Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002
        Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
        25197
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225198
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Liste
        Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung
        über die Vorschläge zur Gestaltung der Historischen Mitte Berlins
        – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien –
        (Drucksache 14/9660)
        Abgegebene Stimmen 589
        Ungültige Stimmen 8
        Gültige Stimmen 581
        Nein 62
        Enthaltungen 6
        Es entfielen auf den
        Vorschlag – Alternative A
        (Wiederherstellung der barocken Fassaden) 380 Stimmen
        Vorschlag – Alternative B
        (Klärung der Fassadengestaltung in einem
        Architektenwettbewerb; Alternativen zur
        Rekonstruktiom der Barocken Fassaden nicht
        ausgeschlossen) 133 Stimmen
        Ein Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhalten hat als der andere Vorschlag zuzüglich der Nein-
        Stimmen.
        Der Vorschlag Alternative A hat im ersten Abstimmungsgang die erforderliche Merhrheit erhalten.
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        SPD
        Brigitte Adler x
        Gerd Andres x
        Ingrid Arndt-Brauer x
        Rainer Arnold x
        Hermann Bachmaier x
        Ernst Bahr x
        Doris Barnett x
        Dr. Hans-Peter Bartels x
        Eckhardt Barthel (Berlin) x
        Klaus Barthel (Starnberg) x
        Ingrid Becker-Inglau x
        Wolfgang Behrendt x
        Dr. Axel Berg x
        Hans-Werner Bertl x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25199
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Friedhelm Julius Beucher x
        Petra Bierwirth x
        Rudolf Bindig x
        Lothar Binding (Heidelberg) x
        Klaus Brandner x
        Anni Brandt-Elsweier x
        Willi Brase x
        Rainer Brinkmann (Detmold) x
        Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x
        Hans-Günter Bruckmann x
        Dr. Michael Bürsch x
        Hans Büttner (Ingolstadt) x
        Ulla Burchardt x
        Hans Martin Bury x
        Marion Caspers-Merk x
        Wolf-Michael Catenhusen x
        Dr. Peter Danckert x
        Christel Deichmann x
        Karl Diller x
        Peter Dreßen x
        Detlef Dzembritzki x
        Dieter Dzewas x
        Dr. Peter Eckardt x
        Sebastian Edathy x
        Ludwig Eich x
        Marga Elser x
        Peter Enders x
        Petra Ernstberger x
        Annette Faße x
        Lothar Fischer (Homburg) x
        Gabriele Fograscher x
        Iris Follak x
        Norbert Formanski x
        Rainer Fornahl x
        Hans Forster x
        Dagmar Freitag x
        Lilo Friedrich (Mettmann) x
        Harald Friese x
        Anke Fuchs (Köln) x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225200
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Arne Fuhrmann x
        Monika Ganseforth x
        Konrad Gilges x
        Iris Gleicke x
        Günter Gloser x
        Uwe Göllner x
        Renate Gradistanac x
        Günter Graf (Friesoythe) x
        Angelika Graf (Rosenheim) x
        Dieter Grasedieck x
        Monika Griefahn x
        Kerstin Griese x
        Achim Großmann x
        Karl-Hermann Haack (Extertal) x
        Hans-Joachim Hacker x
        Klaus Hagemann x
        Manfred Hampel x
        Alfred Hartenbach x
        Anke Hartnagel x
        Klaus Hasenfratz x
        Nina Hauer x
        Hubertus Heil x
        Reinhold Hemker x
        Frank Hempel x
        Rolf Hempelmann x
        Dr. Barbara Hendricks x
        Gustav Herzog x
        Monika Heubaum x
        Reinhold Hiller (Lübeck) x
        Gerd Höfer x
        Jelena Hoffmann (Chemnitz) x
        Walter Hoffmann (Darmstadt) x
        Iris Hoffmann (Wismar) x
        Frank Hofmann (Volkach) x
        Ingrid Holzhüter x
        Eike Hovermann x
        Christel Humme x
        Lothar Ibrügger x
        Brunhilde Irber x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25201
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Gabriele Iwersen x
        Renate Jäger x
        Dr. Uwe Jens x
        Johannes Kahrs x
        Ulrich Kasparick x
        Sabine Kaspereit x
        Susanne Kastner x
        Ulrich Kelber x
        Hans-Peter Kemper x
        Klaus Kirschner x
        Marianne Klappert x
        Siegrun Klemmer x
        Hans-Ulrich Klose x
        Fritz Rudolf Körper x
        Walter Kolbow x
        Karin Kortmann x
        Anette Kramme x
        Volker Kröning x
        Angelika Krüger-Leißner x
        Horst Kubatschka x
        Ernst Küchler x
        Helga Kühn-Mengel x
        Ute Kumpf x
        Konrad Kunick x
        Werner Labsch x
        Christine Lambrecht x
        Brigitte Lange x
        Christian Lange (Backnang) x
        Detlev von Larcher x
        Christine Lehder x
        Waltraud Lehn x
        Dr. Elke Leonhard x
        Eckhart Lewering x
        Gabriele Lösekrug-Möller x
        Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x
        Erika Lotz x
        Dr. Christine Lucyga x
        Dieter Maaß (Herne) x
        Dirk Manzewski x
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225202
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Tobias Marhold x
        Lothar Mark x
        Ulrike Mascher x
        Heide Mattischeck x
        Markus Meckel x
        Ulrike Mehl x
        Ulrike Merten x
        Angelika Mertens x
        Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x
        Ursula Mogg x
        Christoph Moosbauer x
        Siegmar Mosdorf x
        Michael Müller (Düsseldorf) x
        Jutta Müller (Völklingen) x
        Christian Müller (Zittau) x
        Andrea Nahles x
        Volker Neumann (Bramsche) x
        Gerhard Neumann (Gotha) x
        Dr. Edith Niehuis x
        Dr. Rolf Niese x
        Dietmar Nietan x
        Günter Oesinghaus x
        Leyla Onur x
        Manfred Opel x
        Holger Ortel x
        Adolf Ostertag x
        Kurt Palis x
        Albrecht Papenroth x
        Dr. Martin Pfaff x
        Georg Pfannenstein x
        Johannes Pflug x
        Dr. Eckhart Pick x
        Joachim Poß x
        Karin Rehbock-Zureich x
        Dr. Carola Reimann x
        Margot von Renesse x
        Renate Rennebach x
        Bernd Reuter x
        Christel Riemann-Hanewinckel x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25203
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Reinhold Robbe x
        René Röspel x
        Dr. Ernst Dieter Rossmann x
        Michael Roth (Heringen) x
        Birgit Roth (Speyer) x
        Gerhard Rübenkönig x
        Marlene Rupprecht x
        Thomas Sauer x
        Dr. Hansjörg Schäfer x
        Gudrun Schaich-Walch x
        Bernd Scheelen x
        Dr. Hermann Scheer x
        Siegfried Scheffler x
        Horst Schild x
        Dieter Schloten x
        Horst Schmidbauer (Nürnberg) x
        Ulla Schmidt (Aachen) x
        Silvia Schmidt (Eisleben) x
        Dagmar Schmidt (Meschede) x
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x
        Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x
        Regina Schmidt-Zadel x
        Heinz Schmitt (Berg) x
        Carsten Schneider x
        Dr. Emil Schnell x
        Walter Schöler x
        Karsten Schönfeld x
        Fritz Schösser x
        Ottmar Schreiner x
        Gisela Schröter x
        Dr. Mathias Schubert x
        Richard Schuhmann (Delitzsch) x
        Brigitte Schulte (Hameln) x
        Volkmar Schultz (Köln) x
        Ewald Schurer x
        Dr. Angelica Schwall-Düren x
        Rolf Schwanitz x
        Bodo Seidenthal x
        Erika Simm x
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225204
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast x
        Wieland Sorge x
        Wolfgang Spanier x
        Dr. Margrit Spielmann x
        Jörg-Otto Spiller x
        Dr. Ditmar Staffelt x
        Antje-Marie Steen x
        Ludwig Stiegler x
        Rolf Stöckel x
        Reinhold Strobl (Amberg) x
        Dr. Peter Struck x
        Joachim Stünker x
        Joachim Tappe x
        Jörg Tauss x
        Jella Teuchner x
        Dr. Gerald Thalheim x
        Wolfgang Thierse x
        Franz Thönnes x
        Uta Titze-Stecher x
        Adelheid Tröscher x
        Hans-Eberhard Urbaniak x
        Rüdiger Veit x
        Simone Violka x
        Ute Vogt (Pforzheim) x
        Hans Georg Wagner x
        Hedi Wegener x
        Dr. Konstanze Wegner x
        Wolfgang Weiermann x
        Reinhard Weis (Stendal) x
        Matthias Weisheit x
        Günter Weißgerber x
        Gert Weisskirchen (Wiesloch) x
        Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x
        Jochen Welt x
        Dr. Rainer Wend x
        Hildegard Wester x
        Lydia Westrich x
        Dr. Margrit Wetzel x
        Dr. Norbert Wieczorek x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25205
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Jürgen Wieczorek (Böhlen) x
        Dieter Wiefelspütz x
        Heino Wiese (Hannover) x
        Klaus Wiesehügel x
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x
        Engelbert Wistuba x
        Barbara Wittig x
        Dr. Wolfgang Wodarg x
        Verena Wohlleben x
        Hanna Wolf (München) x
        Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x
        Heidemarie Wright x
        Uta Zapf x
        Dr. Christoph Zöpel x
        Peter Zumkley x
        CDU/CSU
        Ulrich Adam x
        Ilse Aigner x
        Peter Altmaier x
        Dietrich Austermann x
        Norbert Barthle x
        Dr. Wolf Bauer x
        Günter Baumann x
        Brigitte Baumeister x
        Meinrad Belle x
        Dr. Sabine Bergmann-Pohl x
        Otto Bernhardt x
        Hans-Dirk Bierling x
        Renate Blank x
        Dr. Heribert Blens x
        Peter Bleser x
        Dr. Norbert Blüm x
        Antje Blumenthal x
        Dr. Maria Böhmer x
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x
        Dr. Wolfgang Bötsch x
        Sylvia Bonitz x
        Jochen Borchert x
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225206
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Wolfgang Bosbach x
        Klaus Brähmig x
        Dr. Ralf Brauksiepe x
        Paul Breuer x
        Monika Brudlewsky x
        Georg Brunnhuber x
        Klaus Bühler (Bruchsal) x
        Hartmut Büttner (Schönebeck) x
        Dankward Buwitt x
        Cajus Caesar x
        Peter H. Carstensen (Nordstrand) x
        Wolfgang Dehnel x
        Hubert Deittert x
        Albert Deß x
        Renate Diemers x
        Marie-Luise Dött x
        Dr. Hansjürgen Doss x
        Maria Eichhorn x
        Rainer Eppelmann x
        Anke Eymer (Lübeck) x
        Ilse Falk x
        Dr. Hans Georg Faust x
        Albrecht Feibel x
        Ulf Fink x
        Ingrid Fischbach x
        Dirk Fischer (Hamburg) x
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x
        Klaus Francke x
        Herbert Frankenhauser x
        Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) x
        Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x
        Erich G. Fritz x
        Jochen-Konrad Fromme x
        Hans-Joachim Fuchtel x
        Dr. Jürgen Gehb x
        Norbert Geis x
        Dr. Heiner Geißler x
        Michael Glos x
        Dr. Reinhard Göhner x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25207
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Peter Götz x
        Dr. Wolfgang Götzer x
        Kurt-Dieter Grill x
        Hermann Gröhe x
        Manfred Grund x
        Horst Günther (Duisburg) x
        Carl-Detlev Frhr. von Hammerstein x
        Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x
        Gerda Hasselfeldt x
        Klaus-Jürgen Hedrich x
        Helmut Heiderich x
        Ursula Heinen x
        Manfred Heise x
        Siegfried Helias x
        Detlef Helling x
        Hans Jochen Henke x
        Ernst Hinsken x
        Peter Hintze x
        Joachim Hörster x
        Klaus Hofbauer x
        Martin Hohmann x
        Josef Hollerith x
        Dr. Karl-Heinz Hornhues x
        Siegfried Hornung x
        Hubert Hüppe x
        Susanne Jaffke x
        Georg Janovsky x
        Dr.-Ing. Rainer Jork x
        Bartholomäus Kalb x
        Steffen Kampeter x
        Dr.-Ing. Dietmar Kansy x
        Irmgard Karwatzki x
        Volker Kauder x
        Eckart von Klaeden x
        Ulrich Klinkert x
        Norbert Königshofen x
        Eva-Maria Kors x
        Hartmut Koschyk x
        Thomas Kossendey x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225208
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Rudolf Kraus x
        Dr. Martina Krogmann x
        Dr. Hermann Kues x
        Werner Kuhn x
        Karl Lamers x
        Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x
        Dr. Norbert Lammert x
        Helmut Lamp x
        Dr. Paul Laufs x
        Karl-Josef Laumann x
        Vera Lengsfeld x
        Werner Lensing x
        Peter Letzgus x
        Ursula Lietz x
        Walter Link (Diepholz) x
        Eduard Lintner x
        Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x
        Dr. Manfred Lischewski x
        Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x
        Julius Louven x
        Dr. Michael Luther x
        Erich Maaß (Wilhelmshaven) x
        Erwin Marschewski (Recklinghausen) x
        Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x
        Wolfgang Meckelburg x
        Dr. Michael Meister x
        Dr. Angela Merkel x
        Friedrich Merz x
        Hans Michelbach x
        Meinolf Michels x
        Dr. Gerd Müller x
        Bernward Müller (Jena) x
        Claudia Nolte x
        Günter Nooke x
        Franz Obermeier x
        Friedhelm Ost x
        Eduard Oswald x
        Norbert Otto (Erfurt) x
        Dr. Peter Paziorek x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25209
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Anton Pfeifer x
        Beatrix Philipp x
        Ruprecht Polenz x
        Marlies Pretzlaff x
        Thomas Rachel x
        Dr. Peter Ramsauer x
        Helmut Rauber x
        Christa Reichard (Dresden) x
        Erika Reinhardt x
        Hans-Peter Repnik x
        Klaus Riegert x
        Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x
        Franz Romer x
        Dr. Norbert Röttgen x
        Dr. Klaus Rose x
        Kurt J. Rossmanith x
        Adolf Roth (Gießen) x
        Dr. Christian Ruck x
        Volker Rühe x
        Anita Schäfer x
        Hartmut Schauerte x
        Heinz Schemken x
        Karl-Heinz Scherhag x
        Dr. Gerhard Scheu x
        Norbert Schindler x
        Bernd Schmidbauer x
        Christian Schmidt (Fürth) x
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x
        Andreas Schmidt (Mülheim) x
        Dr. Rupert Scholz x
        Reinhard Freiherr von Schorlemer x
        Dr. Erika Schuchardt x
        Wolfgang Schulhoff x
        Dr. Christian Schwarz-Schilling x
        Wilhelm Josef Sebastian x
        Marion Seib x
        Heinz Seiffert x
        Dr. h. c. Rudolf Seiters x
        Bernd Siebert x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225210
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Werner Siemann x
        Johannes Singhammer x
        Bärbel Sothmann x
        Margarete Späte x
        Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x
        Dorothea Störr-Ritter x
        Max Straubinger x
        Matthäus Strebl x
        Thomas Strobl (Heilbronn) x
        Michael Stübgen x
        Dr. Rita Süssmuth x
        Edeltraut Töpfer x
        Dr. Hans-Peter Uhl x
        Arnold Vaatz x
        Angelika Volquartz x
        Andrea Voßhoff x
        Peter Weiß (Emmendingen) x
        Annette Widmann-Mauz x
        Heinz Wiese (Ehingen) x
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x
        Klaus-Peter Willsch x
        Bernd Wilz x
        Willy Wimmer (Neuss) x
        Matthias Wissmann x
        Werner Wittlich x
        Aribert Wolf x
        Elke Wülfing x
        Peter Kurt Würzbach x
        Benno Zierer x
        Wolfgang Zöller x
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
        Gila Altmann (Aurich) x
        Mariluise Beck (Bremen) x
        Volker Beck (Köln) x
        Angelika Beer x
        Matthias Berninger x
        Grietje Bettin x
        Annelie Buntenbach x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25211
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Amke Dietert-Scheuer x
        Dr. Thea Dückert x
        Franziska Eichstädt-Bohlig x
        Dr. Uschi Eid x
        Hans-Josef Fell x
        Rita Grießhaber x
        Gerald Häfner x
        Winfried Hermann x
        Antje Hermenau x
        Ulrike Höfken x
        Michaele Hustedt x
        Monika Knoche x
        Dr. Angelika Köster-Loßack x
        Steffi Lemke x
        Dr. Helmut Lippelt x
        Dr. Reinhard Loske x
        Kerstin Müller (Köln) x
        Winfried Nachtwei x
        Christa Nickels x
        Cem Özdemir x
        Simone Probst x
        Christine Scheel x
        Irmingard Schewe-Gerigk x
        Albert Schmidt (Hitzhofen) x
        Werner Schulz (Leipzig) x
        Christian Simmert x
        Christian Sterzing x
        Hans-Christian Ströbele x
        Jürgen Trittin x
        Dr. Antje Vollmer x
        Sylvia Voß x
        Helmut Wilhelm (Amberg) x
        Margareta Wolf (Frankfurt) x
        FDP
        Ina Albowitz x
        Hildebrecht Braun (Augsburg) x
        Rainer Brüderle x
        Ernst Burgbacher x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225212
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Jörg van Essen x
        Ulrike Flach x
        Gisela Frick x
        Paul K. Friedhoff x
        Horst Friedrich (Bayreuth) x
        Rainer Funke x
        Dr. Wolfgang Gerhardt x
        Hans-Michael Goldmann x
        Joachim Günther (Plauen) x
        Dr. Karlheinz Guttmacher x
        Klaus Haupt x
        Ulrich Heinrich x
        Walter Hirche x
        Birgit Homburger x
        Dr. Werner Hoyer x
        Dr. Klaus Kinkel x
        Dr. Heinrich L. Kolb x
        Gudrun Kopp x
        Jürgen Koppelin x
        Ina Lenke x
        Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x
        Dirk Niebel x
        Günther Friedrich Nolting x
        Hans-Joachim Otto (Frankfurt) x
        Detlef Parr x
        Dr. Günter Rexrodt x
        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x
        Gerhard Schüßler x
        Dr. Irmgard Schwaetzer x
        Marita Sehn x
        Gudrun Serowiecki x
        Dr. Hermann Otto Solms x
        Dr. Max Stadler x
        Dr. Guido Westerwelle x
        PDS
        Monika Balt x
        Dr. Dietmar Bartsch x
        Wolfgang Bierstedt x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25213
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Name Alternative A Alternative B Nein Enthaltung
        Petra Bläss x
        Maritta Böttcher x
        Eva Bulling-Schröter x
        Heidemarie Ehlert x
        Dr. Heinrich Fink x
        Dr. Ruth Fuchs x
        Wolfgang Gehrcke x
        Dr. Klaus Grehn x
        Uwe Hiksch x
        Dr. Barbara Höll x
        Gerhard Jüttemann x
        Dr. Evelyn Kenzler x
        Heidi Lippmann x
        Ursula Lötzer x
        Heidemarie Lüth x
        Dr. Christa Luft x
        Pia Maier x
        Angela Marquardt x
        Manfred Müller (Berlin) x
        Rosel Neuhäuser x
        Christine Ostrowski x
        Petra Pau x
        Dr. Uwe-Jens Rössel x
        Christina Schenk x
        Gustav-Adolf Schur x
        Dr. Ilja Seifert x
        Fraktionslose Abgeordnete
        Christa Lörcher x
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25215
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Friedrich (Altenburg), SPD 04.07.2002
        Peter
        Dr. Grygier, Bärbel PDS 04.07.2002
        Hilsberg, Stephan SPD 04.07.2002
        Hörster, Joachim CDU/CSU 04.07.2002
        Irmer, Ulrich FDP 04.07.2002
        Jünger, Sabine PDS 04.07.2002
        Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 04.07.2002
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 04.07.2002
        Dr. Krogmann, CDU/CSU 04.07.2002
        Martina
        Leidinger, Robert SPD 04.07.2002
        Mante, Winfried SPD 04.07.2002
        Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 04.07.2002
        Dr. Schäuble, CDU/CSU 04.07.2002
        Wolfgang
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 04.07.2002
        Hans Peter
        Schwalbe, Clemens CDU/CSU 04.07.2002
        Seehofer, Horst CDU/CSU 04.07.2002
        Thiele, Carl-Ludwig FDP 04.07.2002
        Türk, Jürgen FDP 04.07.2002
        Weiß (Groß-Gerau), CDU/CSU 04.07.2002
        Gerald
        Wieczorek (Duisburg), SPD 04.07.2002
        Helmut
        Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 04.07.2002
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) zur Ab-
        stimmung über den Antrag: Zurückweisung des
        Einspruches des Bundesrates gegen das ... Straf-
        rechtsänderungsgesetz – § 129 b StGB (Tages-
        ordnungspunkt 5)
        Ulla Jelpke (PDS): Als Berichterstatterin für diesen
        Themenkomplex erkläre ich: Wir haben dem Antrag der
        Koalitionsfraktionen zugestimmt, weil wir gegen die vom
        Bundesrat geforderte Verschärfung des 129 b StGB sind.
        Dies ändert aber nichts daran, dass wir auch die vom Bun-
        destag verabschiedete Fassung dieser Bestimmung ableh-
        nen.
        Der neue § 129 b StGB soll die Verfolgung von Men-
        schen erlauben, die sich keiner einzigen Straftat schuldig
        oder verdächtig gemacht haben, die aber eine von ande-
        ren Staaten als „kriminell“ oder „terroristisch“ definierte
        Vereinigung unterstützen. Die Sicherheit in Deutschland
        wird damit um kein Jota verbessert. Dafür wächst die
        Möglichkeit anderer Staaten, mithilfe deutscher Staats-
        organe hier lebende Oppositionelle zu verfolgen. Wer de-
        finiert, welche Vereinigung in der Türkei, in Pakistan,
        Burma, Algerien oder sonst wo „terroristisch“ ist? Wel-
        cher deutsche Staatsanwalt entscheidet, dass irgendwo auf
        der Welt eine Gruppierung die Grenzen berechtigter Ge-
        genwehr gegen Repression überschritten hat und
        „terroristisch ist?
        Angesichts der Zusammenarbeit der deutschen Politik
        mit repressiven Regimen befürchten wir schlimme Fol-
        gen des neuen Gesetzes für bei uns lebende Flüchtlinge
        und Oppositionelle aus diesen Ländern und für Unterstüt-
        zungs- bzw. Dritte-Welt-Gruppen.
        Insgesamt gilt für den neuen § 129 b wie für die ge-
        samte so genannte Anti-Terror-Gesetzgebung das, was der
        Frankfurter Rechtsanwalt Joachim Schwammborn bereits
        1988 ausführte und was auf der diesjährigen Strafvertei-
        digertagung erneut zitiert wurde:
        Beschäftigt man sich mit der Geschichte des bun-
        desdeutschen politischen Strafrechts, so stellt man
        fest, dass es stets drei Bedingungen erfüllt: Es wird
        überstürzt verabschiedet, eine gründliche Debatte
        über seine Notwendigkeit und seine Konsequenzen
        findet nicht statt und ist auch nicht erwünscht.
        Bei seiner Verabschiedung werden kurzfristige
        Stimmungen ausgenutzt, die nicht einmal im un-
        mittelbaren Zusammenhang mit dem Gesetzesvor-
        haben stehen müssen, die aber den Blick für die
        Folgen verstellen, Nachdenken verhindern ..., und
        es ist verlogen, verbirgt oder leugnet seine eigentli-
        che Motivation und wird mit Scheinargumenten be-
        gründet.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Brigitte Baumeister (CDU/
        CSU) zur Abstimmung über die Beschluss-
        empfehlung des 1. Untersuchungsausschusses
        nach Art. 44 des Grundgesetzes (Tagesordnungs-
        punkt 20)
        Brigitte Baumeister (CDU/CSU): Heute werden im
        Plenum des Deutschen Bundestages die Ergebnisse des
        1. Untersuchungsausschusses „Parteispenden“ diskutiert.
        Die CDU/CSU-Fraktion hat einen abweichenden Ab-
        schlussbericht vorgelegt. Dessen Schlussfolgerungen be-
        züglich der auch mich betreffenden 100000 DM-Spende,
        Kapitel VII.8. Seite 77 ff., widerspreche ich mit Nachdruck.
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Die in diesem Bericht zu meinen Lasten vorgenommenen
        Bewertungen sind einseitig. Sie werden insbesondere nicht
        von Tatsachenfeststellungen gedeckt. Der entstandene
        Konflikt, der schließlich zu zwei staatsanwaltschaftlichen
        Ermittlungsverfahren führte, hätte verhindert werden kön-
        nen. Allerdings war ich nicht zu einer Falschaussage vor
        dem Untersuchungsausschuss bereit, was aber auch nie-
        mand ernsthaft von mir erwarten konnte.
        Die Staatsanwaltschaft Berlin, die im Minderheitenvo-
        tum der CDU/CSU merkwürdigerweise nicht erwähnt
        wird, kommt zu dem Ergebnis, dass ich vor dem Untersu-
        chungsausschuss die Wahrheit gesagt habe. Das gegen
        mich gerichtete Verfahren ist mangels hinreichenden Tat-
        verdachts eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft führt
        auf Seite 93 ihres Abschlussberichts zur Begründung aus,
        nach dem Ergebnis der Ermittlungen könne „nicht ausge-
        schlossen werden“, dass Dr. Schäuble „nach dem Ge-
        spräch“ mit mir „doch Zweifel kamen, er aber bei seinen
        ursprünglichen Angaben blieb, um keinen weiteren Ge-
        sichtsverlust zu erleiden“. Meine Bekundungen seien, so
        die Staatsanwaltschaft, „plausibel“, es sei „kein Motiv für
        eine Falschaussage oder ein Komplott gegen Dr. Schäuble
        erkennbar“. Insbesondere sei nicht erkennbar, dass ich „er-
        pressbar war und vom Zeugen Schreiber in einem privaten
        Rachefeldzug missbraucht worden sein könnte“.
        Meine Aussagen würden „durch weitere Indizien ge-
        stützt“. Gleichwohl hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin
        entschieden, mit Rücksicht auf die Aussage des Zeugen
        Walter Bajohr, dem ehemaligen Pressesprecher der
        CDU/CSU-Fraktion, keine weiteren Schritte gegen
        Dr. Schäuble einzuleiten, obwohl die Staatsanwaltschaft
        meine Darstellung der Ereignisse als zutreffend ein-
        schätzt.
        Herr Bajohr will mit Herrn Dr. Schäuble am 22. Sep-
        tember 1994 ein Gespräch geführt haben, in dem Herr
        Dr. Schäuble von der 100 000 DM-Übergabe durch Herrn
        Schreiber berichtet habe. Bemerkenswert ist in diesem Zu-
        sammenhang, dass Herr Bajohr erstmals im Sommer 2001
        im Rahmen der Verteidigung von Herrn Dr. Schäuble vor
        der Staatsanwaltschaft Berlin diese Erinnerungen berich-
        tete. Nach dem Fernsehauftritt von Herrn Dr. Schäuble am
        10. Januar 2000 in der betreffenden Sendung bat ich am
        16. Januar 2000 Herrn Bajohr telefonisch dringend darum,
        aufgrund seiner beruflichen Nähe zu Herrn Dr. Schäuble
        auf diesen einzuwirken, seine Darstellung der zeitlichen
        Abläufe zu korrigieren, da ich sie nicht bestätigen könne.
        Es ist erstaunlich, dass Herr Bajohr damals, am 16. Januar
        2000, keine Veranlassung sah, auf sein angebliches Ge-
        spräch mit Herrn Dr. Schäuble hinzuweisen, über das er der
        Staatsanwaltschaft erstmals am 16. Juli 2001 berichtete.
        Diese Fakten sind allen Mitgliedern des 1. Untersu-
        chungsausschusses bekannt. Umso mehr schmerzt mich
        die einseitige Stellungnahme zulasten meiner Person im
        Abschlussbericht der CDU/CSU-Fraktion.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Rezzo Schlauch, Volker Beck
        (Köln), Ekin Deligöz, Dr. Thea Dückert, Hans-
        Josef Fell, Rita Grießhaber, Winfried Hermann,
        Antje Hermenau, Ulrike Höfken, Michaele
        Hustedt, Monika Knoche, Dr. Angelika Köster-
        Loßack, Steffi Lemke, Dr. Helmut Lippelt,
        Kerstin Müller (Köln), Simone Probst, Christine
        Scheel, Albert Schmidt (Hitzhofen), Christian
        Simmert, Christian Sterzing, Hans-Christian
        Ströbele, Jürgen Trittin und Margareta Wolf
        (Frankfurt) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
        zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        zur Gestaltung der historischen Mitte Berlins
        (Tagesordnungspunkt 6)
        Die beiden in der Beschlussempfehlung des Aus-
        schusses für Kultur und Medien enthaltenen Alternativen
        unterschlagen eine dritte Möglichkeit: nämlich auf
        dem Areal des ehemaligen Berliner Schlosses eine schloss-
        unabhängige Bebauung vorzunehmen. Es ist nicht ein-
        zusehen, warum das Parlament nicht die Chance be-
        kommen soll, auch über diese dritte Möglichkeit
        abzustimmen.
        Expertenkommissionen haben eine beratende Funk-
        tion. Sie können dem Parlament die Grundentscheidun-
        gen allerdings nicht abnehmen. Das gilt auch für die Kom-
        mission „Historische Mitte Berlin“, die im Übrigen in
        vielen Fragen selbst gespalten war.
        Mit der Frage, wie wir unsere Innenstädte bebauen, be-
        antworten wir zugleich die Frage, wie wir heute leben
        wollen. Dieser Frage kann man sich nicht durch nostalgi-
        sche Ausflucht entziehen. Das gilt erst recht an diesem
        symbolträchtigen Ort, dessen Gestaltung national wie in-
        ternational eine große Bedeutung zugeschrieben wird.
        Die Debatte kann daher nicht nur mit rein kunsthistori-
        schen oder städtebaulichen Argumenten geführt werden.
        Man muss auch keinen Generalverdacht gegen architek-
        tonische Rekonstruktionen hegen, um die hier zur Ab-
        stimmung stehenden Alternativen für fragwürdig zu hal-
        ten. Innenstädte sollten keine Museen sein, sondern Orte
        des urbanen Lebens und der lebendigen Erinnerung. Die
        Spuren der Geschichte dürfen nicht verwischt werden und
        Geschichte lässt sich nicht rückgängig machen. Eines ist
        doch sicher: 1 zu 1 ist heute vorbei.
        Rekonstruktion ist immer eine andere Geste als Restau-
        ration. An dieser Stelle muss die Rekonstruktion als Bei-
        trag zur nationalen Identitätsstiftung durch bewussten
        Rückgriff auf „Preußens Glanz“ verstanden werden. Auch
        wenn – nach der Alternative B – nur die Kubatur des
        Schlosses benutzt und auf die barocke Fassade verzichtet
        würde, wäre ein solch starker Bezug da. Man muss keine
        Rundumverdammung des Preußentums vornehmen, um
        zu erkennen, dass das für das heutige Deutschland offen-
        sichtlich die falsche Geste ist. An der Stelle eines weite-
        ren provinziellen Rückblicks auf aufgeklärten Absolutis-
        mus oder wilhelminische Großmachtambitionen sollte
        der Bezug auf das weltoffene Deutschland von heute und
        das Europa von morgen stehen. Das gilt insbesondere mit
        Blick auf die anstehende Erweiterung der Europäischen
        Union.
        Eine gestisch bescheidenere und das urbane Leben be-
        fördernde Neugestaltung des Platzes ohne Rückgriff auf
        die Formensprache einer politisch ambivalenten Vergan-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225216
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        genheit wäre im Übrigen die beste Antwort auf die tri-
        umphalistische Geste des Ulbricht-Regimes. Die barba-
        rische Sprengung ist Teil unserer Geschichte. Ihre
        schlichte Rücknahme käme einem erneuten Versuch
        gleich, Geschichte zu negieren. Unserer Kultur der Erin-
        nerung würde dieser erneute Triumphalismus widerspre-
        chen.
        Andere Möglichkeiten der architektonischen Reaktion
        auf die komplexe Semantik des Ortes müssen eine echte
        Chance erhalten. Stattdessen wird nun eine als Erinnerung
        missverstandene Nostalgie sowie eine an Kitsch gren-
        zende ästhetische Imagination festgelegt. Dem wird eine
        solche retrospektive Lösung nicht gerecht.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Horst Kubatschka, Angelika
        Graf (Rosenheim), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        und Gisela Schröter (alle SPD) zur Abstimmung
        über die Beschlussempfehlung zur Gestaltung
        der Historischen Mitte Berlins (Tagesordnungs-
        punkt 6)
        Horst Kubatschka (SPD): Wir haben für die Alter-
        native B gestimmt, um Schlimmeres zu verhindern, näm-
        lich die im Antrag Ageforderte Wiedererrichtung der „ba-
        rocken“ Fassade ohne Alternative.
        Unverständlich ist für uns, dass man sich die Fesseln
        der Stereometrie des ehemaligen Berliner Schlosses anle-
        gen will. Noch unverständlicher ist der Versuch der Wie-
        dererrichtung der „barocken“ Fassade. Der barocke Geist,
        der hinter diesem Bauwerk steht, kann durch die Men-
        schen des 21. Jahrhunderts nicht mehr nachvollzogen
        werden. Also würden wir drei Disneyland-Fassaden
        bauen.
        Öffentliches Bauen war und ist vor allem Politik. Des-
        halb haben vor Jahrhunderten die Markgrafen von Bran-
        denburg und die Könige in Preußen im modernsten Stil
        mit modernen Architekten gebaut, nämlich barock. Sie
        verfolgten damit das Ziel, Berlin als Hauptstadt einer eu-
        ropäischen Großmacht repräsentativ auszubauen. Bei die-
        sem repräsentativen Bauen wären sie nie auf die Idee ge-
        kommen, etwa das alte Renaissance-Schloss weiter zu
        bauen oder gar ein gotisches Schloss zu bauen als Erinne-
        rung an die Vergangenheit. Für sie gab es keine Verban-
        nung der Moderne.
        Für viele Menschen soll die Mitte Berlins ein nationa-
        les Markenzeichen werden. Dieses nationale Markenzei-
        chen werden drei barocke Disneyland-Fassaden sein.
        Bauen beinhaltet auch das Selbstverständnis und die
        Wertschätzung der Gesellschaft, zeugt von Modernisie-
        rungswillen. Der Antrag ist geprägt vom Misstrauen ge-
        gen die moderne Architektur. Die Wiederherstellung der
        drei „barocken“ Fassaden und das Kleben an der Stereo-
        metrie ist eine Absage an die Moderne. Berlin hat etwas
        Besseres verdient.
        Anlage 6
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        zur Gestaltung der historischen Mitte Berlins
        (Tagesordnungspunkt 6)
        Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich lehne die vorliegende
        Beschlussempfehlung ab, weil ich sie in der vorliegenden
        Frage ihrem nunmehrigen Inhalt nach für einen schwer-
        wiegenden Rückfall in ahistorische Betrachtungsweisen
        halte. Sie negiert in eklatanter Weise die Existenz des Pa-
        lastes der Republik bzw. von dessen Teilen, die nach in
        Bälde erfolgter Asbestsanierung noch von der Internatio-
        nalen Expertenkommission als sehr wohl möglicher inte-
        grativer Teil einer künftigen Gestaltung des Schlossplat-
        zes in Erwägung gezogen worden waren.
        Ich lehne die Beschlussempfehlung ab, weil damit ein
        Gebäude wie der Palast aus offensichtlichem wahlkampf-
        taktischem Kalkül dem vollkommenen Abriss anheim fal-
        len soll, obwohl bis zuletzt gerade auch aus den Reihen der
        Regierungsfraktionen anderes verkündet worden war.
        Diese Abkehr von vorher geäußerten und eigentlich wohl-
        begründeten Standpunkten halte ich für Wählertäuschung
        besonders gegenüber der Ostberliner Bevölkerung.
        Ich kann dem von den anderen Fraktionen vorgelegten
        Papier schon deshalb nicht zustimmen, weil hier die kaum
        verhüllte Absicht vorliegt, in alter Siegermentalität ein
        Stück DDR-Geschichte zu tilgen; ein Stück DDR- und
        damit auch deutsche Geschichte, dessen weitreichende
        Akzeptanz nicht nur bei der Berliner Bevölkerung gewis-
        sermaßen durch eine Abstimmung mit den Füßen nachge-
        wiesen ist. Die einst hohen Besucherzahlen des Palastes
        belegen das auf eindrucksvolle Weise.
        Ich halte die Beschlussempfehlung für unakzeptabel,
        weil sie den Verdacht nährt, dass gerade diese breite öf-
        fentliche Nutzung, für die der Palast wie kein anderes
        Bauwerk Ostberlins in den 70er- und 80er-Jahren exem-
        plarisch stand, in der jetzigen Diktion der Drucksache als
        gefährdet angesehen werden muss. Anders kann ich die in
        Punkt 4 formulierte Aufforderung nicht verstehen.
        Ich lehne die hier durchschimmernde Mahnung, priva-
        tes Kapital bzw. private Investoren für die künftige Ge-
        staltung der historischen Mitte Berlins nur ja nicht zu ver-
        prellen, entschieden ab, weil sonst befürchtet werden
        muss, dass dem Bund und der Hauptstadt in punkto Ge-
        staltungs- und Nutzungskonzeption ein Diktat droht, das
        mit den gesamtgesellschaftlichen Vorstellungen und
        Wünschen schwerlich in Einklang zu bringen ist. Denn es
        ist kaum vorstellbar, dass private Geldgeber in völlig un-
        eigennütziger Weise in dieser Dimension ihre Verwer-
        tungsinteressen hintanstellen.
        Ich nenne die Zielrichtung der Beschlussempfehlung
        auch deshalb verwerflich, weil sie den uneingeschränkten
        Befürwortern einer Schlossplatzgestaltung wilhelmini-
        schen Angedenkens in die Hände spielt und damit in ihrer
        politischen Dimension einer äußerst zweifelhaften Kaiser-
        reich-Nostalgie das Wort redet. Das betone ich vor allem
        deswegen, weil den sehr differenzierten Forderungen der
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25217
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        nicht geringen Zahl von Palastbefürwortern von inte-
        ressierter Seite in der Öffentlichkeit wider besseres Wissen
        der platte Vorwurf der DDR-Nostalgie gemacht wird.
        Menschen, die etwas von der DDR bewahrt sehen möch-
        ten, mag in vielen anderen Fällen mit einigem Recht wi-
        dersprochen werden. Im vorliegenden Falle aber gehört ih-
        nen meine ungeteilte Sympathie.
        Ich stehe der Beschlussempfehlung auch deshalb kri-
        tisch gegenüber, weil ich in ihr eine unakzeptable Igno-
        ranz gegenüber jeder anderen als der Schlossarchitektur
        sehe und halte das überdies für einen schweren kulturel-
        len Fauxpas; einen irreversiblen Fehltritt zudem, der in
        seiner Tragweite dem der Sprengung der Schlossruine in
        den frühen DDR-Jahren in nichts nachsteht. Es ist wohl
        im einen wie dem anderen Falle nichts weniger als der
        Versuch, vermeintliche historische Überlegenheit mittels
        Tilgung der architektonischen Hinterlassenschaft der
        früheren Ordnung aus dem öffentlichen Bewusstsein be-
        weisen zu wollen.
        Dr. Christa Luft (PDS): Die vorliegende Beschluss-
        empfehlung wird meine Zustimmung nicht erhalten.
        Mit dem Beschluss über die Schlossfassaden soll der
        Abriss des verbliebenen Rohbaus des Palastes der Repu-
        blik besiegelt werden. Dem werde ich nicht zustimmen.
        Als stellvertretende Ministerpräsidentin in der Modrow-
        Regierung und als Mitglied der am 18. März 1990 frei ge-
        wählten Volkskammer der DDR weiß ich aus eigenem
        Erleben von der Geschichte, die im Volkskammersaal im
        Palast der Republik geschrieben wurde. Die Entsorgung
        von Geschichte und Identität, von einem Baudenkmal und
        einem selbst im Rohbauzustand noch sehr wertvollen Ob-
        jekt kann man durch nichts rechtfertigen, auch nicht mit der
        ebenfalls kulturlosen Schlosssprengung von 1950.
        Unser Land war in den letzten zwölf Jahren von vielen
        Veränderungen geprägt. Dies trifft insbesondere für die
        Menschen in Ostdeutschland und in Berlin zu. Mit der
        Annahme der Beschlussempfehlung einschließlich der
        Entscheidung zum Wiederaufbau der Schlossfassaden
        leisten wir keinen Beitrag zur inneren Einheit.
        Wir brauchen in dieser Frage keine Sieger und Verlie-
        rer. Der wichtigste Platz der Bundeshauptstadt Berlin
        braucht eine Gestaltung, mit der sich eine breite Mehrheit
        der Bevölkerung identifizieren kann.
        Für manche sind zwölf Jahre Diskussion zu lang. Ich
        plädiere dafür, uns mehr Zeit zu lassen. Auch deshalb
        werde ich nur dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion
        zur Beschlussempfehlung und dem PDS-Antrag in
        Drucksache 14/9244 zustimmen.
        Es gibt einen weiteren, gravierenden Grund für mein
        Abstimmungsverhalten, und dies sage ich als Mitglied des
        Haushaltsausschusses.
        Im Vorblatt der Beschlussempfehlung steht unter dem
        Punkt D: „Kosten wurden nicht erörtert.“ Das stimmt. Im
        mitberatenden Haushaltsausschuss gab es nur eine kurze
        Beratung zu den vier aktuellen Anträgen zur zukünftigen
        Gestaltung der Historischen Mitte Berlins. Dem Entwurf
        der Beschlussempfehlung aus dem Kulturausschuss wur-
        de im Schnellverfahren von allen Fraktionen außer der
        PDS zugestimmt, ohne die finanziellen Auswirkungen für
        den Bund zu erörtern. Meine diesbezüglichen Fragen zur
        Bauträgerschaft und zur Finanzierung wurden nicht be-
        antwortet.
        Woher nimmt der Bundestag – in der Beschlussemp-
        fehlung im Punkt II, Alternative A – die Gewissheit, dass
        sich bei einer Entscheidung für barocke Schlossfassaden
        eher eine Mobilisierung privaten Kapitals realisieren
        lässt, und wie verträgt sich dies mit den gewünschten öf-
        fentlichen Nutzungen?
        Ich bin nicht bereit, derart verantwortungslos mit
        Steuergeldern umzugehen und werde die Beschlussemp-
        fehlung auch deshalb ablehnen.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Nina Hauer, Christian Lange
        (Backnang), Dr. Carola Reimann, Karsten
        Schönfeld und Dr. Hermann Scheer (alle SPD)
        zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        zur Gestaltung der historischen Mitte Berlins
        (Tagesordnungspunkt 6)
        Wir werden für die Alternative B stimmen. Dies er-
        möglicht einen offenen Prozess ohne Präjudizierung auf
        die Wiederherstellung des historischen Stadtschlosses.
        Deshalb lehnen wir die Alternative A ab.
        Leider haben wir angesichts der vorliegenden Anträge
        keine konstruktive Möglichkeit, für einen Erhalt des Status
        quo zu stimmen. Der „Palast der Republik“ ist auch ein Be-
        standteil deutscher Geschichte, er ist ein wichtiges Element
        des ehemaligen anderen deutschen Staates – der DDR.
        Sicher ist der „Palast der Republik“ kein Symbol für
        Demokratie, tagte in ihm doch das DDR-Scheinparlament
        „Volkskammer“. Aber auch dies ist ein elementarer Be-
        standteil unserer Geschichte, an den nachkommende Ge-
        nerationen wahrnehmbar erinnert werden sollten.
        Wir erleben bei Diskussionen mit Jugendlichen bereits
        heute, dass ohne eigenes Erleben das Wissen um und das
        Verständnis für die Zeit der deutschen Teilung und die
        „DDR“ schwindet.
        Anlage 8
        Erklärung nach §31 GO
        der Abgeordneten Heidemarie Ehlert (PDS) zur
        Abstimmung über das Gesetz zur Sicherstellung
        einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteue-
        rung von Alt-Sportanlagen (Tagesordnungs-
        punkt 29 a)
        Heidemarie Ehlert (PDS): Ich stimme für den Ge-
        setzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des
        Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP zur Sicherstel-
        lung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225218
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        von Alt-Sportanlagen, weil es mir um eine Lösung des
        Problems im Interesse der Betreiber und der Nutzer von
        Sportanlagen geht. Als empörend empfinde ich es jedoch,
        dass ausgerechnet die PDS-Fraktion von diesem im An-
        satz als interfraktionell zu bezeichnenden Gesetzentwurf
        ausgeschlossen wurde.
        Ich stimme für den Gesetzentwurf, weil die PDS sich
        seit Bekanntwerden des Problems der Umsatzbesteuerung
        von Sportanlagen für eine Lösung im Interesse der Be-
        treiber von Sportanlagen sowie der betroffenen Sportver-
        eine stark gemacht hat. Die Fraktion hat das Problem auf
        die Tagesordnung des Deutschen Bundestages setzen las-
        sen und hat eine Anhörung der Betreiber und Vereine über
        die Vor- und Nachteile der bisherigen Regelungen und
        über die zu erwartenden Auswirkungen der Umsetzung
        des Urteils des Bundesfinanzhofes als Grundlage für die
        weitere Diskussion eingefordert.
        Ich stimme für den Gesetzentwurf, weil mit diesem
        Gesetz auch den Forderungen der Massenpetition, die die
        PDS-Fraktion zu diesem Thema erhalten hat, Rechnung
        getragen wurde.
        Ich stimme für den Gesetzentwurf der anderen Fraktio-
        nen, weil auf Drängen der PDS-Fraktion eine interfraktio-
        nelle Arbeitsgruppe einberufen wurde, die letztendlich zu
        dem uns vorliegenden Bericht der Bundesregierung und zu
        dem Gesetzentwurf als Ergebnis dieses gesamten Prozes-
        ses geführt hat.
        Makaber ist für mich jedoch die Begründung, mit der
        die SPD-Vertreter im Finanzausschuss die Einbringung ei-
        nes interfraktionellen Gesetzentwurfes ablehnten. Die
        Mitglieder der PDS-Fraktion im Finanzausschuss stellten
        den Antrag, dass der Finanzausschuss einen Änderungsan-
        trag zum Gesetzentwurf einbringt, der zum Inhalt hat, die-
        sen Gesetzentwurf als interfraktionellen Gesetzentwurf zu
        behandeln, also die PDS auf diesen Entwurf als Einreicher
        mit aufzunehmen. Das wurde von den Vertretern der SPD-
        Fraktion mit der Begründung abgelehnt, dass sie die
        Mehrheit für dieses Gesetz im Bundesrat brauchen. Diese
        Mehrheit würde es durch die CDU-regierten Länder im
        Bundesrat nicht geben, wenn die PDS als Mitinitiator auf
        diesem Gesetzentwurf mit aufgeführt würde.
        Ich stimme für den Gesetzentwurf, obwohl ich die Vor-
        gehensweise für zutiefst undemokratisch halte.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS)
        zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        und den Bericht zu den Anträgen:
        – Reform der Gemeindefinanzen
        – Einsetzung einer Kommission zur Reform der
        Gemeindefinanzen durch die Bundesregierung
        – Gewerbesteuerumlage auf die vor dem Steu-
        ersenkungsgesetz maßgeblichen Werte senken
        – Gemeindefinanzen reformieren – Gewerbe-
        steuer abschaffen – Finanzkraft der Gemein-
        den stärken
        – Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurück-
        nehmen
        (Tagesordnungspunkt 29 w)
        Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Der federführende Fi-
        nanzausschuss hat den Antrag der Fraktion der PDS „Er-
        höhung der Gewerbesteuerumlage zurücknehmen“ (Druck-
        sache 14/7993) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
        und der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der
        Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
        FDP abgelehnt. Das Votum der CDU/CSU Fraktion ist be-
        sonders problematisch, weil diese Fraktion einen inhaltlich
        identischen Antrag heute zur Abstimmung bringt.
        Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung des feder-
        führenden Finanzausschusses (Drucksache 14/9662). Mit
        dem Antrag fordert die PDS die Bundesregierung auf, die
        im Rahmen der Unternehmensteuerreform beschlossene
        schrittweise Erhöhung der Abführung der Gewerbesteuer
        an Bund und Land von 20 Prozent (2000) auf bis zu
        28 Prozent im Jahr 2005 sofort zurückzunehmen. Darüber
        hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Rege-
        lung zu veranlassen, wonach die erhöhte Gewerbesteu-
        erumlagezahlung des Jahres 2001 an die Städte und Ge-
        meinden zurückerstattet wird.
        Mit der Ablehnung des PDS-Antrages wird sich die be-
        reits sehr schwierige Finanzausstattung der Kommunen
        weiter verschlechtern. Immer mehr Städte, Gemeinden
        und Landkreise müssen die Sozialhilfe und selbst Perso-
        nalausgaben auf Kredit finanzieren, weil die Defizite in
        ihren Verwaltungshaushalten nicht mehr beherrschbar
        sind. Dramatisch rückläufig entwickeln sich ebenfalls die
        kommunalen Investitionen. Sie liegen heute um über
        11 Milliarden Euro oder fast 35 Prozent – preisbereinigt –
        unter denen des Jahres 1992. In Ostdeutschland, wo
        Investitionen besonders nötig sind, setzte sich deren Ver-
        fall in den Jahren 2000 und 2001 mit Minusraten von
        6,7 Prozent bzw. über 8 Prozent fort.
        Die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemein-
        den beliefen sich im Jahr 2001 auf rund 19 Milliarden
        Euro. Das Gewerbesteueraufkommen betrug insgesamt
        knapp 24,5 Milliarden Euro. Hiervon gingen rund
        5,5 Milliarden Euro als Gewerbesteuerumlage an Bund
        und Länder.
        Die Gewerbesteuerumlage wurde 1969 im Rahmen der
        damaligen Kommunalfinanzreform eingeführt. Städte
        und Gemeinden gaben einen Teil ihres Gewerbesteuer-
        aufkommens in Form einer Gewerbesteuerumlage an
        Bund und Länder ab. Die Städte und Gemeinden erhielten
        dafür eine originäre Beteiligung am Aufkommen der Ein-
        kommen- und Lohnsteuer.
        Ich stimme auch deshalb gegen die Beschlussempfeh-
        lung des federführenden Finanzausschusses, weil in den
        vergangenen Jahren die jeweiligen Bundesregierungen
        und die sie tragenden Koalitionen immer häufiger die Ge-
        werbesteuerumlage als Ausgleichsinstrument zwischen
        Bund und Ländern einerseits und Städten und Gemeinden
        andererseits missbraucht haben. Dies trifft auch auf die zur
        Finanzierung der Unternehmensteuerreform vorgesehene
        Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zu. Allein dadurch
        standen den Kommunen in 2001 circa 0,7 Milliarden Euro
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25219
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        weniger an Gewerbesteuereinnahmen zur Verfügung. Im
        Jahr 2004 werden es sogar 3,4 Milliarden Euro weniger
        sein.
        Im Rahmen des Einstiegs in eine umfassende Kommu-
        nalfinanzreform sollte überhaupt geprüft werden, ob auf
        die Gewerbesteuerumlage generell verzichtet werden
        kann. Seit der Einführung der Gewerbesteuerumlage im
        Jahr 1969 haben sich die finanziellen Rahmenbedingun-
        gen für die Städte und Gemeinden wesentlich verschlech-
        tert. Die Städte und Gemeinden brauchen dringender denn
        je stabile und eigenständig gestaltbare Einnahmequellen.
        Die Erwartungen der Städte, Gemeinden und Landkreise
        an den 15. Deutschen Bundestag und die neue Bundesre-
        gierung sind daher riesengroß.
        Anlage 10
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur Abstimmung über den Antrag: Durch-
        führung des Bundeswettbewerbes „Ferien für
        Familien, in denen Angehörige mit Behinderung
        leben“ (Zusatztagesordnungspunkt 3 e)
        Rosel Neuhäuser (PDS): Dem vorliegenden Antrag
        stimme ich zu, weil er im Europäischen Jahr der Men-
        schen mit Behinderung einen Impuls zur Ausweitung von
        familien- und behindertengerechten Ferienangeboten ge-
        ben kann.
        Als tourismuspolitische Sprecherin setze ich mich
        gemeinsam mit meiner Funktion dafür ein, dass Barrieren
        und Hindernisse jeglicher Art im Kultur- und Freizeit-
        bereich sowie im Tourismus beseitigt werden. Damit
        entsprechen wir dem Ethikkodex der Welttourismus-
        organisation, der ein Recht auf Freizeit und Erholung für
        alle Menschen festschreibt.
        Umso enttäuschender ist es für mich, dass die Fraktion der
        PDS nicht mit auf dem Antrag erscheint. Das liegt keines-
        falls an mangelnder Bereitschaft aus meiner Fraktion,
        diesem Antrag zuzustimmen. Deshalb bedauere ich sehr,
        dass, obwohl ich diesem Antrag meine Zustimmung gebe,
        bei der Einreichung des Antrages wieder andere Dinge im
        Vordergrund stehen. Dass dies so ist, hat wieder einmal
        mit der Ausgrenzung der PDS zu tun. Obwohl die Fach-
        leute der Fraktionen an einem Strang ziehen wollten,
        konnte man wieder einmal nicht über den eigenen Schat-
        ten springen.
        Mit dieser für viele Menschen nicht zu verstehenden
        Situation sollten sich einige Vorstände der Fraktionen aus-
        einandersetzen und den unsäglichen Unvereinbarkeits-
        beschluss, den es im Hinblick auf den Umgang mit der
        PDS immer noch gibt, im Interesse der Betroffenen
        endlich vom Tisch nehmen.
        Dr. Ilja Seifert (PDS): Ich unterstütze den Antrag, weil
        er darauf gerichtet ist, zum Europäischen Jahr der Men-
        schen mit Behinderungen, nämlich 2003, zusätzliche Im-
        pulse zur Ausweitung von familien- und behindertenge-
        rechten Ferienangeboten auszulösen.
        Nicht erst seit heute setze ich mich persönlich und setzt
        sich die PDS in allen Lebensbereichen für Lösungen ein,
        die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be-
        hinderungen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
        Dazu zählt auch die Beseitigung jeglicher Art von Barrie-
        ren und Hindernissen im Kultur- und Freizeitbereich so-
        wie im Tourismus.
        In meiner Region – der Oberlausitz – arbeiten Hotel-
        und Gaststättenbetreiber, örtliche Behörden, Tourismus-
        vereine und Einzelpersonen erfolgreich an der Auswei-
        tung der Möglichkeiten für barrierearmen Tourismus und
        der Gestaltung von Wanderwegen ohne Hindernisse. Das
        umfasst Berollbarkeit ebenso wie erklärende Tonkasset-
        ten für blinde und sehbehinderte Touristen. Es ist erfreu-
        lich, dass dabei Menschen mit Behinderungen aktiv ein-
        bezogen sind. Damit entsteht ganz praktisch im Alltag
        mehr Normalität im Zusammenleben von Menschen mit
        und ohne Behinderungen.
        Daher ist es geradezu albern, unverständlich und poli-
        tisch fragwürdig, wenn mir – ebenso wie den anderen Ab-
        geordneten der PDS-Fraktion – aus durchsichtigen und
        rein parteipolitischen Gründen eine Beteiligung an dem
        oben genannten Antrag verwehrt wird.
        Anlage 11
        Erlärung nach § 31 GO
        derAbgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann,
        Eva Bulling-Schröter, Ulla Lötzer, Uwe Hiksch,
        Dr. Winfried Wolf, Christina Schenk, und Sabine
        Jünger (alle PDS) zur Abstimmung über die Be-
        schlussempfehlung und den Bericht zu den An-
        trägen:
        – Für ein europäisch ausgerichtetes Zentrum
        gegen Vertreibungen
        – Zentrum gegen Vertreibungen
        – Für ein europäisches Zentrum gegen Vertrei-
        bungen
        (Tagesordnungspunkt 12)
        Jede Debatte über Flucht und Vertreibung in Europa
        muss für uns ausgehen von der Vertreibung (und anschlie-
        ßenden Vernichtung) von Juden und Sinti und Roma aus
        dem Deutschen Reich. Sie muss weitergehen mit der Auf-
        arbeitung des von Anfang an völkerrechtswidrigen und
        ungültigen Münchner Abkommens, dem deutschen Über-
        fall auf die Tschechoslowakei und Polen, der Zwangsger-
        manisierung und der aktiven Mitwirkung zahlreicher
        Deutscher bei dieser verbrecherischen Politik. Nur in die-
        sem Kontext ist eine Diskussion über Vertreibung und
        Zwangsumsiedlung, über das Potsdamer Abkommen, die
        dadurch veranlasste Umsiedlung von Deutschen und das
        damit verbundene Leid angemessen und akzeptabel.
        Jede Diskussion über dieses sensible Thema muss des-
        halb von Anfang an gemeinsam mit Vertreterinnen und
        Vertretern von Juden, Roma und Sinti, mit tschechischen
        und polnischen Vertreterinnen und Vertretern geführt
        werden. Sonst schürt sie nur neue Spannungen und weckt
        Unruhe bei europäischen Nachbarn, die zu Recht deut-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225220
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        schen Geschichtsrevisionismus und Revanchismus fürch-
        ten.
        Eine solche gemeinsame Diskussion hat bis heute nicht
        stattgefunden. Schon aus diesem Grund verbietet sich
        jede Vorwegnahme dieser Diskussion durch einen Be-
        schluss des Deutschen Bundestags. Alle vorliegenden An-
        träge wollen aber schon jetzt Fakten schaffen. Schon aus
        diesem Grund lehnen wir die vorliegenden Anträge ab.
        Betreiber eines solchen „Zentrums gegen Vertreibun-
        gen“ ist seit langem der Bund der Vertriebenen (BdV).
        Welche Uminterpretation der Geschichte er damit betrei-
        ben will, hat BdV-Präsidentin Steinbach deutlich gemacht,
        als sie die Vernichtungslager von Auschwitz, Treblinka,
        Sobibor und Majdanek auf eine Stufe mit der Umsiedlung
        von Deutschen nach 1945 stellte und erklärte:
        Im Grunde genommen ergänzen sich die Themen Ju-
        den und Vertriebene... Dieser entmenschte Rassen-
        wahn hier wie dort, der soll auch Thema in unserem
        Zentrum sein. (zitiert nach „Blätter für deutsche und
        internationale Politik“, 7/2002, Seite 793)
        Ursachen und Folgen, die Verbrechen der Nazizeit,
        Holocaust, Entfesselung des Zweiten Weltkriegs und ge-
        waltsame Germanisierungs- und Vernichtungspolitik auf
        der einen Seite, Potsdamer Abkommen und Umsiedlung
        von Deutschen infolge dieses Abkommens auf der ande-
        ren Seite, sollen so verwischt, Täter und Opfer auf eine
        Stufe gestellt werden.
        In seiner finanziellen Dimension soll das angestrebte
        Mahnmal sogar das Holocaust-Mahnmal übertreffen.
        Während das Holocaust-Mahnmal etwa 25 Millionen
        Euro kosten soll, veranschlagt der BdV für sein Mahnmal
        80 Millionen Euro, mehr als das Dreifache.
        Im Antrag von SPD und Grünen findet sich zu diesen
        Plänen des BdV und dem damit verbundenen Versuch zur
        Uminterpretation der Geschichte kein Wort der Kritik und
        keinerlei Distanzierung. Im Gegenteil nutzen Vertreter
        der von SPD und Grünen gestellten Regierung seit lan-
        gem jede Gelegenheit, um sich den Verbänden des BdV
        anzubiedern und den Funktionären des BdV nach dem
        Mund zu reden. Kritik an Forderungen wie dem „Recht
        auf Heimat“ oder nach Rückgabe deutschen Eigentums
        bekommt der BdV dabei nicht zu hören.
        Auch die im Antrag von SPD und Grünen formulierte
        Aussage, das Thema Vertreibung und die Umsiedlung von
        Deutschen in einen europäischen Kontext stellen zu wol-
        len, Persönlichkeiten aus Nachbarstaaten in die Diskus-
        sion um ein solches Zentrum einbeziehen und das Zen-
        trum in einer anderen Stadt errichten zu wollen, ist nur
        eine vordergründige Differenz zum Vorhaben des BdV.
        Der BdV hat deshalb selbst öffentlich erklärt, im Grunde
        stimmten alle Fraktionen mit seinem Vorhaben überein.
        Noch unverhüllter ist die Zustimmung zum Vorhaben
        des BdV bei der CDU/CSU. Der Deutsche Bundestag soll
        „die überparteiliche Initiative der gemeinnützigen Stif-
        tung „Zentrum gegen Vertreibungen“ unterstützen“, heißt
        es. Diese Initiative war und ist Produkt des BdV und steht
        vollständig unter seiner Kontrolle.
        Auch die FDP fordert keine behutsame Diskussion die-
        ses sensiblen Themas. Sie fordert in ihrem Antrag, die „in
        Deutschland vorhandene kollektive Erfahrung der Ver-
        treibung“ zum „Ausgangspunkt“ eines solchen Zentrums
        zu machen. Die leidvollen Erfahrungen von Juden, Roma
        und Sinti, Polen, Tschechen und anderen Opfern der
        NS-Politik würden so erneut missachtet.
        Wir erklären klar und deutlich: Der Bundesverband der
        Vertriebenen kommt für uns weder als Träger noch als
        Mitträger eines solchen Zentrums in Betracht. Das völlig
        einseitige, die deutschen Verbrechen der NS-Zeit bagatel-
        lisierende Weltbild dieser Verbände und ihre bis heute feh-
        lende Abgrenzung zu Antisemiten und Rechtsextremisten
        disqualifizieren den BdV für eine solche Trägerschaft.
        Nur eine sensible Diskussion dieses schwierigen The-
        mas, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von
        Juden, Roma und Sinti, mit tschechischen, polnischen und
        anderen Vertreterinnen und Vertretern, ist geeignet, einen
        Ausgangspunkt und Rahmen für eine gemeinsame Aufar-
        beitung dieser Geschichte zu schaffen. Nur im Ergebnis
        eines solchen gleichberechtigten Diskussionsprozesses
        sollte auch der Bundestag über dieses Thema seine Be-
        schlüsse fassen.
        Anlage 12
        Erklärung nach § 31 GO
        derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur
        Abstimmung über das Fünfte Gesetz zur Ände-
        rung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (Zusatzta-
        gesordnungspunkt 6)
        Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Die heute anstehende Än-
        derung des Stasi-Unterlagengesetzes bringt mich in einen
        Zwiespalt: Denn ich persönlich profitiere von einer großzü-
        gigen Aktenherausgabepraxis der Birthler-Behörde. In mei-
        nem Büro stehen die wesentlichen Auszüge der Stasi-Akten
        der Herren Minister Otto Schily, Hans Eichel, Joschka
        Fischer und auch von Oskar Lafontaine. Insofern kann ich
        verstehen, dass Bundesinnenminister Schily, wäre er jetzt
        anwesend, nicht mit seiner Fraktion gemeinsam stimmen
        könnte. Gerade weil ich diese Akten kenne – glauben Sie
        mir, sie waren eine interessante Lektüre – werde ich die vor-
        gesehene Aufweichung des Opferschutzes nicht mittragen.
        Ich gebe zu, es ärgert mich, wie schnell sich der Mantel
        des Vergessens oder gar des Verklärens über die Zeit der
        SED-Diktatur und das Unrechtsregime der DDR gelegt
        hat. Ich bin enttäuscht, wie wenig die menschenverach-
        tende und entwürdigende Behandlung der Bürgerinnen
        und Bürger im Schnüffel-Staat DDR im Schulunterricht
        behandelt wird.
        Insofern habe ich ein elementares Interesse daran, dass
        die zahlreichen Dokumente, die die Machenschaften und
        Täterstrukturen der Stasi belegen, auch weiterhin ausge-
        wertet werden können. Doch darf die wissenschaftliche
        Aufarbeitung nicht auf dem Rücken der Stasi-Opfer aus-
        getragen werden. Denn sie sind – ganz gleich ob in Ost
        oder West – als Objekt staatlicher Schnüffelei und Re-
        pressalien missbraucht und entehrt worden. Würden Infor-
        mationen, die durch die Stasi in grundrechtswidriger
        Weise gewonnen wurden, gegen den ausdrücklichen Wil-
        len der Opfer herausgegeben werden, so wäre dieses ihre
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25221
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        erneute, diesmal öffentliche Vergewaltigung. Dies gilt
        auch für die Behandlung von Personen der Zeitgeschichte,
        die trotz Einschränkungen ihrer Rechte nicht völlig
        schutzlos gestellt werden dürfen.
        Der aktuelle Änderungsantrag von Regierungskoali-
        tion und FDP zur Verbesserung des Opferschutzes bleibt
        in der Praxis eine Krücke, mit der man nur schwerlich
        wird laufen können. Die Formulierung ist an entschei-
        dender Stelle unpräzise, und sie verwässert, wo eine juris-
        tische Klarstellung erforderlich wäre.
        Ich bin mir bei meiner heutigen Entscheidung
        schmerzlich bewusst, dass ich aus dem Gedanken des Op-
        ferschutzes heraus Restriktionen befürworten muss, die
        leider auch bislang noch unentdeckte Täter begünstigen
        könnten. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Nach-
        weis einer Täterschaft erst durch weitere wissenschaftli-
        che Forschung erbracht werden kann.
        Gerade diese Denunzianten und Schmarotzer des
        DDR-Unrechtsregimes könnten sich bis zum Beweis des
        Gegenteils als vermeintliche Opfer tarnen und darauf hof-
        fen, dass ihre Täterschaft aufgrund eingeschränkter wis-
        senschaftlicher Recherchemöglichkeiten für immer uner-
        kannt bleibt. Das wäre in der Tat bitter, gerade auch aus
        der Sicht ihrer Opfer, die vielfach heute noch unter einem
        schlimmen persönlichen Leidensdruck stehen.
        Gerade dieser Respekt vor den Opfern ist es jedoch, der
        mich zwingt, den Opferschutz stärker zu gewichten und
        die bislang unerkannten Täter der Stasi einer anderen, ei-
        ner höheren Gerechtigkeit zu überantworten. Würde ich
        dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen zustimmen, so
        würden die Herren Honecker und Mielke einschließlich
        ihrer Schergen heute erneut über ihre Opfer und über un-
        seren Rechtsstaat triumphieren.
