Gesamtes Protokol
Guten Tag! Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte Sie um
Verständnis, dass ich etwas atemlos bin.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Fragestunde
– Drucksache 15/1555 –
Die Fragen 1 und 2 zum Geschäftsbereich des Bun-
deskanzlers und des Bundeskanzleramtes werden
schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Justiz. Staatssekretär Alfred
Hartenbach steht zur Beantwortung der Fragen zur Ver-
fügung.
Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Dr. Gesine
Lötzsch auf:
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen rechtster-
roristischer Taten vom Generalbundesanwalt im Zeitraum von
2001 bis 2003 eingeleitet und zu wie vielen Verurteilungen ist
es im genannten Zeitraum gekommen?
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Frau Präsidentin, ich bitte Sie um Erlaubnis, dass ich
das Mikrofon des Innenministers benutzen darf, damit
ich Frau Lötzsch sehen kann.
Bitte schön.
A
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Verehrte Frau Lötzsch, auf Ihre Frage antwor-
tet das Bundesministerium der Justiz wie folgt:
Der Generalbundesanwalt beim Bundes
hat im Zeitraum vom 1. Januar 2001
22. September 2003 im Bereich rechtster
Jetzt aber zu meiner Nachfrage. Sie haben die Anzahlenannt. Ich würde gerne wissen, gegenuldigte Personen in dem beschriebenen001 bis 2003 Ermittlungen wegen rechts- Taten eingeleitet worden sind.gerichtshofbis zumroristischerder Verfahren gwie viele beschZeitraum von 2extremistischer
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Ich kann Ihnen diese Frage im Moment nicht beant-
worten und werde mich bemühen, sie Ihnen schriftlich
zu beantworten.
Zweite Nachfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche
Personen-, Sach- und beruflichen Schäden durch die
rechtsterroristischen Straftaten in dem beschriebenen
Zeitraum entstanden sind?
A
Hierbei handelt es sich um Ermittlungen, deren Inhalt
wir den Akten entnehmen müssen. Frau Lötzsch, da ich
Ihnen keine falschen Antworten geben will und wir nur
sehr generell informiert sind, bitte ich um Verständnis,
dass ich Ihnen auch diese Frage schriftlich beantworten
werde.
Nachfrage der Abgeordneten Pau.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob im Zuge der
genannten Ermittlungsverfahren auch Ermittlungen ge-
gen schon in Justizvollzugsanstalten einsitzende Rechts-
extremisten, zum Beispiel gegen den Rechtsterroristen
Kay Diesner, aufgenommen wurden? Zur Erklärung: Im
Rahmen einer Fragestunde im Juni kam dieses Thema
schon einmal zur Sprache, da in einem Magazin enthüllt
wurde, dass Kay Diesner aus der Justizvollzugsanstalt
heraus zu rechtsterroristischen Straftaten anstiftete.
A
Hierüber liegen uns keine Erkenntnisse vor, Frau Pau.
Gibt es weitere Nachfragen zu diesem Punkt? – Das
ist nicht der Fall. Damit verlassen wir den Geschäftsbe-
reich des Bundesministeriums für Justiz. Ich danke Ih-
nen, Herr Hartenbach.
Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen liegen zwei Fragen vor, die Fragen 4 und 5, zu
denen jeweils um eine schriftliche Antwort gebeten
wurde.
Wir kommen daher gleich zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung. Der Parlamenta-
rische Staatssekretär Hans Georg Wagner wird die Fra-
gen beantworten.
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Wird die Bundesregierung die Einrichtung des Eurodistrikts
auch finanziell, eventuell im Wege einer Anschubfinanzie-
rung, unterstützen und, wenn ja, ist diese Unterstützung auch
bei der möglichen Schaffung weiterer Eurodistrikte geplant?
Meine französische Kollegin Noëlle Lenoir und ich
haben gemeinsam mit den beteiligten Kommunalver-
tretern am 30. Juni in Straßburg Eckpunkte für das wei-
tere Verfahren des Projekts Eurodistrikt Straßburg/Kehl-
Ortenau beschlossen. Darin ist vereinbart worden, dass
zunächst die Kommunen für die Konkretisierung des
Projekts Eurodistrikt verantwortlich sind. Hierzu wurde
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Herr Staatsminister Bury, die Frau Kollegin Mayer
hat Sie nach einer möglichen Anschubfinanzierung, zu
der sich der Bund bereit erklärt hat, gefragt. Kann ich
Ihre Antwort so verstehen, dass Sie den finanziellen Bei-
trag, den der Bund leistet, ausschließlich auf Projekte
wie Verkehrsverbindungen internationaler Art beziehen,
für die der Bund ohnehin eine Finanzierungspflicht hat?
Könnten Sie sich vorstellen, dass der Bund bei der
Schaffung gemeinsamer Gremien, bei der Installation
gemeinsamer Verwaltungen zunächst in eine Art An-
schubfinanzierung einsteigt, um einen Anreiz zu schaf-
fen?
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe gar nicht den
Eindruck, dass es notwendig ist, einen Anreiz zu schaf-
fen. Es gibt ein breites Interesse und es ist schon ein
Wettbewerb zwischen den Regionen entstanden. Da Sie,
wie ich, Verantwortung für die Bundesebene tragen: Wir
sollten ohnehin laufende Prozesse nicht ohne Not zusätz-
lich finanziell unterstützen, die auch ohne unsere Unter-
stützung vorankommen; wir sollten uns vielmehr darauf
konzentrieren, Unterstützung zu leisten, wo sie auf der
kommunalen und auf der regionalen Ebene alleine nicht
geleistet werden kann.
Nachfrage des Kollegen Rupprecht.
