Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8589
(A) )
(B) )
sammlung der NATO milanen.
*** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- w
orden, darunter auch die illegale Einfuhr von 13 Rot-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Beckmeyer, Uwe SPD 10.03.2004***
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 10.03.2004
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 10.03.2004**
Friedrich (Mettmann),
Lilo
SPD 10.03.2004
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 10.03.2004
Freiherr von und zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 10.03.2004*
Hartnagel, Anke SPD 10.03.2004
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
SPD 10.03.2004*
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2004
Jaffke, Susanne CDU/CSU 10.03.2004
Jonas, Klaus Werner SPD 10.03.2004**
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl A.
CDU/CSU 10.03.2004***
Lehder, Christine SPD 10.03.2004
Letzgus, Peter CDU/CSU 10.03.2004**
Michelbach, Hans CDU/CSU 10.03.2004
Piltz, Gisela FDP 10.03.2004
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 10.03.2004***
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.03.2004
Raidel, Hans CDU/CSU 10.03.2004***
Scharping, Rudolf SPD 10.03.2004
Dr. Stadler, Max FDP 10.03.2004
Teuchner, Jella SPD 10.03.2004
Dr. Thomae, Dieter FDP 10.03.2004
Welt, Jochen SPD 10.03.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz
zur Einordnung des Sozialhilferechts in das
Sozialgesetzbuch (84. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 10)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
ührt. Mein Votum lautet Ja.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die
rage des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
Drucksache 15/2629, Frage 1):
Wie viele Greifvögel wurden, durch rechtskräftige Verur-
teilungen nachgewiesen, zwischen 2000 und heute im interna-
tionalen Vergleich aus Wildhorsten in Deutschland entnom-
men, und wie verteilen sich die verschiedenen Arten von
Greifvögeln (bitte zumindest Nennung der bedeutsamsten Ar-
ten) auf diese Anzahl?
Der Bundesregierung sind weder auf nationaler noch
uf internationaler Ebene Daten bekannt, die eine Beant-
ortung der Frage ermöglichen.
nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
es Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
Drucksache 15/2629, Frage 4):
Wie hoch ist bezüglich des illegalen Greifvogelhandels in
Deutschland die Zahl der abgeschlossenen Verfahren mit
rechtskräftiger Verurteilung zwischen dem Jahr 2000 und
heute im internationalen Vergleich, und wie schlüsselt sich
diese Anzahl nach den verschiedenen Greifvogelarten (bitte
zumindest Nennung der bedeutsamsten Arten) auf?
Die Ein- und Ausfuhr von Greifvögeln bedarf nach
er EG-Artenschutzverordnung in Verbindung mit dem
NatSchG in bzw. aus Drittstaaten einer Genehmigung
es Bundesamts für Naturschutz. Wegen Verstoßes ge-
en diese Ein- und Ausfuhrvorschriften wurden in den
ahren 2000 bis 2003 108 Ordnungswidrigkeitenverfah-
en abgeschlossen. Diese bezogen sich auf diverse Fal-
enarten, Sperber, Habicht und zu einem hohen Anteil
uf Mäusebussarde. Diese Verfahren bezogen sich nur in
lf Fällen auf lebende Exemplare, im Übrigen ganz über-
iegend auf Greifvogelpräparate. Im einem Verfahren
am es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verurtei-
ung zu einer Freiheitsstrafe. In diesem Verfahren waren
ine Vielzahl artenschutzrechtlicher Verstöße geahndet
8590 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
(A) )
(B) )
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wegen
Verstößen gegen die innergemeinschaftlichen Vermark-
tungsverbote der geschützten Greifvogelarten haben die
Bundesländer durchzuführen. Aus diesem Zuständig-
keitsbereich liegen der Bundesregierung keine Informa-
tionen über abgeschlossene Verfahren mit rechtskräftiger
Verurteilung vor. Erkenntnisse anderer Staaten über ab-
geschlossene Verfahren mit rechtskräftiger Verurteilung
wegen illegalen Greifvogelhandels liegen der Bundes-
regierung ebenfalls nicht vor. Ein internationaler Ver-
gleich ist daher nicht möglich.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2629, Frage 5):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die persönli-
chen Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, und des Innenministers
des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Behrens, vom
9. Februar 2004 bzw. 12. Februar 2004 zum Thema „Trans-
porte bestrahlter Brennelemente in das Transportbehälterlager
Ahaus“ an die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
weitergeleitet worden sind (vergleiche www.bi-ahaus.de/
040216behrenstrittin.htm), und wie will das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit derar-
tige inoffizielle Weitergabe von Informationen in Zukunft un-
terbinden?
Das Schreiben von Herrn Bundesminister Jürgen
Trittin an Herrn Innenminister Dr. Fritz Behrens vom
12. Februar 2004 wurde vom Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht an die Bür-
gerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ weitergeleitet.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2629, Frage 6):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
jüngsten national und religiös motivierten Gewalttaten in der
Vojvodina, und richteten sich diese auch gegen Angehörige
der deutschen Minderheit (Deutsche Welle-Monitor Ost-/Süd-
osteuropa Nr. 14 vom 21. Januar 2004)?
Der Bundesregierung ist bekannt geworden, dass es
im Gefolge der Parlamentswahlen in Serbien
(28. Dezember 2003) in der im Norden des Landes gele-
genen Provinz Vojvodina vereinzelt zu Vorfällen ethni-
schen Hasses kam. Die Vorfälle richteten sich insbeson-
dere gegen Angehörige der kroatischen Minderheit, die
sich vor allem in der Stadt Subotica im äußersten Norden
der Provinz konzentriert. Es kam zu mehreren Fällen
von Drohungen und Hassreden gegen die Redakteure der
kroatischsprachigen Wochenzeitung „Hrvatska rijec“.
Die örtliche Polizei ermittelte im Zusammenhang mit
den Drohungen. Zur gleichen Zeit kam es auch zu
Schändungen eines katholischen Friedhofes und einer
protestantischen Kirche. Nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung sind keine Angehörigen der deutschen
Minderheit betroffen.
