Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
25197
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225198
(C)
(D)
(A)
(B)
Liste
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung
über die Vorschläge zur Gestaltung der Historischen Mitte Berlins
– Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien –
(Drucksache 14/9660)
Abgegebene Stimmen 589
Ungültige Stimmen 8
Gültige Stimmen 581
Nein 62
Enthaltungen 6
Es entfielen auf den
Vorschlag – Alternative A
(Wiederherstellung der barocken Fassaden) 380 Stimmen
Vorschlag – Alternative B
(Klärung der Fassadengestaltung in einem
Architektenwettbewerb; Alternativen zur
Rekonstruktiom der Barocken Fassaden nicht
ausgeschlossen) 133 Stimmen
Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhalten hat als der andere Vorschlag zuzüglich der Nein-
Stimmen.
Der Vorschlag Alternative A hat im ersten Abstimmungsgang die erforderliche Merhrheit erhalten.
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
SPD
Brigitte Adler x
Gerd Andres x
Ingrid Arndt-Brauer x
Rainer Arnold x
Hermann Bachmaier x
Ernst Bahr x
Doris Barnett x
Dr. Hans-Peter Bartels x
Eckhardt Barthel (Berlin) x
Klaus Barthel (Starnberg) x
Ingrid Becker-Inglau x
Wolfgang Behrendt x
Dr. Axel Berg x
Hans-Werner Bertl x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25199
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Friedhelm Julius Beucher x
Petra Bierwirth x
Rudolf Bindig x
Lothar Binding (Heidelberg) x
Klaus Brandner x
Anni Brandt-Elsweier x
Willi Brase x
Rainer Brinkmann (Detmold) x
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x
Hans-Günter Bruckmann x
Dr. Michael Bürsch x
Hans Büttner (Ingolstadt) x
Ulla Burchardt x
Hans Martin Bury x
Marion Caspers-Merk x
Wolf-Michael Catenhusen x
Dr. Peter Danckert x
Christel Deichmann x
Karl Diller x
Peter Dreßen x
Detlef Dzembritzki x
Dieter Dzewas x
Dr. Peter Eckardt x
Sebastian Edathy x
Ludwig Eich x
Marga Elser x
Peter Enders x
Petra Ernstberger x
Annette Faße x
Lothar Fischer (Homburg) x
Gabriele Fograscher x
Iris Follak x
Norbert Formanski x
Rainer Fornahl x
Hans Forster x
Dagmar Freitag x
Lilo Friedrich (Mettmann) x
Harald Friese x
Anke Fuchs (Köln) x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225200
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Arne Fuhrmann x
Monika Ganseforth x
Konrad Gilges x
Iris Gleicke x
Günter Gloser x
Uwe Göllner x
Renate Gradistanac x
Günter Graf (Friesoythe) x
Angelika Graf (Rosenheim) x
Dieter Grasedieck x
Monika Griefahn x
Kerstin Griese x
Achim Großmann x
Karl-Hermann Haack (Extertal) x
Hans-Joachim Hacker x
Klaus Hagemann x
Manfred Hampel x
Alfred Hartenbach x
Anke Hartnagel x
Klaus Hasenfratz x
Nina Hauer x
Hubertus Heil x
Reinhold Hemker x
Frank Hempel x
Rolf Hempelmann x
Dr. Barbara Hendricks x
Gustav Herzog x
Monika Heubaum x
Reinhold Hiller (Lübeck) x
Gerd Höfer x
Jelena Hoffmann (Chemnitz) x
Walter Hoffmann (Darmstadt) x
Iris Hoffmann (Wismar) x
Frank Hofmann (Volkach) x
Ingrid Holzhüter x
Eike Hovermann x
Christel Humme x
Lothar Ibrügger x
Brunhilde Irber x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25201
(C)
(D)
(A)
(B)
Gabriele Iwersen x
Renate Jäger x
Dr. Uwe Jens x
Johannes Kahrs x
Ulrich Kasparick x
Sabine Kaspereit x
Susanne Kastner x
Ulrich Kelber x
Hans-Peter Kemper x
Klaus Kirschner x
Marianne Klappert x
Siegrun Klemmer x
Hans-Ulrich Klose x
Fritz Rudolf Körper x
Walter Kolbow x
Karin Kortmann x
Anette Kramme x
Volker Kröning x
Angelika Krüger-Leißner x
Horst Kubatschka x
Ernst Küchler x
Helga Kühn-Mengel x
Ute Kumpf x
Konrad Kunick x
Werner Labsch x
Christine Lambrecht x
Brigitte Lange x
Christian Lange (Backnang) x
Detlev von Larcher x
Christine Lehder x
Waltraud Lehn x
Dr. Elke Leonhard x
Eckhart Lewering x
Gabriele Lösekrug-Möller x
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x
Erika Lotz x
Dr. Christine Lucyga x
Dieter Maaß (Herne) x
Dirk Manzewski x
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225202
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Tobias Marhold x
Lothar Mark x
Ulrike Mascher x
Heide Mattischeck x
Markus Meckel x
Ulrike Mehl x
Ulrike Merten x
Angelika Mertens x
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x
Ursula Mogg x
Christoph Moosbauer x
Siegmar Mosdorf x
Michael Müller (Düsseldorf) x
Jutta Müller (Völklingen) x
Christian Müller (Zittau) x
Andrea Nahles x
Volker Neumann (Bramsche) x
Gerhard Neumann (Gotha) x
Dr. Edith Niehuis x
Dr. Rolf Niese x
Dietmar Nietan x
Günter Oesinghaus x
Leyla Onur x
Manfred Opel x
Holger Ortel x
Adolf Ostertag x
Kurt Palis x
Albrecht Papenroth x
Dr. Martin Pfaff x
Georg Pfannenstein x
Johannes Pflug x
Dr. Eckhart Pick x
Joachim Poß x
Karin Rehbock-Zureich x
Dr. Carola Reimann x
Margot von Renesse x
Renate Rennebach x
Bernd Reuter x
Christel Riemann-Hanewinckel x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25203
(C)
(D)
(A)
(B)
Reinhold Robbe x
René Röspel x
Dr. Ernst Dieter Rossmann x
Michael Roth (Heringen) x
Birgit Roth (Speyer) x
Gerhard Rübenkönig x
Marlene Rupprecht x
Thomas Sauer x
Dr. Hansjörg Schäfer x
Gudrun Schaich-Walch x
Bernd Scheelen x
Dr. Hermann Scheer x
Siegfried Scheffler x
Horst Schild x
Dieter Schloten x
Horst Schmidbauer (Nürnberg) x
Ulla Schmidt (Aachen) x
Silvia Schmidt (Eisleben) x
Dagmar Schmidt (Meschede) x
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x
Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x
Regina Schmidt-Zadel x
Heinz Schmitt (Berg) x
Carsten Schneider x
Dr. Emil Schnell x
Walter Schöler x
Karsten Schönfeld x
Fritz Schösser x
Ottmar Schreiner x
Gisela Schröter x
Dr. Mathias Schubert x
Richard Schuhmann (Delitzsch) x
Brigitte Schulte (Hameln) x
Volkmar Schultz (Köln) x
Ewald Schurer x
Dr. Angelica Schwall-Düren x
Rolf Schwanitz x
Bodo Seidenthal x
Erika Simm x
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225204
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast x
Wieland Sorge x
Wolfgang Spanier x
Dr. Margrit Spielmann x
Jörg-Otto Spiller x
Dr. Ditmar Staffelt x
Antje-Marie Steen x
Ludwig Stiegler x
Rolf Stöckel x
Reinhold Strobl (Amberg) x
Dr. Peter Struck x
Joachim Stünker x
Joachim Tappe x
Jörg Tauss x
Jella Teuchner x
Dr. Gerald Thalheim x
Wolfgang Thierse x
Franz Thönnes x
Uta Titze-Stecher x
Adelheid Tröscher x
Hans-Eberhard Urbaniak x
Rüdiger Veit x
Simone Violka x
Ute Vogt (Pforzheim) x
Hans Georg Wagner x
Hedi Wegener x
Dr. Konstanze Wegner x
Wolfgang Weiermann x
Reinhard Weis (Stendal) x
Matthias Weisheit x
Günter Weißgerber x
Gert Weisskirchen (Wiesloch) x
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x
Jochen Welt x
Dr. Rainer Wend x
Hildegard Wester x
Lydia Westrich x
Dr. Margrit Wetzel x
Dr. Norbert Wieczorek x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25205
(C)
(D)
(A)
(B)
Jürgen Wieczorek (Böhlen) x
Dieter Wiefelspütz x
Heino Wiese (Hannover) x
Klaus Wiesehügel x
Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x
Engelbert Wistuba x
Barbara Wittig x
Dr. Wolfgang Wodarg x
Verena Wohlleben x
Hanna Wolf (München) x
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x
Heidemarie Wright x
Uta Zapf x
Dr. Christoph Zöpel x
Peter Zumkley x
CDU/CSU
Ulrich Adam x
Ilse Aigner x
Peter Altmaier x
Dietrich Austermann x
Norbert Barthle x
Dr. Wolf Bauer x
Günter Baumann x
Brigitte Baumeister x
Meinrad Belle x
Dr. Sabine Bergmann-Pohl x
Otto Bernhardt x
Hans-Dirk Bierling x
Renate Blank x
Dr. Heribert Blens x
Peter Bleser x
Dr. Norbert Blüm x
Antje Blumenthal x
Dr. Maria Böhmer x
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x
Dr. Wolfgang Bötsch x
Sylvia Bonitz x
Jochen Borchert x
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225206
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Wolfgang Bosbach x
Klaus Brähmig x
Dr. Ralf Brauksiepe x
Paul Breuer x
Monika Brudlewsky x
Georg Brunnhuber x
Klaus Bühler (Bruchsal) x
Hartmut Büttner (Schönebeck) x
Dankward Buwitt x
Cajus Caesar x
Peter H. Carstensen (Nordstrand) x
Wolfgang Dehnel x
Hubert Deittert x
Albert Deß x
Renate Diemers x
Marie-Luise Dött x
Dr. Hansjürgen Doss x
Maria Eichhorn x
Rainer Eppelmann x
Anke Eymer (Lübeck) x
Ilse Falk x
Dr. Hans Georg Faust x
Albrecht Feibel x
Ulf Fink x
Ingrid Fischbach x
Dirk Fischer (Hamburg) x
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x
Klaus Francke x
Herbert Frankenhauser x
Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) x
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x
Erich G. Fritz x
Jochen-Konrad Fromme x
Hans-Joachim Fuchtel x
Dr. Jürgen Gehb x
Norbert Geis x
Dr. Heiner Geißler x
Michael Glos x
Dr. Reinhard Göhner x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25207
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Peter Götz x
Dr. Wolfgang Götzer x
Kurt-Dieter Grill x
Hermann Gröhe x
Manfred Grund x
Horst Günther (Duisburg) x
Carl-Detlev Frhr. von Hammerstein x
Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x
Gerda Hasselfeldt x
Klaus-Jürgen Hedrich x
Helmut Heiderich x
Ursula Heinen x
Manfred Heise x
Siegfried Helias x
Detlef Helling x
Hans Jochen Henke x
Ernst Hinsken x
Peter Hintze x
Joachim Hörster x
Klaus Hofbauer x
Martin Hohmann x
Josef Hollerith x
Dr. Karl-Heinz Hornhues x
Siegfried Hornung x
Hubert Hüppe x
Susanne Jaffke x
Georg Janovsky x
Dr.-Ing. Rainer Jork x
Bartholomäus Kalb x
Steffen Kampeter x
Dr.-Ing. Dietmar Kansy x
Irmgard Karwatzki x
Volker Kauder x
Eckart von Klaeden x
Ulrich Klinkert x
Norbert Königshofen x
Eva-Maria Kors x
Hartmut Koschyk x
Thomas Kossendey x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225208
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Rudolf Kraus x
Dr. Martina Krogmann x
Dr. Hermann Kues x
Werner Kuhn x
Karl Lamers x
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x
Dr. Norbert Lammert x
Helmut Lamp x
Dr. Paul Laufs x
Karl-Josef Laumann x
Vera Lengsfeld x
Werner Lensing x
Peter Letzgus x
Ursula Lietz x
Walter Link (Diepholz) x
Eduard Lintner x
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x
Dr. Manfred Lischewski x
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x
Julius Louven x
Dr. Michael Luther x
Erich Maaß (Wilhelmshaven) x
Erwin Marschewski (Recklinghausen) x
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x
Wolfgang Meckelburg x
Dr. Michael Meister x
Dr. Angela Merkel x
Friedrich Merz x
Hans Michelbach x
Meinolf Michels x
Dr. Gerd Müller x
Bernward Müller (Jena) x
Claudia Nolte x
Günter Nooke x
Franz Obermeier x
Friedhelm Ost x
Eduard Oswald x
Norbert Otto (Erfurt) x
Dr. Peter Paziorek x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25209
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Anton Pfeifer x
Beatrix Philipp x
Ruprecht Polenz x
Marlies Pretzlaff x
Thomas Rachel x
Dr. Peter Ramsauer x
Helmut Rauber x
Christa Reichard (Dresden) x
Erika Reinhardt x
Hans-Peter Repnik x
Klaus Riegert x
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x
Franz Romer x
Dr. Norbert Röttgen x
Dr. Klaus Rose x
Kurt J. Rossmanith x
Adolf Roth (Gießen) x
Dr. Christian Ruck x
Volker Rühe x
Anita Schäfer x
Hartmut Schauerte x
Heinz Schemken x
Karl-Heinz Scherhag x
Dr. Gerhard Scheu x
Norbert Schindler x
Bernd Schmidbauer x
Christian Schmidt (Fürth) x
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x
Andreas Schmidt (Mülheim) x
Dr. Rupert Scholz x
Reinhard Freiherr von Schorlemer x
Dr. Erika Schuchardt x
Wolfgang Schulhoff x
Dr. Christian Schwarz-Schilling x
Wilhelm Josef Sebastian x
Marion Seib x
Heinz Seiffert x
Dr. h. c. Rudolf Seiters x
Bernd Siebert x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225210
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Werner Siemann x
Johannes Singhammer x
Bärbel Sothmann x
Margarete Späte x
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x
Dorothea Störr-Ritter x
Max Straubinger x
Matthäus Strebl x
Thomas Strobl (Heilbronn) x
Michael Stübgen x
Dr. Rita Süssmuth x
Edeltraut Töpfer x
Dr. Hans-Peter Uhl x
Arnold Vaatz x
Angelika Volquartz x
Andrea Voßhoff x
Peter Weiß (Emmendingen) x
Annette Widmann-Mauz x
Heinz Wiese (Ehingen) x
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x
Klaus-Peter Willsch x
Bernd Wilz x
Willy Wimmer (Neuss) x
Matthias Wissmann x
Werner Wittlich x
Aribert Wolf x
Elke Wülfing x
Peter Kurt Würzbach x
Benno Zierer x
Wolfgang Zöller x
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich) x
Mariluise Beck (Bremen) x
Volker Beck (Köln) x
Angelika Beer x
Matthias Berninger x
Grietje Bettin x
Annelie Buntenbach x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25211
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Amke Dietert-Scheuer x
Dr. Thea Dückert x
Franziska Eichstädt-Bohlig x
Dr. Uschi Eid x
Hans-Josef Fell x
Rita Grießhaber x
Gerald Häfner x
Winfried Hermann x
Antje Hermenau x
Ulrike Höfken x
Michaele Hustedt x
Monika Knoche x
Dr. Angelika Köster-Loßack x
Steffi Lemke x
Dr. Helmut Lippelt x
Dr. Reinhard Loske x
Kerstin Müller (Köln) x
Winfried Nachtwei x
Christa Nickels x
Cem Özdemir x
Simone Probst x
Christine Scheel x
Irmingard Schewe-Gerigk x
Albert Schmidt (Hitzhofen) x
Werner Schulz (Leipzig) x
Christian Simmert x
Christian Sterzing x
Hans-Christian Ströbele x
Jürgen Trittin x
Dr. Antje Vollmer x
Sylvia Voß x
Helmut Wilhelm (Amberg) x
Margareta Wolf (Frankfurt) x
FDP
Ina Albowitz x
Hildebrecht Braun (Augsburg) x
Rainer Brüderle x
Ernst Burgbacher x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225212
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Jörg van Essen x
Ulrike Flach x
Gisela Frick x
Paul K. Friedhoff x
Horst Friedrich (Bayreuth) x
Rainer Funke x
Dr. Wolfgang Gerhardt x
Hans-Michael Goldmann x
Joachim Günther (Plauen) x
Dr. Karlheinz Guttmacher x
Klaus Haupt x
Ulrich Heinrich x
Walter Hirche x
Birgit Homburger x
Dr. Werner Hoyer x
Dr. Klaus Kinkel x
Dr. Heinrich L. Kolb x
Gudrun Kopp x
Jürgen Koppelin x
Ina Lenke x
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x
Dirk Niebel x
Günther Friedrich Nolting x
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) x
Detlef Parr x
Dr. Günter Rexrodt x
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x
Gerhard Schüßler x
Dr. Irmgard Schwaetzer x
Marita Sehn x
Gudrun Serowiecki x
Dr. Hermann Otto Solms x
Dr. Max Stadler x
Dr. Guido Westerwelle x
PDS
Monika Balt x
Dr. Dietmar Bartsch x
Wolfgang Bierstedt x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25213
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
Petra Bläss x
Maritta Böttcher x
Eva Bulling-Schröter x
Heidemarie Ehlert x
Dr. Heinrich Fink x
Dr. Ruth Fuchs x
Wolfgang Gehrcke x
Dr. Klaus Grehn x
Uwe Hiksch x
Dr. Barbara Höll x
Gerhard Jüttemann x
Dr. Evelyn Kenzler x
Heidi Lippmann x
Ursula Lötzer x
Heidemarie Lüth x
Dr. Christa Luft x
Pia Maier x
Angela Marquardt x
Manfred Müller (Berlin) x
Rosel Neuhäuser x
Christine Ostrowski x
Petra Pau x
Dr. Uwe-Jens Rössel x
Christina Schenk x
Gustav-Adolf Schur x
Dr. Ilja Seifert x
Fraktionslose Abgeordnete
Christa Lörcher x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25215
(C)
(D)
(A)
(B)
Friedrich (Altenburg), SPD 04.07.2002
Peter
Dr. Grygier, Bärbel PDS 04.07.2002
Hilsberg, Stephan SPD 04.07.2002
Hörster, Joachim CDU/CSU 04.07.2002
Irmer, Ulrich FDP 04.07.2002
Jünger, Sabine PDS 04.07.2002
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 04.07.2002
Kossendey, Thomas CDU/CSU 04.07.2002
Dr. Krogmann, CDU/CSU 04.07.2002
Martina
Leidinger, Robert SPD 04.07.2002
Mante, Winfried SPD 04.07.2002
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 04.07.2002
Dr. Schäuble, CDU/CSU 04.07.2002
Wolfgang
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 04.07.2002
Hans Peter
Schwalbe, Clemens CDU/CSU 04.07.2002
Seehofer, Horst CDU/CSU 04.07.2002
Thiele, Carl-Ludwig FDP 04.07.2002
Türk, Jürgen FDP 04.07.2002
Weiß (Groß-Gerau), CDU/CSU 04.07.2002
Gerald
Wieczorek (Duisburg), SPD 04.07.2002
Helmut
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 04.07.2002
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) zur Ab-
stimmung über den Antrag: Zurückweisung des
Einspruches des Bundesrates gegen das ... Straf-
rechtsänderungsgesetz – § 129 b StGB (Tages-
ordnungspunkt 5)
Ulla Jelpke (PDS): Als Berichterstatterin für diesen
Themenkomplex erkläre ich: Wir haben dem Antrag der
Koalitionsfraktionen zugestimmt, weil wir gegen die vom
Bundesrat geforderte Verschärfung des 129 b StGB sind.
Dies ändert aber nichts daran, dass wir auch die vom Bun-
destag verabschiedete Fassung dieser Bestimmung ableh-
nen.
Der neue § 129 b StGB soll die Verfolgung von Men-
schen erlauben, die sich keiner einzigen Straftat schuldig
oder verdächtig gemacht haben, die aber eine von ande-
ren Staaten als „kriminell“ oder „terroristisch“ definierte
Vereinigung unterstützen. Die Sicherheit in Deutschland
wird damit um kein Jota verbessert. Dafür wächst die
Möglichkeit anderer Staaten, mithilfe deutscher Staats-
organe hier lebende Oppositionelle zu verfolgen. Wer de-
finiert, welche Vereinigung in der Türkei, in Pakistan,
Burma, Algerien oder sonst wo „terroristisch“ ist? Wel-
cher deutsche Staatsanwalt entscheidet, dass irgendwo auf
der Welt eine Gruppierung die Grenzen berechtigter Ge-
genwehr gegen Repression überschritten hat und
„terroristisch ist?
Angesichts der Zusammenarbeit der deutschen Politik
mit repressiven Regimen befürchten wir schlimme Fol-
gen des neuen Gesetzes für bei uns lebende Flüchtlinge
und Oppositionelle aus diesen Ländern und für Unterstüt-
zungs- bzw. Dritte-Welt-Gruppen.
Insgesamt gilt für den neuen § 129 b wie für die ge-
samte so genannte Anti-Terror-Gesetzgebung das, was der
Frankfurter Rechtsanwalt Joachim Schwammborn bereits
1988 ausführte und was auf der diesjährigen Strafvertei-
digertagung erneut zitiert wurde:
Beschäftigt man sich mit der Geschichte des bun-
desdeutschen politischen Strafrechts, so stellt man
fest, dass es stets drei Bedingungen erfüllt: Es wird
überstürzt verabschiedet, eine gründliche Debatte
über seine Notwendigkeit und seine Konsequenzen
findet nicht statt und ist auch nicht erwünscht.
Bei seiner Verabschiedung werden kurzfristige
Stimmungen ausgenutzt, die nicht einmal im un-
mittelbaren Zusammenhang mit dem Gesetzesvor-
haben stehen müssen, die aber den Blick für die
Folgen verstellen, Nachdenken verhindern ..., und
es ist verlogen, verbirgt oder leugnet seine eigentli-
che Motivation und wird mit Scheinargumenten be-
gründet.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Brigitte Baumeister (CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des 1. Untersuchungsausschusses
nach Art. 44 des Grundgesetzes (Tagesordnungs-
punkt 20)
Brigitte Baumeister (CDU/CSU): Heute werden im
Plenum des Deutschen Bundestages die Ergebnisse des
1. Untersuchungsausschusses „Parteispenden“ diskutiert.
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen abweichenden Ab-
schlussbericht vorgelegt. Dessen Schlussfolgerungen be-
züglich der auch mich betreffenden 100000 DM-Spende,
Kapitel VII.8. Seite 77 ff., widerspreche ich mit Nachdruck.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Die in diesem Bericht zu meinen Lasten vorgenommenen
Bewertungen sind einseitig. Sie werden insbesondere nicht
von Tatsachenfeststellungen gedeckt. Der entstandene
Konflikt, der schließlich zu zwei staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren führte, hätte verhindert werden kön-
nen. Allerdings war ich nicht zu einer Falschaussage vor
dem Untersuchungsausschuss bereit, was aber auch nie-
mand ernsthaft von mir erwarten konnte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin, die im Minderheitenvo-
tum der CDU/CSU merkwürdigerweise nicht erwähnt
wird, kommt zu dem Ergebnis, dass ich vor dem Untersu-
chungsausschuss die Wahrheit gesagt habe. Das gegen
mich gerichtete Verfahren ist mangels hinreichenden Tat-
verdachts eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft führt
auf Seite 93 ihres Abschlussberichts zur Begründung aus,
nach dem Ergebnis der Ermittlungen könne „nicht ausge-
schlossen werden“, dass Dr. Schäuble „nach dem Ge-
spräch“ mit mir „doch Zweifel kamen, er aber bei seinen
ursprünglichen Angaben blieb, um keinen weiteren Ge-
sichtsverlust zu erleiden“. Meine Bekundungen seien, so
die Staatsanwaltschaft, „plausibel“, es sei „kein Motiv für
eine Falschaussage oder ein Komplott gegen Dr. Schäuble
erkennbar“. Insbesondere sei nicht erkennbar, dass ich „er-
pressbar war und vom Zeugen Schreiber in einem privaten
Rachefeldzug missbraucht worden sein könnte“.
Meine Aussagen würden „durch weitere Indizien ge-
stützt“. Gleichwohl hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin
entschieden, mit Rücksicht auf die Aussage des Zeugen
Walter Bajohr, dem ehemaligen Pressesprecher der
CDU/CSU-Fraktion, keine weiteren Schritte gegen
Dr. Schäuble einzuleiten, obwohl die Staatsanwaltschaft
meine Darstellung der Ereignisse als zutreffend ein-
schätzt.
Herr Bajohr will mit Herrn Dr. Schäuble am 22. Sep-
tember 1994 ein Gespräch geführt haben, in dem Herr
Dr. Schäuble von der 100 000 DM-Übergabe durch Herrn
Schreiber berichtet habe. Bemerkenswert ist in diesem Zu-
sammenhang, dass Herr Bajohr erstmals im Sommer 2001
im Rahmen der Verteidigung von Herrn Dr. Schäuble vor
der Staatsanwaltschaft Berlin diese Erinnerungen berich-
tete. Nach dem Fernsehauftritt von Herrn Dr. Schäuble am
10. Januar 2000 in der betreffenden Sendung bat ich am
16. Januar 2000 Herrn Bajohr telefonisch dringend darum,
aufgrund seiner beruflichen Nähe zu Herrn Dr. Schäuble
auf diesen einzuwirken, seine Darstellung der zeitlichen
Abläufe zu korrigieren, da ich sie nicht bestätigen könne.
Es ist erstaunlich, dass Herr Bajohr damals, am 16. Januar
2000, keine Veranlassung sah, auf sein angebliches Ge-
spräch mit Herrn Dr. Schäuble hinzuweisen, über das er der
Staatsanwaltschaft erstmals am 16. Juli 2001 berichtete.
Diese Fakten sind allen Mitgliedern des 1. Untersu-
chungsausschusses bekannt. Umso mehr schmerzt mich
die einseitige Stellungnahme zulasten meiner Person im
Abschlussbericht der CDU/CSU-Fraktion.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Volker Beck
(Köln), Ekin Deligöz, Dr. Thea Dückert, Hans-
Josef Fell, Rita Grießhaber, Winfried Hermann,
Antje Hermenau, Ulrike Höfken, Michaele
Hustedt, Monika Knoche, Dr. Angelika Köster-
Loßack, Steffi Lemke, Dr. Helmut Lippelt,
Kerstin Müller (Köln), Simone Probst, Christine
Scheel, Albert Schmidt (Hitzhofen), Christian
Simmert, Christian Sterzing, Hans-Christian
Ströbele, Jürgen Trittin und Margareta Wolf
(Frankfurt) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
zur Gestaltung der historischen Mitte Berlins
(Tagesordnungspunkt 6)
Die beiden in der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Kultur und Medien enthaltenen Alternativen
unterschlagen eine dritte Möglichkeit: nämlich auf
dem Areal des ehemaligen Berliner Schlosses eine schloss-
unabhängige Bebauung vorzunehmen. Es ist nicht ein-
zusehen, warum das Parlament nicht die Chance be-
kommen soll, auch über diese dritte Möglichkeit
abzustimmen.
Expertenkommissionen haben eine beratende Funk-
tion. Sie können dem Parlament die Grundentscheidun-
gen allerdings nicht abnehmen. Das gilt auch für die Kom-
mission „Historische Mitte Berlin“, die im Übrigen in
vielen Fragen selbst gespalten war.
Mit der Frage, wie wir unsere Innenstädte bebauen, be-
antworten wir zugleich die Frage, wie wir heute leben
wollen. Dieser Frage kann man sich nicht durch nostalgi-
sche Ausflucht entziehen. Das gilt erst recht an diesem
symbolträchtigen Ort, dessen Gestaltung national wie in-
ternational eine große Bedeutung zugeschrieben wird.
Die Debatte kann daher nicht nur mit rein kunsthistori-
schen oder städtebaulichen Argumenten geführt werden.
Man muss auch keinen Generalverdacht gegen architek-
tonische Rekonstruktionen hegen, um die hier zur Ab-
stimmung stehenden Alternativen für fragwürdig zu hal-
ten. Innenstädte sollten keine Museen sein, sondern Orte
des urbanen Lebens und der lebendigen Erinnerung. Die
Spuren der Geschichte dürfen nicht verwischt werden und
Geschichte lässt sich nicht rückgängig machen. Eines ist
doch sicher: 1 zu 1 ist heute vorbei.
Rekonstruktion ist immer eine andere Geste als Restau-
ration. An dieser Stelle muss die Rekonstruktion als Bei-
trag zur nationalen Identitätsstiftung durch bewussten
Rückgriff auf „Preußens Glanz“ verstanden werden. Auch
wenn – nach der Alternative B – nur die Kubatur des
Schlosses benutzt und auf die barocke Fassade verzichtet
würde, wäre ein solch starker Bezug da. Man muss keine
Rundumverdammung des Preußentums vornehmen, um
zu erkennen, dass das für das heutige Deutschland offen-
sichtlich die falsche Geste ist. An der Stelle eines weite-
ren provinziellen Rückblicks auf aufgeklärten Absolutis-
mus oder wilhelminische Großmachtambitionen sollte
der Bezug auf das weltoffene Deutschland von heute und
das Europa von morgen stehen. Das gilt insbesondere mit
Blick auf die anstehende Erweiterung der Europäischen
Union.
Eine gestisch bescheidenere und das urbane Leben be-
fördernde Neugestaltung des Platzes ohne Rückgriff auf
die Formensprache einer politisch ambivalenten Vergan-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225216
(C)
(D)
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(B)
genheit wäre im Übrigen die beste Antwort auf die tri-
umphalistische Geste des Ulbricht-Regimes. Die barba-
rische Sprengung ist Teil unserer Geschichte. Ihre
schlichte Rücknahme käme einem erneuten Versuch
gleich, Geschichte zu negieren. Unserer Kultur der Erin-
nerung würde dieser erneute Triumphalismus widerspre-
chen.
Andere Möglichkeiten der architektonischen Reaktion
auf die komplexe Semantik des Ortes müssen eine echte
Chance erhalten. Stattdessen wird nun eine als Erinnerung
missverstandene Nostalgie sowie eine an Kitsch gren-
zende ästhetische Imagination festgelegt. Dem wird eine
solche retrospektive Lösung nicht gerecht.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Horst Kubatschka, Angelika
Graf (Rosenheim), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
und Gisela Schröter (alle SPD) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung zur Gestaltung
der Historischen Mitte Berlins (Tagesordnungs-
punkt 6)
Horst Kubatschka (SPD): Wir haben für die Alter-
native B gestimmt, um Schlimmeres zu verhindern, näm-
lich die im Antrag Ageforderte Wiedererrichtung der „ba-
rocken“ Fassade ohne Alternative.
Unverständlich ist für uns, dass man sich die Fesseln
der Stereometrie des ehemaligen Berliner Schlosses anle-
gen will. Noch unverständlicher ist der Versuch der Wie-
dererrichtung der „barocken“ Fassade. Der barocke Geist,
der hinter diesem Bauwerk steht, kann durch die Men-
schen des 21. Jahrhunderts nicht mehr nachvollzogen
werden. Also würden wir drei Disneyland-Fassaden
bauen.
Öffentliches Bauen war und ist vor allem Politik. Des-
halb haben vor Jahrhunderten die Markgrafen von Bran-
denburg und die Könige in Preußen im modernsten Stil
mit modernen Architekten gebaut, nämlich barock. Sie
verfolgten damit das Ziel, Berlin als Hauptstadt einer eu-
ropäischen Großmacht repräsentativ auszubauen. Bei die-
sem repräsentativen Bauen wären sie nie auf die Idee ge-
kommen, etwa das alte Renaissance-Schloss weiter zu
bauen oder gar ein gotisches Schloss zu bauen als Erinne-
rung an die Vergangenheit. Für sie gab es keine Verban-
nung der Moderne.
Für viele Menschen soll die Mitte Berlins ein nationa-
les Markenzeichen werden. Dieses nationale Markenzei-
chen werden drei barocke Disneyland-Fassaden sein.
Bauen beinhaltet auch das Selbstverständnis und die
Wertschätzung der Gesellschaft, zeugt von Modernisie-
rungswillen. Der Antrag ist geprägt vom Misstrauen ge-
gen die moderne Architektur. Die Wiederherstellung der
drei „barocken“ Fassaden und das Kleben an der Stereo-
metrie ist eine Absage an die Moderne. Berlin hat etwas
Besseres verdient.
Anlage 6
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
zur Gestaltung der historischen Mitte Berlins
(Tagesordnungspunkt 6)
Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich lehne die vorliegende
Beschlussempfehlung ab, weil ich sie in der vorliegenden
Frage ihrem nunmehrigen Inhalt nach für einen schwer-
wiegenden Rückfall in ahistorische Betrachtungsweisen
halte. Sie negiert in eklatanter Weise die Existenz des Pa-
lastes der Republik bzw. von dessen Teilen, die nach in
Bälde erfolgter Asbestsanierung noch von der Internatio-
nalen Expertenkommission als sehr wohl möglicher inte-
grativer Teil einer künftigen Gestaltung des Schlossplat-
zes in Erwägung gezogen worden waren.
Ich lehne die Beschlussempfehlung ab, weil damit ein
Gebäude wie der Palast aus offensichtlichem wahlkampf-
taktischem Kalkül dem vollkommenen Abriss anheim fal-
len soll, obwohl bis zuletzt gerade auch aus den Reihen der
Regierungsfraktionen anderes verkündet worden war.
Diese Abkehr von vorher geäußerten und eigentlich wohl-
begründeten Standpunkten halte ich für Wählertäuschung
besonders gegenüber der Ostberliner Bevölkerung.
Ich kann dem von den anderen Fraktionen vorgelegten
Papier schon deshalb nicht zustimmen, weil hier die kaum
verhüllte Absicht vorliegt, in alter Siegermentalität ein
Stück DDR-Geschichte zu tilgen; ein Stück DDR- und
damit auch deutsche Geschichte, dessen weitreichende
Akzeptanz nicht nur bei der Berliner Bevölkerung gewis-
sermaßen durch eine Abstimmung mit den Füßen nachge-
wiesen ist. Die einst hohen Besucherzahlen des Palastes
belegen das auf eindrucksvolle Weise.
Ich halte die Beschlussempfehlung für unakzeptabel,
weil sie den Verdacht nährt, dass gerade diese breite öf-
fentliche Nutzung, für die der Palast wie kein anderes
Bauwerk Ostberlins in den 70er- und 80er-Jahren exem-
plarisch stand, in der jetzigen Diktion der Drucksache als
gefährdet angesehen werden muss. Anders kann ich die in
Punkt 4 formulierte Aufforderung nicht verstehen.
Ich lehne die hier durchschimmernde Mahnung, priva-
tes Kapital bzw. private Investoren für die künftige Ge-
staltung der historischen Mitte Berlins nur ja nicht zu ver-
prellen, entschieden ab, weil sonst befürchtet werden
muss, dass dem Bund und der Hauptstadt in punkto Ge-
staltungs- und Nutzungskonzeption ein Diktat droht, das
mit den gesamtgesellschaftlichen Vorstellungen und
Wünschen schwerlich in Einklang zu bringen ist. Denn es
ist kaum vorstellbar, dass private Geldgeber in völlig un-
eigennütziger Weise in dieser Dimension ihre Verwer-
tungsinteressen hintanstellen.
Ich nenne die Zielrichtung der Beschlussempfehlung
auch deshalb verwerflich, weil sie den uneingeschränkten
Befürwortern einer Schlossplatzgestaltung wilhelmini-
schen Angedenkens in die Hände spielt und damit in ihrer
politischen Dimension einer äußerst zweifelhaften Kaiser-
reich-Nostalgie das Wort redet. Das betone ich vor allem
deswegen, weil den sehr differenzierten Forderungen der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25217
(C)
(D)
(A)
(B)
nicht geringen Zahl von Palastbefürwortern von inte-
ressierter Seite in der Öffentlichkeit wider besseres Wissen
der platte Vorwurf der DDR-Nostalgie gemacht wird.
Menschen, die etwas von der DDR bewahrt sehen möch-
ten, mag in vielen anderen Fällen mit einigem Recht wi-
dersprochen werden. Im vorliegenden Falle aber gehört ih-
nen meine ungeteilte Sympathie.
Ich stehe der Beschlussempfehlung auch deshalb kri-
tisch gegenüber, weil ich in ihr eine unakzeptable Igno-
ranz gegenüber jeder anderen als der Schlossarchitektur
sehe und halte das überdies für einen schweren kulturel-
len Fauxpas; einen irreversiblen Fehltritt zudem, der in
seiner Tragweite dem der Sprengung der Schlossruine in
den frühen DDR-Jahren in nichts nachsteht. Es ist wohl
im einen wie dem anderen Falle nichts weniger als der
Versuch, vermeintliche historische Überlegenheit mittels
Tilgung der architektonischen Hinterlassenschaft der
früheren Ordnung aus dem öffentlichen Bewusstsein be-
weisen zu wollen.
Dr. Christa Luft (PDS): Die vorliegende Beschluss-
empfehlung wird meine Zustimmung nicht erhalten.
Mit dem Beschluss über die Schlossfassaden soll der
Abriss des verbliebenen Rohbaus des Palastes der Repu-
blik besiegelt werden. Dem werde ich nicht zustimmen.
Als stellvertretende Ministerpräsidentin in der Modrow-
Regierung und als Mitglied der am 18. März 1990 frei ge-
wählten Volkskammer der DDR weiß ich aus eigenem
Erleben von der Geschichte, die im Volkskammersaal im
Palast der Republik geschrieben wurde. Die Entsorgung
von Geschichte und Identität, von einem Baudenkmal und
einem selbst im Rohbauzustand noch sehr wertvollen Ob-
jekt kann man durch nichts rechtfertigen, auch nicht mit der
ebenfalls kulturlosen Schlosssprengung von 1950.
Unser Land war in den letzten zwölf Jahren von vielen
Veränderungen geprägt. Dies trifft insbesondere für die
Menschen in Ostdeutschland und in Berlin zu. Mit der
Annahme der Beschlussempfehlung einschließlich der
Entscheidung zum Wiederaufbau der Schlossfassaden
leisten wir keinen Beitrag zur inneren Einheit.
Wir brauchen in dieser Frage keine Sieger und Verlie-
rer. Der wichtigste Platz der Bundeshauptstadt Berlin
braucht eine Gestaltung, mit der sich eine breite Mehrheit
der Bevölkerung identifizieren kann.
Für manche sind zwölf Jahre Diskussion zu lang. Ich
plädiere dafür, uns mehr Zeit zu lassen. Auch deshalb
werde ich nur dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion
zur Beschlussempfehlung und dem PDS-Antrag in
Drucksache 14/9244 zustimmen.
Es gibt einen weiteren, gravierenden Grund für mein
Abstimmungsverhalten, und dies sage ich als Mitglied des
Haushaltsausschusses.
Im Vorblatt der Beschlussempfehlung steht unter dem
Punkt D: „Kosten wurden nicht erörtert.“ Das stimmt. Im
mitberatenden Haushaltsausschuss gab es nur eine kurze
Beratung zu den vier aktuellen Anträgen zur zukünftigen
Gestaltung der Historischen Mitte Berlins. Dem Entwurf
der Beschlussempfehlung aus dem Kulturausschuss wur-
de im Schnellverfahren von allen Fraktionen außer der
PDS zugestimmt, ohne die finanziellen Auswirkungen für
den Bund zu erörtern. Meine diesbezüglichen Fragen zur
Bauträgerschaft und zur Finanzierung wurden nicht be-
antwortet.
Woher nimmt der Bundestag – in der Beschlussemp-
fehlung im Punkt II, Alternative A – die Gewissheit, dass
sich bei einer Entscheidung für barocke Schlossfassaden
eher eine Mobilisierung privaten Kapitals realisieren
lässt, und wie verträgt sich dies mit den gewünschten öf-
fentlichen Nutzungen?
Ich bin nicht bereit, derart verantwortungslos mit
Steuergeldern umzugehen und werde die Beschlussemp-
fehlung auch deshalb ablehnen.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Nina Hauer, Christian Lange
(Backnang), Dr. Carola Reimann, Karsten
Schönfeld und Dr. Hermann Scheer (alle SPD)
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
zur Gestaltung der historischen Mitte Berlins
(Tagesordnungspunkt 6)
Wir werden für die Alternative B stimmen. Dies er-
möglicht einen offenen Prozess ohne Präjudizierung auf
die Wiederherstellung des historischen Stadtschlosses.
Deshalb lehnen wir die Alternative A ab.
Leider haben wir angesichts der vorliegenden Anträge
keine konstruktive Möglichkeit, für einen Erhalt des Status
quo zu stimmen. Der „Palast der Republik“ ist auch ein Be-
standteil deutscher Geschichte, er ist ein wichtiges Element
des ehemaligen anderen deutschen Staates – der DDR.
Sicher ist der „Palast der Republik“ kein Symbol für
Demokratie, tagte in ihm doch das DDR-Scheinparlament
„Volkskammer“. Aber auch dies ist ein elementarer Be-
standteil unserer Geschichte, an den nachkommende Ge-
nerationen wahrnehmbar erinnert werden sollten.
Wir erleben bei Diskussionen mit Jugendlichen bereits
heute, dass ohne eigenes Erleben das Wissen um und das
Verständnis für die Zeit der deutschen Teilung und die
„DDR“ schwindet.
Anlage 8
Erklärung nach §31 GO
der Abgeordneten Heidemarie Ehlert (PDS) zur
Abstimmung über das Gesetz zur Sicherstellung
einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteue-
rung von Alt-Sportanlagen (Tagesordnungs-
punkt 29 a)
Heidemarie Ehlert (PDS): Ich stimme für den Ge-
setzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des
Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP zur Sicherstel-
lung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225218
(C)
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von Alt-Sportanlagen, weil es mir um eine Lösung des
Problems im Interesse der Betreiber und der Nutzer von
Sportanlagen geht. Als empörend empfinde ich es jedoch,
dass ausgerechnet die PDS-Fraktion von diesem im An-
satz als interfraktionell zu bezeichnenden Gesetzentwurf
ausgeschlossen wurde.
Ich stimme für den Gesetzentwurf, weil die PDS sich
seit Bekanntwerden des Problems der Umsatzbesteuerung
von Sportanlagen für eine Lösung im Interesse der Be-
treiber von Sportanlagen sowie der betroffenen Sportver-
eine stark gemacht hat. Die Fraktion hat das Problem auf
die Tagesordnung des Deutschen Bundestages setzen las-
sen und hat eine Anhörung der Betreiber und Vereine über
die Vor- und Nachteile der bisherigen Regelungen und
über die zu erwartenden Auswirkungen der Umsetzung
des Urteils des Bundesfinanzhofes als Grundlage für die
weitere Diskussion eingefordert.
Ich stimme für den Gesetzentwurf, weil mit diesem
Gesetz auch den Forderungen der Massenpetition, die die
PDS-Fraktion zu diesem Thema erhalten hat, Rechnung
getragen wurde.
Ich stimme für den Gesetzentwurf der anderen Fraktio-
nen, weil auf Drängen der PDS-Fraktion eine interfraktio-
nelle Arbeitsgruppe einberufen wurde, die letztendlich zu
dem uns vorliegenden Bericht der Bundesregierung und zu
dem Gesetzentwurf als Ergebnis dieses gesamten Prozes-
ses geführt hat.
Makaber ist für mich jedoch die Begründung, mit der
die SPD-Vertreter im Finanzausschuss die Einbringung ei-
nes interfraktionellen Gesetzentwurfes ablehnten. Die
Mitglieder der PDS-Fraktion im Finanzausschuss stellten
den Antrag, dass der Finanzausschuss einen Änderungsan-
trag zum Gesetzentwurf einbringt, der zum Inhalt hat, die-
sen Gesetzentwurf als interfraktionellen Gesetzentwurf zu
behandeln, also die PDS auf diesen Entwurf als Einreicher
mit aufzunehmen. Das wurde von den Vertretern der SPD-
Fraktion mit der Begründung abgelehnt, dass sie die
Mehrheit für dieses Gesetz im Bundesrat brauchen. Diese
Mehrheit würde es durch die CDU-regierten Länder im
Bundesrat nicht geben, wenn die PDS als Mitinitiator auf
diesem Gesetzentwurf mit aufgeführt würde.
Ich stimme für den Gesetzentwurf, obwohl ich die Vor-
gehensweise für zutiefst undemokratisch halte.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS)
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
und den Bericht zu den Anträgen:
– Reform der Gemeindefinanzen
– Einsetzung einer Kommission zur Reform der
Gemeindefinanzen durch die Bundesregierung
– Gewerbesteuerumlage auf die vor dem Steu-
ersenkungsgesetz maßgeblichen Werte senken
– Gemeindefinanzen reformieren – Gewerbe-
steuer abschaffen – Finanzkraft der Gemein-
den stärken
– Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurück-
nehmen
(Tagesordnungspunkt 29 w)
Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Der federführende Fi-
nanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der PDS „Er-
höhung der Gewerbesteuerumlage zurücknehmen“ (Druck-
sache 14/7993) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP abgelehnt. Das Votum der CDU/CSU Fraktion ist be-
sonders problematisch, weil diese Fraktion einen inhaltlich
identischen Antrag heute zur Abstimmung bringt.
Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung des feder-
führenden Finanzausschusses (Drucksache 14/9662). Mit
dem Antrag fordert die PDS die Bundesregierung auf, die
im Rahmen der Unternehmensteuerreform beschlossene
schrittweise Erhöhung der Abführung der Gewerbesteuer
an Bund und Land von 20 Prozent (2000) auf bis zu
28 Prozent im Jahr 2005 sofort zurückzunehmen. Darüber
hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Rege-
lung zu veranlassen, wonach die erhöhte Gewerbesteu-
erumlagezahlung des Jahres 2001 an die Städte und Ge-
meinden zurückerstattet wird.
Mit der Ablehnung des PDS-Antrages wird sich die be-
reits sehr schwierige Finanzausstattung der Kommunen
weiter verschlechtern. Immer mehr Städte, Gemeinden
und Landkreise müssen die Sozialhilfe und selbst Perso-
nalausgaben auf Kredit finanzieren, weil die Defizite in
ihren Verwaltungshaushalten nicht mehr beherrschbar
sind. Dramatisch rückläufig entwickeln sich ebenfalls die
kommunalen Investitionen. Sie liegen heute um über
11 Milliarden Euro oder fast 35 Prozent – preisbereinigt –
unter denen des Jahres 1992. In Ostdeutschland, wo
Investitionen besonders nötig sind, setzte sich deren Ver-
fall in den Jahren 2000 und 2001 mit Minusraten von
6,7 Prozent bzw. über 8 Prozent fort.
Die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemein-
den beliefen sich im Jahr 2001 auf rund 19 Milliarden
Euro. Das Gewerbesteueraufkommen betrug insgesamt
knapp 24,5 Milliarden Euro. Hiervon gingen rund
5,5 Milliarden Euro als Gewerbesteuerumlage an Bund
und Länder.
Die Gewerbesteuerumlage wurde 1969 im Rahmen der
damaligen Kommunalfinanzreform eingeführt. Städte
und Gemeinden gaben einen Teil ihres Gewerbesteuer-
aufkommens in Form einer Gewerbesteuerumlage an
Bund und Länder ab. Die Städte und Gemeinden erhielten
dafür eine originäre Beteiligung am Aufkommen der Ein-
kommen- und Lohnsteuer.
Ich stimme auch deshalb gegen die Beschlussempfeh-
lung des federführenden Finanzausschusses, weil in den
vergangenen Jahren die jeweiligen Bundesregierungen
und die sie tragenden Koalitionen immer häufiger die Ge-
werbesteuerumlage als Ausgleichsinstrument zwischen
Bund und Ländern einerseits und Städten und Gemeinden
andererseits missbraucht haben. Dies trifft auch auf die zur
Finanzierung der Unternehmensteuerreform vorgesehene
Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zu. Allein dadurch
standen den Kommunen in 2001 circa 0,7 Milliarden Euro
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25219
(C)
(D)
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(B)
weniger an Gewerbesteuereinnahmen zur Verfügung. Im
Jahr 2004 werden es sogar 3,4 Milliarden Euro weniger
sein.
Im Rahmen des Einstiegs in eine umfassende Kommu-
nalfinanzreform sollte überhaupt geprüft werden, ob auf
die Gewerbesteuerumlage generell verzichtet werden
kann. Seit der Einführung der Gewerbesteuerumlage im
Jahr 1969 haben sich die finanziellen Rahmenbedingun-
gen für die Städte und Gemeinden wesentlich verschlech-
tert. Die Städte und Gemeinden brauchen dringender denn
je stabile und eigenständig gestaltbare Einnahmequellen.
Die Erwartungen der Städte, Gemeinden und Landkreise
an den 15. Deutschen Bundestag und die neue Bundesre-
gierung sind daher riesengroß.
Anlage 10
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Antrag: Durch-
führung des Bundeswettbewerbes „Ferien für
Familien, in denen Angehörige mit Behinderung
leben“ (Zusatztagesordnungspunkt 3 e)
Rosel Neuhäuser (PDS): Dem vorliegenden Antrag
stimme ich zu, weil er im Europäischen Jahr der Men-
schen mit Behinderung einen Impuls zur Ausweitung von
familien- und behindertengerechten Ferienangeboten ge-
ben kann.
Als tourismuspolitische Sprecherin setze ich mich
gemeinsam mit meiner Funktion dafür ein, dass Barrieren
und Hindernisse jeglicher Art im Kultur- und Freizeit-
bereich sowie im Tourismus beseitigt werden. Damit
entsprechen wir dem Ethikkodex der Welttourismus-
organisation, der ein Recht auf Freizeit und Erholung für
alle Menschen festschreibt.
Umso enttäuschender ist es für mich, dass die Fraktion der
PDS nicht mit auf dem Antrag erscheint. Das liegt keines-
falls an mangelnder Bereitschaft aus meiner Fraktion,
diesem Antrag zuzustimmen. Deshalb bedauere ich sehr,
dass, obwohl ich diesem Antrag meine Zustimmung gebe,
bei der Einreichung des Antrages wieder andere Dinge im
Vordergrund stehen. Dass dies so ist, hat wieder einmal
mit der Ausgrenzung der PDS zu tun. Obwohl die Fach-
leute der Fraktionen an einem Strang ziehen wollten,
konnte man wieder einmal nicht über den eigenen Schat-
ten springen.
Mit dieser für viele Menschen nicht zu verstehenden
Situation sollten sich einige Vorstände der Fraktionen aus-
einandersetzen und den unsäglichen Unvereinbarkeits-
beschluss, den es im Hinblick auf den Umgang mit der
PDS immer noch gibt, im Interesse der Betroffenen
endlich vom Tisch nehmen.
Dr. Ilja Seifert (PDS): Ich unterstütze den Antrag, weil
er darauf gerichtet ist, zum Europäischen Jahr der Men-
schen mit Behinderungen, nämlich 2003, zusätzliche Im-
pulse zur Ausweitung von familien- und behindertenge-
rechten Ferienangeboten auszulösen.
Nicht erst seit heute setze ich mich persönlich und setzt
sich die PDS in allen Lebensbereichen für Lösungen ein,
die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderungen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Dazu zählt auch die Beseitigung jeglicher Art von Barrie-
ren und Hindernissen im Kultur- und Freizeitbereich so-
wie im Tourismus.
In meiner Region – der Oberlausitz – arbeiten Hotel-
und Gaststättenbetreiber, örtliche Behörden, Tourismus-
vereine und Einzelpersonen erfolgreich an der Auswei-
tung der Möglichkeiten für barrierearmen Tourismus und
der Gestaltung von Wanderwegen ohne Hindernisse. Das
umfasst Berollbarkeit ebenso wie erklärende Tonkasset-
ten für blinde und sehbehinderte Touristen. Es ist erfreu-
lich, dass dabei Menschen mit Behinderungen aktiv ein-
bezogen sind. Damit entsteht ganz praktisch im Alltag
mehr Normalität im Zusammenleben von Menschen mit
und ohne Behinderungen.
Daher ist es geradezu albern, unverständlich und poli-
tisch fragwürdig, wenn mir – ebenso wie den anderen Ab-
geordneten der PDS-Fraktion – aus durchsichtigen und
rein parteipolitischen Gründen eine Beteiligung an dem
oben genannten Antrag verwehrt wird.
Anlage 11
Erlärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann,
Eva Bulling-Schröter, Ulla Lötzer, Uwe Hiksch,
Dr. Winfried Wolf, Christina Schenk, und Sabine
Jünger (alle PDS) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung und den Bericht zu den An-
trägen:
– Für ein europäisch ausgerichtetes Zentrum
gegen Vertreibungen
– Zentrum gegen Vertreibungen
– Für ein europäisches Zentrum gegen Vertrei-
bungen
(Tagesordnungspunkt 12)
Jede Debatte über Flucht und Vertreibung in Europa
muss für uns ausgehen von der Vertreibung (und anschlie-
ßenden Vernichtung) von Juden und Sinti und Roma aus
dem Deutschen Reich. Sie muss weitergehen mit der Auf-
arbeitung des von Anfang an völkerrechtswidrigen und
ungültigen Münchner Abkommens, dem deutschen Über-
fall auf die Tschechoslowakei und Polen, der Zwangsger-
manisierung und der aktiven Mitwirkung zahlreicher
Deutscher bei dieser verbrecherischen Politik. Nur in die-
sem Kontext ist eine Diskussion über Vertreibung und
Zwangsumsiedlung, über das Potsdamer Abkommen, die
dadurch veranlasste Umsiedlung von Deutschen und das
damit verbundene Leid angemessen und akzeptabel.
Jede Diskussion über dieses sensible Thema muss des-
halb von Anfang an gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern von Juden, Roma und Sinti, mit tschechischen
und polnischen Vertreterinnen und Vertretern geführt
werden. Sonst schürt sie nur neue Spannungen und weckt
Unruhe bei europäischen Nachbarn, die zu Recht deut-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225220
(C)
(D)
(A)
(B)
schen Geschichtsrevisionismus und Revanchismus fürch-
ten.
Eine solche gemeinsame Diskussion hat bis heute nicht
stattgefunden. Schon aus diesem Grund verbietet sich
jede Vorwegnahme dieser Diskussion durch einen Be-
schluss des Deutschen Bundestags. Alle vorliegenden An-
träge wollen aber schon jetzt Fakten schaffen. Schon aus
diesem Grund lehnen wir die vorliegenden Anträge ab.
Betreiber eines solchen „Zentrums gegen Vertreibun-
gen“ ist seit langem der Bund der Vertriebenen (BdV).
Welche Uminterpretation der Geschichte er damit betrei-
ben will, hat BdV-Präsidentin Steinbach deutlich gemacht,
als sie die Vernichtungslager von Auschwitz, Treblinka,
Sobibor und Majdanek auf eine Stufe mit der Umsiedlung
von Deutschen nach 1945 stellte und erklärte:
Im Grunde genommen ergänzen sich die Themen Ju-
den und Vertriebene... Dieser entmenschte Rassen-
wahn hier wie dort, der soll auch Thema in unserem
Zentrum sein. (zitiert nach „Blätter für deutsche und
internationale Politik“, 7/2002, Seite 793)
Ursachen und Folgen, die Verbrechen der Nazizeit,
Holocaust, Entfesselung des Zweiten Weltkriegs und ge-
waltsame Germanisierungs- und Vernichtungspolitik auf
der einen Seite, Potsdamer Abkommen und Umsiedlung
von Deutschen infolge dieses Abkommens auf der ande-
ren Seite, sollen so verwischt, Täter und Opfer auf eine
Stufe gestellt werden.
In seiner finanziellen Dimension soll das angestrebte
Mahnmal sogar das Holocaust-Mahnmal übertreffen.
Während das Holocaust-Mahnmal etwa 25 Millionen
Euro kosten soll, veranschlagt der BdV für sein Mahnmal
80 Millionen Euro, mehr als das Dreifache.
Im Antrag von SPD und Grünen findet sich zu diesen
Plänen des BdV und dem damit verbundenen Versuch zur
Uminterpretation der Geschichte kein Wort der Kritik und
keinerlei Distanzierung. Im Gegenteil nutzen Vertreter
der von SPD und Grünen gestellten Regierung seit lan-
gem jede Gelegenheit, um sich den Verbänden des BdV
anzubiedern und den Funktionären des BdV nach dem
Mund zu reden. Kritik an Forderungen wie dem „Recht
auf Heimat“ oder nach Rückgabe deutschen Eigentums
bekommt der BdV dabei nicht zu hören.
Auch die im Antrag von SPD und Grünen formulierte
Aussage, das Thema Vertreibung und die Umsiedlung von
Deutschen in einen europäischen Kontext stellen zu wol-
len, Persönlichkeiten aus Nachbarstaaten in die Diskus-
sion um ein solches Zentrum einbeziehen und das Zen-
trum in einer anderen Stadt errichten zu wollen, ist nur
eine vordergründige Differenz zum Vorhaben des BdV.
Der BdV hat deshalb selbst öffentlich erklärt, im Grunde
stimmten alle Fraktionen mit seinem Vorhaben überein.
Noch unverhüllter ist die Zustimmung zum Vorhaben
des BdV bei der CDU/CSU. Der Deutsche Bundestag soll
„die überparteiliche Initiative der gemeinnützigen Stif-
tung „Zentrum gegen Vertreibungen“ unterstützen“, heißt
es. Diese Initiative war und ist Produkt des BdV und steht
vollständig unter seiner Kontrolle.
Auch die FDP fordert keine behutsame Diskussion die-
ses sensiblen Themas. Sie fordert in ihrem Antrag, die „in
Deutschland vorhandene kollektive Erfahrung der Ver-
treibung“ zum „Ausgangspunkt“ eines solchen Zentrums
zu machen. Die leidvollen Erfahrungen von Juden, Roma
und Sinti, Polen, Tschechen und anderen Opfern der
NS-Politik würden so erneut missachtet.
Wir erklären klar und deutlich: Der Bundesverband der
Vertriebenen kommt für uns weder als Träger noch als
Mitträger eines solchen Zentrums in Betracht. Das völlig
einseitige, die deutschen Verbrechen der NS-Zeit bagatel-
lisierende Weltbild dieser Verbände und ihre bis heute feh-
lende Abgrenzung zu Antisemiten und Rechtsextremisten
disqualifizieren den BdV für eine solche Trägerschaft.
Nur eine sensible Diskussion dieses schwierigen The-
mas, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von
Juden, Roma und Sinti, mit tschechischen, polnischen und
anderen Vertreterinnen und Vertretern, ist geeignet, einen
Ausgangspunkt und Rahmen für eine gemeinsame Aufar-
beitung dieser Geschichte zu schaffen. Nur im Ergebnis
eines solchen gleichberechtigten Diskussionsprozesses
sollte auch der Bundestag über dieses Thema seine Be-
schlüsse fassen.
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur
Abstimmung über das Fünfte Gesetz zur Ände-
rung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Zusatzta-
gesordnungspunkt 6)
Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Die heute anstehende Än-
derung des Stasi-Unterlagengesetzes bringt mich in einen
Zwiespalt: Denn ich persönlich profitiere von einer großzü-
gigen Aktenherausgabepraxis der Birthler-Behörde. In mei-
nem Büro stehen die wesentlichen Auszüge der Stasi-Akten
der Herren Minister Otto Schily, Hans Eichel, Joschka
Fischer und auch von Oskar Lafontaine. Insofern kann ich
verstehen, dass Bundesinnenminister Schily, wäre er jetzt
anwesend, nicht mit seiner Fraktion gemeinsam stimmen
könnte. Gerade weil ich diese Akten kenne – glauben Sie
mir, sie waren eine interessante Lektüre – werde ich die vor-
gesehene Aufweichung des Opferschutzes nicht mittragen.
Ich gebe zu, es ärgert mich, wie schnell sich der Mantel
des Vergessens oder gar des Verklärens über die Zeit der
SED-Diktatur und das Unrechtsregime der DDR gelegt
hat. Ich bin enttäuscht, wie wenig die menschenverach-
tende und entwürdigende Behandlung der Bürgerinnen
und Bürger im Schnüffel-Staat DDR im Schulunterricht
behandelt wird.
Insofern habe ich ein elementares Interesse daran, dass
die zahlreichen Dokumente, die die Machenschaften und
Täterstrukturen der Stasi belegen, auch weiterhin ausge-
wertet werden können. Doch darf die wissenschaftliche
Aufarbeitung nicht auf dem Rücken der Stasi-Opfer aus-
getragen werden. Denn sie sind – ganz gleich ob in Ost
oder West – als Objekt staatlicher Schnüffelei und Re-
pressalien missbraucht und entehrt worden. Würden Infor-
mationen, die durch die Stasi in grundrechtswidriger
Weise gewonnen wurden, gegen den ausdrücklichen Wil-
len der Opfer herausgegeben werden, so wäre dieses ihre
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25221
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erneute, diesmal öffentliche Vergewaltigung. Dies gilt
auch für die Behandlung von Personen der Zeitgeschichte,
die trotz Einschränkungen ihrer Rechte nicht völlig
schutzlos gestellt werden dürfen.
Der aktuelle Änderungsantrag von Regierungskoali-
tion und FDP zur Verbesserung des Opferschutzes bleibt
in der Praxis eine Krücke, mit der man nur schwerlich
wird laufen können. Die Formulierung ist an entschei-
dender Stelle unpräzise, und sie verwässert, wo eine juris-
tische Klarstellung erforderlich wäre.
Ich bin mir bei meiner heutigen Entscheidung
schmerzlich bewusst, dass ich aus dem Gedanken des Op-
ferschutzes heraus Restriktionen befürworten muss, die
leider auch bislang noch unentdeckte Täter begünstigen
könnten. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Nach-
weis einer Täterschaft erst durch weitere wissenschaftli-
che Forschung erbracht werden kann.
Gerade diese Denunzianten und Schmarotzer des
DDR-Unrechtsregimes könnten sich bis zum Beweis des
Gegenteils als vermeintliche Opfer tarnen und darauf hof-
fen, dass ihre Täterschaft aufgrund eingeschränkter wis-
senschaftlicher Recherchemöglichkeiten für immer uner-
kannt bleibt. Das wäre in der Tat bitter, gerade auch aus
der Sicht ihrer Opfer, die vielfach heute noch unter einem
schlimmen persönlichen Leidensdruck stehen.
Gerade dieser Respekt vor den Opfern ist es jedoch, der
mich zwingt, den Opferschutz stärker zu gewichten und
die bislang unerkannten Täter der Stasi einer anderen, ei-
ner höheren Gerechtigkeit zu überantworten. Würde ich
dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen zustimmen, so
würden die Herren Honecker und Mielke einschließlich
ihrer Schergen heute erneut über ihre Opfer und über un-
seren Rechtsstaat triumphieren.
Aus diesem Grunde werde ich dem Gesetzentwurf von
Rot-Grün nicht zustimmen.
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Reiner Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Gisela Frick, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Wolfgang
Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Klaus Haupt, Dr. Helmut
Haussmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Gudrun
Serowiecki, Dr. Hermann Otto Solms und
Dr. Max Stadler (alle FDP) zurAbstimmung über
das Fünfte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unter-
lagen-Gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6)
Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Stasi-Unter-
lagen-Gesetzes zu, weil durch den Änderungsantrag der Ab-
geordneten Ludwig Stiegler, Cem Özdemir und Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig der Persönlichkeitsschutz in entscheiden-
der Weise gestärkt worden ist. Aufgrund dieses Änderungs-
antrages steht fest, dass die unserer Meinung nach zutref-
fende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
auch in Zukunft Bestand hat. Damit ist deutlich, dass Infor-
mationen, die durch Eingriffe in das Brief-, Post und Fern-
meldegeheimnis, in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in
ein Berufsgeheimnis oder durch sonstige Menschenrechts-
verletzungen – wie die Anwendung von Folter – gewonnen
worden sind, von Herausgabe und Veröffentlichung ausge-
schlossen sind.