He
Wann rechnen
Sie mit dem Abschluss der Vertragsverhandlungen mit
Polen und Tschechien zu diesem Thema?
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Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg der Integra-
tion ethnischer Minderheiten in den EU-Beitrittsländern ein?
Herr Kollege Rupprecht, der EU-Beitrittsprozess hatei allen Beitrittsländern die Bereitschaft zur Integrationon Minderheiten erheblich gefördert. Alle Beitrittslän-er haben das Rahmenabkommen des Europarates zumchutz nationaler Minderheiten gezeichnet. Die ethni-chen Minderheiten in den Beitrittsländern sind überwie-end gut in die jeweiligen Gesellschaften integriert. Eineewichtige Ausnahme gibt es allerdings hinsichtlich deroma.Die weitere Verbesserung der Lage der Minderheitenst Teil der Programme der jeweiligen Regierungen, dieich bemühen, noch bestehende Probleme aktiv abzu-auen. Die EU beobachtet diese Anstrengungen im Rah-en des Beitrittsprozesses genau. In einigen Beitrittslän-ern sind Minderheiten mit ihren Parteien im Parlament
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Staatsminister Hans Martin Buryoder in der Regierung vertreten. Alle Regierungen vonLändern mit Roma-Minderheiten haben auch wesentli-che Schritte unternommen, um die immer noch schwie-rige und nicht immer zufrieden stellende Situation derRoma in Mittel- und Südosteuropa zu verbessern. Dieserkennt auch die EU-Kommission in ihrem letzten Fort-schrittsbericht von November 2002 ausdrücklich an.
Bitte schön, Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, ich stimme Ihnen in der Bewer-
tung der Frage der Roma zu. Selbst der zuständige slo-
wakische Minister sagt, dass es bei deren Integration
kaum Fortschritte gegeben habe. Aufgrund der Situation
der Roma in den Beitrittstaaten lautet meine Frage: Mit
welchem Zuzug von Roma und auch der Sinti rechnen
Sie im Zuge der Osterweiterung?
Herr Kollege Rupprecht, das ist auch Gegenstand Ih-
rer folgenden Frage. Ich will deshalb beide Fragen in
meiner Antwort verbinden.
Ich möchte ausdrücklich EU-Kommissar Verheugen
Recht geben, der nicht mit einem Run auf die Arbeits-
märkte der heutigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union rechnet. Ich bin überzeugt, dass die integrations-
politischen Maßnahmen der Beitrittsländer zugunsten
ethnischer Minderheiten und der durch den EU-Beitritt
wachsende Wohlstand den Migrationsdruck insgesamt
eher zurückführen werden. Dazu werden auch die in den
Beitrittsverhandlungen vereinbarten Übergangsfristen
für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beitragen, die be-
kanntlich eine gestaffelte, bis zu sieben Jahren währende
Übergangszeit vorsehen, während der die nationalen Zu-
gangsregelungen zum Arbeitsmarkt fortgelten können.
Außerdem bleiben die Personenkontrollen an den Gren-
zen zu den Beitrittsländern vorerst bestehen, da mit dem
EU-Beitritt keine automatische Anwendung des gesam-
ten Schengen-Acquis verbunden ist.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, verstehe ich Sie dann richtig,
dass die Angst von Kommunalpolitikern, dass die An-
zahl der Sozialhilfeempfänger, insbesondere bei der
Gruppe der Roma und Sinti, nach Einführung der Frei-
zügigkeit, insbesondere der Arbeitnehmerfreizügigkeit,
nach den sieben Jahren der Übergangsfrist steigt, nicht
gerechtfertigt ist?
Herr Kollege, ich denke, dass die geschilderten
Maßnahmen – die Verbesserung der Integration von
Minderheiten in ihren Ländern, die Übergangsregelun-
gen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, die
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Was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich einer ab
dem 1. Mai 2004 eventuell gesteigerten Migrationsbereit-
schaft ethnischer Minderheiten – zum Beispiel Roma aus der
Slowakischen Republik – nach Deutschland zu tun?
Diese Frage hatte ich, Herr Präsident, mit Ihrem und
es Kollegen Rupprecht Einverständnis eben mit beant-
ortet.
Ich entnehme dem freundlichen Nicken des Kollegen
upprecht, dass er auf weitere Zusatzfragen, die sich aus
ieser Frage prinzipiell ergeben würden, verzichtet.
Dann sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
erzlichen Dank, Herr Staatsminister.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
eriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Par-
amentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur
erfügung.
Wir kommen zunächst zur Frage 19 des Abgeordne-
en Hartmut Koschyk:
Wie ist der Stand der Vorbereitungen für den Einsatz bio-
metrischer Merkmale – wie zum Beispiel der Kontrolle der
nach Deutschland einreisenden Personen, bei Visa und Auf-
enthaltstiteln und bei Pässen und Personalausweisen – und
wie ist das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse bei den ein-
setzbaren biometrischen Verfahren?
F
Der Bundesgrenzschutz wird voraussichtlich im De-ember dieses Jahres mit der Durchführung eines Pilot-rojektes zur automatisierten und biometriegestütztenrenzkontrolle am Flughafen Frankfurt/Main beginnen.ei diesem Pilotprojekt wird eine Iriserkennung einge-etzt. Ein späterer Wechsel des biometrischen Merkmalsst aufgrund des modularen Aufbaus der Anlage ohneroßen Aufwand möglich. Entscheidungen über deninsatz biometrischer Merkmale bei Visa und Aufent-altstiteln sind der nationalen Regelungskompetenz ent-ogen. Die EU-Kommission hat in den letzten Tageninen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Eine Reali-ierung kommt bei reibungslosem Ablauf des Beschluss-erfahrens frühestens Anfang 2006 in Betracht. Zurmsetzung der Vorschrift über identitätssichernde Maß-ahmen im Visaverfahren findet in der deutschen Bot-chaft in Lagos/Nigeria ein Pilotversuch auf Basis derbnahme von zehn Fingerabdrücken statt – dabei wer-en die zehn Finger abgerollt –, der bislang problemlosnd wohl auch recht erfolgreich verlaufen ist.