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nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Klaus Haupt (FDP) (Druck-
ache 15/2629, Fragen 10 und 11):
Von wem ging die Initiative für die Umzugspläne des Bun-
deskriminalamts (BKA) nach Berlin aus?
Welche Stellen waren an den Umzugsplänen beteiligt?
u Frage 10:
Polizeifachliche Gründe gaben den Anstoß für Über-
egungen der Amtsleitung des BKA zu konzeptionellen
orstellungen für eine aufgaben- und standortbezogene
euausrichtung des Amtes.
u Frage 11:
Die Grundentscheidung zur Neuausrichtung war zwi-
chen der Leitung des BKA und dem Bundesinnenminis-
er erörtert worden.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP)
Drucksache 15/2629, Fragen 12 und 13):
Wurde bei den Umzugsplänen des BKA nach Berlin das
Prinzip des föderalen Systems berücksichtigt, indem eine aus-
gewogene Verteilung von Bundesbehörden auf die Länder an-
gestrebt werden sollte?
Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
aktuellen Diskussionen in der Föderalismuskommission zu
der Kritik der Zentralisierung in Berlin?
u Frage 12:
Ausgangspunkt für die Überlegung der Stärkung des
undeskriminalamtes am Standort Berlin waren allein
olizeifachliche Gründe. Diese Entscheidung obliegt
em zuständigen Bundesminister. Föderale Gesichts-
unkte können hierbei keine Rolle spielen.
u Frage 13:
Eine Zentralisierung des BKA in Berlin stand zu kei-
em Zeitpunkt zur Diskussion.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
FDP) (Drucksache 15/2629, Fragen 14 und 15):
Welche sicherheitsrelevanten Gründe waren für die Ent-
scheidung des BMI zum geplanten Umzug des BKA nach
Berlin ausschlaggebend?
Welche Probleme hinsichtlich der Arbeit des BKA in
Wiesbaden und Meckenheim führten zu den Umzugsplänen?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8591
(A) )
(B) )
Zu Frage 14:
Ein Umzug des Bundeskriminalamtes nach Berlin
war und ist nicht geplant. Die Notwendigkeit der Stär-
kung des Bundeskriminalamtes am Standort Berlin er-
gibt sich aus der veränderten Sicherheitslage nach dem
11. September 2001.
Zu Frage 15:
Die polizeifachlichen Überlegungen, die zu dem Kon-
zept der Amtsleitung des BKA geführt haben, beruhen
auf der Notwendigkeit, dass das Bundeskriminalamt
auch in seiner Aufbau- und Ablauforganisation kurzfris-
tig und flexibel auf sich verändernde Lageentwicklungen
reagieren muss. Der Grundsatz der ständigen Optimie-
rung von Abläufen gilt auch für Sicherheitsbehörden und
damit auch für das Bundeskriminalamt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle (FDP)
(Drucksache 15/2629, Fragen 16 und 17):
Trifft es zu, dass es vonseiten der Bundesregierung oder
im BMI Pläne gegeben hat, neben dem BKA auch weitere Si-
cherheitsstrukturen und -behörden in Berlin zu zentralisieren?
Welche Pläne und ergebnisoffenen Prüfungen seitens
der Bundesregierung gibt es heute, Sicherheitsstrukturen und
-behörden in Berlin zu zentralisieren?
Zu Frage 16:
Nein.
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung verfolgt keine derartigen Pläne.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart (FDP)
(Drucksache 15/2629, Frage 19):
Welches Entscheidungsverfahren wurde gewählt, um tat-
sächlich das Prüfungsverfahren ergebnisoffen zu gestalten?
Zur Durchführung der von Bundesminister Schily zu-
gesagten ergebnisoffenen Prüfung wurde eine Projekt-
gruppe aus Vertretern des BMI und des BKA eingesetzt.
In das Verfahren innerhalb des BKA sind die Mitarbeiter
eingebunden. Damit ist sichergestellt, dass in das Ver-
fahren alle Argumente einfließen können. Die Ergeb-
nisse der Projektgruppe werden dem Bundesinnenminis-
ter zur Entscheidung vorgelegt.
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nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Otto Fricke (FDP) (Druck-
ache 15/2629, Fragen 20 und 21):
Wie hoch werden die Kosten für den Umzug des BKA
nach Berlin beziffert?
Welche Auswirkungen hat der Umzug nach Berlin für den
Haushalt des BKA?
Die Fragen können erst nach Abschluss der ergebnis-
ffenen Prüfung und der noch zu treffenden Grundent-
cheidung beantwortet werden.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck-
ache 15/2629, Fragen 22 und 23):
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Beein-
trächtigung der Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutsch-
land in der Phase der eventuellen Umzugsmaßnahmen des
BKA ein?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Argu-
ment, dass die erfolgreiche Bekämpfung der Kriminalität in
erster Linie eine enge Kooperation der Sicherheitsbehörden
auf europäischer bzw. internationaler Ebene bedingt und dass
aufgrund moderner Kommunikationssysteme die Annahme
anachronistisch sei, eine wirksame Bekämpfung des interna-
tionalen Terrorismus lasse sich nur bewerkstelligen, wenn in
Deutschland sämtliche operativen Einheiten an einer Stelle
untergebracht seien?
u Frage 22:
Eine Beeinträchtigung der Sicherheitslage bestand zu
einer Zeit und wird auch künftig nicht eintreten. In der
ergangenheit haben Umorganisationen des BKA zu
einem Zeitpunkt die professionelle Arbeit des BKA in-
rage gestellt.
u Frage 23
Die Bundesregierung wird die enge Kooperation der
icherheitsbehörden auf europäischer und internationa-
er Ebene zur erfolgreichen Bekämpfung der Kriminali-
ät fortsetzen und weiterhin zu einem Schwerpunkt ihrer
rbeit machen. Eine Zentralisierung sämtlicher operati-
er Einheiten ist nicht beabsichtigt.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en der Abgeordneten Helga Daub (FDP) (Druck-
ache 15/2629, Fragen 24 und 25):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung Überlegungen an-
stellt, wie die Liegenschaften des BKA in Meckenheim sinn-
voll weiter genutzt werden können, und wenn ja, welche?
Welche konkreten Überlegungen werden im BMI diesbe-
züglich vorgenommen?