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt)
(SPD) zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen der SPD, der
CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
und der FDP zum Tätigkeitsbericht 1999 und
2000 des Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz (Tagesordnungspunkt 15)
Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Der vorliegenden
Entschließung kann ich nicht zustimmen, obwohl die meis-
ten darin enthaltenen Vorschläge meine Zustimmung fin-
den. Absolut unzureichend finde ich jedoch die Empfehlung
unter Punkt 7. Das in der Empfehlung ausdrücklich be-
grüßte Recht der Versicherten und Behinderten, selbst einen
Gutachter vorzuschlagen, wird auch Jahre nach Inkrafttre-
ten des SGB VII sowohl von Versicherungsträgern wie auch
Gerichten nicht oder nur mangelhaft gewährleistet.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer gravierender
Verstöße gegen die datenrechtlichen Bestimmungen dieses
Gesetzes. Wenn der Gesetzgeber sich selbst ernst nimmt,
darf er solche gravierende Gesetzesverstöße nicht nur zum
Anlass nehmen, einige Paragraphen zu prüfen. Vielmehr
muss er deutlich machen, diese offensichtlichen Zeichen
im Gesetz unverzüglich durch legislative Maßnahmen be-
seitigen und das Gesetz entsprechend ändern zu wollen.
Die windelweiche Formulierung in Punkt 7 lässt aber
die Interpretation zu, der Gesetzgeber nehme seine eige-
nen gesetzlichen Intentionen nicht ernst. Einer solchen
Haltung kann ich jedoch nicht beitreten und lehne deshalb
die Entschließung ab.
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– des Antrags: Nationale Verantwortung des
Bundes für Kunst und Kultur stärken
– des Antrags: Systematisierung der Kulturför-
derung von Bund und Ländern
– der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Kulturföderalismus in Deutschland erhalten
(Tagesordnungspunkt 8 a bis c)
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(B)
Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich halte es für problema-
tisch, die Fragen der Förderung von Kunst und Kultur im
engeren Sinne aus der breiten Debatte zum Kulturfödera-
lismus insgesamt herauszulösen. Und diese Debatte wie-
derum kann nur im Zusammenhang mit der Reform unse-
rer föderalen Strukturen generell sinnvoll geführt werden.
Die PDS ist in dieser Hinsicht in einer intensiven Bera-
tungsphase. Zur vorliegenden eingeschränkten Thematik
gehen meine Überlegungen im Moment von zwei Punk-
ten aus.
Zum ersten: Ich teile nicht die Auffassung derer, die
sehr gern und sehr schnell bei gesamtstaatlichen kulturel-
len Aufgaben ganz selbstverständlich in erster Linie den
Bund in der Verantwortung sehen. Ich halte daran fest,
dass auch überregionale Aufgaben auf kulturellem Ge-
biet, soweit sie nicht der ordnungspolitischen Rahmenset-
zung des Bundes unterliegen, zunächst einmal Sache ge-
meinsamer Anstrengungen der Länder sein sollten.
Zugleich sehe ich natürlich, dass sich diese ursprüngliche
Intention der kulturellen Kompetenzzuweisung hart an
der heutigen Wirklichkeit stößt: Zum einen haben sich die
gesamtstaatlichen kulturellen Aufgaben seit 1949 enorm
ausgeweitet. Zum anderen ist auch die Gemeinschaft der
Länder finanziell immer weniger in der Lage, diese ge-
wachsenen gesamtstaatlichen Aufgaben auf kulturellem
Gebiet wahrzunehmen. Und ohne Zweifel hat sich in der
Folge davon auch das Interesse der Länder an der Wahr-
nehmung dieser Aufgaben verringert. Verstetigt und ver-
festigt sich diese Entwicklung, so besteht meiner Mei-
nung nach die Gefahr, dass die „Kulturhoheit der Länder“
in einen bedenklichen Provinzialismus mündet. Die ein-
seitige und bedenkenlose Zuweisung gesamtstaatlicher
kultureller Aufgaben an den Bund würde einer solchen
Entwicklung Vorschub leisten.
Zum zweiten Punkt: Für genauso problematisch halte
ich es allerdings, wenn bei konkreten Projekten, Proble-
men und Konflikten dogmatisch von vermeintlich eher-
nen föderalen Gegebenheiten ausgegangen wird, um dann
zu sehen, wie sich unter diesen quasi unveränderlichen
Bedingungen die Entwicklung unseres kulturellen Lebens
einpassen lässt. Entscheidender Ausgangspunkt sollten
stets die inhaltlichen Bedürfnisse und Interessen derjeni-
gen sein, die in Kunst und Kultur als Produzenten, Ver-
mittler oder Teilhabende agieren. Und dann ist zu fragen,
wie die gegebenen föderalen Strukturen in dem konkreten
Fall diesen Interessen förderlich sind bzw., wo sie als
Hemmnis wirken. Ich will den Kulturföderalismus als
Wert an sich nicht unterschätzen. Er darf aber nicht über
die Erfordernisse gestellt werden, die sich aus dem Sozi-
alstaats- und Kulturstaats-Prinzip ergeben.
Im Spannungsfeld dieser beiden Pole sollten wir die ak-
tuellen Erfordernisse diskutieren, die uns in der Kulturpo-
litik gestellt sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre weisen
darauf hin, dass neue und umfangreichere Aufgaben auf
dem Gebiet der Kultur von den Ländern nur mit Unterstüt-
zung des Bundes zu schultern sind. Durch eine Ausdehnung
der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91b GG auf den Kul-
turbereich (neben Bildung und wissenschaftlicher For-
schung) könnte dieses Zusammenwirken auf eine sichere
Grundlage gestellt werden. Das böte dann auch einen ver-
lässlichen Rahmen, um die Aufgaben zwischen Bund und
Ländern klarer als bisher zu verteilen. Diese Verteilung darf
sich aber gerade auf kulturellem Gebiet nicht am Leitbild
eines separativen Föderalismus orientieren. Zur Koopera-
tion von Bund und Ländern bei der Förderung von Kunst
und Kultur gibt es heute keine Alternative mehr.
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– des Antrags Qualitätsoffensive im öffentlichen
Personenverkehr – Verbraucherschutz und
Kundenrechte stärken
– der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Verbraucherschutz im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs noch immer unzureichend
(Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
nungspunkt 4)
Gustav Herzog (SPD): Busse und Bahnen haben für
uns hohe Priorität. Der öffentliche Personenverkehr muss
für den Fahrgast attraktiv sein. Hier können sich unsere
Leistungen sehen lassen. Nach vier Jahren rot-grüner Re-
gierungspolitik richtet sich der öffentliche Personenver-
kehr erheblich stärker nach den Bedürfnissen und Wün-
schen der Kunden aus als je zuvor. Das ist für uns
durchaus Programm. Unsere Handschrift sieht man über-
all dort, wo in den rechtlichen Rahmenbedingungen Kun-
denrechte im öffentlichen Personenverkehr gewahrt, aber
vor allem auch immer weiter differenziert und ausgebaut
wurden. Damit werden wir fortfahren. Nur wenn es ge-
lingt, komfortable, flexible und differenzierte Angebote
zu entwickeln und mit neuer sozialer Bedeutung zu ver-
sehen, wird der öffentliche Personenverkehr mehr sein als
nur eine schmale Scheibe im Modal-Split.
So werden schon heute die Beförderungsbedingungen
als allgemeine Geschäftsbedingungen an den geltenden
Verbrauchergesetzen gemessen. Mit der seit Januar gel-
tenden Schuldrechtsmodernisierung haben Verbraucher-
verbände die Möglichkeit, auch für Fahrgäste individuelle
Ansprüche gegen den Verkehrsunternehmer einzuklagen.
Und schließlich haben wir die Haftungshöchstgrenzen
verdoppelt.
Vordringlich brauchte der ÖPV aber auch klare finanzi-
elle Rahmenbedingungen, um den Ausbau, die Moderni-
sierung und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die
gestiegenen Erfordernisse weiter vorantreiben zu können.
Ein verlässliches, solides Finanzierungskonzept ist für die
wirtschaftlich Tätigen im Bereich des ÖPV wichtig.
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Regio-
nalisierungsgesetzes beschlossen und damit den Ländern,
SPNV-Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen ei-
nen planbaren und sicheren Finanzrahmen gegeben; die
Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz erreichen ein
Rekordniveau. Damit sind bestellte Leistungen gesichert
und auch manche neue Leistung wie Streckenreaktivie-
rungen im Schienenverkehr realisierbar geworden. Das
sage ich als Rheinland-Pfälzer auch mit Dankbarkeit.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25223
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(B)
Insgesamt liegt das finanzielle Engagement des Bun-
des in diesem Jahr bei mehr als 8,4 Milliarden Euro:
Regionalisierungsmittel 6,745 Milliarden Euro, GVFG-
Mittel 1,677 Milliarden Euro. Die Regionalisierungsmit-
tel werden um jährlich 1,5 Prozent erhöht und steigen auf
7,266 Milliarden Euro. Trotz der Konsolidierungsnot-
wendigkeiten des Bundeshaushaltes wurden in 2002 die
Regionalisierungsmittel gegenüber der alten Rechtslage
um mehr als eine halbe Milliarde Euro erhöht.
Da Konkurrenz – in einem geordneten Rahmen – be-
kanntlich für günstigere Preise und bessere Qualität sorgt,
haben wir für mehr Wettbewerb auf der Schiene gesorgt.
Neue Bahnbetreiber finden zunehmend ihren Weg auf den
Trassen der DB Netz. Auch das nutzt dem Verbraucher-
schutz.
Daher werden wir die Bahnreform kontinuierlich fort-
führen. Die Vergabe der Trassen an Wettbewerber der
Deutschen Bahn AG wird diskriminierungsfrei ausgestal-
tet. Die Kartell- und Eisenbahnaufsichtsbehörden arbei-
ten sinnvoll zusammen. Die öffentliche Hand zieht sich
nicht aus der Sanierung des Streckennetzes zurück. Wo
notwendig, werden die finanziellen Mittel bereit gestellt.
Die Verkehrsinvestitionen steigen im nächsten Jahr auf
12 Milliarden Euro.
Attraktiver wurde der öffentlichen Personenverkehr
ohne Frage auch durch die verkehrsmittelunabhängige
Entfernungspauschale, die die Bundesregierung in das
Einkommensteuergesetz eingeführt hat.
Das heutige und noch mehr das erwartete Mobilitäts-
wachstum setzen aber auch eine gleichgewichtigere Ar-
beitsteilung der Verkehrsmittel voraus. Das überdurch-
schnittliche Wachstum der Verkehrsnachfrage bis 2015
– im Personenverkehr 20 Prozent und im Güterverkehr
64 Prozent gegenüber 1997 – kann nur bewältigt werden,
wenn dabei der öffentliche Schienenverkehr insgesamt
noch leistungsfähiger und noch attraktiver wird.
Das abgelaufene Jahr war für die Verkehrsunterneh-
men zwar durchaus ein Erfolg. Mehr als 9 Milliarden
Fahrgäste, das ist ein Plus von deutlich über 1 Prozent.
Oder anders ausgedrückt: Über 27 Millionen Menschen
nutzen täglich den ÖPNV und ersparen uns rund 19 Mil-
lionen PKW-Fahrten pro Tag. Dies darf aber nicht den
Blick davor verstellen, dass der Marktanteil von Bussen
und Bahnen – gemessen an allen Mobilitätsaktivitäten der
privaten Haushalte – bundesweit nur bei rund 10 Prozent
liegt. Das entspricht in etwa der Quote des Radverkehrs.
Dies sind natürlich Durchschnittswerte. Wir wissen
zum Beispiel, dass der ÖPNV-Anteil in Großstädten mit
über 500 000 Einwohnern zwischen 13 und 31 Prozent
liegt; in Kleinstädten mit 50 000 bis unter 100 000 Ein-
wohnern bewegt sich der Anteil zwischen 5 und 19 Pro-
zent.
Marktuntersuchungen zeigen, dass der ÖPV sein Kun-
denpotenzial bei weitem nicht ausschöpft. Die Qualitäts-
offensive richtet sich daher in erster Linie an die Ver-
kehrsunternehmen. Hier bleibt noch einiger Raum, den
Verbraucherschutz zu verbessern und den ÖPV für die
Fahrgäste auch weiterhin noch attraktiver zu gestalten.
Aber auch die Bundesregierung wird ihr Möglichstes
tun, um die Kundenrechte zu verbessern, wo sich dies als
notwendig erweist. Um dies zu ermöglichen, fordern wir
die Bundesregierung zu einer umfassenden Bestandsana-
lyse der bestehenden Rechtssituation auf. Auch und ge-
rade im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern und den
europäischen Nachbarländern soll eine Optimierung der
deutschen Kundenrechte vorbereitet werden.
Bei aller Freude über die Fortschritte auf dem Markt
steht eines aber völlig außer Frage: Wettbewerb darf keine
Verschlechterung der sozialen Bedingungen im ÖPV mit
sich bringen. Dumpinglöhne, Dumpingpreise und nied-
rige soziale Standards passen nicht zum Anspruch, die
Qualität des ÖPV im Sinne des Kunden zu verbessern. Si-
cherstellung und weiterer Ausbau eines qualitativ hoch-
wertigen ÖPV bedeutet eine klare Absage an einen reinen
Preiswettbewerb mit Lohn- und Preisdumping.
Die Qualitätsoffensive der rot-grünen Bundesregie-
rung setzt den Maßstab für einen zeitgemäßen und ver-
braucherfreundlichen öffentlichen Personenverkehr. Ge-
meinsam werden wir mit den im ÖPV Aktiven ‘das
Verkehrssystem der Zukunft erfolgreich gestalten.
Stimmen sie unserem Antrag zu!
Jella Teuchner (SPD): Berufspendler auf dem Weg
zur Arbeit, Unternehmer unterwegs zum Geschäftstermin
oder Familien in Richtung Sonne und Meer – für sie alle
ist mobil zu sein Freiheit und gleichzeitig auch Notwen-
digkeit. Der öffentliche Personenverkehr leistet einen
wichtigen Beitrag für diese Mobilität, gerade auch als um-
weltfreundliche Alternative zum Auto und als Entlastung
der Straßen und Ballungszentren.
Wir haben hier schon einige Male darüber diskutiert,
wie wir insbesondere den öffentlichen Personennahver-
kehr im Wettbewerb der Verkehrssysteme stärken können.
Mit unserem heute vorliegenden Antrag wollen wir errei-
chen, dass diese Diskussion auch aus der Sicht des Ver-
braucherschutzes und der Kundenrechte geführt wird.
Wir können zum einen feststellen, dass die Kunden im
öffentlichen Personenverkehr mehr Rechte haben – zum
Beispiel gegenüber der Bahn –, als immer wieder glauben
gemacht wird. Zum anderen zeigen häufige Beschwerden
von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass der öffent-
liche Nahverkehr nicht als unkomplizierte Alternative
zum eigenen Auto angesehen wird.
Wir wollen deshalb eine Qualitätsoffensive für den öf-
fentlichen Personenverkehr initiieren. Bahnen und Busse
sollen attraktiv und leistungsfähig sein. Dazu fordern wir
die Bundesregierung auf, eine umfassende Bestandsauf-
nahme vorzulegen. Gemeinsam mit den Verkehrsunter-
nehmen und den Verbraucherverbänden wollen wir zum
einen klären, wo Handlungsbedarf besteht, zum anderen
wollen wir für diese Bereiche dann Lösungen entwickeln.
Ziel ist ein zeitgemäßes und verbraucherorientiertes Fahr-
gastrecht.
Wir brauchen diese Bestandsaufnahme. Wir können
feststellen, dass in dieser Legislaturperiode einige Ver-
besserungen auf den Weg gebracht wurden: Mit dem
2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vor-
schriften sind die Haftungshöchstgrenzen verdoppelt
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worden, wird bei den Haftungshöchstgrenzen nicht mehr
zwischen den Verkehrsträgern unterschieden und wurde
ein verschuldensunabhängiger Schmerzensgeldanspruch
auch bei der Vertragshaftung eingeführt. Es gibt mittler-
weile einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang
zum öffentlichen Personenverkehr für Menschen mit Be-
hinderungen. Mit der Umsetzung des COTIF-Abkom-
mens haben wir die Erstattung der Übernachtungskosten
für Reisende geregelt, die eine Reise nicht mehr am sel-
ben Tag fortsetzen können. Das Unterlassungsklagegesetz
gibt den Verbraucherzentralen das Recht, individuelle An-
sprüche von Verbrauchern auch im Verkehrsbereich ein-
zuklagen.
Wir wollen, dass von diesen Verbesserungen ausge-
hend geprüft wird, wo weitere rechtliche Maßnahmen
notwendig und möglich sind. Die Verbesserung der haf-
tungsrechtlichen Situation von Fahrgästen bei mangeln-
der Leistung und die Einrichtung von unabhängigen
Schlichtungsstellen sind zwei der Eckpunkte, die bei
dieser Bestandsaufnahme berücksichtigt werden müs-
sen. Weitere sind die Harmonisierung der Vorschriften
zwischen den Verkehrssystemen und zwischen den EU-
Mitgliedstaaten und die Bereitstellung von Fahrplanaus-
künften auch über die Angebote konkurrierender Unter-
nehmen.
Der öffentliche Personenverkehr ist eine sinnvolle Al-
ternative zum Individualverkehr. Attraktiv ist er aber nur
mit kundenorientierten Verkehrsunternehmen und einem
zeitgemäßem Fahrgastrecht. Die Qualitätsoffensive, die
wir starten wollen, wird dafür sorgen.
Michael Meister (CDU/CSU): Das Gebiet des öffent-
lichen Personenverkehrs ist auf der Landkarte des Ver-
braucherschutzes ein weißer Fleck und für Sie, meine sehr
verehrten Kollegen von den Koalitionsfraktionen, offen-
sichtlich ein rotes Tuch. So wurde der Antrag der Unions-
fraktion „Verbraucherschutz im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs noch immer unzureichend“, der für
eine nachhaltige Stärkung der Fahrgastrechte plädiert, im
Verbraucherschutz-Ausschuss mit den Stimmen von Rot-
Grün abgelehnt. Ich frage Sie: Wozu gibt es einen Aus-
schuss für Verbraucherschutz, wenn dieser alles andere
als verbraucherfreundlich votiert?
Nun, reichlich spät, legt Rot-Grün einen Antrag zur
„Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr“
vor, um auf den Zug der Verbraucherschützer aufzusprin-
gen und sich in der Rolle als Anwalt der Kundenrechte zu
gefallen – ein durchschaubares und opportunes Manöver
kurz vor der Wahl, zumal vor dem Hintergrund der Ab-
stimmung im Verbraucherschutz-Ausschuss.
Für Fahrgäste des öffentlichen Personenverkehrs, ins-
besondere für Zugreisende, sieht die gegenwärtige Rechts-
lage wirklich nicht rosig aus. Und das gilt nicht nur für
den Fall, wenn die Bahn eben mal nicht kommt. Allzu oft
noch müssen sich die Kunden in öffentlichen Verkehrs-
mitteln als „Beförderungsfall“ denn als gleichberechtigter
Vertragspartner im Verhältnis zum Beförderungsunter-
nehmen betrachten. So hat ein Zugreisender – trotz eines
in anderen Branchen vergleichsweise hohen Verbraucher-
schutzniveaus weder einen Anspruch auf Minderung des
Fahrpreises noch auf Rücktritt, wenn er eine mangelhafte
Leistung erhält.
Der Fahrplan – ein Vorschlag ohne Gewähr! Bei Verspä-
tungen oder Zugausfall ist bestenfalls Kulanz gefragt. So
besagt nämlich der noch heute gültige § 17 der Eisenbahn-
Verkehrsordnung von 1938: „Verspätung oder Ausfall eines
Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung“.
Dies ist eine Vorschrift aus dem tiefsten Vorgestern, die
zwar der Bahn, aber ganz und gar nicht dem Kunden zu-
gute kommt.
Aber selbst noch so umfangreiche Kulanzleistungen von
Verkehrsunternehmen können einen gesetzlichen Rahmen
nicht ersetzen, der für einen effektiven und modernen Ver-
braucherschutz im öffentlichen Personenverkehr sorgt.
Wenn sich Rot-Grün nun in dem Antrag zur „Qualitätsof-
fensive im öffentlichen Personenverkehr“ unter anderem
damit rühmt, dass man das Protokoll betreffend der Än-
derung des Übereinkommens über den internationalen Ei-
senbahnverkehr in nationales Recht umgesetzt habe, so
kann hiervon eine durchgreifende Verbesserung des Ver-
braucherschutzes mitnichten erwartet werden. Die dort
geregelte Erstattung der Übernachtungskosten greift näm-
lich nicht, wenn die Eisenbahn kein Verschulden trifft,
und das ist oft der Fall.
Es ist nun wirklich an der Zeit, das Rechtsverhältnis
zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen neu zu defi-
nieren und den Verbrauchern im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs rechtliche Möglichkeiten an die Hand
zu geben, die in anderen Rechtsgebieten selbstverständlich
sind. Zum Inhalt eines notwendigen Reformkonzeptes
– sprich: eines neuen Rechtes des Beförderungsvertrages –
gehört unter anderem, dass die Rechtslage für die Benut-
zung von Bussen und Bahnen einheitlich gestaltet wird.
Auch eine umfängliche Kontrolle von Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen in Beförderungsverträgen ist sicher-
zustellen, damit die Rechte der Fahrgäste nicht unange-
messen beschnitten werden.
Ein neu definiertes Personenbeförderungsrecht muss
aber vor allem grundsätzlichen Haftungsprinzipien Gel-
tung verschaffen. Hierzu gehört unter anderem, dass we-
gen Verspätung – bei Überschreiten einer bestimmten
Zeitspanne – ein Teil oder der gesamte Fahrpreis zu er-
statten ist.
Die Bundesregierung hatte bisher herzlich wenig dem
Diktat von Bahnchef Mehdorn entgegenzusetzen. Wich-
tige Fragen des Verbraucherschutzes wurden lange Zeit
nicht gestellt und werden erst jetzt ansatzweise, aber dafür
medienwirksam entdeckt. So setzt sich beispielsweise
Verbraucherschutzministerin Künast mit dem Artikel
„Der Mitropa-Mord“, erschienen in der „Frankfurter All-
gemeinen Zeitung“ vom 1. Juli 2002, in nostalgischer, ja
geradezu verklärter Weise für den Erhalt der Speisewagen
in Zügen der Deutschen Bahn ein. Die Ministerin verkauft
den Speisewagen nicht nur als unverzichtbaren Bestand-
teil einer Bahnfahrt. Vielmehr rückt der Speisewagen bei
ihr gar mit ins Zentrum einer Marketing-Strategie beim
„Markenprodukt Bahn“.
Frau Künast übersieht an dieser Stelle jedoch, dass
diese spezielle – und von ihr emotional bediente – Frage
nicht im Einflussbereich der Politik steht und somit auch
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außerhalb dessen, was die Bundesregierung konkret für
den Verbraucher tun kann. Nur nebenbei sei bemerkt, dass
selbst das Bundesverkehrsministerium die Auffassung
vertritt, dass das Thema Erhalt oder Abschaffung der
Speisewagen allein in den Kompetenzbereich der Deut-
schen Bahn AG fällt.
Verbraucherschutz bleibt bei dieser Regierung eben
ein Modewort, das von ihr nicht mit Substanz ausgefüllt
wird. Es fehlt die Kompetenz für nachhaltige Lösungen
sowie ein ganzheitlicher politischer Ansatz. Wenn man
einmal auf die nun auslaufende Amtszeit von Bundes-
ministerin Künast zurückblickt, so ähnelt sie eher einer
Geschichte von „Pleiten, Pech und Pannen“. Verbrau-
cherschutz – gerade auch im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs – ist eine politische Aufgabe, die vor
allem neue Konzepte erfordert. Die Unionsfraktion hat
im Übrigen mit ihrem Verbraucherschutzpapier ein in
sich geschlossenes und tragfähiges Konzept vorgestellt.
Eine unionsgeführte Bundesregierung wird den Verbrau-
cherschutz nach dem 22. September zu einer zentralen
Säule ihrer Politik machen.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mo-
bilität wird immer wichtiger – sowohl im privaten als
auch im beruflichen Bereich. Wir wollen sie umweltver-
träglich und kundenfreundlich gestalten. Deswegen ha-
ben wir uns in der rot-grünen Bundesregierung für eine
Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel wie
Bahn und Fahrrad eingesetzt und deswegen beschäftigen
wir uns heute mit dem Thema Verbraucherschutz und
Kundenrechte in Bus und Bahn.
Denn häufig werden genau diese Themen – Verbrau-
cherschutz und Kundenrechte – vernachlässigt. Dies zei-
gen aktuelle Beispiele: Die Bahn schafft ihre Speisewa-
gen ab – ein deutlicher Qualitätsabbau. Es spricht auch
nicht für einen guten Kundenservice, wenn ein regionales
Kundencenter 6 000 Beschwerden monatlich für „nor-
mal“ hält. Weitere Beispiele für mangelnden Service: Auf
kleinen Bahnhöfen verschwinden Sanitäranlagen, Warte-
hallen werden dichtgemacht. Große Bahnhöfe werden zu
Shopping-Meilen, soziale Einrichtungen wie die Bahn-
hofsmission werden verdrängt.
Ziel unseres Antrags ist es, einen hohen Qualitäts-
standard für Bus und Bahn zu garantieren und so ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir wollen, dass die
öffentlichen Verkehrsmittel zuverlässiger, schneller, be-
hindertengerechter und attraktiver gestaltet werden. Denn
nur so, als moderne und kundenfreundliche Dienstleister,
können sich öffentliche Verkehrsmittel bei den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern durchsetzen.
Mit unserer Initiative zur Qualitätssicherung wollen
wir neue Akzente setzen und so den öffentlichen Perso-
nenverkehr stärken und ausbauen. Denn er ist, neben dem
Fahrrad, die umweltfreundlichste Alternative zum Auto.
Unser Ziel ist die Förderung der umweltfreundlichen Ver-
kehrsträger.
Die rot-grüne Bundesregierung hat bereits viel zur
Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel getan. Wir
haben die Investitionsmittel für die Schiene um 50 Pro-
zent erhöht und sie den Straßeninvestitionen gleichge-
stellt. Wir haben die Mittel für den Nahverkehr erhöht.
Wir haben die LKW-Maut eingeführt, um den Güterver-
kehr wieder auf Schiff und Schiene zu bringen. Wir haben
die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale
eingeführt sowie einen Masterplan Fahrrad aufgestellt.
All dies unterstützt die umweltfreundlichen Alternativen
zum Auto. Mit Erfolg: Die Fahrgastzahlen bei den öffent-
lichen Verkehrsmitteln steigen jährlich.
Doch neben all diesen Rahmenbedingungen sind Ser-
vice und Kundenfreundlichkeit Voraussetzung dafür, dass
die Verbraucherinnen und Verbraucher Bus und Bahn als
Alternative zum Auto akzeptieren und sie als selbstver-
ständliche, alltägliche Transportmittel schätzen.
Wer kennt nicht die Situation, in der Bahnfahren zur
Improvisationskunst wird? Verspätungen, Ausfälle, über-
füllte Züge und verpasste Anschlüsse erfordern von den
Verbrauchern häufig Flexibilität und Organisationstalent.
Mit unserer Qualitätsoffensive wollen wir erreichen, dass
die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Fällen ei-
nen Anspruch auf angemessene Behandlung haben. Wie
beispielsweise im Flugverkehr soll es auch bei Bus und
Bahn Normalität sein, dass Fahrgäste entschädigt werden,
wenn Verspätungen und Ausfälle für sie zu Schwierigkei-
ten und zusätzlichen Kosten führen – zum Beispiel, wenn
Termine nicht wahrgenommen werden können.
Die Rechte der Fahrgäste müssen ausgebaut und an die
höheren, besseren Standards in anderen europäischen
Ländern angepasst werden. Dazu gehört beispielsweise
auch, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher an
Bahnhöfen und Busstationen umfassende Informationen
über Fahrpläne und Tarife erhalten. Das beinhaltet auch
Informationen über andere Verkehrsträger und Verkehrs-
unternehmen. Zur unbürokratischen und vereinfachten
Regelung von Verbraucheransprüchen sollen unabhän-
gige Schlichtungsstellen eingerichtet werden. Hier sollen
die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Probleme und
Kritik loswerden und Schadensersatzforderungen stellen
können.
Anders als die CDU/CSU schaffen wir mit unserem
Antrag eine Grundlage, die realistisch ist und nicht un-
überschaubare Risiken für die Verkehrsträger mit sich
bringt. Denn wir wollen weiterhin preisgünstige Ver-
kehrsmittel – die Vorschläge von CDU/CSU führen zu ei-
ner ausufernden Haftungsregelung. Die Folgen sind hohe
Versicherungskosten für die Bahn und Preiserhöhungen
für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem
berücksichtigt der Antrag der CDU/CSU nicht die aktu-
elle und bereits verbesserte Gesetzeslage, die die rot-
grüne Bundesregierung geschaffen hat.
Den von uns skizzierten Weg zu mehr Kundenservice,
Qualität und Verbraucherschutz im öffentlichen Verkehr
gilt es nun weiterzuentwickeln und in konkrete und pra-
xistaugliche Vorschläge umzusetzen.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Kurz vor Schluss
der Legislaturperiode und zu ausgesprochen „fernsehge-
rechter“ Zeit berät das Hohe Haus wieder einmal über
Probleme der Deutschen Bahn. Bezeichnenderweise ha-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225226
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(B)
ben beide Anträge – auch wenn sie inhaltlich zunächst
nichts miteinander zu tun haben – aus Sicht der Liberalen
doch eine große Gemeinsamkeit. Die Probleme wären
nicht oder zumindest nicht so ausgeprägt vorhanden,
wenn es auf Schienenwegen endlich echten Wettbewerb
um Qualität und damit auch im wohlverstandenen Sinne
den Kampf um den König Kunde gäbe.
Die Verbesserung des Verbraucherschutzes für Bahn-
kunden ist wichtig, auch die Konzentration aller Rechts-
ansprüche auf ein Gesetz – es wird allerdings nicht viel
nützen, wenn der Kunde bei aller Schlechtleistung der
Bahn immer wieder als Anbieter auf den Schienenwegen
nur die Bahn zur Verfügung hat. Hier muss endlich der
Wettbewerb Einzug halten und damit der von uns seit lan-
ger Zeit angestrebte Grundsatz der Trennung von Netz
und Betrieb stattfinden und damit der diskriminierungs-
freie Zugang von anderen Mitbewerbern zum Schienen-
netz. Überall da, wo dieser Wettbewerb stattgefunden hat,
wo die Bahn sich mit anderen messen muss, wird sie in
der Leistung besser und ist das Angebot des Mitbewerbers
bereits besser als das der Bahn; denn wie sonst könnte in
fast allen Fällen auf einmal eine signifikante Steigerung
der Kundennachfrage verzeichnet werden?
Dies gilt erst recht und noch verstärkt beim Ausbau der
Schienenwege. Zwar legt der Deutsche Bundestag das
Bundesschienenwegeausbaugesetz fest, aber wenn der
Ausbau der Schienenwege im Wesentlichen ausschließ-
lich an der Geschäftspolitik und damit dem Interesse ei-
nes einzigen Nachfragers, nämlich der Deutschen Bahn,
ausgerichtet ist, wird auch dort die fehlende Alternative
deutlich. Beim Netz muss vor allen Dingen der diskrimi-
nierungsfreie Zugang möglich sein und damit die Wahlal-
ternative für den Kunden beziehungsweise der Zwang ge-
genüber den Anbietern, sich auf Kundenwünsche zu
konzentrieren. Wenn die Bahn weiterhin in der Lage ist,
Mitbewerber, wie zum Beispiel Connex, durch Trassen-
zuweisungen mit der doppelten Fahrzeit gegenüber DB-
Zügen zu benachteiligen, wird sich grundsätzlich im Ver-
halten der Bahn gegenüber dem Kunden sowohl im
Haftungsrecht als auch bei der Bedienung bestimmter
Bahnhöfe im Wesentlichen nichts ändern. Mannheim und
Darmstadt haben Besseres verdient! Wir plädieren des-
halb nachhaltig dafür, endlich den Grundsatz der Heraus-
lösung der Schiene aus dem Verbund der Bahn AG poli-
tisch umzusetzen. Dazu wird uns die 15. Periode
Gelegenheit bieten und wir werden das dann tatkräftig in
Angriff nehmen.
Ich wünsche allen noch Anwesenden einen erfolgreichen
Wahlkampf. Soweit das auf die Regierungskoalitionsfrak-
tionen zutrifft, sollte er aber nicht zu erfolgreich sein.
Christine Ostrowski (PDS): Dieser Tagesordnungs-
punkt wurde von den Koalitionsparteien aufgesetzt. Der-
art kurz vor „Torschluss“ hat dies natürlich den Geruch ei-
nes „Schaufenster-Antrags“. Immerhin hat sich vier Jahre
lang beim Thema Verbraucherschutz real wenig getan, so
wie zuvor 16 Jahre lang die CDU/CSU-geführten Regie-
rungen hier kaum Fortschritte zu verzeichnen hatten – und
nun ihrerseits heute einen interessanten Antrag vorlegen.
Die Frage, die sich für uns stellt, lautet: Handelt es sich
wenigstens um gute Schaufensteranträge? Dem CDU/
CSU-Antrag können wir uneingeschränkt zustimmen. Er
enthält sinnvolle konkrete Forderungen. Das einzige, was
uns beim Abgleich mit den Forderungen der Fahrgastver-
bände auffiel, ist das Fehlen des Vorschlags nach „unab-
hängigen Ombudsleuten“. Damit sind wir beim entschei-
denden Antrag, dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Eine Reihe von Passagen in diesem Antrag stellen eine er-
hebliche Selbstbeweihräucherung dar. Ganz offensicht-
lich wird hier schlicht auf den Termin 22. September ge-
zielt. Drei Beispiele sollen dies illustrieren:
Erstens. SPD und Grüne verbreiten in dem Antrag
reichlich Eigenlob unter Verweis auf die Novelle des Re-
gionalisierungsgesetzes und des „Rekordniveaus“; auf das
mit diesem Gesetz die Mittel für den ÖPNV der Länder
angehoben worden seien. Tatsächlich geht es laut Gesetz
und laut Gesetzesnovelle um Mittel für den Schienenper-
sonennahverkehr. Es müsste also „SPNV“ statt „ÖPNV“
heißen. Richtig ist, dass es in diesem Gesetz nur die Be-
stimmung gibt, wonach diese Mittel so weit wie möglich
für diesen Zweck – den SPNV – eingesetzt werden sollen.
Vor 1998 forderten die Grünen, dass daraus eine zwin-
gende Vorschrift gemacht werden muss. Jetzt blieb das
weiter offen –, sodass immer mehr Länder diese Mittel für
den ÖPNV auf Straßen, also für Busverkehr, einsetzen.
Damit wird aber die eigentliche Zielsetzung des Regiona-
lisierungsgesetzes zunehmend unterlaufen. Und dies wird
bekanntlich noch von der Bahn „orchestriert“, indem sie
einen Abbau der Nebenstrecken betreibt, indem sie so-
eben so genannte Regionalfaktoren als Zuschlag auf die
Trassenpreise bei Nebenstrecken beschloss, womit sich
der SPNV gerade hier verteuern und perspektivisch auf
die Straße verlagern wird. Das heißt: Wir können dieses
Lob auf die Bundesregierung in diesem Punkt nicht teilen.
Denn es stellt einen weiteren Verlust von Verbraucher-
schutz im öffentlichen Verkehr dar, wenn der SPNV wei-
ter abgebaut und zunehmend durch Busse ersetzt wird.
Der Weg von Busverkehr zum motorisierten Individual-
verkehr ist dann immer meist ein kurzer.
Zweitens. SPD und Bündnis 90/Die Grünen feiern sich
in dem Antrag, weil mit dem jüngst beschlossenen neuen
Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-
schen ein „Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zum
öffentlichen Verkehr“ verbunden sei. Doch dieser An-
spruch steht vor allem auf dem Papier. – Real gibt es keine
entsprechenden Umsetzungspläne, wie die öffentlichen
Verkehrsmittel barrierefrei umgebaut werden sollen bzw.
ab wann es zumindest nicht mehr möglich sein wird, öf-
fentliche Verkehrsmittel anzuschaffen, die keinen barriere-
freien Zugang bieten. Wir hatten in der letzten Sitzungs-
woche einen Antrag zum entsprechenden Umbau des
Wagenparks der DB AG und zugleich zum Erhalt der
Bahnwerke eingebracht. Doch ebendieser präzise Antrag
wurde im Bundestag abgelehnt, auch mit den Stimmen
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Drittens. SPD und Grüne feiern sich mit diesem Antrag
als Verbraucherschützer, weil „der Fahrgast bereits heute
einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf Beförde-
rung hat, was sich aus § 10 AEG ergibt, sodass die Beför-
derung nicht ohne zwingende Gründe verweigert werden
kann“. Eine ähnliche Passage findet sich zwei Spiegelstri-
che weiter in demselben Antrag, wonach die Fahrgäste im
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25227
(C)
(D)
(A)
(B)
Fall von Verspätungen oder Zugausfall bereits jetzt „ent-
geltfrei mit dem nächsten günstigen Zug ... zurückkehren“
könnten. Einmal abgesehen davon, dass diese Rechte be-
reits heute in der Praxis für die durchschnittlichen Fahrgäs-
te realitätsfern sind, möchte ich Sie bitten, einen Blick in
die nicht allzu ferne Zukunft zu werfen. Das neue Bahn-
preissystem PEP, das am 15. Dezember 2002 „scharfge-
schaltet“, so Mehdorn, wird und das vom SPD-Bundesmi-
nister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen genehmigt
wurde, steht diesen den Verbraucher schützenden Regeln
diametral entgegen. Der bei diesem neuen Preissystem vor-
gesehene wachsende Anteil von Reservierungen wider-
spricht im Grunde der „Beförderungspflicht“ aus § 10 AEG
bzw. führt diese durch die Macht des Faktischen – volle
Züge, alles reserviert usw. – ad absurdum, zumal mit PEP
das Spontanfahren, also die spontane Wahrnehmung des
Rechts auf diese Beförderungspflicht, erheblich verteuert
wird und damit diese gesetzliche Bestimmung über den
Preis ausgehebelt wird. Vergleichbares gilt dann für das
entgeltfreie Zurückfahren. Auch da nutzt Ihnen das pure
Recht wenig, wenn diese Züge bahnpreissystembedingt
schlicht proppevoll sind.
Unsere Bilanz lautet demnach: Die nach vorne gerich-
teten Vorschläge im Antrag von SPD und Grünen können
wir unterstützen. Aufgrund der genannten problemati-
schen Teile und der allgemeinen Beweihräucherung einer
Verkehrspolitik unter SPD und Bündnis 90/Die Grünen,
die wir in keiner Weise teilen, werden wir uns bei dem An-
trag enthalten.
Anlage 17
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Großen Anfrage: Daseinsvor-
sorge in der sozialen Marktwirtschaft (Tagesord-
nungspunkt 10)
Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Die Aktualität des von
den Kollegen der FDP aufgegriffenen Themas der Da-
seinsvorsorge ist unbestritten. Auch in meiner Fraktion
wächst das Bedürfnis, zur Privatisierung, der Entstaatli-
chung oder der wirtschaftlichen Betätigung der Kommu-
nen stärker sachorientiert und weniger ideologisch bzw.
ressortegoistisch zu diskutieren. Das ist auch verständ-
lich, sehen sich doch vor allem Kommunalpolitikerinnen
und Kommunalpolitiker zunehmend mit neuen Heraus-
forderungen konfrontiert, die neue Antworten erfordern.
Teilweise werden sie aber allein schon wegen der
prekären Finanzlage vor Ort mit kaum abwendbaren Tat-
sachen konfrontiert, mit denen verantwortungsbewusst
umgegangen werden muss.
Durch die Liberalisierungs- und Privatisierungsbestre-
bungen der Europäischen Union und des Bundes werden
zusehends Aufgaben, die traditionell im Verantwortungs-
bereich der öffentlichen Hand lagen, für den Wettbewerb
geöffnet. Unternehmen der privaten Wirtschaft aus dem
In- und Ausland entdecken den Bereich der öffentlichen
Daseinsvorsorge, als profitablen und wachsenden Markt
und stehen bereit, die gesamte Ver- und Entsorgung von
Städten, Gemeinden und Landkreisen zu übernehmen. In-
folge dieser Entwicklung stehen die Art und Weise der Er-
füllung öffentlicher Aufgaben sowie die ökonomische Zu-
kunftsfähigkeit kommunaler Unternehmen mehr und mehr
zur Disposition. Das widerspricht eindeutig dem Gebot der
Subsidiarität – der Wahrnehmung von Aufgaben möglichst
nah an den Bürgerinnen und Bürgern, also auf der kom-
munalen Ebene, die diese am besten lösen kann.
Daseinsvorsorge gehört zum Wesensgehalt der kom-
munalen Selbstverwaltung. Daseinsvorsorge als Aufgabe
der öffentlichen Hand und insbesondere der Kommunen
entstand im 19. Jahrhundert mit der Industrialisierung, der
Bevölkerungszunahme, der Verstädterung und der Entste-
hung von Ballungsgebieten. Daseinsvorsorge sind ge-
meinwohlorientierte Leistungen der Kommunen für ihre
Einwohnerinnen und Einwohner – unter demokratischer
Kontrolle und in vielfältigen, anpassungsfähigen und de-
zentralen Strukturen.
Soweit kommunale Dienstleistungen im Rahmen der
Daseinsvorsorge am Gemeinwohl orientiert sind, kann
und darf betriebswirtschaftliches Kalkül nicht das allein
entscheidende Kriterium dafür sein, ob eine entspre-
chende Dienstleistung privatisiert wird. Unlängst war es
erst zu erleben: Mit der Liberalisierung im Strombereich
purzelten die Preise. Aber: Sind niedrige Preise für den
„bunten“ Strom der Privatanbieter ein Gewinn für das Ge-
meinwesen? Nein, diese Privaten bedienen sich riesiger
Atom- und Braunkohlenkraftwerke, oft Hunderte Kilo-
meter entfernt. Da können Stadtwerke mit ihrer umwelt-
freundlichen Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopp-
lung, KWK, vor Ort nicht mithalten. Umwelt und
regionale Wirtschaft haben das Nachsehen.
Die öffentliche Verantwortung der Kommunen für das
Funktionieren der Daseinsvorsorge aber bleibt bestehen. Es
gibt eine kommunale „Reservedienstleistungspflicht“ bei
Ausfall eines Kraftwerks, bei Konkurs eines Händlers oder
bei Ausfall von Fernleitungen. Eine Kommune haftet für
den privaten Betreiber wie für einen Erfüllungsgehilfen.
Auch der so genannte Querverbund wird infrage ge-
stellt. Also der steuerliche Ausgleich zwischen Sparten mit
Gewinn, zum Beispiel im Energiegeschäft, und Verlusten
bei anderen wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge,
zum Beispiel beim Öffentlichen Personennahverkehr. Er
ermöglicht den kommunalen Verkehrsbetrieben, ihr Defi-
zit von insgesamt 3,2 Milliarden Euro wenigstens zu hal-
bieren. Finanziert wird auf diesem Wege ebenfalls man-
cher Sozialpass. Wenn diese Möglichkeit entfiel, hätten
die kommunalen Haushalte und die Bevölkerung das
Nachsehen. Dabei ist aber schon heute absehbar, dass die
vorgesehene europaweite Ausschreibung von öffentlichen
Verkehrsdienstleistungen eine Vormachtstellung der
großen privaten Unternehmen bringen wird – höhere
Preise und ausgedünnte Angebote dürften das Resultat
sein. Hier sei an die Privatisierung der Post und die danach
folgende Schließung von Postfilialen erinnert. Außerdem:
Die Preise für Billig-Strom beginnen bereits zu klettern.
Warum also sollen die Kommunen nicht Betriebe und
Gesellschaften besitzen, die gewinnbringend sind? Warum
sollen diese an die Privatwirtschaft verscherbelt werden?
Ein Verkauf ist immer ein Verlust an stetigen Einnahmen,
aber auch an sozialen Möglichkeiten, wie die in manchen
Städten und Landkreisen entstandenen Transport GmbHs
verdeutlichen. Als private Töchter öffentlicher Verkehrs-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225228
(C)
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verdeutlichen. Als private Töchter öffentlicher Verkehrs-
betriebe stellen sie vor allem Fahrpersonal, Busse und
Bahnen. Die Löhne der Beschäftigten liegen etwa ein Drit-
tel unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes.
Es bestätigt sich, was die Gewerkschaft ÖTV bereits in
den 80er-Jahren sah: Die Privatisierung erfasst gerade Ar-
beitnehmergruppen, die ohnehin wenig verdienen. Ihr
Einkommen liegt nach der Privatisierung zumeist deut-
lich niedriger. Arbeitszeit und Arbeitssicherheit sind dras-
tisch schlechter, Einflussmöglichkeiten und Mitbestim-
mungsmöglichkeiten erheblich geringer: Von hundert
durch Privatisierung im öffentlichen Dienst betroffenen
Arbeitsplätzen werden 30 bis 50 vernichtet; noch stärker
gilt das für Ausbildungsplätze.
Mit einem Wort: Privatisierungen dürfen die Fähigkeit
der Kommunen, sozial und ökologisch zu regulieren,
nicht beeinträchtigen. Eine Kommune ist kein Konzern,
sondern ein öffentlicher Dienstleister, und sie muss den
sozialen Ausgleich garantieren.
Wenn öffentliche Dienstleistungen dem freien Spiel
des Marktes überlassen werden, geht das oft zulasten der
Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Steuerungs- und
Kontrollrechte der gewählten Kommunalvertretungen
bleiben bei Privatunternehmen weitgehend auf der
Strecke. Kein privater Schwimmbad-Betreiber kann vom
Stadtrat zu Sondertarifen für sozial Schwache verpflichtet
werden. Kein Käufer kommunaler Wohnungen muss be-
gründen, warum er nicht an Kinderreiche vermietet, kein
privater Anbieter von Weiterbildungskursen kann ge-
zwungen werden, Deutschkurse für türkische Mitbürge-
rinnen und Mitbürger anzubieten ...
Es ist so: Wenn die öffentliche Hand Aufgaben aus-
gliedert, dann herrscht in dem davon betroffenen Bereich
die Logik der Privatwirtschaft. Geschäftszweck ist nicht
vorrangig das öffentliche Wohl, sondern vor allem die Ge-
winnmaximierung. Preisgestaltung, ortsnahe und damit
bürgernahe Verwaltungs- und Betriebsstrukturen, regio-
nale Wirtschaftskreisläufe und ökologische Aspekte kön-
nen dabei leicht ins Abseits geraten.
Öffentliche Daseinsvorsorge bedeutet aber auch, für
die künftigen Generationen lebenswerte Bedingungen in
den Kommunen zu gestalten. Ökologische Aspekte dür-
fen nicht unter die Räder geraten: Im Gegenteil: Sie zu
berücksichtigen wird immer wichtiger.
Mir geht es nicht um ideologische Grabenkämpfe, wenn
das Engagement der Privatwirtschaft im öffentlichen Sek-
tor diskutiert wird. Wenngleich es manche nicht wahrhaben
wollen: Die demokratischen Sozialisten haben längst den
Markt als effizientes Instrument für das Wirtschaftsleben
akzeptiert. Wir wollen, dass die wirtschaftliche Betätigung
der Kommunen auch auf neuen Geschäftsfeldern möglich
wird. Wir plädieren für eine stärkere Kooperation der
Stadtwerke. Ebenso befürworten wir neue Formen part-
nerschaftlicher Zusammenarbeit von öffentlicher Hand
und Privatwirtschaft, bei denen es durchaus zu Reduzie-
rungen von Kosten, Verwaltungsaufwand, Bauzeiten, at-
traktiven Finanzierungsmodellen und zur Effizienzsteige-
rung kommen kann.
Wir sagen aber deutlich: Der Markt braucht Rahmen
und Grenzen, die politisch gesetzt werden müssen, damit
es nicht zu einer Kommerzialisierung aller Lebensberei-
che kommt.
Als Kritiker einer maßlosen Privatisierungseuphorie
sage ich: Kommunale Unternehmen sind und bleiben für
die Grundversorgung unbedingt erforderlich. Wenn schon
privatisiert werden muss, so kann das nur vor Ort entschie-
den werden. Dazu müssen die Wirtschaftlichkeit detailliert
geprüft und alle maßgeblichen politischen, sozialen und
ökologischen Folgen abgewogen werden. Die Bürgerinnen
und Bürger müssen sich auf die öffentliche Grundversor-
gung verlassen können, egal, wer die Leistung anbietet.
Bei der Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistun-
gen und Gütern – vom sauberen Wasser über eine Konto-
verbindung für jedermann bis hin zum Nahverkehr – soll-
ten nach Auffassung der PDS mindestens folgende
Grundsätze gewahrt werden:
Ein gleichwertiger, diskriminierungsfreier und kosten-
günstiger Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger; ein
ausreichendes Angebot, das in angemessener Qualität,
dauerhaft und flächendeckend sowohl in städtischen Bal-
lungsräumen als auch in ländlichen Gebieten zur Verfü-
gung steht; Transparenz der öffentlichen Verantwortung
für die Dienstleistungen und damit auch demokratische
Mitwirkungsmöglichkeiten; die Berücksichtigung des
Umweltschutzes und die Sicherung der natürlichen Le-
bensgrundlagen für die zukünftigen Generationen.
Die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen
eröffnet – wie der Verkauf von Grundstücken und Betei-
ligungen, von kommunalem „Tafelsilber“ – keinen dauer-
haften Ausweg aus der kommunalen Finanzmisere. Diese
resultiert hauptsächlich aus der Schieflage bei den Fi-
nanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommu-
nen. Und diese fehlerhafte Konstruktion kann nur durch
eine grundlegende Kommunalfinanzreform gelöst wer-
den. Die Erwartungen der Kommunen an die neue Bun-
desregierung und an den 15. Deutschen Bundestag sind
hierzu riesengroß.
Anlage 18
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
Berichte:
– Antrag: Stärkung von Prävention und Ge-
sundheitsförderung
– Antrag: Prävention umfassend stärken
– Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
Zuschusses zu ambulanten medizinischen
Vorsorgeleistungen
– Antrag: Für eine leistungsfähige und bezahl-
bare Gesundheitsversorgung
(Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD): Mit dem
heutigen Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25229
(C)
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(A)
(B)
ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen folgt der
letzte Akt der Wiedergutmachung für das seehofersche
Vernichtungsprogramm. Denn klar ist: Die Menschen in
Deutschland, Patientinnen und Patienten, die vielen Tau-
sende von Fachkräften, die in Reha-Einrichtungen ar-
beiten, haben und werden nicht vergessen, was ihnen der
Kompetenz-Mann Seehofer 1996 und 1997 angetan hat.
Die Menschen haben sehr schnell erkannt, dass das Ge-
setz für mehr Wachstum und Beschäftigung ein Etiketten-
schwindel ersten Ranges war. Statt mehr Wachstum und
Beschäftigung hat das Vernichtungsprogramm die ambu-
lanten Vorsorge- und Reha-Maßnahmen halbiert. Darüber
hinaus hat das Gesetz für mehr Wachstum und Beschäfti-
gung für den Verlust von zig Zehntausenden Arbeitsplät-
zen gesorgt. Es hat zur Schließung von rund 200 Reha-
Kliniken geführt.
Bei dieser Vorgeschichte stellt sich nur noch eine
Frage: Wie kommen Sie, Herr Fink, eigentlich dazu, sich
unser Gesetz, dem Sie sich in letzter Minute angeschlos-
sen haben, unter die Nägel zu reißen zu wollen? In einem
Punkt haben Sie Recht: Die Änderungen – wie Sie so
schön formuliert haben – entsprechen den langjährigen
Forderungen der Kurbetriebe, aber – um das allerdings
klar zu machen – nicht denen der CDU/CSU. Sie versu-
chen, sich mit fremden Federn zu schmücken und aus Op-
portunismus die wahre Ursache zu verschweigen: Sie ha-
ben nicht einmal den Mut zu den seehoferschen Fehlern
der Vergangenheit zu stehen.
Denn klar ist: Erstens. Die Ursache dieser „berechtig-
ten Forderungen der Kurorte“ war das seehofersche Ver-
nichtungsprogramm. Zweitens. Das Glück für die Men-
schen kam mit dem politischen Wechsel 1998. Die
Wiedergutmachung nach der seehoferschen Kahlschlag-
politik wurde sofort mit den Koalitionsverhandlungen ein-
geleitet und Stufe für Stufe verwirklicht. Zu unseren Leis-
tungen zählen: Erstens. Die Flexibilisierung der Dauer von
Reha-Maßnahmen. Das bedeutet den Wegfall der Drei-
wochen-Regelung. Zweitens. Die Absenkung der Zuzah-
lungen durch die Patienten. Drittens. Die Qualifizierung
von Ärzten zur besseren Nutzung von Präventions- und
Reha-Maßnahmen. Unsere Gesetze haben gegriffen.
Wenn wir Ihre aktuellen Klimmzüge betrachten, macht
sich bei uns ein anderer Eindruck breit: Sie von der Op-
position sind allem Anschein nach von den Folgen Ihrer
eigenen Programmatik eingeholt worden. Nachdem Sie
1996 die Prävention aus dem Pflichtkatalog der Kranken-
kassen gestrichen hatten, kam nun nach vier Jahren die
große Erleuchtung, dass der demographische Wandel im
Gesundheitswesen für mehr Lebensqualität und Lebens-
verlängerung bei gleichzeitiger Kostenreduktion nur
durch Prävention zu schaffen ist. Dass Rehabilitation ein
wichtiger Teil der Prävention ist, steht ja außer Zweifel.
Also entstand durch die neuen Erkenntnisse Handlungs-
druck bei Ihnen.
Man hat dabei den Eindruck, als habe die CDU/CSU in
den Geschichtsbüchern ihrer eigenen Ministerinnen und
Minister nachgelesen, da doch Frau Lehr den Kernsatz ge-
prägt hat: „Jede Mark, die für Rehabilitation ausgegeben
wird, spart 3 Mark in der Krankenbehandlung.“ Dass die-
ser Kernsatz natürlich auch für Euros gilt, braucht nicht
erwähnt zu werden. Aber alleine die Tatsache, sich an die
letzte Stufe der Wiedergutmachtung dranzuhängen, macht
aus einem Saulus keinen Paulus. Das einzig Erfreuliche
an der Reue der Spätberufenen ist, dass es trotz Wahl-
kampfzeiten nicht bei einem Bekenntnis bleiben dürfte,
sondern dass durch die Öffnung unsererseits für einen ge-
meinsamen Antrag die Chance für die Menschen gestie-
gen ist, dass das Gesetz auch den Bundesrat passiert und
nicht zu einem Blockadeopfer wird.
Aber was bleibt, ist die Angst und die offene Frage:
Trägt diese Ihre Haltung auch für die Zukunft? Diese
Frage stellt sich für uns Sozialdemokraten nicht. Es steht
außer Zweifel, dass die Glaubwürdigkeit der SPD für die
Zukunft Sicherheit garantiert. Wir Sozialdemokraten set-
zen auf Solidarität, Chancengleichheit beim Zugang und
auf ein Mehr an Qualität. Dagegen sind die gesundheits-
politischen Ziele der CDU/CSU von Selbstbehalten und
Abwahlleistungen geprägt. Aber Sie werden es noch zu
spüren bekommen: Ihre Abwahlleistungen werden die
Bürgerinnen und Bürger nicht wie eine Katze im Sack
kaufen.
Also, heraus mit der Sprache: Sagen Sie, welche Leis-
tungen Abwahlleistungen werden sollen. Werden Sie wei-
terhin sprachlos bleiben, müssen die Menschen davon
ausgehen, dass auch die ambulante Badekur als Abwahl-
leistung auf Ihrer Liste ganz obenan steht. Soweit aller-
dings werden wir es nicht kommen lassen. Es kommt für
Sie noch dicker: Die Menschen werden sich durch ihre
Entscheidung am 22. September dieses Jahres selbst
schützen, durch ihre Entscheidung für die Regierungskoa-
lition. Ein Vernichtungsprogramm in der Nachkriegszeit
reicht.
Gestatten Sie, dass ich aber auch an dieser Stelle Dank
sage für den sehr offenen Diskurs mit den Beteiligten.
Dieser Diskurs hat sich für alle Beteiligten gelohnt, weil
wir unser Gesetz strukturell verbessert haben. Durch das
Gesetz wird der Höchstbetrag des täglichen Zuschusses,
den die Krankenkassen zu ambulanten Vorsorgeleistun-
gen in anerkannten Kurorten gewähren können, von
8 Euro auf 13 Euro erhöht. Hierdurch tragen wir der ge-
stiegenen Bedeutung medizinischer Vorsorgeleistungen
in der gesundheitlichen Versorgung der Versicherten
Rechnung. Die Zugangssperren werden damit wie in den
von uns neu geregelten Bereichen beseitigt. Wir haben
den Grundsatz „ambulant vor stationär“ damit noch ein-
mal unterstrichen.
Wir haben durch die Erhöhung des Zuschusses von
16 auf 21 Euro auch den speziellen Bedürfnissen von Fa-
milien und damit von Kindern Rechnung getragen, indem
der Zuschuss für chronisch kranke Kinder deutlich über
dem Normalzuschuss liegt. Der Grundsatz, dass die Zeit
für die Maßnahme nicht mit dem Rasenmäher bemessen
wird, sondern dass die individuelle Indikation als Maß-
stab gilt, wird jetzt auch bei den ambulanten Badekuren
Realität. Denn wir heben die Regeldauer von drei Wochen
auf und verkürzen das Wiederholungsintervall von vier
auf drei Jahre. Wir sorgen für Qualität.
Wir gehen davon aus, dass die schon geltenden Be-
stimmungen der §§ 135 a und 137 d SGB V auch für die
Leistungserbringung der ambulanten Badekur ihre An-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225230
(C)
(D)
(A)
(B)
wendung finden; insbesondere jene Qualitätssicherungs-
und Qualitätsmanagementmaßnahmen nach § 135 a 2.,
deren Ziel die Verbesserung der Ergebnisqualität ist. Wir
sind sicher, dass unser Maßnahmenpaket dazu führen
wird, dass viel mehr Menschen als bisher die ambulanten
Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen werden.
Nun ist das „Gesundheitstrainingslager Kur“ auch für
Menschen mit kleinem Geldbeutel wieder erreichbar.
Dies wiederum wird nicht nur die Gesundheit der Men-
schen verbessern, sondern auch eine Verbesserung bei den
Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenbehandlung
bewirken. Damit haben wir dieses traurige Seehofer-Ka-
pitel nun mit der letzten Stufe, Stufe für Stufe korrigiert.
Dieses traurige Kapitel war geprägt von der gesundheits-
politischen Dummheit der CDU/CSU und FDP. Damit
haben wir unser Ziel, den Grundsatz „Reha vor Pflege“
beziehungsweise „Reha vor Rente“ durchgehend zu ver-
ankern, erreicht.
Helga Kühn-Mengel (SPD): Vorbeugen ist besser als
heilen. Das wissen wir alle von Kindesbeinen an. Wir wis-
sen auch, dass das Gesundheitswesen in Deutschland auf-
grund demographischer und sozialer Entwicklungen, der
wirtschaftlichen Situation, des wissenschaftlichen Fort-
schritts sowie des Wandels im Krankheitsspektrum vor
großen Herausforderungen steht.
Internationale und nationale Studien belegen, dass die-
sen Auswirkungen insbesondere durch eine Stärkung der
Prävention und der Gesundheitsförderung begegnet wer-
den kann. Dies würde die Gesundheit und die individuelle
Lebensqualität langfristig verbessern. Langfristig könnten
zusätzliche Behandlungskosten eingespart werden. Prof.
Dr. Schwartz geht von Einsparungen bis zu 30 Prozent aus.
Die SPD hat sofort nach Regierungsantritt gehandelt:
Unser Ziel war und ist: weg vom Reparaturbetrieb, hin zu
einem Gesunderhaltungsbetrieb. Sie, liebe Kollegen und
Kolleginnen von der CDU, schmücken sich mit fremden,
mit rot-grünen Federn, wenn Sie in Ihrem Antrag behaup-
ten, dass der politischen Urheberschaft für die Forderung
nach mehr Prävention der CDU-Stempel aufgedrückt
werden kann.
Richtig ist natürlich, dass die rot-grüne Regierung § 20
in der Gesundheitsreform 2000 reanimiert hat, nachdem
der alte § 20 unter Seehofer nach einer nur wenige Jahre
dauernden Existenz im SGB V am 13. September 1996
ein jähes Ende gefunden hatte. Wenn die CDU heute im-
mer noch im Zusammenhang mit § 20 Sätze wie „Kran-
kenkassen finanzieren Bauchtanz“ skandiert, zuletzt hier
im Plenum am 7. Juni 2002, dann wissen wir, wie ernst die
Christdemokraten sich des Themas annehmen.
In dem heute hier von der CDU vorgelegten Alibi-An-
trag muss man auch das Kleingedruckte lesen. Hier ist
dann die wahre christdemokratische Ideologie zu finden:
„Anreizsysteme“ und „Bonussysteme“. Damit sind wir
dann wieder schnell bei dem Deckmäntelchen der Eigen-
verantwortung. Patientinnen und Patienten werden wie-
der stärker belastet, die Gesundheitsversorgung soll pri-
vatisiert, Belastungen sollen auf die Kranken verschoben
werden. Damit werden letztendlich Leistungen wie die
Prävention ausgegrenzt.
Das ist mit uns nicht zu machen. Prävention muss frei-
willig und zuzahlungsfrei erfolgen.
Derzeit sind die Ausgaben der GKV für Prävention im-
mer noch auf 4,5 Prozent der Gesamtaufgaben be-
schränkt. Das ist viel zu wenig. Da sind wir uns ja wohl
alle einig. Wir wollen, dass die Prävention – neben der
Therapie, der Rehabilitation und der Pflege – als vierte
Säule unser Gesundheitswesen trägt.
Die Stärkung und Neuformulierung des § 20 SGB V
war der erste Schritt, die Beauftragung des Sachverstän-
digenrates der nächste. Der erste Band des Sachverstän-
digenrates hebt drei für die gesundheitspolitische Debatte
neue Aspekte hervor:
Erstens. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe.
Zweitens. Prävention verlängert nicht nur das Leben
und verbessert die Lebensqualität, sie kann auch zu Ein-
sparungen verhelfen.
Drittens schließlich fördert Prävention generell einen
besseren Gesundheitsstatus und vermeidet Folgekosten.
Um diese Erkenntnisse umsetzen zu können, hat die
Bundesministerin für Gesundheit mit dem „Runden Tisch
im Gesundheitswesen“ die Arbeitsgruppe 5 „Stärkung der
Prävention“ eingerichtet – ein entscheidender Schritt, um
über die mittel- bis langfristigen Probleme im Gesund-
heitswesen mit den Beteiligten in einen Dialog einzutre-
ten und Lösungen im Konsens zu erarbeiten.
