihr Satz ist, dass
eutschland in der Vergangenheit ein Zuwanderungs-
and war, heute ein Zuwanderungsland ist und in der Zu-
unft ein Zuwanderungsland sein wird, so richtig ist
ann auch die politische Konsequenz. Die politische
onsequenz heißt: Zuwanderung braucht Begrenzung,
uwanderung braucht Steuerung. Jedes Land – auch die
undesrepublik Deutschland – hat das Recht, klar zu sa-
en, wo die Grenzen seiner Aufnahmefähigkeit sind,
en es aufnehmen, wen es bei sich behalten und wen es
ieder aus dem Land verweisen will. Da ist auch und






(A) )



(B) )


Ministerpräsident Peter Müller (Saarland)


gerade die Sicherheit eine zentrale Frage, an der wir
nicht vorbeischauen dürfen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Plattitüde nach der anderen!)


Eine vernünftige Gesamtregelung der Zuwanderung
muss vier Ziele erreichen: Sie muss die Zuwanderung
unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit steuern
und begrenzen. Sie muss unseren humanitären Ver-
pflichtungen, die uns heilig sein müssen, Rechnung tra-
gen.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Sie muss die legitimen Eigeninteressen der Bundesrepu-
blik Deutschland berücksichtigen und sie muss dem Zu-
sammenhang von Zuwanderung und Integration Rech-
nung tragen. Ich glaube, dass der jetzt gefundene
Kompromiss diesen Ansprüchen tatsächlich standhalten
kann.


(Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])

Erstens, zur Steuerung: Im Bereich der Arbeitsmig-

ration werden wir eine Erleichterung der Zuwanderung
für Höchstqualifizierte und Selbstständige erzielen. Die
Aufenthaltsrechte, die wir in diesem Gesetz für Höchst-
qualifizierte vereinbart haben, gehen weit über den inter-
nationalen Standard hinaus, auch über den der Vereinig-
ten Staaten. Wir werden damit konkurrenzfähiger im
weltweiten Wettlauf um die besten Köpfe. Aber eines ist
sicher auch richtig: Nur mit Zuwanderungsregelungen
werden wir den Wettbewerb um die besten Köpfe nicht
gewinnen; da hat der Kollege Grindel sicher Recht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Im Bereich der Nichtqualifizierten und im Bereich

der Geringqualifizierten bleibt es beim Anwerbestopp.
Auch dies ist eine zentrale Position. Mich beeindruckt
dabei die Forderung aus der deutschen Wirtschaft, auch
in diesem Bereich unbegrenzt Zuwanderung zu ermög-
lichen, nicht. Ich habe Verständnis dafür, dass die Ver-
treter der deutschen Wirtschaft ein möglichst hohes
Angebot an Arbeitskräften anstreben, weil dies Rück-
wirkungen auf den Preis hat, der für die Arbeit bezahlt
werden muss.

Unsere Aufgabe muss es aber sein, dem Gemeinwohl
zu dienen. Das heißt: Solange es in der Bundesrepublik
Deutschland weit mehr als 4 Millionen Arbeitslose gibt
– demnächst werden es gar 5 Millionen sein –, müssen
wir erst alle Möglichkeiten ausschöpfen, die wir haben,
um die Arbeitsplätze, die es in der Bundesrepublik
Deutschland gibt, mit Menschen in Deutschland, die ar-
beitslos sind, zu besetzen.
Deshalb kann es in diesem Bereich eine Aufhebung des
Anwerbestopps nicht geben, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Anwerbestopp wurde in Deutschland unter Willy

Brandt eingeführt. Damals hatten wir eine Arbeitslosen-
quote von 1,6 Prozent. Wenn es uns gemeinsam gelingt,

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(C (D ie Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ieder auf 1,6 Prozent zu reduzieren, mag man über den nwerbestopp noch einmal diskutieren. Mein Eindruck st allerdings: Die Politik der gegenwärtigen Bundesreierung macht uns wenig Hoffnung, dass wir jemals ieder in eine solche Situation kommen können. Zweitens. Die Kriterien für die humanitäre Zuwan erung werden verändert. Es ist richtig und von der Sahe her auch vernünftig, dass wir im Bereich der Kettenuldungen wesentliche Änderungen vornehmen und den tatus derjenigen, die dauerhaft oder langfristig bei uns ind, ohne dass die Dauer des Aufenthaltes durch eigees schuldhaftes Verhalten verursacht ist, verbessern. em trägt das Gesetz Rechnung. Das Gesetz wird im brigen im humanitären Bereich auch eine Härtefallegelung schaffen. Ich will von dieser Stelle aus noch einmal klar und eutlich sagen: Wenn wir in diesem Gesetz, entgegen en gesetzlichen Bestimmungen, die Möglichkeit von aueraufenthaltsrechten aus humanitären Gründen chaffen, dann ist das eigentlich mit den Grundsätzen ines Rechtsstaates nur begrenzt vereinbar. Wenn wir es us humanitären Gründen trotzdem tun, muss die Kondiionierung sein, dass durch diesen Weg nicht erneut jahelange Rechtswege eröffnet werden. Deswegen darf iese Klausel, so wie sie im Gesetz steht, nicht justiziael sein. Es liegt in der Verantwortung der Länder, dies etzt umzusetzen. Verehrter Herr Kollege Beck, da Sie eben mit Blick uf die Bundesratsbank erklärt haben, dass Sie uns, dass ie mir in Sachen Härtefallklausel „Feuer unter dem intern“ machen werden, werde ich darüber nachdenen, ob diese Drohung ausgerechnet von Ihrer Seite ich wirklich beeindruckt. Drittens. Wir werden die Integration verbessern und uch den Bereich der nachholenden Integration deutlich ntensivieren. Ich halte dies für notwendig und ich laube, dass es wirklich ein qualitativer Fortschritt in iesem Gesetz ist. Integration ist ein zweiseitiger Proess. Integration setzt Integrationsangebote voraus – die chaffen wir –, sie setzt aber auch die Bereitschaft derjeigen, die dauerhaft hier leben wollen, sich in diese Geellschaft wirklich zu integrieren, voraus. Ich meine: er dazu nicht bereit ist, muss dann auch mit Sanktioen rechnen; einzelne sind festgeschrieben, über andere ird man weiter diskutieren. Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Her en: Natürlich ist die Frage der Sicherheit eine zentrale rage jeder Zuwanderungsregel. Wie sollen wir denn en Menschen in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz rklären, wenn wir nicht gleichzeitig darauf hinweisen önnen, dass mit diesem Gesetz klare Regelungen verunden sind, um das Risiko der Zuwanderung von Funamentalisten und Terroristen in die Bundesrepublik eutschland zu begrenzen, wenn wir nicht gleichzeitig rklären können, dass wir neue Möglichkeiten schaffen, Ministerpräsident Peter Müller wie sie jetzt im Gesetz stehen, Hassprediger und Sicherheitsgefährder auszuweisen? Wie sollen wir den Menschen erklären, dass wir ein solches Gesetz schaffen, wenn wir die Augen vor Ausländerkriminalität verschließen? Wer die Augen vor Ausländerkriminalität verschließt, bereitet der Ausländerfeindlichkeit den Boden. Das will ich in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tut doch keiner! Wer verschließt denn die Augen? – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist doch ein Popanz, Herr Müller! Unangemessen!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deshalb müssen wir auch über Fragen der Sicherheit re-
den, wie das während der Gesetzesberatungen gesche-
hen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Ge-
setz hat in einem langen Prozess qualitativ zentrale Ver-
änderungen erfahren. Es ist gelungen, eine Regelung zu
finden, die die Sicherheit in der Bundesrepublik
Deutschland erhöht, die die Zuwanderung nach Deutsch-
land begrenzt und besser steuert, die die Integration för-
dert. Natürlich ist es ein Kompromiss und natürlich gibt
es eine Reihe von Themen, die weiter auf der Tagesord-
nung stehen werden. Dass es trotzdem gelungen ist, die-
ses Gesetz zustande zu bringen, ist, glaube ich, ein ge-
meinsamer Erfolg. Deshalb möchte ich mich bei all
denjenigen bedanken, die zu diesem Kompromiss beige-
tragen haben.

Es mag sein, dass es eine jahrelange Diskussion war.
Aber auch der Präsident dieses Hohen Hauses wird mir
zustimmen, wenn ich sage: Am Ende ist nicht entschei-
dend, wie lange ein Verfahren gedauert hat, sondern wel-
ches Ergebnis das Verfahren gebracht hat.

Der Gesetzentwurf ist in einem lange dauernden Ver-
fahren wesentlich verändert worden. Dieses Gesetz ist
ein Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwande-
rung. Es hat Unterstützung verdient, auch wenn es lange
gedauert hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511801000

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Max Stadler.

Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1511801100

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Ich darf an das anschließen, was Ministerpräsi-
dent Müller am Schluss gesagt hat: Die Arbeit hat sich
gelohnt.


(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das neue Zuwanderungsgesetz ist vielleicht kein his-

torischer Kompromiss, es ist aber eine durch und durch

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(C (D ernünftige Neuregelung der deutschen Migrationspoliik. Dieses Gesetz eröffnet große Chancen: Erstens. Es bietet eine vorsichtige Öffnung des Ar eitsmarktes für ausländische Arbeitnehmer, die uns elfen werden, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern nd neue zu schaffen. Zweitens. Dieses Gesetz bewahrt die humanitäre radition des Grundgesetzes und baut sie sogar aus, twa mit neuen Regelungen zur geschlechtsspezifischen erfolgung und zur nichtstaatlichen Verfolgung. Drittens. Dieses Gesetz ist der Einstieg in eine bessere ntegrationspolitik. Es war von Anfang an ein zentraler spekt bei diesem Gesetzgebungsvorhaben, dass wir enjenigen, die schon in Deutschland leben, und denjeigen, die neu kommen, mehr Integrationsmöglichkeiten ieten müssen, aber auch von ihnen Integrationsbemüungen verlangen dürfen. Natürlich lässt der Kompromiss manche Wünsche of en. Als FDP kritisieren wir vor allem, dass jetzt ein uneheuer bürokratisches Verfahren erforderlich ist, um ugang zum Arbeitsmarkt zu erlangen. An manchen tellen spiegelt sich eine große Ängstlichkeit mancher n den Verhandlungen Beteiligter wider. Trotz aller Kritik meine ich aber, dass das, was ver inbart worden ist, insgesamt ein Zeichen für Liberalität, eltoffenheit und Integrationsbereitschaft in Deutschnd ist, ohne falsche Romantisierung und ohne Verdränung der Probleme, die es natürlich auch zu lösen gilt. as Gesetz ist auch ein Dokument der Entscheidungsfäigkeit der deutschen Politik, auch wenn es lange gedaurt hat. Der entscheidende Gesichtspunkt aus meiner Sicht ist olgender: Das Thema „Zuwanderung“ – das haben all iejenigen gespürt, die Versammlungen abgehalten und it den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert haben – ist is zum heutigen Tag bei vielen Bürgerinnen und Bürern angstbesetzt. Viele meinen, ein Zuwanderungsgeetz bedeute ein unverträgliches Maß an mehr Zuwandeung, und haben Sorge, dass dies nicht bewältigt werden önnte. Dadurch, dass die deutsche Politik es geschafft at, sich jetzt auf ein solches Gesetz zu verständigen, beteht die Chance, dass wir das Thema „Zuwanderung“ us der Angstecke herausholen und wir hiermit ein rundgesetz für eine rationale Zuwanderungspolitik chaffen. Das ist das Entscheidende. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


Die FDP hatte von Haus aus bei diesem Thema einen
infachen Grundgedanken: Zuwanderung ist existent,
lso liegt es in unserem Interesse, wenn wir sie steuern.
eswegen haben wir die Debatte hier im Deutschen
undestag mit unserem Gesetzentwurf vom 18. Novem-
er 1998 angestoßen; lange bevor andere überhaupt be-






(A) )



(B) )


Dr. Max Stadler

reit waren, sich mit diesem Thema auseinander zu set-
zen.


(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Wir noch ein paar Jahre zuvor!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ge-
meinsam mit der von Ihnen geführten Landesregierung
hat die FDP über Rheinland-Pfalz und insbesondere Jus-
tizminister Peter Caesar, den ich erwähnen möchte – lei-
der ist er früh verstorben –, weil er große Verdienste er-
worben hat,


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


1999 einen neuen Versuch unternommen. Schließlich
haben wir als FDP im Jahre 2003 mit dem von Frau
Werwigk-Hertneck initiierten Gesetzentwurf noch ein-
mal unsere inhaltliche Position hier im Bundestag darge-
stellt. Weil wir immer eine klare Position hatten, war es
möglich, im Spannungsfeld zwischen den Maximalfor-
derungen der Grünen auf der einen Seite und den zu zö-
gerlichen Vorstellungen der CDU/CSU auf der anderen
Seite zu vermitteln. Wir freuen uns, dass dies durch die
klare Haltung der FDP-Fraktion möglich war und dass
Guido Westerwelle mit seinem Gespräch beim Bundes-
kanzler dazu einen wichtigen Beitrag geleistet hat.


(Beifall bei der FDP)

Die Arbeit für Rita Süssmuth, Cornelia Schmalz-Jacob-
sen und andere aus der Süssmuth-Kommission hat sich
gelohnt, die den Boden dafür bereitet haben, dass es die-
ses Gesetz überhaupt gibt.


(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Die darf man ruhig erwähnen!)


Die Arbeit – lieber Kollege Bürsch, das Lob wird von
mir auf alle Seiten gleichmäßig verteilt – hat sich insbe-
sondere für den Bundesinnenminister Otto Schily ge-
lohnt. Der FDP-Fraktion steht nicht an zu sagen: Wir
sind der Meinung, kein anderer als er hätte es geschafft,
ein solch schwieriges Gesetz in dieser Verhandlungskon-
stellation überhaupt durchzusetzen,


(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


dies natürlich mit der Unterstützung von Peter Müller,
der in der entscheidenden kritischen Verhandlungsphase
und in der schwierigen Situation, als die Verhandlungs-
runde am 1. Mai 2004 auseinander zu brechen drohte
– entschuldigen Sie, wenn ich das so sage –, dieselben
Vermittlungsvorschläge wie die FDP gemacht hat, so-
dass am Ende eine Brücke gebaut werden konnte.


(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns kam es

darauf an – das will ich in der Sache doch noch erwäh-
nen –, dass der Zuzug Selbstständiger etwas großzügi-
ger geregelt worden ist als im ersten Entwurf. Nunmehr
wird es auch für Menschen mit mittlerer beruflicher
Qualifikation möglich sein, nach Deutschland zu kom-
men, wenn ein Arbeitsplatz mit Inländern nicht besetzt

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(C (D erden kann. Wir haben einen Vorschlag für eine Härteallregelung gemacht, die nicht zu neuen Rechtswegen ührt, sodass auch dieser Punkt allseits akzeptabel georden ist und eingeführt werden konnte. Bei den Sicherheitsfragen kam es für die FDP darauf n, dass die Regelungen rechtsstaatlich einwandfrei sind. eswegen war mit uns eine Sicherungshaft auf Veracht nie zu machen, uch nicht eine Ausweisung auf Verdacht, sondern nur ufgrund gerichtsverwertbarer Tatsachen. Ich komme damit zum Schluss und darf noch einen unkt anführen. Dieses Gesetz legt den Behörden, die es tzt in die Praxis umzusetzen haben, eine sehr große erantwortung auf. Es enthält viele Ermessensspieläume und unbestimmte Rechtsbegriffe. Die FDP erwaret und vertraut darauf, dass die praktische Anwendung on Liberalität, Weltoffenheit und zugleich Wahrung unerer eigenen Interessen geprägt sein wird. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511801200

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Wolfgang
osbach.


Wolfgang Bosbach (CDU):
Rede ID: ID1511801300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser
esetzeskompromiss hat vielfältiges Lob erfahren: Alle
raktionen des Hauses stimmen zu; die Kommentierung
n der Presse ist überwiegend sehr freundlich. Da kann
ch nur sagen: Dann ist es ja gut gewesen, dass CDU und
SU dem ursprünglichen Gesetzentwurf nicht zuge-
timmt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Es gab sehr gute Presseveröffentlichungen!)


u den bedauerlichen Erfahrungen gehört allerdings,
ass wir das Bundesverfassungsgericht bemühen
ussten, um einen eklatanten Verfassungsbruch zu ver-
indern. Ich will nicht mehr nachlegen, ich hätte es auch
icht angesprochen, wenn das Thema nicht heute Mor-
en um 9.05 Uhr in anderem Zusammenhang erwähnt
orden wäre. Was ist denn mehr kritikwürdig, der Ver-
assungsbruch selber oder die Aufregung darüber, dass
r begangen worden ist? Da kann ich die Aufregung bes-
er verstehen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Theater!)


Es ist ein guter Kompromiss erzielt worden; das Ge-
etz ist kein fauler Kompromiss.
Es ist gesagt worden: Das war eine schwere Geburt. –
ag sein, aber das sind hinterher nicht selten die schöns-

en Kinder. Ich würde mich aber mit Jubel und mit






(A) )



(B) )


Wolfgang Bosbach

Euphorie noch etwas zurückhalten, denn Max Stadler
hat einen wichtigen Punkt angesprochen. Das, was wir
als Gesetzgeber jetzt in Gang setzen, muss zunächst ein-
mal in der alltäglichen ausländerrechtlichen Praxis, ins-
besondere im Integrationsbereich, umgesetzt werden.

Erst dann, wenn alle Wirkungen Wirklichkeit werden,
die wir uns von diesem Gesetz erhoffen, besteht Grund
zur Zufriedenheit. Insoweit können wir sagen: Die Ar-
beit ist nicht zu Ende. – In den Ausländerbehörden fängt
die Arbeit nämlich jetzt erst an. Dieses Gesetz muss sich
in der Praxis erst noch bewähren. Wir haben in einem zä-
hen Verhandlungsprozess vieles an Verbesserungen er-
reicht. Das ist nicht nur – das gebe ich gerne zu –, aber
doch weitestgehend das Verdienst von CDU und CSU.
Es wäre ein kapitaler Fehler gewesen, wenn wir den An-
werbestopp für ausländische Arbeitnehmer, wie ur-
sprünglich geplant, aufgehoben hätten.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben die dramatischste Situation auf dem deut-

schen Arbeitsmarkt seit der Nachkriegszeit. Wir verlie-
ren an jedem Tag 2 000 Arbeitsplätze. Im vergangenen
Jahr haben wir 623 000 sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze verloren. Glaubt denn irgendjemand ernst-
haft, mit einer noch größeren Zuwanderung nach
Deutschland dieses Arbeitsmarktproblem lösen zu kön-
nen? Dass wir uns an dem weltweiten Wettbewerb um
die klügsten Köpfe beteiligen müssen, ist eine pure
Selbstverständlichkeit. Aber wir müssen doch jetzt alle
Kräfte darauf konzentrieren, die Menschen in Brot und
Arbeit zu bringen, die von Arbeitslosigkeit betroffen
sind. Das sind die ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürger mehr als ihre deutschen Nachbarn. Der Anteil
der ausländischen Arbeitslosen ist doppelt so hoch wie
der Anteil der ausländischen Mitbürger an der Bevölke-
rung. Der Anteil der ausländischen Sozialhilfeempfän-
ger ist drei Mal so hoch wie der Anteil der ausländischen
Mitbürger an der Bevölkerung. Glaubt denn irgendje-
mand ernsthaft, wir könnten diese Probleme mit mehr
Zuwanderung lösen?


(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Aber mit besserer Integration! Das machen wir endlich!)


Mehr Zuwanderung würde die Probleme verschärfen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Warum machen Sie den Kompromiss mit?)


– Weil wir die Regelungen geändert haben.
Ich stimme Herrn Beck zu, dass wir dafür kritisiert

worden sind. Aber nicht von Unternehmern. Mir gegen-
über hat sich noch kein Unternehmer so geäußert. Wohl
gibt es viele Funktionäre von Arbeitgeberverbänden und
Industrieverbänden, die sagen, wir bräuchten noch mehr
Zuwanderung, obwohl wir im vergangenen Jahr 300 000
Arbeitserlaubnisse an ausländische Arbeitnehmer erteilt
haben. Wenn sie sagen: Wir wollen die Arbeitsmarktpro-
bleme lösen, dann rufe ich den gleichen zu: Bringt mehr
Menschen in Brot und Arbeit, die jetzt beschäftigungslos
sind, schafft mehr Arbeitsplätze in Deutschland und la-

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(C (D ert weniger Arbeitsplätze in das Ausland aus! Das ist ichtiger als mehr Zuwanderung nach Deutschland. Was den humanitären Bereich angeht, so ist es rich ig – Peter Müller hat zutreffend darauf hingewiesen –, ass wir Menschen eine Integrationsperspektive geben üssen, die wir über Jahre, nicht wenige über Jahrehnte, zwischen Baum und Borke halten. Wir erkennen ie nicht an, geben ihnen kein gesichertes Aufenthaltsecht, aber wir schieben sie, teilweise aus praktischen, eilweise aus humanitären Gründen, nicht ab; sie wissen icht, was aus ihnen in ihrem neuen Heimatland eutschland wird, sie haben keine Hoffnung, sie haben eine Perspektive. Deswegen ist es gut, dass dieses Geetz eine Änderung bringt. Es ist aber ebenso gut, dass es keine Altfallund keine tichtagsregelung gibt. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Darüber reden wir noch! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir sollen doch zwischen Baum und Borke bleiben!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


ines dürfen wir nie machen: Wir können doch nicht
iejenigen privilegieren, die über ihre Identität, über ihre
ationalität täuschen, die ihre Personalpapiere vernich-
en, die die Behörden an der Nase herumführen. Am
nde darf in solchen Fällen keine Aufenthaltserlaubnis
tehen, denn sonst würden wir diejenigen privilegieren,
ie rechtswidrig mit allen Mitteln, auch mit verbotenen
itteln, ihre Rückführung in das Heimatland verhin-
ern. Solche Menschen dürfen durch ein Aufenthalts-
echt nicht privilegiert werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Auswahlverfahren: Es ist richtig, dass wir das
uswahlverfahren nach dem Punktesystem, mit dem Zu-
anderung ohne Nachweis eines Arbeitsplatzes ermög-
cht werden sollte, gestrichen haben. Angesichts der
ramatischen Arbeitsmarktsituation in Deutschland wäre
ies unverantwortlich gewesen.
Zuwanderung aus rein demographischen Gründen:
er würde bestreiten, dass wir ein erhebliches demogra-
hisches Problem haben? Wir ersetzen die Elterngenera-
on nur zu zwei Dritteln. Möglicherweise wird die nega-
ve demographische Entwicklung in ihren dramatischen
uswirkungen heute noch eher unter- als überschätzt.
as ist aber keine Herausforderung für die Ausländerpo-
tik, sondern eine Herausforderung für eine bessere Fa-
ilienpolitik, mit der wir eine kinderfreundliche Gesell-
chaft schaffen. Das ist der richtige Ansatzpunkt, nicht
ber mehr Zuwanderung.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Als ich in den Plenarsaal kam, hatte ich das Gefühl,

ass uns der Kollege Beck vorhalten würde, wir würden
icherheitsfragen mit der Frage der Zuwanderung ver-
oppeln. Sie haben uns wild dafür kritisiert, dass wir
usländerpolitik und Ausländerkriminalität in einen Zu-
ammenhang stellen. Ich zitiere dazu einmal aus der Ori-
inalausgabe vom 20. Juli 1997 der „Welt am Sonntag“:






(A) )



(B) )


Wolfgang Bosbach

Man muss das mal sagen, selbst wenn es manche
nicht gern hören: Beim organisierten Autodiebstahl
sind Polen nun mal besonders aktiv, das Geschäft
mit der Prostitution wird dominiert von der Russen-
Mafia, Drogenkriminelle kommen besonders häufig
aus Südosteuropa und Schwarzafrika. … Wer unser
Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins:
Raus, und zwar schnell.

Das ist keine rechtsradikale Postille, sondern das sind
Originalzitate des Wahlkämpfers Gerhard Schröder. Das
ist der Gleiche, der jetzt als Bundeskanzler verhindert,
dass wir, was wir durchsetzen wollen, ausländische
Straftäter schneller abschieben bzw. ausweisen können,
als dies nach derzeitiger Rechtslage möglich ist.

So geht das nicht. Das lassen wir Ihnen nicht durchge-
hen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Wir haben doch gerade im Kompromiss etwas anderes gemacht!)


Wenn der Bundeskanzler in dieser Weise über ausländi-
sche Straftäter spricht, dann ist das ein wichtiger Beitrag
zur Erhöhung der inneren Sicherheit. Wenn wir aber da-
für sorgen wollen, dass Hassprediger, Kriminelle und
Terrorverdächtige ausgewiesen werden, dann brüllen
Sie: latente Ausländerfeindlichkeit. Damit ist jetzt
Schluss, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber von Sachkenntnis ungeprägt!)


Letzter Punkt. Wir können das nicht trennen. Sicher-
heitsfragen mögen nicht das Wichtigste sein, sie sind
aber ein wichtiger Bestandteil des Zuwanderungsrechts.
Selbstverständlich müssen wir dort regeln, wer kommen
darf, wer nicht kommen darf und wer unser Land unter
welchen Voraussetzungen wieder verlassen muss.

Wir haben in Deutschland etwa 2 000 Moscheen und
Gebetshäuser, wovon 100 als nachrichtendienstlich rele-
vant gelten. Niemand denkt daran, alle Muslime in
Deutschland unter Generalverdacht zu stellen. Deswe-
gen ist es auch gut, dass wir differenzieren. Wir sprechen
von etwa 30 000 bis 31 000 Islamisten und davon, dass
3 000 bis 3 500 als gewaltbereit und -geneigt gelten.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat die eigentlich gezählt?)


Darunter gibt es einige so genannte Topgefährder. Wir
wollen wenigstens die unter Verdacht stellen dürfen, die
verdächtig sind.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Ja!)

Es gibt Aufzeichnungen von so genannten Freitagsgebe-
ten. Ich zitiere:

Amerika ist ein großer Teufel, Großbritannien ein
kleiner, Israel ein blutsaugender Vampir. Einst wa-
ren die Europäer unsere Sklaven, heute sind es die
Moslems. Dies muss sich ändern. Wir müssen die
Ungläubigen bis in die tiefste Hölle treiben.

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(C (D iemand, der dies sagt, kann sich auf religiöse Toleranz nd Pluralität berufen. Von denen müssen wir uns eher eute als morgen trennen. Das hat mit Ausländerfeindchkeit überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Volksverhetzung ist heute schon strafbar!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511801400

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Petra Pau.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1511801500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ir reden heute über das wohl zäheste Gesetz der ver-
angenen fünf Jahre, nämlich über das Zuwanderungs-
echt. Außerdem klaffen Anspruch und Lösung selten so
eit auseinander wie bei diesem Gesetz.
Erinnern wir uns: Angekündigt war ein modernes

inwanderungsrecht. Heraus kam ein Sicherheitsgesetz
ür bzw. gegen Ausländer.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Unsinn!)

s ist, wie Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zei-
ung“ zutreffend schrieb, inzwischen ein „Gesetz mit
mgedrehten Vorzeichen“. Die PDS im Bundestag lehnt
s deshalb ab.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


Als die Debatte um ein neues und modernes Einwan-
erungsrecht begann, habe ich das ausdrücklich begrüßt,
umal es galt, uralte Mauern einzureißen. Deutschland
st seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Die Oppo-
ition zur Rechten wollte dies nicht wahrhaben. Nach
er Betrachtung des Ergebnisses wissen wir heute: Sie
temmt sich noch immer dagegen.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos] – Dr. Max Stadler [FDP]: Zur Halbrechten!)


Herr Kollege Stadler, ich nehme Sie aus, Sie wollten
as immer wahrhaben.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Die ganze Fraktion!)

SPD und Grüne versprachen damals den Durchbruch

n den Köpfen und auch im Recht. Doch schon nach der
rsten großen Runde mehrten sich die Zweifel. Rita
üssmuth, die CDU-Vorsitzende der rot-grünen Regie-
ungskommission, meinte vor zwei Jahren zum damali-
en Gesetzentwurf, noch seien wichtige Elemente eines
odernen und humanen Rechts vorhanden, aber schon
eit zurückgenommen. Inzwischen loben CDU und
SU: Mit der FDP hätten sie niemals ein solch restrikti-
es Gesetz hinbekommen wie mit Bundesinnenminister
chily, der SPD und den Grünen. Liebe Kolleginnen und
ollegen der Koalition, klarer kann man sich eigentlich
ar nicht vorführen lassen.
Die PDS hatte sich mit einem eigenen Modell an den
ebatten beteiligt. Dabei ging es um einen Paradigmen-
echsel, weg vom Zerrbild des kriminellen Ausländers,






(A) )



(B) )


Petra Pau

der wirtschaftliche Lücken büßt, und hin zu einem Bür-
gerrecht, mit dem humanen Ansprüchen gefolgt wird.
Davon sind wir heute weiter entfernt als 1998 zu Beginn
der rot-grünen Ära; denn selbst die wenigen Lichtblicke
im Gesetz sind mitnichten hausgemacht. Die Anerken-
nung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund zum Bei-
spiel ist inzwischen EU-Recht. Andernfalls hätten CDU/
CSU dem sicherlich nicht zugestimmt.

Als sich der vorliegende Kompromiss abzeichnete,
habe ich erklärt, dass unter diesen Umständen kein neues
Gesetz besser wäre als dieses. Das war im Mai, als
Bündnis 90/Die Grünen zu einem letzten Kraftakt aus-
holten und aus den Verhandlungen mit der CDU/CSU
ausstiegen. Letztendlich, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von den Grünen, war es aber eine Befreiungstat für
Otto Schily, weil er von da ab in den Verhandlungen un-
ter seinesgleichen war.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


Aber auch die Drohung, den grünen TÜV anzurufen, en-
dete als Fehlanzeige. Nun liegt das Gesetz mit all seinem
Rost und seinen Macken vor uns.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wo die Frau Pau Recht hat, hat sie Recht!)


Noch ein Wort zu uns und unserem Selbstverständnis.
Heute, um 13.29 Uhr, haben Frau Dr. Lötzsch und ich
das Ergebnis auf den Tisch bekommen. Die vom Innen-
minister in der vergangenen Woche in der Pressekonfe-
renz versprochene sofortige Zuleitung an das Parlament
hat zumindest für die PDS im Bundestag bis zu dieser
Minute nicht stattgefunden. Wir waren also darauf ange-
wiesen, uns über die Presse und über Gespräche mit Kol-
leginnen und Kollegen zu informieren.

Die PDS im Bundestag lehnt dieses inhumane Gesetz
ab. Es ist weder modern noch human. Es bleibt weit un-
ter dem Niveau dessen, was zum Beispiel in Mecklen-
burg-Vorpommern und in Berlin zwischen Rot-Rot ver-
einbart wurde.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511801600

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hartmut

Koschyk.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1511801700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das heute zu verabschiedende Gesetz dient gemäß sei-
nem § 1 – es lohnt sich, den Wortlaut zu zitieren – „der
Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern
in die Bundesrepublik Deutschland“. Es heißt dort wört-
lich weiter:

Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Be-
rücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfä-
higkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeits-

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(C (D marktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. ie Union hat dafür gesorgt, dass dieses Gesetzesziel atsächlich zum Inhalt dieses Gesetzes geworden ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Dafür müssen Sie sich nicht entschuldigen!)


Ich entschuldige mich nicht dafür, Frau Vorsitzende
es Innenausschusses. – Die „Tageszeitung“, die Ihnen
äher steht als uns,


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann nicht sein!)


chreibt zu Recht in der Ausgabe vom 18. Juni – das
ollten Sie ernst nehmen –,


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Bosbach liest die „Welt“!)


ass das heute zu verabschiedende Gesetz mit den ur-
prünglichen Zielen des rot-grünen Zuwanderungsgeset-
es nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun hat.


(Zurufe von der CDU/CSU: Gott sei Dank! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sind Sie dann so sauer?)


In der Tat: Rot-Grün hat sich entscheidend auf die
nion zubewegt. Unsere Linie, den Zusammenhang
wischen Zuwanderung, Integration, Arbeitsmarkt, un-
eren humanitären Verpflichtungen und innerer Sicher-
eit beizubehalten, hat sich durchgesetzt. Rot-Grün
usste erkennen, dass es für das Ziel einer multikultu-
ellen Einwanderungsgesellschaft keine gesetzgeberi-
che Mehrheit und – das ist viel wichtiger – keine politi-
che Mehrheit in Deutschland mehr gibt.


(Beifall bei der CDU/CSU)

So wie die Union das rot-grüne Doppelpassprojekt

999 gestoppt hat, so hat die Union jetzt ein rot-grünes
uwanderungserweiterungsgesetz gestoppt. Das lange
nd harte Verhandeln der Union hat sich gelohnt, vor al-
em was die Bestimmungen des Gesetzes für mehr Inte-
ration, auch verpflichtender und nachholender Integra-
ion, und für mehr Sicherheit anbelangt. Nachdem er in
ieser Debatte nicht das Wort ergreift, möchte ich na-
ens unserer Fraktion dem bayerischen Innenminister
r. Günther Beckstein, aber auch seinen Mitarbeitern
ehr herzlich dafür danken, dass sie den beim Spitzenge-
präch der Parteivorsitzenden von CDU und CSU mit
em Bundeskanzler erzielten Kompromiss in ein für die
nion zustimmungsfähiges Gesetz umgesetzt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Für uns, lieber Kollege Beck vom Bündnis 90/Die
rünen, bleibt der Zusammenhang von Zuwanderung
nd innerer Sicherheit unauflösbar. Es ist vor allem der
etzt ausgehandelte Sicherheitsgewinn im künftigen
usländerrecht, der entscheidend für die heutige Zu-
timmung von CDU und CSU zu diesem Gesetz ist.
Wir haben übrigens auch dafür gesorgt, dass, wie von

er Justiz gefordert, erste Konsequenzen aus dem unsäg-






(A) )



(B) )


Hartmut Koschyk

lichen Fischer/Volmer-Erlass des Auswärtigen Amtes
gezogen werden.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das musste auch noch untergebracht werden!)


Im Kölner Schleuserprozess – hören Sie gut zu! – kam
die Justiz zu dem Ergebnis, dass das Fehlen einer Viel-
einlader-Warndatei neben der fragwürdigen Visaertei-
lungspraxis deutscher Botschaften in den GUS-Staaten
aufgrund des Fischer/Volmer-Erlasses die massenhaften
gewerbsmäßigen Schleusungen durch die im Prozess
Beschuldigten erheblich erleichtert habe.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wechseln Sie einmal die Schallplatte!)


Unsere Fraktion hat bereits 1999 hier im Deutschen
Bundestag unter Federführung des Kollegen Erwin
Marschewski einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer
derartigen Warndatei eingebracht. Seinerzeit haben Sie
diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt haben wir in den
Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz wieder einen
Gesetzentwurf für eine solche Datei vorgelegt. Sie haben
sich jetzt endlich bereit erklärt, eine solche dringend er-
forderliche Warndatei auf nationaler Ebene einzuführen,
falls sie auf europäischer Ebene bis 2006 nicht zustande
kommt.

Was die Schaffung eines polizeilichen Abwehrge-
wahrsams für nicht abschiebbare Topgefährder anbe-
langt – Bundesinnenminister Schily hatte dies unter dem
Begriff der Sicherungshaft vorgeschlagen –, so werden
wir den Bundesinnenminister, aber auch den Kollegen
Wiefelspütz von der SPD beim Wort nehmen. Beide
haben gefordert, dass dieses Thema auch nach dem
Kompromiss des Zuwanderungsgesetzes auf der Tages-
ordnung bleibt und dass in einem gesonderten Gesetzge-
bungsverfahren dieses notwendige Instrument für mehr
Sicherheit geschaffen werden muss.


(Beifall des Abg. Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU])


Wir bieten Ihnen, Herr Bundesminister Schily, an, ge-
meinsam mit Ihnen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten
und in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren auch
notwendige verfassungsrechtliche Fragen zu klären.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Ohne Herrn Beck!)


Nach dem nun erzielten Kompromiss besteht für uns,
das Parlament, kein Anlass, dass wir uns beim Thema
Zuwanderung selbstgefällig zurücklehnen. Zum einen
müssen wir die strikte Umsetzung des Gesetzes im Auge
behalten, zum anderen müssen wir aber auch Fehlent-
wicklungen bei der Integration in Deutschland lebender
Ausländer erkennen und benennen. Ich nenne als ein
gravierendes Beispiel die Vorgänge um die König-Fahd-
Akademie in Bonn-Bad Godesberg. Ich meine, diese
Bildungseinrichtung hat sich als ein institutioneller Hort
von Desintegration in Deutschland erwiesen. Ich habe
überhaupt kein Verständnis dafür, dass man aus falscher
außenpolitischer Rücksichtnahme diese Einrichtung
nicht schnellstens schließt.

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(C (D (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Da gibt es nicht einmal Beifall von der Fraktion der CDU/CSU!)


ir, die CDU/CSU-Fraktion, haben die Vorgänge um
ie König-Fahd-Akademie zum Anlass genommen, eine
nhörung des Bundestagsinnenausschusses über isla-
istische Einflüsse auf die Gesellschaft und ihre Aus-
irkungen auf Integration und Sicherheit zu beantragen,
ie im September dieses Jahres stattfinden wird.
Das heute zu verabschiedende Gesetz ist das Ergebnis

ines langwierigen und zäh ausgehandelten politischen
ompromisses. In diesem Gesetz werden im Interesse
nseres Landes und seiner Bürger – deutscher wie nicht
eutscher Bürger – die Steuerung und Begrenzung der
uwanderung, die Integration der Neuzuwanderer, aber
uch die nachholende Integration der bereits hier leben-
en Ausländer ebenso geregelt wie unsere humanitären
erpflichtungen gegenüber Verfolgten und Bedrängten
owie unverzichtbare Sicherheitsaspekte der Zuwande-
ung nach Deutschland.
Das, was aus der Sicht der Union in diesem heute zu

erabschiedenden Gesetz nicht befriedigend geregelt ist,
leibt auf der politischen Tagesordnung, sodass wir, der
eutsche Bundestag, beim Thema Zuwanderung auch in
ukunft gefordert bleiben werden.
Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511801800

Das Wort hat jetzt der Herr Bundesminister des In-

ern, Otto Schily.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1511801900

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolle-

en! Ich habe allen Reden aufmerksam zugehört, da ich
ie Erwartung habe, dass alle – mit Ausnahme von Frau
ollegin Pau – dem Gesetzentwurf zustimmen werden.
s liegt in der Natur der Sache, dass diejenigen, die sich
m schwersten getan haben, dem Gesetz ihre Zustim-
ung zu verleihen, am weitläufigsten argumentieren,
as ihnen alles an Veränderungen an der ursprünglichen
assung gelungen sei. Ich will das jetzt nicht im Einzel-
en diskutieren. Ich meine, wenn sich alle als Gewinner
ehen, muss das Ergebnis gut sein.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Das Gesetz ist vor allem ein Gewinn für unser Land,
ür Deutschland.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

s stärkt unsere Position im internationalen Wettbewerb
m die besten Köpfe und dient den wirtschaftlichen Inte-
essen unseres Landes. Es mildert die Folgen der demo-
raphischen Entwicklung – der neu gewählte Bundes-
räsident hat uns gerade heute gemahnt, diese






(A) )



(B) )


Bundesminister Otto Schily

Entwicklung ernst zu nehmen –, es bremst den Zuzug in
die sozialen Sicherungssysteme und es gibt uns die Mög-
lichkeit, mit menschlichen Schicksalen auch menschlich
umzugehen. Es verbessert die Integration all derer, die
zu uns kommen, um hier zu leben und zu arbeiten. Nicht
zuletzt erhöht es die Sicherheit unseres Landes, indem es
jene, die hier Unfrieden stiften und Hass säen wollen, in
die Schranken weist.

Meine Damen und Herren, ich zögere nicht mit fol-
gender Aussage: Wie schon die Reform des Staatsange-
hörigkeitsrechtes ist auch das Zuwanderungsrecht eine
historische Zäsur.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


Es ist ein weiterer Schritt Deutschlands zu einem moder-
nen, freiheitlichen Staat mit einer weltoffenen Gesell-
schaft in einem vereinten Europa. Europäische Ge-
schichte war und ist auch Migrationsgeschichte; das
haben manche nicht mehr erkennen können. Sie reicht
von der Völkerwanderung bis hin zum Massenexodus in
die neue Welt im 19. Jahrhundert und endet nicht mit
den Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen des ver-
gangenen Jahrhunderts.

Heute ist Europa für Menschen aus aller Welt Anzie-
hungspunkt, aber auch Zufluchtsort geworden. Wie viele
andere europäische Länder ist Deutschland vom Aus-
wanderungsland zum Einwanderungsland geworden.
Wenn wir uns die konkrete Situation von Einwanderern,
die in unser Land kommen, vor Augen führen und uns
damit beschäftigen, dann ist es vielleicht hilfreich, sich
an die Situation deutscher Auswanderer bzw. Einwande-
rer in andere Länder zu erinnern.

Das neue Zuwanderungsgesetz, meine Damen und
Herren Kollegen, ist Ausdruck der Erkenntnis, dass es in
Deutschland seit vielen Jahren Zuwanderung gibt und
auch in Zukunft geben wird. Es markiert damit eine
Grenze. Hinter diese Erkenntnis werden wir nie wieder
zurückfallen.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Es ist Ausdruck der Erkenntnis, dass die Politik diese
Tatsache nicht ignorieren kann, sondern die Realität ak-
tiv gestalten muss.

Der parteiübergreifende Konsens bzw. die parteiüber-
greifende Einigung auf den Gesetzestext ist auch ein po-
sitives Zeichen politischer Vernunft. Ich bin sehr froh
darüber, dass wir für das Reformvorhaben einen so brei-
ten Konsens gefunden haben, weil damit das Thema Zu-
wanderung der polemischen, bisweilen sogar demagogi-
schen Überspitzung entzogen wird. Wie Herr Kollege
Stadler richtig gesagt hat: Es kehrt ein Stück Rationalität
in die Debatte ein. Auch das werden wir hoffentlich so
weiterführen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Meine Damen und Herren, selbstverständlich – das ehört zum Wesen eines Kompromisses – hat jede Seite ugeständnisse machen müssen. Das mag der eine riumphal und der andere nüchtern feststellen; es verrinert den Wert des Kompromisses und des Reformprojekes jedoch nicht, eil in den Verhandlungen – das gestehe ich durchaus u – auch Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs rreicht worden sind. Allen, die konstruktiv an dem Gesetzesvorhaben mit ewirkt haben, sage ich ausdrücklich Dank. Allen voran anke ich dem Bundeskanzler Gerhard Schröder, (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Was hat der damit zu tun?)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sehr richtig!)


ass er in der Schlussphase, als die Verhandlungen über
en Gesetzentwurf zu scheitern drohten, in den von ihm
eführten Spitzengesprächen die letzten Stolpersteine
eiseite geräumt hat. – Herr Kollege Koschyk, ohne die
itwirkung des Bundeskanzlers wäre der Kompromiss
icht zustande gekommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Das hätten Sie auch alleine hingekriegt! Dafür hätten wir den Schröder nicht gebraucht!)


Meiner eigenen Fraktion, insbesondere Dieter
iefelspütz, möchte ich ebenfalls Dank aussprechen. Ih-
en danke ich für Ihre übergroße Geduld sowie für die
tets vorhandene Kompetenz in allen Sachfragen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das heißt viel!)


ch nehme für die sozialdemokratische Fraktion in An-
pruch, die vernünftigste unter allen beteiligten gewesen
u sein.


(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU/ CSU – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Wo der Mann Recht hat, hat er Recht!)


as Gleiche gilt selbstverständlich auch für die sozialde-
okratischen Innenminister, die sich in der Arbeits-
ruppe für das nun vorliegende Ergebnis eingesetzt ha-
en, also die Kollegen Buß, Behrens, Zuber, Thimm und
örting. Ebenso danke ich unserem Koalitionspartner,
er Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen


(Peter Müller, Ministerpräsident [Saarland]: Aber verhalten!)


nein! –, dass er sich dem Kompromiss nicht verweigert
at, obwohl ihm – das muss man anerkennen – das an
er einen oder anderen Stelle nicht leicht gefallen ist. –
err Kollege Müller, ich möchte Ihnen hier deutlich wi-
ersprechen. Es stimmt zwar, dass zum Schluss nur noch
ir, Sie, Herr Beckstein und ich, verhandelt haben; das






(A) )



(B) )


Bundesminister Otto Schily

war auch ganz gut so. Aber Sie können sicher sein, dass
auch in dieser Phase die Kolleginnen und Kollegen der
Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen eng einbezogen
waren. Sie sollten also keine Legenden in die Welt set-
zen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Virtuell waren sie dabei!)


– Nein, nicht nur virtuell! Ich habe sehr gute und hilfrei-
che Gespräche führen dürfen, für die ich mich ausdrück-
lich bedanke.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Jetzt nicht anfangen zu lachen!)


Auch der FDP, insbesondere dem Kollegen Stadler,
danke ich für die stetige, zuverlässige und konstruktive
Mitarbeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Ich glaube, Herr Stadler hat in diesem Zusammenhang
ein besonderes, persönliches Lob verdient. Ich bedanke
mich auch für die freundlichen Worte an meine Adresse.

Da ich mit dem Ergebnis zufrieden bin, kann ich auch
Ihnen von der CDU/CSU ein Lob nicht ersparen;


(Lachen bei der CDU/CSU)

denn dass Sie sich zu dem Kompromiss durchgerungen
haben, ist für Sie sicherlich keine einfache Übung gewe-
sen. Vielen Dank auch an Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller und den Kollegen Beckstein.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Vielleicht verdienen diejenigen am allermeisten
Dank, die sich in den gesellschaftlichen Gruppen in den
verschiedenen Bereichen aktiv für dieses Projekt einge-
setzt haben. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an
die großartige Arbeit der Kommission unter dem Vorsitz
von Frau Kollegin Professor Süssmuth


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Keine Hand rührt sich bei der CDU/CSU!)


sowie an den Einsatz der Kirchen erinnern. Es hat mich
sehr gefreut, dass ich jetzt gerade aus dem kirchlichen
Bereich viel Post und viele mündliche Erklärungen er-
halte, in denen uns allen zu diesem Erfolg gratuliert
wird. Ich bedanke mich außerdem für die Unterstützung
der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Kommunen.
Ich glaube, dass gar nicht genug hervorgehoben werden
kann, was an Unterstützung von den Gruppierungen ein-
schließlich der humanitären geleistet worden ist.

Erlauben Sie mir ebenfalls, einen besonders herzli-
chen Dank an diejenigen zu richten, die wirklich heraus-
ragende Arbeit geleistet haben. Das ist das Dream-Team
unter Leitung von Dr. Lehnguth in meinem Ministerium,

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(C (D essen Ausdauer und fachlich ausgezeichnete Arbeit ich ier in besonderer Weise loben möchte. In Anbetracht der beschränkten Redezeit kann ich nur uf wenige, ausgewählte Punkte des Gesetzgebungsvorabens noch einmal eingehen. Ich sehe, wie Sie das quittieren. Vielleicht könnte man n der Geschäftsordnung künftig vorsehen, die Redezeit roportional zur Beratungsdauer eines Gesetzes festzuleen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/ CSU und der FDP – Wolfgang Bosbach [CDU/ CSU]: Dann könnte die Sommerpause ausfallen!)


(Beifall im ganzen Hause)


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will versuchen, die vier Kernbereiche dieses Ge-
etzes – Arbeitsmigration, humanitäre Regelungen, Inte-
ration und Sicherheit – anhand einiger Beispiele zu il-
ustrieren. Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob
an irgendwo im Gesetzblatt etwas nachlesen kann,
ondern: Was wird besser für die Menschen, was wird
esser für unser Land?
Erstens: Arbeitsmigration. Zunächst einmal ist die
öglichkeit für hoch qualifizierte Menschen, nach
eutschland zu kommen, zu erwähnen. Entgegen man-
hen Gerüchten, die immer wieder verbreitet werden,
ählt Deutschland zu den attraktivsten Ländern. Der
ohe Lebensstandard, Wohlstand und Sicherheit, eine
ichte, reiche Forschungslandschaft, weltweit führende
ndustrieunternehmen und nicht zuletzt die Offenheit ge-
enüber fremden Kulturen, das sind wirklich hervorra-
ende Argumente im Wettbewerb um die weltweit bes-
en Köpfe. Das darf durch bürokratische Hürden nicht
onterkariert werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Aber was macht beispielsweise der international an-
esehene Neurowissenschaftler aus Russland, der nach
erlin kommen möchte, um an der Freien Universität
ine Forschungsgruppe zu leiten? Seine Frau ist als
prachwissenschaftlerin tätig, seine beiden Töchter sind
6 und 17 Jahre alt. Nach geltendem Recht konnte ihm
ur eine befristete Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.
er Arbeitsmarktzugang der Ehefrau war nur nach einer
artezeit von einem Jahr möglich und die Töchter durf-

en gar nicht erst mit nach Deutschland kommen, da sie
as bisherige Höchstalter für den Familiennachzug über-
chritten hatten.


(Jörg Tauss [SPD]: Das war CDU-Recht!)

as waren nicht gerade attraktive Aussichten für einen
och qualifizierten Wissenschaftler und deshalb würden
ir im Wettbewerb unterliegen. In Zukunft aber kann er
ofort einen Daueraufenthaltstitel in Form einer Nieder-
assungserlaubnis erhalten. Seiner Frau wird die Er-
erbstätigkeit sofort gestattet und die Töchter dürfen na-
ürlich mit nach Deutschland kommen, weil wir für






(A) )



(B) )


Bundesminister Otto Schily

Hochqualifizierte auch den Kindernachzug verbessert
haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Da ist jetzt also der rote Teppich ausgerollt. Ich hoffe,
dass viele ihn beschreiten werden.

Ebenso erhält die brasilianische Studentin, die ihr Ar-
chitekturstudium an der Rheinisch-Westfälischen Tech-
nischen Hochschule in Aachen mit Bravour beendet hat,
nun eine Perspektive, da sie bei einem Architekturbüro
eine Festanstellung erhalten könnte. Bisher hätte sie
nach Abschluss ihres Studiums das Land verlassen und
nach Brasilien zurückkehren müssen. In Zukunft darf sie
die Beschäftigung in Deutschland annehmen. Sie erhält
sogar ein Jahr lang Zeit, sich einen entsprechenden Job
zu suchen. Es wird unserem Land gut tun, dass wir hoch
qualifizierte Studentinnen und Studenten nicht nach
Hause, zum Beispiel nach Übersee, schicken müssen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Das wird sich positiv auswirken.
Mit dem Zuwanderungsgesetz wird Deutschland für

hoch qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer, die
hier leben und arbeiten wollen, deutlich attraktiver. Das
gilt auch für Selbstständige, deren Zuzug und Aufenthalt
erstmals gesetzlich geregelt wird.

Wir haben bei der Arbeitsmigration im Übrigen auch
dafür gesorgt, dass niemand, der in Deutschland Arbeit
sucht, zurückgesetzt wird. Niemand braucht in Deutsch-
land Angst vor neuer Konkurrenz zu haben. Wir haben
das Vorrangprinzip für alle in Deutschland Lebenden im
Gesetz, übrigens in der Ursprungsfassung, sichergestellt.
Deshalb ist jegliche Propaganda, es werde etwas zulas-
ten des deutschen Arbeitsmarktes bewirkt, falsch. Wir
tun etwas für den Arbeitsmarkt, weil Weltoffenheit
– nicht das Gegenteil – die Wirtschaft fördert.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Zweitens. Auch bei den humanitären Regelungen
konnten wir nach Überwindung mancher Kontroversen
schließlich für eine Vielzahl erheblicher Verbesserungen
sorgen. Ein Beispiel ist der Fall einer 17-jährigen Frau,
die mit viel Glück in letzter Sekunde dem Gemetzel riva-
lisierender Clans in Somalia entkommen konnte. Eine
Anerkennung als Flüchtling mit einem entsprechenden
Status war in Deutschland bisher nicht möglich. Nach
dem Zerfall der staatlichen Institutionen und der funktio-
nierenden Zentralgewalt fehlte das Merkmal der staatli-
chen Verfolgung. Es konnte nur eine Duldung erteilt
werden. Diese junge Frau lebte in einem Zustand der be-
ständigen Unsicherheit über ihre Zukunft. Was das ge-
rade für die Seele eines jungen Menschen bedeutet, kann
man nur nachvollziehen, wenn man versucht, sich da
einmal mit der notwendigen Empathie hineinzufühlen.

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(C (D (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


ch bin wirklich froh darüber, dass es uns gelungen ist,
erade für solche Menschen die Möglichkeit eines ver-
ässlichen Aufenthaltsstatus zu schaffen. Das ist ein gro-
er Schritt nach vorne.
Das gilt nicht nur für die nicht staatliche Verfolgung,

ondern auch, wie der Kollege Beck richtig hervorgeho-
en hat, für die geschlechtsspezifische Verfolgung.
enn man an solche Verfolgungsschicksale denkt, dann,
laube ich, ist ein Moment des Innehaltens notwendig.
an muss sich klar machen, was durch das Gesetz für
olche Menschen in der konkreten Situation an neuen
ukunftsperspektiven bewirkt wird.
Dass wir die Kettenduldungen, die mit Recht immer

ls besonders schlimmer Zustand angeprangert wurden,
bschaffen, ist, finde ich, ein großer Fortschritt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich will auch die wichtige Verbesserung ansprechen,
ie im Gesetz in Form der Härtefallregelung vorgese-
en ist. Ich teile die Auffassung, dass wir keine neue Ge-
ichtsinstanz schaffen sollten. Aber die Härtefallrege-
ung wurde gerade von Kirchen und von humanitären
rganisationen immer wieder eingefordert. Wir alle ken-
en die Fälle, in denen der Wortlaut des geltenden Ge-
etzes nicht zu einem tragbaren Ergebnis führt. Ich
chließe mich dem Appell an, dass die Länder von dieser
öglichkeit auch Gebrauch machen. Ich weiß, Herr
ollege Müller, dass ich an Sie nicht appellieren muss;
enn in Ihrem Landtag gibt es schon einen einstimmigen
eschluss, nach dem eine solche Härtefallregelung ge-
chaffen werden soll.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Thomas Rachel [CDU/CSU])


Den dritten Punkt, die Integration, will ich nur kurz
nsprechen. Hierbei muss ich schon besonders hervorhe-
en, dass wir als Bund sehr viel an Kosten auf uns ge-
ommen haben. Der Bund, der nicht der in erster Linie
ür die Integration Verantwortliche ist, nimmt hier eine
roße Kostenlast auf sich. Das ist ein großzügiges Ange-
ot, ohne das der Weg zu einem Kompromiss nicht ge-
bnet worden wäre. Herr Kollege Eichel ist zwar nicht
ehr im Hause, aber ich möchte mich bei ihm doch sehr
afür bedanken, dass er daran mitgewirkt hat, dass das
anze ermöglicht wird.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich bin in diesem Punkt ganz bescheiden und sage:
as wir in dem Bereich jetzt an Kursangeboten zur Ver-

ügung stellen werden, in erster Linie für die Neuan-
ömmlinge, aber in einem bestimmten Ausmaß auch für
ie so genannten Bestandsausländer – das sind solche
usländer, die schon hier sind –, ist nicht mehr, aber
uch nicht weniger als der Einstieg in eine systematische
ntegrationspolitik, die jahrelang versäumt worden ist.






(A) )



(B) )


Bundesminister Otto Schily

Wir dürfen einigermaßen stolz darauf sein, dass wir da-
mit beginnen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir sind damit auch nicht am Ende. Wir haben in dem
Gesetz vorgesehen, dass diese konzeptionelle Arbeit un-
ter Führung des künftigen Bundesamtes für Migration,
dem ich für seine neue Aufgabe viel Glück wünsche,
fortgesetzt wird.

Viertens: Ein Wort zur Sicherheit. Ich glaube nicht,
dass man die Sicherheit vernachlässigen darf. Die Si-
cherheitsaspekte gehören selbstverständlich dazu.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Selbstverständlich!)


Ich habe eine Umfrage gelesen, nach der die Bevölke-
rung zu 80 Prozent der Meinung ist, dass auch die Si-
cherheitsgesichtspunkte im Ausländerrecht angemessen
berücksichtigt werden müssen. Sie haben Recht, meine
Damen und Herren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Deshalb ist es sinnvoll, dass wir uns in mühsamen De-
batten auf vernünftige Regelungen haben einigen kön-
nen.

Zum Teil haben sie rein deklaratorischen Charakter;
das muss ich hervorheben: Die Regelung bezüglich der
Hassprediger, die wir gebilligt haben und heute mitbe-
schließen werden, ist nur eine Konkretisierung des schon
jetzt geltenden Rechtszustandes,


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Sehr richtig!)

dass Personen, die eine Gefahr für die innere Sicherheit
unseres Landes darstellen, selbstverständlich unser Land
verlassen müssen. Hierbei handelt es sich also um die
Konkretisierung eines schon allgemein geltenden
Grundsatzes. Ich möchte dabei schon einmal die Länder
erinnern: Wenn es ein Gesetz gibt, müssen sie davon
auch Gebrauch machen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Vielleicht ist in der Vergangenheit an der einen oder an-
deren Stelle versäumt worden, den Vollzug des Gesetzes
durchzusetzen.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz hat – wenn
man so will – einen langen Leidensweg bzw. einen lan-
gen Arbeitsweg hinter sich. Es wurden sehr mühevolle,
sehr anstrengende, zum Teil vielleicht auch zu Melan-
cholie Anlass gebende Gespräche geführt. Gleichwohl
sage ich: Nach diesen ungewöhnlich langen und äußerst
schwierigen Verhandlungen verwirklichen wir heute ein
bedeutendes Reformprojekt, das sich dann in der Praxis
– das haben viele gesagt; das haben Herr Bosbach, Herr
Beck und Herr Müller gesagt – bewähren muss. Es kann
sogar sein – das schließe ich nicht aus –, dass sich erwei-
sen wird, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch
einmal nachjustieren müssen. Es besteht aber seit Jahren
ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass wir

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(C (D uwanderung aktiv gestalten müssen und Deutschland u einem weltoffenen, modernen Land herausputzen üssen. Das Gesetz bietet dafür eine gute Basis. Desalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511802000

Das Wort hat jetzt noch einmal für den Bundesrat der
inisterpräsident des Saarlandes, Peter Müller.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1511802100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
erren! Die Ausführungen des Bundesministers des In-
ern veranlassen mich aus Sicht der Länder und auch aus
icht der Unionsseite, noch einmal das Wort zu nehmen
nd einige Anmerkungen anzufügen.
Erstens nehme ich mit Freude zur Kenntnis, dass,

achdem die Koalition die Debatte zu Beginn ausgespro-
hen konfrontativ geführt hat,


(Jörg Tauss [SPD]: Herr Bosbach war auch nicht schlecht!)


hr Beitrag, sehr geehrter Herr Bundesinnenminister,
urch das Bemühen geprägt war, die Gemeinsamkeiten
es Kompromisses darzustellen. Insofern haben Sie dazu
eigetragen, die Diskussion auf Rationalität und Sach-
ichkeit zurückzuführen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie uns denn sagen?)


ch glaube, dass dies positiv, notwendig und auch der Sa-
he angemessen ist. Es war wohltuend, zu sehen, dass in
er Koalition neben Eiferertum am Ende doch auch eine
eutliche Tendenz zu der Haltung erkennbar war, einen
usgehandelten Kompromiss gemeinsam zu vertreten.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Zweiten möchte ich, da Sie, wie ich meine, zu
echt, Dankadressen an eine Reihe von Beteiligten ge-
ichtet haben, von meiner Seite aus auch ein ausdrückli-
hes Wort des Dankes an Sie richten. Sie waren in die-
en langwierigen Verhandlungen für uns ein manchmal
artnäckiger, manchmal schwieriger, aber immer ein
erlässlicher und einigungsorientierter Gesprächspart-
er. Auch das war eine Voraussetzung dafür, dass der
ompromiss zustande kommen konnte. Dafür herzli-
hen Dank!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Ich glaube aber, dass der Dank unvollkommen wäre,
enn wir ihn nicht auch an andere, die bisher nicht ge-
annt worden sind, adressieren würden. Ich möchte in
iesem Zusammenhang einen Dank insbesondere an die
itglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion richten,
ie der Verhandlungsgruppe des Bundestages angehört
aben


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: An alle?)







(A) )



(B) )


Ministerpräsident Peter Müller (Saarland)


– ja, an alle –, in Sonderheit an den Kollegen Bosbach,
der in besonderer Weise bereit war – das sollte in diesem
Hause anerkannt werden –, unter Hintanstellung persön-
licher Interessen und Anliegen an der Herbeiführung ei-
nes Kompromisses mitzuwirken. Dafür ein herzliches
Dankeschön!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich möchte zu dem, was Sie, Herr Bundesinnenminis-
ter, bezüglich des Dankes an den Bundeskanzler gesagt
haben, eine Bemerkung machen. Der Bundeskanzler hat
keine Selbstgespräche geführt; an diesen Gesprächen
waren andere beteiligt. Vielleicht hat er im Rahmen die-
ser Gespräche ja wirklich einen Beitrag zum Gelingen
des Projektes geleistet. Er hat nämlich dafür gesorgt,
dass am Ende des Prozesses der Ausgestaltung des Ge-
setzes diejenigen verhandelt haben, die schon vor drei
Jahren in bayerischen Klöstern zusammen waren, um
über dieses Thema zu reden:


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das ist mir neu!)


Es war das Trio Beckstein, Müller und Schily.

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Geheimverhandlungen! Am Parlament vorbei!)


Dieses Trio hat erfolgreich gearbeitet. Die Grünen waren
nicht mit am Tisch, auch nicht – ich habe mich vergewis-
sert – unter dem Tisch.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Insofern mag der Bundeskanzler wirklich einen Beitrag
zum Gelingen des Projektes geleistet haben.

Ich will keine qualifizierende Bemerkung zu dem ma-
chen, was Sie gesagt haben mit Blick auf das Maß an
Vernunft, das in dieser Debatte von Ihnen in Ihrer Partei
verortet worden ist. Eines wird man mit Sicherheit sagen
können: Im Laufe der Debatte ist eine ganze Menge an
Vernunft angenommen worden – verehrter Herr Bundes-
außenminister, schön, dass auch Sie da sind –, was sich
daran zeigt, dass eine ganze Reihe von zentralen Forde-
rungen der Union übernommen worden ist. Lieber Herr
Bundesaußenminister, wir freuen uns darüber; denn im
Himmel ist über einen reuigen Sünder mehr Freude als
über 99 Gerechte. Aufseiten der Koalition scheint es ei-
nige reuige Sünder zu geben; das kann nur positiv be-
wertet werden.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das jetzt Filibustern oder was?)


In der Sache selbst will ich noch einmal ausdrücklich
anerkennen, Herr Bundesinnenminister, dass die Kosten
der Integrationskurse künftig vom Bund übernommen
werden. Aus Sicht der Länder will ich nur darauf hin-
weisen – das gehört eben auch zu einer Debatte –, dass
natürlich der Hauptteil der Integrationskosten in der Ver-
gangenheit von den Ländern getragen wurde, was auch
in der Zukunft der Fall sein wird: Die Kosten der Unter-
kunft, der Lebenshaltung, der Zur-Verfügung-Stellung
von Kindergartenplätzen, der Zur-Verfügung-Stellung

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(C (D er schulischen Angebote werden von den Ländern geragen. Deshalb glauben wir, dass es eine faire Kostenerteilung ist, wenn die Kosten der Integrationskurse om Bund übernommen werden. Herr Bundesinnenminister, in einem Punkt haben wir ine unterschiedliche Auffassung – das will ich noch inmal sagen –: in der Frage, inwieweit die Zuwandeung einen Beitrag zur Lösung der Probleme durch die emographische Entwicklung leisten kann. Ich will ar nicht wiederholen, was schon gesagt worden ist; ich ill nur auf einen Punkt hinweisen: Wenn in der Verganenheit die Zuwanderung in die Bundesrepublik eutschland nicht in den Arbeitsmarkt stattgefunden at, sondern in die sozialen Sicherungssysteme, (Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Nicht nur!)


ann zeigt dies, dass mit einer solchen Art der Zuwande-
ung Probleme, auch demographische Probleme, nicht
elöst, sondern verschärft werden,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

nd dass Zuwanderung gesteuert und begrenzt werden
uss.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Redezeit muss auch deutlich begrenzt werden!)


Sicherlich haben wir eine Reihe von humanitären
erbesserungen erreicht. Ich will aber an dieser Stelle in
ller Offenheit Folgendes sagen: Wir werden die huma-
itären Probleme nicht ausschließlich auf dem Boden
er Bundesrepublik Deutschland lösen können. Viele
umanitäre Probleme werden nur in den Heimatländern
er betroffenen Menschen gelöst werden können. Wir
üssen nicht nur die Frage beantworten, wie wir die hu-
anitäre Zuwanderung gestalten werden, sondern wir
üssen auch dafür Sorge tragen, dass die Menschen, die
ufgrund von Chaos, Anarchie und Verfolgung gezwun-
en sind, zu flüchten, irgendwann einmal in ihre befrie-
eten Heimatländer zurückkehren können. Der Bereich
er humanitären Zuwanderung ist deshalb mit der Ent-
icklungspolitik und der Entwicklungshilfe eng verbun-
en.
Ich will noch eine letzte Bemerkung machen. Mit

em heutigen Tag wird die Debatte über die Zuwande-
ung nicht zu Ende sein. Viele Probleme sind noch unge-
st. Beispielsweise haben wir die Probleme hinsichtlich
er integrationsorientierten Steuerung des Kindernach-
ugs noch nicht gelöst. Ich bin fest davon überzeugt,
ass es im Interesse der Kinder liegt, wenn wir unsere
uwanderungsregelungen und die entsprechenden
trukturen so gestalten, dass diese Kinder so frühzeitig
u uns kommen, dass sie unsere Schulen besuchen kön-
en, eine gute Schulausbildung bekommen und auf die-
er Grundlage eine gute Chance auf Integration und auf
inen Beruf in unserer Gesellschaft haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sage zum Schluss:


(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)







(A) )



(B) )


Ministerpräsident Peter Müller (Saarland)


Dieses Gesetz ist ein Kompromiss, der die Handschrift
der Union trägt.


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)


Dieses Gesetz ist ein Zuwanderungsbegrenzungs-
gesetz. Es macht Schluss mit der Vorstellung, Deutsch-
land könne zu einer multikulturellen Einwanderungs-
gesellschaft umgestaltet werden. Deshalb ist dieses
Gesetz zustimmungsfähig.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511802200

Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-

(Vermittlungsausschuss)

rung und Begrenzung der Zuwanderung und zur
Regelung des Aufenthalts und der Integration von

(Zuwanderungsgesetz)

– Drucksachen 15/420, 15/522, 15/955, 15/1365,
15/3479 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Hans-Joachim Hacker

Der Berichterstatter im Bundesrat ist Ministerpräsi-
dent Peter Müller.

Wird das Wort zur Berichterstattung oder zu Erklä-
rungen gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich teile Ihnen mit, dass es 18 Erklärungen zur Ab-
stimmung – unter anderem von den Abgeordneten Roth,
Winkler, Tritz, Beck, Müller und Nickels – gibt.1)

Der Vermittlungsausschuss hat gemäß § 10 Abs. 3
Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass im
Deutschen Bundestag gemeinsam über die Änderungen
abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussemp-
fehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache
15/3479? – Gegenstimmen? –


(Zurufe von der SPD: Oh! – Jörg Tauss [SPD]: Die Tapferen! – Otto Fricke [FDP]: Die sind im Gegensatz zu den Grünen ehrlich!)


Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit fast
allen Stimmen des Hauses gegen zwei Stimmen aus der
Fraktion der CDU/CSU und gegen zwei Stimmen der
fraktionslosen Abgeordneten angenommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes

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R1) Anlagen 4 bis 9

(C (D zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes – Drucksache 15/1498 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Drucksache 15/3475 – Berichterstattung: Abgeordnete Ute Berg Thomas Rachel Grietje Bettin Ulrike Flach Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der DP vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist ür die Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre einen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst err Professor Dr. Peter Frankenberg, Minister für Wisenschaft, Forschung und Kunst des Landes Badenürttemberg. Dr. Peter Frankenberg, Minister (Baden-Württemerg)


(… HRGÄndG)


(Erste Beratung 69. Sitzung)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
erren! Die Veränderung des Verfahrens der Hoch-
chulzulassung, das heißt die Veränderung des Aus-
ahlrechts der Hochschulen in den so genannten ZVS-
tudiengängen, also den Studiengängen mit bundeswei-
em Bewerberüberhang, ist aus meiner Sicht ein großer
chritt nach vorn für die Stärkung der Hochschulauto-
omie und dafür, die geeigneten Studierenden auch in
iesen Studiengängen für die entsprechenden Studien-
lätze zu finden bzw. zu gewinnen. Immerhin können
0 Prozent der Studierenden nach Abiturleistung und
0 Prozent nach besonderen Auswahlverfahren ausge-
ählt werden. 20 Prozent der Studienplätze werden nach
artezeit vergeben. Damit wird bundesweit in den be-

reffenden Studiengängen wie etwa Medizin etwas mög-
ich, was weltweit seit jeher üblich ist, und der Anachro-
ismus des bisherigen ZVS-Verfahrens überholt.
Positiv ist auch, dass das Gesetz, was die Auswahlkri-

erien betrifft, nur Regelungsbeispiele enthält, also die
ption gibt, dies von Land zu Land nach dem jeweiligen
andesrecht gemäß den Auswahlkriterien unterschied-
ich auszugestalten.
Wie kam es zu der Gesetzesinitiative des Bundes-

ates? – Dahinter standen einige Länder wie Hamburg
nd auch Baden-Württemberg, deren Vertreter von der
berzeugung getragen sind, dass das, was international
blich ist, nämlich dass sich Hochschulen ihre Studie-
enden selbst auswählen bzw. die Studierenden ihre
ochschulen selbst auswählen sollten, in Deutschland
benfalls üblich sein sollte, und zwar auch in den Stu-
iengängen, in denen die Studienplätze jetzt noch im
ahmen des ZVS-Verfahrens zugeteilt werden.






(A) )



(B) )


Minister Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg)


Wir haben dann in der Kultusministerkonferenz

eine Einigung erzielt. Dies spricht für die KMK, spricht
dafür, dass die Länder durchaus in der Lage sind, ihre
Kulturhoheit wahrzunehmen und zu gemeinsamen Rege-
lungen zu kommen. Es kam zu einer Gesetzesinitiative
des Bundesrates, die hier zunächst einmal nicht akzep-
tiert worden ist.


(Jörg Tauss [SPD]: Zu Recht!)

– Ich begrüße auch Ihren Sinneswandel, Herr Tauss. Das
entspricht dem Sinneswandel von vielen Vertretern auf
der Seite der Regierungskoalition, die ganz zu Anfang
des Prozesses immer wieder Argumente gegen eine Aus-
wahl von Studierenden durch die Hochschulen vorge-
bracht haben.


(Zuruf von der SPD: Das ist doch gar nicht wahr!)


Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sich nun auch in
der Regierungskoalition die Erkenntnis durchgesetzt hat,
dass das, was weltweit gang und gäbe ist, in Deutschland
nicht falsch sein kann.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Können Sie das, was Sie da sagen, mit Zitaten belegen?)


– Herr Tauss, ich habe ein gutes, lange Zeit zurückrei-
chendes Gedächtnis.


(Jörg Tauss [SPD]: Aber nicht auf mich bezogen!)


– Das muss auch nicht sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Der Streit über die Frage, ob in diesem Gesetz die

Worte „bis zu“ stehen sollten oder nicht, zeigt, dass wir
offenbar wenig Zutrauen in die Institutionen haben, die
ein solches Gesetz durchführen. Die entsprechende Li-
beralität hätte man durchaus an den Tag legen können.
Wir stehen übrigens zu den Zusagen, die wir Länder zu
dem noch abzuschließenden Staatsvertrag gemacht ha-
ben.

Ich meine, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur
Änderung des HRG ein guter Schritt nach vorn ist. Aber
er ist eben nur ein Schritt auf dem Weg in die Deregulie-
rung des deutschen Hochschulsystems.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Wir müssen weitere Innovationshemmnisse beseitigen,
wenn wir unsere Hochschulen wirklich in die Freiheit,
das heißt in den Wettbewerb und die Wettbewerbsfähig-
keit, entlassen wollen.


(Jörg Tauss [SPD]: Dann reformieren Sie einmal im Wissenschaftsministerium und beschleunigen Sie die Zulassung von Studiengängen; dann haben Sie schon viel erreicht! – Gegenruf von der CDU/CSU: Herr Tauss, wie wäre es, wenn Sie einmal zuhörten?)


Das Hochschulrahmengesetz – das ist eine Aufgabe
der Föderalismuskommission – ist eigentlich entbehr-

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(C (D ich. Das, was wir an Einheitlichkeit brauchen, können ir durch einen Staatsvertrag regeln. Zu viele Regelunen und Regulierungen behindern den Wettbewerb. tandardisierung führt, wie wir aus der Wirtschaft und us den Hochschulen wissen, zu Stillstand. Stillstand arf es aber nicht geben, sondern wir müssen durch eine eitgehende Deregulierung, durch eine Rückführung on Regelungen auf das absolut Notwendige, den Wettewerb weiter entfachen. Dann haben wir ein weiteres großes Hindernis: Das st das Kapazitätsrecht. Das gibt es weltweit nirgendwo o. Wenn wir Elite wollen, müssen wir an Hochschulen leingruppen akzeptieren und bessere Betreuungsrelaionen rechtlich möglich machen. Dann müssen wir, um in Urteil des Verwaltungsgerichts in Mannheim zu ziieren, das von einer unzulässigen Niveaupflege ausging, iveaupflege an deutschen Hochschulen möglich mahen. Dass man einen solchen Satz überhaupt aussprehen muss, zeigt schon, wohin wir mit unseren Regulieungen letztlich gekommen sind. Wenn man dies will, braucht man für die Hochschu en mehr Mittel. Aber wir alle wissen, dass diese Mittel icht im Rahmen einer staatlichen Finanzierung zur Verügung stehen. Es ist nicht einzusehen, dass diejenigen, ie letztlich einen großen Vorteil vom Studium haben, einen entsprechenden Beitrag – wenn sie dies von ihrer ozialen Lage her können – leisten. (Jörg Tauss [SPD]: Da sind wir wieder bei der Studentensteuer!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


as heißt, Studiengebühren sind eine unabdingbare Vo-
aussetzung für eine bessere Finanzierung der Hoch-
chulen. Zumindest macht das allgemeine Studiengebüh-
enverbot im HRG überhaupt keinen Sinn.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es macht genauso wenig Sinn, eine verfasste Studie-

endenschaft im HRG festzuschreiben.

(Ulrike Flach [FDP]: So ist es!)


ie verfasste Studierendenschaft fördert nicht die Quali-
ät von Forschung und Lehre.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Das heißt: Um Spitzenhochschulen zu erreichen,
rauchen wir in erster Linie eine Veränderung der recht-
ichen Rahmenbedingungen und entsprechende Deregu-
ierungen. Erst die Freiheit von Regelungen setzt jenen
ettbewerb frei, aus dem internationale Spitzenhoch-

chulen entstanden sind. Harvard ist in einem Wettbe-
erb entstanden, und zwar durch Wettbewerb ohne Ein-
luss der amerikanischen Regierung. Genau diese
öglichkeiten müssen wir unseren Hochschulen geben.
Übrigens wählen natürlich Harvard oder Stanford alle
tudierenden in einem sorgfältigen Auswahlverfahren
us. – Natürlich müssen jetzt die Professorinnen und
rofessoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
n unseren Hochschulen Zeit und Energie in die Aus-
ahl von Studierenden investieren, wie sie überhaupt






(A) )



(B) )


Minister Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg)


manchmal etwas mehr Zeit und Energie für die Studie-
renden aufwenden sollten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Da haben Sie Recht!)


Es ist nun an den Hochschulen, in den Studiengängen
das Beste aus dem Auswahlrecht zu machen, das wir ih-
nen zugestehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang abschließend
denjenigen danken, die es als Mitarbeitende in den Ar-
beitsgruppen ermöglicht haben, dass dieser meiner An-
sicht nach gute Kompromiss – ein Kompromiss muss
nicht von vornherein schlecht sein – zustande gekom-
men ist. Ich danke Herrn Staatssekretär Krebs aus Nord-
rhein-Westfalen, Staatssekretär Catenhusen von der
Bundesregierung und Ministerialdirektor Fröhlich aus
meinem Hause.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD] – Jörg Tauss [SPD]: Ich bin hier der einzige Euphoriker!)


– Das sind Sie immer, Herr Tauss.
Dass es so lange gedauert hat, ist eigentlich entbehr-

lich gewesen. Wir hätten viel früher zu einem solchen
Ergebnis kommen können, wenn es auf der Seite der Re-
gierungskoalition eine größere Offenheit für die Aus-
wahl von Studierenden durch die Hochschulen gegeben
hätte. Man kann als Fazit festhalten: Was lange währt,
wird endlich gut, auch wenn sich viele lange dagegen
gewehrt haben. Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511802300

Danke schön. – Das Wort hat jetzt die Frau Bundes-

ministerin Edelgard Bulmahn.

(Beifall bei der SPD)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Herren und Damen! Hochschulen sind die zentralen
Schnittstellen zwischen Bildung, Forschung und Inno-
vationen. Genau deshalb entscheiden sie in einem ganz
bedeutenden Maße über die wirtschaftliche Entwicklung
unserer Gesellschaft, über ihren Fortschritt und über ih-
ren Wohlstand. Sie sind in einer Wissensgesellschaft, in
einer globalisierten Welt sehr wichtig, weil sie einen
Beitrag zur Entwicklungsfähigkeit und zur Sicherung
der Zukunft unserer Gesellschaft leisten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Hochschulen sind Zentren des grenzüberschreitenden

Austausches und der internationalen Verständigung. Sie
sind Ideenschmieden und Zukunftswerkstätten, die Ant-
worten auf die drängenden Fragen der Zeit geben und
die für einen schnellen Transfer neuen Wissens und
neuer Erkenntnisse in die Gesellschaft, in die Wirtschaft

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(C (D nd zu den Menschen hin sorgen. Sie sind der Ort, an em sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ls auch Studierende im Inund Ausland ihre Laufbahn icht nur beginnen, sondern oft auch zu Spitzenkarrieren usbauen. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Hochschulen nseres Landes weiter stärken müssen, wenn wir im ettbewerb um die besten Köpfe, um exzellente For chungsergebnisse und um innovative Produkte internaional konkurrenzfähig bleiben wollen. Mein Ziel sind eshalb lebendige und international attraktive Hochchulen, an denen hervorragend ausgebildet wird, in deen neue Ideen entstehen und in denen sich Kreativität uch wirklich entfalten kann. Mein Ziel sind Hochschuen, an denen sich Studierende und Wissenschaftler aus ller Welt wohl fühlen, an denen sie gerne lehren und orschen und an denen sie Bedingungen vorfinden, die ie zu Höchstleistungen anspornen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulrike Flach [FDP]: Dann hätten Sie mehr tun müssen, Frau Ministerin!)


Dafür ist in den vergangenen Jahren neben der deutli-
hen Erhöhung der Finanzierung durch die Bundesregie-
ung mit einem Plus von 23 Prozent bereits vieles in Be-
egung gesetzt worden. Ein Beispiel für notwendige
trukturelle Veränderungen ist das neue Besoldungs-
esetz, das eine leistungsgerechtere Bezahlung von
rofessorinnen und Professoren vorsieht. Ich sage aus-
rücklich: Ich bedauere sehr, dass die Länder sich offen-
ichtlich so schwer tun, dieses neue Besoldungsgesetz in
andesrecht umzusetzen.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Weitere Stichworte sind die Einführung der Bachelor-

nd Masterstudiengänge als Regelstudiengänge im
ochschulrahmengesetz, die Einführung der Juniorpro-
essur oder auch die Programme zur Nachwuchsförde-
ung wie zum Beispiel das Emmy-Noether-Programm,
as wir gemeinsam mit der Deutschen Forschungsge-
einschaft auf den Weg gebracht haben. Dazu kommen
nitiativen wie der hoch dotierte Sovja-Kovalevskaja-
reis, mit denen wir exzellente Wissenschaftlerinnen
nd Wissenschaftler aus aller Welt gewinnen konnten,
ie hier Forschungsgruppen und Forschungsschwer-
unkte aufbauen.
Eine kürzlich erschienene OECD-Studie zeigt, dass
eutschland inzwischen zu den Gewinnern der so ge-
annten Brain-Circulation gehört. Dazu trägt im Übrigen
uch das professionelle Marketing für den Bildungs- und
orschungsstandort Deutschland bei, das wir vor vier
ahren gestartet haben. Das ist ein Erfolg, der kaum hoch
enug eingeschätzt werden kann.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Diesen Modernisierungskurs und diesen Kurs der
tärkung unserer Hochschulen setzen wir konsequent
nd entschlossen fort. Das heißt vor allem, dass wir den
ochschulen die größtmögliche Autonomie geben. Ich






(A) )



(B) )


Bundesministerin Edelgard Bulmahn

sage ausdrücklich: Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass
wir den Hochschulen deutlich mehr Eigenständigkeit
und Selbstständigkeit übertragen sollen. Das gilt im Üb-
rigen für alle Bildungseinrichtungen.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Dann machen Sie es doch endlich mal!)


Herr Frankenberg, in dem Zusammenhang muss vor al-
len Dingen einmal klar und deutlich gesagt werden, dass
die meisten Regularien, Vorschriften und Verordnungen
im Landesrecht zu finden sind


(Beifall bei der SPD)

und dass es den Hochschulen leider nicht hilft, wenn,
wie zum Beispiel in der HRG-Novelle, das gesamte Ka-
pitel zur inneren Organisation der Hochschulen gestri-
chen wird – hier gibt es keine bundesrechtlichen Vor-
schriften mehr –, aber die dadurch entstehenden
Freiräume durch Landesrecht detailliert wieder ausge-
füllt werden, sodass die Hochschulen nichts davon spü-
ren.


(Beifall bei der SPD und der FDP – Katherina Reiche [CDU/CSU]: Sie sollten lieber nachsehen, wofür Sie zuständig sind!)


Ich habe hier schon mehrfach angeboten, die bundes-
rechtlichen Regelungen auf vier Punkte zu konzentrie-
ren: auf die Zulassung, auf die Abschlüsse, auf das
Dienstrecht und auf die Verpflichtung, ein internes und
externes Qualitätssicherungssystem aufzubauen. Ich er-
warte aber – und darum geht es –, dass die Freiräume,
die wir als Bundesgesetzgeber schaffen, dann auch di-
rekt an die Hochschulen weitergegeben und nicht wieder
durch Landesrecht ausgefüllt werden.


(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Thomas Rachel [CDU/CSU]: Wo ist denn Ihr Gesetzesvorschlag dazu?)


Durch die Erweiterung ihrer Gestaltungsspielräume
– weg von staatlicher Gängelung, hin zu mehr Autono-
mie – erhalten unsere Hochschulen die Chance, im Wett-
bewerb mit anderen eigenständig klare Schwerpunkte zu
setzen und ein unverwechselbares Profil zu entwickeln.

Lieber Herr Rachel, zu Ihrer Frage, die Sie ruhig auch
als Zwischenfrage stellen können: Wenn die Länder sich
damit einverstanden erklären, bin ich bereit, diesen Ge-
setzentwurf hier vorzulegen. Das will ich klar und deut-
lich sagen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Diesem Leitziel, nämlich mehr Autonomie und
Selbstständigkeit, folgt auch die jetzt vorliegende Ver-
ständigung über die Neuregelung des Hochschulzu-
gangs. Ziel der Reform ist es, die Bewerberauswahl in
den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen
in einem wesentlich größeren Umfang als bisher von der
ZVS auf die Hochschulen zu übertragen. Die Hochschu-
len erhalten damit die Autonomie, die sie seit langem ge-
fordert haben und die sie brauchen, um institutionell ge-

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(C (D tärkt zu werden und im Wettstreit mit anderen ochschulen eigene Profile entwickeln zu können. Mehr Autonomie für die Hochschulen bedeutet leichzeitig aber auch mehr Verantwortung für die Stuierenden. Das ist richtig und wichtig, denn dieses Mehr n Verantwortung unterstützt unser Ziel, eine neue Verntwortungskultur zwischen Universität, Hochschule nd den Studierenden zu schaffen und damit dazu beizuragen, Studienberatung, Studienbedingungen und Stuienerfolg zu verbessern. Herr Frankenberg, Sie sagten: Ich hätte mir auch geünscht, dass dies schneller geschieht. Da stimme ich hnen zu. Aber leider haben sich die Länder nicht auf eien Vorschlag einigen können. Genau das war unser iel. Vielmehr wurden vonseiten der Länder zwei unterchiedliche Verfahren vorgeschlagen. Das aber ist weder ür die Hochschulen noch für die Studierenden die richige Lösung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


eshalb bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, in
en Verhandlungen zu einem Vorschlag zu kommen, der
in wirklich gutes Ergebnis darstellt.
Mit der Reform wird die Studienplatzvergabe in den

esonders nachgefragten ZVS-Fächern für die Bewerbe-
innen und Bewerber gerechter, chancenoffener und we-
iger zentralistisch gestaltet. Wer die Abiturgrenznote
es Numerus clausus knapp verfehlt hat und bisher lange
uf einen Studienplatz warten musste, erhält mit dem
euen Hochschulauswahlverfahren eine zweite Zulas-
ungschance. Die Hochschulen können dabei neben der
biturdurchschnittsnote insbesondere gewichtete Ein-
elnoten, Ergebnisse eines fachspezifischen Tests, berufs-
raktische Tätigkeiten und das Ergebnis eines Auswahl-
esprächs heranziehen.
Nach Abzug der Sonderquoten, zum Beispiel für so-

iale Härtefälle, stehen so 60 Prozent der verbleibenden
tudienplätze allen Bewerberinnen und Bewerbern of-
en. Daneben gehen rund 20 Prozent der Studienplätze
n die Abiturbesten, die sich die Hochschule, an der sie
tudieren wollen, selbst aussuchen können. Weitere
0 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit ver-
eben.
Das Landesrecht kann für das Hochschulauswahl-

erfahren Vorgaben machen und ergänzend weitere Kri-
erien wie etwa außerschulische Aktivitäten vorsehen.
ie haben als Landesgesetzgeber aber auch die Möglich-
eit, die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ganz in
ie Hand der Hochschulen zu legen. Das unterstreiche
ch hier noch einmal ganz ausdrücklich. Ich glaube, dass
s auch zu der Autonomie der Hochschulen gehört, die
usgestaltung des Auswahlverfahrens auf der Grund-
age dieser generellen Kriterien wirklich in die Hand der
ochschulen zu geben.
Rahmenrechtlich festgelegt ist lediglich, dass die Abi-

urdurchschnittsnote berücksichtigt werden muss und
darüber waren wir uns alle einig – ein maßgebliches






(A) )



(B) )


Bundesministerin Edelgard Bulmahn

Gewicht bei der Auswahlentscheidung haben muss. Das
ist sinnvoll, weil die Untersuchungen zeigen, dass sie ein
empirisch gut belegter Indikator für einen späteren Stu-
dienerfolg ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Empfehlun-
gen des Wissenschaftsrates vom 30. Januar dieses Jahres
auf eine überzeugende Art und Weise um: Die Neu-
reglung ist praktikabel, weil sie Hemmnisse beseitigt,
die die Auswahl von Studierenden durch die Hochschu-
len bisher unattraktiv gemacht haben. Sie ist gerecht,
weil sie den Bewerberinnen und Bewerbern ein chancen-
offenes Verfahren bietet. Sie ist transparent, weil sie die
wesentlichen Kriterien für die Auswahl im Hochschul-
rahmengesetz festlegt und damit bundesweit klar defi-
niert. Also sind all die Ziele, die ich im Namen der Bun-
desregierung vor gut anderthalb Jahren im Rahmen einer
Stellungnahme zu dem Vorschlag des Bundesrates die-
sem zugeleitet habe, in diesem richtig guten Kompro-
miss erfüllt.

Deshalb bin ich davon überzeugt, dass diese Neurege-
lung ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der deutschen
Hochschulen ist. Sie ist ein Schritt weg von staatlicher
Bevormundung und hin zu mehr Verantwortung, mehr
Wettbewerb und Qualität. Damit sind sowohl die Hoch-
schulen als auch die Studierenden klare Gewinner dieser
Reform!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine sehr geehrten Herren und Damen, wir haben in
Deutschland viele leistungsfähige Hochschulen. Ich bin
davon überzeugt, dass wir gute Chancen haben, unsere
Universitäten so zu positionieren, dass sie auch in zehn
oder 15 Jahren noch weltweit ein hohes Renommee ha-
ben und als attraktive Orte gelten, an denen es sich lohnt,
zu forschen und aktiv tätig zu sein. Das ist die Zielset-
zung, das ist die Chance, die wir den Hochschulen mit
dem Wettbewerb, den wir vorgeschlagen haben, einräu-
men möchten: Wir wollen den Hochschulen durch Wett-
bewerb die Chance geben, sich in die internationale
Spitze zu entwickeln.

Wir haben nach intensiven Beratungen am 7. Juni
2004 eine gute Verständigung über die Eckpunkte er-
zielt, mit einem Ergebnis, das sich sehen lassen kann:
Vorgesehen sind ein Wettbewerb um Spitzenuniversitä-
ten, ein Wettbewerb um stärker fachbezogene Exzellenz-
cluster und ein Wettbewerb um Graduiertenschulen. Ich
hoffe sehr, dass diese Chance zur Entwicklung der Uni-
versitäten nicht dem parteitaktischen Kalkül geopfert
wird, sondern dass diese Chance unseren Universitäten
eröffnet wird, damit sie sich weiterentwickeln können
und gestärkt werden, sodass sie auch in zehn Jahren
noch weltweit eine wichtige Rolle spielen, damit der
Wissenschaftsstandort Deutschland, für den es sich
wirklich zu arbeiten lohnt, auch in zehn Jahren noch
weltweit große Achtung genießt und Attraktivität be-
sitzt. Deshalb hoffe ich, Herr Frankenberg, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, dass dieser Vorschlag, dieser Wett-
bewerb, auf den wir uns geeinigt haben, auch umgesetzt
wird.

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(C (D Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511802400

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Ulrike Flach.

Ulrike Flach (FDP):
Rede ID: ID1511802500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir re-

en heute hier über den Hochschulzugang. Zunächst
öchte ich aber die Gelegenheit nutzen, jemandem zu
ratulieren, nämlich dem Neuzugang in die Reihen der
egierungsbank. Herr Kasparick, herzlichen Glück-
unsch im Namen des Ausschusses zu Ihrer Ernennung
um Staatssekretär!


(Beifall)

ie werden es mit uns nicht leicht haben, Herr
asparick, wir bemühen uns aber.
Im Januar dieses Jahres hat Ihr Vorgänger im Amt,
hristoph Matschie, einen sehr wichtigen Satz gesagt:

Ich glaube, wir können weiter gehen und den Hoch-
schulen die Wahl der Studenten vollständig überlas-
sen.

as ist ein sehr kluger Satz – aus Sicht der FDP –, für
en er leider von Ihnen, Frau Bulmahn, sehr heftig ge-
üffelt wurde. Das, was er vorgeschlagen hat, ist aber
ichtig: Die deutschen Hochschulen brauchen die Frei-
eit, sich ihre Studenten selbst auszusuchen, und dies für
00 Prozent der Studienplätze und nicht nur anteilig, wie
ie es uns heute hier vorschlagen.


(Beifall bei der FDP)

Die Einigung, die die Bundesländer und die Bundes-

egierung nun vorlegen, gesteht den Hochschulen diese
reiheit nicht für 100 Prozent, sondern nur für
0 Prozent der Studienplätze zu. Nach dem geltenden
echt sind es 24 Prozent. Damit haben wir also eine Ver-
esserung – deswegen werden wir uns gleich ent-
alten –, aber das Schlimme ist: Das alte Vehikel der
wangsverteilung durch die ZVS bleibt bestehen.
Unser Ziel ist deutlich ambitionierter: Wir wollen die

VS überflüssig machen und wir wollen mehr Autono-
ie für die Hochschulen. Der Hochschulzugang muss
ls ein Mittel für Profilbildung und Wettbewerb der
ochschulen benutzt werden; das ermöglicht Ihr Modell
ben nur in ganz kleinen Ansätzen.
Die Einigung der Länder ist eine Einigung vor allen
ingen zu ihren eigenen Gunsten, zugunsten der Länder,
icht zugunsten der Hochschulen. Die Länder erhalten
as Recht, 60 Prozent der Studienplätze durch die Hoch-
chulen vergeben zu lassen. Da bin ich einmal ganz auf
hrer Seite, Frau Bulmahn: Wir haben hier wieder den
ypischen Reflex der Länder, das zu greifen, was der
und gerade aus seiner Gesetzgebung entlassen hat. Das
ann nicht sein. Wenn etwas freigegeben wird, müssen
ie Hochschulen die Profiteure sein und nicht die jewei-
igen Länderministerien.


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


Ulrike Flach

Die Neuregelung wird der Hochschullandschaft aus

Sicht der Freien Demokraten etwas weiterhelfen, aber
nicht weit genug: Das autonome Recht der Auswahl der
Studierenden durch die Hochschulen darf eben weder
durch Bundes- noch durch Landesvorschriften einge-
schränkt werden. Die Kriterien, nach denen die Hoch-
schulen diese Auswahl vornehmen – Tests, Auswahlge-
spräche oder aber auch Auswahl nach der Abiturnote –,
sollen die Hochschulen nach unserer Meinung eben
selbst definieren, nicht aber der Ministerialapparat der
jeweiligen Länder. Wenn Sie diesen Kompromiss heute
als einen großen Wurf bezeichnen, dann haben Sie, Frau
Bulmahn, sich von Ihren selbst gesteckten Zielen sehr
weit entfernt.

In Ihren bildungs- und forschungspolitischen Schwer-
punkten für die 15. Wahlperiode heißt es – ich zitiere –:

Wir setzen bei der Weiterentwicklung der Hoch-
schulen auf größtmögliche Autonomie, auf Wettbe-
werb und auf eigenständige Profilbildung statt auf
staatliche Bevormundung.

(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Leere Worte!)


An diesem kleinen Beispiel lässt sich sehen, was bei Ih-
nen Anspruch ist und was im Endeffekt in der Realität
dabei herauskommt.


(Jörg Tauss [SPD]: Das ist ein Widerspruch in sich!)


Wir wissen, dass die Hochschulen bisher eher zurück-
haltend auf die Möglichkeit der Selbstauswahl reagiert
haben. Das sehen wir genauso wie Sie. Es ist auch nur
menschlich, dass sie den Aufwand der Gespräche, der
Tests und all dessen, was dabei auf sie zukommt,
scheuen,


(Jörg Tauss [SPD]: Das wollen sie doch aber!)

weil das viel Zeit kostet, die von Forschung und Lehre
abgeht. Es ist aber purer Paternalismus, liebe Kollegin-
nen und Kollegen, auf diese Zurückhaltung damit zu re-
agieren, dass weiterhin der Staat meint, die besten Stu-
dierenden selbst auswählen zu müssen. Es ist ein Irrtum,
zu meinen, dass der umsorgende Staat die Ungerechtig-
keiten bei der Auswahl möglichst korrigieren soll.

Die Hochschule selbst kann in ihrer Satzung festle-
gen, welche Kriterien für die Auswahl gelten sollen. Da-
bei können soziale Kriterien ebenso eine Rolle spielen
wie Begabung oder die Abiturdurchschnittsnote. Warum
trauen Sie den Hochschulen nicht mehr zu, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen? Sie können es und sie sind ge-
nauso an bundesgesetzliche bzw. an grundgesetzliche
Regelungen gebunden, wie das jeder von uns in diesem
Hause ist.


(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich zum Abschluss, Frau Bulmahn, noch

etwas zum Hochschulrahmengesetz im Allgemeinen sa-
gen; Sie haben es eben wieder erwähnt. Sie legen heute
erneut nur Stückwerk vor, erzählen uns aber bei jeder
Gelegenheit, dass Sie doch die große Novelle auf den
Tisch legen wollen, die aber dann nur zwei bis drei Sei-

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(C (D en ausmacht. Liebe Frau Bulmahn, verstecken Sie sich icht hinter den Ländern! Stimmen Sie dem FDP-Geetzentwurf zu, der schon seit mehreren Monaten voriegt! agen Sie endlich den Sprung nach vorn! An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch Folgendes sa en: Wir sind gerade von der Delegationsreise aus eiem Land zurückgekommen, in dem man uns gefragt at, warum die Deutschen so unbeweglich sind. Das eutsche Hochschulrahmengesetz und die Diskussionen m dieses Gesetz zeigen wieder einmal deutlich: Wir ind zu langsam; wir haben keinen Mut; wir bewegen ns nicht an den Stellen, an denen wir es endlich tun üssten. (Jörg Tauss [SPD]: Einen solchen Mist erzählen Sie in China? Das ist unglaublich!)


(Jörg Tauss [SPD]: Der taugt nichts!)


(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Norbert Lammert)


Folgen Sie uns! Die FDP hat im Gegensatz zu Ihnen
en Mut. Sie hat einen entsprechenden Gesetzentwurf
orgelegt, lieber Herr Tauss. Es wäre schön, wenn die
ürger dieses Landes das bei den Wahlen demnächst ho-
orieren würden.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Dr. Uwe Küster [SPD]: Der Name war wieder mal Programm! – Jörg Tauss [SPD]: Haben Sie das den Chinesen erzählt, Frau Flach? Von allein kommen die doch auf einen solchen Unfug nicht!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511802600

Das Wort hat nun die Kollegin Ursula Sowa, Bünd-

is 90/Die Grünen.


Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511802700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im
ildungsausschuss haben wir uns mit sehr großer Mehr-
eit auf eine bundesweite Reform des Hochschulzu-
angs geeinigt, soweit sie zulassungsbeschränkte
tudiengänge betrifft. Diese Reform wird Schwung in
ie Hochschullandschaft bringen. Wir stärken nicht nur
as Recht der Hochschulen, indem sie sich den größten
eil der Studierenden in diesen Studiengängen künftig
elbst aussuchen können; wir stärken auch die Studieren-
en, weil die Abiturbesten den Studienort selber frei
ählen können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das führt zu einem Wettbewerb unter den Hochschu-
en um die sehr motivierten Studienanfänger und -anfän-
erinnen.


(Ulrike Flach [FDP]: Das sind Trippelschrittchen, Frau Sowa!)


Sie werden es sehen: Das wird einen Wirbel in dieser
epublik auslösen. Da steht These gegen These.






(A) )



(B) )


Ursula Sowa


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Sie sind aber bescheiden, was Wirbel angeht! – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Wirbel im Wasserglas!)


Einigkeit besteht wohl auch in der Frage, wie es mit
der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze weiter-
geht. Die ZVS soll eine Serviceeinrichtung werden. Sie
soll den Hochschulen zur Vereinfachung der Verfahren
dienen und aufwendige, zeitraubende Mehrfachbewer-
bungen der Studierenden vermeiden. Damit haben wir
für einen Teil der Studiengänge ein Stück mehr Selbstbe-
stimmung für die Hochschulen und die Studierenden ge-
schaffen.

Es geht aber auch um mehr als nur eine Neuregelung
der bisherigen Aufgaben der ZVS. Wir brauchen eine
umfassende Verbesserung des Übergangs von der
Schule, vom Gymnasium, zur Hochschule. Es geht nicht
nur um Zulassungsverfahren in Bezug auf bestimmte
Studiengänge, sondern auch um die Reform einer
Schlüsselstelle des Bildungssystems, nämlich der Über-
gangsphase zwischen der Schule und den ersten Semes-
tern in der Hochschule. Wir wollen sicherstellen, dass
mehr junge Menschen eine Hochschulbildung anstreben
und es regelrecht „in“ finden, zu studieren, dass kein
junger Mensch aufgrund seiner sozialen Herkunft vom
Studium abgehalten wird und dass durch bessere Bera-
tung vor dem Studium mehr Studierende ihr Studium
auch wirklich durchhalten und nicht mehr abbrechen,
was leider häufig der Fall ist; die Quote ist sehr hoch.

Wir können es den staatlichen Hochschulen schon aus
diesen Gründen nicht gänzlich überlassen, sich ihre Stu-
dierenden selbst auszusuchen,


(Ulrike Flach [FDP]: Sehen Sie, da kommt es wieder!)


wie es beispielsweise Frau Flach stellvertretend für die
FDP fordert.


(Ulrike Flach [FDP]: Ich frage mich immer, warum Sie das den Hochschulen nicht zutrauen!)


Wir wollen die Zahl der Akademikerinnen und Akade-
miker in Deutschland weiterhin erhöhen. In Zukunft sol-
len mehr Menschen ein Studium abschließen.

Diese politische Entscheidung haben wir gesamtge-
sellschaftlich zu verantworten. Aus diesen Gründen kön-
nen wir es den Hochschulen nicht hundertprozentig frei-
stellen, wie viele Menschen sie aufnehmen und wie sie
sie ausbilden wollen.


(Ulrike Flach [FDP]: Das ist schön, dass Sie das so deutlich sagen! – Thomas Rachel [CDU/CSU]: Jetzt weiß es jeder: Fortsetzung der Planwirtschaft! – Gegenruf des Abg. Jörg Tauss [SPD]: Es gibt einen Bildungsauftrag! Wissen Sie etwas davon?)


– Jetzt ist es hier in diesem Raume ganz klar und ich
freue mich über Ihre Resonanz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich sollen die
Hochschulen und Studiengänge weitestgehend eigene
Kriterien für ihre Aufnahmeverfahren aufstellen. Frau

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(C (D lach, das ist sinnvoll; ich pflichte Ihnen hier bei. Für iese Kriterien brauchen wir aber einen bundesweit gelnden Rahmen von Standards, um Transparenz und Verleichbarkeit zu gewährleisten. u diesen Standards zählen für uns insbesondere: Die biturnoten müssen ein angemessenes Gewicht in der uswahl erhalten. Natürlich dürfen und sollen die Hochchulen auch außerschulische Leistungen der Bewerbeinnen und Bewerber berücksichtigen. 40 Prozent der tudienabbrecherinnen und -abbrecher haben nämlich in gutes oder sehr gutes Abitur. Das ist also kein Garaneschein dafür, dass man ein Studium auch tatsächlich urchhält. Deswegen kann die Abiturnote für viele Fäher nicht mehr das alleinige Kriterium sein. Auch gute ußerschulische Leistungen sollen auf angemessene eise Eingang in das Auswahlverfahren finden können. ie Hochschulen müssen den Nachweis führen, dass tudierende nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer ozialen oder ethnischen Herkunft benachteiligt werden. Die Qualität und die Auswirkungen der Auswahlver ahren müssen in die externe Evaluation der Hochschun eingeschlossen werden. Die Kriterien der Auswahl urch die Hochschulen müssen offen gelegt und überrüfbar sein. Nur durch Transparenz ist es Bewerberinen und Bewerbern möglich, zu wissen, was sie erwartet nd welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen. Auch ie Auswahl muss transparent und nachvollziehbar sein. as gilt insbesondere für Auswahlgespräche. Sie dürfen uf keinen Fall dazu führen, dass Professoren und Proessorinnen Bewerber nach ihrer jeweiligen Nasenspitze der nach irgendwelchen Beziehungskisten auswählen. (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Lauter neue Vorschriften!)


(Jörg Tauss [SPD]: Ja!)


Die Hochschulen können alternativ eine Orientie-
ungsphase einführen – das ist in der Tat ein Novum –,
ie mit einer Eignungsprüfung nach zwei Semestern ab-
chließt. Aus der Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist es
ber am wichtigsten, dass in der Phase nach dem Ab-
chluss des Gymnasiums und vor dem Studienbeginn
ine wirklich intensive Studienberatung durchgeführt
ird.
Wie bereits gesagt: Es gibt in Deutschland sowohl im

uropäischen Vergleich als auch gemessen an den Be-
ürfnissen unserer Volkswirtschaft zu wenige Studie-
ende und Akademiker. Fatal ist daher die Neigung vie-
er Bundesländer, die Anzahl der Studienplätze an ihren
ochschulen stetig zu reduzieren.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Berlin zum Beispiel! SPDund PDS-regiert! – Jörg Tauss [SPD]: Reden wir mal über Bayern! – Weiterer Zuruf von der SPD: Da können wir auch noch über andere Bundesländer reden!)


ir müssen daher zu einer bundesweiten Vereinbarung
ber vorzuhaltende Studienplätze kommen. Es kann
icht sein, dass einige wenige Bundesländer – ich nenne
ie hier nicht – und Stadtstaaten – es sind mehrere – weit
ber ihre Verhältnisse Studierende ausbilden, während






(A) )



(B) )


Ursula Sowa

andere Bundesländer ihr Kontingent stets verknappen,
um Geld zu sparen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Jörg Tauss [SPD]: So ist es! Darüber reden wir mal!)


Aus diesem Grund können wir auch in Zukunft die Ka-
pazitätsordnungen nicht ersatzlos abschaffen.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Schon wieder ein planwirtschaftliches Instrument! – Ulrike Flach [FDP]: Ach nein, Frau Sowa! Das Ding muss weg!)


Hier sind die Länder am Zug. Liebe Kolleginnen und
Kollegen der Opposition, ich will Sie nicht mit einer
Studienplatzumlage in Verwirrung bringen;


(Dr. Christoph Bergner [CDU/CSU]: Das wäre noch was!)


aber dass die akademische Ausbildungsleistung eines
Bundeslandes in den Länderfinanzausgleich einfließt,
halten wir von Bündnis 90/Die Grünen für überaus ge-
rechtfertigt.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


Bei der Reform des Hochschulzugangs geht es um
mehr als nur darum, Angebot und Nachfrage von Stu-
diengängen konkurrenzfähig zu machen. Es geht viel-
mehr darum, mehr Studierende in Studiengänge zu brin-
gen, die ihren Neigungen und Begabungen am besten
entsprechen, und darum, dass sie sich künftig „ihre“
Hochschule aussuchen können.

Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz werden
wir eine neue Kultur und damit Schwung in die deutsche
Hochschullandschaft hineinbringen. Davon bin ich über-
zeugt.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511802800

Ich erteile das Wort dem Kollegen Thomas Rachel,

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Thomas Rachel (CDU):
Rede ID: ID1511802900

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Der Beitrag von Frau Sowa hat noch einmal
deutlich gezeigt, worum es geht: Die restlichen Quoten
will sie nicht aufheben, beim Auswahlverfahren gibt es
zig Dinge, auf die nicht verzichtet werden darf, und die
Kapazitätsverordnung will sie schon gar nicht anpacken.
Was wir hier von Rot-Grün geboten bekommen, bedeu-
tet auf jeden Fall nicht mehr Freiheit, sondern eine Fort-
setzung der Drangsalierung der Hochschulen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der SPD: Stimmen Sie jetzt zu oder nicht?)


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(C (D in Schritt vor, zwei zurück – so lautete bislang das otto der Bundesbildungsministerin bei den Reformen m Bereich Forschung und Hochschulen. Heute geht es immerhin mit einem Schritt vorwärts in ie richtige Richtung. Aber, Frau Bulmahn, wir haben iel Zeit verloren. Die Hochschulen haben mehr Verantortung bei der Studentenauswahl eingefordert. Gerhard asper – es ist angedeutet worden –, der emeritierte Präident der Stanford University, hat gefordert – Zitat –: ie freie Auswahl der Studierenden ist die dringlichste eform in Deutschland. – Er hat mit dieser Aussage echt. Auch die Analyse des Wissenschaftsrates hat ge eigt, dass für eine Reform des Hochschulzugangs drinender Anlass besteht. Weit über die Hälfte der Studiennfänger war bisher zu Studienbeginn nicht ausreichend ber Studienfach und Hochschule informiert. Beinahe ie Hälfte der Studierenden wählte die Hochschule nach tudienfachfremden Kriterien, zum Beispiel Nähe zum eimatort. in anderer Punkt sind gravierende Mängel der Studiennd Berufsberatung. Ein weiteres Problem besteht darin, ass Schulabschlussnoten nur begrenzt vergleichbar ind. Die jeweiligen Leistungsniveaus sind nur eingechränkt transparent. Die genannten Defizite leisten einen erheblichen Bei rag dazu, dass sich die Probleme an den Hochschulen erade in den ersten Semestern verschärfen. Fast ein iertel der Studierenden an unseren Hochschulen bricht as Studium ohne einen Hochschulabschluss endgültig b, ein großer Teil davon in den höheren Semestern. Ein eiteres Viertel bricht den zunächst gewählten Studienang ab und setzt das Studium in einem anderen Fach ort. Zuvor erbrachte Studienleistungen werden nicht anerechnet. Diese Zahlen zeigen einen Teil der Misere an den eutschen Hochschulen. Deshalb ist eine Reform des ochschulzugangs dringend überfällig. Mit ihr wollen ir zwei Ziele erreichen: Erstens. Die studierwilligen jungen Leute sollen erstärkt das Fach studieren, in dem ihre wirklichen Fäigkeiten und Neigungen liegen. Ein verbesserter Hochchulzugang muss dazu beitragen, die hohen Studienabruchquoten künftig zu verringern. Zweitens. Ein neuer Hochschulzugang, der gerade die uswahlmöglichkeiten der Hochschulen verstärkt, ist in gelungenes Mittel, um die Profilierung der einzelen Universitäten und Fachhochschulen voranzutreiben. ies fördert den gesunden Wettbewerb zwischen den ochschulen. Nach langer, viel zu langer Zeit hat Frau Bulmahn die orderungen von Hochschulen und Opposition nach eier Reform des Hochschulzugangs ernst genommen. Die unmehr zwischen Bund und Ländern vereinbarte Neu Thomas Rachel regelung bleibt leider hinter unseren Empfehlungen zur kompletten Übertragung des Auswahlrechts an die Hochschulen zurück. Sie ist aber ein akzeptabler Kompromiss, um endlich den Weg in Richtung einer größeren Autonomie der Universitäten einzuschlagen. 60 Prozent der Studierenden in NC-Fächern sollen ab dem Wintersemester 2005/2006 von den Hochschulen selber in Auswahlverfahren bestimmt werden. Die Wahrheit ist aber auch: Bis vor kurzem wollten die SPDregierten Bundesländer in ihrem Bereich eine Hochschulauswahlquote von nur 25 Prozent zugestehen. Es waren Sozialdemokraten und Grüne, die im Bremserhäuschen saßen. Unser gemeinsamer Druck hat jetzt Bewegung in die Sache gebracht. 20 Prozent der Studienplätze werden weiterhin an die Abiturbesten vergeben, die letzten 20 Prozent der übrigen Bewerber unter Berücksichtigung ihrer Wartezeiten. Dieses Kriterium bleibt problematisch. Eine Wartezeit passt nicht in ein wettbewerbsorientiertes Hochschulsystem. Sie gibt keinen ernsthaften Aufschluss über die Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin für ein Studium. Das beste Kriterium sind und bleiben Auswahlverfahren. Sie verlangen natürlich von Professoren und Hochschulen Einsatz, Arbeit und Zeit; aber sie sind ein sinnvolles Mittel, um junge Leute mit Eignung, Motivation und Leidenschaft für ihre künftigen Arbeitsgebiete herauszukristallisieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte sich eine sehr viel weiter gehende Regelung vorstellen können als das, worauf sich Bundesländer und Bundesregierung heute geeinigt haben. (Beifall der Abg. Katherina Reiche [CDU/CSU])


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Jörg Tauss [SPD]: Ist das verwerflich?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir treten weiterhin für ein möglichst umfassendes Aus-
wahlrecht für die Hochschulen ein.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden den vorliegenden Antrag aber als Schritt in
die richtige Richtung unterstützen; denn wir sind eine
konstruktive Opposition.

Wir werden allerdings an dem Ziel festhalten, die
ZVS in ihrer derzeitigen Form überflüssig zu machen
und sie in eine Dienstleistungsagentur für die Hochschu-
len umzuwandeln. Freiheit für die Hochschulen, auch
bei der Auswahl der Studierenden – das ist das Motto
von uns Christdemokraten.


(Beifall bei der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Ein schönes Motto! Ein wunderbares Motto!)


Der Bundesregierung aber sagen wir: Ein Schritt nach
vorne ist nicht genug. Die bislang praktizierte Hoch-
schulbürokratie ist nur die Spitze eines Eisbergs, sie ist
ein Symptom für ein viel tiefer sitzendes Übel. Immer
noch sind wir von einer wirklichen Autonomie der Bil-
dungsanstalten weit entfernt. Wir haben ein Korsett von
Verordnungen, ein wissenschaftsfremdes Dienstrecht
und ein bundesweites Verbot von Studiengebühren, das
von Frau Bulmahn selbst gegen Vorbehalte in der SPD

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(C (D erteidigt wird. Es fehlt an Vertrauen und Verlässlichkeit wischen Politik und Wissenschaft, damit mittelfristig eue Weichenstellungen möglich sind. Weit entfernt ist die Bundesregierung von dem von undeskanzler Schröder ausgerufenen Ziel, bis 2010 Prozent des Bruttosozialprodukts für Forschung und ntwicklung auszugeben. Die von Ihnen angegebene tatsteigerung von 3,6 Prozent für das nächste Jahr ist ine Luftnummer, ja sie ist eine Schönrechnung. Die orgetäuschte relativ hohe prozentuale Steigerung ergibt ich nämlich in Wirklichkeit erst nach der zuvor vorgeommenen Kürzung des Wissenschaftsetats in diesem ahr. Sie haben im Jahr 2004 84 Millionen Euro aus dem ildungshaushalt an die Rentenkasse von Ulla Schmidt berwiesen. (Katherina Reiche [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Reden Sie zum Thema!)


Die Subventionsstreichliste von Koch und Steinbrück
at ohne Widerspruch von Ihnen zu weiteren Verlusten ge-
ührt: 6 Millionen Euro weniger für das Berufsbildungsin-
titut und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung.


(Jörg Tauss [SPD]: Bei wem ist der Koch Mitglied?)


n Ihren Haushalt für das nächste Jahr haben Sie 60 Mil-
onen Euro aus der Streichung der Eigenheimzulage
ingestellt, obwohl diese überhaupt nicht beschlossen
orden ist. Was Sie vorgelegt haben, hat mit Wahrheit
nd Klarheit überhaupt nichts zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Herr Tauss, Sie sollten sich einmal darum kümmern:
s ist ein Skandal, dass aus dem Haushalt für Bildung
nd Forschung für das nächste Jahr erneut 168 Millionen
uro herausgenommen werden, um sie dem Rentenetat
uzuschlagen. Das sind die bedauerlichen Realitäten des
ildungs- und Forschungshaushalts dieser Republik.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ulrike Flach [FDP]: Da liest der Tauss lieber!)


Die Auswahl der Studierenden durch die Hochschu-
n ist zentrale Voraussetzung für ein wettbewerbliches
nd international konkurrenzfähiges Hochschulsystem.
ber sie ist nur der erste Schritt. Nötig sind weitere Re-
ormfortschritte, die wir seit langem fordern. Unser Ziel
t eine umfassende Autonomie und Freiheit der Hoch-
chulen. Dazu gehören eine größere Freiheit bei der Pro-
essorenbesoldung ebenso wie ein Wissenschaftstarif-
ertrag.


(Jörg Tauss [SPD]: Dann macht das mal!)

azu gehören auch die Entschlackung des Hochschul-
ahmengesetzes, Stiftungsuniversitäten und eine refor-
ierte Studienfinanzierung.
Wir wollen die deutschen Hochschulen im Wettbe-
erb um die besten Köpfe stark machen. Das Ausland
chläft nicht. Dort geht die Modernisierung der Hoch-
chulen für den internationalen Bildungsmarkt mit






(A) )



(B) )


Thomas Rachel

Siebenmeilenstiefeln voran. Uns läuft die Zeit davon,
um den Wissensstandort Deutschland nach vorne zu
bringen. Zeit ist die Ressource, die uns nicht mehr zur
Verfügung steht. Wie sagt doch Laotse: „Wer glaubt, am
Ziel zu sein, der geht einen Schritt zurück.“

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511803000

Das Wort hat nun die Kollegin Ute Berg, SPD-Frak-

tion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Martin Mayer [Siegertsbrunn] [CDU/ CSU])



Ute Berg (SPD):
Rede ID: ID1511803100

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Liebe Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag
für die Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir verständigen uns nämlich auf eine Neuregelung
beim Hochschulzugang und erreichen damit zweierlei:
Erstens erhalten die Hochschulen mehr Einfluss bei der
Auswahl von Studierenden und mehr Verantwortung bei
der Vergabe von Studienplätzen. Zweitens ermöglichen
wir es den bestqualifizierten Bewerberinnen und
Bewerbern, sich ihre Hochschule selbst auszusuchen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es freut mich sehr, dass in den Verhandlungen
Edelgard Bulmahns mit den Ländern dieser Lösungsweg
gefunden wurde. Da wir bekanntermaßen nicht darauf zu
warten brauchen, dass die Opposition die Bundesbil-
dungsministerin lobt, möchte ich das an dieser Stelle
ausdrücklich und mit Nachdruck tun.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulrike Flach [FDP]: Wir würden das ja gerne tun, Frau Berg!)


Herzlichen Glückwunsch zu diesem Kompromiss, Frau
Ministerin!

Mit dem vorliegenden Reformvorschlag läuten wir
eine neue Ära an den Hochschulen ein. Im Einzelnen
sieht unser Antrag für die Studienplatzvergabe in bun-
desweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Folgen-
des vor – das wurde eben schon kurz angesprochen –:
20 Prozent der Studienplätze werden an die Abiturbesten
nach ihren Ortswünschen vergeben, weitere 20 Prozent
nach Wartezeit und 60 Prozent der Studienplätze beset-
zen die Hochschulen nach dem Ergebnis eines Auswahl-
verfahrens. Wir ändern damit, wie Sie wissen, einen
Bundesratsentwurf, den wir bereits im Herbst letzten
Jahres im Plenum diskutiert haben. Darin wurden zwei
alternative Modelle – das so genannte NRW-Modell und
das Baden-Württemberg-Modell – vorgesehen, unter de-
nen die Länder eine Auswahl treffen sollten.

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(C (D Wir haben diesen Entwurf damals – ich denke, mit utem Recht – abgelehnt, weil wir mit zwei parallelen ulassungsmodellen das Verfahren erheblich verkompliiert hätten, was vor allem für die Studierenden negative uswirkungen gehabt hätte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben auch dafür plädiert, die Empfehlungen
es Wissenschaftsrates abzuwarten, die damals unmit-
elbar vor der Veröffentlichung standen. Darin wird die
rage des Hochschulzugangs nicht isoliert betrachtet,
ondern in einen größeren Zusammenhang gestellt.
Die Lösung, die wir jetzt gefunden haben, basiert auf

en Empfehlungen dieser Experten. Im Kern wird damit
olgendes erreicht: Die Hochschulen können künftig ak-
iver an der Zulassung mitwirken. Sie erhalten die Mög-
ichkeit, über Studierfähigkeitstests, Auswahlgespräche
nd gewichtete Einzelfachnoten oder Nachweise über
achbezogene Vorkenntnisse die Eignung der Bewerbe-
innen und Bewerber festzustellen. Die Fähigkeiten von
tudienbewerberinnen und -bewerbern und die Anforde-
ungen einzelner Studiengänge werden aufeinander ab-
estimmt. Die Hochschulen können die Studierenden-
uswahl dazu nutzen, ihr Profil zu schärfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum ist diese
euordnung des Hochschulzugangs so wichtig für die
ochschulen und die Studierenden? Fakt ist – darin sind
ir uns sicherlich alle einig –, dass es derzeitig beim
bergang von der Schule zur Hochschule gravierende
ängel gibt. So moniert der Wissenschaftsrat vor allem,
ass weit über die Hälfte der Studienanfängerinnen und
anfänger nicht hinreichend über Studienfach und Hoch-
chule informiert sind – das hat Herr Rachel treffend
argestellt –, dass Eignungsprofile der Studierenden
icht genügend mit den Anforderungen der Hochschulen
bgeglichen werden und dass Schulabschlussnoten nur
egrenzt vergleichbar und nicht genügend transparent im
inblick auf Leistungsniveaus sind.
Die Defizite tragen dazu bei – auch das hat Herr
achel erwähnt; er zieht nur andere Schlüsse daraus –,
ass fast ein Viertel der Studierenden an Universitäten
nd ein Fünftel der Studierenden an Fachhochschulen
hr Studium abbrechen. Auch wenn das nur ein Durch-
chnittswert ist und es fachspezifisch erhebliche Unter-
chiede gibt, wird hier doch ganz deutlich, dass offen-
ichtlich etwas schief läuft. Alarmierend ist zusätzlich
ie Tatsache, dass sich die Studierenden heute im Schnitt
rst nach knapp acht Semestern, also fast vier Jahren, ex-
atrikulieren. Das heißt, sie haben schon vier Jahre stu-
iert und beschließen dann, dass sie ihr Studium nicht zu
nde bringen können oder wollen. Das ist ineffizient.
amit werden Ressourcen vergeudet und die Studieren-
en verlieren wertvolle Jahre.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit der Neugestaltung des Hochschulzugangs wollen
ir hier Abhilfe schaffen. Das kann aber nur gelingen,
enn die jetzt geplante Reform durch weitere Maßnah-
en flankiert wird. Eine dieser Maßnahmen betrifft






(A) )



(B) )


Ute Berg

Veränderungen bei den Schulabschlussnoten. Wenn die
Abiturnote eine herausragende Rolle bei der Bewerber-
auswahl spielen soll, dann ist es natürlich ganz wichtig,
dass zum Beispiel eine Note 2,0 in Dortmund vergleich-
bar ist mit einer Note 2,0 in Halle.

Deshalb hat der Wissenschaftsrat ebenfalls gefordert
bzw. empfohlen, dass die Bundesländer ein Zentralabitur
einführen. Zum Beispiel das Bundesland NRW, aus dem
ich komme, wird ein solches aller Voraussicht nach
2006/07 durchführen. Vergleichbare Abiturleistungen
sind aber auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Schließlich
wird mit den neuen Hochschulzugangsregelungen den
Abiturbesten ein Zugriffsrecht auf den Studienplatz ihrer
Wahl gegeben. Schon deshalb ist klar, dass die Abiturno-
ten vergleichbar sein müssen. Um die Vergleichbarkeit
nicht erst am Schluss der Schullaufbahn zu gewährleis-
ten, brauchen wir auch nationale Bildungsstandards, die
für alle Schulen verbindlich sind. Es ist gut, dass wir in
diesem Bereich inzwischen eine fruchtbare Zusammen-
arbeit zwischen Bund und Ländern haben. Die bisher
entwickelten Konzepte werden zurzeit noch erweitert
und ergänzt.

In den nächsten Wochen schreiben sich wieder Zehn-
tausende Abiturientinnen und Abiturienten an den Hoch-
schulen ein. Viele von ihnen wissen nicht genau, was sie
erwartet. Die Beratungsangebote zur Studien- und Be-
rufswahl müssen daher dringend ausgebaut werden, und
zwar sowohl an den Schulen als auch bei den Agenturen
für Arbeit und vor allem an den Hochschulen selbst. Ge-
rade die Hochschulen müssen die Studienanfängerinnen
und -anfänger über die angebotenen Studiengänge um-
fassend informieren und Orientierung bieten. Sie müssen
ihnen vermitteln, was sie erwartet, und – umgekehrt –
natürlich auch prüfen, ob die Bewerberinnen und Bewer-
ber ihre Erwartungen erfüllen. Es wird aber auch not-
wendig sein, dass sich die Hochschulen selbst anstren-
gen, damit sie auch wirklich die jungen Leute
bekommen, die zu ihnen passen. Das heißt, die Hoch-
schulen werden ihr Profil künftig deutlicher ausprägen,
eigene Schwerpunkte setzen und ihre individuellen Stär-
ken entwickeln müssen. Das erleichtert es ihnen, im nati-
onalen und internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Wenn wir es letztlich schaffen, durch die Veränderung
des Hochschulzugangs die Studieneffizienz zu steigern,
die Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher zu
senken und die Profilbildung der Hochschulen zu schär-
fen, dann haben wir gemeinsam viel erreicht sowie den
Hochschulen und den Studierenden einen großen Dienst
erwiesen. Dass wir das Ganze schließlich im Konsens
– nur Frau Flach hat sich ein bisschen ausgeklinkt – über
Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg hinbekommen,
stimmt hoffnungsvoll für künftige Reformvorhaben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulrike Flach [FDP]: Konsens ist nicht immer die beste Lösung!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511803200

Das Wort hat nun die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.

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(C (D Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her en! Sehr geehrte Gäste, ich bin Abgeordnete der PDS. – er Bundesrat möchte den Hochschulen in unserem and mehr Entscheidungskompetenzen bei der Auswahl er Studierenden geben. Die Regierungsfraktionen folen weitgehend den Wünschen des Bundesrates. Frau ollegin Sowa von den Grünen hat allerdings kritische nmerkungen gemacht, denen ich mich für die PDS anchließe. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen ebenfalls agen, dass ich Ihren Vorschlag, den Länderfinanzausgleich o zu gestalten, dass auch die Ausbildungsleistungen der ochschulen berücksichtigt werden, gerade im Interesse einer Heimatstadt Berlin nur begrüßen kann. Ich denke, uch die Berliner Bundestagsabgeordnete Eichstädtohlig, die momentan hinter Frau Sowa sitzt, wird mich abei unterstützen. (Jörg Tauss [SPD]: Ich auch! – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Ich auch!)

Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1511803300

Sie auch! Das ist wunderbar, Herr Schulz.
Genug des Lobes. Die Gesetzesänderung hört sich im

rsten Augenblick sehr gut an. Wer möchte die Autonomie
er Hochschulen nicht stärken? Aber: Bereits 1998
urde das Hochschulrahmengesetz in diesem Sinne ge-
ndert. Die Hochschulen haben in der Folgezeit aller-
ings nur in Ausnahmefällen von den erweiterten Mög-
ichkeiten Gebrauch gemacht. Warum also diese erneute
eränderung? Der Pferdefuß steht im Gesetzentwurf un-
er Punkt D. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

Das Gesetz führt bei den Hochschulen zu einem ad-
ministrativen Mehraufwand … Dieser Mehrauf-
wand ist von den Hochschulen zu tragen.

amit ist der Ball wieder zurück an die Bundesländer
espielt, die offensichtlich nicht genügend Geld für die
ochschulen bereitstellen oder bereitstellen können, da-
it das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden kann.
Ich finde – das ergibt sich auch aus der Debatte –,
an sollte nicht verschweigen, dass hinter diesem Ge-
etz etwas anderes steckt. Dem CDU-dominierten Bun-
esrat ist das ganze Hochschulrahmengesetz ein Dorn im
uge, insbesondere das Verbot von Studiengebühren.
uch der Kollege Rachel von der CDU hat sich in der
eutigen Debatte wieder deutlich für Studiengebühren
usgesprochen. Das Hochschulrahmengesetz soll also
it allen Mitteln sturmreif geschossen werden und die
undesregierung schaut nur betroffen zu.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Was ist denn das für eine militaristische Sprache? Unglaublich! Kriegstreiber! – Gegenruf des Abg. Thomas Rachel [CDU/ CSU]: „Kriegstreiber“ hat er gesagt! Ordnungsruf!)


Die CDU und leider auch Teile der SPD wollen Studi-
ngebühren und haben dafür auch starke Verbündete,
ie die Hochschulrektorenkonferenz, die sich ebenfalls
ür diese Gebühren ausgesprochen hat. Mich wundert es
berhaupt nicht, dass die Rektorenkonferenz gern Geld
on den Studierenden haben möchte. Aber im Gegenzug






(A) )



(B) )


Dr. Gesine Lötzsch

sollte auch die Frage erlaubt sein, was die Rektorenkon-
ferenz selbst eigentlich anbietet. Warum schlägt sie nicht
offensiv vor, die Qualität der Lehre zu stärken oder die
Anzahl der Vorlesungsstunden im Monat um eine oder
zwei zu erhöhen?

Es hat sich eine unheilige Allianz für Studiengebüh-
ren gebildet, die vor allem von der „Initiative Neue Sozi-
ale Marktwirtschaft“ getragen wird, in der sich auch
Herr Glotz und Herr Wend von der SPD gern tummeln.

Wir, die PDS, wenden uns gegen die mächtige Lobby
der Studiengebührenbefürworter.


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Wir unterstützen ausdrücklich die Position der Ministe-
rin Bulmahn in der Frage des Verbots von Studiengebüh-
ren.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Die wackelt auch schon!)


Wir lehnen den Gesetzentwurf des Bundesrates und die
Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, weil die vor-
geschlagenen Änderungen kein Problem der Hochschu-
len und der Studierenden lösen. Wir lehnen ihn vor allem
ab, weil er ein durchschaubares Manöver des CDU-do-
minierten Bundesrates ist, um das Hochschulrahmenge-
setz insgesamt infrage zu stellen. Ein solches Vorgehen
halten wir für falsch.


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511803400

Nächste Rednerin ist die Kollegin Marion Seib, CDU/

CSU-Fraktion.


Marion Seib (CSU):
Rede ID: ID1511803500

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und

Kollegen! Deutschlands Massenuniversitäten sind zum
Sanierungsfall geworden. Die deutsche Hochschulland-
schaft braucht dringend Reformen. Sogar die SPD als
traditionelle Schutzmacht der ZVS


(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Staatsvertrag, Frau Kollegin!)


sperrt sich deshalb nicht mehr vehement gegen das
Auswahlrecht der Hochschulen. Auch Frau Bulmahn
möchte nicht mehr an der Behörde festhalten, die sich
als Organisation zur Kinderlandverschickung entwickelt
hat. Für eine der wichtigsten Reformen, nämlich die
Stärkung der Selbstauswahl, wird der Weg nun endlich
freigemacht. Die Reform der Studienplatzvergabe ist ein
begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung; aber
sie ist eben nur ein Schritt.

Allerdings möchte ich, an die Adresse der Regierung
gerichtet, nicht unerwähnt lassen, dass ich mir eine fle-
xiblere als die starre Quotierung von 60 Prozent ge-
wünscht hätte. Studenten auszuwählen ist ein durchaus
mühseliges Geschäft. Es kostet die Professoren an
US-Hochschulen und auch an den Privatunis hierzulande
einige Wochen im Jahr. Deshalb schrecken immer noch
viele Hochschulen davor zurück. 87 Prozent der Fakultä-

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(C (D n nutzen ihr Auswahlrecht bisher nicht. Sie hatten ja uch nicht die notwendige Freiheit hierzu. Ich bin jedoch sicher, dass diese Entscheidungen ünftig in der vorlesungsfreien Zeit freiheitlicher getrofen werden können. Schließlich zahlt sich die eigene uswahl durch eine größere Motivation und ein klares ild über die Eignung der Studenten aus. Genauso nsinnig wie die bürokratische ZVS-Auswahl von Mediinstudenten ist das Laisser-faire in den nicht zulasungsbeschränkten Fächern. Jedes Jahr sitzen Zehntauende Studenten in überfüllten Hörsälen und prügeln ich um Seminarplätze, nur um später festzustellen, dass ie sich doch nicht für das Fach interessieren oder dass s ihnen zu schwierig ist. Jeder Vierte der knapp 2 Milionen Studenten schließt sein Studium nicht ab. Laut eier Studie, die vom Bundesbildungsministerium in Aufag gegeben wurde, wissen 16 Prozent der Abbrecher icht, wofür sie eigentlich pauken; sie sind demotiviert. ndere haben die Leistungsanforderungen unterschätzt. ies ist eine wahnsinnige Vergeudung, einmal von teuergeld und zum anderen – das ist das noch Schlimere dabei – von Lebenszeit. Dies können und wollen ir uns nicht mehr leisten. Ich bin sicher, dass Studierende ihre Auswahlent cheidung bewusster und auch verantwortungsvoller effen, wenn sie selbst bestimmen können, an welcher ochschule sie studieren. Wer die Studierenden im Rahen eines gezielten Auswahlverfahrens kennen lernt nd ihre Motive einstuft, schafft es sicherlich auch, die ohe Abbrecherquote zu senken. Auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt gewinnt die assgenauigkeit immer größere Bedeutung. Nur wer ich mit dem, was er beruflich tut, wirklich wohl fühlt, ird wirklich gut sein und auch andere von seinen Quatäten überzeugen können. Wer sich die besten Köpfe sichern will, muss genau insehen. Ein hochschulbezogenes Auswahlverfahren ird den Wettbewerb zwischen den Universitäten stären. as bedeutet aber auch: Die Unis müssen sich anstrenen und so überzeugend sein, dass sich hochkarätige Beerber, die sich meist auch woanders beworben haben, ür sie entscheiden. Die besten Studenten gehen nämlich orthin, wo die besten Professoren sind; diese profitieren ann wiederum vom Nachwuchs. Es wird also ein sich elbst verstärkendes System gestaltet. Ein Beispiel hierfür ist das bayerische Elitenetzwerk. (Jörg Tauss [SPD]: Ein ganz schlechtes Beispiel! Zulasten der Breite!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


niversitäten, die Elitestudiengänge anbieten, stehen in
er besonderen Pflicht, ein entsprechend anspruchsvol-
s und auch nach internationalem Maßstab exzellentes
ehrangebot neu zu konzipieren und mit einer hohen Be-
euungsintensität fortlaufend anzubieten.
Nur wenn die Hochschulen das Recht haben, ihre Stu-

enten selbst auszuwählen, können und müssen sie die






(A) )



(B) )


Marion Seib

Verantwortung für den Studienerfolg übernehmen.
Die Verantwortung der Professoren endet keinesfalls mit
der Auswahl ihrer Studenten. Vielmehr entsteht durch
das Auswahlrecht die Verpflichtung, die von ihnen aus-
gesuchten Studenten auch bestmöglich zu fördern.

Die Verpflichtung der Hochschulen beginnt aber be-
reits im Vorfeld der Auswahl, nämlich bei der Studien-
beratung. Auch an dieser Stelle sind entscheidende Ver-
besserungen notwendig. Nur beste Beratung ermöglicht
es angehenden Studenten, die für sie interessantesten
Studienangebote zu ermitteln. Die Studienberatung er-
hält hierdurch eine gänzlich neue Bedeutung.

Die Umsetzung der Entscheidung, die wir heute tref-
fen, die von den Ländern gemeinsam initiiert worden ist
und von diesen mitgetragen wird, ist ein Schritt vorwärts
zur Autonomie der Hochschulen und zur Verbesse-
rung der Lehrsituation an den Hochschulen. Unser
Ziel bleibt jedoch die komplette Abschaffung einer Quo-
tierung und der ZVS in ihrer derzeitigen Form. Dies ist
ein zielführender Weg zu einem wettbewerbsfähigen und
effizienten Hochschulsystem.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Zudem kann die Neuordnung des Hochschulzugangs al-
lein eine umfassende Reform des Hochschulrahmenge-
setzes nicht ersetzen. Diese bleibt weiterhin notwendig.
Daran werden wir arbeiten.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511803600

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der

Kollege Swen Schulz, SPD-Fraktion.

Swen Schulz (SPD):
Rede ID: ID1511803700

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei einigen Rede-
beiträgen der Opposition zu dieser Debatte kam es mir
etwa so vor wie bei der Zuwanderungsdebatte vorhin:


(Jörg Tauss [SPD]: Ja! – Zuruf von der CDU/ CSU: Da haben Sie aber schlecht zugehört!)