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5262 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
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Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf KörperDer Einsatz biometrischer Merkmale bei Pässen undPersonalausweisen ist seit Änderung des Passgesetzesund des Gesetzes über Personalausweise im Rahmen derSchaffung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zuläs-sig. Der Einsatz von Biometrie bei Pässen sollte imSinne einer größtmöglichen Effektivität im Einverneh-men mit der internationalen Staatengemeinschaft erfol-gen. Das Bundesministerium des Innern engagiert sichdaher in den einschlägigen technischen wie auch politi-schen Gremien, um eine schnelle und auch sichere Ein-führung von interoperablen Lösungen zu gewährleisten.Eine Kosten-Nutzen-Analyse, nach der Sie fragen,kann erst dann durchgeführt werden, wenn eine politi-sche Entscheidung über die zu testenden Merkmale unddie gewünschte Regelungsdichte erfolgt ist. Diese Ent-scheidung ist, wie bereits erörtert, im Konsens – zumin-dest mit den EU-Mitgliedstaaten – zu treffen.
Zusatzfrage, Herr Kollege Koschyk.
Herr Staatssekretär, welche Gründe waren denn aus-
schlaggebend dafür, dass die Bundesregierung für das
Pilotverfahren am Frankfurter Flughafen die Iriserken-
nung ausgewählt hat und nicht zeitgleich an einem ande-
ren Flughafen – an dem vielleicht nicht unmittelbare
Bundeskompetenz herrscht, aber möglicherweise in Zu-
sammenarbeit mit einem Bundesland – ein anderes
Merkmal, zum Beispiel den Fingerabdruck, auf seine
technische Eignung hin untersucht hat? Die Iriserken-
nung hat sicher unbestrittene Vorzüge; aber es gibt auch
erhebliche Bedenken: Bedenken gesundheitlicher Art,
einer Störung durch Kontaktlinsen etc. pp. Geht nicht
wertvolle Zeit verloren, wenn man sich jetzt lediglich für
eine Erkennungsmethode entscheidet? Hätte man nicht
zeitgleich ein anderes Verfahren testen sollen, meinetwe-
gen auch am Frankfurter Flughafen?
F
Herr Kollege Koschyk, Sie wissen vielleicht, dass die
Durchführung eines solchen Modellprojektes nicht ganz
einfach ist, insbesondere wenn man die Entscheidungen
nicht selbst in der Hand hat. Sie wissen, dass es bezüg-
lich der Ausschreibung gewisse Streitigkeiten gegeben
hat, sodass sich der Beginn des Modellprojektes verzö-
gert hat. Wir haben uns aufgrund unserer Erfahrungen
als ersten Schritt für die Iriserkennung entschieden. Wie
Sie aber meiner Antwort entnehmen können, ist ein spä-
terer Wechsel des biometrischen Merkmals innerhalb
des Modellversuchs grundsätzlich möglich. Das könnte
der Fall sein, wenn die Erfahrungen entsprechend ausfie-
len.
Eine weitere Zusatzfrage.
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– Das ist klar; darüber gibt es überhaupt keinen Streit.
Die föderale Verteilung der Zuständigkeiten zwischen
Bund und Ländern, wobei die Zuständigkeiten der Län-
der insbesondere im Polizeibereich weitreichend sind,
macht eine Abstimmung natürlich umso schwieriger. Ich
glaube, wir sind, insbesondere was die Angebote an die
Länder angeht, auf einem guten und richtigen Weg. Wir
haben es nicht sozusagen mit einem Aufguss von alter
Technik und alter Software zu tun, sondern es gibt einen
deutlichen Effektivitäts- und Effizienzgewinn in diesem
Bereich.
Sie wissen, nicht alle Länder sind entsprechend vor-
bereitet. Aber es sind Regelungen getroffen worden, die
zumindest den Übergang ordnungsgemäß regeln.
Die nächste Zusatzfrage, bitte.
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Dass er das noch erleben durfte! – Frau Pau, Sie ha-
ben dennoch die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage.
Ich habe Zusatzfragen. – Herr Staatssekretär, können
Sie mir sagen, wie viele der Datensätze in den jeweiligen
Kategorien – die genauen Zahlen werde ich ja später
nachlesen können – vom deutschen SIRENE-Büro ein-
gegeben wurden?
F
Nein, das kann ich Ihnen nicht beantworten.
Eine weitere Frage?
Da Sie das nicht beantworten können, ist meine
zweite Frage in diesem Fall gegenstandslos.
F
Ich will Ihnen auch hier das Angebot machen, zu ver-
suchen, Ihnen diese Antwort schriftlich nachzureichen.
Dann rufe ich die Frage 24 der Abgeordneten Petra
Pau auf:
Wie viele „Arbeitsdateien zu Analysezwecken“ werden
derzeit bei Europol betrieben und wie viele Personen sind je-
weils darin gespeichert?
F
Frau Kollegin Pau, Europol betreibt zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt 19 Arbeitsdateien zu Analysezwecken.