        Aus diesem Grunde werde ich dem Gesetzentwurf von
        Rot-Grün nicht zustimmen.
        Anlage 13
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb,
        Hildebrecht Braun (Augsburg), Reiner Brüderle,
        Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
        Gisela Frick, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
        (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Wolfgang
        Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Joachim
        Günther (Plauen), Klaus Haupt, Dr. Helmut
        Haussmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
        Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim
        Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
        Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Gudrun
        Serowiecki, Dr. Hermann Otto Solms und
        Dr. Max Stadler (alle FDP) zurAbstimmung über
        das Fünfte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unter-
        lagen-Gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6)
        Wir stimmen dem Gesetz zur Änderung des Stasi-Unter-
        lagen-Gesetzes zu, weil durch den Änderungsantrag der Ab-
        geordneten Ludwig Stiegler, Cem Özdemir und Dr. Edzard
        Schmidt-Jortzig der Persönlichkeitsschutz in entscheiden-
        der Weise gestärkt worden ist. Aufgrund dieses Änderungs-
        antrages steht fest, dass die unserer Meinung nach zutref-
        fende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
        auch in Zukunft Bestand hat. Damit ist deutlich, dass Infor-
        mationen, die durch Eingriffe in das Brief-, Post und Fern-
        meldegeheimnis, in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in
        ein Berufsgeheimnis oder durch sonstige Menschenrechts-
        verletzungen – wie die Anwendung von Folter – gewonnen
        worden sind, von Herausgabe und Veröffentlichung ausge-
        schlossen sind.
        Anlage 14
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt)
        (SPD) zur Abstimmung über den Entschlie-
        ßungsantrag der Fraktionen der SPD, der
        CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
        und der FDP zum Tätigkeitsbericht 1999 und
        2000 des Bundesbeauftragten für den Daten-
        schutz (Tagesordnungspunkt 15)
        Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Der vorliegenden
        Entschließung kann ich nicht zustimmen, obwohl die meis-
        ten darin enthaltenen Vorschläge meine Zustimmung fin-
        den. Absolut unzureichend finde ich jedoch die Empfehlung
        unter Punkt 7. Das in der Empfehlung ausdrücklich be-
        grüßte Recht der Versicherten und Behinderten, selbst einen
        Gutachter vorzuschlagen, wird auch Jahre nach Inkrafttre-
        ten des SGB VII sowohl von Versicherungsträgern wie auch
        Gerichten nicht oder nur mangelhaft gewährleistet.
        Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer gravierender
        Verstöße gegen die datenrechtlichen Bestimmungen dieses
        Gesetzes. Wenn der Gesetzgeber sich selbst ernst nimmt,
        darf er solche gravierende Gesetzesverstöße nicht nur zum
        Anlass nehmen, einige Paragraphen zu prüfen. Vielmehr
        muss er deutlich machen, diese offensichtlichen Zeichen
        im Gesetz unverzüglich durch legislative Maßnahmen be-
        seitigen und das Gesetz entsprechend ändern zu wollen.
        Die windelweiche Formulierung in Punkt 7 lässt aber
        die Interpretation zu, der Gesetzgeber nehme seine eige-
        nen gesetzlichen Intentionen nicht ernst. Einer solchen
        Haltung kann ich jedoch nicht beitreten und lehne deshalb
        die Entschließung ab.
        Anlage 15
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – des Antrags: Nationale Verantwortung des
        Bundes für Kunst und Kultur stärken
        – des Antrags: Systematisierung der Kulturför-
        derung von Bund und Ländern
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts:
        Kulturföderalismus in Deutschland erhalten
        (Tagesordnungspunkt 8 a bis c)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225222
        (C)
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        (B)
        Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich halte es für problema-
        tisch, die Fragen der Förderung von Kunst und Kultur im
        engeren Sinne aus der breiten Debatte zum Kulturfödera-
        lismus insgesamt herauszulösen. Und diese Debatte wie-
        derum kann nur im Zusammenhang mit der Reform unse-
        rer föderalen Strukturen generell sinnvoll geführt werden.
        Die PDS ist in dieser Hinsicht in einer intensiven Bera-
        tungsphase. Zur vorliegenden eingeschränkten Thematik
        gehen meine Überlegungen im Moment von zwei Punk-
        ten aus.
        Zum ersten: Ich teile nicht die Auffassung derer, die
        sehr gern und sehr schnell bei gesamtstaatlichen kulturel-
        len Aufgaben ganz selbstverständlich in erster Linie den
        Bund in der Verantwortung sehen. Ich halte daran fest,
        dass auch überregionale Aufgaben auf kulturellem Ge-
        biet, soweit sie nicht der ordnungspolitischen Rahmenset-
        zung des Bundes unterliegen, zunächst einmal Sache ge-
        meinsamer Anstrengungen der Länder sein sollten.
        Zugleich sehe ich natürlich, dass sich diese ursprüngliche
        Intention der kulturellen Kompetenzzuweisung hart an
        der heutigen Wirklichkeit stößt: Zum einen haben sich die
        gesamtstaatlichen kulturellen Aufgaben seit 1949 enorm
        ausgeweitet. Zum anderen ist auch die Gemeinschaft der
        Länder finanziell immer weniger in der Lage, diese ge-
        wachsenen gesamtstaatlichen Aufgaben auf kulturellem
        Gebiet wahrzunehmen. Und ohne Zweifel hat sich in der
        Folge davon auch das Interesse der Länder an der Wahr-
        nehmung dieser Aufgaben verringert. Verstetigt und ver-
        festigt sich diese Entwicklung, so besteht meiner Mei-
        nung nach die Gefahr, dass die „Kulturhoheit der Länder“
        in einen bedenklichen Provinzialismus mündet. Die ein-
        seitige und bedenkenlose Zuweisung gesamtstaatlicher
        kultureller Aufgaben an den Bund würde einer solchen
        Entwicklung Vorschub leisten.
        Zum zweiten Punkt: Für genauso problematisch halte
        ich es allerdings, wenn bei konkreten Projekten, Proble-
        men und Konflikten dogmatisch von vermeintlich eher-
        nen föderalen Gegebenheiten ausgegangen wird, um dann
        zu sehen, wie sich unter diesen quasi unveränderlichen
        Bedingungen die Entwicklung unseres kulturellen Lebens
        einpassen lässt. Entscheidender Ausgangspunkt sollten
        stets die inhaltlichen Bedürfnisse und Interessen derjeni-
        gen sein, die in Kunst und Kultur als Produzenten, Ver-
        mittler oder Teilhabende agieren. Und dann ist zu fragen,
        wie die gegebenen föderalen Strukturen in dem konkreten
        Fall diesen Interessen förderlich sind bzw., wo sie als
        Hemmnis wirken. Ich will den Kulturföderalismus als
        Wert an sich nicht unterschätzen. Er darf aber nicht über
        die Erfordernisse gestellt werden, die sich aus dem Sozi-
        alstaats- und Kulturstaats-Prinzip ergeben.
        Im Spannungsfeld dieser beiden Pole sollten wir die ak-
        tuellen Erfordernisse diskutieren, die uns in der Kulturpo-
        litik gestellt sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre weisen
        darauf hin, dass neue und umfangreichere Aufgaben auf
        dem Gebiet der Kultur von den Ländern nur mit Unterstüt-
        zung des Bundes zu schultern sind. Durch eine Ausdehnung
        der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91b GG auf den Kul-
        turbereich (neben Bildung und wissenschaftlicher For-
        schung) könnte dieses Zusammenwirken auf eine sichere
        Grundlage gestellt werden. Das böte dann auch einen ver-
        lässlichen Rahmen, um die Aufgaben zwischen Bund und
        Ländern klarer als bisher zu verteilen. Diese Verteilung darf
        sich aber gerade auf kulturellem Gebiet nicht am Leitbild
        eines separativen Föderalismus orientieren. Zur Koopera-
        tion von Bund und Ländern bei der Förderung von Kunst
        und Kultur gibt es heute keine Alternative mehr.
        Anlage 16
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – des Antrags Qualitätsoffensive im öffentlichen
        Personenverkehr – Verbraucherschutz und
        Kundenrechte stärken
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts:
        Verbraucherschutz im Bereich des öffentlichen
        Personenverkehrs noch immer unzureichend
        (Tagesordnungspunkt 9 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 4)
        Gustav Herzog (SPD): Busse und Bahnen haben für
        uns hohe Priorität. Der öffentliche Personenverkehr muss
        für den Fahrgast attraktiv sein. Hier können sich unsere
        Leistungen sehen lassen. Nach vier Jahren rot-grüner Re-
        gierungspolitik richtet sich der öffentliche Personenver-
        kehr erheblich stärker nach den Bedürfnissen und Wün-
        schen der Kunden aus als je zuvor. Das ist für uns
        durchaus Programm. Unsere Handschrift sieht man über-
        all dort, wo in den rechtlichen Rahmenbedingungen Kun-
        denrechte im öffentlichen Personenverkehr gewahrt, aber
        vor allem auch immer weiter differenziert und ausgebaut
        wurden. Damit werden wir fortfahren. Nur wenn es ge-
        lingt, komfortable, flexible und differenzierte Angebote
        zu entwickeln und mit neuer sozialer Bedeutung zu ver-
        sehen, wird der öffentliche Personenverkehr mehr sein als
        nur eine schmale Scheibe im Modal-Split.
        So werden schon heute die Beförderungsbedingungen
        als allgemeine Geschäftsbedingungen an den geltenden
        Verbrauchergesetzen gemessen. Mit der seit Januar gel-
        tenden Schuldrechtsmodernisierung haben Verbraucher-
        verbände die Möglichkeit, auch für Fahrgäste individuelle
        Ansprüche gegen den Verkehrsunternehmer einzuklagen.
        Und schließlich haben wir die Haftungshöchstgrenzen
        verdoppelt.
        Vordringlich brauchte der ÖPV aber auch klare finanzi-
        elle Rahmenbedingungen, um den Ausbau, die Moderni-
        sierung und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die
        gestiegenen Erfordernisse weiter vorantreiben zu können.
        Ein verlässliches, solides Finanzierungskonzept ist für die
        wirtschaftlich Tätigen im Bereich des ÖPV wichtig.
        Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Regio-
        nalisierungsgesetzes beschlossen und damit den Ländern,
        SPNV-Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen ei-
        nen planbaren und sicheren Finanzrahmen gegeben; die
        Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz erreichen ein
        Rekordniveau. Damit sind bestellte Leistungen gesichert
        und auch manche neue Leistung wie Streckenreaktivie-
        rungen im Schienenverkehr realisierbar geworden. Das
        sage ich als Rheinland-Pfälzer auch mit Dankbarkeit.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25223
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Insgesamt liegt das finanzielle Engagement des Bun-
        des in diesem Jahr bei mehr als 8,4 Milliarden Euro:
        Regionalisierungsmittel 6,745 Milliarden Euro, GVFG-
        Mittel 1,677 Milliarden Euro. Die Regionalisierungsmit-
        tel werden um jährlich 1,5 Prozent erhöht und steigen auf
        7,266 Milliarden Euro. Trotz der Konsolidierungsnot-
        wendigkeiten des Bundeshaushaltes wurden in 2002 die
        Regionalisierungsmittel gegenüber der alten Rechtslage
        um mehr als eine halbe Milliarde Euro erhöht.
        Da Konkurrenz – in einem geordneten Rahmen – be-
        kanntlich für günstigere Preise und bessere Qualität sorgt,
        haben wir für mehr Wettbewerb auf der Schiene gesorgt.
        Neue Bahnbetreiber finden zunehmend ihren Weg auf den
        Trassen der DB Netz. Auch das nutzt dem Verbraucher-
        schutz.
        Daher werden wir die Bahnreform kontinuierlich fort-
        führen. Die Vergabe der Trassen an Wettbewerber der
        Deutschen Bahn AG wird diskriminierungsfrei ausgestal-
        tet. Die Kartell- und Eisenbahnaufsichtsbehörden arbei-
        ten sinnvoll zusammen. Die öffentliche Hand zieht sich
        nicht aus der Sanierung des Streckennetzes zurück. Wo
        notwendig, werden die finanziellen Mittel bereit gestellt.
        Die Verkehrsinvestitionen steigen im nächsten Jahr auf
        12 Milliarden Euro.
        Attraktiver wurde der öffentlichen Personenverkehr
        ohne Frage auch durch die verkehrsmittelunabhängige
        Entfernungspauschale, die die Bundesregierung in das
        Einkommensteuergesetz eingeführt hat.
        Das heutige und noch mehr das erwartete Mobilitäts-
        wachstum setzen aber auch eine gleichgewichtigere Ar-
        beitsteilung der Verkehrsmittel voraus. Das überdurch-
        schnittliche Wachstum der Verkehrsnachfrage bis 2015
        – im Personenverkehr 20 Prozent und im Güterverkehr
        64 Prozent gegenüber 1997 – kann nur bewältigt werden,
        wenn dabei der öffentliche Schienenverkehr insgesamt
        noch leistungsfähiger und noch attraktiver wird.
        Das abgelaufene Jahr war für die Verkehrsunterneh-
        men zwar durchaus ein Erfolg. Mehr als 9 Milliarden
        Fahrgäste, das ist ein Plus von deutlich über 1 Prozent.
        Oder anders ausgedrückt: Über 27 Millionen Menschen
        nutzen täglich den ÖPNV und ersparen uns rund 19 Mil-
        lionen PKW-Fahrten pro Tag. Dies darf aber nicht den
        Blick davor verstellen, dass der Marktanteil von Bussen
        und Bahnen – gemessen an allen Mobilitätsaktivitäten der
        privaten Haushalte – bundesweit nur bei rund 10 Prozent
        liegt. Das entspricht in etwa der Quote des Radverkehrs.
        Dies sind natürlich Durchschnittswerte. Wir wissen
        zum Beispiel, dass der ÖPNV-Anteil in Großstädten mit
        über 500 000 Einwohnern zwischen 13 und 31 Prozent
        liegt; in Kleinstädten mit 50 000 bis unter 100 000 Ein-
        wohnern bewegt sich der Anteil zwischen 5 und 19 Pro-
        zent.
        Marktuntersuchungen zeigen, dass der ÖPV sein Kun-
        denpotenzial bei weitem nicht ausschöpft. Die Qualitäts-
        offensive richtet sich daher in erster Linie an die Ver-
        kehrsunternehmen. Hier bleibt noch einiger Raum, den
        Verbraucherschutz zu verbessern und den ÖPV für die
        Fahrgäste auch weiterhin noch attraktiver zu gestalten.
        Aber auch die Bundesregierung wird ihr Möglichstes
        tun, um die Kundenrechte zu verbessern, wo sich dies als
        notwendig erweist. Um dies zu ermöglichen, fordern wir
        die Bundesregierung zu einer umfassenden Bestandsana-
        lyse der bestehenden Rechtssituation auf. Auch und ge-
        rade im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern und den
        europäischen Nachbarländern soll eine Optimierung der
        deutschen Kundenrechte vorbereitet werden.
        Bei aller Freude über die Fortschritte auf dem Markt
        steht eines aber völlig außer Frage: Wettbewerb darf keine
        Verschlechterung der sozialen Bedingungen im ÖPV mit
        sich bringen. Dumpinglöhne, Dumpingpreise und nied-
        rige soziale Standards passen nicht zum Anspruch, die
        Qualität des ÖPV im Sinne des Kunden zu verbessern. Si-
        cherstellung und weiterer Ausbau eines qualitativ hoch-
        wertigen ÖPV bedeutet eine klare Absage an einen reinen
        Preiswettbewerb mit Lohn- und Preisdumping.
        Die Qualitätsoffensive der rot-grünen Bundesregie-
        rung setzt den Maßstab für einen zeitgemäßen und ver-
        braucherfreundlichen öffentlichen Personenverkehr. Ge-
        meinsam werden wir mit den im ÖPV Aktiven ‘das
        Verkehrssystem der Zukunft erfolgreich gestalten.
        Stimmen sie unserem Antrag zu!
        Jella Teuchner (SPD): Berufspendler auf dem Weg
        zur Arbeit, Unternehmer unterwegs zum Geschäftstermin
        oder Familien in Richtung Sonne und Meer – für sie alle
        ist mobil zu sein Freiheit und gleichzeitig auch Notwen-
        digkeit. Der öffentliche Personenverkehr leistet einen
        wichtigen Beitrag für diese Mobilität, gerade auch als um-
        weltfreundliche Alternative zum Auto und als Entlastung
        der Straßen und Ballungszentren.
        Wir haben hier schon einige Male darüber diskutiert,
        wie wir insbesondere den öffentlichen Personennahver-
        kehr im Wettbewerb der Verkehrssysteme stärken können.
        Mit unserem heute vorliegenden Antrag wollen wir errei-
        chen, dass diese Diskussion auch aus der Sicht des Ver-
        braucherschutzes und der Kundenrechte geführt wird.
        Wir können zum einen feststellen, dass die Kunden im
        öffentlichen Personenverkehr mehr Rechte haben – zum
        Beispiel gegenüber der Bahn –, als immer wieder glauben
        gemacht wird. Zum anderen zeigen häufige Beschwerden
        von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass der öffent-
        liche Nahverkehr nicht als unkomplizierte Alternative
        zum eigenen Auto angesehen wird.
        Wir wollen deshalb eine Qualitätsoffensive für den öf-
        fentlichen Personenverkehr initiieren. Bahnen und Busse
        sollen attraktiv und leistungsfähig sein. Dazu fordern wir
        die Bundesregierung auf, eine umfassende Bestandsauf-
        nahme vorzulegen. Gemeinsam mit den Verkehrsunter-
        nehmen und den Verbraucherverbänden wollen wir zum
        einen klären, wo Handlungsbedarf besteht, zum anderen
        wollen wir für diese Bereiche dann Lösungen entwickeln.
        Ziel ist ein zeitgemäßes und verbraucherorientiertes Fahr-
        gastrecht.
        Wir brauchen diese Bestandsaufnahme. Wir können
        feststellen, dass in dieser Legislaturperiode einige Ver-
        besserungen auf den Weg gebracht wurden: Mit dem
        2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vor-
        schriften sind die Haftungshöchstgrenzen verdoppelt
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225224
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        worden, wird bei den Haftungshöchstgrenzen nicht mehr
        zwischen den Verkehrsträgern unterschieden und wurde
        ein verschuldensunabhängiger Schmerzensgeldanspruch
        auch bei der Vertragshaftung eingeführt. Es gibt mittler-
        weile einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang
        zum öffentlichen Personenverkehr für Menschen mit Be-
        hinderungen. Mit der Umsetzung des COTIF-Abkom-
        mens haben wir die Erstattung der Übernachtungskosten
        für Reisende geregelt, die eine Reise nicht mehr am sel-
        ben Tag fortsetzen können. Das Unterlassungsklagegesetz
        gibt den Verbraucherzentralen das Recht, individuelle An-
        sprüche von Verbrauchern auch im Verkehrsbereich ein-
        zuklagen.
        Wir wollen, dass von diesen Verbesserungen ausge-
        hend geprüft wird, wo weitere rechtliche Maßnahmen
        notwendig und möglich sind. Die Verbesserung der haf-
        tungsrechtlichen Situation von Fahrgästen bei mangeln-
        der Leistung und die Einrichtung von unabhängigen
        Schlichtungsstellen sind zwei der Eckpunkte, die bei
        dieser Bestandsaufnahme berücksichtigt werden müs-
        sen. Weitere sind die Harmonisierung der Vorschriften
        zwischen den Verkehrssystemen und zwischen den EU-
        Mitgliedstaaten und die Bereitstellung von Fahrplanaus-
        künften auch über die Angebote konkurrierender Unter-
        nehmen.
        Der öffentliche Personenverkehr ist eine sinnvolle Al-
        ternative zum Individualverkehr. Attraktiv ist er aber nur
        mit kundenorientierten Verkehrsunternehmen und einem
        zeitgemäßem Fahrgastrecht. Die Qualitätsoffensive, die
        wir starten wollen, wird dafür sorgen.
        Michael Meister (CDU/CSU): Das Gebiet des öffent-
        lichen Personenverkehrs ist auf der Landkarte des Ver-
        braucherschutzes ein weißer Fleck und für Sie, meine sehr
        verehrten Kollegen von den Koalitionsfraktionen, offen-
        sichtlich ein rotes Tuch. So wurde der Antrag der Unions-
        fraktion „Verbraucherschutz im Bereich des öffentlichen
        Personenverkehrs noch immer unzureichend“, der für
        eine nachhaltige Stärkung der Fahrgastrechte plädiert, im
        Verbraucherschutz-Ausschuss mit den Stimmen von Rot-
        Grün abgelehnt. Ich frage Sie: Wozu gibt es einen Aus-
        schuss für Verbraucherschutz, wenn dieser alles andere
        als verbraucherfreundlich votiert?
        Nun, reichlich spät, legt Rot-Grün einen Antrag zur
        „Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr“
        vor, um auf den Zug der Verbraucherschützer aufzusprin-
        gen und sich in der Rolle als Anwalt der Kundenrechte zu
        gefallen – ein durchschaubares und opportunes Manöver
        kurz vor der Wahl, zumal vor dem Hintergrund der Ab-
        stimmung im Verbraucherschutz-Ausschuss.
        Für Fahrgäste des öffentlichen Personenverkehrs, ins-
        besondere für Zugreisende, sieht die gegenwärtige Rechts-
        lage wirklich nicht rosig aus. Und das gilt nicht nur für
        den Fall, wenn die Bahn eben mal nicht kommt. Allzu oft
        noch müssen sich die Kunden in öffentlichen Verkehrs-
        mitteln als „Beförderungsfall“ denn als gleichberechtigter
        Vertragspartner im Verhältnis zum Beförderungsunter-
        nehmen betrachten. So hat ein Zugreisender – trotz eines
        in anderen Branchen vergleichsweise hohen Verbraucher-
        schutzniveaus weder einen Anspruch auf Minderung des
        Fahrpreises noch auf Rücktritt, wenn er eine mangelhafte
        Leistung erhält.
        Der Fahrplan – ein Vorschlag ohne Gewähr! Bei Verspä-
        tungen oder Zugausfall ist bestenfalls Kulanz gefragt. So
        besagt nämlich der noch heute gültige § 17 der Eisenbahn-
        Verkehrsordnung von 1938: „Verspätung oder Ausfall eines
        Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung“.
        Dies ist eine Vorschrift aus dem tiefsten Vorgestern, die
        zwar der Bahn, aber ganz und gar nicht dem Kunden zu-
        gute kommt.
        Aber selbst noch so umfangreiche Kulanzleistungen von
        Verkehrsunternehmen können einen gesetzlichen Rahmen
        nicht ersetzen, der für einen effektiven und modernen Ver-
        braucherschutz im öffentlichen Personenverkehr sorgt.
        Wenn sich Rot-Grün nun in dem Antrag zur „Qualitätsof-
        fensive im öffentlichen Personenverkehr“ unter anderem
        damit rühmt, dass man das Protokoll betreffend der Än-
        derung des Übereinkommens über den internationalen Ei-
        senbahnverkehr in nationales Recht umgesetzt habe, so
        kann hiervon eine durchgreifende Verbesserung des Ver-
        braucherschutzes mitnichten erwartet werden. Die dort
        geregelte Erstattung der Übernachtungskosten greift näm-
        lich nicht, wenn die Eisenbahn kein Verschulden trifft,
        und das ist oft der Fall.
        Es ist nun wirklich an der Zeit, das Rechtsverhältnis
        zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen neu zu defi-
        nieren und den Verbrauchern im Bereich des öffentlichen
        Personenverkehrs rechtliche Möglichkeiten an die Hand
        zu geben, die in anderen Rechtsgebieten selbstverständlich
        sind. Zum Inhalt eines notwendigen Reformkonzeptes
        – sprich: eines neuen Rechtes des Beförderungsvertrages –
        gehört unter anderem, dass die Rechtslage für die Benut-
        zung von Bussen und Bahnen einheitlich gestaltet wird.
        Auch eine umfängliche Kontrolle von Allgemeinen Ge-
        schäftsbedingungen in Beförderungsverträgen ist sicher-
        zustellen, damit die Rechte der Fahrgäste nicht unange-
        messen beschnitten werden.
        Ein neu definiertes Personenbeförderungsrecht muss
        aber vor allem grundsätzlichen Haftungsprinzipien Gel-
        tung verschaffen. Hierzu gehört unter anderem, dass we-
        gen Verspätung – bei Überschreiten einer bestimmten
        Zeitspanne – ein Teil oder der gesamte Fahrpreis zu er-
        statten ist.
        Die Bundesregierung hatte bisher herzlich wenig dem
        Diktat von Bahnchef Mehdorn entgegenzusetzen. Wich-
        tige Fragen des Verbraucherschutzes wurden lange Zeit
        nicht gestellt und werden erst jetzt ansatzweise, aber dafür
        medienwirksam entdeckt. So setzt sich beispielsweise
        Verbraucherschutzministerin Künast mit dem Artikel
        „Der Mitropa-Mord“, erschienen in der „Frankfurter All-
        gemeinen Zeitung“ vom 1. Juli 2002, in nostalgischer, ja
        geradezu verklärter Weise für den Erhalt der Speisewagen
        in Zügen der Deutschen Bahn ein. Die Ministerin verkauft
        den Speisewagen nicht nur als unverzichtbaren Bestand-
        teil einer Bahnfahrt. Vielmehr rückt der Speisewagen bei
        ihr gar mit ins Zentrum einer Marketing-Strategie beim
        „Markenprodukt Bahn“.
        Frau Künast übersieht an dieser Stelle jedoch, dass
        diese spezielle – und von ihr emotional bediente – Frage
        nicht im Einflussbereich der Politik steht und somit auch
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25225
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        außerhalb dessen, was die Bundesregierung konkret für
        den Verbraucher tun kann. Nur nebenbei sei bemerkt, dass
        selbst das Bundesverkehrsministerium die Auffassung
        vertritt, dass das Thema Erhalt oder Abschaffung der
        Speisewagen allein in den Kompetenzbereich der Deut-
        schen Bahn AG fällt.
        Verbraucherschutz bleibt bei dieser Regierung eben
        ein Modewort, das von ihr nicht mit Substanz ausgefüllt
        wird. Es fehlt die Kompetenz für nachhaltige Lösungen
        sowie ein ganzheitlicher politischer Ansatz. Wenn man
        einmal auf die nun auslaufende Amtszeit von Bundes-
        ministerin Künast zurückblickt, so ähnelt sie eher einer
        Geschichte von „Pleiten, Pech und Pannen“. Verbrau-
        cherschutz – gerade auch im Bereich des öffentlichen
        Personenverkehrs – ist eine politische Aufgabe, die vor
        allem neue Konzepte erfordert. Die Unionsfraktion hat
        im Übrigen mit ihrem Verbraucherschutzpapier ein in
        sich geschlossenes und tragfähiges Konzept vorgestellt.
        Eine unionsgeführte Bundesregierung wird den Verbrau-
        cherschutz nach dem 22. September zu einer zentralen
        Säule ihrer Politik machen.
        Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mo-
        bilität wird immer wichtiger – sowohl im privaten als
        auch im beruflichen Bereich. Wir wollen sie umweltver-
        träglich und kundenfreundlich gestalten. Deswegen ha-
        ben wir uns in der rot-grünen Bundesregierung für eine
        Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel wie
        Bahn und Fahrrad eingesetzt und deswegen beschäftigen
        wir uns heute mit dem Thema Verbraucherschutz und
        Kundenrechte in Bus und Bahn.
        Denn häufig werden genau diese Themen – Verbrau-
        cherschutz und Kundenrechte – vernachlässigt. Dies zei-
        gen aktuelle Beispiele: Die Bahn schafft ihre Speisewa-
        gen ab – ein deutlicher Qualitätsabbau. Es spricht auch
        nicht für einen guten Kundenservice, wenn ein regionales
        Kundencenter 6 000 Beschwerden monatlich für „nor-
        mal“ hält. Weitere Beispiele für mangelnden Service: Auf
        kleinen Bahnhöfen verschwinden Sanitäranlagen, Warte-
        hallen werden dichtgemacht. Große Bahnhöfe werden zu
        Shopping-Meilen, soziale Einrichtungen wie die Bahn-
        hofsmission werden verdrängt.
        Ziel unseres Antrags ist es, einen hohen Qualitäts-
        standard für Bus und Bahn zu garantieren und so ihre
        Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir wollen, dass die
        öffentlichen Verkehrsmittel zuverlässiger, schneller, be-
        hindertengerechter und attraktiver gestaltet werden. Denn
        nur so, als moderne und kundenfreundliche Dienstleister,
        können sich öffentliche Verkehrsmittel bei den Verbrau-
        cherinnen und Verbrauchern durchsetzen.
        Mit unserer Initiative zur Qualitätssicherung wollen
        wir neue Akzente setzen und so den öffentlichen Perso-
        nenverkehr stärken und ausbauen. Denn er ist, neben dem
        Fahrrad, die umweltfreundlichste Alternative zum Auto.
        Unser Ziel ist die Förderung der umweltfreundlichen Ver-
        kehrsträger.
        Die rot-grüne Bundesregierung hat bereits viel zur
        Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel getan. Wir
        haben die Investitionsmittel für die Schiene um 50 Pro-
        zent erhöht und sie den Straßeninvestitionen gleichge-
        stellt. Wir haben die Mittel für den Nahverkehr erhöht.
        Wir haben die LKW-Maut eingeführt, um den Güterver-
        kehr wieder auf Schiff und Schiene zu bringen. Wir haben
        die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale
        eingeführt sowie einen Masterplan Fahrrad aufgestellt.
        All dies unterstützt die umweltfreundlichen Alternativen
        zum Auto. Mit Erfolg: Die Fahrgastzahlen bei den öffent-
        lichen Verkehrsmitteln steigen jährlich.
        Doch neben all diesen Rahmenbedingungen sind Ser-
        vice und Kundenfreundlichkeit Voraussetzung dafür, dass
        die Verbraucherinnen und Verbraucher Bus und Bahn als
        Alternative zum Auto akzeptieren und sie als selbstver-
        ständliche, alltägliche Transportmittel schätzen.
        Wer kennt nicht die Situation, in der Bahnfahren zur
        Improvisationskunst wird? Verspätungen, Ausfälle, über-
        füllte Züge und verpasste Anschlüsse erfordern von den
        Verbrauchern häufig Flexibilität und Organisationstalent.
        Mit unserer Qualitätsoffensive wollen wir erreichen, dass
        die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Fällen ei-
        nen Anspruch auf angemessene Behandlung haben. Wie
        beispielsweise im Flugverkehr soll es auch bei Bus und
        Bahn Normalität sein, dass Fahrgäste entschädigt werden,
        wenn Verspätungen und Ausfälle für sie zu Schwierigkei-
        ten und zusätzlichen Kosten führen – zum Beispiel, wenn
        Termine nicht wahrgenommen werden können.
        Die Rechte der Fahrgäste müssen ausgebaut und an die
        höheren, besseren Standards in anderen europäischen
        Ländern angepasst werden. Dazu gehört beispielsweise
        auch, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher an
        Bahnhöfen und Busstationen umfassende Informationen
        über Fahrpläne und Tarife erhalten. Das beinhaltet auch
        Informationen über andere Verkehrsträger und Verkehrs-
        unternehmen. Zur unbürokratischen und vereinfachten
        Regelung von Verbraucheransprüchen sollen unabhän-
        gige Schlichtungsstellen eingerichtet werden. Hier sollen
        die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Probleme und
        Kritik loswerden und Schadensersatzforderungen stellen
        können.
        Anders als die CDU/CSU schaffen wir mit unserem
        Antrag eine Grundlage, die realistisch ist und nicht un-
        überschaubare Risiken für die Verkehrsträger mit sich
        bringt. Denn wir wollen weiterhin preisgünstige Ver-
        kehrsmittel – die Vorschläge von CDU/CSU führen zu ei-
        ner ausufernden Haftungsregelung. Die Folgen sind hohe
        Versicherungskosten für die Bahn und Preiserhöhungen
        für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem
        berücksichtigt der Antrag der CDU/CSU nicht die aktu-
        elle und bereits verbesserte Gesetzeslage, die die rot-
        grüne Bundesregierung geschaffen hat.
        Den von uns skizzierten Weg zu mehr Kundenservice,
        Qualität und Verbraucherschutz im öffentlichen Verkehr
        gilt es nun weiterzuentwickeln und in konkrete und pra-
        xistaugliche Vorschläge umzusetzen.
        Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Kurz vor Schluss
        der Legislaturperiode und zu ausgesprochen „fernsehge-
        rechter“ Zeit berät das Hohe Haus wieder einmal über
        Probleme der Deutschen Bahn. Bezeichnenderweise ha-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225226
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        ben beide Anträge – auch wenn sie inhaltlich zunächst
        nichts miteinander zu tun haben – aus Sicht der Liberalen
        doch eine große Gemeinsamkeit. Die Probleme wären
        nicht oder zumindest nicht so ausgeprägt vorhanden,
        wenn es auf Schienenwegen endlich echten Wettbewerb
        um Qualität und damit auch im wohlverstandenen Sinne
        den Kampf um den König Kunde gäbe.
        Die Verbesserung des Verbraucherschutzes für Bahn-
        kunden ist wichtig, auch die Konzentration aller Rechts-
        ansprüche auf ein Gesetz – es wird allerdings nicht viel
        nützen, wenn der Kunde bei aller Schlechtleistung der
        Bahn immer wieder als Anbieter auf den Schienenwegen
        nur die Bahn zur Verfügung hat. Hier muss endlich der
        Wettbewerb Einzug halten und damit der von uns seit lan-
        ger Zeit angestrebte Grundsatz der Trennung von Netz
        und Betrieb stattfinden und damit der diskriminierungs-
        freie Zugang von anderen Mitbewerbern zum Schienen-
        netz. Überall da, wo dieser Wettbewerb stattgefunden hat,
        wo die Bahn sich mit anderen messen muss, wird sie in
        der Leistung besser und ist das Angebot des Mitbewerbers
        bereits besser als das der Bahn; denn wie sonst könnte in
        fast allen Fällen auf einmal eine signifikante Steigerung
        der Kundennachfrage verzeichnet werden?
        Dies gilt erst recht und noch verstärkt beim Ausbau der
        Schienenwege. Zwar legt der Deutsche Bundestag das
        Bundesschienenwegeausbaugesetz fest, aber wenn der
        Ausbau der Schienenwege im Wesentlichen ausschließ-
        lich an der Geschäftspolitik und damit dem Interesse ei-
        nes einzigen Nachfragers, nämlich der Deutschen Bahn,
        ausgerichtet ist, wird auch dort die fehlende Alternative
        deutlich. Beim Netz muss vor allen Dingen der diskrimi-
        nierungsfreie Zugang möglich sein und damit die Wahlal-
        ternative für den Kunden beziehungsweise der Zwang ge-
        genüber den Anbietern, sich auf Kundenwünsche zu
        konzentrieren. Wenn die Bahn weiterhin in der Lage ist,
        Mitbewerber, wie zum Beispiel Connex, durch Trassen-
        zuweisungen mit der doppelten Fahrzeit gegenüber DB-
        Zügen zu benachteiligen, wird sich grundsätzlich im Ver-
        halten der Bahn gegenüber dem Kunden sowohl im
        Haftungsrecht als auch bei der Bedienung bestimmter
        Bahnhöfe im Wesentlichen nichts ändern. Mannheim und
        Darmstadt haben Besseres verdient! Wir plädieren des-
        halb nachhaltig dafür, endlich den Grundsatz der Heraus-
        lösung der Schiene aus dem Verbund der Bahn AG poli-
        tisch umzusetzen. Dazu wird uns die 15. Periode
        Gelegenheit bieten und wir werden das dann tatkräftig in
        Angriff nehmen.
        Ich wünsche allen noch Anwesenden einen erfolgreichen
        Wahlkampf. Soweit das auf die Regierungskoalitionsfrak-
        tionen zutrifft, sollte er aber nicht zu erfolgreich sein.
        Christine Ostrowski (PDS): Dieser Tagesordnungs-
        punkt wurde von den Koalitionsparteien aufgesetzt. Der-
        art kurz vor „Torschluss“ hat dies natürlich den Geruch ei-
        nes „Schaufenster-Antrags“. Immerhin hat sich vier Jahre
        lang beim Thema Verbraucherschutz real wenig getan, so
        wie zuvor 16 Jahre lang die CDU/CSU-geführten Regie-
        rungen hier kaum Fortschritte zu verzeichnen hatten – und
        nun ihrerseits heute einen interessanten Antrag vorlegen.
        Die Frage, die sich für uns stellt, lautet: Handelt es sich
        wenigstens um gute Schaufensteranträge? Dem CDU/
        CSU-Antrag können wir uneingeschränkt zustimmen. Er
        enthält sinnvolle konkrete Forderungen. Das einzige, was
        uns beim Abgleich mit den Forderungen der Fahrgastver-
        bände auffiel, ist das Fehlen des Vorschlags nach „unab-
        hängigen Ombudsleuten“. Damit sind wir beim entschei-
        denden Antrag, dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
        Eine Reihe von Passagen in diesem Antrag stellen eine er-
        hebliche Selbstbeweihräucherung dar. Ganz offensicht-
        lich wird hier schlicht auf den Termin 22. September ge-
        zielt. Drei Beispiele sollen dies illustrieren:
        Erstens. SPD und Grüne verbreiten in dem Antrag
        reichlich Eigenlob unter Verweis auf die Novelle des Re-
        gionalisierungsgesetzes und des „Rekordniveaus“; auf das
        mit diesem Gesetz die Mittel für den ÖPNV der Länder
        angehoben worden seien. Tatsächlich geht es laut Gesetz
        und laut Gesetzesnovelle um Mittel für den Schienenper-
        sonennahverkehr. Es müsste also „SPNV“ statt „ÖPNV“
        heißen. Richtig ist, dass es in diesem Gesetz nur die Be-
        stimmung gibt, wonach diese Mittel so weit wie möglich
        für diesen Zweck – den SPNV – eingesetzt werden sollen.
        Vor 1998 forderten die Grünen, dass daraus eine zwin-
        gende Vorschrift gemacht werden muss. Jetzt blieb das
        weiter offen –, sodass immer mehr Länder diese Mittel für
        den ÖPNV auf Straßen, also für Busverkehr, einsetzen.
        Damit wird aber die eigentliche Zielsetzung des Regiona-
        lisierungsgesetzes zunehmend unterlaufen. Und dies wird
        bekanntlich noch von der Bahn „orchestriert“, indem sie
        einen Abbau der Nebenstrecken betreibt, indem sie so-
        eben so genannte Regionalfaktoren als Zuschlag auf die
        Trassenpreise bei Nebenstrecken beschloss, womit sich
        der SPNV gerade hier verteuern und perspektivisch auf
        die Straße verlagern wird. Das heißt: Wir können dieses
        Lob auf die Bundesregierung in diesem Punkt nicht teilen.
        Denn es stellt einen weiteren Verlust von Verbraucher-
        schutz im öffentlichen Verkehr dar, wenn der SPNV wei-
        ter abgebaut und zunehmend durch Busse ersetzt wird.
        Der Weg von Busverkehr zum motorisierten Individual-
        verkehr ist dann immer meist ein kurzer.
        Zweitens. SPD und Bündnis 90/Die Grünen feiern sich
        in dem Antrag, weil mit dem jüngst beschlossenen neuen
        Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Men-
        schen ein „Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zum
        öffentlichen Verkehr“ verbunden sei. Doch dieser An-
        spruch steht vor allem auf dem Papier. – Real gibt es keine
        entsprechenden Umsetzungspläne, wie die öffentlichen
        Verkehrsmittel barrierefrei umgebaut werden sollen bzw.
        ab wann es zumindest nicht mehr möglich sein wird, öf-
        fentliche Verkehrsmittel anzuschaffen, die keinen barriere-
        freien Zugang bieten. Wir hatten in der letzten Sitzungs-
        woche einen Antrag zum entsprechenden Umbau des
        Wagenparks der DB AG und zugleich zum Erhalt der
        Bahnwerke eingebracht. Doch ebendieser präzise Antrag
        wurde im Bundestag abgelehnt, auch mit den Stimmen
        von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
        Drittens. SPD und Grüne feiern sich mit diesem Antrag
        als Verbraucherschützer, weil „der Fahrgast bereits heute
        einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf Beförde-
        rung hat, was sich aus § 10 AEG ergibt, sodass die Beför-
        derung nicht ohne zwingende Gründe verweigert werden
        kann“. Eine ähnliche Passage findet sich zwei Spiegelstri-
        che weiter in demselben Antrag, wonach die Fahrgäste im
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25227
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        Fall von Verspätungen oder Zugausfall bereits jetzt „ent-
        geltfrei mit dem nächsten günstigen Zug ... zurückkehren“
        könnten. Einmal abgesehen davon, dass diese Rechte be-
        reits heute in der Praxis für die durchschnittlichen Fahrgäs-
        te realitätsfern sind, möchte ich Sie bitten, einen Blick in
        die nicht allzu ferne Zukunft zu werfen. Das neue Bahn-
        preissystem PEP, das am 15. Dezember 2002 „scharfge-
        schaltet“, so Mehdorn, wird und das vom SPD-Bundesmi-
        nister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen genehmigt
        wurde, steht diesen den Verbraucher schützenden Regeln
        diametral entgegen. Der bei diesem neuen Preissystem vor-
        gesehene wachsende Anteil von Reservierungen wider-
        spricht im Grunde der „Beförderungspflicht“ aus § 10 AEG
        bzw. führt diese durch die Macht des Faktischen – volle
        Züge, alles reserviert usw. – ad absurdum, zumal mit PEP
        das Spontanfahren, also die spontane Wahrnehmung des
        Rechts auf diese Beförderungspflicht, erheblich verteuert
        wird und damit diese gesetzliche Bestimmung über den
        Preis ausgehebelt wird. Vergleichbares gilt dann für das
        entgeltfreie Zurückfahren. Auch da nutzt Ihnen das pure
        Recht wenig, wenn diese Züge bahnpreissystembedingt
        schlicht proppevoll sind.
        Unsere Bilanz lautet demnach: Die nach vorne gerich-
        teten Vorschläge im Antrag von SPD und Grünen können
        wir unterstützen. Aufgrund der genannten problemati-
        schen Teile und der allgemeinen Beweihräucherung einer
        Verkehrspolitik unter SPD und Bündnis 90/Die Grünen,
        die wir in keiner Weise teilen, werden wir uns bei dem An-
        trag enthalten.
        Anlage 17
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung der Großen Anfrage: Daseinsvor-
        sorge in der sozialen Marktwirtschaft (Tagesord-
        nungspunkt 10)
        Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Die Aktualität des von
        den Kollegen der FDP aufgegriffenen Themas der Da-
        seinsvorsorge ist unbestritten. Auch in meiner Fraktion
        wächst das Bedürfnis, zur Privatisierung, der Entstaatli-
        chung oder der wirtschaftlichen Betätigung der Kommu-
        nen stärker sachorientiert und weniger ideologisch bzw.
        ressortegoistisch zu diskutieren. Das ist auch verständ-
        lich, sehen sich doch vor allem Kommunalpolitikerinnen
        und Kommunalpolitiker zunehmend mit neuen Heraus-
        forderungen konfrontiert, die neue Antworten erfordern.
        Teilweise werden sie aber allein schon wegen der
        prekären Finanzlage vor Ort mit kaum abwendbaren Tat-
        sachen konfrontiert, mit denen verantwortungsbewusst
        umgegangen werden muss.
        Durch die Liberalisierungs- und Privatisierungsbestre-
        bungen der Europäischen Union und des Bundes werden
        zusehends Aufgaben, die traditionell im Verantwortungs-
        bereich der öffentlichen Hand lagen, für den Wettbewerb
        geöffnet. Unternehmen der privaten Wirtschaft aus dem
        In- und Ausland entdecken den Bereich der öffentlichen
        Daseinsvorsorge, als profitablen und wachsenden Markt
        und stehen bereit, die gesamte Ver- und Entsorgung von
        Städten, Gemeinden und Landkreisen zu übernehmen. In-
        folge dieser Entwicklung stehen die Art und Weise der Er-
        füllung öffentlicher Aufgaben sowie die ökonomische Zu-
        kunftsfähigkeit kommunaler Unternehmen mehr und mehr
        zur Disposition. Das widerspricht eindeutig dem Gebot der
        Subsidiarität – der Wahrnehmung von Aufgaben möglichst
        nah an den Bürgerinnen und Bürgern, also auf der kom-
        munalen Ebene, die diese am besten lösen kann.
        Daseinsvorsorge gehört zum Wesensgehalt der kom-
        munalen Selbstverwaltung. Daseinsvorsorge als Aufgabe
        der öffentlichen Hand und insbesondere der Kommunen
        entstand im 19. Jahrhundert mit der Industrialisierung, der
        Bevölkerungszunahme, der Verstädterung und der Entste-
        hung von Ballungsgebieten. Daseinsvorsorge sind ge-
        meinwohlorientierte Leistungen der Kommunen für ihre
        Einwohnerinnen und Einwohner – unter demokratischer
        Kontrolle und in vielfältigen, anpassungsfähigen und de-
        zentralen Strukturen.
        Soweit kommunale Dienstleistungen im Rahmen der
        Daseinsvorsorge am Gemeinwohl orientiert sind, kann
        und darf betriebswirtschaftliches Kalkül nicht das allein
        entscheidende Kriterium dafür sein, ob eine entspre-
        chende Dienstleistung privatisiert wird. Unlängst war es
        erst zu erleben: Mit der Liberalisierung im Strombereich
        purzelten die Preise. Aber: Sind niedrige Preise für den
        „bunten“ Strom der Privatanbieter ein Gewinn für das Ge-
        meinwesen? Nein, diese Privaten bedienen sich riesiger
        Atom- und Braunkohlenkraftwerke, oft Hunderte Kilo-
        meter entfernt. Da können Stadtwerke mit ihrer umwelt-
        freundlichen Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopp-
        lung, KWK, vor Ort nicht mithalten. Umwelt und
        regionale Wirtschaft haben das Nachsehen.
        Die öffentliche Verantwortung der Kommunen für das
        Funktionieren der Daseinsvorsorge aber bleibt bestehen. Es
        gibt eine kommunale „Reservedienstleistungspflicht“ bei
        Ausfall eines Kraftwerks, bei Konkurs eines Händlers oder
        bei Ausfall von Fernleitungen. Eine Kommune haftet für
        den privaten Betreiber wie für einen Erfüllungsgehilfen.
        Auch der so genannte Querverbund wird infrage ge-
        stellt. Also der steuerliche Ausgleich zwischen Sparten mit
        Gewinn, zum Beispiel im Energiegeschäft, und Verlusten
        bei anderen wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge,
        zum Beispiel beim Öffentlichen Personennahverkehr. Er
        ermöglicht den kommunalen Verkehrsbetrieben, ihr Defi-
        zit von insgesamt 3,2 Milliarden Euro wenigstens zu hal-
        bieren. Finanziert wird auf diesem Wege ebenfalls man-
        cher Sozialpass. Wenn diese Möglichkeit entfiel, hätten
        die kommunalen Haushalte und die Bevölkerung das
        Nachsehen. Dabei ist aber schon heute absehbar, dass die
        vorgesehene europaweite Ausschreibung von öffentlichen
        Verkehrsdienstleistungen eine Vormachtstellung der
        großen privaten Unternehmen bringen wird – höhere
        Preise und ausgedünnte Angebote dürften das Resultat
        sein. Hier sei an die Privatisierung der Post und die danach
        folgende Schließung von Postfilialen erinnert. Außerdem:
        Die Preise für Billig-Strom beginnen bereits zu klettern.
        Warum also sollen die Kommunen nicht Betriebe und
        Gesellschaften besitzen, die gewinnbringend sind? Warum
        sollen diese an die Privatwirtschaft verscherbelt werden?
        Ein Verkauf ist immer ein Verlust an stetigen Einnahmen,
        aber auch an sozialen Möglichkeiten, wie die in manchen
        Städten und Landkreisen entstandenen Transport GmbHs
        verdeutlichen. Als private Töchter öffentlicher Verkehrs-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225228
        (C)
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        verdeutlichen. Als private Töchter öffentlicher Verkehrs-
        betriebe stellen sie vor allem Fahrpersonal, Busse und
        Bahnen. Die Löhne der Beschäftigten liegen etwa ein Drit-
        tel unter dem Tarif des öffentlichen Dienstes.
        Es bestätigt sich, was die Gewerkschaft ÖTV bereits in
        den 80er-Jahren sah: Die Privatisierung erfasst gerade Ar-
        beitnehmergruppen, die ohnehin wenig verdienen. Ihr
        Einkommen liegt nach der Privatisierung zumeist deut-
        lich niedriger. Arbeitszeit und Arbeitssicherheit sind dras-
        tisch schlechter, Einflussmöglichkeiten und Mitbestim-
        mungsmöglichkeiten erheblich geringer: Von hundert
        durch Privatisierung im öffentlichen Dienst betroffenen
        Arbeitsplätzen werden 30 bis 50 vernichtet; noch stärker
        gilt das für Ausbildungsplätze.
        Mit einem Wort: Privatisierungen dürfen die Fähigkeit
        der Kommunen, sozial und ökologisch zu regulieren,
        nicht beeinträchtigen. Eine Kommune ist kein Konzern,
        sondern ein öffentlicher Dienstleister, und sie muss den
        sozialen Ausgleich garantieren.
        Wenn öffentliche Dienstleistungen dem freien Spiel
        des Marktes überlassen werden, geht das oft zulasten der
        Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Steuerungs- und
        Kontrollrechte der gewählten Kommunalvertretungen
        bleiben bei Privatunternehmen weitgehend auf der
        Strecke. Kein privater Schwimmbad-Betreiber kann vom
        Stadtrat zu Sondertarifen für sozial Schwache verpflichtet
        werden. Kein Käufer kommunaler Wohnungen muss be-
        gründen, warum er nicht an Kinderreiche vermietet, kein
        privater Anbieter von Weiterbildungskursen kann ge-
        zwungen werden, Deutschkurse für türkische Mitbürge-
        rinnen und Mitbürger anzubieten ...
        Es ist so: Wenn die öffentliche Hand Aufgaben aus-
        gliedert, dann herrscht in dem davon betroffenen Bereich
        die Logik der Privatwirtschaft. Geschäftszweck ist nicht
        vorrangig das öffentliche Wohl, sondern vor allem die Ge-
        winnmaximierung. Preisgestaltung, ortsnahe und damit
        bürgernahe Verwaltungs- und Betriebsstrukturen, regio-
        nale Wirtschaftskreisläufe und ökologische Aspekte kön-
        nen dabei leicht ins Abseits geraten.
        Öffentliche Daseinsvorsorge bedeutet aber auch, für
        die künftigen Generationen lebenswerte Bedingungen in
        den Kommunen zu gestalten. Ökologische Aspekte dür-
        fen nicht unter die Räder geraten: Im Gegenteil: Sie zu
        berücksichtigen wird immer wichtiger.
        Mir geht es nicht um ideologische Grabenkämpfe, wenn
        das Engagement der Privatwirtschaft im öffentlichen Sek-
        tor diskutiert wird. Wenngleich es manche nicht wahrhaben
        wollen: Die demokratischen Sozialisten haben längst den
        Markt als effizientes Instrument für das Wirtschaftsleben
        akzeptiert. Wir wollen, dass die wirtschaftliche Betätigung
        der Kommunen auch auf neuen Geschäftsfeldern möglich
        wird. Wir plädieren für eine stärkere Kooperation der
        Stadtwerke. Ebenso befürworten wir neue Formen part-
        nerschaftlicher Zusammenarbeit von öffentlicher Hand
        und Privatwirtschaft, bei denen es durchaus zu Reduzie-
        rungen von Kosten, Verwaltungsaufwand, Bauzeiten, at-
        traktiven Finanzierungsmodellen und zur Effizienzsteige-
        rung kommen kann.
        Wir sagen aber deutlich: Der Markt braucht Rahmen
        und Grenzen, die politisch gesetzt werden müssen, damit
        es nicht zu einer Kommerzialisierung aller Lebensberei-
        che kommt.
        Als Kritiker einer maßlosen Privatisierungseuphorie
        sage ich: Kommunale Unternehmen sind und bleiben für
        die Grundversorgung unbedingt erforderlich. Wenn schon
        privatisiert werden muss, so kann das nur vor Ort entschie-
        den werden. Dazu müssen die Wirtschaftlichkeit detailliert
        geprüft und alle maßgeblichen politischen, sozialen und
        ökologischen Folgen abgewogen werden. Die Bürgerinnen
        und Bürger müssen sich auf die öffentliche Grundversor-
        gung verlassen können, egal, wer die Leistung anbietet.
        Bei der Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistun-
        gen und Gütern – vom sauberen Wasser über eine Konto-
        verbindung für jedermann bis hin zum Nahverkehr – soll-
        ten nach Auffassung der PDS mindestens folgende
        Grundsätze gewahrt werden:
        Ein gleichwertiger, diskriminierungsfreier und kosten-
        günstiger Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger; ein
        ausreichendes Angebot, das in angemessener Qualität,
        dauerhaft und flächendeckend sowohl in städtischen Bal-
        lungsräumen als auch in ländlichen Gebieten zur Verfü-
        gung steht; Transparenz der öffentlichen Verantwortung
        für die Dienstleistungen und damit auch demokratische
        Mitwirkungsmöglichkeiten; die Berücksichtigung des
        Umweltschutzes und die Sicherung der natürlichen Le-
        bensgrundlagen für die zukünftigen Generationen.
        Die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen
        eröffnet – wie der Verkauf von Grundstücken und Betei-
        ligungen, von kommunalem „Tafelsilber“ – keinen dauer-
        haften Ausweg aus der kommunalen Finanzmisere. Diese
        resultiert hauptsächlich aus der Schieflage bei den Fi-
        nanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommu-
        nen. Und diese fehlerhafte Konstruktion kann nur durch
        eine grundlegende Kommunalfinanzreform gelöst wer-
        den. Die Erwartungen der Kommunen an die neue Bun-
        desregierung und an den 15. Deutschen Bundestag sind
        hierzu riesengroß.
        Anlage 18
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
        Berichte:
        – Antrag: Stärkung von Prävention und Ge-
        sundheitsförderung
        – Antrag: Prävention umfassend stärken
        – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
        Zuschusses zu ambulanten medizinischen
        Vorsorgeleistungen
        – Antrag: Für eine leistungsfähige und bezahl-
        bare Gesundheitsversorgung
        (Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 5)
        Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD): Mit dem
        heutigen Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25229
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen folgt der
        letzte Akt der Wiedergutmachung für das seehofersche
        Vernichtungsprogramm. Denn klar ist: Die Menschen in
        Deutschland, Patientinnen und Patienten, die vielen Tau-
        sende von Fachkräften, die in Reha-Einrichtungen ar-
        beiten, haben und werden nicht vergessen, was ihnen der
        Kompetenz-Mann Seehofer 1996 und 1997 angetan hat.
        Die Menschen haben sehr schnell erkannt, dass das Ge-
        setz für mehr Wachstum und Beschäftigung ein Etiketten-
        schwindel ersten Ranges war. Statt mehr Wachstum und
        Beschäftigung hat das Vernichtungsprogramm die ambu-
        lanten Vorsorge- und Reha-Maßnahmen halbiert. Darüber
        hinaus hat das Gesetz für mehr Wachstum und Beschäfti-
        gung für den Verlust von zig Zehntausenden Arbeitsplät-
        zen gesorgt. Es hat zur Schließung von rund 200 Reha-
        Kliniken geführt.
        Bei dieser Vorgeschichte stellt sich nur noch eine
        Frage: Wie kommen Sie, Herr Fink, eigentlich dazu, sich
        unser Gesetz, dem Sie sich in letzter Minute angeschlos-
        sen haben, unter die Nägel zu reißen zu wollen? In einem
        Punkt haben Sie Recht: Die Änderungen – wie Sie so
        schön formuliert haben – entsprechen den langjährigen
        Forderungen der Kurbetriebe, aber – um das allerdings
        klar zu machen – nicht denen der CDU/CSU. Sie versu-
        chen, sich mit fremden Federn zu schmücken und aus Op-
        portunismus die wahre Ursache zu verschweigen: Sie ha-
        ben nicht einmal den Mut zu den seehoferschen Fehlern
        der Vergangenheit zu stehen.
        Denn klar ist: Erstens. Die Ursache dieser „berechtig-
        ten Forderungen der Kurorte“ war das seehofersche Ver-
        nichtungsprogramm. Zweitens. Das Glück für die Men-
        schen kam mit dem politischen Wechsel 1998. Die
        Wiedergutmachung nach der seehoferschen Kahlschlag-
        politik wurde sofort mit den Koalitionsverhandlungen ein-
        geleitet und Stufe für Stufe verwirklicht. Zu unseren Leis-
        tungen zählen: Erstens. Die Flexibilisierung der Dauer von
        Reha-Maßnahmen. Das bedeutet den Wegfall der Drei-
        wochen-Regelung. Zweitens. Die Absenkung der Zuzah-
        lungen durch die Patienten. Drittens. Die Qualifizierung
        von Ärzten zur besseren Nutzung von Präventions- und
        Reha-Maßnahmen. Unsere Gesetze haben gegriffen.
        Wenn wir Ihre aktuellen Klimmzüge betrachten, macht
        sich bei uns ein anderer Eindruck breit: Sie von der Op-
        position sind allem Anschein nach von den Folgen Ihrer
        eigenen Programmatik eingeholt worden. Nachdem Sie
        1996 die Prävention aus dem Pflichtkatalog der Kranken-
        kassen gestrichen hatten, kam nun nach vier Jahren die
        große Erleuchtung, dass der demographische Wandel im
        Gesundheitswesen für mehr Lebensqualität und Lebens-
        verlängerung bei gleichzeitiger Kostenreduktion nur
        durch Prävention zu schaffen ist. Dass Rehabilitation ein
        wichtiger Teil der Prävention ist, steht ja außer Zweifel.
        Also entstand durch die neuen Erkenntnisse Handlungs-
        druck bei Ihnen.
        Man hat dabei den Eindruck, als habe die CDU/CSU in
        den Geschichtsbüchern ihrer eigenen Ministerinnen und
        Minister nachgelesen, da doch Frau Lehr den Kernsatz ge-
        prägt hat: „Jede Mark, die für Rehabilitation ausgegeben
        wird, spart 3 Mark in der Krankenbehandlung.“ Dass die-
        ser Kernsatz natürlich auch für Euros gilt, braucht nicht
        erwähnt zu werden. Aber alleine die Tatsache, sich an die
        letzte Stufe der Wiedergutmachtung dranzuhängen, macht
        aus einem Saulus keinen Paulus. Das einzig Erfreuliche
        an der Reue der Spätberufenen ist, dass es trotz Wahl-
        kampfzeiten nicht bei einem Bekenntnis bleiben dürfte,
        sondern dass durch die Öffnung unsererseits für einen ge-
        meinsamen Antrag die Chance für die Menschen gestie-
        gen ist, dass das Gesetz auch den Bundesrat passiert und
        nicht zu einem Blockadeopfer wird.
        Aber was bleibt, ist die Angst und die offene Frage:
        Trägt diese Ihre Haltung auch für die Zukunft? Diese
        Frage stellt sich für uns Sozialdemokraten nicht. Es steht
        außer Zweifel, dass die Glaubwürdigkeit der SPD für die
        Zukunft Sicherheit garantiert. Wir Sozialdemokraten set-
        zen auf Solidarität, Chancengleichheit beim Zugang und
        auf ein Mehr an Qualität. Dagegen sind die gesundheits-
        politischen Ziele der CDU/CSU von Selbstbehalten und
        Abwahlleistungen geprägt. Aber Sie werden es noch zu
        spüren bekommen: Ihre Abwahlleistungen werden die
        Bürgerinnen und Bürger nicht wie eine Katze im Sack
        kaufen.
        Also, heraus mit der Sprache: Sagen Sie, welche Leis-
        tungen Abwahlleistungen werden sollen. Werden Sie wei-
        terhin sprachlos bleiben, müssen die Menschen davon
        ausgehen, dass auch die ambulante Badekur als Abwahl-
        leistung auf Ihrer Liste ganz obenan steht. Soweit aller-
        dings werden wir es nicht kommen lassen. Es kommt für
        Sie noch dicker: Die Menschen werden sich durch ihre
        Entscheidung am 22. September dieses Jahres selbst
        schützen, durch ihre Entscheidung für die Regierungskoa-
        lition. Ein Vernichtungsprogramm in der Nachkriegszeit
        reicht.
        Gestatten Sie, dass ich aber auch an dieser Stelle Dank
        sage für den sehr offenen Diskurs mit den Beteiligten.
        Dieser Diskurs hat sich für alle Beteiligten gelohnt, weil
        wir unser Gesetz strukturell verbessert haben. Durch das
        Gesetz wird der Höchstbetrag des täglichen Zuschusses,
        den die Krankenkassen zu ambulanten Vorsorgeleistun-
        gen in anerkannten Kurorten gewähren können, von
        8 Euro auf 13 Euro erhöht. Hierdurch tragen wir der ge-
        stiegenen Bedeutung medizinischer Vorsorgeleistungen
        in der gesundheitlichen Versorgung der Versicherten
        Rechnung. Die Zugangssperren werden damit wie in den
        von uns neu geregelten Bereichen beseitigt. Wir haben
        den Grundsatz „ambulant vor stationär“ damit noch ein-
        mal unterstrichen.
        Wir haben durch die Erhöhung des Zuschusses von
        16 auf 21 Euro auch den speziellen Bedürfnissen von Fa-
        milien und damit von Kindern Rechnung getragen, indem
        der Zuschuss für chronisch kranke Kinder deutlich über
        dem Normalzuschuss liegt. Der Grundsatz, dass die Zeit
        für die Maßnahme nicht mit dem Rasenmäher bemessen
        wird, sondern dass die individuelle Indikation als Maß-
        stab gilt, wird jetzt auch bei den ambulanten Badekuren
        Realität. Denn wir heben die Regeldauer von drei Wochen
        auf und verkürzen das Wiederholungsintervall von vier
        auf drei Jahre. Wir sorgen für Qualität.
        Wir gehen davon aus, dass die schon geltenden Be-
        stimmungen der §§ 135 a und 137 d SGB V auch für die
        Leistungserbringung der ambulanten Badekur ihre An-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225230
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        wendung finden; insbesondere jene Qualitätssicherungs-
        und Qualitätsmanagementmaßnahmen nach § 135 a 2.,
        deren Ziel die Verbesserung der Ergebnisqualität ist. Wir
        sind sicher, dass unser Maßnahmenpaket dazu führen
        wird, dass viel mehr Menschen als bisher die ambulanten
        Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen werden.
        Nun ist das „Gesundheitstrainingslager Kur“ auch für
        Menschen mit kleinem Geldbeutel wieder erreichbar.
        Dies wiederum wird nicht nur die Gesundheit der Men-
        schen verbessern, sondern auch eine Verbesserung bei den
        Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenbehandlung
        bewirken. Damit haben wir dieses traurige Seehofer-Ka-
        pitel nun mit der letzten Stufe, Stufe für Stufe korrigiert.
        Dieses traurige Kapitel war geprägt von der gesundheits-
        politischen Dummheit der CDU/CSU und FDP. Damit
        haben wir unser Ziel, den Grundsatz „Reha vor Pflege“
        beziehungsweise „Reha vor Rente“ durchgehend zu ver-
        ankern, erreicht.
        Helga Kühn-Mengel (SPD): Vorbeugen ist besser als
        heilen. Das wissen wir alle von Kindesbeinen an. Wir wis-
        sen auch, dass das Gesundheitswesen in Deutschland auf-
        grund demographischer und sozialer Entwicklungen, der
        wirtschaftlichen Situation, des wissenschaftlichen Fort-
        schritts sowie des Wandels im Krankheitsspektrum vor
        großen Herausforderungen steht.
        Internationale und nationale Studien belegen, dass die-
        sen Auswirkungen insbesondere durch eine Stärkung der
        Prävention und der Gesundheitsförderung begegnet wer-
        den kann. Dies würde die Gesundheit und die individuelle
        Lebensqualität langfristig verbessern. Langfristig könnten
        zusätzliche Behandlungskosten eingespart werden. Prof.
        Dr. Schwartz geht von Einsparungen bis zu 30 Prozent aus.
        Die SPD hat sofort nach Regierungsantritt gehandelt:
        Unser Ziel war und ist: weg vom Reparaturbetrieb, hin zu
        einem Gesunderhaltungsbetrieb. Sie, liebe Kollegen und
        Kolleginnen von der CDU, schmücken sich mit fremden,
        mit rot-grünen Federn, wenn Sie in Ihrem Antrag behaup-
        ten, dass der politischen Urheberschaft für die Forderung
        nach mehr Prävention der CDU-Stempel aufgedrückt
        werden kann.
        Richtig ist natürlich, dass die rot-grüne Regierung § 20
        in der Gesundheitsreform 2000 reanimiert hat, nachdem
        der alte § 20 unter Seehofer nach einer nur wenige Jahre
        dauernden Existenz im SGB V am 13. September 1996
        ein jähes Ende gefunden hatte. Wenn die CDU heute im-
        mer noch im Zusammenhang mit § 20 Sätze wie „Kran-
        kenkassen finanzieren Bauchtanz“ skandiert, zuletzt hier
        im Plenum am 7. Juni 2002, dann wissen wir, wie ernst die
        Christdemokraten sich des Themas annehmen.
        In dem heute hier von der CDU vorgelegten Alibi-An-
        trag muss man auch das Kleingedruckte lesen. Hier ist
        dann die wahre christdemokratische Ideologie zu finden:
        „Anreizsysteme“ und „Bonussysteme“. Damit sind wir
        dann wieder schnell bei dem Deckmäntelchen der Eigen-
        verantwortung. Patientinnen und Patienten werden wie-
        der stärker belastet, die Gesundheitsversorgung soll pri-
        vatisiert, Belastungen sollen auf die Kranken verschoben
        werden. Damit werden letztendlich Leistungen wie die
        Prävention ausgegrenzt.
        Das ist mit uns nicht zu machen. Prävention muss frei-
        willig und zuzahlungsfrei erfolgen.
        Derzeit sind die Ausgaben der GKV für Prävention im-
        mer noch auf 4,5 Prozent der Gesamtaufgaben be-
        schränkt. Das ist viel zu wenig. Da sind wir uns ja wohl
        alle einig. Wir wollen, dass die Prävention – neben der
        Therapie, der Rehabilitation und der Pflege – als vierte
        Säule unser Gesundheitswesen trägt.
