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ID1506219800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/62 Seedorf MdlAnfr 6 Reinhard Grindel CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachnutzung der Kaserne Seedorf nach Abzug der niederländischen Armee MdlAnfr 7 Reinhard Grindel CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verhandlungen mit Libyen zur Entschädigung der Opfer des La-Belle-Anschlags MdlAnfr 10 Dirk Niebel FDP Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosten für die Rückführung – einschließlich Verwaltungskosten – der neun in Algerien entführten Geiseln, Kostenbeteiligung der Betroffenen MdlAnfr 11, 12 Julia Klöckner CDU/CSU 5252 C 5252 C 5253 A 5253 B 5253 D 5255 A 5255 D 5256 A Deutscher B Stenografisch 62. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 15/1555) . . . . . . . . . . . . . . . . Anzahl der Ermittlungsverfahren und Verur- teilungen wegen rechtsterroristischer Taten seit 2001 MdlAnfr 3 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr Alfred Hartenbach BMJ . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . Schließung des Bundeswehrstandorts Budel in den Niederlanden bei einem Abzug der niederländischen Armee aus der Kaserne K p M T A Z C E d s l M M A 5251 A 5251 B 5251 D 5252 B Konsequenzen für das Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetz aus dem Son- dergutachten „Wettbewerbsprobleme der undestag er Bericht ung 4. September 2003 t : reislauf- und Abfallwirtschaft“ der Mono- olkommission dlAnfr 8 anja Gönner CDU/CSU ntw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . usFr Tanja Gönner DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . inzeltitel der Mittel in Höhe von 1,71 Milliar- en Euro im Etat 2004 für Bildung und For- chung für die neuen Bundesländer; Entwick- ung seit 1998 dlAnfr 9 ichael Kretschmer CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . 5254 A 5254 A 5254 D Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Julia Klöckner CDU/CSU . . . . . . . . . 5256 D 5257 A, B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 Schaffung eines Eurodistrikts im Bereich Freiburg/Colmar-Mulhouse MdlAnfr 13 Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Finanzielle Unterstützung des Eurodistrikts Freiburg/Colmar-Mulhouse und weiterer Euro- distrikte MdlAnfr 14 Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU ZusFr Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU Weitere Entwicklung des Eurodistrikts Straß- burg/Kehl-Ortenau MdlAnfr 15 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Errichtung des Eurodistrikts Straßburg/Kehl- Ortenau als Zweckverband oder durch Staats- vertrag MdlAnfr 16 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Integration ethnischer Minderheiten in die EU- Beitrittsländer, insbesondere in Deutschland MdlAnfr 17, 18 Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU Antw StMin für Europa Hans Martin Bury . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU Erfassung biometrischer Merkmale; Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse MdlAnfr 19 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . K d t M H A Z E s M W A F b M W A Z I M P A Z Z t s M P A Z V s M D A Z Z A t t K M G A Z Z 5257 C 5257 D 5258 B 5258 C 5259 A 5259 A 5259 B 5259 C 5259 D 5260 A 5260 A 5260 D, 5261 C 5261 A 5261 D 5262 A ompatibilität der Systeme des Bundes und er Länder hinsichtlich der Erfassung biome- rischer Merkmale dlAnfr 20 artmut Koschyk CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . rschwernisse beim Objekt- und Personen- chutz durch § 28 Waffengesetz dlAnfr 21 olfgang Zeitlmann CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ehlende melderechtliche Rechtsgrundlagen ezüglich der Listen von Waffeninhabern dlAnfr 22 olfgang Zeitlmann CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ahl der zum 1. Januar 2003 im Schengener nformationssystem gespeicherten Datensätze dlAnfr 23 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . ahl der bei Europol vorhandenen Arbeitsda- eien zu Analysezwecken und der darin ge- peicherten Personen dlAnfr 24 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . erbindungen zwischen deutschen und chwedischen rechtsextremen Gruppen dlAnfr 25 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . ussage des Parlamentarischen Staatssekre- ärs beim BMVEL, Dr. Thalheim, zu Subven- ionen im Ökolandbau und zur Agrarwende; onsequenzen für die künftige Agrarpolitik dlAnfr 30, 31 eorg Schirmbeck CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL usFr Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . usFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . 5262 D 5263 A 5264 A 5264 B 5264 C 5264 D 5265 B 5265 C 5265 D 5266 A 5266 B 5266 D 5267 A, C 5268 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 III Aussage von Bundesministerin Künast über den Einsatz der Gentechnik zur Hunger- bekämpfung MdlAnfr 33 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . Aussage von Bundesministerin Künast hin- sichtlich der Nährstoffuntersuchungen an natür- lichen und gentechnisch veränderten Reissorten MdlAnfr 34 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim . . . . . . . . ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . Umsetzung des Dritten Programms zur Durchführung des Abkommens vom 10. November 1989 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft mit Polen MdlAnfr 37, 38 Hubert Deittert CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . ZusFr Hubert Deittert CDU/CSU . . . . . . . . . Umsetzung des dem Güterkraftverkehrsge- werbe zugesagten Harmonisierungsvolumens von 600 Millionen Euro MdlAnfr 42 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . Zielsetzung der von der EU und dem BMVBW eingesetzten Arbeitsgruppe zur Maut bzw. Harmonisierung MdlAnfr 43 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . Verzögerung der Fertigstellung des Lücken- schlusses der A 6 im Abschnitt Amberg-Ost– Pfreimd MdlAnfr 44 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . Gutachten zu Sicherheitsmängeln bei der Luftüberwachung des süddeutschen Raumes M T A Z R S S M T A Z N A L A K g Z M B A A B s z M D A A A h p M H A A A f M C A 5268 C 5268 D 5269 C 5269 D 5270 D, 5271 B 5271 A, C 5271 D 5272 A 5272 C 5272 C 5273 A 5273 B dlAnfr 49 homas Dörflinger CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . usFr Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . ückübertragung der Luftüberwachung in üddeutschland in deutsche Verantwortung; tand der Verhandlungen dlAnfr 50 homas Dörflinger CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . usFr Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 osten für die kommunikative Begleitkampa- ne des Regierungsprogramms Agenda 2010; iel und Zeitraum der Kampagne dlAnfr 1, 2 ernhard Kaster CDU/CSU ntw PStSekr Béla Anda BK . . . . . . . . . . . . . nlage 3 erücksichtigung des Vorschlags von Wirt- chaftsverbänden beim Entwurf eines Geset- es zur Reform der Gewerbesteuer dlAnfr 4 ietrich Austermann CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 4 usgleichsmaßnahmen für die im Zusammen- ang mit dem Vorziehen der Steuerreform ge- lante Kürzung der Pendlerpauschale dlAnfr 5 ans Michelbach CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 5 ufbau eines digitalen Sprech- und Daten- unknetzes dlAnfr 26 lemens Binninger CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 5273 C 5273 D 5274 B 5274 C 5275 C 5277 A 5277 C 5277 D 5278 B 5278 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 Anlage 6 Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit, Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft MdlAnfr 27, 28 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . Anlage 11 Haftungs- und Vertragsstrafenregelung für das Betreiberkonsortium bei der Erhebung der LKW-Maut MdlAnfr 45, 46 Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . .5278 D 5280 C Anlage 7 Vereinbarkeit des parallelen Wirkens bei den Liberalisierungen der Pressefusionskontrolle mit dem beim BMWA anstehenden Minister- erlaubnisverfahren betreffend die „Berliner Zeitung“ MdlAnfr 29 Günter Nooke CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . Anlage 8 Einnahmeausfälle der Sozialkassen durch Einführung der Minijobs; Mehrbelastungen bei den Sozialabgaben für Beschäftigte unte- rer Lohngruppen MdlAnfr 35, 36 Hannelore Roedel CDU/CSU Antw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . Anlage 9 Sicherstellung der Kürzung des Bundeszu- schusses zur Rentenversicherung und der Sta- bilisierung des Rentenbeitrags MdlAnfr 39 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Übertragung der Zuständigkeit für Grund- sicherungsleistungen an Ausländer über 65 Jahre auf die überörtliche Ebene MdlAnfr 40, 41 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A H r b n M S A A F T M H A A D R d M D A A A f D d f M M A 5279 C 5279 C 5280 A 5280 A nlage 12 öhe des durch die Verschiebung der Einfüh- ung der LKW-Maut zum 1. September 2003 edingten monatlichen Verlustes; Konventio- alstrafe für das Betreiberkonsortium dlAnfr 47, 48 tephan Mayer (Altötting) CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . nlage 13 ertigstellung des VDE-Projektes Nr. 8 (ICE- rasse Nürnberg–Coburg–Erfurt) dlAnfr 51 ans Michelbach CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . nlage 14 efinition des Begriffs „strukturschwache egion“ in den alten und in den neuen Bun- esländern dlAnfr 52, 53 r. Michael Luther CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . nlage 15 bbau der Defizite im Bereich der Osteuropa- orschung und der Zusammenarbeit zwischen eutschland und den Staaten Osteuropas urch Gründung eines „Osteuropazentrums ür Wirtschaft und Kultur“ dlAnfr 54 ichael Kretschmer CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . 5281 A 5281 C 5281 C 5282 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5251 (A) ) (B) ) 62. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5277 (A) ) (B) ) lung der NATO Körperschaftsteuer vorgeschlagen (BDI/VCI-Modell). ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- b esteuer durch einen Zuschlag zur Einkommen- und Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union A d g s Z p A n s t v t Z t d r t e d V A z t n z „ A d A ( g Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 24.09.2003* Andres, Gerd SPD 24.09.2003 Bahr (Münster), Daniel FDP 24.09.2003 Bülow, Marco SPD 24.09.2003 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.09.2003 Ernstberger, Petra SPD 24.09.2003 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.09.2003 Göppel, Josef CDU/CSU 24.09.2003 Hartnagel, Anke SPD 24.09.2003 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 24.09.2003* Heubaum, Monika SPD 24.09.2003** Höfer, Gerd SPD 24.09.2003 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.09.2003 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 24.09.2003 ** Lensing, Werner CDU/CSU 24.09.2003 Letzgus, Peter CDU/CSU 24.09.2003* Lietz, Ursula CDU/CSU 24.09.2003 Lintner, Eduard CDU/CSU 24.09.2003 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 24.09.2003 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 24.09.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 24.09.2003 Rauber, Helmut CDU/CSU 24.09.2003* Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 24.09.2003 Schröder, Gerhard SPD 24.09.2003 Dr. Stinner, Rainer FDP 24.09.2003** (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Staatssekretärs Béla Anda auf die Fragen des Ab- eordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Druck- ache 15/1555, Fragen 1 und 2): Wie hoch belaufen sich die Kosten für die kommunikative Begleitkampagne des Regierungsprogramms „Agenda 2010“, aufgeschlüsselt nach Kreativkosten, technischen Kosten und Schaltvolumen? Welche Ziele sollen mit der Kampagne erreicht werden und welche Gründe waren für die Festlegung des Zeitraums dieser Werbe- und Informationskampagne ausschlaggebend? u Frage 1: Die Kosten für die bundesweite Informationskam- agne zur „Agenda 2010“ (Schaltung von Plakaten und nzeigen in Print- und Onlinemedien) belaufen sich etto insgesamt auf 2 191 923,68 Euro. Auf die techni- chen Kosten entfallen 293 027,62 Euro. Die Schaltkos- en betragen 1 898 896,06 Euro. Darin enthalten ist die ertraglich festgelegte Agenturprovision. Die Informa- ionskampagne wird fortgeführt. u Frage 2: Die Informationskampagne des Presse- und Informa- ionsamtes der Bundesregierung zur Agenda 2010 soll ie Schwerpunkte dieses Reformpaketes der Bundes- egierung umfassend vermitteln. Das zentrale Motto lau- et: „Deutschland bewegt sich“. Ziel der Kampagne ist s, die positiven Veränderungen der „Agenda 2010“ für ie Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen und erständnis für die notwendigen Reformen zu wecken. ls Bestandteil der Kampagne wird die Aufmerksamkeit ugleich auf das vertiefende und ausführliche Informa- ionsangebot der Bundesregierung gelenkt, das im Inter- et unter www.bundesregierung.de zu finden ist. Die gegenwärtige Plakat- und Anzeigenaktion wurde eitnah zu dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Agenda 2010“ (13. August 2003) gestartet. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) Drucksache 15/1555, Frage 4): Treffen Informationen des Fernsehberichtes – Sendung „Report“ vom 15. September 2003 – zu, wonach der Bundes- minister der Finanzen, Hans Eichel, bei der Erarbeitung seines Konzeptes zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Ge- werbesteuer – Bundestagsdrucksache 15/1517 – im Wesent- lichen den Vorschlag von Wirtschaftsverbänden zugrunde ge- legt hat? Aus der Wirtschaft wurde im Vorfeld des Gesetz- ebungsverfahrens ein Modell zum Ersatz der Gewer- 5278 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 (A) ) (B) ) Dieses Modell konnte der Gewerbesteuerreform schon allein deshalb nicht zugrunde gelegt werden, weil es un- streitig administrativ frühestens ab 2006 umgesetzt wer- den kann. Der Regierungsentwurf zur Reform der Gewerbe- steuer basiert auf eigenständigen Reformüberlegungen der Bundesregierung. Er berücksichtigt sowohl das An- liegen der Kommunen nach Sicherung und Verstetigung der kommunalen Steuereinnahmen als auch das Anlie- gen der Wirtschaft, auf