8592 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
(A) )
(B) )
Bislang sind THW und die Zentralstelle für Zivil-
schutz (zukünftig BBK) in einer sanierungsbedürftigen
Mietliegenschaft in Bonn untergebracht. Das Bundes-
ministerium des Innern hat daher bereits in der Vergan-
genheit Überlegungen zu einer anderweitigen Unterbrin-
gung dieser beiden Behörden angestellt. Mit dem im
Konzept der Amtsleitung des BKA beabsichtigten Frei-
zuges der Liegenschaft Meckenheim bot es sich an,
diese bundeseigene Liegenschaft in die Überlegungen
einzubeziehen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2629, Frage 26):
Welche Art von einheitlicher, flächendeckender Seeraum-
überwachung für die deutschen und die angrenzenden Seege-
biete existiert, auf die die Vollzugskräfte der Länder und des
Bundes auf See für ihre Einsatzplanung zugreifen können?
Nach der bestehenden grundgesetzlichen Kompetenz-
verteilung zwischen Bund und Küstenländern ist eine
einheitliche, flächendeckende Seeraumüberwachung,
auf die alle Vollzugskräfte des Bundes und der Länder
zugreifen können, nicht zwingend erforderlich. Gleich-
wohl wird in der Praxis eine flächendeckende Seeüber-
wachung durch maritime Einheiten des Bundes und der
Länder gewährleistet, die die Küstennähe durch die Ra-
darüberwachung der Verkehrszentralen des BMVBW er-
gänzt.
Dazu werden die Einsätze der Schiffe aller an der
Küstenwache des Bundes beteiligten Behörden (Bundes-
grenzschutz, Zollverwaltung, Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung) monatlich im voraus (behördenübergrei-
fend) für die Nord- und Ostsee durch die Küsten-
wachzentren koordiniert. Hierbei werden die zu über-
wachenden Einsatzräume flächendeckend innerhalb und
außerhalb des Küstenmeeres und die Einsatzzeiten fest-
gelegt. Ergänzend hierzu setzt der Bundesgrenzschutz
Hubschrauber über See ein. Die Durchführung von Voll-
zugseinsätzen wird durch das jeweilige Küstenwachzen-
trum koordiniert. Gemeinsam mit dem Küstenwachzent-
rum Nordsee erstellt das Havariekommando darüber
hinaus ein täglich aktuelles maritimes Lagebild für
Nord- und Ostsee, das alle für die beteiligten Behörden
relevanten Daten zu Wetter, Einsatzkräften und besonde-
ren Ereignissen sowie getroffenen Maßnahmen enthält.
Die Seegebiete vor der deutschen Küste (insbeson-
dere die Hauptschifffahrtsrouten) werden seit Mitte 1983
federführend durch das BMVBW nach wechselnden
Flugrouten regelmäßig aus der Luft zur Aufklärung und
Bekämpfung von Meeresverschmutzungen überwacht
und Ergebnisse an die zuständigen Behörden weiterge-
leitet. Diese im Auftrag des BMVBW durch die Bundes-
marine durchgeführte Luftüberwachung ist integraler
Bestandteil des Verkehrssicherheitssystems sowie des
Vorsorgekonzeptes für den maritimen Umweltschutz.
Die polizeiliche Überwachung innerhalb des Küsten-
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eeres erfolgt zusätzlich durch die Wasserschutzpoli-
eien der Küstenländer. Eine Unterstützung durch Kräfte
es Bundes kann im Bedarfsfall im Wege der Amtshilfe
zw. in Rahmen der Eilzuständigkeit erfolgen.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Günter Baumann (CDU/CSU)
Drucksache 15/2629, Fragen 27 und 28):
Trifft es zu, dass die spanische Regierung Erkenntnisse
über mangelhafte Kontrollen deutscher Grenzbeamter nach
Schengen-Standard der Bundesregierung mitgeteilt hat?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mangelhafte
Grenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze?
u Frage 27:
Die spanische Regierung hat der Bundesregierung
eine entsprechenden Erkenntnisse übermittelt. Die spa-
ischen Tageszeitung „El Mundo“ berichtete in ihrer
usgabe vom 5. Januar 2004 über angebliche Nachläs-
igkeiten bei der Einreisekontrolle von Reisebussen an
er deutsch-polnischen Grenze. Das Blatt berief sich da-
ei auf einen internen Bericht eines spanischen Polizis-
en, der dort im Oktober 2003 an einer gemeinsamen
renzoperation beteiligt war.
u Frage 28:
Die Schweizer Grenzen sind Schengen-Außengren-
en. Deshalb erfolgen dort, nach Schengen-Verpflich-
ung, Kontrollen durch den BGS grundsätzlich nach
chengen-Standard. Deutschland/BGS ist grundsätzlich
emüht, Behinderungen des Reiseverkehrs dabei mög-
ichst zu vermeiden. Lagebedingt kann es aber, wie der-
eit, auch einmal zu Kontrollen kommen, die Verzöge-
ungen mit sich ziehen.
nlage 17
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
ragen des Abgeordneten Georg Schirmbeck (CDU/
SU) (Drucksache 15/2629, Fragen 32 und 33):
In welcher Höhe ist nach Auffassung der Bundesregierung
noch mit Mehreinnahmen durch die Tabaksteuererhöhung zu
rechnen angesichts des Absatzrückgangs von versteuerten In-
dustriezigaretten in 2003 um 7 Prozent und der unverminder-
ten Fortsetzung dieses Trends in 2004?
Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung
durch legale und illegale Zigarettenbeschaffung im Hinblick
auf die Öffnung der Grenzen zu den östlichen EU-Beitrittslän-
dern?
u Frage 32:
Die Bundesregierung hält weiterhin an den geplanten
ehreinnahmen fest. Diese belaufen sich für 2004 auf
,045 Milliarden Euro, für 2005 auf 2,158 Milliarden
uro und für 2006 auf 2,708 Milliarden Euro. Hierbei
urden Absatzrückgänge berücksichtigt. Ob sich die
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8593
(A) )
(B) )
Entwicklung aus 2003 in dieser Form in 2004 fortsetzt,
kann derzeit nicht gesagt werden, da die gegenwärtig nur
für Januar vorliegenden Zahlen erfahrungsgemäß wenig
aussagekräftig sind und keinen Trend erkennen lassen.