        Die Stärkung und Neuformulierung des § 20 SGB V
        war der erste Schritt, die Beauftragung des Sachverstän-
        digenrates der nächste. Der erste Band des Sachverstän-
        digenrates hebt drei für die gesundheitspolitische Debatte
        neue Aspekte hervor:
        Erstens. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche
        Aufgabe.
        Zweitens. Prävention verlängert nicht nur das Leben
        und verbessert die Lebensqualität, sie kann auch zu Ein-
        sparungen verhelfen.
        Drittens schließlich fördert Prävention generell einen
        besseren Gesundheitsstatus und vermeidet Folgekosten.
        Um diese Erkenntnisse umsetzen zu können, hat die
        Bundesministerin für Gesundheit mit dem „Runden Tisch
        im Gesundheitswesen“ die Arbeitsgruppe 5 „Stärkung der
        Prävention“ eingerichtet – ein entscheidender Schritt, um
        über die mittel- bis langfristigen Probleme im Gesund-
        heitswesen mit den Beteiligten in einen Dialog einzutre-
        ten und Lösungen im Konsens zu erarbeiten.
        Damit haben wir die Möglichkeit geschaffen, das
        Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ auf Bun-
        desebene konzeptionell und praktisch so zu diskutieren,
        dass Handlungsaufforderungen gemeinsam formuliert wer-
        den können. Es ist richtig und wichtig, zunächst die Grün-
        dung des „Forums Prävention und Gesundheitsförderung“
        voranzutreiben, um die von der AG 5 aufgeworfenen Fra-
        gen und Vorschläge mit allen Akteuren zu diskutieren.
        Dass wir alle Voraussetzungen schaffen, die Prävention
        zur gleichberechtigten Säule des Gesundheitssystems zu
        machen, ist gut. Wir haben Prävention in vielen Poli-
        tikfeldern verankert. Aktionsbündnisse wie „Allergie-
        prävention“ und „Umwelt und Gesundheit“ sowie das
        Forschungsprojekt „Gesund altern – Stand der Prävention
        und entwicklungsergänzender Präventionsstrategien“
        sind hier zu nennen.
        Wir haben aber auch dafür gesorgt, dass der Vorrang
        der Prävention vor Rehabilitation und Rente im neuen
        SGB IX verankert wird. Der bundesweite Kinder- und Ju-
        gendsurvey soll Daten liefern. Wir werden mit dem „Fo-
        rum Gesundheitsziele.de“ Ziele auch für den Bereich
        Prävention festlegen. Damit legen wir zum ersten Mal ei-
        nen klaren Rahmen fest: Was können wir bis wann und
        was müssen wir im Bereich Prävention erreichen?
        In einem ganz wichtigen gesellschaftlichen Bereich ha-
        ben wir die Prävention stärker manifestiert: Weil frühzeiti-
        ges Erkennen von Problemen und eine frühzeitige Interven-
        tion langfristige gesundheitliche und soziale Schäden
        deutlich reduzieren können, haben wir die Prävention in den
        Vordergrund unserer Sucht- und Drogenpolitik gestellt. Sie
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25231
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        ist eine der vier tragenden Pfeiler der Suchtpolitik. Folgende
        Maßnahmen können hier beispielhaft genannt werden:
        „Kinder stark machen“ , „inside@school“, „Klasse 2000“,
        „Be smart – don’t start“ und „Den Tabakkonsum senken“.
        Aber auch in anderen Bereichen der Gesundheitspolitik
        haben wir Prävention durch Vorsorge und Früherkennung
        zum wichtigen Bestandteil unseres Gesundheitssystems
        gemacht. Frühzeitige Intervention hilft, Krankheiten zu
        verhindern oder zumindest Folgen zu lindern.
        Nennen möchte ich hier die häufigste Krebserkran-
        kung bei Frauen, den Brustkrebs. Wir haben diese Krank-
        heit nicht nur in die Desease-Management-Programme
        und in Gesundheitsziele.de aufgenommen; wir haben mit
        unserem Antrag auch die Selbstverwaltung verpflichtet,
        bis 2003 ein flächendeckendes Früherkennungspro-
        gramm auf dem höchsten Qualitätsniveau, den europä-
        ischen Leitlinien, einzuführen. Nicht zu vergessen: Wir
        wollen auch die Präventionsforschung stärken, zum Bei-
        spiel auch beim Brustkrebs.
        Wir nehmen Prävention ernst. Wir wollen nicht wie die
        CDU durch mehr Eigenverantwortung den Beitragszah-
        lern tiefer in die Tasche greifen und dies Eigenverantwor-
        tung nennen. Wir haben in dieser Legislatur wichtige
        Maßnahmen ergriffen und Voraussetzungen geschaffen,
        um ein umfassendes Präventionskonzept zusammen mit
        allen beteiligten Akteuren zu schaffen und in allen Berei-
        chen des Gesundheitssystems zu verankern. Wir tun dies
        auf der Basis wissenschaftlicher Daten, der vielfältigen
        Erfahrungen der Verbände und Selbsthilfeorganisationen
        sowie der am Runden Tisch erzeugten Ergebnisse, wenn
        nötig auch mithilfe eines entsprechenden Gesetzes.
        Ulf Fink (CDU/CSU): Im Mittelpunkt der heutigen Be-
        ratung stehen der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfrak-
        tion „Prävention umfassend stärken“ und der Antrag der
        Regierungsfraktionen „Prävention und Stärkung von Ge-
        sundheitsförderung“. Beide Anträge befassen sich also
        mit einem Thema, das bei der nächsten Gesundheits-
        reform eine zentrale Stelle einnehmen wird. Beide An-
        träge verfolgen den Zweck, der Prävention im deutschen
        Gesundheitswesen einen ganz neuen Stellenwert ein-
        zuräumen.
        Trotz derselben Zielrichtung beider Initiativen und zahl-
        reicher Übereinstimmungen in der Sache ist es leider nicht
        gelungen, sich auf einen gemeinsamen interfraktionellen
        Antrag zu verständigen, was ich ausdrücklich bedauere. Of-
        fenkundig stieß die Forderung der CDU/CSU-Bundestags-
        fraktion nach einem einheitlichen Bonussystem für gesund-
        heitsbewusstes Verhalten bei der Regierungskoalition auf
        keine Gegenliebe.
        Dies ist umso erstaunlicher, da Bundesgesundheitsminis-
        terin Ulla Schmidt erst kürzlich in Aussicht gestellt hat, ge-
        sundheitsbewusstes Verhalten durch Befreiung von Zuzah-
        lungen künftig belohnen zu wollen. Anscheinend ist die
        Bundesgesundheitsministerin in dieser Frage schon we-
        sentlich weiter als die Regierungsfraktionen, die glauben,
        es sei allein mit der Veränderung der Lebensverhältnisse
        getan, um zu einem Mehr an Gesundheit zu gelangen. Die-
        ser Ansatz greift jedoch zu kurz. Kein Gesundheitswesen in
        der Welt kann darauf verzichten, dass sich jeder Einzelne
        auch selbst um seine Gesundheit kümmert. Das heißt, ohne
        das Zutun des Einzelnen ist jeder präventive Ansatz zum
        Scheitern verurteilt. Die Union bleibt bei ihrer Überzeu-
        gung, dass dafür die richtigen Anreize gesetzt und gesund-
        heitsbewusstes Verhalten auch belohnt werden muss.
        Nach vielen Beratungen und nach der von der Union
        beantragten und am 26. Juni 2002 durchgeführten öffent-
        lichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen
        Bundestages lässt sich Folgendes festhalten: Wenn wir
        nicht wollen, dass die Krankenkassenbeiträge wegen des
        demographischen Wandels und des rasanten medizinisch-
        technischen Fortschritts von jetzt 14 Prozent auf 20, 25 und
        mehr Prozent im Jahre 2030 steigen, kommen wir nicht
        daran vorbei, schon jetzt umzusteuern und auf die Ver-
        hinderung von Krankheiten zu setzen statt wie bisher fast
        ausschließlich auf die Kuration von Krankheiten.
        Das heißt, in der Stärkung der Prävention liegt der
        Schlüssel, um die Herausforderungen an das Gesund-
        heitssystem des 21. Jahrhunderts zu bestehen. Experten
        gehen nämlich davon aus, dass sich durch verstärkte In-
        vestitionen in lang- und mittelfristige Prävention theore-
        tisch 25 bis 30 Prozent der heutigen Gesundheitsausgaben
        in Deutschland vermeiden ließen. Das ist ein gewaltiges
        Einsparpotenzial!
        Neben dem ökonomischen Argument gibt es auch ein
        ethisches: Ein Gesundheitswesen, das dafür sorgt, dass
        die Menschen erst gar nicht krank werden, sondern so
        lang wie möglich gesund bleiben, hat seinen Namen erst
        verdient. Darin sind wir uns parteiübergreifend einig.
        Die politische Urheberschaft für die Forderung nach
        einer grundsätzlichen Neuausrichtung unseres Gesund-
        heitswesens in Richtung auf mehr Prävention ist der
        Union zuzuschreiben: Die Gesundheitsreformkommis-
        sion „Humane Dienste“ der CDU hatte bereits im Juli
        2001 als Zwischenergebnis ihrer Reformüberlegungen
        die „Gleichstellung von Prävention und Rehabilitation
        mit der Kuration“ gefordert und als Eckpfeiler ein „um-
        fassendes, ressortübergreifendes Aktionsprogramm
        Prävention“ und die „Schaffung eines eigenständigen
        Bundes-Präventionsgesetzes“ vorgeschlagen. Die CSU
        hat in ihrem Programm „Gesundheitspolitik für das neue
        Jahrhundert“ vom August 2001 einen wesentlichen struk-
        turellen Mangel unseres Gesundheitssystems in der unzu-
        reichenden Gewichtung der Prävention und in der Über-
        betonung der Kuration erkannt.
        Offenbar waren die Vorschläge von CDU und CSU die
        eigentliche Initialzündung für die im Herbst 2001 unter-
        breiteten Thesen des von der Bundesgesundheitsministe-
        rin Schmidt einberufenen „Runden Tisches“, der eigent-
        lich nur beim Thema Prävention etwas Verwertbares
        zustande gebracht hat.
        Es bleibt die Frage, was in der nächsten Legislatur-
        periode zu tun ist.
        Erstens. Wir brauchen ein umfassendes Aktionspro-
        gramm, das sich nicht auf die gesetzliche Krankenversi-
        cherung beschränkt. Es wäre ein grundlegender Fehler,
        wenn man die Prävention lediglich einem Bereich, näm-
        lich dem durch Beiträge finanzierten gesetzlichen Kran-
        kenversicherungssystem, überantworten würde. Die ge-
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        setzliche Krankenversicherung spielt zwar eine wichtige
        Rolle, aber sie allein oder eine Reform von § 20 SGB V
        kann das Problem nicht lösen. Hier müssen Bund, Länder
        und Gemeinden gemeinsam an einem Strang ziehen,
        Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen
        und als solche auch vermitteln.
        Zweitens. Der Bund ist im Rahmen seiner gesetzgeberi-
        schen Kompetenzen zuständig für die gesetzliche Kranken-
        versicherung, die Unfallversicherung, das Bundessozialhil-
        fegesetz und den Arbeitsschutz, um nur einige Bereiche zu
        nennen. Es ist an der Zeit, die weit verstreuten und völlig un-
        abgestimmten Begriffe der Prävention, die überall in diesen
        Bereichen auftauchen, zusammenzuführen und begrifflich
        zu harmonisieren. Dies sollte in Form eines Bundespräven-
        tionsgesetzes erfolgen. In dieselbe Richtung zielt ja auch der
        Antrag der Regierungskoalition.
        Drittens. Selbstverständlich muss die gesetzliche
        Krankenversicherung in diesem Zusammenhang ihren
        Beitrag leisten und sich quasi zur Speerspitze einer neuen
        Präventionsbewegung machen. Nur auf die Verhältnis-
        prävention zu setzen, anstatt auch die Verhaltenspräven-
        tion mit einzubeziehen wäre zu kurz gesprungen. Das
        heißt, wir müssen den Menschen auch Anreize setzen,
        sich gesundheitsbewusst zu verhalten. Das Bonusheft
        beim Zahnersatz ist ein gelungenes Beispiel für einen
        richtig gesetzten Anreiz. Aber wir müssen über diesen An-
        satz hinausgehen, indem wir Personen, die sich gesund-
        heitsbewusst im Sinne der Prävention verhalten, zum Bei-
        spiel von bestimmten Zuzahlungen befreien oder ihnen
        einen Teil ihrer Beiträge zurückerstatten.
        Eine unionsgeführte Bundesregierung wird die ge-
        nannten Vorschläge in die Tat umsetzen und damit die
        Prävention zu einer tragenden Säule unseres Gesund-
        heitswesens ausbauen.
        Ein Wort noch zu dem Thema Kuren, das ebenfalls Ge-
        genstand dieser Debatte ist. Erfreulich ist, dass wir
        während der Ausschussberatungen zum Entwurf eines
        Gesetzes zur Verbesserung des Zuschusses zu ambulanten
        medizinischen Vorsorgeleistungen im Konsens miteinan-
        der zwei wesentliche Verbesserungen für den Kurbereich
        beschlossen haben: Zum einen haben wir uns darauf ver-
        ständigt, dass die Zuschusshöchstgrenze bei ambulanten
        Kuren von momentan 8 Euro täglich auf nunmehr 13 Euro
        täglich erhöht werden soll. Für chronisch kranke Klein-
        kinder soll der Zuschuss von derzeit 16 Euro auf künftig
        21 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die vorge-
        schriebene Regeldauer von derzeit drei Wochen für am-
        bulante Kuren entfallen und das Wiederholungsintervall
        für ambulante Kuren von vier auf drei Jahre verkürzt wer-
        den. Beide Gesetzesänderungen entsprechen langjährigen
        Forderungen der Kurbetriebe und können als echter
        Durchbruch gewertet werden.
        Der Kurbereich zeigt, dass die Menschen bereit sind, et-
        was für ihre Gesundheit zu tun. Er zeigt weiterhin, dass die
        Menschen auch bereit sind, einen erheblichen Teil aus ihrem
        persönlichen Portemonnaie beizutragen. Die Aufgabe der
        Gesellschaft ist es, hier die richtigen Anreize zu setzen.
        Monika Knoche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Wenn heute alle Fraktionen, alle Gesundheitspolitikerin-
        nen und Gesundheitspolitiker sowie die gesamte Fach-
        welt sich darin einig sind, dass Deutschland ein Defizit an
        Prävention aufweist, dann ist das alles andere als beruhi-
        gend. Aber es ist insofern erfreulich, als zu erwarten steht,
        dass sich jede Regierung nach dem 22. September dieses
        Jahres dem Aufbau eines Gesundheitsberichterstattungs-
        systems und der Neuschaffung von Lehrstühlen für Prä-
        ventionsforschung widmen wird. Es ist deutlich, dass Prä-
        vention sowohl eine ärztliche als auch eine allgemeine
        politische Aufgabe geworden ist, die als neue Säule in ei-
        nem zukunftsfähigen, freien und sozialen Gesundheits-
        wesen nicht fehlen darf.
        So wissen wir nicht erst seit heute, dass Armut krank
        macht, dass die Chancen und Fähigkeiten, individuell ge-
        sundheitsbewusst zu leben, sehr stark von der sozialen
        Schicht und Bildung, aber auch von geschlechtsspezi-
        fischen, kulturell gebundenen Rollenbildern und Lebens-
        haltungen abhängen.
        Im Einzelnen ist bekannt, dass alle Stoffe zu Drogen wer-
        den können, seien es Essen, Rauchen, Trinken, Joggen – ja,
        selbst der Gesundheitswahn kann manische Züge anneh-
        men. Aber gleichfalls ist bekannt, durch welche einfachen
        Aktivitäten der öffentlichen Hand, zum Beispiel Mund-
        und Zahngesundheit bei Kindern, Verbesserungen er-
        reicht und Prävention, zum Beispiel durch Impfschutz,
        betrieben werden kann.
        Alle, die sich schon einmal mit Kommunalpolitik be-
        fasst haben, wissen, was Verkehrsplanung, Städtebau wie
        auch Naherholung, Freizeit- und Sportangebote mit Ge-
        sundheit der Menschen zu tun haben. So gehört eine auf-
        geklärte Sucht- und Drogenpolitik genauso zum integra-
        len Bestandteil von Prävention wie aufsuchende,
        sozialmedizinische Angebote in einer fortschrittlichen
        Gesamtstrategie nicht weiterhin fehlen dürfen.
        Ich erlaube mir, so allgemein über Prävention zu spre-
        chen, um anzudeuten, dass Präventionsstrategien in der
        Horizontalen wie in der Vertikalen zu entwickeln und
        dort, wo sie in Ansätzen oder ausgeprägten speziellen Be-
        reichen, beispielsweise Sekundärprävention, schon exis-
        tiert, zu einer sektoren- und ressortpolitikübergreifenden
        Integration zusammenzuführen sind. Auch muss deutlich
        werden, dass Prävention etwas anderes ist als Früherken-
        nung und dass Prävention auch Bestandteil effizienter Be-
        handlungsstrategie bei manifesten Krankheiten sein kann.
        Wie auch das gelungene Beispiel HIV- und Aids-
        prävention zeigt, muss gleichfalls deutlich werden, vor
        welchen Krankheiten das Individuum sich selber tatsäch-
        lich durch Verhaltensänderung schützen kann. Welchen
        Anteil ein emanzipatorisches Gesundheitsverständnis und
        die Kommunikation einer solchen Politik hat, zeigt sich
        sehr schön an eben der „Gib Aids keine Chance“-Kam-
        pagne.
        Noch fehlt uns in Deutschland eine so starke Selbst-
        hilfe- und Betroffenenbewegung im großen Feld der psy-
        chiatrischen Krankheiten wie das bei HIV der Fall ist.
        Hier, das zeigt die jüngste Anhörung zur „25 Jahre Psy-
        chiatrie-Enquete“, bleiben die Politik, die Forschung, die
        Arbeitswelt und ganz einfach das allgemeine Wissen und
        die Kenntnis sowie frühzeitige Kenntnisnahme der
        Krankheitsbetroffenheit noch weit hinter den Möglich-
        keiten und Notwendigkeiten zurück, die wir Menschen
        mit diesen Krankheiten schuldig sind.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25233
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        Neben der individuellen Verhaltensänderung muss der
        überindividuellen Verhältnisprävention ein weitaus stär-
        keres Gewicht zukommen als bislang. Die daraus resul-
        tierenden Aufgaben zu erfüllen, ist naturgemäß der Ge-
        sellschaft selber überantwortet. Daher müssen politisch
        vereinbarte Gesundheitsziele denn auch bei allen Träge-
        rinnen und Trägern öffentlicher Belange Bezugspunkt ih-
        rer Entscheidungen sein.
        Auch müssen Unglaubwürdigkeiten der Politik selber
        überwunden werden. Tabakwerbung, Subventionen und
        Steuereinnahmen, Steuererhöhungen auf gesundheits-
        schädlichen Konsum, um Rüstungsausgaben und Out-of-
        area-Einsätze der Bundeswehr zu finanzieren, sind, wie
        der falsche „Krieg gegen Drogen“, geeignet, der Politik
        Doppelmoral vorzuwerfen. Wenn Gesundheitsziele als
        Selbstverständnis heutiger Politik gelten sollen, darf der
        Staat nicht daran verdienen wollen, dass sie nicht einge-
        halten werden.
        Wenn wir eine neue Säule aufbauen und die bestehenden
        Ansätze verstärken und vernetzen, wenn alte Leistungs-
        träger, Patientinnen- und Patientenverbände, Kommunen,
        Ärzteschaft und Kostenträger sich daran beteiligen sollen
        und Qualitätsstandards eingeführt und überprüfbarer ge-
        macht werden sollen, dann muss auch eine Regierung
        diese Gesundheitsziele in all ihren Ressorts zu einer Stim-
        migkeit und aus bestehenden Widersprüchlichkeiten und
        Gegenläufigkeiten herausführen.
        Alle Rednerinnen und Redner haben heute und werden
        heute noch viele wichtige Anregungen zur Verbesserung
        mit Problembewusstsein und Tiefenschärfe vortragen. Mir
        liegt daran, dass Prävention und ökologisch soziale Ge-
        sundheitspolitik eines nicht zu fernen Tages auch einmal
        zu den Kernsätzen einer Regierungserklärung gehören.
        Detlef Parr (FDP): In meiner letzten Rede dieser Legis-
        laturperiode in dreieinhalb Minuten zu drei Anträgen und ei-
        nem Gesetzentwurf Stellung nehmen zu müssen, ist symp-
        tomatisch für die gesundheitspolitischen Debatten: Sie
        waren fast immer von Kurzatmigkeit und Hektik geprägt.
        So entdeckten die großen Fraktionen kurz vor Tores-
        schluss noch die Bedeutung der Prävention in Form zweier
        Anträge, die nicht mehr als Absichtserklärungen darstellen
        und die Frage der Finanzierung völlig offen lassen. Das
        gilt vor allem für die weit gehenden Vorstellungen von
        SPD und Grünen, die wir in dieser Form ablehnen. Den
        Forderungen der Union im Hinblick auf eine notwendige
        Bestandsaufnahme aller Aktivitäten im Bereich der
        Prävention, einer Definition von Zielvorstellungen und ei-
        nes durchgängigen Anreizsystems in der GKV für gesund-
        heitsbewusstes Verhalten stimmen wir dagegen zu.
        Wir alle kennen die aktuellen Finanzierungsengpässe
        der GKV, die ihren Grund hauptsächlich in der planwirt-
        schaftlichen Ausrichtung der Gesundheitspolitik dieser
        Bundesregierung hat. Wir setzen uns deshalb bei der Ver-
        besserung ambulanter medizinischer Vorsorgeleistungen
        nicht für die einfallslose Erhöhung des Zuschusses ein,
        sondern wollen die Bewilligung ambulanter Gesundheits-
        vorsorge in anerkannten Kurorten stärker an den medizi-
        nischen Notwendigkeiten ausrichten. Deshalb fordern wir
        eine Aufhebung der starren Regelung von Wiederho-
        lungsintervallen. Wir wollen eine zielgerichtete Unter-
        stützung und Fürsorge für diejenigen ermöglichen, die die
        Hilfe der Solidargemeinschaft dringend brauchen.
        Wir müssen die Leistungen der gesetzlichen Kranken-
        versicherung auf die wesentlichen Notwendigkeiten kon-
        zentrieren. Das ist eine Kernforderung unseres Antrags
        für eine leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsver-
        sorgung. Wir wenden uns gegen einen überbordenden
        Versorgungsstaat, der reglementiert und budgetiert und
        dirigiert. Wir wollen unser Gesundheitssystem in die Frei-
        heit entlassen – weniger Staat, mehr Markt! Und das ge-
        lingt nur, wenn wir mehr Eigenverantwortung von allen
        Akteuren einfordern und der Selbstbestimmung des Ein-
        zelnen – sei er Versicherter, Patient oder Leistungserbrin-
        ger – mehr Raum geben. Dazu gehören Wahlfreiheiten
        und Gestaltungsspielräume. Dazu gehören fairer Wettbe-
        werb und Transparenz. Und dazu gehört eine Antwort auf
        die Frage: Was können und wollen wir zukünftig solida-
        risch absichern?
        Unser Gesundheitssystem steht Kopf. Wir müssen es
        nach dem 22. September wieder auf die Füße stellen. Das
        gelingt nur, wenn wir ordnungspolitisch neue Wege gehen
        und die Schutzbedürftigkeit des Einzelnen in einer Soli-
        dargemeinschaft vor dem Hintergrund seiner Leistungs-
        fähigkeit neu definieren.
        Dr. Ruth Fuchs (PDS): Systematische Unterschät-
        zung und Unterentwicklung der Prävention, von Gesund-
        heitsförderung und Krankheitsvorbeugung zählt zu den
        grundlegenden Schwächen des Gesundheitswesens der
        Bundesrepublik. Die Präventionsdebatte wird überwie-
        gend auf – zum Teil ungenügend evaluierte – Maßnahmen
        der medizinischen Früherkennung bzw. auf Zurückdrän-
        gung individuellen Fehlverhaltens reduziert.
        Im Ergebnis dessen werden bis heute lediglich 4 bis
        5 Prozent aller Gesundheitsausgaben für präventive
        Zwecke verwendet. Die Verantwortlichkeiten liegen bei
        einer Vielzahl von Akteuren, die weit gehend unkoordi-
        niert tätig und insgesamt wenig effektiv sind. Die gesetz-
        lichen Grundlagen sind über viele Regelungswerke ver-
        teilt und oft kaum miteinander abgestimmt. Selbst die
        vorhandenen – insgesamt zu geringen – Potenziale kön-
        nen auf diese Weise nicht zielgerichtet wirksam werden.
        Die PDS hat das sowohl in ihren programmatischen Aus-
        sagen zur Gesundheitspolitik als auch in den einschlägi-
        gen parlamentarischen Auseinandersetzungen immer
        wieder zur Sprache gebracht.
        Deshalb kann nur begrüßt werden, wenn es jetzt – wie
        in beiden Anträgen ausgeführt – um einen neuen Stellen-
        wert für die Prävention gehen soll. Die Vorschläge der
        Unionsfraktion, die Lage zu analysieren, Zielvorstellun-
        gen zu entwickeln, die gesetzlichen Grundlagen zu har-
        monisieren und zu einem auch finanziell untersetzten
        Aktionsprogramm Prävention zu kommen, weisen zwei-
        fellos in die richtige Richtung. Das Gleiche lässt sich von
        den Forderungen im Antrag der Koalitionsfraktionen sa-
        gen, die unter anderem auf ein „Forum Prävention und
        Gesundheitsförderung“, auf dauerhafte Organisations-
        strukturen und auf die Entwicklung entsprechender Ge-
        sundheitsziele hinauslaufen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225234
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Interesse verdient der auf beiden Seiten enthaltene Ge-
        danke, zu gegebener Zeit analog zur Reha-Gesetzgebung zu
        einem eigenen Präventionsgesetz im Rahmen des Sozialge-
        setzbuches zu kommen. Festzuhalten ist auch das Bekennt-
        nis in beiden Anträgen zur Prävention als einer ressortüber-
        greifenden Aufgabe. Daran kann angeknüpft werden.
        Für beide Initiativen gilt allerdings, dass sie über pla-
        kative Absichtserklärungen nicht hinausgehen. Sie sind
        offensichtlich schnell fertig gestellt worden, bleiben le-
        diglich an der Oberfläche und dienen insgesamt mehr
        Wahlkampfzwecken. Entsprechenden politischen Willen
        auf allen Seiten vorausgesetzt, kann man sie aber als Ein-
        stieg in eine ernsthafte parlamentarische und darüber hin-
        ausgehende Beschäftigung mit diesem wichtigen Thema
        betrachten.
        Die PDS fordert seit langem, dass Prävention einen völ-
        lig neuen Stellenwert erhalten muss. Dabei darf sie nicht
        einseitig auf medizinische Maßnahmen und Zurückdrän-
        gen individuellen Fehlverhaltens reduziert werden. Es ist
        bekannt, dass Menschen mit geringem Einkommen, weni-
        ger Bildung und mangelnder sozialer Integration deutlich
        häufiger krank sind und eine niedrigere Lebenserwartung
        haben. Arbeitslosigkeit, Armut, Obdachlosigkeit, soziale
        Ausgrenzung und Entwurzelung sowie Umweltzerstörung
        begünstigen somatische und seelische Krankheiten sowie
        vorzeitigen Tod. Viele dieser Krankheiten resultieren aus
        Lebens-, Arbeits- und Umweltverhältnissen, die der Ein-
        zelne nicht oder kaum beeinflussen kann. Nach unserer
        Auffassung ist Prävention deshalb eine gesamtgesell-
        schaftliche Aufgabe und muss sich sowohl auf Verhalten als
        auch auf Verhältnisse beziehen. Das Handeln in Arbeits-
        welt, Kommunen, Verkehr, Konsum, Freizeit usw., aber
        auch die Bedingungen für das Zusammenleben und die
        Wertevermittlung in den Familien sowie in Schulen bzw.
        Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung müssen
        zunehmend auch an Kriterien der Gesunderhaltung und
        Gesundheitsförderung ausgerichtet werden. Durch eine
        aktive Beteiligung der Betroffenen selbst – wie sie die
        „Agenda 21“ und das Netzwerk „Gesunde Städte“ vorse-
        hen und fördern – können vor Ort unmittelbare Verbesse-
        rungen erreicht werden. Betriebliche Gesundheitsförde-
        rung und Arbeitsschutz müssen gestärkt und über bloße
        Verhaltensvorgaben hinausgeführt werden. Die Leistun-
        gen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter anderem
        zur Sicherung des Infektionsschutzes, der Umwelt- und
        Lebensmittelhygiene, im Kinder- und Jugendgesundheits-
        dienst, bei der Gesundheitsberatung und bei aktiv aufsu-
        chenden Formen gesundheitlicher Fürsorge sind zu erwei-
        tern und zu verbessern. Besonders zur Förderung der
        Gesundheit der Kinder, der Frauen, chronisch Kranker und
        von Seniorinnen und Senioren halten wir spezifische
        Präventions- und Versorgungsangebote für erforderlich.
        Die qualitativ hochstehende Versorgung von Kranken und
        die Verhütung von Krankheiten muss künftig wesentlich
        stärker mit einer wirksamen Gesundheitsförderung ver-
        bunden werden.
        Zu fordern ist, dass alle Fraktionen in der neuen Legis-
        laturperiode dieses Thema wieder aufnehmen und nach
        gründlicher und sorgfältiger Arbeit zu entsprechenden Be-
        schlüssen und zügiger praktischer Umsetzung kommen.
        Das Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu am-
        bulanten medizinischen Vorsorgeleistungen ist ein klei-
        ner, aber für viele Menschen nicht unwichtiger Schritt in
        die richtige Richtung. Deshalb stimmen wir zu.
        Anlage 19
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichtes zu den Anträgen:
        – Für ein europäisch ausgerichtetes Zentrum
        gegen Vertreibungen
        – Zentrum gegen Vertreibungen
        – Für ein europäisches Zentrum gegen Vertrei-
        bungen
        (Tagesordnungspunkt 12)
        Markus Meckel (SPD): Vertreibungen haben im Eu-
        ropa des 20. Jahrhunderts unsägliches Leid über Millionen
        unschuldiger Menschen gebracht. Ich freue mich sehr da-
        rüber, dass wir heute dieses Leides gedenken und darüber
        entscheiden, ein europäisches Zentrum gegen Vertreibun-
        gen zu errichten. Gleichzeitig sprechen wir eine Einladung
        an unsere europäischen Partner aus, sich nicht nur an der
        Ausführung eines solchen Zentrums zu beteiligen, sondern
        schon an der Entwicklung einer Konzeption mitzuwirken,
        um ihre eigenen Perspektiven und Erfahrungen in dieses
        gemeinsame Projekt mit einzubringen.
        Bei einem solchen Zentrum wird es nicht nur um die
        Aufarbeitung und Dokumentation der Vergangenheit ge-
        hen, sondern ebenso um die Verantwortung für Gegenwart
        und Zukunft. Noch in der jüngsten Vergangenheit haben
        wir in der Mitte Europas, auf dem Balkan, Vertreibungen
        erlebt. Auch wenn Demokraten wie Franklin D. Roosevelt
        oder Winston Churchill vor einem halben Jahrhundert noch
        glaubten, Vertreibungen seien ein legitimes Mittel, um po-
        litische Stabilität zu schaffen, so lehnen wir dies heute in
        aller Klarheit ab. Vertreibungen beruhen auf der Annahme
        von Kollektivschuld. Sie verstoßen gegen geltendes Völ-
        kerrecht und setzen elementare Menschenrechte außer
        Kraft. Wir müssen heute alles dazu beitragen, dass so etwas
        in Zukunft nicht wieder geschieht. Um ein Zeichen zu set-
        zen und die Geschichte für die gegenwärtige Generation
        und für zukünftige Generationen erfassbar und greifbar zu
        machen, möchten wir solch ein Zentrum errichten.
        Erfreulich ist, dass es unter uns einen breiten Konsens
        darüber gibt, dass wir dieses Thema mit europäischen
        Partnern gemeinsam angehen sollen. Gerade die Diskus-
        sionen im Auswärtigen Ausschuss haben gezeigt, dass
        über alle Fraktionen hinweg eine europäische Ausrich-
        tung des Zentrums gegen Vertreibungen befürwortet wird.
        Die Einladung, sich zu beteiligen, gilt allen europäischen
        Partnern. Ich denke insbesondere an Polen, Tschechen,
        Ungarn und Slowaken, aber natürlich auch an die Ukraine
        und Bosnien-Herzegowina – an alle Europäer, die in der
        Vergangenheit von Vertreibungen betroffen waren.
        Es ist wichtig, diesen Ansatz über nationale Grenzen
        hinweg zu verfolgen. In der Mitte Europas sind unsere
        jeweiligen nationalen Geschichten eng miteinander ver-
        woben. Jedes allein nationale Projekt birgt die Gefahr,
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25235
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        dass es bei den Nachbarn für Aufregung und Verunsi-
        cherung sorgt. Wir müssten Sorge haben dass solch ein
        nationales Projekt als gegen jemand anderen gerichtet
        verstanden wird. Zudem würden sich unsere Nachbarn
        fragen, warum wir über Themen diskutieren, die auch
        ihre nationale Geschichte betreffen, ohne sie zu konsul-
        tieren. Es kann und darf nicht darum gehen, das Leid des
        eigenen Volkes gegen das der anderen zu wenden oder
        aufzurechnen. Die jeweiligen historischen Hintergründe
        und Zusammenhänge von Vertreibungen und zwangs-
        weisen Umsiedlungen waren sehr verschieden. Das Leid
        der betroffenen Menschen dagegen ähnelt sich sehr.
        Wenn es uns gelingt, gemeinsam diese schwierige Ge-
        schichte aufzuarbeiten, wäre dies für die Zukunft Europas
        ein wichtiges Signal. In Mitteleuropa wäre dies zugleich
        ein Ausdruck wie auch ein weiterer Schritt im Zusam-
        menwachsen Europas. Natürlich können und möchten wir
        niemanden dazu zwingen, sich an der Debatte zu betei-
        ligen. Dies bleibt unseren Partnern überlassen. Wir glau-
        ben aber, dass es gut wäre, miteinander in diesen Dialog
        zu treten.
        Ich begrüße, dass auch im Antrag der CDU/CSU-Frak-
        tion davon gesprochen wird, die „weltweite Vertreibung“
        zu dokumentieren und damit „Wege der Versöhnung und
        Verständigung“ aufzuzeigen. Auch von „Europa“ wird
        gesprochen. Leider weist das, was der Bund der Vertrie-
        benen und Edmund Stoiber zu diesem Thema sagen, in
        eine andere Richtung. Edmund Stoiber zum Beispiel hat
        auf dem Deutschlandtag der Ostpreußen am 23. Juni die-
        ses Jahres in Leipzig die Idee eines Zentrums gegen Ver-
        treibungen aufgegriffen. Er möchte dieses Zentrum, das
        auch nach seinen Vorstellungen in Berlin entstehen soll,
        auf die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten be-
        schränken. Er spricht deshalb von einer ,,nationalen Erin-
        nerungsstätte“. Auch Frau Steinbach macht immer wieder
        deutlich, dass sie sich ein Zentrum gegen Vertreibungen
        nur als nationales Projekt vorstellen kann.
        Wir wenden uns gegen ein nationales Projekt und wer-
        den uns für ein gemeinsames Herangehen mit unseren eu-
        ropäischen Partnern entscheiden. Deshalb legen wir heute
        auch keinen Ort eines Zentrums fest. Es ist richtig, dass
        ich vor einigen Monaten Breslau als eine Möglichkeit
        vorgeschlagen habe. Ich halte Breslau auch nach wie vor
        für eine gute Idee. Aber natürlich sind auch andere Orte
        möglich. Eine Entscheidung über den Ort sollte in einem
        europäischen Dialog gefasst werden. Zudem könnte der
        Bundestag heute auch gar nicht über Breslau entscheiden;
        denn dazu hat er gar kein Recht. Dies könnte nur ein pol-
        nisches Angebot sein. Die Zukunft wird zeigen, ob es in
        Polen ein Interesse gibt, sich an diesem Projekt zu betei-
        ligen und möglicherweise sogar Breslau als Ort des Sitzes
        vorzuschlagen.
        Unser Antrag lässt nicht nur bewusst die Frage des Or-
        tes, sondern auch die der Konzeption und der Trägerschaft
        eines europäischen Zentrums gegen Vertreibungen offen.
        Dies hat nichts damit zu tun, dass wir wichtigen Fragen
        ausweichen wollen. Diese Offenheit ist die innere Logik
        unseres Antrages. Würden wir entscheidende Fragen
        schon beantworten, dann wäre der Antrag keine ehrliche
        Einladung und kein ehrliches Angebot an unsere europä-
        ischen Partner, sich an der Ausarbeitung des Projektes von
        Anfang an zu beteiligen. Wir wollen sie nicht vor festge-
        setzte Tatsachen stellen, sondern gemeinsam eine Kon-
        zeption erarbeiten und über Ort und Trägerschaft ent-
        scheiden.
        In naher Zukunft wird es also entscheidend darauf an-
        kommen, wie unsere europäischen Partner reagieren. Der
        Bundestag lädt sie zur Mitwirkung ein. Es bleibt ihnen
        überlassen, diese Einladung anzunehmen und damit Ein-
        fluss auf die Gestaltung des Zentrums zu nehmen. So
        könnte sich möglicherweise schon Ende dieses Jahres,
        nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag, eine Kom-
        mission mit Vertretern aus verschiedenen Ländern, die
        von Vertreibungen betroffen waren oder sind, bilden, die
        ein gemeinsames Konzept und Vorschläge für den Ort er-
        arbeitet. Sicherlich wird die Beantwortung dieser Fragen
        einige Zeit in Anspruch nehmen. Angesichts der Sensibi-
        lität des Themas wird es auch notwendig sein, dass der
        Dialog sorgfältig und ausführlich geführt und in allen be-
        teiligten Ländern öffentlich begleitet wird.
        Ein solches Zentrum gegen Vertreibungen kann natür-
        lich nur ein Baustein in unserem Bemühen sein, deutlich
        zu machen, dass wir Vertreibungen ablehnen. Wir können
        auch auf ganz anderen Ebenen unsere Aktivitäten verstär-
        ken. Schon 1992, angesichts der Kriege im ehemaligen
        Jugoslawien, hat die SPD-Bundestagsfraktion auf Initia-
        tive von Freimut Duve in einem Antrag angeregt, in
        internationalen Gremien auf eine ,,Internationale Kon-
        vention gegen Vertreibungen“ hinzuwirken. Diese Kon-
        vention sollte Vertreibungen von Minderheiten oder
        Bevölkerungsgruppen verurteilen und sowohl die völker-
        rechtliche wie strafrechtliche Ahndung möglich machen.
        Ich halte es für lohnenswert, diese Initiative wieder auf-
        zugreifen.
        Michael Roth (Heringen) (SPD): Vertreibungen sind
        der tragische, aber bislang wiederkehrende, fast konstante
        Teil der Geschichte ethnischer Gruppen, von Gesellschaf-
        ten, Nationalstaaten und Herrschaftsmissbrauch. Sie ste-
        hen häufig am Beginn von kriegerischen Auseinanderset-
        zungen und sind Bestandteil der grausamen Exzesse von
        Kriegen. Scheinbar soll die durch Flucht und Vertreibung
        erzwungene räumliche Trennung von befeindeten Grup-
        pen zur Befriedung beitragen,
        Grundgesetz, Rechtstaatlichkeit und Demokratie schüt-
        zen uns heute in Deutschland – auch vor Vertreibung. Die-
        ser Schutz ist eine kostbare Errungenschaft, die viele Men-
        schen – Völkergruppen und Individuen – nicht erfahren
        konnten und können. Die Geschichte Europas lehrt uns,
        dass friedliches Zusammenleben aufs engste mit Demokra-
        tie und Menschenrechten verknüpft ist. In den Regionen
        Europas, in denen Demokratie und Menschenrechte bis-
        lang nicht oder nicht hinreichend verankert sind, gibt es im-
        mer wieder auch Vertreibung. Deshalb blickt das demokra-
        tische Europa auf eine Geschichte, in der in vielen Ländern,
        besonders brutal und exzessiv in Deutschland, Vertreibung
        stattgefunden hat. Deshalb blickt das demokratische Eu-
        ropa in eine Zukunft ohne Vertreibung.
        Vertreibungen bleiben immer das, was sie tatsächlich
        sind: Menschenrechtsverletzungen, die unendliches Leid
        über die Menschen bringen. Sie prägen schmerzlich das
        persönliche Empfinden, die Wahrnehmung von Politik
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225236
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        und Geschichte, das moralische Gewissen. Unter-
        drückung, Unglück, Entwurzelung, Armut, Krankheit und
        Tod sind die Wegbegleiter. Aus der eigenen Erfahrung er-
        wächst große Verantwortung. Deutschland hat Vertrei-
        bung begangen, in der Zeit des Nationalsozialismus zur
        Staatsideologie erhoben, und Vertreibung erfahren.
        Für mich persönlich – als jüngerer Mensch des Jahr-
        gangs 1970 – sind Flucht und Vertreibung in verschiede-
        nen Facetten greifbar geworden. Neben dem Familien-
        schicksal, dass meine Großmutter aus dem Sudetenland
        vertrieben wurde, sind das vor allem jene Tragödien, die
        sich in jüngster Zeit vor unserer europäischen Haustür ab-
        gespielt haben, beispielsweise in Bosnien und im Kosovo.
        Gerade jüngere Generationen müssen Geschichte vor al-
        lem aus europäischer Sicht wahrnehmen, in der die deut-
        sche Geschichte ein Teil der europäischen Geschichte ist.
        Ein Zentrum gegen Vertreibung befürworten alle Frak-
        tionen. Aber aus welcher Perspektive? Mit wem? Bei der
        Frage der Konzeption werden die Unterschiede klar. Die
        SPD-Bundestagsfraktion will ein Zentrum gegen Vertrei-
        bung. Wir plädieren für eine europäische Wahrnehmung
        und Perspektive. Wir wollen daher ein europäisches Zen-
        trum gegen Vertreibung, das erinnert, gedenkt, informiert
        und forscht. Wir wollen ein europäisches Zentrum, das
        sich mit den Vertreibungen des 20. Jahrhunderts in Europa
        auseinandersetzt. Wir wollen unsere europäischen Part-
        ner- und Nachbarländer einladen, dieses Projekt mit uns
        gemeinsam zu durchdenken, abzuwägen und auszuloten.
        Der vor 13 Jahren endlich niedergerissene Eiserne Vor-
        hang lässt die Völker Europas enger zusammenrücken.
        Mit zwölf mittel- und osteuropäischen Staaten streben wir
        die Verwirklichung einer erweiterten Europäischen Union
        an. Mit den anderen Staaten Europas kooperieren wir eng
        oder sind im Begriff, Kooperationen aufzubauen. Konkret
        heißt das, wir bilden nicht nur eine politische Gemein-
        schaft oder einen gemeinsamen Binnenmarkt, sondern
        setzen in unserer gemeinsamen Perspektive auf gemein-
        same Werte.
        Die europäische Integration und die enge politische,
        wirtschaftliche und gesellschaftliche Verknüpfung der
        Staaten Europas ist wesentliches Element deutscher Poli-
        tik und Identität. Deswegen wollen wir einen offenen Dia-
        log über ein europäisches Zentrum gegen Vertreibung mit
        unseren europäischen Partnern führen. Unser Anspruch
        ist dabei, dass sich in ihm die Generation der Betroffenen,
        ihrer Kinder, die nachfolgenden und zukünftigen Genera-
        tionen wieder finden. Wir sind uns bewusst, dass wir erst
        am Anfang stehen.
        Die Alternative zu einem europäischen Zentrum gegen
        Vertreibung, die eines nationalen Zentrums, erschlösse
        sich vermeintlich auf den ersten Blick leichter. Gerade
        weil uns auf dem Kontinent endlich wieder vieles verbin-
        det, sollten wir den mutigen Schritt wagen, die europä-
        ische Dimension anzugehen. Es haben eben nicht nur die
        ökonomischen und politischen, sondern vor allem die kul-
        turellen und gesellschaftlichen Beziehungen zugenom-
        men.
        Vertreibungen sollen und können nicht gegeneinander
        qualitativ und quantitativ gewichtet, geschweige denn
        relativiert werden. Dies heißt bei einer europäischen Aus-
        richtung, dass wir uns nicht hinter den Vertreibungs-
        schicksalen anderer verstecken. Das kann auch nicht
        heißen, dass wir anderen in Europa ein Zentrum gegen
        Vertreibung aufdrängen, das sie nicht wollen.
        Aber die europäische Dimension bietet die Chance, eu-
        ropäische Geschichte erfahrbar zu machen. Nur wer die
        verengte nationale Perspektive verlässt, wird den Dialog
        um die europäische Zukunft führen können. Im Um-
        kehrschluss bedeutet dies, dass Deutschland alleine
        – ohne europäische Partner – kein europäisches Zentrum
        wird initiieren können.
        Wir müssen wahrnehmen, dass Vertreibung in letzter
        Zeit politisch instrumentalisiert wird. Nationalistische,
        bereits überholt geglaubt Ressentiments und einseitige
        Geschichtsbilder sollen zu einem politischen Kampfin-
        strument gemacht werden. Ich darf sagen, dass mich man-
        che Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten tief
        beunruhigen. Gerade diese gegenwärtige Debatte zeigt,
        wie wichtig es ist, an der Idee eines europäischen Zen-
        trums und nicht an der nationaler Zentren zu arbeiten.
        Sehr wahrscheinlich wird die Auswahl des geeigneten
        Ortes erst am Ende der Debatte stehen. Klar ist, dass dies
        nur gemeinsam von allen Trägern des Zentrums entschie-
        den werden kann. Denkbar sind mehrere, ganz unter-
        schiedliche Varianten: Das Zentrum könnte an einem
        festen, für das zusammenwachsende Europa besonders
        symbolischen Ort errichtet werden. Möglich ist auch ein
        Netzwerk, das damit in vielen europäischen Ländern der
        Öffentlichkeit zugänglich ist.
        Millionenfaches Leid und Schicksal liegen hinter uns.
        Bauen wir mit diesem Dialogangebot, über ein europä-
        isches Zentrum gegen Vertreibung gemeinsam an unserer
        friedlichen, freiheitlichen und toleranten, solidarischen
        europäischen Zukunft.
        Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Als der Antrag der
        CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Zentrum gegen Vertrei-
        bungen“ am 16. Mai 2002 in den Deutschen Bundestag
        eingebracht wurde, hat die Debatte über diesen sowie über
        die beiden weiteren Anträge ein erfreuliches Maß an frak-
        tionsübergreifender Übereinstimmung gezeigt. Erfreulich
        war an diesem 16. Mai die von großer Sachlichkeit ge-
        prägte Debatte, die von der übereinstimmenden Erkennt-
        nis geprägt war, dass ein „Zentrum gegen Vertreibungen“
        verwirklicht werden soll. Nahezu alle Redner haben dabei
        erkennen lassen, dass sie eine Aufarbeitung der Vertrei-
        bungsgeschichte für geboten und ein „Zentrum gegen
        Vertreibungen“ für unterstützenswert halten.
        Umso bedauerlicher ist es, wenn wir heute, nach den
        Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, feststellen
        müssen, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/
        Die Grünen offensichtlich nicht an einer Einigung in die-
        ser Sache und letztendlich auch nicht an einer erfolgrei-
        chen Errichtung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“
        interessiert zu sein scheinen.
        Dies kommt schon darin zum Ausdruck, dass der An-
        trag der Koalitionsfraktionen nicht mehr ist als die un-
        verbindliche Absichtserklärung, einen Dialog über die
        Errichtung eines europäischen Zentrums gegen Vertrei-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25237
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        bungen zu beginnen. Unklar bleibt dabei bis zum
        Schluss der Kreis der Handelnden. Ebenso bis zum
        Schluss fehlen auch über den Antrag hinausgehende
        konzeptionelle Überlegungen. Auch die Frage, wer
        denn eigentlich Träger des Projektes sein soll, wird von
        Rot-Grün bisher in keinster Weise beantwortet.
        Vielmehr scheinen gerade unsere östlichen Nachbarn
        von den Überlegungen der Koalitionsfraktionen über-
        rascht zu sein. Dies belegt auch die ausweichende Reak-
        tion, die Bundeskanzler Schröder im Rahmen seiner
        Regierungskonsultationen in Breslau bei seinem Amts-
        kollegen, dem polnischen Ministerpräsidenten Leszek
        Miller, in dieser Angelegenheit erfahren hat. Auch die Be-
        völkerung von Breslau steht einem „Zentrum gegen Ver-
        treibungen“ in ihrer Stadt alles andere als aufgeschlossen
        gegenüber.
        Dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fehlt
        jegliche Substanz. Er dokumentiert das eigentliche Desin-
        teresse an einer Aufarbeitung der Vertreibungsgeschichte
        wie sie insgesamt bei Rot-Grün zu konstatieren ist.
        Am schwersten wiegt bei der Entscheidung, wie sie
        heute von der rot-grünen Koalitionsmehrheit in diesem
        Hause getroffen werden wird, aber nicht die Tatsache,
        dass wahrscheinlich ein Antrag die Mehrheit erhält, hin-
        ter dem weder eine konzeptionelle noch eine organisato-
        rische Vorstellung zur Verwirklichung eines „Zentrums
        gegen Vertreibungen“ steht. Viel gravierender ist, dass bei
        einer Ablehnung des Antrags von CDU und CSU der be-
        reits sehr weit gehenden Vorarbeit der überparteilichen
        Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ jegliche Aner-
        kennung für die bisher geleistete Arbeit versagt bleibt.
        Die auf ehrenamtlicher Basis wirkende gemeinnützige
        Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ wurde am
        6. September 2000 errichtet. In den letzten knapp zwei
        Jahren wurde von der Stiftung mit viel Engagement ein
        Konzept zur Realisierung des „Zentrums gegen Vertrei-
        bungen“ ausgearbeitet. Es wurden zahlreiche Förderer
        aus dem öffentlichen Leben dafür gewonnen und ein wis-
        senschaftlicher Beirat gegründet, der über hochrangige
        und renommierte Fachexperten verfügt, sodass die für
        eine erfolgreiche Tätigkeit des Zentrums entscheidende
        wissenschaftliche Aufarbeitung gesichert ist.
        Der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ ist es ge-
        lungen, kompetente Persönlichkeiten aus Kultur, Wissen-
        schaft, Kirchen, Wirtschaft und Politik als Förderer zu fin-
        den, die mit ihrem Namen und ihrer Expertise dafür
        einstehen, die Ziele der Stiftung zur Errichtung eines Zen-
        trums gegen Vertreibungen zu verwirklichen. Beispielhaft
        genannt seien nur der Historiker Professor Dr. Arnulf
        Baring, der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank,
        Dr. Rolf-E. Breuer, die Bürgerrechtlerin Freya Klier, der
        Präsident der Berliner Akademie der Künste, György
        Konràd, sowie der Generalsekretär der Gesellschaft für
        bedrohte Völker, Tillmann Zülch: Die Förderer unterstüt-
        zen die Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ mit
        Ideen und Anregungen und werben aktiv in der Öffent-
        lichkeit für eine Realisierung des Projektes „Zentrum ge-
        gen Vertreibungen“.
        An der Spitze der Stiftung „Zentrum gegen Vertrei-
        bungen“ stehen mit unserer Bundestagskollegin Erika
        Steinbach und dem Sozialdemokraten Professor Dr. Peter
        Glotz zwei herausragende Persönlichkeiten, die die Ziele
        der Stiftung glaubhaft vertreten, Überparteilichkeit garan-
        tieren und das Ziel, ein „Zentrum gegen Vertreibungen“
        als eine zentrale Informations-, Dokumentations-, Archiv-
        und Begegnungsstätte der Versöhnung, des Friedens und
        der Toleranz zwischen den Völkern zu schaffen, mit viel
        Engagement vorantreiben.
        Für den wissenschaftlichen Beirat konnten bis heute
        14 hochrangige Wissenschaftler gewonnen werden, die
        die Stiftung mit ihren Erfahrungen im Bereich von Wis-
        senschaft und Forschung bei der Umsetzung ihrer Aufga-
        ben beraten und unterstützen. Dem wissenschaftlichen
        Beirat gehören unter anderem hochrangige Persönlich-
        keiten wie der Völkerrechtlicher Professor Dr. Dieter
        Blumenwitz, der Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in
        München, Professor Dr. Horst Möller und der Leiter der
        Redaktion Zeitgeschichte des Zweiten Deutschen Fernse-
        hens, Professor Dr. Guido Knopp an. Sie alle sind Garan-
        ten für ein inhaltlich fundiertes Konzept zur Errichtung ei-
        nes „Zentrums gegen Vertreibungen“.
        Unermüdlich setzen sich der Stiftungsvorstand und
        die Förderer dafür ein, weitere Unterstützer für die wich-
        tige Aufgabe der Errichtung eines „Zentrums gegen
        Vertreibungen“ zu gewinnen. So konnten bis heute über
        320 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland dafür
        gewonnen werden, das „Zentrum gegen Vertreibungen“
        mit einem symbolischen Betrag pro Einwohner zu unter-
        stützen. Neben vielen kleinen Gemeinden zählen mittler-
        weile auch zahlreiche mittlere und größere Städte zum
        Kreis der Patengemeinden, darunter Städte wie Passau
        und Fürth, Rothenburg ob der Tauber und Hanau, Frank-
        furt am Main, Kassel und Osnabrück.
        Aber auch die Vertreibungsopfer selbst leisten bereits
        jetzt durch Spenden ihren Beitrag. Darüber hinaus tragen
        Benefizveranstaltungen und Sammlungen dazu bei, das
        Stiftungsvermögen aufzustocken. Durch diese Aktionen
        wurde bisher nicht nur ein ansehnlicher Betrag für die
        Realisierung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ auf-
        gebracht, vielmehr stellt die Einbringung der zahlreichen
        unterstützenden Gemeinden und der vielen Menschen die
        Idee des „Zentrum gegen Vertreibungen“ schon heute auf
        eine breite Basis in unserer Bevölkerung.
        Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die Fi-
        nanzierung eines Gebäudes für das „Zentrum gegen Ver-
        treibungen“ und seine Unterhaltung allein aus Privatmit-
        teln nicht zu realisieren ist. Nur Bund und Länder sind in
        der Lage, eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage dafür
        zu schaffen. Einige Bundesländer, darunter der Freistaat
        Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, haben bereits
        signalisiert, ihren Beitrag zur Realisierung eines „Zen-
        trums gegen Vertreibungen“ leisten zu wollen.
        Bei so viel bürgerschaftlichem Engagement und ange-
        sichts der intensiven Vorarbeit, die von allen Beteiligten
        und Unterstützern in den letzten zwei Jahren geleistet
        wurde, kann und darf der Bund sich jetzt nicht der Ver-
        antwortung entziehen. Welch ein fatales Zeichen für bür-
        gerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist es,
        wenn Rot-Grün der Stiftungsinitiative nun die kalte
        Schulter zeigt und der Bund seinen überschaubaren Anteil
        an der Realisierung nicht leistet! Wir fordern daher in un-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225238
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        serem Antrag die Bundesregierung auf, an einem Konzept
        zur Finanzierung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“
        mitzuarbeiten.
        Deutschland hat aufgrund seiner historischen Erfah-
        rungen und des leidvollen Schicksals von mehr als
        15 Millionen Vertreibungsopfern ein besonderes Verhält-
        nis zu den Ursachen wie den Folgen der Vertreibung. Da-
        raus ergibt sich eine besondere Verantwortung für die
        Aufarbeitung von Geschichte und Schicksal der davon
        betroffenen Menschen. Da ist es ein schwerer Mangel,
        dass es in Deutschland bis heute keinen Ort gibt, an dem
        die Gesamtthematik der Vertreibungen aufgearbeitet und
        dokumentiert wird und der als zentrale Informations- und
        Begegnungsstätte öffentlich zugänglich ist.
        Natürlich kann die Darstellung der Vertreibungsge-
        schichte in einem „Zentrum gegen Vertreibungen“ nicht
        die Vertreibung der Deutschen isoliert betrachten. Dies
        sieht die dem „Zentrum gegen Vertreibungen“ zugrunde
        liegende Konzeption auch gar nicht vor. In deren Expose
        findet sich gleich zu Beginn der Hinweis:
        Diese Stiftung will mahnen, Vertreibungen weltweit
        zu ächten und die Völkergemeinschaft sensibilisie-
        ren.
        Schon an dieser Stelle wird deutlich, dass der Vorwurf der
        rot-grünen Koalition, das in Zusammenarbeit mit der
        Stiftung zu errichtende „Zentrum gegen Vertreibungen“
        würde allein Vertreibungsgeschichte auf nationaler Ebene
        reflektieren, völlig fehl geht.
        In der Ausgabe des „Rheinischen Merkurs“ vom 4. Juli
        2002 schreibt der Stiftungsvorsitzende Professor Dr. Peter
        Glotz dazu unmissverständlich:
        Sinn macht ein solches Projekt nur mit europäischer
        Perspektive. Wer nur die deutschen Vertriebenen und
        die bei der Vertreibung umgebrachten Deutschen be-
        trauern wollte, bliebe politisch wirkungslos. Aller-
        dings kann man Vertreibung nicht thematisieren,
        ohne auch die Vertreibung der Deutschen zu thema-
        tisieren.
        Dies unterstreicht die europäische Perspektive, die im
        Konzept der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ fest
        verankert ist.
        Die der geplanten Dauerausstellung zugrunde liegende
        Konzeption reicht bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück.
        Auch werden die Vertreibungen verschiedenster Völker
        vom Beginn bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts themati-
        siert. Im Konzeptentwurf heißt es dazu:
        In gemischt besiedelten Gebieten und bei kriegeri-
        schen Grenzverschiebungen wurden Vertreibungen
        nicht nur als geeignete Mittel angesehen, ein zukünf-
        tig friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.
        Die Radikalisierung der Ideologien hatte im 20. Jahr-
        hundert zur Folge, dass in Europa Millionen von
        Menschen ihre Heimat verlassen mussten, weil sie
        die falsche Nationalität oder Volkszughörigkeit be-
        saßen, die sie nicht einfach bei Bedarf abstreifen
        oder ändern konnten.
        Die Konzeption der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibun-
        gen“ besitzt inhaltlich, aber auch im Kreis ihrer Unter-
        stützer und Förderer eine eindeutige europäische Orien-
        tierung.
        Angesichts von 15 Millionen heimatvertriebenen
        Deutschen ist es aber auch eine nationale Aufgabe, die
        Ursachen, Grundlagen und Folgen der Vertreibung in
        Deutschland aufzuarbeiten. Der Stiftungsvorsitzende Pro-
        fessor Dr. Peter Glotz hat dies sehr treffend auf den Punkt
        gebracht. Er findet es keineswegs abwegig, „dass
        Deutschland in dieser Frage einmal mit den Deutschen
        anfängt“. Deshalb ist die Errichtung eines „Zentrums ge-
        gen Vertreibungen“ natürlich auch eine nationale Auf-
        gabe, indem die Vertreibung der Deutschen – im europä-
        ischen Kontext, aber auch ihrer historischen Bedeutung
        angemessen – aufgearbeitet wird. Deshalb ist auch der
        Ort, an dem das Zentrum entsteht, entscheidend. Denn es
        muss ein Ort sein, der nicht ausweicht, sondern der im
        Zentrum steht, ein Ort, der dem breiten Unterstützerkreis,
        den die Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ bisher
        erfahren hat, gerecht wird, ein Ort, der die Menschen für
        einen Besuch dieses „Zentrums gegen Vertreibungen“ an-
        zieht. Und dieser Ort ist Berlin, die deutsche Hauptstadt.
        In seinem Beitrag im „Rheinischen Merkur“ betont der
        Stiftungsvorsitzende, Professor Dr. Peter Glotz, die Wich-
        tigkeit, dass Deutsche sich mit der Geschichte der Ver-
        treibung auseinander setzen und sich in Gegenwart und
        Zukunft gegen Vertreibungen wenden. In diesem Zusam-
        menhang stellt er zu Recht fest:
        Wenn man die Deutschen dazu bringen will, über
        Vertreibung zu kommunizieren und sich gegen Ver-
        treibungen zu wenden, muss man eine entsprechende
        Einrichtung schon in Deutschland machen.
        In diesem Zusammenhang erteilt der Sozialdemokrat
        Peter Glotz dem, von Markus Meckel (SPD) initiierten
        Antrag der rot-grünen Koalition, ein europäisches Zen-
        trum gegen Vertreibungen in Breslau zu errichten, eine
        klare Absage. Er schreibt dazu:
        Kein Deutscher sollte den Polen empfehlen, der Ver-
        treibung zu gedenken. Wenn die Polen selber auf die-
        sen Gedanken kämen – und zwar nicht nur zwei In-
        tellektuelle –, dann wäre es wunderbar. Mit allen, die
        gegen Vertreibung kämpfen, sollten wir kooperieren.
        Letztendlich belegt die bisherige Weigerung von Rot-
        Grün, unserem Antrag zur Errichtung eines „Zentrums ge-
        gen Vertreibungen“ zuzustimmen, nur eines. Der konzepti-
        onslose Antrag von SPD und Grünen kaschiert nur den
        Versuch, die deutschen Vertreibungsopfer und deren Orga-
        nisationen aus der Zusammenarbeit zur Gestaltung eines
        „Zentrums gegen Vertreibungen“ auszuschließen.
        Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern wir hinge-
        gen die Bundesregierung, wie in unserem Antrag formu-
        liert, auf, ein geeignetes Gebäude in Berlin als öffentlich
        zugänglichen Ort der Forschung, Dokumentation und
        Ausstellung vorzuschlagen und bereitzustellen sowie die
        konzeptionellen Voraussetzungen, die zur Realisierung
        eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ nötig sind, auch
        im Zusammenhang mit den bestehenden Gedenkstätten in
        Berlin, zu schaffen.
        Ich appelliere an die anderen Fraktionen des Bundes-
        tages, sich diesem wichtigen Projekt, welches inzwischen
        eine breite Unterstützung in unserem Land erfahren hat
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25239
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        und dem ein fundiertes inhaltliches Konzept zugrunde
        liegt, nicht zu versagen. Ich bitte Sie daher, Ihren Stand-
        punkt nochmals zu überdenken und unserem Antrag zu-
        zustimmen.
        Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Vertreibungen sind das Ergebnis einer Wahnidee: der Idee
        vom ethnisch homogenen Nationalstaat. Vertreibungen
        hat es in mehr als zehn europäischen Staaten gegeben;
        Vertreibungsfantasien fast überall. Deshalb ist ein solches
        Zentrum, über das wir hier heute diskutieren, keine natio-
        nale, sondern eine eminent europäische Aufgabe. Es darf
        auf keinen Fall der Eindruck entstehen, als hätten gerade
        wir Deutschen noch aus der Vertreibungspolitik abgelei-
        tete Rechnungen gegenüber anderen Völkern offen. Die-
        ser Eindruck würde aber erweckt, wenn wir ein solches
        Zentrum mitten in Berlin bauen würden – in Form einer
        Mahn- und Gedenkstätte, als eine Art Parallelstätte zum
        Holocaust-Mahnmal. Liebe Kolleginnen und Kollegen
        von der CDU/CSU, Sie sollten darüber nachdenken, ob
        der Dialog zukünftiger europäischer Generationen durch
        ein solches Zentrum und seine Konzeption erleichtert
        oder aber beträchtlich belastet wird.
        Ein tatsächlich europäisch ausgerichtetes Zentrum ge-
        gen Vertreibungen bietet dagegen die Chance, miteinan-
        der und nicht gegeneinander die Geschichte zu verstehen
        und Lehren aus ihr zu ziehen. Nur so kann eine gemein-
        same Zukunft mit gemeinsamen Werten und Regeln ent-
        stehen. Was wir brauchen, sind nicht einseitige mora-
        lische Schuldzuweisungen und Sündenböcke, sondern
        Austausch und Verständigung. Wir haben deshalb die eu-
        ropäische Zielrichtung unseres Antrags noch einmal ver-
        stärkt – etwa mit dem Satz, dass die europäischen Partner
        mit in die Trägerschaft eines solchen Zentrums einbezo-
        gen werden müssen. Damit ist klar und deutlich gesagt,
        dass dieses Zentrum gescheitert wäre, wenn es nur ein na-
        tionales Projekt wäre.
        Wenn es um die gemeinsame europäische Zukunft ge-
        hen soll, dann muss ein solches Zentrum gegen Vertrei-
        bungen aber auch viel mehr sein als eine bloße Erinne-
        rungs- und Gedenkstätte. Es muss ein Ort der Forschung
        und Dokumentation sein, an dem systematisch und ohne
        ideologische Vorurteile die unterschiedlichen Vertrei-
        bungsgeschichten Europas aufgearbeitet und in ihren his-
        torischen Zusammenhängen untersucht werden.
        Neben dieser europäischen und wissenschaftlichen
        Ausrichtung des Zentrums ist mir ein weiterer Punkt sehr
        wichtig: Dass wir die osteuropäischen Partnerländer nicht
        unter Druck setzen, sondern ihnen Zeit für eine offene und
        demokratische Debatte lassen. Es darf nicht der Eindruck
        entstehen, als solle die heutige Entscheidung des Deut-
        schen Bundestages andere Länder unter Zugzwang set-
        zen. Dies wäre ein verheerendes Signal. Ich weise deshalb
        auf den ersten Satz unseres Antrags hin, in welchem es
        heißt, dass „ein europäischer Dialog über die Errichtung
        eines europäischen Zentrums gegen Vertreibungen“ be-
        gonnen werden soll. Dies heißt auch, dass wir den Dialog
        innerhalb der anderen Länder ernst nehmen. Und ernst
        nehmen heißt hier: Zeit lassen, keinen Druck ausüben!
        Gerade viele ost- und mitteleuropäische Länder haben
        aufgrund der EU-Beitrittsverhandlungen derzeit andere
        Sorgen und Ängste – man denke nur an die Agrarpolitik.
        Jeden Anschein einer moralischen Erpressung nach dem
        Motto „Entweder ihr seid für ein Zentrum gegen Vertrei-
        bungen oder ihr seid keine wahren Europäer“ gilt es zu
        vermeiden! Alle Beratungen über dieses Zentrum müssen
        kooperativ, alle Entscheidungen im Konsens mit den eu-
        ropäischen Partner stattfinden. Und vor allen Dingen mit
        der notwendigen Ruhe und Besonnenheit.