Damit haben wir die Möglichkeit geschaffen, das
Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ auf Bun-
desebene konzeptionell und praktisch so zu diskutieren,
dass Handlungsaufforderungen gemeinsam formuliert wer-
den können. Es ist richtig und wichtig, zunächst die Grün-
dung des „Forums Prävention und Gesundheitsförderung“
voranzutreiben, um die von der AG 5 aufgeworfenen Fra-
gen und Vorschläge mit allen Akteuren zu diskutieren.
Dass wir alle Voraussetzungen schaffen, die Prävention
zur gleichberechtigten Säule des Gesundheitssystems zu
machen, ist gut. Wir haben Prävention in vielen Poli-
tikfeldern verankert. Aktionsbündnisse wie „Allergie-
prävention“ und „Umwelt und Gesundheit“ sowie das
Forschungsprojekt „Gesund altern – Stand der Prävention
und entwicklungsergänzender Präventionsstrategien“
sind hier zu nennen.
Wir haben aber auch dafür gesorgt, dass der Vorrang
der Prävention vor Rehabilitation und Rente im neuen
SGB IX verankert wird. Der bundesweite Kinder- und Ju-
gendsurvey soll Daten liefern. Wir werden mit dem „Fo-
rum Gesundheitsziele.de“ Ziele auch für den Bereich
Prävention festlegen. Damit legen wir zum ersten Mal ei-
nen klaren Rahmen fest: Was können wir bis wann und
was müssen wir im Bereich Prävention erreichen?
In einem ganz wichtigen gesellschaftlichen Bereich ha-
ben wir die Prävention stärker manifestiert: Weil frühzeiti-
ges Erkennen von Problemen und eine frühzeitige Interven-
tion langfristige gesundheitliche und soziale Schäden
deutlich reduzieren können, haben wir die Prävention in den
Vordergrund unserer Sucht- und Drogenpolitik gestellt. Sie
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25231
(C)
(D)
(A)
(B)
ist eine der vier tragenden Pfeiler der Suchtpolitik. Folgende
Maßnahmen können hier beispielhaft genannt werden:
„Kinder stark machen“ , „inside@school“, „Klasse 2000“,
„Be smart – don’t start“ und „Den Tabakkonsum senken“.
Aber auch in anderen Bereichen der Gesundheitspolitik
haben wir Prävention durch Vorsorge und Früherkennung
zum wichtigen Bestandteil unseres Gesundheitssystems
gemacht. Frühzeitige Intervention hilft, Krankheiten zu
verhindern oder zumindest Folgen zu lindern.
Nennen möchte ich hier die häufigste Krebserkran-
kung bei Frauen, den Brustkrebs. Wir haben diese Krank-
heit nicht nur in die Desease-Management-Programme
und in Gesundheitsziele.de aufgenommen; wir haben mit
unserem Antrag auch die Selbstverwaltung verpflichtet,
bis 2003 ein flächendeckendes Früherkennungspro-
gramm auf dem höchsten Qualitätsniveau, den europä-
ischen Leitlinien, einzuführen. Nicht zu vergessen: Wir
wollen auch die Präventionsforschung stärken, zum Bei-
spiel auch beim Brustkrebs.
Wir nehmen Prävention ernst. Wir wollen nicht wie die
CDU durch mehr Eigenverantwortung den Beitragszah-
lern tiefer in die Tasche greifen und dies Eigenverantwor-
tung nennen. Wir haben in dieser Legislatur wichtige
Maßnahmen ergriffen und Voraussetzungen geschaffen,
um ein umfassendes Präventionskonzept zusammen mit
allen beteiligten Akteuren zu schaffen und in allen Berei-
chen des Gesundheitssystems zu verankern. Wir tun dies
auf der Basis wissenschaftlicher Daten, der vielfältigen
Erfahrungen der Verbände und Selbsthilfeorganisationen
sowie der am Runden Tisch erzeugten Ergebnisse, wenn
nötig auch mithilfe eines entsprechenden Gesetzes.
Ulf Fink (CDU/CSU): Im Mittelpunkt der heutigen Be-
ratung stehen der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfrak-
tion „Prävention umfassend stärken“ und der Antrag der
Regierungsfraktionen „Prävention und Stärkung von Ge-
sundheitsförderung“. Beide Anträge befassen sich also
mit einem Thema, das bei der nächsten Gesundheits-
reform eine zentrale Stelle einnehmen wird. Beide An-
träge verfolgen den Zweck, der Prävention im deutschen
Gesundheitswesen einen ganz neuen Stellenwert ein-
zuräumen.
Trotz derselben Zielrichtung beider Initiativen und zahl-
reicher Übereinstimmungen in der Sache ist es leider nicht
gelungen, sich auf einen gemeinsamen interfraktionellen
Antrag zu verständigen, was ich ausdrücklich bedauere. Of-
fenkundig stieß die Forderung der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion nach einem einheitlichen Bonussystem für gesund-
heitsbewusstes Verhalten bei der Regierungskoalition auf
keine Gegenliebe.
Dies ist umso erstaunlicher, da Bundesgesundheitsminis-
terin Ulla Schmidt erst kürzlich in Aussicht gestellt hat, ge-
sundheitsbewusstes Verhalten durch Befreiung von Zuzah-
lungen künftig belohnen zu wollen. Anscheinend ist die
Bundesgesundheitsministerin in dieser Frage schon we-
sentlich weiter als die Regierungsfraktionen, die glauben,
es sei allein mit der Veränderung der Lebensverhältnisse
getan, um zu einem Mehr an Gesundheit zu gelangen. Die-
ser Ansatz greift jedoch zu kurz. Kein Gesundheitswesen in
der Welt kann darauf verzichten, dass sich jeder Einzelne
auch selbst um seine Gesundheit kümmert. Das heißt, ohne
das Zutun des Einzelnen ist jeder präventive Ansatz zum
Scheitern verurteilt. Die Union bleibt bei ihrer Überzeu-
gung, dass dafür die richtigen Anreize gesetzt und gesund-
heitsbewusstes Verhalten auch belohnt werden muss.
Nach vielen Beratungen und nach der von der Union
beantragten und am 26. Juni 2002 durchgeführten öffent-
lichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages lässt sich Folgendes festhalten: Wenn wir
nicht wollen, dass die Krankenkassenbeiträge wegen des
demographischen Wandels und des rasanten medizinisch-
technischen Fortschritts von jetzt 14 Prozent auf 20, 25 und
mehr Prozent im Jahre 2030 steigen, kommen wir nicht
daran vorbei, schon jetzt umzusteuern und auf die Ver-
hinderung von Krankheiten zu setzen statt wie bisher fast
ausschließlich auf die Kuration von Krankheiten.
Das heißt, in der Stärkung der Prävention liegt der
Schlüssel, um die Herausforderungen an das Gesund-
heitssystem des 21. Jahrhunderts zu bestehen. Experten
gehen nämlich davon aus, dass sich durch verstärkte In-
vestitionen in lang- und mittelfristige Prävention theore-
tisch 25 bis 30 Prozent der heutigen Gesundheitsausgaben
in Deutschland vermeiden ließen. Das ist ein gewaltiges
Einsparpotenzial!
Neben dem ökonomischen Argument gibt es auch ein
ethisches: Ein Gesundheitswesen, das dafür sorgt, dass
die Menschen erst gar nicht krank werden, sondern so
lang wie möglich gesund bleiben, hat seinen Namen erst
verdient. Darin sind wir uns parteiübergreifend einig.
Die politische Urheberschaft für die Forderung nach
einer grundsätzlichen Neuausrichtung unseres Gesund-
heitswesens in Richtung auf mehr Prävention ist der
Union zuzuschreiben: Die Gesundheitsreformkommis-
sion „Humane Dienste“ der CDU hatte bereits im Juli
2001 als Zwischenergebnis ihrer Reformüberlegungen
die „Gleichstellung von Prävention und Rehabilitation
mit der Kuration“ gefordert und als Eckpfeiler ein „um-
fassendes, ressortübergreifendes Aktionsprogramm
Prävention“ und die „Schaffung eines eigenständigen
Bundes-Präventionsgesetzes“ vorgeschlagen. Die CSU
hat in ihrem Programm „Gesundheitspolitik für das neue
Jahrhundert“ vom August 2001 einen wesentlichen struk-
turellen Mangel unseres Gesundheitssystems in der unzu-
reichenden Gewichtung der Prävention und in der Über-
betonung der Kuration erkannt.
Offenbar waren die Vorschläge von CDU und CSU die
eigentliche Initialzündung für die im Herbst 2001 unter-
breiteten Thesen des von der Bundesgesundheitsministe-
rin Schmidt einberufenen „Runden Tisches“, der eigent-
lich nur beim Thema Prävention etwas Verwertbares
zustande gebracht hat.
Es bleibt die Frage, was in der nächsten Legislatur-
periode zu tun ist.
Erstens. Wir brauchen ein umfassendes Aktionspro-
gramm, das sich nicht auf die gesetzliche Krankenversi-
cherung beschränkt. Es wäre ein grundlegender Fehler,
wenn man die Prävention lediglich einem Bereich, näm-
lich dem durch Beiträge finanzierten gesetzlichen Kran-
kenversicherungssystem, überantworten würde. Die ge-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225232
(C)
(D)
(A)
(B)
setzliche Krankenversicherung spielt zwar eine wichtige
Rolle, aber sie allein oder eine Reform von § 20 SGB V
kann das Problem nicht lösen. Hier müssen Bund, Länder
und Gemeinden gemeinsam an einem Strang ziehen,
Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen
und als solche auch vermitteln.
Zweitens. Der Bund ist im Rahmen seiner gesetzgeberi-
schen Kompetenzen zuständig für die gesetzliche Kranken-
versicherung, die Unfallversicherung, das Bundessozialhil-
fegesetz und den Arbeitsschutz, um nur einige Bereiche zu
nennen. Es ist an der Zeit, die weit verstreuten und völlig un-
abgestimmten Begriffe der Prävention, die überall in diesen
Bereichen auftauchen, zusammenzuführen und begrifflich
zu harmonisieren. Dies sollte in Form eines Bundespräven-
tionsgesetzes erfolgen. In dieselbe Richtung zielt ja auch der
Antrag der Regierungskoalition.
Drittens. Selbstverständlich muss die gesetzliche
Krankenversicherung in diesem Zusammenhang ihren
Beitrag leisten und sich quasi zur Speerspitze einer neuen
Präventionsbewegung machen. Nur auf die Verhältnis-
prävention zu setzen, anstatt auch die Verhaltenspräven-
tion mit einzubeziehen wäre zu kurz gesprungen. Das
heißt, wir müssen den Menschen auch Anreize setzen,
sich gesundheitsbewusst zu verhalten. Das Bonusheft
beim Zahnersatz ist ein gelungenes Beispiel für einen
richtig gesetzten Anreiz. Aber wir müssen über diesen An-
satz hinausgehen, indem wir Personen, die sich gesund-
heitsbewusst im Sinne der Prävention verhalten, zum Bei-
spiel von bestimmten Zuzahlungen befreien oder ihnen
einen Teil ihrer Beiträge zurückerstatten.
Eine unionsgeführte Bundesregierung wird die ge-
nannten Vorschläge in die Tat umsetzen und damit die
Prävention zu einer tragenden Säule unseres Gesund-
heitswesens ausbauen.
Ein Wort noch zu dem Thema Kuren, das ebenfalls Ge-
genstand dieser Debatte ist. Erfreulich ist, dass wir
während der Ausschussberatungen zum Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung des Zuschusses zu ambulanten
medizinischen Vorsorgeleistungen im Konsens miteinan-
der zwei wesentliche Verbesserungen für den Kurbereich
beschlossen haben: Zum einen haben wir uns darauf ver-
ständigt, dass die Zuschusshöchstgrenze bei ambulanten
Kuren von momentan 8 Euro täglich auf nunmehr 13 Euro
täglich erhöht werden soll. Für chronisch kranke Klein-
kinder soll der Zuschuss von derzeit 16 Euro auf künftig
21 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die vorge-
schriebene Regeldauer von derzeit drei Wochen für am-
bulante Kuren entfallen und das Wiederholungsintervall
für ambulante Kuren von vier auf drei Jahre verkürzt wer-
den. Beide Gesetzesänderungen entsprechen langjährigen
Forderungen der Kurbetriebe und können als echter
Durchbruch gewertet werden.
Der Kurbereich zeigt, dass die Menschen bereit sind, et-
was für ihre Gesundheit zu tun. Er zeigt weiterhin, dass die
Menschen auch bereit sind, einen erheblichen Teil aus ihrem
persönlichen Portemonnaie beizutragen. Die Aufgabe der
Gesellschaft ist es, hier die richtigen Anreize zu setzen.
Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wenn heute alle Fraktionen, alle Gesundheitspolitikerin-
nen und Gesundheitspolitiker sowie die gesamte Fach-
welt sich darin einig sind, dass Deutschland ein Defizit an
Prävention aufweist, dann ist das alles andere als beruhi-
gend. Aber es ist insofern erfreulich, als zu erwarten steht,
dass sich jede Regierung nach dem 22. September dieses
Jahres dem Aufbau eines Gesundheitsberichterstattungs-
systems und der Neuschaffung von Lehrstühlen für Prä-
ventionsforschung widmen wird. Es ist deutlich, dass Prä-
vention sowohl eine ärztliche als auch eine allgemeine
politische Aufgabe geworden ist, die als neue Säule in ei-
nem zukunftsfähigen, freien und sozialen Gesundheits-
wesen nicht fehlen darf.
So wissen wir nicht erst seit heute, dass Armut krank
macht, dass die Chancen und Fähigkeiten, individuell ge-
sundheitsbewusst zu leben, sehr stark von der sozialen
Schicht und Bildung, aber auch von geschlechtsspezi-
fischen, kulturell gebundenen Rollenbildern und Lebens-
haltungen abhängen.
Im Einzelnen ist bekannt, dass alle Stoffe zu Drogen wer-
den können, seien es Essen, Rauchen, Trinken, Joggen – ja,
selbst der Gesundheitswahn kann manische Züge anneh-
men. Aber gleichfalls ist bekannt, durch welche einfachen
Aktivitäten der öffentlichen Hand, zum Beispiel Mund-
und Zahngesundheit bei Kindern, Verbesserungen er-
reicht und Prävention, zum Beispiel durch Impfschutz,
betrieben werden kann.
Alle, die sich schon einmal mit Kommunalpolitik be-
fasst haben, wissen, was Verkehrsplanung, Städtebau wie
auch Naherholung, Freizeit- und Sportangebote mit Ge-
sundheit der Menschen zu tun haben. So gehört eine auf-
geklärte Sucht- und Drogenpolitik genauso zum integra-
len Bestandteil von Prävention wie aufsuchende,
sozialmedizinische Angebote in einer fortschrittlichen
Gesamtstrategie nicht weiterhin fehlen dürfen.
Ich erlaube mir, so allgemein über Prävention zu spre-
chen, um anzudeuten, dass Präventionsstrategien in der
Horizontalen wie in der Vertikalen zu entwickeln und
dort, wo sie in Ansätzen oder ausgeprägten speziellen Be-
reichen, beispielsweise Sekundärprävention, schon exis-
tiert, zu einer sektoren- und ressortpolitikübergreifenden
Integration zusammenzuführen sind. Auch muss deutlich
werden, dass Prävention etwas anderes ist als Früherken-
nung und dass Prävention auch Bestandteil effizienter Be-
handlungsstrategie bei manifesten Krankheiten sein kann.
Wie auch das gelungene Beispiel HIV- und Aids-
prävention zeigt, muss gleichfalls deutlich werden, vor
welchen Krankheiten das Individuum sich selber tatsäch-
lich durch Verhaltensänderung schützen kann. Welchen
Anteil ein emanzipatorisches Gesundheitsverständnis und
die Kommunikation einer solchen Politik hat, zeigt sich
sehr schön an eben der „Gib Aids keine Chance“-Kam-
pagne.
Noch fehlt uns in Deutschland eine so starke Selbst-
hilfe- und Betroffenenbewegung im großen Feld der psy-
chiatrischen Krankheiten wie das bei HIV der Fall ist.
Hier, das zeigt die jüngste Anhörung zur „25 Jahre Psy-
chiatrie-Enquete“, bleiben die Politik, die Forschung, die
Arbeitswelt und ganz einfach das allgemeine Wissen und
die Kenntnis sowie frühzeitige Kenntnisnahme der
Krankheitsbetroffenheit noch weit hinter den Möglich-
keiten und Notwendigkeiten zurück, die wir Menschen
mit diesen Krankheiten schuldig sind.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25233
(C)
(D)
(A)
(B)
Neben der individuellen Verhaltensänderung muss der
überindividuellen Verhältnisprävention ein weitaus stär-
keres Gewicht zukommen als bislang. Die daraus resul-
tierenden Aufgaben zu erfüllen, ist naturgemäß der Ge-
sellschaft selber überantwortet. Daher müssen politisch
vereinbarte Gesundheitsziele denn auch bei allen Träge-
rinnen und Trägern öffentlicher Belange Bezugspunkt ih-
rer Entscheidungen sein.
Auch müssen Unglaubwürdigkeiten der Politik selber
überwunden werden. Tabakwerbung, Subventionen und
Steuereinnahmen, Steuererhöhungen auf gesundheits-
schädlichen Konsum, um Rüstungsausgaben und Out-of-
area-Einsätze der Bundeswehr zu finanzieren, sind, wie
der falsche „Krieg gegen Drogen“, geeignet, der Politik
Doppelmoral vorzuwerfen. Wenn Gesundheitsziele als
Selbstverständnis heutiger Politik gelten sollen, darf der
Staat nicht daran verdienen wollen, dass sie nicht einge-
halten werden.
Wenn wir eine neue Säule aufbauen und die bestehenden
Ansätze verstärken und vernetzen, wenn alte Leistungs-
träger, Patientinnen- und Patientenverbände, Kommunen,
Ärzteschaft und Kostenträger sich daran beteiligen sollen
und Qualitätsstandards eingeführt und überprüfbarer ge-
macht werden sollen, dann muss auch eine Regierung
diese Gesundheitsziele in all ihren Ressorts zu einer Stim-
migkeit und aus bestehenden Widersprüchlichkeiten und
Gegenläufigkeiten herausführen.
Alle Rednerinnen und Redner haben heute und werden
heute noch viele wichtige Anregungen zur Verbesserung
mit Problembewusstsein und Tiefenschärfe vortragen. Mir
liegt daran, dass Prävention und ökologisch soziale Ge-
sundheitspolitik eines nicht zu fernen Tages auch einmal
zu den Kernsätzen einer Regierungserklärung gehören.
Detlef Parr (FDP): In meiner letzten Rede dieser Legis-
laturperiode in dreieinhalb Minuten zu drei Anträgen und ei-
nem Gesetzentwurf Stellung nehmen zu müssen, ist symp-
tomatisch für die gesundheitspolitischen Debatten: Sie
waren fast immer von Kurzatmigkeit und Hektik geprägt.
So entdeckten die großen Fraktionen kurz vor Tores-
schluss noch die Bedeutung der Prävention in Form zweier
Anträge, die nicht mehr als Absichtserklärungen darstellen
und die Frage der Finanzierung völlig offen lassen. Das
gilt vor allem für die weit gehenden Vorstellungen von
SPD und Grünen, die wir in dieser Form ablehnen. Den
Forderungen der Union im Hinblick auf eine notwendige
Bestandsaufnahme aller Aktivitäten im Bereich der
Prävention, einer Definition von Zielvorstellungen und ei-
nes durchgängigen Anreizsystems in der GKV für gesund-
heitsbewusstes Verhalten stimmen wir dagegen zu.
Wir alle kennen die aktuellen Finanzierungsengpässe
der GKV, die ihren Grund hauptsächlich in der planwirt-
schaftlichen Ausrichtung der Gesundheitspolitik dieser
Bundesregierung hat. Wir setzen uns deshalb bei der Ver-
besserung ambulanter medizinischer Vorsorgeleistungen
nicht für die einfallslose Erhöhung des Zuschusses ein,
sondern wollen die Bewilligung ambulanter Gesundheits-
vorsorge in anerkannten Kurorten stärker an den medizi-
nischen Notwendigkeiten ausrichten. Deshalb fordern wir
eine Aufhebung der starren Regelung von Wiederho-
lungsintervallen. Wir wollen eine zielgerichtete Unter-
stützung und Fürsorge für diejenigen ermöglichen, die die
Hilfe der Solidargemeinschaft dringend brauchen.
Wir müssen die Leistungen der gesetzlichen Kranken-
versicherung auf die wesentlichen Notwendigkeiten kon-
zentrieren. Das ist eine Kernforderung unseres Antrags
für eine leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsver-
sorgung. Wir wenden uns gegen einen überbordenden
Versorgungsstaat, der reglementiert und budgetiert und
dirigiert. Wir wollen unser Gesundheitssystem in die Frei-
heit entlassen – weniger Staat, mehr Markt! Und das ge-
lingt nur, wenn wir mehr Eigenverantwortung von allen
Akteuren einfordern und der Selbstbestimmung des Ein-
zelnen – sei er Versicherter, Patient oder Leistungserbrin-
ger – mehr Raum geben. Dazu gehören Wahlfreiheiten
und Gestaltungsspielräume. Dazu gehören fairer Wettbe-
werb und Transparenz. Und dazu gehört eine Antwort auf
die Frage: Was können und wollen wir zukünftig solida-
risch absichern?
Unser Gesundheitssystem steht Kopf. Wir müssen es
nach dem 22. September wieder auf die Füße stellen. Das
gelingt nur, wenn wir ordnungspolitisch neue Wege gehen
und die Schutzbedürftigkeit des Einzelnen in einer Soli-
dargemeinschaft vor dem Hintergrund seiner Leistungs-
fähigkeit neu definieren.
Dr. Ruth Fuchs (PDS): Systematische Unterschät-
zung und Unterentwicklung der Prävention, von Gesund-
heitsförderung und Krankheitsvorbeugung zählt zu den
grundlegenden Schwächen des Gesundheitswesens der
Bundesrepublik. Die Präventionsdebatte wird überwie-
gend auf – zum Teil ungenügend evaluierte – Maßnahmen
der medizinischen Früherkennung bzw. auf Zurückdrän-
gung individuellen Fehlverhaltens reduziert.
Im Ergebnis dessen werden bis heute lediglich 4 bis
5 Prozent aller Gesundheitsausgaben für präventive
Zwecke verwendet. Die Verantwortlichkeiten liegen bei
einer Vielzahl von Akteuren, die weit gehend unkoordi-
niert tätig und insgesamt wenig effektiv sind. Die gesetz-
lichen Grundlagen sind über viele Regelungswerke ver-
teilt und oft kaum miteinander abgestimmt. Selbst die
vorhandenen – insgesamt zu geringen – Potenziale kön-
nen auf diese Weise nicht zielgerichtet wirksam werden.
Die PDS hat das sowohl in ihren programmatischen Aus-
sagen zur Gesundheitspolitik als auch in den einschlägi-
gen parlamentarischen Auseinandersetzungen immer
wieder zur Sprache gebracht.
Deshalb kann nur begrüßt werden, wenn es jetzt – wie
in beiden Anträgen ausgeführt – um einen neuen Stellen-
wert für die Prävention gehen soll. Die Vorschläge der
Unionsfraktion, die Lage zu analysieren, Zielvorstellun-
gen zu entwickeln, die gesetzlichen Grundlagen zu har-
monisieren und zu einem auch finanziell untersetzten
Aktionsprogramm Prävention zu kommen, weisen zwei-
fellos in die richtige Richtung. Das Gleiche lässt sich von
den Forderungen im Antrag der Koalitionsfraktionen sa-
gen, die unter anderem auf ein „Forum Prävention und
Gesundheitsförderung“, auf dauerhafte Organisations-
strukturen und auf die Entwicklung entsprechender Ge-
sundheitsziele hinauslaufen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225234
(C)
(D)
(A)
(B)
Interesse verdient der auf beiden Seiten enthaltene Ge-
danke, zu gegebener Zeit analog zur Reha-Gesetzgebung zu
einem eigenen Präventionsgesetz im Rahmen des Sozialge-
setzbuches zu kommen. Festzuhalten ist auch das Bekennt-
nis in beiden Anträgen zur Prävention als einer ressortüber-
greifenden Aufgabe. Daran kann angeknüpft werden.
Für beide Initiativen gilt allerdings, dass sie über pla-
kative Absichtserklärungen nicht hinausgehen. Sie sind
offensichtlich schnell fertig gestellt worden, bleiben le-
diglich an der Oberfläche und dienen insgesamt mehr
Wahlkampfzwecken. Entsprechenden politischen Willen
auf allen Seiten vorausgesetzt, kann man sie aber als Ein-
stieg in eine ernsthafte parlamentarische und darüber hin-
ausgehende Beschäftigung mit diesem wichtigen Thema
betrachten.
Die PDS fordert seit langem, dass Prävention einen völ-
lig neuen Stellenwert erhalten muss. Dabei darf sie nicht
einseitig auf medizinische Maßnahmen und Zurückdrän-
gen individuellen Fehlverhaltens reduziert werden. Es ist
bekannt, dass Menschen mit geringem Einkommen, weni-
ger Bildung und mangelnder sozialer Integration deutlich
häufiger krank sind und eine niedrigere Lebenserwartung
haben. Arbeitslosigkeit, Armut, Obdachlosigkeit, soziale
Ausgrenzung und Entwurzelung sowie Umweltzerstörung
begünstigen somatische und seelische Krankheiten sowie
vorzeitigen Tod. Viele dieser Krankheiten resultieren aus
Lebens-, Arbeits- und Umweltverhältnissen, die der Ein-
zelne nicht oder kaum beeinflussen kann. Nach unserer
Auffassung ist Prävention deshalb eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe und muss sich sowohl auf Verhalten als
auch auf Verhältnisse beziehen. Das Handeln in Arbeits-
welt, Kommunen, Verkehr, Konsum, Freizeit usw., aber
auch die Bedingungen für das Zusammenleben und die
Wertevermittlung in den Familien sowie in Schulen bzw.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung müssen
zunehmend auch an Kriterien der Gesunderhaltung und
Gesundheitsförderung ausgerichtet werden. Durch eine
aktive Beteiligung der Betroffenen selbst – wie sie die
„Agenda 21“ und das Netzwerk „Gesunde Städte“ vorse-
hen und fördern – können vor Ort unmittelbare Verbesse-
rungen erreicht werden. Betriebliche Gesundheitsförde-
rung und Arbeitsschutz müssen gestärkt und über bloße
Verhaltensvorgaben hinausgeführt werden. Die Leistun-
gen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter anderem
zur Sicherung des Infektionsschutzes, der Umwelt- und
Lebensmittelhygiene, im Kinder- und Jugendgesundheits-
dienst, bei der Gesundheitsberatung und bei aktiv aufsu-
chenden Formen gesundheitlicher Fürsorge sind zu erwei-
tern und zu verbessern. Besonders zur Förderung der
Gesundheit der Kinder, der Frauen, chronisch Kranker und
von Seniorinnen und Senioren halten wir spezifische
Präventions- und Versorgungsangebote für erforderlich.
Die qualitativ hochstehende Versorgung von Kranken und
die Verhütung von Krankheiten muss künftig wesentlich
stärker mit einer wirksamen Gesundheitsförderung ver-
bunden werden.
Zu fordern ist, dass alle Fraktionen in der neuen Legis-
laturperiode dieses Thema wieder aufnehmen und nach
gründlicher und sorgfältiger Arbeit zu entsprechenden Be-
schlüssen und zügiger praktischer Umsetzung kommen.
Das Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu am-
bulanten medizinischen Vorsorgeleistungen ist ein klei-
ner, aber für viele Menschen nicht unwichtiger Schritt in
die richtige Richtung. Deshalb stimmen wir zu.
Anlage 19
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichtes zu den Anträgen:
– Für ein europäisch ausgerichtetes Zentrum
gegen Vertreibungen
– Zentrum gegen Vertreibungen
– Für ein europäisches Zentrum gegen Vertrei-
bungen
(Tagesordnungspunkt 12)
Markus Meckel (SPD): Vertreibungen haben im Eu-
ropa des 20. Jahrhunderts unsägliches Leid über Millionen
unschuldiger Menschen gebracht. Ich freue mich sehr da-
rüber, dass wir heute dieses Leides gedenken und darüber
entscheiden, ein europäisches Zentrum gegen Vertreibun-
gen zu errichten. Gleichzeitig sprechen wir eine Einladung
an unsere europäischen Partner aus, sich nicht nur an der
Ausführung eines solchen Zentrums zu beteiligen, sondern
schon an der Entwicklung einer Konzeption mitzuwirken,
um ihre eigenen Perspektiven und Erfahrungen in dieses
gemeinsame Projekt mit einzubringen.
Bei einem solchen Zentrum wird es nicht nur um die
Aufarbeitung und Dokumentation der Vergangenheit ge-
hen, sondern ebenso um die Verantwortung für Gegenwart
und Zukunft. Noch in der jüngsten Vergangenheit haben
wir in der Mitte Europas, auf dem Balkan, Vertreibungen
erlebt. Auch wenn Demokraten wie Franklin D. Roosevelt
oder Winston Churchill vor einem halben Jahrhundert noch
glaubten, Vertreibungen seien ein legitimes Mittel, um po-
litische Stabilität zu schaffen, so lehnen wir dies heute in
aller Klarheit ab. Vertreibungen beruhen auf der Annahme
von Kollektivschuld. Sie verstoßen gegen geltendes Völ-
kerrecht und setzen elementare Menschenrechte außer
Kraft. Wir müssen heute alles dazu beitragen, dass so etwas
in Zukunft nicht wieder geschieht. Um ein Zeichen zu set-
zen und die Geschichte für die gegenwärtige Generation
und für zukünftige Generationen erfassbar und greifbar zu
machen, möchten wir solch ein Zentrum errichten.
Erfreulich ist, dass es unter uns einen breiten Konsens
darüber gibt, dass wir dieses Thema mit europäischen
Partnern gemeinsam angehen sollen. Gerade die Diskus-
sionen im Auswärtigen Ausschuss haben gezeigt, dass
über alle Fraktionen hinweg eine europäische Ausrich-
tung des Zentrums gegen Vertreibungen befürwortet wird.
Die Einladung, sich zu beteiligen, gilt allen europäischen
Partnern. Ich denke insbesondere an Polen, Tschechen,
Ungarn und Slowaken, aber natürlich auch an die Ukraine
und Bosnien-Herzegowina – an alle Europäer, die in der
Vergangenheit von Vertreibungen betroffen waren.
Es ist wichtig, diesen Ansatz über nationale Grenzen
hinweg zu verfolgen. In der Mitte Europas sind unsere
jeweiligen nationalen Geschichten eng miteinander ver-
woben. Jedes allein nationale Projekt birgt die Gefahr,
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25235
(C)
(D)
(A)
(B)
dass es bei den Nachbarn für Aufregung und Verunsi-
cherung sorgt. Wir müssten Sorge haben dass solch ein
nationales Projekt als gegen jemand anderen gerichtet
verstanden wird. Zudem würden sich unsere Nachbarn
fragen, warum wir über Themen diskutieren, die auch
ihre nationale Geschichte betreffen, ohne sie zu konsul-
tieren. Es kann und darf nicht darum gehen, das Leid des
eigenen Volkes gegen das der anderen zu wenden oder
aufzurechnen. Die jeweiligen historischen Hintergründe
und Zusammenhänge von Vertreibungen und zwangs-
weisen Umsiedlungen waren sehr verschieden. Das Leid
der betroffenen Menschen dagegen ähnelt sich sehr.
Wenn es uns gelingt, gemeinsam diese schwierige Ge-
schichte aufzuarbeiten, wäre dies für die Zukunft Europas
ein wichtiges Signal. In Mitteleuropa wäre dies zugleich
ein Ausdruck wie auch ein weiterer Schritt im Zusam-
menwachsen Europas. Natürlich können und möchten wir
niemanden dazu zwingen, sich an der Debatte zu betei-
ligen. Dies bleibt unseren Partnern überlassen. Wir glau-
ben aber, dass es gut wäre, miteinander in diesen Dialog
zu treten.
Ich begrüße, dass auch im Antrag der CDU/CSU-Frak-
tion davon gesprochen wird, die „weltweite Vertreibung“
zu dokumentieren und damit „Wege der Versöhnung und
Verständigung“ aufzuzeigen. Auch von „Europa“ wird
gesprochen. Leider weist das, was der Bund der Vertrie-
benen und Edmund Stoiber zu diesem Thema sagen, in
eine andere Richtung. Edmund Stoiber zum Beispiel hat
auf dem Deutschlandtag der Ostpreußen am 23. Juni die-
ses Jahres in Leipzig die Idee eines Zentrums gegen Ver-
treibungen aufgegriffen. Er möchte dieses Zentrum, das
auch nach seinen Vorstellungen in Berlin entstehen soll,
auf die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten be-
schränken. Er spricht deshalb von einer ,,nationalen Erin-
nerungsstätte“. Auch Frau Steinbach macht immer wieder
deutlich, dass sie sich ein Zentrum gegen Vertreibungen
nur als nationales Projekt vorstellen kann.
Wir wenden uns gegen ein nationales Projekt und wer-
den uns für ein gemeinsames Herangehen mit unseren eu-
ropäischen Partnern entscheiden. Deshalb legen wir heute
auch keinen Ort eines Zentrums fest. Es ist richtig, dass
ich vor einigen Monaten Breslau als eine Möglichkeit
vorgeschlagen habe. Ich halte Breslau auch nach wie vor
für eine gute Idee. Aber natürlich sind auch andere Orte
möglich. Eine Entscheidung über den Ort sollte in einem
europäischen Dialog gefasst werden. Zudem könnte der
Bundestag heute auch gar nicht über Breslau entscheiden;
denn dazu hat er gar kein Recht. Dies könnte nur ein pol-
nisches Angebot sein. Die Zukunft wird zeigen, ob es in
Polen ein Interesse gibt, sich an diesem Projekt zu betei-
ligen und möglicherweise sogar Breslau als Ort des Sitzes
vorzuschlagen.
Unser Antrag lässt nicht nur bewusst die Frage des Or-
tes, sondern auch die der Konzeption und der Trägerschaft
eines europäischen Zentrums gegen Vertreibungen offen.
Dies hat nichts damit zu tun, dass wir wichtigen Fragen
ausweichen wollen. Diese Offenheit ist die innere Logik
unseres Antrages. Würden wir entscheidende Fragen
schon beantworten, dann wäre der Antrag keine ehrliche
Einladung und kein ehrliches Angebot an unsere europä-
ischen Partner, sich an der Ausarbeitung des Projektes von
Anfang an zu beteiligen. Wir wollen sie nicht vor festge-
setzte Tatsachen stellen, sondern gemeinsam eine Kon-
zeption erarbeiten und über Ort und Trägerschaft ent-
scheiden.
In naher Zukunft wird es also entscheidend darauf an-
kommen, wie unsere europäischen Partner reagieren. Der
Bundestag lädt sie zur Mitwirkung ein. Es bleibt ihnen
überlassen, diese Einladung anzunehmen und damit Ein-
fluss auf die Gestaltung des Zentrums zu nehmen. So
könnte sich möglicherweise schon Ende dieses Jahres,
nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag, eine Kom-
mission mit Vertretern aus verschiedenen Ländern, die
von Vertreibungen betroffen waren oder sind, bilden, die
ein gemeinsames Konzept und Vorschläge für den Ort er-
arbeitet. Sicherlich wird die Beantwortung dieser Fragen
einige Zeit in Anspruch nehmen. Angesichts der Sensibi-
lität des Themas wird es auch notwendig sein, dass der
Dialog sorgfältig und ausführlich geführt und in allen be-
teiligten Ländern öffentlich begleitet wird.
Ein solches Zentrum gegen Vertreibungen kann natür-
lich nur ein Baustein in unserem Bemühen sein, deutlich
zu machen, dass wir Vertreibungen ablehnen. Wir können
auch auf ganz anderen Ebenen unsere Aktivitäten verstär-
ken. Schon 1992, angesichts der Kriege im ehemaligen
Jugoslawien, hat die SPD-Bundestagsfraktion auf Initia-
tive von Freimut Duve in einem Antrag angeregt, in
internationalen Gremien auf eine ,,Internationale Kon-
vention gegen Vertreibungen“ hinzuwirken. Diese Kon-
vention sollte Vertreibungen von Minderheiten oder
Bevölkerungsgruppen verurteilen und sowohl die völker-
rechtliche wie strafrechtliche Ahndung möglich machen.
Ich halte es für lohnenswert, diese Initiative wieder auf-
zugreifen.
Michael Roth (Heringen) (SPD): Vertreibungen sind
der tragische, aber bislang wiederkehrende, fast konstante
Teil der Geschichte ethnischer Gruppen, von Gesellschaf-
ten, Nationalstaaten und Herrschaftsmissbrauch. Sie ste-
hen häufig am Beginn von kriegerischen Auseinanderset-
zungen und sind Bestandteil der grausamen Exzesse von
Kriegen. Scheinbar soll die durch Flucht und Vertreibung
erzwungene räumliche Trennung von befeindeten Grup-
pen zur Befriedung beitragen,
Grundgesetz, Rechtstaatlichkeit und Demokratie schüt-
zen uns heute in Deutschland – auch vor Vertreibung. Die-
ser Schutz ist eine kostbare Errungenschaft, die viele Men-
schen – Völkergruppen und Individuen – nicht erfahren
konnten und können. Die Geschichte Europas lehrt uns,
dass friedliches Zusammenleben aufs engste mit Demokra-
tie und Menschenrechten verknüpft ist. In den Regionen
Europas, in denen Demokratie und Menschenrechte bis-
lang nicht oder nicht hinreichend verankert sind, gibt es im-
mer wieder auch Vertreibung. Deshalb blickt das demokra-
tische Europa auf eine Geschichte, in der in vielen Ländern,
besonders brutal und exzessiv in Deutschland, Vertreibung
stattgefunden hat. Deshalb blickt das demokratische Eu-
ropa in eine Zukunft ohne Vertreibung.
Vertreibungen bleiben immer das, was sie tatsächlich
sind: Menschenrechtsverletzungen, die unendliches Leid
über die Menschen bringen. Sie prägen schmerzlich das
persönliche Empfinden, die Wahrnehmung von Politik
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225236
(C)
(D)
(A)
(B)
und Geschichte, das moralische Gewissen. Unter-
drückung, Unglück, Entwurzelung, Armut, Krankheit und
Tod sind die Wegbegleiter. Aus der eigenen Erfahrung er-
wächst große Verantwortung. Deutschland hat Vertrei-
bung begangen, in der Zeit des Nationalsozialismus zur
Staatsideologie erhoben, und Vertreibung erfahren.
Für mich persönlich – als jüngerer Mensch des Jahr-
gangs 1970 – sind Flucht und Vertreibung in verschiede-
nen Facetten greifbar geworden. Neben dem Familien-
schicksal, dass meine Großmutter aus dem Sudetenland
vertrieben wurde, sind das vor allem jene Tragödien, die
sich in jüngster Zeit vor unserer europäischen Haustür ab-
gespielt haben, beispielsweise in Bosnien und im Kosovo.
Gerade jüngere Generationen müssen Geschichte vor al-
lem aus europäischer Sicht wahrnehmen, in der die deut-
sche Geschichte ein Teil der europäischen Geschichte ist.
Ein Zentrum gegen Vertreibung befürworten alle Frak-
tionen. Aber aus welcher Perspektive? Mit wem? Bei der
Frage der Konzeption werden die Unterschiede klar. Die
SPD-Bundestagsfraktion will ein Zentrum gegen Vertrei-
bung. Wir plädieren für eine europäische Wahrnehmung
und Perspektive. Wir wollen daher ein europäisches Zen-
trum gegen Vertreibung, das erinnert, gedenkt, informiert
und forscht. Wir wollen ein europäisches Zentrum, das
sich mit den Vertreibungen des 20. Jahrhunderts in Europa
auseinandersetzt. Wir wollen unsere europäischen Part-
ner- und Nachbarländer einladen, dieses Projekt mit uns
gemeinsam zu durchdenken, abzuwägen und auszuloten.
Der vor 13 Jahren endlich niedergerissene Eiserne Vor-
hang lässt die Völker Europas enger zusammenrücken.
Mit zwölf mittel- und osteuropäischen Staaten streben wir
die Verwirklichung einer erweiterten Europäischen Union
an. Mit den anderen Staaten Europas kooperieren wir eng
oder sind im Begriff, Kooperationen aufzubauen. Konkret
heißt das, wir bilden nicht nur eine politische Gemein-
schaft oder einen gemeinsamen Binnenmarkt, sondern
setzen in unserer gemeinsamen Perspektive auf gemein-
same Werte.
Die europäische Integration und die enge politische,
wirtschaftliche und gesellschaftliche Verknüpfung der
Staaten Europas ist wesentliches Element deutscher Poli-
tik und Identität. Deswegen wollen wir einen offenen Dia-
log über ein europäisches Zentrum gegen Vertreibung mit
unseren europäischen Partnern führen. Unser Anspruch
ist dabei, dass sich in ihm die Generation der Betroffenen,
ihrer Kinder, die nachfolgenden und zukünftigen Genera-
tionen wieder finden. Wir sind uns bewusst, dass wir erst
am Anfang stehen.
Die Alternative zu einem europäischen Zentrum gegen
Vertreibung, die eines nationalen Zentrums, erschlösse
sich vermeintlich auf den ersten Blick leichter. Gerade
weil uns auf dem Kontinent endlich wieder vieles verbin-
det, sollten wir den mutigen Schritt wagen, die europä-
ische Dimension anzugehen. Es haben eben nicht nur die
ökonomischen und politischen, sondern vor allem die kul-
turellen und gesellschaftlichen Beziehungen zugenom-
men.
Vertreibungen sollen und können nicht gegeneinander
qualitativ und quantitativ gewichtet, geschweige denn
relativiert werden. Dies heißt bei einer europäischen Aus-
richtung, dass wir uns nicht hinter den Vertreibungs-
schicksalen anderer verstecken. Das kann auch nicht
heißen, dass wir anderen in Europa ein Zentrum gegen
Vertreibung aufdrängen, das sie nicht wollen.
Aber die europäische Dimension bietet die Chance, eu-
ropäische Geschichte erfahrbar zu machen. Nur wer die
verengte nationale Perspektive verlässt, wird den Dialog
um die europäische Zukunft führen können. Im Um-
kehrschluss bedeutet dies, dass Deutschland alleine
– ohne europäische Partner – kein europäisches Zentrum
wird initiieren können.
Wir müssen wahrnehmen, dass Vertreibung in letzter
Zeit politisch instrumentalisiert wird. Nationalistische,
bereits überholt geglaubt Ressentiments und einseitige
Geschichtsbilder sollen zu einem politischen Kampfin-
strument gemacht werden. Ich darf sagen, dass mich man-
che Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten tief
beunruhigen. Gerade diese gegenwärtige Debatte zeigt,
wie wichtig es ist, an der Idee eines europäischen Zen-
trums und nicht an der nationaler Zentren zu arbeiten.
Sehr wahrscheinlich wird die Auswahl des geeigneten
Ortes erst am Ende der Debatte stehen. Klar ist, dass dies
nur gemeinsam von allen Trägern des Zentrums entschie-
den werden kann. Denkbar sind mehrere, ganz unter-
schiedliche Varianten: Das Zentrum könnte an einem
festen, für das zusammenwachsende Europa besonders
symbolischen Ort errichtet werden. Möglich ist auch ein
Netzwerk, das damit in vielen europäischen Ländern der
Öffentlichkeit zugänglich ist.
Millionenfaches Leid und Schicksal liegen hinter uns.
Bauen wir mit diesem Dialogangebot, über ein europä-
isches Zentrum gegen Vertreibung gemeinsam an unserer
friedlichen, freiheitlichen und toleranten, solidarischen
europäischen Zukunft.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Als der Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Zentrum gegen Vertrei-
bungen“ am 16. Mai 2002 in den Deutschen Bundestag
eingebracht wurde, hat die Debatte über diesen sowie über
die beiden weiteren Anträge ein erfreuliches Maß an frak-
tionsübergreifender Übereinstimmung gezeigt. Erfreulich
war an diesem 16. Mai die von großer Sachlichkeit ge-
prägte Debatte, die von der übereinstimmenden Erkennt-
nis geprägt war, dass ein „Zentrum gegen Vertreibungen“
verwirklicht werden soll. Nahezu alle Redner haben dabei
erkennen lassen, dass sie eine Aufarbeitung der Vertrei-
bungsgeschichte für geboten und ein „Zentrum gegen
Vertreibungen“ für unterstützenswert halten.
Umso bedauerlicher ist es, wenn wir heute, nach den
Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, feststellen
müssen, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/
Die Grünen offensichtlich nicht an einer Einigung in die-
ser Sache und letztendlich auch nicht an einer erfolgrei-
chen Errichtung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“
interessiert zu sein scheinen.
Dies kommt schon darin zum Ausdruck, dass der An-
trag der Koalitionsfraktionen nicht mehr ist als die un-
verbindliche Absichtserklärung, einen Dialog über die
Errichtung eines europäischen Zentrums gegen Vertrei-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25237
(C)
(D)
(A)
(B)
bungen zu beginnen. Unklar bleibt dabei bis zum
Schluss der Kreis der Handelnden. Ebenso bis zum
Schluss fehlen auch über den Antrag hinausgehende
konzeptionelle Überlegungen. Auch die Frage, wer
denn eigentlich Träger des Projektes sein soll, wird von
Rot-Grün bisher in keinster Weise beantwortet.
Vielmehr scheinen gerade unsere östlichen Nachbarn
von den Überlegungen der Koalitionsfraktionen über-
rascht zu sein. Dies belegt auch die ausweichende Reak-
tion, die Bundeskanzler Schröder im Rahmen seiner
Regierungskonsultationen in Breslau bei seinem Amts-
kollegen, dem polnischen Ministerpräsidenten Leszek
Miller, in dieser Angelegenheit erfahren hat. Auch die Be-
völkerung von Breslau steht einem „Zentrum gegen Ver-
treibungen“ in ihrer Stadt alles andere als aufgeschlossen
gegenüber.
Dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fehlt
jegliche Substanz. Er dokumentiert das eigentliche Desin-
teresse an einer Aufarbeitung der Vertreibungsgeschichte
wie sie insgesamt bei Rot-Grün zu konstatieren ist.
Am schwersten wiegt bei der Entscheidung, wie sie
heute von der rot-grünen Koalitionsmehrheit in diesem
Hause getroffen werden wird, aber nicht die Tatsache,
dass wahrscheinlich ein Antrag die Mehrheit erhält, hin-
ter dem weder eine konzeptionelle noch eine organisato-
rische Vorstellung zur Verwirklichung eines „Zentrums
gegen Vertreibungen“ steht. Viel gravierender ist, dass bei
einer Ablehnung des Antrags von CDU und CSU der be-
reits sehr weit gehenden Vorarbeit der überparteilichen
Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ jegliche Aner-
kennung für die bisher geleistete Arbeit versagt bleibt.
Die auf ehrenamtlicher Basis wirkende gemeinnützige
Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ wurde am
6. September 2000 errichtet. In den letzten knapp zwei
Jahren wurde von der Stiftung mit viel Engagement ein
Konzept zur Realisierung des „Zentrums gegen Vertrei-
bungen“ ausgearbeitet. Es wurden zahlreiche Förderer
aus dem öffentlichen Leben dafür gewonnen und ein wis-
senschaftlicher Beirat gegründet, der über hochrangige
und renommierte Fachexperten verfügt, sodass die für
eine erfolgreiche Tätigkeit des Zentrums entscheidende
wissenschaftliche Aufarbeitung gesichert ist.
Der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ ist es ge-
lungen, kompetente Persönlichkeiten aus Kultur, Wissen-
schaft, Kirchen, Wirtschaft und Politik als Förderer zu fin-
den, die mit ihrem Namen und ihrer Expertise dafür
einstehen, die Ziele der Stiftung zur Errichtung eines Zen-
trums gegen Vertreibungen zu verwirklichen. Beispielhaft
genannt seien nur der Historiker Professor Dr. Arnulf
Baring, der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank,
Dr. Rolf-E. Breuer, die Bürgerrechtlerin Freya Klier, der
Präsident der Berliner Akademie der Künste, György
Konràd, sowie der Generalsekretär der Gesellschaft für
bedrohte Völker, Tillmann Zülch: Die Förderer unterstüt-
zen die Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ mit
Ideen und Anregungen und werben aktiv in der Öffent-
lichkeit für eine Realisierung des Projektes „Zentrum ge-
gen Vertreibungen“.
An der Spitze der Stiftung „Zentrum gegen Vertrei-
bungen“ stehen mit unserer Bundestagskollegin Erika
Steinbach und dem Sozialdemokraten Professor Dr. Peter
Glotz zwei herausragende Persönlichkeiten, die die Ziele
der Stiftung glaubhaft vertreten, Überparteilichkeit garan-
tieren und das Ziel, ein „Zentrum gegen Vertreibungen“
als eine zentrale Informations-, Dokumentations-, Archiv-
und Begegnungsstätte der Versöhnung, des Friedens und
der Toleranz zwischen den Völkern zu schaffen, mit viel
Engagement vorantreiben.
Für den wissenschaftlichen Beirat konnten bis heute
14 hochrangige Wissenschaftler gewonnen werden, die
die Stiftung mit ihren Erfahrungen im Bereich von Wis-
senschaft und Forschung bei der Umsetzung ihrer Aufga-
ben beraten und unterstützen. Dem wissenschaftlichen
Beirat gehören unter anderem hochrangige Persönlich-
keiten wie der Völkerrechtlicher Professor Dr. Dieter
Blumenwitz, der Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in
München, Professor Dr. Horst Möller und der Leiter der
Redaktion Zeitgeschichte des Zweiten Deutschen Fernse-
hens, Professor Dr. Guido Knopp an. Sie alle sind Garan-
ten für ein inhaltlich fundiertes Konzept zur Errichtung ei-
nes „Zentrums gegen Vertreibungen“.
Unermüdlich setzen sich der Stiftungsvorstand und
die Förderer dafür ein, weitere Unterstützer für die wich-
tige Aufgabe der Errichtung eines „Zentrums gegen
Vertreibungen“ zu gewinnen. So konnten bis heute über
320 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland dafür
gewonnen werden, das „Zentrum gegen Vertreibungen“
mit einem symbolischen Betrag pro Einwohner zu unter-
stützen. Neben vielen kleinen Gemeinden zählen mittler-
weile auch zahlreiche mittlere und größere Städte zum
Kreis der Patengemeinden, darunter Städte wie Passau
und Fürth, Rothenburg ob der Tauber und Hanau, Frank-
furt am Main, Kassel und Osnabrück.
Aber auch die Vertreibungsopfer selbst leisten bereits
jetzt durch Spenden ihren Beitrag. Darüber hinaus tragen
Benefizveranstaltungen und Sammlungen dazu bei, das
Stiftungsvermögen aufzustocken. Durch diese Aktionen
wurde bisher nicht nur ein ansehnlicher Betrag für die
Realisierung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ auf-
gebracht, vielmehr stellt die Einbringung der zahlreichen
unterstützenden Gemeinden und der vielen Menschen die
Idee des „Zentrum gegen Vertreibungen“ schon heute auf
eine breite Basis in unserer Bevölkerung.
Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die Fi-
nanzierung eines Gebäudes für das „Zentrum gegen Ver-
treibungen“ und seine Unterhaltung allein aus Privatmit-
teln nicht zu realisieren ist. Nur Bund und Länder sind in
der Lage, eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage dafür
zu schaffen. Einige Bundesländer, darunter der Freistaat
Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, haben bereits
signalisiert, ihren Beitrag zur Realisierung eines „Zen-
trums gegen Vertreibungen“ leisten zu wollen.
Bei so viel bürgerschaftlichem Engagement und ange-
sichts der intensiven Vorarbeit, die von allen Beteiligten
und Unterstützern in den letzten zwei Jahren geleistet
wurde, kann und darf der Bund sich jetzt nicht der Ver-
antwortung entziehen. Welch ein fatales Zeichen für bür-
gerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist es,
wenn Rot-Grün der Stiftungsinitiative nun die kalte
Schulter zeigt und der Bund seinen überschaubaren Anteil
an der Realisierung nicht leistet! Wir fordern daher in un-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225238
(C)
(D)
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serem Antrag die Bundesregierung auf, an einem Konzept
zur Finanzierung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“
mitzuarbeiten.
Deutschland hat aufgrund seiner historischen Erfah-
rungen und des leidvollen Schicksals von mehr als
15 Millionen Vertreibungsopfern ein besonderes Verhält-
nis zu den Ursachen wie den Folgen der Vertreibung. Da-
raus ergibt sich eine besondere Verantwortung für die
Aufarbeitung von Geschichte und Schicksal der davon
betroffenen Menschen. Da ist es ein schwerer Mangel,
dass es in Deutschland bis heute keinen Ort gibt, an dem
die Gesamtthematik der Vertreibungen aufgearbeitet und
dokumentiert wird und der als zentrale Informations- und
Begegnungsstätte öffentlich zugänglich ist.
Natürlich kann die Darstellung der Vertreibungsge-
schichte in einem „Zentrum gegen Vertreibungen“ nicht
die Vertreibung der Deutschen isoliert betrachten. Dies
sieht die dem „Zentrum gegen Vertreibungen“ zugrunde
liegende Konzeption auch gar nicht vor. In deren Expose
findet sich gleich zu Beginn der Hinweis:
Diese Stiftung will mahnen, Vertreibungen weltweit
zu ächten und die Völkergemeinschaft sensibilisie-
ren.
Schon an dieser Stelle wird deutlich, dass der Vorwurf der
rot-grünen Koalition, das in Zusammenarbeit mit der
Stiftung zu errichtende „Zentrum gegen Vertreibungen“
würde allein Vertreibungsgeschichte auf nationaler Ebene
reflektieren, völlig fehl geht.
In der Ausgabe des „Rheinischen Merkurs“ vom 4. Juli
2002 schreibt der Stiftungsvorsitzende Professor Dr. Peter
Glotz dazu unmissverständlich:
Sinn macht ein solches Projekt nur mit europäischer
Perspektive. Wer nur die deutschen Vertriebenen und
die bei der Vertreibung umgebrachten Deutschen be-
trauern wollte, bliebe politisch wirkungslos. Aller-
dings kann man Vertreibung nicht thematisieren,
ohne auch die Vertreibung der Deutschen zu thema-
tisieren.
Dies unterstreicht die europäische Perspektive, die im
Konzept der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ fest
verankert ist.
Die der geplanten Dauerausstellung zugrunde liegende
Konzeption reicht bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück.
Auch werden die Vertreibungen verschiedenster Völker
vom Beginn bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts themati-
siert. Im Konzeptentwurf heißt es dazu:
In gemischt besiedelten Gebieten und bei kriegeri-
schen Grenzverschiebungen wurden Vertreibungen
nicht nur als geeignete Mittel angesehen, ein zukünf-
tig friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.
Die Radikalisierung der Ideologien hatte im 20. Jahr-
hundert zur Folge, dass in Europa Millionen von
Menschen ihre Heimat verlassen mussten, weil sie
die falsche Nationalität oder Volkszughörigkeit be-
saßen, die sie nicht einfach bei Bedarf abstreifen
oder ändern konnten.
Die Konzeption der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibun-
gen“ besitzt inhaltlich, aber auch im Kreis ihrer Unter-
stützer und Förderer eine eindeutige europäische Orien-
tierung.
Angesichts von 15 Millionen heimatvertriebenen
Deutschen ist es aber auch eine nationale Aufgabe, die
Ursachen, Grundlagen und Folgen der Vertreibung in
Deutschland aufzuarbeiten. Der Stiftungsvorsitzende Pro-
fessor Dr. Peter Glotz hat dies sehr treffend auf den Punkt
gebracht. Er findet es keineswegs abwegig, „dass
Deutschland in dieser Frage einmal mit den Deutschen
anfängt“. Deshalb ist die Errichtung eines „Zentrums ge-
gen Vertreibungen“ natürlich auch eine nationale Auf-
gabe, indem die Vertreibung der Deutschen – im europä-
ischen Kontext, aber auch ihrer historischen Bedeutung
angemessen – aufgearbeitet wird. Deshalb ist auch der
Ort, an dem das Zentrum entsteht, entscheidend. Denn es
muss ein Ort sein, der nicht ausweicht, sondern der im
Zentrum steht, ein Ort, der dem breiten Unterstützerkreis,
den die Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ bisher
erfahren hat, gerecht wird, ein Ort, der die Menschen für
einen Besuch dieses „Zentrums gegen Vertreibungen“ an-
zieht. Und dieser Ort ist Berlin, die deutsche Hauptstadt.
In seinem Beitrag im „Rheinischen Merkur“ betont der
Stiftungsvorsitzende, Professor Dr. Peter Glotz, die Wich-
tigkeit, dass Deutsche sich mit der Geschichte der Ver-
treibung auseinander setzen und sich in Gegenwart und
Zukunft gegen Vertreibungen wenden. In diesem Zusam-
menhang stellt er zu Recht fest:
Wenn man die Deutschen dazu bringen will, über
Vertreibung zu kommunizieren und sich gegen Ver-
treibungen zu wenden, muss man eine entsprechende
Einrichtung schon in Deutschland machen.
In diesem Zusammenhang erteilt der Sozialdemokrat
Peter Glotz dem, von Markus Meckel (SPD) initiierten
Antrag der rot-grünen Koalition, ein europäisches Zen-
trum gegen Vertreibungen in Breslau zu errichten, eine
klare Absage. Er schreibt dazu:
Kein Deutscher sollte den Polen empfehlen, der Ver-
treibung zu gedenken. Wenn die Polen selber auf die-
sen Gedanken kämen – und zwar nicht nur zwei In-
tellektuelle –, dann wäre es wunderbar. Mit allen, die
gegen Vertreibung kämpfen, sollten wir kooperieren.
Letztendlich belegt die bisherige Weigerung von Rot-
Grün, unserem Antrag zur Errichtung eines „Zentrums ge-
gen Vertreibungen“ zuzustimmen, nur eines. Der konzepti-
onslose Antrag von SPD und Grünen kaschiert nur den
Versuch, die deutschen Vertreibungsopfer und deren Orga-
nisationen aus der Zusammenarbeit zur Gestaltung eines
„Zentrums gegen Vertreibungen“ auszuschließen.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern wir hinge-
gen die Bundesregierung, wie in unserem Antrag formu-
liert, auf, ein geeignetes Gebäude in Berlin als öffentlich
zugänglichen Ort der Forschung, Dokumentation und
Ausstellung vorzuschlagen und bereitzustellen sowie die
konzeptionellen Voraussetzungen, die zur Realisierung
eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ nötig sind, auch
im Zusammenhang mit den bestehenden Gedenkstätten in
Berlin, zu schaffen.
Ich appelliere an die anderen Fraktionen des Bundes-
tages, sich diesem wichtigen Projekt, welches inzwischen
eine breite Unterstützung in unserem Land erfahren hat
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25239
(C)
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(B)
und dem ein fundiertes inhaltliches Konzept zugrunde
liegt, nicht zu versagen. Ich bitte Sie daher, Ihren Stand-
punkt nochmals zu überdenken und unserem Antrag zu-
zustimmen.
Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vertreibungen sind das Ergebnis einer Wahnidee: der Idee
vom ethnisch homogenen Nationalstaat. Vertreibungen
hat es in mehr als zehn europäischen Staaten gegeben;
Vertreibungsfantasien fast überall. Deshalb ist ein solches
Zentrum, über das wir hier heute diskutieren, keine natio-
nale, sondern eine eminent europäische Aufgabe. Es darf
auf keinen Fall der Eindruck entstehen, als hätten gerade
wir Deutschen noch aus der Vertreibungspolitik abgelei-
tete Rechnungen gegenüber anderen Völkern offen. Die-
ser Eindruck würde aber erweckt, wenn wir ein solches
Zentrum mitten in Berlin bauen würden – in Form einer
Mahn- und Gedenkstätte, als eine Art Parallelstätte zum
Holocaust-Mahnmal. Liebe Kolleginnen und Kollegen
von der CDU/CSU, Sie sollten darüber nachdenken, ob
der Dialog zukünftiger europäischer Generationen durch
ein solches Zentrum und seine Konzeption erleichtert
oder aber beträchtlich belastet wird.
Ein tatsächlich europäisch ausgerichtetes Zentrum ge-
gen Vertreibungen bietet dagegen die Chance, miteinan-
der und nicht gegeneinander die Geschichte zu verstehen
und Lehren aus ihr zu ziehen. Nur so kann eine gemein-
same Zukunft mit gemeinsamen Werten und Regeln ent-
stehen. Was wir brauchen, sind nicht einseitige mora-
lische Schuldzuweisungen und Sündenböcke, sondern
Austausch und Verständigung. Wir haben deshalb die eu-
ropäische Zielrichtung unseres Antrags noch einmal ver-
stärkt – etwa mit dem Satz, dass die europäischen Partner
mit in die Trägerschaft eines solchen Zentrums einbezo-
gen werden müssen. Damit ist klar und deutlich gesagt,
dass dieses Zentrum gescheitert wäre, wenn es nur ein na-
tionales Projekt wäre.
Wenn es um die gemeinsame europäische Zukunft ge-
hen soll, dann muss ein solches Zentrum gegen Vertrei-
bungen aber auch viel mehr sein als eine bloße Erinne-
rungs- und Gedenkstätte. Es muss ein Ort der Forschung
und Dokumentation sein, an dem systematisch und ohne
ideologische Vorurteile die unterschiedlichen Vertrei-
bungsgeschichten Europas aufgearbeitet und in ihren his-
torischen Zusammenhängen untersucht werden.
Neben dieser europäischen und wissenschaftlichen
Ausrichtung des Zentrums ist mir ein weiterer Punkt sehr
wichtig: Dass wir die osteuropäischen Partnerländer nicht
unter Druck setzen, sondern ihnen Zeit für eine offene und
demokratische Debatte lassen. Es darf nicht der Eindruck
entstehen, als solle die heutige Entscheidung des Deut-
schen Bundestages andere Länder unter Zugzwang set-
zen. Dies wäre ein verheerendes Signal. Ich weise deshalb
auf den ersten Satz unseres Antrags hin, in welchem es
heißt, dass „ein europäischer Dialog über die Errichtung
eines europäischen Zentrums gegen Vertreibungen“ be-
gonnen werden soll. Dies heißt auch, dass wir den Dialog
innerhalb der anderen Länder ernst nehmen. Und ernst
nehmen heißt hier: Zeit lassen, keinen Druck ausüben!
Gerade viele ost- und mitteleuropäische Länder haben
aufgrund der EU-Beitrittsverhandlungen derzeit andere
Sorgen und Ängste – man denke nur an die Agrarpolitik.
Jeden Anschein einer moralischen Erpressung nach dem
Motto „Entweder ihr seid für ein Zentrum gegen Vertrei-
bungen oder ihr seid keine wahren Europäer“ gilt es zu
vermeiden! Alle Beratungen über dieses Zentrum müssen
kooperativ, alle Entscheidungen im Konsens mit den eu-
ropäischen Partner stattfinden. Und vor allen Dingen mit
der notwendigen Ruhe und Besonnenheit.
Dialog und Forschung, Verständigung und Wissen-
schaft – wenn das Zentrum gegen Vertreibungen diese
Aufgaben verantwortungsvoll wahrnimmt, ist es eine
Chance für uns Europäer. Wie können nationalistische
Exzesse zukünftig verhindert werden? Welche legalen
Adressen gibt es für nationale Minderheiten? Um diese
Fragen der Gegenwart angemessen beantworten zu kön-
nen, müssen die Ursachen von Vertreibungen begriffen
werden. Die entscheidende Ursache liegt vor allem in der
Wahnidee des ethnisch sauberen Nationalstaats, der die
europäische Einheit immer wieder zerstört hat.