Zu Frage 33:
Eine konkrete Aussage, mit welchen Steuerausfällen
speziell durch die EU-Osterweiterung zu rechnen ist,
kann nicht gemacht werden. Bei der Berechnung der
Mehreinnahmen sind jedoch auch Absatzrückgänge ein-
geplant, die diesem Umstand Rechnung tragen.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2629, Fragen 34 und 35):
Wie schätzt die Bundesregierung die Höhe der künftigen
Rückflüsse aus dem EU-Haushalt nach Deutschland ein,
wenn sie die Deckelung der Einzahlungen auf 1,0 Prozent des
Bruttonationaleinkommens (BNE) durchsetzen kann, und
welche Konzepte hat die Bundesregierung, um eventuell sin-
kende Rückflüsse in Form von Strukturhilfen für die bisheri-
gen Fördergebiete zu kompensieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss einer der-
artigen Deckelung der Zahlungen auf 1,0 Prozent des BNE
auf die Neugestaltung der nationalen Struktur- und Wirt-
schaftsförderung, und wie will die Bundesregierung die For-
derung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen, Dr. Manfred Stolpe, nach einer Konzentrierung
der Struktur- und Wirtschaftsförderung auf ostdeutsche
Wachstumskerne konkret umsetzen?
Zu Frage 34:
Belastbare Schätzungen über die Höhe der künftigen
deutschen Rückflüsse aus dem EU-Haushalt nach 2006
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Neben der
Gesamthöhe der EU-Ausgaben hat die Ausgestaltung
der einzelnen Gemeinschaftspolitiken maßgeblichen
Einfluss auf die Höhe der Rückflüsse. Diese ist eben-
falls, wie der Gesamtrahmen, Gegenstand der Verhand-
lungen zur neuen finanziellen Vorausschau. Im Hinblick
auf die Frage nach Kompensation für die von einer et-
waigen Reduzierung der europäischen Förderung betrof-
fenen Gebiete möchte ich daran erinnern, dass struktur-
bzw. regionalpolitische Unterstützung durchweg als
„Hilfe zur Selbsthilfe“ für die betroffenen Regionen ge-
dacht und damit zeitlich befristet ist. Dies gilt gleicher-
maßen für europäische wie für nationale Hilfen.
Die verschiedentlich aufgeworfene Frage einer
„Kompensation“ eines etwaigen Rückgangs von Förder-
mitteln der EU durch Mittel des Bundes basiert dagegen
offenbar auf der Annahme, die heutige Summe aus euro-
päischer und nationaler Förderung sei auch für die Zeit
nach 2006 sicherzustellen. Demgegenüber ist zu beto-
nen, dass über Umfang und regionale Verteilung der na-
tionalen Unterstützung zeitnah auf Basis der sachlichen
Notwendigkeiten wie auch der finanzpolitischen und
beihilferechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden sein
wird.
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u Frage 35:
Auf eine Neugestaltung der nationalen Struktur- und
irtschaftsförderung hat die Deckelung keinen Einfluss,
a sie zwar die Höhe der einsetzbaren EU-Struktur-
ondsmittel begrenzt, aber die Ausgestaltung der Förde-
ung durch die Höhe der Fördersätze, die Fördergebiete,
ie rechtlichen Rahmenbedingungen und die Schwer-
unkte der Förderung nicht berührt. Nach weiteren Ab-
timmungen in der Bundesregierung über die Neujustie-
ung der Wirtschafts- und Innovationspolitik wird die
undesregierung auf die neuen Länder zugehen und
Partnerschaften für Innovation und Wachstum“ verein-
aren, die eine Schwerpunktsetzung des Einsatzes der
ur Verfügung stehenden Bundesmittel für ausgewählte
rogramme der Innovations- und Investitionsförderung
orsehen. Die Länder sollen ihrerseits in eigener Verant-
ortung die innovativen Schwerpunkte definieren.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der
bgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2629, Fragen 44 und 45):
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwi-
schen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis der Bundes-
anstalt für Arbeit: Teil I – Kommunikationsberatung und
virtueller Arbeitsmarkt“ (Bundestagsdrucksache 15/2330, Fra-
ge 51) vom 14. Januar 2004, in der die Bundesregierung ein-
deutig verneint, dass es in der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Berechnungen gegeben hat, wonach der Virtuelle Arbeits-
markt rund 100 Millionen Euro kosten könnte, und den Aus-
sagen des Abteilungsleiters im Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit (BMWA), Bernd Buchheit, im Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit vom 3. März 2004 sowie entspre-
chenden Zeitungsmeldungen (unter anderem Financial Times
Deutschland vom 2. März 2004), wonach der Verwaltungsrat
der BA und damit auch das BMWA bereits am 18. Dezember
2003 über eine entsprechende Kostensteigerung durch das
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt mündlich informiert wor-
den ist?
War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwor-
tung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Ver-
gabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit: Teil I – Kommunika-
tionsberatung und virtueller Arbeitsmarkt“ (Bundestags-
drucksache 15/2330) bekannt, dass innerhalb der BA bereits
im Dezember des vergangenen Jahres mit einer Kostenstei-
gerung des Virtuellen Arbeitsmarktes auf rund 100 Millio-
nen Euro gerechnet wird, und wann hat sie diese Information
erstmalig erhalten?
Mit der Beratungsunterlage 230/2003 informierte der
orstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Mitglie-
er des Verwaltungsrates in der Sitzung am 18. Dezem-
er 2003 darüber, dass zu diesem Zeitpunkt das tatsäch-
iche Auftragsvolumen für den Virtuellen Arbeitsmarkt
napp (VAM) 77 Millionen Euro betrug. Von diesen bis
ahin tatsächlich entstandenen Entwicklungskosten sind
wei weitere Kostenarten zu unterscheiden. Zum einen
urden in der Sitzung des Verwaltungsrates am 18. De-
ember 2003 Folgekosten angesprochen, die durch zu-
ätzliche, bisher noch nicht beauftragte Leistungen zur
rweiterung des Projekts (zum Beispiel die Einführung
iographischer Daten) entstehen würden. Zum anderen
urden die Mitglieder des Verwaltungsrates mündlich
8594 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
(A) )
(B) )
darüber informiert, dass im Rahmen einer betriebswirt-
schaftlichen Betrachtung zusätzliche Kosten für die Ein-
führung eines Controlling und einen Austausch der IT-
Ausstattung entstehen würden.
