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    Plenarprotokoll 15/118 Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: zum Abschluss der Verhandlungen über das Zuwanderungsge- setz Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Peter Müller, Ministerpräsident (Saarland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . rat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengeset- zes (… HRGÄndG) (Drucksachen 15/1498, 15/3475) . . . . . . . . . . Dr. Peter Frankenberg, Minister (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . 10707 B 10707 D 10708 B 10710 B 10712 B 10713 C 10723 B 10723 C 10725 B 10727 C 10728 D 10730 B 10732 A 10733 C Deutscher B Stenografisch 118. Sitz Berlin, Donnerstag, I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker . . . . Festlegung der Zahl der Mitglieder des Euro- päischen Parlaments, die an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union teilnehmen können . . . . Benennung von Mitgliedern und stellvertre- tenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Caren Marks als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 32 k . . O P Z B A S r u u ( 1 T Z 10705 A 10705 A 10705 B 10705 D 10705 D 10707 B Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10715 C 10716 B undestag er Bericht ung den 1. Juli 2004 t : tto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . eter Müller, Ministerpräsident (Saarland) . . usatztagesordnungspunkt 2: eschlussempfehlung des Ausschusses nach rt. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur teuerung und Begrenzung der Zuwande- ung und zur Regelung des Aufenthalts nd der Integration von Unionsbürgern nd Ausländern (Zuwanderungsgesetz) Drucksachen 15/420, 15/522, 15/955, 15/1365, 5/3479) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: weite und dritte Beratung des vom Bundes- 10717 D 10721 C 10723 A Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . 10734 B 10735 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: LKW-Mauteinführung zügig voran- bringen (Drucksache 15/3314) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Große Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verkehrssicherheit für Kin- der (Drucksachen 15/1828, 15/2942) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 15/1657, 15/1803, 15/3412) d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksachen 15/1656, 15/1804, 15/3382) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Kurskorrek- tur bei Verkehrsinvestitionen – Finanzie- rung des Bundesverkehrswegeplans 2015 sicherstellen (Drucksache 15/3470) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Karin Rehbock-Zureich (SPD) . . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Reinhard Weis (Stendal) (SPD) . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c d e f g h 10737 A 10737 B 10737 B 10737 B 10737 C 10737 D 10740 B 10741 C 10743 B 10744 C 10745 C 10747 A 10748 A 10749 B 10750 C 10752 B agesordnungspunkt 31: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 15/3443) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausfüh- rungsgesetzes zum Chemiewaffenüber- einkommen (CWÜAGÄndG 1) (Drucksache 15/3447) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 29. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Autobahnbrücke über den Rhein zwischen Rheinfelden (Baden-Württemberg) und Rheinfel- den (Aargau) (Drucksache 15/3178) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 17. April 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Tschechischen Republik über die Änderung des Verlaufs der ge- meinsamen Staatsgrenze im Bereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang Waidhaus–Rozvadov/Roßhaupt (Drucksache 15/3352) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Ta- bakgebrauchs (Gesetz zu dem Tabak- rahmenübereinkommen) (Drucksache 15/3353) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Europäischen Über- einkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (Drucksache 15/3354) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verlängerung der Geltungs- dauer der §§ 100 g, 100 h StPO (Drucksache 15/3349) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- 10753 D 10753 D 10754 A 10754 A 10754 A 10754 B 10754 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 III zes zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG) (Drucksache 15/3350) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drei- zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 15/3351) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Abwas- serabgabengesetzes (Drucksache 15/2950) . . . . . . . . . . . . . . . . k) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturge- setzes (1. SigÄndG) (Drucksachen 15/3417) . . . . . . . . . . . . . . . l) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) (Drucksache 15/3405) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Ulrike Mehl, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck (Köln), Winfried Hermann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Grünes Band als einzigartigen Biotopverbund und als Erinnerungsstätte der deut- schen Teilung sichern (Drucksache 15/3454) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Über- tragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzli- chen Krankenversicherung auf dienst- rechtliche Vorschriften (Drucksache 15/3444) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Dr. Hans-Peter Bartels, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Forschung für Nachhaltigkeit – Motor für Innovationen (Drucksache 15/3452) . . . . . . . . . . . . . . . . c d T E e z g ( T a b c d 10754 C 10754 C 10754 C 10754 C 10754 D 10754 D 10755 A 10755 A ) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler- Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlin- burg), Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Urwaldschutz verstärken (Drucksache 15/3464) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Heidi Wright, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Umsetzung des Na- tionalen Radverkehrsplans 2002–2012 forcieren (Drucksache 15/3467) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- es zur Änderung des Postpersonalrechts- esetzes Drucksache 15/3404) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Melderechtsrahmengesetzes (Drucksachen 15/3305, 15/3449) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tu- nesischen Republik über die Zusam- menarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (Drucksachen 15/3177, 15/3392) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Bundes- notarordnung (Drucksachen 15/3147, 15/3471) . . . . . . . ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Statistiken (Statistik- abbaugesetz) (Drucksachen 15/3306, 15/3474) . . . . 10755 B 10755 B 10755 C 10755 D 10756 A 10756 B 10756 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zum Abbau von Statis- tiken (Drucksachen 15/2416, 15/3474) . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, Renate Gradistanac, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlin- burg), Albert Schmidt (Ingolstadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Touris- mus in, an und auf dem Wasser – Naturverträglichen Wassertouris- mus in Deutschland ausbauen und fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Wassertourismus in Deutschland entwickeln und stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Rahmenbedingungen, Infrastruktur und Marketing für Wassertourismus in Deutschland verbessern (Drucksachen 15/2667, 15/933, 15/1595, 15/3469) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Jörg Tauss, Ulrike Mehl, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Aktionsplan zur UN-Weltdekade „Bildung für nach- haltige Entwicklung“ (Drucksachen 15/2758, 15/3472) . . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Rudolf Bindig, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, h i) j) l) 10756 C 10757 A 10757 C Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Unter- stützung der neuen Regierung Boliviens bei der demokratischen Stabilisierung des Landes – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stabilisierung der Lage in Bolivien (Drucksachen 15/2975, 15/1980 15/3484) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Karin Kortmann, Ulrich Kelber, Detlef Dzembritzki, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Das Center for International Cooperation (CIC) stärken und weiter ausbauen (Drucksachen 15/2396, 15/3485) . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeri- ums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushalts- jahr 2002 – Vorlage der Haushalts- rechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2002) – – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 2002) (Drucksachen 15/770, 15/2020, 15/3387) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ver- wirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleis- tungen (inkl. 14812/03 ADD 1 – Arbeits- dokument der Kommissionsdienststel- len – ausführliche Folgenabschätzung) KOM(2003)657 endg.; Ratsdok. 14812/03 (Drucksachen 15/2373 Nr. 2.1, 15/3477) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und 10757 D 10758 A 10758 B 10758 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 V Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab- geordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Annette Faße, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Franziska Eichstädt- Bohlig, Volker Beck (Köln), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Internatio- nale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung zügig um- setzen (Drucksachen 15/3219, 15/3437) . . . . . . . m)–q) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 128, 129, 130, 131 und 132 zu Petitionen (Drucksachen 15/3316, 15/3317, 15/3318, 15/3319, 15/3320) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vor- schriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Drucksachen 15/2946, 15/3483) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Dreizehnte Verord- nung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinen- anlagen – 13. BImSchV) (Drucksachen 15/3420, 15/3456) . . . . . . . c) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP: Ausweitung des Be- richts der Bundesregierung zur Zusam- menarbeit mit den Vereinten Nationen (Drucksache 15/3458) . . . . . . . . . . . . . . . . d)–h) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 133, 134, 135, 136 und 137 zu Petitionen (Drucksachen 15/3459, 15/3460, 15/3461, 15/3462, 15/3463) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungpunkt 9: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung: Antrag auf Genehmigung zur Durch- führung eines Strafverfahrens (Drucksache 15/3499) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b B D J R C D J Z P T B A – 10758 D 10759 A 10759 C 10759 D 10760 A 10760 B 10760 D agesordnungspunkt 13: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Justiz (Justizmodernisie- rungsgesetz – JuMoG) (Drucksachen 15/1508, 15/3482) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Wolfgang Götzer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbe- schleunigungsgesetz) (Drucksachen 15/999, 15/3482) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes ... Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (… Justiz- beschleunigungsgesetz) (Drucksachen 15/1491, 15/3482) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fehler beim neuen Re- visionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichtshofs sicherstellen (Drucksachen 15/1098, 15/3482) . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . oachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 bs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Julius Caesar, Dr. Wolfgang Götzer, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der CDU/CSU 10760 D 10760 D 10761 A 10761 A 10761 B 10763 A 10764 B 10765 C 10766 A 10767 B 10769 A 10770 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Graf- fiti-Bekämpfungsgesetz (Drucksachen 15/302, 15/3473) . . . . . . . . – zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Otto Fricke, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zum verbesserten Schutz des Eigen- tums (Drucksachen 15/63, 15/3473) . . . . . . . . . – zu dem vom Bundesrat eingebrachten Ent- wurf eines … Strafrechtsänderungsge- setzes – Graffiti-Bekämpfungsgesetz – (… StrÄndG) (Drucksachen 15/404, 15/3473) . . . . . . . . Daniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbes- serungsgesetz – AnSVG) (Drucksachen 15/3174, 15/3355, 15/3493) b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Versicherungs- aufsichtsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 15/3418) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschluss- prüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) (Drucksache 15/3419) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Kontrolle von Unternehmensab- schlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) (Drucksache 15/3421) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . H C O O D K T B S s t D A C z s ( K S J J T – – C T J 10771 A 10771 A 10771 A 10771 B 10772 D 10773 D 10774 C 10775 B 10776 C 10777 C 10778 D 10778 D 10779 A 10779 A 10779 A 10780 B ubert Ulrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ericht des Ausschusses für Gesundheit und oziale Sicherung gemäß § 62 Abs. 2 der Ge- chäftsordnung zu dem von den Abgeordne- en Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), r. Norbert Röttgen, Andreas Storm, weiteren bgeordneten und der Fraktion der CDU/ SU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Änderung des Opferentschädigungsge- etzes Drucksachen 15/1002, 15/3432) . . . . . . . . . . arsten Schönfeld (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften (Zweites Zivildienstge- setzänderungsgesetz – 2. ZDGÄndG) (Drucksachen 15/3279, 15/3486) . . . . . . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Daniel Bahr (Münster), weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienst- gesetzes (Zweites Zivildienstgesetzände- rungsgesetz – 2. ZDGÄndG) (Drucksachen 15/2482, 15/3486) . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . utta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10781 C 10782 D 10784 A 10785 A 10786 A 10787 A 10788 B 10788 C 10789 D 10791 A 10792 A 10792 C 10792 C 10792 D 10784 A 10795 A 10795 D 10796 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 VII Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Weigel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Gudrun Kopp, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Bergschäden regulieren – kohlepolitische Weichenstellung vorneh- men (Drucksachen 15/475, 15/2278) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugen- den Hochwasserschutzes (Drucksachen 15/3168, 15/3214, 15/3455, 15/…) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Jäger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Marlene Mortler, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Situation des ökologischen Landbaus in Deutschland (Drucksachen 15/1385, 15/2128) . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) (Drucksachen 15/775, 15/2059) . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . T B s – – ( T A W ( F H D u G d l ( i Z A H w C A s ( T A K r s C t B n d ( 10796 D 10797 D 10799 A 10800 B 10801 B 10801 C 10801 D 10803 C 10805 B 10807 A 10808 B 10809 D 10809 D 10810 A 10811 C 10812 C agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahr 2005 zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler, Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Ge- denken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg Drucksachen 15/2974, 15/986, 15/3431) . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Lothar Mark, Gert eisskirchen (Wiesloch), Hans Büttner Ingolstadt), weiterer Abgeordneter und der raktion der SPD sowie der Abgeordneten ans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe, r. Ludger Volmer, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE RÜNEN: Für eine schnelle Überwindung er politischen, wirtschaftlichen und sozia- en Krise in Venezuela Drucksache 15/3453) . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen edrich, Claudia Nolte, Dr. Friedbert Pflüger, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Ordnungsgemäßen Ablauf des bberufungsreferendums in Venezuela icherstellen Drucksache 15/3438) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Dr. Sascha Raabe, arin Kortmann, Detlef Dzembritzki, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der SPD owie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans- hristian Ströbele, Volker Beck (Köln), wei- erer Abgeordneter und der Fraktion des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine achhaltige Rohstoff- und Energiepolitik er Weltbank Drucksache 15/3465) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10813 D 10814 B 10814 B 10814 C VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Unge- rechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen (Drucksache 15/3468) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für eine qualifizierte Mitbestimmung bei grenz- überschreitenden Fusionen (Drucksache 15/3466) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer strategischen Um- weltprüfung und zur Umsetzung der Richt- linie 2001/42/EG (SUPG) (Drucksache 15/3441) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungs- rechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (Drucksache 15/3439) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 30 Hans Michelbach (CDU/CSU) Entwicklung des Förderprogramms des Bundes „Die Verpflichtungsermächtigun- gen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förde- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Freistaat Bayern seit 2000 (115. Sit- zung, Drucksache 15/3425) Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D Z B n b D A D A E C W H D I ( A B D B s B l U r A E M D B s B l U r A E J s V S u I d n A E K 10814 D 10815 A 10815 B 10815 C 10815 D 10817 A 10817 B nlage 3 ündliche Frage 31 ietrich Austermann (CDU/CSU) ahlungsverpflichtungen 2005 für Bund, undesagentur für Arbeit und Kommu- en durch die Zusammenführung von Ar- eitslosen- und Sozialhilfe (115. Sitzung, rucksache 15/3425) ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laudia Roth (Augsburg), Josef Philip inkler, Jutta Dümpe-Krüger, Michaele ustedt, Thilo Hoppe, Winfried Nachtwei, r. Ludger Volmer, Cornelia Behm, rmingard Schewe-Gerigk, Werner Schulz Berlin), Friedrich Ostendorff, Kerstin ndreae, Markus Kurth, Franziska Eichstädt- ohlig und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über die eschlussempfehlung des Vermittlungsaus- chusses zu dem Gesetz zur Steuerung und egrenzung der Zuwanderung und zur Rege- ung des Aufenthalts und der Integration von nionsbürgern und Ausländern (Zuwande- ungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über die eschlussempfehlung des Vermittlungsaus- chusses zu dem Gesetz zur Steuerung und egrenzung der Zuwanderung und zur Rege- ung des Aufenthalts und der Integration von nionsbürgern und Ausländern (Zuwande- ungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Ab- timmung über die Beschlussempfehlung des ermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur teuerung und Begrenzung der Zuwanderung nd zur Regelung des Aufenthalts und der ntegration von Unionsbürgern und Auslän- ern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesord- ungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE 10817 C 10818 A 10819 D 10820 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 IX GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsaus- schusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Rege- lung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Auf- enthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion Seib und Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines … Ge- setzes zur Änderung des Hochschulrahmen- gesetzes (… HRGÄndG) (Tagesordnungs- punkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingolstadt), Hans-Josef Fell und Christine Scheel (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesord- nungspunkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Fünften G b A E D m z s A E M ü Ä ( A E M N e F p A E L B E r E s n A E B ( w B o A E G P C w B o 10820 D 10822 A 10822 C 10822 D 10823 A esetzes zur Änderung des Fernstraßenaus- augesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . nlage 13 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Hans-Ulrich Krüger (SPD) zur Abstim- ung über den Entwurf eines Fünften Geset- es zur Änderung des Fernstraßenausbauge- etzes (Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . . . . . . nlage 14 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten aria Michalk (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur nderung des Fernstraßenausbaugesetzes Tagesordnungspunkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten arianne Tritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) zur Abstimmung über den Entwurf ines Fünften Gesetzes zur Änderung des ernstraßenausbaugesetzes (Tagesordnungs- unkt 12 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ilo Friedrich (Mettmann) und Hans-Werner ertl (beide SPD) zur Abstimmung über die ntwürfe eines Fünften Gesetzes zur Ände- ung des Fernstraßenbaugesetzes und eines rsten Gesetzes zur Änderung des Bundes- chienenwegeausbaugesetzes (Tagesord- ungspunkt 12 c und d) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ernd Scheelen und Siegmund Ehrmann beide SPD) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des undesschienenwegeausbaugesetzes (Tages- rdnungspunkt 12 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten erald Weiß (Groß-Gerau), Andreas Storm, atricia Lips und Dr. Michael Meister (alle DU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des undesschienenwegeausbaugesetzes (Tages- rdnungspunkt 12 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10823 C 10823 D 10824 A 10824 C 10824 D 10825 B 10825 C X Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleis- tungen (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Moderni- sierung der Justiz (Justizmodernisierungs- gesetz – JuMoG) – des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz) – des Entwurfs eines … Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (… Justizbeschleunigungsgesetz) – der Beschlussempfehlung und des Be- richts zu dem Antrag: Fehler beim neuen Revisionsrecht korrigieren – Entschei- dungsfähigkeit des Bundesgerichtshofs si- cherstellen (Tagesordnungspunkt 13) Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bergschäden regulieren – kohle- politische Weichenstellung vornehmen (Ta- gesordnungspunkt 18) Dieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Hartmann (Homburg) (FDP) . . . . Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Große Anfrage: Situation des ökologi- schen Landbaus in Deutschland – Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Eu- ropäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Land- baugesetz – ÖLG) (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . A Z d d – – ( A D C H D A Z d d K P K L H H A Z d u n D D T M A Z d l ( H 10825 D 10826 C 10827 C 10828 C 10829 C 10831 B 10832 C 10833 B 10834 C nlage 23 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts zu en Anträgen: Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahre 2005 Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg Tagesordnungspunkt 21) ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . r. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . nlage 24 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für eine schnelle Überwindung er politischen, wirtschaftlichen und sozialen rise in Venezuela (Tagesordnungspunkt 23) eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . othar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Für eine nachhaltige Rohstoff- nd Energiepolitik der Weltbank (Tagesord- ungspunkt 8) r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Ungerechtfertigtes Steuerprivi- eg für schwere Geländewagen abschaffen Tagesordnungspunkt 7) eidi Wright (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10835 B 10837 A 10838 B 10839 A 10839 D 10840 C 10841 A 10842 B 10843 B 10844 A 10845 B 10846 C 10848 A 10849 A 10849 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 XI Heinz Seiffert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine qualifizierte Mitbestim- mung bei grenzüberschreitenden Fusionen (Tagesordnungspunkt 8) Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) (Tagesordnungspunkt 26) Gerd Friedrich Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bür- gerschaftlich Engagierter und weiterer Perso- nen (Tagesordnungspunkt 30) Peter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10850 C 10851 A 10852 B 10852 D 10853 D 10855 A 10856 A 10857 A 10857 D 10858 B 10859 A 10859 D 10860 D 10861 B 10861 D 10862 C 10863 C 10864 B 10865 A 10865 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10705 (A) ) (B) ) 118. Sitz Berlin, Donnerstag, Beginn: 13.0
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    Anlage 28 Anlage 29 FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen. Die Kolleginnen Lösekrug-Möller, Dött und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10817 (A) ) (B) ) ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendRegierungsentwurf 2005 7,5 Millionen Euro Darüber hinaus sind im Einzelplan 17 des Bundes- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (115. Sitzung, Drucksache 15/3425, Frage 30): Wie entwickelte sich das Förderprogramm des Bundes „Die Verpflichtungsermächtigungen der Gemeinschaftsauf- gabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Freistaat Bayern, die so genannte GA-Förderung (West), seit dem Jahr 2000, und welche Entwicklung wird sie bis in das Jahr 2007 nehmen? Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) hat der Bund für Bayern Verpflichtungsermächtigungen in folgender Höhe bereitgestellt bzw. vorgesehen: F d e t 2 s g v s d a d n z A d d ( G B 2 E u f Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bertl, Hans-Werner SPD 01.07.2004 Hohmann, Martin fraktionslos 01.07.2004 Janssen, Jann-Peter SPD 01.07.2004 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 01.07.2004 Parr, Detlef FDP 01.07.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 01.07.2004 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 01.07.2004 Strässer, Christoph SPD 01.07.2004 Dr. Struck, Peter SPD 01.07.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 01.07.2004 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2004 Haushaltsjahr 2000 10,0 Millionen Euro Haushaltsjahr 2001 10,2 Millionen Euro Haushaltsjahr 2002 10,2 Millionen Euro Haushaltsjahr 2003 10,2 Millionen Euro Haushaltsjahr 2004 (BMWA-Zuweisung) 7,0 Millionen Euro (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Die Finanzplanung sieht eine Fortsetzung der GA- örderung für die Jahre 2006 bis 2008 auf dem Niveau es Etatentwurfs 2005 vor. Zur Höhe der Verpflichtungs- rmächtigungen ab 2006 kann derzeit keine Aussage ge- roffen werden, weil diese erst in den Haushaltsjahren 006 ff. in den jeweiligen Bundeshaushalten veran- chlagt werden. Bayern erhält aufgrund der GA-Förder- ebietsabgrenzung 2000 bis 2006 eine anteilige Quote on 7,69 Prozent der GA-Bundesmittel für die westdeut- chen Länder (ohne Berlin). Für die Zeit nach 2006 sind erzeit noch keine Aussagen hinsichtlich der Verteilung uf die Länder möglich. Die Mittelvertetung ab 2007 ist urch einen neuen Beschluss des Bund-Länder-Pla- ungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe festzuset- en. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) 115. Sitzung, Drucksache 15/3425, Frage 31): Mit welchen Zahlungen bzw. Zahlungsverpflichtungen ist nach dem Haushaltsentwurf für 2005 bei Bund, Bundesagen- tur für Arbeit und Kommunen im Zusammenhang mit der Zu- sammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu rech- nen? Die Ausgaben des Bundes für die Leistungen der rundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten uch Sozialgesetzbuch (SGB II) für das Haushaltsjahr 005 sind im Wesentlichen im Entwurf zum inzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft nd Arbeit veranschlagt. Danach ergeben sich die nach- olgenden Haushaltsansätze: Kap. 0912 Tgr. 01 – Leistun- gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 24,45 Milliarden Euro davon: Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unter- kunft und Heizung 1,8 Milliarden Euro Verwaltungskosten für die Durchführung der Grund- sicherung für Arbeitsuchende 3,3 Milliarden Euro Arbeitslosengeld II 13,0 Milliarden Euro Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit 6,35 Milliarden Euro 10818 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) in Kap. 1710 Tgr. 01 die Ausgaben für den Kinderzu- schlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskin- dergeldgesetz veranschlagt und zwar in Höhe von 0,217 Milliarden. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2005 wird im kommenden Herbst durch die Selbstverwaltungsorgane der BA aufgestellt. Dabei ist infolge der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsu- chende erstmals der von der BA an den Bund zu zah- lende Aussteuerungsbetrag nach § 46 SGB II zu etatisie- ren. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2005 ist hierzu eine Einnahme im Einzelplan 09 Kap. 0912 veranschlagt in Höhe von 6,717 Milliarden Euro. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige soll die kommunalen Haushalte um 2,5 Milliarden Euro entlasten. Um diese Entlastung 201 erreichen, wird sich der Bund an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen. Eine ge- setzliche Revisionsklausel gewährleistet den Kommunen Planungssicherheit. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler, Jutta Dümpe-Krüger, Michaele Hustedt, Thilo Hoppe, Winfried Nachtwei, Dr. Ludger Volmer, Cornelia Behm, Irmingard Schewe-Gerigk, Werner Schulz (Berlin), Friedrich Ostendorff, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Franziska Eichstädt- Bohlig und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsauschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Auf- enthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2 Mit dem Zuwanderungskompromiss leiten wir in Deutschland einen gesellschaftspolitischen Paradigmen- wechsel ein. Jetzt geht es nicht mehr darum, ob Deutsch- land ein Einwanderungsland ist oder nicht. Künftig wird nur noch gefragt: Welche Partei hat die besten Konzepte, Einwanderung weltoffen, integrativ und human zu ge- stalten? Aus diesem Grunde stimmen wir auch für dieses Gesetz. Die Art des Zustandekommens dieses Kompro- misses und insbesondere das Verfahren in der letzten Phase verdienen aus unserer Sicht erhebliche Kritik. Dennoch: Zahlreiche Anliegen nicht nur unserer Par- tei, sondern auch der deutschen Wirtschaft, von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen – aber auch der Süssmuth-Kommission – finden sich in diesem Gesetz leider nicht wieder. So scheiterte aufgrund des erbitterten Widerstandes der Union die Einführung der demographischen Zuwan- derung – und dies obwohl nicht nur die Süssmuth-Kom- mission und die Rürup-Kommission, sondern selbst die Herzog-Kommission und sogar die Zuwanderungskom- m g s z w w d r w k m A b D t g z s u l G D t n k z k R u b u l d A s A S w s a w n i e s d d d s e b (C (D ission von Peter Müller festgestellt hatten, dass demo- raphische Zuwanderung einen wichtigen Beitrag dar- tellt, um die Sozialsysteme in Deutschland langfristig u sichern. Die wirtschaftliche und demographische Ent- icklung der nächsten Jahre wird hier eine Weiterent- icklung notwendig machen. Wir werden uns deshalb afür einsetzen, dass die Einführung des Punkteverfah- ens und die weitere Lockerung und Aufhebung des An- erbestopps wieder auf die politische Tagesordnung ommen. Auch von seinem ursprünglichen Integrationsmodell usste Rot-Grün auf Druck der Union in einem Maße bstriche machen, das den Kernbereich dieses Modells erührt: Zwar erhalten formal künftig alle, die nach eutschland einwandern, einen Rechtsanspruch auf In- egrationskurse, um dort die für ihre Aufenthaltsverfesti- ung erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse u erwerben. Faktischen Zugang erhalten diese Men- chen – ebenso wie bereits hier lebende Ausländerinnen nd Ausländer – aber nur, wenn sie hierzu von den Aus- änderbehörden verpflichtet werden. Jetzt steht Rot- rün in der Verantwortung: Da sich die Länder auf ruck der Union aus der Finanzierung dieser Integra- ionskurse vollständig zurückgezogen haben, obliegt es un Rot-Grün sicherzustellen, dass der Integrations- ursanspruch nicht – wie von der Union vorgeschlagen – u einer Integrationsförderung nach Kassenlage ver- ommt. Zudem werden wir in der nun anstehenden echtsverordnung klarstellen, dass die Ausländerinnen nd Ausländer zum Beispiel hinsichtlich ihres Kosten- eitrags zu den Sprachkursen nicht überfordert werden nd dass so genannte Bestandausländerinnen und -aus- änder dann nicht zu Integrationskursen verpflichtet wer- en, wenn sie bereits Deutsch sprechen, Im Bereich des Flüchtlingsschutzes haben wir mit der nerkennung nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifi- cher Verfolgung eine erhebliche Verbesserung in der sylanerkennungspraxis dieses Landes erreicht. Inwiefern aber der neue Status des humanitären chatzes § 25 Abs. 3 und 5 AufenthG zu dem Erfolg ird, den sich die rot-grüne Koalition hiervon ver- pricht, wird erst die Zukunft zeigen. Wir gehen davon us, dass die Verwaltungsvorschriften hier so formuliert erden, dass die Zusage des Bundesministeriums des In- ern auch eingehalten wird, dass ein Großteil der bislang n Deutschland geduldeten Menschen auch tatsächlich ine Aufenthaltserlaubnis erhalten wird. In diesem Zu- ammenhang möchten wir daran erinnern, dass bereits ie Begründung zum jetzigen § 25 Abs. 5 darauf abhebt, ass bei der Frage, ob eine Ausreisemöglichkeit besteht, auch die subjektive Möglichkeit – und damit impli- zit auch die Zumutbarkeit – der Ausreise zu prüfen ist. Dies müsste aus unserer Sicht zwingend dazu führen, ass zum Beispiel Minderheitsangehörigen aus dem Ko- ovo und Flüchtlingen aus Afghanistan eine Aufenthalts- rlaubnis erteilt werden muss. Auch sieht die Gesetzes- egründung insbesondere für minderjährige Geduldete Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10819 (A) ) (B) ) ausdrücklich eine positive Ermessensanwendung vor, damit Kinder und Jugendliche einen einfacheren Zugang zu einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis und damit zu Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen erhalten. Im Hinblick darauf, dass für Personen, die einen Sta- tus des humanitären Schutzes nach dem jetzigen § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG erhalten, der Familiennachzug komplett ausgeschlossen worden ist, bekräftigen wir un- sere diesbezüglichen verfassungs- und menschenrechtli- chen Bedenken: Wer erkennbar längerfristig bei uns le- ben wird, der oder dem darf man das Grundrecht auf Familieneinheit nicht auf Dauer vorenthalten. Wir Grünen haben im Zuwanderungsgesetz die Vor- schläge der Union zur Verschärfung des Asylbewerber- leistungsgesetzes abgewehrt. Hier werden wir kein Nachkarten zulassen – auch nicht über den Umweg des Bundesrates. Hinsichtlich der Härtefallregelung mussten wir der Union entgegengekommen. Insbesondere auf Druck Bayerns wurden fakultative Ausschlussklauseln – insbe- sondere die Möglichkeit von „besonderen Anforderun- gen“ an so genannte Verpflichtungserklärungen – einge- führt. Das darf aber nicht zu einer Privatisierung von Härtefällen führen. Erheblich erschwert wurden die Verhandlungen durch die Forderungen der Union im Sicherheitsbereich. Wir haben uns immer und zu jeder Zeit auf vernünftige Re- gelungen zum Schutz vor Terrorismus eingesetzt. Die Union jedoch hat aus ideologischen Gründen die Aus- weisungsvorschriften drastisch noch weiter verschärfen wollen. Mit dem Kompromiss sind wir gerade hier an die Grenzen des Vertretbaren gegangen. Wir haben eine Reihe von signifikanten Verschärfungen des bisherigen Ausländerrechts akzeptieren müssen. Wir denken insbe- sondere an den Systembruch in Fällen zwingender Aus- weisungen. Wir haben die Ausweisung nicht nur von Personen erleichtert, die aufgrund einer tatsachenge- stützten Gefahrenprognose der Unterstützung des Terro- rismus verdächtigt werden, sondern auch von so genann- ten Extremisten. Wir möchten an dieser Stelle erklären, dass dies kein Freibrief für eine Gesinnungsjustiz im Ausweisungs- recht darstellt. Der freie Austausch auch kontroverser Meinungen ist – solange er die Grenze des strafrechtlich Sanktionierten nicht überschreitet – nicht nur für die De- mokratie in unserem Land essenziell; er ist auch für die geistige Bekämpfung des Terrorismus erforderlich. Eine dem entgegenstehende Auslegung der Ausweisungsbe- stimmungen des Zuwanderungsgesetzes würde Nach- besserungen zugunsten der Meinungsfreiheit erforder- lich machen. Die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ver- stehen wir als Chance, nun für Mehrheiten im Sinne wei- terer Reformen in diesem Bereich zu streiten. Die Ver- kürzung der Integration auf die Verordnung von Sprachkursen, die fehlende Antwort des Gesetzes auf die demographische Entwicklung der deutschen Gesell- schaft und Fehljustierungen bei Details im Auswei- sungsrecht sind Anlass, um mit Flüchtlingsinitiativen u u k W t n r M s t w f s s b g m d r M s d t A e v K d A r g c s K d u ä w s d (C (D nd Migrantenorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften nd Arbeitgebern über die weiteren Perspektiven zu dis- utieren. Trotz des großen Engagements der Kirchen, der ohlfahrtsverbände, von Pro Asyl und vielen Prominen- en konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes och keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für die be- eits langjährig in Deutschland lebenden geduldeten enschen erzielen. Wir sind überzeugt, dass diese Lö- ung auch im wohlverstandenen Interesse der Verwal- ungen der Bundesländer liegen würde. Deshalb werden ir in der Koalition noch im Herbst die Initiative ergrei- en, um über eine Lösung dieser Frage nach der Verab- chiedung des Zuwanderungsgesetzes zu reden und ent- prechende Regelungen möglichst auf den Weg zu ringen. Wir werden auch nicht umhin kommen, uns um Fra- en zu kümmern, die im Rahmen dieses Verhandlungs- arathons nicht angesprochen werden konnten. Dabei enken wir nicht nur an die oben erwähnte Bleiberechts- egelung für hier bereits langjährig lebende geduldete enschen, sondern auch an die Rücknahme der deut- chen ausländerrechtlichen Vorbehalte gegen die Kin- erkonvention der Vereinten Nationen sowie an humani- äre Regelungen zugunsten der Menschen, die ohne ufenthaltstitel unter uns leben. Wir stehen weiterhin für ine weltoffene, moderne, humanitären Grundsätzen erpflichtete Migrations- und Flüchtlingspolitik. Dieses ompromissgesetz ist der Anfang, nicht das Ende auf em Weg in die Einwanderungsgesellschaft. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsauschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Inte- gration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) (Zusatztagesordnungs- punkt 2) Das heute zur Verabschiedung vorliegende Zuwande- ungsgesetz hat während der langwierigen Verhandlun- en zu meinem Bedauern viel von seinem ursprüngli- hen Geist eingebüßt. Der gefundene Kompromiss bleibt hinter den Vor- chlägen der Süssmuth- und der Müller-Kommision, der irchen, der Unternehmerverbände, der Wissenschaft, er Gewerkschaften, der Nichtregierungsorganisationen nd auch der Regierungskoalition zurück. Der Zugang in die Arbeitsmigration ist geradezu ngstlich begrenzt gehalten worden und wird den unab- eisbaren Herausforderungen unserer alternden Gesell- chaft nicht gerecht. Allerdings kann man gewiss sein, ass sich die Realität in Zukunft ihren Weg bahnen wird. 10820 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Dennoch bietet das Gesetz Chancen, mit der Realität „Deutschland als Einwanderungsland“ umzugehen und die politisch und gesellschaftlich notwendigen Verände- rungen endlich einzuleiten. Ein großer Schritt nach vorn ist es, dass nunmehr mit diesem Gesetz die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung erfolgen soll. Die integrationspolitisch äußerst problematische Pra- xis der so genannten Kettenduldungen soll nach dem er- klärten Willen des Gesetzgebers deutlich eingeschränkt werden. Hier wird den vollziehenden Ausländerämtern künftig eine sehr große Verantwortung zugewiesen. Es ist davon auszugehen, dass erst die Praxis der kommen- den Jahre zeigen wird, ob die deutsche Gesellschaft be- reit ist, Schutzsuchenden hier im Lande eine Perspektive zu eröffnen. Ungeklärt ist allerdings das Schicksal der etwa 230 000 derzeit geduldeten Menschen in Deutschland. Zu einer Bleiberechtsregelung für diese Menschen hat man sich zu meinem großen Bedauern im Gesetzge- bungsverfahren nicht durchringen können. Jetzt obliegt es den Innenministern des Bundes und der Länder, hier zu einer humanitären, von Barmherzigkeit geleiteten Lö- sung zu gelangen. Ich begrüße zudem die Erkenntnis, dass zur Einwan- derungspolitik untrennbar auch Integrationsangebote ge- hören. Doch Integrationspolitik bedeutet viel mehr als Sprachkursangebote. Nicht nur die Einwandernden müssen bereit sein, sich auf die Werte und Gesetze des Einwanderungslandes einzulassen. Auch die aufnehmende Gesellschaft muss bereit sein, ihre Institutionen so zu öffnen, dass Einwan- derer Zugang und eine Chance auf Teilhabe bekommen. Das bedeutet: Zugang zu frühkindlicher Förderung, Un- terstützung in der Bildung, Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung. Nicht die Sanktion darf handlungsleitend sein, sondern die Gewährung von Chancen und das An- gebot, dazuzugehören. Dieses Gesetz öffnet in vielen Bereichen große Er- messensspielräume. Es ist zu hoffen, dass die Ausübung des Ermessens im Geiste einer liberalen und weltoffenen Gesellschaft erfolgt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsausschus- ses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begren- zung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unions- bürgern und Ausländern (Zuwanderungs- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Ich kann dem Ergebnis nicht zustimmen, weil die im Bereich der Veränderungen bei den Spätaussiedlern an- gestrebten Ziele auf dem im Gesetz vorgesehenen Weg nicht erreicht werden können. Er bringt nur unnötige Er- s e e S k s t e w h s w d s d e d A l g v b d K d s s S s i n t i c l A v t h h l n A D (C (D chwernisse für die Einreise der Familie, ohne inhaltlich twas zu erreichen. Wer von den Angehörigen zukünftig inen Sprachtest verlangt, sorgt dafür, dass diese in ein ystem ausweichen, das weniger Integrationsmöglich- eiten bietet als der systemimmanente Ansatz. Im Bundesvertriebenengesetz in der geänderten Fas- ung ist auch für Angehörige zur Förderung der Integra- ion ein Sprachpaket vorgesehen. Dies ist richtig und der inzig gangbare Weg. Der Integrationsdruck muss erhöht erden. Wer jetzt allerdings als Bedingung für die Einbezie- ung in den Aufnahmebescheid einen Sprachtest vor- chreibt, sorgt dafür, dass diese Bestimmung umgangen ird. Familienangehörige werden künftig nicht mehr en Weg über die Einbeziehung in den Aufnahmebe- cheid gehen, sondern als Angehörige unter dem Schutz es Grundgesetzes – Art. 6, Ehe und Familie – und den ntsprechenden ausländerrechtlichen Bestimmungen in as Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kommen. ls Familienangehörige eines Deutschen – Spätaussied- er sind Deutsche – haben sie ohne Beschränkungen ein esichertes Aufenthaltsrecht und können auch unter pri- ilegierten Bedingungen die Staatsbürgerschaft erwer- en. Dass sie nicht sofort mit dem Aufnahmebescheid eutsche Staatsbürger werden, werden sie billigend in auf nehmen, um den Sprachtest zu umgehen. Hier wer- en sich ähnliche Ausweichreaktionen zeigen wie bisher chon, indem sich Familienverbände denjenigen heraus- uchen, der am besten Deutsch kann; der absolviert den prachtest und die anderen wählen die Einbeziehung. In- ofern ist die Statistik erheblich verzerrt. Auch werden nach dieser Konzeption Deutsche und hre Angehörigen erheblich schlechter behandelt als ichtdeutsche Migrationswillige. Nichtdeutsche Migra- ionswillige und deren Angehörige können, ohne rgendeine Voraussetzung zu erfüllen, nach den entspre- henden Vorschriften des Ausländerrechts in Deutsch- and einen Aufenthaltsstatus erlangen, während die ngehörigen der Spätaussiedler einen Sprachtest absol- ieren müssen. Im Übrigen ist es viel leichter, Integra- ionsvoraussetzungen erst im Inland zu schaffen, weil ier eine andere Infrastruktur und ein anderes Klima vor- anden ist, während es für die Angehörigen in der ehema- igen Sowjetunion erheblich schwerer ist, Deutschkennt- isse unter den dortigen Umständen zu erlangen. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Ver- mittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Steue- rung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integra- tion von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Mit dem Zuwanderungskompromiss leiten wir in eutschland einen gesellschaftspolitischen Paradigmen- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10821 (A) ) (B) ) wechsel ein. Jetzt geht es nicht mehr darum, ob Deutsch- land ein Einwanderungsland ist oder nicht. Künftig wird nur noch gefragt: Welche Partei hat die besten Konzepte, Einwanderung weltoffen, integrativ und human zu ge- stalten? Aus diesem Grunde stimme ich auch für dieses Gesetz. Allerdings verdient die Art des Zustandekom- mens dieses Kompromisses und insbesondere das Ver- fahren in der letzten Phase aus meiner Sicht erhebliche Kritik. Das Gesetz ist der längst überfällige Einstieg in die Gestaltung der Zuwanderung. Es öffnet Türen. Jedoch haben zahlreiche Anliegen nicht nur unserer Partei, sondern auch der deutschen Wirtschaft, von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen – aber auch der Süssmuth-Kommission – keinen Eingang in das Gesetz gefunden, weil die Union nicht bereit war, eine weiter gehende Gestaltung der Zuwanderung mitzutragen. So scheiterte aufgrund des erbitterten Widerstandes der Union die Einführung der demographischen Zuwan- derung – und dies obwohl nicht nur die Süssmuth-Kom- mission und die Rürup-Kommission, sondern selbst die Herzog-Kommission und sogar die Zuwanderungskom- mission von Peter Müller festgestellt hatten, dass demo- graphische Zuwanderung einen wichtigen Beitrag dar- stellt, um die Sozialsysteme in Deutschland langfristig zu sichern. Die wirtschaftliche und demographische Ent- wicklung der nächsten Jahre wird hier eine Weiterent- wicklung notwendig machen. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass die Einführung des Punktever- fahrens und die weitere Lockerung und Aufhebung des Anwerbestopps wieder auf die politische Tagesordnung kommen. Auch zu der notwendigen konsequenten Integrations- politik war die Union nicht bereit. Zwar erhalten künftig alle, die nach Deutschland ein- wandern, einen Rechtsanspruch auf Integration. Da sich jedoch die Länder auf Druck der Union aus der Finanzie- rung der Integrationskurse vollständig zurückgezogen haben, müssen wir darauf achten, dass wir nun keine Integration nach Kassenlage bekommen. Im Bereich des Flüchtlingsschutzes haben wir mit der Anerkennung nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifi- scher Verfolgung eine erhebliche Verbesserung in der Asylanerkennungspraxis dieses Landes erreicht. Das ist ein großer Erfolg. Im Hinblick darauf, dass für Personen, die einen Sta- tus des humanitären Schutzes nach dem jetzigen § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG erhalten, der Familiennachzug komplett ausgeschlossen worden ist, bekräftige ich meine diesbezüglichen menschenrechtlichen Bedenken: Wer erkennbar längerfristig bei uns leben wird, der oder dem darf man das Grundrecht auf Familieneinheit nicht auf Dauer vorenthalten. Erheblich erschwert wurden die Verhandlungen durch die Forderungen der Union im Sicherheitsbereich. Wo Sicherheitslücken bestehen, haben wir uns immer und zu jeder Zeit für vernünftige Regelungen zum Schutz vor Terrorismus eingesetzt. Allerdings gibt es absolute Si- cherheit in einer offenen Gesellschaft nicht. Offene Ge- s te s W r R m g G R A d W e f d m s s li D d E s N d s te k S d s s u u k W te n r M a li im d r m d n h s d d z u (C (D ellschaften sind immer auch verwundbare Gesellschaf- n. Daher müssen wir darauf achten, dass sich icherheitspolitische Maßnahmen einerseits und die ahrung des Rechtsstaates und der Bürgerrechte ande- erseits die Balance halten. Der Preis für Freiheit und echtsstaatlichkeit muss sorgsam abgewogen werden it dem tatsächlichen Gewinn an Sicherheit für die Bür- erinnen und Bürger. Mit dem Kompromiss sind wir gerade hier an die renzen des Vertretbaren gegangen. Wir haben eine eihe von signifikanten Verschärfungen des bisherigen usländerrechts akzeptiert. Ich denke insbesondere an en Systembruch in Fällen zwingender Ausweisungen. ir haben die Ausweisung nicht nur von Personen rleichtert, die aufgrund einer tatsachengestützten Ge- ahrenprognose der Unterstützung des Terrorismus ver- ächtigt werden, sondern auch von so genannten Extre- isten. Das darf nicht zu einer Gesinnungsjustiz im Auswei- ungsrecht führen. Der freie Austausch auch kontrover- er Meinungen ist – solange er die Grenze des strafrecht- ch Sanktionierten nicht überschreitet – nicht nur für die emokratie in unserem Land essentiell; er ist auch für ie geistige Bekämpfung des Terrorismus erforderlich. ine dem entgegenstehende Auslegung der Auswei- ungsbestimmungen des Zuwanderungsgesetzes würde achbesserungen zugunsten der Meinungsfreiheit erfor- erlich machen. Die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes ver- tehe ich als Chance, nun für Mehrheiten im Sinne wei- rer Reformen in diesem Bereich zu streiten. Die Ver- ürzung der Integration auf die Verordnung von prachkursen, die fehlende Antwort des Gesetzes auf die emographische Entwicklung der deutschen Gesell- chaft und Fehljustierungen bei Details im Auswei- ungsrecht sind Anlass, um mit Flüchtlingsinitiativen nd Migrantenorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften nd Arbeitgebern über die weiteren Perspektiven zu dis- utieren. Trotz des großen Engagements der Kirchen, der ohlfahrtsverbände, von Pro Asyl und vielen Prominen- n konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes och keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für die be- eits langjährig in Deutschland lebenden geduldeten enschen erzielen. Ich bin überzeugt, dass diese Lösung uch im wohlverstandenen Interesse der Bundesländer egen würde. Deshalb werden wir in der Koalition noch Herbst die Initiative ergreifen, um über eine Lösung ieser Frage nach der Verabschiedung des Zuwande- ungsgesetzes zu reden und entsprechende Regelungen öglichst bald auf den Weg zu bringen. Auch weitere humanitäre Fragen werden im Zuwan- erungsgesetz nicht angesprochen. Dabei denke ich icht nur an die oben erwähnte Bleiberechtsregelung für ier bereits langjährig lebende geduldete Menschen, ondern auch an die Rücknahme der deutschen auslän- errechtlichen Vorbehalte gegen die Kinderkonvention er Vereinten Nationen sowie an humanitäre Regelungen ugunsten der Menschen, die ohne Aufenthaltstitel unter ns leben. 10822 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Bündnis 90/Die Grünen stehen weiterhin für eine weltoffene moderne, humanitären Grundsätzen ver- pflichtete Migrations- und Flüchtlingspolitik. Das heute verabschiedete Gesetz ist der Anfang, nicht das Ende der Gestaltung des Einwanderungslandes Deutschland. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christa Nickels (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungs- ausschusses zu dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Rege- lung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 2) Ich schließe mich in allen Punkten der Erklärung nach § 31 GO BT meiner Kollegen Claudia Roth, Josef Winkler und anderer an, bin aber der Meinung, dass die Bundesregierung nunmehr einen nach wie vor ungere- gelten Bereich zügig angehen muss. Das gerade zustande gekommene Gesetz zur Steue- rung und Regelung der Zuwanderung lässt den humani- tären Bereich der illegalen Zuwanderung und des illega- len Aufenthalts weiterhin ungeregelt. Dieser Bereich ist in diesem Gesetz kein Thema – und dies, obwohl auch nach der „aufenthaltsrechtlichen Legalisierung“ vieler Tausender Menschen durch den EU-Beitritt der zehn ost- und mitteleuropäischen Länder schätzungsweise immer noch zwischen 500 000 und l Million Menschen in Deutschland in diesem rechtlosen Zustand leben müs- sen. Probleme werden nicht gelöst, indem man sie ver- schweigt oder ausklammert. Umgehend müssen fol- gende Punkte angegangen werden: § 92 a AuslG (§ 96 AufenthGE): Es muss klargestellt werden, dass humanitär motivierte Hilfe nicht unter den Straftatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt fällt. Haupt- und Ehrenamtliche, die hier für Staat und Gesellschaft wertvolle subsidiäre Arbeit leisten, dürfen nicht kriminalisiert werden. Hierzu besteht Gelegenheit im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/90/EG, wo es in Art. l Abs. 2 heißt: Jeder Mitgliedstaat kann beschließen, wegen der in Absatz 1 Buchstabe a) beschriebenen Handlungen in Anwendung seiner innerstaatlichen Rechtsvor- schriften und Rechtspraktiken keine Sanktionen zu verhängen, wenn das Ziel der Handlungen die hu- manitäre Unterstützung der betroffenen Person ist. § 76 AuslG (§ 87 AufenthGE): Es muss klargestellt werden, dass außer dem Sozialamt niemand zur Er- und Übermittlung aufenthaltsrelevanter Daten an die Auslän- derbehörde verpflichtet ist. Ärzte, Pädagogen, Sozialar- beiter, Richter usw. haben klare berufsspezifische Auf- gaben. Diese dürfen nicht zur Migrationskontrolle und Denunziation instrumentalisiert werden. i S S s A H S F S B s d s n g i s s s w A g w e s S d P ß S (C (D Alle Menschen haben eine Würde. Diese zu schützen, st eine grundlegende Aufgabe und Verpflichtung des taates, die nicht hinter dem Recht des Staates auf die icherstellung der Regelung der Zuwanderung zurück- tehen darf. nlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Reichel, Dr. Maria Böhmer, Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Michael Kretschmer, Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion Seib und Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU,) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (… HRGÄndG) (Tagesordnungspunkt 11) Die Reform der Studienplatzvergabe, die es den ochschulen zukünftig erlauben wird, 60 Prozent ihrer tudierenden in den bundesweit zulassungsbeschränkten ächern selbst auszuwählen, ist ein begrüßenswerter chritt in die richtige Richtung. Deshalb stimme ich der eschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, For- chung und Technikfolgenabschätzung zu der vom Bun- esrat eingebrachten 7. Änderungsnovelle des Hoch- chulrahmengesetzes zu. Unser Ziel bleibt aber die komplette Abschaffung ei- er Quotierung und des ZVS-Verfahrens in der derzeiti- en Form. Dies ist zielführender auf dem Weg zu einem nternational wettbewerbsfähigen und effizienten Hoch- chulsystem. Zudem kann die Neuordnung des Hoch- chulzugangs alleine eine umfassende Reform des Hoch- chulrahmengesetzes nicht ersetzen. Diese bleibt eiterhin notwendig. nlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingolstadt), Hans-Josef Fell und Chistine Scheel (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Ta- gesordnungspunkt 12 c) Wir stimmen dem Gesamtpaket Bundesverkehrswe- eplan zu, da es gegenüber dem alten Bundesverkehrs- egeplan eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen nthält. Dazu zählen insbesondere der Vorrang von Be- tandserneuerung vor Neu- und Ausbau bei Straßen, chienen und Wasserstraßen, die Einführung der Son- erkategorie „mit besonderem naturschutzfachlichen lanungsauftrag“ für besonders umweltkritische Stra- enbauprojekte und die Gleichstellung von Schiene und traße in der Gesamtheit der Investitionen des Bundes. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10823 (A) ) (B) ) Gleichwohl gibt es eine Reihe von Straßenbauvorha- ben, die im neuen Bundesverkehrswegeplan als vor- dringlich eingestuft sind, die wir auch weiterhin sehr kri- tisch sehen. Dazu gehört insbesondere die B 26 n – Westumgehung Würzburg – in Unterfranken. Dieses Projekt halten wir aus verkehrlichen und ökologischen Gründen für hoch bedenklich und daher für nicht vertret- bar. Angesichts knapper Mittel gehen wir trotz der Einstu- fung des nördlichen Teilstücks der B 26 n in den vor- dringlichen Bedarf nicht davon aus, dass das Projekt in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans gebaut wird, da es andere Projekte mit einem längeren Planungsvor- lauf und einer höheren Priorität gibt, die alle verfügbaren Geldmittel binden werden. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenaus- baugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Die vorliegende Endfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beinhaltet im Zusammenspiel mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes eine möglichst optimale Vernetzung der Verkehrsträger Schiene und Straße. Nur die Integration der Verkehrsträger kann mögliche Effizienzverluste verringern und ihre Leis- tungsfähigkeit erhöhen. Diesem integrativen Ansatz wird die heute beschlossene Gesetzesfassung gerecht. Das vorliegende Fernstraßenausbaugesetz ist auch ge- eignet, die zu erwartenden Zuwachsraten im europäi- schen Haupttransitland Deutschland mit einem leis- tungsfähigen Verkehrswegenetz zu bewältigen. Dies setzt allerdings auch voraus, dass wir die Voraussetzun- gen für eine dauerhafte und solide Finanzierungsbasis schaffen. Dazu wird die Anfang des Jahres 2005 star- tende LKW-Maut einen wichtigen Beitrag leisten. Die Zwischenergebnisse der Erprobung dieser neuen und in- novativen Technik sind jedenfalls positiv. Als Abgeordnete bedauere ich aber, dass es entgegen der ursprünglichen Absicht in der ersten Entwurfsfas- sung nicht gelungen ist, die Ortsumgehung Heek der B 70 in den vordringlichen Bedarf einzustufen. Die OU Heek ist das letzte noch fehlende Teilstück der B 70 zur Bundesautobahn A 31. Das bedeutet, dass die An- wohner auch in näherer Zukunft den Belastungen des (Schwerlast-)Verkehrs zur A 31 ausgesetzt sein werden. Mein Bedauern ist umso größer, da es an annehmbaren und praktikablen Lösungsvorschlägen, die OU Heek doch noch vom weiteren in den vordringlichen Bedarf zu heben, nicht gefehlt hatte. Trotz meines Einwandes stimme ich dem jetzt vorlie- genden Gesetz zu, da es insgesamt gelungen ist, den besonderen verkehrlichen Anforderungen und den Inte- ressen der Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedli- chen Regionen Deutschlands gerecht zu werden. A e ß I d d d m h d g g d k in B e s A A d n r j A n – z i f la g s F g P n le e b ö (C (D nlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstra- ßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Der Bundesverkehrswegeplan und die darauf aufbau- nden Gesetzentwürfe zum Ausbau von Bundesfernstra- en und Bundesschienenwegen werden dem dringenden nvestitionsbedarf nicht gerecht. Insbesondere wurde mit em vorliegenden Gesetzentwurf die Chance verpasst, ie Verkehrsinfrastruktur in Deutschland an dem durch ie EU-Osterweiterung gestiegenen Verkehrsaufkom- en auszurichten. Allein zu den Ausschussberatungen atte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion knapp 500 Än- erungsanträge zur Verbesserung der Verkehrssituation estellt, konnte sich aber in weiten Bereichen nicht ge- en die Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen urchsetzen. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesver- ehrswegeplans hat es im zurückliegenden Verfahren sbesondere durch die erfolgreichen Verhandlungen der undesländer sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion inzelne Verbesserungen gegeben. So konnte mit Unter- tützung der niedersächsischen Landesregierung die ufnahme der Ortsumgehungen Westerfeld (B 3) und rnum (B 3) sowie der Ortsumgehung Hameln (B 1) in en vordringlichen Bedarf erreicht werden. Diese Maß- ahmen begrüße ich ausdrücklich. Aufgrund der schwe- en fachpolitischen Mängel lehne ich den Gesetzentwurf edoch insgesamt ab. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstra- ßenausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Die Mehrheit des Hohen Hauses hat sich für die An- ahme des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung Drucksache 15/3412 – ausgesprochen. Auch ich ak- eptiere und unterstütze den Gesetzentwurf und stimme hm zu. Bezüglich der Nr. 1630 – NW, B 8, Wesel–Friedrichs- eld – und der Nr. 1631 – NW, B 8, Friedrichsfeld–Dins- ken – (Drucksache 15/3412, Seite 185) ist jedoch Fol- endes anzumerken: Die im angeführten Gesetzesentwurf enthaltene Ein- tufung der Bundesstraße 8 Wesel–Friedrichsfeld und riedrichsfeld–Dinslaken in den „weiteren Bedarf“ spie- elt vor dem Hintergrund der bislang unzureichenden lanungen des Landesbetriebes Straßenbau die Unan- ehmbarkeit der bislang vorgestellten Trassierungsüber- gungen wider. Entgegen der Ansicht der Behörde be- inträchtigen sämtliche Planungsüberlegungen zu der islang im „vordringlichen Bedarf“ eingestuften B 8 das kologische und städtebauliche Gleichgewicht der Stadt 10824 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Voerde in hohem Maße. Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen negativen Beurteilungen dieser Planung durch den Ausschuss bzw. Rat der Stadt Voerde in vollem Um- fange nachvollziehbar und zu begrüßen. Angesichts der infolge des Bundesverkehrswegepla- nes zu Recht erfolgten Einstufung diverser Straßenbau- vorhaben im Stadtgebiet der Stadt Wesel wird jedoch die Planung der B 8 n notwendiger sein denn je. Es wird da- her erwartet, dass – im Einklang mit den mit einem jeden Bundesverkehrswegeplan einhergehenden Einzelfall- regelungen – die Planung der B 8 ungeachtet ihrer Ein- stufung in den „weiteren Bedarf“ unverzüglich und spä- testens dann durch qualifizierte Vorlage von Unterlagen durch den Planungsträger – Landesbetrieb Straßenbau – fortgesetzt wird, wenn diesbezügliche Maßnahmen ent- weder auf dem Gebiet der Stadt Wesel oder dem auf der Stadt Dinslaken zu erwarten sind. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenaus- baugesetzes (Tagesordnungspunkt 12 c) Zur Abstimmung über das Fernstraßenausbaugesetz, in dem die Planungen zum Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, gebe ich folgende Erklärung ab: Das Fernstraßenausbaugesetz ist weder aktuell bedarfs- gerecht, noch wird es den Anforderungen an die Zukunft gerecht. Dies betrifft auch die Planungen in der Oberlau- sitz. Im Rahmen der EU-Osterweiterung sind leistungsfä- hige Straßenverbindungen nach Tschechien und Polen un- abdingbare Voraussetzung für die Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region im Dreiländereck Tschechien, Polen und Deutschland. Darin sind sich alle Fraktionen einig. Wenn es konkret wird, ist die rot-grüne Mehrheit unkalkulierbar. Das zeigt sich im Vorgehen zur Westtangente Bautzen, Bundesstraße 96. Im Ausgangsentwurf des Bundesverkehrswegeplanes war zunächst die Einstufung in den vordringlichen Bedarf vorgenommen worden, weil sie eine leistungsfähige Ver- kehrsverbindung in die Tschechische Republik, insbeson- dere für den Schwerlastverkehr, schafft. Aber auch für viele verarbeitende Betriebe im Lausitzer Oberland sollte diese Verbindung die Zulieferung erleichtern. Die vorbe- reitenden Planungsarbeiten wurden in den zurückliegen- den Monaten von der Bundesregierung positiv begleitet. Kurz vor Abschluss der Ausschussberatungen hat die rot-grüne Mehrheit das Vorhaben „Westtangente Baut- zen“ überraschend vom vordringlichen in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht zurückgestuft. Dies bedeutet einen schweren Schlag für die Stadt Bautzen und die Oberlausitz. Dieser strukturschwache Raum braucht dringend eine Verbesserung der Infrastruktur. Die Tatsache, dass be- reits 1,8 Millionen Euro für Planungsarbeiten an der Westtangente Bautzen verausgabt wurden, die nunmehr verloren sind, dokumentiert die Sprunghaftigkeit rot- grüner Entscheidungen. z A u l i d z m t U A p g h B ß S P ß S b d t W j d f a k e r A w (C (D Als Wahlkreisabgeordnete sind mir viele Protestbriefe u diesem Verfahren zugeleitet worden. Ich teile die uffassung in den Briefen, dass die Kluft zwischen Wort nd Tat der eigentliche Kern für das Scheitern einer ver- ässlichen Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung mit hrer Koalitionsmehrheit ist. Durch die heutige Entschei- ung ist die Entwicklung der Oberlausitz um viele Jahre urückgeworfen. Obwohl weitere begrüßenswerte Verkehrsvorhaben eines Wahlkreises im Fernstraßenausbaugesetz enthal- en sind, lehne ich das Gesetz insgesamt wegen seiner nausgewogenheit ab. nlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marianne Tritz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Ände- rung des Fernstraßenausbaugesetzes (Tagesord- nungspunkt 12 c) Ich stimme dem Gesamtpaket Bundesverkehrswege- lan zu, da es gegenüber dem alten Bundesverkehrswe- eplan eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen ent- ält. Dazu zählen insbesondere der Vorrang der estandserneuerung vor dem Neu- und Ausbau bei Stra- en, Schienen und Wasserstraßen, die Einführung der onderkategorie „mit besonderem naturschutzfachlichen lanungsauftrag“ für besonders umweltkritische Stra- enbauprojekte und die Gleichstellung von Schiene und traße in der Gesamtheit der Investitionen des Bundes. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Straßenbauvorha- en, die im neuen Bundesverkehrswegeplan als vor- ringlich eingestuft sind, die ich auch weiterhin sehr kri- isch sehe. Dazu gehört insbesondere die A 39 von olfsburg nach Lüneburg in Niedersachsen. Dieses Pro- ekt halte ich aus verkehrlichen und ökologischen Grün- en für hochbedenklich und daher für nicht vertretbar. Angesichts knapper Mittel gehe ich trotz der Einstu- ung der A 39 in den vordringlichen Bedarf nicht davon us, dass das Projekt in der Laufzeit des Bundesver- ehrswegeplans gebaut wird, da es andere Projekte mit inem längeren Planungsvorlauf und einer höheren Prio- ität gibt, die alle verfügbaren Geldmittel binden werden. nlage 16 Erklärung nach § 31 GO Der Abgeordneten Lilo Friedrich (Mettmann) und Hans-Werner Bertl (beide SPD) zur Ab- stimmung über die Entwürfe eines Fünften Ge- setzes zur Änderung des Fernstraßenausbauge- setzes und eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Tages- ordnungspunkt 12 c und d) Wir stimmen den Gesetzentwürfen zu. Mit der Verabschiedung beider Gesetze erhalten ichtige Straßen- und Schienenbauprojekte, die in allen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10825 (A) ) (B) ) 16 Bundesländern im „vordringlichen“ Bedarf stehen, einen uneingeschränkten Planungsauftrag. Wir möchten die weitere Umsetzung des vorliegenden Pakets an Maß- nahmen in der folgenden Planung nicht durch eine Stimmenthaltung bzw. -verweigerung unsererseits ver- zögern. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist die Vo- raussetzung für eine hohe Wohn- und Lebensqualität so- wie für wettbewerbsfähige Standortbedingungen für In- dustrie und Handel. Umso unverständlicher ist aus unserer Sicht die Rückstufung des Weiterbaus der B 229 n zwischen dem Autobahnkreuz Langenfeld (A 3/A 542) und Landwehr (B 229) vom „vordringlichen“ in den „weiteren“ Bedarf. Wir protestieren mittels Abgabe dieser Erklärung gegen die Entscheidung. Die Planungen zur B 229 n überzeugten durch ein überaus günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis und durch positive fachliche Stellungnahmen. Die Solinger und Langenfelder Bevölkerung erhoffte sich von dem Aus- bau der Bundesstraße neue Impulse für die heimische Wirtschaft und für die Attraktivität ihrer Städte. Wir haben uns auf vielfältige Weise mit den örtlichen IHKn, den Wirtschaftsverbänden und Räten für den Wei- terbau der B 229 n eingesetzt. Leider haben all unsere Bemühungen kein Umdenken bewirkt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass auf landespolitischer Ebene nicht sachliche Überlegungen zu der Entscheidung der Landesregierung NRW, die Ortsumgehung Langenfeld B 229 in den „weiteren“ Bedarf zu setzen, geführt haben können. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bernd Scheelen und Siegmund Ehrmann (beide SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbau- gesetzes (Tagesordnungspunkt 12 d) Im vorliegenden Gesetzentwurf wird unter dem Punkt „internationale Projekte“ der so genannte Eiserne Rhein benannt. Der Ausbau des Eisernen Rhein wird damit nicht beschlossen. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Wirtschaftlichkeit der Strecke und eine Vereinbarung mit den Niederlanden geprüft werden soll. Anstelle dieser Prüfung wäre es unseres Erachtens sinnvoller, wie vom Rat der Stadt Krefeld vorgeschla- gen, eine Alternativstrecke parallel zur A 40 in Planung zu nehmen. Eine Reaktivierung der historischen Trasse des Eisernen Rheins ohne umfassenden Lärmschutz leh- nen wir hingegen ab. Jeglicher Ausbau der Bahnwege um Krefeld muss von der Berücksichtigung höchster Lärmschutzauflagen abhängig gemacht werden. A E g z D k s e p v V R i z h a K z n d H D d D p n n E d A b f b k b (C (D nlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau), Andreas Storm, Patricia Lips und Dr. Michael Meister (alle CDU/CSU) sowie Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Tagesord- nungspunkt 12 d) Wir lehnen den Entwurf der Bundesregierung eines rsten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwe- eausbaugesetzes ab. In den vergangenen Monaten ist in ahlreichen Sitzungen des Verkehrsausschusses des eutschen Bundestages klar geworden, dass die Ver- ehrswegeplanung der Bundesregierung in vielerlei Hin- icht unzureichend ist. Durch die Festlegung eines zu ngen Finanzrahmens wird der Bundesverkehrswege- lan seiner eigentlichen Aufgabe – der Feststellung des erkehrsfachlich begründeten Ausbaubedarfs für die erkehrsinfrastruktur – nicht mehr gerecht. Nach Ansicht der Unterzeichner ist es jedoch für die egion Starkenburg entscheidend, dass der Halt des ICE m Darmstädter Hauptbahnhof als Fußnote in den Geset- esentwurf aufgenommen wurde. Aus diesem Grunde aben die Mitglieder der Unionsfraktion im Verkehrs- usschuss des Deutschen Bundestages den von der oalition in letzter Minute erstellten Änderungsantrag um Bundesschienenwegeausbaugesetz unterstützt. Die Unterzeichner sind jedoch der Auffassung, dass ur mit einer Formulierung „Einbindung in die vorhan- ene NBS Mannheim-Stuttgart ausschließlich über den auptbahnhof Mannheim und Anbindung des Bahnhofs armstadt an die NBS“ klargestellt worden wäre, dass ie ICE-Neubaustrecke auch über den Hauptbahnhof armstadt zu führen ist. Die Formulierung „Schienen- ersonenfernverkehr“ im Antrag von SPD und Bünd- is 90/Die Grünen stellt dies gerade nicht sicher. Vielmehr kann die Deutsche Bahn dieser Forderung ämlich bereits dadurch entsprechen, dass Inter- oder urocityzüge im Bahnhof Darmstadt halten, während ie ICE-Züge an der Stadt vorbeifahren. nlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Zusatztagesordnungs- punkt 5 a) Der vorliegende Gesetzentwurf ist von großer ver- raucherpolitischer Bedeutung und hätte daher eine aus- ührliche Erörterung im Parlament verdient gehabt. Ver- raucher sollen bei Geschäften via Internet und Telefon ünftig besser geschützt werden. Die bislang noch estehenden rechtlichen Lücken beim Fernabsatz von 10826 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Finanzdienstleitungsverträgen werden durch das vorlie- gende Gesetz weitgehend geschlossen. Dem Verbrau- cher werden hilfreiche Widerrufs- und Informations- rechte eingeräumt. Die Rolle des Verbrauchers als Marktteilnehmer und sein Vertrauen in neue Märkte sollen gestärkt werden. Wie im Aktionsplan Verbrau- cherschutz der Bundesregierung vorgegeben, sollen ver- braucherpolitische Positionen als Querschnittsaufgabe systematisch in alle Lebensbereiche eingehen. Das vorliegende Gesetz bleibt in der jetzt eingebrach- ten und zur Abstimmung vorliegenden Form allerdings in einem wesentlichen Punkt hinter dem ursprüngli- chen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck- sache 15/2946 zurück. In verbraucherpolitischer Hinsicht besonders hervorzuheben war eine neue Bestimmung, dass der Versicherungsnehmer die für das erste Versiche- rungsjahr gezahlten Prämien im Falle der Kündigung zu- rückerhält, sofern er über sein Widerrufsrecht nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß belehrt wurde. Hierdurch sollte eine wirksame und abschre- ckende Sanktion geschaffen werden, damit die Versiche- rer sich an die neuen Vorschriften halten. Nunmehr ist in den interfraktionellen parlamentari- schen Beratungen das zeitliche Moment ür die Wider- rufspflicht entfallen und die vorgesehene Sanktion somit entkräftet worden. Für eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Fi- nanzdienstleistungen mag die hier vorliegende Regelung einstweilen genügen. Der vorliegende Gesetzentwurf löst damit jedoch die bestehenden verbraucherrechtli- chen Probleme beim Abschluss von Versicherungsver- trägen nicht grundsätzlich. Der rechtzeitige Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung und der Informationserteilung bei Versicherungsverträgen ist daher bei der demnächst anstehenden umfassenden Versicherungsvertrags-No- velle ausführlich zu prüfen. Gegen die das Gesetzesvorhaben begleitende Ent- schließung des Rechtsausschusses, den Verbrauchern für den Fall des Wiederrufs regelmäßig die Rücksendekos- ten vertraglich aufzuerlegen – § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB – habe ich erhebliche Bedenken. Eine grundsätzli- che Änderung erscheint angesichts der bisherigen Erfah- rungen mit der Umsetzung der Fernsabsatz-Richtlinie 97/7/EG nicht geboten. Insofern ein Missbrauch des Wi- derrufsrechtes bei Rücksendung von Waren im Fernhan- del behauptet wird, bleibt einzuwenden, dass die Wahr- nehmung eines Rechtes nicht missbräuchlich sein kann. Ausufernde und nicht ernsthafte Bestellungen können Fernabsatzunternehmen bereits durch Abbruch der Ge- schätsbeziehungen oder mit einer Vorkasse-Vereinba- rung regulieren. Verschärfende rechtliche Regelungen, die ungezielt auch andere Vertragsgeschäfte, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, oder ehrliche Ver- braucher, die zum Beispiel die bestellte Ware bereits be- zahlt haben, treffen, sind abzulehnen. Vor dem Hintergrund dieser Erklärung stimme ich dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernab- satzverträge bei Finanzdienstleistungen zu. A z m t g i m d s r w i d w J D G F d v f d m m t I d b H m V A d a (C (D nlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Justiz (Justizmodernisierungsge- setz – JuMoG) – des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Be- schleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz) – des Entwurfs eines … Gesetzes zur Be- schleunigung von Verfahren der Justiz (… Justizbeschleunigungsgesetz) – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Fehler beim neuen Revisi- onsrecht korrigieren – Entscheidungsfähig- keit des Bundesgerichtshofes sicherstellen (Tagesordnungspunkt 13) Petra Pau (fraktionslos): Die Bundesregierung ruft urzeit so viele Reformen wie noch nie aus. Während an aber unter der Überschrift „notwendige Reformen“ ief in die Sozialsysteme eingreift und den Reformbe- riff umwidmet, wird im reformbedürftigen Justizwesen n einer Weise herumgedoktert, die wohl vor allem nie- andem wehtun soll. Von Modernisierung der Justiz ist hier die Rede. Mo- ernisierung klingt chic. Wer möchte nicht modern ein?! Aber wie weit kommt man mit einer Modernisie- ung, wenn diese nur noch bedingt Effekte erzielen kann, eil eigentlich eine grundlegende Reform erforderlich st, aber nur repariert wird? Kurzum: Anstelle des gefährlichen Unfugs der Bun- esregierung bei ihren so genannten Sozialreformen ürde ich mir mehr Mut und Entschlossenheit bei der ustizreform wünschen. Ich sage nur: Einführung der reistufigkeit der Justiz. Die Justizministerin Däubler- melin hatte sie zumindest noch als Ziel vor Augen. rau Ministerin Zypries hingegen, konstatierte unlängst ie Frankfurter Allgemeine, „kümmert sich nun um eine orsichtige Justizmodernisierung“. Das Justizmodernisierungsgesetz lässt einen übergrei- enden Reformansatz nicht erkennen, wie auch der Bun- esrat zu Recht kritisiert. Bei vielen Vorschlägen hat an den Eindruck: Es geht vorrangig ums Sparen. Dabei üsste nicht zuletzt dringend in die Ausstattung der Jus- iz investiert werden, damit sie effektiver arbeiten kann. n manch schönem alten Justizgebäude hat man den Ein- ruck, dass zum Teil noch mit der Erstausstattung gear- eitet wird. Modernes Arbeiten setzt aber modernes andwerkszeug voraus. So mutet es gewiss vielen Mitarbeitern der Justiz ko- isch an, wenn die Rechtsgrundlagen der gerichtlichen erfahren modernisiert werden, doch die technische usstattung und die Ausstattung mit Fachliteratur und er Zugang zu elektronischen Urteilssammlungen mehr ls zu wünschen übrig lässt. Zugespitzt kommt mir das Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10827 (A) ) (B) ) vor, als würde man einen Oldtimer auf neu gebaute Stra- ßen setzen und dann erwarten, dass er schneller fährt. In Anbetracht des umfänglichen Kleinklein der Mo- dernisierungsvorschläge bleibt mir nur die Möglichkeit, mich punktuell zu äußern. Zunächst: Zu den Änderungsvorschlägen für die Zi- viljustiz ist grundsätzlich zu bemerken, dass die bereits vom Bundesjustizministerium veranlasste Evaluierung abgewartet werden sollte, bevor Einzeländerungen an der Zivilprozessordnung vorgenommen werden, bei de- nen es sich zum Teil immerhin um Systemänderungen handelt. Hier sollte man sich doch besser bis zum Vorlie- gen gesicherter rechtstatsächlicher Erkenntnisse und ent- sprechender Empfehlungen auf die absolut unumgängli- chen Korrekturen beschränken. Insofern sind natürlich auch heute schon einzelne Än- derungen durchaus sinnvoll. Hier beziehe ich mich ins- besondere auf die Stellungnahme der Rechtsanwalts- kammer. Doch insgesamt ist das keine Lösung. Bei Ansicht der Modernisierungsvorschläge für den Strafprozess drängt sich mir – wie auch Sachverständi- gen in der Anhörung – die Frage auf, welche Vorstellun- gen die Bundesregierung vom Strafprozess hat. Wo ist der konzeptionelle Ansatz? Und wo wird das Bemühen erkennbar, nicht nur die Symptome zu bekämpfen, son- dern – soweit es mittels des Rechts möglich ist – Ein- fluss auf die Ursachen zu nehmen und damit letztlich Strafprozesse und Freiheitsstrafen zu vermeiden? So fällt auch die Stellungnahme des Deutschen An- waltvereins zum strafprozessualen Teil vernichtend aus: Für alle drei Entwürfe gilt, dass sie kein schlüssiges Reformkonzept erkennen lassen und an den Ergeb- nissen der einschlägigen Rechtstatsachenforschung, die vom Bundesministerium der Justiz in der letzten Legislaturperiode in Auftrag gegeben wurden, vor- beigehen. Die Justizministerin hat bei verschiedenen Gelegen- heiten ihre Justizmodernisierung verteidigt. Sie wendet sich vor allem gegen Tendenzen, die eine Justizmoderni- sierung in einem Atemzug mit Qualitätsverlust nennen und sie deshalb in Bausch und Bogen verurteilen wür- den. Modernisierung werde oft gleichgesetzt mit bloßem Einsparen ohne Ansehen der Folgen und mit einem Ver- lust an Justizgewährung. Diese Befürchtungen sind meines Erachtens in der Tat nicht unbegründet. Doch was mir mehr Sorge berei- tet, ist die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung in der Justizpolitik. Justiz darf nicht nur aus sich heraus, gewissermaßen immanent, modernisiert bzw. reformiert werden. Vielmehr muss die Justiz auch auf gesellschaft- liche Anforderungen reagieren und sozialen Zielen fol- gen. Wo also ist – außer dem Spar- und Beschleuni- gungsgedanken – der justizpolitische Ansatz? Der vielfach beschworene Verweis auf den abstrak- ten, verfassungsrechtlich verbrieften Justizgewährungs- anspruch der Bürgerinnen und Bürger überzeugt jeden- falls nicht. Aber vielleicht tue ich der Bundesregierung auch Unrecht. Vielleicht gibt es ihn tatsächlich, den ü r l A b w v w m h K v M J „ Ü s n 1 D g d b l d e i C C C D w F i 2 t k R f i z v S N m r g (C (D berzeugenden justizpolitischen Ansatz, und die Regie- ung hat auch auf diesem Reformfeld „nur“ ein Vermitt- ungsproblem? nlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bergschäden regu- lieren – kohlepolitische Weichenstellung vor- nehmen (Tagesordnungspunkt 18) Dieter Grasedieck (SPD): Die FDP will den Berg- au möglichst schnell abschaffen. Dazu sagen wir Nein: eil erstens Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz erlieren und zweitens die Energie der Schlüssel zur irtschaftlichen Entwicklung in der Welt ist. Deshalb uss Deutschland seine eigenen Ressourcen nutzen. Die langfristige Rahmenplanung für unsere Kohle ist eute erforderlicher denn je. Steigende Preise und leere okslager prägen das Bild in Europa. Im Jahr 2000, also or vier Jahren, kostete eine Tonne Koks auf dem Spot- arkt umgerechnet 70 Euro, heute 600 Euro. In vier ahren stieg der Kokspreis fast um das Zehnfache. Die Frankfurter Rundschau“ wählte am 28. Juni 2004 die berschrift: „Koks ist zurzeit so wertvoll wie Gold- taub.“ Aber auch der Kohlepreis für Koks hat sich in ei- em Jahr verdoppelt: 50 Euro vor einem Jahr, heute über 00 Euro. Weltweit wird mehr und mehr Energie verbraucht. ie Aufholjagd nach Wohlstand hat in Asien längst be- onnen. So führt vor allem der riesige Energieverbrauch er Entwicklungsländer zur Verdoppelung des Energie- edarfs. Größter Koksproduzent ist China mit 150 Mil- ionen Tonnen Koks. Schon heute benötigen China, In- ien, Brasilien und Pakistan über ein Viertel des Welten- rgiebedarfs in einem Jahr. Die 2,5 Milliarden Menschen n China und Indien wollen heute mehr Wohlstand. hina braucht Kohle und Koks für die Stahlproduktion. hina braucht Kohle und Koks für die Autoproduktion. hina braucht Kohle und Koks für die Kraftwerke. Deshalb steigt der Kokspreis von Monat zu Monat. iese Preisentwicklung kann in der kommenden Zeit eitergehen. 84 Prozent der Weltproduktion werden in örderländern wie zum Beispiel in China, in den USA, n Südafrika verbraucht. Das Welthandelsvolumen von 8 Millionen Tonnen verringert sich dadurch drama- isch. Geringeres Handelsvolumen und höhere Fracht- osten verstärken aber die Abhängigkeiten und schaffen isiken. China zum Beispiel reduzierte die Kohleaus- uhr in diesem Jahr auf 8 Millionen Tonnen und plant, m nächsten Jahr die gesamte chinesische Kohle selbst u verbrauchen. Deshalb brauchen wir eine sichere deutsche Energie- ersorgung durch einen Energiemix aus Braunkohle, teinkohle, Gas und regenerativer Energie. Die SPD sagt ein zu der FDP-Forderung, die Steinkohleförderung üsse schnellstens ein Ende haben. Die Bundesregie- ung hat vielmehr die Weichen für unsere Kohle im Mai estellt. Gerhard Schröder und Wolfgang Clement waren 10828 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) die Garanten für diese Politik. Die Beihilfen sind bis 2012 festgelegt. Unser Bergbau kann langfristig planen. Der FDP-Antrag gefährdet Millionen von Arbeits- plätzen; nicht nur im Bergbau und in den Kokereien. Sie gefährden auch Arbeitsplätze in Kraftwerken, im Ma- schinenbau und in der Forschung. Unsere Politik trägt zur Sicherung bei: 20 000 Ar- beitsplätze im Jahr 2012 werden auf fünf Bergwerke er- halten. Die Bergbautechnik ist eine Jobmaschine. 30 Prozent der Bergmaschinen der Welt werden in Deutschland gefertigt. Der deutsche Kraftwerksbau ist ein Exportschlager. Der Wirkungsgrad unserer Kraft- werke liegt bei 40 Prozent, in China bei 20 Prozent. Mit Unterstützung des Landes NRW ist eine Studie für 600 MW-Kohle-Kraftwerke mit einem Wirkungsgrad von 48 Prozent entwickelt worden. Wir brauchen Kohle- kraftwerke ohne CO2-Ausstoß. Erste Forschungsergeb-nisse liegen bereits vor. Diese Innovationen für unsere Zukunft dürfen nicht durch Ihren FDP-Antrag gebremst werden. Die FDP for- dert in ihrem Antrag Bergschadensregulierung. Ich wohne in einem Abbaugebiet und weiß genau, wie ver- antwortlich der Bergbau bei Schadensregulierungen am Haus vorgeht. Der Abbau unter Wohngebieten wird mehr und mehr reduziert. Bruchkanten in Wohngebieten werden vermieden. Abbaugebiete wirken sich als groß- flächige Senkung aus. Die Schäden an Gebäuden werden minimiert. Bei Senkungen in Wald- und Wiesengebieten werden ökologische Planungen und viele naturerhal- tende Maßnahmen vorgenommen. Neue Erholungsge- biete sind entstanden. Die Haldenbegrünung und -be- pflanzung wird von allen Menschen im Revier anerkannt. Der Bergbau steht zu seiner Verantwortung. Laut Emnid-Institut unterstützen 61 Prozent der Deut- schen die Kohlebeihilfe, nur 19 Prozent sind dagegen. Der neue BDI-Präsident fordert mehr Koks für unsere deutsche Stahlproduktion. Der niedersächsische FDP-Minister Sander und der ehemalige FDP-Vorsitzende Achim Rohde fordern: „Wir müssen auf unsere Kohle zurückgreifen.“ Recht haben Ihre FDP-Kollegen. Lassen Sie sich von Ihren Kollegen überzeugen! Die deutsche Bergbautechnologie ist weltweit füh- rend. 2002 exportierten deutsche Unternehmer Bergma- schinen weit über 30 Prozent der Weltproduktion. Diese wirtschaftlichen Erfolge und die erfolgreiche innovative Forschung fördern wir Sozialdemokraten auch in der Zu- kunft. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Der Bergbau trifft zukunftsweisende Beschlüsse: Kohlesockel 2012 mit 20 000 Bergleuten. Die Beihilfe- regelung wird von 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 1,83 Milliarden Euro im Jahr 2012 zurückgehen. Das ist ein Rückgang um 32 Prozent. Die Beihilfen sind zuvor bereits zwischen 1997 und 2005 fast halbiert worden. So werden die Schachtanlage Luisenthal/Saar 2006, Lohberg 2006, Walsum 2009 und Lippe/Gelsenkirchen 2010 stillgelegt. s 2 d B s i g p ü e b i n d E f W l E g z V h g s D w d s k r 1 E G l e g z k s k s z u s z k d d W k t (C (D Dr. Sascha Raabe (SPD): Zwei Milliarden Men- chen haben keinen Zugang zu Elektrizität und rund ,4 Milliarden Menschen sind für die Deckung ihrer ringlichsten Energiebedürfnisse auf nicht nachhaltige iomasse angewiesen. Was zunächst in Zahlen so abstrakt klingt, kann man ich auch konkret versinnbildlichen. Das junge Mädchen n Kolumbien kann abends nur mit den größten Anstren- ungen ein Buch bei schwachem Kerzenlicht lesen. Der olitisch interessierte Nigerianer kann keine Nachrichten ber Radio, Fernsehen oder einen Internetanschluss mpfangen. Und die dreifache Mutter in Vietnam ver- ringt täglich mehrere Stunden mit der Holzsuche, um hren Kindern eine warme Mahlzeit zubereiten zu kön- en. Anhand dieser Lebensschicksale wird die Dramatik er Energiefrage fühlbar. Der mangelnde Zugang zu nergie ist ein großes Entwicklungshemmnis nicht nur ür den einzelnen Menschen, sondern insgesamt für das irtschaftswachstum der Schwellen- und Entwicklungs- änder. Während die Hauptursache für den wachsenden nergiebedarf neben der Industrieproduktion der stei- ende Lebensstandard ist, so ist umgekehrt der Energie- ugang für den menschlichen Wohlstand unbedingte oraussetzung. Der enorme Energieverbrauch in den Industrieländern at in der Vergangenheit große Schäden in der Natur an- erichtet und trägt auch heute noch zu großen Umwelt- chäden wie beispielsweise der Klimaerwärmung bei. eshalb stehen viele Menschen dem mit steigender Ent- icklung einhergehenden wachsendem Energiebedarf er Entwicklungsländer skeptisch gegenüber. Entwicklung und Umwelt sind aber keine Gegen- ätze. Sie gehen Hand in Hand, mal zieht die eine Hand räftiger, mal die andere. Spätestens seit der Weltkonfe- enz über Umwelt und Entwicklung, UNCED, im Jahr 992 in Rio de Janeiro ist der Begriff der nachhaltigen ntwicklung – Sustainable Development – eine feste röße in der internationalen Umwelt- und Entwick- ungspolitik. Wer von den ärmsten Ländern dieser Erde ine nachhaltige Entwicklung durch erneuerbare Ener- ien fordert, muss auch bereit sein, hierfür Unterstüt- ung bei der Finanzierung zu gewähren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Was ann die Weltbank dazu beitragen, den ärmsten Men- chen den Energiezugang zu erleichtern? Welche Rolle ommt der Weltbank im Energiesektor – sei es im Roh- toffbereich oder im Bereich erneuerbarer Energien – u? Wie kann man der Kolumbianerin, dem Nigerianer nd der Vietnamesin helfen, ohne dabei der Umweltzer- törung Vorschub zu leisten? Wo ist das Gleichgewicht wischen Armutsbekämpfung und Umwelt? Und wie önnen wir dieses Gleichgewicht erreichen? Die Weltbank ist eine internationale Organisation mit em vorrangigen Ziel, Armut zu bekämpfen. Der Anteil er erneuerbaren Energien am Energieportfolio der eltbank beträgt weniger als 10 Prozent. Die Auswir- ungen von Rohstoffprojekten, beispielsweise im Ölsek- or, haben in der Vergangenheit immer wieder zu Kritik Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10829 (A) ) (B) ) von Umweltschützern und der betroffenen lokalen Be- völkerung geführt. Deshalb hat Weltbank-Präsident James Wolfensohn den ehemaligen indonesischen Umweltminister Emil Salim damit beauftragt, eine Studie über die Rolle der Weltbank im Rohstoffsektor unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Regierungsfrak- tion einen Antrag eingebracht, der sich mit den Empfeh- lungen der Salim-Studie beschäftigt. Dieser Antrag lobt an erster Stelle das Zustandekommen der Salim-Studie. Durch diesen Bericht hat ein Sensibilisierungsprozess innerhalb der Weltbank begonnen, der fortgesetzt wer- den muss. Eines hat der Bericht bereits erreicht: Er hat die Diskussion angeregt und zu einer grundsätzlich posi- tiven Reaktion in der Weltbank geführt, was der erste Antwortentwurf zeigt. Innerhalb der nächsten 30 Tage sind die Betroffenen – sowohl Vertreter der Entwick- lungs- und Industrieländer als auch die engagierte Zivil- gesellschaft – aufgefordert, mit weiter führenden Anre- gungen, konstruktiver Kritik sowie Ideen einen Beitrag zu leisten. Unser Antrag und die Debatte heute Abend sind Beiträge der deutschen Parlamentarier zu diesem Prozess. Ich möchte hier einige Forderungen aus unserem An- trag nennen, die für die Identitätsfindung und den Rol- lenwechsel der Weltbank als Leitlinien dienen sollen: Die Weltbank soll Energie- und Rohstoffprojekte nur dann fördern, wenn dadurch positive Effekte zur Ar- mutsverminderung ausgehen, Sozial- und Umweltstan- dards und die Menschenrechte eingehalten werden und somit eine „gute Regierungsführung“ – Good Gover- nance – gegeben ist. Das Portfolio der Weltbank für die Förderung erneuerbarer Energien und die Energieeffi- zienz soll mit substanziellen jährlichen Steigerungsraten konsequent ausgeweitet werden. Wir fordern die Welt- bank auf, dass sie bei Energieprojekten die lokale Bevöl- kerung früh in die Planung mit einbezieht. Dadurch wird eine größere Akzeptanz geschaffen, um so möglichst eine umfassende Zustimmung zu erreichen. Um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetre- tenen Fälle von Korruption zu verhindern, fordern wir mehr Transparenz bei den Vereinbarungen der Privat- wirtschaft mit den jeweiligen Regierungen. Die Welt- bank soll sich dabei auf Vorschläge von Transparency International und der Extractive Industries Transparency Initiative der britischen Regierung stützen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der drittgrößte Beitragszahler in der Weltbank. Deshalb werden unsere Vorschläge in der Weltbank sicherlich auf fruchtbaren Boden fallen. An dieser Stelle möchte ich der Bundesregierung und vor allem unserer Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul ein großes Lob aussprechen, dass sie sich in den vergangenen Monaten so vehement für eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien nicht nur innerhalb der Weltbank eingesetzt hat. Als Gastgeber und Initiator der Erneuerbare-Energien-Konferenz in Bonn vor einigen Wochen hat sich der deutsche Einsatz erfolgreich bestätigt. Die Weltkonferenz hat für die glo- b f P n j c p d g U W w f z s b d g p A w v s D d g S B S h d W G r g g c d d d 1 T d s n Z 2 3 l t M 6 h S (C (D ale Energiefrage neue Akzente gesetzt. Auf dieser Kon- erenz hat der geschäftsführende Direktor der Weltbank, eter Woicke, bereits angekündigt, das Portfolio für er- euerbare Energien über die nächsten fünf Jahre um ährlich 20 Prozent steigern zu wollen. Das ist ein deutli- hes Zeichen für den Willen der Weltbank, ihre Energie- olitik nachhaltig zu verändern, aber auch ein Zeichen afür, dass sich der hartnäckige Einsatz der Bundesre- ierung im Management der Weltbank gelohnt hat. Unser Antrag zeigt, dass Armutsbekämpfung und mweltschutz sich ergänzen und nicht ausschließen. ir wollen weltweit die Abhängigkeit von Rohstoffen ie Öl überwinden und erneuerbare Energien verstärkt ördern. Sonne, Wind und Wasser stehen allen Ländern ur Verfügung, Öl hingegen nur wenigen. Unser Antrag oll helfen, dass das kolumbianische Mädchen beim Ein- ruch der Dunkelheit das Licht anknipsen und sich für ie Zukunft fortbilden kann, ohne dabei ihre Umwelt zu efährden. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch der Op- osition ein Licht aufgeht und wir gemeinsam diesen ntrag beschließen. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Eine wettbe- erbsfähige und sichere Energieversorgung ist Grund- oraussetzung für die Leistungsfähigkeit unserer Wirt- chaft und den Wohlstand in unserer Gesellschaft. eshalb setzt sich die Union für eine Energiepolitik ein, ie auf vier Säulen beruht: Wirtschaftlichkeit, Versor- ungssicherheit, Umwelt- und Klimaverträglichkeit und ozialverträglichkeit. Entlang diesen Leitlinien stellt sich für uns die Frage: rauchen wir dafür mittel- bis langfristig die deutsche teinkohle? Unbestritten ist, dass sie in der Vergangen- eit von herausragender nationaler und strategischer Be- eutung war als wesentlichen Beitrag zur Strom- und ärmeversorgung von Wirtschaft und Haushalten, als arant einer hohen Versorgungssicherheit und als Siche- ung der Unabhängigkeit vom Ausland. Vor allen Din- en war sie ein dominanter Wirtschafts- und Beschäfti- ungsfaktor. Doch ihre Rolle im Energiemix und ihre wirtschaftli- he Bedeutung haben sich in den letzten Jahrzehnten eutlich verändert. Zahlen und Fakten sprechen eine eutliche Sprache: Um 1960 gab es in Deutschland noch irekt 600 000 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau. 50 Bergwerke deutschlandweit förderten 150 Millionen onnen. Damals wurde noch rund ein Viertel der Pro- uktion exportiert. 1980 war die Zahl der Beschäftigten chon auf rund 190 000 geschrumpft und heute sind es ur noch knapp 40 000. Die Förderung sank im gleichen eitraum von 87 Millionen Tonnen auf heute rund 6 Millionen Tonnen. Die Zahl der Zechen ging von 9 auf heute neun zurück. Heute dagegen kommt ein Großteil der in Deutsch- and verbrauchten Steinkohle aus dem Ausland. Der An- eil der Importkohle nährt sich bereits der 60-Prozent- arke des deutschen Steinkohleverbrauchs von jährlich 4 Millionen Tonnen. Wie wir alle wissen, ist die Beibe- altung der heimischen Steinkohlenutzung teuer erkauft: eit Beginn der Kohlesubventionierung sind dem 10830 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Bergbau etwa 120 Millarden Euro zugeflossen. Dennoch konnte bis heute keine Wettbewerbsfähigkeit hergestellt werden. Auch für die Zukunft ist dies auf keinen Fall zu erwarten. Die durchschnittlichen Produktionskosten deutscher Steinkohle liegen gegenwärtig um das Drei- bis Vierfache über dem Weltmarktpreis. Schlicht und ergreifend ist es um ein Vielfaches teurer, die Kohle bei uns aus der Erde zu holen, als aus den Überseegruben einzuführen. Auch wenn der Weltmarktpreis derzeit schwankt und nach oben steigt, da China gerade dabei ist, die Rohstoff- weltmärkte leer zu kaufen, ist an eine wettbewerbsfähige Annährung der Preise nicht zu denken. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss schon hinterfragt werden: Welchen Sinn macht die Förderung? Sind die Argumente, die für die Förderung eines Sockel- bergbaus aufgeführt werden, stichhaltig? Ich will aus Sicht der Union gerne einige wichtige Ar- gumente aufgreifen und deren Stichhaltigkeit prüfen: Senkung der Importabhängigkeit – Sicherung der natio- nalen Versorgungssicherheit: Deutschland ist ein res- sourcenarmes Land und bleibt auf Dauer von den Welte- nergiemärkten abhängig. Noch vor dem Jahr 2010 wird Deutschland zu etwa 70 Prozent von Importenergie ab- hängig sein. Die Vorstellung einer möglichst geringen Importquote ist im Zeitalter der Globalisierung und Öff- nung der Weltmärkte Selbstbetrug. Dass dieser Umstand im Energiebereich natürlich nicht unproblematisch ist, zeigt das Beispiel Erdöl. Doch können die Bedingungen eins zu eins auf die Steinkohle übertragen werden? Ich denke nicht, denn die maßgebli- chen Krisenszenarien – Erschöpfbarkeit der Energieres- source, Kartellbildung, temporäre Lieferunterbrechung oder gar ein Totalembargo – treffen auf die Steinkohle nicht zu. Der Weltkohlemarkt zeichnet sich durch ein reichli- ches sowie geopolitisch sehr vielfältiges Angebot aus: In zahlreichen Staaten kann dauerhaft günstiger produziert werden als in Deutschland. Auch ein Zusammenschluss von Steinkohleproduzenten ist nicht zu erwarten, eine Preispolitik nach OPEC-Muster wird sich also nicht durchsetzen. Zudem zählt der Großteil der Exporteure zu den krisenpolitisch unbedenklichen Kandidaten wie etwa die USA oder Australien. Es besteht also mittel- und wohl auch langfristig nicht die Gefahr, dass der Importpreis der Steinkohle die Förderkosten der heimi- schen Kohle übersteigt. Der schlimmste Fall sollte natür- lich niemals ausgeschlossen werden. Doch selbst bei ei- ner zeitlichen Lieferunterbrechung ist die Lagerung einer strategischen Reserve die günstigere Alternative als die Aufrechterhaltung des deutschen Steinkohleberg- baus. Denn jede Tonne inländische Kohle wird mit 100 Euro subventioniert. Doch die Kosten der Lagerung liegen gerade mal bei rund einem Zehntel des Betrags. Die derzeitige Koksknappheit dient vielen als Beleg für ein Festhalten an dem Modell des Sockelbergbaus. Doch trotz Subventionen in Milliardenhöhe gelingt es nicht, den Engpass bei der Kokskohle aufzuheben und ein Ansteigen des Stahlpreises zu verhindern. a t M w u d t d m s S v g N w la r E g E m 1 e 4 2 s d r n t s E g g lu S h a k d a S v I w c 1 W g s 2 (C (D Daneben lässt sich bereits ein Ende der Boomphase uf den internationalen Stahlmärkten absehen. Kurzfris- ige Marktschwankungen gehören zu einer gesunden arktwirtschaft dazu. Der Staat sollte erst eingreifen, enn substanzielle Gefahr besteht. Davon kann derzeitig nd auch zukünftig selbst in der Koksversorgung nicht ie Rede sein. Deutsche Steinkohle als wesentlicher Beitrag im na- ionalen Energiemix? – Herr Müller, Vorstandsvorsitzen- er der RAG, schreibt: „Der bewährte deutsche Energie- ix muss zukunftssicher gestaltet werden“. Dem chließt sich die Union gerne an, zieht nur etwas andere chlussfolgerungen daraus: Die Zeit der Kohle ist selbst- erständlich längst noch nicht abgelaufen, auch wenn ir- endwann die letzte deutsche Zeche schließen sollte. ur ein Mix aus möglichst vielen Energieträgern ge- ährleistet die Sicherheit der Versorgung in Deutsch- nd. Trotz aller Bemühungen, die im Grundsatz von unse- er Partei geteilt werden, die Entwicklung alternativer nergieformen voranzutreiben, bleibt die Energieversor- ung in den kommenden Jahrzehnten auf die fossilen nergieträger angewiesen. Deren Bedeutung steigt umso ehr, wenn man bedenkt, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre gut die Hälfte der fossil befeuerten Kraftwerke rsetzt werden muss. Ob nach 2006 neben diesen rund 0 000 MW fossiler Kraftwerksleistung noch weitere 2 000 MW Kernkraftwerksleistung hinzukommen, lässt ich heute noch nicht endgültig beantworten. Brauchen wir dafür aber die deutsche Steinkohle? Wir enken, aus schon erwähnten Gründen nicht. Die Welt- eserven von 750 Milliarden Tonnen lassen für die ächsten 200 Jahre keine Versorgungsengpässe befürch- en! Die weitere Förderung der deutschen Steinkohle teht in keinem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. in zügiger Abbau der Steinkohleförderung ist deshalb eboten. Auch der Sachverständigenrat stellt in seinem Jahres- utachten aus dem Jahr 2003 fest: „Durch die Einstel- ng der Steinkohleförderung in Deutschland würde die icherheit der Energieversorgung nicht gefährdet.“ Das eißt, ohne deutsche Steinkohle gehen in Deutschland lso nicht die Lichter. Laut derzeitigem Plan wird sich die deutsche Stein- ohle schon in naher Zukunft der Bedeutungslosigkeit in er Energieversorgung nähern. Bis 2010 sinkt der Anteil m Primärenergieverbrauch auf rund 3 Prozent und am tromverbrauch auf 9 Prozent, die Steinkohle insgesamt erbleibt aber bei 22 Prozent. Für uns als Union stellten sich daher folgende Fragen: st daher die Ausgestaltung der Anschlussfinanzierung, ie sie die Bundesregierung vereinbart hat, ausrei- hend? Muss die Steinkohleförderung in 2012 noch bei 6 Millionen Tonnen liegen? Ist das nicht der falsche eg in einen hoch subventionierten „Sockelbergbau“? Im Jahr 2007 ist auf Grundlage des Ende 2006 vorlie- enden Monitoringberichts der EU-Kommission zu ent- cheiden, ob und in welchem Umfang die Beihilfen nach 010 gewährt bzw. zu welchem Zeitpunkt sie endgültig Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10831 (A) ) (B) ) eingestellt werden. Wir sehen derzeit den Korridor für das Ende der Beihilfen zwischen 2010 und 2015. Über diesen Zeitpunkt hinaus ist mit uns keine weitere Sub- ventionierung der Steinkohleförderung in Deutschland zu machen. Natürlich muss dieser Abbau sozialverträglich gestal- tet werden. Denn hinter jedem Arbeitsplatz im Bergbau steckt ein Gesicht, ein Mensch, meist sogar eine ganze Familie. Ganze Regionen in Deutschland sind vom Bergbau geprägt. Doch auch Regionen mit anderer Altindustrie haben den Strukturwandel bewältigt, und das oft erfolg- reicher ohne milliardenschwere Subventionen. Für uns geht es aber eben nicht nur um die Zukunft der Berg- leute, sondern vor allen Dingen um die Zukunft ihrer Kinder, für die wir neue Arbeitsplätze brauchen und schaffen müssen. Diese werden in der Mehrzahl nicht mehr im Bergbau liegen. Eine offene Politik, vor allen Dingen gegenüber den Menschen in den betroffenen Regionen, ist allemal ehrli- cher als das Aufrechterhalten einer jahrzehntealten Illu- sion, dass die Steinkohleförderung in Deutschland eine Zukunft hat. So fordern wir auch RAG und DSK auf, Fehleinstellungen zu vermeiden und ihre Personalpla- nung sorgfältig auf die Degression rechtzeitig einzustel- len. Unsere Zukunft liegt eben nicht im Abbau unserer knappen Bodenschätze, sondern in der Investition in Forschung und Bildung und damit in internationale wett- bewerbsfähige Technologieentwicklung, die gleichzei- tig hilft, ambitionierte Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen. Der finanzielle Spielraum für Bund und Länder, der durch die Rückführung der Beihilfen geschaffen wird, sollte unserer Meinung nach dafür genutzt werden, Zukunftsbranchen und den Strukturwandel zu fördern. Heute fördern wir mit 2 Milliarden Subventionen ein Exportvolumen von gerade mal 1 Milliarde Euro in der Branche. Ist da nicht mehr drin und kann dies nicht sinn- voller gestaltet werden? Insbesondere die Entwicklung hoch effektiver und umweltverträglicher Kraftwerke – Stichwort Clean- Coal-Technologie – kann mit den frei werdenden Mil- liarden forschungsmäßig unterstützt werden. Dies sind sinnvolle Investitionen in eine aussichtsreiche Zukunft, für den deutschen Export und auch für den Klimaschutz, ohne dabei Versorgungssicherheit in Deutschland zu ge- fährden. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich weiß nicht, woher Ihr Verlangen kommt, sich immer mit den Themen von gestern zu beschäftigen. Die kohle- politischen Weichenstellungen sind bereits gestellt. Die Koalitionsfraktionen haben sich vor kurzem auf die Finanzierung der Steinkohle bis 2012 geeinigt. Die Rah- menbedingungen bis 2010 wurden bereits nach Brüssel gemeldet. Da wir uns heute dennoch mit dem Thema befassen müssen, will ich Ihnen gerne die einzelnen Punkte des Kompromisspapiers noch einmal erläutern: Bislang hat s d g s q l S z F G a i n s v d z z d B g W 2 H a d U D – f w E G g u u z B e w K g s F f l a w O i s (C (D ich die Politik zumindest offiziell nicht in die Entschei- ungen des Unternehmens über die Standortschließun- en- und -weiterführungen eingemischt. Angesichts der ich dauerhaft abzeichnenden Folgekosten sollten wir ualitative Kriterien bei der Novellierung des Steinkoh- ebeihilfengesetzes einführen. Ziel dabei sollte sein, die tandorte (Zechen) mit den größten Folgekosten zuerst u schließen. Zu den Nachhaltigkeitskriterien gehören: mögliche olgeschäden durch Hochwasser oder ansteigendes rundwasser und die damit verbundenen Auswirkungen uf die Bevölkerung, der Energiebedarf der Zeche auch m Folgezeitraum, zum Beispiel für Pumpen über die ächsten Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte, Trinkwasserver- chwendung, die Gefahr der Absenkung und der damit erbundenen Betroffenheit der Bevölkerung. Auch die unterschiedlichen Folgekosten der verschie- enen Zechen, die durch mögliche Ausbaustufen noch unehmen werden, müssen in die Überlegungen einbe- ogen werden. Das Unternehmen sollte verpflichtet wer- en, hier für jede Zeche vergleichbare Kennzahlen bzw. ilanzen vorzulegen. Nach unseren vorläufigen Einschätzungen sind fol- ende Abschaltungsprioritäten sinnvoll: 1. Priorität: arndt/Luisental (Saar) und Walsum (Duisburg, NRW); . Priorität: West (Kamp-Lintfort, NRW), Prosper- aniel (Bottrop, NRW) und Ensdorf (Saar). Die Zeche Ensdorf im Saarland ist die – relativ zu den ndern – wirtschaftlich effizienteste. Allerdings bergen ie weiteren Ausbaustufen sehr große Gefahren für die mwelt mit starken Auswirkungen für Anwohner. urch eine Schließung von Ensdorf würde das Saarland und damit das vorletzte Bundesland – die Steinkohle- örderung einstellen. Einer der herausragenden Punkte bei der Einigung ar für uns die vorzeitige Stilllegung der Zeche Walsum. igentlich hatte dieses Bergwerk eine wasserrechtliche enehmigung bis 2012, der Rahmenbetriebsplanung ing sogar bis 2019. Eine so lange Laufzeit hätte zu nkalkulierbaren Risiken geführt. Um die Folgeschäden nd auch die Hochwassergefahr in der Region deutlich u reduzieren, haben wir darauf bestanden, dass der ergbau unter dem Rhein nun spätestens Ende 2008 be- ndet wird. Das gleicht einer kleinen Revolution;, denn erstmals erden damit auch ökologische und volkswirtschaftliche riterien sowie die Verantwortung gegenüber zukünfti- en Generationen bei einer Zechenschließung berück- ichtigt. Mit Walsum wird das Bergwerk mit den größten olgekosten vorrangig geschlossen – ein wichtiger Er- olg, wie ich finde, vor allem für die Menschen, die dort eben. Denn sie bekommen einen klaren Zeithorizont ufgezeigt, an dem das Schrecken ein Ende hat. Das ist aber kein Erfolg, auf dem wir uns ausruhen ollen. Neben Warndt/Luisental in 2006, Lohberg/ sterfeld in 2007, Walsum in 2008 und Bergwerk Lippe n 2010 wird bis 2012 noch ein weiteres Bergwerk ge- chlossen. Hier müssen die gleichen Kriterien angelegt 10832 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) werden wie bei Walsum: die ökologisch und volkswirt- schaftlich schädlichsten Zechen zuerst! Auch bei der zukünftigen Ausgestaltung der Subven- tionen haben wir einiges erreicht. Sie wurden weiter de- gressiv gestaltet: Die Bugwelle wird sofort ausgezahlt. Hätte man die Rückzahlung bis 2020 gestreckt, wären Zinsen in dreistelliger Millionenhöhe hinzugekommen. Die Subventionen werden statt monatlich nun zu Beginn des Folgejahres ausgezahlt. Damit spart der Bund circa 360 Millionen Euro. Bei der Berechnung der Subven- tionsbeträge werden die Weltmarktpreise nun stärker und zeitnäher einbezogen. Vorausgesetzt, der Weltmarkt- preis für Kohle bleibt hoch, werden damit mittelfristig Einsparpotenziale von mehreren Hundert Millionen Euro ermöglicht. Trotz der Planung, bis 2012 fünf Zechen stillzulegen, werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausge- sprochen. Das ist auch gut so. Gleichzeitig haben wir uns aber geeinigt, bestimmte Privilegien im Bergbau abzu- bauen. Dazu gehören das Übergangsgeld und die Früh- verrentung. Es kann nicht sein, dass Büroangestellten im Bergbau mit 55 Jahren ein Ruhestand fast ohne finan- zielle Verluste staatlich subventioniert wird, während dem Rest der deutschen Arbeitnehmerschaft harte Ein- schnitte in allen Bereichen zugemutet werden müssen. Deswegen werden wir die entsprechenden Richtlinien anpassen. Sie sehen, die wesentlichen Punkte sind geklärt. Es wäre sinniger, Sie würden Ihren Antrag zurückziehen. Wir haben aktuell wichtigere Fragen zu klären, als dass wir uns mit den Themen beschäftigen könnten, die längst entscheiden sind. Bevor ich es vergesse: Natürlich erwarten wir auch vom Saarland, dass es seinen Anteil am Bergbau finan- ziert. Mit welcher Begründung sollte dieses Bundesland einen gewissen Eigenanteil verwehren, den NRW unter einer schwierigeren Ausgangsituation aufbringt? Ein klares Signal zum Ausstieg aus der Steinkohleförderung habe ich aus Saarbrücken noch nicht vernommen. Dieses klare Signal vermisse ich im Übrigen auch bei Ihnen von der FDP. Zwar wollen Sie uns hier glauben machen, sie seien als tadelloser Ritter des Bundeshaus- haltes für ein sofortiges Ende staatlicher Subventions- leistungen an den deutschen Steinkohlebergbau. Aber immer wenn Ihre Kollegen in Düsseldorf mit der SPD flirten, ist es vorbei mit dem Idealismus; dann hört man wieder Formulierungen wie „langfristigen Museums- bergbau fördern“ – was auch immer Sie darunter verste- hen. Den besten Husarenritt hat jedoch Ihr Kollege Sander aus Niedersachsen hingelegt: Der Nutzung des in Deutschland insbesondere ver- fügbaren fossilen Energieträgers Kohle kommt un- ter dem Aspekt Versorgungssicherheit weiterhin eine entscheidende Rolle zu. Dem hätten Sie in seinem Amt als Umweltminister vorher mal eine Kopie Ihres Antrags zuschicken sollen. So bekam er wohl nachträglich den Aufruf, zurückzuru- d n m b w e a m d E m d t z b s s M g v j r e l d m m F D R k e s d H i d s k t S h d h F O t (C (D ern. Schließen Sie doch einmal die Debatte in der eige- en Partei ab, bevor Sie sich hier wieder vergebens ab- ühen! Christoph Hartmann (Homburg) (FDP): In den Ge- ieten, in denen Steinkohle in Deutschland unter be- ohntem Gebiet abgebaut wird, werden die Oberflächen- igentümer immer ungehaltener. Sie können nicht länger kzeptieren, dass jeder Arbeitsplatz im Bergbau jährlich it 82 000 Euro subventioniert wird und gleichzeitig urch diese staatlich subventionierten Arbeitnehmer ihr igentum zerstört wird. Gerade weil der Bergbau staatlich subventioniert ist, uss er verantwortungsbewusst mit dem Eigentum an- erer Menschen umgehen. Gerade dieser verantwor- ungsvolle Umgang findet aber nicht statt. Das zeigt sich um Beispiel darin, dass statt dem so genannten Versatz- au seit einigen Jahren der kostengünstigere Bruchver- atz betrieben wird, der aber gleichzeitig die Häuser- chäden verdoppelt. Das wollen wir stoppen. Wir Liberale wollen den enschen an Ruhr und Saar helfen. Wir wollen ihr Ei- entum sichern. Die staatlich subventionierte Zerstörung on Eigentum muss aufhören. Ich will Ihnen dazu einige Beispiele geben. Allein die ährlichen Aufwendungen für Prophylaxe und Schadens- egulierungen im Völklinger Ortsteil Fürstenhausen mit twas über 700 Häusern belaufen sich auf über 30 Mil- ionen Euro bei einem Marktwert der hier pro Jahr geför- erten Steinkohle von circa 80 Millionen Euro. Wenn an sich Fürstenhausen näher ansieht, so erschreckt an unwillkürlich. Lassen Sie uns gemeinsam durch ürstenhausen gehen. Im ersten Haus steht eine Gaswarnanlage im Keller. ie Bewohner leben in ständiger Angst, dass es durch isse zu Gasaustritt und damit zu einer Katastrophe ommen könnte. 80 Prozent der Häuser sind mit solch iner Gas Warnanlage ausgestattet. Das zweite Haus ist seit einem Jahr eine Großbau- telle. Unter das Haus werden Platten geschoben, unter ie so genannte Federbeine montiert werden, die durch ydraulik derart bewegt werden können, dass das Haus n der Waagerechten gehalten werden kann, auch wenn er Untergrund sich verschiebt. Die Bewohner des Hau- es wurden für die Zeit der Reparaturen umgesiedelt. Das dritte Haus wurde vom Bergbaubetreiber aufge- auft und steht leer, weil es ein Totalschaden ist. In Fürs- enhausen betrifft das circa 50 von 700 Häusern. All das ist trauriger Alltag in Fürstenhausen. Können ie sich vorstellen, was das, was ich hier geschildert abe, für ein soziales Leben vor Ort bedeutet, was es für ie Menschen heißt, in ständiger Angst zu leben, zu se- en, wie ihre Heimat zu einem Geisterort wird, wie reunde und Verwandte wegziehen? Das betrifft nicht nur Fürstenhausen, sondern viele rte im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, wo Zehn- ausende Menschen unter dem Bergbau unter bewohn- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10833 (A) ) (B) ) tem Gebiet zu leiden haben. Es ist Zeit, hier einzuschrei- ten. Wir wollen es tun. Die FDP-Fraktion will den Menschen helfen, weil sie machtlos sind: machtlos gegenüber dem Bergbauunter- nehmen, machtlos aber auch gegenüber der rot-grünen Bundesregierung und im Saarland gegenüber der CDU- Landesregierung. Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes, hat gesagt: Sozialverträglichkeit heißt auch, dass die legitimen Interessen der Bergbaubetroffenen auf Schutz ihres Eigentums und ihrer Gesundheit beachtet werden. Er lässt diesen Worten keine Taten folgen. Rot, Schwarz und Grün lassen die Bergbaubetroffenen im Stich. Vor der Wahl sagen sie das eine, nach der Wahl tun sie etwas anderes. Nicht so die FDP: Wir halten unser Wort. Wir haben eine Vielzahl von Initiativen in den Deutschen Bundes- tag eingebracht, in denen wir die Belange der Bergbau- betroffenen ernst nehmen. Um nur einige zu nennen: Wir haben in der letzten Haushaltsberatung die Streichung von Steinkohlesubventionen gefordert, was von Rot- Grün abgelehnt wurde. Auf unsere Initiative geht ein Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses zurück, der sich so ein Bild von den Schäden in Fürstenhausen ma- chen konnte. Und wir kämpfen mit diesem Antrag weiter für die Belange der Bergbaubetroffenen. Mit unserem Antrag wollen wir die Unausgewogenheit zwischen Bergbaube- troffenen und dem Unternehmen wenigstens in Teilen ausgleichen helfen, insbesondere die Rechte der Berg- baugeschädigten stärken. Für uns gilt eben: vor der Wahl sagen wir das, was wir nach der Wahl auch halten. Deswegen halten wir Wort und stehen dazu, den Bergbau unter bewohntem Gebiet stoppen zu wollen. Wir werden die anderen Parteien nicht an ihren Ankündigungen auf Wahlplakaten mes- sen, sondern an ihrem Abstimmungsverhalten in diesem Haus. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Große Anfrage: Situation des ökologischen Landbaus in Deutschland – Gesetzentwurf: Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäi- schen Gemeinschaft auf dem Gebiet des öko- logischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute über den ökologischen Landbau, seine Situation und seine Zu- kunft. Wir reden über einen der kräftigsten Wachstums- m D d e i s ü v v z Z r d a v ü p n s w P v „ t v m t w s A n c n j d d z B l v P c s w a P w m V m s (C (D ärkte, die wir haben, auf der Welt, in Europa und in eutschland. Wir reden auch über eine Branche, die in den Reihen er CDU/CSU und bei den Damen und Herren der FDP inen Beißreflex auslöst. Erklären kann ich mir diese rrationale Haltung nicht, stets wird über fehlendes Wirt- chaftswachstum geschimpft und nun haben wir einen berproportional expandierenden Sektor und schon wird ersucht, ihn in Grund und Boden zu reden. Meine Damen und Herren, stabile Flächenzuwächse on über 5 Prozent im Jahr 2003 und ein Plus von 4 Pro- ent auf 3,1 Milliarden Euro im Lebensmittelmarkt sind eugen für die richtige Richtung. Nicht grundlos kaufen sich die internationalen Nah- ungsmittelgiganten in den Bio-Markt ein: Coca-Cola, ie Danone-Gruppe, Kellogg’s, Kraft und selbst aus eher nderen Bereichen bekannte Unternehmen wie etwa No- artis oder auch Aldi, sie alle wollen direkt oder indirekt ber Tochterunternehmen an diesem lukrativen Markt artizipieren. Ich sehe in dieser Entwicklung nicht allein ur Chancen und werde aufmerksam beobachten, wie ich der Markt auf der Erzeuger- und Handelsseite ent- ickelt. Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihr roblem ist, dass Sie diesen fahrenden Zug aufzuhalten ersuchen und nach wie vor polarisieren. Spricht jemand für den Ökolandbau“, hören Sie „gegen den konven- ionellen Landbau“ heraus. Das ist meines Erachtens ollkommen unnötig und selbst der Bauernverband hat ittlerweile akzeptiert, dass der Ökolandbau seinen fes- en Platz einnimmt, und dies zu Recht. Öko ist nicht zwangsläufig besser. Auch hier können ir es mit schwarzen Schafen zu tun bekommen. Unbe- tritten ist aber wohl, dass der Umwelt grundsätzlich grarchemikalien erspart bleiben. Öko ist nicht erwiese- ermaßen gesünder, doch die geringere durchschnittli- he Schad- und Zusatzstoffaufnahme legt es doch wohl ahe. Öko ist teurer – oberflächlich betrachtet vielleicht a –, doch was bitte schön ist mit den externen Kosten, ie durch die konventionelle Landwirtschaft entstehen, och den Endprodukten nicht angelastet werden? Wer ahlt die aufwendige und teure Wasseraufbereitung, die eseitigung von Umweltschäden, die Kosten des zusätz- ichen Energie-Inputs? Der Endverbraucherpreis kon- entionell erzeugter Lebensmittel ist ein bereinigter reis und somit nicht mit Ökolebensmitteln zu verglei- hen, die wesentlich an den externen Kosten beteiligt ind. Ökologisches Wirtschaften bedeutet auch Problembe- usstsein. Wer den Schritt macht, den eigenen Betrieb uf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen, hat die robleme erkannt und logische Handlungsfähigkeit be- iesen. Die anhaltend attraktiven Wachstumsraten des Öko- arktes von derzeit global 15 bis 20 Prozent pro Jahr im ergleich zu 4 bis 5 Prozent im Gesamtlebensmittel- arkt beweisen ein enormes Marktpotenzial, das er- chlossen werden muss. 10834 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Wir können nicht zulassen, dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dieses erfolgreiche Marktsegment zerreden und ihm Schaden zufügen. Ich darf zitieren: Das Nitrofen-Problem im ökologischen Landbau zeigt auf, dass die im Öko-Landbaugesetz veran- kerten Meldepflichten nicht ausreichend sind. Bereits der erste Satz im Gesetzentwurf des Bundes- rates ist irreführend und Kanzlerkandidat Stoiber strickt gleich einen Ökoskandal aus einer konventionellen Schlamperei. Hier wurden Opfer zu Tätern gemacht und nur die strengen Kontrollen der ökologischen Lebens- mittelwirtschaft haben den Skandal aufgedeckt und so ermöglicht, die Waren aus dem Verkehr zu nehmen. Die Stunden waren zu zählen und schon posaunte die Oppo- sition in Bund und Land im Chor gegen die Agrarwende und den Ökolandbau. Nitrofen war auch ohne ihre Angriffe ein schwerer Rückschlag für den Ökolandbau. Ich höre noch die Her- ren Ronsöhr, Carstensen und Lippold feixend die Agrar- wende infrage stellen und die Ministerin zum Rücktritt auffordern, lange bevor bekannt war, wo die Wirkstoffe herkamen. Meine Herren, das war weder witzig noch konstruktiv! Zurück zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Die in- haltliche Verknüpfung des Nitrofen-Skandals mit einer Änderung des Öko-Landbaugesetzes wäre falsch und zu- dem wenig zielführend. Die vorgesehenen Änderungen hätten keinen Nitrofen-Skandal vermieden. Auch hatten wir zum damaligen Zeitpunkt eine unzureichende Ge- meinschaftsrechtslage, die sich nun geändert hat und jetzt eine ausreichende Basis für eine Novellierung des Gesetzes bietet. Wir werden die Zusammenarbeit der Kontrollstellen mit den zuständigen Behörden verbessern, die Möglich- keiten eröffnen, Informationen im Verdachtsfall zu ver- dichten, die Kontrollen weiter ausdehnen und die Buß- geldvorschriften anpassen. Diese Überarbeitung ist wichtig und ein weiterer, richtiger Schritt, den Ökoland- bau national zu entwickeln. Die intensive Aufklärung und die Heranführung der Verbraucher an die Landwirtschaft im Allgemeinen und an den Ökolandbau im Speziellen sind Maßnahmen, die ganz vorne stehen und die Nachfrage ankurbeln sollen. Hand in Hand gehen diese Informationsprogramme mit systembereinigenden Schritten im Bereich der Verar- beitungs- und Absatzstrukturen, wie sie ebenfalls im Eu- ropäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft wiederzufinden sind, der jüngst vorgelegt wurde. 21 konkrete Maßnahmen sind hier zu finden, die den ökologischen Landbau in Europa weiter entwickeln sol- len: Abbau der Hindernisse, wie der mutmaßlich hohe Preis, unzureichende Kenntnisse über die Vorteile des Bioanbaus und zudem unterschiedliche Normen, die den Verbraucher verunsichern. Ferner müssen die Bereiche der Absatzentwicklung, Markttransparenz durch Kennzeichnung und die Weiter- entwicklung der geltenden Standards in Sachen Sicher- h t d s ö g i S s d P r d t u g s s b e S g t g d s h e w d w „ s t A W u i d U b d s w n Ö g k l (C (D eit, weiterer Produktbereiche wie Wein und in der Kon- rolle beschleunigt werden. Der ökologische Landbau ist nicht zu reduzieren auf en Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzen- chutzmitteln und leicht löslichen Mineraldüngern. Der kologische Landbau ist ein Stück Agrarkultur, sie be- innt im innovativen Gedanken des Landwirts und endet n der Küche des Verbrauchers. Der Ökolandbau hat auch nicht die Aufgabe eines tellvertreters für die Ökologisierung der Landwirt- chaft, sondern er ist vielmehr Vorreiter und Leitbild. Insgesamt muss die Landwirtschaft ökologischer wer- en und hier setzen Strategien, wie das nationale flanzenschutzmittelreduktionsprogramm, die Novellie- ung der Düngeverordnung oder Cross Compliants, an. Hans-Michael Goldmann (FDP): Die FDP-Bun- estagsfraktion und ich persönlich stehen jeder Form un- ernehmerischer Landwirtschaft, die sich an einem fairen nd freien Markt orientiert, außerordentlich positiv ge- enüber. Für uns sind Prinzipien des nachhaltigen Wirt- chaftens, also des Zueinanderbringens von ökonomi- chen, ökologischen und sozialen Anforderungen, esonders wichtig. Eine fundierte, eine begründete Verbraucherschutz-, rnährungs- und agrarpolitische Position kann nie eine chwarz-Weiß-Position sein. Deshalb ist die ideologisch eprägte, aus dem Hause Künast kommende Agrarpoli- ik ein so großes Unheil für unser Land. Sie schiebt ge- en besseres Wissen bestimmte Produktionsformen in en Markt hinein, diskriminiert andere wertvolle agrari- che Produktion und drängt diese aus dem Markt. Das at den Verlust von Investitionen und Arbeitsplätzen in iner erschreckenden Größenordnung zur Folge. Gerade in der letzten Zeit hat Frau Ministerin Künast ieder diese Schwarz-Weiß-Politik an vielen Stellen eutlich werden lassen. Da soll mit Verboten gearbeitet erden, da werden Lebensmittel in „gut“ und schlecht“, „gesund“ und „ungesund“ eingestuft. Ohne achliche Grundlage werden die an den Pranger gestell- en Lebensmittel oder deren Hersteller mit Verboten und uflagen überzogen. Eine solche Politik kann nicht erfolgreich sein. Die irtschaftsergebnisse der deutschen Agrarwirtschaft nd der Ernährungswirtschaft zeigen: Eine solche Politik st auch nicht erfolgreich – ganz im Gegenteil, sie führt azu, dass immer mehr verantwortungsbewusste „grüne nternehmen“ unserem Land, ja und auch unseren Ver- rauchern, den Rücken kehren. Lassen Sie mich zu den Fakten kommen: Heute wer- en in Deutschland 4,3 Prozent der gesamten landwirt- chaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet. Damit ird deutlich, wie unrealistisch die Zielvorgabe von Mi- isterin Künast von 20 Prozent Ökolandbau bis 2010 ist. kologisch wirtschaftende Landwirte haben in der Ver- angenheit bewiesen, dass sie marktwirtschaftlich den- en und handeln. In den vergangenen Jahren ist ihnen al- erdings die Einkommensbasis nach und nach entzogen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10835 (A) ) (B) ) worden. Auch ökologisch wirtschaftende Betriebe müs- sen drastische Einkommenseinbußen hinnehmen. Eine entscheidende Ursache für diese Fehlentwicklung ist die so genannte Agrarwende. Ministerin Künast hat damit nicht nur für die konventionellen, sondern auch für die ökologisch wirtschaftenden Bedingungen die Rahmen- bedingungen falsch gesetzt. Insbesondere folgende Punkte haben zu dieser negativen Entwicklung geführt: Erstens. Subventionen für den ökologischen Landbau haben zu einer Produktionsausweitung geführt, der keine ausreichende Nachfrage gegenübersteht. Aus Sicht der FDP zeigt sich hier der Kardinalfehler der so genannten Agrarwende: Auch der ökologische Landbau kann und sollte nicht vom Staat mit Steuergeldern gegen den Markt durchgepeitscht werden. Zweitens. Zusätzlich hat sich das Biosiegel als ein „Herzstück der Agrarwende“ als eine enorme Belastung für den ökologischen Landbau in Deutschland heraus- kristallisiert. Die FDP hat von Anfang an Ministerin Künast davor gewarnt, die für deutsche Ökobauern tradi- tionell strengen Anbaurichtlinien mit dem Biosiegel zu unterlaufen. Drittens. Zudem wurde unter Mitwirkung des Bun- desverbraucherministeriums in einer Studie festgestellt, dass Lebensmittel aus ökologischem Anbau generell nicht gesünder als konventionell hergestellte Nahrungs- mittel sind. Deshalb ist eine öffentliche Förderung des ökologischen Landbaus allenfalls dort gerechtfertigt, wo dies eindeutige Vorteile für Umwelt und Tierschutz er- bringt. Ministerin Künast hat in den vergangenen Jahren und wird auch im Haushalt 2005 dramatische Einschnitte im Bereich der konventionellen Landwirtschaft vornehmen. Gerechtfertigt und notwendig ist es, dass auch im Be- reich vieler Prestigeprojekte um den ökologischen Land- bau gekürzt wird. Auch das gehört zu einer glaubwürdi- gen Haushaltspolitik. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen – Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahre 2005 – Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg (Tagesordnungspunkt 21) Angelika Krüger-Leißner (SPD): Der 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 2005 ist ein bedeutendes Datum, das wir in angemessener Weise begehen müssen. Schon die Gedenkfeiern, die im Bun- destag in der Vergangenheit anlässlich des 8. Mai gehal- ten wurden, zeigen, welche zentrale Bedeutung dieses Datum für die deutsche Geschichte und für uns heute hat. R d g J B B A d g G z d d u s Z 2 g p d d n d n i d D K t h t d D 6 W z G s u D w n d K G k s (C (D Es ist fast zwingend, in diesem Zusammenhang die ede zu erwähnen, die Richard von Weizsäcker als Bun- espräsident am 8. Mai 1985 im Deutschen Bundestag ehalten hat. Besonders seine Feststellung, dass dieser ahrestag in erster Linie und bei allem Leid ein Tag der efreiung war, hat heute noch ihre Wahrhaftigkeit und edeutung behalten. Diese Aussage war besonders im usland von enormer Wirkung. Von Weizsäcker gebührt afür heute noch unser aller Dank. Der ehemalige Bundespräsident hatte aber auch fest- estellt, dass der 8. Mai für uns Deutsche aus vielen ründen kein Tag der Freude ist – nicht nur wegen der erstörten Städte und der Vertreibung, sondern schon urch die Tatsache, dass sich dieses Datum nicht ohne en 30. Januar 1933 denken lässt. Dessen müssen wir ns bei allen Diskussionen bewusst sein. In keiner Hin- icht dürfen wir die Erinnerung aus ihrem historischen usammenhang reißen. Auch zehn Jahre später, in der Gedenkfeier am 8. April 1995, wurde dieser „Tag der Befreiung“ in an- emessener Weise begangen. Der damalige Bundesrats- räsident Johannes Rau stellte für uns Deutsche fest, ass wir „gebrannte Kinder“ sind. Darum muss – so Rau – bei uns die Schwelle höher liegen als in jedem anderen Land. Darum haben wir eine besondere Verantwortung dafür, nie zu verges- sen und nie zu verdrängen, was geschieht, wenn die Demokratie stirbt … Diese Gedenkstunde hatte auch deswegen eine beson- ere Bedeutung, weil der damalige polnische Außenmi- ister Bartoszewski zu den Rednern gehörte, ein Mann, er Auschwitz überlebt hat und auch unter dem kommu- istischen Regime für Freiheit und Wahrheit eingetreten st. Das war ein wichtiges Zeichen der Versöhnung an as wiedervereinigte Deutschland. Doch Versöhnung ist nicht möglich ohne Erinnerung. as Gedenken an das Kriegsende – und damit an den rieg selber – ist für uns heute noch von zentraler Wich- igkeit. Denn es zeigt uns immer wieder, dass unsere eutige Demokratie etwas ist, das wir immer wieder ver- eidigen müssen. Das Gedenken an die Opfer hilft uns, ie richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. eswegen gilt es auch, angesichts des vor uns liegenden 0. Jahrestages, erneut die Erinnerung in angemessener eise zu begehen und Chancen der Aufarbeitung zu nut- en. Jahrestage des Kriegsendes finden aber nicht nur in edenkfeiern des Bundestages oder des Bundesrates tatt. Sie werden auf verschiedensten Ebenen begangen nd durch die Forschung und die Gesellschaft flankiert. as bedeutet auch, dass sich die Form des Gedenkens andelt. Die weltpolitische Lage ändert sich, immer we- iger Zeitzeugen leben noch, immer mehr Ergebnisse er historischen Forschung werden veröffentlicht, das riegsende rückt immer mehr von der Erfahrung in die eschichte. Dieser Prozess ist nicht aufzuhalten. Der Forschung kommt dabei eine zentrale und oft ontroverse Rolle zu. Diskussionen wie der Historiker- treit, die Goldhagen-Debatte oder die Bewertung der 10836 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Wehrmachtsausstellung haben immer unser Gedenken beeinflusst. Zurzeit ist es wieder so, dass politische und histori- sche Perspektiven unser Gedenken beeinflussen. Nennen möchte ich hier nur zwei Dinge: erstens die in den letz- ten Jahren – auch angesichts der EU-Osterweiterung – wieder aufgeflammte Diskussion um die Bedeutung von Flucht und Vertreibung, die – besonders was das euro- päische „Zentrum gegen Vertreibungen“ angeht – zu teil- weise erheblichen internationalen Irritationen geführt hat; zweitens die Reaktionen auf das Buch „Der Brand“, das den Bombenkrieg der Alliierten gegen Deutschland behandelt. In beiden Fällen handelt es sich um ge- schichtliche Betrachtungen, in denen die Deutschen pri- mär als Opfer vorkommen. Um es gleich vorwegzuschicken: Diese Tatsache be- deutet natürlich nicht, dass dies nicht möglich sein darf. Auch das gehört zur Erinnerung. Aber es darf nicht dazu kommen, dass wir so tun, als wäre diese Form des Ge- denkens völlig neu. In den ersten Nachkriegsjahren war es sogar das vorherrschende Gedenken. Erst in den letz- ten Jahrzehnten sind die deutschen Opfer angesichts der Auseinandersetzung mit dem Holocaust in den Hinter- grund gerückt. Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass in der Öf- fentlichkeit der Eindruck entsteht, wir würden diese Teile der deutschen Geschichte isoliert betrachten kön- nen. Flucht und Vertreibung sind ohne den nationalso- zialistischen Vernichtungskrieg ebenso wenig denkbar, wie Hamburg und Dresden es ohne Coventry und Rotter- dam sind. Dies müssen wir uns bei allen Diskussionen vor Augen halten. Deswegen halten wir die Form, die die CDU/CSU, was das Gedenken angeht, in letzter Zeit vorschlägt, für falsch. Schon die Gedenkstättenkonzeption, die Sie fordern, birgt die Gefahr in sich, Opfergruppen gegeneinander auszuspielen und dem Gedenken der deutschen Opfer ei- nen isolierten Raum zukommen zu lassen. Die Reaktio- nen waren entsprechend. Ich hoffe sehr, dass Sie insge- samt von dieser neuen Geschichtsbetrachtung abrücken und mit uns wieder auf Grundlage der Gedenkstätten- konzeption des Bundes diskutieren. Ebenso wenig ist es sinnvoll, dass wir Anträge zum Gedenken an die Bombenopfer beschließen, die nicht im Zusammenhang mit den Ursachen des Krieges selber stehen. So etwas muss ja nicht apologetisch gemeint sein. Die Gefahr, dass es so verstanden wird, besteht aber durchaus. Das gilt besonders dann, wenn dieses Gedenken eine Monumentalisierung mit Mahnmalen und Ähnlichem beinhaltet. So etwas ist immer problematisch und sugge- riert, dass es um mehr gehen könnte als um das Geden- ken an die Opfer. Daher möchten wir einen anderen Weg vorschlagen, wie wir ihn in unserem Antrag beschrieben haben. Wir wollen alle Ebenen – die Bundesregierung, die Regie- r B u b g l r d d n b n D s g s C d B g z d t g w „ n g A w W n s h V g k f K b s s V r d B D n d e D s (C (D ungen der deutschen Länder und die Bürgerinnen und ürger – zu einem angemessenen Gedenken auffordern. Opfer unter der deutschen Zivilbevölkerung sind für ns dabei freilich mit eingeschlossen, denn auch sie ha- en unter dem nationalsozialistischen Terror gelitten. Es eht uns dabei nicht darum, Opfergruppen gleichzustel- en. Die Handlungsmöglichkeiten von Juden und ande- en Verfolgten waren erheblich geringer als bei dem eutschen Normalbürger. Das Gedenken muss vollstän- ig sein, will es versuchen, dem Ausmaß des Grauens ahe zu kommen. Wir wollen die Chancen nutzen, die der 60. Jahrestag edeutet. Noch gibt es Zeitzeugen, die wir befragen kön- en – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. ies muss in diesem Zusammenhang geschehen, um Ge- chichte verständlich zu machen. Gerne wären wir diesen Weg interfraktionell gegan- en. Auch wenn die Union versucht, dies anders darzu- tellen: Versuche dazu hat es gegeben. Aber CDU und SU wollten nicht von der exponierten Stellung der eutschen Opfer und der Konzeptionierung durch die undesregierung abrücken. Entsprechend vorgeschla- ene Formulierungen wie: „Wer nicht die eigenen Toten u betrauern vermag, dem glaubt niemand die Trauer um ie anderen“ führen in dieselbe Richtung wie andere An- räge der Union. Denn Trauer um die Toten hat es immer egeben und wird es weiter geben. Zu suggerieren, sie ären vergessen worden, ist schlichtweg falsch. Noch problematischer ist der Hang, das Wort Deutschland“ durch „das Dritte Reich“ oder „die Natio- alsozialisten“ zu ersetzen. Das ist eine an Apologie renzende Verwischung der deutschen Verantwortung. uf diese Weise begrenzen Sie das Unrecht auf einige enige Täter. Das ist historisch falsch. Die FDP möchte ich dabei ausdrücklich ausnehmen. ir haben Änderungsanträge der Freidemokraten über- ommen und konnten nur bei einem konkreten Vor- chlag zum Gedenken an die Bombenopfer nicht mitge- en. Allerdings möchte ich betonen, dass dieser orschlag eines internationalen Gedenkens durchaus ute Ansätze hat, die bei der Ausgestaltung des Geden- ens an den 60. Jahrestag in Teilen durchaus Eingang inden können. Es ist unser Ziel, den Zweiten Weltkrieg als zentralen omplex des europäischen Geschichtsbewusstseins zu egreifen. Wir müssen die Chancen des zusammenwach- enden Europas nutzen, unser Verständnis für den Krieg, eine Ursachen und seine Folgen erneut zu schärfen. Das erständnis für die europäische Bedeutung und den eu- opäischen Kontext ist von besonderer Relevanz. In diesem Zusammenhang ist es eine große Geste, ass der französische Staatspräsident den deutschen undeskanzler zu den Feiern zum 60. Jahrestag des -Day in die Normandie eingeladen hat. Das Verständ- is, das dem zugrunde liegt, bedeutet aus meiner Sicht, ass man uns zutraut, das Gedenken auch in Zukunft zu rhalten. Die Feststellung des Bundeskanzlers, dass der -Day ein Sieg für Deutschland war, bleibt auch ange- ichts der deutschen Opfer richtig. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10837 (A) ) (B) ) Deutschland hat eine wachsende Bedeutung auf inter- nationaler Ebene. Wir sind zu einer anerkannten Demo- kratie geworden. Viele der Länder, die jetzt der EU bei- getreten sind, haben unter dem nationalsozialistischen Deutschland unendlich gelitten. Daher ist die Freund- schaft, die uns verbindet, eine, die wir besonders pflegen müssen. Ein angemessenes Gedenken an unsere Vergan- genheit schafft hier Vertrauen nach außen und Wachsam- keit bei uns selber, was die Bedeutung unserer Demokra- tie angeht. Unser Antrag berücksichtigt diese internationale Seite ausdrücklich. Wir müssen diese Möglichkeit nutzen, dass Europa näher aneinanderrückt und immer noch Menschen da sind, die sich an den Zweiten Weltkrieg er- innern. Auf diese Weise tragen wir von politischer Seite dazu bei, dass sich Gedenken würdig und sinnvoll entwi- ckelt. Das sollte unser aller Ziel sein. Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU): Vor einem Jahr, am 5. Juni 2003, fand die erste Lesung unseres Antrages „Gedenken an die Opfer des Bombenkriegs im Zweiten Weltkrieg“ statt. SPD und Grüne haben seitdem wenig unversucht gelassen, eine gemeinsame Entschließung des Bundestages zu diesem ernsten und wichtigen Thema zu verhindern. In der Sitzung des Bundestagsaus- schusses für Kultur und Medien vom 16. Juni 2004 ha- ben wir die Stationen dieser unguten Verweigerung do- kumentiert. An SPD und Grüne: Diese Verweigerung war einer vor unserem Volk verantwortbaren Erinne- rungskultur der Bundesrepublik Deutschland nicht ange- messen. Selbst zu Ihrem eigenen Antrag, den Sie nach Mona- ten des Hin und Her und dann des völligen Verstummens endlich zu Papier brachten, haben wir eine Einigung mit folgenden Ergänzungen angeboten: Das Land ist sich aber auch schuldig, der eigenen Opfer zu gedenken. Sie müssen Bestandteil der ge- meinsamen Erinnerung sein. Wer nicht die eigenen Toten zu betrauern vermag, dem glaubt niemand die Trauer um die anderen. Der Deutsche Bundestag wird sich zu diesem Gedenken am 13. Februar 2005 in der Dresdner Frauenkirche versammeln. Obwohl der Vorschlag eines Gedenkens des Bundes- tages am 13. Februar 2005 in Dresden aus Ihrer Mitte kam, haben Sie auch den diesbezüglichen Teil des An- trages gleich wieder abgelehnt. Selbst das ging Ihnen zu weit. Hier taucht wieder die Weltanschauung der natio- nalen Selbstverachtung auf, wie wir sie von den 68ern zur Genüge kannten und von der wir annahmen, Sie hät- ten sich davon befreit. Diese Sicht der Dinge ist so arm- selig. Wir sind über die Gefühllosigkeit von Rot und Grün hinsichtlich der Opfer des Bombenkrieges fas- sungslos. Die Verweigerung eines angemessenen Geden- kens durch die Mehrheit des Deutschen Bundestages ist unerhört. Vielleicht sollten Sie sich mit einer dieser Tage publi- zierten Veröffentlichung des Deutschen Ärzteblattes (2. Juli 2004) unter dem Titel „Kriegskinder im Alter – Die psychosozialen Folgen einer Kindheit im Zweiten W t li 7 L r te D g b m d a d H b P z W h t a g r E n e ti S s 1 g V K r d 5 M s 4 V v in w s u s f e O T g (C (D eltkrieg wurden lange Zeit nicht wahrgenommen oder abuisiert“ befassen. Dort heißt es, dass als passiv Betei- gte – bei Kriegsende unter 18-jährig – heute noch ,9 Millionen Männer und 8,73 Millionen Frauen am eben sind. Nicht dass SPD und Grüne generell von der Erinne- ungskultur und vom Leid der Opfer nichts wissen woll- n: Am gleichen Tag, dem 16. Juni 2004, da Sie den eutschen selbst das kleinste Gedenken des Bundesta- es an die Opfer des Bombenkrieges verweigerten, rachten Sie ein umfängliches Antragswerk ins Parla- ent ein, mit dem Titel „ Zum Gedenken an die Opfer es Kolonialkrieges im damaligen Deutsch-Südwest- frika“. Damit wollten Sie – schrieben Sie den Mitglie- ern des Hohen Hauses – „den Opfern (der Völker der erero und der Nama) ihre Würde und Ehre wiederge- en“. Begreifen Sie wirklich nicht, dass solche ethischen ostulate durch Ihre heutige Verweigerungshaltung wangsläufig ins Peinliche abgleiten? Wer die ganze elt umarmen will, aber die eigenen Leute vergisst, der andelt inhuman, selbst wenn er das Gegenteil behaup- et. Waren wir uns nicht einig, dass Erinnerung nichts uslassen darf und dass es eine halbe Erinnerung nicht ibt? Wir dachten, es sei Gemeingut einer von der Wah- ung der unveräußerlichen Menschenrechte bestimmten rinnerungskultur, dass auch gegen die Bevölkerung ei- es moralisch unterlegenen Unrechtsregimes nicht alles rlaubt ist, auch wenn diese Bevölkerung deutscher Na- on ist. Vom Bombenkrieg waren 30 Millionen deutsche tadtbewohner betroffen. Die daher rührenden Traumata ind bis heute akut. Dabei wurden 160 Städte und an die 000 Ortschaften bombardiert. Diese Bombardierun- en, die nach heutiger Rechtslage und auch nach dem orkriegsverständnis der zivilisierten Welt ein schweres riegsverbrechen waren, führten zum Verlust des histo- ischen Antlitzes der deutschen Stadt. Die Zerstörung er deutschen Innenstädte betrug in der Regel zwischen 0 und 90 Prozent. Dabei wurden über eine halbe illion Zivilpersonen getötet – verbrannt, erstickt, zer- tückelt – über 70 000 Kinder, übrigens auch über 0 000 Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene. Unser Volk befasst sich zu Recht mit der deutschen erantwortung um die Furcht und das Elend, welches om Dritten Reich ausging. Jeder Deutsche ist darüber einem Teil seines Herzens traurig bis er stirbt. Aber ir verbitten uns in aller Form, die Erwähnung der grau- amen Vorgänge des Bombenkrieges auch der Alliierten nd der Opfer dieser Kriege in einen zwanghaften Zu- ammenhang mit einer revisionistischen Geschichtsauf- assung zu bringen. Frau Kollegin Erika Steinbach, der ich heute für ihr rinnerungskulturelles Engagement für die Millionen pfer von Flucht und Vertreibung danke, hat mich dieser age auf einen Text von Carl Zuckmayer aufmerksam emacht: 10838 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Deutschland ist schuldig geworden vor der Welt. Wir aber, die wir es nicht verhindern konnten, ge- hören in diesem Weltprozess nicht unter seine Rich- ter. Zu seinen Anwälten wird man uns nicht zulas- sen. So ist denn unser Platz auf der Zeugenbank, auf der wir Seite an Seite mit unseren Toten sitzen, und bei aller Unversöhnlichkeit gegen die Peiniger und Henker werden wir Wort und Stimme immer für das deutsche Volk erheben. Zugelassene, berufene und vor allem gewählte An- wälte des deutschen Volkes sind heute wir, die Mitglie- der des Deutschen Bundestages. Unser politisches Man- dat gilt niemand anderem als diesem einen deutschen Volk. Mit einem anderen „deutsch geborenen Geist“ – Thomas Mann in seiner Selbstbeschreibung in „Deutschland und die Deutschen“ – halten wir fest, dass es nicht zwei Deutschland gibt, ein böses und ein gutes, sondern nur eines, dem sein Bestes durch Teufelslist zum Bösen ausschlug. Darum ist es für einen deutsch geborenenen Geist auch so unmöglich, das böse, das schuldbeladene Deutschland ganz zu verleugnen und zu erklären: Ich bin das gute, das edle, das gerechte Deutschland im weißen Kleid, das böse überlasse ich euch zur Ausrottung. Nichts von dem, was ich Ihnen über Deutschland zu sagen oder flüchtig anzudeuten ver- suchte, kam aus fremdem, kühlem, unbeteiligtem Wissen; ich habe es auch in mir, ich habe es alles an eigenem Leibe erfahren. Unser heutiges weißes Kleid, das wir mit so viel Stolz in aller Welt herumzeigen, rechtfertigt nicht, den Toten die Erinnerung und damit die Ehre zu nehmen. Hören Sie endlich auf, ständig Ethik und Heuchelei zu ver- wechseln! Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Heute ist ein Abend gegen das Vergessen. Denn Vergessen tötet. Heute ist ein Abend gegen das Verdrän- gen. Denn was wir verdrängen, kommt zurück. Der 8. Mai 2005 ist der 60. Jahrestag des Kriegsendes in Deutschland, des Endpunktes des Zweiten Weltkrie- ges hier in Europa. Der vorliegende Antrag dient der Vorbereitung auf den bevorstehenden Gedenktag. Dieser kann und soll Anlass sein, insbesondere in der jüngeren Generation das Bewusstsein über die Ursachen, die Ge- schichte und die Folgen des Zweiten Weltkrieges wach zu halten, so wie es der scheidende Bundespräsident Johannes Rau in seiner heutigen Rede angemahnt hat. Wenn ich allerdings die öffentlichen Debatten in den letzten Wochen und Monaten – beispielsweise zum Ge- denkstättenkonzept der Union oder zu Martin Hohmann – Revue passieren lasse, dann muss ich sagen: Auch ein Teil der älteren Generationen hat eine solche Auseinan- dersetzung mit dem 8. Mai – trotz der Weizsäcker-Rede von 1985 – immer noch oder schon wieder nötig. Der 8. Mai ist für mich zuallererst ein Tag der Befrei- ung: ein Tag der Befreiung der Menschen in Deutsch- l M d l L e R l d d D D 1 n d d u s n s F A a d V d s n u U g d b L i t d t k e g L D u h g d a o z d l (C (D and und in der Welt vom verbrecherischsten Regime der enschheitsgeschichte. Der 8. Mai ist für mich ein Tag der Erinnerung und er Trauer: der Erinnerung an und der Trauer um unsäg- iches Leid, die Ermordung der europäischen Juden, das eid der Menschen in den besetzten oder ausgebombten uropäischen Städten, die insgesamt 50 Millionen Toten. Der 8. Mai ist für mich ein Tag des Rückblicks: eines ückblicks auf die deutsche Nachkriegsgeschichte, die ange – viel zu lange – die Zeit von 1933 bis 1945 ver- rängte. Der Antrag ist deshalb auch ein Signal gegen as Verdrängen und Vergessen. Der 8. Mai ist für mich auch ein Tag des Ausblicks. er 8. Mai 1945 ist nicht vom 1. Mai 2004 zu trennen. as eine Datum gäbe es nicht ohne das andere. Der . Mai 2004 – der Beitritt von zehn Staaten zur EU – sig- alisiert: Die Teilung Europas, die aus der Konsequenz es Zweiten Weltkrieges entstanden ist, wurde überwun- en. Der Eiserne Vorhang wurde endgültig abgehängt nd er ist in der Rumpelkammer der Geschichte ver- chwunden. Von Beginn an waren SPD und Bündnis 90/Die Grü- en bereit, einen gemeinsamen Antrag mit der Oppo- ition zu formulieren. Änderungsvorschläge von der DP sind dabei in der Diskussion im Ausschuss in den ntrag eingegangen. Die Union hingegen beharrte fast usschließlich auf einem herausgehobenen Gedenken an ie deutschen Opfer im Bombenkrieg und bei Flucht und ertreibung. Sie betreibt damit den Versuch eines Para- igmenwechsels im Umgang mit der deutschen Ge- chichte. Diese Geschichtspolitik ist mit SPD und Bünd- is 90/Die Grünen nicht machbar – nicht an dieser Stelle nd auch an keiner anderen. In dem ebenfalls vorliegenden Antrag fordert die nion die Bundesregierung auf, ein Konzept vorzule- en, wie der Opfer des Bombenkriegs angemessen ge- acht werden soll. Ich bin erstaunt über den Antrag. Oft eruft sich gerade die Union auf die Kulturhoheit der änder. Gerade in diesem Fall existiert in den Ländern, n den Städten ein großer Reichtum an Erinnerungskul- ur. Vor Ort erinnern sich die Bürgerinnen und Bürger an ie Opfer in der Zivilbevölkerung, an die Zerstörung his- orischer Altstädte. Dafür braucht es wahrlich kein büro- ratisches Regierungskonzept. Die Damen und Herren von der Union wollen doch igentlich auch etwas ganz anderes. Unter dem Oberbe- riff des Opfergedenkens wollen sie alle zu Opfern und eidtragenden erklären, die historische Verantwortung eutschlands entsorgen, Geschichte einseitig verkürzen nd aufhören zu differenzieren. Natürlich macht eine istorische Differenzierung auf der Ebene der Leidens- eschichte des Einzelnen keinen Sinn – auf der Ebene er historischen Gesellschaftsverbrechen aber schon. Deutlich zeigt der Antrag der Union diesen Mangel n Differenzierung von Ursache und Wirkung, indem er hne Verweis auf die Kriegsverbrechen des Nationalso- ialismus, auf den Vernichtungskrieg im Osten oder auf ie vorangegangenen Bombardierungen polnischer, hol- ändischer oder englischer Städte auskommt. Wer Ge- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10839 (A) ) (B) ) schichte nicht mehr einbettet, wer Geschichte nicht mehr differenziert betrachtet, wer stattdessen einseitig ver- kürzt, der muss sich vorwerfen lassen, dass er historische Verantwortung nur noch entsorgen will. Auf den Weg ins Plenum komme ich, kommen sie, kommen wir alle an den Graffiti der russischen Soldaten vorbei, die diese vor 59 Jahren als Botschaft des Überle- bens, des Sieges und der Freude hinterlassen haben. Heute, aus Anlass dieser Debatte, habe ich mir die Graffiti erneut bewusst angeschaut, die Augen geschlos- sen und mir vorgestellt, wie es hier vor 59 Jahren ausge- sehen haben mag. Ich war und ich bin berührt über diese Vorstellung und vor allem darüber, was heute aus diesem Ort geworden ist: ein transparentes Signal für unsere De- mokratie, ein Ort des streitbaren Diskurses und von de- mokratischen Entscheidungen. Darüber bin ich, sind Sie, sind wir sicher bei allen Differenzen gemeinsam froh. Die Graffiti bleiben gleichzeitig eine Mahnung, aus der Geschichte zu lernen und Verantwortung für die Vergan- genheit anzuerkennen, um damit die Zukunft zu gestal- ten. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Es ist Teil der deutschen Befindlichkeit, dass der Bundestag nicht die Kraft oder zumindest die Zeit hat, die parlamentari- sche Debatte und Entscheidung über Inhalt und Form ei- nes würdigen Gedenkens zum 60. Jahrestag des Kriegs- endes bzw. der Opfer des Bombenkrieges anders als auf eine halbe Stunde am späten Abend zu terminieren, so- dass alle Redner veranlasst sind, ihre Reden zu Protokoll zu geben. Ich bin sicher, in jedem anderen Parlament würde dieser Thematik ein würdigerer Rahmen verlie- hen. Ich möchte also auf diesem Wege die Voten der FDP- Fraktion zu den beiden Anträgen und unserem Ände- rungsantrag begründen: Der Unionsantrag hat sich durch Zeitablauf bedauerli- cherweise erledigt. Aber auch wegen der Exklusivität des Gedenkens an deutsche Bombenopfer kann die FDP- Fraktion diesem Antrag nicht die Zustimmung erteilen, sondern enthält sich der Stimme. Der Antrag von Rot-Grün („Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahre 2005“) ist nach den von der FDP- Fraktion initiierten Änderungen bei der Ausschussbera- tung akzeptabel in dem, was er enthält. Er wird aber in- akzeptabel in dem, was er auslässt. Bereits bei den Beratungen im Ausschuss hatte die FDP-Fraktion einen Ergänzungsantrag gestellt, wonach auch der Millionen von Opfern insbesondere unter der Zivilbevölkerung in Form von gemeinsamen Gedenk- veranstaltungen mit unseren europäischen Nachbarn ge- dacht werden solle. Diesen Ergänzungsantrag, den wir heute erneut zur Abstimmung stellen, haben SPD und Grüne abgelehnt – schlimmer noch: Sie sind hierfür jede nachvollziehbare Begründung schuldig geblieben. Es ist ganz offenbar die von deutschen Intellektuellen 68er Provenienz hochgehaltene These, deutsche Opfer seien selbst schuld, schließlich hätten sie Hitler an die Macht gebracht. e d n b a l i „ v r g d w w v g u f W v k w g A c a V w D J s „ l b e g t H n k a i a w n n d d e (C (D Besonders deutlich zum Ausdruck kam diese Haltung rst kürzlich wieder in einer Stellungnahme der Leiter er KZ-Gedenkstätten. Hierin wird der Wunsch nach ei- em Gedenken an die zivilen Bombenopfer als „Wieder- elebung des deutschen Opfermythos“ bezeichnet, der n „überwunden geglaubte (west-)deutsche Schuldent- astungsmechanismen“ anknüpfe. Die Reduktion der Er- nnerung auf ein würdiges Gedenken aller Opfer bereite revisionistischen Geschichtsbildern“ den Weg. In aller Deutlichkeit: Ich halte dies für ideologisch erbrämte Gefühlskälte, zudem zynisch und selbstge- echt. Ich frage mich: Wie würden sich diese Männer ei- entlich verhalten, wenn ihre eigenen Frauen oder Kin- er im Bombenhagel verbrannt wären? Wollen wir irklich Opfer nach ihrer Nationalität sortieren? Wollen ir wirklich jedem Opfer, auch Kleinkindern und Babys, orhalten, sie seien schuld an Hitler, wofür der Tod die erechte Strafe sei? Unsere liberale Antwort ist eine andere: Lassen Sie ns gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn und rüheren Kriegsgegnern aller zivilen Opfer des Zweiten eltkrieges gedenken. Das könnte zum Beispiel in Form on europäischen Gedenkveranstaltungen in der Frauen- irche in Dresden und anderen Stätten der Zerstörung ie zum Beispiel in Coventry, Rotterdam und Warschau eschehen. Kein Demokrat leugnet die Schuld Deutschlands am usbruch des Zweiten Weltkrieges und am unermessli- hen Leid Millionen Unschuldiger. Dies enthebt uns ber keineswegs unserer politischen und menschlichen erantwortung, aller Opfer dieses Weltkrieges gleich elcher Nationalität in würdiger Form zu gedenken. iesen demokratischen Grundkonsens müssen wir 60 ahre nach dem Kriegsende in Deutschland endlich her- tellen. Ich erinnere Sie an Günter Grass, der es sich selbst als bodenloses Versäumnis“ vorgeworfen hat, zu den Qua- en der Zivilbevölkerung zu lange geschwiegen zu ha- en, aber auch an das Eingeständnis von Antje Vollmer, s sei „kein Ruhmesblatt“ gewesen, wie sie und ihres- leichen sich bei der Aufarbeitung historischer Wahrhei- en geirrt haben. Es wäre beschämend, ein Armutszeugnis für dieses aus, wenn wir über Inhalt und Form eines angemesse- en Gedenkens an den 60. Jahrestag des Kriegsendes eine Übereinstimmung herstellen könnten. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Der Regierungs- ntrag mit dem Titel: „Der 60. Jahrestag des Kriegsendes m Jahr 2005“ sollte eigentlich am 8. Mai dieses Jahres, m Tag der Befreiung, behandelt werden, doch leider urde er von den Fraktionen von der Tagesordnung ge- ommen, was auch eine politische Aussage ist. Ich freue mich trotzdem, dass die Regierungsfraktio- en einen Antrag zur Vorbereitung des 60. Jahrestages er Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus in en Bundestag eingebracht haben. Ihr Antrag hebt sich rfreulich vom Antrag der CDU ab. 10840 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Der CDU-Antrag ist überschrieben: „Gedenken an die Opfer des Bombenkrieges im Zweiten Weltkrieg“. Allerdings finde ich es schon verwunderlich, dass die CDU ein Konzept der Bundesregierung zur Erforschung des Bombenkrieges erwartet und sich dabei nur auf die Zerstörung deutscher Städte bezieht. Warum wollen Sie nicht auch das Schicksal der Menschen erforschen, die durch deutsche Bomber in den Städten der Sowjetunion, Polens und Großbritanniens Opfer geworden sind? Die CDU hat bereits in anderen Anträgen bewiesen, dass sie die deutsche Geschichte neu schreiben möchte. Die CDU-Anträge zeigen auch an der CDU-Basis Wir- kungen. Ein Beispiel: Der Chef der CDU-Fraktion im Kreistag von Spree-Neiße, Herr Egon Wochatz, besuchte am D-Day die alten Kameraden der SS-Division „Frundsberg“, die in der Normandie gegen die Alliierten gekämpft hatten. Meine Damen und Herren von der CDU, ich weiß, dass Sie versuchen, den rechten Rand der Gesellschaft in das demokratische Spektrum einzubinden – aber bitte doch nicht dadurch, dass Sie diesen Menschen nach dem Munde reden! Sie müssen hier offensichtlich noch viel Bildungsarbeit leisten. Bei Leuten wie Wochatz hilft wohl auch die beste Bildungsarbeit nichts, von diesen Leuten muss sich die CDU einfach trennen. In diesem Zusammenhang ist die Feststellung im An- trag von SPD und Grünen besonders wichtig, dass im Zentrum der Auseinandersetzung mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges … dabei die Tatsache ste- hen (muss), dass der von Deutschland begonnene Eroberungs- und Vernichtungskrieg in der national- sozialistischen Diktatur begründet war und die Be- freiung von dieser Diktatur erst durch die deutsche Kriegsniederlage möglich wurde. Der Nationalsozi- alismus war damit auch Voraussetzung für die euro- päische und deutsche Teilung nach 1945 …“ Ich stimme auch mit der Feststellung überein, dass es nicht zugelassen werden darf, dass Ursachen und Wir- kungen vertauscht und die ganz unterschiedlichen Gründe, aus denen Men- schen zu Opfern wurden, … verwischt werden. Eine Tendenz, die sich leider auch in dem Antrag der Regierungsfraktionen findet, ist, die brutalste und men- schenverachtendste Diktatur in der Geschichte der Menschheit immer wieder mit der DDR ins Verhältnis zu setzen. Die Aufgabe aller demokratischen Kräfte ist es, den 60. Jahrestag der Befreiung so vorzubereiten, dass da- raus ein besseres historisches Verständnis und vor allem mehr Zivilcourage erwächst. Abschließend will ich darauf verweisen, dass die PDS-Fraktion im Bundestag in der letzten Legislaturpe- riode einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht hat, den 8. Mai zum Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus zu erklären. Der Antrag wurde damals abgelehnt. Wir werden uns damit nicht abfinden und immer wieder diesen Gedenktag einfordern. A d S S m ü l S S d B V d l C t u z d w R s L R V s w R s G w g W D s t O D s t B u d T z n j L S (C (D nlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine schnelle Überwindung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise in Venezuela (Tagesord- nungspunkt 23) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Es ist gut, ass sich der Deutsche Bundestag heute erneut mit der ituation in Venezuela befasst. Ich habe es an dieser telle in den zurückliegenden Venezuela-Debatten im- er wieder gesagt: Wenn es etwas gibt, was auf Chavez berhaupt noch Eindruck macht, so ist das internationa- er Druck und internationale Aufmerksamkeit. In diesem inne danke ich Ihnen allen, dass wir trotz der späten tunde diese Debatte heute auch tatsächlich führen und amit zum Ausdruck bringen, dass wir als Deutscher undestag ein wachsames Auge auf die Entwicklung in enezuela haben. Ich teile Ihre Freude und Erleichterung darüber, dass as Reparo störungsfrei ablief und sein Ergebnis von al- en Seiten anerkannt wurde. Ich halte es für eine große hance für Venezuela, die inzwischen seit Jahren anhal- ende tief greifende Spaltung des Landes zu überwinden nd den Konflikt mit demokratischen Verfahrensweisen u lösen. Es ist gut, dass sich die Oberste Wahlbehörde en fortgesetzten Einflussversuchen des „officialismo“ idersetzt und ihre Unabhängigkeit verteidigt hat. Das eferendum gibt dem venezolanischen Volk die Chance, elbst darüber zu entscheiden, auf welchem Weg sein and in die Zukunft gehen soll. Schon der Erfolg des eparo ist deshalb ein echter Sieg für die Demokratie in enzuela. Ich will aber auch klar sagen: Ohne die strenge Auf- icht von OAS und Carter-Zentrum, ohne die allzeit ge- ahrte internationale Öffentlichkeit hätte die Chavez- egierung sich dem Willen der Bevölkerung sicher nicht o leicht unterworfen. Ohnehin ist unter demokratischen esichtspunkten schon wieder recht fragwürdig, mit elcher Propaganda und mit welchen Methoden das Re- ime das Referendum vorbereitet. Die internationale ahlbeobachtung wird von der Regierung diskreditiert. ie oberste Wahlbehörde hat den Beobachtern untersagt, ich zum Ablauf des Referendums zu äußern. Gleichzei- ig mobilisiert Chavez alle staatlichen Institutionen und rganisationen und spannt sie ein für seine Kampagne. ie Medien im Land müssen weiterhin per Zwangs- chaltung Wahlwerbung für Chavez verbreiten. Opposi- ionspolitiker werden weiterhin juristisch verfolgt, mit eleidigungen und Polemik überzogen. Auch der Streit m den Zeitpunkt des Referendums lässt befürchten, ass Chavez wohl noch weitere Winkelzüge aus der rickkiste ziehen wird, um das Referendum bei Bedarf u torpedieren. Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Antrag icht einfach über gerade diesen Punkt hinweggeht, der a immerhin geeignet ist, das Referendum insgesamt ins eere laufen zu lassen. All das zeigt, dass die Einhaltung der demokratischen pielregeln in Venezuela keineswegs eine Selbstver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10841 (A) ) (B) ) ständlichkeit ist und dass die größten Hürden auf dem Weg zu einer neuen politischen Normalität und zu einem neuen „consenso pais“, wie ihn die demokratische Op- position anstrebt, noch bevorstehen. Ich werde zum Zeitpunkt des Referendums in Vene- zuela sein und die Lage beobachten. Ich bin froh darü- ber, dass die Europäische Union eine eigene Wahlbeob- achtermission erwägt und diese derzeit auch mit der Unterstützung der Bundesregierung vorbereitet. Die in- ternationale Beobachtung wird einmal mehr der Schlüs- selfaktor für den geordneten Ablauf des Referendums sein. Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU): Wir werden dem heute zu behandelnden Antrag der Regierungskoali- tion nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Der einleitende Text des Antrages führt zwar einige rich- tige Tatsachen auf, ist aber insgesamt zu undifferenziert, zu einseitig zulasten der Opposition, was die Verant- wortlichkeit für die Polarisierung im Lande angeht, und geradezu verharmlosend, was die Verantwortlichkeit von Hugo Chavez für die schleichende Abschaffung der De- mokratie und der Menschenrechte belangt. Der prinzipi- ell richtige Forderungskatalog vermag diesen Antrag lei- der nicht zu retten. Im Punkt 1 Ihrer Begründung haben Sie versäumt, auf die besondere Verantwortung von Präsident Chavez selbst für die Verschärfung sowohl von Ton als auch von Inhalt der Auseinandersetzung hinzuweisen. Chavez selbst hat in einer Regierungserklärung vor dem Parla- ment ausgeführt, dass es ihm gerade um den System- wandel bei Wirtschaft und Justiz geht. Zu Recht führen Sie aus, dass die strukturellen Ursa- chen der politischen Krise in den Legitimitätseinbußen der traditionellen Parteien begründet liegen. Hier sollte man durchaus erwähnen, dass dies AD, COPEI und MAS sind. Geradezu beiläufig erwähnen Sie in Ihrem Antrag den Putsch des Hugo Chavez, der, daran sei erinnert, über 100 Menschen das Leben kostete. Auch im weiteren Verlauf wird Chavez einseitig beleuchtet. Sie lassen es einfach unerwähnt, dass der Verfassungsentwurf, den er präsentierte, nicht nur das von Ihnen erwähnte „Feigen- blatt“ der Stärkung von Beteiligungs- und Schutzrechten für die indigenen Bevölkerungsgruppen enthielt, son- dern insbesondere auch einschneidende Änderungen be- sonders zu Fragen des Militärs, als da wären: Der Präsi- dent ist alleiniger Oberbefehlshaber der Streitkräfte, dem Militär obliegt die Verantwortung für die integrale Ent- wicklung des Landes, Ausschluss des Parlaments in Fra- gen der Beförderungen ab Oberst, Verminderung parla- mentarischer Möglichkeiten durch Einführung eines Einkammersystems, der „Rat der Bundesstaaten“ ist al- lein abhängig vorn Präsidenten. Es ist nur eine Kleinig- keit, aber sie passt ins Bild: Auch die geringe Wahlbetei- ligung, die die von Ihnen erwähnten 60 Prozent bei der Chavez-Wahl im Juli 2000 ermöglichte, verschweigen Sie. Im Übrigen: Gerade als deutsche Parlamentarier sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen, dass eine de- m f d D e d A r ti s z h in E d M u d D d z B d a g n g z e k v v la s w E V s w je f D ta ü v a – C I D T w s is g w (C (D okratische Wahl kein alles legitimierender Deckmantel ür das Verhalten danach ist. Nicht der Reformeifer der Regierung Chavez, son- ern die unverhohlene und offene Propagierung und urchsetzung der „Bolivianischen Revolution“ im Sinne ines Systemwechsels durch Präsident Chavez sorgte für ie Verschärfung der innenpolitischen Spannungen. uch hinsichtlich der Opposition gehen Sie zu undiffe- enziert zu Werke. Sie reden pauschal von „der Opposi- on“, wo Sie doch genau wissen, dass es die demokrati- che Opposition gibt – die große Mehrheit – und eine um Teil gewaltbereite Opposition – die große Minder- eit –, die zum Beispiel den Putsch vom 11. April 2002 itiierte. Der „dickste Hund“ allerdings ist, dass Sie doch allen rnstes der „Revolutionsmär“ aufsitzen, der Putsch sei adurch beendet worden, dass Hunderttausende von enschen Regierungssitz und Parlament, die Kasernen nd wichtigsten Sendeanstalten umstellt und so die Wie- ereinsetzung des verhafteten Chavez erzwungen hätten. as ist wirklich schon geradezu naiv. Entscheidend war och vielmehr die Haltung der Streitkräfte, die Waffen ur Verfügung hatten und die unter Führung von General aduell die Rückkehr von Chavez verhandelten, wobei ie Militärs, die sich offen zum Ungehorsam bekannten, ls Chavez den „Plan Avila“ – einen Notstandsplan, der ewaltsames Vorgehen gegen friedliche Demonstratio- en vorsah – aktivieren wollte, den Gehorsam verwei- erten. Das Oberste Gericht – in einer Zusammenset- ung bestimmt nach der „Constituyente“ von der indeutigen Chavezmehrheit – hat im August 2002 er- annt, dass seinerzeit ein „vacio del poder“, ein Macht- akuum, bestand und deshalb gegen die Generäle nicht orgegangen werden dürfe. Sie hätten sich als deutsche sozialdemokratische Par- mentarier auch einmal anschauen sollen, was für Ge- etze es waren, die von der demokratischen Opposition, ie von Ihnen vorwurfsvoll erwähnt, blockiert wurden. s waren dies ausnahmslos Gesetze, die eine eindeutige eränderung des Rechtsstaates sowie der Parlamentsge- chäftsordnung bedeutet hätten, wobei „klassische“ Mit- irkungsrechte des Parlaments und vor allem der zu der Demokratie gehörende „Minderheitenschutz“ in- rage gestellt wurden. Gerade im Hinblick auf das vom eutschen Bundestag betriebene Programm „Parlamen- rier helfen Parlamentariern“ wäre es gut, wenn Sie sich ber diese Versuche der fundamentalen Beschneidung on Parlamentarierrechten einmal klar würden und diese uch verurteilten. Immerhin sind Sie bereit, zuzugeben, dass „auch“ „gerade“ wäre die richtige Formulierung – Präsident havez die Polarisierung vorantreibt; gleichwohl greifen hre Bewertungen ein ums andere Mal zu kurz. Chavez’ iskurs richtet sich nicht gegen den „konservativen“ eil des katholischen Klerus, sondern gegen die ge- ählte Bischofskonferenz, gegen katholische gesell- chaftliche Gruppen, Medien und Vereine. Grund hierfür t, dass die katholische Kirche wegen ihrer Unabhän- igkeit den Wunsch von Chavez Anfang 1999 zurückge- iesen hatte, mit vier Ministern in sein Kabinett und mit 10842 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Delegierten in die „Constituyente“ einzutreten. In ein- stimmigen Beschlüssen, also auch der Teile der Bi- schofskonferenz, die Sympathie für Chavez haben, hat die Bischofskonferenz zudem den ständigen Versuch zu- rückgewiesen, Gott und Christus für die Revolution zu vereinnahmen. Der Ton des Präsidenten ist der Bischofs- konferenz gegenüber nicht angebracht. Über den Vorsit- zenden Bischof Porras sagte er: „Unter seiner Soutane guckt der Teufelsfuß hervor.“ oder Porras wird in SS- Uniform und mit übergroßem Hakenkreuz statt Bi- schofskreuz vor der Brust und dem Titel „Lügner Por- ras“ dargestellt. Schließlich muß man deutlich sagen, dass die Feststellung, dass das Referendum stattfinden wird, nur unter offenem Druck von Ex-Präsident Carter und OAS-Generalsekretär Gaviria getroffen wurde, die Carter-Zentrum und OAS vorliegenden tatsächlichen Er- gebnisse zu veröffentlichen, wenn der Wahlrat Manipu- lationen oder Verzögerungen vornimmt. Chavez’ Wahlkampfmaschinerie beginnt jetzt zu lau- fen: Jüngste Entwicklungen wie die unbegründete, poli- tisch motivierte Inhaftierung des Bürgermeisters Hen- rique Capriles, die paranoide Aufbauschung eines vermeintlichen Kampfes Chavez gegen Bush, die tägli- chen Zwangsschaltungen des Fernsehens, die massive Kampagne zur Ausstellung von Personalausweisen – Voraussetzung für die Teilnahme am Referendum – für die Nutznießer von Chavez’ Sozialprogrammen, die ju- ristische Verfolgung von Oppositionsführern, die Positi- onierung gegen OAS und Carter-Zentrum und Verschär- fung der Regeln für Wahlbeobachter, Verhaftungen im Fall der angeblichen kolumbianischen Paramilitärs ge- ben Anlass zu großer Sorge. Die geplante Verwendung von Wahlmaschinen einer Firma, die zum Teil in vene- zolanischem Besitz ist, eröffnet die Möglichkeit der Ma- nipulation und zeitlichen Verzögerung. So zeigen sich auch Human Rights Watch und andere internationale Menschenrechtsorganisationen alarmiert über den ra- schen Verfall des Rechtsstaates. Ihren Forderungskatalog halte ich für richtig, insbe- sondere die Entsendung von geschulten Wahlbeobach- tern, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Referendums bestätigen können. Andernfalls ist zu befürchten, dass der Wählerwille gebeugt und betrogen wird. Lothar Mark (SPD): In Venezuela ist seit vielen Jah- ren ein rapider Verfallsprozess in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu beobachten. Die Ursachen dafür – darü- ber sind sich alle Fachleute einig – liegen weit vor 1998, dem Amtsantritt von Präsident Hugo Chavez. Das der- zeitige politische Tauziehen zwischen der Regierung und der Oppositionsbewegung allerdings hat das Land in un- geahntem Ausmaß polarisiert und das staatliche und wirtschaftliche Gefüge bedrohlich ausgehöhlt. In den zurückliegenden Debatten um den CDU/CSU- Antrag zu Venezuela vom Februar bzw. März dieses Jah- res hatten wir bereits Gelegenheit, die verschiedenen Po- sitionen auszutauschen. Ich möchte daher an dieser Stelle nicht mehr auf die einzelnen Argumente bei der Beurteilung von Regierung und Opposition bzw. den Verlauf des Konflikts eingehen. Bei allen Differenzen e s a g t s V e n o f A A D w s G u m K c n r s k 1 b c t s l S d w g L b h o n d s H d b R e v d n t k (C (D int uns die Sorge um einen möglichen nicht demokrati- chen oder gar gewaltsamen Verlauf des Konflikts. Uns llen ist klar, dass ein solcher nicht nur die gesamte Re- ion weiter erschüttern, sondern auch die regionalen In- egrationsprozesse um Jahre zurückwerfen würde. Insofern ist allein schon die Tatsache, dass nun chließlich am 15. August eine Volksbefragung über den erbleib von Präsident Chavez im Amt stattfinden wird, ine erfreuliche Nachricht. Vorausgegangen war ein mo- atelanges Gezerre um die personelle Besetzung der bersten Wahlbehörde, die Durchführung der für das Re- erendum nötigen Unterschriftensammlung und deren nerkennung. Wie auch immer dieses Referendum ausgehen mag: n seiner gewaltfreien und verfassungskonformen urchführung und späteren Umsetzung des Ergebnisses ird sich die demokratische Zukunft Venezuelas ent- cheiden. Diese kann – im optimistischen Fall – die rundlage für eine Rekonsolidierung des Staates bilden nd ein erster Schritt in Richtung einer dauerhaften de- okratischen Konsensfindung zwischen den beteiligten onfliktparteien sein. Es gibt allerdings einige Anzei- hen, die darauf hindeuten, dass das politische Klima och heißer zu werden droht, je näher der 15. August ückt. Die rot-grüne Regierungskoalition hat daher ange- ichts der Bedeutung des Referendums für eine demo- ratische Zukunft Venezuelas einen Antrag, Drucksache 5/3453, vorgelegt, für den ich um Ihre Zustimmung itte. Ich halte diesen für ausgewogener und weitbli- kender als den von der CDU/CSU-Fraktion vorgeleg- en, Drucksache 15/3438. Mit unserem Antrag wollen wir allen Venezolanern ignalisieren, dass der Deutsche Bundestag die Entwick- ungen in ihrem Land sehr aufmerksam und mit großer orge verfolgt. Allen beteiligten Parteien wird durch iese Initiative unmissverständlich klar gemacht, dass ir einzig in einer gewaltfreien Lösung der Krise einen angbaren und akzeptablen Weg für die Zukunft des andes sehen. Im Gegensatz zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion licken wir zudem über den Tag des Referendums inaus. Unser Antrag wird der Tatsache gerecht, dass ein rdnungsgemäßer Ablauf des Referendums eben nur otwendige, nicht aber hinreichende Bedingung für eine anach zwingend erforderliche Festigung des demokrati- chen Grundkonsenses in Venezuela ist. Gerade vor dem intergrund allgemeiner Destabilisierungstendenzen in er Andenregion – ich denke zum Beispiel an Kolum- ien, Ecuador, Peru und Bolivien – ist eine dauerhafte ekonsolidierung der venezolanischen Demokratie von minenter Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang macht der Antrag unmiss- erständlich deutlich, dass Regierung und Opposition ie Verantwortung dafür tragen, dass die Venezolanerin- en und Venezolaner wieder Vertrauen in ihre demokra- ischen Institutionen und die Verfahrensweisen fassen önnen. Dies bedeutet insbesondere auch die Einhaltung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10843 (A) ) (B) ) der rechtsstaatlichen Ordnung mit richterlicher Unab- hängigkeit und die Anerkennung der Verfassung. Anders als der CDU/CSU-Antrag benennen wir die Verantwortung beider Seiten für die desolate Lage Vene- zuelas, auch wenn sie vielleicht graduell unterschiedlich beurteilt werden kann. Wir vermeiden aber jegliche Par- teinahme zugunsten einer Seite und ergreifen damit umso mehr glaubwürdig Partei ausschließlich für den demokratischen Prozess. Insofern sprechen wir uns für eine echte, unabdingbar notwendige Versöhnung inner- halb der venezolanischen Gesellschaft aus und nicht für eine „Überwindung der Ära Chavez“ per se. Auch wir erkennen deutlich die Gefahren, welche die Einführung eines automatisierten Abstimmungsverfahrens birgt. Derzeit werden viele Befürchtungen in Venezuela laut: Die Regierung könne darauf setzen, dass sich durch ver- meintliche technische Schwierigkeiten der ordnungsge- mäße Ablauf über den magischen 19. August hinaus ver- zögere. Ebenso sei das neue System anfälliger gegenüber Manipulationen. Ich bin dennoch vorsichtig optimistisch: Angesichts des massiven Drucks durch die Aufmerksamkeit der in- ternationalen Gemeinschaft wird sich Präsident Chavez sehr sorgfältig überlegen müssen, ob er seinen letzten Kredit verspielt. Unser Antrag trägt seinen Teil dazu bei, diesen Druck nachhaltig zu erhöhen. So ist eine zentrale Forderung die nach einem aktiveren politischen Krisenmanagement der EU in Koordination mit der OAS und dem Carter-Cen- ter. Dementsprechend begrüßen wir ausdrücklich die Tatsache, dass sich zurzeit eine vorbereitende Mission der EU in Venezuela befindet, um die Bedingungen für die Entsendung europäischer Wahlbeobachter zu prüfen. Wir messen einer solchen höchste Bedeutung zu, da wir wissen, dass Europa in Venezuela als „ehrlicher Makler“ gesehen wird. Aufgrund der großen Glaubwürdigkeit, die uns dort entgegengebracht wird, könnten wir Euro- päer unseren Teil zum Gelingen des Referendums beitra- gen. Aus Quellen der vorbereitenden EU-Mission wird allerdings aktuell die Sorge bezüglich zu sehr einengen- der Regelungen des obersten Wahlrats laut. Daher for- dern wir die Bundesregierung auf, den obersten Wahlrat auf die international üblichen und auch von der EU zu- grunde gelegten qualitativen und quantitativen Standards für Wahlbeobachtung zu verpflichten. Aber damit ist es unserer Auffassung nach allein nicht getan. Deshalb setzen wir uns im Antrag nicht zuletzt auch dafür ein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bilateralen Beziehungen im wirtschaftlich-techni- schen und kulturellen Bereich wieder zu beleben. Insgesamt gesehen, müssen große Anstrengungen un- ternommen werden, damit Venezuela wiederum zu einem wichtigen, demokratischen Glied in unserer Wertegemeinschaft wird. Harald Leibrecht (FDP): Venezuela galt bis vor ei- nigen Jahren als eines der politisch stabilsten Länder La- teinamerikas. Die Wirtschaft entwickelte sich gut und die Zukunft sah nicht schlecht aus. Leider hat sich unter P z s R F A c r s d n g C g b s „ b f k C l h d w w n h W w l g a s u d t d r G S m e d g l a b W g w g (C (D räsident Chavez die politische, wirtschaftliche und so- iale Lage nach anfänglichen Erfolgen deutlich ver- chlechtert. Mit seinen Gesetzen zur Agrarreform, zur egulierung der Gas- und Ölvorkommen sowie der ischerei hat er sein Land in eine prekäre Lage versetzt. nstatt die Ursachen des politischen und wirtschaftli- hen Niedergangs Venezuelas bei sich und seiner Regie- ung zu suchen, macht es sich Chavez einfach und chiebt diese der Mittel- und Oberschicht zu und macht iese für die Probleme verantwortlich. Zu Recht gehen jetzt die Bürgerinnen und Bürger Ve- ezuelas auf die Straße und bekunden ihren Unwillen egenüber dieser unredlichen Politik von Präsident havez. Für mich ist es im Übrigen völlig unverständlich, wie erade die Grünen während der letzten Venezuela-De- atte die Proteste vonseiten der Bürger, der Gewerk- chaften, der Arbeitgeberverbände und der Studenten als Diskredition zur Regierungsübernahme“ abgetan ha- en. Es ist jetzt wichtig, dass das anberaumte Referendum air und ohne Beanstandungen abläuft. Wir Freidemo- raten begrüßen die Entscheidung von Präsident havez, sich endlich dem Votum seiner Bürger zu stel- en. Er hätte die berechtigten Belange seines Volkes frü- er ernst nehmen müssen – er hätte erkennen müssen, ass seine Politik in die falsche Richtung geht –, dann äre seinem Land auch viel erspart geblieben. Vielleicht äre dann auch der internationale Druck auf ihn nicht ötig gewesen. Laut Umfragen sieht es derzeit so aus, dass die Mehr- eit der Wahlberechtigten gegen Chavez stimmen wird. ie auch immer das Ergebnis des Referendums sein ird, es muss von allen Seiten, also auch von der unter- egenen, anerkannt werden. Die internationale Staaten- emeinschaft muss deshalb wachsam sein und darauf chten, dass nicht eine Seite plötzlich zu undemokrati- chen Mittel greift, um das Bürgervotum zu unterlaufen, m ihre Interessen durchzusetzen. Venezuela darf nicht weiter polarisiert werden, son- ern die tiefen Gräben zwischen den verschiedenen poli- ischen Gruppen müssen überwunden werden. Das Land arf nicht vom Regen in die Traufe kommen. Ein Regie- ungswechsel durch die Opposition ist leider auch kein arant für eine Verbesserung der Situation in Venezuela. owohl die Regierung Chavez wie auch die Opposition üssen endlich kompromissbereiter werden und auf- inander zugehen. Venezuela darf nicht zu einem neuen Nicaragua wer- en. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, ihr vorlie- ender Antrag ist uns zu einseitig – zu Chavez-freund- ich. Wir sollten uns jetzt – vor dem Referendum – nicht uf eine Seite stellen, sondern es den Venezuelanern sel- er überlassen, die politischen Weichen neu zu stellen. enn die Menschen in Venezuela unsere Hilfe benöti- en, zum Beispiel in Form von Wahlbeobachtern, sollten ir ihnen diese nicht verweigern. Ich glaube, es wäre ut, wenn die internationale Staatengemeinschaft, also 10844 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) auch wir Europäer, ein waches Auge auf den Ablauf des Referendums halten. Ich denke, diesen Beitrag können und müssen wir leisten. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Eine wichtige Forderung zur Entwicklung in Ve- nezuela, über die wir hier im Bundestag mehrfach disku- tiert haben, ist erfüllt: Es gibt ein Referendum und einen festen Termin für die Durchführung des Referendums zur Abwahl des Präsidenten Chavez und neun Abgeord- neter, am 15. August. Das ist erfreulich und gut, das trägt zur Entspannung des Konflikts bei. Präsident Chavez will sich dem Votum fügen – allen Unkenrufen und Schmähungen zum Trotz. Das verdient Respekt. Die Opposition unterstellt dem Präsidenten, er werde technische Probleme bei der Durchführung des Referen- dums nutzen, um so den Termin des Referendums über den Stichtag 19. August hinauszuzögern. Dann müssten keine Neuwahlen stattfinden. Nach der Verfassung könnte dann sein Stellvertreter die Geschäfte bis zum nächsten regulären Wahltermin fortsetzen. Die Regie- rungstreuen unterstellen, die Opposition wolle ein klares Wahlergebnis verhindern, weil sie keine konstruktive und personalisierte Alternative sei, und die Institutionen Venezuelas in den Augen der Weltöffentlichkeit diskre- ditieren, um eine Intervention von außen möglich zu ma- chen. Es ist nicht einfach vom fernen Europa her zutreffend zu beurteilen, was Desinformation und Propaganda ist, die offenbar von beiden Seiten, von Opposition und Re- gierung, betrieben werden und was die politische Reali- tät und Wahrheit ist. Ich selber hatte bisher nicht die Gelegenheit, Vene- zuela zu besuchen, um eigene Eindrücke von der Situa- tion zu bekommen. Ich bemühe mich aber, alle Informa- tionsmöglichkeiten zu nutzen, um eine umfassendes und differenziertes Bild jenseits der Propaganda aller Seiten von der Situation in Venezuela zu erhalten. Danach halte ich fest: Erstens. Chavez wurde zum Präsidenten in freier Wahl gewählt, weil große Teile der heutigen Opposition in Korruption und Vetternwirtschaft verwickelt waren. Die abgelöste Regierung hatte eines der wohlhabendsten Länder Lateinamerikas in Misswirtschaft und große Teile der Bevölkerung in Armut geführt. Gerade unter Armen im Land ist daher die Unterstützung des Präsi- denten groß, wie Umfragen und große Demonstrationen mit vielen Hunderttausenden Teilnehmern zu entnehmen ist. Zweitens. Eine Opposition die – im Jahr 2002 nach einem Putsch an die Macht gekommen – zunächst alle parlamentarischen Institutionen einschließlich des Parla- ments auflöst, gebührt wenig parlamentarische Glaub- würdigkeit und zwar unabhängig davon, wie es zu dem Putsch gekommen ist und wer in dessen Verlauf welche Rolle im Einzelnen gespielt hat. Drittens. Die Verfassung, die Präsident Chavez hat er- arbeiten und dem Volk von Venezuela zur Abstimmung v m e f w w a d w t O T s d s r D d S P a ü d t w g s u i a s h P n n j e H A d C „ B ß D d w S V d d r h F ti w (C (D orlegen lassen, gehört zu den fortschrittlichsten und de- okratischsten in Lateinamerika. Sie erkennt nicht nur ndlich auch die Rechte indigener Völker an, sondern ührt auch die Möglichkeit eines Referendums zur Ab- ahl des Präsidenten erstmals ein. Die Verfassung urde mit großer Mehrheit in einer Volksabstimmung ngenommen. Die frühere Opposition hatte immer wie- er eine Verfassungsgebung ankündigt, dies aber nie ahr gemacht. Viertens. Die jüngsten Beschwerden über die geplan- en Einschränkungen von Rechten der Abgeordneten der pposition habe ich überprüft, soweit es mir anhand der exte der Änderungen der Geschäftsordnung, die be- chafft werden konnten, möglich war. Die Möglichkeit, as Parlament auf Beschluss des Präsidiums außerhalb eines Sitzes im Parlamentsgebäude, etwa in einem Bar- io, tagen zu lassen, ist tatsächlich sehr problematisch. ie meisten anderen Änderungen bewegen sich aber urchaus in dem Rahmen, der in anderen Parlamenten tandard ist, so etwa das Recht jedes Abgeordneten im arlament zu reden, sowohl was die Länge der Reden als uch deren Häufigkeit anbetrifft, oder Abstimmungen berprüfen zu lassen. Fünftens. Vorwürfe der Gleichschaltung und Unter- rückung der Medien sind zumindest in ihrer Pauschali- ät schwer nachvollziehbar. Das staatliche Fernsehen ird vom Präsidenten offensichtlich extensiv zur Propa- anda für seine Politik genutzt. Dies gilt gerade auch für eine in jeder Woche stundenlang zelebrierten Reden nd Talkshows. Aber im Übrigen sind die Medien ganz überwiegend n der Hand der Chavez-Kritiker. Dies gilt für die Presse, ber auch für das halbe Dutzend an Privatsendern. Auch olche, die früher seine Politik unterstützt haben, sind eute auf einem harten Anti-Chavez-Kurs. Die Kritik am räsidenten wird drastisch fast überall publiziert und icht selten in einer Härte und Konsequenz, wie sie etwa ach deutschem Presserecht nicht zulässig wäre. So lief üngst in einem der venezolanischen TV-Kanäle über ine Woche lang ein Spot, in dem zuerst Saddam ussein gezeigt wurde sowie der Aufmarsch der US- merikaner im Irakkrieg, anschließend verwandelte sich as Gesicht von Saddam Hussein in das von Hugo havez und quer über das Bild erschien der Spruch Chavez, wir holen Dich!“ Ein solcher Spot würde in der undesrepublik wohl sofort an rechtliche Grenzen sto- en. Eine solche Kritik an einem Diktator wäre in einer iktatur nicht vorstellbar. Der mit diesem Spot ausge- rückte Wunsch nach einer Intervention von außen ürde als Hochverrat mit härtesten strafrechtlichen anktionen verfolgt. Dieser Wunsch trifft wohl auch in enezuela und anderen Ländern auf große Ablehnung er Menschen. In meiner Einschätzung fühle ich mich bestätigt durch ie Stellungnahme der Vereinigung amerikanischer Ju- isten, AAJ. Diese weist in einer Stellungnahme darauf in, dass es in Venezuela einen Rechtsstaat gibt, der das unktionieren der verfassungsmäßigen Freiheiten garan- ert. Sie betonen, dass dies nicht nur dadurch belegt ird, dass die Opposition ein Referendum gegen den Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10845 (A) ) (B) ) Präsidenten durchführen kann, obwohl sie vor nicht allzu langer Zeit einen Putsch unternommen hat, der scheiterte, und erst vor kurzem einen Generalstreik ini- tiiert hat, der erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Land zur Folge hatte. Aber ich will deutlich sagen, um Missverständnisse nicht aufkommen zu lassen: Diese Feststellungen sollen eine Reaktion und eine Antwort sein auf die zum Teil maßlos übertriebenen Darstellungen der Missstände in Venezuela und auf undifferenzierte Kritik, die aus den Reihen der hiesigen Opposition in der Vergangenheit vorgetragen wurde. Übrigens ergab auch ein Gespräch mit Abgeordneten der venezolanischen Opposition ein weitaus differenzierteres Bild. Keinesfalls will ich Präsi- dent Chavez generell verteidigen und all sein Tun recht- fertigen; dies ist nicht meine Intention. Vielmehr habe ich selbstverständlich auch die Vorwürfe, die gegen die Regierung Chavez, seine Polizei, seine Armee und vor allem seine bewaffneten Hilfstruppen erhoben werden, zur Kenntnis genommen. Ich nehme sie ernst. Allen Vor- würfen der Begehung von Menschenrechtsverletzungen muss rückhaltlos nachgegangen werden. Folter an Geg- nern von Chavez oder gar die Tötung von Demonstran- ten, Journalisten und Politikern müssen ohne Ansehen der Person strafrechtlich verfolgt werden. Aber jetzt geht es erst mal darum: Das Referendum muss ordnungsgemäß durchgeführt werden. Seine Er- gebnisse müssen verfassungskonform umgesetzt wer- den. Die Regierung und die Opposition in Venezuela kann ich nur weiterhin auffordern, die Lage durch Repression und Desinformation nicht weiter zu verschärfen. Wenn der Antrag zu einer differenzierten Beurteilung und Beruhigung der Lage beitragen kann, hat er seinen Zweck erfüllt. Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine nachhaltige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank (Ta- gesordnungspunkt 8) Dr. Sascha Raabe (SPD): Zwei Milliarden Men- schen haben keinen Zugang zu Elektrizität und rund 2,4 Milliarden Menschen sind für die Deckung ihrer dringlichsten Energiebedürfnisse auf nicht nachhaltige Biomasse angewiesen. Was zunächst in Zahlen so abs- trakt klingt, kann man sich auch konkret versinnbildli- chen: Das junge Mädchen in Kolumbien kann abends nur mit den größten Anstrengungen ein Buch bei schwa- chem Kerzenlicht lesen. Der politisch interessierte Nige- rianer kann keine Nachrichten über Radio, Fernsehen oder einen Internetanschluss empfangen. Die dreifache Mutter in Vietnam verbringt täglich mehrere Stunden mit der Holzsuche, um ihren Kindern eine warme Mahl- zeit zubereiten zu können. d E f W l E g z r h g s D w d s k E i n n h m n s d t t b d d G w c d d W k s t B J w ü B w f E t S r f (C (D Anhand dieser Lebensschicksale wird die Dramatik er Energiefrage fühlbar. Der mangelnde Zugang zu nergie ist ein großes Entwicklungshemmnis nicht nur ür den einzelnen Menschen, sondern insgesamt für das irtschaftswachstum der Schwellen- und Entwicklungs- änder. Während die Hauptursache für den wachsenden nergiebedarf neben der Industrieproduktion der stei- ende Lebensstandard ist, so ist umgekehrt der Energie- ugang für den menschlichen Wohlstand unbedingte Vo- aussetzung. Der enorme Energieverbrauch in den Industrieländern at in der Vergangenheit große Schäden in der Natur an- erichtet und trägt auch heute noch zu großen Umwelt- chäden wie beispielsweise zur Klimaerwärmung bei. eshalb stehen viele Menschen dem mit steigender Ent- icklung einhergehenden wachsenden Energiebedarf er Entwicklungsländer skeptisch gegenüber. Entwicklung und Umwelt sind aber keine Gegen- ätze. Sie gehen Hand in Hand. Mal zieht die eine Hand räftiger, mal die andere. Spätestens seit der Weltkonferenz über Umwelt und ntwicklung – UNCED – im Jahr 1992 in Rio de Janeiro st der Begriff der nachhaltigen Entwicklung – „sustai- able development“ – eine feste Größe in der internatio- alen Umwelt- und Entwicklungspolitik. Wer von den ärmsten Ländern dieser Erde eine nach- altige Entwicklung durch erneuerbare Energien fordert, uss auch bereit sein, hierfür Unterstützung bei der Fi- anzierung zu gewähren. Vor diesem Hintergrund stellt ich die Frage: Was kann die Weltbank dazu beitragen, en ärmsten Menschen den Energiezugang zu erleich- ern? Welche Rolle kommt der Weltbank im Energiesek- or – sei es im Rohstoffbereich oder im Bereich erneuer- arer Energien – zu? Wie kann man der Kolumbianerin, em Nigerianer und der Vietnamesin helfen, ohne dabei er Umweltzerstörung Vorschub zu leisten? Wo ist das leichgewicht zwischen Armutsbekämpfung und Um- elt? Und wie können wir dieses Gleichgewicht errei- hen? Die Weltbank ist eine internationale Organisation mit em vorrangigen Ziel, Armut zu bekämpfen. Der Anteil er erneuerbaren Energien am Energieportfolio der eltbank beträgt weniger als 10 Prozent. Die Auswir- ungen von Rohstoff-Projekten beispielsweise im Öl- ektor haben in der Vergangenheit immer wieder zu Kri- ik von Umweltschützern und der betroffenen lokalen evölkerung geführt. Deshalb hat Weltbank-Präsident ames Wolfensohn den ehemaligen indonesischen Um- eltminister Emil Salim damit beauftragt, eine Studie ber die Rolle der Weltbank im Rohstoff-Sektor unter erücksichtigung der ökologischen und sozialen Aus- irkungen zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Regierungs- raktion einen Antrag eingebracht, der sich mit den mpfehlungen der Salim-Studie beschäftigt. Dieser An- rag lobt an erster Stelle das Zustandekommen der alim-Studie. Durch diesen Bericht hat ein Sensibilisie- ungsprozess innerhalb der Weltbank begonnen, der ortgesetzt werden muss. Eines hat der Bericht bereits 10846 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) erreicht: Er hat die Diskussion angeregt und zu einer grundsätzlich positiven Reaktion in der Weltbank ge- führt, was der erste Antwortentwurf zeigt. Innerhalb der nächsten 30 Tage sind die Betroffenen – sowohl Vertre- ter der Entwicklungs- und Industrieländer als auch die engagierte Zivilgesellschaft – aufgefordert, mit weiter- führenden Anregungen, konstruktiver Kritik sowie Ideen einen Beitrag zu leisten. Unser Antrag und die Debatte heute Abend sind Beiträge der deutschen Parlamentarier zu diesem Prozess. Ich möchte hier einige Forderungen aus unserem An- trag nennen, die für die Identitätsfindung und den Rol- lenwechsel der Weltbank als Leitlinien dienen sollen: Die Weltbank soll Energie- und Rohstoff-Projekte nur dann fördern, wenn dadurch positive Effekte zur Ar- mutsverminderung ausgehen, Sozial- und Umweltstan- dards und die Menschenrechte eingehalten werden und somit eine gute Regierungsführung – good governance – gegeben ist. Das Portfolio der Weltbank für die Förde- rung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz soll mit substanziellen jährlichen Steigerungsraten konse- quent ausgeweitet werden. Wir fordern die Weltbank auf, dass sie bei Energie- Projekten die lokale Bevölkerung früh in die Planung mit einbezieht. Dadurch wird eine größere Akzeptanz geschaffen, umso möglichst eine umfassende Zustim- mung zu erreichen. Um die in der Vergangenheit immer wieder aufgetre- tenen Fälle von Korruption zu verhindern, fordern wir mehr Transparenz bei den Vereinbarungen der Privat- wirtschaft mit den jeweiligen Regierungen. Die Welt- bank soll sich dabei auf Vorschläge von „Transparency International“ und der „Extractive Industries Trans- parency Initiative“ der britischen Regierung stützen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der drittgrößte Beitragszahler in der Weltbank. Deshalb werden unsere Vorschläge in der Weltbank sicherlich auf fruchtbaren Boden fallen. An dieser Stelle möchte ich der Bundesregierung und vor allem unserer Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul ein großes Lob aussprechen, dass sie sich in den vergangenen Monaten so vehement für eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien – nicht nur innerhalb der Weltbank – eingesetzt hat. Als Gastge- ber und Initiator der Erneuerbare-Energien-Konferenz in Bonn vor einigen Wochen hat sich der deutsche Einsatz erfolgreich bestätigt. Die Weltkonferenz hat für die glo- bale Energiefrage neue Akzente gesetzt. Auf dieser Konferenz hat der geschäftsführende Di- rektor der Weltbank, Peter Woicke, bereits angekündigt, das Portfolio für erneuerbare Energien über die nächsten fünf Jahre um jährlich 20 Prozent steigern zu wollen. Das ist ein deutliches Zeichen für den Willen der Welt- bank, ihre Energiepolitik nachhaltig zu verändern. Aber auch ein Zeichen dafür, dass sich der hartnäckige Einsatz der Bundesregierung im Management der Weltbank ge- lohnt hat. Unser Antrag zeigt, dass Armutsbekämpfung und Umweltschutz sich ergänzen und nicht ausschließen. W w f z M k d i g l a A g D u K s v I w R D E i s F T g 2 1 o l G j t M h d z e D g w – n d t d b s b (C (D ir wollen weltweit die Abhängigkeit von Rohstoffen ie Öl überwinden und erneuerbare Energien verstärkt ördern. Sonne, Wind und Wasser stehen allen Ländern ur Verfügung, Öl hingegen nur wenigen. Unser Antrag soll helfen, dass das kolumbianische ädchen beim Einbruch der Dunkelheit das Licht an- nipsen und sich für die Zukunft fortbilden kann, ohne abei ihre Umwelt zu gefährden. In diesem Sinne hoffe ch, dass auch der Opposition ein Licht aufgeht und wir emeinsam diesen Antrag beschließen. Dr. Conny Mayer (CDU/CSU): Seit zwei Wochen iegt uns nun die Antwort des Weltbankmanagements uf den Salim-Bericht vor. Ich begrüße die konstruktive useinandersetzung der Weltbank mit den Empfehlun- en des ehemaligen indonesischen Umweltministers, r. Salim. Als unabhängiger Experte untersuchten er nd seine Mitarbeiter zwei Jahre lang folgende Frage: ann die Weltbank ihre Projekte in der Rohstoffwirt- chaft mit dem globalen Ziel der Armutsbekämpfung ereinen? Oder anders gefragt: Wie effizient waren die nvestitionen der Weltbank bei der Bekämpfung der eltweiten Armut durch ihr Engagement im Bereich ohstoffe und Energien? Hierzu liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor. iesen habe ich leider gestern zum ersten Mal gesehen. ine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Antrag st dadurch schwer möglich. Das finde ich persönlich ehr schade, denn es geht hierbei ja um die zentrale rage der Armutsbekämpfung. Lassen Sie mich zuerst kurz auf die Situation bei den hemen Armutsbekämpfung und Energieversorgung ein- ehen. Wo stehen wir bei diesen beiden Themen heute? Auf dem Millenniumsgipfel in New York im Jahr 000 hatten sich die Staats- und Regierungschefs von 89 Ländern auf die Beseitigung extremer Armut als berstes Ziel geeinigt. Vier Jahre später steht die Erfül- ung dieses Ziels leider immer noch in weiter Ferne. UN- eneralsekretär Kofi Annan wies in seiner letzten Neu- ahrsbotschaft darauf hin, dass die internationale Staa- engemeinschaft im Jahr 2003 den Versprechungen des illenniumsgipfels nicht näher gekommen sei. Konkret eißt das: Wir sind leider noch nicht weit gekommen bei er Halbierung der Zahl der Hungernden und der Redu- ierung der Zahl der Menschen, die täglich weniger als inen Dollar zur Verfügung haben. Wie sieht nun die weltweite Energieversorgung aus? erzeit haben rund 2,3 Milliarden Menschen keinen Zu- ang zu Elektrizität. Durch schnelles Bevölkerungs- achstum und die fortschreitende Technologisierung gerade in Entwicklungsländern – wird die Nachfrage ach Energie in Zukunft stark wachsen, und das beson- ers drastisch in Entwicklungsländern. Laut einer ak- uellen Studie der Europäischen Kommission wird sich er weltweite Energieverbrauch bis 2030 verdoppelt ha- en. Im Jahr 2030 werden die Entwicklungsländer zwi- chen 40 und 50 Prozent der weltweiten Energie ver- rauchen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10847 (A) ) (B) ) Das Thema Energie gewinnt in Zukunft für viele Ent- wicklungsländer an Bedeutung. Für deren wirtschaftli- che und soziale Entwicklung – und damit schließt sich auch der Kreis zur Armutsbekämpfung – ist daher eine stabile Energie- und Rohstoffpolitik zwingend erforder- lich. Damit kommt natürlich die Frage nach der richtigen Energieform auf. Ich halte nicht viel davon, die fossilen Energiearten generell abzulehnen; denn meiner Meinung nach können wir Entwicklungsländern, die einen kosten- günstigen Zugang zu fossilen Energieträgern haben, nicht ernsthaft empfehlen, auf die Nutzung dieser Ener- gieträger völlig zu verzichten. Für die Entwicklungs- länder ist ein auf ihre Verhältnisse zugeschnittener Energiemix entscheidend. Er muss ökologische Belange berücksichtigen, darf aber auch ökonomische Zwänge nicht aus den Augen verlieren. Die effizientere Nutzung von Energie und der Rück- gang der Importabhängigkeit, insbesondere vom Öl, sind die parallel zu verfolgenden Ziele. Jene Entwicklungs- länder, bei denen sich ein Einsatz der Energieträger Wasser, Sonne und Biomasse anbietet, bedürfen der stär- keren Unterstützung. Dazu gehört eine intensive Zusam- menarbeit bei der Erforschung regenerativer Energie- quellen. Diese kann Entwicklungsländern helfen, ihre Energieversorgung zu verbessern. Die Zusammenarbeit ist auch im Interesse Europas, um zum Export wettbe- werbsfähiger regenerativer Energien beizusteuern. Die- ser kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von konven- tionellen Energieträgern auch hierzulande zu verringern. Gerade die Energieforschung wurde jedoch von der rot- grünen Bundesregierung vernachlässigt und weist größte Lücken auf. Kommen wir zurück zur Weltbank und deren Roh- stoff- und Energiepolitik. Mit 2 Prozent des gesamten Portfolios nehmen die Aktivitäten der Weltbank im Be- reich Energierohstoffe, also Öl, Gas und Bergbau, nur einen geringen Anteil ein. Doch gerade dieser Bereich stand in den letzten Jahren häufig in der öffentlichen Kritik. Die Weltbank hat deshalb diese extraktiven In- dustrien und deren Vereinbarkeit mit dem Ziel der Ar- mutsbekämpfung von einem unabhängigen Gutachter kritisch hinterfragen lassen. Nach zwei Jahren intensiver Untersuchungen kommt Dr. Salim zu folgendem Ergebnis: Ja. Die Aktivitäten der Weltbank in der Rohstoff- und Energiewirtschaft können kompatibel sein mit dem Ziel der Armutsbe- kämpfung. Drei Voraussetzungen müssen dabei jedoch zwingend erfüllt sein: erstens die verstärkte Ausrichtung der Projekte auf die Verringerung der Armut durch nach- haltige Entwicklung, zweitens bessere soziale und um- weltfreundliche Richtlinien und drittens die Achtung der Menschenrechte. Diese Voraussetzungen wurden bei vergangenen Pro- jekten der Weltbank häufig nicht berücksichtigt. Um sie künftig besser umsetzen zu können, fordert Dr. Salim grundlegende Reformen zu Verfahren und Regelungen innerhalb der Weltbank. Er fordert ein verstärktes Engagement der Weltbank beim Aufbau von funktionie- renden staatlichen Strukturen in Entwicklungsländern. D A h W t e ü v n f d W S s p g n i g s 2 4 g n P c N s n s t h D r h n d e f z s b t g s r b P i d m n v k V (C (D arüber hinaus fordert Salim von der Weltbank größere nstrengungen beim Kampf gegen Korruption und für öhere Transparenz. Wie können wir nun aber unsere Positionen bei der eltbank hörbar machen? Welche Einflussmöglichkei- en hat Deutschland? Ich sehe da zwei Möglichkeiten: rstens über eine aktive Personalpolitik und zweitens ber inhaltliche Vorbildwirkungen. Beide wurden bisher on der Bundesregierung nicht genutzt. Ich teile jedenfalls nicht die optimistische, ja fast aive Sichtweise der Ministerin auf den deutschen Ein- luss bei Entscheidungen der Weltbank, die sie gestern in er Ausschusssitzung vorgetragen hat, denn weder die eltbank und ihre internen Prozesse haben einen hohen tellenwert im Ministerium, noch gibt es genügend deut- che Mitarbeiter bei der Weltbank, die Entscheidungs- rozesse frühzeitig mitgestalten könnten. Genau das sind rundsätzliche Probleme, die uns immer wieder begeg- en; denn in den meisten internationalen Organisationen st Deutschland, gemessen an seinen finanziellen Beiträ- en, nicht angemessen repräsentiert. In der Weltbank ind wir im Moment bei einem Personalanteil von nur ,9 Prozent, und das bei einem Beitragsaufkommen von ,5 Prozent. Klar ist natürlich auch, dass eine bloße Mit- liedschaft in den Führungsebenen internationaler Orga- isationen wie der Weltbank allein nicht ausreicht, um olitikentscheidungen aktiv mitzugestalten. Wir brau- hen kooperationsbereite Ansprechpartner, wenn wir als ation bei der Weltbank mit entscheiden wollen. Dazu ist erstens ein verlässliches Netzwerk von deut- chen Mitarbeitern in internationalen Organisationen otwendig. Zweitens brauchen wir einen Pool von deut- chen Experten, die in internationalen Organisationen tä- ig sind. Beides ist bisher nicht der Fall. Offensichtlich at die Bundesregierung die Erhöhung der Anzahl von eutschen in internationalen Organisationen bisher eher eaktiv betrieben. Fazit ist für mich daher, dass es öchste Zeit ist, diese Defizite in der deutschen Perso- alpolitik auszuräumen, um tatsächlich auf Entschei- ungsprozesse Einfluss nehmen zu können. Können wir unseren Einfluss bei der Weltbank dann her über positive Erfahrungen in der Armutsbekämp- ung geltend machen? Die Politik der Bundesregierung ur Bekämpfung der weltweiten Armut hat die in sie ge- etzten Erwartungen bislang nicht erfüllt. So warten wir is heute auf den Umsetzungsplan des nationalen Ak- ionsprogramms 2015. Wir blicken sowohl auf eine man- elhafte finanzielle und personelle Ausstattung der deut- chen Entwicklungszusammenarbeit als auch auf falsche egionale und sektorale Schwerpunktsetzungen in der ilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Ein großes roblem sehe ich insbesondere in dem Kohärenzdefizit m Handeln der Bundesregierung. Das heißt, auch bei er Armutsbekämpfung kann die Bundesregierung nicht itreden und Einfluss auf Entscheidungen der Weltbank ehmen. Zurück zur Weltbank. Das Management und die Gou- erneure müssen nun beweisen, dass sie zu einer selbst- ritischen Überprüfung von internen Regelungen und erfahren fähig sind, Verfahren übrigens, die schon 10848 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) lange hätten kritisch hinterfragt und verändert werden müssen, auch von den Mitgliedsländern und damit auch von der deutschen Ministerin. Die Weltbank muss in der Praxis, also in den Entwicklungsländern, zeigen, dass ihr Engagement in der Rohstoffwirtschaft eine wirkliche Veränderung zur Erreichung unseres globalen Ziels, der Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung, her- beiführen kann. Ich appelliere daher an die Bundesregierung und ins- besondere an Sie, Frau Ministerin, als deutsche Welt- bankgouverneurin: Setzen Sie sich stärker als bisher für Reformen innerhalb der Weltbank ein! Setzen Sie sich mit einer aktiven Personalpolitik für tatsächlichen Ein- fluss der deutschen Positionen bei Entscheidungen der Weltbank ein! Und setzen Sie sich dafür ein, dass die Weltbank ihre Aktivitäten im Bereich der Rohstoffwirt- schaft auf unser gemeinsames Ziel der Armutsbekämp- fung ausrichtet und auch praktisch umsetzt! Auch Sie, Frau Ministerin, tragen Verantwortung für das Gelingen oder Scheitern dieses Prozesses. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank muss mehr als in der Vergangenheit zur Armutsbekämpfung und zum Erhalt der natürlichen Umwelt beitragen. Das ist die zentrale Forderung dieses Antrages und zugleich Emp- fehlung des so genannten Salim-Berichtes zur Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank. Die Weltbank hat in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre schon einiges geleistet. Sie hat angefangen, neue ökolo- gische und soziale Standards und neue Prüfverfahren einzuführen. Diese Politik soll Umwelt und Menschen vor zerstörerischen Auswirkungen von Projekten schüt- zen. Im Laufe der 80er-Jahre haben fehlgeschlagene Großprojekte immer mehr Kritik hervorgerufen und die Weltbank von allen Seiten unter Druck gesetzt. Ich möchte die Bereitschaft der Weltbank, auf diese Kritik einzugehen, hier ausdrücklich würdigen. Ich möchte auch sagen, dass die Weltbank wegen ihrer her- vorragenden Stellung als Entwicklungsbank enormen internationalen Einfluss auf die Entwicklung und Einhal- tung von Schutzmechanismen für Menschen und Um- welt, für indigene Völker und Primärwälder hat. Auch private Investoren und Exporteure müssen sich an den von der Weltbank gesetzten Standards messen. Sie haben bei schwierigen Projekten in Entwicklungs- ländern gerne die Weltbank dabei, damit sie ihnen ein ökologisches und soziales Siegel auf das Projekt setzt. Wir führen diese Debatte auch im Zusammenhang von Hermes-Bürgschaften und sehen Weltbankstandards und Prüfverfahren als wichtige Referenzen, die es mindes- tens zu erreichen gilt. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich es sehr be- grüße, dass Weltbankpräsident Wolfensohn mit der Be- auftragung des Extractive Industries Review die Debatte um eine nachhaltige Rohstoff- und Energiepolitik der Weltbank angestoßen hat. Anzuerkennen ist auch die grundsätzliche Bereitschaft, an der internationalen Ener- giewende mitzuwirken, wie sie von der Weltbank in B z S E u n w E W m n z jä g B E a J u g E te r w k s d tu m w s a d z N e D d g k g E m d ti Z g B d m h k w (C (D onn bei der Renewables 2004 und auch in dem vor kur- en vorgelegten Managemehtantwort-Entwurf zum alim-Bericht zum Ausdruck gebracht wird. Das ist eine ntwicklung, auf die die Bundesregierung maßgeblich nd erfolgreich gedrängt hat. Nun aber genug des Lobes für die Weltbank. Es bleibt och eine ganze Menge zu tun, damit dieser enorm ichtige Player sein Gewicht für eine internationale nergiewende und für eine neue Rohstoffpolitik in die aagschale wirft. Mit unserem Antrag wollen wir der Weltbank Beine achen, wollen sie antreiben, schneller und entschiede- er in die Richtung zu schreiten, die sie aus meiner Sicht u zaghaft eingeschlagen hat Die Weltbank hat angekündigt, im Energieportfolio hrlich um 20 Prozent im Bereich erneuerbarer Ener- ien zuzulegen. Das klingt besser, als es bei genauerer etrachtung ist. Da der aktuelle Anteil der erneuerbaren nergien im Energieportfolio gerade einmal 6 Prozent usmacht, kann man schnell ausrechnen, dass im ersten ahr nur bescheidene 1,2 Prozent hinzukommen. Das ist ns zu wenig. Wir wollen, dass die erneuerbaren Ener- ien zügig zur primär von der Weltbank geförderten nergiequelle werden, und wir wollen, dass dies zulas- n der fossilen Energieträger geht. Vor allem die Förde- ung von Ölprojekten muss genauso entschieden sinken, ie die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Dann önnen wir uns hoffentlich bald über den Zeitpunkt ver- tändigen, an dem die Weltbank ganz aus der Förderung er fossilen Energien aussteigt. Mittelfristig muss sie das n, im Interesse von Mensch und Umwelt. Nicht auszu- alen, was sonst in den nächsten 30 Jahren passieren ird, wenn der Weltenergieverbrauch um zwei Drittel teigt und dabei wiederum zwei Drittel des Wachstums uf die Entwicklungsländer entfallen, wie mehrere Stu- ien belegen. Die Weltbankpolitik soll ihre knappen Ressourcen ielgerichtet für eine Energiewende im Dienste von achhaltigkeit, Klimaschutz und Armutsbekämpfung insetzen. Dies ist aus meiner Sicht parallel durch zwei inge möglich: durch Energieeffizienzmaßnahmen und en Ausbau der erneuerbaren Energien. Um diese Ener- iewende auch intern in der Weltbankgruppe zu veran- ern, plädieren wir für den Aufbau einer speziellen Or- anisationseinneit für erneuerbare Energien und nergieeffizienz. Wo wollen wir die Weltbank noch antreiben? Wir öchten, dass sie die soziale Akzeptanz von Projekten da- urch absichert, dass die betroffene Bevölkerung frühzei- g in die Projektplanung einbezogen wird, um so deren ustimmung zu erreichen. Darüber hinaus sollen für den esamten Projektzyklus effektive Mechanismen für die eilegung von Streit und Beschwerden eingerichtet wer- en. Kurz gesagt: Die Beteiligungsrechte der Betroffenen üssen entschieden gestärkt werden. Die Weltbank bietet ier nur die Information – und Konsultation – der Bevöl- erung an. Dies ist uns entschieden zu wenig. Ich nehme zustimmend zur Kenntnis, dass der Ent- urf der Managementantwort auf den Salim-Report be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10849 (A) ) (B) ) reits eine Reihe von Anregungen konstruktiv aufgreift. Dies sind zum Beispiel die Achtung von ökologisch be- sonders artenreichen Gebieten, in der die Weltbank grundsätzlich nicht tätig sein wird, den so genannten No- Go-Zones. Auch die Aussagen zu mehr Transparenz im Umgang mit Projektinformationen und ein besseres Be- richtswesen sind ein Fortschritt. Darüber hinaus soll sys- tematisch auf die Verwendung der Mittel zur Bekämp- fung der Armut geachtet werden und sichergestellt sein, dass auch die lokal betroffenen Gebiete von den Projek- ten profitieren. Wenn dies gelänge, wären wir wirklich einen wichtigen Schritt weiter. Nicht zuletzt will die Bank die Korruption im Zusammenhang mit Projekten im Rohstoffbereich stärker bekämpfen. Die Entwicklung klarer Indikatoren und Instrumente dafür und deren Überwachung gilt es als Herausforderung anzunehmen. Die Bundesregierung hat durch die Ausrichtung der Renewables 2004 dazu beigetragen, dem Wort Ener- giewende weltweit einen guten Klang zu geben. Die Re- qierung wird in den nächsten fünf Jahren weitere 500 Millionen Euro zu Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz anbieten. Von deutscher Seite daran mitzuwirken, die Weltbank schrittweise zu einer Förderbank für Energieeffizienz und erneuerbare Energien umzubauen, ist die logische Konsequenz einer kohärenten Energiepolitik, die wir seit sechs Jahren im eigenen Land durchführen. Dies macht uns auch interna- tional glaubwürdig. Markus Löning (FDP): Die FDP begrüßt die Initia- tive von James Wolfensohn, das Thema Rohstoff- und Energiegewinnung im Kontext der Bekämpfung der weltweiten Armut auf die Tagesordnung der Weltbank zu setzen. Der Bericht von Dr. Emil Salim geht in der Tendenz in eine begrüßenswerte Richtung. Die Weltbank spielt bei der Umsetzung der Millenium Development Goals eine gewichtige Rolle. Aber, bei der ganzen Diskussion um Armutsbekämp- fung und dem Entgegenwirken von Umweltzerstörung, darf das eigentliche Ziel – den Menschen in den Ent- wicklungsländern ein Leben in Würde und Eigenverant- wortung zu ermöglichen – nicht aus dem Auge verloren werden. Die Menschen wollen hier, wie überall, in erster Linie finanzierbare Energie, die ihnen permanent zur Verfü- gung steht. Gerade in Schwellenländern muss aber auch der Nachfrage wachsender Ökonomien Rechnung getra- gen werden. In diesem Kontext muss die Weltbank operieren und vor diesem Hintergrund sind viele Forderungen des An- trages überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie sind viel- leicht rot-grüne Seelenmassage, dem großen Ziel der Ar- mutsbekämpfung und des Umweltschutzes laufen sie sogar entgegen. Hätten sich die Antragsteller die Mühe gemacht, bis zur Stellungnahme der Weltbank zum Be- richt von Dr. Salim vom 4. Juni zu warten, hätten mögli- cherweise einige Forderungen nicht den Weg in diesen Antrag gefunden. So fordern die Antragsteller auf der einen Seite zu Recht mehr Eigenanstrengungen der Entwicklungslän- d d e d l U n r d d m d h s s d t u g d b s e R s j S m d E A S n N je L D n v r K i r d g in d s (C (D er bei der Umsetzung der MDGs, aber gerade in vielen ieser Ländern spielen die fossilen Brennstoffe eine norm wichtige Rolle beim Aufbau der Wirtschaft und er Versorgung mit Energie! So wird den Entwicklungs- ändern die Basis entzogen, ihren eigenen Anteil bei der msetzung der MDGs zu erfüllen – und wenn hier dann och gefordert wird, zum Beispiel in Punkt 4, die Förde- ung von Ölprojekten stufenweise auslaufen zu lassen, ann müssen die Antragsteller auch Antwort geben, wie ie 1,6 Milliarden Menschen, die keinen Zugang zu per- anenter Stromversorgung haben, und die 2,3 Milliar- en Menschen, die von traditionellen Energieträgern ab- ängig sind, mit regenerativen Energien versorgt werden ollen, denn man muss kein Techniker sein, um sich vor- tellen zu können, dass allein mit Solar und Windkraft iese Entwicklungsziele nicht erreicht werden können. Bei allen guten und wünschenswerten Zielen der An- ragsteller muss die Umsetzung auf einem realistischen nd pragmatischen Weg erreicht werden. Es ist wichtig, erade auch unter dem Umweltaspekt – Verwüstung urch Brennstoff für Kochstellen etc. –, dass die Welt- ank die Entwicklungsländer dabei unterstützt, eine Ba- is für eine Grundversorgung mit Energie zu schaffen – ine Basis bei der alle Energiegewinnungsformen eine olle spielen, angepasst an die Bedürfnisse der Men- chen. Wie das erreicht werden kann, zeigen die vielen Pro- ekte zur Energieeffizienzsteigerung, vor allem in China, OE. Um so unverständlicher ist es in diesem Zusam- enhang, warum die Bundesregierung nicht mehr in iesem Bereich unternimmt, hier hat Deutschland die rfahrung und das Know-how. nlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für schwere Geländewagen ab- schaffen (Zusatztagesordnungspunkt 7) Heidi Wright (SPD): Schwere Geländewagen und port Utility Vehicles – SUV – sind tolle Autos und eig- en sich für Wald und Wiese, also fürs Gelände, wie der ame schon sagt. Sie sind jedoch auch populär fernab den Geländes, auf Deutschlands Straßen in Stadt und and. Die Neuzulassungszahlen für Geländewagen in eutschland sind traumhaft und steigen überproportio- al an. Sie verzeichneten im Jahr 2003 einen Zuwachs on 22,8 Prozent. Irgendwann kam jemand auf die clevere Idee, die Ta- ifgrenze von 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im fz-Steuerrecht zu nutzen und schwere Geländewagen n diese Gewichtsklasse zu bringen. So gibt es regel- echte Auflastungsaktionen, um diese Gewichtsgrenze, ie Einstufung als Nutzfahrzeug und somit einen günsti- en Steuertarif zu erreichen. Die äußerst schweren und tensiv kraftstoffverbrauchenden Fahrzeuge werden je- och meist als PKW und nicht als Nutzfahrzeuge einge- etzt und dienen als zeitgeistorientiertes Prestigesymbol. 