Die richtige politische Lehre aus der dunklen Vergan-
genheit Europas lautet: weitere und konsequente Ver-
rechtlichung der internationalen Beziehungen. Ich hoffe
sehr, dass ein Zentrum gegen Vertreibungen von jenem
Zuschnitt, wie ich ihn beschrieben habe, dieses wichtige
politische Projekt unterstützen kann.
Hans Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Bereits in
unserer Plenardebatte am 16. Mai dieses Jahres anlässlich
der Einbringung der Anträge hatte ich begründet, weshalb
sich die FDP-Fraktion sehr nachdrücklich für die Errich-
tung eines europäischen Zentrums gegen Vertreibungen
ausspricht.
Angesichts des ähnlich überschriebenen Antrages der
Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind wir
gefragt worden, ob nicht ein gemeinsames Votum zumin-
dest dieser drei Fraktionen möglich sei. Gerade im Ein-
blick auf den Diskussionsverlauf im federführenden Aus-
schuss für Kultur und Medien sehe ich mich veranlasst, an
dieser Stelle auf die wichtigsten Unterschiede zwischen
dem Antrag der Koalitionsfraktionen einerseits und dem
Antrag der FDP-Fraktion andererseits hinzuweisen.
Wir Freien Demokraten sprechen uns ohne Vorbehalte
und ohne Hintertürchen für die Errichtung eines solchen
europäischen Zentrums gegen Vertreibungen aus, das sich
als Dokumentations-, Forschungs- und Begegnungsstätte
sowie als Mahnmal versteht.
Die Koalitionsfraktionen hingegen – das hat die Aus-
sprache im Ausschuss erwiesen – wollen im Grunde trotz
der anders lautenden Überschrift ihres Antrags ein solches
Zentrum – noch? – nicht, sondern zunächst nur einen „eu-
ropäischen Dialog“ hierüber. Es gibt hier eine bemer-
kenswerte Diskrepanz zwischen der Überschrift und dem
Inhalt dieses Antrages – um das Wort Irreführung zu ver-
meiden. Im Ausschuss wurde jedenfalls die fortbeste-
hende Skepsis der rot-grünen Kolleginnen und Kollegen
gegen die Grundidee eines solchen Zentrums deutlich.
Es ist deshalb auch kein Zufall, dass der rot-grüne An-
trag – im Gegensatz zu dem der FDP – keinerlei Angaben
über die Finanzierung dieses Projekts enthält. Auch dies
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225240
(C)
(D)
(A)
(B)
deutet zumindest nicht auf einen starken Umsetzungswil-
len bei den Koalitionsfraktionen hin.
Selbst vor diesem Hintergrund ist mir unverständlich,
weshalb SPD und Grüne ihren eigenen Antrag während
der Ausschussberatungen dahin gehend abgeändert ha-
ben, dass ein solches Zentrum nur noch „ein Ort histo-
risch-wissenschaftlicher Aufarbeitung“, nicht mehr zu-
gleich auch ein „Mahnmal“ sein soll. Sonst sind doch die
Kollegen von Rot und Grün nicht so zurückhaltend, wenn
es um die Errichtung neuer Mahnmale geht!
Was mich – unabhängig von der konkreten Debatte um
ein Zentrum gegen Vertreibungen betroffen macht – ist
die von einigen sozialdemokratischen Kollegen unver-
hohlen zum Ausdruck gebrachte Tendenz, Menschen-
rechtsverletzungen zu relativieren, nach dem Motto: Ver-
treibungen zulasten von Deutschen sind weniger schlimm
als die zulasten anderer Völker, schließlich hat ja Hitler
den Krieg begonnen.
Nein, Kolleginnen und Kollegen, trotz der Kriegs-
schuld bleiben Vertreibungen stets Unrecht. Selbst im
Falle von verbrecherischen Regimen darf das Grundrecht
auf Heimat nicht gestrichen werden. Wir dürfen doch
nicht die furchtbaren Einzelschicksale von Millionen ver-
triebener Deutschen, darunter vieler Frauen und Kinder,
aufrechnen gegen die Verbrechen nationalsozialistischer
Herrscher! Genauso wenig wie beispielsweise palästinen-
sischen Bürgerinnen und Bürgern ihr Menschenrecht auf
Heimat vorenthalten werden darf – trotz der Duldung oder
gar Förderung verbrecherischer Selbstmordattentate sei-
tens der Autonomiebehörde –, genauso wenig wie bei-
spielsweise das Menschenrecht auf Heimat von bosni-
schen Serben eingeschränkt werden darf – im Hinblick
auf die Kriegsverbrechen von Milosevic –, genauso we-
nig darf auch das Heimatrecht beispielsweise von Sude-
tendeutschen beschnitten werden – unter Berufung auf
Hitlers Annexionspolitik.
Eine wichtige Lehre aus der Geschichte, nicht zuletzt
aus unserer verhängnisvollen deutschen Vergangenheit,
sollte sein, Menschenrechte absolut und vorbehaltlos zu
schützen, also ohne Rücksicht auf die jeweiligen Herr-
schaftsverhältnisse und das jeweilige Verhalten von Re-
gierungen oder Herrschern.
Diesen konsequenten Schutz von Menschenrechten in
Europa, aber auch in anderen Teilen der Welt zu fördern
und zum Durchbruch zu verhelfen wird eine der vor-
nehmsten Aufgaben des europäischen Zentrums gegen
Vertreibungen sein. Aus der Vergangenheit lernen und die
Zukunft menschengerecht gestalten ist unsere gemein-
same europäische Verantwortung. Wir Liberalen werden
uns deshalb dafür einsetzen, dass ein europäisches Zen-
trum gegen Vertreibungen möglichst bald seine völker-
verbindende und zugleich identitätsstiftende Arbeit auf-
nehmen kann.
Dr. Heinrich Fink (PDS): Vertrieben zu werden aus
seiner Heimat, seinem gesellschaftlichen, kulturellen,
sprachlichen und landschaftlichen Umfeld gehört zum
Unmenschlichsten, was Menschen angetan werden kann.
Es sind Wunden, bei denen ein Leben oft nicht ausreicht,
sie zu heilen. Deshalb denken wir zu Recht darüber nach,
wie dieses Leid dokumentiert werden kann. Dies kann
aber für mich nur in einer Weise geschehen, dass andere,
insbesondere junge Menschen, damit die Möglichkeit er-
halten, daraus zu lernen, um das Leid von Vertreibungen
nie wieder geschehen zu lassen.
Wenn wir hier über das Projekt eines Zentrums gegen
Vertreibungen sprechen, dann versteht es sich von selbst,
dass es keinesfalls darum gehen kann, vernarbte Wunden
neu aufzureißen, und schon gar nicht darum, etwaigen,
wie auch immer gearteten Revanche-Gedanken das Wort
zu reden. Wenn also ein derartiges Zentrum Sinn machen
soll als Beitrag zu Verständigung und Aussöhnung der
Völker in Europa, so müssen die Ursachen für die insbe-
sondere im vergangenen Jahrhundert erfolgten Vertrei-
bungen klar benannt werden.
Die Hauptursachen dafür sind Krieg und Faschismus –
Krieg, der von deutschem Boden ausgegangen und bis
nahezu in den letzten Winkel des Kontinents getragen
wurde, und eine mörderische faschistische Ideologie, die
Millionen Menschen das Leben kostete oder zu Flücht-
lingen werden ließ. Darin und allein darin sehe ich den
tieferen Grund für alle Vertreibungen, die es während und
im Gefolge des Zweiten Weltkrieges gegeben hat. Ein
Zentrum gegen Vertreibungen, das diesen Namen ver-
dient und gleichzeitig den gesellschaftspolitischen Not-
wendigkeiten gerecht wird, muss deshalb notwendiger-
weise auch ein Mahnmal gegen Krieg und für Frieden
sein.
Deshalb darf ein Zentrum gegen Vertreibungen kein
deutsches Zentrum sein, sondern muss mit zuerst Vertrie-
benen, nämlich Juden, Sinti und Roma, Tschechen und
Polen, konzipiert werden. Die Konzeption für ein solches
Zentrum muss in einem Dialog von Historikern, Poli-
tikern und Betroffenen erarbeitet werden und darf nicht
durch Deutsche dominiert werden. Es ist geschichtsfäl-
schend für eine Geschichtsaufarbeitung, nur deutsche Er-
fahrungen in Sachen Vertreibung zum Maßstab zu neh-
men. Meine Fraktion stimmt deshalb gegen den Antrag
der CDU/CSU und den der FDP.
Das Nachdenken über Vertreibung dürfen wir nicht
den Vertriebenenverbänden überlassen, auch nicht die
Festlegung des Ortes. In dem Regierungsantrag wird ein
Dialog dazu eingefordert und an eine europäische Di-
mension gedacht. Das ist neu in der Diskussion über Ver-
treibungen.
Im Antrag der Regierungsfraktionen vermisse ich al-
lerdings klare Abgrenzungen gegenüber jeglichen Versu-
chen, alte Rechnungen an unsere östlichen Nachbarvölker
aufzumachen, wie es bisher durch die Vertriebenenver-
bände geschehen ist.
Wir stimmen aus den genannten Gründen auch nicht
für diesen Antrag.
Die meisten aus meiner Fraktion werden sich wie ich
selbst auch deshalb der Stimme enthalten, weil sie einen
Neubeginn in der Auseinandersetzung zu einem besonne-
nen Diskurs über deutsche Geschichte sehen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25241
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 20
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Reform der Medien-
und Kommunikationsordnung für die Wissens-
und Informationsgesellschaft verwirklichen
(Tagesordnungspunkt 13)
Monika Griefahn (SPD): Wir verstehen den vorlie-
genden Antrag der Koalitionsfraktionen als Beitrag zum
Einstieg in eine umfassende Reform der Medienordnung
in Deutschland.
Der Vervielfachung und die technische und inhaltliche
Konvergenz der Medienangebote in den vergangenen
Jahren und der ungeheuren Dynamik des Mediensystems
steht ein unflexibles, in die Jahre gekommenes politisches
und rechtliches Regulierungsdickicht gegenüber. Über
30 einzelne Einrichtungen, die formal nach Rundfunk
(Länder) und Telediensten (Bund) getrennt sind, zeichnen
für alles, was mit Rundfunk, Fernsehen, Internet, Telefon
usw. zu tun hat, verantwortlich. Das ist zu viel. Die Zu-
ständigkeiten sind unübersichtlich, sie überschneiden
sich, sind kostenintensiv, zeitraubend – schlicht ineffektiv
und technisch längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
Das ist an sich noch keine neue Erkenntnis und wird,
wenn ich es richtig sehe, von allen Fraktionen hier im
Hause geteilt. Die Frage ist lediglich, ob und, wenn ja,
welche rechtlichen und politischen Konsequenzen man
aus dieser Erkenntnis zieht. SPD und Bündnis 90/Die
Grünen bevorzugen eine Reform aus einem Guss. Den-
noch halten wir der Bundesregierung zugute, dass es ihr
gelungen ist, in langen und schwierigen Verhandlungen
mit den Ländern eine Vereinheitlichung des Jugendme-
dienschutzes in einer Kommission mit Vertretern von
Bund und Ländern bewerkstelligt zu haben.
Die Mischung aus öffentlicher Beaufsichtigung des
Medienangebotes und Selbstkontrolle der Anbieter ist
stimmig und entspricht den Anforderungen. Der zwischen
Bund und Ländern gefundene Kompromiss kann aber nur
der erste Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden Re-
form sein, dem weitere, mutige Schritte folgen müssen.
Dieser Kompromiss war sozusagen der Testfall. Denn es
wird auf Dauer nicht genügen, lediglich Zuständigkeiten
mal auf der Bundes- mal auf Länderseite zu bündeln – ge-
wissermaßen in einem Akt der gegenseitigen Abtretung.
Eine Integration der Zuständigkeiten und der bestehenden
Regulierungseinrichtungen muss das Ziel bleiben,
Schritte auf dem Weg zu einem Medien- und Kommuni-
kationsrat.
Die Konvergenz der Medien schreitet voran, die Poli-
tik versucht Schritt zu halten. Gelegentlich begegnet man
dem Missverständnis, Rundfunk und Fernsehen seien
Medienangebote von gestern, die sukzessive vom Internet
und seinen zahlreichen aufgesetzten Diensten abgelöst
und verdrängt würden. Das ist schlicht falsch. In der Me-
diengesellschaft der Zukunft werden die Fernseh- und
Rundfunkanbieter eine ähnlich große Bedeutung haben
wie heute, auch wenn sich die Übertragungstechnik än-
dert. Sie werden auch in Zukunft einen großen Einfluss
auf die öffentliche Meinungsbildung haben.
Als verantwortungsbewusste Medienpolitiker haben
wir darauf zu achten, dass die noch bestehende Balance
zwischen den Medien als „Kulturgut“ und als „Wirt-
schaftsgut“ erhalten bleibt. Der geltende Grundsatz, dass
die Medien weder dem staatlichen noch dem Zugriff ge-
sellschaftlicher Gruppen ausgeliefert werden dürfen,
muss weiterhin Bestand haben.
Die Pluralität der Meinungen ist das Lebenselixier der
pluralistischen Gesellschaft. Für die Meinungsbildung
und die Versorgung der Menschen mit qualitativ hoch-
wertigen Informationen tragen die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung. Jeden
Versuch, ARD und ZDF in ihren Möglichkeiten zu be-
schneiden, lehnen wir strikt ab. Jeder, der den Kampf ge-
gen ARD und ZDF proklamiert, proklamiert zugleich den
Kulturkampf – und wird ihn verlieren.
Niemand bestreitet, dass inzwischen auch die privaten
Fernsehsender durchaus in der Lage sind, ein qualitativ
hochwertiges Programmangebot zu unterbreiten. Das
liegt im Übrigen an der Konkurrenz mit den öffentlich-
rechtlichen. Die öffentliche Meinungsbildung aber gänz-
lich den Marktkräften zu überlassen, schadet auf Dauer ei-
nem demokratischen, dem Pluralismus verpflichteten
Gemeinwesen. Denn dann zählt nur noch, was Masse
macht (siehe USA und andere).
Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF steht
nicht zur Disposition. Um ihm gerecht werden zu können,
müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender natürlich
auch der neuen Techniken bedienen dürfen. Je mehr sich
die Menschen des Internets und seiner Angebote zu ihrer
eigenen Meinungsbildung und damit zur Teilhabe am ge-
sellschaftlichen Leben bedienen, desto wichtiger wird der
Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen An-
stalten auch im Zeitalter der Neuen Medien.
Spezifische Angebote, wie sie letzten Endes nur von
öffentlich-rechtlichen Sendern gemacht werden können
– etwa eines speziellen Informations- oder Kinderportals –
sind unseres Erachtens unverzichtbar. Solche Angebote
beeinträchtigen im Übrigen die Chancen privater Diens-
teanbieter keineswegs. Wir halten die Anpassung des
Grundversorgungsauftrages im Sinne eines Universalser-
vice an die neuen Rahmenbedingungen für unverzichtbar.
Wir hoffen, dass die Bundesregierung auch in der
nächsten Legislaturperiode den begonnenen Weg der Me-
dienreform fortsetzt. Der vorliegende Antrag der Koaliti-
onsfraktionen bildet eine geeignete Grundlage.
Jörg Tauss (SPD): In diesen Tagen und Wochen wird
sehr viel über Kompetenzfragen und Verantwortlichkei-
ten zwischen Bund und Ländern diskutiert. Die Ergeb-
nisse des zweiten internationalen Leistungsvergleichs
PISAder OECD hat in der Bildungspolitik nicht nur einen
Schock ausgelöst, von dem wir alle hoffen, dass er sich
am Ende als ein heilsamer erweisen wird. Nein, die Er-
gebnisse haben zugleich in einer reflexhaften Reaktion
eine Debatte um die Kompetenzordnung zwischen dem
Bund und den Ländern, hier im Bildungsbereich, aus-
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gelöst. So richtig und wichtig eine solche Debatte für die
Bildungspolitik auch ist: Für eine moderne Medien- und
Kommunikationsordnung ist diese Frage eine grundle-
gende.
Die dynamische technologische Entwicklung, neue In-
formations- und Kommunikationsdienste und die zuneh-
mende Internationalisierung und auch Globalisierung der
elektronischen Medien wie der Informations- und Kom-
munikationsmöglichkeiten stellen neue Anforderungen
an eine moderne Medienpolitik. Zu den Ursachen habe
ich in meiner Rede zur ersten Lesung am 13. Juni 2002
unseres Antrages bereits Näheres ausgeführt. Daher
möchte ich mich an dieser Stelle insbesondere auf den
Ordnungsrahmen konzentrieren.
Denn der beschriebene Wandel stellt insbesondere fö-
deral geprägte Medien- und Kommunikationsordnungen
vor die schwierige Herausforderung, den zwangsläufig
zunehmenden Koordinierungsbedarf erfolgreich zu orga-
nisieren und ihre fein justierte Kompetenzordnung immer
wieder aufs Neue zu überprüfen und gegebenenfalls an
neue Entwicklungen anzupassen. Doch anders als in der
Bildungspolitik hat diese Erkenntnis in der Medienpolitik
bereits Verbreitung gefunden, wozu auch die erfolgreiche
Arbeit der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien“
in der letzten Legislaturperiode besonders beigetragen
hat.
Entgegen zahlreichen Vermutungen soll hier keiner
materiellen Kompetenzneuverteilung das Wort geredet
werden, von der wir alle wissen, dass etwa für eine Ver-
fassungsänderung keine Mehrheiten in Sicht sind. Viel-
mehr stehen aufgrund der neuen, durch die technische
Entwicklung, die neuartigen Informations- und Kommu-
nikationsdienste und die Globalisierung geprägten Rah-
menbedingungen elektronischer Medien insgesamt die
bisherigen medienpolitischen Gremien und Instrumente
auf dem Prüfstein.
Wenn unsere bisherigen Begriffe und Definitionen, an
denen nicht nur höchst unterschiedliche Ordnungsrahmen
und damit auch Regelungsintensitäten sowie Rechtsfol-
gen geknüpft werden, nicht mehr ohne weiteres eindeutig
verwendet werden können, entsteht zwangsläufig eine zu-
nehmende Verunsicherung und Rechtsunsicherheit bei
den Anbietern wie Nutzern der elektronischen Medien
und der IuK-Dienste.
Wenn unsere bisherigen sektoral zersplitterten Auf-
sichtsstrukturen dazu führen, dass die Rechtsposition und
auch die möglichen Rechtsfolgen für einen Anbieter mo-
derner IuK-Dienste nicht mehr allein davon abhängt, ob
er innerhalb des europäischen Binnenmarktes seinen Sitz
hat, sondern auch davon, ob dieser in Nordrhein-West-
falen oder in Bayern liegt, dann hat dies mit dem Ziel ei-
nes einheitlichen Rechtsrahmens und mit mehr Rechtssi-
cherheit nicht mehr viel gemein. Wenn schließlich wie im
Falle des geplatzten Kabelnetzverkaufs an den amerika-
nischen Investor Liberty Media oder der Kirch-Krise me-
dienwirtschaftliche Umwälzungen die internationalen
Konzentrationsprozesse beschleunigen und auch zu erd-
bebenartigen Veränderungen unserer deutschen Medien-
landschaft zu führen drohen, dann kann unsere politische
Antwort nicht beim bisherigen chaotischen und vielstim-
migen Chor von Bundes- und Landespolitikern, Landes-
medienanstalten, Landes- und Bundesbehörden, auch
dem Bundeskartellamt oder von der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post bleiben.
Die Medien- und Kommunikationspolitik in Deutsch-
land braucht eine bessere, effizientere Koordinierungs-
plattform, denn wenn eines sicher ist, dann dass die Re-
formanforderungen in den kommenden Jahren weiter
zunehmen werden. Zu erinnern ist hier nicht nur an die be-
vorstehenden Umsetzungen des so genannten Telekom-
munikations-Richtlinienpakets der EU-Kommission oder
an die bevorstehende Novellierung des Telekommunikati-
onsgesetzes, sondern darüber hinaus ebenfalls an die Erar-
beitung der Fernsehrichtlinie als echter Content-Richtlinie
und an die sicherlich kommende Infrastrukturdebatte –
Stichworte sind hier Satelliten, Kabelnetze oder auch
Breitbandinitiativen. Diese bevorstehenden Entwicklun-
gen werden den Druck auf unsere bestehende Medienord-
nung noch weiter erhöhen.
In Deutschland ist die Debatte zur Reform der Medien-
ordnung durchaus weit gediehen. Die Bundesregierung
hat im Sommer des vergangenen Jahres Bund-Länder-Ge-
spräche zur Reform der Medienordnung aufgenommen.
Vorgesehen ist, dass in einem sequenziellen Verfahren in
drei Runden Bund und Länder eine neue Rahmenordnung
für den Jugendmedienschutz, für den Datenschutz und für
die Medienkonzentration erarbeiten.
Für den Jugendschutz in den Medien konnte nach vo-
rübergehender Blockade Bayerns im März 2002 eine Ei-
nigung erzielt werden. Mit dem Jugendschutzgesetz hat
der Bund seine Verpflichtungen bereits erfüllt. Unser An-
trag begrüßt diese Entwicklung und hat auch viele Eck-
punkte zu dieser Debatte beigetragen.
Dennoch sind wir überzeugt, dass auch diese Ad-hoc-
Reformen die strukturellen Defizite nur zu mildern, nicht
zu lösen vermögen. Denn um den neuen Herausforderun-
gen gewachsen zu sein und auch um die verfassungs-
rechtlich garantierte Medienkompetenz der Länder zu si-
chern, bedarf es nicht nur einer deutlichen Verschlankung
der Aufsichtsstrukturen, sondern darüber hinaus auch ei-
ner wesentlich verbesserten Koordinierung zwischen Bund
und Ländern.
Als ein solches Koordinierungsinstrument schlägt der
vorliegende Antrag einen Medien- und Kommunikations-
rat vor. Dieser ist ein Versuch, im Rahmen der gegebenen
Kompetenzordnung – dies bitte ich als wichtige Prämisse
zu verstehen – zu einer deutlichen Verbesserung der Ko-
ordination öffentlichen Handelns von Bund und Ländern
im Bereich der Telekommunikations- und Medienpolitik
zu kommen.
Er hat nicht zum Ziel, ein großes Gesamtkonzept zu
entwerfen, mit dem alle bestehenden Probleme auf einmal
zu lösen sind. Ebenso wenig soll dieser Rat eine Art neue
Super-Medienbehörde darstellen, wie es verkürzt im ak-
tuellen„Focus“-Magazin zu lesen ist. Unsere Vorstellung
eines modernen Medien- und Kommunikationsrates ori-
entiert sich vielmehr an dem Entwurf von Prof. Dieter
Stammler. Er soll also bestehende Institutionen integrieren
und in ihrem Handeln effizienter aufeinander abstimmen –
und eben keinesfalls nur ergänzen. Ein solcher Medien-
und Kommunikationsrat kann eine politische Plattform
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sein, auf der die politischen Entscheidungen aufeinander
abgestimmt und einheitliche, planungssichere und verläss-
liche Verfahren für alle Beteiligten festgelegt werden kön-
nen.
Auch wenn der Weg zu einem echten One-Stop-Shop
noch weit ist, so wäre dennoch ein singulärer Ansprech-
partner für alle Medien- und Kommunikationsfragen be-
reits ein wichtiger Fortschritt. Gerade dem Aspekt der
Verlässlichkeit durch Verfahren, für die der Rat dann als
institutioneller Garant fungiert, kommt eine besondere
Bedeutung zu.
Er hebt den Rat deutlich von einem Debattierclub ab.
Dennoch soll der Medien- und Kommunikationsrat
aber auch ein politisches Forum sein, in dem die Grund-
züge einer modernen – auch europäischen – Medien- und
Kommunikationsordnung kontinuierlich diskutiert und
auch eine – aus unserer Sicht nach wie vor notwendige
Kompetenzneuregelung innerhalb unseres föderalen Sys-
tems politisch vorbereitet werden könnte.
Diese Aufgabe eines Medien- und Kommunikationsra-
tes als ständiger „Medien-Workshop“ ist kaum zu über-
schätzen. Denn gerade aus Sicht der Bundesländer können
auch die gegenwärtigen Neuregelungen ihre angemessene
Beteiligung an der Gestaltung der Medien- und Kommu-
nikationspolitik von morgen nicht sichern. Ebenso wenig
kann der Bund ein echtes Interesse daran haben, dass die
strukturellen Widrigkeiten der bestehenden zersplitterten
Medienordnung sich weiterhin als Hindernis für die wei-
tere Entwicklung der Informations- und Wissensgesell-
schaft wie auch der Medienwirtschaft und auch beispiels-
weise des elektronischen Geschäftsverkehrs auswirken.
Beide Seiten, davon sind wir überzeugt, können in einem
solchen Prozess nur gewinnen.
Weiterhin bleibt natürlich gültig, was ich bereits zur ers-
ten Lesung unseres Antrages gesagt habe: Unser Antrag
und auch der Vorschlag eines Medien- und Kommunikati-
onsrates sollen und werden kein Schlusspunkt zur Debatte
der Reform der Medienordnung sein. Sie sind vielmehr ein
Beitrag zu einer Diskussion, deren Höhepunkt uns sicher-
lich noch bevorsteht. Aber diese Debatte lohnt sich, denn
die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Medien
und der neuen IuK-Dienste verpflichtet uns, nachhaltig
nach der bestmöglichen Lösung zu suchen.
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Die Medien-
landschaft befindet sich in einem großen Veränderungs-
prozess. Prognosen zu der Frage, wohin die Reise geht,
sind außerordentlich schwierig. Bislang haben sich auch
die Experten oft verrechnet, was die Marktentwicklung
im Multimediabereich angeht. Ich nenne nur den Misser-
folg von WAP– oder andersherum: den unglaublichen und
unvorhergesehenen Erfolg von SMS. Wir lernen daraus,
dass Marktentwicklung im Multimediasektor offenbar
stark nach dem Prinzip von „trial and error“ funktioniert.
Oder andersherum formuliert: Die Multimediabranche in
Deutschland und anderswo wird nur dann vorankommen,
wenn sie möglichst schnell verschiedene Produkte, An-
wendungen und Geschäftsmodelle testen kann.
Wie wird die Entwicklung sein? Die Entwicklung der
Technik ermöglicht das Zusammenwachsen medialer
Nutzungsfelder, die wir bis vor kurzem noch als völlig ge-
trennte Sektoren angesehen haben. Telefonie, Fernsehen,
Internet und andere Formen der Datenübertragung wach-
sen im Zeichen der Digitalisierung zusammen, sowohl im
stationären wie im mobilen Bereich. Die Chance, die in
der Eröffnung einer Vielzahl multimedialer drahtgebun-
dener (DSL, digitalisiertes TV-Kabel mit mindestens
512 MHz Brandbreite und Rückkanal, Stromnetz) und
drahtloser Übertragungswege (GPRS, UMTS, WLAN,
perspektivisch auch satellitengestützte Datenübertra-
gung) liegt, darf nicht durch falsche Politik in Deutsch-
land blockiert werden.
Neue Formen des Kundenkontakts entstehen, völlig
neue Dienstleistungs- und Geschäftsmodelle mit vielen
zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Aber damit sie entstehen,
brauchen sie bestimmte Rahmenbedingungen. Das sind
offene Netze und offene Standards, die Wettbewerb er-
möglichen. Aber das sind vor allem auch klare rechtliche
Rahmenbedingungen. Klare rechtliche Rahmenbedin-
gungen sind insbesondere im Bereich der Zukunftstech-
nologien die Voraussetzung dafür, dass Neues entsteht:
neue Inhalte, neue Geschäftsmodelle und neuer Wettbe-
werb um die besten Lösungen.
Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen ist ein
eindrucksvolles Beispiel dafür, dass es die digitale Spal-
tung auch innerhalb der Regierungsfraktionen gibt. Ne-
ben digitalen Allgemeinplätzen finden wir darin auch Ata-
vismen aus der Zeit des Radios oder der Tageszeitungen.
Der von Ihnen vorgeschlagene Medien- und Kommu-
nikationsrat macht ratlos. Hier soll eine weitere angeblich
handlungsfähige Institution aus 17 Teilnehmern mit wi-
derstreitenden Interessen geschaffen werden, eine Super-
behörde der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Län-
der im Zeitalter der Globalisierung. Bedenken sind
angebracht.
Praktische Bedenken führen zu der Frage, was diese
Behörde eigentlich leisten kann und soll. Jugendschutz ist
richtig und wichtig. Fraglich ist aber, ob solch eine Behörde
einen effektiven Jugendschutz überhaupt durchsetzen
kann. Das Web ist weltweit; eine indizierte Seite ist inner-
halb von Minuten mit einer anderen URL im Netz. Benut-
zerautonomie ist hier der Schlüssel zu einem zwar nicht
perfekten, aber immerhin effektiveren Jugendschutz als
dem von einer handlungsunfähigen Behörde ausgeübten.
Außerdem sollte man abwarten, was der im Entstehen
begriffene Jugendmedienschutzstaatsvertrag zwischen
den Ländern und dem Bund bringt. Die Beteiligten soll-
ten die Chancen nutzen, die in ihm liegen. Sie müssen eine
Balance finden zwischen der Möglichkeit, angestrebte
Ziele auch im Zeitalter des WWW zu erreichen und der
Verpflichtung, föderale Eigenständigkeit auch in einer
globalen Welt zu erhalten.
Auch verfassungsrechtliche Einwände bestehen gegen
die angedachte Superbehörde. Das Grundgesetz hat vor
dem Hintergrund der Geschichte die Kompetenzen zwi-
schen Bund und Ländern aufgeteilt. Kompetenzen sind
dabei nicht nur Handlungsmöglichkeiten, sondern auch
Verantwortlichkeiten. Jeder ist für die Angelegenheiten,
für die ihm das Grundgesetz auch Kompetenzen zuge-
wiesen hat, selbst verantwortlich. In einer gemischten
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Behörde bleibt unklar, wer nun eigentlich für was zustän-
dig und damit verantwortlich ist. Der Einheitsbrei der Ver-
antwortungslosigkeit droht, sich über die Bundesrepublik
zu ergießen.
In einer Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutsch-
land ist Transparenz die wichtigste Voraussetzung für
Akzeptanz: Transparenz hinsichtlich des Entscheidungs-
findungsprozesses, aber auch hinsichtlich der Verantwort-
lichkeiten. Dem wird der Vorschlag der Regierungskoali-
tion nicht gerecht.
Ähnlich unzeitgemäß sind die Überlegungen, durch
eine Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtli-
chen Rundfunkanstalten im Internet zur Herstellung einer
angeblich fehlenden Grundversorgung ein öffentlich-
rechtliches Internet zu schaffen. Die zentrale Frage ist, ob
dies noch mit dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten vereinbar ist, eine angemessene Grund-
versorgung zu gewährleisten.
Dieser Gedanke liegt bei den kapitalintensiven Fern-
sehsendern nahe: Meinungsfreiheit und Pluralismus kön-
nen nicht darin bestehen, kapitalstarken Unternehmen zu
einem Oligopol zu verhelfen. Mit Einschränkungen gilt
dies auch für das Radio und seine Sender.
Geradezu absurd ist es aber, diese Überlegungen auf
das Internet auszudehnen: Noch niemals in der Ge-
schichte der Menschheit bot ein Medium so viele Gele-
genheiten, ohne großen Kapitaleinsatz die eigene Mei-
nung zu verbreiten. Jeder, der dies möchte, kann sich eine
Website einrichten und seine Ansichten kundtun. Das ist
ein Pluralismus, der bei anderen Medien – von Flugblät-
tern vielleicht abgesehen – niemals erreicht werden kann
und daher sicher auch keiner öffentlich-rechtlichen Insti-
tutionalisierung bedarf. Setzt man die diesem Vorschlag
innewohnende Mentalität voraus, bräuchte dieses Land
nichts so dringend wie öffentlich-rechtliche Flugblätter
und öffentlich-rechtliche Zeitungen – eine absurde Vor-
stellung.
Ähnlich verhält es sich mit der in regelmäßigen Abstän-
den auftauchenden Idee der Vorratsspeicherung. Zuletzt hat
sie uns in einem Antrag des Landes Niedersachsen im Bun-
desrat beglückt. Vorgeblich sollte die Strafverfolgung von
Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern verbessert wer-
den. Gegen solch ein Ziel kann kein billig und gerecht
denkender Mensch viel einwenden. Gleichzeitig – und
hier beginnt der Etikettenschwindel – soll die Bundesre-
gierung aber die Möglichkeit haben, durch Verordnung
Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten
festzulegen. Niemand weiß genau, ob damit nun die
bloßen Verbindungsdaten oder aber sogar die Nutzungs-
daten, also jeder Klick im Internet gemeint sind.
Offensichtlich sollen Richter auch eine rückwirkende
Telefon- und Internetüberwachung anordnen dürfen. Man
führe sich bitte vor Augen, dass ein Rechtsstaat hier durch
die Rückwirkung, das heißt durch den Zugriff auf Daten,
die vor dem Verdacht gegen den Bürger entstanden sind,
massiv in die Privatsphäre seiner Bürger eingreift. Die
Initiatoren sind eingeladen, die Ausführungen des Bun-
desverfassungsgerichts über die informationelle Selbstbe-
stimmung zu lesen.
Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Gedanke zu ei-
nem wirtschaftlichen Boom bei den Herstellern von Spei-
chermedien führt. Die verpflichteten Telekommunikati-
onsunternehmen, die natürlich auch die Kosten für diese
Speichergut zu tragen haben, werden die anfallenden Be-
träge auf die Kunden umlegen müssen, um überhaupt wirt-
schaftlich überleben zu können. So würde die Schlüssel-
technologie Informationstechnik in Deutschland sinnlos
verteuert. Bei deren Bedeutung im beginnenden 21. Jahr-
hundert führte dies dazu, dass innovative Unternehmen
das Land verlassen, Deutschland im global-digitalen
Wettbewerb weiter zurückfiele und dies für nichts und
wieder nichts.
Es ist nämlich mehr als zweifelhaft, ob die Menge der
gesammelten Daten von den Strafverfolgungsbehörden
oder gegebenenfalls auch den Diensten sinnvoll genutzt
werden könnte, das heißt zielgerichtet zu einer effektiven
Bekämpfung führen würde. Die Bundesregierung ist die
Antwort auf diese Frage schon bei der herkömmlichen Te-
lefonüberwachung schuldig geblieben: Wir warten seit
mehr als einem Jahr auf einen entsprechenden Bericht des
Bundesministeriums der Justiz – allerdings vergeblich.
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
„Focus“ hat es in seiner aktuellen Ausgabe recht drastisch
formuliert: „Rot-Grün plant angeblich Super-Medien-
behörde“ heißt es dort. Sie sehen also: Unser gemeinsamer
Fraktionsantrag zur Reform der Medien und Kommuni-
kationsordnung hat bereits für vielfältige Diskussionspro-
zesse gesorgt, aber die richtigen Botschaften gilt es erst
noch zu vermitteln. Denn wir planen überhaupt keine „Su-
per-Medienbehörde“. Uns geht es vielmehr darum, einen
Medien- und Kommunikationsrat zu schaffen, der die be-
stehenden Institutionen integrieren, aber nicht etwa erset-
zen sollte.
Unsere Konzeptionen eines derartigen Medien- und
Kommunikationsrates gehen von folgenden Aufgaben
aus: die Koordinierung politischer Planungs- und Gesetz-
gebungsprozesse; die Abstimmung und Harmonisierung
von administrativen Verfahrensabläufen und Entschei-
dungen und – nicht zuletzt – die Schaffung einer Plattform
für einen übergreifenden gesellschaftlichen Diskurs und
für die wissenschaftliche Politikberatung. Der eigentliche
Medien- und Kommunikationsrat sollte unserer Auffas-
sung nach daher drei Ebenen umfassen: die politische
Ebene, die administrative Ebene und die Ebene der ge-
sellschaftlichen und wissenschaftlichen Beratung.
Der Antrag geht jedoch weit über das Thema Medien-
und Kommunikationsrat hinaus: Neben konkreten Vor-
schlägen zur Reform der Medienordnung betrachten wir
vor allem vier Ebenen näher: die Entwicklung der Me-
dientechnik, die technische Konvergenz der Medien, die
zunehmende Globalisierung und vor allem auch die Kom-
merzialisierung der Medien. Die fortschreitende Ent-
wicklung der Technik darf nicht dazu führen, dass immer
größere Kreise der Bevölkerung von der Nutzung der
neuen Medien ausgeschlossen werden. „Internet für alle“
darf kein reines Schlagwort sein, sondern muss sich in
konkreten Maßnahmen zur Förderung von Medienkom-
petenz niederschlagen. Insbesondere mit der Gründung
der „Stiftung Digitale Chancen“ hat die Bundesregierung
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hier frühzeitig reagiert und Angebote auch für Randgrup-
pen und Minderheiten geschaffen, um diese ans Netz „an-
zuschließen“.
Die zunehmende Konvergenz der Medien wird neue
Fragen aufwerfen, deren Bedeutung heute noch nicht
richtig zu gewichten ist: Dürfen Netzbetreiber und Pro-
grammlieferant ein und dieselbe Person sein? Muss der
Bürger über ein Grundrecht auf einen breitbandigen Netz-
zugang verfügen? Dürfen analoge Übertragungswege zu-
gunsten digitaler komplett aufgegeben werden?
Die Globalisierung der Medienlandschaft wird auf
alle Fälle dazu führen, dass wir die nationale „Rund-
funkbrille“ abstreifen müssen. Wir dürfen keine Scheu
vor ausländischen Investoren haben. Unsere Medien-
landschaft ist schon längst keine nationale Industrie
mehr, sondern muss sich Europa und der Welt noch viel
mehr öffnen. Das heißt nicht, dass ein Berlusconi mor-
gen hier mitregiert oder ein Murdoch plötzlich unsere
Rundfunklandschaft kontrolliert. Nein, Beteiligungs-
grenzen sind sinnvoll und müssen bestehen bleiben, aber
ein Kirch muss nicht Kirch bleiben, nur weil er Deut-
scher ist. Wir freuen uns vielmehr darüber, wenn neue
Investoren Bewegung in einen momentan viel zu starren
Markt bringen.
Die totale Kommerzialisierung des Mediensystems gilt
es unbedingt zu verhindern. Gerade im Internet haben wir
es hier mit einer fortschreitenden Orientierung hin zu Be-
zahlangeboten zu tun.
Dies darf nicht dazu führen, dass wir in Zukunft für je-
den Klick bezahlen müssen. Klick muss es hier vielmehr
auch bei Staat und Verwaltung machen: Wissensportale
und E-Government-Dienste sind ein zentraler Baustein
unserer Informationsgesellschaft, Ausdrücklich begrüße
ich hier die Aktivitäten der Bundesregierung im Zusam-
menhang mit dem Bund-Online-Programm und dem da-
raus kürzlich entstandenen Signaturbündnis, das hoffent-
lich zu einem Durchbruch von Internetdienstleistungen
führen wird.
Eine gerechte Medienordnung wird es nur geben, wenn
Bund und Länder an einem Strang ziehen. Eine vielfältige
Medienlandschaft ist wichtiger als eine kurzfristige Stand-
ortsicherung.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Es sind ge-
rade einmal drei Wochen vergangen, seit wir uns im Ple-
num mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt haben – da-
mals wie heute leider nicht gerade zur „prime-time“ mit
zu Protokoll gegebenen Reden. Selbst in der äußerst dy-
namischen Medien- und Kommunikationsszene haben
sich seitdem nicht so einschneidende Veränderungen er-
geben, dass heute eine neue Bewertung – oder neue Aus-
führungen hierüber – erforderlich wären.
Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb darauf kon-
zentrieren, mich mit einigen der von den Kolleginnen und
Kollegen am 13. Juni zu Protokoll gegebenen Argumen-
ten auseinander zu setzen. Dabei befällt mich der leise
Verdacht, dass ich (nahezu) der einzige Leser der licht-
vollen Ausführungen meiner Kollegen bin – und auch
meine heutigen Ausführungen ein ähnliches Schicksal er-
leiden werden. Im schlimmsten Fall führe ich also ein
Selbstgespräch – auch dies kann im Interesse eines stän-
digen Hinterfragens – auch der eigenen Positionen – sinn-
voll sein.
Sowohl der Kollege Tauss als auch Staatsminister
Nida-Rümelin sprechen – besser: schreiben – in ihren
Beiträgen das so genannte „Konzept der regulierten
Selbstregulierung“ an. Dieser Begriff scheint in der aktu-
ellen Debatte zu einem Zauberwort oder aber zu einem
Schreckensbegriff geworden zu sein, je nach Betrach-
tungsweise.
Alle stimmen insoweit überein, dass der Staat bzw.
staatliche Kontrollinstanzen schon aus Kapazitätsgründen
und -kosten gar nicht mehr in der Lage sind, flächen-
deckend, also global, alle Anbieter und Inhalte ständig zu
überwachen. Also – befürchte ich – waren es eher nüch-
terne Zweckmäßigkeitserwägungen als ordnungspoliti-
sche Überzeugungen, die dem Trend zur Selbstregulie-
rung Vorschub geleistet haben.
Anlass zur Kontroverse gibt offensichtlich die Rolle,
die der Staat bei diesem Konzept der „regulierten Selbst-
regulierung“ übernehmen soll. Der Kollege Tauss befür-
wortet immerhin, dass die staatliche Regulierung gegen-
über der Selbstregulierung „subsidiär“ sei. Das liest sich
bei Nida-Rümelin schon ganz anders, indem er die Selbst-
kontrolle in den staatlich sanktionierten Regulierungsrah-
men „einbinden“ will: Was ist hierunter konkret zu ver-
stehen?
Insbesondere die geplante Kommission für Jugend-
medienschutz (KJM) vergrößert die Fragezeichen. Im
Bereich des novellierten Jugendschutzes wird deutlich,
dass sich die Pläne von Rot-Grün in Richtung staatlich
bevormundete Selbstkontrolle gehen. Da wird, um Kos-
ten zu sparen, einfach genau und detailliert vorgeschrie-
ben, wie sich die Wirtschaft zu kontrollieren hat. Selbst-
kontrolle kann man das nicht mehr nennen – eher
Abwälzung der Kosten rot-grüner Zielsetzungen auf die
Wirtschaft.
Für meine Befürchtung, dass unter „regulierter Selbstre-
gulierung“ in Wahrheit nur private – und im Übrigen sehr
kostenträchtige – Hilfsdienste für staatliche Regulierer ge-
meint sind, spricht im Übrigen folgende Formulierung im
Antragstext: „Der Staat und seine Aufsichtsinstanzen soll-
ten aber grundsätzlich eine Auffangverantwortung behal-
ten und gegebenenfalls eingreifen können.“
Ich warne Neugierige: Die Provider sind erst jüngst
durch die TKOV mit Milliardenkosten für die Wahrneh-
mung staatlicher Aufgaben belastet worden. Noch einmal
werden sich die privaten Anbieter nicht auf eigene Kosten
als bloße Hilfssheriffs des Staates missbrauchen lassen.
Die staatlichen Regulierer mögen Rahmenbedingungen
und Standards setzen, sich aber aus Einzelentscheidungen
strikt heraushalten. In Extremfällen haben ohnehin die
Gerichte zu entscheiden.
Ein weiterer Punkt meines Selbstgespräches ist die
Frage, ob der von Rot-Grün vorgeschlagene einheitliche
„Medien- und Kommunikationsrat“ alle bisherigen Über-
wachungsgremien, also auch die Rundfunkräte von ARD
und ZDF ersetzen soll. Der Wortlaut des Antrages ließe
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225246
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dies zu. Aus aktuellen Diskussionsrunden mit sozialde-
mokratischen Kollegen weiß ich aber, dass Sie hieran
überhaupt nicht denken, vielmehr ARD und ZDF weiter-
hin das Privileg einer anstaltsinternen Kontrolle genießen
sollen, also nur die Privaten einer Fremdkontrolle durch
einen Medien- und Kommunikationsrat unterworfen sein
sollen. Diese Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Pri-
vaten halte ich für höchst fragwürdig.
Damit komme ich zum Hauptpunkt meiner Kritik am
Antrag von SPD und Grünen, der Forderung nach einer
Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungs-
auftrages nunmehr auch noch ins Internet. Kein demokra-
tisches Land dieser Erde hat einen so teuren und aufwen-
digen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie Deutschland.
Kein anderes demokratisches Land dieser Erde kennt ei-
nen Grundversorgungsantrag der Öffentlich-Rechtlichen
im Internet.
Das Internet ist keine Spielwiese deutscher Regulie-
rungs- und Bevormundungslust. Mit den gleichen Argu-
menten, die Rot-Grün für die angebliche Notwendigkeit
öffentlich-rechtlicher Internetportale (und auch öffentlich-
rechtlicher Content-Provider?) ins Felde führen, ließe
sich mühelos auch die Notwendigkeit öffentlich-rechtli-
cher Buch- und Zeitungsverlage begründen. Wo soll dies
noch alles hinführen? Allein für den Rundfunkbereich kos-
tet die öffentlich-rechtliche Grundversorgung schlappe
6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Niemand möge sich darüber
täuschen, dass zusätzliche Internetaktivitäten von ARD
und ZDF zwangsläufig weitere Gebührenerhöhungen
nach sich ziehen würden – und auch den Zusammenbruch
von noch mehr privaten Internetanbietern.
Im selben Zeitpunkt, wo wir uns in Deutschland über
weitere Privilegien für die öffentlich-rechtlichen Anstal-
ten streiten, geht das Vereinigte Königreich genau den ge-
genteiligen Weg. Dort hat die Labour-Regierung einen
Gesetzentwurf ins Unterhaus eingebracht, wonach sich
die Regulierung nicht nur für den Bereich des Internet,
sondern gleichermaßen auch für den des Rundfunks auf
die Prüfung zu beschränken habe, ob die jeweiligen Ver-
anstalter ihre eigenen Vorgaben gegenüber den Verbrau-
chern eingehalten haben.
Gelegentlich ist es sinnvoll, auf sozialdemokratische
Vorbilder aus anderen Länder zu verweisen. Die FDP-
Fraktion steht jedenfalls der Regierung Blair bei der Frage
der Regulierungsnotwendigkeit für Rundfunk und Inter-
net sehr viel näher als die deutschen Sozialdemokraten.
Dies sollte Ihnen zu denken geben!
Ich freue mich auf eine zielführende Debatte im nächs-
ten Bundestag.
Angela Marquardt (PDS):Angesichts der zunehmen-
den Konvergenz der Medien wird eine neue Medienord-
nung unerlässlich. Ich glaube, darüber sind wir uns hier
im Hause einig. Eine neue Medienordnung ist etwas an-
deres als die Abschaffung der Medienordnung. Ich finde
es gut, dass die Regierungskoalition hier ein Zeichen ge-
setzt hat, dass es eben nicht einfach um Deregulierung
geht, dass es nicht darum geht, die Medien dem freien
Markt und dem Kartellrecht zu überlassen.
Wir dürfen in dieser Frage nicht das Kind mit dem Bade
ausschütten, wie es in dem umstrittenen Gutachten „Of-
fene Medienordnung“ gemacht wurde. Wer derart radikal
deregulieren will, der stellt letztlich auch die Existenz des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage. Medien sind
aber nicht nur eine Ware, ein Produkt, eine Dienstleistung,
sondern sie sind ein Mittel der Demokratie, ein Teil unse-
rer Kultur und eine unerlässliche Quelle für jene Infor-
mationen, die Bürgerinnen und Bürger brauchen, um sich
an dieser Demokratie beteiligen zu können.
Eine neue Medienordnung muss vor allem auch die
Aufsichtsstrukturen entflechten. Dabei muss ein Ord-
nungsrahmen gefunden werden, der flexibel genug ist,
die weitere – und noch nicht absehbare – technologische
Entwicklung zu berücksichtigen. Ihr Antrag behält den
Überblick und verzichtet auf überstürzte, voreilige
Schlüsse. Das ist gut so. Ihren zwölf Forderungen können
wir ausnahmslos zustimmen. Und ich möchte ausdrück-
lich betonen, dass ich sehr erfreut bin, welchen hohen
Stellenwert Sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
auch weiterhin einräumen.
Im Begründungsteil Ihres Antrages finden sich jedoch
einige Widersprüche, die ich kurz ansprechen will. So
wird zum Beispiel sehr richtig festgestellt, dass die Aus-
wertung von Datenspuren im Internet das informationelle
Selbstbestimmungsrecht gefährdet. Das ist korrekt. Aber
die letzte Initiative zur Vorratsspeicherung der Verbin-
dungsdaten kam aus dem SPD-regierten Niedersachsen.
Und die Cybercrime-Konvention wurde von dieser Bun-
desregierung unterzeichnet. Hier wie auch in anderen
Punkten des Antrages klaffen ihre Worte und Ihre Taten
doch sehr weit auseinander.
Ich finde es gut, dass sich SPD und Grüne inzwischen
eindeutig von einer automatischen Internetfilterung dis-
tanzieren. Auf der anderen Seite wird jedoch so getan, als
ob „teilnehmerautonome“ Filter eine gute Alternative, frei
von Zensurmöglichkeiten, seien. Dabei wird übersehen,
dass es solche rein teilnehmerautonomen Filter bisher gar
nicht gibt. Auch das gängigste Modell; das ICRA-System,
arbeitet mit der Sperrung ganzer Seiten, die nach Nega-
tivlisten ausgewählt werden. Niemand hat Einblick in
diese Listen. Ich bitte Sie also, in dieser Frage sehr sensi-
bel zu sein. Wir dürfen der Zensur kein noch so kleines
Türchen öffnen.
Noch eine Anmerkung zur Frage der Gebührenord-
nung. Auch ich denke, dass eine pauschale Lösung, also
eine einzige Mediengebühr pro Haushalt, sinnvoll ist.
Wichtig wird jedoch sein, dass erstens diese Gebühren
auch eine Internet-Flatrate beinhalten und dass zweitens
die Höhe der Gebühren sozial gerecht bleibt. Denn auf
keinen Fall dürfen Menschen aufgrund ihrer sozialen
Lage von der Nutzung elektronischer Medien ausgeschlos-
sen sein.
Eine neue Medienordnung muss sehr genau geprüft
werden, damit sie zukunftsfähig ist. Sie muss einerseits
flexibel sein und darf andererseits keine Lücken lassen.
Schnellschüsse helfen uns nicht weiter. Die Einrichtung
einer Expertenkommission scheint mir unerlässlich zu
sein. Aber wir sollten auch den Dialog mit gesellschaft-
lichen Gruppen verstärken; denn das Thema geht alle an.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25247
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 21
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Rechtsanspruch auf Beratung im Mutterpass
zusätzlich festschreiben
– Vermeidung von Spätabtreibungen – Hilfen
für Eltern und Kinder
(Tagesordnungspunkt 14)
Christel Riemann-Hanewinckel (SPD): Die uns
vorliegenden Anträge und die der Beschlussempfehlung
vorangegangenen Debatten haben deutlich gemacht, dass
wir – unabhängig von Partei- bzw. Fraktionszugehörig-
keit – hinsichtlich des Ziels übereinstimmen: Wir alle
wollen die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche auf-
grund einer tatsächlichen oder befürchteten Behinderung
des Kindes und hier insbesondere die Anzahl der Spätab-
treibungen reduzieren.
Meinungsverschiedenheiten bestehen bezüglich der
Frage, wie dieses Ziel zu realisieren ist. Die Kolleginnen
und Kollegen aus der CDU/CSU verweisen in diesem Zu-
sammenhang immer wieder gerne auf die aus den Grund-
rechten resultierende Verpflichtung des Gesetzgebers,
menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen.
Sie kritisieren, die derzeit geltenden Regelungen würden
den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht. Un-
ermüdlich wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahre 1993 und die dem Gesetzgeber auferlegte
Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zitiert.
Sie zitieren sehr selektiv. Wie Sie sehr wohl wissen,
will das höchste Gericht bei der Frage nach der Reich-
weite der staatlichen Schutzpflicht in Hinblick auf das
werdende Leben kollidierende Rechtsgüter wie Leben,
körperliche Unversehrtheit und Persönlichkeitsrecht
der Frau berücksichtigt wissen. Zudem macht das Urteil
keine konkreten Vorgaben, in welcher Form der Gesetz-
geber den verfassungsrechtlichen Auftrag zu verwirkli-
chen hat. Es spricht vielmehr von „ausreichenden Maß-
nahmen normativer und tatsächlicher Art“ und fordert
„ein Schutzkonzept, das Elemente des präventiven wie
des repressiven Schutzes miteinander verbindet“.
Hier – im präventiven Bereich – liegt doch das Pro-
blem – bzw. besser: die Lösung des Problems. Mütter
oder Paare, die irgendwann im Verlaufe der Schwanger-
schaft mit der Diagnose „Behinderung“ konfrontiert
werden, fühlen sich regelmäßig vollkommen hilflos und
der Situation nicht gewachsen. Die mit dem Zusammen-
leben mit einem nicht behinderten Kind verbundenen
Belastungen und Probleme hat jeder im Familien- und
Freundeskreis mehr oder minder intensiv erlebt, sodass
er oder sie über ein gewisses Maß an Erfahrung verfügt.
Das Zusammenleben mit einem behinderten Kind ist für
die Mehrzahl der werdenden Mütter nicht vorstellbar.
Hier ist Hilfe in Form von Information und Beratung ge-
fragt.
Eltern werden sich am ehesten dann für das Zusam-
menleben mit einem behinderten Kind entscheiden, wenn
ihren Ängsten und Sorgen zum Beispiel in einem Bera-
tungsgespräch Raum gegeben wird. Wenn sie wissen, mit
welchen Schwierigkeiten sie konfrontiert werden und mit
welchen Hilfen, mit welcher Art von Unterstützung sie
rechnen können. Erst danach ist eine eigene und verant-
wortliche Entscheidungsfindung möglich. Sie ist dann
nicht nur medizinisch-diagnostisch geprägt, sondern un-
ter Berücksichtigung von ethischen, religiösen, persön-
lichen, familiären und sozialen Aspekten getroffen.
Natürlich teile ich Ihre Bestürzung über die derzeit
jährlich knapp 2 000 Schwangerschaftsabbrüche zwi-
schen der 13. und der 23. Woche. Selbstverständlich bin
ich erschüttert bei der Vorstellung, dass die Anzahl der
Abbrüche nach der 23. Woche im letzten Jahr bei knapp
180 lag – und hierbei handelt es sich nur um die offiziel-
len Zahlen. Ich bin jedoch anders als Sie nicht der Ansicht,
dass die Lösung in der Pflicht zur psychosozialen Bera-
tung nach pathologischem Befund liegt bzw. eine Ergän-
zung des Strafgesetzbuchs vonnöten ist.
Aus gutem Grunde haben wir im Schwangerschafts-
konfliktgesetz den Rechtsanspruch von Frauen und Män-
nern auf Information und Beratung hinsichtlich aller mit
einer Schwangerschaft in Verbindung stehenden Fragen
in einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle festge-
schrieben. Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis zei-
gen, dass zwar nahezu alle schwangeren Frauen Kenntnis
von der Möglichkeit pränataldiagnostischer Untersuchun-
gen haben; die Tatsache, dass ihnen neben der umfassen-
den medizinischen Betreuung ein psychosoziales Bera-
tungsangebot zur Verfügung steht, ist den meisten
Betroffenen nicht bewusst und häufig sogar den Ärzten
nicht bekannt.
Um dieses Informationsdefizit zu beheben, bedarf es
entsprechender Hinweise. Hier – da sind wir uns einig –
bietet sich der Mutterpass geradezu an, da dieser den
Frauen ja zu Beginn der Schwangerschaft übergeben
wird. Da der Gesetzgeber keine direkte Einflussmöglich-
keit auf die Ausgestaltung dieses Dokuments hat, fordern
wir die Bundesregierung auf, sich bei dem Bundesaus-
schuss der Ärzte und Krankenkassen dafür einzusetzen,
dass der Hinweis auf den Rechtsanspruch auf psychoso-
ziale Beratung Bestandteil des Passes wird.
Die im Antrag der CDU/CSU formulierten darüber hi-
naus gehenden Forderungen können wir nicht unterstüt-
zen.
Wir wehren uns vehement gegen eine Verpflichtung
der Schwangeren zur Beratung. Ich bin zwar der Über-
zeugung, dass nur nach einer vorausgehenden psychoso-
zialen Beratung eine verantwortungsvolle und verant-
wortbare Entscheidung getroffen werden kann. Wenn ich
eine entsprechende Verpflichtung trotzdem ablehne, so
resultiert diese Einsicht aus meinen Erfahrungen als Be-
raterin und Seelsorgerin: Beratung geht mit Freiwilligkeit
Hand in Hand. Beratung und Zwang schließen einander
aus.
Die von Ihnen vorgeschlagene Ergänzung des § 218 a
Abs. 2 StGB ist entbehrlich. Die Rechtswidrigkeit des
Schwangerschaftsabbruchs entfällt auch jetzt nur, wenn er
angezeigt ist, eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225248
(C)
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(A)
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einer schwer wiegenden Beeinträchtigung des körper-
lichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwan-
geren abzuwenden und die Gefahr nicht anders abgewen-
det werden kann. Die derzeit geltende Fassung macht
hinreichend deutlich, dass ein embryopathischer Befund
alleine keinen Rechtfertigungsgrund darstellt.
Die von Ihnen geforderte statistische Erfassung der
Spätabtreibungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen
äußerst problematisch. Ich verweise in diesem Zusam-
menhang auf die Stellungnahme des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz, nach der die Anonymität der Regis-
trierung aufgrund der geringen Anzahl von Spätab-
brüchen nicht gewährleistet ist.
Zuletzt möchte ich mein Unverständnis gegenüber ei-
ner in der Ärzteschaft vorherrschenden Haltung zum Aus-
druck bringen. Zum einen finde ich die ablehnende Stel-
lungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen in Bezug auf unsere Forderung nicht
nachvollziehbar, in den Mutterpass einen Hinweis auf den
Beratungsanspruch aufzunehmen. Angesichts seines Um-
fangs – auf 32 Seiten werden sämtliche Untersuchungser-
gebnisse dokumentiert – wirkt das Argument, der Pass
solle nicht mit allgemeinen Informationen überfrachtet
werden, weder glaubhaft noch überzeugend.
Auch vermisse ich die Bereitschaft innerhalb des ärzt-
lichen Berufsstandes, im individuellen Gespräch mit der
Schwangeren auf die Möglichkeit einer psychosozialen
Beratung hinzuweisen. Nach meinem Verständnis geht
der ärztliche Auftrag über eine rein medizinische Betreu-
ung hinaus. Den Arzt trifft zumindest die moralische Ver-
pflichtung, Frauen in derartigen Konfliktsituationen auf
Hilfemöglichkeiten aufmerksam zu machen. Ich kann nur
hoffen, dass sich das ärztliche Selbstverständnis entspre-
chend entwickelt.
Hubert Hüppe (CDU/CSU): Übermorgen, am 6. Juli
2002, wird Tim, das „Oldenburger Baby“, fünf Jahre alt.
Sein Geburtstag sollte eigentlich sein Todestag sein. Tim
ist ein Kind mit Down-Syndrom. Aber Tim leidet nicht am
Down-Syndrom, sondern höchstens an ablehnenden Re-
aktionen seiner Mitmenschen.
Tim sollte in der 25. Schwangerschaftswoche mit Pros-
taglandin abgetrieben werden. Prostaglandin ist ein Hor-
mon, das die Wehen provoziert. Man hatte gehofft, dass
der Kopf von Tim während der Ausstoßung zerquetscht
wird, weil er normalerweise dem Druck des noch nicht ge-
weiteten Geburtskanals nicht hätte standhalten können.
Tim hat überlebt. Sein Kopf hielt stand. Es heißt, Tim
gehe es gut. Er lebt in einer Pflegefamilie im Landkreis
Cloppenburg. Tim hätte vielleicht weniger Behinderun-
gen, wenn er nicht – wie die Presse berichtete – neun Stun-
den liegen gelassen worden wäre. Ich habe damals An-
zeige erstattet. Bis heute läuft das Ermittlungsverfahren,
bis heute konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu
durchringen, Anklage zu erheben.
Tim hat Glück gehabt, Tim lebt. 800 andere Kinder – so
schätzt der Marburger Bund – sterben jedes Jahr zwischen
der 22. Schwangerschaftswoche und ihrem Geburtster-
min; also zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Kinder außer-
halb des Mutterleibes möglicherweise lebensfähig sind.
Der Grund für die Tötung dieser Kinder ist der Verdacht
auf eine Behinderung nach pränataler Diagnostik.
Vor einigen Wochen habe ich in der Zeitung gelesen,
dass per Massen-DNA-Test nach einer Frau gefahndet
wird, die vor Jahren ihr neugeborenes Kind sofort nach
der Geburt getötet hat. Diese Frau, die wahrscheinlich in
einer großen – auch psychischen – Notlage war, hat nur
einen Fehler gemacht: Hätte sie ihr Kind nur zwei Tage
früher töten lassen, als es noch im Mutterleib war, wäre
sie nicht nur straffrei gewesen.
Die Tötung ihres Kindes wäre rechtmäßig gewesen.
Ein Arzt hätte sie fachkundig und sorgfältig durchgeführt
und die Krankenkasse hätte sie finanziert; so wie bei dem
Kind mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, im Volks-
mund „Hasenscharte“ genannt, das nach Presseberichten
in der 32. Schwangerschaftswoche in der Bonner Unikli-
nik getötet wurde. Konkret befragt nach diesem Fall ant-
wortete Justizministerin Däubler-Gmelin in einem „Spie-
gel“-Interview am 5. Juli 1999: „Wir wissen zuwenig, was
sich wirklich tut und warum. Das müssen wir zuerst än-
dern“.
Die Bundesstatistik schlüsselt auf nach Dauer der
Schwangerschaft: „unter 13 Wochen“, „13 bis 23 Wochen“
sowie „23 Wochen und mehr“. Ob ein pränataldiagnosti-
scher Befund ausschlaggebend für die medizinische Indi-
kation war oder ob es sich um eine Abtreibung zur Ret-
tung des konkret und aktuell bedrohten Lebens der Mutter
handelte, lässt sich aus der Bundesstatistik nicht ablesen.
Frau Däubler-Gmelin hatte völlig recht, als sie dem „Spie-
gel“ sagte: „Wir wissen zuwenig, was sich wirklich tut
und warum. Das müssen wir zuerst ändern“.
Die Verbesserung der Bundesstatistik ist dringend er-
forderlich, damit wir endlich wissen, was sich wirklich tut
und warum. Genau das wollen wir mit unserem Antrag er-
reichen, wenn wir eine Verbesserung der statistischen Er-
hebung fordern. Aber in den interfraktionellen Ge-
sprächen hat sich die rot-grüne Koalition – allen voran
Frau Wettig-Danielmeier – vehement dagegen zur Wehr
gesetzt.
Aber offensichtlich will die rot-grüne Bundesregierung
gar nicht wissen, was wirklich geschieht. Sie fürchten die
tatsächlichen Zahlen. Sie wissen ganz genau, dass die
Dunkelziffer der Spätabtreibungen wesentlich höher ist
als die Zahlen der offiziellen Statistik.
Frank-Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marbur-
ger Bundes, spricht von 800 Spätabtreibungen lebens-
fähiger Kinder pro Jahr. Auf einer Fachtagung der „Ak-
tion Lebensrecht für Alle“ vor zwei Jahren hat Prof. Peter
Mallmann, seit 1996 Direktor der Kölner Universitäts-
Frauenklinik, ein Referat gehalten.