Die Bundesregierung ist bei ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabe-
praxis der Bundesanstalt für Arbeit: Teil I – Kommuni-
kationsberatung und virtueller Arbeitsmarkt“ (Bundes-
tagsdrucksache 15/2330) nur von den bis zu diesem
Zeitpunkt tatsächlich feststehenden Kosten ausgegan-
gen; dies wird durch die Verweisung auf die Antwort zu
Frage 50 deutlich. Die durch bisher noch nicht be-
auftragte Leistungen mögliche Kostensteigerung des
Projektes „Virtueller Arbeitsmarkt“ auf bis zu 100 Mil-
lionen Euro wurde der Bundesregierung (dem Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit) erst durch das
Protokoll der Verwaltungsratsitzung vom 18. Dezember
2003 bekannt. Das in der Frage angesprochene Mitglied
der Verwaltungsrats, Bernd Buchheit, hat das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit über die mündlich
am 18. Dezember 2003 im Verwaltungsrat der BA gege-
benen Informationen nicht unterrichtet, weil über ent-
sprechende Erweiterungen des VAM noch nicht ent-
schieden und eine ausführliche Information durch die
BA im Ausschuss I des Verwaltungsrates angekündigt
war.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der
Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2629, Fragen 46 und 47):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung des
Landkreises Leer und anderer niedersächsischer Landkreise
und Städte (vergleiche Berichterstattung in der Rheiderland-
Zeitung, 20. Februar 2004, General-Anzeiger, 23. Februar
2004), wonach für diese kommunalen Haushalte durch das so
genannte Hartz-IV-Gesetz, das unter anderem die Zusammen-
legung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe regeln soll, entge-
gen der ursprünglichen Annahme der Bundesregierung zu-
sätzliche finanzielle Belastungen zu erwarten sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
eine Änderung der entsprechenden Regelungen des so ge-
nannten Hartz-IV-Gesetzes, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen mittlerweile eine ganze
Reihe von Berechnungen einzelner Kommunen zu den
finanziellen Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes vor.
Sie nimmt die Sorgen der Kreise und kreisfreien Städte
sehr ernst und führt deshalb gegenwärtig einen intensi-
ven Dialog mit den Ländern und Vertretern der Kommu-
nen auf allen Ebenen. Zuletzt hat sich Minister Wolfgang
Clement am vergangenen Samstag mit den kommunalen
Spitzenverbänden getroffen. Ziel ist, die den differieren-
den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und Fakten
abzugleichen. Es hat sich bei Prüfung der von einzelnen
Kommunen übersandten Unterlagen allerdings gezeigt,
dass diese auf der Grundlage der ihnen zugänglichen In-
formationen eine Reihe wesentlicher Faktoren für eine
exakte Abschätzung von Be- und Entlastungen durch
Hartz IV nicht berücksichtigen. Beispielsweise muss be-
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chtet werden, dass die Berechnung der Leistungshöhe
ach den neuen gesetzlichen Bestimmungen wegen ge-
nderten Einkommensanrechnungsvorschriften dazu
ührt, dass ein Teil der bisherigen Bezieher von Arbeits-
osenhilfe keine Grundsicherung erhält. Ein von der
ommission zur Reform der Gemeindefinanzen einge-
etzter Expertenkreis hat diesen Effekt im Bundesdurch-
chnitt auf 23 Prozent geschätzt.
Weiter sollen im Zuge der Zusammenlegung von Ar-
eitslosenhilfe und Sozialhilfe über ein verstärktes Fall-
anagement, also die intensive Beratung und Betreuung
er Alg-II-Bezieher, die Betroffenen schneller als bisher
us der Hilfebedürftigkeit herausgeführt werden. Die
undesregierung veranschlagt die daraus resultierenden
ffizienzgewinne entsprechend dem Bericht der Arbeits-
ruppe „Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe“ der Kommission
ur Reform der Gemeindefinanzen ab 2006 auf 15 Pro-
ent und jetzt für das Einführungsjahr 2005 auf 7,5 Pro-
ent. Ebenso beziehen die Kommunen in der Regel in
hre Rechnungen nicht mit ein, dass sie Personal- und
erwaltungskosten in dem Maße einsparen, in dem sie
ünftig für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger keine
eistungen mehr erbringen und berechnen müssen.
Für den Landkreis Leer ergibt sich bei Berücksichti-
ung dieser und anderer Faktoren nach Berechnungen
er Bundesregierung nicht eine Belastung von rund
2 Millionen Euro, sondern lediglich eine solche von
und 4,5 Millionen Euro. Die von der Bundesregierung
eabsichtigte und politisch zugesagte Entlastung der
ommunen um 2,5 Milliarden Euro gilt im Übrigen für
lle Kommunen gemeinsam. Dort, wo in einer Kom-
une vergleichsweise viele Arbeitslosenhilfeempfänger
ezählt werden, stellt sich die Entlastung allerdings nicht
utomatisch ein, sondern es ist notwendig, dass das je-
eilige Bundesland aus den durch die Wohngeldreform
ingesparten Mitteln einen finanziellen Ausgleich
chafft. Dies haben die Länder im Vermittlungsaus-
chuss zugesagt.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen des Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen)
CDU/CSU) (Drucksache 15/2629, Fragen 48 und 49):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele drogenabhän-
gige Sozialhilfeempfänger, die sich zu einer Behandlung mit
Ersatzdrogen entschieden haben, durch die hohe finanzielle
Belastung die Therapie abbrechen oder aber gar nicht begin-
nen?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die gesetz-
lichen Bestimmungen der Zuzahlung für Sozialhilfeempfän-
ger zu ändern, um ihnen diese medizinische Behandlung zu
ermöglichen, und wenn ja, in welchem Rahmen?
u Frage 48:
Nein, die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse
arüber, dass drogenabhängige Sozialhilfeempfänger,
ie sich zu einer Behandlung mit Substitutionsmedika-
enten entschieden haben, durch die hohe finanzielle
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8595
(A) )
(B) )
Belastung die Therapie abbrechen oder aber gar nicht
beginnen.