        Dialog und Forschung, Verständigung und Wissen-
        schaft – wenn das Zentrum gegen Vertreibungen diese
        Aufgaben verantwortungsvoll wahrnimmt, ist es eine
        Chance für uns Europäer. Wie können nationalistische
        Exzesse zukünftig verhindert werden? Welche legalen
        Adressen gibt es für nationale Minderheiten? Um diese
        Fragen der Gegenwart angemessen beantworten zu kön-
        nen, müssen die Ursachen von Vertreibungen begriffen
        werden. Die entscheidende Ursache liegt vor allem in der
        Wahnidee des ethnisch sauberen Nationalstaats, der die
        europäische Einheit immer wieder zerstört hat.
        Die richtige politische Lehre aus der dunklen Vergan-
        genheit Europas lautet: weitere und konsequente Ver-
        rechtlichung der internationalen Beziehungen. Ich hoffe
        sehr, dass ein Zentrum gegen Vertreibungen von jenem
        Zuschnitt, wie ich ihn beschrieben habe, dieses wichtige
        politische Projekt unterstützen kann.
        Hans Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Bereits in
        unserer Plenardebatte am 16. Mai dieses Jahres anlässlich
        der Einbringung der Anträge hatte ich begründet, weshalb
        sich die FDP-Fraktion sehr nachdrücklich für die Errich-
        tung eines europäischen Zentrums gegen Vertreibungen
        ausspricht.
        Angesichts des ähnlich überschriebenen Antrages der
        Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind wir
        gefragt worden, ob nicht ein gemeinsames Votum zumin-
        dest dieser drei Fraktionen möglich sei. Gerade im Ein-
        blick auf den Diskussionsverlauf im federführenden Aus-
        schuss für Kultur und Medien sehe ich mich veranlasst, an
        dieser Stelle auf die wichtigsten Unterschiede zwischen
        dem Antrag der Koalitionsfraktionen einerseits und dem
        Antrag der FDP-Fraktion andererseits hinzuweisen.
        Wir Freien Demokraten sprechen uns ohne Vorbehalte
        und ohne Hintertürchen für die Errichtung eines solchen
        europäischen Zentrums gegen Vertreibungen aus, das sich
        als Dokumentations-, Forschungs- und Begegnungsstätte
        sowie als Mahnmal versteht.
        Die Koalitionsfraktionen hingegen – das hat die Aus-
        sprache im Ausschuss erwiesen – wollen im Grunde trotz
        der anders lautenden Überschrift ihres Antrags ein solches
        Zentrum – noch? – nicht, sondern zunächst nur einen „eu-
        ropäischen Dialog“ hierüber. Es gibt hier eine bemer-
        kenswerte Diskrepanz zwischen der Überschrift und dem
        Inhalt dieses Antrages – um das Wort Irreführung zu ver-
        meiden. Im Ausschuss wurde jedenfalls die fortbeste-
        hende Skepsis der rot-grünen Kolleginnen und Kollegen
        gegen die Grundidee eines solchen Zentrums deutlich.
        Es ist deshalb auch kein Zufall, dass der rot-grüne An-
        trag – im Gegensatz zu dem der FDP – keinerlei Angaben
        über die Finanzierung dieses Projekts enthält. Auch dies
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225240
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        deutet zumindest nicht auf einen starken Umsetzungswil-
        len bei den Koalitionsfraktionen hin.
        Selbst vor diesem Hintergrund ist mir unverständlich,
        weshalb SPD und Grüne ihren eigenen Antrag während
        der Ausschussberatungen dahin gehend abgeändert ha-
        ben, dass ein solches Zentrum nur noch „ein Ort histo-
        risch-wissenschaftlicher Aufarbeitung“, nicht mehr zu-
        gleich auch ein „Mahnmal“ sein soll. Sonst sind doch die
        Kollegen von Rot und Grün nicht so zurückhaltend, wenn
        es um die Errichtung neuer Mahnmale geht!
        Was mich – unabhängig von der konkreten Debatte um
        ein Zentrum gegen Vertreibungen betroffen macht – ist
        die von einigen sozialdemokratischen Kollegen unver-
        hohlen zum Ausdruck gebrachte Tendenz, Menschen-
        rechtsverletzungen zu relativieren, nach dem Motto: Ver-
        treibungen zulasten von Deutschen sind weniger schlimm
        als die zulasten anderer Völker, schließlich hat ja Hitler
        den Krieg begonnen.
        Nein, Kolleginnen und Kollegen, trotz der Kriegs-
        schuld bleiben Vertreibungen stets Unrecht. Selbst im
        Falle von verbrecherischen Regimen darf das Grundrecht
        auf Heimat nicht gestrichen werden. Wir dürfen doch
        nicht die furchtbaren Einzelschicksale von Millionen ver-
        triebener Deutschen, darunter vieler Frauen und Kinder,
        aufrechnen gegen die Verbrechen nationalsozialistischer
        Herrscher! Genauso wenig wie beispielsweise palästinen-
        sischen Bürgerinnen und Bürgern ihr Menschenrecht auf
        Heimat vorenthalten werden darf – trotz der Duldung oder
        gar Förderung verbrecherischer Selbstmordattentate sei-
        tens der Autonomiebehörde –, genauso wenig wie bei-
        spielsweise das Menschenrecht auf Heimat von bosni-
        schen Serben eingeschränkt werden darf – im Hinblick
        auf die Kriegsverbrechen von Milosevic –, genauso we-
        nig darf auch das Heimatrecht beispielsweise von Sude-
        tendeutschen beschnitten werden – unter Berufung auf
        Hitlers Annexionspolitik.
        Eine wichtige Lehre aus der Geschichte, nicht zuletzt
        aus unserer verhängnisvollen deutschen Vergangenheit,
        sollte sein, Menschenrechte absolut und vorbehaltlos zu
        schützen, also ohne Rücksicht auf die jeweiligen Herr-
        schaftsverhältnisse und das jeweilige Verhalten von Re-
        gierungen oder Herrschern.
        Diesen konsequenten Schutz von Menschenrechten in
        Europa, aber auch in anderen Teilen der Welt zu fördern
        und zum Durchbruch zu verhelfen wird eine der vor-
        nehmsten Aufgaben des europäischen Zentrums gegen
        Vertreibungen sein. Aus der Vergangenheit lernen und die
        Zukunft menschengerecht gestalten ist unsere gemein-
        same europäische Verantwortung. Wir Liberalen werden
        uns deshalb dafür einsetzen, dass ein europäisches Zen-
        trum gegen Vertreibungen möglichst bald seine völker-
        verbindende und zugleich identitätsstiftende Arbeit auf-
        nehmen kann.
        Dr. Heinrich Fink (PDS): Vertrieben zu werden aus
        seiner Heimat, seinem gesellschaftlichen, kulturellen,
        sprachlichen und landschaftlichen Umfeld gehört zum
        Unmenschlichsten, was Menschen angetan werden kann.
        Es sind Wunden, bei denen ein Leben oft nicht ausreicht,
        sie zu heilen. Deshalb denken wir zu Recht darüber nach,
        wie dieses Leid dokumentiert werden kann. Dies kann
        aber für mich nur in einer Weise geschehen, dass andere,
        insbesondere junge Menschen, damit die Möglichkeit er-
        halten, daraus zu lernen, um das Leid von Vertreibungen
        nie wieder geschehen zu lassen.
        Wenn wir hier über das Projekt eines Zentrums gegen
        Vertreibungen sprechen, dann versteht es sich von selbst,
        dass es keinesfalls darum gehen kann, vernarbte Wunden
        neu aufzureißen, und schon gar nicht darum, etwaigen,
        wie auch immer gearteten Revanche-Gedanken das Wort
        zu reden. Wenn also ein derartiges Zentrum Sinn machen
        soll als Beitrag zu Verständigung und Aussöhnung der
        Völker in Europa, so müssen die Ursachen für die insbe-
        sondere im vergangenen Jahrhundert erfolgten Vertrei-
        bungen klar benannt werden.
        Die Hauptursachen dafür sind Krieg und Faschismus –
        Krieg, der von deutschem Boden ausgegangen und bis
        nahezu in den letzten Winkel des Kontinents getragen
        wurde, und eine mörderische faschistische Ideologie, die
        Millionen Menschen das Leben kostete oder zu Flücht-
        lingen werden ließ. Darin und allein darin sehe ich den
        tieferen Grund für alle Vertreibungen, die es während und
        im Gefolge des Zweiten Weltkrieges gegeben hat. Ein
        Zentrum gegen Vertreibungen, das diesen Namen ver-
        dient und gleichzeitig den gesellschaftspolitischen Not-
        wendigkeiten gerecht wird, muss deshalb notwendiger-
        weise auch ein Mahnmal gegen Krieg und für Frieden
        sein.
        Deshalb darf ein Zentrum gegen Vertreibungen kein
        deutsches Zentrum sein, sondern muss mit zuerst Vertrie-
        benen, nämlich Juden, Sinti und Roma, Tschechen und
        Polen, konzipiert werden. Die Konzeption für ein solches
        Zentrum muss in einem Dialog von Historikern, Poli-
        tikern und Betroffenen erarbeitet werden und darf nicht
        durch Deutsche dominiert werden. Es ist geschichtsfäl-
        schend für eine Geschichtsaufarbeitung, nur deutsche Er-
        fahrungen in Sachen Vertreibung zum Maßstab zu neh-
        men. Meine Fraktion stimmt deshalb gegen den Antrag
        der CDU/CSU und den der FDP.
        Das Nachdenken über Vertreibung dürfen wir nicht
        den Vertriebenenverbänden überlassen, auch nicht die
        Festlegung des Ortes. In dem Regierungsantrag wird ein
        Dialog dazu eingefordert und an eine europäische Di-
        mension gedacht. Das ist neu in der Diskussion über Ver-
        treibungen.
        Im Antrag der Regierungsfraktionen vermisse ich al-
        lerdings klare Abgrenzungen gegenüber jeglichen Versu-
        chen, alte Rechnungen an unsere östlichen Nachbarvölker
        aufzumachen, wie es bisher durch die Vertriebenenver-
        bände geschehen ist.
        Wir stimmen aus den genannten Gründen auch nicht
        für diesen Antrag.
        Die meisten aus meiner Fraktion werden sich wie ich
        selbst auch deshalb der Stimme enthalten, weil sie einen
        Neubeginn in der Auseinandersetzung zu einem besonne-
        nen Diskurs über deutsche Geschichte sehen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25241
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        Anlage 20
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu dem Antrag: Reform der Medien-
        und Kommunikationsordnung für die Wissens-
        und Informationsgesellschaft verwirklichen
        (Tagesordnungspunkt 13)
        Monika Griefahn (SPD): Wir verstehen den vorlie-
        genden Antrag der Koalitionsfraktionen als Beitrag zum
        Einstieg in eine umfassende Reform der Medienordnung
        in Deutschland.
        Der Vervielfachung und die technische und inhaltliche
        Konvergenz der Medienangebote in den vergangenen
        Jahren und der ungeheuren Dynamik des Mediensystems
        steht ein unflexibles, in die Jahre gekommenes politisches
        und rechtliches Regulierungsdickicht gegenüber. Über
        30 einzelne Einrichtungen, die formal nach Rundfunk
        (Länder) und Telediensten (Bund) getrennt sind, zeichnen
        für alles, was mit Rundfunk, Fernsehen, Internet, Telefon
        usw. zu tun hat, verantwortlich. Das ist zu viel. Die Zu-
        ständigkeiten sind unübersichtlich, sie überschneiden
        sich, sind kostenintensiv, zeitraubend – schlicht ineffektiv
        und technisch längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
        Das ist an sich noch keine neue Erkenntnis und wird,
        wenn ich es richtig sehe, von allen Fraktionen hier im
        Hause geteilt. Die Frage ist lediglich, ob und, wenn ja,
        welche rechtlichen und politischen Konsequenzen man
        aus dieser Erkenntnis zieht. SPD und Bündnis 90/Die
        Grünen bevorzugen eine Reform aus einem Guss. Den-
        noch halten wir der Bundesregierung zugute, dass es ihr
        gelungen ist, in langen und schwierigen Verhandlungen
        mit den Ländern eine Vereinheitlichung des Jugendme-
        dienschutzes in einer Kommission mit Vertretern von
        Bund und Ländern bewerkstelligt zu haben.
        Die Mischung aus öffentlicher Beaufsichtigung des
        Medienangebotes und Selbstkontrolle der Anbieter ist
        stimmig und entspricht den Anforderungen. Der zwischen
        Bund und Ländern gefundene Kompromiss kann aber nur
        der erste Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden Re-
        form sein, dem weitere, mutige Schritte folgen müssen.
        Dieser Kompromiss war sozusagen der Testfall. Denn es
        wird auf Dauer nicht genügen, lediglich Zuständigkeiten
        mal auf der Bundes- mal auf Länderseite zu bündeln – ge-
        wissermaßen in einem Akt der gegenseitigen Abtretung.
        Eine Integration der Zuständigkeiten und der bestehenden
        Regulierungseinrichtungen muss das Ziel bleiben,
        Schritte auf dem Weg zu einem Medien- und Kommuni-
        kationsrat.
        Die Konvergenz der Medien schreitet voran, die Poli-
        tik versucht Schritt zu halten. Gelegentlich begegnet man
        dem Missverständnis, Rundfunk und Fernsehen seien
        Medienangebote von gestern, die sukzessive vom Internet
        und seinen zahlreichen aufgesetzten Diensten abgelöst
        und verdrängt würden. Das ist schlicht falsch. In der Me-
        diengesellschaft der Zukunft werden die Fernseh- und
        Rundfunkanbieter eine ähnlich große Bedeutung haben
        wie heute, auch wenn sich die Übertragungstechnik än-
        dert. Sie werden auch in Zukunft einen großen Einfluss
        auf die öffentliche Meinungsbildung haben.
        Als verantwortungsbewusste Medienpolitiker haben
        wir darauf zu achten, dass die noch bestehende Balance
        zwischen den Medien als „Kulturgut“ und als „Wirt-
        schaftsgut“ erhalten bleibt. Der geltende Grundsatz, dass
        die Medien weder dem staatlichen noch dem Zugriff ge-
        sellschaftlicher Gruppen ausgeliefert werden dürfen,
        muss weiterhin Bestand haben.
        Die Pluralität der Meinungen ist das Lebenselixier der
        pluralistischen Gesellschaft. Für die Meinungsbildung
        und die Versorgung der Menschen mit qualitativ hoch-
        wertigen Informationen tragen die öffentlich-rechtlichen
        Rundfunkanstalten eine besondere Verantwortung. Jeden
        Versuch, ARD und ZDF in ihren Möglichkeiten zu be-
        schneiden, lehnen wir strikt ab. Jeder, der den Kampf ge-
        gen ARD und ZDF proklamiert, proklamiert zugleich den
        Kulturkampf – und wird ihn verlieren.
        Niemand bestreitet, dass inzwischen auch die privaten
        Fernsehsender durchaus in der Lage sind, ein qualitativ
        hochwertiges Programmangebot zu unterbreiten. Das
        liegt im Übrigen an der Konkurrenz mit den öffentlich-
        rechtlichen. Die öffentliche Meinungsbildung aber gänz-
        lich den Marktkräften zu überlassen, schadet auf Dauer ei-
        nem demokratischen, dem Pluralismus verpflichteten
        Gemeinwesen. Denn dann zählt nur noch, was Masse
        macht (siehe USA und andere).
        Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF steht
        nicht zur Disposition. Um ihm gerecht werden zu können,
        müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender natürlich
        auch der neuen Techniken bedienen dürfen. Je mehr sich
        die Menschen des Internets und seiner Angebote zu ihrer
        eigenen Meinungsbildung und damit zur Teilhabe am ge-
        sellschaftlichen Leben bedienen, desto wichtiger wird der
        Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen An-
        stalten auch im Zeitalter der Neuen Medien.
        Spezifische Angebote, wie sie letzten Endes nur von
        öffentlich-rechtlichen Sendern gemacht werden können
        – etwa eines speziellen Informations- oder Kinderportals –
        sind unseres Erachtens unverzichtbar. Solche Angebote
        beeinträchtigen im Übrigen die Chancen privater Diens-
        teanbieter keineswegs. Wir halten die Anpassung des
        Grundversorgungsauftrages im Sinne eines Universalser-
        vice an die neuen Rahmenbedingungen für unverzichtbar.
        Wir hoffen, dass die Bundesregierung auch in der
        nächsten Legislaturperiode den begonnenen Weg der Me-
        dienreform fortsetzt. Der vorliegende Antrag der Koaliti-
        onsfraktionen bildet eine geeignete Grundlage.
        Jörg Tauss (SPD): In diesen Tagen und Wochen wird
        sehr viel über Kompetenzfragen und Verantwortlichkei-
        ten zwischen Bund und Ländern diskutiert. Die Ergeb-
        nisse des zweiten internationalen Leistungsvergleichs
        PISAder OECD hat in der Bildungspolitik nicht nur einen
        Schock ausgelöst, von dem wir alle hoffen, dass er sich
        am Ende als ein heilsamer erweisen wird. Nein, die Er-
        gebnisse haben zugleich in einer reflexhaften Reaktion
        eine Debatte um die Kompetenzordnung zwischen dem
        Bund und den Ländern, hier im Bildungsbereich, aus-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225242
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        gelöst. So richtig und wichtig eine solche Debatte für die
        Bildungspolitik auch ist: Für eine moderne Medien- und
        Kommunikationsordnung ist diese Frage eine grundle-
        gende.
        Die dynamische technologische Entwicklung, neue In-
        formations- und Kommunikationsdienste und die zuneh-
        mende Internationalisierung und auch Globalisierung der
        elektronischen Medien wie der Informations- und Kom-
        munikationsmöglichkeiten stellen neue Anforderungen
        an eine moderne Medienpolitik. Zu den Ursachen habe
        ich in meiner Rede zur ersten Lesung am 13. Juni 2002
        unseres Antrages bereits Näheres ausgeführt. Daher
        möchte ich mich an dieser Stelle insbesondere auf den
        Ordnungsrahmen konzentrieren.
        Denn der beschriebene Wandel stellt insbesondere fö-
        deral geprägte Medien- und Kommunikationsordnungen
        vor die schwierige Herausforderung, den zwangsläufig
        zunehmenden Koordinierungsbedarf erfolgreich zu orga-
        nisieren und ihre fein justierte Kompetenzordnung immer
        wieder aufs Neue zu überprüfen und gegebenenfalls an
        neue Entwicklungen anzupassen. Doch anders als in der
        Bildungspolitik hat diese Erkenntnis in der Medienpolitik
        bereits Verbreitung gefunden, wozu auch die erfolgreiche
        Arbeit der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien“
        in der letzten Legislaturperiode besonders beigetragen
        hat.
        Entgegen zahlreichen Vermutungen soll hier keiner
        materiellen Kompetenzneuverteilung das Wort geredet
        werden, von der wir alle wissen, dass etwa für eine Ver-
        fassungsänderung keine Mehrheiten in Sicht sind. Viel-
        mehr stehen aufgrund der neuen, durch die technische
        Entwicklung, die neuartigen Informations- und Kommu-
        nikationsdienste und die Globalisierung geprägten Rah-
        menbedingungen elektronischer Medien insgesamt die
        bisherigen medienpolitischen Gremien und Instrumente
        auf dem Prüfstein.
        Wenn unsere bisherigen Begriffe und Definitionen, an
        denen nicht nur höchst unterschiedliche Ordnungsrahmen
        und damit auch Regelungsintensitäten sowie Rechtsfol-
        gen geknüpft werden, nicht mehr ohne weiteres eindeutig
        verwendet werden können, entsteht zwangsläufig eine zu-
        nehmende Verunsicherung und Rechtsunsicherheit bei
        den Anbietern wie Nutzern der elektronischen Medien
        und der IuK-Dienste.
        Wenn unsere bisherigen sektoral zersplitterten Auf-
        sichtsstrukturen dazu führen, dass die Rechtsposition und
        auch die möglichen Rechtsfolgen für einen Anbieter mo-
        derner IuK-Dienste nicht mehr allein davon abhängt, ob
        er innerhalb des europäischen Binnenmarktes seinen Sitz
        hat, sondern auch davon, ob dieser in Nordrhein-West-
        falen oder in Bayern liegt, dann hat dies mit dem Ziel ei-
        nes einheitlichen Rechtsrahmens und mit mehr Rechtssi-
        cherheit nicht mehr viel gemein. Wenn schließlich wie im
        Falle des geplatzten Kabelnetzverkaufs an den amerika-
        nischen Investor Liberty Media oder der Kirch-Krise me-
        dienwirtschaftliche Umwälzungen die internationalen
        Konzentrationsprozesse beschleunigen und auch zu erd-
        bebenartigen Veränderungen unserer deutschen Medien-
        landschaft zu führen drohen, dann kann unsere politische
        Antwort nicht beim bisherigen chaotischen und vielstim-
        migen Chor von Bundes- und Landespolitikern, Landes-
        medienanstalten, Landes- und Bundesbehörden, auch
        dem Bundeskartellamt oder von der Regulierungsbehörde
        für Telekommunikation und Post bleiben.
        Die Medien- und Kommunikationspolitik in Deutsch-
        land braucht eine bessere, effizientere Koordinierungs-
        plattform, denn wenn eines sicher ist, dann dass die Re-
        formanforderungen in den kommenden Jahren weiter
        zunehmen werden. Zu erinnern ist hier nicht nur an die be-
        vorstehenden Umsetzungen des so genannten Telekom-
        munikations-Richtlinienpakets der EU-Kommission oder
        an die bevorstehende Novellierung des Telekommunikati-
        onsgesetzes, sondern darüber hinaus ebenfalls an die Erar-
        beitung der Fernsehrichtlinie als echter Content-Richtlinie
        und an die sicherlich kommende Infrastrukturdebatte –
        Stichworte sind hier Satelliten, Kabelnetze oder auch
        Breitbandinitiativen. Diese bevorstehenden Entwicklun-
        gen werden den Druck auf unsere bestehende Medienord-
        nung noch weiter erhöhen.
        In Deutschland ist die Debatte zur Reform der Medien-
        ordnung durchaus weit gediehen. Die Bundesregierung
        hat im Sommer des vergangenen Jahres Bund-Länder-Ge-
        spräche zur Reform der Medienordnung aufgenommen.
        Vorgesehen ist, dass in einem sequenziellen Verfahren in
        drei Runden Bund und Länder eine neue Rahmenordnung
        für den Jugendmedienschutz, für den Datenschutz und für
        die Medienkonzentration erarbeiten.
        Für den Jugendschutz in den Medien konnte nach vo-
        rübergehender Blockade Bayerns im März 2002 eine Ei-
        nigung erzielt werden. Mit dem Jugendschutzgesetz hat
        der Bund seine Verpflichtungen bereits erfüllt. Unser An-
        trag begrüßt diese Entwicklung und hat auch viele Eck-
        punkte zu dieser Debatte beigetragen.
        Dennoch sind wir überzeugt, dass auch diese Ad-hoc-
        Reformen die strukturellen Defizite nur zu mildern, nicht
        zu lösen vermögen. Denn um den neuen Herausforderun-
        gen gewachsen zu sein und auch um die verfassungs-
        rechtlich garantierte Medienkompetenz der Länder zu si-
        chern, bedarf es nicht nur einer deutlichen Verschlankung
        der Aufsichtsstrukturen, sondern darüber hinaus auch ei-
        ner wesentlich verbesserten Koordinierung zwischen Bund
        und Ländern.
        Als ein solches Koordinierungsinstrument schlägt der
        vorliegende Antrag einen Medien- und Kommunikations-
        rat vor. Dieser ist ein Versuch, im Rahmen der gegebenen
        Kompetenzordnung – dies bitte ich als wichtige Prämisse
        zu verstehen – zu einer deutlichen Verbesserung der Ko-
        ordination öffentlichen Handelns von Bund und Ländern
        im Bereich der Telekommunikations- und Medienpolitik
        zu kommen.
        Er hat nicht zum Ziel, ein großes Gesamtkonzept zu
        entwerfen, mit dem alle bestehenden Probleme auf einmal
        zu lösen sind. Ebenso wenig soll dieser Rat eine Art neue
        Super-Medienbehörde darstellen, wie es verkürzt im ak-
        tuellen„Focus“-Magazin zu lesen ist. Unsere Vorstellung
        eines modernen Medien- und Kommunikationsrates ori-
        entiert sich vielmehr an dem Entwurf von Prof. Dieter
        Stammler. Er soll also bestehende Institutionen integrieren
        und in ihrem Handeln effizienter aufeinander abstimmen –
        und eben keinesfalls nur ergänzen. Ein solcher Medien-
        und Kommunikationsrat kann eine politische Plattform
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25243
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        sein, auf der die politischen Entscheidungen aufeinander
        abgestimmt und einheitliche, planungssichere und verläss-
        liche Verfahren für alle Beteiligten festgelegt werden kön-
        nen.
        Auch wenn der Weg zu einem echten One-Stop-Shop
        noch weit ist, so wäre dennoch ein singulärer Ansprech-
        partner für alle Medien- und Kommunikationsfragen be-
        reits ein wichtiger Fortschritt. Gerade dem Aspekt der
        Verlässlichkeit durch Verfahren, für die der Rat dann als
        institutioneller Garant fungiert, kommt eine besondere
        Bedeutung zu.
        Er hebt den Rat deutlich von einem Debattierclub ab.
        Dennoch soll der Medien- und Kommunikationsrat
        aber auch ein politisches Forum sein, in dem die Grund-
        züge einer modernen – auch europäischen – Medien- und
        Kommunikationsordnung kontinuierlich diskutiert und
        auch eine – aus unserer Sicht nach wie vor notwendige
        Kompetenzneuregelung innerhalb unseres föderalen Sys-
        tems politisch vorbereitet werden könnte.
        Diese Aufgabe eines Medien- und Kommunikationsra-
        tes als ständiger „Medien-Workshop“ ist kaum zu über-
        schätzen. Denn gerade aus Sicht der Bundesländer können
        auch die gegenwärtigen Neuregelungen ihre angemessene
        Beteiligung an der Gestaltung der Medien- und Kommu-
        nikationspolitik von morgen nicht sichern. Ebenso wenig
        kann der Bund ein echtes Interesse daran haben, dass die
        strukturellen Widrigkeiten der bestehenden zersplitterten
        Medienordnung sich weiterhin als Hindernis für die wei-
        tere Entwicklung der Informations- und Wissensgesell-
        schaft wie auch der Medienwirtschaft und auch beispiels-
        weise des elektronischen Geschäftsverkehrs auswirken.
        Beide Seiten, davon sind wir überzeugt, können in einem
        solchen Prozess nur gewinnen.
        Weiterhin bleibt natürlich gültig, was ich bereits zur ers-
        ten Lesung unseres Antrages gesagt habe: Unser Antrag
        und auch der Vorschlag eines Medien- und Kommunikati-
        onsrates sollen und werden kein Schlusspunkt zur Debatte
        der Reform der Medienordnung sein. Sie sind vielmehr ein
        Beitrag zu einer Diskussion, deren Höhepunkt uns sicher-
        lich noch bevorsteht. Aber diese Debatte lohnt sich, denn
        die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Medien
        und der neuen IuK-Dienste verpflichtet uns, nachhaltig
        nach der bestmöglichen Lösung zu suchen.
        Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Die Medien-
        landschaft befindet sich in einem großen Veränderungs-
        prozess. Prognosen zu der Frage, wohin die Reise geht,
        sind außerordentlich schwierig. Bislang haben sich auch
        die Experten oft verrechnet, was die Marktentwicklung
        im Multimediabereich angeht. Ich nenne nur den Misser-
        folg von WAP– oder andersherum: den unglaublichen und
        unvorhergesehenen Erfolg von SMS. Wir lernen daraus,
        dass Marktentwicklung im Multimediasektor offenbar
        stark nach dem Prinzip von „trial and error“ funktioniert.
        Oder andersherum formuliert: Die Multimediabranche in
        Deutschland und anderswo wird nur dann vorankommen,
        wenn sie möglichst schnell verschiedene Produkte, An-
        wendungen und Geschäftsmodelle testen kann.
        Wie wird die Entwicklung sein? Die Entwicklung der
        Technik ermöglicht das Zusammenwachsen medialer
        Nutzungsfelder, die wir bis vor kurzem noch als völlig ge-
        trennte Sektoren angesehen haben. Telefonie, Fernsehen,
        Internet und andere Formen der Datenübertragung wach-
        sen im Zeichen der Digitalisierung zusammen, sowohl im
        stationären wie im mobilen Bereich. Die Chance, die in
        der Eröffnung einer Vielzahl multimedialer drahtgebun-
        dener (DSL, digitalisiertes TV-Kabel mit mindestens
        512 MHz Brandbreite und Rückkanal, Stromnetz) und
        drahtloser Übertragungswege (GPRS, UMTS, WLAN,
        perspektivisch auch satellitengestützte Datenübertra-
        gung) liegt, darf nicht durch falsche Politik in Deutsch-
        land blockiert werden.
        Neue Formen des Kundenkontakts entstehen, völlig
        neue Dienstleistungs- und Geschäftsmodelle mit vielen
        zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Aber damit sie entstehen,
        brauchen sie bestimmte Rahmenbedingungen. Das sind
        offene Netze und offene Standards, die Wettbewerb er-
        möglichen. Aber das sind vor allem auch klare rechtliche
        Rahmenbedingungen. Klare rechtliche Rahmenbedin-
        gungen sind insbesondere im Bereich der Zukunftstech-
        nologien die Voraussetzung dafür, dass Neues entsteht:
        neue Inhalte, neue Geschäftsmodelle und neuer Wettbe-
        werb um die besten Lösungen.
        Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen ist ein
        eindrucksvolles Beispiel dafür, dass es die digitale Spal-
        tung auch innerhalb der Regierungsfraktionen gibt. Ne-
        ben digitalen Allgemeinplätzen finden wir darin auch Ata-
        vismen aus der Zeit des Radios oder der Tageszeitungen.
        Der von Ihnen vorgeschlagene Medien- und Kommu-
        nikationsrat macht ratlos. Hier soll eine weitere angeblich
        handlungsfähige Institution aus 17 Teilnehmern mit wi-
        derstreitenden Interessen geschaffen werden, eine Super-
        behörde der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Län-
        der im Zeitalter der Globalisierung. Bedenken sind
        angebracht.
        Praktische Bedenken führen zu der Frage, was diese
        Behörde eigentlich leisten kann und soll. Jugendschutz ist
        richtig und wichtig. Fraglich ist aber, ob solch eine Behörde
        einen effektiven Jugendschutz überhaupt durchsetzen
        kann. Das Web ist weltweit; eine indizierte Seite ist inner-
        halb von Minuten mit einer anderen URL im Netz. Benut-
        zerautonomie ist hier der Schlüssel zu einem zwar nicht
        perfekten, aber immerhin effektiveren Jugendschutz als
        dem von einer handlungsunfähigen Behörde ausgeübten.
        Außerdem sollte man abwarten, was der im Entstehen
        begriffene Jugendmedienschutzstaatsvertrag zwischen
        den Ländern und dem Bund bringt. Die Beteiligten soll-
        ten die Chancen nutzen, die in ihm liegen. Sie müssen eine
        Balance finden zwischen der Möglichkeit, angestrebte
        Ziele auch im Zeitalter des WWW zu erreichen und der
        Verpflichtung, föderale Eigenständigkeit auch in einer
        globalen Welt zu erhalten.
        Auch verfassungsrechtliche Einwände bestehen gegen
        die angedachte Superbehörde. Das Grundgesetz hat vor
        dem Hintergrund der Geschichte die Kompetenzen zwi-
        schen Bund und Ländern aufgeteilt. Kompetenzen sind
        dabei nicht nur Handlungsmöglichkeiten, sondern auch
        Verantwortlichkeiten. Jeder ist für die Angelegenheiten,
        für die ihm das Grundgesetz auch Kompetenzen zuge-
        wiesen hat, selbst verantwortlich. In einer gemischten
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225244
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Behörde bleibt unklar, wer nun eigentlich für was zustän-
        dig und damit verantwortlich ist. Der Einheitsbrei der Ver-
        antwortungslosigkeit droht, sich über die Bundesrepublik
        zu ergießen.
        In einer Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutsch-
        land ist Transparenz die wichtigste Voraussetzung für
        Akzeptanz: Transparenz hinsichtlich des Entscheidungs-
        findungsprozesses, aber auch hinsichtlich der Verantwort-
        lichkeiten. Dem wird der Vorschlag der Regierungskoali-
        tion nicht gerecht.
        Ähnlich unzeitgemäß sind die Überlegungen, durch
        eine Ausweitung der Aktivitäten der öffentlich-rechtli-
        chen Rundfunkanstalten im Internet zur Herstellung einer
        angeblich fehlenden Grundversorgung ein öffentlich-
        rechtliches Internet zu schaffen. Die zentrale Frage ist, ob
        dies noch mit dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen
        Rundfunkanstalten vereinbar ist, eine angemessene Grund-
        versorgung zu gewährleisten.
        Dieser Gedanke liegt bei den kapitalintensiven Fern-
        sehsendern nahe: Meinungsfreiheit und Pluralismus kön-
        nen nicht darin bestehen, kapitalstarken Unternehmen zu
        einem Oligopol zu verhelfen. Mit Einschränkungen gilt
        dies auch für das Radio und seine Sender.
        Geradezu absurd ist es aber, diese Überlegungen auf
        das Internet auszudehnen: Noch niemals in der Ge-
        schichte der Menschheit bot ein Medium so viele Gele-
        genheiten, ohne großen Kapitaleinsatz die eigene Mei-
        nung zu verbreiten. Jeder, der dies möchte, kann sich eine
        Website einrichten und seine Ansichten kundtun. Das ist
        ein Pluralismus, der bei anderen Medien – von Flugblät-
        tern vielleicht abgesehen – niemals erreicht werden kann
        und daher sicher auch keiner öffentlich-rechtlichen Insti-
        tutionalisierung bedarf. Setzt man die diesem Vorschlag
        innewohnende Mentalität voraus, bräuchte dieses Land
        nichts so dringend wie öffentlich-rechtliche Flugblätter
        und öffentlich-rechtliche Zeitungen – eine absurde Vor-
        stellung.
        Ähnlich verhält es sich mit der in regelmäßigen Abstän-
        den auftauchenden Idee der Vorratsspeicherung. Zuletzt hat
        sie uns in einem Antrag des Landes Niedersachsen im Bun-
        desrat beglückt. Vorgeblich sollte die Strafverfolgung von
        Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern verbessert wer-
        den. Gegen solch ein Ziel kann kein billig und gerecht
        denkender Mensch viel einwenden. Gleichzeitig – und
        hier beginnt der Etikettenschwindel – soll die Bundesre-
        gierung aber die Möglichkeit haben, durch Verordnung
        Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten
        festzulegen. Niemand weiß genau, ob damit nun die
        bloßen Verbindungsdaten oder aber sogar die Nutzungs-
        daten, also jeder Klick im Internet gemeint sind.
        Offensichtlich sollen Richter auch eine rückwirkende
        Telefon- und Internetüberwachung anordnen dürfen. Man
        führe sich bitte vor Augen, dass ein Rechtsstaat hier durch
        die Rückwirkung, das heißt durch den Zugriff auf Daten,
        die vor dem Verdacht gegen den Bürger entstanden sind,
        massiv in die Privatsphäre seiner Bürger eingreift. Die
        Initiatoren sind eingeladen, die Ausführungen des Bun-
        desverfassungsgerichts über die informationelle Selbstbe-
        stimmung zu lesen.
        Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Gedanke zu ei-
        nem wirtschaftlichen Boom bei den Herstellern von Spei-
        chermedien führt. Die verpflichteten Telekommunikati-
        onsunternehmen, die natürlich auch die Kosten für diese
        Speichergut zu tragen haben, werden die anfallenden Be-
        träge auf die Kunden umlegen müssen, um überhaupt wirt-
        schaftlich überleben zu können. So würde die Schlüssel-
        technologie Informationstechnik in Deutschland sinnlos
        verteuert. Bei deren Bedeutung im beginnenden 21. Jahr-
        hundert führte dies dazu, dass innovative Unternehmen
        das Land verlassen, Deutschland im global-digitalen
        Wettbewerb weiter zurückfiele und dies für nichts und
        wieder nichts.
        Es ist nämlich mehr als zweifelhaft, ob die Menge der
        gesammelten Daten von den Strafverfolgungsbehörden
        oder gegebenenfalls auch den Diensten sinnvoll genutzt
        werden könnte, das heißt zielgerichtet zu einer effektiven
        Bekämpfung führen würde. Die Bundesregierung ist die
        Antwort auf diese Frage schon bei der herkömmlichen Te-
        lefonüberwachung schuldig geblieben: Wir warten seit
        mehr als einem Jahr auf einen entsprechenden Bericht des
        Bundesministeriums der Justiz – allerdings vergeblich.
        Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
        „Focus“ hat es in seiner aktuellen Ausgabe recht drastisch
        formuliert: „Rot-Grün plant angeblich Super-Medien-
        behörde“ heißt es dort. Sie sehen also: Unser gemeinsamer
        Fraktionsantrag zur Reform der Medien und Kommuni-
        kationsordnung hat bereits für vielfältige Diskussionspro-
        zesse gesorgt, aber die richtigen Botschaften gilt es erst
        noch zu vermitteln. Denn wir planen überhaupt keine „Su-
        per-Medienbehörde“. Uns geht es vielmehr darum, einen
        Medien- und Kommunikationsrat zu schaffen, der die be-
        stehenden Institutionen integrieren, aber nicht etwa erset-
        zen sollte.
        Unsere Konzeptionen eines derartigen Medien- und
        Kommunikationsrates gehen von folgenden Aufgaben
        aus: die Koordinierung politischer Planungs- und Gesetz-
        gebungsprozesse; die Abstimmung und Harmonisierung
        von administrativen Verfahrensabläufen und Entschei-
        dungen und – nicht zuletzt – die Schaffung einer Plattform
        für einen übergreifenden gesellschaftlichen Diskurs und
        für die wissenschaftliche Politikberatung. Der eigentliche
        Medien- und Kommunikationsrat sollte unserer Auffas-
        sung nach daher drei Ebenen umfassen: die politische
        Ebene, die administrative Ebene und die Ebene der ge-
        sellschaftlichen und wissenschaftlichen Beratung.
        Der Antrag geht jedoch weit über das Thema Medien-
        und Kommunikationsrat hinaus: Neben konkreten Vor-
        schlägen zur Reform der Medienordnung betrachten wir
        vor allem vier Ebenen näher: die Entwicklung der Me-
        dientechnik, die technische Konvergenz der Medien, die
        zunehmende Globalisierung und vor allem auch die Kom-
        merzialisierung der Medien. Die fortschreitende Ent-
        wicklung der Technik darf nicht dazu führen, dass immer
        größere Kreise der Bevölkerung von der Nutzung der
        neuen Medien ausgeschlossen werden. „Internet für alle“
        darf kein reines Schlagwort sein, sondern muss sich in
        konkreten Maßnahmen zur Förderung von Medienkom-
        petenz niederschlagen. Insbesondere mit der Gründung
        der „Stiftung Digitale Chancen“ hat die Bundesregierung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25245
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        hier frühzeitig reagiert und Angebote auch für Randgrup-
        pen und Minderheiten geschaffen, um diese ans Netz „an-
        zuschließen“.
        Die zunehmende Konvergenz der Medien wird neue
        Fragen aufwerfen, deren Bedeutung heute noch nicht
        richtig zu gewichten ist: Dürfen Netzbetreiber und Pro-
        grammlieferant ein und dieselbe Person sein? Muss der
        Bürger über ein Grundrecht auf einen breitbandigen Netz-
        zugang verfügen? Dürfen analoge Übertragungswege zu-
        gunsten digitaler komplett aufgegeben werden?
        Die Globalisierung der Medienlandschaft wird auf
        alle Fälle dazu führen, dass wir die nationale „Rund-
        funkbrille“ abstreifen müssen. Wir dürfen keine Scheu
        vor ausländischen Investoren haben. Unsere Medien-
        landschaft ist schon längst keine nationale Industrie
        mehr, sondern muss sich Europa und der Welt noch viel
        mehr öffnen. Das heißt nicht, dass ein Berlusconi mor-
        gen hier mitregiert oder ein Murdoch plötzlich unsere
        Rundfunklandschaft kontrolliert. Nein, Beteiligungs-
        grenzen sind sinnvoll und müssen bestehen bleiben, aber
        ein Kirch muss nicht Kirch bleiben, nur weil er Deut-
        scher ist. Wir freuen uns vielmehr darüber, wenn neue
        Investoren Bewegung in einen momentan viel zu starren
        Markt bringen.
        Die totale Kommerzialisierung des Mediensystems gilt
        es unbedingt zu verhindern. Gerade im Internet haben wir
        es hier mit einer fortschreitenden Orientierung hin zu Be-
        zahlangeboten zu tun.
        Dies darf nicht dazu führen, dass wir in Zukunft für je-
        den Klick bezahlen müssen. Klick muss es hier vielmehr
        auch bei Staat und Verwaltung machen: Wissensportale
        und E-Government-Dienste sind ein zentraler Baustein
        unserer Informationsgesellschaft, Ausdrücklich begrüße
        ich hier die Aktivitäten der Bundesregierung im Zusam-
        menhang mit dem Bund-Online-Programm und dem da-
        raus kürzlich entstandenen Signaturbündnis, das hoffent-
        lich zu einem Durchbruch von Internetdienstleistungen
        führen wird.
        Eine gerechte Medienordnung wird es nur geben, wenn
        Bund und Länder an einem Strang ziehen. Eine vielfältige
        Medienlandschaft ist wichtiger als eine kurzfristige Stand-
        ortsicherung.
        Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Es sind ge-
        rade einmal drei Wochen vergangen, seit wir uns im Ple-
        num mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt haben – da-
        mals wie heute leider nicht gerade zur „prime-time“ mit
        zu Protokoll gegebenen Reden. Selbst in der äußerst dy-
        namischen Medien- und Kommunikationsszene haben
        sich seitdem nicht so einschneidende Veränderungen er-
        geben, dass heute eine neue Bewertung – oder neue Aus-
        führungen hierüber – erforderlich wären.
        Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb darauf kon-
        zentrieren, mich mit einigen der von den Kolleginnen und
        Kollegen am 13. Juni zu Protokoll gegebenen Argumen-
        ten auseinander zu setzen. Dabei befällt mich der leise
        Verdacht, dass ich (nahezu) der einzige Leser der licht-
        vollen Ausführungen meiner Kollegen bin – und auch
        meine heutigen Ausführungen ein ähnliches Schicksal er-
        leiden werden. Im schlimmsten Fall führe ich also ein
        Selbstgespräch – auch dies kann im Interesse eines stän-
        digen Hinterfragens – auch der eigenen Positionen – sinn-
        voll sein.
        Sowohl der Kollege Tauss als auch Staatsminister
        Nida-Rümelin sprechen – besser: schreiben – in ihren
        Beiträgen das so genannte „Konzept der regulierten
        Selbstregulierung“ an. Dieser Begriff scheint in der aktu-
        ellen Debatte zu einem Zauberwort oder aber zu einem
        Schreckensbegriff geworden zu sein, je nach Betrach-
        tungsweise.
        Alle stimmen insoweit überein, dass der Staat bzw.
        staatliche Kontrollinstanzen schon aus Kapazitätsgründen
        und -kosten gar nicht mehr in der Lage sind, flächen-
        deckend, also global, alle Anbieter und Inhalte ständig zu
        überwachen. Also – befürchte ich – waren es eher nüch-
        terne Zweckmäßigkeitserwägungen als ordnungspoliti-
        sche Überzeugungen, die dem Trend zur Selbstregulie-
        rung Vorschub geleistet haben.
        Anlass zur Kontroverse gibt offensichtlich die Rolle,
        die der Staat bei diesem Konzept der „regulierten Selbst-
        regulierung“ übernehmen soll. Der Kollege Tauss befür-
        wortet immerhin, dass die staatliche Regulierung gegen-
        über der Selbstregulierung „subsidiär“ sei. Das liest sich
        bei Nida-Rümelin schon ganz anders, indem er die Selbst-
        kontrolle in den staatlich sanktionierten Regulierungsrah-
        men „einbinden“ will: Was ist hierunter konkret zu ver-
        stehen?
        Insbesondere die geplante Kommission für Jugend-
        medienschutz (KJM) vergrößert die Fragezeichen. Im
        Bereich des novellierten Jugendschutzes wird deutlich,
        dass sich die Pläne von Rot-Grün in Richtung staatlich
        bevormundete Selbstkontrolle gehen. Da wird, um Kos-
        ten zu sparen, einfach genau und detailliert vorgeschrie-
        ben, wie sich die Wirtschaft zu kontrollieren hat. Selbst-
        kontrolle kann man das nicht mehr nennen – eher
        Abwälzung der Kosten rot-grüner Zielsetzungen auf die
        Wirtschaft.
        Für meine Befürchtung, dass unter „regulierter Selbstre-
        gulierung“ in Wahrheit nur private – und im Übrigen sehr
        kostenträchtige – Hilfsdienste für staatliche Regulierer ge-
        meint sind, spricht im Übrigen folgende Formulierung im
        Antragstext: „Der Staat und seine Aufsichtsinstanzen soll-
        ten aber grundsätzlich eine Auffangverantwortung behal-
        ten und gegebenenfalls eingreifen können.“
        Ich warne Neugierige: Die Provider sind erst jüngst
        durch die TKOV mit Milliardenkosten für die Wahrneh-
        mung staatlicher Aufgaben belastet worden. Noch einmal
        werden sich die privaten Anbieter nicht auf eigene Kosten
        als bloße Hilfssheriffs des Staates missbrauchen lassen.
        Die staatlichen Regulierer mögen Rahmenbedingungen
        und Standards setzen, sich aber aus Einzelentscheidungen
        strikt heraushalten. In Extremfällen haben ohnehin die
        Gerichte zu entscheiden.
        Ein weiterer Punkt meines Selbstgespräches ist die
        Frage, ob der von Rot-Grün vorgeschlagene einheitliche
        „Medien- und Kommunikationsrat“ alle bisherigen Über-
        wachungsgremien, also auch die Rundfunkräte von ARD
        und ZDF ersetzen soll. Der Wortlaut des Antrages ließe
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225246
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        dies zu. Aus aktuellen Diskussionsrunden mit sozialde-
        mokratischen Kollegen weiß ich aber, dass Sie hieran
        überhaupt nicht denken, vielmehr ARD und ZDF weiter-
        hin das Privileg einer anstaltsinternen Kontrolle genießen
        sollen, also nur die Privaten einer Fremdkontrolle durch
        einen Medien- und Kommunikationsrat unterworfen sein
        sollen. Diese Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Pri-
        vaten halte ich für höchst fragwürdig.
        Damit komme ich zum Hauptpunkt meiner Kritik am
        Antrag von SPD und Grünen, der Forderung nach einer
        Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungs-
        auftrages nunmehr auch noch ins Internet. Kein demokra-
        tisches Land dieser Erde hat einen so teuren und aufwen-
        digen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie Deutschland.
        Kein anderes demokratisches Land dieser Erde kennt ei-
        nen Grundversorgungsantrag der Öffentlich-Rechtlichen
        im Internet.
        Das Internet ist keine Spielwiese deutscher Regulie-
        rungs- und Bevormundungslust. Mit den gleichen Argu-
        menten, die Rot-Grün für die angebliche Notwendigkeit
        öffentlich-rechtlicher Internetportale (und auch öffentlich-
        rechtlicher Content-Provider?) ins Felde führen, ließe
        sich mühelos auch die Notwendigkeit öffentlich-rechtli-
        cher Buch- und Zeitungsverlage begründen. Wo soll dies
        noch alles hinführen? Allein für den Rundfunkbereich kos-
        tet die öffentlich-rechtliche Grundversorgung schlappe
        6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Niemand möge sich darüber
        täuschen, dass zusätzliche Internetaktivitäten von ARD
        und ZDF zwangsläufig weitere Gebührenerhöhungen
        nach sich ziehen würden – und auch den Zusammenbruch
        von noch mehr privaten Internetanbietern.
        Im selben Zeitpunkt, wo wir uns in Deutschland über
        weitere Privilegien für die öffentlich-rechtlichen Anstal-
        ten streiten, geht das Vereinigte Königreich genau den ge-
        genteiligen Weg. Dort hat die Labour-Regierung einen
        Gesetzentwurf ins Unterhaus eingebracht, wonach sich
        die Regulierung nicht nur für den Bereich des Internet,
        sondern gleichermaßen auch für den des Rundfunks auf
        die Prüfung zu beschränken habe, ob die jeweiligen Ver-
        anstalter ihre eigenen Vorgaben gegenüber den Verbrau-
        chern eingehalten haben.
        Gelegentlich ist es sinnvoll, auf sozialdemokratische
        Vorbilder aus anderen Länder zu verweisen. Die FDP-
        Fraktion steht jedenfalls der Regierung Blair bei der Frage
        der Regulierungsnotwendigkeit für Rundfunk und Inter-
        net sehr viel näher als die deutschen Sozialdemokraten.
        Dies sollte Ihnen zu denken geben!
        Ich freue mich auf eine zielführende Debatte im nächs-
        ten Bundestag.
        Angela Marquardt (PDS):Angesichts der zunehmen-
        den Konvergenz der Medien wird eine neue Medienord-
        nung unerlässlich. Ich glaube, darüber sind wir uns hier
        im Hause einig. Eine neue Medienordnung ist etwas an-
        deres als die Abschaffung der Medienordnung. Ich finde
        es gut, dass die Regierungskoalition hier ein Zeichen ge-
        setzt hat, dass es eben nicht einfach um Deregulierung
        geht, dass es nicht darum geht, die Medien dem freien
        Markt und dem Kartellrecht zu überlassen.
        Wir dürfen in dieser Frage nicht das Kind mit dem Bade
        ausschütten, wie es in dem umstrittenen Gutachten „Of-
        fene Medienordnung“ gemacht wurde. Wer derart radikal
        deregulieren will, der stellt letztlich auch die Existenz des
        öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage. Medien sind
        aber nicht nur eine Ware, ein Produkt, eine Dienstleistung,
        sondern sie sind ein Mittel der Demokratie, ein Teil unse-
        rer Kultur und eine unerlässliche Quelle für jene Infor-
        mationen, die Bürgerinnen und Bürger brauchen, um sich
        an dieser Demokratie beteiligen zu können.
        Eine neue Medienordnung muss vor allem auch die
        Aufsichtsstrukturen entflechten. Dabei muss ein Ord-
        nungsrahmen gefunden werden, der flexibel genug ist,
        die weitere – und noch nicht absehbare – technologische
        Entwicklung zu berücksichtigen. Ihr Antrag behält den
        Überblick und verzichtet auf überstürzte, voreilige
        Schlüsse. Das ist gut so. Ihren zwölf Forderungen können
        wir ausnahmslos zustimmen. Und ich möchte ausdrück-
        lich betonen, dass ich sehr erfreut bin, welchen hohen
        Stellenwert Sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
        auch weiterhin einräumen.
        Im Begründungsteil Ihres Antrages finden sich jedoch
        einige Widersprüche, die ich kurz ansprechen will. So
        wird zum Beispiel sehr richtig festgestellt, dass die Aus-
        wertung von Datenspuren im Internet das informationelle
        Selbstbestimmungsrecht gefährdet. Das ist korrekt. Aber
        die letzte Initiative zur Vorratsspeicherung der Verbin-
        dungsdaten kam aus dem SPD-regierten Niedersachsen.
        Und die Cybercrime-Konvention wurde von dieser Bun-
        desregierung unterzeichnet. Hier wie auch in anderen
        Punkten des Antrages klaffen ihre Worte und Ihre Taten
        doch sehr weit auseinander.
        Ich finde es gut, dass sich SPD und Grüne inzwischen
        eindeutig von einer automatischen Internetfilterung dis-
        tanzieren. Auf der anderen Seite wird jedoch so getan, als
        ob „teilnehmerautonome“ Filter eine gute Alternative, frei
        von Zensurmöglichkeiten, seien. Dabei wird übersehen,
        dass es solche rein teilnehmerautonomen Filter bisher gar
        nicht gibt. Auch das gängigste Modell; das ICRA-System,
        arbeitet mit der Sperrung ganzer Seiten, die nach Nega-
        tivlisten ausgewählt werden. Niemand hat Einblick in
        diese Listen. Ich bitte Sie also, in dieser Frage sehr sensi-
        bel zu sein. Wir dürfen der Zensur kein noch so kleines
        Türchen öffnen.
        Noch eine Anmerkung zur Frage der Gebührenord-
        nung. Auch ich denke, dass eine pauschale Lösung, also
        eine einzige Mediengebühr pro Haushalt, sinnvoll ist.
        Wichtig wird jedoch sein, dass erstens diese Gebühren
        auch eine Internet-Flatrate beinhalten und dass zweitens
        die Höhe der Gebühren sozial gerecht bleibt. Denn auf
        keinen Fall dürfen Menschen aufgrund ihrer sozialen
        Lage von der Nutzung elektronischer Medien ausgeschlos-
        sen sein.
        Eine neue Medienordnung muss sehr genau geprüft
        werden, damit sie zukunftsfähig ist. Sie muss einerseits
        flexibel sein und darf andererseits keine Lücken lassen.
        Schnellschüsse helfen uns nicht weiter. Die Einrichtung
        einer Expertenkommission scheint mir unerlässlich zu
        sein. Aber wir sollten auch den Dialog mit gesellschaft-
        lichen Gruppen verstärken; denn das Thema geht alle an.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25247
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        Anlage 21
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu den Anträgen:
        – Rechtsanspruch auf Beratung im Mutterpass
        zusätzlich festschreiben
        – Vermeidung von Spätabtreibungen – Hilfen
        für Eltern und Kinder
        (Tagesordnungspunkt 14)
        Christel Riemann-Hanewinckel (SPD): Die uns
        vorliegenden Anträge und die der Beschlussempfehlung
        vorangegangenen Debatten haben deutlich gemacht, dass
        wir – unabhängig von Partei- bzw. Fraktionszugehörig-
        keit – hinsichtlich des Ziels übereinstimmen: Wir alle
        wollen die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche auf-
        grund einer tatsächlichen oder befürchteten Behinderung
        des Kindes und hier insbesondere die Anzahl der Spätab-
        treibungen reduzieren.
        Meinungsverschiedenheiten bestehen bezüglich der
        Frage, wie dieses Ziel zu realisieren ist. Die Kolleginnen
        und Kollegen aus der CDU/CSU verweisen in diesem Zu-
        sammenhang immer wieder gerne auf die aus den Grund-
        rechten resultierende Verpflichtung des Gesetzgebers,
        menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen.
        Sie kritisieren, die derzeit geltenden Regelungen würden
        den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht. Un-
        ermüdlich wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
        aus dem Jahre 1993 und die dem Gesetzgeber auferlegte
        Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zitiert.
        Sie zitieren sehr selektiv. Wie Sie sehr wohl wissen,
        will das höchste Gericht bei der Frage nach der Reich-
        weite der staatlichen Schutzpflicht in Hinblick auf das
        werdende Leben kollidierende Rechtsgüter wie Leben,
        körperliche Unversehrtheit und Persönlichkeitsrecht
        der Frau berücksichtigt wissen. Zudem macht das Urteil
        keine konkreten Vorgaben, in welcher Form der Gesetz-
        geber den verfassungsrechtlichen Auftrag zu verwirkli-
        chen hat. Es spricht vielmehr von „ausreichenden Maß-
        nahmen normativer und tatsächlicher Art“ und fordert
        „ein Schutzkonzept, das Elemente des präventiven wie
        des repressiven Schutzes miteinander verbindet“.
        Hier – im präventiven Bereich – liegt doch das Pro-
        blem – bzw. besser: die Lösung des Problems. Mütter
        oder Paare, die irgendwann im Verlaufe der Schwanger-
        schaft mit der Diagnose „Behinderung“ konfrontiert
        werden, fühlen sich regelmäßig vollkommen hilflos und
        der Situation nicht gewachsen. Die mit dem Zusammen-
        leben mit einem nicht behinderten Kind verbundenen
        Belastungen und Probleme hat jeder im Familien- und
        Freundeskreis mehr oder minder intensiv erlebt, sodass
        er oder sie über ein gewisses Maß an Erfahrung verfügt.
        Das Zusammenleben mit einem behinderten Kind ist für
        die Mehrzahl der werdenden Mütter nicht vorstellbar.
        Hier ist Hilfe in Form von Information und Beratung ge-
        fragt.
        Eltern werden sich am ehesten dann für das Zusam-
        menleben mit einem behinderten Kind entscheiden, wenn
        ihren Ängsten und Sorgen zum Beispiel in einem Bera-
        tungsgespräch Raum gegeben wird. Wenn sie wissen, mit
        welchen Schwierigkeiten sie konfrontiert werden und mit
        welchen Hilfen, mit welcher Art von Unterstützung sie
        rechnen können. Erst danach ist eine eigene und verant-
        wortliche Entscheidungsfindung möglich. Sie ist dann
        nicht nur medizinisch-diagnostisch geprägt, sondern un-
        ter Berücksichtigung von ethischen, religiösen, persön-
        lichen, familiären und sozialen Aspekten getroffen.
        Natürlich teile ich Ihre Bestürzung über die derzeit
        jährlich knapp 2 000 Schwangerschaftsabbrüche zwi-
        schen der 13. und der 23. Woche. Selbstverständlich bin
        ich erschüttert bei der Vorstellung, dass die Anzahl der
        Abbrüche nach der 23. Woche im letzten Jahr bei knapp
        180 lag – und hierbei handelt es sich nur um die offiziel-
        len Zahlen. Ich bin jedoch anders als Sie nicht der Ansicht,
        dass die Lösung in der Pflicht zur psychosozialen Bera-
        tung nach pathologischem Befund liegt bzw. eine Ergän-
        zung des Strafgesetzbuchs vonnöten ist.
        Aus gutem Grunde haben wir im Schwangerschafts-
        konfliktgesetz den Rechtsanspruch von Frauen und Män-
        nern auf Information und Beratung hinsichtlich aller mit
        einer Schwangerschaft in Verbindung stehenden Fragen
        in einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle festge-
        schrieben. Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis zei-
        gen, dass zwar nahezu alle schwangeren Frauen Kenntnis
        von der Möglichkeit pränataldiagnostischer Untersuchun-
        gen haben; die Tatsache, dass ihnen neben der umfassen-
        den medizinischen Betreuung ein psychosoziales Bera-
        tungsangebot zur Verfügung steht, ist den meisten
        Betroffenen nicht bewusst und häufig sogar den Ärzten
        nicht bekannt.
        Um dieses Informationsdefizit zu beheben, bedarf es
        entsprechender Hinweise. Hier – da sind wir uns einig –
        bietet sich der Mutterpass geradezu an, da dieser den
        Frauen ja zu Beginn der Schwangerschaft übergeben
        wird. Da der Gesetzgeber keine direkte Einflussmöglich-
        keit auf die Ausgestaltung dieses Dokuments hat, fordern
        wir die Bundesregierung auf, sich bei dem Bundesaus-
        schuss der Ärzte und Krankenkassen dafür einzusetzen,
        dass der Hinweis auf den Rechtsanspruch auf psychoso-
        ziale Beratung Bestandteil des Passes wird.
        Die im Antrag der CDU/CSU formulierten darüber hi-
        naus gehenden Forderungen können wir nicht unterstüt-
        zen.
        Wir wehren uns vehement gegen eine Verpflichtung
        der Schwangeren zur Beratung. Ich bin zwar der Über-
        zeugung, dass nur nach einer vorausgehenden psychoso-
        zialen Beratung eine verantwortungsvolle und verant-
        wortbare Entscheidung getroffen werden kann. Wenn ich
        eine entsprechende Verpflichtung trotzdem ablehne, so
        resultiert diese Einsicht aus meinen Erfahrungen als Be-
        raterin und Seelsorgerin: Beratung geht mit Freiwilligkeit
        Hand in Hand. Beratung und Zwang schließen einander
        aus.
        Die von Ihnen vorgeschlagene Ergänzung des § 218 a
        Abs. 2 StGB ist entbehrlich. Die Rechtswidrigkeit des
        Schwangerschaftsabbruchs entfällt auch jetzt nur, wenn er
        angezeigt ist, eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225248
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        einer schwer wiegenden Beeinträchtigung des körper-
        lichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwan-
        geren abzuwenden und die Gefahr nicht anders abgewen-
        det werden kann. Die derzeit geltende Fassung macht
        hinreichend deutlich, dass ein embryopathischer Befund
        alleine keinen Rechtfertigungsgrund darstellt.
        Die von Ihnen geforderte statistische Erfassung der
        Spätabtreibungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen
        äußerst problematisch. Ich verweise in diesem Zusam-
        menhang auf die Stellungnahme des Bundesbeauftragten
        für den Datenschutz, nach der die Anonymität der Regis-
        trierung aufgrund der geringen Anzahl von Spätab-
        brüchen nicht gewährleistet ist.
        Zuletzt möchte ich mein Unverständnis gegenüber ei-
        ner in der Ärzteschaft vorherrschenden Haltung zum Aus-
        druck bringen. Zum einen finde ich die ablehnende Stel-
        lungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und
        Krankenkassen in Bezug auf unsere Forderung nicht
        nachvollziehbar, in den Mutterpass einen Hinweis auf den
        Beratungsanspruch aufzunehmen. Angesichts seines Um-
        fangs – auf 32 Seiten werden sämtliche Untersuchungser-
        gebnisse dokumentiert – wirkt das Argument, der Pass
        solle nicht mit allgemeinen Informationen überfrachtet
        werden, weder glaubhaft noch überzeugend.
        Auch vermisse ich die Bereitschaft innerhalb des ärzt-
        lichen Berufsstandes, im individuellen Gespräch mit der
        Schwangeren auf die Möglichkeit einer psychosozialen
        Beratung hinzuweisen. Nach meinem Verständnis geht
        der ärztliche Auftrag über eine rein medizinische Betreu-
        ung hinaus. Den Arzt trifft zumindest die moralische Ver-
        pflichtung, Frauen in derartigen Konfliktsituationen auf
        Hilfemöglichkeiten aufmerksam zu machen. Ich kann nur
        hoffen, dass sich das ärztliche Selbstverständnis entspre-
        chend entwickelt.
        Hubert Hüppe (CDU/CSU): Übermorgen, am 6. Juli
        2002, wird Tim, das „Oldenburger Baby“, fünf Jahre alt.
        Sein Geburtstag sollte eigentlich sein Todestag sein. Tim
        ist ein Kind mit Down-Syndrom. Aber Tim leidet nicht am
        Down-Syndrom, sondern höchstens an ablehnenden Re-
        aktionen seiner Mitmenschen.
        Tim sollte in der 25. Schwangerschaftswoche mit Pros-
        taglandin abgetrieben werden. Prostaglandin ist ein Hor-
        mon, das die Wehen provoziert. Man hatte gehofft, dass
        der Kopf von Tim während der Ausstoßung zerquetscht
        wird, weil er normalerweise dem Druck des noch nicht ge-
        weiteten Geburtskanals nicht hätte standhalten können.
        Tim hat überlebt. Sein Kopf hielt stand. Es heißt, Tim
        gehe es gut. Er lebt in einer Pflegefamilie im Landkreis
        Cloppenburg. Tim hätte vielleicht weniger Behinderun-
        gen, wenn er nicht – wie die Presse berichtete – neun Stun-
        den liegen gelassen worden wäre. Ich habe damals An-
        zeige erstattet. Bis heute läuft das Ermittlungsverfahren,
        bis heute konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu
        durchringen, Anklage zu erheben.
        Tim hat Glück gehabt, Tim lebt. 800 andere Kinder – so
        schätzt der Marburger Bund – sterben jedes Jahr zwischen
        der 22. Schwangerschaftswoche und ihrem Geburtster-
        min; also zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Kinder außer-
        halb des Mutterleibes möglicherweise lebensfähig sind.
        Der Grund für die Tötung dieser Kinder ist der Verdacht
        auf eine Behinderung nach pränataler Diagnostik.
        Vor einigen Wochen habe ich in der Zeitung gelesen,
        dass per Massen-DNA-Test nach einer Frau gefahndet
        wird, die vor Jahren ihr neugeborenes Kind sofort nach
        der Geburt getötet hat. Diese Frau, die wahrscheinlich in
        einer großen – auch psychischen – Notlage war, hat nur
        einen Fehler gemacht: Hätte sie ihr Kind nur zwei Tage
        früher töten lassen, als es noch im Mutterleib war, wäre
        sie nicht nur straffrei gewesen.
        Die Tötung ihres Kindes wäre rechtmäßig gewesen.
        Ein Arzt hätte sie fachkundig und sorgfältig durchgeführt
        und die Krankenkasse hätte sie finanziert; so wie bei dem
        Kind mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, im Volks-
        mund „Hasenscharte“ genannt, das nach Presseberichten
        in der 32. Schwangerschaftswoche in der Bonner Unikli-
        nik getötet wurde. Konkret befragt nach diesem Fall ant-
        wortete Justizministerin Däubler-Gmelin in einem „Spie-
        gel“-Interview am 5. Juli 1999: „Wir wissen zuwenig, was
        sich wirklich tut und warum. Das müssen wir zuerst än-
        dern“.
        Die Bundesstatistik schlüsselt auf nach Dauer der
        Schwangerschaft: „unter 13 Wochen“, „13 bis 23 Wochen“
        sowie „23 Wochen und mehr“. Ob ein pränataldiagnosti-
        scher Befund ausschlaggebend für die medizinische Indi-
        kation war oder ob es sich um eine Abtreibung zur Ret-
        tung des konkret und aktuell bedrohten Lebens der Mutter
        handelte, lässt sich aus der Bundesstatistik nicht ablesen.
        Frau Däubler-Gmelin hatte völlig recht, als sie dem „Spie-
        gel“ sagte: „Wir wissen zuwenig, was sich wirklich tut
        und warum. Das müssen wir zuerst ändern“.
        Die Verbesserung der Bundesstatistik ist dringend er-
        forderlich, damit wir endlich wissen, was sich wirklich tut
        und warum. Genau das wollen wir mit unserem Antrag er-
        reichen, wenn wir eine Verbesserung der statistischen Er-
        hebung fordern. Aber in den interfraktionellen Ge-
        sprächen hat sich die rot-grüne Koalition – allen voran
        Frau Wettig-Danielmeier – vehement dagegen zur Wehr
        gesetzt.