Er berichtete, dass späte Abtreibungen in seinem Haus
tägliche Praxis sind, dass er selbst aber erst seit 1999 von
der bestehenden Meldepflicht wüsste. Wörtlich hat Prof.
Mallmann gesagt: „Die meisten Fälle laufen ohne Doku-
mentation und ohne Publikation. Es sind dramatisch mehr,
als in der Statistik angegeben.“ Dennoch hat Frau Wettig-
Danielmeier in den interfraktionellen Gesprächen behaup-
tet, die Zahlen seien ausweislich der Bundesstatistik so
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25249
(C)
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(A)
(B)
niedrig, dass jede genauere Aufschlüsselung, wie unser An-
trag sie fordert, den Datenschutz gefährden könnte: ent-
schlossenes Wegsehen, Datenschutz vor Menschenschutz.
Justizministerin Däubler-Gmelin hat im „Spiegel“-In-
terview am 5. Juli 1999 die wichtige Rolle der Beratung
der Eltern betont. Sie sagte: „Wichtig ist, dass die Eltern
vor und nach der pränatalen Diagnose beraten und besser
betreut werden.“
Genau das wollen wir erreichen, wenn wir in unserem
Antrag eine umfassende Beratung vor und nach der präna-
talen Diagnostik fordern. Das ist eine Forderung, die die
Bundesärztekammer in ihrer „Erklärung zum Schwan-
gerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik“ schon im
November 1998 erhoben hat; eine Forderung, die auch die
Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen
Medizin“ in ihren Endbericht aufgenommen hat. Diese
Empfehlung wurde von den Mitgliedern der Enquete-
Kommission über alle Parteigrenzen hinweg getragen.
Noch einmal zitiere ich Frau Däubler-Gmelin aus dem
oben genannten „Spiegel“-Interview. Sie sagte: „Außer-
dem halte ich viel von dem Vorschlag, bei der Indikations-
feststellung eine zweite Meinung, möglichst die eines Kin-
derarztes, einzuholen.“ Auch diese Forderung haben wir in
unseren Antrag aufgenommen. Frau Wettig-Danielmeier
hat auch von diesem Vorschlag nie viel gehalten.
Was mich traurig macht, ist die Tatsache, dass wir nun
seit Jahren – seit dem 14. Dezember 1999 – in einem in-
terfraktionellen Gesprächskreis unter Leitung von Frau
Wettig-Danielmeier die Thematik besprochen haben. Ob-
wohl alle Beteiligten erklärt haben, dass sie die heutige
Praxis der Spätabtreibungen bis zur Geburt für unerträg-
lich halten, habe ich den Eindruck gewonnen, dass man
das Thema einfach hinauszögern wollte.
Ein Beispiel dafür ist, dass Frau Wettig-Danielmeier
das Protokoll der Expertenanhörung vom September
2000 erst im Juli 2001 verschickt hat, nach über zehn Mo-
naten – und zwar erst, nachdem wir als CDU/CSU-Frak-
tion einen eigenen Antrag eingebracht hatten.
Die CDU/CSU hat immer wieder versucht, zu einem
gemeinsamen Antrag mit den anderen Fraktionen zu kom-
men. Wir haben sogar ausdrücklich auf eine Gesetzes-
änderung beim § 218 verzichtet, obwohl viele aus unserer
Fraktion, wie die Bundesärztekammer und Behinderten-
verbände, dies für richtiger und effektiver gehalten hätten.
Wir waren sogar bereit, auch auf einige Punkte im vor-
liegenden CDU/CSU-Antrag zu verzichten, damit ein ge-
meinsames Handeln endlich möglich wird. Aber Sie, Frau
Wettig-Danielmeier, wollten an der Praxis der Spätabtrei-
bungen einfach nichts ändern.
Wenn ich jetzt im Wahlkampfprogramm der Grünen
lese, dass sie grundsätzlich, auch ohne jegliche Indika-
tion, die Abtreibung bis zur Geburt fordern, dann ist dies
der Beweis, dass zumindest die Grünen nie an einem ge-
meinsamen Antrag interessiert waren. Der jetzt vorlie-
gende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der
als Reaktion auf unseren Antrag eingebracht wurde, ist
deswegen auch reine Makulatur.
Sie fordern einen Hinweis im Mutterpass, in dem steht,
dass man ein Recht auf Beratung hat. Sie wissen aber
selbst, dass lediglich ein Hinweis in der Sache kaum et-
was bringt. Offensichtlich soll er auch nichts ändern.
Eine dramatische Aktualität erhielt unser Antrag mit
dem Urteil des Bundesgerichtshofes vor zwei Wochen. In
diesem Urteil wurde eine Ärztin deswegen zu Schadens-
ersatz verurteilt, weil sie nicht rechtzeitig die Behinde-
rung eines Kindes im Mutterleib erkannt hatte. Die Ärz-
tin muss jetzt Schmerzensgeld zahlen und für den
Unterhalt des Kindes aufkommen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es ging nicht da-
rum, dass irgendeine therapeutische Chance zugunsten
des Kindes versäumt worden war. Die Ärztin muss zah-
len, weil das behinderte Kind nicht rechtzeitig getötet
werden konnte. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für
alle Behinderten. Ein deutsches Gericht hat wieder ent-
schieden, dass ein behindertes Kind eine Schadensquelle
ist. Der Schaden aber hätte sich nur durch die rechtzeitige
Tötung des behinderten Kindes vermeiden lassen. Das ist
ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im
Grundgesetz.
Die Karlsruher Richter berufen sich auf das geltende
Recht. Wenn dieses Urteil dem geltenden Recht ent-
spricht, dann muss dieses Recht geändert werden. Welche
Diskriminierung kann schlimmer sein als die rechtmäßige
Tötung von behinderten Menschen oder, wie es früher
hieß, „erbkranken Nachwuchses“?
Wann, so frage ich, wird es zu einem Urteil wie in
Frankreich kommen, in dem einem behinderten Jugendli-
chen selbst Schadensersatz zugesprochen wird, weil er
lebt und nicht vor der Geburt getötet wurde? Offensicht-
lich hat das französische Gericht seine Entscheidung des-
halb so getroffen, weil es der Auffassung war, der Tod des
Behinderten sei für ihn besser als seine Existenz.
Dass keine andere Fraktion hier im Hause außer der
CDU/CSU dies zum Anlaß nimmt, die Rechtsprechung
deutscher Gerichte in solchen Fällen zumindest zu über-
prüfen, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Geradezu
grotesk ist, dass nur solche Eltern den Unterhalt des Kin-
des zugesprochen bekommen, die vor Gericht geltend ma-
chen, sie hätten ihr Kind vorgeburtlich töten lassen, wenn
sie von seiner Behinderung gewußt hätten.
Natürlich sind heute Familien mit schwerbehinderten
Kindern oft auch finanziell überfordert. Aber es ist doch
Aufgabe des Gesetzgebers, es ist unsere Aufgabe, diese
Nachteile auszugleichen – so, wie es in unserem Antrag
steht. Oder wollen Sie wirklich, dass jetzt die Ärzte indi-
viduell dafür aufkommen, damit dem Staat keine Kosten
entstehen? Wenn heute die Mehrheit des Hauses auch die
Passage unseres Antrages ablehnt, dann gibt es im Inte-
resse der Betroffenen nur noch die Chance einer Klage
beim Bundesverfassungsgericht.
Die Rechtsprechung des BGH hat noch andere fatale
Wirkungen: Jeder Arzt, der sichergehen will, nicht scha-
densersatzpflichtig zu werden, wird im Zweifelsfall zur
Abtreibung raten. Er wird, wenn er sich seines Befundes
nicht ganz sicher ist, eher behaupten, das Kind würde be-
hindert oder krank geboren als nicht-behindert oder ge-
sund.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225250
(C)
(D)
(A)
(B)
Es ist doch schon interessant, dass es kein Urteil eines
Gerichtes gegen einen Arzt gibt, der ein fälschlicherweise
als behindert diagnostiziertes Kind abgetrieben hat. Den-
noch kennt doch fast jeder von uns solche Fälle von
falsch-positiven Diagnosen.
Welche Behinderung, welche Abweichung von der
Norm, welche Veranlagung löst eigentlich einen Schaden
aus? Wer ist überhaupt noch seinen Eltern oder der Ge-
sellschaft zumutbar? Immerhin gibt es jetzt schon einen
Gentest auf eine Lernbehinderung. Anfang der 90er-Jahre
wurde im Auftrag des Technologiefolgenabschätzungs-
büros des Deutschen Bundestages eine Umfrage unter
1 157 schwangeren Frauen in Münster durchgeführt. Fast
jede fünfte der befragten Frauen würde abtreiben, wenn
feststünde, dass ihr Kind zu genetisch bedingtem Überge-
wicht neigt.
Falls heute die Mehrheit des Hauses unseren Antrag ab-
lehnen wird, werden auch in den nächsten Monaten – wie
bisher – weitere behinderte Kinder getötet werden.
Das Fahndungsnetz nach Behinderten wird immer
dichter werden. Aber Kinder wie Tim wird es in Zukunft
nicht mehr geben. Inzwischen achten die Ärzte darauf,
dass diese Kinder ihre Abtreibung nicht überleben. Man
hat dazugelernt.
Heute tötet man diese Kinder meist dadurch, dass man
eine lange Nadel durch die Bauchdecke der Schwangeren
in das Herz des Kindes stößt und Kaliumchlorid ein-
spritzt. Diese Salzlösung stoppt den Herzschlag des Kin-
des. Damit ist gewährleistet, dass kein Abtreibungskind
lebend zur Welt kommt. Vielleicht trägt dies dazu bei,
dass es in Zukunft ruhiger wird um das Thema.
Vielleicht werden wir uns auch immer mehr daran ge-
wöhnen, dass es so etwas gibt wie „lebensunwertes“ Le-
ben, Menschen, die besser daran wären, wenn sie nicht ge-
boren werden.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Sie
heute gegen unseren Antrag stimmen werden, die Sie
nichts gegen die Praxis der Spätabtreibung unternehmen
wollen: Vielleicht müssen Sie einmal einem Kind wie Tim
in die Augen schauen und ihm erklären, wie Sie persön-
lich Ihr Unterlassen mit Ihrem Gewissen vereinbaren kön-
nen.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Über eines sind wir uns in diesem Hause par-
teiübergreifend einig: Die Behinderung eines Embryos al-
lein darf kein Grund für eine Spätabtreibung sein. Das war
auch der Grund, warum 1995 mit der Neuregelung des
§ 218 die embryopathische Indikation für Schwanger-
schaftsabbrüche bis zur 22. Woche gestrichen wurde. Dies
möchte ich hier auch noch einmal ganz deutlich den Be-
hindertenverbänden sagen.
Aufgenommen wurde die medizinische Indikation, die
bei Gefahr für Gesundheit und Leben der Mutter ohne Be-
fristung und ohne Pflicht zur Beratung gestellt werden
kann.
Ende des letzten Monats hat der Bundesgerichtshof die
Rechtmäßigkeit eines möglichen Schwangerschaftsab-
bruchs auch nach der 22. Woche entschieden. Eine Ärztin,
die die schweren Fehlbildungen eines Fötus pflichtwidrig
nicht erkannt oder diese Information nicht weitergegeben
hat, ist zur Unterhaltszahlung für das mit schweren Fehl-
bildungen geborene Kind verurteilt worden.
Ein Skandalurteil? In der veröffentlichten Meinung
wurde es vielfach so dargestellt. Wegen des zu zahlenden
Schadensersatzes keimte die Debatte um ein Kind mit Be-
hinderung als Schaden auf. Von „Dammbruch“ war die
Rede. Besorgte Menschen fragten auch bei mir an, ob es
denn rechtmäßig sei, ein Kind, nur weil es eine Behinde-
rung habe, abzutreiben. Ich sage: Nein.
In manchen Verlautbarungen wurde jedoch genau die-
ser Eindruck vermittelt. Das ist der eigentliche Schaden.
Das Urteil selbst ist nämlich viel differenzierter. Die
Richter hatten nicht etwa zu entscheiden, ob das Selbst-
bestimmungsrecht der Frau über dem Lebensrecht eines
22 Wochen alten Fötus liegt, wie manchmal suggeriert
wurde. Sie hatten einen grob fahrlässigen Diagnosefehler
ebenso zu bewerten wie die psychische und physische
Notlage der Mutter, die sich bei Kenntnis der schweren
Fehlbildungen zu einer Spätabtreibung entschieden hätte.
Ihr jetziger Gesundheitszustand deutet darauf hin.
Für werdende Eltern, die sich verantwortungsvoll auch
für ein behindertes Kind entscheiden wollen, spielen Be-
ratung und Aufklärung eine wichtige Rolle. Aber statt
Hilfe anzubieten, will die CDU/CSU mit ihrem Antrag die
Schwangere in einer extremen Konfliktsituation bevor-
munden. Sie will Druck machen auf die Schwangere. Eine
Pflichtberatung und die Entscheidung durch ein interdis-
ziplinäres Gremium sollen eingeführt werden.
Da frage ich? Welches Frauenbild haben Sie denn ei-
gentlich? Ich gehe davon aus, dass Frauen, die in der
20. Woche schwanger sind, sich dieses Kind auch wün-
schen. Darum wollen wir sie unterstützen und den Rechts-
anspruch auf eine freiwillige Beratung im Mutterpass ver-
ankern.
Ärzte haben die Pflicht, die Schwangere über die Risi-
ken einer Behinderung und die Möglichkeiten der Präna-
taldiagnostik zu informieren: Wenn Ärzte dies tun, brau-
chen wir auch keine Haftungsfreistellung, wie Sie, meine
Damen und Herren von der CDU, es wollen. Dann stellt
sich die Frage der Haftung nicht mehr.
Eltern müssen eine informierte Entscheidung treffen.
Die Pränataldiagnostik bringt sie jedoch oft in eine
Zwickmühle; denn für die meisten auffälligen Testergeb-
nisse gibt es keine Therapie. Darum soll Beratung auch
das Recht auf Nichtwissen beinhalten. Viele Behinderun-
gen werden im Übrigen gar nicht mit der Pränataldiagnos-
tik erkannt. Daneben erhält ein Großteil der Kinder ihre
Behinderungen erst durch den Geburtsvorgang selbst.
Hinzu kommt, dass das Fehlgeburtsrisiko bei einer
Fruchtwasseruntersuchung bei knapp 1 Prozent, bei einer
Nabelschnurpunktion sogar bis zu 3 Prozent liegt. Das
müssen die Schwangeren auch wissen.
Der „Baby-TÜV“ ist also ein Trugschluss. Was ist in
diesem Sinne Aufgabe der Politik? Eine Klarstellung in
§ 218 StGB, dass die Behinderung allein kein Abbruch-
grund ist? Das steht schon drin. Eine Pflichtberatung und
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25251
(C)
(D)
(A)
(B)
die Entscheidung eines Ärztegremiums? Wir setzen auf
Freiwilligkeit. Eine Haftungsfreistellung für Ärzte: Nicht
nötig, wenn sie sorgfältig arbeiten und auf die Risiken ei-
ner Behinderung hinweisen.
Was wir brauchen, sind einheitliche Richtlinien für die
Beratung von Schwangeren bei zu erwartender Behinde-
rung des Kindes, eine Verbesserung der Frühförderung;
Unterstützung der Eltern und der Kinder mit Behinde-
rung, finanziell sowie beim Ausbau von integrierten Be-
treuungseinrichtungen und Schulen, bei Ferienangeboten
und bei behindertengerechten Heim- und Arbeitsplätzen.
Ina Lenke (FDP): Wir beraten heute abschließend
über die Anträge der CDU/CSU zur Vermeidung von
Spätabtreibungen und den von SPD und Grünen zur Fest-
schreibung des Rechtsanspruchs auf Beratung im Mutter-
pass.
Die FDPstimmt einer umfassenden psychosozialen und
medizinischen Beratung für Schwangere ausdrücklich zu.
Dies gilt insbesondere auch für Fälle der Spätabtreibun-
gen bei medizinischer Indikation. Gleichwohl muss ein
Beratungskonzept bereits bei der Pränataldiagnostik an-
knüpfen. Entscheidend für den Erfolg der Beratungen ist
es, dass in jedem Fall die Beratung ein anderer Arzt über-
nimmt als derjenige, der den späteren Schwangerschafts-
abbruch vornehmen soll.
Es gibt Fälle, in denen bei der Pränataldiagnostik der
Schwangeren ein Schwangerschaftsabbruch empfohlen
wird, ohne dass zuvor eine Beratung erfolgt ist. Dies darf
nicht geschehen. Deshalb ist die Trennung zwischen Be-
ratung und Abbruch so wichtig. Auch muss sehr deutlich
werden, und da besteht unter uns Einmütigkeit, dass eine
Behinderung des Kindes kein Grund für eine Abtreibung
sein kann und darf. In Bezug auf eine Änderung von § 218
Srafgesetzbuch sehe ich keinen Änderungsbedarf.
Damit eine Beratung Erfolg hat, muss sie freiwillig ge-
schehen. Die FDP lehnt daher eine Pflichtberatung, wie
sie die CDU fordert, ab. Die Gefahr besteht, dass eine Be-
ratung nur halbherzig und in automatisierter Form erfolgt,
ohne dass der Schwangeren wirklich geholfen wird, dass
sie vielmehr nur „pro forma“ stattfindet. Daher kann auch
die Kostenübernahme nicht an eine erfolgte Beratung ge-
knüpft werden. Dies käme nämlich der Einführung einer
Pflichtberatung gleich.
Auch bin ich der Ansicht, dass eine Begutachtung nicht
durch ein großes Kollegium erfolgen soll. Für die
Schwangere, die sich ohnehin in einer Ausnahmesituation
befindet, wäre die Belastung aber zu groß. Um einen
Missbrauch der Spätabtreibung zu verhindern, ist es not-
wendig, dass Daten gesammelt werden. Als Problem stel-
len sich dabei aber die geringen Fallzahlen dar. Es wird
häufig vermutet, dass die Zahl der Spätabtreibungen we-
sentlich höher ist. Dazu gibt es jedoch keine gesicherten
Erkenntnisse. Es muss daher bei der statistischen Erfas-
sung für eine Pseudonymisierung gesorgt werden, damit
der Datenschutz auch bei wenigen Fällen im Jahr ge-
währleistet wird. Dem Antrag von SPD und Grünen, der
vorschlägt, dass das Recht auf umfassende Beratung im
Mutterpass festgeschrieben wird, stimmen wir zu. Es
müssen in Zukunft weitere Einzelheiten der Beratung ge-
regelt werden. Der Antrag der CDU hat Teile, denen wir
nicht zustimmen. Deshalb lehnen wir den Antrag der
CDU/CSU ab.
Petra Bläss (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ent-
scheidung des Bundesgerichtshofes über den Schadenser-
satzanspruch von Eltern, die nicht über die mögliche Be-
hinderung ihres Kindes unterrichtet wurden, rückt die
Brisanz der Spätabtreibungsdebatte wieder in den Vorder-
grund. In dieser Debatte wird leider nur selten zwischen
der individuellen und der gesellschaftlichen Dimension
dieser Thematik unterschieden.
Wenn es darum geht, die Anzahl von Spätabtreibungen
zu senken, dann darf das nicht auf Kosten des Selbstbe-
stimmungsrechts der einzelnen Schwangeren gehen.
Stattdessen muss es vor allem darum gehen, dringend not-
wendige gesellschaftliche Hilfen anzubieten, damit der
Alltag mit behinderten Kindern besser zu meistern ist und
behinderte Kinder keinen gesellschaftlichen Nachteilen
mehr ausgesetzt sind.
Zum einen brauchen behinderte Kinder mehr bezahl-
bare Betreuungsangebote, damit auch Eltern behinderter
Kinder Beruf und Familie vereinbaren können. Zum an-
deren müssen diese Familien besser finanziell unterstützt
werden. Denn zu höheren Betreuungskosten kommen
noch höhere medizinische Kosten sowie Kosten für Hilfs-
mittel hinzu, die von Krankenkassen zurzeit nur zum Teil
übernommen werden. Der Mangel beider uns vorliegen-
der Anträge ist, dass sie keine Hilfe für diese konkreten
Belastungen anbieten.
Nichtsdestotrotz hat die Debatte um die Spätabtreibun-
gen gezeigt, dass fehlende Information und Beratungsan-
gebote noch vor der Geburt des kranken Kindes ein Pro-
blem für werdende Eltern ist. Hier kann professionelle
Beratung und Aufklärung, wie in den Anträgen gefordert,
durchaus helfen.
Der Kenntnisstand in der Gesellschaft darüber, was es
bedeutet mit behinderten Kindern zu leben, ist nach wie
vor ungenügend. Viele Eltern können es sich überhaupt
nicht vorstellen, dass ein Leben mit behinderten Kindern
auch ein glückliches und erfülltes Leben sein kann und
entscheiden sich deshalb voller Panik bei einer entspre-
chenden Diagnose nach einer Pränataluntersuchung für
einen Schwangerschaftsabbruch.
Dennoch lehnen wir den Antrag der CDU entschieden
ab, da er Schwangere in ihrem Selbstbestimmungsrecht
einschränkt. Wir sind dagegen, dass Schwangere vom
Staat bevormundet werden, ob sie eine pränatale Beratung
in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Dem Antrag der Koalition stimmen wir dagegen zu, da
er das Problem fehlender Information für werdende Eltern
konstruktiv löst. Statt einem Beratungszwang wird ein
verbessertes Beratungsangebot in den Mutterpass mit auf-
genommen. Die Gesellschaft wird deswegen nicht behin-
dertenfreundlicher werden, aber wenigstens macht dieser
Antrag in Zukunft eine informiertere Entscheidung für
oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch möglich.
Die wirkliche Herausforderung steht uns als Gesetzge-
ber allerdings noch bevor, nämlich die, Familien mit be-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225252
(C)
(D)
(A)
(B)
hinderten Kindern in unserer Gesellschaft gleichzustellen
und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaf-
fen. Dafür hat die PDS in der Vergangenheit konstruktive
Vorschläge gemacht und dafür wird sie auch in Zukunft
streiten.
Anlage 22
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Fünften Geset-
zes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
(Zusatztagesordnungspunkt 6)
Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Durch verschie-
dene Änderungen in letzter Minute liegt der von Rot-Grün
initiierte Gesetzentwurf nun wenigstens in der Nähe des
Grundgesetzes. Verfassungsgemäß dürfte er jedoch auch
jetzt nicht sein. Nachdem wir noch am letzten Freitag in
der zweiten Lesung den bizarren Zwischenschritt, Behör-
denermessen erst an „schweren Menschenrechtsverlet-
zungen“ seine Grenze finden zu lassen – „durchschnittli-
che“ Menschenrechtsverletzungen wären danach in der
Bundesrepublik Deutschland in Zukunft also offenbar
hinzunehmen gewesen und hätten zumindest für die
Birthler-Behörde keine ermessensleitende Funktion ge-
habt – scheint damit nach wochenlangen Diskussionen in
der Koalition wenigstens wieder etwas Vernunft einge-
kehrt zu sein – leider aber nicht Vernunft genug.
Denn nach wie vor sollen nicht alle Menschenrechts-
verletzungen die Behörde in ihrem Ermessen beschrän-
ken, sondern nur die „erkennbaren“. Das bedeutet: Wenn
man das aus der Akte nicht erkennen kann, soll die
Behörde selbst erpresste oder gar unter Folter zustande
gekommene personenbezogene Informationen aus den
Stasi-Akten herausgeben und gar veröffentlichen dürfen.
Kann das ernsthaft gemeint sein? Sind Sie ernsthaft der
Ansicht, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist? Soll
das heißen: Selbst wenn die grundrechtswidrige Erlan-
gung einer Information in den Akten für die Birthler-
Behörde zwar nicht ohne Weiteres „erkennbar“ ist, aber
mit etwas Mühe beweisbar, oder wenn das Opfer selber
die grundrechtswidrige Erlangung darlegt, soll das nach
Ihrem Willen und dem Text des Gesetzes dennoch unbe-
achtlich sein? Denn nur „erkennbare“ Menschenrechts-
verstöße sollen ja beachtlich sein.
Umgekehrt wäre es richtig: Wenn nicht sicher ist, dass
die personenbezogenen Informationen ohne Grundrechts-
verstöße erhoben wurden, dürfen sie nicht zulasten der
Opfer gegen deren Willen herausgegeben werden.
Darum können wir dem Gesetzentwurf auch in seiner
gegenwärtigen Fassung nicht zustimmen. Er ist unserer
Überzeugung nach nicht nur verfassungswidrig, er ist auch
politisch falsch. Denn er reduziert auf nicht akzeptable
Weise den Opferschutz. Er nimmt bestimmten Gruppen
von Menschen, die Opfer der Ausspitzelung durch den
Staatssicherheitsdienst der DDR geworden sind, das Letzt-
entscheidungsrecht über die Herausgabe ihrer Akte an
Dritte und sogar über die Veröffentlichung erspitzelter
oder vielleicht sogar erpresster Informationen. Stattdes-
sen wird künftig das Letztentscheidungsrecht darüber bei
einer staatlichen Behörde bzw. den Gerichten liegen.
Erinnern wir uns: 1991 hatte der gesamtdeutsche Ge-
setzgeber entschieden, dass die Hinterlassenschaft in den
Schränken der Stasi niemals wieder zulasten ihrer Opfer
sollte genutzt werden dürfen. „Den Einzelnen davor zu
schützen, dass er durch den Umgang mit den vom Staats-
sicherheitsdienst der DDR zu seiner Person gespeicherten
Informationen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträch-
tigt wird“, hatten wir im Konsens der Demokraten in § 1
des Stasi-Unterlagen-Gesetzes als Gesetzeszweck festge-
legt. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war von Anfang an
auch – und primär – ein Opferschutzgesetz.
Erst danach und daneben sollte es der historischen, poli-
tischen und juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts
dienen. So steht es im Stasi-Unterlagen-Gesetz selbst, in
den Zusatzvereinbarungen zum Einigungsvertrag und
auch in vielen Reden, die in diesem Parlament gehalten
wurden: Aber so steht es nicht mehr in der ursprünglichen
Begründung zum Gesetzentwurf von Rot-Grün, wo nur
noch der Aspekt der Aufarbeitung im Vordergrund steht.
Dass kein Opfer der Stasi-Bespitzelung die Heraus-
gabe oder gar Veröffentlichung seiner Akte gegen seinen
Willen dulden muss, es sei denn, der Inhalt ist „offenkun-
dig“, das war bisher der Konsens. Das Bundesverwal-
tungsgericht hat ihn – wie zuvor schon das Verwaltungs-
gericht Berlin – im März dieses Jahres gegen eine in der
Birthler-Behörde eingerissene Praxis bekräftigt. Die Koa-
lition rückt heute davon ab. Die FDP ist ihr ein Stück wei-
ter gefolgt, als sie es eigentlich für richtig hält. Zum Glück
ist sie dann wieder ein Stück zurück geschreckt, aber nicht
weit genug.
Worum geht es im Kern? Bisher war es der Konsens
von Bundesinnenminister, Bundesdatenschutzbeauftrag-
tem, Union und FDP, dass grundrechtswidrig erlangte Un-
terlagen von der Behörde niemals herausgegeben werden
können, es sei denn, der Betroffene stimmt der Heraus-
gabe ausdrücklich zu. Nur diese Regelung ist sachgerecht,
fair und unzweideutig verfassungskonform. Die Ände-
rungsanträge und Alternativentwürfe aus dem Bundesin-
nenministerium und vom Datenschutzbeauftragten sowie
die Anträge von CDU/CSU und FDP suchten dieses Ziel
mit unterschiedlichen rechtstechnischen Formulierungen
zu erreichen.
Die Koalition will stattdessen die Herausgabe in das
Ermessen der Behörde stellen. „Ermessen“ ist natürlich
nicht „Belieben“. Dennoch wird so den Opfern die Last
aufgebürdet, gegenüber der Behörde und gegebenfalls vor
den Gerichten um ihr Recht und die Beachtung der Ver-
fassung kämpfen zu müssen. Nicht jeder kann das in glei-
cher Weise und mit gleicher Durchsetzungskraft. Dem
Gedanken des Opferschutzes kommt darum nur die an-
dere Lösung entgegen. Daran halten wir fest.
Die FDP hat sich auf den letzten Metern zu dem entge-
gengesetzten Konzept bekehren lassen. Sie hat gegen die
Koalition wenigstens durchgesetzt, dass das Ermessen der
Behörde durch den Gesetzgeber gebunden wird. Die für
die Opfer bessere Lösung ist das nicht.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25253
(C)
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(B)
Ich weiß, dass auch Sie das genau wissen, verehrte
Kollegen von der FDP. Um zu erkennen, dass Sie eigent-
lich der gegenteiligen Auffassung sind, genügt ja ein
Blick in ihren eigenen Änderungsantrag, in das Protokoll
des Innenausschusses oder in ihre Pressemitteilung vom
24. Juni 2002, wo Max Stadler für die FDP schreibt: „Die
Rechtsstaatspartei FDP wird der jetzt vorliegenden Fas-
sung des Gesetzentwurfes nicht zustimmen. Für die Libe-
ralen gilt weiterhin: Das Opfer muss das letzte Wort über
die Herausgabe seiner Akten haben!“ Das Opfer wird
auch nach dem heute zur Abstimmung vorliegenden Text
aber nicht das letzte Wort über die Herausgabe seiner Ak-
ten haben. Sie werden trotzdem zustimmen. Die Rechts-
staatsparteien CDU und CSU werden dies nicht tun.
Ich danke ausdrücklich dem Bundesdatenschutzbeauf-
tragten Dr. Jacob, der in mehreren Anhörungen und Sit-
zungen des Innenausschusses die Bedeutung und Beach-
tung der rechtsstaatlich eigentlich selbstverständlichen
Mindeststandards in seiner sachlichen und verfassungs-
rechtlich informierten Beratungstätigkeit zu Recht her-
vorgehoben hat. Es ist mehr als bedauerlich, dass die
Mehrheit dieses Hauses seine Worte, Hinweise und Mah-
nungen nicht beachtet.
Bestehen bleibt die Frage der Gleichstellung der SED-
Kader mit den Stasi-Opfern. Denn Sie auf der anderen
Seite dieses Hauses haben die von uns auf der Grundlage
der Formulierungshilfe des Datenschutzbeauftragten im
Innenausschuss vorgeschlagene „Funktionärsklausel“ ab-
gelehnt.
Erinnern wir uns: Dass über die Stützen des SED-Staa-
tes, die das Stasi-System maßgeblich zu verantworten ha-
ben, angeblich nichts mehr herausgegeben werden darf;
weil auch sie teilweise selber zum Objekt der Ausfor-
schung der Stasi geworden sind, war der Ausgangspunkt
der neuerlichen Diskussion um das Stasi-Unterlagen-Ge-
setz gewesen.
Als wir sagten: „Gut, dann nehmen wir ‘Personen, die
das staatliche oder gesellschaftliche Herrschaftssystem
der DDR in herausgehobener Position aktiv mitgetragen
oder unterstützt haben’, eben aus dem Herausgabeschutz
heraus, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen In-
teressen dieser Personen beeinträchtigt werden“, hieß es:
Dann behandelt ihr den Osten anders als den Westen.
Da haben wir nun aber ein Dilemma: Da die meisten
SED-Kader zum Unglück dieses Teiles unseres Vaterlan-
des nun einmal im Osten über vierzig Jahre ihr Unwesen
getrieben haben, betrifft eine Regelung für sie unweiger-
lich mehr – wenn auch nicht nur „den Osten“.
„Den Osten“ sage ich hier ausdrücklich in Anführungs-
zeichen, denn zu unterstellen, alle Menschen in diesem
Teil unseres Landes wären dadurch betroffen, würde be-
haupten, sie alle hätten „in herausgehobener Position“ das
staatliche oder gesellschaftliche Herrschaftssystem der
DDR aktiv mitgetragen oder unterstützt. Das aber ist of-
fensichtlich Unsinn. Also kann man auch Regelungen für
SED-Kader treffen, ohne „die Menschen im Osten“ ge-
genüber denen im Westen zu benachteiligen – wenn man
es wirklich will.
Die dritte Lösung, nämlich – um die SED-Kader zu tref-
fen und zugleich sie als überwiegend Ostdeutsche gegen-
über Westdeutschen nicht ungleich zu behandeln – auch
alle „Personen der Zeitgeschichte“ – gleich ob sie Politi-
ker sind oder waren oder nicht –, die keine Schuld am
SED-Staat tragen, um ihre Grundrechte zu bringen, ist
nun wirklich absurd. Aber es ist die Lösung, für die sich
Rot-Grün entschieden hat.
Auch das möchte ich noch zu Protokoll geben: So weit-
gehend, wie es in der Öffentlichkeit auch von der Birthler-
Behörde immer wieder behauptet wird, ist die Wider-
spruchsmöglichkeit dieser Gruppe auch nach geltendem
Recht keineswegs. Wolf Biermann beklagt heute – offen-
sichtlich ohne Detailkenntnisse über das Stasi-Unterlagen-
Gesetz und die zur Debatte stehenden Entwürfe – in der
„Welt“, die Birthler-Behörde dürfe nicht „paralysiert“
werden. Woher weiß er, dass das so ist? Woher kennt er
den Aktenbestand der Behörde? Wer hat ihn über die Ak-
ten und deren Inhalte so umfassend informiert, dass er zu
dieser Behauptung kommen konnte?
Tatsächlich ist es doch so, dass die meisten Tatbestände
des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für eine Herausgabe von
Informationen zur historischen und politischen Aufarbei-
tung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch
nicht einmal entfernt betroffen sind.
Alle Akten können herausgegeben werden, wenn diese
entweder keine personenbezogenen Informationen ent-
halten oder diese anonymisiert worden sind. Wir wollten
auch „offenkundige“ personenbezogene Informationen
dem gleichstellen.
Nach wie vor könnten bei allen offiziellen und inoffizi-
ellen Mitarbeitern der Stasi – aus Ost und West – Akten
auch gegen deren Willen herausgegeben werden, ebenso
bei allen Begünstigten der Stasi – in Ost und West. Nahezu
unbekannt zu sein scheint § 6 Abs. 5 des StUG, wonach bei
allen „rechtlich oder faktisch“ der Stasi gegenüber „Wei-
sungsbefugten“ ohne Zustimmung herausgegeben wer-
den kann. Der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhau-
sen, Dr. Hubertus Knabe, hat mir in einem Briefwechsel
hierzu kürzlich bestätigt, dass darunter alle Mitglieder des
Politbüros der SED, die Generalsekretäre der SED, die
Sekretäre und die Mitarbeiter der Abteilung Sicherheits-
fragen im ZK der SED, die Ersten Sekretäre der Bezirks-
leitungen der SED sowie die Ersten Sekretäre der Kreis-
leitungen der SED fallen. Wissen Sie das eigentlich nicht?
Haben Sie daran gedacht, wie viele Akten mit der frei-
willig erteilten Einwilligung der Betroffenen herausgege-
ben werden können? Haben Sie eigentlich sorgfältig über
die vom Datenschutzbeauftragten immer wieder vorge-
schlagenen Möglichkeiten der Anonymisierung und der
Pseudonymisierung von personenbezogenen Informatio-
nen nachgedacht?
Nach meinem Eindruck hat leider die Suche nach ei-
nem „schonenden Ausgleich“ der betroffenen Rechts-
güter, der die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen so
weit wie irgend möglich respektiert, ohne die Aufarbei-
tung zu verhindern, also die Suche nach dem „milderen
Mittel“, eine zu geringe Rolle in diesem Gesetzgebungs-
verfahren gespielt.
Ist Ihnen bewusst, welche Bedeutung dies für die Frage
der Verhältnismäßigkeit der von Ihnen heute durchgesetz-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225254
(C)
(D)
(A)
(B)
ten Lösung spielt; was es bedeutet, wenn Grundrechtsein-
griffe des Gesetzgebers zur Erreichung des angegebenen
Zwecks nicht wirklich „erforderlich“ sind, sondern auch
durch ein „milderes Mittel“ erreicht werden könnten? Sie
sollten eigentlich wissen: Unverhältnismäßige Grund-
rechtseingriffe sind verfassungswidrig.
Ich schließe mit einem Zitat aus der als Gönner und
Förderer meiner Partei nicht verdächtigen „Frankfurter
Rundschau“ vom heutigen Tage. Der von der FDP zu un-
serem heutigen Thema mehrfach als Sachverständiger be-
nannte und in Prozessen um die Stasi-Akten versierte
Freiburger Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack
schreibt darin unter der Überschrift „Letztlich werden
Opfer und Täter gleichgestellt“, dass die Öffnung der
Stasi-Unterlagen durch den heute vorliegenden Gesetz-
entwurf letztlich zulasten der Ausgespähten gehe. Ich zi-
tiere wörtlich: „Die gesetzliche Regelung, welche eine
Freigabe personenbezogener Unterlagen durch die Bun-
desbeauftragte ermöglichen würde, trägt daher das Kains-
mal der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn. Die Koaliti-
onsparteien wollen angesichts ihrer Weigerung, einhellig
geäußerte Bedenken zur Kenntnis zu nehmen, mit dem
Kopf durch die verfassungsrechtliche Wand. Sie werden
sich dabei eine blutige Nase holen, da mit einer Billigung
ihres Angriffs auf die Grundrechte durch die Justiz nicht
zu rechnen ist. Schließlich hat das Bundesverfassungsge-
richt schon 1984 entschieden, dass rechtswidrig erlangte
Informationen in der Regel einem Veröffentlichungsver-
bot unterliegen. Auch haben bereits andere Gerichte – wie
das Landgericht Kiel im Falle des Barschel-Untersu-
chungsausschusses – die Herausgabe speziell der rechts-
widrig erlangten Akten des MfS für unzulässig erklärt. Da
auch das Bundesverwaltungsgericht deutlich vor dem ver-
fassungsrechtlichen „Husarenritt“ gewarnt hat, kann schon
jetzt prognostiziert werden, dass auch in der Zukunft die
Herausgabe personenbezogener Akten von Politikern ge-
gen ihren Willen nicht durchzusetzen sein wird.“
Genau das versucht Rot-Grün – leider mithilfe der
FDP. Zu diesem Gesetz können und wollen wir nicht Ja
sagen.
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist
spät am Abend und Gespenster sind auch nicht in Sicht.
Die Koalition der Vernunft zieht heute mit der Gesetzes-
änderung die notwendigen Konsequenzen aus dem Grund-
satzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe
der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl.
Wir erleben heute gewiss eine ungewöhnliche Veran-
staltung. Ich möchte neben vielen anderen namentlich den
beiden Kollegen Ludwig Stiegler und Edzard Schmidt-
Jortzig danken. Ohne deren Bereitschaft, Parteikalkül
hintanzustellen und auch im Wahlkampf für die Sache
selbst zu arbeiten, wäre dieser Erfolg nicht möglich ge-
wesen.
Die Neuregelung des Gesetzes lässt die Herausgabe
von Prominentenakten unter Beachtung des Persönlich-
keitsschutzes wieder zu. Die Rechte der Betroffenen wer-
den gewahrt. Alt-Kanzler und Alt-Kader entscheiden aber
nicht, was Gegenstand der Aufarbeitung der Stasi war und
was nicht. Das ist die gute Botschaft dieses Tages.
In unserem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass für
die Zukunft die Herausgabe von personenbezogenen In-
formationen über Personen der Zeitgeschichte und Inha-
ber politischer Funktionen möglich bleibt. Wir greifen die
Richtlinie der Behörde der Bundesbeauftragten auf und
schreiben faktisch deren Kern im Gesetz fest.
Diese Richtlinie der Bundesbeauftragten hat den heu-
tigen Durchbruch der Diskussion vorbereitet. Bis zur Ein-
stellung der Herausgabe von Informationen nach dem
Kohl-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat diese
Richtlinie ihre Schutzfunktion gegenüber den Betroffe-
nen erfüllt. Das hat auch der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz bestätigt.
Ich habe bereits bei mehreren Gelegenheiten hervorge-
hoben, dass diese Richtlinie vonseiten der Aufarbeitungs-
initiativen durchaus auch kritisch gesehen wird. Die län-
ger gewordenen Wege, um an die Akten heranzukommen,
bereiten gerade bei befristeten Forschungsprojekten
durchaus praktische Probleme. In der Tat wird die Ak-
teneinsicht für die Antragsteller schwieriger und langwie-
riger. Nach dem Stand der Rechtsprechung und nach dem
Stand der politischen Debatte ist diese Richtlinie aber un-
umgänglich, um die Zweckbindung bei der Herausgabe
zu präzisieren und den Betroffenen durch Information
besser einzubinden.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass der jetzt vorgelegte
Gesetzestext diesem Anspruch gerecht wird. Das abge-
stufte Ermessen je nach Schwere der Menschenrechtsver-
letzung könnte sich bei allen juristischen Detailproble-
men in der Praxis doch als der Königsweg erweisen, die
gegensätzlichen Interessen zu versöhnen. Wer guten Wil-
lens ist, sollte dies auch anerkennen.
Dieser Weg ist besser als eine Ost-West-Spaltung, wie
sie die Union wieder einführen will. In das Gesetz zu
schreiben, dass pauschal Personen in leitenden Funktio-
nen Ost die Herausgabe der Informationen dulden müs-
sen, ist nicht zu verantworten. Wir können zwölf Jahre
nach der Einheit West-Bürger nicht durch Gesetz besser
stellen als Bürger der früheren DDR. Hier muss im Ein-
zelfall geprüft und abgewogen werden.
Hätte die Union das Gesetz in dieser Legislaturperiode
mit ihren Geschäftordnungstricks zum Scheitern ge-
bracht, wäre die Aufarbeitung der Stasi-Arbeit in einem
zentralen Bereich blockiert geblieben. Die Forschungsar-
beiten zu den Ereignissen am 17. Juni 1953 wären zum
Erliegen gekommen – ausgerechnet am 50. Jahrestag im
kommenden Jahr.
Es ist in diesem Zusammenhang ein historischer Trep-
penwitz, dass die Union ihrem Kanzler der Einheit am
17. Juni dieses Jahres anlässlich ihres Parteitags lange Re-
dezeit gewährt hatte, während der gleiche Helmut Kohl
das von ihm unterschriebene Gesetz kaputt zu machen
versucht. Wäre es nach ihm gegangen, hätten die Inhaber
politischer Funktionen und Amtsträger der DDR in jedem
Falle selbst darüber entscheiden können, welche Informa-
tionen über deren amtliche Tätigkeit an Medien und Wis-
senschaft weitergegeben wird und welche nicht. Diese
Solidarität der alten Garden wird es nun nicht mehr geben.
Das ist über die Grenzen der Parteien hinweg ein wichti-
ger Erfolg – gerade für die Verfolgten des Regimes, die
uns unterstützen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25255
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP): Es ist gut, dass
nun doch noch in dieser Legislaturperiode eine Novellie-
rung des Stasi-Unterlagen-Gesetztes zustande kommt;
denn die Aufarbeitung der MfS-Tätigkeit in der ehemali-
gen DDR darf nicht beendet oder spürbar behindert wer-
den. Es ist gut, dass diese Rechtsänderung eine breitere
demokratische Unterstützung bekommt, als eine bloße
Koalitionszustimmung sie bieten könnte. Es ist insbeson-
dere gut, dass es bei alledem gelungen ist, die Belange des
Opferschutzes, richtiger: des Betroffenenschutzes, zu si-
chern.
Nachdem zur Streichung der Schwärzungsoption in § 14
und zur vorgesehenen Verfahrensregelung ohnehin weit
reichender Konsens besteht, will ich näher nur noch auf den
Betroffenenschutz eingehen, um den es ja überhaupt in den
letzten Tagen erst die neue Bewegung gegeben hat.
Ich erinnere dazu an den Auslöser der ganzen Ände-
rungsproblematik. Im Zuge des Spendenuntersuchungs-
ausschusses verfielen die Grünen als selbsternannte, an-
gebliche Rechtsstaatspartei auf die Idee, vielleicht mithilfe
von Stasi-Aufzeichnungen über heimlich abgehörte Telefo-
nate des Bundeskanzlers Kohl bestimmten Informationen
auf die Spur zu kommen. Erst daraufhin hat der Betroffene
ja um Rechtsschutz nachgesucht und von den Verwal-
tungsgerichten Recht bekommen, und erst als diese Ent-
scheidung die künftige Aufarbeitung der MfS-Tätigkeit zu
behindern schien, sollte nun das Gesetz entsprechend geän-
dert werden.
Der stillschweigende Konsens, den es unter den Frak-
tionen und der Stasi-Unterlagen-Behörde bis dahin gege-
ben hatte, grundrechtswidrig gewonnene Informations-
materialien keinesfalls herauszugeben, war nun zerstört.
Diese Unschuld war verloren. Nun also musste, wenn der
Betroffenenschutz bei der behördlichen Herausgabeent-
scheidung eine entscheidende Rolle spielen sollte, auf je-
den Fall eine entsprechende Regelung aufgenommen
werden, wollte man nicht das Hässlichste befürchten.
Der Koalitionsentwurf aber enthielt dazu keinerlei Ge-
setzespassage. Noch in den letzten Beratungen hatten sich
die Grünen standhaft geweigert, irgendetwas Entsprechen-
des aufzunehmen. Der neue § 32 des Stasi-Unterlagen-Ge-
setzes wäre also ohne eine Regelung zum Betroffenen-
schutz zustande gekommen; denn die Koalition konnte
und wollte das mit ihrer Mehrheit durchsetzen. Zustim-
mungsbedürftig war das Gesetz ja nicht und einen mögli-
chen Einspruch des Bundesrates hätte man noch im Sep-
tember dieses Jahres im Bundesrat überstimmen können.
In dieser Situation hat sich – als durch den Einsatz von
Marianne Birthler in letzter Minute doch noch einmal Be-
wegung in die Sache kam – die FDP zum Handeln ent-
schlossen. Was wir nach intensiver Bemühung erreichen
konnten, liegt nun zur Verabschiedung vor. Wir Liberalen
sind höchst zufrieden, dass sich unsere Zielsetzungen voll
darin wiederfinden und sich die am Ende hektische
Bemühung also gelohnt hat. Für unsere Interpretation des
Ergebnisses geben wir eine besondere Erklärung zur Ab-
stimmung ab.
Zu dem, was Außenstehende über das Erreichte sagen,
zitiere ich die alten Bürgerrechtler: „Das Bürgerkomitee
Leipzig begrüßt die Einigung nachdrücklich. Einerseits
wurde dadurch erreicht, dass auch nach dem Kohl-Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts eine angemessene Aufar-
beitung der zweiten deutschen Diktatur möglich ist. An-
dererseits wurde deutlich, dass auch unmittelbar vor den
Bundestagswahlen eine sachgerechte Einigung zwischen
demokratischen Parteien möglich ist. Und: Der Opfer-
schutz, ist durch diese Regelung ausreichend gewährleis-
tet.“
Ulla Jelpke (PDS): Die PDS wird sich bei der Ab-
stimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthal-
ten.
Der Entwurf greift zwar wichtige Forderungen auf, die
im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesver-
waltungsgerichts im Fall Helmut Kohl erhoben worden
sind. Insbesondere werden in ihm Anregungen umgesetzt,
die von mehreren Sachverständigen auf Anhörungen des
Bundestagsinnenausschusses zu diesem Thema vorge-
bracht wurden.
Gleichwohl trägt der Gesetzentwurf nicht in ausrei-
chendem Maße den schwer wiegenden datenschutz- und
verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung, die mehrere
Experten in der Diskussion erhoben haben.
Daran ändert auch nichts die zwischen Koalition und
FDP ausgehandelte Kompromissfassung. Hiernach ist bei
der Abwägung, ob Akten herausgegeben werden dürfen,
„insbesondere zu berücksichtigen, ob die Informationser-
hebung erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung be-
ruht“. Diese Formel schafft eher neue Probleme, als dass
sie welche löst. Denn welche „Menschenrechtsverletzun-
gen“ sind gemeint? Die Begründung nennt „Folter“. Gut.
Aber längst nicht alle Informationen in den Stasi-Akten
dürften durch Folter erpresst worden sein. Wann fängt kon-
kret die „Menschenrechtsverletzung“ an?
Der Kompromiss stellt sich im Übrigen gegen die mas-
sive Kritik von Sachverständigen, die eine Trennung zwi-
schen „rechtsstaatswidrig erworbenen“ und anderen Un-
terlagen der Stasi für unsinnig halten. Selbst bei den
Gestapo-Akten wird eine solche Trennung nicht gezogen.
Insbesondere besteht die Gefahr, dass Akten auseinander
gerissen werden, die in einem Sinnzusammenhang stehen
und dadurch für die Forschung unbrauchbar werden.
Die PDS verkennt nicht den Novellierungsbedarf. Sie
betont ihn sogar ausdrücklich. Aber jetzt wird wieder von
der Regierungskoalition ein Gesetzentwurf hopplahopp
durch die Gremien gejagt, ohne dass man sich Zeit ge-
nommen hätte, saubere und tragfähige Lösungen zu erar-
beiten. Wir werden in der 15. Legislaturperiode deshalb
erneut über den Problemkomplex „Stasi-Unterlagen“ be-
raten müssen. Dabei kommt es der PDS auf folgende Ge-
sichtspunkte ganz besonders an, die wir auch in unserem
Entschließungsantrag hervorgehoben haben:
Das Änderungsgesetz kann nur den Einstieg in eine
weitere Novellierung des StUG mit dem Ziel seiner
schrittweisen Überführung in die Archivgesetzgebung
darstellen. Der Formelkompromiss, den Koalition und
FDP formuliert haben, macht deutlich, dass das Stasi-Un-
terlagen-Gesetz ein „Sonderrecht“ darstellt, das mög-
lichst bald durch ein modifiziertes allgemeines Archiv-
recht abgelöst werden sollte.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225256
(C)
(D)
(A)
(B)
Opfern der Ausspähung durch das MfS muss weiterhin
ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in ihre Akten
zugesichert werden.
Personenbezogene Informationen, die die Privatsphäre
betreffen, müssen in jedem Fall – unabhängig davon, wel-
che Fallgruppe nach dem StUG betroffen ist – für die Öf-
fentlichkeit unzugänglich sein.
Die PDS schließt sich den Bedenken des Bundesbe-
auftragten für den Datenschutz an, wonach ein derart
schwer wiegender Eingriff in das Grundrecht auf informa-
tionelle Selbstbestimmung, wie ihn die Herausgabe von
Akten auch gegen den Willen der betroffenen Personen
darstellt, „besonders problematisch“ erscheint, weil er
fast zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung kaum noch
mit der Zweckbestimmung „Forschung zum Zwecke der
politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit
des Staatssicherheitsdienstes sowie für die Zwecke der
politischen Bildung“ begründet werden kann. Viele Un-
terlagen werden gerade von Journalisten nur genutzt, weil
sie bestimmte Personen betreffen, nicht aber um die Ar-
beit der Stasi aufzuarbeiten.
Ziel der weiteren Novellierungen muss es sein, die Er-
forschung der Funktionsweisen und Tätigkeiten von Ge-
heimdiensten möglich zu machen. Für ein vollständiges
Bild sowohl der DDR-Geschichte als auch der deutsch-
deutschen Beziehungen sind die „Gegenstücke“ zu den
Stasiunterlagen in den Akten der westdeutschen Geheim-
dienste unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund kritisiert
die PDS, dass die Regierungskoalition ihr Versprechen,
ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen, nicht einge-
halten hat.
Diese Punkte in unserem Entschließungsantrag sind
wichtige Elemente für die notwendige weitere Diskussion
über den Umgang mit den Stasiunterlagen.
Rolf Schwanitz (SPD):Der Abgeordnete Büttner von
der CDU/CSU-Fraktion kritisierte in seinem Redebeitrag
zur zweiten Lesung des Änderungsgesetzes zu den Stasi-
Unterlagen in der vergangenen Woche den vielstimmigen
Chor, der nunmehr seit eineinhalb Jahren die Diskussion
um die Nutzung der Stasi-Akten begleitet. Nicht hinge-
wiesen hat er dabei auf die interessanten Ausführungen
des Kanzlerkandidaten der Union, der sich zu Beginn die-
sen Jahres in der „Super Illu“ (Nr. 13/2002) zu seinen Vor-
stellungen über den weiteren Umgang mit den Stasi-Un-
terlagen geäußert hat. Auf die Frage danach, ob man die
Stasi-Verbrechen weiter aufarbeiten solle oder eher ein
Schlussstrich gezogen werden müsste, antwortete Herr
Stoiber:
„Ich glaube, wir sind heute noch nicht so weit. Aber der
Zeitpunkt wird sicherlich kommen, wo man sich einigt,
die Stasi-Akten zu schließen. Wenn ich Verantwortung
trage, bin ich gern bereit, gegen Mitte der nächsten Le-
gislaturperiode darüber eine Generaldebatte anzustoßen.“
Da wundert es nicht, wenn Kollege Büttner selbst
letzte Woche dafür wirbt, etwa Mitte der nächsten Legis-
laturperiode „endgültige Regelungen für die Endlagerung
des Stasi-Akten-Bestandes zu treffen“.
Diese Ankündigungen lassen an Deutlichkeit nichts zu
wünschen übrig. Und gerade die Menschen in Ost-
deutschland, die sich vor allem durch friedliche Revolu-
tion die Öffnung der Stasi-Akten erkämpften, müssen
wissen, wohin die Reise gehen soll. Auch darüber wird
übrigens am 22. September 2002 abgestimmt und die So-
zialdemokraten werden gemeinsam mit Bündnis 90/Die
Grünen alles unternehmen, dass ein solcher Schlussstrich
unterbleibt.
Dieses fünfte Änderungsgesetz zu den Stasi-Unterlagen
ist notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsge-
richt im Ergebnis der Klage von Helmut Kohl eine restrik-
tive Auslegung des § 32 vorgenommen hat. Anders als in
den vergangenen zehn Jahren würden ohne Gesetzesände-
rung Unterlagen von Personen der Zeitgeschichte und
Amtsinhabern in Ausübung ihres Amtes zu Aufarbeitungs-
zwecken faktisch nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie
könnten nur noch mit deren ausdrücklicher Einwilligung
für die historische, politische und juristische Aufarbeitung
der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes verwendet wer-
den. Damit stünde ein der zentralen Aufgabenbereiche des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes faktisch vor dem Aus. Die
Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
haben sich nach schwierigen Gesprächen und Verhand-
lungen darauf verständigt, durch eine gemeinsame Ände-
rung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Klarheit zu sor-
gen und die weitere Aufarbeitung möglich zu machen.
Diese Aufarbeitung ist nicht nur ein Anliegen einzelner
„wilder Bürgerrechtler“, geschichtsbewusster Menschen
oder betroffener Personen. Anlässlich der zehnjährigen
Wiederkehr des In-Kraft-Tretens des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes im vergangenen Jahr äußerte sich die frühere
Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts zum Stellen-
wert der Aktennutzung für Aufarbeitungszwecke folgen-
dermaßen: „... dieses Wissen ist ein Garant für den Fort-
bestand einer zivilisierten Gesellschaft. Die weiterhin zu
entschlüsselnde Wirkungsweise des Staatssicherheits-
dienstes als ein Instrument der Diktatur ist ein notwendi-
ger Kontrastbezug für die freiheitliche Demokratie.“
Wir brauchen diese Aufarbeitung also nicht nur zum
Zwecke der Strafverfolgung, um Schicksale aufzuklären,
um Opfer zu rehabilitieren und die Vergangenheit zu erhel-
len. Wir brauchen diese Aufarbeitung vor allem deshalb,
weil sie uns und unseren Nachkommen wichtige Anhalts-
punkte für Wertorientierungen in unserer freiheitlich-de-
mokratischen Grundordnung schafft. Deshalb ist die Not-
wendigkeit der Aufarbeitung auch keine Frage von
aktueller Stimmung, Mode oder Zeitgeist. Sie ist in diesem
Sinne bleibender Auftrag im wiedervereinigten Deutsch-
land aus unserer gemeinsamen Geschichte von Teilung und
Diktatur. Hierzu haben sich die Bundesrepublik Deutsch-
land und die DDR mit der gemeinsamen Vereinbarung vom
18. September 1990 unmittelbar vor der staatlichen Einheit
verpflichtet und dies wird vom gesamtdeutschen Gesetzge-
ber durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz und seine heutige
Novellierung erfüllt. Darum geht es, um nicht mehr und
nicht weniger.
Mit Verabschiedung des heutigen Änderungsgesetzes
werden künftig wieder personenbezogene Informationen
über Personen der Zeitgeschichte und Inhaber politischer
Funktionen oder Amtsträger zur Aufarbeitung der Tätig-
keiten des Staatssicherheitsdienstes nutzbar gemacht. Dabei
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wird in Zukunft ein im Gesetz geregeltes Verfahren dafür
Sorge tragen, dass die betroffenen Personen zuvor rechtzei-
tig benachrichtigt werden und ihre Einwände gegen eine
Nutzung der Informationen vorbringen können. Die Bun-
desbeauftragte hat letztlich eine umfassende Prüfung und
Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeits-
rechten der betroffenen Personen und der Informations-
und Wissenschaftsfreiheit, also dem Aufarbeitungsinte-
resse, vorzunehmen. Wie bisher auch sollen durch die
Nutzung und Veröffentlichung der Informationen keine
überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Person beein-
trächtigt werden. Berücksichtigt wird dabei insbesondere
auch, ob die Informationserhebung erkennbar auf einer
Menschenrechtsverletzung beruht. Die Menschenrechts-
verletzung bezieht sich dabei immer auf die Rechte der
Person, zu der die Informationen vom Staatssicherheits-
dienst erhoben worden sind. Das vorhandene Ermessen
der Bundesbeauftragten im Abwägungsprozess reduziert
sich in Abhängigkeit von der Schwere der Menschen-
rechtsverletzung. So sind beispielsweise Eingriffe in das
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von besonderer Be-
deutung, führen jedoch nicht automatisch zum Versagen
der Herausgabe oder Veröffentlichung. Demgegenüber
geht das Ermessen der Bundesbeauftragten gegen null,
wenn die Informationen durch schwere Menschenrechts-
verletzungen, wie etwa durch Folter, erlangt wurden. So
kann ein späterer Amtsinhaber oder eine Person der Zeit-
geschichte zum Beispiel während einer früheren Stasi-Haft
beispielweise gefoltert worden oder zu Selbstbezichtigun-
gen gezwungen worden sein. Diese Menschenrechtsver-
letzung, welche die Voraussetzung für das Erlangen der
Information war, hatte eine solche Schwere, dass im Ab-
wägungsprozess das heutige Aufarbeitungsinteresse zu-
rückstehen muss.
Andererseits ist der einengende Maßstab der Men-
schenrechtsverletzung bei der Informationserhebung
auch nicht unbegrenzt. Anliegen der Regelung ist es nicht,
die Informationserhebung durch den Staatssicherheits-
dienst nachträglich generell am Maßstab der Menschen-
rechte oder eines grundrechtskonformen Handelns zu
messen. Solche Maßstäbe haben in der DDR faktisch
nicht existiert. Deshalb ist beispielsweise die Informati-
onserhebung mittels inoffizieller Mitarbeiter in diesem
Sinne nachträglich nicht automatisch als Menschen-
rechtsverletzung zu werten. Die Regelung folgt stattdes-
sen dem Modell, das bereits jetzt in § 19 Abs. 1 StUG, im
Zusammenhang mit der Stichtagsregelung bei Auskünf-
ten über IM-Tätigkeit vorhanden ist. Auch in diesen Fäl-
len wird über eine vor 1975 liegende inoffizielle Tätigkeit
für den Staatssicherheitsdienst nur dann informiert, wenn
„ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner inoffiziel-
len Tätigkeit ein Verbrechen begangen oder gegen
Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen hat“. Die Menschenrechtsverletzung hat also
eine besondere Qualität.
Die Zuordnung des Abwägungsprozesses zur Bundes-
beauftragten ist angemessen und zweckmäßig. Die Bun-
desbeauftragte verfügt hierfür über eine besondere
Rechtsstellung und erhält nun gesetzliche Regelungen für
das notwendige Verfahren. Diese Regelungen ermögli-
chen den angemessenen Ausgleich zwischen dem Inte-
resse an einer politischen und historischen Aufarbeitung
der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes einerseits und
der Sicherung der individuellen Rechte der Betroffenen
andererseits.
Dieser Abwägungsprozess muss wieder ermöglicht
und geleistet werden, auch im zweiten Jahrzehnt der staat-
lichen Einheit. Denn die Wiedervereinigung unseres Lan-
des, das Hinzukommen der Ostdeutschen mit besonderen
Interessen und Ansprüchen ist mehr als ein befristeter
Störfall des Westens, der nach einer bestimmten Zeit
durch die Rückkehr zur Normalität beendbar wäre. Hieran
muss gelegentlich erinnert werden.
Anlage 23
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Tätigkeitsbericht 1999 und 2000 des Beauf-
tragten für den Datenschutz – 18. Tätigkeit-
keitsbericht –
– des Antrags: Sichere Informations- und Kom-
munikationsinfrastrukturen gewährleisten
– des Antrags: Umfassende Modernisierung des
Datenschutzrechts voranbringen
(Tagesordnungspunkt 15, Zusatztagesordnungs-
punkt 7 und 8)
Gisela Schröter (SPD): Der vorliegende 18. Tätig-
keitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
berücksichtigt die Jahr 1999 und 2000. Die Antiterrorge-
setzgebung, die wir im vergangenen Jahr verabschiedet
haben, ist also noch nicht aufgenommen.
Erlauben Sie mir dennoch eine Bemerkung dazu: Der
viel zitierte 11. September des vergangenen Jahres mar-
kiert auch eine Zäsur im Bereich des Datenschutzes. Denn
die massive terroristische Bedrohung erfordert es, dass
die Balance zwischen den Grundrechten auf Persönlich-
keitsschutz und persönlicher Sicherheit neu austariert
wird. Entscheidend dabei ist es, dass die Substanz des
Persönlichkeitsrechts nicht angegriffen wird. Darin liegt
die großer Herausforderung bei der Gesetzgebung zur
Terrorismusbekämpfung.
Wir haben das so gelöst: Mehr Befugnisse für die Si-
cherheitsbehörden gibt es nur auf Zeit und nur unter dem
Vorbehalt, dass die entsprechenden Maßnahmen auch
wirklich geeignet, wirksam und verhältnismäßig sind.
Das muss eigens evaluiert werden und dem Parlament ist
ein Bericht darüber vorzulegen. Mit diesem Verfahren ha-
ben wir eine verlässliche Sicherung für das Persönlich-
keitsrecht eingebaut. Ich bin gespannt, wie der nächste,
der 19. Tätigkeitsbericht diese Gesetzgebung im Lichte
erster Praxiserfahrungen beurteilen wird.
Lassen Sie micht auf den vorliegenden Bericht zurück-
kommen. Wieder bietet er eine gründliche Bestandsauf-
nahme aller datenschutzrechtlich relevanten Bereiche in
Verwaltung und Gesetzgebung unter Einschluss des nicht
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öffentlichen Bereichs. Es wird Buch geführt über inzwi-
schen beseitigte Missstände. Es werden fortbestehende
Defizite aufgezeigt. Im Sinne eines Frühwarnsystems
wird die Aufmerksamkeit auf sich abzeichnende Lücken
im Datenschutz gelenkt. Es werden Handlungsempfeh-
lungen ausgesprochen und Korrekturen eingefordert. Im
Ergebnis ist der Bericht ein umfassendes Kompendium,
ein reichhaltiger Fundus, der das ganze Spektrum der Ver-
arbeitung personenbezogener Daten aufzeigt und die da-
raus resultierende Gefahren für das Recht auf informatio-
nelle Selbstbestimmung vor Augen führt. Dafür möchte
ich dem Bundesbeauftragten, Herrn Dr. Jacob, ausdrück-
lich danken.