Zu Frage 49:
Nein.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (frak-
tionslos) (Drucksache 15/2629, Fragen 52 und 53):
Wie groß ist der Anteil der Ausgaben der privaten Haus-
halte an den gesamten Gesundheitskosten, und wie hat sich
dieser Anteil seit 1990 im Verhältnis zu den Gesamtkosten
entwickelt?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der ge-
planten Einführung von Gebühren für Sozialgerichtsverfah-
ren, und wie hoch sollen die Gebühren ausfallen?
Zu Frage 52:
Die Gesamtausgaben für Gesundheit werden jährlich
vom Statistischen Bundesamt in der Abgrenzung der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst. Daten
für Deutschland liegen seit dem Jahr 1992 und bis zum
Jahr 2002 vor. Die Gesundheitsausgaben betrugen 1992
ohne Einkommensleistungen rund 163 Milliarden Euro
und im Jahr 2002 rund 234 Milliarden Euro. Die Aus-
gaben der privaten Haushalte betrugen 1992 rund 16 Mil-
liarden Euro und 2002 rund 24 Milliarden Euro. Der An-
teil privater Haushalte an den gesamten Gesundheitsaus-
gaben lag 1992 bei rund 9,6 Prozent, im Jahr 2002 lag er
bei rund 10,2 Prozent.
Zu Frage 53:
Die Bundesregierung hat keine Gesetzesinitiative zur
Einführung von Gebühren im sozialgerichtlichen Ver-
fahren eingebracht. Vielmehr hat der Bundesrat am
13. Februar 2004 einen Gesetzentwurf beschlossen,
durch den für Versicherte, Leistungsempfänger und Be-
hinderte die derzeit bestehende Kostenfreiheit auf-
gehoben werden soll. Durch diese Initiative der Länder
soll eine allgemeine Verfahrensgebühr eingeführt wer-
den, die der Beteiligte, der im Rechtsstreit unterliegt, zu
zahlen hat. Diese Gebühr soll für Verfahren vor den
Sozialgerichten 75 Euro, vor den Landessozialgerichten
150 Euro und vor dem Bundessozialgericht 225 Euro be-
tragen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen der Abgeordneten Gerlinde Kaupa (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2629, Fragen 54 und 55):
Wie viele der am Heroinprojekt in Bonn teilnehmenden
Abhängigen haben während der 2-jährigen Laufzeit des Pro-
jekts dauerhaft in alternative Behandlungsangebote wie die
Methadon-Substitution gewechselt bzw. zu einem dauerhaften
Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit gefunden?
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Welche weiteren Behandlungsmöglichkeiten, Übergangs-
regelungen und staatlichen Heroinabgaben mit welchem
Haushaltsansatz plant die Bundesregierung nach dem Auslau-
fen des Heroinprojekts, um die teilnehmenden Abhängigen
auch weiterhin zu betreuen?
u Frage 54:
Die Frage des Ausstiegs der am Heroinprojekt teil-
ehmenden Abhängigen in alternative Behandlungsan-
ebote wird in dem Heroinprojekt untersucht. Bei dem
eroinprojekt handelt es sich um eine wissenschaftliche
ultizentrische Studie, die den vereinbarten Standards
linischer Studien folgen muss. Zwischenauswertungen
ürfen nur zu vorher im Prüfplan festgelegten Zeitpunk-
en erfolgen. Die erste Zwischenauswertung in dem He-
oinprojekt erfolgt, wenn alle Patienten ein Jahr mit He-
oin bzw. Methadon behandelt wurden. Durch nicht
orhersehbare Verzögerungen in der Rekrutierung von
atienten in der gesamten Studie ist dieser Zeitpunkt erst
m 31. Dezember 2004 erreicht. Vorher können keine
ussagen zu den Ergebnissen der Studie gemacht wer-
en.
u Frage 55:
Grundsätzlich stehen nach Beendigung der Heroin-
tudie den Patienten alle herkömmlichen Behandlungs-
ptionen zur Verfügung. Diese reichen von einer Metha-
onsubstitution bis zur drogenfreien Therapie. Für die
osten dieser Therapien sind die Leistungsträger zustän-
ig. Ob eine Weiterbehandlung mit Heroin notwendig
ird, hängt von den Ergebnissen der klinischen Prüfung
b, die dann Basis für die Zulassung durch das Bundes-
nstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind. Über
ie Kosten einer Behandlung mit Heroin in Deutschland
önnen derzeit noch keine Aussagen gemacht werden.
m Rahmen der Gesamtstudie ist eine Spezialstudie zu
en gesundheitsökonomischen Auswirkungen vergeben
orden, deren Ergebnisse frühestens Mitte 2005 vorlie-
en werden. Diese Spezialstudie wird erstmals Auf-
chluss geben, welche Kosten bei der Heroinvergabe im
ergleich zur Methadonsubstitution pro Patient entste-
en.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos)
Drucksache 15/2629, Frage 56):
Liegt vonseiten der Bundesregierung die Bereitschaft vor,
die Haushalte der Sozialhilfeträger wie auch die der Pflege-
kassen so zu verbessern, dass die finanziellen Mittel für die
– beispielsweise vom Verband Deutscher Alten- und Behin-
dertenhilfe e. V. geforderten (vergleiche VDAB-Newsletter
04.2004 vom 24. Februar 2004) – notwendigen Qualitätsver-
besserungen in der Pflege zur Verfügung stehen?
Zunächst möchte ich Ihnen Folgendes in Erinnerung
ufen: Von 1995 bis zum Jahr 2000 sind die Ausgaben
er Sozialhilfe für Hilfe zur Pflege wegen der Leistun-
en der Pflegeversicherung Jahr für Jahr gesunken. Erst
m Jahr 2001 sind sie gegenüber 2000 um 1 Prozent, im
ahr 2002 gegenüber 2001 um 1,3 Prozent gestiegen.
