Protokoll:
15096

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 15

  • date_rangeSitzungsnummer: 96

  • date_rangeDatum: 10. März 2004

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:56 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/96 Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) 8557 B 8557 B 8557 D 8557 D 8558 A 8558 B 8558 C 8558 C 8558 D 8559 A 8561 B 8561 C 8561 D 8562 A 8562 B 8562 B 8562 D 8563 B 8563 C 8563 D Deutscher B Stenografisch 96. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwah- rung; eventuelle Umbesetzung des Bun- deskabinetts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . E g e t D R A Z Z Z Z Z D Z 8553 A 8553 B 8554 B 8554 C 8556 C 8557 A 8557 A 8557 A Fragestunde (Drucksachen 15/2629, 15/2645) . . . . . . . 8559 B undestag er Bericht ung n 10. März 2004 t : rmittlungen der Staatsanwaltschaft Köln ge- en Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes; ventuelle Implikation der politischen Lei- ung des Auswärtigen Amtes ringlAnfr 1, 2 oland Gewalt CDU/CSU ntw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . usFr Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . usFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . usFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . 8559 B 8559 C 8560 B 8560 B 8560 C 8560 D 8560 D CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . 8564 A 8564 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 Änderungen der Visaerteilungspraxis durch die Bundesregierung MdlAnfr 7 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . Abstimmung des so genannten Volmer-Erlas- ses bezüglich der Visaerteilungspraxis mit den Schengen-Partnern MdlAnfr 8 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . Sicherheitsbedenken des bayerischen Innen- ministers gegen den so genannten Volmer-Er- lass MdlAnfr 9 Clemens Binninger CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . Unterrichtung des Bundesministers des In- nern über die Sicherheitsbedenken des bayeri- schen Innenministers gegen den so genannten Volmer-Erlass MdlAnfr 29 Clemens Binninger CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . Z D Z Z B g M R A Z Z Z D Z Z Z Z Z M d s d r M D A B Z Z Z E n M D A B Z V R M S A B Z Z 8564 D 8565 A 8566 A 8566 C 8566 D 8567 A 8567 D 8568 B 8568 D 8569 A 8569 B 8569 C 8569 D 8570 A 8570 B 8570 D 8571 A 8571 C 8571 D 8572 A 8573 A 8573 B 8573 D usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . usFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU edenken von Bundesminister Otto Schily egen den so genannten Volmer-Erlass dlAnfr 30, 31 alf Göbel CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . usFr Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . usFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU usFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . usFr Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . aßnahmen des Bundesaufsichtsamtes für as Versicherungswesen bzw. der Bundesan- talt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen ie Reise-Schutz AG bzw. andere Versiche- ungsunternehmen dlAnfr 36 r. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . usFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . rteilung der Erlaubnis zur Geschäftsauf- ahme der Reise-Schutz AG dlAnfr 37 r. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ersicherungsunternehmen als Anbieter der eiseschutzpässe der Reise-Schutz AG dlAnfr 38 tefan Müller (Erlangen) CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU . usFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . 8574 B 8574 C 8574 D 8575 B 8575 C 8576 B 8576 C 8576 D 8577 A 8577 B 8577 C 8578 A 8578 B 8578 C 8578 D 8579 A 8579 A 8579 B 8579 D 8579 D 8580 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 III Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz für Anbieter der Reiseschutzpässe der Reise-Schutz AG MdlAnfr 39 Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterrichtung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht durch das Bundesfi- nanzministerium über den Missbrauch mit den von der Reise-Schutz AG vertriebenen Reiseschutzpässen MdlAnfr 40 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . Unterstützung des Bundesfinanzministeriums bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht über den Verdacht des Miss- brauchs von Reiseschutzpässen der Reise- Schutz AG MdlAnfr 41 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . Akzeptanz des Reiseschutzpasses der Reise- Schutz AG als Ersatz für die Kostenrisiko- übernahmeerklärung nach dem Ausländerge- setz; Sicherheitsüberprüfungen der Reise- Schutz AG durch das BMI MdlAnfr 42 Matthias Sehling CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . Sicherheitsüberprüfungen der Reise-Schutz AG durch das BMI MdlAnfr 43 Matthias Sehling CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z R n c M P A Z Z Z v k M D A Z Z Z C Z S Z D N A L A E ( e d f z A A D M W A 8580 C 8580 C 8580 D 8581 C 8581 D 8582 A 8582 A 8582 C 8583 A 8583 A 8583 C 8584 A 8584 B usFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . echtsgrundlage für die Schaffung des Natio- alen Lage- und Führungszentrums Luftsi- herheit in Kalkar dlAnfr 3 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . eitrahmen für ein ergebnisoffenes Prüfungs- erfahren bezüglich des Umzugs des Bundes- riminalamtes nach Berlin dlAnfr 18 r. Andreas Pinkwart FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . usFr Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . usFr Kristina Köhler (Wiesbaden) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Michael Hartmann (Wackernheim) PD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ur Geschäftsordnung: r. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ina Hauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung des Abgeordneten Gustav Herzog SPD) zur Abstimmung über die Beschluss- mpfehlung des Vermittlungsausschusses zu em Gesetz zur Einordnung des Sozialhil- erechts in das Sozialgesetzbuch (84. Sit- ung, Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . nlage 3 nzahl der seit 2000 aus Wildhorsten in eutschland entnommenen Greifvögel dlAnfr 1 erner Lensing CDU/CSU ntw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL . 8584 B 8584 D 8585 B 8585 C 8585 D 8586 A 8586 B 8586 C 8586 D 8587 A 8587 C 8589 A 8589 C 8589 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 Anlage 4 Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen we- gen illegalen Greifvogelhandels seit 2000 MdlAnfr 4 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Inoffizielle Weitergabe von persönlichen Schreiben zweier Minister zum Thema „Transporte bestrahlter Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus“ an die Bürger- initiative „Kein Atommüll in Ahaus“ MdlAnfr 5 Jens Spahn CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erkenntnisse über die jüngsten Gewalttaten in der Vojvodina, insbesondere gegen Angehö- rige der deutschen Minderheit MdlAnfr 6 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . Anlage 7 Initiatoren für den Umzug des BKA nach Ber- lin; beteiligte Stellen MdlAnfr 10, 11 Klaus Haupt FDP Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 8 Berücksichtigung des föderalen Systems be- züglich einer ausgewogenen Verteilung von Bundesbehörden auf die Länder bei den Um- zugsplänen des BKA; Bewertung der Kritik einer Zentralisierung in Berlin MdlAnfr 12, 13 Ernst Burgbacher FDP Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . A G n M H A A Z i M D A A V U l M D A A K M O A A B d g z l M S A A N m M H A 8589 D 8590 A 8590 B 8590 C 8590 C nlage 9 ründe für den geplanten Umzug des BKA ach Berlin dlAnfr 14, 15 ans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . nlage 10 entralisierung weiterer Sicherheitsbehörden n Berlin dlAnfr 16, 17 r. Guido Westerwelle FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . nlage 11 erfahren bei der Prüfung eines eventuellen mzugs des Bundeskriminalamtes nach Ber- in dlAnfr 19 r. Andreas Pinkwart FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . nlage 12 osten des BKA-Umzugs nach Berlin dlAnfr 20, 21 tto Fricke FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . nlage 13 eeinträchtigung der Sicherheitslage während es eventuellen Umzugs des BKA; Unterbrin- ung aller Sicherheitsbehörden an einer Stelle ur wirksamen Bekämpfung des internationa- en Terrorismus dlAnfr 22, 23 ibylle Laurischk FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . nlage 14 utzung der Liegenschaften des Bundeskri- inalamtes in Meckenheim dlAnfr 24, 25 elga Daub FDP ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8590 D 8591 A 8591 B 8591 C 8591 C 8591 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 V Anlage 15 Flächendeckende Seeraumüberwachung der deutschen und der angrenzenden Seegebiete MdlAnfr 26 Dr. Ole Schröder CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 16 Mangelhafte Grenzkontrollen deutscher Grenzbeamter nach Schengen-Standard, unter anderem an der deutsch-schweizerischen Grenze MdlAnfr 27, 28 Günter Baumann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 17 Mehreinnahmen durch die Tabaksteuererhö- hung sowie Steuermindereinnahmen durch le- gale und illegale Zigarettenbeschaffung im Hinblick auf die Osterweiterung der EU MdlAnfr 32, 33 Georg Schirmbeck CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Höhe der künftigen Rückflüsse aus dem EU- Haushalt bei einer Deckelung der Einzahlun- gen auf 1,0 Prozent des Bruttonationalein- kommens; Einfluss auf die Neugestaltung der nationalen Struktur- und Wirtschaftsförde- rung, insbesondere in den neuen Ländern MdlAnfr 34, 35 Veronika Bellmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Unterschiedliche Aussagen zur Information über die Kostensteigerung beim „Virtuellen Arbeitsmarkt“ der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 44, 45 Dagmar Wöhrl CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . A F H G M G A A Z f M H A B A A t r M D A B A Z B g f p M G A B A V t M P A B 8592 A 8592 C 8592 D 8593 A 8593 C nlage 20 inanzielle Mehrbelastung der kommunalen aushalte durch das so genannte Hartz-IV- esetz dlAnfr 46, 47 itta Connemann CDU/CSU ntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . nlage 21 uzahlung zur Behandlung mit Ersatzdrogen ür drogenabhängige Sozialhilfeempfänger dlAnfr 48, 49 artwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 nteil der privaten Haushalte an den gesam- en Ausgaben im Gesundheitswesen; Einfüh- en von Gebühren für Sozialgerichtsverfahren dlAnfr 52, 53 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ahl der im Rahmen des Heroinprojektes in onn aus der Drogenabhängigkeit ausgestie- enen Personen; Behandlungsmöglichkeiten ür Abhängige nach Auslaufen des Heroin- rojekts dlAnfr 54, 55 erlinde Kaupa CDU/CSU ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 erbesserung der Haushalte der Sozialhilfe- räger und der Pflegekassen dlAnfr 56 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8594 A 8594 D 8595 A 8595 B 8595 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 Anlage 25 Vertragsabschlüsse bei der Einführung des neuen Radar- und Flugplan-datensystems und Haftungsregelung beim Auftreten von techni- schen Mängeln MdlAnfr 57 Uwe Schummer CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . . Anlage 26 Eventueller Strategiewechsel beim Aufbau Ost; Berücksichtigung ländlicher und struk- turschwacher Regionen MdlAnfr 58, 59 Manfred Grund CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . . Anlage 27 Anzahl der erteilten externen Berateraufträge und Unterstützungsleistungsaufträge wäh- rend des Umwandlungsprozesses der Deut- schen Bundesbahn zur Deutsche Bahn AG im Rahmen der Bahnreformen 1 und 2; Auswir- kungen der Ergebnisse der durchgeführten Er- folgskontrollen auf den Bundeshaushalt MdlAnfr 60, 61 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 28 Finanzierung der Wahlvorhersagen des Mei- nungsforschungsinstitutes Forsa zur Bürger- schaftswahl in Hamburg mit Bundesmitteln MdlAnfr 62 Bernhard Kaster CDU/CSU Antw StSekr Béla Anda BPA . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Änderung des Turnus für die Reihenfolge der Länder, die die „Kulturhauptstadt Europas“ benennen dürfen MdlAnfr 64 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8596 A 8596 C 8597 A 8597 C 8597 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8553 (A) ) (B) ) 96. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8589 (A) ) (B) ) sammlung der NATO milanen. *** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- w orden, darunter auch die illegale Einfuhr von 13 Rot- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union A f A d F ( a w A d d ( d B d g J r k a e w k l e Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beckmeyer, Uwe SPD 10.03.2004*** Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 10.03.2004 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 10.03.2004** Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 10.03.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 10.03.2004 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 10.03.2004* Hartnagel, Anke SPD 10.03.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 10.03.2004* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2004 Jaffke, Susanne CDU/CSU 10.03.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 10.03.2004** Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 10.03.2004*** Lehder, Christine SPD 10.03.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 10.03.2004** Michelbach, Hans CDU/CSU 10.03.2004 Piltz, Gisela FDP 10.03.2004 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 10.03.2004*** Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 10.03.2004*** Scharping, Rudolf SPD 10.03.2004 Dr. Stadler, Max FDP 10.03.2004 Teuchner, Jella SPD 10.03.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 10.03.2004 Welt, Jochen SPD 10.03.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (84. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 10) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Ja. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die rage des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) Drucksache 15/2629, Frage 1): Wie viele Greifvögel wurden, durch rechtskräftige Verur- teilungen nachgewiesen, zwischen 2000 und heute im interna- tionalen Vergleich aus Wildhorsten in Deutschland entnom- men, und wie verteilen sich die verschiedenen Arten von Greifvögeln (bitte zumindest Nennung der bedeutsamsten Ar- ten) auf diese Anzahl? Der Bundesregierung sind weder auf nationaler noch uf internationaler Ebene Daten bekannt, die eine Beant- ortung der Frage ermöglichen. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage es Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) Drucksache 15/2629, Frage 4): Wie hoch ist bezüglich des illegalen Greifvogelhandels in Deutschland die Zahl der abgeschlossenen Verfahren mit rechtskräftiger Verurteilung zwischen dem Jahr 2000 und heute im internationalen Vergleich, und wie schlüsselt sich diese Anzahl nach den verschiedenen Greifvogelarten (bitte zumindest Nennung der bedeutsamsten Arten) auf? Die Ein- und Ausfuhr von Greifvögeln bedarf nach er EG-Artenschutzverordnung in Verbindung mit dem NatSchG in bzw. aus Drittstaaten einer Genehmigung es Bundesamts für Naturschutz. Wegen Verstoßes ge- en diese Ein- und Ausfuhrvorschriften wurden in den ahren 2000 bis 2003 108 Ordnungswidrigkeitenverfah- en abgeschlossen. Diese bezogen sich auf diverse Fal- enarten, Sperber, Habicht und zu einem hohen Anteil uf Mäusebussarde. Diese Verfahren bezogen sich nur in lf Fällen auf lebende Exemplare, im Übrigen ganz über- iegend auf Greifvogelpräparate. Im einem Verfahren am es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verurtei- ung zu einer Freiheitsstrafe. In diesem Verfahren waren ine Vielzahl artenschutzrechtlicher Verstöße geahndet 8590 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 (A) ) (B) ) Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen die innergemeinschaftlichen Vermark- tungsverbote der geschützten Greifvogelarten haben die Bundesländer durchzuführen. Aus diesem Zuständig- keitsbereich liegen der Bundesregierung keine Informa- tionen über abgeschlossene Verfahren mit rechtskräftiger Verurteilung vor. Erkenntnisse anderer Staaten über ab- geschlossene Verfahren mit rechtskräftiger Verurteilung wegen illegalen Greifvogelhandels liegen der Bundes- regierung ebenfalls nicht vor. Ein internationaler Ver- gleich ist daher nicht möglich. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2629, Frage 5): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die persönli- chen Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, und des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Behrens, vom 9. Februar 2004 bzw. 12. Februar 2004 zum Thema „Trans- porte bestrahlter Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus“ an die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ weitergeleitet worden sind (vergleiche www.bi-ahaus.de/ 040216behrenstrittin.htm), und wie will das Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit derar- tige inoffizielle Weitergabe von Informationen in Zukunft un- terbinden? Das Schreiben von Herrn Bundesminister Jürgen Trittin an Herrn Innenminister Dr. Fritz Behrens vom 12. Februar 2004 wurde vom Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht an die Bür- gerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ weitergeleitet. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2629, Frage 6): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die jüngsten national und religiös motivierten Gewalttaten in der Vojvodina, und richteten sich diese auch gegen Angehörige der deutschen Minderheit (Deutsche Welle-Monitor Ost-/Süd- osteuropa Nr. 14 vom 21. Januar 2004)? Der Bundesregierung ist bekannt geworden, dass es im Gefolge der Parlamentswahlen in Serbien (28. Dezember 2003) in der im Norden des Landes gele- genen Provinz Vojvodina vereinzelt zu Vorfällen ethni- schen Hasses kam. Die Vorfälle richteten sich insbeson- dere gegen Angehörige der kroatischen Minderheit, die sich vor allem in der Stadt Subotica im äußersten Norden der Provinz konzentriert. Es kam zu mehreren Fällen von Drohungen und Hassreden gegen die Redakteure der kroatischsprachigen Wochenzeitung „Hrvatska rijec“. Die örtliche Polizei ermittelte im Zusammenhang mit den Drohungen. Zur gleichen Zeit kam es auch zu Schändungen eines katholischen Friedhofes und einer protestantischen Kirche. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung sind keine Angehörigen der deutschen Minderheit betroffen. A d g s Z l V N Z s t A d g ( Z B p d p Z n A d g ( (C (D nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Klaus Haupt (FDP) (Druck- ache 15/2629, Fragen 10 und 11): Von wem ging die Initiative für die Umzugspläne des Bun- deskriminalamts (BKA) nach Berlin aus? Welche Stellen waren an den Umzugsplänen beteiligt? u Frage 10: Polizeifachliche Gründe gaben den Anstoß für Über- egungen der Amtsleitung des BKA zu konzeptionellen orstellungen für eine aufgaben- und standortbezogene euausrichtung des Amtes. u Frage 11: Die Grundentscheidung zur Neuausrichtung war zwi- chen der Leitung des BKA und dem Bundesinnenminis- er erörtert worden. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) Drucksache 15/2629, Fragen 12 und 13): Wurde bei den Umzugsplänen des BKA nach Berlin das Prinzip des föderalen Systems berücksichtigt, indem eine aus- gewogene Verteilung von Bundesbehörden auf die Länder an- gestrebt werden sollte? Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen in der Föderalismuskommission zu der Kritik der Zentralisierung in Berlin? u Frage 12: Ausgangspunkt für die Überlegung der Stärkung des undeskriminalamtes am Standort Berlin waren allein olizeifachliche Gründe. Diese Entscheidung obliegt em zuständigen Bundesminister. Föderale Gesichts- unkte können hierbei keine Rolle spielen. u Frage 13: Eine Zentralisierung des BKA in Berlin stand zu kei- em Zeitpunkt zur Diskussion. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP) (Drucksache 15/2629, Fragen 14 und 15): Welche sicherheitsrelevanten Gründe waren für die Ent- scheidung des BMI zum geplanten Umzug des BKA nach Berlin ausschlaggebend? Welche Probleme hinsichtlich der Arbeit des BKA in Wiesbaden und Meckenheim führten zu den Umzugsplänen? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8591 (A) ) (B) ) Zu Frage 14: Ein Umzug des Bundeskriminalamtes nach Berlin war und ist nicht geplant. Die Notwendigkeit der Stär- kung des Bundeskriminalamtes am Standort Berlin er- gibt sich aus der veränderten Sicherheitslage nach dem 11. September 2001. Zu Frage 15: Die polizeifachlichen Überlegungen, die zu dem Kon- zept der Amtsleitung des BKA geführt haben, beruhen auf der Notwendigkeit, dass das Bundeskriminalamt auch in seiner Aufbau- und Ablauforganisation kurzfris- tig und flexibel auf sich verändernde Lageentwicklungen reagieren muss. Der Grundsatz der ständigen Optimie- rung von Abläufen gilt auch für Sicherheitsbehörden und damit auch für das Bundeskriminalamt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle (FDP) (Drucksache 15/2629, Fragen 16 und 17): Trifft es zu, dass es vonseiten der Bundesregierung oder im BMI Pläne gegeben hat, neben dem BKA auch weitere Si- cherheitsstrukturen und -behörden in Berlin zu zentralisieren? Welche Pläne und ergebnisoffenen Prüfungen seitens der Bundesregierung gibt es heute, Sicherheitsstrukturen und -behörden in Berlin zu zentralisieren? Zu Frage 16: Nein. Zu Frage 17: Die Bundesregierung verfolgt keine derartigen Pläne. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart (FDP) (Drucksache 15/2629, Frage 19): Welches Entscheidungsverfahren wurde gewählt, um tat- sächlich das Prüfungsverfahren ergebnisoffen zu gestalten? Zur Durchführung der von Bundesminister Schily zu- gesagten ergebnisoffenen Prüfung wurde eine Projekt- gruppe aus Vertretern des BMI und des BKA eingesetzt. In das Verfahren innerhalb des BKA sind die Mitarbeiter eingebunden. Damit ist sichergestellt, dass in das Ver- fahren alle Argumente einfließen können. Die Ergeb- nisse der Projektgruppe werden dem Bundesinnenminis- ter zur Entscheidung vorgelegt. A d g s o s A d g s Z k V k f Z S l t A v A d g s (C (D nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Otto Fricke (FDP) (Druck- ache 15/2629, Fragen 20 und 21): Wie hoch werden die Kosten für den Umzug des BKA nach Berlin beziffert? Welche Auswirkungen hat der Umzug nach Berlin für den Haushalt des BKA? Die Fragen können erst nach Abschluss der ergebnis- ffenen Prüfung und der noch zu treffenden Grundent- cheidung beantwortet werden. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck- ache 15/2629, Fragen 22 und 23): Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Beein- trächtigung der Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutsch- land in der Phase der eventuellen Umzugsmaßnahmen des BKA ein? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Argu- ment, dass die erfolgreiche Bekämpfung der Kriminalität in erster Linie eine enge Kooperation der Sicherheitsbehörden auf europäischer bzw. internationaler Ebene bedingt und dass aufgrund moderner Kommunikationssysteme die Annahme anachronistisch sei, eine wirksame Bekämpfung des interna- tionalen Terrorismus lasse sich nur bewerkstelligen, wenn in Deutschland sämtliche operativen Einheiten an einer Stelle untergebracht seien? u Frage 22: Eine Beeinträchtigung der Sicherheitslage bestand zu einer Zeit und wird auch künftig nicht eintreten. In der ergangenheit haben Umorganisationen des BKA zu einem Zeitpunkt die professionelle Arbeit des BKA in- rage gestellt. u Frage 23 Die Bundesregierung wird die enge Kooperation der icherheitsbehörden auf europäischer und internationa- er Ebene zur erfolgreichen Bekämpfung der Kriminali- ät fortsetzen und weiterhin zu einem Schwerpunkt ihrer rbeit machen. Eine Zentralisierung sämtlicher operati- er Einheiten ist nicht beabsichtigt. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en der Abgeordneten Helga Daub (FDP) (Druck- ache 15/2629, Fragen 24 und 25): Trifft es zu, dass die Bundesregierung Überlegungen an- stellt, wie die Liegenschaften des BKA in Meckenheim sinn- voll weiter genutzt werden können, und wenn ja, welche? Welche konkreten Überlegungen werden im BMI diesbe- züglich vorgenommen? 8592 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 (A) ) (B) ) Bislang sind THW und die Zentralstelle für Zivil- schutz (zukünftig BBK) in einer sanierungsbedürftigen Mietliegenschaft in Bonn untergebracht. Das Bundes- ministerium des Innern hat daher bereits in der Vergan- genheit Überlegungen zu einer anderweitigen Unterbrin- gung dieser beiden Behörden angestellt. Mit dem im Konzept der Amtsleitung des BKA beabsichtigten Frei- zuges der Liegenschaft Meckenheim bot es sich an, diese bundeseigene Liegenschaft in die Überlegungen einzubeziehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) (Drucksache 15/2629, Frage 26): Welche Art von einheitlicher, flächendeckender Seeraum- überwachung für die deutschen und die angrenzenden Seege- biete existiert, auf die die Vollzugskräfte der Länder und des Bundes auf See für ihre Einsatzplanung zugreifen können? Nach der bestehenden grundgesetzlichen Kompetenz- verteilung zwischen Bund und Küstenländern ist eine einheitliche, flächendeckende Seeraumüberwachung, auf die alle Vollzugskräfte des Bundes und der Länder zugreifen können, nicht zwingend erforderlich. Gleich- wohl wird in der Praxis eine flächendeckende Seeüber- wachung durch maritime Einheiten des Bundes und der Länder gewährleistet, die die Küstennähe durch die Ra- darüberwachung der Verkehrszentralen des BMVBW er- gänzt. Dazu werden die Einsätze der Schiffe aller an der Küstenwache des Bundes beteiligten Behörden (Bundes- grenzschutz, Zollverwaltung, Wasser- und Schifffahrts- verwaltung sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) monatlich im voraus (behördenübergrei- fend) für die Nord- und Ostsee durch die Küsten- wachzentren koordiniert. Hierbei werden die zu über- wachenden Einsatzräume flächendeckend innerhalb und außerhalb des Küstenmeeres und die Einsatzzeiten fest- gelegt. Ergänzend hierzu setzt der Bundesgrenzschutz Hubschrauber über See ein. Die Durchführung von Voll- zugseinsätzen wird durch das jeweilige Küstenwachzen- trum koordiniert. Gemeinsam mit dem Küstenwachzent- rum Nordsee erstellt das Havariekommando darüber hinaus ein täglich aktuelles maritimes Lagebild für Nord- und Ostsee, das alle für die beteiligten Behörden relevanten Daten zu Wetter, Einsatzkräften und besonde- ren Ereignissen sowie getroffenen Maßnahmen enthält. Die Seegebiete vor der deutschen Küste (insbeson- dere die Hauptschifffahrtsrouten) werden seit Mitte 1983 federführend durch das BMVBW nach wechselnden Flugrouten regelmäßig aus der Luft zur Aufklärung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen überwacht und Ergebnisse an die zuständigen Behörden weiterge- leitet. Diese im Auftrag des BMVBW durch die Bundes- marine durchgeführte Luftüberwachung ist integraler Bestandteil des Verkehrssicherheitssystems sowie des Vorsorgekonzeptes für den maritimen Umweltschutz. Die polizeiliche Überwachung innerhalb des Küsten- m z d b A d g ( Z k n A s d b t G Z z t S b l z r A d F C Z M 1 E w (C (D eeres erfolgt zusätzlich durch die Wasserschutzpoli- eien der Küstenländer. Eine Unterstützung durch Kräfte es Bundes kann im Bedarfsfall im Wege der Amtshilfe zw. in Rahmen der Eilzuständigkeit erfolgen. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Günter Baumann (CDU/CSU) Drucksache 15/2629, Fragen 27 und 28): Trifft es zu, dass die spanische Regierung Erkenntnisse über mangelhafte Kontrollen deutscher Grenzbeamter nach Schengen-Standard der Bundesregierung mitgeteilt hat? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mangelhafte Grenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze? u Frage 27: Die spanische Regierung hat der Bundesregierung eine entsprechenden Erkenntnisse übermittelt. Die spa- ischen Tageszeitung „El Mundo“ berichtete in ihrer usgabe vom 5. Januar 2004 über angebliche Nachläs- igkeiten bei der Einreisekontrolle von Reisebussen an er deutsch-polnischen Grenze. Das Blatt berief sich da- ei auf einen internen Bericht eines spanischen Polizis- en, der dort im Oktober 2003 an einer gemeinsamen renzoperation beteiligt war. u Frage 28: Die Schweizer Grenzen sind Schengen-Außengren- en. Deshalb erfolgen dort, nach Schengen-Verpflich- ung, Kontrollen durch den BGS grundsätzlich nach chengen-Standard. Deutschland/BGS ist grundsätzlich emüht, Behinderungen des Reiseverkehrs dabei mög- ichst zu vermeiden. Lagebedingt kann es aber, wie der- eit, auch einmal zu Kontrollen kommen, die Verzöge- ungen mit sich ziehen. nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen des Abgeordneten Georg Schirmbeck (CDU/ SU) (Drucksache 15/2629, Fragen 32 und 33): In welcher Höhe ist nach Auffassung der Bundesregierung noch mit Mehreinnahmen durch die Tabaksteuererhöhung zu rechnen angesichts des Absatzrückgangs von versteuerten In- dustriezigaretten in 2003 um 7 Prozent und der unverminder- ten Fortsetzung dieses Trends in 2004? Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung durch legale und illegale Zigarettenbeschaffung im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen zu den östlichen EU-Beitrittslän- dern? u Frage 32: Die Bundesregierung hält weiterhin an den geplanten ehreinnahmen fest. Diese belaufen sich für 2004 auf ,045 Milliarden Euro, für 2005 auf 2,158 Milliarden uro und für 2006 auf 2,708 Milliarden Euro. Hierbei urden Absatzrückgänge berücksichtigt. Ob sich die Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8593 (A) ) (B) ) Entwicklung aus 2003 in dieser Form in 2004 fortsetzt, kann derzeit nicht gesagt werden, da die gegenwärtig nur für Januar vorliegenden Zahlen erfahrungsgemäß wenig aussagekräftig sind und keinen Trend erkennen lassen. Zu Frage 33: Eine konkrete Aussage, mit welchen Steuerausfällen speziell durch die EU-Osterweiterung zu rechnen ist, kann nicht gemacht werden. Bei der Berechnung der Mehreinnahmen sind jedoch auch Absatzrückgänge ein- geplant, die diesem Umstand Rechnung tragen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2629, Fragen 34 und 35): Wie schätzt die Bundesregierung die Höhe der künftigen Rückflüsse aus dem EU-Haushalt nach Deutschland ein, wenn sie die Deckelung der Einzahlungen auf 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) durchsetzen kann, und welche Konzepte hat die Bundesregierung, um eventuell sin- kende Rückflüsse in Form von Strukturhilfen für die bisheri- gen Fördergebiete zu kompensieren? Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss einer der- artigen Deckelung der Zahlungen auf 1,0 Prozent des BNE auf die Neugestaltung der nationalen Struktur- und Wirt- schaftsförderung, und wie will die Bundesregierung die For- derung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen, Dr. Manfred Stolpe, nach einer Konzentrierung der Struktur- und Wirtschaftsförderung auf ostdeutsche Wachstumskerne konkret umsetzen? Zu Frage 34: Belastbare Schätzungen über die Höhe der künftigen deutschen Rückflüsse aus dem EU-Haushalt nach 2006 sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Neben der Gesamthöhe der EU-Ausgaben hat die Ausgestaltung der einzelnen Gemeinschaftspolitiken maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Rückflüsse. Diese ist eben- falls, wie der Gesamtrahmen, Gegenstand der Verhand- lungen zur neuen finanziellen Vorausschau. Im Hinblick auf die Frage nach Kompensation für die von einer et- waigen Reduzierung der europäischen Förderung betrof- fenen Gebiete möchte ich daran erinnern, dass struktur- bzw. regionalpolitische Unterstützung durchweg als „Hilfe zur Selbsthilfe“ für die betroffenen Regionen ge- dacht und damit zeitlich befristet ist. Dies gilt gleicher- maßen für europäische wie für nationale Hilfen. Die verschiedentlich aufgeworfene Frage einer „Kompensation“ eines etwaigen Rückgangs von Förder- mitteln der EU durch Mittel des Bundes basiert dagegen offenbar auf der Annahme, die heutige Summe aus euro- päischer und nationaler Förderung sei auch für die Zeit nach 2006 sicherzustellen. Demgegenüber ist zu beto- nen, dass über Umfang und regionale Verteilung der na- tionalen Unterstützung zeitnah auf Basis der sachlichen Notwendigkeiten wie auch der finanzpolitischen und beihilferechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden sein wird. Z W d f r d p s r B „ b z P v w A d A s V d b l k d z w z s E b w (C (D u Frage 35: Auf eine Neugestaltung der nationalen Struktur- und irtschaftsförderung hat die Deckelung keinen Einfluss, a sie zwar die Höhe der einsetzbaren EU-Struktur- ondsmittel begrenzt, aber die Ausgestaltung der Förde- ung durch die Höhe der Fördersätze, die Fördergebiete, ie rechtlichen Rahmenbedingungen und die Schwer- unkte der Förderung nicht berührt. Nach weiteren Ab- timmungen in der Bundesregierung über die Neujustie- ung der Wirtschafts- und Innovationspolitik wird die undesregierung auf die neuen Länder zugehen und Partnerschaften für Innovation und Wachstum“ verein- aren, die eine Schwerpunktsetzung des Einsatzes der ur Verfügung stehenden Bundesmittel für ausgewählte rogramme der Innovations- und Investitionsförderung orsehen. Die Länder sollen ihrerseits in eigener Verant- ortung die innovativen Schwerpunkte definieren. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der bgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2629, Fragen 44 und 45): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwi- schen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis der Bundes- anstalt für Arbeit: Teil I – Kommunikationsberatung und virtueller Arbeitsmarkt“ (Bundestagsdrucksache 15/2330, Fra- ge 51) vom 14. Januar 2004, in der die Bundesregierung ein- deutig verneint, dass es in der Bundesagentur für Arbeit (BA) Berechnungen gegeben hat, wonach der Virtuelle Arbeits- markt rund 100 Millionen Euro kosten könnte, und den Aus- sagen des Abteilungsleiters im Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit (BMWA), Bernd Buchheit, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit vom 3. März 2004 sowie entspre- chenden Zeitungsmeldungen (unter anderem Financial Times Deutschland vom 2. März 2004), wonach der Verwaltungsrat der BA und damit auch das BMWA bereits am 18. Dezember 2003 über eine entsprechende Kostensteigerung durch das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt mündlich informiert wor- den ist? War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwor- tung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Ver- gabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit: Teil I – Kommunika- tionsberatung und virtueller Arbeitsmarkt“ (Bundestags- drucksache 15/2330) bekannt, dass innerhalb der BA bereits im Dezember des vergangenen Jahres mit einer Kostenstei- gerung des Virtuellen Arbeitsmarktes auf rund 100 Millio- nen Euro gerechnet wird, und wann hat sie diese Information erstmalig erhalten? Mit der Beratungsunterlage 230/2003 informierte der orstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Mitglie- er des Verwaltungsrates in der Sitzung am 18. Dezem- er 2003 darüber, dass zu diesem Zeitpunkt das tatsäch- iche Auftragsvolumen für den Virtuellen Arbeitsmarkt napp (VAM) 77 Millionen Euro betrug. Von diesen bis ahin tatsächlich entstandenen Entwicklungskosten sind wei weitere Kostenarten zu unterscheiden. Zum einen urden in der Sitzung des Verwaltungsrates am 18. De- ember 2003 Folgekosten angesprochen, die durch zu- ätzliche, bisher noch nicht beauftragte Leistungen zur rweiterung des Projekts (zum Beispiel die Einführung iographischer Daten) entstehen würden. Zum anderen urden die Mitglieder des Verwaltungsrates mündlich 8594 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 (A) ) (B) ) darüber informiert, dass im Rahmen einer betriebswirt- schaftlichen Betrachtung zusätzliche Kosten für die Ein- führung eines Controlling und einen Austausch der IT- Ausstattung entstehen würden. Die Bundesregierung ist bei ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabe- praxis der Bundesanstalt für Arbeit: Teil I – Kommuni- kationsberatung und virtueller Arbeitsmarkt“ (Bundes- tagsdrucksache 15/2330) nur von den bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich feststehenden Kosten ausgegan- gen; dies wird durch die Verweisung auf die Antwort zu Frage 50 deutlich. Die durch bisher noch nicht be- auftragte Leistungen mögliche Kostensteigerung des Projektes „Virtueller Arbeitsmarkt“ auf bis zu 100 Mil- lionen Euro wurde der Bundesregierung (dem Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit) erst durch das Protokoll der Verwaltungsratsitzung vom 18. Dezember 2003 bekannt. Das in der Frage angesprochene Mitglied der Verwaltungsrats, Bernd Buchheit, hat das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit über die mündlich am 18. Dezember 2003 im Verwaltungsrat der BA gege- benen Informationen nicht unterrichtet, weil über ent- sprechende Erweiterungen des VAM noch nicht ent- schieden und eine ausführliche Information durch die BA im Ausschuss I des Verwaltungsrates angekündigt war. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2629, Fragen 46 und 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung des Landkreises Leer und anderer niedersächsischer Landkreise und Städte (vergleiche Berichterstattung in der Rheiderland- Zeitung, 20. Februar 2004, General-Anzeiger, 23. Februar 2004), wonach für diese kommunalen Haushalte durch das so genannte Hartz-IV-Gesetz, das unter anderem die Zusammen- legung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe regeln soll, entge- gen der ursprünglichen Annahme der Bundesregierung zu- sätzliche finanzielle Belastungen zu erwarten sind? Beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine Änderung der entsprechenden Regelungen des so ge- nannten Hartz-IV-Gesetzes, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen mittlerweile eine ganze Reihe von Berechnungen einzelner Kommunen zu den finanziellen Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes vor. Sie nimmt die Sorgen der Kreise und kreisfreien Städte sehr ernst und führt deshalb gegenwärtig einen intensi- ven Dialog mit den Ländern und Vertretern der Kommu- nen auf allen Ebenen. Zuletzt hat sich Minister Wolfgang Clement am vergangenen Samstag mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Ziel ist, die den differieren- den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und Fakten abzugleichen. Es hat sich bei Prüfung der von einzelnen Kommunen übersandten Unterlagen allerdings gezeigt, dass diese auf der Grundlage der ihnen zugänglichen In- formationen eine Reihe wesentlicher Faktoren für eine exakte Abschätzung von Be- und Entlastungen durch Hartz IV nicht berücksichtigen. Beispielsweise muss be- a n ä f l K s s b m d a B E g z z z i V k L g d 1 r b K a m g a w e s s A d F ( Z d d m (C (D chtet werden, dass die Berechnung der Leistungshöhe ach den neuen gesetzlichen Bestimmungen wegen ge- nderten Einkommensanrechnungsvorschriften dazu ührt, dass ein Teil der bisherigen Bezieher von Arbeits- osenhilfe keine Grundsicherung erhält. Ein von der ommission zur Reform der Gemeindefinanzen einge- etzter Expertenkreis hat diesen Effekt im Bundesdurch- chnitt auf 23 Prozent geschätzt. Weiter sollen im Zuge der Zusammenlegung von Ar- eitslosenhilfe und Sozialhilfe über ein verstärktes Fall- anagement, also die intensive Beratung und Betreuung er Alg-II-Bezieher, die Betroffenen schneller als bisher us der Hilfebedürftigkeit herausgeführt werden. Die undesregierung veranschlagt die daraus resultierenden ffizienzgewinne entsprechend dem Bericht der Arbeits- ruppe „Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe“ der Kommission ur Reform der Gemeindefinanzen ab 2006 auf 15 Pro- ent und jetzt für das Einführungsjahr 2005 auf 7,5 Pro- ent. Ebenso beziehen die Kommunen in der Regel in hre Rechnungen nicht mit ein, dass sie Personal- und erwaltungskosten in dem Maße einsparen, in dem sie ünftig für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger keine eistungen mehr erbringen und berechnen müssen. Für den Landkreis Leer ergibt sich bei Berücksichti- ung dieser und anderer Faktoren nach Berechnungen er Bundesregierung nicht eine Belastung von rund 2 Millionen Euro, sondern lediglich eine solche von und 4,5 Millionen Euro. Die von der Bundesregierung eabsichtigte und politisch zugesagte Entlastung der ommunen um 2,5 Milliarden Euro gilt im Übrigen für lle Kommunen gemeinsam. Dort, wo in einer Kom- une vergleichsweise viele Arbeitslosenhilfeempfänger ezählt werden, stellt sich die Entlastung allerdings nicht utomatisch ein, sondern es ist notwendig, dass das je- eilige Bundesland aus den durch die Wohngeldreform ingesparten Mitteln einen finanziellen Ausgleich chafft. Dies haben die Länder im Vermittlungsaus- chuss zugesagt. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen des Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU) (Drucksache 15/2629, Fragen 48 und 49): Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele drogenabhän- gige Sozialhilfeempfänger, die sich zu einer Behandlung mit Ersatzdrogen entschieden haben, durch die hohe finanzielle Belastung die Therapie abbrechen oder aber gar nicht begin- nen? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die gesetz- lichen Bestimmungen der Zuzahlung für Sozialhilfeempfän- ger zu ändern, um ihnen diese medizinische Behandlung zu ermöglichen, und wenn ja, in welchem Rahmen? u Frage 48: Nein, die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse arüber, dass drogenabhängige Sozialhilfeempfänger, ie sich zu einer Behandlung mit Substitutionsmedika- enten entschieden haben, durch die hohe finanzielle Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8595 (A) ) (B) ) Belastung die Therapie abbrechen oder aber gar nicht beginnen. Zu Frage 49: Nein. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (frak- tionslos) (Drucksache 15/2629, Fragen 52 und 53): Wie groß ist der Anteil der Ausgaben der privaten Haus- halte an den gesamten Gesundheitskosten, und wie hat sich dieser Anteil seit 1990 im Verhältnis zu den Gesamtkosten entwickelt? Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der ge- planten Einführung von Gebühren für Sozialgerichtsverfah- ren, und wie hoch sollen die Gebühren ausfallen? Zu Frage 52: Die Gesamtausgaben für Gesundheit werden jährlich vom Statistischen Bundesamt in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst. Daten für Deutschland liegen seit dem Jahr 1992 und bis zum Jahr 2002 vor. Die Gesundheitsausgaben betrugen 1992 ohne Einkommensleistungen rund 163 Milliarden Euro und im Jahr 2002 rund 234 Milliarden Euro. Die Aus- gaben der privaten Haushalte betrugen 1992 rund 16 Mil- liarden Euro und 2002 rund 24 Milliarden Euro. Der An- teil privater Haushalte an den gesamten Gesundheitsaus- gaben lag 1992 bei rund 9,6 Prozent, im Jahr 2002 lag er bei rund 10,2 Prozent. Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat keine Gesetzesinitiative zur Einführung von Gebühren im sozialgerichtlichen Ver- fahren eingebracht. Vielmehr hat der Bundesrat am 13. Februar 2004 einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den für Versicherte, Leistungsempfänger und Be- hinderte die derzeit bestehende Kostenfreiheit auf- gehoben werden soll. Durch diese Initiative der Länder soll eine allgemeine Verfahrensgebühr eingeführt wer- den, die der Beteiligte, der im Rechtsstreit unterliegt, zu zahlen hat. Diese Gebühr soll für Verfahren vor den Sozialgerichten 75 Euro, vor den Landessozialgerichten 150 Euro und vor dem Bundessozialgericht 225 Euro be- tragen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen der Abgeordneten Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) (Drucksache 15/2629, Fragen 54 und 55): Wie viele der am Heroinprojekt in Bonn teilnehmenden Abhängigen haben während der 2-jährigen Laufzeit des Pro- jekts dauerhaft in alternative Behandlungsangebote wie die Methadon-Substitution gewechselt bzw. zu einem dauerhaften Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit gefunden? Z n g H m k d t r r v P a A d Z s o d K d w a i d k I d w g s V h A d F ( r d g i J (C (D Welche weiteren Behandlungsmöglichkeiten, Übergangs- regelungen und staatlichen Heroinabgaben mit welchem Haushaltsansatz plant die Bundesregierung nach dem Auslau- fen des Heroinprojekts, um die teilnehmenden Abhängigen auch weiterhin zu betreuen? u Frage 54: Die Frage des Ausstiegs der am Heroinprojekt teil- ehmenden Abhängigen in alternative Behandlungsan- ebote wird in dem Heroinprojekt untersucht. Bei dem eroinprojekt handelt es sich um eine wissenschaftliche ultizentrische Studie, die den vereinbarten Standards linischer Studien folgen muss. Zwischenauswertungen ürfen nur zu vorher im Prüfplan festgelegten Zeitpunk- en erfolgen. Die erste Zwischenauswertung in dem He- oinprojekt erfolgt, wenn alle Patienten ein Jahr mit He- oin bzw. Methadon behandelt wurden. Durch nicht orhersehbare Verzögerungen in der Rekrutierung von atienten in der gesamten Studie ist dieser Zeitpunkt erst m 31. Dezember 2004 erreicht. Vorher können keine ussagen zu den Ergebnissen der Studie gemacht wer- en. u Frage 55: Grundsätzlich stehen nach Beendigung der Heroin- tudie den Patienten alle herkömmlichen Behandlungs- ptionen zur Verfügung. Diese reichen von einer Metha- onsubstitution bis zur drogenfreien Therapie. Für die osten dieser Therapien sind die Leistungsträger zustän- ig. Ob eine Weiterbehandlung mit Heroin notwendig ird, hängt von den Ergebnissen der klinischen Prüfung b, die dann Basis für die Zulassung durch das Bundes- nstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind. Über ie Kosten einer Behandlung mit Heroin in Deutschland önnen derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. m Rahmen der Gesamtstudie ist eine Spezialstudie zu en gesundheitsökonomischen Auswirkungen vergeben orden, deren Ergebnisse frühestens Mitte 2005 vorlie- en werden. Diese Spezialstudie wird erstmals Auf- chluss geben, welche Kosten bei der Heroinvergabe im ergleich zur Methadonsubstitution pro Patient entste- en. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) Drucksache 15/2629, Frage 56): Liegt vonseiten der Bundesregierung die Bereitschaft vor, die Haushalte der Sozialhilfeträger wie auch die der Pflege- kassen so zu verbessern, dass die finanziellen Mittel für die – beispielsweise vom Verband Deutscher Alten- und Behin- dertenhilfe e. V. geforderten (vergleiche VDAB-Newsletter 04.2004 vom 24. Februar 2004) – notwendigen Qualitätsver- besserungen in der Pflege zur Verfügung stehen? Zunächst möchte ich Ihnen Folgendes in Erinnerung ufen: Von 1995 bis zum Jahr 2000 sind die Ausgaben er Sozialhilfe für Hilfe zur Pflege wegen der Leistun- en der Pflegeversicherung Jahr für Jahr gesunken. Erst m Jahr 2001 sind sie gegenüber 2000 um 1 Prozent, im ahr 2002 gegenüber 2001 um 1,3 Prozent gestiegen. 8596 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 (A) ) (B) ) Die Pflegeversicherung erspart mit ihren Leistungen der Sozialhilfe gegenüber der Zeit ohne Pflegeversicherung auch heute noch jährlich weit mehr als 5 Milliarden Euro. Diese Zahlen zeigen, dass es nicht gerechtfertigt ist, ausgerechnet im Zusammenhang mit der Qualität der Pflege eine Diskussion über die Finanzierbarkeit der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz zu führen. Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung insbesondere in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurde von den Ländern im Vermittlungsver- fahren zum SGB XII die weitreichende Forderung erho- ben, das gesamte komplexe Finanzierungssystem der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundesso- zialhilfegesetz (ab 1. Januar 2005 nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII]), zu denen neben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen insbeson- dere auch noch die Hilfe zur Pflege gehört, einer einge- henden und kritischen Prüfung zu unterziehen. Der Ver- mittlungsausschuss hat dem Anliegen der Länder insoweit Rechnung getragen, als er die Einrichtung einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes be- schlossen hat, die bis Ende 2004 sachdienliche Vor- schläge erarbeiten soll. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2629, Frage 57): Welche Verträge wurden bei der Einführung des neuen Ra- dar- und Flugplandatensystems (P1) abgeschlossen, und wie bestimmt sich die Haftung bei Auftreten von technischen Mängeln, die die Sicherheit der deutschen Flugüberwachung gefährden könnten? Mit dem Radar- und Flugplandatensystem (P1) wird die neueste Generation von Flugsicherungssystemen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) bezeichnet. Es dient der Verarbeitung von Radar- und Flugplandaten. Diese Daten werden vom System so aufbereitet, dass sie den Fluglotsen auf einem Bildschirm dargestellt werden kön- nen. Dabei wird die Position der kontrollierten Luft- fahrzeuge erkennbar, und es werden weitere wichtige Informationen zum Beispiel über beantragte Flughöhen- wechsel, den Typ des Luftfahrzeuges und Ähnliches mehr angezeigt. P1 ist 1999 in Langen als erstem Stand- ort der DFS in Betrieb gegangen. Es folgte der Kontroll- bereich für den Luftraum Düsseldorf in 2002, nachdem die Kontrollzentrale von Düsseldorf zum Standort Lan- gen verlagert worden war, und München Ende 2003. Basis des P1-Systems ist die von der Firma Raytheon mit einem so genannten Hauptvertrag aus dem Jahr 1994 erworbene „P1/ATCAS Software“. Seit diesem Zeit- punkt hat die DFS verschiedene Anpassungen bzw. Wei- terentwicklungen sowie zugehörige Dienstleistungen be- auftragt. Für das Jahr 2004 ist die Inbetriebnahme in Bremen geplant. Der Gesamtauftragswert für die P1 Ein- rüstungen in allen Zentralen liegt bei rund 200 Millionen Euro. Hinsichtlich der Haftungsfrage gelten bei Ansprü- chen Dritter die allgemeinen Grundsätze der Staatshaf- tung durch die Bundesrepublik Deutschland, da die DFS i d h S I 7 D a l A d A s Z d W e f r M m r m l n v d s E e 1 E c s u s d s W e z R s (C (D m Sinne des Artikels 87 d des Grundgesetzes in Verbin- ung mit §§ 31 b und 31 d des Luftverkehrsgesetzes ho- eitliche Verwaltung im Auftrag des Bundes ausübt. Für chäden aus Handlungen der DFS kann der Bund im nnenverhältnis bis zu einem Betrag in Höhe von 67 Millionen Euro bei der DFS Regress nehmen. Die FS hat über diese Summe eine Haftpflichtversicherung bgeschlossen, mit der sie die Bundesrepublik Deutsch- and im Falle eines Schadensereignisses freistellt. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2629, Fragen 58 und 59): Sind mit dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, nach einem Treffen mit SPD-Abgeordneten aus den neuen Ländern angekündigten Strategiewechsel zum Aufbau Ost, die künftige Förderung für Ostdeutschland stärker auf Wachstumszentren und Wachs- tumskerne zu konzentrieren, Einschränkungen für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und die Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum ver- bunden, und wenn ja, welche Programme sind davon betrof- fen? Mit welchen Instrumenten wird sichergestellt, dass nach einem Strategiewechsel beim Aufbau Ost der ländliche und strukturschwache Raum nicht vernachlässigt wird? u Frage 58: Die Bundesregierung schlägt eine Neuorientierung er Aufbau-Ost-Politik vor, um zusätzliche Impulse für achstum und Beschäftigung in den neuen Ländern zu rzielen. Dies betrifft grundsätzlich auch die Standort- aktoren Infrastruktur und Investitionsförderung. Im Be- eich der Infrastruktur, insbesondere bei Ausbau und odernisierung der Verkehrswege, wird es kurz- bis ittelfristig zu keinen wesentlichen Änderungen in der egionalen Verteilung der Maßnahmen kommen und da- it auch nicht zu Kürzungen für strukturschwache und ändliche Regionen. Die Maßnahmen, wie sie für die euen Bundesländer im Bundesverkehrswegeplan 2003 orgesehen sind, werden vollständig umgesetzt. Auch ie Unterstützung des Bundes für den Abbau der infra- trukturellen Lücken auf Landes- und kommunaler bene bleibt vollständig erhalten. Hierfür stehen Sonder- rgänzungszuweisungen des Bundes in Höhe von rund 00 Milliarden Euro im Rahmen des Solidarpaktes II bis nde 2019 zur Verfügung. Der Bedarf der Ballungsräume und die wirtschaftli- hen Schwerpunkte in den neuen Ländern werden ent- prechend berücksichtigt. Mittel- bis längerfristig kann nd soll ein konzentrierter Mitteleinsatz für den Infra- trukturausbau erfolgen. Im Bereich der Investitionsför- erung erhofft sich die Bundesregierung künftig einen tärkeren und konzentrierteren Einsatz der Mittel auf achstumsregionen und innovative Branchen. Ziel ist s, die Mittel dort einzusetzen, wo sie den größten Nut- en erzielen. Für die ländlichen und strukturschwachen äume entstehen häufig erst durch klare Schwerpunkt- etzungen tragfähige wirtschaftliche Perspektiven. Be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8597 (A) ) (B) ) stimmte Branchenschwerpunkte wie der Tourismus stel- len aus sich heraus eine flächendeckende Förderung dar. Insgesamt werden die strukturschwachen Räume durch die Neuorientierung zusätzliche wirtschaftliche Impulse erhalten. Die wichtigsten davon berührten Programme sind unter anderem die Gemeinschaftsaufgabe zur Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die In- novationsprogramme des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zu Frage 59: Es wird auch künftig eine Reihe von Förderprogram- men geben, die entweder gezielt zur Förderung der länd- lichen Strukturen eingesetzt werden oder die sich nicht für eine Konzentrierung eignen. Folgende wichtige Pro- gramme stehen weiterhin für die Entwicklung der Fläche zur Verfügung: die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“; die Mehrzahl der Mittel der EU-Strukturfonds; die Mittelstandsförderung und die Bürgschaften des Bundes und der Länder sowie die Mittel, die durch die Investitionszulage zur Förde- rung von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen bereitge- stellt werden. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck- sache 15/2629, Fragen 60 und 61): Wie viele externe Berateraufträge und Unterstützungsleis- tungsaufträge hat die Bundesregierung während des Um- wandlungsprozesses der Deutschen Bundesbahn zur Deutsche Bahn AG im Rahmen der Bahnreformen I und II erteilt? Wie wirken sich die Ergebnisse der durchgeführten Er- folgskontrollen auf die Gesamtentlastung des Bundeshaushal- tes aus? Zu Frage 60: Im Dezember 1993 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Neuordnung der Eisenbahnstruk- turen ab 1. Januar 1994 beschlossen. Die Deutsche Bun- desbahn und Deutsche Reichsbahn wurden zusammen geführt und die Deutsche Bahn AG (DB AG) gegründet. In einem vom Gesetzgeber bereits 1993 vorgesehenen zweiten Schritt wurden 1999 aus der DB AG fünf Ak- tiengesellschaften ausgegliedert. Zur Unterstützung des Reformprozesses in der Anfangsphase wurden 1994 drei von der Bundesregierung vergebene Gutachten abge- schlossen. Zu Frage 61: Die vergebenen Gutachten dienten der Untersuchung von Einzelfragen bei der Umsetzung der beschlossenen Reformgesetze. Aufgrund der Komplexität des Reform- prozesses können im Übrigen die sich daraus ergeben- den Entlastungen des Bundeshaushalts zahlenmäßig nicht dargestellt werden. A d A s s b d n s d A d d s 1 s V 2 r G d u s a t s k m B K i n n w n a (C (D nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Béla Anda auf die Frage des bgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2629, Frage 62): Sind die in der „Bild“ vom 2. März 2004 auf Seite 2 ange- sprochenen Wahlvorhersagen zur Landtagswahl in Hamburg des Meinungsforschungsinstituts Forsa von der Bundesregie- rung in Auftrag gegeben worden, oder sind diese angespro- chenen Wahlvorhersagen in irgendeiner sonstigen Art und Weise aus Bundesmitteln finanziert worden? Die in „BILD“ vom 2. März 2004 auf Seite 2 ange- prochenen Wahlvorhersagen zur Landtagswahl in Ham- urg des Meinungsforschungsinstitutes Forsa sind von er Bundesregierung weder in Auftrag gegeben worden och sind diese in „BILD“ angesprochenen Wahlvorher- agen in irgendeiner sonstigen Art und Weise aus Bun- esmitteln finanziert worden. nlage 29 Antwort er Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Frage es Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2629, Frage 64): Plant die Bundesregierung auf europäischer Ebene etwas gegen den Vorstoß des Vorsitzenden des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments, Michel Rocard, zu unterneh- men, der vorgeschlagen hat, den festgelegten Turnus für die Reihenfolge der Länder, die die „Kulturhauptstadt Europas“ benennen dürfen, ab 2009 aufzuheben, wodurch Deutschland sein Vorschlagsrecht für 2010 verlieren würde, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verfolgt bei der Umsetzung der 999 vom Europäischen Parlament und vom Rat be- chlossenen „Gemeinschaftsaktion zur Förderung der eranstaltung ,Kulturhauptstadt Europas’ für die Jahre 005 bis 2019“ zwei Prioritäten: Die zügige, gleichbe- echtigte Integration der neuen Mitgliedstaaten in diese emeinschaftsaktion und den Vertrauensschutz für die eutschen Bewerberstädte für das Jahr 2010. Die Bundesregierung hat sich wiederholt dafür im Rat nd gegenüber der Kommission eingesetzt und sie unter- tützt den Vorschlag der Kommission, die Beitrittsländer b 2009 in einer Parallel-Liste zu den bereits nominier- en Ländern in die Gemeinschaftsaktion Kulturhaupt- tadt Europas einzubeziehen. Die gegenwärtige zum Teil ontrovers geführte Diskussion im Europäischen Parla- ent ist noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor gilt der eschluss von 1999, dass Deutschland im Jahr 2010 eine ulturhauptstadt ausrichten wird. Der Bundesregierung st bewusst, dass für die Bewerberstädte – übrigens nicht ur in Deutschland – der Vertrauensschutz und die Pla- ungssicherheit eine hohe Bedeutung haben. Deshalb ird sie sich in den betroffenen EU-Gremien weiterhin achdrücklich dafür einsetzen, dass dies in dem zu ver- bschiedenden Ratsbeschluss zur Geltung kommt. 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 96. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509600000

Grüß Gott, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

zung ist eröffnet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-

binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung der nachträglichen Sicherungsverwah-
rung.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509600100

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren Abgeordnete! Im letzten Monat hat das Bundes-
verfassungsgericht zwei Entscheidungen zum Thema
Sicherungsverwahrung getroffen. Mit der Entscheidung
vom 5. Februar wurde erklärt, dass die Aufhebung der
Begrenzung auf zehn Jahre für die erstmalige Siche-
rungsverwahrung, die der Gesetzgeber seinerzeit vorge-
nommen hat, mit der Verfassung vereinbar ist.

