Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5277
        (A) )
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        lung der NATO Körperschaftsteuer vorgeschlagen (BDI/VCI-Modell).
        ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- b
        esteuer durch einen Zuschlag zur Einkommen- und
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
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        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Adam, Ulrich CDU/CSU 24.09.2003*
        Andres, Gerd SPD 24.09.2003
        Bahr (Münster), Daniel FDP 24.09.2003
        Bülow, Marco SPD 24.09.2003
        Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.09.2003
        Ernstberger, Petra SPD 24.09.2003
        Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.09.2003
        Göppel, Josef CDU/CSU 24.09.2003
        Hartnagel, Anke SPD 24.09.2003
        Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 24.09.2003*
        Heubaum, Monika SPD 24.09.2003**
        Höfer, Gerd SPD 24.09.2003
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.09.2003
        Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 24.09.2003
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        Lensing, Werner CDU/CSU 24.09.2003
        Letzgus, Peter CDU/CSU 24.09.2003*
        Lietz, Ursula CDU/CSU 24.09.2003
        Lintner, Eduard CDU/CSU 24.09.2003
        Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 24.09.2003
        Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 24.09.2003
        Nitzsche, Henry CDU/CSU 24.09.2003
        Rauber, Helmut CDU/CSU 24.09.2003*
        Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 24.09.2003
        Schröder, Gerhard SPD 24.09.2003
        Dr. Stinner, Rainer FDP 24.09.2003**
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        nlage 2
        Antwort
        es Staatssekretärs Béla Anda auf die Fragen des Ab-
        eordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/1555, Fragen 1 und 2):
        Wie hoch belaufen sich die Kosten für die kommunikative
        Begleitkampagne des Regierungsprogramms „Agenda 2010“,
        aufgeschlüsselt nach Kreativkosten, technischen Kosten und
        Schaltvolumen?
        Welche Ziele sollen mit der Kampagne erreicht werden
        und welche Gründe waren für die Festlegung des Zeitraums
        dieser Werbe- und Informationskampagne ausschlaggebend?
        u Frage 1:
        Die Kosten für die bundesweite Informationskam-
        agne zur „Agenda 2010“ (Schaltung von Plakaten und
        nzeigen in Print- und Onlinemedien) belaufen sich
        etto insgesamt auf 2 191 923,68 Euro. Auf die techni-
        chen Kosten entfallen 293 027,62 Euro. Die Schaltkos-
        en betragen 1 898 896,06 Euro. Darin enthalten ist die
        ertraglich festgelegte Agenturprovision. Die Informa-
        ionskampagne wird fortgeführt.
        u Frage 2:
        Die Informationskampagne des Presse- und Informa-
        ionsamtes der Bundesregierung zur Agenda 2010 soll
        ie Schwerpunkte dieses Reformpaketes der Bundes-
        egierung umfassend vermitteln. Das zentrale Motto lau-
        et: „Deutschland bewegt sich“. Ziel der Kampagne ist
        s, die positiven Veränderungen der „Agenda 2010“ für
        ie Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen und
        erständnis für die notwendigen Reformen zu wecken.
        ls Bestandteil der Kampagne wird die Aufmerksamkeit
        ugleich auf das vertiefende und ausführliche Informa-
        ionsangebot der Bundesregierung gelenkt, das im Inter-
        et unter www.bundesregierung.de zu finden ist.
        Die gegenwärtige Plakat- und Anzeigenaktion wurde
        eitnah zu dem Beschluss des Bundeskabinetts zur
        Agenda 2010“ (13. August 2003) gestartet.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        bgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        Drucksache 15/1555, Frage 4):
        Treffen Informationen des Fernsehberichtes – Sendung
        „Report“ vom 15. September 2003 – zu, wonach der Bundes-
        minister der Finanzen, Hans Eichel, bei der Erarbeitung seines
        Konzeptes zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Ge-
        werbesteuer – Bundestagsdrucksache 15/1517 – im Wesent-
        lichen den Vorschlag von Wirtschaftsverbänden zugrunde ge-
        legt hat?