8596 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
(A) )
(B) )
Die Pflegeversicherung erspart mit ihren Leistungen der
Sozialhilfe gegenüber der Zeit ohne Pflegeversicherung
auch heute noch jährlich weit mehr als 5 Milliarden
Euro. Diese Zahlen zeigen, dass es nicht gerechtfertigt
ist, ausgerechnet im Zusammenhang mit der Qualität der
Pflege eine Diskussion über die Finanzierbarkeit der
Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz zu
führen. Vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung
insbesondere in der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen wurde von den Ländern im Vermittlungsver-
fahren zum SGB XII die weitreichende Forderung erho-
ben, das gesamte komplexe Finanzierungssystem der
Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundesso-
zialhilfegesetz (ab 1. Januar 2005 nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII]), zu denen neben der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen insbeson-
dere auch noch die Hilfe zur Pflege gehört, einer einge-
henden und kritischen Prüfung zu unterziehen. Der Ver-
mittlungsausschuss hat dem Anliegen der Länder
insoweit Rechnung getragen, als er die Einrichtung einer
Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes be-
schlossen hat, die bis Ende 2004 sachdienliche Vor-
schläge erarbeiten soll.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2629, Frage 57):
Welche Verträge wurden bei der Einführung des neuen Ra-
dar- und Flugplandatensystems (P1) abgeschlossen, und wie
bestimmt sich die Haftung bei Auftreten von technischen
Mängeln, die die Sicherheit der deutschen Flugüberwachung
gefährden könnten?
Mit dem Radar- und Flugplandatensystem (P1) wird
die neueste Generation von Flugsicherungssystemen bei
der Deutschen Flugsicherung (DFS) bezeichnet. Es dient
der Verarbeitung von Radar- und Flugplandaten. Diese
Daten werden vom System so aufbereitet, dass sie den
Fluglotsen auf einem Bildschirm dargestellt werden kön-
nen. Dabei wird die Position der kontrollierten Luft-
fahrzeuge erkennbar, und es werden weitere wichtige
Informationen zum Beispiel über beantragte Flughöhen-
wechsel, den Typ des Luftfahrzeuges und Ähnliches
mehr angezeigt. P1 ist 1999 in Langen als erstem Stand-
ort der DFS in Betrieb gegangen. Es folgte der Kontroll-
bereich für den Luftraum Düsseldorf in 2002, nachdem
die Kontrollzentrale von Düsseldorf zum Standort Lan-
gen verlagert worden war, und München Ende 2003.
Basis des P1-Systems ist die von der Firma Raytheon
mit einem so genannten Hauptvertrag aus dem Jahr 1994
erworbene „P1/ATCAS Software“. Seit diesem Zeit-
punkt hat die DFS verschiedene Anpassungen bzw. Wei-
terentwicklungen sowie zugehörige Dienstleistungen be-
auftragt. Für das Jahr 2004 ist die Inbetriebnahme in
Bremen geplant. Der Gesamtauftragswert für die P1 Ein-
rüstungen in allen Zentralen liegt bei rund 200 Millionen
Euro. Hinsichtlich der Haftungsfrage gelten bei Ansprü-
chen Dritter die allgemeinen Grundsätze der Staatshaf-
tung durch die Bundesrepublik Deutschland, da die DFS
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m Sinne des Artikels 87 d des Grundgesetzes in Verbin-
ung mit §§ 31 b und 31 d des Luftverkehrsgesetzes ho-
eitliche Verwaltung im Auftrag des Bundes ausübt. Für
chäden aus Handlungen der DFS kann der Bund im
nnenverhältnis bis zu einem Betrag in Höhe von
67 Millionen Euro bei der DFS Regress nehmen. Die
FS hat über diese Summe eine Haftpflichtversicherung
bgeschlossen, mit der sie die Bundesrepublik Deutsch-
and im Falle eines Schadensereignisses freistellt.
nlage 26
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
bgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2629, Fragen 58 und 59):
Sind mit dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, nach einem Treffen mit
SPD-Abgeordneten aus den neuen Ländern angekündigten
Strategiewechsel zum Aufbau Ost, die künftige Förderung für
Ostdeutschland stärker auf Wachstumszentren und Wachs-
tumskerne zu konzentrieren, Einschränkungen für den Ausbau
der öffentlichen Infrastruktur und die Investitionsförderung in
strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum ver-
bunden, und wenn ja, welche Programme sind davon betrof-
fen?
Mit welchen Instrumenten wird sichergestellt, dass nach
einem Strategiewechsel beim Aufbau Ost der ländliche und
strukturschwache Raum nicht vernachlässigt wird?
u Frage 58:
Die Bundesregierung schlägt eine Neuorientierung
er Aufbau-Ost-Politik vor, um zusätzliche Impulse für
achstum und Beschäftigung in den neuen Ländern zu
rzielen. Dies betrifft grundsätzlich auch die Standort-
aktoren Infrastruktur und Investitionsförderung. Im Be-
eich der Infrastruktur, insbesondere bei Ausbau und
odernisierung der Verkehrswege, wird es kurz- bis
ittelfristig zu keinen wesentlichen Änderungen in der
egionalen Verteilung der Maßnahmen kommen und da-
it auch nicht zu Kürzungen für strukturschwache und
ändliche Regionen. Die Maßnahmen, wie sie für die
euen Bundesländer im Bundesverkehrswegeplan 2003
orgesehen sind, werden vollständig umgesetzt. Auch
ie Unterstützung des Bundes für den Abbau der infra-
trukturellen Lücken auf Landes- und kommunaler
bene bleibt vollständig erhalten. Hierfür stehen Sonder-
rgänzungszuweisungen des Bundes in Höhe von rund
00 Milliarden Euro im Rahmen des Solidarpaktes II bis
nde 2019 zur Verfügung.