        Aber offensichtlich will die rot-grüne Bundesregierung
        gar nicht wissen, was wirklich geschieht. Sie fürchten die
        tatsächlichen Zahlen. Sie wissen ganz genau, dass die
        Dunkelziffer der Spätabtreibungen wesentlich höher ist
        als die Zahlen der offiziellen Statistik.
        Frank-Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marbur-
        ger Bundes, spricht von 800 Spätabtreibungen lebens-
        fähiger Kinder pro Jahr. Auf einer Fachtagung der „Ak-
        tion Lebensrecht für Alle“ vor zwei Jahren hat Prof. Peter
        Mallmann, seit 1996 Direktor der Kölner Universitäts-
        Frauenklinik, ein Referat gehalten.
        Er berichtete, dass späte Abtreibungen in seinem Haus
        tägliche Praxis sind, dass er selbst aber erst seit 1999 von
        der bestehenden Meldepflicht wüsste. Wörtlich hat Prof.
        Mallmann gesagt: „Die meisten Fälle laufen ohne Doku-
        mentation und ohne Publikation. Es sind dramatisch mehr,
        als in der Statistik angegeben.“ Dennoch hat Frau Wettig-
        Danielmeier in den interfraktionellen Gesprächen behaup-
        tet, die Zahlen seien ausweislich der Bundesstatistik so
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25249
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        niedrig, dass jede genauere Aufschlüsselung, wie unser An-
        trag sie fordert, den Datenschutz gefährden könnte: ent-
        schlossenes Wegsehen, Datenschutz vor Menschenschutz.
        Justizministerin Däubler-Gmelin hat im „Spiegel“-In-
        terview am 5. Juli 1999 die wichtige Rolle der Beratung
        der Eltern betont. Sie sagte: „Wichtig ist, dass die Eltern
        vor und nach der pränatalen Diagnose beraten und besser
        betreut werden.“
        Genau das wollen wir erreichen, wenn wir in unserem
        Antrag eine umfassende Beratung vor und nach der präna-
        talen Diagnostik fordern. Das ist eine Forderung, die die
        Bundesärztekammer in ihrer „Erklärung zum Schwan-
        gerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik“ schon im
        November 1998 erhoben hat; eine Forderung, die auch die
        Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen
        Medizin“ in ihren Endbericht aufgenommen hat. Diese
        Empfehlung wurde von den Mitgliedern der Enquete-
        Kommission über alle Parteigrenzen hinweg getragen.
        Noch einmal zitiere ich Frau Däubler-Gmelin aus dem
        oben genannten „Spiegel“-Interview. Sie sagte: „Außer-
        dem halte ich viel von dem Vorschlag, bei der Indikations-
        feststellung eine zweite Meinung, möglichst die eines Kin-
        derarztes, einzuholen.“ Auch diese Forderung haben wir in
        unseren Antrag aufgenommen. Frau Wettig-Danielmeier
        hat auch von diesem Vorschlag nie viel gehalten.
        Was mich traurig macht, ist die Tatsache, dass wir nun
        seit Jahren – seit dem 14. Dezember 1999 – in einem in-
        terfraktionellen Gesprächskreis unter Leitung von Frau
        Wettig-Danielmeier die Thematik besprochen haben. Ob-
        wohl alle Beteiligten erklärt haben, dass sie die heutige
        Praxis der Spätabtreibungen bis zur Geburt für unerträg-
        lich halten, habe ich den Eindruck gewonnen, dass man
        das Thema einfach hinauszögern wollte.
        Ein Beispiel dafür ist, dass Frau Wettig-Danielmeier
        das Protokoll der Expertenanhörung vom September
        2000 erst im Juli 2001 verschickt hat, nach über zehn Mo-
        naten – und zwar erst, nachdem wir als CDU/CSU-Frak-
        tion einen eigenen Antrag eingebracht hatten.
        Die CDU/CSU hat immer wieder versucht, zu einem
        gemeinsamen Antrag mit den anderen Fraktionen zu kom-
        men. Wir haben sogar ausdrücklich auf eine Gesetzes-
        änderung beim § 218 verzichtet, obwohl viele aus unserer
        Fraktion, wie die Bundesärztekammer und Behinderten-
        verbände, dies für richtiger und effektiver gehalten hätten.
        Wir waren sogar bereit, auch auf einige Punkte im vor-
        liegenden CDU/CSU-Antrag zu verzichten, damit ein ge-
        meinsames Handeln endlich möglich wird. Aber Sie, Frau
        Wettig-Danielmeier, wollten an der Praxis der Spätabtrei-
        bungen einfach nichts ändern.
        Wenn ich jetzt im Wahlkampfprogramm der Grünen
        lese, dass sie grundsätzlich, auch ohne jegliche Indika-
        tion, die Abtreibung bis zur Geburt fordern, dann ist dies
        der Beweis, dass zumindest die Grünen nie an einem ge-
        meinsamen Antrag interessiert waren. Der jetzt vorlie-
        gende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der
        als Reaktion auf unseren Antrag eingebracht wurde, ist
        deswegen auch reine Makulatur.
        Sie fordern einen Hinweis im Mutterpass, in dem steht,
        dass man ein Recht auf Beratung hat. Sie wissen aber
        selbst, dass lediglich ein Hinweis in der Sache kaum et-
        was bringt. Offensichtlich soll er auch nichts ändern.
        Eine dramatische Aktualität erhielt unser Antrag mit
        dem Urteil des Bundesgerichtshofes vor zwei Wochen. In
        diesem Urteil wurde eine Ärztin deswegen zu Schadens-
        ersatz verurteilt, weil sie nicht rechtzeitig die Behinde-
        rung eines Kindes im Mutterleib erkannt hatte. Die Ärz-
        tin muss jetzt Schmerzensgeld zahlen und für den
        Unterhalt des Kindes aufkommen.
        Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es ging nicht da-
        rum, dass irgendeine therapeutische Chance zugunsten
        des Kindes versäumt worden war. Die Ärztin muss zah-
        len, weil das behinderte Kind nicht rechtzeitig getötet
        werden konnte. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für
        alle Behinderten. Ein deutsches Gericht hat wieder ent-
        schieden, dass ein behindertes Kind eine Schadensquelle
        ist. Der Schaden aber hätte sich nur durch die rechtzeitige
        Tötung des behinderten Kindes vermeiden lassen. Das ist
        ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im
        Grundgesetz.
        Die Karlsruher Richter berufen sich auf das geltende
        Recht. Wenn dieses Urteil dem geltenden Recht ent-
        spricht, dann muss dieses Recht geändert werden. Welche
        Diskriminierung kann schlimmer sein als die rechtmäßige
        Tötung von behinderten Menschen oder, wie es früher
        hieß, „erbkranken Nachwuchses“?
        Wann, so frage ich, wird es zu einem Urteil wie in
        Frankreich kommen, in dem einem behinderten Jugendli-
        chen selbst Schadensersatz zugesprochen wird, weil er
        lebt und nicht vor der Geburt getötet wurde? Offensicht-
        lich hat das französische Gericht seine Entscheidung des-
        halb so getroffen, weil es der Auffassung war, der Tod des
        Behinderten sei für ihn besser als seine Existenz.
        Dass keine andere Fraktion hier im Hause außer der
        CDU/CSU dies zum Anlaß nimmt, die Rechtsprechung
        deutscher Gerichte in solchen Fällen zumindest zu über-
        prüfen, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Geradezu
        grotesk ist, dass nur solche Eltern den Unterhalt des Kin-
        des zugesprochen bekommen, die vor Gericht geltend ma-
        chen, sie hätten ihr Kind vorgeburtlich töten lassen, wenn
        sie von seiner Behinderung gewußt hätten.
        Natürlich sind heute Familien mit schwerbehinderten
        Kindern oft auch finanziell überfordert. Aber es ist doch
        Aufgabe des Gesetzgebers, es ist unsere Aufgabe, diese
        Nachteile auszugleichen – so, wie es in unserem Antrag
        steht. Oder wollen Sie wirklich, dass jetzt die Ärzte indi-
        viduell dafür aufkommen, damit dem Staat keine Kosten
        entstehen? Wenn heute die Mehrheit des Hauses auch die
        Passage unseres Antrages ablehnt, dann gibt es im Inte-
        resse der Betroffenen nur noch die Chance einer Klage
        beim Bundesverfassungsgericht.
        Die Rechtsprechung des BGH hat noch andere fatale
        Wirkungen: Jeder Arzt, der sichergehen will, nicht scha-
        densersatzpflichtig zu werden, wird im Zweifelsfall zur
        Abtreibung raten. Er wird, wenn er sich seines Befundes
        nicht ganz sicher ist, eher behaupten, das Kind würde be-
        hindert oder krank geboren als nicht-behindert oder ge-
        sund.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225250
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        Es ist doch schon interessant, dass es kein Urteil eines
        Gerichtes gegen einen Arzt gibt, der ein fälschlicherweise
        als behindert diagnostiziertes Kind abgetrieben hat. Den-
        noch kennt doch fast jeder von uns solche Fälle von
        falsch-positiven Diagnosen.
        Welche Behinderung, welche Abweichung von der
        Norm, welche Veranlagung löst eigentlich einen Schaden
        aus? Wer ist überhaupt noch seinen Eltern oder der Ge-
        sellschaft zumutbar? Immerhin gibt es jetzt schon einen
        Gentest auf eine Lernbehinderung. Anfang der 90er-Jahre
        wurde im Auftrag des Technologiefolgenabschätzungs-
        büros des Deutschen Bundestages eine Umfrage unter
        1 157 schwangeren Frauen in Münster durchgeführt. Fast
        jede fünfte der befragten Frauen würde abtreiben, wenn
        feststünde, dass ihr Kind zu genetisch bedingtem Überge-
        wicht neigt.
        Falls heute die Mehrheit des Hauses unseren Antrag ab-
        lehnen wird, werden auch in den nächsten Monaten – wie
        bisher – weitere behinderte Kinder getötet werden.
        Das Fahndungsnetz nach Behinderten wird immer
        dichter werden. Aber Kinder wie Tim wird es in Zukunft
        nicht mehr geben. Inzwischen achten die Ärzte darauf,
        dass diese Kinder ihre Abtreibung nicht überleben. Man
        hat dazugelernt.
        Heute tötet man diese Kinder meist dadurch, dass man
        eine lange Nadel durch die Bauchdecke der Schwangeren
        in das Herz des Kindes stößt und Kaliumchlorid ein-
        spritzt. Diese Salzlösung stoppt den Herzschlag des Kin-
        des. Damit ist gewährleistet, dass kein Abtreibungskind
        lebend zur Welt kommt. Vielleicht trägt dies dazu bei,
        dass es in Zukunft ruhiger wird um das Thema.
        Vielleicht werden wir uns auch immer mehr daran ge-
        wöhnen, dass es so etwas gibt wie „lebensunwertes“ Le-
        ben, Menschen, die besser daran wären, wenn sie nicht ge-
        boren werden.
        Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Sie
        heute gegen unseren Antrag stimmen werden, die Sie
        nichts gegen die Praxis der Spätabtreibung unternehmen
        wollen: Vielleicht müssen Sie einmal einem Kind wie Tim
        in die Augen schauen und ihm erklären, wie Sie persön-
        lich Ihr Unterlassen mit Ihrem Gewissen vereinbaren kön-
        nen.
        Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Über eines sind wir uns in diesem Hause par-
        teiübergreifend einig: Die Behinderung eines Embryos al-
        lein darf kein Grund für eine Spätabtreibung sein. Das war
        auch der Grund, warum 1995 mit der Neuregelung des
        § 218 die embryopathische Indikation für Schwanger-
        schaftsabbrüche bis zur 22. Woche gestrichen wurde. Dies
        möchte ich hier auch noch einmal ganz deutlich den Be-
        hindertenverbänden sagen.
        Aufgenommen wurde die medizinische Indikation, die
        bei Gefahr für Gesundheit und Leben der Mutter ohne Be-
        fristung und ohne Pflicht zur Beratung gestellt werden
        kann.
        Ende des letzten Monats hat der Bundesgerichtshof die
        Rechtmäßigkeit eines möglichen Schwangerschaftsab-
        bruchs auch nach der 22. Woche entschieden. Eine Ärztin,
        die die schweren Fehlbildungen eines Fötus pflichtwidrig
        nicht erkannt oder diese Information nicht weitergegeben
        hat, ist zur Unterhaltszahlung für das mit schweren Fehl-
        bildungen geborene Kind verurteilt worden.
        Ein Skandalurteil? In der veröffentlichten Meinung
        wurde es vielfach so dargestellt. Wegen des zu zahlenden
        Schadensersatzes keimte die Debatte um ein Kind mit Be-
        hinderung als Schaden auf. Von „Dammbruch“ war die
        Rede. Besorgte Menschen fragten auch bei mir an, ob es
        denn rechtmäßig sei, ein Kind, nur weil es eine Behinde-
        rung habe, abzutreiben. Ich sage: Nein.
        In manchen Verlautbarungen wurde jedoch genau die-
        ser Eindruck vermittelt. Das ist der eigentliche Schaden.
        Das Urteil selbst ist nämlich viel differenzierter. Die
        Richter hatten nicht etwa zu entscheiden, ob das Selbst-
        bestimmungsrecht der Frau über dem Lebensrecht eines
        22 Wochen alten Fötus liegt, wie manchmal suggeriert
        wurde. Sie hatten einen grob fahrlässigen Diagnosefehler
        ebenso zu bewerten wie die psychische und physische
        Notlage der Mutter, die sich bei Kenntnis der schweren
        Fehlbildungen zu einer Spätabtreibung entschieden hätte.
        Ihr jetziger Gesundheitszustand deutet darauf hin.
        Für werdende Eltern, die sich verantwortungsvoll auch
        für ein behindertes Kind entscheiden wollen, spielen Be-
        ratung und Aufklärung eine wichtige Rolle. Aber statt
        Hilfe anzubieten, will die CDU/CSU mit ihrem Antrag die
        Schwangere in einer extremen Konfliktsituation bevor-
        munden. Sie will Druck machen auf die Schwangere. Eine
        Pflichtberatung und die Entscheidung durch ein interdis-
        ziplinäres Gremium sollen eingeführt werden.
        Da frage ich? Welches Frauenbild haben Sie denn ei-
        gentlich? Ich gehe davon aus, dass Frauen, die in der
        20. Woche schwanger sind, sich dieses Kind auch wün-
        schen. Darum wollen wir sie unterstützen und den Rechts-
        anspruch auf eine freiwillige Beratung im Mutterpass ver-
        ankern.
        Ärzte haben die Pflicht, die Schwangere über die Risi-
        ken einer Behinderung und die Möglichkeiten der Präna-
        taldiagnostik zu informieren: Wenn Ärzte dies tun, brau-
        chen wir auch keine Haftungsfreistellung, wie Sie, meine
        Damen und Herren von der CDU, es wollen. Dann stellt
        sich die Frage der Haftung nicht mehr.
        Eltern müssen eine informierte Entscheidung treffen.
        Die Pränataldiagnostik bringt sie jedoch oft in eine
        Zwickmühle; denn für die meisten auffälligen Testergeb-
        nisse gibt es keine Therapie. Darum soll Beratung auch
        das Recht auf Nichtwissen beinhalten. Viele Behinderun-
        gen werden im Übrigen gar nicht mit der Pränataldiagnos-
        tik erkannt. Daneben erhält ein Großteil der Kinder ihre
        Behinderungen erst durch den Geburtsvorgang selbst.
        Hinzu kommt, dass das Fehlgeburtsrisiko bei einer
        Fruchtwasseruntersuchung bei knapp 1 Prozent, bei einer
        Nabelschnurpunktion sogar bis zu 3 Prozent liegt. Das
        müssen die Schwangeren auch wissen.
        Der „Baby-TÜV“ ist also ein Trugschluss. Was ist in
        diesem Sinne Aufgabe der Politik? Eine Klarstellung in
        § 218 StGB, dass die Behinderung allein kein Abbruch-
        grund ist? Das steht schon drin. Eine Pflichtberatung und
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25251
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        die Entscheidung eines Ärztegremiums? Wir setzen auf
        Freiwilligkeit. Eine Haftungsfreistellung für Ärzte: Nicht
        nötig, wenn sie sorgfältig arbeiten und auf die Risiken ei-
        ner Behinderung hinweisen.
        Was wir brauchen, sind einheitliche Richtlinien für die
        Beratung von Schwangeren bei zu erwartender Behinde-
        rung des Kindes, eine Verbesserung der Frühförderung;
        Unterstützung der Eltern und der Kinder mit Behinde-
        rung, finanziell sowie beim Ausbau von integrierten Be-
        treuungseinrichtungen und Schulen, bei Ferienangeboten
        und bei behindertengerechten Heim- und Arbeitsplätzen.
        Ina Lenke (FDP): Wir beraten heute abschließend
        über die Anträge der CDU/CSU zur Vermeidung von
        Spätabtreibungen und den von SPD und Grünen zur Fest-
        schreibung des Rechtsanspruchs auf Beratung im Mutter-
        pass.
        Die FDPstimmt einer umfassenden psychosozialen und
        medizinischen Beratung für Schwangere ausdrücklich zu.
        Dies gilt insbesondere auch für Fälle der Spätabtreibun-
        gen bei medizinischer Indikation. Gleichwohl muss ein
        Beratungskonzept bereits bei der Pränataldiagnostik an-
        knüpfen. Entscheidend für den Erfolg der Beratungen ist
        es, dass in jedem Fall die Beratung ein anderer Arzt über-
        nimmt als derjenige, der den späteren Schwangerschafts-
        abbruch vornehmen soll.
        Es gibt Fälle, in denen bei der Pränataldiagnostik der
        Schwangeren ein Schwangerschaftsabbruch empfohlen
        wird, ohne dass zuvor eine Beratung erfolgt ist. Dies darf
        nicht geschehen. Deshalb ist die Trennung zwischen Be-
        ratung und Abbruch so wichtig. Auch muss sehr deutlich
        werden, und da besteht unter uns Einmütigkeit, dass eine
        Behinderung des Kindes kein Grund für eine Abtreibung
        sein kann und darf. In Bezug auf eine Änderung von § 218
        Srafgesetzbuch sehe ich keinen Änderungsbedarf.
        Damit eine Beratung Erfolg hat, muss sie freiwillig ge-
        schehen. Die FDP lehnt daher eine Pflichtberatung, wie
        sie die CDU fordert, ab. Die Gefahr besteht, dass eine Be-
        ratung nur halbherzig und in automatisierter Form erfolgt,
        ohne dass der Schwangeren wirklich geholfen wird, dass
        sie vielmehr nur „pro forma“ stattfindet. Daher kann auch
        die Kostenübernahme nicht an eine erfolgte Beratung ge-
        knüpft werden. Dies käme nämlich der Einführung einer
        Pflichtberatung gleich.
        Auch bin ich der Ansicht, dass eine Begutachtung nicht
        durch ein großes Kollegium erfolgen soll. Für die
        Schwangere, die sich ohnehin in einer Ausnahmesituation
        befindet, wäre die Belastung aber zu groß. Um einen
        Missbrauch der Spätabtreibung zu verhindern, ist es not-
        wendig, dass Daten gesammelt werden. Als Problem stel-
        len sich dabei aber die geringen Fallzahlen dar. Es wird
        häufig vermutet, dass die Zahl der Spätabtreibungen we-
        sentlich höher ist. Dazu gibt es jedoch keine gesicherten
        Erkenntnisse. Es muss daher bei der statistischen Erfas-
        sung für eine Pseudonymisierung gesorgt werden, damit
        der Datenschutz auch bei wenigen Fällen im Jahr ge-
        währleistet wird. Dem Antrag von SPD und Grünen, der
        vorschlägt, dass das Recht auf umfassende Beratung im
        Mutterpass festgeschrieben wird, stimmen wir zu. Es
        müssen in Zukunft weitere Einzelheiten der Beratung ge-
        regelt werden. Der Antrag der CDU hat Teile, denen wir
        nicht zustimmen. Deshalb lehnen wir den Antrag der
        CDU/CSU ab.
        Petra Bläss (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Ent-
        scheidung des Bundesgerichtshofes über den Schadenser-
        satzanspruch von Eltern, die nicht über die mögliche Be-
        hinderung ihres Kindes unterrichtet wurden, rückt die
        Brisanz der Spätabtreibungsdebatte wieder in den Vorder-
        grund. In dieser Debatte wird leider nur selten zwischen
        der individuellen und der gesellschaftlichen Dimension
        dieser Thematik unterschieden.
        Wenn es darum geht, die Anzahl von Spätabtreibungen
        zu senken, dann darf das nicht auf Kosten des Selbstbe-
        stimmungsrechts der einzelnen Schwangeren gehen.
        Stattdessen muss es vor allem darum gehen, dringend not-
        wendige gesellschaftliche Hilfen anzubieten, damit der
        Alltag mit behinderten Kindern besser zu meistern ist und
        behinderte Kinder keinen gesellschaftlichen Nachteilen
        mehr ausgesetzt sind.
        Zum einen brauchen behinderte Kinder mehr bezahl-
        bare Betreuungsangebote, damit auch Eltern behinderter
        Kinder Beruf und Familie vereinbaren können. Zum an-
        deren müssen diese Familien besser finanziell unterstützt
        werden. Denn zu höheren Betreuungskosten kommen
        noch höhere medizinische Kosten sowie Kosten für Hilfs-
        mittel hinzu, die von Krankenkassen zurzeit nur zum Teil
        übernommen werden. Der Mangel beider uns vorliegen-
        der Anträge ist, dass sie keine Hilfe für diese konkreten
        Belastungen anbieten.
        Nichtsdestotrotz hat die Debatte um die Spätabtreibun-
        gen gezeigt, dass fehlende Information und Beratungsan-
        gebote noch vor der Geburt des kranken Kindes ein Pro-
        blem für werdende Eltern ist. Hier kann professionelle
        Beratung und Aufklärung, wie in den Anträgen gefordert,
        durchaus helfen.
        Der Kenntnisstand in der Gesellschaft darüber, was es
        bedeutet mit behinderten Kindern zu leben, ist nach wie
        vor ungenügend. Viele Eltern können es sich überhaupt
        nicht vorstellen, dass ein Leben mit behinderten Kindern
        auch ein glückliches und erfülltes Leben sein kann und
        entscheiden sich deshalb voller Panik bei einer entspre-
        chenden Diagnose nach einer Pränataluntersuchung für
        einen Schwangerschaftsabbruch.
        Dennoch lehnen wir den Antrag der CDU entschieden
        ab, da er Schwangere in ihrem Selbstbestimmungsrecht
        einschränkt. Wir sind dagegen, dass Schwangere vom
        Staat bevormundet werden, ob sie eine pränatale Beratung
        in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
        Dem Antrag der Koalition stimmen wir dagegen zu, da
        er das Problem fehlender Information für werdende Eltern
        konstruktiv löst. Statt einem Beratungszwang wird ein
        verbessertes Beratungsangebot in den Mutterpass mit auf-
        genommen. Die Gesellschaft wird deswegen nicht behin-
        dertenfreundlicher werden, aber wenigstens macht dieser
        Antrag in Zukunft eine informiertere Entscheidung für
        oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch möglich.
        Die wirkliche Herausforderung steht uns als Gesetzge-
        ber allerdings noch bevor, nämlich die, Familien mit be-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225252
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        hinderten Kindern in unserer Gesellschaft gleichzustellen
        und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaf-
        fen. Dafür hat die PDS in der Vergangenheit konstruktive
        Vorschläge gemacht und dafür wird sie auch in Zukunft
        streiten.
        Anlage 22
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Fünften Geset-
        zes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
        (Zusatztagesordnungspunkt 6)
        Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Durch verschie-
        dene Änderungen in letzter Minute liegt der von Rot-Grün
        initiierte Gesetzentwurf nun wenigstens in der Nähe des
        Grundgesetzes. Verfassungsgemäß dürfte er jedoch auch
        jetzt nicht sein. Nachdem wir noch am letzten Freitag in
        der zweiten Lesung den bizarren Zwischenschritt, Behör-
        denermessen erst an „schweren Menschenrechtsverlet-
        zungen“ seine Grenze finden zu lassen – „durchschnittli-
        che“ Menschenrechtsverletzungen wären danach in der
        Bundesrepublik Deutschland in Zukunft also offenbar
        hinzunehmen gewesen und hätten zumindest für die
        Birthler-Behörde keine ermessensleitende Funktion ge-
        habt – scheint damit nach wochenlangen Diskussionen in
        der Koalition wenigstens wieder etwas Vernunft einge-
        kehrt zu sein – leider aber nicht Vernunft genug.
        Denn nach wie vor sollen nicht alle Menschenrechts-
        verletzungen die Behörde in ihrem Ermessen beschrän-
        ken, sondern nur die „erkennbaren“. Das bedeutet: Wenn
        man das aus der Akte nicht erkennen kann, soll die
        Behörde selbst erpresste oder gar unter Folter zustande
        gekommene personenbezogene Informationen aus den
        Stasi-Akten herausgeben und gar veröffentlichen dürfen.
        Kann das ernsthaft gemeint sein? Sind Sie ernsthaft der
        Ansicht, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist? Soll
        das heißen: Selbst wenn die grundrechtswidrige Erlan-
        gung einer Information in den Akten für die Birthler-
        Behörde zwar nicht ohne Weiteres „erkennbar“ ist, aber
        mit etwas Mühe beweisbar, oder wenn das Opfer selber
        die grundrechtswidrige Erlangung darlegt, soll das nach
        Ihrem Willen und dem Text des Gesetzes dennoch unbe-
        achtlich sein? Denn nur „erkennbare“ Menschenrechts-
        verstöße sollen ja beachtlich sein.
        Umgekehrt wäre es richtig: Wenn nicht sicher ist, dass
        die personenbezogenen Informationen ohne Grundrechts-
        verstöße erhoben wurden, dürfen sie nicht zulasten der
        Opfer gegen deren Willen herausgegeben werden.
        Darum können wir dem Gesetzentwurf auch in seiner
        gegenwärtigen Fassung nicht zustimmen. Er ist unserer
        Überzeugung nach nicht nur verfassungswidrig, er ist auch
        politisch falsch. Denn er reduziert auf nicht akzeptable
        Weise den Opferschutz. Er nimmt bestimmten Gruppen
        von Menschen, die Opfer der Ausspitzelung durch den
        Staatssicherheitsdienst der DDR geworden sind, das Letzt-
        entscheidungsrecht über die Herausgabe ihrer Akte an
        Dritte und sogar über die Veröffentlichung erspitzelter
        oder vielleicht sogar erpresster Informationen. Stattdes-
        sen wird künftig das Letztentscheidungsrecht darüber bei
        einer staatlichen Behörde bzw. den Gerichten liegen.
        Erinnern wir uns: 1991 hatte der gesamtdeutsche Ge-
        setzgeber entschieden, dass die Hinterlassenschaft in den
        Schränken der Stasi niemals wieder zulasten ihrer Opfer
        sollte genutzt werden dürfen. „Den Einzelnen davor zu
        schützen, dass er durch den Umgang mit den vom Staats-
        sicherheitsdienst der DDR zu seiner Person gespeicherten
        Informationen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträch-
        tigt wird“, hatten wir im Konsens der Demokraten in § 1
        des Stasi-Unterlagen-Gesetzes als Gesetzeszweck festge-
        legt. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war von Anfang an
        auch – und primär – ein Opferschutzgesetz.
        Erst danach und daneben sollte es der historischen, poli-
        tischen und juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts
        dienen. So steht es im Stasi-Unterlagen-Gesetz selbst, in
        den Zusatzvereinbarungen zum Einigungsvertrag und
        auch in vielen Reden, die in diesem Parlament gehalten
        wurden: Aber so steht es nicht mehr in der ursprünglichen
        Begründung zum Gesetzentwurf von Rot-Grün, wo nur
        noch der Aspekt der Aufarbeitung im Vordergrund steht.
        Dass kein Opfer der Stasi-Bespitzelung die Heraus-
        gabe oder gar Veröffentlichung seiner Akte gegen seinen
        Willen dulden muss, es sei denn, der Inhalt ist „offenkun-
        dig“, das war bisher der Konsens. Das Bundesverwal-
        tungsgericht hat ihn – wie zuvor schon das Verwaltungs-
        gericht Berlin – im März dieses Jahres gegen eine in der
        Birthler-Behörde eingerissene Praxis bekräftigt. Die Koa-
        lition rückt heute davon ab. Die FDP ist ihr ein Stück wei-
        ter gefolgt, als sie es eigentlich für richtig hält. Zum Glück
        ist sie dann wieder ein Stück zurück geschreckt, aber nicht
        weit genug.
        Worum geht es im Kern? Bisher war es der Konsens
        von Bundesinnenminister, Bundesdatenschutzbeauftrag-
        tem, Union und FDP, dass grundrechtswidrig erlangte Un-
        terlagen von der Behörde niemals herausgegeben werden
        können, es sei denn, der Betroffene stimmt der Heraus-
        gabe ausdrücklich zu. Nur diese Regelung ist sachgerecht,
        fair und unzweideutig verfassungskonform. Die Ände-
        rungsanträge und Alternativentwürfe aus dem Bundesin-
        nenministerium und vom Datenschutzbeauftragten sowie
        die Anträge von CDU/CSU und FDP suchten dieses Ziel
        mit unterschiedlichen rechtstechnischen Formulierungen
        zu erreichen.
        Die Koalition will stattdessen die Herausgabe in das
        Ermessen der Behörde stellen. „Ermessen“ ist natürlich
        nicht „Belieben“. Dennoch wird so den Opfern die Last
        aufgebürdet, gegenüber der Behörde und gegebenfalls vor
        den Gerichten um ihr Recht und die Beachtung der Ver-
        fassung kämpfen zu müssen. Nicht jeder kann das in glei-
        cher Weise und mit gleicher Durchsetzungskraft. Dem
        Gedanken des Opferschutzes kommt darum nur die an-
        dere Lösung entgegen. Daran halten wir fest.
        Die FDP hat sich auf den letzten Metern zu dem entge-
        gengesetzten Konzept bekehren lassen. Sie hat gegen die
        Koalition wenigstens durchgesetzt, dass das Ermessen der
        Behörde durch den Gesetzgeber gebunden wird. Die für
        die Opfer bessere Lösung ist das nicht.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25253
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        Ich weiß, dass auch Sie das genau wissen, verehrte
        Kollegen von der FDP. Um zu erkennen, dass Sie eigent-
        lich der gegenteiligen Auffassung sind, genügt ja ein
        Blick in ihren eigenen Änderungsantrag, in das Protokoll
        des Innenausschusses oder in ihre Pressemitteilung vom
        24. Juni 2002, wo Max Stadler für die FDP schreibt: „Die
        Rechtsstaatspartei FDP wird der jetzt vorliegenden Fas-
        sung des Gesetzentwurfes nicht zustimmen. Für die Libe-
        ralen gilt weiterhin: Das Opfer muss das letzte Wort über
        die Herausgabe seiner Akten haben!“ Das Opfer wird
        auch nach dem heute zur Abstimmung vorliegenden Text
        aber nicht das letzte Wort über die Herausgabe seiner Ak-
        ten haben. Sie werden trotzdem zustimmen. Die Rechts-
        staatsparteien CDU und CSU werden dies nicht tun.
        Ich danke ausdrücklich dem Bundesdatenschutzbeauf-
        tragten Dr. Jacob, der in mehreren Anhörungen und Sit-
        zungen des Innenausschusses die Bedeutung und Beach-
        tung der rechtsstaatlich eigentlich selbstverständlichen
        Mindeststandards in seiner sachlichen und verfassungs-
        rechtlich informierten Beratungstätigkeit zu Recht her-
        vorgehoben hat. Es ist mehr als bedauerlich, dass die
        Mehrheit dieses Hauses seine Worte, Hinweise und Mah-
        nungen nicht beachtet.
        Bestehen bleibt die Frage der Gleichstellung der SED-
        Kader mit den Stasi-Opfern. Denn Sie auf der anderen
        Seite dieses Hauses haben die von uns auf der Grundlage
        der Formulierungshilfe des Datenschutzbeauftragten im
        Innenausschuss vorgeschlagene „Funktionärsklausel“ ab-
        gelehnt.
        Erinnern wir uns: Dass über die Stützen des SED-Staa-
        tes, die das Stasi-System maßgeblich zu verantworten ha-
        ben, angeblich nichts mehr herausgegeben werden darf;
        weil auch sie teilweise selber zum Objekt der Ausfor-
        schung der Stasi geworden sind, war der Ausgangspunkt
        der neuerlichen Diskussion um das Stasi-Unterlagen-Ge-
        setz gewesen.
        Als wir sagten: „Gut, dann nehmen wir ‘Personen, die
        das staatliche oder gesellschaftliche Herrschaftssystem
        der DDR in herausgehobener Position aktiv mitgetragen
        oder unterstützt haben’, eben aus dem Herausgabeschutz
        heraus, soweit keine überwiegenden schutzwürdigen In-
        teressen dieser Personen beeinträchtigt werden“, hieß es:
        Dann behandelt ihr den Osten anders als den Westen.
        Da haben wir nun aber ein Dilemma: Da die meisten
        SED-Kader zum Unglück dieses Teiles unseres Vaterlan-
        des nun einmal im Osten über vierzig Jahre ihr Unwesen
        getrieben haben, betrifft eine Regelung für sie unweiger-
        lich mehr – wenn auch nicht nur „den Osten“.
        „Den Osten“ sage ich hier ausdrücklich in Anführungs-
        zeichen, denn zu unterstellen, alle Menschen in diesem
        Teil unseres Landes wären dadurch betroffen, würde be-
        haupten, sie alle hätten „in herausgehobener Position“ das
        staatliche oder gesellschaftliche Herrschaftssystem der
        DDR aktiv mitgetragen oder unterstützt. Das aber ist of-
        fensichtlich Unsinn. Also kann man auch Regelungen für
        SED-Kader treffen, ohne „die Menschen im Osten“ ge-
        genüber denen im Westen zu benachteiligen – wenn man
        es wirklich will.
        Die dritte Lösung, nämlich – um die SED-Kader zu tref-
        fen und zugleich sie als überwiegend Ostdeutsche gegen-
        über Westdeutschen nicht ungleich zu behandeln – auch
        alle „Personen der Zeitgeschichte“ – gleich ob sie Politi-
        ker sind oder waren oder nicht –, die keine Schuld am
        SED-Staat tragen, um ihre Grundrechte zu bringen, ist
        nun wirklich absurd. Aber es ist die Lösung, für die sich
        Rot-Grün entschieden hat.
        Auch das möchte ich noch zu Protokoll geben: So weit-
        gehend, wie es in der Öffentlichkeit auch von der Birthler-
        Behörde immer wieder behauptet wird, ist die Wider-
        spruchsmöglichkeit dieser Gruppe auch nach geltendem
        Recht keineswegs. Wolf Biermann beklagt heute – offen-
        sichtlich ohne Detailkenntnisse über das Stasi-Unterlagen-
        Gesetz und die zur Debatte stehenden Entwürfe – in der
        „Welt“, die Birthler-Behörde dürfe nicht „paralysiert“
        werden. Woher weiß er, dass das so ist? Woher kennt er
        den Aktenbestand der Behörde? Wer hat ihn über die Ak-
        ten und deren Inhalte so umfassend informiert, dass er zu
        dieser Behauptung kommen konnte?
        Tatsächlich ist es doch so, dass die meisten Tatbestände
        des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für eine Herausgabe von
        Informationen zur historischen und politischen Aufarbei-
        tung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch
        nicht einmal entfernt betroffen sind.
        Alle Akten können herausgegeben werden, wenn diese
        entweder keine personenbezogenen Informationen ent-
        halten oder diese anonymisiert worden sind. Wir wollten
        auch „offenkundige“ personenbezogene Informationen
        dem gleichstellen.
        Nach wie vor könnten bei allen offiziellen und inoffizi-
        ellen Mitarbeitern der Stasi – aus Ost und West – Akten
        auch gegen deren Willen herausgegeben werden, ebenso
        bei allen Begünstigten der Stasi – in Ost und West. Nahezu
        unbekannt zu sein scheint § 6 Abs. 5 des StUG, wonach bei
        allen „rechtlich oder faktisch“ der Stasi gegenüber „Wei-
        sungsbefugten“ ohne Zustimmung herausgegeben wer-
        den kann. Der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhau-
        sen, Dr. Hubertus Knabe, hat mir in einem Briefwechsel
        hierzu kürzlich bestätigt, dass darunter alle Mitglieder des
        Politbüros der SED, die Generalsekretäre der SED, die
        Sekretäre und die Mitarbeiter der Abteilung Sicherheits-
        fragen im ZK der SED, die Ersten Sekretäre der Bezirks-
        leitungen der SED sowie die Ersten Sekretäre der Kreis-
        leitungen der SED fallen. Wissen Sie das eigentlich nicht?
        Haben Sie daran gedacht, wie viele Akten mit der frei-
        willig erteilten Einwilligung der Betroffenen herausgege-
        ben werden können? Haben Sie eigentlich sorgfältig über
        die vom Datenschutzbeauftragten immer wieder vorge-
        schlagenen Möglichkeiten der Anonymisierung und der
        Pseudonymisierung von personenbezogenen Informatio-
        nen nachgedacht?
        Nach meinem Eindruck hat leider die Suche nach ei-
        nem „schonenden Ausgleich“ der betroffenen Rechts-
        güter, der die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen so
        weit wie irgend möglich respektiert, ohne die Aufarbei-
        tung zu verhindern, also die Suche nach dem „milderen
        Mittel“, eine zu geringe Rolle in diesem Gesetzgebungs-
        verfahren gespielt.
        Ist Ihnen bewusst, welche Bedeutung dies für die Frage
        der Verhältnismäßigkeit der von Ihnen heute durchgesetz-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225254
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        ten Lösung spielt; was es bedeutet, wenn Grundrechtsein-
        griffe des Gesetzgebers zur Erreichung des angegebenen
        Zwecks nicht wirklich „erforderlich“ sind, sondern auch
        durch ein „milderes Mittel“ erreicht werden könnten? Sie
        sollten eigentlich wissen: Unverhältnismäßige Grund-
        rechtseingriffe sind verfassungswidrig.
        Ich schließe mit einem Zitat aus der als Gönner und
        Förderer meiner Partei nicht verdächtigen „Frankfurter
        Rundschau“ vom heutigen Tage. Der von der FDP zu un-
        serem heutigen Thema mehrfach als Sachverständiger be-
        nannte und in Prozessen um die Stasi-Akten versierte
        Freiburger Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack
        schreibt darin unter der Überschrift „Letztlich werden
        Opfer und Täter gleichgestellt“, dass die Öffnung der
        Stasi-Unterlagen durch den heute vorliegenden Gesetz-
        entwurf letztlich zulasten der Ausgespähten gehe. Ich zi-
        tiere wörtlich: „Die gesetzliche Regelung, welche eine
        Freigabe personenbezogener Unterlagen durch die Bun-
        desbeauftragte ermöglichen würde, trägt daher das Kains-
        mal der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn. Die Koaliti-
        onsparteien wollen angesichts ihrer Weigerung, einhellig
        geäußerte Bedenken zur Kenntnis zu nehmen, mit dem
        Kopf durch die verfassungsrechtliche Wand. Sie werden
        sich dabei eine blutige Nase holen, da mit einer Billigung
        ihres Angriffs auf die Grundrechte durch die Justiz nicht
        zu rechnen ist. Schließlich hat das Bundesverfassungsge-
        richt schon 1984 entschieden, dass rechtswidrig erlangte
        Informationen in der Regel einem Veröffentlichungsver-
        bot unterliegen. Auch haben bereits andere Gerichte – wie
        das Landgericht Kiel im Falle des Barschel-Untersu-
        chungsausschusses – die Herausgabe speziell der rechts-
        widrig erlangten Akten des MfS für unzulässig erklärt. Da
        auch das Bundesverwaltungsgericht deutlich vor dem ver-
        fassungsrechtlichen „Husarenritt“ gewarnt hat, kann schon
        jetzt prognostiziert werden, dass auch in der Zukunft die
        Herausgabe personenbezogener Akten von Politikern ge-
        gen ihren Willen nicht durchzusetzen sein wird.“
        Genau das versucht Rot-Grün – leider mithilfe der
        FDP. Zu diesem Gesetz können und wollen wir nicht Ja
        sagen.
        Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist
        spät am Abend und Gespenster sind auch nicht in Sicht.
        Die Koalition der Vernunft zieht heute mit der Gesetzes-
        änderung die notwendigen Konsequenzen aus dem Grund-
        satzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe
        der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl.
        Wir erleben heute gewiss eine ungewöhnliche Veran-
        staltung. Ich möchte neben vielen anderen namentlich den
        beiden Kollegen Ludwig Stiegler und Edzard Schmidt-
        Jortzig danken. Ohne deren Bereitschaft, Parteikalkül
        hintanzustellen und auch im Wahlkampf für die Sache
        selbst zu arbeiten, wäre dieser Erfolg nicht möglich ge-
        wesen.
        Die Neuregelung des Gesetzes lässt die Herausgabe
        von Prominentenakten unter Beachtung des Persönlich-
        keitsschutzes wieder zu. Die Rechte der Betroffenen wer-
        den gewahrt. Alt-Kanzler und Alt-Kader entscheiden aber
        nicht, was Gegenstand der Aufarbeitung der Stasi war und
        was nicht. Das ist die gute Botschaft dieses Tages.
        In unserem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass für
        die Zukunft die Herausgabe von personenbezogenen In-
        formationen über Personen der Zeitgeschichte und Inha-
        ber politischer Funktionen möglich bleibt. Wir greifen die
        Richtlinie der Behörde der Bundesbeauftragten auf und
        schreiben faktisch deren Kern im Gesetz fest.
        Diese Richtlinie der Bundesbeauftragten hat den heu-
        tigen Durchbruch der Diskussion vorbereitet. Bis zur Ein-
        stellung der Herausgabe von Informationen nach dem
        Kohl-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat diese
        Richtlinie ihre Schutzfunktion gegenüber den Betroffe-
        nen erfüllt. Das hat auch der Bundesbeauftragte für den
        Datenschutz bestätigt.
        Ich habe bereits bei mehreren Gelegenheiten hervorge-
        hoben, dass diese Richtlinie vonseiten der Aufarbeitungs-
        initiativen durchaus auch kritisch gesehen wird. Die län-
        ger gewordenen Wege, um an die Akten heranzukommen,
        bereiten gerade bei befristeten Forschungsprojekten
        durchaus praktische Probleme. In der Tat wird die Ak-
        teneinsicht für die Antragsteller schwieriger und langwie-
        riger. Nach dem Stand der Rechtsprechung und nach dem
        Stand der politischen Debatte ist diese Richtlinie aber un-
        umgänglich, um die Zweckbindung bei der Herausgabe
        zu präzisieren und den Betroffenen durch Information
        besser einzubinden.
        Ich bin sehr zuversichtlich, dass der jetzt vorgelegte
        Gesetzestext diesem Anspruch gerecht wird. Das abge-
        stufte Ermessen je nach Schwere der Menschenrechtsver-
        letzung könnte sich bei allen juristischen Detailproble-
        men in der Praxis doch als der Königsweg erweisen, die
        gegensätzlichen Interessen zu versöhnen. Wer guten Wil-
        lens ist, sollte dies auch anerkennen.
        Dieser Weg ist besser als eine Ost-West-Spaltung, wie
        sie die Union wieder einführen will. In das Gesetz zu
        schreiben, dass pauschal Personen in leitenden Funktio-
        nen Ost die Herausgabe der Informationen dulden müs-
        sen, ist nicht zu verantworten. Wir können zwölf Jahre
        nach der Einheit West-Bürger nicht durch Gesetz besser
        stellen als Bürger der früheren DDR. Hier muss im Ein-
        zelfall geprüft und abgewogen werden.
        Hätte die Union das Gesetz in dieser Legislaturperiode
        mit ihren Geschäftordnungstricks zum Scheitern ge-
        bracht, wäre die Aufarbeitung der Stasi-Arbeit in einem
        zentralen Bereich blockiert geblieben. Die Forschungsar-
        beiten zu den Ereignissen am 17. Juni 1953 wären zum
        Erliegen gekommen – ausgerechnet am 50. Jahrestag im
        kommenden Jahr.
        Es ist in diesem Zusammenhang ein historischer Trep-
        penwitz, dass die Union ihrem Kanzler der Einheit am
        17. Juni dieses Jahres anlässlich ihres Parteitags lange Re-
        dezeit gewährt hatte, während der gleiche Helmut Kohl
        das von ihm unterschriebene Gesetz kaputt zu machen
        versucht. Wäre es nach ihm gegangen, hätten die Inhaber
        politischer Funktionen und Amtsträger der DDR in jedem
        Falle selbst darüber entscheiden können, welche Informa-
        tionen über deren amtliche Tätigkeit an Medien und Wis-
        senschaft weitergegeben wird und welche nicht. Diese
        Solidarität der alten Garden wird es nun nicht mehr geben.
        Das ist über die Grenzen der Parteien hinweg ein wichti-
        ger Erfolg – gerade für die Verfolgten des Regimes, die
        uns unterstützen.
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        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP): Es ist gut, dass
        nun doch noch in dieser Legislaturperiode eine Novellie-
        rung des Stasi-Unterlagen-Gesetztes zustande kommt;
        denn die Aufarbeitung der MfS-Tätigkeit in der ehemali-
        gen DDR darf nicht beendet oder spürbar behindert wer-
        den. Es ist gut, dass diese Rechtsänderung eine breitere
        demokratische Unterstützung bekommt, als eine bloße
        Koalitionszustimmung sie bieten könnte. Es ist insbeson-
        dere gut, dass es bei alledem gelungen ist, die Belange des
        Opferschutzes, richtiger: des Betroffenenschutzes, zu si-
        chern.
        Nachdem zur Streichung der Schwärzungsoption in § 14
        und zur vorgesehenen Verfahrensregelung ohnehin weit
        reichender Konsens besteht, will ich näher nur noch auf den
        Betroffenenschutz eingehen, um den es ja überhaupt in den
        letzten Tagen erst die neue Bewegung gegeben hat.
        Ich erinnere dazu an den Auslöser der ganzen Ände-
        rungsproblematik. Im Zuge des Spendenuntersuchungs-
        ausschusses verfielen die Grünen als selbsternannte, an-
        gebliche Rechtsstaatspartei auf die Idee, vielleicht mithilfe
        von Stasi-Aufzeichnungen über heimlich abgehörte Telefo-
        nate des Bundeskanzlers Kohl bestimmten Informationen
        auf die Spur zu kommen. Erst daraufhin hat der Betroffene
        ja um Rechtsschutz nachgesucht und von den Verwal-
        tungsgerichten Recht bekommen, und erst als diese Ent-
        scheidung die künftige Aufarbeitung der MfS-Tätigkeit zu
        behindern schien, sollte nun das Gesetz entsprechend geän-
        dert werden.
        Der stillschweigende Konsens, den es unter den Frak-
        tionen und der Stasi-Unterlagen-Behörde bis dahin gege-
        ben hatte, grundrechtswidrig gewonnene Informations-
        materialien keinesfalls herauszugeben, war nun zerstört.
        Diese Unschuld war verloren. Nun also musste, wenn der
        Betroffenenschutz bei der behördlichen Herausgabeent-
        scheidung eine entscheidende Rolle spielen sollte, auf je-
        den Fall eine entsprechende Regelung aufgenommen
        werden, wollte man nicht das Hässlichste befürchten.
        Der Koalitionsentwurf aber enthielt dazu keinerlei Ge-
        setzespassage. Noch in den letzten Beratungen hatten sich
        die Grünen standhaft geweigert, irgendetwas Entsprechen-
        des aufzunehmen. Der neue § 32 des Stasi-Unterlagen-Ge-
        setzes wäre also ohne eine Regelung zum Betroffenen-
        schutz zustande gekommen; denn die Koalition konnte
        und wollte das mit ihrer Mehrheit durchsetzen. Zustim-
        mungsbedürftig war das Gesetz ja nicht und einen mögli-
        chen Einspruch des Bundesrates hätte man noch im Sep-
        tember dieses Jahres im Bundesrat überstimmen können.
        In dieser Situation hat sich – als durch den Einsatz von
        Marianne Birthler in letzter Minute doch noch einmal Be-
        wegung in die Sache kam – die FDP zum Handeln ent-
        schlossen. Was wir nach intensiver Bemühung erreichen
        konnten, liegt nun zur Verabschiedung vor. Wir Liberalen
        sind höchst zufrieden, dass sich unsere Zielsetzungen voll
        darin wiederfinden und sich die am Ende hektische
        Bemühung also gelohnt hat. Für unsere Interpretation des
        Ergebnisses geben wir eine besondere Erklärung zur Ab-
        stimmung ab.
        Zu dem, was Außenstehende über das Erreichte sagen,
        zitiere ich die alten Bürgerrechtler: „Das Bürgerkomitee
        Leipzig begrüßt die Einigung nachdrücklich. Einerseits
        wurde dadurch erreicht, dass auch nach dem Kohl-Urteil
        des Bundesverwaltungsgerichts eine angemessene Aufar-
        beitung der zweiten deutschen Diktatur möglich ist. An-
        dererseits wurde deutlich, dass auch unmittelbar vor den
        Bundestagswahlen eine sachgerechte Einigung zwischen
        demokratischen Parteien möglich ist. Und: Der Opfer-
        schutz, ist durch diese Regelung ausreichend gewährleis-
        tet.“
        Ulla Jelpke (PDS): Die PDS wird sich bei der Ab-
        stimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthal-
        ten.
        Der Entwurf greift zwar wichtige Forderungen auf, die
        im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesver-
        waltungsgerichts im Fall Helmut Kohl erhoben worden
        sind. Insbesondere werden in ihm Anregungen umgesetzt,
        die von mehreren Sachverständigen auf Anhörungen des
        Bundestagsinnenausschusses zu diesem Thema vorge-
        bracht wurden.
        Gleichwohl trägt der Gesetzentwurf nicht in ausrei-
        chendem Maße den schwer wiegenden datenschutz- und
        verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung, die mehrere
        Experten in der Diskussion erhoben haben.
        Daran ändert auch nichts die zwischen Koalition und
        FDP ausgehandelte Kompromissfassung. Hiernach ist bei
        der Abwägung, ob Akten herausgegeben werden dürfen,
        „insbesondere zu berücksichtigen, ob die Informationser-
        hebung erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung be-
        ruht“. Diese Formel schafft eher neue Probleme, als dass
        sie welche löst. Denn welche „Menschenrechtsverletzun-
        gen“ sind gemeint? Die Begründung nennt „Folter“. Gut.
        Aber längst nicht alle Informationen in den Stasi-Akten
        dürften durch Folter erpresst worden sein. Wann fängt kon-
        kret die „Menschenrechtsverletzung“ an?
        Der Kompromiss stellt sich im Übrigen gegen die mas-
        sive Kritik von Sachverständigen, die eine Trennung zwi-
        schen „rechtsstaatswidrig erworbenen“ und anderen Un-
        terlagen der Stasi für unsinnig halten. Selbst bei den
        Gestapo-Akten wird eine solche Trennung nicht gezogen.
        Insbesondere besteht die Gefahr, dass Akten auseinander
        gerissen werden, die in einem Sinnzusammenhang stehen
        und dadurch für die Forschung unbrauchbar werden.
        Die PDS verkennt nicht den Novellierungsbedarf. Sie
        betont ihn sogar ausdrücklich. Aber jetzt wird wieder von
        der Regierungskoalition ein Gesetzentwurf hopplahopp
        durch die Gremien gejagt, ohne dass man sich Zeit ge-
        nommen hätte, saubere und tragfähige Lösungen zu erar-
        beiten. Wir werden in der 15. Legislaturperiode deshalb
        erneut über den Problemkomplex „Stasi-Unterlagen“ be-
        raten müssen. Dabei kommt es der PDS auf folgende Ge-
        sichtspunkte ganz besonders an, die wir auch in unserem
        Entschließungsantrag hervorgehoben haben:
        Das Änderungsgesetz kann nur den Einstieg in eine
        weitere Novellierung des StUG mit dem Ziel seiner
        schrittweisen Überführung in die Archivgesetzgebung
        darstellen. Der Formelkompromiss, den Koalition und
        FDP formuliert haben, macht deutlich, dass das Stasi-Un-
        terlagen-Gesetz ein „Sonderrecht“ darstellt, das mög-
        lichst bald durch ein modifiziertes allgemeines Archiv-
        recht abgelöst werden sollte.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225256
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        Opfern der Ausspähung durch das MfS muss weiterhin
        ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in ihre Akten
        zugesichert werden.
        Personenbezogene Informationen, die die Privatsphäre
        betreffen, müssen in jedem Fall – unabhängig davon, wel-
        che Fallgruppe nach dem StUG betroffen ist – für die Öf-
        fentlichkeit unzugänglich sein.
        Die PDS schließt sich den Bedenken des Bundesbe-
        auftragten für den Datenschutz an, wonach ein derart
        schwer wiegender Eingriff in das Grundrecht auf informa-
        tionelle Selbstbestimmung, wie ihn die Herausgabe von
        Akten auch gegen den Willen der betroffenen Personen
        darstellt, „besonders problematisch“ erscheint, weil er
        fast zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung kaum noch
        mit der Zweckbestimmung „Forschung zum Zwecke der
        politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit
        des Staatssicherheitsdienstes sowie für die Zwecke der
        politischen Bildung“ begründet werden kann. Viele Un-
        terlagen werden gerade von Journalisten nur genutzt, weil
        sie bestimmte Personen betreffen, nicht aber um die Ar-
        beit der Stasi aufzuarbeiten.
        Ziel der weiteren Novellierungen muss es sein, die Er-
        forschung der Funktionsweisen und Tätigkeiten von Ge-
        heimdiensten möglich zu machen. Für ein vollständiges
        Bild sowohl der DDR-Geschichte als auch der deutsch-
        deutschen Beziehungen sind die „Gegenstücke“ zu den
        Stasiunterlagen in den Akten der westdeutschen Geheim-
        dienste unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund kritisiert
        die PDS, dass die Regierungskoalition ihr Versprechen,
        ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen, nicht einge-
        halten hat.
        Diese Punkte in unserem Entschließungsantrag sind
        wichtige Elemente für die notwendige weitere Diskussion
        über den Umgang mit den Stasiunterlagen.
        Rolf Schwanitz (SPD):Der Abgeordnete Büttner von
        der CDU/CSU-Fraktion kritisierte in seinem Redebeitrag
        zur zweiten Lesung des Änderungsgesetzes zu den Stasi-
        Unterlagen in der vergangenen Woche den vielstimmigen
        Chor, der nunmehr seit eineinhalb Jahren die Diskussion
        um die Nutzung der Stasi-Akten begleitet. Nicht hinge-
        wiesen hat er dabei auf die interessanten Ausführungen
        des Kanzlerkandidaten der Union, der sich zu Beginn die-
        sen Jahres in der „Super Illu“ (Nr. 13/2002) zu seinen Vor-
        stellungen über den weiteren Umgang mit den Stasi-Un-
        terlagen geäußert hat. Auf die Frage danach, ob man die
        Stasi-Verbrechen weiter aufarbeiten solle oder eher ein
        Schlussstrich gezogen werden müsste, antwortete Herr
        Stoiber:
        „Ich glaube, wir sind heute noch nicht so weit. Aber der
        Zeitpunkt wird sicherlich kommen, wo man sich einigt,
        die Stasi-Akten zu schließen. Wenn ich Verantwortung
        trage, bin ich gern bereit, gegen Mitte der nächsten Le-
        gislaturperiode darüber eine Generaldebatte anzustoßen.“
        Da wundert es nicht, wenn Kollege Büttner selbst
        letzte Woche dafür wirbt, etwa Mitte der nächsten Legis-
        laturperiode „endgültige Regelungen für die Endlagerung
        des Stasi-Akten-Bestandes zu treffen“.
        Diese Ankündigungen lassen an Deutlichkeit nichts zu
        wünschen übrig. Und gerade die Menschen in Ost-
        deutschland, die sich vor allem durch friedliche Revolu-
        tion die Öffnung der Stasi-Akten erkämpften, müssen
        wissen, wohin die Reise gehen soll. Auch darüber wird
        übrigens am 22. September 2002 abgestimmt und die So-
        zialdemokraten werden gemeinsam mit Bündnis 90/Die
        Grünen alles unternehmen, dass ein solcher Schlussstrich
        unterbleibt.
        Dieses fünfte Änderungsgesetz zu den Stasi-Unterlagen
        ist notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsge-
        richt im Ergebnis der Klage von Helmut Kohl eine restrik-
        tive Auslegung des § 32 vorgenommen hat. Anders als in
        den vergangenen zehn Jahren würden ohne Gesetzesände-
        rung Unterlagen von Personen der Zeitgeschichte und
        Amtsinhabern in Ausübung ihres Amtes zu Aufarbeitungs-
        zwecken faktisch nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie
        könnten nur noch mit deren ausdrücklicher Einwilligung
        für die historische, politische und juristische Aufarbeitung
        der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes verwendet wer-
        den. Damit stünde ein der zentralen Aufgabenbereiche des
        Stasi-Unterlagen-Gesetzes faktisch vor dem Aus. Die
        Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
        haben sich nach schwierigen Gesprächen und Verhand-
        lungen darauf verständigt, durch eine gemeinsame Ände-
        rung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Klarheit zu sor-
        gen und die weitere Aufarbeitung möglich zu machen.
        Diese Aufarbeitung ist nicht nur ein Anliegen einzelner
        „wilder Bürgerrechtler“, geschichtsbewusster Menschen
        oder betroffener Personen. Anlässlich der zehnjährigen
        Wiederkehr des In-Kraft-Tretens des Stasi-Unterlagen-
        Gesetzes im vergangenen Jahr äußerte sich die frühere
        Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts zum Stellen-
        wert der Aktennutzung für Aufarbeitungszwecke folgen-
        dermaßen: „... dieses Wissen ist ein Garant für den Fort-
        bestand einer zivilisierten Gesellschaft. Die weiterhin zu
        entschlüsselnde Wirkungsweise des Staatssicherheits-
        dienstes als ein Instrument der Diktatur ist ein notwendi-
        ger Kontrastbezug für die freiheitliche Demokratie.“
        Wir brauchen diese Aufarbeitung also nicht nur zum
        Zwecke der Strafverfolgung, um Schicksale aufzuklären,
        um Opfer zu rehabilitieren und die Vergangenheit zu erhel-
        len. Wir brauchen diese Aufarbeitung vor allem deshalb,
        weil sie uns und unseren Nachkommen wichtige Anhalts-
        punkte für Wertorientierungen in unserer freiheitlich-de-
        mokratischen Grundordnung schafft. Deshalb ist die Not-
        wendigkeit der Aufarbeitung auch keine Frage von
        aktueller Stimmung, Mode oder Zeitgeist. Sie ist in diesem
        Sinne bleibender Auftrag im wiedervereinigten Deutsch-
        land aus unserer gemeinsamen Geschichte von Teilung und
        Diktatur. Hierzu haben sich die Bundesrepublik Deutsch-
        land und die DDR mit der gemeinsamen Vereinbarung vom
        18. September 1990 unmittelbar vor der staatlichen Einheit
        verpflichtet und dies wird vom gesamtdeutschen Gesetzge-
        ber durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz und seine heutige
        Novellierung erfüllt. Darum geht es, um nicht mehr und
        nicht weniger.
        Mit Verabschiedung des heutigen Änderungsgesetzes
        werden künftig wieder personenbezogene Informationen
        über Personen der Zeitgeschichte und Inhaber politischer
        Funktionen oder Amtsträger zur Aufarbeitung der Tätig-
        keiten des Staatssicherheitsdienstes nutzbar gemacht. Dabei
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25257
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        wird in Zukunft ein im Gesetz geregeltes Verfahren dafür
        Sorge tragen, dass die betroffenen Personen zuvor rechtzei-
        tig benachrichtigt werden und ihre Einwände gegen eine
        Nutzung der Informationen vorbringen können. Die Bun-
        desbeauftragte hat letztlich eine umfassende Prüfung und
        Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeits-
        rechten der betroffenen Personen und der Informations-
        und Wissenschaftsfreiheit, also dem Aufarbeitungsinte-
        resse, vorzunehmen. Wie bisher auch sollen durch die
        Nutzung und Veröffentlichung der Informationen keine
        überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Person beein-
        trächtigt werden. Berücksichtigt wird dabei insbesondere
        auch, ob die Informationserhebung erkennbar auf einer
        Menschenrechtsverletzung beruht. Die Menschenrechts-
        verletzung bezieht sich dabei immer auf die Rechte der
        Person, zu der die Informationen vom Staatssicherheits-
        dienst erhoben worden sind. Das vorhandene Ermessen
        der Bundesbeauftragten im Abwägungsprozess reduziert
        sich in Abhängigkeit von der Schwere der Menschen-
        rechtsverletzung. So sind beispielsweise Eingriffe in das
        Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von besonderer Be-
        deutung, führen jedoch nicht automatisch zum Versagen
        der Herausgabe oder Veröffentlichung. Demgegenüber
        geht das Ermessen der Bundesbeauftragten gegen null,
        wenn die Informationen durch schwere Menschenrechts-
        verletzungen, wie etwa durch Folter, erlangt wurden. So
        kann ein späterer Amtsinhaber oder eine Person der Zeit-
        geschichte zum Beispiel während einer früheren Stasi-Haft
        beispielweise gefoltert worden oder zu Selbstbezichtigun-
        gen gezwungen worden sein. Diese Menschenrechtsver-
        letzung, welche die Voraussetzung für das Erlangen der
        Information war, hatte eine solche Schwere, dass im Ab-
        wägungsprozess das heutige Aufarbeitungsinteresse zu-
        rückstehen muss.
        Andererseits ist der einengende Maßstab der Men-
        schenrechtsverletzung bei der Informationserhebung
        auch nicht unbegrenzt. Anliegen der Regelung ist es nicht,
        die Informationserhebung durch den Staatssicherheits-
        dienst nachträglich generell am Maßstab der Menschen-
        rechte oder eines grundrechtskonformen Handelns zu
        messen. Solche Maßstäbe haben in der DDR faktisch
        nicht existiert. Deshalb ist beispielsweise die Informati-
        onserhebung mittels inoffizieller Mitarbeiter in diesem
        Sinne nachträglich nicht automatisch als Menschen-
        rechtsverletzung zu werten. Die Regelung folgt stattdes-
        sen dem Modell, das bereits jetzt in § 19 Abs. 1 StUG, im
        Zusammenhang mit der Stichtagsregelung bei Auskünf-
        ten über IM-Tätigkeit vorhanden ist. Auch in diesen Fäl-
        len wird über eine vor 1975 liegende inoffizielle Tätigkeit
        für den Staatssicherheitsdienst nur dann informiert, wenn
        „ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner inoffiziel-
        len Tätigkeit ein Verbrechen begangen oder gegen
        Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
        verstoßen hat“. Die Menschenrechtsverletzung hat also
        eine besondere Qualität.
        Die Zuordnung des Abwägungsprozesses zur Bundes-
        beauftragten ist angemessen und zweckmäßig. Die Bun-
        desbeauftragte verfügt hierfür über eine besondere
        Rechtsstellung und erhält nun gesetzliche Regelungen für
        das notwendige Verfahren. Diese Regelungen ermögli-
        chen den angemessenen Ausgleich zwischen dem Inte-
        resse an einer politischen und historischen Aufarbeitung
        der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes einerseits und
        der Sicherung der individuellen Rechte der Betroffenen
        andererseits.
        Dieser Abwägungsprozess muss wieder ermöglicht
        und geleistet werden, auch im zweiten Jahrzehnt der staat-
        lichen Einheit. Denn die Wiedervereinigung unseres Lan-
        des, das Hinzukommen der Ostdeutschen mit besonderen
        Interessen und Ansprüchen ist mehr als ein befristeter
        Störfall des Westens, der nach einer bestimmten Zeit
        durch die Rückkehr zur Normalität beendbar wäre. Hieran
        muss gelegentlich erinnert werden.
        Anlage 23
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts:
        Tätigkeitsbericht 1999 und 2000 des Beauf-
        tragten für den Datenschutz – 18. Tätigkeit-
        keitsbericht –
        – des Antrags: Sichere Informations- und Kom-
        munikationsinfrastrukturen gewährleisten
        – des Antrags: Umfassende Modernisierung des
        Datenschutzrechts voranbringen
        (Tagesordnungspunkt 15, Zusatztagesordnungs-
        punkt 7 und 8)
        Gisela Schröter (SPD): Der vorliegende 18. Tätig-
        keitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
        berücksichtigt die Jahr 1999 und 2000. Die Antiterrorge-
        setzgebung, die wir im vergangenen Jahr verabschiedet
        haben, ist also noch nicht aufgenommen.
        Erlauben Sie mir dennoch eine Bemerkung dazu: Der
        viel zitierte 11. September des vergangenen Jahres mar-
        kiert auch eine Zäsur im Bereich des Datenschutzes. Denn
        die massive terroristische Bedrohung erfordert es, dass
        die Balance zwischen den Grundrechten auf Persönlich-
        keitsschutz und persönlicher Sicherheit neu austariert
        wird. Entscheidend dabei ist es, dass die Substanz des
        Persönlichkeitsrechts nicht angegriffen wird. Darin liegt
        die großer Herausforderung bei der Gesetzgebung zur
        Terrorismusbekämpfung.
        Wir haben das so gelöst: Mehr Befugnisse für die Si-
        cherheitsbehörden gibt es nur auf Zeit und nur unter dem
        Vorbehalt, dass die entsprechenden Maßnahmen auch
        wirklich geeignet, wirksam und verhältnismäßig sind.
        Das muss eigens evaluiert werden und dem Parlament ist
        ein Bericht darüber vorzulegen. Mit diesem Verfahren ha-
        ben wir eine verlässliche Sicherung für das Persönlich-
        keitsrecht eingebaut. Ich bin gespannt, wie der nächste,
        der 19. Tätigkeitsbericht diese Gesetzgebung im Lichte
        erster Praxiserfahrungen beurteilen wird.