Hinzurechnungselemente mit substanzbesteuernder Wirkung zu verzichten. Er unterscheidet sich deshalb von dem so genannten DIHK-Modell unter anderem in folgenden wesentlichen Punkten: – Der Regierungsentwurf sieht die Einbeziehung der Selbstständigen in die Gemeindewirtschaftsteuer vor, das „DIHK-Modell“ sieht zusätzlich die Einbezie- hung der Land- und Forstwirtschaft vor. – Der Regierungsentwurf beinhaltet eine Mittelstands- komponente in Form eines Freibetrages von 25 000 Euro für Personenunternehmen, der bis zu ei- nem Gewerbeertrag von 50 000 Euro abgeschmolzen wird, das „DIHK-Modell“ sieht einen Freibetrag von 30 000 Euro vor, der nicht abgeschmolzen wird. – Der Regierungsentwurf sieht Regelungen zur Verhin- derung von Gesellschafterfremdfinanzierungen (§ 8 a KStG-E im Korb II und § 8 Nr. 1 GemWiStG-E) vor, während das „DIHK-Modell“ auf entsprechende Maßnahmen verzichtet. – Mit dem Regierungsentwurf sollen Umgehungsge- staltungen bei der Freistellung von grundstücksver- waltenden Gesellschaften verhindert werden (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GemWiStG-E), das „DIHK-Modell“ verzichtet darauf. – Der Regierungsentwurf sieht eine Begrenzung des Verlustabzugs auf die Hälfte des Betriebsertrags mit Einführung eines Sockelbetrags von 100 000 Euro vor, das „DIHK-Modell“ verzichtet auf entspre- chende aufkommensstabilisierende Maßnahmen. – Der Regierungsentwurf sieht eine Besteuerung der Gewinne aus Betriebsveräußerung vor; das „DIHK- Modell“ verzichtet darauf. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/1555, Frage 5): Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich für Pendler sieht die Bundesregierung für die im Zusammen- hang mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf den 1. Januar 2004 geplante Kürzung der Pendlerpauschale auf 15 Cent pro Kilometer nach Erreichen des eigentlich fest finan- zierten Zeitpunkts des In-Kraft-Tretens der Stufe 2005 am 1. Januar 2005 vor, damit gerade die in ländlichen Regionen lebenden Pendler, welche auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, nicht für das Vorziehen der Steuerreformstufe um lediglich ein Jahr in der Realität eigentlich dauerhaft belastet werden? b v m r n G e A d F C 1 B d L u 2 g ( e d d f p r e f A d g ( (C (D Die Bundesregierung hat im Entwurf eines Haushalts- egleitgesetzes eine Regelung zur Entfernungspauschale orgeschlagen. Etwaige Änderungen bleiben dem parla- entarischen Verfahren vorbehalten. Die Bundesregie- ung hält besondere Ausgleichsmaßnahmen für die ge- annte Pendlergruppe nicht für geboten. Auch diese ruppe wird dauerhaft durch die Steuerreformstufe 2005 ntlastet. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Clemens Binninger (CDU/ SU) (Drucksache 15/1555, Frage 26): Wie lässt sich nach Auffassung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, seine Erklärung vor dem Deutschen Bun- destag am 9. September 2003 zur Frage des Aufbaus eines di- gitalen Sprech- und Datenfunknetzes: „Ich bin froh darüber, dass sich der Bundeskanzler in meinem Beisein mit den Minis- terpräsidenten der Länder geeinigt hat“ – Plenarprotokoll 15/58, Seite 4952 C – vereinbaren mit dem Beschluss – 16:0 – der Finanzministerkonferenz vom 11. September 2003 in Berlin, in dem es heißt, dass die Länder die vom Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Lutz Diwell vorgestellte Inter- pretation des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. Juni 2003 nicht teilen, und teilt er vor diesem Hinter- grund die Auffassung, dass die Länder offenbar keine Eini- gung in der Frage des Aufbaus eines digitalen Sprech- und Datenfunknetzes anerkennen? Die Bundesregierung sieht in dem Beschluss vom 1. September 2003 einen Rückschritt in der Sache. Der eschluss steht im Widerspruch zu dem Einvernehmen, as der Bundeskanzler mit den Regierungschefs der änder am 26. Juni 2003 herstellte. Der Vorwurf einer nzulässigen Interpretation des Ergebnisses vom 6. Juni 2003 lässt sich angesichts der Beschlusslage der emeinsamen Arbeitsgruppe der IMK und FMK AG BDF) vom 8. Juli 2003 in keiner Weise aufrecht- rhalten. Wenn sich die Finanzminister der Länder an as erzielte Einvernehmen nicht gebunden fühlen und ie vereinbarte vorläufige Ausklammerung der Kosten- rage nicht akzeptieren, droht erneut eine das Gesamt- rojekt verzögernde Blockadesituation. Die Bundes- egierung ist mit Blick auf die positiven Signale aus inigen Lädern zuversichtlich, das Projekt BOS-Digital- unk konsequent fortführen zu können. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) Drucksache 15/1555, Fragen 27 und 28): In wie vielen Fällen wurde seit Verkündung im Bundes- gesetzblatt vom Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit Gebrauch gemacht und welche Auswirkungen hatte dieses Gesetz bisher auf die deutsche Wirtschaft? Was unternimmt die Bundesregierung, um negative Aus- wirkungen insbesondere für mittelständische Unternehmen zu vermeiden? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5279 (A) ) (B) ) Zu Frage 27: Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit führte im Herbst 2001 und 2002 eine repräsentative Befragung von Be- trieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern durch, für die das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt. Danach ha- ben in 2001 rund 85 000 Arbeitnehmer einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt. In 2002 beantragten 94 000 Ar- beitnehmer eine Verringerung ihrer Arbeitszeit. Die Ar- beitszeitverkürzung hatte in den Betrieben Maßnahmen zur Folge, die in etwa zur Hälfte beschäftigungswirksam (zum Beispiel zusätzliche Einstellungen, Vermeidung von Personalabbau) und produktivitätswirksam (zum Beispiel Rationalisierung von Aufgaben) waren. Das IAB bestätigt die Einschätzung der Bundesregierung, dass das Teilzeitgesetz in den Betrieben bisher reibungs- arm und partnerschaftlich umgesetzt wurde. Auch die Angaben des Statistischen Bundesamtes (Mikrozensus) vom Juni 2003 belegen die positiven Beschäftigungs- effekte des Gesetzes. Danach ist die Zahl der Teilzeitbe- schäftigten seit In-Kraft-Treten des Teilzeit- und Be- fristungsgesetzes um fast 460 000 auf annähernd 7 Millionen gestiegen. Die Teilzeitquote beträgt nun- mehr 21,4 Prozent. Sie ist trotz der ungünstigen Arbeits- marktlage um 1,6 Prozentpunkte im Vergleich zu 2000 gestiegen. Zu Frage 28: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält bereits Regelungen, die Arbeitgeber wirksam vor Überforde- rung schützen: Teilzeitarbeit wird vereinbart, wenn der Arbeitnehmer eine Reduzierung der Arbeitszeit wünscht und der Wunsch im Betrieb realisierbar ist. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer, kann der Arbeitgeber den Teilzeitantrag aus be- trieblichen Gründen ablehnen. Der Wunsch des Arbeit- nehmers muss also in das Organisationskonzept des Arbeitgebers passen. Das entspricht der Philosophie der einvernehmlichen Arbeitszeitverringerung, die dem Teil- zeit- und Befristungsgesetz zugrunde liegt: Das Gesetz ermöglicht damit einen ausreichenden Spielraum für eine angemessene Abwägung zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern. Der Teilzeitanspruch setzt außerdem voraus, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubil- dende) beschäftigt. Bei diesem Schwellenwert sind schon jetzt annähernd 88 Prozent der Betriebe vom Teil- zeitanspruch ausgenommen. Die Praxis bestätigt, dass es in den Betrieben und Unternehmen kaum zu Konflikten bei der Umsetzung des Gesetzes kommt. Nach den Be- fragungsergebnissen des IAB erfolgte nur in wenigen Fällen eine Ablehnung des Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber. In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle (in 2002: 93 Prozent im Westen, 97 Prozent im Osten) wurde dem Teilzeitantrag der Arbeitnehmer problemlos entsprochen. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des Geset- zes. A d d s 2 g B F A w A d d ( Z K c g ä k s v P a h b B c m Z n (C (D nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck- ache 15/1555, Frage 29): Welchen Vorbereitungsstand haben die von Bundeskanzler Gerhard Schröder in Aussicht gestellten weit reichenden Li- beralisierungen der Pressefusionskontrolle – „Spiegel“ vom 1. September 2003 – erreicht und inwieweit ist dieses paral- lele Wirken nach Ansicht der Bundesregierung mit dem ge- genwärtig beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zur abschließenden Entscheidungsfin- dung anstehenden Ministererlaubnisverfahren betreffend die „Berliner Zeitung“ vereinbar? Gegenstand des Gesprächs beim Bundeskanzler am 8. August 2003, das auf Wunsch einiger Zeitungsverle- er zustande kam, war die Lage der Zeitungsbranche. ei diesem Treffen haben selbstverständlich auch ragen der Pressefusionskontrolle eine Rolle gespielt. bschließende Entscheidungen sind nicht getroffen orden. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen er Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU) Drucksache 15/1555, Fragen 35 und 36): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Einführung der Minijobs entstandenen Einnahme- ausfälle der Sozialkassen? Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass viele der neu entstandenen Minijobs durch Umwandlung von versi- cherungspflichtigen Tätigkeiten entstanden sind, und verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wie hoch die dadurch bei den Sozialabgaben entstehenden Mehrbelastungen bei den Beschäftigten unterer Lohngruppen sind? u Frage 35: Die Bundesregierung verfügt wenige Monate nach In- raft-Treten der Neuregelung noch nicht über ausrei- hend gesicherte Angaben zu den durch die Reform der eringfügigen Beschäftigung insgesamt ausgelösten Ver- nderungen. Von April 2003 bis August 2003 sind der Bundes- nappschaft rund 553 Millionen Euro Rentenver- icherungsbeiträge, rund 484 Millionen Euro Kranken- ersicherungsbeiträge und rund 70 Millionen Euro auschalsteuereinnahmen zugeflossen (Einnahmen aus llen geringfügigen Beschäftigungen, auch in Privat- aushalten nach § 8 a SBG IV). Weitere Aussagen, ins- esondere zu eventuellen Beitragsmehreinnahmen oder eitragsmindereinnahmen, können erst nach zusätzli- hen Auswertungen, frühestens im Frühjahr 2004, ge- acht werden. u Frage 36: Der Bundesregierung liegen hierüber wenige Monate ach In-Kraft-Treten keine Erkenntnisse vor. 5280 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 (A) ) (B) ) Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/1555, Frage 39): Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregie- rung, die Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversiche- rung von 2 Milliarden Euro und die Stabilisierung des Renten- beitrages auf 19,5 vom Hundert sicherzustellen? Die Bundesregierung wird nach Vorliegen der Ergeb- nisse der für die Beitragsfestsetzung für das Jahr 2004 maßgebenden Oktoberschätzung zur Finanzlage der Ge- setzlichen Rentenversicherung über das rentenpolitische Maßnahmenbündel entscheiden, mit dem die kurzfristi- gen sowie mittel- und langfristigen Beitragssatzziele auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Erfordernisse umgesetzt werden können. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksache 15/1555, Fragen 40 und 41): Ist der Bundesregierung bewusst, dass die durch § 4 Abs. 1 Grundsicherungsgesetz, GSiG, begründete ausschließ- liche Zuständigkeit der kreisfreien Städte und Landkreise für Grundsicherungsleistungen an Ausländer über 65 Jahre eine Übertragung dieser Leistungen auf die überörtliche Ebene – in Bayern waren beispielsweise die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger dafür zuständig – verhindert, und teilt sie die Einschätzung, dass dies in kreisfreien Städten und Landkrei- sen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an grundsi- cherungsberechtigten Ausländern über 65 Jahre zu erhebli- chen Mehrbelastungen führen kann? Unterstützt die Bundesregierung Pläne, eine weitere Öff- nungsklausel für die Länder bei der Grundsicherung zu schaf- fen, die den Ländern eine Übertragung von Grundsicherungs- leistungen an Ausländer über 65 Jahre auf die überörtliche Ebene erlaubt, sodass diese auf diese Weise erheblichen Lasten- verschiebungen zuungunsten von kreisfreien Städten und Landkreisen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an grundsicherungsberechtigten Ausländern vorbeugen können? Zu Frage 40: Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trifft keine besondere Regelung für die Zuständigkeit in Ab- hängigkeit von der Nationalität. Zuständig ist nach § 4 Abs. 1 GSiG der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in des- sen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnli- chen Aufenthalt hat. Eine Übertragung der Aufgaben der Grundsicherung auf die überörtlichen Träger ist nach der gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 3 Nr. 2 GSiG bei stationärer oder teilstationärer Unterbringung des Antragsberechtigten möglich. Dies gilt gleicherma- ßen für Deutsche wie für Ausländer. Eine Kostenerstat- tung für die grundsicherungsbedingten Mehrkosten fin- det ausschließlich zwischen dem Bund und den Ländern – nach der Regelung des § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes – statt. Die Verurteilung des auf das jeweilige Bundesland entfallenden Anteils an dem Er- stattungsbetrag des Bundes von 409 Millionen Euro j l l g s l Z b m r a s m s a k A d A ( D l B V B b l u V n B I g V s c V t z l S a V d t (C (D ährlich ist allein Aufgabe des jeweiligen Bundes- andes. Der Bund ist schon aus finanzverfassungsrecht- ichen Gründen (Art. 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes) ehindert, die Verteilung des Erstattungsbetrags zwi- chen kreisfreien Städten, Landkreisen und überört- ichen Trägern zu regeln. u Frage 41: Das geschilderte Problem ist bislang nur durch das ayerische Landessozialministerium an das Bundes- inisterium für Gesundheit und Soziale Sicherung he- angetragen worden. Vom BMGS wird zurzeit eine llgemeine Öffnungsklausel in Anlehnung an die Zu- tändigkeitsregelungen in der Sozialhilfe geprüft. Da- it könnten die Länder die Zuständigkeiten von Grund- icherungsträgern und Sozialhilfeträgern aufeinander bstimmen. Die angesprochenen Lastenverschiebungen önnten dadurch vermieden werden. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) Drucksache 15/1555, Fragen 45 und 46): Für welchen konkreten Zeitraum wurde das Industriekon- sortium von Toll Collect im so genannten Mautvertrag vom 20. September 2002 haftungs- und vertragsstrafenfrei gestellt und warum? Welche konkreten Regelungen zur Haftung und Vertrags- strafe sind nach dem Haftungsfreistellungszeitraum gemäß Mautvertrag vom 20. September 2002 vorgesehen? Dem Betreibervertrag zwischen der Bundesrepublik eutschland und dem Betreiberkonsortium Toll Collect iegt grundsätzlich das allgemeine Haftungsrecht des ürgerlichen Gesetzbuches zugrunde. Außerdem sind ertragsstrafen für verschiedene Pflichtverletzungen des etreiberkonsortiums vorgesehen. Für die verspätete In- etriebnahme des Mautsystems sind differenzierte Rege- ungen vereinbart worden. Der konkrete Vertragsinhalt nterliegt – wie bei Verträgen dieser Art üblich – der ertraulichkeit. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- ungswesen hat dem Bundestagsausschuss für Verkehr, au- und Wohnungswesen am 8. September 2003 eine nformation zu dem Vertrag zugesagt und den Ausschuss ebeten, ein Informationsverfahren festzulegen, das die ertraulichkeit sicherstellt. Inzwischen hat der Aus- chuss in seiner Sitzung am 24. September 2003 ein sol- hes Verfahren beschlossen. Das Verfahren sieht vor, die ertragsparteien aufzufordern, dem Ausschuss den Be- reibervertrag und ergänzende Absprachen in den Teilen ur Verfügung zu stellen, die sich auf Zahlungsmoda- itäten, Leistungsverpflichtungen, Gewährleistungen, chadensersatz- und Vertragsstrafenregelungen sowie uf Zeitpläne beziehen. Auf die Information über solche ertragsteile, die wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfin- ungs- und Steuergeheimnisse umfassen, wird verzich- et. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 5281 (A) ) (B) ) Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) (Drucksache 15/1555, Fragen 47 und 48): Auf welche Höhe beläuft sich der monatliche Verlust, der da- durch eintritt, dass die LKW-Eurovignette zum 30. August 2003, 24 Uhr, gekündigt wurde und die LKW-Maut aber nicht wie vor- gesehen ab 1. September 2003 erhoben wird? Wie hoch ist der monatliche Ausfall durch die nicht er- folgte Einführung der LKW-Maut zum 1. September 2003 und auf welche Höhe beläuft sich die zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Konsortium Toll Collect ver- einbarte Konventionalstrafe bei verzögerter Erhebung der LKW-Maut? Zu Frage 47: Die Bundesrepublik Deutschland hat entsprechend dem Verbundübereinkommen zur Eurovignette neun Monate vor der geplanten Einführung der LKW-Maut zum 31. August 2003 der Kommission und den Ver- bundstaaten mitgeteilt, dass auf ihrem Hoheitsgebiet ab dem 30. August 2003, 24.00 Uhr keine Eurovignette mehr erhoben wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Mitgliedschaft im Verbund nicht gekündigt und ist deshalb weiterhin Mitglied im Verbund. Die Nettoeinnahmen des Bundes aus der Erhebung der Eurovignette beliefen sich im Jahr 2002 auf 450 Mil- lionen Euro. Unter der Annahme, dass das Gebührenauf- kommen im Jahr 2003 gleich bleibt, ergeben sich daraus durchschnittliche monatliche Einkommen von 37,5 Mil- lionen Euro. Zu Frage 48: Durch den späteren Start der Mauterhebung werden sich erwartete Einnahmen in Höhe von 163 Millionen Euro pro Monat verschieben. In dem Betreibervertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Be- treiberkonsortium Toll Collect sind Vertragsstrafen für verschiedene Pflichtverletzungen des Betreiberkonsor- tiums vorgesehen. Für die verspätete Inbetriebnahme des Mautsystems sind differenzierte Regelungen vereinbart worden. Der konkrete Vertragsinhalt unterliegt – wie bei Verträgen dieser Art üblich – der Vertraulichkeit. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen hat dem Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 8. September 2003 eine Information zu dem Vertrag zugesagt und den Ausschuss gebeten, ein Informationsverfahren festzulegen, das die Vertraulichkeit sicherstellt. Inzwischen hat der Aus- schuss in seiner Sitzung am 24. September 2003 ein sol- ches Verfahren beschlossen. Das Verfahren sieht vor, die Vertragsparteien aufzufordern, dem Ausschuss den Be- treibervertrag und ergänzende Absprachen in den Teilen zur Verfügung zu stellen, die sich auf Zahlungsmoda- litäten, Leistungsverpflichtungen, Gewährleistungen, Schadensersatz- und Vertragsstrafenregelungen sowie auf Zeitpläne beziehen. Auf die Information über solche Vertragsteile, die wichtige Geschäfts-, Betriebs-, Erfin- dungs- und Steuergeheimnisse umfassen, wird verzich- tet. A d A s k N 2 A d A ( r s f d z s z s t D h k s a d l c c r l o U z s s i a (C (D nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/1555, Frage 