        Aus der Wirtschaft wurde im Vorfeld des Gesetz-
        ebungsverfahrens ein Modell zum Ersatz der Gewer-
        5278 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
        (A) )
        (B) )
        Dieses Modell konnte der Gewerbesteuerreform schon
        allein deshalb nicht zugrunde gelegt werden, weil es un-
        streitig administrativ frühestens ab 2006 umgesetzt wer-
        den kann.
        Der Regierungsentwurf zur Reform der Gewerbe-
        steuer basiert auf eigenständigen Reformüberlegungen
        der Bundesregierung. Er berücksichtigt sowohl das An-
        liegen der Kommunen nach Sicherung und Verstetigung
        der kommunalen Steuereinnahmen als auch das Anlie-
        gen der Wirtschaft, auf Hinzurechnungselemente mit
        substanzbesteuernder Wirkung zu verzichten.
        Er unterscheidet sich deshalb von dem so genannten
        DIHK-Modell unter anderem in folgenden wesentlichen
        Punkten:
        – Der Regierungsentwurf sieht die Einbeziehung der
        Selbstständigen in die Gemeindewirtschaftsteuer vor,
        das „DIHK-Modell“ sieht zusätzlich die Einbezie-
        hung der Land- und Forstwirtschaft vor.
        – Der Regierungsentwurf beinhaltet eine Mittelstands-
        komponente in Form eines Freibetrages von
        25 000 Euro für Personenunternehmen, der bis zu ei-
        nem Gewerbeertrag von 50 000 Euro abgeschmolzen
        wird, das „DIHK-Modell“ sieht einen Freibetrag von
        30 000 Euro vor, der nicht abgeschmolzen wird.
        – Der Regierungsentwurf sieht Regelungen zur Verhin-
        derung von Gesellschafterfremdfinanzierungen (§ 8 a
        KStG-E im Korb II und § 8 Nr. 1 GemWiStG-E) vor,
        während das „DIHK-Modell“ auf entsprechende
        Maßnahmen verzichtet.
        – Mit dem Regierungsentwurf sollen Umgehungsge-
        staltungen bei der Freistellung von grundstücksver-
        waltenden Gesellschaften verhindert werden (§ 9
        Nr. 1 Satz 2 ff. GemWiStG-E), das „DIHK-Modell“
        verzichtet darauf.
        – Der Regierungsentwurf sieht eine Begrenzung des
        Verlustabzugs auf die Hälfte des Betriebsertrags mit
        Einführung eines Sockelbetrags von 100 000 Euro
        vor, das „DIHK-Modell“ verzichtet auf entspre-
        chende aufkommensstabilisierende Maßnahmen.
        – Der Regierungsentwurf sieht eine Besteuerung der
        Gewinne aus Betriebsveräußerung vor; das „DIHK-
        Modell“ verzichtet darauf.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/1555, Frage 5):
        Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich
        für Pendler sieht die Bundesregierung für die im Zusammen-
        hang mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf den
        1. Januar 2004 geplante Kürzung der Pendlerpauschale auf
        15 Cent pro Kilometer nach Erreichen des eigentlich fest finan-
        zierten Zeitpunkts des In-Kraft-Tretens der Stufe 2005 am
        1. Januar 2005 vor, damit gerade die in ländlichen Regionen
        lebenden Pendler, welche auf ihr Fahrzeug angewiesen sind,
        nicht für das Vorziehen der Steuerreformstufe um lediglich ein
        Jahr in der Realität eigentlich dauerhaft belastet werden?