Eine Woche später wurde in Karlsruhe entschieden,
dass die Gesetzgebungskompetenz zur Anordnung der

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Redet
so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung beim
Bund liegt. Das ist ein Thema, das lange Zeit streitig
war; da es im Grunde um Gefahrenabwehr geht. Die
Bundesregierung hat immer wieder die Auffassung ver-
treten, dass dies eine Kompetenz der Länder ist, weil sie
für das Polizeirecht zuständig sind. In Karlsruhe wurde
nun anders entschieden: Die entsprechenden Landesge-
setze wurden für mit der Kompetenzordnung des Grund-
gesetzes unvereinbar erklärt. – Wir wissen, dass für die
Anordnung der so genannten nachträglichen Sicherungs-
verwahrung ein gewisser Bedarf besteht. In den Ländern
sind im Moment fünf Straftäter auf Grundlage solcher
Gesetze untergebracht und in vier Fällen wird noch ent-
schieden. Insgesamt geht es also um eine ausgesprochen
geringe Zahl von Tätern.

In dem Gesetzentwurf, den die Bunde
heute im Kabinett beschlossen hat, wird da

(C (D ung n 10. März 2004 0 Uhr as das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Allemeinheit vor gefährlichen Straftätern jetzt ermöglicht at. Mit der vorgesehenen Regelung ergänzen wir das ystem der Sicherungsverwahrung, das im Moment aus er direkt nach dem Urteil erfolgten Anordnung, der so enannten vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, beteht. Diese kommt zur Anwendung, wenn das Gericht ereits Anhaltspunkte für die Gefahr, die von einem traftäter ausgeht, hat. Die nachträgliche Anordnung soll ünftig möglich sein, wenn mit hoher Wahrscheinlicheit zu erwarten ist, dass ein Verurteilter erhebliche traftaten begeht, den Opfern also schwere körperliche der seelische Schäden drohen, und wenn sich die entprechenden Hinweise erst im Strafvollzug herausgetellt haben. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass ein etroffener entweder schon wegen mehrfacher Begeung von gefährlichen Straftaten abgeurteilt worden ist der aber – in sehr seltenen Ausnahmefällen – eine Ersterurteilung in einem ganz erheblichen Ausmaß voriegt, deren Dauer unserem Gesetzentwurf zufolge minestens vier Jahre betragen muss. Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverahrung soll unserem Gesetzentwurf zufolge auch für eranwachsende, die nach dem Erwachsenenstrafrecht ext verurteilt wurden, zulässig sein. In diesen Fällen sind die Anforderungen, wie Sie unserem Gesetzentwurf entnehmen können, noch etwas strikter. Eine weitere Regelung betrifft diejenigen Täter, die aus Krankheitsgründen in psychiatrischen Anstalten untergebracht waren und als geheilt angesehen werden, von denen aber erwartet wird, dass sie, wenn sie entlassen werden, in der von mir eben geschilderten Form Straftaten begehen. Wir wissen – ich habe es mehrfach betont –, dass diese Fälle nur sehr selten sind und die Regelung in einen ganz besonders sensiblen Bereich fällt. Wir haben hohe rechtsstaatliche Anforderungen an estellt, da es sich schließlich um einen genden Eingriff in die Grundrechte hanesverfassungsgericht hat das mehrfach sregierung s geregelt, ganz besonders das Verfahren g sehr schwer wie delt; das Bund Bundesministerin Brigitte Zypries betont. Deshalb wollen wir diesen Bereich so gut es geht durch Verfahrensregelungen absichern. Verhandelt werden soll deshalb die Frage, ob eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nach dem so genannten Hauptverhandlungsmodell angeordnet wird. Das heißt, es gelten die üblichen umfassenden Garantien des Strafverfahrens, etwa das Recht auf einen Pflichtverteidiger, der Grundsatz der Öffentlichkeit und das umfassende Beweisantragsrecht des Betroffenen. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung soll zudem zulässig sein, wenn zwei Gutachter unabhängig voneinander eine entsprechende Diagnose stellen. Nach unseren Vorstellungen sollen beide Gutachter im Vollzug noch nicht mit dem betroffenen Täter befasst gewesen sein dürfen. Über eine Sicherungsverwahrung entscheiden soll ein mit drei Berufsrichtern besetztes Gericht. Der Entwurf sieht Übergangsregelungen für diejenigen Täter vor, die derzeit auf der Basis von Landesgesetzen untergebracht sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weitergeltung dieser Landesgesetze bis zum 30. September 2004 angeordnet; das wissen Sie. Mit dieser Übergangsregelung stellen wir sicher, dass niemand entlassen werden muss. Wir haben diesen Gesetzentwurf, wie sich aus meinen Eingangsworten ergeben hat, innerhalb von vier Wochen vorgelegt. Das bedeutet naturgemäß, dass nicht alle die Probleme, die im Einzelnen sehr detailliert und sorgfältig formuliert werden müssen, schon hundertprozentig sicher formuliert sein können. Deswegen werden wir zusammen mit den Fraktionen eine umfangreiche Anhörung durchführen, zur Beratung des Gesetzes Sachverständige hören und dann sehen, ob einzelne Formulierungen gegebenenfalls präzisiert werden müssen, beispielsweise in der Frage, ob der Katalog der Anlassstraftaten richtig gefasst ist. Wie Sie wissen, hat Karlsruhe da bestimmte Anforderungen gestellt: Vermögensdelikte zum Beispiel werden nicht umfasst, nur Delikte gegen Leib und Leben. Ob wir das richtig erfasst haben oder auch, wie das Vollzugsverhalten im Verhältnis zur Anlassstraftat zu werten ist – solche Feinheiten müssen noch im Verfahren erörtert werden. Im Grundsatz jedoch liegen die Entscheidungen fest. Ich gehe davon aus, dass wir damit das getan haben, was Karlsruhe uns ermöglicht hat, immer unter Wahrung der hohen rechtsstaatlichen Grundsätze, die erforderlich sind und beachtet werden müssen, wenn auf diese Art und Weise in die Grundrechte von Betroffenen eingegriffen wird, die die Strafe anlässlich ihrer Tat bereits verbüßt haben. Es geht also um eine Prognosebewertung. Deswegen sind diese Anforderungen unserer Ansicht nach geboten und auch entsprechend einzuhalten. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. – Herr Kollege Dr. Röttgen, bitte. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Justizministerin, Sie haben gerade im Zu s d G d b R s d B d W e c n m K s n e g d r v c n h u e u d w d d w B z s t m v s k v e s s (C (D ammenhang mit diesem Gesetzentwurf dargelegt, dass ie Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im rundsatz von der Bundesregierung übernommen woren ist. Diese Position wird dadurch nicht falsch; darum egrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Wir treten für diese egelung schon seit Jahren ein. Sie haben ausgeführt, dass einige Länder in der Not ind, gefährliche Insassen entlassen zu müssen, weil sich er Bundestag mit seiner Mehrheit einer Regelung auf undesebene verweigert hat. Haben Sie eine Übersicht arüber oder können Sie schätzen, wie viele gefährliche iederholungstäter in den vergangenen Jahren, weil es ine entsprechende Bundesregelung nicht gab und manhe Landesregierungen sich zu diesen Polizeigesetzen icht haben entschließen können, entlassen werden ussten? eine einzige SPD-geführte Landesregierung hat ein olches Polizeigesetz beschlossen. Herr Abgeordneter, zunächst einmal ist es so, dass wir icht die Position der CDU/CSU übernommen, sondern ine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umesetzt haben. Sie wissen – wir haben das schon an anerer Stelle hier erörtert –, dass es die seinerzeit von Iher Fraktion geführte Bundesregierung war, die sich erweigert hatte, die Sicherungsverwahrung umfangreiher zu regeln. Was Ihre Tatsachenfrage anbelangt, so kann ich Ih en dazu keine Auskunft geben. Wir haben keine Analtspunkte dafür, dass das der Fall war. Wir wissen nur mgekehrt, dass beispielsweise Baden-Württemberg ein ntsprechendes polizeirechtliches Gesetz aufgelegt hat nd dass dort 18 entsprechende Anträge gestellt wuren, die samt und sonders von den Gerichten abgelehnt orden sind. Wir haben keine Erkenntnisse darüber, ass einer dieser Täter im Anschluss straffällig geworen ist. Eine weitere Frage des Kollegen Röttgen. Frau Ministerin, Sie haben gerade ausgeführt, Sie ürden mit dieser Regelung lediglich einen Auftrag des undesverfassungsgerichts umsetzen. Stimmen Sie mir u, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich geagt hat, es erteile dem Bundesgesetzgeber keinen Aufrag. Es hat vielmehr erklärt, der Bundesgesetzgeber üsse entscheiden, ob er eine entsprechende Regelung orsehen will. Sie hätten die völlige Freiheit, dieses Geetz nicht zu machen, sodass nicht die Rede davon sein ann, dass Sie einen inhaltlichen Auftrag des Bundeserfassungsgerichts haben. Sie haben sich vielmehr zu iner bestimmten Regelung entschlossen, die im Grundatz identisch ist mit der Position der CDU/CSU. Ist es o? Wir haben uns zu einer Regelung entschlossen, die Karlsruhe überhaupt erst nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes für möglich erachtet hat. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das Grundgesetz hat es ermöglicht! Nicht Karlsruhe!)





(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509600200
Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509600300

(Joachim Stünker [SPD]: Kein Einziger!)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509600400
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509600500
Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509600600




(A) )


(B) )

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509600700

– Das ist, wie Sie wissen, eine Frage der Auslegung.
Über die Auslegung der Verfassung kann oftmals Streit
bestehen. Das ist kein neues Phänomen, das wir hier im
Lande zu beobachten haben.

Karlsruhe hat das jetzt geklärt. Das heißt, Karlsruhe
hat das Verfassungsverständnis, wenn Sie es so nennen
wollen, anders beschrieben, als wir es immer getan ha-
ben. Das ist richtig.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509600800

Herr Kollege, bitte.

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509600900

Ich möchte zum Gesetzentwurf selber kommen, und

zwar zu den Unterschieden – ich betone, dass es im
Grundsatz Übereinstimmung gibt –: Sie erfassen im ers-
ten Absatz mit § 66 b nicht alle gefährlichen Straftäter,
sondern nur gefährliche Sexualstraftäter. Können Sie
bitte begründen, warum etwa ein gefährlicher Straftäter,
der einen Totschlag begangen hat, für diesen Totschlag
aber eine geringere Freiheitsstrafe als vier Jahre erhalten
hat – diese Fälle gibt es – und bei dem sich während der
Haft herausstellt, dass er gefährlich ist, nach Ihrer Rege-
lung entlassen werden muss?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509601000

Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen nicht sagen,

weil wir uns in Abs. 1 unseres Entwurfs auf die Verurtei-
lung wegen einer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten
Straftaten beziehen.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das sind ausschließlich Sexualstraftaten! Es ist kein Totschlag dabei!)


– Das ist nicht richtig.

(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ich habe den Normentext hier! Ich kann die Normen alle vorlesen, wenn Sie das möchten! Der Totschlag ist nicht erfasst!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509601100

Herr Kollege, würden Sie die Ministerin bitte ausre-

den lassen.

(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ja, ich bitte um Entschuldigung!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509601200

Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass die Kör-

perverletzungsdelikte umfasst sind. Ich habe eingangs
schon gesagt, dass wir letztendlich nicht sicherstellen
können, dass jede Regelung bedacht wurde. Es sind sehr
diffizile Verweisungen. Ich habe gleichzeitig angekün-
digt, dass wir das im Verfahren regeln werden.

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(C (D Unser Ziel ist es, wenigstens die Delikte, die das Bunesverfassungsgericht genannt hat, nämlich alle Delikte egen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle elbstbestimmung, zu erfassen. Nicht erfassen werden ir – das sieht Ihr Entwurf vor; wir halten das für verfasungswidrig – die Vermögensdelikte. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Röttgen. Es tut mir Leid, dass ich die Frage wiederholen muss. ber sie ist wirklich nicht beantwortet worden. – Ich abe nach dem Fall gefragt, dass jemand wegen Totchlags zu einer geringeren Freiheitsstrafe als vier Jahre erurteilt worden ist und sich in der Haft als gefährlich erausstellt. Warum erfassen Sie diesen Fall nicht? Ich ehme an, dass Sie sich überlegt haben, warum Sie dieen Fall nicht erfassen. Sie verweisen auf § 66 Abs. 3 atz 1. – Das Nicken eines Beamten des BMJ bestätigt ich. – In diesem Satz 1 erfassen Sie die §§ 174, 174 c, 76, 179 StGB – das sind alles Sexualstraftaten –, aber er Totschlag ist nicht erfasst. Warum erfassen Sie dieen Fall nicht? Oder ist es ein Irrtum, dass dieser Fall icht aufgenommen worden ist? Das Nicken des Beamen legt nahe – auch das ist eine Information –, dass es in Irrtum ist. Oder ist es kein Irrtum? Nein, ich glaube, es ist eine Frage des Zusammen piels zwischen Abs. 1 und Abs. 2. In Abs. 2 werden atsachen der in Abs. 1 genannten Arten nach einer Verrteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens vier ahren wegen einer oder mehrerer Straftaten gegen das eben und gegen die körperliche Unversehrtheit – das einhaltet Totschlag – umfasst. (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Aber es muss eine Freiheitsstrafe, wie Sie gerade verlesen haben, von mindestens vier Jahren ausgesprochen sein!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509601300
Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509601400
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509601500

Ja, beim Ersttäter. Wir müssen jetzt differenzieren, ob
ie vom Wiederholungstäter reden oder vom Ersttäter.
ir gehen beim Ersttäter von vier Jahren aus. Ich
laube, das macht Ihr Entwurf im Übrigen auch.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nein!)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509601600

Herr Kollege, bitte schön.

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509601700

Wo ist denn der Fall Ihrer Auffassung nach geregelt?

n dem gerade von Ihnen genannten Abs. 2?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509601800

Welchen Fall meinen Sie denn?

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509601900

Ich meine den Fall des Totschlägers, den ich gerade

ebildet habe. Ist er in Abs. 2 oder in Abs. 1 geregelt?






(A) )



(B) )



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509602000

Sie müssen mir sagen, ob Sie vom Ersttäter oder vom

Mehrfachtäter reden.

(Joachim Stünker [SPD]: Richtig!)


Wenn Sie mir das sagen, dann kann ich Ihre Frage beant-
worten.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509602100

Ich meine den Mehrfachtäter, der wegen Totschlags

zu drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden ist. Wo
ist dieser Fall geregelt?


(Erika Simm [SPD]: Der fällt doch ohnehin darunter!)


Ich möchte wissen, ob und gegebenenfalls wo der Fall
geregelt ist.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509602200

Dies ist in § 66 b Abs. 1 StGB in Verbindung mit

§ 66 – –

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509602300

Nein, mir liegt das Gesetz vor. Ich habe eben vorgele-

sen, dass dort indirekt – –

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509602400

Herr Kollege Röttgen, ich bitte sehr darum, dass Sie

erstens die Ministerin ausreden lassen und dass wir
zweitens die Befragung der Bundesregierung korrekt
durchführen.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509602500

Ja, ich bitte, mir das nachzusehen.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509602600

Frau Ministerin, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509602700

Ich sage es noch einmal: Dies ist in § 66 b

Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB
geregelt. Wird jemand wegen eines Verbrechens – bei ei-
nem Totschlag handelt es sich um ein Verbrechen – ver-
urteilt, dann usw. Das ist das geltende Recht.


(Joachim Stünker [SPD]: So ist es! – Erika Simm [SPD]: Hier können Sie etwas lernen!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509602800

Herr Kollege Röttgen, Ihre nächste Frage, bitte.

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509602900

Wo ist der Fall geregelt, dass wegen des eben genann-

ten Verbrechens ein Ersttäter verurteilt wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509603000

Der ist in § 66 b Abs. 2 StGB geregelt.

Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509603100

Ist dieser Fall Ihrer Auffassung nach erfasst?

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(C (D Der Totschläger, der zu weniger als vier Jahren verur eilt wurde, ist genauso wie in Ihrem Gesetzesvorschlag, err Abgeordneter, nicht erfasst. Ja, das ist richtig. Dieser Fall ist in der Tat nicht gere elt. (Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: So ist es! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Herr Röttgen ist im Seminar! Sie sollten einmal Bildungsurlaub nehmen! – Joachim Stünker [SPD]: Strafrecht ist schwierig!)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509603200
Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509603300


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509603400

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? –
err Kollege Kauder, bitte.

Siegfried Kauder (CDU):
Rede ID: ID1509603500

So einfach ist das nicht mit dem Bildungsurlaub. Herr

tünker, das ist eine – –

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509603600

Herr Kollege Kauder, wir sind in der Befragung der
undesregierung.

Siegfried Kauder (CDU):
Rede ID: ID1509603700

Entschuldigung. – Frau Ministerin, wir sind uns einig,

ass wir in kurzer Zeit eine hoch komplizierte juristische
aterie zu bearbeiten haben. Ich glaube, das ist auch das
roblem. Wir und insbesondere Sie stehen unter Zeit-
ruck. Sie haben dankenswerterweise schon erwähnt,
ass man in dem einen oder anderen Punkt möglicher-
eise nachbessern muss.
Sie und das Kabinett sind der Meinung, dass man die

icherungsverwahrung auch bei Heranwachsenden an-
rdnen können muss, wenn diese nach dem Erwachse-
enstrafrecht verurteilt wurden. Diese Forderung teilen
ir. Sie weichen aber von Ihrem Prinzip ab, dass man
as Jugendstrafverfahren dann gesondert bearbeiten
uss, wenn man über die Änderung des JGG spricht. Sie
eichen also von Ihrer eigenen Philosophie ab.
Meine erste Frage: Ist das der Abschluss der Ände-

ungen des Jugendstrafverfahrens oder kann man hoffen,
ass es zeitnah zu einer Korrektur kommt, nach der das
dhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren auch ge-
en Heranwachsende zugelassen wird?
Meine zweite Frage: Können Sie mir bitte erklären,
orin die Differenzierung zwischen der Anordnung der
icherungsverwahrung gegen Heranwachsende und der
nordnung gegen Erwachsene nach dem Erwachsenen-
trafrecht besteht?
Dritte Frage: Warum gibt es diese Differenzierung?
enn man das Erwachsenenstrafrecht bei einem Heran-
achsenden anwendet, dokumentiert man damit doch,
ass er einem Erwachsenen gleichzustellen ist. Ansonsten
ürfte man das Erwachsenenstrafrecht nicht anwenden.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 18bis 20-Jährige!)







(A) )



(B) )



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509603800

Herr Abgeordneter, zu Ihrer ersten Frage. Es bleibt

dabei, dass wir eine Änderung des Jugendgerichtsgeset-
zes vorsehen, bei der auch die Frage zu klären sein wird,
ob und inwieweit das Adhäsionsverfahren bei Heran-
wachsenden und Jugendlichen angewandt werden kann.
Dabei wird dann auch die Nebenklage geregelt werden.
Insofern bleibt es bei dem, was wir immer gesagt haben.

Zu Ihrer zweiten Frage. Wir meinen, dass man Heran-
wachsende, die nach dem Erwachsenenstrafrecht ver-
urteilt werden, im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes
behandeln sollte. Das ist nach wie vor eine Besonder-
heit; denn im Strafrecht werden diese mehrfachen Diffe-
renzierungen generell vorgesehen. Deswegen sieht der
Entwurf so aus, wie wir ihn vorgelegt haben.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509603900

Herr Kollege Dr. Götzer, bitte.

Dr. Wolfgang Götzer (CSU):
Rede ID: ID1509604000

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Frau Ministerin, welchen Bedarf für die wohl wei-
terhin mögliche vorbehaltende Sicherungsverwahrung
sehen Sie bei der geplanten Einführung der nachträg-
lichen Sicherungsverwahrung noch?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509604100

Herr Abgeordneter, ich glaube, dass die Beibehaltung

der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aus der Über-
legung heraus gerechtfertigt ist, dass es eine Besonder-
heit ist, wenn dem Gericht schon bei Erlass des Urteils
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Täter in ei-
ner bestimmten Art und Weise entwickelt. Das ist auch
für den Täter hinsichtlich seiner Resozialisierungsbereit-
schaft während des Haftvollzuges ein wichtiges Signal.

Wir sind der Auffassung, dass die vorbehaltene Siche-
rungsverwahrung beibehalten werden sollte, weil Tätern
dadurch die Chance gegeben wird, sich im Haftvollzug
zu bessern. Dies ist anders als bei der nachträglichen Si-
cherungsverwahrung, wo es nur um relativ wenige Täter
geht, wie die Zahlen aus den Bundesländern beweisen.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509604200

Frau Kollegin Laurischk, bitte.

Sibylle Laurischk (FDP):
Rede ID: ID1509604300

Frau Ministerin, es hat in früheren Anhörungen im

Rechtsausschuss zu diesem Thema immer wieder verfas-
sungsrechtliche und rechtssystematische Bedenken im
Hinblick auf den Grundsatz „ne bis in idem“ und das
Rückwirkungsverbot gegeben. Inwieweit sind den Be-
denken zum Verbot, einen Straftäter wegen derselben Tat
zweimal zu bestrafen, in Ihrem Gesetzentwurf Rechnung
getragen worden?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509604400

Frau Abgeordnete, die Mehrheit des Senats des Bun-

desverfassungsgerichts hat dargetan, dass diese Form der
nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich und mit
der Verfassung vereinbar ist, wenn dabei der Grundsatz

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(C (D er Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Wir meinen, dass ir dem mit unserem Gesetzentwurf Rechnung getragen aben. Wir gehen nicht davon aus, dass das Verbot der ückwirkung berührt wird. Wird dieses – – Frau Kollegin Laurischk, der Kollege Stünker möchte benfalls eine Frage stellen. – Herr Stünker, sind Sie einerstanden, dass Frau Laurischk vor Ihnen noch eine weite Frage stellt? – Das ist der Fall. Bitte schön. Eine Nachfrage dazu: Inwieweit wird diese Fragestel ung in den Beratungen für Sie eine Rolle spielen? Wir können in den Beratungen über alles reden; das st überhaupt kein Problem. Aber mit dieser Entscheiung ist das Problem höchstrichterlich, nämlich verfasungsrechtlich, geklärt. Daher werden wir auch in den eratungen nicht zu anderen Ergebnissen kommen. – ie Sicherungsverwahrung ist nach dieser Entscheidung twas anderes als Strafe; das ist eindeutig dargetan woren. Herr Kollege Stünker, bitte. Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass wir im uge der Beratungen die Entscheidungen des Bundeserfassungsgerichts vom 5. und 10. Februar – Sie haben nfangs darauf verwiesen – einbeziehen müssen? Meiner rinnerung nach ist in der Entscheidung vom 5. Februar u dem Rückwirkungsverbot Stellung genommen woren. – Das werden wir entsprechend abarbeiten. Zu meiner zweiten Frage. Sie haben darauf hingewie en, dass diese Regelung nur einen sehr kleinen Teil von traftätern betrifft. Haben Sie aus den Ländern, die hierür zuständig sind, Erkenntnisse darüber, wie groß der ersonenkreis gegenwärtig ist, für den eine nachträglihe Sicherungsverwahrung notwendig erscheinen önnte? Herr Abgeordneter, ich habe schon erklärt, dass wir m Verfahren selbstverständlich beide Entscheidungen us Karlsruhe prüfen und auch die Frage „ne bis in dem“ erörtern werden. Hinsichtlich des Bedarfs der Bundesländer habe ich ereits darauf hingewiesen, dass im Moment fünf Persoen nach den Landesgesetzen in nachträglicher Sicheungsverwahrung untergebracht sind. Nach einer Abrage bei den Landesjustizverwaltungen sind ungefähr in bis zwei Dutzend Personen noch zu begutachten, bei enen eine entsprechende Regelung vorstellbar wäre. Bundesministerin Brigitte Zypries Ich habe eben in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Röttgen erklärt, dass in Baden-Württemberg alle Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung – meiner Kenntnis nach waren es 18 – abgelehnt worden sind, sodass nicht gesagt ist, dass diese ein bis zwei Dutzend Personen, die von den Ländern gemeldet wurden, von den Gutachtern entsprechend bewertet werden und in die nachträgliche Sicherungsverwahrung kommen müssen. Herr Kollege Röttgen, bitte. Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Kollegin nen und Kollegen! Teilen Sie, Frau Ministerin, meine Einschätzung, dass die Möglichkeiten, die Sicherungsverwahrung bereits im Urteil anzuordnen, weiter gehende sind, was den Personenkreis der Straftäter anbelangt, als das bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung der Fall ist? § 66 Abs. 1 ist weitergehend als die Regelung, die Sie nun vorsehen. Wenn Sie diese Einschätzung teilen, dann möchte ich Sie fragen, worin das begründet ist. Wenn die Anordnung der Sicherungsverwahrung bei der Verurteilung wegen der Gefährlichkeit eines Täters möglich ist, dann muss sie auch nachträglich möglich sein, weil es allein darum geht, ob die Gefährlichkeit vorhanden ist und ob schon Straftaten begangen worden sind. Sehen Sie einen Unterschied in der Reichweite der Regelungen und, wenn ja, wie ist die Begründung dafür? Unser Entwurf trifft Regelungen für zwei unter schiedliche Tätergruppen. Bei der Anordnung, die mit der Verurteilung erfolgt, ist bereits eine so manifeste Täterstruktur vorhanden, dass das Gericht das offenbar ganz anders bewertet als die Möglichkeit, dass sich während des Haftvollzuges weitere Anhaltspunkte für eine Sicherungsverwahrung bieten. Das kommt nicht sonderlich häufig vor. Wenn beispielsweise bei einem Mehrfachtäter ein manifester Hang zu bestimmten Sorten von Straftaten besteht, dann kann das Gericht die Sicherungsverwahrung mit der Verurteilung wegen der Mehrfachtat verhängen. Mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung sind wir nicht mehr im strafrechtlichen Bereich, sondern im Grunde im Bereich der Gefahrenabwehr. Wir diskutieren aber im Bereich des Strafrechts, was die Debatte schwierig macht. Wir müssen uns immer wieder vergewissern, worüber wir eigentlich reden. Karlsruhe hat nun einmal entschieden, dass wir das in diesem Rahmen zu regeln haben. – Weil es um den Bereich der Gefahrenabwehr geht, haben wir dafür Sorge getragen, dass auch die Täter, bei denen diese Voraussetzungen bei der Urteilsfindung nicht gegeben waren, bei denen es keine Anhaltspunkte dafür gab, noch nicht einmal so viele, um eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung auszusprechen, erfasst werden können. Man kann also quasi von einer Stufenfolge sprechen. Aus diesem Grunde gehe ich davon a w p n d z r v a v m h g t D c r f B k d p B d b h K g d z k b s (C (D us, dass diese Regelung ausgesprochen selten zur Anendung kommt. Wir haben es nicht mit einem Massenhänomen zu tun, sondern es geht um das Vorhalten eier Regelung für wenige, ganz besondere Fälle, damit ie Täter in Haft behalten werden können, um sicherugehen, dass die Bevölkerung geschützt wird. Herr Kollege Kauder, bitte. Frau Ministerin, wenn man die nachträgliche Siche ungsverwahrung für Heranwachsende bei Anwendung on Erwachsenenstrafrecht zulässt, drängt es sich doch uf, zumindest darüber nachzudenken, ob man nicht die orbehaltene Sicherungsverwahrung zulassen will. Hat an sich darüber Gedanken gemacht? Wenn ja, warum at man die vorbehaltene Sicherungsverwahrung abelehnt? Die gibt es. Die ist geltendes Recht, Herr Abgeordne er. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Ab 1. April!)