Alle sind sich im Grunde einig; man hat einen Kompro-
miss vereinbart, aber ein paar müssen hier ein parteipoli-
tisches Theater aufführen. – Schade eigentlich!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ulrike Flach [FDP]: Aber wenn es nicht reicht, Herr Schulz?)


Aber nun zum Thema: Mit diesem Gesetz erhalten die
Hochschulen Möglichkeiten, sich ihre Studierenden aus-
zusuchen. Das ist die eine Seite.

Ich möchte vor allem betonen, welche Vorteile die
neuen Regelungen für die Studierenden haben. Zum ei-
nen erhalten sie mehr Wahlfreiheit und zum anderen be-
kommt beim Hochschulzugang die Eignung für das
Wunschstudium im Verhältnis zur Abiturdurchschnitts-
note ein stärkeres Gewicht.

Um diesen Vorteil einmal zu verdeutlichen, will ich
hier im Hohen Hause ein Geständnis machen. Ich war

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(C (D in eher schlampiger Schüler. Damals in der Schule war leiß nicht so unbedingt meine Sache. Mein Abitur war ementsprechend durchschnittlich. Aber eines wusste ch ganz genau: Ich möchte Politikwissenschaften stuieren. Ich war gesellschaftspolitisch engagiert und bin ereits als 18-Jähriger in die SPD eingetreten – eine herorragende Entscheidung übrigens. (Beifall bei der SPD – Renate Blank [CDU/ CSU]: Das war der Fehler!)


olitik war meine Leidenschaft, da wollte ich mehr wis-
en.
An der FU Berlin konnte ich ohne Wartezeit direkt

ach dem Abitur studieren; ich hatte somit das Glück,
ass mein Wunschstudiengang nicht zulassungsbe-
chränkt war, sonst hätte ich ihn nicht belegen können.
chließlich habe ich das Studium erfolgreich absolviert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

arum sollten auch meine bescheidenen Schulleis-
ungen mich am Politologiestudium hindern? Es ist auch
ar nicht einzusehen, warum die gemittelten Schulleis-
ungen einziges Kriterium der Studiereignung für unter-
chiedliche Fächer sein sollen. Wir wissen von der Un-
ergleichbarkeit der Noten sogar innerhalb einer Schule
der auch im Verhältnis zu den Bewerbern mit berufli-
her Bildung. Wo bleibt da die Chancengerechtigkeit?
ntersuchungen zeigen, dass es einen statistischen Zu-
ammenhang zwischen Abiturdurchschnitt und Studien-
rfolg gibt. Die Schulleistungen sind damit ein wichti-
er, aber eben nicht der einzige und schon gar nicht im-
er der ausschlaggebende Prognosefaktor für den späte-
en Erfolg an der Hochschule.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD] – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Da klatscht nur einer!)


Mit diesem Gesetz wird es den Hochschulen ermög-
cht, 60 Prozent der Studienplätze selbst in einem
uswahlverfahren zu vergeben; daneben gilt weiterhin
ie Vergabequote von 20 Prozent der Studienplätze an
biturbeste und von 20 Prozent nach Wartezeit. In die-
em Verfahren können neben der Durchschnittsnote wei-
ere Kriterien angesetzt werden, nämlich stärkere
ewichtung von Einzelnoten des Schulabschlusses, Er-
ebnisse eines Tests, Ergebnisse eines Auswahlge-
prächs, Art der Berufsausbildung und außerschulische
ktivitäten. Das ist eine Chance für die Hochschulen,
ber eben auch und gerade für die Studierenden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


enn auf diese Weise können auch diejenigen zum Zuge
ommen, die wie ich nicht so gute Noten haben, aber für
in bestimmtes Studium qualifiziert und motiviert sind.
as ist eine wirklich sehr gute Nachricht, insbesondere
ür diejenigen, die sich lange Wartezeiten schlicht nicht
eisten können.


(Ulrike Flach [FDP]: Es sind nur zu wenige, die es tun dürfen!)


s ist ein Baustein dazu, dass alle ihren Fähigkeiten ent-
prechend Bildungschancen erhalten.






(A) )



(B) )


Swen Schulz (Spandau)


Beim Hochschulzugang wird das Abitur weiterhin

eine maßgebliche Rolle spielen. Das ist wichtig, um
nicht gewissermaßen einer vollkommenen Freihändig-
keit der Auswahlentscheidungen Raum zu geben. Die
Schule soll ja schließlich nicht entwertet werden. Der
neue Weg, den wir jetzt einschlagen, gibt den Hochschu-
len ergänzend die nötige Freiheit, das eigene Profil zu
schärfen, formuliert aber zum Schutz der Schulabgänger
notwendige Rahmenbedingungen; daher auch die Quote
nach Wartezeit. Wenn Schulabsolventen mit Hochschul-
reife nicht die Möglichkeit zum Studium erhalten wür-
den, weil sie weder zu den Abiturbesten gehören noch
von den Hochschulen ausgewählt werden, würden wir
vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen.


(Jörg Tauss [SPD]: Ja! Herr Rachel, haben Sie gut zugehört?)


Wer die Hochschulreife erlangt hat, hat ein Recht auf
das Hochschulstudium. Wir wenden uns gegen alle Ver-
suche, Menschen von Bildungsangeboten auszuschlie-
ßen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dem Auswahlgespräch sollte eine besondere Bedeu-
tung zukommen, weil es in der Kombination mit einer
verbesserten Beratung zu passgenauen Entscheidungen
der Studierenden beitragen kann – das Fach und den Stu-
dienort betreffend. Beratung und Qualifikationsfeststel-
lung sind geeignet, die sehr hohe Studienabbrecherquote
in Deutschland zu reduzieren.


(Ulrike Flach [FDP]: Glauben Sie denn nicht, dass die Unis das alleine entscheiden sollten?)


Wir wollen den Studierenden nicht nur alle Möglichkei-
ten eröffnen, sondern ihnen auch helfen, die richtige Ent-
scheidung zu fällen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Studierende, die durch ein Auswahlverfahren gegan-
gen sind, sind Untersuchungen zufolge besonders moti-
viert und identifizieren sich mit ihrer Hochschule –
übrigens auch umgekehrt die Hochschulen mit ihren
Studierenden. Es hat sich gezeigt, dass die Kombination
von Abiturdurchschnitt, Studierfähigkeitstes ts und
strukturierten Auswahlgesprächen dazu führt, dass bis
zu 95 Prozent der Studenten ihr Studium innerhalb der
Regelstudienzeit erfolgreich absolvieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine so gute
Sache darf auch etwas kosten. Die Hochschulen werden
einen entsprechenden Aufwand treiben müssen und wol-
len. Sie sollten von den Ländern in die Lage versetzt
werden, die in dem neuen System der Hochschulzulas-
sung liegenden Chancen auch tatsächlich zu ergreifen


(Jörg Tauss [SPD]: Da sind wir einmal gespannt!)


und die Zulassungsverfahren valide und verlässlich aus-
zugestalten. Wir müssen verhindern, dass die Hochschu-
len die Auswahl entweder nicht sorgfältig genug gestal-
ten oder die nötigen Ressourcen von der Lehre abziehen.

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(C (D ie Hochschulen dürfen hier nicht alleine gelassen weren, sondern müssen Unterstützung erhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulrike Flach [FDP]: Die können das doch alleine machen!)


Es bleibt festzustellen: Der Willensbildungsprozess in
ieser Frage ist ein Beispiel für das gelungene Zusam-
enwirken von Gesellschaft, Wissenschaft und Politik.
ir reden so viel über Politikverdrossenheit, Blockaden
nd Verflechtungsfallen, da sollten wir auch einmal sol-
he positiven Beispiele der erfolgreichen Zusammenar-
eit selbstbewusst hochhalten.
Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511803800

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
urf des Bundesrates zur Änderung des Hochschulrah-
engesetzes auf Drucksache 15/1498. Der Ausschuss
ür Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
mpfiehlt auf Drucksache 15/3475, den Gesetzentwurf
n der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt mir
ine schriftliche Erklärung zur Abstimmung der Kolle-
en Katherina Reiche, Thomas Rachel und zahlreicher
nderer Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion vor, der
ich auch der amtierende Präsident anschließt. Ich ver-
ute, Herr Tauss, dass Sie nicht darauf bestehen, dass
iese Erklärung vorgelesen wird,


(Jörg Tauss [SPD]: Das wäre doch mal interessant!)


chon gar nicht, wenn das von Ihrer Redezeit abgezogen
erden müsste.
Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-

timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt da-
egen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist der
esetzentwurf bei Enthaltung der FDP-Fraktion in zwei-
er Beratung angenommen.
Wir kommen zur

dritten Beratung
nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
ann ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit bei Ent-
altung der FDP-Fraktion und zwei Gegenstimmen der
raktionslosen Abgeordneten angenommen.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war aber eine kräftige Enthaltung!)


Herr Kollege Küster, ich bitte um Nachsicht, dass ich
er Versuchung widerstehen möchte, vonseiten des Prä-
idiums zu kommentieren, in welchen Fällen es sich um
ine kräftige und in welchen es sich um eine schwache
nthaltung gehandelt haben könnte.






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Norbert Lammert


(Ulrike Flach [FDP]: In diesem Fall war es eine sehr kräftige!)

Ich vermute nämlich, dass, sobald wir das einführen, re-
gelmäßig die Parlamentarischen Geschäftsführer hier
oben stehen und sich über diese fälschliche Kommentie-
rung beklagen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über einen Ent-
schließungsantrag der Fraktion der FDP auf Druck-
sache 15/3476 – im Zweifelsfall, Herr Küster, ein starker
Entschließungsantrag. Wer stimmt für diesen Entschlie-
ßungsantrag? –


(Ulrike Flach [FDP]: Das ist eine starke Zustimmung!)


– Das wird aber nicht reichen, fürchte ich. – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsan-
trag ist abgelehnt.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 12 a bis 12 d
sowie den Zusatzpunkt 3 auf:
12 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk

Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus
W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
LKW-Mauteinführung zügig voranbringen
– Drucksache 15/3314 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Haushaltsausschuss

b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer

(Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordne-

ter und der Fraktion der CDU/CSU
Verkehrssicherheit für Kinder
– Drucksachen 15/1828, 15/2942 –

c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften
Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenaus-
baugesetzes
– Drucksachen 15/1657, 15/1803 –

(Erste Beratung 72. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

(14. Ausschuss)

– Drucksache 15/3412 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Weis (Stendal)

Renate Blank
Peter Hettlich
Horst Friedrich (Bayreuth)


d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten

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(C (D Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes – Drucksachen 15/1656, 15/1804 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bauund Wohnungswesen – Drucksache 15/3382 – Berichterstattung: Abgeordnete Karin Rehbock-Zureich Eduard Lintner Albert Schmidt Horst Friedrich P 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Friedrich Joachim Günther ter und der Fraktion der FDP Kurskorrektur bei Verkehrsinvestitionen – Finanzierung des Bundesverkehrswegeplans 2015 sicherstellen – Drucksache 15/3470 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bauund Wohnungswesen Haushaltsausschuss Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ändeung des Fernstraßenausbaugesetzes liegt ein Entschlieungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Die Geschäftsordnung schließt nicht aus, dass an der eratung dieser Anträge auch Bildungspolitiker teilnehen. So sie das nicht können oder wollen, wäre es chön, wenn der Schichtwechsel möglichst geräuschlos ealisiert werden könnte. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Dazu höre ich einen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für ie Bundesregierung Herr Bundesminister Dr. Stolpe. Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verehr, Bauund Wohnungswesen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Herr Präsident, ich bedanke mich sehr für Ihre wischenbemerkung in Richtung der Bildungspolitiker; enn Verkehrspolitik ist nun wirklich keine Nebensache, ondern geht alle an. Das wird spätestens dann deutlich, enn man sieht, wie stark das Interesse bei Diskussioen über Ortsumgehungen ist. Tatsächlich geht es bei Verkehrspolitik um die Enticklung und Stärkung unserer Wirtschaft, es geht um rbeitsplätze und Innovationen als Zukunftshilfe. etztlich – nach meiner Überzeugung vor allem – geht s dabei um die Menschen, um ihre Mobilität, um ihre Bundesminister Dr. h. c. Manfred Stolpe Chancen und – nicht zu vergessen – um ihre Sicherheit im Verkehr. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Erste Beratung 72. Sitzung)


(14. Ausschuss)


(Unruhe)


(Beifall bei der SPD)





(A) )


(B) )


Die Verkehrswege – ihr Erhalt und ihr Ausbau – sind
die Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgaben.
Verkehrswegebau ist eine langfristige Aufgabe: Projekte
müssen vorbereitet werden, es muss geplant werden, nö-
tige Verfahren müssen begonnen und durchgeführt wer-
den und es muss ein Ausgleich zwischen ökonomi-
schen und ökologischen Interessen stattfinden, was ja
nicht selten spannend ist. Dabei müssen Prioritäten ge-
setzt werden.

Kurz und knapp gesagt: Ein Bundesverkehrswege-
plan ist wirklich nötig. Man kann nicht einfach drauflos-
laufen, sondern muss wissen, wohin die Reise gehen
soll. Der Bundesverkehrswegeplan wurde in einem, wie
wir glauben, sehr transparenten Verfahren aufgestellt.
Sie erinnern sich: Das war auch schon bei einem Vorent-
wurf der Referenten der Fall; wir haben nicht Verstecken
gespielt, sondern alle eingeladen, sich dazu zu äußern.
Verbände und Kommunen quer durch Deutschland, nicht
zuletzt die Abgeordneten, aber auch die Länder haben
sich dazu äußern können.

Ich will die Gelegenheit nutzen, allen herzlich zu dan-
ken, die daran konstruktiv mitgearbeitet haben. Erlauben
Sie mir, dass ich ganz besonders dem Parlamentarischen
Staatssekretär Achim Großmann für seine Arbeit danke.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU] und des Abg. Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP])


Es ist so wie meistens im Leben: Auf den Pferden reiten
nachher andere. Er aber ist der Motor des ganzen Ge-
schäftes gewesen. Ein herzliches Dankeschön auch für
seine Geduld! Ich glaube, man muss Rheinländer sein,
um dieses Vorhaben zwischen den Reihen voranzubrin-
gen. Wir haben es geschafft – viele im Parlament haben
dazu beigetragen –: Der Bundesverkehrswegeplan ist in-
zwischen aufgestellt und es liegen Ausbaugesetze zur
Beratung und zur Entscheidung vor.

Mit diesen Gesetzen können wir die Grundlage für
die weitere Arbeit schaffen. Quer durch Deutschland fra-
gen uns die Verantwortlichen von Regionen und Städten,
die Unternehmer und Investoren sowie Bürgerinnen und
Bürger, wie es weitergeht. Sie können an den Gesetzen
erkennen, was das Parlament will, was die Regierung
will und was die Ziele sind. Das eröffnet – das wissen
Sie aus vielen Debatten – Möglichkeiten für neue Ent-
wicklungen und setzt nicht selten Investitionen in Gang.
Wenn man weiß, dass eine Strecke gebaut wird, dann
denkt man sehr viel positiver über Investitionen an dem
betreffenden Standort als vorher.

Es besteht die Chance, Ortsumgehungen zu bauen.
Wir können den Innenstädten helfen, indem wir dafür
sorgen, dass sie revitalisiert werden. Geplagte Anwohne-
rinnen und Anwohner werden sich über die ersehnte Ver-
kehrsentlastung freuen. Aus meiner 20-monatigen Er-

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(C (D ahrung darf ich aber sagen, dass es immer wieder aufs eue überraschend ist, welche Streitigkeiten sich ergeen können. Der Streit um die Frage, ob die Ortsumgeung südlich oder nördlich verlaufen soll, ist oftmals ein ntscheidungshindernis. Von unserer Seite ist die Freieit der Entscheidung gegeben. Wir haben vor allen Dingen die Möglichkeit, Gewer egebiete anzuschließen, sie leichter erreichbar zu mahen sowie Betriebsansiedlungen und Betriebserweiteungen in Angriff zu nehmen. Am Ende wird der Erfolg n der Zahl der neu entstandenen Arbeitsplätze und an er Anzahl der Bauaufträge ablesbar sein. Der Satz, dass Milliarde Euro an Investitionen in die Verkehrsinfratruktur 25 000 Arbeitsplätze schafft oder sichert, bleibt ichtig. Wer sonst als wir, die wir oft gut und manchmal ontrovers diskutieren, kann das von seinem Ressort zw. Arbeitsgebiet sagen? Man muss allerdings anmerken, dass die Ausbauge etze wahrlich keine Einkaufsliste sind. Ich möchte alle erzlich bitten, nicht so zu tun, als ob wir jetzt alle Maßahmen sofort in Angriff nehmen und eins zu eins umetzen könnten. Wir haben eine Prognose, die bis 2015 eicht, zugrunde gelegt. Wir haben dabei nicht knapp geechnet. In diesem Zusammenhang möchte ich den Beriff „Reserve“ bewusst vermeiden. Wir haben uns aber orgfältig mit den vorliegenden Zahlen auseinander geetzt. Es besteht die realistische Möglichkeit, das, was in iesem Plan enthalten ist und was für dringend notwenig gehalten wird, Schritt für Schritt umzusetzen. Die Kollegen auf der rechten Seite werden sicherlich ragen – ich bin ganz sicher, dass das noch kommen ird –: Was nutzt der Plan und was nutzen die Ausbauesetze, wenn das Geld noch nicht vollständig vorhanen ist? (Beifall des Abg. Eduard Lintner [CDU/ CSU] – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Nehmen Sie meine Rede nicht vorweg, Herr Minister!)


(Beifall bei der SPD)


tolpe, wo hast du das Geld? Zeig uns die Euros, damit
ir glauben können, dass es gemacht wird! Bedenken
ie aber, dass in Gesetzen beschlossene notwendige In-
estitionen Realität schaffen.


(Beifall des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD])

as hat Gewicht in Finanzverhandlungen.
Jeder hier im Saal weiß, dass wir nach der Definition

on Subventionen vom 19. Dezember des vorigen Jah-
es – damals wurde die unglückliche Entscheidung ge-
roffen, Verkehrswegeinfrastrukturmaßnahmen als Sub-
entionen einzustufen – mit dramatischen Kürzungen zu
echnen hatten. Nach der Aufstellung des Haushaltes für
005, die vor wenigen Tagen erfolgt ist, ist unser Ressort
m 1 Milliarde Euro besser gestellt worden.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Uwe Küster [SPD]: Gut gekämpft! Gut gebrüllt, Löwe!)







(A) )



(B) )


Bundesminister Dr. h. c. Manfred Stolpe

Dazu haben natürlich die deutlichen Reden an dieser
Stelle und nicht zuletzt die deutlichen Erklärungen aus
dem Lande zu der Notwendigkeit von Verkehrsbauten
beigetragen.

Wir können nun im Jahre 2005 zum Glück nicht nur
den Bestand sichern oder gar nur etwas ausflicken, son-
dern auch dringende Vorhaben neu beginnen, können
Aufträge auf der Grundlage des Bundesverkehrswege-
plans auslösen. Das ist dabei ein entscheidender Punkt.

Die Moral von der Geschichte heißt für mich: Die
Dringlichkeit überzeugt, wenn sie die Beschlussform des
Parlaments erhält, noch viel mehr. Sogar Haushälter
können darüber nachdenken, was dann die Prioritäten
sind, und sich entsprechend entscheiden. Wir brauchen
also die Beschlussfassung. Deshalb bitte ich Sie, trotz al-
lem, was in der Debatte sicherlich noch vorgetragen
wird, nicht zu sagen, das sei nur Makulatur, sondern mit-
zuhelfen, dass wir die notwendigen Beschlüsse bekom-
men, und in den folgenden Monaten dazu beizutragen,
dass wir den Rücken in der Finanzdebatte frei haben.

Uns hilft schlicht gesagt nicht ein Lamento über noch
fehlende Summen, sondern uns hilft ein klarer Gesetzes-
auftrag für Straße und Schiene. Auch für die weiteren
parlamentarischen Beratungen des Haushalts 2005
brauchen wir natürlich dringend Ihre Unterstützung. Am
besten wäre es, wenn Sie mithelfen würden, die unglück-
selige Definition von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen
als Subventionen rückgängig zu machen.


(Beifall bei der SPD)

Der schönste Beschluss wäre eine Revision dessen, was
am 19. Dezember im Blick auf Verkehrswege entschie-
den worden ist. Dann könnten wir noch ein bisschen
mehr schaffen als das, was jetzt dringend erforderlich ist.

Verkehrspolitik ist mehr als Infrastrukturbau. Wir ge-
hen hierbei auch neue Wege, und zwar insbesondere be-
züglich der gerechten Anlastung der Wegekosten im
Güterverkehr. Bei LKW wollen wir die Umstellung
von der Steuerfinanzierung hin zur Nutzerfinanzierung
über die Gebühren erreichen. Wir haben ja eine Phase
von acht Monaten hinter uns, in der ich beinahe schon
den Beinamen Maut erhalten habe. Inzwischen haben
wir eine verbesserte Vertragsgrundlage. Auf der anderen
Seite gibt es ein Management, das sich intensiv bemüht,
zu einem Ergebnis zu kommen. Ich bin sehr dankbar da-
für, dass ich unlängst im Ausschuss darüber berichten
konnte und dass dort auch die Vertreter der Unternehmen
in verlässlicher Weise über den Stand berichtet haben.

Wir haben eine solide Rechtsgrundlage und es gibt
ein hartes Controlling, bei dem wir ganz dicht dabei blei-
ben. Es ist also davon auszugehen, dass das Ziel der
Übung zu erreichen ist. Ab 1. Januar werden dann end-
lich die Kassen in der Größenordnung klingeln, wie wir
es erreichen wollen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Mit unserer Verkehrspolitik zielen wir auf den Stand-
ort Deutschland als Ganzes. Wir konzentrieren uns in-
soweit auf Innovation, Wirtschaftskraft und Wachstum.

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(C (D azu zählen eine leistungsfähige Verkehrswirtschaft und ine innovative Technologiepolitik. Unsere Verkehrsirtschaft in Deutschland hat immense Potenziale. Sie st dynamisch, sie ist wettbewerbsfähig und sie arbeitet n den logistischen Fragen der Zukunft. In Deutschland ibt es – viele von Ihnen, meine Damen und Herren, haen das selbst ergründet – hervorragende Logistiker. Sie utzen den zentraleuropäischen Standort in immer stärerem Maße, und zwar auch gerade nach dem 1. Mai. ie haben einen Vorlauf im kombinierten Verkehr, sie aben inzwischen große Erfahrung im Einsatz neuer ommunikationstechniken sammeln können und sie ind als Dienstleister im hohen Maße auch grenzüberchreitend tätig. Darauf können wir stolz sein. Wir müsen das aber auch unterstützen. Wir wollen sowohl im ereich der Technologie als auch durch das Vorhalten er Verkehrswege die Bedingungen dafür schaffen, dass iese Möglichkeiten der Wirtschaft in Deutschland weierhin genutzt werden können. Technologiepolitik im Bereich Verkehr ist auch ak ive Gestaltung der Zukunft. Auf diesem Feld entscheien wir über unsere Chancen, die Maßstäbe der Mobiliät im 21. Jahrhundert mitzubestimmen. Daher begrüße ch die zwischen den Vereinigten Staaten und der Euroäischen Union erzielte Einigung über das europäische atellitennavigationssystem Galileo. Auch wir haben en Kampf miterlebt und mit erlitten, der nötig war, um ns zunächst einmal innerhalb der Europäischen Union urchzusetzen, auch mit der wirtschaftlichen Führerchaft von deutscher Seite aus, mit den Standorten in eutschland, und dann schließlich in den Verhandlungen it den Vereinigten Staaten, um zu erreichen, dass das in gleichberechtigtes System neben GPS ist. Das ist inwischen geklärt. Das war der wichtigste Erfolg des ipfels zwischen den Vereinigten Staaten und der Euroäischen Union vor wenigen Tagen in Dublin. Das ist ine gute Entwicklung, die uns allerdings auch darin estätigen muss, dass wir auch im Bereich der Verkehrsechnologie als eines wichtigen Hebels der Industrieolitik dranbleiben müssen. Wir können damit Marktotenziale erschließen. Sie werden sich an die indrucksvollen Reden von heute Vormittag erinnern. nsere Orientierung sollte sein, die Nase vorne zu haben nd nicht das nachzubauen, was schon immer gebaut orden ist, sondern Entwicklungen voranzubringen, die ann auch weltweit Akzente setzen können und der deutchen Wirtschaft voranhelfen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deutschland erbringt mit der Qualität seiner Infra-
truktur und mit der Leistungskraft seiner Verkehrswirt-
chaft einen gewichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfä-
igkeit auch des Standortes Europa.
Wir alle sind geneigt, unsere eigenen Probleme zu se-

en, aufzuzählen und dann gelegentlich ein bisschen
raurig in die Welt zu schauen. Es macht aber richtig
reude, zu erleben, wie Deutschland im Bereich der Ver-
ehrspolitik und der Verkehrsinfrastruktur von außen ge-
ehen wird. Wir sind für viele in den unterschiedlichsten






(A) )



(B) )


Bundesminister Dr. h. c. Manfred Stolpe

Bereichen, die wir in der Verkehrspolitik haben, ein Vor-
bild.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Na ja! – Zuruf der Abg. Birgit Homburger [FDP])


– Selbst die viel geschmähte Deutsche Bahn ist in
Europa zumindest die zweitbeste.

Wir werden dazu beitragen müssen, dass sich diese
Entwicklung weiter gut gestalten lässt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511803900

Herr Minister, Sie bedenken bitte die Anrechnung Ih-

rer Redezeit auf das Kontingent Ihrer Fraktion.

Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen:

Herr Präsident, ich bin schon ganz nervös. Aber ich
will noch meinen Schlusssegen halten, wenn Sie mir
dies erlauben.

Mir liegt sehr daran, zum Ausdruck zu bringen, wie
sehr wir mit öffentlichen und privaten Investitionen vo-
rankommen müssen. Wir werden deshalb die Public
Private Partnership deutlich auszubauen haben und in
diesem Zusammenhang unsere Netze und Verbindungen
mit den Nachbarn, die wir in Mittel- und Osteuropa ha-
ben, erweitern. Darin liegen wirklich große Chancen für
die Entwicklung der Verkehrswirtschaft in Deutschland.

Dies sind die Aufgaben, die vor uns liegen. Der Bun-
desverkehrswegeplan und die vorliegenden Ausbauge-
setze sind mit eine Grundlage dafür. Vor diesem Hinter-
grund bitte ich Sie herzlich, uns zu unterstützen und
mitzuhelfen, dass wir die Verkehrspolitik in Deutschland
offensiv weiterführen können. Es ist zum Nutzen des
Landes.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511804000

Nun erhält der Kollege Eduard Oswald das Wort, so-

weit ihm der Bundesminister nicht tatsächlich seine
Rede vorweggenommen hat. Aber das wird er ja sicher
jetzt klarstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1511804100

Nein, Herr Präsident, keine Angst; er hat sie nicht

vorweggenommen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Mit den von der Koalition vorgelegten
Ausbaugesetzen haben die Bundesregierung und die Ko-
alition ihre Chancen nicht genutzt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von der SPD: Oh!)


Im Frühjahr 2002 haben Sie die Mobilitätsoffensive auf
den Weg gebracht. Dort heißt es: Um Mobilität gewähr-
leisten zu können, muss eine leistungsfähige Verkehrsin-

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(C (D rastruktur bereitgestellt werden. Ich frage mich: Warum un Sie es dann nicht? (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist die Frage!)


arum sorgen Sie nicht für die notwendigen Rahmenbe-
ingungen? Warum schaffen Sie nicht die Voraussetzun-
en zur Sicherung der Mobilität?


(Eduard Lintner [CDU/CSU]: Weil sie es nicht können!)


eine Damen und Herren, rot-grüner Verkehrspolitik ist
ie Handlungsfähigkeit abhanden gekommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Im Bundesverkehrswegeplan, den Sie im letzten Jahr

orgelegt haben, wird ein Wachstum der Verkehrsnach-
rage von 64 Prozent bei Gütern und 21 Prozent bei Per-
onen skizziert. Welche Konsequenz haben Sie daraus
ezogen? Genau darauf hätten Sie doch Ihre Ausbauge-
etze bezüglich Schiene und Straße ausrichten sollen. Ihr
rundfehler ist es, dass Sie sich bei diesen Gesetzen
icht am festgestellten Bedarf, sondern an einem viel zu
ngen Finanzrahmen orientiert haben. Das ist das Pro-
lem.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Gebot der Ehrlichkeit! – Weitere Zurufe von der SPD)


Zunächst das Mautdebakel und dann noch das unseri-
se Verfahren im Hinblick auf die nicht vorhandenen
innahmen!


(Zuruf des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD])

Je lauter es hier wird, umso mehr habe ich mit dem,
as ich hier sage, Recht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wenn Sie die Einnahmen aus der LKW-Maut, so wie
m Vermittlungsverfahren vereinbart war, zusätzlich für
ie Verkehrsinfrastruktur verwendet hätten, dann hätten
ie damit alle von der Union geforderten Maßnahmen fi-
anzieren können. Das ist die Realität.


(Beifall bei der CDU/CSU)

ass Sie die Maut dem Haushalt untergruben, war Ihr
ehler. Sie haben sich selbst damit ein Bein gestellt.
Meine Damen und Herren, wer nicht baut, baut ab.

atsache ist: Mehr als 30 Prozent der Bundesstraßen
ind nur eingeschränkt gebrauchsfähig. Jede siebte Stra-
enbrücke ist in einem kritischen bis ungenügenden

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1511804200
Wir
ind ein Vorbild. Angesichts solcher Zahlen sind wir
ein Vorbild. Wir liegen auch in diesem Bereich in
uropa nicht vorne, sondern hinten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)







(A) )



(B) )


Eduard Oswald

Nahezu jede fünfte der 32 000 Schienenüberführun-

gen ist älter als 100 Jahre, sogar fast jede zweite ist älter
als 75 Jahre. Von den 600 Tunnelbauwerken der Bahn ist
die Hälfte älter als 127 Jahre, zwei Drittel sind älter als
100 Jahre. Im Netz der Bundeswasserstraßen bestehen
erhebliche Engpässe.


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Seit 100 Jahren haben wir versagt! – Zurufe von der SPD)


Herr Präsident, ich bin hier nicht in dem von mir
selbst geführten Ausschuss, sonst würde ich jetzt für
Ruhe sorgen. Aber ich verstehe die Unruhe.

Das ist eine geradezu erschreckende Zustandsbe-
schreibung. Dabei galt das deutsche Verkehrsnetz einst
weltweit als vorbildlich. Heute zehren wir von der Sub-
stanz. Denken Sie daran: Gute Verkehrswege erzeugen
einen Multiplikationseffekt und bieten zugleich Chancen
für mehr Arbeit und Lebensqualität.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511804300

Herr Kollege, ich möchte den Vorschlag machen, dass

man sich wechselseitig, sowohl am Rednerpult wie im
Auditorium, um die Halbierung der Lautstärke bemüht.
Ich glaube, das würde der Verständlichkeit dieser De-
batte sehr bekommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1511804400

Wer Haushaltskorrekturen nach dem Motto „Bildung

statt Beton“ in die Diskussion bringt, muss wissen:
Deutschland braucht im internationalen Wettbewerb bei-
des. Bauinvestitionen sind ebenso Zukunftsinvestitio-
nen wie Bildung. Ohne Bau gibt es keine Zukunft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Siegfried Scheffler [SPD]: Diesen Satz können wir unterstreichen!)


Jeder Verkehrsträger ist seinen spezifischen Vorteilen
entsprechend zur Geltung zu bringen. Dabei müssen die
Verkehrsnetze enger miteinander verknüpft und die Sys-
teme besser integriert werden.

Ihre Gesetze basieren auf falschen Grundlagen. Die
Annahme, der Anteil des Schienengüterverkehrs werde
sich bis zum Jahr 2015 verdoppeln, wird sich leider nicht
verwirklichen lassen.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Wieso „leider“?)


– Wir wollen ja alle die Verlagerung von der Straße auf
die Schiene, aber mit diesen Gesetzen läuft das nicht.

Die Bedeutung Deutschlands als Verkehrsdrehscheibe
im geeinten Europa wurde bei der Bedarfsplanung nicht
hinreichend berücksichtigt. Auch das ist Realität. Mit Ih-
ren Gesetzen bleibt Deutschland im Stau.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Heute müssen wir jährlich 4,7 Milliarden ärgerliche und
überflüssige Stunden im Stau auf unseren Straßen ver-

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(C (D ringen, 12 Milliarden Liter Treibstoff werden ungenutzt n die Umwelt geblasen und es entstehen volkswirtchaftliche Schäden in einer Größenordnung von 00 Milliarden Euro. Sie hätten jetzt die Chance gehabt, eutschland mit voranzubringen. Mit den Gesetzen, die eute zur Abstimmung stehen, werden Sie das jedoch icht erreichen. Wir wollen der Wirtschaftsentwicklung wieder chwung geben. Wir wollen die Verkehrsinvestitionen it als Konjunkturmotor nutzen. Wir wollen leistungsfäige Verkehrswege für ein stetiges Verkehrswachstum. ir wollen den Standortvorteil Deutschlands wiederhertellen und sichern. Dazu brauchen wir eine neue Infratrukturpolitik. Mit Ihren Gesetzen bleibt Deutschland m Stau. Nächster Redner ist der Kollege Albert Schmidt, ündnis 90/Die Grünen. Albert Schmidt RÜNEN)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511804500
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
ollegen! Geschätzter Herr Kollege Oswald, verehrter
err Vorsitzender, ich habe gedacht, das Wichtige
ommt erst noch, dabei sind Sie schon fertig. Ich bin et-
as frappiert. Aber ich werde versuchen, mich auf die
nhaltsarmut Ihrer Ausführungen einzustellen und den
okus auf das Wesentliche der neuen Ausbaugesetze und
es ihnen zugrunde liegenden Bundesverkehrswege-
lans zu richten.
Sie haben in einem Punkt völlig Recht, Herr Kollege
swald: Die Ausbaugesetze, die wir heute beschließen
ollen, und auch der neue Bundesverkehrswegeplan er-
üllen selbstverständlich nicht alle Wünsche, auch nicht
lle Wünsche der Grünen, um das klar zu sagen. Wir hät-
en noch viele Wünsche in verschiedenen Richtungen.
ie Gesetze sind letztlich das Ergebnis eines mühsamen,
angen und zähen Verhandlungsprozesses, bei dem na-
ürlich auch die Länder eine Rolle gespielt haben, bis
inunter zur Bürgermeisterebene bei den Kommunen.
Ich schließe mich gern dem Dank an den lieben Kol-

egen Achim Großmann an, der den schwierigen Job der
ermittlung mit einer ausgezeichneten Ehrlichkeit und
it einer Transparenz sondergleichen durchgezogen hat,
ie ich das während Ihrer Regierungszeit niemals erlebt
abe.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Auch wenn dieser Bundesverkehrswegeplan und die
arauf basierenden Ausbaugesetze längst nicht alle
ünsche erfüllen, sollten wir den Blick nicht davor ver-

chließen, dass in mindestens drei Bereichen eine völlig
eue und wesentliche Schwerpunktsetzung stattfindet:
rstmals wird mit diesem Bundesverkehrswegeplan der
chwerpunkt der baulichen Maßnahmen eindeutig auf






(A) )



(B)


Albert Schmidt (Ingolstadt)


den Erhalt und die Modernisierung der vorhandenen
Infrastruktur, also des Bestandsnetzes sowohl bei der
Straße als auch bei der Schiene, gelegt. Man könnte auch
einfacher sagen: Vorrang der Bestandsnetzerneuerung
vor Neubaumaßnahmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das ist eine neue Akzentsetzung, die dem geschuldet ist,
was Sie hier richtig beschrieben haben, Kollege Oswald,
nämlich dass unsere Ingenieurbauwerke, unsere Tunnel-
bauwerke nicht nur bei der Bahn, sondern auch bei den
Straßen längst ins kritische Alter gekommen sind, dass
der Erneuerungsbedarf gigantisch ist. Weil wir eines der
dichtesten Verkehrsnetze in Europa, wenn nicht gar in
der ganzen Welt haben, ist der Aufwand für die schiere
Bestandserhaltung und -erneuerung umso größer.

Das heißt im Umkehrschluss, dass sich die Wünsche
nach Neubaumaßnahmen werden begrenzen müssen.
Konkret sollen für die Investitionen in das vorhandene
Verkehrsnetz bezüglich Straße und Schiene summa sum-
marum fast 60 Prozent der geplanten Gesamtmittel auf-
gewandt werden, für Neubaumaßnahmen nur noch
40 Prozent. Damit dürfte es in Zukunft auch weniger
Konflikte als bisher bei umstrittenen Neubauprojekten
geben.

Wie ernst wir es meinen, liebe Kolleginnen und Kol-
legen, zeigt sich daran, dass diese Trendwende bereits
im Bundeshaushaltsplan 2005 konkretisiert wird, und
zwar durch eine Gewichtsverschiebung. Die Ausgaben
für Erhaltungs- und Umbaumaßnahmen einschließlich
Lärmschutzmaßnahmen steigen um 20 Prozent, während
die Ausgaben für den Neubau von Autobahn und Bun-
desfernstraßen um 40 Prozent gesenkt werden. Das ist
das Ergebnis einer Trendwende, die nicht ideologisch,
sondern aus sachlichen Notwendigkeiten heraus begrün-
det ist. Wir müssen Abschied nehmen von illusionären
Wunschträumen.

Die Verkehrsinvestitionen – diesen Punkt möchte
ich vertiefen – für das Jahr 2005 werden im vorliegen-
den Kabinettsentwurf zum Bundeshaushaltsplan trotz
der von Koch und Steinbrück im Vermittlungsausschuss
erzwungenen Kürzungsbeschlüsse mit 10,8 Milliarden
Euro summa summarum auf dem bisherigen hohen
Niveau verstetigt. Das ist eine beachtliche Leistung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Eines will ich aber genauso wenig verschweigen:
Nach der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung, wie
sie jetzt auf dem Tisch liegt, drohen zum Beispiel beim
Schienenbau erhebliche Einbußen. Demnach sollen zum
Beispiel die Bundesmittel für den Schienenbau von
heute noch 3,7 Milliarden Euro – wenn Sie diese Summe
jemals erreicht hätten, hätten Sie sich gefreut – bis zum
Jahr 2008 auf nur noch 2,3 Milliarden Euro gesenkt wer-
den. Was heißt das, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Damit könnte nicht einmal mehr das Bestandsnetz unter-
halten werden. Der Aus- und Neubau von Strecken käme
zum Erliegen. Fahren auf Verschleiß, Unpünktlichkeit
und Modernisierungsstopp wären die Konsequenzen für

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(C (D ie Fahrgäste. Eine solch katastrophale mittelfristige Fianzplanung des Bundesfinanzministeriums ist für mich ine Kampfansage an die verkehrspolitischen Ziele dieer Koalition. Das sind Zahlen, die wir in gar keinem Fall akzeptie en werden; das muss jeder wissen. Ich bin froh, dass es elungen ist, in einer Protokollerklärung zum Kabinettseschluss zu signalisieren, dass wir aus verkehrspoliticher Sicht eine Verstetigung der Investitionen wollen nd nicht ein Abbrechen, unter welchen Voraussetzunen auch immer. Bei solchen Mittelfristzahlen wäre der eue Bundesverkehrswegeplan in der Tat zu großen Teien Makulatur, kaum dass wir ihn beschlossen haben. Auch aus einem anderen Grund ist eine solche Zahl öllig unverständlich. Wenn 2008 die Investitionen für ie Schiene auf 2,3 Milliarden Euro sinken sollen, zuleich aber nach einer gedachten Privatisierung ein Inestor angelockt werden soll, muss man sich fragen, elches Signal man damit an den Investor sendet: Wenn u einsteigst, steige ich als Bundesfinanzminister aus. nders ausgedrückt: Man muss sich schon entscheiden: ill man Investoren für die Bahn anlocken oder abchrecken? Beides zugleich geht nicht. Wir machen uns dennoch keine Illusionen über die ünftigen Finanzierungslinien. Längst nicht alle Straßennd Schienenprojekte werden im vorgesehenen Plaungszeitraum bis 2015 bezahlbar sein. Umso sorgfältier werden wir aus dem heute verabschiedeten Katalog ordringlicher Verkehrsprojekte in den künftigen Hausaltsplänen die Projekte auswählen müssen, die aus wirtchaftlicher Sicht besonders dringlich und ökologisch ertretbar sind. Der im Bundesverkehrswegeplan neu eingeführte uftrag, ökologische Konflikte bei Einzelprojekten chon vor der Realisierung des Projektes planerisch zu ösen – mit dem so genannten Ökostern oder ökologichen Fachauftrag –, wird dabei helfen, diese Entscheiungen zu treffen. Was bedeutet dieser so genannte Ökotern, den manche gern verschwinden lassen möchten? iese so genannten ökologischen Planungsvorbehalte ind keine politische Willkür, sondern folgen einer ganz ationalen Vorgehensweise: 800 Einzelprojekte wurden chon in der Anmeldungsphase einer Umweltrisikoeinchätzung unterzogen – auch das ist eine beispiellose Inovation in diesem neuen Plan –; davon wurden 350 oder 60 Projekte ökologisch besonders konfliktträchtig geennzeichnet. Dieser Planungsvorbehalt bedeutet: Dieer Konflikt, diese Unvereinbarkeit der ökologischen nd der verkehrlichen Bedürfnisse muss beseitigt weren, bevor das Projekt eine Chance zur Realisierung hat. ie Oberaufsicht darüber hat das Bundesamt für Naturchutz; letztlich müssen wir das im Verkehrsund Umeltausschuss testieren. Das ist eine Innovation; denn damit nimmt der Bun estag seinen eigenen Auftrag ernst, nicht nur den Plan u erstellen, sondern auch bei der Umsetzung darauf zu chauen, was davon auf Dauer ökologisch vertretbar ist. )


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Albert Schmidt (Ingolstadt)


Auch das ist eine neue Schwerpunktsetzung, die uns
hilft, den Verkehrswegebau künftig wesentlich ökologi-
scher durchzuziehen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das ist übrigens auch ein Vorgriff auf die neue Richtlinie
zur strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung, nach
der vergleichbare Instrumente vorgesehen sind.

Ich möchte in aller Kürze noch einen letzten Punkt
ansprechen: Wir werden weiterhin darauf achten – auch
das ist eine Neuheit in diesem Plan –, dass wir Straße
und Schiene streng gleichgewichtig mit Finanzmitteln
ausstatten. Das muss nicht nur über die Projekte des
Bundesverkehrswegeplans gehen; dazu gehören auch die
Projekte, die über Regionalisierungsmittel als Infrastruk-
turprojekte bezahlt werden, und die Projekte, die über
das GVFG, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz,
bezahlt werden. Wir werden aber darauf achten, dass der
Grundsatz des Verkehrswegeplans, nämlich auch bei der
Infrastrukturerrichtung eine Chancengleichheit zwi-
schen Straße und Schiene herzustellen, beibehalten
wird.

Ich fasse zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen:
Der neue Verkehrswegeplan ist kein Evangelium, er ist
ein Plan. Es wird schwer sein, alles entsprechend umzu-
setzen. Aber wir werden dafür sorgen, dass die Grundli-
nien – ökologische Verträglichkeit, bestandsfreundli-
cher Ausbau und Chancengleichheit für die Schiene –
bei der Umsetzung eingehalten werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511804600

Herr Kollege Schmidt, ich wäre Ihnen dankbar, wenn

Sie beim nächsten Mal die angekündigte Zusammenfas-
sung der Rede noch innerhalb der Redezeit unterbringen
könnten.

Ich gebe nun das Wort an den Kollegen Horst
Friedrich für die FDP-Fraktion.


Horst Friedrich (FDP):
Rede ID: ID1511804700

Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr
Großmann, ich will mich eingangs auch für die FDP für
das durchaus transparente und offene Verfahren der Er-
stellung des Bundesverkehrswegeplans bedanken; das
war sicherlich anerkennenswert. Leider Gottes – damit
hört der Dank dann auch schon auf – ist das Ergebnis so-
wohl bei der Finanzausstattung als auch bei dem, was
verkehrspolitisch an Bedarf zur Aussage gebracht wor-
den ist, nicht mehr so interessant.

Ich will einleiten mit einem Zitat von Dr. Peter
Fischer, dem jetzigen Präsidenten von Pro Mobilität,
dem langjährigen Verkehrsminister von Niedersachsen
und – wenn ich richtig informiert bin – immer noch ein-
geschriebenen Mitglied der SPD:

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(C (D Dem Bundesverkehrswegeplan droht wegen fehlender Investitionen das gleiche Schicksal wie vielen Brücken und Straßen in Deutschland: In der Planung zu knapp bemessen, dann die notwendigen Investitionen in der Betriebsphase unterlassen und schließlich trotz immer restriktiverer Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen sicherheitsgefährdender Qualitätsmängel auf den Zusammenbruch zusteuernd. as sagt Pro Mobilität über den vorliegenden Bundeserkehrswegeplan. Diesem Urteil kann man sich anschließen; denn, Herr inister Stolpe, Sie wollten ja mit dem Bundesverkehrsegeplan auch Antworten auf die zusätzliche Verkehrselastung durch die EU-Osterweiterung geben. Wir üssten mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan natürich auch die noch immer offenen Lücken aus dem Zuammenwachsen beider Teile Deutschlands schließen nd – insofern gebe ich dem Kollegen Schmidt Recht – arauf achten, dass der Bestand der Fernverkehrswege egal ob Schiene oder Straße – entsprechend gepflegt ird. Nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ollte man sich um seine Anlagen kümmern. Das Problem ist, dass diese Regierung seit der Amts bernahme die Belastungen für den Straßenverkehr in stronomische Höhen getrieben hat. So hoch war die Ababenlast für den Autofahrer in Deutschland noch nie. (Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Das ist Ihr Lieblingstextbaustein!)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


ber der Rückfluss in Investitionen hält damit leider
icht Schritt.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

eswegen ist – trotz eines Sondereffektes im Zusam-
enhang mit den Erlösen aus der Versteigerung der
MTS-Lizenzen – die Differenz zwischen dem, was
igentlich angebracht wäre, und dem, was Sie geben,
rößer geworden als zu unserer Zeit und nicht kleiner.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

as sagt nicht die Opposition, sondern das sagt Herr
ällmann, und das sagen Ihnen auch andere neutrale In-
titute. Sie müssen das nur einmal lesen. Das wollen Sie
ber nicht hören. Das ist die Realität, liebe Kolleginnen
nd Kollegen von Rot-Grün. Das wird auch nicht da-
urch besser, dass man durch das Land geht und gebets-
ühlenhaft sagt, die Schiene sei benachteiligt. Gemes-
en an den Verkehrsleistungen sind die Investitionen in
en Verkehrsträger Schiene dreimal höher als in den Ver-
ehrsträger Straße.


(Zuruf von der SPD: Weil das in der Vergangenheit nicht fortgeschrieben wurde!)


Die Zwischenrufe machen das nicht besser, Herr Kol-
ege.
Wenn Sie sich einmal anschauen, wo das Schienen-

etz und das Straßennetz in welchem Alter und Zustand
ind, dann werden Sie feststellen, dass wir schon zu






(A) )



(B) )


Horst Friedrich (Bayreuth)


unserer Regierungszeit sehr viel mehr in die Schiene in-
vestiert haben, als Sie glauben.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)


– Sie brauchen nicht zu lachen. Lesen Sie einmal in
Ruhe den Bericht von Herrn Pällmann, den Sie selbst be-
rufen haben, über den Teil hinaus durch, in dem die
Höhe der Maut begründet worden ist! Dann werden Sie
selbst darauf kommen und brauchen keine Zwischenrufe
zu machen.

Das Problem ist, dass Sie einen Verkehrswegeplan
vorlegen, der unter falschen Bedingungen aufgestellt
worden ist. Sie unterstellen bis 2015 eine Verlagerung
des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ge-
genüber jetzt um 100 Prozent. Das nimmt Ihnen noch
nicht einmal die Bahn ab. Der zentrale Einkaufschef hat
vor wenigen Wochen bei einer Veranstaltung der Parla-
mentariergruppe Schiene erklärt, nach der jetzigen Situa-
tion sei dieses Ziel illusorisch. Das haben wir vorher
schon gewusst. Jetzt haben Sie das auch von der Bahn
bestätigt bekommen.

Sie haben entgegen Ihrer Ankündigung von heute,
Herr Minister, die Finanzschere bei der Aufstellung des
Bedarfsplans von vornherein im Kopf gehabt und haben
den Bedarfsplan daran bemessen, indem Sie in der Mit-
telfristplanung Zahlen angenommen haben, die von
vornherein gedrückt waren.


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Sollen wir träumen?)


Sie haben den Nutzen-Kosten-Faktor so angesetzt, dass
einige Bereiche herausgefallen sind, haben dann Luft-
buchungen mit weiteren Bedarfen im Planungsrecht vor-
genommen, um sich angeblich eine Planungsreserve zu
schaffen, die Sie aber gar nicht haben. Jetzt stellen Sie
sich hin und beklagen das Ganze.

Hinzu kommt, dass Sie sich bei den Verhandlungen
über die Maut-Erlöse vom Finanzminister offensicht-
lich haben über den Tisch ziehen lassen. Was nützt es,
wenn im Haushalt des Verkehrsministers Einnahmen aus
der Maut in Höhe von 2,1 Milliarden Euro etatisiert sind
– so die Maut denn kommt; ich gehe davon aus, dass das
zum 1. Januar klappt –, wenn der Finanzminister gleich-
zeitig bei der Aufstellung des Haushaltes den Etat um
2,2 Milliarden Euro kürzt, und zwar nicht nur einmal,
sondern durchgehend? Das ist die Realität. Sie haben
den Autofahrern und auch dem deutschen Transportge-
werbe vorgegaukelt, Sie würden zusätzliches Geld in die
Planung und den Bau von Verkehrswegen stecken, egal
ob Schiene oder Straße. Erreicht haben Sie eine weitere
Belastung, nicht aber mehr Geld.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Vor diesem Hintergrund – damit komme ich wieder

zu dem eingangs erwähnten Zitat von Pro Mobilität –
werden wir bei aller Übereinstimmung in Einzelprojek-
ten des Verkehrswegeplans das Gesamtwerk ablehnen.

Danke sehr.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Damit können wir leben!)


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(C (D Nächste Rednerin ist die Kollegin Karin Rehbock ureich, SPD-Fraktion. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! s ging hier bereits um den Dank für einen neuen Bunesverkehrswegeplan. Ich glaube, die Opposition kann ns sehr dankbar sein, dass wir einen neuen aufgestellt aben. (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Sie wollten es doch von sich aus! Wir hätten doch gar keinen gebraucht!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511804800
Karin Rehbock-Zureich (SPD):
Rede ID: ID1511804900

Sehen wir uns einmal die Resultate des alten Plans an:
ie Projektlisten waren bis zum Anschlag aufgebläht
nd er war mit 50 Milliarden Euro unterfinanziert. Nicht
inmal den ersten Fünfjahresplan konnten Sie annähernd
rfüllen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Sie haben nicht einmal den Dreijahresplan erfüllt! – Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird uns unvergesslich bleiben!)


ei allen Haushaltsschwierigkeiten, die wir haben, ist es
ns auch im Haushalt 2005 gelungen, 10,7 Milliar-
en Euro für Investitionen anzusetzen. Sie wissen ganz
enau, dass diese Zahlen noch viel höher lägen, wenn
hnen nicht der Mut gefehlt hätte, an wirkliche Subven-
ionen heranzugehen. So leiden wir heute unter der Ra-
enmähermethode von Koch/Steinbrück. Das heißt: In-
estitionen im Verkehrsbereich wurden gestrichen und
ls Subventionen bezeichnet.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Erst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech hinzu! – Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt spricht die Märchenfee der SPD!)


Ich komme jetzt zu den Investitionen in den Verkehrs-
räger Schiene: Dass 1998 2,9 Milliarden Euro auf der
agesordnung standen und dass wir 1999 3,6 Milliar-
en Euro in den Haushalt eingestellt und die Mittel bis
uf 4 Milliarden Euro gesteigert haben,


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist es!)


eigt ganz deutlich, dass diese Koalition kein einseitiges
nteresse an den Investitionen in die Verkehrsinfrastruk-
ur gezeigt hat.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


s geht auch um die Verstetigung der Mittel. Ich bin
ankbar, dass es gelungen ist, deutlich zu machen, dass
iese Mittel für den Verkehrsträger Schiene bis 2007 und
uch für die darauf folgenden Jahre verstetigt werden.
b 2008 wird 1 Milliarde Euro zusätzlich eingestellt,
m alle Verkehrsträger voranzubringen.






(A) )



(B) )


Karin Rehbock-Zureich

Sie haben in Ihrem Antrag deutlich gemacht, dass es

Ihnen ausschließlich um einen Verkehrsträger geht. Es
kann nicht sein, dass die Schiene, wie Sie sagen, eine
Randrolle spielt. Wenn Sie wissen, dass der Güterver-
kehr um mehr als 60 Prozent ansteigen wird, und wenn
Sie hier von den Kosten des Staus reden, dann muss Ih-
nen doch völlig klar sein, dass wir alle Verkehrsträger
benötigen. Wenn man sich nicht das Ziel setzt, mehr Gü-
ter als bisher auf die Schiene zu bringen, dann wird man
dies auch nicht erreichen. Aus diesem Grund haben wir
die Investitionsmittel für die Schiene und für die Straße
gleichwertig behandelt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Gesenkt!)

Es kommt darauf an, das gesamte Netz zu erhalten.

Hier ist gerade der Schienenbereich gefragt. In Zukunft
werden gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 60 Pro-
zent der Mittel in den Erhalt fließen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dies ist auch deswegen dringend notwendig, weil uns
durch die Erweiterung der Europäischen Union auf-
gegeben wurde, den grenzüberschreitenden Güterver-
kehr insbesondere im Bereich Schiene voranzubringen.
Im Schienenwegeausbaugesetz haben wir Schwerpunkte
beim grenzüberschreitenden Güterverkehr gesetzt. Bei-
spiele hierfür sind die Strecken in Richtung der Nieder-
lande sowie in Richtung Polen und Tschechien. Ein ganz
wichtiger Schwerpunkt für den alpenquerenden Verkehr
ist die Strecke nach Süden. Auch die Seehäfen-
anbindungen spielen eine wichtige Rolle im Bereich
des Güterverkehrs auf der Schiene.

Es ist uns gelungen, einen wirklich strittigen Punkt im
Bereich des Personenfernverkehrs aufzunehmen, indem
wir die Belange großer Städte wie Mannheim und Darm-
stadt im Bundesverkehrswegeplan abgesichert haben. In
Zukunft wird der Personenfernverkehr über diese Städte
laufen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Auch der Bundesrat hat sich zufrieden mit dem Schie-
nenwegeausbaugesetz gezeigt; denn es gab wenig zu-
sätzliche Vorschläge vonseiten des Bundesrates. Wir ha-
ben sie in diesem Parlament aufgegriffen und bei den
Veränderungen berücksichtigt.

Was ich fahrlässig finde, ist, dass Sie ausschließlich
auf den Verkehrsträger Straße setzen. In Ihrem Antrag
verabschieden Sie sich von einer zukunftsfähigen Mobi-
lität, indem Sie eine Absage an den Verkehrsträger
Schiene formulieren. Aus Ihrer Sicht soll in das Schie-
nennetz weniger investiert werden.

Nur das Zusammenspiel aller Verkehrsträger sichert
Mobilität für die Menschen und vermeidet den Stau. Aus
diesem Grund ist dieser Bundesverkehrswegeplan ein
zukunftsträchtiger Plan. Dagegen können Sie sagen, was
Sie wollen. In Ihrer Sicht der Dinge offenbart sich eine
rückwärts gerichtete Verkehrspolitik, die die Zukunft der
Menschen verbaut.

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(C (D (Eduard Lintner [CDU/CSU]: Die Wirklichkeit wird Sie einholen! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wer es glaubt, wird selig!)


Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511805000

Ich erteile das Wort der Kollegin Renate Blank, CDU/
SU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Renate Blank (CSU):
Rede ID: ID1511805100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mobilität

st ein Grundrecht.

(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Richtig!)

iese Aussage, die man eigentlich uns zuschreiben
ürde, kommt von Albert Schmidt von den Grünen. Lei-
er sind dies nur Worte und keine Taten;


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wieso? Die Taten beschließen wir doch heute!)


enn der Bundesverkehrswegeplan mit den Ausbauge-
etzen für Straße und Schiene ist bereits jetzt Makulatur
nd ein Dokument verschenkter Potenziale für wirt-
chaftliches Wachstum. Der halbe Meter Papier, der uns
ur Verfügung stand, ist eigentlich schon reif für den Pa-
ierkorb.
Zu verantworten hat dies alles Minister Stolpe, der

leiten-, Pech- und Pannenminister der rot-grünen Bun-
esregierung.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Diese Rede ist doch eine einzige Panne!)


ch nenne nur einige Beispiele: Transrapid in NRW, Me-
aflop Maut, Verhandlungsunfähigkeit in Brüssel hin-
ichtlich der Dieselbesteuerung und der Harmonisierung
ür das Transportgewerbe. Die Krönung seiner Pleiten ist
etzt der Bundesverkehrswegeplan, der in keiner Weise
iner volkswirtschaftlich orientierten Bedarfsplanung für
nvestitionen des Bundes in die Verkehrswege ent-
pricht.


(Rainer Fornahl [SPD]: Das Infrastrukturgesetz ist das Highlight dieser Legislaturperiode!)


Aber auch die Koalitionsfraktionen haben sich nicht
it Ruhm bekleckert. In sage und schreibe 13 Aus-
chusssitzungen wurde über Straßenprojekte, Schienen-
trecken und Wasserwege diskutiert. Wir wollten in den
usschussberatungen mit circa 500 Änderungsanträgen
achgerechte Anpassungen erreichen.


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: 15 Milliarden teurer! – Dr. Uwe Küster [SPD]: 15 Milliarden! Frau Blank druckt das Geld persönlich!)







(A) )



(B) )


Renate Blank

Mit der prinzipiellen Ablehnung unserer Anträge mach-
ten Sie aber deutlich, dass Sie sich von einer mobilen
Zukunft verabschieden und die Bedeutung von Mobilität
für unsere Gesellschaft völlig ignorieren. Wir hätten
nicht in 13 Sitzungen die Zeit verschwenden müssen, um
zu so einem mageren Ergebnis rot-grüner Verhinde-
rungspolitik zu gelangen.


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist Betonradikalismus, was Sie hier predigen!)


Was nützt Ihre so genannte Transparenz vom Entwurf
des Bundesverkehrswegeplans bis zur heutigen Debatte,


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Der nackte Asphaltismus!)


wenn Sie nicht bereit waren, maßgebliche Änderungen,
die wir empfohlen hatten, vorzunehmen? Die ganzen
Diskussionen mit unseren sach- und fachgerechten Vor-
schlägen waren doch – salopp ausgedrückt – für die
Katz, da Sie in Ihren Köpfen keinerlei Bereitschaft zeig-
ten, eine bedarfsgerechte Infrastruktur für die nächsten
Jahre zu planen.


(Rainer Fornahl [SPD]: Sinnvolle Vorschläge hätten wir übernommen, aber von Ihnen kamen keine!)


Stattdessen haben Sie als Mobilitätsverhinderer mit
Ihren restriktiven Ausbaugesetzen Dokumente verkehrs-
politischen Versagens vorgelegt. Der Verkehrsminister
ist wahrlich ein äußerst schwacher Sachwalter unserer
mobilen Gesellschaft.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Aus reiner rot-grüner Ideologie wurden Projekte gestri-
chen, die in ihren Planungen bereits fortgeschritten wa-
ren. Viele von den nun verschwundenen Projekten hatten
einen hohen Nutzen-Kosten-Faktor.


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Wie oft hast du die Rede schon gehalten, Renate?)


Über Jahre hinweg wurde von den Landesregierungen
geplant. Jetzt taugen diese aufwendigen Planungen mit
den langwierigen Verfahren nur noch für den Papier-
korb. Die Länder bleiben auf den Planungskosten sitzen.
Welch eine Geldverschwendung!


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Sie haben vorbeigeplant! So ist das, wenn man den Finanzrahmen nicht berücksichtigt und ins Blaue hinein plant! – Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schubladenplanungen!)


Sie haben diese Verschwendung von Geld und Arbeits-
kraft zu verantworten. Aber Rot-Grün konnte ja noch nie
gut mit dem Geld der Steuerzahler umgehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung verabschiedet sich aus der Ver-

kehrsinfrastrukturpolitik. Sie plant den Verkehrskollaps
und den Stau auf Deutschlands Straßen.

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(C (D (Lachen bei der SPD – Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Um Gottes willen!)


eitere Kürzungen im Bereich der Verkehrsinfra-
truktur sind angedacht, obwohl die bisherige Finanzie-
ung des Ausbaus der Infrastruktur in Deutschland durch
ot-Grün bereits völlig unzureichend war.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Nur hohle Floskeln! Eine Worthülse nach der anderen!)


ie in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten
usgaben deuten darauf hin, dass die Bundesregierung
ie Absicht hat, den dem Bundesverkehrswegeplan un-
rstellten Finanzrahmen nicht einzuhalten. Das ist ein
kandal. Für jedes zweite bis 2015 zur Planung vorgese-
ene Neu- und Ausbauprojekt bei den Fernstraßen wird
ann das Geld fehlen, wenn es bei den vorgesehenen
ürzungen bleiben sollte. Wenn daran festgehalten wird,
ie Mittel für den Straßenbau weiter drastisch zu kürzen,
ann bricht Ihr ganzes Szenario für den Bundesverkehrs-
egeplan wie ein Kartenhaus zusammen. Der BVWP
nd das Fernstraßenausbaugesetz sind dann nur ein re-
ierungsamtlicher Beleg verfehlter Infrastrukturpolitik.
Die Bundesregierung hat sich außerdem geweigert,

eben dem Fernstraßenausbaugesetz und dem Schienen-
egeausbaugesetz auch ein Wasserstraßenausbaugesetz
orzulegen, obwohl dies von Rot-Grün immer gefordert
urde. Wir sind der Meinung, dass die Bedeutung der
undeswasserstraßen wieder gestärkt werden muss.
eshalb brauchen wir ein Bundeswasserstraßengesetz.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit solider Planung hat das alles nichts mehr zu tun.
m unsere Verkehrsinfrastruktur zukunftsfähig zu ma-
hen, brauchen wir


(Eduard Lintner [CDU/CSU]: Eine neue Regierung!)


ine auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Finan-
ierungssicherheit. Die Ausbaupläne müssen mit der Fi-
anzplanung einhergehen. Die rot-grünen Ausbauge-
etze werden in keiner Weise den Notwendigkeiten
erecht.
Ich kann mir vorstellen, dass es jetzt sogar dem Bun-

eskanzler dämmert, dass Minister Stolpe, dessen Minis-
rium den größten und wichtigsten Investitionshaushalt
es Bundes hat,


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Das bleibt so!)


ine zukunftsfähige Infrastruktur eines Industriestaates
icht entwickeln kann. Überreife Früchte fallen im
erbst von den Bäumen und landen als Fallobst auf dem
asen.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Frau Blank, ganz vorsichtig bewegen! – Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Da kann man auch ausrutschen!)


s ist die richtige Zeit, den Verkehrsminister abzulösen,
a er nicht mehr handlungsfähig ist.






(A) )



(B) )


Renate Blank


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511805200

Ich erteile das Wort der Kollegin Gesine Lötzsch.


Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1511805300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Sehr geehrte Gäste! Ich bin Abgeordnete der PDS.

(Barbara Wittig [SPD]: Das haben wir schon dreimal gehört!)

– Aber die Gäste nicht. – Die Fraktion der CDU/CSU
hatte ursprünglich eine namentliche Abstimmung zum
Tagesordnungspunkt 12 c, also zum Fünften Gesetz zur
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, angekündigt
bzw. angedroht, um damit ihre besondere Ablehnung
zum Ausdruck zu bringen.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Was Sie alles wissen!)


– Ja, was ich alles weiß. Da wundern Sie sich, Herr
Oswald. Das glaube ich Ihnen. – Wir, die PDS, werden
dieses Gesetz ebenfalls ablehnen, allerdings aus entge-
gengesetzten Gründen.


(Widerspruch bei der SPD)

Die CDU/CSU will mehr Autobahnen, die PDS will
deutlich weniger.


(Barbara Wittig [SPD]: Sie wollen zu Fuß gehen? – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


Als wir hier im Mai vergangenen Jahres über den
Bundesverkehrswegeplan debattiert haben, habe ich
– übrigens unter Zustimmung des Kollegen Schmidt von
den Grünen – betont, dass wir vor allen Dingen Bedin-
gungen schaffen müssen, dass die Schiene nicht benach-
teiligt wird.


(Zuruf von der CDU/CSU: Aufbau Ost!)

Genauso wie ich haben sicher viele von Ihnen in den
letzten Wochen Briefe von Bürgerinnen und Bürgern er-
halten, die sich über die gestiegenen Benzinpreise be-
schwert haben. Vielen dieser Bürgerinnen und Bürger
und gleichzeitig auch der Umwelt könnte geholfen wer-
den, wenn der öffentliche Personenverkehr gestärkt
würde. Zu Frau Blank, meiner Vorrednerin, kann ich nur
sagen: Mobilität heißt nicht zwangsläufig Straße, son-
dern vor allen Dingen Schiene.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Ich würde mich freuen, wenn sich in dieser Regierung
mehr grüne Verkehrspolitik durchsetzen könnte, als das
bisher der Fall ist.


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Jetzt reicht es!)


Wenn wir die Ausgaben für Straßenbauinvestitionen
und Schieneninvestitionen vergleichen, dann sehen wir
ein erhebliches Missverhältnis. Um die Rede der Kolle-
gin Rehbock-Zureich aufzugreifen: Sie haben große

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(C (D tädte erwähnt. Schön wäre es auch, wenn die große tadt Magdeburg endlich wieder mit dem ICE erreichbar äre. Ich denke, da können Sie mir zustimmen. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Frau Lötzsch, was Sie alles erzählen! – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Die Bahn ist ein Aktienunternehmen und kein Staatsunternehmen!)


Das habe ich extra für Sie, Herr Küster, gesagt.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das habe ich mir ge dacht! Keine Bestechung bitte!)

usammengerechnet werden bis zum Jahr 2015 knapp
4 Milliarden Euro mehr für die Straße als für die
chiene ausgegeben. Wir als PDS meinen, dass dieses
erhältnis verändert werden müsste. Die Bundesregie-
ung hat sich verpflichtet, die Senkung des Kohlen-
ioxidausstoßes zu erreichen. Dieses Ziel wird aller-
ings verfehlt,


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Jedes Jahr zwei Prozent weniger haben wir zurzeit! – Gegenruf des Abg. Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Wer erzählt denn den Unsinn?)


anz im Gegenteil: Bis 2015 wird die Kohlendioxidbe-
astung steigen. Dabei sollten wir alle doch nach unseren
ielfältigen Debatten zum Emissionshandel dazugelernt
aben.
Zurück zum Fernstraßenausbaugesetz: Wir als PDS

ehnen dieses Gesetz auch deshalb ab, weil in ihm Pro-
ekte festgeschrieben werden, die nicht den Vereinbarun-
en zwischen PDS und SPD in der Berliner Regierungs-
oalition entsprechen. Herr Stolpe, ich meine konkret
ie Projekte 704 und 706, das heißt die Verlängerung des
erliner Autobahnringes über den Bezirk Neukölln hi-
aus. Ich lehne dieses Projekt auch persönlich ab. Die
ngestrebte Autobahnverlängerung würde nämlich quasi
urch die Schlafzimmer vieler Bürgerinnen und Bürger
eines Wahlkreises und auch durch mein eigenes füh-
en. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass das für
ich kein amüsanter Gedanke ist.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Karin Rehbock-Zureich [SPD]: Das ist ja wohl unerhört! – Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Ich verspreche Ihnen: Ich mache einen Bogen darum herum!)