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        Die Bundesregierung hat im Entwurf eines Haushalts-
        egleitgesetzes eine Regelung zur Entfernungspauschale
        orgeschlagen. Etwaige Änderungen bleiben dem parla-
        entarischen Verfahren vorbehalten. Die Bundesregie-
        ung hält besondere Ausgleichsmaßnahmen für die ge-
        annte Pendlergruppe nicht für geboten. Auch diese
        ruppe wird dauerhaft durch die Steuerreformstufe 2005
        ntlastet.
        nlage 5
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        rage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/
        SU) (Drucksache 15/1555, Frage 26):
        Wie lässt sich nach Auffassung des Bundesministers des
        Innern, Otto Schily, seine Erklärung vor dem Deutschen Bun-
        destag am 9. September 2003 zur Frage des Aufbaus eines di-
        gitalen Sprech- und Datenfunknetzes: „Ich bin froh darüber,
        dass sich der Bundeskanzler in meinem Beisein mit den Minis-
        terpräsidenten der Länder geeinigt hat“ – Plenarprotokoll 15/58,
        Seite 4952 C – vereinbaren mit dem Beschluss – 16:0 – der
        Finanzministerkonferenz vom 11. September 2003 in Berlin,
        in dem es heißt, dass die Länder die vom Staatssekretär im
        Bundesministerium des Innern Lutz Diwell vorgestellte Inter-
        pretation des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz
        vom 26. Juni 2003 nicht teilen, und teilt er vor diesem Hinter-
        grund die Auffassung, dass die Länder offenbar keine Eini-
        gung in der Frage des Aufbaus eines digitalen Sprech- und
        Datenfunknetzes anerkennen?
        Die Bundesregierung sieht in dem Beschluss vom
        1. September 2003 einen Rückschritt in der Sache. Der
        eschluss steht im Widerspruch zu dem Einvernehmen,
        as der Bundeskanzler mit den Regierungschefs der
        änder am 26. Juni 2003 herstellte. Der Vorwurf einer
        nzulässigen Interpretation des Ergebnisses vom
        6. Juni 2003 lässt sich angesichts der Beschlusslage der
        emeinsamen Arbeitsgruppe der IMK und FMK
        AG BDF) vom 8. Juli 2003 in keiner Weise aufrecht-
        rhalten. Wenn sich die Finanzminister der Länder an
        as erzielte Einvernehmen nicht gebunden fühlen und
        ie vereinbarte vorläufige Ausklammerung der Kosten-
        rage nicht akzeptieren, droht erneut eine das Gesamt-
        rojekt verzögernde Blockadesituation. Die Bundes-
        egierung ist mit Blick auf die positiven Signale aus
        inigen Lädern zuversichtlich, das Projekt BOS-Digital-
        unk konsequent fortführen zu können.
        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
        Drucksache 15/1555, Fragen 27 und 28):
        In wie vielen Fällen wurde seit Verkündung im Bundes-
        gesetzblatt vom Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit Gebrauch
        gemacht und welche Auswirkungen hatte dieses Gesetz bisher
        auf die deutsche Wirtschaft?
        Was unternimmt die Bundesregierung, um negative Aus-
        wirkungen insbesondere für mittelständische Unternehmen zu
        vermeiden?
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5279
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 27:
        Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung
        (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit führte im Herbst
        2001 und 2002 eine repräsentative Befragung von Be-
        trieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern durch, für die das
        Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt. Danach ha-
        ben in 2001 rund 85 000 Arbeitnehmer einen Antrag auf
        Teilzeitarbeit gestellt. In 2002 beantragten 94 000 Ar-
        beitnehmer eine Verringerung ihrer Arbeitszeit. Die Ar-
        beitszeitverkürzung hatte in den Betrieben Maßnahmen
        zur Folge, die in etwa zur Hälfte beschäftigungswirksam
        (zum Beispiel zusätzliche Einstellungen, Vermeidung
        von Personalabbau) und produktivitätswirksam (zum
        Beispiel Rationalisierung von Aufgaben) waren. Das
        IAB bestätigt die Einschätzung der Bundesregierung,
        dass das Teilzeitgesetz in den Betrieben bisher reibungs-
        arm und partnerschaftlich umgesetzt wurde. Auch die
        Angaben des Statistischen Bundesamtes (Mikrozensus)
        vom Juni 2003 belegen die positiven Beschäftigungs-
        effekte des Gesetzes. Danach ist die Zahl der Teilzeitbe-
        schäftigten seit In-Kraft-Treten des Teilzeit- und Be-
        fristungsgesetzes um fast 460 000 auf annähernd
        7 Millionen gestiegen. Die Teilzeitquote beträgt nun-
        mehr 21,4 Prozent. Sie ist trotz der ungünstigen Arbeits-
        marktlage um 1,6 Prozentpunkte im Vergleich zu 2000
        gestiegen.