10850 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Dieser Tatsache wird bisher steuerlich nicht ausrei- chend Rechnung getragen, da schwere Geländewagen von über 2,8 Tonnen nicht emissionsbezogen und nach Hubraum versteuert, sondern nach zulässigem Gesamt- gewicht als „leichte“ Nutzfahrzeuge klassifiziert und be- steuert werden können, wodurch die Steuerlast auf weni- ger als 25 Prozent gesenkt werden kann. Um nicht einen Generalverdacht über alle Gelände- wagen zu verhängen, will ich festhalten, dass die Steuer- begünstigung längst nicht alle Geländewagen betrifft, ja sogar die Mehrzahl der Geländewagen unprivilegiert ist und richtig besteuert wird. Rund ein Viertel der schwe- ren Geländewagen genießt jedoch ein ungerechtfertigtes Steuerprivileg, das es abzuschaffen gilt. Doch, wie bereits ausgeführt, ist der Einsatz meist nicht im Nutzbereich, sondern vorwiegend völlig zweck- entfremdet in den Städten. Schauen Sie sich einmal in Berlin um, wie viele dieser schweren Fahrzeuge hier auf asphaltierten und ausgebauten Straßen in der Innenstadt herumfahren! Auf Geländetauglichkeit kommt es hierbei wirklich nicht an. Lassen Sie mich zu Ihrer Information dabei festhal- ten, welche Auswirkungen das freizeitmotivierte Fahren dieser kleinen „Geländepanzer“ in unseren Städten hat. Über 20 Liter verbrauchen einige der Geländewagen im Stadtverkehr. Das ist nicht vereinbar mit unseren kli- mapolitischen Grundsätzen. Dieses teure Tankvergnügen müssen wir nicht unbedingt durch günstige Steuerprivi- legien kompensieren. Mit ihrem als Kuhfänger bekannten absolut überflüs- sigen Rammschutz stellten sie in der Vergangenheit selbst bei Unfällen mit niedrigster Geschwindigkeit eine Gefahr für Fußgänger und insbesondere Kinder dar. Dies konnten wir inzwischen abschaffen. „On top of the list“: Darüber hinaus konnten, wie aus- geführt, durch geschickte Anmeldeverfahren und durch so genannte Auflastung günstige Einstufungen des Kfz- Steuertarifs erreicht werden. Es ist somit aus Gründen der Steuergerechtigkeit, nicht zuletzt aber auch unter ökologischen Aspekten und aus Gründen der Verkehrssicherheit mehr als geboten, unberechtigte Steuervorteile für diese Prestigesymbole abzuschaffen. Um eines klarzustellen: Wer ein solches Auto, das gut und teuer ist, fahren will, soll das tun. Er soll und muss es jedoch dann als PKW anmelden und als solches emis- sionsbezogen nach Hubraum versteuern. Es geht uns nicht um die höhere Besteuerung von Nutzfahrzeugen, die klar definiert und nachweisbar als Nutzfahrzeuge eingesetzt werden. Unser Ziel ist es, die Spreu vom Wei- zen zu trennen. Es geht uns darum, ungerechtfertigte Steuerschlupflöcher zu schließen. Dies erreichen wir mit dem vorliegenden Antrag. Ge- rade im Hinblick auf die Verringerung der Emissionen im Verkehrsbereich sowie die Schonung unserer Res- sourcen ist eine Berücksichtigung der ökologischen Kos- ten der schweren Geländewagen und SUV auch im Be- reich der Kfz-Steuer sicherzustellen. b F S s t d s K t a t n t h h s s m H g s H v r F v a d d k s k s n r g k v t w M w n r k u m v V w – u (C (D Auch unsere europäischen Nachbarn haben das Pro- lem erkannt und sind dabei, Maßnahmen zu ergreifen: rankreich plant, ab 2005 den Kauf der SUV mit einer onderabgabe zu verteuern. Denn „den Parisern tinkt’s“, wie ein Pressebericht – „Spiegel online“ – ti- elt. Auch in London formiert sich der Widerstand gegen ie tonnenschweren Geländewagen. Unser Antrag passt. Er kommt dem Klimaschutz, den chwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und indern sowie schlicht und ergreifend der Steuergerech- igkeit in unserem Lande zugute. Wir wissen uns hier uch einig mit den Finanzministern und Umweltminis- ern der Länder. Somit dürfte einer raschen Lösung ichts im Wege stehen. Deshalb wollen wir über den An- rag hier und heute direkt – ohne Überweisung und Be- andlung im Fachausschuss – abstimmen. Ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung. Heinz Seiffert (CDU/CSU): Das Verfahren um den eutigen Antrag zur Abschaffung des Steuerprivilegs für chwere Geländewagen ist wieder einmal ein Paradebei- piel rot-grüner Regierungspolitik. Am Dienstagnach- ittag dieser Woche lag Ihr Antrag auf dem Tisch des auses. Heute soll er – wenn es nach Ihrem Willen eht – ohne Debatte und ohne Überweisung an die zu- tändigen Ausschüsse verabschiedet werden. Dieses auruckverfahren ist der Sache nicht angemessen und ollkommen inakzeptabel. So lassen wir als Parlamenta- ier nicht mit uns umspringen! Über den Inhalt Ihres Antrags kann man sicher reden. ür die Abschaffung einer ungerechtfertigten Steuersub- ention finden Sie bei uns grundsätzlich offene Ohren, uch wenn es im Detail noch erheblichen Klärungsbe- arf gibt. Die von Ihnen geplante Vorgehensweise ist je- och unmöglich. Man hat den Eindruck, hier soll lammheimlich etwas beschlossen werden – ohne Auf- ehen und ohne großen Wirbel. Die betroffenen Auto- äufer und -hersteller werden’s dann schon merken. Warum leiten Sie nicht ein ordentliches parlamentari- ches Verfahren ein? Warum lassen Sie uns den Antrag icht in den zuständigen Ausschüssen beraten? Und wa- um legen Sie jetzt einen Antrag und stattdessen nicht leich einen Gesetzentwurf vor? Der Herr Bundeskanzler, der sich so gerne als Auto- anzler präsentiert, schädigt mit diesem Antrag ohne orherige Absprache die Autoindustrie. Ob nun der An- rag mit oder ohne ordentliches Verfahren verabschiedet ird: Merken werden es die Konzerne aus Wolfsburg, ünchen und Stuttgart trotzdem. Was ist damit also ge- onnen? Wir von der Unionsfraktion sind gerne bereit, mit Ih- en über den Inhalt des Antrags und den eventuell da- aus hervorgehenden Gesetzentwurf konstruktiv zu dis- utieren. Zu diesem Zeitpunkt und wegen dieses Nacht- nd-Nebel-Verfahrens lehnen wir den Antrag heute aber it Bestimmtheit ab. Legen Sie einen Gesetzentwurf or, den wir in einem ordentlichen parlamentarischen erfahren in den Ausschüssen debattieren können! Dann erden wir uns mit Ihnen auch über die Sachargumente über das Für und Wider dieser neuen Steuererhöhung – nterhalten! Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10851 (A) ) (B) ) Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gehört zu den Vorzügen unserer Zeit, dass unsere Straßen immer besser werden und wir hier nicht mehr mit klapprigen Pferdekutschen über staubige Wege rat- tern wie im Wilden Westen. Aber es gehört zu den Per- versionen unserer Zeit, dass Fahrzeuge boomen, die eher für steinige Pisten im Mittleren Westen der USA ge- macht zu sein scheinen. Manchen Autofreunden reichen Luxuswagen nicht mehr aus; sie brauchen Sport Utility Vehicles – SUV. „Geländewagen“ ist eine eher verharmlosende Bezeich- nung. „Erlebnisfahrzeuge“ ist besser: mit Allradantrieb, Bodenfreiheit, strotzend vor Kraft und mit stets mehr als sechs Zylindern unter der Haube schnell, stark, massiv und unübersehbar. Den guten Blick über das Verkehrsge- schehen von da oben könnte man noch als Sicherheits- vorzug dieser Wagen ansehen. Hoch zu Ross also kreuzt der zumeist eher wohlha- bende Mensch der Moderne nicht mehr sandige Pisten, sondern die meist sechsspurigen Autobahnen Deutsch- lands und fühlt sich trotzdem wie John Wayne. Ist es Lifestyle? Es ist Lifestyle! Dies ist freilich ein wenig überzeichnet, augenzwin- kernd gemeint. Ich möchte hier nicht pauschal das indi- viduelle Glück von Autoliebhabern verteufeln. Aber es kann nicht angehen, dass wir dieses Glück versilbern und die SUVs mit Steuererleichterungen subventionie- ren. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Was ist das Problem? Aufgrund einer Gesetzeslücke können Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtge- wicht als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Ein Mercedes-M-Klasse-Wagen rangiert also in der gleichen Klasse wie ein Lieferwagen. Fahrzeuge, die als PKW aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes nicht mehr zugelassen werden können, weil sie die PKW-Norm Euro 3 nicht erfüllen, schaffen dies nur als Nutzfahr- zeuge. Obendrein sparen die Besitzer Kfz-Steuern, weil die Steuer für die gewerblich genutzten Lieferfahrzeuge bewusst niedriger ist als für gleich große PKW. Beim Ausnutzen des Steuerschlupflochs waren ver- schiedene Seiten trickreich: Autohersteller, Gutachter, Werkstätten. Auch die Zulassungsstellen unterstützen die verbreitete Praxis der „Auflastung“. Wenn noch zu leicht für das 2,8-Tonnen-Kriterium, werden die Autos mit eher marginalen Umrüstungen schwerer gemacht. Gutachter, Umrüster, Werkstätten haben daran mitgetan, alles im Grunde ganz legal. Gegen eine geringe Gebühr – oft nach Vorlage eines nicht kostspieligen Gutach- tens – wird dann von der Zulassungsstelle das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugbrief auf 2,8 Tonnen erhöht. Was der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 1998 ent- schieden hatte – Fahrzeuge, die sowohl für Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet sind, eine umlegbare Rückbank haben und die über 2,8 Tonnen wiegen, nicht wie PKW mit emissionsbezogener Hub- raumbesteuerung, sondern wie Nutzfahrzeuge zu besteu- ern –, galt wohl eher als Erleichterung für Handel und Gewerbetreibende, für KMU. a A B b v s a S d s B F g s G m r f t z s d b z w S G e 1 F d t g k v d s 1 V 3 h z s d s g S S S b V s (C (D Doch nicht jeder Selbstständige braucht einen Allrad- ntrieb, eher noch auf dem Land, wenn er über den cker fahren muss, aber nicht in der Stadt. Für Winzer, auern, Förster und Handwerker – eben Gewerbetrei- ende – war die Steuerminderung für Nutzfahrzeuge ielleicht einmal gerechtfertigt – obwohl wir Grüne klar agen: Wir müssen ökologisch schädliche Subventionen bbauen, und dies auch im Verkehrsbereich. Wir sollten nicht – wie von Bundesverkehrsminister tolpe angekündigt – neue Subventionstatbestände urch großzügige Ausnahmen für viele Berufsgruppen chaffen, sondern eher Anreize setzen, damit auch diese erufsgruppen auf verbrauchsarme und emissionsarme ahrzeuge setzen. Die SUV-Fahrzeuge aber dienen doch anz offensichtlich nicht dem Betreiben von Gewerben, ondern dem Freizeitvergnügen. Die Besteuerung von eländewagen als PKW ist also längst überfällig und uss schnellstmöglich umgesetzt werden. Die bisherige Privilegierung ist sozial höchst unge- echt. Es handelt sich um Modelle, die in der Anschaf- ung 50 000 Euro und mehr kosten. Wer sich solche Au- os leistet, kann dafür auch die angemessenen Steuern ahlen. Zwischen 500 und 700 Euro sparen die SUV-Be- itzer im Jahr. Wem will man dies vermitteln, angesichts er breiten Debatte um das, was wir unseren Bürgern eim Umbau des Sozialstaats abverlangen? Die schät- ungsweise 40 Millionen Euro Steuerausfälle im Jahr erden an anderer Stelle dringend gebraucht. Gar nicht nachvollziehbar ist, dass wir mit einem teuerprivileg Fahrzeuge fördern, die aus ökologischen ründen höchst problematisch sind. Sie haben einen normen Spritverbrauch. Viele Modelle verbrauchen 5 bis 20 Liter Sprit auf 100 Liter. Die letzten 20 Jahre ahrzeugtechnologieentwicklung hatten unter anderem ie Reduktion von Verbrauch und Schadstoffen im Zen- rum. Es gibt viele gute Gründe, Sprit zu sparen: ökolo- ische, politische und ökonomische. Dramatisch ist die limaschädigende Wirkung durch den hohen Treibstoff- erbrauch. Die Selbstverpflichtung des Europäischen Verbandes er Automobilhersteller besagt, bis 2008 den durch- chnittlichen CO2-Ausstoß ihrer Neuwagen auf40 Gramm pro Kilometer absenken zu wollen. Aber der W Touareg emittiert zum Beispiel im Durchschnitt 29 Gramm pro Kilometer. Andere Modelle liegen noch öher. Wenn die Neuzulassungszahlen der SUV-Fahr- euge weiter zunehmen, wird dieses Ziel wohl verwäs- ert. Damit rückt das Erreichen der Selbstverpflichtung er Industrie einmal mehr in die Nähe des Unwahr- cheinlichen. Für SUV, die wie Nutzfahrzeuge besteuert werden, elten wesentlich großzügigere Vorschriften für die chadstoffemissionen. Die Fahrzeuge dürfen somit mehr chadstoffe ausstoßen als vergleichbare PKW. Auch im inne des Gesundheitsschutzes ist es nicht verantwort- ar, diese Fahrzeuge zu privilegieren. Wir brauchen für die Reduktion der Emissionen im erkehrsbereich dringend eine angemessene Berück- ichtigung der ökologischen und sozialen Kosten des 10852 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Straßenverkehrs. Alle sehen es ein. Alle sind sich einig: die Finanzminister der Länder, die Umweltminister der Länder, der Bundesumweltminister, der Bundesver- kehrsminister. Also sollte es doch gelingen, dieses Privi- leg endlich abzuschaffen. Jenseits des Schließens von Steuerschlupflöchern ist Phantasie gefragt, um zumindest die wildesten Aus- wüchse unserer automobilverliebten Gesellschaft zu zü- geln. Vor wenigen Tagen erreichte uns die Nachricht, dass die Pariser mit radikalen Maßnahmen gegen die wachsende Zahl von Geländewagen vorgehen wollen, weil sie ihre schöne Stadt verpesten, die Fußwege ver- parken und mit „Kuhfängern“ die Fußgänger gefährden. Von einer Ökoabgabe bis zu 3 200 Euro ist die Rede. Sie soll nach den Kriterien Benzinverbrauch und Schad- stoffausstoß festgesetzt werden. Der Pariser Stadtrat ord- nete mit rot-grüner Mehrheit Maßnahmen an, um die Nutzung von Geländewagen möglichst schnell einzu- schränken. Bald werden derlei Maßnahmen auch in deutschen Ballungsräumen diskutiert werden müssen, wenn ab 1. Januar 2005 die schärferen Grenzwerte der EU-Luft- reinhalte-Richtlinie gelten. Dann werden sowohl schad- stoffmindernde Eingriffe an Fahrzeugen nötig – wie etwa der Einbau von Rußpartikelfiltern und Nachrüstun- gen – als auch verkehrsbezogene Maßnahmen. City-Maut, Straßensperrungen für bestimmte Fahr- zeuge – vieles ist denkbar und zum Schutz der Bevölke- rung und der Umwelt nötig. Mit der Abschaffung des Steuerprivilegs für SUV-Fahrzeuge tun wir einen Schritt von vielen. Wir wollen keine Straßensperrungen, sondern um- weltfreundliche Fahrzeuge. Schließlich stellt sich auch die Frage, wie viele Sheriffs wir bräuchten, um die Cow- boys in ihren SUVs beim Überschreiten der Luftschad- stofflimits aus den Städten zu verbannen. Dr. Hermann Otto Solms (FDP): Unabhängig von der Thematik des Antrages möchte ich zunächst einmal die Methode kritisieren, mit der Sie diesen Antrag hier durchpeitschen wollen. Es ist dem Ansehen des Parla- mentes nicht förderlich, wenn Sie dieses für die Betrof- fenen wichtige Thema in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abhandeln. Es ist einfach unangemessen, wenn der An- trag, den wir hier debattieren wollen, erst am Tag vor der Debatte überhaupt vorliegt. Inhaltlich stimme ich Ihrem Antrag, der ja auf eine Initiative der Finanzminister der Länder zurückgeht, zu. Das deutsche Steuerrecht leidet unter seiner Kompli- ziertheit. Dies betrifft nicht nur die Kompliziertheit ein- zelner Steuergesetze, sondern auch die Vielzahl der in Deutschland erhobenen Steuern. Ein erster wichtiger Schritt zur Steuervereinfachung ist deshalb, Ausnahme- regelungen konsequent zu beseitigen. Wir müssen weg- kommen von einer immer differenzierteren Ausgestal- tung der Steuergesetze. Es ist ein Irrglaube, dass es zu mehr Steuergerechtigkeit kommt, wenn jeder Einzelfall eine genaue Abbildung in einem Steuergesetz finden muss. n A s z f h d n d - m g l i b S la i d s k l p f a Ö n n ö d g n B t h K c s E 4 S s m m k V A i B d d f s (C (D Das Gegenteil ist der Fall. Jeder gut begründeten Aus- ahme wird eine weitere, sicher ebenso gut begründete usnahme folgen. Dies führt im Ergebnis zu Steuerge- etzen, die weder von der Verwaltung noch vom Bürger u verstehen und damit anzuwenden sind. Trotzdem ühlt sich die Mehrzahl der Steuerbürger ungerecht be- andelt, weil der Nachbar ja möglicherweise noch an- ere steuerliche Ausnahmen kennt und nutzt, und sei es ur, weil er besser beraten ist. Dieses kollektive Ungerechtigkeitsgefühl führt dazu, ass das Unrechtsbewusstsein für Steuerverkürzung oder hinterziehung in der Bevölkerung in nicht hinzuneh- endem Maße ausgehöhlt wird. Immer mehr Bürger lauben, es sei ein Kavaliersdelikt, Steuern nicht zu zah- en. Immer weitere Teile der Gesellschaft entziehen sich hrer Steuerpflicht: der kleine Mann durch Schwarzar- eit, Unternehmen durch Investitionsverlagerung, der parer durch Kapitalflucht. Die Steuerbasis in Deutsch- nd wird brüchig. Es muss deshalb oberstes Ziel des Steuergesetzgebers n Deutschland sein, die bestehenden Steuergesetze wie- er auf ihren eigentlichen Zweck zurückzuführen. Die teuerlichen Tatbestände müssen klar definiert sein und eine Ausweichmöglichkeiten zulassen. Dies gilt natür- ich auch für die Kraftfahrzeugsteuer. Trotz der jetzt ge- lanten Abschaffung des ungerechtfertigten Steuerprivilegs ür schwere Geländewagen bleibt die Kraftfahrzeugsteuer ber kompliziert. Einen Regelsteuersatz gibt es nicht. kologische Zielsetzungen verkomplizieren die Berech- ung der Kraftfahrzeugsteuer zusätzlich. Statt dieser un- ötigen Reglementierung und Bürokratisierung könnten kologische Ziele viel einfacher erreicht werden. Die FDP fordert die aufkommensneutrale Umlegung er Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer. Ein solches Vor- ehen hat zweierlei Vorteile. Durch die Abschaffung ei- er ganzen Steuerart wird ein nicht zu unterschätzender eitrag zur Steuervereinfachung in Deutschland geleis- et. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass nicht mehr der ru- ende Verkehr besteuert wird, sondern die gefahrenen ilometer. Durch die Besteuerung nach den tatsächli- hen Emissionen werden Kfz mit höherem Verbrauch tärker belastet als diejenigen mit niedrigem Verbrauch. ine solche Regelung ist ökologisch sinnvoll. Die circa 000 Finanzbeamten, die mit der Bearbeitung der Kfz- teuer beschäftigt sind, könnten nutzbringender einge- etzt werden. Für parteiübergreifende Konsensgespräche it diesem Ziel steht die FDP zur Verfügung. Iris Gleicke, Parl. Staatssekrtärin beim Bundes- inister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Be- anntlich fallen weder die Steuergesetzgebung noch ihr ollzug in den Geschäftsbereich meines Ministeriums. uf den ersten Blick mag es deshalb verwundern, dass ch als Vertreterin des Bundesministeriums für Verkehr, au- und Wohnungswesen das Wort ergreife zum Antrag er Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit er Zielsetzung, das „ungerechtfertigte Steuerprivileg ür schwere Geländewagen abzuschaffen“. Es geht dabei um Fahrzeuge, die wahlweise zur Per- onenbeförderung oder zur Güterbeförderung benutzt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10853 (A) ) (B) ) werden können, wie vor allem schwere Geländewagen oder so genannte SUV – Sport Utility Vehicles. Solche Fahrzeuge können ab einer bestimmten Gewichtsklasse von den Finanzbehörden der Länder steuerrechtlich als LKW eingestuft werden und werden dann entsprechend günstig, nämlich nur nach Gewicht besteuert. Ursache hierfür ist eine Bestimmung in der Straßenverkehrs-Zu- lassungs-Ordnung (StVZO). Es handelt sich um den § 23 Abs. 6 a StVZO, der be- sagt: Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahl- weise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz, Plätze für nicht mehr als acht Personen haben. Diese Bestimmung wurde 1969 zur verkehrsrechtli- chen Klarstellung eingeführt, damit Kombinationskraft- wagen bis einschließlich 2,8 Tonnen bei Überholverboten mit dem Zusatz „ausgenommen Personenkraftwagen“ ohne weiteren Zusatz mit ausgenommen waren. Die Steuerverwaltung der Länder und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung der Finanzgerichte hat aus dieser verkehrsrechtlichen Bestimmung im Um- kehrschluss gefolgert, dass Fahrzeuge dieses Typs, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht 2,8 Tonnen überschreitet, steuerrechtlich LKWs sind. Sie werden deshalb – wie bereits dargelegt – lediglich nach Gewicht und nicht hubraum- und emissionsbezogen besteuert. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz, für das der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, sagt hierzu selbst nichts aus. § 23 Abs. 6 a StVZO ist somit sozusagen Steigbü- gelhalter für eine Steuerrechtspraxis, die die Halter der- artiger – wie wir alle wissen – nicht ganz billiger Fahr- zeuge kraftfahrzeugsteuerlich privilegiert. Verkehrsrechtlich ist diese Bestimmung seit langem überflüssig, weil daran zumindest im Straßenverkehrs- recht keine Rechtsfolgen mehr geknüpft sind. Außerdem steht diese Bestimmung nicht mehr im Einklang mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften. Auch deshalb begrüße ich als Vertreterin der Bundes- regierung den gestern eingereichten Antrag der Fraktio- nen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es macht Sinn, diese Vorschrift des Straßenverkehrsrechts ersatz- los aufzuheben. Nun ist das mit Privilegien ja bekanntlich so eine Sa- che. Sobald in unserem Lande an irgendeinem Privileg gerüttelt wird, machen zumindest einige der Privilegier- ten mehr oder weniger überzeugende Argumente für die Beibehaltung des Privilegs geltend. Wir kennen das alle auch aus anderen Zusammenhängen. Aber wir haben alle Einwände und Bedenken selbstverständlich sorgfäl- tig geprüft. Im Ergebnis bleiben wir bei unserer mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmten Absicht, den § 23 Abs. 6 a StVZO aufzu- h t S d d n G t b g P S K p f z s m g g t w v a c d Z a b S r z A E i g s b d l s d A (C (D eben, und der rot-grüne Antrag gibt uns dafür den poli- ischen Flankenschutz. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der tVZO kann damit endgültig auf den Weg gebracht wer- en. Sie soll so rasch wie möglich dem Bundesrat mit er Bitte um Zustimmung zugeleitet werden. Die seinerzeit bei der Änderung der StVZO überhaupt icht beabsichtigte steuerliche Privilegierung schwerer eländewagen ist mit dem Gedanken der Steuergerech- igkeit nur schwer in Einklang zu bringen. Auch im Hin- lick auf den hohen Kraftstoffverbrauch und die im all- emeinen auch höheren Schadstoffemissionen ist diese rivilegierung erfehlt. Nach der Änderung bzw. Aufhebung des § 23 Abs. 6 tVZO ist es Sache der Länder, die steuerrechtlichen onsequenzen zu ziehen und diese in den Fahrzeugpa- ieren als „Personenkraftwagen“ bezeichneten Kraft- ahrzeuge so zu besteuern, wie es ihrem Verwendungs- weck und ihrer technischen Beschaffenheit entspricht. Ob hierzu eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuerge- etzes erforderlich ist, wird vom zuständigen Bundes- inisterium der Finanzen zusammen mit den Ländern eprüft werden müssen. Dabei ist auch zu berücksichti- en, dass Fahrzeuge, die Gegenstand des Antrages sind, eilweise auch gewerblich als Nutzfahrzeuge eingesetzt erden, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, on Winzern und auch von Handwerkern. Damit wäre uch die Frage zu prüfen, ob eine kraftahrzeugsteuerli- he Differenzierung zwischen schweren Geländwagen, ie außschließlich oder ganz überwiegend zu privaten wecken genutzt werden, und solchen, die gewerblich ls Nutzfahrzeuge verwendet werden, geboten ist. Das Anliegen des rot-grünen Antrags ist jedenfalls erechtigt. Mit unserem Vorhaben, den § 23 Abs. 6 a tVZO ersatzlos aufzuheben, sind wir als Bundesregie- ung auf dem richtigen Weg. Ich bitte Sie, dem Antrag uzustimmen. nlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine qualifi- zierte Mitbestimmung bei grenzüberschreiten- den Fusionen (Zusatztagesordnungspunkt 8) Doris Barnett (SPD): Das Zusammenwachsen von uropa erfasst auch den Bereich der Unternehmen. So st es im Jahre 2001, nach über 20-jähriger Verhandlung elungen, eine Regelung zur Europäischen Aktiengesell- chaft zu finden, der alle Partnerländer zugestimmt ha- en. Besonders wichtig für uns hier in Deutschland ist, ass wir die Mitbestimmung sichern konnten. Die Rege- ung dazu ist eine Kombination von Verhandlungen zwi- chen Unternehmens- und Arbeitnehmerseite, die aller- ings für den Fall, dass man sich nicht einigt, auch eine uffanglinie hat. Diese Lösung könnte auch für andere 10854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) gesellschaftsrechtliche Vorhaben nach Meinung der Kommission Vorbild sein. In Europa haben wir verschiedene Traditionen, was die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer am Wirtschaftsleben angeht. Unser Verständnis von Mitbestimmung gründet sich auf dem Gedanken der Wirtschaftsdemokratie. Die Beteiligungsrechte sind in den anderen europäischen Ländern unterschiedlich aus- geprägt. Aber eines sollte uns allen wichtig sein: Wir brauchen nicht nur ein wirtschaftlich starkes Europa, es muss auch ein soziales Europa sein. Die Mitbestim- mung, die Beteiligung der Belegschaft, gehört zu den unabdingbaren sozialen Aspekten. Nun arbeitet die EU-Kommission aber auch schon seit vielen Jahren an einem Entwurf einer Richtlinie zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, der Fusions- richtlinie. Ähnlich wie bei der Richtlinie zur Europäi- schen Aktiengesellschaft scheiterte die Fusionsrichtlinie bisher an der schwierigen Frage, wie die Beteiligung der Arbeitnehmer zu regeln ist. Ursprünglich sollte ja die Regelung der Europäischen Aktiengesellschaft auch auf Unternehmen, die grenz- überschreitend fusionieren, Anwendung finden. Dies würde bedeuten, dass die Regelung der Beteiligung der Arbeitnehmer in der durch Fusion entstandenen Gesell- schaft vorrangig zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer zu verhandeln ist. Wenn mindestens 25 Prozent der Arbeitnehmer der an der Gründung beteiligten Gesell- schaft einer Mitbestimmungsregelung unterliegen, wäre im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zwingend vorzusehen, dass auch in der neuen Gesellschaft eine Mitbestimmung auf dem höchsten bisher vorhandenen Niveau einzuführen wäre. Der nun vorgelegte Vorschlag einer Fusionsrichtlinie der EU-Kommission weicht aber davon ab. Im Gegen- teil, jetzt soll sich die Mitbestimmung nach dem System des Landes richten, in dem die fusionierte Gesellschaft ihren Sitz hat. Nur wenn die fusionierte Gesellschaft sich in einem Mitgliedsland befindet, das kein Mitbestim- mungssystem hat – wie zum Beispiel Spanien –, sollen die Regelungen entsprechend der Richtlinie über die Eu- ropäische Aktiengesellschaft gelten. Fusionieren also zwei Aktiengesellschaften und wäh- len ihren Sitz in einem Land mit ganz niedrigschwelliger Mitbestimmung, dann gilt automatisch dieses nationale Mitbestimmungssystem. Verhandlungen über ein Mehr an Beteiligung der Arbeitnehmer finden erst gar nicht statt. Somit geht dann auch immer das höhere Mitbe- stimmungsniveau verloren. Durch die Wahl des Sitzstaa- tes hätte die Unternehmensseite es folglich in der Hand, die Mitbestimmungsstandards zu verringern. Diese von der Kommission vorgelegte Regelung kommt einer Flucht aus der Mitbestimmung gleich, die wir nicht hinnehmen werden. Nachdem sich die Bundesregierung in den Verhand- lungen und bei dem Abschluss zur Europäischen Aktien- gesellschaft erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die be- troffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Beteiligungsrechte behalten können, unterstützen wir sie d F i b w m B w v u d n t m t ü m v w s s d r n G u h l B z c U s A A W r n f s v N g s V a h W r B ü m (C (D arin, auch bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zur usionsrichtlinie darauf hinzuwirken, dass diese Rechte n gleichem Umfange erhalten bleiben. In einem sozialen Europa müssen wir auf fairen Wett- ewerb achten. Dazu zählt, dass wir nicht ohne Not be- ährte Strukturen zerschlagen. Gerade unser Mitbestim- ungssystem hat dazu geführt, Firmen und ihre elegschaft in Krisenzeiten wieder fit für den Wettbe- erb zu machen. Statt Firmenzusammenbrüchen mit ielen Arbeitslosen konnten mit Unterstützung kreativer nd engagierter Betriebsräte Unternehmen saniert wer- en, sich regenerieren und wieder zu starken Marktteil- ehmern werden. Die Verlockung, durch Verschmelzung mit Firmen- öchtern bzw. Niederlassungen in europäischen Ländern it niedriger bzw. ohne Mitbestimmungsregelung Kos- en zu sparen, Entscheidungen einfacher zu machen, ber die Belegschaft ganz alleine zu bestimmen, ist für anches Unternehmen groß. Aber – das belegen ja die ielen einschlägigen Untersuchungen, die nicht von Ge- erkschaften finanziert wurden – die deutsche Mitbe- timmung ist kein Wettbewerbs- oder Standortnachteil, ondern hat sich schon oft segensreich ausgewirkt. Deshalb können wir die Bundesregierung nur auffor- ern, sich dafür einzusetzen, dass die Mitbestimmungs- egelungen der Europäischen Aktiengesellschaft als Mi- imum auch für grenzüberschreitende fusionierte esellschaften gelten. Mit unserem vorliegenden Antrag nterstützen wir die Bundesregierung in ihrem Bemü- en, ein entsprechendes Verhandlungsergebnis zu erzie- en. Dass auch andere Mitgliedstaaten wie Frankreich und elgien die Auffassung der Bundesregierung unterstüt- en, zeigt, dass wir mit unserer Forderung nach entspre- hender Verankerung der Mitbestimmung im ganzen nternehmens- und Gesellschaftsrecht nicht alleine da- tehen. Auch Großbritannien hat Unterstützung in dieser ngelegenheit signalisiert. Wir sind also mit unserem nliegen in bester Gesellschaft. Zum Schluss möchte ich noch auf eines hinweisen: enn bisher Unternehmen andere Unternehmen in Eu- opa gekauft haben, hat sich für das erworbene Unter- ehmen und seine Mitarbeiter – wenn zum Beispiel ein ranzösisches Unternehmen ein deutsches kauft – hin- ichtlich der Mitbestimmung nichts geändert. Genauso erhält es sich, wenn ein italienisches Unternehmen eine iederlassung in Deutschland einrichtet. In diesem Falle ilt auch deutsches – nationales – Recht. Bei Fusionen sieht das aber ganz anders aus: Es ent- teht eine neue, eine einzige Gesellschaft. Eine solche erschmelzung hat – das wissen wir nicht zuletzt auch us einheimischen Erfahrungen mit Fusionen – aber er- ebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmerschaft. enn diese keinerlei Möglichkeit hat, sich zu informie- en und auch Einfluss zu nehmen, zum Beispiel was eschäftigungsverhältnisse angeht, dann werden grenz- berschreitende Fusionen eher als Gefahr wahrgenom- en – auf keinen Fall als Chance. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10855 (A) ) (B) ) Deshalb kann ich die anderen Fraktionen dieses Hau- ses nur dazu einladen, unseren Antrag zu unterstützen und damit einem Europa der Arbeitnehmer auch bei Fusionen den Weg zu bereiten. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Es ist offensicht- lich, von welcher Motivation der Antrag getragen ist, über den wir heute sprechen. Vor allem die Damen und Herren Kollegen von der SPD versuchen verzweifelt, ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften zu verbessern, das man inzwischen wohl nur noch als zerrüttet bezeichnen kann. Weil der Erhalt des deutschen Mitbestimmungs- rechts zu den zentralen Anliegen der Gewerkschaften gehört und in den Diskussionen um die Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts immer häufiger thema- tisiert wird, stricken sie schnell und mit heißer Nadel einen Antrag, um den Gewerkschaften zu zeigen, dass sie doch noch in Treue fest auf deren Seite stehen. Dass sie für dieses Signal an die Gewerkschaften so- gar in Kauf nehmen, in einem Antrag ein Misstrauensvo- tum gegenüber ihrer eigenen Regierung auszusprechen, weil sie offensichtlich befürchten, diese werde sich bei den Verhandlungen über die europäische Fusionsrichtli- nie im Ministerrat nicht hinlänglich für die Interessen der Gewerkschaften und für das deutsche Mitbestim- mungsrecht einsetzen, ist immerhin positiv zu vermer- ken. Wir erleben es schließlich nicht allzu oft im Bun- destag, dass die Fraktionen von SPD und Grünen sich kritisch mit der Arbeit der Bundesregierung auseinander setzen. Das ist allerdings auch das einzig Positive, das zu die- sem Antrag zu sagen ist. Ansonsten zeigt er, dass Sie ebenso wie die Gewerkschaften, deren Sprachduktus auch in anderen aktuellen politischen Diskussionen sehr an die 70er-Jahre erinnert, eines nicht erkannt oder für die Anbiederung an die Gewerkschaften verdrängt ha- ben: Die Zeiten haben sich verändert. Der Wirtschafts- wettbewerb ist internationaler geworden, die Harmoni- sierung des Wirtschaftsrechts in Europa schreitet unaufhörlich voran. Der internationale Wirtschaftswettbewerb ist auch ein Wettbewerb der Rechtsordnungen. Diesem Wettbewerb müssen wir uns stellen und überprüfen, ob unser Recht noch zeitgemäß und damit wettbewerbsfähig ist. Denn nur so können wir unserem Recht auch international langfristig Geltung verschaffen. Das funktioniert jedoch nur, wenn wir nicht nur als starre Bewahrer unserer Traditionen auftreten. Natürlich hatte unser Mitbestimmungsrecht seine Berechtigung, als es 1976 in Kraft trat. Natürlich müssen wir die positi- ven Aspekte dieses Rechts, die übrigens nicht nur die Gewerkschaften betonen, sondern auch in der Wirtschaft gesehen werden, bewahren und verteidigen. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass unser Mitbe- stimmungsrecht international nicht verstanden und sogar als Bedrohung empfunden wird, was sich letztendlich als Nachteil für deutsche Unternehmen und damit auch für die Arbeitnehmer erweist, wenn internationale Investo- ren deshalb einen Bogen um Deutschland machen. Das d d Z d a t E s b g u l d m h M l A ü d s K h z r F s d s b t v l s A s s d U d w n m n b w m e s v a n g (C (D arf nicht überbewertet, aber auch nicht ignoriert wer- en. Das deutsche Mitbestimmungsrecht ist seit einiger eit im Fokus der Diskussionen über die Entwicklung es europäischen Gesellschaftsrechts. Das liegt nicht nur n der Europäischen Aktiengesellschaft und der geplan- en Fusionsrichtlinie, sondern auch an den Urteilen des uropäischen Gerichtshofs – Daily Mail, Centros, Über- eering und zuletzt Inspire Art –, die sich mit der Verein- arkeit deutscher gesellschaftsrechtlicher Bestimmun- en mit dem europäischen Recht beschäftigten. Zwar ging es in diesen Entscheidungen nie explizit m das deutsche Mitbestimmungsgesetz, doch die mög- ichen Konsequenzen dieser Rechtsprechung gerade auf ie Mitbestimmung in Unternehmen werden längst nicht ehr nur in juristischen Fachzirkeln diskutiert, sondern aben die wirtschaftliche Realität längst erreicht. Die öglichkeit, eine Dachgesellschaft mit Sitz in Deutsch- and unter ausländischer Rechtsform zu gründen und die nteile deutscher Gesellschaften auf diese Holding zu bertragen, ist nicht nur theoretische Spekulation, son- ern ein realistisches Szenario, und zwar deshalb, weil ich dadurch möglicherweise – jedenfalls in großen onzernen – das deutsche Mitbestimmungsrecht umge- en lässt. Der Befund, den Sie in Ihrem Antrag formulieren, ist war richtig: Es gibt hinsichtlich des Mitbestimmungs- echts tatsächlich eine Unwucht zwischen der geplanten usionsrichtlinie und den Bestimmungen zur Europäi- chen Aktiengesellschaft. Doch die Schlussfolgerung, ie Sie in Ihrem Antrag daraus ziehen, zeigt, dass Sie ich mit der Problematik nicht auseinander gesetzt ha- en. Das aber müssen wir tun – gründlich, in parlamen- arischen Beratungen und mit der Hilfe externen Sach- erstands. Bevor Sie fordern, die Fusionsrichtlinie an die Rege- ung zur Europäischen Aktiengesellschaft anzugleichen, ollten Sie sich mit der Diskussion um die Europäische ktiengesellschaft beschäftigen. Denn in dieser Diskus- ion ist immer wieder zu vernehmen, dass die Europäi- che Aktiengesellschaft für deutsche Unternehmen je- enfalls dann nicht in Frage kommt, wenn ausländische nternehmen beteiligt sind, weil sich diese nicht das eutsche Mitbestimmungsregime aufoktroyieren lassen ollen. Wenn sich also abzeichnet, dass unser Recht im inter- ationalen Wirtschaftsleben gemieden wird und eine im- er kleinere Rolle spielt, dann müssen wir darüber achdenken, wie wir unsere Rechtsordnung international esser verkaufen können, ohne sie aufzugeben. Denn as spricht dagegen, dass auch ausländische Unterneh- en deutsches Gesellschaftsrecht favorisieren, wenn sie s verstehen und die Vorteile sehen? Wettbewerb muss chließlich nicht bedeuten, dass wir uns und unser Recht erstecken, nur weil es anders ist – das ergibt sich schon us den grundsätzlich unterschiedlichen Rechtstraditio- en – und im Ausland nicht auf Anhieb verstanden wird. Sie aber wollen offenbar in eine andere Richtung ehen. Sie fordern die Bundesregierung auf, darauf 10856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) hinzuwirken, dass europäische Regelungen die Mitglied- staaten nicht zu einem Wettbewerb um möglichst nied- rige Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einladen, damit sie als Sitzstaat für die durch die grenzüberschreitende Fusion entstehende Ge- sellschaft in Betracht kommen. Die Bundesregierung solle verhindern, dass die „Flucht aus der deutschen Mit- bestimmung“ ermöglicht wird. Aber könnte nicht genau das die Konsequenz sein, wenn Sie europaweit eine Regelung fordern, die nach Meinung vieler dazu führt, dass deutsche Unternehmen isoliert werden, weil sie für ausländische Investoren we- niger interessant sind – was sich im Ergebnis auf deren Zukunft und die Zukunft der Arbeitsplätze auswirken kann? Der internationale Wirtschaftswettbewerb und der Wettbewerb der Rechtsordnungen ist ein Standortwett- bewerb. Darüber haben Sie offensichtlich nicht nachge- dacht. Darüber müssen wir aber nachdenken, bevor sol- che Schnellschüsse wie dieser Antrag in die Welt gesetzt werden, damit das beabsichtigte positive Signal für die Gesellschaften international nicht als negatives Signal aufgefasst wird. Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das deutsche Mitbestimmungssystem ist im Großen und Ganzen ein Erfolg. Unser Modell der Sozialpartner- schaft trägt zu einem beachtlichen Maß an sozialem Frieden in unserem Land bei. Tatsächlich ist das Tarifsystem auch viel flexibler als sein Ruf. In 35 Prozent der Betriebe und 22 Prozent der Dienststellen werden tarifliche Öffnungsklauseln ange- wandt. Die Betriebs- und Personalräte zeigen sich ver- antwortlich. Wer sich vom deutschen Modell der Sozial- partnerschaft verabschiedet, wird kämpferische und politische Auseinandersetzungen in die Betriebe tragen wie zum Beispiel in Frankreich. Dort ist der Organisa- tionsgrad der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer we- sentlich geringer, dafür die Auseinandersetzung härter, und der Staat erledigt letztlich den Job, den hier die Ta- rifparteien machen. Die Mitbestimmung ist eine Stärke, keine Schwäche des Standorts Deutschlands; sie ist mitverantwortlich für die international vergleichsweise geringe Streikhäufig- keit in den Betrieben. Deswegen brauchen wir klare Regelungen, um die Mitbestimmung in den Gesellschafter- und Aufsichts- gremien auch in internationalisierten Märkten zu erhal- ten. Wenn ein Unternehmen sich umstrukturiert, dürfen darunter nicht die bestehenden Mitbestimmungsmög- lichkeiten leiden. Rollback in der Mitbestimmung durch Zusammenschluss oder Verlagerung ins Ausland darf es nicht geben. Deswegen wollen wir die Verhandlungslösung der Europäischen Gesellschaft – SE – auch in der Fusions- richtlinie der EU und wie dort bei Scheitern der Ver- handlungen diejenige Mitbestimmungslösung als Auf- fangregel, die die Vertretung der beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten sichert. D i m g r s d b E d g M l g d d g P A T s c i n p u s w U d c k N r h c n M t f l z s D F A k d r r b M k (C (D er Kompromiss zur Europäischen Aktiengesellschaft st gut. Er wird von allen EU-Mitgliedern getragen. Er uss auch für alle Unternehmen, die sich in der EU renzüberschreitend durch Zusammenschluss konstituie- en, gelten. Ansonsten würden wir eine Möglichkeit chaffen, die deutschen Mitbestimmungsstrukturen urch die Hintertür auszuhebeln. Auf europäischer Ebene sollten wir weder den Wett- ewerb um die günstigsten Steuersätze noch um die xistenz von bzw. die niedrigsten Mitbestimmungsstan- ards führen. Ein solcher Kampf um die Mitbestimmung eht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. it Regelungen, die leicht unterlaufen werden können, ässt sich das nicht stemmen. Wir brauchen Bedingun- en, die für alle gelten. Wir wollen ein soziales Europa, as zugleich im Wettbewerb bestehen kann. Die Regeln zur Mitbestimmung bilden zusammen mit er Betriebsverfassung und der Tarifautonomie das Drei- estirn der Arbeitnehmerbeteiligung. Es muss oft als rügelknabe herhalten. Ihm werden alle Probleme des rbeitsmarktes und die Wachstumsschwäche angelastet. atsächlich ist das Gegenteil der Fall. Gerade die Mitbe- timmung trägt durch Co-Management und die erfolgrei- he Vermittlung von Entscheidungen des Managements n die Belegschaften hinein dazu bei, dass sich Unter- ehmen modernisieren und an globalisierte Märkte an- assen können. Entgegen den Behauptungen der Spitzenverbände nd der Union wissen die Unternehmensleitungen selbst ehr wohl, was sie an der Mitbestimmung haben. 1998 urden Führungskräfte von DAX-Unternehmen in einer nternehmensbefragung gefragt, ob sie für oder gegen ie Aufsichtsratmitbestimmung seien. 53 Prozent spra- hen sich tendenziell und 18 Prozent ohne Einschrän- ung gegen die Abschaffung der Mitbestimmung aus. ur 23 Prozent votierten für die Abschaffung. In Deutschland haben wir in der letzten Legislaturpe- iode das Betriebsverfassungsgesetz modernisiert. Das ieß nicht nur, die Wahl der Betriebsräte zu vereinfa- hen, um die tarifpolitisch weißen Flecken zu verklei- ern. Grüne haben mit Erfolg durchgesetzt, dass auch inderheitenpositionen in den Leitungsgremien der Be- riebsräte vertreten sind. Ebenfalls war es ein grüner Er- olg, auch ökologische, antirassistische und gleichstel- ungspolitische Belange zum Thema für die Betriebsräte u machen. So starr, wie die Arbeitgeber behaupten, ist das Tarif- ystem nicht; das zeigen die Öffnungsklauseln in einem rittel der Betriebe. Die Gewerkschaften haben viele orderungen aus dem Bündnis für Arbeit umgesetzt. Die rbeitgeber müssen auch klare Angebote machen. Sen- ung von Standards ist nicht alles. Flexibilisierung der Mitbestimmung ist für Grüne ann ein gangbarer Weg, wenn sie auf eine Modernisie- ung und damit Stärkung hinausläuft. Eine Flexibilisie- ung, die nur ein anderes Wort für den Abbau von Ar- eitnehmerrechten ist, lehnen wir ab. Eine moderne itbestimmung sichert Stakeholder-lnteressen, statt nur urzatmige Shareholder-Interessen zu bedienen. Sie ist Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10857 (A) ) (B) ) eine treibende Kraft für entscheidende Zukunftsfragen in den Unternehmen, wie zum Beispiel Arbeitszeitgestal- tung, Gesundheitsschutz und nachhaltige betriebliche Personalpolitik, aber auch soziale Belange und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig ist bei internationalen Unternehmen auch die Herstellung von Öffentlichkeit wichtig, um die be- trieblichen Standards zu verbessern. Wir unterstützen Kampagnen gegen solche Missstände. Europa muss hier an einem Strang ziehen und Standards setzen. Die Europäische Union braucht eine gemeinsame So- zialethik. Das heißt nicht, starre Regelungen umzuset- zen, sondern faire Spielregeln. Auf nationaler Ebene werden soziale Auseinandersetzungen immer leichter durch Produktionsverlagerungen unterlaufen. Wir müs- sen diesen Prozess auf europäischer Ebene einholen. Da- bei ist das deutsche Modell der Selbstregulation durch die Sozialpartner bürokratischen Direktiven vorzuzie- hen. Gleichzeitig gehört zur Sozial- eine Umweltethik. Je besser der soziale Standard, desto leichter auch die Durchsetzung von Umweltstandards. Dumping führt beide Bereiche nach unten, faire Spielregeln sind für bei- des gut. Für uns Grüne gehen sozialer und ökologischer Fortschritt Hand in Hand. Rainer Brüderle (FDP): Die Regierungsfraktionen versündigen sich mit ihrer protektionistischen Haltung bei der Mitbestimmung am Wirtschaftsstandort Deutsch- land. Unternehmenszusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung werden verhindert und als Holdingstandort wird Deutschland noch unattraktiver. Am deutschen Mitbestimmungswesen wird die Welt sicherlich nicht genesen. Statt notwendige Entwicklungen in Europa zu verhin- dern, sollte Grün-Rot endlich die deutsche Konzernmit- bestimmung modernisieren. Eine Rückkehr zur Drittel- parität wäre da ein erster Schritt Die paritätische Mitbestimmung schwächt den Standort Deutschland. Empirische Studien belegen den negativen Einfluss der Mitbestimmung auf die Unternehmensrenditen. Auslän- dischen Investoren ist oftmals kaum zu vermitteln, dass das Entscheidungsrecht der Anteilseigner durch die pari- tätische Mitbestimmung hierzulande stark eingeschränkt ist. Die paritätische Mitbestimmung hat auch dazu bei- getragen, dass deutsche Aufsichtsräte mit häufig 20 Mit- gliedern sehr groß sind. Das erschwert offene Diskussio- nen und zügige Entscheidungen. Es ist bedauerlich, aber auch bezeichnend, dass die Regierungskommission, die den Corporate Governance Kodex entwickelt hat, zu Fragen der paritätischen Mitbestimmung „in Abstim- mung mit dem Kanzleramt“ – Kommissionsbericht – keinerlei Empfehlungen abgegeben hat. Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen müssen heute im Konsens mit den Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat gefällt werden. Die Konstellation birgt sys- tematisch die Gefahr in sich, dass die langfristigen Un- ternehmensziele den kurzfristigen Gewerkschaftsinteres- sen zu stark untergeordnet werden. Langfristig sichere A r m v a h K t D s d o d m m d d n A i s E v m R h v p r w n g t d k R g s U f n w d e f s (C (D rbeitsplätze werden so einer nur kurzfristigen Siche- ung von Lohnniveaus geopfert. Ein Beispiel der Auswüchse paritätischer Mitbestim- ung lieferte Verdi-Chef Bsirske, der als Arbeitnehmer- ertreter im Lufthansa-Aufsichtsrat sitzt und gleichzeitig ls Gewerkschafter beschäftigungsfeindliche Lohnerhö- ungen gefordert und teilweise durchgesetzt hat. Diese onstellation, dass Mitspieler wieder einmal gleichzei- ig Schiedsrichter sind, lahmt das Wachstumstempo eutschlands und hebelt den Wettbewerb aus. Der Auf- ichtsrat als Kontrollorgan muss deshalb gestärkt wer- en. Statt Konsenssuche mit den Gewerkschaften sind ffenere Diskussionen und schnellere Entscheidungen urch kompetentere Aufsichtsräte notwendig. Die Rückkehr zur Drittelbeteiligung der Arbeitneh- er in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften mit ehr als 2 000 Mitarbeitern ist deshalb geboten. Außer- em sollte meiner Meinung nach sichergestellt werden, ass unternehmensfremde Gewerkschaftsfunktionäre icht als Arbeitnehmervertreter auftreten. nlage 28 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) (Tagesordnungspunkt 26) Gerd Friedrich Bollmann (SPD): Wir beraten heute n erster Lesung das Gesetz zur Einführung der Strategi- chen Umweltprüfung und damit die Umsetzung der U-Richtlinie zum „Übereinkommen über die Umwelt- erträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rah- en“, die so genannte Strategische-Umweltprüfungs- ichtlinie. Den größten Schritt zur Umsetzung dieser Richtlinie aben wir aber schon gemeinsam getan, und zwar in orbildlicher Weise: Denn schon beim Europarechtsan- assungsgesetz Bau ging es – neben vielen anderen He- ausforderungen – darum, die Prüfung der Umweltaus- irkungen bestimmter Pläne und Programme in unser ationales Recht aufzunehmen. Das bald europaweit ein- eführte Instrument der Umweltprüfung ist nun Bestand- eil des Bauleitplanverfahrens und wird in die bestehen- en Verfahrensschritte integriert. Zur Erleichterung der ommunalen Planungspraxis ist die Umweltprüfung im ahmen des Baugesetzbuchs jetzt ein so genanntes „Trä- erverfahren“. Das heißt, die bislang nebeneinander tehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren, die mweltverträglichkeitsprüfung, die Verträglichkeitsprü- ung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die aturschutzrechtliche Eingriffsregelung sind in der Um- eltprüfung sinnvoll zusammengefasst worden. So ist as Prüfverfahren jetzt umfassender, unbürokratischer, indeutiger und praktikabler als in der Vergangenheit. Wir sind bei der Novellierung des Baugesetzbuches in airer und lösungsorientierter Diskussion zu einer chnellen und alle zufrieden stellenden Einigung gekom- 10858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) men, obwohl wir dort noch viel einschneidendere Verän- derungen vorgenommen haben: Außer der Einführung der Strategischen Umweltprüfung haben wir zum Beispiel eine Vereinfachung des Planungsrechts vorge- nommen, städtebauliche Fragen aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. Ferner haben wir neue Regelungen, insbesondere zu Biomasseanlagen, eingeführt, bei denen ein angemessener Ausgleich zwischen dem Anliegen der Förderung der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz des Außenbereichs und der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Ent- wicklung andererseits vorliegt. Wir haben mit dem Europaanpassungsgesetz Bau ge- zeigt, dass wir gemeinsam und ohne viel Gezeter dazu in der Lage sind, unser Recht überzeugend dem europäi- schen anzupassen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Novellierung des Baugesetzbuchs zugestimmt. Ein zweiter, kleinerer Schritt zur Umsetzung der SUP-Richtlinie liegt jetzt vor uns: das Gesetz der Um- weltverträglichkeitsprüfung zu einem Gesetz der Strate- gischen Umweltprüfung zu machen. Dies sollten wir ebenso vernünftig handhaben wie beim Baugesetzbuch. Das Baugesetzbuch spezifiziert konsequent die allge- meinen Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung. Das SUP-Gesetz ist quasi die Basis, das so genannte „Stammgesetz“ zu allen ergänzenden oder speziellen SUP-Bestimmungen im Fachrecht. Das betrifft neben dem Baugesetzbuch auch noch das Wasserhaushaltsgesetz, für das die fachrechtli- chen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung außerdem durch den vorliegenden Entwurf geregelt wer- den. Im SUP-Gesetz sollen die Durchführung der Um- weltprüfung bei der Ausarbeitung, Annahme oder Ände- rung bestimmter Pläne und Programme und die wesentlichen Verfahrenselemente, wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Umweltberichts oder die der Öffent- lichkeitsbeteiligung, festgelegt werden. Es können in diesem Gesetz nur allgemeine und grundsätzliche Regelungselemente verankert werden. Und die sind von Europa vorgegeben. Der Entwurf hält sich sehr eng an die europäische Richtlinie und ich bin überzeugt, dass wir es auch hier wieder schaffen, die Strategische Umweltprüfung als eine Chance für unsere Umwelt sinnvoll und unbürokratisch umzusetzen. Im Sinne dieser gemeinsamen Aufgabe bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um eine sachliche und lö- sungsorientierte Diskussion und eine uneitle Zusammen- arbeit. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Zu später Stunde beraten wir heute in erster Lesung den Entwurf eines Ge- setzes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie (SUPG). Wären noch Besucher auf den Zuhörertribünen wür- den sie – wie sicher auch mancher Kollege – zu Recht denken: SUP – wieder ein neues Richtlinenkürzel aus dem wir das SUPG, ein neues Gesetzeskürzel, machen s d t G e s d d z i z l E K Z n k w B z n w E n s s u S h t d b s l l c b P r w p s S s E g b (C (D ollen. Da ist sicher etwas dran und doch ist es auch in iesem Fall spannend zu schauen, was sich denn dahin- er verbirgt. Zunächst gilt es festzustellen, dass es sich bei dem esetzgebungsverfahren um eine typische Überführung iner EU-Richtlinie in nationales Gesetz handelt. Wir ind dazu verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen und ies auch in festgelegtem Rahmen. Kurz gesagt: die Zeit rängt. Der Gesetzesentwurf des BMU, der die EU-Vorlage ur Umsetzung in nationales Recht zur Grundlage hat, st umfangreich und ambitioniert. Er zielt auf Umset- ung des „Übereinkommens über die Umweltverträg- ichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – spoo-Konvention“ und einzelner Elemente der Aarhus- onvention wie die Öffentlichkeitsbeteiligung und den ugang zu Gerichten. Kurz, es geht um eine EU-Harmo- isierung und Modernisierung der Umweltverträglich- eitsprüfung, UVP. Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, den Ent- urf zu prüfen, ihn in seinen Auswirkungen auf die undesrepublik – auf Bund, Länder und Gemeinden – u betrachten und zügig sowie in bestmöglicher Form in ationales Gesetz umzusetzen. In der heutigen ersten Lesung möchte ich einige Aus- irkungen skizzieren: Erstens. Mit dem SUPG wird das UVPG an die neue U-Richtlinie angepasst. Das bedeutet, dass das UVPG icht mehr nur die Umweltverträglichkeitprüfung regelt, ondern auch die strategische Umweltprüfung, die be- agt, dass UV-Prüfungen schon im Stadium der Plan- nd Programmphase durchgeführt werden müssen. Zweitens. In ähnlicher Form hat das zu schaffende UPG auch wesentlichen Einfluss auf das Wasserhaus- altsgesetz – WHG –, welches ebenfalls durch frühzei- ige strategische Umweltprüfungen in der Planphase mo- ernisiert wird. Drittens. Aufgrund der früheren Intervention des SUP ereits in der Planungsphase von Programmen ergeben ich zusätzliche Verfahrensanforderungen wie die Erstel- ung eines Umweltberichtes oder der früheren Öffent- ichkeitsbeteiligung sowie der dazugehörenden Überwa- hung. Viertens. Die gerade dargestellte frühere Intervention etrifft die ganze Bandbreite von umweltauswirkenden lanungen und Projekten, wie zum Beispiel Lärmminde- ungs- und Luftreinhaltepläne, alle Bereiche des Hoch- asserschutzes, die Abfallwirtschaft, die Verkehrswege- lanung, forstliche Rahmenplanungen, Landschaftspläne owie FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Fünftens. Ein letzter Bereich der Auswirkungen des UPG, nämlich die Bereiche Raum- und Bauordnung, ind bereits vorbildhaft durch die Formulierungen im AG Bau umgesetzt. Das zu schaffende SUPG hat erhebliche Veränderun- en in der Umsetzung von umweltauswirkenden Vorha- en zur Folge. Es wird aber notwendig, weil sich gezeigt Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10859 (A) ) (B) ) hat, dass unser bisheriges Handwerkszeug, das UV-Prüf- verfahren, oft zu spät kam, um unliebsame Folgen für die Umwelt und unseren Lebensraum auszuschließen. Es wird nötig, weil es gerade im Umweltbereich zur Akku- mulation von negativen Auswirkungen in den Folgejah- ren kommt, die mit dem bisherigen UV-Prüfverfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Andererseits sind die Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung gerin- ger, weil wir mit dem Instrument des UVP schon den Vorläufer gesetzlich verankert haben. Ein wesentlicheres Ziel als die EU-weite Rechtshar- monisierung durch Umsetzung in nationales Recht ist, dass viele Länder durch die SUP-Richtlinie erstmalig ein Gesetz erhalten, das Umweltprüfverfahren zwingend vorschreibt. Ich schlage vor, dass wir in ähnlicher Form wie in der oben genannten EAG-Bau-Gesetzgebung vorgehen, um eine zügige Umsetzung der SUP EU-Richtlinie zu errei- chen. Das Verfahren war geprägt durch konstruktive Zu- sammenarbeit zwischen Regierungskoalition und Oppo- sition sowie zielführende Gesprächskultur. Ich bin der Überzeugung, das gelingt uns wieder. Meinen Teil trage ich gerne dazu bei. Die von uns Be- richterstattern auf den 29. September 2004 festgesetzte Anhörung wird uns vermutlich eine Reihe von Anregun- gen geben, die wir in die parlamentarische Arbeit auf- nehmen werden. Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Am Dienstag war es auf Seite 4 des „Tagesspiegels“ zu lesen: „Die Bundesre- gierung nimmt einen neuen Anlauf zum Bürokratieab- bau“. Im Bundeskabinett gibt es aber eine Person, die permanent in entgegengesetzter Richtung tätig wird: Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Neuester Beweis ist das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung. Kein geringerer als der deutsche Um- weltminister hat das Thema der strategischen Umwelt- prüfung in den Verhandlungen im Rat 1999 forciert. Zu- vor war das SUP-Projekt von den jeweiligen Präsidentschaften nicht mit Priorität verfolgt worden. Nun muss die aus diesen Bemühungen entstandene Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist dies ein voller Erfolg für den Bun- desumweltminister. Nur leider sind die schönen neuen Regelungen in Deutschland überflüssig. Das geltende deutsche Umweltrecht stellt auch ohne Einführung einer strategischen Umweltprüfung sicher, dass Umweltbe- lange vollständig und umfassend bei der Entscheidung über einen Plan oder ein Programm berücksichtigt wer- den. Es handelt sich daher bei der Umsetzung der EU- Richtlinie um die Integration überflüssiger Vorschriften, also um die Erledigung einer formalen Pflicht ohne er- kennbaren materiellen Ertrag. Das Thema der unnötigen Bürokratie zieht sich wie ein roter Faden nicht nur durch die Vita des Herrn Trittin, sondern auch durch das ge- samte SUP-Gesetz. Zum einen wird die Richtlinie nicht 1:1 umgesetzt. Wie schon bei der Umweltverträglich- keitsprüfung ist auch hier wieder die Beschreitung eines deutschen Sonderweges zu beobachten. Bundesdeut- sches Recht wird stärker einschränkend umgesetzt, als es d P R a l i U t U B b d c z d ü Z t s m k f r d D g g p s t r e d s r n d S b e d i A e h i s w s U P (C (D ie europäischen Richtlinien vorsehen. Insbesondere die aragraphen 14 b), f), g), und i) gehen weit über den ichtlinientext hinaus. Ich möchte die Kurzsichtigkeit dieses Vorgehens kurz m Beispiel des Umweltberichtes erläutern. Die Erstel- ung des Umweltberichtes durch die zuständige Behörde st ein wesentlicher Verfahrensschritt der strategischen mweltprüfung. Für die Bewertung des Umweltberich- es wird auf den autonomen Bewertungsmaßstab der mweltverträglichkeitsprüfung verwiesen. Mit diesem ewertungsmaßstab haben die zuständigen Behörden ereits Erfahrungen gesammelt, die gezeigt haben, dass ieser Ansatz nur bedingt praxistauglich ist. Die verunsi- herten Behörden verlangen von den Planungsträgern um Teil Untersuchungen, die für die Planungsentschei- ung letztlich nicht relevant sind. Es werden also völlig berflüssige Anforderungen gestellt, die keinerlei weck erfüllen. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Kos- en für den Vorhabenträger, sondern auch einen Kosten- prung für die öffentliche Verwaltung! Des Weiteren sollte die strategische Umweltprüfung it der Umweltverträglichkeitsprüfung ausreichend ge- oppelt werden. Die Abgrenzung der beiden Instrumente ällt selbst Fachleuten schwer. Auch sind die Anforde- ungen weitgehend deckungsgleich. Allein in der Phase er Anwendung besteht der entscheidende Unterschied. eswegen ist eine Substituierung der Anforderungen bei leichzeitiger Erfüllung des anderen Instrumentes die lo- ische Schlussfolgerung. Doppelregelungen und Dop- elbelastungen können dadurch vermieden werden. Es muss das Ziel sein, die Umsetzung des EU-Rechts o zu erfüllen, dass staatliche Planung weiterhin in ver- retbaren Zeiträumen und mit vertretbarem Aufwand zu ichtigen Entscheidungen kommen kann. In Deutschland brauchen Planungsverfahren mitunter inige Jahre. In Anbetracht der Fülle der Regelungen, ie bei einem solchen Vorhaben einzuhalten sind, sollte ich der Gesetzgeber mit weiteren Normierungen zu- ückhalten, jedenfalls dann, wenn sie – so wie hier – kei- en zusätzlichen Nutzen haben. Die Gelegenheit war günstig. Im Zuge der Integration er strategischen Umweltprüfung hätten auch die chwachstellen des Stammgesetzes, des UVP-Gesetzes, ehoben werden können. Das geltende Recht hätte ver- infacht und korrigiert werden können. Aber anstatt aus en bereits begangenen Fehlern zu lernen, werden diese m Falle der strategischen Umweltprüfung wiederholt. nstelle einer schlanken, bürokratiearmen Umsetzung, rleben wir die Perpetuierung des Bürokratismus. Franz Obermeier (CDU/CSU): Fast schon gewohn- eitsmäßig wird auch diese EU-Richtlinie wieder einmal n letzter Minute umgesetzt. Heute die erste Lesung, soll ie bis zum 21. Juli schon in nationales Recht umgesetzt orden sein. Für eine intensive sachliche Auseinander- etzung fehlt eigentlich die Zeit. Grundsätzlich zu begrüßen ist der Gedanke, dass eine mweltprüfung nunmehr bereits ganz am Anfang von lanungen stehen soll. Das betrifft unter anderem Pläne 10860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) im Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, im Baurecht bzw. Raumordnungsrecht. Es wird also nicht erst am Ende, erst bei der Zulassung von Einzelprojek- ten, eine systematische Umweltprüfung durchgeführt. Das bedeutet im Prinzip eine Stärkung der Positionen des Umweltschutzes, wenn es richtig gemacht wird. Herausgreifen möchte ich den Bundesverkehrswege- plan. In der Vergangenheit hat man sich in der Regel erst bei der Linienbestimmung nach dem Fernstraßengesetz intensiv auch mit den Umweltaspekten befasst. Resultat war, dass diese angesichts der Festschreibungen im Bun- desverkehrswegeplan kaum mehr Eingang gefunden ha- ben. Das könnte jetzt besser werden. Ich sage ausdrücklich: könnte. Denn ich möchte aus gegebenem Anlass davor warnen, dieses neuerliche Prü- fungsverfahren mit allzuviel Regelungen zu überfrach- ten. Die vorgeschriebenen Umweltprüfungen, wie die neue Strategische, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verträglichkeitsprüfung nach FFH müssen mög- lichst parallel und in Abschichtung durchgeführt wer- den. Da auch landesrechtliche Pläne und Programme be- troffen sind, auch solche unterschiedlicher Ressorts, müssen neue Regelungen getroffen werden. Wir brau- chen schlanke, unbürokratische Gesetze auch auf Lan- desebene. Es ist schon schade genug, dass der deutsche Einfluss von Bund und Ländern nicht gereicht hat, die EU-Richtlinie verfahrensmäßig gehörig abzuspecken. Aber immerhin konnte das Schlimmste verhindert wer- den. Ich appelliere an alle Beteiligten im künftigen Gesetz- gebungsverfahren auf Bundes und Landesebene: Tun sie alles, um Überregulierungen abzuwehren und zu vermei- den! Die Hauptlast bei der Umsetzung werden die Länder zu schultern haben. Die notwendigen Ergänzungen der Landesplanungsgesetze müssen mit Augenmaß vorge- nommen werden. So müssen beispielsweise im Raum- ordnungsrecht die Träger der Landes- und Regionalpla- nung erst noch Erfahrungen sammeln, wie die Richtlinie in der planerischen Praxis adäquat umgesetzt werden kann. Hier brauchen wir realistische Vorgaben, die von den Trägern auch leistbar sind. Kontraproduktiv ist hier eine zu große Einengung der Länder bei der Ausgestal- tung der Verfahrensvorschriften. Die Bundesregierung sollte sich speziell beim UVPG-Entwurf noch einmal ge- nauer mit dem Begriff „materieller Standard“ in § 140 Abs. 2 befassen. Man könnte zu der Auslegung gelan- gen, dass er sich unter anderem auf die detaillierten Re- gelungen der §§ 14 ff. UVPUG-E bezieht. Das aber wäre das Aus für den Landesgesetzgeber. Denn damit hätte der Bund bereits eine Vollregelung getroffen. Spielraum für die Länder gäbe es dann keinen mehr. Also fordere ich hier mindestens eine Klarstellung. Im Ergebnis muss den Ländern genügend gesetzgeberischer Handlungs- spielraum zugestanden werden. Denn nur so können die zusätzlichen Belastungen durch die SUP – das sind ein hoher Verwaltungs- und Vollzugsaufwand und natürlich auch entsprechend höhere Kosten – noch am besten auf- gefangen werden. Am Ende sind es die Kommunen, bei denen noch mehr Kosten entstehen, denn sie sind es, die f f h w s t B d e b D d z t V K s b z a r U ü u D s k d w v 2 m n m h L U v d g k s U r s s d F m (C (D ür die Ausarbeitung, Annahme und Änderung von Ab- allwirtschaftsplänen, Lärmminderungs- und Luftrein- alteplänen zuständig sind. Gelebte Subsidiarität als Ausdruck von Kostenbe- usstsein. Lassen Sie die Länder selbst bestimmen wie ie die Strategische Umweltprüfung am besten und kos- engünstigsten einbauen. Das wäre auch ein wichtiger eitrag zum sparsamen Umgang mit Steuermitteln. Zu diesem Thema passt, dass die Bundesregierung en Behörden im SUPG auch gleich die Möglichkeit inräumen will, externe Sachverständige und Dritte zu eauftragen (geregelt in § 14 f. Abs. 4, Satz 3 SUPG). as geht eindeutig über den Richtlinientext hinaus. Ich enke, man sollte den Behördenmitarbeitern ruhig etwas utrauen und nicht gleich Beraterverträge wie einen Au- omatismus einbauen. Der Bürger hat dafür sicher kaum erständnis. Also weg damit. Ich fordere Sie auf: Setzen Sie das Europarecht mit lugheit und Umsicht um! Wählen Sie integrative An- ätze und nutzen Sie Synergien im Verhältnis zu bereits estehenden Vorschriften. Bei uns in Bayern gilt dazu der Grundsatz der Eins- u-eins-Umsetzung von Europarecht. Das möchte ich uch allen anderen Ländern und besonders der Bundes- egierung ans Herz legen. Wir haben bei uns bereits hohe mweltstandards. Bei allem Bemühen dürfen wir nicht ber das Ziel hinauszuschießen und unsere Nachbarn mweltpolitisch links auf der Raserspur überholen. Wir müssen auch an unseren Wirtschaftsstandort eutschland denken und dürfen uns nicht noch selbst zu- ätzliche Fesseln anlegen, die wir nicht mehr abstreifen önnen. Birgit Homburger (FDP): Das SUP-Gesetz dient er Umsetzung der Richtlinie über die Prüfung der Um- eltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme om 27. Juni 2001. Die Richtlinie muss bis zum 20. Juli 004 in nationales Recht umgesetzt werden. Diesen Ter- in werden wir – wieder einmal – nicht einhalten kön- en, da Bundesumweltminister Trittin sich wieder ein- al nicht rechtzeitig um eine Umsetzung gekümmert at. Daher kann der Gesetzentwurf erst heute in erster esung debattiert werden. Ziel der Regelungen ist es dazu beizutragen, dass mwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme on Plänen und Programmen einbezogen werden. Es soll afür gesorgt werden, dass bestimmte Pläne und Pro- ramme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswir- ungen haben, einer strategischen Umweltprüfung ent- prechend der Richtlinie unterzogen werden. Diese mweltauswirkungen können und sollen frühzeitig be- eits auf der Ebene der Planung und nicht erst im Zulas- ungsverfahren erkannt werden. Die FDP unterstützt das Ziel der frühzeitigen Berück- ichtigung der Umweltbelange, denn damit wird verhin- ert, dass ökologische Fragen übersehen werden und ehler passieren, die sich im Zulassungsverfahren nicht ehr korrigieren lassen. Auch für die Wirtschaft ist dies Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10861 (A) ) (B) ) von Vorteil, denn damit kann frühzeitig Klarheit und Planungssicherheit geschaffen werden. Aus Sicht der FDP muss bei der Umsetzung der Richtlinie auf praktikable, unbürokratische Regelungen geachtet werden. Überflüssige deutsche Sonderwege lehnt die FDP ab. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP setzt das SUPG die Richt- linie „europarechtssicher“ um. Damit wird umschrieben, dass wieder einmal eine EG-Richtlinie nicht eins zu eins umgesetzt werden soll. In der Tat scheint es wenig plausibel, wenn selbst Pläne, die aus spezifischen Um- weltschutzgründen aufgestellt werden, selbst in den Gel- tungsbereich des Gesetzes einbezogen und auf Umwelt- auswirkungen geprüft werden sollen. Zweifellos wird die strategische Umweltprüfung auf- grund der neuen Prüfpflichten mit weiterem Zeitauf- wand und Kosten verbunden sein. Die Kosten sind derzeit laut Gesetzesbegründung noch nicht einmal ab- schätzbar. Der Gewinn für die Umwelt muss aber den Aufwand rechtfertigen und darf nicht nur marginal aus- fallen. Überflüssige Prüfpflichten und Prüfverfahren lehnt die FDP ab. Sie verursachen nämlich nicht nur un- nötige Kosten, sondern binden auch Personal, das an an- derer Stelle zum Beispiel auch für Umweltschutzaufga- ben nicht eingesetzt werden kann. Sie sind damit unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten kon- traproduktiv. Die FDP wird sich konstruktiv an den weiteren Bera- tungen beteiligen, in der Hoffnung auf eine vernünftige Umsetzung der Richtlinie. Voraussetzung dafür ist, dass Rot-Grün endlich einmal eine gründliche politische Aus- einandersetzung im Umweltausschuss zulässt. Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit: Das Gesetz zur Einfüh- rung einer Strategischen Umweltprüfung passt das deut- sche Planungsrecht an die europäische Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung an. Bei umweltbedeutsa- men Planungsverfahren sollen künftig die Folgen für die Umwelt systematisch geprüft werden – also zum Bei- spiel bei der Bundesverkehrswegeplanung, der Abfall- wirtschaftsplanung und bei Plänen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz. Das Gesetz ist in mehrfacher Hinsicht eine deutliche Verbesserung: Es verhindert Fehlplanungen. Es verbes- sert die Beteiligung der Bürger. Es schließt europa- rechtskonform die Lücke zur Umweltverträglichkeits- prüfung. Planerische Entscheidungen darüber, wo Industriean- lagen errichtet oder Hauptverkehrsstraßen gebaut wer- den, sollen künftig erst getroffen werden, nachdem zu- vor systematisch Umweltauswirkungen geprüft und bewertet wurden. Das nützt der Umwelt und verhindert teure Fehlplanungen. Die bisherige Umweltverträglichkeitsprüfung setzt erst im Genehmigungsverfahren an. Sie kann Umwelt- defizite früherer Planungsverfahren nicht erfassen. Des- halb brauchen wir auf der Planungsebene eigenständige Strategische Umweltprüfungen. Die Strategische Um- w h U r u G s P g p I e g l Ä m ß t P p s n g s p h S d e ü d f w p B w z b u L c A m Z (C (D eltprüfung schafft Klarheit und Transparenz. Die Be- örden müssen künftig neben dem Planentwurf einen mweltbericht ausarbeiten. Darin müssen sowohl alle elevanten Umweltauswirkungen des Plans aufgeführt nd bewertet werden als auch Planungsalternativen. Das esetz gibt dafür ein Prüfraster und Bewertungsmaß- täbe vor. Damit wird sichergestellt, dass Behörden und arlamente eine belastbare Daten- und Entscheidungs- rundlage bekommen. Die Öffentlichkeit muss von Anfang an am Planungs- rozess beteiligt werden. Das schafft mehr und breitere nformationen und zugleich mehr Akzeptanz. Der Plan- ntwurf und der Umweltbericht müssen öffentlich aus- elegt werden, damit Bürger und Verbände ihre Vorstel- ungen einbringen können. Die Behörde darf diese ußerungen nicht ungeprüft zur Seite legen, sondern sie uss sich mit ihnen auseinander setzen und anschlie- end erklären, wie sie die Stellungnahmen berücksich- igt hat. Die Beteiligung steht also nicht nur „auf dem apier“, sondern sie muss wirksam und nachprüfbar raktiziert werden. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie zur Strategi- chen Umweltprüfung europarechtssicher um. Sie ken- en das leidige Problem der UVP-Gesetze früherer Re- ierungen, die dem Europäischen Gerichtshof nicht tandhielten. Das wird es bei der Strategischen Umwelt- rüfung nicht mehr geben. Das Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung setzt ohe Prüfanforderungen einfach und effizient um. Die orge, hier kämen neue bürokratische Erschwernisse auf ie Behörden zu, ist unbegründet. Der Gesetzentwurf nthält klare Regelungen, um Mehrfachprüfungen und berflüssigen Aufwand zu verhindern. Vor allem können ie Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung auch ür andere Planungs- und Zulassungsverfahren genutzt erden. Das erspart Arbeit. Die Strategische Umwelt- rüfung kann auch mit anderen Prüfverfahren – zum eispiel einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – verbunden erden. Die Verwaltungen sollten diese Möglichkeiten nut- en. Tun sie es nicht, müssen sie sich im Falle vermeid- arer Mehrarbeit an die eigene Nase fassen. Das Gesetz bringt ein deutliches Plus für die Umwelt nd mehr Planungssicherheit. Davon profitieren Bund, änder, Kommunen, Unternehmen und die Umwelt glei- hermaßen. nlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtli- chen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (Tagesordnungs- punkt 30) Peter Dreßen (SPD): „Bürgerschaftliches Engage- ent ist eine unverzichtbare Bedingung für den usammenhalt unserer Gesellschaft“. Mit dieser 10862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Grundüberzeugung hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die Enquete-Kommis- sion „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ eingesetzt. Nach ihrer zweijährigen Arbeit hat die Kom- mission den politischen Entscheidungsträgern Hand- lungsempfehlungen gegeben, wie wir die Rahmenbe- dingungen für bürgerschaftlich Engagierte verbessern können. Ein zentrales Anliegen der Kommission war die Gewährleistung eines angemessenen Unfallversiche- rungsschutzes. Ehrenamtlich engagierte Personen leisten einen wich- tigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Deshalb sollte die Solidargemeinschaft diesen Personenkreis gegen Unfall- risiken absichern. Diese Ansicht teilen wir und deshalb setzen wir nun die Empfehlung der Kommission um. Mehr als 2 Millionen bürgerschaftlich Engagierte wer- den künftig von einem verbesserten Unfallschutz profi- tieren. Wichtig ist es mir, an dieser Stelle zu bemerken, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz keinen umfassenden Versicherungsschutz für Tätigkeiten jedweder Art bieten können, nicht nur angesichts der leeren öffentlichen Kassen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass Frei- willigenarbeit sich eben genau dadurch auszeichnet, dass kein Gegenwert – beispielsweise durch eine Berücksich- tung bei der Rente – erwartet wird. Deswegen geht es uns bei dem vorliegenden Gesetz vor allem darum, be- stehende Sicherheitslücken zu schließen. Künftig gilt: Wer im öffentlichen Interesse ehrenamt- lich tätig wird, ist versichert. Das kann in Hilfsorganisa- tionen, in Gewerkschaften, in Arbeitgeberverbänden oder in Kommunen sein. Bei der ehrenamtlichen Tätig- keit in der Kommune wird es von nun an nicht einmal mehr eine Rolle spielen, ob der Engagierte direkt für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied aktiv ist. Konkret heißt das: Wenn, wie in meinem Wahlkreis Emmendingen-Lahr, Freibäder durch Bürgerinitiativen betrieben werden, so sind die dort Engagierten künftig unfallversichert. Ebenso werden im Sportverein von nun an nicht mehr nur der Übungsleiter, sondern auch der Vereinsvorsitzende und der Sportwart unfallversichert sein. Auch Personen, die für Gewerkschaften oder Ar- beitgeberverbände in Tarifkommissionen tätig sind, wer- den künftig vom Schutz der gesetzlichen Unfallversiche- rung profitieren. Dasselbe gilt ebenso für kommunale Mandatsträger, Schöffen bei Gericht oder Schülerlotsen. Ehrenamtliche beim Roten Kreuz, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer anderen Hilfsorganisation be- kommen künftig Sachschäden ersetzt. Das kann das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden verlo- ren oder die Uhr und die Brille, die beim Einsatz zu Bruch geht. Damit werden auch diese ehrenamtlich En- gagierten durch unser Gesetz besser gestellt. Kirchen und gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel Sportvereine, können ihre Ehrenamtsträger mit dem vorliegenden Gesetz künftig freiwillig versichern. Auch wird der Schutz auf Beschäftigte ausgeweitet, die zeitweise für internationale Organisationen arbeiten und sich bislang privat unfallversichern mussten. m i F E C s r D c O A D V j m g m e A n G s B f r d d k b h k l U d t l b ü d H g t r w E E ö (C (D Mit diesen Neuregelungen verbessern wir die Rah- enbedingungen für ehrenamtlich Engagierte und damit st dieses Gesetz ein weiterer richtiger Schritt bei der örderung und Anerkennung von bürgerschaftlichem ngagement. Gerald Weiß (CDU/CSU): Im Grundsatz begrüßt die DU/CSU-Bundestagsfraktion den vorliegenden Ge- etzentwurf. Allerdings sehen wir im Detail Nachbesse- ungsbedarf. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird der eutsche Bundestag noch bestehende Lücken im Versi- herungsschutz der Ehrenamtlichen in privatrechtlichen rganisationen schließen. Zu den aus unserer Sicht noch offenen Detailfragen: Der Gesetzentwurf sieht eine Neufassung des § 2 bs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vor. er § 2 SGB VII definiert den Kreis der kraft Gesetzes ersicherten. Im Gesetzentwurf findet sich in der Nr. 10 etzt eine Untergliederung in die Buchstaben a bis c. Da- it wird der Kreis der Versicherten sinnvoll erweitert. Die Erfahrung zeigt, dass Gebietskörperschaften Auf- aben, die sie bislang selbst wahrgenommen haben, ver- ehrt durch bürgerschaftlich Engagierte unentgeltlich rfüllen lassen. Deshalb erfolgt die Neufassung des § 2 bs. 1 Nr. 10 a. Der geltende § 2 Abs. 2 SGB VII besagt, dass Perso- en, die wie Beschäftigte tätig werden, wie diese kraft esetzes versichert sind. Die angesprochenen bürger- chaftlich Engagierten fallen jedoch nicht unter diese estimmung, weil sie nicht als Einzelpersonen, sondern ür ihre privatrechtliche Organisation – zum Beispiel ih- en Verein – auftreten. Deshalb besteht nach der gelten- en Rechtslage bislang kein Versicherungsschutz. Mit dem vorliegenden Gesetz soll erreicht werden, ass der Versicherungsschutz besteht, wenn die Gebiets- örperschaft zur Durchführung eines konkreten Vorha- ens einen Auftrag erteilt oder ihre Zustimmung erklärt at. Notfalls genügt eine nachträgliche Einverständniser- lärung. Die Zuständigkeit für den Versicherungsschutz iegt – so die Begründung des Gesetzentwurfes – bei den nfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Wenn iese Zuordnung auch nach den parlamentarischen Bera- ungen bestehen bleiben sollte, sollte dies zur Klarstel- ung auch im Gesetzestext verankert werden. Eine Ausweitung religionsgemeinschaftlicher Aufga- en findet auch im kirchlichen Bereich statt. Auch hier bernimmt zumeist eine privatrechtliche Organisation en Auftrag oder erhält die Zustimmung einer Kirche. ierfür wird die gleiche Lösung gefunden wie beim En- agement für die Gebietskörperschaften. Die Mehrkos- en für diesen Versicherungsschutz tragen die öffentlich- echtlichen Religionsgemeinschaften. Der Gesetzent- urf schätzt diese Mehrkosten auf etwa 4 Millionen uro. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese beiden Gruppen hrenamtlicher durch die Unfallversicherungsträger der ffentlich-rechtlichen Körperschaften versichern zu las- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10863 (A) ) (B) ) sen. Dies bedeutet in der Zuordnung einen systemati- schen Bruch im SGB VII. Denn bislang entscheidet sich die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers immer nach dem Arbeitgeber bzw. der Organisation, für die die jeweils Tätigen aktiv werden. Es richtet sich nicht nach dem Auftraggeber. Ein Bauarbeiter ist bei seiner Bau- BG versichert und nicht bei der Metall-BG des Stahl- werks, für die er ein neues Gebäude hochzieht. Der Gesetzentwurf orientiert sich bei der Versiche- rung der Ehrenamtlichen am Auftraggeber, also der öf- fentlichen Hand oder einer Kirche. Setzt man die beste- hende Systematik fort, müssten die Ehrenamtlichen über ihre privatrechtliche Organisation grundsätzlich bei ei- ner gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert sein. Es spricht viel dafür, die bestehende Systematik fortzu- setzen. Allerdings müsste man in der Ausschussberatung ein möglichst einfaches Verfahren erarbeiten. Bleibt man bei der Zuordnung zu den Unfallversiche- rungsträgern der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, dann liegt es nahe, zwischen den in den Nr. 10 a und b genannten Körperschaften und den in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung ehrenamtlich für eine privat- rechtliche Organisation Tätigen eine „die Versicherung begründende Beziehung“ anzunehmen. Vereinfacht ge- sagt, es wird so getan, als wenn Herr Müller, der Mit- glied eines Bürgervereins ist und ehrenamtlich für seine Gemeinde arbeitet, mit seiner Gemeinde ein „Arbeits- verhältnis“ hätte. Der Bürgerverein stünde in der rechtli- chen Betrachtung nicht zwischen der Gemeinde und Herrn Müller. Es gäbe ein direktes Verhältnis zwischen Herrn Müller und seiner Gemeinde. Rechtstechnisch könnte dies zum Beispiel durch die Ergänzung des § 136 Abs. 3 SGB VII um eine fünfte Ziffer sichergestellt wer- den. Diese würde dann lauten: Unternehmer ist, „5. … in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 a und b der Rechtsträger, in dessen Auftrag oder mit dessen Zustimmung ehrenamtliche Tätigkeiten oder hierauf gerichtete Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen privatrechtlicher Organisationen erfolgen.“ Ehrenamtliche in Arbeitgeberorganisationen oder Ge- werkschaften erhalten künftig ebenfalls den umfassen- den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Damit wird eine Gleichstellung mit ehrenamtlich Tätigen in den Handwerkskammern und in den Industrie- und Handels- kammern hergestellt. Als Mitglieder in öffentlich-recht- lichen Körperschaften genießen sie bereits nach bisheri- ger Rechtslage Versicherungsschutz. Selbstverständlich ist diese wünschenswerte Ausweitung des Versicherten- schutzes allerdings nicht. Sie kann deshalb erfolgen, weil Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände wie auch Gewerkschaften Träger der verfassungsrechtlich ge- währleisteten Koalitionsfreiheit sind. Deshalb erscheint auch uns die Erweiterung trotz des privatrechtlichen Charakters dieser Organisationen gerechtfertigt. Außerdem erscheint es sinnvoll, das Verhältnis zwi- schen dem bislang kraft Gesetzes bestehenden Versiche- rungsschutz für ehrenamtlich Tätige und der Möglich- keit der freiwilligen Versicherung eindeutiger zu regeln. b d B M O s n l n s n Z E A b b n e a s d d i o g E z a u s d A k f d w n s E w a s g R r s n d m (C (D Weitere Details sollten den Ausschussberatungen vor- ehalten bleiben. Der Gesetzentwurf ist ein begrüßenswerter Schritt in ie richtige Richtung und wir hoffen auf konstruktive eratungen im Ausschuss. Gerlinde Kaupa (CDU/CSU): Über 21 Millionen enschen sind in Deutschland ehrenamtlich engagiert. hne bürgerschaftliches Engagement geht in vielen ge- ellschaftlichen Bereichen in unserem Land gar nichts: icht im sozialen, nicht im kirchlichen, nicht im kulturel- en Bereich, nicht im Sport, nicht in der Rechtspflege, icht beim Gesundheitsdienst, nicht beim Katastrophen- chutz und nicht im Rettungswesen. Überall setzen sich die Menschen freiwillig, uneigen- ützig und unentgeltlich für einen gemeinnützigen weck ein. Man kann also mit Fug und Recht sagen: Die hrenamtlichen halten unsere Gesellschaft zusammen. Wer sich engagiert, läuft natürlich auch Gefahr, in usübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit an Leib, Le- en und Gesundheit Schaden zu nehmen. Das damit ver- undene finanzielle Risiko wird er aber nicht tragen kön- en und wollen. Da er sich für das Gemeinwesen insetzt, ist es nur gerecht, dass der ehrenamtlich Tätige uch den solidarischen Schutz der Gemeinschaft bean- prucht, wenn es einmal notwendig werden sollte. Der Gefahr von möglichen Schadensereignissen und en daraus resultierenden finanziellen Folgen sind sich ie ehrenamtlichen Helfer, aber auch die Vereine nicht mmer hinreichend bewusst. Der Versicherungsschutz ist ftmals lückenhaft. Deshalb tut eine Verbesserung des esetzlichen Versicherungsschutzes für bürgerschaftlich ngagierte Not. Das unionsregierte Hessen und Niedersachsen haben wischenzeitlich für ihren Bereich gehandelt. Sie haben ls Auffangregelung Rahmenverträge für einen Unfall- nd sogar einen Haftpflichtversicherungsschutz abge- chlossen. Damit sind die dort lebenden Bürger während er Ausübung ihres Ehrenamtes unfallversichert. Die rbeit der verantwortlich Tätigen im Vorstand genießt ostenlosen Haftpflichtschutz, Selbstbehalt. Wir begrüßen, dass jetzt auch die Regierungskoalition ür den Zuständigkeitsbereich des Bundes die bestehen- en Lücken beim Unfallversicherungsschutz schließen ill. Der Gesetzentwurf war allerdings auch überfällig, achdem Sie Zeit haben verstreichen lassen, weil sie ich offenbar geziert haben, mit uns gemeinsam einen ntwurf hier im Bundestag einzubringen. Es ist ohnehin enig genug, was die Bundesregierung für das Ehren- mt tut. Die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürger- chaftlichen Engagements“ hatte in der vergangenen Le- islaturperiode in ihren Handlungsempfehlungen eine eihe von Forderungen aufgestellt, denen die Regie- ungskoalition bis heute nicht nachkommt. Im Unteraus- chuss „Bürgerschaftliches Ehrenamt“ drücken Sie sich ach wie vor um entsprechende Anträge der Union, mit enen die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kom- ission aufgegriffen werden. 10864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) ) (B) ) Die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verbundenen finanziellen Belastungen für den Bund sind absolut zu vernachlässigen. Vielleicht ist es diesem Umstand zu verdanken, dass zugunsten des Ehrenamtes wenigstens der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche behandelt wird. Für die Kommunen mit 150 000 Euro Kostenbe- lastung und die öffentlich-rechtlichen Religionsgemein- schaften mit 4 Millionen Euro sind da die erheblich grö- ßeren Belastungen zu schultern. Aber sei es drum: Die Gesetzesvorlage entspricht in ihrer Zielsetzung der For- derung der Enquete-Kommission, das ehrenamtliche Engagement nachhaltig zu fördern. Der Gesetzentwurf erweitert den Personenkreis, für den ein gesetzlicher Un- fallversicherungsschutz besteht. Er trägt der Entwick- lung Rechnung, dass der Kreis privatrechtlicher Organi- sationen, die mit der Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten betraut sind, im Bereich öffentlicher Aufga- benerfüllung und religionsgemeinschaftlichen Wirkens ständig ausgeweitet wird und er sorgt mit seiner einheit- lichen Regelung für mehr Transparenz und Vereinfa- chung. Das ist gut so. Ich möchte zwei Beispiele nennen. Erstens: Schwimmbad. Wenn Bürger den Betrieb eines Schwimmbades von der Kommune übernehmen, dann macht es nach bisher gültiger Rechtslage einen Unter- schied, ob sich die Bürger zu diesem Zweck als Verein haben eintragen lassen oder nicht. Vereinsmitglieder ha- ben bisher keinen gesetzlichen Unfallversicherungs- schutz; eine nicht so organisierte Vereinigung kann ihn dagegen in Anspruch nehmen. Nach dem neuen Recht wird diese verwirrende Handhabung beendet. Gesetzli- cher Versicherungsschutz würde in diesem Fall jetzt un- abhängig von der Organisationsform der Ehrenamtlichen gewährt. Zweitens: Sportverein. Hier erscheint mir die Rege- lung sehr wichtig, die den gewählten Ehrenamtsträgern jetzt wenigstens die Möglichkeit einräumt, sich freiwil- lig zu versichern. Das heißt, der Verband versichert sei- nen Vorsitzenden freiwillig auf Kosten des Verbandes. Es war bisher auch gar nicht einzusehen, dass ausgerech- net die Vorstandsmitglieder eines Vereins, die in dieser Funktion in besonderer Weise Verantwortung tragen, weder einen gesetzlichen noch einen freiwillig erzielba- ren Versicherungsschutz genießen sollten. Einen Haken hat die Sache allerdings für die nicht rechtsfähigen Vereine wenn es dabei zugegebenermaßen auch nur um den kleinsten Teil der Vereine geht: Sie bleiben von der Regelung ausgeklammert. Nur die als gemeinnützig anerkannten Vereine, also die eingetrage- nen Vereine – e. V. –, werden von der Regelung einbezo- gen. Hier sind ergänzende Regelungen wünschenswert. Alles in allem ist der Gesetzentwurf eine lang erwar- tete Maßnahme, die dem Anspruch gerecht wird, den eh- renamtlich tätigen Bürgern Anerkennung zu zollen und die Förderung des Gemeinsinns in unser aller Interesse voranzutreiben. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der verbesserte Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Arbeit und bürgerschaftliches Engagement ist ein wich- t u i m t i G d i K B m D s A u F w K s A s u l u e ü d t m K w n w D v f u Z g s s U g v b w a w d W a (C (D iger Schritt zur Würdigung und Unterstützung dieser nbezahlten Leistung – sicherlich ein eher kleiner, aber m konkreten Einzelfall – wenn es zu einem Unfall kom- en sollte – ein sehr bedeutender Schritt. Bürgerschaftliches Engagement findet an vielen Or- en statt: in Vereinen, Organisationen, aber auch spontan m Zusammenschluss für ein bestimmtes Vorhaben. rüne Wurzeln liegen eher in den sich spontan gründen- en Bündnissen, aber viele unserer Mitglieder sind auch n traditionellen Organisationen wie Sportvereinen oder irchengemeinden verankert. Die Erweiterung der Pflichtversicherung auf weitere ereiche des bürgerschaftlichen Engagements kommt ehr als 1,5 Millionen Frauen und Männern zugute. iese engagieren sich in Kommunen, Kirchen, Gewerk- chaften und Arbeitgeberorganisationen oder sind im uftrag von Kirchen und Kommunen tätige Freiwillige nd Ehrenamtliche aus Vereinen oder Verbänden. Auf das Engagement von mehr als 5 Millionen rauen und Männern in diesen Bereichen können und ollen wir nicht verzichten. Dadurch, dass zukünftig irchen und Kommunen die Beiträge für die Unfallver- icherung aufbringen, machen sie deutlich, dass sie die rbeit dieser Menschen wertschätzen und nicht als elbstverständlich wahrnehmen. Das ist wichtig, denn nsere Gesellschaft braucht neben der bezahlten Fach- ichkeit den tätigen Bürger und die tätige Bürgerin. Es sind etwa die Mitglieder eines Vereins, die Zeit nd Energie für die Gestaltung und die Instandsetzung ines Kinderspielplatzes einbringen. Oder ein Verein bernimmt den Betrieb des kommunalen Schwimmba- es und seine Mitglieder leisten die gesamte Organisa- ion und den Bademeisterdienst. Aber auch das Engage- ent Jugendlicher, die Woche für Woche für ihre indergruppe verantwortlich sind, zeigt, dass Verant- ortung und Selbstverwirklichung zusammengehören. Sportvereine und gemeinnützige Organisationen kön- en zukünftig ihre gewählten Ehrenamtsmitglieder frei- illig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. ies ist sicherlich günstiger als der Abschluss einer pri- aten Versicherung. Hier wird eine Möglichkeit geschaf- en, die von einer hoffentlich großen Zahl von Vereinen nd Verbänden genutzt wird. Perspektivisch sollte unser iel sein, eine Versicherung aller dort freiwillig Enga- ierten zu ermöglichen. Für einige der im Ausland für zwischen- oder über- taatliche Organisationen tätige Deutschen und bei deut- chen staatlichen Einrichtungen Beschäftigten wird der nfallschutz ebenfalls verbessert. Im Laufe des Gesetz- ebungsverfahren sollten wir überprüfen, ob durch die orgesehenen Regelungen auch ehrenamtliche Wahl- eobachterinnen und -beobachter versichert sind oder ie diese noch einbezogen werden können. Diese ehren- mtlichen Wahlbeobachterinnen und -beobachter sind eltweit über das Zentrum für internationale Frie- enseinsätze zu fünftägigen Kurzeinsätzen unterwegs zu ahlen, die von der OSZE überwacht werden. Vielfältiges Engagement im neuen und alten Ehren- mt wird durch diesen vorliegenden Gesetzentwurf un- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 10865 (A) ) (B) ) terstützt. Das entspricht auch den Forderungen der En- quete-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement“ aus der letzten Legislaturperiode. Es ist gut, wenn diese Arbeit nicht folgenlos bleibt. Ina Lenke (FDP): Für Liberale ist die Bürgergesell- schaft Leitbild und Bezugsrahmen. Wir verstehen hie- runter ein Gemeinwesen, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Demokratie selbst organisie- ren und auf die Geschicke des Gemeinwesens einwirken. Gerade dieses Engagement, welches zumeist in der Frei- zeit ehrenamtlich und somit unentgeltlich für die Gesell- schaft erbracht wird, genießt unsere größte Wertschät- zung. Die Tätigkeit Ehrenamtlicher ist allerdings mit Risi- ken verbunden, die der Einzelne im Rahmen seines En- gagements selten bedenkt oder die ihm nicht bewusst sind. Gerade vor dem Hintergrund, dass Ehrenamtliche ihre anerkennenswerte Leistung unentgeltlich für die Gesellschaft zur Verfügung stellen, sollten sie weitestge- hend vor Risiken geschützt und davon entlastet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaft- lich Engagierte müssen so ausgelegt sein, dass Bürgerin- nen und Bürger nicht dadurch besondere Nachteile erlei- den, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihres bürgerschaftlichen Engagements geschädigt wur- den. Die FDP spricht sich dafür aus, den versicherungs- rechtlichen Schutz bürgerschaftlich Engagierter breiter in der Öffentlichkeit zu thematisieren, um das notwen- dige Problembewusstsein zu schaffen. Es war ein besonderes und zentrales Anliegen der En- quetekommission „Bürgerschaftliches Engagement“ aus der letzten Legislaturperiode, dass bürgerschaftlich En- gagierte sowohl im haftungsrechtlichen Bereich als auch im Bereich der Unfallversicherung geschützt und abgesi- chert werden. Bereits heute sind Teilbereiche des bürger- schaftlichen Engagements durch die Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wir begrü- ßen daher das Anliegen des Gesetzentwurfes, für weitere Teile der ehrenamtlich Engagierten Rechtssicherheit im Bereich der Unfallversicherung zu schaffen. Die Enquete-Kommission hat hierzu festgestellt: Als weiterer staatlicher Beitrag wird zur Vermin- derung der Haftpflichtrisiken eine sukzessive Aus- weitung der gesetzlichen Unfallversicherung auf weitere Felder bürgerschaftlichen Engagements empfohlen, wenn und soweit auf andere Art und Weise eine zufrieden stellende Lösung des Pro- blems nicht erreicht wird. Hier stellt sich die Frage, ob die im Gesetzentwurf festgelegte Lösung vielleicht noch verfeinert werden könnte. Dies gilt auch insbesondere für den weiteren Perso- nenkreis, der von diesem Gesetzentwurf erfasst wird. Es muss zum Beispiel noch einmal genau hinterfragt wer- den, ob die Änderungen in § 3 Abs. 1 SGB VII tatsäch- lich nur dann greifen sollen, wenn die Personen nicht n t t d r f d G c P s d A s s s i v z d h b g M I h K m t F s s s A s m e f a d h n U (C (D ach dem Recht des ausländischen Beschäftigungsstaa- es unfallversichert sind. Ich denke, hier sind Konstella- ionen vorstellbar, die es sinnvoll erscheinen lassen, dass er Umfang der Absicherung nach deutschem Recht ge- egelt wird. Eine Anhörung wird hierbei die Meinungs- indung unterstützen können. Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: Willst Du froh und glücklich leben, Lass kein Ehrenamt dir geben! Wie viel Mühen, Sorgen, Plagen Wie viel Ärger musst du tragen, Gibst viel Geld aus, opferst Zeit – Und der Lohn? – Undankbarkeit! Diesem Rat von Wilhelm Busch wollen wir mit dem esetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtli- hen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer ersonen heute ein Stück Dankbarkeit entgegenstellen. Ohne Ehrenamt würde es in unserer Gesellschaft we- entlich weniger Zusammenhalt geben. Gerade in Zeiten er Veränderung und des Wandels ist die ehrenamtliche rbeit unentbehrliches Bindeglied für unsere Gemein- chaft. 22 Millionen Menschen in Deutschland engagieren ich ehrenamtlich und bürgerschaftlich mit im Durch- chnitt 174 Stunden im Jahr. Für sie steht die Aufgabe m Vordergrund, nicht eine Bezahlung. Dies sollte uns eranlassen, diesen Menschen nicht nur die verdiente so- iale Anerkennung zu geben, sondern auch den notwen- igen sozialen Schutz. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aben deshalb einen Gesetzentwurf zum Unfallschutz ei bürgerschaftlichem Engagement eingebracht. Einen leichlautenden Entwurf hat die Bundesregierung am ittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Ziel unserer nitiative ist es, mehr ehrenamtlich Engagierten als bis- er den Schutz der Unfallversicherung zu ermöglichen. Wir greifen damit die Empfehlungen der Enquete- ommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engage- ents“ auf. Diese hat sich für eine schrittweise Auswei- ung der gesetzlichen Unfallversicherung auf weitere elder der ehrenamtlichen Arbeit ausgesprochen. Dies etzen wir nun um. Schon in der Vergangenheit ist zugunsten der bürger- chaftlich Engagierten viel erreicht worden. Unter- chiedlichste Personengruppen, die sich im Interesse der llgemeinheit engagieren, sind gegen Unfallrisiken ge- chützt. Für sie tritt die Unfallversicherung bereits heute it Heilbehandlung, Rehabilitation und Unfallrenten in. Das gilt insbesondere für das Ehrenamt in Wohl- ahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie, aber uch für neue Formen des Engagements, zum Beispiel in er Aids-Hilfe oder in der Hospizbewegung. Im Gesund- eitsdienst und in der Wohlfahrtspflege besteht schon ach geltendem Recht ein vergleichsweise umfassender nfallschutz. 10866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 (A) (C) (B) ) Auch bei den Kirchen haben wir bereits ein festes Fundament geschaffen. Wer sich als Mitglied im Kir- chenvorstand oder als Ministrant engagiert, steht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Insgesamt sind dies immerhin 1,6 Millionen kirchliche Ehrenamtsträger, die heute schon bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sind. Allerdings gibt es auch Kritik an der bestehenden Be- Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung darum gebeten, künftig auch den Freiwilligen in den Rettungsorganisationen einen Sachschaden-Ersatzanspruch zu geben. Anlass war der Schaden einer DLRG-Rettungsschwimmerin, die beim Rettungseinsatz Brille und Uhr verloren hatte. Wir haben das Votum des Petitionsausschusses aufgegriffen. Derar- grenzung: So ist der Messdiener im Jugendgottesdienst unfallversichert, der Leiter eines kirchlichen Jugendla- gers aber nicht. Das wollen wir ändern. Das wird jetzt besser. 2,7 Millionen ehrenamtlich Aktive haben wir im Sport. Sie leisten in den entsprechenden Vereinen und Verbänden über 500 Millionen Stunden engagierte Ar- beit. Hier sind die im Verein ehrenamtlich tätigen Übungsleiter bereits in die gesetzliche Unfallversiche- rung einbezogen. Sportwarte, Abteilungsleiter oder Ver- einsvorsitzende sind dagegen von dieser Sicherungsleis- tung ausgeschlossen. Das soll anders werden. Das wird jetzt besser. Sie können wie künftig auch andere ge- wählte ehrenamtlich Aktive in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in der Unfallversicherung versichert werden. Auch im kommunalen Bereich sind schon jetzt 1,7 Millionen Ehrenamtliche versichert: Von den Schöf- fen bei Gericht über den Kommunalpolitiker bis hin zum Schülerlotsen. Viel ist hier bereits erreicht. Doch wir wollen und wir müssen den Schutz für die Menschen ausweiten. Deshalb wird er jetzt besser werden. Dafür gibt es auch gute Gründe: Es haben sich neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements herausge- bildet. Verstärkt sind die Kommunen in den letzten Jah- ren dazu übergegangen, Eigenleistungen ihrer Bürgerin- nen und Bürger einzufordern und Projekte in solcher Eigenleistung durchführen zu lassen. So werden bereits einige städtische Freibäder von Fördervereinen bewirtschaftet und organisiert. Bürger- häuser werden durch örtliche Betreibergemeinschaften geführt. Schulvereine übernehmen die Renovierung von Klassenzimmern. Anwohner bauen eigenständig einen Kinderspielplatz. Hier wollen wir den Versicherungsschutz ermögli- chen, wenn das Vorhaben im Auftrag oder mit Zustim- mung der Kommune durchgeführt wird. Bereits unfallversichert sind schließlich auch die Ak- tiven in den verschiedenen Rettungsorganisationen: in der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW, dem DRK, dem ASB, dem Malteser-Hilfsdienst, den Johannitern, beim Roten Kreuz, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesell- schaft und anderen. Hier geht es nicht darum, den Kreis der Versicherten zu erweitern, sondern eine ergänzende Leistung vorzusehen. t c r A t i d i B z B l B g c l m p t l w k d d n g n E w g t s g k b i k (D ige Sachschäden unterliegen künftig auch dem Versi- herungsschutz. Ein ganz anderer, aber ebenso wichtiger Aspekt unse- es Vorhabens ist der Schutz von Beschäftigten, deren rbeitsverhältnis hierzulande ruht, weil sie im interna- ionalen Bereich tätig werden. Unsere Welt vernetzt sich zusehends. Deshalb ist es m Interesse unseres Landes, wenn sich zum Beispiel eutsche Pädagogen vom Auswärtigen Amt an Schulen n anderen Teilen der Welt vermitteln lassen, oder dass eschäftigte des öffentlichen Dienstes zwischenzeitlich u überstaatlichen Organisationen wechseln. Auch hier verbessern wir den sozialen Schutz. Die etroffenen sollen künftig gegen Unfallrisiken gesetz- ich versichert sein. Damit leisten wir einen wichtigen eitrag, noch mehr Menschen für solche Aufgaben zu ewinnen. Wer Leistungen vorsieht, muss deren Finanzierung si- hern. Versicherungsschutz zum Nulltarif kann es natür- ich nicht geben. Menschen, die im Interesse der Allge- einheit tätig werden und sich dabei zeitlich und ersönlich einsetzen, dürfen nicht noch finanziell belas- et werden; denn der Staat spart durch die Arbeit Freiwil- iger nicht nur viel Geld, sondern er ist auch auf der Ge- innerseite. Wenn bürgerschaftlich Engagierte etwa im ommunalen Bereich Bauleistungen erbringen, erhalten ie Kommunen auch einen Vermögenszuwachs im Wert er errichteten Baulichkeiten. Die notwendigen Finanzmittel sind daher von denje- igen aufzubringen, die auch etwas von der Arbeit bür- erschaftlich Engagierter haben. Auch für die gemein- ützigen Vereine und Organisationen, die ihre hrenamtler versichern wollen, wird der finanzielle Auf- and für die Unfallversicherung vertretbar sein. Die roße Zustimmung der Verbände, die hierzu an vorberei- enden Gesprächen teilgenommen haben, zeigt uns dies. In diesem gemeinsamen Interesse sollten wir das Ge- etzgebungsverfahren noch in 2004 zum Abschluss brin- en. Dann können die Verbesserungen mit Beginn des ommenden Jahres greifen. Wir hätten etwas Gutes dazu eigetragen, dass Bürgersinn und Verantwortungsgefühl n unserer Gesellschaft gestärkt und besser gegen Risi- en versichert sind. 118. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort hat nun der Kollege Stefan Müller, CDU/