Sibylle Laurischk (FDP):
Rede ID: ID1509604500
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509604600
Sibylle Laurischk (FDP):
Rede ID: ID1509604700
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509604800
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509604900
Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1509605000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509605100




(A) )


(B) )


(Joachim Stünker [SPD]: Danke schön!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509605200
Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1509605300
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509605400
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509605500
Siegfried Kauder (CDU):
Rede ID: ID1509605600

(Joachim Stünker [SPD]: Haben wir doch!)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509605700
as ist ab 1. April geltendes Recht.


Siegfried Kauder (CDU):
Rede ID: ID1509605800

Meine zweite Frage: Sind die Überlegungen zur Si-

herungsverwahrung gegen Heranwachsende grund-
echtlich abgesichert? Haben Sie das in Ihrem Haus prü-
en lassen oder riskiert man, dass jemand, der klagt, vom
undesverfassungsgericht eine andere Antwort be-
ommt als von der Politik?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509605900

Als für die Verfassung zuständiges Ressort haben wir

iesen Entwurf selbstverständlich verfassungsrechtlich
rüfen lassen. Unsere Verfassungsabteilung hat keine
edenken.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509606000

Ich habe zu diesem Themenbereich keine Wortmel-

ungen mehr.
Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Ka-

inettssitzung? – Das ist nicht der Fall. Gibt es darüber
inaus Fragen an die Bundesregierung? – Herr Kollege
oppelin, bitte.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1509606100

Ich habe am Wochenende mit Interesse die Meldung

elesen, dass der Bremer Bürgermeister Henning Scherf
as Angebot gemacht hat, Mitglied der Bundesregierung
u werden, um den Bundeskanzler bei seiner Arbeit tat-
räftig zu unterstützen. Darf ich fragen, ob dieses Ange-
ot von Henning Scherf heute im Kabinett eine Rolle ge-
pielt hat? Will der Bundeskanzler in Kürze dieses






(A) )



(B) )


Jürgen Koppelin

Angebot von Henning Scherf annehmen? Wenn er es an-
nimmt, darf ich fragen: Wen von den vier Ministern, die
abgelöst werden müssten, soll er ersetzen?


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ihn selber!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509606200

Herr Staatsminister, bitte.


Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1509606300

Herr Kollege, das hat heute im Kabinett keine Rolle

gespielt. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass ein so
wichtiger und bewährter Kollege wie Henning Scherf
Wertschätzung genießt und wir deshalb seine Unterstüt-
zung sehr freudig entgegengenommen haben, dass aber
zurzeit keinerlei Bedarf in der Richtung besteht, wie Sie
es offensichtlich freudig zur Kenntnis nehmen würden.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Da reicht einer nicht aus! Da müssen es zehn sein! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Schöne Frage!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509606400

Gibt es noch weitere Fragen an die Bundesregie-

rung? – Das ist nicht der Fall.
Dann beende ich die Befragung.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde
– Drucksachen 15/2629, 15/2645 –

Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Ziffer 10
Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dring-
lichen Fragen des Abgeordneten Roland Gewalt auf
Drucksache 15/2645 auf. Zur Beantwortung steht Frau
Staatsministerin Kerstin Müller zur Verfügung.

Ich rufe die dringlichen Fragen 1 und 2 des Abgeord-
neten Roland Gewalt zusammen auf:

Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Staatsanwalt-
schaft Köln mittlerweile gegen Mitarbeiter des Auswärtigen
Amts (AA) wegen des Verdachts der „Beihilfe zur gewerbs-
mäßigen Schleusung durch Unterlassung“ und der „uneidli-
chen Falschaussage“ in dem Schleuserprozess vor dem Land-

(„Süddeutsche Zeitung“ vom 8. März 2004)

vorwürfe liegen diesen Ermittlungen zugrunde?

Welche Funktionen im AA haben die Mitarbeiter, gegen
die ermittelt wird, zur tatrelevanten Zeit bekleidet und inwie-
weit ist die politische Leitung des AA von den insoweit erho-
benen Vorwürfen tangiert?

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509606500


Herr Kollege, ich beantworte Ihre dringlichen
Fragen 1 und 2 im Zusammenhang wie folgt: Dem Aus-
wärtigen Amt liegen bislang lediglich die Pressemeldun-
gen vom vergangenen Wochenende vor, wonach von der
Staatsanwaltschaft Köln gegen einige Bedienstete des
Auswärtigen Amtes Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden sein sollen. Über weitere Informationen verfügt
das Auswärtige Amt nicht.

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(C (D Im Übrigen möchte ich dennoch jede Vorverurteilung nserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückweisen. ie Bundesregierung hat selbst größtes Interesse an iner Klärung der im Zusammenhang mit den Strafverahren vor dem Kölner Landgericht aufgeworfenen Fraen und Anschuldigungen. Herr Kollege, Ihre Zusatzfragen. Frau Staatsministerin, sind die beschuldigten Mitar eiter – es handelt sich offensichtlich um drei Personen – eiterhin in ihren Funktionen tätig oder hat das Auswärige Amt Maßnahmen ergriffen? K Da ich weder weiß, um wie viele Mitarbeiter noch um en es sich handelt, kann ich diese Frage nicht beantorten. Frau Staatsministerin, in der Regel gibt die Staatsanaltschaft dem Beschuldigten und der Behörde durch in entsprechendes Schreiben über ein Ermittlungsverahren Kenntnis. Haben Sie, wenn ein solches Schreiben icht bei Ihnen eingegangen ist, selbst bei der Staatsanaltschaft nachgefragt, als ein solcher Zeitungsartikel rschienen ist? K Ihre Behauptung ist falsch, dass dies in der Regel ge chieht. Ja, das ist nicht geschehen. Das habe ich doch schon eantwortet. Herr Kollege, Sie haben noch zwei weitere Zusatzfra en. Haben ie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachgefragt? enn es ist ja ein solcher Artikel veröffentlicht worden. s wäre nachvollziehbar, wenn Sie das getan hätten. K Das kann man so oder so sehen, Herr Kollege. Wir aben es aber selbstverständlich getan und bisher auf die nfragen keine Antwort erhalten. Sie haben also nachgefragt und keine Antwort erhal en, Frau Staatsministerin? Ke Richtig. (Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war die vierte Frage! Ich zähle mit!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509606600
Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1509606700
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509606800
Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1509606900
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509607000

(Zurufe von der CDU/CSU: Was?)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509607100
Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1509607200
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509607300
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509607400




(A) )


(B) )

Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1509607500


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509607600

Haben Sie nachgefragt, um welche Mitarbeiter es sich

handelt, und keine Antwort erhalten?
Ke
Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1509607700

Sicher.

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509607800

Aber Sie haben keine Antwort erhalten?


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war Frage 4 a!)

Ke
Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1509607900

Ich habe keine Antwort erhalten. Die Antwort wird

sich auch nicht ändern, wenn Sie die Frage noch dreimal
stellen, weil uns leider keine Auskünfte darüber vorlie-
gen.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509608000

Herr Kollege Gewalt, Sie haben schon vier Zusatzfra-

gen gestellt. Ich erteile dem Kollegen Koschyk zu einer
weiteren Zusatzfrage das Wort.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509608100

Frau Staatsministerin, der Vorwurf, dass Beamte des

Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit dem Prozess
vor Gericht falsche Aussagen gemacht haben, steht
schon seit der Urteilsverkündung im Raum. Hat die Bun-
desregierung – auch im Sinne einer Fürsorgepflicht des
Dienstherrn – bereits die Urteilsverkündung zum Anlass
genommen, die Aussagen von Beamten, die im Zusam-
menhang mit dem Prozess erfolgt sind, noch einmal im
Dialog mit den Beamten im Hinblick auf Falschaussagen
zu überprüfen?

K
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509608200


Uns liegt bisher keine schriftliche Urteilsbegründung
vor. Insofern ist dies auch nicht erfolgt.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509608300

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Binninger.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509608400

Frau Ministerin, Sie haben eben geantwortet, dass Sie

nicht wissen, um welche Mitarbeiter es sich handelt, ge-
gen die offensichtlich ermittelt werden soll. Da aber ein
Vorwurf lautet, es seien uneidliche Falschaussagen im
Rahmen des Prozesses gemacht worden, liegt doch die
Vermutung nahe, dass es sich um die Personen handeln
muss, die damals vom Auswärtigen Amt als Zeugen in
das Verfahren entsandt wurden. Würden Sie mir darin

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(C (D ustimmen? Dann wären Ihnen die Personen sehr wohl ekannt. K Nein. Da wir nicht wissen, gegen wie viele Personen nd gegen wen Ermittlungsverfahren laufen, kann ich iese Frage nicht beantworten und Ihnen zum heutigen age keine weiteren Informationen geben. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen von Klaeden. Frau Staatsministerin, wie viele Mitarbeiter des Ausärtigen Amtes haben denn in dem Prozess ausgesagt? önnen Sie sagen, ob sich die Aussagen dieser Mitarbeier im Rahmen der von Ihnen – üblicherweise – erteilten ussagegenehmigung bewegt haben? K Soweit ich mich erinnere, waren es sechs. Ich gehe avon aus, dass sich alle Aussagen im Rahmen der Ausagegenehmigung, soweit diese überhaupt erforderlich ar, bewegt haben. Noch einmal: Da uns die schriftliche rteilsbegründung bisher nicht vorliegt und ich persönich an dem Verfahren nicht teilgenommen habe, kann ch Ihnen nichts Näheres dazu sagen. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Volker Beck. Frau Staatsministerin, teilen Sie meine Auffassung, ass eine weitere Erörterung dieser Frage angesichts essen, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch icht vorliegt und dass nicht bekannt ist, gegen wen ween was ermittelt wird, eigentlich keinen Sinn macht und ass man sich anderen Themen zuwenden sollte? K Diese Auffassung teile ich. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Dr. Hans eter Uhl. Frau Staatsministerin, ich glaube, wir kommen der ache einigermaßen näher. Wir wissen jetzt immerhin, ass sechs Kollegen aus dem Auswärtigen Amt vor Geicht ausgesagt haben. Gegen drei – das entnehmen wir er Presse – läuft möglicherweise ein Ermittlungsverfahen. Sie bzw. Ihr Amt hat sechs Aussagegenehmigungen rteilen müssen. Vor diesem Hintergrund lautet meine rage: Ist es angesichts der Tatsache, dass bereits in der resse sehr viel darüber berichtet wird, nicht nahe lieend, dass Sie aus Gründen der Fürsorgepflicht mit den Dr. Hans-Peter Uhl sechs betroffenen Beamten Gespräche führen lassen, um zu klären, was genau sie ausgesagt haben und ob die Aussagen aufgrund der Aktenlage richtig oder falsch waren und ob ein Ermittlungsverfahren möglicherweise zu Recht auf sie zukommt? Wollen Sie die gesetzliche Frist von 17 Wochen – so lange hat ein Richter Zeit, um eine schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen – abwarten und ist Ihnen das so lange egal? K Erstens. Die Behauptung, dass gegen drei Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, ist – möglicherweise – falsch. Wir können uns bislang nur auf die Presse berufen. In einem Artikel ist von vier und in einem anderen von drei Mitarbeitern die Rede. Ich bestätige Ihre Aussage zum wiederholten Male nicht. Zweitens. Weder die laut Presse möglicherweise Beschuldigten noch das Auswärtige Amt haben nach unserer Kenntnis zum jetzigen Zeitpunkt Anhaltspunkte, gegen wen zurzeit Ermittlungsverfahren laufen. Insofern ist es nicht möglich gewesen, über Gespräche eine Klärung herbeizuführen. Ich kann nur noch einmal sagen: Wir haben keine Informationen. Weitere Fragen zu diesem Thema erübrigen sich meines Erachtens. Denn ich werde immer die gleiche Antwort geben: Ich habe darüber keine Informationen. Wenn ich Informationen habe und wenn das mit einem laufenden Verfahren in Einklang zu bringen ist, dann gebe ich hier gerne Auskunft. Aber das ist heute nicht möglich. Die nächste Frage hat der Kollege Grindel. Frau Staatsministerin, Sie haben eben gesagt, weder das Auswärtige Amt noch die Beschuldigten hätten bisher eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft bekommen. Das heißt, dass Sie offenbar mit denjenigen, die Sie für die Beschuldigten halten, gesprochen haben; denn sonst könnten Sie nicht wissen, dass sie noch keine Mitteilung bekommen haben. Deswegen lautet meine Frage logischerweise – es kann sich ja nur um die sechs handeln –: Welche Gesprächskontakte hat es bisher zwischen der Führung Ihres Ministeriums und den sechs Mitarbeitern gegeben, die in dem Prozess ausgesagt haben, und welche Kenntnisse haben Sie über den Stand der Ermittlungen gegen die Beschuldigten, wie Sie selbst das gerade formuliert haben? K Es gibt keinen Stand der Ermittlungen. Insofern verweise ich auf meine zuvor gegebenen Antworten. Darf ich noch eine zweite Frage stellen? – Die Staats ministerin sollte ja auf zwei Fragen antworten. g w B w A J F s l S s A n A v d i A f h s A A r – (C (D Ich möchte vorher dem Kollegen Binninger das Wort eben. Ich vermerke aber Ihren Namen auf der Liste der eiteren Fragesteller, Herr Kollege Grindel. – Herr inninger, bitte. Frau Staatsministerin, dieses Ermittlungsverfahren urde offensichtlich durch diesen Prozess und durch die ussagen der Zeugen vom Auswärtigen Amt ausgelöst. etzt geht es darum, zu klären, ob es sich um uneidliche alschaussagen handelt. Wie bewerten Sie in diesem Zuammenhang eine Pressemeldung, wonach der ehemaige Staatsminister im Auswärtigen Amt Volmer in einer itzung des Auswärtigen Ausschusses den Richter diees Prozesses direkt angegriffen hat? K Ich kommentiere keine Pressemeldungen, die mir icht vorliegen. Herr von Klaeden, bitte. (Sebastian Edathy [SPD]: Nun eine vernünftige Frage! Das war ein Wunsch, Herr Kollege!)

Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509608500
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509608600
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509608700
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509608800
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509608900
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509609000
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509609100
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509609200
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509609300




(A) )


(B) )

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509609400
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509609500
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509609600
Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509609700
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509609800
Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509609900
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509610000
Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509610100
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509610200


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509610300

Frau Staatsministerin, wie bewerten Sie dann die
uskunft Ihres Kollegen, des Staatssekretärs Chrobog,
or dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages,
ass der Vorsitzende Richter, von dem hier die Rede ist,
n einem Anstellungs- und Dienstverhältnis mit dem
uswärtigen Amt gestanden hat und dass bei der Urteils-
indung Umstände, die mit der Beendigung dieses Ver-
ältnisses verbunden sind, offensichtlich eine Rolle ge-
pielt haben können?

K
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509610400

Meines Erachtens hat diese Frage mit den beiden
usgangsfragen nichts zu tun. Insofern bin ich nicht be-
eit, sie zu beantworten.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Darf ich erläutern, warum es etwas damit zu tun hat?)


Das geht nicht, Frau Präsidentin.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es hat etwas damit zu tun, weil der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage und die Ermittlung der Staatsanwaltschaft auf die mündliche Urteilsbegründung zurückgehen und weil Sie auf die Urteilsbegründung in den angesprochenen Ausschüssen mit diesen Unterstellungen gegenüber dem Richter reagiert haben! Das ist der Zusammenhang!)







(A) )



(B) )



Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509610500

Herr Kollege von Klaeden!


(Sebastian Edathy [SPD]: Eine vernünftige Frage!)


K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509610600


Entschuldigen Sie, diese Frage bezieht sich auf Pres-
semeldungen und nicht auf die Urteilsverkündung.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich stelle aber Nachfragen zu den schriftlichen Fragen!)



Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509610700

Herr von Klaeden, die nächste Frage hat der Kollege

Volmer.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509610800

Frau Staatsministerin, habe ich Recht mit der Auffas-

sung, dass es zu Ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherrin
und als Angehörige der politischen Leitung des Auswär-
tigen Amtes gehört, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Schutz zu nehmen, solange gegen sie nur Mutmaßungen,
Spekulationen und vage Verdächtigungen im Raum ste-
hen?

K
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509610900


Das ist sicherlich so. Ich habe in meinen Antworten
auf die beiden Ausgangsfragen schon gesagt, dass ich
Vorverurteilungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter ganz klar zurückweise, dass wir natürlich das
größte Interesse an einer Klärung der im Zusammenhang
mit dem Verfahren aufgeworfenen Fragen und Anschul-
digungen haben, dass ein weiteres Vorgehen zum jetzi-
gen Zeitpunkt aber schlicht nicht möglich ist.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509611000

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Koschyk.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509611100
Trifft es

zu, dass, wie Staatssekretär Chrobog vor dem Innenaus-
schuss des Bundestages ausgeführt hat, der Richter die-
ses Prozesses in irgendeinem Dienst- und Beschäfti-
gungsverhältnis mit dem Auswärtigen Amt gestanden
hat?

K
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509611200


Ich wiederhole: Diese Frage hat mit den beiden Aus-
gangsfragen meines Erachtens nichts zu tun.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509611300

Herr Kollege Grindel, bitte.

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509611400

Ich möchte auf meine Frage von eben zurückkommen

und deutlich machen, dass Sie schon meine erste Frage

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(C (D icht beantwortet haben. Insofern stelle ich sie konkret. ie haben gerade vor dem Hohen Hause erklärt, die Bechuldigten hätten von der Staatsanwaltschaft bisher eine Mitteilung über das erhalten, was in der Presse teht. Ich möchte von Ihnen gerne wissen: Woher wissen ie das? Welche Kontakte hat die Amtsführung dementprechend mit den von Ihnen als Beschuldigte bezeicheten Personen? K Ich verweise auf meine Antworten auf die zuvor ge tellten Fragen. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Frau Präsidentin, das ist unmöglich, wenn ich das sagen darf! Das ist doch keine Antwort!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509611500

Sie müssen schon mir überlassen, wie ich antworte.
enn Sie eine Frage zehnmal stellen, dann muss ich die
ntwort hier nicht zehnmal wiederholen. Entschuldigen
ie!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Das ist eine Unverschämtheit, wie Sie das Parlament behandeln! – Zuruf von der CDU/CSU: Sie hat gelogen! – Gegenruf des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD]: Dieser Vorwurf ist ungeheuerlich! Sie haben schön brav zu sein! Diese Art hier! Unflätig! – Widerspruch bei der CDU/CSU)


Frau Präsidentin, ich bitte darum, dass sich die Abge-
rdneten zurückhalten. Ich versuche, die Fragen höflich
nd ruhig zu beantworten.


(Anhaltender Widerspruch bei der CDU/CSU)



Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509611600

Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Kol-

ege Rose.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509611700

Frau Staatsministerin, ich richte mich nicht nach der
ufforderung des Zuchtmeisters der SPD-Fraktion, brav
u sein. Sie haben vorhin in der Antwort auf die Frage
es Kollegen Uhl gesagt, die Betroffenen wüssten von
ichts und sie könnten sich gar nicht vorstellen, was im-
er wieder in der Zeitung steht. Erhebt das Auswärtige
mt eine Unterlassungsklage, wie es üblich ist, wenn
an falsch angeklagt oder in Verdacht gezogen wird?
ehren Sie sich gegen diese Vorwürfe, die ja angeblich
icht stimmen bzw. von denen Sie nicht wissen?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509611800

Auf was bezieht sich Ihre Frage?


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509611900

Bei Ihnen inzwischen auf nichts mehr, weil Sie so-
ieso keine Auskunft geben.






(A) )



(B) )


Ke
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509612000

Sie müssen schon präzise Fragen stellen, dann kann

ich präzise antworten.


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509612100

Sie haben vorhin auf die Frage des Kollegen Uhl, ob

drei oder vier Leute entsprechende Verdächtigungen auf
sich gezogen hätten, wie in der Presse erwähnt wurde,
gesagt, Sie wüssten nichts darüber und könnten das auch
gar nicht wissen. Wenn es so ist, dass daran etwas falsch
ist und die Presse bloß eine Kampagne macht, und Ihre
Fürsorgepflicht so weit geht, wie es der Kollege Volmer
andeutete, dann müssen Sie doch darauf reagieren und
vielleicht einen Liebesentzug wie der Bundeskanzler ge-
genüber der „Bild“-Zeitung oder sonst etwas in Erwä-
gung ziehen. Wenn es jedoch stimmen sollte, dann müs-
sen Sie uns genauere Auskunft geben und nicht so ein
Verhalten an den Tag legen, wie Sie es uns seit Wochen
hier vorexerzieren.

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509612200


Unter der Voraussetzung, dass ich die etwas kompli-
ziert gestellte Frage richtig verstanden habe, beantworte
ich sie wie folgt:

Erstens. Im Hinblick auf die Pressemeldungen, die
wir am Wochenende lesen konnten, halte ich hier noch
einmal fest, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht wis-
sen, gegen wen Ermittlungsverfahren eröffnet wurden.
Insofern kann ich hierzu auch keine Stellung nehmen.

Zweitens. Wenn Sie sich aber auf andere Pressemel-
dungen im Zusammenhang mit der Urteilsverkündigung
in Köln durch den dortigen Richter, die schon einige
Wochen zurückliegen, beziehen, kann ich darauf nur ent-
gegnen: Ich kommentiere ein solches Urteil nicht. Wir
warten ab, bis das schriftliche Urteil vorliegt, um gege-
benenfalls hierzu Stellung zu nehmen.


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509612300

Eine weitere Frage des Kollegen Göbel.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So viele Fragen kann man doch gar nicht haben!)



Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509612400

Frau Staatsministerin, nachdem die bisherigen Fragen

offensichtlich zu kompliziert sind, will ich jetzt eine
ganz einfache Frage stellen. Sie haben gesagt, Sie haben
nachgefragt und keine Informationen erhalten. Mich
würde interessieren: Wann hat das Auswärtige Amt
nachgefragt und bei welcher Behörde haben Sie nachge-
fragt?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509612500


Wir haben bei der zuständigen Behörde rechtzeitig
und zügig nachgefragt.



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(C (D (Heiterkeit bei der SPD – Lachen bei der CDU/CSU – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie sind ja überhaupt nicht vorbereitet!)


Ich bin sehr gut vorbereitet.


Ralf Göbel (CDU):
Rede ID: ID1509612600

Eine weitere Frage des Kollegen Koppelin.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509612700

Frau Staatsministerin, nachdem ich mir geduldig Ihre
ntworten angehört habe und feststellen muss, dass Sie
aum informiert sind, möchte ich Sie fragen – das kön-
en Sie ja wahrscheinlich beantworten –: Wie viel Zeit
aben Sie für die Vorbereitung gebraucht, um die dring-
ichen Fragen des Kollegen der Union zu beantworten,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das greift ein in den inneren Bereich! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Darauf muss sie gar nicht antworten!)


ie viele Informationen haben Sie eingeholt und haben
ie sich überhaupt auf die Beantwortung der Fragen vor-
ereitet?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509612800

Herr Koppelin, auf eine solche Frage muss ich hier

icht antworten. Das ist nicht mein Niveau.

(Jürgen Koppelin [FDP]: Ich habe den Ein druck, Ihres ist noch viel tiefer!)

Na ja, also bitte.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1509612900

Ich habe eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Uhl.

(Jürgen Koppelin [FDP]: Wir hatten das schon einmal! – Gegenruf der Staatsministerin Kerstin Müller: Genau! Das ist ja hier bekannt! Das Niveau kennt man von Ihnen! – Sebastian Edathy [SPD]: Aber nicht wieder unflätig werden!)



Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509613000

Frau Staatsministerin, vor dem Kölner Landgericht

aben, wie Sie sagen, sechs Kollegen aus dem Auswärti-
en Amt Aussagen gemacht, also ein überschaubarer
reis. Wir hören, gegen drei oder vielleicht vier von die-
en sechs wird ermittelt. Der Richter in Köln hat gesagt,
ass der eine oder andere glatt gelogen habe. Auf die
rage, ob Sie wie auch Ihr Amtsvorgänger diesen Rich-
er für mehr oder weniger befangen halten, haben Sie ge-
agt, das habe nichts mit dem Thema zu tun. Auf die
rage des Kollegen Volmer, ob Sie Ihre Fürsorgepflich-
en als Dienstvorgesetzte wahrnehmen wollen, sagen Sie
a.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Protokoll wird vorne geführt!)







(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Uhl

Auf unsere Fragen, ob Sie wenigstens einmal mit den
sechs Beamten reden wollen, um den Sachverhalt
aufzuklären – denn nur in einem solchen Gespräch kann
man logischerweise die Fürsorgepflicht überhaupt ernst-
haft wahrnehmen –, sagen Sie, das hätten Sie nicht ge-
tan. Wie – so lautet meine Frage – wollen Sie Ihre Für-
sorgepflichten wahrnehmen, wenn Sie über die Sache
mit den Angehörigen des Auswärtigen Amtes nicht ein-
mal reden wollen?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509613100


In Ihrer Frage waren viele Behauptungen, die ich zu-
rückweisen muss. Im Übrigen kann ich Ihnen versichern,
dass wir alles tun, um unserer Fürsorgepflicht gegenüber
den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gerecht zu wer-
den. Insbesondere weise ich Vorwürfe gegen unsere Mit-
arbeiter und Mitarbeiterinnen und entsprechende Vorver-
urteilungen, die in verschiedenen Fragen durchscheinen,
zurück, solange nicht bekannt ist, gegen wen und im
Hinblick auf welche Straftatbestände die Ermittlungs-
verfahren eröffnet worden sind. So zu diskutieren ist
nicht unser Stil.


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509613200

Herr Kollege Strobl, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509613300

Frau Staatsministerin, ich habe Ihren Antworten sehr

genau zugehört und möchte Ihnen Gelegenheit geben,
einen Widerspruch auszuräumen. Sie sagten zunächst,
Sie wüssten nicht, wer beschuldigt sei, und hätten des-
halb auch keine entsprechenden Kontakte gehabt. Auf
eine andere Frage haben Sie jedoch ausgeführt, die Be-
schuldigten hätten noch keine Nachricht von der Staats-
anwaltschaft erhalten. Diese beiden Antworten passen
nicht zusammen. Wenn Sie keinen Kontakt hatten, weil
Sie nicht wissen, wer beschuldigt ist, dann können Sie
auch nicht wissen, dass diejenigen keine Nachricht von
der Staatsanwaltschaft haben. Hier liegt ein Wider-
spruch in Ihren Antworten vor; bitte klären Sie diesen
auf.

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509613400


Meine Erachtens liegt hier kein Widerspruch vor, weil
ich das so nicht behauptet habe.


(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Insofern kann ich nur auf meine Antworten auf die vo-
rangegangenen Fragen hinweisen. Das werden Sie so
auch im Protokoll finden.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Es gibt ja ein Protokoll!)


– Dann müssen Sie das halt nachlesen. Ich wiederhole
das jetzt nicht zum 15. Mal.


(Zuruf von der CDU/CSU: Fünf minus mit Rücksicht auf die Eltern!)