        Zu Frage 28:
        Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält bereits
        Regelungen, die Arbeitgeber wirksam vor Überforde-
        rung schützen: Teilzeitarbeit wird vereinbart, wenn der
        Arbeitnehmer eine Reduzierung der Arbeitszeit wünscht
        und der Wunsch im Betrieb realisierbar ist. Kommt es zu
        keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-
        mer, kann der Arbeitgeber den Teilzeitantrag aus be-
        trieblichen Gründen ablehnen. Der Wunsch des Arbeit-
        nehmers muss also in das Organisationskonzept des
        Arbeitgebers passen. Das entspricht der Philosophie der
        einvernehmlichen Arbeitszeitverringerung, die dem Teil-
        zeit- und Befristungsgesetz zugrunde liegt: Das Gesetz
        ermöglicht damit einen ausreichenden Spielraum für
        eine angemessene Abwägung zwischen den Interessen
        von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
        nehmern.
        Der Teilzeitanspruch setzt außerdem voraus, dass der
        Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubil-
        dende) beschäftigt. Bei diesem Schwellenwert sind
        schon jetzt annähernd 88 Prozent der Betriebe vom Teil-
        zeitanspruch ausgenommen. Die Praxis bestätigt, dass es
        in den Betrieben und Unternehmen kaum zu Konflikten
        bei der Umsetzung des Gesetzes kommt. Nach den Be-
        fragungsergebnissen des IAB erfolgte nur in wenigen
        Fällen eine Ablehnung des Teilzeitwunsches durch den
        Arbeitgeber. In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle
        (in 2002: 93 Prozent im Westen, 97 Prozent im Osten)
        wurde dem Teilzeitantrag der Arbeitnehmer problemlos
        entsprochen.
        Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung
        keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des Geset-
        zes.
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        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
        es Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/1555, Frage 29):
        Welchen Vorbereitungsstand haben die von Bundeskanzler
        Gerhard Schröder in Aussicht gestellten weit reichenden Li-
        beralisierungen der Pressefusionskontrolle – „Spiegel“ vom
        1. September 2003 – erreicht und inwieweit ist dieses paral-
        lele Wirken nach Ansicht der Bundesregierung mit dem ge-
        genwärtig beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
        Wolfgang Clement, zur abschließenden Entscheidungsfin-
        dung anstehenden Ministererlaubnisverfahren betreffend die
        „Berliner Zeitung“ vereinbar?
        Gegenstand des Gesprächs beim Bundeskanzler am
        8. August 2003, das auf Wunsch einiger Zeitungsverle-
        er zustande kam, war die Lage der Zeitungsbranche.
        ei diesem Treffen haben selbstverständlich auch
        ragen der Pressefusionskontrolle eine Rolle gespielt.
        bschließende Entscheidungen sind nicht getroffen
        orden.
        nlage 8
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
        er Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU)
        Drucksache 15/1555, Fragen 35 und 36):
        Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
        durch die Einführung der Minijobs entstandenen Einnahme-
        ausfälle der Sozialkassen?
        Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass viele
        der neu entstandenen Minijobs durch Umwandlung von versi-
        cherungspflichtigen Tätigkeiten entstanden sind, und verfügt
        die Bundesregierung über Kenntnisse, wie hoch die dadurch
        bei den Sozialabgaben entstehenden Mehrbelastungen bei den
        Beschäftigten unterer Lohngruppen sind?
        u Frage 35:
        Die Bundesregierung verfügt wenige Monate nach In-
        raft-Treten der Neuregelung noch nicht über ausrei-
        hend gesicherte Angaben zu den durch die Reform der
        eringfügigen Beschäftigung insgesamt ausgelösten Ver-
        nderungen.