Abschließend möchte ich festhalten – ich komme
leich zum Schluss, Herr Präsident –: Wir als PDS unter-
tützen alle Maßnahmen der Bundesregierung, die zu ei-
er Stärkung der Schiene führen. Für ebenso sinnvoll
alten wir die Forderung, die Umsetzung des Nationalen
adwegeplanes zu forcieren. Das habe ich bereits im
ergangenen Jahr vorgeschlagen. Damals hat Kollege
cheffler noch protestiert. Gut, dass auch er jetzt an mei-
er Seite ist.
Vielen Dank.


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])







(A) )



(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511805400

Nächster Redner ist der Kollege Eduard Lintner,

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1511805500

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-

nen und Kollegen! Herr Minister, nach Ihren Ausführun-
gen ist mir unwillkürlich der Spruch von Bertolt Brecht
eingefallen:


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Oh!)


Ja, mach nur einen Plan,
Sei nur ein großes Licht!
Und mach dann noch ’nen zweiten Plan,
Gehn tun sie beide nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich glaube, das kann man als Resümee dessen ziehen,
was wir mit diesem Bundesverkehrswegeplan erleben.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Ein Plagiator ist kein großer Denker!)


Um mich nicht nur auf meine eigenen Argumente zu
beschränken, darf ich aus der „FAZ“ vom 13. April die-
ses Jahres zitieren:

Auch die Deutsche Bahn muß sich bescheiden. Sie
kann Aus- und Neubaustrecken aus ihrer Planung
praktisch streichen, denn schon der Erhalt des be-
stehenden Netzes und die laufenden Baumaßnah-
men kosten mehr, als der Haushalt mittelfristig her-
gibt.

Mehr ist zu dem Thema, das wir heute beraten, eigent-
lich nicht zu sagen. Wir befinden uns zurzeit in einer
Märchenstunde. Die Märchen aus Tausendundeiner
Nacht sind im Vergleich zu dem vorliegenden Bundes-
verkehrswegeplan ein Tatsachenbericht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP] – Dr. Uwe Küster [SPD]: Wir sind nicht im Schlaraffenland, wo sich jeder etwas wünschen darf! Bayerischer wolkenpolitischer Sprecher!)


Auch muss daran erinnert werden, dass die bevor-
zugte Förderung des Schienenverkehrs einst das immer
wieder demonstrativ präsentierte Paradestück rot-grüner
Verkehrspolitik war. Deshalb ist der Scherbenhaufen,
vor dem die Bundesregierung heute mit ihrer Verkehrs-
politik steht, ein besonders eklatantes Beispiel für ein
weiteres Versprechen, das nicht gehalten worden ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Allein die im vorliegenden Bundesverkehrswegeplan als
vordringlich, also bis 2015 zu verwirklichenden Projekte
bei der Schiene erfordern zusammen mit den laufenden
und fest disponierten Vorhaben einen Investitionsbetrag
von rund 32 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass bis zum
Jahre 2015 jährlich im Schnitt etwa 3 Milliarden Euro al-
lein für Investitionsmaßnahmen im Bereich der Schie-

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(C (D eninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden müssten. inzu käme der jährliche Aufwand für die notwendigen rhaltungsmaßnahmen am Bestandsnetz in Höhe von ,5 Milliarden Euro. Insgesamt wären das also jährlich ,5 Milliarden Euro. Die Bahn selbst beziffert den Bedarf für die Schienen nfrastruktur auf jährlich mindestens 4,2 Milliarden uro, davon 1,7 Milliarden Euro allein für die Realisieung des Bedarfsplans, das heißt für Neuund Ausbauen. Tatsächlich werden aber nach Angaben der Deutschen ahn AG selbst ab 2005 jährlich insgesamt nur etwa Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das heißt im lartext, dass zur Abarbeitung des ehrgeizigen Bundeserkehrswegeplans, den wir heute beschließen wollen, ährlich nur noch 500 Millionen Euro vorgesehen sind. Bedenkt man, dass noch immense Kostenerhöhungen ei laufenden Projekten wie dem Lehrter Bahnhof verraftet werden müssen, so bedeutet dies, dass in den ächsten Jahren überhaupt kein neues Projekt bei der chiene in Angriff genommen werden kann. Damit wird uch das von Rot-Grün immer wieder proklamierte Ziel heute war davon ebenfalls die Rede –, den Anteil der ahn im Güterverkehr bis 2015 zu verdoppeln, praktisch d absurdum geführt, praktisch aufgegeben. chlimmer noch: Es kommt sogar zu spektakulären Stillegungen wichtiger, fast fertiger Baustellen, wie zum eispiel auf der Strecke Augsburg–München bei Meing. Das ist eigentlich ein Desaster für die Bahn sowie ür den Fernund den Nahverkehr, den sie dort betreiben ill. Um es zusammenzufassen: Es ist die bitterste und de aströseste Bilanz, die eine Bundesregierung in der Verehrspolitik je zu vertreten hatte. (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karin Rehbock-Zureich [SPD]: Das ist ja ungeheuerlich!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)


ies kann mit Zahlen belegt werden.
Herr Minister,

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Eine Krokodilsrede! Wissen Sie, was das ist? Bis zum Hals im Wasser, aber weit aufgerissen!)


iese bodenlose Unterfinanzierung hat auch den Verlust
on Tausenden von Arbeitsplätzen zur Folge, die im
chienenausbau und bei der Infrastrukturausstattungsin-
ustrie bis vor kurzem als sicher galten. Ich fürchte, dass
ie von Ihnen reklamierten zusätzlichen 25 000 Arbeits-
lätze nicht zu realisieren sind. Im Gegenteil: Es wird
ausende von zusätzlichen Arbeitslosen geben, die ei-
entlich darauf vertrauen durften, dass die ehrgeizigen
läne, die Sie der Öffentlichkeit mitgeteilt haben, tat-
ächlich realisiert werden.






(A) )



(B) )


Eduard Lintner

Herr Kollege Schmidt, Sie haben heute dankenswer-

terweise versucht, sozusagen den ehrlichen Makler zu
geben.


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ich bin immer ehrlich und Makler!)


Aber mich verwundert, wie still und protestlos die Grü-
nen und ihre Anhänger – jedenfalls in der Öffentlich-
keit – diese von der Bundesregierung selbst verschuldete
Entwicklung hinnehmen.


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dann lesen Sie aber keine Zeitung!)


Herr Kollege Schmidt – darüber haben wir schon öfter
gesprochen –, die Teilhabe an der Macht ist offenbar viel
wichtiger als grüne Grundsatztreue. Das ist eine Erfah-
rung, die wir heute nicht zum ersten Mal mit Ihnen ma-
chen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Ich finde aber, dass man das den eigenen Anhängern und
der interessierten Öffentlichkeit ehrlich und unge-
schminkt sagen sollte. Das ist jedenfalls um der Ehrlich-
keit der Politik willen das Mindeste, was man von Ihnen
verlangen muss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511805600

Nun hat das Wort der Kollege Dirk Fischer, CDU/

CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dirk Fischer (CDU):
Rede ID: ID1511805700

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-

gen! Wenige Minuten vor den abschließenden Abstim-
mungen über die Entwürfe der Ausbauänderungsgesetze
für Straße und Schiene stehen wir vor dem Scherbenhau-
fen der rot-grünen Verkehrsinfrastrukturpolitik.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Daran kann auch eine Märchenstunde à la Stolpe nichts
ändern. Das gesamte Verfahren der Bundesverkehrs-
wegeplanung ist ein Paradebeispiel rot-grüner Hand-
lungsunfähigkeit. Hier halten zwei Krücken ein Feigen-
blatt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch wenn drei Verkehrsminister in den ersten vier

Jahren rot-grüner Regierungsverantwortung keinen lan-
gen Atem hatten, reichte es immerhin für eine Menge hei-
ßer Luft. Trotz ständig wiederkehrender Ankündigungen
verschleppten es Müntefering, Klimmt und Bodewig, den
Bundesverkehrswegeplan von 1992 zügig zu überarbei-
ten, wie es nach dem Koalitionsvertrag von 1998 bereits
für die letzte Legislaturperiode vorgesehen war.


(Rainer Fornahl [SPD]: Weil das Desaster so groß war, das Sie hinterlassen hatten!)


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(C (D ie Aktualisierung volkswirtschaftlicher Daten und Verehrszahlen unter Berücksichtigung der inzwischen einetretenen Effekte deutscher Einheit und europäischer renzöffnung wurde verantwortungslos auf die lange ank geschoben. Was lange währt, wird aber nicht wangsläufig gut. Der von der Bundesregierung am . Juli 2003 beschlossene Bundesverkehrswegeplan ist ls belastbares, zukunftsweisendes Planungsinstrument nbrauchbar. Bundesverkehrswegeplan und Ausbaugesetze gehen m tatsächlichen volkswirtschaftlichen Bedarf vorbei. tau und Stillstand sind Stolpes Maximen. Die dem Bunesverkehrswegeplan zugrunde gelegte Annahme einer erdopplung des Schienengüterverkehrsaufkommens bis 015 – das wurde schon von anderen Rednern erwähnt – t völlig illusorisch. Die Entwicklung ist, seit dem diese rognose im Verkehrsbericht 2000 dieser Bundesregieung abgegeben wurde, sogar gegenläufig gewesen. Eine gleichmäßige Verteilung der Investitionsmittel uf Straße und Schiene geht an der Wirklichkeit vorbei. ie Straße bleibt Verkehrsträger Nummer eins. Auf ihr erden 85 Prozent aller Verkehrsleistungen in unserem ande abgewickelt. (Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Schlimm genug, dass das so ist!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


enn man diesem Verkehrsträger die notwendigen In-
estitionen verweigert, dann weiß man, was man der
olkswirtschaft in unserem Lande, aber auch in Europa
ntut.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Mit etwa 500 Änderungsanträgen hat die CDU/CSU-
undestagsfraktion im Verkehrsausschuss zu korrigieren
ersucht, was korrigiert werden musste.


(Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Wunsch und Wolke!)


u jeder Zeit beratungsresistent, haben die Regierungs-
raktionen aber sachgerechte Änderungen und Ergän-
ungen prinzipiell niedergestimmt. Dabei hat doch der
hemalige Bundespräsident Johannes Rau in einer seiner
etzten Reden die pauschale Ablehnung von Anträgen
er Opposition im Parlament als eines der Grundübel un-
eres Landes bezeichnet.


(Beifall bei der CDU/CSU – Eduard Oswald [CDU/CSU]: So ist es! Wo er Recht hat, hat er Recht! Er hat genau diese Koalition gemeint!)


iese Rede von Johannes Rau hat bei Ihnen keinerlei pä-
agogische Wirkung erzielt.
Der Haushaltsentwurf 2005 manifestiert zusätzlich,

ass nicht Verkehrsaufkommen und Ausbaubedarf Maß-
tab für den Verkehrsetat sind, sondern Fehler und Ver-
agen dieser Bundesregierung, von ausfallender Maut
is zu fehlendem Wirtschaftswachstum usw. usw. Ich er-
ähne es noch einmal, weil dieser Vorgang wirklich em-
örend und skandalös ist. Es handelt sich um einen






(A) )



(B) )


Dirk Fischer (Hamburg)


eklatanten Gesetzesbruch, da gemäß § 11 Mautgesetz,
vom Bundestag und vom Bundesrat einstimmig verab-
schiedet, die – hoffentlich ab 1. Januar 2005 fließenden
– Mauteinnahmen abzüglich der Systemkosten zusätz-
lich zu den 2003 bestehenden Haushaltsansätzen in die
Verkehrsinfrastruktur und davon überwiegend in den
Straßenbau fließen sollen.


(Albert Schmidt [Ingolstadt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das steht im Gesetz so nicht drin! Das ist gelogen! Das ist ein Fantasiegebilde! Sie waren auf einer anderen Veranstaltung!)


Die Bundesregierung hat das genaue Gegenteil getan.
Sie hat ein Nullsummenspiel veranstaltet, Ansätze he-
runter und Auffüllung durch Mauteinnahmen, anstatt die
Investitionsmittel für den Straßenbau „on top“ bereitzu-
stellen. Herr Minister Stolpe, auch ganz persönlich an
Sie gerichtet: Nach einem gemeinsamen Vermittlungs-
verfahren haben Sie damit gegenüber den Bundeslän-
dern einen üblen Wortbruch begangen. Das ist skanda-
lös.


(Beifall bei der CDU/CSU)

10,7 Milliarden Euro für Verkehrsinfrastrukturinves-

titionen, inklusive 72,5 Millionen Euro für den Transra-
pid, 25 Millionen Euro für Galileo und fast 1,7 Milliar-
den Euro für das GVFG, existieren bislang nur auf dem
Papier und sind alles andere als seriös finanziert. Der
Entwurf für den Bundeshaushalt 2005 ist, wie schon im
Jahre 2004, nur Wunsch und Wolke.

Der von Rot-Grün bereits in den vergangenen Jahren
eingeleitete Kahlschlag bei den Verkehrswegeinvestitio-
nen wird dadurch fortgesetzt. Für einen Abbau des riesi-
gen Investitionsstaus wird keine Lösung angeboten. An
eine Beseitigung der Instandhaltungskrise – wir leben
immer mehr von der Substanz – ist nicht zu denken. Die
Rückkehr zu einer bedarfsorientierten Verkehrsinvesti-
tionspolitik ist von dieser Bundesregierung nach allem,
was wir erlebt haben, nicht zu erwarten. Hoffentlich
bleibt ihr nicht mehr viel Zeit, um weiteres Porzellan zu
zerschlagen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Nur ein Regierungswechsel und ein neuer Bundesver-

kehrswegeplan können den Herausforderungen der Zu-
kunft gerecht werden


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

und damit Mobilität in Deutschland dauerhaft sichern.
Eine dauerhafte Sicherung ist von dieser Bundesregie-
rung allerdings nicht zu erwarten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Reinhard Weis [Stendal] [SPD]: Und das Geld druckt ihr dann selber!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511805800

Ich erteile das Wort dem Kollegen Reinhard Weis,

SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und ollegen! Lieber Dirk, ich glaube, das Gewitter draußen ar eine Reaktion auf deine Rede. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Oder die Vorboten zu Ihrer!)

Reinhard Weis (SPD):
Rede ID: ID1511805900

Im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswege-
lan 1992 haben wir das letzte Mal über Ausbaugesetze
ebattiert. In der Zwischenzeit sind die Warenströme in-
olge internationaler Kooperation angewachsen.
ie Europäische Union ist größer geworden. Die Mobi-
ität der Menschen ist gewachsen.
Für einige Regionen sind die Prognosen, die seiner-

eit erstellt wurden, noch heute aktuell. Zum Teil haben
ie sich aber als überzogen herausgestellt. Mit Ihrem
ntschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen
on der Union, beweisen Sie erneut, dass Sie an der Li-
ie völlig überzogener Verkehrsprognosen festhalten
ollen. Ich werde darauf noch eingehen.
Nach mehr als zehn Jahren war es an der Zeit, den
edarf an Verkehrswegen, auch den Bedarf an Bun-
esfernstraßen, aufgrund neuer Verkehrsprognosen auf
en Prüfstand zu stellen. Folgerichtig konnte sich der
edarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz, den wir
eute abschließend beraten, nicht in der bloßen Fort-
chreibung des früheren Bedarfsplans erschöpfen. Zur
rinnerung: 1992 ist das für die alten Bundesländer noch
o geschehen.
Mit den Projekten des Bedarfsplans wollen wir eine

auerhafte und umweltgerechte Mobilität sichern.

(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Traum haft!)

n dieser Stelle möchte ich noch einmal auf den Ent-
chließungsantrag der Union zu sprechen kommen. Sie
on der Union wollen den Fernstraßenbau allein am Be-
arf orientieren; Kollege Fischer sagte das eben auch.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Wir sind nur gegen staatliche Verkehrslenkung! Das ist der Unterschied!)


lles andere sind laut Ihrem Entschließungsantrag sach-
remde Aspekte. Ökologische Aspekte stellen für Sie bei
er Bundesverkehrswegeplanung entbehrliche Instru-
ente dar. Mit einer solchen Position haben Sie sich von
iner seriösen Verkehrspolitik verabschiedet.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Unsere Ziele möchte ich in sechs Punkten beschrei-
en:
Erstens. Eine seriöse Verkehrspolitik verlangt, dass
ir möglichst frühzeitig alle Aspekte, auch die Belange
er Umwelt, in die Überlegungen einbeziehen. Sonst
ntstehen zwangsläufig und zum Nachteil des Steuerzah-
ers Planungsrisiken, Planungsruinen.






(A) )



(B) )


Reinhard Weis (Stendal)


Zweitens. Eine seriöse Verkehrspolitik verlangt auch

– das sollten Sie eigentlich wissen –, dass bestehendes
EU-Recht beachtet wird, zum Beispiel – um nur ein
Rechtsgebiet zu nennen – die FFH-Richtlinie.

Drittens. Wir wollen faire und vergleichbare Wettbe-
werbsbedingungen für alle Verkehrsträger schaffen. Es
ist unstreitig: Es gibt immer noch Benachteiligungen für
den Schienenverkehr, aber auch für die Binnenschiff-
fahrt. Nach meiner Überzeugung braucht die Binnen-
schifffahrt ebenfalls eine leistungsfähige Infrastruktur.
Es ist nicht in Ordnung, von integrierter Verkehrspolitik
zu sprechen und einem Verkehrsträger mit Argumenten,
die schon widerlegt sind, die erforderliche Beachtung zu
verweigern. Wenn wir heute auch nicht über ein Wasser-
straßenausbaugesetz sprechen, so haben wir doch mit
der Zustimmung der Koalitionsfraktionen zum Bundes-
verkehrswegeplan der Bundesregierung die darin enthal-
tenen Wasserstraßenprojekte bestätigt. In der gestrigen
Debatte über die deutschen Seehäfen ist auch deutlich
gemacht worden, dass wir vom Kabinett noch eine Ent-
scheidung zum Ausbau der seeseitigen Anbindung der
Häfen Hamburg und Bremen erwarten.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Was sagt uns das in Bezug auf die Finanzen?)


Wir wollen viertens Verkehrsengpässe beseitigen und
durch Ortsumgehungen die Lebensqualität in den Kom-
munen verbessern.

Nicht zuletzt wollen wir fünftens mit der verbesserten
Infrastruktur den Wirtschaftsstandort Deutschland stär-
ken.


(Beifall bei der SPD)

Ich widerspreche deshalb ausdrücklich den Vorschlägen
von Herrn von Dohnanyi, der Investitionen in die Ver-
kehrsinfrastruktur abbauen möchte – und das ausgerech-
net in den neuen Bundesländern.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Damit komme ich zum sechsten Punkt. Es gilt nach

wie vor, im Rahmen des Aufbaus Ost die innerdeutschen
Verbindungen leistungsgerecht auszubauen, zum Teil
erst wiederherzustellen und Lücken im Netz der ostdeut-
schen Verkehrsinfrastruktur zu schließen.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Sehr richtig!)

Die Verbindungen in den ostdeutschen Bundesländern
sind auch als Transitstrecken in einer größer gewordenen
EU wichtig.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich meine: Der vorliegende Gesetzentwurf wird all

diesen Anforderungen gerecht.
Dazu bedurfte es umfangreicher Vorbereitungen und

Gutachten, zahlreicher Gespräche der Bundesregierung
mit Ländern und Verbänden. Auch der Bundestag hat
sich ausführlich und sehr intensiv mit den Bedarfsplan-
gesetzen befasst. Allein unser Ausschuss hat 13 Sitzun-
gen darauf verwendet.

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(C (D (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Und was hat es genützt?)


Bei dieser Gelegenheit möchte ich den zahlreichen
itarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien
nd im Sekretariat unseres Ausschusses sowie unseren
raktionsarbeitsgruppen danken, die durch ihre enga-
ierte und detaillierte Vorbereitung unsere Arbeit und
ie heutige Beschlussfassung erst ermöglicht haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])


Nachdem wir unserem Parlamentarischen Staats-
ekretär Achim Großmann schon mehrfach für seine Ar-
eit Anerkennung gezollt haben, möchte ich stellvertre-
end für viele Herrn Referatsleiter Dieter Reschke und
em Leiter der Projektgruppe Bundesverkehrswege-
lan, Herrn Reinhard Weber, sehr herzlich danken. Sie
aben durch ihre umsichtige Vorbereitung und Beglei-
ung der parlamentarischen Beratungen einen wichtigen
rundstein für unsere heutige Beschlussfassung gelegt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte auch dem Bundesrat danken. Er ist ganz
ktuell unserem Wunsch, eine Fristverkürzung für die
eratung des Bundesverkehrswegeplans zu akzeptieren,
achgekommen. Er wird sich also am 9. Juli mit den im
undesverkehrswegeplan enthaltenen Ausbaugesetzen
efassen.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Da schau her! – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)


as macht deutlich, wie groß das Interesse der Bundes-
änder an Planungssicherheit ist, um Aufträge für die
lanung vergeben zu können.
Sicherlich hätte sich jeder von uns gewünscht, dieses

der jenes Projekt wäre anders bewertet worden. Dafür
abe ich großes Verständnis. Angesichts der Endlichkeit
er verfügbaren Mittel verbietet sich aber ein großes
unschkonzert.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Ein kleines hätte es ja schon getan, Reinhard!)


in solches Wunschkonzert, liebe Kolleginnen und Kol-
egen von der Opposition, haben Sie angestimmt. Sie er-
ecken den Eindruck, das Unmögliche möglich machen
u können. Geld spielt keine Rolle bei Ihnen. Ihre Forde-
ungen für die Schiene bringen einen Mehrbedarf in
öhe von 1 Milliarde Euro mit sich. Ihre Forderungen
ach Einstufung von mehr Straßenprojekten in den vor-
ringlichen Bedarf bringen einen Mehrbedarf in Höhe
on 13,5 Milliarden Euro mit sich. Alle Achtung! Das
enne ich solide Bedarfsplanung.


(Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Das ist auf Heller und Pfennig gesetzmäßig! – Gegenruf des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD]: Quatsch! Sie können nicht mit Geld umgehen!)


ie ein solcher Bedarfsplan bis 2015 finanziert werden
oll, bleibt allerdings Ihr Geheimnis. Wenn Sie uns






(A) )



(B) )


Reinhard Weis (Stendal)


vorwerfen, die finanzielle Basis unseres Bundesver-
kehrswegeplans sei Makulatur, wie soll man denn dann
Ihre Vorschläge nennen?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Wir halten das Gesetz ein!)


Ich streite nicht ab, dass auch uns Sorgen drücken,
wie der festgestellte Bedarf komplett finanziert werden
kann. Das liegt aber in unserer Verantwortung. Es ist un-
sere Aufgabe, in Zukunft die Voraussetzungen für eine
solide Finanzierung zu schaffen. Mit den Veränderungen
im Ansatz des Bundesverkehrswegeplans 2005 ist der
erste Beleg für die Wahrnehmung unserer Verantwor-
tung vorhanden.


(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)


Dazu gehört auch, dass wir dem Start der LKW-Mauter-
hebung zum 1. Januar 2005 zuversichtlicher entgegen-
blicken. Nach den Gesprächen, die wir vorgestern mit
den Vertretern von Toll Collect, dem Bundesamt für Gü-
terverkehr und Minister Stolpe im Ausschuss dazu ge-
führt haben, können wir mit Zuversicht – nach meinem
Eindruck ist das auch Ihre Auffassung – dem Funktio-
nieren dieses zusätzlichen Finanzierungsinstruments ent-
gegensehen. Wir werden den Beweis antreten und wer-
den unseren Bedarfsplan realisieren.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1511806000

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege

Wolfgang Börnsen, CDU/CSU-Fraktion.

Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1511806100

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Zu diesem Tagesordnungspunkt heute gehört auch
eine Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
zur Kindersicherheit in Deutschland – ein Thema mehr
für leise Töne.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages
hat sich 1988 konstituiert. Seit dieser Zeit sind mehr als
6 000 Kinder in unserem Land im Straßenverkehr töd-
lich verunglückt; mehr als 750 000 sind verletzt worden,
zum Teil haben sie lebenslang die Folgeschäden zu tra-
gen. Eine traurige, Besorgnis erregende Bilanz der letz-
ten 16 Jahre, die nicht hinnehmbar ist. Fast jedes zweite
verunglückte Kind unter 15 Jahren starb im PKW, aber
hoch gefährdet sind auch Kinder als Radfahrer und Fuß-
gänger.

Zwischen 2001 und 2002 verunglückten 12 Prozent mehr
Kinder im PKW tödlich. Zwischen 2001 und 2002 ist der
Anteil derjenigen PKW-Fahrer, die innerorts Kindersitze
für ihre Kinder benutzen, auf 72 Prozent zurückgegan-
gen. Jedes dritte Kind wird nicht mehr gesichert beför-
dert. Weil Prozentzahlen – einige Kollegen unterhalten
sich ja auch über andere Themen – oft verharmlosen,

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(C (D ill ich einmal sagen, was das bedeutet: Täglich werden Deutschland 1 Million Kinder nicht gesichert beförert. Dieser Zustand ist unhaltbar. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Das meistens in Autos der eigenen Eltern!)


s muss sich immer die Zeit genommen werden, Kinder-
itze auch zu benutzen. Das ist richtig, Horst. In der
ltersgruppe der bis zu 10-Jährigen ist der Anteil der ge-
ichert beförderten Kinder von 37 auf 33 Prozent zu-
ückgegangen.
Allein diese Daten belegen, dass es richtig war, nach-

ufragen, wie es sich mit der Verkehrssicherheit von
indern in Deutschland verhält und wo es Versäumnisse
nd Fehler gibt.
Kindersicherheit muss nach unserer Auffassung – da

ind sich alle einig, die hier im Bundestag Politik ma-
hen – in unserer Gesellschaft Vorrang haben. Die Bun-
esregierung muss ein gesondertes Programm auflegen,
as sich der Kindersicherheit annimmt. Wir müssen wie-
er sensibilisiert werden; denn wir tun für Kinder und
eren Sicherheit im Straßenverkehr anscheinend nicht
enug.
Wir sollten denen dankbar sein, die sich trotz aller

robleme tagtäglich für die Sicherheit der Kinder einset-
en, ob als Polizisten, Erzieher, Pädagogen, Kindergärt-
erinnen, in den Verbänden oder auch als Eltern. Der
inwand, wir täten doch genug, schließlich sei die An-
ahl der tödlichen Kinderunfälle allmählich zurückge-
angen, trifft nur halb zu. 1993 gab es noch 13,3 Millio-
en Kinder in Deutschland, heute sind es 12,3 Millionen.
ass damit auch die Zahl der tödlichen Kinderunfälle
urückgeht, kann man sich vorstellen. Das individuelle
nfallrisiko ist dadurch aber nicht zurückgegangen.
Die Kindersicherungspflicht ist von uns 1992 einge-

ührt worden. Unsere Kolleginnen und Kollegen Margrit
etzel, Dirk Fischer, Horst Friedrich, die auch heute da-
ei sind, und andere haben damals gemeinsam dafür ge-
orgt, dass Kindersitze Pflicht werden.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Dafür haben wir kräftig Prügel gekriegt!)


eit dieser Zeit hat sich die Anzahl der tödlichen Kinde-
unfälle halbiert. Anders ausgedrückt: 1 100 Kinder le-
en, weil Kindersitze seit damals verpflichtend sind,
uch wenn die Anschnallpflicht nicht immer beachtet
ird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Durch Ihren Beifall machen Sie deutlich, dass Sie den
erantwortlichen Verkehrspolitikern in diesem Haus
anken, und das ist richtig so. Die Widerstände gegen
ie Kindersitze, weil das Fahren im Auto dadurch ein
enig unbequemer wurde, waren seinerzeit nicht ein-






(A) )



(B) )


Wolfgang Börnsen (Bönstrup)


fach zu überwinden. Um dahin zu kommen, bedurfte es
viel Courage und eines klugen Verkehrsministers.

Aber damit sind wir nicht am Ende; es bleibt weiterhin
viel zu tun. Da unser Verkehrsminister heute anwesend
ist, möchte ich abschließend noch auf eine Problematik
aufmerksam machen: Kinder werden – das ist festgestellt
worden – durch die Vielzahl von Verkehrsschildern
eher verwirrt, als dass sie dadurch Orientierung erhalten.
Wir haben in Deutschland 21 Millionen Verkehrszei-
chen; vor 20 Jahren waren es noch 14 Millionen. Der
Verkehrsschilderdschungel wird immer größer. Herr
Dr. Stolpe, wir bitten Sie, mit dazu beizutragen, dass die-
ser Dschungel einmal durchforstet wird. Weniger ist
mehr; jedes fünfte Verkehrsschild gehört weg!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Peter Hettlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Damit verbunden ein letzter Appell an Sie: Wir haben
vor einigen Monaten beantragt, dass vor Kindergärten
und Schulen statt der vielen Altschilder weniger, aber re-
flektierende Schilder aufgestellt werden, weil diese von
Kindern besser beachtet werden. Vielleicht können Sie
dafür sorgen, dass das in Ihrem Haus, das diesem Vor-
schlag gegenüber damals sehr abgeneigt war, geprüft
wird. Wir alle müssen mehr für die Kindersicherheit im
Verkehr in Deutschland tun.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1511806200

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung.
Tagesordnungspunkt 12 a. Interfraktionell wird Über-

weisung der Vorlage auf Drucksache 15/3314 an die in
der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla-
gen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 12 c. Abstimmung über den von
der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur
Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes, Drucksachen
15/1657 und 15/1803. Zu dieser Abstimmung liegen mir
schriftliche Erklärungen von Kolleginnen und Kollegen
des Deutschen Bundestages vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
sen empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 15/3412, den Gesetzentwurf in der Ausschussfas-
sung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wol-
len, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Be-
ratung mit den Stimmen der Koalition gegen die
Stimmen der beiden fraktionslosen Abgeordneten der

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1) Anlage 10 bis 16

(C (D DS sowie gegen die Stimmen der CDU/CSU und der DP angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Geetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf st mit demselben Stimmenverhältnis wie in der zweiten eratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie ungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 5/3478. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – egenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsanrag ist mit den Stimmen der Koalition und der beiden raktionslosen Abgeordneten der PDS gegen die Stimen der CDU/CSU und der FDP abgelehnt. Tagesordnungspunkt 12 d. Abstimmung über den von er Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur nderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, rucksachen 15/1656 und 15/1804. Der Ausschuss für erkehr, Bauund Wohnungswesen empfiehlt in seiner eschlussempfehlung auf Drucksache 15/3382, den Geetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich itte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Auschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeihen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzntwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen er SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen gegen die timmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der eiden fraktionslosen Abgeordneten der PDS angenomen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Geetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenrobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit emselben Stimmenverhältnis wie in der zweiten Beraung angenommen. Zusatzpunkt 3. Interfraktionell wird Überweisung der orlage auf Drucksache 15/3470 an die in der Tagesordung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie amit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die berweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31 a bis 31 m sowie usatzpunkte 4 a bis 4 d und Tagesordnungspunkt 25 auf: 1 a)


und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch
– Drucksache 15/3443 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Che-
miewaffenübereinkommen (CWÜAGÄndG 1)

– Drucksache 15/3447 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Verteidigungsausschuss

c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 29. Januar 2003 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau
und Erhaltung einer Autobahnbrücke über

(BadenWürttemberg)

– Drucksache 15/3178 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

d) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver-
trag vom 17. April 2003 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Tschechischen
Republik über die Änderung des Verlaufs der
gemeinsamen Staatsgrenze im Bereich der Au-
tobahnbrücke am Grenzübergang Waid-
haus–Rozvadov/Roßhaupt
– Drucksache 15/3352 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

e) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Rah-
menübereinkommen der Weltgesundheitsorgani-
sation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des

(Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen)

– Drucksache 15/3353 –
Überweisungsvorschlag
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (f)

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

f) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Eu-
ropäischen Übereinkommen vom 19. August
1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten
von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und
insbesondere bei Fußballspielen
– Drucksache 15/3354 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Sportausschuss

g) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlän-
gerung der Geltungsdauer der § § 100 g, 100 h
StPO
– Drucksache 15/3349 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss

(C (D h)

gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errich-
tung der Akademie der Künste (AdKG)

– Drucksache 15/3350 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Kultur und Medien (f)

Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
gemäß § 96 GO

i) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Geset-
zes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
– Drucksache 15/3351 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

j) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Abwasserabgabengesetzes
– Drucksache 15/2950 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

k) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG)

– Drucksache 15/3417 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Ausschuss für Kultur und Medien

l) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh-
rung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)

– Drucksache 15/3405 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)

Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

m)Beratung des Antrags der Abgeordneten Gabriele
Lösekrug-Möller, Ulrike Mehl, Brunhilde Irber,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

(Quedlinburg)

weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Grünes Band als einzigartigen Biotopverbund
und als Erinnerungsstätte der deutschen Tei-
lung sichern
– Drucksache 15/3454 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für Kultur und Medien






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

ZP 4 a)Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD

und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirkungs-
gleichen Übertragung von Regelungen der so-
zialen Pflegeversicherung sowie der gesetzli-
chen Krankenversicherung auf dienstrechtliche
Vorschriften
– Drucksache 15/3444 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Haushaltsausschuss
gemäß § 96 GO

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla
Burchardt, Jörg Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Volker
Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN
Forschung für Nachhaltigkeit – Motor für In-
novationen
– Drucksache 15/3452 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gabriele
Hiller-Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-
Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm,
Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck

(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion

des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Urwaldschutz verstärken
– Drucksache 15/3464 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heidi
Wright, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Winfried Hermann, Albert
Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
2002–2012 forcieren
– Drucksache 15/3467 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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(C (D Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss 5 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes – Drucksache 15/3404 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachen Verfahren ohne Debatte. Zunächst zu den aufgerufenen Punkten ohne Tages rdnungspunkt 25: Interfraktionell wird vorgeschlagen, ie Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten usschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanen? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so bechlossen. Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 25. nterfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs uf Drucksache 15/3404 an den Innenausschuss und an en Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vorgeschlagen. ie Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der PD und des Bündnisses 90/Die Grünen wünschen Feerführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, ie Fraktion der CDU/CSU wünscht Federführung beim nnenausschuss. Ich lasse zunächst über den Überweisungsvorschlag er Fraktion der CDU/CSU abstimmen, also über die Feerführung beim Innenausschuss. Wer stimmt für diesen berweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Entaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den timmen der Koalition gegen die Stimmen der CDU/ SU bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag der Frak ionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen, also ür die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und rbeit? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der berweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der SPD, es Bündnisses 90/Die Grünen und einer fraktionslosen bgeordneten der PDS gegen die Stimmen der CDU/ SU bei Enthaltung der FDP angenommen. Damit liegt ie Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und rbeit. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 32 a is 32 j und 32 l bis 32 q sowie den Zusatzpunkten 5 a is 5 h. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu orlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 32 a: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes – Drucksache 15/3305 – Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/3449 – Berichterstattung: Abgeordnete Gabriele Fograscher Stephan Mayer Silke Stokar von Neuforn Gisela Piltz Der Innenausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/3449, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 32 b: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung – Drucksache 15/3177 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/3392 – Berichterstattung: Abgeordnete Frank Hofmann Norbert Geis Silke Stokar von Neuforn Dr. Max Stadler Der Innenausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/3392, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 32 c: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung – Drucksache 15/3147 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 15/3471 – d m A c G S u G D z n G d c w S d u G G d t n (C (D Berichterstattung: Abgeordnete Christine Lambrecht Dr. Norbert Röttgen Jerzy Montag Rainer Funke Der Rechtsausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/3471, en Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der usschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeihen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der esetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den timmen des ganzen Hauses angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – er Gesetzentwurf ist damit mit den Stimmen des ganen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 32 d: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio nen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Statistiken (Statistikabbaugesetz)


(Federführung strittig)


(Erste Beratung 114. Sitzung)





(A) )


(B) )


(Erste Beratung 111. Sitzung)


(Erste Beratung 111. Sitzung)

– Drucksache 15/3306 –

(Erste Beratung 114. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ab-
bau von Statistiken
– Drucksache 15/2416 –

(Erste Beratung 114. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)

– Drucksache 15/3474 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Barbara Wittig
Kristina Köhler (Wiesbaden)

Silke Stokar von Neuforn
Gisela Piltz

Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe a sei-
er Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/3474, den
esetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
em Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
hen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
urf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der
PD und des Bündnisses 90/Die Grünen bei Enthaltung
er CDU/CSU und der FDP angenommen.

Dritte Beratung
nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
egenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
amit mit den Stimmen der Koalition bei Stimmenthal-
ung der CDU/CSU und der FDP angenommen.
Der Innenausschuss empfiehlt unter Buchstabe b sei-

er Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/3474, den






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Hand-
zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen
der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen gegen die
Stimmen der CDU/CSU und der FDP abgelehnt. Damit
entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Bera-
tung.

Tagesordnungspunkt 32 e:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(19. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde
Irber, Annette Faße, Renate Gradistanac, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD so-

(Quedlinburg)

Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Tourismus in, an und auf dem Wasser –
Naturverträglichen Wassertourismus in
Deutschland ausbauen und fördern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus
Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU
Wassertourismus in Deutschland entwi-
ckeln und stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst
Burgbacher, Angelika Brunkhorst, Hans-
Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
Rahmenbedingungen, Infrastruktur und
Marketing für Wassertourismus in Deutsch-
land verbessern
– Drucksachen 15/2667, 15/933, 15/1595,
15/3469 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Annette Faße

Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt unter Nr. 1
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/3469,
den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnis-
ses 90/Die Grünen auf Drucksache 15/2667 mit dem Ti-
tel „Tourismus in, an und auf dem Wasser – Naturver-
träglichen Wassertourismus in Deutschland ausbauen
und fördern“ in der Ausschussfassung anzunehmen. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe!
– Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Koalition bei Enthaltung der CDU/CSU
und der FDP angenommen.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der CDU/CSU auf Drucksache 15/933 mit dem Titel
„Wassertourismus in Deutschland entwickeln und stär-

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(C (D en“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Geenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempehlung ist mit den Stimmen der SPD und des ündnisses 90/Die Grünen gegen die Stimmen der DU/CSU und der FDP angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 sei er Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/3469 die blehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf rucksache 15/1595 mit dem Titel „Rahmenbedingunen, Infrastruktur und Marketing für Wassertourismus in eutschland verbessern“. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der oalition gegen die Stimmen der CDU/CSU und der DP angenommen. Tagesordnungspunkt 32 f: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Aktionsplan zur UN-Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ – Drucksachen 15/2758, 15/3472 – Berichterstattung: Abgeordnete Ulla Burchardt Bernward Müller Grietje Bettin Christoph Hartmann Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Druckache 15/2758 in der Ausschussfassung anzunehmen. er stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenrobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist it den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 32 g: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Rudolf Bindig, Lothar Binding Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Unterstützung der neuen Regierung Boliviens bei der demokratischen Stabilisierung des Landes – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Weiß Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Stabilisierung der Lage in Bolivien – Drucksachen 15/2975, 15/1980 15/3484 – Berichterstattung: Abgeordnete Karin Kortmann Peter Weiß Thilo Hoppe Markus Löning Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 15/2975 mit dem Titel „Unterstützung der neuen Regierung Boliviens bei der demokratischen Stabilisierung des Landes“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der CDU/CSU und der FDP angenommen. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/1980 mit dem Titel „Stabilisierung der Lage in Bolivien“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der FDP angenommen. Tagesordnungspunkt 32 h: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Ulrich Kelber, Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, HansChristian Ströbele, Volker Beck Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Das Center for International Cooperation – Drucksachen 15/2396, 15/3485 – Berichterstattung: Abgeordnete Karin Kortmann Dr. Ralf Brauksiepe Thilo Hoppe Markus Löning Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 15/2396 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der CDU/CSU und der FDP angenommen. Tagesordnungspunkt 32 i: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses l g i G a f E S t d t m u (C (D – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2002 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes – zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2003 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 2002)


(Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der


(Emmendingen), Dr. Christian Ruck,





(A) )


(B) )


(CIC) stärken und weiter ausbauen

– Drucksachen 15/770, 15/2020, 15/3387 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Gerhard Rübenkönig

Wer stimmt für Nr. 1 der Beschlussempfehlung, Ertei-
ung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2002? – Ge-
enprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
st mit den Stimmen der SPD, des Bündnisses 90/Die
rünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU
ngenommen.
Wer stimmt für Nr. 2 der Beschlussempfehlung, Auf-

orderungen an die Bundesregierung? – Gegenprobe! –
nthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
timmen des ganzen Hauses angenommen.
Tagesordnungspunkt 32 j:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu
der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleich-
behandlung von Frauen und Männern beim
Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern
und Dienstleistungen

(inkl. 14812/03 ADD 1 – Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – ausführliche Folgenabschätzung)

KOM (2003) 657 endg.; Ratsdok. 14812/03
– Drucksachen 15/2373 Nr. 2.1, 15/3477 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Marlies Volkmer
Abg. Michael Grosse-Brömer
Abg. Jerzy Montag
Abg. Sibylle Laurischk

Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrich-
ung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für
iese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthal-
ungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
en der Koalition gegen die Stimmen der CDU/CSU
nd der FDP angenommen.
Tagesordnungspunkt 32 l:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-
Möller, Annette Faße, Brunhilde Irber, weiterer






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Franziska Eichstädt-Bohlig, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Internationale Richtlinien für biologische Viel-
falt und Tourismusentwicklung zügig umset-
zen
– Drucksachen 15/3219, 15/3437 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller
Cajus Julius Caesar
Undine Kurth (Quedlinburg)

Angelika Brunkhorst

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf
Drucksache 15/3219 anzunehmen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der
CDU/CSU bei Enthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Pe-
titionsausschusses.

Tagesordnungspunkt 32 m:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 128 zu Petitionen
– Drucksache 15/3316 –

Wer stimmt dafür? – Die Sammelübersicht 128 ist mit
den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.

Tagesordnungspunkt 32 n:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 129 zu Petitionen
– Drucksache 15/3317 –

Wer stimmt dafür? – Die Sammelübersicht 129 ist
ebenfalls mit den Stimmen des ganzen Hauses angenom-
men.

Tagesordnungspunkt 32 o:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 130 zu Petitionen
– Drucksache 15/3318 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht 130 ist mit den Stim-
men der Koalition gegen die Stimmen der CDU/CSU
und der FDP angenommen.

Tagesordnungspunkt 32 p:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 131 zu Petitionen
– Drucksache 15/3319 –

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(C (D Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalungen? – Die Sammelübersicht 131 ist mit den Stimen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der DU/CSU gegen die Stimmen der FDP angenommen. Tagesordnungspunkt 32 q: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 132 zu Petitionen – Drucksache 15/3320 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalungen? – Die Sammelübersicht 132 ist mit den Stimen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der DP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen. Zusatzpunkt 5 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen – Drucksache 15/2946 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 15/3483 – Berichterstattung: Abgeordnete Dirk Manzewski Marco Wanderwitz Jerzy Montag Rainer Funke Zu dieser Abstimmung liegt eine persönliche Erkläung der Kollegin Ulrike Höfken vor.1)


(Erste Beratung 105. Sitzung)

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-

chlussempfehlung auf Drucksache 15/3483, den Ge-
etzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich
itte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus-
chussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
eichen. – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Bera-
ung mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.

Dritte Beratung
nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er Gesetzentwurf ist damit in dritter Beratung mit den
timmen des ganzen Hauses angenommen.
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-

he 14/3483 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschlie-
ung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussemp-
ehlung? – Die Beschlussempfehlung ist ebenfalls mit
en Stimmen des ganzen Hauses angenommen.
Zusatzpunkt 5 b:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz

Anlage 19






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss) zu der
Verordnung der Bundesregierung
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des

(Verordnung über Großfeuerungsund Gasturbinenanlagen – 13. BImSchV)

– Drucksachen 15/3420, 15/3456 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Astrid Klug
Marie-Luise Dött
Winfried Hermann
Birgit Homburger

Der Ausschuss empfiehlt, der Verordnung der Bun-
desregierung auf Drucksache 14/3420 zuzustimmen.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen-
probe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grü-
nen und der CDU/CSU bei Enthaltung der FDP ange-
nommen.

Zusatzpunkt 5 c:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD,
der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN und der FDP
Ausweitung des Berichts der Bundesregierung
zur Zusammenarbeit mit den Vereinten Natio-
nen
– Drucksache 15/3458 –

Wer stimmt für diesen Antrag? – Der Antrag ist mit
den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.

Wir kommen zu weiteren Beschlussempfehlungen
des Petitionsausschusses.

Zusatzpunkt 5 d:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 133 zu Petitionen
– Drucksache 15/3459 –

Wer stimmt dafür? – Die Sammelübersicht 133 ist mit
den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.

Zusatzpunkt 5 e:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 134 zu Petitionen
– Drucksache 15/3460 –

Wer stimmt dafür? – Die Sammelübersicht 134 ist
ebenfalls mit den Stimmen des ganzen Hauses angenom-
men.

Zusatzpunkt 5 f:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 135 zu Petitionen
– Drucksache 15/3461 –

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(C (D Wer stimmt dafür? – Auch die Sammelübersicht 135 st mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Zusatzpunkt 5 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 136 zu Petitionen – Drucksache 15/3462 – Wer stimmt dafür? – Sammelübersicht 136 ist ebenalls mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen. Zusatzpunkt 5 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 137 zu Petitionen – Drucksache 15/3463 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalungen? – Sammelübersicht 137 ist mit den Stimmen der PD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP gegen ie Stimmen der CDU/CSU angenommen. Interfraktionell ist vereinbart, die heutige Tagesord ung um die Beratung der Beschlussempfehlung des usschusses für Wahlprüfung, Immunität und Gechäftsordnung zu einem Antrag auf Genehmigung zur urchführung eines Strafverfahrens zu erweitern und iese jetzt sofort als Zusatzpunkt 9 aufzurufen. Sind Sie amit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so eschlossen. Deshalb rufe ich jetzt Zusatzpunkt 9 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens – Drucksache 15/3499 – Berichterstattung: Abgeordneter Eckart von Klaeden Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Ausschuss ür Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksahe 15/3499, die Genehmigung zur Durchführung der trafverfolgung zu erteilen. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthalungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimen des ganzen Hauses angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a und 13 b auf: a)


desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-

(Justizmodernisierungsgesetz – JuMoG)

– Drucksache 15/1508 –

(Erste Beratung 63. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Röttgen, Dr. Wolfgang Götzer, weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Beschleunigung von Verfahren der Justiz

(1. Justizbeschleunigungsgesetz)

– Drucksache 15/999 –

(Erste Beratung 54. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
Beschleunigung von Verfahren der Justiz

(... Justizbeschleunigungsgesetz)

– Drucksache 15/1491 –

(Erste Beratung 115. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts-
ausschusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 15/3482 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Christine Lambrecht
Hermann Bachmaier
Dr. Jürgen Gehb
Dr. Norbert Röttgen
Jerzy Montag
Rainer Funke

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Fehler beim neuen Revisionsrecht korri-
gieren – Entscheidungsfähigkeit des Bundes-
gerichtshofs sicherstellen
– Drucksachen 15/1098, 15/3482 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Christine Lambrecht
Hermann Bachmaier
Dr. Jürgen Gehb
Dr. Norbert Röttgen
Jerzy Montag
Rainer Funke

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort der
Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1511806300

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Vor ungefähr einem Jahr hat die
Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung der
Justiz eingebracht, das im September des letzten Jahres
die erste Beratung in diesem Hohen Hause erfahren hat.
Unser Ziel damals war, zu den Bestrebungen der Bun-
desregierung zum Bürokratieabbau insgesamt auch im
Bereich der Justiz beizutragen. Das erklärte Ziel war,

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(C (D orschriften vorzulegen, hinter die sich alle stellen könen und die eine Vereinfachung in der Justiz bewirken, hne gleichzeitig einen Rechtsabbau zu betreiben, ohne nstanzen aufzuheben, ohne Angeklagtenrechte zu bechneiden und Ähnliches mehr. Die Debatte, die wir dann in der Folge gehabt haben, nsbesondere auch die Anhörung im November des letzen Jahres, hat gezeigt, dass die Frage, was denn eigentich Beschleunigung und Modernisierung in der Justiz edeuten, doch sehr unterschiedlich beantwortet wird. ir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur odernisierung der Justiz, einen Gesetzentwurf zur Bechleunigung der Justiz, der von der Opposition und paallel vom Bundesrat vorgelegt worden war und in dem och andere Vorschläge enthalten waren, diskutiert. Wie esagt, die Anhörung hat uns allen gezeigt, dass die Prais nicht unbedingt der Auffassung ist, der wir sind; vielehr gab es in vielen Punkten durchaus unterschiedliche tellungnahmen. In der letzten Zeit hat es ausgeprägte Diskussionen egeben. Wenn ich jetzt sage, wir alle haben uns den Anorderungen der Praxis gebeugt, dann hört sich das etwas rasser an, als es eigentlich ist. Ich würde eher sagen, ir haben gelernt, dass es sinnvoll ist, die Wünsche der raxis zu berücksichtigen, wenn es um Vereinfachungen n der Justiz gehen soll. Das hat dazu geführt, dass wir och zwei Paragraphen aus unserem Gesetzentwurf heausgenommen haben, nämlich die §§ 415 a und 74 ZPO. Da ging es um die Frage, inwieweit Erkenntisse aus Verfahren in anderen Rechtszweigen verwertet erden können. Insofern haben wir gelernt. Die Opposition hat ge ernt, dass viele der Vorschläge, die Sie in Ihrem Entwurf ines Beschleunigungsgesetzes gemacht haben, offenbar och nicht das Richtige sind, und deshalb darauf verichtet. Insgesamt hat sich der Rechtsausschuss – ich uss sagen, zu meiner Freude; denn ich finde, es ist eine ute Übung, dass gerade die Justizthemen in diesem aus im Wesentlichen einvernehmlich geregelt weren – dazu verstanden, das ganze Gesetz „Erstes Gesetz ur Modernisierung der Justiz“ zu nennen und einen geeinsamen Gesetzentwurf, eine gemeinsame Auschussempfehlung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DU/CSU und FDP vorzulegen. Das freut mich sehr. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie von der Union freut das nicht?

(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Doch!)


Doch, Sie freut das auch. Da bin ich aber froh.

(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ich hätte mich gefreut, wenn ich nicht abgelenkt gewesen wäre!)


s täte mir auch leid, wenn Sie sich an Ihre Verabredun-
en der letzten Tage nicht mehr halten könnten.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ich hatte den Gegenstand der Freude nicht mitbekommen! Das war nur akustisch!)







(A) )



(B) )


Bundesministerin Brigitte Zypries

– Der Gegenstand der Freude war der Erkenntnisgewinn.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Absolut!)

Erkenntnisgewinn ist immer ein Gegenstand von Freude.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


Meine Damen und Herren, wesentlicher Inhalt dieses
Gesetzes – insofern ist dieser Entwurf wirklich ein Ge-
winn für die Praxis – sind in der Tat Vereinfachungen
sowohl für den Ablauf der Verfahren als auch für die
Frage der internen Gerichtsorganisation. Soweit es um
den Ablauf der Verfahren geht, werden wir die Regel-
vereidigung abschaffen, die Vereidigungsregeln insge-
samt neuer und übersichtlicher gestalten. Das heißt, Zeu-
gen sind danach nur noch dann zu vereidigen, wenn es
das Gericht wegen der Bedeutung der Aussage oder zur
Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Bekundung für
erforderlich hält. Das spart Arbeit und vor allen Dingen
viele mögliche anschließende Verfahren.

Der wesentliche Punkt – das ist auch der Punkt, auf
den die Länder vor allen Dingen warten – ist die Mög-
lichkeit der Unterbrechung für die Hauptverhand-
lung im Strafprozess, die Änderung des § 229 StPO.
Das ist eine der Regelungen, bei denen viele gesagt ha-
ben: Warum ist das eigentlich nicht schon längst Gesetz?
Künftig kann die bisher geltende Unterbrechungsfrist
von zehn Tagen auf drei Wochen verlängert werden. Da-
mit gibt es für das Gericht die Möglichkeit, auf unvor-
hergesehene Wendungen in der Hauptverhandlung bes-
ser zu reagieren und damit die zeit- und kostenintensiven
Schiebetermine oder gar die Neuauflage eines Verfah-
rens zu vermeiden. Wir werden diese Dauer der Unter-
brechungsfrist nicht nur bei der Erkrankung des Ange-
klagten vorsehen, sondern auch bei Erkrankung eines
Richters oder eines Schöffen.

Verständlicher und weiter gefasst werden die Vor-
schriften über die Verlesung von Schriftstücken; das
war insoweit unstreitig. Wir werden § 256 StPO insoweit
ergänzen, als Erklärungen allgemein vereidigter Sach-
verständiger sowie Protokolle und Erklärungen von
Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen
künftig auch verlesen werden können. Das heißt, wir er-
möglichen damit, auf die Vorladung von Zeugen und
Sachverständigen zu verzichten. Wir sparen dadurch
Kosten und wir beschleunigen die Verfahren, ohne dass
– um das zu wiederholen – in die Rechtsschutzmöglich-
keiten der Angeklagten eingegriffen wird. – Dies war
der Bereich des Strafprozesses.

Aber auch im Amtsgerichtsprozess wollen wir Ver-
einfachungen ermöglichen. Ein Beitrag dazu ist die
Möglichkeit, in der Hauptverhandlung vor dem Straf-
richter von der bislang obligatorischen Hinzuziehung
von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abzusehen.
Richterinnen und Richter sollen darüber frei entscheiden
können. Im Strafbefehlsverfahren gibt es künftig eine
vereinfachte Möglichkeit, auch im Beschlussverfahren
über die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe zu ent-
scheiden, sie entweder heraufzusetzen oder herabzu-
setzen oder aufrechtzuerhalten. Wir wollen es auch er-

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(C (D eichtern, in ein Strafbefehlsverfahren überzugehen. Die dee dabei ist: Wenn der Angeklagte nicht erscheint, ann soll auch in der Hauptverhandlung auf mündlichen ntrag ein Strafbefehl erlassen werden können; das ereichtert die Verfahren sehr. Im Zivilprozess erhalten die Richterinnen und Richter ie Möglichkeit, gerichtliche Sachverständigengutachen aus vorangegangenen Verfahren zu bewerten und in eeigneten Fällen vom strengen Beweis abzusehen. Das eißt, moderne Techniken werden auch insoweit in den erichten Einzug halten, als dass Sachverständige gegeenenfalls auch einmal telefonisch oder per E-Mail beragt werden können. Intern, was die Arbeitsabläufe in der Justiz anbelangt ein Thema, das insbesondere für die Länder wichtig st –, sollen zukünftig mehr Aufgaben auf die Rechtsfleger übertragen werden können. Das betrifft vor allen ingen die Nachlasssachen und den Bereich des Hanelsregisters; da sollen die Rechtspfleger künftig auch ür sämtliche Eintragungen der Kapitalgesellschaften zutändig sein. Auch im Bereich der Strafvollstreckung erden wir die Aufgabenverteilung zwischen Staatsanälten und Rechtspflegern neu ordnen. Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass der undestag eine gute Entscheidung fällt, wenn er diesem esetzentwurf heute zustimmt. Er wird für die Praxis in er Tat Erleichterungen bringen. Ich würde gern auf den nfangsgesichtspunkt zurückkommen: Das Gesetz heißt etzt „1. Justizmodernisierungsgesetz“. Ich denke, wir lle sollten uns darüber verständigen, dass wir die Bereihe, die wir noch nicht angesprochen haben, wo aber in er Praxis nach wie vor ein Bedürfnis besteht, noch einal aufgreifen, dass wir uns künftig vielleicht vorher geeinsam darüber verständigen, was gemacht werden oll, was gemacht werden muss, und das Ganze vieleicht auch durch eine Praxisanhörung begleiten. Es hat ich doch gezeigt, dass es sinnvoll ist, gerade soweit es m konkrete Verfahrensabläufe geht, stärker auf die raxis zu hören. Da könnte man sich vorstellen, dass an auch einmal im Vorhinein eine Anhörung macht (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


nd Vorschläge einholt, wo die Gerichtsbarkeit Ände-
ungsbedarf sieht. Mein Interesse wäre es jedenfalls,
ass wir nicht bei diesem 1. Justizmodernisierungsgesetz
tehen bleiben, sondern dass wir zu einem zweiten kom-
en, um damit Richterinnen und Richtern mehr Spiel-
aum zu geben, in ihrem Bereich sachgerecht entschei-
en zu können. Nicht jeder Prozess ist wie der andere:
s gibt ganz viele verschiedene, differenzierte Formen
n den jeweiligen Gerichtsbarkeiten. Die Praxis muss auf
iese differenzierten Formen besser reagieren können.
as wäre wenigstens mein Ziel. Wir dürfen nicht glau-
en, das alles durch strikte gesetzliche Regelungen lösen
u können.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1511806400

Das Wort hat der Kollege Dr. Norbert Röttgen, CDU/

CSU-Fraktion.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1511806500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! Die Diskussion, die wir über Be-
schleunigung und Verbesserung der Justiz in diesem
Hause immer wieder führen, findet in einem Spannungs-
feld statt: Der eine Pol dieses Spannungsfeldes ist der
auf der Haushaltslage der Länder beruhende Ruf nach
Entlastung und, um es deutlich zu sagen, auch nach
Einsparung. Der andere Pol ist der rechtspolitische An-
spruch, die rechtsstaatliche Qualität der justiziellen
Verfahren in unserem Lande zumindest zu wahren.
Diese beiden Ziele müssen wir im Blick haben. So rich-
tig es ist, dass wir uns der Realität der Haushalte nicht
einfach verschließen können, so klar ist auch, dass die
rechtsstaatliche Qualität der Maßstab von Veränderun-
gen ist.

Ich möchte für meine Fraktion diese Debatte nutzen,
um auf diesen Maßstab hinzuweisen. Es ist ganz sicher
nicht gegen die Landesjustizminister gerichtet, sondern
dient eher dazu, ihnen den Rücken auch in den Vertei-
lungskämpfen zu stärken, die in den Kabinetten natür-
lich stattfinden, wenn wir darauf hinweisen, welche Be-
deutung die Justiz für unseren Rechtsstaat, für die
Alltäglichkeit des Rechtsstaates, für die Wahrung der
Rechte der Bürgerinnen und Bürger hat. Es geht um ef-
fektive, effiziente Justiz, aber auch um die Möglichkeit,
gerichtliche Entscheidungen durch eine weitere Instanz
überprüfen zu lassen, also um die Bedeutung von
Rechtsschutz und Rechtsmitteln. Manches Mal emp-
finde ich es als Denunzierung, wenn gesagt wird, der
Rechtsstaat sei zum Rechtsmittelstaat verkommen. Ein
Rechtsmittel ist ein eminent rechtsstaatliches Instrument,
auch zur Kontrolle der Justiz. Wir alle sollten das be-
rücksichtigen und uns diesen Maßstab vor Augen halten.

Die Justizhaushalte haben nur einen geringen, fast
marginalen Anteil an den Landeshaushalten. Wenn man
die eigentliche Justiz nimmt und den Justizvollzug he-
rausrechnet, dann sind das nur minimale Anteile an den
Landeshaushalten, vom Bundeshaushalt ganz zu schwei-
gen. Bei dem bisschen, das wir fiskalisch gewinnen kön-
nen, müssen wir sehen, dass der gesellschaftliche, der
rechtsstaatliche Preis, den wir dafür bezahlen müssen,
überproportional ist, wenn wir Rechtsstaat abbauen. Im
Übrigen hat ein funktionierender Rechtsstaat neben die-
ser bürgerrechtlichen Dimension auch die Funktion ei-
nes wichtigen wirtschaftspolitischen Standortfaktors für
unser Land. Vor diesem Hintergrund ist es eine gute Ge-
legenheit, die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit in un-
serem Land in jeder Beziehung zu unterstreichen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Um diese Ziele zu realisieren – das ist bereits von der

Bundesjustizministerin gesagt worden –, sind mehrere
Gesetzentwürfe vorgelegt worden. Die CDU/CSU-Frak-
tion hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, der Bundes-
rat hatte einen Gesetzentwurf eingebracht und auch die
Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf eingebracht.

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(C (D Ich möchte die parlamentarische Reaktion auf die Anörung hervorheben, die zu dem Ergebnis von heute geührt hat, hinter dem wir stehen. Wir haben auf diese Anörung reagiert, wir haben sie ernst genommen. Sie war eine Farce. Wir haben uns zwischen den Fraktionen, nsbesondere zwischen CDU/CSU-Fraktion und SPDraktion, ausgetauscht und eine Bewertung der Arguente und der Kritik, die uns vorgetragen worden ist, orgenommen. Ein wesentliches Ergebnis war, dass der orschlag, der in dem Gesetzentwurf der Bundesregieung und, wenn auch in abgeschwächter Form, in unseem Gesetzentwurf enthalten war, nämlich der zur Überührung von Beweisen aus dem Strafverfahren in das ivilverfahren, den rechtsstaatlichen Maßstäben nicht erecht wird. Das war problematisch. Das hätte eine Vernderung bedeutet, die vielleicht – aber auch das wurde nfrage gestellt – Effizienzgewinne bringt, für die aber in zu hoher Preis gefordert worden ist. Darum ist es ein ositives Ergebnis, dass dieser Vorschlag nun nicht mehr n dem Gesetzentwurf enthalten ist. Ich möchte – das soll kein Selbstlob sein – die Art nd Weise betonen, in der wir uns mit diesen Argumenen auseinander gesetzt haben. Das parlamentarische elbstbewusstsein, das in der Behandlung dieser Frage um Ausdruck gekommen ist, ist positiv zu bewerten. ir haben uns zusammengesetzt und eine Gewichtung orgenommen. Wir haben gesagt: Jenseits des Streits, er in anderen Fragen besteht, der fortbesteht, den wir eiterführen werden, macht es Sinn, zu dokumentieren, ass es eine Vielzahl von vernünftigen, pragmatischen chritten gibt, die die Praxis befürwortet, die wir für ichtig halten. Vor diesem Hintergrund macht es keinen inn, einen künstlichen Streit zu führen. Vielmehr entchließen wir uns, gemeinsam diese Schritte zu tun. Wir ollen nicht, dass der Streit über andere Dinge die konreten pragmatischen Schritte, die der Praxis helfen, verögert. Darum war es eine vernünftige, selbstbewusste nd auch selbstkritische Vorgehensweise, die, so glaube ch, uns allen und den Adressaten dieses Gesetzes zum orteil gereicht. Deshalb möchte ich für unsere Fraktion uch die Art und Weise der parlamentarischen Zusamenarbeit zwischen den Fraktionen hervorheben. Es gibt genug Streitgegenstände und ich bin über aupt nicht der Auffassung, dass Harmonie das erste lement der Demokratie ist. Ich will also nicht missvertanden werden. Sie haben mit Ihrem Entwurf zum Leenspartnerschaftsgesetz wieder für einen richtigen treitgegenstand gesorgt. Einen solchen wird es auch in nderen Bereichen geben. Wir werden diesen Streit mit reude führen, auch in den grundsätzlichen Aspekten. ort, wo wir zusammen sind und als vernünftige Parlaentarier zu vernünftigen Ergebnissen kommen, muss an sich aber keinen Zwang antun, sondern für die Reaisierung sorgen. Für sich betrachtet sind es kleinere, aber keine unbe eutenden Schritte. Die neuen Unterbrechungsregelunen für die Hauptverhandlung im Strafverfahren, die rleichterung des Strafbefehlsverfahrens, die Protokolierungsregelungen im Zivilverfahren sowie eine ganze enge anderer Vorschriften sind von Relevanz. Sieben on zehn Änderungsanträgen aus dem Bundesrat sind Dr. Norbert Röttgen ganz oder teilweise übernommen worden. Das zeigt, dass auch die Länder, so ist jedenfalls meine Einschätzung, mit diesem Ergebnis einverstanden sind und dem zustimmen können. Sie müssen das aber selbst entscheiden und artikulieren. Es gibt auch schon Reaktionen, die dies belegen. Darum sind wir zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen. Den Streit werden wir an anderer Stelle fortsetzen. Frau Ministerin, Ihre letzte Bemerkung will ich jetzt gar nicht strittig aufgreifen. Zum Titel dieses Gesetzes, „1. Justizmodernisierungsgesetz“, möchte ich nur zwei Bemerkungen machen. Wir haben nicht mehr lange über den Titel gestritten, weil die Sache entscheidend ist. Bei allem pragmatischen Gehalt, den dieses Gesetz hat, fand ich den Ausdruck „Modernisierung“ ein wenig zu anspruchsvoll. Wir sind im Vokabular eben etwas bescheidener. Darüber muss man aber nicht streiten. Meine Ausführungen dazu, ob dem ersten Gesetz nun bald das zweite folgen soll, möchte ich mit einer Bemerkung auf Ihren Hinweis kombinieren, dass wir darüber auch einmal mit der Praxis reden sollten. Die Gespräche, die ich mit der Praxis führe – teilweise gibt es noch etwas Praxis –, zeigen, dass das Bedürfnis, im halbjährlichen, jährlichen oder auch zweijährlichen Rhythmus mit Verfahrensänderungen, ZPOund StPO-Reformen, bereichert zu werden, nicht sehr ausgeprägt ist. Es gibt das starke Bedürfnis in der Praxis, auch einmal zur Ruhe zu kommen und Neuregelungen des Verfahrensrechts zur Anwendung kommen zu lassen sowie bewerten zu können. Diese hektische Gesetzgebung auf dem Gebiet des Verfahrensrechts wird von der Praxis überhaupt nicht gewünscht, da sie immer wieder einen Mehraufwand bringt. Wir sollten die Praxis ein wenig zur Ruhe kommen lassen. Wir haben jetzt pragmatische Schritte unternommen. Ich will mich Ihrer Ankündigung nicht anschließen, weil ich die Befürchtung habe, dass sie von vielen in der Praxis als Drohung empfunden wird. Für heute haben wir ein paar vernünftige Schritte unternommen. Herzlichen Dank allen, die daran mitgewirkt haben. Danke sehr. Nächster Redner ist der Kollege Jerzy Montag, Bünd nis 90/Die Grünen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolle gen! Die Bundesjustizministerin hat heute in einer schriftlichen Stellungnahme das 1. Justizmodernisierungsgesetz mit den Worten beschrieben: „Das Justizmodernisierungsgesetz vereinfacht gerichtliche Strafverfahren unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.“ Das ist völlig richtig und für rot-grüne Rechtspolitik nichts Neues. t d D S I D h d H – h n s k l s p s w z v D e H E c S l P c D d A i b d d Z g (C (D Die überraschende und erfreuliche Nachricht des heuigen Tages ist, dass Sie, meine Damen und Herren von er CDU/CSU, zum ersten Mal dabei sind. (Beifall der Abg. Christine Lambrecht [SPD] – Heiterkeit bei der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1511806600
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511806700

as begrüße ich ganz ausdrücklich und sage: Gut, dass
ie endlich an Bord der rechtsstaatlichen Vernunft sind.
ch hoffe, Sie gehen uns nicht bald wieder von Bord.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ie Bemerkungen, die Herr Dr. Röttgen hier gemacht
at, veranlassen mich allerdings zu der Überlegung, dass
as passieren könnte.


(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)


offentlich passiert es nicht.

(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ich garan tiere es Ihnen!)