    CSU-Fraktion.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Stefan Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der

nunmehr vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung
des Anlegerschutzes steht in der guten Tradition der
Finanzmarktgesetzgebung der letzten zehn Jahre. Wir
haben gut daran getan, die parteipolitischen Streitigkei-
ten weitestgehend herauszuhalten. Ich halte das insofern
für sehr bedeutsam, als es gerade vor dem Hintergrund
der Bedeutung unserer Finanzdienstleistungsbranche für
die Volkswirtschaft außerordentlich wichtig ist, solche
Gesetze in einem konstruktiven Dialog zu diskutieren
und zu beraten.

Ich möchte mich noch einmal ganz ausdrücklich für
die gute und konstruktive Atmosphäre bei der Beratung
dieses Gesetzentwurfes bedanken. Der Herr Kollege
Pronold hat es gerade angesprochen: Wir sind immer ei-

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(C (D er Meinung bzw. gerne bereit, zusammenzuarbeiten, enn vernünftige Vorschläge kommen. Das war in dieem Falle ausnahmsweise tatsächlich so. Nach wie vor gelingt es in Deutschland windigen Ge chäftemachern, Anleger über den Tisch zu ziehen. Ich laube nun wirklich nicht alle Zahlen, die aus dem Bunesfinanzministerium kommen, insbesondere zum Buneshaushalt. Damit muss man insgesamt sehr vorsichtig ein. Aber Frau Staatssekretärin, zumindest eine Zahl öchte ich Ihnen glauben. Sie haben in Ihrem Hause ine Statistik zum Anlegerschutz erstellt und ich gehe avon aus, dass zumindest diese Zahl stimmt: Laut dem undesfinanzministerium gab es im Jahr 2002 insgeamt etwa 15 700 Fälle von Anlagebetrug. Offizielle chadenssummen zu ermitteln ist äußerst schwierig. chätzungen gehen von circa 290 Millionen Euro aus, obei die tatsächliche Summe noch sehr viel höher sein ürfte und vieles auch nicht in die Öffentlichkeit dringt. Wir von CDU/CSU haben von vornherein zum Aus ruck gebracht, dass wir jedes Vorhaben unterstützen erden, das dazu angetan ist, den Anlegerschutz in eutschland zu verbessern. In der Tat haben wir gerade ei diesem Gesetzentwurf noch einige wesentliche Veresserungen herbeiführen können. Ich möchte dies gerne an drei Punkten deutlich ma hen. Der erste Punkt betrifft die Generalbefugnisnorm n § 4 des Gesetzentwurfes. In der Begründung des urprünglichen Gesetzentwurfes war dieser Paragraph sehr armlos formuliert. Wenn man sich die Norm genauer nschaute, stellte man fest, dass die Eingriffsund Ausunftsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleisungsaufsicht deutlich erweitert worden wären. Unsere einung war, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf in iesem Punkt eindeutig zu weit ging, insbesondere weil as weit über das hinausging, was in der Marktmissrauchsrichtlinie gefordert wird. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass ndlich damit Schluss sein muss, dass wir als Deutsche mmer über EU-Vorgaben hinausgehen, weil wir besoners genau sein wollen. Derartiges führt schlicht und erreifend zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche irtschaft. Damit muss endlich Schluss sein. nsofern war es völlig richtig, die Forderungen des Bunesrates in diesem Punkt aufzunehmen, nämlich die Anrdnungsvoraussetzungen für die Untersagung oder ussetzung des Handels tatsächlich zu konkretisieren nd auf genau die Fälle zu beschränken, in denen nach em Gesetz Handlungsbedarf geboten erscheint. Der zweite Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, etrifft das Verbot der Marktmanipulationen. Auch ier hätten die ursprünglichen Vorschläge zur Folge geabt, dass Entwicklungen neuer Marktpraktiken erchwert worden wären, weil die BaFin schlicht und erreifend selbst definiert hätte, was neue und zulässige arktpraxis ist. Es mag gut gemeint sein, aber gut ge)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