Auf Anfrage der Bundesregierung prüft Europol derzeit,
ob die Angabe der Anzahl der in den Arbeitsdateien
gespeicherten Personen mit vertretbarem Aufwand mög-
lich ist. Aufgrund der Tatsache, dass die in den Arbeits-
dateien gespeicherten Daten von verschiedenen Mit-
gliedstaaten stammen, muss ferner geprüft werden, ob
die Nennung der Anzahl gespeicherter Personen durch
Europol vom jeweiligen Mitgliedstaat, der Dateneigen-
tümer bleibt, gebilligt werden muss. Daher kann die An-
zahl gespeicherter Personen zum gegenwärtigen Zeit-
punkt nicht genannt werden. Die Bundesregierung
berichtet zum Ergebnis der Europolprüfung nach.
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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)
Ich bin dankbar, dass ich die Gelegenheit habe, hier ei-
nige Klarstellungen vornehmen zu können.
Zu Ihrem Hinweis, dass sich in dem Gespräch mit
dem Journalisten, das ich geführt habe, auch der Halb-
satz findet, es gehe darum, die Landwirtschaft in
Deutschland zu halten, kann ich sagen: Dies bezog sich
insbesondere auf die Umsetzung der Ergebnisse aus der
Halbzeitbewertung der jüngsten Agrarreform. Denn es
ist in der Tat zu befürchten, dass es bei der weiteren Um-
setzung – ich nenne nur das Stichwort Teilentkopplung –
in einigen Bereichen, insbesondere in der Rindfleischer-
zeugung, zu Betriebsaufgaben kommen wird. Dazu gibt
es in der einschlägigen Literatur entsprechende Aussa-
gen. Es ist meiner Meinung nach in keiner Weise eine
Abweichung von den bisherigen Zielen der Bundesre-
gierung in diesem Bereich, wenn ich mir vor diesem
Hintergrund Sorgen gemacht habe, die in der Zeitung zi-
tiert wurden und die Sie jetzt genannt haben.
Zu Ihrem zweiten Hinweis, mit dem Sie sich auf
meine Aussage bezogen haben, dass es darauf ankomme,
sich stärker am Markt zu orientieren: Damit habe ich
– das ist in dem Artikel auch deutlich geworden – alle
Bereiche gemeint, sowohl den ökologischen Landbau als
auch die konventionelle Erzeugung. Gleiches gilt für die
im Trend liegenden Convenience-Produkte: Immer for-
dert die Nachfrageseite ein entsprechendes Angebot.
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5268 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5269
)
)
In der schon erwähnten Kleinen Anfrage ist auf dieses
Problem eingegangen worden. Ich denke, das gilt gene-
rell.
Es ist viel über zukünftige Erfolge und Möglichkeiten
der Gentechnik spekuliert worden. Aber von der konkre-
ten Anwendung in der Hungerbekämpfung und damit
der Lösung der Welternährung sind wir noch sehr weit
entfernt. Wenn man sich anschaut, bei welchen Kulturen
gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden,
stellt man fest, dass es dabei im Wesentlichen um die
Herbizidresistenz geht. Bei Baumwollpflanzen ist die
Resistenz gegen bestimmte Insekten wünschenswert. In-
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In dem zitierten Interview macht Frau Bundesminis-
terin Künast auf den Zusammenhang zwischen Hunger-
bekämpfung und dem bereits erwähnten gentechnisch
veränderten Reis aufmerksam. Auch hier gilt meine be-
reits vorhin gemachte Aussage, dass wir von keiner Pra-
xisanwendung ausgehen können. Das heißt, es wurde
den betreffenden Ländern erstmals Saatgut für entspre-
chende Feldversuche zur Verfügung gestellt. Vor diesem
Hintergrund, wie er auch in der Antwort auf die Frage 14
dargelegt wird, ist die Antwort von Frau Bundesministe-
rin Künast zu verstehen, dass uns aktuell zur Bekämp-
fung der von Ihnen erwähnten Krankheit gentechnisch
veränderter Reis nicht zur Verfügung steht und somit das
von Ihnen beschriebene Problem auch nicht gelöst wer-
den kann. Ob das in ferner Zukunft einmal unter Beach-
tung der Punkte, die bereits von mir genannt wurden,
möglich ist, darüber möchte ich an dieser Stelle nicht
spekulieren.
Herr Staatssekretär, erlauben Sie, dass ich die Bun-
desregierung darauf hinweise, dass dieser Reis auf den
Philippinen bereits in der Landwirtschaft eingesetzt
wird, wenn auch nur probeweise, und in die regionalen
Sorten eingekreuzt ist, dass er den Kleinbauern zur Ver-
fügung steht und diese den Reis, der keinem Patent-
schutz unterliegt, nutzen können, weil er das Ergebnis
öffentlicher Forschung – der ETH Zürich – ist und der
Einsatz öffentlich gefördert wird?
Ich würde der Bundesregierung empfehlen, sich mit
diesem Projekt etwas näher zu beschäftigen. Wenn man
das Projekt näher kennt, kann man nicht zu solchen Er-
gebnissen kommen. Frau Ministerin Künast hat in die-
sem Interview eben nicht auf eine spezielle Anwendung
oder auf konkrete Dinge hingewiesen, sondern sie hat
generell in Abrede gestellt, dass diese Entwicklungen
der Gentechnik für die Zukunft positive Ergebnisse er-
bringen können. Ich frage, ob die Bundesregierung ange-
sichts der vielen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die es
im Hause des Verbraucherschutzministeriums gibt, tat-
sächlich eine generelle Ablehnung der Gentechnik unter-
stützen kann.
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Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
eriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Es
ird um schriftliche Beantwortung der Fragen 35 und 36
ebeten.
Zur mündlichen Beantwortung der Fragen steht die
arlamentarische Staatssekretärin Caspers-Merk zur
erfügung.