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(C (D Herr Kollege Dr. Schröder, bitte. Frau Staatsministerin, Sie haben uns erklärt, dass Sie echtzeitig bei der zuständigen Behörde nachgefragt häten. Können Sie „rechtzeitig“ in Tagen ausdrücken und önnen Sie uns erklären, welche Behörde zuständig ar? K Gehen Sie davon aus, dass es die zuständige Behörde ar und dass es rechtzeitig war. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh Mann! – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das geht nicht!)

Thomas Strobl (CDU):
Rede ID: ID1509613500
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509613600
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509613700

Ich finde, dass interne Schreiben von uns interne Vor-
änge sind, die ich nicht öffentlich darlegen muss. Ich
erde Ihnen nicht berichten, welche Faxe an welche Be-
örde gegangen sind. Wo kommen wir denn da hin!


Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1509613800

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen zu den dring-

ichen Fragen mehr vor.
Deshalb rufe ich jetzt zu demselben Fragenkreis

acheinander die Fragen 7 bis 9 aus dem Geschäftsbe-
eich des Auswärtigen Amtes, die Fragen 29 bis 31 aus
em Geschäftsbereich des Bundesministeriums des In-
ern und die Fragen 36 bis 43 aus dem Geschäftsbereich
es Bundesministeriums der Finanzen auf, da diese nach
iffer 10 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde
benfalls vorgezogen werden.
Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Hartmut Koschyk

uf:
Hält es die Bundesregierung für angemessen – Antwort

des Staatssekretärs im BMI Dr. Göttrik Wewer vom 27. Fe-
bruar 2004 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Clemens Binninger auf Bundestagsdrucksache 15/2635 –,
grundlegende Veränderungen der Visaerteilungspraxis im Al-
leingang durch das Auswärtige Amt, AA, ohne vorherige Be-
teiligung des Bundesministeriums des Innern, BMI, der Län-
der und der Sicherheitsbehörden, deren Belange hierdurch
wesentlich berührt werden, vorzunehmen?

Beantworten wird die Frage Frau Staatsministerin
erstin Müller.

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509613900

Ich könnte ja einiges abkürzen.


(Zuruf des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])


Es kommt darauf an, wie man die demokratischen
echte wahrnimmt, nicht wahr, Herr Kollege
esterwelle?
Herr Kollege Koschyk, das Auswärtige Amt hat den

rlass vom 3. März 2000 im Rahmen seiner Zuständig-
eit gemäß § 63 Abs. 3 des Ausländergesetzes für seinen






(A) )



(B) )


Staatsministerin Kerstin Müller

Geschäftsbereich herausgegeben. Der Erlass wurde vom
Auswärtigen Amt im Rahmen der gesetzlichen Grundla-
gen verfasst und enthält interne Ausführungsbestimmun-
gen zum Gebrauch des Ermessens. Der Erlass berührt in
keiner Weise die ausländerrechtliche Lage. Das deutsche
Ausländerrecht und die Vereinbarungen der Schengen-
Partner werden vielmehr als unverrückbarer Rahmen der
Visumspraxis bekräftigt. Insofern konnte das Auswär-
tige Amt den Erlass im Rahmen seiner eigenen Zustän-
digkeit herausgeben, ohne etwa eine Beteiligung der
Bundesländer.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509614000

Herr Kollege Koschyk, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509614100

Frau Staatsministerin, ich habe in meiner Frage ja

auch danach gefragt, ob das Bundesministerium des In-
nern beteiligt war. Könnten Sie dem Hohen Hause mit-
teilen, wie das Bundesministerium des Innern auf diesen
Erlass reagiert hat?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509614200


Auch mit dem Bundesministerium des Innern
wurde – allerdings im Nachhinein, da wir diesen Erlass
in eigener Zuständigkeit herausgeben konnten – Einver-
nehmen über den Erlass sowie seine Anwendung und
Wirkungen erzielt. Die Vertreter beider Ressorts haben
etwa in der Sitzung des Innenausschusses am 17. Mai
2000 bekräftigt, dass es bei dieser Thematik keinen Dis-
sens zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI
gebe.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509614300

Sie haben Ihre zweite Zusatzfrage.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509614400

Es hat auf diesen Erlass hin auch Stellungnahmen

verschiedener Bundesländer gegeben. Hat es, nachdem
es über diesen Erlass anfänglich Dissens zwischen AA
und BMI und mehrere Beschwerden von Bundesländern
gegeben hat, Bemühungen vonseiten des Bundeskanz-
leramtes gegeben, auf den Dissens zwischen der Bun-
desregierung und den Bundesländern, aber auch auf den
anfänglichen Dissens innerhalb der Bundesregierung zu
reagieren?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509614500


Ich weiß nicht, welche Beschwerden welcher Bundes-
länder zu welchem Zeitpunkt Sie meinen.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509614600

Zum Beispiel des Freistaates Bayern.

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509614700


Wann?

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(C (D Der Bayerische Staatsminister des Innern hat sich am 4. März 2000 an den Minister des Auswärtigen geandt. (Sebastian Edathy [SPD]: Frage 9 ist das! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Wenn die Antworten so präzise wären wie die Fragen, wäre es recht!)

Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509614800

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509614900

Das ist die Frage 9. Soll ich diese Frage sofort beant-
orten?


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509615000

Nein, Sie sollen meine Frage beantworten.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509615100

Es geht jetzt um die Zusatzfrage des Kollegen
oschyk.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509615200

Ja.

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509615300

Gut. Ich verstehe die Zusatzfrage des Kollegen
oschyk wie die Frage 9.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das sind zwei unterschiedliche Fragen!)



Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509615400

Darf ich meine Frage wiederholen?


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509615500

Herr Kollege Koschyk, die Beantwortung der Fragen

bliegt der Frau Staatsministerin.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509615600

Richtig. Ihnen, Frau Präsidentin, obliegt die Aufgabe,

ür eine ordnungsgemäße Beantwortung durch die Bun-
esregierung Sorge zu tragen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Klaus Rose [CDU/CSU]: Das ist in jeder Fragestunde das Gleiche! Unmöglich!)


K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509615700

Herr Kollege Koschyk, ich war so freundlich, Ihnen

ie Möglichkeit zu geben, Ihre Frage zu präzisieren. Das
äre zwar nicht erforderlich gewesen, aber wir wollen ja
eiterkommen. Sie meinen also den Brief des Kollegen
eckstein. Sie haben aber gesagt, dass sich die Länder
eschwert haben. Ich frage nach, damit ich eine präzise
ntwort geben kann: Bezieht sich Ihre Frage auf den
rief des Kollegen Beckstein? – Es hat sich also nur ein
undesland beschwert.






(A) )



(B) )



Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509615800

Darf ich meine Frage wiederholen, Frau Präsidentin?


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509615900

Nein, Herr Kollege Koschyk. Die Möglichkeit zur

Nachfrage ist mit Ihren zwei Zusatzfragen zu Frage 7 er-
schöpft. Wir kommen daher zu den weiteren Zusatzfra-
gen.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Frau Staatsministerin wollte antworten und Sie hindern sie daran, Frau Präsidentin! – Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)


Jetzt gibt es eine Zusatzfrage des Kollegen Volmer.
Bitte.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509616000

Frau S
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509616100
War es 1998/99 nicht überfällig und absolut not-
wendig, dass sich die Visumspolitik wieder im Rahmen
des Geschäftsverteilungsplans und der Geschäftsordnung
der Bundesregierung abspielt, was ein kooperatives, kol-
legiales und nicht hierarchisches Verhältnis zwischen
dem Außenministerium und dem Innenministerium ein-
schließt?


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Nächste Frage, Frau Präsidentin!)


K
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509616200


Der Erlass vom 3. März 2000 wurde in der Tat von
verschiedener Stelle gelobt, etwa auch in Debatten des
Deutschen Bundestages. Diesem Erlass gingen Briefe
und Bitten von Abgeordneten aller Fraktionen dieses
Hauses, also auch von Abgeordneten der damaligen Op-
position, voran.

Der Volmer-Erlass bezieht sich auf die Frage der Er-
messensausübung. Ich habe schon beim letzten Mal aus
Briefen der Kolleginnen und Kollegen des Hauses zi-
tiert. Ich habe heute noch weitere Briefe mitgebracht,
zum Beispiel einen sehr aktuellen Brief des Abgeordne-
ten und Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/
CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Kauder. Er ver-
mutet, dass Visaerteilungen mit administrativen Schika-
nen verhindert werden. Er weist uns auf folgenden Punkt
hin:

Im Verwaltungsrecht gibt es regelmäßig Ermes-
sensentscheidungen. Davon ist das Konsular- und
Visarecht nicht ausgenommen.

Er bittet uns, dieses Ermessen im Sinne einer positiven
Entscheidung, was die Visaerteilung angeht, auszuüben.

Dies ist noch einmal eines der vielen Beispiele von
Abgeordneten aller Fraktionen, die sich in Einzelfällen
tagtäglich an mich, den Kollegen Fischer und den Kol-

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(C (D egen Bury mit der Bitte wenden, Visa zu erteilen, das rmessen also entsprechend auszuüben. Das war im Jahr 000 ebenso. Deshalb war der Erlass eine angemessene eaktion. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Sehling. Frau Staatsministerin, wieso hat das Auswärtige Amt m Mai 2001 der Botschaft in Kiew zu dieser Visumrteilungspraxis die Weisung erteilt, den Reiseschutzass der Firma Reise-Schutz AG zu akzeptieren, obwohl ie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den etrieb dieses Versicherungsunternehmens erst im Deember 2002 genehmigte? (Sebastian Edathy [SPD]: Was hat das denn mit dem Erlass zu tun?)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509616300
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509616400

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509616500

Das hat – muss ich leider sagen – wieder gar nichts
it der Ausgangsfrage zu tun. Denn die Ausgangsfrage
ezieht sich auf den Erlass vom 3. März 2000. Da geht
s um die Auslegung des Kriteriums der Rückkehrbereit-
chaft. Beim Reiseschutzpass handelt es sich um ein
anz anderes Kriterium. Da geht es um die Bonität, um
ie Übernahme einer entsprechenden Ausfallbürgschaft.
Vorgänger des Reiseschutzpasses war im Übrigen das

o genannte Carnet de Touriste, das Außenminister
inkel und Innenminister Kanther gemeinsam mit dem
räsidenten des ADAC bereits 1995 für einige Länder
steuropas eingeführt hatten und dessen gute Praxis aus-
eweitet wurde, zum Beispiel mit dem Erlass vom
. Mai 2001, der innerhalb der Bundesregierung bzw.
it dem Bundesinnenministerium entsprechend abge-
timmt war.


Matthias Sehling (CSU):
Rede ID: ID1509616600

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Grindel.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509616700

Frau Staatsminister, hat das Auswärtige Amt, bevor

er Erlass von den Auslandsvertretungen umgesetzt
orden ist –

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509616800

Welcher Erlass?


Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509616900

– der Erlass, der Gegenstand der Frage 7 des Kolle-

en Hartmut Koschyk ist; auf diese Frage beziehe ich
ich ja –,

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509617000

Der Kollege sprach eben über einen anderen.






(A) )



(B) )



Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509617100

– mit dem Kanzleramt in irgendeiner Weise Rück-

sprache darüber gehalten?

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509617200


Der Erlass wurde im Rahmen unserer Zuständigkeit
gemacht. Da mir auch im Nachhinein nichts Gegenteili-
ges bekannt wurde, gehe ich davon aus: Dies entsprach
und entspricht immer noch der Linie der Bundesregie-
rung.


Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509617300

Herr von Klaeden, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509617400

Frau Staatsministerin, da Sie in dieser Frage schon

zum wiederholten Male in einem Rollenspiel mit Ihrem
Vorgänger, Herrn Volmer, zu der in diesem Hause unüb-
lichen Praxis übergegangen sind, hier öffentlich aus
Briefen, die Abgeordnete an Ihr Haus schreiben, zu zitie-
ren, darf ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, der bisher üb-
lichen Praxis zu folgen und uns die Briefwechsel zu
überlassen, auf die Sie mehrfach Bezug genommen ha-
ben, in diesem Fall also den Briefwechsel zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium
zum Volmer-Erlass und den Briefwechsel zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem bayerischen Innenministe-
rium zu demselben Erlass.

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509617500


Meines Wissens gibt es keinen Briefwechsel zwi-
schen dem BMI und uns zu diesem Erlass.


(Lachen bei der CDU/CSU – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Davon haben Sie doch gerade gesprochen! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


– Wenn Sie diese Briefe haben, bitte!

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich habe sie nicht! Aber Sie sprechen davon in den Ausschüssen!)


Im Übrigen sind das zwei völlig verschiedene Sachen.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das kann doch wohl nicht wahr sein! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


– Entschuldigung, wollen Sie jetzt eine Antwort?

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja unglaub lich!)

Das eine betrifft Vorgänge innerhalb der Bundesregie-

rung.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist mir bekannt! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Müllers Märchenstunde!)


Die muss ich hier nicht offen legen.

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(C (D (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Sie zitieren aber aus solchen Schriften!)


ch beantworte, soweit es geht, Ihre Fragen. Über interne
orgänge der Bundesregierung werde ich – das müssen
ie verstehen; das war schon immer Praxis – nicht be-
ichten. Das ist etwas völlig anderes, als wenn sich Ab-
eordnete Ihrer Fraktion an mich mit der Bitte wenden,
estimmte Visa zu erteilen.
Ich kann verstehen, dass Ihnen das im Zusammen-

ang mit Ihren Vorwürfen nicht angenehm ist.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich möchte, dass Sie die Briefe zur Verfügung stellen, aus denen Sie zitieren!)


ber ich finde, die deutsche Öffentlichkeit sollte davon
enntnis haben, dass Sie in vielen Einzelfällen von uns
ine positive Entscheidung wollen und auf der anderen
eite unsere Visumpraxis kritisieren.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das hat doch mit der Sache überhaupt nichts zu tun!)


as ist nämlich nicht ganz widerspruchsfrei, Herr Kol-
ege.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Eckart von Klaeden [CDU/ CSU]: Aber es gibt Strafurteile im Rahmen Ihrer Visumpraxis!)



Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509617600

Ich rufe den Kollegen Uhl zu seiner Zusatzfrage auf.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509617700

Frau Staatsministerin, es gibt den Erlass vom 3. März

000 und ein Schreiben des Bundesinnenministers in
ieser Sache an den Bundesaußenminister. Ferner gibt es
in Antwortschreiben aus Ihrem Hause an den Bundes-
nnenminister, das Sie eigentlich kennen müssten. Es
urde von Staatssekretär Pleuger unterschrieben. Wären
ie bereit, dem Parlament diese beiden Briefe auszuhän-
igen?


(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Die haben Sie doch!)


Wären Sie zweitens bereit, zur Kenntnis zu nehmen,
ass der Lebenssachverhalt Visumerteilung an Auslän-
er zur Einreise nach Deutschland, zu welchem Zweck
uch immer, niemals in die alleinige Zuständigkeit des
ußenministeriums gehören kann, sondern dabei immer
ine kombinierte Zuständigkeit von mindestens dem
nnen- und dem Außenministerium vorliegt? Auf das
inanzministerium werden wir nachher noch zu spre-
hen kommen.
Ich gehe davon aus, dass der Brief des Herrn Schily

n Herrn Fischer berechtigt und begründet war. Wenn
ie ihn lesen, werden Sie das vielleicht bestätigen kön-
en.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es gibt ihn ja gar nicht!)







(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Uhl

Offensichtlich haben Sie den Brief nicht gelesen, aber,

glauben Sie mir, es gibt ihn. Es gibt ebenfalls ein Ant-
wortschreiben des Herrn Pleuger, glauben Sie mir. Wir
hätten diese Korrespondenz gerne, damit wir klären kön-
nen, ob der Innenminister in seinem Begehren, die
Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, am Thema vorbei-
geredet hat, oder wie darf ich Ihre heutige Auskunft – –

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509617800


Die wievielte Frage ist das jetzt, Frau Präsidentin?

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509617900

Es ist immer dasselbe Thema.
Ke
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509618000

Das war jetzt schon die fünfte Frage, vielleicht sollten

Sie sich entscheiden, welche Frage Sie mir stellen wol-
len.


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509618100

Frau Staatsministerin, würden Sie den Kollegen Uhl

bitte aussprechen lassen?

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509618200

Im Nachhinein, sagten Sie jetzt, hätten Sie Einverneh-

men zwischen dem Innenministerium und dem Auswär-
tigen Amt aufgrund dieses Briefwechsels hergestellt.
Wie sah das Einvernehmen aus?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509618300


Die Frage ist jetzt, wie das Einvernehmen aussah? –
Es hat verschiedene Gespräche gegeben. Aufgrund die-
ser Gespräche haben wir Einvernehmen über den Erlass
und seine Folgerungen hergestellt. Diese Gespräche hat
es auf verschiedensten Ebenen gegeben.


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509618400

Wissen Sie etwas über die Gespräche? Wissen Sie

irgendetwas über irgendwelche Gespräche?
Ke
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509618500

Ja, selbstverständlich.

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509618600

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Binninger.

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509618700

Frau Staatsministerin, vielleicht nähern wir uns der

Wahrheit nur in kleinen Schritten. Sie haben gerade ge-
sagt, es gab keinen Schriftwechsel zwischen Außen- und
Innenministerium. Alle Kollegen, die hier sind, inklu-
sive des Staatssekretärs vom Bundesinnenministerium,
der neben Ihnen sitzt,


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Er flüstert gerade ein!)


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(C (D issen etwas anderes. Wären Sie wenigstens an dieser telle bereit, zuzugeben, dass Sie sich getäuscht haben nd es einen Schriftwechsel zwischen AA und BMI ibt? K Es wurde gefragt, ob es sozusagen verschiedene chriftwechsel – so habe ich es jedenfalls verstanden – (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist doch unglaublich! – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Jetzt sagen Sie, was Sie wissen!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509618800

ich bitte Sie, höflich zu bleiben; ich bleibe das auch –
egeben hat, vor allen Dingen zwischen dem Innen-
inister und dem Außenminister. Dass es natürlich
chriftwechsel zwischen den verschiedenen Häusern
ibt, habe ich nicht bestritten.
Zweitens. Ich weiß nicht, ob wir der deutschen Öf-

entlichkeit einen Dienst erweisen, wenn Sie von mir
chriftwechsel wollen, die Ihnen offensichtlich bereits
orliegen.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Nein! Sie liegen uns nicht vor!)


Herr Kollege Uhl hat doch gerade davon gesprochen,
ass es einen Brief des Staatssekretärs Pleuger und einen
rief des Bundesinnenministers Schily gibt.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Weil Sie daraus in den Ausschüssen zitieren!)


Ich frage Sie: Was soll es, vor der deutschen Öffent-
ichkeit solche Scheingefechte zu führen?


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Sie zitieren aus den Schreiben in den Ausschüssen des Bundestages!)



Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509618900

Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Hartmut Koschyk

uf:
Hat das AA den so genannten Volmer-Erlass vor der He-

rausgabe an die Auslandsvertretungen mit den Schengen-Part-
nern abgestimmt und, wenn nein, warum nicht?

(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Müllers Märchenstunde!)

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509619000

Das gefällt mir.
Die Frage 8 beantworte ich wie folgt: Nach dem im

U-Recht herrschenden Grundsatz der Subsidiarität ver-
leibt es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, alle Be-
ange, die europarechtlich nicht geregelt sind, in eigener
uständigkeit wahrzunehmen. Der Erlass vom 3. März
000 bewegt sich im Rahmen des geltenden Rechts. Die
ereinbarungen der Schengen-Partner werden darin als
nverrückbare Rahmen der Visumpraxis bekräftigt. Da-
er war eine Abstimmung mit den Schengen-Partnern im






(A) )



(B) )


Staatsministerin Kerstin Müller

Vorfeld nicht erforderlich. Der Runderlass wurde aller-
dings im Rahmen der lokalen konsularischen Zusam-
menarbeit an den Auslandsdienstorten thematisiert und
mit den Partnern besprochen.


(Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig korrekt!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509619100

Herr Kollege Koschyk, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509619200

Frau Staatsministerin, wie war die Reaktion der Part-

ner auf den Erlass?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509619300


Meines Wissens sind keine Beschwerden bekannt.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509619400

Ihre zweite Zusatzfrage.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509619500

Frau Staatsministerin, da ich Sie schon in der letzten

Fragestunde nach dem Ergebnis des Besuchs der EU-
Ratsarbeitsgruppe „Visa“ am 31. Mai/1. Juni in Kiew
gefragt habe und Sie mir damals keine Antwort geben
konnten, möchte ich heute noch einmal nachfragen: Wie
hat die Bundesregierung auf den Besuch der EU-Rats-
arbeitsgruppe „Visa“ am 31. Mai/1. Juni 2001 in Kiew
reagiert, wo das Reisebüroverfahren Gegenstand der Be-
ratung war und die EU-Ratsarbeitsgruppe festgestellt
hat, dass dieses Verfahren und die durch dieses Verfah-
ren begünstigten Reisenden ein erhöhtes Risiko darstel-
len? Ich hatte diese Frage schon in der letzten Frage-
stunde vor einer Woche gestellt.


(Sebastian Edathy [SPD]: Das hat mit der Frage nichts zu tun!)


K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509619600


– Das stimmt auch wieder. Aber ich bin höflich.
Meines Wissens sind uns diese Ergebnisse nicht zuge-

führt worden. Uns gegenüber ist von den Schengen-Part-
nern und den zuständigen Gremien keine entsprechende
Kritik geäußert worden, was den Erlass vom März 2000
betrifft.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509619700

Herr Kollege Uhl, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509619800

Frau Ministerin, halten Sie es für üblich, dass eine

solche Gruppe, die von der EU aus Brüssel in eine deut-
sche Botschaft kommt, diese Visumstelle untersucht und
dann unverrichteter Dinge wieder zurück nach Brüssel
reist, ohne irgendwelche Feststellungen zu treffen?

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(C (D K Nein. Ich kann aber trotzdem nur noch einmal meine ntwort auf die Frage des Herrn Koschyk wiederholen: n dem Moment, in dem wir von Hinweisen Kenntnis erangt haben, sind wir entsprechend tätig geworden. Im ommer 2001 gab es zum Beispiel Hinweise von Schenen-Partnern – da ging es aber um etwas ganz anderes – uf vermehrten Missbrauch von an der deutschen Botchaft in Kiew ausgestellten Besuchsvisa. Daraufhin aben wir – das war ja bereits Thema der letzten Fragetunde – das entsprechende Reisebüroverfahren eingetellt, und zwar mit Erlass vom 3. August 2001 mit irkung zum 1. Oktober 2001. Das hatte aber nichts mit em von Ihnen genannten Erlass, dem so genannten olmer-Erlass vom März 2000, zu tun. Es ging um das o genannte Reisebüroverfahren. Insofern möchte ich uf meine Antworten und auch auf die Beantwortung der chriftlichen Fragen verweisen. Es geht dabei um etwas anz anderes als um den so genannten Volmer-Erlass. (Abg. Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zusatzfrage)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509619900


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509620000

– Nein, Herr Kollege Uhl, Sie haben keine weitere

usatzfrage. – Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen
rindel, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509620100

Da es in solchen Fällen üblich ist, dass die Botschaf-

er in unseren Auslandsvertretungen berichten, möchte
ch gerne fragen, ob der deutsche Botschafter in Kiew
as Auswärtige Amt über den Besuch der EU-Rats-
rbeitsgruppe und die dort gemachten Äußerungen und
rkenntnisse unterrichtet hat.

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509620200

Das weiß ich nicht.


(Sebastian Edathy [SPD]: Wozu gehört das, Herr Kollege?)



Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509620300

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn von Klaeden.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509620400

Frau Staatsministerin, ich will Ihnen – auch weil mir

nders lautende Unterlagen vorliegen – hier noch einmal
ie Möglichkeit geben, eine Aussage von eben zu korri-
ieren. Ich frage Sie daher nochmals: Hat der Besuch der
U-Ratsarbeitsgruppe, der gerade angesprochen wor-
en ist, im Auswärtigen Amt tatsächlich nicht, wie Sie
erade behauptet haben, Veranlassung gegeben, die Pra-
is in Kiew zu ändern?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509620500

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe eben gesagt: Im

ommer gab es Hinweise, aber die sind meines Wissens






(A) )



(B) )


Staatsministerin Kerstin Müller

nicht im Zusammenhang mit dem Besuch der Arbeits-
gruppe zu sehen.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist genau meine Frage!)


Diese gab es von Schengen-Partnern und denen sind wir
nachgegangen.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich nehme Bezug auf die Arbeitsgruppe!)


Mir ist nichts anderes bekannt. Mehr kann ich hier
nicht sagen und das habe ich eben auch gesagt.


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509620600

Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Clemens Binninger

auf:
Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer,

auf die Sicherheitswarnung im Schreiben des bayerischen
Staatsministers des Innern, Dr. Günther Beckstein, vom
24. März 2000 – Gz.: IA2-2084.10 –, in dem Dr. Günther
Beckstein die Öffnung der Bundesrepublik Deutschland durch
den so genannten Volmer-Erlass als „sicherheitspolitisch sehr
gefährlich“ bezeichnet hat und auf das der Bundesminister des
Auswärtigen, Joseph Fischer, am 11. April 2000 geantwortet
hat, hin die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
– Innenministerium und andere – eingeschaltet und, wenn
nein, warum nicht?

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509620700


Herr Kollege Binninger, wie ich eben schon Ihrem
Kollegen Koschyk geantwortet habe – ich verweise inso-
weit auf die Frage 7 –, hat das Auswärtige Amt den Er-
lass vom 3. März 2000 im Rahmen seiner Zuständigkeit
gemäß § 63 Abs. 3 Ausländergesetz für seinen Ge-
schäftsbereich herausgegeben. Der Erlass wurde vom
AA im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen verfasst
und enthält interne Ausführungsbestimmungen zum Ge-
brauch des Ermessens.

Der Erlass berührt in keiner Weise die ausländerrecht-
liche Lage. Das deutsche Ausländerrecht und die Verein-
barungen der Schengen-Partner werden vielmehr als
unverrückbarer Rahmen der Visumpraxis bekräftigt. In-
soweit war im Vorhinein eine Abstimmung mit den Bun-
desländern nicht erforderlich.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509620800

Frau Staatsministerin, haben außer dem bayerischen

Innenminister noch andere Länderinnenminister ihre
Sorge, dass es durch die Anwendung des Volmer-Erlas-
ses zu Schleusungen kommen könnte, gegenüber dem
Auswärtigen Amt kundgetan, und wenn ja, wie haben
Sie ihnen geantwortet?

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509620900


Aussagen weiterer Länderinnenminister sind mir
nicht bekannt.


Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509621000

Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege.

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(C (D Der bayerische Innenminister Beckstein hat auf die efahren hingewiesen, die durch diesen Erlass eintreten önnten. Da wir jetzt wissen, dass dieser Erlass dazu beietragen hat, dass wir Schleusungen in noch nie da geesenem Ausmaß erleben mussten und allein eine Botchaft 300 000 Visa pro Jahr erteilt hat, was vom rbeitsaufwand her gar nicht geht, frage ich Sie, ob im achhinein nicht doch die Bewertung von Innenminister eckstein zutriftt, was die mit diesem Erlass verbundene efahr angeht, und nicht etwa die Einschätzung des uswärtigen Amtes, dass hier alles in bester Ordnung ei? K Nein, diese These lässt sich durch nichts belegen, eder durch die Zahlen noch durch die Vorgänge. Im egenteil – wir haben dies schon in den letzten Fragetunden eingehend erörtert; ich werde es kurz wiederhoen –, dieser Anstieg ist zum einen auf das so genannte eisebüroverfahren, das das persönliche Erscheinen eretzt, und zum anderen auf die so genannten Reisechutzpässe zurückzuführen. Das Reisebüroverfahren wurde mit Erlass vom . August 2001 eingestellt. Unmittelbar danach kam es brigens zu einem Rückgang der Zahl der erteilten Visa. as Reiseschutzpassverfahren wurde mit Erlass an Kiew m 28. Juni 2002 und weltweit am 28. März 2003 eingetellt. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das ist falsch! Es wurde erst 2002 begonnen, nicht eingestellt!)