Ich freue mich, dass wir im Ausschuss – wie in den Jah-
ren zuvor – zu einer gemeinsamen Entschließung – leider
ohne die PDS-Fraktion – gefunden haben. Das ist das Er-
gebnis ausführlicher Berichterstattergespräche, bei denen
uns Herr Dr. Jacob ebenso wie das BMI beratend zur Seite
gestanden haben. Ich möchte mich auch bei allen Be-
richterstatterkolleginnen und -kollegen herzlich bedan-
ken. Die Mühe hat sich gelohnt.
Viele datenschutzrechtliche Beanstandungen haben
sich seit Vorlage des Berichts im März 2001 erledigt. So
gibt es mit dem verabschiedeten Änderungsgesetz zur
Strafprozessordnung eine Nachfolgeregelung für den § 12
Fernmeldeanlagengesetz (FAG). Die Telekommunika-
tionsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) ist seit dem
November letzten Jahres in Kraft. Mit dem EGG, dem
Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz wurde das Tele-
dienstedatenschutz-Gesetz (TDDSG) novelliert.
Andere vom Datenschutzbeauftragten monierte Pro-
bleme bestehen nach wie vor. Die dringlichsten haben wir
in unserem Entschließungsantrag zusammengefasst. So
warten wir immer noch auf die Vorlage eines Arbeitneh-
merdatenschutzgesetzes. Die Überwachbarkeit von Ar-
beitnehmerverhalten im Zusammenhang mit E-Mail- und
Internetnutzung bringt ernste Risiken für die informa-
tionelle Selbstbestimmung. Möglich ist nämlich die Er-
mittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten durch den
Arbeitgeber. Datenschutzrechtlich ist das höchst proble-
matisch.
Weiterhin brauchen wir endlich verbindliche Regelun-
gen für Chipkarten im Gesundheitswesen. Der Schutz der
Gesundheitsdaten auf der Chipkarte ist bisher unzuläng-
lich. Hier fehlt noch ein eigenes Gesetz.
Notwendig ist auch die Einführung eines Straftatbe-
standes für heimliche Bildaufnahmen und deren Veröf-
fentlichung. Hier besteht eine Gesetzeslücke. Die heimli-
che Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
ist nach § 201 Strafgesetzbuch bereits strafbar. Auch für
Bildaufnahmen brauchen wir dringend eine strafgesetzli-
che Regelung.
In zwei Punkten unserer Entschließung beziehen wir
uns auf ganz aktuelle Dringlichkeiten: Bei der Entschlüs-
selung des menschlichen Genoms brauchen wir klare
Strafnormen, also die Einführung eines Straftatbestandes
für die heimliche Analyse des Genoms. Gentests ohne
ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung und ohne Ein-
willigung des Betroffenen sind zu verbieten.
Bei der Terrorismusbekämpfung halten wir es für er-
forderlich, das die Eingriffsvoraussetzungen bei der
präventiven Rasterfahndung bundesweit vereinheitlicht
und datenschutzrechtlich unbedenklich gestaltet werden.
Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Bei-
spiel aus Thüringen belegt das: Nach dem neuen Thürin-
ger Polizeigesetz kann die Polizei weitgehend nach eige-
nem Ermessen eine Rasterfahndung in Gang setzen.
Schon zuvor hat es eine ärgerliche Fahndungsspanne ge-
geben: Bei der Rasterfahndung nach mutmaßlichen isla-
mistischen Terroristen in Thürigen hat die Fachhoch-
schule Nordhausen Daten von 300 Studenten an die
Polizei gegeben, die gar nicht den Kriterien der Raster-
fahndung entsprachen.
Für wichtig halte ich es, dass die zweite Stufe der um-
fassenden Modernisierung des Datenschutzrechts in An-
griff genommen und bis zur Mitte der nächsten Wahlperi-
ode umgesetzt wird. Im Auftrag des Bundesministeriums
des Innern ist hierzu ein Gutachten erarbeitet worden. Seit
dem November vergangenen Jahres liegt es vor. Hier
werden wichtigte Eckpunkte für das Reformvorhaben for-
muliert: Das Datenschutzrecht soll einfacher, verständli-
cher werden und es ist den neuen Formen der Datenver-
arbeitung anzupassen. Wir brauchen ein Datenschutzrecht
mit klaren Abgrenzungen zwischen allgemeinen und be-
reichsspezifischen Regelungen.
In einem Punkt haben wir noch bis zuletzt um Einver-
nehmen gerungen: bei der Gutachterbestellung in der ge-
setzlichen Unfallversicherung und nach dem SGB IX.
Hier wurde der Vorschlag gemacht, als Gutachter bevor-
zugt den zuständigen Amtsarzt einzusetzen. Hierzu
möchte ich anmerken: Ist nach SGB IX für die Fest-
stellung des Leistungsbedarfs ein Gutachten erforderlich,
benennen die Rehabilitationsträger in der Regel drei
Sachverständige. Der Leistungsberechtigte kann einen
auswählen. Auf seinen Antrag hin können auch andere ge-
eignete Sachverständige herangezogen werden. Die Be-
hindertenverbände haben dieses Verfahren ausdrücklich
begrüßt. Eine normierte vorrangige Beauftragung von
Amtsärzten steht im Widerspruch zu dem mit dem SGB IX
verfolgten Ziel der Förderung der Selbstbestimmung von
behinderten Menschen. Es kann auch nicht pauschal von
einer Eignung aller Amtsärzte ausgegangen werden.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt: Grund-
sätzlich kann der Versicherungsträger jeden Arzt als Gut-
achter beauftragen, wenn dieser fachlich geeignet ist, also
auch einen Amtsarzt. Amtsärzte erfüllen die an einen Gut-
achter zu stellenden Anforderungen in der Regel nicht: Es
ist eine besondere fachliche Spezialisierung/Qualifizie-
rung erforderlich. Oft gibt es spezielle Anforderungen an
die Praxisausstattung, die in der Regel bei Amtsärzten
nicht vorhaden ist. Die Zahl bei den Berufsgenossen-
schaften anfallenden Begutachtungen (circa 140 000)
wäre von den Amtsärzten mengenmäßig nicht zu be-
werkstelligen.
Ich kommen zum Schluss. Mit unserem Antrag soll
die Bundesregierung zur Erledigung dringlicher daten-
schutzrechtlicher Aufgaben aufgefordert werden. Mir
perönlich liegt dabei die Umsetzung der zweiten Stufe
der Modernisierung des Datenschutzrechts besonders
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25259
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am Herzen. Ich bin überzeugt, diese Reform wird dazu
beitragen, auch in Zeiten terroristischer Bedrohung die
Herausforderungen für das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung zu bestehen.
Beatrix Philipp (CDU/CSU): Seit 1978 wacht der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz über die Einhal-
tung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes so-
wie der bereichsspezifischen Vorschriften über den Daten-
schutz. Mittlerweile beraten wir den 18. Tätigkeitsbericht
zum Datenschutz. Mit diesem Bericht gibt der Bundesbe-
auftragte für den Datenschutz Rechenschaft über den Da-
tenschutz und liefert eine akkurate Zustandsbeschreibung
des Datenschutzes.
Mein Dank gilt daher zunächst Herrn Dr. Jacob und
seinen Mitarbeitern und dem Bundesministerium des In-
nern. Ich bedanke mich für die zahlreichen substanziier-
ten datenschutzrechtlichen Hinweise und Verbesserungs-
vorschläge, die allerdings auch zeigen, dass für die
Umsetzung mancher Anregungen oft eine einzige Legis-
laturperiode nicht ausreicht.
In diesem Jahr feierten wir ein Jubiläum. Seit 25 Jah-
ren gibt es nun das Bundesdatenschutzgesetz. Anfangs
wurde es eher als Stiefkind betrachtet, oft als „lästig“.
Mittlerweile ist das Thema Datenschutz in der öffentli-
chen Wahrnehmung fest verankert und hat an Bedeutung
und Aktualität immer mehr zugenommen.
Ein Anstoß war sicherlich auch das Volkszählungsur-
teil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember
1983. Mit dieser Entscheidung wurde erstmals das infor-
mationelle Selbstbestimmungsrecht herausgearbeitet, das
heißt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung fol-
gende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu
entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen per-
sönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, wie das
Gericht damals ausführte. Es grenzt an einen Skandal,
dass diese Tatsache gerade im Rahmen des Stasi-Unterla-
gen-Gesetzes, das diese Woche beraten wird, bei den Re-
gierungsparteien und der FDP hinter das öffentliche Inte-
resse zurückgestellt wird.
Sensibilisiert durch die Tatsache, dass heutzutage im-
mer mehr Daten mittels neuer Medien übermittelt werden
können, ist der Gesetzgeber immer bestrebt, diesen Ent-
wicklungen durch Regelungen nachzukommen, die das
allgemeine Persönlichkeitsrecht gebührend berücksichti-
gen. Denn, wie das Bundesverfassungsgericht damals
feststellte, es gibt kein belangloses Datum mehr, weil
durch Verarbeitung und Verknüpfung gerade dieses einen
neuen Stellenwert bekommen kann.
Datenschutz wurde zunächst als „Abwehrrecht“ des
selbstbestimmten Bürgers gegenüber dem Staat verstan-
den. Heute sind staatliche Datenerhebung und -verarbei-
tung strengen Anforderungen und Kontrollen unterwor-
fen; bei den privatwirtschaftlich betriebenen,
personenbezogenen Datenbanken sind die Anforderungen
dagegen noch sehr gering. Es muss hier ein Weg gefunden
werden, der die Wirtschaft nicht unnötig belastet, wenn
der Datenschutz auch durch Selbstverpflichtung der Wirt-
schaft erreicht werden kann. Ein übertriebener Regle-
mentierungswahn, wie wir ihn beim „Datenschutzaudit“
kennen, sei hier nur als negatives Beispiel genannt. Ich
habe mich dazu an verschiedenen Stellen schon kritisch
geäußert.
Auf der anderen Seite muss man immer wieder fest-
stellen, dass unter der Gefahr des „Überwachungsstaates“
notwendige Regelungen zur präventiven und repressiven
Verbrechensbekämpfung nur zögerlich bis gar nicht um-
gesetzt werden.
Da muss ich insbesondere Ihnen, meine Damen und
Herren von Rot-Grün, Vorwürfe machen. Nachdem Sie
jahrelang unsere Vorschläge für eine wirksamere Verbre-
chensbekämpfung immer wieder abgelehnt hatten, ja als
übertrieben gewertet haben, sind Sie leider erst durch die
Anschläge vom 11. September 2001 wachgerüttelt wor-
den.
Der Datenschutz, die Befugnis selbst zu entscheiden,
wann persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden,
findet dann seine Grenzen und muss sinnvoll abgewogen
werden, wenn es um eine wirksame Verbrechensbekämp-
fung bzw. Terrorismusbekämpfung geht. Der 11. Septem-
ber 2001 hat uns allen überdeutlich gemacht, wie angreif-
bar unsere Bevölkerung, unser Staat und unsere
Demokratie sind. Die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger darf nicht durch ein falsches Verständnis von Da-
tenschutz vernachlässigt werden. Datenschutz darf nicht
zu Täterschutz werden. Ja, ich weiß, über diesen Satz re-
gen Sie sich immer wieder auf. Aber er ist wahr und bleibt
wahr, auch wenn sie es noch immer leugnen wollen; es
gibt dafür genug Beispiele.
Auch bei neuen Techniken muss sich der Gesetzgeber
Möglichkeiten offen halten, wirksame Verbrechens-
bekämpfung zu realisieren. Die ständige Zunahme der
Mobilfunkgeräte muss eine wirksame Verbrechens-
bekämpfung, auch die Überwachung des Mobilfunkver-
kehrs, ermöglichen. Gespräche wie auch notwendige Ver-
bindungsdaten, also wer wann wie lange und wo mit wem
telefoniert hat, müssen feststellbar sein.
Neue Techniken der Überwachung von Mobilfunkgerä-
ten wie der IMSI-Catcher dürfen nicht durch eine Überre-
glementierung in der Strafprozessordnung erschwert bzw.
verhindert werden. Hier nicht durch wirksame Maßnah-
men Schritt zu halten, kommt einer Kapitulation vor der
organisierten Kriminalität gleich. Ich habe immer wieder
den Eindruck, dass Rot-Grün gerade in diesem Bereich
völlig andere Prioritäten setzt. Wann wollen Sie endlich
einsehen, dass wirksame Verbrechensbekämpfung auch
mit effektivem Datenschutz in Einklang zu bringen ist?
Trotz zahlreicher Versprechungen, den Anforderungen
einer modernen Informationsgesellschaft gerecht zu wer-
den, muss festgestellt werden, dass es noch immer erheb-
liche Lücken gibt. Ich nenne hier nur das Arbeitnehmer-
datenschutzgesetz.
Der Gebrauch von PC, E-Mail, Chipkarten und com-
putergesteuertes oder -unterstütztes Arbeiten gehören
heutzutage zum Alltag.
Der Einsatz dieser modernen Informations- und Kom-
munikationstechnologie bietet große Chancen und neue
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Optionen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Diese neuen Informationsmöglichkeiten erfordern aber
auch im Arbeitsbereich Schutzmaßnahmen. Man sollte
die Risiken für das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
durch die technisierte Ermittlung von Verhaltens- und
Leistungsdaten nicht unterschätzen. Bisher wird Arbeit-
nehmerdatenschutz nur durch die Rechtsprechung er-
reicht.
Es ist sehr problematisch, wenn Arbeitnehmer und Ar-
beitgeber ihre datenschutzrechtlichen Rechte und Pflich-
ten nach geltendem Recht überwiegend nur aus der Recht-
sprechung ableiten können. Schon aus diesem Grunde ist
ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz mehr denn je not-
wendig. Dieser Bereich gehört zu den eingangs zitierten
„unerledigten“ Hausaufgaben.
In Ihrem Koalitionsvertrag von 1998 hieß es noch: „Ef-
fektiver Datenschutz im öffentlichen und im privaten Be-
reich gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für
eine demokratische und verantwortbare Informationsge-
sellschaft“. So erwartete jeder, insbesondere die Gewerk-
schaften, von Ihnen die Vorlage eines Arbeitnehmerda-
tenschutzgesetzes. Dazu kann ich leider nur sagen: Nicht
direkt versprochen, aber dennoch nicht erledigt.
Ein weiterer Bereich ist das Schufa-Verfahren. Auch
dazu muss ich anmerken, dass dieses Verfahren bereits im
letzten Tätigkeitsbericht bemängelt worden ist. Auch hier
muss ich feststellen: Es hat sich fast nichts getan. Diese
Bonitätsprüfungen sind sicherlich notwendig. Die Frage,
ob jemand kreditwürdig ist, darf heute nicht unterschätzt
werden. Immer mehr Bezahlungen erfolgen durch Kre-
dite; ein Ausfall der Rückzahlung ist ein nicht zu unter-
schätzender wirtschaftlicher Verlust. Daher ist die Aus-
kunft, ob jemand kreditwürdig ist, nur berechtigt.
Allerdings darf dies nicht so zulasten der Betroffenen
gehen, dass diese über das Verfahren, insbesondere über
ihren Scorewert, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein
Kredit in den nächsten 15 Monaten ausfällt, mangelhafte
bzw. gar keine Auskunft erhalten.
Es ist auch nicht hinnehmbar, dass die Nachfrage der
Betroffenen nach ihrem Scorewert sich negativ auf ihre
Bonitätsprüfung auswirkt. Dies bedeutet letztlich, dass
der bestraft wird, der von seinem Selbstauskunftsrecht
nach dem Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch macht.
Trotz einiger positiver Veränderungen sind immer
noch einige Nachbesserungen erforderlich. So kann ich
mir vorstellen, dass dem Betroffenen die relevanten Da-
ten für den Scorewert und deren Gewichtung mitgeteilt
werden. Es kann meines Erachtens nicht, ja es darf nicht
sein, dass mit der Begründung des Patentrechtes den Be-
troffenen nicht erkennbar wird, warum und aus welchen
Gründen sie nicht kreditwürdig sind. Ich kann auch hier
nur mit Nachdruck fordern, den Aufforderungen aus die-
sem Tätigkeitsbericht zu folgen.
Schließlich bleibt als letztes Beispiel, das auch schon
im letzten Tätigkeitsbericht angesprochen worden ist,
die Krypthographie. Dies bedeutet die Verschlüsselung
von sensiblen Daten, insbesondere im Gesundheitswe-
sen. Diese Daten werden durch mathematische Kompo-
nenten so verschlüsselt, dass sie, für Dritte nicht nach-
vollziehbar sind. Bereits im 17. Tätigkeitsbericht wurde
auf die Gefahren hingewiesen und dringender Hand-
lungsbedarf gesehen. Leider ist auch hier wenig gesche-
hen. Der dringende Handlungsbedarf ist nach wie vor
gegeben.
In diesem Zusammenhang meine ich auch, dass es
nötig ist, über den Missbrauch von Chipkarten im Ge-
sundheitswesen nachzudenken. Sie alle kennen die Pro-
blematik: eine Karte, zig Nutzer.
Zusammengefasst lässt sich feststellen: Viele Punkte,
die bereits im letzten Tätigkeitsbericht bemängelt worden
sind, tauchen auch dieses Mal wieder auf und wir fordern
erneut die Umsetzung der daraus resultierenden Konse-
quenzen. Schließlich dient der Bericht dazu, unsere im-
mer komplexer werdende Informationsgesellschaft und
die Datenflut ein wenig durchschaubarer zu machen und
den Menschen auch Ängste zu nehmen.
Es gibt nicht viele Passagen im Koalitionsvertrag, die
meine Zustimmung finden, aber eine: „Effektiver Daten-
schutz im öffentlichen und im privaten Bereich gehört zu
den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine demokrati-
sche und verantwortbare Informationsgesellschaft“. Aber
erst die Umsetzung und die Abwägung von Chancen und
Risiken, von wirklicher Notwendigkeit und blindem Ak-
tionismus, macht den Datenschutz zu einem Bereich, den
die Bevölkerung akzeptiert. Auf diese Akzeptanz sind wir
in hohem Maße angewiesen.
Ich wünsche mir wenigstens in dieser Beurteilung so
viel fraktionsübergreifende Zustimmung, wie sie bei der
parlamentarischen Beratung deutlich wurde. Ich habe be-
sondere Veranlassung, mich für die Kollegialität zu be-
danken. Sie ist heute leider nicht mehr selbstverständlich.
Dieser kollegialen Zusammenarbeit widerspricht es, dass
uns heute Nacht ein Antrag der Koalitionsfraktionen,
Drucksache 14/9709, zugeleitet wurde, der für sich in An-
spruch nimmt, eine umfassende Modernisierung des Da-
tenschutzes voranzubringen.
Eine intensive Befassung mit diesem Antrag würde
meiner Arbeitsweise entsprechen. Neben Anregungen,
über die man sicherlich vernünftig sprechen kann, sind al-
lerdings Grundsatzvorstellungen, dass wir zum Beispiel
den Datenschutz über den EU-Standard ausweiten sollten,
nicht akzeptierbar. Schon aus diesem Grund können wir
dem Antrag nicht zustimmen.
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Mit Si-
cherheit können sich einige von Ihnen noch an Folgendes
erinnern: Als 1983 und 1987 die Bevölkerung in Deutsch-
land – unter maßgeblicher Beteiligung der Grünen – ge-
gen die geplanten Volkszählungen protestierte, ging es im
Grundsatz darum, die eigene Privatsphäre vor staatlicher
Ausforschung zu bewahren. Inzwischen haben sich die
Vorzeichen aber merklich verändert. Nicht nur Behörden,
sondern in zunehmendem Maße Unternehmen aus der
Wirtschaft scheinen viel Sensibleres über die Menschen
zu wissen, als damals vom Staat abgefragt wurde. Im Zeit-
alter des Internet, in dem die User fast überall aufgefor-
dert werden, persönliche Daten zu hinterlassen, sind zwei
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25261
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(D)
(A)
(B)
Begriffe untrennbar miteinander verbunden: Datenschutz
und Verbraucherschutz.
Bündnis 90/Die Grünen haben nie locker gelassen, bei
dem Einsatz für den Datenschutz. So sind wir maßgeblich
an der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes beteiligt
und haben uns auch bei den Verhandlungen zu den Anti-
Terror-Paketen stark für datenschutzrechtliche Belange
eingesetzt. Die jahrelange Verschleppung der ersten
BDSG-Novelle durch die alte Bundesregierung ist Aus-
druck für eine gewisse politische Hilflosigkeit gegenüber
der technisch und rechtlich scheinbar schwierigen Mate-
rie „Datenschutz“ gewesen.
Die Politik darf sich neuen Herausforderungen aber
nicht verschließen. Nachdem wir die erste Stufe der Mo-
dernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgreich
umgesetzt haben, werden wir in der nächsten Legislatur-
periode die zweite Stufe in Angriff nehmen, die vor allem
den Datenschutz für das Internetzeitalter fit machen soll.
Wir wollen und müssen den Datenschutz für das 21. Jahr-
hundert technik- und verbrauchergerecht regeln. Wir wollen
insbesondere erreichen: ein umfassendes Auskunfts-, Wi-
derspruchs- und Beschwerderecht für die Bürgerinnen und
Bürger über ihre verarbeiteten und gespeichertenDaten, das
Recht auf Anonymität und Pseudonymität von persönli-
chen Daten, sobald eine Identifizierung nicht mehr zwin-
gend notwendig ist, und einen systematischen Ausbau von
Angeboten zum Selbstdatenschutz, wie die Vermittlung
von Datenschutzkompetenz in Schule und Berufsausbil-
dung und die Förderung von Verschlüsselungsprogram-
men. Auch die Herausforderung durch die Entzifferung
des menschlichen Genoms wollen wir annehmen, indem
wir uns dafür einsetzen werden, die genetische Selbstbe-
stimmung gesetzlich abzusichern.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die im Tätig-
keitsbericht enthaltene Ankündigung der Bundesregierung,
unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis einen Ge-
setzentwurf zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
vorzulegen. Themen wie die Überwachung am Arbeits-
platz oder das private Lesen von E-Mails müssen endlich
für alle Beteiligten befriedigend gelöst werden.
Ebenso begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung,
eine Strafvorschrift zum Schutze vor Verletzungen der In-
timsphäre durch unbefugte Bildaufnahmen zu schaffen.
Der Schutz der Privatsphäre bleibt auch im Zeitalter der
Neuen Medien ein ganz wichtiges Thema. Des Weiteren
werden wir uns für die Aufnahme des Grundrechts auf in-
formationelle Selbstbestimmung als expliziten Grundge-
setzartikel einsetzen.
Zukünftiger Datenschutz muss effektiv verständlich
und attraktiv sein. Wir wollen die Betroffenen selbst zu
Teilnehmern des Datenschutzes machen. Die Verarbei-
tung der eigenen Daten muss durch die Bereitstellung ent-
sprechender Software rechtlich und technisch unterstützt
werden. Transparenz und Selbstbestimmung sind die
Stichworte, unter denen wir modernen Datenschutz ver-
stehen und umsetzen wollen.
Datenschutz ist niemals Täterschutz, sondern ein wich-
tiges Instrument zur informationellen Selbstbestimmung.
Wir wollen den mündigen Bürger, der weiß, was mit sei-
nen Daten geschieht. Statt „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser“, muss es zukünftig heißen: „Vertrauen ist gut,
Transparenz ist besser“.
In diesem Sinne wollen wir die Modernisierung des
Datenschutzes weiter vorantreiben.
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP): Auch der
18. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftrag-
ten, der nun schon seit fast anderthalb Jahren vorliegt, ist
wieder eine beeindruckende Fleißarbeit und eine Fund-
grube für die verschiedensten Einblicke in das Daten-
schutzgeschehen. Vor allem aber signalisiert er erneut
manchen politischen Handlungsbedarf, den wir in unserer
fraktionsübergreifenden Entschließung ja auch aufneh-
men und für die neue Legislaturperiode festhalten.
Ich will deshalb als erstes diese Ausrichtung des Be-
richtes noch einmal hervorheben. Es scheint mir nämlich
immer ein besonderer Vorzug der Bundesdatenschutzbe-
richte zu sein, dass sie nicht nur Tätigkeitsnachweise und
Sachverhaltsaufbereitung liefern, sondern Perspektiven
zur Verbesserung und Weiterentwicklung bieten und da-
mit wirklich politisch hilfreich sind. Die gute Zusammen-
arbeit zwischen den Berichterstattern, dem Bundesdaten-
schutzbeauftragten und den verantwortlichen Ministerien
– besonders dem Innenministerium – tun ein Übriges.
Und darum möchte ich mich an dieser Stelle auch noch
bei allen Beteiligten für dieses fruchtbare Wirkenkönnen
und die förderliche Atmosphäre bedanken, speziell beim
Bundesdatenschutzbeauftragten selber.
Von den herausgestellten Handlungsbedarfen liegen
den Liberalen besonders die Nummern 1 und 9 am Herzen.
Der Schutz vor Verletzung der Intimsphäre und des Kern-
bereichs des Privaten muss weiter optimiert werden. Das
bezieht sich ja nicht nur auf unbefugte Bildaufnahmen
und deren Veröffentlichung oder die zunehmende Gefähr-
dung durch private Datenmacht, vielmehr ist das ein
Grund- und Querschnittsthema. Und die FDP hat darum
auch schon des Längeren einen allgemeinen, übergreifen-
den Antrag eingebracht, der indes zur Beratung leider von
der Geschäftsordnungsmehrheit immer wieder hinausge-
schoben wird.
Im Übrigen erscheinen mir noch die Entschließungs-
punkte 10 und l2 von besonderer Aktualität zu sein. Dass
die Koalition bisher ein Gesetz zum genetischen Daten-
schutz verhindert, ist schon an anderer Stelle nachdrück-
lich kritisiert worden. Dass die präventive Rasterfahndung
dringend eine Vereinheitlichung der einschlägigen Rechts-
grundlagen braucht, hat sich durch die Praxiserfahrungen
nach dem 11. September 2001 nachdrücklich bestätigt.
Ob man hier auf ein allgemeines Recht hinwirken
sollte, eine Zusammenarbeitsregelung auf der Grundlage
von Art. 73 Nr. 10 des Grundgesetzes vorzieht, eine
schmierige Rumpfvorschrift aufgrund Zuständigkeit kraft
Natur der Sache anstrebt oder einen anderen Weg für
sachdienlicher hält, muss allerdings noch geklärt werden.
Nur sollte man dafür nicht zu viel Zeit verstreichen lassen.
Petra Pau (PDS): Wir sprechen heute über den Tätig-
keitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz über
die Jahre 1999 und 2000. In langen und auch sehr inhalts-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225262
(C)
(D)
(A)
(B)
reichen Berichterstattergesprächen zu diesem Bericht
wurde der Entwurf der heute zur Abstimmung stehenden
Entschließung des Deutschen Bundestages erarbeitet. Ich
kann nur dafür werben, den Tätigkeitsbericht selbst zur
Kenntnis zu nehmen und nicht nur die heute vorliegende
Entschließung, weil dieser sehr informativ ist und auf fast
allen Politikfeldern Versäumnisse und auch Verstöße ge-
gen das informationelle Selbstbestimmungsrecht offen-
bart. Jedem Leser wird sehr schnell offenbar, dass bei-
spielsweise im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und
Außenpolitik sehr schneller Denk- und Handlungsbedarf
besteht, um vorhandene Missstände abzustellen.
In der Entschließung werden in zehn Punkten die wich-
tigsten Kritikpunkte des Bundesbeauftragten für Daten-
schutz noch einmal unterstrichen. So geht es um den noch
immer fehlenden Arbeitnehmerdatenschutz, um notwen-
dige Regelungen im Bereich des Gesundheitswesens, um
besonders schutzwürdige Daten auch tatsächlich zu si-
chern, und um die Begrenzung der Datenmacht in priva-
ter Hand. Wenn wir heute dieser Entschließung trotzdem
nicht zustimmen können, dann liegt das einzig und allein
am Punkt 11. In diesem wird die Bundesregierung aufge-
fordert, gemeinsam mit den Ländern Überlegungen anzu-
stellen, wie bei der Terrorismusbekämpfung die Ein-
griffsvoraussetzungen der präventiven Rasterfahndung
„bundesweit vereinheitlicht, datenschutzrechtlich unbe-
denklich und effektiv gestaltet werden können“. Diesem
Passus kann ich schon deshalb nicht zustimmen, weil er
einen Widerspruch in sich birgt. Es ist eben nicht möglich,
einerseits das informationelle Selbstbestimmungsrecht
des Einzelnen zu schützen und gleichzeitig all seine Da-
ten zur Sammlung und Rasterung freizugeben. Hier wird
der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung unter der
Überschrift Terrorismusbekämpfung aufgehoben. Spätes-
tens nach den einschlägigen Urteilen von Verwaltungsge-
richten, hätten wir uns vielleicht auch noch dieses Punk-
tes annehmen sollen.
Nun liegt uns heute nicht nur der Entschließungsantrag
vor. Die Koalition hat uns einen weiteren Antrag zum
Thema Datenschutz auf den Tisch gelegt und zur Abstim-
mung vorgelegt. Unter der Überschrift „Umfassende Mo-
dernisierung des Datenschutzrechtes voranbringen“ werden
viele wünschenswerte Forderungen an die Bundesregie-
rung gestellt. Ich frage mich nur, warum dieser sehr breite
Auszug aus ihrer Koalitionsvereinbarung von 1998 nun in
den Rang eines Beschlusses des Bundestages erhoben
werden muss, wenn das doch alles Forderungen sind, die
sie selbst im gesetzgeberischen Verfahren hätte voran
bringen müssen.
Ich nehme nur ein Beispiel heraus: Der Arbeitnehmer-
datenschutz bzw. die Schaffung eines Arbeitnehmerda-
tenschutzgesetzes ist seit 1986 eine alljährlich wieder-
kehrende Hängepartie. Seitdem wird in allen Berichten
des Datenschutzbeauftragten diese Anforderung an die je-
weilige Bundesregierung gestellt. Oder nehmen wir den
Punkt 16 Ihrer Entschließung: „Der Deutsche Bundestag
fordert die Bundesregierung auf, einen Entwurf eines In-
formationsfreiheitsgesetzes für den Zugang von Bürge-
rinnen und Bürgern zu amtlichen Informationen der
Behörden vorzulegen, um die demokratischen Beteili-
gungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und
die Kontrolle staatlichen Handelns zu fördern.“ So weit,
so gut. Auch das stand auf der Agenda der Koalition und
wäre spätestens mit der Debatte um die Novellierung des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit zu erarbeiten gewesen.
Diese Entschließung stellt eigentlich eine Bankrott-
erklärung der Koalition auf dem Gebiet der Bürgerinnen
und Bürger Rechte dar. Wir sind nicht bereit, mit unserer
Zustimmung solches auch noch abzusegnen.
Fritz Rudolf Körper, Parlamentarischer Staatssekre-
tär beim Bundsminister des Innern: Erst kürzlich haben
auf Einladung des Bundesbeauftragten Vertreter aus Poli-
tik und Wissenschaft in einer Feierstunde das 25-jährige
Bestehen des Bundesdatenschutzgesetzes gewürdigt, zu
dessen Erfolgsgeschichte die vom Gesetz garantierte un-
abhängige Kontrolle der Datenverarbeitung öffentlicher
Stellen des Bundes ganz wesentlich beigetragen hat. Auch
der 18. Tätigkeitsbericht ist Beleg dafür. Der Bericht gibt
einen Überblick über die Schwerpunkte der Arbeit des
Bundesbeauftragten in den Jahren 1999 und 2000 sowie
einen Ausblick auf die in naher Zukunft anstehenden
wichtigen Fragen zum Persönlichkeitsrecht.
Der Bericht macht auch deutlich, dass sich das Thema
Datenschutz in der öffentlichen Wahrnehmung seit In-
Kraft-Treten des BDSG vor 25 Jahren fest etabliert hat
und in Deutschland sehr ernst genommen wird. Besonders
erfreulich ist, dass sich keine Hinweise auf eine ernstliche
Bedrohung des Datenschutzes ergeben haben.
Besondere Erwähnung verdient das zügige und koopera-
tive Verfahren der parlamentarischen Beratung des 18. Tä-
tigkeitsberichts. Entsprechend den Vereinbarungen im
ersten Berichterstattergespräch im Juni 2001 wurde die
Stellungnahme der Bundesregierung noch im Dezember
2001 dem Innenausschuss zugeleitet. Hervorzuheben ist
die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen
dem BfD, den Berichterstattern und den Vertretern der
Bundesregierung. Auch den Berichterstattern und dem
BfD sei hierfür vonseiten der Bundesregierung ausdrück-
lich gedankt.
Einige wichtige Forderungen im 18. Tätigkeitsbericht
konnten von der Bundesregierung bereits erfüllt werden.
Der durch die Europäische Datenschutzrichtlinie ausgelös-
te Änderungsbedarf wurde mit dem Gesetz vom 23. Mai
des vergangenen Jahres umgesetzt. Über die unmittelbar
richtlinienbedingten Änderungen hinaus wurden erste
Modernisierungselemente aufgenommen, so der Grund-
satz der Datenvermeidung und -sparsamkeit, eine Chip-
kartenregelung sowie das Datenschutzaudit als Pro-
grammsatz.
Die Realisierung dieses Programmsatzes ist auf dem
Weg. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Verwal-
tungswissenschaften Speyer und dem Unabhängigen Lan-
deszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wird im
Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung im September
dieses Jahres in Speyer ein Workshop durchgeführt wer-
den, dessen Ergebnisse Grundlage für den zu Beginn der
nächsten Legislaturperiode zu erstellenden Entwurf des
geplanten Bundesdatenschutzaudit-Gesetzes sein sollen.
Erste Schritte zur notwendigen, umfassenden Neuord-
nung sind damit erfolgt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25263
(C)
(D)
(A)
(B)
Der 18. Tätigkeitsbericht zeigt aber auch, dass zum
Schutz des Persönlichkeitsrechts und der personenbezo-
genen Daten in mancher Hinsicht weitere Verbesserungen
sinnvoll und teilweise auch erforderlich sind. In den Ge-
sprächen mit den Berichterstattern hat die Bundesregie-
rung den hieraus folgenden Handlungsbedarf anerkannt.
Zu nennen ist hier zunächst das Vorhaben eines Arbeit-
nehmerdatenschutzgesetzes. Dieses Vorhaben wird von
rasanten technischen Veränderungen und neuen Problem-
lagen begleitet.
Die Überlegungen der Bundesregierung gehen des-
halb dahin, nicht nur die klassischen Bereiche des Da-
tenschutzes für das Arbeitsverhältnis zu regeln, sondern
zum Beispiel auch die private Nutzung von Internet und
E-Mail am Arbeitsplatz und den Schutz von Betriebs-
daten im Unternehmen. Die damit verbundenen kom-
plexen Fragen müssen mit Praktikern, den betroffenen
gesellschaftlichen Gruppen und mit Wissenschaftlern
intensiv diskutiert und möglichst im Konsens beant-
wortet werden. Nur so kann eine fundierte Wissens-
basis für die rechtlichen Entscheidungen geschaffen
werden.
Die Bundesregierung plant zudem, in der nächsten Le-
gislaturperiode ein Gentest-Schutzgesetz vorzulegen. In
diesem Gesetz werden sich auch – wie vom Bundesdaten-
schutzbeauftragten gefordert – nebenstrafrechtliche Be-
stimmungen finden.
Ein ganz wesentliches Vorhaben ist die zweite Stufe der
umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechts, zu
der in den Entschließungsantrag ein sehr ehrgeiziger Zeit-
plan aufgenommen wurde. 25 Jahre nach In-Kraft-Treten
des Bundesdatenschutzgesetzes steht der Datenschutz in
Deutschland vor neuen Herausforderungen. Immens ge-
stiegene Informationssammlungen und -verarbeitungen
in privater Hand in Gestalt der neuen Technologien kenn-
zeichnen die datenschutzrechtlichen Probleme der heuti-
gen Zeit.
In diesem Zusammenhang muss auch die Sicherheit in
der Informationstechnik erwähnt werden. Ein Teil der
sich hier abzeichnenden Handlungsfelder wurden in dem
Entschließungsantrag ,,Sichere Informations- und Kom-
munikationsinfrastrukturen gewähren“ der Fraktionen
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits aufgezeigt.
Sichere Informations- und Kommunikationsinfrastruktu-
ren sind eine Voraussetzung dafür, um Datenschutz ge-
währleisten zu können. Die Informationsgesellschaft
stellt den Datenschutz vor etliche neue Herausforderun-
gen. Der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen macht den Handlungsbedarf
für eine ,,umfassende Modernisierung des Datenschutz-
rechtes“ deutlich.
Dabei greife ich einen ganz besonders wichtigen
Aspekt heraus. Die Neugestaltung ist auch, aber nicht al-
lein eine Frage besserer, technikadäquater und verständli-
cherer Gesetze und Regelungen. Vielmehr muss das Ver-
ständnis für die Notwendigkeit von Datensicherheit und
Datenschutz in den Köpfen aller, die damit zu tun haben,
erhalten und – wo notwendig – weiter gesichert werden.
Das ist eine wichtige Aufgabe zum Schutze jedes Einzel-
nen.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die im Rah-
men der zweiten Stufe der Modernisierung des Daten-
schutzrechts vorzubereitenden gesetzgeberischen Maß-
nahmen einer umfassenden Abstimmung zwischen Bund
und Ländern bedürfen. Es gilt, im Interesse eines schlüs-
sigen Gesamtkonzepts den prinzipiellen Gleichklang zwi-
schen Bundes- und Landesregelungen auch in Zukunft zu
erhalten. Eine angemessene Berücksichtigung sowohl der
wirtschaftlichen und staatlichen Interessen der auf Da-
tenverarbeitung angewiesenen Stellen als auch der Inte-
ressen der Betoffenen wird darüber hinaus eine breite
Beteiligung erforderlich machen. Die Bundesregierung
nimmt diese Herausforderung an.
Anlage 24
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Verbot des Klonens menschlicher Embryoen
weltweit durchsetzen
– Das Klonen menschlicher Embryonen inter-
national ächten
(Tagesordnungspunkt 16)
René Röspel (SPD): Am 21. Juni 2001 gaben der da-
malige französische Außenminister Védrine und der deut-
sche Außenminister Fischer bekannt, sich mit einer ge-
meinsamen Initiative in den Vereinten Nationen für ein
international verbindliches Rechtsinstrument zum welt-
weiten Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen
einzusetzen. Diese Initiative der Bundesregierung ist
– sicher über fast alle Parteigrenzen hinweg – sehr zu be-
grüßen.
In der letzten Zeit gab es immer wieder Vorstöße von
unseriösen Wissenschaftlern und Medizinern wie dem
italienischen Fortpflanzungsmediziner Severino Anti-
nori, die angekündigt haben, unfruchtbaren Paaren durch
Klonen zu einem eigenen Kind zu verhelfen. Die welt-
weite Empörung, die nach den Ankündigungen zum re-
produktiven Klonen laut wurde, führte letztlich zur Vor-
lage der UN-Resolution „Internationale Konvention zum
Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen“, die
auf den Vorstoß der Außenminister Fischer und Védrine
zurückgeht und die im November 2002 angenommen
wurde.
Auch wenn die Medienberichte ebenso unseriös sein
mögen wie das Vorhaben, Menschen durch Klonen zu
reproduzieren, so ist es doch in einer Zeit der rasanten
Entwicklung auf dem Gebiet der modernen Medizin und
Biotechnologie möglich, dass diese Grenze schneller
überschritten werden könnte als das irgendjemand heute
vermutet. Dies gilt es bereits im Vorfeld zu verhindern.
Die Signale aus den Mitgliedstaaten für eine Ächtung des
reproduktiven Klonens sind deutlich. Es ist zu hoffen,
dass es so rasch wie möglich zu einem international wirk-
samen Verbot kommen wird. Dafür gebührt der Delega-
tion der Bundesregierung viel Dank und alle Unterstüt-
zung.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225264
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(A)
(B)
Der Aufschrei gegen das Klonen richtet sich allerdings
bisher bei der Mehrheit der Staaten nur gegen das repro-
duktive Klonen. Dazu kann man zwei Wege benutzen: das
so genannte Embryosplitting und den Zellkerntransfer,
fälschlicherweise „therapeutisches“ Klonen genannt.
Bei der hier nicht näher behandelten Methode des Em-
bryosplitting wird der frühe, aus wenigen Zellen beste-
hende Embryo in zwei oder mehrere genetisch völlig
identische Embryonen geteilt, ein Verfahren, das schon
vor fast hundert Jahren an Seeigelembryonen durchge-
führt worden ist. Diese Möglichkeit, die in der Natur zur
Zwillings- bzw. Mehrlingsentstehung führt, trifft auf ein-
hellige Ablehnung und soll daher nicht weiter behandelt
werden.
Im Fokus der Diskussion steht der Zellkerntransfer, bei
dem in eine Eizelle, deren Zellkern zuvor entfernt worden
ist, der Zellkern desjenigen transferiert wird, für den die
nunmehr wachsenden Zellen verwendet werden sollen.
Über diesen Weg hoffen Wissenschaftler, Zell- oder Ge-
webeersatz, einige Fantasten sogar Organersatz herstellen
zu können. Die erhoffte Anwendung ähnelt also den
Hoffnungen, die in die embryonalen Stammzellen gesetzt
werden – allerdings mit dem großen Unterschied, dass es
sich – weil die genetische Information vom Zellkern des
Patienten/Empfängers stammt – nicht um fremde Zellen
handelt, die bei Transplantation auf den Empfänger eine
Abstoßungsreaktion hervorrufen, sondern um dem Emp-
fänger ähnliche Zellen.
Wegen dieser erhofften Anwendung wird das Verfah-
ren „therapeutisches Klonen“ genannt. Dieses Verfahren
führte allerdings auch zum Entstehen des allseits bekann-
ten Schafes „Dolly“. Das ist somit nicht auf dem jahrtau-
sendealten, normalen Weg der Fortpflanzung entstanden,
sondern durch Transfer eines Zellkerns aus einer Haut-
zelle in eine entkernte Eizelle eines „Spenderschafs“ –
Dolly ist genetisch fast völlig identisch mit dem Tier, dem
die Hautzelle entnommen wurde: Es ist ein Klon.
Hier zeigt sich genau der Punkt, warum diese Techno-
logie nicht hingenommen werden kann: In jedem Fall
wird ein Embryo geschaffen – entweder ausschließlich für
den – nur in der Hoffnung existierenden – Zweck der Her-
stellung von Zellen oder für den dem Wahnsinn entsprin-
genden Vorhaben, Klone von lebenden oder toten Men-
schen herzustellen.
Ich will nicht über die ungelösten technisch-naturwis-
senschaftlichen Fragen dieser Methode referieren – das
würde den Zeitrahmen sprengen. Aber der Zellkerntrans-
fer befindet sich noch im experimentellen Stadium und
die bisherigen Erkenntnisse aus dem Tierversuch zeigen
eher die Probleme dieser Technik auf, als dass sie zu-
kunftsweisende Ergebnisse brächten. Auch in Deutsch-
land wird diese Methode von einigen Wissenschaftlern
und auch Politikerinnen und Politikern als vielverspre-
chende Möglichkeit für die Transplantationsmedizin ge-
handelt, obwohl noch keine verwertbaren Ergebnisse aus
der Forschung vorliegen.
Die Voraussetzung für das Klonen durch Zellkern-
transfer ist die Verfügbarkeit von weiblichen Eizellen.
Wie Professor Wiestler aus Bonn in der „Wirtschaftswo-
che“ Nr. 29 vom 29. November 2001 vorrechnete, wären
100 000 Eizellen für 10 000 Patienten nötig, um autologes
Gewebe herstellen zu können. Diese Zahlen würden al-
lerdings erst dann stimmen, wenn es bei jedem zehnten
Versuch gelänge, einen Embryo herzustellen, dem dann
im Blastozytenstadium die entsprechenden Stammzellen
entnommen werden sollen. Von solchen Erfolgsquoten
kann im Moment nur geträumt werden, denn es mussten
277 Embryonen hergestellt werden, um einen einzigen le-
bensfähigen Embryo namens Dolly herzustellen.
Aber auch wenn die technischen Probleme gelöst
wären, so blieben doch zwei entscheidende Gründe,
warum das therapeutische Klonen aus meiner Sicht nicht
verantwortbar ist: Zum einen werden hier zielgerichtet
Embryonen hergestellt, die dann, um daraus Stammzellen
gewinnen zu können, vernichtet werden. Dies ist nicht mit
meiner Vorstellung von einer ethisch verantwortbaren
Forschung und Wissenschaft vereinbar. Zum anderen
setzt das Eizellen voraus. Weibliche Eizellen sind aber
nicht einfach so verfügbar, sondern müssen durch inva-
sive, risikobehaftete Eingriffe in den Körper der Frau ge-
wonnen werden.
Um mehr als eine Eizelle zu produzieren, werden
Frauen mit hohen Dosen von Hormonen stimuliert. Hier-
bei kann es zum so genannten Überstimulationssyndrom
kommen, das in wenigen Fällen sogar tödlich enden kann,
in vielen Fällen mit starken Beeinträchtigungen einher-
geht. Auch wenn häufig argumentiert wird, dass Frauen,
die sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen, sich
freiwillig und bewusst diesem Risiko aussetzen, so tun sie
das, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Darauf will ich
an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Wenn jedoch der
Zell- und Gewebeersatz durch das so genannte „therapeu-
tische“ Klonen eine Option darstellen würde, dann „spen-
den“ Frauen ihre Eizellen für die Zwecke Dritter, und
dann ist die Eizellentnahme ein medizinethisch zumindest
umstrittener Eingriff.
Die Begehrlichkeiten von Forschung und Wissenschaft
an den Eizellen von Frauen sind bereits geweckt. Welche
Frau könnte sich dann gegen eventuelle Forderungen
nach ihren Eizellen aus zum Beispiel dem engeren sozia-
len Umfeld entziehen?
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat sich im Mai
letzten Jahres zwar für die Forschung an und den Import
von embryonalen Stammzellen ausgesprochen, aber auch
deutlich gegen das therapeutische Klonen und die Her-
stellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Die Re-
aktion darauf hat schon erstaunt, denn plötzlich meldeten
sich Vertreter aus Wissenschaft und Politik zu Wort, die
im Zellkerntransfer die einzige Anwendungsmöglichkeit
einer möglichen Therapie mit Stammzellen sehen.
Auch wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden
und die noch vorherrschenden Methodenprobleme gelöst
wären und es sich irgendwann herausstellen sollte, dass
durch das therapeutische Klonen Gewebeersatz herge-
stellt werden könnte, so bin ich der Auffassung, dass dies
ethisch nicht verantwortbar ist. Dies entspricht übrigens
auch der Beschlusslage der SPD und der Zielsetzung der
Bundesregierung.
Bei den Verhandlungen zur UN-Resolution zu einem
Verbot des reproduktiven Klonens hat sich eine Reihe von
Staaten dafür eingesetzt, jegliche Form des Klonens,
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25265
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unabhängig von der Zielsetzung, zu ächten und in ein Ver-
bot aufzunehmen. In einigen Staate weltweit – auch in Eu-
ropa, wie zum Beispiel in Großbritannien – wird mit dem
Zellkerntransfer experimentiert. Die Gesetzgebung der
jeweiligen Länder erlaubt dieses Verfahren auch bzw. sie
haben es nicht geregelt. Diese Staaten, allen voran China
und Großbritannien, haben sich daher auch vehement ge-
gen ein allumfassendes Verbot ausgesprochen.
Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den beiden
vorliegenden Anträgen. Es wäre der Ethik kein Dienst er-
wiesen, wenn die Verhandlungen innerhalb der UN schei-
tern würden. Insofern ist der Antrag der CDU/CSU nicht
hilfreich, denn bei einer Nichtdurchsetzbarkeit der Posi-
tion eines allumfassenden Klonverbotes wäre das Ziel,
zumindest ein weltweit verbindliches Reglement gegen
das reproduktive Klonen zu erreichen, infrage gestellt.
Wir aber wollen reproduktives und therapeutisches Klo-
nen verbieten. Wir wollen aber auch verhindern, dass wir
mit leeren Händen dastehen, weil die Maximalforderung
des Totalverbotes nicht erreicht werden konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-
Fraktion, ich glaube, dass Sie im Grunde genommen auch
nicht wollen, dass das Verbot des reproduktiven Klonens
daran scheitert, dass wir das therapeutische vielleicht
nicht gleichzeitig mit dem reproduktiven verbieten kön-
nen. Ich hätte es begrüßt, wenn wir in dieser Frage einen
gemeinsamen Antrag hätten verabschieden können, und
wir haben ja schon die ersten Signale in diese Richtung
von Ihnen empfangen. Leider erlaubt es Ihnen der zuneh-
mende Wahlkampf wohl nicht mehr, und Sie sind letztlich
dann doch bei der Einbringung Ihres eigenen Antrages ge-
blieben. Wir werden den erfolgreicheren Weg dann eben
allein beschreiten.
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Die Anträge, über die
wir heute abstimmen, berühren Grundfragen unseres ge-
meinsamen Werteverständnisses. In Deutschland gibt es
über fast alle politischen Lager hinweg einen breiten Kon-
sens gegen das Klonen von Menschen, ganz gleichgültig,
mit welchem Ziel es geschieht. Die SPD hat zuletzt auf
ihrem Parteitag in Nürnberg eindeutig Stellung bezogen
und ihre Ablehnung des so genannten „therapeutischen“
Klonens in einem Parteitagsbeschluss bekräftigt. Führen-
de Politiker der Bundesregierung haben sich wiederholt
gegen jede Form des Klonens von Menschen ausgespro-
chen, gleichgültig ob es nun reproduktiven oder thera-
peutischen Zwecken dient. Nur die FDP scheint hier eine
Ausnahme zu machen, da ihr offenbar auch da, wo der Zu-
griff auf die elementarsten Grundlagen der menschlichen
Existenz droht, nichts besseres als ein fröhliches „Lais-
ser-faire“ einfällt.
Auf europäischer und internationaler Ebene war über
das Problem des Klonens dagegen bislang kein Konsens
herzustellen, insbesondere, wenn es um das so genannte
„reproduktive Klonen“ ging. Umso mehr hat es uns posi-
tiv überrascht, dass sich im März bei den ersten Verhand-
lungen über die deutsch-französische UN-Initiative für
ein internationales Verbot des so genannten ,,reprodukti-
ven Klonens“ überraschend die einzigartige Chance erge-
ben hat, weltweit ein grundsätzliches Verbot des Klonens
von Menschen zu erreichen. In der ersten Sitzung des zu-
ständigen Sonderausschusses haben sich die USAund mit
ihnen Spanien, Italien, Südafrika und andere Staaten dafür
ausgesprochen, nicht nur das so genannte „reproduktive“,
sondern alle Formen des Klonens von Menschen, gleich-
gültig zu welchem Zweck, international zu ächten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Embryo-
nenschutzgesetz schon vor über zehn Jahren ein Verbot
des Klonens menschlicher Embryonen in ihrer Rechts-
ordnung verankert. In dem erst kürzlich verabschiedeten
Stammzellgesetz haben wir dann sogar noch eine defini-
torische Lücke des Embryonenschutzgesetzes geschlos-
sen. Ich zitiere: „Im Sinne dieses Gesetzes ist Embryo
bereits jede menschliche totipotente Zelle, die sich bei
Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Vorausset-
zungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln
vermag“. Mit dieser Formulierung ist ein für allemal klar-
gestellt, dass natürlich auch geklonte Embryonen Embryo-
nen sind. Damit ist der ganzen durchsichtigen Sophistik,
wonach geklonte Embryonen doch vielleicht gar keine
richtigen Embryonen seien und das Embryonenschutzge-
setz nicht für sie gelten würde, der Boden unter den Füßen
weggezogen worden.
Das Emnbryonenschutzgesett ist damals nach langen,
intensiven Diskussionen verabschiedet worden. Es war
die richtige Entscheidung, motiviert durch die richtigen
ethischen Grundsätze. Sie wird auch nicht falsch, bloß
weil einige Leute plötzlich merken, dass sich mit Stamm-
zellen aus geklonten menschlichen Embryonen vielleicht
ein gutes Geschäft machen lässt. Unsere eindeutige Hal-
tung gegen die Instrumentalisierung menschlichen Le-
bens kennt keinen Zusatz nach dem Motto „Es sei denn,
es lässt sich Geld damit verdienen.“
Wie nicht anders zu erwarten war, gibt es aber natür-
lich heute in den Reihen aller Fraktionen immer mal wie-
der einzelne Politikerinnen und Politiker, die einer For-
schungs- oder Industrielobby nahe stehen oder aus
anderen Motiven versuchen, das Embryonenschutzgesetz
zu unterminieren. Gerade ihnen zeigen die beiden vorlie-
genden Anträge auch noch einmal deutlich, dass das mit
dem Deutschen Bundestag nicht zu machen ist.
Da heute die einzigartige Chance besteht, ein interna-
tionales Verbot jeglicher Form des Klonens von Men-
schen zu erreichen, sollten wir uns vielleicht noch einmal
die Argumente vergegenwärtigen, die für ein solches Ver-
bot sprechen. Dann sehen wir noch einmal klarer, dass je-
der Versuch, ein so genanntes „therapeutisches Klonen“
vom „reproduktiven Klonen“ abzugrenzen und vom Ver-
bot auszunehmen, kaum mehr als ein semantischer Trick
ist.
Manchmal ist zu hören, das Klonen von Menschen sei
ein Verstoß gegen die Menschenwürde, weil es ein Recht
auf genetische Einzigartigkeit gäbe, zwei Menschen, also
nicht dasselbe Erbgut haben dürften. Nun ja, eineiige
Zwillinge haben auch dasselbe Erbgut und sind trotzdem
zwei verschiedene Menschen. Ich denke, dass die Einzig-
artigkeit des Erbguts selbst nicht der entscheidende Punkt
ist. Entscheidend ist vielmehr, dass beim Klonen eines
Menschen bewusst und vorsätzlich ein Mensch mit einem
bestimmten Erbgut geschaffen wird. Der Mensch wird
hier vollständig instrumentalisiert; er wird bloßes Mittel
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225266
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für einen Zweck, den derjenige bestimmt, der über die
Auswahl des Erbguts entscheidet. Ob das nun – wie beim
so genannten „reproduktiven Klonen“ – geschieht, um
zum Beispiel einen berühmten Athleten, einen Musiker
oder eine verstorbene Verwandte zu „kopieren“. Oder ob
es geschieht, um – wie beim so genannten „therapeuti-
schen Klonen“ – erbgutidentische Stammzellen für medi-
zinische Zwecke zu gewinnen, ist letztlich irrelevant: In
beiden Fällen wird ein menschliches Lebewesen als „Mit-
tel zum Zweck“ missbraucht. Die angebliche Unterschei-
dung zwischen Klonen für die Reproduktion und Klonen
für die Therapie ist Augenwischerei, weil sie sich gerade
darin nicht unterscheiden, dass sie auf elementarste Weise
einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen.
Ein zweiter Punkt: Klonen ist Klonen. Egal welchen
Zweck man mit dem Klonen verfolgt, ist die angewandte
Technik doch immer dieselbe: Durch den Transfer eines
Zellkerns in eine entkernte Eizelle wird ein menschlicher
Embryo erzeugt, dessen Erbgut weitgehend identisch mit
dem Erbgut des Menschen ist, von dem der eingebrachte
Zellkern stammt. Ob man diesen Embryo dann in einen
Uterus einpflanzt oder ihn zur Gewinnung von Stamm-
zellen zerpflückt, ändert nichts daran, dass man einen Em-
bryo geklont hat. Machen wir uns also nichts vor: Wer nur
das „reproduktive Klonen“ verbietet, aber das „therapeu-
tische“ zulassen will, der verbietet nicht das Klonen. Er
verbietet lediglich, dass ein geklonter Embryo in einen
Uterus implantiert wird und überlebt. Die Zulassung des
„therapeutischen Klonens“ bedeutet also nichts anderes
als ein Todesurteil für geklonte menschliche Embryonen.
Das lässt sich sehr gut an der gegenwärtigen Diskussion
in den USA selbst verfolgen. Dort hat das Repräsentan-
tenhaus im vergangenen Jahr ein grundsätzliches Klon-
verbot erlassen. Im Senat gibt es allerdings Widerstände
gegen dieses Gesetz. Eine starke Gruppe von Senatoren
möchte lediglich das „reproduktive“ Klonen verbieten,
das so genannte ,,therapeutische“ aber zulassen. Sie haben
dazu einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter
anderem vorsieht, dass das FBI geklonten Embryonen
nachforschen und ihre Implantation verhindern soll. Führt
man sich dieses Szenario vor Augen, glaubt man sich in
einen schlechten Science-Fiction-Film versetzt: das FBI
damit beauftragt, geklonte menschliche Embryonen auf-
zuspüren und zu vernichten.
Das zeigt uns überdeutlich, dass es keine Lösung sein
kann und sein darf, nur das „reproduktive Klonen“ zu ver-
bieten, gleichgültig ob auf nationaler, europäischer oder
internationaler Ebene. Wir wollen mit unserem Antrag
daher die Bundesregierung ermutigen, die klare Haltung,
die im Embryonenschutzgesetz verankert ist, auch bei
Verhandlungen auf europäischer und internationaler
Ebene offensiv zu vertreten.Wir müssen versuchen, die
Chance; die sich uns durch die Positionierung der USA,
Spaniens, Italiens, Südafrikas und vieler anderer Länder
ergeben hat, zu nutzen. Sollte das angesichts der Wider-
stände nicht zuletzt aus Europa nicht sofort gelingen,
müssen wir weitermachen. Daher ist unser Antrag auch
detaillierter als Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von der CDU/CSU-Fraktion. Natürlich wäre es wun-
derbar, wenn wir gleich im ersten Anlauf ein weltweites
Klonverbot erreichen würden. Wir müssen uns aber auch
darüber Gedanken machen, wie wir verfahren, wenn das
nicht gelingt. Darauf gibt unser Antrag eine Antwort, aber
nicht Ihrer.
Diese Differenz ändert allerdings nichts daran, dass wir
uns in der Sache völlig einig sind. Wir wollen alle das-
selbe: ein internationales Verbot jeder Form des Klonens
von Menschen. Die beiden vorliegenden Anträge unter-
scheiden sich nur in strategischen Nuancen, nicht im Ziel.
Lassen Sie uns daher auch in Zukunft weiterhin auf der
Grundlage unserer von fast allen in diesem Haus geteilten
gemeinsamen Werteordnung in dieser zentralen Frage am
selben Strang ziehen!
Hubert Hüppe (CDU/CSU): Der Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, ein tat-
sächliches Verbot des Klonens menschlicher Embryonen
weltweit durchzusetzen. Wir führen heute eine Debatte
aus dem Bereich der Bioethik, die nicht neu ist, die aber
an Brisanz nichts verloren hat.
Im Juni 2001 haben der damalige französische Außen-
minister Védrine und der deutsche Außenminister Fischer
mit großem Wirbel eine gemeinsame Initiative bei den
Vereinten Nationen verkündet. Man wolle sich gemein-
sam für ein international verbindliches Rechtsinstrument
zum Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen
einsetzen. Bei näherer Betrachtung stellt sich die Frage,
was eine solche Konvention erreichen kann und was sie
bezwecken soll.
Es gibt wohl einzelne – ganz wenige – Personen, die
das reproduktive Klonen gutheißen. Eine Sekte und einige
Reproduktionsmediziner, alle sehr umstritten, haben ver-
kündet, sie strebten die Geburt geklonter Kinder an. Aber
gibt es einen einzigen seriösen Wissenschaftler, der sich
für reproduktives Klonen einsetzt? Und können wir ein
einziges Land benennen, das eine solche Position vertritt?
Es gibt kein Mitglied der internationalen Staatengemein-
schaft, das das reproduktive Klonen von Menschen gut-
heißt. Das angestrebte Verbot des reproduktiven Klonens
von Menschen ist ein Scheingefecht, das von ethisch weit-
aus Brisanterem, von einer weitaus größeren Gefahr für
die Menschenwürde ablenkt.
Wir sind uns hoffentlich in diesem Hause einig, dass
das Klonen menschlicher Embryonen mit der Menschen-
würde unvereinbar ist – und zwar völlig unabhängig vom
damit verfolgten Zweck. Dies betrifft sowohl das repro-
duktive Klonen mit dem Ziel der Geburt eines geklonten
Kindes als auch das so genannte „therapeutische Klonen“
zu Forschungswecken oder zur Gewinnung von embryo-
nalen Stammzellen.
Nicht nur der menschliche Embryo würde instrumen-
talisiert. Das Klonen würde den Weg zu genetischen Ein-
griffen eröffnen, zum eugenisch optimierten Kind nach
Maß. Es würden auch Frauen als Eizellspenderinnen in-
strumentalisiert. Angesichts der geringen Erfolgsquote
des Klonens wären massenhafte Eizellspenden unter risi-
koreichen und belastenden Hormonbehandlungen nötig.
Das Verbot jeglichen Klonens ist die Position des deut-
schen Embryonenschutzgesetzes, und das ist gut so. Klo-
nen ist jede auf die Erzeugung einer totipotenten Zelle ge-
richtete Intervention durch Verfahren der Embryoteilung
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– so genanntes Embryonensplitting – oder des Kerntrans-
fers – wie beim Klonschaf Dolly. Der biologisch-techni-
sche Vorgang zur Erzeugung eines menschlichen Em-
bryos durch Klonen ist stets derselbe, und zwar völlig
unabhängig davon, was mit dem Embryo hinterher ge-
schehen soll. Durch diesen biologisch-technischen Vor-
gang des Klonens entsteht wie bei der natürlichen Zeu-
gung ein einzelliger Embryo, die früheste Daseinsform
eines menschlichen Individuums – eine Phase der
menschlichen Existenz, durch die jede und jeder von uns
einmal gegangen ist.
Was nun das „reproduktive Klonen“ vom Klonen zu
Forschungszwecken – wohlklingend als „therapeutisches
Klonen“ umschrieben – unterscheidet, ist einzig und al-
lein das geplante zukünftige Schicksal des geklonten Em-
bryos. Beim reproduktiven Klonen wird das Austragen
und die Geburt des Klons angestrebt, während im anderen
Falle seine Tötung zu wissenschaftlich-medizinischen
Zwecken das Ziel ist. Weil die Menschenwürde jede In-
strumentalisierung des Menschen untersagt, verbietet sie
die Schaffung eines geklonten Kindes zur Erfüllung des
Kinderwunsches der Eltern. Erst recht aber verbietet die
Menschenwürde die Schaffung eines geklonten Embryos
mit der Zielsetzung, ihn für Forschungs- oder therapeu-
tische Zwecke zu töten.
Unser Grundgesetz garantiert die Forschungsfreiheit.
Sie ist ein hohes Gut. Forschungsfreiheit findet aber ihre
Grenze dort, wo ein menschliches Leben instrumentali-
siert und nicht mehr als Zweck an sich respektiert wird,
wo die Menschenwürde verletzt wird. Dies ist eine Hal-
tung, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft als
führende deutsche Wissenschaftsorganisation einnimmt.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im Mai 2001
erklärt, „dass sowohl das reproduktive als auch das thera-
peutische Klonen über Kerntransplantation in entkernte
menschliche Eizellen weder naturwissenschaftlich zu be-
gründen noch ethisch zu verantworten sind und daher
nicht statthaft sein können“. Auch die Biomedizinkon-
vention des Europarates enthält nach bisheriger Lesart der
Bundesregierung implizit ein Verbot des Klonens
menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken.