        Von April 2003 bis August 2003 sind der Bundes-
        nappschaft rund 553 Millionen Euro Rentenver-
        icherungsbeiträge, rund 484 Millionen Euro Kranken-
        ersicherungsbeiträge und rund 70 Millionen Euro
        auschalsteuereinnahmen zugeflossen (Einnahmen aus
        llen geringfügigen Beschäftigungen, auch in Privat-
        aushalten nach § 8 a SBG IV). Weitere Aussagen, ins-
        esondere zu eventuellen Beitragsmehreinnahmen oder
        eitragsmindereinnahmen, können erst nach zusätzli-
        hen Auswertungen, frühestens im Frühjahr 2004, ge-
        acht werden.
        u Frage 36:
        Der Bundesregierung liegen hierüber wenige Monate
        ach In-Kraft-Treten keine Erkenntnisse vor.
        5280 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
        (A) )
        (B) )
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
        Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/1555, Frage 39):
        Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregie-
        rung, die Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversiche-
        rung von 2 Milliarden Euro und die Stabilisierung des Renten-
        beitrages auf 19,5 vom Hundert sicherzustellen?
        Die Bundesregierung wird nach Vorliegen der Ergeb-
        nisse der für die Beitragsfestsetzung für das Jahr 2004
        maßgebenden Oktoberschätzung zur Finanzlage der Ge-
        setzlichen Rentenversicherung über das rentenpolitische
        Maßnahmenbündel entscheiden, mit dem die kurzfristi-
        gen sowie mittel- und langfristigen Beitragssatzziele
        auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen
        Erfordernisse umgesetzt werden können.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
        Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/1555, Fragen 40 und 41):
        Ist der Bundesregierung bewusst, dass die durch § 4
        Abs. 1 Grundsicherungsgesetz, GSiG, begründete ausschließ-
        liche Zuständigkeit der kreisfreien Städte und Landkreise für
        Grundsicherungsleistungen an Ausländer über 65 Jahre eine
        Übertragung dieser Leistungen auf die überörtliche Ebene – in
        Bayern waren beispielsweise die Bezirke als überörtliche
        Sozialhilfeträger dafür zuständig – verhindert, und teilt sie die
        Einschätzung, dass dies in kreisfreien Städten und Landkrei-
        sen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an grundsi-
        cherungsberechtigten Ausländern über 65 Jahre zu erhebli-
        chen Mehrbelastungen führen kann?
        Unterstützt die Bundesregierung Pläne, eine weitere Öff-
        nungsklausel für die Länder bei der Grundsicherung zu schaf-
        fen, die den Ländern eine Übertragung von Grundsicherungs-
        leistungen an Ausländer über 65 Jahre auf die überörtliche
        Ebene erlaubt, sodass diese auf diese Weise erheblichen Lasten-
        verschiebungen zuungunsten von kreisfreien Städten und
        Landkreisen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an
        grundsicherungsberechtigten Ausländern vorbeugen können?
        Zu Frage 40:
        Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsiche-
        rung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trifft
        keine besondere Regelung für die Zuständigkeit in Ab-
        hängigkeit von der Nationalität. Zuständig ist nach § 4
        Abs. 1 GSiG der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in des-
        sen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnli-
        chen Aufenthalt hat. Eine Übertragung der Aufgaben
        der Grundsicherung auf die überörtlichen Träger ist
        nach der gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 3 Nr. 2
        GSiG bei stationärer oder teilstationärer Unterbringung
        des Antragsberechtigten möglich. Dies gilt gleicherma-
        ßen für Deutsche wie für Ausländer. Eine Kostenerstat-
        tung für die grundsicherungsbedingten Mehrkosten fin-
        det ausschließlich zwischen dem Bund und den
        Ländern – nach der Regelung des § 34 Abs. 2 des
        Wohngeldgesetzes – statt. Die Verurteilung des auf das
        jeweilige Bundesland entfallenden Anteils an dem Er-
        stattungsbetrag des Bundes von 409 Millionen Euro
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        ährlich ist allein Aufgabe des jeweiligen Bundes-
        andes. Der Bund ist schon aus finanzverfassungsrecht-
        ichen Gründen (Art. 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes)
        ehindert, die Verteilung des Erstattungsbetrags zwi-
        chen kreisfreien Städten, Landkreisen und überört-
        ichen Trägern zu regeln.