        Lassen Sie micht auf den vorliegenden Bericht zurück-
        kommen. Wieder bietet er eine gründliche Bestandsauf-
        nahme aller datenschutzrechtlich relevanten Bereiche in
        Verwaltung und Gesetzgebung unter Einschluss des nicht
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225258
        (C)
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        öffentlichen Bereichs. Es wird Buch geführt über inzwi-
        schen beseitigte Missstände. Es werden fortbestehende
        Defizite aufgezeigt. Im Sinne eines Frühwarnsystems
        wird die Aufmerksamkeit auf sich abzeichnende Lücken
        im Datenschutz gelenkt. Es werden Handlungsempfeh-
        lungen ausgesprochen und Korrekturen eingefordert. Im
        Ergebnis ist der Bericht ein umfassendes Kompendium,
        ein reichhaltiger Fundus, der das ganze Spektrum der Ver-
        arbeitung personenbezogener Daten aufzeigt und die da-
        raus resultierende Gefahren für das Recht auf informatio-
        nelle Selbstbestimmung vor Augen führt. Dafür möchte
        ich dem Bundesbeauftragten, Herrn Dr. Jacob, ausdrück-
        lich danken.
        Ich freue mich, dass wir im Ausschuss – wie in den Jah-
        ren zuvor – zu einer gemeinsamen Entschließung – leider
        ohne die PDS-Fraktion – gefunden haben. Das ist das Er-
        gebnis ausführlicher Berichterstattergespräche, bei denen
        uns Herr Dr. Jacob ebenso wie das BMI beratend zur Seite
        gestanden haben. Ich möchte mich auch bei allen Be-
        richterstatterkolleginnen und -kollegen herzlich bedan-
        ken. Die Mühe hat sich gelohnt.
        Viele datenschutzrechtliche Beanstandungen haben
        sich seit Vorlage des Berichts im März 2001 erledigt. So
        gibt es mit dem verabschiedeten Änderungsgesetz zur
        Strafprozessordnung eine Nachfolgeregelung für den § 12
        Fernmeldeanlagengesetz (FAG). Die Telekommunika-
        tionsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) ist seit dem
        November letzten Jahres in Kraft. Mit dem EGG, dem
        Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz wurde das Tele-
        dienstedatenschutz-Gesetz (TDDSG) novelliert.
        Andere vom Datenschutzbeauftragten monierte Pro-
        bleme bestehen nach wie vor. Die dringlichsten haben wir
        in unserem Entschließungsantrag zusammengefasst. So
        warten wir immer noch auf die Vorlage eines Arbeitneh-
        merdatenschutzgesetzes. Die Überwachbarkeit von Ar-
        beitnehmerverhalten im Zusammenhang mit E-Mail- und
        Internetnutzung bringt ernste Risiken für die informa-
        tionelle Selbstbestimmung. Möglich ist nämlich die Er-
        mittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten durch den
        Arbeitgeber. Datenschutzrechtlich ist das höchst proble-
        matisch.
        Weiterhin brauchen wir endlich verbindliche Regelun-
        gen für Chipkarten im Gesundheitswesen. Der Schutz der
        Gesundheitsdaten auf der Chipkarte ist bisher unzuläng-
        lich. Hier fehlt noch ein eigenes Gesetz.
        Notwendig ist auch die Einführung eines Straftatbe-
        standes für heimliche Bildaufnahmen und deren Veröf-
        fentlichung. Hier besteht eine Gesetzeslücke. Die heimli-
        che Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
        ist nach § 201 Strafgesetzbuch bereits strafbar. Auch für
        Bildaufnahmen brauchen wir dringend eine strafgesetzli-
        che Regelung.
        In zwei Punkten unserer Entschließung beziehen wir
        uns auf ganz aktuelle Dringlichkeiten: Bei der Entschlüs-
        selung des menschlichen Genoms brauchen wir klare
        Strafnormen, also die Einführung eines Straftatbestandes
        für die heimliche Analyse des Genoms. Gentests ohne
        ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung und ohne Ein-
        willigung des Betroffenen sind zu verbieten.
        Bei der Terrorismusbekämpfung halten wir es für er-
        forderlich, das die Eingriffsvoraussetzungen bei der
        präventiven Rasterfahndung bundesweit vereinheitlicht
        und datenschutzrechtlich unbedenklich gestaltet werden.
        Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Bei-
        spiel aus Thüringen belegt das: Nach dem neuen Thürin-
        ger Polizeigesetz kann die Polizei weitgehend nach eige-
        nem Ermessen eine Rasterfahndung in Gang setzen.
        Schon zuvor hat es eine ärgerliche Fahndungsspanne ge-
        geben: Bei der Rasterfahndung nach mutmaßlichen isla-
        mistischen Terroristen in Thürigen hat die Fachhoch-
        schule Nordhausen Daten von 300 Studenten an die
        Polizei gegeben, die gar nicht den Kriterien der Raster-
        fahndung entsprachen.
        Für wichtig halte ich es, dass die zweite Stufe der um-
        fassenden Modernisierung des Datenschutzrechts in An-
        griff genommen und bis zur Mitte der nächsten Wahlperi-
        ode umgesetzt wird. Im Auftrag des Bundesministeriums
        des Innern ist hierzu ein Gutachten erarbeitet worden. Seit
        dem November vergangenen Jahres liegt es vor. Hier
        werden wichtigte Eckpunkte für das Reformvorhaben for-
        muliert: Das Datenschutzrecht soll einfacher, verständli-
        cher werden und es ist den neuen Formen der Datenver-
        arbeitung anzupassen. Wir brauchen ein Datenschutzrecht
        mit klaren Abgrenzungen zwischen allgemeinen und be-
        reichsspezifischen Regelungen.
        In einem Punkt haben wir noch bis zuletzt um Einver-
        nehmen gerungen: bei der Gutachterbestellung in der ge-
        setzlichen Unfallversicherung und nach dem SGB IX.
        Hier wurde der Vorschlag gemacht, als Gutachter bevor-
        zugt den zuständigen Amtsarzt einzusetzen. Hierzu
        möchte ich anmerken: Ist nach SGB IX für die Fest-
        stellung des Leistungsbedarfs ein Gutachten erforderlich,
        benennen die Rehabilitationsträger in der Regel drei
        Sachverständige. Der Leistungsberechtigte kann einen
        auswählen. Auf seinen Antrag hin können auch andere ge-
        eignete Sachverständige herangezogen werden. Die Be-
        hindertenverbände haben dieses Verfahren ausdrücklich
        begrüßt. Eine normierte vorrangige Beauftragung von
        Amtsärzten steht im Widerspruch zu dem mit dem SGB IX
        verfolgten Ziel der Förderung der Selbstbestimmung von
        behinderten Menschen. Es kann auch nicht pauschal von
        einer Eignung aller Amtsärzte ausgegangen werden.
        In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt: Grund-
        sätzlich kann der Versicherungsträger jeden Arzt als Gut-
        achter beauftragen, wenn dieser fachlich geeignet ist, also
        auch einen Amtsarzt. Amtsärzte erfüllen die an einen Gut-
        achter zu stellenden Anforderungen in der Regel nicht: Es
        ist eine besondere fachliche Spezialisierung/Qualifizie-
        rung erforderlich. Oft gibt es spezielle Anforderungen an
        die Praxisausstattung, die in der Regel bei Amtsärzten
        nicht vorhaden ist. Die Zahl bei den Berufsgenossen-
        schaften anfallenden Begutachtungen (circa 140 000)
        wäre von den Amtsärzten mengenmäßig nicht zu be-
        werkstelligen.
        Ich kommen zum Schluss. Mit unserem Antrag soll
        die Bundesregierung zur Erledigung dringlicher daten-
        schutzrechtlicher Aufgaben aufgefordert werden. Mir
        perönlich liegt dabei die Umsetzung der zweiten Stufe
        der Modernisierung des Datenschutzrechts besonders
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25259
        (C)
        (D)
        (A)
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        am Herzen. Ich bin überzeugt, diese Reform wird dazu
        beitragen, auch in Zeiten terroristischer Bedrohung die
        Herausforderungen für das Recht auf informationelle
        Selbstbestimmung zu bestehen.
        Beatrix Philipp (CDU/CSU): Seit 1978 wacht der
        Bundesbeauftragte für den Datenschutz über die Einhal-
        tung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes so-
        wie der bereichsspezifischen Vorschriften über den Daten-
        schutz. Mittlerweile beraten wir den 18. Tätigkeitsbericht
        zum Datenschutz. Mit diesem Bericht gibt der Bundesbe-
        auftragte für den Datenschutz Rechenschaft über den Da-
        tenschutz und liefert eine akkurate Zustandsbeschreibung
        des Datenschutzes.
        Mein Dank gilt daher zunächst Herrn Dr. Jacob und
        seinen Mitarbeitern und dem Bundesministerium des In-
        nern. Ich bedanke mich für die zahlreichen substanziier-
        ten datenschutzrechtlichen Hinweise und Verbesserungs-
        vorschläge, die allerdings auch zeigen, dass für die
        Umsetzung mancher Anregungen oft eine einzige Legis-
        laturperiode nicht ausreicht.
        In diesem Jahr feierten wir ein Jubiläum. Seit 25 Jah-
        ren gibt es nun das Bundesdatenschutzgesetz. Anfangs
        wurde es eher als Stiefkind betrachtet, oft als „lästig“.
        Mittlerweile ist das Thema Datenschutz in der öffentli-
        chen Wahrnehmung fest verankert und hat an Bedeutung
        und Aktualität immer mehr zugenommen.
        Ein Anstoß war sicherlich auch das Volkszählungsur-
        teil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember
        1983. Mit dieser Entscheidung wurde erstmals das infor-
        mationelle Selbstbestimmungsrecht herausgearbeitet, das
        heißt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung fol-
        gende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu
        entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen per-
        sönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, wie das
        Gericht damals ausführte. Es grenzt an einen Skandal,
        dass diese Tatsache gerade im Rahmen des Stasi-Unterla-
        gen-Gesetzes, das diese Woche beraten wird, bei den Re-
        gierungsparteien und der FDP hinter das öffentliche Inte-
        resse zurückgestellt wird.
        Sensibilisiert durch die Tatsache, dass heutzutage im-
        mer mehr Daten mittels neuer Medien übermittelt werden
        können, ist der Gesetzgeber immer bestrebt, diesen Ent-
        wicklungen durch Regelungen nachzukommen, die das
        allgemeine Persönlichkeitsrecht gebührend berücksichti-
        gen. Denn, wie das Bundesverfassungsgericht damals
        feststellte, es gibt kein belangloses Datum mehr, weil
        durch Verarbeitung und Verknüpfung gerade dieses einen
        neuen Stellenwert bekommen kann.
        Datenschutz wurde zunächst als „Abwehrrecht“ des
        selbstbestimmten Bürgers gegenüber dem Staat verstan-
        den. Heute sind staatliche Datenerhebung und -verarbei-
        tung strengen Anforderungen und Kontrollen unterwor-
        fen; bei den privatwirtschaftlich betriebenen,
        personenbezogenen Datenbanken sind die Anforderungen
        dagegen noch sehr gering. Es muss hier ein Weg gefunden
        werden, der die Wirtschaft nicht unnötig belastet, wenn
        der Datenschutz auch durch Selbstverpflichtung der Wirt-
        schaft erreicht werden kann. Ein übertriebener Regle-
        mentierungswahn, wie wir ihn beim „Datenschutzaudit“
        kennen, sei hier nur als negatives Beispiel genannt. Ich
        habe mich dazu an verschiedenen Stellen schon kritisch
        geäußert.
        Auf der anderen Seite muss man immer wieder fest-
        stellen, dass unter der Gefahr des „Überwachungsstaates“
        notwendige Regelungen zur präventiven und repressiven
        Verbrechensbekämpfung nur zögerlich bis gar nicht um-
        gesetzt werden.
        Da muss ich insbesondere Ihnen, meine Damen und
        Herren von Rot-Grün, Vorwürfe machen. Nachdem Sie
        jahrelang unsere Vorschläge für eine wirksamere Verbre-
        chensbekämpfung immer wieder abgelehnt hatten, ja als
        übertrieben gewertet haben, sind Sie leider erst durch die
        Anschläge vom 11. September 2001 wachgerüttelt wor-
        den.
        Der Datenschutz, die Befugnis selbst zu entscheiden,
        wann persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden,
        findet dann seine Grenzen und muss sinnvoll abgewogen
        werden, wenn es um eine wirksame Verbrechensbekämp-
        fung bzw. Terrorismusbekämpfung geht. Der 11. Septem-
        ber 2001 hat uns allen überdeutlich gemacht, wie angreif-
        bar unsere Bevölkerung, unser Staat und unsere
        Demokratie sind. Die Sicherheit der Bürgerinnen und
        Bürger darf nicht durch ein falsches Verständnis von Da-
        tenschutz vernachlässigt werden. Datenschutz darf nicht
        zu Täterschutz werden. Ja, ich weiß, über diesen Satz re-
        gen Sie sich immer wieder auf. Aber er ist wahr und bleibt
        wahr, auch wenn sie es noch immer leugnen wollen; es
        gibt dafür genug Beispiele.
        Auch bei neuen Techniken muss sich der Gesetzgeber
        Möglichkeiten offen halten, wirksame Verbrechens-
        bekämpfung zu realisieren. Die ständige Zunahme der
        Mobilfunkgeräte muss eine wirksame Verbrechens-
        bekämpfung, auch die Überwachung des Mobilfunkver-
        kehrs, ermöglichen. Gespräche wie auch notwendige Ver-
        bindungsdaten, also wer wann wie lange und wo mit wem
        telefoniert hat, müssen feststellbar sein.
        Neue Techniken der Überwachung von Mobilfunkgerä-
        ten wie der IMSI-Catcher dürfen nicht durch eine Überre-
        glementierung in der Strafprozessordnung erschwert bzw.
        verhindert werden. Hier nicht durch wirksame Maßnah-
        men Schritt zu halten, kommt einer Kapitulation vor der
        organisierten Kriminalität gleich. Ich habe immer wieder
        den Eindruck, dass Rot-Grün gerade in diesem Bereich
        völlig andere Prioritäten setzt. Wann wollen Sie endlich
        einsehen, dass wirksame Verbrechensbekämpfung auch
        mit effektivem Datenschutz in Einklang zu bringen ist?
        Trotz zahlreicher Versprechungen, den Anforderungen
        einer modernen Informationsgesellschaft gerecht zu wer-
        den, muss festgestellt werden, dass es noch immer erheb-
        liche Lücken gibt. Ich nenne hier nur das Arbeitnehmer-
        datenschutzgesetz.
        Der Gebrauch von PC, E-Mail, Chipkarten und com-
        putergesteuertes oder -unterstütztes Arbeiten gehören
        heutzutage zum Alltag.
        Der Einsatz dieser modernen Informations- und Kom-
        munikationstechnologie bietet große Chancen und neue
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225260
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        Optionen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
        Diese neuen Informationsmöglichkeiten erfordern aber
        auch im Arbeitsbereich Schutzmaßnahmen. Man sollte
        die Risiken für das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
        durch die technisierte Ermittlung von Verhaltens- und
        Leistungsdaten nicht unterschätzen. Bisher wird Arbeit-
        nehmerdatenschutz nur durch die Rechtsprechung er-
        reicht.
        Es ist sehr problematisch, wenn Arbeitnehmer und Ar-
        beitgeber ihre datenschutzrechtlichen Rechte und Pflich-
        ten nach geltendem Recht überwiegend nur aus der Recht-
        sprechung ableiten können. Schon aus diesem Grunde ist
        ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz mehr denn je not-
        wendig. Dieser Bereich gehört zu den eingangs zitierten
        „unerledigten“ Hausaufgaben.
        In Ihrem Koalitionsvertrag von 1998 hieß es noch: „Ef-
        fektiver Datenschutz im öffentlichen und im privaten Be-
        reich gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für
        eine demokratische und verantwortbare Informationsge-
        sellschaft“. So erwartete jeder, insbesondere die Gewerk-
        schaften, von Ihnen die Vorlage eines Arbeitnehmerda-
        tenschutzgesetzes. Dazu kann ich leider nur sagen: Nicht
        direkt versprochen, aber dennoch nicht erledigt.
        Ein weiterer Bereich ist das Schufa-Verfahren. Auch
        dazu muss ich anmerken, dass dieses Verfahren bereits im
        letzten Tätigkeitsbericht bemängelt worden ist. Auch hier
        muss ich feststellen: Es hat sich fast nichts getan. Diese
        Bonitätsprüfungen sind sicherlich notwendig. Die Frage,
        ob jemand kreditwürdig ist, darf heute nicht unterschätzt
        werden. Immer mehr Bezahlungen erfolgen durch Kre-
        dite; ein Ausfall der Rückzahlung ist ein nicht zu unter-
        schätzender wirtschaftlicher Verlust. Daher ist die Aus-
        kunft, ob jemand kreditwürdig ist, nur berechtigt.
        Allerdings darf dies nicht so zulasten der Betroffenen
        gehen, dass diese über das Verfahren, insbesondere über
        ihren Scorewert, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein
        Kredit in den nächsten 15 Monaten ausfällt, mangelhafte
        bzw. gar keine Auskunft erhalten.
        Es ist auch nicht hinnehmbar, dass die Nachfrage der
        Betroffenen nach ihrem Scorewert sich negativ auf ihre
        Bonitätsprüfung auswirkt. Dies bedeutet letztlich, dass
        der bestraft wird, der von seinem Selbstauskunftsrecht
        nach dem Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch macht.
        Trotz einiger positiver Veränderungen sind immer
        noch einige Nachbesserungen erforderlich. So kann ich
        mir vorstellen, dass dem Betroffenen die relevanten Da-
        ten für den Scorewert und deren Gewichtung mitgeteilt
        werden. Es kann meines Erachtens nicht, ja es darf nicht
        sein, dass mit der Begründung des Patentrechtes den Be-
        troffenen nicht erkennbar wird, warum und aus welchen
        Gründen sie nicht kreditwürdig sind. Ich kann auch hier
        nur mit Nachdruck fordern, den Aufforderungen aus die-
        sem Tätigkeitsbericht zu folgen.
        Schließlich bleibt als letztes Beispiel, das auch schon
        im letzten Tätigkeitsbericht angesprochen worden ist,
        die Krypthographie. Dies bedeutet die Verschlüsselung
        von sensiblen Daten, insbesondere im Gesundheitswe-
        sen. Diese Daten werden durch mathematische Kompo-
        nenten so verschlüsselt, dass sie, für Dritte nicht nach-
        vollziehbar sind. Bereits im 17. Tätigkeitsbericht wurde
        auf die Gefahren hingewiesen und dringender Hand-
        lungsbedarf gesehen. Leider ist auch hier wenig gesche-
        hen. Der dringende Handlungsbedarf ist nach wie vor
        gegeben.
        In diesem Zusammenhang meine ich auch, dass es
        nötig ist, über den Missbrauch von Chipkarten im Ge-
        sundheitswesen nachzudenken. Sie alle kennen die Pro-
        blematik: eine Karte, zig Nutzer.
        Zusammengefasst lässt sich feststellen: Viele Punkte,
        die bereits im letzten Tätigkeitsbericht bemängelt worden
        sind, tauchen auch dieses Mal wieder auf und wir fordern
        erneut die Umsetzung der daraus resultierenden Konse-
        quenzen. Schließlich dient der Bericht dazu, unsere im-
        mer komplexer werdende Informationsgesellschaft und
        die Datenflut ein wenig durchschaubarer zu machen und
        den Menschen auch Ängste zu nehmen.
        Es gibt nicht viele Passagen im Koalitionsvertrag, die
        meine Zustimmung finden, aber eine: „Effektiver Daten-
        schutz im öffentlichen und im privaten Bereich gehört zu
        den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine demokrati-
        sche und verantwortbare Informationsgesellschaft“. Aber
        erst die Umsetzung und die Abwägung von Chancen und
        Risiken, von wirklicher Notwendigkeit und blindem Ak-
        tionismus, macht den Datenschutz zu einem Bereich, den
        die Bevölkerung akzeptiert. Auf diese Akzeptanz sind wir
        in hohem Maße angewiesen.
        Ich wünsche mir wenigstens in dieser Beurteilung so
        viel fraktionsübergreifende Zustimmung, wie sie bei der
        parlamentarischen Beratung deutlich wurde. Ich habe be-
        sondere Veranlassung, mich für die Kollegialität zu be-
        danken. Sie ist heute leider nicht mehr selbstverständlich.
        Dieser kollegialen Zusammenarbeit widerspricht es, dass
        uns heute Nacht ein Antrag der Koalitionsfraktionen,
        Drucksache 14/9709, zugeleitet wurde, der für sich in An-
        spruch nimmt, eine umfassende Modernisierung des Da-
        tenschutzes voranzubringen.
        Eine intensive Befassung mit diesem Antrag würde
        meiner Arbeitsweise entsprechen. Neben Anregungen,
        über die man sicherlich vernünftig sprechen kann, sind al-
        lerdings Grundsatzvorstellungen, dass wir zum Beispiel
        den Datenschutz über den EU-Standard ausweiten sollten,
        nicht akzeptierbar. Schon aus diesem Grund können wir
        dem Antrag nicht zustimmen.
        Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Mit Si-
        cherheit können sich einige von Ihnen noch an Folgendes
        erinnern: Als 1983 und 1987 die Bevölkerung in Deutsch-
        land – unter maßgeblicher Beteiligung der Grünen – ge-
        gen die geplanten Volkszählungen protestierte, ging es im
        Grundsatz darum, die eigene Privatsphäre vor staatlicher
        Ausforschung zu bewahren. Inzwischen haben sich die
        Vorzeichen aber merklich verändert. Nicht nur Behörden,
        sondern in zunehmendem Maße Unternehmen aus der
        Wirtschaft scheinen viel Sensibleres über die Menschen
        zu wissen, als damals vom Staat abgefragt wurde. Im Zeit-
        alter des Internet, in dem die User fast überall aufgefor-
        dert werden, persönliche Daten zu hinterlassen, sind zwei
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25261
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        Begriffe untrennbar miteinander verbunden: Datenschutz
        und Verbraucherschutz.
        Bündnis 90/Die Grünen haben nie locker gelassen, bei
        dem Einsatz für den Datenschutz. So sind wir maßgeblich
        an der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes beteiligt
        und haben uns auch bei den Verhandlungen zu den Anti-
        Terror-Paketen stark für datenschutzrechtliche Belange
        eingesetzt. Die jahrelange Verschleppung der ersten
        BDSG-Novelle durch die alte Bundesregierung ist Aus-
        druck für eine gewisse politische Hilflosigkeit gegenüber
        der technisch und rechtlich scheinbar schwierigen Mate-
        rie „Datenschutz“ gewesen.
        Die Politik darf sich neuen Herausforderungen aber
        nicht verschließen. Nachdem wir die erste Stufe der Mo-
        dernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgreich
        umgesetzt haben, werden wir in der nächsten Legislatur-
        periode die zweite Stufe in Angriff nehmen, die vor allem
        den Datenschutz für das Internetzeitalter fit machen soll.
        Wir wollen und müssen den Datenschutz für das 21. Jahr-
        hundert technik- und verbrauchergerecht regeln. Wir wollen
        insbesondere erreichen: ein umfassendes Auskunfts-, Wi-
        derspruchs- und Beschwerderecht für die Bürgerinnen und
        Bürger über ihre verarbeiteten und gespeichertenDaten, das
        Recht auf Anonymität und Pseudonymität von persönli-
        chen Daten, sobald eine Identifizierung nicht mehr zwin-
        gend notwendig ist, und einen systematischen Ausbau von
        Angeboten zum Selbstdatenschutz, wie die Vermittlung
        von Datenschutzkompetenz in Schule und Berufsausbil-
        dung und die Förderung von Verschlüsselungsprogram-
        men. Auch die Herausforderung durch die Entzifferung
        des menschlichen Genoms wollen wir annehmen, indem
        wir uns dafür einsetzen werden, die genetische Selbstbe-
        stimmung gesetzlich abzusichern.
        Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die im Tätig-
        keitsbericht enthaltene Ankündigung der Bundesregierung,
        unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis einen Ge-
        setzentwurf zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
        vorzulegen. Themen wie die Überwachung am Arbeits-
        platz oder das private Lesen von E-Mails müssen endlich
        für alle Beteiligten befriedigend gelöst werden.
        Ebenso begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung,
        eine Strafvorschrift zum Schutze vor Verletzungen der In-
        timsphäre durch unbefugte Bildaufnahmen zu schaffen.
        Der Schutz der Privatsphäre bleibt auch im Zeitalter der
        Neuen Medien ein ganz wichtiges Thema. Des Weiteren
        werden wir uns für die Aufnahme des Grundrechts auf in-
        formationelle Selbstbestimmung als expliziten Grundge-
        setzartikel einsetzen.
        Zukünftiger Datenschutz muss effektiv verständlich
        und attraktiv sein. Wir wollen die Betroffenen selbst zu
        Teilnehmern des Datenschutzes machen. Die Verarbei-
        tung der eigenen Daten muss durch die Bereitstellung ent-
        sprechender Software rechtlich und technisch unterstützt
        werden. Transparenz und Selbstbestimmung sind die
        Stichworte, unter denen wir modernen Datenschutz ver-
        stehen und umsetzen wollen.
        Datenschutz ist niemals Täterschutz, sondern ein wich-
        tiges Instrument zur informationellen Selbstbestimmung.
        Wir wollen den mündigen Bürger, der weiß, was mit sei-
        nen Daten geschieht. Statt „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
        besser“, muss es zukünftig heißen: „Vertrauen ist gut,
        Transparenz ist besser“.
        In diesem Sinne wollen wir die Modernisierung des
        Datenschutzes weiter vorantreiben.
        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP): Auch der
        18. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftrag-
        ten, der nun schon seit fast anderthalb Jahren vorliegt, ist
        wieder eine beeindruckende Fleißarbeit und eine Fund-
        grube für die verschiedensten Einblicke in das Daten-
        schutzgeschehen. Vor allem aber signalisiert er erneut
        manchen politischen Handlungsbedarf, den wir in unserer
        fraktionsübergreifenden Entschließung ja auch aufneh-
        men und für die neue Legislaturperiode festhalten.
        Ich will deshalb als erstes diese Ausrichtung des Be-
        richtes noch einmal hervorheben. Es scheint mir nämlich
        immer ein besonderer Vorzug der Bundesdatenschutzbe-
        richte zu sein, dass sie nicht nur Tätigkeitsnachweise und
        Sachverhaltsaufbereitung liefern, sondern Perspektiven
        zur Verbesserung und Weiterentwicklung bieten und da-
        mit wirklich politisch hilfreich sind. Die gute Zusammen-
        arbeit zwischen den Berichterstattern, dem Bundesdaten-
        schutzbeauftragten und den verantwortlichen Ministerien
        – besonders dem Innenministerium – tun ein Übriges.
        Und darum möchte ich mich an dieser Stelle auch noch
        bei allen Beteiligten für dieses fruchtbare Wirkenkönnen
        und die förderliche Atmosphäre bedanken, speziell beim
        Bundesdatenschutzbeauftragten selber.
        Von den herausgestellten Handlungsbedarfen liegen
        den Liberalen besonders die Nummern 1 und 9 am Herzen.
        Der Schutz vor Verletzung der Intimsphäre und des Kern-
        bereichs des Privaten muss weiter optimiert werden. Das
        bezieht sich ja nicht nur auf unbefugte Bildaufnahmen
        und deren Veröffentlichung oder die zunehmende Gefähr-
        dung durch private Datenmacht, vielmehr ist das ein
        Grund- und Querschnittsthema. Und die FDP hat darum
        auch schon des Längeren einen allgemeinen, übergreifen-
        den Antrag eingebracht, der indes zur Beratung leider von
        der Geschäftsordnungsmehrheit immer wieder hinausge-
        schoben wird.
        Im Übrigen erscheinen mir noch die Entschließungs-
        punkte 10 und l2 von besonderer Aktualität zu sein. Dass
        die Koalition bisher ein Gesetz zum genetischen Daten-
        schutz verhindert, ist schon an anderer Stelle nachdrück-
        lich kritisiert worden. Dass die präventive Rasterfahndung
        dringend eine Vereinheitlichung der einschlägigen Rechts-
        grundlagen braucht, hat sich durch die Praxiserfahrungen
        nach dem 11. September 2001 nachdrücklich bestätigt.
        Ob man hier auf ein allgemeines Recht hinwirken
        sollte, eine Zusammenarbeitsregelung auf der Grundlage
        von Art. 73 Nr. 10 des Grundgesetzes vorzieht, eine
        schmierige Rumpfvorschrift aufgrund Zuständigkeit kraft
        Natur der Sache anstrebt oder einen anderen Weg für
        sachdienlicher hält, muss allerdings noch geklärt werden.
        Nur sollte man dafür nicht zu viel Zeit verstreichen lassen.
        Petra Pau (PDS): Wir sprechen heute über den Tätig-
        keitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz über
        die Jahre 1999 und 2000. In langen und auch sehr inhalts-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225262
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        reichen Berichterstattergesprächen zu diesem Bericht
        wurde der Entwurf der heute zur Abstimmung stehenden
        Entschließung des Deutschen Bundestages erarbeitet. Ich
        kann nur dafür werben, den Tätigkeitsbericht selbst zur
        Kenntnis zu nehmen und nicht nur die heute vorliegende
        Entschließung, weil dieser sehr informativ ist und auf fast
        allen Politikfeldern Versäumnisse und auch Verstöße ge-
        gen das informationelle Selbstbestimmungsrecht offen-
        bart. Jedem Leser wird sehr schnell offenbar, dass bei-
        spielsweise im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und
        Außenpolitik sehr schneller Denk- und Handlungsbedarf
        besteht, um vorhandene Missstände abzustellen.
        In der Entschließung werden in zehn Punkten die wich-
        tigsten Kritikpunkte des Bundesbeauftragten für Daten-
        schutz noch einmal unterstrichen. So geht es um den noch
        immer fehlenden Arbeitnehmerdatenschutz, um notwen-
        dige Regelungen im Bereich des Gesundheitswesens, um
        besonders schutzwürdige Daten auch tatsächlich zu si-
        chern, und um die Begrenzung der Datenmacht in priva-
        ter Hand. Wenn wir heute dieser Entschließung trotzdem
        nicht zustimmen können, dann liegt das einzig und allein
        am Punkt 11. In diesem wird die Bundesregierung aufge-
        fordert, gemeinsam mit den Ländern Überlegungen anzu-
        stellen, wie bei der Terrorismusbekämpfung die Ein-
        griffsvoraussetzungen der präventiven Rasterfahndung
        „bundesweit vereinheitlicht, datenschutzrechtlich unbe-
        denklich und effektiv gestaltet werden können“. Diesem
        Passus kann ich schon deshalb nicht zustimmen, weil er
        einen Widerspruch in sich birgt. Es ist eben nicht möglich,
        einerseits das informationelle Selbstbestimmungsrecht
        des Einzelnen zu schützen und gleichzeitig all seine Da-
        ten zur Sammlung und Rasterung freizugeben. Hier wird
        der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung unter der
        Überschrift Terrorismusbekämpfung aufgehoben. Spätes-
        tens nach den einschlägigen Urteilen von Verwaltungsge-
        richten, hätten wir uns vielleicht auch noch dieses Punk-
        tes annehmen sollen.
        Nun liegt uns heute nicht nur der Entschließungsantrag
        vor. Die Koalition hat uns einen weiteren Antrag zum
        Thema Datenschutz auf den Tisch gelegt und zur Abstim-
        mung vorgelegt. Unter der Überschrift „Umfassende Mo-
        dernisierung des Datenschutzrechtes voranbringen“ werden
        viele wünschenswerte Forderungen an die Bundesregie-
        rung gestellt. Ich frage mich nur, warum dieser sehr breite
        Auszug aus ihrer Koalitionsvereinbarung von 1998 nun in
        den Rang eines Beschlusses des Bundestages erhoben
        werden muss, wenn das doch alles Forderungen sind, die
        sie selbst im gesetzgeberischen Verfahren hätte voran
        bringen müssen.
        Ich nehme nur ein Beispiel heraus: Der Arbeitnehmer-
        datenschutz bzw. die Schaffung eines Arbeitnehmerda-
        tenschutzgesetzes ist seit 1986 eine alljährlich wieder-
        kehrende Hängepartie. Seitdem wird in allen Berichten
        des Datenschutzbeauftragten diese Anforderung an die je-
        weilige Bundesregierung gestellt. Oder nehmen wir den
        Punkt 16 Ihrer Entschließung: „Der Deutsche Bundestag
        fordert die Bundesregierung auf, einen Entwurf eines In-
        formationsfreiheitsgesetzes für den Zugang von Bürge-
        rinnen und Bürgern zu amtlichen Informationen der
        Behörden vorzulegen, um die demokratischen Beteili-
        gungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und
        die Kontrolle staatlichen Handelns zu fördern.“ So weit,
        so gut. Auch das stand auf der Agenda der Koalition und
        wäre spätestens mit der Debatte um die Novellierung des
        Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit zu erarbeiten gewesen.
        Diese Entschließung stellt eigentlich eine Bankrott-
        erklärung der Koalition auf dem Gebiet der Bürgerinnen
        und Bürger Rechte dar. Wir sind nicht bereit, mit unserer
        Zustimmung solches auch noch abzusegnen.
        Fritz Rudolf Körper, Parlamentarischer Staatssekre-
        tär beim Bundsminister des Innern: Erst kürzlich haben
        auf Einladung des Bundesbeauftragten Vertreter aus Poli-
        tik und Wissenschaft in einer Feierstunde das 25-jährige
        Bestehen des Bundesdatenschutzgesetzes gewürdigt, zu
        dessen Erfolgsgeschichte die vom Gesetz garantierte un-
        abhängige Kontrolle der Datenverarbeitung öffentlicher
        Stellen des Bundes ganz wesentlich beigetragen hat. Auch
        der 18. Tätigkeitsbericht ist Beleg dafür. Der Bericht gibt
        einen Überblick über die Schwerpunkte der Arbeit des
        Bundesbeauftragten in den Jahren 1999 und 2000 sowie
        einen Ausblick auf die in naher Zukunft anstehenden
        wichtigen Fragen zum Persönlichkeitsrecht.
        Der Bericht macht auch deutlich, dass sich das Thema
        Datenschutz in der öffentlichen Wahrnehmung seit In-
        Kraft-Treten des BDSG vor 25 Jahren fest etabliert hat
        und in Deutschland sehr ernst genommen wird. Besonders
        erfreulich ist, dass sich keine Hinweise auf eine ernstliche
        Bedrohung des Datenschutzes ergeben haben.
        Besondere Erwähnung verdient das zügige und koopera-
        tive Verfahren der parlamentarischen Beratung des 18. Tä-
        tigkeitsberichts. Entsprechend den Vereinbarungen im
        ersten Berichterstattergespräch im Juni 2001 wurde die
        Stellungnahme der Bundesregierung noch im Dezember
        2001 dem Innenausschuss zugeleitet. Hervorzuheben ist
        die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen
        dem BfD, den Berichterstattern und den Vertretern der
        Bundesregierung. Auch den Berichterstattern und dem
        BfD sei hierfür vonseiten der Bundesregierung ausdrück-
        lich gedankt.
        Einige wichtige Forderungen im 18. Tätigkeitsbericht
        konnten von der Bundesregierung bereits erfüllt werden.
        Der durch die Europäische Datenschutzrichtlinie ausgelös-
        te Änderungsbedarf wurde mit dem Gesetz vom 23. Mai
        des vergangenen Jahres umgesetzt. Über die unmittelbar
        richtlinienbedingten Änderungen hinaus wurden erste
        Modernisierungselemente aufgenommen, so der Grund-
        satz der Datenvermeidung und -sparsamkeit, eine Chip-
        kartenregelung sowie das Datenschutzaudit als Pro-
        grammsatz.
        Die Realisierung dieses Programmsatzes ist auf dem
        Weg. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Verwal-
        tungswissenschaften Speyer und dem Unabhängigen Lan-
        deszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wird im
        Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung im September
        dieses Jahres in Speyer ein Workshop durchgeführt wer-
        den, dessen Ergebnisse Grundlage für den zu Beginn der
        nächsten Legislaturperiode zu erstellenden Entwurf des
        geplanten Bundesdatenschutzaudit-Gesetzes sein sollen.
        Erste Schritte zur notwendigen, umfassenden Neuord-
        nung sind damit erfolgt.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25263
        (C)
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        Der 18. Tätigkeitsbericht zeigt aber auch, dass zum
        Schutz des Persönlichkeitsrechts und der personenbezo-
        genen Daten in mancher Hinsicht weitere Verbesserungen
        sinnvoll und teilweise auch erforderlich sind. In den Ge-
        sprächen mit den Berichterstattern hat die Bundesregie-
        rung den hieraus folgenden Handlungsbedarf anerkannt.
        Zu nennen ist hier zunächst das Vorhaben eines Arbeit-
        nehmerdatenschutzgesetzes. Dieses Vorhaben wird von
        rasanten technischen Veränderungen und neuen Problem-
        lagen begleitet.
        Die Überlegungen der Bundesregierung gehen des-
        halb dahin, nicht nur die klassischen Bereiche des Da-
        tenschutzes für das Arbeitsverhältnis zu regeln, sondern
        zum Beispiel auch die private Nutzung von Internet und
        E-Mail am Arbeitsplatz und den Schutz von Betriebs-
        daten im Unternehmen. Die damit verbundenen kom-
        plexen Fragen müssen mit Praktikern, den betroffenen
        gesellschaftlichen Gruppen und mit Wissenschaftlern
        intensiv diskutiert und möglichst im Konsens beant-
        wortet werden. Nur so kann eine fundierte Wissens-
        basis für die rechtlichen Entscheidungen geschaffen
        werden.
        Die Bundesregierung plant zudem, in der nächsten Le-
        gislaturperiode ein Gentest-Schutzgesetz vorzulegen. In
        diesem Gesetz werden sich auch – wie vom Bundesdaten-
        schutzbeauftragten gefordert – nebenstrafrechtliche Be-
        stimmungen finden.
        Ein ganz wesentliches Vorhaben ist die zweite Stufe der
        umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechts, zu
        der in den Entschließungsantrag ein sehr ehrgeiziger Zeit-
        plan aufgenommen wurde. 25 Jahre nach In-Kraft-Treten
        des Bundesdatenschutzgesetzes steht der Datenschutz in
        Deutschland vor neuen Herausforderungen. Immens ge-
        stiegene Informationssammlungen und -verarbeitungen
        in privater Hand in Gestalt der neuen Technologien kenn-
        zeichnen die datenschutzrechtlichen Probleme der heuti-
        gen Zeit.
        In diesem Zusammenhang muss auch die Sicherheit in
        der Informationstechnik erwähnt werden. Ein Teil der
        sich hier abzeichnenden Handlungsfelder wurden in dem
        Entschließungsantrag ,,Sichere Informations- und Kom-
        munikationsinfrastrukturen gewähren“ der Fraktionen
        von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits aufgezeigt.
        Sichere Informations- und Kommunikationsinfrastruktu-
        ren sind eine Voraussetzung dafür, um Datenschutz ge-
        währleisten zu können. Die Informationsgesellschaft
        stellt den Datenschutz vor etliche neue Herausforderun-
        gen. Der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD
        und Bündnis 90/Die Grünen macht den Handlungsbedarf
        für eine ,,umfassende Modernisierung des Datenschutz-
        rechtes“ deutlich.
        Dabei greife ich einen ganz besonders wichtigen
        Aspekt heraus. Die Neugestaltung ist auch, aber nicht al-
        lein eine Frage besserer, technikadäquater und verständli-
        cherer Gesetze und Regelungen. Vielmehr muss das Ver-
        ständnis für die Notwendigkeit von Datensicherheit und
        Datenschutz in den Köpfen aller, die damit zu tun haben,
        erhalten und – wo notwendig – weiter gesichert werden.
        Das ist eine wichtige Aufgabe zum Schutze jedes Einzel-
        nen.
        Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die im Rah-
        men der zweiten Stufe der Modernisierung des Daten-
        schutzrechts vorzubereitenden gesetzgeberischen Maß-
        nahmen einer umfassenden Abstimmung zwischen Bund
        und Ländern bedürfen. Es gilt, im Interesse eines schlüs-
        sigen Gesamtkonzepts den prinzipiellen Gleichklang zwi-
        schen Bundes- und Landesregelungen auch in Zukunft zu
        erhalten. Eine angemessene Berücksichtigung sowohl der
        wirtschaftlichen und staatlichen Interessen der auf Da-
        tenverarbeitung angewiesenen Stellen als auch der Inte-
        ressen der Betoffenen wird darüber hinaus eine breite
        Beteiligung erforderlich machen. Die Bundesregierung
        nimmt diese Herausforderung an.
        Anlage 24
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Anträge:
        – Verbot des Klonens menschlicher Embryoen
        weltweit durchsetzen
        – Das Klonen menschlicher Embryonen inter-
        national ächten
        (Tagesordnungspunkt 16)
        René Röspel (SPD): Am 21. Juni 2001 gaben der da-
        malige französische Außenminister Védrine und der deut-
        sche Außenminister Fischer bekannt, sich mit einer ge-
        meinsamen Initiative in den Vereinten Nationen für ein
        international verbindliches Rechtsinstrument zum welt-
        weiten Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen
        einzusetzen. Diese Initiative der Bundesregierung ist
        – sicher über fast alle Parteigrenzen hinweg – sehr zu be-
        grüßen.
        In der letzten Zeit gab es immer wieder Vorstöße von
        unseriösen Wissenschaftlern und Medizinern wie dem
        italienischen Fortpflanzungsmediziner Severino Anti-
        nori, die angekündigt haben, unfruchtbaren Paaren durch
        Klonen zu einem eigenen Kind zu verhelfen. Die welt-
        weite Empörung, die nach den Ankündigungen zum re-
        produktiven Klonen laut wurde, führte letztlich zur Vor-
        lage der UN-Resolution „Internationale Konvention zum
        Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen“, die
        auf den Vorstoß der Außenminister Fischer und Védrine
        zurückgeht und die im November 2002 angenommen
        wurde.
        Auch wenn die Medienberichte ebenso unseriös sein
        mögen wie das Vorhaben, Menschen durch Klonen zu
        reproduzieren, so ist es doch in einer Zeit der rasanten
        Entwicklung auf dem Gebiet der modernen Medizin und
        Biotechnologie möglich, dass diese Grenze schneller
        überschritten werden könnte als das irgendjemand heute
        vermutet. Dies gilt es bereits im Vorfeld zu verhindern.
        Die Signale aus den Mitgliedstaaten für eine Ächtung des
        reproduktiven Klonens sind deutlich. Es ist zu hoffen,
        dass es so rasch wie möglich zu einem international wirk-
        samen Verbot kommen wird. Dafür gebührt der Delega-
        tion der Bundesregierung viel Dank und alle Unterstüt-
        zung.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225264
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        Der Aufschrei gegen das Klonen richtet sich allerdings
        bisher bei der Mehrheit der Staaten nur gegen das repro-
        duktive Klonen. Dazu kann man zwei Wege benutzen: das
        so genannte Embryosplitting und den Zellkerntransfer,
        fälschlicherweise „therapeutisches“ Klonen genannt.
        Bei der hier nicht näher behandelten Methode des Em-
        bryosplitting wird der frühe, aus wenigen Zellen beste-
        hende Embryo in zwei oder mehrere genetisch völlig
        identische Embryonen geteilt, ein Verfahren, das schon
        vor fast hundert Jahren an Seeigelembryonen durchge-
        führt worden ist. Diese Möglichkeit, die in der Natur zur
        Zwillings- bzw. Mehrlingsentstehung führt, trifft auf ein-
        hellige Ablehnung und soll daher nicht weiter behandelt
        werden.
        Im Fokus der Diskussion steht der Zellkerntransfer, bei
        dem in eine Eizelle, deren Zellkern zuvor entfernt worden
        ist, der Zellkern desjenigen transferiert wird, für den die
        nunmehr wachsenden Zellen verwendet werden sollen.
        Über diesen Weg hoffen Wissenschaftler, Zell- oder Ge-
        webeersatz, einige Fantasten sogar Organersatz herstellen
        zu können. Die erhoffte Anwendung ähnelt also den
        Hoffnungen, die in die embryonalen Stammzellen gesetzt
        werden – allerdings mit dem großen Unterschied, dass es
        sich – weil die genetische Information vom Zellkern des
        Patienten/Empfängers stammt – nicht um fremde Zellen
        handelt, die bei Transplantation auf den Empfänger eine
        Abstoßungsreaktion hervorrufen, sondern um dem Emp-
        fänger ähnliche Zellen.
        Wegen dieser erhofften Anwendung wird das Verfah-
        ren „therapeutisches Klonen“ genannt. Dieses Verfahren
        führte allerdings auch zum Entstehen des allseits bekann-
        ten Schafes „Dolly“. Das ist somit nicht auf dem jahrtau-
        sendealten, normalen Weg der Fortpflanzung entstanden,
        sondern durch Transfer eines Zellkerns aus einer Haut-
        zelle in eine entkernte Eizelle eines „Spenderschafs“ –
        Dolly ist genetisch fast völlig identisch mit dem Tier, dem
        die Hautzelle entnommen wurde: Es ist ein Klon.
        Hier zeigt sich genau der Punkt, warum diese Techno-
        logie nicht hingenommen werden kann: In jedem Fall
        wird ein Embryo geschaffen – entweder ausschließlich für
        den – nur in der Hoffnung existierenden – Zweck der Her-
        stellung von Zellen oder für den dem Wahnsinn entsprin-
        genden Vorhaben, Klone von lebenden oder toten Men-
        schen herzustellen.
        Ich will nicht über die ungelösten technisch-naturwis-
        senschaftlichen Fragen dieser Methode referieren – das
        würde den Zeitrahmen sprengen. Aber der Zellkerntrans-
        fer befindet sich noch im experimentellen Stadium und
        die bisherigen Erkenntnisse aus dem Tierversuch zeigen
        eher die Probleme dieser Technik auf, als dass sie zu-
        kunftsweisende Ergebnisse brächten. Auch in Deutsch-
        land wird diese Methode von einigen Wissenschaftlern
        und auch Politikerinnen und Politikern als vielverspre-
        chende Möglichkeit für die Transplantationsmedizin ge-
        handelt, obwohl noch keine verwertbaren Ergebnisse aus
        der Forschung vorliegen.
        Die Voraussetzung für das Klonen durch Zellkern-
        transfer ist die Verfügbarkeit von weiblichen Eizellen.
        Wie Professor Wiestler aus Bonn in der „Wirtschaftswo-
        che“ Nr. 29 vom 29. November 2001 vorrechnete, wären
        100 000 Eizellen für 10 000 Patienten nötig, um autologes
        Gewebe herstellen zu können. Diese Zahlen würden al-
        lerdings erst dann stimmen, wenn es bei jedem zehnten
        Versuch gelänge, einen Embryo herzustellen, dem dann
        im Blastozytenstadium die entsprechenden Stammzellen
        entnommen werden sollen. Von solchen Erfolgsquoten
        kann im Moment nur geträumt werden, denn es mussten
        277 Embryonen hergestellt werden, um einen einzigen le-
        bensfähigen Embryo namens Dolly herzustellen.
        Aber auch wenn die technischen Probleme gelöst
        wären, so blieben doch zwei entscheidende Gründe,
        warum das therapeutische Klonen aus meiner Sicht nicht
        verantwortbar ist: Zum einen werden hier zielgerichtet
        Embryonen hergestellt, die dann, um daraus Stammzellen
        gewinnen zu können, vernichtet werden. Dies ist nicht mit
        meiner Vorstellung von einer ethisch verantwortbaren
        Forschung und Wissenschaft vereinbar. Zum anderen
        setzt das Eizellen voraus. Weibliche Eizellen sind aber
        nicht einfach so verfügbar, sondern müssen durch inva-
        sive, risikobehaftete Eingriffe in den Körper der Frau ge-
        wonnen werden.
        Um mehr als eine Eizelle zu produzieren, werden
        Frauen mit hohen Dosen von Hormonen stimuliert. Hier-
        bei kann es zum so genannten Überstimulationssyndrom
        kommen, das in wenigen Fällen sogar tödlich enden kann,
        in vielen Fällen mit starken Beeinträchtigungen einher-
        geht. Auch wenn häufig argumentiert wird, dass Frauen,
        die sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen, sich
        freiwillig und bewusst diesem Risiko aussetzen, so tun sie
        das, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Darauf will ich
        an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Wenn jedoch der
        Zell- und Gewebeersatz durch das so genannte „therapeu-
        tische“ Klonen eine Option darstellen würde, dann „spen-
        den“ Frauen ihre Eizellen für die Zwecke Dritter, und
        dann ist die Eizellentnahme ein medizinethisch zumindest
        umstrittener Eingriff.
        Die Begehrlichkeiten von Forschung und Wissenschaft
        an den Eizellen von Frauen sind bereits geweckt. Welche
        Frau könnte sich dann gegen eventuelle Forderungen
        nach ihren Eizellen aus zum Beispiel dem engeren sozia-
        len Umfeld entziehen?
        Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat sich im Mai
        letzten Jahres zwar für die Forschung an und den Import
        von embryonalen Stammzellen ausgesprochen, aber auch
        deutlich gegen das therapeutische Klonen und die Her-
        stellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Die Re-
        aktion darauf hat schon erstaunt, denn plötzlich meldeten
        sich Vertreter aus Wissenschaft und Politik zu Wort, die
        im Zellkerntransfer die einzige Anwendungsmöglichkeit
        einer möglichen Therapie mit Stammzellen sehen.
        Auch wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden
        und die noch vorherrschenden Methodenprobleme gelöst
        wären und es sich irgendwann herausstellen sollte, dass
        durch das therapeutische Klonen Gewebeersatz herge-
        stellt werden könnte, so bin ich der Auffassung, dass dies
        ethisch nicht verantwortbar ist. Dies entspricht übrigens
        auch der Beschlusslage der SPD und der Zielsetzung der
        Bundesregierung.
        Bei den Verhandlungen zur UN-Resolution zu einem
        Verbot des reproduktiven Klonens hat sich eine Reihe von
        Staaten dafür eingesetzt, jegliche Form des Klonens,
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25265
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        unabhängig von der Zielsetzung, zu ächten und in ein Ver-
        bot aufzunehmen. In einigen Staate weltweit – auch in Eu-
        ropa, wie zum Beispiel in Großbritannien – wird mit dem
        Zellkerntransfer experimentiert. Die Gesetzgebung der
        jeweiligen Länder erlaubt dieses Verfahren auch bzw. sie
        haben es nicht geregelt. Diese Staaten, allen voran China
        und Großbritannien, haben sich daher auch vehement ge-
        gen ein allumfassendes Verbot ausgesprochen.
        Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den beiden
        vorliegenden Anträgen. Es wäre der Ethik kein Dienst er-
        wiesen, wenn die Verhandlungen innerhalb der UN schei-
        tern würden. Insofern ist der Antrag der CDU/CSU nicht
        hilfreich, denn bei einer Nichtdurchsetzbarkeit der Posi-
        tion eines allumfassenden Klonverbotes wäre das Ziel,
        zumindest ein weltweit verbindliches Reglement gegen
        das reproduktive Klonen zu erreichen, infrage gestellt.
        Wir aber wollen reproduktives und therapeutisches Klo-
        nen verbieten. Wir wollen aber auch verhindern, dass wir
        mit leeren Händen dastehen, weil die Maximalforderung
        des Totalverbotes nicht erreicht werden konnte.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-
        Fraktion, ich glaube, dass Sie im Grunde genommen auch
        nicht wollen, dass das Verbot des reproduktiven Klonens
        daran scheitert, dass wir das therapeutische vielleicht
        nicht gleichzeitig mit dem reproduktiven verbieten kön-
        nen. Ich hätte es begrüßt, wenn wir in dieser Frage einen
        gemeinsamen Antrag hätten verabschieden können, und
        wir haben ja schon die ersten Signale in diese Richtung
        von Ihnen empfangen. Leider erlaubt es Ihnen der zuneh-
        mende Wahlkampf wohl nicht mehr, und Sie sind letztlich
        dann doch bei der Einbringung Ihres eigenen Antrages ge-
        blieben. Wir werden den erfolgreicheren Weg dann eben
        allein beschreiten.
        Dr. Wolfgang Wodarg (SPD): Die Anträge, über die
        wir heute abstimmen, berühren Grundfragen unseres ge-
        meinsamen Werteverständnisses. In Deutschland gibt es
        über fast alle politischen Lager hinweg einen breiten Kon-
        sens gegen das Klonen von Menschen, ganz gleichgültig,
        mit welchem Ziel es geschieht. Die SPD hat zuletzt auf
        ihrem Parteitag in Nürnberg eindeutig Stellung bezogen
        und ihre Ablehnung des so genannten „therapeutischen“
        Klonens in einem Parteitagsbeschluss bekräftigt. Führen-
        de Politiker der Bundesregierung haben sich wiederholt
        gegen jede Form des Klonens von Menschen ausgespro-
        chen, gleichgültig ob es nun reproduktiven oder thera-
        peutischen Zwecken dient. Nur die FDP scheint hier eine
        Ausnahme zu machen, da ihr offenbar auch da, wo der Zu-
        griff auf die elementarsten Grundlagen der menschlichen
        Existenz droht, nichts besseres als ein fröhliches „Lais-
        ser-faire“ einfällt.
        Auf europäischer und internationaler Ebene war über
        das Problem des Klonens dagegen bislang kein Konsens
        herzustellen, insbesondere, wenn es um das so genannte
        „reproduktive Klonen“ ging. Umso mehr hat es uns posi-
        tiv überrascht, dass sich im März bei den ersten Verhand-
        lungen über die deutsch-französische UN-Initiative für
        ein internationales Verbot des so genannten ,,reprodukti-
        ven Klonens“ überraschend die einzigartige Chance erge-
        ben hat, weltweit ein grundsätzliches Verbot des Klonens
        von Menschen zu erreichen. In der ersten Sitzung des zu-
        ständigen Sonderausschusses haben sich die USAund mit
        ihnen Spanien, Italien, Südafrika und andere Staaten dafür
        ausgesprochen, nicht nur das so genannte „reproduktive“,
        sondern alle Formen des Klonens von Menschen, gleich-
        gültig zu welchem Zweck, international zu ächten.
        Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Embryo-
        nenschutzgesetz schon vor über zehn Jahren ein Verbot
        des Klonens menschlicher Embryonen in ihrer Rechts-
        ordnung verankert. In dem erst kürzlich verabschiedeten
        Stammzellgesetz haben wir dann sogar noch eine defini-
        torische Lücke des Embryonenschutzgesetzes geschlos-
        sen. Ich zitiere: „Im Sinne dieses Gesetzes ist Embryo
        bereits jede menschliche totipotente Zelle, die sich bei
        Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Vorausset-
        zungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln
        vermag“. Mit dieser Formulierung ist ein für allemal klar-
        gestellt, dass natürlich auch geklonte Embryonen Embryo-
        nen sind. Damit ist der ganzen durchsichtigen Sophistik,
        wonach geklonte Embryonen doch vielleicht gar keine
        richtigen Embryonen seien und das Embryonenschutzge-
        setz nicht für sie gelten würde, der Boden unter den Füßen
        weggezogen worden.
        Das Emnbryonenschutzgesett ist damals nach langen,
        intensiven Diskussionen verabschiedet worden. Es war
        die richtige Entscheidung, motiviert durch die richtigen
        ethischen Grundsätze. Sie wird auch nicht falsch, bloß
        weil einige Leute plötzlich merken, dass sich mit Stamm-
        zellen aus geklonten menschlichen Embryonen vielleicht
        ein gutes Geschäft machen lässt. Unsere eindeutige Hal-
        tung gegen die Instrumentalisierung menschlichen Le-
        bens kennt keinen Zusatz nach dem Motto „Es sei denn,
        es lässt sich Geld damit verdienen.“
        Wie nicht anders zu erwarten war, gibt es aber natür-
        lich heute in den Reihen aller Fraktionen immer mal wie-
        der einzelne Politikerinnen und Politiker, die einer For-
        schungs- oder Industrielobby nahe stehen oder aus
        anderen Motiven versuchen, das Embryonenschutzgesetz
        zu unterminieren. Gerade ihnen zeigen die beiden vorlie-
        genden Anträge auch noch einmal deutlich, dass das mit
        dem Deutschen Bundestag nicht zu machen ist.
        Da heute die einzigartige Chance besteht, ein interna-
        tionales Verbot jeglicher Form des Klonens von Men-
        schen zu erreichen, sollten wir uns vielleicht noch einmal
        die Argumente vergegenwärtigen, die für ein solches Ver-
        bot sprechen. Dann sehen wir noch einmal klarer, dass je-
        der Versuch, ein so genanntes „therapeutisches Klonen“
        vom „reproduktiven Klonen“ abzugrenzen und vom Ver-
        bot auszunehmen, kaum mehr als ein semantischer Trick
        ist.
        Manchmal ist zu hören, das Klonen von Menschen sei
        ein Verstoß gegen die Menschenwürde, weil es ein Recht
        auf genetische Einzigartigkeit gäbe, zwei Menschen, also
        nicht dasselbe Erbgut haben dürften. Nun ja, eineiige
        Zwillinge haben auch dasselbe Erbgut und sind trotzdem
        zwei verschiedene Menschen. Ich denke, dass die Einzig-
        artigkeit des Erbguts selbst nicht der entscheidende Punkt
        ist. Entscheidend ist vielmehr, dass beim Klonen eines
        Menschen bewusst und vorsätzlich ein Mensch mit einem
        bestimmten Erbgut geschaffen wird. Der Mensch wird
        hier vollständig instrumentalisiert; er wird bloßes Mittel
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        für einen Zweck, den derjenige bestimmt, der über die
        Auswahl des Erbguts entscheidet. Ob das nun – wie beim
        so genannten „reproduktiven Klonen“ – geschieht, um
        zum Beispiel einen berühmten Athleten, einen Musiker
        oder eine verstorbene Verwandte zu „kopieren“. Oder ob
        es geschieht, um – wie beim so genannten „therapeuti-
        schen Klonen“ – erbgutidentische Stammzellen für medi-
        zinische Zwecke zu gewinnen, ist letztlich irrelevant: In
        beiden Fällen wird ein menschliches Lebewesen als „Mit-
        tel zum Zweck“ missbraucht. Die angebliche Unterschei-
        dung zwischen Klonen für die Reproduktion und Klonen
        für die Therapie ist Augenwischerei, weil sie sich gerade
        darin nicht unterscheiden, dass sie auf elementarste Weise
        einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen.
        Ein zweiter Punkt: Klonen ist Klonen. Egal welchen
        Zweck man mit dem Klonen verfolgt, ist die angewandte
        Technik doch immer dieselbe: Durch den Transfer eines
        Zellkerns in eine entkernte Eizelle wird ein menschlicher
        Embryo erzeugt, dessen Erbgut weitgehend identisch mit
        dem Erbgut des Menschen ist, von dem der eingebrachte
        Zellkern stammt. Ob man diesen Embryo dann in einen
        Uterus einpflanzt oder ihn zur Gewinnung von Stamm-
        zellen zerpflückt, ändert nichts daran, dass man einen Em-
        bryo geklont hat. Machen wir uns also nichts vor: Wer nur
        das „reproduktive Klonen“ verbietet, aber das „therapeu-
        tische“ zulassen will, der verbietet nicht das Klonen. Er
        verbietet lediglich, dass ein geklonter Embryo in einen
        Uterus implantiert wird und überlebt. Die Zulassung des
        „therapeutischen Klonens“ bedeutet also nichts anderes
        als ein Todesurteil für geklonte menschliche Embryonen.
        Das lässt sich sehr gut an der gegenwärtigen Diskussion
        in den USA selbst verfolgen. Dort hat das Repräsentan-
        tenhaus im vergangenen Jahr ein grundsätzliches Klon-
        verbot erlassen. Im Senat gibt es allerdings Widerstände
        gegen dieses Gesetz. Eine starke Gruppe von Senatoren
        möchte lediglich das „reproduktive“ Klonen verbieten,
        das so genannte ,,therapeutische“ aber zulassen. Sie haben
        dazu einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter
        anderem vorsieht, dass das FBI geklonten Embryonen
        nachforschen und ihre Implantation verhindern soll. Führt
        man sich dieses Szenario vor Augen, glaubt man sich in
        einen schlechten Science-Fiction-Film versetzt: das FBI
        damit beauftragt, geklonte menschliche Embryonen auf-
        zuspüren und zu vernichten.
        Das zeigt uns überdeutlich, dass es keine Lösung sein
        kann und sein darf, nur das „reproduktive Klonen“ zu ver-
        bieten, gleichgültig ob auf nationaler, europäischer oder
        internationaler Ebene. Wir wollen mit unserem Antrag
        daher die Bundesregierung ermutigen, die klare Haltung,
        die im Embryonenschutzgesetz verankert ist, auch bei
        Verhandlungen auf europäischer und internationaler
        Ebene offensiv zu vertreten.Wir müssen versuchen, die
        Chance; die sich uns durch die Positionierung der USA,
        Spaniens, Italiens, Südafrikas und vieler anderer Länder
        ergeben hat, zu nutzen. Sollte das angesichts der Wider-
        stände nicht zuletzt aus Europa nicht sofort gelingen,
        müssen wir weitermachen. Daher ist unser Antrag auch
        detaillierter als Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kolle-
        gen von der CDU/CSU-Fraktion. Natürlich wäre es wun-
        derbar, wenn wir gleich im ersten Anlauf ein weltweites
        Klonverbot erreichen würden. Wir müssen uns aber auch
        darüber Gedanken machen, wie wir verfahren, wenn das
        nicht gelingt. Darauf gibt unser Antrag eine Antwort, aber
        nicht Ihrer.
        Diese Differenz ändert allerdings nichts daran, dass wir
        uns in der Sache völlig einig sind. Wir wollen alle das-
        selbe: ein internationales Verbot jeder Form des Klonens
        von Menschen. Die beiden vorliegenden Anträge unter-
        scheiden sich nur in strategischen Nuancen, nicht im Ziel.
        Lassen Sie uns daher auch in Zukunft weiterhin auf der
        Grundlage unserer von fast allen in diesem Haus geteilten
        gemeinsamen Werteordnung in dieser zentralen Frage am
        selben Strang ziehen!
        Hubert Hüppe (CDU/CSU): Der Antrag der
        CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, ein tat-
        sächliches Verbot des Klonens menschlicher Embryonen
        weltweit durchzusetzen. Wir führen heute eine Debatte
        aus dem Bereich der Bioethik, die nicht neu ist, die aber
        an Brisanz nichts verloren hat.
        Im Juni 2001 haben der damalige französische Außen-
        minister Védrine und der deutsche Außenminister Fischer
        mit großem Wirbel eine gemeinsame Initiative bei den
        Vereinten Nationen verkündet. Man wolle sich gemein-
        sam für ein international verbindliches Rechtsinstrument
        zum Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen
        einsetzen. Bei näherer Betrachtung stellt sich die Frage,
        was eine solche Konvention erreichen kann und was sie
        bezwecken soll.
        Es gibt wohl einzelne – ganz wenige – Personen, die
        das reproduktive Klonen gutheißen. Eine Sekte und einige
        Reproduktionsmediziner, alle sehr umstritten, haben ver-
        kündet, sie strebten die Geburt geklonter Kinder an. Aber
        gibt es einen einzigen seriösen Wissenschaftler, der sich
        für reproduktives Klonen einsetzt? Und können wir ein
        einziges Land benennen, das eine solche Position vertritt?
        Es gibt kein Mitglied der internationalen Staatengemein-
        schaft, das das reproduktive Klonen von Menschen gut-
        heißt. Das angestrebte Verbot des reproduktiven Klonens
        von Menschen ist ein Scheingefecht, das von ethisch weit-
        aus Brisanterem, von einer weitaus größeren Gefahr für
        die Menschenwürde ablenkt.
        Wir sind uns hoffentlich in diesem Hause einig, dass
        das Klonen menschlicher Embryonen mit der Menschen-
        würde unvereinbar ist – und zwar völlig unabhängig vom
        damit verfolgten Zweck. Dies betrifft sowohl das repro-
        duktive Klonen mit dem Ziel der Geburt eines geklonten
        Kindes als auch das so genannte „therapeutische Klonen“
        zu Forschungswecken oder zur Gewinnung von embryo-
        nalen Stammzellen.
        Nicht nur der menschliche Embryo würde instrumen-
        talisiert. Das Klonen würde den Weg zu genetischen Ein-
        griffen eröffnen, zum eugenisch optimierten Kind nach
        Maß. Es würden auch Frauen als Eizellspenderinnen in-
        strumentalisiert. Angesichts der geringen Erfolgsquote
        des Klonens wären massenhafte Eizellspenden unter risi-
        koreichen und belastenden Hormonbehandlungen nötig.
        Das Verbot jeglichen Klonens ist die Position des deut-
        schen Embryonenschutzgesetzes, und das ist gut so. Klo-
        nen ist jede auf die Erzeugung einer totipotenten Zelle ge-
        richtete Intervention durch Verfahren der Embryoteilung
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        – so genanntes Embryonensplitting – oder des Kerntrans-
        fers – wie beim Klonschaf Dolly. Der biologisch-techni-
        sche Vorgang zur Erzeugung eines menschlichen Em-
        bryos durch Klonen ist stets derselbe, und zwar völlig
        unabhängig davon, was mit dem Embryo hinterher ge-
        schehen soll. Durch diesen biologisch-technischen Vor-
        gang des Klonens entsteht wie bei der natürlichen Zeu-
        gung ein einzelliger Embryo, die früheste Daseinsform
        eines menschlichen Individuums – eine Phase der
        menschlichen Existenz, durch die jede und jeder von uns
        einmal gegangen ist.
        Was nun das „reproduktive Klonen“ vom Klonen zu
        Forschungszwecken – wohlklingend als „therapeutisches
        Klonen“ umschrieben – unterscheidet, ist einzig und al-
        lein das geplante zukünftige Schicksal des geklonten Em-
        bryos. Beim reproduktiven Klonen wird das Austragen
        und die Geburt des Klons angestrebt, während im anderen
        Falle seine Tötung zu wissenschaftlich-medizinischen
        Zwecken das Ziel ist. Weil die Menschenwürde jede In-
        strumentalisierung des Menschen untersagt, verbietet sie
        die Schaffung eines geklonten Kindes zur Erfüllung des
        Kinderwunsches der Eltern. Erst recht aber verbietet die
        Menschenwürde die Schaffung eines geklonten Embryos
        mit der Zielsetzung, ihn für Forschungs- oder therapeu-
        tische Zwecke zu töten.
        Unser Grundgesetz garantiert die Forschungsfreiheit.
        Sie ist ein hohes Gut. Forschungsfreiheit findet aber ihre
        Grenze dort, wo ein menschliches Leben instrumentali-
        siert und nicht mehr als Zweck an sich respektiert wird,
        wo die Menschenwürde verletzt wird. Dies ist eine Hal-
        tung, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft als
        führende deutsche Wissenschaftsorganisation einnimmt.
        Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im Mai 2001
        erklärt, „dass sowohl das reproduktive als auch das thera-
        peutische Klonen über Kerntransplantation in entkernte
        menschliche Eizellen weder naturwissenschaftlich zu be-
        gründen noch ethisch zu verantworten sind und daher
        nicht statthaft sein können“. Auch die Biomedizinkon-
        vention des Europarates enthält nach bisheriger Lesart der
        Bundesregierung implizit ein Verbot des Klonens
        menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken.
        Wir wissen, dass Forschung heute nicht an den natio-
        nalen Grenzen Halt macht. Aber auch eine zunehmend in-
        ternationale Forschung kann nicht im rechtsfreien Raum
        stattfinden. Es besteht daher tatsächlich ein Bedarf für ge-
        eignete internationale Rechtsinstrumente, die jedes Klo-
        nen menschlicher Embryonen ächten und wirksam unter-
        binden. Das von der Bundesregierung angestrebte Verbot
        nur des reproduktiven Klonens ist aber ein untaugliches
        Instrument – in mehrfacher Hinsicht.
        Ein solches teilweises Klonverbot würde zunächst den
        Eindruck erwecken, dass das „therapeutische Klonen“
        menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken keinen
        Einwänden begegnet, die ähnlich schwer wiegen wie
        beim reproduktiven Klonen. Es würde die massenhafte in-
        dustrielle Erzeugung von geklonten Forschungsembryo-
        nen zulassen. Menschliche Embryonen könnten zur ver-
        fügbaren Ressource werden.
        Zudem würde das von der Bundesregierung ange-
        strebte Teilverbot des Klonens nicht einmal das repro-
        duktive Klonen wirksam verhindern können. Denn wenn
        erst einmal zu „therapeutischen“ oder Forschungs-
        zwecken geklonte menschliche Embryonen in reproduk-
        tionsmedizinischen Labors verfügbar sind, wird es einen
        internationalen Markt für Klonembryonen geben. Wer
        wird dann noch kontrollieren können, wer auf diesem in-
        ternationalen Markt geklonte Forschungsembryonen in
        Auftrag gibt, welche Behörde oder Ethikkommission
        wüsste, wer Klonembryonen importiert, kauft oder ver-
        kauft? Wer könnte überwachen, ob mit solchen Embryo-
        nen, wenn sie erst einmal vorhanden sind, nicht auch
        Schwangerschaften herbeigeführt werden? Wie sollte das
        Verbot des reproduktiven Klonens, also der Geburt eines
        geklonten Kindes, durchgesetzt werden, sobald eine sol-
        che Schwangerschaft besteht? Und sollte schließlich ein
        geklontes Kind geboren werden? Sollte seine Mutter be-
        straft werden?
        Ein explizites Verbot ausschließlich des reproduktiven
        Klonens, verbunden mit der impliziten Erlaubnis des Klo-
        nens zu anderen Zwecken, würde letztlich die rechtliche
        Verpflichtung bedeuten, geklonte menschliche Embryo-
        nen zu vernichten. Die einzige Möglichkeit, das Leben
        dieses menschlichen Lebewesens zu erhalten – nämlich
        seine Übertragung auf eine Frau, damit das Kind geboren
        werden kann, – diese lebensfreundliche Möglichkeit wäre
        eine Straftat.
        Eine solche Regelung mit der Menschenwürde zu be-
        gründen ist absurd. Wer reproduktives Klonen tatsächlich
        unterbinden will, muss sich für ein umfassendes Verbot
        des Klonens menschlicher Embryonen einsetzen. Die
        CDU/CSU befürwortet mit allem Nachdruck ein welt-
        weites gültiges Rechtsinstrument. Aber dieses Rechts-
        instrument muss die Unvereinbarkeit jeder Art des Klo-
        nens menschlicher Embryonen mit der Menschenwürde
        festschreiben.
        Die USA haben am 26. Februar 2002 vor dem für die
        Klonkonvention zuständigen Sonderausschuss ausdrück-
        lich erklärt, dass sie keine Konvention unterstützen, die
        auf ein Verbot des reproduktiven Klonens beschränkt ist.
        Dagegen findet ein umfassendes Verbot jeglichen Klo-
        nens menschlicher Embryonen die ausdrückliche Unter-
        stützung der USA. Warum finden wir die Bundesregie-
        rung hier nicht an der Seite der Vereinigten Staaten?
        Welche diplomatischen Rücksichten glaubt die Bundesre-
        gierung nehmen zu müssen?
        Diese Haltung ist völlig unverständlich. Man hatte
        doch immer argumentiert, dass gerade in den USA prak-
        tisch alles erlaubt und möglich sei. Gerade die USAwur-
        den als das Land hingestellt, wo es einen Konsens wie
        beim deutschen Embryonenschutzgesetz nicht gebe. Aber
        jetzt, da mit den USA ein starker Verbündeter da wäre,
        will man sich eine Hintertür offen halten. Warum bedarf
        es eines Antrages der CDU/CSU, um von der Bundesre-
        gierung auf internationaler Ebene eine in einer ethisch
        entscheidenden Frage klare und der deutschen Verfas-
        sungslage entsprechende Haltung einzufordern?
        Immerhin hat der Antrag der CDU/CSU Sozialdemo-
        kraten und Grüne zu einem eigenen Antrag in letzter Mi-
        nute herausgefordert. Er trägt den Titel „Das Klonen
        menschlicher Embryonen international ächten“. „Äch-
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        ten“ ist ein starkes Wort, in dem moralische Verurteilung
        liegt. Von einer Regierungskoalition, die ein bestimmtes
        Tun „ächten“ will, und von der durch sie getragenen Bun-
        desregierung lässt dies erwarten, dass nun tatsächlich alle
        Kraft aufgewandt wird und die wirksamsten Mittel einge-
        setzt werden. Doch der von SPD und Grünen vorgelegte
        Antrag ist bei genauem Hinsehen enttäuschend.
        Tückisch und heuchlerisch ist die Passage im Antrag
        von SPD und Grünen, die fordert, „den Prozess der Bera-
        tungen möglichst bald in einen Beschluss über die Kon-
        vention über das Verbot reproduktiven Klonens münden
        zu lassen“. Tückisch ist dies deshalb, weil völlig klar ist,
        was eine vollendete Konvention über das Verbot aus-
        schließlich des reproduktiven Klonens bedeutet. Eine sol-
        che Konvention wäre kein Zwischenschritt in die richtige
        Richtung, sondern vielmehr der Endpunkt der internatio-
        nalen Anstrengungen zum weltweiten Verbot jeden Klo-
        nens. Heuchlerisch ist diese Passage, weil sie alle anderen
        Formulierungen, mit denen scheinbar die Ablehnung jeg-
        lichen Klonens bis hin zur „Ächtung“ beschworen wird,
        zu reinen Lippenbekenntnissen degradiert.
        Da fordern SPD und Grüne wörtlich, „bei den im Rah-
        men der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlun-
        gen ihre Ablehnung jeglicher Form des Klonens mensch-
        licher Embryonen zum Ausdruck zu bringen und im Zuge
        der Verhandlungen klarzustellen, dass die internationale
        Ächtung des reproduktiven Klonens aus Sicht der Bun-
        desrepublik Deutschland keine Legitimation für andere
        Formen oder Zielsetzungen des Klonens menschlicher
        Embryonen darstellt“. Was für einen Wert aber hätte dies,
        wenn dieselbe deutsche Delegation sich gleichzeitig dafür
        einsetzt, „den Prozess der Beratungen möglichst bald in
        einen Beschluss über die Konvention über das Verbot re-
        produktiven Klonens münden zu lassen“? Alle Verhand-
        lungspartner würden unterscheiden können zwischen
        dem, was die deutsche Delegation „möglichst bald“ errei-
        chen will einerseits, und dem formelhaften Lippenbe-
        kenntnis andererseits.
        Das Klonen menschlicher Embryonen ist der falsche
        Ort, sich eine Hintertür vermeintlicher Forschungs-
        freundlichkeit offen zu halten. Die deutsche Delegation
        bei den Vereinten Nationen soll ein klares Verhandlungs-
        mandat bekommen, das es ihr ermöglicht, die Chancen zu
        nutzen, die tatsächlich vorhanden sind. Deutschland muss
        sich auf internationaler Ebene den Staaten anschließen,
        die für ein wirkliches, umfassendes Verbot des Klonens
        streiten.
        Ich weiß, dass es in den anderen Fraktionen zahlreiche
        Kolleginnen und Kollegen gibt, die in der Sache genauso
        denken, wie wir dies in unserem Antrag formuliert haben.
        Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Kolleginnen und
        Kollegen dem Antrag der Koalition ihre Zustimmung ge-
        ben können. Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam
        eine klare Positionsbestimmung vornehmen.
        Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN):Die beiden Anträge, die Ihnen hier heute vorliegen,
        haben zum Ziel, die vom deutschen Außenminister
        Joschka Fischer und dem damaligen französischen
        Außenminister Vedrine auf UN-Ebene initiierte interna-
        tionale Konvention zur Ächtung des reproduktiven Klo-
        nens zu unterstützen.
        Dass aber ausgerechnet die CDU hier heute geschlos-
        sen als Fraktion einen Antrag vorlegt, der sich für ein
        weltweites Verbot jeglicher Form des Klonens einsetzt,
        macht mich schon ein wenig misstrauisch. Ich erinnere
        mich bei der Debatte über das Gesetz zum Import em-
        bryonaler Stammzellen durchaus noch an andere Positio-
        nen in Ihrer Fraktion. Die Kollegen Katharina Reiche und
        Peter Hinze haben damals einen Antrag vorgelegt, der am
        liebsten auf jegliche gesetzliche Regelung beim Import
        verzichtet hätte.
        Ich freue mich natürlich, dass wir mit unserem Gesetz
        auch die Forschungsliberalisten in der CDU überzeugen
        konnten. Wenn die Bundesregierung bei den weiteren
        Verhandlungen zu einer internationalen Ächtung des Klo-
        nens auf Ihre volle Unterstützung zählen kann, ist das ein
        außerordentlich begrüßenswerter Vorstoß aus Ihren Rei-
        hen.
        In Deutschland ist durch das Embryonenschutzgesetz
        jegliche Form des Klonens von Menschen verboten. An
        diesem Verbot werden wir festhalten. Wichtig ist, dass wir
        nun auch international zu einem Verbot des reproduktiven
        Klonens kommen. Die Gerüchte, die immer wieder zu
        hören und zu lesen sind, dass bereits mehrere Klonbabies
        unterwegs seien, sind besorgniserregend. Ich bin mir nicht
        wirklich sicher, ob es mich mehr erzürnt: dass diese Mel-
        dungen bewusste medienwirksame Provokationen sind
        oder wenn es Ärzten tatsächlich gelungen wäre, Men-
        schen zu klonen – mit all den unabsehbaren Folgen für die
        so gezeugten Kinder.
        Zu diesen Folgen gehört zum einen die Wahrschein-
        lichkeit, dass die Kinder gar nicht oder missgebildet auf
        die Welt kommen. Nicht umsonst warnt der ,,Vater“ des
        Klonschafs Dolly vehement vor der Ausbreitung der Klo-
        nierungstechniken auf den Menschen. Aber das allein ist
        kein hinreichendes Argument. Es geht nicht darum, dass
        wir das Klonen dann erlauben sollen, wenn die Risiken
        minimal werden. Es geht vielmehr darum, dass wir uns
        einmal mehr über unser Menschenbild verständigen müs-
        sen.
        Ein Mensch, der durch diese Technik gezeugt wird,
        verdankt die Tatsache seiner Existenz eben nicht mehr
        dem Zufall der Natur, sondern einer bewussten Entschei-
        dung eines anderen. Damit entsteht eine völlig neue Di-
        mension von Abhängigkeit zwischen Erzeuger und Nach-
        kommen. Doch die Würde des Einzelnen hat etwas damit
        zu tun, als autonomes Wesen wahrgenommen zu werden
        und unabhängig von der Willkür eines Anderen zu sein.
        Hier muss die Politik einsetzen; denn es ist unsere Auf-
        gabe, die Freiheit des Einzelnen zu sichern. Die Möglich-
        keit und das Begehren der Wissenschaft, Menschen zu
        klonen, betrifft nicht nur die Ansprüche und Rechte des
        Individuums, sondern die Werte unserer Gesellschaft als
        Ganzes.
        Wir haben in der Debatte über das Stammzellgesetz
        eine außerordentlich wichtige Verständigung erreicht.
        Diese ist auch deswegen umso wichtiger, weil uns gerade
        die Debatte über das weltweite Verbot des Klonens zeigt,
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        dass Maximalforderungen weder in die eine noch in die
        andere Richtung durchsetzbar sind. Deutschland hat mit
        seinem Embryonenschutzgesetz eines der restriktivsten
        Gesetze in diesem Bereich. Wir bemühen uns um interna-
        tionale Verständigung.
        Aber wir sollten nicht so naiv sein zu glauben, dass die
        Welt auf die moralischen und kulturellen Wertvorstellun-
        gen von uns gewartet hat. Es wäre bereits ein großer Er-
        folg, wenn die UN-Initiative den Erfolg hat, dass das re-
        produktive Klonen weltweit verboten wird. Selbst-
        verständlich muss die Debatte weitergehen, müssen wir
        unsere Argumente für ein Verbot jeglicher Formen des
        Klonens weiter einbringen. Aber heute darauf zu beste-
        hen, dass wir das eine und das andere wollen, hätte ledig-
        lich zum Ergebnis, dass wir am Ende keine Regelung, und
        zwar für keinen Bereich, haben.
        Wir in Deutschland haben doch gerade unsere Erfah-
        rungen damit gemacht, wie langwierig und wie schwierig
        eine Verständigung in moralisch umstrittenen Fragen ist
        und wie sehr wir die gefundene Position täglich in der ge-
        sellschaftlichen Debatte weiter begründen und uns der
        Diskussion stellen müssen. International ist eine solche
        Verständigung ungleich schwieriger.
        Aus diesem Grund unterstützen wir die Bundesregie-
        rung in ihrem Bemühen um eine internationale Ächtung
        und ein Verbot des reproduktiven Klonens und es ist sehr
        erfreulich, wie erfolgreich diese Initiative bislang ist. Da-
        rüber hinaus müssen und werden selbstverständlich un-
        sere Bemühungen, das heißt auch die Bemühungen der
        Bundesregierung, weitergehen, auch international zu ei-
        ner Verständigung über die Ächtung des Klonens insge-
        samt zu kommen.
        Es ist gut, wenn in diesem Hause darüber ein hohes
        Maß an Einigung erzielt wird, dass wir uns eindeutig zu-
        gunsten der Freiheit und der Selbstbestimmung des Ein-
        zelnen entscheiden und Tendenzen zur Instrumentalisie-
        rung des Individuums eine klare Absage erteilen.
        Ulrike Flach (FDP): Bei dieser Debatte muss man
        sehr genau hinsehen, was die Antragsteller wollen. Die
        Anträge von Wodarg/Röspel/Fell und den Fraktionenen
        der SPD und der Grünen sowie von Böhmer/Hüppe und
        der Fraktion der CDU/CSU unterscheiden sich nur in
        Nuancen. In der Zielrichtung sind sie identisch. Wir mei-
        nen, beide schießen über das Ziel hinaus.
        Über das reproduktive Klonen werden wir uns in die-
        sem Haus schnell einig werden. Die FDP hat sich schon
        früh, nämlich auf ihrem Parteitag im Mai 2001, für ein
        Verbot des reproduktiven Klonens ausgesprochen und hat
        es auch in ihren Anträgen hier im Hause stets ausge-
        schlossen. Deshalb plädieren auch wir für eine internatio-
        nale Konvention zur Ächtung des reproduktiven Klonens.
        Reproduktives und therapeutisches Klonen sind aber
        zwei verschiedene Dinge. Beim reproduktiven Klonen
        können Sie – theoretisch – eine Kopie eines Menschen
        herstellen, also zum Beispiel einen Embryo zu einem
        kompletten Menschen heranzüchten. Beim therapeuti-
        schen Klonen geht es nicht darum; dabei sollen vielmehr
        embryonale Stammzellen gewonnen werden, um zum
        Beispiel Ersatzgewebe für Organe zu züchten. Mit dem
        therapeutischen Klonen entstehen keine ganzen Men-
        schen.
        Die Anträge erwecken den Eindruck, als gäbe es auch
        beim therapeutischen Klonen internationalen Konsens da-
        rüber, diese Methode zu verbieten. Das ist aber nicht der
        Fall. In Großbritannien ist das therapeutische Klonen er-
        laubt; in Schweden werden die gesetzlichen Rahmen-
        bedingungen für das therapeutische Klonen gerade ge-
        schaffen; in Spanien sind Teile der Regierung und die
        Opposition für die Zulassung des therapeutischen Klo-
        nens. Das sind unsere Nachbarländer in Europa, die mit
        uns einen gemeinsamen Wertekanon teilen, aber hier zu
        anderen Beurteilungen kommen.
        Es war richtig, dass sich Ministerin Bulmahn bereits im
        Februar dafür ausgesprochen hat, eine internationale
        Konvention zur Ächtung des Klonens auf das reproduk-
        tive Klonen zu beschränken. „Wir dürfen die Verhandlun-
        gen nicht überfrachten“, sagte sie damals und ich stimme
        ihr zu. Sie sagte auch, dass sie „zum jetzigen Zeitpunkt“
        gegen das therapeutische Klonen sei. Da haben wir eben-
        falls Konsens. Aber wir sollten diese Tür nicht katego-
        risch zuschlagen, zumal jedes Verbot einen Eingriff in die
        grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit bedeutet.
        Beim reproduktiven Klonen halte ich diesen Eingriff für
        gerechtfertigt, wie übrigens auch die DFG oder die Max-
        Planck-Gesellschaft, aber man muss sich bewusst sein,
        dass Eingriffe in die Forschungsfreiheit immer ein Balan-
        cieren am Rande der Grundgesetzverletzung sind.
        Und es ist bezeichnend, dass auf dem SPD-Antrag we-
        der Frau Bulmahn, noch Herr Catenhusen, noch Frau von
        Renesse oder Frau Dr. Reimann stehen. Ein großer Teil
        der Experten der SPD-Fraktion zur Biotechnologie hält
        sich hier zurück.
        Beide Anträge würden die Hürde für einen Abschluss
        einer internationalen Konvention gegen das reproduktive
        Klonen erhöhen, weil sie das therapeutische Klonen ein-
        beziehen.
        Ich kann mir vorstellen, dass wir mit den gesetzlichen
        Möglichkeiten, die wir mit dem Stammzellengesetz ge-
        schaffen haben, auskommen und Erfolge im Kampf gegen
        schwere Krankheiten erzielen. Dann brauchen die Wis-
        senschaftler das therapeutische Klonen nicht. Ich hoffe,
        dass es so kommt, aber wir können nicht sicher sein.
        Deshalb: Die FDP-Fraktion lehnt beide Anträge ab, da
        sie uns nicht schneller zu einem weltweiten Verbot des re-
        produktiven Klonens bringen, sondern die Verhandlungen
        belasten und einen weiteren Eingriff in die Forschungs-
        freiheit darstellen.
        Dr. Ilja Seifert (PDS): Es war ein begrüßenswerter
        Schritt, dass sich alle Fraktionen des Deutschen Bundes-
        tages am 17. Oktober 2001 im Gesundheitsausschuss auf
        einen Entschließungsantrag zum 6. EU-Forschungsrah-
        menprogramm einigten, mit dem die Bundesregierung
        aufgefordert wird, sich gegen das Klonen von Menschen
        mit EU-Mitteln zu verwenden. Danach dürfen keine For-
        schungstätigkeiten finanziert werden, die eine Änderung
        der Keimbahn des Menschen zum Ziel haben und bei de-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225270
        (C)
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        nen ein menschlicher Embryo zu Forschungs- oder The-
        rapiezwecken gezüchtet wird.
        Vor nicht allzu langer Zeit – im Herbst vergangenen
        Jahres – verkündete die amerikanische Firma Advanced
        Cell Therapies (ACT), dass es ihr gelungen sei, erstmals
        menschliche Embryonen zur Herstellung von Stammzel-
        len zu klonen. Nach den Ereignissen vom 11. September
        in New York war dies für eine breite Öffentlichkeit eher
        ein Randereignis, das schnell wieder in der täglichen
        Nachrichtenflut verschwand.
        Dabei spiegelt dieser Vorgang eine beträchtliche kri-
        minelle Energie wider. Immerhin verstößt dieses „thera-
        peutische Klonen“ gegen das erst im Juli 2001 vom ame-
        rikanischen Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit
        verabschiedete Gesetz, demzufolge das Klonen weder zu
        „therapeutischen“ noch zu Forschungszwecken oder gar
        zur Fortpflanzung erlaubt ist. Dieser Vorgang spricht nicht
        gegen ein Verbot des Klonens, sondern eher dafür.
        Man darf also nie außer Acht lassen, dass in diesem Be-
        reich gigantische Profite erwartet werden. In Großbritan-
        nien ist das „therapeutische“ Klonen seit Anfang 2001 er-
        laubt. Ende 2001 wurde dann eine gesetzliche Regelung
        eingeführt, die zwar das Implantieren und Austragen ge-
        klonter Embryonen unter Strafe stellt, aber das Klonen
        selbst weiterhin erlaubt. Damit reagierte Großbritannien
        auf Ankündigungen des dubiosen italienischen Repro-
        duktionsmediziners Antinori, dass er die britische Rechts-
        lage nutzen wolle, um menschliche Embryonen zu klonen
        und zu implantieren. Außer in Großbritannien ist das „the-
        rapeutische“ Klonen heute in allen anderen EU – Mit-
        gliedstaaten unzulässig.
        Entgegen allen anderslautenden Behauptungen muss
        immer wieder darauf hingewiesen werden, dass es zwi-
        schen dem „therapeutischen“ Klonen und dem Klonen zur
        Produktion von Nachwuchs eben keine starre Grenze gibt.
        Daher ist es auch nicht möglich, Forschung in diesem Be-
        reich zu betreiben, ohne Gefahr zu laufen, dass früher
        oder später das Klonen von Menschen erfolgt. Allerdings
        bin ich auch weiterhin der Ansicht, dass die Öffnung von
        Möglichkeiten für die Forschung mit embryonalen huma-
        nen Stammzellen – selbst mit den Auflagen, wie sie hier
        erst kürzlich mit dem „Stammzellgesetz“ festgeschrieben
        wurden – schon relativ dicht an das „Klonen zu For-
        schungszwecken“ heranführen kann.
        Der eingangs genannte Entschließungsantrag ist ja nur
        ein begrenztes Schrittchen. Eigentlich ist damit nur eine
        Minimalanforderung benannt, die sich ohnehin aus dem
        in Deutschland geltenden Recht ergibt. Die vom Europä-
        ischen Parlament verabschiedete Fassung des 6. For-
        schungsrahmenprogramms sieht nämlich vor, die For-
        schung an und mit Stammzellen aus abgetriebenen oder
        nach IVF-Behandlung „übrig gebliebenen“ Embryonen
        zu fördern. Wer kann dafür garantieren, dass dieser Ver-
        suchung Forschungseinrichtungen EU-weit widerstehen?
        An dieser Stelle kann man nicht vorsichtig genug sein.
        Ganz zu schweigen von der Forschung mit privaten
        Mitteln. Und wer kann die Augen davor verschließen,
        dass ganze Regionen – von China über Indien, Indonesien
        bis hin zu Russland – in dieser Hinsicht rechtsfreie Räume
        darstellen?
        Es braucht also ein umfassendes Verbot des Klonens –
        sowohl des „therapeutischen“ oder irgendeines „wissen-
        schaftlichen“ als auch des reproduktiven – weltweit. Bei
        den dazu im Rahmen der Vereinten Nationen laufenden
        Verhandlungen sollte die Bundesregierung ihre Bemü-
        hungen gemeinsam mit ihren europäischen Partnern auf
        den Abschluss einer entsprechenden internationalen Kon-
        vention richten.
        Auf dieses Anliegen konzentrieren sich die heute vor-
        liegenden Anträge der CDU/CSU und der Regierungsko-
        alition. Deshalb verzichtet die PDS auf einen eigenen An-
        trag und stimmt diesen beiden Anträgen zu.
        Wir unterstützen die Forderung an die Bundesregie-
        rung, bei den im Rahmen der Vereinten Nationen stattfin-
        denden Verhandlungen ihre Ablehnung jeglicher Form
        des Klonens menschlicher Embryonen zum Ausdruck zu
        bringen. In den Verhandlungen sollte klargestellt werden,
        dass die internationale Ächtung des reproduktiven Klo-
        nens keine Legitimation für andere Formen oder Zielset-
        zungen des Klonens menschlicher Embryonen darstellt.
        Wenn die Bundesregierung sich in den Verhandlungen
        dafür einsetzt, möglichst bald eine Konvention über das
        Verbot reproduktiven Klonens herbeizuführen, so kann
        dies nur ein erster Schritt hin zu einem umfassenden Ver-
        bot des Klonens sein.
        Deshalb unterstützt die PDS all jene, die sich auf inter-
        nationaler Ebene weiterhin für ein weltweit gültiges
        Rechtsinstrument zum Verbot jeglicher Form des Klonens
        menschlicher Embryonen einsetzen.
        Anlage 25
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts:
        Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtouris-
        mus in Deutschland
        – des Antrags: Den Campingtourismus in
        Deutschland nachhaltig fördern
        (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord-
        nungspunkt 9):
        Annette Faße (SPD): Immer mehr Urlauber verreisen
        mit Wohnwagen und Wohnmobilen oder mit Zelten im
        Gepäck in die Ferienregionen. Die Tendenz ist deutlich
        steigend. Für das Jahr 2001 hat das Statistische Bundesamt
        21,3 Millionen Übernachtungen verzeichnet; dafür stehen
        auf 2 300 Plätzen für Urlaubscamping 194 000 Stellplätze
        zur Verfügung. Etwa 2 500 Dauercampingplätze sind
        nicht erfasst. Das Verhältnis von Urlaubs- zu Dauercam-
        pingplätzen wird nur bei den großen Anlagen ermittelt. In
        Deutschland sind gegenwärtig 140 Anlagen mit jeweils
        über 500 Stellplätzen registriert. Auf diesen Anlagen sind
        101 000 Stellplätze angelegt, von denen 61 000 als Dauer-
        camperstellplätze genutzt werden. 40 000 Stellplätze ste-
        hen als touristische Stellplätze bzw. für Urlaubscamping
        zur Verfügung. Etwa 13 Prozent des Reiseaufkommens
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25271
        (C)
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        entfällt in den Bereich Camping und jede vierte Über-
        nachtung findet auf einem Campingplatz statt. Inzwi-
        schen sind in Deutschland bereits 1,4 Millionen Wohn-
        mobile und Caravans zugelassen.
        Die Datenlage lässt allerdings erkennen, dass die un-
        terschiedlichen Formen des Campings nur unzureichend
        dokumentiert sind. Fragen nach Trends und Entwicklun-
        gen können nicht auf einer gesicherten Datenlage beant-
        wortet werden.
        Die Zunahme der Zahl der Camper hat dazu geführt,
        dass sich in diesem Segment ein moderner Industriezweig
        entwickelt hat. Der Campingtourismus trägt inzwischen
        in nicht unerheblichem Umfang zur Sicherung der
        Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe bei. Das Cam-
        pen hat sich insofern verändert, als dass die Anforderun-
        gen der Gäste gestiegen sind. Darauf einzugehen erfordert
        umfassend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
        ter. Durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnah-
        men können verbesserte Serviceleistungen gesichert wer-
        den. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bemühungen
        der Sozialpartner, das Berufsbild eines Kaufmanns für
        Freizeit und Tourismus abzustimmen. Das Ausbildungs-
        profil wird insbesondere dem Personalbedarf auf Cam-
        pingplätzen gerecht werden.
        In Deutschland ist das Campingrecht Ländersache.
        Trotzdem ist eine einheitliche Campingplatzverordnung
        für alle Plätze in Deutschland wünschenswert. Für die
        überwiegend für das Dauercamping genutzten Plätze er-
        scheinen gesonderte Vorschriften einer Campingplatzver-
        ordnung innerhalb des Baurechts im Sinne eines Büro-
        kratieabbaus verzichtbar.
        Zustand und Qualität der Campingplätze in Deutsch-
        land haben sich verbessert,wie der Wettbewerb „Vorbild-
        liche Campingplätze in Deutschland“ bewiesen hat. Diese
        Gemeinschaftsaktion der Bundesregierung mit dem Deut-
        schen Tourismusverband wurde bereits zum siebten Mal
        ausgeschrieben. Beim Deutschen Tourismusverband ist
        ein neuer Fachbereich „Camping und Caravaning“ einge-
        richtet worden. Diesem kommt bei der Etablierung einer
        einheitlichen Klassifizierung von Campingplätzen eine
        besondere Stellung zu. Diese Qualifizierung wird für die
        Reisenden eine wichtige Orientierung sein und das Qua-
        litätsmanagement im Campingtourismus verbessern.
        Campingplätze ermöglichen es den Urlaubern, inten-
        sive Naturnähe zu erleben. Camping kann die Menschen
        zum besonderen Schutz und für die Erhaltung der Natur
        motivieren. Um die Natürlichkeit zu bewahren, müssen
        die Campingplätze landschafts- und umweltgerecht ge-
        staltet und betrieben werden. Der Gast soll die Sicherheit
        haben, dass zeitgemäße Standards erreicht oder über-
        schritten werden. Der sensible Umgang mit der Natur, der
        Einsatz von Umwelttechnologien und die Entsorgung von
        Abfällen spielen im Wettbewerb eine entscheidende
        Rolle. Umweltschutz und Nachhaltigkeit lohnen sich und
        schaffen zufriedene Gäste, die gerne wiederkommen. Mit
        der Etablierung der Dachmarke zum nachhaltigen Touris-
        mus „Viabono – Reisen natürlich genießen“ wird dieser
        Prozess unterstützt.
        Camping verleiht nach wie vor ein Gefühl von Na-
        turnähe, Unabhängigkeit und Ungebundenheit, Abenteu-
        erlust und Lebensfreude. Die Ansprüche der Camper sind
        allerdings in den letzten Jahren gestiegen. Moderne Cam-
        pingbusse und Wohnmobile sind sehr aufwendig gestaltet
        und lassen auf solvente Gäste schließen. Immer mehr
        Kurorte haben sich mit ihrem Angebot auf diese Gäste-
        gruppe eingestellt und halten Stellplätze für Wohnmobilis-
        ten in ihren Kuranlagen vor.
        Um den Campingurlaub in Deutschland nachhaltig zu
        fördern, fordern wir von den Ländern die Verständigung
        auf eine einheitliche Campingplatzverordnung und die
        Prüfung, ob die Verordnungen für die Dauerstellplätze
        entfallen können, anzuregen. Außerdem sollen gegenüber
        den Ländern gesonderte Bestimmungen für den Bereich
        der Wohnmobile im Sinne von Stellplätzen sowie Ser-
        vice- und Entsorgungsstationen angeregt werden.
        Wir möchten, dass die Bundesregierung prüft, ob im
        Rahmen der finanzpolitischen Leitlinien der Bundeswett-
        bewerb „Vorbildliche Campingplätze“ über das Jahr 2003
        hinaus gefördert werden kann bzw. ob andere Maßnah-
        men zur Qualitätssteigerung ergriffen werden können. Bei
        den Anbietern von Camping- und Caravantourismus soll
        für den Beitritt zur Umweltdachmarke „Viabono – Reisen
        natürlich genießen“ geworben werden. Die Betreiber von
        Campinganlagen sollen in einer Informationsschrift über
        die Förderinstrumente und Kreditprogramme unterrichtet
        werden.
        Über die Deutsche Zentrale für Tourismus soll weiter-
        hin ein gezieltes Auslandsmarketing für den Camping-
        urlaub in Deutschland stattfinden. In die Veröffentlichung
        der Statistik für die Beherbergung sollen Übernachtungen
        des Urlaubscampings aufgenommen werden. Einmal
        jährlich sollen analog zur Erhebung der Übernachtungen
        in Betrieben unter neun Betten die Übernachtungen der
        Dauerstellplätze in den Prädikatsgemeinden geschätzt
        werden.
        Die Bundesregierung soll darüber hinaus das Kurato-
        rium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung in sei-
        nem Bemühen unterstützen, das Berufsprofil eines Kauf-
        manns für Freizeit und Tourismus zu entwickeln. Mit
        diesen Maßnahmen werden wir den Campingtourismus in
        Deutschland nachhaltig fördern und diesen wichtigen Teil
        des Urlaubsangebots weiter ausbauen können.
        Renate Gradistanac (SPD): Mit dem Aktionsplan
        zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland wird
        einmal mehr der zukunftsorientierte Blick der Regierung
        deutlich. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, dass sich
        unser Land unter rot-grüner Regierung auf eine Gesell-
        schaft von morgen vorbereitet. Laut der Reisebranche
        wird sich in den nächsten Jahren der Anteil der Reisenden
        im Kindes- und Jugendalter auf etwa 25 Prozent ver-
        größern. Auf diesen wachsenden Reisemarkt müssen die
        touristischen Leistungsträger vorbereitet sein. Um dies
        fördernd und innovativ zu unterstützen, ist dieser Akti-
        onsplan formuliert worden.
        Lassen Sie mich noch einige Zahlen nennen. Mit die-
        sen möchte ich Ihnen die wirtschaftliche Relevanz der
        Kinder- und Jugendreisen darstellen. Allein fünf große
        Träger, die sich auf diesen Markt spezialisiert haben, ver-
        buchen in ihren zusammen 102 000 Betten über 13 Milli-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225272
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        onen Übernachtungen im Jahr. Die Gesamtzahl der von
        Jugendlichen und Kindern getätigten Übernachtungen
        dürfte um einiges höher liegen. Und hier ist zu unterstrei-
        chen: Diese Reisenden sind die Kunden von morgen. Wol-
        len wir den Tourismusstandort Deutschland in der Zu-
        kunft wettbewerbsfähig halten, dann sollten wir uns auch
        um die zukünftigen Gäste schon heute intensivst
        bemühen.
        Die Bundesregierung wird hiermit aufgerufen, die For-
        derungen des Aktionsplanes umzusetzen. Um den Kinder-
        und Jugendreisemarkt weiter auszubauen, sollen Bund
        und Länder in Zusammenarbeit mit der Branche Aktions-
        pläne ausarbeiten und realisieren.
        Ich möchte ihnen nun folgend die wichtigsten Kern-
        aussagen des Antrages kurz erläutern:
        Erstens. Um die nötigen Planungen auf gesicherte
        Grundlagen zu stellen, müssen das Alter der jungen Rei-
        senden, die Anzahl und Verteilung der bereitgestellten
        Betten sowie die Anzahl der von den Kindern und Ju-
        gendlichen getätigten Übernachtungen festgehalten wer-
        den. Die momentane Datenlage lässt dies nicht zu, dies
        muss verbessert werden.
        Zweitens ist ein Gremium unter der Leitung der DZT,
        Deutsche Zentrale für Tourismus, gebildet worden, wel-
        ches die gemeinnützigen und kommerziellen Träger von
        Kinder- und Jugendreisen zusammenbringt. Ziel ist es,
        den deutlich gespaltenen Markt zwischen gemeinnützigen
        und kommerziellen Anbietern mittels eines Interessens-
        ausgleiches und einer gemeinsamen Marktbearbeitung
        kundenorientierter zu gestalten.
        Drittens kommt der Qualitätssicherung und Qualitäts-
        steigerung eine hohe Bedeutung zu. Hier müssen Maß-
        nahmen und Wege gefunden werden, den momentanen
        Zustand der Einrichtungen zu ermitteln und darauf auf-
        bauend die Qualität zu steigern.
        Ein weiterer Punkt zur Qualität. Die auch ehrenamtlich
        tätigen Leiter der Kinder- und Jugendreisen müssen die
        Möglichkeit erhalten, sich durch geeignete Maßnahmen
        zu qualifizieren. Diese trägerübergreifenden Weiterbil-
        dungsmöglichkeiten sollen mit einer, nennen wir sie jetzt
        einmal: „Jugendleiter Card“ zertifiziert werden. Dabei
        sollen die Länder die nötige Unterstützung beitragen.
        Ich möchte hier betonen, dass nicht Aufsichtspersonen
        ausgebildet werden sollen. Nein, es soll ganz besonders
        auf eine sehr gute pädagogische Betreuung Wert gelegt
        werden. Den Kindern und Jugendlichen soll auf ihren Rei-
        sen kulturelle und soziale Kompetenz vermittelt werden.
        Der Wert der Toleranz bekommt dabei eine wichtige Be-
        deutung, denn dieser ist ein wichtiges Gut für die mo-
        mentane und zukünftige Gesellschaft.
        Weiterhin soll bei den Kinder- und Jugendreisen auf
        die Entwicklung eines Umweltbewusstseins hingewirkt
        werden. Die jugendlichen Reisenden sollen durch die Fre-
        quentierung von nachhaltigen touristischen Leistungen
        auf umweltrelevante Aspekte aufmerksam gemacht wer-
        den. Ich möchte hierbei nochmals auf die durch die Bun-
        desregierung unterstützte Dachmarke für nachhaltiges
        Reisen, „Viabono“, hinweisen.
        Noch ein weiterer, in meiner Aufzählung letzter Punkt.
        Die DZT soll den Kinder und Jugendtourismus verstärkt
        vermarkten. Die Arbeit der DZT hat zu der positiven Ent-
        wicklung des Tourismus in Deutschland beigetragen. Dies
        ist, nur nebenbei angemerkt, auch ein Grund, warum die
        rot-grüne Regierung die Mittel für die DZT seit ihrem
        Amtsantritt, ganz im Gegensatz zur Vorgängerregierung,
        um mehr als 20 Prozent angehoben hat.
        Die jetzige Regierung hat in den vergangenen Jahren viel
        Gutes für den Tourismus in Deutschland getan, beispielhaft
        seien erwähnt: das Jahr des Tourismus, die Abschaffung der
        Doppellizenz bei den Jugendreiseveranstaltern und zu guter
        Letzt die Abschaffung der Trinkgeldsteuer – Dinge, wel-
        che die jetzige und wohl auch zukünftige Opposition in
        ihrer Zeit nicht bewerkstelligen konnte.
        Mit dem Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtouris-
        mus führt die Regierung den unter ihr eingeschlagenen
        Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gesell-
        schaft fort und schaut voller Zuversicht in eine touris-
        musreiche Zukunft.
        Klaus Brähmig (CDU/CSU): Die Tourismuswirt-
        schaft ist auch nach den Anschlägen des 11. September
        des letzten Jahres weltweit eine der wichtigsten Wachs-
        tumsbranchen und hat auch in Deutschland bereits heute
        eine große gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Die Ar-
        beitsplätze in diesem personalintensiven Dienstleistungs-
        bereich sind an den Standort Deutschland gebunden, sie
        können nicht einfach wegrationalisiert oder ins Ausland
        verlagert werden. Das macht den Tourismus zu einem lei-
        der oftmals unterschätzten Hoffnungsträger bei der Be-
        kämpfung der Arbeitslosigkeit, da das Potenzial für Ar-
        beitsplätze und Einkommen im Bereich Urlaub, Freizeit,
        Gesundheit und Reisen in Deutschland noch keineswegs
        ausgeschöpft ist.
        Aber der Konkurrenzdruck für den Tourismusstandort
        Deutschland steigt: Ständig werden neue Reiseziele er-
        schlossen, das weltweite Angebot an Gästebetten steigt
        rasant, und ausländische Tourismusdestinationen starten
        immer mehr und immer aufwendigere Werbekampagnen.
        Erschwerend kommen in Deutschland vor allem unverän-
        dert hohe Arbeitslosenzahlen und eine schwache Kon-
        junktur hinzu, die bei vielen Bürgern mit der Angst um
        ihren noch bestehenden Arbeitsplatz verbunden ist, so-
        dass die deutsche Reisebranche größere Buchungsrück-
        gänge und mehr schleppend verlaufende Geschäfte zu
        verzeichnen hat, als dies in vielen anderen Ländern der
        Fall ist. Die deutsche Tourismuswirtschaft droht zu einem
        Hauptleidtragenden der Konsumzurückhaltung bzw. des
        Konsumverzichts der Bevölkerung zu werden. Bei den
        gegenwärtig stagnierenden bzw. sinkenden Umsätzen,
        rückläufigen Gewinnen und geringen Umsatzrenditen
        können viele der überwiegend mittelständischen bzw. ei-
        gentümergeführten Betriebe kaum Eigenkapital bilden.
        Damit besteht immer weniger Spielraum für Nach- und
        Neu-Investitionen sowie für Neueinstellungen und den
        Abschluss von Ausbildungsverhältnissen.
        Tourismus dient auch der Völkerverständigung sowie
        dem Abbau von Vorurteilen und wirkt damit nicht nur in
        Krisenregionen friedensfördernd bzw. friedensbewahrend.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25273
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        Er spielt eine wichtige Rolle beim Zusammenwachsen der
        Europäischen Union, der Verwirklichung des Binnen-
        marktes und der geplanten EU-Osterweiterung. Und auch
        für ein erfolgreiches Zusammenwachsen unseres eigenen
        Landes ist das gegenseitige Besuchen und Kennenlernen
        unverzichtbar. Angesichts der Tatsache, dass bisher seit
        der Wiedervereinigung erst circa die Hälfte der westdeut-
        schen Bevölkerung privat oder geschäftlich die neuen
        Bundesländer besucht haben, gibt es hier noch einen
        großen Nachholbedarf. Wichtig ist, dass vor allem junge
        Leute frühzeitig die Gelegenheit zum Reisen innerhalb
        Deutschlands und innerhalb Europas bekommen und er-
        greifen. Jugendliche Reisende sind die Touristen der Zu-
        kunft, ihre in jungen Jahren gemachten Erfahrungen wer-
        den ein Leben lang ihre Einstellungen und ihr
        Reiseverhalten prägen. Dies ist auch für die künftige Ent-
        wicklung des Tourismusstandortes Deutschland bei In-
        landsreisen von großer Bedeutung. In diesem Zusammen-
        hang begrüßen wir auch die vorbildliche Initiative von
        Baden-Württemberg und Bayern, in diesem Jahr in den
        Ferienmonaten Juli und August für Kinder bis 15. Jahren
        in mehr als 650 Betrieben die Übernachtung kostenlos an-
        zubieten. Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer die-
        sem positiven Beispiel folgen werden und erkennen, dass
        Investitionen in die Jugend wirkungsvolle Investitionen
        in die Zukunft sind.
        Daher macht es Sinn, das Segment des Kinder- und Ju-
        gendtourismus in der heutigen Debatte etwas näher zu be-
        leuchten. Allerdings ist der Jugendreisemarkt ausgespro-
        chen vielschichtig und unübersichtlich. Es gibt nur wenig
        aussagekräftige statistische Zahlen. So werden etwa in
        diesem Bereich meist Kinder, Jugendliche und junge Er-
        wachsene bis 29 Jahren zusammengefasst, deren Anteil
        am weltweiten gesamten touristischen Markt auf circa 20
        Prozent geschätzt wird. In Deutschland ist diese Alters-
        gruppe, zu der circa 15,6 Millionen Menschen gehören,
        besonders reisebegeistert: 80 Prozent von ihnen verreisen
        mindestens einmal im Jahr. Zwar reisen immerhin 25 Pro-
        zent der 14- bis 29-Jährigen innerhalb Deutschlands, doch
        liegt dieser Anteil deutlich unter dem gesamten Anteil un-
        serer Bevölkerung, die innerhalb ihres eigenen Landes
        unterwegs sind und Urlaub machen.
        Die beiden vorliegenden, im Wortlaut identischen An-
        träge der Koalitionsfraktionen und der PDS enthalten zwar
        durchaus viele zustimmungswürdige Aussagen, doch be-
        ziehen sich diese fast ausschließlich auf gemeinnützige
        Anbieter. Die Interessen und Probleme kommerzieller
        Veranstalter sind dagegen kaum berücksichtigt. So wird
        zum Beispiel die Gleichbehandlung aller gemeinnützigen
        Unterkünfte bei der Erhaltung und Qualitätsverbesserung
        von kinder- und jugendgerechten Unterkünften gefordert –
        warum nicht auch eine Gleichbehandlung mit kommerzi-
        ellen Anbietern? Sollen hier die Wettbewerbsbedingungen
        für Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Steuern
        zahlen, noch weiter verschlechtert werden?
        Weiterhin findet sich in diesen Anträgen kein Wort
        über die Subventionierung und steuerliche Bevorzugung
        gemeinnütziger Träger im Kinder- und Jugendreisebe-
        reich. Dabei kann die Privatwirtschaft viele dieser Aufga-
        ben offensichtlich effizienter leisten. Nicht nur liegen die
        Baukosten von kommerziellen Beherbergungsstätten wie
        etwa Jugendhotels oftmals unter denjenigen für zum Bei-
        spiel Jugendherbergen, auch der Übernachtungspreis liegt
        häufig deutlich niedriger, wie uns kürzlich noch der Deut-
        sche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband DRV be-
        stätigte. Natürlich liegt die Bereitstellung preisgünstiger
        Angebote im Interesse jugendlicher Reisender, aber zu-
        sätzlich auch im Interesse einer Steigerung der Attrakti-
        vität des Tourismusstandortes Deutschland, auch für den
        Besuch von Jugendlichen aus Europa und der ganzen
        Welt, die durch positive Reiseerlebnisse eben später auch
        zu wiederkehrenden, meist zahlungskräftigen Touristen
        werden.
        Wir sollten uns auch überlegen, wie wir die Zusam-
        menarbeit von gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben
        mit kommerziellen Reiseveranstaltern verbessern kön-
        nen, die sich gegenwärtig recht schwierig gestaltet bzw.
        teilweise überhaupt nicht erfolgt. Dies würde nicht zuletzt
        auch die Auslastung der gemeinnützigen und mit öffentli-
        chen Mitteln geförderten Einrichtungen erhöhen. Zu
        wichtigen anderen, in den vorliegenden Anträgen eben-
        falls überhaupt nicht angesprochenen Punkten gehört
        auch die uneinheitliche und nicht immer marktkonforme
        Gestaltung von Vorschriften für Klassenfahrten. Außer-
        dem wird Lehrern bzw. Begleitpersonen immer häufiger
        die Abrechnung ihrer eigenen Kosten als Dienstreise un-
        tersagt. Die Inanspruchnahme von Freiplätzen löst das
        Problem nur zum Teil, wobei diese dann auch nicht mehr
        wie eigentlich vorgesehen für Schüler von einkommens-
        schwachen Eltern zur Verfügung stehen.
        SPD, Grüne und PDS zeigen mit ihren Anträgen ein-
        mal mehr, wie wenig Wert sie auf faire Wettbewerbsbe-
        dingungen für die Leistungsträger unserer Gesellschaft,
        die kleinen und mittelständischen Unternehmen, legen.
        Die CDU/CSU setzt sich dagegen für eine Deregulierung
        und Entbürokratisierung der vorwiegend mittelständisch
        geprägten Tourismuswirtschaft ein, um die unternehmeri-
        sche Freiheit und Innovationsfreudigkeit der Betriebe zu
        stärken. Wir wollen die von der rot-grünen Bundesregie-
        rung eingeführten Beschäftigungsbarrieren aufheben, ins-
        besondere der Einschränkungen bei befristeten Arbeits-
        verhältnissen und des generellen Rechtsanspruchs auf
        Teilzeitarbeit. Wir wollen mit einem „Drei-Säulen-Mo-
        dell“ die Neuregelung der 325-Euro-Jobs ersetzen, was
        sowohl Arbeitnehmern wie Arbeitgebern spürbare finan-
        zielle Vorteile bringt, indem vor allem die Grenze für eine
        geringfügige Beschäftigung auf 400 Euro angehoben
        wird. Und wir wollen die Unternehmensbesteuerung
        mehr darauf ausrichten, die Möglichkeiten zur Bildung
        von Eigenkapital zu verbessern, insbesondere für mittel-
        ständische Unternehmen.
        Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        großen Reiseveranstalter richten ihre Angebote zuneh-
        mend auf die Belange von Familien aus. Dazu gehören
        nicht nur große, interessant gestaltete Spielplätze in Feri-
        enanlagen. Denn erst einmal – das wissen die Veranstalter
        natürlich – müssen die Familien sich den Urlaub leisten
        können. Unsere familienfreundliche Politik der letzten
        Jahre hat hier mit der Erhöhung des Kindergeldes, der
        Senkung des Eingangssteuersatzes, der Anhebung des
        Grundfreibetrages und der Stabilisierung des Beitragssat-
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        zes der Rentenversicherung gute Voraussetzungen ge-
        schaffen. Die Branche ihrerseits lockt mit Kinderfestprei-
        sen, Ermäßigungen und Freibeträgen.
        Auch tourismuspolitisch kann und muss erreicht wer-
        den, dass Kinder und Jugendliche in den Genuss wohl-
        verdienter Ferien kommen. Besonders danken möchte ich
        an dieser Stelle der derzeitigen Vorsitzenden der Kinder-
        kommission des Bundestages, der Abgeordneten Rosel
        Neuhäuser, die tatkräftig dazu beigetragen hat, dass der
        Koalitionsantrag heute so zur Abstimmung vorgelegt wer-
        den kann und dass dieser Antrag im federführenden Aus-
        schuss zumindest ohne Gegenstimmen verabschiedet wer-
        den konnte. Es ist schade, dass sich CDU/CSU und FDP
        nicht konstruktiv eingebracht haben. Gerade bei diesem
        Thema hätte es gut angestanden, Partei- und wahltakti-
        sche Überlegungen hintanzustellen. Beeindruckt hat mich
        dagegen die wirklich sehr gute Zusammenarbeit mit den
        Verbänden und Vereinen des Kinder- und Jugendtouris-
        mus – auch hierfür an diese einen herzlichen Dank.
        Nicht immer fahren aber Eltern und Kinder gemeinsam
        in den Urlaub. Die Gründe dafür sind verschiedener Na-
        tur. Der vorliegende Antrag zeigt, dass wir nicht wie die
        Opposition nur immer davon reden, wie wichtig uns un-
        sere Kinder sind, sondern dass die Koalition auch wirk-
        lich – hier im Fachbereich Tourismus – etwas tut! Egal ob
        reich oder arm – alle Kinder sollen schöne, erholsame Fe-
        rientage verbringen können.
        Dazu gehören attraktive, ordentliche und saubere Un-
        terkunftsmöglichkeiten. Besonders gern verbringen Kinder-
        und Jugendgruppen Ferien auf Campingplätzen. Gerade
        auch dem Campingtourismus wollen wir voran helfen, wo
        Deutschland noch aufzuholen hat gegenüber anderen eu-
        ropäischen Ländern. Aber dazu später mehr. Beliebt sind
        auch Jugendherbergen, Ferienlager sowie Kinder- und Ju-
        gendhotels. Egal, wohin unsere Sprösslinge aufbrechen:
        Mithilfe des vorliegenden Antrags tragen wir dafür Sorge,
        dass über ein KfW-Programm Mittel zur Verfügung ge-
        stellt werden, mit deren Hilfe in Kinder- und Jugendun-
        terkünften Renovierungen und Sanierungen vorgenom-
        men werden können.
        Mit besonders viel Freude erwähne gerade ich natür-
        lich die Forderung, durch geeignete Maßnahmen nach-
        haltige Kinder- und Jugendreisen zum Beispiel in Natio-
        nalparks, Biosphärenreservate und Naturparke zu fördern.
        Denn auch, wenn Kinder und Jugendliche im Biologieun-
        terricht oft lieber Zettel an den Banknachbarn verschicken
        oder 100 Ausreden finden, um nicht am Sportunterricht
        teilnehmen zu müssen, so wird es für diese Kinder und Ju-
        gendlichen oftmals prägend sein; denn Lernen in und von
        der Natur selbst ist viel anschaulicher und begeisternder
        und fällt deswegen leichter. Plötzlich macht Bewegung an
        der frischen Luft richtig Spaß und unbemerkt – das ist
        übrigens die beste Erziehung – entwickelt sich Liebe zur
        Heimat, Begeisterung für andere Kulturen und Toleranz.
        Auch wissen wir, dass Jugendliche sich immer früher
        auf eigene Faust auf Reisen begeben wollen, weil sie ein
        Besuch auf einer bayrischen Alm oft weniger interessiert
        als den gestressten Vater oder die erschöpfte Mutter. Schon
        ab dem elften oder zwölften Lebensjahr ziehen viele es
        vor, mit Gleichaltrigen zu verreisen. Selbst wenn wir als
        fürsorgliche Eltern das aus Sorge um unsere Kinder nicht
        unbedingt gutheißen, so können und sollen wir es nicht
        verhindern, wenn unsere Kinder irgendwann ohne uns die
        Urlaubsplanung angehen.
        Aber was wir tun können, ist, dafür Sorge zu tragen,
        dass sie ihren auf eigene Faust geplanten Urlaub genießen
        können, weil sich ihre Wünsche und Vorstellungen dort
        nämlich erfüllen. Dafür ist es unbedingt erforderlich zu
        wissen, wie diese Wünsche konkret aussehen. Aus diesem
        Grund findet sich in unserem Antrag auch die Forderung,
        in die Statistik der Tourismuserhebung wirtschaftliche
        und sozialpolitische Fragen mit aufzunehmen. Daran kön-
        nen schließlich Angebote ausgerichtet werden.
        Sind unsere Söhne und Töchter dann schließlich zu ei-
        nem Urlaub ohne Eltern aufgebrochen, wird es unbedingt
        beruhigend wirken, dass wir sie an ihrem Ziel in guten
        Händen wissen. Erklärtes Ziel dieses Antrags ist es, da-
        rauf hinzuwirken, dass Bund und Länder in Zusammen-
        arbeit mit Kinder- und Jugendreiseveranstaltern Aktions-
        pläne aufstellen.
        In diesen Aktionsplänen soll und muss es auch darum
        gehen, Möglichkeiten zu finden, wie die meist ehrenamt-
        lich tätigen Betreuerinnen und Betreuer weiter qualifiziert
        werden können. Weiterbildungsangebote für die aner-
        kennenswerte ehrenamtliche Tätigkeit können und wer-
        den zu einem besseren Verhältnis zwischen Kind und Be-
        treuungsperson führen.
        Dank unseres Antrags werden die Bedingungen für die
        schönste Zeit des Jahres für Kinder und Jugendliche ver-
        bessert werden. Wenn diese Vorhaben durch eine vorbild-
        liche Kooperation von Bund, Ländern und Verbänden
        konsequent, umgesetzt werden, dann werden davon Kin-
        der und auch die daheim gebliebenen Eltern profitieren.
        Denn freudestrahlend werden die Kinder zurückkehren,
        einerseits froh, wieder zu Hause zu sein und andererseits
        um viele unvergessliche Urlaubserfahrungen reicher, von
        denen sie erzählen können. Kinder und Jugendliche reisen
        überaus gern auf Campingplätze.
        Wir haben in dieser Legislatur viel für den Tourismus
        in Deutschland getan, mehr als in jeder anderen Legisla-
        tur zuvor eine Regierungskoalition getan hat. Unser letz-
        ter Antrag in dieser rot-grünen 14. Legislatur betrifft not-
        wendige Verbesserungen im Campingtourismus. Lassen
        Sie mich also noch einige Anmerkungen zu diesem Cam-
        pingtourismus-Antrag machen. Denn jener wird dieses
        überaus wichtige Segment stärken und ihm die Beachtung
        verschaffen, die der Campingtourismus verdient hat.
        In Deutschland gibt es rund 2 300 Campingplätze und
        mehr als 21 Millionen Mal wurde auf ihnen übernachtet.
        Camping ist eine außerordentlich beliebte und zuneh-
        mend beliebtere Art des Urlaubs. Es hat große wirtschaft-
        liche Bedeutung; denn immerhin 3,25 Milliarden Euro ge-
        ben die Gäste auf Campingplätzen, beim Camping auf
        dem Bauernhof und auf Reisemobilstellplätzen jährlich
        aus.
        Wenn wir diesen Antrag heute beschließen, so soll das
        den Campern und den Betreibern von Campingplätzen
        das Leben erheblich erleichtern. An erster Stelle steht des-
        wegen auch die Empfehlung an die Länder, sich auf eine
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25275
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        einheitliche Campingplatzverordnung zu einigen. Mit
        dieser Anregung sind wir im Vorfeld der Beratungen auf
        eine sehr gute Resonanz gestoßen. Durch eine einheitliche
        Campingplatzverordnung erhält der Unternehmer und
        Nutzer klare, einprägsame Orientierungen.
        Ich möchte einen weiteren Forderungspunkt hervorhe-
        ben. Um sich in den vielfältigen Möglichkeiten über För-
        derinstrumente und Kreditprogramme zurechtzufinden,
        soll eine Informationsschrift aufgelegt werden, in der
        diese Möglichkeiten zusammengefasst sind. Aus Ge-
        sprächen mit Campingplatzbetreibern wissen wir, dass
        viele von ihnen gern noch umweltgerechter bauen würden
        als es ohnehin schon der Fall ist, dies jedoch oft noch mit
        hohen Kosten verbunden ist.
        Hier gilt es, die finanziellen Möglichkeiten, die zur
        Verfügung stehen, auch auszunutzen. Schließlich soll der
        gezielte Einsatz dieser Gelder nicht daran scheitern, dass
        die Zielpersonen nichts davon wussten. Gleichzeitig
        möchten wir den Unternehmer auch darüber informieren,
        wie er seinen Campingplatz durch Energieeinsparungen
        noch umweltverträglicher und auch für sich selbst kos-
        tengünstiger führen kann.
        Wenn ich schon das Thema Umweltverträglichkeit und
        Umweltschutz anspreche, so versteht es sich fast von
        selbst, dass auch die Anbieter von Camping- und Cara-
        vantourismus dazu angeregt werden sollen, sich unter das
        Umweltdach „Viabono“ zu stellen. Denn ich bin der Auf-
        fassung, dass es schon in der Natur des Campingtourismus
        liegt, umweltgerecht und schonend zu arbeiten. Schließ-
        lich urlaubt man hier bewusst sehr nah an, in und mit der
        Natur. Je mehr Anbieter – auch und vor allem aus mög-
        lichst vielen verschiedenen Bereichen des Tourismus – der
        Umweltdachmarke „Viabono“ beitreten, umso mehr trägt
        der Tourismus dazu bei, das reiche kulturelle Erbe und die
        schöne Landschaft und Natur Deutschlands zu schützen.
        Dieses Erbe gilt es zu erhalten, weil es eben die we-
        sentliche Voraussetzung für die Attraktivität des Touris-
        musstandorts Deutschland ist. Ebenso ist es notwendig,
        die Qualität des Angebots zu verbessern – Öffnungs-
        zeiten, Service, Ordnung, Ruhe etc. – bzw. ein vorhande-
        nes hohes Qualitätsniveau besser zu verkaufen. Die Er-
        reichung dieser Ziele wird mit „Viabono“ deutlich
        verbessert.
        Dieser Antrag ist Quintessenz eines jahrelangen
        Diskussionsprozesses mit entsprechenden Anbietern und
        speziell dem Bundesverband der Campingwirtschaft in
        Deutschland, dem BVCD. All jenen, die auf dieser Praxis-
        ebene am Zustandekommen beteiligt waren, sage ich
        Dank und wünsche uns allen nun fast am Ende der Legis-
        latur ein wenig Zeit für erholsame Ferien in der Natur.
        Ernst Burgbacher (FDP): Ich begrüße es, dass sich
        der Deutsche Bundestag mit dem Thema Kinder- und Ju-
        gendreisen befasst. Beim Jugendtourismus handelt es sich
        mit circa 20 Prozent um ein wesentliches Segment des
        weltweiten touristischen Marktes. Den Angaben der World
        Tourism Organization zufolge wird sich dieser Marktanteil
        in den nächsten Jahren auf über 25 Prozent erhöhen.
        Nach Ansicht der FDP sollte dem Kinder- und Jugend-
        tourismus ein höherer Stellenwert beigemessen werden,
        als ihm bislang zukommt. Dass die Anträge „Aktionsplan
        zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland“ die
        Aufmerksamkeit auf diesen Bereich lenken, ist richtig.
        Allerdings ist hierzu aus liberaler und marktwirtschaftli-
        cher Sicht einiges anzumerken. Bei der Lektüre treten di-
        verse Fragen auf. Ich nenne einige:
        Im Antrag wird festgestellt, dass sich in den neuen
        Bundesländern Strukturen wie Kinder- und Erholungs-
        zentren bewährt haben. Dann heißt es: „Im Rahmen der
        geforderten Gleichbehandlung von Anbietern im Kinder-
        und Jugendbereich sollten diese die Voraussetzungen
        schaffen, in die Förderung der Jugendpolitik aufgenom-
        men werden zu können.“ Ich frage die Kollegen von SPD,
        Grünen und PDS: Was heißt das konkret?
        Zweites Beispiel: „Die Qualitätsstandards für Kinder-
        und Jugendreisen und die Praxis der betroffenen Träger-
        bereiche haben sich weiterentwickelt. Dies muss bei den
        Qualifizierungsprogrammen für Gruppenleiterinnen und
        Gruppenleiter berücksichtigt werden.“ Ich frage Sie: Wie?
        Ferner: Bund und Länder sollen in Zusammenarbeit
        mit Kinder- und Jugendreiseveranstaltern innerhalb der
        gegebenen Kompetenzen Aktionspläne für Kinder- und
        Jugendreisen in Deutschland aufstellen. Ich frage Sie:
        Was genau soll das bedeuten?
        Ziel der geforderten Aktionspläne soll es sein, bundes-
        weite Qualitätsstandards trägerübergreifend für Kinder-
        und Jugendreisen zu entwickeln. Wer soll diese Standards
        entwickeln?
        Vom bedarfsgerechten Ausbau des Kinder- und Jugend-
        reisesektors ist die Rede. Wer soll dafür verantwortlich
        sein und wie soll dies vonstatten gehen?
        Weiter heißt es: „Es sollen geeignete Maßnahmen er-
        griffen werden, um den Zustand der Einrichtungen im
        Kinder- und Jugendreisebereich in Deutschland zu ermit-
        teln.“ Was soll das?
        Der Antrag zum Kinder- und Jugendtourismus ist in
        weiten Teilen viel zu wenig konkret, dafür voller gut ge-
        meinter Absichtserklärungen. Sicher ist es keine Frage,
        dass Kinder- und Jugendtourismus gefördert werden
        sollte, insbesondere auch im Hinblick auf das Zusam-
        menwachsen der Europäischen Union, zu dem gerade
        Reisen und internationale Begegnungen besonders von
        jungen Menschen einen wertvollen Beitrag leisten kön-
        nen.
        Ich halte aber nichts davon, wenn sich der Staat als Rei-
        severanstalter betätigt bzw. hier zu sehr eingreift. Der
        Staat sollte nur dort eingreifen, wo es unbedingt notwen-
        dig ist. Angebot und Nachfrage sind auch im Bereich Kin-
        der- und Jugendtourismus das entscheidende Regulativ.
        Die Reiseveranstalter werden Nachfrage nach umweltbe-
        wussten Jugendreisen zu erfüllen wissen. Ich halte es da-
        gegen für sinnvoll und erforderlich, die vom DRV zu die-
        sem Punkt angeführte „Gefahr einer ideologischen
        Überfrachtung“ sehr ernst zu nehmen. Eine zu starke
        staatliche Einflussnahme wird nicht zum gewünschten
        Erfolg führen, sondern von der Zielgruppe eher mit Ab-
        lehnung quittiert werden. Damit würde das angestrebte
        Ziel in weite Ferne rücken.
        Ein Wort noch zum Antrag Campingtourismus:
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225276
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Es ist doch auffallend, daß in den ersten dreieinhalb
        Jahren der Legislaturperiode so gut wie keine Anträge von
        SPD und Grünen im Bereich Tourismuspolitik gestellt
        wurden. Nun aber, in den letzten Sitzungswochen der
        14. Wahlperiode, überschlägt sich Rot-Grün beinahe.
        Allerdings handelt es sich bei diesem Antrag zum
        Campingtourismus um eine unverbindliche Unterstüt-
        zungsverlautbarung an die betroffene Wirtschaft. Der An-
        trag ist gekennzeichnet von Prüfaufträgen und Anregun-
        gen für die Länder. Wie schon beim kürzlich behandelten
        Antrag zum Landtourismus gilt auch hier: Die rot-grüne
        Bundesregierung hat diese Branchen insbesondere durch
        die Einführung der Ökosteuer massiv belastet und ver-
        sucht nun, kurz vor dem 22. September für gute Stim-
        mung bei den Betroffenen zu sorgen.
        Hier wird die FDPnicht mitmachen. Aus diesem Grund
        enthalten wir uns bei der Abstimmung zu den Anträgen
        Kinder- und Jugendtourismus sowie Campingtourismus.
        Rosel Neuhäuser (PDS): Eine mehr als zweijährige
        Debatte findet mit vorliegenden Anträgen einen Ab-
        schluss und mehr als 15 Jahre musste die Kinder- und Ju-
        gendreisebranche auf diesen Aktionsplan warten.
        Wir als PDS-Fraktion haben uns des Themas Kinder-
        und Jugendreisen angenommen und es von Beginn der
        Legislatur an inhaltlich begleitet.
        Als Tourismusausschuss haben wir vor zwei Jahren
        eine öffentliche Anhörung organisiert, auf der die Sach-
        verständigen die Situation im Kinder- und Jugendreise-
        bereich erläuterten und die Mehrheit einen Aktionsplan
        für das Kinder- und Jugendreisen in Deutschland forder-
        ten.
        Einig war man sich auch, dass dem Bereich des Kin-
        der- und Jugendreisens politisch und wirtschaftlich mehr
        Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
        Man erinnerte Politik und Branche auch daran, dass die
        große Zeit des geförderten Kinder- und Jugendreisens auf
        Bundesebene die 60er- und 70er-Jahre waren. Von dieser
        historischen Situation ist das Kinder- und Jugendreisen
        bis zum heutigen Tag meilenweit entfernt.
        Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die jährlich or-
        ganisiert wegfahren, geht in die Millionen.
        Der Ruf nach einer qualifizierten Betreuung, nach
        Qualitätskriterien für Freizeit und Reisen, nach Erleichte-
        rungen beim Erwerb der Jugendleitercard, nach Analysen
        zum Zustand der Einrichtungen gewinnt gerade in der
        Diskussion über die Zukunft des Kinder- und Jugend-
        reisesektors an Bedeutung.
        Dass Kinder und Jugendliche gerne reisen, ist die Re-
        gel und nicht die Ausnahme. Schätzungen zufolge ist der
        Kinder- und Jugendtourismus in den letzten zehn Jahren
        weltweit um acht bis zehn Prozent jährlich gestiegen. Die
        Steigerungsrate liegt damit fast doppelt so hoch, wie im
        gesamten Bereich des Tourismus.
        Genau hier ist auch das Problem zu finden, warum das
        Kinder- und Jugendreisen sehr oft Streitpunkt in Politik
        und Branche ist.
        Im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Touris-
        muswirtschaft hatte und hat sich das Kinder- und Jugend-
        reisen immer wieder aufs Neue zu beweisen. Im Gegensatz
        zur etablierten Reiseszene stellt sich der Kinder- und Ju-
        gendreisebereich in vielschichtigen Strukturen dar. Häufig
        fehlt genau diesen, im Interesse von mehr Qualität, ein ge-
        meinsames Kooperieren.
        Wir unterstützen deshalb die Forderung, konkrete Aus-
        sagen zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland
        in den Tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung
        aufzunehmen.
        Gestatten Sie mir abschließend einige Worte zur
        Zusammenarbeit im Ausschuss. Wir haben uns in den
        Diskussionen zur Verbesserung des Tourismus nichts
        geschenkt. Wir haben uns bemüht, möglichst fair mit-
        einander umzugehen. Für diese gute Zusammenarbeit
        möchte ich mich bedanken und wünsche mir sehr, dass
        der Aktionsplan in der nächsten Legislaturperiode in die
        Tat umgesetzt wird.
        Lassen Sie uns gemeinsam auf der Grundlage des Ak-
        tionsplanes ein Modell entwickeln, das den Tourismus im
        Kinder- und Jugendbereich als einem speziellen Lernfeld
        gerecht wird und zeigt, wie die damit gegebenen Mög-
        lichkeiten für interkulturelles Lernen ohne pädagogischen
        Zeigefinger genutzt werden können.
        Nicht umsonst heißt es „Reisen bildet“.
        Anlage 26
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – des Berichts: Kriegsfolgen- und Kriegslasten-
        beseitigung in den neuen Ländern
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts:
        Sofortmaßnahmen des Bundes und bei der
        Rüstungskonvention
        (Tagesordnungspunkt 18 b und c)
        Angelika Krüger-Leißner (SPD): Wir beraten heute
        bereits zum zweiten Mal den Antrag der CDU/CSU-Frak-
        tion „Kriegsfolgen- und Kriegsaltlastenbeseitigung in den
        neuen Ländern“. Dies tun wir überflüssigerweise, wie ich
        meine; überflüssigerweise nicht wegen der Problematik,
        die dahinter steckt. Die Finanzierungsfrage der Beseiti-
        gung von Rüstungsaltlasten ist ein ernstes Thema und
        weil mein Wahlkreis ein besonders betroffener ist, bin ich
        damit bestens vertraut. Ich habe mich auch immer für eine
        trägfähige Lösung eingesetzt und verspreche Ihnen, das
        auch weiterhin zu tun.
        Nein, überflüssig ist die Debatte um den Antrag des-
        halb, weil er den Fragen und Problemen der Beseitigung
        von Rüstungsaltlasten in keiner Weise gerecht wird. Die
        Bundesregierung soll „aufgefordert werden zu prüfen, ob
        aus dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt
        werden können“, um die betroffenen Gemeinden und Pri-
        vathaushalte in den neuen Ländern bei der Beseitigung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25277
        (C)
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        (A)
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        von Munitionsfunden in angemessener Weise zu unter-
        stützen.
        Ich muss schon sagen: Die CDU/CSU-Fraktion zeigt
        an dieser Stelle sehr deutlich, wie wichtig ihr dieses
        Thema ist. Denn offenbar haben Sie es nicht für nötig er-
        achtet, sich intensiv mit der Problematik auseinander zu
        setzen. Wie komplex und rechtlich schwierig die Frage
        der Beseitigung von Kriegsaltlasten ist, wie nachhaltig
        uns diese Problematik in den nächsten Jahren noch be-
        schäftigen wird, ist Ihnen offenbar völlig verborgen ge-
        blieben.
        Sie haben einfach gesehen, dass da ein Thema ist, das
        sich vielleicht im Wahlkampf ausschlachten lässt und sich
        gesagt: Stellen wir doch einfach mal einen Antrag dazu
        und fordern noch ein bisschen Geld aus dem Bundes-
        haushalt. Ich kann Ihnen versichern: Diese Taktik wird
        nicht aufgehen; in der Region um Oranienburg schon gar
        nicht. Denn die Menschen dort wissen, dass sich die SPD
        ihrer Probleme – auch und besonders bei der Beseitigung
        von Rüstungsaltlasten – am besten annimmt.
        Einen so unausgegorenen Antrag jedenfalls, wie er uns
        heute von Ihnen wiederholt vorgelegt wurde, hätten Sie,
        würden Sie regieren, niemals gestellt. Das zeigt deutlicher
        als alles andere, wie schlecht dieser Antrag ist. Denn es
        gab in den 16 Jahren der Regierung Kohl eine sehr große
        Anzahl unausgegorener und schlechter Anträge, die in
        den allermeisten Fällen leider auch noch umgesetzt wur-
        den. Nur bei dieser Thematik haben Sie bisher gekniffen.
        1993 und 1997 hätten sie die Chance zu einer Lösung die-
        ses Problems gehabt, sie aber nicht genutzt.
        Wie komplex sich die Sanierung von Rüstungsaltlasten
        darstellt, hat die Anhörung des Haushaltsausschusses ge-
        zeigt, an der ich, im Gegensatz zu meinem Wahlkreiskol-
        legen der CDU/CSU, maßgeblich beteiligt war. An dieser
        Stelle möchte ich übrigens erwähnen, wie wichtig ihm
        dieses Thema, das für den Wahlkreis, in dem er wie ich
        kandidieren, eine solche Relevanz hat, ist: Auf dieser An-
        hörung, an der viele Persönlichkeiten aus der Region
        Oberhavel teilgenommen haben, unter anderem der von
        mir benannte Sachverständige Landrat von Oberhavel,
        Karl-Heinz Schröter, habe ich den ehemaligen Branden-
        burger Vorsitzenden der CDU jedenfalls nicht gesehen.
        Das zeigt deutlicher als alles andere: Diese Frage interes-
        siert Herrn Fink nur, wenn er damit Wahlkampf machen
        will. Die Suche nach echten und langfristigen Lösungen
        liegt ihm fern.
        Auf der Anhörung ist deutlich geworden, dass sich die
        Bundespolitik dem Problem der Sanierung von Rüstungs-
        altlasten stellen muss. Gerade das Land Brandenburg – und
        hier besonders die Region Oberhavel – ist in hohem Maße
        von Bombenfunden betroffen. So gibt es in Brandenburg
        jährlich circa 2 000 Zufallsfunde. Jedes Jahr werden im
        Schnitt 6 000 Anträge zur Ermittlung von Kampfmittelbe-
        lastung gestellt. Die Kosten hierfür sind mitunter enorm –
        gerade wenn eine Stadt wie Oranienburg betroffen ist, die
        in besonderem Maße von alliierten Angriffen während des
        Zweiten Weltkrieges betroffen war.
        Aber es sind nicht nur die Räumungskosten, die das
        Bundesland Brandenburg und die dortigen Städte und Ge-
        meinden belasten. Allein das Wissen darum, dass überall
        gefährliche Rüstungsaltlasten verborgen sein können, hält
        lnvestoren ab, verzögert Verfahren und gefährdet den
        Tourismus. Hinzu kommt, dass die Gefährdung immer
        größer wird. 56 der 105 seit 1991 in Oranienburg gebor-
        genen Bomben waren mit chemischen Langzeitzündern
        versehen, die mit Sicherheit irgendwann einmal detonie-
        ren. So hat es seit 1977 in Oranienburg sechs Selbstdeto-
        nationen gegeben. Bei einer davon hat es 1991 einen
        Schwerverletzten gegeben.
        Wie umfangreich dieses Problem allein in der Region
        Oranienburg ist, macht noch eine andere Zahl deutlich:
        Von den 22 000 Bomben, die im Zweiten Weltkrieg in der
        Gegend abgeworfen wurden, sind vermutlich circa zehn
        bis 20 Prozent noch nicht explodiert. Die Kosten, die eine
        solche Situation verursacht, werden offensichtlich, wenn
        man weiß, dass im Falle eines Fundes bis zu 15 000 Ein-
        wohner evakuiert werden müssen. Betriebe müssen gege-
        benenfalls für mehrere Stunden ihre Produktion stoppen.
        Die Kosten, die die Stadt Oranienburg seit 1997 überneh-
        men musste, betragen mittlerweile mehr als 500 000 Euro.
        Die Region Oberhavel ist an dieser Stelle nur ein beson-
        ders eklatantes Beispiel für die Wichtigkeit einer soliden
        Regelung, die den Bund an den Kosten beteiligt. Auf kei-
        nen Fall darf es dahin gehen, dass die betroffenen Ei-
        gentümer selber in vollem Umfang für die Kosten auf-
        kommen, auch wenn das rechtlich möglich wäre. Dies
        hätte für viele Familien katastrophale Belastungen zur
        Folge.
        In der Anhörung ist aber auch etwas anderes deutlich
        geworden. Die Umsetzung des Antrages der CDU/CDU ist
        verfassungsrechtlich bedenklich. Die Beseitigung der Rüs-
        tungsaltlasten ist Länderaufgabe. Entsprechend müssen
        die Länder auch finanziell für diese Aufgabe aufkommen.
        Der Bund kommt für die Kampfmittelräumung nur in bun-
        deseigenen Liegenschaften und bei so genannter „reichs-
        eigener Munition“ auf. Diese Regelung ist auch mit dem
        Einigungsvertrag 1990 von den neuen Ländern übernom-
        men worden. Sie sehen also: Um hier tätig zu werden, um
        hier neue Formen der Finanzierung zu finden, müssen
        auch die gesetzlichen Grundlagen geändert werden.
        Solche wohlbekannten Dinge hat die CDU-Fraktion in
        ihrem dilettantischen Antrag aber nicht berücksichtigt;
        eben, weil es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern um
        Aktionismus, Populismus und Wahlkampf. Das finde ich
        bei einem solchen Thema, das die Ängste der Bürgerinnen
        und Bürger beinhaltet, ausgesprochen unanständig. Die
        Christdemokraten gehen hier nach dem Motto vor: Wir
        fordern mal ein bisschen, auf einer Grundlage, die recht-
        lich unsicher ist und tun dann so, als ob die Bundesregie-
        rung sich für die Thematik überhaupt nicht interessiert.
        Damit lässt sich trefflich Wahlkampf machen; besonders,
        wenn man noch ein paar Parlamentsdebatten damit be-
        schäftigt.
        Ich habe den Eindruck, der gesamte Wahlkampf der
        CDU/CSU ist so aufgebaut: fordern, Unausgegorenes
        vorlegen und sich über sorgfältige Überlegungen hinweg-
        setzen. Das haben sie gerade erst in Ihrem Umgang mit
        den Ergebnissen der Hartz-Kommission bewiesen und
        das beweisen sie an dieser Stelle erneut. Dass das Parla-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225278
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        ment für Sie nichts anderes als eine Quasselbude ist, die
        allenfalls zu Wahlkampfauftritten taugt, hat Ihr Kanzler-
        kandidat ja heute allen bewiesen. Noch nie haben wir von
        dem Vorsitzenden einer demokratischen Partei eine solch
        abfällige Bemerkung zum Parlament vernommen. Ich
        kann nur sagen: Herr Stoiber, unterschätzen Sie das Par-
        lament nicht. Es ist das Zentrum der Demokratie. Es wird
        Ihnen auch zukünftig als Vertreter der Opposition die
        Möglichkeit geben, Ihre Meinung kundzutun.
        Der Wahlkreiskollege der CDU, Herr Fink, hat mit sei-
        nem letzten Angriff gegen mich in der Lokalpresse ein-
        drucksvoll gezeigt, dass er die CDU-Art, Wahlkampf zu
        machen, voll mitträgt: So konnte man im „Oranienburger
        Generalanzeiger“ vom 28. Juni dieses Jahres nachlesen,
        dass die Verschiebung des Rüstungsaltlastenfinanzie-
        rungsgesetzes zeige, dass die Regierungskoalition kein
        Interesse habe, eine Lösung für die Problematik zu finden.
        Meine Person griff Herr Fink besonders an, da ich „dieses
        Spiel nicht verhindert“ hätte.
        Ich will zu meinem Einsatz – gerade was das Finden ei-
        ner grundlegenden Lösung in der Frage der Rüstungsalt-
        lastenproblematik angeht – nicht mehr viel sagen. Inzwi-
        schen ist das Thema in Brandenburg so präsent, dass sich
        die Bürger ihr eigenes Bild machen können. Nur noch ei-
        nes: Schauen Sie sich doch an, wie die Antragsteller – ins-
        besondere mein Wahlkreiskollege – mit diesem Thema
        bisher umgegangen sind. Ist es nicht so, dass Herr Fink an
        der Anhörung zu dem Thema und damit an einer langfris-
        tig tragenden Lösungsfindung wenig Interesse zeigte,
        nicht teilgenommen hat, obwohl er jetzt so tut, als sei die
        Lösung dieser Problematik sein besonderes Anliegen?
        Ist es nicht so, dass der Innenminister von Branden-
        burg, der diesen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat,
        Mitglied der CDU ist, dessen Sachkenntnis aber für die-
        sen Antrag von seinen Kollegen nicht erfragt wurde? Ist
        es nicht so, dass Herr Fink einmal Vorsitzender der CDU
        in Brandenburg war und sich damals überhaupt nicht für
        dieses Thema interessiert hat? Ich erinnere daran, dass
        sich 1997 – beim zweiten Anlauf des Bundesrates – die
        CDU/CSU-Regierung auf die bestehende Kostenregelung
        und die Staatspraxis zwischen Bund und Ländern berief,
        die sich ihrer Meinung nach bewährt hätte und die deshalb
        beibehalten werden sollte.
        Ist es nicht so, dass die ehemalige Bundesregierung bei
        dem 1997 gestellten Antrag des Bundesrates überhaupt
        kein Interesse gezeigt hat, eine Lösung dieses Problems
        zu finden, dass es weder eine Anhörung noch eine inten-
        sive Auseinandersetzung gab und nach Lösungen gesucht
        wurde! Noch einmal: Der Antrag der CDU/CSU-Frak-
        tion, der eine Einmalzahlung des Bundes als Hilfe für die
        Beseitigung der Kriegsfolgen und Kriegslasten fordert, ist
        nicht geeignet, dieses Problem grundlegend anzugehen.
        Zudem ist er verfassungsrechtlich bedenklich. Auch dies
        hat die Anhörung ergeben. Daher lehnen wir ihn ab.
        Ich bin aber sehr dafür, dass wir uns weiterhin mit dem
        Feld der Finanzierung der Rüstungsaltlastensanierung be-
        schäftigen. Ich habe ja zuvor verdeutlicht, wie groß die
        Probleme in einzelnen Teilen Deutschlands, insbesondere
        in den neuen Ländern, sind. Wenn wir uns 57 Jahre nach
        Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch mit den Lasten
        dieses Krieges auseinander zu setzen haben, sollte uns al-
        len klar werden: Es ist höchste Zeit hier für eine Regelung
        zu sorgen, die zumindest die Perspektive für die Kampf-
        mittelberäumung für mindestens noch zwei Jahrzehnte
        aufzeigt. Dies ist insbesondere nötig, weil von den Altlas-
        ten die genannten Gefahren ausgehen und weil sie die
        wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Regionen
        hemmen.
        Wenn die Bürgerinnen und Bürger, die Länder und
        Kommunen allein nicht in der Lage sind, dies zu tun, dann
        muss man über eine stärkere Beteiligung des Bundes nicht
        nur nachdenken, sondern auch nach geeigneten Wegen
        suchen. Die Anhörung hat hier Möglichkeiten aufgezeigt.
        Im Übrigen ist es ja nicht so, dass der Bund sich an den
        Kosten der Bombenräumung gar nicht beteiligt. Ich gebe
        aber zu, dass es etwas seltsam anmutet, wenn sich diese
        Beteiligung an der Herkunft der Bombe ausrichtet: Ist sie
        eine „reichseigene“ oder eine „alliierte“ Bombe? Dass
        diese Frage über die Finanzierung entscheidet, ist den Be-
        troffenen in der Tat nur schwer zu vermitteln.
        Daher werden wir uns nun darum kümmern müssen,
        wie eine angemessene Regelung einer weiteren Bundes-
        beteiligung aussehen kann. Auch rechtlich muss eine sol-
        che Regelung einwandfrei sein. Wir prüfen dies und wir
        prüfen auch die finanziellen Möglichkeiten des Bundes in
        diesem Zusammenhang. Die Vorschläge des Landes
        Brandenburg, wie sie in dem entsprechenden Antrag for-
        muliert sind, bieten hier – im Gegensatz zum CDU/CSU-
        Antrag – eine Grundlage. Der Entwurf aus dem Bundes-
        rat geht zwar in einigen Punkten über das Ziel und die
        Möglichkeiten des Bundes hinaus. Auch rechtlich ist noch
        einiges klärungsbedürftig.
        Die Anhörung hat uns hier aufgefordert, zu prüfen, zu
        überarbeiten und uns zu verständigen, insbesondere mit
        den einzelnen Bundesländern. Dies müssen wir nun tun.
        Leider hat die Zeit der letzten Wochen dafür nicht ausge-
        reicht. Aber wir werden dran bleiben und in der nächsten
        Legislatur einen neuen Anlauf nehmen. Lassen Sie uns
        nicht die Zeit, wie in der Vergangenheit, mit Scheinanträ-
        gen und blindem Aktionismus vertun, sondern zielgerich-
        tet vom derzeitigen Erkenntnisstand ausgehend bei der
        Anhörung ansetzen und die Chancen für eine langfristige
        gesetzliche Neuregelung nutzen.
        Ulf Fink (CDU/CSU): Wir beraten heute nicht, wie ur-
        sprünglich vorgesehen, in abschließender Debatte den
        Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Kriegsfol-
        gen- und Kriegslastenbeseitigung in den neuen Ländern“.
        Nein, Gegenstand der heutigen Aussprache ist lediglich
        ein Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über den
        Antrag der Union. Mit Empörung muss meine Fraktion
        feststellen, dass die Regierungskoalition hier eine uner-
        trägliche Verzögerungstaktik an den Tag legt und es nicht
        wagt, beim Thema „Blindgängerfunde in den neuen Bun-
        desländern“ offen Farbe zu bekennen. Diese Haltung ist
        unerträglich.
        Der vorliegende Zwischenbericht sagt wörtlich Fol-
        gendes aus:
        Der federführende Haushaltsausschuss des Deutschen
        Bundestages hat den Antrag der CDU/CSU- Fraktion
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25279
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        in seiner 71. Sitzung am 4. April 2001, in seiner 75. Sit-
        zung am 30. Mai 2001, in seiner 109. Sitzung am
        12. Juni 2002, in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2002
        und zuletzt in seiner 111. Sitzung am 3. Juli 2002 hin-
        sichtlich der Beratung vertagt.
        Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
        wurde der Antrag auf die Tagesordnung der 111. Sit-
        zung des Haushaltsausschusses am 3. Juli 2002 ge-
        setzt. Die Koalitionsfraktionen stellten mit dem Hin-
        weis auf die nicht überschaubaren finanziellen
        Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die insbe-
        sondere als Ergebnis der öffentlichen Anhörung zu-
        tage getreten sind, erneut den Antrag auf Vertagung.
        Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koaliti-
        onsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
        CDU/CSU, der Fraktion der FDP und der Fraktion
        der PDS angenommen.
        Hätte die Union nicht wenigstens den hier vorliegen-
        den Zwischenbericht beantragt, hätte die Regierungsko-
        alition ihr Ziel erreicht, nämlich das Thema weiter auf die
        lange Bank zu schieben.
        Hierzu ist Folgendes anzumerken: Es ist nunmehr fast
        eineinhalb Jahre her, dass die Union mit ihrem Antrag das
        Thema „alliierte Blindgängerfunde“ in den Fokus der po-
        litischen Debatte gerückt hat. In unserem Antrag hatten
        wir die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob aus
        dem Bundeshaushalt zusätzliche finanzielle Mittel bereit-
        gestellt werden können, um private Haushalte, Städte und
        Gemeinden in den neuen Ländern, die von Bomben- und
        Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg betroffen
        sind, in angemessener Weise zu unterstützen.
        Ich kann mich noch gut an die erste Debatte erinnern, die
        wir im Februar 2001 über unseren Antrag geführt haben.
        Unser Antrag wurde damals von der FDP- und der PDS-
        Fraktion ausdrücklich begrüßt. Die Fraktion von Bünd-
        nis 90/Die Grünen hat ihn grundsätzlich abgelehnt. Die
        SPD-Fraktion vertrat dagegen die Auffassung, der Antrag
        reiche nicht aus, es müsse eine bundesgesetzliche Regelung
        her, die vom Bundesrat ausgehen sollte. Diese Forderung
        wurde erfüllt: Noch im Herbst 2001 hat der Bundesrat auf
        Initiative des Landes Brandenburg den Entwurf eines Rüs-
        tungsaltlastenfinanzierungsgesetzes vorgelegt.
        Worum geht es bei dem Thema? Tatsache ist, dass elf
        Jahre nach der staatlichen Wiedervereinigung sich die Fol-
        gen und die Lasten des Zweiten Weltkrieges in Ost-
        deutschland noch immer wesentlich deutlicher bemerkbar
        machen als im alten Bundesgebiet. Die Meldungen über
        erneute Blindgängerfunde, über Straßensperrungen und
        vorsorgliche Evakuierungen reißen besonders in der Stadt
        Oranienburg nicht ab. Eine Sachverständigenanhörung im
        Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erge-
        ben, dass allein in Brandenburg circa 400000 Hektar Land
        als kampfmittelbelastet gelten. Die Experten vermuten
        weiterhin allein in Oranienburg über 2 000 unentdeckte
        Blindgänger. Das heißt, es werden noch Generationen
        sprichwörtlich mit der Bombe leben müssen, wenn nicht
        Entscheidendes geschieht.
        Für die Union ist daher klar: Auf diesem Gebiet muss
        schnellstens gehandelt werden. Neben der latenten Gefahr
        für die Bevölkerung, die von Blindgängern und Muniti-
        onsüberresten ausgeht, besteht ein weiteres Problem in den
        immensen Kosten, die mit der Auffindung, Bergung und
        Beseitigung des brisanten Materials verbunden sind.
        Die Kostenfrage ist zurzeit wie folgt geregelt: Kosten,
        die mit der Bergung und Vernichtung verbunden sind,
        werden vom Landeshaushalt übernommen. Folgekosten,
        die durch den Einsatz der Feuerwehr, Maßnahmen der
        Ordnungsämter oder etwaige Staatshaftungen entstehen,
        tragen die betroffenen Städte und Gemeinden selbst.
        Auch der Bürger kann von Kosten nicht freigestellt
        werden. Will er bauen und besteht die Wahrscheinlichkeit
        eines Bombenfundes, muss er für die Gebühren aufkom-
        men, die zum Beispiel mit der Auswertung von Luftbild-
        aufnahmen entstehen. Beauftragt er unmittelbar ein
        Kampfmittelräumungsunternehmen mit der Suche, muss
        er die Kosten der Suche selbst bezahlen. Hat er bereits ge-
        baut und wird im Nachhinein ein Blindgänger auf seinem
        Grundstück gefunden, haftet er für Maßnahmen der Ber-
        gung mit seinem privaten Vermögen, was den finanziellen
        Ruin bedeuten kann.
        Die Kostenfrage wäre dann kein Problem, wenn es sich
        bei den aufgefundenen Blindgängern und Munitionsüber-
        resten um deutsche, das heißt ehemals reichseigene Muni-
        tion handeln würde; denn dann würde der Bund aufgrund
        der gängigen Staatspraxis in Verbindung mit dem Allge-
        meinen Kriegsfolgengesetz die Kosten übernehmen.
        Nun ist es aber so, dass es sich hier nicht um Kampfmit-
        tel des Deutschen Reiches, sondern um Kampfmittel der
        ehemaligen Alliierten handelt, sodass der Bund nicht zahlt.
        Es waren aber nicht die Städte Oranienburg, Neuruppin und
        Potsdam oder das Land Brandenburg, die den Zweiten
        Weltkrieg geführt haben, sondern das Deutsche Reich. Und
        Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist nun einmal
        der Bund. Es ist demnach nur recht und billig, dass der
        Bund seine Verpflichtungen auch für alliierte Kampfmittel-
        funde und die daraus resultierenden Kosten anerkennt.
        Genau dies wird sowohl mit dem Antrag der Union als
        auch mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates bezweckt.
        Hierzu noch eine Anmerkung: Der Gesetzentwurf des Bun-
        desrates sollte ursprünglich ebenfalls heute beraten werden.
        Auf Betreiben der Regierungsfraktionen ist er gänzlich von
        der heutigen Tagesordnung abgesetzt worden.
        Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetz-
        entwurf des Bundesrates offenbart jedoch die wahren
        Hintergründe: Die Bundesregierung lehnt jedwede Hilfe
        ab. Zur Begründung führt sie aus, der Gesetzentwurf
        – und damit auch der Antrag der CDU/CSU-Bundestags-
        fraktion – weite die Kostenlast des Bundes über die gel-
        tenden Regelungen aus und verändere die bewährte
        Staatspraxis. Im Übrigen verweist sie auf die „ange-
        spannte Haushaltslage des Bundes“.
        Die Haltung der Bundesregierung offenbart eine nicht
        hinnehmbare Geringschätzung der bestehenden Probleme
        in den neuen Ländern und lässt die dort lebende Bevölke-
        rung mit ihren Sorgen allein. Diese Haltung ist alles in al-
        lem beschämend und zeigt, wie ernst es die Bundesregie-
        rung mit der „Chefsache Aufbau Ost“ wirklich meint. Ich
        meine, das kann in dieser wichtigen Frage nicht das letzte
        Wort gewesen sein. Man kann dieses Problem nicht un-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225280
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        gelöst lassen, wie es manche Vertreter aus dem Regie-
        rungslager offenbar bevorzugen. Nein, hier ist Mut ge-
        fragt. Mut, den Sie meine Damen und Herren von der Re-
        gierungskoalition – und allen voran meine Kollegin Frau
        Krüger-Leißner –, längst hätten unter Beweis stellen kön-
        nen. Sie hatten fast eineinhalb Jahre Zeit, hier klar Stel-
        lung zu beziehen – notfalls auch gegen die eigene Bun-
        desregierung. Sie haben es nicht getan. Stattdessen
        nehmen Sie in Kauf, dass das Thema in absehbarer Zeit
        nicht mehr entschieden werden kann.
        Damit ist jedem klar: Sie lassen die Menschen in Ora-
        nienburg und in den anderen betroffenen Gebieten weiter
        im Stich. Die Quittung dafür werden Sie am 22. Septem-
        ber erhalten.
        Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
        Antrag der Fraktion der CDU/CSU wird von uns abge-
        lehnt, weil er keine problemangemessene Lösung bietet.
        Die Räumung von Kampfmitteln ist als Gefahrenabwehr
        im ordnungsrechtlichen Sinne anzusehen, nach unserer fö-
        deralen Kompetenzverteilung mithin grundsätzlich eine
        Aufgabe der Länder. Damit ist die für den Antrag erforder-
        liche Finanzierungskompetenz des Bundes nach unserer
        Verfassung nicht gegeben. In der zum Antrag durchgeführ-
        ten öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses ist
        diese verfassungsrechtliche Bewertung von den Sachver-
        ständigen nochmals nachdrücklich bestätigt worden.
        Man darf auch nicht übersehen, dass der Bund im Rah-
        men seines Kompetenzbereichs bereits seit Jahren erhebli-
        che finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Bewäl-
        tigung der Problematik von Rüstungsaltlasten leistet. So
        wendet der Bund für die Beseitigung von Rüstungsaltlas-
        ten, die von ehemals reichseigenen Kampfmitteln auf nicht
        bundeseigenen Liegenschaften herrühren, jährlich Kosten
        von bis zu 50 Millionen Euro auf. Zudem finanziert der
        Bund entsprechend seiner Zustandsverantwortlichkeit Räu-
        mungsmaßnahmen auf seinen eigenen Liegenschaften.
        Diese seit den 50er-Jahren bestehende Staatspraxis, die
        bei Neufassung des Art. 120 Grundgesetz in den Jahren
        1965 und 1969 als fortgeltende Lastenteilungsregelung
        zwischen Bund und Ländern zugrunde gelegt worden ist,
        ist nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Län-
        dern eingeführt worden. Sie hat sich bewährt.
        Weiterhin muss auch daran erinnert werden, dass die
        Länder Brandenburg, Thüringen und Sachsen vom Bund
        in den 90er-Jahren von der ehemaligen sowjetischen Ar-
        mee genutzte Liegenschaften erhalten haben. Dies stellte
        ebenfalls einen finanziellen Beitrag des Bundes dar. Da-
        mals war der Erwerb wegen des Rüstungsaltlastenver-
        dachts bei diesen Flächen für die Länder unentgeltlich.
        Wir dürfen uns nicht täuschen: Die Kampfmittelbesei-
        tigung wird noch auf Jahre in den neuen Ländern eine
        Daueraufgabe bleiben. Allerdings muss das Problem ver-
        antwortungsvoll angegangen werden. Wir dürfen hier we-
        der die Gefahren verniedlichen noch durch eine unsachli-
        che Dramatisierung die Bevölkerung verängstigen.
        Die neuen Länder und ihre Kommunen brauchen
        schließlich keine finanziellen Hilfen für bestimmte Einzel-
        bereiche, sondern eine langfristige Perspektive für ihre Fi-
        nanzsituation insgesamt. Mit dem Solidarpakt II ist uns die
        notwendige langfristige Perspektive gelungen. Der Antrag
        der CDU/CSU ist demgegenüber nur reiner Aktionismus.
        Jürgen Türk (FDP): Bei der Anhörung zum Thema
        Kriegslastenbeseitigung am 15. Mai hat der Rechtswis-
        senschaftler Prof. Joachim Wieland deutlich gemacht,
        dass der hier zur Debatte stehende Gesetzentwurf des
        Bundesrates nicht verfassungskonform ist. Aus diesem
        Grund können und werden wir ihm in dieser Form auch
        nicht zustimmen.
        Die Anhörung hat aber auch klar gemacht, dass die Rüs-
        tungsaltlasten und ihre Beseitigung nach wie vor ein
        großes Problem für alte und neue Länder, Kommunen und
        betroffene Privatpersonen darstellen. Ein Experte hat
        hochgerechnet, dass, behält man das derzeitige Tempo der
        Entsorgung bei, Deutschland erst in 100 Jahren „kriegslas-
        tenbereinigt“ sein wird. Das ist eine erschreckende Vor-
        stellung, nicht zuletzt deshalb, weil die Gefahr der Selbst-
        entzündung nicht beräumter Munition stetig zunimmt und
        damit auch die Gefahr für Leib und Leben der Bürger die-
        ses Landes.
        Andererseits gestattet es die Finanzlage der Länder und
        Kommunen, insbesondere der ostdeutschen, nicht, das
        Tempo der Beräumung deutlich zu erhöhen. Das ist ein
        Konflikt, der im Raum steht und der gelöst werden muss.
        Längerfristig gesehen könnte die Bundesregierung das
        Problem zum Beispiel im Rahmen der ab 2005 anstehen-
        den Reform der Finanzverfassung angehen und eine neue
        Regelung dafür finden. Kurzfristig sollte der Bund prüfen,
        ob es möglich ist, in Form einer gängigen Staatspraxis Mit-
        tel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, um
        das Problem in doppeltem Sinne „zu entschärfen“.
        Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Gemäß Art. 87 a des
        Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidi-
        gung auf. Die Veränderung des Umfangs der Streitkräfte,
        der Streitkräftestrukturen und der Stationierung hat je-
        doch nachhaltige Auswirkungen auf die Länder, Kreise
        und Gemeinden. Für die Bewältigung der Folgen solcher
        Veränderungen sind nach bisheriger Gesetzeslage die
        Länder und Kommunen, nicht aber der Bund zuständig.
        Diese Regelungslücke macht sich besonders in Zeiten
        schnellen Wandels für die Betroffenen schmerzhaft be-
        merkbar. Seit 1990 sind durch den Abzug bzw. die Re-
        duzierung der alliierten Streitkräfte und durch die
        Verkleinerung der Bundeswehr wirtschafts-, sozial-,
        beschäftigungs- und regionalpolitische Probleme ent-
        standen, die nur als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und
        Ländern bewältigt werden können.
        Die Verantwortung für die Rüstungskonversion darf
        nicht nach Kassenlage hin und her geschoben werden.
        Um den durch Änderungen des Wehrumfangs aufgetrete-
        nen Strukturproblemen begegnen zu können, bedarf es
        eines gesetzlich geregelten Lastenausgleichs zwischen
        Bund und Ländern. Dies fordert die PDS in ihrem Antrag
        „Sofortmaßnahmen des Bundes bei der Rüstungskonver-
        sion einleiten“ auf Drucksache 14/8657.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25281
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        Darüber hinaus schlägt die PDS vor, die Ressortver-
        einbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung
        und dem Bundesminister der Finanzen vom 14. Juni 2000,
        die vorsieht, dass Erlöse aus dem Liegenschaftsverkauf zu
        80 Prozent dem Bundesministerium der Verteidigung für
        militärische Beschaffungen zur Verfügung stehen,
        aufzuheben. Stattdessen sollte festgelegt werden, dass den
        Städten und Gemeinden die Liegenschaften des Bundes in
        aller Regel unentgeltlich überlassen werden.
        Des Weiteren schlägt die PDS vor, einen Beauftragten
        des Bundes für Konversion zu ernennen, damit die Koor-
        dination dieser Querschnittsaufgabe zwischen Bund, Län-
        dern und Gemeinden angegangen werden kann. Diese
        Einrichtung ist auch mit der Aufgabe zu betrauen, in Ver-
        bindung mit den Ländern und Kommunen ein länger-
        fristiges Bundeskonversionsprogramm zu erarbeiten. Fer-
        ner sollte dieser/diese Beauftragte des Bundes dem
        Deutschen Bundestag Überlegungen zur Vorlage eines Kon-
        versionsgesetzes unterbreiten. Ziel eines solchen Gesetzes
        sollte es sein, einen fairen und dauerhaften Lastenausgleich
        zwischen Bund und Ländern bei der Bewältigung des mil-
        itärisch bedingten Strukturwandels sicherzustellen.
        Der Antrag der CDU/CSU „Kriegsfolgen- und Kriegs-
        lastenbeseitigung in den neuen Ländern“, Drucksache
        14/5092, fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob
        aus dem Bundeshaushalt zusätzliche finanzielle Mittel
        bereitgestellt werden können, um private Haushalte,
        Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern, die
        von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten
        Weltkrieg betroffen sind, in angemessener Weise zu un-
        terstützen. Dies wird von der PDS ausdrücklich unter-
        stützt. Einschränkend muss aber bemerkt werden, dass
        das Problem der durch das Militär verursachten Altlasten
        nur zum Teil erfasst wird. So werden die erheblichen Kon-
        versionskosten ausgeklammert, die auf Länder und Kom-
        munen im Zusammenhang mit den Standortschließungen
        im Rahmen der Bundeswehrreform zukommen.
        Ungeachtet der bestehenden Defizite des Antrags der
        CDU/CSU unterstützt die PDS das Grundanliegen, Län-
        der und Kommunen bei der Finanzierung der Beseitigung
        von Rüstungsaltlasten zu entlasten.
        Anlage 27
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
        Berichte:
        – Ostdeutsche Löhne und Gehälter im öffentli-
        chen Dienst bis zum Jahr 2007 stufenweise auf
        das Niveau der alten Bundesländer anheben
        – Für ein faires Rentenrecht für das ehemalige
        medizinische Personal
        – Zur Regelung von in der DDR erworbenen
        Versorgungsansprüchen und Anwartschaften
        in einem spezifischen Versorgungssystem so-
        wie zur Regelung anderer rechtmäßig erwor-
        benerAnsprüche auf Alterssicherung
        (Tagesordnungspunkt 19)
        Dr. Mathias Schubert (SPD):Mit Bedauern muss ich
        eingangs dem Hohen Hause zur Kenntnis geben, dass eine
        Rede über beide zur Debatte stehenden PDS-Anträge im
        Gegensatz zu anderen Gelegenheiten alles andere als eine
        Ehre ist.
        Beide Themen, die Lohnangleichung und die Renten-
        problematik, lohnen selbstverständlich des politischen
        Nachdenkens. Aber was die PDS dem Bundestag hier vor-
        gelegt hat, hält man zwölf Jahre nach der Einheit schlicht-
        weg nicht mehr für möglich.
        Um billiger Wahlkampfrhetorik willen betreiben Sie
        eine schamlose Spalterpolitik. Sie sind längst noch nicht
        reif für dieses Deutschland. Im Gegenteil: Sie entsolidari-
        sieren, wo Sie nur können, und zwar ohne Rücksicht auf
        Verluste. Die Perfidie des Ganzen wird noch dadurch ge-
        steigert, dass Sie in all Ihrer ideologischen Verklärung
        vermutlich gar nicht merken, wie Sie auftreten, was Sie
        vertreten und was Sie damit anrichten.
        In Ihrem Rentenantrag fabrizieren Sie tatsächlich einen
        Rentenerhöhungsrundumschlag, der allen alles ver-
        spricht; unabhängig davon, ob die Forderungen mit Bei-
        tragsleistungen zu DDR-Zeiten gedeckt waren oder nicht.
        Unter dem Deckmantel, Anwalt der kleinen Leute zu sein,
        offenbaren Sie sich in Wirklichkeit als gnadenlose Lob-
        byisten jener Wählerklientel, die, wenn Sie noch die
        Macht hätte, exorzistisch den Beelzebub Bundesrepublik
        lieber heute als morgen austreiben würde. Selbst Ihre ren-
        tenrechtliche Einschränkung bei den ehemaligen Stasi-
        Mitarbeitern, bei denen Sie eine geminderte Rente for-
        dern, entpuppt sich als rein taktische Aussage.
        Bei solchen ideologischen Wurmlöchern verwundert
        es niemanden, wenn Sie die Frage nach der Finanzierung
        gar nicht mehr stellen. Ich weiß, Sie kommen dann wie-
        der mit Ihrem Bild vom bösen millionenschweren Aus-
        beuter, der es verdient, wie eine Zitrone ausgepresst zu
        werden .
        Nach gleichem ideologischen Strickmuster haben Sie
        auch Ihren Antrag zur Lohnangleichung gebastelt: erst die
        Beamten, dann der Rest – das ist die Aushebelung der Ta-
        rifautonomie, das ist der Abschied vom Grundrecht auf
        Selbstorganisation. Was Sie wollen, ist spätsozialistischer
        Staatsmonopolismus.
        Wenn man dazu noch Ihren hier nicht zur Debatte ste-
        henden Antrag über Mindestlöhne nimmt, dann rundet
        sich der Gesamteindruck. Was Sie im realexistierenden
        Sozialismus nicht erreicht haben, das wollen Sie im ge-
        meinen Kapitalismus endlich verwirklichen: das kommu-
        nistische Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem
        nach seinen Bedürfnissen“. Um zu wissen, wie man Leute
        nennt, die so denken und handeln wie Sie, sei hier aus
        Gründen der Höflichkeit die letzte Strophe von dem Ge-
        dicht Erich Kästners empfohlen, das mit den Kerlen be-
        ginnt, die einst auf den Bäumen gehockt haben.
        Manfred Grund (CDU/CSU):Wir befassen uns heute,
        übrigens nicht zum ersten Mal, mit einem Thema, das
        viele Menschen in den neuen Ländern bewegt. Es geht um
        etwas, das viel mit dem Selbstverständnis der Ostdeut-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225282
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        schen und ihrer Stellung im vereinigten Deutschland zu
        tun hat.
        Es geht um einen Bereich, bei dem sich nüchterne öko-
        nomische Realitäten mit dem Gerechtigkeitsempfinden
        der Menschen stoßen. Für viele ist der Grundsatz „Glei-
        cher Lohn für gleiche Arbeit“ fester Bestandteil ihrer in-
        dividuellen Vorstellung von Gerechtigkeit. Die Menschen
        in den neuen Ländern fragen sich, warum ihre Arbeits-
        leistung weniger wert sein soll als die ihrer Kollegen in
        den alten Bundesländern. Sie wollen in Sachen Lohn nicht
        Arbeitnehmer zweiter Klasse sein, wenn sie 100 Prozent
        Leistung abliefern. Wir haben es also mit einem Bereich
        zu tun, der das Selbstwertgefühl der Menschen im Osten
        und damit die innere Einheit empfindlich berührt. Dem-
        entsprechend sensibel ist mit dieser Thematik umzuge-
        hen. Einfache Parolen helfen nicht weiter. Eine differen-
        zierende Betrachtung ist geboten.
        Fakt ist, dass es auch in den alten Bundesländern zum
        Teil durchaus beträchtliche Lohnunterschiede zwischen
        Ländern und Regionen gibt. So verdienen beispielsweise
        Arbeiter und Angestellte im produzierenden Gewerbe in
        Hamburg deutlich mehr als ihre Kollegen im Saarland
        oder in Schleswig-Holstein. Und auch in den Tarifverträ-
        gen ergeben sich signifikante regionale Differenzierun-
        gen.
        Fakt ist ebenfalls, dass es in den neuen Ländern längst
        Bereiche gibt, bei denen die Angleichung bereits voll-
        ständig oder annähernd erfolgt ist. Es gibt im Osten leis-
        tungsstarke Regionen und hoch produktive Unternehmen
        wie in Dresden, Leipzig, Jena oder rund um Berlin, wo im
        Durchschnitt zum Teil schon höhere Löhne als in den ein-
        kommensschwachen Regionen Westdeutschlands gezahlt
        werden. Auf der anderen Seite liegt die Produktivität im
        Durchschnitt immer noch um circa 34 Prozent unter West-
        niveau.
        Die Lohnangleichung Ost-West ist keine Hexerei, son-
        dern eine Frage von Produktivität. Es macht keinen Sinn,
        die Menschen über den ökonomischen Zusammenhang
        von Produktivität und Lohnhöhe täuschen zu wollen.
        Löhne können überhaupt nur dort gezahlt werden, wo
        Arbeitsplätze sind. Und sie können letztendlich nicht
        höher ausfallen, als die Arbeitsleistung an Wertschöpfung
        einbringt. Jede Angleichung, die diesen Zusammenhang
        missachtet, würde lediglich Jobs in ohnehin von Arbeits-
        losigkeit gebeutelten Regionen leichtfertig aufs Spiel set-
        zen.
        Andererseits sollte man aber auch nicht mit den Nöten
        der Menschen hausieren gehen, indem man den Osten als
        eine dauerhafte Niedriglohnregion verkauft, wie man hier
        und da vernehmen kann. Eine solche Betrachtungsweise
        wäre für die Menschen in den neuen Ländern zutiefst ver-
        letzend. Das haben sie nicht verdient.
        Niedrige Einkommen sind kein erhaltenswerter Vor-
        teil, sondern spiegeln einen wirtschaftlich unbefriedigen-
        den Zustand wider, den es zu überwinden gilt. Soweit sich
        daraus für ostdeutsche Unternehmen Vorteile im wirt-
        schaftlichen Wettbewerb ergeben, sollten diese zwar
        nicht, wie etwa mit dem im Bundesrat glücklicherweise
        gescheiterten Tariftreuegesetz geplant, bewusst beseitigt
        werden; aber mit Billiglöhnen auf dem Rücken der Men-
        schen erkaufte Standortvorteile können nicht die Zukunft
        sein, die wir uns für die neuen Länder vorstellen.
        Die meisten Menschen im Osten schätzen die wirt-
        schaftliche Lage in ihrer jeweiligen Heimatregion sehr
        wohl realistisch ein. Umfrageergebnisse zeigen, dass die
        Angleichung der Lebensverhältnisse nach Ansicht einer
        großen Mehrheit noch eine Reihe von Jahren erfordern
        wird. Dies kann aber nicht bedeuten, dass man ihnen nur
        kühle volkswirtschaftliche Analysen, wie sie regelmäßig
        von den Wirtschaftsinstituten vorgelegt werden, entge-
        genhält.
        Was sich die Menschen wünschen und worauf sie An-
        spruch haben sind überschaubare Perspektiven, die Mut
        machen und Motivation fördern. Solche Perspektiven
        sind nicht zuletzt deshalb notwendig, um den Besorgnis
        erregenden Abwanderungstendenzen insbesondere junger
        und leistungsbereiter Menschen aus den neuen Ländern
        entgegenzuwirken. Perspektiven schafft man in unserer
        Wirtschaftsordnung jedoch nicht durch staatliche Anord-
        nung von oben, sondern indem man die Voraussetzungen
        für sichtbare Fortschritte bei der wirtschaftlichen Ent-
        wicklung schafft.
        Der Weg führt in erster Linie über mehr Produktivität.
        Hierzu ist es dringend erforderlich, sehr rasch die steuer-
        lichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu
        verbessern. Allerdings ist insoweit bei dieser Bundes-
        regierung nur Fehlanzeige zu verzeichnen. Statt Stärkung
        des Aufbaus Ost hat unter Rot-Grün eine spürbare
        Schwächung des Aufbaus Ost stattgefunden. Bei Wirt-
        schaft und Arbeitsmarkt hat sich die Zweiteilung
        Deutschlands mit seinen unterschiedlichen Entwick-
        lungsgeschwindigkeiten nachhaltig verfestigt. Zum ers-
        ten Mal seit der deutschen Einheit ist im vergangenen Jahr
        die Wirtschaft im Osten geschrumpft.
        Es muss jetzt darum gehen, nicht die Chancen für mehr
        Beschäftigung zu verspielen, sondern zielorientiert und
        konsequent für mehr Wachstum zu sorgen. Die Union
        hat hierzu eine Reihe tragfähiger Vorschläge insbesondere
        mit Blick auf eine Entriegelung des Arbeitsmarktes unter-
        breitet. Wir haben hierüber ausführlich debattiert.
        Bereits mit unserem Antrag „Deutschland 2015 – Auf-
        bau Ost als Leitbild für ein modernes Deutschland“ aus
        dem letzten Jahr haben wir aufgezeigt, wie die Rahmen-
        bedingungen für öffentliche und private Investitionen als
        Voraussetzung für höhere Produktivität verbessert werden
        können. Diese Vorschläge haben auch Eingang in unser
        Regierungsprogramm gefunden. Wir werden sie nach
        dem 22. September zügig in Angriff nehmen.
        Darin enthalten ist auch unser Vorschlag für eine stu-
        fenweise Angleichung der Besoldung und Tarife im öf-
        fentlichen Dienst des Bundes bis zum Jahr 2007. Dass
        sich diesem Modell zeitweise auch der Bundeskanzler
        angeschlossen, dies dann allerdings – typisch Schröder –
        bei nächster Gelegenheit wieder einkassiert hatte, zeigt,
        dass wir insoweit nicht ganz so verkehrt liegen.
        Und nun also auch die PDS, die ausweislich der Be-
        gründung ihres Antrages in einem solchen Schritt eine Ini-
        tialzündung für die Einkommen auf das Niveau der alten
        Bundesländer sieht.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25283
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        So begrüßenswert die Initiative in ihrer generellen Ziel-
        richtung ist, so wenig differenziert ist sie in ihrer Ausgestal-
        tung. Zweifellos kann es auf Dauer nicht tragbar sein, dass
        am selben Ort bei selber Arbeit unterschiedlich bezahlt wird,
        je nach Herkunft aus Ost oder West. Dies betrifft zuallererst
        die Bediensteten des Bundes in Berlin, die buchstäblich am
        selben Schreibtisch unterschiedliche Einkommen beziehen.
        Ähnliches gilt aber auch für die Bundesbediensteten und
        Soldaten an anderer Stelle. Sie alle sind beim selben Arbeit-
        geber Bund, der ungeachtet der regionalen Verteilung seiner
        Beschäftigten gleich leistungsfähig ist.
        Hingegen ist es nicht der Bund, sondern es sind die öf-
        fentlichen Haushalte von Ländern und Kommunen, die
        die Hauptlast aus einer Anhebung der Löhne und Gehäl-
        ter auf volles Westniveau zu tragen haben. Für die Länder
        würde dies jährliche Mehrkosten von weit über 4 Milli-
        arden Euro bedeuten; für den Bund wären es mit knapp
        380 Millionen Euro nicht einmal ein Zehntel.
        Weil das so ist und wir die Länder nicht überfordern
        wollen, haben wir uns in unserem Vorschlag für Öff-
        nungsklauseln bei Besoldungs- und Zulagenregelungen
        ausgesprochen, die den Ländern Spielräume entspre-
        chend ihrer Leistungsfähigkeit eröffnen. Dies ist auch im
        Zusammenhang mit unserem Gesamtkonzept für mehr
        Flexibilisierung im Osten zu sehen. Ich denke, dies ist ein
        guter Weg, die Balance zwischen den berechtigten Anlie-
        gen der Beschäftigten und den fiskalischen Zwängen von
        Ländern und Gemeinden zu wahren.
        Der PDS-Antrag leidet aber auch unter seiner man-
        gelnden Differenzierung, was die Vorgehensweise bei der
        Angleichung der Einkommen im öffentlichen Dienst an-
        geht. Hinsichtlich der Löhne und Gehälter von Arbeitern
        und Angestellten des öffentlichen Dienstes besteht Tarif-
        autonomie. Bund und Länder sind hier Tarifpartner. Ent-
        gegen der offensichtlich noch bei der PDS vorhandenen
        Vorstellung können Tariferhöhungen eben nicht einfach
        von Staats wegen angeordnet werden, sondern müssen
        ausverhandelt werden.
        Die Forderung muss vielmehr – wir haben das in unserem
        im Ausschuss gestellten Änderungsantrag ausgeführt – lau-
        ten, dass die Bundesregierung, namentlich der Bundesin-
        nenminister als Verhandlungsführer der öffentlichen Ar-
        beitgeber, einen Angleichungs-Stufenplan zur Grundlage
        der Tarifverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten
        des öffentlichen Dienstes macht. Anschließend wäre dann
        entsprechend lang praktizierter Übung vom Bundesgesetz-
        geber das Tarifergebnis für die Beamten zu übernehmen.
        Eine Stufenregelung für den öffentlichen Dienst in der
        von uns vorgeschlagenen Weise bis 2007 wäre ein wich-
        tiges Signal für die weitere Einkommensentwicklung in
        den neuen Ländern. Sie wäre für die Menschen motivie-
        rend und verlässlich und für die öffentlichen Haushalte
        maßvoll und hinreichend flexibel.
        Bezüglich des PDS-Antrages gilt das Fazit: Gut ge-
        meint, aber schlecht gemacht, weshalb wir den Antrag aus
        den genannten Gründen ablehnen werden.
        Werner Schulz (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Bei dem vorliegenden Tagesordnungspunkt han-
        delt es sich um eine typische Abräumerdebatte. Der klein-
        ste gemeinsame Nenner sind halt die „neuen Länder“. Die
        Vorlagen von FDP und PDS sind nicht ernst gemeint. Sie
        sind dem Wahlkampf geschuldet und haben sonst keiner-
        lei Funktion.
        Betrachten wir zunächst einmal den Komplex Renten:
        Laut Einigungsvertrag sollten Angehörige rentennaher
        Jahrgänge Renten nach dem Recht der DDR erhalten
        wenn sich nach diesem Recht eine höhere Rente ergab
        oder wenn ein Rentenanspruch nur nach diesem Recht be-
        stand. Diese Regelung diente dem Vertrauensschutz. In
        unserer Fraktion bestehen erhebliche Bedenken, über die
        Regelungen zum Vertrauensschutz hinaus besondere Re-
        gelungen zur Berechnung der Renten fortzuführen. Dies
        würde nämlich bedeuten, dass über viele weitere Jahre
        zweierlei Recht angewendet werden müsste, also sowohl
        das Rentenrecht der DDR wie auch das Rentenrecht der
        Bundesrepublik. Dies war und ist vom Gesetzgeber nicht
        gewollt. Die Vorschläge der FDP, geteiltes Rentenrecht
        bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag beizubehalten, sind
        blanker Populismus und werden von uns abgelehnt.
        Die PDS geht in ihrem Antrag sogar noch weiter. So
        nach dem Motto „jedem seines“ soll sich jeder Ost-
        deutsche die Regelungen herauspicken dürfen, die für ihn
        am günstigsten sind. Der Antrag der PDS wiederholt zahl-
        reiche schon vielfach erhobene Forderungen. Ein einheit-
        liches Rentenrecht für alle entspricht dem erklärten Willen
        des Gesetzgebers. Das mag in Einzelfällen zu gewissen
        Ungerechtigkeiten führen. Vom Prinzip her entspricht dies
        jedoch rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Aus diesem
        Grund steht meine Fraktion Forderungen grundsätzlich
        kritisch gegenüber, die eine weitere Geltung des DDR-
        Rentenrechts beanspruchen. Das kann im Übrigen gegen-
        über den Rentnern in den alten Bundesländern nicht ge-
        rechtfertigt werden, die von vornherein keinen Anspruch
        auf Renten nach diesem Recht erheben können. Die PDS
        ignoriert – wie so oft – vom Bundesverfassungsgericht
        ausdrücklich gebilligte Entscheidungen, etwa die so ge-
        nannte „Systementscheidung“, nach der Ansprüche aus
        Zusatz und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche
        Rentenversicherung zu überführen waren.
        Die PDS bedient letztlich die Auffassung, dass die im
        DDR-Rentenrecht gemachten Zusagen nachträglich
        durch die Rentenüberleitung entwertet worden seien.
        Hierzu ist festzuhalten, dass die Versorgungszusagen
        durch den wirtschaftlichen Bankrott der DDR entwertet
        wurden und die Zusagen durch die Überleitung in die ge-
        setzliche Rentenversicherung überhaupt wieder mit ei-
        nem wirtschaftlichen Wert versehen wurden.
        Fakt ist, dass die Renten in den neuen Bundesländern
        seit 1991 stärker steigen als die Renten in den alten Bun-
        desländern. Dieser Trend hat sich nicht umgekehrt. Im
        Gegenteil: Im Zuge der Rentenreform wurde die Formel
        zur Anpassung der Renten verändert. Die Renten steigen
        seit 2001 wieder mit der Lohnentwicklung. Der stärkere
        Anstieg der Bruttolöhne in den neuen Bundesländern
        wirkt sich günstig auf die Anpassung der Renten aus und
        sorgt für eine deutlich frühere Angleichung der Renten.
        Damit komme ich auf den wiederholten Aufguss einer
        Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225284
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        Dienst. Auch wenn das Zusammenwachsen von Ost- und
        Westdeutschland erhebliche Fortschritte gemacht hat, gibt
        es in einigen Bereichen nach wie vor Unterschiede. Dies
        gilt bedauerlicherweise auch für die nach wie vor nicht
        vollständige Angleichung der Einkommens- und Be-
        schäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst.
        Wir würden uns freuen, wenn es gelingen würde, mög-
        lichst schnell zu gleichen Bedingungen in Ost- und West-
        deutschland zu kommen. Dies ist aber nicht nur eine An-
        gelegenheit des Bundes, sondern vor allem auch der
        Länder. Auch angesichts des häufig spezifisch höheren
        Personalanteils im Osten sind die ostdeutschen Länder in
        dieser Frage eher zurückhaltend. Das gilt im Übrigen auch
        für Länder, in denen die PDS mitregiert. Oder hat inzwi-
        schen eine Angleichung in Mecklenburg-Vorpommern
        stattgefunden?
        Die Bündnisgrünen setzen sich dafür ein, dass die Ta-
        rifpartner möglichst bald einen konkreten Fahrplan für die
        endgültige Angleichung für den öffentlichen Dienst ver-
        einbaren. Darüber könnte bereits bei den anstehenden Ta-
        rifverhandlungen gesprochen werden. Wir jedenfalls sind
        nicht bereit, in die Tarifautonomie einzugreifen, wie es die
        PDS wünscht. Auch diesen Antrag lehnen wir ab.
        Jürgen Türk (FDP): Trotz der angespannten Haus-
        haltslage in den neuen Ländern ist es notwendig, in einem
        absehbaren Zeitraum die Gehälter für den öffentlichen
        Dienst auf Westniveau anzuheben. Anderenfalls droht ein
        „qualitativer Aderlass“, der den Standort Ost nachhaltig
        schwächen und ein weiteres Aufholen verhindern dürfte.
        Die negativen Wanderungsbilanzen haben sich in letz-
        ter Zeit wieder verstärkt, was darauf hinweist, dass der
        Osten im Wettbewerb um die kreativsten Köpfe erneut
        zurückfällt; eine fatale Entwicklung, der gegengesteuert
        werden muss.
        Im Vergleich zur privaten Wirtschaft steht der öffentli-
        che Dienst unter besonderem Zugzwang. Er kann aus
        rechtlichen Gründen der Gleichbehandlung nur in be-
        grenztem Maße mit Zulagen arbeiten, um besonders leis-
        tungsfähige Arbeitskräfte zu binden.
        Aus diesem Grunde schlägt die FDP vor, die Gehälter
        in Ost und West vollständig anzugleichen, wobei über
        Höhe und Zeitraum die Tarifpartner entscheiden sollten.
        Die Finanzierung sollte im Wesentlichen über die Ver-
        schlankung der Verwaltung erfolgen. In diesem Bereich
        sind im Osten noch immer überproportional viele Be-
        schäftigte tätig. Die Verschlankung kann durch die Priva-
        tisierung von Aufgaben, das Outsourcing von Verwal-
        tungsdienstleistungen und die Reorganisation der
        Behörden nach funktional-optimierten Gesichtspunkten
        erreicht werden.
        Was den FDP-Antrag „Für ein faires Rentenrecht für
        das ehemalige mittlere medizinische Personal“ angeht, so
        versucht er, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Kran-
        kenschwestern und Pfleger haben in der ehemaligen
        DDR, sehr zu Unrecht, so schlecht verdient, dass sie keine
        freiwillige Zusatzrente abschließen konnten. Deshalb hat
        ihnen die DDR per Gesetz zugesichert, dass ihr Renten-
        anspruch später mit dem Faktor 1,5 multipliziert, also um
        die Hälfte aufgestockt wird. Das war sozusagen ein Trost-
        pflästerchen für die miserable Entlohnung.
        So war das Gesetz und so wurde es auch nach 1990 ge-
        handhabt. Bis 1996 galt der Bestandsschutz. Bei den
        Krankenschwestern und Pflegern, die erst danach in
        Rente gingen, wurde die Rente abgeschmolzen, teilweise
        um bis zu 500 Mark monatlich und mehr. 340 000 Men-
        schen sind davon im Osten mittlerweile betroffen. Sie
        fühlen sich ungerecht behandelt. Das ist nachvollziehbar.
        Deshalb hat die FDP einen Antrag eingebracht, in dem ge-
        fordert wird, dem mittleren medizinischen Personal die zu
        DDR-Zeiten gesetzlich zugesicherten höheren Renten zu
        gewähren. Wir fordern ein faires Rentenrecht für all jene,
        die nach 1996 in Rente gegangen sind. Sie dürfen gegen-
        über älteren Rentnern nicht schlechter gestellt werden.
        Ich möchte die rot-grünen Kollegen dringend darum
        bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Es wäre
        eine Geste, mit der sie zeigen können, dass sie den Osten
        doch noch nicht ganz abgeschrieben haben.
        Gerhard Jüttemann (PDS):Dass wir die Debatte um
        die Angleichung der ostdeutschen Löhne und Gehälter im
        öffentlichen Dienst im Schutze der Dunkelheit führen
        müssen, obwohl die Tage gegenwärtig sehr lang sind, hat
        natürlich Gründe. Wer vermutet, dass hier jemand etwas
        zu verbergen hat, dürfte der Wahrheit ziemlich nahe kom-
        men.
        Im März hatten SPD und CDU im Zeichen des begin-
        nenden Wahlkampfes Ostparteitage abgehalten. Auf bei-
        den Veranstaltungen wurden dem Osten eine stattliche
        Menge weißer Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Das
        Publikum fragte sich allerdings: Warum wurde nicht
        längst realisiert, was jetzt vollmundig versprochen wird.
        Wer hat eigentlich regiert in den vergangenen zwölf Jah-
        ren?
        Ein schöner Höhepunkt der auf beiden Parteitagen in
        Aussicht gestellten Wahlgeschenke war die Angleichung
        der Osttarife im öffentlichen Dienst bis 2007. Die PDS hat
        das schon 1999 gefordert. Sie erinnern sich an unseren
        Antrag „Fahrplan zur Angleichung der Lebensverhält-
        nisse“, aus dem Sie nicht nur diesen Punkt übernommen
        haben. Damals haben sie diese Angleichung der Lebens-
        verhältnisse einschließlich der Tarifangleichung einmütig
        abgelehnt. Nicht finanzierbar hieß es unisono in allen an-
        deren Parteien.
        Jetzt plötzlich vor der Wahl kommen Sie damit. Nicht
        finanzierbar sagen nun andere, zum Beispiel der ehe-
        malige sächsische Finanzminister Thomas de Maizière.
        500 Millionen Euro zusätzliche Kosten für den Freistaat
        hat er ausgerechnet und noch einmal die gleiche Summe
        für die sächsischen Kommunen. Ist die Tarifangleichung
        also wirklich nicht finanzierbar?
        So wie Sie sie aus dem Hut zaubern wollen, nicht. Sie
        können eben nicht einfach ein Erfordernis und eine Vo-
        raussetzung sozialer Gerechtigkeit aus dem Zusammen-
        hang reißen. Sie müssen schon Ihre gesamte Wirtschafts-
        und Steuerpolitik darauf ausrichten, wenn Sie das Prinzip
        „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchsetzen wollen.
        Dazu ist es beispielsweise notwendig, die Finanzkraft der
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 2002 25285
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        Kommunen zu stärken, anstatt diese weiter in der Zitro-
        nenpresse auszuquetschen.
        Und dazu müssen sie die Steuern da abholen, wo Sie
        sie bekommen können, zum Beispiel bei der Deutschen
        Bank, die im vergangenen Geschäftsjahr satte 1,2 Milli-
        arden Euro Profit erwirtschaftet hat – vor – und nach Steu-
        ern, denn die Deutsche Bank zahlt keine. Sie zahlt deshalb
        keine, weil die Wirtschafts- und Steuerpolitik dieser Re-
        gierung wie die ihrer Vorgänger auf die Umverteilung von
        unten nach oben gerichtet ist.
        Wenn Sie das nicht verändern in eine Umverteilung
        von oben nach unten, werden Sie überhaupt nichts verän-
        dern und den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Ar-
        beit“ niemals durchsetzen. Aber möglicherweise wollen
        Sie das eben auch gar nicht. Ihnen reicht es, blühende
        Landschaften zu versprechen oder den Osten zur Chefsa-
        che zu erheben. Wenigstens bisher sind ja noch immer
        genügend Wähler auf diese Sprüche hereingefallen.
        In der praktischen Politik halten Sie es dann lieber mit
        den so genannten Wirtschaftsweisen dieser Republik, die
        in ihrem Fortschrittsbericht gerade wieder vor der An-
        gleichung der Löhne gewarnt haben. Ich zitiere: „Trotz-
        dem ist es künftig erforderlich, dass die Lohnpolitik sich
        an den Verteilungsspielräumen ausrichtet und nicht die
        Anpassung an das westdeutsche Lohnniveau zur Leitlinie
        erhebt.“ Und weiter heißt es, aus der Abwanderung quali-
        fizierter Fachkräfte aus Ostdeutschland dürfe „nicht der
        Schluss gezogen werden, dass eine allgemeine Lohnan-
        gleichung notwendig wäre. Vielmehr ist die Lösung die-
        ses Problems in einer stärkeren Lohndifferenzierung zu
        sehen.“
        Konkret heißt das, die Wirtschaftswissenschaftler set-
        zen auf Entsolidarisierung, auf das bekannte Teile-und-
        herrsche-Prinzip. Mittel- bis langfristig können einige
        Fachkräfte das westliche Lohnniveau erreichen, der Rest
        bleibt unten. Diese Spaltung entspricht Ihrer Auffassung
        von der Gesellschaft ja nicht nur im Osten, wie man dem
        allgemeinen Beifall für die Vorschläge der Hartz-Kom-
        mission entnehmen kann.
        Auch in der Rentenüberleitung haben Sie Ihre Hausauf-
        gaben für die Herstellung der Rentengerechtigkeit nicht ge-
        macht. So sind immer noch einige Überführungslücken
        nicht geschlossen. Zwölf Jahre nach der Vereinigung ver-
        weigern Sie immer noch die Anerkennung für die Lebens-
        arbeitsleistungen von Wissenschaftlern, Hochschullehrern,
        Pädagogen, Angehörigen der technischen Intelligenz, der
        Deutschen Reichsbahn, der Post sowie anderen Teilneh-
        mern von Zusatz- und Sonderversorgungen. Nach wie vor
        begrenzen Sie auch die Entgelte. Damit nicht genug wider-
        setzen Sie sich der vollständigen Angleichung des aktuel-
        len Rentenwertes in den neuen Bundesländern.
        Mit der Pflege all dieser Ungerechtigkeiten, mit der
        praktischen Verweigerung der Angleichung der Lebens-
        verhältnisse aber reproduzieren Sie nur die Zustände, die
        Sie verändern zu wollen vorgeben: die Rückstände im
        Einkommensniveau, die sich weiter öffnende Schere zwi-
        schen Ost und West und die Defizite in der Struktur der
        ostdeutschen Wirtschaft genauso wie die für die neuen
        Länder verheerende Abwanderung junger Menschen, die
        von der Regierung mit Mobilitätshilfen noch gefördert
        wird.
        Bei einem Bevölkerungsanteil von 17 Prozent betrug
        der ostdeutsche Anteil beim Bruttoinlandsprodukt im Jahr
        2000 nur 11 Prozent, bei der Industrieproduktion gar nur
        7 Prozent und beim Export 4 Prozent. Der Anteil an der
        Gesamtarbeitslosigkeit beträgt hingegen 30 Prozent.
        In einem bin ich trotz der Dunkelheit, in der wir hier
        darüber reden, zuversichtlich: Es wird künftig schwerer
        für Sie werden, das große Missverhältnis zwischen Ihren
        schönen Worten und Ihren fehlenden Taten für die An-
        gleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland zu tar-
        nen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 248. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Juli 200225286
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