Leider ist es so.
Trotzdem bin ich zugunsten dieses Gesetzentwurfs

eilfroh und sehr zufrieden, dass die Vorschläge, die
och bis gestern vonseiten der CDU/CSU zur Diskus-
ion standen, nicht mehr aufrechterhalten werden. Das
orrespondiert mit den heutigen Ausführungen des Kol-
egen Dr. Röttgen als meinem Vorredner und bezieht
ich unter anderem darauf, dass die Vorschläge der Op-
osition, die darauf hinausliefen, Rechtsmittel zu be-
chränken, von Ihnen völlig zu Recht zurückgenommen
orden sind. Danke. Auch dafür, dass Pflichten, wie
um Beispiel die Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen,
on Ihnen nicht mehr weiterverfolgt werden, danke ich.
a ist Einsicht bei Ihnen eingekehrt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auch bei einem anderen Punkt, über den wir alle mit-

inander diskutiert haben, freue ich mich, dass das ganze
aus zu einer einheitlichen Bewertung gekommen ist:
s soll keine Bindung der Zivilgerichte an strafgerichtli-
he Vorentscheidungen geben. Die Verfahren vor dem
traf- und Zivilgericht sind strukturell so unterschied-
ich, dass es für den Zivilprozess nicht richtig wäre, die
arteien und das Gericht durch Urteile im strafrechtli-
hen Verfahren zu binden.


(Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/CSU]: Sie sind noch lernfähig! Sehr gut!)


ass wir alle zu dieser Einsicht gefunden haben – Sie
urch Rücknahme Ihres Vorschlages hinsichtlich § 286
bs. 3 ZPO und wir hinsichtlich § 415 a ZPO –, begrüße
ch ganz ausdrücklich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich will auf einen Punkt zu sprechen kommen, der
isher noch nicht aufgegriffen worden ist: Es geht um
en Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof befin-
et sich durch vermehrten Arbeitsanfall sowohl bei den
ivil- als auch bei den Strafsenaten in einer äußerst an-
espannten Situation. Uns, dem Deutschen Bundestag,






(A) )



(B) )


Jerzy Montag

kann die Situation beim Bundesgerichtshof nicht egal
sein. Ganz im Gegenteil: Der Bundesgerichtshof als ei-
nes der wichtigsten deutschen Bundesgerichte ist für die
Wahrung der Rechtseinheit, die Rechtsfortbildung und
als letzte Fachinstanz auch für materielle Gerechtigkeit
zuständig und muss in seiner Arbeitsfähigkeit erhalten
werden.

Aus Gesprächen im Bundesgerichtshof habe ich erfah-
ren, dass die Masse an Rechtsbeschwerden in Zivilsachen
und zugelassenen Revisionen, die durch bestimmte lan-
desgerichtliche Vorentscheidungen – darüber können wir
heute nicht diskutieren, aber darüber müssen wir einmal
diskutieren – beim Bundesgerichtshof landet, zu un-
glaublicher Mehrarbeit führt, ohne in der Sache die Qua-
lität zu erhöhen und durch die Arbeit des Bundesgerichts-
hofs zu einem Mehrwert zu führen. Deswegen sind in
unserem Gesetzentwurf in § § 552 a und 577 Abs. 6 der
Zivilprozessordnung zwei Möglichkeiten festgehalten
worden, wie der Bundesgerichtshof in solchen Fällen im
Sinne einer großen Arbeitserleichterung handeln kann.

Auch im Strafrecht haben wir dem Bundesgerichtshof
die Möglichkeit gegeben, in einigen Fällen selbst zu ent-
scheiden und nicht zurückverweisen zu müssen. Dies ist
kein Verlust eines Rechtsweges in dem Sinne, in dem
Sie, Herr Dr. Röttgen, dies erwähnt haben – dem stimme
ich völlig zu –; denn es handelt sich nur um die Fälle, in
denen zwar Fehler festgestellt werden, aber im Ergebnis
nach Auffassung des Bundesgerichtshofes das Gleiche
herauskommen müsste oder bei den Rechtsfolgen eine
leichte Ermäßigung zugunsten des Beschuldigten er-
folgte. In diesen Fällen kann der Bundesgerichtshof zu-
künftig selbst entscheiden. Das tragen wir ganz aus-
drücklich mit.

In der Hauptverhandlung des Strafverfahrens – die
Punkte sind bereits angesprochen worden – haben wir
das zu verabschiedende Gesetz der Realität angepasst.
Bisher wurde immer noch davon ausgegangen, dass jeder
Zeuge zu vereidigen ist. In der Realität war das Gegenteil
der Fall. Jetzt haben wir in unserem Gesetzentwurf der
Realität Rechnung getragen und die Vereidigung zu einer
Ausnahmevorschrift gemacht. Ich finde das völlig in
Ordnung.

Wir haben die Unterbrechungsfrist von zehn Tagen
auf drei Wochen verlängert. Ich hoffe sehr, dass die Ge-
richte dies nicht dazu nutzen, die zehn Tage und die
Überbrückungstermine auf drei Wochen plus Überbrü-
ckungstermine auszudehnen. Dann würde wirklich der
Grundsatz der Unmittelbarkeit leiden.

Mit dieser ganz kleinen kritischen Anmerkung will
ich schließen und sagen: Wir vom Bündnis 90/Die Grü-
nen begrüßen es, dass sich alle Fraktionen darauf einigen
konnten, dieses Gesetz heute zu verabschieden. Dafür
danke ich Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511806800

Das Wort hat jetzt der Kollege Rainer Funke von der

FDP-Fraktion.

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(C (D Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wer en sich vielleicht noch daran erinnern, dass wir vor wei Jahren hier über die Reform des Zivilprozesses mitinander debattiert haben. Im Jahr 2001. Herr Hartenbach, Sie haben Recht. Ich onnte nicht rechnen. Das ist bei mir ungewöhnlich. – m Juni 2001 haben wir hier miteinander beraten. Wir aben damals dieses Reformgesetz verabschiedet. Vor enigen Monaten ist dieses Gesetz in den Gerichten valuiert worden, zum Teil erst angewandt worden. Insesamt haben wir mit diesem so genannten Reformgeetz noch keine hinreichende Erfahrung sammeln könen. Die Bundesjustizministerin hat hier ein neues Gesetz, as Justizmodernisierungsgesetz, vorgelegt, dem auch ir heute zustimmen werden. Es wäre uns aber lieber ewesen, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, erst inmal Erfahrungen mit dem Reformgesetz, damals och von Ihrer Vorgängerin vorgelegt, zu machen. Dies st uns verwehrt worden. Wir haben einige sicherlich ichtige Änderungen des so genannten Reformgesetzes orgenommen. Ich möchte aber anregen, dass wir beim . Justizmodernisierungsgesetz, das Sie, Frau Ministein, eben angesprochen haben, etwas mehr Zeit bekomen, um zu evaluieren und mit den Gerichten und Prakikern zu sprechen, ob diese Reformen – zum Teil eförmchen – angeschlagen haben. Die Zustimmung der FDP zu dem heute vorliegenden esetzentwurf wurde möglich, nachdem zwei ursprüngich vorgesehene Regelungen ersatzlos gestrichen wuren. Es handelt sich dabei um den Beweistransfer vom trafin das zivilgerichtliche Verfahren. Dieser Vorchlag verkannte völlig die unterschiedlichen Strukturen on Zivilund Strafprozess und ging damit völlig an der raxis vorbei. Begrüßt wird von der FDP auch der Vericht auf Änderungen in § 374 ZPO mit der Wirkung, eugenvernehmungen durch die Verwertung richterliher Vernehmungsniederschriften zu ersetzen. Auch in iesem Punkt ist die Bundesregierung dem Votum der achverständigen in der Anhörung des Rechtsausschuses gefolgt. Damit liegt im Ergebnis heute ein Gesetzentwurf vor, er in seinen Auswirkungen auf die Zivilund Strafjustiz war eher gering sein wird, der aber in der Summe seiner aßnahmen durchaus geeignet sein kann, das prozessule Verfahren zu straffen, ohne grundlegende Rechte der eteiligten zu beeinträchtigen. Für die FDP-Bundestagsfraktion lege ich jedoch Wert arauf, dass die Bundesregierung trotz der heutigen Abtimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf nicht on ihrer Verpflichtung und ihrem Versprechen entbunen werden kann, die ZPO-Reform aus der 14. Wahlpeiode sorgfältig zu evaluieren, Rainer Funke auch wenn heute entsprechende Reparaturgesetze verabschiedet werden. Selbstverständlich muss dies zu einem späteren Zeitpunkt auch für das heute zu verabschiedende Justizmodernisierungsgesetz gelten. Ich bin dankbar, dass die Bundesjustizministerin versprochen hat, die Gespräche mit Vertretern der Praxis umzusetzen. Es hat sich in der Vergangenheit stets bewährt, auf der Grundlage von Zahlen, Fakten und detaillierten Erfahrungsberichten notwendige Reformen aufzubauen und vorzunehmen. Wir sollten an diesem Verfahren festhalten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1511806900

(Alfred Hartenbach [SPD]: Vor drei Jahren!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511807000

Das Wort hat jetzt die Kollegin Christine Lambrecht

von der SPD-Fraktion.

Christine Lambrecht (SPD):
Rede ID: ID1511807100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr

Funke, ich möchte auf einen Punkt eingehen, den Sie an-
gesprochen haben. Dabei handelt es sich um die Frage,
warum wir das Reformvorhaben jetzt durchführen, statt
die Evaluierung der ZPO-Reform abzuwarten. Darüber,
ob sich die einzelnen Maßnahmen der ZPO-Reform nach
unseren Vorstellungen entwickelt haben, lässt sich dis-
kutieren. Deshalb haben wir schließlich die Evaluierung
vorgenommen und vor Ort mit den Praktikern gespro-
chen. Unser jetziges Vorhaben steht aber dazu nicht im
Gegensatz; es ergänzt sie vielmehr.


(Rainer Funke [FDP]: Reparaturgesetz!)

Es geht um praktische Lösungen, die von den Praktikern
schon seit Jahren gefordert werden. Man hätte vielleicht
damals im Zusammenhang mit der ZPO-Reform zu ent-
sprechenden Regelungen kommen können, aber grund-
sätzlich haben sie mit der ZPO-Reform nichts zu tun.

Darüber hinaus bitte ich als Zivilrechtlerin darauf zu
achten, dass in dem Entwurf eines Justizmodernisie-
rungsgesetzes vieles enthalten ist, das die StPO, das
Rechtspflegergesetz und anderes betrifft. Das Gesetz
geht insofern einen Schritt weiter. Von daher hat das eine
nichts mit dem anderen zu tun. Man kann das eine tun,
ohne das andere zu lassen. Wir werden selbstverständ-
lich auf die Evaluierung reagieren.

Ich habe es bereits gesagt: Mit dem Justizmodernisie-
rungsgesetz – Sie haben es „Reförmchen“ genannt –
geht es uns darum, Interessen der Praktiker aufzugreifen.
Herr Dr. Röttgen hat die verschiedenen Interessen aufge-
zeigt. Dabei handelt es sich um die fiskalischen Interes-
sen der Länder auf der einen Seite und um die Rechts-
staatsinteressen, die man immer im Blick haben muss,
auf der anderen Seite. Aber es gibt, wie gesagt, kein Ar-
gument dagegen, dem Anliegen aus der Praxis nachzu-
kommen, bestimmte Regelungen zu ändern, von denen
niemand – insbesondere diejenigen, die sie tagtäglich
anwenden – weiß, warum sie noch gelten. Insofern stellt

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(C (D ich die Frage, warum wir das nicht machen. Diese rage haben wir uns gestellt und haben einige Maßnahen vorangebracht, die ich – ich komme aus der Praxis – ür sehr sinnvoll halte. Die Unterbrechungsregelung in der Hauptverhand ung ist schon angesprochen worden. Die Praxis der chiebetermine ist uns allen bekannt. Dafür müssen in ukunft kein Geld und keine Zeit mehr aufgewendet erden. Die Vereidigungspraxis – auch das ist bekannt – wird chon so gehandhabt, wie es jetzt im Gesetzentwurf geegelt ist. Allerdings ist es für die Revision nicht unbeeutend, dass die Regelung bisher nicht in der Form betand, wie wir sie jetzt vorgesehen haben; im Endeffekt st so vorgegangen worden, wie man vorgehen sollte, hne dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage daür gegeben war. Ich will noch einen Punkt ansprechen, der bisher nicht ngesprochen wurde. Das Justizmodernisierungsgesetz esteht zwar aus sehr vielen kleinen und interessanten unkten, bringt aber in der Praxis sehr viel. Ein Beispiel etrifft § 110 StPO. Nach geltender Gesetzeslage ist die urchsicht von Papieren derzeit noch der Staatsanaltschaft vorbehalten. Allein die Formulierung zeigt, ass dieses Gesetz schon sehr lange in Kraft ist; denn inwischen ist bei beschlagnahmten Gegenständen in der auptsache selbst dann, wenn irgendwann Dateien ausedruckt werden, nicht mehr von Papieren die Rede. Es eht vielmehr um Computer, Festplatten und deren Ausertung. Diese Möglichkeit war bislang der Staatsanaltschaft vorbehalten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die ertreter der Staatsanwaltschaften mit der modernen echnik umgehen können oder ob es nicht vielmehr daum geht, bestgeschulten Polizeibeamten, die die Techik beherrschen und wissen, worauf sie zu achten haben nd wie Dateien wieder hergestellt werden können, nach 110 StPO die Möglichkeit zu geben, die Durchsicht on Papieren – dieser Begriff muss allerdings weiter geasst werden – vorzunehmen. Damit wird das schon jetzt bliche Vorgehen gesetzlich geregelt, was für die Praktier eine große Erleichterung darstellt. Was das Verlesen von Gutachten – beispielsweise fz-Gutachten – angeht, sind nach geltender Rechtslage utachter im Prozess persönlich zu hören, obwohl sie hr Gutachten bereits in schriftlicher Form vorgelegt haen. Das ist in Zukunft nicht mehr notwendig; es ist ünftig möglich, sich auf das Gutachten zu beziehen, soass die Vernehmung der Gutachter in der Hauptverandlung entbehrlich wird. Auch die Möglichkeit des Übergangs ins Strafbe ehlsverfahren im beschleunigten Verfahren ist schon anesprochen worden. Das alles sind keine revolutionären Veränderungen. ür Revolutionen ist der Rechtsausschuss auch nicht der ichtige Platz. Diese machen wir besser woanders. Aber s ist, wie die Ministerin einmal treffend gesagt hat, and aus dem Getriebe genommen und Öl hineingegosen worden. Das ist der Sinn der Sache. Ich glaube, wir Christine Lambrecht können uns darauf verständigen, dass wir uns bei diesen Anforderungen von der juristischen Praxis haben leiten lassen. Wir haben viele Vorschläge von Union und Bundesrat zurückweisen müssen; denn einige Vorschläge hatten nicht die Verbesserung der juristischen Praxis, sondern hauptsächlich die Entlastung der Länderhaushalte zum Ziel. Dieses Ziel durch Beschneidung von Verfahrensrechten zu erreichen ist nicht unsere Sache. Das wollten wir nicht mitmachen. Wir haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes auf die Ergebnisse der Anhörung bezogen, in der wir auch dazugelernt haben, insbesondere in Bezug auf § 415 a der Strafprozessordnung. Es ist zwar in der Theorie – das ist bereits angesprochen worden – eine sinnvolle Sache, das, was in einem Urteil einmal festgestellt worden ist, zu übernehmen. Aber im tatsächlichen Leben kann die entsprechende Sache mit sehr viel Sprengstoff behaftet sein. Dass wir das herausgenommen haben, ist richtig. Es ist gut, dass wir heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes verabschieden, so wie wir ihn in den Rechtsausschuss eingebracht haben. Ich bin Ihnen insbesondere dafür dankbar und begrüße es, dass Ihre parteipolitische Brille nicht so weit reicht, den Entwurf eines Justizbeschleunigungsgesetzes des Bundesrates zu unterstützen, den Ihr Kollege, der hessische Justizminister, vorgelegt hat, und zwar nachdem wir unseren Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes vorgelegt hatten – das ist die richtige Reihenfolge; nicht wir haben von ihm, sondern er hat von uns in den Punkten abgeschrieben, die von Ihnen mitgetragen werden –, sondern dass sie ihn dorthin gelegt haben, wohin er gehört, nämlich in den Papierkorb. Alle Achtung! Das muss ich schon sagen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)





(A) )


(B) )


Ich wünsche mir, dass wir in der nächsten Zeit das
eine oder andere noch einmal durchexerzieren werden.
Ich bin gespannt, wie weit Sie sich dann durchsetzen
werden und wie die Reaktionen aus Hessen auf die heu-
tige Abstimmung aussehen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511807200

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Jürgen Gehb von

der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1511807300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin

froh, dass ich jetzt ein bisschen Lügen gestraft worden
bin. Gestern im Rechtsausschuss war nämlich Ihre Ton-
lage, Frau Lambrecht, gänzlich anders. Wahrscheinlich
haben Sie sich die ganze Nacht eingeprägt: fortiter in re,
suaviter in modo. Für die Oberrealschüler: Hart in der
Sache, aber gemäßigt in der Tonlage. Wie groß die Har-

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(C (D oniebedürftigkeit beim Zustandekommen des vorlieenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung war, zeigt ich schon an dessen Überschrift. Während unser Geetzentwurf einmal den Titel „1. Justizbeschleunigungsesetz“ trug, hieß Ihr Gesetzentwurf „Modernisierungsesetz“. Daraus ist die geradezu geniale Synthese 1. Justizmodernisierungsgesetz“ gemacht worden. Dait kann man in der Öffentlichkeit natürlich gut hausieen gehen. Das macht großen Eindruck. Ich möchte noch auf etwas anderes zu sprechen komen, was vorhin angeklungen ist. Herr Montag, bei Ihrer ede drohte die freundliche Atmosphäre umzuschlagen. ie haben aber noch schnell die Kurve bekommen. Wir aben übrigens nichts zurückgenommen. So etwas ist ur möglich, wenn es ein Geben und Nehmen gibt. In er gestrigen Ausgabe von „hib“ ist zu lesen, dass wir en Gesetzentwurf auf einer gemeinsamen Grundlage rarbeitet haben. Ich weiß, dass es nicht allzu viel war, as Sie in der letzten Zeit in der Rechtspolitik nach auen verkaufen konnten. Deswegen wären Sie froh, wenn ie sich die Urheberschaft sozusagen ganz alleine an den ut heften könnten. Aber es beschließt schließlich der eutsche Bundestag. Herr Montag, Sie haben eben einen Teilbereich he ausgegriffen, nämlich die Revisionsbelastung des undesgerichtshofs und den neu geschaffenen § 552 a PO. Hier muss man ein bisschen in die Entwicklungseschichte gehen. Bisher – das haben wir alle im Juratudium gelernt – hat sich über dem Landgericht der so enannte blaue Himmel gewölbt. Das heißt, immer dann, enn gegen ein Urteil eines Amtsgerichtes Berufung vor inem Landgericht eingelegt wurde, war Schluss mit lusig. Es war kein weiteres Rechtsmittel möglich. Nun haen Sie insbesondere in Wohnraummietangelegenheiten afür gesorgt, dass nunmehr – das Amtsgericht ist weierhin die erste Instanz; das Landgericht ist das Beruungsgericht – Revision beim Bundesgerichtshof mögich ist. Das führt dazu, dass jetzt in etwa 116 bzw. 120 andgerichte hinzukommen werden, während sich früher undesweit nur 25 Oberlandesgerichte mit der Zulassung on Revisionen beschäftigt haben. Alfred, ruf doch nicht immer dazwischen. Setz dich och lieber auf die Regierungsbank! Wenn du schön ruig bist, dann lernst du auch etwas. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


(Zuruf des Abg. Alfred Hartenbach [SPD])


Ich wollte nur sagen: Es handelt sich dabei nicht nur
m ein quantitatives Phänomen; vielmehr ist auch die
eigung der Landgerichte, die Revision zuzulassen, un-
leich höher. Das mag an der Unsicherheit oder an der
echtsmaterie liegen. Ich verweise jedenfalls auf das,
as uns der Gutachter Dr. Dietrich Beyer in der Anhö-
ung gesagt hat. Übrigens, von ihm kommt der Vor-
chlag in Bezug auf § 552 a ZPO, der die Lösung ent-
ält, die ich gleich nennen werde.
Wir haben vor ungefähr einem Jahr, nämlich am

. Juni 2003, den Antrag gestellt, die Entscheidungsfä-
igkeit des Bundesgerichtshofs aufrechtzuerhalten.






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb

Denjenigen, die mit Erbsenzählerei anfangen – war das
Huhn oder war das Ei zuerst; wer hat das Ganze initi-
iert? –, muss man doch einmal sagen: Das hat der Bun-
desrichter Beyer dankbar aufgegriffen, indem er gesagt
hat, dass das ein ganz wichtiger Aspekt ist.

Es gab mehrere Möglichkeiten, das Ganze zu ändern.
Der Bundesgerichtshof selbst hat einen entsprechenden
Vorschlag gemacht. Man ist an die Zulassung der Revi-
sion an sich gebunden, wie übrigens in allen Verfahrens-
ordnungen. Genauso wie das Bundesverwaltungsgericht
an die zugelassene Revision der OVGs oder der VGHs
gebunden ist, so ist es auch hier bisher geregelt gewesen.

So ist es übrigens noch immer geregelt, allerdings mit
einer Ausnahme: Wenn der Bundesgerichtshof einstim-
mig zu der Auffassung gelangt, dass die Voraussetzun-
gen, unter denen die Berufung zugelassen worden ist,
nicht vorliegen, dann kann er sie durch einstimmigen
Beschluss zurückweisen, wenn die Revision gleichzeitig
auch in der Sache keinen Erfolg hätte. Bisher war es so,
dass man mit der „vollen Kapelle“ mündliche Verhand-
lungen hätte anberaumen und die ganze Geschichte im
Urteilsweg entscheiden müssen. Die Änderung an dieser
Stelle ist die wesentliche Erneuerung. Damit verbunden
ist ein echter Beschleunigungseffekt. Er führt dazu, dass
unserem Anliegen, nämlich die Entscheidungsfähigkeit
des Bundesgerichtshofs aufrechtzuerhalten, Genüge ge-
tan worden ist.

Ich erwähne meine früheren Erfahrungen bei der Ge-
richtsbarkeit. Der § 124 a Abs. 4 Satz 5 – diese Vor-
schrift ist zwar versteckt, aber nicht ganz unwichtig –
sieht Folgendes vor:


(Joachim Stünker [SPD]: Was steht da drin?)

– Herr Stünker, Sie wissen doch: Ich lasse Sie nicht
dumm sterben. Ich sage Ihnen jetzt, was darin steht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welches Gesetz?)


– VwGO. Das ist die Prozessordnung für die Verwal-
tungsgerichtsbarkeit.

Herr Stünker, ich weiß, dass Sie eine ganze Zeit lang
angenommen haben, dass sich hinter dem Begriff „Ver-
waltungsakt“ der Geschlechtsverkehr eines Beamten
verbirgt. Das ist nicht der Fall. – Also: VwGO bedeutet
Verwaltungsgerichtsordnung und VA bedeutet Verwal-
tungsakt.

Jetzt will ich Ihnen die Vorschrift in § 124 a Abs. 4
Satz 5 VwGO erklären. Bisher ist es so gewesen, dass
man, wenn man den Antrag auf Zulassung der Beru-
fung beim Verwaltungsgericht gestellt hat, nach einer
bestimmten Frist den Zulassungsantrag hat begründen
müssen. Das Kuriose ist, dass der Antrag auf Zulassung
der Berufung a quo behandelt wird. Also: Entscheidend
ist, woher er kommt. Es gibt einen Richter a quo und ei-
nen Richter ad quem. Nachher machen wir noch ein
Stündchen Latein und Rechtssprache.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Amtssprache ist Deutsch!)


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(C (D Der Antrag musste also beim Verwaltungsgericht getellt werden. In der Zwischenzeit sind die Verfahrensaken an das OVG oder an den VGH gegangen. Der Analt hat vom OVG Bescheid bekommen, dass der erufungszulassungsantrag eingegangen ist. Er oder ein Geschäftsbetrieb hat dann aus der Macht der Geohnheit die Begründung direkt an den VGH oder an as OVG geschickt. Weil das der falsche Adressat ist, ührte das nicht selten dazu (Zustimmung des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Herr Ströbele, endlich bekomme ich von Ihnen einmal
eichen der Zustimmung –, dass der Antrag verfristet war.
n dieser kleinen Vorschrift – § 124 a Abs. 4 Satz 5
wGO – hat man jetzt die Möglichkeit eröffnet, die Be-
ründungen nicht nur an das Verwaltungsgericht, also an
as Gericht a quo, sondern auch an das OVG und an den
GH ad quem zu senden. Das hört sich jetzt sehr akade-
isch an. Das übersteigt das Vorstellungsvermögen vie-
er. Aber diese kleine Vorschrift ist ganz wichtig, weil wir
ie Gesetze ja für die Praxis machen.
Ich möchte noch eine abschließende Bemerkung ma-

hen.

(Christine Lambrecht [SPD]: Schade!)


Was die Unterbrechungsfrist § 229 StPO angeht
ich glaube, das ist heute schon von jedem angespro-
hen worden –: Auch da hat sich jeder als der Urheber
eriert. In der 13. Legislaturperiode hat der Bundesrat
chon einmal den Entwurf eines Strafprozessanpas-
ungsgesetzes vorgelegt. Das ist unter der CDU/CSU-
DP-Regierung gescheitert. Ich habe beim damaligen
och geschätzten Staatssekretär – das war aber nicht
ehr, als ich Ihnen entgegenbringe, Herr Hartenbach –
ngefragt, ob man das einmal ändern wolle; das ist in
undestagsdrucksache 14/6851 auf Seite 9 nachzulesen.
ch habe am 23. August 2001 eine abschlägige Antwort
rhalten.
Ich habe daraufhin im letzten Jahr in der „Zeitschrift

ür Rechtspolitik“ einen entsprechenden Aufsatz veröf-
entlicht. Inzwischen ist dem Anliegen Rechnung getra-
en worden.
Allerdings muss ich schon einmal die Frage stellen,

rau Zypries, liebe Brigitte:

(Zurufe von der SPD: Oh!)


er hat sich eigentlich die Begründung zu der Ände-
ung einfallen lassen? Das liest sich, als ob das einer
üttenrede entnommen wäre.


(Christine Lambrecht [SPD]: Das waren Sie! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr Beitrag ist die Büttenrede der heutigen Debatte!)


arin steht nämlich, dass die Frist unter anderem des-
alb verlängert werden soll, damit sich die Gerichtsver-
altung, namentlich der Hausmeister, schon darauf ein-
tellt, für die Dauer von drei Wochen die angestammten
itzungsräume zur Verfügung stellen zu können. Das ist
ine Begründung, die nicht verfängt. Wir reden eigent-






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb

lich nur über die Gesetze, aber wer sich wissenschaftlich
damit beschäftigt, liest auch die Begründung. Damit wir
uns nicht dem Hohn und Spott der Rechtskundigen aus-
setzen, rege ich an, dass man dazu auf die Begründung
zurückgreift, die in unserem Entwurf steht.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerk-
samkeit, nachdem meine Rede ohne die sonst gewohnten
Störmanöver über die Bühne gegangen ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511807400

Das Wort hat jetzt der Kollege Joachim Stünker von

der SPD-Fraktion.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt gibt es wieder ein rhetorisches Feuerwerk! – Rainer Funke [FDP]: Mal sehen, was er davon verwendet!)



Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1511807500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege Gehb, die Büttenrede haben wir, glaube
ich, eben gehört.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aber mit Niveau, nicht?)


– Ja, genau. – Herr Präsident, die Kolleginnen und Kol-
legen in unseren Reihen haben zu Recht gesagt: Wir
sollten einmal darauf hinweisen, dass die Parlaments-
sprache immer noch Deutsch ist, Herr Kollege Gehb.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ich übersetze es für die Schwerfälligen auch noch!)


Zum Justizmodernisierungsgesetz. Die Frau Ministe-
rin hat darauf hingewiesen, dass wir heute eigentlich
wieder am Ausgangspunkt angekommen sind. Wir ha-
ben einen kleinen Kreis vollführt. Der Ausgangspunkt
ist gewesen, dass sich die Vertreter des Bundesministeri-
ums der Justiz mit denen der Justizministerien der Län-
der zusammengesetzt und überlegt haben, was denn in
den einzelnen Verfahrensvorschriften der verschiedenen
Prozessordnungen zu verbessern ist, in welchen Berei-
chen Sand im Getriebe ist, wo man durch vernünftige
Regelungen dafür sorgen kann, dass Klagen der Praxis,
die wir schon über Jahre oder Jahrzehnte hören, beseitigt
werden. Das führte zu dem Entwurf, der vor gut einem
Jahr eingebracht worden ist.

Dann kam ein Schuss Politik hinein. Es gab zwei wei-
tere Entwürfe. Zum Schluss haben wir die Politik wieder
herausgenommen und haben im Ergebnis einen in der
Sache vernünftigen Entwurf erarbeitet, den wir heute ge-
meinsam beschließen können. Dafür bedanke ich mich.
Dafür, denke ich, wird sich auch die Praxis draußen im
Lande bedanken.

Wir sollten den Gesetzentwurf, den wir heute be-
schließen, nicht zu sehr kleinreden, Herr Kollege Funke;
Sie haben das in ein bisschen übertriebener Weise, so
meine ich, getan.

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(C (D Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der bisher weig Beachtung gefunden hat, nämlich die Öffnungslausel, die wir für das Rechtspflegergesetz heute verabchieden werden. Das ist eine Regelung, die – das sage h, auch wenn ich Frau Lambrecht nicht gern widerpreche – für die ordentliche Gerichtsbarkeit schon ein tück weit revolutionären Charakter hat. Das ist das, was h in diesem Hohen Hause seit 1999 immer mit „Binenreform der Justiz“ umschrieben habe. Damals konnte ich noch niemand so richtig vorstellen, was ich damit igentlich meinte. Das heißt nämlich, in der ordentlichen erichtsbarkeit im Bereich von Nachlassund im Beeich von Handelsregistersachen richterliche Aufgaben, ie nicht ausschließlich Aufgaben der Rechtsprechung ind, auf Rechtspfleger zu übertragen. Schon im vorigen ahr haben wir Aufgaben, die bis dahin Rechtspfleger ahrgenommen haben, auf den mittleren Dienst übertraen. Das sind vernünftige Schritte einer Binnenreform er Justiz, die im Ergebnis dazu beitragen, dass die Läner in die Lage versetzt werden, in der Justiz Kosten parender zu arbeiten, wenn sie denn von dieser Öffungsklausel Gebrauch machen. Ich kann nur hoffen, ass in deutschen Landen von dieser Öffnungsklausel öglichst umfassend Gebrauch gemacht wird. Ich habe mir gewünscht, wir hätten das flächen eckend regeln können; denn dann hätten wir nicht den eg der Öffnungsklausel gehen müssen. Aber das war icht möglich. Das ist nur der erste Schritt. Den Fuß haen wir in der Tür. Ich kann nur hoffen, dass die Tür eiter aufgemacht wird. Ich habe mich heute auch zu Wort gemeldet, weil wir dieser Woche noch ein weiteres wichtiges Datum für ie Rechtspolitik gehabt haben. Es gab nämlich in dieser oche eine Anhörung zu der Übertragung der Führung er Handelsregister von den Amtsgerichten auf die Inustrieund Handelskammern. Auch das fällt in den Beeich hinein, den wir heute diskutieren, den Bereich eier Binnenreform der Justiz. Diese Anhörung hat ezeigt, glaube ich, dass der Weg der Teilprivatisierung on Aufgaben dort nicht der richtige Weg ist. Ich glaube, ass der Entwurf des Bundesrates bei dieser Anhörung urchgefallen ist. Ich kann nur hoffen, dass die Vernunft nd der Sachverstand, die dazu geführt haben, dass wir tzt gemeinsam dieses 1. Justizmodernisierungsgesetz erabschieden können, uns gemeinsam dazu bringen, iesen Weg nicht einzuschlagen; denn dieser wäre in der raxis nicht weiterführend. Andererseits hoffe ich, dass wir die Diskussion auf reifen, die vor 14 Tagen die Justizministerkonferenz ngestoßen hat, indem sie sagte, man müsse im Bereich er öffentlichen Gerichtsbarkeit den Schritt zur Zusamenlegung und Verschlankung gehen. Damit würde man irklich den Versuch einer Strukturreform wagen; dieer verdient es, von uns mit Nachdruck diskutiert zu erden. Auch die Justiz wartet nämlich, wie der neue undespräsident in seiner, wie ich meine, beeindruckenen Rede heute Morgen gesagt hat, auf einen Ruck. Beug nehmend auf die Ruck-Rede von Roman Herzog ragte er ja, woran es liege, dass alle auf einen Ruck in iesem Land warten. Das liegt in der Tat daran, dass wir ns diesen Ruck nicht geben, sondern auf ihn warten. In Joachim Stünker der Justiz sollten wir ihn uns aber geben, indem wir in der Zukunft grundlegende Strukturreformen anfassen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)





(A) )


(B) )



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511807600

Die Rede der Kollegin Petra Pau nehmen wir zu Pro-

tokoll.1)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der

Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Justiz-
modernisierungsgesetzes sowie über den von der Frak-
tion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines
1. Justizbeschleunigungsgesetzes, Drucksachen 15/1508
und 15/999. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 1
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/3482,
die genannten Gesetzentwürfe zusammenzuführen und
als 1. Justizmodernisierungsgesetz in der Ausschussfas-
sung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz-
entwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um
das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den
Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der zwei frak-
tionslosen Abgeordneten angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-
entwurf ist damit mit gleichen Mehrheitsverhältnissen
angenommen.

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 15/3482 die Ableh-
nung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs
zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz auf Druck-
sache 15/1491. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzent-
wurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Gegen-
stimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der CDU/
CSU-Fraktion abgelehnt worden. Damit entfällt nach
unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
schusses auf Drucksache 15/3482 zu dem Antrag der
Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Fehler beim
neuen Revisionsrecht korrigieren – Entscheidungsfähig-
keit des Bundesgerichtshofs sicherstellen“. Der Aus-
schuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Beschlussempfeh-
lung, den Antrag auf Drucksache 15/1098 abzulehnen.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU/
CSU-Fraktion angenommen.

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l1) Anlage 20

(C (D Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt komen, rufe ich eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung uf. Die Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra au haben beantragt, den Tagesordnungspunkt 14 von er Tagesordnung abzusetzen. Wünscht jemand das ort zur Geschäftsordnung? – Frau Pau, bitte. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! orum geht es eigentlich? Unsere Geschäftsordnung egt fest, dass zehn Wochen nach Überweisung einer orlage eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Bunestagsmitglieder verlangen können, dass der federfühende Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichtertatter über den Fortgang der Verhandlungen berichtet. nsoweit ist das Anliegen der Verfasser der Gesetzentürfe, die unter der großen Überschrift „Graffiti-Beämpfung“ hier behandelt werden, berechtigt; denn seit ber einem Jahr sind die Gesetzentwürfe im parlamentaischen Gang, aber wir haben noch immer keinen Entcheidungsvorschlag auf dem Tisch. Allerdings haben wir uns als Bundestag aus guten ründen eigene Regeln gesetzt, um sachund fachkunig über Vorlagen beraten zu können. Dazu gehört die egel in § 78 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung, die beagt, dass solche Berichte wie auch alle anderen Vorlaen mindestens drei Tage vor Verhandlung im Plenum es Bundestages über die Postfächer jedem Mitglied des undestages zugehen müssen. Dies ist in dem vorliegenen Fall nicht geschehen. Der Bericht, über den verhanelt werden soll, ging gestern um 15.05 Uhr dem Parlaentssekretariat zu, uns jedoch erst kurz vor itternacht. Deshalb beantragen Frau Dr. Gesine ötzsch und ich für die PDS im Bundestag die Absetung dieses Tagesordnungspunktes. (Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1511807700

Ich möchte noch einen Satz hinzufügen, denn es geht
icht nur um diesen Gesetzentwurf. Wir hätten mindes-
ens bei der Hälfte der Punkte, die auf der heutigen Ta-
esordnung stehen, eine solche Fristeinrede erheben
üssen. Wir haben heute darauf verzichtet. Ich finde
ber, wir sollten gelegentlich einmal darüber reden, wie
rnst wir unsere eigenen Bestimmungen nehmen, um
achkundig über Gesetzentwürfe verhandeln zu können.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511807800

Ergreift ein anderer Abgeordneter das Wort zur Ge-

chäftsordnung? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag

er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau auf
bsetzung des Tagesordnungspunktes 14. Wer stimmt
ür diesen Geschäftsordnungsantrag? – Wer stimmt da-
egen? – Wer enthält sich? – Niemand. Der Geschäfts-
rdnungsantrag ist bei Zustimmung der beiden fraktions-
osen Abgeordneten und Ablehnung aller Fraktionen






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

abgelehnt. Damit ist gleichzeitig mit der erforderlichen
Mehrheit die Fristabweichung akzeptiert.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses

(6. Ausschuss) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts-

ordnung
– zu dem von den Abgeordneten Dr. Norbert
Röttgen, Cajus Julius Caesar, Dr. Wolfgang
Götzer, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz-
buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz –
– Drucksache 15/302 –

(Erste Beratung 22. Sitzung)


– zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen,
Rainer Funke, Otto Fricke, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion der FDP eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten
Schutz des Eigentums
– Drucksache 15/63 –

(Erste Beratung 17. Sitzung)


– zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf
eines …Strafrechtsänderungsgesetzes –
Graffiti-Bekämpfungsgesetz – (… StrÄndG)

– Drucksache 15/404 –

(Erste Beratung 28. Sitzung)

– Drucksache 15/3473 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich sehe
und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Red-
nerin der Kollegin Daniela Raab von der CDU/CSU-
Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1511807900

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Graffiti, des
Fortsetzungsromans dritter Teil – oder sollte man besser
sagen: des Kasperletheaters dritter Teil? Wie auch im-
mer, im Januar waren wir alle das letzte Mal hier, um
darüber zu diskutieren, wie Graffitischmierereien künf-
tig eindeutig und ohne Auslegungsprobleme strafbar ge-
stellt werden können. Was ist seither passiert? Fast ist
man geneigt zu sagen: nichts. Das stimmt aber auch
nicht ganz. Der Kollege van Essen und ich haben den
Kollegen Bachmaier am 11. Februar dieses Jahres
schriftlich um ein weiteres Berichterstattergespräch ge-
beten. Reaktion: keine; wer hätte das gedacht!


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Und da ist er auch nicht!)


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(C (D umindest die Höflichkeit hätte es erfordert, dass in rgendeiner Weise Stellung genommen wird. Das ist icht passiert – schade drum! Dem Petitionsausschuss des Hauses liegt bereits seit ängerem die Petition eines Bürgers vor, der fordert, raffiti jeglicher Art endlich als Sachbeschädigung zu estrafen und dem Eigentum der Bürger den notwendien Schutz zukommen zu lassen. Natürlich – wer hätte as gedacht? – blockieren Sie auch hier wieder. Noch im Sommer letzten Jahres wurde von Herrn taatssekretär Hartenbach vollmundig ein Gesetzenturf aus dem Hause Zypries für die Zeit nach der Somerpause angekündigt. Wir warten heute noch immer espannt darauf. (Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Bis nach der Sommerpause dauert es noch ganz schön lang!)


Apropos Zypries: Die Justizministerin erklärte, eben-
alls vollmundig, in den letzten Wochen vor dem
erband Haus & Grund, man müsse unbedingt gegen
raffitischmierereien vorgehen. Ich weiß nicht, wer sie
igentlich daran hindert!


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Da sitzt einer! Der Grüne mit dem roten Schal!)


igentlich weiß ich schon, wer Sie daran hindert: Die
PD würde gern, aber die Grünen wollen wieder einmal
icht.
Ziel der Initiativen der Union, der FDP und des Bun-

esrates ist, eine eindeutige Regelung zu treffen, nach
er Graffiti-Verunstaltungen strafbar sind. Aktuell – das
issen Sie alle – wird danach unterschieden, ob eine
chmiererei eine Sache beschädigt oder ob man sie wie-
er entfernen kann, ohne die Sachsubstanz zu beschädi-
en. Wir sind der Meinung: Maßgeblich kann einzig und
llein sein, ob der Eigentümer der Graffiti-Schmiererei
ugestimmt hat oder nicht, ob er sie wollte oder nicht –
icht mehr, aber auch nicht weniger!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben aber etwas anderes vorgeschlagen!)


Herr Ströbele, von Ihrer Seite heißt es, durch einen
eränderten Sachbeschädigungsparagraphen würden
icht mehr Täter als bisher gefasst. Es ist aber doch so:
ie Täter, die man fasst, könnten effektiver als bisher
trafrechtlich belangt werden, wenn die Schmiererei als
olche für die Strafbarkeit entscheidend ist und nicht
wie nach jetziger Rechtsprechung – die Substanzbe-
chädigung nachgewiesen werden muss.
Wir alle wissen: Für den Beweis der Substanzbeschä-

igung braucht man in vielen Fällen ein teures Gutach-
en. Das ist oft der Grund, warum viele Geschädigte da-
or zurückschrecken, Anzeige zu erstatten.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Gutachten dazu haben Sie schon gesehen?)







(A) )



(B) )


Daniela Raab

– Herr Ströbele, wir können gerne einmal bei einem Kaf-
fee darüber reden. Kein Problem! – Die Beweisführung
– das ist der Sinn unseres Gesetzesvorhabens – muss er-
leichtert werden. Wir fordern, dass das Sprühen von
Graffiti eine Straftat darstellt, egal ob die Sachsubstanz
verletzt wird oder nicht, weil widerrechtlich und gegen
den Willen des Berechtigten Eigentum besprüht wird.
Das ist der Punkt, auf den es uns ankommt.

Es ist ganz einfach, deshalb verstehe ich die Aufre-
gung hier in der Mitte des Saales definitiv nicht. Die Sa-
che ist – für uns und für die SPD – relativ klar. Was folgt,
ist dumpfes Nichtstun vonseiten der SPD und der Grü-
nen. Der Grund für das Nichtstun der SPD ist natürlich
Feigheit gegenüber den Grünen.


(Widerspruch bei der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war gut! – Christine Lambrecht [SPD]: Jetzt läuft der Spruch von Herrn Gehb!)


– Das macht nichts. Wir sind uns darin einig. – Herr
Bachmaier hat vor der letzten Sitzung des Rechtsaus-
schusses gesagt: „Was soll ich denn tun? Ich kann doch
die Grünen nicht zum Jagen treiben.“ – Das ist schade!

Bei einem Thema, bei dem die große Mehrheit der
Bevölkerung der Meinung ist, dass man handeln muss,
geben Sie von der SPD sich sehenden Auges der Lächer-
lichkeit preis, in der Hoffnung, dass es keiner merkt.
Jetzt könnte man natürlich sagen: Es ist besser, Sie tun
nichts, weil man bei Ihnen nie genau weiß, was dabei he-
rauskommt. Das ist grundsätzlich richtig; aber dieses
Mal wissen Sie es besser und würden gern handeln, aber
Sie dürfen halt nicht. Es ist bemerkenswert – lassen Sie
mich auch das noch sagen –, dass sich die Grünen beim
großen Thema Zuwanderung widerstandslos an die
Wand drücken lassen, aber beim Thema Graffiti – es ist
wahrscheinlich ihre letzte Spielwiese – die Muskeln
spielen lassen.

In den letzten Wochen und Monaten sind wahrschein-
lich nicht nur bei mir, sondern auch in Ihren Büros viele
Briefe und Stellungnahmen eingegangen, sei es von
Städten und Gemeinden, vom Deutschen Städtetag, von
Verbänden, von Vereinen oder auch von einzelnen Be-
troffenen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie informieren falsch! Das ist der Punkt!)


– Bei Ihnen gehen solche Briefe bestimmt nicht ein. Sie
sind wahrscheinlich die falsche Adresse. – All diese
Schreiben und Stellungnahmen haben eines gemeinsam:
den Wunsch nach einer klaren gesetzlichen Regelung
gegen Graffiti. Ich halte es für fahrlässig, eine solche Re-
gelung zu verhindern. Es entspricht außerdem nicht dem
Rechtsempfinden der Bürger, jemanden straffrei davon-
kommen zu lassen, nur weil sein zweifelhaftes Kunst-
werk unter Mühen und Kosten wieder entfernt werden
kann.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Das wird nicht verstanden, und zwar zu Recht!

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(C (D Alternativ – das sehen natürlich auch wir so – sollte an Flächen bereitstellen, auf denen legal gesprüht weren darf. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)


ll denjenigen, die einfach gerne sprühen und ihre
unst zeigen wollen, soll die Möglichkeit dazu gegeben
erden; denn auch wir wissen, dass nicht alle Sprayer
ewusst den Weg in die Illegalität gehen. Es geht uns nur
m diejenigen Täter, die vorsätzlich fremdes Eigentum
eschädigen und das auch noch als Kick empfinden. Au-
erdem wissen wir spätestens seit der letzten Anhörung
auch sie ist oft zitiert worden –, dass die Gefahr der
andenbildung in diesem Umfeld und die Begleitkrimi-
alität gerade in den Großstädten – die Berliner können
avon ein Lied singen – nicht zu unterschätzen ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist eine deutliche Reaktion des Gesetzgebers,

lso von uns, unumgänglich. Zum wiederholten Male
öchte ich die Kollegen von der SPD auffordern, Rück-
rat zu zeigen, sich zu überwinden und mit uns zu stim-
en. Lassen Sie nicht zu, dass – mit Verlaub – der
chwanz mit dem Hund wedelt! In diesem Sinne: trotz-
em auf ein gutes Gelingen! Die Hoffnung stirbt immer
uletzt.
Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511808000

Das Wort hat der Kollege Olaf Scholz von der SPD-

raktion.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt darf er end lich an die höheren Aufgaben heran!)



Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1511808100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu-

ächst einmal soll ich Grüße des Kollegen Bachmaier
usrichten. Er ist gegenwärtig mit einer wichtigen Ange-
egenheit beschäftigt, nämlich damit, wie wir die bun-
esstaatliche Ordnung neu regeln können.


(Zurufe von der CDU/CSU)

r hofft, dass wir damit nicht nur hier konstruktivere De-
atten bekommen, sondern dass es dort auch zu schnel-
en Ergebnissen kommt. Das ist ja ganz wichtig.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ihr schickt überall die Besten hin!)


nsonsten haben wir bei der Vorbereitung der heutigen
ersammlung über die Frage diskutiert, ob angesichts
er Tatsache, dass hier fast immer das Gleiche gesagt
ird, dies in Zukunft möglicherweise von verschiedenen
ersonen getan werden sollte, sodass in die Langeweile
in bisschen Abwechslung kommt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Olaf Scholz

Eines ist ganz klar: Es ist notwendig und richtig, dass

die Gesellschaft ausdrückt, was sie von Graffiti-Schmie-
rereien und Ähnlichem hält, dass sich das nämlich nicht
gehört,


(Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

dass das nicht in Ordnung ist und dass diejenigen, die so
etwas tun, damit rechnen müssen, auch strafrechtlich
verfolgt zu werden.


(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU/ CSU: Bei dieser Regierung nicht! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie das mal dem Ströbele!)


Allerdings gehört dazu auch, dass wir Politik nicht
nur virtuell betrachten, sondern auch ein bisschen an der
Wirklichkeit ausrichten.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist aber neu!)


Es ist doch so, dass die meisten Täter dieser Schmiere-
reien, wenn sie denn entdeckt werden, auch bestraft wer-
den können, nämlich mithilfe der vorhandenen Straftat-
bestände für Sachbeschädigung. Insofern gibt es keine
wirkliche Regelungslücke, die jetzt geschlossen werden
muss.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Dann lehnen Sie den Antrag doch ab! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Da das Thema viele Menschen bewegt, ist es aber
schon in Ordnung und richtig, genau hinzuschauen, ob
es neben den vorhandenen Straftatbeständen möglicher-
weise noch ganz wenige kleine Lücken gibt, die ge-
schlossen werden müssen.


(Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

In der Tat haben wir gemeinsam herausgefunden, dass es
da für wenige Fälle noch eine ganz kleine Lücke gibt,
die man schließen könnte. Diese Lücke hat aber eine
Größenordnung im Millimeterbereich. Das ist also nicht
ein großes Problem, sondern ein ganz kleines neben dem
dort bestehenden eigentlichen Problem.


(Andreas Schmidt [Mülheim] [CDU/CSU]: Nanometer!)


Deshalb ist es auch richtig – jedenfalls wenn wir uns als
Gesetzgeber ernst nehmen und etwas Vernünftiges tun
wollen, also nicht nur Flugblätter als Gesetz beschließen
möchten –, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie
wir auch diese Millimeterlücke schließen können. Wir
dürfen aber nicht in dem Bemühen, eine Millimeterlücke
zu schließen, sozusagen ein großes Plakat darüber hän-
gen und dies als Lösung bezeichnen.


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Am besten zusprayen!)


Insofern ist es richtig, wenn wir uns Gedanken da-
rüber machen, wie das besonders gut gelöst werden
kann.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das machen Sie schon seit drei Jahren!)


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(C (D ie Debatte, die wir jetzt führen, zeigt, dass es bisher ur solche Gesetzesvorschläge gibt, die nichts dazu beiragen, das Problem in der von mir beschriebenen Weise u lösen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das sehen die Sachverständigen aber anders!)


as gilt für das, was von den Fraktionen hier im Hause
orgelegt worden ist, und mit Abstrichen auch für die
orschläge des Bundesrates.
Die Fraktionen hier im Hause haben den Begriff Ver-

nstaltung vorgeschlagen, die strafrechtlich verfolgt
erden soll. Die Diskussion bestätigt uns und auch unser
igener großer Sachverstand sagt uns, dass die straf-
echtliche Verfolgung der Verunstaltung keinen Beitrag
azu leistet, die von mir beschriebene nur wenige Milli-
eter große Gesetzeslücke zu schließen. Das ist eher ein
iesiger Balken, mit dem ein großes Loch geschlagen
nd im Übrigen das Empfinden der Menschen gestört
ürde. Wenn wir dem entsprechenden Vorschlag tat-
ächlich folgten, dann müssten wir nämlich damit rech-
en, dass alles mögliche als Verunstaltung betrachtet
ürde, und hätten möglicherweise Strafbarkeiten ge-
chaffen, die niemand in diesem Hause, auch Sie nicht,
chaffen wollten. Möglicherweise kämen wir somit in
ie Situation, in der vor Gericht darüber diskutiert
ürde, ob es sich im gegebenen Fall um eine Verunstal-
ung oder um eine Verschönerung handelt.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das! Dann brauchen wir Sachverständige!)


ngesichts der Tätergruppe kann man sicherlich auch
nterstellen, dass sich einige einen Jux daraus machen
ürden, das Gesetz, das Sie hier im Entwurf vorgelegt
aben, dafür zu missbrauchen, zu behaupten, dass es
ich im gegebenen Fall nicht um eine Verunstaltung,
ondern um eine Verschönerung handelt. Wie wollen Sie
erhindern, dass sich die Gerichte dann mit so etwas be-
chäftigen müssen?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU)


eshalb ist das, was Sie hier vorschlagen, nicht geeig-
et, die bestehenden Probleme zu lösen.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511808200

Herr Kollege Scholz, erlauben Sie eine Zwischen-

rage des Kollegen Dr. Gehb?

Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1511808300

Ja.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511808400

Bitte schön, Herr Dr. Gehb.

Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1511808500

Herr Kollege, könnte es sein, dass Sie nicht auf dem

euesten Stand unseres heutigen Beratungsgegenstandes
ind? Sie befinden sich noch ein bisschen in der Rechts-
istorie. Es geht nicht um die Frage des Verunstaltens,






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb

sondern darum, das Erscheinungsbild gegen den Willen
des Eigentümers zu verändern. Könnte es sein, dass Sie
heute in die falsche Schublade gefasst haben?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1511808600

Ich habe nicht in die falsche Schublade gefasst, son-

dern mich sehr wohl gut vorbereitet. Deshalb weiß ich,
dass Sie den Hinweis, dass man hier Rechtshistorie be-
treibe, schon jeweils in den letzten Beratungen vorge-
bracht haben. Das ist also nichts Neues.

Nein, es gibt einmal die Gesetzesvorschläge, über die
ich jetzt gesprochen habe, und dann gibt es diejenigen
des Bundesrates.


(Zurufe von der SPD, an Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU] gerichtet: Stehen bleiben!)


– Nein, er kann sich hinsetzen.
Auch der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht.

Dieser Vorschlag ist viel besser als das, was die Fraktio-
nen vorgelegt haben; das muss man zugestehen. Er geht
in eine vernünftige Richtung. Aber er hat zwei Nach-
teile, die begriffen werden müssen und die deutlich ma-
chen: Auch so geht es nicht.

Zunächst einmal wird dort mit der Formulierung „ge-
gen den Willen des Eigentümers oder des Berechtigten“
gearbeitet. Wenn man sich diese Formulierung einmal
genau anschaut, dann stellt man schnell fest, dass es
große Unsicherheit darüber gibt, was das eigentlich be-
deuten soll. Es stellt sich die Frage, wer da alles gemeint
ist. Es stellt sich noch mehr die Frage, ob dieser Wille ei-
gentlich auf irgendeine Weise festgestellt werden kann.
Muss man möglicherweise vorher nach dem Willen fra-
gen? Das wäre ja eine ziemlich lächerliche Vorstellung,
wenn man sich den Straftatbestand, das Vorgehen und
die Ereignisse anschaut, um die es hier eigentlich geht.
Deshalb ist schon festgestellt worden: Das ist eine
schlechte Formulierung, die man nicht verwenden kann.

Ich glaube, es gibt einen zweiten Gesichtspunkt, der
dagegenspricht, so vorzugehen, wie es der Bundesrat ge-
tan hat. Er sagt nämlich: All das muss zusammen mit der
Sachbeschädigung in einem Atemzug, in einem Satz ge-
löst werden. Das ist, glaube ich, der Sache nicht ange-
messen.

Aus diesen Gründen haben wir nach wie vor keine
geeigneten Vorschläge. Wir haben das Problem – das
werden wir noch lösen müssen; darum wollen wir als
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns sehr be-
mühen –, dass die gesellschaftliche Konsensbildung
noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass es auch für
eine gesetzgeberische Mehrheitsbildung reicht. Aber ich
glaube, wir werden noch zu einer Lösung kommen, die
die kleine Gesetzeslücke, die existiert, auch schließt.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


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(C (D Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Volker Wissing on der FDP-Fraktion. Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle en! Wenn wir uns dem Thema Graffiti zuwenden, müsen wir das Problem aus der richtigen Perspektive berachten. Das ist die der Opfer. Die FDP stellt die Opfer n den Vordergrund und hat klare Vorschläge gemacht, ie man ihnen helfen kann. Unser Gesetzentwurf bietet ine einfache und praxistaugliche Lösung. r ist ein Signal an die Betroffenen, an die Opfer, deren igentum gegen ihren Willen besprüht oder bemalt wird. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511808700
Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1511808800

(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


Ich muss feststellen: Es ist doch an den Haaren her-
eigezogen, wenn immer wieder behauptet wird, der Ge-
etzesbegriff des Verunstaltens – Herr Scholz, auch Sie
aben das eben getan – sei zu unbestimmt und werde
en Anforderungen der Praxis nicht gerecht. Das Gegen-
eil ist richtig. Wenn Sie diejenigen fragen, die in der
raxis mit diesem Problem zu tun haben, werden Sie die
leiche Antwort bekommen. Man muss schon viel Fan-
asie aufbringen, um gegen die Strafbarkeit des Verun-
taltens oder Umgestaltens


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Umgestalten“? Was ist das denn?)


remden Eigentums zu argumentieren.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Rot-
rün, das scheint mir auch der Grund dafür zu sein, wa-
um Sie einen Vertagungsantrag nach dem anderen stel-
en und immer wieder neuen Beratungsbedarf reklamie-
en. Die Geschädigten müssen sich doch verhöhnt
orkommen,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, von Ihnen!)


enn Sie einerseits wortreich den Vandalismus an Pri-
ateigentum beklagen, andererseits aber Vorschläge ab-
ehnen, die das Problem einer Lösung zuführen.
Da Sie unsere Lösungsvorschläge ablehnen, frage ich
ich: Wo bleiben denn Ihre Initiativen?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

hre ständige Vertagung des Problems können die Opfer
ur als Teilnahmslosigkeit, als Täterschutz werten. An-
tatt konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, disku-
ieren Sie lieber über die Frage des künstlerischen Werts
on Graffiti, Herr Ströbele.
Aber ich sage Ihnen: Das hat mit dem Problem nicht

as Geringste zu tun. Es geht hier einzig und allein da-
um, einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für das
elbstbestimmungsrecht der Eigentümer zu finden. Kol-
ege Wiefelspütz hat Sie, Herr Ströbele, in der letzten






(A) )



(B) )


Dr. Volker Wissing

Debatte bereits aufgefordert, Ihre Blockadehaltung auf-
zugeben. Das war ein guter Vorschlag. Ich schließe mich
dem nachdrücklich an. Sie müssen sich klar entscheiden,
auf welcher Seite Sie stehen: auf der der Täter oder der
der Opfer.


(Zurufe von der SPD: Oh nein!)

Dazwischen gibt es keinen Kompromiss, auch wenn Sie
das Thema bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen
wollen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine klare
Lösung.

Wenn Ihre Empörung über Schmierereien an Haus-
wänden und das Zerkratzen von öffentlichen Verkehrs-
mitteln mehr als Lippenbekenntnisse ist, dann wird es
Zeit, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.
Deshalb sollten Sie den Mut aufbringen, unserem Ge-
setzentwurf zuzustimmen. Geben Sie den Richterinnen
und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
die Mittel an die Hand, die sie benötigen, um wirksam
gegen die Täter vorzugehen. Ihre Blockadehaltung ist
nicht länger hinnehmbar.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dirk Manzewski [SPD]: Kennen Sie Fälle, wo sie damit Probleme haben? So ein Unsinn!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511808900

Das Wort hat der Kollege Christian Ströbele von

Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] – Dr. Wolfgang Götzer [CDU/ CSU]: Ex-Sprayer!)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wieder einmal Graffiti.


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Was, Sie sprayen immer noch?)


Sie behaupten, ich bekäme keine Briefe. Ich habe eine
Sammlung, die einen ganzen Leitz-Ordner füllt. Wahr-
scheinlich stammen die Briefe von denselben Organisa-
tionen, die auch Ihnen schreiben. Vor ein paar Wochen
bekam ich wieder einen Brief wie schon viele vorher.
Darin wurde mir vorgehalten: Warum wollen die Grü-
nen, dass Graffiti-Sprayer nicht zur Verantwortung gezo-
gen werden? Warum wollen sie, dass die Millionenschä-
den ohne Konsequenz bleiben? Solche Fragen sind die
Konsequenz Ihres ewigen Drängens auf eine neue Ge-
setzgebung;


(Lachen bei der CDU/CSU)

denn Sie sagen natürlich all den Leuten, die auch Ihnen
schreiben, nicht, dass das Sprayen von Graffiti und das
Zerkratzen von Scheiben in U- und S-Bahnen – auch das
wird ja immer wieder angebracht –


(Zuruf von der CDU/CSU: Davon haben wir nicht gesprochen!)


nach geltendem Recht strafbar ist,

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


ass es nach geltendem Recht schadensersatzpflichtig
t,


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das hat keiner bestritten!)


ass alle, die erwischt werden und überführt werden
önnen, zur Verantwortung gezogen werden können.


(Zuruf von der CDU/CSU: Zur Sache, Herr Ströbele!)


In Briefen von „Nofitti“, von „Anti-Graffiti“ und von
er Bundesarbeitsgemeinschaft deutscher Immobilien-
irtschaft wird mir vorgehalten: Heute kann jemand
berhaupt nur dann bestraft und strafrechtlich zur Ver-
ntwortung gezogen werden, wenn am Tatort sechs oder
ieben Feststellungen getroffen werden: Wie groß ist das
raffiti? Welcher Kostenaufwand entsteht durch die Be-
eitigung? Die Bestandteile der Farbe müssen analysiert
erden und so weiter.
Ich kann nur sagen: Das stimmt alles nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


ch weiß nicht, ob jemand von Ihnen sich schon einmal
or Gericht mit einem solchen Fall auseinander gesetzt
at. Ich habe eine ganze Reihe von Graffiti-Sprayern
erteidigt und weiß, wie das vor Gericht läuft.


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Sie haben einschlägige Erfahrung!)


as Gericht interessiert die Frage: War es die Person
der war sie es nicht? Wenn jemandem die Tat nachge-
iesen werden konnte, gab es in allen Fällen eine Verur-
ilung.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das lag nur an der schlechten Verteidigung! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jeder, der von Ihnen verteidigt wird, wird von Haus aus erst mal bestraft!)


eshalb habe ich an „Nofitti“, an „Anti-Graffiti“ und all
ie anderen Organisationen geschrieben – das sage ich
esonders Ihnen, Frau Raab – und die Bitte geäußert:
ennen Sie mir Fälle. Sagen Sie mir, bei welchen Ge-
ichten – nennen Sie das Aktenzeichen – Sprayer vor
ericht standen und zur Verantwortung gezogen werden
ollten, aber nicht bestraft werden konnten, obwohl der
achweis geführt werden konnte, dass sie dieses oder je-
es Bild gemacht haben.


(Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/ CSU]: Die haben doch gar nicht angeklagt, weil es bisher gar nicht strafbar ist!)


ch habe zwei oder drei Antworten bekommen, eine aus
ayern. Ich habe zurückgeschrieben und gefragt, ob
echtsmittel eingelegt wurden, weil das Amtsgericht
icht verurteilt hatte. Die Antwort lautete: Ja. Dann habe
h wieder geschrieben und gefragt: Was ist beim






(A) )



(B) )


Hans-Christian Ströbele

Rechtsmittel herausgekommen? Die Antwort: Die Beru-
fungsinstanz hat ihn verurteilt.

Die Fälle, von denen Sie reden und die Sie den Haus-
und Grundbesitzern, den Kommunen und all den ande-
ren versuchen weis zu machen, gibt es nicht, jedenfalls
nicht annähernd in der Zahl, die Sie hier versuchen dar-
zustellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Frau Raab, auch Sie haben hier wieder gesagt: Graf-
fiti-Sprayer bleiben straffrei. Das ist nicht wahr. Nennen
Sie mir ein, zwei, drei, vier oder fünf Fälle, dann reden
wir im Berichterstattergespräch, im Ausschuss darüber.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Sie machen ja keines! Sie verweigern sich doch!)


Ich habe Ihnen beim letzten Mal schon gesagt: In
meinem Wahlkreis gibt es eine ganze Reihe von Graffiti-
Sprayern. Mit einigen von ihnen bin ich im Kontakt.


(Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Das habe ich mir schon gedacht!)


Wir laden sie zu den grünen Ständen auf Festen ein.
Beim letzten Fest an der Oberbaumbrücke haben wir
große Pappflächen aufgestellt, auf denen sie sprayen
konnten. Dann bekommen wir wunderschöne Sprayerei-
Gemälde. Beim vorletzten Mal war es so, dass zwei Poli-
zeibeamte in Uniform vorbeigekommen sind, sich das
angeschaut haben und so begeistert waren, dass der eine
Polizeibeamte einen 5-Euro-Schein aus der Tasche gezo-
gen, ihn uns gegeben und gesagt hat: Geben Sie das den
Jungen. Das ist geschehen, damit sie sich Spraydosen
kaufen können;


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU)


denn es ist uns lieber, wenn sie sich so betätigen, als
wenn sie zu Drogen greifen oder andere, schlimmere Sa-
chen machen.


(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir einige Graffiti-
Sprayer in den Bundestag einladen und uns von ihnen in-
formieren lassen, durch was sie zu beeindrucken sind und
wie wir tatsächlich in der Diskussion, in der Auseinander-
setzung dazu kommen können, dass der Vandalismus an
S-Bahnen, an U-Bahnen und an öffentlichen Gebäuden
aufhört. Dort kommt es zu echten Zerstörungen, die je-
den Bürger zu Recht verärgern und die nur deshalb nicht
aufhören bzw. deren Verursacher nur deshalb nicht zur
Rechenschaft gezogen werden, weil man die Täter nicht
erwischt. Das liegt nicht daran, dass es an Strafbarkeit
fehlen würde.

Wir brauchen mehr Wahrheit, Klarheit und Ehrlich-
keit in der Debatte, dann kommen wir auch weiter.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Das Wort hat der Kollege Roland Gewalt, CDU/CSU raktion. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol ege Ströbele, immer wieder, auch heute, wird von Ihnen ehauptet, eine Änderung der §§ 303 und 304 StGB sei ar nicht erforderlich. Wie notwendig eine Ergänzung er Tatbestände ist, um Graffiti-Schmierern das Handerk legen zu können, zeigt ein Fall, über den die Berlier Presse berichtet hat. Am 13. Januar dieses Jahres tielte die „Berliner Morgenpost“: Hausmeister überwältigte Sprayer und musste vor Gericht. intergrund: Ein Hausmeister hatte einen Sprayer auf rischer Tat ertappt und hielt ihn so lange fest, bis die Poizei eintraf. Nach den geltenden Strafvorschriften, Herr ollege Ströbele, erhebt die Staatsanwaltschaft in solhen Fällen gar keine Anklage, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Welcher Staatsanwalt ist das denn? – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nämlich das Problem!)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511809000
Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1511809100

enn auf Glas gesprüht wird. Gegen den Hausmeister
am es sehr wohl zu einer Anklage wegen Nötigung,
eil er den Täter festgehalten hat.


(Widerspruch bei der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gegen den Hausmeister? Das ist doch die Unwahrheit, was Sie hier sagen! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wieso hat die Staatsanwalt das angeklagt?)


Das müssen Sie die Staatsanwaltschaft fragen. – Erst
n der Hauptverhandlung machte dann der Amtsrichter
em Spuk ein Ende und sprach den Mann frei. Glauben
ie denn ernsthaft, meine Damen und Herren von der
ot-grünen Koalition, dass der Bürger so etwas noch ver-
teht? Ich glaube es nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Joachim Stünker [SPD]: Was hat denn das überhaupt damit zu tun? Wovon redet der eigentlich?)


Nach Auskunft des zuständigen Generalstaatsanwalts
ei dem Landgericht Berlin werden in der Hauptstadt
raffiti-Schmierereien auf Glas und Metall regelmäßig
icht verfolgt,


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Aha!)

eil die nach dem Gesetz erforderliche Substanzverletzung
ntweder nicht vorliegt oder nur schwer nachgewiesen
erden kann. Auch bei Graffiti-Schmierereien auf Mau-
rwerk kommt es oft dann zu Verfahrenseinstellungen
ich kenne ja Ihre Verteidigerqualitäten nicht, Herr
tröbele –,


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

enn der Verteidiger die Substanzverletzung bestreitet,






(A) )



(B) )


Roland Gewalt


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für ein Unsinn! Das ist Quatsch, was Sie da erzählen!)


weil nämlich die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die
hohen Gutachterkosten scheuen – ab 5 000 Euro auf-
wärts.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Kein guter Strafverteidiger!)


Angesichts dieser für die Opfer völlig unbefriedigen-
den Rechtslage ist es für mich unbegreiflich, dass die
SPD-Fraktion hier im Hause aus ausschließlich koali-
tionstaktischen Gründen eine ergänzende Gesetzesände-
rung immer wieder verweigert. Meine Damen und Her-
ren von der SPD-Fraktion, da fordert am 11. Januar der
Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting von der SPD


(Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär: Guter Mann!)


in einer Berliner Boulevardzeitung – zugegeben ein biss-
chen populistisch, Herr Staffelt –: „Sprayer in den
Knast!“ Nur wenige Tage später lehnt die SPD-Fraktion
im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die fast
einstimmig im Bundesrat beschlossene Gesetzesände-
rung ab. So viel zu Ihrer Kontinuität.