Ich rufe nun die Fragen 37 und 38 des Kollegen
ubert Deittert auf:
Wie ist der Stand der Umsetzung des „Dritten Programms
zur Durchführung des Abkommens vom 10. November 1989
zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen
und Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und dem
Minister für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge der Volks-
republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft“
vom 13. September 1999?
Wurde die polnische Regierung über eine mögliche Nicht-
umsetzung des Programms informiert?
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Lieber Kollege Deittert, das Dritte Programm hat wieeine beiden Vorläuferprogramme zu einer Intensivie-ung des Erfahrungsaustauschs zwischen deutschen undolnischen Experten auf zahlreichen Gebieten des Ge-undheitswesens und der medizinischen Wissenschafteigetragen. Im Rahmen des Dritten Programms, das bisum September 2002 gültig war, wurden insgesamt3 Kooperationsprojekte durch eine Förderung seitenses Bundesministeriums für Gesundheit unterstützt bzw.rst ermöglicht.Insgesamt stellte das Bundesministerium für Gesund-eit während der Laufzeit des Dritten Durchführungs-rogramms zum deutsch-polnischen Gesundheitsabkom-en circa 130 000 Euro zur Finanzierung bilateralerooperationsprojekte zur Verfügung.Ich kann Ihnen gerne auch die einzelnen Kooperati-nsschritte und die durchgeführten Maßnahmen erläu-ern. Im Wesentlichen wurde ein Expertenaustausch fi-anziert – so wurde polnischen Medizinern undissenschaftlern ein Gastaufenthalt an verschiedeneneutschen Universitäten ermöglicht – und es wurden ge-einsame Symposien durchgeführt. Insbesondere wurdeie Zusammenarbeit auf den vereinbarten Gebieten in-ensiviert.Wichtig scheint mir noch, dass Sie nach einem be-eits durchgeführten Abkommen fragen, das nicht mehrem heutigen Stand entspricht. Sie wissen sicherlich,
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5271
)
)
Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-MerkHerr Kollege Deittert, dass wir am 18. Juni 2002 dasVierte Programm zur Durchführung des bilateralen Ge-sundheitsabkommens aufgelegt haben, das seit Septem-ber 2002 in Kraft ist. Bei der Auflegung eines neuenProgramms wird regelmäßig danach gefragt, in wel-chen Bereichen die Kooperation gut funktioniert hat, woErweiterungsbedarf besteht und welche Schwerpunktekünftig gesetzt werden sollen. Insofern findet mit derpolnischen Seite ein intensiver Dialog statt. Dass neueSchwerpunkte hinzugekommen sind, zeigt, dass esdurchaus eine Veränderung der Maßnahmen gibt.Von polnischer Seite wurde darum gebeten, die Zu-sammenarbeit bzw. den Expertenaustausch auf den Ge-bieten der Kardiologie und der Transplantationsmedizinzu intensivieren. Wir haben unsererseits – weil es vieleRückfragen von polnischer Seite gab – angeboten, dieZusammenarbeit im Bereich der Drogen- und Sucht-krankheiten zu intensivieren. Auch dies ist Bestandteildes Vierten Programms.
Herr Kollege Deittert.
Ich habe eine Zusatzfrage. Ist der Bundesregierung
bekannt, dass sich zum Beispiel die Neurochirurgische
Klinik in Bielefeld-Bethel seit April 2002 – und zwar bis
September 2003 erfolglos – um die Teilnahme an diesem
Programm bemüht hat? Erst seitdem ich angefangen
habe, ein bisschen im Hintergrund zu agieren, tut sich
offenbar etwas.
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Ich kann nur darauf hinweisen, dass die Zusammenar-
beit zwischen den einzelnen Institutionen von uns geför-
dert wird, wenn Förderanträge eingehen. Wenn es Pro-
bleme in der Abwicklung gibt, hängt dies oft damit
zusammen, dass die polnische Seite die Durchführung
nicht gewährleisten kann bzw. dass Unterlagen oder eine
Konzeption fehlen.
Wenn es im Einzelfall Probleme gibt, bitte ich Sie,
Herr Kollege, sich direkt an mich zu wenden, damit ich
in einem solchen Fall helfen kann. Wir haben in dem
Dritten Programm die Zusammenarbeit mit folgenden
Kliniken finanziert: mit dem Deutschen Krebsfor-
schungszentrum Heidelberg, dem Institut für Reproduk-
tionsmedizin der Universität Münster und der Klinik für
Augenheilkunde am Klinikum Neubrandenburg. In die-
sen Fällen hat die Kooperation gut geklappt.
Wenn es Hürden bei der Durchführung gibt, sind wir
gerne bereit zu helfen. Ich will in diesem Zusammen-
hang darauf hinweisen, dass wir viele bilaterale Abkom-
men zur Intensivierung der Zusammenarbeit im gesund-
heitspolitischen Bereich geschlossen haben. Gerade mit
Polen funktioniert die Zusammenarbeit besonders gut.
Wenn es in einem Einzelfall Probleme gibt, helfen wir
gerne.
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Eine weitere Zusatzfrage.
Eine weitere Frage: Gibt es einen zeitlichen Rahmen
ür die Umsetzung dieses Abkommens?
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Die Programme haben immer einen zeitlichen Rah-
en von drei Jahren. Derzeit läuft das Vierte Programm.
ie haben in Ihrer Frage nach dem Dritten Programm ge-
ragt, das im September 2002 ausgelaufen ist. Seit
eptember 2002 ist das Vierte Programm in Kraft. Inner-
alb dieses Programm gibt es – das habe ich bereits er-
äutert – zusätzliche Schwerpunkte wie die Kardiologie
nd Präventionsprogramme in der Suchtforschung.
uch dieses Programm wird drei Jahre laufen.