Der Bedarf der Ballungsräume und die wirtschaftli-
hen Schwerpunkte in den neuen Ländern werden ent-
prechend berücksichtigt. Mittel- bis längerfristig kann
nd soll ein konzentrierter Mitteleinsatz für den Infra-
trukturausbau erfolgen. Im Bereich der Investitionsför-
erung erhofft sich die Bundesregierung künftig einen
tärkeren und konzentrierteren Einsatz der Mittel auf
achstumsregionen und innovative Branchen. Ziel ist
s, die Mittel dort einzusetzen, wo sie den größten Nut-
en erzielen. Für die ländlichen und strukturschwachen
äume entstehen häufig erst durch klare Schwerpunkt-
etzungen tragfähige wirtschaftliche Perspektiven. Be-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004 8597
(A) )
(B) )
stimmte Branchenschwerpunkte wie der Tourismus stel-
len aus sich heraus eine flächendeckende Förderung dar.
Insgesamt werden die strukturschwachen Räume durch
die Neuorientierung zusätzliche wirtschaftliche Impulse
erhalten. Die wichtigsten davon berührten Programme
sind unter anderem die Gemeinschaftsaufgabe zur Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die In-
novationsprogramme des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Arbeit und des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung.
Zu Frage 59:
Es wird auch künftig eine Reihe von Förderprogram-
men geben, die entweder gezielt zur Förderung der länd-
lichen Strukturen eingesetzt werden oder die sich nicht
für eine Konzentrierung eignen. Folgende wichtige Pro-
gramme stehen weiterhin für die Entwicklung der Fläche
zur Verfügung: die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe
„Agrarstruktur und Küstenschutz“; die Mehrzahl der
Mittel der EU-Strukturfonds; die Mittelstandsförderung
und die Bürgschaften des Bundes und der Länder sowie
die Mittel, die durch die Investitionszulage zur Förde-
rung von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes
und der produktionsnahen Dienstleistungen bereitge-
stellt werden.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck-
sache 15/2629, Fragen 60 und 61):
Wie viele externe Berateraufträge und Unterstützungsleis-
tungsaufträge hat die Bundesregierung während des Um-
wandlungsprozesses der Deutschen Bundesbahn zur Deutsche
Bahn AG im Rahmen der Bahnreformen I und II erteilt?
Wie wirken sich die Ergebnisse der durchgeführten Er-
folgskontrollen auf die Gesamtentlastung des Bundeshaushal-
tes aus?
Zu Frage 60:
Im Dezember 1993 haben der Deutsche Bundestag
und der Bundesrat die Neuordnung der Eisenbahnstruk-
turen ab 1. Januar 1994 beschlossen. Die Deutsche Bun-
desbahn und Deutsche Reichsbahn wurden zusammen
geführt und die Deutsche Bahn AG (DB AG) gegründet.
In einem vom Gesetzgeber bereits 1993 vorgesehenen
zweiten Schritt wurden 1999 aus der DB AG fünf Ak-
tiengesellschaften ausgegliedert. Zur Unterstützung des
Reformprozesses in der Anfangsphase wurden 1994 drei
von der Bundesregierung vergebene Gutachten abge-
schlossen.
Zu Frage 61:
Die vergebenen Gutachten dienten der Untersuchung
von Einzelfragen bei der Umsetzung der beschlossenen
Reformgesetze. Aufgrund der Komplexität des Reform-
prozesses können im Übrigen die sich daraus ergeben-
den Entlastungen des Bundeshaushalts zahlenmäßig
nicht dargestellt werden.
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nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Béla Anda auf die Frage des
bgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2629, Frage 62):
Sind die in der „Bild“ vom 2. März 2004 auf Seite 2 ange-
sprochenen Wahlvorhersagen zur Landtagswahl in Hamburg
des Meinungsforschungsinstituts Forsa von der Bundesregie-
rung in Auftrag gegeben worden, oder sind diese angespro-
chenen Wahlvorhersagen in irgendeiner sonstigen Art und
Weise aus Bundesmitteln finanziert worden?
Die in „BILD“ vom 2. März 2004 auf Seite 2 ange-
prochenen Wahlvorhersagen zur Landtagswahl in Ham-
urg des Meinungsforschungsinstitutes Forsa sind von
er Bundesregierung weder in Auftrag gegeben worden
och sind diese in „BILD“ angesprochenen Wahlvorher-
agen in irgendeiner sonstigen Art und Weise aus Bun-
esmitteln finanziert worden.
nlage 29
Antwort
er Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Frage
es Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2629, Frage 64):
Plant die Bundesregierung auf europäischer Ebene etwas
gegen den Vorstoß des Vorsitzenden des Kulturausschusses
des Europäischen Parlaments, Michel Rocard, zu unterneh-
men, der vorgeschlagen hat, den festgelegten Turnus für die
Reihenfolge der Länder, die die „Kulturhauptstadt Europas“
benennen dürfen, ab 2009 aufzuheben, wodurch Deutschland
sein Vorschlagsrecht für 2010 verlieren würde, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt bei der Umsetzung der
999 vom Europäischen Parlament und vom Rat be-
chlossenen „Gemeinschaftsaktion zur Förderung der
eranstaltung ,Kulturhauptstadt Europas’ für die Jahre
005 bis 2019“ zwei Prioritäten: Die zügige, gleichbe-
echtigte Integration der neuen Mitgliedstaaten in diese
emeinschaftsaktion und den Vertrauensschutz für die
eutschen Bewerberstädte für das Jahr 2010.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt dafür im Rat
nd gegenüber der Kommission eingesetzt und sie unter-
tützt den Vorschlag der Kommission, die Beitrittsländer
b 2009 in einer Parallel-Liste zu den bereits nominier-
en Ländern in die Gemeinschaftsaktion Kulturhaupt-
tadt Europas einzubeziehen. Die gegenwärtige zum Teil
ontrovers geführte Diskussion im Europäischen Parla-
ent ist noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor gilt der
eschluss von 1999, dass Deutschland im Jahr 2010 eine
ulturhauptstadt ausrichten wird. Der Bundesregierung
st bewusst, dass für die Bewerberstädte – übrigens nicht
ur in Deutschland – der Vertrauensschutz und die Pla-
ungssicherheit eine hohe Bedeutung haben. Deshalb
ird sie sich in den betroffenen EU-Gremien weiterhin
achdrücklich dafür einsetzen, dass dies in dem zu ver-
bschiedenden Ratsbeschluss zur Geltung kommt.
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
96. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. März 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29