Aber damit nicht genug, meine Damen und Herren:
Mitte letzten Jahres verspricht der innenpolitische Spre-
cher der SPD-Fraktion, Kollege Wiefelspütz, auf einer
Veranstaltung des Berliner Vereins Nofitti, bis Weih-
nachten 2003 werde man einen eigenen Gesetzentwurf
auf den Weg gebracht haben. Als sich dann nichts tat,
lud der Verein am 28. Januar dieses Jahres zu einer Podi-
umsdiskussion ein und fragte beim Kollegen
Wiefelspütz nach. Jetzt versprach Kollege Wiefelspütz,
die Gesetzesänderung bis Mai dieses Jahres eingebracht
zu haben. Ich stelle fest, meine Damen und Herren: Wie-
der nichts. Am 3. Juni 2004 schließlich folgt Verspre-
chen Nr. 3 – die haben bei der SPD-Fraktion offenbar in-
flatorischen Charakter –: Auf einer Anti-Graffiti-
Fachmesse in Dortmund erklärt Kollege Wiefelspütz
nun, dass bis zum Jahresende 2004 ein Gesetzentwurf
von Rot-Grün vorgelegt werde.

Meine Damen und Herren, fast zwei Jahre sitzt die
SPD-Fraktion jetzt auf dem von ihren eigenen Partei-
freunden im Bundesrat mitbeschlossenen Entwurf für
ein Graffiti-Bekämpfungsgesetz und es ist weiß Gott
– das wissen Sie genauso gut wie wir – nicht der erste
Gesetzentwurf dieser Art. Zuzustimmen trauen Sie sich
nicht, weil Sie damit Herrn Kollegen Ströbele verärgern
könnten.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)


– Ah! – Ablehnen wollen Sie den Gesetzentwurf aber
auch nicht, weil die Änderung notwendig ist. So schie-
ben Sie das Problem vor sich her – auf den Sankt-Nim-
merleins-Tag. Meine Damen und Herren, das ist mehr
als ärgerlich, das ist eine Zumutung für die Bürgerinnen
und Bürger.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D enn Sie demnächst wieder einmal im stillen Kämmerein darüber nachdenken, was zu Politikverdrossenheit n der Bevölkerung führt – hier haben Sie ein Paradebeipiel dafür. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf von der SPD: Polemik pur!)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511809200

Das Wort hat jetzt Herr Kollege Michael Hartmann

on der SPD-Fraktion.

Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1511809300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

en! Geschätzter Herr Kollege Gewalt, Sie haben eben
an einem ganz besonderen Tag – zum Ende Ihrer Aus-
ührungen von der Politikverdrossenheit geredet und
ie haben völlig Recht: Wir müssen aufpassen, dass wir
ie nicht schüren, wir müssen aufpassen, dass wir nicht
enen Anlass geben, die sich gern von der Politik abwen-
en und sie für ein mieses taktisches Geschäft halten.
is dahin sind wir uns einig. Aber ich sage Ihnen auch:
enn man an ein Problem nicht rangeht und sich der
roblemlösung oder Tamtam von vornherein für das
amtam entschieden hat, dann befördert man auch Poli-
ikverdrossenheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wenn ich mich richtig an die Worte des heute aus dem
mt geschiedenen Bundespräsidenten – jetzt Altbundes-
räsidenten – Johannes Rau erinnere, dann hat er doch
uch davor gewarnt, in der Auseinandersetzung mitei-
ander zu kleinlich umzugehen. Ich glaube, die erneute
ufsetzung, die Ihnen nach § 62 Abs. 2 unserer Ge-
chäftsordnung sicherlich zusteht, ist ein Beispiel dafür,
ie man kleinlich mit Themen umgehen kann. Sie ver-
uchen, symbolische Politik zu machen, obwohl es da-
auf ankommt, in der Substanz voranzugehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Daniela Raab [CDU/CSU]: Dann lehnen Sie es doch ab! Es ist ganz einfach!)


Sie haben so ein nettes Beispiel genannt: die Ge-
chichte – ich unterstelle, sie hat sich so zugetragen, wie
s in der Zeitung abgedruckt war – von dem Hausmeis-
er, der dann am Schluss angeklagt wurde. Das ist nichts
chönes und auch nichts, worüber sich irgendjemand
ier im Hause oder anderswo freuen muss. Aber ich
rage mich dann zum einen: Was für ein Staatsanwalt
ar das? Und zum anderen frage ich mich: Hätte sich
urch eine Änderung des § 303 StGB oder § 304 StGB
n dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne daran irgendet-
as verändert?


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ja! Wegen eines drohenden rechtswidrigen Handelns! Keine Ahnung! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch!)


ar nichts hätte sich daran verändert.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Sie haben keine Ahnung!)







(A) )



(B) )


Michael Hartmann (Wackernheim)


– Herr Dr. Gehb, vielleicht hängt das auch mit einer ge-
wissen Verwirrung zusammen oder mit der nahenden
Sommerpause – wir alle sind etwas erschöpft und müde.
Diese Verwirrung habe ich auch heute festgestellt: Sie
haben dem Kollegen Scholz eine Zwischenfrage gestellt
und dann haben wir den Kollegen von der FDP gehört.
Wie ist das denn nun? Sind Sie noch bei dem Verunstal-
tungsbegriff


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Schon lange nicht mehr!)


oder sind Sie weg davon? – Das war mal so und mal
so. – Klären Sie das doch erst einmal,


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Schon lange geklärt!)


bevor Sie weiter das Haus mit dieser Fragestellung be-
lästigen und belasten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der
vielleicht wirklich weiterführt. Natürlich haben wir im-
mer wieder, wenn wir hier arbeiten, wenn wir Politik in
diesem Hause oder außerhalb machen, abzuwägen: Sage
ich das, was richtig ist, oder sage ich das, was gerade ge-
fällig ist, was ankommt? Nun kann man tatsächlich darü-
ber reden und streiten und diskutieren – das tun wir
auch, das tun wir auch mit den geschätzten Grünen, die
wir wahrhaftig nicht verärgern wollen, Herr Ströbele! –,
ob man bei dieser kleinen Regelungslücke, die es in der
Tat gibt, etwas verändern muss. Lassen Sie uns ernsthaft
weiter darüber reden,


(Zurufe von der CDU/CSU: Wie lange denn noch? – Mit wem denn? – Wann denn?)


um am Schluss zu einem gescheiten Ergebnis zu kom-
men. Aber ich sage: Wir wollen zu einem gescheiten Er-
gebnis kommen, nicht zu einem beliebigen. Nun können
Sie den § 303 StGB in dem von Ihnen vorgeschlagenen
Sinne verändern – es bleibt trotzdem dabei, dass sich an
der Anzahl der Straftaten nichts ändern wird. Es bleibt
übrigens auch dabei, dass keiner von denen, die nur
sprayen, deshalb ins Gefängnis wandern wird.

Bauen Sie hier doch keinen Popanz auf. Das wird
nicht geschehen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Wer hat das denn getan?)


Glauben Sie, irgendein verantwortungsbewusster Straf-
richter wird jemanden, der sprayt, für ein oder zwei
Jahre ins Gefängnis schicken? – Nie im Leben! Auch
das, was Sie hier betreiben, ist Augenwischerei.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Unabhängig davon, ob wir am Schluss zu dem Ergeb-
nis kommen, dass hier eine kleine Nachbesserung erfol-
gen muss oder nicht, bleibt eines wahr, nämlich dass
Graffitis so oder so nur mithilfe polizeilicher Mittel er-
folgreich bekämpft werden können.

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(C (D Dort, wo das geschieht – München wäre ein Beispiel; ber auch andere Städte ließen sich nennen –, sinkt die ahl der Straftaten nachweislich und die Schadenssumen reduzieren sich. Am Ende geht es also nur mit der olizei. Sie muss die Arbeit machen. Das ist ein gewiss erdammt schwerer Job in einem Umfeld, in dem uns nsere kommunalen Freunde aus allen politischen Laern drängen, hiergegen vorzugehen. Wenn Sie ehrlich ind, wenn Sie – vielleicht geläutert – aus der Sommerause zurückkehren, dann werden Sie uns zustimmen üssen, dass sich an der Schwere und der Notwendigeit dieser Polizeiarbeit nichts ändern wird, unabhängig avon, ob § 303 StGB nun geändert wird oder nicht. In diesem Sinne und auch im Lichte dessen, was uns er heute ausgeschiedene und auch der neu gewählte weniger symolische Politik, mehr Substanz und mehr Ruhe dort, wo s erforderlich ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1511809400


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511809500

Ich schließe die Aussprache.
Da es sich um die Aussprache über einen Bericht des
echtsausschusses nach § 62 Abs. 2 der Geschäftsord-
ung gehandelt hat, steht keine Beschlussfassung an.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 15 a bis
15 d auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes

(Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG)

– Drucksachen 15/3174, 15/3355 –

(Erste Beratung 111. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)

– Drucksache 15/3493 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Florian Pronold
Stefan Müller (Erlangen)

Hubert Ulrich
Carl-Ludwig Thiele

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und
anderer Gesetze
– Drucksache 15/3418 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-

gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh-
rung internationaler Rechnungslegungsstandards
und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprü-
fung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG)

– Drucksache 15/3419 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

d) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kon-

(Bilanzkontrollgesetz – BilKoG)

– Drucksache 15/3421 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Florian Pronold von der SPD-Fraktion das Wort.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1511809600

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir ha-
ben mit dem Anlegerschutzgesetz – wie bei fast allen
Gesetzen, die den Finanzmarkt Deutschland betreffen –
über die Fraktionsgrenzen hinweg ein Gesetz zustande
gebracht, das den Finanzplatz Deutschland stärken wird,
und zwar deswegen, weil wir wirksame Maßnahmen er-
greifen, um die schwarzen Schafe, die es auf dem grauen
Markt gibt, besser auszumachen und so den Finanzmarkt
bzw. Finanzplatz Deutschland durch gute Kontrollen zu
stärken.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben den Gesetzentwurf nach der Anhörung und

nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzge-
bungsvorhaben in einigen Punkten – wie ich denke –
ganz entscheidend verbessert und dazu beigetragen, dass
ein guter Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung insge-
samt zu einem sehr guten Gesetzentwurf geworden ist.
Dafür sage ich vorab Dank den Kolleginnen und Kolle-
gen der anderen Fraktionen.

In der Anhörung waren vonseiten der Verbände meh-
rere Forderungen angesprochen worden, die wir zum
großen Teil erfüllt haben. Einer der umstrittensten
Punkte betraf die Frage, in welchem Zeitraum und mit
welcher Wirkung die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht, die BaFin, einen Prospekt, der nun
auch für den Bereich des grauen Kapitalmarktess ver-
langt wird, prüfen muss und ob es so etwas wie eine Ge-
nehmigungsfiktion gibt. Übereinstimmend sind wir zu
dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigungsfik-
tion, die aufgrund der europäischen Prospektrichtlinie
im nächsten Jahr für den Wertpapierbereich wegfallen
muss, für den dubioseren oder schwierigeren Bereich der

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(C (D ielzähligen unterschiedlichen Produkte des grauen Kaitalmarktes nicht angebracht wäre. Deswegen haben wir versucht, eine Regelung zu fin en, die den Emittenten die nötige Sicherheit in der orm gewährleistet, dass auf der einen Seite ihre Investiionsentscheidung in einem vernünftigen Zeitrahmen gerüft wird und dass auf der anderen Seite der Anlegerchutz nicht zu kurz kommt. Wir haben uns dafür ntschieden, die BaFin zu verpflichten, die Prospekte inerhalb von 20 Werktagen zu prüfen und eine Entscheiung zu treffen. Sollte dies nicht der Fall sein, entsteht in Haftungsanspruch gegenüber der BaFin. Die hohen nvestitionssummen, die dort im Raum stehen, begrünen einen hohen Haftungsanspruch. Ich halte das für die ffektivste Regelung, die dazu führen wird, dass die aFin schon aus Eigeninteresse alles daransetzen wird, iese Prüfung in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen bzuschließen. Ein weiterer Punkt, der am Anfang des Gesetzge ungsverfahrens sehr strittig war, betrifft die Befugisse, die die BaFin haben wird. Auch diesbezüglich haen wir den Gesetzentwurf im Einvernehmen mit dem undesrat noch einmal verbessert. Wir haben die Voaussetzungen präzisiert, unter denen Produkte des rauen Marktes aus dem Handel genommen werden önnen. In dem Rechtssystem der Bundesrepublik eutschland gibt es die Unterscheidung zwischen dem räventiven und dem repressiven Bereich der Strafverolgung. Nach dem ersten Entwurf wäre die BaFin stärer in den repressiven Bereich eingebunden gewesen. ir haben in dem Entwurf jetzt Klarheit dahin gehend eschaffen, dass hierfür ausschließlich die Staatsanwaltchaft zuständig ist. Bei einem weiteren Bereich, der debattiert wurde, ing es um Regelungen bezüglich der Marktmanipulaionen, die auch von Journalisten ausgehen können. In en letzten Jahren sind ja viele Fälle bekannt geworden, n denen Journalisten, die selbst Papiere besitzen, verucht haben, den Markt über Kursempfehlungen zu beinflussen. Auch dort sind wir den Forderungen seitens er Journalistenverbände und des Presserats sehr weit ntgegengekommen. Wir haben klar gemacht, dass wir ie Selbstregulierung der Journalisten, also eigene verandsrechtliche Regelungen und eigene Kontrollen, beürworten. Dies ist dort in vielen Bereichen schon sehr ffizient geregelt und funktioniert gut, bisher aber noch icht für alle Bereiche. Eine solche Regelung steht noch us. Wir haben uns sehr eng an das, was durch die EUichtlinie hierzu vorgegeben wird, gehalten. Vor allem aben wir dahingehend Klarheit geschaffen, dass verseentliche Marktmanipulationen oder Berichterstattunen, die zu solchen Manipulationen führen, keine aftungsansprüche seitens der Journalistinnen und Jouralisten auslösen, wenn sie nicht im eigenen Interesse ehandelt haben. Wir haben die Offenlegungspflichten der Wertpa ierdienstleistungsunternehmen präzisiert und den nlegerschutz noch einmal nachhaltig dadurch verbesert, indem wir die Grenze, bis wann ein Anteil der Florian Pronold Prospektpflicht unterliegt, von 50 000 Euro auf 200 000 Euro deutlich angehoben haben; so lautete auch die Forderung der Verbraucherverbände. Auch das gewährleistet, dass die Anlegerinnen und Anleger zukünftig besser informiert sind und Entscheidungen sicherer und auf einer besseren Grundlage treffen können. Wie wir wissen, ist die Prospektpflicht in Schadensersatzfällen von großer Wichtigkeit für die Anleger, weil sich Haftungstatbestände auch auf die Prospekte beziehen können. Eine weitere wichtige Forderung in der Anhörung war, Klarheit darüber zu schaffen, wann die Einführung der Prospektpflicht denn nun tatsächlich erfolgt. Auch hier haben wir die Anregungen, die wir im Rahmen der Gesetzesberatungen erhalten haben, aufgenommen. Wir werden die Prospektpflicht zum 1. Juli 2005 einführen. Da das Gesetz voraussichtlich im Oktober 2004 in Kraft treten wird, haben die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer insgesamt fast acht Monate Zeit, um sich auf dieses Datum einstellen zu können. In den Beratungen sind wir in fast allen Punkten übereinstimmend zu diesen Verbesserungen gekommen und haben der Tradition, bei Finanzmarktgesetzen im Interesse des Finanzmarkts Deutschland gemeinsam zu handeln, Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf, mit dem eine gute Weichenstellung vorgenommen wird, dient auf der einen Seite dem Finanzmarkt Deutschland, weil damit Kontrolle und mehr Transparenz in einem schwierigen Bereich hergestellt wird, und schützt auf der anderen Seite die Anlegerinnen und Anleger besser vor Missbrauch. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Leo Dautzenberg [CDU/ CSU]: Wenn eine sachliche Einsicht da ist, können wir auch zu einem Kompromiss kommen!)


(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Norbert Lammert)





(A)


(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511809700

Das Wort hat nun der Kollege Stefan Müller, CDU/

CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1511809800

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der

nunmehr vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung
des Anlegerschutzes steht in der guten Tradition der
Finanzmarktgesetzgebung der letzten zehn Jahre. Wir
haben gut daran getan, die parteipolitischen Streitigkei-
ten weitestgehend herauszuhalten. Ich halte das insofern
für sehr bedeutsam, als es gerade vor dem Hintergrund
der Bedeutung unserer Finanzdienstleistungsbranche für
die Volkswirtschaft außerordentlich wichtig ist, solche
Gesetze in einem konstruktiven Dialog zu diskutieren
und zu beraten.

Ich möchte mich noch einmal ganz ausdrücklich für
die gute und konstruktive Atmosphäre bei der Beratung
dieses Gesetzentwurfes bedanken. Der Herr Kollege
Pronold hat es gerade angesprochen: Wir sind immer ei-

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(C (D er Meinung bzw. gerne bereit, zusammenzuarbeiten, enn vernünftige Vorschläge kommen. Das war in dieem Falle ausnahmsweise tatsächlich so. Nach wie vor gelingt es in Deutschland windigen Ge chäftemachern, Anleger über den Tisch zu ziehen. Ich laube nun wirklich nicht alle Zahlen, die aus dem Bunesfinanzministerium kommen, insbesondere zum Buneshaushalt. Damit muss man insgesamt sehr vorsichtig ein. Aber Frau Staatssekretärin, zumindest eine Zahl öchte ich Ihnen glauben. Sie haben in Ihrem Hause ine Statistik zum Anlegerschutz erstellt und ich gehe avon aus, dass zumindest diese Zahl stimmt: Laut dem undesfinanzministerium gab es im Jahr 2002 insgeamt etwa 15 700 Fälle von Anlagebetrug. Offizielle chadenssummen zu ermitteln ist äußerst schwierig. chätzungen gehen von circa 290 Millionen Euro aus, obei die tatsächliche Summe noch sehr viel höher sein ürfte und vieles auch nicht in die Öffentlichkeit dringt. Wir von CDU/CSU haben von vornherein zum Aus ruck gebracht, dass wir jedes Vorhaben unterstützen erden, das dazu angetan ist, den Anlegerschutz in eutschland zu verbessern. In der Tat haben wir gerade ei diesem Gesetzentwurf noch einige wesentliche Veresserungen herbeiführen können. Ich möchte dies gerne an drei Punkten deutlich ma hen. Der erste Punkt betrifft die Generalbefugnisnorm n § 4 des Gesetzentwurfes. In der Begründung des urprünglichen Gesetzentwurfes war dieser Paragraph sehr armlos formuliert. Wenn man sich die Norm genauer nschaute, stellte man fest, dass die Eingriffsund Ausunftsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleisungsaufsicht deutlich erweitert worden wären. Unsere einung war, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf in iesem Punkt eindeutig zu weit ging, insbesondere weil as weit über das hinausging, was in der Marktmissrauchsrichtlinie gefordert wird. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass ndlich damit Schluss sein muss, dass wir als Deutsche mmer über EU-Vorgaben hinausgehen, weil wir besoners genau sein wollen. Derartiges führt schlicht und erreifend zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche irtschaft. Damit muss endlich Schluss sein. nsofern war es völlig richtig, die Forderungen des Bunesrates in diesem Punkt aufzunehmen, nämlich die Anrdnungsvoraussetzungen für die Untersagung oder ussetzung des Handels tatsächlich zu konkretisieren nd auf genau die Fälle zu beschränken, in denen nach em Gesetz Handlungsbedarf geboten erscheint. Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, etrifft das Verbot der Marktmanipulationen. Auch ier hätten die ursprünglichen Vorschläge zur Folge geabt, dass Entwicklungen neuer Marktpraktiken erchwert worden wären, weil die BaFin schlicht und erreifend selbst definiert hätte, was neue und zulässige arktpraxis ist. Es mag gut gemeint sein, aber gut ge)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







(A) )



(B) )


Stefan Müller (Erlangen)


meinter Anlegerschutz darf sinnvolle Kapitalmarktge-
schäfte nicht verhindern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich hoffe, dass wir mit der jetzigen Formulierung die
Probleme ausgeräumt haben, wenngleich die Formulie-
rung nicht optimal ist. Wir werden aber in einem Jahr die
Möglichkeit haben, das Gesetz daraufhin zu überprüfen,
was tatsächlich daraus geworden ist und welche Erfah-
rungen gemacht wurden.

Mein dritter Punkt betrifft die Einführung der Pros-
pektpflicht auch für den grauen Kapitalmarkt, die nicht
ganz unstrittig war. Ich sage ganz deutlich: Aus meiner
Sicht ist gegen die Einführung der Prospektpflicht am
grauen Kapitalmarkt grundsätzlich nichts einzuwenden;


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Diese Regelung gab es bisher auch schon!)


denn es ist nicht einzusehen, warum am geregelten
Markt strengere Regeln als am grauen Kapitalmarkt gel-
ten sollen. Es ist in der Anhörung deutlich geworden,
dass gerade die seriösen Initiatoren und die seriösen Fi-
nanzdienstleister


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das bisher schon machen!)


damit überhaupt kein Problem haben.
Allerdings war es aus unserer Sicht – wir haben einen

Änderungsantrag gestellt – nicht notwendig, auch die Ini-
tiatoren mit einer Prospektpflicht zu belegen, die ohne-
hin schon im Vorfeld einen Prospekt erstellen, dies
schon seit langer Zeit machen und zudem diesen Pros-
pekt auch noch zur inhaltlichen Prüfung einem Wirt-
schaftsprüfer übergeben. Aus unserer Sicht hätte es aus-
gereicht, wenn dieser Prospekt bei der BaFin hinterlegt
worden wäre und ansonsten der Vertrieb hätte beginnen
können.


(Beifall des Abg. Leo Dautzenberg [CDU/ CSU] – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr vernünftig!)


Sie haben sich diesem Änderungsantrag leider nicht
angeschlossen. Nun hoffe ich, dass zumindest die Rege-
lung, die wir gestern einvernehmlich beschlossen haben,
den seriösen Fondsinitiatoren hilft. Innerhalb von
20 Werktagen muss eine Entscheidung getroffen werden.
Ich möchte an dieser Stelle an die BaFin appellieren, ge-
rade bei bekannten und seriösen Anbietern, die schon
seit langer Zeit im Geschäft tätig sind und Fondspros-
pekte erstellen, diesen zeitlichen Rahmen von
20 Werktagen nicht auszunutzen, sondern zeitnahe Ent-
scheidungen zu treffen. Gesetzliche Regelungen dürfen
nicht zu einer Verhinderung von Investitionen dieser
Fondsinitiatoren führen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ein kritischer Punkt war die Anhebung des Schwel-

lenwertes bezüglich des Unterliegens der Prospekt-
pflicht von 50 000 Euro auf 200 000 Euro. Wir haben
gestern deutlich gemacht, dass wir die fachliche Mei-
nung des Bundesfinanzministeriums in diesem Falle ein-

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(C (D eutig teilen. Leider Gottes konnte sich die Bundesregieung hier nicht gegen die Regierungsfraktionen, sbesondere gegen die Grünen, durchsetzen. Herr lrich, Sie lachen. Ich halte es für sehr bedauerlich, dass ie Bundesregierung in diesem Punkt keine Mehrheit in ren eigenen Reihen findet. Wir stimmen diesem Gesetz heute zu. Für alle weite en Gesetze zur Fortentwicklung des Anlegerschutzes uss gelten: Unser Leitbild ist das des mündigen Anleers. Der Staat und die Politik sollten nicht versuchen, ie Bürger vor sich selbst zu schützen. Nun hat der Kollege Hubert Ulrich, Bündnis 90/Die rünen, das Wort. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Fang nicht an zu schimpfen! Wir haben das einvernehmlich beschlossen!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511809900


Hubert Ulrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511810000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
erren! Natürlich reden wir heute über einen Punkt – um
hren Zwischenruf, Herr Dautzenberg, aufzugreifen –,
en wir hier alle relativ einvernehmlich sehen. Das ist
uch gut so, gerade in einem so sensiblen Bereich.
Im Kern reden wir aber über die Umsetzung des
ehnpunkteplanes von Bundesfinanzminister Eichel.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Umsetzung der EU-Richtlinie!)


inen Teil dieses Zehnpunkteplanes setzen wir jetzt um,
anche Punkte sind bereits umgesetzt. Dieser Zehn-
unkteplan – daran muss man erinnern – hat den realen
intergrund, dass wir in den letzten Jahren sowohl hier
n Deutschland als auch auf internationaler Ebene eine
enge Finanzskandale und Unternehmensskandale er-

eben mussten. Erinnert sei an Unternehmen in Deutsch-
and wie Flowtex oder Comroad. Die einen haben die
anken betrogen, indem Maschinenschilder einfach aus-
etauscht wurden, die anderen haben Umsätze erfunden.
ch nenne hier die massiven Betrugsskandale um Enron
nd Worldcom, die auch von den US-Aufsichtsbehörden
icht aufgedeckt werden konnten.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das hat nichts mit dem Thema zu tun!)


as hat insgesamt zu einer Verunsicherung der Finanz-
ärkte in Deutschland und auf internationaler Ebene ge-
ührt. Deshalb ist es notwendig, die Regeln enger zu fas-
en.
Der Zehnpunkteplan von Minister Eichel sieht über

ie Dinge, die wir heute besprechen, hinaus auch eine
erbesserung des Klagerechtes der Aktionäre vor. Das
st einer der nächsten Punkte, an die die Koalition noch
erangehen wird.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Der deckt jetzt alle drei Themen ab!)







(A) )



(B) )


Hubert Ulrich

Er sieht auch eine Verstärkung der persönlichen Haftung
von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern vor, die
bewusst oder fahrlässig falsche Informationen in Umlauf
bringen. Alle diese Dinge müssen noch kommen.

Heute reden wir nicht nur über das Anlegerschutzver-
besserungsgesetz, das bereits in vielen Punkten beleuch-
tet wurde, sondern wir beraten auch in erster Lesung das
Bilanzkontrollgesetz. Auch hierbei geht es um deutli-
che Verbesserungen im Hinblick auf den Anlegerschutz.
Es geht um eine Art Bilanzpolizei, eine so genannte
Enforcementstelle, die in einem zweistufigen Verfahren
Verfehlungen in diesem Bereich aufdecken soll. Als
erste Stufe ist eine privatrechtliche Regelung vorgese-
hen. Erst dann, wenn die privatrechtlichen Möglichkei-
ten erschöpft sind, kommt die staatliche Ebene bzw. die
BaFin ins Spiel. Das ist im Prinzip eine sehr sinnvolle
Vorgehensweise.

Das zweite Gesetz, das wir heute in erster Lesung be-
raten, ist das Bilanzrechtsreformgesetz. Auch hierbei
geht es darum, die internationalen Bilanzierungsregeln
aufgrund von EU-Vorgaben in Deutschland einzuführen.
Es geht auch darum, die Abschlussprüfung von kapital-
marktorientierten Unternehmen dergestalt besser zu or-
ganisieren, dass Abschlussprüfer nach den neuen Regeln
im Bilanzrechtsreformgesetz nicht mehr zugleich ein
Unternehmen beraten und den Abschlussbericht erstel-
len können. Das wird jetzt deutlich voneinander getrennt
und das ist auch gut so.

Wir beraten heute ebenfalls in erster Lesung das
Versicherungsaufsichtsänderungsgesetz. Auch hier-
bei geht es um eine sinnvolle Verbesserung im Sinne des
Verbraucherschutzes, indem wir eine Art Einlagensiche-
rungsfonds für Versicherungen einführen. Eine solche
Regelung gibt es in Deutschland bisher nur bei den Ban-
ken und Sparkassen. Sie soll jetzt auch auf Kranken- und
Lebensversicherungen ausgedehnt werden.

Des Weiteren verabschieden wir heute – das wurde
bereits von meinen Vorrednern ausgeführt – das Anle-
gerschutzverbesserungsgesetz in zweiter und dritter
Beratung. Dabei geht es um Punkte wie den Insiderhan-
del, für den die Regelungen deutlich verschärft werden.
Bisher war nur der Insiderhandel an sich strafbar. Künf-
tig soll bereits der Versuch des Insiderhandels strafbar
sein.

Auch die Marktmanipulation ist ein sehr wichtiger
Punkt. Bisher musste die Absicht nachgewiesen werden.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen würde es be-
reits reichen, dass der Markt an sich manipuliert wurde.
In diesem Fall kann der betreffende Personenkreis von
der Staatsanwaltschaft in Regress genommen werden.

Ein dritter wichtiger Punkt sind die Offenlegungs-
pflichten, die jetzt auf den Personenkreis ausgeweitet
werden, der Finanzanalysen erstellt oder weitergibt.
Dazu gehören auch Journalisten.

Auch die eben diskutierte Einführung der Prospekt-
pflicht für den grauen Markt ist ein wichtiger Schritt
nach vorne. Uns Grünen war es mit Blick auf die Inves-
toren wichtig, den Anlegerschutz deutlich zu verbessern.
Bisher war vorgesehen, einer EU-Vorgabe entsprechend

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(C (D ine Grenze von 50 000 Euro festzulegen. Uns war das iel zu wenig. In den vergangenen Jahren ist es immer ieder dazu gekommen – über die entsprechenden Fälle urde regelmäßig in der Presse berichtet –, dass Schrottmmobilien, deren Kaufpreis 100 000 Euro deutlich berstieg, von Anlegern gekauft wurden, die sich nicht n den Märkten auskannten und von guten Vertriebsmitrbeitern bequasselt wurden. Durch die Erhöhung der renze auf 200 000 Euro wird diese Gefahr zwar nicht usgeschlossen, aber der Anleger wird dadurch besser eschützt, (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Ein wenig besser!)


ass ein Prospekt aufgelegt und vor allen Dingen zumin-
est formal von der BaFin kontrolliert werden muss.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, den wir noch in diesem Jahr ange-

en werden, betrifft die Verschwiegenheitspflicht der
aFin. Gegenwärtig darf die BaFin im Zivilprozess
eine Informationen an geschädigte Anleger weiterge-
en. Das wollen wir ändern. Die Frage ist, wie die Ände-
ung so vorgenommen werden kann, dass die BaFin
icht mit Anfragen überhäuft wird. Wir stellen uns eine
rt Register vor, über das der Anleger gewisse Informa-
ionen erhalten kann, die der BaFin vorliegen und die für
hn im Verfahren wichtig sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die rot-grüne Koali-

ion noch in diesem Jahr angehen wird, sind die Verjäh-
ungsfristen. Derzeit betragen die Verjährungsfristen
ür Anleger ein bis drei Jahre. Diese Fristen sind viel zu
urz. Wir streben an, die Fristen auf die im BGB gelten-
en Fristen von sieben bis zehn Jahren zu erweitern. Das
eißt, dass ein Anleger im Falle einer Verfehlung oder
iner falschen Information in einem Prospekt seit Kennt-
iserlangung sieben bis zehn Jahre Zeit hat, ein Verfah-
en einzuleiten.
Insgesamt haben wir es geschafft, aus dem Anleger-

chutz kein Anlegerschutzverwässerungsgesetz, son-
ern ein echtes Anlegerschutzverbesserungsgesetz zu
achen. Darauf können wir als Koalition stolz sein. Ich
in hoch zufrieden damit, dass die Koalition an dieser
telle voll und ganz mitgezogen hat.
Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511810100

Nächster Redner ist der Kollege Carl-Ludwig Thiele,

DP-Fraktion.

Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1511810200

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
olleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in einem
us meiner Sicht etwas unüblichen Verfahren abschlie-
end über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
es Anlegerschutzes sowie in erster Beratung über den
ntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versiche-
ungsaufsichtsgesetzes, den Entwurf eines Bilanzrechts-






(A) )



(B) )


Carl-Ludwig Thiele

reformgesetzes und den Entwurf eines Bilanzkontrollge-
setzes. Ich hoffe, dass dieses Verfahren die Ausnahme
sein wird; denn die erste Lesung ist häufig nicht mehr als
eine formale Einbringung. Jeder dieser Gesetzentwürfe
ist aber wichtig. Heute treffen wir jedenfalls eine Ent-
scheidung über den Entwurf eines Anlegerschutzverbes-
serungsgesetzes.

Die FDP unterstützt im Grundsatz den Versuch, Un-
ternehmensbilanzen besser zu prüfen und so das nach
wie vor gebeutelte Vertrauen der Anleger zu stärken. Die
Betrugsfälle Enron, Worldcom, Ahold, Parmalat, Com-
road und Flowtex haben bei den Anlegern tiefe Spuren
hinterlassen und Vertrauen zerstört. Damit solcher Be-
trug in Zukunft verhindert wird, müssen die schwarzen
Schafe am Kapitalmarkt schärfer bestraft werden. Die
Kapitalmärkte brauchen mehr Transparenz bei den Un-
ternehmensbilanzen. Nur durch Offenheit und Transpa-
renz kann sich eine Aktienkultur in Deutschland entwi-
ckeln. Nur so kann man erwarten, dass die Bürger
Kapital an den Kapitalmärkten anlegen, um für ihr Alter
vorzusorgen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich möchte nun auf einige aus Sicht der FDP wesent-

liche Punkte des Entwurfs eines Anlegerschutzverbes-
serungsgesetzes zu sprechen kommen. Hiermit wird im
Wesentlichen eine EU-Richtlinie in nationales Recht
umgesetzt. Ich begrüße schon vorab, dass wir trotz klei-
nerer Differenzen eine einvernehmliche Lösung im Fi-
nanzausschuss gefunden haben. Wir haben uns seit den
90er-Jahren bemüht, die Finanzmarktgesetzgebung in
unserem Land möglichst überparteilich und problemori-
entiert zu gestalten. Ich freue mich, dass das auch wieder
gelungen ist.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Die Ziele, die die Bundesregierung mit dem Gesetzes-

paket verfolgt, begrüßen wir. In weiten Teilen sind sie ja
von der EU vorgegeben. Aber die Beratung hat auch ge-
zeigt, dass der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen
Fassung etwas über das Ziel hinausschoss. Die Anregun-
gen der Sachverständigen in der Anhörung haben mit
dazu beigetragen, dass es im Gesetzgebungsverfahren zu
Änderungen gekommen ist. Das zeigt einmal mehr, dass
das formale Gesetzgebungsverfahren durchaus inhaltli-
che Bedeutung hat und gewinnt; denn dadurch können
sich auch diejenigen Abgeordneten, die sich nicht jeden
Tag mit solchen Themen beschäftigen, sachkundig ma-
chen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das lässt auf zukünftige Anhörungen hoffen!)


– Es ist richtig, dass das auf zukünftige Anhörungen hof-
fen lässt, genauso wie auf Erkenntnisgewinn; denn das
ist das eigentliche Ziel der Anhörungen.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf hatte die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin,
relativ weit gehende Eingriffsbefugnisse erhalten, die
deutlich über die Formulierungen der EU-Richtlinie hi-

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(C (D ausgingen. Diese Gesetzespassagen sind deutlich entchärft worden. Dafür haben wir uns eingesetzt. Wir reuen uns, dass das so gekommen ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Genehmigung on Prospekten von geschlossenen Fonds durch die aFin. Hier wurde den Anbietern in dem ursprünglichen esetzentwurf zu wenig Zeit gegeben, sich auf die neue echtslage einzustellen. Ich begrüße, dass das Gesetz uasi doppelt in Kraft tritt. Das Gesetz tritt zwar bereits diesem Jahr in Kraft. Aber die Regelungen bezüglich er Genehmigung von Prospekten durch die BaFin treten rst am 1. Juli nächsten Jahres in Kraft. Das ist ein wichger Punkt; denn hohe Investitionen müssen von denjeigen getätigt werden, die Prospekte herausgeben, um eld für geschlossene Fonds zu sammeln. Wenn Rechtsnsicherheit im Genehmigungsverfahren durch die Bain geherrscht hätte, dann hätte es ein Investitionsemmnis in unserem Land gegeben. Das kann niemand ollen. Deshalb bedanke ich mich bei der Bundesregieung dafür, dass dieser Aspekt aufgegriffen wurde und ass diese Regelung erst vom 1. Juli nächsten Jahres an ilt. Ein weiterer Punkt: Bei der Prüfung der Prospekte andelt es sich nicht um eine inhaltliche, sondern im esentlichen um eine formale Prüfung durch die BaFin. afür ist eine Frist von 20 Werktagen, also von vier Wohen, gesetzt. Verstreicht diese Frist, soll der Prospekt so sieht das unser Änderungsantrag vor – automatisch ls genehmigt gelten. Das ist bedauerlicherweise abgehnt worden. Ich appelliere hier aber sowohl an die Anbieter als uch an die BaFin, schon jetzt das Gespräch zu suchen, amit das Verfahren, wenn die neuen Regeln greifen, so ansparent und auch technisch zu bewältigen ist, dass es u keinen Verzögerungen kommt. Ich appelliere an die aFin auch, die Frist von 20 Werktagen nicht als etwas u verstehen, was auszuschöpfen ist, sondern so, dass rei, vier oder fünf Tage durchaus ausreichen, um einen rospekt zu genehmigen, wenn klar ist, dass er den foralen Anforderungen genügt. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wenn es zu einem solchen praktischen Umgang
ommt, dann herrscht auch Vertrauen. Eine Kontrollin-
tanz muss kontrollieren. Sie kann aber auch im Vorhi-
ein einfach vertrauensbildend tätig werden. Wenn das
er Fall ist, dann ist weniger Kontrolle erforderlich. Das
ünschen wir uns.
Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511810300

Ich erteile das Wort dem Kollegen Olaf Scholz, SPD-

raktion.






(A) )



(B) )



Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1511810400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen-

wärtig geht es um mehrere Gesetzesvorhaben, die für die
Kapitalausstattung der deutschen Wirtschaft sehr wich-
tig sind. Wer erreichen will, dass Menschen Geld in Un-
ternehmen investieren, der muss sicherstellen, dass sie
Vertrauen in ihre Entscheidungen haben. Deshalb ist es
wichtig, dass wir als Gesetzgeber die Voraussetzung da-
für schaffen, dass die Menschen Investitionen in Unter-
nehmen mit Vertrauen tätigen.

Aus meiner Sicht ist da etwas zu tun. Wir müssen
nämlich feststellen, dass die Kapitalausstattung der
deutschen Wirtschaft zu wünschen übrig lässt. Der Kapi-
talstock und die existierende Börsenkapitalisierung sind
zu gering. Für uns ist es deshalb notwendig, Bedingun-
gen und Voraussetzungen zu schaffen, die es möglich
machen, dass da mehr zustande kommt, dass die Men-
schen also mehr investieren. Es ist daher richtig, dass wir
mit verschiedenen Gesetzen, insbesondere mit dem Bi-
lanzrechtsreformgesetz und dem Bilanzkontrollgesetz
– über diese Gesetze will ich sprechen –, die Vorausset-
zung dafür schaffen, dass das besser geschehen kann.

Zu guten Investitionsbedingungen für die Unterneh-
men gehört aber auch, dass wir begreifen, dass die Fi-
nanzmärkte international geworden sind. Es ist ange-
sichts dieser Tatsache richtig und notwendig, dass wir
uns in internationale Entwicklungen einbeziehen, die es
in diesem Bereich gibt. Die internationalen Finanz-
märkte gehen immer mehr dazu über, für bestimmte For-
men der Rechnungslegung gemeinsame Standards – wir
kennen sie als International Accounting Standards –
zu entwickeln, was für die europäische und für die deut-
sche Gesetzgebung jetzt in wachsendem Maße eine
Rolle spielt.

Dass wir dem hier Rechnung tragen, ist nicht nur For-
malismus oder der Glaube daran, es sei eine gute Idee,
sich nach anderen zu richten. Es geht vielmehr unmittel-
bar um die Investitionsbedingungen für deutsche Unter-
nehmen; es geht um die Möglichkeiten, sich zu refinan-
zieren. Deshalb ist es wichtig, dass der deutsche
Kapitalmarkt so organisiert ist, dass er auch für interna-
tionale Anleger interessant ist, nachvollziehbar bleibt
und dass er den Standards, die sich dort entwickeln, ent-
spricht.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Eine ganz neue Erkenntnis!)


Ich glaube, es ist richtig, dass wir hier die Entschei-
dung treffen, dieser Entwicklung zu folgen, obwohl es
sowohl bei diesem als auch bei späteren Gesetzgebungs-
vorhaben ein Problem bleiben wird, dass die Rechnungs-
legungsstandards, die vor allem für Konzerne gelten,
nicht diejenigen sind, die wir sonst etwa nach handels-
rechtlichen Kriterien oder steuerrechtlichen Kriterien
vorschreiben.

Wir werden die Differenz, die sich da auftut, beobach-
ten müssen. Wir können es uns natürlich nicht so einfach
machen, indem wir sagen: Wir haben dann eben unter-
schiedliche Standards, die nebeneinander und zugleich
gelten. Vielmehr wird durch das, was als internationaler

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(C (D ahmen gesetzt wird, Druck auf die verschiedenen natinalen Gesetzgebungen ausgeübt. Sich dem gegenwärtig nicht anzupassen ist eine rich ige Entscheidung. Aber es ist eben auch richtig, dafür zu orgen, dass unsere Konzerne international akzeptierte echnungslegungen vorweisen können, weil das aus den on mir geschilderten Gründen für ihre Finanzbedingunen, für ihre Investitionsbedingungen und für ihre Kapialausstattung von zentraler Bedeutung ist. Parallel zu dieser Entwicklung findet etwas statt, was an als Angleichung im EU-Raum beschreiben kann. uch das dürfen wir nicht nur als einen legalistischen organg betrachten, also als etwas, das wir mitmachen, eil man es uns vorschreibt. Vielmehr geht es eben auch arum, wie gewährleistet werden kann, dass die sich inernationalisierenden Finanzmärkte Vertrauen aufgrund ngeglichener Bedingungen haben. Deshalb ist es richtig, sowohl diese EU-Vereinheitli hung durchzuführen, als auch sich in dem Rahmen, den ch eben beschrieben habe, an internationale Standards u halten. Meine Ansicht ist daher, dass wir hiermit für das Ver rauen, für die Unternehmen und für ihre Investitionsbeingungen etwas Gutes tun. Das gilt auch für die weiteren ngelegenheiten, die im Rahmen der Wirtschaftsprüfung esprochen werden, zum Beispiel das Enforcementerfahren, das beschrieben wird. Es kennt eine freiwilige Prüfungsmöglichkeit als erste Stufe. Letztlich gibt es uch Zwangsmaßnahmen der BaFin, wenn es darauf anommt, die freiwillig nicht akzeptierte Lösung doch noch urchzusetzen. Auch das ist für die Kapitalmärkte wichig. Wir alle sollten dafür werben, dass das nicht als wang betrachtet wird, sondern als etwas, das wichtig ist, m mehr Aktienkapital zu generieren, um die Ausstatung der Unternehmen in unserem Land zu verbessern nd dazu beizutragen, dass sie nicht mehr in einer solhen Weise, wie das heute festgestellt werden muss, achteile gegenüber anderen Unternehmen haben. Der letzte Punkt, der zu diesem Gesetzgebungsvorha en gehört, ist folgender: Wir tragen etwas dazu bei, ass die Abschlussprüfer unabhängig sind, dass alle weifel ausgeräumt werden, die in dieser Hinsicht entickelt werden könnten, etwa Zweifel daran, ob denn ie Wirtschaftsprüfer nicht doch in irgendeiner Weise on den Unternehmen, die sie zu prüfen haben, abhängig ind oder ob ihre Urteile wirklich sorgfältig abgewogen ind. Alles das wirkt ein bisschen trocken, ist aber mögli herweise für die wirtschaftliche Entwicklung unseres andes von großer Bedeutung. Deshalb hoffe ich, dass ei dem, was wir hier in erster Lesung zu beraten haben, as Gleiche gelingen wird, was uns beim Anlegerschutz elungen ist, (Zuruf von der CDU/CSU: Sie müssen nur ordentliche Vorschläge machen!)


ämlich dass die Gesetzgebung auf gemeinsamer Basis
eschieht und letztlich die Finanzmärkte davon profitie-
en können.






(A) )



(B) )


Olaf Scholz

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511810500

Das Wort hat der Kollege Otto Bernhardt, CDU/CSU-

Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Otto Bernhardt (CDU):
Rede ID: ID1511810600

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will

mich in meinem Beitrag zum einen mit der Bilanzrechts-
reform und zum anderen mit den Bilanzkontrollgesetzen
auseinander setzen, also mit zwei Gesetzentwürfen, die
wir heute in erster Lesung beraten.

Bei dem ersten Entwurf geht es im Wesentlichen um
drei inhaltliche Punkte:

Erstens sollen ab 2005 die so genannten kapitalmarkt-
orientierten Firmen – dabei geht es um knapp 1 000 große
Firmen – verpflichtet werden, ihren Jahresabschluss nach
internationalen Maßstäben – die berühmte Abkürzung
lautet: IAS – durchzuführen, während alle anderen Fir-
men – das ist ein sehr wichtiger Punkt – die Möglichkeit
erhalten, zwischen den internationalen und den nationa-
len Vorschriften, das heißt: HGB, zu wählen.

Nun muss man wissen, dass zwischen diesen beiden
Vorschriften ein erheblicher Unterschied besteht.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist das!)

Während sich die internationalen Vorschriften weitge-
hend am Zeitwert orientieren, geht es im HGB bekannt-
lich nach dem Niederstwertprinzip.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Gläubigerschutz!)


Ich bringe einmal ein Beispiel, das dies verdeutlicht.
Nach HGB muss man eine Immobilie mit dem Anschaf-
fungswert minus den laufenden Abschreibungen anset-
zen. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass eine wert-
volle Immobilie mit 1 Euro in der Bilanz steht. Nach
IAS würde sie mit dem Zeitwert in der Bilanz stehen.
Von daher sind die IAS mit Sicherheit die gerechteren
Standards; sie geben besser Auskunft über den aktuellen
Wert. Wir müssen nur eines sehen: Sie eignen sich nicht
für das Thema Steuer


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist das!)

und sie eignen sich auch nicht für das Thema Ausschüt-
tung. Deshalb muss es hier bei den HGB-Grundsätzen
bleiben. Die Frage, wie weit wir in dem Bereich zwi-
schen Handelsbilanz und Steuerbilanz irgendwann gene-
rell etwas verändern müssen, bleibt dahingestellt.

Der zweite Punkt ist die Unabhängigkeit der Wirt-
schaftsprüfer. Wir stimmen dem Vorschlag, so wie er
jetzt lautet, noch nicht unbedingt zu. Es ist zwar, abstrakt
gedacht, sehr gut, zu trennen und zu sagen: Wer die
Wirtschaftsprüfung macht, darf sonst nichts machen. –
Nur ist die Praxis in vielen mittleren Firmen doch die:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft macht auch die

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(C (D teuerberatung usw. Wenn man das auf verschiedene esellschaften verlagert, kann das zu erheblichen Kosensteigerungen führen; denn wer Informationen über eien Teil hat, der kann relativ leicht auch den anderen eil erledigen. ir müssen deshalb die Auswirkungen auf die Firmen nd auf die Wirtschaftsprüfer betrachten. Hier besteht, m es klar zu sagen, noch Gesprächsbedarf. Den dritten Punkt begrüßen wir ausdrücklich. Dabei eht es darum, im Zusammenhang mit der Frage „Hanelt es sich um eine große, mittlere oder kleinere Unterehmung?“ die Schwellenwerte zu erhöhen. In der Prais ist beispielsweise die Frage relevant: Muss die nternehmung im Bundesanzeiger veröffentlichen oder icht? Dies ist ein guter Beitrag, Bürokratie abzubauen nd Kosten zu sparen. Mit mir selber kann man im Rahmen der Diskussion arüber sprechen, ob man die Schwellenwerte noch ein isschen höher ansetzt. Mit dem anderen vorliegenden Gesetz, dem Bilanz ontrollgesetz, soll außer den beiden heute vorgeschrieenen Prüfinstanzen noch eine dritte installiert werden. eute ist es bei den großen kapitalmarktorientierten Firen so, dass der Wirtschaftsprüfer und – wie wir hoffen der Aufsichtsrat prüfen. Jetzt soll eine dritte Instanz eschaffen werden. Wir begrüßen das ausdrücklich und inden es gut, dass dabei ein zweistufiges Verfahren voreschlagen wird. Zunächst einmal soll nämlich der Staat erausgelassen werden und es soll durch eine privatechtliche Prüfstelle geprüft werden. Wie schnell die irtschaft handelt, sehen wir daran, dass die Prüfstelle chon existiert. Bankenund Versicherungsverbände soie andere haben sie schon gebildet. Diese Prüfstelle soll in Aktion treten, wenn es An altspunkte gibt; sie soll aber auch stichprobenartig vorehen. Das ist aus meiner Sicht aus folgendem Grunde ehr wichtig: Es spricht sich herum, wenn irgendwo gerüft wird. Bei einer Prüfung, die erhebliche Auswirkunen auf eine Firma haben kann, kann so immer noch der indruck verbreitet werden, es handele sich um eine tichprobenprüfung, die jede 100. oder 80. Firma berifft. Auch das begrüßen wir. Im Normalfall müsste es o sein, dass, wenn die privatrechtliche – ich hätte fast esagt: freiwillige – Prüfstelle zu dem Ergebnis kommt, ass etwas nicht in Ordnung ist, und die Firma es dann in iner vorgegebenen Frist beseitigt, die Sache erledigt ist. enn eine Firma mit dieser Stelle nicht zusammenarbei en will oder nicht bereit ist, einen Fehler zu beheben, ann bleibt natürlich nichts anderes übrig, als dass die inanzmarktaufsicht einschreitet. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusamenfassen: Ich glaube, beide Gesetze sind wichtige Beiräge, dass der Finanzplatz Deutschland im internationaen Gefüge eine Spitzenposition halten kann. Außerdem äre es sehr wichtig – diesbezüglich ist die heutige Deatte sehr erfreulich –, wenn es uns gelingen würde, über inen so sensiblen Bereich wie diesen eine sehr sachliche Otto Bernhardt Diskussion zu führen und zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Ich vermute, dass das möglich ist. Für beide Gesetze ist ein Anhörungsverfahren vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass nach dem Anhörungsverfahren noch bei der einen oder anderen Frage Änderungsbedarf besteht. Deshalb appelliere ich insbesondere an die Kollegen von den Koalitionsfraktionen, die ja die Mehrheit haben, sich ähnlich wie bei dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes, das wir heute in zweiter und dritter Lesung verabschieden, um einvernehmliche Lösungen zu bemühen. Dies wäre für den Finanzplatz Deutschland und für den sehr sensiblen Kapitalmarkt wichtig. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist das!)





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Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511810700

Für die Bundesregierung spricht nun die Parlamenta-

rische Staatssekretärin Barbara Hendricks.

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Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1511810800


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
freue mich, dass wir heute den Gesetzentwurf eines
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes in zweiter und drit-
ter Lesung beraten und damit zum Abschluss bringen
können. Ich begrüße nachhaltig, dass der Regierungsent-
wurf in allen Parteien auf breiten Konsens gestoßen ist.
Dies zeigt, alle Fraktionen des Deutschen Bundestages
arbeiten gemeinsam daran, den Finanzplatz Deutschland
zu fördern. Ich hoffe, dass dieser Konsens auch in Zu-
kunft bei den noch anstehenden Vorhaben bestehen
bleibt.

Der federführende Finanzausschuss hat am 16. Juni
2004 eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf
durchgeführt. Wir haben die Ergebnisse der Anhörung
und die Vorschläge des Bundesrates, obwohl es sich
nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, so-
weit möglich, berücksichtigt. Bezüglich des Inhalts des
Gesetzentwurfes lässt sich festhalten, dass dieser im We-
sentlichen aus drei Elementen besteht:

Erstes Element ist die Umsetzung der EU-Markt-
missbrauchsrichtlinie. Mit der Umsetzung der EU-
Marktmissbrauchsrichtlinie haben wir weitere wesentli-
che Schritte unternommen, um die Integrität des Finanz-
platzes Deutschland zu stärken. Die parlamentarische
Diskussion hat sich in diesem Bereich im Wesentlichen
auf drei Elemente fokussiert, und zwar auf eine stärkere
Anlehnung des Gesetzentwurfs an die Marktmiss-
brauchsrichtlinie und die hierzu erlassenen Durchfüh-
rungsbestimmungen der EU, auf den Umfang, in dem
die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht gestärkt werden, und auf die Regelung
für Journalisten.

Bei den Kompetenzen der BaFin ist es uns gelungen,
einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem be-

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(C (D echtigten Schutz der Interessen der zu beaufsichtigenen Unternehmen und dem Anlegerschutz zu finden. Bei en Journalisten haben wir den uns durch die EU-Vorgaen gewährten Spielraum im Interesse des Berufsstandes nd der Pressefreiheit gänzlich ausgeschöpft. Finanzanalysen von Journalisten werden danach aus chließlich nach den berufsständischen Vorgaben beureilt. Dies gilt nur dann nicht, wenn Journalisten sich der einem anderen durch unrichtige Angaben einen orteil verschaffen wollen. Es liegt nun an den Journaistenverbänden, adäquate und der gesetzlichen Regeung gleichwertige Regelungen für die Verbreitung und rstellung von Finanzanalysen zu erarbeiten. Das Bunesministerium der Finanzen ist bereit, diesen Prozess onstruktiv zu begleiten. Gleiches gilt selbstverständlich ür die BaFin. Das zweite Element ist die Einführung einer Prospekt flicht auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt. ir verbessern damit die Produkttransparenz und er eichtern die Geltendmachung von Haftungsansprüchen. amit wird der Anlegerschutz entscheidend verbessert. Kontrovers wurde die Frage der Genehmigung durch ie BaFin diskutiert. Indem wir für die Emittenten einen nspruch auf Genehmigungserteilung im Gesetz einräuen, haben wir deren Stellung nachdrücklich gestärkt. ierdurch wurde ein adäquater Kompromiss zwischen em Interesse der Emittenten an Planungssicherheit inerseits und dem Anlegerschutz andererseits gefunden. ie Prospektpflicht tritt, wie schon vom Kollegen ronold ausgeführt wurde, zum 1. Juli 2005 in Kraft. ir sind bestrebt, dem Bundestag ein Jahr nach Inraft-Treten dieser Regelung ein positives Ergebnis über ie Genehmigungspraxis der BaFin vorlegen zu können. Als drittes Element sieht das Gesetz flexible Regelun en zur Zusammensetzung des Börsenrates im Börengesetz vor. Hierdurch wird den Interessen der Speialbörsen, aber auch der Repräsentanz ausländischer arktakteure in Deutschland Rechnung getragen. Dies st ein weiterer Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes eutschland im internationalen Wettbewerb. Schließlich hat noch eine Regelung aus dem Bereich er offenen Vermögensfragen Eingang in die Gesetzesorlage gefunden. Die Geltungsdauer für Grundstückserkehrsgenehmigungen und Negativatteste ist verlänert worden. Auch dieses Vorhaben ist auf einen breiten onsens gestoßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende aßnahmenpaket, mit dem der Anlegerschutz im Be eich der Kapitalmarktinformation und der Schutz vor nzulässigen Marktpraktiken verbessert werden, ist ein eiterer Baustein zur Stärkung des Finanzplatzes eutschland. Entsprechend seiner Bedeutung freue ich ich über eine breite Zustimmung, die ja von Ihnen alen hier schon angekündigt worden ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511810900

Zum Schluss dieser Debatte erhält der Kollege Klaus-

Peter Flosbach von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Klaus-Peter Flosbach (CDU):
Rede ID: ID1511811000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In

der heutigen Debatte werden gleich mehrere Gesetzent-
würfe beraten. Neben den Themen Bilanzkontrolle, Bi-
lanzrechtsreform und Verbesserung des Anlegerschutzes
beraten wir heute auch die Veränderungen im Versiche-
rungsaufsichtsgesetz. Nun wird manch einer sagen: Was
habe ich als Normalbürger mit dem Versicherungsauf-
sichtsgesetz zu tun? Das betrifft doch nur die Versiche-
rungsgesellschaften und gegebenenfalls die Aufsichtsbe-
hörde. – Nein, dieses Thema kann jeden einzelnen
Bürger betreffen.

In einem wichtigen Punkt dieses Gesetzes geht es um
die Frage: Was passiert mit dem angesparten Vermögen
aus einem Lebensversicherungsvertrag, wenn das
Versicherungsunternehmen in Konkurs geht? In
einem solchen Fall könnte die gesamte Altersversorgung
des Einzelnen gefährdet sein. Bei dem Konkurs eines
Krankenversicherungsunternehmens würde der volle
Versicherungsschutz verloren gehen und gerade Ältere
und Kranke hätten keine Chance mehr, einen Versiche-
rungsschutz zu bekommen.

Den meisten ist sicher noch der Fall der Mannheimer
Lebensversicherung in Erinnerung, die vor kurzem na-
hezu insolvent war. Die Versicherungswirtschaft in
Deutschland hat eine effiziente und freiwillige Selbst-
hilfe angeboten und die Mannheimer Lebensversiche-
rung aufgefangen.

Inzwischen ist auch die Berichtspflicht der Unterneh-
men verbessert worden. Es sind Stresstests eingeführt
worden. Wie die Versicherungsbranche und auch das Ver-
sicherungsaufsichtsamt sagen, ist die Situation deutlich
besser geworden.

Gleichwohl wollen sowohl die Politik als auch die Ver-
sicherungswirtschaft aus den gewonnenen Erfahrungen
heraus die bisher freiwillige Selbsthilfeorganisation auf
eine gesetzliche Grundlage stellen. Deshalb begrüßen wir
seitens der Union diesen Gesetzentwurf. Die so genannten
Auffanggesellschaften Protektor für die Lebensversi-
cherungen und Medicator für die Krankenversicherun-
gen können nämlich sicherstellen, dass die betroffenen
Kunden ihren Versicherungsschutz behalten.

In der ersten Lesung gibt es natürlich eine Reihe offe-
ner Fragen und inzwischen auch schon einige Differen-
zen. Unterschiedliche Meinungen bestehen insbesondere
hinsichtlich der Finanzierung. Die Bundesregierung will
einen Sicherungsfonds einrichten und verlangt von den
Versicherungsgesellschaften in Deutschland, diesen Si-
cherungsfonds mit über 500 Millionen Euro zu füllen.
Der Bundesrat hat ein anderes Modell vorgeschlagen,
nach dem die Versicherungswirtschaft erst bei Eintritt
eines Versicherungsfalls entsprechend haftet und für die
Sanierung eintritt.

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(C (D Es geht hier, im Grunde wie an vielen anderen Stellen es Versicherungsaufsichtsgesetzes auch, um das Thema er Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen. s geht um die Frage, ob die Versicherungsbeiträge igenkapital sind, ob es sich dabei um eine deckungstockfähige Kapitalanlage handelt oder ob die Versicheren an den Überschüssen beteiligt sind. Der Gesetzenturf ist in der heute vorliegenden Form – der Bundesrat at diesbezüglich eine deutlich abweichende Meinung ertreten – nicht zwingend erforderlich. Außerdem finet er in anderen Staaten keine Entsprechung. In Deutschland kennen wir aus dem Bankenund ertpapierbereich die Einlagensicherung. Dieser Geetzentwurf geht aber weit über die im Bankenbereich estgelegten Anforderungen hinaus und sollte deshalb, ebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktioen, überprüft werden. Ich will die Problematik dieses Gesetzentwurfs anhand ines zweiten Beispiels erläutern. Es geht um die so geannten Rückversicherungsunternehmen. Bei Großchäden sind Versicherungsgesellschaften manchmal icht in der Lage, den Schaden allein zu tragen. Deshalb ersichern sich Versicherungsunternehmen bei anderen esellschaften, den so genannten Rückversicherern. In eutschland haben die größten und ältesten Rückversiherungsunternehmen der Welt ihren Sitz. Diese Unterehmen sind allerdings nicht hauptsächlich in Deutschand, sondern weltweit tätig. Deshalb sind diese nternehmen einem sehr scharfen Wettbewerb ausgeetzt. Wenn wir beim Versicherungsaufsichtsgesetz – das t das Problem – beispielsweise die anrechenbaren igenmittel schärfer definieren, als es die Bestimmunen in der EU-Richtlinie vorsehen – ganz abgesehen von en Bestimmungen im internationalen Wettbewerb bei icht-EU-Staaten –, verschlechtern wir die Wettbeerbsbedingungen der in Deutschland niedergelassenen ückversicherungsunternehmen und gefährden Arbeitslätze in Deutschland. Wir sollten von überzogenen Regulierungen im Versi herungsaufsichtsgesetz Abstand nehmen, wenn sie nur inem Selbstzweck dienen oder, wie bei Versicherungsoldinggesellschaften, bereits anderen Regelungen unteregen. Im Übrigen sollten nur bedeutende Beteiligungen nd keine Minderheitsbeteiligungen der Versicherungsufsicht unterliegen. Wie bei allen heute zu beratenden Gesetzentwürfen eht es wieder einmal um Grundsätzliches: Was muss im nteresse des Verbraucherschutzes letztlich staatlich geegelt und geprüft werden, was regelt der Markt allein nd was behindert den Markt und die wirtschaftliche ntfaltung in Deutschland? Hinsichtlich der Finanzaufsicht will ich zum Schluss och einen anderen Bereich kurz ansprechen, den die taatssekretärin im Finanzministerium, Frau Dr. endricks, bereits erwähnt hat. Es geht um die rospektprüfungspflicht bei geschlossenen Fonds. Ich abe im Ausschuss deutlich gemacht, dass ich diesbeüglich eine abweichende Meinung vertrete. Es ist ganz Klaus-Peter Flosbach klar, dass wir für die Prospektprüfungspflicht sind. Aber die im Gesetzentwurf vorgesehene Form der Prospektprüfungspflicht seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist meines Erachtens grober Unfug, weil nicht der Anlegerschutz verbessert wird und keine inhaltliche Prüfung stattfindet, sondern ausschließlich die Inhaltsverzeichnisse der Prospekte auf Vollständigkeit geprüft werden. Sie sind unserem Vorschlag leider nicht gefolgt. Diese Regelung bedeutet im übertragenen Sinne, dass wir unsere Autos nicht mehr zum TÜV schicken, sondern die Bedienungsanleitung prüfen, und zwar nicht auf Richtigkeit, sondern auf Vollständigkeit ihrer Gliederung. Damit beschäftigen wir die Aufsichtsbehörden in Deutschland und erlauben ihnen eine 20-tägige Prüfungszeit. Durch diese überzogene Bürokratie verhindern oder verzögern wir letztendlich Großinvestitionen in Deutschland. Bei der weiteren Beratung dieses Versicherungsaufsichtsgesetzes geht es also darum, die Interessen der einzelnen Versicherten abzuwägen und eine vernünftige Aufsicht einzurichten, aber auch darum, das Interesse einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Auge zu behalten. Der Abbau von Bürokratie sollte nicht nur als gute Absicht auf dem Papier stehen bleiben. Ich danke Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes auf den Drucksachen 15/3174 und 15/3355. Der Finanzausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/3493, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Die Besetzung des Plenarsaals ist hinreichend übersichtlich, um auf die Gegenprobe verzichten zu können. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 15 b bis 15 d. Interfraktionell ist die Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 15/3418, 15/3419 und 15/3421 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen worden. – Anderweitige Vorschläge dazu höre ich nicht. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Siegfried Kauder (Bad A d F U n S g V f h 2 d w v F o F w t s k j U T a r b l d g A n V s i m l A (C (D Dürrheim)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





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(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511811100
weiteren Abgeordneten und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Opferentschädigungsge-
setzes
– Drucksachen 15/1002, 15/3432 –

(Erste Beratung 53. Sitzung)

Berichterstattung:
Abgeordneter Klaus Kirschner

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich stelle
azu Einverständnis fest.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-

raktion hat der Kollege Karsten Schönfeld.


Karsten Schönfeld (SPD):
Rede ID: ID1511811200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
nionsfraktion hat gemäß § 62 unserer Geschäftsord-
ung einen Bericht des Ausschusses für Gesundheit und
oziale Sicherung zum Beratungsstand des Änderungs-
esetzes zum Opferentschädigungsgesetz beantragt. Die
oraussetzungen für einen solchen Antrag liegen zwei-
elsohne vor. Es ist also Ihr gutes Recht, diesen Wunsch
ier zu äußern; verständlich ist er allerdings nicht.
Wenn wir uns den Bericht des Ausschusses vom

8. Juni ansehen, dann stellen wir fest, dass am 10. März
ieses Jahres im Ausschuss einvernehmlich beschlossen
urde, die Beratung des Gesetzentwurfs der Union zu
ertagen. Seither hat keine der im Ausschuss vertretenen
raktionen beantragt, die Vorlage erneut auf die Tages-
rdnung zu setzen.
Eigentlich ist es parlamentarischer Brauch, dass die

raktion, die einen Antrag stellt oder einen Gesetzent-
urf einbringt, auch ihr Recht wahrnimmt, diesen An-
rag oder diesen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu
etzen. Sie haben in den letzten Sitzungswochen davon
einen Gebrauch gemacht. Wir haben Sie im Vorfeld der
etzigen Sitzungswoche sogar noch einmal auf diesen
mstand hingewiesen und Ihnen vorgeschlagen, das
hema in dieser Woche im Ausschuss zu beraten. Aber
uch das haben Sie abgelehnt.
Stattdessen beraten wir den Antrag gemäß § 62 unse-

er Geschäftsordnung heute Abend hier im Plenum. Das
edeutet: Wir beraten den Gesetzentwurf nicht inhalt-
ich. Es kommt zu keinem Abschluss im Ausschuss und
ie Sache zieht sich noch mehr in die Länge. Dem Anlie-
en selbst wird in keiner Weise Rechnung getragen.
llzu dringlich scheint Ihnen Ihre Gesetzesinitiative oh-
ehin nicht zu sein. Im Gegenteil: Es drängt sich uns der
erdacht auf, dass Sie hier wieder nur ein parlamentari-
ches Schaulaufen veranstalten wollen. Ich meine, das
st weder der Sache dienlich noch ist es insgesamt ange-
essen.
Der Bericht des Ausschusses macht Folgendes deut-

ich: Die mitberatenden Ausschüsse – der Auswärtige
usschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für






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(B) )


Karsten Schönfeld

Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der EU-Aus-
schuss – haben den Gesetzentwurf allesamt abgelehnt.

Nur der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung haben noch nicht ab-
schließend darüber beraten.

Das hat auch seine Gründe. Im vergangenen Jahr
haben wir, die Koalitionsfraktionen, einen Antrag im
Deutschen Bundestag eingebracht mit der Bitte an die
Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit das Opferent-
schädigungsgesetz auf deutsche Opfer von Verbrechen,
die im Ausland begangen wurden, ausgedehnt oder wie
auf andere Weise der Schutz verbessert werden kann.
Dieser Antrag liegt federführend beim Rechtsausschuss,
der jedoch noch nicht abschließend darüber befunden
hat.

Ich denke, wir alle – auch Sie von der Union – sollten
ein Interesse daran haben, zu einer praktikablen und
vielleicht auch einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Vor einer abschließenden Beratung gibt es eben noch
eine Reihe von Fragen und Punkten inhaltlicher Art, die
ungeklärt sind.


(Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/ CSU]: Welche?)


– Darauf komme ich jetzt. – Sie versuchen, die heutige
Debatte zu nutzen, um uns vorzuwerfen,


(Jörg van Essen [FDP]: Und zwar sehr berechtigt vorzuwerfen!)


wir würden uns nicht um deutsche Verbrechens- oder Ter-
rorismusopfer im Ausland kümmern. Sie selbst wissen,
dass das falsch ist. Jeder weiß, dass mit dem internatio-
nalen Terrorismus auch für die in alle Welt Reisenden
die Gefahr gestiegen ist. Das haben die fürchterlichen
Anschläge in Istanbul oder Madrid gezeigt. Die Bedro-
hung ist allgegenwärtig und die Gefahr, dass auch deut-
sche Staatsbürger verletzt werden, ist groß.