Wenn innerhalb dieses Vierten Rahmenprogramms
nteresse seitens bestimmter Einrichtungen besteht, die
ber nicht zum Zuge kommen, würden wir – ich wieder-
ole an dieser Stelle mein Angebot – gerne helfen, beste-
ende Hürden beiseite zu räumen.
Vielen Dank.
Die Frage 39 des Kollegen Dietrich Austermann so-
ie die Fragen 40 und 41 des Kollegen Georg Girisch
erden schriftlich beantwortet.
Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des
undesministeriums für Gesundheit und Soziale Siche-
ung. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beant-
ortung.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
inisteriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
ur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatsse-
retärin Iris Gleicke zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 42 der Kollegin Renate Blank auf:
Sieht die Bundesregierung nach den Gesprächen mit der
EU-Kommissarin Loyola de Palacio in Brüssel eine Möglich-
keit, das dem Güterkraftverkehrsgewerbe zugesagte Harmoni-
sierungsvolumen von 600 Millionen Euro auch tatsächlich zu
realisieren, und, wenn ja, wie?
I
Liebe Frau Kollegin Blank, dem Güterkraftverkehrs-ewerbe ist als Ergebnis eines gleich lautenden Beschlus-es des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und derundesregierung zugesagt worden, dass sich die Bundes-egierung für ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von00 Millionen Euro einsetzen wird. Dieses Harmonisie-ungsvolumen soll vorrangig durch ein Mautermäßigungs-nd Mineralölsteueranrechnungsverfahren erzielt wer-en. Dementsprechend hat die Bundesregierung dieseaßnahme bei der Europäischen Kommission notifiziert.
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5272 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
)
)
Parl. Staatssekretärin Iris GleickeDie Kommission hat hierüber das Beihilfeprüfverfahrennach Art. 88 Abs. 2 des EG-Vertrages eröffnet.Bundesminister Dr. Manfred Stolpe hat in seinem Ge-spräch mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kom-mission, Frau de Palacio, am 26. August 2003 deutlichgemacht, dass die Bundesregierung an dieser Harmoni-sierungsmaßnahme unverändert festhält, dass deren Um-setzung aber von der Genehmigung der EU-Kommissionabhängt. Auch in den weiteren Gesprächen mit derKommission wird sich die Bundesregierung intensiv fürdie Realisierung der zugesagten Harmonisierung einset-zen.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Frau Staatssekretärin, warum wurde trotz anderer
Planungen im Mautkompromiss vom 21. Mai 2003, den
Sie soeben beschrieben haben, nun doch in Brüssel die
Mauterhebung mit der Harmonisierungsfrage kombiniert
und wieso war in dieser Frage noch ein Kabinettsbe-
schluss am 17. September 2003 notwendig?
I
Frau Kollegin Blank, wie Sie wissen, ist dieser Har-
monisierungsschritt bei der EU-Kommission zu notifi-
zieren. Das haben wir getan. Sie wissen aber auch, dass
dies insgesamt nicht mit der Mauterhebung verknüpft
ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, dass mich Ihre Antwort nicht
befriedigt, ist klar.
Wie bewerten Sie folgende Äußerung des Bundes-
kanzlers im „Tagesspiegel“ vom 25. August 2003:
Es geht um eine schwierige Beihilfefrage. Diese
müsse so gelöst werden, dass Deutschland sich ver-
pflichte, von der Vergabe einer geplanten Beihilfe
nicht Gebrauch zu machen, bis die Kommission zu-
gestimmt habe. Wenn sie negativ votiert, gibt es gar
nichts.
Bedeutet das, dass Sie völlig auf Harmonisierung ver-
zichten, wenn Brüssel abschlägig entscheidet?
I
Frau Kollegin Blank, der Bundeskanzler hat vollkom-
men Recht. Es geht darum, dass ein Beihilfeverfahren
eingeleitet ist. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kom-
mission entscheidet.
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Ich rufe nun die Frage 43 der Kollegin Renate Blank
uf:
Hat die von der EU-Kommissarin Loyola de Palacio und
dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Dr. Manfred Stolpe, eingesetzte Arbeitsgruppe zur Maut bzw.
Harmonisierung bereits getagt und was ist die konkrete Ziel-
setzung dieser Arbeitsgruppe?
I
Frau Kollegin Blank, Bundesminister Dr. Manfred
tolpe und die EU-Vizepräsidentin, Frau de Palacio, ha-
en am 26. August 2003 vereinbart, eine technische Ar-
eitsgruppe aus Vertretern der Bundesregierung und der
uropäischen Kommission unter Einbeziehung der Ver-
ände der Transportwirtschaft einzusetzen, die eventuell
och offene technische Fragen prüfen soll. Fragen der
armonisierung sind nicht Gegenstand der Besprechun-
en der technischen Arbeitsgruppe. Eine erste Sitzung
ieser technischen Arbeitsgruppe fand am 12. Septem-
er 2003 statt.
Eine Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, wie oft waren Bundesminister
r. Stolpe und sein zuständiger Staatssekretär Nagel in
achen Maut bei der zuständigen EU-Kommissarin Frau
oyola de Palacio in Brüssel und welches waren die
onkreten Gegenstände der jeweiligen Verhandlungsge-
präche?
I
Frau Kollegin Blank, es waren mehrere Gespräche.
ch kann Ihnen aus dem Kopf aber nicht die genaue An-
ahl sagen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Zieht die Bundesregierung im Hinblick auf das Vor-
ehen in Brüssel Schlussfolgerungen aus den Problemen
ei der Einführung der Eurovignette im Zusammenhang
it der Kfz-Steuersenkung?
I
Dazu gibt es im Moment keine Veranlassung.