        u Frage 41:
        Das geschilderte Problem ist bislang nur durch das
        ayerische Landessozialministerium an das Bundes-
        inisterium für Gesundheit und Soziale Sicherung he-
        angetragen worden. Vom BMGS wird zurzeit eine
        llgemeine Öffnungsklausel in Anlehnung an die Zu-
        tändigkeitsregelungen in der Sozialhilfe geprüft. Da-
        it könnten die Länder die Zuständigkeiten von Grund-
        icherungsträgern und Sozialhilfeträgern aufeinander
        bstimmen. Die angesprochenen Lastenverschiebungen
        önnten dadurch vermieden werden.
        nlage 11
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
        bgeordneten Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU)
        Drucksache 15/1555, Fragen 45 und 46):
        Für welchen konkreten Zeitraum wurde das Industriekon-
        sortium von Toll Collect im so genannten Mautvertrag vom
        20. September 2002 haftungs- und vertragsstrafenfrei gestellt
        und warum?
        Welche konkreten Regelungen zur Haftung und Vertrags-
        strafe sind nach dem Haftungsfreistellungszeitraum gemäß
        Mautvertrag vom 20. September 2002 vorgesehen?
        Dem Betreibervertrag zwischen der Bundesrepublik
        eutschland und dem Betreiberkonsortium Toll Collect
        iegt grundsätzlich das allgemeine Haftungsrecht des
        ürgerlichen Gesetzbuches zugrunde. Außerdem sind
        ertragsstrafen für verschiedene Pflichtverletzungen des
        etreiberkonsortiums vorgesehen. Für die verspätete In-
        etriebnahme des Mautsystems sind differenzierte Rege-
        ungen vereinbart worden. Der konkrete Vertragsinhalt
        nterliegt – wie bei Verträgen dieser Art üblich – der
        ertraulichkeit.
        Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-
        ungswesen hat dem Bundestagsausschuss für Verkehr,
        au- und Wohnungswesen am 8. September 2003 eine
        nformation zu dem Vertrag zugesagt und den Ausschuss
        ebeten, ein Informationsverfahren festzulegen, das die
        ertraulichkeit sicherstellt. Inzwischen hat der Aus-
        chuss in seiner Sitzung am 24. September 2003 ein sol-
        hes Verfahren beschlossen. Das Verfahren sieht vor, die
        ertragsparteien aufzufordern, dem Ausschuss den Be-
        reibervertrag und ergänzende Absprachen in den Teilen
        ur Verfügung zu stellen, die sich auf Zahlungsmoda-
        itäten, Leistungsverpflichtungen, Gewährleistungen,
        chadensersatz- und Vertragsstrafenregelungen sowie
        uf Zeitpläne beziehen. Auf die Information über solche
        ertragsteile, die wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfin-
        ungs- und Steuergeheimnisse umfassen, wird verzich-
        et.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5281
        (A) )
        (B) )
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
        Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/1555, Fragen 47 und 48):
        Auf welche Höhe beläuft sich der monatliche Verlust, der da-
        durch eintritt, dass die LKW-Eurovignette zum 30. August 2003,
        24 Uhr, gekündigt wurde und die LKW-Maut aber nicht wie vor-
        gesehen ab 1. September 2003 erhoben wird?
        Wie hoch ist der monatliche Ausfall durch die nicht er-
        folgte Einführung der LKW-Maut zum 1. September 2003
        und auf welche Höhe beläuft sich die zwischen der Bundes-
        republik Deutschland und dem Konsortium Toll Collect ver-
        einbarte Konventionalstrafe bei verzögerter Erhebung der
        LKW-Maut?