Die Bundesregierung hat darauf reagiert. Auch in die-
sem Jahr werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von
9 Millionen Euro in einen Hilfsfonds für Opfer von ter-
roristischer Gewalt eingestellt. Aus dem Fonds können
finanzielle Hilfen zur Milderung besonderer, unbilliger
Härten gewährt werden. Er steht Personen offen, die in
Deutschland oder im Ausland durch terroristische Straf-
taten verletzt wurden, aber auch Eltern, Kindern sowie
Ehe- und Lebenspartnern von Opfern solcher Anschläge.
Bisher wurden beispielsweise Härtefallleistungen an
Opfer und Hinterbliebene der Terroranschläge vom
11. September 2001 ausgezahlt. Das Gleiche gilt für Op-
fer und Angehörige der Anschläge auf Djerba am
11. April 2002 und auf Bali am 12. Oktober des gleichen
Jahres.

Meine Damen und Herren, ich betone es noch einmal:
Wir stehen einer Verbesserung des Schutzes deutscher
Opfer von Straftaten im Ausland offen gegenüber; das
haben wir auch anlässlich der ersten Debatte zu Ihrem
Gesetzentwurf erklärt. Aber wenn wir etwas machen,
dann machen wir dies richtig. Dazu müssen noch eine
Reihe von Fragen geklärt werden.

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(C (D (Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/ CSU]: Welche? – Jörg van Essen [FDP]: Welche?)


ir müssen uns darüber unterhalten, wie sich eine Aus-
eitung des Opferentschädigungsgesetzes auf Auslands-
traftaten systematisch in das soziale Entschädigungs-
echt der Bundesrepublik einarbeiten lässt. Wir müssen
lären, welche Straftaten im Ausland das Gesetz umfas-
en soll. Begrenzt man die Entschädigung auf schwere
älle wie Terroranschläge oder Ähnliches? Wie kann
an eine sinnvolle Abgrenzung finden? Schließlich
üssen wir uns überlegen, wie es mit der Selbstgefähr-
ung aussieht. Muss der Staat die Verantwortung für
ouristen übernehmen, die sich selbst in riskante Situati-
nen in gefährlichen Ländern begeben?
All diese Fragen sind zu klären. Sie als Opposition

eben darauf in Ihrem Gesetzentwurf keine Antwort.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511811300

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
ollegen Kauder?

Karsten Schönfeld (SPD):
Rede ID: ID1511811400

Ich gestatte keine Zwischenfrage. Ich halte die De-

atte heute insgesamt für unnötig und will sie nicht noch
urch Zwischenfragen unnötig verlängern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich sagte, eine Reihe von Fragen sei noch zu klären.
ie als Opposition geben in Ihrem Gesetzentwurf darauf
eider keine Antworten. Anstatt die Sache im Ausschuss
u beraten, stellen Sie hier im Plenum einen Antrag zur
rstellung eines Berichtes, was nun wirklich überhaupt
iemandem nützt.
Ihr Verhalten ist durchsichtig. Pünktlich zur Urlaubs-

nd Reisezeit wollen Sie versuchen, mit diesem Thema
u punkten. Aber es wird Ihnen nicht gelingen, uns hier
en schwarzen Peter zuzuspielen. Sie haben Ihren Ge-
etzentwurf eingebracht; dann müssen Sie die Beratun-
en selbst vorantreiben. Es ist nicht Aufgabe der Koali-
ion, die Initiativen der Opposition vorwärts zu bringen.
ir machen lieber unsere eigenen und die dafür richtig.
Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511811500

Nächster Redner ist der Kollege Siegfried Kauder,
DU/CSU-Fraktion.

Siegfried Kauder (CDU):
Rede ID: ID1511811600

Herr Kollege Schönfeld, nachdem Sie, wohl aus gu-

em Grund, eine Zwischenfrage nicht zugelassen haben,
önnen wir das Problem ja mit meinem Redebeitrag klä-
en. Ich empfehle Ihnen, § 2 Abs. 1 des Opferentschädi-
ungsgesetzes nachzulesen. Dann sehen Sie, dass es dort
ersagungsgründe gibt, die auch dann wirksam werden,
enn ein deutscher Tourist in ein Krisengebiet reist.






(A) )



(B) )


Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)


Manchmal ist das Lesen eines Gesetzes besser, als Fra-
gen aufzuwerfen, die schon beantwortet worden sind.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jörg van Essen [FDP]: Genauso ist es!)


Meine Damen und Herren, die erste Initiative – das
sollte man fairerweise auch einmal sagen – ging von der
FDP aus. Die FDP hat die Bundesregierung aufgefor-
dert, im Hinblick auf die Attentate in New York, auf
Djerba und Bali das Opferentschädigungsgesetz zu über-
arbeiten. Das war sicherlich nicht populistisch, sondern
den damaligen Ereignissen angemessen.

Ich erlaube mir daran zu erinnern, was der scheidende
Bundespräsident heute Morgen gesagt hat. Er sagte,
seine schwierigste Rede sei die nach dem Amoklauf im
Gutenberg-Gymnasium in Erfurt gewesen, den Hin-
terbliebenen dieser Opfer sagen zu müssen, dass das ein
schreckliches Ereignis gewesen ist, das keiner hat ver-
hindern können, und dass sie unser aller Mitleid, unser
aller Zuwendung und unser aller Fürsorge bedürfen. Die
Hinterbliebenen dieses Attentats in Erfurt sind – bei al-
lem Leid, das wir beklagen müssen – besser gefahren als
die Hinterbliebenen der Opfer in New York, auf Djerba
und Bali; denn nur wenn eine Straftat in Deutschland be-
gangen worden ist, besteht ein Anspruch nach dem Op-
ferentschädigungsgesetz.

Warum bekommen die Hinterbliebenen der Opfer der
Attentate in New York, auf Djerba und Bali keine Opfer-
entschädigung? Man kann das rechtsdogmatisch damit
zu begründen versuchen, dass man sagt, der Entschädi-
gungsanspruch sei daran geknüpft, dass das staatliche
Gewaltmonopol versagt habe und der Schutz des Staates
vor Attentaten nicht gelungen sei. Das wird immer wie-
derholt, aber deswegen ist es nicht wahrer. Es ist falsch.

Es ist einer Entscheidung des Bundessozialgerichts
entnommen. Ich empfehle, das Bundestagsprotokoll der
Sitzung vom 21. Juli 1971 nachzulesen. Die Motivation
des Gesetzgebers war eine ganz andere. Man hatte näm-
lich erkannt, dass die Hinterbliebenen und die überle-
benden Opfer von Gewalttaten der Hilfe der Solidarge-
meinschaft bedürfen und man sie aus sozialen Gründen
unterstützen muss. Deswegen ist das Opferentschädi-
gungsgesetz beim Ministerium für Gesundheit und So-
ziale Sicherung richtig aufgehoben; es gehört nicht zum
Justizministerium.

Meine Damen und Herren, vor dramatischen Ereig-
nissen, bei denen viele Menschen ums Leben gekommen
sind, verblasst das Einzelschicksal allzu schnell. Am
27. November 2001 verstarb Ruth T. auf den Kapverdi-
schen Inseln. Sie starb keines natürlichen Todes, sie
wurde von einem geisteskranken Täter erschossen. Die
Tochter überlebte schwer verletzt. Der hinterbliebene
Rentner und Vater der Tochter hat sich hilfesuchend an
den Petitionsausschuss gewandt. Die Aufzählung der
Bedürfnisse dieses hinterbliebenen Ehemannes und Va-
ters der geschädigten Tochter klingt nahezu makaber:
Wer zahlt mir die Kosten für die Überführung des Leich-
nams meiner Frau? Wer ersetzt mir die unnütz aufge-
wendeten Flugkosten der Rückreise? Wer kümmert sich
um meine traumatisch geschädigte Tochter, die aufgrund

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(C (D ieses Ereignisses nicht mehr arbeiten kann? Fehlaneige. Da hört die Solidarität des deutschen Staates auf. s war eine Auslandstat und deshalb besteht kein Entchädigungsanspruch. Was schreibe ich diesem Ehemann und Vater? Seit onaten liegt diese Akte mit dem Petitionsersuchen auf einem Schreibtisch. Ich hoffe immer, berichten zu könen, dass der Deutsche Bundestag dieses Problem nicht or sich her schiebt, sondern entscheidet. Herr Kollege Schönfeld, ich finde es wenig sensibel, enn Sie vor diesem Hintergrund glauben, uns und insesondere mir den Vorwurf machen zu können, wir würen dieses Thema aus populistischen Gründen genau vor er Ferienzeit wieder aufgreifen. Der Hintergrund ist ein anz anderer, den Sie möglicherweise nicht kennen könen. In der Tat war es so, dass wir von der CDU/CSUundestagsfraktion uns in der letzten Sitzung des echtsausschusses bereit erklärt haben, den Tagesordungspunkt Opferentschädigungsgesetz wieder einmal u vertagen, und zwar weil die Regierungskoalition edenken angemeldet und erklärt hat, man müsse noch iniges miteinander diskutieren, man werde aber rechteitig vor der Sommerpause einen Alternativentwurf orlegen. Ich sah es als eine Frage der Fairness an, den olleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen die elegenheit zu geben, ihre Bedenken zu artikulieren. ur, meine Damen und Herren von der Regierungskoaliion, ich höre keine Bedenken. Es gehört dann auch zur airness, dass man – vielleicht berechtigterweise vorhanene – Bedenken artikuliert, so wie sie von Herrn Kolleen Montag bei der Debatte im Bundestag vorgebracht orden sind, nämlich dass man auch die europäischen usländer, die in Deutschland wohnen, am Opferentchädigungsgesetz partizipieren lassen muss, wenn die traftat im Ausland stattgefunden hat. Sie wissen es, err Kollege Montag: Ich habe Ihr Anliegen sofort in uneren Entwurf eingebaut. Nicht reagieren ist das Hinterhältige, Herr Kollege chönfeld; darüber bitte ich nachzudenken. Wir sind den interbliebenen der Opfer von Straftaten verpflichtet; ir müssen reagieren. Ich habe mir – ich war bei der ntwicklung dieses Entwurfes federführend – sehr viel ühe gegeben, das in die bestehende Gesetzessystema ik einzubauen; die Versagungsgründe brauchte ich nicht ufzunehmen. Deswegen verletzt mich Ihre Häme, die ie dabei entwickelt haben. ch habe das Opferentschädigungsgesetz genau verfolgt. ch lasse mir den Schuh, ich würde die jetzige Debatte us populistischen Gründen wollen, nicht anziehen. Opfer von Straftaten sind nicht nur Opfer terroristi cher Angriffe. Ruth T. stand keinem Terroristen gegenber. Die Sachlage ist nicht anders als bei dem jungen ann, der mit einer vorgehaltenen Langwaffe das Gu enberg-Gymnasium in Erfurt gestürmt hat. Der Unter Siegfried Kauder schied liegt nur darin, dass der Vorfall auf den Kapverdischen Inseln stattfand und nicht in Deutschland. Ich greife das Angebot meiner Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses sehr gerne auf – Herr Kollege Montag, dafür bin ich Ihnen außerordentlich dankbar –, dass wir uns möglichst in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zusammensetzen. Ich wäre Ihnen allerdings sehr verbunden, wenn Sie mir rechtzeitig die Bedenken anzeigen, die Sie noch haben; denn ich bin der Meinung, die Hinterbliebenen der Opfer von Straftaten und die überlebenden Opfer haben einen Anspruch darauf, dass wir – damit meine ich alle Mitglieder des Deutschen Bundestages – Solidarität zeigen und nicht den Eindruck erwecken, wir würden Geschäftsordnungsdebatten führen. Das ist nicht mein Anliegen. Vielen Dank. Nächster Redner ist der Kollege Jerzy Montag, Bünd nis 90/Die Grünen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Es gibt bei den Anträgen nach § 62 der Geschäftsordnung, wegen Untätigkeit hier Bericht zu erstatten, solche und solche Anträge. Ihr Antrag bezüglich Graffiti gehörte zu der ersten Sorte; das war der Pausenfüller für die Sommerpause. Herr Kollege Schönfeld, ich bin aber dafür, diesen Antrag etwas nachdenklicher zu diskutieren. Ich glaube, dass es Sinn macht, wenn wir alle uns selbstkritisch überlegen, warum das eigentlich so lange dauert. Ein bisschen hängt das damit zusammen – ich will keinem Unrecht tun, aber ich habe das Gefühl, dass es so ist –, dass diejenigen, die sich im Hause bei diesem Thema nach vorne bewegen, eher die Rechtspolitiker sind. Die ersten beiden Namen auf dem Antrag von Ihnen, Herr Kollege van Essen, waren von Rechtspolitikern. Der Antrag, den die Koalition eingebracht hat, trägt auch am Anfang die Namen von Rechtspolitikern – der SPD und von uns, den Grünen. Dann passierte etwas, was für die Sachbehandlung nicht so günstig war: Der Gesetzentwurf wanderte zum Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung; da gehört er auch hin. Aber die beiden Anträge, der von Ihnen, Herr Kollege van Essen, von der FDP, und auch der von uns, von der Regierungskoalition, wanderten zum Rechtsausschuss. Das ist keine gute Situation. Ich finde, wir sollten angesichts der Bedeutung dieses Themas zusehen, hier wieder Fahrt aufzunehmen. Wir sollten aber vielleicht auch in einer Diskussion nach § 62 der Geschäftsordnung einige Worte zur Sache v d r s d k l F G c S d M s e n s im u s o u L n m O k m m e n r s A f g d – i l n S s w d i S d d (C (D erlieren. Ich habe eine gar nicht so alte Stellungnahme er Bundesregierung vom 31. Oktober 2003, in der daauf verwiesen wird, dass das Opferentschädigungsgeetz angeblich nur diejenigen schützen könne, die der eutsche Staat – durch sein Gewaltmonopol schützen önne. Deswegen sei es nicht möglich, Vorfälle im Ausand mit einzubeziehen. Herr Kollege Ströbele hat in der Debatte dazu auf den all in Mölln hingewiesen. Da sind Besucher der Familie enç aus der Türkei in Deutschland Opfer eines Verbrehens geworden. Sie waren in Deutschland, aber der chutz des deutschen Staates konnte nicht gewährt weren. Das Opferentschädigungsgesetz griff für diese enschen nicht. Das ist der erste Punkt, den wir im Geetz haben wollen; er ist bis jetzt nicht im Gesetzentwurf nthalten, auch, wie ich glaube, in Ihrem Vorschlag icht. Der zweite Punkt: Wir versuchen zwar, Opfern terroristi cher Anschläge mit einem eigenen Fonds zu helfen. Aber Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes geht es auch m die normale, gemeine Kriminalität. Da muss man untercheiden – das kann man nach dem geltenden Recht auch – b sich jemand sehenden Auges in ein Krisengebiet begibt nd ihm dann etwa im Dschungel von Borneo irgendein eid geschieht – tut mir Leid, dem kann man vielleicht icht so helfen – oder ob jemand, der eine Pauschalreise acht, beim Besuch einer Synagoge im Mittelmeerraum pfer einer Straftat wird. Die müssen wir gemeinsam lären; das ist bisher noch nicht geschehen. Ich finde, es muss ein anderer Ansatz her; das wäre ein drittes und letztes Argument: Wir sollen im Rahen des Opferentschädigungsgesetzes dazu kommen, ine letzte Schutzpflicht für diejenigen Opfer zu überehmen, die in Deutschland als deutsche Staatsangehöige oder mit gesichertem Aufenthaltsstatus – als „faktiche Inländer“, wie ich sie nenne – leben und im uslandsurlaub Opfer von Straftaten werden. Ihre Ausührung, Herr Kollege Kauder, mit dem Hinweis auf das eltende Recht bezieht sich nur auf die Ausländer aus er EU. Ich möchte gerne, dass diejenigen Menschen egal welcher Staatsangehörigkeit –, die in Deutschland hre Heimat haben, die hier seit Geburt oder schon sehr ange Zeit leben, wenn sie im Auslandsurlaub Opfer eier Straftat werden, so behandelt werden wie deutsche taatsangehörige auch. (Beifall des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Jörg van Essen [FDP]: Sehr zu Recht!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1511811700
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511811800

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Jörg van Essen [FDP]: Genau!)


Das sind die drei Punkte, die ich gerne in die Neufas-
ung des Opferentschädigungsgesetzes aufnehmen
ürde. Ich sage es ausdrücklich: Ich bedaure es außeror-
entlich, dass wir noch nicht weitergekommen sind. Es
st der Sache nicht angemessen, irgendjemandem die
chuld zuzuweisen. Ich fände es gut, wenn wir uns nach
er Sommerpause zusammensetzen und gemeinsam an
er Sache arbeiten würden.
Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511811900

Nun erteile ich dem Kollegen Jörg van Essen für die

FDP-Fraktion das Wort.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1511812000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Rede des Kollegen Montag hat gezeigt, wie man sich
auch aufseiten der Koalition dem Thema widmen kann.
Herr Schönfeld, ich habe schon seit langem keine Rede
mehr gehört, die einem Thema so wenig angemessen
war wie Ihre. Sie haben sich darin gefallen, Vorwürfe ge-
gen die Opposition zu erheben, die völlig unberechtigt
sind. Der Kollege Kauder hat die Vorwürfe beeindru-
ckend widerlegt.

Weil uns wichtig war, dass Opfer von Terroranschlä-
gen, beispielsweise auf Djerba und Bali, nicht auf Almo-
sen, auf Gnadenentscheidungen, die immer Zahlungen
aus einem Fonds zugrunde liegen, angewiesen sind, son-
dern einen Rechtsanspruch haben, den sie auch einkla-
gen können, haben wir schon vor zwei Jahren die Bun-
desregierung aufgefordert, tätig zu werden. All die
Fragen, die zum Teil berechtigterweise gestellt worden
sind, hätten längst beantwortet werden können.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

So kompliziert, wie dies zum Teil in der Debatte an-

geführt worden ist, muss man das nicht lösen. Unsere
österreichischen Nachbarn haben eindrucksvoll vorge-
macht, dass man offensichtlich zu Lösungen kommen
kann, bei denen sichergestellt ist, dass bei Straftaten im
Ausland der gleiche Schutz gewährt wird wie im Inland.
Herr Montag, wenn es Ihnen gelingt, innerhalb der Koa-
lition durchzusetzen, dass auch Personen, die über einen
verfestigten Aufenthaltstatus verfügen, unter den Schutz
fallen, dann haben Sie selbstverständlich unsere Unter-
stützung; denn auch diese Personen sind Opfer. Ich bin
ganz sicher, Herr Kauder, dass auch Sie einer solchen
Lösung zustimmen würden. Von daher ein klares Ja zu
Ihren Vorstellungen. Wir befinden uns aber in der Ver-
pflichtung, hier schnell zu Ergebnissen zu kommen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Siegfried Kauder [Bad Dürrheim] [CDU/CSU])


Djerba und Bali haben gezeigt: Deutsche sind Reise-
weltmeister. Wenn irgendwo von islamistischen Funda-
mentalisten ein Anschlag verübt wird, sind immer auch
Deutsche betroffen, und zwar schlimm. Die Opfer sol-
cher Anschläge haben Anspruch darauf, dass wir die
Frage, die sich hier stellt, warum sie nämlich nicht in
gleicher Weise geschützt werden wie Terroropfer im In-
land, beantworten. Wir werden Druck machen. Ich bin
ganz sicher, Herr Kauder, dass Sie dabei mitmachen. Es
ist das Angebot unterbreitet worden, unmittelbar nach
der Sommerpause zu einer Lösung zu kommen. Frau
Hendricks vom Finanzministerium ist hier. Ich hoffe, das
Finanzministerium macht mit; auch Sie stehen in der
Verantwortung.

Wenn es tatsächlich so ist, dass wir eine Lösung fin-
den, dann hat sich im Übrigen gezeigt, Herr Schönfeld,
dass die heutige Debatte nicht überflüssig war. Vielmehr
sind wir ein Stück vorangekommen. Ich bin dankbar,

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(C (D ass wir diese Debatte führen konnten. Die FDP wird räftig dabei mithelfen, dass in Zukunft Opfer von Strafaten im Ausland genauso geschützt sind wie Opfer von traftaten im Inland. Vielen Dank. Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesord ungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften (Zweites Zivildienstgesetzänderungsgesetz – 2. ZDGÄndG)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511812100
– Drucksache 15/3279 –

(Erste Beratung 114. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Ina Lenke, Klaus Haupt, Daniel Bahr

(Münster), weiteren Abgeordneten und der Frak-

tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwei-
ten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes

(Zweites Zivildienstgesetzänderungs-gesetz – 2. ZDGÄndG)

– Drucksache 15/2482 –

(Erste Beratung 114. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(12. Ausschuss)

– Drucksache 15/3486 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Anton Schaaf
Thomas Dörflinger
Jutta Dümpe-Krüger
Ina Lenke

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
einen Widerspruch. Dann ist das so vereinbart.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-

ächst für die Bundesregierung der Parlamentarischen
taatssekretärin Frau Riemann-Hanewinckel.
Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekre-

ärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren,
rauen und Jugend:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

reue mich sehr, dass wir heute Abend die zweite und
ritte Lesung des Zivildienständerungsgesetzes haben.
as Parlament hat sehr zügig beraten.


(Ina Lenke [FDP]: Ja, ja!)

afür danke ich ganz herzlich allen Beteiligten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es lohnt sich, dafür zu klatschen.






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel

Die Änderungen, die wir heute Abend auf den Weg

bringen, sind sinnvoll und notwendig für die Zivildienst-
leistenden, genauso aber auch für alle diejenigen, die ih-
ren Zivildienstleistenden dringend brauchen.

Die erste und wichtigste Änderung, die wir vornehmen,
ist zugleich eine zentrale Forderung der Kommission „Im-
pulse für die Zivilgesellschaft – Perspektiven für Freiwilli-
gendienste und Zivildienst in Deutschland“, die die Minis-
terin Renate Schmidt eingesetzt hat. Am 15. Januar 2004
hatte die Kommission ihre Empfehlungen vorgelegt. Die
parlamentarische Begleitgruppe der Kommission und der
Bundesrat hatten die gleiche Forderung erhoben: Die Dauer
des Zivildienstes darf die Dauer des Grundwehrdienstes
nicht überschreiten. In Zukunft dauert der Zivildienst so
lange wie der Grundwehrdienst. Das verfassungsrechtlich
gebotene Belastungsgleichgewicht von Wehrdienst und
Zivildienst erfordert keine längere Zivildienstdauer mehr.

Ich möchte aber auch auf die anderen Punkte noch
kurz eingehen:

Zweiter Punkt. In Zukunft werden die Wehrpflichti-
gen – das sind Wehrdienst- und Zivildienstpflichtige – in
der Regel nur noch bis zur Vollendung des 23. Lebens-
jahres einberufen. Die bisher bestehende Regelalters-
grenze von 25 Jahren wird also auf 23 Jahre abgesenkt.

Dritter Punkt. Wehrpflichtige, die nach Erlangung der
allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine
betriebliche Ausbildung aufgenommen haben, werden
auf Antrag zurückgestellt.

Vierter Punkt. Die so genannte Dritte-Söhne-Regelung
wird ergänzt. Auch dritte Söhne, deren Brüder Zivil-
schutz oder Katastrophenschutz, einen anderen Dienst
im Ausland oder aber ein freiwilliges Jahr nach § 14 c
Zivildienstgesetz absolviert haben, sind auf Antrag vom
Zivildienst zu befreien. Der im Fachausschuss beschlos-
sene Änderungsantrag geht sogar noch ein Stück darüber
hinaus.

Zum fünften Punkt. Es gilt außerdem: Wer verheiratet
ist, eingetragener Lebenspartner ist oder die elterliche
Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehender ausübt,
wird in Zukunft auf Antrag ebenfalls vom Zivildienst be-
freit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ina Lenke [FDP]: Der ist anscheinend unfähig, Wehrpflichtiger zu sein!)


Sechster Änderungspunkt. § 36 a Zivildienstgesetz
wird aufgehoben. Inhalte der Seminare werden in die
Einführungslehrgänge nach § 25 a Zivildienstgesetz in-
tegriert. Wir ermöglichen so die Einführungslehrgänge
für alle Zivildienstleistenden. Alle Zivildienstleistende
werden künftig eine Woche in politischer Bildung unter-
wiesen werden.


(Ina Lenke [FDP]: Wieso? Das war doch vorher auch schon so!)


Wer will, kann auch in Zukunft privat angebotene Semi-
nare, die dem bisherigen § 36 a Zivildienstgesetz ent-
sprechen, von sich aus besuchen.

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(C (D Zum siebten Änderungspunkt. Zu der bisherigen so enannten Drittel-Regelung ist zu sagen, dass sich eientlich nichts ändert, sondern dass Klarheit geschaffen ird. Im Fachausschuss ist das noch deutlicher diskutiert nd geklärt worden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


as heißt, wir werden das in Übereinstimmung mit der
echtsprechung und der Praxis jetzt auch im Gesetz re-
eln.


(Ina Lenke [FDP]: Das müssen Sie auch; denn ansonsten manifestieren Sie die Wehrungerechtigkeit!)


n dieser Stelle bleibt also alles beim Alten, aber es
ird endlich verständlicher.
Zum achten Änderungspunkt. Im Bereich der freiwil-

igen Jahre nach § 14 c Zivildienstgesetz wird der Ur-
aubsanspruch von 24 Tage auf 26 Tage heraufgesetzt.
Zum neunten Änderungspunkt, der aus meiner Sicht

iner der wichtigsten ist. Wir werden die freiwilligen
ahre auch in Zukunft über den Kinder- und Jugendplan
nd über § 14 c Zivildienstgesetz sehr stark fördern. Un-
er Engagement ist auch im europäischen Vergleich
irklich gut und beispiellos: Derzeit werden etwa
6 Millionen Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des
undes und 11 Millionen Euro aus den Mitteln des Bun-
esamtes für den Zivildienst für die gesetzlich geregel-
en Freiwilligendienste „freiwilliges soziales Jahr“ und
freiwilliges ökologisches Jahr“ zur Verfügung gestellt.
is zum Ende des Haushaltsjahres werden voraussicht-
ich sogar über 12 Millionen Euro aus Zivildienstmitteln
ach § 14 c Zivildienstgesetz für das freiwillige soziale
ahr und das freiwillige ökologische Jahr zur Verfügung
estellt werden. Insgesamt werden also 18 500 Plätze
ber den KJP und über § 14 c Zivildienstgesetz gefördert
zw. bezuschusst. Unser Engagement wird an dieser
telle auch in Zukunft hoch bleiben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, im parlamentari-
chen Verfahren sind noch weitere Änderungen zum
ntwurf der Bundesregierung beschlossen worden. Mein
ollege Andreas Weigel und die Kollegin Dümpe-
rüger werden noch intensiv darauf eingehen.
Uns liegt jetzt eine Gesetzesänderung vor, die von

en unterschiedlichsten Seiten gewollt wurde. Es ist ein
innvoller und notwendiger Gesetzentwurf, er ist ausge-
ogen und bedacht. Deshalb bitte ich Sie heute Abend
m Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ina Lenke [FDP]: Ja, bedacht ist er, das glaube ich!)







(A) )



(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511812200

Das Wort hat der Kollege Thomas Dörflinger, CDU/

CSU-Fraktion.


Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1511812300

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staats-
sekretärin, es wird Sie überraschen, aber ich stimme mit
einer Bemerkung, die Sie gemacht haben, überein, näm-
lich dass dieses Gesetz bedacht sei.


(Ina Lenke [FDP]: Genau!)

Es ist sogar durchdacht.

Ich habe bei vielen Debatten zum Zivildienst, die wir
in diesem Haus miteinander geführt haben, mehrmals er-
klärt, dass mir hinter dem, was Sie tun, ein stringentes
Konzept fehle. Ich muss diese Aussage am heutigen Tag
insoweit korrigieren, als mir mittlerweile aufgegangen
ist, dass hinter Ihrem Handeln sehr wohl ein Konzept
steckt. Sie versuchen einer Debatte auszuweichen, die
Sie seit 1998 längst hätten führen müssen: Sind wir nun
für oder gegen die Wehrpflicht? Da Sie diese Debatte
aus den bekannten Gründen nicht führen, versuchen Sie
über das Vehikel Zivildienst Fakten zu schaffen, die Sie
anschließend dieser Debatte entheben. Das ist nicht in
Ordnung.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir kennen die unterschiedlichen Positionen in dieser

Koalition und auch in diesem Kabinett. Ich nenne bei-
spielsweise den Bundesminister der Verteidigung und
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend. Es wäre dem Thema angemessen gewesen,
wenn Sie endlich den Versuch unternommen hätten,
diese Positionen klar darlegen. Stattdessen schaffen Sie
Fakten, die Sie, wie gesagt, dieser Diskussion entheben.

Dabei wäre es interessant gewesen, einen Blick in die
Begründung zu werfen, die das Verwaltungsgericht Köln
in seinem Urteil gegeben hat. Es hat dabei eine Entschei-
dung des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 zitiert.
Dort steht, dass „eine erhebliche und andauernde Ab-
nahme des Bedarfs der Bundeswehr an Wehrpflichtigen
dem Gesetzgeber für den Fall der Beibehaltung der all-
gemeinen Wehrpflicht unter dem Blickwinkel des Ge-
bots der Wehrgerechtigkeit zwingenden Anlass geben“
soll

die Wehrdienstausnahmen und zugleich das Ver-
hältnis von Wehr- und Zivildienst … neu zu regeln,
um die von der Verfassung gebotene umfassende
und gleichmäßige Heranziehung aller Wehrpflichti-
gen zu einer Dienstleistung sicherzustellen.


(Ina Lenke [FDP]: Aller!)

Wohlgemerkt: Es ist die Rede von der Heranziehung

aller Wehrpflichtigen; es ist nicht die Rede von einer
rechnerischen Gerechtigkeit in Bezug auf diejenigen, die
zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezogen werden.
Denn das ist ein großer Unterschied. Dieser Debatte wei-
chen Sie nach wie vor aus.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Peter Dreßen [SPD]: Das ist Haarspalterei, was Sie da machen! – Anton Schaaf [SPD]: Das tun wir nicht, Herr Dörflinger! Das wissen Sie!)


Interessant ist auch Folgendes: Wenn Sie sich an die
ielen Debatten erinnern, die wir geführt haben, seit Sie
en Zivildienst von damals 13 auf zunächst elf, dann auf
ehn und jetzt auf neun Monate verkürzt haben, dann
ällt auf, dass sich die Position der Verbände zu der
rsprünglichen Verkürzung von 13 auf elf Monate von
er heutigen Position insoweit unterscheidet, als die Ver-
ände offensichtlich bereits zur Kenntnis genommen
aben und in ihre Planungen einbeziehen, dass der Zivil-
ienst ein Auslaufmodell ist. Dass sich die Verbände
icht massiv gegen diese erneute Kürzung gewehrt
aben, mögen Sie der vermeintlichen Tatsache zuschrei-
en, dass sie Ihre Politik akzeptieren. Tatsache – das
erden Sie in Gesprächen in den Wahlkreisen vor Ort
eststellen – ist, dass sich die Verbände damit abgefun-
en haben, dass der Zivildienst ein Auslaufmodell ist
nd sie deswegen bereits für eine Zukunft ohne Zivil-
ienst planen.


(Anton Schaaf [SPD]: Wenn überhaupt, dann ist die Wehrpflicht ein Auslaufmodell, weil der Zivildienst davon abhängt! Das wissen Sie genauso gut wie ich! – Gegenruf der Abg. Ina Lenke [FDP]: Das stimmt! Die Verbände haben sich schon darauf eingerichtet!)


Wenn man Papiere, die man gelesen hat, nicht weg-
irft, sondern aufbewahrt, beispielsweise den Koali-
ionsvertrag von 2002, und sie noch einmal liest, dann
ird man über den Inhalt überrascht sein. Nun ist dieser
ertrag zwar schon zwei Jahre alt, aber ich darf nichts-
estoweniger daraus zitieren. Dort steht:

Der Zivildienst als staatlicher Pflichtdienst wird zu-
künftig stärker als qualifizierender Lerndienst für
junge Männer ausgestaltet. Dazu wird den Zivil-
dienstleistenden im Rahmen ihres Dienstes ein breit
gefächertes Qualifizierungsangebot in sozialen,
ökologischen und politischen Themenfeldern ange-
boten werden. Die Einführungslehrgänge werden
fortgeführt.

Nun stellen wir jedoch fest, dass § 36 a des Zivil-
ienstgesetzes gestrichen wird. Das passt wohl nicht
anz zusammen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

ir können uns gerne darüber unterhalten, wo wir effi-
ientere Strukturen schaffen und wo wir verschlanken.
ber wenn Sie den Einführungslehrgang und den staats-
ürgerlichen Unterricht für Zivildienstleistende – das
ind bisher zwei Paar Stiefel – zusammenfassen, dann ist
lar, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ die neue
egelung mit der alten Regelung nicht identisch sein
ann. Sie müssen sich an dem messen lassen, was Sie
elbst im Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Lassen Sie mich eine Schlussbemerkung machen.

on dieser Stelle aus hat heute Morgen jemand eine






(A) )



(B) )


Thomas Dörflinger

Rede gehalten, die bei allen Fraktionen in diesem Hause
zu Recht auf großen Beifall gestoßen ist. Eines ist inte-
ressant, vor dem Hintergrund der Reformdiskussion, die
wir alle unter den veränderten Bedingungen zu führen
haben: Sie verkürzen die Dienstzeit von zehn auf neun
Monate, aber – bei allem Respekt vor Zivildienstleisten-
den – erhöhen gleichzeitig den Urlaubsanspruch von
24 auf 26 Tage. Das passt nicht ganz zusammen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ina Lenke [FDP]: Das ist unmöglich!)


Das ist kein guter Tag für den Zivildienst in Deutsch-
land. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511812400

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dümpe-Krüger,

Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-
gen! Herr Kollege Dörflinger, ich fange mit einer Be-
richtigung an. Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten
Sie – das hat Frau Riemann-Hanewinckel schon ge-
sagt –, dass künftig alle Zivildienstleistenden an diesen
Einführungslehrgängen teilnehmen. Bisher waren das
5 Prozent.

Heute ist im Gegensatz zu dem, was Sie gerade darge-
stellt haben, ein sehr guter Tag für den Zivildienst und
auch für die Freiwilligendienste in Deutschland. Heute
ist auch ein guter Tag für Rot-Grün, denn wir haben es
mit dem Zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetz und
drei Änderungsanträgen geschafft, aus einem guten Ge-
setz ein noch viel besseres Gesetz zu machen. Wir schaf-
fen Rechtssicherheit für viele junge Männer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Ina Lenke [FDP]: Sie schaffen Rechtssicherheit für die Wehrpflicht und nichts anderes!)


Wir definieren gezielt, wer künftig noch Wehr- oder Zi-
vildienst leisten muss. Damit machen wir Lebenswege
planbarer. Wir beginnen zukunftsweisend damit, den
Übergang für die Zeit nach dem Wehr- oder Zivildienst
zu organisieren. Denn wir wollen den Dreiklang gestal-
ten, besteht aus: Ausbau der freiwilligen Dienste, Stär-
kung des bürgerschaftlichen Engagements und Innova-
tion durch neue Arbeitsplätze.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ein ganz wesentlicher Punkt dieses Gesetzes ist zwei-
felsohne die Verkürzung des Zivildienstes von zehn auf
neun Monate. Damit hat Rot-Grün einen wichtigen
Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Wehr- und
Zivildienstleistenden getan. Wir sind aber bei diesem
Ansatz nicht stehen geblieben. Frau Riemann-
Hanewinckel hat zahlreiche Beispiele für weitere Ände-

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(C (D ungen genannt. Wir haben uns noch mehr vorgenomen und wir haben das auch umgesetzt. Wir haben geagt, dass wir die Freiwilligendienste stärken wollen. eshalb erkennen wir bürgerschaftliches Engagement an nd bauen es aus. Trotz schwieriger Haushaltslage haben ir die Mittel für die Freiwilligendienste nach § 14 c Ziildienstgesetz gesichert. Damit gewährleisten wir, dass ie Einsatzstellen auch weiterhin ihre pädagogisch wichige Arbeit durchführen können, und stärken auch die achsende gesellschaftspolitische Akzeptanz dieser ienste. Wir Grüne werden maßgeblich weiter daran areiten, eine lebendige Zivilgesellschaft zu entwickeln. ieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige ichtung, um unsere Vision von einer starken Zivilgeellschaft zu verwirklichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir wollen größtmögliche Gerechtigkeit bei den Ein-
erufungskriterien. Deswegen haben wir mit unseren
nderungsanträgen dafür gesorgt, dass die Kriterien für
unge Männer, die ein Hochschul- oder Fachhochschul-
tudium absolvieren, noch genauer definiert wurden, als
s der ursprüngliche Gesetzentwurf vorsah. Wir wollen
ürgerschaftliches Engagement anerkennen und aus-
auen. Deswegen schaffen wir auch für junge Frauen
nerkennung und sagen: Dritte Brüder, deren zwei Ge-
chwister ein freiwilliges Jahr entsprechend den Geset-
en abgeleistet haben, werden nicht mehr eingezogen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


as bedeutet: Auch das freiwillige Engagement von jun-
en Frauen wird in besonderem Maße anerkannt. Das
tärkt bürgerschaftliches Engagement und sorgt außer-
em für mehr Gleichberechtigung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511812500

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
ollegin Lenke?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Ja, Herr Präsident. Ich gestatte eine Zwischenfrage.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: In sechs Minuten ist Anstoß! – Gegenruf des Abg. Thomas Dörflinger [CDU/CSU]: Ruhig Blut! Otto macht das schon!)



Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1511812600

Liebe Kollegin, ich freue mich, dass Sie eine Zwi-

chenfrage zulassen. Meine Zwischenfrage ist auch sehr
urz.
Die Grünen sind seit Jahren für ihre Wählerschaft mit

em Ziel angetreten, die Wehrpflicht abzuschaffen. Wa-
um zementieren Sie mit diesem Gesetz die Wehrpflicht?


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Fragen Sie doch mal kurz und knapp! Sie gefährden meine Nerven!)







(A) )



(B) )



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN)

Wir zementieren nicht die Wehrpflicht, Frau Lenke;

vielmehr benennen wir Beispiele und schaffen Rechtssi-
cherheit. Das habe ich eben schon ausgeführt.

Das, was Sie in Ihrer gestrigen Pressemitteilung ver-
öffentlicht haben,


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Frau Lenke ist von gestern!)


ist nicht richtig. Ich zitiere:
Die rot-grüne Bundesregierung will morgen im
Deutschen Bundestag die von zwei Verwaltungsge-
richten festgestellte rechtswidrige Einberufungspra-
xis zu Wehr- und Zivildienst per Gesetz festschrei-
ben.

Das unterstellen Sie uns ständig öffentlich. Es ist aber
Humbug, Frau Lenke, und das wissen Sie selbst.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn Sie schreiben in Ihrer eigenen Pressemitteilung ein
paar Zeilen später:

Das Koblenzer Gericht rügte, dass nur ein Gesetz
des Parlamentes, nicht aber eine bloße Verwal-
tungsvorschrift Wehrpflichtausnahmen regeln
könne.

Genau das tun wir heute mit dem vorliegenden Gesetz-
entwurf: Wir regeln die Wehrpflichtausnahmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Anton Schaaf [SPD]: Jutta, ich will noch etwas fragen!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511812700

Möchten Sie nun noch eine Zwischenfrage aus Ihrer

eigenen Fraktion zulassen, Frau Kollegin?

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN)

Ja, natürlich, Anton.

Anton Schaaf (SPD):
Rede ID: ID1511812800

Sehr geehrte Frau Kollegin Dümpe-Krüger, würden

Sie mir Recht geben, dass die Opposition hinsichtlich
des Entwurfs zur Änderung des Zivildienstgesetzes, der
nun zur Abstimmung vorliegt, Folgendes feststellt: Die
einen sagen, dass wir die Wehrpflicht zementieren, wäh-
rend die anderen sagen, dass wir sie aushöhlen.


(Ina Lenke [FDP]: Beides ist richtig!)

Würden Sie mir Recht geben, dass wir mit unserem Ge-
setzentwurf wahrscheinlich absolut richtig liegen, wenn
die Opposition an der Stelle so zerstritten ist?


(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN)

Herr Schaaf, ich würde Ihnen von ganzem Herzen

und mit großer Freude an dieser Stelle Recht geben.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


ch glaube auch, dass es sinnvoll ist, den einen oder an-
eren an dieser Stelle daran zu erinnern, dass diese Än-
erung des Zivildienstgesetzes notwendig war. Wir ha-
en sie vorgenommen, weil – das belegen Sie selber,
rau Kollegin Lenke – Ausnahmen von der Wehrpflicht
der dem Zivildienst auf eine gesetzliche Grundlage ge-
tellt werden sollten.
Wir wollen – das werden wir auch tun, Herr
örflinger – die Menschen auf den Weg des Umbaus
itnehmen. Dass das klappt, zeigt die Praxis.


(Thomas Dörflinger [CDU/CSU]: Das zeigen vor allen Dingen die Wahlergebnisse!)


m Bereich der Schwerstbehindertenbetreuung gelingt es
ehr und mehr, die Zahl der Zivis zu verringern und an-
ere Betreuungsmodelle zu etablieren.
In Bremen zum Beispiel werden Kinder mit Behinde-

ungen inzwischen in deutlich überwiegendem Maße
on FSJlern statt von Zivis betreut.


(Ina Lenke [FDP]: Na also! Es geht doch!)

n Hannover werden Zivildienstplätze in Ausbildungs-
lätze umgewandelt.


(Ina Lenke [FDP]: Das ist doch Klasse!)

n Stuttgart ist man dabei, neue Berufsbilder auch für äl-
ere Menschen zu schaffen.
Genau das wollen wir. Diesen Weg gehen wir auch.
enau das macht die Bundesregierung: Wir gehen mit
en Menschen vor Ort diesen neuen Weg. Das unter-
cheidet uns leider, liebe Kolleginnen und Kollegen, die
ie nur rückwärts blickend jammern.
Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511812900

Das Wort hat nun die Kollegin Ina Lenke, FDP-Frak-

ion.


Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1511813000

Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

ine kurze Bemerkung zu den Grünen: Sie verstummen
n dieser Koalition.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade hat sie doch gesprochen!)


on innovativen Ansätzen zur Abschaffung der Wehr-
flicht ist keine Rede. Sie zementieren die Wehrpflicht
nd werden den Wählern untreu.
Die FDP hat bereits im Februar einen eigenen Gesetz-

ntwurf zur Verkürzung der Zivildienstzeit auf neun Mo-
ate in den Bundestag eingebracht. Obwohl die Regie-
ung seit der Vorlage des Kommissionsberichts „Impulse
ür die Zivilgesellschaft“ verspricht – –






(A) )



(B) )


Ina Lenke


(Anton Schaaf [SPD]: Populistischer Unfug! – Weitere Zurufe von der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511813100

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, je lauter es wird,

desto mehr Zeit muss ich dem Redner einräumen, damit
er das, was er sagen will, auch tatsächlich vermitteln
kann.


Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1511813200

Vielen Dank, Herr Schaaf, machen Sie weiter so!

(Beifall bei der FDP – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rednerin hat doch gesagt, wir verstummen! Das ist doch nicht wahr! – Gegenruf von der SPD: Das wollen wir nicht!)


– Herr Kollege, bitte melden Sie sich zu einer Zwischen-
frage, wenn Sie etwas von mir wissen wollen.

Die Koalition unterbindet eine gründliche Beratung.
Die FDP hat eine Anhörung beantragt. Die Koalition
und leider auch die CDU/CSU haben eine Anhörung
verhindert. Die CDU/CSU hat unseren Antrag aus zeitli-
chen Gründen abgelehnt. Bei Ihnen geschah das aber aus
inhaltlichen Gründen. Unstrittig zwischen FDP und Re-
gierung ist eine zeitliche Angleichung von Wehr- und
Zivildienstzeit. Die FDP fordert dies seit vielen Jahren.
Strittig ist aber ein großer Teil des restlichen Gesetzent-
wurfes, dessen Verfassungsmäßigkeit äußerst fragwür-
dig ist. Da dies auch der Koalition bewusst ist, hat sie
keine Anhörung zugelassen. Der Gesetzentwurf wurde
bereits am 2. April dieses Jahres dem Bundesrat zugelei-
tet und kurz vor dessen erster Lesung am 10. Juni – das
ist noch gar nicht so lange her – in den Bundestag einge-
bracht. Er soll jetzt unter Zeitdruck beschlossen werden.
Das zeigt die ganze scheinheilige Argumentation auf,
die von Rot-Grün geführt wird. Es wäre nämlich jeder-
zeit möglich gewesen, ein normales Gesetzgebungsver-
fahren mit einer Anhörung durchzuführen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Experten und Expertinnen sind allerdings bei Rot-Grün
unerwünscht. Das wird an dieser Stelle überdeutlich.

Besonders durch die Änderungen des Wehrpflichtge-
setzes, die die Heranziehung zum Wehr- und Zivil-
dienst betreffen, wird die Wehr- und Zivildienstunge-
rechtigkeit manifestiert; das wissen Sie ganz genau. Der
vorliegende Gesetzentwurf ist der verzweifelte Versuch,
so viele Männer wie möglich per Gesetz aus der Wehr-
pflicht zu entlassen, damit die Gesamtzahl der heranzu-
ziehenden wehrpflichtigen jungen Männer verringert
wird. Allerdings werden damit die Vorgaben des Art. 3
des Grundgesetzes – das wissen auch Sie – nicht erfüllt.
Darauf hat schon mein Kollege von der CDU/CSU hin-
gewiesen.

Die damals von Verteidigungsminister Struck erlasse-
nen Regelungen zur Heranziehung Wehrpflichtiger wa-
ren und sind eindeutig rechtswidrig, was folgerichtig
dazu geführt hat, dass Einberufungsbescheide vom Ver-
waltungsgericht in Köln außer Vollzug gesetzt wurden.

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(C (D uch das Koblenzer Verwaltungsgericht hält diese Regeungen der Wehrverwaltung für rechtswidrig. Nun meint ot-Grün, diesen Mangel durch die Einbindung der biserigen administrativen Vorschriften in ein Gesetz zu eilen, anstatt die Konsequenz für die Wehrpflicht, also eren Aussetzung, zu ziehen. Von Wehrgerechtigkeit ann doch heute nicht mehr im Geringsten die Rede sein. ur jeder zweite junge Mann wird heute zum Zivildienst der zum Wehrdienst herangezogen. Das spiegelt den chlingerkurs bei der Wehrpflicht innerhalb der Regieungskoalition wider. Dabei gehen SPD und Grüne nicht nur an den sicher eitspolitischen Notwendigkeiten der Bundeswehr der ukunft vorbei, sondern auch an den Bedürfnissen juner Männer, die einen zügigen Ausbildungsabschluss antreben, und zwar ohne Unterbrechung durch einen nicht ehr zu rechtfertigenden Wehrund Zivildienst. Meine sehr geehrten Damen und Herren – Sie kommen jetzt sicherlich zum Schluss. – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, der vor iegende Gesetzentwurf ist hochgradig unfair. Neun Moate Zwangsdienst werden von Rot-Grün zu einem chicksal ausgebaut, das ein Lotteriespiel ist. Mit rechtstaatlichen Grundsätzen ist das nicht in Einklang zu brinen und wird deshalb von den Liberalen kategorisch abelehnt. Unser Gesetzentwurf ist eine Zwischenlösung; enn unser grundsätzliches Ziel sind die Aussetzung der ehrpflicht und das Ende des Zivildienstes. (Beifall bei der FDP – Peter Dreßen [SPD]: Das ist aber ein langes Schlusswort!)


(Beifall bei der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511813300
Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1511813400


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511813500

Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Andreas
eigel für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)


Andreas Weigel (SPD):
Rede ID: ID1511813600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zi-

ildienst und Wehrdienst müssen gleich behandelt wer-
en. Darum geht es in der heutigen Debatte. Wenn ich
ehe, worüber aufseiten von CDU/CSU und FDP disku-
iert wird, dann muss ich feststellen, dass das eine Miss-
chtung des Zivildienstes und der Zivildienstleistenden
st.


(Beifall bei der SPD)

ir können über die Wehrpflicht an anderer Stelle inten-
iv streiten und diskutieren. Aber heute geht es um das
ivildienstgesetz. Wir sollten an dieser Stelle einmal
ürdigen, was Zivildienstleistende in unserem Land ge-
eistet haben und noch immer leisten.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)







(A) )



(B) )


Andreas Weigel

Die Diskussion über die Dauer von Zivil- und Wehr-

dienst wird seit Einführung des Ersatzdienstes in der
Bundesrepublik geführt. Es gab Zeiten, in denen der Zi-
vildienst vier Monate länger als der Wehrdienst war. Es
wird wirklich Zeit, hier eine Angleichung herbeizufüh-
ren. Die Zeit, in der behauptet wurde, Zivildienstleis-
tende seien Drückeberger, die sich nur vor der Wehr-
pflicht drücken, ist Gott sei Dank vorbei.


(Anton Schaaf [SPD]: Da war die FDP in der Regierungsverantwortung!)


Rund 2,5 Millionen Kriegsdienstverweigerer haben
seit Einführung des Ersatzdienstes eindrucksvoll ge-
zeigt, dass sie sehr wohl bereit sind, sich für die Gesell-
schaft einzusetzen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben über all diese Jahre mit großem Engagement
gezeigt, wie wichtig der Zivildienst in unserer Gesell-
schaft ist.


(Ina Lenke [FDP]: Ja!)

Sie haben gezeigt, dass dieser Dienst genauso an-
spruchsvoll wie der Wehrdienst ist. Man kann es auch
als den Abschluss einer Entwicklung betrachten, dass
der Zivildienst nach Verabschiedung des heutigen Ge-
setzentwurfes endlich genauso lang wie der Wehrdienst
dauern wird.

Ich möchte auf die Kritik eingehen, die vonseiten der
CDU/CSU geäußert worden ist. Herr Scheuer kritisierte
in seiner zu Protokoll gegebenen Rede in einer vergan-
genen Debatte, dass der Zivildienst nur noch neun statt
zehn Monate dauert. Er meinte, dass damit eine – ich zi-
tiere – „Demontage einer tragenden Säule des Sozial-
staates“ stattfindet.


(Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Salamitaktik!)

Das klingt dramatisch und ist für mich nicht nachvoll-
ziehbar.

Außerdem wollen Sie doch nicht ernsthaft behaupten,
der Zivildienst müsse länger dauern, weil unsere Sozial-
dienste einen längeren Zivildienst brauchten? Eines
muss doch klar sein: Wir können die Dauer des Zivil-
dienstes nicht nach den Anforderungen unseres Sozial-
staates ausrichten. In welche Richtung würden solche
Überlegungen denn führen? Wenn wir zu der Auffas-
sung kämen, unser Sozialstaat brauchte einen 15 Monate
langen Zivildienst, dann bedeutete das, dass wir infolge-
dessen auch die Wehrpflicht auf 15 Monate ausdehnen
müssten. Das kann doch in der Tat überhaupt niemand
wollen. Die Dauer des Zivildienstes muss sich an der
Dauer des Wehrdienstes orientieren und nicht umge-
kehrt.


(Ina Lenke [FDP]: Jawohl!)

Wir müssen uns also etwas anderes einfallen lassen,

wenn durch die Verkürzung des Zivildienstes tatsächlich
Versorgungslücken entstehen.


(Ina Lenke [FDP]: Das darf es gar nicht!)


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(C (D ann müssen wir andere Dienste – ich denke hier insbeondere an die Freiwilligendienste – stärken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die heutige Debatte über die Änderung des Zivil-
ienstgesetzes bietet die Gelegenheit zu Maßnahmen,
ie einer Förderung von Freiwilligendiensten zugute
ommen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
etzt hier ein ganz deutliches Zeichen. Zunächst geht es
m eine Erweiterung der so genannten Dritte-Söhne-Re-
elung. Bisher war ein junger Mann von der Wehrpflicht
efreit, wenn er zwei ältere Brüder hatte, die entweder
ehr- oder Ersatzdienst geleistet haben. Mit dem Regie-

ungsentwurf wird diese Regelung bereits ausgedehnt.
Unser Änderungsantrag geht aber noch weiter: Wir
achen aus der Dritte-Söhne-Regelung eine Dritte-Ge-
chwister-Regelung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


as heißt, ein junger Mann, der zwei ältere Geschwister
at, die Wehrdienst, Zivildienst oder auch einen Freiwil-
igendienst geleistet haben, wird von der Wehrpflicht be-
reit. Damit stärken wir eindeutig die Freiwilligen-
ienste.
Wir stärken mit unserem Änderungsantrag aber

benso die finanzielle Grundlage dieser Dienste. Auch
uf Empfehlung des Bundesrates wurde noch einmal dis-
utiert, ob die Herabsetzung des Zuschusses für FSJ-
tellen, die mit einem Pflichtdienstleistenden besetzt
ind, sinnvoll ist.


(Ina Lenke [FDP]: Sie geben doch deshalb nicht mehr!)


ine solche Verminderung des Zuschusses ist eigentlich
ie Konsequenz eines kürzeren Zivildienstes. Um aber
in deutliches Zeichen für die Stärkung der Freiwilligen-
ienste zu setzen, wollen wir mit unserem Änderungsan-
rag die Zuschüsse für die Träger des freiwilligen sozia-
en Jahres konstant halten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir freuen uns, meine sehr geehrten Damen und Her-
en von der CDU/CSU, dass Sie diesem Änderungsan-
rag im Familienausschuss zugestimmt haben. Das zeigt
ns, dass es im Deutschen Bundestag eine breite Basis
ür bürgerschaftliches Engagement gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit dem Zivildienst verbindet man heute Begriffe, die

ür unsere Bürgergesellschaft von hohem Wert sind. En-
agement und Gemeinsinn der Zivildienstleistenden sind
eispielhaft. Mit der Gleichsetzung der Dauer des Zivil-
ienstes und des Wehrdienstes erkennen wir diese Leis-
ungen an.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1511813700

Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes erhält der

Kollege Ernst-Reinhard Beck für die CDU/CSU-Frak-
tion das Wort.


Ernst-Reinhard Beck (CDU):
Rede ID: ID1511813800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr verehrter Kollege Weigel, ich möchte zu-
nächst an das anknüpfen, was Sie zum Schluss gesagt
haben, und den Vorwurf, dass unsere Fraktion die Zivil-
dienstleistenden oder den Zivildienst missachtet, in aller
Form zurückweisen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])


Im Gegenteil, wir haben Respekt vor der Diensterfüllung
unserer Zivildienstleistenden, all derer, die in entspre-
chenden Organisationen des Zivildienstes oder Katastro-
phenschutzes Dienst für die Gemeinschaft leisten, aber
genauso – ich darf das hinzufügen – vor unseren Wehr-
pflichtigen, die ihren Dienst für dieses Land tun. Dies
sollten wir festhalten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])


Worum geht es in diesem Gesetz? Es geht vorder-
gründig um die Verkürzung des Zivildienstes um einen
Monat, die Herabsetzung der Regelaltersgrenze für die
Einberufung zur Bundeswehr und für die Heranziehung
zum Zivildienst von 25 auf 23 Jahre sowie um eine Aus-
weitung der Befreiungstatbestände des Wehrpflichtge-
setzes und des Zivildienstgesetzes. Meine sehr geehrten
Damen und Herren, Sie haben es in diesem Gesetz gele-
sen: Es gibt eine ganze Latte von Ausnahme- und Befrei-
ungstatbeständen. Darin steht, weshalb man nicht Wehr-
dienst und weshalb man nicht Zivildienst leisten muss.


(Ina Lenke [FDP]: Ja!)

Der Rest der Betroffenen, der nicht darunter fällt, fragt
sich zu Recht: Warum soll ich dann eigentlich noch die-
sen Dienst leisten?

Ich habe mein ganzes Leben lang mit jungen Leuten
zu tun gehabt. Ich unterstreiche, dass sie bereit sind,
Pflichten zu übernehmen, dass sie bereit sind, Verant-
wortung zu übernehmen, aber dass sie im Grunde ein
sehr feines Gefühl für Ungerechtigkeit haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])


Sie sagen: Ich bin gerne dazu bereit, aber ich bin nur
dann dazu bereit, wenn es alle tun und wenn ich nicht
der Einzige bin, den diese Pflicht trifft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])


In Wirklichkeit geht es um einen gesetzlich festge-
schriebenen Schrumpfungsprozess der so genannten
Pflichtdienste in diesem Land, hinter dem meiner Ein-
schätzung nach die pure Finanznot steht, möglicher-
weise aber auch die grundsätzliche Abneigung gegen die
Wehrpflicht und die daraus resultierenden übrigen

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(C (D flichten. Der Entwurf setzt Vorschläge der Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft“ vom Januar dieses ahres um, deren Gehalt erkennbar auf die Zeit nach der bschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zielt. (Anton Schaaf [SPD]: Der Bundesrat hat nur einen Einspruch erhoben!)


Lieber Kollege, das war ein Zitat. Nach diesem Kom-
issionsbericht ist das Ende der Zivildienstpflicht ab-
ehbar.
Ich verkenne nicht, dass in den Köpfen unserer jun-

en Menschen entgegen allen einschlägigen gegenteili-
en Urteilen des Verfassungsgerichtes längst die Vorstel-
ung vorherrscht, zwischen Wehr- und Zivildienst
estehe ein Wahlrecht.


(Christian Schmidt [Fürth] [CDU/CSU]: Ja!)

Ich verkenne auch nicht, dass einige Begründungen

ür eine längere Dauer des Zivildienstes – nicht alle, aber
inige – entfallen sind. So sind zum Beispiel die Wehr-
bungen anders zu gewichten als früher, nachdem in der
eservistenkonzeption das Prinzip Freiwilligkeit festge-
egt ist. Dass der Zivildienst vier Wochen länger dauert,
ird wohl niemand mehr ernsthaft als Prüfstein für die
chtheit der Gewissensentscheidung anführen. Den-
och wurde dies bei der Abschaffung der so genannten
ewissensprüfung so festgelegt.
Ich zitiere das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das

ur Dauer von Wehr- und Zivildienst Folgendes festge-
tellt hat:

Das normative Ziel des Art. 12 a Abs. 2 Satz 2 GG
besteht darin, ein Gleichgewicht der Belastung von
Wehr- und Ersatzdienstleistenden sicherzustellen;
der Ersatzdienstleistende darf im Vergleich zum
Wehrdienstleistenden weder besser noch schlechter
gestellt werden. Danach ist es ausgeschlossen, die
tatsächliche Dauer von Wehr- und Ersatzdienst völ-
lig schematisch gleich zu bemessen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

Der Zivildienstleistende erledigt seinen Dienst zu-
sammenhängend und abschließend, ist in der Regel
einem weniger strengen Dienstverhältnis unterwor-
fen und befindet sich typischerweise in einer weni-
ger belastenden Lebenssituation.

Die nunmehr erstrebte Gleichstellung beider Dienste
ffenbart, dass es mit der Wertschätzung des originären
ehrdienstes nicht mehr weit her ist. Auch wenn es
chon beinahe verpönt ist, möchte ich an dieser Stelle
esthalten: Die Wehrpflicht ist nach der Verfassung die
egel, der Zivildienst die Ausnahme.
Wenn die Bundeswehr angesichts der veränderten si-

herheitspolitischen Lage weniger Wehrpflichtige
raucht, so gilt dies bezüglich des Bedarfs an Zivil-
ienstleistenden nicht. Es mangelt nur an Geld für die er-
orderlichen Plätze. Darüber sind wir uns, wie ich
laube, einig.


(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)







(A) )



(B) )


Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)


Der „Auswahlwehrpflicht“ folgt die „Auswahldienst-
pflicht“, die die Dienstungerechtigkeit – da gebe ich der
Kollegin Lenke Recht – so offenkundig macht, dass die
Abschaffung nur noch eine Frage der Zeit ist.


(Beifall der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich würde Sie, verehrter Namenskollege Beck, doch
sehr herzlich bitten, einem nicht ganz so parlamentser-
fahrenen Neuling das Vergnügen zu gönnen, Sie im Sit-
zen anzusprechen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Lassen Sie mich noch einen Vorschlag kurz aufgrei-

fen, den der Kommissionsbericht gemacht hat und der
leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden
hat. Es geht um die Möglichkeit einer freiwilligen
Verlängerung des Zivildienstes analog der freiwillig
länger dienenden Grundwehrdienstleistenden.

Dies würde nicht nur den jungen Männern helfen,
Zeiten bis zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn
sinnvoll zu überbrücken, sondern auch zu einer
kontinuierlicheren Besetzung der Zivildienstplätze
beitragen.

Das war ein Zitat aus der Stellungnahme des Bundesra-
tes.


(Christian Schmidt [Fürth] [CDU/CSU]: Sehr interessant!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511813900

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihrer

Kollegin?


Ernst-Reinhard Beck (CDU):
Rede ID: ID1511814000

Gerne, wenn Sie auch meine Zeit anhalten.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511814100

Das tue ich, sage Ihnen aber zugleich, dass Ihre Rede-

zeit vorbei ist. Sie können die Beantwortung also noch
mit einer eleganten Schlussphrase verbinden.


Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511814200

Herr Kollege, Sie haben gerade davon gesprochen,

dass Sie die Möglichkeit einräumen wollen, Zwangs-
dienste bzw. Pflichtdienste – der Zivildienst ist und
bleibt ein Zwangsdienst – freiwillig zu verlängern. Ist
Ihnen bewusst, dass das rein rechtlich überhaupt nicht
möglich ist?


(Zuruf von der SPD: So ist das!)



Ernst-Reinhard Beck (CDU):
Rede ID: ID1511814300

Dies scheint mir im Vergleich zu den Grundwehr-

dienstleistenden, die die Möglichkeit dazu haben, eine
Benachteiligung der Zivildienstleistenden darzustellen.
Es wäre in beiderseitigem Interesse, wenn so etwas vor-
gesehen würde. Aber es steht in diesem Gesetz ja nicht
drin.



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(C (D (Jutta Dümpe-Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gestatten Sie eine weitere Nachfrage, Herr Kollege?)


Sie dürfen gerne.


Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511814400

Haben Sie den Bericht der Kommission „Impulse für

ie Zivilgesellschaft – Perspektiven für Freiwilligen-
ienste und Zivildienst“ aufmerksam gelesen und könn-
en Sie mir benennen, was in dem Gutachten steht?

Ernst-Reinhard Beck (CDU):
Rede ID: ID1511814500

Ich habe aus diesem Gutachten eine Möglichkeit zi-

iert, die ich sehr wohl analog zu den Möglichkeiten, die
rundwehrdienstleistende haben, gerne Zivildienstleis-
enden eröffnen würde. Diesen Wunsch haben auch Zi-
ildienstleistende in Gesprächen geäußert. Das habe ich
ier weitergegeben, liebe Frau Kollegin, nichts weiter.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich darf zum Schluss kommen. Ich möchte auch daran
rinnern, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass
er Sold für Soldaten und für Zivildienstleistende seit
999 nicht mehr erhöht wurde. Diese beiden Personen-
ruppen sind nicht die am besten Begüterten in unserer
esellschaft. Unsere Wertschätzung für die Dienste
ollte sich meiner Einschätzung nach nicht nur in schö-
en Worten, sondern vielleicht auch in einer Erhöhung
es Soldes niederschlagen.
Meine Damen und Herren, der Entwurf widerspricht

er gesetzgeberischen Praxis der letzten Jahre.

(Ina Lenke [FDP]: Richtig! Jawohl!)


r relativiert die verfassungsmäßigen Unterschiede von
ehr- und Zivildienst.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511814600

Herr Kollege, Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss

ommen.

Ernst-Reinhard Beck (CDU):
Rede ID: ID1511814700

Er schafft nicht ein Mehr an Dienstgerechtigkeit, son-

ern verschärft im Gegenteil die schon jetzt bestehenden
ngerechtigkeiten. Er trägt zu einer weiteren Entpflich-
ung in unserer Gesellschaft bei. Er ist letztlich ein wei-
erer Schritt auf dem Weg, an dessen Ende auch das
nde der Wehrpflicht steht. Wir lehnen den Gesetzent-
urf ab.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511814800

Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-

esregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ände-
ung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften.






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 15/3486, den Gesetzentwurf in der Aus-
schussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Be-
ratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der gesamten Opposition angenommen
worden.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist
nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist damit auch in drit-
ter Lesung angenommen worden, mit den Stimmen von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen
von CDU/CSU und FDP.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
auf Drucksache 15/3486 die Ablehnung des von der
Fraktion der FDP eingebrachten Gesetzentwurfs zur Än-
derung des Zivildienstgesetzes auf Drucksache 15/2482.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Be-
ratung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grü-
nen und CDU/CSU gegen die Stimmen der FDP
abgelehnt worden. Damit entfällt nach unserer Ge-
schäftsordnung die weitere Beratung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

(9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Christoph Hartmann (Homburg), Gudrun Kopp,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP
Bergschäden regulieren – kohlepolitische Wei-
chenstellung vornehmen
– Drucksachen 15/475, 15/2278 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Joachim Pfeiffer

Die Kollegen Grasedieck, Pfeiffer, Hustedt und
Hartmann haben gebeten, ihre Reden zu Protokoll geben
zu können.1) Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung: Beschlussemp-
fehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit auf
Drucksache 15/2278 zu dem Antrag der Fraktion der
FDP mit dem Titel „Bergschäden regulieren – kohlepoli-
tische Weichenstellung vornehmen“. Der Ausschuss
empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 15/475 abzuleh-
nen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfeh-
lung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen

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s1) Anlage 21

(C (D ie Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU/CSU anenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes – Drucksachen 15/3168, 15/3214 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Drucksachen 15/3455, 15/… – Berichterstattung: Abgeordnete Winfried Hermann Renate Jäger Ulrich Petzold Birgit Homburger Es liegen je ein Entschließungsantrag der Fraktion der DU/CSU und der Fraktion der FDP vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Widerpruch höre ich keinen. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst ie Abgeordnete Renate Jäger. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen nd Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn einige Bilder es Hochwassers vom Sommer 2002 in Erinnerung ruen. Ich denke da an die Stadt Weesenstein. Das Schloss, ber allem thronend, hatte das Hochwasser überstanden. er Schlossgarten war total verwüstet, weil die Menchen die sonst so idyllische Müglitz in ein liebliches lussbett legten, das die tosenden Wassermassen nach en langen Regenfällen nicht aufnehmen konnte. Ein Ortsteil unterhalb des Schlosses, in dem Men chen schon seit Generationen siedeln, wurde völlig eggespült. Wir erinnern uns alle an die aufregenden ernsehbilder des Mauerrestes, auf dem Menschen stunenlang auf Rettung warteten, unter ihnen Schlamm, Geöll und Möbeltrümmer. Natürlich fragten manche, die ihr Haus dort verloren atten, bereits nach wenigen Tagen, ob sie auf der Heiatscholle wieder bauen könnten. Alle, die in Ämtern nd Behörden für Vorsorge und Schutz der Bevölkerung itverantwortlich sind, hatten schon ihre Probleme dait. In dem kleinen Städtchen Tharandt hatte die Weiße itz im Forstwirtschaftlichen Institut der TU Dresden uner anderem die gesamte Technik vernichtet, die sich in en unteren Räumen befand. Dresden selbst wurde leich zweimal Opfer des Wassers: zuerst durch den onst sehr kleinen Fluss Weißeritz, der sich reißend quer Renate Jäger durch die Stadt über Schienen, den Hauptbahnhof, die Theaterwerkstätten und anderes sein altes Flussbett zurückeroberte, und danach noch einmal durch den allmählich ansteigenden Elbepegel, der auch den Zwinger und die Semperoper unter Wasser setzte. Ich sehe die Häuserreste in den Fluten und die abgerissenen Öltanks vor mir. Ich erinnere mich auch an die Schilderung eines Bürgermeisters, der abgerissene Gastanks wie Torpedos durchs Wasser flitzen sah, die weitere mechanische Zerstörungen verursachten. In vielen der betroffenen Regionen sind zur Schadensminderung bereits Maßnahmen beschlossen, zum Teil auch schon umgesetzt worden. Angesichts der vor Ort unterschiedlichen Bedingungen kann dies richtigerweise nur vor Ort geschehen. Wenn der Bund seinerseits durch bundeseinheitliche Regelungen die Regionen in ihren Bemühungen unterstützt, kann das nur ein Mehr an Schadensminderung bedeuten. Eine wissenschaftliche Einrichtung darf ihre wertvollen technischen Geräte in diesen Gebieten nicht mehr in den Kellerräumen installieren. Unser Gesetzentwurf stärkt der Stadt Dresden in ihrem Bemühen den Rücken, der Weißeritz so viele Flächen wie möglich vom alten Flussbett zurückzugeben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


(Erste Beratung 114. Sitzung)


(Beifall bei der SPD)

Renate Jäger (SPD):
Rede ID: ID1511814900




(A) )


(B) )


Er unterstützt die Bürgermeister bei ihren Entscheidun-
gen, wo verantwortungsvoll gebaut werden kann und wo
es untersagt werden muss.