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509621100
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509621200

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Darf ich Ihre Frage bitte insgesamt beantworten?
Der Reiseschutzpass bezieht sich auf den Nachweis

er Finanzierbarkeit. Unseres Erachtens sind Miss-
rauchsfälle bis heute in keiner Weise auf den von Ihnen
rwähnten Erlass vom März 2000, sondern auf das so
enannte Reisebüroverfahren und den so genannten Rei-
eschutzpass zurückzuführen. Sobald uns hier Mängel
uffielen und Missbrauchsfälle bekannt wurden, haben
ir unmittelbar reagiert.

Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509621300

Herr Kollege Volmer, Ihre Zusatzfrage bitte.

(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das ist schon ein bisschen jämmerlich, was ihr hier macht! – Zuruf von der CDU/CSU: Was für eine zufällige Frage!)



Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509621400

Frau Staatsministerin, können Sie bestätigen, dass Ihr

orgänger im Amt, nachdem dieser Erlass im März 2000
rgangen war, zu diesem Thema eine Pressekonferenz
urchgeführt hat und in den deutschen Medien breit über
iese Pressekonferenz berichtet wurde,


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Kann das denn kein anderer fragen?)







(A) )



(B) )


Dr. Ludger Volmer

dass allerdings trotz dieser breiten Berichterstattung der
deutschen Medien keinerlei Kritik geäußert wurde, we-
der von der Öffentlichkeit noch von Ländervertretern
oder Abgeordneten der CDU/CSU?


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es ist schon schlimm, wenn man sich selbst entlastende Fragen stellen muss! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ist es üblich, dass Sie sich jetzt in der dritten Person miteinander unterhalten? – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509621500


Ich kenne nicht alle Reaktionen auf diese Pressekon-
ferenz. Aber im Wesentlichen wird das, was Sie darge-
stellt haben, so zutreffen.


Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509621600

Herr Kollege Uhl, bitte.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509621700

Frau Staatsministerin, Sie haben gerade ausgeführt,

wann die beiden Verfahren, die zu massenhaftem Miss-
brauch führten, eingestellt wurden. Darf ich Sie fragen,
wann und von wem die beiden Verfahren, die zu diesen
Missbrauchsfällen führten, eingeführt worden waren?

K
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509621800


Auch dies rufe ich Ihnen gerne noch einmal in Erin-
nerung: Der Vorläufer des Reiseschutzpasses war das so
genannte Carnet de Touriste, das im Jahre 1995 vom da-
maligen Bundesaußenminister Kinkel, Mitglied der FDP,
vom damaligen Bundesinnenminister Kanther, Mitglied
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das war doch gar nicht die Frage!)


und vom damaligen Präsidenten des ADAC durch einen
Erlass an den Vertretungen in Bulgarien, Rumänien, Est-
land, Lettland und Litauen eingeführt wurde.


(Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

Damals herrschte – gerade auf Ihrer Seite dieses Hau-
ses – große Übereinstimmung, das Carnet de Touriste
auszuweiten.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wer hat denn den Reiseschutzpass eingeführt?)


Das haben wir dann mit der Zustimmung aller mit einem
entsprechenden Erlass getan. Der Reiseschutzpass sieht
vor, dass neben dem ADAC auch andere Unternehmen,
deren Bonität selbstverständlich vorab geprüft wurde,
entsprechend auftreten können. Auch dies geschah mit
Zustimmung aller Beteiligten.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wann und von wem?)


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(C (D Herr Kollege Uhl, Sie haben keine weitere Zusatz rage, sondern der Herr Kollege Koschyk hat eine weiere Zusatzfrage. Frau Staatsministerin, wer war dafür verantwortlich, ass das so genannte Reiseschutzpassverfahren mit Paieren der so genannten Reise-Schutz AG, auf die sich uch die herbe Kritik des Kölner Urteils bezogen hat, ingeführt worden ist? K Selbstverständlich diese Bundesregierung, nämlich it Erlass vom 2. Mai 2001, auch auf Drängen und ruck sowie in Übereinstimmung und mit Zustimmung on Teilen von Ihrer Seite. Dieses Verfahren wurde auch on den Bundesländern begrüßt, dieses Verfahren wurde llseits gewünscht. Manchmal ist man eben im Nachhiein klüger als vorher: Sobald man festgestellt hatte, ass hier Missbrauch auftrat, musste man das Reisechutzpassverfahren wieder zurücknehmen. Auch ich ersönlich kann das nur in der Nachschau bewerten. Ich rufe die Frage 29 des Kollegen Clemens inninger auf: Trifft es zu, dass der bayerische Staatsminister des Innern, Dr. Günther Beckstein, mit Schreiben vom 12. April 2000 – Gz.: IA2-2084.10 – den Bundesminister des Innern, Otto Schily, von seinen Sicherheitsbedenken gegen den so genannten Volmer-Erlass unterrichtete, und wenn ja, was hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, gegenüber dem Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, hierauf konkret unternommen, um den Sicherheitsbedenken Rechnung zu tragen? Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer taatssekretär Fritz Rudolf Körper zur Verfügung. F Herr Kollege Binninger, ich beantworte Ihre Frage ie folgt: Der bayerische Staatsminister des Innern, Herr r. Günther Beckstein, hat sich in einem Schreiben vom 2. April 2000 an den Bundesminister des Innern geendet und die fehlende Beteiligung der Bundesländer ei dem Erlass vom 3. März 2000 beklagt. Er teilte mit, eine sicherheitspolitischen Bedenken gegenüber dem undesminister des Auswärtigen geäußert zu haben. Der undesminister des Innern hatte zu diesem Zeitpunkt en Erlass vom 3. März 2000 bereits einer kritischen rüfung unterzogen und seine Überlegungen auch dem undesminister des Auswärtigen dargelegt. Das Ausärtige Amt hat in weiteren Gesprächen den Regelungsereich des Erlasses erläutert und zugesichert, dass sich uch die zukünftige Visaerteilungspraxis – das ist ganz ichtig – im Rahmen der Schengen-Regelungen halten erde. In der 35. Sitzung des Innenausschusses am 7. Mai 2000 – da waren Sie noch nicht dabei – haben ie Vertreter beider Ressorts einvernehmlich festgestellt, ass es bei dieser Thematik keinen Dissens gebe. Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper Die Weisungslage des Auswärtigen Amtes wurde nach dem Erlass vom 3. März 2000, insbesondere nach dem 11. September 2001, unter Sicherheitsgesichtspunkten in vielfältiger Weise geändert und ergänzt. Die Zusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt und Bundesministerium des Innern wurde in Sicherheitsfragen auf der Grundlage des Terrorismusbekämpfungsgesetzes intensiviert. Seit Juli 2003 wurde damit begonnen, Visumentscheidungen, Verpflichtungserklärungen und die Lichtbilder der Visumantragsteller nach Übermittlung durch die Auslandsvertretungen in der Ausländerzentralregister-Visadatei zu speichern. Ihre Zusatzfragen bitte, Herr Kollege. Herr Staatssekretär Körper, wenn ein Erlass wie der damalige Volmer-Erlass des Auswärtigen Amtes zu so viel Kritik führt – sowohl von Bundesinnenminister Schily als auch von Landesinnenminister Beckstein –, hielten Sie es dann nicht für besser, wenn man bei der Anwendung dieses Erlasses nicht drei Jahre gewartet hätte, sondern vielleicht in einem kürzeren Turnus immer wieder einmal in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt überprüft hätte, ob dieser Erlass – wie es tatsächlich leider geschehen ist – zu einem starken Missbrauch bei Visumerteilungen führt? F Herr Kollege Binninger, ich glaube, bei dieser Diskussion und Debatte wird ein Fehler gemacht. Der Volmer-Erlass hat nichts damit zu tun, auf die Einzelfallprüfung zu verzichten, was Reiseziel, Reisezweck und Rückkehrbereitschaft anbelangt. Das ist nach der Erlasslage im Übrigen ausdrücklich noch einmal festgestellt worden. Es war auch Gegenstand des Briefwechsels zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Den gibt es doch gar nicht! Frau Müller hat doch gesagt: Den gibt es gar nicht!)

Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509621900
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509622000
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509622100
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509622200
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509622300




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(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509622400
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509622500
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509622600

– Bitte? – Frau Müller hat richtig gestellt, wie diese Ge-
schichte einzuordnen ist.

Der Bundesinnenminister hat am 10., 12. oder
13. März 2000 in einem diesbezüglichen Brief die Frage
gestellt, inwieweit dies schengen-konform ist bzw. nicht.
Das bedurfte einer Klärung. Beispielsweise in der Innen-
ausschusssitzung, die ich zitiert habe, oder – ich kann
mich gut daran erinnern – im Menschenrechtsausschuss
damals am 22. März 2000 war exakt dies der Gegen-
stand, nämlich zu klären, was im Grunde genommen mit
dieser Erlasslage gemeint ist und welche Auswirkungen
dies auf das formale Verfahren und den Vollzug des Ver-
fahrens hat. Der Vollzug des Verfahrens im Hinblick auf
diese Einzelfallprüfung steht in keinem Zusammenhang.
Das wurde damals am 22. März 2000 – das war meines
Wissens im Menschenrechtsausschuss – deutlich ge-

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(C (D acht. Es gab keinerlei Kritik aus den Reihen irgendiner Fraktion. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde einstimmig begrüßt!)



Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509622700

Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Kol-

ege Binninger.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509622800

Herr Staatssekretär, würden Sie mir aber trotzdem zu-

timmen, wenn ich sage, dass es bei Anwendung eines
rlasses wie beispielsweise des Volmer-Erlasses, der als
ernsatz unter anderem „im Zweifel für die Reisefrei-
eit“ und nicht „für die Sicherheit unseres Landes“ vor-
ieht, fast nahe liegt, dass es zu Missbräuchen kommen
uss und wir allein in einer Botschaft pro Jahr
00 000 Visumerteilungen – davon war die Masse wahr-
cheinlich missbräuchlich – zu verzeichnen hatten?

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509622900

Herr Binninger, ich glaube, das ist wiederum eine fal-

che Annahme, und zwar aus dem einfachen Grund, weil
as Problem nicht darin bestand, dass wir eine Reise-
chutzpassversicherung hatten; das ist übrigens ein In-
trument, das nicht unter der jetzigen Führung des Aus-
ärtigen Amts erfunden worden ist. Im Übrigen
raktizieren die Österreicher das bis zum heutigen Tag.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Bei denen klappt auch die Maut!)


Wenn Sie sich einmal technisch damit auseinander set-
en würden, würden Sie diesen Zwischenruf vielleicht
icht machen.
Ich sage noch einmal ernsthaft, Herr Binninger: Es

eht darum, inwieweit beispielsweise eine solche Versi-
herungsschutzlösung hohe Akzeptanz hatte. Sie müssen
m Übrigen wissen, dass die Länder diesem Reiseschutz-
assverfahren ausdrücklich zugestimmt haben, weil die
usländerbehörden dadurch eine bestimmte Entlastung
rhalten haben, da sie vorher in den Fällen, in denen dann
iese Reiseschutzsicherung eintrat, zahlen mussten.
Ich denke, hier muss man dazwischen unterscheiden,
ie sich das Verfahren dargestellt hat und wie dieses so
enannte Reisebüroverfahren gestaltet war. – Sie ma-
hen jetzt eine ablehnende Handbewegung, doch es ist
in ganz entscheidender Punkt, dass im Grunde genom-
en dies zu Schwierigkeiten und auch – ich möchte
ichts schönreden – zu missbräuchlichen Anwendungen
eführt hat. Dort wurde exakt gehandelt und dieses Ver-
ahren, in diesem Fall das Reisebüroverfahren, wurde re-
ativ schnell aufgehoben.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das war nicht relativ schnell!)


Doch, ich kann sagen, dass es relativ schnell war, wenn
ch die Zeitabfolge betrachte.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Drei Jahre!)







(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper

– Nein, es waren keine drei Jahre. – Festgestellt wurde
dies nach meinem Dafürhalten in der zweiten Hälfte des
Jahres 2000 und die Entscheidung, dieses Reisebürover-
fahren aufzuheben, erfolgte – wir müssten noch einmal
genau nachsehen, in welchem Monat dies war –, wie ich
glaube, im August des darauf folgenden Jahres.


Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509623000

Eine weitere Wortmeldung des Kollegen Koschyk.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509623100

Herr Staatssekretär, sind Sie bereit einzuräumen, dass

es im Zusammenhang mit den Auswertungen beim Bun-
deskriminalamt zur Schleuserproblematik ein Schreiben
des Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts im
Mai 2002 an das Bundesministerium des Innern gegeben
hat, in dem vonseiten des BKA auch im Zusammenhang
mit diesem Verfahren und im Zusammenhang mit orga-
nisierter Kriminalität auf umfangreiche Schleusungen
hingewiesen wurde? Wie hat das BMI auf diese War-
nung des BKA im Rahmen seiner Ermittlungstätigkeit
reagiert und was hat das BMI zum Beispiel gegenüber
dem Auswärtigen Amt daraufhin unternommen?

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509623200


Um es ganz einfach zu machen: Es gab im Mai 2001
einen Bericht des Bundeskriminalamtes, in dem Er-
kenntnisse zu einer gewissen Missbrauchsproblematik
vorlagen. Dieses Thema ist in den darauf folgenden
Monaten konsequent bearbeitet worden, indem bei-
spielsweise bestimmte Abstimmungen stattfanden. – Ich
hoffe, Ihre Chronologie stimmt mit meiner Chronologie
überein. – Dies führte dazu, dass das so genannte Reise-
büroverfahren am 3. August 2001 eingestellt worden ist.

Man muss bedenken, dass wir es hier mit einem Stu-
fenverfahren zu tun haben. Ich denke, dass die Erkennt-
nisse, durch die es zu dieser Entscheidung kam, ord-
nungsgemäß aufgenommen worden sind.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509623300

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen von Klaeden.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509623400

Herr Staatssekretär, Sie sind gut vorbereitet;

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: So geht es auch!)


denn Sie haben sogar auswendig gewusst, wann die
Briefe des Bundesinnenministers an den Außenminister
gerichtet wurden.

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509623500


Stimmen meine Daten mit Ihren überein?


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509623600

Mir sind die Briefe nicht bekannt.

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(C (D (Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


ir ist aber erstens bekannt, dass von Ihnen aus diesen
riefen immer wieder zitiert wird, und zweitens ist mir
eit heute bekannt, dass Frau Müller die Existenz dieses
riefwechsels bestreitet.
Da Sie in den Ausschüssen und hier im Plenum mehr-

ach auf diesen Briefwechsel Bezug genommen haben,
arf ich auch an Sie noch einmal die Bitte richten,


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ging um einen ganz anderen Brief!)


ns diese Briefe zur Verfügung zu stellen, damit wir die
eisheit der Bundesregierung, die in den Argumenten

mmer wieder zum Ausdruck kommt, für unsere parla-
entarische Arbeit nachvollziehen können.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meine Briefe werden nicht zur Verfügung gestellt!)


F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509623700

Herr Kollege von Klaeden, ich berichte Ihnen gerne

ber diesen Briefwechsel. Er besteht aus zwei Briefen
es Bundesministers Otto Schily, einem Schreiben des
amaligen Staatssekretärs Schapper und einem Schrei-
en des damaligen Staatssekretärs Pleuger.
Das hat im Übrigen zu einer klaren und eindeutigen

eststellung geführt.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das wollen wir ja haben!)

s ging nämlich um diesen Prozess und darum, dass bei
iesem Verfahren nicht auf eine Einzelfallprüfung ver-
ichtet wird. Dass das insofern schengen-konform ist
nd nach den Schengen-Kriterien erfolgt, können Sie als
rgebnis aus diesem Briefwechsel ziehen.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Den Brief können wir also bekommen? Sagen Sie einmal schnell Ja fürs Protokoll!)



Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509623800

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Uhl.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509623900

Herr Staatssekretär, wir haben gerade von Ihnen er-

ahren, dass der so genannte Volmer-Erlass 14 Tage nach
er Verabschiedung ausgerechnet im Ausschuss für
enschenrechte behandelt wurde. Nun wissen wir, dass

n den fünf Jahren rot-grüner Regierung – von 1999 bis
003 – allein aus den GUS-Staaten fast 5 Millionen
enschen ein Visum erhalten haben, um nach Deutsch-

and in den EU-Raum einreisen zu können.

(Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch normal! Das war vorher auch so!)







(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Uhl

Mittlerweile wissen wir, dass eine Fülle von Schwarz-

arbeitern, eine Vielzahl von Kriminellen, eine große
Zahl von Prostituierten und auch Terroristen unter diesen
5 Millionen Menschen waren. Meinen Sie, dass das typi-
sche Themen für den Ausschuss für Menschenrechte
sind? Wäre es nicht vielleicht besser gewesen, wenn Sie
dies nach dem Erlass im März 2000 mit den Kollegen,
die hier versammelt sind, im Innenausschuss, für den Sie
ja zuständig sind, behandelt hätten?


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war im Innenausschuss! – Reinhard Grindel [CDU/CSU], zur Abg. Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Da waren Sie doch gar nicht dabei! – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Diese Frage muss an jemand anderen gerichtet werden!)


F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509624000


Vielen Dank, Herr Kollege Otto, für den Hinweis,
dass die Frage, welcher Ausschuss was wo und wann be-
handelt, nicht an mich zu richten ist.

Herr Dr. Uhl, Tatsache ist, dass sich auch der Innen-
ausschuss in seiner darauf folgenden Sitzung im Mai des
betreffenden Jahres ordnungsgemäß damit beschäftigt
hat. Das muss man also bedenken.

Ich will noch eine Bemerkung machen. Ich war schon
etwas enttäuscht darüber, in welcher Tonlage und mit
welchen Ausdrücken Sie beispielsweise die Aktuelle
Stunde zu diesem Thema hier geführt haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Reinhard Grindel [CDU/ CSU]: Sie haben so gut angefangen!)


– Herr Grindel, lassen Sie mich das noch einmal sagen. –
Ich sage das deswegen, weil ich es nicht gut finde, dass
Sie den Eindruck erwecken, als hätten wir es bei den
5 Millionen Reisebewegungen ausschließlich mit illegal
Einreisenden zu tun gehabt. Das ist nicht sachgemäß und
dient im Übrigen auch nicht der angemessenen Behand-
lung dieses Themas.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509624100

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Volmer.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509624200

Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen,


(Zurufe von der CDU/CSU: Ja!)

dass es seit langer Zeit Antragstellungen für Visa in un-
gefähr dieser Größenordnung gibt, dass die Bundes-
regierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage ei-
nes CDU/CSU-Abgeordneten die Ablehnungsquote für
die Visaerteilung beziffert hat und dass diese Ableh-

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(C (D ungsquote zur Zeit der rot-grünen Regierung sogar eicht gestiegen ist? F Herr Kollege Volmer, in der Tat kann ich diese Frage ejahen und Ihre Vermutung bestätigen. Ich sage aber it allem Ernst: Aufgrund dieser Reisebewegungen sind ir auf den Gedanken gekommen, das Ganze durch das nstrument des Reiseschutzpasses sicherer zu machen. ir waren der Auffassung, dass dieses Instrument nicht m Monopol angeboten werden sollte. Dieses Verfahren st – das sage ich ausdrücklich – von den Ausländerehörden, den Ländern, dem Auswärtigen Amt und dem undesinnenministerium ausdrücklich als ein richtiger nd guter Weg gesehen worden; denn diese Versicheungslösung genießt hohe Akzeptanz. Es ist schade, dass ie Lösung zu einer missbräuchlichen Anwendung geührt hat. Aber der eigentliche Kern liegt nicht in dieser ersicherungslösung. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Edathy. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Bitte noch eine von Herrn Volmer!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509624300
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509624400


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509624500

Da Herr Grindel mehrmals nachgefragt hat, darf ich

as mindestens einmal tun. – Herr Staatssekretär, um die
rundsatzfrage an dieser Stelle zu klären: Können Sie
larstellen, ob es, wie von der Union unterstellt, einen
nhaltlichen Zusammenhang zwischen dem so genannten
olmer-Erlass und den missbräuchlichen Visaerwerbun-
en an der Botschaft in Kiew gibt?

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509624600

Herr Kollege Edathy, Ihre Frage ist klar und eindeutig

u beantworten: Der so genannte Volmer-Erlass hat an
einer Stelle zum Inhalt, die Schengen-Kriterien aufzu-
eichen oder aufzuheben, nach denen die Visaerteilung
rfolgen soll. Das ist ganz wichtig. Ich bedanke mich für
ie Frage, um diesen Sachverhalt eindeutig zu klären.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So leicht kann es gehen!)



Sebastian Edathy (SPD):
Rede ID: ID1509624700

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Strobl.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509624800

Her
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509624900
Wer kam
uf die Idee, das Reiseschutzpassverfahren einzuführen,
nd aus welchen Gründen geschah dies? Welche sicher-
eitsrelevanten Überlegungen und Überprüfungen haben
iesbezüglich eine Rolle gespielt?






(A) )



(B) )


Fr
Thomas Strobl (CDU):
Rede ID: ID1509625000

Herr Kollege Strobl, das Reiseschutzpassverfahren,

wie Sie es nennen, wurde nicht neu eingeführt. Das
kannten wir seit dem Jahre 1995 als die so genannte Ver-
sicherungslösung.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Es geht um den Reiseschutzpass, nicht um das Carnet de Touriste!)


– Das ist die gleiche Versicherungslösung.

(Zurufe von der CDU/CSU: Nein!)


– Das ist die Versicherungslösung, die sowohl im Inte-
resse der Ausländerbehörden der Länder als auch im In-
teresse des Bundes lag. Diese Versicherungslösung ist
von dem so genannten Reisebüroverfahren eindeutig zu
trennen. Das ist nicht automatisch dasselbe, sie müssen
auseinander gehalten werden. Nachdem Missbräuche
aufgedeckt worden sind, ist bei unserer Vorgehensweise
die Stufung mit dem Ihnen bekannten Ergebnis erkenn-
bar.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509625100

Ich rufe die Frage 30 des Kollegen Ralf Göbel auf:

Welche Bedenken hat der Bundesminister des Innern, Otto
Schily, konkret gegen den so genannten Volmer-Erlass gel-
tend gemacht – siehe Antworten des Staatssekretärs im BMI
Dr. Göttrik Wewer vom 27. Februar 2004 auf die schriftliche
Frage des Abgeordneten Norbert Geis und auf die schriftliche
Frage des Abgeordneten Clemens Binninger auf Bundestags-
drucksache 15/2635 – und in welcher Form geschah dies?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509625200


Herr Göbel, wenn Sie gestatten, werde ich Ihre beiden
Fragen im Zusammenhang beantworten.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509625300

Dann rufe ich auch die Frage 31 des Kollegen Göbel

auf:
Hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hierbei

auch rechtliche Bedenken im Hinblick auf einen Verstoß des
so genannten Volmer-Erlasses gegen das deutsche Ausländer-
recht, das Schengener Durchführungsübereinkommen oder
die Gemeinsame Konsularische Instruktion, GKI, die von der
Bundesregierung immer als gesetzliche Grundlage für das
Visaerteilungsverfahren benannt werden – vergleiche zum
Beispiel Antwort des Staatssekretärs im BMI Dr. Göttrick
Wewer vom 27. Februar 2004 auf die schriftliche Frage des
Abgeordneten Clemens Binninger auf Bundestagsdrucksache
15/2635 –, geltend gemacht?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509625400


Der Bundesminister des Innern hat, wie bereits er-
wähnt, seine kritischen Überlegungen gegen den Erlass
vom 3. März 2000 dem Bundesminister des Auswärti-
gen schriftlich dargelegt. Sie bezogen sich konkret auf
den Grundsatz „im Zweifel für die Reisefreiheit“, der im
Erlass im unmittelbaren Kontext mit der Prüfung der
Rückkehrbereitschaft genannt wurde. Der Bundesminis-
ter des Innern hat darauf hingewiesen, dass ein Auslän-

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(C (D er nach der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion owie nach nationalem Recht bei der Antragstellung die ür die Visumerteilung erforderlichen Voraussetzungen arlegen und nachweisen muss. Auch für die Prüfung er Rückkehrbereitschaft läge die Beweislast beim Anragsteller. Das Auswärtige Amt hat in weiteren Gesprähen den Regelungsbereich des Erlasses erläutert und ugesichert, dass sich auch die zukünftige Visaerteilungpraxis im Rahmen der Schengen-Regelungen halten erde. In der 35. Sitzung des Innenausschusses am 7. Mai 2000 haben die Vertreter unserer Ressorts einernehmlich festgestellt, dass es in dieser Thematik keien Dissens gibt. Herr Kollege, nun haben Sie vier Zusatzfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Da vorhin genau wischen den Antworten unterhalb der Ministerebene nd auf der Ministerebene differenziert worden ist, also ine Antwort des BMI an das AA nicht gleichbedeutend it einer Antwort des einen Bundesministers an den aneren Bundesminister ist, würde mich interessieren, ob ich das Auswärtige Amt gegenüber Bundesminister chily – ich nenne ihn jetzt als Person – geäußert hat. elche Antwort wurde auf die Bedenken, die vorgetraen worden sind, gegeben? F Das Ergebnis der Kommunikation, die zum Teil in riefen, zum Teil im mündlichen Gespräch erfolgte, war das ist dem Brief von Herrn Pleuger zu entnehmen –, ass die Schengen-Regularien eingehalten werden. Es ist ichtig, dass das klargestellt worden ist. Ihre zweite Zusatzfrage. Hat sich das Bundesinnenministerium mit dieser Antort zufrieden gegeben oder ist im Nachhinein seitens es Bundesinnenministeriums eine Kontrolle erfolgt, ob as tatsächlich so stattfindet, wie es zugesichert worden st? F Herr Kollege Göbel, es gab überhaupt keinen Grund, n dem Gesprächsergebnis zu zweifeln. Das ist im brigen auch durch den Brief von Herrn Staatssekretär leuger vom 17. April 2000 zum Ausdruck gekommen. ch zitiere: Das deutsche Ausländerrecht und die Vereinbarung der Schengen-Partner werden vielmehr als unverrückbarer Rahmen der Visumspraxis bekräftigt. Pa Die Einhaltung der Schengen-Regularien ist unbestritten gewesen. Das ist ein richtiges Ergebnis gewesen. Bitte schön, Herr Göbel. Sie sind auf die Reise-Schutz Versicherungs AG ein gegangen. Dazu habe ich eine Frage, die in der letzten Fragestunde nicht beantwortet worden ist: Ist der Unternehmer, der dieses Unternehmen betrieben hat, entsprechend den gewerberechtlichen Vorschriften vom BMI auf seine unternehmerische Zuverlässigkeit überprüft worden? F Ich habe Ihnen seinerzeit im Innenausschuss gesagt, was erfolgt ist. Der besagte Herr ist auf seine Bonität überprüft worden. Weil er ein Versicherungsangebot gemacht hat, ging es insbesondere darum, ob er in der Lage ist, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Das Ergebnis ist eindeutig gewesen. Die Bonität ist also überprüft worden. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, es gibt die finanzielle Bonität und es gibt die persönliche Zuverlässigkeit im Gewerberecht. Die finanzielle Bonität ist überprüft worden. Diese Frage haben Sie beantwortet. Ist auch die persönliche Zuverlässigkeit dieses Unternehmers überprüft worden? F Herr Göbel, Sie stimmen doch mit mir überein, dass das Bundesinnenministerium ein Gewerbezulassungsverfahren nicht zu überprüfen hatte. Wir hatten vielmehr die Aufgabe, die Bonität zu prüfen. Es gab übrigens einen sehr seriösen Partner. Die Allianz Versicherungs-AG war mit im Boot. Ich glaube, dass Sie bei der Bonitätsprüfung dasselbe Ergebnis wie wir erzielt hätten. Herr Kollege Koschyk, bitte. Herr Staatssekretär, ist auch das Bundesministerium des Innern über den seinerzeitigen Besuch der EU-Ratsarbeitsgruppe „Visa“ bei der deutschen Botschaft in Kiew informiert und mit den Beanstandungen der EURatsarbeitsgruppe „Visa“ konfrontiert worden? Wie hat sich das Bundesinnenministerium zu den Beanstandungen durch die EU-Ratsarbeitsgruppe „Visa“ gestellt? d a n u n A s p s s B h k h d w w c d f H d k v m d f i p B (C (D F Herr Kollege Koschyk, das weiß ich nicht. Ich müsste n dieser Stelle spekulieren. Ich glaube zwar, dass das icht der Fall war, aber ich würde das gerne überprüfen nd der Frage nachgehen, ob das Ganze zu einem Ergebis geführt hat. Sehen Sie mir das bitte nach. In meiner uflistung ist es nicht aufgeführt, aber es könnte auch ein, dass ich es übersehen habe. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Volmer. Herr Staatssekretär, da von verschiedenen Seiten die olitischen Ziele Freiheit und Sicherheit gegenübergetellt worden sind, gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich bei der Erarbeitung des Erlasses vom März 2000 der egriff der Freiheit nicht gegen den Begriff der Sichereit gerichtet hatte, sondern gegen die Praxis der Willür, die wir von der Vorgängerregierung übernommen atten. (Widerspruch bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind aber sehr rückwärtsgewandt!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509625500

(Zuruf von der FDP: Ach du lieber Gott!)

Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509625600
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509625700
Ralf Göbel (CDU):
Rede ID: ID1509625800
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509625900
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509626000




(A) )


(B) )

Ralf Göbel (CDU):
Rede ID: ID1509626100
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509626200
Erich G. Fritz (CDU):
Rede ID: ID1509626300
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509626400

(Zuruf von der CDU/CSU: Sonst nichts?)

Ralf Göbel (CDU):
Rede ID: ID1509626500
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509626600
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509626700
Ralf Göbel (CDU):
Rede ID: ID1509626800
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509626900
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509627000
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509627100
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509627200

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509627300

Herr Kollege Volmer, das kann ich bestätigen. Ich
ill es dahin gehend ergänzen – ich glaube, das ist sehr
ichtig –: ohne Freiheit keine Sicherheit und ohne Si-
herheit keine Freiheit. Das ist ein wichtiger Grundsatz,
en wir auf politischer Ebene berücksichtigen sollten.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Wer stellt denn jetzt hier wem eine Frage?)



Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509627400

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Sehling.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509627500

Herr Staatssekretär, eben war von der Bonitätsprü-

ung der Reise-Schutz Versicherungs AG die Rede.
ätte der prüfenden Behörde nicht auffallen müssen,
ass der ehemalige mittlere Angestellte über ein Bank-
onto mit einem Guthaben in Höhe von 1 Million Euro
erfügte, und hätte dies nicht Anlass zu Zweifeln geben
üssen?

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509627600

Herr Kollege Sehling, das, was bei der Bonitätsprü-

ung vorlag, gab keinen Anlass zu irgendeinem Zweifel,
nsbesondere deshalb, weil ein sehr seriöser Geschäfts-
artner, dessen Namen ich vorhin genannt habe, mit im
oot war.


Matthias Sehling (CSU):
Rede ID: ID1509627700

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Kemper.






(A) )



(B) )



Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509627800

Herr Staatssekretär, ich habe den Eindruck, dass ei-

nige Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses
krampfhaft bemüht sind, ein Fehlverhalten zu konstruie-
ren.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Was heißt „konstruiert“? Das ist da!)


Meine Frage ist deshalb: Gibt es Anhaltspunkte für ein
Fehlverhalten von Mitarbeitern des Innenministeriums?
Gibt es Ermittlungen? Sind disziplinarische Maßnahmen
auf den Weg gebracht worden? Oder ist an alledem
nichts dran?

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509627900


Nein, es gibt keine Ermittlungsverfahren gegen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Hause. Es
gibt – das betone ich ausdrücklich – auch keinen Korrup-
tionsverdacht. Das ist eindeutig zu beantworten. Ich
halte es auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter für wichtig, das so eindeutig festzustellen.


(Beifall bei der SPD – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das gilt nicht für das Auswärtige Amt!)



Hans-Peter Kemper (SPD):
Rede ID: ID1509628000

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Strobl.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Und dann noch eine von Herrn Volmer!)



Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509628100

Herr Staatssekretär, der Staatsminister a. D. Volmer

hat von einer willkürlichen Praxis der Vorgängerregie-
rung bei der Erteilung von Visa gesprochen.


(Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind wir beim richtigen Thema!)


Sie haben ihm in Ihrer Antwort Recht gegeben. Können
Sie konkret angeben, welche Fälle einer willkürlichen
und damit evident rechtswidrigen Praxis von Visaertei-
lungen es unter der Vorgängerregierung gegeben hat?

F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509628200


Herr Kollege Strobl, ich glaube, Sie haben die Frage
und die Ausführungen von Herrn Volmer nicht richtig
mitbekommen.


(Widerspruch bei der CDU/CSU)

– Ich sage das ganz offen. Er kann es auch selbst noch
einmal schildern.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das soll er uns ersparen! – Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das können Sie schriftlich haben!)


– Er kann auch schriftlich die Problemfälle insbesondere
hinsichtlich der Frage des Ermessens darstellen. Denn

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(C (D rotz aller Einzelfallprüfungen geht es auch immer um ie Frage des Ermessens bzw. darum, wie man damit mgeht. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Nein, es geht um den Willkürvorwurf!)


ie Frage des Ermessens sollte nicht willkürlich ent-
chieden werden, sondern nach klaren Kriterien; darum
eht es.


(Beifall bei der SPD)

ch sage noch einmal ganz deutlich: Es ist sehr wichtig,
ass wir die Themen Sicherheit und Freiheit immer im
usammenhang betrachten.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Aber zwischen Ermessen und Willkür gibt es einen Unterschied! – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Man kann Ermessen nicht willkürlich ausüben! Das geht nicht!)



Thomas Strobl (CDU):
Rede ID: ID1509628300

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Grindel.


Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509628400

Können Sie denn einmal einen Fall nennen, in dem

as Ermessen von der alten Bundesregierung willkürlich
usgeübt worden ist?


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir doch letztes Mal gehört!)


F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509628500

Lieber Herr Kollege Grindel, in der Tat ist diese Frage

chon das letzte Mal beantwortet worden.

(Zuruf des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])

Schade, Herr Westerwelle! Haben Sie heute schon eine
ockwurst gegessen? – Das hätten Sie nicht tun sollen.
ssen Sie nicht so viel! Das bekommt Ihnen nämlich
icht gut.


(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Lange Rede, kurzer Sinn: Herr Grindel, es gibt ganz
onkrete Fälle, an denen man das gut schildern kann.
ir geht es ausdrücklich darum – darüber sollten wir uns
icht streiten –, dass in Ermessensfragen nach klaren
riterien entschieden wird. Dass das angesichts der gro-
en Anzahl von Reisebewegungen sehr schwierig ist,
ersteht sich von selbst. Es ist ebenfalls deutlich gewor-
en, dass wir alle im Grunde genommen ein Interesse
aran hatten und nach wie vor haben, dass der Reisever-
ehr bei uns normal läuft und nicht behindert wird. In
iesem Sinne sollten wir die Fragen angehen.


Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509628600

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Westerwelle.






(A) )



(B) )



Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509628700

Herr Staatssekretär, da wir uns schon viele Jahre ken-

nen, bin ich aufgrund Ihrer Bemerkung „Essen Sie nicht
so viel!“ verunsichert. Herr Staatssekretär, ich möchte
Sie fragen: Macht sich die Bundesregierung Sorgen um
mein persönliches Ernährungsverhalten?


(Heiterkeit)


F
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509628800


Ich war in der Tat etwas entsetzt. Denn Sie haben vor-
hin gefragt: Muss ich hier bleiben oder kann ich noch
eine Bockwurst essen? Da es zu diesem Zeitpunkt schon
weit nach 14 Uhr war und es für den Lebensrhythmus
nicht gut ist, wenn man noch so spät zu Mittag isst, ist
meine seelsorgerische Ader – das haben Sie sicherlich
gemerkt – durchgekommen.


(Heiterkeit)


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ich danke Ihnen sehr und nehme zur Kenntnis, dass sich Ihre Bemerkung nicht auf mein Äußeres bezogen hat! – Heiterkeit)



Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1509628900

Herr Kollege Westerwelle, das war keine Zusatzfrage

zu den schriftlich eingereichten Fragen 30 und 31.

(Heiterkeit)


Damit sind diese Fragen auf jeden Fall beantwortet.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung der Fra-
gen steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks bereit.

Ich rufe die Frage 36 des Kollegen Dr. Hans-Peter
Uhl auf:

Hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach
dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen H. K. Maßnahmen
nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG – Widerruf der
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb gemäß § 87 VAG oder sons-
tige Aufsichtsmaßnahmen –, gegen die RS Reise-Schutz
Versicherungs AG oder sonstige Versicherungsunternehmen
von H. K. ergriffen und, wenn nein, warum nicht?

D
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509629000


Herr Kollege Uhl, der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht wurden die gegen den Vorstands-
vorsitzenden der RS Reise-Schutz AG, die kein Versi-
cherungsunternehmen ist und nicht der Aufsicht der
Bundesanstalt unterliegt, aufgenommenen Ermittlungen
erst Ende Januar 2003 bekannt. Da der Betreffende auch
Vorsitzender des Vorstandes der RS Reise-Schutz
Versicherungs AG ist, hat die BaFin daraufhin sofort ein
Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Vorstan-
des eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht abge-
schlossen. Da die Vorwürfe nicht den Geschäftsbetrieb
des Versicherungsunternehmens selbst betreffen, kom-

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(C (D en weiter gehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen urzeit nicht in Betracht. Ihre erste Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, Sie haben festgestellt, dass der uständigen Behörde erst im Januar 2003 entsprechende rkenntnisse vorlagen. Ich frage Sie: Warum hatte die uständige Behörde keine Erkenntnisse über den Missrauchsverdacht der deutschen Botschaft in Kiew vom ugust 2001? Damals bat die deutsche Botschaft in iew das Bundeskriminalamt, gegen besagten Herrn zu rmitteln. D Über die zu diesem Zeitpunkt offenbar schon laufen en Ermittlungen ist die Bundesanstalt für Finanzdiensteistungsaufsicht nicht informiert worden. Ihre zweite Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, ist die Bundesanstalt auch nicht ber die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen inforiert worden, die am 2. Mai 2002 begannen? D So ist es, Herr Kollege. Ist die Bundesanstalt – – Nein, Herr Kollege Uhl, Sie haben nur zwei Zusatz ragen. – Jetzt kommt der Herr Kollege Binninger mit einer Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, ich habe Sie so verstanden, dass ie RS Reise-Schutz Versicherungs AG selber kein Vericherungsunternehmen ist. Deshalb lautet meine Frage: elche Versicherung hätte denn im Schadensfall die eistungen aufgrund des Reiseschutzpasses erbracht, der on der RS Reise-Schutz Versicherungs AG vertrieben urde? D Der Name dieser Versicherungsgesellschaft ist von errn Kollegen Körper schon genannt worden: Es war ie Allianz Versicherungs-AG. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Koschyk. Frau Staatssekretärin, nach meiner Kenntnis erfuhr das Auswärtige Amt im Juni 2002 von dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen diesen Unternehmer. Hat das Auswärtige Amt das Bundesministerium der Finanzen darüber unterrichtet? D Nein. Dazu bestand allerdings auch kein Anlass. Ich rufe die Frage 37 des Kollegen Dr. Hans-Peter Uhl auf: Weshalb hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs aufsicht der RS Reise-Schutz Versicherungs AG noch am 17. Dezember 2002 die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs erteilt – vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, auf die Frage 22 des Abgeordneten Clemens Binninger in der Fragestunde am 3. März 2004, Plenarprotokoll 15/93, Seite 8298 C – und wie vereinbart sich diese Verfahrensweise mit der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 1 VAG, nach der diese Erlaubnis zu versagen ist, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Geschäftsleiter die Voraussetzungen des § 7 a Abs. 1 VAG – unter anderem Zuverlässigkeit – nicht erfüllen? D Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der RS Reise-Schutz Versicherungs AG am 17. Dezember 2002 die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes erteilt, weil die Vorwürfe, die gegen Herrn K. in seiner Eigenschaft als Vorstand der RS Reise-Schutz AG – sie ist kein Versicherungsunternehmen und wurde daher nicht von der Bundesanstalt zugelassen – erhoben wurden, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren. Dies habe ich auf Ihre Nachfragen hin schon eben so gesagt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurde auch durch die Einholung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister die Frage der Zuverlässigkeit von Herrn K. geprüft. Ihre Zusatzfragen, bitte, Herr Kollege. Frau Staatssekretärin, halten Sie dieses Verfahren im Nachhinein für angemessen? Das Auswärtige Amt und das Innenministerium sowie die nachgeordneten Behörden wie das Bundeskriminalamt hatten nachhaltig Verdacht geschöpft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet; aber die zuständige, Ihrem Ministerium nachgeordnete Behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wurde über nichts informiert. D Herr Kollege, ich halte das auch im Nachhinein für ein völlig richtiges Verfahren. Es konnte natürlich weder b A s f s n s r n d n g E d m i B B p r e t b d t s 2 n A t g c v (C (D eim Bundesinnenministerium noch beim Auswärtigen mt Kenntnis darüber herrschen, dass der zurzeit Bechuldigte, Herr K., beabsichtigte, eine Genehmigung ür ein Versicherungsunternehmen zu beantragen. Woher oll man das wissen? Die Lebenswirklichkeit kann sich icht so darstellen, dass gleichsam alle Behörden der geamten Republik über jedes Ermittlungsverfahren unterichtet werden. Auch die Staatsanwaltschaft hat dies icht getan. Deswegen hat die Bundesanstalt für Finanzienstleistungsaufsicht pflichtgemäß gehandelt und achgesehen, ob es einen Eintrag im Bundeszentralreister gibt. Den gab es nicht. Infolgedessen konnte die rlaubnis erteilt werden. Sie haben noch eine Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, wissen Sie von dem Umstand, ass der zuständige Beamte im Bundesinnenministerium it Herrn K. ins Auswärtige Amt ging und „Der Mann st okay“ sagte? D Von diesem Umstand weiß ich nichts. Ich rufe die Frage 38 des Kollegen Stefan Müller auf: Welche Versicherungsunternehmen waren Anbieter der Reiseschutzpässe der RS Reise-Schutz AG, die vom BMI und vom Auswärtigen Amt im Jahre 2001 als Ersatz für die Kostenrisikoübernahmeerklärung nach dem Ausländergesetz akzeptiert wurden? D Herr Kollege Müller, die so genannten Reiseschutz ässe der Reise-Schutz AG sind selbst keine Versicheungsprodukte. Sie enthielten neben einer Krankenund iner Haftpflichtversicherung selbstständige Verpflichungserklärungen für die Übernahme der Kosten, die insesondere durch eine Abschiebung oder Zurückweisung er betreffenden Personen entsprechend den Vorschrifen des Ausländergesetzes entstehen. Der Versicherungschutz wurde nach Auskunft des Anbieters bis Ende 002 von der Allianz Versicherungs-AG abgedeckt. Daach wurde er von der RS Reise-Schutz Versicherungs ktiengesellschaft übernommen. Ihre Zusatzfragen, bitte. Frau Staatssekretärin, gibt es im Bundesfinanzminis erium Vermerke zu den Gesprächen bzw. Verhandlunen mit den Verantwortlichen der Reise-Schutz Versiherungs AG? Im Auswärtigen Amt soll dazu nichts orliegen. Dr Herr Kollege Müller, es gibt keinerlei Anlass dafür, dass es im Bundesfinanzministerium Vermerke darüber geben sollte, weil es sich hierbei um ein Geschäft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – sie betreibt es in eigener Verantwortung – handelt. Ihre zweite Zusatzfrage, bitte. Frau Staatssekretärin, ist Ihnen denn bekannt, ob es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Vermerke über derartige Gespräche gibt? D Selbstverständlich kann man nicht davon ausgehen, dass es dort entsprechende Vermerke über Gespräche geben könnte; denn es gab keinerlei Veranlassung, irgendeine Information vom Bundesinnenministerium oder vom Auswärtigen Amt an eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums der Finanzen weiterzugeben. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Binninger. Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Unternehmen Reise-Schutz AG zunächst mit einem großen Partner, nämlich der Versicherung, die heute schon ein paar Mal genannt wurde, in das Verfahren einstieg, dafür die Genehmigung auch so weit erteilt wurde und später dann diesen großen Partner durch ein eigenes Versicherungsunternehmen, die Reise-Schutz Versicherungs AG, die wiederum von dem heute Beschuldigten K. maßgeblich verantwortet wurde, abgelöst hat? (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509629100
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509629200
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509629300
Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509629400
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509629500
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509629600
Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509629700
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509629800
Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509629900
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509630000
Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509630100




(A) )


(B) )

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509630200
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509630300
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509630400
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509630500
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509630600
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509630700
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509630800
Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509630900
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509631000
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509631100
Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509631200
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509631300
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509631400
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509631500




(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509631600
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1509631700
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509631800
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509631900
Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1509632000
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509632100

D
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1509632200


Ein Teil von dem, was Sie in Ihrer Frage sagen, ist
richtig. Im ersten Teil ist Ihre Frage insofern nicht zu-
treffend, als nämlich das, was zunächst mit dem großen
Partner abgewickelt wurde, nicht genehmigungspflichtig
war, weil selbstverständlich das Versicherungsunterneh-
men des großen Partners schon längst, vielleicht schon
seit vielen Jahrzehnten, genehmigt war. Eine Genehmi-
gung war in diesem Zusammenhang erst erforderlich, als
der mittlerweile beschuldigte Herr K. die Zulassung ei-
nes Versicherungsgeschäftes beantragte.


Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509632300

Wir kommen dann zur Frage 39 des Kollegen Stefan

Müller:
Verfügten diese Unternehmen für den Reiseschutzpass

über eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach dem VAG?

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(C (D D Die Allianz Versicherungs-AG und die RS Reise chutz Versicherungs Aktiengesellschaft verfügten über ie erforderliche Erlaubnis. Danke schön. Dann kommen wir zur Frage 40 des Kollegen Eckart on Klaeden: Ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom Bundesministerium der Finanzen, BMF, darüber informiert worden, dass im Zusammenhang mit den von der RS ReiseSchutz Versicherungs AG vertriebenen Reiseschutzpässen seit mindestens April 2002 der Verdacht des Missbrauchs zu schweren Straftaten – gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und anderes – vorliegt und dass deshalb ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Eigentümer dieses Versicherungsunternehmens, H. K., eingeleitet wurde, und, wenn nein, warum nicht? D Nein, die Ermittlungen waren im Bundesministerium er Finanzen nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat as Bundesministerium der Finanzen nicht informiert. Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, meinen Sie nicht, dass an die em Überprüfungsverfahren, das von einem Bundesland urchgeführt werden muss, irgendetwas geändert weren müsste, wenn derjenige, der das eben schon bechriebene Reiseschutzpassverfahren durchgeführt hat das Auswärtige Amt hat ja, wie von seinem Vertreter ier mehrmals behauptet worden ist, aufgrund dieser issstände auch seine eigene Praxis geändert – und geen den wegen schwerer Straftat ermittelt wird, jetzt soar eine Reise-Schutz Versicherungs AG anmelden ann? Meinen Sie nicht, dass Sie Ihr Überprüfungsverahren ändern müssen, damit Ihnen solche Dinge in Zuunft nicht unterlaufen? D Herr Kollege von Klaeden, es handelt sich zwar um ine Personenidentität. Aber es war natürlich nicht das chon bestehende Unternehmen, das kein Versicherungsnternehmen war, zu prüfen, sondern es musste im Wege er Erlaubniserteilung für ein Versicherungsunternehen das übliche Verfahren angewandt werden, gemäß em die Bonität – das ist selbstverständlich – und die uverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn geprüft erden. Dies geschieht durch Einblick in den Auszug es Zentralregisters. Zweite Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, das Verfahren ist mir bekannt. Aber meinen Sie nicht – das ist ja der Kern meiner Frage –, dass dieses Verfahren nach den Erfahrungen, die Sie jetzt gemacht haben, geändert werden müsste? Es ist doch geradezu grotesk, dass jemand, der über den Versicherungsschutz eines anderen Unternehmens die Möglichkeit erhält, Visa zu erteilen, und sich dabei schwerer Straftaten verdächtig macht, selbst noch dann, nachdem diese Praxis angeblich vom Auswärtigen Amt abgestellt wird, die Genehmigung dafür bekommt, ein eigenes Versicherungsunternehmen zu gründen. Es müssten doch bei Ihnen alle Alarmglocken läuten und Sie müssten sich gerade angesichts der Tatsache, dass das Unternehmen „Reise-Schutz Versicherungs AG“ heißt und damit ein nicht zu übersehender Hinweis auf das einschlägige Tätigkeitsfeld gegeben wird, die Frage stellen, wie in Zukunft solche Fehler vermieden werden können. D Herr Kollege von Klaeden, Ihnen ist der Aufbau der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Ihnen ist auch bekannt, dass Ermittlungsverfahren nur dann bei Behörden bekannt werden, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Polizei darüber Mitteilungen machen. Diese müssen nicht zwingend in Bundesministerien welcher Art auch immer ankommen, weil es ja zunächst nicht deren Aufgabe ist, sich darum zu kümmern. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Aber hier war es ja so!)

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509632400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509632500
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509632600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509632700
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509632800
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509632900
Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509633000




(A) )


(B) )

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509633100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509633200

Wenn jemand einen Antrag auf Genehmigung einer
Versicherung stellt, gegen den ein Ermittlungsverfahren
läuft, muss man davon ausgehen, dass der Beschuldigte
selber gar nicht weiß, dass er beschuldigt ist; sonst hätte
er ja wahrscheinlich nicht die Chuzpe gehabt,


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Da bin ich mir nicht so sicher!)


diesen Antrag zu stellen. Außerdem kann, wenn ein Er-
mittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten läuft,
auch noch nichts im Zentralregister stehen, weil natür-
lich nach unseren rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erst
der verurteilt ist, der tatsächlich rechtmäßig verurteilt ist.
Dieses Verfahren ist von daher nicht zu ändern. Morgen
oder übermorgen könnte ja ein völlig unbescholtener
Bürger, der gemäß dem Auszug aus dem Zentralregister
sauber ist und dessen Bonität nachgewiesen ist, das glei-
che Anliegen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht stellen. Soll das Bundesamt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang
sozusagen eine Rasterfahndung bei allen denkbaren Be-
hörden der Republik auslösen und fragen: Habt ihr eine
Idee, ob gegen den was vorliegt? Wie soll das praktisch
laufen?


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich habe leider keine weitere Zusatzfrage!)



Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509633300

Der Herr Kollege Dr. Hans-Peter Uhl hat eine Frage.

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(C (D Die Dinge sind doch relativ einfach. Es geht um die uverlässigkeitsprüfung im Versicherungswesen. Geen den Betroffenen wurde seit über einem halben Jahr taatsanwaltschaftlich ermittelt und seit fast eineinhalb ahren bestand der Verdacht des Missbrauchs. Der Bemte in der Ihrem Ministerium nachgeordneten Behörde at aber nur im Register nachgeschaut, ob ein rechtskräfiges Urteil vorliegt, und nichts gefunden. Er hätte die uständigen Beamten im Innenministerium, im Außeninisterium, bei der Deutschen Botschaft in Kiew oder o auch immer anrufen können; überall hätte man ihm ofort gesagt: Finger weg, Missbrauchsverdacht! Da äuft ein Ermittlungsverfahren! Meine Frage an Sie: Waum hat der Beamte dieses Telefongespräch nicht geührt? D Weil der Beamte ein solches zielgerichtetes Telefon espräch überhaupt nicht hätte führen können, da er über inen solchen Verdacht nicht informiert sein konnte. Aus enselben Gründen könnten Sie fragen: Warum hat er icht beim Kreisverwaltungsreferat der Stadt München ngerufen? (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Weil es da nicht geht!)

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509633400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509633500

o sollte er bitte anrufen?


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509633600

Eine weitere Frage hat der Kollege Clemens
inninger.


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509633700

Frau Staatssekretärin, Sie haben uns sehr plastisch ge-

childert, wie die Überprüfung ablief und dass man in
er Tat bei einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs-
erfahren nicht davon ausgehen kann, dass die Staatsan-
altschaft alle Behörden in Deutschland informiert; völ-
ig d’accord.


(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Sehr gut bemerkt, Herr Kollege!)


ber an dieser Stelle muss man auch festhalten, dass das
inisterium des Innern und das Auswärtige Amt, und
war auf oberster Ebene, zu diesem Zeitpunkt schon
ange darüber informiert waren, dass es im Bereich der
eiseschutzpässe, des Produktes, um das es hier geht,
uhauf Missbrauchstatbestände gibt und dass schon Son-
erauswertungen durch das Bundeskriminalamt laufen.
alten Sie es vor diesem Hintergrund nicht für unge-
öhnlich, dass diese beiden anderen Ministerien nicht
en Hinweis an Sie gegeben haben, mit dem Thema
isaerteilung sehr sensibel umzugehen?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509633800

Da das Bundesministerium der Finanzen mit dem

hema Visaerteilung fachlich überhaupt nichts zu tun
at, gab es für die beiden beteiligten Ministerien keinerlei






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks

Anlass, ein nicht zuständiges Ministerium auf einen ei-
gentlich nicht denkbaren Fall hinzuweisen.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Der aber schon eingetreten war! – Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von Wildmoser wussten wir bis gestern auch nichts!)



Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509633900

Wir kommen dann zur Frage 41 des Kollegen von

Klaeden:
Haben das BMI oder das AA das BMF oder das Bundes-

aufsichtsamt für das Versicherungswesen bzw. die Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über diesen Verdacht
informiert?

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509634000


Herr Kollege von Klaeden, nein, das Auswärtige Amt
und das Bundesministerium des Innern haben erst nach
der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Vor-
sitzenden der Reise-Schutz AG, Herrn K., von den Vor-
würfen erfahren.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509634100

Zusatzfrage?


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509634200

War denn aus dem Antrag dieses Versicherungsunter-

nehmens auf Erteilung einer Genehmigung zur Durch-
führung nicht ersichtlich, um welche Art der Versiche-
rung es sich handeln würde?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509634300


Doch, das war fachlich sicherlich zu durchschauen.


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509634400

Wäre es dann nicht sinnvoll gewesen, bei dem Minis-

terium, das sich fachlich federführend mit diesen Fragen
beschäftigt, eine entsprechende Auskunft einzuholen?
Wenn Sie sagen, dass das früher nicht üblich gewesen
sei: Könnten wir aus diesem Fall nicht lernen, dass man
das vielleicht in Zukunft tut? Sie haben eben gesagt, man
könne schließlich nicht auch noch im Kreisverwaltungs-
referat in München anrufen. Da bin ich völlig Ihrer An-
sicht, zumal der Kollege Uhl es nicht mehr leitet. Aber
ich finde, das Auswärtige Amt hätte man durchaus fra-
gen können,


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Zum Beispiel!)


da der Versicherungszweck so eindeutig ist.

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509634500


Herr Kollege von Klaeden, ich will nicht bestreiten,
dass, sollte es erneut zu einer solchen Fallgestaltung
kommen, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht im Zweifelsfall im Auswärtigen Amt nachfragen

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(C (D ürde. Es ist klar, dass man aus Erfahrung lernt; das ist elbstverständlich. Andererseits ist die Art der Versicheung natürlich nicht immer ersichtlich. Man kann auch ersicherungen abschließen, die besondere Risiken abecken, von denen man nicht weiß, wie sie im Einzelnen enutzt werden, welche Auswirkungen sie eventuell haen und ob sie möglicherweise sogar kriminell genutzt erden können. Für alle Zukunft kann man so etwas icht ausschließen. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Kann man nicht ausschließen! Aber wenn der Laden schon Reise-Schutz AG heißt!)



Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509634600

Damit kommen wir zur Frage 42 des Kollegen
atthias Sehling:

Ist der Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens,
dem schwere Straftaten zur Last gelegt werden, als zuverläs-
sig im Sinne des § 7 a Abs. 1 VAG anzusehen und seit wann
wurden die Produkte der RS Reise-Schutz AG – insbesondere
Reiseschutzpass – vom BMI oder vom AA ebenfalls als Er-
satz für die Kostenrisikoübernahmeerklärung nach dem Aus-
ländergesetz akzeptiert?

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509634700

Herr Kollege Sehling, der Maßstab für die Zuverläs-

igkeit des Geschäftsleiters eines Versicherungsunter-
ehmens entspricht rechtlich dem im Gewerberecht
llgemein verwendeten Zuverlässigkeitsbegriff der Ge-
erbeordnung. Nach ständiger Rechtsprechung des
undesverwaltungsgerichts ist als unzuverlässig anzuse-
en, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft
ein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Da dies je-
eils eine Einzelfallprüfung voraussetzt, kann die Frage
icht generell beantwortet werden.
Reiseschutzpässe der Reise-Schutz AG wurden im
ai 2001 als Ersatz für eine Verpflichtungserklärung
ach § 84 Ausländergesetz akzeptiert. Das Bundesminis-
erium des Innern hat die Ausländerbehörden mit Schrei-
en vom 19. Juni 2001 informiert. Das Auswärtige Amt
at mit Erlass vom 2. Mai 2001 einige Auslandsvertre-
ungen in Osteuropa, in den so genannten GUS-Staaten,
ntsprechend angewiesen.
Mit Erlass vom 29. Januar 2002 wurde dieses Verfah-

en weltweit eingeführt. Dabei diente ein Reiseschutz-
ass nur als ergänzender Finanzierungsnachweis. Die
brigen Voraussetzungen für die Visumserteilung, insbe-
ondere Reisezweck und Rückkehrbereitschaft, waren
tets zu prüfen. Nachdem das Auswärtige Amt am
7. Juni 2002 Kenntnis von dem gegen Herrn K. einge-
eiteten Ermittlungsverfahren erhielt, wurde am 28. Juni
002 die Botschaft in Kiew angewiesen, die Versiche-
ungen der Reise-Schutz AG nicht mehr als Ersatz für
erpflichtungserklärungen zu akzeptieren. Dies wurde
om Bundesministerium des Innern ausdrücklich befür-
ortet. Nach dem Bekanntwerden weiterer Miss-
rauchsfälle wurde diese Weisung am 28. März 2003 auf
lle Auslandsvertretungen für die Reiseschutzversiche-
ungen jedweder Anbieter ausgedehnt.






(A) )



(B) )



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509634800

Ihre Zusatzfrage, bitte.


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509634900

Frau Staatssekretärin, bei der Prüfung eines Unter-

nehmens zur Erteilung der Genehmigung nach dem Ver-
sicherungsaufsichtsgesetz muss nicht nur die Zuverläs-
sigkeit, sondern auch die fachliche Eignung der
Geschäftsleitung geprüft werden. Dazu gehören die
theoretischen und praktischen Kenntnisse sowie die Lei-
tungserfahrung. Aus welchen Teilen bestand die Prüfung
in diesem Fall?

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509635000


Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich gehe davon aus,
dass die Prüfung genauso wie bei jedem anderen Antrag-
steller entsprechend der üblichen Praxis erfolgt ist.


Matthias Sehling (CSU):
Rede ID: ID1509635100

Nächste Zusatzfrage von Herrn Dr. Uhl.


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509635200

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der betreffende

Ausländer erstens krank wird oder wenn er zweitens zu-
rückgeführt werden muss.

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509635300


Und Haftpflicht.


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509635400

Drittens Haftpflicht. Im Falle der Krankheit wurde

damals ein Versicherungsschutz in Höhe von 45 000 DM
– jetzt ist es der entsprechende Euro-Betrag – und im
Falle der Rückführung von 5 000 DM – jetzt ebenfalls
der entsprechende Euro-Betrag – gewährt. Wissen Sie,
wie hoch die Anzahl der Fälle ist, in denen diese Versi-
cherung von rückzuführenden Ausländern oder krank
gewordenen Ausländern überhaupt in Anspruch genom-
men worden ist? Kennen Sie ungefähr den Prozentsatz?
Beim Carnet de Touriste weiß ich, dass er unter
1 Prozent liegt. Das heißt, über 99 Prozent der Versicher-
ten haben diese Versicherung niemals in Anspruch ge-
nommen. Man weiß auch: warum. Weil der Fall so liegt,
dass er typischerweise eigentlich nicht versichert werden
muss.

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509635500


Herr Kollege Uhl, ich kenne die Zahlen nicht. Es ist
auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums der Finan-
zen oder auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht, darüber Aufzeichnungen zu führen. Aber
es ist klar: Diese Krankenversicherung hatte den Charak-
ter einer Reisekrankenversicherung. Sie war also nur für
die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik
Deutschland gültig. Sie wissen, dass die Prämie für eine
Reisekrankenversicherung unterschiedlich hoch sein

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(C (D ann, weil die Rückführungskosten vom Reiseziel abängen. (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wir sind in Deutschland!)


Üblicherweise sind Reisekrankenversicherungen ver-
ältnismäßig preiswert, weil sie Gott sei Dank meistens
icht in Anspruch genommen werden. Das spricht schon
afür, dass auch in diesem Fall eine verhältnismäßig ge-
inge Inanspruchnahme anzunehmen ist.


(Sebastian Edathy [SPD]: Was leiten Sie daraus ab, Herr Uhl?)



Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1509635600

Eine weitere Frage des Kollegen Thomas Strobl.


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509635700


ie haben im Zusammenhang mit der Zulassung der
eiseschutzversicherung zunächst vor allem deswegen
ie Bonität bejaht, weil ein großes Unternehmen, die Al-
ianz, hinter dieser Versicherung stand. Dann gab es ei-
en Wechsel; die Allianz ist ausgeschieden. Die RS
eise-Schutz Aktiengesellschaft ist dann im Wesent-
ichen von dem jetzt in einem staatsanwaltschaftlichen
rmittlungsverfahren beschuldigten K. aus der schönen
tadt Weinsberg getragen worden. Ich nehme an, dass
icht täglich irgendwelche Bürger Versicherungsgesell-
chaften gründen, dass die Bonitätsprüfung sehr intensiv
orgenommen wird und Privatpersonen in diesem Zu-
ammenhang über gewisse Geldmittel verfügen müssen.
eine Frage ist, ob Sie in diesem Zusammenhang auch
berprüfen, woher solches Geld kommen könnte, ob es
in entsprechendes geschäftliches Umfeld gibt, welches
eispielsweise auf Geldwäsche oder andere strafrecht-
ich relevante Tatbestände hinweisen könnte.

D
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509635800

Die Bonität der Reise-Schutz AG, die Sie angespro-

hen haben, hat nicht das Bundesamt für Finanzdienst-
eistungsaufsicht geprüft. Dies wurde damals vielmehr
m Auswärtigen Amt geprüft. Das Bundesamt für Fi-
anzdienstleistungsaufsicht war erstmals mit dieser Fra-
estellung befasst, als der Antrag auf Zulassung einer
ersicherungsgesellschaft, also der Reise-Schutz Ver-
icherungs Aktiengesellschaft, an das Bundesamt für Fi-
anzdienstleistungsaufsicht gestellt wurde.
Üblicherweise hat das Bundesamt für Finanzdienst-

eistungsaufsicht natürlich zu prüfen, wie die Bonität
argestellt wird. Im Regelfall wird dies durch Bankbürg-
chaften, Bankkonten und anderes nachgewiesen. Wenn
n irgendeiner Art und Weise der Verdacht auf illegale
etätigung ruchbar werden würde, würde dem Antrag-
teller selbstverständlich keine Bonität zugestanden wer-
en können.


Thomas Strobl (CDU):
Rede ID: ID1509635900

Jetzt habe ich noch eine Frage des Kollegen Clemens
inninger.






(A) )



(B) )



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509636000

Frau Staatssekretärin, ich möchte auf die Frage des

Kollegen Sehling zurückkommen, der Sie nach den An-
forderungen gefragt hat, die an die Leitungsbefugnis
gestellt wurden. Sie haben gesagt, dass Sie davon aus-
gingen, dass die Überprüfung dieser Anforderungen
stattgefunden habe. Wären Sie bereit, uns zum Beispiel
im Ausschuss Umfang, Inhalt und Ergebnis dieser Prü-
fungen zu präsentieren bzw. zur Verfügung zu stellen?
Denn ich glaube schon, dass es von großer Bedeutung
ist, dass jemand, gegen den sich aufgrund seiner ge-
schäftlichen Tätigkeit ein Ermittlungsverfahren richtet,
eine Erlaubnis für eine solche Tätigkeit bekommen hat.

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509636100


Herr Kollege, ich bin gerne bereit, diese Frage schrift-
lich zu beantworten. Das ist kein Problem. Ich sagte Ih-
nen ja eben, dass ich davon ausgehe, dass hier wie in je-
dem anderen Fall nach den entsprechenden Vorschriften
geprüft worden ist. Deswegen kann man das nur sehr all-
gemein darstellen. Es gibt keinerlei Anlass dafür, anzu-
nehmen, dass hier vom normalen Verfahren abgewichen
worden wäre. – Ich werde Ihnen das also gerne schrift-
lich beantworten.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509636200

Wir kommen zur Frage 43 des Kollegen Sehling:

Welche Ermittlungen hat das BMI bei den Sicherheits-
überprüfungen der RS Reise-Schutz AG bei der Überprüfung
des Bonitätsnachweises über die Herkunft der Liquiditätsmit-
tel von 1 Million Euro in Form von Bankguthaben durchge-
führt und mit welchem Versicherungsunternehmen war eine
Rückversicherung zum Zeitpunkt der Bonitätsüberprüfung
abgeschlossen?

D
Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509636300


Bei der Einführung von Reiseschutzversicherungen
mussten die Anbieter glaubhaft ihre Liquidität belegen
können. Die Reise-Schutz AG hatte dem Auswärtigen
Amt hierzu einen Bonitätsnachweis über die Liquidität
von 1 Million Euro in Form von Bankguthaben zukom-
men lassen. Die Reiseschutzversicherung umfasste für
die jeweilige Visumgültigkeitsdauer eine private Kran-
ken- und Haftpflichtversicherung der Versicherungs-
unternehmen Allianz und Elvira sowie einen Versiche-
rungsschutz für gegebenenfalls entstehende Aufenthalts-
und Rückführungskosten im Sinne der §§ 82 und 84 des
Ausländergesetzes.


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509636400

Zusatzfrage? – Bitte.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509636500

Frau Staatssekretärin, haben die Ermittlungen, die das

Bundesinnenministerium im Rahmen der Sicherheits-
überprüfung angestellt hat, nicht Anlass gegeben, sich
bei dem Antragsteller über die Herkunft der Liquiditäts-
mittel von mehr als 1 Million Euro in Form von Bank-
guthaben zu informieren?

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(C (D D Das Bundesministerium des Innern hat nach meinem issen keine Sicherheitsüberprüfung, sondern eine Boitätsüberprüfung durchgeführt. (Rainer Brüderle [FDP]: Das ist so etwas Ähnliches!)

Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509636600


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509636700

Weitere Zusatzfrage, bitte.


Matthias Sehling (CSU):
Rede ID: ID1509636800

Frau Staatssekretärin, besteht dann, wenn sich auf-

rund der äußeren Umstände des Einzelfalls bei einer
rüfung durch das Bundesinnenministerium der Ein-
ruck verdichtet, dass die Finanzmittel aus unredlichen
uellen stammen, keine Amtsermittlungspflicht des
undesinnenministeriums?

D
Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509636900

Wenn sich ein solcher Verdacht im Einzelfall ergeben
ürde, würde diese Pflicht selbstverständlich bestehen.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Aber den haben Sie nicht?)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509637000

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Nachdem die dringlichen Fragen und die dazugehöri-

en Fragen beantwortet worden sind, rufe ich jetzt die
brigen Fragen auf der Drucksache 15/2629 in der üb-
ichen Reihenfolge auf. Die Frage 1 des Kollegen
ensing zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums
ür Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
oll schriftlich beantwortet werden.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
inisteriums der Verteidigung. Zur Beantwortung der
ragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans
eorg Wagner zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 2 auf. Ist der Kollege Dr. Ole

chröder anwesend? – Er ist nicht anwesend. Es wird
erfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Wir kommen zur Frage 3 der Abgeordneten Petra

au:
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde am 1. Oktober 2003

das Nationale Lage- und Führungszentrum Luftsicherheit in
Kalkar, in dem Bundeswehrsoldaten und Beamte des Bundes-
grenzschutzes zusammen rund um die Uhr tätig sind, einge-
richtet?

H
Matthias Sehling (CSU):
Rede ID: ID1509637100

Frau Kollegin Pau, Ihre Frage beantworte ich wie

olgt: Unmittelbar nach dem 11. September 2001 hatte
ie NATO eine Überprüfung der bis dahin gültigen Ver-
ahren initiiert, um der neuen Bedrohungssituation ge-
echt zu werden. Dabei wurde der Forderung der meisten
ationen, auch der Deutschlands, Rechnung getragen,






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Hans Georg Wagner

die Abwehr und Bekämpfung von so genannten Rene-
gade-Luftfahrzeugen wegen der hiermit verbundenen
politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in na-
tionaler Verantwortung durchzuführen.

Die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, Verfahren zu
entwickeln und organisatorische Maßnahmen zu treffen,
um diese Aufgaben in nationaler Verantwortung sicher-
zustellen. Dabei geht es in erster Linie nicht um militäri-
sche Fragen, Frau Kollegin, sondern um die Gewährleis-
tung der Aufgabenwahrnehmung durch die für die
Sicherheit und Überwachung des zivilen Luftverkehrs
zuständigen Stellen: Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen und Bundesinnenministe-
rium.

Die Verwendung der Streitkräfte zur Erfüllung dieser
Aufgaben erfolgt im Rahmen der Amtshilfe. Zur Ab-
wehr der Gefahr eines besonders schweren Unglücks-
falls kann die Bundesregierung die Streitkräfte auf der
Grundlage des Art. 35 Abs. 2 und 3 Grundgesetz zur Un-
terstützung der Polizeibehörden der Bundesländer ein-
setzen. Beim Hochwasser war das zum Beispiel der Fall.
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
von Luftsicherheitsaufgaben bestätigt diese Rechtsauf-
fassung.

Die drei zuständigen Bundesministerien, Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Bundesministerium des Innern und Bundesministerium
der Verteidigung, richteten im Rahmen ihrer Organisa-
tionshoheit in ihren jeweiligen Organisationsbereichen
selbstständige Dienststellen zur Wahrnehmung der ihnen
obliegenden Aufgaben im Rahmen der Luftsicherheit
ein.

Für das Bundesverteidigungsministerium wurde dies
mit Organisationsbefehl Nr. 115/2003(Lw) vom 7. Mai
2003 durch den Inspekteur der Luftwaffe befohlen. Die
selbstständigen Dienststellen wurden zum Zwecke der
optimalen Aufgabenerfüllung räumlich zum Nationalen
Lage- und Führungszentrum zusammengeschlossen.


Dr. Barbara Hendricks (SPD):
Rede ID: ID1509637200

Zusatzfrage.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509637300

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich stelle die

Frage: Wie will die Bundesregierung dem Argument ent-
gegentreten, dass durch die Einrichtung dieses Amtes
der geregelte Ausnahmefall von Bundeswehreinsätzen
im Innern und damit auch die Aufweichung des Tren-
nungsgebotes zum dauerhaften Regelfall gemacht wer-
den?

H
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509637400


Nein, das ist nicht der Fall. Das wird sofort beendet,
wenn vermutete terroristische Angriffe unterbleiben
sollten.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509637500

Zweite Zusatzfrage, bitte.

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(C (D Ich würde gern von Ihnen erfahren, Herr Staatssekre är, von welchen Behörden der Länder, des Bundes soie anderer Staaten und internationaler Organisationen as Nationale Lageund Führungszentrum Informatioen erhält. H Es ist zunächst einmal nur für die Bundesbehörden edacht. Wenn Länder unmittelbar betroffen sind, wird ach den entsprechenden Vorschriften gehandelt, das eißt, die Ministerpräsidenten der Länder werden vom undesminister der Verteidigung informiert. Eine weitere Frage der Kollegin Gesine Lötzsch. Herr Staatssekretär, im Anschluss an die Fragen, die rau Pau gestellt hat, möchte ich gern wissen, ob in den eschriebenen Fällen eine Abstimmung oder eine Zuammenarbeit mit der NATO geschieht und in welcher orm diese stattfindet. H Frau Kollegin, auch das ist geregelt. Das wird von der ATO vorgegeben: Die nationalen Behörden müssen ingreifen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Fragen des Geschäftsbereichs des Bundesminis eriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, ie Fragen 4 und 5, sollen ebenfalls schriftlich beantworet werden, ebenso die Frage 6 des Kollegen Jüttner, die en Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes betrifft. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun esministeriums des Innern. Wegen der fortgeschrittenen eit sollen sehr viele Fragen schriftlich beantwortet weren, nämlich die Fragen 10 bis einschließlich 17. Wir kommen zur Frage 18 des Kollegen rofessor Dr. Andreas Pinkwart: Wann werden erste Teilergebnisse der ergebnisoffenen Prüfung der Umzugspläne des BKA nach Berlin, die der Bundesminister des Innern, Otto Schily, zugesichert hat, vorliegen? F Herr Kollege Pinkwart, ich beantworte Ihre Frage wie olgt: Es besteht die Absicht, die aus polizeifachlicher icht notwendigen Grundentscheidungen noch im rühjahr 2004 zu treffen. Zusatzfrage, bitte. Ich möchte dazu gern eine Zusatzfrage stellen: Wel che anderen Kriterien beziehen Sie in Ihre ergebnisoffene Prüfung mit ein und welche Stellen – angefangen beim Personalrat bis hin zu den betroffenen Landesregierungen und auch den entsprechenden Ausschüssen des Parlaments – wollen Sie in diese Prüfung bzw. in den Bericht über die Prüfung einbeziehen? F Herr Kollege Pinkwart, die Entscheidung wird sich in bestimmten Bahnen vollziehen. Sie wissen, dass der Bundesinnenminister eine ergebnisoffene Prüfung zugesagt hat. Andere Kriterien – so Ihre Frage – sind nicht vorhanden. Die Entscheidung orientiert sich an polizeifachlichen Fragestellungen, wie ich das in meiner ersten Antwort bereits deutlich gemacht habe. Ich habe Ihnen auch etwas über den Zeitraum gesagt, in dem die notwendigen Grundentscheidungen getroffen werden müssen. Wir werden Sie dann zu gegebener Zeit gerne über diese Entscheidungen informieren. Zweite Zusatzfrage, bitte. Mich würde interessieren, ob Sie im Rahmen dieser Prüfung, die Sie gegenwärtig vornehmen, auch Überlegungen anstellen, zumindest Teile der Einrichtungen von Meckenheim und Wiesbaden nach Berlin zu verlagern, und daher auch prüfen, ob die Liegenschaften an diesen Standorten einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden können. F Herr Kollege Pinkwart, diese Frage von Ihnen zu den Liegenschaften und deren Nutzung habe ich erwartet. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Für entsprechende Überlegungen ist es jetzt noch zu früh. Im Moment läuft ein bestimmtes Prüfungsverfahren. Der Minister selbst hat einige Gespräche geführt. Es ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Abteilungen sind aufgefordert worden, aus ihrer jeweiligen Sicht zu berichten und eine Analyse abzugeben. Wir stehen also mitten im Verfahren. Seien Sie mir also nicht böse, wenn ich Ihre Frage bezüglich bestimmter Liegenschaften derzeit nicht beantworten kann. Es ist dazu noch zu früh. Weitere Frage des Kollegen Rainer Brüderle. Herr Staatssekretär, die erste Bemerkung Ihrer aus führlichen Stellungnahme regt zur Nachfrage an. Haben die massiven öffentlichen Proteste und auch die Darlegungen Ihrer Kabinettskollegin Wieczorek-Zeul in Wiesbaden in der Folge dieses Agierens zu neuen Erkenntnissen geführt oder ist der Stand der Erkenntnisse h d d g K s g w z n g f D d g f A l c B g l a B g b n F – T a S B v E D Q (C (D eute der gleiche wie bei der ursprünglichen Entscheiung? F Wie wir bei dieser Entscheidung vorgehen, habe ich, laube ich, sehr deutlich gemacht. Danach ist, lieber ollege Brüderle, die polizeifachliche Sicht das entcheidende Kriterium für diese Entscheidungen. Ich sage anz deutlich, dass nach meinem Dafürhalten beispielseise andere Argumente und Argumentstrukturen, die um Teil aufgrund dieses Prozesses und der Diskussioen eingeführt worden sind, nicht an die vorderste Stelle ehören. Herr Kollege Brüderle, Sie haben nur eine Zusatz rage. ie nächste Frage stellt die Kollegin Kristina Köhler. Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben davon, dass bei er ergebnisoffenen Prüfung allein polizeifachliche Arumente berücksichtigt werden. Die ergebnisoffene Prüung haben Sie ja aufgrund neuer polizeifachlicher rgumente eingeleitet, die Ihnen auf Personalversammungen vorgetragen wurden. Welche neuen polizeifachlihen Argumente sind denn das? F Liebe Frau Kollegin Köhler, die Frage, ob diese Ar umente neu sind, möchte ich einmal dahingestellt sein assen. In der Tat ist auf den Personalversammlungen uch das Thema des Einsatzes von Personal, also von eamtinnen und Beamten, angesprochen worden. Ich laube, es wäre fahrlässig gewesen, diese Argumente zw. Hinweise aus polizeifachlicher Sicht nicht aufzuehmen. Jetzt hat der Kollege Michael Hartmann noch eine rage. Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass trotz aller Konflikte um die mögliche Verlagerung von eilen des BKA – in polizeifachlichen Kreisen, aber uch im Personalrat Konsens darüber besteht, dass eine tärkung des Standortes Berlin dringend erforderlich ist? F Herr Kollege Hartmann, ich glaube, dass der Konsens iel größer ist, als die Diskussion und zum Teil auch die motionen in den zurückliegenden Tagen gezeigt haben. as waren Diskussion und Emotionen, die aus anderen uellen gespeist worden sind. Wie wir feststellen konn Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper ten, ging es dabei nicht um die polizeifachliche Sicht. Vielmehr spielten hier andere Fragen eine Rolle. Deswegen glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind, um eine Entscheidung in der Sache treffen zu können. Ich kann bestätigen, dass der Weg, eine Entscheidung aufgrund polizeifachlicher Erwägungen herbeizuführen, von vielen als wünschenswert gesehen wird. Das, was Sie sagten, ist völlig richtig: Die Stärkung des Standortes Berlin im Bereich des Bundeskriminalamtes steht im Grunde genommen außerhalb jeglicher Diskussion. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Zeit der Fragestunde ist damit abgelaufen. Alle übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Frage 63 wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, gebe ich dem Kollegen Paziorek zu einem Antrag zur Geschäftsordnung das Wort. Bitte schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantrage ich, den Entwurf eines Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes als Finanzvorlage gemäß § 96 der Geschäftsordnung nachträglich an den Haushaltsausschuss zu überweisen. In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses hat der Vertreter der Bundesregierung auf Anfrage erklärt, dass zum Vollzug dieses Gesetzes 39 neue Planstellen beim Umweltbundesamt erforderlich seien und die Gegenfinanzierung über einen Gebührenhaushalt erfolgen solle. Auf Befragen konnte dies weder der Art noch der Höhe nach konkretisiert und spezifiziert werden. Damit hat sich nachträglich herausgestellt, dass dieser Gesetzentwurf eine Finanzvorlage im Sinne des § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages ist und zwingend dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden muss. Meine Fraktion hat im Umweltausschuss beantragt, den Präsidenten zu unterrichten um den Entwurf nachträglich an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Dies ist durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. (Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Unglaublich!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509637600
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509637700
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509637800
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509637900
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509638000
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509638100
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509638200
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509638300




(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509638400
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509638500
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509638600
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP):
Rede ID: ID1509638700
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509638800
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509638900
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP):
Rede ID: ID1509639000
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509639100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509639200

(Rainer Brüderle [FDP]: Schade!)

Rainer Brüderle (FDP):
Rede ID: ID1509639300
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509639400
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509639500
Dr. Kristina Köhler (CDU):
Rede ID: ID1509639600
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509639700




(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509639800
Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1509639900

Aus unserer Sicht ist das eindeutig rechtswidrig. Das ist
nicht nur politisch unverständlich, sondern auch nach
dem Geschäftsordnungsrecht nicht zu tolerieren. Finanz-
vorlagen müssen nämlich vom Haushaltsausschuss ge-
prüft werden. Entsteht Streit darüber, ob es sich um eine
Finanzvorlage handelt, hat das Plenum nach Anhörung
des Haushaltsausschusses zu entscheiden. Deshalb ist es
erforderlich, dass die Überweisung an den Ausschuss
jetzt erfolgt.

Darüber hinaus muss man klar und deutlich sagen:
Diese Detailrechtsfrage konnte bisher auch nicht im
Vorfeld der Ausschusssitzung geprüft werden, weil die
Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf so spät ein-

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(C (D ereicht worden sind – gestern Abend um 18.56 Uhr per -Mail –, dass ihre Prüfung in unserer Fraktion vor der itzung des Umweltausschusses nicht mehr möglich ar. Aus unserer Sicht werden materielle Änderungen am rsprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die weit ber die ursprüngliche Vorlage hinausgehen. So soll jetzt um Beispiel eine vollkommen neue zentrale Bundeserwaltung beim Bundesumweltamt eingerichtet weren. Anstatt in diesem Bereich auf die bestehenden trukturen bei den Länderverwaltungen zurückzugreien, soll jetzt eine Doppelverwaltung eingerichtet weren. Das muss aus unserer Sicht haushaltsrechtlich und inanzpolitisch überprüft werden. Aus diesem Grunde eantragen wir, dass der Haushaltsausschuss vor der Beatung im Plenum eingeschaltet wird. Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich darf fragen, ob es zu diesem Antrag Wortmeldun en gibt? – Bitte schön. (Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Sitzungs unterbrechung!)

Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1509640000


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509640100

Ich muss ehrlich sagen, dass ich über den Antrag und

ber die Art, wie Sie ihn vorgetragen haben, doch etwas
erwundert bin.
Ich schlage vor, dass wir, wenn wir über den Antrag

bstimmen müssen, diese Abstimmung mit der Feststel-
ung der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages
erbinden.


(Lachen bei der CDU/CSU – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist ja stark! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Die Beschlussfähigkeit der SPD-Fraktion! Wir sind beschlussfähig!)



Dr. Peter Paziorek (CDU):
Rede ID: ID1509640200

Es ist beantragt, mit der Abstimmung über den Ge-

chäftsordnungsantrag die Beschlussfähigkeit des Hau-
es festzustellen. Dieser Antrag kann nur mit dem Mittel
es Hammelsprungs durchgeführt werden. Deswegen
itte ich die Mitglieder des Hauses, den Saal zu verlas-
en, und ich bitte, dafür Sorge zu tragen, dass die
chriftführer an den drei Türen Platz nehmen, damit die
ählung vorgenommen werden kann.
Darf ich fragen: Sind die Türen mit den Schriftfüh-

ern besetzt? – Es fehlen noch vier.
Die Schriftführer sind anwesend. – Ich bitte, mit der
uszählung zu beginnen.
Wenn jetzt kein Mitglied mehr den Saal durch eine

er drei Türen betreten will, dann bitte ich darum, die
üren zu schließen


(Beifall bei der CDU/CSU)

nd mir das Ergebnis der Abstimmung bekannt zu ge-
en.






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Politik der leeren Stühle! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das sind die Leute, die sich verweigern!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das
Ergebnis der Abstimmung bekannt: Es hat 209 Ja-Stim-

men gegeben, eine Nein-Stimme, zwei Enthaltungen.
Damit ist die Beschlussfähigkeit des Hauses nicht gege-
ben.

Ich hebe die Sitzung auf.
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509640300