Ich rufe die Frage 44 des Kollegen Klaus Hofbaueruf:
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5273
)
)
Vizepräsident Dr. Norbert LammertWird sich der Lückenschluss der Bundesautobahn A 6 imAbschnitt Amberg-Ost–Pfreimd durch die zeitliche Verschie-bung der Einführung der LKW-Maut verzögern, sodass dasVersprechen von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom18. Dezember 2000 in Weiden zu einer kompletten Fertigstel-lung der A 6 bis zum Jahr 2008/2009 nicht eingehalten wer-den kann, und, wenn nein, welche Baufortschritte können mitden für die A 6 im Haushalt 2004 vorgesehenen Mitteln er-reicht werden?I
Der Fertigstellungstermin wird davon nicht tangiert.
Für den rund 150 Millionen Euro teuren Bauabschnitt
Amberg-Ost–Pfreimd ist eine fünfjährige Bauzeit vorge-
sehen. Bauziel ist das Jahr 2008/2009. Baubeginn ist im
Jahr 2004. Im ersten Jahr der Bauzeit fallen erfahrungs-
gemäß für Vorarbeiten und den Brückenbau Ausgaben in
Höhe von bis zu 5 Prozent der Baukosten an. Ein solcher
Betrag kann innerhalb des bayerischen Anteils am
Bundesfernstraßenhaushalt 2004 erwirtschaftet werden.
Einzelheiten zum Bauablauf und zur Finanzierung dieses
letzten neu zu beginnenden Abschnitts der A 6 sind Ge-
genstand bilateraler Abstimmungen zwischen dem Bund
und der bayerischen Straßenbauverwaltung im Rahmen
der bevorstehenden Besprechungen des Finanzierungs-
programms.
Zusatzfrage.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, zunächst herzli-
chen Dank für die Zusage. Wenn ich den Haushaltsent-
wurf richtig verstanden habe, dann ist in ihm für dieses
Projekt ein Betrag in Höhe von 1 Million Euro vorgese-
hen. Nach meiner Überschlagsrechnung sind das keine
5 Prozent. Wenn Sie bereits am Anfang nur so geringe
Summen zur Verfügung stellen, besteht dann überhaupt
die Möglichkeit, bis zum zugesagten Termin fertig zu
werden?
Dieser Betrag – das ist meine zweite Frage – kann
doch nicht aus dem Pauschalbetrag, der dem Freistaat
Bayern zugewiesen wird, herausgenommen werden? Es
handelt sich doch um einen eigenen Titel im Entwurf des
Haushaltsplans 2004, oder?
I
Sie wissen, dass wir mit den Straßenbauverwaltungen
der Länder bilaterale Vereinbarungen treffen. In diesem
Rahmen werden Baubeginne und Finanzvolumina aus-
gehandelt, die Grundlage für den Bundeshaushalt des
nächsten Jahres sind.
Weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.
Die Fragen 45, 46, 47 und 48 der Kollegen Dirk
Fischer und Stephan Mayer (Altötting) wer-
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en nach den Richtlinien der Fragestunde schriftlich be-
ntwortet.
Ich rufe die Frage 49 des Kollegen Thomas
örflinger auf:
Ist der Bundesregierung das im Auftrag der Schweizer Re-
gierung durch das niederländische Luft- und Raumfahrtinsti-
tut – National Aerospace Laboratory, NLR – erstellte Gutach-
ten zur Schweizer Flugsicherung Skyguide bekannt, das
wesentliche Sicherheitsmängel bei der Luftüberwachung des
süddeutschen Raumes offenbart, und, wenn ja, welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
I
Das Gutachten des niederländischen Luft- und Raum-
ahrt-Instituts, NLR, liegt der Bundesregierung vor.
ach Ansicht der Bundesregierung unternimmt die
chweiz Anstrengungen, um die im Gutachten des NLR
ufgeführten Defizite zu beheben. Dies bezieht sich auf
eränderungen bei der Luftfahrtverwaltung insgesamt
nd auf spezifische Maßnahmen beim Schweizer Flugsi-
herungsunternehmen Skyguide, deren Durchführung
as Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz auf der
rundlage des NLR-Berichts angeordnet hat.
Noch im September 2003 wird das Bundesamt für
ivilluftfahrt hierzu bei Skyguide ein Audit durchfüh-
en. Auf Einladung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt
erden auch deutsche Vertreter teilnehmen.
Darüber hinaus hat die deutsche Bundesstelle für
lugunfalluntersuchungen, BFU, in ihrem noch nicht
eröffentlichen Berichtsentwurf zum Unfall bei Überlin-
en Sicherheitsempfehlungen formuliert, die von Sky-
uide umgesetzt werden sollten. Das Bundesamt für Zi-
illuftfahrt hat die Umsetzung dieser Empfehlungen
orab angeordnet. Auch hierbei wurde vereinbart, dass
eutsche Vertreter an der Überprüfung der Umsetzung
ieser Sicherheitsempfehlungen beteiligt werden.
Es wird keine Notwendigkeit für weitergehende Maß-
ahmen gesehen, da hier bereits über das übliche Verfah-
en, nach dem die jeweiligen nationalen Behörden die
berwachung durchführen, hinausgegangen wird.
Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, Sie sagten, es werde keine Not-endigkeit gesehen, über das von Ihnen Dargestellte hi-aus politisch tätig zu werden. Das erstaunt mich schontwas, zumal im niederländischen Gutachten Sicher-eitsmängel festgestellt wurden. Vor dem Hintergrunder Tatsache, dass im Anflug auf den Flughafen Zürich-loten unter anderem vier kerntechnische Anlagen über-logen werden, frage ich Sie, ob das, was in dem Gutach-en steht, für Sie Anlass ist, nicht nur auf der Fachebenewischen dem Luftfahrtbundesamt und dem Bundesamtür Zivilluftfahrt in Bern, sondern auch zwischen deninisterien, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau-nd Wohnungswesen und dem Eidgenössichen Departe-ent für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,
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5274 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
)
)
Thomas Dörflingerdieses Thema bilateral auf höchster Ebene zu besprechenund nach Alternativen zu suchen.I
Herr Kollege Dörflinger, ich habe Ihnen gesagt, dass
die Hinweise, die im Gutachten gegeben werden, von uns
selbstverständlich beachtet werden und dass die deut-
schen Vertreter – sie wurden vom BAZL eingeladen – na-
türlich auch darauf achten werden, dass sie umgesetzt
werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich stelle in diesem Zusammenhang nochmals eine
Frage, die ich schon vor einiger Zeit schriftlich gestellt
habe. Erinnern Sie sich an die Aussage des früheren
Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Kurt Bodewig – dann bestehe aufgrund der Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit, die
Flugsicherung in die eigene nationale, deutsche Zustän-
digkeit und damit in die Zuständigkeit der BFS zu über-
führen –, die er vor der Bundestagswahl 2002 als Reak-
tion auf das Scheitern des Staatsvertrages zwischen
Deutschland und der Schweiz betreffend die Anflüge auf
Zürich-Kloten gemacht hat? Ist das, was nun in dem
Gutachten durch das NLR bestätigt wird, nicht ein
Grund dafür, dass es höchste Eisenbahn ist, diese An-
kündigung von Kurt Bodewig endlich in die Tat umzu-
setzen?
I
Herr Kollege Dörflinger, es geht darum, die Luftver-
kehrssicherheit zu gewährleisten. Wir gehen den Hin-
weisen, die gegeben werden, selbstverständlich nach und
kümmern uns auch darum, dass eine vernünftige, ge-
rechte Verteilung der Lasten, die der Flughafen Zürich-
Kloten verursacht, gewährleistet wird. Sie wissen, dass
wir nach dem Scheitern des Staatsvertrages eine entspre-
chende Verordnung erlassen haben. Wir werden, was die
Flugsicherung angeht, nach wie vor in den Arbeitsgrup-
pen zusammenarbeiten.
Frage 50 des Kollegen Dörflinger:
Ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten zum An-
lass zu nehmen, die Frage der Rückübertragung der Luftüber-
wachung in Süddeutschland in deutsche Verantwortung erneut
zu erwägen, und wie ist der Stand der deutsch-schweizeri-
schen Verhandlungen in dieser Angelegenheit?
I
Die Bundesregierung hat Gespräche zur Erarbeitung
eines Konzeptes für die Organisation der Flugsicherung
im Grenzbereich mit dem Ziel der Vervollständigung der
rechtlichen Grundlagen und der Festlegung flugsiche-
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ungstechnischer Fragen aufgenommen. Zwischenergeb-
isse liegen noch nicht vor. Das Konzept soll die Sicher-
eit im Luftverkehr garantieren, einen technisch
inwandfreien Verkehrsfluss ermöglichen und die euro-
äischen Entwicklungen einbeziehen. Eine Beteiligung
er Bundesrepublik Deutschland an Entscheidungs- und
erfahrensabläufen soll sichergestellt werden. Ein Be-
icht wird Anfang nächsten Jahres vorliegen.
Herr Dörflinger, Ihre erste Zusatzfrage.
Sie sehen mich in größtem Erstaunen, und zwar vor
olgendem Hintergrund: Nach dem Gespräch mit dem
undesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
or der Sommerpause – auch ich konnte daran teilneh-
en –, bei dem aus nachvollziehbaren Gründen verabre-
et wurde, der Schweiz anzubieten, den Vollzug des
weiten Teils der Rechtsverordnung bis zum 30. Oktober
uszusetzen, sagen Sie nun, dass der Bericht über die
uständigkeit für die Flugsicherung bis zum Anfang des
ächsten Jahres vorliegen soll, sodass Konsequenzen
araus erst in der Folge gezogen werden können. Wie
assen diese beiden Daten zueinander? Das verstehe ich
icht.
I
Herr Kollege Dörflinger, es wird eine Konzeption er-
rbeitet, die die Sicherheit im Luftverkehr garantieren
oll. Diese Erarbeitung schreitet voran. Das wird natür-
ich Auswirkungen haben, die wir Ihnen zu gegebener
eit als Information zur Verfügung stellen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Wenn der Zwischenbericht über die Sicherheitsmän-
el und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erst An-
ang des Jahres 2004 vorliegt, kann dann das, was Ende
ktober des Jahres 2003 neu zu vereinbaren ist – Voll-
ug des zweiten Teils der Rechtsverordnung –, dort not-
endigerweise, weil die beiden Daten nicht übereinstim-
en, nicht eingearbeitet werden? Kann damit die
lugsicherung definitiv bis zum 30. Oktober nicht Ge-
enstand der Gespräche sein und daher nicht mit dem
ollzug des zweiten Teils der Rechtsverordnung ver-
nüpft werden? Verstehe ich Sie so richtig?
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Wir sind mitten im Verfahren. Es wird eine Konzep-
ion erarbeitet; das heißt, es finden Gespräche statt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5275
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Vizepräsident Dr. Norbert LammertDie Frage 51 des Kollegen Michelbach, die Fragen 52und 53 des Kollegen Dr. Luther und Frage 54 desKollegen Kretschmer sollen schriftlich beantwortet wer-den.Damit sind wir am Ende der Fragestunde.Ich berufe die nächste Sitzung des DeutschenBundestages auf morgen, Donnerstag, den 25. Septem-ber 2003, 9 Uhr, ein.Die Sitzung ist geschlossen.