Wie notwendig unser Gesetz ist, soll ein Beispiel zei-
gen, das in der „Mittelbayerischen Zeitung“ vom
26. Juni 2004 zu lesen war: Zwei Paringer Bürger woll-
ten Baugrund auf einer Fläche ausgewiesen haben, die
das Wasserwirtschaftsamt als nicht geeignet ansieht.
1988 und 1999 war hier ein so genanntes Jahrhun-
derthochwasser zu verzeichnen. Das Wasserwirt-
schaftsamt hatte von einer Bebauung der Talaue aus
Gründen des Hochwasserschutzes abgeraten. Das Gut-
achten eines Ingenieurbüros, das die Gemeinde in Auf-
trag gegeben hatte, kam zu dem gleichen Ergebnis.
Trotzdem stimmte der Gemeinderat dem Antrag mit 16
zu einer Stimme zu. Mit unserem Gesetz hat das nun-
mehr gefragte Landratsamt, das als nächste Behörde eine
Entscheidung zu treffen hat, ein Instrument für eine
klare Entscheidung gegen eine Neubaubebauung im
Hochwasserschutzgebiet in der Hand.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Einige Regelungen des Gesetzentwurfs, den wir in
der vorigen Sitzungswoche diskutiert und den ich in
meiner damaligen Rede in wesentlichen Teilen vorge-
stellt hatte, sind aufgrund in der Anhörung vorgebrachter
Argumente und aufgrund von Anregungen von außen
geändert worden.

In diesem Zusammenhang ist zuerst der Hauptstreit-
punkt einer Einstellung des Ackerbaus bis 2012 zu
nennen. Da die Opposition, wie die gestrige Diskussion
im Ausschuss zeigte, diese Änderung noch nicht ganz

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(C (D egriffen hat, möchte ich ausdrücklich darauf verweisen, ass die Bewirtschaftungsgrundsätze bezüglich der anzjährigen Bodenbedeckung und der Ausbringung on Düngeund Pflanzenschutzmitteln nur dort durch ie Länder zu regeln sind, wo Erosionen oder erheblich achteilige Auswirkungen auf Gewässer zu erwarten ind. (Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Nein, in allen!)


ies ist voll und ganz den Ländern überlassen und be-
eutet kein generelles Ackerbauverbot. Die neue Rege-
ng sieht eine Einstellung der ackerbaulichen Nutzung
ur noch in den erosionsgefährdeten Flächen der Ab-
lussgebiete vor.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Maria Flachsbarth [CDU/ CSU]: Ich glaube, Sie haben das noch nicht begriffen, Frau Kollegin!)


Soweit Landwirte durch die Einstellung des Acker-
aus in den erosionsgefährdeten Abflussbereichen unzu-
utbar hart getroffen sind, regeln die Länder die Aus-
leichszahlungen. Dieser Kompromiss gewährleistet
inerseits den Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträ-
en und entspricht andererseits den berechtigten Anlie-
en der Landwirte. Da bis 2015 auch die EU-Wasserrah-
enrichtlinie umgesetzt werden muss und die neue
uropäische Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
reift, ist den Landwirten ausreichend Zeit gegeben, sich
uf die neuen Bedingungen im Hochwasserschutz einzu-
tellen.
Des Weiteren haben wir sichergestellt – das ist neu –,

ass Neubauten in bereits existierenden Baugebieten,
um Beispiel bei einer Lückenbebauung, hochwasseran-
epasst zu errichten sind.
Von den Sachverständigen wurde in der Anhörung

ine koordinierte Bewirtschaft und Steuerung von Rück-
alteräumen innerhalb einer Flussgebietseinheit ange-
ahnt. Wir haben dies in das Gesetz aufgenommen. Da-
urch können die Interessen von Ober- und Unterliegern
esser aufeinander abgestimmt werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ziel des Gesetzentwurfs ist es auch, die Bevölkerung
ür Hochwassergefahren stärker zu sensibilisieren. Dazu
ollen die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der
estsetzung von Überschwemmungsgebieten durch
nformation und Beteiligung einbezogen werden. Damit
agen wir erstens den Anforderungen der Aarhus-Kon-
ention Rechnung, schaffen zweitens die Voraussetzun-
en für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise und
rreichen drittens eine höhere Akzeptanz in der Bevölke-
ung für die Ziele des Hochwasserschutzes. Im Übrigen
önnen Auseinandersetzungen mit betroffenen Bürgern
chon im Beteiligungsverfahren geklärt werden, ohne
ass später Gerichte beschäftigt werden müssen.
Neu ist auch, dass wir den Gemeinden ein Vorkaufs-

echt für den Flächenerwerb bzw. Flächentausch einge-
äumt haben, das sie auch für einen wirksamen Hoch-






(A) )



(B) )


Renate Jäger

wasserschutz bzw. für ihre städtebaulichen Planungen
im Zusammenhang mit Hochwasserschutzplänen nutzen
können.

Insgesamt bringt der vorliegende Gesetzentwurf eine
deutliche Verbesserung bei der Schadensminderung bei
Hochwasser mit sich. Ich bedauere sehr, dass die Oppo-
sition bereits im Ausschuss signalisiert hat, dem Gesetz-
entwurf nicht zustimmen zu wollen, und stattdessen ei-
nen Entschließungsantrag eingebracht hat, der hinter den
mit dem Gesetzentwurf zu beschließenden Maßnahmen
aber weit zurückbleibt.


(Beifall bei der SPD)

Es erscheint schon sehr kurios, wenn der Bericht-

erstatter der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf,
Herr Petzold, bemängelt, dass dieser Gesetzentwurf viel
zu spät komme, die Berichterstatterin zu dem Antrag der
CDU/CSU-Fraktion aber verlangt, man solle mit einem
Gesetzentwurf noch warten, bis die Europäische Kom-
mission ihr Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz
vorgelegt habe. Da kann man wohl berechtigterweise
fragen, ob das noch etwas mit Sachpolitik zu tun hat.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815000

Liebe Kollegen, die Sie sich dort vorne aufhalten, es

ist eigentlich nicht üblich, in einer parlamentarischen
Debatte der Rednerin das Hinterteil zu zeigen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Renate Jäger (SPD):
Rede ID: ID1511815100

Danke schön.

(Dr. Werner Hoyer [FDP]: Frau Präsidentin, ich versuche gerade, die Tagesordnung zu entzerren!)



Renate Jäger (SPD):
Rede ID: ID1511815200

Ihre Kolleginnen wollten reden. Sie hätten die Tages-

ordnung entzerren können, aber Sie wollten es nicht.

(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Wir wollen zu hören! Ein wichtiges Thema!)

Man kann also wohl berechtigterweise fragen, ob das

noch etwas mit Sachpolitik zu tun hat oder ob wider bes-
seres Wissen Gründe für eine Ablehnung gesucht wer-
den. Auch ohne europäisches Aktionsprogramm ist der
vorliegende Gesetzentwurf europäisch eingebunden, und
zwar unter anderem aufgrund der Vereinbarkeit mit Fris-
ten und Zielen zum Beispiel bei der Wasserrahmenricht-
linie.

Die meisten Befürchtungen, die in dem CDU/CSU-
Antrag nochmals aufgeführt werden, sind durch den Ge-
setzentwurf obsolet, zum Beispiel die Ackerbauproble-
matik oder das Problem um die städtebauliche Entwick-
lung. Am besten wäre es, Sie zögen Ihren Antrag zurück
und stimmten unserem Gesetzentwurf zu.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


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(C (D äten Sie Letzteres, so gäbe es überall gleichermaßen ie Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser u ergreifen. Ich hoffe, dass die Bilder, die ich zu Beginn einer Rede in Erinnerung gerufen habe, nicht noch einal Wirklichkeit werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815300

Das Wort hat die Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1511815400

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
erren! Die deutsche Flusslandschaft ist eine seit Jahr-
underten gewachsene Kulturlandschaft. Die durch Se-
imentation entstandenen fruchtbaren Alluvialböden
erden ackerbaulich genutzt, Siedlungen mit Gewerbe
nd Industrie nutzen die Flüsse als Verkehrswege.
Hochwasser, auch ein extremes Hochwasser, sind,
ie die Anhörung gezeigt hat, natürliche Vorgänge. Ge-
ade extreme Hochwasser sind in ihrem absoluten Aus-
aß und in ihrer Höhe nicht maßgeblich durch die Nut-
ung der Flusstäler durch den Menschen bestimmt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

ugleich ist nicht zu bestreiten, dass Flussbegradigun-
en und der Verlust von Retentionsflächen entlang der
lüsse die Häufigkeit der Hochwasserereignisse und
uch die Geschwindigkeit ihres Eintretens maßgeblich
eeinflussen.
Insbesondere das Elbhochwasser von 2002 hat uns al-

en gezeigt, dass es beim Hochwasserschutz Defizite und
renzen gibt. Daher ist eine kritische Revision der ge-
etzlichen Vorgaben zum Hochwasserschutz notwendig.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Nach zwei Jahren des Abwartens hat die Bundesre-

ierung nunmehr den Entwurf eines Hochwasserschutz-
esetzes vorgelegt, das nach der Anhörung im zuständi-
en Ausschuss in der vergangenen Woche wieder einmal
m Eilverfahren durch das Plenum gehetzt werden soll.
oll da ein Gesetz, das insbesondere in der SPD-Frak-
ion auf vielerlei Widerstand gestoßen ist, noch schnell
or der Sommerpause versenkt werden?


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)

Apropos schnell: Zur Einbringung des Gesetzentwur-

es gab es eine Debattendauer von 30 Minuten und heute
zudem zu dieser exponierten Tageszeit – noch einmal
0 Minuten. Noch knapper geht es wohl kaum!


(Beifall der Abg. Birgit Homburger [FDP] – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das ist das schlechte Gewissen!)


ann soll das Gesetz auch noch am Bundesrat vorbei ge-
chleust werden. Aus Sicht meiner Fraktion und auch
icht des Bundesrates, der sich mit großer Mehrheit






(A) )



(B) )


Dr. Maria Flachsbarth

gegen das Gesetz ausgesprochen hat, gibt es keinen
Zweifel daran, dass es zustimmungspflichtig ist,


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Genauso ist es!)


schon allein deswegen, weil die Umsetzung nach vor-
sichtigen Schätzungen einiger Länder pro Land 25 Mil-
lionen bis 40 Millionen Euro kosten dürfte.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Jetzt noch ein kurzes Wort an Sie, liebe Kolleginnen

und Kollegen von den Grünen:

(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Die versto ßen gegen das Verfassungsrecht!)

Offenbar verfügen Sie über die Gabe der Prophetie.
Wenn nicht, sollten Sie sich einmal mit Ihrem Demokra-
tieverständnis beschäftigen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Horst Kubatschka [SPD]: Wann sagen Sie etwas zum Hochwasserschutz?)


Der Respekt vor diesem Hohen Hause sollte es nämlich
geboten erscheinen lassen, Pressemitteilungen über
diese Debatte erst dann herauszugeben, nachdem diese
Debatte tatsächlich stattgefunden hat. Ich habe hier eine
von 19.35 Uhr aus dem Internet.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun zu einigen Kernforderungen des Gesetzes: In

dem Entwurf werden die Länder aufgefordert, innerhalb
von fünf Jahren flächendeckend Überschwemmungsge-
biete auszuweisen. Das geht nach Aussagen der Sach-
verständigen überhaupt nicht. In den erosionsgefährde-
ten Abflussgebieten ist der Ackerbau bis zum
31. Dezember 2012 einzustellen. Ursprünglich sollte es
ein nahezu grundsätzliches Ackerbauverbot in Über-
schwemmungsgebieten geben.

Meine Damen und Herren, das hat – um im Bild zu
bleiben – eine Flut von Einwänden der Betroffenen und
Experten ausgelöst. Sie mussten zur Kenntnis nehmen,
dass Sie durch ein Ackerbauverbot keinen Erosions-
schutz erzielen.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)

Sie mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Umnutzung
hochwertigster Ackerflächen zu Grünland bei den der-
zeitigen Marktbedingungen jegliche wirtschaftliche Per-
spektive fehlen lässt.


(Widerspruch bei der SPD – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Hören Sie doch einmal zu, Herr Kubatschka! Sie hat doch Recht!)


Sie nehmen damit hin, dass 900 000 Hektar Ackerfläche
auf nasskaltem Wege enteignet werden und Kapital ver-
nichtet wird.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Damit zerstören Sie wirtschaftlich tragfähige Strukturen
in ohnehin wirtschaftsschwachen Gegenden wie zum
Beispiel an der Mittelweser.

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(C (D (Horst Kubatschka [SPD]: Das findet doch gar nicht statt!)


Deshalb haben Sie jetzt einen Änderungsantrag vor-
elegt. Sie sagen, ein Ackerbauverbot solle es nur in Ab-
lussgebieten geben. In Überschwemmungsgebieten
olle Ackerbau nur mit massiven Einschränkungen mög-
ch sein.


(Petra Bierwirth [SPD]: Stimmt doch gar nicht! Ist doch überhaupt nicht wahr!)


as entspricht nicht den in der Anhörung von den Ex-
erten dargelegten Positionen.
Was bedeuten diese Einschränkungen für den
andwirt? Pflanzenreste bei einer pfluglosen Bodenbe-
rbeitung werden nach der Ernte nicht mehr in den Bo-
en eingearbeitet, sodass sich Pilzsporen an der Boden-
berfläche, im Mulch, ansammeln können. Pflanzen er-
ranken dadurch häufiger.


(Gustav Herzog [SPD]: Dafür gibt es keinen wissenschaftlichen Hinweis!)


in Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt.
adurch kann es zu einer Verseuchung der Ernte mit
ilzgiften kommen, was Untersuchungen der Uni Kiel
us dem letzten Jahr eindeutig beweisen. Da Mykoto-
ine aber sehr gefährlich für Mensch und Tier sind, gibt
s Höchstmengen. Der Grenzwert von 500 Mikrogramm
ro Kilogramm Getreide wurde im letzten – trockenen –
ommer an der schleswig-holsteinischen Westküste bei
eizen, der versuchsweise unter Ökolandbaubedingun-
en angebaut wurde, um bis zu 30-fach überschritten.
Was bedeutet das für den Landwirt? Für ihn ist der
nbau von Getreide in Überschwemmungsgebieten ein
abanquespiel, da er ein nicht unerhebliches Risiko ein-
eht, mit großem Aufwand ein nicht marktfähiges Pro-
ukt zu erzeugen, das er nicht verkaufen kann.
Die von Ihnen angeblich im Änderungsantrag festge-

chriebene Aufhebung des Ackerbauverbots ist reine
ugenwischerei. Faktisch bleibt es bestehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

ie zerstören damit mutwillig die Kooperationsbereit-
chaft der Landwirte, auf deren Mitwirkung wir ange-
iesen sind.


(Horst Kubatschka [SPD]: Bei der Anhörung nicht zugehört!)


abei gibt es zahlreiche Beispiele für eine hervorra-
ende Zusammenarbeit, zum Beispiel im Raumord-
ungsverband Rhein-Neckar, wo in Kooperation mit
andwirten mehr als 40 Millionen Quadratmeter als Pol-
erfläche ausgewiesen werden. Verhaltensmaßregeln an
lusseinzugsgebieten, an Oberläufen regeln Sie hinge-
en nicht. Das haben die Gutachter tatsächlich gefordert.
anz anders wird es im Moment in Sachsen gemacht.
Neben der Landwirtschaft hat das Hochwasserschutz-

esetz auch noch gravierende Auswirkungen auf die
ommunen in Überschwemmungsgebieten, wo Sie ein
auverbot vorsehen. Sie haben auf der anderen Seite
ber versäumt, den Vorschlag des Bundesrates aufzuneh-






(A) )



(B) )


Dr. Maria Flachsbarth

men, bei Innenbereichen Überschwemmungsgebiete
nachrichtlich in die Flächennutzungs- und Bebauungs-
pläne aufzunehmen,


(Renate Jäger [SPD]: Das ist doch drin! – Horst Kubatschka [SPD]: Wieder nicht gelesen!)


und es so zu ermöglichen, dass sich die Öffentlichkeit
frühzeitig auf Hochwassergefahren einrichten und Risi-
kovorsorge betreiben kann.

Lassen Sie mich noch kurz ein Beispiel aus meinem
Wahlkreis nennen. Dort sind drei kleine Kommunen
– Hemmingen, Laatzen und Pattensen – betroffen. Alle
drei Stadträte, übrigens alle SPD-dominiert, haben sich
fraktionsübergreifend sehr besorgt bis ablehnend über
den Gesetzentwurf geäußert.


(Horst Kubatschka [SPD]: Wenn Sie schon so einen Schmarren erzählen, dann glaube ich das!)


Zur Erläuterung: In Laatzen wurde erst vor wenigen Jah-
ren mit einem Millionenaufwand an öffentlichen Gel-
dern in einem Überschwemmungsgebiet – mitten in der
Stadt, nahe der Leine – ein Schwimmbad errichtet. In
Zukunft sind alle Erweiterungs- und Umbauten ausge-
schlossen. Das ist für die Kommune ein weiterer schwe-
rer Schlag aus Berlin.


(Horst Kubatschka [SPD]: Sie haben ja wirklich keine Ahnung!)


Meine Damen und Herren, getroffene Hunde bellen;
das sage ich hier einmal als Tierärztin.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein bürgernaher und effektiver Hochwasserschutz, der
auf Selbstvorsorge und Kooperation setzt, sieht anders
aus.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Wohl wahr!)

Wir lehnen Ihr Gesetz inklusive der Änderungsanträge
ab.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815500

So spät, so wenige Leute und so viel Leidenschaft in

der Debatte! – Das Wort hat jetzt der Abgeordnete
Winfried Hermann.


(Georg Girisch [CDU/CSU]: Wollen Sie die Presseerklärung vorlesen? – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Jetzt wird die Presseerklärung vorgelesen!)



Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815600

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und liebe Kollegen! Vor zwei Jahren waren
das Entsetzen und das Erschrecken über das Hochwasser
sehr groß, und zwar nicht, weil es ein natürliches Ereig-
nis war, wie die Frau Kollegin gerade ausgeführt hat,
sondern weil man sich in einem Gebiet, wo man Hoch-
wasser gewohnt war, ein solch großes Hochwasser nicht

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(C (D orstellen konnte. Das war die außergewöhnliche Erfahung vor zwei Jahren. Außer dem Entsetzen über die Schäden und die Fol eschäden gab es aber auch ein Erschrecken über das, as wir in den vergangenen Jahren in den hochwasserefährdeten Gebieten alles gemacht haben. Man hat geragt: Wie konnten wir eigentlich in solchen Zonen auen? Wie konnten wir zulassen, dass in hochwassergeährdeten Gebieten Ölheizungen und Anlagen betrieben erden, die bei einem Unfall nachhaltig Gewässer schäigen? All diese Einsichten gab es vor zwei Jahren, soar bei Ihnen von der Opposition. (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Wie ist das denn in Baden-Württemberg?)


Wenn man heute Ihre Reden und Einwände hört,
uss man feststellen, dass die Einsicht von damals Lob-
yinteressen und Einzelinteressen gewichen ist. Es läuft
ach dem Motto: Lasst uns Hochwasserschutz treiben,
ber keinem wehtun. Sie wollen keine Einschränkungen,
ie wollen nichts wirklich Handfestes tun. Es werden
issenschaftliche und pseudowissenschaftliche Argu-
ente angeführt, um ja nichts zu tun. Meine Damen und
erren von der Opposition, das ist komplett daneben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir, die Rot-Grünen, haben Konsequenzen gezogen.
ir haben mit diesem Artikelgesetz viele Maßnahmen
rgriffen, die in andere Gesetzesbereiche wie Baupla-
ung, Bebauungsrecht oder Wasserhaushaltsgesetz ein-
reifen,


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Eine große Schau! Das ist eine reine Schau!)


lso in alle Bereiche, in denen es relevante Maßnahmen
u tätigen gilt. Das eindeutige Ziel war, so viel Vorsorge
u betreiben, dass zukünftig bei weiterhin zu erwarten-
en Hochwassergefahren wenigstens die Schäden mini-
iert werden.
Was sind die wichtigsten Punkte? Wir wollen den

chadstoffeintrag, der auch über die Landwirtschaft
ommt, verringern. Ihre Geschichte ist geradezu absurd:
ie behaupten, der ökologische Landbau treibe in hoch-
assergefährdeten Gebieten mehr Schadstoffe in die Ge-
ässer als die herkömmliche Landwirtschaft, in der
iele Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Stimmt das denn wirklich? Hat die Anhörung das gebracht? Das ist zweifelhaft! Aber Herr Petzold wird gleich etwas dazu sagen!)


ir wollen die Bodenerosion vermeiden. Wir wollen er-
eichen, dass zukünftig weniger Schäden an Gebäuden
ntstehen und dass wenigstens keine neuen Gebäude in
ochwassergefährdeten Gebieten gebaut werden.
Ich komme zu den drei wichtigsten Punkten im Ein-

elnen:
Erstens. Wir wollen in Hochwasserüberschwem-
ungsgebieten ein Verbot von neuen Ölheizungen und






(A) )



(B) )


Winfried Hermann

von Anlagen, die bei Überschwemmunfen schadstoffge-
fährlich sind. Ich habe mich schon sehr gewundert, als
ich in Ihrem Antrag las, dass Sie gewissermaßen als An-
walt des Menschenrechts auf Ölheizungen in Über-
schwemmungsgebieten auftreten.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Oh je, schon wieder Panik! Was wollen Sie denn? Holzwolle?)


Es ist unglaublich, dass Sie nicht einmal diese beschei-
dene Konsequenz ziehen, wenigstens auf solche Anla-
gen zu verzichten. Ich muss Ihnen sagen, mit Verlaub:
Das ist öldumm.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Peter Paziorek [CDU/ CSU]: Was war denn das wieder? Sie verhunzen unsere deutsche Sprache!)


Zweitens. Auflagen gegenüber der Landwirtschaft.
Natürlich machen wir mit diesem Gesetz Einschränkun-
gen, aber es ist doch eine der großen Einsichten, dass
man nicht weiter machen kann wie bisher, dass man et-
was tun muss gegen Erosion. Wir haben die Kritik der
Landwirte, aber auch anderer Fachwissenschaftler ange-
nommen und gesagt:


(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Sie können hier nicht Wissenschaftler der Universität Kiel verunglimpfen, nur weil Ihnen das Ergebnis nicht passt!)


Schaut euch das einmal genau an. Könnt ihr das nicht
wirklich differenzierter und präziser machen? Die Ein-
schränkungen waren eine Konsequenz aus der Anhörung
und aus der Kritik.

Gleichzeitig haben wir aber gesagt: Wir müssen die
Landwirtschaft in Überschwemmungsgebieten mit Aufla-
gen versehen. Sie kann dort nicht beliebig wirtschaften.


(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das hat keiner gesagt!)


Es muss durch ganzjährige Begrünung sichergestellt
werden, dass es nicht zu Erosion kommt. Ackerbauver-
bot muss es ganz eng begrenzt in den wirklich erosions-
gefährdeten Abflussgebieten geben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wenn Sie heute wieder mit Ihrer alten Bauernlobby-
Leier kommen, dass das die Enteignung von Hunderttau-
senden von Landwirten bedeuten würde, dann ist das so
gnadenlos überzogen, dass es einfach völlig unglaub-
würdig ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das trifft wirklich nur ganz wenige, die dann auch Aus-
gleich bekommen. Sie haben im Übrigen lange Zeit zur
Umstellung.

Übrigens ergeben sich aus den Wasserrahmenricht-
linien sowieso genügend Aufträge an uns, unsere Ge-

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(C (D ässer und auch die naturnahe Landschaft um die Geässer umzugestalten. (Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Dann müssen Sie es doch nicht ins Hochwasserschutzgesetz schreiben!)


ie Europäische Union zwingt uns ohnehin, in diesem
ereich etwas zu tun. Tun Sie doch nicht so, als müssten
ir gar nichts machen und könnten weitermachen wie
isher!


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das sagt doch gar keiner!)


Sie beklagen, dass man in Überschwemmungsgebie-
en nicht weiter bauen kann. Wir haben das tatsächlich
icht zugelassen. Es hat keinen Sinn, in Gebieten zu
auen, wenn man weiß, dass es dort wieder Hochwasser
eben wird. Ansonsten wollen anschließend die Leute
as Geld für die Schäden, die sie erlitten haben, vom
taat erstattet bekommen. Wir sagen: Wenn schon in his-
orisch bebauten Situationen, zum Beispiel in Altstädten
n der Mosel und am Rhein, eine Lücke ist und gebaut
erden soll, dann ist es möglich, aber nur unter der Auf-
age, dass hochwasserangepasst gebaut wird, sodass das
ochwasser durchfließen kann und nicht durch Verbau-
ng eine Aufstauung entsteht. Zugleich muss das Ge-
äude so beschaffen sein, dass der Schaden hinterher
icht zu groß ist. Das ist hochwasserangepasstes Bauen,
as ist eine kluge Lösung. Weitermachen wie bisher ent-
ehrt aber, glaube ich, jeder Einsicht und ist blödsinnig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Meine Damen und Herren, wir haben das Gesetz im
arlamentarischen Verfahren deutlich, wie ich meine, in
er Summe positiv verändert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

ie Maßnahmen sind differenziert und sind trotzdem
kologisch sinnvoll und verantwortlich.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815700

Herr Kollege, denken Sie bitte ans Ende der Redezeit.


Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815800

Ich komme zum Schluss. – Was wir den Leuten zu-
uten, ist wirklich notwendig und auch zumutbar. Dies
st insgesamt eine Vorsorgemaßnahme für zukünftige
ochwasser. Ich sage auch dazu: Die wirkliche Vorsorge
or Hochwasser gibt es nicht; man kann aber eine ambi-
ionierte Klimaschutzpolitik machen, die zukünftig da-
ür sorgt, dass wir tendenziell nicht mehr solche kata-
trophalen Hochwasser bekommen.
Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511815900

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Birgit Homburger,

DP-Fraktion.






(A) )



(B) )



Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1511816000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte mich zunächst an Sie wenden, Herr Kollege
Hermann: Das, was Sie hier eben als Rede zum Thema
Hochwasserschutz geboten haben, ist wirklich eine
Frechheit gegenüber der Opposition und den Wissen-
schaftlern, die wir in der Anhörung gehört haben.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Das, was Sie hier machen, ist nichts anderes als Polemik
auf gebrochenen Deichen. Sie spielen mit den Ängsten
der Menschen in diesem Land.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie hier erklären,
die Aussagen der Kollegin Flachsbarth, die hier Exper-
ten aus der Anhörung zitiert hat,


(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen! Immer den gleichen, der bestritten hat, dass es Erosion gibt! Was ist das denn für ein Experte!)


seien nicht in Ordnung gewesen, dann hört sich das so
an, als hätten Sie die Weisheit und die Wissenschaft ge-
pachtet, und wer Ihnen nicht nach dem Mund redet, hat
offensichtlich keine Ahnung. So geht es nicht, Herr
Hermann.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich will Ihnen ganz klar sagen: Mit diesem Gesetzent-

wurf schöpft die Bundesregierung und auch die rot-
grüne Koalition die Möglichkeiten zum Hochwasser-
schutz überhaupt nicht aus. Wir haben als FDP-Bundes-
tagsfraktion bereits vor einem Jahr einen Antrag hier
eingebracht und klar beschrieben, wie ein Hochwasser-
schutzgesetz aussehen müsste. Davon haben Sie wenige
Dinge übernommen. Sie haben beispielsweise die Ko-
operation in Flussgebietseinheiten übernommen, was
wir sehr begrüßen, aber da, wo es wirklich darauf an-
kommt, nämlich von Seiten des Umweltministers, der
heute in der Debatte nicht einmal redet, grenzüberschrei-
tend die Initiative zu ergreifen, fehlt es hinten und vorne.
Es wird nichts, aber auch gar nichts gemacht.


(Widerspruch bei der SPD)

Hochwasserschutz wird nicht dadurch gemacht, dass Sie
irgendetwas zusätzlich in ein Gesetz hineinschreiben,
was sowieso schon irgendwo anders geregelt ist. Das sa-
gen Ihnen auch die Experten. Man muss selber initiativ
werden und Hochwasserschutzkonferenzen anregen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gab es schon vor zwei Jahren!)


Wir haben – auch das wissen Sie – das Problem, dass
dieser Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Sie haben jetzt zwei Jahre gebraucht, bis Sie den Gesetz-
entwurf hier vorgelegt haben. Trotzdem sagen uns die
Experten, und zwar auch Experten, die von Ihnen einge-
laden worden sind, dass wir erhebliche Unklarheiten

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(C (D ei den Begrifflichkeiten haben. Was ist denn eigentich ein „Abflussbereich“ (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Eben, was ist das?)


der, was der Herr Hermann gesagt hat, ein „erosionsge-
ährdetes Abflussgebiet“?


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das ist noch nicht einmal ein unbestimmter Rechtsbegriff!)


ur da gelte die Sache mit der Landwirtschaft. Wie ist
enn das überhaupt definiert? Was ist denn ein „über-
chwemmungsgefährdetes Gebiet“?


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

ll das sind Dinge, die offen geblieben sind. Die Exper-
en haben uns klar gesagt, dass wir hier – –


(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die müssen die Länder in Landesgesetzen klar machen!)


Nein, das muss man nicht in den Landesgesetzen klar
achen, Herr Hermann. Es ist nämlich genau die Auf-
abe dieses Deutschen Bundestages, wenn er in ein Ge-
etz solche Begriffe hineinschreibt, dass er diese Be-
riffe auch definiert und nicht sagt: Wir überlassen das
en 16 Ländern.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Immer sollen es die Länder klären!)


Deswegen sagen wir Ihnen zum Thema Ackerbauver-
ot: Klar, es ist kein generelles Ackerbauverbot mehr,
ber wenn ich nicht mehr umpflügen darf, wenn ich flä-
hendekkend Begrünung haben muss, dann kann ich kei-
en Ackerbau mehr betreiben;


(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


as ist doch schlicht und ergreifend das, was da drin-
teht. Deswegen ist das, was Sie gemacht haben, keine
orrektur in der Sache, sondern eine kosmetische Kor-
ektur, dass Sie sagen können, Sie hätten etwas getan.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Quatsch!)


Zur Frage der Ölheizung kann ich Ihnen nur sagen:
ein einziger Experte hat gesagt, dass ein Verbot von
lheizungen nötig ist. Die FDP plädiert dafür, Vorschrif-
en zu machen, damit die Häuser, die in diesen Gebieten
iegen, technisch so sind, dass durch Ölheizungen kein
chaden entstehen kann; aber ein Verbot für Ölheizun-
en ist dafür jedenfalls nicht notwendig.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Die Rot-Grünen arbeiten nur mit Verboten!)


Meine Damen und Herren, all diese Themen in drei
inuten abzuhandeln ist äußerst schwierig, deswegen
öchte ich Ihnen nur eines noch sagen: Hätte mehr Zeit
ur Verfügung gestanden, hätte man vielleicht fraktions-
bergreifend einen Konsens finden können.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)







(A) )



(B) )



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511816100

Frau Kollegin, denken Sie bitte daran, obwohl Sie

viel in Ihre Minuten hineinpacken: Die Zeit ist doch vor-
bei.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1511816200

Frau Präsidentin, der letzte Satz. – Liebe Kolleginnen

und Kollegen, nachdem der Minister zwei Jahre ge-
braucht hat und Sie dann Ende April gemerkt haben,
dass dem gemeinsam vereinbarten Terminplan, die Bera-
tungen im September abzuschließen, besser nicht gefolgt
wird, weil sich das Hochwasser im August nämlich zum
zweiten Mal jährt, haben wir jetzt die Situation,


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511816300

Frau Kollegin, ich muss Sie jetzt wirklich bitten,

Schluss zu machen.


Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1511816400

– dass aufgrund der Schnelligkeit eine völlig unklare

Lage entstanden ist; deswegen können wir auch nicht zu-
stimmen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511816500

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ulrich Petzold.


Ulrich Petzold (CDU):
Rede ID: ID1511816600

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Liebe Kollegen, ich brauche, glaube ich, nicht
mehr auf die Worte von Frau Jäger einzugehen. Frau
Jäger, die Bundesregierung hat zwei Jahre gebraucht, um
einen Gesetzentwurf vorzulegen.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das ist für diese Regierung noch schnell!)


Das ist eindeutig Bummelei. Wenn man jetzt einen Zeit-
druck schafft, ist das, glaube ich, den zwei Jahren nicht
angemessen. Das ist der Punkt.

Liebe Kollegen, ich hatte gestern im Ausschuss genü-
gend Zeit, detailliert auf die verschiedenen Paragraphen
des vorliegenden Gesetzentwurfes einzugehen und die
Änderungsanträge auch der Koalition zu bewerten. Im
Plenum kann ich mich aufgrund der Zeit nur auf wenige
Kernaussagen beschränken. Man kann nur noch einmal
unterstreichen, was Frau Dr. Flachsbarth gesagt hat:
Zeitpunkt und Zeitrahmen, die uns hier zu diesem Tages-
ordnungspunkt eingeräumt werden, weisen deutlich da-
rauf hin, wie wichtig Sie dieses Hochwasserschutzgesetz
nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Horst Kubatschka [SPD]: Das waren die Geschäftsführer!)


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(C (D ndernfalls könnte man nur vermuten, dass die Bundesegierung ihre Fehlleistungen im Dunkel der Nacht vertecken will. (Beifall bei der CDU/CSU – Ute Kumpf [SPD]: Über die Reihenfolge dieser Tagesordnung hat auch die CDU/CSU mit abgestimmt!)


ass ein Hochwasserschutzgesetz notwendig wurde,
arüber gibt es zwischen uns überhaupt keinen Streit.
oordinierung der Handlung zum Hochwasserschutz
on Anliegerstaaten an grenzüberschreitenden Gewäs-
ern, integriertes Flussgebietsmanagement und Richtli-
ienvorgabe im Bereich der Bundeskompetenz waren
otwendig und werden von uns auch begrüßt. Das popu-
istische Getöse, mit dem die schleppende Gesetzgebung
llerdings von Seiten des Bundesgesetzgebers begleitet
orden ist, hat eher zur Verunsicherung und zu unnöti-
em Streit beigetragen. Es wurden potemkinsche Dörfer,
appkameraden aufgebaut, die nichts, aber auch gar
ichts mit dem Hochwasserschutz oder Hochwasservor-
orge zu tun hatten.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses fing schon bei dem Fünfpunkteprogramm

ur Flusskonferenz im September 2002 an. Wider besse-
es Wissen der Fachleute wurde eine sofortige Einstel-
ung der Strombaumaßnahmen an der Elbe verfügt. Indi-
ekt wurde dadurch suggeriert, Baumaßnahmen in der
ähe von Flüssen hätten zur Verschärfung der Hochwas-
ersituation beigetragen.


(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Genau das stimmt nicht! Überhaupt nicht!)


urch Gutachten gerade auch der Bundesanstalt für
asserbau wurde dieser Nonsens dann in aller Deutlich-
eit widerlegt.


(Horst Kubatschka [SPD]: Das hat doch mit dem Gesetz nichts zu tun! – Gegenruf des Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Aber sicherlich!)


lle bisherigen Flussbaumaßnahmen, die seit der Wende
urchgeführt wurden, hatten nachweislich keinen Ein-
luss auf den Hochwasserspiegel. Dass das Bundesum-
eltministerium diese Blamage lieber totschweigen will,
ann ich verstehen. Die Wiederaufnahme der Baumaß-
ahmen ist in aller Heimlichkeit und Stille erfolgt.
Der nächste Pappkamerad, der kam, war die Ausweitung

on Rückhalteflächen durch Deichrückverlegungen.
enn der NABU wie auch in der Anhörung ausführt,
ass die Überschwemmungsflächen der Elbe um 87 Pro-
ent reduziert wurden, verschweigt er, dass er sich auf
inen Zeitpunkt vor über 1 000 Jahren, also vor der Be-
iedlung des Elbegebietes, bezieht.


(Horst Kubatschka [SPD]: Das stimmt nicht! Das war schon früher besiedelt! Das ist geschichtlich falsch! – Gegenruf des Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Es geht um die Elbe, nicht um die Donau! Er verwechselt immer die Flüsse!)







(A) )



(B) )


Ulrich Petzold

Außerdem erscheint die Fläche auch nur deshalb so
groß, weil sich der Lauf der Elbe seit dieser Zeit mehr-
fach verändert hat. Doch wenn wir die tatsächlichen
Fachleute, wie die Fachleute von der Bundestanstalt für
Wasserbau oder die Sachverständigen bei unserer Anhö-
rung, die Sie benannt haben, Professor Quast und Profes-
sor Rodriguez, zu Wort kommen lassen, dann kommt
übereinstimmend zum Ausdruck, dass Deichrückverle-
gungen die Höhe des Hochwasserscheitels nur unwe-
sentlich beeinflussen. Die im Gesetzentwurf geforderten
Deichrückverlegungen sind daher aus Naturschutzgrün-
den schön, aber für den Hochwasserschutz bestenfalls
zweite Wahl


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Die Regierung ist zweite Wahl!)


und gegenüber der Wirkung von gesteuerten Poldern ab-
solut zu vernachlässigen.

Der dritte Pappkamerad, der dann kam,

(Horst Kubatschka [SPD]: Den Pappkamera den haben Sie aufgebaut!)

war das Ackerbauverbot, jetzt abgemildert auf Acker-
baubeschränkungen in Überschwemmungsgebieten. Ero-
sion und Stoffabtrag sollen als Begründung herhalten,
um die Landwirtschaft in ein Korsett zu zwängen. Doch
schlüssige Begründungen konnten bei allen Anstrengun-
gen nicht erbracht werden. Wenn nicht einmal mehr der
Vertreter des NABU in der Anhörung den Feststellungen
von Professor Quast und Professor Rodriguez wider-
spricht, dass Ackerbau in Überschwemmungsgebieten
nicht zur Erosion führt, spricht dies Bände.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das hat Herr Hermann noch gar nicht gemerkt!)


Das sollte Sie, liebe Kollegen von der Koalition, veran-
lassen, auch diesen Pappkameraden endlich zu versen-
ken.

Wenn man denn eigentlich Naturschutz will, dann
muss man auch Naturschutz dazu sagen und darf es nicht
mit dem Mäntelchen des Hochwasserschutzes umhän-
gen.


(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: So ist es!)


Wenn Sie mit der Angst der Menschen vor dem Hoch-
wasser spielen, um Ihre politischen Ziele im Naturschutz
durchzusetzen, dann macht dies Sie eines Tages un-
glaubwürdig. Das Schlimme dabei ist, dass dadurch
nicht nur Sie unglaubwürdig werden, sondern dass Sie
dadurch unser gesamtes politisches System unglaubwür-
dig machen.


(Lachen bei der SPD)

Ich fordere Sie eindringlich auf: Gestalten Sie ein klares
Hochwasserschutzgesetz! Bauen Sie keine Pappkamera-
den auf! Nur so schaffen wir wieder Glaubwürdigkeit in
den Augen unserer Bürger.

Danke schön.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU – Horst Kubatschka [SPD]: Das war eine Selbstbezichtigung mit dem Pappkameraden!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511816700

Auch ich danke Ihnen und schließe die Aussprache zu

iesem Punkt.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-

esregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
erbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
uf Drucksachen 15/3168 und 15/3214. Der Ausschuss
ür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit emp-
iehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzent-
urf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte
iejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfas-
ung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegen-
timmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf
st damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koa-
itionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von
DU/CSU und FDP angenommen.
Wir kommen zur

dritten Beratung
nd Schlussabstimmung. Bitte erheben Sie sich, wenn
ie dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. – Wer stimmt
agegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der
all. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung mit
en Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ge-
en die Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Entschlie-

ungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag
er Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/3480? –
egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
ntrag ist mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/
ie Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU bei Ent-
altung der FDP abgelehnt.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion

er FDP auf Drucksache 15/3481? – Wer stimmt dage-
en? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Entschlie-
ungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
egen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU/
SU abgelehnt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten


(Nordstrand)

der Fraktion der CDU/CSU
Situation des ökologischen Landbaus in
Deutschland
– Drucksachen 15/1385, 15/2128 –

b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Gesetzes zur Durchführung der Rechts-
akte der Europäischen Gemeinschaft auf dem

(ÖkoLandbaugesetz – ÖLG)

– Drucksache 15/775 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer


(Erste Beratung 43. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft (10. Ausschuss)

– Drucksache 15/2059 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Gustav Herzog
Marlene Mortler
Ulrike Höfken
Dr. Christel Happach-Kasan

Nach interfraktioneller Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, die wir aber
nicht benötigen, weil die Abgeordneten Herzog und
Goldmann ihre Reden zu Protokoll geben möchten.1)
Sind Sie damit einverstanden? – Dann verfahren wir so.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst
die Abgeordnete Marlene Mortler.


Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1511816800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Der ökologische Landbau nimmt
mit seinen klar definierten Richtlinien eine Sonderstel-
lung innerhalb der verschiedenen Landbewirtschaftungs-
formen ein. Das ist ein Grund für unsere Große Anfrage.

Der ökologische Landbau verzichtet auf chemisch-
synthetische Produktionsmittel und auf den Einsatz gen-
technisch veränderter Organismen sowie deren Derivate.
Mit den Richtlinien ist auch die Grundlage für eine art-
gerechte Tierhaltung geschaffen worden. Dies ist über
alle Fraktionen hinweg unbestritten. Unbestritten ist
auch, dass die Ausdehnung dieser Landbewirtschaf-
tungsform positiv gesehen wird. Der ökologische Land-
bau ist ebenfalls ein wichtiges Standbein für die touristi-
sche Entwicklung der ländlichen Räume. So kaufen
Landtouristen lieber Lebensmittel aus der Region als
Massenware aus dem Regal.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Das gilt aber nicht nur für ökologisch, sondern auch für
konventionell erzeugte Lebensmittel. Die Region ist hier
wichtig.

Frau Ministerin Künast hat sich zwar die Förderung
der ökologischen Landwirtschaft auf die Fahnen ge-
schrieben, ich fordere und erwarte von ihr aber, dass sie
für alle landwirtschaftlichen Betriebe und Bauernfami-
lien unabhängig von ihren Wirtschaftsweisen Verant-
wortung trägt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/ CSU – Gustav Herzog [SPD]: Das tut sie auch!)


– Die Antwort ist sie bis heute schuldig geblieben, Herr
Herzog. – Wird der ökologische Landbau in Deutsch-
land von der Bundesregierung nun wirklich besonders
gefördert? Letztendlich geht es nicht um das „Ob“, son-

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r1) Anlage 22

(C (D ern darum, „wie“ gefördert wird. Dieses „Wie“ war der ern unserer Großen Anfrage. Ich komme zum Beispiel Biosiegel. Als Oppositions olitikerin, aber auch als Bäuerin sehe ich es grundsätzch positiv. Erstens ist es transparent und zweitens ist as Ganze unbürokratisch organisiert. Frau Ministerin ünast hat auf der „Biofach“ in Nürnberg gesagt, dass as Biosiegel zurzeit auf rund 20 000 verschiedenen koprodukten zu finden ist. Das beantwortet aber nicht ie Frage, welcher Anteil der mit dem Biosiegel gekenneichneten und verkauften Produkte von heimischen kobauern stammt und welcher Anteil aus dem Ausland ommt. Ein hoher Beamter des BMVEL hat erklärt, dass und 92 Prozent der Produkte mit dem deutschen Biosieel auch von deutschen Bauern stammen. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie hat Ihr Haus iese Zahlen eigentlich ermittelt? In der Antwort auf unere Anfrage sagen Sie nämlich, dass es zum Ökomarkt eine Daten aus der amtlichen Statistik, sondern nur chätzungen gibt. Unklar bleiben auch die Antworten uf die Fragen, wie viele Ökoprodukte, die in Deutschnd hergestellt werden, ausländische Rohstoffe beinhalen und wie viele Produkte auf diese Weise ein Etikett it dem deutschen Kontrollstempel bekommen. Tatsache ist, dass sich viele deutsche Biobauern täg ch beklagen, dass ihnen Ökopreisdumping und die ustauschbarkeit, das heißt die Beliebigkeit des Biosieels, enorme wirtschaftliche Probleme bereiten. ch frage Sie, Herr Staatssekretär: Erhalten Sie diese otschaften, diese Hilferufe eigentlich nicht? Da ich selbst ökologische Produkte in meinem Be ieb verarbeite, kann ich aus Erfahrung sagen, dass auf em Ökomarkt der eisige Wind des knallharten Wettbeerbs bläst. Das heißt, Frau Ministerin hat es erst mit er Einführung des Biosiegels ermöglicht, dass jeder usländische Anbieter Zugang zu den Märkten in eutschland hat, wenn Konformität nach EG-Ökoerordnung 2092/91 besteht. (Gustav Herzog [SPD]: Das war auch schon vorher möglich!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


it ihren bekannten Worthülsen hat Frau Ministerin
ein gepredigt und Wasser trinken lassen. Sie hat die
öheren deutschen Standards faktisch ausgehebelt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Gustav Herzog [SPD]: Quatsch! Die Anbauverbände haben immer noch ihren Markt!)


ie haben zwar in der Antwort auf die Große Anfrage
ichtig erkannt, dass damit auch unsere Erzeuger Kos-
envorteile haben können, wenn sie nur nach den Vorga-
en der EG-Öko-Verordnung produzieren. Allerdings
aben Sie keine konkreten Lösungsvorschläge vorgelegt,
m die Wettbewerbsverzerrung für die deutschen Öko-
auern zu beseitigen.
Ihr Memorandum zur Weiterentwicklung der EG-
ko-Verordnung in Ehren, aber der Zuspruch der ande-
en EU-Mitgliedstaaten ist – höflich ausgedrückt – sehr






(A) )



(B) )


Marlene Mortler

verhalten. Die anderen EU-Mitgliedstaaten dagegen
bauen auf eigene Wettbewerbsvorteile und insbesondere
auf die hausgemachten Wettbewerbsnachteile in
Deutschland. In Frankreich steht bei PR-Aktionen für
Ökoprodukte das nationale Gütesiegel „Agriculture Bio-
logique“ an erster Stelle. In Großbritannien ist es ent-
sprechend.

Ihr Ziel, Bioimporte in engem Konsens mit dem Le-
bensmitteleinzelhandel so weit wie möglich durch hei-
mische Produkte zu ersetzen und die Nachfrage zu för-
dern, ist sicherlich ein Grund, warum sich die
Exportmärkte für unsere Bioprodukte unter anderem in
Frankreich und Großbritannien rückläufig entwickeln.
Auch bei uns sind die Absatzmärkte unzureichend. Vor
allem im Bereich Biomilch mussten im letzten Jahr nach
Informationen der ZMP 30 Prozent der gesamten Pro-
duktionsmenge wieder konventionell vermarktet wer-
den.


(Gustav Herzog [SPD]: Das war auch vorher schon so!)


Die Großabnehmer reiben sich die Hände; denn Über-
schüsse bedeuten Preisdruck. Die Störung des Markt-
gleichgewichts zulasten der Landwirte zeigt, dass man
Ökoanbau nicht verordnen darf.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Mittelfristig werden Länder aus Osteuropa mit erheb-

lichen Mengen auf unsere Märkte drängen. Drittländer
werden weiter auf unsere attraktiven, weil großen
Märkte drücken. Der Absatz über Direktvermarktung,
also ab Hof oder auf Bauernmärkten, ist fast ausgereizt.
Biosupermärkte allerdings sind besser dran. Hier sehe
ich durchaus einen Lichtblick. Das Potenzial für den Ab-
satz in Kantinen und Großküchen ist hoch, wird aber
kaum genutzt. Der Lebensmitteleinzelhandel und die
Discounter werden ihr Ökoangebot sicherlich ausweiten.
Aber nach der Ideologie von Ministerin Künast müsste
man logischerweise von Masse statt Klasse sprechen.
Soll denn nicht das Biosiegel für unsere deutschen Bau-
ern zur Erfolgsstory werden? Ich frage mich an dieser
Stelle: Was nun, Frau Künast, stellvertretend Herr
Staatssekretär?

Ich denke, wir als Union haben das bessere Konzept.
Deutsche Ökoprodukte haben beim deutschen Verbrau-
cher einen hohen Stellenwert. Deshalb liegt es auf der
Hand, dass der deutsche Verbraucher dies beim Einkauf
deutlich erkennen muss. Nur so und nicht anders wird
das Biosiegel zur Erfolgsstory für Bauern und Verbrau-
cher.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Gustav Herzog [SPD]: Heute Morgen hat der Präsident von der Öffnung der Märkte gesprochen! – Marlene Mortler [CDU/CSU]: Sie haben Ihre Rede zu Protokoll gegeben!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511816900

Danke schön. – Das Wort hat jetzt der Abgeordnete

Friedrich Ostendorff.

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(C (D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und
erren! Ich freue mich sehr über so viel Interesse der
DU/CSU-Fraktion am ökologischen Landbau. Es ist
in sehr detailliertes Interesse, wie die 72 Fragen Ihrer
roßen Anfrage zeigen, Frau Mortler.
Wie ich sehe, ist Herr Carstensen, der mit Ihnen die
nfrage gestellt hat, leider gar nicht da. Stimmt ja: Er ist
eim Spanferkelessen bei den Schweinehaltern in Nie-
ersachsen, von wo er nicht weg kann. Ich hoffe aber
uch, dass Herr Carstensen als Agrarsprecher der Uni-
nsfraktion genug Zeit hat, um die Antworten der Bun-
esregierung, Herr Staatssekretär, auf seine Fragen
ründlich zu studieren. Wie man hört, beschäftigt er sich
or allem mit der Beantwortung der über die „Bild“-Zei-
ung initiierten Hochzeitsofferten.


(Beifall bei der SPD – Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Lach, lach, lach!)


er ökologische Landbau ist ein sehr ernsthaftes Ge-
chäft. Seit 21 Jahren bewirtschaften meine Frau und ich
nseren Hof biologisch. Damit wir wirtschaftlich überle-
en konnten, mussten wir uns unseren eigenen Markt
art erarbeiten, so wie es alle mussten, die sich für die-
en Schritt entschieden haben. Wir Biobetriebe waren
uf uns allein gestellt, die Agrarpolitik der letzten Jahr-
ehnte hat uns schlicht nicht vorgesehen. Ja, wir haben
nsere Betriebe und Märkte gegen die frühere Agrarpoli-
ik entwickelt, für die die Union über Jahrzehnte verant-
ortlich war.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Mit Renate Künast hat sich dieses Verhältnis geändert
nd normalisiert, wie in vielen anderen EU-Staaten vor-
er auch schon. Die Leistungen des ökologischen Land-
aus wurden endlich auch bei uns von der Bundespolitik
nerkannt. Diese neue Wertschätzung durch die Poli-
ik entsprach und entspricht im Übrigen auch der gesell-
chaftlichen Anerkennung der Biobetriebe. Das hängt
icht zuletzt damit zusammen, dass der Ökolandbau den
ünschen der Bevölkerung nach Transparenz, Offen-
eit, nach Umwelt- und Tierschutzqualität offensiv ent-
egenkam. Frau Mortler, wir sollten auch festhalten
Sie haben viel aus den „ZMP-Nachrichten“ zitiert, die
eute auf den Tisch kamen –, dass oben in den Nachrich-
en stand, dass der Ökomarkt eine Steigerung von
,5 Prozent im Jahr 2003 zu verzeichnen hatte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


ch wäre froh gewesen, wenn Sie auch dieses zitiert hät-
en. Andere im Lebensmittelmarkt wären froh über sol-
he Zahlen.


(Marlene Mortler [CDU/CSU]: Es geht um die Wertschöpfung!)


Im ökologischen Landbau verdichten sich eben die
erte der bäuerlichen Landwirtschaft, die glücklicher-
eise auch noch in vielen konventionell wirtschaftenden
etrieben vorhanden sind und gelebt werden.






(A) )



(B)


Friedrich Ostendorff

Liebe Kolleginnnen und Kollegen, der Deutsche

Bauernverband hat damit die Deutungshoheit und das
Meinungsmonopol über die Agrarpolitik in Deutschland
verloren und andere Kräfte wurden gestärkt. Es ist gut,
dass wir dabei sind, das alte Geflecht von früherer
Agrarpolitik, Wissenschaft und Beratung zu überwin-
den, denn dieses Geflecht hatte alles getan, um diese po-
sitiven und gesellschaftlich geschätzten Werte zu zerstö-
ren.


(Marlene Mortler [CDU/CSU]: Ihr habt doch die eigenen Ökobauern in die Pfanne gehauen!)


Es ist auch gut, dass sich viele Bäuerinnen und Bauern
auch im ökologischen Landbau dem beharrlich und aktiv
widersetzt haben. Auf diesen Fundamenten bauen wir
nun auf, im ökologischen Teil wie im allgemeinen Teil
der Landwirtschaft. Bestes aktuelles Beispiel ist die Re-
form der europäischen Agrarpolitik.


(Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Das sind die Einkommensverluste der Bauern!)


Wir formen das System der staatlichen Direktzahlungen
um und machen es insgesamt gerechter. Mit der einheit-
lich hohen Flächenprämie beenden wir eine langjährige
Benachteiligung von Grünland gegenüber Silomais.

Weil ökologische wie auch viele bäuerliche Milch-
viehbetriebe einen höheren Anteil an Grünland haben,
hilft ihnen diese Reform, denn sie müssen nicht mehr ge-
gen die einseitigen Prämien für Ackerland ankämpfen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Auch unser neues Gentechnikgesetz ist ein Beispiel
dafür, wie wir durch Setzen allgemeiner Rahmenbedin-
gungen der besonders nachhaltigen Landwirtschaft hel-
fen.


(Marlene Mortler [CDU/CSU]: Sie gaukeln den Ökobauern damit etwas vor!)


Wir haben ein Gesetz beschlossen, das diejenigen so
weit wie möglich schützt, die auch in Zukunft gesunde
Lebensmittel ohne Gentechnik erzeugen wollen.


(Marlene Mortler [CDU/CSU]: Wie ist es an den Grenzen zu Tschechien und Polen?)


Wenn es nach Ihnen von der Union ginge, Frau Mortler,
dann würde dagegen diese Technologie im Anbau Ein-
zug halten und die Folgekosten würden der Mehrheit der
Landwirte aufgebürdet, die weiterhin keine Gentechnik
will.


(Marlene Mortler [CDU/CSU]: Weil klare Regeln fehlen! Wahlfreiheit für alle! – Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Sie reden wie der Blinde von den Farben!)


Gut, dass Sie von der Union sich auch hier nicht durch-
gesetzt haben.

Meine Damen und Herren, an den Zielen einer Politik
macht sich ihre Ausrichtung sichtbar. Das Ziel,

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(C (D 0 Prozent Ökolandbau in zehn Jahren zu erreichen, ist in gutes Beispiel dafür. enn es zeigt, das wir das Mögliche in Bewegung seten, um die Rahmenbedingungen so zum Guten zu verndern, dass diese Ziele wahr werden können. Ich muss agen: Wer hätte gedacht, dass wir auf diesem Weg so rfolgreich sind, beharrlich und nachhaltig, eben auf äuerliche Art und Weise, und das in einer Zeit, wo allnthalben „Geiz ist geil“ angesagt ist? Auch die „ZMPachrichten“ titelten heute: „Ökomarkt wieder auf dem achstumspfad“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Marlene Mortler [CDU/ CSU]: Und wo bleibt die Wertschöpfung?)


(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Landwirtschaft!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511817000

Jetzt hat das Wort der Kollege Helmut Heiderich.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Helmut Heiderich (CDU):
Rede ID: ID1511817100

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Die Vorgabe der Bundesregierung, die Ökoland-
irtschaft auf einen Anteil von 20 Prozent zu pushen, ist
chlicht und einfach unrealistisch. Sie ist für die Bauern
benso negativ wie die gesamte Künast-Agrarwende. Im
ierten Jahr hintereinander – das ist die Realität – verlie-
en die deutschen Landwirte wegen dieser falsch ausge-
ichteten Politik an Einkommen. Das trifft die Ökobran-
he trotz aller ministeriellen Bevorzugung ebenso wie
ie anderen Höfe.


(Beifall bei der CDU/CSU)

err Ostendorff, wenn Sie das mit ausgleichender Ge-
echtigkeit meinen, dann muss ich Ihnen entgegenhalten,
ass Sie damit eine Gerechtigkeit schaffen, die eher
chädlich ist.
Ministerin Künast hat allein für die Biosiegel-Wer-

ung in den letzten beiden Jahren Steuermittel in Höhe
on 14 Millionen Euro ausgegeben.


(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut investiertes Geld!)


as hat das gebracht? Zunächst sind dadurch die Öko-
ualitätsstandards in Deutschland erheblich gesenkt
orden.

(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Quatsch! Ihr habt keine Ahnung!)

as hat die Ökolandwirtschaft nachhaltig verändert, und
war zu ihrem Nachteil, weil die hohen deutschen Stan-
ards abgesenkt worden sind.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)


Wie stellt sich die Situation heute dar? Von den klei-
en, in sich geschlossenen und überschaubaren Betrie-
en im Ökobereich, die Sie immer wieder anführen,
ann doch längst nicht mehr die Rede sein. Ein großer
)






(A) )



(B) )


Helmut Heiderich

Teil aller Betriebe – schauen Sie doch in Ihre eigene Sta-
tistik! – ist inzwischen größer als 200 Hektar; in Meck-
lenburg-Vorpommern sind sie sogar größer als 500 Hek-
tar.


(Gustav Herzog [SPD]: Das ist auch gut so!)

Ich kann mich noch daran erinnern, dass Sie in diesem
Hause von Agrarfabriken gesprochen hatten. Damit war
jeder Betrieb gemeint, der mehr als 100 Hektar hatte.
Jetzt sind es plötzlich keine Agrarfabriken mehr.

Ein großer Teil des Futters wird doch längst nicht
mehr im eigenen Betrieb erzeugt, sondern im internatio-
nalen Handel beschafft. Das haben wir im Zusammen-
hang mit dem Nitrofenskandal lange genug diskutiert.
Auch von den Vorteilen hinsichtlich der Qualität, Tierge-
rechtigkeit oder Nachhaltigkeit kann nicht mehr die
Rede sein. Darüber liegen genug Forschungsergebnisse
aus Ihren eigenen Bundesforschungsanstalten vor. Das
brauche ich hier nicht weiter auszuführen.

Vor allem hat der von Ihnen geschaffene Niedrigstan-
dard – das hat Frau Kollegin Mortler bereits ausgeführt –
zu hohen Importen und damit zu Preisdruck auf den ei-
genen Märkten geführt. Das trifft die Ökobauern ge-
nauso wie alle anderen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist es falsch, wenn die Bundesregierung die

Ökobranche ständig als eine Art Vorbildlandwirtschaft
darzustellen versucht. Was wir statt dieser Differenzie-
rung der Landwirtschaft brauchen, sind bessere Bedin-
gungen für die gesamte deutsche Landwirtschaft. Dabei
sind Sie gefordert.

(Beifall bei der CDU/CSU – Marlene Mortler [CDU/ CSU]: Wir sitzen alle in einem Boot!)

Wer wie Frau Künast den Bauern ständig mehr Aufla-

gen macht und damit den Betrieben höhere Kosten ver-
ursacht, der muss auch dafür sorgen, dass dies durch ein
höheres Einkommen ausgeglichen wird, und verhindern,
dass ausländische Billigkonkurrenz bei uns zu Produk-
tionsbedingungen verkaufen darf, die den deutschen
Bauern – ob sie Ökobauern sind oder nach guter fachli-
cher Praxis arbeiten – verboten sind. Das kann doch
nicht das Ergebnis einer vernünftigen Agrarpolitik sein.


(Beifall bei der CDU/CSU)

So werden vielmehr der Verbraucher in die Irre geführt
und der Landwirt letztendlich geschädigt.

Die Bundesregierung sollte lieber – das hat Frau
Mortler eben auch schon ausgeführt – die regionale Di-
rektvermarktung für alle stärken,


(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir!)


statt mit unrealistischen 20-Prozent-Zielen und einseiti-
gem Eingreifen in den Markt den Preisverfall und das
Höfesterben weiter zu fördern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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(C (D Danke schön. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den vom Bundes at eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Geetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäichen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen andbaus. Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernähung und Landwirtschaft empfiehlt in seiner Beschlussmpfehlung auf Drucksache 15/2059, den Gesetzenturf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeihen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der esetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen er Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/ SU und FDP abgelehnt worden. Damit entfällt nach nserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck Roth der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahr 2005 – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler, Günter Nooke, Bernd Neumann tion der CDU/CSU Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg – Drucksachen 15/2974, 15/986, 15/3431 – Berichterstattung: Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner Dr. Peter Gauweiler Claudia Roth Hans-Joachim Otto Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der DP vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden keine eden mehr hören, ich vermute: dank des Fußballs. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Es steht noch 0 : 0! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Dank der Geschäftsführer!)

Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1511817200

(21. Ausschuss)


(Bremen), weiterer Abgeordneter und der Frak-


Auch dank der Geschäftsführer. – Nun haben wir einen
bstimmungsmarathon vor uns.
Tagesordnungspunkt 21: Die Kolleginnen Krüger-

eißner, Roth und Dr. Lötzsch sowie der Kollege
r. Gauweiler bitten, ihre Reden zu Protokoll geben zu






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

dürfen.1) Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien auf
Drucksache 15/3431. Der Ausschuss empfiehlt unter
Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Frak-
tionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-
sache 15/2974 mit dem Titel „Der 60. Jahrestag des
Kriegsendes im Jahr 2005“ in der Ausschussfassung an-
zunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Frak-
tion der FDP, Drucksache 15/3514, vor. Wer stimmt für
den Änderungsantrag der FDP? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von
FDP und CDU/CSU abgelehnt.

Wer stimmt für die Beschlussempfehlung, den Antrag
auf Drucksache 15/2974 in der Ausschussfassung anzu-
nehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/
CSU und FDP angenommen.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der CDU/CSU auf Drucksache 15/986 mit dem Titel
„Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten
Weltkrieg“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung?
– Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp-
fehlung ist mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/
Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU bei Ent-
haltung der FDP angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 sowie Zusatzpunkt 6
auf:

23 Beratung des Antrags der Abgeordneten Lothar
Mark, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Hans
Büttner (Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe,
Dr. Ludger Volmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN
Für eine schnelle Überwindung der politi-
schen, wirtschaftlichen und sozialen Krise in
Venezuela
– Drucksache 15/3453 –

ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus-
Jürgen Hedrich, Claudia Nolte, Dr. Friedbert
Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
Ordnungsgemäßen Ablauf des Abberufungs-
referendums in Venezuela sicherstellen
– Drucksache 15/3438 –


(Emmendingen)


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1) Anlage 23

2)
3)
4)

(C (D u Protokoll geben zu dürfen.2)

tanden? – Das ist der Fall.
Dann kommen wir als Erstes zur Abstimmung über

en Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit
em Titel „Für eine schnelle Überwindung der politi-
chen, wirtschaftlichen und sozialen Krise in Venezu-
la“, Drucksache 15/3453. Wer stimmt für diesen An-
rag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
ntrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
en die Stimmen der Opposition angenommen.
Zusatzpunkt 6: Abstimmung über den Antrag der

raktion der CDU/CSU, Drucksache 15/3438. Wer
timmt für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthal-
ungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Koali-
ionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abge-
ehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Sascha Raabe, Karin Kortmann, Detlef
Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo
Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck

(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion

des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Für eine nachhaltige Rohstoff- und Energie-
politik der Weltbank
– Drucksache 15/3465 –

Hier haben die Kollegen Dr. Raabe, Hoppe und
öning sowie die Kollegin Dr. Mayer gebeten, ihre Re-
en zu Protokoll geben zu dürfen.3) – Ich sehe, dass Sie
inverstanden sind.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der

raktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen,
rucksache 15/3465. Wer stimmt für diesen Antrag? –
egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit
en Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
en der FDP bei Enthaltung der CDU/CSU angenom-
en.
Ich rufe den Zusatzpunkt 7 auf:

Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere
Geländewagen abschaffen
– Drucksache 15/3468 –

Die Kollegin Wright, die Kollegen Seiffert, Hermann
nd Solms sowie die Staatssekretärin Gleicke bitten, ihre
eden zu Protokoll geben zu dürfen.4) Sind Sie damit
inverstanden? – Das ist der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der

raktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Gelände-

Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26






(A) (C)



(B) )


Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
wagen abschaffen“. Wer stimmt für diesen Antrag? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist
mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ich rufe den Zusatzpunkt 8 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Für eine qualifizierte Mitbestimmung bei
grenzüberschreitenden Fusionen
– Drucksache 15/3466 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Rechtsausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Die Kollegin Barnett und die Kollegen Röttgen, Fritz
Kuhn und Brüderle haben gebeten, die Reden zu Pro-
tokoll geben zu dürfen.1) – Wie ich sehe, sind Sie damit
einverstanden.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
schlagen. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Frak-
tionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen so-
wie die Fraktion der FDP wünschen die Federführung
beim Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Die Fraktion
der CDU/CSU wünscht die Federführung beim Rechts-
ausschuss.

Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der
Fraktion der CDU/CSU – Federführung beim Rechtsaus-
schuss – abstimmen. Wer stimmt für diesen Überwei-
sungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Der Überwei-
sungsvorschlag ist mit den Stimmen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen
der CDU/CSU abgelehnt.

Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der
Fraktionen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und
der FDP – Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit – abstimmen. Wer stimmt für diesen Über-
weisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stim-
men von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen
die Stimmen der CDU/CSU angenommen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfüh-
rung einer strategischen Umweltprüfung und
zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG

(SUPG)

– Drucksache 15/3441 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)


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1) Anlage 27
2)
3)

(D omburger sowie Kollegen Bollmann und Obermeier nd der Bundesminister Trittin haben gebeten, ihre Reen zu Protokoll geben zu dürfen.2)

inverstanden.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
urfs auf Drucksache 15/3441 an die in der Tagesord-
ung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Zusätz-
ich soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für
erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über-
iesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist
er Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver-
besserung des unfallversicherungsrechtlichen
Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und
weiterer Personen
– Drucksache 15/3439 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (f)

Innenausschuss
Verteidigungsausschuss

Die Kolleginnen Kaupa, Bender und Lenke sowie die
ollegen Dreßen und Weiß (Groß-Gerau) und der
taatssekretär Thönnes haben gebeten, ihre Reden zu
rotokoll geben zu dürfen.3) – Ich sehe, Sie sind auch da-
it einverstanden.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
urfs auf Drucksache 15/3439 an die in der Tagesord-
ung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Zusätz-
ich soll der Gesetzentwurf an den Sportausschuss und
n den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
end überwiesen werden. Sind Sie damit einverstan-
en? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so
eschlossen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-

rdnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-

estages auf morgen, Freitag, den 2. Juli 2004, 9 Uhr,
in.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen

chönen Abend.
Die Sitzung ist geschlossen.