Wir wissen, dass Forschung heute nicht an den natio-
nalen Grenzen Halt macht. Aber auch eine zunehmend in-
ternationale Forschung kann nicht im rechtsfreien Raum
stattfinden. Es besteht daher tatsächlich ein Bedarf für ge-
eignete internationale Rechtsinstrumente, die jedes Klo-
nen menschlicher Embryonen ächten und wirksam unter-
binden. Das von der Bundesregierung angestrebte Verbot
nur des reproduktiven Klonens ist aber ein untaugliches
Instrument – in mehrfacher Hinsicht.
Ein solches teilweises Klonverbot würde zunächst den
Eindruck erwecken, dass das „therapeutische Klonen“
menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken keinen
Einwänden begegnet, die ähnlich schwer wiegen wie
beim reproduktiven Klonen. Es würde die massenhafte in-
dustrielle Erzeugung von geklonten Forschungsembryo-
nen zulassen. Menschliche Embryonen könnten zur ver-
fügbaren Ressource werden.
Zudem würde das von der Bundesregierung ange-
strebte Teilverbot des Klonens nicht einmal das repro-
duktive Klonen wirksam verhindern können. Denn wenn
erst einmal zu „therapeutischen“ oder Forschungs-
zwecken geklonte menschliche Embryonen in reproduk-
tionsmedizinischen Labors verfügbar sind, wird es einen
internationalen Markt für Klonembryonen geben. Wer
wird dann noch kontrollieren können, wer auf diesem in-
ternationalen Markt geklonte Forschungsembryonen in
Auftrag gibt, welche Behörde oder Ethikkommission
wüsste, wer Klonembryonen importiert, kauft oder ver-
kauft? Wer könnte überwachen, ob mit solchen Embryo-
nen, wenn sie erst einmal vorhanden sind, nicht auch
Schwangerschaften herbeigeführt werden? Wie sollte das
Verbot des reproduktiven Klonens, also der Geburt eines
geklonten Kindes, durchgesetzt werden, sobald eine sol-
che Schwangerschaft besteht? Und sollte schließlich ein
geklontes Kind geboren werden? Sollte seine Mutter be-
straft werden?
Ein explizites Verbot ausschließlich des reproduktiven
Klonens, verbunden mit der impliziten Erlaubnis des Klo-
nens zu anderen Zwecken, würde letztlich die rechtliche
Verpflichtung bedeuten, geklonte menschliche Embryo-
nen zu vernichten. Die einzige Möglichkeit, das Leben
dieses menschlichen Lebewesens zu erhalten – nämlich
seine Übertragung auf eine Frau, damit das Kind geboren
werden kann, – diese lebensfreundliche Möglichkeit wäre
eine Straftat.
Eine solche Regelung mit der Menschenwürde zu be-
gründen ist absurd. Wer reproduktives Klonen tatsächlich
unterbinden will, muss sich für ein umfassendes Verbot
des Klonens menschlicher Embryonen einsetzen. Die
CDU/CSU befürwortet mit allem Nachdruck ein welt-
weites gültiges Rechtsinstrument. Aber dieses Rechts-
instrument muss die Unvereinbarkeit jeder Art des Klo-
nens menschlicher Embryonen mit der Menschenwürde
festschreiben.
Die USA haben am 26. Februar 2002 vor dem für die
Klonkonvention zuständigen Sonderausschuss ausdrück-
lich erklärt, dass sie keine Konvention unterstützen, die
auf ein Verbot des reproduktiven Klonens beschränkt ist.
Dagegen findet ein umfassendes Verbot jeglichen Klo-
nens menschlicher Embryonen die ausdrückliche Unter-
stützung der USA. Warum finden wir die Bundesregie-
rung hier nicht an der Seite der Vereinigten Staaten?
Welche diplomatischen Rücksichten glaubt die Bundesre-
gierung nehmen zu müssen?
Diese Haltung ist völlig unverständlich. Man hatte
doch immer argumentiert, dass gerade in den USA prak-
tisch alles erlaubt und möglich sei. Gerade die USAwur-
den als das Land hingestellt, wo es einen Konsens wie
beim deutschen Embryonenschutzgesetz nicht gebe. Aber
jetzt, da mit den USA ein starker Verbündeter da wäre,
will man sich eine Hintertür offen halten. Warum bedarf
es eines Antrages der CDU/CSU, um von der Bundesre-
gierung auf internationaler Ebene eine in einer ethisch
entscheidenden Frage klare und der deutschen Verfas-
sungslage entsprechende Haltung einzufordern?
Immerhin hat der Antrag der CDU/CSU Sozialdemo-
kraten und Grüne zu einem eigenen Antrag in letzter Mi-
nute herausgefordert. Er trägt den Titel „Das Klonen
menschlicher Embryonen international ächten“. „Äch-
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ten“ ist ein starkes Wort, in dem moralische Verurteilung
liegt. Von einer Regierungskoalition, die ein bestimmtes
Tun „ächten“ will, und von der durch sie getragenen Bun-
desregierung lässt dies erwarten, dass nun tatsächlich alle
Kraft aufgewandt wird und die wirksamsten Mittel einge-
setzt werden. Doch der von SPD und Grünen vorgelegte
Antrag ist bei genauem Hinsehen enttäuschend.
Tückisch und heuchlerisch ist die Passage im Antrag
von SPD und Grünen, die fordert, „den Prozess der Bera-
tungen möglichst bald in einen Beschluss über die Kon-
vention über das Verbot reproduktiven Klonens münden
zu lassen“. Tückisch ist dies deshalb, weil völlig klar ist,
was eine vollendete Konvention über das Verbot aus-
schließlich des reproduktiven Klonens bedeutet. Eine sol-
che Konvention wäre kein Zwischenschritt in die richtige
Richtung, sondern vielmehr der Endpunkt der internatio-
nalen Anstrengungen zum weltweiten Verbot jeden Klo-
nens. Heuchlerisch ist diese Passage, weil sie alle anderen
Formulierungen, mit denen scheinbar die Ablehnung jeg-
lichen Klonens bis hin zur „Ächtung“ beschworen wird,
zu reinen Lippenbekenntnissen degradiert.
Da fordern SPD und Grüne wörtlich, „bei den im Rah-
men der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlun-
gen ihre Ablehnung jeglicher Form des Klonens mensch-
licher Embryonen zum Ausdruck zu bringen und im Zuge
der Verhandlungen klarzustellen, dass die internationale
Ächtung des reproduktiven Klonens aus Sicht der Bun-
desrepublik Deutschland keine Legitimation für andere
Formen oder Zielsetzungen des Klonens menschlicher
Embryonen darstellt“. Was für einen Wert aber hätte dies,
wenn dieselbe deutsche Delegation sich gleichzeitig dafür
einsetzt, „den Prozess der Beratungen möglichst bald in
einen Beschluss über die Konvention über das Verbot re-
produktiven Klonens münden zu lassen“? Alle Verhand-
lungspartner würden unterscheiden können zwischen
dem, was die deutsche Delegation „möglichst bald“ errei-
chen will einerseits, und dem formelhaften Lippenbe-
kenntnis andererseits.
Das Klonen menschlicher Embryonen ist der falsche
Ort, sich eine Hintertür vermeintlicher Forschungs-
freundlichkeit offen zu halten. Die deutsche Delegation
bei den Vereinten Nationen soll ein klares Verhandlungs-
mandat bekommen, das es ihr ermöglicht, die Chancen zu
nutzen, die tatsächlich vorhanden sind. Deutschland muss
sich auf internationaler Ebene den Staaten anschließen,
die für ein wirkliches, umfassendes Verbot des Klonens
streiten.
Ich weiß, dass es in den anderen Fraktionen zahlreiche
Kolleginnen und Kollegen gibt, die in der Sache genauso
denken, wie wir dies in unserem Antrag formuliert haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Kolleginnen und
Kollegen dem Antrag der Koalition ihre Zustimmung ge-
ben können. Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam
eine klare Positionsbestimmung vornehmen.
Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):Die beiden Anträge, die Ihnen hier heute vorliegen,
haben zum Ziel, die vom deutschen Außenminister
Joschka Fischer und dem damaligen französischen
Außenminister Vedrine auf UN-Ebene initiierte interna-
tionale Konvention zur Ächtung des reproduktiven Klo-
nens zu unterstützen.
Dass aber ausgerechnet die CDU hier heute geschlos-
sen als Fraktion einen Antrag vorlegt, der sich für ein
weltweites Verbot jeglicher Form des Klonens einsetzt,
macht mich schon ein wenig misstrauisch. Ich erinnere
mich bei der Debatte über das Gesetz zum Import em-
bryonaler Stammzellen durchaus noch an andere Positio-
nen in Ihrer Fraktion. Die Kollegen Katharina Reiche und
Peter Hinze haben damals einen Antrag vorgelegt, der am
liebsten auf jegliche gesetzliche Regelung beim Import
verzichtet hätte.
Ich freue mich natürlich, dass wir mit unserem Gesetz
auch die Forschungsliberalisten in der CDU überzeugen
konnten. Wenn die Bundesregierung bei den weiteren
Verhandlungen zu einer internationalen Ächtung des Klo-
nens auf Ihre volle Unterstützung zählen kann, ist das ein
außerordentlich begrüßenswerter Vorstoß aus Ihren Rei-
hen.
In Deutschland ist durch das Embryonenschutzgesetz
jegliche Form des Klonens von Menschen verboten. An
diesem Verbot werden wir festhalten. Wichtig ist, dass wir
nun auch international zu einem Verbot des reproduktiven
Klonens kommen. Die Gerüchte, die immer wieder zu
hören und zu lesen sind, dass bereits mehrere Klonbabies
unterwegs seien, sind besorgniserregend. Ich bin mir nicht
wirklich sicher, ob es mich mehr erzürnt: dass diese Mel-
dungen bewusste medienwirksame Provokationen sind
oder wenn es Ärzten tatsächlich gelungen wäre, Men-
schen zu klonen – mit all den unabsehbaren Folgen für die
so gezeugten Kinder.
Zu diesen Folgen gehört zum einen die Wahrschein-
lichkeit, dass die Kinder gar nicht oder missgebildet auf
die Welt kommen. Nicht umsonst warnt der ,,Vater“ des
Klonschafs Dolly vehement vor der Ausbreitung der Klo-
nierungstechniken auf den Menschen. Aber das allein ist
kein hinreichendes Argument. Es geht nicht darum, dass
wir das Klonen dann erlauben sollen, wenn die Risiken
minimal werden. Es geht vielmehr darum, dass wir uns
einmal mehr über unser Menschenbild verständigen müs-
sen.
Ein Mensch, der durch diese Technik gezeugt wird,
verdankt die Tatsache seiner Existenz eben nicht mehr
dem Zufall der Natur, sondern einer bewussten Entschei-
dung eines anderen. Damit entsteht eine völlig neue Di-
mension von Abhängigkeit zwischen Erzeuger und Nach-
kommen. Doch die Würde des Einzelnen hat etwas damit
zu tun, als autonomes Wesen wahrgenommen zu werden
und unabhängig von der Willkür eines Anderen zu sein.
Hier muss die Politik einsetzen; denn es ist unsere Auf-
gabe, die Freiheit des Einzelnen zu sichern. Die Möglich-
keit und das Begehren der Wissenschaft, Menschen zu
klonen, betrifft nicht nur die Ansprüche und Rechte des
Individuums, sondern die Werte unserer Gesellschaft als
Ganzes.
Wir haben in der Debatte über das Stammzellgesetz
eine außerordentlich wichtige Verständigung erreicht.
Diese ist auch deswegen umso wichtiger, weil uns gerade
die Debatte über das weltweite Verbot des Klonens zeigt,
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dass Maximalforderungen weder in die eine noch in die
andere Richtung durchsetzbar sind. Deutschland hat mit
seinem Embryonenschutzgesetz eines der restriktivsten
Gesetze in diesem Bereich. Wir bemühen uns um interna-
tionale Verständigung.
Aber wir sollten nicht so naiv sein zu glauben, dass die
Welt auf die moralischen und kulturellen Wertvorstellun-
gen von uns gewartet hat. Es wäre bereits ein großer Er-
folg, wenn die UN-Initiative den Erfolg hat, dass das re-
produktive Klonen weltweit verboten wird. Selbst-
verständlich muss die Debatte weitergehen, müssen wir
unsere Argumente für ein Verbot jeglicher Formen des
Klonens weiter einbringen. Aber heute darauf zu beste-
hen, dass wir das eine und das andere wollen, hätte ledig-
lich zum Ergebnis, dass wir am Ende keine Regelung, und
zwar für keinen Bereich, haben.
Wir in Deutschland haben doch gerade unsere Erfah-
rungen damit gemacht, wie langwierig und wie schwierig
eine Verständigung in moralisch umstrittenen Fragen ist
und wie sehr wir die gefundene Position täglich in der ge-
sellschaftlichen Debatte weiter begründen und uns der
Diskussion stellen müssen. International ist eine solche
Verständigung ungleich schwieriger.
Aus diesem Grund unterstützen wir die Bundesregie-
rung in ihrem Bemühen um eine internationale Ächtung
und ein Verbot des reproduktiven Klonens und es ist sehr
erfreulich, wie erfolgreich diese Initiative bislang ist. Da-
rüber hinaus müssen und werden selbstverständlich un-
sere Bemühungen, das heißt auch die Bemühungen der
Bundesregierung, weitergehen, auch international zu ei-
ner Verständigung über die Ächtung des Klonens insge-
samt zu kommen.
Es ist gut, wenn in diesem Hause darüber ein hohes
Maß an Einigung erzielt wird, dass wir uns eindeutig zu-
gunsten der Freiheit und der Selbstbestimmung des Ein-
zelnen entscheiden und Tendenzen zur Instrumentalisie-
rung des Individuums eine klare Absage erteilen.
Ulrike Flach (FDP): Bei dieser Debatte muss man
sehr genau hinsehen, was die Antragsteller wollen. Die
Anträge von Wodarg/Röspel/Fell und den Fraktionenen
der SPD und der Grünen sowie von Böhmer/Hüppe und
der Fraktion der CDU/CSU unterscheiden sich nur in
Nuancen. In der Zielrichtung sind sie identisch. Wir mei-
nen, beide schießen über das Ziel hinaus.
Über das reproduktive Klonen werden wir uns in die-
sem Haus schnell einig werden. Die FDP hat sich schon
früh, nämlich auf ihrem Parteitag im Mai 2001, für ein
Verbot des reproduktiven Klonens ausgesprochen und hat
es auch in ihren Anträgen hier im Hause stets ausge-
schlossen. Deshalb plädieren auch wir für eine internatio-
nale Konvention zur Ächtung des reproduktiven Klonens.
Reproduktives und therapeutisches Klonen sind aber
zwei verschiedene Dinge. Beim reproduktiven Klonen
können Sie – theoretisch – eine Kopie eines Menschen
herstellen, also zum Beispiel einen Embryo zu einem
kompletten Menschen heranzüchten. Beim therapeuti-
schen Klonen geht es nicht darum; dabei sollen vielmehr
embryonale Stammzellen gewonnen werden, um zum
Beispiel Ersatzgewebe für Organe zu züchten. Mit dem
therapeutischen Klonen entstehen keine ganzen Men-
schen.
Die Anträge erwecken den Eindruck, als gäbe es auch
beim therapeutischen Klonen internationalen Konsens da-
rüber, diese Methode zu verbieten. Das ist aber nicht der
Fall. In Großbritannien ist das therapeutische Klonen er-
laubt; in Schweden werden die gesetzlichen Rahmen-
bedingungen für das therapeutische Klonen gerade ge-
schaffen; in Spanien sind Teile der Regierung und die
Opposition für die Zulassung des therapeutischen Klo-
nens. Das sind unsere Nachbarländer in Europa, die mit
uns einen gemeinsamen Wertekanon teilen, aber hier zu
anderen Beurteilungen kommen.
Es war richtig, dass sich Ministerin Bulmahn bereits im
Februar dafür ausgesprochen hat, eine internationale
Konvention zur Ächtung des Klonens auf das reproduk-
tive Klonen zu beschränken. „Wir dürfen die Verhandlun-
gen nicht überfrachten“, sagte sie damals und ich stimme
ihr zu. Sie sagte auch, dass sie „zum jetzigen Zeitpunkt“
gegen das therapeutische Klonen sei. Da haben wir eben-
falls Konsens. Aber wir sollten diese Tür nicht katego-
risch zuschlagen, zumal jedes Verbot einen Eingriff in die
grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit bedeutet.
Beim reproduktiven Klonen halte ich diesen Eingriff für
gerechtfertigt, wie übrigens auch die DFG oder die Max-
Planck-Gesellschaft, aber man muss sich bewusst sein,
dass Eingriffe in die Forschungsfreiheit immer ein Balan-
cieren am Rande der Grundgesetzverletzung sind.
Und es ist bezeichnend, dass auf dem SPD-Antrag we-
der Frau Bulmahn, noch Herr Catenhusen, noch Frau von
Renesse oder Frau Dr. Reimann stehen. Ein großer Teil
der Experten der SPD-Fraktion zur Biotechnologie hält
sich hier zurück.
Beide Anträge würden die Hürde für einen Abschluss
einer internationalen Konvention gegen das reproduktive
Klonen erhöhen, weil sie das therapeutische Klonen ein-
beziehen.
Ich kann mir vorstellen, dass wir mit den gesetzlichen
Möglichkeiten, die wir mit dem Stammzellengesetz ge-
schaffen haben, auskommen und Erfolge im Kampf gegen
schwere Krankheiten erzielen. Dann brauchen die Wis-
senschaftler das therapeutische Klonen nicht. Ich hoffe,
dass es so kommt, aber wir können nicht sicher sein.
Deshalb: Die FDP-Fraktion lehnt beide Anträge ab, da
sie uns nicht schneller zu einem weltweiten Verbot des re-
produktiven Klonens bringen, sondern die Verhandlungen
belasten und einen weiteren Eingriff in die Forschungs-
freiheit darstellen.
Dr. Ilja Seifert (PDS): Es war ein begrüßenswerter
Schritt, dass sich alle Fraktionen des Deutschen Bundes-
tages am 17. Oktober 2001 im Gesundheitsausschuss auf
einen Entschließungsantrag zum 6. EU-Forschungsrah-
menprogramm einigten, mit dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, sich gegen das Klonen von Menschen
mit EU-Mitteln zu verwenden. Danach dürfen keine For-
schungstätigkeiten finanziert werden, die eine Änderung
der Keimbahn des Menschen zum Ziel haben und bei de-
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nen ein menschlicher Embryo zu Forschungs- oder The-
rapiezwecken gezüchtet wird.
Vor nicht allzu langer Zeit – im Herbst vergangenen
Jahres – verkündete die amerikanische Firma Advanced
Cell Therapies (ACT), dass es ihr gelungen sei, erstmals
menschliche Embryonen zur Herstellung von Stammzel-
len zu klonen. Nach den Ereignissen vom 11. September
in New York war dies für eine breite Öffentlichkeit eher
ein Randereignis, das schnell wieder in der täglichen
Nachrichtenflut verschwand.
Dabei spiegelt dieser Vorgang eine beträchtliche kri-
minelle Energie wider. Immerhin verstößt dieses „thera-
peutische Klonen“ gegen das erst im Juli 2001 vom ame-
rikanischen Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit
verabschiedete Gesetz, demzufolge das Klonen weder zu
„therapeutischen“ noch zu Forschungszwecken oder gar
zur Fortpflanzung erlaubt ist. Dieser Vorgang spricht nicht
gegen ein Verbot des Klonens, sondern eher dafür.
Man darf also nie außer Acht lassen, dass in diesem Be-
reich gigantische Profite erwartet werden. In Großbritan-
nien ist das „therapeutische“ Klonen seit Anfang 2001 er-
laubt. Ende 2001 wurde dann eine gesetzliche Regelung
eingeführt, die zwar das Implantieren und Austragen ge-
klonter Embryonen unter Strafe stellt, aber das Klonen
selbst weiterhin erlaubt. Damit reagierte Großbritannien
auf Ankündigungen des dubiosen italienischen Repro-
duktionsmediziners Antinori, dass er die britische Rechts-
lage nutzen wolle, um menschliche Embryonen zu klonen
und zu implantieren. Außer in Großbritannien ist das „the-
rapeutische“ Klonen heute in allen anderen EU – Mit-
gliedstaaten unzulässig.
Entgegen allen anderslautenden Behauptungen muss
immer wieder darauf hingewiesen werden, dass es zwi-
schen dem „therapeutischen“ Klonen und dem Klonen zur
Produktion von Nachwuchs eben keine starre Grenze gibt.
Daher ist es auch nicht möglich, Forschung in diesem Be-
reich zu betreiben, ohne Gefahr zu laufen, dass früher
oder später das Klonen von Menschen erfolgt. Allerdings
bin ich auch weiterhin der Ansicht, dass die Öffnung von
Möglichkeiten für die Forschung mit embryonalen huma-
nen Stammzellen – selbst mit den Auflagen, wie sie hier
erst kürzlich mit dem „Stammzellgesetz“ festgeschrieben
wurden – schon relativ dicht an das „Klonen zu For-
schungszwecken“ heranführen kann.
Der eingangs genannte Entschließungsantrag ist ja nur
ein begrenztes Schrittchen. Eigentlich ist damit nur eine
Minimalanforderung benannt, die sich ohnehin aus dem
in Deutschland geltenden Recht ergibt. Die vom Europä-
ischen Parlament verabschiedete Fassung des 6. For-
schungsrahmenprogramms sieht nämlich vor, die For-
schung an und mit Stammzellen aus abgetriebenen oder
nach IVF-Behandlung „übrig gebliebenen“ Embryonen
zu fördern. Wer kann dafür garantieren, dass dieser Ver-
suchung Forschungseinrichtungen EU-weit widerstehen?
An dieser Stelle kann man nicht vorsichtig genug sein.
Ganz zu schweigen von der Forschung mit privaten
Mitteln. Und wer kann die Augen davor verschließen,
dass ganze Regionen – von China über Indien, Indonesien
bis hin zu Russland – in dieser Hinsicht rechtsfreie Räume
darstellen?
Es braucht also ein umfassendes Verbot des Klonens –
sowohl des „therapeutischen“ oder irgendeines „wissen-
schaftlichen“ als auch des reproduktiven – weltweit. Bei
den dazu im Rahmen der Vereinten Nationen laufenden
Verhandlungen sollte die Bundesregierung ihre Bemü-
hungen gemeinsam mit ihren europäischen Partnern auf
den Abschluss einer entsprechenden internationalen Kon-
vention richten.
Auf dieses Anliegen konzentrieren sich die heute vor-
liegenden Anträge der CDU/CSU und der Regierungsko-
alition. Deshalb verzichtet die PDS auf einen eigenen An-
trag und stimmt diesen beiden Anträgen zu.
Wir unterstützen die Forderung an die Bundesregie-
rung, bei den im Rahmen der Vereinten Nationen stattfin-
denden Verhandlungen ihre Ablehnung jeglicher Form
des Klonens menschlicher Embryonen zum Ausdruck zu
bringen. In den Verhandlungen sollte klargestellt werden,
dass die internationale Ächtung des reproduktiven Klo-
nens keine Legitimation für andere Formen oder Zielset-
zungen des Klonens menschlicher Embryonen darstellt.
Wenn die Bundesregierung sich in den Verhandlungen
dafür einsetzt, möglichst bald eine Konvention über das
Verbot reproduktiven Klonens herbeizuführen, so kann
dies nur ein erster Schritt hin zu einem umfassenden Ver-
bot des Klonens sein.
Deshalb unterstützt die PDS all jene, die sich auf inter-
nationaler Ebene weiterhin für ein weltweit gültiges
Rechtsinstrument zum Verbot jeglicher Form des Klonens
menschlicher Embryonen einsetzen.
Anlage 25
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtouris-
mus in Deutschland
– des Antrags: Den Campingtourismus in
Deutschland nachhaltig fördern
(Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord-
nungspunkt 9):
Annette Faße (SPD): Immer mehr Urlauber verreisen
mit Wohnwagen und Wohnmobilen oder mit Zelten im
Gepäck in die Ferienregionen. Die Tendenz ist deutlich
steigend. Für das Jahr 2001 hat das Statistische Bundesamt
21,3 Millionen Übernachtungen verzeichnet; dafür stehen
auf 2 300 Plätzen für Urlaubscamping 194 000 Stellplätze
zur Verfügung. Etwa 2 500 Dauercampingplätze sind
nicht erfasst. Das Verhältnis von Urlaubs- zu Dauercam-
pingplätzen wird nur bei den großen Anlagen ermittelt. In
Deutschland sind gegenwärtig 140 Anlagen mit jeweils
über 500 Stellplätzen registriert. Auf diesen Anlagen sind
101 000 Stellplätze angelegt, von denen 61 000 als Dauer-
camperstellplätze genutzt werden. 40 000 Stellplätze ste-
hen als touristische Stellplätze bzw. für Urlaubscamping
zur Verfügung. Etwa 13 Prozent des Reiseaufkommens
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entfällt in den Bereich Camping und jede vierte Über-
nachtung findet auf einem Campingplatz statt. Inzwi-
schen sind in Deutschland bereits 1,4 Millionen Wohn-
mobile und Caravans zugelassen.
Die Datenlage lässt allerdings erkennen, dass die un-
terschiedlichen Formen des Campings nur unzureichend
dokumentiert sind. Fragen nach Trends und Entwicklun-
gen können nicht auf einer gesicherten Datenlage beant-
wortet werden.
Die Zunahme der Zahl der Camper hat dazu geführt,
dass sich in diesem Segment ein moderner Industriezweig
entwickelt hat. Der Campingtourismus trägt inzwischen
in nicht unerheblichem Umfang zur Sicherung der
Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe bei. Das Cam-
pen hat sich insofern verändert, als dass die Anforderun-
gen der Gäste gestiegen sind. Darauf einzugehen erfordert
umfassend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter. Durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnah-
men können verbesserte Serviceleistungen gesichert wer-
den. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bemühungen
der Sozialpartner, das Berufsbild eines Kaufmanns für
Freizeit und Tourismus abzustimmen. Das Ausbildungs-
profil wird insbesondere dem Personalbedarf auf Cam-
pingplätzen gerecht werden.
In Deutschland ist das Campingrecht Ländersache.
Trotzdem ist eine einheitliche Campingplatzverordnung
für alle Plätze in Deutschland wünschenswert. Für die
überwiegend für das Dauercamping genutzten Plätze er-
scheinen gesonderte Vorschriften einer Campingplatzver-
ordnung innerhalb des Baurechts im Sinne eines Büro-
kratieabbaus verzichtbar.
Zustand und Qualität der Campingplätze in Deutsch-
land haben sich verbessert,wie der Wettbewerb „Vorbild-
liche Campingplätze in Deutschland“ bewiesen hat. Diese
Gemeinschaftsaktion der Bundesregierung mit dem Deut-
schen Tourismusverband wurde bereits zum siebten Mal
ausgeschrieben. Beim Deutschen Tourismusverband ist
ein neuer Fachbereich „Camping und Caravaning“ einge-
richtet worden. Diesem kommt bei der Etablierung einer
einheitlichen Klassifizierung von Campingplätzen eine
besondere Stellung zu. Diese Qualifizierung wird für die
Reisenden eine wichtige Orientierung sein und das Qua-
litätsmanagement im Campingtourismus verbessern.
Campingplätze ermöglichen es den Urlaubern, inten-
sive Naturnähe zu erleben. Camping kann die Menschen
zum besonderen Schutz und für die Erhaltung der Natur
motivieren. Um die Natürlichkeit zu bewahren, müssen
die Campingplätze landschafts- und umweltgerecht ge-
staltet und betrieben werden. Der Gast soll die Sicherheit
haben, dass zeitgemäße Standards erreicht oder über-
schritten werden. Der sensible Umgang mit der Natur, der
Einsatz von Umwelttechnologien und die Entsorgung von
Abfällen spielen im Wettbewerb eine entscheidende
Rolle. Umweltschutz und Nachhaltigkeit lohnen sich und
schaffen zufriedene Gäste, die gerne wiederkommen. Mit
der Etablierung der Dachmarke zum nachhaltigen Touris-
mus „Viabono – Reisen natürlich genießen“ wird dieser
Prozess unterstützt.
Camping verleiht nach wie vor ein Gefühl von Na-
turnähe, Unabhängigkeit und Ungebundenheit, Abenteu-
erlust und Lebensfreude. Die Ansprüche der Camper sind
allerdings in den letzten Jahren gestiegen. Moderne Cam-
pingbusse und Wohnmobile sind sehr aufwendig gestaltet
und lassen auf solvente Gäste schließen. Immer mehr
Kurorte haben sich mit ihrem Angebot auf diese Gäste-
gruppe eingestellt und halten Stellplätze für Wohnmobilis-
ten in ihren Kuranlagen vor.
Um den Campingurlaub in Deutschland nachhaltig zu
fördern, fordern wir von den Ländern die Verständigung
auf eine einheitliche Campingplatzverordnung und die
Prüfung, ob die Verordnungen für die Dauerstellplätze
entfallen können, anzuregen. Außerdem sollen gegenüber
den Ländern gesonderte Bestimmungen für den Bereich
der Wohnmobile im Sinne von Stellplätzen sowie Ser-
vice- und Entsorgungsstationen angeregt werden.
Wir möchten, dass die Bundesregierung prüft, ob im
Rahmen der finanzpolitischen Leitlinien der Bundeswett-
bewerb „Vorbildliche Campingplätze“ über das Jahr 2003
hinaus gefördert werden kann bzw. ob andere Maßnah-
men zur Qualitätssteigerung ergriffen werden können. Bei
den Anbietern von Camping- und Caravantourismus soll
für den Beitritt zur Umweltdachmarke „Viabono – Reisen
natürlich genießen“ geworben werden. Die Betreiber von
Campinganlagen sollen in einer Informationsschrift über
die Förderinstrumente und Kreditprogramme unterrichtet
werden.
Über die Deutsche Zentrale für Tourismus soll weiter-
hin ein gezieltes Auslandsmarketing für den Camping-
urlaub in Deutschland stattfinden. In die Veröffentlichung
der Statistik für die Beherbergung sollen Übernachtungen
des Urlaubscampings aufgenommen werden. Einmal
jährlich sollen analog zur Erhebung der Übernachtungen
in Betrieben unter neun Betten die Übernachtungen der
Dauerstellplätze in den Prädikatsgemeinden geschätzt
werden.
Die Bundesregierung soll darüber hinaus das Kurato-
rium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung in sei-
nem Bemühen unterstützen, das Berufsprofil eines Kauf-
manns für Freizeit und Tourismus zu entwickeln. Mit
diesen Maßnahmen werden wir den Campingtourismus in
Deutschland nachhaltig fördern und diesen wichtigen Teil
des Urlaubsangebots weiter ausbauen können.
Renate Gradistanac (SPD): Mit dem Aktionsplan
zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland wird
einmal mehr der zukunftsorientierte Blick der Regierung
deutlich. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, dass sich
unser Land unter rot-grüner Regierung auf eine Gesell-
schaft von morgen vorbereitet. Laut der Reisebranche
wird sich in den nächsten Jahren der Anteil der Reisenden
im Kindes- und Jugendalter auf etwa 25 Prozent ver-
größern. Auf diesen wachsenden Reisemarkt müssen die
touristischen Leistungsträger vorbereitet sein. Um dies
fördernd und innovativ zu unterstützen, ist dieser Akti-
onsplan formuliert worden.
Lassen Sie mich noch einige Zahlen nennen. Mit die-
sen möchte ich Ihnen die wirtschaftliche Relevanz der
Kinder- und Jugendreisen darstellen. Allein fünf große
Träger, die sich auf diesen Markt spezialisiert haben, ver-
buchen in ihren zusammen 102 000 Betten über 13 Milli-
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onen Übernachtungen im Jahr. Die Gesamtzahl der von
Jugendlichen und Kindern getätigten Übernachtungen
dürfte um einiges höher liegen. Und hier ist zu unterstrei-
chen: Diese Reisenden sind die Kunden von morgen. Wol-
len wir den Tourismusstandort Deutschland in der Zu-
kunft wettbewerbsfähig halten, dann sollten wir uns auch
um die zukünftigen Gäste schon heute intensivst
bemühen.
Die Bundesregierung wird hiermit aufgerufen, die For-
derungen des Aktionsplanes umzusetzen. Um den Kinder-
und Jugendreisemarkt weiter auszubauen, sollen Bund
und Länder in Zusammenarbeit mit der Branche Aktions-
pläne ausarbeiten und realisieren.
Ich möchte ihnen nun folgend die wichtigsten Kern-
aussagen des Antrages kurz erläutern:
Erstens. Um die nötigen Planungen auf gesicherte
Grundlagen zu stellen, müssen das Alter der jungen Rei-
senden, die Anzahl und Verteilung der bereitgestellten
Betten sowie die Anzahl der von den Kindern und Ju-
gendlichen getätigten Übernachtungen festgehalten wer-
den. Die momentane Datenlage lässt dies nicht zu, dies
muss verbessert werden.
Zweitens ist ein Gremium unter der Leitung der DZT,
Deutsche Zentrale für Tourismus, gebildet worden, wel-
ches die gemeinnützigen und kommerziellen Träger von
Kinder- und Jugendreisen zusammenbringt. Ziel ist es,
den deutlich gespaltenen Markt zwischen gemeinnützigen
und kommerziellen Anbietern mittels eines Interessens-
ausgleiches und einer gemeinsamen Marktbearbeitung
kundenorientierter zu gestalten.
Drittens kommt der Qualitätssicherung und Qualitäts-
steigerung eine hohe Bedeutung zu. Hier müssen Maß-
nahmen und Wege gefunden werden, den momentanen
Zustand der Einrichtungen zu ermitteln und darauf auf-
bauend die Qualität zu steigern.
Ein weiterer Punkt zur Qualität. Die auch ehrenamtlich
tätigen Leiter der Kinder- und Jugendreisen müssen die
Möglichkeit erhalten, sich durch geeignete Maßnahmen
zu qualifizieren. Diese trägerübergreifenden Weiterbil-
dungsmöglichkeiten sollen mit einer, nennen wir sie jetzt
einmal: „Jugendleiter Card“ zertifiziert werden. Dabei
sollen die Länder die nötige Unterstützung beitragen.
Ich möchte hier betonen, dass nicht Aufsichtspersonen
ausgebildet werden sollen. Nein, es soll ganz besonders
auf eine sehr gute pädagogische Betreuung Wert gelegt
werden. Den Kindern und Jugendlichen soll auf ihren Rei-
sen kulturelle und soziale Kompetenz vermittelt werden.
Der Wert der Toleranz bekommt dabei eine wichtige Be-
deutung, denn dieser ist ein wichtiges Gut für die mo-
mentane und zukünftige Gesellschaft.
Weiterhin soll bei den Kinder- und Jugendreisen auf
die Entwicklung eines Umweltbewusstseins hingewirkt
werden. Die jugendlichen Reisenden sollen durch die Fre-
quentierung von nachhaltigen touristischen Leistungen
auf umweltrelevante Aspekte aufmerksam gemacht wer-
den. Ich möchte hierbei nochmals auf die durch die Bun-
desregierung unterstützte Dachmarke für nachhaltiges
Reisen, „Viabono“, hinweisen.
Noch ein weiterer, in meiner Aufzählung letzter Punkt.
Die DZT soll den Kinder und Jugendtourismus verstärkt
vermarkten. Die Arbeit der DZT hat zu der positiven Ent-
wicklung des Tourismus in Deutschland beigetragen. Dies
ist, nur nebenbei angemerkt, auch ein Grund, warum die
rot-grüne Regierung die Mittel für die DZT seit ihrem
Amtsantritt, ganz im Gegensatz zur Vorgängerregierung,
um mehr als 20 Prozent angehoben hat.
Die jetzige Regierung hat in den vergangenen Jahren viel
Gutes für den Tourismus in Deutschland getan, beispielhaft
seien erwähnt: das Jahr des Tourismus, die Abschaffung der
Doppellizenz bei den Jugendreiseveranstaltern und zu guter
Letzt die Abschaffung der Trinkgeldsteuer – Dinge, wel-
che die jetzige und wohl auch zukünftige Opposition in
ihrer Zeit nicht bewerkstelligen konnte.
Mit dem Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtouris-
mus führt die Regierung den unter ihr eingeschlagenen
Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gesell-
schaft fort und schaut voller Zuversicht in eine touris-
musreiche Zukunft.
Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die Tourismuswirt-
schaft ist auch nach den Anschlägen des 11. September
des letzten Jahres weltweit eine der wichtigsten Wachs-
tumsbranchen und hat auch in Deutschland bereits heute
eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Die Ar-
beitsplätze in diesem personalintensiven Dienstleistungs-
bereich sind an den Standort Deutschland gebunden, sie
können nicht einfach wegrationalisiert oder ins Ausland
verlagert werden. Das macht den Tourismus zu einem lei-
der oftmals unterschätzten Hoffnungsträger bei der Be-
kämpfung der Arbeitslosigkeit, da das Potenzial für Ar-
beitsplätze und Einkommen im Bereich Urlaub, Freizeit,
Gesundheit und Reisen in Deutschland noch keineswegs
ausgeschöpft ist.
Aber der Konkurrenzdruck für den Tourismusstandort
Deutschland steigt: Ständig werden neue Reiseziele er-
schlossen, das weltweite Angebot an Gästebetten steigt
rasant, und ausländische Tourismusdestinationen starten
immer mehr und immer aufwendigere Werbekampagnen.
Erschwerend kommen in Deutschland vor allem unverän-
dert hohe Arbeitslosenzahlen und eine schwache Kon-
junktur hinzu, die bei vielen Bürgern mit der Angst um
ihren noch bestehenden Arbeitsplatz verbunden ist, so-
dass die deutsche Reisebranche größere Buchungsrück-
gänge und mehr schleppend verlaufende Geschäfte zu
verzeichnen hat, als dies in vielen anderen Ländern der
Fall ist. Die deutsche Tourismuswirtschaft droht zu einem
Hauptleidtragenden der Konsumzurückhaltung bzw. des
Konsumverzichts der Bevölkerung zu werden. Bei den
gegenwärtig stagnierenden bzw. sinkenden Umsätzen,
rückläufigen Gewinnen und geringen Umsatzrenditen
können viele der überwiegend mittelständischen bzw. ei-
gentümergeführten Betriebe kaum Eigenkapital bilden.
Damit besteht immer weniger Spielraum für Nach- und
Neu-Investitionen sowie für Neueinstellungen und den
Abschluss von Ausbildungsverhältnissen.
Tourismus dient auch der Völkerverständigung sowie
dem Abbau von Vorurteilen und wirkt damit nicht nur in
Krisenregionen friedensfördernd bzw. friedensbewahrend.
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Er spielt eine wichtige Rolle beim Zusammenwachsen der
Europäischen Union, der Verwirklichung des Binnen-
marktes und der geplanten EU-Osterweiterung. Und auch
für ein erfolgreiches Zusammenwachsen unseres eigenen
Landes ist das gegenseitige Besuchen und Kennenlernen
unverzichtbar. Angesichts der Tatsache, dass bisher seit
der Wiedervereinigung erst circa die Hälfte der westdeut-
schen Bevölkerung privat oder geschäftlich die neuen
Bundesländer besucht haben, gibt es hier noch einen
großen Nachholbedarf. Wichtig ist, dass vor allem junge
Leute frühzeitig die Gelegenheit zum Reisen innerhalb
Deutschlands und innerhalb Europas bekommen und er-
greifen. Jugendliche Reisende sind die Touristen der Zu-
kunft, ihre in jungen Jahren gemachten Erfahrungen wer-
den ein Leben lang ihre Einstellungen und ihr
Reiseverhalten prägen. Dies ist auch für die künftige Ent-
wicklung des Tourismusstandortes Deutschland bei In-
landsreisen von großer Bedeutung. In diesem Zusammen-
hang begrüßen wir auch die vorbildliche Initiative von
Baden-Württemberg und Bayern, in diesem Jahr in den
Ferienmonaten Juli und August für Kinder bis 15. Jahren
in mehr als 650 Betrieben die Übernachtung kostenlos an-
zubieten. Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer die-
sem positiven Beispiel folgen werden und erkennen, dass
Investitionen in die Jugend wirkungsvolle Investitionen
in die Zukunft sind.
Daher macht es Sinn, das Segment des Kinder- und Ju-
gendtourismus in der heutigen Debatte etwas näher zu be-
leuchten. Allerdings ist der Jugendreisemarkt ausgespro-
chen vielschichtig und unübersichtlich. Es gibt nur wenig
aussagekräftige statistische Zahlen. So werden etwa in
diesem Bereich meist Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene bis 29 Jahren zusammengefasst, deren Anteil
am weltweiten gesamten touristischen Markt auf circa 20
Prozent geschätzt wird. In Deutschland ist diese Alters-
gruppe, zu der circa 15,6 Millionen Menschen gehören,
besonders reisebegeistert: 80 Prozent von ihnen verreisen
mindestens einmal im Jahr. Zwar reisen immerhin 25 Pro-
zent der 14- bis 29-Jährigen innerhalb Deutschlands, doch
liegt dieser Anteil deutlich unter dem gesamten Anteil un-
serer Bevölkerung, die innerhalb ihres eigenen Landes
unterwegs sind und Urlaub machen.
Die beiden vorliegenden, im Wortlaut identischen An-
träge der Koalitionsfraktionen und der PDS enthalten zwar
durchaus viele zustimmungswürdige Aussagen, doch be-
ziehen sich diese fast ausschließlich auf gemeinnützige
Anbieter. Die Interessen und Probleme kommerzieller
Veranstalter sind dagegen kaum berücksichtigt. So wird
zum Beispiel die Gleichbehandlung aller gemeinnützigen
Unterkünfte bei der Erhaltung und Qualitätsverbesserung
von kinder- und jugendgerechten Unterkünften gefordert –
warum nicht auch eine Gleichbehandlung mit kommerzi-
ellen Anbietern? Sollen hier die Wettbewerbsbedingungen
für Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Steuern
zahlen, noch weiter verschlechtert werden?
Weiterhin findet sich in diesen Anträgen kein Wort
über die Subventionierung und steuerliche Bevorzugung
gemeinnütziger Träger im Kinder- und Jugendreisebe-
reich. Dabei kann die Privatwirtschaft viele dieser Aufga-
ben offensichtlich effizienter leisten. Nicht nur liegen die
Baukosten von kommerziellen Beherbergungsstätten wie
etwa Jugendhotels oftmals unter denjenigen für zum Bei-
spiel Jugendherbergen, auch der Übernachtungspreis liegt
häufig deutlich niedriger, wie uns kürzlich noch der Deut-
sche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband DRV be-
stätigte. Natürlich liegt die Bereitstellung preisgünstiger
Angebote im Interesse jugendlicher Reisender, aber zu-
sätzlich auch im Interesse einer Steigerung der Attrakti-
vität des Tourismusstandortes Deutschland, auch für den
Besuch von Jugendlichen aus Europa und der ganzen
Welt, die durch positive Reiseerlebnisse eben später auch
zu wiederkehrenden, meist zahlungskräftigen Touristen
werden.
Wir sollten uns auch überlegen, wie wir die Zusam-
menarbeit von gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben
mit kommerziellen Reiseveranstaltern verbessern kön-
nen, die sich gegenwärtig recht schwierig gestaltet bzw.
teilweise überhaupt nicht erfolgt. Dies würde nicht zuletzt
auch die Auslastung der gemeinnützigen und mit öffentli-
chen Mitteln geförderten Einrichtungen erhöhen. Zu
wichtigen anderen, in den vorliegenden Anträgen eben-
falls überhaupt nicht angesprochenen Punkten gehört
auch die uneinheitliche und nicht immer marktkonforme
Gestaltung von Vorschriften für Klassenfahrten. Außer-
dem wird Lehrern bzw. Begleitpersonen immer häufiger
die Abrechnung ihrer eigenen Kosten als Dienstreise un-
tersagt. Die Inanspruchnahme von Freiplätzen löst das
Problem nur zum Teil, wobei diese dann auch nicht mehr
wie eigentlich vorgesehen für Schüler von einkommens-
schwachen Eltern zur Verfügung stehen.
SPD, Grüne und PDS zeigen mit ihren Anträgen ein-
mal mehr, wie wenig Wert sie auf faire Wettbewerbsbe-
dingungen für die Leistungsträger unserer Gesellschaft,
die kleinen und mittelständischen Unternehmen, legen.
Die CDU/CSU setzt sich dagegen für eine Deregulierung
und Entbürokratisierung der vorwiegend mittelständisch
geprägten Tourismuswirtschaft ein, um die unternehmeri-
sche Freiheit und Innovationsfreudigkeit der Betriebe zu
stärken. Wir wollen die von der rot-grünen Bundesregie-
rung eingeführten Beschäftigungsbarrieren aufheben, ins-
besondere der Einschränkungen bei befristeten Arbeits-
verhältnissen und des generellen Rechtsanspruchs auf
Teilzeitarbeit. Wir wollen mit einem „Drei-Säulen-Mo-
dell“ die Neuregelung der 325-Euro-Jobs ersetzen, was
sowohl Arbeitnehmern wie Arbeitgebern spürbare finan-
zielle Vorteile bringt, indem vor allem die Grenze für eine
geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro angehoben
wird. Und wir wollen die Unternehmensbesteuerung
mehr darauf ausrichten, die Möglichkeiten zur Bildung
von Eigenkapital zu verbessern, insbesondere für mittel-
ständische Unternehmen.
Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
großen Reiseveranstalter richten ihre Angebote zuneh-
mend auf die Belange von Familien aus. Dazu gehören
nicht nur große, interessant gestaltete Spielplätze in Feri-
enanlagen. Denn erst einmal – das wissen die Veranstalter
natürlich – müssen die Familien sich den Urlaub leisten
können. Unsere familienfreundliche Politik der letzten
Jahre hat hier mit der Erhöhung des Kindergeldes, der
Senkung des Eingangssteuersatzes, der Anhebung des
Grundfreibetrages und der Stabilisierung des Beitragssat-
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zes der Rentenversicherung gute Voraussetzungen ge-
schaffen. Die Branche ihrerseits lockt mit Kinderfestprei-
sen, Ermäßigungen und Freibeträgen.
Auch tourismuspolitisch kann und muss erreicht wer-
den, dass Kinder und Jugendliche in den Genuss wohl-
verdienter Ferien kommen. Besonders danken möchte ich
an dieser Stelle der derzeitigen Vorsitzenden der Kinder-
kommission des Bundestages, der Abgeordneten Rosel
Neuhäuser, die tatkräftig dazu beigetragen hat, dass der
Koalitionsantrag heute so zur Abstimmung vorgelegt wer-
den kann und dass dieser Antrag im federführenden Aus-
schuss zumindest ohne Gegenstimmen verabschiedet wer-
den konnte. Es ist schade, dass sich CDU/CSU und FDP
nicht konstruktiv eingebracht haben. Gerade bei diesem
Thema hätte es gut angestanden, Partei- und wahltakti-
sche Überlegungen hintanzustellen. Beeindruckt hat mich
dagegen die wirklich sehr gute Zusammenarbeit mit den
Verbänden und Vereinen des Kinder- und Jugendtouris-
mus – auch hierfür an diese einen herzlichen Dank.
Nicht immer fahren aber Eltern und Kinder gemeinsam
in den Urlaub. Die Gründe dafür sind verschiedener Na-
tur. Der vorliegende Antrag zeigt, dass wir nicht wie die
Opposition nur immer davon reden, wie wichtig uns un-
sere Kinder sind, sondern dass die Koalition auch wirk-
lich – hier im Fachbereich Tourismus – etwas tut! Egal ob
reich oder arm – alle Kinder sollen schöne, erholsame Fe-
rientage verbringen können.
Dazu gehören attraktive, ordentliche und saubere Un-
terkunftsmöglichkeiten. Besonders gern verbringen Kinder-
und Jugendgruppen Ferien auf Campingplätzen. Gerade
auch dem Campingtourismus wollen wir voran helfen, wo
Deutschland noch aufzuholen hat gegenüber anderen eu-
ropäischen Ländern. Aber dazu später mehr. Beliebt sind
auch Jugendherbergen, Ferienlager sowie Kinder- und Ju-
gendhotels. Egal, wohin unsere Sprösslinge aufbrechen:
Mithilfe des vorliegenden Antrags tragen wir dafür Sorge,
dass über ein KfW-Programm Mittel zur Verfügung ge-
stellt werden, mit deren Hilfe in Kinder- und Jugendun-
terkünften Renovierungen und Sanierungen vorgenom-
men werden können.
Mit besonders viel Freude erwähne gerade ich natür-
lich die Forderung, durch geeignete Maßnahmen nach-
haltige Kinder- und Jugendreisen zum Beispiel in Natio-
nalparks, Biosphärenreservate und Naturparke zu fördern.
Denn auch, wenn Kinder und Jugendliche im Biologieun-
terricht oft lieber Zettel an den Banknachbarn verschicken
oder 100 Ausreden finden, um nicht am Sportunterricht
teilnehmen zu müssen, so wird es für diese Kinder und Ju-
gendlichen oftmals prägend sein; denn Lernen in und von
der Natur selbst ist viel anschaulicher und begeisternder
und fällt deswegen leichter. Plötzlich macht Bewegung an
der frischen Luft richtig Spaß und unbemerkt – das ist
übrigens die beste Erziehung – entwickelt sich Liebe zur
Heimat, Begeisterung für andere Kulturen und Toleranz.
Auch wissen wir, dass Jugendliche sich immer früher
auf eigene Faust auf Reisen begeben wollen, weil sie ein
Besuch auf einer bayrischen Alm oft weniger interessiert
als den gestressten Vater oder die erschöpfte Mutter. Schon
ab dem elften oder zwölften Lebensjahr ziehen viele es
vor, mit Gleichaltrigen zu verreisen. Selbst wenn wir als
fürsorgliche Eltern das aus Sorge um unsere Kinder nicht
unbedingt gutheißen, so können und sollen wir es nicht
verhindern, wenn unsere Kinder irgendwann ohne uns die
Urlaubsplanung angehen.
Aber was wir tun können, ist, dafür Sorge zu tragen,
dass sie ihren auf eigene Faust geplanten Urlaub genießen
können, weil sich ihre Wünsche und Vorstellungen dort
nämlich erfüllen. Dafür ist es unbedingt erforderlich zu
wissen, wie diese Wünsche konkret aussehen. Aus diesem
Grund findet sich in unserem Antrag auch die Forderung,
in die Statistik der Tourismuserhebung wirtschaftliche
und sozialpolitische Fragen mit aufzunehmen. Daran kön-
nen schließlich Angebote ausgerichtet werden.
Sind unsere Söhne und Töchter dann schließlich zu ei-
nem Urlaub ohne Eltern aufgebrochen, wird es unbedingt
beruhigend wirken, dass wir sie an ihrem Ziel in guten
Händen wissen. Erklärtes Ziel dieses Antrags ist es, da-
rauf hinzuwirken, dass Bund und Länder in Zusammen-
arbeit mit Kinder- und Jugendreiseveranstaltern Aktions-
pläne aufstellen.
In diesen Aktionsplänen soll und muss es auch darum
gehen, Möglichkeiten zu finden, wie die meist ehrenamt-
lich tätigen Betreuerinnen und Betreuer weiter qualifiziert
werden können. Weiterbildungsangebote für die aner-
kennenswerte ehrenamtliche Tätigkeit können und wer-
den zu einem besseren Verhältnis zwischen Kind und Be-
treuungsperson führen.
Dank unseres Antrags werden die Bedingungen für die
schönste Zeit des Jahres für Kinder und Jugendliche ver-
bessert werden. Wenn diese Vorhaben durch eine vorbild-
liche Kooperation von Bund, Ländern und Verbänden
konsequent, umgesetzt werden, dann werden davon Kin-
der und auch die daheim gebliebenen Eltern profitieren.
Denn freudestrahlend werden die Kinder zurückkehren,
einerseits froh, wieder zu Hause zu sein und andererseits
um viele unvergessliche Urlaubserfahrungen reicher, von
denen sie erzählen können. Kinder und Jugendliche reisen
überaus gern auf Campingplätze.
Wir haben in dieser Legislatur viel für den Tourismus
in Deutschland getan, mehr als in jeder anderen Legisla-
tur zuvor eine Regierungskoalition getan hat. Unser letz-
ter Antrag in dieser rot-grünen 14. Legislatur betrifft not-
wendige Verbesserungen im Campingtourismus. Lassen
Sie mich also noch einige Anmerkungen zu diesem Cam-
pingtourismus-Antrag machen. Denn jener wird dieses
überaus wichtige Segment stärken und ihm die Beachtung
verschaffen, die der Campingtourismus verdient hat.
In Deutschland gibt es rund 2 300 Campingplätze und
mehr als 21 Millionen Mal wurde auf ihnen übernachtet.
Camping ist eine außerordentlich beliebte und zuneh-
mend beliebtere Art des Urlaubs. Es hat große wirtschaft-
liche Bedeutung; denn immerhin 3,25 Milliarden Euro ge-
ben die Gäste auf Campingplätzen, beim Camping auf
dem Bauernhof und auf Reisemobilstellplätzen jährlich
aus.
Wenn wir diesen Antrag heute beschließen, so soll das
den Campern und den Betreibern von Campingplätzen
das Leben erheblich erleichtern. An erster Stelle steht des-
wegen auch die Empfehlung an die Länder, sich auf eine
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einheitliche Campingplatzverordnung zu einigen. Mit
dieser Anregung sind wir im Vorfeld der Beratungen auf
eine sehr gute Resonanz gestoßen. Durch eine einheitliche
Campingplatzverordnung erhält der Unternehmer und
Nutzer klare, einprägsame Orientierungen.
Ich möchte einen weiteren Forderungspunkt hervorhe-
ben. Um sich in den vielfältigen Möglichkeiten über För-
derinstrumente und Kreditprogramme zurechtzufinden,
soll eine Informationsschrift aufgelegt werden, in der
diese Möglichkeiten zusammengefasst sind. Aus Ge-
sprächen mit Campingplatzbetreibern wissen wir, dass
viele von ihnen gern noch umweltgerechter bauen würden
als es ohnehin schon der Fall ist, dies jedoch oft noch mit
hohen Kosten verbunden ist.
Hier gilt es, die finanziellen Möglichkeiten, die zur
Verfügung stehen, auch auszunutzen. Schließlich soll der
gezielte Einsatz dieser Gelder nicht daran scheitern, dass
die Zielpersonen nichts davon wussten. Gleichzeitig
möchten wir den Unternehmer auch darüber informieren,
wie er seinen Campingplatz durch Energieeinsparungen
noch umweltverträglicher und auch für sich selbst kos-
tengünstiger führen kann.
Wenn ich schon das Thema Umweltverträglichkeit und
Umweltschutz anspreche, so versteht es sich fast von
selbst, dass auch die Anbieter von Camping- und Cara-
vantourismus dazu angeregt werden sollen, sich unter das
Umweltdach „Viabono“ zu stellen. Denn ich bin der Auf-
fassung, dass es schon in der Natur des Campingtourismus
liegt, umweltgerecht und schonend zu arbeiten. Schließ-
lich urlaubt man hier bewusst sehr nah an, in und mit der
Natur. Je mehr Anbieter – auch und vor allem aus mög-
lichst vielen verschiedenen Bereichen des Tourismus – der
Umweltdachmarke „Viabono“ beitreten, umso mehr trägt
der Tourismus dazu bei, das reiche kulturelle Erbe und die
schöne Landschaft und Natur Deutschlands zu schützen.
Dieses Erbe gilt es zu erhalten, weil es eben die we-
sentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Touris-
musstandorts Deutschland ist. Ebenso ist es notwendig,
die Qualität des Angebots zu verbessern – Öffnungs-
zeiten, Service, Ordnung, Ruhe etc. – bzw. ein vorhande-
nes hohes Qualitätsniveau besser zu verkaufen. Die Er-
reichung dieser Ziele wird mit „Viabono“ deutlich
verbessert.
Dieser Antrag ist Quintessenz eines jahrelangen
Diskussionsprozesses mit entsprechenden Anbietern und
speziell dem Bundesverband der Campingwirtschaft in
Deutschland, dem BVCD. All jenen, die auf dieser Praxis-
ebene am Zustandekommen beteiligt waren, sage ich
Dank und wünsche uns allen nun fast am Ende der Legis-
latur ein wenig Zeit für erholsame Ferien in der Natur.
Ernst Burgbacher (FDP): Ich begrüße es, dass sich
der Deutsche Bundestag mit dem Thema Kinder- und Ju-
gendreisen befasst. Beim Jugendtourismus handelt es sich
mit circa 20 Prozent um ein wesentliches Segment des
weltweiten touristischen Marktes. Den Angaben der World
Tourism Organization zufolge wird sich dieser Marktanteil
in den nächsten Jahren auf über 25 Prozent erhöhen.
Nach Ansicht der FDP sollte dem Kinder- und Jugend-
tourismus ein höherer Stellenwert beigemessen werden,
als ihm bislang zukommt. Dass die Anträge „Aktionsplan
zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland“ die
Aufmerksamkeit auf diesen Bereich lenken, ist richtig.
Allerdings ist hierzu aus liberaler und marktwirtschaftli-
cher Sicht einiges anzumerken. Bei der Lektüre treten di-
verse Fragen auf. Ich nenne einige:
Im Antrag wird festgestellt, dass sich in den neuen
Bundesländern Strukturen wie Kinder- und Erholungs-
zentren bewährt haben. Dann heißt es: „Im Rahmen der
geforderten Gleichbehandlung von Anbietern im Kinder-
und Jugendbereich sollten diese die Voraussetzungen
schaffen, in die Förderung der Jugendpolitik aufgenom-
men werden zu können.“ Ich frage die Kollegen von SPD,
Grünen und PDS: Was heißt das konkret?
Zweites Beispiel: „Die Qualitätsstandards für Kinder-
und Jugendreisen und die Praxis der betroffenen Träger-
bereiche haben sich weiterentwickelt. Dies muss bei den
Qualifizierungsprogrammen für Gruppenleiterinnen und
Gruppenleiter berücksichtigt werden.“ Ich frage Sie: Wie?
Ferner: Bund und Länder sollen in Zusammenarbeit
mit Kinder- und Jugendreiseveranstaltern innerhalb der
gegebenen Kompetenzen Aktionspläne für Kinder- und
Jugendreisen in Deutschland aufstellen. Ich frage Sie:
Was genau soll das bedeuten?
Ziel der geforderten Aktionspläne soll es sein, bundes-
weite Qualitätsstandards trägerübergreifend für Kinder-
und Jugendreisen zu entwickeln. Wer soll diese Standards
entwickeln?
Vom bedarfsgerechten Ausbau des Kinder- und Jugend-
reisesektors ist die Rede. Wer soll dafür verantwortlich
sein und wie soll dies vonstatten gehen?
Weiter heißt es: „Es sollen geeignete Maßnahmen er-
griffen werden, um den Zustand der Einrichtungen im
Kinder- und Jugendreisebereich in Deutschland zu ermit-
teln.“ Was soll das?
Der Antrag zum Kinder- und Jugendtourismus ist in
weiten Teilen viel zu wenig konkret, dafür voller gut ge-
meinter Absichtserklärungen. Sicher ist es keine Frage,
dass Kinder- und Jugendtourismus gefördert werden
sollte, insbesondere auch im Hinblick auf das Zusam-
menwachsen der Europäischen Union, zu dem gerade
Reisen und internationale Begegnungen besonders von
jungen Menschen einen wertvollen Beitrag leisten kön-
nen.
Ich halte aber nichts davon, wenn sich der Staat als Rei-
severanstalter betätigt bzw. hier zu sehr eingreift. Der
Staat sollte nur dort eingreifen, wo es unbedingt notwen-
dig ist. Angebot und Nachfrage sind auch im Bereich Kin-
der- und Jugendtourismus das entscheidende Regulativ.
Die Reiseveranstalter werden Nachfrage nach umweltbe-
wussten Jugendreisen zu erfüllen wissen. Ich halte es da-
gegen für sinnvoll und erforderlich, die vom DRV zu die-
sem Punkt angeführte „Gefahr einer ideologischen
Überfrachtung“ sehr ernst zu nehmen. Eine zu starke
staatliche Einflussnahme wird nicht zum gewünschten
Erfolg führen, sondern von der Zielgruppe eher mit Ab-
lehnung quittiert werden. Damit würde das angestrebte
Ziel in weite Ferne rücken.
Ein Wort noch zum Antrag Campingtourismus:
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225276
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Es ist doch auffallend, daß in den ersten dreieinhalb
Jahren der Legislaturperiode so gut wie keine Anträge von
SPD und Grünen im Bereich Tourismuspolitik gestellt
wurden. Nun aber, in den letzten Sitzungswochen der
14. Wahlperiode, überschlägt sich Rot-Grün beinahe.
Allerdings handelt es sich bei diesem Antrag zum
Campingtourismus um eine unverbindliche Unterstüt-
zungsverlautbarung an die betroffene Wirtschaft. Der An-
trag ist gekennzeichnet von Prüfaufträgen und Anregun-
gen für die Länder. Wie schon beim kürzlich behandelten
Antrag zum Landtourismus gilt auch hier: Die rot-grüne
Bundesregierung hat diese Branchen insbesondere durch
die Einführung der Ökosteuer massiv belastet und ver-
sucht nun, kurz vor dem 22. September für gute Stim-
mung bei den Betroffenen zu sorgen.
Hier wird die FDPnicht mitmachen. Aus diesem Grund
enthalten wir uns bei der Abstimmung zu den Anträgen
Kinder- und Jugendtourismus sowie Campingtourismus.
Rosel Neuhäuser (PDS): Eine mehr als zweijährige
Debatte findet mit vorliegenden Anträgen einen Ab-
schluss und mehr als 15 Jahre musste die Kinder- und Ju-
gendreisebranche auf diesen Aktionsplan warten.
Wir als PDS-Fraktion haben uns des Themas Kinder-
und Jugendreisen angenommen und es von Beginn der
Legislatur an inhaltlich begleitet.
Als Tourismusausschuss haben wir vor zwei Jahren
eine öffentliche Anhörung organisiert, auf der die Sach-
verständigen die Situation im Kinder- und Jugendreise-
bereich erläuterten und die Mehrheit einen Aktionsplan
für das Kinder- und Jugendreisen in Deutschland forder-
ten.
Einig war man sich auch, dass dem Bereich des Kin-
der- und Jugendreisens politisch und wirtschaftlich mehr
Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Man erinnerte Politik und Branche auch daran, dass die
große Zeit des geförderten Kinder- und Jugendreisens auf
Bundesebene die 60er- und 70er-Jahre waren. Von dieser
historischen Situation ist das Kinder- und Jugendreisen
bis zum heutigen Tag meilenweit entfernt.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die jährlich or-
ganisiert wegfahren, geht in die Millionen.
Der Ruf nach einer qualifizierten Betreuung, nach
Qualitätskriterien für Freizeit und Reisen, nach Erleichte-
rungen beim Erwerb der Jugendleitercard, nach Analysen
zum Zustand der Einrichtungen gewinnt gerade in der
Diskussion über die Zukunft des Kinder- und Jugend-
reisesektors an Bedeutung.
Dass Kinder und Jugendliche gerne reisen, ist die Re-
gel und nicht die Ausnahme. Schätzungen zufolge ist der
Kinder- und Jugendtourismus in den letzten zehn Jahren
weltweit um acht bis zehn Prozent jährlich gestiegen. Die
Steigerungsrate liegt damit fast doppelt so hoch, wie im
gesamten Bereich des Tourismus.