        Zu Frage 47:
        Die Bundesrepublik Deutschland hat entsprechend
        dem Verbundübereinkommen zur Eurovignette neun
        Monate vor der geplanten Einführung der LKW-Maut
        zum 31. August 2003 der Kommission und den Ver-
        bundstaaten mitgeteilt, dass auf ihrem Hoheitsgebiet ab
        dem 30. August 2003, 24.00 Uhr keine Eurovignette
        mehr erhoben wird. Die Bundesrepublik Deutschland
        hat ihre Mitgliedschaft im Verbund nicht gekündigt und
        ist deshalb weiterhin Mitglied im Verbund.
        Die Nettoeinnahmen des Bundes aus der Erhebung
        der Eurovignette beliefen sich im Jahr 2002 auf 450 Mil-
        lionen Euro. Unter der Annahme, dass das Gebührenauf-
        kommen im Jahr 2003 gleich bleibt, ergeben sich daraus
        durchschnittliche monatliche Einkommen von 37,5 Mil-
        lionen Euro.
        Zu Frage 48:
        Durch den späteren Start der Mauterhebung werden
        sich erwartete Einnahmen in Höhe von 163 Millionen
        Euro pro Monat verschieben. In dem Betreibervertrag
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Be-
        treiberkonsortium Toll Collect sind Vertragsstrafen für
        verschiedene Pflichtverletzungen des Betreiberkonsor-
        tiums vorgesehen. Für die verspätete Inbetriebnahme des
        Mautsystems sind differenzierte Regelungen vereinbart
        worden. Der konkrete Vertragsinhalt unterliegt – wie bei
        Verträgen dieser Art üblich – der Vertraulichkeit.
        Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-
        nungswesen hat dem Bundestagsausschuss für Verkehr,
        Bau- und Wohnungswesen am 8. September 2003 eine
        Information zu dem Vertrag zugesagt und den Ausschuss
        gebeten, ein Informationsverfahren festzulegen, das die
        Vertraulichkeit sicherstellt. Inzwischen hat der Aus-
        schuss in seiner Sitzung am 24. September 2003 ein sol-
        ches Verfahren beschlossen. Das Verfahren sieht vor, die
        Vertragsparteien aufzufordern, dem Ausschuss den Be-
        treibervertrag und ergänzende Absprachen in den Teilen
        zur Verfügung zu stellen, die sich auf Zahlungsmoda-
        litäten, Leistungsverpflichtungen, Gewährleistungen,
        Schadensersatz- und Vertragsstrafenregelungen sowie
        auf Zeitpläne beziehen. Auf die Information über solche
        Vertragsteile, die wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfin-
        dungs- und Steuergeheimnisse umfassen, wird verzich-
        tet.
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        nlage 13
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
        bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/1555, Frage 51):
        Wird das Projekt Nr. 8 des Bundesverkehrswegeplans
        „Deutsche Einheit“, die ICE-Trasse Nürnberg–Coburg–Er-
        furt, ebenfalls von dem seitens der Deutschen Bahn AG aus
        finanziellen Gründen erklärten Baustopp für neue ICE-
        Strecken betroffen sein bzw. wann kann nunmehr mit einer
        Fertigstellung dieses für die Umsetzung der deutschen Einheit
        wichtigen Infrastrukturprojektes gerechnet werden?
        Es besteht kein Baustopp für ICE-Strecken. Das Ver-
        ehrsprojekt Deutsche Einheit 8.1, also die Eisenbahn-
        eustrecke Erfurt–Nürnberg wird – wie geplant – bis
        015 fertig gestellt werden.
        nlage 14
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU)
        Drucksache 15/1555, Fragen 52 und 53):
        Wie ist der Begriff strukturschwache Region – bzw. struk-
        turschwache Gebiete –, wie er im Jahresbericht der Bundesre-
        gierung zum Stand der Deutschen Einheit 2003 – beispiels-
        weise auf den Seiten 17, 19 und 20 – benutzt wird, zu
        verstehen?
        Wodurch unterscheiden sich strukturschwache Regionen
        – bzw. strukturschwache Gebiete – in den alten Bundeslän-
        dern von strukturschwachen Regionen – bzw. strukturschwa-
        chen Gebieten – in den neuen Bundesländern?
        Der Begriff strukturschwache Region wurde im Jah-
        esbericht 2003 zum Stand der Deutschen Einheit grund-
        ätzlich gemäß der Definition der europäischen Struktur-
        ondsverordnung verwendet. Als strukturschwach gelten
        anach alle diejenigen Regionen, die weniger als 75 Pro-
        ent des Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts des Gemein-
        chaftsdurchschnitts erzielen. Gemäß dieser Definition
        ählen alle neuen Länder mit Ausnahme Berlins zu den
        trukturschwachen Regionen. Sie können als so genann-
        es Ziel-1-Regionen die Förderhöchstsätze anwenden.
        ie Regionen in Westdeutschland, die Strukturprobleme
        aben, liegen alle über der 75 Prozent-Schwelle und
        önnen daher nicht im Sinne dieser Definition zu den
        trukturschwachen Regionen gezählt werden.
        Darüber hinaus wird im Jahresbericht in Anlehnung
        n die Grundsätze der Regionalförderung im Rahmen
        er „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regiona-
        en Wirtschaftsstruktur“ auch dann von strukturschwa-
        hen Regionen gesprochen, wenn es um die Verdeutli-
        hung der sich immer stärker herausbildenden
        egionalen Unterschiede innerhalb der neuen Bundes-
        änder geht. Die Differenzierung richtet sich nach Regi-
        nalindikatoren wie beispielsweise die durchschnittliche
        nterbeschäftigungsquote oder die Einkommen der so-
        ialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auf Basis die-
        es Regionalindikatorenmodells hat der GA-Planungsaus-
        chuss 18 Arbeitsmarktregionen in Ostdeutschland
        dentifiziert, in denen die wirtschaftliche Entwicklung
        m weitesten vorangekommen ist. Hierzu zählen zum
        5282 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
        (A) (C)
        (B) (D)
        Beispiel die Arbeitsmarktregionen Berlin, Dresden,
        Leipzig, Jena, Erfurt. Im Rahmen des integrierten För-
        derkonzepts der Bundesregierung für die Länder finden
        die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse, das heißt
        sowohl die Bedürfnisse der strukturschwächsten ländli-
        chen Regionen wie auch der Bedarf größerer Zentren
        und Wachstumskerne im Rahmen der Förderschwer-
        punkte Investitionsförderung, Innovationsförderung,
        Ausbau der Infrastruktur und Einsatz der Maßnahmen
        der aktiven Arbeitsmarktpolitik, entsprechend Beach-
        tung.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssektretärin Iris Gleicke auf die Frage des
        Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/1555, Frage 54):
        Welche Defizite existieren derzeit nach Ansicht der Bun-
        desregierung im Bereich der Osteuropaforschung und der Zu-
        sammenarbeit auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet
        zwischen Deutschland und den Staaten Osteuropas und durch
        welche Ausgestaltung ist ein zu gründendes „Osteuropa-
        zentrum für Wirtschaft und Kultur“ in der Lage, eine even-
        tuell vorhandene Lücke zu schließen?
        Die Bundesregierung erkennt die vielfältigen und
        hoch qualifizierten Aktivitäten der in Deutschland und
        Mittel- und Osteuropa tätigen Einrichtungen insbeson-
        dere im Bereich der Forschung an. Mit Blick auf die an-
        stehende Osterweiterung der Europäischen Union hat die
        Bundesregierung beschlossen, ein Osteuropazentrum für
        Wirtschaft und Kultur einzurichten. Dieses soll als
        Schnittstelle fungieren und als solche die Information,
        Koordination und Kommunikation übernehmen und aus-
        bauen.
        Das Osteuropazentrum soll als Netzwerk in den The-
        menfeldern Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft Motor
        und Dienstleister zugleich sein.
        53
        0
        -
        91, 1
        7980
        62. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15