(A) )



(B) )


Stefan Müller (Erlangen)


meinter Anlegerschutz darf sinnvolle Kapitalmarktge-
schäfte nicht verhindern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich hoffe, dass wir mit der jetzigen Formulierung die
Probleme ausgeräumt haben, wenngleich die Formulie-
rung nicht optimal ist. Wir werden aber in einem Jahr die
Möglichkeit haben, das Gesetz daraufhin zu überprüfen,
was tatsächlich daraus geworden ist und welche Erfah-
rungen gemacht wurden.

Mein dritter Punkt betrifft die Einführung der Pros-
pektpflicht auch für den grauen Kapitalmarkt, die nicht
ganz unstrittig war. Ich sage ganz deutlich: Aus meiner
Sicht ist gegen die Einführung der Prospektpflicht am
grauen Kapitalmarkt grundsätzlich nichts einzuwenden;


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Diese Regelung gab es bisher auch schon!)


denn es ist nicht einzusehen, warum am geregelten
Markt strengere Regeln als am grauen Kapitalmarkt gel-
ten sollen. Es ist in der Anhörung deutlich geworden,
dass gerade die seriösen Initiatoren und die seriösen Fi-
nanzdienstleister


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das bisher schon machen!)


damit überhaupt kein Problem haben.
Allerdings war es aus unserer Sicht – wir haben einen

Änderungsantrag gestellt – nicht notwendig, auch die Ini-
tiatoren mit einer Prospektpflicht zu belegen, die ohne-
hin schon im Vorfeld einen Prospekt erstellen, dies
schon seit langer Zeit machen und zudem diesen Pros-
pekt auch noch zur inhaltlichen Prüfung einem Wirt-
schaftsprüfer übergeben. Aus unserer Sicht hätte es aus-
gereicht, wenn dieser Prospekt bei der BaFin hinterlegt
worden wäre und ansonsten der Vertrieb hätte beginnen
können.


(Beifall des Abg. Leo Dautzenberg [CDU/ CSU] – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr vernünftig!)


Sie haben sich diesem Änderungsantrag leider nicht
angeschlossen. Nun hoffe ich, dass zumindest die Rege-
lung, die wir gestern einvernehmlich beschlossen haben,
den seriösen Fondsinitiatoren hilft. Innerhalb von
20 Werktagen muss eine Entscheidung getroffen werden.
Ich möchte an dieser Stelle an die BaFin appellieren, ge-
rade bei bekannten und seriösen Anbietern, die schon
seit langer Zeit im Geschäft tätig sind und Fondspros-
pekte erstellen, diesen zeitlichen Rahmen von
20 Werktagen nicht auszunutzen, sondern zeitnahe Ent-
scheidungen zu treffen. Gesetzliche Regelungen dürfen
nicht zu einer Verhinderung von Investitionen dieser
Fondsinitiatoren führen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ein kritischer Punkt war die Anhebung des Schwel-

lenwertes bezüglich des Unterliegens der Prospekt-
pflicht von 50 000 Euro auf 200 000 Euro. Wir haben
gestern deutlich gemacht, dass wir die fachliche Mei-
nung des Bundesfinanzministeriums in diesem Falle ein-

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(C (D eutig teilen. Leider Gottes konnte sich die Bundesregieung hier nicht gegen die Regierungsfraktionen, sbesondere gegen die Grünen, durchsetzen. Herr lrich, Sie lachen. Ich halte es für sehr bedauerlich, dass ie Bundesregierung in diesem Punkt keine Mehrheit in ren eigenen Reihen findet. Wir stimmen diesem Gesetz heute zu. Für alle weite en Gesetze zur Fortentwicklung des Anlegerschutzes uss gelten: Unser Leitbild ist das des mündigen Anleers. Der Staat und die Politik sollten nicht versuchen, ie Bürger vor sich selbst zu schützen. Nun hat der Kollege Hubert Ulrich, Bündnis 90/Die rünen, das Wort. (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Fang nicht an zu schimpfen! Wir haben das einvernehmlich beschlossen!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)