51): Wird das Projekt Nr. 8 des Bundesverkehrswegeplans „Deutsche Einheit“, die ICE-Trasse Nürnberg–Coburg–Er- furt, ebenfalls von dem seitens der Deutschen Bahn AG aus finanziellen Gründen erklärten Baustopp für neue ICE- Strecken betroffen sein bzw. wann kann nunmehr mit einer Fertigstellung dieses für die Umsetzung der deutschen Einheit wichtigen Infrastrukturprojektes gerechnet werden? Es besteht kein Baustopp für ICE-Strecken. Das Ver- ehrsprojekt Deutsche Einheit 8.1, also die Eisenbahn- eustrecke Erfurt–Nürnberg wird – wie geplant – bis 015 fertig gestellt werden. nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) Drucksache 15/1555, Fragen 52 und 53): Wie ist der Begriff strukturschwache Region – bzw. struk- turschwache Gebiete –, wie er im Jahresbericht der Bundesre- gierung zum Stand der Deutschen Einheit 2003 – beispiels- weise auf den Seiten 17, 19 und 20 – benutzt wird, zu verstehen? Wodurch unterscheiden sich strukturschwache Regionen – bzw. strukturschwache Gebiete – in den alten Bundeslän- dern von strukturschwachen Regionen – bzw. strukturschwa- chen Gebieten – in den neuen Bundesländern? Der Begriff strukturschwache Region wurde im Jah- esbericht 2003 zum Stand der Deutschen Einheit grund- ätzlich gemäß der Definition der europäischen Struktur- ondsverordnung verwendet. Als strukturschwach gelten anach alle diejenigen Regionen, die weniger als 75 Pro- ent des Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts des Gemein- chaftsdurchschnitts erzielen. Gemäß dieser Definition ählen alle neuen Länder mit Ausnahme Berlins zu den trukturschwachen Regionen. Sie können als so genann- es Ziel-1-Regionen die Förderhöchstsätze anwenden. ie Regionen in Westdeutschland, die Strukturprobleme aben, liegen alle über der 75 Prozent-Schwelle und önnen daher nicht im Sinne dieser Definition zu den trukturschwachen Regionen gezählt werden. Darüber hinaus wird im Jahresbericht in Anlehnung n die Grundsätze der Regionalförderung im Rahmen er „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regiona- en Wirtschaftsstruktur“ auch dann von strukturschwa- hen Regionen gesprochen, wenn es um die Verdeutli- hung der sich immer stärker herausbildenden egionalen Unterschiede innerhalb der neuen Bundes- änder geht. Die Differenzierung richtet sich nach Regi- nalindikatoren wie beispielsweise die durchschnittliche nterbeschäftigungsquote oder die Einkommen der so- ialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auf Basis die- es Regionalindikatorenmodells hat der GA-Planungsaus- chuss 18 Arbeitsmarktregionen in Ostdeutschland dentifiziert, in denen die wirtschaftliche Entwicklung m weitesten vorangekommen ist. Hierzu zählen zum 5282 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 (A) (C) (B) (D) Beispiel die Arbeitsmarktregionen Berlin, Dresden, Leipzig, Jena, Erfurt. Im Rahmen des integrierten För- derkonzepts der Bundesregierung für die Länder finden die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse, das heißt sowohl die Bedürfnisse der strukturschwächsten ländli- chen Regionen wie auch der Bedarf größerer Zentren und Wachstumskerne im Rahmen der Förderschwer- punkte Investitionsförderung, Innovationsförderung, Ausbau der Infrastruktur und Einsatz der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, entsprechend Beach- tung. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssektretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/CSU) (Drucksache 15/1555, Frage 54): Welche Defizite existieren derzeit nach Ansicht der Bun- desregierung im Bereich der Osteuropaforschung und der Zu- sammenarbeit auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet zwischen Deutschland und den Staaten Osteuropas und durch welche Ausgestaltung ist ein zu gründendes „Osteuropa- zentrum für Wirtschaft und Kultur“ in der Lage, eine even- tuell vorhandene Lücke zu schließen? Die Bundesregierung erkennt die vielfältigen und hoch qualifizierten Aktivitäten der in Deutschland und Mittel- und Osteuropa tätigen Einrichtungen insbeson- dere im Bereich der Forschung an. Mit Blick auf die an- stehende Osterweiterung der Europäischen Union hat die Bundesregierung beschlossen, ein Osteuropazentrum für Wirtschaft und Kultur einzurichten. Dieses soll als Schnittstelle fungieren und als solche die Information, Koordination und Kommunikation übernehmen und aus- bauen. Das Osteuropazentrum soll als Netzwerk in den The- menfeldern Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft Motor und Dienstleister zugleich sein. 53 0 - 91, 1 7980 62. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. September 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15

Rede von Helmut Heiderich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)




(A) )


(B) )