Genau hier ist auch das Problem zu finden, warum das
Kinder- und Jugendreisen sehr oft Streitpunkt in Politik
und Branche ist.
Im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Touris-
muswirtschaft hatte und hat sich das Kinder- und Jugend-
reisen immer wieder aufs Neue zu beweisen. Im Gegensatz
zur etablierten Reiseszene stellt sich der Kinder- und Ju-
gendreisebereich in vielschichtigen Strukturen dar. Häufig
fehlt genau diesen, im Interesse von mehr Qualität, ein ge-
meinsames Kooperieren.
Wir unterstützen deshalb die Forderung, konkrete Aus-
sagen zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland
in den Tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung
aufzunehmen.
Gestatten Sie mir abschließend einige Worte zur
Zusammenarbeit im Ausschuss. Wir haben uns in den
Diskussionen zur Verbesserung des Tourismus nichts
geschenkt. Wir haben uns bemüht, möglichst fair mit-
einander umzugehen. Für diese gute Zusammenarbeit
möchte ich mich bedanken und wünsche mir sehr, dass
der Aktionsplan in der nächsten Legislaturperiode in die
Tat umgesetzt wird.
Lassen Sie uns gemeinsam auf der Grundlage des Ak-
tionsplanes ein Modell entwickeln, das den Tourismus im
Kinder- und Jugendbereich als einem speziellen Lernfeld
gerecht wird und zeigt, wie die damit gegebenen Mög-
lichkeiten für interkulturelles Lernen ohne pädagogischen
Zeigefinger genutzt werden können.
Nicht umsonst heißt es „Reisen bildet“.
Anlage 26
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– des Berichts: Kriegsfolgen- und Kriegslasten-
beseitigung in den neuen Ländern
– der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Sofortmaßnahmen des Bundes und bei der
Rüstungskonvention
(Tagesordnungspunkt 18 b und c)
Angelika Krüger-Leißner (SPD): Wir beraten heute
bereits zum zweiten Mal den Antrag der CDU/CSU-Frak-
tion „Kriegsfolgen- und Kriegsaltlastenbeseitigung in den
neuen Ländern“. Dies tun wir überflüssigerweise, wie ich
meine; überflüssigerweise nicht wegen der Problematik,
die dahinter steckt. Die Finanzierungsfrage der Beseiti-
gung von Rüstungsaltlasten ist ein ernstes Thema und
weil mein Wahlkreis ein besonders betroffener ist, bin ich
damit bestens vertraut. Ich habe mich auch immer für eine
trägfähige Lösung eingesetzt und verspreche Ihnen, das
auch weiterhin zu tun.
Nein, überflüssig ist die Debatte um den Antrag des-
halb, weil er den Fragen und Problemen der Beseitigung
von Rüstungsaltlasten in keiner Weise gerecht wird. Die
Bundesregierung soll „aufgefordert werden zu prüfen, ob
aus dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden können“, um die betroffenen Gemeinden und Pri-
vathaushalte in den neuen Ländern bei der Beseitigung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25277
(C)
(D)
(A)
(B)
von Munitionsfunden in angemessener Weise zu unter-
stützen.
Ich muss schon sagen: Die CDU/CSU-Fraktion zeigt
an dieser Stelle sehr deutlich, wie wichtig ihr dieses
Thema ist. Denn offenbar haben Sie es nicht für nötig er-
achtet, sich intensiv mit der Problematik auseinander zu
setzen. Wie komplex und rechtlich schwierig die Frage
der Beseitigung von Kriegsaltlasten ist, wie nachhaltig
uns diese Problematik in den nächsten Jahren noch be-
schäftigen wird, ist Ihnen offenbar völlig verborgen ge-
blieben.
Sie haben einfach gesehen, dass da ein Thema ist, das
sich vielleicht im Wahlkampf ausschlachten lässt und sich
gesagt: Stellen wir doch einfach mal einen Antrag dazu
und fordern noch ein bisschen Geld aus dem Bundes-
haushalt. Ich kann Ihnen versichern: Diese Taktik wird
nicht aufgehen; in der Region um Oranienburg schon gar
nicht. Denn die Menschen dort wissen, dass sich die SPD
ihrer Probleme – auch und besonders bei der Beseitigung
von Rüstungsaltlasten – am besten annimmt.
Einen so unausgegorenen Antrag jedenfalls, wie er uns
heute von Ihnen wiederholt vorgelegt wurde, hätten Sie,
würden Sie regieren, niemals gestellt. Das zeigt deutlicher
als alles andere, wie schlecht dieser Antrag ist. Denn es
gab in den 16 Jahren der Regierung Kohl eine sehr große
Anzahl unausgegorener und schlechter Anträge, die in
den allermeisten Fällen leider auch noch umgesetzt wur-
den. Nur bei dieser Thematik haben Sie bisher gekniffen.
1993 und 1997 hätten sie die Chance zu einer Lösung die-
ses Problems gehabt, sie aber nicht genutzt.
Wie komplex sich die Sanierung von Rüstungsaltlasten
darstellt, hat die Anhörung des Haushaltsausschusses ge-
zeigt, an der ich, im Gegensatz zu meinem Wahlkreiskol-
legen der CDU/CSU, maßgeblich beteiligt war. An dieser
Stelle möchte ich übrigens erwähnen, wie wichtig ihm
dieses Thema, das für den Wahlkreis, in dem er wie ich
kandidieren, eine solche Relevanz hat, ist: Auf dieser An-
hörung, an der viele Persönlichkeiten aus der Region
Oberhavel teilgenommen haben, unter anderem der von
mir benannte Sachverständige Landrat von Oberhavel,
Karl-Heinz Schröter, habe ich den ehemaligen Branden-
burger Vorsitzenden der CDU jedenfalls nicht gesehen.
Das zeigt deutlicher als alles andere: Diese Frage interes-
siert Herrn Fink nur, wenn er damit Wahlkampf machen
will. Die Suche nach echten und langfristigen Lösungen
liegt ihm fern.
Auf der Anhörung ist deutlich geworden, dass sich die
Bundespolitik dem Problem der Sanierung von Rüstungs-
altlasten stellen muss. Gerade das Land Brandenburg – und
hier besonders die Region Oberhavel – ist in hohem Maße
von Bombenfunden betroffen. So gibt es in Brandenburg
jährlich circa 2 000 Zufallsfunde. Jedes Jahr werden im
Schnitt 6 000 Anträge zur Ermittlung von Kampfmittelbe-
lastung gestellt. Die Kosten hierfür sind mitunter enorm –
gerade wenn eine Stadt wie Oranienburg betroffen ist, die
in besonderem Maße von alliierten Angriffen während des
Zweiten Weltkrieges betroffen war.
Aber es sind nicht nur die Räumungskosten, die das
Bundesland Brandenburg und die dortigen Städte und Ge-
meinden belasten. Allein das Wissen darum, dass überall
gefährliche Rüstungsaltlasten verborgen sein können, hält
lnvestoren ab, verzögert Verfahren und gefährdet den
Tourismus. Hinzu kommt, dass die Gefährdung immer
größer wird. 56 der 105 seit 1991 in Oranienburg gebor-
genen Bomben waren mit chemischen Langzeitzündern
versehen, die mit Sicherheit irgendwann einmal detonie-
ren. So hat es seit 1977 in Oranienburg sechs Selbstdeto-
nationen gegeben. Bei einer davon hat es 1991 einen
Schwerverletzten gegeben.
Wie umfangreich dieses Problem allein in der Region
Oranienburg ist, macht noch eine andere Zahl deutlich:
Von den 22 000 Bomben, die im Zweiten Weltkrieg in der
Gegend abgeworfen wurden, sind vermutlich circa zehn
bis 20 Prozent noch nicht explodiert. Die Kosten, die eine
solche Situation verursacht, werden offensichtlich, wenn
man weiß, dass im Falle eines Fundes bis zu 15 000 Ein-
wohner evakuiert werden müssen. Betriebe müssen gege-
benenfalls für mehrere Stunden ihre Produktion stoppen.
Die Kosten, die die Stadt Oranienburg seit 1997 überneh-
men musste, betragen mittlerweile mehr als 500 000 Euro.
Die Region Oberhavel ist an dieser Stelle nur ein beson-
ders eklatantes Beispiel für die Wichtigkeit einer soliden
Regelung, die den Bund an den Kosten beteiligt. Auf kei-
nen Fall darf es dahin gehen, dass die betroffenen Ei-
gentümer selber in vollem Umfang für die Kosten auf-
kommen, auch wenn das rechtlich möglich wäre. Dies
hätte für viele Familien katastrophale Belastungen zur
Folge.
In der Anhörung ist aber auch etwas anderes deutlich
geworden. Die Umsetzung des Antrages der CDU/CDU ist
verfassungsrechtlich bedenklich. Die Beseitigung der Rüs-
tungsaltlasten ist Länderaufgabe. Entsprechend müssen
die Länder auch finanziell für diese Aufgabe aufkommen.
Der Bund kommt für die Kampfmittelräumung nur in bun-
deseigenen Liegenschaften und bei so genannter „reichs-
eigener Munition“ auf. Diese Regelung ist auch mit dem
Einigungsvertrag 1990 von den neuen Ländern übernom-
men worden. Sie sehen also: Um hier tätig zu werden, um
hier neue Formen der Finanzierung zu finden, müssen
auch die gesetzlichen Grundlagen geändert werden.
Solche wohlbekannten Dinge hat die CDU-Fraktion in
ihrem dilettantischen Antrag aber nicht berücksichtigt;
eben, weil es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern um
Aktionismus, Populismus und Wahlkampf. Das finde ich
bei einem solchen Thema, das die Ängste der Bürgerinnen
und Bürger beinhaltet, ausgesprochen unanständig. Die
Christdemokraten gehen hier nach dem Motto vor: Wir
fordern mal ein bisschen, auf einer Grundlage, die recht-
lich unsicher ist und tun dann so, als ob die Bundesregie-
rung sich für die Thematik überhaupt nicht interessiert.
Damit lässt sich trefflich Wahlkampf machen; besonders,
wenn man noch ein paar Parlamentsdebatten damit be-
schäftigt.
Ich habe den Eindruck, der gesamte Wahlkampf der
CDU/CSU ist so aufgebaut: fordern, Unausgegorenes
vorlegen und sich über sorgfältige Überlegungen hinweg-
setzen. Das haben sie gerade erst in Ihrem Umgang mit
den Ergebnissen der Hartz-Kommission bewiesen und
das beweisen sie an dieser Stelle erneut. Dass das Parla-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225278
(C)
(D)
(A)
(B)
ment für Sie nichts anderes als eine Quasselbude ist, die
allenfalls zu Wahlkampfauftritten taugt, hat Ihr Kanzler-
kandidat ja heute allen bewiesen. Noch nie haben wir von
dem Vorsitzenden einer demokratischen Partei eine solch
abfällige Bemerkung zum Parlament vernommen. Ich
kann nur sagen: Herr Stoiber, unterschätzen Sie das Par-
lament nicht. Es ist das Zentrum der Demokratie. Es wird
Ihnen auch zukünftig als Vertreter der Opposition die
Möglichkeit geben, Ihre Meinung kundzutun.
Der Wahlkreiskollege der CDU, Herr Fink, hat mit sei-
nem letzten Angriff gegen mich in der Lokalpresse ein-
drucksvoll gezeigt, dass er die CDU-Art, Wahlkampf zu
machen, voll mitträgt: So konnte man im „Oranienburger
Generalanzeiger“ vom 28. Juni dieses Jahres nachlesen,
dass die Verschiebung des Rüstungsaltlastenfinanzie-
rungsgesetzes zeige, dass die Regierungskoalition kein
Interesse habe, eine Lösung für die Problematik zu finden.
Meine Person griff Herr Fink besonders an, da ich „dieses
Spiel nicht verhindert“ hätte.
Ich will zu meinem Einsatz – gerade was das Finden ei-
ner grundlegenden Lösung in der Frage der Rüstungsalt-
lastenproblematik angeht – nicht mehr viel sagen. Inzwi-
schen ist das Thema in Brandenburg so präsent, dass sich
die Bürger ihr eigenes Bild machen können. Nur noch ei-
nes: Schauen Sie sich doch an, wie die Antragsteller – ins-
besondere mein Wahlkreiskollege – mit diesem Thema
bisher umgegangen sind. Ist es nicht so, dass Herr Fink an
der Anhörung zu dem Thema und damit an einer langfris-
tig tragenden Lösungsfindung wenig Interesse zeigte,
nicht teilgenommen hat, obwohl er jetzt so tut, als sei die
Lösung dieser Problematik sein besonderes Anliegen?
Ist es nicht so, dass der Innenminister von Branden-
burg, der diesen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat,
Mitglied der CDU ist, dessen Sachkenntnis aber für die-
sen Antrag von seinen Kollegen nicht erfragt wurde? Ist
es nicht so, dass Herr Fink einmal Vorsitzender der CDU
in Brandenburg war und sich damals überhaupt nicht für
dieses Thema interessiert hat? Ich erinnere daran, dass
sich 1997 – beim zweiten Anlauf des Bundesrates – die
CDU/CSU-Regierung auf die bestehende Kostenregelung
und die Staatspraxis zwischen Bund und Ländern berief,
die sich ihrer Meinung nach bewährt hätte und die deshalb
beibehalten werden sollte.
Ist es nicht so, dass die ehemalige Bundesregierung bei
dem 1997 gestellten Antrag des Bundesrates überhaupt
kein Interesse gezeigt hat, eine Lösung dieses Problems
zu finden, dass es weder eine Anhörung noch eine inten-
sive Auseinandersetzung gab und nach Lösungen gesucht
wurde! Noch einmal: Der Antrag der CDU/CSU-Frak-
tion, der eine Einmalzahlung des Bundes als Hilfe für die
Beseitigung der Kriegsfolgen und Kriegslasten fordert, ist
nicht geeignet, dieses Problem grundlegend anzugehen.
Zudem ist er verfassungsrechtlich bedenklich. Auch dies
hat die Anhörung ergeben. Daher lehnen wir ihn ab.
Ich bin aber sehr dafür, dass wir uns weiterhin mit dem
Feld der Finanzierung der Rüstungsaltlastensanierung be-
schäftigen. Ich habe ja zuvor verdeutlicht, wie groß die
Probleme in einzelnen Teilen Deutschlands, insbesondere
in den neuen Ländern, sind. Wenn wir uns 57 Jahre nach
Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch mit den Lasten
dieses Krieges auseinander zu setzen haben, sollte uns al-
len klar werden: Es ist höchste Zeit hier für eine Regelung
zu sorgen, die zumindest die Perspektive für die Kampf-
mittelberäumung für mindestens noch zwei Jahrzehnte
aufzeigt. Dies ist insbesondere nötig, weil von den Altlas-
ten die genannten Gefahren ausgehen und weil sie die
wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Regionen
hemmen.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger, die Länder und
Kommunen allein nicht in der Lage sind, dies zu tun, dann
muss man über eine stärkere Beteiligung des Bundes nicht
nur nachdenken, sondern auch nach geeigneten Wegen
suchen. Die Anhörung hat hier Möglichkeiten aufgezeigt.
Im Übrigen ist es ja nicht so, dass der Bund sich an den
Kosten der Bombenräumung gar nicht beteiligt. Ich gebe
aber zu, dass es etwas seltsam anmutet, wenn sich diese
Beteiligung an der Herkunft der Bombe ausrichtet: Ist sie
eine „reichseigene“ oder eine „alliierte“ Bombe? Dass
diese Frage über die Finanzierung entscheidet, ist den Be-
troffenen in der Tat nur schwer zu vermitteln.
Daher werden wir uns nun darum kümmern müssen,
wie eine angemessene Regelung einer weiteren Bundes-
beteiligung aussehen kann. Auch rechtlich muss eine sol-
che Regelung einwandfrei sein. Wir prüfen dies und wir
prüfen auch die finanziellen Möglichkeiten des Bundes in
diesem Zusammenhang. Die Vorschläge des Landes
Brandenburg, wie sie in dem entsprechenden Antrag for-
muliert sind, bieten hier – im Gegensatz zum CDU/CSU-
Antrag – eine Grundlage. Der Entwurf aus dem Bundes-
rat geht zwar in einigen Punkten über das Ziel und die
Möglichkeiten des Bundes hinaus. Auch rechtlich ist noch
einiges klärungsbedürftig.
Die Anhörung hat uns hier aufgefordert, zu prüfen, zu
überarbeiten und uns zu verständigen, insbesondere mit
den einzelnen Bundesländern. Dies müssen wir nun tun.
Leider hat die Zeit der letzten Wochen dafür nicht ausge-
reicht. Aber wir werden dran bleiben und in der nächsten
Legislatur einen neuen Anlauf nehmen. Lassen Sie uns
nicht die Zeit, wie in der Vergangenheit, mit Scheinanträ-
gen und blindem Aktionismus vertun, sondern zielgerich-
tet vom derzeitigen Erkenntnisstand ausgehend bei der
Anhörung ansetzen und die Chancen für eine langfristige
gesetzliche Neuregelung nutzen.
Ulf Fink (CDU/CSU): Wir beraten heute nicht, wie ur-
sprünglich vorgesehen, in abschließender Debatte den
Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Kriegsfol-
gen- und Kriegslastenbeseitigung in den neuen Ländern“.
Nein, Gegenstand der heutigen Aussprache ist lediglich
ein Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über den
Antrag der Union. Mit Empörung muss meine Fraktion
feststellen, dass die Regierungskoalition hier eine uner-
trägliche Verzögerungstaktik an den Tag legt und es nicht
wagt, beim Thema „Blindgängerfunde in den neuen Bun-
desländern“ offen Farbe zu bekennen. Diese Haltung ist
unerträglich.
Der vorliegende Zwischenbericht sagt wörtlich Fol-
gendes aus:
Der federführende Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages hat den Antrag der CDU/CSU- Fraktion
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25279
(C)
(D)
(A)
(B)
in seiner 71. Sitzung am 4. April 2001, in seiner 75. Sit-
zung am 30. Mai 2001, in seiner 109. Sitzung am
12. Juni 2002, in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2002
und zuletzt in seiner 111. Sitzung am 3. Juli 2002 hin-
sichtlich der Beratung vertagt.
Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
wurde der Antrag auf die Tagesordnung der 111. Sit-
zung des Haushaltsausschusses am 3. Juli 2002 ge-
setzt. Die Koalitionsfraktionen stellten mit dem Hin-
weis auf die nicht überschaubaren finanziellen
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die insbe-
sondere als Ergebnis der öffentlichen Anhörung zu-
tage getreten sind, erneut den Antrag auf Vertagung.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU, der Fraktion der FDP und der Fraktion
der PDS angenommen.
Hätte die Union nicht wenigstens den hier vorliegen-
den Zwischenbericht beantragt, hätte die Regierungsko-
alition ihr Ziel erreicht, nämlich das Thema weiter auf die
lange Bank zu schieben.
Hierzu ist Folgendes anzumerken: Es ist nunmehr fast
eineinhalb Jahre her, dass die Union mit ihrem Antrag das
Thema „alliierte Blindgängerfunde“ in den Fokus der po-
litischen Debatte gerückt hat. In unserem Antrag hatten
wir die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob aus
dem Bundeshaushalt zusätzliche finanzielle Mittel bereit-
gestellt werden können, um private Haushalte, Städte und
Gemeinden in den neuen Ländern, die von Bomben- und
Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg betroffen
sind, in angemessener Weise zu unterstützen.
Ich kann mich noch gut an die erste Debatte erinnern, die
wir im Februar 2001 über unseren Antrag geführt haben.
Unser Antrag wurde damals von der FDP- und der PDS-
Fraktion ausdrücklich begrüßt. Die Fraktion von Bünd-
nis 90/Die Grünen hat ihn grundsätzlich abgelehnt. Die
SPD-Fraktion vertrat dagegen die Auffassung, der Antrag
reiche nicht aus, es müsse eine bundesgesetzliche Regelung
her, die vom Bundesrat ausgehen sollte. Diese Forderung
wurde erfüllt: Noch im Herbst 2001 hat der Bundesrat auf
Initiative des Landes Brandenburg den Entwurf eines Rüs-
tungsaltlastenfinanzierungsgesetzes vorgelegt.
Worum geht es bei dem Thema? Tatsache ist, dass elf
Jahre nach der staatlichen Wiedervereinigung sich die Fol-
gen und die Lasten des Zweiten Weltkrieges in Ost-
deutschland noch immer wesentlich deutlicher bemerkbar
machen als im alten Bundesgebiet. Die Meldungen über
erneute Blindgängerfunde, über Straßensperrungen und
vorsorgliche Evakuierungen reißen besonders in der Stadt
Oranienburg nicht ab. Eine Sachverständigenanhörung im
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erge-
ben, dass allein in Brandenburg circa 400000 Hektar Land
als kampfmittelbelastet gelten. Die Experten vermuten
weiterhin allein in Oranienburg über 2 000 unentdeckte
Blindgänger. Das heißt, es werden noch Generationen
sprichwörtlich mit der Bombe leben müssen, wenn nicht
Entscheidendes geschieht.
Für die Union ist daher klar: Auf diesem Gebiet muss
schnellstens gehandelt werden. Neben der latenten Gefahr
für die Bevölkerung, die von Blindgängern und Muniti-
onsüberresten ausgeht, besteht ein weiteres Problem in den
immensen Kosten, die mit der Auffindung, Bergung und
Beseitigung des brisanten Materials verbunden sind.
Die Kostenfrage ist zurzeit wie folgt geregelt: Kosten,
die mit der Bergung und Vernichtung verbunden sind,
werden vom Landeshaushalt übernommen. Folgekosten,
die durch den Einsatz der Feuerwehr, Maßnahmen der
Ordnungsämter oder etwaige Staatshaftungen entstehen,
tragen die betroffenen Städte und Gemeinden selbst.
Auch der Bürger kann von Kosten nicht freigestellt
werden. Will er bauen und besteht die Wahrscheinlichkeit
eines Bombenfundes, muss er für die Gebühren aufkom-
men, die zum Beispiel mit der Auswertung von Luftbild-
aufnahmen entstehen. Beauftragt er unmittelbar ein
Kampfmittelräumungsunternehmen mit der Suche, muss
er die Kosten der Suche selbst bezahlen. Hat er bereits ge-
baut und wird im Nachhinein ein Blindgänger auf seinem
Grundstück gefunden, haftet er für Maßnahmen der Ber-
gung mit seinem privaten Vermögen, was den finanziellen
Ruin bedeuten kann.
Die Kostenfrage wäre dann kein Problem, wenn es sich
bei den aufgefundenen Blindgängern und Munitionsüber-
resten um deutsche, das heißt ehemals reichseigene Muni-
tion handeln würde; denn dann würde der Bund aufgrund
der gängigen Staatspraxis in Verbindung mit dem Allge-
meinen Kriegsfolgengesetz die Kosten übernehmen.
Nun ist es aber so, dass es sich hier nicht um Kampfmit-
tel des Deutschen Reiches, sondern um Kampfmittel der
ehemaligen Alliierten handelt, sodass der Bund nicht zahlt.
Es waren aber nicht die Städte Oranienburg, Neuruppin und
Potsdam oder das Land Brandenburg, die den Zweiten
Weltkrieg geführt haben, sondern das Deutsche Reich. Und
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist nun einmal
der Bund. Es ist demnach nur recht und billig, dass der
Bund seine Verpflichtungen auch für alliierte Kampfmittel-
funde und die daraus resultierenden Kosten anerkennt.
Genau dies wird sowohl mit dem Antrag der Union als
auch mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates bezweckt.
Hierzu noch eine Anmerkung: Der Gesetzentwurf des Bun-
desrates sollte ursprünglich ebenfalls heute beraten werden.
Auf Betreiben der Regierungsfraktionen ist er gänzlich von
der heutigen Tagesordnung abgesetzt worden.
Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetz-
entwurf des Bundesrates offenbart jedoch die wahren
Hintergründe: Die Bundesregierung lehnt jedwede Hilfe
ab. Zur Begründung führt sie aus, der Gesetzentwurf
– und damit auch der Antrag der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion – weite die Kostenlast des Bundes über die gel-
tenden Regelungen aus und verändere die bewährte
Staatspraxis. Im Übrigen verweist sie auf die „ange-
spannte Haushaltslage des Bundes“.
Die Haltung der Bundesregierung offenbart eine nicht
hinnehmbare Geringschätzung der bestehenden Probleme
in den neuen Ländern und lässt die dort lebende Bevölke-
rung mit ihren Sorgen allein. Diese Haltung ist alles in al-
lem beschämend und zeigt, wie ernst es die Bundesregie-
rung mit der „Chefsache Aufbau Ost“ wirklich meint. Ich
meine, das kann in dieser wichtigen Frage nicht das letzte
Wort gewesen sein. Man kann dieses Problem nicht un-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225280
(C)
(D)
(A)
(B)
gelöst lassen, wie es manche Vertreter aus dem Regie-
rungslager offenbar bevorzugen. Nein, hier ist Mut ge-
fragt. Mut, den Sie meine Damen und Herren von der Re-
gierungskoalition – und allen voran meine Kollegin Frau
Krüger-Leißner –, längst hätten unter Beweis stellen kön-
nen. Sie hatten fast eineinhalb Jahre Zeit, hier klar Stel-
lung zu beziehen – notfalls auch gegen die eigene Bun-
desregierung. Sie haben es nicht getan. Stattdessen
nehmen Sie in Kauf, dass das Thema in absehbarer Zeit
nicht mehr entschieden werden kann.
Damit ist jedem klar: Sie lassen die Menschen in Ora-
nienburg und in den anderen betroffenen Gebieten weiter
im Stich. Die Quittung dafür werden Sie am 22. Septem-
ber erhalten.
Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
Antrag der Fraktion der CDU/CSU wird von uns abge-
lehnt, weil er keine problemangemessene Lösung bietet.
Die Räumung von Kampfmitteln ist als Gefahrenabwehr
im ordnungsrechtlichen Sinne anzusehen, nach unserer fö-
deralen Kompetenzverteilung mithin grundsätzlich eine
Aufgabe der Länder. Damit ist die für den Antrag erforder-
liche Finanzierungskompetenz des Bundes nach unserer
Verfassung nicht gegeben. In der zum Antrag durchgeführ-
ten öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses ist
diese verfassungsrechtliche Bewertung von den Sachver-
ständigen nochmals nachdrücklich bestätigt worden.
Man darf auch nicht übersehen, dass der Bund im Rah-
men seines Kompetenzbereichs bereits seit Jahren erhebli-
che finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Bewäl-
tigung der Problematik von Rüstungsaltlasten leistet. So
wendet der Bund für die Beseitigung von Rüstungsaltlas-
ten, die von ehemals reichseigenen Kampfmitteln auf nicht
bundeseigenen Liegenschaften herrühren, jährlich Kosten
von bis zu 50 Millionen Euro auf. Zudem finanziert der
Bund entsprechend seiner Zustandsverantwortlichkeit Räu-
mungsmaßnahmen auf seinen eigenen Liegenschaften.
Diese seit den 50er-Jahren bestehende Staatspraxis, die
bei Neufassung des Art. 120 Grundgesetz in den Jahren
1965 und 1969 als fortgeltende Lastenteilungsregelung
zwischen Bund und Ländern zugrunde gelegt worden ist,
ist nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Län-
dern eingeführt worden. Sie hat sich bewährt.
Weiterhin muss auch daran erinnert werden, dass die
Länder Brandenburg, Thüringen und Sachsen vom Bund
in den 90er-Jahren von der ehemaligen sowjetischen Ar-
mee genutzte Liegenschaften erhalten haben. Dies stellte
ebenfalls einen finanziellen Beitrag des Bundes dar. Da-
mals war der Erwerb wegen des Rüstungsaltlastenver-
dachts bei diesen Flächen für die Länder unentgeltlich.
Wir dürfen uns nicht täuschen: Die Kampfmittelbesei-
tigung wird noch auf Jahre in den neuen Ländern eine
Daueraufgabe bleiben. Allerdings muss das Problem ver-
antwortungsvoll angegangen werden. Wir dürfen hier we-
der die Gefahren verniedlichen noch durch eine unsachli-
che Dramatisierung die Bevölkerung verängstigen.
Die neuen Länder und ihre Kommunen brauchen
schließlich keine finanziellen Hilfen für bestimmte Einzel-
bereiche, sondern eine langfristige Perspektive für ihre Fi-
nanzsituation insgesamt. Mit dem Solidarpakt II ist uns die
notwendige langfristige Perspektive gelungen. Der Antrag
der CDU/CSU ist demgegenüber nur reiner Aktionismus.
Jürgen Türk (FDP): Bei der Anhörung zum Thema
Kriegslastenbeseitigung am 15. Mai hat der Rechtswis-
senschaftler Prof. Joachim Wieland deutlich gemacht,
dass der hier zur Debatte stehende Gesetzentwurf des
Bundesrates nicht verfassungskonform ist. Aus diesem
Grund können und werden wir ihm in dieser Form auch
nicht zustimmen.
Die Anhörung hat aber auch klar gemacht, dass die Rüs-
tungsaltlasten und ihre Beseitigung nach wie vor ein
großes Problem für alte und neue Länder, Kommunen und
betroffene Privatpersonen darstellen. Ein Experte hat
hochgerechnet, dass, behält man das derzeitige Tempo der
Entsorgung bei, Deutschland erst in 100 Jahren „kriegslas-
tenbereinigt“ sein wird. Das ist eine erschreckende Vor-
stellung, nicht zuletzt deshalb, weil die Gefahr der Selbst-
entzündung nicht beräumter Munition stetig zunimmt und
damit auch die Gefahr für Leib und Leben der Bürger die-
ses Landes.
Andererseits gestattet es die Finanzlage der Länder und
Kommunen, insbesondere der ostdeutschen, nicht, das
Tempo der Beräumung deutlich zu erhöhen. Das ist ein
Konflikt, der im Raum steht und der gelöst werden muss.
Längerfristig gesehen könnte die Bundesregierung das
Problem zum Beispiel im Rahmen der ab 2005 anstehen-
den Reform der Finanzverfassung angehen und eine neue
Regelung dafür finden. Kurzfristig sollte der Bund prüfen,
ob es möglich ist, in Form einer gängigen Staatspraxis Mit-
tel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, um
das Problem in doppeltem Sinne „zu entschärfen“.
Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Gemäß Art. 87 a des
Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidi-
gung auf. Die Veränderung des Umfangs der Streitkräfte,
der Streitkräftestrukturen und der Stationierung hat je-
doch nachhaltige Auswirkungen auf die Länder, Kreise
und Gemeinden. Für die Bewältigung der Folgen solcher
Veränderungen sind nach bisheriger Gesetzeslage die
Länder und Kommunen, nicht aber der Bund zuständig.
Diese Regelungslücke macht sich besonders in Zeiten
schnellen Wandels für die Betroffenen schmerzhaft be-
merkbar. Seit 1990 sind durch den Abzug bzw. die Re-
duzierung der alliierten Streitkräfte und durch die
Verkleinerung der Bundeswehr wirtschafts-, sozial-,
beschäftigungs- und regionalpolitische Probleme ent-
standen, die nur als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und
Ländern bewältigt werden können.
Die Verantwortung für die Rüstungskonversion darf
nicht nach Kassenlage hin und her geschoben werden.
Um den durch Änderungen des Wehrumfangs aufgetrete-
nen Strukturproblemen begegnen zu können, bedarf es
eines gesetzlich geregelten Lastenausgleichs zwischen
Bund und Ländern. Dies fordert die PDS in ihrem Antrag
„Sofortmaßnahmen des Bundes bei der Rüstungskonver-
sion einleiten“ auf Drucksache 14/8657.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25281
(C)
(D)
(A)
(B)
Darüber hinaus schlägt die PDS vor, die Ressortver-
einbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung
und dem Bundesminister der Finanzen vom 14. Juni 2000,
die vorsieht, dass Erlöse aus dem Liegenschaftsverkauf zu
80 Prozent dem Bundesministerium der Verteidigung für
militärische Beschaffungen zur Verfügung stehen,
aufzuheben. Stattdessen sollte festgelegt werden, dass den
Städten und Gemeinden die Liegenschaften des Bundes in
aller Regel unentgeltlich überlassen werden.
Des Weiteren schlägt die PDS vor, einen Beauftragten
des Bundes für Konversion zu ernennen, damit die Koor-
dination dieser Querschnittsaufgabe zwischen Bund, Län-
dern und Gemeinden angegangen werden kann. Diese
Einrichtung ist auch mit der Aufgabe zu betrauen, in Ver-
bindung mit den Ländern und Kommunen ein länger-
fristiges Bundeskonversionsprogramm zu erarbeiten. Fer-
ner sollte dieser/diese Beauftragte des Bundes dem
Deutschen Bundestag Überlegungen zur Vorlage eines Kon-
versionsgesetzes unterbreiten. Ziel eines solchen Gesetzes
sollte es sein, einen fairen und dauerhaften Lastenausgleich
zwischen Bund und Ländern bei der Bewältigung des mil-
itärisch bedingten Strukturwandels sicherzustellen.
Der Antrag der CDU/CSU „Kriegsfolgen- und Kriegs-
lastenbeseitigung in den neuen Ländern“, Drucksache
14/5092, fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob
aus dem Bundeshaushalt zusätzliche finanzielle Mittel
bereitgestellt werden können, um private Haushalte,
Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern, die
von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten
Weltkrieg betroffen sind, in angemessener Weise zu un-
terstützen. Dies wird von der PDS ausdrücklich unter-
stützt. Einschränkend muss aber bemerkt werden, dass
das Problem der durch das Militär verursachten Altlasten
nur zum Teil erfasst wird. So werden die erheblichen Kon-
versionskosten ausgeklammert, die auf Länder und Kom-
munen im Zusammenhang mit den Standortschließungen
im Rahmen der Bundeswehrreform zukommen.
Ungeachtet der bestehenden Defizite des Antrags der
CDU/CSU unterstützt die PDS das Grundanliegen, Län-
der und Kommunen bei der Finanzierung der Beseitigung
von Rüstungsaltlasten zu entlasten.
Anlage 27
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
Berichte:
– Ostdeutsche Löhne und Gehälter im öffentli-
chen Dienst bis zum Jahr 2007 stufenweise auf
das Niveau der alten Bundesländer anheben
– Für ein faires Rentenrecht für das ehemalige
medizinische Personal
– Zur Regelung von in der DDR erworbenen
Versorgungsansprüchen und Anwartschaften
in einem spezifischen Versorgungssystem so-
wie zur Regelung anderer rechtmäßig erwor-
benerAnsprüche auf Alterssicherung
(Tagesordnungspunkt 19)
Dr. Mathias Schubert (SPD):Mit Bedauern muss ich
eingangs dem Hohen Hause zur Kenntnis geben, dass eine
Rede über beide zur Debatte stehenden PDS-Anträge im
Gegensatz zu anderen Gelegenheiten alles andere als eine
Ehre ist.
Beide Themen, die Lohnangleichung und die Renten-
problematik, lohnen selbstverständlich des politischen
Nachdenkens. Aber was die PDS dem Bundestag hier vor-
gelegt hat, hält man zwölf Jahre nach der Einheit schlicht-
weg nicht mehr für möglich.
Um billiger Wahlkampfrhetorik willen betreiben Sie
eine schamlose Spalterpolitik. Sie sind längst noch nicht
reif für dieses Deutschland. Im Gegenteil: Sie entsolidari-
sieren, wo Sie nur können, und zwar ohne Rücksicht auf
Verluste. Die Perfidie des Ganzen wird noch dadurch ge-
steigert, dass Sie in all Ihrer ideologischen Verklärung
vermutlich gar nicht merken, wie Sie auftreten, was Sie
vertreten und was Sie damit anrichten.
In Ihrem Rentenantrag fabrizieren Sie tatsächlich einen
Rentenerhöhungsrundumschlag, der allen alles ver-
spricht; unabhängig davon, ob die Forderungen mit Bei-
tragsleistungen zu DDR-Zeiten gedeckt waren oder nicht.
Unter dem Deckmantel, Anwalt der kleinen Leute zu sein,
offenbaren Sie sich in Wirklichkeit als gnadenlose Lob-
byisten jener Wählerklientel, die, wenn Sie noch die
Macht hätte, exorzistisch den Beelzebub Bundesrepublik
lieber heute als morgen austreiben würde. Selbst Ihre ren-
tenrechtliche Einschränkung bei den ehemaligen Stasi-
Mitarbeitern, bei denen Sie eine geminderte Rente for-
dern, entpuppt sich als rein taktische Aussage.
Bei solchen ideologischen Wurmlöchern verwundert
es niemanden, wenn Sie die Frage nach der Finanzierung
gar nicht mehr stellen. Ich weiß, Sie kommen dann wie-
der mit Ihrem Bild vom bösen millionenschweren Aus-
beuter, der es verdient, wie eine Zitrone ausgepresst zu
werden .
Nach gleichem ideologischen Strickmuster haben Sie
auch Ihren Antrag zur Lohnangleichung gebastelt: erst die
Beamten, dann der Rest – das ist die Aushebelung der Ta-
rifautonomie, das ist der Abschied vom Grundrecht auf
Selbstorganisation. Was Sie wollen, ist spätsozialistischer
Staatsmonopolismus.
Wenn man dazu noch Ihren hier nicht zur Debatte ste-
henden Antrag über Mindestlöhne nimmt, dann rundet
sich der Gesamteindruck. Was Sie im realexistierenden
Sozialismus nicht erreicht haben, das wollen Sie im ge-
meinen Kapitalismus endlich verwirklichen: das kommu-
nistische Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem
nach seinen Bedürfnissen“. Um zu wissen, wie man Leute
nennt, die so denken und handeln wie Sie, sei hier aus
Gründen der Höflichkeit die letzte Strophe von dem Ge-
dicht Erich Kästners empfohlen, das mit den Kerlen be-
ginnt, die einst auf den Bäumen gehockt haben.
Manfred Grund (CDU/CSU):Wir befassen uns heute,
übrigens nicht zum ersten Mal, mit einem Thema, das
viele Menschen in den neuen Ländern bewegt. Es geht um
etwas, das viel mit dem Selbstverständnis der Ostdeut-
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schen und ihrer Stellung im vereinigten Deutschland zu
tun hat.
Es geht um einen Bereich, bei dem sich nüchterne öko-
nomische Realitäten mit dem Gerechtigkeitsempfinden
der Menschen stoßen. Für viele ist der Grundsatz „Glei-
cher Lohn für gleiche Arbeit“ fester Bestandteil ihrer in-
dividuellen Vorstellung von Gerechtigkeit. Die Menschen
in den neuen Ländern fragen sich, warum ihre Arbeits-
leistung weniger wert sein soll als die ihrer Kollegen in
den alten Bundesländern. Sie wollen in Sachen Lohn nicht
Arbeitnehmer zweiter Klasse sein, wenn sie 100 Prozent
Leistung abliefern. Wir haben es also mit einem Bereich
zu tun, der das Selbstwertgefühl der Menschen im Osten
und damit die innere Einheit empfindlich berührt. Dem-
entsprechend sensibel ist mit dieser Thematik umzuge-
hen. Einfache Parolen helfen nicht weiter. Eine differen-
zierende Betrachtung ist geboten.
Fakt ist, dass es auch in den alten Bundesländern zum
Teil durchaus beträchtliche Lohnunterschiede zwischen
Ländern und Regionen gibt. So verdienen beispielsweise
Arbeiter und Angestellte im produzierenden Gewerbe in
Hamburg deutlich mehr als ihre Kollegen im Saarland
oder in Schleswig-Holstein. Und auch in den Tarifverträ-
gen ergeben sich signifikante regionale Differenzierun-
gen.
Fakt ist ebenfalls, dass es in den neuen Ländern längst
Bereiche gibt, bei denen die Angleichung bereits voll-
ständig oder annähernd erfolgt ist. Es gibt im Osten leis-
tungsstarke Regionen und hoch produktive Unternehmen
wie in Dresden, Leipzig, Jena oder rund um Berlin, wo im
Durchschnitt zum Teil schon höhere Löhne als in den ein-
kommensschwachen Regionen Westdeutschlands gezahlt
werden. Auf der anderen Seite liegt die Produktivität im
Durchschnitt immer noch um circa 34 Prozent unter West-
niveau.
Die Lohnangleichung Ost-West ist keine Hexerei, son-
dern eine Frage von Produktivität. Es macht keinen Sinn,
die Menschen über den ökonomischen Zusammenhang
von Produktivität und Lohnhöhe täuschen zu wollen.
Löhne können überhaupt nur dort gezahlt werden, wo
Arbeitsplätze sind. Und sie können letztendlich nicht
höher ausfallen, als die Arbeitsleistung an Wertschöpfung
einbringt. Jede Angleichung, die diesen Zusammenhang
missachtet, würde lediglich Jobs in ohnehin von Arbeits-
losigkeit gebeutelten Regionen leichtfertig aufs Spiel set-
zen.
Andererseits sollte man aber auch nicht mit den Nöten
der Menschen hausieren gehen, indem man den Osten als
eine dauerhafte Niedriglohnregion verkauft, wie man hier
und da vernehmen kann. Eine solche Betrachtungsweise
wäre für die Menschen in den neuen Ländern zutiefst ver-
letzend. Das haben sie nicht verdient.
Niedrige Einkommen sind kein erhaltenswerter Vor-
teil, sondern spiegeln einen wirtschaftlich unbefriedigen-
den Zustand wider, den es zu überwinden gilt. Soweit sich
daraus für ostdeutsche Unternehmen Vorteile im wirt-
schaftlichen Wettbewerb ergeben, sollten diese zwar
nicht, wie etwa mit dem im Bundesrat glücklicherweise
gescheiterten Tariftreuegesetz geplant, bewusst beseitigt
werden; aber mit Billiglöhnen auf dem Rücken der Men-
schen erkaufte Standortvorteile können nicht die Zukunft
sein, die wir uns für die neuen Länder vorstellen.
Die meisten Menschen im Osten schätzen die wirt-
schaftliche Lage in ihrer jeweiligen Heimatregion sehr
wohl realistisch ein. Umfrageergebnisse zeigen, dass die
Angleichung der Lebensverhältnisse nach Ansicht einer
großen Mehrheit noch eine Reihe von Jahren erfordern
wird. Dies kann aber nicht bedeuten, dass man ihnen nur
kühle volkswirtschaftliche Analysen, wie sie regelmäßig
von den Wirtschaftsinstituten vorgelegt werden, entge-
genhält.
Was sich die Menschen wünschen und worauf sie An-
spruch haben sind überschaubare Perspektiven, die Mut
machen und Motivation fördern. Solche Perspektiven
sind nicht zuletzt deshalb notwendig, um den Besorgnis
erregenden Abwanderungstendenzen insbesondere junger
und leistungsbereiter Menschen aus den neuen Ländern
entgegenzuwirken. Perspektiven schafft man in unserer
Wirtschaftsordnung jedoch nicht durch staatliche Anord-
nung von oben, sondern indem man die Voraussetzungen
für sichtbare Fortschritte bei der wirtschaftlichen Ent-
wicklung schafft.
Der Weg führt in erster Linie über mehr Produktivität.
Hierzu ist es dringend erforderlich, sehr rasch die steuer-
lichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu
verbessern. Allerdings ist insoweit bei dieser Bundes-
regierung nur Fehlanzeige zu verzeichnen. Statt Stärkung
des Aufbaus Ost hat unter Rot-Grün eine spürbare
Schwächung des Aufbaus Ost stattgefunden. Bei Wirt-
schaft und Arbeitsmarkt hat sich die Zweiteilung
Deutschlands mit seinen unterschiedlichen Entwick-
lungsgeschwindigkeiten nachhaltig verfestigt. Zum ers-
ten Mal seit der deutschen Einheit ist im vergangenen Jahr
die Wirtschaft im Osten geschrumpft.
Es muss jetzt darum gehen, nicht die Chancen für mehr
Beschäftigung zu verspielen, sondern zielorientiert und
konsequent für mehr Wachstum zu sorgen. Die Union
hat hierzu eine Reihe tragfähiger Vorschläge insbesondere
mit Blick auf eine Entriegelung des Arbeitsmarktes unter-
breitet. Wir haben hierüber ausführlich debattiert.
Bereits mit unserem Antrag „Deutschland 2015 – Auf-
bau Ost als Leitbild für ein modernes Deutschland“ aus
dem letzten Jahr haben wir aufgezeigt, wie die Rahmen-
bedingungen für öffentliche und private Investitionen als
Voraussetzung für höhere Produktivität verbessert werden
können. Diese Vorschläge haben auch Eingang in unser
Regierungsprogramm gefunden. Wir werden sie nach
dem 22. September zügig in Angriff nehmen.
Darin enthalten ist auch unser Vorschlag für eine stu-
fenweise Angleichung der Besoldung und Tarife im öf-
fentlichen Dienst des Bundes bis zum Jahr 2007. Dass
sich diesem Modell zeitweise auch der Bundeskanzler
angeschlossen, dies dann allerdings – typisch Schröder –
bei nächster Gelegenheit wieder einkassiert hatte, zeigt,
dass wir insoweit nicht ganz so verkehrt liegen.
Und nun also auch die PDS, die ausweislich der Be-
gründung ihres Antrages in einem solchen Schritt eine Ini-
tialzündung für die Einkommen auf das Niveau der alten
Bundesländer sieht.
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So begrüßenswert die Initiative in ihrer generellen Ziel-
richtung ist, so wenig differenziert ist sie in ihrer Ausgestal-
tung. Zweifellos kann es auf Dauer nicht tragbar sein, dass
am selben Ort bei selber Arbeit unterschiedlich bezahlt wird,
je nach Herkunft aus Ost oder West. Dies betrifft zuallererst
die Bediensteten des Bundes in Berlin, die buchstäblich am
selben Schreibtisch unterschiedliche Einkommen beziehen.
Ähnliches gilt aber auch für die Bundesbediensteten und
Soldaten an anderer Stelle. Sie alle sind beim selben Arbeit-
geber Bund, der ungeachtet der regionalen Verteilung seiner
Beschäftigten gleich leistungsfähig ist.
Hingegen ist es nicht der Bund, sondern es sind die öf-
fentlichen Haushalte von Ländern und Kommunen, die
die Hauptlast aus einer Anhebung der Löhne und Gehäl-
ter auf volles Westniveau zu tragen haben. Für die Länder
würde dies jährliche Mehrkosten von weit über 4 Milli-
arden Euro bedeuten; für den Bund wären es mit knapp
380 Millionen Euro nicht einmal ein Zehntel.
Weil das so ist und wir die Länder nicht überfordern
wollen, haben wir uns in unserem Vorschlag für Öff-
nungsklauseln bei Besoldungs- und Zulagenregelungen
ausgesprochen, die den Ländern Spielräume entspre-
chend ihrer Leistungsfähigkeit eröffnen. Dies ist auch im
Zusammenhang mit unserem Gesamtkonzept für mehr
Flexibilisierung im Osten zu sehen. Ich denke, dies ist ein
guter Weg, die Balance zwischen den berechtigten Anlie-
gen der Beschäftigten und den fiskalischen Zwängen von
Ländern und Gemeinden zu wahren.
Der PDS-Antrag leidet aber auch unter seiner man-
gelnden Differenzierung, was die Vorgehensweise bei der
Angleichung der Einkommen im öffentlichen Dienst an-
geht. Hinsichtlich der Löhne und Gehälter von Arbeitern
und Angestellten des öffentlichen Dienstes besteht Tarif-
autonomie. Bund und Länder sind hier Tarifpartner. Ent-
gegen der offensichtlich noch bei der PDS vorhandenen
Vorstellung können Tariferhöhungen eben nicht einfach
von Staats wegen angeordnet werden, sondern müssen
ausverhandelt werden.
Die Forderung muss vielmehr – wir haben das in unserem
im Ausschuss gestellten Änderungsantrag ausgeführt – lau-
ten, dass die Bundesregierung, namentlich der Bundesin-
nenminister als Verhandlungsführer der öffentlichen Ar-
beitgeber, einen Angleichungs-Stufenplan zur Grundlage
der Tarifverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten
des öffentlichen Dienstes macht. Anschließend wäre dann
entsprechend lang praktizierter Übung vom Bundesgesetz-
geber das Tarifergebnis für die Beamten zu übernehmen.
Eine Stufenregelung für den öffentlichen Dienst in der
von uns vorgeschlagenen Weise bis 2007 wäre ein wich-
tiges Signal für die weitere Einkommensentwicklung in
den neuen Ländern. Sie wäre für die Menschen motivie-
rend und verlässlich und für die öffentlichen Haushalte
maßvoll und hinreichend flexibel.
Bezüglich des PDS-Antrages gilt das Fazit: Gut ge-
meint, aber schlecht gemacht, weshalb wir den Antrag aus
den genannten Gründen ablehnen werden.
Werner Schulz (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Bei dem vorliegenden Tagesordnungspunkt han-
delt es sich um eine typische Abräumerdebatte. Der klein-
ste gemeinsame Nenner sind halt die „neuen Länder“. Die
Vorlagen von FDP und PDS sind nicht ernst gemeint. Sie
sind dem Wahlkampf geschuldet und haben sonst keiner-
lei Funktion.
Betrachten wir zunächst einmal den Komplex Renten:
Laut Einigungsvertrag sollten Angehörige rentennaher
Jahrgänge Renten nach dem Recht der DDR erhalten
wenn sich nach diesem Recht eine höhere Rente ergab
oder wenn ein Rentenanspruch nur nach diesem Recht be-
stand. Diese Regelung diente dem Vertrauensschutz. In
unserer Fraktion bestehen erhebliche Bedenken, über die
Regelungen zum Vertrauensschutz hinaus besondere Re-
gelungen zur Berechnung der Renten fortzuführen. Dies
würde nämlich bedeuten, dass über viele weitere Jahre
zweierlei Recht angewendet werden müsste, also sowohl
das Rentenrecht der DDR wie auch das Rentenrecht der
Bundesrepublik. Dies war und ist vom Gesetzgeber nicht
gewollt. Die Vorschläge der FDP, geteiltes Rentenrecht
bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag beizubehalten, sind
blanker Populismus und werden von uns abgelehnt.
Die PDS geht in ihrem Antrag sogar noch weiter. So
nach dem Motto „jedem seines“ soll sich jeder Ost-
deutsche die Regelungen herauspicken dürfen, die für ihn
am günstigsten sind. Der Antrag der PDS wiederholt zahl-
reiche schon vielfach erhobene Forderungen. Ein einheit-
liches Rentenrecht für alle entspricht dem erklärten Willen
des Gesetzgebers. Das mag in Einzelfällen zu gewissen
Ungerechtigkeiten führen. Vom Prinzip her entspricht dies
jedoch rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Aus diesem
Grund steht meine Fraktion Forderungen grundsätzlich
kritisch gegenüber, die eine weitere Geltung des DDR-
Rentenrechts beanspruchen. Das kann im Übrigen gegen-
über den Rentnern in den alten Bundesländern nicht ge-
rechtfertigt werden, die von vornherein keinen Anspruch
auf Renten nach diesem Recht erheben können. Die PDS
ignoriert – wie so oft – vom Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich gebilligte Entscheidungen, etwa die so ge-
nannte „Systementscheidung“, nach der Ansprüche aus
Zusatz und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche
Rentenversicherung zu überführen waren.
Die PDS bedient letztlich die Auffassung, dass die im
DDR-Rentenrecht gemachten Zusagen nachträglich
durch die Rentenüberleitung entwertet worden seien.
Hierzu ist festzuhalten, dass die Versorgungszusagen
durch den wirtschaftlichen Bankrott der DDR entwertet
wurden und die Zusagen durch die Überleitung in die ge-
setzliche Rentenversicherung überhaupt wieder mit ei-
nem wirtschaftlichen Wert versehen wurden.
Fakt ist, dass die Renten in den neuen Bundesländern
seit 1991 stärker steigen als die Renten in den alten Bun-
desländern. Dieser Trend hat sich nicht umgekehrt. Im
Gegenteil: Im Zuge der Rentenreform wurde die Formel
zur Anpassung der Renten verändert. Die Renten steigen
seit 2001 wieder mit der Lohnentwicklung. Der stärkere
Anstieg der Bruttolöhne in den neuen Bundesländern
wirkt sich günstig auf die Anpassung der Renten aus und
sorgt für eine deutlich frühere Angleichung der Renten.
Damit komme ich auf den wiederholten Aufguss einer
Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen
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Dienst. Auch wenn das Zusammenwachsen von Ost- und
Westdeutschland erhebliche Fortschritte gemacht hat, gibt
es in einigen Bereichen nach wie vor Unterschiede. Dies
gilt bedauerlicherweise auch für die nach wie vor nicht
vollständige Angleichung der Einkommens- und Be-
schäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst.
Wir würden uns freuen, wenn es gelingen würde, mög-
lichst schnell zu gleichen Bedingungen in Ost- und West-
deutschland zu kommen. Dies ist aber nicht nur eine An-
gelegenheit des Bundes, sondern vor allem auch der
Länder. Auch angesichts des häufig spezifisch höheren
Personalanteils im Osten sind die ostdeutschen Länder in
dieser Frage eher zurückhaltend. Das gilt im Übrigen auch
für Länder, in denen die PDS mitregiert. Oder hat inzwi-
schen eine Angleichung in Mecklenburg-Vorpommern
stattgefunden?
Die Bündnisgrünen setzen sich dafür ein, dass die Ta-
rifpartner möglichst bald einen konkreten Fahrplan für die
endgültige Angleichung für den öffentlichen Dienst ver-
einbaren. Darüber könnte bereits bei den anstehenden Ta-
rifverhandlungen gesprochen werden. Wir jedenfalls sind
nicht bereit, in die Tarifautonomie einzugreifen, wie es die
PDS wünscht. Auch diesen Antrag lehnen wir ab.
Jürgen Türk (FDP): Trotz der angespannten Haus-
haltslage in den neuen Ländern ist es notwendig, in einem
absehbaren Zeitraum die Gehälter für den öffentlichen
Dienst auf Westniveau anzuheben. Anderenfalls droht ein
„qualitativer Aderlass“, der den Standort Ost nachhaltig
schwächen und ein weiteres Aufholen verhindern dürfte.
Die negativen Wanderungsbilanzen haben sich in letz-
ter Zeit wieder verstärkt, was darauf hinweist, dass der
Osten im Wettbewerb um die kreativsten Köpfe erneut
zurückfällt; eine fatale Entwicklung, der gegengesteuert
werden muss.
Im Vergleich zur privaten Wirtschaft steht der öffentli-
che Dienst unter besonderem Zugzwang. Er kann aus
rechtlichen Gründen der Gleichbehandlung nur in be-
grenztem Maße mit Zulagen arbeiten, um besonders leis-
tungsfähige Arbeitskräfte zu binden.
Aus diesem Grunde schlägt die FDP vor, die Gehälter
in Ost und West vollständig anzugleichen, wobei über
Höhe und Zeitraum die Tarifpartner entscheiden sollten.
Die Finanzierung sollte im Wesentlichen über die Ver-
schlankung der Verwaltung erfolgen. In diesem Bereich
sind im Osten noch immer überproportional viele Be-
schäftigte tätig. Die Verschlankung kann durch die Priva-
tisierung von Aufgaben, das Outsourcing von Verwal-
tungsdienstleistungen und die Reorganisation der
Behörden nach funktional-optimierten Gesichtspunkten
erreicht werden.
Was den FDP-Antrag „Für ein faires Rentenrecht für
das ehemalige mittlere medizinische Personal“ angeht, so
versucht er, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Kran-
kenschwestern und Pfleger haben in der ehemaligen
DDR, sehr zu Unrecht, so schlecht verdient, dass sie keine
freiwillige Zusatzrente abschließen konnten. Deshalb hat
ihnen die DDR per Gesetz zugesichert, dass ihr Renten-
anspruch später mit dem Faktor 1,5 multipliziert, also um
die Hälfte aufgestockt wird. Das war sozusagen ein Trost-
pflästerchen für die miserable Entlohnung.
So war das Gesetz und so wurde es auch nach 1990 ge-
handhabt. Bis 1996 galt der Bestandsschutz. Bei den
Krankenschwestern und Pflegern, die erst danach in
Rente gingen, wurde die Rente abgeschmolzen, teilweise
um bis zu 500 Mark monatlich und mehr. 340 000 Men-
schen sind davon im Osten mittlerweile betroffen. Sie
fühlen sich ungerecht behandelt. Das ist nachvollziehbar.
Deshalb hat die FDP einen Antrag eingebracht, in dem ge-
fordert wird, dem mittleren medizinischen Personal die zu
DDR-Zeiten gesetzlich zugesicherten höheren Renten zu
gewähren. Wir fordern ein faires Rentenrecht für all jene,
die nach 1996 in Rente gegangen sind. Sie dürfen gegen-
über älteren Rentnern nicht schlechter gestellt werden.
Ich möchte die rot-grünen Kollegen dringend darum
bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Es wäre
eine Geste, mit der sie zeigen können, dass sie den Osten
doch noch nicht ganz abgeschrieben haben.
Gerhard Jüttemann (PDS):Dass wir die Debatte um
die Angleichung der ostdeutschen Löhne und Gehälter im
öffentlichen Dienst im Schutze der Dunkelheit führen
müssen, obwohl die Tage gegenwärtig sehr lang sind, hat
natürlich Gründe. Wer vermutet, dass hier jemand etwas
zu verbergen hat, dürfte der Wahrheit ziemlich nahe kom-
men.
Im März hatten SPD und CDU im Zeichen des begin-
nenden Wahlkampfes Ostparteitage abgehalten. Auf bei-
den Veranstaltungen wurden dem Osten eine stattliche
Menge weißer Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Das
Publikum fragte sich allerdings: Warum wurde nicht
längst realisiert, was jetzt vollmundig versprochen wird.
Wer hat eigentlich regiert in den vergangenen zwölf Jah-
ren?
Ein schöner Höhepunkt der auf beiden Parteitagen in
Aussicht gestellten Wahlgeschenke war die Angleichung
der Osttarife im öffentlichen Dienst bis 2007. Die PDS hat
das schon 1999 gefordert. Sie erinnern sich an unseren
Antrag „Fahrplan zur Angleichung der Lebensverhält-
nisse“, aus dem Sie nicht nur diesen Punkt übernommen
haben. Damals haben sie diese Angleichung der Lebens-
verhältnisse einschließlich der Tarifangleichung einmütig
abgelehnt. Nicht finanzierbar hieß es unisono in allen an-
deren Parteien.
Jetzt plötzlich vor der Wahl kommen Sie damit. Nicht
finanzierbar sagen nun andere, zum Beispiel der ehe-
malige sächsische Finanzminister Thomas de Maizière.
500 Millionen Euro zusätzliche Kosten für den Freistaat
hat er ausgerechnet und noch einmal die gleiche Summe
für die sächsischen Kommunen. Ist die Tarifangleichung
also wirklich nicht finanzierbar?
So wie Sie sie aus dem Hut zaubern wollen, nicht. Sie
können eben nicht einfach ein Erfordernis und eine Vo-
raussetzung sozialer Gerechtigkeit aus dem Zusammen-
hang reißen. Sie müssen schon Ihre gesamte Wirtschafts-
und Steuerpolitik darauf ausrichten, wenn Sie das Prinzip
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchsetzen wollen.
Dazu ist es beispielsweise notwendig, die Finanzkraft der
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Kommunen zu stärken, anstatt diese weiter in der Zitro-
nenpresse auszuquetschen.
Und dazu müssen sie die Steuern da abholen, wo Sie
sie bekommen können, zum Beispiel bei der Deutschen
Bank, die im vergangenen Geschäftsjahr satte 1,2 Milli-
arden Euro Profit erwirtschaftet hat – vor – und nach Steu-
ern, denn die Deutsche Bank zahlt keine. Sie zahlt deshalb
keine, weil die Wirtschafts- und Steuerpolitik dieser Re-
gierung wie die ihrer Vorgänger auf die Umverteilung von
unten nach oben gerichtet ist.
Wenn Sie das nicht verändern in eine Umverteilung
von oben nach unten, werden Sie überhaupt nichts verän-
dern und den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Ar-
beit“ niemals durchsetzen. Aber möglicherweise wollen
Sie das eben auch gar nicht. Ihnen reicht es, blühende
Landschaften zu versprechen oder den Osten zur Chefsa-
che zu erheben. Wenigstens bisher sind ja noch immer
genügend Wähler auf diese Sprüche hereingefallen.
In der praktischen Politik halten Sie es dann lieber mit
den so genannten Wirtschaftsweisen dieser Republik, die
in ihrem Fortschrittsbericht gerade wieder vor der An-
gleichung der Löhne gewarnt haben. Ich zitiere: „Trotz-
dem ist es künftig erforderlich, dass die Lohnpolitik sich
an den Verteilungsspielräumen ausrichtet und nicht die
Anpassung an das westdeutsche Lohnniveau zur Leitlinie
erhebt.“ Und weiter heißt es, aus der Abwanderung quali-
fizierter Fachkräfte aus Ostdeutschland dürfe „nicht der
Schluss gezogen werden, dass eine allgemeine Lohnan-
gleichung notwendig wäre. Vielmehr ist die Lösung die-
ses Problems in einer stärkeren Lohndifferenzierung zu
sehen.“
Konkret heißt das, die Wirtschaftswissenschaftler set-
zen auf Entsolidarisierung, auf das bekannte Teile-und-
herrsche-Prinzip. Mittel- bis langfristig können einige
Fachkräfte das westliche Lohnniveau erreichen, der Rest
bleibt unten. Diese Spaltung entspricht Ihrer Auffassung
von der Gesellschaft ja nicht nur im Osten, wie man dem
allgemeinen Beifall für die Vorschläge der Hartz-Kom-
mission entnehmen kann.
Auch in der Rentenüberleitung haben Sie Ihre Hausauf-
gaben für die Herstellung der Rentengerechtigkeit nicht ge-
macht. So sind immer noch einige Überführungslücken
nicht geschlossen. Zwölf Jahre nach der Vereinigung ver-
weigern Sie immer noch die Anerkennung für die Lebens-
arbeitsleistungen von Wissenschaftlern, Hochschullehrern,
Pädagogen, Angehörigen der technischen Intelligenz, der
Deutschen Reichsbahn, der Post sowie anderen Teilneh-
mern von Zusatz- und Sonderversorgungen. Nach wie vor
begrenzen Sie auch die Entgelte. Damit nicht genug wider-
setzen Sie sich der vollständigen Angleichung des aktuel-
len Rentenwertes in den neuen Bundesländern.
Mit der Pflege all dieser Ungerechtigkeiten, mit der
praktischen Verweigerung der Angleichung der Lebens-
verhältnisse aber reproduzieren Sie nur die Zustände, die
Sie verändern zu wollen vorgeben: die Rückstände im
Einkommensniveau, die sich weiter öffnende Schere zwi-
schen Ost und West und die Defizite in der Struktur der
ostdeutschen Wirtschaft genauso wie die für die neuen
Länder verheerende Abwanderung junger Menschen, die
von der Regierung mit Mobilitätshilfen noch gefördert
wird.
Bei einem Bevölkerungsanteil von 17 Prozent betrug
der ostdeutsche Anteil beim Bruttoinlandsprodukt im Jahr
2000 nur 11 Prozent, bei der Industrieproduktion gar nur
7 Prozent und beim Export 4 Prozent. Der Anteil an der
Gesamtarbeitslosigkeit beträgt hingegen 30 Prozent.
In einem bin ich trotz der Dunkelheit, in der wir hier
darüber reden, zuversichtlich: Es wird künftig schwerer
für Sie werden, das große Missverhältnis zwischen Ihren
schönen Worten und Ihren fehlenden Taten für die An-
gleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland zu tar-
nen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225286
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin