Protokoll:
14201

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 14

  • date_rangeSitzungsnummer: 201

  • date_rangeDatum: 15. November 2001

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 20:15 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Klaus Kirschner und Ingrid Holzhüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19663 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 19663 A Absetzung von Tagesordnungspunkten . . . . . 19663 D Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 19663 D Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 19663 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Terrorismusbekämpfungsgeset- zes (Drucksache 14/7386) . . . . . . . . . . . . . 19664 A Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19664 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU . . . . . . . . . 19664 C Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19665 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 19666 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19669 B Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19669 D Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19671 C Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19673 A Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19674 B Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19677 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19679 A Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19679 D Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19680 A Tagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Einführung einer Steuer auf speku- lative Devisenumsätze (Tobinsteuer) (Drucksachen 14/840, 14/2546) . . . . . . . . 19681 D Dr. Dietmar Bartsch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19681 D Detlev von Larcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 19682 D Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19684 D Detlev von Larcher SPD . . . . . . . . . . . . . . 19685 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19687 A Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 19688 B Brigitte Adler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19689 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19690 C Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19691 B Tagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Neure- gelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschrif- ten (BNatSchGNeuRegG) (Drucksachen 14/6378, 14/7469, 14/7490, 14/7481) . . . . . . . . . . . . . . . . 19692 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung Plenarprotokoll 14/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 I n h a l t : des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur An- passung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuRegG) (Drucksachen 14/6878, 14/7469, 14/7490, 14/7481) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19692 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Kersten Naumann, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksachen 14/5766, 14/7469, 14/7490) 19692 C Ulrike Mehl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19692 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 19694 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 19695 D Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19696 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 19698 B Christel Deichmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 19699 A Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19701 A Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 19702 C Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19704 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 19704 D Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 19705 C Tagesordnungspunkt 27: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des diagno- seorientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalen- gesetz) (Drucksachen 14/7421, 14/7461) . . . . 19706 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutz- gesetzes (Drucksache 14/6753) . . . . . . . . . . . . . 19706 C c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz von zugangs- kontrollierten Diensten und von Zu- gangskontrolldiensten (Zugangskon- trolldiensteschutz-Gesetz) (Drucksache 14/7229) . . . . . . . . . . . . . 19706 C d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 20. Mai 1997 zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Be- dingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Ge- nehmigung (Drucksache 14/7245) . . . . . . . . . . . . . 19706 D e) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorlage ei- nes nationalen Bildungsberichtes (Drucksache 14/7078) . . . . . . . . . . . . . 19706 D f) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2000 und Stellungnahme der Bundesregie- rung (Drucksache 14/6268) . . . . . . . . . . . . . 19706 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 27) a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Alfred Hartenbach, Anni Brandt- Elsweier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung von Vor- schriften über die Bewertung der Kapi- talanlagen von Versicherungsunter- nehmen und zur Aufhebung des Dis- kontsatz-Überleitungs-Gesetzes (Versi- cherungskapitalanlagen-Bewertungs- gesetz) (Drucksache 14/7436) . . . . . . . . . . . . . 19707 A b) Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Marktwirtschaftliche Reorganisation der deutschen Abfallwirtschaft (Drucksache 14/5676) . . . . . . . . . . . . . 19707 A Tagesordnungspunkt 28: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Fleischhygienegesetzes (Drucksachen 14/7153 [neu], 14/7467) 19707 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001II e) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Straf- rechtlichen Rehabilitierungsge- setzes (Drucksachen 14/7283, 14/7476) 19707 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften (Rehabilitierungsge- setzeänderungsgesetz) (Drucksachen 14/6189, 14/7476) 19707 D f) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Brunhilde Irber, Iris Gleicke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abge- ordneten Sylvia Voß, Ekin Deligöz, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gaststät- tengesetzes (Drucksachen 14/4937, 14/7054) . . . . 19708 A g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Siebten Gesetzes zur Än- derung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 14/6812, 14/7478) . . . . 19708 B h) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes (Drucksachen 14/7035, 14/7428) . . . . 19708 C i) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemein- schaften auf dem Gebiet der Energie- einsparung bei Geräten und Kraftfahr- zeugen (Energieverbrauchskennzeich- nungsgesetz) (Drucksachen 14/6813, 14/7456) . . . . 19708 D j) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 12. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozial- versicherung (Drucksachen 14/7246, 14/7446) . . . . 19709 A k) – p) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 311, 312, 313, 314, 315, 316 zu Petitionen (Drucksachen 14/7364, 14/7365, 14/7366, 14/7367, 14/7368, 14/7369) 19709 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundes- regierung zur beschleunigten industriel- len Auszehrung der neuen Bundesländer angesichts der geplanten Schließungen der Bombardier-Werke in Ammendorf 19709 D Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19709 D Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 19710 D Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19712 A Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19713 B Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19714 C Dr. Reinhard Höppner, Ministerpräsident (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19715 D Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19717 C Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19718 D Christel Riemann-Hanewinckel SPD . . . . . . 19719 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19720 D Engelbert Wistuba SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19721 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 19723 A Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: För- derung der Grenzregionen zu den Beitrittsländern (Drucksache 14/6638) . . . . . . . . . . . . 19723 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Die Weichen für die Erweiterung der Europä- ischen Union richtig stellen – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Stübgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Erweite- rung der Europäischen Union Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 III – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Die Bürger für die Osterweiterung der EU gewinnen (Drucksachen 14/5447, 14/5448, 14/5454, 14/6644) . . . . . . . . . . . . . . . . 19724 A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 19724 B Winfried Mante SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19725 D Dr. Helmut Haussmann FDP . . . . . . . . . . . . . 19727 A Christian Sterzing BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19728 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19729 B Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19730 C Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . 19731 C Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19733 B Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unter- richtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2000 (42. Bericht) (Drucksachen 14/5400, 14/7111) . . . . . . . 19734 C Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . 19734 D Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19736 D Uwe Göllner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19739 A Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . . . . . . . 19740 D Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19741 A Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19742 C Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19743 C Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg 19744 D Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19746 B Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 19746 C Verena Wohlleben SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19747 D Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Helmut Heiderich, Dr. Maria Böhmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zukunft für die „grüne“ Gentechnik (Drucksache 14/6616) . . . . . . . . . . . . . . . 19749 A Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19749 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19751 A Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19752 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19753 D Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19755 C Heino Wiese (Hannover) SPD . . . . . . . . . . . . 19756 C Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19758 B Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19758 C Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Baumann, Hans- Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für mehr Sicherheit an der deutsch- tschechischen Grenze (Drucksachen 14/3672, 14/7429) . . . . 19760 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit der Poli- zeibehörden und der Grenzschutz- behörden in den Grenzgebieten (Drucksachen 14/7095, 14/7429) . . . . 19760 A Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19760 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . . . . . . . . . 19762 C Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 19763 A Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19764 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19764 D Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19765 C Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 19766 C Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung be- hinderter Menschen und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksache 14/7420) . . . . . . . . . . . . . 19767 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Heinrich L. Kolb, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Informationsangebot der Bun- desregierung barrierefrei gestalten (Drucksache 14/5985) . . . . . . . . . . . . . 19768 A Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 19768 A Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19769 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19770 D Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 19772 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001IV Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19773 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 19774 C Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 19775 D Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD . . . . . . 19777 B Tagesordnungspunkt 16: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs- gesetzes (AFBG-ÄndG) (Drucksachen 14/7094, 14/7472, 14/7489) 19778 D – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Aigner, Werner Lensing, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetzes (1. AFBG-Ände- rungsgesetz) (Drucksachen 14/4250, 14/7472, 14/7489) 19778 D Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19779 B Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19780 C Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19782 D Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19784 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 19784 C Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und weiterer Abgeordneter: Au Pairs von der Sozialversicherungspflicht frei- halten (Drucksache 14/7098) . . . . . . . . . . . . 19786 B b) Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Rechtssicherheit für Au- pairverhältnisse (Drucksache 14/7288) . . . . . . . . . . . . 19786 C Tagesordnungspunkt 17: Große Anfrage der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Erleichterungen bei der internationalen Vollstreckungshilfe (Drucksachen 14/2827, 14/3957) . . . . . . . 19786 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Ham- burg), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Bildung einer Leit- stelle für Seesicherheit (Drucksache 14/5450) . . . . . . . . . . . . . . . 19786 D Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsab- kommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazi- fischen Ozean einerseits und der Europä- ischen Gemeinschaft und ihren Mitglied- staaten andererseits (AKP-EG-Partner- schaftsabkommen) (Drucksachen 14/7053, 14/7475, 14/7487) 19786 D Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Schuld- buchrechts des Bundes und der Rechts- grundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsgesetz) (Drucksachen 14/7010, 14/7255, 14/7479) 19787 B Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungspro- zess (RmBereinVpG) (Drucksachen 14/6393, 14/6854, 14/7474) 19787 C Tagesordnungspunkt 18: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem all- gemeinen Betreuungsbedarf (Pflege- leistungs-Ergänzungsgesetz) (Drucksachen 14/6949, 14/7473) . . . . 19788 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem all- gemeinem Betreuungsbedarf (Pflege- leistungs-Ergänzungsgesetz) (Drucksachen 14/7154, 14/7473) . . . . 19788 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 V Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Fairen Wettbewerb im Luftver- kehr bewahren – Sicherheit erhöhen (Drucksache 14/7157) . . . . . . . . . . . . . . . 19788 C Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Er- werb von Wertpapieren und von Un- ternehmensübernahmen (Drucksachen 14/7034, 14/7090, 14/7477) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19788 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Gunnar Uldall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Fairer Wettbewerb und Rechtssicherheit bei Unternehmensübernahmen in Europa – zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Gesetzliche Mitsprache- rechte bei Unternehmensüber- nahmen (Drucksachen 14/3776, 14/3394, 14/7477) 19788 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad (Drucksache 14/7444) . . . . . . . . . . . . . . . 19789 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Sylvia Voß, Franziska Eichstädt- Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Den Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig stärken (Drucksache 14/7300) . . . . . . . . . . . . . . . 19789 C Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva Bulling-Schröter, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Mobilfunkstrahlung minimie- ren – Vorsorge stärken (Drucksache 14/7120) . . . . . . . . . . . . . 19789 C b) Antrag der Abgeordneten Ilse Aigner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mobilfunkforschung und Information vorantreiben (Drucksache 14/7286) . . . . . . . . . . . . . 19789 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19790 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 19791 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Entwürfe: – eines Gesetzes zur Änderung des Auf- stiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-ÄndG) – eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (1. AFBG-ÄndG) (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . 19791 B Christian Simmert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19791 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Au Pairs von der Sozialversicherungs- pflicht freihalten – Rechtssicherheit für Aupairverhältnisse (Tagesordnungspunkt 10 a und b) . . . . . . . . . 19792 B Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19792 B Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 19792 D Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . . . . . . 19793 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19795 A Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19795 D Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19797 A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Hilfe für die Opfer der Colonia Dig- nidad (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . 19797 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001VI Lothar Mark SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19797 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 19799 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19800 C Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19801 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19801 C Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . 19802 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bildung einer Leitstelle für See- sicherheit (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . 19803 A Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19803 A Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 19804 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19805 D Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 19806 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19706 D Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19707 B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig stärken (Tagesordnungs- punkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19808 A Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19808 A Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19808 D Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19809 D Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 19810 D Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 19811 D Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19812 C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Erleichterungen bei der inter- nationalen Vollstreckungshilfe (Tagesord- nungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19813 C Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19813 C Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19814 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19815 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19816 A Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19816 C Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 19817 A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflege- bedürftigen mit erheblichem allgemeinen Be- treuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungs- gesetz – PflEG) (Tagesordnungspunkt 18) . . . 19818 A Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19818 A Eva-Maria Kors CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19818 D Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19820 C Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19821 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19822 B Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19823 C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fairen Wettbewerb im Luftver- kehr bewahren – Sicherheit erhöhen (Tages- ordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19824 A Hans-Günter Bruckmann SPD . . . . . . . . . . . 19824 A Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 19825 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19826 B Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 19826 D Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19827 C Stephan Hilsberg, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19828 B Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unterneh- mensübernahmen – des Antrags: Fairer Wettbewerb und Rechtssicherheit bei Unternehmensüber- nahmen in Europa – des Antrags: Gesetzliche Mitspracherechte bei Unternehmensübernahmen (Tagesordnungspunkt 22 a und b) . . . . . . . . . 19829 B Nina Hauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19829 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19830 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19831 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19832 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 VII Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19833 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 19834 A Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partner- schaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifi- schen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ande- rerseits (AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) (Tagesordnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . 19835 A Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . . . . . . . 19835 B Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19836 B Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . 19837 B Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19838 B Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ 19839 A Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechts- grundlagenderBundesschuldenverwaltung(Bun- deswertpapierverwaltungsgesetz – BWpVerwG) (Tagesordnungspunkt 24) . . . . . . . . . . . . . . . . 19840 D Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 19840 D Hans Jochen Henke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19841 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19841 D Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 19842 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 19842 D Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 19843 C Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) (Tagesordnungspunkt 25) 19844 A Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19844 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19844 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19845 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19846 C Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19847A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 19847 D Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge stärken – Mobilfunkforschung und Information vo- rantreiben (Tagesordnungspunkt 26 a und b) . . . . . . . . . 19849 A Marlene Rupprecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 19849 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19849 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19851 C Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19852 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19852 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001VIII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms 19790 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19791 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ 15.11.2001 DIE GRÜNEN Bierwirth, Petra SPD 15.11.2001 Bulmahn, Edelgard SPD 15.11.2001 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 15.11.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 15.11.2001 Peter Griefahn, Monika SPD 15.11.2001 Hohmann, Martin CDU/CSU 15.11.2001 Dr. Höll, Barbara PDS 15.11.2001 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 15.11.2001 Lippmann, Heidi PDS 15.11.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 15.11.2001 Schmidt (Aachen), SPD 15.11.2001 Ulla Dr. Spielmann, Margrit SPD 15.11.2001 Strebl, Matthäus CDU/CSU 15.11.2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 15.11.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 15.11.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 15.11.2001 Volquartz, Angelika CDU/CSU 15.11.2001 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 15.11.2001 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Entwürfe: – eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfort- bildungsförderungsgesetzes (AFBG-ÄndG) – eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auf- stiegsfortbildungsförderungsgesetzes (1. AFBG- ÄndG) (Tagesordnungspunkt 16) Christian Simmert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die rot-grüne Bundesregierung setzt mit der Novelle des „Meister-BAföGs“ nicht nur die dringend notwendige Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Bildung fort, entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht sie fördert vor allem angehende Existenzgründer und Exis- tenzgründerinnen nachhaltig. Wir weiten die Förderung aus und bessern in wesentlichen Punkten nach. Dabei ist es grundlegend wichtig, die Finanzierungs- grundlage für den Lebensunterhalt und die Lehrgangskos- ten für die Fortbildungskurse bereitzustellen. Auch für die Existenzgründer gilt unser Grundverständnis der Zu- gangsgerechtigkeit. Durch die Novelle wird konkrete Mittelstandsförde- rung nachhaltig betrieben, das sie mit der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gekoppelt ist. Wir he- ben den Darlehenserlass von 50 Prozent auf 75 Prozent. Dies ist ein deutlicher Anreiz für Existenzgründer. Die Frist für die Existenzgründung ist vor allem auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen von zwei auf drei Jahre ver- längert worden, um den Gründerinnen größeren Spiel- raum zu verschaffen. Ebenfalls ist die Frist für die Einstellung von zwei Beschäftigten auf zwei Jahre he- raufgesetzt worden. Mit der Koppelung deutlicher staat- licher Förderung und der Schaffung von Arbeitsplätzen ist zukünftig einerseits von einer erhöhten Zahl von An- tragstellern und Antragstellerinnen auszugehen; anderer- seits erwarten wir langfristig Entlastungseffekte auf dem Arbeitsmarkt. Um angespartes Vermögen der Existenzgründer zu schonen, wird der Vermögensbeitrag für Alleinstehende deutlich auf 70 000 DM angehoben. Für die Ehefrau und jedes Kind werden zusätzlich 3 500 DM angerechnet. Liebe Damen und Herren von der CDU/CSU, ich for- dere Sie auf, sich an dieser Stelle den Realitäten des Sub- sidiaritätsprinzips wieder anzuschließen. Der Staat muss aus grüner Sicht dann fördern, wenn es für die Teilnehmer notwendig ist. Wer mehr als den angesetzten Freibetrag auf der hohen Kante hat, ist in der Lage, sich selbst zu fi- nanzieren. Wir wollen mit der Novelle des „Meister- BAföGs“ keine Subventionspolitik betreiben. Die Aufstiegsfortbildung wird aber auch wieder ein zentrales Förderinstrument zur gezielten beruflichen Wei- terbildung. Die rot-grüne Bundesregierung setzt mit die- ser Novelle ein deutliches Zeichen. Mehr Menschen mit Kindern haben durch die Novelle die Chance, sich zu qua- lifizieren. Familien mit Kindern und Alleinerziehende er- halten nämlich künftig bessere Förderkonditionen bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen. Wir erhöhen den Kin- derzuschlag beim Unterhaltsbetrag von 250 auf 350 DM und den Kinderbetreuungszuschuss auf 250 DM. In Här- tefällen wird das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen. Das Kindergeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet. An dieser Stelle berücksichtigt Rot-Grün ganz gezielt die Lebensumstände von Familien und Alleinerziehenden und erhöht ihre Beteiligungsmög- lichkeit in der beruflichen Weiterbildung. Es kann nicht um Kind oder Karriere gehen. Wir wollen Eltern beides ermöglichen. Des Weiteren werden ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inländischen gleichgestellt und können in verstärktem Maße gefördert werden. Das bedeutet, dass sie bereits nach dreijähriger Erwerbstätigkeit gefördert werden können. Wir begreifen Migrantinnen und Migran- ten als Teil der Gesellschaft und wollen an dieser Stelle ei- nen Beitrag zur Integration leisten. Diese, liebe Kollegin- nen und Kollegen, meinen Bündnis 90/Die Grünen mit der Beseitigung von Zugangshindernissen. Darüber hinaus werden die geförderten Berufsfelder deutlich erweitert. Gesundheits- und Pflegeberufe und die Abschlüsse an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen werden uneingeschränkt in die Förderung einbezogen. Teilzeitfortbildung und die Fortbildung über Softwarege- stützte Lernmodule werden ermöglicht. Rot-Grün gestaltet die Förderung der Aufstiegsfortbil- dung analog zur BAföG-Reform. Wir erhöhen den Unter- haltsbetrag für Alleinstehende um rund 10 Prozent. Wir machen mit dieser Novelle des „Meister-BAföGs“ deutlich, dass sich die Koalition ihrer Verantwortung und der Modernisierung sowohl der beruflichen Bildung als auch des Mittelstandes stellt. Die Förderung von Fach- kräften bei der Aufstiegsfortbildung wird so zu einer zen- tralen Bildungsaufgabe, bei der der einzelne Mensch mit seinen Möglichkeiten wieder im Mittelpunkt steht. Ich freue mich über die weitgehende Übereinstimmung bei entscheidenden Elementen der Novelle und fordere Sie daher nachdrücklich auf, dieser zuzustimmen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Aupairs von der Sozialversicherungspflicht freihalten – Rechtssicherheit für Aupairverhältnisse (Tagesordnungspunkt 10a und b) Erika Lotz (SPD): Bei diesem Antrag habe ich mir die Frage gestellt, für wen Sie ihr Herz entdeckt haben. Der Antrag klärt das ja auch im zweiten Absatz. Sie beklagen dort nämlich, dass die Bundesanstalt für Arbeit die Au- pairs als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs- verhältnisse einstufen will und Mehrkosten auf die Gast- familien zukommen. Das, stimmt aber einfach nicht. Und deshalb können wir ihrer Forderung nach einer generellen Sozialversiche- rungsfreiheit von Aupairs auch nicht zustimmen. Im Vordergrund der Aupairaufenthalte steht das Anlie- gen der jungen Menschen, in den Gastfamilien Sprache und Kultur kennenzulernen und so die internationale Ver- ständigung zu fördern. In den Gastfamilien sollen sie bei der Hausarbeit mithelfen – so, wie es die eigenen Kinder auch tun müssen oder sollten. Es muss dabei ausreichend Zeit für Sprachunterricht und auch für die Freizeit bleiben. Stimmt dieses Bild mit der Wirklichkeit überall über- ein? Das nette junge Mädchen aus England oder Frank- reich, das nach der Schule für ein Jahr nach Deutschland kommt, um die Sprache zu lernen und gleichzeitig das Le- ben in einer Familie kennenzulernen, das ist nur ein Teil der Realität. Unter den Aupairs finden wir immer mehr junge Mädchen aus Polen, Tschechien und Südamerika. Sie haben die Hoffnung, auf diesem Weg dauerhaft mit ei- ner Arbeitserlaubnis hier bleiben zu können. Und da liegt es doch nahe, dass diese Hoffnungen auch ausgenutzt werden. Da spielen wir nicht mit. Wir wollen nicht, dass durch eine gesetzliche Regelung Tür und Tor geöffnet werden, dass „Clevere“ die Hoffnungen junger Menschen ausnut- zen, um an billige Hausangestellte zu kommen. Aber ein Aupair ist eben keine Hausangestellte. Und deshalb wer- den wir hier keinen Freibrief ausstellen. Wer den Schutz durch die Sozialversicherungen braucht, der muss ihn auch bekommen. Und wer 30 Stun- den pro Woche arbeitet, der braucht ihn. Wir haben in den letzten drei Jahren die Erosion der Sozialversicherungen gestoppt. Wir haben viele Men- schen wieder in die Sozialversicherungen zurück geholt, die ihren Schutz dringend brauchen. Ich erinnere da nur an die geringfügig Beschäftigten und die Scheinselbst- ständigen. Die Abgeordneten, die diesen Antrag stellen – neben FDP- und PDS-Abgeordneten sind es auch eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion –, versuchen mit ihrem Antrag jetzt, ein Hintertürchen zu öffnen, durch das sich auch bei ganz normalen Arbeits- verhältnissen der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialver- sicherung sparen kann. 30 Stunden Arbeit pro Woche – das sind doppelt so viele Stunden, wie bei geringfügiger Beschäftigung möglich sind. Wir wissen ja, dass Sie die solidarischen Sozialversi- cherungen am liebsten ganz abschaffen möchten. Aber uns ist es wichtig, dass sich die Menschen in diesem Land auch in Zukunft auf die Solidarität der Gesellschaft ver- lassen können. Diese Sicherheit haben sie jetzt – auch die Aupairs. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Rechtssicherheit für Au- pairverhältnisse“ ist deshalb schlicht überflüssig. Die Rechtslage ist eindeutig; erst im Oktober haben die Spit- zenverbände der Sozialversicherungen in einem Gespräch bestehende Unstimmigkeiten beseitigt. Wir wollen die wirklichen Gasteltern keineswegs be- lasten und zurzeit passiert das auch nicht. Aber auch in Zukunft muss ganz genau geschaut werden, ob eine Fa- milie wirklich ein Aupair aufgenommen hat oder ob sie das, was als kultureller Austausch gedacht ist, ausnutzt, um einfach an eine billige Haushaltshilfe zu kommen. Walter Hoffmann (Darmstadt) (PDS): Eine seltsame Koalition hat sich zu diesem Gruppenantrag zusammen- gefunden. Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU, FDP und PDS sorgen sich um die angeblich drohende So- zialversicherungspflicht von Aupairs. Ich habe nicht verstanden, wieso PDS-Kolleginnen und -Kollegen einen Antrag unterstützen, der in der Sub- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119792 (C) (D) (A) (B) stanz neoliberalem Gedankengut entspringt. Ich habe nicht verstanden, wieso Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU sich mit Abgeordneten der PDS verbünden, wenn diese eine sozialversicherungsfreie 30-Stunden- Woche in Privathaushalten fordern und damit das Dienst- mädchenprivileg durch die Hintertür wieder einführen wollen. Von der FDP ist man ja so etwas gewohnt. Wie hat es meine Kollegin Renate Rennebach heute Morgen so schön im „Deutschlandfunk“ formuliert: „Wenn ich mit der FDP Sozialpolitik machen müsste, würden mir grüne Pickel wachsen.“ Und inhaltlich habe ich den Antrag schon gar nicht ver- standen. Denn keiner will hier irgendetwas ändern. Aupairs werden seit 1969 in der immer gleichen Weise behandelt: Jeder konkrete Einzelfall wird vorab geprüft, um auszuschließen, dass diese sinnvolle Einrichtung zur kulturellen und sprachlichen Begegnung für junge Men- schen in Deutschland missbraucht wird. Es wird etwas ge- nauer hingeschaut, damit junge Menschen nicht schamlos als billige Haushaltshilfe ausgenutzt werden, wie die Kol- legin Erika Lotz es schon richtigerweise gesagt hat. Verständnis fehlt aber auch Ihnen, liebe Unterstütze- rinnen und Unterstützer dieses Antrags. Sie haben nicht verstanden, dass staatlich gesetzte Regeln auf dem Ar- beitsmarkt auch zum Schutz von Personen da sind und nicht zur „Schikane“ der Arbeitgeber. Gerade bei den au- pairs ist dies ganz eindeutig. Geht es doch hier um junge Menschen, die in ein fremdes Land kommen und leicht ausgenutzt werden können. Rechtliche Grundlage für das gültige Verfahren ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1969. Schon damals haben sich die Spitzenverbände der Sozial- versicherung darauf geeinigt, dass jedes so genannte so- zialversicherungsfreie Betreuungsverhältnis besonderer Art überprüft werden soll, wenn das vereinbarte Taschen- geld mehr als ein Zwölftel der monatlichen Bezugsgröße beträgt. Heute liegt diese Grenze, bis zu der ein Aupair- aufenthalt ungeprüft angenommen wird, bei 213,33 DM. Nun hat es einen Widerspruch gegeben zwischen der Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeit, den jungen Menschen 400 DM Taschengeld zu zahlen und der bishe- rigen Praxis, bei diesem Betrag schon Missbrauch zu be- fürchten. Im Oktober haben sich die Sozialversicherungs- träger getroffen und verabredet, dass es bezüglich der Vermutungsgrenze zu einer Veränderung kommen muss. Die Bundesanstalt für Arbeit will deshalb bei der nächs- ten Besprechung der Sozialversicherungsverbände darauf drängen, dass der empfohlene Taschengeldbetrag auch gleichzeitig der Betrag der Grenze der ungeprüften Ver- mutung ist. Es wird also – vorbehaltlich der Zustimmung der Sozialversicherungsträger – in Zukunft von einer Prü- fung abgesehen werden, wenn offenbar alle rechtlichen Voraussetzungen eines Aupairaufenthalts vorliegen und das Taschengeld nicht mehr als 400 DM beträgt. Damit ist diese Sache erledigt und Ihre Befürchtung auch. Für bedenklich halte ich allerdings einen Teil Ihrer Be- gründung. Es ist nicht vorrangiger Zweck der Aupairver- hältnisse, die Rückkehr eines Elternteils in den Arbeits- markt zu ermöglichen. Es kann auch kein wesentlicher Sinn sein, die Weiterbildung und Qualifizierung mithilfe von Aupairmädchen zu erleichtern. Man bekommt den Eindruck, Sie halten Aupairverhältnisse für eine Art lega- ler Schwarzarbeit. Die Alternative darf doch nicht heißen: Aupair oder Schwarzarbeit. Vielmehr sollten wir unsere Kraft und Energie darauf konzentrieren, nach intelligen- ten Konzepten zu suchen, wie sozialversicherungspflich- tige und bezahlbare Beschäftigung in Privathaushalten er- möglicht werden kann. Hier gibt es meiner Ansicht nach einen großen Bedarf, der weit über die Einsatzmöglich- keiten von Aupairs hinausgeht. Dieser Bereich bietet aber auch große Chancen für die Menschen und den Arbeits- markt. Ich fasse zusammen: Es gibt keinen Anlass für Ihre Be- fürchtungen. Niemand will Aupairverhältnisse sozialver- sicherungspflichtig machen und bestehende Wider- sprüche werden beseitigt. Wir denken intensiv über Lösungen im Bereich der Haushaltshilfen nach. Wenn wir solche Anträge nicht beraten müssten, hätten wir dafür vielmehr Zeit. Dorothea Störr-Ritter (CDU-CSU): Erstens. Was ist ein Aupairverhältnis? Ein Aupairverhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer – meist bis zu einem Jahr – befris-tetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es besteht meist zwischen jungen Frauen aus EG- oder EWR-Staa- ten und einer deutschen Gastfamilie. Im Vordergrund steht für die Aupairs, die Sprach- kenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Dazu trägt das Erleben des Alltags einer Gastfamilie bei. Aupairs müssen mindestens 17 Jahre alt sein, bei Min- derjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird erwartet, dass Aupairs über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Aupairs sollen sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung ihrer Kennt- nisse der deutschen Sprache bemühen. Sie sollen aus vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber schönen Eindrücken eine wertvolle Le- benserfahrung gewinnen. Wie kommt ein Aupairverhältnis zustande? Jede ange- hende Aupairgastfamilie darf Aupairs, die Staatsan- gehörige anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten sind, selbst anwerben. Es besteht insoweit keine Verpflichtung, einen Vermittler in Anspruch zu nehmen. Bei Anwerbung eines nicht EU/EWR-Aupairs muss ein inländischer Vermittler eingeschaltet werden. Zulässig ist auch die Selbstsuche einer Gastfamilie der angehenden Aupairs durch eigene Initiative. Die täglichen Aufgaben eines Aupairs sind sehr unter- schiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Le- bensstil der Familie ab, die das Aupair bei sich aufge- nommen hat. Im Allgemeinen gehören zum Alltag eines Aupairs: erstens die Verrichtung leichter Hausarbeiten, das heißt mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu hal- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19793 (C) (D) (A) (B) ten, ebenso das Helfen beim Waschen und Bügeln der Wä- sche; zweitens die Zubereitung des Frühstücks und einfa- cher Mahlzeiten; drittens die Betreuung jüngerer Kinder, – das umfasst die Beaufsichtigung, die Begleitung auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu verschiedenen Veranstaltungen, Spaziergänge oder ge- meinsames Spiel – ; viertens das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und eventuell Haustiere zu betreuen. – So aus ei- ner Information des Arbeitsamtes. Das alles ist zu verstehen als eine Erleichterung der Fa- milienarbeit. Die tägliche Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht mehr als fünf Stunden betragen. Überstunden müssten zeitlich ausgeglichen werden. Insbesondere hat sich die Eintei- lung der Arbeitszeit nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie zu richten. Unterkunft und Verpflegung werden von der Gastfa- milie unentgeltlich gestellt. Dem Aupair steht ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Das Essen erhält das Aupair wie die Familienangehörigen auch. Anzustreben ist eine Integration in die Gastfamilie. Bisher erfolgte die Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit ebenso die Anmeldung zur gesetz- lichen Unfallversicherung und der Abschluss einer Haft- pflichtversicherung. Das Ganze für rund 60 DM im Mo- nat. Ebenso erfolgt die Zahlung einer angemessenen Vergütung, also eines Taschengeldes, das zurzeit übli- cherweise 400 DM beträgt und ab 213,33 DM sozialver- sicherungspflichtig sein soll. Die Gastfamilien solle eine Integration des Aupairs in die Familien ermöglichen. Des- halb steht im Vordergrund das Anliegen, jungen Men- schen durch einen solchen Aufenthalt die Möglichkeit zu eröffnen, Lebenserfahrungen in anderen Ländern zu sam- meln. Sprachen und Kulturen kennen zu lernen und letzt- endlich auch den internationalen Beschäftigungsaus- tausch zu fördern. Aupairs sollten Gäste in einer Familie sein und das Familienleben und das kulturelle Leben des Gastlandes der Gastfamilie kennen lernen. Das Aupair- verhältnis ist ein gegenseitiges Lernfeld. Etwa 28 000 junge Menschen werden jährlich als Au- pair in eine deutsche oder ausländische Gastfamilie vermittelt. Es freut uns alle sehr, dass in den vergangenen Jahren insbesondere der Austausch mit den Ostländern immer intensiver wurde. Das Aupairverhältnis ist also ein bewährtes internatio- nales Jugendaustauschprogramm. Aber auch die Gast- familien sollen etwas davon haben: Erstens. Es hilft Fa- milien, insbesondere jungen Familien, Familie und Beruf ohne staatliche Hilfe besser zu vereinbaren, und eröffnet damit Eltern die Möglichkeit, trotz Kindern im Berufsle- ben zumindest teilweise zu verbleiben. Das gilt insbeson- dere für Familien, die finanziell nicht zur gesellschaftli- chen Oberschicht gehören, sondern zur großen Mitte. Zweitens. Es fördert das Verständnis zwischen unter- schiedlichen Kulturen und Nationen. In der heutigen Zeit sind die internationale Verständigung und das gegensei- tige Verstehen ein absolutes Muss. Und das soll nun alles vorbei sein? Aupairs, ade? Das ist hier die Frage. Und wenn ja, warum? Die Aupairver- hältnisse sollen wie schon die 630 DM Beschäftigungs- verhältnisse und die Scheinselbstständigen die Löcher in den Sozialversicherungskassen stopfen. Das ist kein Wunder die Löcher werden immer größer. Aber verwun- derlich ist doch, dass der Regierung kein Peanut klein ge- nug ist, um ihn nicht auch noch zu vertilgen. In ihrer großen Hungersnot verleibt sich die Regierung alles ein, was sie zwischen ihre Finger bekommt. Und jetzt sind die Aupairs und ihre Gasteltern dran. Die Not ist freilich groß. Denn was sitzt Ihnen, liebe Kollegen der Regierungsko- alition, nicht alles im Nacken? Anfang 2002 werden die Sozialbeiträge vermutlich auf über 41 Prozent steigen. Rechnet man die Bundeszuschüsse in Höhe von 140 Mil- liarden DM ein, liegt die Belastung faktisch bei 50 Pro- zent, schlechter als bei Regierungsantritt vor drei Jahren. Die Schwankungsreserve in der Rentenversicherung soll aufgebraucht werden. Und ein weiterer Beitrags- und Ausgabenschub droht in den nächsten zwei Jahren. Und das passiert, weil geeignete und notwendige Struk- turreformen entweder nicht gemacht wurden oder wie die Gesundheits- und Rentenreform im Chaos endeten. Statt die Systeme zu stabilisieren, wurden sie destabilisiert. Das gilt für Beitragssätze wie für Leistungen. Wie hilflos die Regierung in dieser Situation ist, in ei- ner Situation, in der Milliardenbeträge von D-Mark in den Kassen fehlen, zeigt die Tatsache, dass man nun auch von gerade mal 28 000 Aupairverhältnisse auch noch Beiträge kassieren will. Ab Herbst will die Bundesanstalt für Ar- beit nahezu alle Aupairaufenthalte als sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einstufen: Ein Peanutsbetrag für die Sozialkassen, aber – und das ist das Verwerfliche dabei – ein erheblicher Belastungsbetrag für alle Gastfamilien, die dieses sinnvolle und wertvolle Projekt in Anspruch nehmen und unterstützen. Für die Gastfamilien heißt das monatliche Mehrkosten in Höhe von 450/480 DM. Wer soll das bezahlen können, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der Re- gierungskoalition? Sie wissen genau, dass das heißt: Au- pair, ade! Das Bundesarbeitsministerium definiert zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Sozialkassen den Aupairstatus neuerdings als Arbeitnehmerstatus und setzt die gesetzliche Sozialversicherungspflicht durch, obwohl das europäische Abkommen über die Aupairbe- schäftigung aus dem Jahr 1969 die Aupairs aus ganz be- stimmten Gründen als eine Beschäftigungsgruppe be- sonderer Art definiert. Aus blanker Not schafft man den Arbeitgeber Familie und die Arbeitnehmerin Aupair. Selbst der Kulturaustausch muss zum Abkassieren die- nen. Was für ein Offenbarungseid! Es ist wohl richtig, dass Aupairverhältnisse in den ver- gangenen Jahren auch missbraucht worden sind. Dem ist Einhalt zu gebieten. Aber wenn Aupairs künftig als Haus- angestellte eingestuft werden, dann werden sie doch auch so behandelt. Missbrauch muss verhindert werden, aber das eigentli- che Aupairverhältnis muss weiter möglich sein. Deshalb beantragen wir: Erstens, dass Aupairverhältnisse bis zu ei- nem Taschengeld von 400 DM/monatlich grundsätzlich sozialversicherungsfrei bleiben und zwar ohne Anrech- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119794 (C) (D) (A) (B) nung geldwerter Leistungen für Verpflegung und Unter- kunft; Zweitens, dass ein ausreichender Sprachkurs in deutscher Sprache Voraussetzung für die Sozialversiche- rungsfreiheit ist. Drittens, dass die wie bisher übliche Mit- hilfe im Haushalt und der Sprachkurs von den Gasteltern bei Beantragung der Einreiseerlaubnis dargelegt werden. Insbesondere der Sprachunterricht bietet eine Möglichkeit der Kontrolle. Und deshalb sollte dieser Voraussetzung sein. Die Teilnahme an einem Sprachkurs bietet den Unterrichtspersonen die Möglichkeit, zu erken- nen oder herauszufinden, ob in einem Aupairverhältnis et- was schief läuft. Dies sollten wir im Sinne der jungen Frauen unbedingt nutzen. Aber eine Untersuchung des Aupairverhältnisses durch die Sozialversicherungsträger ist reine Schnüffelei. Dies sollten wir im Sinne der gelun- genen Aupairverhältnisse tunlichst unterlassen. Denn die gelungenen Verhältnisse überwiegen. Und diese gilt es zu fördern. Stimmen Sie deshalb für unseren Lösungsvorschlag im Sinne der Rechtssicherheit für Aupairs und ihre Gasteltern und der Förderung von Aupairverhältnissen. Verhindern Sie mit uns, was der Bundesarbeitsminister zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Sozialkassen plant. Oder wollen Sie es verantworten, wenn es in Deutschland künftig nur noch heißt: Aupairs ade! Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die FDP unterstellt in ihrem Antrag, dass Aupairs der Sozialversi- cherungspflicht unterworfen werden sollen. Dies trifft nicht zu, der Antrag ist deshalb hinfällig. Die Bundesan- stalt für Arbeit wird lediglich das Merkblatt für die Anmel- dung von Aupairs verändern und dabei eine definitorische Klarstellung vornehmen. Auch in Zukunft soll eine Tätig- keit als Aupair nicht als Beschäftigung gewertet werden. Eine definitorische Klärung, um Rechtssicherheit zu schaffen – wie es der CDU/CSU-Antrag fordert – findet damit bereits statt. Wir müssen diesen im Prinzip sehr be- rechtigten Antrag ablehnen, weil er bereits erledigt ist. Grundsätzlich können Aupair auch künftig sowohl bei der Erfüllung häuslicher Arbeiten als auch in der Betreu- ung älterer Menschen eingesetzt werden. Ihre Tätigkeit beschränken sich nicht auf die Mitwirkung bei der Be- treuung von Kindern oder im Haushalt. Hinzu kommt: Grundsätzlich können Familien auch Aupairs bei sich auf- nehmen, welche nicht aus der EU kommen. In den vergangenen Jahren zeichnet sich anscheinend die Tendenz ab, dass vermehrt Personen aus Osteuropa als Aupair in Familien leben und diese vorwiegend in die Be- treuung älterer Menschen eingebunden sind. Dies ist an sich nicht problematisch. Problematisch ist, dass diese Menschen weniger ein Interesse daran haben, Land und Leute kennen zu lernen und die Sprache zu erlernen. Das Interesse dieser Menschen geht eher darauf hinaus, einer Beschäftigung nachzugehen und Geld zu verdienen. Dies widerspricht dem Geist der Aupairregelungen. Insofern ist zu fragen, ob die Tätigkeiten dieser Menschen nicht doch eher den Charakter einer sozialversicherungspflich- tigen Beschäftigung trägt. Auch darüber sollten wir offen diskutieren. Es ist unstrittig, dass für die betroffenen Familien, die häusliche Pflege zu leisten haben, eine Lösung gefunden werden sollte, welche ihrer Situation Rechnung trägt. Dies ist in der Tat künftig im Gesetzgebungsverfahren zu klären, ist aber kein Votum für eine bestimmte Losung und für eine bestimmte Verankerung. Ein Problem ist die Betreuung von Demenzkranken. Diese werden nicht nach Pflegestufe III eingeordnet. Sie müssen häufig nicht aufwendig medizinisch gepflegt wer- den, aber zeitlich umfassend begleitet und betreut werden. Aus diesem Grund entsteht eine Lücke zwischen den Mit- teln, welche die Familien aus der Pflegeversicherung er- halten können, und den Mitteln, die sie bräuchten, um eine Person in der Familie zu beschäftigen. In der Pflege- stufe III werden 1 800 DM ausgeschüttet, in der Pflege- stufe II nur noch 800 DM. Es müsste entschieden werden, wie diese Lücke geschlossen werden könnte. Das Pflege- leistungsergänzungsgesetz weist den Ländern beispiels- weise Mittel zu, welche dazu verwandt werden sollen, die Situation von Demenzkranken zu verbessern. Es sollte deshalb ausgelotet werden, welche Möglich- keiten die Länder haben, einen ergänzenden Bedarf zu decken und welche bundesgesetzlichen Hürden dafür zu beseitigen wären. Die Länder haben nach Einführung der Pflegeversicherung erhebliche Mittel bei der Hilfe zur Pflege eingespart. Sie sollten und wollten diese in die Pflegeinfrastruktur investieren, haben dies aber nur sehr begrenzt getan. Es sind also noch einige Fragen offen, die sicher im Rahmen der Ausschussberatungen eine Rolle spielen wer- den – auch wenn die beiden Oppositionsanträge das Thema verfehlen. Dirk Niebel (FDP): Aupairaufenthalte fördern das ge- genseitige Kennenlernen zwischen Menschen verschiede- ner Nationen ohne größeren finanziellen Aufwand. Sie sind als wichtiges Kulturgut für den internationalen Ju- gendaustausch anerkannt. Aupairs werden als Familien- mitglieder auf Zeit und als Gäste aufgenommen. Aupairs sind keine Hausangestellten. Sie helfen bei den anfallenden familienüblichen Arbeiten und bei der Kinderbetreuung in der Gastfamilie mit. Dies ist keine so- zialversicherungspflichtige Berufstätigkeit. Aupairs ha- ben die Möglichkeit, am Familienleben und am kulturel- len Leben teilzunehmen. Im Vordergrund steht das Erlernen der Sprache und das Kennenlernen von Land und Leuten. Das Infoblatt der Bundesanstalt für Arbeit für Gastfa- milien empfiehlt Hausarbeiten von nicht mehr als 5 Stun- den täglich an höchstens 5 Tagen pro Woche. Dazu soll ein angemessenes Taschengeld von zurzeit 400 DM monat- lich gezahlt und ein eigenes Zimmer gestellt werden. Aupairs müssen an Sprachkursen teilnehmen und erhalten Urlaub. Wenn Familien sich nicht an die im Merkblatt ge- forderten Mindeststandards halten, werden Visa, Aufent- halts- und Arbeitsgenehmigungen oftmals überhaupt nicht erteilt. Jetzt will die Bundesanstalt für Arbeit in Kooperation mit den Rentenversicherungsträgern Aupairaufenthalte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19795 (C) (D) (A) (B) als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält- nisse einstufen. Die Tätigkeit eines Aupairs bis zu 30 Stunden pro Woche übersteigt die für geringfügige Be- schäftigungen erlaubten 15 Stunden. Das empfohlene Ta- schengeld von 400 DM übersteigt mit den geldwerten Leistungen sicherlich einen 630 DM-Minijob. Wenn man nicht mehr wie bisher von einem Betreuungsverhältnis besonderer Art ausgeht, sondern von einem Arbeitsver- hältnis, besteht Sozialversicherungspflicht. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung legen fest, dass ein Taschengeld von 213,33 DM für die alten und 180 DM für die neuen Bundesländer den Aupairsta- tus festigt. Dies ist wahrlich kein luxuriöser Taschengeld- satz für erwachsene junge Menschen. Ich frage Sie, wie bei den heutigen Lebenshaltungskosten davon noch kul- turelle Veranstaltungen und Sprachkurse bezahlt werden sollen. Junge Menschen wollen doch auch einmal etwas erleben und ins Cafe, Kino oder Theater gehen. Mit der Sozialversicherungspflicht erhalten Gastfami- lien Arbeitgeberstatus und Aupairs werden Arbeitnehmer. Auf die Gastfamilien kommen dann monatlich Mehrkos- ten in Höhe von 450 bis 580 DM für gesetzliche Kran- ken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu. Bisher werden Aupairs in Höhe von etwa 60 bis 80 DM im Monat privat kranken-, unfall- und haftpflichtversichert. Ich habe diesen Gruppenantrag mit Stimmen von FDP, CDU/CSU und PDS initiiert, damit das Sozialgesetzbuch dahingehend klargestellt wird, dass Aupairaufenthalte nicht als Beschäftigungsverhältnisse eingestuft werden, sondern als Betreuungsverhältnisse besonderer Art. Aupairaufenthalte dürfen grundsätzlich nicht sozialversi- cherungspflichtig sein. Ich finde es kontraproduktiv, dass die Union nun mit einem eigenen Antrag die Sache zu einer parteipolitischen Angelegenheit macht. Dieser Antrag ist inhaltlich weni- ger konstruktiv und fällt mit seinen Forderungen hinter unseren Gruppenantrag zurück. Es ist auch schade, dass SPD und Grüne sich nicht am Gruppenantrag beteiligen. Wahrscheinlich dürfen sie nicht, seit Müntefering das Ge- wissen abgeschafft hat. Wir fordern die Bundesregierung auf, gesetzlich zu re- geln, dass Aupairs unter 25 Jahren sozialversicherungsfrei gestellt werden bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr für eine Beschäftigung in einer Familie bis zu höchstens 5 Stunden täglich bzw. höchstens 30 Stunden wöchentlich ohne Anrechnung geldwerter Leistungen für Verpflegung und Unterkunft und bei Zahlung eines Taschengeldes von derzeit 400 DM monatlich. Das ist die Festschreibung des derzeit gültigen Standards. Hier geht es um Rechtssicher- heit, nicht um irgendeine Neuregelung. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 29. Ok- tober 1969 festgestellt, dass eine von einem deutschen Aupair im Ausland bei einer Familie ausgeübte Halbtags- tätigkeit als ein Betreuungsverhältnis besonderer Art an- zusehen ist, wenn sie ausschließlich dem Zweck dient, die Kenntnisse in der Sprache des Gastgeberlandes zu ver- bessern. Es ist keine Beschäftigung gegen Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, auch wenn neben freier Unterkunft und Verpflegung geringe Barbezüge gewährt werden. Im Europäischen Abkommen über Aupairbeschäfti- gung werden Aupairs als eine Beschäftigungsgruppe be- sonderer Art zwischen Studenten und Arbeitnehmern de- finiert. Aupairbeschäftigung besteht in der zeitlich begrenzten Aufnahme von jungen Ausländern, die ihre Sprachkenntnisse vervollständigen und ihre Allgemein- bildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes er- weitern wollen. Deutschland hat das Abkommen zwar nicht ratifiziert, aber wir haben es so praktiziert. Etwa 28 000 junge Menschen werden jährlich als Aupair in eine deutsche oder ausländische Gastfamilie vermittelt. Nach der bisherigen Praxis prüfen die zu- ständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamt- sozialversicherungsbeitrags die Voraussetzungen für die Sozialversicherungsfreiheit bzw. Sozialversicherungs- pflichtigkeit im Einzelfall. Die von der Bundesanstalt für Arbeit geplante Ände- rung der Merkblätter würde die gesetzliche Sozialversi- cherung mit allen Folgekosten zur Pflicht machen. Aupairaufenthalte werden dadurch unnötig bürokratisiert und künstlich verteuert. Aupairs werden niemals Nutzen aus ihren Beiträgen für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ziehen können, weil ihr Aufenthalt vorher beendet wird. Es ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, wenn zukünftig die Aupairs als Arbeitnehmer und die Gastfamilie als Ar- beitgeber mit Beiträgen belastet werden, die sich für die Aupairs faktisch nicht in Leistungen der Sozialversiche- rungsträger niederschlagen werden. Es liegt die Vermutung nahe, dass es wieder mal nur ums Abkassieren geht. Aber 28 000 Aupairs werden un- sere maroden Sozialkassen nicht sanieren können! Das schaffen nur echte Strukturreformen! Die zusätzliche finanzielle Belastung für die Gastfami- lien wird die Motivation erheblich dämpfen, einem Aupair einen Aufenthalt zu ermöglichen. Viele Gastfami- lien werden sich dann kein Aupair mehr leisten können. Über die Einkommensklassen von Gastfamilien gibt es nach Auskunft der Bundesregierung keine Daten. Es ist aber davon auszugehen, dass Aupairaufenthalte in Fami- lien aller Einkommensklassen angeboten werden. Aupairaufenthalte haben keine Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu Arbeitsverhältnissen. Aber die Kinderbetreuung durch Aupairs ermöglicht oftmals die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Rückkehr eines Elternteils in den Ar- beitsmarkt. Dies gewinnt vor dem Hintergrund des stei- genden Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarfs ei- nerseits und des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels andererseits zunehmend an Bedeutung. Durch die fakti- sche Abschaffung von Aupairaufenthalten wird nach den Einschränkungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Haushaltshilfen und Kinderbetreuungsleistungen Schwarzarbeit in privaten Haushalten gefördert. Ein Aupairaufenthalt ist eine kostengünstige Möglich- keit für junge Erwachsene, neue Länder, Sprachen und Kulturen kennen zu lernen. Viele Aupairs machen Erfah- rungen und Kontakte in dieser Zeit, die ein Leben lang nachwirken. Die faktische Abschaffung der Aupairaufent- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119796 (C) (D) (A) (B) halte wird sich nachteilig auf den Jugendaustausch, die kulturelle und sprachliche Begegnung der Völker und die internationale Verständigung auswirken. Aupairs gehen meist „german-minded“ in die Heimat zurück. Das ist preiswerte und nachhaltige Deutschland- Werbung der allerbesten Art. Ich plädiere dafür, dass der Deutsche Bundestag unse- rem Gruppenantrag aus der Mitte der Abgeordneten seine Zustimmung gibt und damit seine Verantwortung und sei- nen Willen zeigt, dass dieses wichtige Instrument der Völ- kerverständigung nicht beeinträchtigt wird. Pia Maier (PDS): Mein Anliegen als Miteinreicherin dieses Antrages ist die Schaffung von Rechtssicherheit, die Feststellung, dass Aupairs keine Arbeitnehmerinnen sind, die für ihre Arbeit Lohn bekommen und sozialversi- cherungspflichtig sind. Was tun eigentlich Aupairs? Sie hüten Haus, Kinder und Haustiere und helfen im Haushalt. Das darf nicht län- ger als fünf Stunden am Tag dauern und ein Tag in der Wo- che muss mindestens frei sein. Außerdem besuchen sie ei- nen Sprachkurs. Im Gegensatz zu „normalen“ Kindern einer Familie können sich Aupairs beschweren, wenn sie zu lange ar- beiten müssen, ausgebeutet werden, ihnen jemand an die Wäsche will oder die zwischenmenschlichen Beziehun- gen einfach ganz und gar nicht funktionieren wollen. Sie bekommen freie Kost und Logis und ein Taschengeld. Die Bundesanstalt für Arbeit empfiehlt 400 Mark im Monat, was im Alter von 18 bis 27 heute wohl angemessen ist. Im Großen und Ganzen sind sie also normale Mitglieder ei- ner Familie, mit normalen Familienpflichten, nur eben aus, einem anderen Land zu Besuch, in der Regel für 6 bis 12 Monate. Hier liegt ein – um im Fachchinesisch zu bleiben – be- sonderes Betreuungsverhältnis vor. Sie sind Familienmit- glieder auf Zeit, keine Hausangestellten. Wenn sich eine Familie hierzulande entscheidet, ein/e Aupair aufzuneh- men, stellen sich folgende Fragen: Können wir die menschliche Betreuung leisten? Können wir Alltagskultur aus diesem Land vermitteln? Können wir einen weiteren Menschen in der Familie aufnehmen? Solche Fragen stellt man bei der Einstellung eines Butlers nicht. Für die Entscheidung aufseiten der Aupairs wiederum stellen sich folgende Fragen: Welches Land möchte ich kennen lernen, ohne dort zu studieren? Welche Sprache möchte ich intensiv und in der Alltagssprache lernen? Kann ich mich in einen fremden Haushalt mit fremden Regeln einfinden? Solche Fragen stellt man nicht vor An- tritt einer Beschäftigung als Dienstmädchen. Als Miteinreicherin ist mein Ziel in diesem Antrag die Festschreibung, dass Aupairs keine Beschäftigten sind, dass sie ein Taschengeld bekommen und kein Arbeitsent- gelt und dass sie für dieses Geld deswegen so wenig sozi- alversicherungspflichtig sind wie Kinder, die genauso viel Taschengeld zur Verfügung haben und dafür mehr oder weniger Familiendienst leisten müssen. Die PDS unterstützt diesen Antrag; einige Fraktions- mitglieder haben ihn mit eingebracht. Zum Schluss stelle ich aber deutlich fest: Wir weichen nicht von der Position, dass jede Arbeitsstunde sozialversicherungspflichtig sein sollte. Nur so wäre Versicherungsschutz gewährt, gäbe es keine prekäre Beschäftigung und die Sozialversicherun- gen bekämen ein bisschen mehr Beiträge. Bei Einkommen bis zu 630 Mark sollten die Beiträge aber vom Arbeitgeber übernommen werden, mit dem Ziel, tariflich entlohnte Vollzeitbeschäftigung wieder attraktiver zu machen, indem die geringfügige Beschäftigung verteuert wird und so die Schleichwege aus der Sozialversicherung verbaut werden und nor- male, Vollzeitarbeitsplätze für den Arbeitgeber wieder rechnen. Aber bei den Aupairs, um die es hier ja nur geht, geht es eben nicht um Arbeit, sondern um einen Kulturaus- tausch, der in einer entsprechenden Rechtslage und Rechtssicherheit stattfinden muss. Sonst vergeben wir Familien hierzulande die Chance, zu Hause Kulturaus- tausch zu erleben, weil wir Aupairs mit Hausangestellten verwechseln. Wir behindern viele junge Leute, Deutsch zu lernen und dieses Land von innen kennen zu lernen, wenn wir Taschengeld mit Arbeitslohn verwechseln. Das ist kein gutes Aushängeschild für ein Land, das Fachkräfte mit Greencards ins Land holen will, das Zuwanderung braucht, das ein weltoffenes Land sein will und das gerne möchte, dass die eigene Jugend im Ausland Erfahrungen sammelt. Anlage 4 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung des Antrags: Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad (Tagesordnungspunkt 11) Lothar Mark (SPD): Ich bin sehr dankbar, dass ich heute die Problematik „Colonia Dignidad“ in einem so bedeutenden öffentlichen Raum vortragen kann. Diese Tatsache ist keinesfalls selbstverständlich. Sie stellt für eine Vielzahl von Angehörigen der Opfer die einzige Hoffnung dar, an die sie sich klammern können. Die Colonia Dignidad ist eine hermetisch von der Außenwelt abgeschlossene Kolonie im Süden Chiles. In ihr leben schätzungsweise 350 Deutsche in totaler Ab- hängigkeit von einer kriminellen Führungsgruppe um den Gründer Paul Schäfer. Der Zugang zur Außenwelt wird ihnen verwehrt; schwerste Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung: Die in Rede stehenden Vor- würfe reichen von physischer und psychischer Misshand- lung, insbesondere sexuellem Missbrauch von Minder- jährigen in unzähligen Fällen, bis hin zu Mord. Nach glaubhaften Zeugenaussagen werden in der Colonia Dignidad alle familiären Bindungen zerstört. Auf diese Weise werden zum Beispiel ideale Opfer für die pädophi- len Neigungen Schäfers herangezogen. Eltern stehen of- fenbar so unter dem Einfluss der Sekte, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Kinder gegen den Missbrauch zu schützen oder diesen sogar akzeptieren. Darüber hinaus deuten verschiedene Zeugenaussagen auf eine politische Komplizenschaft der Führung der Colonia Dignidad mit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19797 (C) (D) (A) (B) dem Militärregime unter Pinochet hin. In der Kolonie sol- len politische Gefangene gefoltert und ermordet worden sein. Es ist sogar von Invasionsplänen nach Argentinien die Rede, die dort ausgearbeitet worden seien. Die chilenischen Behörden konnten bisher nur wenige Erfolge gegen die Colonia Dignidad erzielen. Zehn Jahre nach Aberkennung ihrer Rechtspersönlichkeit als gemein- nützige Vereinigung zeigen sich nicht die beabsichtigten Wirkungen. Im Gegenteil, es wird versucht, den alten Zu- stand durch juristische Verfahren wieder herzustellen. Die Kolonie operiert unter anderem Namen, aber mit den glei- chen Merkmalen einer kriminell verdächtigen Organisa- tion. Der vom chilenischen Staat eingeschlagene Pfad, das Problem auf justiziellem Wege zu lösen, ist richtig, aber langwierig. In der Vergangenheit stieß die chilenische Jus- tiz oftmals an ihre Grenzen, wenn es darum ging, gegen das Heer gut bezahlter Anwälte der Kolonie und noch im- mer einflussreicher Freunde der Gerechtigkeit Genüge zu tun. Korruption und Erpressung scheinen die Colonia Dignidad über lange Zeit abgesichert zu haben. Gerade deswegen müssen auch verstärkt politische Schritte un- ternommen werden. Über Jahre, gar Jahrzehnte hinweg ist dieses Thema bei uns in der politischen Diskussion fast nicht vorgekommen. Wir müssen uns fragen lassen, warum wir uns bisher nicht intensiv genug mit dieser Pro- blematik befasst haben? Mit diesem Antrag setzen wir als Regierungsfraktion ein Zeichen. Unserer Meinung nach wurde das Thema Colonia Dignidad von Vorgängerregie- rungen, nicht in angemessener Weise beachtet und in sei- ner Brisanz erkannt. Bundesminister Fischer hat nach der Verhaftung Augusto Pinochets am 16. Oktober 1998 in London versichert, dem Problem Colonia Dignidad in den deutsch-chilenischen Beziehungen Priorität einzuräu- men. Dies ist sehr zu begrüßen. Auch innerhalb unserer Fraktion ist Bewegung in die Sache gekommen: Hans Büttner und ich sind in diesem August nach Chile gereist, um uns über die aktuelle Situation und die Einschätzung des Problems auf chilenischer Seite zu informieren. Die- ser Antrag ist auch Ergebnis unserer Eindrücke und Er- kenntnisse. Er bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die vielschichtige und komplexe Problematik nur durch intensive koordinierte Bemühungen beider Seiten gelöst werden kann. Festzuhalten bleibt allerdings, dass wir uns nicht in die inneren Angelegenheiten Chiles ein- mischen, sondern wir wollen konstruktiv zur Seite stehen. Seit Juli 1996 wurden verschiedene Strafverfahren ge- gen den flüchtigen Schäfer und die wichtigsten Führungs- personen der Colonia Dignidad aufgenommen. Dennoch konnten all diese richterlichen Ermittlungen und des chi- lenischen Kongresses bisher nicht verhindern, dass die Kolonie als mächtige Organisation und Wirtschaftsfaktor fortbesteht. Noch immer ist eine gewisse Akzeptanz in der chilenischen Öffentlichkeit gegenüber der Colonia Dig- nidad zu beobachten, die auf Fehleinschätzungen zurück- zuführen ist. Alle Aktivitäten konnten bisher auch nicht verhindern, dass die Kolonie weiterhin das Schicksal ih- rer Bewohner bestimmt und die Sicherheit ihrer überle- benden Opfer gefährdet. Dies ließe sich an verschiedenen Beispielen verdeutli- chen. Ich will hier nur ein Schicksal herausgreifen: 1997 wurde vom zuständigen Provinzgericht ein Verfahren zum Schutz minderjähriger Opfer aufgenommen. Im Zen- trum der Untersuchung standen auf begründeten Verdacht hin zwei Söhne von Koloniebewohnern. Der zuständige Jugendrichter ordnete an, die beiden von Ärzten und Psy- chologen untersuchen zu lassen. Die Polizei fand aber we- der sie noch ihre Eltern in der Kolonie. Die Führer der Or- ganisation stritten beharrlich ab, etwas über ihren Verbleib zu wissen. Erst im Mai dieses Jahres, also mehr als drei Jahre später, wurden die beiden Brüder unter selt- samen Umständen in der Hauptstadt Santiago ausfindig gemacht. Der ältere hatte zu diesem Zeitpunkt bereits sein 18. Lebensjahr vollendet. Somit konnte sein Schutz durch das Jugendgericht nicht mehr gewährleistet werden. Ein solches Vorgehen, Minderjährige dem Zugriff des Staates bis zu ihrer Volljährigkeit zu entziehen, scheint Methode zu sein. Der zwei Jahre jüngere Bruder hingegen wurde dem Jugendrichter vorgeführt und zu seinem Schutz in ei- ner staatlichen Fürsorgeeinrichtung untergebracht. Gegen diese Maßnahme legte die Colonia Dignidad beim über- geordneten Berufungsgericht Beschwerde ein. Das Beru- fungsgericht gab dieser Beschwerde statt. Es ordnete an, den Jungen seinen Eltern zu übergeben. Ferner verfügte es eine Strafe gegen den ermittelnden Jugendrichter. Diese Entscheidung wurde vom obersten Gerichtshof bestätigt. Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine Nachricht des Min- derjährigen. Am wahrscheinlichsten ist, dass er sich wie- der auf dem Gelände der Kolonie befindet. Seine Eltern sind zu keiner der weiteren Vorladungen durch das Ju- gendgericht erschienen. Unserer Auffassung nach bedürfte dieser Minder- jährige eigentlich des Schutzes und der Hilfe einer Ein- richtung mit entsprechenden therapeutischen Möglichkei- ten. Stattdessen wurde er wieder in die Hände einer Sekte gegeben, deren Aktivitäten darauf ausgerichtet scheinen, die pädophilen Neigungen des Leiters zu befriedigen und seine Straffreiheit sicherzustellen. Aussagen von Minder- jährigen, denen es gelungen ist, die Kolonie zu verlassen, belegen diesen Eindruck in bewegender und dramatischer Weise. An diese Erkenntnisse schließt sich die Frage an: Was können wir jetzt tun, um den Opfern zu helfen? Was kön- nen wir tun, um diesen unerträglichen Zustand fort- währender Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Staatsbürger wirksam abzustellen? Ich plädiere dafür, dass wir uns unserer Verantwortung stellen, indem wir die chilenischen Behörden bei ihrem Vorgehen gegen die kriminelle Führungsgruppe unterstüt- zen. Es ist unbedingt erforderlich, deren kriminelle Machenschaften weiter aufzuklären und damit eine Straf- verfolgung zu ermöglichen. Deshalb schlagen wir die Einsetzung einer bilateralen Expertenkommission vor. Sie soll die konkreten Engpässe und Hemmnisse auf chi- lenischer Seite identifizieren und Vorschläge erarbeiten, wie diese – auch mit deutscher Hilfe – behoben werden können. Davon, dass solche Blockaden vorhanden sind, konnten wir uns in verschiedenen Gesprächen mit verant- wortlichen Ermittlern und Politikern in Santiago überzeu- gen. Die Colonia Dignidad ist ein fast übermächtiger Gegner: Sie ist mit modernsten Radar- und Überwa- chungssystemen ausgestattet. Es gibt unterirdische Anla- gen, in denen Personen über längere Zeit versteckt wer- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119798 (C) (D) (A) (B) den können. Die Zufahrt zur Kolonie liegt 36 Kilometer von der nächsten Hauptverkehrsstraße entfernt. Ein unbe- merkter Zugriff von Polizeikräften erscheint fast unmög- lich. Die uns signalisierte Entschlossenheit der chileni- schen Seite, gegen die Kolonie vorzugehen, resultiert nicht zuletzt aus dieser Tatsache: Der chilenische Staat verzichtet de facto auf die Ausübung seines Machtmono- pols in einem nicht zu vernachlässigenden Teil seines Ter- ritoriums. Eine bilaterale, ressortübergreifende Experten- kommission wäre in der Lage, die bisher gesammelten Erfahrungen und Informationen zu bündelnd. Bislang er- folgten einzelne, zeitlich befristete und unkoordinierte Maßnahmen gegen die Colonia Dignidad. Diese müssten aufeinander abgestimmt und im Rahmen einer Gesamt- strategie erweitert werden. Im Mittelpunkt sollten dabei die Koloniebewohner ste- hen. Ihre Isolation muss aufgehoben werden. Gleichzeitig ist ihre psychologische Betreuung sicherzustellen. Wie schon bei anderen Sekten zu beobachten war, kann kol- lektiver Selbstmord nicht ausgeschlossen werden. Er wäre die Reaktion auf eine vermeintliche „Bedrohung von außen“. Es gibt sicherlich viele denkbare „Post-Be- freiungsszenarien“, wie ich es nennen möchte. Die ange- sprochene Expertenkommission muss gerade im Bereich der psychologischen und psychosozialen Betreuung äußerst leistungsfähig sein. Es müssen tragfähige Kon- zepte dazu entwickelt werden, wie langfristig eine Re- integration der Bewohner in die chilenische oder deutsche Gesellschaft erreicht werden kann. Dieser Prozess wird von längerer Dauer sein und unterstützend begleitet wer- den müssen. Die genannten Aufgaben sind nicht einfach, aber auch nicht unlösbar. Es gibt in letzter Zeit viel versprechende Entwicklungen, die mich zuversichtlich stimmen: Vor we- nigen Wochen wurden von der französischen Justiz 15 in- ternationale Haftbefehle gegen frühere chilenische Mi- litärs und gegen Paul Schäfer erlassen. Im vergangenen Juni hatte erstmals ein ehemaliges Mitglied des chileni- schen Geheimdienstes unter Eid indirekt zugegeben, dass politische Gefangene in die Colonia Dignidad verbracht wurden, um sie dort zu ermorden. In wenigen Tagen wer- den verschiedene Ermittlungsverfahren der chilenischen Behörden gegen Schäfer und Komplizen abgeschlossen. Insofern signalisiert unser Antrag zu einem günstigen Zeitpunkt die deutsche Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln. Im Zusammenhang mit den in New York und Wa- shington verübten Terrorakten wird in diesen Tagen oft das Bild eines Anschlags auf die „zivilisierte Welt“ ange- führt. Wir sollten uns dieser Bezeichnung als würdig er- weisen. Dies ist im vorliegenden Fall mit verhältnismäßig geringen Mitteln möglich. Lassen Sie uns die eingangs er- wähnte Hoffnung der Angehörigen nicht enttäuschen und das leidvolle Thema schonungslos aufarbeiten! Persön- lich bin ich meiner SPD-, der Bündnis 90/Grünen- und der FDP-Fraktion sehr dankbar, dass sie diesen Antrag er- möglichten und mittragen. Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU): Kaum einer un- ter den hier Anwesenden wird in Zweifel ziehen, dass die Colonia Dignidad, heute umbenannt in Villa Bavaria, ein circa 400 Kilometer südlich von Santiago de Chile ange- siedeltes landwirtschaftliches Gut, einen eher unerfreuli- chen Aspekt in den langen freundschaftlichen Beziehun- gen zwischen Deutschland und Chile darstellt. Die Colonia Dignidad, die 1961 unter dem Namen „Sociedad Benefactora Educacional Dignidad“ in Chile von ausge- wanderten Sektenmitgliedern der „Privaten sozialen Mis- sion e.V.“ gegründet worden ist, hatte sich über die Jahr- zehnte zu einem nicht unbedeutenden Wirtschaftsfaktor in der südchilenischen Region Maule entwickelt. Reisanbau, Salzproduktion, eine Großbäckerei, ein Wasserkraftwerk sowie Steinbruchanlagen und Gold- und Titanminen sind Beispiele für die dortigen teilweise sehr einträglichen wirtschaftlichen Aktivitäten. Der wirtschaftliche Auf- schwung der Colonia Dignidad wurde allerdings begleitet von stetigen Vorwürfen gegen die Leitung der Colonia Dignidad, insbesondere deren Chef namens Paul Schäfer, die dort wohnenden circa 350 deutschen Koloniemitglie- der zu entmündigen und auszubeuten sowie anvertraute deutsche und chilenische minderjährige Jugendliche se- xuell zu missbrauchen. In Deutschland sind gegen die Colonia Dignidad di- verse Ermittlungsverfahren eingeleitet worden auf Grundlage von strafrechtlich relevanten Vorwürfen, die von ehemaligen Angehörigen der Colonia Dignidad erho- ben worden waren. Auch die Justiz in Chile ist nicht untätig geblieben. 1991 wurde der Colonia Dignidad die Rechtspersönlichkeit entzogen. Gegen den seit 1996 un- tergetauchten Kolonieleiter Paul Schäfer liegt mittler- weile sowohl ein deutscher als auch ein chilenischer Haft- befehl wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vor. Hinzu kommen weitere 70 in Chile eingeleitete Straf- und Zivilverfahren gegen Schäfer und sonstige Kolonie- mitglieder. Letztes Jahr ist es der chilenischen Polizei so- gar gelungen, mit Gerhard Mücke und Kurt Schellenkamp die Nummern 2 und 3 in der Hierarchie der Kolonie fest- zunehmen. Nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind die Sachverhaltsbeschreibungen im hier zu debattie- renden Antrag „Schnelle Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad“ der Regierungskoalition überwiegend zutref- fend. Auch unsere Fraktion, sieht die Notwendigkeit, die- ses gemeinsame dunkle Kapitel deutsch-chilenischer Ver- gangenheit intensiv aufzuarbeiten und schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass die Verantwortlichen zur Re- chenschaft gezogen werden und den Opfern möglichst bald eine Schadensgutmachung zukommt. Die CDU/ CSU-Fraktion wird den Antrag aber ablehnen, weil sein Gesamttenor den nicht zutreffenden Eindruck eines un- genügenden Engagements der chilenischen Regierung und Justiz bei der Aufarbeitung des Colonia-Dignidad- Unrechts vermittelt und damit die demokratisch legimi- tierte chilenische Regierung unmittelbar vor den Parla- mentswahlen Mitte Dezember in eine prekäre Lage bringt, die einer weiteren Stabilisierung der Demokratie in Chile nicht unbedingt dienlich sein kann. Ich werfe dem Antrag vor, dass er zwar eine Reihe rich- tiger Fakten nennt, andere genauso erwähnenswerte, die chilenische Regierung und Justiz entlastende Fakten aber unterschlägt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19799 (C) (D) (A) (B) den im Antrag aufgeführten und sicherlich zutreffenden Vorwurf gegen die Colonia Dignidad, während der Pino- chet-Diktatur als Haft- und Verhörzentrum des chileni- schen Geheimdienstes DINA gedient und für die Folte- rung oder sogar Tötung von Regimegegnern zur Verfügung gestanden zu haben. So wenig ich dies be- streite, so wenig kann aber auch bestritten werden, dass sich heutzutage die chilenische Regierung und Justiz in- tensiv um eine Aufarbeitung der Verbrechen der Pinochet- Ära bemühen. Chiles Justiz mag zwar noch so mancher Reform bedürfen, doch der Umgang mit den Verbrechen der Vergangenheit zeigt, dass sich die chilenischen Richter aus dem Würgegriff Pinochets und der Militärs gelöst haben. Präsident Lagos, immerhin der erste sozia- listische Präsident Chiles nach dem gewaltsamen Sturz von Präsident Salvador Allende im Jahre 1973, hat kon- struktiv hierzu beigetragen, indem er das chilenische Mi- litär immer wieder auf seinen Platz im Rechtsstaat ver- wies. Viele Chilenen hoffen und erwarten nun, dass in den kommenden Monaten und Jahren noch so mancher Scherge des Diktators Pinochet für Entführung, Folter und Mord ins Gefängnis kommen wird. Die Verfahren laufen, und fast täglich kommen neue hinzu. Auch darf nicht vergessen werden, wie erfolgreich, aber mühsam die chilenische Demokratie seit dem Beginn der 90er-Jahre für ihre Stabilisierung gekämpft hat. Und der Übergang zu einer vollen Demokratisierung ist noch nicht abgeschlossen. Denn noch immer gibt es aus dem Erbe der Pinochet-Ära institutionelle Überbleibsel und gesetzliche Privilegien, die insbesondere dem Militär übermäßigen Einfluss im Staate gewähren. Auch wird die Aufgabe der gegenwärtigen chilenischen Regierung da- durch nicht leichter, dass die Diktatur mittlerweile über ein Jahrzehnt zurückliegt und für viele junge Chilenen kein Argument mehr dagegen ist, Politiker zu wählen, die in Pinochets Unrechtsstaat wichtige Ämter bekleideten oder zumindest die Diktatur als historische Notwendig- keit rechtfertigen. Der Bonus ihrer demokratischen Ver- gangenheit reicht für die demokratisch legitimierten Par- teien der Mitte und der Linken nicht mehr aus, um Wahlen in Chile zu gewinnen. Die Wiederwahlaussichten werden auch dadurch nicht gerade verbessert, dass Chiles Wirt- schaft momentan geringere Wachstumsraten als gewohnt ausweist, die in erster Linie aus der Wirtschaftkrise im Nachbarland Argentinien, aber auch aus sinkenden Welt- marktpreisen fair das Hauptexportprodukt Kupfer sowie der hohen Verschuldung des chilenischen Mittelstandes resultieren. Dementsprechend tun sich nun bereits erste Risse im chilenischen Regierungslager auf, die ernste Befürchtun- gen hinsichtlich eines Auseinanderbrechens der so ge- nannten Concertacion aus Sozialdemokraten, Sozialisten und christlichen Demokraten in absehbarer Zukunft auf- kommen lassen. Damit steht die chilenische Regierungs- koalition vor ihrer bislang schwersten Belastungsprobe. Ich halte es daher für falsch, diese für Chiles Demokratie höchst brisante Situation auch noch von außen aus dem deutschen Ausland mit einem Antrag anzuheizen, der nicht nur Chiles Verdienste in dieser Angelegenheit un- genügend würdigt, sondern darüber hinaus für seine Ein- bringung und Debattierung ein äußerst unglückliches Da- tum gewählt hat. Im Übrigen komme ich nicht umhin, auf die besondere politische Ironie hinzuweisen, dass die Op- positionsfraktion der CDU/CSU hier im deutschen Bun- destag gegenüber der rot-grünen Regierungskoalition für mehr Verständnis zugunsten eines sozialistischen Präsi- denten Chiles plädieren muss. Aber gerade zu diesem für Chiles demokratische Zukunft so wichtigen Zeitpunkt sollten wir parteipolitisches Geplänkel wirklich hintan- stellen und in unserem Tun klare Prioritäten im Interesse der chilenischen Demokratie und des chilenischen Volkes setzen. Und diese Prioritätensetzung kann nur heißen: Zu- erst die Stabilisierung der chilenischen Demokratie in den Wahlen Mitte Dezember und dann ein Antrag aus dem Deutschen Bundestag zum Thema „Colonia Dignidad“. Denn das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen: Auch die CDU/CSU hat sich und wird sich auch weiter nachdrücklich für eine Ausarbeitung, Ahndung und Wie- dergutmachung der in der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Ich hoffe, mit meiner Rede die außenpolitische Sensi- bilität der rot-grünen Regierungskoalition so wachgeru- fen zu haben, dass sie die mit ihrem Antrag verbundene außenpolitische Problematik erkennt und ihn zurückzieht. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Auch wenn dieser Tage die Menschenrechte in Afghanistan mehr Beachtung finden, dürfen wir diejeni- gen in anderen Teilen der Welt nicht etwa vergessen. Dies gilt auch für die Opfer der Colonia Dignidad in Chile. Der Anführer der 1961 gegründeten Sekte, der Deut- sche Paul Schäfer, sowie andere führende Mitglieder wer- den sowohl in Chile als auch in Deutschland per Haftbe- fehl gesucht. 70 Verfahren sind allein in Chile seit der Wiedererlangung der Demokratie eingeleitet worden. Hierbei geht es meist um sexuellen Missbrauch Minder- jähriger, aber auch um andere Straftaten. Die Colonia Dignidad schirmt sich nach außen hin ab, produziert alles Lebenswichtige selbst und stellt sich der Öffentlichkeit gegenüber als sozial engagierte Gemeinschaft dar. Dennoch ist diese Fassade die reinste Farce: Dass die Colonia Dignidad zu Zeiten Pinochets als Folterzentrum für politische Gefangene diente und eng mit dem Regime sowie mit dessen Geheimdienst DINA zusammenarbei- tete, ist seit langem bekannt und wurde vor kurzem von einem ehemaligen Mitarbeiter des Geheimdienstes be- stätigt. Das Gleiche gilt für die Tatsache, dass Folter und Misshandlungen sowie die totale Überwachung der Mit- glieder der Colonia Dignidad zu den dort üblichen Me- thoden gehören. Dennoch wurde Schäfer bei gelegentli- chen Kontrollen der Colonia Dignidad nie gefunden, weil er angeblich vor jeder Razzia einen Tipp von gut infor- mierten Sympathisanten bekam. Seit 1996 ist Schäfer nun endgültig untergetaucht, und die Aufklärung der Men- schenrechtsverletzungen, die von Mitgliedern der Colo- nia Dignidad begangen worden sind, gehörte – mit weni- gen löblichen Ausnahmen – nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen früherer konservativer Regie- rungen. Umso wichtiger ist es, jetzt die Chance zu nutzen, diese Aufklärung unter der progressiveren Regierung von Prä- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119800 (C) (D) (A) (B) sident Lagos zu unterstützen, der eine intensivere Be- schäftigung mit dem Problem angekündigt hat. Gerade die deutsche Regierung sollte sich für diesen Fall beson- ders verantwortlich fühlen, da es sich sowohl bei den Tä- tern als auch bei den Opfern vorwiegend um deutsche Staatsbürger handelt. Daher ist unser Antrag, der neben der personellen und technologischen Zusammenarbeit beider Länder in der Aufklärung der Verbrechen die Einrichtung einer Arbeits- gruppe zur Lösung des Problems sowie die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der Opfer der Colonia Dig- nidad vorsieht, auch so wichtig. Damit soll vor allem die kriminelle Führungsgruppe der Colonia Dignidad isoliert und die Abhängigkeit der Koloniebewohner beseitigt werden. Ulrich Irmer (FDP): Es ist schon ein Trauerspiel, dass wir uns 40 Jahre nach der Gründung der Colonia Dignidad und trotz massiver Bemühungen diverser Bundesregie- rungen, aber auch der chilenischen Seite hier immer noch mit diesem Problem befassen müssen. Nach wie vor befindet sich Paul Schäfer auf der Flucht, nach wie vor sind die zum Teil massiven Menschen- rechtsverletzungen und Straftaten im Wesentlichen un- aufgeklärt und nach wie vor konnten Schäfer und seine Komplizen bisher nicht zur Rechenschaft gezogen wer- den. Schlimmer noch: Die Lebensverhältnisse innerhalb der Colonia Dignidad sind nach diversen Berichten, unter anderem von Amnesty International und den Vereinten Nationen, weiterhin menschenrechtswidrig und auch die Einrichtung diverser Untersuchungsausschüsse hat bis- lang kaum Licht ins Dunkel bringen können. Die großen Hoffnungen, die sich seit Anfang 2000 auf die verstärkten Bemühungen der Regierung Lagos richte- ten, haben sich bislang nicht erfüllt. Es ist daher dringend an der Zeit, dass den Ankündigungen auch Taten folgen. Selbstverständlich haben wir alle Verständnis dafür, dass das Problem der Colonia Dignidad nur ein Teil der um- fassenden Aufarbeitung des schrecklichen Erbes des Pinochet-Regimes ist und daher nicht von heute auf mor- gen gelöst werden kann. Es kann jedoch nicht hingenommen werden, dass stän- dig neue Ausschüsse eingesetzt werden, deren Schluss- folgerungen dann letztlich aber ohne Konsequenzen blei- ben. Dies gilt auch für die in unserem Antrag enthaltene Forderung, eine Arbeitsgruppe Chile mit unabhängigen bilateralen Experten einzusetzen, mit dem Ziel, in einem Zeitraum von sechs Monaten ein Strategiepapier zur Lö- sung des Problems zu erarbeiten. Strategiepapiere sind zwar hilfreich, nur im Falle der Colonia Dignidad liegen die Handlungsoptionen seit Jahren deutlich auf dem Tisch. Es muss nur endlich einmal die politische Kraft ge- funden werden, sie auch wirklich umzusetzen. Insofern begrüßen wir, dass die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert wird, dem Fall der Colonia Dignidad eine höhere Priorität einzuräumen. Auch dies hatte sie bereits mehrfach angekündigt, allerdings bis heute ohne nen- nenswertes Ergebnis. Es ist schon bemerkenswert, dass der Präsident der chi- lenischen Parlamentskommission für Menschenrechte, Jaime Naranjo Ortiz, die Bundesregierung vor wenigen Monaten um mehr Unterstützung bei der Zerschlagung der Colonia Dignidad gebeten hat. Neben politischen und juristischen Initiativen erhofft sich Ortiz von der Bundes- regierung Hilfe bei der Aufspürung versteckter Bunker- systeme auf den Siedlungsgelände. Hierfür ist allerdings nicht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, sondern in ers- ter Linie die Zur-Verfügung-Stellung technischer und fi- nanzieller Ressourcen erforderlich. Die FDP-Bundestags- fraktion hofft daher, dass mit diesem Antrag endlich Bewegung in die verfahrene Situation gebracht werden kann, sodass die von den menschenrechtswidrigen Zu- ständen in der Colonia Dignidad betroffenen Menschen endlich erlöst und ihre Peiniger der Justiz überstellt wer- den können. Carsten Hübner (PDS): Zunächst einmal möchte ich den Einreichern dieses Antrags im Namen der PDS-Bun- destagsfraktion ausdrücklich danken und damit gleichzei- tig meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es im Zusammenhang mit den Ausschussberatungen die Mög- lichkeit gibt, daraus einen interfraktionellen Antrag zu machen, der auch meine Fraktion einschließt. Wir teilen sowohl die Intention als auch den Forderungsteil. Mit- glieder meiner Fraktion haben sich – wie viele andere auch – in den vergangenen Jahren für die lückenlose Auf- klärung des Colonia-Dignidad-Komplexes engagiert und wirksame Schritte zum Opferschutz und zur Eingrenzung des Aktionsradius dieser kriminellen Vereinigung gefor- dert. In diesem Sinne wären weitere, auch gemeinsame parlamentarische Aktivitäten aus unserer Sicht nur zu be- grüßen. Erlauben Sie mir deshalb, mich nicht in Wiederholun- gen des bereits Gesagten zu ergehen, sondern auf einige Aspekte zu verweisen, die im vorliegenden Antrag noch deutlicher beleuchtet werden müssten. Zum Beispiel: Wie war es möglich war, dass der deutsche Ableger der Colo- nia Dignidad, der Verein „Private Soziale Mission“, trotz der massiven Vorwürfe gegen Paul Schäfer und die Colo- nia in der Bundesrepublik über viele Jahre steuerbegüns- tigt weiterarbeiten konnte? Auch halte ich es für durchaus klärungsbedürftig, welche Unterstützung die Colonia in den letzten 40 Jahren aus der Bundesrepublik erhalten hat, trotz massiver Menschenrechtsverletzungen, Foltervor- würfen und der engen Zusammenarbeit mit der Pinochet-Diktatur und dem chilenischen Geheimdienst DINA. Bis heute halten sich Informationen, dass es bis in konservative Kreise der Bundesrepublik hinein Protek- tion für dieses Projekt gegeben hat, – etwa von Vertretern der Hanns-Seidel-Stiftung. Allein schon vor dem Hinter- grund, dass Parteien und ihre Stiftungen in erheblichem Maße mit Steuergeldern arbeiten, sollten diese Vorwürfe vorbehaltlos aufgeklärt werden. Auch nach dem Sturz Pinochets gibt es einflussreiche Kreise in Chile, die kein Interesse an einer Klärung des Colonia-Dignidad-Komplexes haben. Umso wichtiger ist es, all jene zu unterstützen, die Klarheit über den Verbleib ihrer Angehörigen begehren, die diesen Staat im Staate auflösen wollen und auf eine konsequente Strafverfol- gung drängen. Die Bundesrepublik muss dabei ein aktiver Partner sein. Die Täter waren Deutsche, ein Teil der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19801 (C) (D) (A) (B) Opfer auch. Lange Zeit kam ideologische und finanzielle Unterstützung direkt aus unserem Land, während sich die etablierte Politik und die deutsche Diplomatie mit Blick auf die Menschenrechtsverletzungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Wir sind also dringend angehal- ten, mit einem deutlichen Votum des Bundestages sowohl zur Aufklärung als auch zur Aufarbeitung beizutragen. Am Ende dieses Prozesses, der selbstverständlich nur in enger Kooperation mit den Verantwortlichen und Betrof- fenen in Chile umzusetzen ist, kann, ja darf nur eines ste- hen: Die restlose Abwicklung der Colonia Dignidad! Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Der Antrag der Fraktionen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beginnt mit einer erschütternden, bedauerlicherweise aber zutreffenden Feststellung: Der Fragenkomplex der früher unter dem Namen „Colonia Dignidad“ bekannten, heute unter dem Namen „Villa Ba- varia“ agierenden Gruppe beschäftigt die Bundesregie- rung bereits seit den 60er-Jahren. Das ist eine sehr lange Zeit, in der – wie vielfach berichtet wird – in der Colonia Dignidad schwere Verbrechen begangen wurden und vie- len Opfern von Paul Schäfer mit Mitwissen seiner Helfer großes Leid zugefügt wurde. Bevor ich auf die an die Bundesregierung gerichtete Aufforderung aus dem vor- liegenden Antrag eingehe, lassen Sie mich daher drei Grundsätze der Haltung der Bundesregierung erläutern: Erstens. Oberste Priorität gilt der Hilfe für die Opfer. Dazu zählen zunächst einmal Angebote der konsulari- schen Betreuung soweit sie von den Angehörigen der Villa Bavaria angenommen werden können. Darüber hi- naus wurden in der Vergangenheit Vorkehrungen getrof- fen, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten je- dem Willigen beim Ausstieg aus der Villa Bavaria Hilfestellung zu leisten. Ich möchte nicht im Einzelnen auf diese Maßnahmen eingehen, einmal aus datenschutz- rechtlichen Gründen, aber auch, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht aufs Spiel zu setzen. Bei dieser Gele- genheit möchte ich aber die ausdrückliche Anerkennung der Bundesregierung für die teils unter dramatischen Um- ständen nach Deutschland zurückgekehrten Opfer aus- sprechen, die sich im Flügelschlag e.V. zusammenge- schlossen haben und auch heute für die Freiheit und Würde derjenigen kämpfen, die sich noch nicht dem Bann des Paul Schäfer haben entziehen können. Zweitens. Paul Schäfer und seine Helfer werden wei- ter strafrechtlich gesucht, nach ihnen wird weiterhin ge- fahndet. Das mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen, muss aber doch an dieser Stelle ausdrücklich bekräftigt werden, Die Straftaten, die Paul Schäfer bereits zu der Zeit zur Last gelegt wurden, als er sich noch in Deutsch- land aufhielt, datieren auf die 50er- und 60er-Jahre zurück. Vieles davon ist verjährt. Paul Schäfer und seine Helfer haben ihr Unwesen jedoch in Chile fortgesetzt. Zu- treffend hält der Antrag daher unter Ziffer 11 fest, dass ein nachhaltiges deutsches Interesse an der Ahndung der auf chilenischem Boden an deutschen Staatsbürgern began- genen Straftaten fortbesteht. Drittens. Da die Colonia Dignidad – heute die Villa Ba- varia – seit 40 Jahren in Chile agiert, ist es selbstver- ständlich in erster Linie Aufgabe der chilenischen Behör- den, sich mit der Kolonie, wie sie sich heute darstellt, aus- einander zu setzen. Diese Feststellung ist keineswegs als eine Relativierung der Bemühungen der Bundesregierung zu verstehen sondern im Gegenteil als eine Klarstellung der Verantwortlichkeiten, die notwendig ist, um die wei- tere energische Aufarbeitung des in der Colonia Dignidad begangenen Unrechts sicher zu stellen. Dazu darf hinzu- gefügt werden dass die chilenische Seite diese Einschät- zung teilt. Soweit man eine derartige Feststellung in die- sem traurigen Zusammenhang treffen kann, ist auf ein großes Vertrauen hinzuweisen, dass die chilenischen Behörden – auch das chilenische Parlament – in dieser Angelegenheit Deutschland entgegenbringen. Es besteht ein vertrauensvoller Dialog, in den im Übrigen auch – bei Wahrung der erforderlichen Vertraulichkeit – Mitglieder des Bundestage einbezogen worden sind. Wo kritische Stimmen laut werden, geht es darum, die Zusammenarbeit und die Unterstützungsmaßnahmen zu verstärken. Inso- fern ist die Einleitung des vorgelegten Antrages zu relati- vieren, die von einer Belastung des deutsch-chilenischen Verhältnisses durch die Colonia Dignidad spricht. Die Bundesregierung tut das ihr Mögliche, um die chileni- schen Bemühungen zu unterstützen, Paul Schäfer habhaft zu werden und seinen Opfern zu helfen. In diesem Sinne begrüßt die Bundesregierung den An- trag. Sie versteht die an ihre Adresse gerichtete Aufforde- rung gleichzeitig als eine Bestärkung all derer, die sich auch 40 Jahre nach der Errichtung der Colonia Dignidad in Chile für die Menschen einsetzen, denen von Paul Schäfer fortgesetzt Unrecht zugefügt wurde und weiterhin zugefügt wird. Die Bundesregierung ist auch in Zukunft bereit, Anregungen aufzunehmen, wie der Aufarbeitungs- prozess von deutscher Seite unterstützt und verbessert werden kann. Die Bundesregierung begrüßt die Anre- gung, eine unabhängige, aus Experten zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit deutscher Beteiligung in Chile einzu- setzen und wird diesen Vorschlag an die chilenische Seite herantragen. Sie schließt sich der Zielsetzung an, An- gehörigenbesuche zu ermöglichen, eine unzensierte Zu- stellung der Post und ungehinderten Kontakt zur Außen- welt zu gewährleisten sowie freiwillige Gespräche mit Psychotherapeuten und Sektenexperten anzubieten und die kriminelle Führungsgruppe der Kolonie vom Rest der Gruppe zu isolieren. Die Bundesregierung ist bereit, den bereits geführten Dialog mit der chilenischen Seite über eine personelle und technologische Unterstützung bei der Aufklärung des Gesamtkomplexes der Colonia. Dignidad zu intensivieren. Sie möchte sich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Bundestages bedanken, die sich bei Be- suchen in Chile gegenüber den jeweiligen Gesprächspart- nern ebenfalls für eine energische Aufarbeitung des ge- samten Tatkomplexes eingesetzt haben. Hinsichtlich der Einrichtung eines Fonds zur Finanzie- rung von Hilfs- und Reinintegrationsmaßnahmen wird die Bundesregierung gemäß vorliegender Aufforderung in zwölf Monaten denn Bundestag berichten. Die Prioritä- tensetzung im Bundeshaushalt ist dabei eine gemeinsame Verantwortung von Bundestag und Bundesregierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119802 (C) (D) (A) (B) Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bildung einer Leit- stelle für Seesicherheit (Tagesordnungspunkt 12) Annette Faße (SPD): Die Vermeidung von Schiffska- tastrophen steht für uns im Mittelpunkt eines praxisge- rechten Sicherheitskonzepts. Nicht zuletzt die durch die Havarien der „Pallas“, der „Erika“ vor der bretonischen Küste oder der „Baltic Carrier“ ausgelösten Umweltkata- strophen haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Schiffsunfälle verhindert werden müssen, bevor es zu Schäden durch Ladung oder Treibstoff kommt. Vor dem Hintergrund einer globalisierten Welt und der EU-Osterweiterung ist auch weiterhin mit einer Zunahme des Schiffsverkehrs zu rechnen. Dies muss nicht zwangs- läufig auch eine Zunahme von Unfällen bedeuten. Den- noch: Unfälle, die auf menschliches oder technisches Ver- sagen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, lassen sich auch mit dem perfektesten Sicherheitssystem nicht hundertprozentig ausschließen. Der Bundesverkehrsminister hat aber mit der umfas- senden Neukonzeption der Maritimen Notfallvorsorge Maßnahmen eingeleitet, die wesentlich dazu beitragen werden, das Schiffssicherheitskonzept zu optimieren. Ich möchte dem Ministerium an dieser Stelle – insbesondere auch als Betroffene, als Küstenbewohnerin – meinen aus- drücklichen Dank für die effektive und erfolgreiche Ar- beit in diesem Bereich aussprechen. Meine Damen und Herren von der Union, im Gegen- satz zu Ihnen haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Im Falle eines schweren Seeunfalls ist ein zügiges, ef- fektives und kompetentes Eingreifen unbedingt erforder- lich. Hier zumindest scheinen wir einer Meinung zu sein. Mit der Errichtung eines Havariekommandos wird dies gewährleistet und zwar auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes. Uns ist es in erster Linie wichtig, dass das Havariekommando so schnell wie möglich seine Arbeit aufnehmen kann. Überflüssige Grundgesetzänderungen würden den Prozess der Optimierung des Sicherheitskon- zepts nur unnötig verlängern. Ich bin schon etwas verwundert, wenn Sie uns mit der Errichtung des Havariekommandos hier eine „Alibi-Ak- tion“ unterstellen und plötzlich vehement eine Zusam- menfassung der bisher getrennten Aufgabenzuordnung von Bund und Ländern einfordern. Wenn Ihnen das so wichtig ist, frage ich mich allerdings, warum Sie das nicht angegangen sind, als Sie die Gelegenheit dazu hatten. Zeit genug dazu hatten Sie. Dass Sie es nicht taten, liegt wohl daran, dass Sie die bestehende Struktur für vollkommen ausreichend hielten. Dies können Sie gerne in der Antwort der alten Bundes- regierung auf die Kleine Anfrage „Sicherheit in der Deut- schen Bucht V“ – Drucksache 13/11453 – nachlesen. Dort heißt es: „Die bestehende Einsatzleitungsstruktur hat sich bei der Bekämpfung von Unfallfolgen und den regel- mäßig durchgeführten Übungen bewährt.“ Also erzählen Sie uns bitte nicht, das geplante Havariekommando sei unzureichend. Im Übrigen setzen wir mit dem Havariekommando im Konsens mit den Küstenländern zentrale Empfehlungen der Grobecker-Kommission um. Die Umweltorganisation Greenpeace hat das Sicherheitskonzept der Bundesregie- rung insbesondere auch im Hinblick auf die Maßnahmen in der Ostsee als einen wichtigen Schritt begrüßt. Die Einsatzzentrale des Havariekommandos wird ein in 24-Stunden-Bereitschaft gehaltenes Maritimes Lage- zentrum sein, das aus dem Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den Wasser- schutzpolizeien der Küstenländer aufgebaut wird. Dort laufen alle notwendigen Informationen zusammen. Der Leiter des Havariekommandos übernimmt die Führung des Einsatzes, wobei er von Arbeitsstäben für Schadstoff- und Brandbekämpfung, Verletztenversor- gung, Bergung und Öffentlichkeitsarbeit beraten wird. Für den Einsatz kann er allen notwendigen Kräften des Bundes und der Küstenländer, zum Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, den Feuerwehren, den Schleppern und den Ölbekämpfungsschiffen, Einsätze er- teilen und Einsatzabschnitte einrichten. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und die Bundesmarine werden vollständig in die Arbeit des Havariekommandos integriert. Da der konkrete Einsatzfall hoffentlich künftig der ab- solute Ausnahmefall bleibt, wird unter dem Dach des Ma- ritimen Lagezentrums ein Kompetenzzentrum für alle Fragen der maritimen Unfallbekämpfung eingerichtet. Darin werden alle bisherigen Aufgaben wie der Zentrale Meldekopf oder die Sonderstellen zur Schadstoffbekämp- fung aufgehen. Für die Schiffsbrandbekämpfung gibt es dann erstmals eine zentrale Stelle. Seinen Sitz wird das Havariekommando in Cuxhaven haben. Mich als zuständige Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Cuxhaven freut mich dies natürlich beson- ders, aber ich bin auch fest davon überzeugt, dass Cuxha- ven der geeignetste Standort für das Havariekommando ist. Für Cuxhaven sprechen eindeutig fachliche Gründe. Die entsprechende Infrastruktur sowie ein Grundstock an Fachpersonal ist bereits vor Ort. Das entsprechende Per- sonal der Wasserschutzpolizeien kann zudem schnellst- möglich nach Cuxhaven entsendet werden. Cuxhaven ist demnach auch die kostengünstigere Vari- ante. Nicht zuletzt konnte sich Cuxhaven bereits bei der Koordinierung der Bergungsarbeiten der „Pallas“ be- währen. Der künftige Leiter des Havariekommandos Hans- Werner Monsees ist zurzeit dabei, das Havariekommando in Cuxhaven aufzubauen. Voraussichtlich wird es noch im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen können. Neben dem Havariekommando ist die Vorhaltung aus- reichender Schleppkapazität ein elementarer Bestandteil eines optimalen Sicherheitskonzepts. Ich habe es sehr be- grüßt, dass seit Anfang des Monats erstmals – rechtzeitig Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19803 (C) (D) (A) (B) vor der anstehenden Schlechtwetterperiode – auch in der Ostsee zwei Notschlepper in Rostock und Kiel stationiert sind. Für die Nordsee ist der Chartervertrag der „Oceanic“ weiter verlängert worden. Auf Dauer wird es jedoch ne- ben den Mehrzweckschiffen „Mellum“ und „Neuwerk“ einen starken Hochseeschlepper mit mindestens 160 Ton- nen Pfahlzug geben, der langfristig ausgeschrieben wird. Ziel ist es, ein verunglücktes Schiff innerhalb von zwei Stunden auf den Haken zu nehmen. Die Empfehlungen der Expertenkommission „Havarie Pallas“ werden Schritt für Schritt nachhaltig umgesetzt. Das beweist die dargestellte Neukonzeption der Notfall- vorsorge. Ich bin sicher, dass mit der Umsetzung Bilder von verschmutzten Küstenstreifen, wie wir sie unter an- derem von den Havarien der „Pallas“ und der „Baltic Car- rier“ noch in Erinnerung haben, endgültig der Vergangen- heit angehören. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): „‚Pallas brennt: Bergungsdrama vor Amrum“, „Ölpest im Watt: Verzweifelter Kampf ums Paradies“ und „Fall ,Pallas’ entwickelt sich zum Skandal“, so lauteten die Presse- schlagzeilen vor drei Jahren. Erinnern wir uns: Es waren damals dramatische Stunden, als am 25. Oktober 1998 die „Pallas“ vor der dänischen Küste in Brand geriet. Ein See- mann starb. Die dänische Küstenwache lehnte es mangels Schlepperkapazität ab, die „Pallas“ nach Esbjerg zu ber- gen. In den nächsten Tagen driftete die „Pallas“ auf die deutsche Nordseeküste zu und havarierte vor Amrum. Erst 20 Tage nach dem Ausbruch des Brandes wurde mit den Löscharbeiten begonnen. Trotz des lebensgefährlichen und aufopferungsreichen Einsatzes der Rettungsmannschaften und trotz der Tatsa- che, dass mit der „Pallas“ kein Supertanker, sondern le- diglich ein Holzfrachter mittlerer Größe in Seenot geriet, waren die ökologischen Auswirkungen der Havarie ver- heerend. Das austretende Öl führte zum Tod von circa 12 000 Seevögeln und zur teilweisen Zerstörung des emp- findlichen Ökosystems „Deutsches Wattenmeer“. Als Folge war auch der wichtigste Wirtschaftszweig der Re- gion – der Tourismus – durch Einnahmeausfälle schwer geschädigt. Wie reagierten die Verantwortlichen auf diesen Seeka- tastrophenfall? Die Situation war gekennzeichnet von fehlender Koordination zwischen deutschen und däni- schen Behörden, mangelnder Kooperation zwischen Bun- des- und Landesbehörden und unzureichender Zusam- menarbeit der Landesbehörden untereinander. Mit einem Satz: Es herrschte Chaos. Hauptursache waren struktu- relle Defizite, die Menschen vor Ort haben ihr Bestes ge- geben. Wie sieht es heute, drei Jahre danach, aus? Noch im- mer ist der See-Katastrophen-Einsatz auf fünf Bundesmi- nisterien verteilt und in jedem einzelnen der fünf Küsten- länder auf jeweils vier Landesministerien. Noch immer gibt es keine einheitliche Führung. Noch immer existiert ein Nebeneinander von Bundes- und Landesbehörden. Noch immer steht die Bundesmarine abseits. Auch im- merhin drei Jahre nach dem Seeunfall mit der „Pallas“ hat es bis auf administrative Änderungen keine wirkliche Strukturverbesserung gegeben. Unmittelbar nach dem Unfall wurde eine Vorkommission zur Ursachenermitt- lung eingesetzt, später die so genannte „Grobecker-Kom- mission“. Diese wurde dann abgelöst durch eine „inter- ministerielle Projektgruppe“. Ein offensichtlicher Fall von: „Und wenn ich mal nicht weiter weiß, dann gründ’ ich einen Arbeitskreis.“ In den letzten zehn Jahren kam es zu mehreren 100 Schiffsunfällen in Nord- und Ostsee, 20 alleine in dem nur 50 Quadratkilometer großen Bereich der Kadet- rinne. Sie ist eine der meistbefahrenen Schifffahrtswege in der Ostsee. Täglich passieren drei bis vier Tanker, dazu circa fünf Massengutfrachter diese Strecke, jährlich etwa 50 000 Schiffe. Die Kadetrinne hat teilweise nur eine Tiefe von 18 Metern, was sie extrem risikoreich für tief liegende 100 000-Tonnen-Tanker macht. Da es sich um ein internationales Gewässer handelt, gibt es hier weder eine Lotsannahmepflicht, noch eine Radarüberwachung, noch ist es ein Verkehrstrennungsgebiet. Die Gefahr einer Ölpest ist täglich gegeben, wie das Tankerunglück mit der „Baltic Carrier“ vom 29. März dieses Jahres zeigte. Auf unsere Anfrage vom 27. Februar des Jahres, also einen Monat vor dem größten Ölunfall in jüngster Zeit, antwortete die Bundesregierung unter ande- rem, für die Kadetrinne bestehe aufgrund geltender inter- nationaler Regeln derzeit keine Lotsannahmepflicht, aller- dings ist die Möglichkeit einer freiwilligen Lotsannahme gegeben. Und weiter: „Man habe in dieser Frage die Ein- richtung einer Arbeitsgruppe beschlossen.“ Diese Hand- lungsansätze reichen unserer Meinung nach nicht aus. Es sind kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verringe- rung des Risikos notwendig, ein Konzept zu mehr Ost- seesicherheit noch in dieser Wintersturmsaison, das über eine maritime Notfallvorsorge hinausgeht. Noch immer ist Handlungsbedarf gegeben. Deshalb hat die Union immer wieder ihre Forderung auf die Tagesordnung gebracht: Wir brauchen eine nationale Küs-tenwache! –, weil wir im Falle eines Unfalls kurze Reaktionszeiten benötigen, weil wir eine straffe, alle Kompetenzen umfassende Organisation brauchen, weil alle an der Rettung Beteiligten nach einheitlichen Grundsätzen handeln müssen und weil die Handelnden als Team aufeinander eingespielt sein müssen und nicht erst im Falle eine Havarie kurzfristig zusammengerufen werden können. Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben mit dieser Zielrichtung einer konsequenten unmittelbaren See-Katastrophen-Abwehr zahlreiche Initiativen einge- bracht. Das gilt auch für die CDU/CSU-Landtagsfraktio- nen in Kiel und Schwerin. Als Berliner Maßnahme sind zu erwähnen die Große Anfrage der Union von 1999 mit dem Titel „Schaffung einer deutschen Küstenwache“, die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2000 „Sicherheits- und Not- fallkonzept für Nord- und Ostsee“ sowie der heutige De- battenantrag mit der Initiative „Bildung einer Leitstelle für Seesicherheit“. Daneben gab es zahlreiche parlamen- tarische Maßnahmen zu Detailfragen der Seesicherheit. Die Regierung aber verhielt sich bei diesem Druck der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119804 (C) (D) (A) (B) Opposition wie der sprichwörtliche Berg, der nach lan- gem Kreißen eine Maus gebar. Das jetzt von Kurt Bodewig vorgestellte Havariekommando ist ein zaghafter Anfang auf dem Wege zu einer nationalen Küstenwache. Eine Lösung der anstehenden Aufgaben ist es nicht. Das Havariekommando steht nur in einem konkreten Havarie- fall unter einheitlicher Führung, eine ständige Einrichtung mit einem eingespielten Team ist es nicht. Kontraproduk- tiv ist das Abseitsstehen von Zoll, BGS und Bundesma- rine, so Kritiker von der Küste. Olaf Hellwinkel, der Vorsitzende des Nautischen Ver- eins, macht zum Beispiel darauf aufmerksam, dass effek- tiver Küstenschutz nur unter Einbeziehung der SAR-Hub- schrauber, Ölaufklärungsflugzeuge und Ölauffangschiffe der Bundesmarine möglich ist. Andere Experten der Küste schließen sich dieser Kritik an. Im Fall einer neuen Seekatastrophe kann noch nicht effektiv genug gerettet werden. Der Vorstandssprecher der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, Hans von Wecheln, befürchtet, dass durch das Fehlen von BGS und Zoll in Havariekom- mandos in der Praxis eine neue Stabsebene neben der Küs- tenwache aufgebaut wird. Im Havariefall müssten dann auf dieser Ebene getroffene Entscheidungen wiederum koordiniert werden. Ressortdenken hat die Bereitschaft zur Konzentration aller Kräfte in einer Hand zu einer Führung eingebremst. Nimmt man von den Schleppern bis hin zu den Öl- bekämpfungsschiffen allein die Boote des Bundes zusam- men, kommt man auf fast 100 Schiffe. Noch immer gel- ten für den Einsatzverbund Küste zwei Zentren: Neustadt für die Ostsee, Cuxhaven für die Nordsee. Der Bundes- rechnungshof hat, wie auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung mehrfach auf die Notwendigkeit der Konzentration aller Seedienste hingewiesen, auch aus fiskalisch-ökonomischen Überle- gungen. Das Management aller Boote aus einer Hand im Krisenfall wurde als Zielmarke herausgestellt. Handlungsdruck kommt auch von der EU-Kommis- sion und durch das Europäische Parlament. Die EU will eine europäische Küstenwache. Deutschland kann aber diesem Erfordernis nur dann entsprechen, wenn es zuerst einmal eine nationale See- und Küstenwache schafft. Auf ihrer Konferenz am 20./21. Dezember 1999, wenige Wo- chen nach dem „Erika“-Unfall vor der Bretagne, hat die Kommission deutlich gemacht, dass man eine einheitliche Schiffsicherheitsbehörde, ein Amt für Seesicherheit, mit Kompetenzen im Katastrophenfall benötigt. Leider ver- ringert sich die Umsetzungsbereitschaft kluger Ideen mit dem zeitlichen Abstand zum vorangegangenen Unglück. Delegiert von den beteiligten Behörden wird im Kata- strophenfall beim Havariekommando auch nur auf Zeit. Die Abgabe von Kompetenzen kann kurzfristig widerru- fen werden. Auch wechseln die verantwortlichen Perso- nen erst im Notfall ihre Position unter das Dach des Kom- mandos. Eine Kontinuität der Zusammenarbeit ist trotz vorgesehener Trainingsperioden nicht gegeben. Es fehlt ein Unfallmanagement aus einem Guss mit klaren Zu- ständigkeiten, einheitlicher Führung und dem Recht des direkten Zugriffs auf alle Einheiten. In drei Jahren sind keine wirklichen Entscheidungen getroffen worden, weil sie in unserem föderalen Zuständigkeitswirrwarr offen- sichtlich auch gar nicht zu treffen sind. Deshalb muss die Bundesregierung in diesem Punkt endlich für eine Neu- ordnung der Zuständigkeiten sorgen. Notwendig dafür ist eine Grundgesetzänderung. Zu diesem Schluss kommt auch das Gutachten der Universität Rostock, welches im Auftrag der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpom- mern erstellt wurde. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, das aufzugreifen, was unter anderem der Schleswig-Holsteinische Landtag unter Einbindung von Sozialdemokraten, Christdemokra- ten, Bündnisgrünen und Freien Demokraten vor zweiein- halb Jahren beschlossen hat. Dort wurde, wie dieses Jahr in Schwerin, eine Grundgesetzänderung, eine einheitliche Lösung beim Seekatastrophenschutz gefordert. Diese An- regungen aus Kiel und Schwerin, fachlich und sachlich begründet, sind nicht aufgegriffen worden. Sicher, eine Viertel-Lösung ist besser als keine. Doch wenn jetzt die Winterstürme einsetzen und Sturmfluten das Bild der Nordsee kennzeichnen, ist ein möglicher optimaler Schutz für Mensch, Meer und Küste nicht gegeben. In un- serem Nachbarland, dem Königreich Dänemark, hat es nur wenige Monate gedauert, um ein neues Konzept zur See-Katastrophen-Abwehr vorzulegen, das die dänische Marine einschloss. Wenn jetzt der „blanke Hans“ seine Krallen zeigen sollte und Boote so in Bedrängnis bringt, dass eine Katastrophe möglich wird, müssen sich die Ver- antwortlichen fragen lassen, warum sie nicht klar, konse- quent und zügig gehandelt haben. Es hat offensichtlich bei drei verschiedenen Ministern, die es in diesem Ressort ge- geben hat, an Führungs- und Verantwortungsbereitschaft gefehlt, zum Schaden eines See-Unfallschutzes aus einem Guss. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Schutz unserer Küsten ist nicht nur aus Um- weltschutz-Aspekten dringend geboten. Die Küsten sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, das gilt für Nieder- sachsen und Schleswig-Holstein genauso wie für Meck- lenburg-Vorpommern. Der wichtigste Schutz für unsere Küsten muss Prävention sein. Daran arbeiten wir. Trotzdem wird immer ein Restrisiko bleiben, es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor Unfällen. Was wir aber tun können, ist eine Reduzierung des kalkulierbaren Risikos. Dies nicht zu tun wäre fahrlässig. Eine Änderung des Grundgesetzes brauchen wir dafür allerdings nicht. Und wir wollen sie auch nicht, insbeson- dere nicht in der Form, wie jetzt von CDU/CSU vorge- schlagen. Aufschlussreich für die Ziele, die die CDU mit diesem Antrag verfolgt, sind zwei parlamentarische Vor- gänge aus dem Jahr 1999: zum einen die mündliche Frage des Kollegen Börnsen „Einrichtung einer nationalen Küs- tenwache nach dem amerikanischen Vorbild der Coast Guard“ (Drucksache 14/306) und die Große Anfrage der CDU „Schaffung einer deutschen Küstenwache“ (Druck- sache 14/1229). Diese Anfrage besteht etwa zur Hälfte aus Fragen, die mit Küstenschutz nichts zu tun haben, aber die Richtung weisen, in die die CDU offensichtlich denkt. Es geht darin um Kriminalitätsbekämpfung, Drogen und die Umsetzung des Schengener Abkommens, also das Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19805 (C) (D) (A) (B) Aufspüren oder Verfolgen von Flüchtlingen. Ihr Vorbild ist die US Coast Guard, bei der Umweltschutz nur ein Punkt unter vielen ist. Es geht Ihnen bei der CDU also um die Durchsetzung ordnungsrechtlicher und sonstiger Ziele. Das machen wir nicht mit. Ich möchte neben dieser grundsätzlichen Kritik an dem vorliegenden Antrag der CDU/CSU noch auf einen Punkt eingehen: CDU/CSU schlagen vor, „im Katastrophenfall“ innerhalb der Leitstelle alle Kompetenzen zusammenzu- fassen. Der Katastrophenfall ist eindeutig im Katastro- phenschutzgesetz definiert, „um Sicherheit, Ordnung und Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten“. Die von CDU/CSU vorgeschlagene Leitstelle wäre bei der „Pal- las“ nicht zum Einsatz gekommen! Die „Pallas“ war nach Definition keine „Katastrophe“. Die Neukonzeption eines Havariekommandos der Bundesregierung übernimmt ihre Aufgaben dagegen bereits da, wo es um die Abwehr einer Katastrophe geht. Die Bundesregierung hat in den letzten drei Jahren in- tensiv an der Verbesserung des Küstenschutzes gearbeitet. Eine Reihe von Arbeitsgruppen prüft die Vorschläge der Grobecker-Kommission und haben zu vielen Punkten auch bereits konkrete Maßnahmen vorgelegt. Dazu zählt auch der sehr konkrete Vorschlag zur Einrichtung eines Havariekommandos, mit dem eines der großen strukturel- len Probleme nach der Havarie der „Pallas“ – nämlich das Kompetenzgerangel – durch die Bündelung der Entschei- dungsstrukturen behoben werden soll. Bei schweren See- unfällen wird das neu zu errichtende Havariekommando unter der Leitung eines Bundesbeamten eine einheitliche Einsatzleitung über alle infrage kommenden Einsatz- kräfte des Bundes und der Länder sichern. Dessen Kern ist ein in 24-Stunden-Bereitschaft gehaltenes maritimes Lagezentrum. Es wird aus dem Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den Wasser- schutzpolizeien der Küstenländer aufgebaut. Dort werden zukünftig alle relevanten Informationen zusammenlau- fen. Bei einer Havarie übernimmt der Leiter des Havarie- kommandos die Führung des Einsatzes. Die Konzeption des Havariekommandos ist Ihnen be- kannt. Die Verhandlungen mit den Küstenländern zur Umsetzung dieser Neukonzeption eines Havariekomman- dos laufen zurzeit. Ich wünsche mir, dass es schnellst- möglichst zu Einigungen kommt. Die grundgesetzlich festgeschriebenen Bundes- und Landeszuständigkeiten werden bei diesem Konzept gewahrt, die Gefahrenabwehr im See- und Küstenbereich bleibt gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Und genau darum, nämlich den Schutz unserer Küsten an Nord- und Ostsee, geht es. Und um nichts anderes. Hans-Michael Goldmann (FDP): Drei Jahre nach dem Pallas-Unglück in der Deutschen Bucht hat die Bun- desregierung endlich konkrete Maßnahmen zur Verbesse- rung des Küstenschutzes ergriffen. Immer wieder hat die FDP-Bundestagsfraktion in Kleinen Anfragen und Anträ- gen die Bundesregierung gedrängt, konsequent und schnell an der Umsetzung der Empfehlungen der Exper- tenkommission zur Aufarbeitung des Pallas-Unfalls zu ar- beiten. Dabei war es immer unser Ziel, drei Dinge für den Küstenschutz zu erreichen: erstens die Einrichtung eines Havariekommandos, zweitens die Zusammenfassung der Seedienste des Bundes – BGS, Zoll, Fischereiaufsicht und WSV zu einer Seewache unter dem Kommando eines Ha- variekommandos – und drittens die Bereitstellung ausrei- chender Notschleppkapazitäten. Angesichts der jetzt ergriffenen Maßnahmen der Bun- desregierung halte ich den vorliegenden Antrag der CDU/CSU Fraktion für teilweise überholt. Ein Teil der geforderten Maßnahmen sind ja nun endlich umgesetzt worden. In Cuxhaven soll im nächsten Jahr ein zentrales Havariekommando eingerichtet werden. Die dafür nöti- gen Planstellen sind bereits vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beantragt worden. Diese Entscheidung war überfällig. Aber leider ist sie nicht in der nötigen Konsequenz ausgefallen. Die Emp- fehlung der Expertenkommission zur Einrichtung einer Seewache unter dem Kommando des Havariekommandos will die Bundesregierung nämlich nicht umsetzen. Diese Empfehlung war den Küstenländern besonders wichtig, doch die Bundes-SPD war nicht bereit, auf die SPD-ge- führten Länderregierungen zu hören. Die Ablehnung die- ser Empfehlung ist nicht nachzuvollziehen. Ich stimme dem Deutschen Nautischen Verein Nordfriesland zu, des- sen Vorsitzender Hellwinkel am Dienstag erklärt hat, Res- sorteitelkeiten und Einflussverlustängste beim Zoll und beim BGS-See dürften nicht über dem Allgemeinwohl und über dem Postulat einer sparsamen, Synergiechancen nutzenden Haushaltsführung stehen. Eine Zusammenfas- sung aller maßgeblichen Kräfte zu einer See- oder Küs- tenwache unter dem Kommando des Havariekommandos könnte nachhaltig das Unfallmanagement stärken. Auch das Beispiel Schweden zeigt dies. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, die Notschlepp- kapazitäten in der Nord- und Ostsee deutlich zu erhöhen und doppelt so viele Mittel hierfür bereitzustellen. Ich kann nur nicht verstehen, wieso die Bundesregierung sich mit diesem Schritt drei Jahre Zeit ließ. Ich habe aber große Zweifel, ob die Beschränkung der Ausschreibung des neuen Hochseeschleppers für die Deutsche Bucht auf sechs Meter Tiefgang der Entwicklung des Handels- schiffbaus wirklich gerecht wird. Hier sollte man die Vor- schläge des Nautischen Vereins und der Schutzgemein- schaft Deutsche Nordseeküste ernsthaft prüfen, die Ausschreibung zu erweitern. Auch nicht unerwähnt lassen will ich hier, dass ich das Postulat des BMVBW für nicht nachvollziehbar halte, dass das neue Schadstoffbekämp- fungsschiff für die Ostsee hoheitliche Aufgaben zu erfül- len habe und deshalb nicht privat bereedert werden könne; hier wird die FDP-Fraktion noch initiativ werden. Der CDU/CSU-Antrag ist in der vorliegenden Form also nicht mehr ganz zeitgemäß, gibt uns aber die Gele- genheit, im Ausschuss die von der Bundesregierung er- griffenen und angekündigten Maßnahmen kritisch zu überprüfen. Dr. Winfried Wolf (PDS): Der Antrag der CDU/ CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, in einer zentralen Leitstelle die Zuständigkeiten für Seesicherheit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119806 (C) (D) (A) (B) zu bündeln und ihr auch die Wasserpolizei und den Zoll zu unterstellen. Wir halten diesen Antrag für voreilig, teil- weise für überholt und in seinen zentralistischen Tenden- zen für verfehlt. Ohne Zweifel hat die Havarie der „Pallas“ diverse Mängel in der Notfallvorsorge auf See offen gelegt. Dies wurde festgehalten im Bericht der „Unabhängigen Exper- tenkommission Havarie „Pallas“, der dem Bundesminis- ter für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 16. Februar 2000 als so genannter „Grobecker-Bericht“ vorgelegt wurde. Dieser Bericht enthält bereits Vorschläge für einen umfangreichen Maßnahmekatalog. Das Bundesverkehrs- ministerium geht davon aus, dass die in diesem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen ganz oder weitgehend um- gesetzt werden können. Ein Zwischenbericht, der auf den 31. Oktober datiert ist, soll in Kürze veröffentlicht wer- den. Sein Inhalt wurde am 6. November 2001 in Rostock auf einem Workshop Experten vorgestellt. Er soll unter diesen auf weit gehende Zustimmung gestoßen sein. Grundsätzlich glauben wir, dass die Ursache für man- gelhafte Rettungsaktionen bei Katastrophen und Havarien nicht primär die bisherige Struktur der Notfallvorsorge ist. Vielmehr mangelt es an einer optimalen Koordinierung, an der Ausstattung der unterschiedlichen Einrichtungen für eine solche Koordination, an der Bereitstellung von adäquaten Rettungs- und Notfallkapazitäten und an der sofortigen Verfügbarkeit dieser Kapazitäten. Die alltäglichen Aufgaben von Zoll und Wasserpolizei haben mit der Notfallversorgung bei Schiffshavarien nicht viel zu tun. Ein Zusammenführen der hier vorhan- denen Kapazitäten ist in Fällen von Katastrophen sinnvoll und möglich. Die generelle Zuordnung dieser Kapazitäten zu einer Leitstelle – und die entsprechende Änderung des Grundgesetzes – erscheint uns jedoch zu weitreichend, nicht zielführend und teilweise kontraproduktiv. Wir gehen davon aus, dass im Verlauf der Beratung dieses Antrags in den Ausschüssen, insbesondere im Aus- schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, und in der Aufarbeitung des zitierten „Zwischenberichts“ zu den Folgen des „Pallas“-Unglücks mit seinem Maßnahmeka- talog es möglich sein wird, zu einem sinnvolleren Beitrag in Sachen Katastrophenschutz an der Küste und auf See zu gelangen. Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun- desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Bei der Durchsicht Ihres Antrages werden Sie festgestellt ha- ben, dass er insgesamt nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Diskussion zur Optimierung der maritimen Notfall- vorsorge ist. Das hat sich in der letzten Woche auf der zweiten Nationalen Maritimen Konferenz in Rostock ge- zeigt. Die Ergebnisse waren eindeutig. Ihrem Anliegen, der Optimierung der Leitung des Not- fallmanagements bei Seeunfällen, entsprechen wir mit der Bildung des Havariekommandos. Wie Sie wissen, haben sich Bund und Küstenländer im Rahmen des Projekts „Maritime Notfallvorsorge“ auf ein Konzept für das Ha- variekommando geeinigt. Damit ist der politische Wille eindeutig dokumentiert. Wir sind dabei, das Kommando, für das wir die Zustimmung weiter Kreise der Fachöf- fentlichkeit erhalten haben, im nächsten Jahr einzurich- ten. Noch in diesem Jahr wird der entsprechende Aufbau- stab mit seinen Arbeiten beginnen. Uns war und ist wichtig, dass zur Einrichtung des Havariekommandos weder das Grundgesetz noch einfache Bundesgesetze geändert werden müssen, sondern Bund/Länder-Verein- barungen ausreichen. Hinsichtlich der von Ihnen geforderten Zusammenfas- sung der Zuständigkeiten der Vollzugsbehörden auf See kann ich nur Folgendes feststellen: Mit dem Koordi- nierungsverbund Küstenwache wird bereits heute ein System des optimalen Einsatzes der vorhandenen Res- sourcen praktiziert. Eine Fortentwicklung dieser Zusam- menarbeit wäre denkbar, wenn auch die Vollzugsbehörden der Küstenländer intensiver in den Koordinationsprozess einbezogen werden könnten. Dazu haben die Bundesres- sorts den Innenressorts der Küstenländer einen Vorschlag unterbreitet, mit dem durch Bildung eines Kooperations- verbandes aller mit Vollzug auf See befassten Bundes- und Landesbehörden auch ohne Grundgesetzänderung eine erhöhte Effektivität erreicht werden könnte und dem Anliegen des Beschlusses des Antrages von Schleswig- Holstein vom November 1999 entsprochen werden könnte. Die Diskussionen und die Arbeiten seit der Havarie der „Pallas“ haben eines doch deutlich gezeigt: Wir alle stre- ben den nachhaltigen Schutz der Meere und Küsten an. Die Bundesregierung bemüht sich erfolgreich auf allen Ebenen um hohe Sicherheitsstandards für die Schiffe und ein effektives Management für den Notfall. Für den Fall, dass trotz aller genannten Vorsorgemaßnahmen eine Ha- varie eintreten sollte, wurden als Konsequenz aus der „Pallas“-Havarie die Alarmpläne grundlegend überarbei- tet. Ihre Optimierung ist ständige Aufgabe. Für die Si- cherheit unserer Küsten ist die Bildung des einheitlichen Havariekommandos beschlossen. Damit ist künftig ge- währleistet, dass in einem Notfall innerhalb von zwei Stunden der Einsatzort erreicht werden kann. Gleichzei- tig bauen wir die Notschleppkapazitäten in Nord- und Ost- see aus. In der Ostsee – das ist eine wichtige Neuerung – werden wir zukünftig auch von staatlicher Seite Not- schleppkapazität vorhalten. Auch hier werden wir für die gesamte Küste Einsatzzeiten von maximal zwei Stunden realisieren. In der vergangenen Woche wurden in einem ersten Schritt Notschlepper für Kiel und in Warnemünde einsatzfähig bereitgestellt. Dazu kommt eine speziali- sierte Eingreiftruppe zum Absetzen an Bord eines Hava- risten. Zudem werden die Einsatzmittel zur Bekämpfung ei- ner Havarie beträchtlich ausgebaut. Wir haben eine Flotte von Mehrzweckschiffen, die neben ihren Seezeichenauf- gaben modernste Technik zur Schadstoffbekämpfung vor- halten und überwiegend auch für Notschleppaufgaben einsetzbar sind. Die Suche und Rettung von Schiffbrüchigen ist in den bewährten Händen der Deutschen Gesellschaft zur Ret- tung Schiffbrüchiger und – soweit Lufteinsätze erforder- lich sind – der Marine. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19807 (C) (D) (A) (B) Seit vorletzter Woche ist auch das elektronische Schiffs- erkennungssystem, die so genannte AIS-Transponder in Rostock-Warnemünde, in Betrieb. Außerdem konnten wir international die Stilllegung von Ein-Hüllen-Tankern beschleunigen. Bei einer Havarie kommt es darauf an, dass Zustän- digkeiten und Kommunikationswege klar definiert sind, einwandfrei arbeiten und dass ein Unfallmanagement aus einer Hand gewährleistet ist. Dafür werden wir gemein- sam mit den Küstenländern das Havariekommando ein- richten, das im nächsten Jahr von Cuxhaven aus seine Tätigkeit aufnehmen wird. Die hierfür erforderlichen Ver- einbarungen zwischen Bund und Küstenländern stehen vor dem Abschluss. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig stärken (Tagesord- nungspunkt 13) Brunhilde Irber (SPD): Wir haben mit diesem Antrag zwei Themenfelder in Angriff genommen: den Tourismus im ländlichen Raum und die Debatte um die Nachhaltig- keit. Die Nachhaltigkeit ist natürlich nicht nur auf den ländlichen Raum beschränkt, sondern sie muss alle Be- reiche des Tourismus erfassen. In der Fläche ist aber eine besondere staatliche Verantwortung gegeben. Aus dem Verfassungsgebot der Vergleichbarkeit der Lebensver- hältnisse in ganz Deutschland ergibt sich die Pflicht, die Entwicklung im ländlichen Raum zu unterstützen. Da sich das Kundenverhalten im Tourismus weitestgehend den staatlichen Eingriffen oder der Steuerung entzieht, setzen wir bei der Attraktivität der Ziele an. Wir wollen den Ur- laub auf dem Lande in der Qualität und im Umfang des Angebots verbessern. Die Pflege der Naturlandschaften und die Erwirtschaf- tung von Erträgen aus der Naturnutzung lag in der Ver- gangenheit überwiegend bei den Bauern. Der Struktur- wandel in der Landwirtschaft hat die Landschaftsnutzung und somit auch die Landschaftspflege beschränkt. Das durchschnittliche Einkommen der Landwirte und ihrer Betriebe hat sich verschlechtert. Als Folge müssen sich Betriebe nach ergänzenden Einkommen umsehen. Wir wollen mit dem Antrag die Bedingungen für die Betriebe verbessern und die Qualität des Tourismus auf dem Lande nachhaltig anheben. Worüber reden wir? Natürlich über den Urlaub auf dem Bauernhof, aber auch über das Angebot von kleinen Pen- sionen und Privatzimmern im ländlichen Raum. Die Fähigkeit der Landwirte, das Kultur- und Naturerbe in den ländlichen Räumen zu erhalten und dort, wo es verloren gegangen ist, die Ursprünglichkeit wieder herzustellen, gilt es zu unterstützen. Als Beispiel dafür, was passiert, wenn das nicht ge- lingt, sei einmal Mallorca genannt. Da das Einkommen der Olivenbauern niedriger liegt als das durchschnittliche Einkommen in den anderen Berufen, geben viele Bauern ihren Hof auf. Bald wird Mallorca ohne Olivenhaine sein – ein unschätzbarer Verlust für den Tourismus. Der Tou- rismusminister von Mallorca hat uns eindringlich auf diese besorgliche Entwicklung in Mallorca hingewiesen. Eine solche Entwicklung darf bei uns nicht entstehen. Wir sind aber auch in der Situation, dass immer mehr insbesondere Familien einen Urlaub auf dem Lande an- streben, laut Institut für Tourismus und Bäderforschung in Nordeuropa 6,9 Millionen Menschen, dass also die Nach- frage steigt. Dem wachsenden Bedürfnis wollen wir ge- recht werden. Tourismus auf dem Lande bedeutet auch Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbil- dungsplätzen sowie eine positive Wirtschaftsentwick- lung. Er beugt der Landflucht vor. Er schafft berufliche Perspektiven für die Jugend. Dies sind Punkte, die weit über das Thema Urlaub auf dem Bauernhof und Erholung hinausgehen. Nach dem Abbau der militärischen Streitkräfte in Deutschland – also der Bundeswehr und der Alliierten und dem Wegfall der zivilen Nachfrage dieser Streitkräfte – ist dieser Antrag auch ein Beitrag zur Konversion. Der Tourismus kann die ausgefallene Nachfrage in diesen ehe- mals militärisch genutzten Regionen kompensieren. Ich möchte noch auf eine Forderung hinweisen, die mir besonders am Herzen liegt: Wir wollen mit einem Mo- dellprojekt die Zusammenführung von Internetangeboten für diese Urlaubsform unter einem Dachportal und in ver- schiedener sprachlicher Ausrichtung anstoßen. Die Ver- marktung über das Internet ist gerade in diesem Segment von besonderer Bedeutung. Wir haben eine klare Ziel- gruppe, ein gut geordnetes Angebot und eine bislang schwächelnde Vermarktung. Das Internetportal ist die richtige Lösung für dieses Problem. Ich sehe nicht, dass die Opposition diesem Antrag et- was Vergleichbares entgegensetzen kann. Überhaupt scheint sich die Opposition in dieser Legislaturperiode darauf zu beschränken, den schlechten Eindruck in Bezug auf die DZT-Finanzierung aus der vergangenen Legisla- turperiode auszugleichen. Das reicht aber für eine kon- struktive Tourismuspolitik nicht aus. Annette Faße (SPD):Im Deutschlandtourismus ge- winnen der Urlaub auf dem Bauernhof und der Landur- laub immer mehr an Bedeutung. Seit 1986 zeigt diese Sparte einen anhaltend positiven Trend. Der Bauernhof- und Landtourismus sichert Arbeits- plätze und Einkommen in und außerhalb der Landwirt- schaft. Besonders in Zeiten des Strukturwandels in der Agrarlandschaft und vor dem Hintergrund der BSE-Krise ist dieses zusätzliche Einkommen für viele Landwirte not- wendig. Auf der anderen Seite hilft der Bauernhoftouris- mus, ein Stück des verloren gegangenen Vertrauens des Verbrauchers in die Landwirtschaft zurückzugewinnen. Etwa 20 000 landwirtschaftliche Betriebe bieten Ur- laub auf dem Bauernhof an. Bei dieser Urlaubsform woh- nen die Gäste auf dem Bauernhof, im Gegensatz zum Lan- durlaub, bei dem die Gäste in Landpensionen wohnen, die nicht an einen landwirtschaftlichen Betrieb gebunden sind. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119808 (C) (D) (A) (B) Die Zahl der Übernachtungen ist in den letzten zehn Jahren im Landtourismus von 12 Millionen auf 27 Milli- onen gestiegen. Der Anteil des Urlaubs auf dem Bauern- hof an den gesamten Übernachtungen ist von 0,8 Prozent auf 5,5 Prozent gestiegen. Bislang bildeten Familien mit Kindern den größten Anteil aller Bauernhofreisenden mit 45 Prozent. Da neun von zehn Bauernhofreisen als Haupturlaubs- reisen unternommen werden, stärken sie die Nachfrage am Urlaubsort deutlich. Im Jahr 1999 wurden mit dem Bauernhof- und Landurlaub 972 Millionen DM erwirt- schaftet. Urlaub auf dem Bauernhof und Landurlaub sind be- liebt, weil es Landschaft und Natur pur gibt, der persönli- che Kontakt zu den Gastgebern geschätzt wird, die oft in- habergeführten Familienbetriebe Einblicke in die Arbeits- und Lebensweise auf dem Land geben, vor Ort landwirt- schaftliche Produkte gekauft werden können, die Gastge- ber auf die Wünsche ihrer Gäste individuell eingehen und Sportaktivitäten oder lokale Veranstaltungen anbieten oder darauf hinweisen. So sind viele Bauernhof- und Landtouristen zu Stammkunden geworden. Von besonderer Bedeutung für den Tourismus im länd- lichen Raum sind die zahlreichen Schutzgebiete unter- schiedlichster Kategorien. Sie geben diesem Wirtschafts- zweig vielfältige Impulse, die unter anderem auch eine wirtschaftliche Saisonverlängerung ermöglichen. Beson- ders Naturparks haben neben den Naturschutzaufgaben die Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus zum Ziel. In mehreren Biosphärenreservaten gibt es ein Pro- jekt „jobmotor“, das regionale Vermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof und anderes mehr miteinander verknüpft. Urlaub auf dem Bauernhof wird vom Bundesministe- rium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt- schaft und im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Ver- besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert. Jährlich werden rund 260 Millionen DM Bun- des- und Landesmittel unter anderem für Maßnahmen der Infrastrukturverbesserung, des Erhalts ortsprägender Bausubstanz und für Umnutzungsinvestitionen einge- setzt. Damit sollen letztendlich die Dörfer touristisch at- traktiver werden. Im Tourismuspolitischen Bericht 2000 hat die Bundes- regierung bezogen auf den Zweig „Urlaub auf dem Bau- ernhof/Urlaub auf dem Land“ festgestellt, dass das „grundsätzliche Interesse an dieser Urlaubsform (...) nicht vollständig in konkrete Nachfrage um(ge)setzt (wird)“. Die Tourismusverbände sind sich darin einig, dass mit dif- ferenzierten Angeboten und einer zielgruppenspezifi- schen Vermarktung der Anteil dieser Sparte am Gesamt- reiseaufkommen noch gesteigert werden. kann. Grundlage hierfür ist allerdings zunächst eine aussage- kräftige Datengrundlage. Sie ermöglicht es denAnbietern, Entwicklungen und Trends zu erkennen, ihr Angebot auf die Nachfrage auszurichten und gezielt auf die Wünsche der Touristen zu reagieren. Bisher fehlt eine einheitliche Datengrundlage. In der Beherbergungsstatistik werden nur Betriebe mit mehr als acht Betten erfasst. Im Touris- muspolitischen Bericht geht man davon, aus, dass 50 Pro- zent der Betriebe nicht berücksichtigt werden. In einer vom Institut für Tourismus und Bäderforschung in Nord- europa (N.I.T.) durchgeführten Auswertung der Reiseana- lyse 1999 geht man von einem Potenzial von 6,9 Millionen Personen aus, die sich für den Bauernhofurlaub interessie- ren. Des Weiteren sind gemeinsame Werbe- und Marke- tingaktivitäten der Verbände nötig, beginnend bei einem professionellen lnternetauftritt. Mit dem Kompetenzzen- trum in Worms steht auch für Veranstalter von Bauernhof- und Landtourismus professionelle Beratung für die Ein- führung von E-Commerce zur Verfügung. In den Bereich der Werbeaktivitäten fällt auch die Prüfung eines bundes- weit einheitlichen Werbe- und Hinweisschildes für den Bauernhof- und Landtourismus. Nur so können Touristen die – oft abseits gelegenen – „Heuhotels“, „Hofcafes“ und „Bed & Box“- Angebote überhaupt finden. Ein weiteres Thema ist die Umnutzung leer stehender landwirtschaftlicher Gebäude. Ferienwohnungen auf dem Bauernhof können bereits als mitgezogene Nutzungen im Rahmen der Privilegierungen für landwirtschaftliche Ge- bäude nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingerichtet werden. Ihre Zahl ist nicht begrenzt, sondern abhängig von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung im Verhältnis zur Hauptnut- zung; die mitgezogene Nutzung muss von untergeordne- ter Bedeutung sein. Eine Überprüfung des § 35 halte ich für sinnvoll. Urlaub auf dem Bauernhof und Landurlaub bilden be- reits jetzt ein wichtiges Segment im Deutschlandtouris- mus. Hier ruht noch ein großes Potenzial, das wir mobili- sieren können und sollten. Damit sichern wir Tourismus und Landwirtschaft in Deutschland nachhaltig. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Ich fühle mich dem Thema „Tourismus im ländlichen Raum“ gleich in zweifacher Hinsicht verbunden: zum einen aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium und zum anderen dadurch, dass in meinem Wahlkreis Landtouris- mus, insbesondere Urlaub auf dem Bauernhof, ganz groß geschrieben wird. Mein Wahlkreis liegt in Bayern, dem Land, in dem 1999 bei Urlaub auf dem Bauernhof 27 Mil- lionen Übernachtungen gezählt wurden. Dies ist ein An- teil von 37 Prozent. Auch im letzten Jahr haben wieder rund 1 Million Gäste Urlaub auf über 7 000 bayerischen Bauernhöfen verbracht. Diese Zahlen belegen es: Der bäuerliche Gästebetrieb ist längst nicht mehr nur ein Hobby der Bäuerin, sondern ein ernst zu nehmender Wirtschaftsfaktor. Was vor über hundert Jahren als „Sommerfrische“ begann, hat sich mittlerweile zu einem beachtlichen Tourismuszweig mit hoher Attraktivität entwickelt. Dank „Urlaub auf dem Bauernhof“ können heute viele landwirtschaftliche Be- triebe ihre Existenz sichern und unter bestimmten Um- ständen eine echte Zukunftsperspektive für den Hofnach- folger bieten. Ohne diese Perspektive hätten in den letzten Jahren wahrscheinlich noch mehr Landwirte endgültig die Flinte ins Korn geworfen. Was ist der Grund für die wachsende Beliebtheit des Landtourismus? Es ist wohl in erster Linie die Nähe zur Natur und zu den Tieren auf dem Bauernhof, die Ruhe und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19809 (C) (D) (A) (B) eine gepflegte, abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit der Möglichkeit zu umweltverträglichen Freizeitakti- vitäten. Gerade der Wechsel von Äckern und Wiesen, Streuobstbeständen und Weinbergen, Wald und Ge- wässern macht den Reiz einer Landschaft aus. Unsere Landschaften wurden in jahrhundertelanger Arbeit von der Land- und Forstwirtschaft geschaffen und geformt. Die Pflege dieser Landschaften ist Voraussetzung dafür, dass der ländliche Raum als Urlaubsort attraktiv bleibt. Die Landwirte erbringen diese Leistung; eine Leistung, die noch immer nicht die verdiente Beachtung findet und nur unzureichend honoriert wird. Es ist davon auszugehen, dass das grundsätzliche In- teresse an dieser Urlaubsform immer noch größer ist als die konkrete Nachfrage. Laut einer Umfrage würden 12 Prozent aller Deutschen gerne einmal Urlaub auf dem Bauernhof machen, aber nur 4 Prozent nutzen diese Möglichkeit. Um dies zu ändern, müssen Idee, Konzept und Angebot vom Urlaub auf dem Bauernhof stetig der Nachfrage entsprechend weiterentwickelt werden, ohne jedoch das vom Urlaubsgast gewünschte bäuerliche Ambiente zu verlieren. Ein bisschen „Stallgeruch“ gehört einfach dazu. Große Chancen sehe ich auch in einer Spezialisierung der Betriebe auf bestimmte Zielgruppen. Wie so etwas aussehen kann, zeigt sich etwa in Ostbayern. Hier bieten 264 Betriebe ein auf Familien mit Babys und Kleinkindern, Angler, Reiter, Radler und Golfer abge- stimmtes Angebot an. 67 Betriebe sind vom Kneipp-Bund anerkannte Gesundheitshöfe oder „Regionale Netzwerk- partner im Gesundheitsmarkt“. Den Erfolg solcher Spezialangebote belegen folgende Zahlen: Während die spezialisierten Betriebe 200 Übernachtungen pro Bett und Jahr verbuchen, zählen nicht spezialisierte Höfe lediglich 146 Übernachtungen. Durch eine solche „Nischenstrate- gie“ kennt der Anbieter die Wünsche und Erwartungen seiner Zielgruppe genau und kann sein Angebot dem- entsprechend gestalten. Die deutlichen Zuwächse im Deutschlandtourismus sind der Beweis: Orientierung am Kunden bringt Aufschwung! „Natur erleben in Deutschland“ wird im Interna- tionalen Jahr des Ökotourismus 2002 ein zentrales Thema bei der DZT sein. Wo könnte man die Natur besser erleben als beim Urlaub auf dem Bauernhof? Das Potenzial der am Landtourismus interessierten Urlauber müssen wir künftig noch stärker nutzen. Endlich haben das auch die Kollegen von der Regierungskoalition erkannt und das Thema wieder auf die Tagesordnung ge- bracht. Dafür bin ich Ihnen dankbar. Es wäre allerdings besser gewesen, Sie hätten in Ihren Antrag nur halb so viele Forderungen hinein geschrieben und dafür das Kind beim Namen genannt. Sie reißen zwar alles an; im Detail bleiben Sie aber konkrete Lösungen schuldig. Zum Beispiel beim Thema Umnutzung von bestehenden land- wirtschaftlichen Gebäuden. Hier fordern Sie, die Bun- desregierung solle prüfen, inwieweit durch Änderungen des Baugesetzbuches die Umnutzungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine bessere wirtschaftliche Nutzung erwei- tert werden können. Die Bundesregierung soll aber nicht nur „prüfen“, sie soll etwas tun. Von Ihnen erwarte ich konkrete Vorschläge zur Änderung des Baugesetzbuches. Davon, dass die Bundesregierung Möglichkeiten prüft, hat der Landwirt, der zum Beispiel seine alte Scheune zur Unterbringung von Urlaubsgästen nutzen will, gar nichts. Ziel muss es sein, die bestehende – zum Teil historische – Bausubstanz zur Nutzung zu erhalten. Eine weitere Zer- siedlung der Landschaft ist zu verhindern. Wir sind uns alle darüber einig, dass eine Verbesserung der Daten- und Informationsgrundlage im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus dringend er- forderlich ist. Das wurde spätestens bei der öffentlichen Anhörung zum Thema „Landtourismus in Deutschland“ auf der Grünen Woche im Januar dieses Jahres deutlich. Ich verstehe aber nicht, warum Sie in Ihren Antrag die Forderung nach einer Studie über das Verbraucherverhal- ten und die Verbrauchererwartungen aufgenommen haben. Denn erst im September hat sich die Bundesar- beitsgemeinschaft „Urlaub auf dem Bauernhof“ (BAG) mit ihrer „Initiative Marktforschung“ an das Bundes- landwirtschaftsministerium gewandt. Sie beantragt darin die Förderung einer Studie über das Angebots- und Leis- tungsspektrum der Betriebe sowie über die gegenwärti- gen und zukünftigen Erwartungen der Gäste. Ich will doch nicht hoffen, dass Sie mit Ihrem Antrag die Be- mühungen der BAG aushebeln wollen. Ihr Antrag enthält ohne Zweifel auch gute Ansätze. Ich bin gerne bereit, das anzuerkennen. Während Sie sich hier für die Landwirte stark machen, legen Sie Ihnen an an- derer Stelle aber neue Steine in den Weg. Bestes Beispiel ist die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die erzwungene Neueinrichtung von Hecken und Saumstruk- turen ist für die betroffenen Bauern mit großen fi- nanziellen Belastungen verbunden: Nach Berechnungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Kosten für die Anpflanzung von 2 000 Meter Hecke auf 20 000 DM und die Pflege in den ersten fünf Jahren verschlingt weitere 20 000 DM. Dies passt nicht zusammen. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Touris- mus, die Sie den Bauern mit Ihrem Antrag verschaffen wollen, ziehen Sie ihnen also auf der anderen Seite wieder aus der Tasche. Den Landwirten, die Urlaub auf dem Bauernhof an- bieten, wird ohnehin viel abverlangt. Die Gäste wollen einerseits aktiv betreut werden, andererseits aber auch den Bauern bei ihrer alltäglichen Arbeit über die Schulter schauen. Auf den Urlaubshöfen ist also quasi jeden Tag „Tag der offenen Tür“. Dafür, dass viele Landwirte diese zusätzliche Belastung gerne auf sich nehmen, verdienen sie unsere Anerkennung. Sie tragen durch ihr Engagement entscheidend zur Verständigung von Stadt- und Land- bevölkerung bei. Gerade seit der BSE-Krise ist es beson- ders wichtig, das Vertrauen der Verbraucher in die Land- wirtschaft wiederzugewinnen. Das eigene Erleben der Produktion von Lebensmitteln durch die Urlauber kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn man einmal von den freundlich blökenden Schafen, grun- zenden Schweinen und laut schnatternden Gänsen ab- sieht, ist es auf dem Land sehr ruhig. Deswegen zieht es Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119810 (C) (D) (A) (B) immer mehr Touristen dort hin. Auf dem Land fällt es leicht, Alltagsstress und Hektik hinter sich zu lassen. Das erkennen immer mehr Menschen. Innerhalb von zehn Jahren sind die Zahlen in diesem Bereich um weit mehr als das Doppelte angestiegen. Rund 20 000 Landpensionen und -hotels erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Touristen, die nicht gern auf Matrat- zen ihre Nachtruhe finden, werden auf Bauernhöfen ebenso fündig. Ihnen bietet sich – vorausgesetzt sie leiden nicht unter Heuschnupfen – die Möglichkeit, ihren Schlafsack im Stroh auszubreiten. Landtourismus ist individuell, vielfältig und attraktiv. Mit dem vorliegenden rot-grünen Antrag ist es uns einmal mehr gelungen, dazu beizutragen, dass der ohnehin sehr beliebte und sehr vielfältige Deutschlandtourismus im Bereich des ländlichen Raumes noch bessere Rahmenbe- dingungen erhält. Der Deutschlandtourismus wird noch anziehender und interessanter. Obwohl unser Maßnahme- paket der Opposition traditionsgemäß nicht ausreichend sein wird, ist festzustellen, dass die rot-grüne Koalition einmal mehr Deutschland als Reiseland voranbringt. Gerade in dieser Zeit, in der viele Menschen durch den Terror verunsichert sind und Angst vor dem Verreisen ha- ben, weichen viele Menschen auf Reiseziele in Deutsch- land aus. Und natürlich verspürt man in dieser Zeit noch stärker das Bedürfnis nach Ruhe und Sicherheit. Kaum eine Sparte kommt diesem Bedürfnis mehr entgegen als der Landtourismus. Landtourismus ist erholsam, abwechslungsreich und umweltschonend. Längst wissen nicht mehr nur Familien die günstige Gelegenheit zu schätzen. Menschen jeden Alters lassen mittlerweile auf dem Bauernhof oder in ei- ner Landpension die Seele baumeln. Leider kann man der- zeit noch nicht im Detail sagen, wer denn eigentlich diese Zielgruppe sei, an die es sich speziell zu wenden gilt. Dies wird sich baldmöglichst mittels diverser im An- trag verankerter Maßnahmen ändern. Die Übernach- tungsdaten werden künftig umfangreicher und detaillier- ter erfasst werden. Des Weiteren wird sich eine Studie mit den Verbrauchererwartungen der Touristen im ländlichen Raum beschäftigen, Angebot und Nachfrage müssen schließlich aufeinander abgestimmt werden. Anbieter und Tourismuspolitiker werden aus dieser Studie entspre- chende Schlüsse ziehen können und dem Bauernhof- und Landtourismus neue Impulse geben. Diese Maßnahme wird sich lohnen, denn aus vielen Landtouristen werden Stammkunden. Männer und Frauen, ob allein oder als Fa- milie, kehren gern auf den Bauernhof zurück. Doch mit der oben angesprochenen Seelenmassage der Touristen allein ist es im Urlaub noch nicht getan. Man kann schließlich nicht nur von Luft und Liebe leben. Gau- menfreuden spielen eine ebenfalls – im wahrsten Sinne des Wortes – gewichtige Rolle. Landtourismus schmeckt auch gut. Auf dem Gebiet wird es dank unserer Initiative gelingen, den Anteil regionaler Produkte zu erhöhen. Dank einer möglichen Direktvermarktung werden fle- xiblere Absatzmöglichkeiten eröffnet. Produzenten kön- nen ihre schmackhaften Produkte einem breiteren Kun- denstamm anbieten. In den Küchen der Hotellerie und Gastronomie werden die Kellnerinnen und Kellner Teller an den Tisch der Gäste bringen, auf denen sich Fleisch, Obst und Gemüse aus der Gegend wiederfinden. Die Nachfrage ist aufseiten der Anbieter und der Gäste groß. In Brandenburg gibt es zum Beispiel schon seit einigen Jahren den „Brandenburger Teller“. Über 50 Restaurants, Gasthäuser und Hotels beteiligen sich daran. Auf ihrer Karte findet der hungrige Gast ein spezielles Gericht, das aus frischen regionalen Brandenburger Spezialitäten zu- bereitet wurde. „Frisch von hier und lecker“ – lautet das Motto. Für die Gerichte und die Produkte gelten strenge Kriterien. Fachleute gehen davon aus, dass der Anteil re- gionaler Produkte auf 25 Prozent angehoben werden kann. Gelungene Aktionen, wie die in Brandenburg, und unser Antrag werden dazu beitragen. Landtourismus ist lehrreich, anschaulich und nützlich. Zwar sind BSE sowie Maul- und Klauenseuche mittler- weile fast in Vergessenheit geraten, aber der Bauernhof und der Landtourismus haben einen großen Anteil daran, dass der Glaube der Bevölkerung in die landwirtschaftli- che Produktion nicht verloren gegangen ist. Als Tourist kann man nicht nur zusehen, wie die Tierhaltung funktio- niert, sondern vereinzelt auch selbst mit anpacken. So et- was schafft Vertrauen und vermittelt weit tiefere Ein- blicke und Verständnis, als irgendein Lehrbuch es schaffen könnte. Erst vor kurzem konnten wir die Einführung der touris- tischen Umweltdachmarke „Viabono“ vermelden, deren Einführung ein großer Erfolg für die Tourismuspolitik von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ist. Die Um- weltdachmarke „Viabono“ wird den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig ökologisch prägen. Umwelt, Ver- brauchern und Anbietern ist damit gedient. Gerade für den Landtourismus ist das funktionierende Zusammenspiel dieser drei Partner wichtig. Daher arbeiten wir mit unserem Antrag darauf hin, un- ter Anbietern verstärkt für die Dachmarke zu werben. Wenn diese erkennen, welche Marketingvorteile ihnen der Beitritt zu „Viabono“ bringt, werden sie nicht zögern beizutreten. Landtourismus ist einzigartig und erholsam – auch dank der fürsorglichen Betreuung der Touristen durch die Gastgeber. SPD und Grüne sorgen dafür, dass der Landtourismus als etablierter Wirtschaftszweig des Deutschlandtouris- mus auch weiterhin prosperiert. Während die rechte Seite des Hauses den Landtourismus offensichtlich ignoriert und sich bei Vorschlägen zur Verbesserung der Wettbe- werbsfähigkeit des Landtourismus vornehm zurückhält oder zur obligatorischen Ökosteuerkeule greift, die aber natürlich nicht trifft. Und noch etwas sichern wir: Viele Kinder sollen noch erfahren können, dass Schnitzel nicht aus der Tiefkühl- truhe kommen und Kühe nicht lila sind. Ernst Burgbacher (FDP): Unter den Tourismuspoli- tikern herrscht ein Grundkonsens in Bezug auf die Be- deutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus. Hierzu gehört Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19811 (C) (D) (A) (B) selbstverständlich auch der bedeutende Teilbereich „Ur- laub auf dem Bauernhof“ bzw. Landtourismus. Der An- trag von SPD und Grünen „Den Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig stärken“ ist kaum kontrovers, wenn auch wenig aussagekräftig. Die Liberalen begrüßen, dass 2002 zum Jahr des Öko- tourismus ausgerufen worden ist. Die Einführung der Umweltdachmarke „Viabono“ wird von uns unterstützt. Die Sicherung eines intakten ländlichen Raumes mit viel- fältigen Funktionen erfordert gesamtgesellschaftliche An- strengungen. Für diskussionswürdig am vorliegenden An- trag halte ich in erster Linie das Ziel von Rot-Grün, die Daten der Übernachtungen im Rahmen des Urlaubs auf dem Bauernhof so umfassend wie möglich erfassen zu wollen. Dies führt in den Augen der Liberalen zu einem weiteren großen bürokratischen Aufwand, für den diese Regierungskoalition bekannt ist. In Zeiten, in denen die Landwirtschaft mit den Folgen von BSE und MKS zu kämpfen hat, und angesichts eines sich rasant vollziehenden Strukturwandels in der Land- wirtschaft ist es wichtig, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Die FDP sieht Möglichkeiten zur Steigerung der Übernachtungszahlen vorrangig durch folgende Maß- nahmen: Erstens. Ausbau der Nutzung der neuen Medien unter dem Motto „Bauernbett im Internet“. Gerade für „Stadt- menschen“, die im Internet ihr Urlaubsziel suchen und bu- chen, ist der Landtourismus eine interessante Alternative, um in der Natur abzuschalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Angebote überhaupt im Internet zu finden sind. Zweitens. Die Deutsche Zentrale für Tourismus sollte gemeinsam mit der Deutschen Landwirtschafts-Gesell- schaft, der Bundesarbeitsgemeinschaft „Urlaub auf dem Bauernhof“ und der Reiseindustrie weitere Anstrengun- gen unternehmen, um durch Marketingmaßnahmen die vorhandenen Potenziale weiter auszubauen. Drittens. Eine Anpassung der im Baurecht enthaltenen bzw. in der Anwendung bauplanungs- und ordnungs- rechtlicher Vorschriften durch Genehmigungsbehörden angewandten Bestimmungen im Interesse des Landtou- rismus. Viertens. Eine verbesserte Koordination der Bundes- ministerien für Wirtschaft und für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, um auf diese Weise Sy- nergieeffekte zu erzielen. In den Zielen und der grundsätzlichen Unterstützung für den Tourismus im ländlichen Raum besteht Überein- stimmung zwischen den Fraktionen. Viele der im Antrag von SPD und Grünen genannten Maßnahmen sind zu be- grüßen. Das geht von der Direktvermarktung regionaler Produkte über eine Verbesserung des Inlandmarketings bis zur Neuordnung der Genehmigung von Hinweis- und Werbeschildern. Allerdings bleibt der Antrag von SPD und Grünen in vielen Punkten allzu sehr im Unverbindli- chen. Die Vielzahl an Prüfaufträgen und Absichtser- klärungen im Forderungskatalog der Koalitionsfraktionen unterstreicht das eindeutig. Wenn SPD und Grüne tatsächlich die Rahmenbedin- gungen für den „Urlaub auf dem Bauernhof“ und den „Landurlaub“ verbessern wollen, müssen sie ihre Mehr- heiten im Deutschen Bundestag nur nutzen. Entscheidend ist für den Tourismus im ländlichen Raum, dass endlich gehandelt wird und die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen vorgenommen werden. Leider unterläuft Rot-Grün gerade heute mit der Ver- abschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes die eigenen Ziele. Die Naturschutznovelle schadet insbesondere dem ländlichen Raum; dem Tourismus, der regionalen Ent- wicklung und den sportlichen Aktivitäten in freier Natur. Damit bleibt die Politik von Rot-Grün überaus wider- sprüchlich und für die Tourismusbranche nur schwer kal- kulierbar. Rosel Neuhäuser (PDS): Der größte Reichtum der Erde ist die unüberschaubare Fülle der Lebensformen in den vielfältigen Ökosystemen und Landschaftsstrukturen. Dies zu bewahren gehört zu den größten Herausforderun- gen der Menschheit. Mit dem Ziel, sich dieser Herausfor- derung zu stellen, unterstützen wir grundsätzlich den vor- liegenden Antrag zur nachhaltigen Stärkung des Tourismus im ländlichen Raum. Wir sind uns sicherlich einig, dass sich eine zukunfts- orientierte Umwelt- und Agrarpolitik für den Erhalt von Kulturlandschaften mit besonderer Bedeutung für die bio- logische Vielfalt einsetzen muss. Es sind Rahmenbedin- gungen zu schaffen, unter denen sich Kulturlandschaften weiterentwickeln können, ohne ihre charakteristischen Merkmale einzubüßen. Die Entwicklung des Landtourismus, wie im Antrag ausgewiesen, hat unsere Unterstützung, zum einen, weil sich diese Form doch sehr wohltuend vom indus- triemäßig organisierten Massentourismus unterscheidet und zum anderen, weil damit neue Potenziale für Wert- schöpfung, Beschäftigung und persönliches Einkommen in den strukturschwachen ländlichen Regionen erschlos- sen werden. Der ländliche Tourismus sollte, da er eng mit der Entwicklung der jeweiligen Region verknüpft ist, sehr realitätsbezogen, auf der Basis regionaler Analysen und Tourismuskonzepte als Teil integrierter regionaler Ent- wicklungskonzepte entwickelt werden. Ihre Erarbeitung bedarf der Vor-Ort-Beratung und finanziellen Förderung durch das jeweilige Land. Zur regionalen Verknüpfung im Interesse eines erfolg- reichen Tourismus gehört die Einbindung der Land- und Forstwirtschaft in die regionalen Märkte, also neue Ver- triebs- und Vermarktungsstrategien – sensibilisiert durch die BSE-Krise dürfte das an Gewicht gewinnen –, der Na- turschutz und die Erhaltung und Pflege der Kulturland- schaft, die Wahrung der regionalen kulturellen Identität einschließlich des Siedlungscharakters, die Wiederbele- bung traditioneller wie die Erschließung innovativer Pro- dukte in Handwerk und Kleinbetrieben, der Ausbau der touristischen Infrastruktur selbst. Für die weitere erfolgreiche Gestaltung des Landtou- rismus ist die Frage der Identifikations- und Imagebil- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119812 (C) (D) (A) (B) dung wichtig, wenn nicht sogar übergeordnet. Ob das ländliche Tourismuskonzept einer Region erfolgreich ist oder nicht, hängt wesentlich von der Unverwechselbar- keit des Angebots ab, namentlich von der Einzigartigkeit der Landschaft und der ländlichen Kultur. Letztere reicht von den Besonderheiten der Bauweisen über traditionelle Bräuche bis zu regional- bzw. lokaltypischen Spezialitä- ten der Gastronomie. Da die Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ keine Großunternehmen sind, ist es wichtig, mehr für eine Bündelung der Vermarktung dieses Urlaubsangebotes zu tun. Das betrifft im Wesentlichen auch unser Mitwirken an der qualitativen Weiterentwicklung der politisch-recht- lichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, damit sich die insgesamt positive Entwicklung des Landtouris- mus fortsetzen und verstärken kann. Ohne hier auf Einzelheiten einzugehen, möchte ich nur sagen: Ich habe bei Gesprächen vor Ort erfahren, dass auf folgenden Feldern kleinere und auch größere Probleme bestehen, die einer Lösung bedürfen und aus meiner Sicht im vorliegenden Antrag noch nicht genügend bedacht sind: Ressortgrenzen als Investitionshemmnis. So wird seit Jahren über das Erfordernis der Verzahnung der Agrar- und Regionalförderung philosophiert – um nicht zu sagen „geschwätzt“ – aber tatsächlich ist wenig passiert. Unzureichende komplexe Beratungsangebote. Land- wirte, die als zweites Standbein oder gar zum Haupter- werb Dienstleistungen im Freizeitbereich, zum Beispiel Kutschfahrten, Reitplatz, Reiterhof, im Bereich Erholung – Ferienzimmer auf dem Bauernhof –, im Bereich Be- wirtung – Bauernhofcafé oder -gaststätte – etc. aufbauen möchten, brauchen Beratungsleistungen, die von der be- triebswirtschaftlichen Beratung über Beratung zu Ge- bäude-Umnutzung, Baugenehmigungsrecht, Denkmal- schutz bis zu Versicherungs-, Steuer- und Erbrechtsfragen reichen. Das kann in aller Regel weder von der Agrarbe- ratung noch von der hauswirtschaftlichen Beratung ge- leistet werden. Da das Konzept in hohem Maße über Er- folg oder Misserfolg entscheidet, ist die Sicherung einer komplexen und auch preisgünstigen Beratung notwen- dig. Rechtliche Barrieren und Bürokratie bei der Umnut- zung von Gebäuden. Hierzu liegt eine nachlesbare Stel- lungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus, BAG, vor, die wir vom Grundsatz unterstützen. Aus dem Gesagten wird meines Erachtens deutlich, dass Handlungsbedarf auf allen staatlichen Ebenen, beim Bund, im Land, in der Kommune, besteht. Lassen Sie mich abschließend die Bedingungen für den Erfolg des Tourismus auf dem Lande unter dem Gesichts- punkt eines modernen Dienstleistungsmarketing in vier Punkten zusammenfassen: erstens Konzentration auf Zielgruppen und Themen, zweitens Kooperation mit möglichst vielen Partnern, drittens Kreativität in der Marktbearbeitung und viertens Kundenorientierung durch guten Service. Lassen Sie uns gemeinsam an der Lösung der anstehenden Aufgaben arbeiten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Erleichte- rung bei der internationalen Vollstreckungshilfe (Tagesordnungspunkt 17) Alfred Hartenbach (SPD): Ziel des „Übereinkom- mens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteil- ter Personen“ ist es, dass verurteilte Straftäter ihre Frei- heitsstrafe möglichst in ihrem Heimatland absitzen sollen. Das ist ein gutes und vernünftiges Ziel; dazu bedarf es auch einer solchen internationalen Vereinbarung. Leider erfüllt das Übereinkommen seinen Zweck offenbar nur unvollkommen. Viele Staaten, die das Übereinkommen bislang unterzeichnet oder ratifiziert haben, machen da- von überhaupt keinen oder nur sehr geringen Gebrauch. Dies lässt sich auch aus den Antworten der Bundesregie- rung auf die Anfrage der Union eindeutig ablesen. Des- halb war das Übereinkommen bislang nicht sonderlich er- folgreich. Dies wird auch vor dem Hintergrund deutlich, dass die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland ihre Strafe absitzen, seit 1992 stetig steigt; bis 1998 ist die Zahl um mehr als das doppelte gestiegen, Überstellungen in das Land der Staatsangehörigkeit fin- den trotz geringer Steigerung nur selten statt. Vom Ausland nach Deutschland gibt es noch weniger Überstellungen. Man muss sich also fragen, wie man die Überstellungs- praxis verbessern kann. Die Große Anfrage der Union war trotzdem nicht ihr geschicktester Schachzug. Diese Anfrage hätte sie besser nicht gestellt. Denn nach den Antworten der Bundesre- gierung wird ganz klar, dass wir das Zusatzprotokoll nach den Jahren, in denen in diesem Bereich kaum etwas pas- sierte, dringend benötigten. Nur so, durch Verzicht auf die Zustimmung der Verurteilten, kann von der Überstellung an die Herkunftsstaaten viel häufiger Gebrauch gemacht werden. Es muss an dieser Stelle allerdings betont werden, dass die Überstellungen auch nur dort in Erwägung gezogen werden sollten, wo sie wirklich Sinn machen. Keinen Sinn machen sie zum Beispiel dann, wenn ein Verurteilter schon in der zweiten oder dritten Generation in Deutsch- land lebt und vielleicht noch nicht einmal seine Heimat- sprache fließend sprechen kann und dort auch keinerlei familiäre Bindungen mehr hat. Es gibt durchaus verschiedene Gründe für die geringe Zahl der Überstellungen. Sie beruht vor allem darauf, dass die Verurteilten nicht überstellt werden wollen, da sie die deutschen Vollstreckungsbedingungen denen ihrer Hei- matstaaten vorziehen. Einige Verurteilte ziehen ihren Überstellungswunsch auch nachträglich zurück, da ihnen in Deutschland die baldige Haftentlassung nach zwei Drittel der Strafverbüßung bevorsteht. Aus diesem Grund waren im Zusatzprotokoll weitere Änderungen des Ursprungsübereinkommens hinsichtlich einer weiteren Harmonisierung der Strafzumessungs- und Strafvollstreckungspraxis angestrebt worden. Leider waren diese Verhandlungen nicht erfolgreich. Dies ist Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19813 (C) (D) (A) (B) bedauerlich, denn eine solche Harmonisierung würde zu- sätzlich zu einer verstärkten Anwendung des Überein- kommens führen. Denn zum Beispiel gerade die Nieder- lande halten die verhängten Strafen in Deutschland vor allem im Bereich der Betäubungsmittelstraftaten für zu exzessiv und stimmen deshalb einer Überstellung nicht zu. Teilweise übersteigen die in Deutschland geltenden Strafen die Höchststrafe in den Niederlanden, sodass aus diesem Grund nicht überstellt werden kann. Hier sollte die Bundesregierung weiter versuchen, gemeinsame Ansätze jedenfalls in Europa zu entwickeln. Das Bundesministe- rium der Justiz hat über diese und andere Punkte der straf- prozessualen Zusammenarbeit in Europa gerade im Rechtsausschuss berichtet. Wir sollten also der Bundesre- gierung und vor allem unserer Bundesministerin der Jus- tiz den Rücken stärken, damit in dieser Hinsicht in Zu- kunft weitere Erfolge erzielt werden können. Wir wissen, dass dieses Vorhaben bei ihr in guten Händen ist. Zunächst aber ist festzuhalten, dass das Zusatzproto- koll der beste Weg ist, die Zahl der Überstellungen zu stei- gern. Volker Kauder (CDU/CSU): Die Anzahl der auslän- dischen Strafgefangenen, die in deutschen Justizvollzugs- anstalten einsitzen, ist in den letzten zehn Jahren stetig und schnell gewachsen. Alleine zwischen 1992 und 1998 hat sie sich auf mehr als 13 000 mehr als verdoppelt. Zu diesem wichtigen Sachverhalt hat die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion eine Große Anfrage an die Bundesregie- rung gerichtet. Wir möchten gerne wissen: Welche Schritte plant die Regierung, um die große Anzahl an aus- ländischen Gefangenen durch Erleichterungen bei der in- ternationalen Vollstreckungshilfe zu reduzieren? Natürlich interessieren uns auch die aktuellen Zahlen, die der Bundesregierung vorliegen – zeigen sie doch, wel- cher Erkenntnisstand ausgewertet worden ist. Es ist merkwürdig und meiner Ansicht nach auch be- denklich, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort – in der zweiten Jahreshälfte 2001 – nicht in der Lage war, die Zahlen für 1999 und 2000 zu präsentieren. Dies macht deutlich, wie nachlässig in Regierungskreisen mit diesem Thema umgegangen wird. Gleichzeitig ist eindeutig nicht der Nachweis geführt worden, dass der ungünstige Trend gebrochen ist. Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Anzahl der in den Gefängnissen einsitzenden Ausländer noch weiter angestiegen ist. Angesichts der dramatischen Überfüllung in unseren Haftanstalten und den enormen Kosten für den deutschen Steuerzahler – wir sprechen hier über Kosten, die sich auf hunderte Millionen Euro belaufen – muss hier Abhilfe ge- schaffen werden. Auch aus der Perspektive der ausländischen Strafge- fangenen ergibt sich nichts anderes. Man muss ganz grundsätzlich von einer besseren Resozialisierungs- möglichkeit im jeweiligen Heimatland eines Straftäters ausgehen. Die Strafvollstreckung in Deutschland kann im Einzelfall eine besondere Härte darstellen. Dies gilt ins- besondere, weil den Verurteilten Kontakte zu ihren Fami- lien erschwert werden. Die ausländischen Strafgefangenen müssen also – zur weiteren Verbüßung ihrer Strafe – konsequent in ihr Hei- matland zurückgeführt werden. Die internationale Rechtsgrundlage für die Rück- führung ausländischer Strafgefangener ist das „Überein- kommen vom 21. März 1983 über die Überstellung ver- urteilter Personen“. Es ist am 1. Februar 1992 für Deutschland in Kraft getreten. Damit arbeiten wir inter- national auf einer sicheren vertraglichen Grundlage. In al- len geeigneten Fällen können ausländische Verurteilte in die jeweiligen Heimatländer zur weiteren Strafvoll- streckung überstellen werden. Wir müssten uns aber über dieses Thema nicht unter- halten, wenn wir nicht den Verdacht hätten – nein: seit der Antwort der Bundesregierung sicher wissen – , dass die Straftäterrückführung nicht so funktioniert, wie wir das international gerne hätten. Trotz dieses Übereinkommens geht es mit der Rück- führung nicht voran. Die Zahlen, die von der Bundesre- gierung vorgelegt worden sind, sprechen eine eindeutige Sprache. Sie haben düstere Prognosen bestätigt. Im Jahr 1998, so können wir in der Antwort lesen – als über 13 000 ausländische Staatsangehörige in deutschen Gefängnis- sen ihre Strafe verbüßten –, wurden gerade einmal 63 Ver- urteilte in ihr jeweiliges Heimatland zurückgeführt. Woran liegt es, dass die Rückführung nicht im er- wünschten Umfang durchgeführt wird? Es ist richtig, dass das gegenwärtig praktizierte Über- stellungsverfahren nach dem Abkommen von 1983 auf- wendig, langwierig und bürokratisch ist. Oft genug müs- sen zur Durchführung diplomatische Wege beschritten werden. Der Verfahrensablauf – so sehr er auch Zeit kos- tet – ist jedoch nicht der Kern des Problems. Die Schuld an dem Missstand, dass nicht in großem Stil überstellt wird, ist eindeutig bei uns und nicht in den anderen betei- ligten Staaten zu suchen. Die Antwort der Bundesregie- rung legt es schonungslos offen: „Die der Bundesregie- rung vorliegenden Erkenntnisse lassen jedoch den Schluss zu, dass eine Überstellung nur in relativ wenigen Fällen durch den Vollstreckungsstaat abgelehnt wurden.“ Das Übel ist also in Deutschland zu suchen. Bei der Suche nach diesem Hindernis, fällt vor allem eine Hürde auf, die genommen werden muss. Es ist nicht die alleinige Ursache des Nichtfunktionierens, aber es ist eine entscheidende Hürde. Nach der gegenwärtigen deut- schen Rechtslage ist eine Strafvollstreckung im Heimat- land nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Gefangenen möglich. Solch eine Zustimmung wird aus nahe liegenden Grün- den von ausländischen Straftätern im Regelfall nicht ge- geben. Strafverbüßung in Deutschland hat bei so man- chem ausländischen Strafgefangenen leider noch immer einen zweifelhaft guten Ruf. Diese Zustimmungsklausel war im Ursprungsüberein- kommen von 1983 enthalten. In Deutschland gilt die Regelung noch immer. Das müsste nicht mehr so sein ! In- ternational ist genau dieser entscheidende Punkt seit dem 18. Dezember 1997 eindeutig und einvernehmlich gere- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119814 (C) (D) (A) (B) gelt worden. In einem Zusatzprotokoll zum genannten Übereinkommen wurde festgelegt, dass das Einverständ- nis des Strafgefangenen bei Vorliegen einer Auswei- sungsverfügung ausdrücklich entfallen kann. Neben vie- len anderen Staaten gehört auch Deutschland zu den Signatarstaaten, dieses Zusatzprotokolls zur Erleichte- rung der Vollstreckungshilfe. Um das Protokoll in Kraft zu setzen, bedarf es lediglich eines Vertragsgesetzes zur Ratifizierung. Darauf warten wir nun seit Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung – bislang vergeblich. Dass wir es hier nicht mit einer politisch oder sachlich strittigen Angelegenheit zu tun haben, beweist der Be- schluss der Justizministerkonferenz vom 10. November 1999. Da wurde die Bundesregierung völlig einver- nehmlich – mit 16 zu null Stimmen – aufgefordert, das Protokoll so bald wie möglich zu ratifizieren und gleich- zeitig bei allen anderen Staaten für die Unterzeichnung und Ratifizierung zu werben. Auch dieser dringende Ap- pell der Fachleute verhallte bei Rot-Grün ungehört. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher diese Große Anfrage gestellt, um zu erfahren, was die Bundes- regierung nach Jahren der Tatenlosigkeit denn nun end- lich unternehmen will. Uns interessiert, mit welchen Mit- teln die Verfahren der internationale Vollstreckungshilfe ihrer Ansicht nach beschleunigt werden sollen. Uns inter- essiert, wann denn endlich dieses Zusatzprotokoll ratifi- ziert werden soll. Uns interessiert, welche Schritte die Re- gierung auf internationaler Ebene plant, um zum Erfolg zu kommen. Die Antwort der Bundesregierung bleibt schwammig: Sie unterstütze Initiativen des Europarates und arbeite im Rahmen der Europäischen Union an der Lösung der Pro- bleme aktiv mit. Das ist eine sehr dünne Antwort. Hier – bei diesem aktuellen Problem –, wo es darauf ankommt, Aktivitäten zu entwickeln, da zieht sich die Bundesregierung in ihr Schneckenhaus zurück und wartet ab. Jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt hat, kann nur mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesregierung keinerlei Bestrebungen verfolgt, um den Anwendungsbereich des Überstellungsübereinkom- mens zu erweitern. Viele Details könnten verbessert werden, um die inter- nationale Überstellung zu erleichtern – beispielsweise könnte eine Vereinbarung für den unmittelbaren Ge- schäftsweg geschaffen werden. Der deutlichste Vorwurf, den ich der Bundesregierung in Sachen Vollstreckungshilfe mache, ist, dass sie bei der Ratifizierung des Zusatzprotokolls nicht handelt – ein weiteres Beispiel dafür, dass die Hand des Kanzlers of- fenkundig eingeschlafen ist. Die rot-grüne Bundesregie- rung, insbesondere das Bundesjustizministerium verzö- gert die Rückführung ausländischer Strafgefangener, weil seit drei Jahren die Schaffung der notwendigen gesetzli- chen Voraussetzung blockiert wird. Bei der Würdigung dieser Blockadehaltung bitte ich zu beachten: zu dieser gesetzlichen Voraussetzung hat sich Deutschland interna- tional schon längst bekannt und verpflichtet und sie wird von den Fachleuten über alle Parteigrenzen hinweg be- fürwortet. Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt unmissverständlich klar: Der entscheidende Hemmschuh auf dem Weg zur Er- leichterung der internationalen Vollstreckungshilfe in Deutschland ist die rot-grüne Bundesregierung selbst. Sie verweigert den vorgezeichneten und vernünftigen Schritt zur Rechtsänderung in Deutschland und sie weigert sich auch, auf internationaler Ebene die Anwendbarkeit des Zusatzprotokolls anzumahnen. Damit gesteht die Bundesregierung ihre Untätigkeit ein. Sie unternimmt nicht die notwendigen Anstrengun- gen, um die drängenden Probleme zu beseitigen, die sich im Rahmen des Vollstreckungshilfeverfahrens ergeben haben. Es handelt sich um ein weiteres Politikfeld, in dem die Bundesregierung versagt hat – zum Schaden für die Men- schen in Deutschland. Helmut Wilhelm (Amberg) (Bündnis 90/Die Grünen): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur „Erleichterung bei der internationalen Vollstreckung“ hat deutlich werden lassen, dass die Bun- desregierung Defizite bei der Ausführung des „Überein- kommens vom 21. März 1983 über die Überstellung ver- urteilter Personen“ feststellt. Es wurde deutlich, dass dies in erster Line auf Vorbehalte gegen die Vollstreckungs- praxis der Mitgliedstaaten untereinander zurückzuführen ist. Deutschland hat Vorschläge, die im Ergebnis zu einer gewissen Harmonisierung der unterschiedlichen Strafzu- messungs- und Strafvollstreckungspraktiken beigetragen hätten, in Verhandlungen über das Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen eingebracht, konnte sich laut Antwort auf die entsprechende Frage der CDU/CSU aber nicht durchsetzen. Darum ist das Ziel des Überein- kommens, nämlich dass verurteilte Straftäter ihre Frei- heitsstrafe möglichst in Ihrem Heimatland absitzen sol- len, nur unzureichend verwirklicht. So ist die Zahl der hier in Deutschland einsitzenden Straftäter ausländischer Staatsangehörigkeit zwangsläu- fig ansteigend. Dies ist aber kein allein deutsches Phäno- men. Denn auch von anderen Ländern aus wird noch sel- tener von der Überstellung dort einsitzender deutscher Staatsangehöriger Gebrauch gemacht. Das liegt nach Ant- wort der Bundesregierung nicht zuletzt an dem fehlenden Überstellungswunsch der im Ausland inhaftierten Deut- schen, weil diese in der Regel ihre sozialen Bindungen und ihren Lebensmittelpunkt in dem Land haben, in dem ihre Verurteilung erfolgt ist. Wenn man die Ziele des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung ernst nimmt, macht das natürlich einen gewissen Sinn. Ein genereller Verzicht auf die Zustimmung des Inhaftierten durch Zu- satzprotokoll, um die Überstellungspraxis zu verbessern, würde meines Erachtens auf verfassungsrechtliche Pro- bleme stoßen. Diese Auffassung wird von der Bundesregierung mit Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts vom 18. Juni 1997 geteilt. Denn danach ist der Ver- urteilte im Überstellungsverfahren natürlich nicht als bloßes Objekt zu behandeln. Daher ist der beschränkte Verzicht auf die Zustimmung bei Flucht-, Ausweisungs- bzw. Abschiebungsfällen ausreichend. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19815 (C) (D) (A) (B) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort eindeutig er- kennen lassen, dass sie die Problematik erkannt hat und sachgerechte Lösungen mit den Mitgliedsländern an- strebt. Ich bin sicher, dass im Laufe einer fortschreitenden Europäisierung von dem Überstellungsübereinkommen stärker Gebrauch gemacht werden wird. Jörg van Essen (FDP): Die Globalisierung macht auch nicht vor der Strafvollstreckung und vor Straftätern halt. Die jüngste Vergangenheit zeigt, dass Straftaten im- mer mehr im internationalen Zusammenhang gesehen werden müssen. Viele Straftäter nutzen Staaten als Rück- zugsräume. Dies gilt nicht nur für die aktuellen terroristi- schen Fälle, sondern auch für viele Formen der organi- sierten Kriminalität. Für einen Rechtsstaat besteht daher die Aufgabe, einerseits für eine Bestrafung unabhängig vom Tatort zu sorgen, andererseits aber auch für die ent- sprechende Vollstreckung der Strafen die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die hohe Zahl ausländischer Personen, bei denen Frei- heitsstrafe in Deutschland vollstreckt wird, stellt ein Pro- blem dar. Wie uns die Strafvollzugsbeamten immer wie- der berichten, führt gerade der hohe Anteil von ausländischen Häftlingen zu erheblichen Problemen im Strafvollzug. Die Lage in den Gefängnissen ist uns allen bekannt. Auch ist uns leider bekannt, wie wenig die Fi- nanzminister der Länder, die gemeinsam mit den Justiz- ministern hier die Verantwortung tragen, bereit sind, Fi- nanzmittel für den Strafvollzug zur Verfügung zu stellen. Unsere Gefängnisse sind überfüllt. Daraus ergibt sich nicht die Verpflichtung, so viele Straftäter wie möglich aus den Gefängnissen fernzuhalten. Aber es ergibt sich sehr wohl die Verpflichtung für einen Rechtsstaat, insbe- sondere unter dem Aspekt der Resozialisierung unter ent- sprechenden Voraussetzungen Straftäter zur Strafvoll- streckung in ein anderes Land zu überstellen. Die Überstellung der Straftäter kommt nicht nur der Bundesrepublik Deutschland zugute. Vielmehr haben auch die Heimatlände der Straftäter den Vorteil, dass durch eine Vollstreckung in ihrem Lande der Resoziali- sierung mehr Möglichkeiten eröffnet werden, als wenn nach der Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutsch- land eine entsprechend ausländerrechtlich bedingte Ab- schiebung erfolgt. Ich begrüße ausdrücklich, dass die CDU/CSU mit ih- rer Großen Anfrage diese Problematik in den Vordergrund gehoben hat. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass im Be- reich der Vollstreckungshilfe noch einiges zu tun ist: Ers- tens: Wir brauchen eine zügige Ratifizierung des Zusatz- protokolls. Zweitens: Wir brauchen Vergleichsregeln, die die unterschiedlichen Strafzumessungs- und Strafvoll- streckungspraxen – etwa in den Mitgliedstaaten der EU – harmonisieren. Drittens: Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um das sehr langwierige Verfahren der Überstellung zu verkürzen. Wir sollten uns als Bundesgesetzgeber bemühen, in diesem schwierigen Feld für eine Beschleunigung zu sor- gen. Dabei müssen auch wir als Bundesrepublik Deutsch- land überprüfen, ob all unsere Grundsätze der Strafvoll- streckung nicht angepasst werden müssen, um eben mit den anderen Staaten – insbesondere der EU – eine Har- monisierung zu erreichen. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Meine Erfahrung im Bun- destag lehrt mich hinsichtlich parlamentarischer Anfragen zweierlei. Erstens: Keine Anfrage ohne Anliegen. Zwei- tens: Große Anfragen – große Anliegen. Und so verhält es sich auch mit der zur Debatte stehenden Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zu „Erleichterungen bei der internationalen Vollstreckungshilfe“. Wenn man wissen will, worum es der CDU/CSU in dieser Anfrage geht, dann lohnt zum Beispiel ein Blick in den Antrag der CDU/CSU „Kriminalität wirksamer bekämpfen – Innere Sicherheit gewährleisten“ vom 3. Juli dieses Jahres, Drucksache 14/6539. Denn dort ist der „Bekämpfung der von Ausländern begangenen Strafta- ten“ ein eigener Abschnitt mit einer eindeutigen Aussage – oder besser: Forderung – gewidmet. Dort heißt es: ... dass schon eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur Ausweisung bzw. Abschiebung führen muss. Angesichts der verhängten geringen Freiheits- strafen bei schon recht schweren Taten erscheint es nicht sachgerecht, die nach dem Ausländergesetz zwingende Ausweisung an eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren zu knüpfen; ... dass ausländische Verurteilte verhängte Freiheits- strafen auch ohne ihre Zustimmung regelmäßig in ihren Heimatländern verbüßen sollten und dass die Bundesregierung die entsprechenden völkerrechtli- chen Vereinbarungen ohne Abstriche unverzüglich umsetzen möge. Damit ist die Haltung der CDU/CSU im Umgang mit ausländischen Straftätern klar formuliert und letztlich auch das Anliegen der Großen Anfrage benannt. Als Grund für die möglichst weitgehende Überstellung aus- ländischer Straftäter zur Strafvollstreckung in ihre Hei- matländer stellt die CDU/CSU in ihrer Anfrage auf die oftmals besseren Chancen zur gesellschaftlichen Einglie- derung ab. Die Bundesregierung nennt dagegen als Gründe für die Nichtüberstellung das häufig vorhandene „besonders öffentliche Interesse der aus generalpräventi- ven Gründen als notwendig angesehenen weiteren Straf- vollstreckung in Deutschland und die aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Strafvollstreckungssysteme beste- hende Besorgnis, die Strafe könne nicht nachdrücklich vollstreckt werden“. Damit haben wir eine ganz eigenartige Aussagenkon- stellation: Die CDU/CSU sorgt sich scheinbar vorrangig um die Wiedereingliederung ausländischer Straftäter und die Regierung möchte offenbar eine unbedingte und un- nachgiebige Bestrafung, die scheinbar am besten Deutschland möglich ist. Mir scheint, dass wir hier Gefahr laufen, eine unauf- richtige Debatte zu führen. Grundsätzlich wünschen wir uns wohl alle, dass die Zahl der Straftäter – ganz gleich, welcher Herkunft – zurückgeht und dass Strafvollzug die letzte Maßnahme in der Sanktionenskala bleiben sollte. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119816 (C) (D) (A) (B) Die unbestreitbare Tatsache, dass ausländische Häftlinge überwiegend die Vollzugsbedingungen in Deutschland denen in ihren Heimatstaaten vorziehen, ist angesichts der auch bei uns keineswegs rosigen Verhältnisse schon be- merkenswert und sollte nicht zuletzt auch deshalb respek- tiert werden, da das Übereinkommen über die Überstel- lung verurteilter Personen dem Verurteilten ein „Wunschrecht“ zukommen lässt. Im Übrigen denke ich auch, dass angesichts der zunehmenden Mobilität der Menschen und der auch von der CDU/CSU aus bestimm- ten Grünen und in einem bestimmten Umfang gewünsch- ten Zuwanderung von Menschen eine Formel in der Art „Leben in Deutschland – Strafen im Herkunftsland“ nicht mehr zeitgemäß ist. Aber wie sehr die Fragen der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung international im Fluss sind, zeigt ge- rade die jüngste Entwicklung. Heißt es noch in der Ant- wort der Bundesregierung vom vergangenen Jahr, das die Regierung „derzeit keine Möglichkeit sieht, eine Harmo- nisierung der Strafzumessungs- und Strafvollstreckungs- praxis in den Mitgliedstaaten zu erreichen“, so hat sich dies nach dem Terroranschlag und dem ins Haus stehen- den Rahmenbeschluss des Rates der Union zur Terroris- musbekämpfung geändert. Dr. Eckhardt Pick, Parl. Staatssektär bei der Bun- desministerin der Justiz: Die internationale Voll- streckungshilfe, insbesondere die Vollstreckung von im Ausland ergangenen freiheitsentziehenden Sanktionen im Heimatland der verurteilten Person, ist eine relativ junge Form der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Das hier einschlägige Übereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1983 hatte von der Entstehungsgeschichte her – ebenso wie das deutsche Recht – die Resozialisie- rung des Gefangenen zum Ziel. Ohne diesen Gesichts- punkt aus den Augen zu verlieren, hat aber die tatsächli- che Entwicklung die Akzente etwas verschoben: In Deutschland, aber nicht nur hier, hat die stetige Zunahme des Ausländeranteils in den Gefängnissen dazu geführt, dass das Vollzugsziel insbesondere wegen der Sprachen- vielfalt und der unterschiedlichen kulturellen Herkunft auch nicht ansatzweise erreicht werden kann. Der Bele- gungsdruck ist derart hoch, dass das Resozialisierungsziel insgesamt gefährdet ist. Vor diesem Hintergrund kommt den durch das Europaratsübereinkommen eröffneten Möglichkeiten des Vollzuges im Heimatland zunehmende Bedeutung zu. Aus den Ihnen vorliegenden Zahlen über die Anzahl der tatsächlich aus Deutschland ins Ausland überstellten verurteilten Personen geht hervor, dass die praktische An- wendung des Übereinkommens hinter den Erwartungen zurückbleibt. Die hierfür maßgebenden Gründe sind in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage mitgeteilt worden. Lassen Sie mich einige von ihnen nochmals kurz skizzieren: Den größten Anteil der in Deutschland inhaftierten ausländischen Strafgefangenen stellen nach den mir vor- liegenden Zahlen folgende Staaten: die Türkei mit 3 806 Gefangenen, Jugoslawien mit 2 092 Gefangenen, Italien mit 902 Gefangenen, Polen mit 729 Gefangenen, Ma- rokko mit 634 Gefangenen, Algerien mit 690 Gefange- nen, Albanien mit 452 Gefangenen, Rumänien mit 386 Gefangenen und Bosnien-Herzegowina mit 356 Ge- fangenen. Mit der Türkei findet – darauf ist in der Antwort näher eingegangen worden – de facto ein Überstellungsverkehr wegen der dortigen sehr frühen Entlassung auf Be- währung nicht statt. Das jüngste türkische Gesetz über die Strafaussetzung zur Bewährung vom 8. Dezember 2000 hinsichtlich Verurteilungen, die bis zum 23. April 1999 begangen worden sind, hat diese Situation noch ver- schärft. Mit Marokko wird eine völkerrechtliche Vereinbarung zwar gegenwärtig verhandelt, besteht aber noch nicht. Al- gerien hat bisher nicht den Wunsch geäußert, dem offenen Übereinkommen des Europarates beizutreten. Im Verhält- nis zu Bosnien-Herzegowina gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage, gleiches gilt für Jugoslawien. Albanien und Rumänien sind zwar Mitgliedstaaten des Überstellungsübereinkommens, zu einer zahlenmäßig nennenswerten Übernahme eigener Staatsangehöriger dürften sie aber aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage sein. Diese Länder dürften Schwierigkeiten genug haben, den eigenen Strafvollzug zu modernisieren. Es verbleiben Polen und Italien als Mitgliedstaaten, mit denen der Vollstreckungshilfeverkehr jedenfalls vom Grundsatz her intensiviert werden könnte. Hier wird es in- teressant sein, festzustellen, ob es nach der erfolgten Ra- tifikation des Zusatzprotokolls, das bekanntlich auf das Erfordernis der Zustimmung des Strafgefangenen in be- stimmten Fällen verzichtet, zu einem Anstieg der Über- stellungen kommen wird. Einen Regierungsentwurf zur Ratifikation des Zusatzprotokolls wird das Kabinett als- bald beschließen. In der Antwort auf die Große Anfrage ist auch darauf hingewiesen worden, dass wegen der Langwierigkeit des Verfahrens die Staatsanwaltschaften häufig auf das einfa- chere Verfahren nach § 456 a StPO, das heißt Absehen von der weiteren Vollstreckung bei einer Ausweisung, zurück- greifen. Die lange Verfahrensdauer und die unzurei- chende Anwendung des Übereinkommens in der Praxis sind Gegenstand zahlreicher Erörterungen im zuständigen Ausschuss des Europarates gewesen und stehen fast stän- dig auf dessen Tagesordnung. Lösungsansätze sind indes noch nicht erkennbar geworden. Wahrscheinlich dürfte ein Grund für die mangelnde Anwendung darin zu sehen sein, dass zwar jeder Mitgliedstaat zur Entlastung des ei- genen Strafvollzuges gerne ausländische Staatsan- gehörige zur weiteren Vollstreckung in dessen Heimat- staat überstellt, zur Übernahme eigener Staatsangehöriger in den eh schon überlasteten eigenen Strafvollzug indes eher weniger bereit ist. Exemplarisch ist hier die unge- wöhnlich offene und ehrliche Erklärung Irlands anlässlich der Ratifikation, dass nämlich Irland wegen des Bele- gungsdrucks im eigenen Strafvollzug Überstellungsersu- chen anderer Staaten nur in dem Maße nachzukommen bereit ist, als freie Plätze im Vollzug verfügbar sind. Ungeachtet aller Bemühungen der Bundesregierung, national und international für eine stärkere Anwendung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19817 (C) (D) (A) (B) des Übereinkommens zu werben, dürfte sich an dieser faktischen Situation in allen potenziellen Vollstreckungs- staaten leider weder kurz- noch mittelfristig etwas ändern. Unabhängig davon wird die Bundesregierung auch wei- terhin alle Anstrengungen unternehmen, die Mitgliedstaa- ten von den Vorzügen der internationalen Vollstreckungs- hilfe zu überzeugen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemei- nen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergän- zungsgesetz – PflEG) (Tagesordnungspunkt 18) Marga Elser (SPD): Unsere Zielsetzung in diesem Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemei- nen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsge- setz – PflEG) ist die Verbesserung der Versorgungssitua- tion für demenziell und psychisch erkrankte sowie geistig behinderte Pflegebedürftige. Wir wissen, es bestand dringend gesetzlicher Hand- lungsbedarf bei der Pflege im häuslichen Bereich, vor al- len aber bei der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Gerade die Beratung dieser Menschen ist eine wichtige Säule. Ich weiß aus eigener Erfahrung – meine Mutter ist seit mehreren Jahren demenzkrank –, wie schwer es für den Partner und die Familie ist, mit dem geänderten Ver- halten des Kranken richtig umzugehen. Die häuslich Pfle- genden werden durch die Pflege und Betreuung Demenz- kranker in besonderer Weise – oft rund um die Uhr – beansprucht. Hier ist eine Entlastung dringend erforder- lich. Daher werden wir den sich bietenden Finanzspiel- raum von rund 500 Millionen DM – mehr ist leider zur Zeit nicht möglich – im vollen Umfang einsetzen. Dafür werden wir diesen pflegenden Angehörigen erste Hilfen zur Verfügung stellen, die ihnen den schwierigen Pflege- alltag zeitweise erleichtern und physische und psychische Überlastungen verhindern sollen. Mit diesem Gesetz werden für altersverwirrte, aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflege- bedürftige zusätzliche Leistungen und verbesserte Ver- sorgungsangebote vorgesehen. Dabei soll der allgemeine Betreuungsbedarf, also die Beaufsichtigung, Anleitung und Betreuung, die über die festgelegten Pflegeleistungen hinausgeht, besser berücksichtigt werden. Unser Gesetz sieht vor, dass der Pflegebedürftige mit dem bestimmten Erkrankungsbild einen Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag hat. Das sind bis zu 900 DM pro Jahr. Diese zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden. Sie kön- nen zum Beispiel für Tages- oder Kurzzeitpflege einge- setzt werden. Wir wollen gleichfalls dafür sorgen, dass in Modellversuchen neue Versorgungskonzepte und Versor- gungsstrukturen insbesondere für Demente entwickelt werden. Fördermittel sollen auch dazu verwendet werden, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote zu för- dern. Das sind zum Beispiel ehrenamtliche Betreuungs- gruppen oder Tagesbetreuung in Klein- und Kleinstgrup- pen. So soll eine Vielfalt von Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden, die den unterschiedlichsten Entlas- tungswünschen der Angehörigen entgegenkommt. Dafür werden insgesamt 20 Millionen DM eingesetzt. Die glei- che Summe wird auch von den Ländern finanziert, sodass wir dafür 40 Millionen DM veranschlagen können. Zudem werden bestehende Beratungsangebote verbes- sert und erweitert. Dies betrifft insbesondere den Ausbau beratender Hilfen im häuslichen Bereich. Der begünstigte Personenkreis erhält den Anspruch auf einen zweiten Be- ratungsbesuch in dem gesetzlich vorgeschriebenen Inter- vall, das heißt, in der Stufe III vierteljährlich und in den Stufen I und II halbjährlich. Wichtig ist uns auch hier, durch den qualifizierten Beratungsbesuch eine Optimie- rung der Versorgungssituation im häuslichen Bereich zu erreichen. Flankiert werden die gesetzlichen Maßnahmen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Pflegekassen. Sie sollen das Verständnis für die Situation „dementer“ Menschen wecken. Sie sollen Anleitungen zum Umgang mit ihnen geben, aber auch Maßnahmen der Prävention, der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder Verhinderung einer Verschlimmerung aufzeigen. Wir wollen mit diesem Gesetz das bürgerliche Engage- ment wecken und auf gelungene ehrenamtliche Projekte aufmerksam machen, in denen sich in überzeugender Weise bürgerschaftliches Engagement mit professioneller Pflege zum Wohle der Pflegebedürftigen und ihrer An- gehörigen verbindet. Mit diesem Gesetz haben wir erste wirksame Schritte zur Verbesserung der ambulanten Pflegesituation einge- leitet. Zusammen mit diesem Gesetz beschließen wir auch die von uns seit langem angestrebte Förderung der ambu- lanten Hospizarbeit durch die gesetzliche Krankenversi- cherung. In unseren Anhörungen haben wir feststellen können, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir werden den eh- renamtlichen Helferinnen und Helfern beistehen und ih- nen Hilfe durch palliativmedizinisch erfahrene Pflege- dienste und Ärzte zukommen lassen. Und sie haben im pflegerischen Bereich eine fachlich qualifizierte Kraft mit Erfahrung in der palliativmedizinischen Pflege als An- sprechpartner. Gerade der nicht pflegerische Aspekt ist wichtig. Die Hospizbewegung wird damit in die Lage versetzt, den Einsatz und die Leistungen qualifizierter Ehrenamtlicher auf einer gesicherten finanziellen Grundlage durch den Einsatz fachlich geschulter Kräfte zu koordinieren. Die ehrenamtliche Sterbebegleitung ist für die Sterbenden und ihre Familien unendlich wichtig und hilfreich. Ich möchte damit schließen, mich bei all denen, die dies bisher schon gemacht haben, sehr zu bedanken. Eva-Maria Kors (CDU/CSU): Es ist schon lange un- strittig: Demenzkranke und ihre Familienangehörigen in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119818 (C) (D) (A) (B) Deutschland müssen zusätzliche Hilfen aus der Pflege- versicherung erhalten. Von den etwa 1,8 Millionen Pfle- gebedürftigen in unserem Land sind über 900 000 in ihrer Alterskompetenz so sehr eingeschränkt, dass sie auf re- gelmäßige Hilfe angewiesen sind. 550 000 an Demenz er- krankte Pflegebedürftige leben zu Hause und werden von ihren Angehörigen betreut. Diese Zahlen unterstreichen den konkreten und dringenden Handlungsbedarf. Es ist daher durchaus richtig, dass sich die Bundesre- gierung dieses Themas endlich angenommen und einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Aber zum wiederholten Mal schlägt die Bundesregierung bei dem Versuch, zu ver- nünftigen und tragfähigen Lösungen zu kommen, den falschen Weg ein! Das, was Rot-Grün mit dem Pflegeleis- tungs-Ergänzungsgesetz als Problemlösung anbietet, ist wieder einmal nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist und bleibt Stückwerk. Denn ein bisschen finanzielle Un- terstützung bei der Unterbringung Demenzkranker in Ein- richtungen der Tagespflege, ein bisschen Entlastung für die Angehörigen, ein bisschen Förderung von Betreu- ungsangeboten und ein paar Modellprojekten reichen eben nicht aus, um den Bedürfnissen Demenzkranker und ihrer Angehörigen endlich gerecht zu werden und die Pro- bleme sachgerecht zu lösen. Zahlreiche Experten haben in der Anhörung demnach auch ganz zutreffend ihre Vorschläge nur als einen sym- bolischen Akt bezeichnet. Der vorgesehene Finanzrah- men in Höhe von 900 Mark pro Jahr und Pflegebedürfti- gen sei ein Witz. Er bedeute konkret 2 DM und 46 Pfennige oder eine Tüte Gummibärchen mehr finanzielle Unterstützung pro Tag. Dies sei eine Demütigung der An- gehörigen. Aber noch schlimmer: Nicht nur der vorgese- hene Finanzrahmen ist unzureichend. Nach Ansicht von Experten können konkrete Verschlechterungen im Krank- heitsbild der Patienten nicht ausgeschlossen werden. Denn der durch den Besuch einer Tagespflegeinrichtung verursachte Wechsel der gewohnten Umgebung und der gewohnten Personen könne dazu führen, dass die alters- verwirrten Menschen – ich zitiere – „noch verwirrter als zuvor wieder nach Hause zurückkommen werden“. Darü- ber hinaus ändere der Gesetzentwurf nichts an der Einstu- fungspraxis der Kassen. Das Sachleistungsprinzip der Pflegeversicherung werde weiterhin den Anforderungen demenziell erkrankter Menschen insgesamt nicht gerecht. Diese im Vorfeld bekannten Meinungen von Experten aus der Praxis haben wir – im Gegensatz zu Ihnen – ernst ge- nommen und in unseren Entwurf vom März 2001 einge- bunden. Wir wollten mit unserem Entwurf, dass der allgemeine Hilfe- und Betreuungsaufwand künftig in Höhe von bis zu 30 Minuten im Rahmen der Grundpflege anerkannt wird. Im Gegensatz zu Rot-Grün bezog unser Entwurf ferner auch demenziell erkrankte Menschen im stationären Be- reich in die Verbesserungen mit ein. Und, meine Damen und Herren von der Koalition, unser Vorschlag war seriös gegenfinanziert! Durch die Verlagerung der Kosten für die Behandlungspflege von der Pflege- in die Kranken- versicherung wäre ein Finanzvolumen von etwa 1,5 Mil- liarden Mark frei geworden. Wenn man von durchschnitt- lich 75 000 Mark Personalkosten pro Pflegekraft im Jahr ausgeht, hätten damit bundesweit 20 000 zusätzliche Pflegefachkräfte eingestellt und bezahlt werden können. Dies macht auch Sinn. Denn nur mit mehr und gut qualifiziertem Personal lässt sich Pflegequalität wirklich sichern und verbessern, und nicht mit immer neuen Ein- zelgesetzen und immer mehr Bürokratie. Darüber hinaus haben wir in unseren aktuellen Än- derungsanträgen die Einrichtung einer Schiedsstelle für Häusliche Krankenpflege und die Erhöhung der finanzi- ellen Förderung stationärer Hospize gefordert. Es müsste auch Ihnen bekannt sein, dass es im Bereich der häuslichen Krankenpflege kein geeignetes Instrument zur möglichst zeitnahen Lösung der Konflikte zwischen Kassen und Verbänden bei den Vergütungsvereinbarun- gen gibt. Scheitern die Verhandlungen, bleibt nur der Weg vor die Sozialgerichte. Der Erlass der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege im vergangenen Jahr hat diese Entwicklung nicht stoppen können. Schiedsstellen böten die Möglichkeit, zwischen den Vertragspartnern zu schnellen und verbindlichen Lösungen zu kommen. Leider hat Rot-Grün auch diesen Antrag zulasten insbe- sondere der Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich abgelehnt. Es ist wichtig und richtig, die Probleme im Bereich der häuslichen Krankenpflege anzugehen. Aber Sie machen immer nur einen winzigen ersten Schritt und setzen diesen mit großem medialen Getöse in der Öffentlichkeit in Szene, aber von den Gesetzeskonse- quenzen her sind immer die betroffenen Menschen die Dummen. Ihre Gesundheitspolitik ist und bleibt Stüm- perei. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koaliti- onsfraktionen, es ist schlimm genug, dass Sie heute unzu- reichende Lösungen zur Verbesserung der Situation von Demenzkranken verabschieden. Aber noch schlimmer ist, dass sie in diesem Gesetz so ganz nebenbei auch eine Ver- schlechterung für die in der Hospizbewegung ehrenamt- lich Tätigen „vergraben“ haben. Was sind die Fakten? Der Bundesrat hat im Juli diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit vorgelegt. Danach sollen die Krankenkassen mit einem bis zum Jahr 2007 auf 0,4 Euro pro Versicherten ansteigenden Betrag Hospizdienste fördern. Hospizdienste, die in den Fami- lien und Haushalten tätig sind. Gefördert werden soll ein angemessener Zuschuss für die Personalkosten, die bei der Gewinnung, Vorbereitung, Koordination und Beglei- tung ehrenamtlicher Hospizdienste sowie deren Vernet- zung mit anderen Diensten entstehen. Die zu fördernden Aufgaben sollen auch palliativ-pflegerische Beratungen umfassen können. Aus vordergründig politischen Motiven haben die Koalitionsfraktionen dann zum gleichen Thema einen Änderungsantrag zum Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz eingebracht. Ihr Vorschlag sieht eine Förderung nur dann vor, wenn der in den Familien oder im Haushalt tätige am- bulante Hospizdienst mit „palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediens- ten und Ärzten zusammenarbeitet sowie unter der fachlichen Verantwortung einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers oder einer anderen qualifi- zierten Person steht, die über mehrjährige Erfahrung in der palliativ-medizinischen Pflege oder über eine Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19819 (C) (D) (A) (B) entsprechende Weiterbildung verfügt und eine Wei- terbildung als verantwortliche Pflegefachkraft oder in Leitungsfunktionen nachweisen kann“. Am vergangenen Mittwoch haben wir darum gebeten, die Beschlussfassung zu diesem Änderungsantrag ange- sichts der nachmittags stattfindenden Anhörung zum Ent- wurf des Bundesrates auszusetzen. Ohne jede Begrün- dung haben Sie unsere Bitte jedoch mit Ihrer Mehrheit abgeschmettert. Das heißt nichts anderes, als dass Sie die Meinung der am Nachmittag erscheinenden Experten gar nicht mehr interessiert hat. Dies ist nicht nur schlechter parlamentarischer Stil, dies lässt auch jegliches ernst zu nehmende Interesse an der Thematik und deren umfas- senden Beratung und Diskussion vermissen. Und dies vor dem Hintergrund, dass die verschiedene Sachver- ständigen ausdrücklich auf zahlreiche Unzulänglichkei- ten und Unklarheiten der von Ihnen geplanten Förderung hingewiesen haben. So sehen die Experten die nötige kon- tinuierliche Sterbebegleitung gefährdet, da die Förderung auf Dienste beschränkt ist, die ausschließlich in Familien und Haushalten tätig sind. Was passiert, wenn die Pflege- bedürftigen in einer stationären Einrichtung unterge- bracht und weiterhin begleitet werden sollen? Geht dann die Förderung verloren? Kritisiert wird aber vor allem, dass Ihr Entwurf die Fördervoraussetzungen nicht in ausreichend deutlichem Maße regelt. Es bleibt unklar, wie die Zusammenarbeit der Hospizdienste mit den palliativ medizinischen Ange- boten aussehen soll. Wo liegt die Grenze zwischen pallia- tiv-medizinischer Betreuung einerseits und Pflege ande- rerseits? Sollen nur noch Hospizdienste gefördert werden, die eine solche Leistung anbieten? Letzteres würde be- deuten, dass ambulante Hospizdienste ohne palliative Be- ratungs- bzw. Pflegeleistung von der Förderung zumin- dest teilweise ausgeschlossen sind und die Existenz ehrenamtlicher Strukturen in der Hospizbewegung kon- kret gefährdet ist. Denn auch Ehrenamtlichkeit braucht ei- nerseits eine kontinuierliche finanzielle Förderung haupt- amtlich Tätiger zur Unterstützung der Ehrenamtlichen. Andererseits darf Ehrenamtlichkeit im Hinblick auf die an die zu leistende Pflege zu stellenden Anforderungen aber auch nicht überfordert werden. In beiden Punkten versagt Ihr Gesetz. Caritas und Diakonie teilen ausdrücklich unsere Be- fürchtungen und haben in der Anhörung meine entspre- chenden Fragen nach der Gefährdung ehrenamtlicher Strukturen mit einem klaren Ja beantwortet. Unklar bleibt in Ihrem Gesetz auch, wie die Qualität der angestrebten palliativ-medizinischen Pflege sicherge- stellt werden soll. Die Anhörung hat gezeigt, dass es in Deutschland ein großes Defizit im Bereich der Palliativ- medizin und -pflege gibt. Die Anhörung hat aber auch ge- zeigt, dass hierzu Änderungen der Approbationsordnung und verstärkte Anstrengungen der Selbstverwaltung er- forderlich sind. Ihr Gesetz wirft auch diesbezüglich mehr Fragen als Lösungen auf. Darüber hinaus gefährden die von Ihnen aufgestellten Anforderungen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes zusätzlich die Existenz bewährter ehrenamtlicher Struk- turen. So haben nach Auskunft der Diakonie bereits zahl- reiche ehrenamtliche Hospizmitarbeiter signalisiert, ihr Ehrenamt aufgrund dieser zunehmenden bürokratischen Aufgaben aufgeben zu wollen. Es ist schon bemerkens- wert, dass Sie im Internationalen Jahr des Ehrenamtes ein solches Gesetz auf den Tisch legen und verabschieden. Lassen Sie mich am Ende meiner Ausführungen Fol- gendes ganz deutlich sagen: Wir wollen die auch aus un- serer Sicht notwendige Zusammenarbeit zwischen haupt- amtlich und ehrenamtlich Tätigen in der Hospizbewegung stärken und finanziell fördern. Wir fordern aber eine um- fassende und genaue Analyse und Beratung des Themas Sterbebegleitung in Deutschland, an deren Ende ein schlüssiges Konzept für die Arbeit und Finanzierung so- wohl der ambulanten und als auch stationären Hospize so- wie deren Vernetzung und Zusammenarbeit mit palliativ- medizinischen Angeboten steht, die dem ehrenamtlichen Charakter der Hospizbewegung weiterhin ausdrücklich Rechnung trägt. Für uns ist klar: Gesetzliche Regelungen in diesem Be- reich dürfen nicht auf Kosten der Ehrenamtlichkeit gehen. Sie dürfen nicht dazu führen, dass ehrenamtlich Tätige in der Hospizbewegung nun zu billigen Pflegekräften für die Kassen werden und damit Löcher gestopft werden, die Sie durch Ihre unseriöse und unkompetente Gesundheitspoli- tik immer wieder gerissen haben. Dies wäre eine unzuläs- sige Überforderung des Ehrenamtes. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir daher ab. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich freue mich, dass wir heute das Pflegeleis- tungsergänzungsgesetz verabschieden; denn mit der Ein- ehrung der Pflegeversicherung 1995 haben wir die letzte Lücke in der sozialen Versorgung gegen Lebensrisiken geschlossen, die bereits vielen Menschen geholfen hat. Rund 60 Millionen Menschen haben inzwischen An- sprüche aus der Pflegeversicherung. Mit ihren Leistungen erreicht die Pflegeversicherung insgesamt 1,9 Millionen Pflegebedürftige, davon 1,28 Millionen im ambulanten Bereich und 550 000 Personen im stationären Bereich. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung; sie soll mit ihrem Leistungsangebot Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, die mit der Pflegebedürftigkeit verbundenen persönlichen und finanziellen Lasten zu tra- gen. Ein Erfolg der Pflegeversicherung: Die überwie- gende Zahl der Pflegebedürftigen ist nunmehr von der So- zialhilfe unabhängig. Gerade den Menschen, die im Bereich der Pflege arbeiten, gebührt Anerkennung und Dank für eine engagierte – und oft zu gering entlohnte Tätigkeit. Ein weiteres großes Verdienst der Pflegeversi- cherung ist, dass es zum ersten Mal gelungen ist, eine so- ziale Absicherung der Pflegepersonen einzuführen und die Pflegetätigkeit sozial abzusichern wie eine Erwerbs- tätigkeit. Derzeit profitieren circa 600 000 Pflegeper- sonen, zum Beispiel Angehörige Freunde und Nachbarn davon. Obwohl die Pflegeversicherung bewusst als Teilabsi- cherung konzipiert wurde, sehen wir gravierende Lücken in der Versorgung. Der Grund: Auch in diesem Bereich haben wir es mit einer Hinterlassenschaft zu tun, die die Untätigkeit der alten Regierung widerspiegelt. Das be- trifft vor allem die Qualität der Versorgung in der ambu- lanten und stationären Pflege. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119820 (C) (D) (A) (B) Berichte über die Mängel in der Pflege häufen sich. Wir kennen sie alle aus einem Besuch im Pflegeheim oder aus dem Fernsehen, die oft entwürdigenden Zustände in den Pflegeheimen. Der Handlungsbedarf kann von kei- nem der hier Anwesenden bestritten werden. Dabei gibt es ganz offensichtlichen Nachholbedarf bei der Betreuung der Demenzkranken und auch bei der Unterstützung für die Angehörigen. Hier brauchen wir ein verbessertes Leis- tungsangebot der Pflegeversicherung gerade für die De- menzkranken. Denn die Versorgungssituation der De- menzkranken muss dringend verbessert werden. Defizite bestehen in quantitativer und qualitativer Hinsicht, beste- hen nicht nur im Bereich der frühzeitigen Diagnostik und der ganzheitlichen umfassenden Therapie. Besonders fehlt es hier an der Pflege und Betreuung sowie an einer angemessenen Beratung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Hier besteht vor allem Handlungsbedarf im Bereich der häuslichen Pflege, damit Kranke möglichst lange Zu- hause gepflegt und betreut werden können. Dass die häus- liche Pflege Vorrang hat, ist von ganz entscheidender Be- deutung für die Koalition. Bei der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen, ist es uns wichtig, dass Pflegebedürf- tige in Zukunft so lange wie möglich Zuhause gepflegt werden können und ein anonymer Heimaufenthalt ver- hindert werden kann. Deshalb werden wir in einem ersten Schritt mit rund 0,28 Milliarden DM viele Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der häuslichen Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem Betreuungsbedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung initiieren. Für die Angehörigen werden zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen, indem pflegenden Angehöri- gen qualitätsgesicherte Betreuungsangebote zur Seite ge- stellt werden. Das geschieht im Einzelnen dadurch, dass es für Pfle- gebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Be- aufsichtigung und Betreuung einen zusätzlichen Leis- tungsanspruch im Elften Sozialgesetzbuchs geben wird. Diese können Leistungen der häuslichen Pflege in Höhe von 900 DM im Kalenderjahr für qualitätsgesicherte Be- treuungsleistungen entgegennehmen. Wir starten daher neue Projekte, in denen neue Versorgungsformen erprobt werden. Neue Projekte und niedrigschwellige Betreu- ungsangebote werden durch die soziale und private Pfle- geversicherung einerseits und von Land und Kommunen andererseits in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich fi- nanziert werden. Diese niedrigschwelligen Betreuungs- angebote dienen in erster Linie dazu, ehrenamtliche Be- treuungspersonal zu finanzieren, also ihren Aufwand und auch Sachkosten für die Koordination und Organisation von Betreuenden. Wir haben hier großen Wert darauf gelegt, dass die Pro- jekte qualitätsgesichert sind. Als förderungsfähige, nied- rigschwellige Betreuungsangebote kommen Helferinnen- kreise zur stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Ein- zelbetreuung in Betracht. So wollen wir auch in der am- bulanten Hospizarbeit von ehrenamtlichen Helfern ein Zeichen setzen, indem diese Tätigkeit demnächst vergütet wird. Bürgerengagement soll sich auch lohnen und at- traktiver werden. Ziel des Pflegeleistungsergänzungsge- setzes ist es, die Situation in den Familien zu entspannen und ehrenamtliche Tätigkeit zu belohnen. Vor allem soll für die pflegenden Angehörigen neue Möglichkeiten der Entlastung geschaffen werden. Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt, Qualität, Wirt- schaftlichkeit und Eigenverantwortung als Parameter fest zu verankern. Qualitätssicherung zum zentralen Bestand- teil unserer Gesundheitspolitik zu machen, haben wir uns in den Koalitionsvereinbarungen fest vorgenommen. Im Bereich der Pflege ist ein solcher Qualitätsmaßstab schon lange überfällig. Was heißt denn Qualität? Es geht um gute und angemessene Versorgung. Es geht um Versor- gung, die Würde und Selbstbestimmung gewährleistet. Menschen, die der Pflege bedürfen, sind nicht Objekt ei- ner Maschinerie. Pflegepersonal ist nicht Verschiebe- masse von chronischer Unterbesetzung und Fehlmanage- ment. Fehlende Qualitätsvereinbarungen dürfen nicht mehr auf dem Rücken dieser beiden Gruppen ausgetragen werden. Der informierte und eigenständige Patient ist Voraus- setzung für einen sinnvollen Ressourceneinsatz. Deshalb ist es wichtig, dass Patienten auch in kritischer Weise mit- bestimmen können. Es geht darum, dass Versicherte ver- besserte Möglichkeiten erhalten, sich generell über die medizinischen Leistungsangebote und deren Qualität zu informieren. Deshalb muss endlich unabhängige Patien- tenberatung in Gang kommen und der Patient über die ab- gerechneten Leistungen informiert werden: Für die Pflege heißt das mehr Transparenz bei den Leistungen und Leis- tungserbringern. Deshalb sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine bessere Beratung erhalten, die sie in die Lage versetzt, ihre Rechte besser wahrzunehmen. Auf der anderen Seite müssen die, die ehrenamtlich pflegen, auch dafür unterstützt werden. Die Koalition will hier ein Zei- chen setzen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für die- ses Gesetz. Detlef Parr (FDP): In einem sind wir uns einig: Wir dürfen die zu erwartende steigende Zahl der Demenz- kranken aufgrund der demographischen Entwicklung nicht ignorieren. Wir müssen für die Kranken, vor allem aber für die Pflegenden, die großen Belastungen ausge- setzt sind, die erforderlichen Hilfen schaffen und die Ver- sorgung und Betreuung verbessern. Auf diesem Weg kommen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schrittchenweise voran. Es wird die Chance eröffnet, mehr qualifizierte ehrenamtliche Helfer zu gewinnen. Richtig ist es auch, neue Versorgungsformen für De- menzkranke zu erproben. Entscheidender wäre aber gewesen, statt bei der Fi- nanzierung der Maßnahmen auf die Reserven der Pflege- versicherung zurückzugreifen, diese fünfte Säule des So- zialsystems grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und seine Zukunftsfähigkeit zu untersuchen. Wenn die Reserven aufgebraucht sind – die unumgängliche Anpas- sung der Pflegesätze wird diesen Vorgang beschleunigen – müssen wir neue Wege gehen. Ein beruhigendes „Weiter so“ wird es nicht geben können. Wir haben die Pflicht, die Bevölkerung auf diese Entwicklung vorzubereiten. Die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19821 (C) (D) (A) (B) Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko-Versicherung. Wir dürfen uns nicht um die Frage herumdrücken, was die Solidargemeinschaft finanzieren kann und was der Ein- zelne vorsorgend zu tragen hat. Wie im gesamten Gesundheitsbereich ist auch hier eine ehrliche Bestandsaufnahme und öffentliche Debatte über zukünftige Lösungswege notwendig. Es wird Sie nicht wundern: Die FDP wird nicht müde werden, einen ord- nungspolitischen Grundsatz immer wieder zu betonen: Zu der umlagefinanzierten gesetzlichen Pflegeversicherung muss der Aufbau einer privaten Absicherung treten – be- günstigt durch steuerliche Anreize. Wie weit diese private Absicherung gehen muss, hängt zum einen von der He- bung von Wirtschaftlichkeitsreserven und deren Nutzbar- machung ab. Zum anderen müssen wir die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Kostenträgern im Rahmen der Pflege mit dem Ziel einer Optimierung der Versor- gung der Pflegebedürftigkeit verbessern. Der vorliegende Gesetzentwurf soll auch den An- spruch nach mehr Qualität in der Pflege erfüllen. Dafür brauchen wir dringend eine Imagekampagne für den Pfle- geberuf und Haushaltsmittel für Zuschüsse zur Erprobung alternativer Pflegekonzepte insbesondere für Demenz- kranke. Diese Konzepte müssen geprägt sein von größe- rem Vertrauen in die Pflegenden. Sie müssen freier entscheiden dürfen, welche Unterstützung in der indivi- duellen Situation am hilfreichsten ist. Wir hätten diesem Gesetzentwurf gern zugestimmt. Er ist nicht der große Wurf, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Dann haben Sie, liebe Kolleginnen und Kolle- gen der Regierungsfraktionen, den Gesetzentwurf um die ambulante und stationäre Hospizarbeit erweitert. Es gab aber bereits einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der nicht nur von der FDP, sondern auch von vielen Fachleu- ten unterstützt wurde. Nach Ihren Vorstellungen sollen nun im Unterschied zum Bundesratsentwurf die Förder- voraussetzungen so stringent sein, dass die ehrenamtliche Arbeit, die die Hospizlandschaft entscheidend prägt, eher behindert als unterstützt wird. Die Verknüpfung der Ster- bebegleitung durch geschulte Ehrenamtliche mit der zwingenden Zusammenarbeit mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten ist nicht akzepta- bel. Diese Förderungsvoraussetzungen sind viel zu eng gefasst. Aus diesem Grund wird sich die in unserem Land vorhandene und durch ehrenamtliche Arbeit geprägte Hospizlandschaft nicht verbessern. Inhaltlich trägt der Gesetzentwurf des Bundesrates diesen Gegebenheiten besser Rechnung. Wir hätten es daher begrüßt, wenn die Regierungsfrak- tionen diesen Teil ihres Gesetzentwurfs zurückgezogen hätten. So bleibt der FDP-Bundestagsfraktion nur die Ab- lehnung des vorliegenden Entwurfs. Dr. Ilja Seifert (PDS): Nicht nur von betroffenen Men- schen, ihren Angehörigen, in Pflegediensten und Einrich- tungen tätigem Personal und Sozialverbänden werden die Missstände in der Pflege seit Jahren kritisiert. Ende Au- gust 2001 hat sogar der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen Sorge über die Zustände in deutschen Pflegeeinrichtun- gen geäußert. Das ist Ergebnis einer verfehlten Politik, die stets die pflegefernen Bereiche gestärkt hat und nicht die Arbeit am und mit dem pflegebedürftigen Menschen. Die Bundesregierung stellt keinerlei neue Weichen für eine Reform in der Pflege. Ihr Motto scheint zu lauten: Weiter so mit ruhiger Hand. Der Reformbedarf wird ig- noriert, die bestehenden Versorgungsdefizite beschönigt und das Dogma der Beitragssatzstabilität als alternativlos akzeptiert. Leider steht auch der von der Bundesregierung vorge- legte Entwurf für ein Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) in dieser Kontinuitätslinie. Jeder Mensch muss – unabhängig von Alter und Beruf – zu jeder Zeit ausreichenden, am jeweiligen Bedarf orien- tierten solidarischen Schutz durch die Gesellschaft erhal- ten können. Das gilt besonders für schwerst betroffene Menschen wie Demenzkranke, psychisch Kranke, Men- schen mit apallischem Syndrom oder geistig schwerstbe- hinderte Menschen, vor allem Kinder. Gegenwärtig wird ihnen weder der ihnen menschenrechtlich zustehende Teilleistungsanspruch in ausreichendem Maße, noch der spezifische Anleitungs- und Hilfebedarf zugestanden. Mit der gegenwärtigen Gesetzgebung – das schließt das Pfle- geleistungs-Ergänzungsgesetz vollinhaltlich ein – wird dieser Bedarf inhaltlich, personell und strukturell nicht ausreichend abgesichert. Diesen grundsätzlichen Forderungen, die sich mit dem demographischen und sozialen Wandel noch verschärfen werden, hat die Bundesregierung mit ihrem Gesetzent- wurf nicht entsprochen. In verschiedenen Anhörungen zu Pflegegesetzentwürfen, besonders auch zum PflEG, ha- ben Vertreter der Behinderten- und Wohlfahrtsverbände mehrfach auf diese Defizite sehr kritisch hingewiesen. Die PDS lehnt den vorliegenden Referentenentwurf auch deshalb ab, weil der gewählte Weg zur Einbeziehung allgemeiner Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfe von Menschen mit geistiger Behinderung, psychisch Kranken und gerontopsychiatrisch veränderten Menschen in die Pflegeversicherung den tatsächlich bestehenden Bedürfnissen nicht gerecht wird. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Erwartungen geweckt wer- den, die mit dem vorgesehenen zusätzlich zur Verfügung gestellten Betrag von 900 DM oder 460 Euro pro Pflege- bedürftigem jährlich nicht einmal annähernd erfüllt werden. Der zur Verfügung gestellte Betrag von umgerechnet 2,50 DM oder 1,26 Euro pro Tag steht im krassen Wider- spruch zu der erforderlichen Hilfe für Menschen mit geis- tiger Behinderung, psychisch Kranke und gerontopsy- chiatrisch veränderte Menschen im ambulanten Bereich. Auch für den Aufbau von kostenintensiven Strukturen für niedrigschwellige Angebote reicht das keinesfalls. Ein Betrag in dieser Höhe stellt für die Pflegebedürftigen und ihre Familien keine wirklich nennenswerte Entlastung dar. Die Kernelemente des PflEG, die die Schaffung neuer Leistungen für Pflegebedürftige mit einem erheblichen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119822 (C) (D) (A) (B) allgemeinen Pflegebedarf in häuslicher Pflege betreffen, sind hinsichtlich ihrer Reichweite „Kreis der Begünstig- ten“, der Höhe der vorgesehenen Leistungen sowie der Modalitäten ihrer Inanspruchnahme defizitär. Es ist nicht länger akzeptabel, dass der enge Pflegebe- dürftigkeitsbegriff beibehalten werden soll und damit alle Personen unterhalb der Stufe I, das heißt mit einem Grundpflegebedarf von immerhin bis zu 45 Minuten täg- lich, trotz erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungsbe- darfs auch weiterhin vom Leistungsbezug gemäß SGB XI ausgegrenzt bleiben. Die Bundesregierung wollte laut Koalitionsvereinba- rung vom 20. Oktober 1998 prüfen, „wie die Betreuung Demenzkranker bei der Feststellung der Pflegebedürftig- keit“ berücksichtigt werden kann. Sie hat Hoffnungen auf eine Aufhebung der Benachteiligung dieses Personen- kreises geweckt. In allen Beratungen wurde jedoch deut- lich, dass bei der Suche nach Problemlösungen nicht der Bedarf des betroffenen Personenkreises, sondern die Be- grenzung der einzusetzenden finanziellen Mittel zum Ausgangspunkt der Überlegungen gemacht wurde. Die jetzt vorgesehenen Mittel können insgesamt nicht mehr als ein Tropfen auf einen heißen Stein angesehen werden. Es muss auch bezweifelt werden, dass Art und Anlage die- ser Leistungen sowie die in dem Gesetzentwurf ebenfalls formulierten Förderungsmodalitäten, insbesondere für niederschwellige Einrichtungen, geeignet sind, den Auf- und Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur qualitäts- gesicherter Angebote nachhaltig positiv zu beeinflussen. Insgesamt stehen somit die neuen Betreuungsleistun- gen unter der einengenden Auswirkung des programmati- schen Gebots der Beitragssatzstabilität in der Pflegeversi- cherung. Wenn sie in dem Gesetzentwurf als „erster Schritt“ bezeichnet werden, so bleibt die Benennung von weiter reichenden mittelfristigen Perspektiven offen. Die Spitzenverbände der Pflegekassen sollen nach der laut Beschlussempfehlung im Gesundheitsausschuss mehrheitlich – gegen die Stimmen der PDS – beschlosse- nen Fassung des Gesetzes einheitlich und gemeinsam aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Millionen Euro im Kalenderjahr Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungs- formen für Pflegebedürftige, durchführen und mit Leis- tungserbringern vereinbaren. Gegen Modellvorhaben ist nichts einzuwenden. Hier werden aber Beitragsgelder, die Pflegebedürftigen zu- stehen, zur Sanierung des Bundeshaushalts miss- braucht – ja, missbraucht! Denn falls die so geförderten Modellprojekte im Bereich der persönlichen Budgets oder von neuen Wohnformen positive Ergebnisse zeigen sollten, wären sie nicht verallgemeinerbar: Aus der Pflegeversicherung können sie keinesfalls regelfinan- ziert werden. Besonders pikant wird dieser Verschiebebahnhof, wenn sich die Regierung aus den ohnehin begrenzten Mit- teln der Pflegeversicherung bedient und zugleich im Haushalt 2002 die Mittel für „Modellmaßnahmen zur Ver- besserung der Versorgung Pflegebedürftiger“ gegenüber dem Ansatz für 2001 um über 20 Prozent kürzt. Gesundheitspolitik kann und darf nicht auf „Kosten- dämpfung“ reduziert werden. Wir brauchen Strukturen, die sich am Bedarf der be- troffenen Menschen ausrichten und nicht vordergründig an marktwirtschaftlichen Wettbewerbsbedingungen, die dann höchstens noch durch Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Kassen reguliert werden. Unter dem Strich bleibt insgesamt: Zum Sterben zu- viel, zum Leben zu wenig. Deshalb lehnt die PDS dieses Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ab. Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit: Mit dem Entwurf zum Pflegeleistungsergänzungsgesetz machen wir einen ersten Schritt in Richtung Entlastungen für Pflegebedürf- tige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben, und ihre Angehörigen. Wir schaffen die Grundlage für ein qualitätsgesichertes Betreuungsangebot im ambulanten Bereich. Wir schaffen die Voraussetzungen für mehr Beratung im Umgang mit Menschen, deren Gedächtnisleistungen immer weiter ver- loren gehen und deren Betreuung hohe Anforderungen an ihre Angehörigen oder Freunde stellt. Und wir geben Im- pulse zum Entstehen eines abgestuften bedürfnisgerech- ten, niederschwelligen Betreuungssystems. Wenn Sie uns nun vorwerfen, die Regierung täte nichts für den stationären Pflegebereich und zu wenig für den ambulanten, dann frage ich Sie: Wo waren Sie denn, als wir das Pflegequalitätssicherungsgesetz beraten und ver- abschiedet haben? Sie wissen sehr wohl, dass das Pflege- qualitätssicherungsgesetz zu Verbesserungen für die Menschen in Pflegeeinrichtungen führt. So werden unter anderem die Instrumente der Qualitätssicherung neu strukturiert und damit effektiver einsetzbar, die Verzah- nung mit dem Heimgesetz wird verbessert, Verhand- lungstransparenz geschaffen und der Verbraucherschutz für Heimbewohner ausgeweitet. Sie hingegen glänzen mit Forderungen, die unrealistisch und nicht finanzierbar sind. Mit einem gesetzlich auch von Ihnen festgeschrie- benen Beitragssatz von 1,7 Prozent ist das nicht zu ver- wirklichen. Die Forderung nach Einbeziehung der Stufe Null ist deshalb absolut unverantwortlich. Wenn Sie das tatsächlich wollen, müssen Sie auch sagen, woher die 1,5 Milliarden DM jährlich – mit steigender Tendenz – kommen sollen, die diese Leistungsausweitung kosten würde, ganz zu schweigen von Ihren Vorschlägen, den Pflegesatz in den Pflegestufen 2 und 3 um jeweils 200 DM zu erhöhen. Neben all dem wollen Sie auch noch einen Kapital- stock aufbauen. Aber das ist bei Ihnen ja nichts Neues. Schuldenmachen war in Ihren Regierungsjahren ja an der Tagesordnung. Wir hingegen schaffen mit dem vorliegenden Entwurf ein Versorgungsnetz mit bedürfnisorientierten, abgestuf- ten Angeboten, die mit den Mitteln der Pflegeversiche- rung seriös und langfristig zu finanzieren sind. Die dabei Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19823 (C) (D) (A) (B) vorgesehenen niedrigschwelligen Betreuungsangebote kommen den Pflegebedürftigen – auch der Stufe Null – zugute. Sie wissen, dass die Pflegeversicherung nur einen Zuschuss zu den Aufwendungen zur Pflege leistet. Unter Ihrer Verantwortung wurde dieses Gesetz als Kompro- miss zwischen allen Fraktionen geschaffen. Sie haben während Ihrer Regierungszeit die Probleme in der Pflege bestens gekannt und den Kopf in den Sand gesteckt. Und jetzt kommen Sie mit absolut unrealistischen Vorschlägen und streuen den Menschen Sand in die Augen. Was Sie wollen, ist alles nicht zu finanzieren! Wenn wir Ihre Vor- schläge in die Tat umsetzen würden, wäre die Pflegever- sicherung pleite. Auch Sie sollten akzeptieren: Man kann nur das ausgeben, was man hat. Und weil das so ist, kön- nen wir leider nicht alles wünschenswerte auf einmal er- reichen. Unser Entwurf ist ein erster Schritt, der auch von den Beteiligten in der Pflege akzeptiert und mitgetragen wird. Das ist uns ganz besonders wichtig. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Fairen Wettbewerb im Luftverkehr bewahren – Sicherheit erhöhen (Tagesordnungspunkt 19) Hans-Günter Bruckmann (SPD): Die schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA zeigen, dass die Realität brutaler als jeder Horrorfilm sein kann. Diese Ereignisse haben zu dramatischen Veränderungen im Weltluftverkehr geführt. Die Bundesregierung hat sich sofort den Herausforderungen gestellt und umfassende Konsequenzen für die Verbesserung der Luftsicherheit im nationalen und internationalen Rahmen eingeleitet. Als nationale Sofortmaßnahme ist in Ergänzung zu strengen Personen- und Handgepäckkontrollen und zur verschärften Bewachung von Flughäfen am 13. Oktober 2001 die Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsver- ordnung in Kraft getreten. Dadurch wurde ein einheitli- ches und verbindliches Überprüfungsverfahren auf ho- hem Niveau für den so genannten Innentäterschutz eingeführt, das sich in der Praxis auf den 37 deutschen Verkehrsflughäfen und bei den Luftfahrtunternehmen be- währt. Weitere technische Schutzmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen – wie aufbruchsichere Cockpit- türen – werden aktuell geprüft und in Zusammenarbeit mit den Flugzeugherstellern und Luftfahrtunternehmen kurz- und mittelfristig in Angriff genommen. Neben den nationalen Maßnahmen sind aufgrund der Internationalität des Luftverkehrs vor allem einheitliche und verbindliche Sicherheitsstandards aller am zwi- schenstaatlichen Luftverkehr beteiligten Staaten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Bundesregierung wird von der Regierungskoalition dahin gehend unterstützt, bei der ICAO die weiter gehenden Sicherheitsstandards der EAC weltweit verbindlich zu machen. Die verbesserten internationalen Sicherheitsmaßnahmen müssen dazu bei- tragen, wieder zunehmendes Vertrauen in den Flug- verkehr zu entwickeln. Dazu ist positive Psychologie ge- fordert. Nach dem 11. September 2001 ist im internationalen Luftverkehrsmarkt ein dramatischer Verkehrsrückgang bei fast allen Luftverkehrsunternehmen, Flughäfen und Flugsicherungen zu verzeichnen. Schon vorher zu ver- zeichnende Nachfragerückgänge aufgrund rezessiver Entwicklungen der Weltwirtschaft, die sich zeitgleich in Asien, USA und Europa bemerkbar gemacht hatten, wur- den durch die Anschläge erheblich verschärft. Der Passa- gierrückgang auf dem Nordatlantik beträgt etwa 30 Pro- zent, in Europa etwa 15 Prozent Kostensteigerungen in Folge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen, geringerer Lade- faktoren, wachsender Gebühren und Versicherungsprä- mien belasten die Ertragskraft der gesamten Branche. Al- lein für die deutschen Luftfahrtunternehmen kann insgesamt von einer jährlichen Mehrbelastung in Höhe von rund 580 Millionen DM ausgegangen werden. Wettbewerbsverzerrungen aufgrund staatlicher Sub- ventionen tun ein Übriges. Obwohl die Luftfahrtunter- nehmen durch Ausdünnung der Flugprogramme eigene Anpassungsmaßnahmen eingeleitet haben, sind sie mit der Bewältigung der kritischen Situation überfordert. Un- ternehmenszusammenbrüche, mühsame Rettungsaktio- nen sowie Rufe nach staatlicher Hilfe sind die Folge. Die aufgrund der differierenden Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich unterschiedlichen Ge- bührensituationen stellen hier für uns eine große Heraus- forderung dar. Die Bundesregierung hat dem betroffenen Gewerbe von Anfang an ihre Unterstützung zugesagt. Ne- ben der sofortigen Einleitung von Maßnahmen, die der Erhöhung der Sicherheit dienen, hat der Bund eine zeit- lich begrenzte Haftungsgarantie für die versicherungs- mäßig nicht mehr abgedeckten Risiken in der Drittscha- denhaftpflicht übernommen, ein richtiger und wichtiger Schritt. Es darf in dieser Situation keinen Wettlauf von Subventionen geben. Aber gleichermaßen müssen wir den Luftverkehrsunternehmen eine Chance einräumen die ohne eigenes Verschulden in diese schwierige Situation gekommen sind. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auch weiterhin für eine faire und gerechte Lastentei- lung unter allen von den Auswirkungen der Terrorakte be- troffenen Unternehmen und Stellen einzusetzen. Dabei wird sich möglicherweise eine Mehrbelastung von Unter- nehmen und Passagieren aufgrund zusätzlichen Sicher- heitsmaßnahmen nicht vermeiden lassen. Darüber hinaus sind wir sicher, dass die Bundesregie- rung sich auf internationaler Ebene ganz entschieden für ein harmonisiertes, gleichgerichtetes Vorgehen einsetzt und daran mitwirkt, wettbewerbsneutrale Regelungen für die Zukunft des Luftverkehrs zu schaffen. Die EU-Staaten sollen die EU-Kommission dabei unterstützen, mit den USA einen „code of conduct“ zu vereinbaren, der Wettbe- werbsverzerrungen im Luftverkehr durch unzulässige Beihilfen und Subventionen ausschließt. Preissenkungen aufgrund von Subventionen sollen keine Zukunft haben. Europäische Luftfahrtunternehmen haben gegenüber der EU-Kommission belegt, dass US-Luftfahrtunterneh- men aggressiv und in erheblichem Umfang das Preisni- veau um bis zu 50 Prozent gesenkt haben. Auch europä- ische Fluggesellschaften – zum Teil aufgrund von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119824 (C) (D) (A) (B) Subventionen – versuchen, mit drastischen Preissenkun- gen Nachfrage zu generieren. Erfahrungen im Luftver- kehr zeigen jedoch, dass bei krisenbedingter nachlassen- der Nachfrage Preissenkungen nur das Preisniveau senken, ohne dass wesentliche Zusatznachfrage entsteht. Inzwischen erhöht sich der Marktdruck auch auf deutsche Unternehmen, das Preisniveau anzupassen. Die SPD-Fraktion unterstützt die Haltung der Bundes- regierung bei folgenden Themen: Schadensausgleich. Beibehaltung der bisherigen re- striktiven Beihilfepraxis. Sofern Staatshilfen gewährt werden, ist sicherzustellen, dass nur Schäden ausgegli- chen werden, die direkt und ursächlich auf die Ereignisse des 11. September 2001 zurückzuführen sind. Objektive Kriterien müssen dabei Beurteilungsmaßstab sein. Versicherungsproblematik. Die Einrichtung der Ar- beitsgruppe auf Staatsekretärsebene unter Federführung des BMF wird von uns unterstützt. Die Garantiezusage für die nicht länger versicherten Risiken „Krieg und Terror- akte“ halten wir im Sinne der Branche für richtig. Auch die vorgesehene Verlängerung vom 25. November 2001 bis zum 31. Januar 2002 ist sinnvoll. Bis zu diesem Zeit- punkt erwarten wir aber ein Langfristkonzept unter Betei- ligung der Versicherungs- und der Luftverkehrswirt- schaft, das zukunftsfähig ist. Wettbewerb. Mit dem in der Ressortabstimmung be- findlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Er- leichterung des Marktzugangs im Luftverkehr“ erwarten wir Leitlinien zur Liberalisierung des internationalen Fluglinienverkehrs in Deutschland, die eine stärkere För- derung des Wettbewerbs unter gleichwertiger Berück- sichtigung der Interessen von Luftfahrtunternehmen, Verbrauchern, Flughäfen und verladender Wirtschaft vor- sehen, um den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stär- ken. Wir sind uns sicher, dass durch das Gesetz die betroffenen Luftfahrtunternehmen von den Kosten wirt- schaftsregulierender Genehmigungsverfahren entlastet werden, sich die Wettbewerbsintensität erhöht und der Verbraucher einen höheren Nutzen bekommt. Mit den von der Bundesregierung eingeleiteten Sofortmaßnahmen und den mittel- und langfristig eingeleiteten Schritten sind wir auf dem richtigen Weg. Wir sind davon überzeugt, dass die gegenwärtigen Pro- bleme im Luftverkehr vorübergehender Natur sind und dass bald wieder Normalität und Wachstum im Luftver- kehrsmarkt eintritt. Lassen Sie uns gemeinsam daran ar- beiten, dass das Vertrauen in die Luftfahrt zurück gewon- nen wird. Norbert Königshofen (CDU/CSU): Der Luftverkehr ist ökonomisch am stärksten von den Folgen des Terror- anschlages auf die USAam 11. September 2001 betroffen. So bezifferte der internationale Zivilluftfahrtverband, IATA, die Verluste für die Fluggesellschaften auf über 10 Mil- liarden Dollar; sie sind also mehr als doppelt so hoch wie die nach dem Golfkrieg. Damals waren es 4,9 Milliarden Dollar und die Träger des internationalen Luftverkehrs brauchten Jahre, um sich zu erholen. In den USA spricht man von der Entlassung von rund 100 000 Mitarbeitern. Dies sind rund ein Siebtel aller Be- schäftigten bei den US-amerikanischen Airlines. Auch in Europa leiden die Fluggesellschaften unter den Auswir- kungen der Attentate. So will British Airways 7 000 Stel- len abbauen. Bei Swissair und Sabena verschlechterte sich die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation so drastisch, dass sie Bankrott gingen. Die Deutsche Lufthansa will mit Ausgabenminderung und Gehaltskürzungen sowie mit einem Einstellungs- und Investitionsstopp die Krise ohne betriebsbedingte Kündi- gungen meistern. Aber auch sie beklagt einen Rückgang der Passagiere um 25 Prozent und Einnahmeverluste von 20 Millionen DM täglich. Allein in den ersten Tagen nach dem 11. September, als der Luftraum über den USA ge- sperrt war, entstand der Lufthansa ein Schaden von rund 180 Millionen DM. Zurzeit sind 43 Flugzeuge der Luft- hansa in der Wüste im Südwesten der USA abgestellt. Auch die internationalen Flughäfen leiden unter den Folgen der Terroranschläge. So muss der Frankfurter Flughafen seit dem 11. September Einbußen bei den Fluggästen in Höhe von 20 bis 30 Prozent hinnehmen. Die durch die Terroranschläge verursachte Krise trifft die Fluggesellschaften in einer Phase zurückgehender Konjunktur. Seit Mai 2001 wirken sich die schlechte US-Konjunktur und das wirtschaftspolitische Versagen der rot-grünen Bundesregierung auch auf die deutsche Konjunktur aus, sodass schon vor dem 11. September der Umsatz in der Luftverkehrsbranche zurückgegangen war. Dabei war bis dahin der Luftverkehr als die Zukunfts- branche angesehen worden. Schon heute hängen allein in Deutschland 250 000 Ar- beitsplätze direkt und 500 000 Arbeitsplätze indirekt vom Luftverkehr ab. Die Luft- und Raumfahrtindustrie be- schäftigt in Deutschland weitere 70 000 Menschen. Da die Prognosen zu Fluggastzahlen bis 2020 ein jährliches Wachstum von 5 Prozent und zum Luftfrachtverkehr um 7 Prozent versprachen, sah man im Luftverkehr nicht zu- letzt die Jobmaschine der Zukunft. Doch spätestens seit dem 11. September 2001 weiß man, dass die Entwicklung nicht so rasant verlaufen wird. Denn zu den konjunkturellen Schwierigkeiten kommen die Belastungen aus den neuen Sicherheitsanforderungen. Um es klar zu sagen: Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die vom Verkehrsrat der EU am 16. Oktober 2001 in Luxem- burg verabschiedeten Leitlinien. Wir unterstützen die stärkere Kontrolle des Zugangs zu den sensitiven Berei- chen der Flughäfen und zu den Flugzeugen, des Boden- personals, der Fluggäste und ihres Handgepäcks, des auf- gegebenen Gepäcks sowie dessen Überwachung. Wir halten auch eine Klassifizierung von Gegenständen, die nicht in sensitive Bereiche gebracht werden dürfen, für notwenig. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass durch den Einbau von speziellen Cockpit- Türen der Zugang zum Cockpit für Unbefugte gesperrt wird, wie überhaupt alle technischen Möglichkeiten ge- nutzt werden müssen, um zu verhindern, dass Attentäter oder Flugpiraten Flugzeuge in ihre Gewalt bringen können. Auch der Einsatz von Skymarshals ist nach unse- rer Auffassung sinnvoll und geboten. Alle diese Sicher- heitsmaßnahmen sind notwendig und wir unterstützen sie. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19825 (C) (D) (A) (B) Es gilt aber, die Sicherheit zu erhöhen, ohne den fairen Wettbewerb zu verletzen. So hat der US-Senat Finanzhil- fen in Höhe von 15 Milliarden Dollar als Soforthilfe für die amerikanischen Fluggesellschaften bewilligt. Wegen der Probleme, die die US-Fluggesellschaften haben, kann man dies verstehen. Kein Verständnis haben wir aller- dings dafür, dass US-Fluggesellschaften die Staatshilfe dafür nutzen, mit massiven Preissenkungen die europä- ischen Fluggesellschaften von der Nordatlantikroute zu verdrängen. So bietet United Airlines Amerikaflüge von Frankfurt/Main für 699 DM an. Das ist kein fairer Wett- bewerb mehr, sondern Dumping. Die Terroranschläge dürfen nicht als Vorwand dazu dienen, versteckte Staats- hilfen zu leisten. Das gilt aber auch für den innerdeutschen Wettbewerb. So übernehmen einige Mitgliedstaaten der EU für die nächste Zeit die Kosten zusätzlicher Sicherheitsmaßnah- men, während Deutschland die Kosten durch Betreiber und Nutzer tragen lässt. Auch die Finanzspritzen der belgischen Regierung für die Sabena-Nachfolgegesellschaft DAT und der Schweiz für Swissair/Crossair verzerren den Wettbewerb. In einem zusammenwachsenden Europa macht es kei- nen Sinn, wenn sich jeder Staat – koste es, was es wolle – seine eigene nationale Fluggesellschaft halten will. Die CDU/CSU-Fraktion hält es auch nicht für richtig, dass deutsche Fluggesellschaften für die Staatshaftung zur Deckung von Folgeschäden bei Krieg oder Terror Prä- mien zahlen sollen, während zum Beispiel British Air- ways diesen Schutz unentgeltlich erhält. Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung nun endlich die Prämien gestundet hat, bis eine gemeinsame Prämienregelung in der EU für die staatlichen Haftungsgarantien erreicht ist. Wir unterstützen die Forderung der Organisation der europäischen Luftlinien, AEA: keine staatlichen Beihil- fen, aber Kompensation für Schäden, die durch politische Ereignisse verursacht wurden. Insofern sollte die Bundes- republik die Schäden, die den deutschen Fluggesellschaf- ten durch die viertägige Sperrung des amerikanischen Luftraums entstanden sind, übernehmen. Wir wollen einen fairen Wettbewerb auf der Nord- atlantikroute, in Europa, aber auch in Deutschland, also zwischen der Lufthansa und ihren innerdeutschen Wett- bewerbern. Weder die Politik noch der deutsche Fluggast sind an einem Verdrängungswettbewerb interessiert. Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag entspricht unserer Haltung zum Luftverkehr und die beantragten Feststellungen werden von uns mitgetragen. Wir stimmen daher dem FDP-Antrag zu. Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Lage einiger Luftverkehrsunternehmen hatte sich schon mit der abflauenden Konjunktur ver- schlechtert; sie hat sich mit dem Anschlag am 11. Sep- tember 2001 aber zu einer Krise ausgeweitet. Fluggesell- schaften wie die Swissair oder die Sabena, die jahrelang expandiert haben oder auf staatliche Unterstützung ange- wiesen waren, haben Konkurs angemeldet. In diesen Marktprozess sollte die Bundesregierung nicht eingrei- fen, indem sie wieder staatliche Beihilfen in eine Bran- che pumpt. Damit würden übrigens auch die Bemühun- gen der Bundesregierung und der DB im innerdeutschen und europäischen Bereich konterkariert, mehr Verkehr auf einen schnellen und attraktiven Bahnverkehr zu ver- lagern. Im FDP-Antrag wird eine Beibehaltung des wett- bewerblichen Rahmens im Flugverkehr gefordert. Hier übersieht die FDP – ich unterstelle einmal: mit einer ge- wissen Absicht –, dass der Flugverkehr immer noch hohe staatliche Subventionen bekommt bzw. der ordnungspoli- tische Rahmen den Flugverkehr in Konkurrenz zu den an- deren Verkehrsträgern eindeutig bevorzugt. Ich erinnere daran, dass Flughäfen mit hohen staatlichen Beihilfen fi- nanziert und Länderbeihilfen für die Durchführung inter- kontinentaler Flüge gezahlt werden. Der zweite Punkt ist das Fehlen einer internationalen Kerosinsteuer und die Umsatzsteuerbefreiung im grenzüberschreitenden Luft- verkehr. Durch beides werden die umweltfreundlichen Verkehrsträger Bahn und Schifffahrt massiv benach- teiligt. Die Bundesregierung setzt sich für eine Liberalisie- rung des Luftverkehrs ein, die verbunden sein muss mit einer Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen. In- nerhalb der EG wird die bisher konsequente Haltung der Kommission unterstützt, das grundsätzliche Subven- tionsverbot des EG-Vertrages gegenüber subventionsbe- reiten Staaten anzuwenden. Dazu gehört auch, dass der Staat neben den verstärkten Sicherheitsmaßnahmen in staatlicher Hoheit nicht alle Aufwendungen der Luftver- kehrsgesellschaften für zusätzliche Kosten ersetzen kann und darf. Hier kann es allenfalls um eine wettbewerbs- neutrale Ausgestaltung der Kostenverteilung gehen. Die Bundesregierung hat den Luftverkehrsgesell- schaften schnell mit einer Übernahme der Versicherungs- risiken für terroristische Angriffe, die die Versicherungs- wirtschaft nicht mehr übernehmen wollte, unter die Flügel gegriffen. Jedem von uns ist aber auch bewusst, dass ein katastrophaler Terroranschlag mit Flugzeugen zum Bei- spiel in Deutschland – was Gott verhüten möge! – auch immense Kosten verursacht, die den Bundeshaushalt enorm belasten würden. Daher muss auch aus prinzipiel- len Überlegungen das Versicherungsrisiko in absehbarer Zeit wieder auf die privatwirtschaftliche Versicherungs- wirtschaft verlagert werden. Die Luftfahrt verzeichnet wie kein anderer Verkehrsträger seit Jahren ein erhebli- ches Wachstum. Sie wird auch die gegenwärtige Krise nach einer Phase der Erholung überwinden. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Nach den Terror- anschlägen vom 11. September 2001 ist es insbesondere in der Luftverkehrswirtschaft zu erheblichen Turbulenzen gekommen. Drei Dinge machen es den Unternehmen hierbei besonders schwer: Erstens der massive Einbruch bei den Buchungen, vor- nehmlich auf den transatlantischen Routen. Zweitens die Kündigung der Versicherungsverträge wegen der Neube- wertung der Risiken und drittens der zusätzliche Aufwand für die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119826 (C) (D) (A) (B) Diese Beobachtung dürfte unbestritten sein. Allerdings kommen die Fluggesellschaften offensichtlich unter- schiedlich gut mit dieser Situation zurecht, wie die Fälle „TAP“, „Alitalia“, „Swiss Air“, „Sabena“ und jetzt wohl auch „LTU“ zeigen. Dies wird in Amerika, aber auch in- nerhalb der EU zunehmend zum Anlass genommen, den in Schwierigkeiten geratenen Gesellschaften Unterstüt- zung zukommen zu lassen. Hier gilt es jetzt aufzupassen! Niemand kann etwas da- gegen haben, bestimmte neue Belastungen der Luftver- kehrsbranche, die ja alle Gesellschaften treffen, staatli- cherseits abzufedern. Hierzu gehören die von der Bundesregierung und der Luftverkehrswirtschaft einge- leiteten Sicherheitsmaßnahmen, aber auch die zeitlich be- grenzte Erweiterung der Staatshaftung für nicht mehr ver- sicherte Kriegs- und Terrorismusrisiken über deutsche Luftverkehrsunternehmen hinaus, auf deutsche Flughäfen und Dienstleister. Hierher gehört auch, dass die Folgen der Luftraumsperre in den USA in den Tagen der An- schläge – das war ein hoheitlicher Akt – durch die Bun- desregierung kompensiert werden. Für die Lufthansa be- ziffert sich der Schaden, der nur hierdurch entstanden ist, beispielsweise auf circa 180 Millionen Mark. Die Bun- desregierung hat obendrein die Pflicht, in Zusammenar- beit mit der Versicherungswirtschaft für eine Art „Terror- folgen-Resthaftung“ oberhalb des Versicherungssystems aus Versicherern und Rückversicherern zu stehen. Sonst wird das Fliegen unbezahlbar. Diese Belastungen sind solche, die alle Gesellschaften betreffen und daher auch gleichmäßig bei allen ausgegli- chen werden müssen. Darüber hinaus darf es nicht zu ei- nem Subventionswettlauf kommen. Viele Luftverkehrsunternehmen scheinen nämlich die Probleme, die die veränderten Marktbedingungen mit sich bringen, meistern zu können. Deren Zahl ist größer als die Zahl der Unternehmen, die nun in existenziellen Schwierigkeiten sind. Dieser Umstand beweist auch, dass die momentane akute Krise einiger Luftverkehrsunter- nehmen dem Grunde nach schon länger bestand und in- folge der Terroranschläge in den USA nur offen zu Tage getreten ist. Insofern haben die nach den Terroranschlä- gen gesunkenen Passagierzahlen diese Krise im Luftver- kehr noch wesentlich beschleunigt. Sie sind aber nicht die Ursache für die Probleme, die eine Reihe von Luftver- kehrsunternehmen auch schon vorher am Markt hatten. Daher muss sich der bestehende Wettbewerbsrahmen im Luftverkehr gerade in diesen krisenhaften Zeiten be- währen und darf nicht aufgeweicht werden. Das gilt für Deutschland selbst, die EU, aber auch für die internationale Ebene. Es kann nicht sein, dass im Rah- men der Krisenbewältigung den Amerikanern, aber auch europäischen Regierungen ein Freibrief für die Wieder- eröffnung der längst überwunden geglaubten Spielwiese für staatliche Interventionen und Subventionen ausge- stellt wird. Jeder kennt die Subventionsverlockungen, der auch Regierungen erliegen, wenn sie sich einen interna- tionalen Wettbewerbsvorteil erhoffen. Deshalb war die Deregulierung im Luftverkehr eine historische Leistung. Es muss unbedingt vermieden werden, dass jetzt im Grunde gesunde Carrier im Wettbewerb mit subventio- nierten Wettbewerbern unverschuldet ins Hintertreffen geraten. Diese Unternehmen haben sich seit der Deregu- lierung im Luftverkehr über Jahre hinweg eine günstige Marktposition erarbeitet und dürfen nun nicht gegenüber denjenigen Unternehmen benachteiligt werden, die nur noch durch Subventionen am Markt bestehen können, weil sie wiederum über Jahre hinweg ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Nach Auffassung der FDP muss die Bundesregierung im eigenen Land stringent und nicht nach Holzmann-Ma- nier handeln und sich auf europäischer und WTO-Ebene dafür einsetzen, dass hier den Anfängen gewehrt wird. Es müssen strenge Kriterien angelegt werden, wenn Unter- stützungsmaßnahmen für die Luftverkehrswirtschaft in Erwägung gezogen werden. Ganz besonders müssen marktverzerrende Dauersubventionen ausgeschlossen sein. Als Maßstab kommen nur die WTO-Regeln in Be- tracht. Hinsichtlich der Mehraufwendungen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen muss ein fairer Modus zur Anlas- tung der zusätzlichen Kosten gefunden werden. Im Si- cherheitspaket der Bundesregierung aufgeführte Maßnah- men, die hoheitlichen Aufgaben zuzuordnen sind, dürfen weder den Passagieren noch den Unternehmen angelastet werden. Schon gar nicht darf der Finanzminister als Ver- sicherungsmakler auftreten und Prämien einfordern, wo keine finanziellen Belastungen für den Staat eingetreten sind! Auch hier ist ein harmonisierter Handlungsrahmen zu erarbeiten, um Wettbewerbsverzerrungen und Sicher- heitsdefizite zu vermeiden. Dr. Winfried Wolf (PDS): Der FDP-Antrag geht von einer Krise der Luftverkehrsunternehmen aus. Er betont zu Recht, dass sich diese Krise mit den Ereignissen vom 11. September nur beschleunigt habe, dass ihre Grund- tendenzen jedoch bereits vor dem 11. September zutage getreten seien. Tatsächlich haben wir es mit einer schweren Bran- chenkrise zu tun. Allein in den USA sollen 100 000 Ar- beitsplätze in der Luftfahrt vernichtet werden. Nach der De-facto-Pleite der Swissair steht inzwischen auch die belgische Sabena vor dem Konkurs. Andere Zusammen- brüche dürften noch folgen. Nun versucht sich der FDP-Antrag in der Quadratur des Kreises. Einerseits – ganz Antrag der Liberalen – wird gefordert, am „Wettbewerbsrahmen“ festzuhalten und keine neuen größeren staatlichen Subventionen zuzulas- sen, andererseits wird verlangt, die Mehraufwendungen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in einem fairen Modus in erster Linie dem Staat anzulasten. Hier sollen unter anderem Maßnahmen, die hoheitlichen Aufgaben zuzurechnen sind, nicht den Passagieren und nicht den Fluggesellschaften angelastet werden. Wir dürfen daran erinnern: Die Bahn verfügte früher über eine Bahnpolizei. Diese wurde im Rahmen der Pri- vatisierung abgeschafft. Inzwischen übt der BGS weitge- hend die Funktionen der ehemaligen Bahnpolizei aus. Die DB AG muss dafür jährlich einen erheblichen Betrag an den Bund abführen. Offensichtlich findet die FDP das bei der Bahn richtig, weil marktwirtschaftlich, will jedoch beim Flugverkehr gerade solche Kosten durchaus beim Steuerzahlenden angesiedelt sehen. Wenn ein Verkehrs- mittel derart gefährdet ist, wie es für das Fliegen ja Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19827 (C) (D) (A) (B) zutrifft, warum sollen die entsprechenden Sicherheitsmaß- nahmen nicht den Fluggesellschaften angelastet werden? Überhaupt sollten wir die Forderung der FDP näher un- tersuchen, wonach der Wettbewerbsrahmen erhalten wer- den sollte. Was für ein Rahmen ist das denn? Und wo gibt es dort welchen Wettbewerb? Bereits der Flugzeugbau ist eine hoch subventionierte Angelegenheit. Die Unterneh- men Airbus und Boeing würden gar nicht existieren, wür- den sie nicht massiv subventioniert und wären sie nicht zugleich Teil großer industrieller Komplexe, die fast aus- schließlich von Staatsgeldern leben. Sodann ist der ganze Weltmarkt für zivile Jets unter diesen zwei Konzernen, die 98 Prozent des Weltmarkts für große zivile Jets kon- trollieren, aufgeteilt. Von Wettbewerb kann da längst kaum mehr die Rede sein. Schließlich befinden sich in un- serem Land alle Flugplätze ganz oder weitgehend in öf- fentlicher Hand, im Eigentum von Ländern und Kommu- nen und zum Teil auch des Bundes. Auch auf diesem Weg werden in großem Umfang Kosten des Luftverkehrs ver- gesellschaftet. Schließlich wird Kerosin nicht besteuert; die Airlines mussten damit auch nicht die jüngsten Ökosteuern auf Energie mittragen. Dann müsste der Vollständigkeits halber noch angefügt werden, dass die externen Kosten im Flugverkehr weit größer als bei allen anderen Verkehrsträgern sind, unter anderem aufgrund des massiven Beitrags zur Klimaver- schlechterung und aufgrund der immensen Lärmemissio- nen, wobei die Kosten für den passiven Lärmschutz im Umfeld von Flughäfen ebenfalls nicht von den Flugge- sellschaften getragen werden. Wird all dies bedacht, dann handelt es sich beim Luft- verkehr um eine Veranstaltung, die in extremem Maß sub- ventioniert ist. Es ist bezeichnend, dass die FDP all diese Subventionen nicht nur nicht erwähnt, sondern diese vor allem beibehalten will. Die Ritter der freien Marktwirt- schaft halten nur dort ihr Fähnlein hoch bzw. sie nehmen dieses Priznzip nur dort ernst, wo es in den Kram passt, zum Beispiel beim Thema Bahnprivatisierung. Im Fall des Flugverkehrs dagegen soll ein Wettbewerbsrahmen aufrechterhalten werden, der in erster Linie ein staatlich subventionierter Rahmen zur Förderung desjenigen Ver- kehrsträgers ist, der im Vergleich zu den anderen Ver- kehrsträgern die Umwelt am meisten schädigt und den Menschen die größten Belastungen bringt. Die FDP sollte uns bei einem Trippelschritt hin zu et- was weniger Wettbewerbsverzerrung unterstützen und gemeinsam mit uns die Einführung der Mineralölsteuer- pflicht bei Kerosin fordern. Stephan Hilsberg, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Die schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA haben zu dramatischen Veränderungen im Weltluft- verkehr geführt. Schon vorher zu verzeichnende Nachfra- gerückgänge aufgrund rezessiver Entwicklungen der Weltwirtschaft, die sich zeitgleich in Asien, USA und Eu- ropa bemerkbar gemacht hatten, wurden durch die An- schläge erheblich verschärft. So beträgt der Passa- gierrückgang auf dem Nordatlantik gegenwärtig etwa 30 Prozent, in Europa beläuft er sich auf rund 15 Prozent. Kostensteigerungen infolge erhöhter Sicherheitsmaßnah- men, geringerer Ladefaktoren, wachsender Gebühren und Versicherungsprämien belasten die Ertragskraft der ge- samten Branche zusätzlich. Allein für die deutschen Luft- fahrtunternehmen kann insgesamt von einer jährlichen Mehrbelastung in Höhe von rund 290 Millionen Euro aus- gegangen werden. Wettbewerbsverzerrungen aufgrund staatlicher Subventionen tun ein Übriges. Obwohl die Luftfahrtunternehmen durch Ausdünnung der Flugpro- gramme – Lufthansa hat zum Beispiel 43 Flugzeuge still- gelegt – eigene Anpassungsmaßnahmen eingeleitet ha- ben, sind sie zum Teil mit der Bewältigung der kritischen Situation überfordert. Unternehmenszusammenbrüche, mühsame Rettungsaktionen sowie Rufe nach staatlicher Hilfe sind die Folge. Die Bundesregierung hat dem betroffenen Gewerbe von Anfang an ihre Unterstützung zugesagt. Neben der sofortigen Einleitung von Maßnahmen, die der Erhöhung der Sicherheit dienen, hat der Bund eine zeitlich begrenzte Haftungsgarantie für die versicherungsmäßig nicht mehr abgedeckten Risiken in der Drittschadenhaftpflicht über- nommen. Ferner haben wir uns auf europäischer Ebene ganz entschieden für ein gleichgerichtetes Vorgehen in al- len ökonomischen und Sicherheitsfragen eingesetzt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin für eine faire und gerechte Lastenteilung unter allen von den Auswirkungen der Terrorakte betroffenen Unternehmen und Stellen ein- treten. Bezüglich der Mehraufwendungen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass Unternehmen und Passagiere von den zusätzli- chen Kosten gänzlich unverschont bleiben. Allerdings wird eine wettbewerbsneutrale Regelung und Anwendung auch im internationalen Rahmen angestrebt. Auf der letzten Sitzung des EU-Verkehrsministerrats am 16. Oktober 2001 in Luxemburg nahm das Thema Luftverkehr einen breiten Raum ein. Ich möchte Ihnen die wichtigsten Ergebnisse und unsere Position dazu kurz skizzieren: Schadensausgleich: Grundsätzlich verbleibt es bei der bisherigen restriktiven Beihilfepraxis. Das bedeutet, dass die gegenwärtige Situation nicht zur Rettung von schon vor dem 11. September 2001 Not leidenden Gesellschaf- ten herhalten darf. Sofern Staatshilfen gewährt werden, muss sichergestellt sein, dass nur solche Schäden ausge- glichen werden, die direkt und ursächlich nachweisbar auf die vier- bis fünftägige Schließung fremder Lufträume nach dem 11. September zurückzuführen sind. Keines- falls dürfen die staatlichen Leistungen zu Wettbewerbs- verzerrungen unter den Luftfahrtunternehmen führen. Die Kommission wird jeden einzelnen Antrag sorgfältig auf der Basis objektiver Kriterien prüfen. Die der Bundesre- gierung bisher vorliegenden Anträge deutscher Unterneh- men belaufen sich auf circa 71 Millionen Euro. Versicherungsproblem: Was die ungedeckten Versiche- rungsrisiken bei der Haftpflicht für Drittschäden angeht, hat der Verkehrsrat die Grundzüge einer gemeinsamen Haltung festgelegt. Ziel bleibt die schnellstmögliche Rückkehr zur privatwirtschaftlichen Versicherung. So- weit das noch nicht möglich ist, können die Staatsgaran- tien jeweils nach Überprüfung des Versicherungsmarktes auf monatlicher Basis bis längstens zum 31. Dezember 2001 verlängert werden. Dabei sind marktgerechte Prä- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119828 (C) (D) (A) (B) mien festzusetzen. Als Versicherungshöchstgrenze gelten die Beträge, die am 11. September 2001 bestanden. Die Bundesregierung hat gegenüber den deutschen Luftfahrtunternehmen, Flughäfen und Anbietern von wichtigen Dienstleistungen, zum Beispiel Abfertigungs- gesellschaften, Betankungs- und Versorgungsunterneh- men, eine Garantiezusage für die nicht länger versi- cherbaren Risiken Krieg und Terrorakte in Höhe von insgesamt bis zu 20 Milliarden US-Dollar abgegeben. Sie gilt zunächst bis zum 25. November 2001, eine Verlänge- rung bis zum 31. Januar 2002 ist bereits vorgesehen. Die Entgelte für die Haftungsübernahme werden den Unter- nehmen zunächst bis zur Festlegung EU-einheitlicher Ge- bühren gestundet. Wir werden die EU-Kommission in ih- rer Kontrollfunktion unterstützen, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen durch kostenlose oder günsti- gere Staatsgarantien in anderen Ländern kommt. Inzwi- schen wurde ein Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatsse- kretäre unter Federführung des Bundesfinanzminis- teriums eingesetzt. Sie wird unter Beteiligung von Versicherungswirtschaft und deutscher Luftverkehrswirt- schaft ein Langfristkonzept zur Lösung der Frage erarbei- ten, wo Staat und wo Wirtschaft haften. Preisdumping durch ausländische Fluggesellschaften: Sorge bereitet uns die gegenwärtig zu beobachtende Pra- xis einiger ausländischer Unternehmen, über Preisdum- ping Marktanteile zurückzugewinnen. Der Wettbewerb um den Fluggast muss auch in der gegenwärtigen, für alle gleich schwierigen Situation mit fairen Mitteln geführt werden. Es darf nicht sein, dass staatliche Ausgleichsleis- tungen für erlittene Schäden oder zur Stützung chronisch kranker Unternehmen für solche Zwecke missbraucht werden. Sowohl auf europäischer Ebene als auch in bila- teralen Kontakten wird die Bundesregierung um die Ab- stellung solcher Praktiken bemüht sein. Es ist zu hoffen, dass die gegenwärtigen Probleme vorübergehender Natur sind und baldmöglichst wieder Normalität und Wachstum im Luftverkehrsmarkt eintritt. Alle Beteiligten arbeiten daran, das Vertrauen in die Luft- fahrt so schnell wie möglich zurückzugewinnen. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensüber- nahmen – des Antrags: Fairer Wettbewerb und Rechts- sicherheit bei Unternehmensübernahmen in Europa – des Antrags: Gesetzliche Mitspracherechte bei Unternehmensübernahmen (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Nina Hauer (SPD): Wir freuen uns, dass es uns ge- lungen ist, die Übernahme börsennotierter Unternehmen endlich gesetzlich zu regeln. Die Anwendung des Kodex der Börsensachverständigenkommission hat gezeigt, dass eine freiwillige Vereinbarung auf Dauer nicht ausreicht. Es bedarf einer verbindlichen gesetzlichen Regelung. Innerhalb der Europäischen Union bestehen zum Teil gravierende Unterschiede im Gesellschaftsrecht und im Aktienrecht. Andere Staaten schützen nationale Unter- nehmen mit den so genannten Golden Shares oder durch Stimmrechtsbeschränkungen. Es ist das Verdienst der Bundesregierung, dass diese Unterschiede jetzt mit dem Ziel geprüft werden, sie aneinander anzugleichen und auf der europäischen Ebene ein so genanntes „level playing field“, also ein Spielfeld auf gleicher Höhe zu schaffen. Deutschland kann jedoch auf eine Einigung nicht warten. Wir benötigen die gesetzliche Regelung jetzt. Ziel des Übernahmegesetzes ist es nicht, Übernahmen zu verhindern, sondern gesetzliche Regeln für deren Ab- lauf festzuschreiben. Es sollen sich alle Beteiligten auf ein faires Verfahren verlassen können: Minderheitsaktionäre und Beschäftigte ebenso wie Bieter und Zielgesellschaft, Vorstand und Aufsichtsrat. Im Fall eines Übernahmeange- botes darf der Vorstand der Zielgesellschaft keine Hand- lungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebotes verhindert werden könnte. Dies gilt nicht für Handlungen, die auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäfts- leiter ohne vorliegendes Angebot unternommen hätte, oder für die Suche nach einem „weißen Ritter“ sowie für Handlungen, denen der Aufsichtsrat zugestimmt hat. An- dere, übliche Abwehrmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Kapitalerhöhung oder der Erwerb eigenerAktien bedürfen selbstverständlich weiterhin der Zustimmung der Haupt- versammlung. Andere übliche Abwehraßnahmen, wie zum Beispiel eine Kapitalerhöhung oder der Erwerb eige- ner Aktien bedürfen der Zustimmung der Hauptversamm- lung. Das ist das Gebot des Aktienrechts und durch euro- päische Richtlinien vorgeschrieben. Die Aktionäre sollen als Eigentümer des Unternehmens das letzte Wort haben. Die Hauptversammlung kann den Vorstand in einem so genannten Vorratsbeschluss zu Abwehrmaßnahmen er- mächtigen. Diese Beschlüsse gelten für höchstens 18 Mo- nate und müssen mit Dreiviertel des stimmberechtigten Kapitals gefasst werden. Im Rahmen des Gesetzes werden auch die Fristen für die Einberufung einer Hauptver- sammlung verkürzt, damit im Falle eines Angebotes die Aktionäre schnell zusammentreten können. Unser Übernahmegesetz erreicht zwei von uns gesetzte Ziele: Wir wollen den Finanzplatz Deutschland stärken. Eine verbindliche Regelung für Übernahmen unterstützt dieses Ziel. Das Gesetz stärkt die Möglichkeiten der Hauptversammlung und die Durchsetzung der Interessen der Aktionäre. Wir wollen Beschäftigte schützen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben nach unserem Gesetz das Recht auf Information, wie das Übernahmeangebot aus- sehen wird und das Recht dazu, Stellung zu beziehen. Über die Mitwirkung im Aufsichtsrat können sie Vor- schläge zur Abwehr einbringen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Beschäftigten in bestimmten Fällen durchaus In- teresse an einer Übernahme haben können – wenn näm- lich ihr Unternehmen unter seinen Möglichkeiten wirt- schaftet und damit Arbeitsplätze gefährdet. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19829 (C) (D) (A) (B) Mit dem Altersvermögensgesetz haben wir die Mög- lichkeit geschaffen, in der betrieblichen Altersvorsorge mit Pensionsfonds Kapital anzusparen. Diese Fonds wer- den in einigen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen ebenfalls zu stimmkräftigen Aktionären gemacht haben. Sie können dann als Miteigentümer auf Hauptver- sammlungen mitentscheiden. Die Beratungen des Gesetzes haben gezeigt, dass sich die Opposition mit dem Gesetz selbst nur unzureichend befasst hat und sich weder den Interessen des Finanz- marktes noch denen der Beschäftigten verbunden fühlt. Umso mehr freut mich, dass die CDU/CSU im Finanz- ausschuss diesem Gesetz zugestimmt hat. Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)(CDU/CSU): Nach dem Scheitern der Übernahmerichtlinie im Europä- ischen Parlament und der entsprechenden Initiative der Europäischen Kommission, wobei der deutsche Bundes- kanzler eine unrühmliche und heftig kritisierte Bremser- rolle gespielt hat, muss eine gesetzliche Regelung auf na- tionaler Ebene erfolgen. Der Handlungsbedarf ergibt sich schon aus der raschen Zunahme von Unternehmensübernahmen. Alleine im ers- ten Halbjahr 2001 fanden 1 283 Transaktionen statt; das ist eine Zunahme von 70 Prozent gegenüber dem Ver- gleichszeitraum des Vorjahres. Durch die neue Steuerge- setzgebung, nach der ab 1. Januar 2002 Kapitalgesell- schaften Anteile an Kapitalgesellschaften steuerfrei veräußern können, wird das Übernahmevolumen deutlich steigen. Ein weiterer Einflussfaktor könnten auch die der- zeit niedrigen Aktienkurse sein, die den Börsenwert der Unternehmen drücken. Zwangsläufig stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber in diese Entwicklung eingreifen soll. Sind Übernahmen volkswirtschaftlich nützlich? In der Theorie wirken Un- ternehmensübernahmen strukturbereinigend und erhöhen das langfristige Wachstumspotenzial einer Volkswirt- schaft. Die einst viel gepriesene, aber auch viel geschol- tene Deutschland AG würde aufbrechen und eine Wachs- tumsdynamik erhalten. Aber die Erfahrung zeigt, dass in der Vergangenheit manche Fusion gescheitert ist. Studien von Salomon Smith Barney zeigen, dass 60 bis 70 Prozent der Unternehmenszusammenschlüsse ökonomisch nicht erfolgreich waren und Aktionärsvermögen vernichtet wurde. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen aber auch, dass politische Eingriffe in den Markt zumindest langfris- tig nicht viel bewirkt haben. Trotzdem muss man sich fra- gen, ob die Marktbedingungen überall gleich sind. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es keine internationale Wettbewerbsgleichheit gibt. Auf dem internationalen Markt der Unternehmensübernahmen existiert absolut kein „level playing field“. Dies gilt sowohl unter den Mit- gliedsländern der EU als auch gerade im Verhältnis zu den USA. Im Gesellschaftsrecht vieler Länder existieren wei- tere Übernahmeblocker wie Mehrfach- und Höchst- stimmrechte und Golden Shares. Das „Fressen“ und „Ge- fressen werden“ spielt sich nach höchst unterschiedlichen Regeln ab, wobei die deutschen Unternehmen eher am Aktivwerden gehindert sind und weniger Abwehrinstru- mente haben. Hier einige Beispiele: Die britische Regierung hält „Goldene Aktien“ an 25 Firmen. In Frankreich gibt es Höchststimmrechte. In Schweden unterscheidet man in A- und B-Aktien mit unterschiedlichen Stimmrechtsan- teilen. In den USA gibt es eine Reihe von Bundesrege- lungen aus den 30er-Jahren. Die meisten Bundesstaaten haben Ergänzungsregelungen, die einen Ausverkauf der regionalen Unternehmen verhindern sollen. Mehrheitsstimmrechte und Stimmrechtsbeschränkun- gen sind weit verbreitet. Bei 2 400 Firmen sind Kapital- erhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss zu deutlichen Preisabschlägen ohne Zustimmung der Hauptversamm- lung, so genannte „poison pill“, möglich. Darüber hinaus verfügen Vorstände in den USA über ein breites Arsenal an Abwehrmöglichkeiten. Die „business judgement rule“ gibt ihnen im Gesellschaftsinteresse weitgehend freie Hand. Bei einer drohenden Übernahme kann ein Gegen- angebot unterbreitet oder als Gegenangriff die Aktien des Gegners gekauft werden. Auch eigene Aktien können un- begrenzt zurückgekauft werden. Durch Ausgliederung wertvoller Unternehmensteile kann die Unternehmens- struktur verändert werden. Auch bei der Finanzstruktur bieten sich durch Erhöhung der Verschuldung oder durch den Verkauf lukrativer Unternehmensbeteiligungen – Crown Jewel Option – weitere Spielräume. Die Einschränkung der Handlungsfähigkeit ist vor al- lem im deutschen Aktienrecht begründet. Deutsche Un- ternehmen können beispielsweise als Bieter nicht ausrei- chend in eigenen Aktien bezahlen. Das Aktiengesetz erlaubt der Hauptversammlung höchstens 50 Prozent des vorhandenen Grundkapitals als genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen. Der Aktienrückkauf ist auf 10 Pro- zent des Grundkapitals beschränkt. In Anbetracht dieser unterschiedlichen Chancen wäre eine europäische Übernahmerichtlinie, die zumindest im Binnenmarkt gleiche Bedingungen schafft, ein wichtiger Fortschritt gewesen. Durch eine laienhafte Verhandlungs- führung hat es die Bundesregierung versäumt, auf gesell- schaftsrechtliche Übernahmehindernisse in anderen euro- päischen Ländern frühzeitig hinzuweisen und diese in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Nicht zuletzt durch ihre Kehrtwendung in der Verhandlungsführung, die das Scheitern der Richtlinie zur Folge hatte, hat die Bundes- regierung Ansehen verloren und dem deutschen Kapital- markt geschadet. Insbesondere der Bundeskanzler geriet in den Verdacht, ausschließlich das Interesse einzelner Konzerne zu vertreten und wurde von der Financial Times als „Genosse der kleinkarierten Bosse“ bezeichnet. Dürfen Unternehmensübernahmen beeinflusst oder gar verhindert werden, oder muss das freie Kräftespiel des Marktes absoluten Vorrang haben? Eigentümer einer Aktiengesellschaft sind die Ak- tionäre, deren Vertretungsorgan die Hauptversammlung darstellt. Wenn, wie es viele Fachleute fordern, oberste Priorität eines Übernahmegesetzes sein soll, die Rechte der Aktionäre bei Unternehmensübernahmen zu schützen, dann ist es sinnvoll, der Hauptversammlung alle Ent- scheidungsbefugnisse zu übertragen. Da sie aber ein rela- tiv schwerfälliges Instrument ist, muss sie einem anderen entsprechende Handlungsvollmachten übertragen kön- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119830 (C) (D) (A) (B) nen. Dies ist der Vorstand, wobei der Aufsichtsrat im Sinne der Aktionäre die Kontrollfunktionen ausübt. Eine absolute Neutralitätspflicht der Zielgesellschaft scheint nicht opportun zu sein. Solange ein derartiges Un- gleichgewicht im europäischen Binnenmarkt bei den Übernahmeregeln herrscht, muss es den Aktionären mög- lich sein, Abwehrmaßnahmen zu treffen. Es ist deshalb sinnvoll, wenn im Rahmen von so genannten Vorratsbe- schlüssen die Hauptversammlung Maßnahmen zur Ab- wehr von Übernahmen ergreifen kann, zu deren Durch- führung sie den Vorstand beauftragt. Die im Gesetz nun neu aufgenommene Ermächtigung für den Vorstand, zusätzliche und äußerst weit reichende Aktionen ohne Billigung der Hauptversammlung und nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats durchzuführen, ist ein Schritt in die falsche Richtung. Diese zusätzlichen Frei- heiten sind abzulehnen, da die Gefahr besteht, dass der Vorstand hier vor allem im eigenen Interesse handelt und so den Aktionären eher schaden als nützen könnte. So weist etwa der Vorsitzende der von Bundeskanzler Schröder höchstselbst eingesetzten Regierungskommis- sion „Corporate Governance“, Theodor Baums, darauf hin, dass die Regelung „eine klare Bevormundung der An- leger“ sei und den Managern „ganz außergewöhnliche Möglichkeiten einräume, gegen die Interessen der An- teilseigner zu handeln und sich „einzuigeln“, so in der „SZ“ vom 10. November 2001. Ein wesentliches Ziel des Übernahmegesetzes ist, bei Überschreiten bestimmter Kontrollschwellen Abfin- dungsangebote zu angemessenen Preisen für Minderheits- aktionäre festzulegen. In der Übergangszeit vor und nach dem In-Kraft-Treten bestehen aber durch eine Regelungs- lücke gewisse Anreize, durch Aktienerwerb diese Kon- trollschwellen zu erreichen; ohne verpflichtet zu sein, an- gemessene Pflichtangebote abgeben zu müssen. Eine ergänzende Regelung des Übernahmegesetzes ist daher unabdingbar, um zu vermeiden, dass Bieter die Ver- pflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes umge- hen. Andernfalls würde die eigentliche Zielsetzung des Gesetzes verfehlt, die (Minderheits-)Aktionäre durch die Möglichkeit zu schützen, bei einem Wechsel der Unter- nehmenskontrolle zu einem angemessenen Preis aus dem Unternehmen auszusteigen. Erwirbt ein Unternehmen zum Beispiel im Dezember 2001 einen Anteil von etwa 45 Prozent der Stimmrechte an einem anderen Unterneh- men, müsste es nach der derzeitigen Fassung des Über- nahmegesetzes kein Pflichtangebot gegenüber den ande- ren Aktionären abgeben. Die für das Überschreiten der 30 Prozent-Kontrollschwelle maßgebenden Stimmrechte wurden schließlich bereits vor In-Kraft-Treten des Über- nahmegesetzes erworben. Gleichzeitig würde auch nach dem Übernahmekodex kein Pflichtangebot ausgelöst, da dessen Kontrollschwelle bei 50 Prozent liegt. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass Bieter, die vor dem In-Kraft-Tre- ten des Übernahmegesetzes einen Anteil von mehr als 30 Prozent und weniger als 50 Prozent der – zuzurechnen- den – Stimmrechte an der Zielgesellschaft erlangen und nach In-Kraft Treten – bei zeitnahem Außer-Kraft-Treten des Übernahmekodex, wie es von der deutschen Börse bereits angekündigt wurde – ihre – zuzurechnenden – Stimmrechte an den Zielgesellschaften weiter erhöhen, zur Abgabe eines Pflichtangebotes in keiner Weise ver- pflichtet wären. Dass diese Regelungslücke in der Praxis bereits mas- siv genutzt wird, zeigen konkrete aktuelle Beispiele: Die Tchibo Aktiengesellschaft beabsichtigt ihren Anteil bei Beiersdorf AG im nächsten Jahr aufzustocken und die Mehrheit zu erwerben, ohne ein Pflichtangebot für die Restaktionäre abzugeben. Ebenso werden die Aktionäre von IVG kein Übernahmeangebot erhalten, wenn WCM die Mehrheit im nächsten Jahr erwirbt. Das Gleiche pas- siert den Aktionären des Zementherstellers Dyckerhoff, wenn die beabsichtigte Veräußerung eines Aktienpakets an einen ausländischen Konkurrenten erfolgt. Zur Verhinderung der Regelungsarbitrage hat die CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagen, diejenigen Bieter zu einem Pflichtangebot heranzuziehen, die auf der Grund- lage des bereits überschrittenen Schwellenwerts von 30 Prozent innerhalb eines Kalenderjahres mindestens weitere 2 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft erwerben und damit ihre Kontrolle nach dem In-Kraft- Treten des Übernahmegesetzes ausbauen und festigen. Dies ist sinnvoll, da das Verhalten desjenigen, der eine Kontrollstellung erreicht hat, ohne jemals ein öffentliches Angebot abzugeben, gesondert zu beurteilen ist. Jede Aufstockung des Stimmrechtsanteils löst hier das Schutz- bedürfnis von Minderheitsaktionären und Arbeitnehmern aus. Eine Rückwirkung ist mit dieser Regelung nicht ver- bunden, da an zukünftiges Verhalten nämlich die spätere Anteilserhöhung angeknüpft wird. Leider hat dieser Vor- schlag keine Mehrheit gefunden. Obwohl der Gesetzentwurf in einigen Punkten Mängel hat und im Fall der weit reichenden Ermächtigung des Vorstandes zu Abwehrmaßnahmen sogar die Schutzinte- ressen der Aktionäre gefährdet sein könnten, ist mit dem Übernahmegesetz ein faires und transparentes Verfahren bei Übernahmen gewährleistet. Die Einschränkungen rechtfertigen es per Saldo nicht, das Gesetz abzulehnen. Vielmehr ist es dringend geboten, dass es zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt. Darüber hinaus ist es erforderlich, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Wettbe- werbsunterschiede beseitigt werden und zumindest im Binnenmarkt Übernahmen unter gleichen Bedingungen getätigt werden können. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem Übernahmegesetz schafft die Bundesre- gierung erstmals eindeutige und klare Regelungen für den immer wichtiger werdenden Bereich der Unternehmens- übernahmen. Man muss in diesem Kontext nicht immer an den spektakulären Fall der Übernahme von Mannes- mann durch Vodafone erinnern, um die Dringlichkeit ei- nes gesetzlich garantierten, fairen und transparenten Ver- fahrens zu illustrieren. Aber noch aus einem weiteren Grund ist das Übernahmegesetz dringlich: Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland bislang keine klaren gesetzlichen Regelungen in diesem wirtschaftlich bedeutsamen Bereich. Mit dem vorliegen- den Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung somit erstmals gesetzliche Regelungen, die den Kapitalmarkt- teilnehmern im Falle von Unternehmensübernahmen ei- nen transparenten und fairen Prozess bieten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19831 (C) (D) (A) (B) Ich möchte noch einmal klarstellen, worum es uns geht: Wir wollen Übernahmen weder verhindern noch fördern. Denn Übernahmen sind ökonomische Prozesse, bei denen es um die Optimierung der vorhanden Ressour- cen geht. Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen auf dem Kapitalmarkt unterbewertet ist, weil es zum Beispiel von einem schlechten Management geführt wird, dann werden Übernahmeangebote wohl die zwangsläufige Folge sein. Die am häufigsten diskutierte Frage im Zusammen- hang mit dem Übernahmegesetz ist die der Abwehrrechte und der Neutralitätspflicht. Grundsätzlich gilt: Langfris- tig gesehen gibt es keinen wirksameren Schutz vor so ge- nannten feindlichen Übernahmen als eine erfolgreiche unternehmerische Strategie, die dann auch vom Kapital- markt mit einem hohen Unternehmenswert honoriert wird. Es hat nun immer wieder Meinungen gegeben, wir sollten die Abwehrrechte für die Vorstände der Gesell- schaft, an die sich ein Übernahmeangebot richtet, deutlich ausweiten – so als sei die Übernahme einer Gesellschaft durch eine andere etwas, was es per se zu verhindern gelte: Das ist aber nicht unsere Position. Und das steht auch nicht im Gesetzentwurf. Es ist uns vielmehr gelungen, einen Ausgleich zwi- schen den verschiedenen Interessen zu schaffen. Richtig ist, dass der Vorstand einer Gesellschaft zwar nun mit Ge- nehmigung des Aufsichtsrates mehr Kompetenzen im Hinblick auf die Abwehrmöglichkeiten erhält. Aber mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wird die Hauptver- sammlung als entscheidendes Gremium einer Gesell- schaft keineswegs ausgehebelt. Das ist ein Vorwurf, der auch durch fortgesetztes Wiederholen seitens der Oppo- sition nicht richtiger wird. Vielmehr bleiben die zentralen Zuständigkeiten in der Verantwortung der Hauptver- sammlung. Denn sie ist es ja – und damit die Anleger und Aktionäre –, die darüber zu entscheiden hat, ob sie den Vorstand ermächtigt, Abwehrmaßnahmen einzuleiten oder nicht. Mit Blick auf den Aktienkurs des Unterneh- mens und auf den Wettbewerb um das bessere Manage- mentkonzept werden sich das die Anleger wohl gut über- legen. Ein Vorwurf kommt von verschiedener Seite immer wieder: Wir hätten mit dem Gesetz der so genannten Auf- sichtsratslösung zugestimmt. Dieser Vorwurf geht in der Sache an dem vorliegenden Gesetz mehr als vorbei. Denn das hätte ja schlichtweg bedeutet, dass allein der Auf- sichtsrat einer Gesellschaft den Vorstand zu Abwehrmaß- nahmen ermächtigen können soll und die Hauptver- sammlung damit jeden Einfluss verliert. Das aber steht nicht in unserem Gesetz, auch wenn das einige große Un- ternehmen gerne so gehabt hätten. Auch wenn die Mehrheit dieses Hauses die nationale Lösung durch ein Übernahmegesetz begrüßt und dem Ge- setzentwurf zustimmt, müssen wir uns über eines sehr im Klaren sein: Nationale Lösungen und Sonderregelungen, die es Unternehmen auf verschiedene Art und Weise er- lauben, sich gegen Übernahmen zu wehren, können nur als Übergangslösung akzeptiert werden. Denn angesichts der zunehmenden internationalen Verflechtung und des Voranschreitens der europäischen Integration, die wir ja alle wollen, brauchen wir international kompatible und allgemein anerkannte Übernahmerichtlinien. In diesem Sinne wird sich die Bundesregierung weiterhin aktiv und konstruktiv auf europäischer Ebene für die Überwindung der nationalen Sonderregelungen im Übernahmerecht einsetzen. Rainer Funke (FDP): Das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen könnte genauso gut „Übernahmeverhinderungsgesetz“ heißen. Mit diesem Gesetz wird es inländischen und ausländischen Gesell- schaften unnötig erschwert, ein anderes Unternehmen, das so genannte Zielunternehmen, zu erwerben. Firmen- übernahmen werden als etwas Schlechtes und Verhinde- rungswürdiges angesehen. Dabei ist eine Firmenüber- nahme von sich aus nichts Negatives, sondern kann erhebliche positive Elemente haben. Dieses Gesetz wird erheblichen Einfluss auf den Finanzplatz Deutschland ha- ben und leider wird der Finanzplatz Deutschland an At- traktivität verlieren und an Provinzialismus zunehmen. Dass ein Gesetz als überhaupt notwendig angesehen wurde, ist allein der deutschen Wirtschaft und den Unter- nehmensleitungen der im DAX vertretenen Gesellschaf- ten zuzuschreiben. Der freiwillige Übernahmekodex wurde entweder nicht beachtet oder auch von vielen DAX-Unternehmen nicht gezeichnet. Daher lag eine ge- setzliche Normierung durchaus nahe und wäre auch von den Liberalen mit unterstützt worden, wenn die Rahmen- bedingungen liberal gestaltet worden wären. Auch andere Länder haben Regeln für die Übernahme eines Zielunter- nehmens. Anders als jetzt in Deutschland sollen jedoch die Übernahmen nicht verhindert werden, sondern Regeln für den Schutz der Aktionäre aufgestellt werden. Dies ist der richtige Ansatzpunkt. Dagegen sieht der vorliegende Gesetzentwurf eine Bevormundung der Aktionäre durch Vorstand und Auf- sichtsrat vor. Denn der Vorstand kann Abwehrmaß- nahmen im Falle einer beabsichtigten Übernahme ein- leiten, wenn der Aufsichtsrat diesen Abwehrmaßnahmen zugestimmt hat. Das heißt mit anderen Worten, dass Entscheidungsbefugnisse vom Aktionär in den Aufsichts- rat verlagert werden – und dies bei einem mitbestimmten Aufsichtsrat. Dabei wissen wir alle, dass Aufsichtsräte dem Konsensprinzip nachhängen und auch bei einem mit- bestimmten Aufsichtsrat versucht wird, mit den Arbeit- nehmervertretern und den Gewerkschaftsvertretern Einig- keit zu erzielen, dann aber häufig zulasten der Aktionäre, gerade bei möglichen Übernahmen. Viele Fortschritte, die gerade im Sinne der Aktionärs- demokratie durch das KonTraG und durch die Arbeits- gruppe „Corporate Governance“ unter Professor Baums erreicht werden konnten, werden hinfällig, wenn der in- ternational unübliche mitbestimmte Aufsichtsrat gemein- sam mit dem Vorstand gegen die Aktionärsinteressen in- ternational durchaus übliche wünschenswerte Fusionen verhindern kann. Das Bild von der Deutschland AG wird sich international wieder festigen können. Dieses Gesetz ist ein schlechtes Gesetz für den Fi- nanzplatz Deutschland. Dabei hatte das Finanzministe- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119832 (C) (D) (A) (B) rium gute Ansätze zur Lockerung der Deutschland AG durch die Steuerbefreiung auf Beteiligungsveräußerun- gen eingeleitet. Dieses Gesetz schadet dem Finanzplatz Deutschland und dies nur deshalb, weil einige kleinka- rierte und ängstliche Vorstandsmitglieder das Ohr des Bundeskanzlers gefunden haben. Dieses Gesetz wird kei- nen langen Bestand haben; denn der Finanzplatz Deutsch- land kann sich nicht isolieren. Zumindest in Europa muss es einheitliche Lösungen geben, die auch mit dem großen amerikanischen Finanzmarkt kompatibel sind. Genauso wie wir im Bilanzrecht zu internationalen Lösungen kom- men werden, bedarf es auch beim Übernahmerecht großer Lösungen und nicht kleinkarierter nationaler Lösungen. Ursula Lötzer (PDS): Mehr als ein Jahr nach der Ein- berufung der Unternehmensübernahmen verhandeln wir abschließend über den entsprechenden Gesetzentwurf. Die Zeit drängt, denn ab dem 1. Januar 2002 greift die Steuerbefreiung für Gewinne aus Beteiligungsverkäufen und die Fusionsdynamik wird sich erhöhen. Dass es bis- her in der Bundesrepublik keinen verbindlichen Rechts- rahmen für Unternehmensübernahmen gab, lag nicht nur an der alten Bundesregierung. An dieser Stelle ist nur an die vor wenigen Monaten gescheiterte EU-Übernahme- richtlinie zu erinnern, die Mindeststandards setzen sollte. In letzter Minute wurde sie durch Intervention der Bun- desregierung und Verbandsvertreter der deutschen Indus- trie zu Fall gebracht. Der vorliegende Gesetzentwurf muss nun diese „Rechtslücke“ ausfüllen. Unter pragmatischen Gesichtspunkten hat die Bundes- regierung also ihre Hausaufgaben gemacht. Der Zustand, dass es bei uns im Gegensatz zu allen führenden Finanz- märkten keine gesetzliche Regelung für Unternehmens- übernahmen gab, ist beendet. Unsere Abstimmungsent- haltung resultiert jedoch daraus, dass wir vor dem Hintergrund der sozialen Folgen von Unternehmensüber- nahmen den Gesetzentwurf für unzureichend halten. Ich möchte hier nicht noch einmal auf die soziale und ökonomische Realität von Fusionen eingehen. An den Fakten und Zusammenhängen, wie wir sie bereits in un- serem Antrag im vergangenen Jahr dargestellt haben, hat sich in der Sache nichts geändert. Vielmehr hat die mas- sive Kurskorrektur an den Finanzmärkten unsere Ansicht bestärkt, dass die kapitalmarktbasierte Unternehmensbe- wertung einer eigenen ökonomischen Rationalität folgt, die mit einer Analyse tatsächlicher Wertschöpfungspro- zesse in den Unternehmen nicht immer etwas zu tun hat. Der absehbare Konkurs fusionierter Unternehmen – nicht nur in der Luftfahrt- und Touristikbranche – fügt sich in das generelle Bild, dass Fusionen in der Regel scheitern und, gemessen an den eigenen Kennziffern, die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Lediglich hin- sichtlich der sozialen und gesellschaftlichen Folgekosten bleibt alles beim Alten: Die Zeche zahlen in der Regel die Beschäftigten. Hier haben wir und die betroffenen Men- schen mehr von der Bundesregierung erwartet. In der schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss kritisierte der DGB zu Recht, dass die Angaben in den Angebotsunterlagen so detailliert sein müssen, wie es noch im Diskussionsent- wurf aus dem letzten Jahr vorgesehen war. Relevante In- formationen über die Absichten des Bieters, was mit allen betroffenen Betriebsteilen zu geschehen habe und wie sich die Beschäftigungsbedingungen generell verändern könnten, fehlen vollständig. Wie sich die Belegschaften so überhaupt ein klares Bild über ihre weitere Zukunft im „neuen“ Unternehmen machen können, bleibt ein Rätsel. Vor allem aber reichen Informationsrechte nicht aus, genauso wenig wie eine aktive Rolle desAufsichtsrats. Be- reits 1979 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Ent- scheidung zum Mitbestimmungsgesetz ausgeführt, dass trotz gleicher Zahl von Anteilseignern und Arbeitnehme- rinnen- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat keine wirkliche Parität besteht, sodass im Konfliktfall diejenige Seite den entscheidenden Einfluss ausübt, die den Auf- sichtsratsvorsitzenden stellt. Dieses Übergewicht ist den Anteilseignern eingeräumt. Der Fall der MannesmannAG bildet hier nur einen Höhepunkt: In Rekordzeit wurde der Konzern mit 131 000 Beschäftigten zerschlagen. Keines der vorher abgegebenen Versprechen, die der Vorstands- vorsitzende von Vodafon gegenüber den Beschäftigten und der Gewerkschaft gemacht hatte, ist trotz der Infor- mationsrechte gehalten worden.Auf diese Diskrepanz und das bestehende Problem wies der damalige Mannesmann- Vorstandsvorsitzende Klaus Esser in derAnhörung des Fi- nanzausschusses hin und mahnte Lösungen an. Uns ist klar, dass diese Fragen nicht nur in einem Über- nahmegesetz geregelt werden können, da es sich bei einer Übernahme im Kern nur um einen Vertrag handelt, bei dem Aktien vom Altaktionär zum Neuaktionär übergehen. Die Stärkung der Rechte der Beschäftigten und die Sank- tionsfähigkeit bei Zuwiderhandlungen müssen jedoch den neuen Bedingungen angepasst werden. Ob in oder außer- halb eines Gesetzes zu Unternehmensübernahmen, sei da- hingestellt. Mitbestimmung bedeutet für uns immer auch Mitent- scheidung, die mit konkreten Rechten verbunden ist. Des- halb forderten wir immer wieder, den Gewerkschaften in dem Gesetz ein Recht auf den Abschluss eines Fusionsta- rifvertrages zu gewähren. Zumindest müsste eine Über- gangsvereinbarung zu den Beschäftigungsbedingungen mit den zuständigen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitneh- mervertretern der Zielgesellschaft nach Annahme des An- gebots abgeschlossen werden. Unserer Ansicht nach soll- ten darin die Fragen von Beschäftigungssicherung, Quali- fizierung, Erhalt sozialer und tariflicher Standards sowie die Regelungen zur Sicherstellung betrieblicher und ge- werkschaftlicher Mitbestimmungsrechte und -gremien geregelt werden. Darüber hinaus treten wir für ein Veto- recht von Betriebsräten und Gewerkschaften gegenüber Fusionen und Übernahmen ein. In der Anhörung des Finanzausschusses spielte vor al- lem die Frage nach den Vorratsbeschlüssen bzw. der Neu- tralitätspflicht des Vorstandes einer Zielgesellschaft eine zentrale Rolle. Wir meinen, dass unter den gegebenen Bedingungen, in denen ausländischen Aktiengesellschaf- ten eine Palette von Abwehrmaßnahmen zur Verfügung steht, zumindest ein gleichwertiges Schutzniveau beste- hen muss. Mit Nationalismus und Strukturkonservatis- mus hat dies nichts zu tun, sondern ganz pragmatisch mit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19833 (C) (D) (A) (B) der Herstellung eines „level playing field“. Wir halten es auch für angebracht, die Möglichkeiten zu schaffen, durch den Aufsichtsrat ein Übernahmeangebot für un- zulässig zu erklären, wie es zum Beispiel in den USA möglich ist. In diesem Kontext steht unsere Ablehnung des vorlie- genden FDP-Antrags. Ihnen ist der Gesetzentwurf nicht „liberal“ genug und schon in der Anhörung war immer wieder zu vernehmen, dass die Bundesrepublik hier eine Vorreiterrolle einnehmen solle. In anderen Fragen, wie zum Beispiel bei der Einführung der Tobinsteuer oder der Frage der Verankerung von Sozialstandards im Handels- regime, ist sie nicht so wagemutig. Uns geht es primär darum, die sozialen Rechte der Be- schäftigten zu sichern und auszubauen. Unter welcher Unternehmensführung dies stattfindet, ob unter deutschen oder ausländischen Mehrheitseignern, ist für uns nur se- kundär. Hierfür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Hans Eichel (SPD), Bundesminister der Finanzen: Deutschland muss noch besser im internationalen Wettbe- werb positioniert werden. Dies ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Die Finanzpolitik hat durch eine nachhaltige Haushaltspolitik und eine wachstumsför- dernde Steuerpolitik hierzu entscheidend beigetragen. Zu- sätzlich müssen wir den rechtlichen Rahmen des Standorts Deutschland modernisieren. Der vorliegende Gesetzent- wurf zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Er- werb von Wertpapieren und von Unternehmensübernah- men ist ein wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes. Aber es geht nicht nur um einen effektiven Kapital- markt. Wir wollen auch sicherstellen, dass nicht allein die Interessen der Vorstände, sondern auch die der Aktionäre und der Beschäftigten gewahrt bleiben. Wir schaffen so ein Regelwerk für ein „Fair play“. Davon werden die Fi- nanzmärkte und die deutsche Volkswirtschaft insgesamt deutlich profitieren. Öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren – insbesondere Angebote mit dem Ziel der Unterneh- mensübernahme – gewinnen im Wirtschaftsleben eine im- mer größere Bedeutung. Am deutschen Kapitalmarkt besteht im Gegensatz zu anderen internationalen Finanz- plätzen bislang keine gesetzliche Regulierung öffentli- cher Angebote zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen. Hier musste gehandelt werden. Der Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission hat sich in der Praxis insoweit nicht bewährt, als er keine flächen- deckende Akzeptanz gefunden hat. Um gleiche Wettbe- werbsbedingungen zu schaffen, bedarf es daher einer gesetzlichen Regelung. Dies ist angesichts der zuneh- menden Zahl von Übernahmen unabdingbar. Diese Regelung muss den Anforderungen der Globali- sierung und der Finanzmärkte angemessen Rechnung tra- gen; sie wird zugleich auch den Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter stärken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Leitli- nien für faire und geordnete öffentliche Angebote von Wertpapieren geschaffen. Die rechtzeitige und umfas- sende Information der betroffenen Wertpapierinhaber und der Arbeitnehmer wird gesetzlich verankert. Gleiches gilt für ihre Möglichkeit zur Stellungnahme. Dem Bedürfnis nach transparenten Verfahren wird so Rechnung getragen. Insgesamt wird die rechtliche Stellung von Minderheits- aktionären und Arbeitnehmern bei Unternehmens- übernahmen spürbar gestärkt. Im Zentrum der Diskussion des Gesetzentwurfs stand lange Zeit die Frage, in welchem Umfang und unter wel- chen Voraussetzungen der Vorstand einer Gesellschaft, die Gegenstand eines Übernahmeangebots ist, Abwehr- maßnahmen gegen ein solches Angebot ergreifen kann. Das Schlagwort hier lautet „Neutralitätspflicht“. Auch hierzu enthält der Gesetzentwurf eine ausgewo- gene Lösung. Er legt fest, dass grundsätzlich den Adres- saten eines Übernahmeangebots, also den Aktionären, er- möglicht werden soll, in Kenntnis der Sachlage eigenständig über das Übernahmeangebot zu entscheiden. Daher hat der Vorstand einer Gesellschaft grundsätzlich alle Handlungen zu unterlassen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte. Möglich bleiben jedoch weiterhin solche Handlungen, die auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäfts- leiter einer Gesellschaft vorgenommen hätte, die nicht von einem Übernahmeangebot betroffen ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gesellschaft, die übernom- men werden soll, während des Angebots nicht unange- messen in ihrer Geschäftstätigkeit behindert wird. Darü- ber hinaus ist auch die Suche nach einem konkurrierenden Angebot jederzeit zulässig. Schließlich sind dem Vorstand auch solche Maßnah- men möglich, die in seine nach dem Aktienrecht vorgege- bene Geschäftsführungskompetenz fallen, sofern der Auf- sichtsrat diesen Maßnahmen zugestimmt hat. Hierdurch wird die Rolle des Aufsichtsrats im Gesamtgefüge des Unternehmens akzentuiert. Damit sichern wir, dass das Unternehmensinteresse nicht nur auf Shareholder-Inte- ressen beschränkt ist, sondern auch die so genannten Stakeholder-Interessen umfasst. Und für einen Sozialde- mokraten bedeutet dies die Berücksichtigung der Interes- sen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die vorgesehenen Regelungen greifen nicht in das all- gemeine aktienrechtliche Kompetenzgefüge zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ein. Das heißt die Maßnahmen, die nach allgemeinem Aktienrecht in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, ver- bleiben auch weiterhin dort. Darüber hinaus bedürfen Handlungen des Vorstands ei- ner Gesellschaft, durch die der Erfolg von Übernahmean- geboten verhindert werden kann, der Billigung der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens. Eine ent- sprechende Ermächtigung kann durch die Hauptver- sammlung sowohl während eines laufenden Übernahme- verfahrens als auch im Vorhinein erteilt werden. Erfolgt eine Ermächtigung „auf Vorrat“, ohne dass ein konkretes öffentliches Angebot vorliegt, gelten für den Hauptver- sammlungsbeschluss angesichts seiner Bedeutung stren- ge Anforderungen. Bei den vorgesehenen Regelungen wird berücksichtigt, dass europaweit noch viele Beschränkungen bestehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119834 (C) (D) (A) (B) Nicht alle haben ihren Markt so geöffnet wie wir. Zahlrei- che Mitgliedstaaten verfügen übernahmerechtliche Hin- dernisse. Die Stichworte hier sind Höchststimmrechte, Mehrstimmrechte und Stimmrechtsbeschränkungen. In Deutschland wurden derartige übernahmerechtliche Hemmnisse 1998 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ab- geschafft, um den deutschen Kapitalmarkt attraktiver aus- zugestalten und dem Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme“ Rechnung zu tragen. Das Übernahmerecht gewährleistet nunmehr erstmals in Deutschland faire und ausgewogene Regelungen für Unternehmensübernahmen. Ich bitte Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzu- stimmen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staa- ten in Afrika, im Karibischen Raum und im pa- zifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten an- dererseits (AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) (Tagesordnungspunkt 23) Dagmar Schmidt (Meschede) (SPD): Es kommt nicht oft vor, dass wir in unserem Politikressort über Gesetze diskutieren. Das vorliegende Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im Karibi- schen Raum und im Pazifik – kurz AKP – hat schon des- halb ein besonderes Gewicht. Seit ihrer Gründung im Jahre 1957 hat sich die EU für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Industrie- und Entwicklungsländern eingesetzt, zunächst sicherlich den nationalen Interessen Frankreichs entsprechend. Spä- ter, zunehmend im Bewusstsein der historischen Verant- wortung gegenüber den nach und nach unabhängigen Ko- lonien, hat die EU diesen Weg eingeschlagen. Mit dem Abkommen von Cotonou ist es uns gelungen, diese langjährige Tradition der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten fortzusetzen und auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Wer sich dieses Gesetzeswerk an- sieht, muss erkennen, wie viel Arbeit und Engagement das Entwicklungsministerium investiert hat. Jeder Insider kann sich vorstellen, wie viele nicht immer einmütige Verhandlungsrunden unsere Ministerin zur Klärung der vielen Detailfragen absolviert hat, bis dieses Gesamtwerk mit seinen 100 Artikeln und einer kohärenten Gesamtsicht auf dem Tisch lag. Angesichts der veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU und der Partnerländer sowie auf internationaler Ebene war eine Anpassung der inzwischen 25 Jahre alten Lomé- Zusammenarbeit dringend erforderlich geworden. Diese Notwendigkeit war am Ende der letzten Legislaturperiode auch im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend un- strittig. In einem interfraktionellen Entschließungsantrag machte der Bundestag im April 1989 deutlich, dass es bei der Neuverhandlung des Lomè-IV-Abkommens darauf ankomme, die EU-Entwicklungszusammenarbeit neu zu strukturieren. Wenn mehr Redezeit bliebe, würde ich gerne die For- derungen aus Drucksache 13/10302 zitieren. Denn es ist nach wie vor wichtig und richtig, dass Deutschland in Eu- ropa mit einer Zunge spricht. Und ich denke, dass sich die Kritik der Opposition vom Mai 2000 an den Cotonou-Ver- handlungen samt und sonders in Luft aufgelöst hat. Ein Blick auf die Forderungen des fraktionsüber- greifenden Entschließungsantrages macht deutlich, dass es der Bundesregierung gelungen ist, unsere gemeinsa- men Forderungen und Vorstellungen einzubringen. Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen: Mit dem Abkommen von Cotonou wird die europäische Entwick- lungszusammenarbeit auf eine WTO-konforme Grund- lage gestellt. Die bisher einseitig gewährten Handels- präferenzen werden bis 2007 durch gegenseitigen Marktzugang im Rahmen von regional zu verhandelnden Wirtschaftsabkommen abgelöst. Damit kommen wir ge- rade dem Wunsch der AKP-Staaten entgegen. Ich habe in diesem Hause schon einmal darauf hingewiesen, dass hier ein Weg gefunden wurde, der einerseits in Einklang mit den WTO-Bestimmungen steht und andererseits sein Ge- wicht auf den partnerschaftlichen Ansatz legt. Das heißt keine übereilte Handelsliberalisierung und keine übereilte Finanzmarktliberalisierung. Bis Ende 2007 bleibt also Zeit für die Aushandlung re- gionaler Wirtschaftsabkommen. Und selbst danach kann es Übergangsfristen von bis zu 12 Jahren geben. Damit haben die AKP-Staaten die Chance der nachholenden Ent- wicklung. Der Bundestag hatte die Stärkung der politischen Zu- sammenarbeit gefordert. Das neue Abkommen sieht solch eine Gewichtung des politischen Dialogs vor: über Fragen der Demokratisierung, der Menschenrechte, der Friedens- und Stabilitätspolitik, über Fragen der Rüstung, der nach- haltigen Entwicklung und der Umwelt. Es sieht aber auch vor, „Situationen zu verhindern, in denen eine Vertrags- partei es für notwendig erachten könnte, die Nichterfül- lungsklausel in Anspruch zu nehmen.“ Es gibt sie also, die hier sanft verpackte „Nichterfüllungsklausel“ und damit den Auftrag an beide Vertragspartner, durch Dialoge dafür zu sorgen, dass die Welt menschlicher wird. Schon in der Präambel finden wir diese klare Zielsetzung, an die immer wieder erinnert werden muss: Armutsbekämpfung, Ar- mutsbekämpfung und nochmals Armutsbekämpfung. Die Mosaiksteinchen für die Dialoge werden in zahl- reichen Artikeln ausgemalt: Wesentliche Elemente sind die Förderung der Menschenrechte, die Demokratisie- rung, die Festigung des Rechtstaates und vor allem die verantwortungsvolle Staatsführung, eine stärkere Beteili- gung einer aktiven und organisierten Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft. Gerade nach den Ereignissen des 11. September muss man betonen, wie in Art. 11, dass der Vertrag sich als Beitrag zur Friedenskonsolidierung und Konfliktprävention und -beilegung versteht. Unsere Schwerpunkte Bekämpfung von HIV/Aids und der Genderansatz werden mit diesem Vertrag europaweit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19835 (C) (D) (A) (B) akzeptiert ohne andere umfassende Bereiche der Unter- stützung zu vernachlässigen. Erlauben Sie mir, meinen von 100 Artikeln liebsten hervorzuheben: Art. 31. Er garantiert die Einbeziehung frauenspezifischer Fragen in die Konzepte der Entwick- lungszusammenarbeit auf allen Ebenen und ermöglicht die Förderung spezifischer Maßnahmen für Frauen. Da- durch trägt das Abkommen zu einer gleichberechtigten Beteiligung von Mann und Frau in allen Bereichen des politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens bei. Die Genderfrage ist die Schlüsselfrage der Armuts- bekämpfung. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Aufnahme der „verantwortungsvollen Regierungsführung“ als Grund- prinzip, das jetzt auch in Fällen schwerer Korruption zum Tragen kommt. Es ist dringend erforderlich, Korruption weltweit zu bekämpfen, denn die Gewinner von Korrup- tion sind immer nur zwei: der, der Schmiergeld einsetzt, um schlechtere Qualität an den Mann zu bringen, und der, der sich schmieren lässt. Verlierer ist immer die Gesell- schaft. Sie zahlt den Preis. Ihr nimmt man die Ressourcen, die in die Korruption fließen. Bereits jetzt beginnt die Phase, in der der Vertrag mit Leben gefüllt wird. In diesem Monat sind erstmals Kon- sultationen zwischen der EU und Liberia nach Art. 97 des Cotonou-Abkommens aufgenommen worden, der sich mit geeigneten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung befasst. Die gute Regierungsführung und das verstärkte vertrauensvolle Monitoring wird der Entwicklungs- zusammenarbeit also zu mehr Effizienz verhelfen. Ein – wenn auch kleiner – Teil des Europäischen Entwick- lungsfonds wird erst nach einer Evaluierung im Jahre 2004 freigegeben werden. Das Abkommen von Cotonou verbindet somit die notwendige Politik der Haushaltkon- solidierung mit der Fortsetzung und effizienteren Ausge- staltung der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten. Der effizientere Einsatz der Finanzmittel ist gerechtfertigt. Wir haben alle immer beklagt, dass ein beträchtlicher Teil der bereitgestellten Mittel nicht abgeflossen ist. Aus der Summe dieser Rest- mittel wird nun 1 Milliarde Euro für die Entschuldungs- initiative zugunsten der ärmsten Länder eingesetzt. Die immense Bedeutung des politischen Dialogs äußert sich im übrigen auch in der Aufwertung der Pa- ritätischen Parlamentarischen Versammlung. Es ist zu be- grüßen, dass nur noch in genehmigten Ausnahmefällen Regierungsvertreter die Parlamentssitze der AKP-Partner einnehmen können. Insgesamt kann man mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden sein. Es kommt nun darauf an, das Ab- kommen mit Leben zu füllen und die darin enthaltenen Chancen zu nutzen. Ich hoffe daher, dass es heute gelingt, in Fragen europäischer Entwicklungszusammenarbeit zu der fraktionsübergreifenden Einigkeit zurückzukehren, die es am Beginn der Verhandlungen über das Abkommen von Cotonou gab. Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Das heute zu de- battierende und zu verabschiedende Gesetz soll das Part- nerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP- Staaten vom 23. Juni letzten Jahres umsetzen. Von daher geht es zunächst einmal in erster Linie um einen formalen Akt, nämlich um die Ratifizierung des Cotonou-Abkom- mens in der Nachfolge des Lomé-IV-Abkommens. Dieses Cotonou-Abkommen hat sowohl Licht- als auch Schattenseiten, wie es zugegebenermaßen bei einem internationalen Abkommen mit so vielen Beteiligten auch nicht anders zu erwarten ist. Folglich setzen unsere kriti- schen Anmerkungen auch weniger am hier zu verabschie- denden Gesetzentwurf als an dem Cotonou-Abkommen selbst an. Das Cotonou-Abkommen hat zweifellos Fort- schritte in wichtigen Bereichen gebracht, die von uns als CDU/CSU ausdrücklich begrüßt werden. Ich denke dabei nicht nur an die Verankerung der Armutsbekämpfung als zentralem Ziel. Hier wird sicherlich abzuwarten sein, in- wieweit diesen schönen Worten auch Taten folgen. Ich denke darüber hinaus gerade auch an die Neugestaltung der Handelsbeziehungen zwischen den AKP- und den EU-Staaten. Die Lomé-Mechanismen in der handelspolitischen Zusammenarbeit, namentlich in diesem Zusammenhang die Systeme Stabex und Sysmin, atmeten doch noch sehr stark den Geist eines mittlerweile überlebten entwick- lungspolitischen Ansatzes, der nicht im freien Handel zwischen gleichberechtigten Partnern, sondern eher in einer scheinbaren Großzügigkeit der Europäer gegen- über den Entwicklungsländern die Zukunft in den Han- delsbeziehungen sah – eine Zukunft, von der wir heute wissen, dass sie in die Irre geführt hat. Die AKP-Staaten brauchen und wollen in erster Linie nicht Vergünstigun- gen bei Produkten, mit denen sie auf Dauer nicht wett- bewerbsfähig werden können, sondern sie wollen einen fairen Zugang zu unseren Märkten. Auf diesem Feld sind in Cotonou bedeutsame Fortschritte erreicht worden. Als Unionsfraktion begrüßen wir diese Fortschritte, denn für uns ist schon lange klar, dass Hilfe durch Handel ein we- sentliches Element deutscher und europäischer Entwick- lungspolitik sein muss, dass es auch der Erwartung der Entwicklungsländer entspricht, nicht Almosen zu emp- fangen, sondern faire Teilhabechancen zu erhalten. Positiv sind auch die Ansätze zur Differenzierung und Regionalisierung im Cotonou-Abkommen zu bewerten. Ein Abkommen mit einer derart großen Zahl an beteilig- ten Staaten kann notwendigerweise nicht alle wichtigen Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Deshalb sind Möglichkeiten einer Differenzierung notwendig und sinn- voll. Auch ist es richtig, der Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten, gerade zwischen den jewei- ligen Nachbarländern, ein größeres Gewicht beizumes- sen. Es kann auf Dauer nicht sinnvoll sein, dass alle Wege aus den AKP-Staaten ausschließlich in die EU-Länder führen, während die Beziehungen zu den Nachbarstaaten in der afrikanischen, karibischen und pazifischen Region allenfalls rudimentär ausgebildet sind. Auch die hierbei erzielten Fortschritte begrüßen wir. Was die von der Bundesregierung behauptete Stärkung der politischen Dimension des Abkommens angeht, so erkennen wir durchaus an, dass nun immerhin die Aus- setzung der Zusammenarbeit in Fällen schwerer Korrup- tion zusätzlich zu den bisher bereits vorhandenen Sankti- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119836 (C) (D) (A) (B) onsmöglichkeiten als Option gegeben ist. Darin bereits die Verankerung des Prinzips der „good governance“ im Cotonou-Abkommen zu sehen und zu feiern, halten wir allerdings für äußerst übertrieben. Die politischen Sank- tionsmöglichkeiten sind zwar verbessert, aber nach wie vor angesichts der schweren Probleme vieler AKP-Staa- ten im Bereich der Korruption im Besonderen und der Verstöße gegen das Prinzip der verantwortungsvollen Re- gierungsführung im Allgemeinen insgesamt unzurei- chend. Hier besteht für die Zukunft noch Verbessungsbe- darf, der auch deutlich angesprochen werden muss. Gleichwohl wissen wir natürlich, dass schon die erreich- ten begrenzten politischen Fortschritte unseren Partnern in den AKP-Staaten teilweise unter Mühen abgerungen werden mussten und erkennen auch dieses Bemühen der EU ausdrücklich an. Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass der Europä- ischen Union beim Cotonou-Abkommen spürbare und messbare Fortschritte gelungen sind – Fortschritte nicht einmal in erster Linie im Interesse der Menschen in den EU-Staaten, sondern gerade auch im Interesse der Men- schen in den AKP-Staaten, deren wirtschaftliches Voran- kommen und deren politische Freiheiten uns allen am Herzen liegen sollten. Es ist erfreulich, dass auf beiden Seiten, sowohl in der EU als auch bei den AKP-Staaten, der Schwerpunkt auf ein partnerschaftliches Miteinander gelegt wird, und dass die großen ideologischen Auseinan- dersetzungen über Handels- und Wirtschaftspolitik sowie über die politische Ordnung heute der Vergangenheit an- gehören und im Sinne der sozialen Marktwirtschaft sowie politischer Freiheit und Selbstbestimmung gelöst worden sind. Worum es jetzt geht, ist, das geschlossene Abkom- men in der täglichen Praxis mit Leben zu erfüllen. Den Worten müssen im Interesse der Menschen in den AKP- Staaten Taten folgen. CDU und CSU erwarten von der rot- grünen Bundesregierung, dass sie die ihr noch verblei- bende Regierungszeit dafür nutzt, die Grundlagen, die das Cotonou-Abkommen bietet, auch in praktische entwick- lungspolitische Erfolge umzusetzen. In dieser Erwartung stimmen wir trotz Bedenken in Einzelfragen dem Gesetz- entwurf zu. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Durch den 11. Sep- tember ist die Bedeutung der globalen Herausforderungen noch offenkundiger geworden. Die Entwicklungspolitik ist zusammen mit den anderen, vormals als „weiche The- men“ der Weltinnenpolitik bezeichneten Aufgaben wie Umweltschutz, internationale Kriminalität, unter dem so genannten „erweiterten Sicherheitsbegriff“ ins Zentrum auch der außenpolitischen Prioritäten getreten. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, muss sich die Entwicklungspolitik strategisch erneuern und einen maßgeblichen Beitrag zur Beseitigung von sozialen, wirtschaftlichen und politischen Missständen leisten, die die Entstehung von terroristischen Umtrieben begünstigen. Dies bedeutet neben zusätzlichen finanziel- len Leistungen und einer Zusammenführung der politi- schen Verantwortung von Außen- und Entwicklungspoli- tik auch eine strukturelle Neuausrichtung auf effiziente multilaterale Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union. Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten insgesamt 55 Prozent der weltweiten öffentlichen Entwicklungszu- sammenarbeit. Dennoch hat die europäische Entwick- lungspolitik weltweit noch nicht das Gewicht, das sie auf- grund dieses Volumens haben könnte. Ursache dafür sind nicht zuletzt die mangelnde Effizienz und die unzurei- chende Koordinierung zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, die unter anderem zu einem stockenden Mittelabfluss mit einer inzwischen auf 20 Mil- liarden Euro angewachsenen Pipeline führt. Es ist daher dringend erforderlich, dass die EU-Ent- wicklungszusammenarbeit sich neu strukturiert und sich auf einige zentrale Sektoren wie regionale Integration, Transport, Ernährungssicherheit und ländliche Entwick- lung, Aufbau institutioneller Kapazitäten und rechtsstaat- licher Strukturen sowie auf die entwicklungspolitischen Aspekte des Welthandels konzentriert. Mit der Erklärung von Kairo und der in Cotonou be- schlossenen Neuauflage der EU-AKP-Zusammenarbeit ist der Rahmen für die zukünftige europäische Entwick- lungspolitik abgesteckt. Er muss dringend inhaltlich aus- gestaltet werden. Dies setzt natürlich auch voraus, dass die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der EU-Mit- gliedstaaten und der Europäischen Union zu einer wirk- samen europäischen Politik zusammengeführt werden. Die Bundesregierung muss die Zeit bis zur Kairo-Nach- folgekonferenz nutzen, um hier einen aktiven eigenen Beitrag zu leisten. Mit einem Anteil von 22,5 Prozent am europäischen Entwicklungsfonds hat Deutschland gute Voraussetzungen, um eigene Vorstellungen im Dialog mit den Partnerländern einzubringen. Die zukünftige europäische Entwicklungsarbeit so- wohl im AKP-Rahmen als auch durch „Europe Aid“ sollte einigen grundlegenden Prinzipien unterstellt werden, die neben der Betonung der Mitverantwortung der Partner- länder und die Beteiligung der Zivilgesellschaft auch einen Übergang von der Projekt- zur Programmhilfe be- inhalten. Besonders hohe Priorität sollte dabei der Ver- besserung der Koordinierung der Fünfzehn-plus-Eins- Entwicklungspolitiken, der erhöhten Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen, die auf die Entwick- lungsländer ausstrahlen, der verstärkten Komplementa- rität, das heißt einer besseren Arbeitsteilung zwischen der Gemeinschaft und den einzelnen Mitgliedstaaten, um unnötige Verdoppelung der Arbeit zu vermeiden und einer Dezentralisierung durch die Übertragung von mehr Ent- scheidungsverantwortung an die EU-Delegationen einge- räumt werden. Die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den AKP-Staaten ist eine besonders gelungene Form der in- terregionalen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Wir begrüßen, dass das in Cotonou beschlossene Abkom- men einen Schwerpunkt auf die Eigenverantwortlichkeit der Empfängerstaaten, auf gute Regierungsführung, auf Rechtsstaatlichkeit und auf die Einhaltung von Men- schenrechten setzt. Es wird jetzt darauf ankommen, dass die hierfür vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmecha- nismen auch tatsächlich eingesetzt werden. Darüber hi- naus begrüßen wir nachdrücklich, dass das Cotonou-Ab- kommen am zentralen Ziel der Armutsbekämpfung als wesentlichem Element der EU-AKP-Zusammenarbeit orientiert ist. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19837 (C) (D) (A) (B) Um die praktische Durchführung des Abkommens auch weiterhin erfolgreich zu gestalten, muss die Euro- päische Union jedoch zunächst ihre Hausaufgaben erle- digen: Erstens. Die Bundesregierung sollte gegenüber ihren EU-Partnern, aber auch unmittelbar gegenüber der EU- Kommission in Brüssel darauf drängen, dass die durch die mit der Einrichtung von „Europe Aid“ angestrebte Straf- fung und Bündelung der europäischen Zusammenarbeit nicht zur Schaffung zusätzlicher neuer administrativer Strukturen führt. Die vorrangige Aufgabe von „Europe Aid“ sollte in der Konzeption, Kontrolle sowie Koordi- nierung liegen, um die Komplementarität der verschiede- nen nationalen Entwicklungspolitiken zu steigern und unnötige Verdoppelungen zu vermeiden. Außerdem muss „Europe Aid“ dringend die Voraussetzungen für einen schnelleren Mittelabfluss schaffen. Zweitens. Wir fordern die Bundesregierung ferner auf, dafür Sorge zu tragen, dass „Europe Aid“ bei der prakti- schen Durchführung von EU-finanzierten Projekten dort, wo entwicklungspolitisch sinnvoll und praktikabel, wei- terhin auf die in den EU-Mitgliedstaaten vorhandenen be- währten staatlichen und nicht staatlichen Trägerorganisa- tionen zurückgreift. Die Arbeitsteilung zwischen der EU-Kommission und den 15 Mitgliedstaaten, aber insbe- sondere die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedstaaten untereinander, muss erheblich verbessert werden, um unnötige Überlappungen und Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden. Dabei kommt es darauf an, die kooperativen Vorteile einzelner Partnerstaaten für eine effektivere Zu- sammenarbeit zu nutzen. Dies setzt natürlich vor allem auch voraus, dass die zahlreichen Rechtsgrundlagen und Instrumente der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, unter anderem auch das AKP- Abkommen, aber auch die Programme mit dem Mittel- meer und mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion so- wie den Entwicklungsländern in Asien und Lateinamerika zu einem einheitlichen, konsistenten Kooperationskon- zept zusammengeführt werden. Drittens. Besonders wichtig ist schließlich auch, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission, den Regierungen, den nationalen Parlamenten und dem Euro- päischen Parlament verbessert wird. Dazu bedarf es nicht nur regelmäßiger Abstimmungen, sondern aus unserer Sicht auch die Unterstellung des Haushaltes des Euro- päischen Entwicklungsfonds unter die Kontrolle des Eu- ropäischen Parlaments. Eine stärkere Ausrichtung auf eine effiziente euro- päische Entwicklungspolitik würde unvollständig bleiben, wenn sie sich nicht auch nahtlos in das vorhandene inter- nationale Netz multilateraler Zusammenarbeit, insbeson- dere im Rahmen der Vereinten Nationen, einfügen würde. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher nicht nur eine europäische Ausrichtung der deutschen Entwicklungs- politik, sondern auch eine kohärente Politik der Euro- päischen Union im Rahmen der Vereinten Nationen. Carsten Hübner (PDS): Die heutige Debatte über das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen zwischen der EU ei- nerseits und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Kari- bischen Raum und im Pazifischen Ozean andererseits steht ganz unter dem Eindruck der WTO-Verhandlungen von Katar der letzten Tage. Dort ist wiederum überdeut- lich geworden, wie groß die Befürchtungen der Entwick- lungsländer sind, infolge weiterer Liberalisierungs- schritte des Weltmarkts gänzlich unter die Räder der Ökonomien des Nordens zu geraten. Dort ist wiederum, nicht zuletzt mit Blick auf das Cotonou-Abkommen, deut- lich geworden, wie wichtig es ist, erst die Entwicklungs- und Marktchancen der Ökonomien des Südens zu er- höhen, bevor man sie ungeschützt dem Weltmarkt ausset- zen kann. Vor diesem Hintergrund hat meine Fraktion den Wan- del des bisherigen Lomé-Vertrages zum jetzt vorliegen- den Cotonou-Abkommen immer kritisiert. Es ist ein Wan- del weg von der bisherigen Protektion und Förderung der Ökonomien des Südens hin zu einem WTO-konformen Liberalisierungsvertrag, der ganz wesentlich von den In- teressen Europas bestimmt wird und der den AKP-Staaten nur unter großem Druck aufgenötigt werden konnte. Das gilt insbesondere für die zu eng terminierten Übergangs- regelungen. Das gilt aber auch für die von der EU inten- dierte zwangsweise Koppelung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung mit Schritten der ökonomischen In- tegration in den Weltmarkt. Ich verweise in diesem Zu- sammenhang nur auf unseren Antrag „Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit“ vom Dezember 1998, der trotz parlamentarischer Ablehnung auf viel Zu- stimmung bei Fachkolleginnen und Fachkollegen inner- halb und außerhalb dieses Hauses gestoßen ist; ein Zu- spruch, den das jetzt vorliegende Vertragswerk nicht unbedingt für sich in Anspruch nehmen kann, zumindest nicht bei Experten und NGOs. Auch auf einen weiteren Aspekt möchte ich kurz ver- weisen: Sowohl aus entwicklungs- als auch aus men- schenrechtspolitischer Perspektive ist es ein Skandal, dass die Bereitschaft zur Rücknahme von Flüchtlingen mit der Frage einer ökonomischen und entwicklungspolitischen Partnerschaft zwischen AKP und EU verknüpft werden soll. Das ist, zumindest meiner Kenntnis nach, ein bisher einmaliger Vorgang und schlichtweg untragbar. In nicht ganz einem Jahr werden die Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aufgenommen. Es wäre verheerend, wenn die EU in diesen Verhandlungen wiederum auf WTO-Kompatibilität und damit auf weitere Liberalisierung drängen würde. Wer auf ökonomische Stabilität, auf Armutsbekämpfung und eine wirklich faire Integration der AKP-Staaten in den Weltmarkt setzt, von dem dann auch in einem nachhaltigen Sinn beide Seiten profitieren, der muss auf eine entwicklungs- und armuts- orientierte Marktregulierung setzen – nicht auf den so ge- nannten freien Markt, die Wunderwaffe der Starken und Rücksichtslosen. Die PDS-Fraktion hat massive Kritik am Rahmenab- kommen von Cotonou. Wir haben große Befürchtungen, was den Charakter der Verhandlungen um die Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen betrifft. Dennoch haben wir uns entschlossen, uns bei der heutigen Abstimmung zu enthalten, zum einen, weil wir schon aus prinzipiellen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119838 (C) (D) (A) (B) Erwägungen zur EU-AKP-Entwicklungspartnerschaft stehen. Wir wollen da keine Missverständnisse aufkom- men lassen. Zum anderen aber ist unsere Enthaltung eine Aufforderung an die Bundesregierung, sich in den kom- menden Verhandlungen sehr viel stärker als bisher im Sinne einer originär erwicklungspolitischen Ausrichtung zu engagieren. Vorschusslorbeeren, auf denen sich die Bundesregierung allerdings nicht ausruhen sollte. Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin bei der Bundes- ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung: Das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten Afrikas, der Ka- ribik und des Pazifiks wurde am 23. Juni 2000 in Coto- nou, der Hauptstadt von Benin, unterzeichnet. Zwischen den EU-Mitgliedstaaten und jetzt 77 AKP-Staaten – sechs pazifische Inseln traten bei – ist damit die seit 25 Jahren bewährte Zusammenarbeit auf eine neue, verlässliche Grundlage gestellt worden. Eine Neuausrichtung dieser Partnerschaft war unab- dingbar, um den veränderten wirtschaftlichen und politi- schen Gegebenheiten zu entsprechen. Dies sind: die neuen Handelsregelungen der WTO; Veränderungen in- nerhalb der EU selbst; knapper werdende öffentliche Mit- tel für Entwicklungszusammenarbeit sowie nicht zuletzt zunehmend kritische EU-Bürgerinnen und Bürger, die messbare Ergebnisse verlangen. Das Abkommen hält fest an bewährten Prinzipien wie dem Partnerschaftsprinzip, der Berechenbarkeit der Hilfe, dem breiten Kooperationsansatz und dem Vertragscha- rakter. Die „Lomé-Kultur“ wird somit fortgeführt. Am Ende der Verhandlungen steht ein respektables und faires Ergebnis, das neue Horizonte eröffnet und nun konkret mit Leben gefüllt werden muss. Neuerungen bedeuten vor allem: die Stärkung des po- litischen Dialogs (hier inbegriffen sind Fragen der Demo- kratisierung, Menschenrechte, Friedens- und Stabilitäts- politik); die Verankerung der verantwortungsvollen Regierungsführung als fundamentaler Bestandteil im Ab- kommen mit der Möglichkeit der Aussetzung des Ab- kommens im Hinblick auf einen einzelnen AKP-Staat in Fällen schwerer Korruption; veränderte Handelsregeln (Abschluss von regionalen Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen nach einer achtjährigen Übergangsfrist); er- leichterte Verfahren der Zusammenarbeit mit stärkerem Monitoring und Controlling; die Einbeziehung nichtstaat- licher Akteure (Zivilgesellschaft) in die Zusammenarbeit; die erstmals 20-jährige Laufzeit des Abkommens, die bei- den Seiten Planungssicherheit gewährt. Ich werde im Folgenden auf zwei wesentliche Neue- rungen eingehen, welche den einzigartigen Charakter des Abkommens unterstreichen und für welche wir uns maß- geblich eingesetzt haben: erstens, die politische Dimen- sion und zweitens, die veränderten Handelsregeln. Erstens: die politische Dimension des Abkommens. Die Ereignisse der letzten Wochen haben uns wieder die Bedeutung des politischen Dialogs und der rechtzeitigen Reaktion auf Krisensituationen vor Augen geführt. Durch das Abkommen von Cotonou konnte die politische Di- mension der zukünftigen AKP-EU-Beziehungen ent- scheidend gestärkt werden. Es besteht eine beiderseitige Verpflichtung zu einer aktiven, umfassenden und inte- grierten Politik der Friedenskonsolidierung und Konflikt- prävention. Die verantwortungsvolle Regierungsführung („good governance“) wurde zum fundamentalen Bestandteil des Abkommens erhoben. Damit können erstmals Fälle schwerer Korruption geahndet werden. Dies ist ein wich- tiger Schritt hin zu einer transparenteren und effizienteren Verwaltung öffentlicher Mittel bei der Verwendung in Entwicklungsländern. Ich gehe davon aus, dass „good governance“ aufgrund der Sanktionsmöglichkeit von un- seren Partnerstaaten sehr ernst genommen wird. Wesentliche Bestandteile des Abkommens bleiben weiterhin die Achtung der Menschenrechte, demokrati- scher Grundsätze sowie Rechtsstaatlichkeit. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann bis hin zur Aussetzung der Zusammenarbeit führen. Die Zivilgesellschaft wird als nicht staatlicher Akteur verstärkt in die Zusammenarbeit eingebunden. Nicht staatliche Akteure werden unter näher festgelegten Be- dingungen vor allem bei der Erarbeitung der Kooperati- onspolitik und -strategien beteiligt sowie beim Ausbau ih- rer Kapazitäten unterstützt. Auf diese Weise soll ein breiter Kreis außerhalb der Regierung erreicht werden, um so zu einer umfassenden Akzeptanz der Kooperati- onspolitik und ihrer regelmäßigen Überprüfung zu ge- langen. Schließlich wird die Rolle der Paritätischen Parlamen- tarischen Versammlung im Rahmen des Abkommens von Cotonou gestärkt. Zu ihren Aufgaben zählt nunmehr aus- drücklich die Förderung demokratischer Prozesse durch Dialog und Konsultationen. Zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens kann sie Entschließungen verabschieden und Empfehlungen an den Ministerrat aussprechen. Es entstehen hierdurch unmittelbare und vertiefte Kontakte zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parla- ments und denen der AKP-Staaten. Zugleich wird somit die Stimme der Parlamentarier und Parlamentarierinnen in den Partnerländern hörbarer. Zweitens: Einbindung der AKP-Staaten in die Welt- wirtschaft. Eine der wesentlichen – wenn auch nicht hin- reichenden – Bedingungen für die Armutsminderung ist nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Die Einbin- dung der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder in die Weltwirtschaft ist eine notwendige Voraussetzung für Wachstum und Pros- perität. Mit dem Partnerschaftsabkommen von Cotonou ist es gelungen, verbesserte Rahmenbedingungen für die wirt- schaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten zu schaffen. Die im alten Lomé-Abkommen mit den AKP-Staaten ein- seitig gewährten Präferenzen werden nunmehr durch einen WTO-konformen, vertraglich vereinbarten gegenseitigen Marktzugang im Rahmen von regional zu verhandelnden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgelöst. Bislang steht noch nicht fest, mit welchen Ländern die Verhand- lungen aufgenommen werden sollen hierüber werden die AKP-Staaten eine Entscheidung treffen. Bei der zweiten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19839 (C) (D) (A) (B) Tagung des AKP-EU-Ministeriellen Handelsausschusses am 2. Oktober 2001 in Nairobi hat die EU ihren Willen zum Ausdruck gebracht, den Zeitplan (Beginn der förm- lichen Verhandlungen im September 2002) einzuhalten. Die Kommission bereitet derzeit das EU-Mandat für die Verhandlungen vor, über das wir als Rat bis spätestens Juli 2002 entscheiden werden. Der AKP-Seite sind von der Europäischen Union 20 Millionen Euro zur Stärkung ihrer Verhandlungskapa- zitäten für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zuge- sagt worden. Bislang wurden zur Vorbereitung der Ver- handlungen vier Regionalseminare in Afrika abgehalten (Benin, Botswana, Kenia und Kongo). Weitere Seminare für den karibischen und pazifischen Raum sind geplant. In der zweiten Oktoberhälfte wurden Regionalstudien in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen der Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen auf die AKP-Staaten un- tersuchen sollen. Für die Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2007 haben die EU- und AKP-Staaten eine Ausnahmegenehmi- gung bei der WTO („waiver“) beantragt, mit der die seit 1975 bestehenden einseitigen Zollpräferenzen bis zum Ende der Vorbereitungsphase fortgelten können. Selbst nach 2008 kann es noch lange Übergangsfristen geben, in denen die Märkte der AKP-Staaten sich gründlich auf das an die Region angepasste Freihandelsabkommen vorbe- reiten können. Die EU versteht sich dabei noch stärker als unter den Lomé-Abkommen als Partner der Entwick- lungsländer. Ich halte dieses Konzept für ein wichtiges politisches Signal für eine auf Interessensausgleich zielende Koope- ration zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Da- bei muss allerdings sichergestellt werden, dass die betreffenden Branchen in den AKP-Staaten den Umstruk- turierungsprozess auch meistern können; diese Prozesse kann die gemeinschaftliche Entwicklungszusammenar- beit unterstützen und abfedern. Eine besondere Bedeu- tung kommt hierbei der Handelsliberalisierung innerhalb der AKP-Regionen zu, die auch die Entwicklung regiona- ler Wirtschaftskreisläufe fördert. Ein weiterer mir wichtiger Punkt ist die angestrebte re- gionale Integration, auch außerhalb des Handels. Zu Ihrer Erinnerung: Für die regionale Integration sind 1,3 Milli- arden Euro vorgesehen. Warum ist regionale Zusammen- arbeit so wichtig? Gerade innerhalb der Europäischen Union haben wir erfahren und erfahren wir täglich, dass Aufgaben nicht an Grenzen Halt machen. Daher soll auch die regionale Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staa- ten (unter anderem in den Bereichen Infrastruktur, Ge- sundheit, Katastrophenschutz) unterstützt werden. Nur mithilfe der regionalen Integration und Kooperation kön- nen viele Länder grenzüberschreitende Aufgaben, insbe- sondere auf dem Gebiet der Umwelt sowie der Nutzung und Bewirtschaftung der Naturschätze, effektiv bewälti- gen. Somit kann gerade die regionale Integration dazu beitragen, die Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft einzubeziehen. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen auf diesem Gebiet kann die Gemeinschaft hier wertvolle Hilfe leisten. Mit dem Partnerschaftsabkommen von Cotonou haben EU- und AKP-Staaten gezeigt, dass sie ihre bewährte Partnerschaft auf eine zeitgemäße Grundlage stellen kön- nen und sich gemeinsam den neuen Herausforderungen stellen werden. Die notwendige Flexibilität für Änderun- gen bieten Revisionsklauseln und Anpassungsmöglich- keiten durch den – im Regelfall jährlich tagenden – AKP- EU-Ministerrat. Insgesamt stellt das Abkommen von Cotonou einen fairen Kompromiss zwischen den mitunter gegensätzlichen Interessenlagen von AKP- und EU-Staa- ten dar. Das Abkommen von Cotonou leistet mithin einen wichtigen Beitrag zur Herbeiführung von globaler Ge- rechtigkeit. Bei der gerade beendeten WTO-Ministerkonferenz in Doha/Katar wurden die berechtigten Interessen von Ent- wicklungsländern bereits stärker berücksichtigt. Ohne dies wäre der erfolgreiche Abschluss der Konferenz nicht möglich gewesen. Dies muss erst recht für die damit ein- geläutete neue Verhandlungsrunde in der WTO gelten. Weitere Prüfsteine werden die Konferenz Financing for Development und der Weltgipfel für nachhaltige Ent- wicklung im nächsten Jahr sein. Ich bin davon überzeugt, dass das Abkommen von Co- tonou in diesem Sinn eine gute Basis für die zukünftige Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten darstellt. Sowohl die finanzielle Ausstattung von bis zu 15,2 Milliarden Euro für 2000 bis 2005 als auch die inhaltliche Neuge- staltung des Abkommens sind wegweisend für die ge- samte Entwicklungspolitik und deren Beitrag für mehr Gerechtigkeit und Frieden in der Weit. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschulden- verwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsge- setz – BWpVerwG) (Tagesordnungspunkt 24) Hans Georg Wagner (SPD): Das heute zu be- schließende Bundeswertpapierverwaltungsgesetz zielt auf eine Modernisierung des Schuldbuchrechts des Bun- des. Durch diese Neugestaltung wird das Schuldenmana- gement des Bundes effizienter werden, das heißt ganz konkret: Es werden Kosten eingespart. Die Reform ist schon lange überfällig; denn die bisherigen Regelungen beruhen im Wesentlichen auf dem Reichsschuldbuchge- setz von 1910 – das heißt: aus Kaisers Zeiten – sowie der Reichsschuldenordnung von 1924. Wie wenig zeitgemäß diese Rechtsgrundlagen heute sind, lässt sich am bisherigen Bundesschuldenausschuss deutlich ablesen. Dieses Gremium kontrollierte bislang die Bundesschuldenverwaltung und setzte sich unter Vor- sitz der Präsidentin des Bundesrechnungshofes aus drei Mitgliedern des Bundestages und drei vom Bundesrat ent- sandten Mitgliedern zusammen. Die Länder kontrollier- ten also die Schuldenverwaltung des Bundes, während der Bund umgekehrt bei der Schuldenverwaltung der Länder kein Wörtchen mitzureden hat. Diese heute anachronisti- sche Regelung hat ihren Ursprung und ihre Begründung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119840 (C) (D) (A) (B) in längst vergangenen Zeiten, als die Länder an das Reich noch Matrikularbeiträge abzuführen hatten. Den Bundes- schuldenausschuss schaffen wir nun ab, die Kontroll- funktion wird auf ein parlamentarisches Gremium des Deutschen Bundestages übertragen. Dieses neu zu schaffende Gremium wird vom Deut- schen Bundestag aus Mitgliedern des Haushaltsausschus- ses gewählt und der Bundesminister der Finanzen wird dieses Gremium zeitnah über alle Fragen des Schulden- managements des Bundes in Anwesenheit des Bundes- rechnungshofes unterrichten. An die Adresse der Länder möchte ich noch sagen, dass wir ihren gegen den Gesetzentwurf vorgebrachten Beden- ken hinsichtlich der Verwahrbankfähigkeit von Sammel- schuldbuchforderungen in den Abschlussberatungen Rechnung getragen haben. Durch einen neuen Abs. 2 in § 17 des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes wird die Verwahrbankfähigkeit zugunsten der Bundesländer er- halten. Das zu beschließende Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Bundesverwaltung mit dem Ziel der Effizienzsteigerung. Die Aufnahme und Verwaltung der Schulden des Bundes wird dadurch wirtschaftlicher, das heißt, die öffentliche Hand spart Kosten ein. Hans Jochen Henke (CDU/CSU): Der vorliegende Entwurf eines Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes schafft eine neue Grundlage für die Bundesschulden- verwaltung, mit der die Weisungsunabhängigkeit der Ver- waltung und des Bundesschuldenausschusses abgeschafft sowie altes bzw. vorkonstitutionelles Recht abgelöst werden soll. Auf die weitgehende Umgestaltung des Ma- nagements und die Neuausgestaltung der parlamentari- schen Kontrolle durch ein nach der zusätzlichen Bestim- mung des § 4 a noch auszugestaltendes parlamentarisches Gremium gehe ich noch ein. Bei dem Umgang mit den Schulden des Bundes han- delt es sich um einen zentralen Bereich der Bundesfinan- zen mit einer besonderen Bedeutung für den Bundeshaus- halt, den Kreditmarkt und die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland. Die Organisation zu optimieren, den Aufwand zu minimieren, und die Bonität zu garantie- ren sind die herausragenden Ziele. Die Bundesregierung ist angetreten, die Schuldenverwaltung im Lichte offener internationaler Märkte und der Euromarktzone schnitt- stellenarm, schlank und effizient zu gestalten. Die neue Zuordnung der Schuldenverwaltung in die nachgeordnete Behördenstruktur und die Auflösung des Bundesschul- denausschusses als keinem wirkungsvollen Kontroll- gremium aus vorkonstitutioneller Zeit tragen wir mit und unterstreichen ausdrücklich den Modernisierungsbedarf für Planung, Steuerung, Umsetzung und Kontrolle der Schulden des Bundeskreditgeschäfts. Bisher teilen sich das Ministerium und die Bundesbank mit der Schulden- verwaltung diese Aufgabe. In Zukunft werden mit der neuen Finanzagentur GmbH aus drei Akteuren vier Beteiligte mit allen Folgen für Per- sonal, Sachmittel, Investitionen und insbesondere IT- Hard- und Softwarebereich. Die grundgesetzlich vorge- gebene Zuständigkeit des Bundesfinanzministers ist nicht veränderbar. Mit der Finanzagentur, der sich das Ministe- rium bedient, werden Kompetenzen verlagert, Abläufe kompliziert, die Transparenz reduziert und der Aufwand nicht zuletzt wegen des Spielgelreferats im Ministerium erheblich ausgeweitet. Ob das Ministerium aufgrund des Kompetenz- und Erfahrungsvorsprungs bei der Finanz- agentur seinem verfassungsmäßigen Auftrag überhaupt umfassend nachkommen kann, ist außerdem fragwürdig. Die ursprünglich angestrebte und von uns für nicht mach- bar gehaltene Auflösung der Schuldenverwaltung wird nicht weiter verfolgt. Die ursprünglich ebenfalls ange- strebte Entpflichtung der Bundesbank ist geändert. Da auch die Finanzagentur entgegen früherer Planungen noch immer nicht voll funktionsfähig ist, zeigt sich, wie überzogen, wirklichkeitsfremd und ineffizient das vom Finanzminister nach dem Andersen Consulting-Gutach- ten entwickelte Konzept gewesen ist. Die Wirklichkeit stellt sich bescheidener, der Aufwand höher, die Schnitt- stellen zahlreicher und der Erfolg in der prognostizierten Höhe jedenfalls in zeitlicher, aber auch in finanzieller Hinsicht als unrealistisch dar. Wir werden uns der weiteren Entwicklung, dem Auf- wand und dem erwarteten Nutzen mit Unterstützung des Rechnungshofes kontinuierlich widmen. Als wesentliche Neuerung wurde im Gesetzentwurf mit § 4 a die Schaf- fung eines parlamentarischen Gremiums aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses eingefügt. Dieses Gremium, in dem der Bundesfinanzminister sowie der Bundesrech- nungshof vertreten sein werden, hat der Bundesfinanz- minister über alle Fragen des Schuldenmanagements zu unterrichten. Damit wird ein der parlamentarischen Kon- trolle voll entsprechendes Gremium mit kontinuierlicher Befassung und Geheimhaltungspflicht für diesen heraus- ragenden Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers geschaffen. Besonders anzuerkennen ist der fraktions- übergreifende Konsens, der maßgeblich auf Empfehlun- gen des Bundesrechnungshofes beruht. Wir werden uns im Ergebnis deshalb der Stimme ent- halten, unterstreichen aber ausdrücklich die kritisch ab- lehnende Haltung gegenüber der neuen Finanzagentur, deren Geschäft nach wie vor originär ins Ministerium gehört und dort wirkungsvoller erledigt werden könnte, wie die Erfahrungen anderer großer westlicher Länder eindrucksvoll unterstreichen. Wir werden uns diesem Thema weiter mit besonders kritischer Aufmerksamkeit widmen. Oswald Metzger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Schuldenmanagement des Bundes bewältigt eine jährli- che Bruttokreditaufnahme in Höhe von rund 300 Milliar- den DM und verwaltet eine Bundesschuld in Höhe von 1 500 Milliarden DM. Trotz der vorgesehenen Rück- führung der Nettokreditaufnahme auf null im Jahre 2006 haben wir weiterhin eine ansteigende Verschuldung des Bundes. Zusätzlich werden täglich Milliardenbeträge am Geldmarkt bewegt, um die Kassenschwankungen auszu- gleichen. Aufgrund der finanz- und haushaltspolitischen Bedeu- tung der Staatsverschuldung ist es längst an der Zeit, das Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19841 (C) (D) (A) (B) Schuldenmanagement effizienter und moderner zu gestal- ten. Mit dem Start der Europäischen Währungsunion sind die Anforderungen an das staatliche Schuldenmanage- ment gestiegen. Der Wettbewerb der Regierungen um die Gunst der Anleger erfordert auch in Deutschland eine Re- form des Schuldenmanagements. Der bisherige Zustand ist unhaltbar geworden. Die Bundesschuldenverwaltung arbeitet immer noch auf der Grundlage der Reichsschuldenordnung aus dem Jahre 1924, die ihrerseits auf die Reichsschuldenordnung von 1910 und die Schuldenordnung für Preußen zurückgeht. Das vorkonstitutionelle Recht der Reichsschuldenord- nung bietet keine zeitgemäße Organisationsform mehr. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bishe- rige Bundesschuldenverwaltung völlig neu gestaltet. Neuen Entwicklungen im Schuldbuchrecht und bei der Begebung von Bundeswertpapieren wird Rechnung ge- tragen. So wird die Führung des Bundesschuldbuchs in elektronischer Form ermöglicht und der Direktvertrieb von Bundeswertpapieren verbessert. Auch sollen neue Fi- nanzinstrumente der Kapitalmärkte im staatlichen Schul- denmanagement verstärkt eingesetzt werden. Bei allen Chancen durch die neuen Entwicklungen bleibt die Kontrolle der staatlichen Verschuldung eine sensible Angelegenheit. Infolge der Neukonzeption der Schuldenverwaltung müssen die legislativen Kontroll- rechte neu justiert werden. Für das Parlament muss in seiner Funktion als Haus- haltsgesetzgeber und im Rahmen seiner Kontrollfunktion eine größere Transparenz zu Fragen der Verschuldung ge- schaffen werden. Nur mit umfassenden und zeitnahen Informationen über alle Fragen der Verschuldung kann das Parlament über Fragen der Verschuldungsplanung, des Verschul- dungsverfahrens und der Verschuldungsorganisation ur- teilen, um entsprechende Erkenntnisse in künftige Bud- getbewilligungen einfließen zu lassen. Daher haben wir gestern im Haushaltsausschuss die Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums beschlos- sen. Dieses Kontrollgremium wird im Gesetz verankert und hat umfassende Informationsrechte gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen. Damit wird die parla- mentarische Kontrolle ausreichend sichergestellt. Gerhard Schüßler (FDP): Im Zuge der Modernisie- rung des Schuldenmanagements des Bundes soll die Bundesschuldenverwaltung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschulden- verwaltung erfolgt die zweite Stufe der Neukonzeption, nachdem in der ersten Stufe das Schuldenmanagement ausgelagert und an die Finanzagentur GmbH übertragen worden ist. Dass dieses Gesetz nicht nachrangig gegenüber vielen anderen Gesetzen ist, erklärt sich bei näherer Betrach- tung. Die Bundesschuldenverwaltung, die dann später Bundeswertpapierverwaltung heißen soll, beurkundet als Notar und Treuhänder des Bundes die Kreditaufnahmen und das Sondervermögen des Bundes sowie die staat- lichen Bürgschaften, Garantien und Beteiligungsver- pflichtungen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Ver- waltung der Bundesschulden im Bundesschuldbuch. Die Bundesschuldenverwaltung selbst untersteht der Fachauf- sicht des Bundesschuldenausschusses. Vergegenwärtigt man sich die Verschuldung des Bun- des und die Höhe der Zinsausgaben, mag man die Bedeu- tung dieses Gesetzes ermessen. Mit Stand vom 30. Juni 2001 beträgt die Verschuldung des Bundes inklusive der Sondervermögen 1,458 Billio- nen DM. Als Folge der ständig gewachsenen Verschul- dung ergeben sich Zinszahlungen im Bundeshaushalt von mehr als 80 Milliarden DM. Jeder von Ihnen weiß, dass Schuldenstand, Nettokre- ditaufnahme und Zinsausgaben neben den Steuer- und Abgabenbelastungsquoten diejenigen Kenngrößen sind, die die mittel- und längerfristige Tragfähigkeit einer Fi- nanzpolitik für die Staatsfinanzen und damit für das Staatswesen insgesamt widerspiegeln. Daher kommt der ordnungsgemäßen Verwaltung der Schulden und der Auf- sicht über diese eine ganz besondere Bedeutung zu. Mit der Abschaffung des Bundesschuldenausschusses und derAufhebung der Weisungsunabhängigkeit der Bun- desschuldenverwaltung müssen somit die legislativen Kontrollrechte neu bestimmt werden. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, dass der „originär zuständige Haushaltsaus- schuss“diesineigenerZuständigkeit regelnsoll.NachAuf- fassung der FDP darf es hierbei hinsichtlich der parlamen- tarischenKontrollezukeinerSelbstentmachtungkommen. Ebenso ist eine Durchmischung von Exekutive und Legis- lative in diesem Gremium kategorisch abzulehnen. Ein weiterer Aspekt aus Sicht der FDP ist vor dem Hin- tergrund der komplexen Thematik die Transparenz zu al- len Fragen der Staatsverschuldung. Hier muss das Parla- ment in seiner Funktion als Haushaltsgesetzgeber und im Rahmen seiner Kontrollfunktion frühzeitig und im Sinne einer prozessualen Kontrolle informiert werden. Dabei sollte eine kontinuierliche Information des Parlaments über alle Fragen der Verschuldung dauerhaft und zeitnah sichergestellt sein. Die FDP wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS): Die Neuregelung des Schuldbuchrechts und der Rechtsgrundlagen der Bundes- schuldenverwaltung sind überfällig. Die bisherigen Reg- lungen gehen auf so genanntes vorkonstitutionelles Recht zurück. Sie müssen endlich auf eine zeitgemäße Grund- lage gestellt werden. So beruhen die noch gültigen Rege- lungen zum Bundesschuldbuch auf dem 1910 in Kraft ge- setzten und 1939 novellierten Reichsschuldbuch. Die gültige Bundesschuldbuchpraxis basiert weiterhin maß- geblich auf der Reichsschuldenordnung, die weitgehend unverändert aus dem Jahr 1924 stammt. Es ist für die PDS-Fraktion nicht nachvollziehbar, dass Bundesregierungen – ich sage ausdrücklich: unterschied- licher politischer Farben – Jahrzehnte brauchten, um dem Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119842 (C) (D) (A) (B) Deutschen Bundestag endlich neue, den derzeitigen An- forderungen gemäße Rechtsgrundlagen vorzulegen. Han- delt es sich doch hierbei um Fragen, die für die Haushalt- und Finanzpolitik des Bundes, für die Bundespolitik über- haupt, von existenzieller Bedeutung sind. Die Verschuldung des Bundes beläuft sich – aktuellen Angaben zufolge – auf 700,0 Milliarden Euro. Dazu kom- men weitere 61,0 Milliarden Euro Schulden aus so ge- nannten Sondervermögen, wie Fonds „Deutsche Einheit“, Entschädigungsfonds, ERP-Fonds. Damit ergibt sich eine Gesamtverschuldung in Höhe von rund 761 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2001 sind allein Zinsausgaben in einem Umfang von 39,5 Milliarden Euro verankert. Das ist ein Anteil von 16,2 Prozent an den Gesamtausga- ben dieses Bundeshaushaltes. Bezogen auf die Steuerein- nahmen des Bundes machen die Zinsausgaben im laufen- den Jahr 20,1 Prozent – es handelt sich um die so genannte Zins-Steuer-Quote – aus. Alles in allem gigantische, schwer vorstellbare Zahlen. Bestandteil der Neuregelung des Schuldbuchrechts des Bundes ist auch die Verankerung von dessen Finanzie- rungsinstrumenten. Eine besondere Rolle nimmt darin die Finanzagentur GmbH ein, deren 100-prozentiger Gesell- schafter die Bundesrepublik Deutschland ist. Diese Ge- sellschaft wird ermächtigt, die für die Kreditbeschaffung des Bundes erforderlichen Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen zu begeben und zu veräußern. Mit der Gründung der Finanzagentur GmbH in diesem Jahr wurde das Ziel verfolgt, die Benchmarkfunktion der Bundesrepublik Deutschland bei der Emission von Wert- papieren des Bundes auch unter den Bedingungen der Einführung des Euro dauerhaft gewährleisten zu können. Die PDS-Fraktion hat das grundsätzlich unterstützt und wird die weitere Entwicklung der Finanzagentur GmbH im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle im Bundes- tagshaushaltsausschuss kritisch begleiten. Für sehr bedenklich hält die PDS-Fraktion in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf im federführenden Bundestagshaus- haltsausschuss auch eine grundlegende Neuordnung der parlamentarischen Kontrolle auf dem Gebiet der Schul- denpolitik des Bundes einvernehmlich zwischen allen Fraktionen durchgesetzt werden könnte. Anstelle des bis- herigen Bundesschuldenausschusses, in dem vom Bun- destag lediglich Vertreter von SPD, CDU/CSU und vom Bündnis 90/Grüne verankert waren, wird künftig der Deutsche Bundestag für die Dauer einer Wahlperiode ein parlamentarisches Gremium wählen, das aus Mitgliedern des Bundestagshaushaltsausschusses bestehen soll. Die- ses Gremium, in das durch eine Protokollnotiz des Bun- destagshaushaltsausschusses vom 14. November 2001 Vertreter aller im Bundestag vertretenen Fraktionen ein- bezogen sein werden, soll vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenmanagements des Bundes unterrichtet werden. Es liegt auf der Hand, dass die Mitglieder dieses neu zu schaffenden Gremiums zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet wer- den, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zur Neu- ordnung des Schuldenrechts des Bundes sowie der ent- sprechenden Beschlussempfehlung des federführenden Bundestagshaushaltsausschusses zu. Karl Diller (SPD): Der vorliegende Entwurf eines Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes dient dem Ziel, das Schuldbuchrecht des Bundes umfangreich zu moder- nisieren. Ebenso soll damit die Tätigkeit der Bun- desschuldenverwaltung, die sich künftig Bundeswertpa- pierverwaltung nennen wird, auf eine moderne und zukunftsorientierte Rechtsgrundlage gestellt werden. Eine Reform des Schuldbuchrechts ist seit Jahren er- forderlich, weil die bisherigen Regelungen noch auf vor- konstitutionellem Recht beruhen. Zu nennen sind hier ins- besondere das Reichsschuldbuchgesetz von 1910, die Reichsschuldenordnung von 1924, sowie verschiedene Rechtsverordnungen aus den Dreißiger- und Vierziger- jahren. Diese überalterten Rechtsgrundlagen bildeten den Rahmen für die bisherige Arbeit der Bundesschuldenver- waltung. Sie unterlag danach nur insoweit den Weisungen des Finanzministeriums, als dies mit der ihr verliehenen Wei- sungsunabhängigkeit vereinbar war. Kontrolliert wurde sie von einem Gremium, das sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates unter Vor- sitz der Präsidentin des Bundesrechnungshofs zusam- mensetzte – dem Bundesschuldenausschuss. Damit wurde im Ergebnis für eine Behörde ein ministerialfreier Raum geschaffen und das Schuldenmanagement des Bun- des durch die Bundesländer kontrolliert. Mit dem vorge- legten Entwurf eines Bundeswertpapierverwaltungsge- setzes wird dieser verfassungsrechtlich bedenkliche Zustand durch Aufhebung der Weisungsunabhängigkeit der künftigen Bundeswertpapierverwaltung und der Ab- schaffung des Bundesschuldenausschusses beseitigt. Das neue Gesetz weist bestimmte Aufgaben der Bun- deswertpapierverwaltung zu und unterwirft sie der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Darüber hinaus erfolgt eine Rechtsbereinigung und moderne Gestaltung der Begebung für Bundes- wertpapiere sowie des Bundesschuldbuchs. Im Übrigen wird die Kontinuität der bisherigen Arbeit weitgehend gewahrt. Gleichwohl können Teilaufgaben der Bundeswertpapierverwaltung durch Rechtsverord- nung entzogen werden. Andererseits können ihr aber auch neue Aufgaben übertragen werden. Damit soll die Chance eröffnet werden, die Wirtschaftlichkeit rund um das Schuldenmanagement zu verbessern. Die Führung des Einzelschuldbuchs und die Dokumentation der Gewähr- und Sicherheitsleistungen des Bundes gehören weiterhin zum Kernbereich der Arbeit und verbleiben auf Dauer bei der Bundeswertpapierverwaltung. Der Gesetzentwurf trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Wertpapiere des Bundes in der Regel nur noch in Form von Wertrechten und nicht mehr in Form von Ur- kunden begeben werden. Hier erfolgt durch die Neu- regelungen eine Rechtsbereinigung, indem alte und über mehr als sechs Gesetze und Verordnungen verstreute Vor- schriften, die teilweise noch aus Zeiten des Deutschen Reiches stammen, aufgehoben werden. Die Mitwirkung der Legislative sichert künftig ein par- lamentarisches Gremium. Der Deutsche Bundestag wird das Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsaus- schusses bestehen soll, wählen. Dabei wird auch die Zahl Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19843 (C) (D) (A) (B) der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeits- weise bestimmt. Scheidet ein Gremiumsmitglied aus dem Bundestag oder seiner Fraktion aus bzw. wird es zum Bundesminister oder Parlamentarischen Staatssekretär er- nannt, verliert es seine Mitgliedschaft im Gremium. Für die ausscheidenden Mitglieder wird ein neues Mitglied gewählt. Das Gremium wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Aspekte des Schuldenmanagements unterrichtet. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung ver- pflichtet, denn würden die ihnen zugänglichen Informa- tionen an die Kapitalmärkte gelangen, könnten sich die Konditionen für den Bund bei der Kreditaufnahme ver- schlechtern. Mit dem vorgelegten Gesetz trägt die Bundesregierung zur Modernisierung und Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung bei. Dies wird sich insbesondere auf das Schuldenmanagement auswirken und die Wirtschaft- lichkeit aller Bereiche der Kreditaufnahme steigern. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwal- tungsprozess (RmBereinVpG) (Tagesordnungs- punkt 25) Alfred Hartenbach (SPD): Im Oktober 1999 hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber auf- gegeben, ein neues Verfahren im Verwaltungsprozess für die Fälle zu entwickeln, in denen die Behörden bestimmte Akten aus Geheimhaltungsgründen nicht vorlegen kön- nen und wollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals eine Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres einge- räumt. Mit unserem Entwurf zur Bereinigung des Rechts- mittelrechts im Verwaltungsprozess halten wir diese Frist ein und kommen dem Verlangen des Bundesverfassungs- gerichts nach. Dabei ging es um eine durchaus schwierige Abwägung. Einerseits sieht die Koalition, die sich ja den Bürger- rechten in besonderer Weise verpflichtet fühlt, natürlich sehr darauf, dass der Rechtsschutz des Bürgers gegenüber den Behörden nicht verkürzt wird. Andererseits muss es der Regierung möglich bleiben, bestimmte Vorgänge, insbesondere aus dem Bereich des Staatsschutzes, der Nachrichtendienste etc. aus der Öffentlichkeit herauszu- halten. Diese Konfliktlage hat auch das Bundesverfas- sungsgericht gesehen und den sinnvollsten Lösungsweg gewiesen, den wir auch gegangen sind: Wenn die Behör- den behaupten, dass der Vorlage Bedenken aus Gründen des Staatswohls entgegenstehen, dann muss ein Gericht in einem so genannten „in-camera-Verfahren“, also einem Verfahren ohne die Beteiligten des Prozesses, diese Be- hauptung überprüfen können. An sich sind solche „in- camera-Verfahren“ in einem Rechtsstaat unüblich. Sie müssen auch die absolute Ausnahme bleiben. Aber ohne diese Ausnahme geht ein geordnetes Regieren auch wieder nicht, wie auch das Bundesverfassungsgericht eingeräumt hat. Es ist natürlich auch nur sinnvoll, wenn der Kreis der- jenigen, die von solchen sensiblen Akten auch bei einem „in-camera-Verfahren“ Kenntnis erhalten, möglichst ge- ring bleibt. Wer darin ein Misstrauen gegen die Richter erblickt, hat von Regierungsarbeit wenig Ahnung. Lang möge es dabei bleiben. Ich möchte gern noch einige weitere Änderungen und Ergänzungen der Verwaltungsgerichtsordnung erwähnen, die wir bei dieser Gelegenheit vorgenommen haben. Das betrifft vor allem die Zulassung als Prozessvertreter vor den Verwaltungsgerichten. So werden in Zukunft Ange- stellte von Gewerkschaften und Sozialverbänden in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge, des Schwerbe- hindertenrechts und damit zusammenhängender Angele- genheiten der Sozialhilfe auftreten dürfen. Alle Praktiker wissen, dass diese Personen dort ein großes Fachwissen haben, was der Sache und der Entscheidungsfindung nur nützen kann. Außerdem werden künftig nicht nur Hoch- schul-, sondern auch Fachhochschullehrer als Prozess- vertreter zugelassen. Und schließlich haben wir dafür gesorgt, dass sich Gebietskörperschaften auch durch Ver- treter kommunaler Spitzenverbände vertreten lassen kön- nen.Auch hier braucht man denjenigen, dieVerantwortung tragen, nicht zu erklären, dass das eine Erleichterung und Verbesserung der Prozessvertretung sein kann – und nicht zuletzt auch eine Kostenersparnis für die Gemeinden. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die Frist für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung von einem auf zwei Monate verlängert worden ist. Damit sind wir einer von der Rechtsanwaltschaft vielfach geäußerten Bitte nachgekommen; es hat sich gezeigt, dass die bis- herige Frist häufig nicht ausgereicht hat, insbesondere, wenn sich die Parteien erst kurz vor Ablauf der Beru- fungsfrist an einen Anwalt gewandt haben. Das zeigt, dass Rechtspolitik der Koalition immer an der Sache orientiert ist und das Ziel verfolgt, den Menschen in ihren prakti- schen Problemen zu helfen. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Die 7. VwGO-No- velle steht – erst recht in diesen Tagen – nicht im Zentrum des öffentlichen Interesses. – Gerade weil nur eine Fachöffentlichkeit berührt ist, wäre es für das Bundesjus- tizministerium und die Koalitionsfraktionen eine Chance gewesen, auch im Ergebnis sachorientiert und kooperativ mit allen Seiten dieses Hauses zu sprechen. Leider wurde diese Chance vertan. Nach den Berichterstatterge- sprächen hat sich mein Eindruck verfestigt, dass die Ver- antwortlichen im Bundesjustizministerium ziemlich bera- tungsresistent sind und von den wirklichen Verhältnissen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur wenig wissen. Dies erlaube ich mir als ehemaliger Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof – ohne Schärfe, aber aus eigener Erfahrung – anzumerken. Schon die redaktionelle Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Ver- waltungsprozess“ lässt den eigentlichen Anlass für diese VwGO-Novelle vollkommen unerwähnt: Anlass war nämlich die dem Gesetzgeber durch das Bundesverfas- sungsgericht aufgegebene Pflicht, bis zum 31. Dezember 2001 eine verfassungskonforme neue Regelung der in § 99 VwGO enthaltenen Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden zu schaffen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119844 (C) (D) (A) (B) Immerhin regelt der jetzt zur Beratung anstehende Ent- wurf – nach einem Berichterstattergespräch mit Experten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und der Geheimdienste – in einem so genannten ,,in-camera- Verfahren“ sowohl den nur selten in der Praxis auftreten- den Fall der Einsichtsklage als auch den „Normalfall“ der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. Auch mit der jetzt gefundenen Formulierung wird sich allerdings nicht ver- hindern lassen, dass den ein oder anderen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Gefühl beschleichen wird, er sei nicht vertrauenswürdig genug, die jedem Richter in jedem Verfahren obliegende Geheimhaltungspflicht ge- rade auf dem hier anstehenden Gebiet einzuhalten. Lassen Sie mich aber nunmehr zu den neu geregelten Fragen des Rechtsmittelsystems kommen. Mit der 6. VwGO-Novelle führte der Gesetzgeber die Zulas- sungsberufung und die Zulassungsbeschwerde ein. Er glaubte, mit diesen Regelungen die Oberverwaltungsge- richte bzw. die Verwaltungsgerichtshöfe von überflüssi- gen Berufungen freistellen und gleichzeitig das Bundes- verwaltungsgericht als Revisionsinstanz entlasten zu können. Ob die Erfüllung dieser Erwartung belegt ist, bleibt freilich offen. Mit der jetzigen Reform, die – anders als in der Begründung des Entwurfs ausgeführt – mehr als eine Randkorrektur darstellt, ist das besondere vorge- schaltete Zulassungsverfahren auch für Eilsachen (§§ 80, 123 VwG0) zu Recht wieder aufgehoben worden. Inso- weit hat der Entwurf der Praxis Rechnung getragen, die die Untauglichkeit dieses Verfahrens erwiesen hat. Nicht selten hatten nämlich die Beschwerdeinstanzen, OVG und VGH, wegen der Eilbedürftigkeit über die Zulassung und über die Beschwerde in der Sache gleichzeitig ent- schieden. Dagegen bleibt es hinsichtlich der Zulassung der Be- rufung unerklärlich, warum die Bundesregierung das seit über 40 Jahren gut funktionierende System der Revisi- onszulassung (§§ 132, 133 VwG0) nicht auch auf die Be- rufungszulassung erstreckt hat. Das gilt in doppelter Hinsicht: Während nach der 6. Novelle nur das Beru- fungsgericht auf Antrag der Beteiligten die Berufung zu- lassen konnte, führt der jetzige Entwurf – insoweit systemkonform – die Entscheidung über die Rechtsmit- telzulassung unmittelbar durch die Verwaltungsgerichte ein. Allerdings bleibt der Entwurf auf halber Strecke ste- hen. Anstatt die Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht zu regeln mit der Möglichkeit, diese durch Nichtzulassungsbeschwerde mit Abhilfemöglich- keit des erlassenden Gerichts erster Instanz (VG) oder der Entscheidung des mit der Berufung anzurufenden Ge- richts zweiter Instanz (OVG, VGH) erstreiten zu können, muss – für den Fall, dass die Berufung nicht ausdrücklich vom Gericht zugelassen wird – ein selbstständiger neuer Antrag auf Zulassung an das OVG bzw. an den VGH ge- stellt werden. Abgesehen davon, dass nicht erkennbar ist, inwieweit ein insolierter Antrag auf Zulassung an das OVG einen größeren Entlastungseffekt bewirken sollte als eine Nicht- zulassungsbeschwerde, wird darüber hinaus ein neuer Verfahrensweg erfunden, der naturgemäß auch neue Fra- gen aufwerfen wird. Der zweite Wertungswiderspruch im System der Rechtsmittel Berufung und Revision ist in den unterschiedlichen Zulassungsgründen zu sehen: Es wird das Geheimnis der Bundesregierung bleiben, warum die Gründe einer Berufungszulassung durch das Verwal- tungsgericht in § 124 a auf die Gründe des § 124 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 beschränkt bleibt und nicht auch auf Nr. 2 er- streckt wird; ich jedenfalls vermag es nicht zu lüften. Warum der bisherige Zulassungsgrund der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO alt) im Berufungsverfahren ei- nem neu geschaffenen Berufungsgrund „wenn die Fort- bildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Oberverwaltungs- gerichts erfordert“ (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO neu) zum Opfer fällt, während er als Revisionsgrund unverändert bleibt (§ 132 Abs. 2 VwGO), ist dagegen gänzlich uner- findlich. Vielleicht liegt es daran, dass das Bundesjustiz- ministerium an dieser – dem Verwaltungsprozess freilich bisher unbekannten – dreifachen Form der Grundsätz- lichkeit, der Fortbildung des Rechts und der Einheitlich- keit der Rechtsordnung geradezu einen Narren gefressen zu haben scheint. Soweit schließlich der Entwurf in § 124 c ein Verfah- ren der Vorlage des Oberverwaltungsgerichts an das Bun- desverwaltungsgericht vorsieht, wird es nach meinem Dafürhalten ein stumpfes Schwert bleiben. Auch hier be- gegnet uns erneut die dem Verwaltungsprozess fremde und aus dem Wettbewerbsrecht entlehnte Formel; denn die Vorlage ist davon abhängig, dass das Oberverwal- tungsgericht mit seiner Auslegung der Zulassungsgründe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung verbun- den sieht oder aber die Fortbildung des Rechts oder die Si- cherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Ent- scheidung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert. Schon der den Richtern eingeräumte weite Beurteilungs- spielraum und die bekanntermaßen gegen Null gehende Neigung der Richter an den Obergerichten im Bewusst- sein ihrer eigenen intellektuellen Scharfsinnigkeit, sich von Amts wegen vom Revisionsgericht belehren zu las- sen, lässt diese meine Befürchtung zu. Ohne die Einlei- tung eines solchen Vorlageverfahrens auf Antrag eines Beteiligten mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Nichtvorlage – das sah auch der Vorschlag des Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltver- eins vor – wird dieses Verfahren zur Bedeutungslosigkeit verkümmern. Die zentralen Vorschläge dieser Novelle sind für die Praxis eher ungeeignet. Sie sollten daher besser nicht Ge- setz werden. Meine Fraktion kann deshalb im Ergebnis diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Rechtsschutz im Verwaltungsprozess ist be- sonders wichtig für die Durchsetzung der Rechte der Bür- gerinnen und Bürger gegenüber dem Staat. Daher macht Rot-Grün zahlreiche Einschränkungen des Rechts- schutzes im Verwaltungsprozess durch die Vorgänger- regierung wieder rückgängig, Nachdem Schwarz-Gelb den Rechtsschutz kräftig zusammengestrichen hat, wird der Rechtsschutz jetzt wieder wesentlich erweitert. Dabei wurden wertvolle Anregungen aus dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und der Verwaltungsrichterschaft ins- gesamt aufgenommen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19845 (C) (D) (A) (B) Folgende Kernpunkte möchte ich an dieser Stelle her- vorheben: Die Frist für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung wird auf zwei Monate ab Zustel- lung des Urteils verlängert. Die derzeitige Frist von einem Monat macht in der Praxis Schwierigkeiten namentlich in komplizierten Fällen, zum Beispiel wenn für eine sachge- rechte Begründung ausgedehntes Aktenstudium erforder- lich ist. Weiter entfällt das Zulassungserfordernis bei der Beschwerde in den Verfahren des vorläufigen Rechts- schutzes und der Prozesskostenhilfe. Es hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weder ist die Dauer der Beschwer- deverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten zurück- gegangen noch hat die Zulassungsbeschwerde zu einer Beschleunigung der Verfahren geführt. Es spricht – im Gegenteil – viel dafür, dass die Zwischenschaltung des Zulassungserfordernisses Verfahrensverzögerungen pro- voziert. Die Gründe, unter denen die Berufung durch das Oberverwaltungsgericht zuzulassen ist, werden moderat erweitert: Danach ist die Berufung zuzulassen, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheit- lichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Oberver- waltungsgerichts erfordert. In diesen Fällen besteht über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer Entscheidung des Berufungsgerichts. Das Verwaltungsgericht kann die Berufung in Fällen zulassen, in denen eine Entscheidung des Oberverwal- tungsgerichts zur Rechtsfortbildung und Rechtsverein- heitlichung geboten ist. Die Zulassung ist im Urteil aus- zusprechen. Damit wird eine Verzögerung des Verfahrens durch ein gesondertes Zulassungsverfahren vermieden. Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassungsent- scheidung des Verwaltungsgerichts gebunden. Trifft das Verwaltungsgericht keine positive Zulassungsentschei- dung so ist – wie bisher – hinsichtlich aller Zulassungs- gründe ein Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, über den das Oberverwaltungsgericht entscheidet. Es gibt also keine Einschränkung der Zulassungskompetenz der Obergerichte. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Dieses Datum ist im Hinblick auf die ebenfalls vorgese- hene Änderung des § 99 VwGO geboten. Mit Beschluss vom 27. Oktober 1999 hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich § 99 VwGO für unvereinbar mit Art. 19 Abs. 4 GG erklärt. Den Gesetzgeber hat es verpflichtet, dies bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 sicherzustel- len. Der angesprochene Punkt liegt mir besonders am Her- zen: Aufgrund einer Entscheidung des BVerfG wird durch unser Betreiben nun endlich in § 99 eine Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle eingeführt werden, wenn eine Be- hörde eineAuskunft oder die Einsichtnahme inAkten oder Urkunden wegen Geheimhaltungsinteressen verweigert. Im Regierungsentwurf war der Rechtsschutz nur für Verfahren geregelt, deren Klagegegenstand die Heraus- gabe der Akten beziehungsweise die Erteilung der Aus- kunft war. Wir haben uns demgegenüber von Anfang an dafür eingesetzt und das nun im Ergebnis auch durchge- setzt, dass der Rechtsschutz auch gegeben ist, wenn die Akteneinsicht nicht Klagegegenstand ist, eben in einem Verfahren inzident eine Rolle spielt. Die Art der Verfah- ren, in dem die Verweigerung einer Auskunft oder Ak- teneinsicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, ist jetzt nicht mehr begrenzt. Diskutiert wurde darüber, welches Gericht die Recht- mäßigkeit der Verweigerung der Akteneinsicht überprü- fen soll. Die Geheimdienste und auch das AA wollten, dass dies nur das BVerwG sein darf, weil bei einer Zu- ständigkeit der OVGs die Gefahr, dass geheime Inhalte öffentlich werden, zu groß sei. Dann hätte es aber nur eine Instanz gegeben, die über die Rechtsmäßigkeit der Ver- weigerung der Akteneinsicht entschieden hätte. Jetzt wurde ein Kompromiss gefunden, nach dem grundsätzlich die OVGs entscheiden, das BVerwG aber zuständig ist, wenn die oberste Bundesbehörde die Vor- lage mit der Begründung verweigert, das Bekanntwerden der Inhalte würde dem Wohl des Bundes Nachteile berei- ten. Insofern haben wir hier durchgesetzt, dass es jeden- falls grundsätzlich eine zweite Instanz gibt. Rainer Funke (FDP): Der vorliegende Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungs- prozess beinhaltet neben zahlreichen zweckmäßigen Än- derungen auch zwei Änderungen, die für uns Liberale nicht akzeptabel sind und daher von unserer Seite zur Ab- lehnung des Gesetzesentwurf führen. Der selbst gewählte Zwang, für jede Novelle einen möglichst passenden Namen und Abkürzungen zu finden, führt manchmal zu kuriosen Abkürzungen, wie im vorlie- genden Fall, aber auch zu einer Namensgebung, die mit den tatsächlichen Änderungen des Verwaltungsprozesses mehr am Rande zu tun hat. Eine manchmal schlichtere Formulierung wie die x-te Novelle zur Verwaltungsge- richtsordnung VwGO wäre da schon zweckdienlicher. Das ist aber nicht der Grund für unsere Ablehnung, wie Sie sich denken können, sondern die Gestaltung des In- camera-Verfahrens. Hierbei handelt es sich im Grunde ge- nommen um ein Geheimverfahren nach § 99 VwGO. In diesem Verfahren haben weder Kläger noch Beklagte, also die Parteien des Prozesses, Einsichtnahme in ge- heime Unterlagen, die von den Diensten in den Prozess eingeführt werden. Demgemäß kann sich eine Prozess- partei auch gegen eventuell belastende Angaben in den geheimen Unterlagen nicht äußern oder wehren, das Ge- richt darf noch nicht einmal in den Urteilsgründen diese geheimen Unterlagen erwähnen und darstellen, in wel- chem Umfang sie entscheidungserheblich sind. So ist ein solches Verwaltungsgerichtsverfahren für den betroffenen Bürger kein faires Verfahren mit Rede und Gegenrede. Ich verkenne nicht, dass es im Einzelfall auch zum Schutz von Informanten und geheimzuhaltenden Quellen Regelungen für vertrauliche und geheime Angaben geben muss. Ich verkenne auch weiterhin nicht, dass es sich um seltene Fälle handeln wird. Nach den Angaben im Be- richterstattergespräch handelt es sich auf Bundesebene um vier bis fünf Fälle, in denen geheime Angaben der Dienste verwertet werden. Aus grundsätzlichen Erwägun- gen lehnen wir Liberale dieses „in-camera-Verfahren“ ab, auch in der Furcht, dass diese Verfahren immer mehr Ein- gang in unsere Prozessordnungen finden könnten. Das Prinzip, dass nur das zur Urteilsfindung herangezogen werden darf, was im Prozess von den Parteien eingebracht worden ist, darf im Interesse unserer Rechtsstaatlichkeit nicht durchbrochen werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119846 (C) (D) (A) (B) Ein weiterer Grund, der aber nicht ganz so schwerwie- gend ist, ist die Erweiterung der Postulationsfähigkeit in § 67 in Verbindung mit § 52. Es mag durchaus sein, dass durch die Erweiterung der Postulationsfähigkeit sachkun- dige Personen zusätzlich postulationsfähig werden. In ei- nem immer komplizierter werdenden Prozess kommt es jedoch nicht nur auf die reine Fachkunde an, sondern auch auf die richtige Subsumierung des Tatbestandes auf die gegebene Rechtslage. Nach unserer Rechtsordnung, auch des Rechtsberatungsgesetzes, ist dies die Aufgabe der An- waltschaft und sollte aus gutem Grund nicht auf Dritte übertragen werden, denen im Übrigen die Erfahrungen der Prozessführung häufig fehlen wird und die nicht der beruflichen Schweigepflicht unterliegen, und zudem keine Haftpflichtversicherung für den Fall der Schlecht- beratung haben. Eine Einschränkung der Postulations- fähigkeit kommt damit dem Mandanten zugute und ist auch eine Form des Vertrauensschutzes. Daher ist eine Er- weiterung der Postulationsfähigkeit abzulehnen. Für die gute Atmosphäre in den geführten Bericht- erstattergesprächen und bei der Anhörung der Sachver- ständigen möchte ich mich an dieser Stelle abschließend ausdrücklich bedanken. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Ich bin keine Anhängerin ständiger Änderungen von Rechtsvorschriften, da dies nicht zur Rechtsstabilität und Rechtssicherheit beiträgt. Es sind eben nicht immer neue Lebenssachverhalte bzw. gewandelte Verhältnisse, die gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen, sondern nicht selten auch Rege- lungsunzulänglichkeiten, die in der Rechtspraxis zutage treten. Doch wenn es darum geht, ein Gesetz aus Gründen des Rechtsschutzes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nachzubessern, dann muss erneut und auch kurz- fristig geändert werden. So verhält es sich mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Ver- waltungsprozess. Hier hat die Rechtsprechung sehr schnell nach dem In-Kraft-Treten des 6. VwGO-Ände- rungsgesetzes offenbart, dass das Zulassungsrecht eine erhebliche Hürde für den Zugang zu den Rechtsmittelver- fahren darstellt. Die Praxis hat bekanntlich von allem ge- zeigt, dass die bisherigen Fristen für die Einlegung und Begründung der Anträge auf Zulassung von Berufung und Beschwerde viel zu knapp bemessen sind. Nicht selten werden deshalb Zulassungsanträge mangels hinreichen- der Begründung als unzulässig verworfen. Da es nicht sein darf, dass in der Sache aussichtsreiche Rechtsmittel an solchen Schwierigkeiten scheitern, ist allein schon die Verlängerung der Frist für die Begründung des Antrags auf Berufungszulassung ein hinreichender Grund für die Änderung des Gesetzes. Ganz im Interesse eines optimalen Rechtsschutzes, der Rechtsfortbildung als auch der Rechtseinheitlichkeit steht weiterhin die Verbesserung der Möglichkeiten der Ver- waltungsgerichte, Berufungen an die Oberverwaltungs- gerichte zur Klärung von Rechtsfragen zuzulassen. Dem dient natürlich auch das Vorlageverfahren an das Bundes- verwaltungsgericht zur Auslegung und Klärung von Zweifelsfragen bei der Zulassung der Berufung. So wie bei der Diskussion um die ZPO-Reform muss ich aber auch hier kritisieren, dass das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zulassen soll, wenn es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um eine schwierige tatsächliche oder rechtliche Frage – § 124 Abs. 2 Nr. 2 – handelt. Eine solche Bereinigung des Rechtsmittelrechts habe ich mir nicht gewünscht. Für begrüßenswert erachte ich dagegen die Erweite- rung der Postulationsfähigkeit insbesondere von Mitglie- dern und Angestellten von Gewerkschaften. Ihre spezielle Sachkunde rechtfertigt meines Erachtens unbedingt ihre unmittelbare Teilnahme an einschlägigen Verwaltungs- verfahren. Ihre fehlende Prozesserfahrung, die von Geg- nern dieser Regelung ins Felde geführt wird, dürften sie nach entsprechender Gerichtspraxis sehr schnell gewin- nen. Ein neuer Weg wird im Verwaltungsprozess mit dem so genannten „in camera“-Verfahren beschritten. Auch hier geht es letztlich um die Gewährung von Rechts- schutz, nämlich dann, wenn die Vorlage wichtiger ge- heimhaltungsbedürftiger Akten durch die Behörden von wesentlicher Bedeutung für das betreffende Verfahren ist. Es ist dem Bundesverfassungsgericht zu danken, dass es durch einen Beschluss vom 27. Oktober 1999 den Weg für die Einführung des „in camera“-Verfahrens im deutschen Verwaltungsprozessrecht frei gemacht und den Gesetzge- ber bis zum 31. Dezember dieses Jahres zur Neuregelung verpflichtet hat. Unbefriedigend bleibt aber die Situation im Falle einer berechtigten Verweigerung der Aktenvorlage aus aner- kannten Geheimnisschutzgründen. Was ist dann mit dem effektiven gerichtlichen Rechtschutz? Ein wenig erinnert dieses Verfahren schon an Kabinettsjustiz. Gleichwohl ist es ein Fortschritt im Vergleich zur bestehenden Rechtslage. Ich denke aber dennoch, dass wir uns über kurz oder lang mit der zugegebenermaßen sehr schwierigen Frage der „in camera“-Verwertung auseinander setzen müssen. Es muss sowohl eine rechtsstaatlich als auch eine sicherheitspoli- tisch vertretbare Möglichkeit geben, dass im Extremfall der Sicherheit wegen die Gerechtigkeit nicht geopfert wird. In den Gesamtabwägung gebe ich dem Gesetzentwurf dennoch meine Zustimmung, da seine Vorteile gegenüber dem geltenden Recht eindeutig überwiegen. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Der heute zur Verabschiedung stehende Entwurf bringt eine Reihe praktischer Änderun- gen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren. Die bei- den Schwerpunkte sind: Änderungen im Bereich der Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen und die Umsetzung einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zur Frage, wie im Verwaltungsprozess mit geheimhaltungsbedürftigen Urkunden, Akten oder Aus- künften der Behörden umzugehen ist. Lassen Sie mich mit dem zweiten Komplex beginnen: Effektiver verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz setzt regelmäßig die Kenntnis der bei der Behörde entstande- nen Verwaltungsvorgänge voraus. Daher müssen diese Vorgänge im Verwaltungsprozess grundsätzlich vorgelegt werden. Im Konflikt zwischen effektiver Rechtsschutzge- währung und behördlichem Interesse an der Geheimhal- tung der Vorgänge ließ das bisher geltende Recht jedoch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19847 (C) (D) (A) (B) ausreichen, dass die Behörde die zur Nichtvorlage be- rechtigenden Umstände gegenüber dem Gericht glaubhaft machte. Diese Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht in der ihnen bekannten Entscheidung vom 27. Oktober 1999 mit dem aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes für unvereinbar erklärt. Die jetzt vorgesehene Neuregelung greift das vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Modell eines „in-camera-Verfahrens“ auf: In einem Zwischenverfahren entscheidet ein Gericht in Kenntnis der betroffenen Vor- gänge oder Auskünfte über deren Geheimhaltungsbedürf- tigkeit. Zu diesem Zweck sind die Vorgänge allein dem Gericht zugänglich zu machen. Der Kläger oder Antrag- steller erhält bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Gerichts von ihrem Inhalt keine Kenntnis. Er hat kein Recht auf Akteneinsicht. Die Entscheidungsgründe dür- fen sich zu dem geheimhaltungsbedürftigen Akteninhalt nicht verhalten. Die mit der Neuregelung verbundene Ein- schränkung des rechtlichen Gehörs ist im Interesse eines effektiveren Rechtsschutzes hinzunehmen. Die Begründungspflicht der Gerichte nach § 122 Abs. 2 VwGO ist durch die Neuregelung übrigens nicht berührt. Soweit danach eine Begründungspflicht besteht, muss das Gericht plausibel darlegen, worauf es seine Ent- scheidung stützt. Dazu gehört in jedem Fall die Mittei- lung, dass das Gericht die Akten oder Urkunden eingese- hen hat oder dem Gericht die geheim zu haltenden Auskünfte erteilt worden sind. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht mit dem „in-camera-Verfahren“ ein praktikables Modell bereits vorgegeben hatte, blieben im Gesetzgebungsverfahren eine Reihe von Fragen zu klären: Sollte das „in-camera-Verfahren“ auf den – der verfas- sungsgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden – Fall beschränkt werden, in dem mit der Klage Auskunft oder Einsicht in die Verwaltungsvorgänge gefordert wird? Oder sollten die Fälle einbezogen werden, in denen das Klageziel zwar ein anderes Verwaltungshandeln ist, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns aber nur in Kenntnis der nach Auffassung der Behörde geheim- zuhaltenden Vorgänge beurteilt werden kann? Im Gesetz- gebungsverfahren hat sich – zu Recht, wie ich meine – die weitere Auffassung durchgesetzt. Praktikabilitätserwä- gungen sprechen dafür, den Gerichten in allen Verfahren, in denen es für die Entscheidung auf geheimhaltungsbe- dürftige Vorgänge ankommt, ein einheitliches Verfahren an die Hand zu geben. Die uneingeschränkte Nachprü- fung durch ein unabhängiges Gericht ist unter dem Ge- sichtspunkt des effektiveren Rechtsschutzes der bloßen Überprüfung der von der Behörde nur glaubhaft zu ma- chenden Geheimhaltungsgründe vorzuziehen. Zu entscheiden war auch, vor welchem Gericht der Zwischenstreit über die Frage der Geheimhaltung ausge- tragen werden soll. Der Entwurf entscheidet sich für die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und in den besonders sensiblen Fällen, in denen das Bekanntwerden der Vorgänge Nachteile für das Bundeswohl nach sich zie- hen kann, für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungs- gerichts. Das Bundesverwaltungsgericht wird damit re- gelmäßig zuständig sein, wenn es um Vorgänge des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfas- sungsschutz oder des Militärischen Abschirmdienstes geht. Die Konzentration der Verfahren bei einigen weni- gen Gerichten hält auch den Aufwand der für die nicht richterlichen Mitarbeiter der Gerichte durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen gering. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts unterliegt – anknüpfend an das geltende Recht – der Beschwerde. Für die unmittelbar durch das Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Fälle steht naturgemäß nur eine Instanz zur Verfügung. Dies erscheint mir angesichts der regelmäßigen Qualität oberstgerichtlicher Entscheidungen aber auch gut vertret- bar. In seinem zweiten Schwerpunkt bringt der Entwurf notwendige Korrekturen für das Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der ersten Instanz. Einige der mit der 6. Novelle zur VwGO 1997 in Kraft getretenen Regelungen haben zu praktischen Schwierigkeiten ge- führt, die jetzt behoben werden. So mussten die Fristen für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung verlängert werden. Die Zulassungsbeschwerde in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und der Pro- zesskostenhilfe hat sich nicht bewährt, insbesondere nicht zu der erhofften Verkürzung der Verfahrensdauer geführt. Sie wird daher wieder abgeschafft. Die Notwendigkeit der Berufungszulassung durch das Oberverwaltungsgericht hat die notwendige und erhoffte Entlastung der zweiten Instanz gebracht. Jedoch hat sich die Zulassungspraxis der Oberverwaltungsgerichte deut- lich restriktiver entwickelt als vom Gesetzgeber der 6. Novelle erwartet und bei Formulierung der Zulassungs- gründe zugrunde gelegt. Darüber hinaus kann es ein deut- liches – zuerst von den Verwaltungsgerichten wahrgenom- menes – Bedürfnis geben, in neu auftretenden Streitfragen rasch zu einer einheitlichen obergerichtlichen Rechtspre- chung zu gelangen. Diesen Gesichtspunkten wird Rech- nung getragen durch die Einführung eines erweiterten Zu- lassungsgrundes in § 124 Abs. 1 Nr. 4 und durch die Befugnis des Verwaltungsgerichts, unter bestimmten Vor- aussetzungen seinerseits die Berufung zuzulassen. Be- wusst entscheidet sich der Entwurf für das Nebeneinander von Berufungszulassung durch Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht – damit auch für eine Abwei- chung vom Modell der Revisionszulassung. Die Alterna- tive – Zulassungskompetenz für alle Zulassungsgründe allein beim Verwaltungsgericht – hätte die durch die 6. Novelle erreichte Entlastung weitgehend infrage ge- stellt. Das haben uns die Länder nachdrücklich vor Augen geführt. Um bei der Auslegung der Berufungszulassungs- gründe eine rasche oberstgerichtliche Klärung zu ermög- lichen, sieht der Entwurf ein Vorlageverfahren der Ober- verwaltungsgerichte an das Bundesverwaltungsgericht vor. Von der Möglichkeit einer Beschwerde, falls das OVG von der Vorlagemöglichkeit keinen Gebrauch macht, haben wir abgesehen: Damit soll weiteren Verzö- gerungen des Verfahrens vorgebeugt werden. Ich halte diese Ausgestaltung des Vorlageverfahrens für einen guten Kompromiss zwischen der Ermöglichung einer oberstgerichtlichen Entscheidung und dem Interesse an der Verfahrensbeschleunigung. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Entwurf. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119848 (C) (D) (A) (B) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge – Mobilfunkstrahlung minimierten – Vorsorge stärken – Mobilfunkforschung und Information voran- treiben (Tagesordnungspunkt 26 a und b) Marlene Rupprecht (SPD): Wir haben die Besorgnis und Unsicherheit in der Bevölkerung hinsichtlich mögli- cher Belastungen durch nicht ionisierende elektromagne- tische Strahlung immer ernst genommen und bereits in der 13. Wahlperiode in mehreren Anfragen und einem Ent- schließungsantrag gefordert, dass die Regelungen der 26. BlmSchVO jeweils dem aktuellen Stand der wissen- schaftlichen und technologischen Erkenntnisse angepasst werden. Seit 10 Jahren nimmt nun die Entwicklung des Mobilfunks einen dynamischen Verlauf mit der Folge, dass bis heute in Deutschland 62 Millionen Handys benutzt werden. Allein die Tatsache, dass die 26. BlmSchVO gar nicht für das Handy gilt, sondern nur für die ortsfesten Sen- deanlagen, zeigt, wie wichtig die Überprüfung dieser Ver- ordnung bzw. die Umgangsweise mit dieser Technik ist. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit hat zur Vorbereitung einer Novellierung des- halb im Juli 2001 eine Anhörung mit allen Betroffenen, Betreibern, Herstellern, Wissenschaftlern und Bürger- initiativen durchgeführt. Die Fraktionen haben anschlie- ßend für sich beraten, was sie aus den Ergebnissen in parlamentarische Anträge umsetzen wollen. Zwei dieser Anträge sind heute Gegenstand der Beratung. Auch die Bundesregierung überprüft zurzeit die Rege- lungen in dieser Verordnung und so stehen auch die bis- herigen Grenzwerte auf dem Prüfstand. Die Strahlen- schutzkommission hat in ihrem Gutachten zunächst Entwarnung gegeben, weil sie nach der Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen wissen- schaftlichen Erkenntnisse gefunden hat, die Zweifel an der bisherigen Einschätzung aufkommen ließen. Dennoch halten wir aus Gründen der Vorsorge auch die Prüfung der Aufnahme von Vorsorgewerten zu den bisherigen Grenz- werten in die Verordnung für unabdingbar. Des Weiteren halten wir die Lösung wichtiger Probleme wie fehlende Informationen vor Ort über die Mobilfunktechnik selbst, ihre Strahlungswerte sowie über das, was in den Häusern ankommt, für äußerst dringend. Auch sind wir der Mei- nung, dass die Mobilfunkbetreiber zu verpflichten sind, bei Einführung neuer Technologien zukünftig und früh- zeitig alle notwendigen Daten zur gesundheitlichen Be- wertung vorzulegen bzw. zu generieren. Die Forderung der PDS nach Einführung von immissi- onsschutzrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist dem- gegenüber angesichts der Zahl zu erwartender Verfahren völlig überzogen. Was sollen 40 000 Umweltverträglich- keitsprüfungen bei dieser Technologie ergeben, wenn eine Anlage Grenzwerte einhält, die wissenschaftlich nicht wi- derlegt sind, oder im Falle der Aufnahme von Vorsorge- werten Umweltschädigungen des Menschen – von den Umweltkompartimenten Boden, Wasser und Luft einmal gar nicht zu reden – ausgeschlossen werden können? Über die Einführung von Genehmigungsverfahren un- ter Beteiligung der Öffentlichkeit kann man nachdenken und es spricht auch nichts dagegen, sofern seitens der be- troffenen genehmigenden Behörden die Durchführung der Verfahren bewältigt werden kann und auch sonst die Sinnhaftigkeit geklärt ist. Es ist auch ernst zu nehmen, was über den Gebrauch von Handys durch Kinder während der Anhörung gesagt wurde. Eine Informations- pflicht der Hersteller über die SAR-Werte sollte aufge- nommen werden. Einige Firmen wie Siemens zum Bei- spiel reagieren bereits auf die Forderung und veröffentlichen ihre Daten im Internet, einige leider nur in englischer Sprache. Der vorliegende PDS-Antrag gibt in vielen Punkten den aktuellen Diskussionsstand wieder. Die PDS beruft sich aber leider in einigen Punkten des Antrages nur auf die Argumente der Mobilfunkgegner, obwohl bei der An- hörung klar herauskam, dass es für einen großen Bereich keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse gibt. Der Antrag enthält Forderungen, die grundsätzlich das Pro- blem treffen, die dafür vorgeschlagenen Lösungsansätze schießen aber oft über das Ziel hinaus oder sind schlicht nicht praktikabel, weil sie jede Verwaltung mit der Fülle von Prüfungsverfahren lahm legen würde. Zum CDU/CSU-Antrag lässt sich Folgendes sagen: Er fokussiert die Probleme im Zusammenhang mit Mobil- funk auf einen Informationsmangel der Bürger als Ursa- che. Es ist sicher richtig, dass hier ein Nachholbedarf besteht. Dass die Forschung intensiviert werden soll, be- grüßen wir ebenfalls. Leider sieht die CDU/CSU nur die Bundesregierung allein in der Pflicht als Geldgeber für Informationsmaßnahmen und die Forschung. Hier sind aber die Mobilfunkbetreiber als Verursacher wie auch als diejenigen, die mit dieser Technik Gewinne machen wol- len, gefragt. Die Notwendigkeit weiterer Forschung wurde von der Bundesregierung bereits erkannt. Sie hat, wie im CDU/CSU-Antrag bereits erwähnt, Leistungen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 8,5 Milli- onen Euro für die Jahre 2002 bis 2005 für diesen Bereich eingestellt. Das heißt nicht, dass nicht alle Mobilfunkbe- treiber aufgerufen sind, ähnliche Anstrengungen zu er- bringen. Alle anderen Aspekte im Themenbereich Mobilfunk wurden im Antrag der CDU/CSU wenig oder nicht be- achtet. Deshalb ist auch dieser Antrag keine Lösung und muss abgelehnt werden. Ilse Aigner (CDU/CSU): Die Mobilfunktechnologie ist in den letzten Jahren zu einer in breiten Bevölkerungs- schichten genutzten Technologie geworden. Etwa 50 Mil- lionen Benutzer sind allein in Deutschland registriert. Es wird überall telefoniert: auf der Straße, in Gaststätten, in Schulen, im Auto und wo auch immer. Damit dies über- haupt geschehen kann, sind mittlerweile Tausende von Basisstationen aufgestellt worden bzw. sollen noch auf- gestellt werden. Hinzu kommen weitere Stationen, da die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19849 (C) (D) (A) (B) Bundesregierung die UMTS-Lizenzen mit der Bedingung versteigert hat, dass künftig 50 Prozent der Bevölkerung mit dieser neuen Technologie erreichbar sein soll. Mittlerweile regt sich in der Bevölkerung erheblicher Widerstand gegen die Errichtung der Basisstationen der jetzigen Mobilfunktechnik GSM und Befürchtungen we- gen der neuen UMTS-Technik. Die Bundesregierung verfugt über vielfältige Erkenntnisse durch Studien und hat diese auch durch die Strahlenschutzkommission be- werten lassen. Als Grundlage hierzu dienen die in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte. Aufgrund der Verunsicherung in der Bevölkerung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 3. April dieses Jahres eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In seinem Schreiben vom 22. Mai 2001 teilte der Bundesumweltminister Trittin mit, dass die Bundesregie- rung die Antworten bis Ende Juli vorlegen wird. Nachdem mehrfach nachgefragt wurde, setzte das Bundesumweltministerium in einem zweiten Schreiben vom 16. Juli 2001 die CDU/CSU-Bundestagsfraktion le- diglich davon in Kenntnis, dass die Beantwortungsfrist von ihrer Seite bis zum 15. Oktober verlängert wurde. In der Begründung heißt es, dass die Sitzung und der Bericht der Strahlenschutzkommission, SSK, für die Beantwor- tung der komplexen Anfragen nötig ist. Dieser Bericht liegt der Öffentlichkeit seit dem 13. September, seit nun- mehr zwei Monaten vor. Die Antwort der Bundesregie- rung ist jedoch immer noch offen. Interessant war übrigens eine Formulierung im ersten Schreiben des Bundesministers: „Die Bundesregierung ist bereit, die Große Anfrage zu beantworten.“ Diese Formu- lierung zeigt schon ein hohes Maß an Arroganz. Ist doch die Bundesregierung laut Geschäftsordnung des Deut- schen Bundestages dazu verpflichtet, Große Anfragen in- nerhalb von sechs Monaten zu beantworten! Alles andere ist Willkür. Anscheinend ist der Bundesregierung die In- formation und das Interesse der Bevölkerung nicht wich- tig. Oder soll hier etwas verschwiegen werden? Mittlerweile hat die Bundesregierung eine erneute Ver- längerung bis Mitte Dezember beantragt. Offensichtlich spielt die Bundesregierung auf Zeit und hofft, dass sich das Thema Mobilfunk von allein löst. Dies ist aber wahr- scheinlich eine beträchtliche Fehleinschätzung, insbeson- dere deshalb, weil gerade auch Repräsentanten der Re- gierungskoalition vor Ort alles Mögliche fordern, ohne selbst auf Bundesebene tätig zu werden. Durch die für die Bundesregierung typische Hinhalte- und Schweigetaktik lässt sie die Bürgerinnen und Bürger im Regen stehen und gibt auch der Industrie keine Pla- nungs- und Rechtssicherheit. Nachdem die Beantwortung nun schon mehrfach verschoben worden ist, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion – auch aufgrund der Er- gebnisse der Strahlenschutzkommission – entschlossen, den Ihnen vorliegenden Antrag zu stellen. Wir sehen den primären Grund für die Verunsicherung in der Bevölkerung in dem Fehlen von ausreichenden Kenntnissen über das Funktionieren des Mobilfunknet- zes. Notwendig ist, den Verbraucher zu informieren, wie die Mobilfunktechnik sicher und rücksichtsvoll genutzt werden kann. Hier müssen dem Verbraucher Fakten und verständliche Daten an die Hand gegeben werden. Durch eine entsprechende Kennzeichnung ist zu gewährleisten, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, diese Daten und Fakten seiner Kaufentscheidung zugrunde zu legen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: eine Aufklärungskampagne zu intiieren; dafür Sorge zu tra- gen, dass Handys in der Weise gekennzeichnet werden, dass sie verlässliche und eindeutige Angaben über die Sende-, Empfangs- und Strahlungseigenschaften liefern und für eine dauerhafte, entwicklungs- und forschungsbe- gleitende Informationspolitik zu sorgen. Über die wissenschaftlichen Erkenntnisse kann man eigentlich nur eines sicher sagen, dass sich die Wissen- schaftler uneinig sind. Die einzige gesicherte Gemein- samkeit zwischen allen Experten ist, dass weiterhin For- schungsbedarf hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht. Die Kritiker verweisen dabei auf wissenschaftli- che Beweise der Schädlichkeit. Bei genauerer Betrach- tung handelt es sich hier jedoch um wissenschaftliche Hinweise. Dies soll jedoch nicht heißen, dass man genau diesen Hinweisen, die nicht den strengen und reprodu- zierbaren Kriterien eines wissenschaftlichen Beweises genügen, nicht nachgehen sollte. Um Ihnen ein paar Bereiche, bei denen noch For- schungsbedarf besteht, aufzuzeigen, möchte ich einfach aus den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom September diesen Jahres zitieren. Ich beziehe mich hier auf die Bewertungen wissenschaftlicher Studien hochfrequenter Felder seit 1998 im Kapitel A 3. A 3.1 Interaktionen hochfrequenter elektromagneti- scher Felder mit Zellen und subzellulären Strukturen. A 3.1.1. Moleküle und Membranen Bewertung: „... Deswegen sind weitere Untersuchungen unter gut kontrollierbaren Bedingungen erforderlich“. A 3.1.2. Kalzium Bewertung: „ ... weitere Forschung ist daher gerechtfertigt“. 3.2 Untersuchungen zum Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Menschen und Tiere. A 3.2.2. Elektroenzephalogramm beim Menschen: „... Es kann zusammengefasst werden, dass die bisheri- gen Studien nicht im Ergebnis übereinstimmen, aber, den- noch Hinweise auf expositionsbedingte Änderungen neu- rophysiologischer Prozesse geben ... Daher sind weitere Untersuchungen notwendig“. A 3.2.3. Schlaf „... Deshalb sind die ... Ergebnisse der Einzelstudie ... als unbestätigte Hinweise einzustufen. Zur Abklärung, ob es Schlafstörungen durch hochfrequente Felder gibt, sind kontrollierte, doppelblind durchgeführte Schlafexperimente geeigneter, um zwischen physischen und psychischen Ursachen der Störung unterscheiden zu können“. A 3.2.4. Kognitive Funktionen beim Menschen: „ Die Vielzahl an untersuchten, unterschiedlichen Reaktions- zeittypen, die bei Exposition zum Teil verkürzt, aber an- dere auch verlängert waren, lässt keine eindeutige Be- wertung zu, gibt aber Hinweise auf eine mögliche Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119850 (C) (D) (A) (B) Beeinflussung von physiologischen Prozessen. Es ist wei- tere Forschung notwendig, um zu klären, ob bei der Nut- zung von Handys die Leistungsfähigkeit des Gehirns be- einflusst wird“. A 3.2.5. Blut-Hirn-Schranke: „Schirmacker (Studie SchiOO) sahen an einem In-vitro-Blut-Hirn-Schranken- modell eine Permeabilitätsänderung für Sacherose bei 1,6 GHz (0,3 W/kg). Da es sich um ein künstliches Mo- dell handelte, sollte diese Einzelstudie unabhängig im Tierversuch wiederholt werden. In weiteren Experimen- ten sollten bekannte, für das Gehirn toxische Substanzen auf ihr Permeabilitätsverhalten unter Feldeinwirkung un- tersucht werden. Es kann zusammengefasst werden, dass die Ergebnisse zu einer expositionsbedingten Permeabilitätsänderung der Blut-Hirn-Schranke kein konsistentes Bild ergeben und lediglich als Hinweise zu werten sind. Die offenen Fragen erfordern in Zukunft vorsorglich weitere Untersu- chungen zu dieser Thematik.“ A 3.2.7. Blutparameter und Immunsystem. „..Einzeler- gebnisse können als Hinweise gedeutet werden. Ob diese Reaktion beim Menschen auftritt, muss durch weitere Studien geklärt werden. Im Hinblick auf neue technische Anwendungen, die diesen Frequenzbereich nutzen werden, sind, unabhängig von den vorliegenden Ergebnissen, weitere Untersuchun- gen notwendig“. A 3.3. Hochfrequente elektromagnetische Felder und Krebs. A 3.3.1. Untersuchungen zu krebsrelevanten Protei- nen, Krebsentstehung und -promotion „... Es kann zu- sammenfassend festgestellt werden, dass die Untersu- chungen zu krebsrelevanten Proteinen, Krebsentstehung und Krebspromotion ein sehr uneinheitliches Bild liefern. Inwieweit im Einzelnen und nicht Reproduzierbaren Hin- weise eine Bedeutung für gesundheitliche Beeinflussun- gen haben, muss durch weitere Forschung geklärt wer- den.“ A 3.3.2. Spontane und initiierte Tumorbildung „... Wei- tere Studien zur Tumorentwicklung sollten durchgeführt werden“. Für all die offensichtlich nötige Forschungsarbeit hat die Bundesregierung für die Jahre 2002 bis 2005 lediglich 8,5 Millionen Euro eingeplant. Ob diese Mittel ausrei- chend sind, darf wohl angezweifelt werden. Deshalb for- dert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregie- rung auf, Mittel einzustellen für ein, den internationalen wissenschaftlichen Regeln und Kriterien der WHO genü- genden Programms zur Erforschung der Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesund- heit. Diese sollen ferner laufend unter Einbeziehung von Mobilfunkkritikern überprüft und fortgeschrieben wer- den. Die Bundesregierung hat durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen 100 Milliarden DM eingenommen und will für die Erforschung der eventuellen gesundheitlichen Auswirkungen dafür lediglich 0,41 Prozent pro Jahr ein- setzen – und das unter einem grünen Umweltminister! Als weiterer wichtiger Punkt hin zu vertrauensbilden- den Maßnahmen ist der Zugang zu den Daten der Regulie- rungsbehörde für Post und Telekommunikation, RegTP, zu nennen. Diese Behörde muss unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein Standortkataster mit Informationen über die Standorte aller emitierenden An- lagen und der Sendeleistung erstellen. Begleitend dazu müssen fortlaufend flächendeckende Immissionsmessungen durchgeführt und von der RegTP veröffentlicht werden. Die Kommunen müssen auf diese Ergebnisse zugreifen können und müssen ebenso bei der Standortfindung von Sendeanlagen gemäß der Bundes- vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Mobilfunkbetreiber mit einbezogen werden. All diese Maßnahmen sollen dazu führen, die Diskus- sion über die Auswirkungen des Mobilfunks auf den Men- schen zu versachlichen, zugleich aber die Befürchtungen aufzunehmen und diese durch eine intensive Forschung aufzuklären. Es kann nicht sein, dass wir die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die kommunalen Mandatsträger bei dieser Thematik im Stich lassen. Bei aller Kompetenzzu- messung der Betroffenen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass sie sich bei solch unterschiedlichen Aussagen gerade aus der Wissenschaft ein objektives Bild verschaffen kön- nen. Dies liegt eindeutig in der Kompetenz des Bundes und hier muss die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schnelle Autos und beeindruckend große Funktelefone gehörten für Tom Selleck stets zusammen: Wer Anfang der 90er-Jahre in amerikanischen Krimiserien wie „Mag- num“ Funktelefone vom Ausmaß eines Hundeknochens sah, konnte es sich kaum vorstellen: Seit in Deutschland 1992 das erste Mobilfunknetz in Betrieb ging, sind bereits über 50 Millionen Handys über die Ladentheke gegangen. Der Mobilfunk boomt. Am Strand, im Supermarkt, an der Bushaltestelle: Das Handy ist bei Millionen Menschen immer dabei. Die kleinen Helfer sind längst kein Privileg von Managern und Maklern mehr. Mittlerweile gibt es Schulen, an denen es keine Schüler ohne Handys mehr gibt. Entsprechend groß ist die Verunsicherung in der Be- völkerung: Immer mehr Mobilfunkmasten stehen auf Krankenhäusern, Schulen oder in Wohngebieten. Und überall schließen sich dagegen Bürgerinitiativen zusam- men – inzwischen schon weit über 600. Über 34 000 Mo- bilfunksender gewährleisten zwar eine optimale Funkab- deckung, aber Zweifel an ihrer Unbedenklichkeit sind angebracht. Und die Auseinandersetzung um Mobilfunk wird sich noch weiter verschärfen: Die Vergabe der UMTS-Lizenzen erfordert bis zu 40 000 weitere Sende- anlagen. Ist da der Gesundheitsschutz noch ausreichend gewährleistet? Wir meinen: Nein. Nicht zuletzt die Anhörung des Umweltausschusses am 2. Juli hat eines gezeigt: Ein Beweis der Unschädlich- keit elektromagnetischer Mobilfunkfelder existiert nicht. Im Gegenteil, unabhängige Wissenschaftler haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Hinweisen auf Schädigun- gen gefunden, die auf diese Felder zurückgeführt werden können. Sie gehen aus von der Gefahr von Missbildungen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19851 (C) (D) (A) (B) über eine chromosomenschädigende und krebsfördernde Wirkung bis hin zu Störungen des Hormonhaushaltes und neurochemischen Effekten wie Schlafstörungen oder Aufmerksamkeitsdefiziten. Für uns gilt, dass bis zur Klärung dieser unsicheren Da- tenlage das Vorsorgeprinzip greifen muss. Wir setzen uns daher mit dem Umweltminister für die Einführung von Vorsorge-Grenzwerten ein, die mit den Zielsetzungen ei- nes vorsorgenden Gesundheitsschutzes vereinbar sind. Wir setzen uns für eine bessere Beteiligung von Kommu- nen und Bürgern bei der Aufstellung von Mobilfunkmas- ten ein. Es kann nicht sein, dass weiterhin in Nacht-und- Nebel-Aktionen Sendestationen errichtet werden, ohne dass vorher in einem transparenten Verfahren Standortal- ternativen ausgelotet worden sind. Die Selbstverpflich- tung der Mobilfunkbetreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden kann nur ein erster Schritt in die rich- tige Richtung sein. Solange bei uns Beschwerden besorg- ter Bürger eingehen, die nicht am Verfahren beteiligt wur- den, die nicht einmal informiert wurden, braucht die Öffentlichkeitsbeteiligung einen gesetzlichen Rahmen. Wir setzen uns für einen Ausschluss von Sendemasten im nahen Umkreis von Schulen, Kindergärten und Wohn- gebieten ein. Damit folgen wir auch den Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe für Mobilfunk unter Sir Steward, die in Großbritannien beispielsweise auch zu Warnhinweisen der Regierung vor der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche geführt hat. Nicht zuletzt fordern wir einen verbesserten Verbrau- cherschutz beim Einsatz der Handy-Endgeräte selbst. Nicht erst der vergleichende Blick in Fachzeitschriften, nein ein einfaches Labeling muss dem Verbraucher Aus- kunft über die Strahlungsintensität seines Gerätes geben, und das, noch bevor er die Verkaufsverpackung öffnet. Veraltete, strahlungsreiche Geräte müssen rasch ausgelis- tet werden. Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Umweltministerium in diesem Jahr die Forschungsmittel für die Risikoabschätzung des Mobilfunks verdoppelt hat. Vorsorgende Politik heißt jedoch, nicht erst auf erst lang- fristig erwartbare Ergebnisse zu warten. Vorsorge ist Ge- genwartspolltik. Der Umweltminister bleibt daher dabei, die anderen Ressorts von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Er bleibt dabei, dass dafür ein Beschluss in der nächsten Länderumweltministerkonferenz herbeige- führt werden soll. Und wir hoffen, dass die Landesregie- rungen schnellstens dort tätig werden, wo sie – wie im Baurecht – eigene Verantwortung tragen. Dem Grundsatz des vorsorgenden Gesundheitsschutzes muss Genüge ge- tan werden. Weil der Umweltminister in dieser Sache längst tätig geworden ist und wir noch in den nächsten Monaten mit der Vorlage des Entwurfs einer novellierten 26. Bundes- Immissionsschutzverordnung rechnen, werden wir dem Antrag der PDS nicht folgen. Detlef Parr (FDP): Wir befinden uns in einem Zwiespalt: Einerseits ist die Mobilfunknutzung gesamt- gesellschaftlich akzeptiert und wir alle haben den UMTS-Lizenzpoker begrüßt. Er hat finanzielle Hand- lungsspielräume eröffnet, die angesichts der prekären Haushaltslage Entlastung geschaffen haben. Andererseits sind mit der öffentlichen Diskussion Sorgen und Ängste in der Bevölkerung gewachsen. Das betrifft vor allem das Verfahren zur Aufstellung von Sendemasten und deren Standortwahl sowie mögliche Gesundheitsgefahren beim Telefonieren mit Handys. Wir müssen Studienergebnisse ernst nehmen, wir dür- fen uns aber keinesfalls vorschnell zu Festlegungen und Vorverurteilungen verleiten lassen. Genau das tut der PDS-Antrag, den wir deshalb ablehnen müssen. Es ist schon seltsam: Da stimmt die PDS der überfälligen und sehr sinnvollen Vergabe eines Forschungsauftrages an das Büro für Technikfolgenabschätzung zu, alle nationalen und internationalen wissenschaftlichen Studien abzuglei- chen und dadurch zu neuen Erkenntnissen zu kommen, und dann stellt die gleiche PDS einen Antrag mit kon- kreten Forderungen, ohne die Ergebnisse der TAB-Unter- suchungen abzuwarten. Das machen wir nicht mit! Die Kernfrage, auf die alles hinausläuft, ist: Ist die elektromagnetische Strahlung von Mobilfunksendern eine reale Gesundheitsgefahr oder hat sich da nur in den Köpfen und emotional etwas aufgebaut? Die Anhörung am 2. Juli 2001 hat auf diese Frage keine hinreichend klaren Antworten gegeben. Die „Ärzte-Zeitung“ kom- mentiert den Verlauf mit der Schlagzeile: „Experten – orientierungslos im Antennenwald“. Dennoch gibt es kei- nen Grund zu überzogenen Reaktionen. Ein hieb- und stichfester wissenschaftlicher Beweis eines Zusammen- hangs von Mobilfunk und Gesundheitsschädigungen liegt bisher nicht vor. Eines möchte ich aber für mich persönlich heraus- stellen: die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Wachstumsphase hochempfind- lich für die Strahlungen beim mobilen Telefonieren sein können. In fünf Wochen ist Weihnachten. Ich fürchte, wir gehen wieder einen Riesenschritt voran in der flächen- deckenden Versorgung unseres Nachwuchses mit Handys. Bis vergleichbare aussagekräftige Forschungsergebnisse vorliegen, sollten wir meines Erachtens die objektiven In- formationen über die Sendeempfangs- und Strahlungsei- genschaften deutlich verstärken. Eltern sollten sich recht- zeitig Gedanken darüber machen, ob überhaupt und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ihre Kinder mit einem Handy beglückt werden und wie sie damit umgehen sollen. Han- dys sind kein Spielzeug und eine Rundumerreichbarkeit kein Gradmesser für eine erfüllte Kindheit. Die angestoßene Debatte wird zweifelsfrei aber ein Gutes haben: Die Industrie wird Geräte und Sendeanlagen so optimieren, dass die Strahlenbelastungen sinken. Da braucht es keine neuen Gesetze und Veränderungen von Grenzwerten; davon bin ich überzeugt. Wir sind wach ge- worden und werden nach Vorlage des TAB-Berichtes eine solide Grundlage zur Fortsetzung unserer Beratungen ha- ben. Bis dahin sollten wir uns gedulden, die Debatte ent- emotionalisieren und auf Aktivismus verzichten. Gerhard Jüttemann (PDS): Sind Mobilfunkstrahlen gefährlich? Viele haben Angst. Anfang Juli hat der Um- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119852 (C) (D) (A) (B) weltausschuss eine Anhörung zur Mobilfunkstrahlung durchgeführt. Viele Fragen zu diesem komplexen Thema blieben sicher auch danach offen. Aber einiges wurde auch sehr deutlich. Vor allem wurde deutlich, dass die Mobilfunktechno- logie ohne ausreichende Kenntnis der Wirkungen ihrer Strahlung auf die menschliche Gesundheit eingeführt worden ist. Und es wurde deutlich, dass der Vorsorgege- danke bei der Betreibung der Netze bis heute keine Rolle spielt. Mobilfunkstrahlung kann möglicherweise gesund- heitliche Beeinträchtigungen wie Ohrgeräusche, Kopf- schmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierig- keiten, aber auch Tumorbildungen hervorrufen. Das sagt eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien. Dennoch ist in den nun fast fünf Monaten seit der An- hörung vonseiten der Bundesregierung praktisch nichts geschehen, was uns der Lösung der Probleme wenigstens einen Schritt näher bringen könnte. Gebetsmühlenartig wird stattdessen wiederholt, es gebe keine wissenschaftli- chen Beweise für die gesundheitliche Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung und somit keinen Handlungsbedarf. Dieser hanebüchenen Argumentation bedient sich bei- spielsweise der Bundesumweltminister. Wenn es diese klaren wissenschaftlichen Beweise gäbe, müssten Sie die ganze Veranstaltung Mobilfunk sofort komplett abblasen. Kein Mensch verlangt das. Aber wenn es wissenschaftli- che Hinweise darauf gibt, dass die Strahlung gefährlich sein könnte, dann müssen Sie doch auch etwas tun. Im- merhin sagt auch Herr Trittin – ich zitiere – „Wissen- schaftlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob und inwieweit auch Felder mit Intensitäten unterhalb der geltenden Grenzwerte gesundheitliche Beeinträchti- gungen verursachen können.“ Ich bitte Sie: Wenn das nicht geklärt ist, dann müssen Sie doch die Menschen schützen, bis es geklärt ist. Ein Weg dafür wäre die Einführung von Vorsorgegrenzwer- ten, wie es sie ja in einigen unserer Nachbarländer gibt. Dort kann übrigens dennoch problemlos mobil telefoniert werden. Dann müssen Sie natürlich auch die unabhängige Forschung forcieren, die in der Vergangenheit in Deutsch- land entschieden vernachlässigt wurde. Bis heute sind dafür allerdings keine befriedigenden Ansätze in der Po- litik der Bundesregierung zu erkennen. Stattdessen soll der Bundeskanzler das Thema nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom letzten Wochenende inzwischen zur Chefsache erklärt haben. Dazu kann ich als Sprecher für die Angelegenheiten der neuen Länder nur sagen: Mir reicht schon der Aufbau Ost als Chefsache. Bei diesem Kanzler bedeutet Chefsa- che: Es tut sich wenig bis gar nichts. Und so blockiert die Bundesregierung jegliche Vorschläge zur Absenkung der Grenzwerte, um Unruhe in der TK-Branche zu vermei- den. Diese stellt derweil zu ihren heute 50 000 Mobil- funksendeanlagen an 35 000 Standorten 40 000 neue hinzu und verschärft unser Problem weiter. Antworten Sie nun bitte nicht mit dem Scheinargu- ment, dass eine Einführung von Vorsorgegrenzwerten eine noch größere Zahl von Sendeanlagen notwendig ma- chen würde. Denn zu guter Letzt kommt es ja nicht auf die Zahl der Anlagen an, sondern auf die Gesundheitsgefah- ren, die von jeder einzelnen ausgehen. Die allgemeine Verunsicherung zu diesem Thema hat in der Bevölkerung inzwischen einen vorläufigen Höhe- punkt erreicht. Nach Angaben des Bundesverbandes ge- gen Elektrosmog gibt es bereits in circa jeder zweiten Ge- meinde in der Bundesrepublik organisierten Widerstand gegen Mobilfunkantennen. Die Menschen wissen doch, dass beispielsweise die britische Regierung alle Schulen schriftlich aufgefordert hat, Schülern unter 16 Jahren vom Telefonieren mit dem Handy abzuraten. Sie nehmen doch wahr, dass sich der Präsident des Bundesamtes für Strah- lenschutz in ähnlicher Weise äußert und es für notwendig hält –ich zitiere – „Standorte zu vermeiden, die bei Kin- dergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Fel- dern führen“. Sie werden aber nicht vermieden. In Deutschland tut sich überhaupt nichts auf diesem Gebiet. Diese Lähmung muss endlich überwunden werden. Es muss doch nicht erst eine Katastrophe eintreten, die die Menschen zu ver- nünftigem Handeln zwingt. Reale Handlungsmöglichkei- ten haben wir in unserem Antrag formuliert. Einiges habe ich dazu gesagt. Wichtig ist natürlich auch die Beteiligung der Betroffenen an den Standortentscheidungen. Vor al- lem aber kommt man um eines nicht herum: Die Men- schen und ihre Gesundheit und nicht die Interessen der In- dustrie müssen im Vordergrund stehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19853 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420100000
Guten Morgen, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gratuliere ich
dem Kollegen Klaus Kirschner zu seinem 60. Geburtstag


(Beifall)

und der Kollegin Ingrid Holzhüter zu ihrem 65. Geburts-
tag.


(Beifall)

Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene

Tagesordnung zu erweitern. Die Punkte sind in der Ihnen
vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt:

1. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU:
Was beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in der
jüngsten Steuerschätzung prognostizierten erheblichen
Einnahmeausfälle von Bund, Ländern und Gemeinden zu
tun?


(Ergänzung zu TOP 27)


a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach,
Anni Brandt-Elsweier, Hermann Bachmaier, weiteren Abge-
ordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von
Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskont-

(VersicherungskapitalanlagenBewertungsgesetz – VersKapAG)


Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Birgit Homburger,
Marita Sehn, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Marktwirtschaftliche Reorganisation
der deutschen Abfallwirtschaft – Drucksache 14/5676 –

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union

3. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der PDS: Haltung
der Bundesregierung zur beschleunigten industriellen Aus-
zehrung der neuen Bundesländer angesichts der geplanten
Schließungen der Bombardier-Werke in Ammendorf

4. Beratung des Antrags des Bundeskanzlers gemäß Art. 68 des
Grundgesetzes – Drucksache 14/7440 –

5. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann,
Dr. Guido Westerwelle, Ulrich Irmer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Präventive außenpolitische Kon-
zepte gegen den Terrorismus – Drucksache 14/7445 –

Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

6. Beratung des Antrags der Fraktion der PDS: Den interna-
tionalen Terrorismus wirksam bekämpfen – den Krieg in
Afghanistan beenden – Drucksache 14/7500 –

Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

7. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-
wärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Entschließungs-
antrag der Fraktion der PDS zu der Regierungserklärung des
Bundeskanzlers zu der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der Bekämpfung des internationalen Terro-
rismus – Drucksachen 14/7333, 14/7493 –

Sodann ist interfraktionell vereinbart worden: Die in der
verbundenen Tagesordnung aufgeführten Punkte sollen
mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 5 b – Strafpro-
zessordnung –, 20 – Arzneimittelausgaben-Begrenzungs-
gesetz –, 21 – Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz – so-
wie 28 a bis c – Post- und Postumwandlungsgesetz –, die
abgesetzt werden sollen, heute in veränderter Reihenfolge
aufgerufen und beraten werden.

Des Weiteren mache ich auf eine nachträgliche Über-
weisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:

Der in der 199. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträg-
lich dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GOBT über-
wiesen werden.

19663


(C)



(D)



(A)



(B)


201. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Beginn: 9.00 Uhr

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Bestim-
mung der Schwankungsreserve in der Renten-
versicherung der Arbeiter und Angestellten
– Drucksache 14/7284 –
überwiesen:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f)

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Am Freitag soll als einziger Tagesordnungspunkt die
Beschlussempfehlung zum so genannten Afghanistan-
Antrag der Bundesregierung in Verbindung mit dem An-
trag des Bundeskanzlers gemäß Art. 68 des Grundgeset-
zes beraten und abgestimmt werden.

Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? –
Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 a auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Terrorismusbekämp-
fungsgesetzes
– Drucksache 14/7386 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Auswärtiger Ausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Gesundheit
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die
Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Dieter Wiefelspütz, SPD-Fraktion, das Wort.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Die Regierungsbank ist wieder eindrucksvoll besetzt! Kein einziger Bundesminister ist da!)



Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1420100100
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Bundes-
regierung bringt heute ein Terrorismusbekämpfungs-
gesetz ein, das das umfassendste Verbrechensbekämp-
fungsgesetz ist, das jemals eine Bundesregierung im
Deutschen Bundestag vorgestellt hat.


(Beifall bei der SPD – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Hemmungslose Übertreibung!)


Herr Marschewski und Herr Geis, das mag Ihnen ja
peinlich sein: Aber Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
der Opposition, werden diesem Gesetzeswerk sicher sehr
gern zustimmen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das kommt darauf an!)


Oder wollen Sie widersprechen


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Ich sage ja: Es kommt darauf an!)


und damit sagen, dass Sie Terrorismus nicht bekämpfen
wollen? Das kann ich nicht glauben. Ich denke, dass die-
ses Terrorismusbekämpfungsgesetz eine breite Zustim-
mung im Deutschen Bundestag finden wird.

Wir reagieren damit auf die Herausforderungen des
11. September, die uns alle weltweit erschüttert haben.
Wir müssen in Deutschland innere Sicherheit nicht neu
erfinden. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sehr
freies, weltoffenes und auch sehr sicheres Land. Das kann
nicht im Streit stehen. Wir wollen dieses Land nicht ver-
ändern. Wir wollen es vor dem Hintergrund der Heraus-
forderungen des 11. September ein gutes Stück sicherer
machen. Das ist sachgerecht, das ist notwendig.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420100200
Gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Kollegen Repnik?


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1420100300
Bitte, gern.


Hans-Peter Repnik (CDU):
Rede ID: ID1420100400
Herr Kollege
Wiefelspütz, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass bei der
Beratung über einem der wichtigsten Gesetze, die wir in
dieser Legislaturperiode zum Thema „Terrorismus-
bekämpfung“ behandeln, der dafür zuständige Innen-
minister nicht zugegen ist?


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1420100500
Herr Kollege Repnik, die-
ses Gesetz trägt die Handschrift des Bundesinnenministers.


(Lachen bei der CDU/CSU)


Der Bundesinnenminister ist auf dem Wege hierher und
steht, wie mir gerade gesagt worden ist, im Verkehrsstau.
Ich bitte um Verständnis; er wird in wenigen Minuten hier
eintreffen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der
Minister an dieser Debatte teilnimmt. Herr Repnik, er
wird zweifelsfrei auch nachher in dieser Angelegenheit
das Wort ergreifen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen in
Deutschland Sicherheit nicht neu erfinden. Aber wir ha-
ben Veranlassung, uns in dem einen oder anderen Bereich
besser aufzustellen und das eine oder andere Defizit ab-
zustellen. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, eine Reihe
von Gesetzen zu verändern, um die Sicherheit in unserem
Lande zu erhöhen.

Es ist viel über das Spannungsverhältnis von Sicher-
heit und Freiheit diskutiert worden. Man darf Sicherheit
und Freiheit nicht gegeneinander ausspielen: Es gibt
keine Sicherheit ohne Freiheit und keine Freiheit ohne Si-
cherheit. Deshalb sollten wir hier miteinander auch kei-
nen Popanz aufbauen.


(Bundesminister Otto Schily betritt den Sitzungssaal – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Vielleicht entschuldigen Sie sich mal, Herr Repnik! – Zurufe von der CDU/CSU: Guten Morgen, Herr Minister! – Michael Glos Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 Präsident Wolfgang Thierse 19664 [CDU/CSU]: Wir haben Sie schon im Fernsehen gesehen, Herr Minister! Sie verstehen viel von Fußball, aber wenig von innerer Sicherheit! Das ist ein Skandal!)


(C)


(D)


(A)


(B)


– Können wir die Debatte vielleicht weiterführen?


(Michael Glos [CDU/CSU]: Das hätte Cicero nicht gemacht! Cicero wäre da gewesen!)


Das Spannungsverhältnis von innerer Sicherheit und
Freiheit wird durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz
nicht beeinträchtigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist
ein freier und sehr sicherer Staat; daran wird sich selbst-
verständlich nichts ändern.

Wir müssen die Sicherheitsarchitektur unseres Landes
nicht infrage stellen. Wir brauchen auch keine neuen Struk-
turen, sollten aber die bestehenden Strukturen stärken. Wir
brauchen keine neuen Behörden, sondern sollten die beste-
henden, effektiv arbeitenden Behörden personell und säch-
lich dort noch besser ausstatten, wo dies geboten ist.


(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Dann mal ran!)


Genau dies wird geschehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben es zuwege gebracht, für die innere Sicher-
heit nur auf der Ebene des Bundes 500 Millionen DM
zusätzlich bereitzustellen, damit wir uns in den verschie-
densten Bereichen personell und sachlich besser aufstel-
len und Strukturen verbessern können.

Ich sage sehr deutlich, dass wir vonseiten der SPD-
Bundestagsfraktion überhaupt nichts davon halten, die in-
nere Sicherheit zu militarisieren.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das will auch keiner!)


Es ist völlig abseitig, zu glauben, dass unsere tüchtige
Bundeswehr etwas leisten solle und könne, wozu sie
überhaupt nicht da ist.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie ist dazu da, äußere Sicherheit zu gewährleisten. Dort
wird sie auch Aufgaben bei der Terrorismusbekämpfung
haben, soweit diese eine internationale Dimension hat.
Darüber werden wir morgen in diesem Hause zu reden ha-
ben. Aber im Bereich der inneren Sicherheit gibt es über
das hinaus, was die Verfassung vorsieht, keine weiteren
Aufgaben für die Bundeswehr. Wir sollten die bestehen-
den Strukturen – ich wiederhole es – stärken und keine
Geisterdebatten über Fragen führen, die sich gar nicht
stellen. Es gibt im Hinblick auf Amtshilfe da und dort
Möglichkeiten. Aber das ist nicht der Kern der Ausei-
nandersetzung, wenn es darum geht, die innere Sicherheit
zu stärken. Das weiß auch jeder, der sich fachlich damit
beschäftigt.

Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik
Deutschland ist ein sehr weltoffenes Land. Auch daran
wollen wir überhaupt nichts ändern. Vor dem Hintergrund

der Herausforderungen des 11. September werden wir
aber genauer hinschauen, wer aus dem Ausland nach
Deutschland kommt. Auch hier muss sich niemand
Sorgen machen, dass wir nun Deutschland abzuschotten
begännen. Wir würden uns selbst am meisten schaden,
wenn wir dies täten. Wir werden aber genauer hinschauen,
welche Menschen aus Problemzonen der Welt zu uns
kommen. Ich sage unmissverständlich und zugegebener-
maßen etwas verkürzt: Wir wollen nicht, dass Extre-
misten nach Deutschland kommen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir werden alle rechtsstaatlichen Register ziehen, um si-
cherzustellen, dass keine Extremisten nach Deutschland
kommen, die die Sicherheit unserer Gesellschaft und un-
seres Landes gefährden.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Es geht auch darum, ob Sie alles tun, um politische Extremisten rauszuschmeißen!)


– Wir werden, Herr von Klaeden, zuerst dafür Sorge tra-
gen müssen, dass sie in unser Land nicht hereinkommen.
Ich füge hinzu: Diejenigen, die schon da sind, werden die-
ses Land verlassen müssen. Wir werden dafür Sorge tra-
gen, dass dies im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren ge-
schieht.

Im Übrigen, lieber Herr Kollege Marschewski, ist das
längst geltendes Recht. Schauen Sie doch bitte einmal in
das Ausländergesetz hinein! Ein Ausländer, der die innere
Sicherheit Deutschlands gefährdet, kann selbstverständ-
lich schon jetzt ausgewiesen werden. Diese Möglichkeit
besteht längst. Auch in dem vorliegenden Gesetz sind ei-
nige zusätzliche Möglichkeiten zur Ausweisung ge-
schaffen worden. Zuständig für das Umsetzen der Ge-
setze, auch derjenigen, die wir jetzt machen, sind die
Bundesländer.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Es hapert nur bei der Abstimmung!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420100600
Kollege Wiefelspütz,
gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bonitz?


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1420100700
Gerne, bitte.


Sylvia Bonitz (CDU):
Rede ID: ID1420100800
Herr Kollege
Wiefelspütz, wie wollen Sie gerade in Anbetracht zahlrei-
cher Abschiebehemmnisse sicherstellen, dass kriminelle
Ausländer das Land tatsächlich verlassen müssen? Das ist
doch momentan die Kernfrage.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1420100900
Frau Bonitz, wir sollten
uns zuerst darauf verständigen – ich glaube, zwischen Ih-
nen und mir besteht darüber Einigkeit –, dass diejenigen,
die – ich sage das verkürzt – nachweislich eine Gefahr für
die Sicherheit unseres Landes und unserer Gesellschaft
darstellen, dieses Land, soweit es sich um Ausländer han-
delt, verlassen müssen. Ich denke, hier sind wir einer Auf-
fassung.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dieter Wiefelspütz

19665


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir wissen, dass es Abschiebeprobleme gibt, weil im-
mer ein Staat gefunden werden muss, der die abgeschobe-
nen Ausländer aufnimmt. Das ist das Problem. Aber das
ist kein Problem des deutschen Rechtes. Das ist vielmehr
das Problem des Landes, das die Betreffenden aufnimmt.
Weder kann ich Ihnen oder den von Ihrer Partei geführten
Landesregierungen dieses Problem vorhalten noch können
Sie das Problem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten
oder Landesinnenministern vorhalten. Dieses Problem ist
schwierig zu bewältigen. Aber auch hier gibt es Fort-
schritte, weil wir, liebe Kollegin Bonitz, einen Bundesin-
nenminister haben, der auch die internationale Dimension
seiner Arbeit sieht. Wir sorgen dafür – so schwer das auch
ist –, dass Rückführungsübereinkommen geschlossen wer-
den, dass also vertragliche Verpflichtungen eingegangen
werden. Diesen Weg werden wir – hoffentlich, Frau
Bonitz – auch gemeinsam weitergehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Lassen Sie mich noch ein, zwei Bemerkungen zum
Datenschutz machen, über den in letzter Zeit – zum Teil
sehr zugespitzt – immer wieder geredet worden ist. Ich sage
Ihnen sehr deutlich: Der Datenschutz ist eine Errungen-
schaft des Verfassungsstaates. Er wird von Jahr zu Jahr
nicht unwichtiger, sondern wichtiger, weil wir alle in einer
Gesellschaft leben, in der jeder privat und persönlich im-
mer mehr Daten produziert. Ich sehe auch überhaupt
keinen Gegensatz zwischen effektiver Verbrechensbe-
kämpfung und Datenschutz. Das Grundrecht auf informa-
tionelle Selbstbestimmung bleibt geschützt. Sein Schutz
muss und darf kein Gegensatz zu einer effektiven Verbre-
chensbekämpfung sein. Wir werden an der einen oder an-
deren Stelle genau hinschauen müssen, ob unter dem Ge-
sichtspunkt Sicherheit und Verbrechensbekämpfung die
Verhältnisse richtig austariert sind. Aber im Kern, denke
ich, will niemand den Datenschutz infrage stellen.

Es ist da und dort heftige Kritik an der Rechtsstaat-
lichkeit des vorliegenden Gesetzeswerkes geäußert wor-
den. Ich bin mir sicher, dass das, was wir hier tun, rechts-
staatlich bedenkenfrei ist. Ich bin sehr dafür, dass die
Öffentlichkeit an der Diskussion über diesen Gesetzent-
wurf beteiligt wird. Wir wollen eine öffentliche An-
hörung. Wir haben überhaupt nichts zu verbergen. Ganz
im Gegenteil: Die geplanten Maßnahmen sollen und müs-
sen auf den Prüfstand der Öffentlichkeit. Aber wir haben
den Wunsch, dass man genau hinschaut, was wir machen,
und dass man dann kompetente Kritik äußert.

Wir haben nach den Beratungen einige Kritikpunkte
aufgegriffen. Wir befristen zum Beispiel eine Reihe von
besonders sensiblen Gesetzen. Sie bekommen sozusagen
ein Verfallsdatum. Nach fünf Jahren muss geprüft werden,
ob die entsprechenden Gesetze verlängert werden sollen.
Soweit Nachrichtendienste in sensiblen Bereichen not-
wendige, zusätzliche Befugnisse bekommen sollen, ist
die umfassende parlamentarische Kontrolle durch das
PKG, das Parlamentarische Kontrollgremium, und durch
die G-10-Kommission gewährleistet. Die Bürger werden
nachträglich benachrichtigt, wenn die Gefahr vorbei ist,
damit auch sichergestellt ist, dass niemand befürchten
muss, dass er ins Visier von Nachrichtendiensten kommt
und niemals davon erfährt.

Lange und zum Teil sehr grob ist über die wichtige
Schnittstelle Bundeskriminalamt – Generalbundes-
an-walt diskutiert worden. Das ist ein sensibler Bereich.
Ich sage hier sehr deutlich: Es war überhaupt kein Pro-
blem – überhaupt kein Problem! –, gemeinsam mit Bun-
desinnenminister Schily klarzustellen, dass diese wich-
tige Schnittstelle zwischen den Befugnissen der Polizei
einerseits und den Befugnissen der Justiz andererseits
nicht verschoben wird, weder in die eine noch in die an-
dere Richtung, was im Übrigen schon unser Verfas-
sungsrecht verbietet.

Wir sind allerdings der Auffassung, dass das Bundes-
kriminalamt in seiner bereits bestehenden Funktion als
Zentralstelle noch einmal zusätzlich gestärkt werden
muss und soll. Das halten wir für richtig. Deswegen sehen
wir eine maßvolle Änderung des Bundeskriminalamtge-
setzes vor. Auch insoweit gibt es eine große Diskussion,
die da und dort nicht immer von Sachkenntnis getrübt ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass auch dies rechts-
staatlich ganz, ganz sauber und korrekt ist.

Ich komme zum Schluss. Ich hoffe auf eine breite
Mehrheit für dieses Gesetz. Es wird die Sicherheit unse-
res Landes erhöhen, aber die Freiheit nicht beeinträchti-
gen. Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist ein
reifer Rechtsstaat, der willens ist und befähigt werden
muss, sich den terroristischen Bedrohungen zu stellen und
ihnen kämpferisch und entschlossen zu begegnen – mit
Tatkraft, mit Entschiedenheit, gleichzeitig aber auch mit
dem gebotenen rechtsstaatlichen Augenmaß.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420101000
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Wolfgang Bosbach, CDU/CSU-Fraktion.


Wolfgang Bosbach (CDU):
Rede ID: ID1420101100
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Seit den mörderischen An-
schlägen in den USA vom 11. September, die auch uns ge-
troffen haben, hat der Innenminister eine ganze Reihe von
schneidigen Reden gehalten. Mit markigen Worten, die er
allerdings besser schon vor diesem Datum hätte benutzen
sollen, hat er den zu laschen Umgang mit Kriminellen und
Extremisten beklagt sowie einen entschlossenen Kampf
gegen den Terror gefordert. Kaum ein Bild wurde öfter
publiziert als das des Schutzhelm tragenden und Schlag-
stock schwingenden Innenministers. Er lässt sich seit dem
11. September gern als „roter Sheriff“ feiern. Nicht we-
nige Bürger haben sich in den vergangenen Wochen von
diesen Auftritten beeindrucken lassen – dies sicherlich
deshalb, weil sie zunächst davon ausgingen, dass den
starken Worten auch starke Taten folgen würden. Davon
kann jedoch keine Rede sein.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Leider gilt auch in der Innen- und Sicherheitspolitik
das, was für die gesamte rot-grüne Regierungsarbeit ty-
pisch ist: Es gibt keinen Mangel an starken Worten, son-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dieter Wiefelspütz

19666


(C)



(D)



(A)



(B)


dern es gibt einen erkennbaren Mangel an notwendigen
und längst überfälligen Entscheidungen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], den Gesetzentwurf zeigend: Und was ist das?)


Die Diskrepanz zwischen den Worten und den Taten
des Innenministers ist ebenso unübersehbar wie seine
mangelnde Bereitschaft, in der rot-grünen Koalition das
durchzusetzen, was zum Schutz unserer Bürger dringend
notwendig ist. In einer Koalition muss man gelegentlich
Kompromisse machen; das mussten wir früher auch.


(Zuruf von der SPD: Ach nein!)


Aber es ist nicht hinnehmbar, wenn, wie hier geschehen,
zugunsten der Koalition und zulasten der Bürger unseres
Landes Kompromisse in puncto innere und äußere Si-
cherheit gemacht werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wenn Sie, Herr Innenminister, von der Notwendigkeit
einer Maßnahme überzeugt sind, dann dürfen Sie bei Wi-
derstand nicht einknicken, sondern müssen diese Maß-
nahme durchsetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf
bleibt nicht nur weit hinter dem zurück, was für eine
wirklich effektive Bekämpfung der Kriminalität, des Ter-
rorismus und des politisch oder religiös motivierten Ex-
tremismus notwendig ist, sondern auch hinter dem, was
Sie selber noch bis vor kurzem als richtig und wichtig
proklamiert haben.

Schon ein einziges Beispiel verdeutlicht das merkwür-
dige Treiben der Koalition in puncto Sicherheit. Das Fern-
meldeanlagengesetz gibt den Strafverfolgungsbehörden
die Befugnis, bei Telekommunikationsdienstleistern Ver-
bindungsdaten abzufragen, zum Beispiel: Wann hat der
Verdächtige mit wem wie lange telefoniert oder auf an-
dere Art und Weise kommuniziert? Das sind für Strafver-
folgungsbehörden sehr wichtige Informationen für die
Überführung von Straftätern. Wohlgemerkt, es geht nur
um die Erhebung von Verbindungsdaten, nicht etwa um
das Mithören von Gesprächen. Die Regelung ist befristet
und läuft am 31. Dezember, also in sechs Wochen, aus. Sie
hat sich bewährt, ist unverzichtbar und muss auf Dauer er-
halten bleiben.

Noch am 1. Oktober, also 20 Tage nach den Anschlägen
vom 11. September, leitete der Bundeskanzler diesem Haus
einen Gesetzentwurf zu, mit dem den Strafverfolgungs-
behörden der Zugriff auf diese Daten zukünftig erschwert
und nicht etwa erleichtert werden soll. Für die Arbeit der
Ermittler soll also eine neue Hürde errichtet werden.

Aber selbst die abschließende Beratung dieser Rege-
lung, die heute stattfinden sollte, wurde von der Koalition
abgesetzt. Wenn es dabei bleibt, stehen die Strafverfol-
gungsbehörden am 1. Januar mit leeren Händen da und
haben überhaupt keine Möglichkeit mehr, diese Daten zu
erheben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Herr Schily, Ihre Probleme mit den Grünen, aber auch
mit Teilen Ihrer eigenen Partei sind uns ja bekannt. Aber

unser Mitleid hält sich in Grenzen. Die bisherige Aufga-
benverteilung, wonach der Innenminister für die starken
Worte und die Koalition für die schwachen Taten zustän-
dig ist, lassen wir Ihnen nicht länger durchgehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Was ist eigentlich aus Ihrem famosen Vorschlag ge-
worden, durch die Aufnahme eines Fingerabdrucks so-
wohl in den Personalausweis als auch in den Reisepass die
Dokumente praktisch fälschungssicher zu machen? Die-
sen Vorschlag haben Sie noch vorgestern auf einer Tagung
des Bundeskriminalamtes wiederholt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)


Warum sieht dieser Gesetzentwurf nur abstrakt-theore-
tisch die Möglichkeit vor, diese Maßnahme einzuführen?
Warum werden dafür nicht sofort die gesetzlichen Voraus-
setzungen geschaffen?


(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Sie wissen doch selber ganz genau, dass die dagegen vor-
getragenen Argumente nicht stichhaltig sind.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


In einem ersten Akt wurde beklagt, dass durch den Fin-
gerabdruck ein ganzes Volk unter Generalverdacht ge-
stellt werde. Mit der gleichen Logik könnte man auch be-
haupten, dass durch ein Porträtfoto oder die Merkmale
Größe und Augenfarbe jeder Bürger unter Generalver-
dacht stehe.

Als Nächstes wurde dann von einem grünen Experten
behauptet, dass man aus einem Fingerabdruck eine gene-
tische Disposition ablesen könne.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Schwachsinn!)


Weil jedoch bis heute kein einziger Humanbiologe gefun-
den werden konnte, der bereit und in der Lage ist, diese
Behauptung zu bestätigen, wurde das Argument wieder
eingesammelt.

Nun wird behauptet, diese Maßnahme sei in natio-
nalem Rahmen nicht sinnvoll, man müsse das europaweit
lösen. Warum aber sollen wir in Deutschland darauf ver-
zichten, wenigstens unsere eigenen Ausweise fälschungs-
sicher zu machen, wenn andere Staaten noch nicht so weit
sind? Das macht doch keinen Sinn.


(Beifall bei der CDU/CSU – Alfred Hartenbach [SPD]: Das kommt doch! Was hat das mit Terrorismusbekämpfung zu tun?)


Das im wahrsten Sinne des Wortes letzte Argument
lautet: Wenn der Staat einmal alle Fingerabdrücke gespei-
chert habe, dann werde er sie ganz sicher nicht nur im ge-
setzlichen Rahmen nutzen, nämlich zur Feststellung der
Identität, sondern für andere Zwecke, also rechtswidrig.
Hinter dieser Argumentation verbirgt sich ein tiefes Miss-
trauen gegenüber unserem Staat und seinen Institutionen,
denen wir alle unsere Sicherheit anvertrauen. Dieses
Misstrauen haben die Mitarbeiter der Justiz und der

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Wolfgang Bosbach

19667


(C)



(D)



(A)



(B)


Sicherheitsbehörden nicht verdient. Sie haben gerade in
dieser ausgesprochen schweren Zeit einen Anspruch darauf,
dass wir ihnen vertrauen und dass wir sie in ihrer verant-
wortungsvollen Arbeit unterstützen und nicht behindern.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Natürlich müssen wir jede einzelne Maßnahme darauf-
hin überprüfen, ob sie sinnvoll ist,


(Alfred Hartenbach [SPD]: Richtig, Herr Bosbach!)


ob sie zur Abwehr von Gefahren oder zur Aufklärung von
Straftaten, zur Überführung von Tätern notwendig ist.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Sehr gut, Herr Bosbach!)


Wir müssen die Grundrechte und das Verhältnismäßig-
keitsprinzip beachten.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Auch richtig!)


Aber es ist einfach falsch, wenn nunmehr schon wieder
behauptet wird, dass durch die notwendigen Maßnahmen
beim Kampf gegen den Terror der demokratische Rechts-
staat in Gefahr ist. Unsere Mitbürger haben doch heute
keine Angst vor einem zu starken Staat, sondern sie haben
Angst vor einem zu schwachen Staat,


(Beifall bei der CDU/CSU)


der nicht alles Zumutbare unternimmt, um die Bürger
wirksam vor Kriminalität zu schützen.

Die Argumente sind doch nicht neu. Wir alle kennen
die Argumente, die heute vorgetragen werden, und zwar
aus der Zeit der Notstandsgesetzgebung: Wenn die Not-
standsgesetze kommen, dann ist der demokratische
Rechtsstaat am Ende. Sie kamen und er war nicht am
Ende. Dann kam die nächste Welle. Beim Kampf gegen
den RAF-Terror wurde behauptet: Wenn wir bestimmte
Maßnahmen gegen die RAF ergreifen, dann ist der demo-
kratische Rechtsstaat in Gefahr. Wir haben sie ergriffen
und der demokratische Rechtsstaat wurde gestärkt. Dann,
Anfang der 80er-Jahre, kam die Volkszählungshysterie:
Wenn die Volkszählung kommt, dann haben wir den glä-
sernen Bürger und den Überwachungsstaat. Die Volks-
zählung ist gekommen und wir haben heute einen demo-
kratischen Rechtsstaat, auf den wir stolz sein können. Es
gibt keine Veranlassung, ihn infrage zu stellen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir wollen auch weiterhin ein freiheitliches Land und
eine tolerante Gesellschaft sein. Aber wenn wir das auf
Dauer bleiben wollen, dann müssen wir jene entschlossen
bekämpfen, die diese Toleranz dazu nutzen, unser Land
und unsere Gesellschaftsordnung anzugreifen. Recht und
Gesetz – law and order – sind jedenfalls für die rechts-
treuen Menschen in unserem Land – das ist die überwäl-
tigende Mehrheit – keine Bedrohung, keine Fesseln, son-
dern die unabdingbare Voraussetzung für ein Leben in
Sicherheit und Freiheit.

Wir verkennen keineswegs, dass in diesem Gesetzent-
wurf Maßnahmen enthalten sind, die einen wichtigen Bei-

trag zu mehr Sicherheit leisten können. Darunter sind
auch solche, die von Ihnen bisher immer abgelehnt wur-
den und deswegen längst überfällig sind. Aber Sie sprin-
gen zu kurz: Es fehlt Entscheidendes.

Beispiel Kronzeugenregelung. Gerade beim Kampf
gegen die organisierte Kriminalität oder gegen ethnisch
geschlossene Tätergruppen ist sie ein unverzichtbares
Mittel, weil leider oft nur mit der Hilfe von Täterzeugen
andere Täter überführt und vor allen Dingen neue Strafta-
ten verhindert werden können. Rot-Grün hat die alte
Kronzeugenregelung 1999 ersatzlos auslaufen lassen.
Das war ein kapitaler Fehler, wie Ihnen erst vor wenigen
Tagen im Rahmen einer Sachverständigenanhörung von
Fachleuten ausdrücklich vorgehalten wurde.

Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb am 8. Januar die-
ses Jahres:

Justizministerin bestätigt Vorhaben der Koalition
Regierung plant neue Kronzeugenregelung.

Das umstrittene Rechtsinstitut soll nach einjähriger
Unterbrechung für Neonazis wieder eingeführt wer-
den.

Wahrscheinlich war gemeint: gegen Neonazis. Wieso
eigentlich nur gegen Neonazis und nicht auch zum
Kampf gegen die organisierte Kriminalität oder gegen
den Terror?


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wenn es richtig ist, dass die Regierung seit Anfang des
Jahres an einer neuen Kronzeugenregelung herumbastelt,
warum war es dann in den vergangenen zehn Monaten
nicht möglich, einen Gesetzentwurf vorzulegen? Welche
unsichtbaren Mächte in diesem Lande hindern die Regie-
rung eigentlich daran, das zu tun, was notwendig und
längst überfällig ist?


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Identitätsfeststellung bei der Einreise von Auslän-
dern ist eine wichtige, dringend notwendige Maßnahme.
80 Prozent aller Asylbewerber, die nach Deutschland
kommen, haben keinen Ausweis. Wir können ihre Anga-
ben zur Nationalität und Identität lediglich glauben; ob sie
wahr sind, das wissen wir nicht und das können wir auch
nicht nachprüfen. Wie können wir einen Kriminellen, ei-
nen rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber oder wen
auch immer abschieben, wenn wir gar nicht wissen, wer
er ist und woher er kommt? In vielen Fällen werden die
Betroffenen aber zuvor bei der Auslandsvertretung ein Vi-
sum erhalten und danach, nach erfolgter Einreise, ihren
Pass vernichtet haben. Hätten wir in der Auslandsvertre-
tung den Pass kopiert und einen Fingerabdruck genom-
men, könnten wir bei der Asylantragstellung in Deutsch-
land nachprüfen, ob, unter welchem Namen und mit
welcher Nationalität der Antragsteller zuvor ein Visum
beantragt und erhalten hat.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Regierungsentwurf sieht jetzt die Möglichkeit vor,
biometrische Merkmale zu erfassen, allerdings nur

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Wolfgang Bosbach

19668


(C)



(D)



(A)



(B)


dann, wenn ein Ausländer längerfristig nach Deutschland
übersiedeln will.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das andere geht wieder nur über Schengen!)


Diese Erfassung gilt nicht bei kurzfristigen Aufenthalten
unter drei Monaten. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Es
offenbart auch nach wie vor vorhandene Sicherheits-
lücken. Wieso können nur solche Extremisten gefährlich
sein, die sich länger als drei Monate in Deutschland auf-
halten?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wenn die Bundesregierung meint, diese Sicherheitslücke
allein national nicht schließen zu können, dann muss sie
dafür sorgen, dass dies im Schengen-Verbund geschieht.

Allein diese wenigen Beispiele zeigen, dass die Koali-
tion nicht das vorschlägt, was notwendig ist, sondern nur
das, worauf man sich in der Koalition noch so eben eini-
gen konnte, und das ist erkennbar zu wenig.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das Maßnahmenpaket ist notwendig, aber bei weitem
nicht ausreichend. Die Bürger haben einen Anspruch da-
rauf, dass nicht nur etwas geschieht, sondern dass alles
Notwendige geschieht. Sie bleiben auf halber Strecke ste-
hen und wer das tut, der wird sein Ziel nicht erreichen.

Danke fürs Zuhören.


(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei Abgeordneten der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420101200
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Beifall begrüßt):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man merkt an
den schrillen Tönen des Herrn Bosbach,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


dass Sie doch sehr darunter leiden, dass diese Koalition
innenpolitisch handlungsfähig ist,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


dass sie es geschafft hat, mit diesem Sicherheitspaket die
notwendige Balance zwischen den Erfordernissen der
Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit zu finden.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Sehr wahr!)


Deshalb können Sie hier nur mit unsinnigen und absurden
Argumentationen versuchen, den Eindruck zu erwecken,
es würde noch irgendetwas fehlen. Wir haben alles Not-
wendige gemacht, aber wir haben es auf das rechtsstaat-
lich Vertretbare beschränkt, und das ist auch gut so.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Bosbach, Sie haben sich besorgt darüber gezeigt,
dass die Nachfolgeregelung zum Fernmeldeanlagen-

gesetz heute von der Tagesordnung genommen wird. Ich
kann Sie beruhigen: Sie wird rechtzeitig kommen und am
1. Januar in Kraft treten.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Was steht denn drin?)


Es waren die von Ihnen regierten Länder, die uns dabei
behindert haben, das, was wir vorhatten, durchzusetzen,
nämlich die Regelungen in § 100 a StPO zur Telefon-
überwachung und die Regelung des § 100 g miteinander
zu harmonisieren.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist etwas ganz anderes!)


Herr Beckstein und Herr Bouffier haben die notwendigen
Daten für die Untersuchung, die wir in Auftrag gegeben
haben, nicht geliefert.


(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Sie haben doch keine Ahnung!)


Sie haben damit die Arbeit der Koalition behindert, ob-
wohl es uns allen darum geht, auch bei der Telekommu-
nikationsüberwachung in einem rechtsstaatlich vernünf-
tigen Sinne die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Ihr behindert euch doch selbst!)


Zum Thema Kronzeugenregelung haben Sie auf die
Anhörung Bezug genommen. Herr Bosbach, im Gegen-
satz zu Ihnen war ich dort.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


Dort wurde zwar von einigen Vertretern, die schon immer
ein Fan der Kronzeugenregelung waren, gesagt, dass sie
dieses Baby gerne wieder haben würden – wir diskutieren
in der Koalition in der Tat auch über eine Strafzu-
messensregelung für Präventions- und Aufklärungsgehil-
fen –, aber alle waren der Meinung, dass sie im Kampf
gegen den Terrorismus, gegen diese geschlossenen
islamischen Fanatikergruppen, überhaupt nicht helfe.
Deshalb hat sie mit dieser Debatte auch gar nichts zu tun.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Das stimmt ja gar nicht! – Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist ja gar nicht wahr!)


– Herr Geis, Sie haben es doch selber gehört. Selbst Ihre
Sachverständigen haben gesagt: Hier hilft die Kronzeu-
genregelung nicht.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420101300
Kollege Beck, gestat-
ten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Geis?


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420101400

Aber gerne.


Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1420101500
Herr Beck, würden Sie
mir zugeben, dass das, was Sie eben gesagt haben, dass

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Wolfgang Bosbach

19669


(C)



(D)



(A)



(B)


die Kronzeugenregelung für den Kampf gegen den Terro-
rismus ungeeignet sei, nicht stimmt, sondern dass dies nur
für den verdeckten Ermittler zutrifft? – Sie haben dieses
verwechselt. – Würden Sie mir ebenfalls zugeben, dass
gerade auch die von der SPD bestellten Sachverständigen
uns dringend geraten haben, die Kronzeugenregelung so
schnell wie möglich wieder einzuführen?


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420101600

Herr Geis, ich kann Ihnen das leider nicht bestätigen. Ich
biete Ihnen aber als Folge dieser Debatte eine gemein-
same Lektüre des Ausschussprotokolls an, sobald es vor-
liegt. Dann werden wir uns austauschen und wahrschein-
lich gemeinsam feststellen, dass genau das gesagt wurde,
was ich hier dargestellt habe. Dann sind vielleicht wenigs-
tens die Grundlagen klar.

Meine Damen und Herren, die Anschläge vom
11. September stellen quantitativ wie auch qualitativ eine
neue Form des Terrorismus dar. Sie haben uns Gefahren
von einem ungeahnten Ausmaß vor Augen geführt. Mit
dem heutigen Entwurf reagiert die Koalition angemessen
und in rechtsstaatlich vertretbarer Weise auf diese Bedro-
hung. Dieses umfangreiche Maßnahmenpaket – es sind
über 100 Seiten Gesetzestext, Herr Kollege Bosbach – ga-
rantiert ein Optimum an Sicherheit für die Bürgerinnen
und Bürger. Gleichzeitig aber bleiben Rechtsstaatlichkeit
und Bürgerrechte gewahrt. Wir haben die Balance gefun-
den. Es ist nichts geschehen, was als Entwicklung hin zu
einem orwellschen Überwachungsstaat gedeutet werden
könnte. Es handelt sich um verhältnismäßige Maßnahmen
zur Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung. Günter
Grass hat kürzlich gemahnt, jetzt rechtsstaatliche Posi-
tionen in unserem Land zu schmälern bedeute quasi, das
Geschäft der Terroristen zu betreiben. Er hat damit im
Prinzip Recht. Diese Art von Gefallen dürfen und werden
wir den Terroristen nicht tun.

Es ist jedem klar, dass es in unserer offenen Gesell-
schaft niemals lückenlose Sicherheit geben kann. Trotz-
dem haben die Ereignisse vom 11. September neu die
Frage aufgeworfen, wie viel Sicherheit wir brauchen und
mit welchen Instrumenten wir sie gewährleisten können.
Es geht um mehr Sicherheit für und nicht gegen die Bür-
gerinnen und Bürger. Der Verhältnismäßigkeitsgrund-
satz gehört zu den Kerngedanken des Rechtsstaates. Für
den Gesetzgeber bedeutet dies: Wir dürfen nicht mit Ka-
nonen auf Spatzen schießen. Angesichts der neuen Be-
drohungslage sind aber auch Maßnahmen erforderlich, zu
denen man unter normalen Umständen, ohne diese Be-
drohung, nicht gegriffen hätte. Das hat der von mir sonst
sehr geschätzte Ex-Kollege Burkhard Hirsch in seinem
Beitrag in der „Süddeutschen Zeitung“ mit der Über-
schrift „Abschied vom Grundgesetz“ leider verkannt. Un-
ser Grundgesetz kennt ja nicht nur Abwehrrechte der Bür-
ger gegenüber dem Staat. Es beinhaltet auch den
Schutzauftrag an den Staat, die Ausübung der verfas-
sungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte durch seine
Bürger zu gewährleisten.

Dieser Entwurf unterscheidet sich ganz erheblich von
älteren Diskussionsvorschlägen, an denen sich zu Recht
die Kritik von Bürgerrechtlern und Datenschützern und

wohl auch von Burkhard Hirsch entzündet hatte. In dem
überholten, etwas flapsig „Otto-Katalog“ genannten Ent-
wurf fanden sich Vorschläge, die die Prädikate verhältnis-
mäßig oder gar bürgerrechtsfreundlich aus Sicht meiner
Fraktion in der Tat nicht verdient hatten. Aber – auch das
sei ehrlicherweise in dieser Debatte gesagt – es handelte
sich um einen Arbeitsentwurf der Beamten und stellte nur
eine Diskussionsgrundlage für die Koalition dar. Wir ha-
ben gemeinsam mit dem Innenminister das politisch Ver-
nünftige hier in der Koalition formuliert.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Auch die Tauglichkeit hinsichtlich des Gesetzeszweckes
wurde bei manchen Maßnahmen berechtigterweise in-
frage gestellt. Diese Einwände sind nun bei dem hier vor-
liegenden Entwurf obsolet.

Das heute vorliegende Terrorismusbekämpfungsgesetz
hat in manchen Punkten mit den ursprünglichen Vor-
schlägen nicht mehr viel gemein. Seriöse Kritiker müssen
anerkennen: Die unverhältnismäßigen Spitzen der Ur-
sprungsfassung sind gekappt. Zu den wohl umstrittensten
Maßnahmen im alten Entwurf gehörte eine verdachts-
unabhängige Vorermittlungskompetenz des Bundes-
kriminalamtes. Es wäre wahrlich ein Albtraum, wenn das
BKA künftig ohne jeden Anlass Personen befragen und
Daten erheben hätte können. Aber dieser Vorschlag ist
nun vom Tisch. Es bleibt bei der geltenden Regelung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das BKA kann in seiner Funktion als Zentralstelle nur
über andere Stellen Daten erheben. Personenbefragungen
sind auch künftig nur bei einem konkreten Anfangsver-
dacht im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen
zulässig.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Unfug!)


Wir verwischen damit nicht die Grenzen zwischen den
Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr.
Beseitigt werden aber bürokratische Hindernisse, die
während Ihrer Regierungszeit nicht beseitigt wurden.
Das BKA muss künftig nicht mehr bei jeder Anfrage den
Umweg über die Länderpolizeien gehen. Rechtsstaatlich
vertretbar und sicherheitspolitisch geboten ist auch die
Erweiterung der Kompetenzen der Behörde um be-
stimmte Bereiche der Hochtechnologiekriminalität. Da-
mit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Län-
derpolizeien hierfür in der Regel nicht die technischen
Fähigkeiten haben.

In der Öffentlichkeit wurde auch lebhaft die Frage dis-
kutiert, ein so genanntes biometrisches Merkmal wie
zum Beispiel den Fingerabdruck künftig als zwingend in
das Personalausweis- und in das Passgesetz aufzuneh-
men. Wir haben diese Frage in der Koalition vor dem Hin-
tergrund diskutiert, dass es Mohammed Atta gelungen
war, unter drei verschiedenen Identitäten in die Bun-
desrepublik einzureisen. Vor diesem Hintergrund müssen
wir sagen: Fälschungssichere Ausweise und Personaldo-
kumente sind ein wichtiges sicherheitspolitisches Anlie-
gen. Deshalb unterstützen wir die Ankündigung des In-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Norbert Geis

19670


(C)



(D)



(A)



(B)


nenministers, Pässe und Personalausweise künftig mit
fälschungssicheren Hologrammen zu versehen. Dies hat
jedoch nichts mit erkennungsdienstlicher Behandlung im
Rahmen von Strafverfahren zu tun.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Der Fingerabdruck tut doch nicht weh!)


Der Fingerabdruck eines Bürgers würde diesen schon
zu einem Tatverdächtigen machen, wenn er sich durch
Zufall in der Nähe eines Tatortes befindet. Das wollen wir
nicht. Eine zentrale Fingerabdruckdatei aller Bürgerinnen
und Bürger wäre der Traum so manches Kriminalisten.
Für Bürgerrechtler und Datenschützer wäre es in der Tat
ein Albtraum.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Lauter Unsinn, den Sie hier reden!)


Wir werden in diesem Parlament beim Passgesetz und
beim Personalausweisgesetz noch einmal gründlich disku-
tieren, welches biometrische Merkmal gespeichert werden
soll, wie es gespeichert werden soll und wie wir diese Spei-
chermöglichkeiten nutzen. Wenn man aber wirklich Si-
cherheit schaffen will, dann muss man dieses Thema seriös
diskutieren. Es macht doch angesichts der Verhältnisse im
heutigen Europa, im Schengen-Sicherheitsraum, keinen
Sinn, in Deutschland – gemäß Ihrem Wunsch – den Fin-
gerabdruck als biometrisches Merkmal zu nehmen.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Wir fangen einmal damit an!)


Die Franzosen nehmen die Handbiometrie und die Bel-
gier die Gesichtsbiometrie. Es würde also Pässe mit drei
unterschiedlichen biometrischen Merkmalen geben. Weil
wir aber nur die technische Ausrüstung zur Erfassung
unseres Merkmals haben, können wir die Merkmale, die
in anderen Ländern verwandt werden, nicht lesen.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: So viel Unsinn gibt es nicht noch einmal, Herr Beck!)


Dafür sollen wir 10 Milliarden DM investieren? Wir
könnten sie genauso gut in den Papierkorb werfen. Man
muss hier überlegt und abgestimmt handeln. Wir werden
die entsprechende Diskussion seriös führen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit dem Sicherheitspaket muss es jetzt schnell gehen.
Wir haben nicht die Zeit für eine gründliche Diskussion.
Wir haben die Grundlagen für die Einführung der biome-
trischen Merkmale bei den Visaunterlagen in dem Bereich
geschaffen, in dem wir nationale Regelungen einführen
können. Mit den Ländern im Schengen-Raum werden wir
die Regelungen für die anderen Bereiche diskutieren.

Diese Koalition – das tut Ihnen als Union natürlich be-
sonders weh –,


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Dem Herrn Schily tut das weh! – Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Niemand nimmt Sie ernst!)


schafft es, die Notwendigkeiten von Bürgerrechten und
Rechtsstaatlichkeit zu respektieren. Sie unternimmt aber

das für die Sicherheit Notwendige in unserem Land.


(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Zeigen Sie nicht immer mit dem Finger auf uns!)


Sie verblüfft es enorm, dass beides zusammen geht, weil
Ihre Sicherheitspolitik immer von dem Grundgedanken
gekennzeichnet war: Wenn es der Freiheit und der Rechts-
staatlichkeit schadet, dann wird es der Sicherheit schon
gut tun. Das ist aber eine falsche These.

Es gibt ein Spannungsverhältnis. Wenn man aber wie
diese Koalition sorgfältig arbeitet und diskutiert, dann
kann man dieses Spannungsverhältnis vernünftig auflö-
sen. Weil uns dies gelungen ist, verdient dieser Gesetz-
entwurf die Unterstützung des ganzen Hauses.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Ihre Rede muss man einmal nachlesen! Eine Witzrede! – Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Habe ich mich verhört? „Sorgfältig“?)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420101700
Ich erteile dem Kolle-
gen Max Stadler das Wort für die FDP-Fraktion.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1420101800
Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die FDP sieht den Gesetz-
entwurf der Koalition differenziert. Ich finde, es zeichnet
ein Parlament aus, sich bei komplizierten neuen Gesetzen
des Sachverstandes von Praktikern und anderer Experten
zu bedienen. Deshalb wird die FDP-Fraktion ihr Abstim-
mungsverhalten erst nach der Anhörung zu diesem Ge-
setz, die wir alle gemeinsam wollen, endgültig festlegen.


(Beifall bei der FDP)


Aber, Herr Minister Schily, es gilt weiterhin die Zusage
der FDP: Wir stimmen den Maßnahmen zu, die notwen-
dig sind, die sich als tauglich für die Terrorismusbekämp-
fung zeigen und die dem Verfassungsgrundsatz der
Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sicherheit ist ein Frei-
heitsthema und damit ein Thema für eine liberale Partei;
denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Die innere Si-
cherheit zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staa-
tes.


(Beifall bei der FDP)


Weiterhin gilt aber auch das, was wir in den vergangenen
Debatten im Plenum schon ausgeführt haben: Die wir-
kungsvollste Maßnahme zur Erhöhung der inneren Si-
cherheit ist die bessere personelle, finanzielle und techni-
sche Ausstattung der Sicherheitsbehörden, insbesondere
der Polizei und der Dienste.


(Beifall bei der FDP)


Wir haben in den letzten Wochen in unseren Debatten
mit konkreten Beispielen wiederholt auf die Vollzugsde-
fizite in der Praxis aufmerksam gemacht. Wenn bei den
öffentlichen Haushalten jetzt endlich ein neuer Schwer-
punkt innere Sicherheit gesetzt wird und wenn die Poli-
zeikräfte sowie die anderen Sicherheitsbehörden wirklich
in die Lage versetzt werden, die schon bestehenden Ge-
setze konsequent anzuwenden, dann könnte man guten

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Volker Beck (Köln)


19671


(C)



(D)



(A)



(B)


Gewissens etwas zurückhaltender mit neuer Gesetzge-
bung sein.


(Beifall bei der FDP)


Leider sind Bundesregierung und Koalition unserem
Rat nicht gefolgt. Sie konnten der Versuchung nicht wi-
derstehen, die Fachabteilungen des Bundesinnenministeri-
ums ihre Zettelkästen leeren zu lassen


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Das machen die gern!)


und in einer Art Stoffsammlung neben richtigen und not-
wendigen Vorschlägen auch viele Maßnahmen zusam-
menzutragen, die in der Vergangenheit aus guten, immer
noch gültigen Gründen abgelehnt worden sind und die mit
Terrorismusbekämpfung im engeren Sinne auch gar nichts
zu tun haben.


(Beifall bei der FDP)


Nicht umsonst hat Herr Kollege Wiefelspütz gestern in ei-
ner Besprechung selber gesagt: Das war ein hastig zusam-
mengestellter erster Entwurf. Daraus ist nun ein immer
noch umfangreicher Gesetzentwurf geworden.

Bei einem solchen Vorgehen der Regierung und der Re-
gierungskoalition besteht die Pflicht des Parlaments darin,
die Fülle der Vorschläge kritisch zu sichten. Wir wollen zü-
gig Entscheidungen treffen, dabei aber die üblichen An-
forderungen an eine sorgfältige Beratung einhalten. Des-
wegen gehört für uns eine Sachverständigenanhörung
dazu mit der ernsthaften Zielsetzung, die Erkenntnisse, die
sich daraus ergeben, konkret auszuwerten und in das end-
gültige Gesetz einfließen zu lassen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU])


Dies ist nur möglich, wenn dafür ausreichend Zeit vor-
gesehen wird. Wer es mit den Rechten und Pflichten des
Parlaments ernst meint, kann es nicht akzeptieren, dass
– und so ist bisher Ihr Zeitplan – bereits eine Woche nach
dieser umfangreichen Anhörung die Beratungen abge-
schlossen werden sollen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch
nicht einmal das Protokoll der Anhörung vorliegen wird.
Zu Recht läuft die gesamte Opposition dagegen Sturm.


(Beifall bei der FDP – Alfred Hartenbach [SPD]: Hingehen und zuhören, Herr Stadler! – Ludwig Stiegler [SPD]: Da muss man hingehen!)


– Herr Stiegler, wir können es den Sachverständigen nicht
zumuten, dass wir sie hierher einladen und ihnen dann nur
die Funktion eines Feigenblattes zukommt. Das wollen wir
als FDP nicht.


(Beifall bei der FDP)


Meine Damen und Herren, wir werden in den weiteren
Beratungen vor allem auf folgende kritische Fragen eine
Antwort suchen:

Erstens. Bedeutet es nicht einen Systembruch, wenn
erstmals private Unternehmen verpflichtet werden, Kun-
dendaten, Telekommunikationsdaten, Daten über Flug-
verbindungen, aber auch Daten von Bankkunden an Ge-
heimdienste hinauszugeben?

Zweitens. Reicht es aus, dass bei der Überprüfung zum
Beispiel von Kontobewegungen eine vorrangige Kon-
trolle lediglich über das parlamentarische G-10-Gremium
stattfinden soll statt der wesentlich effektiveren und dich-
teren staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Kon-
trolle?

Drittens. Ist die Regelung über die nachträgliche Be-
nachrichtigung Betroffener, so wie sie jetzt vorgesehen
ist, bei den neuen geheimdienstlichen Maßnahmen wirk-
lich ausreichend oder bedeutet die Neuregelung in Wahr-
heit einen Verlust an Rechtsschutz?

Viertens. Warum wird in dem Gesetzentwurf hinsicht-
lich der Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis-
papiere nicht klipp und klar die Errichtung einer so
genannten Referenzdatei oder einer zentralen Datei
ausgeschlossen? Die FDP-Bundestagsfraktion hat be-
kanntlich ihre Zustimmung dazu signalisiert, dass neue
Identifizierungsmerkmale wie etwa Fingerabdrücke in
Ausweispapiere aufgenommen werden, aber eben nur
zum Zweck der Identifizierung von Personen. Eine zen-
trale Datei birgt die Gefahr der Verwendung solcher Da-
ten über den eigentlichen Zweck hinaus und damit die Ge-
fahr des Missbrauchs. Das muss ausgeschlossen werden.
Das fehlt bisher in Ihrem Gesetzentwurf.


(Beifall bei der FDP)


Fünftens. Sind die Tatbestände bei den im Prinzip be-
rechtigten Versagungsgründen für eine Visaerteilung und
damit korrespondierend für Ausweisungsgründe von Ih-
nen wirklich hinreichend präzise formuliert, sodass sie
rechtsstaatlichen Anforderungen genügen?

Das sind Fragen, die man sorgfältig erörtern muss. Ich
betone aber noch einmal: Alle sinnvollen Maßnahmen
werden von uns mitgetragen. Ich nenne etwa die ver-
stärkte Sicherheitsüberprüfung des Personals, das auf
Flughäfen arbeitet. Ich nenne auch den Austausch von Vi-
saentscheidungen. Wenn ein Visumsantrag abgelehnt
wird, dann ist nicht einsichtig, warum diese Ablehnungs-
entscheidung nicht auch anderen Behörden, die damit
wieder befasst werden, mitgeteilt werden soll. Ich nenne
auch die Anfrage beim Verfassungsschutz vor Einbürge-
rungen. Das alles dient der Erhöhung der inneren Si-
cherheit und dem werden wir die Zustimmung nicht ver-
sagen.

Aber Kollege Bosbach hat Recht: In der Vergangenheit
ist einiges versäumt worden. Hinsichtlich der Regelung in
§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes, wann Strafverfol-
gungsbehörden Telekommunikationsdaten bekommen
können, hat der Bundestag schon im Jahr 1997 den Auf-
trag erteilt, diese neu zu fassen, weil sie ausläuft. Es kam
in der alten Koalition aus Zeitgründen nicht mehr dazu.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Haha!)


Die rot-grüne Regierung hat für eine Neuregelung drei
Jahre Zeit gehabt und ist jetzt noch immer nicht in der
Lage, das Problem zu lösen. Ich bin neugierig, ob Sie Ihr
Versprechen, das gerade gegeben wurde, wirklich einhal-
ten können.

Es zeigt sich also ein unterschiedliches Bild von sinn-
vollen Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen, aber auch

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Max Stadler

19672


(C)



(D)



(A)



(B)


von Maßnahmen, hinter die ein Fragezeichen zu setzen
ist. Manche haben in der öffentlichen Diskussion gemeint,
dass die Vielzahl der Maßnahmen, die jetzt vorgeschlagen
werden – auch wenn jede einzelne für sich betrachtet ak-
zeptabel ist –, dazu führt, dass der freiheitliche Charak-
ter unseres Rechtsstaats sich verändern könnte, dass so-
zusagen die Quantität in eine neue Qualität umschlagen
könnte. Diese Besorgnis teile ich nicht. Dennoch müssen
wir die Einwände sehr ernst nehmen, denn wir haben die
Pflicht, die innere Sicherheit zu verbessern und den Ter-
rorismus wirksam zu bekämpfen. Aber wir werden dies
ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln tun. Dazu,
aber auch nur dazu ist die FDP-Bundestagsfraktion bereit.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420101900
Ich erteile Kollegin
Ulla Jelpke, PDS-Fraktion, das Wort.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420102000
Herr Präsident! Sehr geehrte Kol-
leginnen und Kollegen! Seit dem 11. September führen
wir die Debatte darüber, wie der Terrorismus am besten
bekämpft werden kann. Aber angesichts des hier vorlie-
genden umfassenden Gesetzespaketes muss man in der
Tat die Frage stellen: Welche Maßnahmen sind im Kampf
gegen den Terrorismus wirklich effektiv?

Wir haben die Situation, dass unser Innenminister seit
dem 11. September nahezu in Aktionismus verfällt: Wir
sollen ständig neue Entscheidungen über Maßnahmen
treffen, die meines Erachtens keineswegs etwas mit dem
Kampf gegen den Terrorismus zu tun haben, sondern die
aus der Mottenkiste kommen, die in diesem Haus schon
vor langer Zeit irgendwann einmal andiskutiert worden
sind und die jetzt auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Kampf gegen den Terrorismus – das haben wir mehrfach
deutlich gemacht – heißt natürlich Verfolgung der Täter so-
wie deren Bestrafung. Es heißt aber vor allem, den Abge-
ordneten die Gefahrenanalyse vorzulegen, was von den Si-
cherheitsbehörden und auch vom Innenminister bisher
keineswegs gemacht wurde. Stattdessen haben wir heute,
wie gesagt, ein umfangreiches Paket zu beraten, in dem der
Terrorismus instrumentalisiert wird, um Grundrechte und
Bürgerrechte abzuschaffen, in dem der Datenschutz massiv
infrage gestellt wird und in dem viele Punkte enthalten
sind, die von 16 Bürgerrechtsorganisationen massiv kriti-
siert werden. Diese Auffassung teilen wir.

Unser ehemaliger Kollege Burkhard Hirsch hat zu die-
sem Paket Folgendes gesagt: Keine einzige der vorge-
schlagenen Maßnahmen wäre geeignet gewesen, das At-
tentat von New York zu verhindern. Der Gesetzentwurf hat
keinen Respekt vor der Rechtstradition unseres Landes; er
verrät totalitären Geist. – Das ist nicht die einzige Kritik; es
kommen viele Kritiken aus Bürgerrechtsorganisationen.

Herr Kollege Beck, Sie haben sich heute hier hinge-
stellt und von einem großartigen Kompromiss gespro-
chen. Ich habe allerdings vergeblich die Handschrift der
Grünen gesucht, die einstmals als Bürgerrechtspartei in
diesem Lande gegolten haben.


(Dirk Niebel [FDP]: Haben sie nie!)


In diesem Paket ist in der Tat wenig von der Politik der
Grünen enthalten.

Worum geht es tatsächlich in der Flüchtlingspolitik?
In Zukunft wird es im Asylverfahren beispielsweise
Sprachanalysen geben. Die Fingerabdrücke von 14-Jähri-
gen werden gespeichert. Darüber hinaus wird der Verfas-
sungsschutz bzw. der Geheimdienst Zugriff auf das Aus-
länderzentralregister haben. Bei Visumsanträgen werden
Regelanfragen durchgeführt. Wenn die Anhörer in einem
Asylverfahren den Verdacht haben, dass es sich bei dem
Betreffenden um einen Extremisten handelt, dann wird
der Verfassungsschutz ebenfalls an die Daten dieses Men-
schen herankommen.


(Hans-Peter Kemper [SPD]: Das ist auch in Ordnung!)


Am Anfang ist davon gesprochen worden, dass noch
mehr Extremisten abgeschoben werden sollten. Ich
möchte hier klarstellen: In dem vorliegenden Gesetzespa-
ket – die CDU/CSU unterstützt dies – wird die Genfer
Flüchtlingskonvention verletzt, wenn schon auf einen
Verdachtshinweis hin Menschen aus unserem Land abge-
schoben werden sollen.


(Beifall bei der PDS – Hans-Peter Kemper [SPD]: Wollen Sie die Extremisten hier lassen?)


Herr Stoiber hat gefordert, dass 30 000 Menschen abge-
schoben werden sollen. Wenn wir uns wirklich für Plura-
lität und Multikulturalität einsetzen wollen, dann halte ich
solche Debatten für wenig sinnvoll. In Wirklichkeit ist
kein Kampf der Kulturen, sondern ein Dialog der Kultu-
ren angesagt.


(Beifall bei der PDS)


Dazu gehört auch, dass man, wenn man sich mit extremis-
tischen Strömungen des Islamismus kritisch auseinander
setzen will, Toleranz zeigt und in den Schulen islamischen
Religionsunterricht zulässt.

Zum Datenschutz. Die Deutsche Vereinigung für den
Datenschutz hat das Paket, über das wir heute diskutieren,
als nichts Geringeres als die Grundsteinlegung eines Ge-
heimdienststaates bezeichnet. Was wird in Zukunft sein?
Der Verfassungsschutz wird weit gehende Kompetenzen
erhalten. Er wird zum Beispiel automatisiert auf
16 000 Ausländervereine Zugriff nehmen und Gruppenab-
fragen durchführen können. Ebenso dürfen die Geheim-
dienste in Zukunft Postbanken, Fluggesellschaften und
Telekommunikationsunternehmen abfragen und ohne
richterliche Kontrolle die Daten dieser Kunden erhalten.
Personalsicherheitsüberprüfungen werden in Zukunft
auch in Krankenhäusern, in der Pharmaindustrie, in der
Fernseh-, Rundfunk- und in anderen Branchen üblich
sein. Damit werden Millionen von weiteren Daten erfasst
werden können.

In den letzten Monaten haben wir in Deutschland die
Rasterfahndung erlebt. Millionen unschuldiger Men-
schen, deren Daten erfasst worden sind, sind durch das
Raster gejagt worden.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das tut doch nicht weh!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Max Stadler

19673


(C)



(D)



(A)



(B)


Die Absurdität dieser Rasterfahndung möchte ich Ihnen
an einem Beispiel deutlich machen: Nach den festgeleg-
ten Rasterkriterien wurden so viele Menschen durch Da-
tenstränge erfasst, dass der Brandenburger Verfassungs-
schutz vor anderthalb Wochen berichten musste, dass er
ein Rekrutierungsproblem habe. Es besteht darin, dass die
Personen, die der Verfassungsschutz in Brandenburg im
Moment neu einstellen möchte, durch das Raster gejagt
werden. Denn es sollen Personen eingestellt werden, die
die arabische Sprache sprechen, jung und gut ausgebildet
sind. Hier zeigt sich die Absurdität der Rasterfahndung,
die im Übrigen bis heute nicht dazu geführt hat, dass auch
nur ein einziger Schläfer dingfest gemacht werden
konnte.

Meines Erachtens ist der gesamte Bereich, den Sie im
Zusammenhang mit dem Datenschutz neu regeln wollen,
eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbe-
stimmung. Ich denke, dass wir dies nach den bevorste-
henden Anhörungen, in denen wir mit den Positionen der
Datenschützer und der Bürgerrechtsorganisationen kon-
frontiert werden, zu hinterfragen haben.

Kollege Beck und andere haben hier dargestellt, dass
die Kompetenzen und Zugriffsmöglichkeiten des BKA
in rechtsstaatlicher Art und Weise formuliert worden
seien. Das vermag ich nicht ganz nachzuvollziehen. Denn
nach dem Gesetz dürfen nach wie vor Daten von Un-
schuldigen ohne entsprechenden Verdacht gesammelt
werden. Wie absurd das Ganze ist, zeigt sich beispiels-
weise darin, dass schon jetzt von Energieunternehmen
Daten über männliche Angestellte zwischen 18 und 40
Jahren beim BKA abgefragt werden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420102100
Kollegin Jelpke, Sie
müssen zum Ende kommen.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420102200
Ja. – Ich möchte zum Schluss den
Gedanken des Kollegen Stadler aufgreifen. Vertreter des
Menschenrechtsforums haben gestern in der Anhörung
sehr deutlich gesagt, dass wir eine ergebnisorientierte An-
hörung und kein Puschen von irgendwelchen Gesetzen
brauchen. Diese Gesetze sind ebenso wie deren Kritik be-
reits sehr weit gehend.

„Der Sinn von Politik ist Freiheit“, wie Hannah
Arendt sagt, und es kann im Moment keineswegs darum
gehen, in einem Schnellverfahren Grundrechte, Bürger-
rechte abzubauen und damit die Republik wirklich zu ei-
ner anderen Republik als die, die sie heute ist, zu ma-
chen.

Danke.


(Beifall bei der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420102300
Ich erteile dem Bun-
desminister Otto Schily das Wort.


Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1420102400
Herr Präsi-
dent! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich bin aus
dem Westfalenstadion mit dem festen Vorsatz in die heu-

tige Parlamentsdebatte gekommen, mir nicht meine gute
Laune verderben zu lassen.


(Beifall bei der SPD – Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Vom Hauptstadtstudio!)


Ich möchte zunächst außerhalb der Tagesordnung in
meiner Eigenschaft als Sportminister noch einmal Rudi
Völler und der deutschen Nationalmannschaft zu ihrem
großartigen Erfolg gratulieren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Immerhin hat die deutsche Nationalmannschaft auf diese
Weise – sozusagen auf dem zweiten Bildungsweg – die
Teilnahme an der nächsten Weltmeisterschaft errungen.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Meine Damen und Herren, ich werde nicht den Versuch
unternehmen, Frau Kollegin Jelpke von ihren Vorurteilen
zu Fragen der Sicherheit und Freiheit abzubringen.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Der Versuch wäre zwecklos!)


Da halte ich alle Mühen für vergebens. Aber, Frau Kolle-
gin Jelpke, da Sie hier Argumente der Pluralität und der
Offenheit gegenüber Kulturen zur Sprache gebracht ha-
ben, sage ich Ihnen: Das hat mit der Ausweisung von Ex-
tremisten, die unsere Verfassung nicht achten wollen,
nichts zu tun.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dies ist keine Frage der Multikulturalität, sondern eine
Frage der Achtung vor den Werten, auf die wir gemeinsam
verpflichtet sind.


(Beifall der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Herr Kollege Bosbach, Ihnen muss ich sagen: Ihre
Rede hätten Sie vor der Innenministerkonferenz nicht hal-
ten können. Dort nämlich waren wir uns völlig einig da-
rüber, dass der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, sehr
wichtig ist und zur Verstärkung der Sicherheit unseres
Landes beitragen wird. Vorsichtshalber haben Sie zu dem
Gesetzentwurf auch so gut wie nichts gesagt,


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)


sondern lediglich den Versuch unternommen, auf andere
Rechtsgebiete auszuschwenken.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Er war auf dem Irrweg!)


Sie haben hier zwei Themen genannt, die mit der heutigen
Debatte nun wahrlich nicht unmittelbar verknüpft sind:
FAG und Kronzeugenregelung. Ich stimme Ihnen aber in-
soweit zu, als wir dort etwas zustande bringen müssen.
Dies ist ein Appell an die Grünen, sich in dieser Frage et-
was hurtiger zu bewegen, als dies bisher der Fall war.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulla Jelpke

19674


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich denke, die Fragen, die dort zu debattieren sind, sind
uns geläufig. Deshalb will ich darauf nicht viele Worte
verwenden.

Herr Kollege Bosbach, ich muss Sie auf einige Irrtü-
mer hinweisen. Bei der Frage der Visaerteilung überse-
hen Sie schlicht, dass dabei unterschiedliche Rechts-
systeme beachtet werden müssen.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Habe ich gesagt!)


So ist die Erteilung der kurzfristigen Schengen-Visa eine
europäische Angelegenheit. Vielleicht ist Ihnen entgan-
gen – ich kann Ihnen nicht zumuten, dass Sie alle Proto-
kolle der Innen- und Justizministerkonferenzen nachle-
sen –, dass es der deutsche Innenminister war, der eine
Sonderkonferenz der Innen- und Justizminister zustande
gebracht und dort eine Initiative vorgetragen hat, dass wir
gerade auch bei den kurzfristigen Visa biometrische
Merkmale verwenden sollen.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das habe ich gerade gesagt!)


Ich nehme Ihre Unterstützung gerne in Anspruch, um
hierbei auf europäischer Ebene voranzukommen.

Ich muss aber auch ganz deutlich zum Ausdruck brin-
gen, dass man die Fragen auch von der praktischen Seite
her betrachten muss. Es geht hier nicht um Hunderte, Tau-
sende oder Hunderttausende, sondern um Millionen von
Anträgen. Deshalb bedarf es auch gewisser technischer,
organisatorischer und finanzieller Voraussetzungen.

Das Gleiche gilt für Ihre Rüge, dass wir nicht sofort ein
Gesetz eingeführt haben, mit dem die Verpflichtung zur
Abgabe des Fingerabdrucks bei der Beantragung von
Personalausweisen und Pässen geregelt wird. Ich sage Ih-
nen: Dass wir zunächst einmal die Barrieren im Passge-
setz und im Gesetz über Personalausweise beseitigt ha-
ben, ist für mich – zum jetzigen Zeitpunkt – ausreichend,
weil das andere erst der zweite Schritt sein darf. Man
muss das schließlich auch unter praktischen Gesichts-
punkten betrachten.

Die erste Priorität liegt nicht darin, die Ausweise der
deutschen Bevölkerung identitätssicher zu machen. Es
geht zunächst einmal um die Fälschungssicherheit. Herr
Bosbach, das müssen Sie unterscheiden.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Sie haben doch mit dem Ausweis herumgefuchtelt!)


– Hören Sie doch einmal zu, ich habe Ihnen auch gedul-
dig zugehört und sogar meine gute Laune behalten. Las-
sen Sie mich jetzt argumentieren! Zuhören gehört auch
zum parlamentarischen Stil. – Man muss also diese bei-
den Dinge unterscheiden. Wir haben jetzt – lange vor dem
11. September haben wir damit begonnen – die Ausweise
und Pässe in Deutschland fälschungssicher gemacht. Die
Merkmale – Hologramm und ähnliches –, die wir berück-
sichtigt haben, schließen so gut wie aus, dass diese Doku-
mente gefälscht werden können. Es geht aber auch darum,
dass Identitäten nicht verschleiert werden.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


Dazu dienen biometrische Merkmale.

In diesem Punkt bin ich in der Tat anderer Auffassung
als der Kollege Beck. Wenn Sie behaupten, dass der in ei-
nem Dokument enthaltene Fingerabdruck quasi ein Volk
von Tatverdächtigen generiert, dann müssten Sie eben-
falls behaupten, dass alle Menschen, die in den Vereinig-
ten Staaten von Amerika eine Arbeit aufnehmen und eine
Resident Alien Card bekommen – dazu nämlich wird
auch der Fingerabdruck genommen –, von den Vereinig-
ten Staaten von Amerika zu Tatverdächtigen erklärt wer-
den. Das ist schlichtweg falsch.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Herr Kollege Beck, ich glaube, Sie müssen Ihre Auf-
fassung noch einmal überprüfen. Auch die Tatsache, dass
Spanien bei sämtlichen längerfristigen Visaanträgen Fin-
gerabdrücke nimmt, macht nicht alle, die auf einen länge-
ren Aufenthalt in Spanien aus sind – darunter sind übri-
gens auch Deutsche –, zu Tatverdächtigen. Davon müssen
Sie sich einmal lösen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich weiß, dass wir es hier mit der emotionalen Gewohn-
heit zu tun haben.

Meine Damen und Herren, wir alle müssen uns die Si-
tuation, in der wir uns befinden, noch einmal vor Augen
führen. Die weltweite Bedrohung durch den islamischen
Terrorismus können wir nun wahrlich nicht mit alltägli-
chen Mitteln überprüfen und analysieren. Wir haben es
mit einer Tiefendimension der Gefahr für unsere offene
Gesellschaft zu tun, die unser bisheriges Vorstellungsver-
mögen übersteigt.

Ich sage für unsere Sicherheitsinstitutionen und für
mich persönlich: Wir haben nicht erst am 11. September
mit der Bekämpfung dieser Art von Terrorismus begon-
nen, sondern lange davor. Ich muss hoch anerkennen, dass
unsere Sicherheitsinstitutionen bei der Bekämpfung er-
folgreich waren. Das ist zum Beispiel an der Tatsache ab-
lesbar, dass im Dezember des vergangenen Jahres eine
Gruppe von Terroristen festgenommen werden konnte,
die kurz davor stand, einen terroristischen Anschlag in
Frankreich zu verüben.


(Dieter Wiefelspütz [SPD]: So ist es!)


Ich habe hier schon einmal den früheren Präsidenten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln erwähnt, der
bereits Anfang 1997 darauf hingewiesen hat, dass diese
Bedrohungen zu den größten Gefahren des 21. Jahrhun-
derts gehören werden.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Genau!)


Wir müssen deshalb sehr ernsthaft darüber debattieren.

Eines müssen wir eingestehen: Weder die amerikani-
schen Sicherheitsinstitutionen – CIA, FBI – noch die un-
seren oder die der anderen europäischen Institutionen ha-
ben es vermocht, das, was im Blick auf die Verbrechen in
New York und Washington vorbereitet worden ist, zu er-
kennen. Das ist ein Faktum, mit dem wir konfrontiert
sind. Deshalb mussten und müssen unsere Bemühungen
dahin gehen, daran etwas zu ändern. Das und nichts an-
deres ist der Versuch, den wir mit diesem Gesetzespaket
unternehmen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Otto Schily

19675


(C)



(D)



(A)



(B)


Es geht darum einzusehen, dass die Früherkennung
solcher Aktionen notwendig ist und dass wir einen Ein-
blick in die entsprechenden Strukturen gewinnen müssen.
Aus den bisher durchgeführten Ermittlungen haben wir
Anhaltspunkte. Um die Hintergründe der verübten An-
schläge aufzuklären, soweit sie unser Land betreffen, ha-
ben wir die bislang größte Ermittlungsgruppe eingesetzt.
Einige der Entführer haben sich ja, wie Sie wissen, zeit-
weise in Deutschland aufgehalten.

Wir müssen uns um die Hintergründe kümmern. Es gibt
Anhaltspunkte; wir sehen Reisebewegungen und Finanz-
transaktionen. Aus diesen Erkenntnissen können wir ein
Profil über das Verhalten der betreffenden Personen bilden
und sehen, wie sie im Verborgenen ihre Terroraktionen
vorbereitet haben. Wir müssen unsere Sicherheitsinstitu-
tionen so ausrüsten, dass sie, dem aufgezeigten Profil fol-
gend, einen Einblick in diese Strukturen gewinnen können.
Das ist bisher noch nicht in vollem Umfang möglich.

Die notwendigen Änderungen vollziehen sich sämtlich
in einem rechtsstaatlichen Rahmen. Herr Kollege Beck, ich
verstehe – Sie müssen Ihre Arbeit an Ihre Wählerschaft ver-
mitteln –, dass Sie sich rühmen, das eine oder andere verän-
dert zu haben. Im Grunde sind das, was wir besprochen ha-
ben, Marginalien. Im Wesentlichen haben wir die Struktur
so beibehalten, wie wir sie von Anfang an geplant haben.


(Lachen bei der CDU/CSU – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Breitseite!)


Ich lasse in diesem Zusammenhang auch keinen Tadel
an meinen Beamten zu. Man darf nicht so tun, als seien
nennenswerte Veränderungen vorgenommen worden. Es
ist sehr interessant: Herr Beck möchte gern – ebenso wie
die Opposition – darauf hinweisen, es sei alles abge-
schwächt worden. Ich aber halte mich an die Realität,
nämlich an das, was im Gesetzentwurf steht. Das wird von
denjenigen, die etwas von Sicherheit verstehen respek-
tiert, anerkannt und gelobt. Darauf verlasse ich mich; ich
verlasse mich auf den Sachverstand der Institutionen, mit
denen ich zu tun habe.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Eine Ohrfeige nach der anderen für die Grünen! Rechts und links fliegt es ihnen um die Ohren!)


Das ist für mich der entscheidende Punkt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Zentral-
stellenfunktion des Bundeskriminalamtes erheblich
verbessert haben. Übrigens: Was hat denn die Opposition
auf diesem Feld gemacht? Herr Bosbach, Sie blasen hier
die Backen auf.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Da kann ich Ihnen nicht das Wasser reichen!)


Was ist denn eigentlich zu Zeiten der Vorgängerregierung
auf diesem Gebiet geschehen? Nur in Zusammenarbeit
mit der damaligen sozialdemokratischen Opposition ist es
Ihnen gelungen, ein vernünftiges Konzept zur Bekämp-
fung der organisierten Kriminalität zustande zu bringen.
Das haben Sie nur mit unserer Hilfe geschafft und sonst
haben Sie wenig geleistet.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Alles, was unter der Regierung von Rot-Grün auf dem
Gebiet der inneren Sicherheit geschehen ist, haben Sie un-
terlassen. Sie könnten durchaus ein bisschen bescheidener
auftreten, Herr Bosbach, obwohl ich das verstehe: Sie
müssen ein bisschen Trara machen auf dem schwierigen
Feld der inneren Sicherheit, wo Sie immer die alleinige
Kompetenz beansprucht haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Es tut Ihnen Leid, dass jetzt ein Innenminister amtiert, der
Fragen der inneren Sicherheit zu seinem Qualitätsmerk-
mal gemacht hat. Das tut Ihnen natürlich Leid, das ver-
stehe ich.


(Beifall bei der SPD)


Wir müssen die Zentralstellenfunktion des Bundeskri-
minalamtes stärken. Das tun wir auf verschiedene Weise,
und zwar zum einen dadurch, dass wir ohne den bisheri-
gen Umweg über die Länder eine direkte Möglichkeit der
Informationsgewinnung schaffen, und zum anderen da-
durch, dass – das ist allerdings nicht Teil dieses Gesetzes-
paktes – wir die Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei
der Bekämpfung der Geldwäsche erweitert haben.

Es geht aber nicht nur darum, eine bessere Früherken-
nung als bisher durch die Verstärkung der Institutionen
– Bundesgrenzschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienst und andere – zu ermöglichen,
sondern die bestehenden Daten besser zugänglich zu ma-
chen. Wir dürfen es nicht länger zulassen, dass einschlä-
gige Dateien nicht für polizeiliche Maßnahmen in An-
spruch genommen werden können.

Wir haben auch eine Regelung eingefügt, die es er-
möglicht, besser als bisher im Bereich der Infrastruktur
die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Wie Sie
wissen, habe ich nach dem 11. September 2001 begonnen,
mit den Leitungen der großen Infrastrukturunternehmen
systematisch die Schwachstellen zu überprüfen, die mög-
licherweise an der einen oder anderen Stelle vorhanden
sind und die eine Einbruchstelle für terroristische Akti-
vitäten sein könnten.

Dazu gehört natürlich auch, dass wir das Personal
überprüfen. Ich bitte um Verständnis, dass diese Maßnah-
men durchgeführt werden müssen. Manche überbieten
sich in Schreckensszenarien, um darzustellen, wie man im
Kunstflug mehrere Kühltürme umfliegen und dann im
Steilflug auf die Abdeckung eines Kernkraftwerkes stür-
zen könnte. Viel wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass
sich in sicherheitsrelevanten Bereichen von Kernkraft-
werken nicht Personen befinden, die von dort möglicher-
weise terroristische Aktionen starten könnten. Auch diese
Maßnahme ist für die Verstärkung der Sicherheit unseres
Landes wichtig.

Hier ist mehrfach der von mir persönlich sehr ge-
schätzte Kollege Burkhard Hirsch zitiert worden. Ich
glaube, der Kollege Burkhard Hirsch hat sich in seinen
Äußerungen schlicht vergaloppiert. Ich lasse mir bei der
Stärkung der inneren Sicherheit nicht vorwerfen, dass
dies der Anfang eines totalitären Staates sei. Ich lasse mir,
wie dies in wirklich unanständiger Weise geschehen ist,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Otto Schily

19676


(C)



(D)



(A)



(B)


nicht vorwerfen, dass durch die Einführung biometrischer
Merkmale der gelbe Stern wieder eingeführt wird.


(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Empörend!)


Ich lasse mir nicht vorwerfen, dass durch solche Maßnah-
men die Ausländerfeindlichkeit gefördert wird. All das ist
eine unanständige und polemische Diskussion, die den
Gefahren, denen wir gegenüberstehen, nicht gerecht wird.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es ist meine tiefe Überzeugung, dass oft ein falscher
Gegensatz konstruiert wird. Ich habe das hier mehrfach
gesagt und betone es sehr bewusst noch einmal: Wer ver-
sucht, zwischen Freiheit und Sicherheit einen Gegen-
satz zu bilden, befindet sich auf dem Holzweg. Freiheit
und Sicherheit sind eng miteinander verbunden. Freiheit
ist die notwendige Garantie für Sicherheit und umgekehrt.
Das geht in beide Richtungen. Das muss man wissen. Der
Schutz des Lebens, der Schutz der körperlichen Unver-
sehrtheit, der Schutz der Freiheit – all das sind Grund-
rechte, die in die Sicherheit einmünden. Deshalb enthält
die Europäische Grundrechte-Charta, an der wir alle
mitgearbeitet haben und die wir als einen großen europä-
ischen Fortschritt bezeichnen, das Grundrecht auf Freiheit
und Sicherheit.

Diesem Grundsatz folgt der von mir vorgelegte Ge-
setzentwurf. Ich hoffe, dass wir im Rahmen der Beratun-
gen in den Ausschüssen zu einem guten Ergebnis kom-
men. Das muss schnell passieren. Ich hoffe, dass es
gelingt, diesen Gesetzentwurf bis Ende dieses Jahres in
diesem Hohen Haus, aber auch im Bundesrat zu verab-
schieden. Ich bitte Sie alle um konstruktive Mitarbeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420102500
Ich erteile dem Kolle-
gen Erwin Marschewski, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1420102600

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Bundesinnenminister, ich gönne uns und insbeson-
dere Ihnen den 4:1-Sieg der deutschen Fußballnational-
mannschaft – schon deswegen, weil Sie uns das letzte
Mal, als Sie in München waren, kein Glück im Spiel ge-
gen England gebracht haben, das wir leider 5:1 verloren
haben.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Herr Bundesinnenminister, noch immer steht kein ein-
ziges von Ihnen initiiertes Gesetz zur Verbrechens-
bekämpfung im Bundesgesetzblatt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sie werfen uns vor, dass wir in der Vergangenheit nichts
getan hätten. Ich werde Ihnen sagen, was wir getan haben:
Verbrechensbekämpfungsgesetz 1992 – SPD: Nein, CDU/
CSU: Ja; Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 – CDU/
CSU: Ja, SPD: Nein; Geldwäschegesetz 1994 – CDU/
CSU: Ja, SPD: Nein. Ich nenne ferner BKA-Gesetz,

Lauschangriff, Gendatei. Das AZR-Gesetz, vor einem
halben Jahr von uns eingebracht, haben Sie abgelehnt. Sie
übernehmen richtigerweise jetzt unsere Gedanken in
Ihren Gesetzentwurf. Unsere Innen-, Sicherheits- und
Rechtspolitik, Herr Schily, waren im Gegensatz zu Ihrer
Politik bisher erfolgreich.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Jetzt haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der not-
wendige, unseres Erachtens jedoch nicht ausreichende
Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung enthält, der
außerdem den Diensten Erkenntnismöglichkeiten über
den Terrorismus verschafft. Das ist ein wichtiges Gesetz.
Gerade deswegen, Herr Bundesinnenminister, hätte ich
mir gewünscht, dass heute außer Ihnen mehrere Bundes-
minister an dieser Debatte teilnähmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Herr Bundesinnenminister, Sie sind der Einzige. Ich halte
das bei diesem so wichtigen Gesetz nicht für richtig.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Eines ist klar, Herr Schily: Gesetze entfalten nur dann
volle Wirksamkeit, wenn sie – zum Beispiel durch die
Dienste – auch tatsächlich umgesetzt werden können,
wenn genügend Personal zur Verfügung steht. Herr
Dr. Frisch, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, hatte ja früh gewarnt. Warum fehlen
denn immer noch Mittel zur strategischen Fernmeldekon-
trolle? Denn durch dieses Instrument können die Terrori-
sten voll überwacht werden. Was ist mit INPOL neu beim
Bundeskriminalamt, Herr Bundesinnenminister? Wann
kann das denn endlich einmal voll eingesetzt werden?


(Günter Graf [Friesoythe] [SPD]: 1992!)


Die miserable Lage der Dienste muss ein Ende haben,
Herr Schily: Nur so können Vollzugsdefizite beseitigt
werden.


(Beifall bei der CDU/CSU – Günter Graf [Friesoythe] [SPD]: Ganz ruhig bleiben! Komm wieder herunter! – Weiterer Zuruf von der SPD: Sie können den Colt stecken lassen!)


Das Bundesamt zur Sammlung von Informationen zu er-
mächtigen, die sich gegen die Völkerverständigung oder
gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten,
macht doch nur Sinn, wenn das ausgewertet werden kann.
Denn dies ist ja gerade der Nährboden für Terrorismus.

Ein Weiteres, Herr Schily: Es ist auch dringend vonnö-
ten, extremistische Organisationen verbieten zu können
– das ist wahr –, wenn sie gewalttätige oder terroristische
Gruppen durch Spenden oder durch Rekrutierung von
Kämpfern unterstützen und wenn sie die Scharia über un-
ser Grundgesetz stellen. Denn dies steht im Widerspruch
zum Prinzip der Volkssouveränität, zum Gleichheits-
grundsatz, zum Mehrheitsprinzip, zur freiheitlich-demo-
kratischen Grundordnung schlechthin. Deswegen, Herr
Schily, müssen Sie auch Verbote aussprechen. Es darf kei-
nen Platz für Terroristen in Deutschland geben!


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Otto Schily

19677


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir haben immer gesagt, dass die Einreise von Terroristen
verhindert werden muss. Und wer sich hier extremistisch
betätigt, muss ausgewiesen werden. Denn dies geschieht
im Dienste der Freiheit und ist keine Einschränkung von
Freiheitsrechten.

Sie haben Herrn Hirsch von der FDP zitiert. Er hat Un-
recht, wenn er sagt, der Gesetzentwurf habe keinen Respekt
vor der Tradition dieses Landes, vor der Würde und Privat-
heit seiner Bürger. Denn, so Hirsch weiter, Ihr Gesetzent-
wurf verrate totalitären Geist. Dies ist absurd! Das ist mehr,
Herr Bundesinnenminister, als ein bloßes Vergaloppieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Hat denn dieser FDP-Mann eigentlich nicht begriffen,


(Zuruf von der CDU/CSU: Das begreift bei der FDP keiner!)


dass die Täter vom 11. September Offenheit und Rechts-
staatlichkeit unserer freien Gesellschaft zum Aufbau einer
Infrastruktur des Terrorismus missbrauchen? Gerade weil
wir ein liberales Land und eine tolerante Gesellschaft
bleiben wollen, müssen wir uns den neuen Herausforde-
rungen stellen. Deswegen, Herr Bundesinnenminister,
werden wir sicherlich einen Teil Ihres Antiterrorpaketes
unterstützen: weil es eben dem Erkennen von Terrorismus
und Terroristen dient.

Aber wir haben insbesondere im ausländerrechtlichen
Teil Vorbehalte gegen Ihren Gesetzentwurf. Ja, es ist rich-
tig: Der Entwurf verschafft den Diensten Erkenntnisse
über den Terrorismus. Er wird aber – ich sage das mit al-
lem Ernst – die Einreise von Terroristen nach Deutsch-
land kaum verhindern und auch die Abschiebung von Ter-
roristen aus Deutschland nicht erleichtern. Warum sind
Sie eigentlich nicht bei Ihrem ursprünglichen Vorschlag
geblieben, eine Einreise zu verweigern, wenn Terroris-
musverdacht besteht? Wenn tatsächliche Anhaltspunkte
für terroristische Betätigung nicht zu einer Visaverweige-
rung ausreichen, werden Terroristen wie ehedem nach
Deutschland kommen. Oder glauben Sie, bei der Visabe-
antragung bei einer deutschen Botschaft – Sie kennen den
Betrieb genauso gut wie ich – legt jemand eine Beschei-
nigung vor, aus der hervorgeht, dass er der Hisbollah oder
den Volksmudschahedin angehört oder terroristische Ver-
einigungen unterstützt? Das ist doch absurd. Wenn der
Verdacht nicht ausreicht, werden all diese Leute nach
Deutschland kommen, Herr Bundesinnenminister. Des-
wegen hat Ihr Gesetzentwurf Mängel.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das Problem besteht darin, dass Sie selbst von der Wir-
kungslosigkeit Ihres eigenen Vorschlages überzeugt sind.
Sie hatten ja erst einen anderen Vorschlag gemacht. In
diesem Punkt haben Sie sich nicht als Sachwalter der Bür-
gerinnen und Bürger, sondern im Sinne Ihres Kanzlers als
Sachwalter der brüchigen Koalition von SPD und Grünen
erwiesen, mehr nicht. Ihnen als bisher recht unabhängi-
gem Minister werfe ich vor allem Folgendes vor: Sie ha-
ben sich zum einfachen Parteisoldaten gemacht, Herr
Minister Schily.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)


Durch Ihren Gesetzesvorschlag wird die Abschiebung
von Terroristen nicht erleichtert. Alle Terroristen werden
wie nach der bisherigen Rechtslage in Deutschland blei-
ben. Nach ihrer Haftentlassung müssen sie dann auf Kos-
ten der Steuerzahler von 25 Polizeibeamten rund um die
Uhr bewacht werden, damit sie ihr schändliches Treiben
nicht fortsetzen können.

Es reicht eben nicht aus – Herr Wiefelspütz, das wissen
Sie –, Regelausweisungen einzuführen oder den Abschie-
beschutz nach § 51 Ausländergesetz zu verändern, weil
wegen § 53 niemand abgeschoben werden darf, wenn ihm
erniedrigende Behandlung im Ausland droht, auch dann
nicht, wenn er Morde plant und ausführt, die Menschen-
würde und den Schutz menschlichen Lebens ignoriert.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das ist ein Skandal!)


Sie wissen, was im Augenblick in England diskutiert
wird. Mit § 23 des dortigen Antiterrorgesetzes soll die
Möglichkeit geschaffen werden, verdächtige internatio-
nale Terroristen festzusetzen. Das ist kein Gesetzentwurf
der Konservativen, sondern ein Gesetzentwurf der La-
bour-Regierung. Auch hier darf es keine Denkverbote ge-
ben. Großbritannien ist ein Land großer Rechtstradition;
es hat wie wir die Menschenrechtskonvention unterzeich-
net. Was in England rechtmäßig ist, kann bei uns nicht un-
ter Verwendung falscher Geschichtsbezüge einfach als
rechtswidrig abgetan werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Zur Begründung hat die Labour-Regierung ausgeführt,
die Anforderungen an die innere Sicherheit seien neu zu
definieren – das sagen wir auch –, der Terrorismus müsse
bekämpft werden, ihm müsse jeglicher Nährboden entzo-
gen werden. Auch in Folgendem haben die Briten Recht:
Selbst wenn Bin Laden unschädlich gemacht worden ist,
ist das Terroristennetzwerk keineswegs zerschlagen. Ich
zitiere den englischen Innenminister Blunkett: Terroristen
dürfen nicht die Sicherheit – er sprach von „safe haven“ –
missbrauchen, die wirklichen Flüchtlingen garantiert wird.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Das steht doch schon in der UNO-Resolution!)


Der Labour-Minister Blunkett sagt wörtlich zu diesem
Gesetzentwurf:

Wenn wir jetzt nicht die notwendigen Maßnahmen
ergreifen, um unsere Bevölkerung zu schützen, wer-
den uns künftige Generationen nicht vergeben.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Dafür brauchen wir nicht Labour! Das wissen wir selber!)


– Dass Ihnen, Herr Stiegler, dieser Aufruf nicht gefällt,
weiß ich.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Das wissen wir alle selber! Dafür brauchen wir nicht die Engländer!)


Dass ich aber Minister Blunketts Appell nichts hinzuzu-
fügen habe, davon sind Sie ohnehin ausgegangen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Erwin Marschewski (Recklinghausen)


19678


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420102700
Ich erteile dem Kolle-
gen Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.


Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420102800
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne gleich
mit dem Kollegen Marschewski.


(Detlev von Larcher [SPD]: Das lohnt nicht!)


– Doch, das ist wichtig; das muss gesagt werden, wenn
hier schon vom Sport die Rede war. – Der Kollege
Marschewski hat bei einem Skatturnier in Berlin – wenn
ich mich richtig erinnere – den ersten Platz gemacht. Dazu
möchte ich ihm auch namens meiner Fraktion gratulieren.
Ich glaube, davon versteht er wirklich was. Aber Sie wer-
den mir gestatten, wenn ich hinzufüge, dass der Schutz
unseres Rechtsstaates und die Terrorismusbekämpfung
beim Bundesinnenminister und bei der rot-grünen Koali-
tion in sicheren Händen sind und dort auch bleiben sollten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Herr Marschewski, Schuster bleib‘ bei deinen Leisten!
Wir kümmern uns um die innere Sicherheit; Sie spielen
Skat.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das war aber primitiv!)


Zum Kollegen Stadler: Herr Kollege Stadler hat ge-
sagt, dass die FDP-Fraktion Teilbereiche dessen, was wir
hier vorhaben, durchaus begrüße. Aber Sie haben auch
Fragen formuliert. Ich glaube, dass der 3. Dezember und
die von uns geplante Anhörung der richtige Zeitpunkt und
der richtige Ort sind, um über Ihre Fragen zu diskutieren.
Hier gilt das strucksche Gesetz, das besagt, dass Gesetze
nach den Ausschussberatungen eine andere Form haben,
weil sie in dem einen oder anderen Punkt geändert wor-
den sind. Ich finde, dass die Fragen, die Sie formuliert ha-
ben, es verdienen, geprüft zu werden; denn darunter ist
manches, was bedenkenswert ist.

Zur Kollegin Jelpke: Wir reden offensichtlich über an-
dere Gesetzentwürfe. Sie haben gesagt, dass der Abschie-
beschutz schon bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten
nicht mehr gewährleistet sei. Wenn Sie den Gesetzentwurf
aufmerksam gelesen hätten, dann hätten Sie festgestellt,
dass genau dies nicht der Fall ist. Zu Ihrer Kritik, dass wir
die Genfer Flüchtlingskonvention quasi abschaffen wür-
den, sage ich Ihnen: Sie sollten unsere Gesetzentwürfe ge-
nauer lesen! Wir haben die Formulierungen der Genfer
Flüchtlingskonvention nicht nur in den Gesetzen, die zum
Sicherheitspaket gehören, sondern auch im Entwurf eines
Gesetzes zur Zuwanderung übernommen. Der interna-
tionale Schutz der Menschenrechte wird durch diese Bun-
desregierung also nicht ausgehöhlt, sondern, im Gegen-
teil, gestärkt. Wir haben der Versuchung widerstanden,
uns von internationalen Verträgen zu verabschieden.

Allen Kritikern möchte ich bei dieser Gelegenheit sa-
gen: Vielleicht sollten wir auch einmal über den nationa-
len Tellerrand hinausschauen. In den USA, die sich si-
cherlich in einer sehr schwierigen innenpolitischen
Situation befinden, wird gegenwärtig über die Einführung
von Militärgerichten diskutiert. In den USA ist es mög-

lich, Ausländer ohne richterliche Überprüfung zwei Wo-
chen lang festzuhalten. Wir haben all dies nicht gemacht.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das wird schon noch gefordert werden!)


– Sie haben Recht, Herr Stadler. Vielleicht habe ich einen
Fehler gemacht, als ich die Verhältnisse in den USA ge-
schildert habe. Vielleicht habe ich damit den nächsten An-
trag der Union schon vorformuliert. Insofern haben Sie
Recht, Kollege Stadler.

Ich glaube, dass die Bundesregierung einen Gesetzent-
wurf vorgelegt hat – das kann ich auch als Grüner ohne
Probleme sagen –, der ausgewogen ist und der das Span-
nungsverhältnis zwischen Schutz unserer freiheitlichen
Grundordnung und Terrorismusabwehr in guter Weise
löst. Insofern kann man diesem Gesetzentwurf guten Ge-
wissens zustimmen.

Mir steht leider nicht viel Redezeit zur Verfügung. Des-
halb möchte ich es ganz kurz machen. Ich möchte nur
noch auf einen Punkt hinweisen, der mir Sorgen bereitet.
In der Allianz zur Abwehr des Terrorismus befinden sich
Länder – das muss man sagen –, die innenpolitisch nicht
unproblematisch sind, in denen Menschenrechte verletzt
werden, und die – das finde ich nicht in Ordnung – Tritt-
brettfahrer sind, wenn es um die Unterdrückung der Op-
position im eigenen Land geht. Das muss auch im Rah-
men der Terrorismusabwehr angesprochen werden. Wir
werden über den Begriff des Terrorismus noch diskutie-
ren müssen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland
brauchen wir eine tragfähige Definition des Terroris-
musbegriffs. Es geht nicht, dass wir eine Terroris-
musdefinition von den Staaten übernehmen, die die Men-
schenrechte mit Füßen treten, die Opposition im eigenen
Land unterdrücken und die Freiheitsbewegungen krimi-
nalisieren. Die Terrorismusdefinition solcher Staaten wer-
den wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht über-
nehmen dürfen. Sie alle wissen, welche Länder ich meine.

Anlässlich des jüngsten Urteils des Berliner Landge-
richts im La-Belle-Prozess möchte ich von dieser Stelle
aus – ich glaube, das tue ich im Namen aller – vor allem
den Hinterbliebenen der amerikanischen Soldaten und der
anderen, die damals umgekommen sind, mein tiefes Mit-
gefühl aussprechen. Ich finde es gut, dass das Gericht den
Mut hatte, sehr deutliche Worte zu finden und die Verant-
wortung Libyens in aller Deutlichkeit anzusprechen.


(Beifall bei der SPD)


Letzter Satz – weil ich meine Redezeit schon über-
schritten habe –: Ich hoffe, dass uns unsere amerikani-
schen Freunde bei der Einrichtung des Internationalen
Strafgerichtshofs helfen werden. Er liegt schließlich
auch in ihrem Interesse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420102900
Ich erteile dem Kolle-
gen Alfred Hartenbach, SPD-Fraktion, das Wort.


Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1420103000
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Die Bewahrung der

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19679


(C)



(D)



(A)



(B)


inneren Sicherheit und die Bewahrung der äußeren Si-
cherheit sind unabdingbar miteinander verbunden. Wer
die innere Sicherheit auf die leichte Schulter nimmt, läuft
Gefahr, dass seine Ordnung auch von außen bedroht wird.
Wer glaubt, es gäbe nur Freunde in der Welt, findet sich
sehr bald in Unfreiheit wieder.

In diesem Zusammenhang passt es sehr gut, Herr
Marschewski, einmal darauf hinzuweisen, dass 1996 die da-
malige Regierung beschlossen hat, das Personal des Bun-
desamts für Verfassungsschutz um 20 Prozent zu verrin-
gern. In diesem Zusammenhang passt es, auch einmal
darauf hinzuweisen, dass erst aufgrund dieser Maßnahme
– Herr Marschewski, hören Sie einmal zu! – Leute wie Atta
einreisen konnten. Das war zu Ihrer Regierungszeit.

Eine Demokratie muss in der Lage sein, ihre Werte zu
verteidigen. Freiheit, Gleichheit, Menschlichkeit sind
hohe und wichtige Güter. Sie geraten in Gefahr, wenn wir
nicht ständig zu ihrer Bewahrung und auch Verteidigung
bereit sind.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420103100
Kollege Hartenbach,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Geis?


Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1420103200
Zwischenfragen von
Herrn Geis gestatte ich immer. Halten Sie aber bitte die
Uhr an.


Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1420103300
Herr Kollege Hartenbach,
ist Ihnen bekannt, dass der damalige Ministerpräsident
von Niedersachsen, der heutige Bundeskanzler, das Per-
sonal des Verfassungsschutzes in Niedersachsen um
50 Prozent dezimiert hat und dass der damalige Umwelt-
minister in Niedersachsen, Herr Trittin, dazu erklärt hat,
jetzt habe man den Verfassungsschutz endlich an die Kette
gelegt?


Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1420103400
Verehrter Kollege Geis,

(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Sagen Sie „ja“!)


wir diskutieren in diesem Hohen Hause über bundespoli-
tische Fragen


(Lachen bei der CDU/CSU)


und nicht über länderpolitische Fragen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch Bundespolitik!)


Sie müssen schon stehen bleiben, Herr Geis; ich bin noch
nicht fertig.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Ich dachte, Sie wären schon fertig!)


Die Ehre müssen Sie mir schon erweisen, verehrter Kol-
lege Geis.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Immer, immer!)


– Wunderbar. – Wir diskutieren hier über die Fragen, die
wir zu verantworten haben. Mir ist nicht bekannt, dass im

Land Niedersachsen eine solche Verringerung stattgefun-
den hat.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann müssen Sie es nachlesen!)


Mir ist auch nicht bekannt, dass dort irgendwelche Ver-
säumnisse eingetreten sind.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Max Stadler [FDP]: Hamburg!)


Mir ist aber bekannt, dass durch Ihre Maßnahmen – dabei
bleibe ich – auf der Bundesebene eine gewisse Nachlässig-
keit eingetreten ist. Erst unter Führung von Minister Schily
hat das insofern wieder eine deutliche Verbesserung erfah-
ren. Erst dadurch, dass das Bundesamt für Verfassungs-
schutz in unserer Regierungszeit wieder gestärkt worden
ist, sind die Ermittlungserfolge möglich gewesen. – Also:
Bleiben Sie bei Ihren Leisten! Das wäre besser für Sie.


(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Schwache Antwort!)


Am 11. September, meine verehrten Damen und Her-
ren, haben wir erfahren müssen, dass es Verbrecher in der
Welt gibt, denen diese Werte nichts wert sind. Wir haben
deshalb heute mit aller Entschlossenheit dagegen vorzu-
gehen, um weiteren Schaden von unserem Land abzu-
wenden. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorge-
legt, der sich an den bereits viel zitierten vier Eckpunkten
ausrichtet: Ist die Maßnahme erforderlich? Ist das ange-
strebte Ziel zu erreichen? Beachten wir das Gebot der
Verhältnismäßigkeit? Sind alle Vorschriften mit der Ver-
fassung im Einklang? Wir unterscheiden uns da deutlich
von der Vorgängerregierung, in der insbesondere Herr
Kanther dies nicht immer beachtet hat.

Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, den man als
weiteren soliden Grundstein einer erfolgreichen und an
der Verfassung orientierten Sicherheitspolitik der rot-grü-
nen Koalition und der von ihr getragenen Regierung be-
zeichnen darf. Ich bin sehr sicher, dass wir diesen Gesetz-
entwurf auch gemeinsam verabschieden werden.

Ich will an zwei Punkten des Gesetzentwurfs deutlich
machen, wie klar wir Erforderlichkeit und Verfassungs-
mäßigkeit in Einklang bringen, und zwar an zwei Punk-
ten, die für mich als Rechtspolitiker von Bedeutung sind.

Zunächst zur Änderung des Bundeskriminalamtge-
setzes. Es ist notwendig und wichtig, dem Bundeskrimi-
nalamt weitere Aufgaben zuzuweisen.


(Zuruf von der SPD: Jawohl! Genau!)


Das sehen wir vor. Es ist auch wichtig, dass eine klare
Trennung zwischen den Diensten, also Verfassungs-
schutz, Bundesnachrichtendienst, und dem Bundeskrimi-
nalamt besteht und dass das Verfahren als solches justiz-
förmig bleibt. Auch dies ist in dem Entwurf gelungen.


(Beifall des Abg. Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Damit steht die Änderung auf verfassungsmäßig sicherem
Boden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Alfred Hartenbach

19680


(C)



(D)



(A)



(B)


Dort, wo die Dienste weitere Aufgaben nötig haben, ist
es uns gelungen, diese Aufgaben einzufügen und gleich-
wohl die Verfassungsmäßigkeit zu wahren. Nach Beendi-
gung der Maßnahme – das ist bereits mehrfach erwähnt
worden – muss – das ist wichtig – der Betroffene infor-
miert werden.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Nicht immer!)


Monatlich muss der Bundesinnenminister vor dem G-10-
Kontrollgremium einen Bericht abgeben.

Kronzeugenregelung und Gesetz über Fernmelde-
anlagen werden von uns in rechtsstaatlicher Weise recht-
zeitig eingebracht.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Hoffentlich!)


Ich weise auf eines hin – gerade Sie, verehrter Kollege
Geis, sollten es wissen –: Hätten nicht einige Innenminis-
ter der von Ihnen dominierten Länder, die Herren
Beckstein, Schäuble und Bouffier – er ist Minister in Hes-
sen –, sich geweigert, uns Zahlen zu geben, hätten wir
diese Entscheidung längst auf sicherer rechtlicher Grund-
lage treffen können.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Sie hatten drei Jahre Zeit!)


Eines möchte ich allerdings auch noch klarstellen: Ei-
nen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorismus-
bekämpfung wird es mit uns nicht geben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


An dieser Stelle möchte ich Herrn Bundesminister
Schily für den guten und sachlichen Dialog mit uns Par-
lamentariern über das Sicherheitspaket II sehr herzlich
danken. In stundenlangen, sicher manchmal auch, Herr
Minister, für uns alle quälenden


(Zuruf von der CDU/CSU: Ja!)


Verhandlungen wurde so aus einem guten Gedankenent-
wurf ein sehr guter Gesetzesentwurf, der in vollem Um-
fang geeignet ist, die innere Sicherheit in unserem Land,
den inneren Frieden und auch unsere Freiheit zu wahren.
Wir werden damit Erfolg haben.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Sehr wahr!)


Weil wir damit Erfolg haben werden, müssen wir noch
einen weiteren Aspekt ansprechen, der mir schon sehr
wichtig ist. Wir werden mithilfe dieses Gesetzes, mithilfe
unserer Polizei und auch mithilfe unserer Geheimdienste
mit Sicherheit internationale Terroristen fassen und ding-
fest machen. Aber dann müssen diese internationalen Ter-
roristen auch vor einem internationalen Strafgerichts-
hof angeklagt und abgeurteilt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Norbert Geis [CDU/CSU]: Darüber kann man reden!)


Es sind fast alle 60 Länder beisammen. Nur, es fehlt ein
wichtiger Staat; das sind die Vereinigten Staaten. Ich for-
dere die Vereinigten Staaten von dieser Stelle aus auf – ich

hoffe auf Ihrer aller Unterstützung –, alsbald den betref-
fenden Vertrag ebenfalls zu ratifizieren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420103500
Kollege Hartenbach,
kommen Sie zum Schluss mit Ihren Forderungen.


Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1420103600
Einen Satz noch. – Ich
fordere, verehrter Herr Präsident – das dürfte auch in
Ihrem Sinne sein –, den Präsidenten Bush auf, von sei-
nem Sonderweg – das ist ein Irrweg – der Militärge-
richtsbarkeit abzugehen. Es geht nicht an, dass man Ter-
roristen vor einem Militärgerichtshof anklagt und damit
wiederum einen neuen, unguten Mythos schafft. Terroris-
ten dürfen nicht mit Soldaten in einen Topf geworfen
werden. Terroristen sind Verbrecher und Verbrecher sind
vor einem normalen Gericht anzuklagen – so wie andere
Verbrecher auch. Ich hoffe da auf Ihre breite Unterstüt-
zung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420103700
Ich schließe die Aus-
sprache.

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwur-
fes auf Drucksache 14/7386 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu an-
derweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 4 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll,
Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der PDS
Einführung einer Steuer auf spekulative Devi-
senumsätze (Tobin Steuer)

– Drucksachen 14/840, 14/2546 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans Michelbach
Dr. Barbara Höll

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen, wobei die
PDS 10 Minuten erhält. – Ich höre keinen Widerspruch.
Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Dr. Dietmar Bartsch, PDS-Fraktion das Wort.


Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420103800
Herr Präsident! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Die PDS fordert in dem hier
zu debattierenden Antrag die Erhebung einer Devisenum-
satzsteuer. Es geht um die Begrenzung spekulativer

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Alfred Hartenbach

19681


(C)



(D)



(A)



(B)


Finanzströme. Kurzfristige Devisengeschäfte sollen ver-
teuert und damit eingedämmt werden. Angesichts zahlrei-
cher ruinöser Währungskrisen ist dies ökonomisch sinn-
voll.


(Beifall bei der PDS)


Die Erhebung der Tobinsteuer ist eine langjährige Forde-
rung. Allerdings war die Debatte darüber nie so aktuell
wie zum jetzigen Zeitpunkt. Ausgerechnet die tragischen,
verbrecherischen Ereignisse des 11. September haben
dazu geführt, dass sich die öffentliche Debatte heute wie-
der mehr mit den sozialen Gegensätzen dieser Welt, mit
dem unsagbaren Reichtum und der inakzeptablen Armut,
befasst, die eine der Ursachen des Terrorismus sind.


(Beifall bei der PDS)


In Zahlen heißt das: 1,3 Milliarden Menschen müssen
von weniger als 1 Dollar pro Tag leben. Die Anzahl der
Länder mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen unter
300 Dollar hat von 25 im Jahre 1971 auf heute 49 zuge-
nommen. 850 Millionen Menschen hungern in dieser
Welt. Dem steht ein deutliches Anwachsen von Einkom-
men und Vermögen in den Industrieländern und deren im-
mer stärkere Konzentration in wenigen Händen gegen-
über. Die drei reichsten Menschen dieser Welt besitzen
mehr als das Bruttoinlandsprodukt der 48 am wenigsten
entwickelten Länder, in denen ein Zehntel der Weltbevöl-
kerung lebt. Die steigenden Einkommen und Vermögen
wurden in allen Industriestaaten mit sinkenden Steuern
belastet. Das führte letztlich zu einem massiven Anwach-
sen des verfügbaren freien Kapitals, das weltweit neue
rentable Verwertungsmöglichkeiten sucht.

Die Computerisierung der Finanzmärkte und die inter-
nationale Vernetzung haben die Landesgrenzen für die
Kapitalströme faktisch aufgehoben. Auf dem Globus kön-
nen so – weitgehend unbesteuert – immer höhere Kapital-
einkünfte erzielt werden. Das Ergebnis dieser unbegrenz-
ten Mobilität des Kapitals ist eine zunehmende
Abkopplung der Finanz- von der Realwirtschaft. Rund
1,5 bis 2 Billionen Dollar werden an den Devisenmärkten
derzeit täglich umgesetzt. Der Preis dafür, dass einige we-
nige an den Finanzmärkten riesige Spekulationsgewinne
sichern können, ist immens: eine inflationäre Entwertung
von Einkommen, die Verhinderung von Investitionen, Ar-
beitsplatzverluste und Armut.

Wir alle wissen: Allein durch die Tobinsteuer können
Währungs- und Finanzkrisen nicht unterbunden werden.
Dazu ist ein Mix von Maßnahmen erforderlich, zum Bei-
spiel die Einführung von Währungszielzonen und vieles
andere mehr. Unbestritten ist, dass durch die Besteuerung
der Devisenumsätze die kurzfristigen Finanzanlagen ver-
teuert werden.


(Beifall bei der PDS)


Durch die Tobinsteuer würden diejenigen belastet, die
kleinste Zins- und Wechselkursdifferenzen ausnutzen.
Längerfristige Anlagen würden wieder attraktiver,


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Die würden dadurch belastet!)


Kapitalströme verlangsamten sich, Wechselkursschwan-

kungen ließen nach und die Volkswirtschaften stabilisier-
ten sich.

Um dies zu erreichen, hat die PDS einen Antrag mit
konkreten Zielen vorgelegt: Wir schlagen einen einheit-
lichen Steuersatz vor, wir haben einen Vorschlag für das
Erhebungsgebiet unterbreitet, wir haben – wie es sein
sollte – die Steuerschuldner benannt, wir haben Ausnah-
meregelungen in Bezug auf den grenzüberschreitenden
Waren- und Dienstleistungsverkehr und den Tourismus
vorgeschlagen. Das alles soll ein Diskussionsangebot der
PDS sein.

Die Steuereinnahmen sollten vor allem im Rahmen der
UNO zur Finanzierung von Umwelt- und Entwicklungs-
hilfemaßnahmen verwandt werden. Mit dem von uns vor-
geschlagenen Steuersatz könnten jährlich zwischen
300 und 500 Milliarden Dollar eingenommen werden.
Das könnte ein Beitrag zur Lösung von einigen Proble-
men dieser Welt sein.


(Beifall bei der PDS)


Ich möchte einen letzten Aspekt vorbringen: Es ist völ-
lig klar, dass Deutschland diese Frage nicht im Alleingang
regeln kann. Inzwischen unterstützen viele Gewerkschaf-
ten – der DGB und auch die AFL/CIO in den USA –
ebenso wie viele andere Parlamentarierinnen und Parla-
mentarier ein solches Vorgehen. In der Koalitionsverein-
barung in Finnland wurde dergleichen erwähnt. Die bel-
gische Regierung ist in diesem Sinne aufgefordert
worden. Auch Herr Jospin in Frankreich hat sich dazu po-
sitiv geäußert.

Meine Aufforderung lautet: Deutschland sollte nicht
nur bei anderen Dingen, sondern auch im Hinblick auf die
Einführung einer ökonomisch sinnvollen und sozial ge-
rechten Steuer eine Vorreiterrolle übernehmen, die wirk-
lich helfen kann, in den ärmsten Ländern einiges zu be-
wegen. Lassen Sie uns deshalb diesem Antrag
zustimmen! Lassen Sie uns ihn weiter ausgestalten und
debattieren!

Danke schön.


(Beifall bei der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420103900
Ich erteile dem Kolle-
gen Detlev von Larcher, SPD-Fraktion, das Wort.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Der ist auch dafür! Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört!)



Detlev von Larcher (SPD):
Rede ID: ID1420104000
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Selbst den größten Eiferern des Neo-
liberalismus, die den Abbau des staatlichen Einflusses
und die unbeschränkt weltweite Liberalisierung des Ka-
pital- und Finanzverkehrs predigten, schwant, dass sie
sich auf eine Sackgasse zubewegen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das muss er vorlesen! – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist von Marx oder woher?)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Dietmar Bartsch

19682


(C)



(D)



(A)



(B)


– Ich merke, Sie haben von Marx keine Ahnung. Sie soll-
ten ihn einmal lesen. –


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Die Linken sind unbelehrbar!)


Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Entwicklung der
Wechselkurse – –


(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Der lebt ja nicht mehr!)


– Sie dürfen ruhig weiter zuhören, auch wenn der Name
von Karl Marx genannt wurde. Bleiben Sie ganz ruhig! Er
lebt ja nicht mehr. –


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Der ist genauso wenig eine Gefahr wie Sie!)


Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Entwicklung der
Wechselkurse –


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Der ist aber immer noch Ihr geistiger Ziehvater!)


– Sie können mich gleich widerlegen; jetzt hören Sie ein-
mal zu, dann kommen Sie ans Pult und widerlegen mich –
der realwirtschaftlichen Entwicklung nur bedingt folgt.
Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit es
nicht zu einer weiteren Kopplung mit all ihren negativen
Auswirkungen kommt.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Geben Sie den Rest doch zu Protokoll!)


Herr Merz, nur noch 1,2 Prozent der Umsätze auf den in-
ternationalen Devisenmärkten entfallen auf die Abwick-
lung des internationalen Handels. Mit anderen Worten:
Auf den Devisenmärkten steht der Realwirtschaft eine
hundertfache Übermacht von Spekulation, Absicherungs-
geschäften und Geldhandel gegenüber.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das können Sie doch gar nicht trennen! Wie wollen Sie das denn trennen?)


Ernstlich ist nicht zu bestreiten, dass größere, insbeson-
dere kurzfristige Schwankungen vor allem zwischen den
drei großen Weltwährungen die Realwirtschaft negativ
beeinflussen. Bei Investoren, Konsumenten und Expor-
teuren steigt die Unsicherheit. Stabile Kalkulationen und
Erwartungen und damit die Sicherung bzw. der Aufbau
von Arbeitsplätzen werden schwieriger.

Die Devisenspekulation beeinträchtigt die realwirt-
schaftliche Entwicklung in mehrfacher Hinsicht. Im Außen-
handel können Preise nicht mehr sicher kalkuliert werden.
Die Absicherung gegen Kursrisiken führt zu zusätzlichen
Kosten, zum Beispiel für Optionen, und behindert damit den
Welthandel. Die Verteidigung des Wechselkurses gegenüber
spekulativen Attacken durch die Notenbanken durch kurz-
fristige Interventionen und durch geldpolitische Maßnah-
men verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Kosten, die
die Steuerzahler zu tragen haben.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)


Die Stilllegung von Produktionskapazitäten in Ländern
mit überbewerteter Währung vollzieht sich in der Regel

schneller als umgekehrt der Produktionsanstieg bei Un-
terbewertung. Das Auf und Ab der Währungen führt da-
mit zu einer Vernichtung produktiver Ressourcen.

Letztlich handelt es sich bei allen genannten Wegen der
Beeinträchtigung der Realwirtschaft auch um eine Um-
verteilung von Einkommen aus dem produktiven real-
wirtschaftlichen Sektor in den Bereich der Finanzmärkte.
Genau hier liegt das zentrale Problem. Investitionen in
Sachkapital haben im Zuge der Deregulierung der inter-
nationalen Finanzmärkte gegenüber kurzfristigen Geld-
anlagemöglichkeiten immer mehr an Attraktivität verlo-
ren. Auch das ist ein Grund für die nach wie vor geringen
Sachinvestitionen und damit ein entscheidender Faktor
für die nach wie vor zu hohe Arbeitslosigkeit.

Deshalb gibt es gute Gründe, über Instrumente nach-
zudenken, die die Spekulation eindämmen und eine Glät-
tung der Kursschwankungen am Devisenmarkt bewirken
können. Der Vorschlag einer Tobinsteuer, also einer
Steuer auf Devisenumsätze, kann dazu durchaus beitra-
gen. Die große Anzahl der Transaktionen, die auf Mit-
nahme geringster Zinsdifferenzen und Kursgewinne ge-
richtet ist, könnte damit uninteressant werden.

In den letzten Monaten – es wurde gerade erwähnt –
hat diese alte Idee des Nobelpreisträgers Tobin immer
mehr Interesse gefunden. So haben zum Beispiel die
schwedische Vizepremierministerin, der Außenminister
Finnlands, der indische Premierminister sowie der Präsi-
dent von Brasilien die Tobinsteuer öffentlich befürwortet.
Lionel Jospin und Gerhard Schröder, unser Bundes-
kanzler, haben ihrerseits ihr Interesse und ihre Sympathie
geäußert. Ein weltweiter Aufruf von europäischen Abge-
ordneten und Mitgliedern des amerikanischen Kongresses
hat die Unterstützung von über 690 Parlamentariern aus
der ganzen Welt gefunden. Das kanadische Parlament hat
1999 mit großer Mehrheit beschlossen, die Steuer einzu-
führen, allerdings zunächst in einer Höhe von 0 Prozent,
solange andere Staaten nicht nachziehen. Das zeigt eines
der großen Probleme.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das ist die Nullnummer!)


– Sie können sich ruhig über das kanadische Parlament
lustig machen; ich tue das nicht. – Das große Problem ist:
Diese Steuer kann nicht nur von einigen Ländern erhoben
werden; sie müsste an allen großen Finanzplätzen zu-
gleich, ja im Grunde genommen weltweit, eingeführt
werden.

Es gibt einige durchaus ernst zu nehmende Einwände
gegen die Einführung der Tobin Tax, die gründlich über-
prüft werden müssen: Würden sich die Märkte nicht in die
Offshorezentren, die Steueroasen, verlagern? Das ist eine
Frage. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Gründe,
warum die großen Finanzplätze für den Devisenhandel be-
nutzt werden, in den Sicherheitskriterien, den Strukturen
und den Verbindungen zwischen den Märkten liegen. Die
Offshorezentren können die großen Börsen nicht ersetzen.

Es wird eingewandt, dass die Tobinsteuer zwar viel-
leicht das Volumen der Transaktionen verringern und die
Spekulation bremsen könnte; der Umfang einer solchen
Steuer wäre aber immer noch zu gering, um im Falle

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Detlev von Larcher

19683


(C)



(D)



(A)



(B)


eines massiven Angriffs auf eine Währung wirklich ent-
scheidend wirken zu können.

Es gibt dazu Überlegungen von Professor Spahn, ei-
nem ehemaligen Berater des Internationalen Währungs-
fonds. Er schlägt eine Steuer mit zwei unterschiedlichen
Steuersätzen vor. Der erste Steuersatz soll auf sehr niedri-
gem Niveau liegen und wie die klassische Tobinsteuer
eine fiskalische und eine umverteilende Funktion haben.
Der zweite hingegen soll sehr hoch liegen und in dem Mo-
ment greifen, wenn eine Währung aus dem Korridor aus-
bricht, um so den Wiederverkauf der attackierten
Währung zu verhindern. Mit diesem Sicherungs-
mechanismus soll verhindert werden, dass eine Währung
in einer Panikphase immer tiefer stürzt.

Das Hauptargument, das von den Gegnern der Tobin-
steuer vorgetragen wird, lautet, eine solche Steuer bringe
das Risiko mit sich, dass die Kapitalbewegungen zu stark
abgebremst würden. Dieses Argument zeigt allerdings,
dass durchaus mit den Auswirkungen einer Tobin Tax ge-
rechnet wird. Hier wäre dann die Frage zu stellen, wie
hoch der Steuersatz liegen muss, damit die erwünschte
Wirkung eintritt, aber kein Übermaß erreicht wird.

James Tobin steht seinem Vorschlag heute kritisch ge-
genüber – dies aber nicht aus dem Grund, weil er die
Steuer für überflüssig hält, sondern weil seiner Ansicht
nach zu viele Finanzminister dagegen seien und sie des-
halb nicht durchzusetzen sei. Ähnlich äußert sich übrigens
Herr Soros, der nun wahrhaftig ein Spezialist für Speku-
lationen ist.

Nun muss klar gesagt werden, dass die Einführung der
Tobin Tax nicht jeglicher Devisenspekulation den Boden
entziehen würde. Groß angelegte Attacken auf einzelne
Währungen, wie etwa 1992 auf die italienische Lira und
das Pfund Sterling, die ein Herausfallen aus dem Europä-
ischen Währungssystem zur Folge hatten, hätten sich für
ihren Initiator trotz einer Tobinsteuer gelohnt. Die Tobin-
steuer allein ist mit der Vermeidung von spekulationsbe-
dingten Finanzkrisen überfordert. Aber die Besteuerung
von Devisentransaktionen könnte das i-Tüpfelchen einer
umfassenderen Reform des Weltfinanzsystems sein.
Eine solche Reform muss verbindliche Standards etwa für
die Eigenkapitalausstattung von Finanzinstitutionen fest-
legen und mehr Transparenz und damit bessere Kontroll-
möglichkeiten schaffen. Damit können das Risiko von
Finanzkrisen und die Möglichkeit, daraus spekulativ Pro-
fit zu ziehen, von vornherein verringert werden.

Grundsätzlich ist grenzüberschreitender Kapital-
verkehr eine notwendige und unverzichtbare Vorausset-
zung für den Wohlstand in der entwickelten Welt. Aber
auch Entwicklungsfortschritte in den Schwellen-, Ent-
wicklungs- und Transformationsländern sind ohne diesen
Kapitalverkehr nicht denkbar. Es gibt jedoch Umstände,
in denen für einzelne Staaten eine weitreichende
Liberalisierung des grenzüberschreitenden Kapitalver-
kehrs sehr problematisch ist. Für die Entwicklung noch
schwach entwickelter Länder kann es förderlicher sein,
die Liberalisierung nicht zu überstürzen. Es ist bemer-
kenswert und sehr zu begrüßen, dass der IWF diese Auf-
fassung teilt und langsam davon abrückt, regelmäßig die
Liberalisierung auf den Kapitalmärkten als unabdingbare

Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen zu fordern. Es gibt
Instrumente wie die von Chile angewandten Preisein-
griffe in den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr oder
wie direkte Mengenbeschränkungen in Malaysia. Auch
die nun vom IWF vorgeschlagene Withholding Tax auf
Kapitalimporte ist denkbar.


(Dr. Hermann Otto Solms [FDP]: Was ist das denn jetzt wieder?)


– Das ist, Herr Solms, eine Steuer auf alle privaten Finanz-
zuflüsse zum Zeitpunkt der Überweisung und eine Re-
fund-Provision, die sicherstellt, dass die einbehaltenen
Steuern auf Zuflüsse, welche nicht Kapitalimporte betref-
fen, mit inländischen Steuerschulden verrechnet werden.

Es gibt also noch viel zu untersuchen, es muss noch
über vieles nachgedacht werden. Viele Gespräche in der
EU und darüber hinaus müssen geführt werden. Ein iso-
lierter Beschluss des Deutschen Bundestages wäre ver-
mutlich kontraproduktiv. Die SPD diskutiert ernsthaft
über Möglichkeiten, steuernd auf die Finanzmärkte ein-
zuwirken. Ein Bericht unserer Kommission „Internatio-
nale Finanzmärkte“ ist gerade vorgelegt worden. Ein Fa-
zit daraus lautet: Um Stabilität und Wohlfahrtswirkungen
in den internationalen Finanzmärkten zu erreichen, ist ein
breiter Ansatz notwendig. In diesem Zusammenhang
müssen alle Instrumente überprüft werden, auch die
Tobin Tax. Auf unserem Parteitag in der kommenden Wo-
che werden wir auch über diesen Punkt diskutieren.

Wir begrüßen den Antrag der EU-Finanzminister an die
EU-Kommission, eine Studie über Globalisierung und
Entwicklung vorzulegen, um die Vor- und Nachteile der fi-
nanziellen Globalisierung zu bewerten und eine Bilanz der
Entwicklungshilfe auf internationaler Ebene zu ziehen.

Wir werden also heute den Antrag der PDS-Fraktion
ablehnen und die Studie der EU-Kommission abwarten.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1420104100
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Leo Dautzenberg, CDU/CSU-Fraktion.


Leo Dautzenberg (CDU):
Rede ID: ID1420104200
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen! Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bun-
desregierung aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Prä-
sidentschaft innerhalb der EU das Thema der Erhebung
einer so genannten Devisenumsatzsteuer, auch Tobin-
steuer genannt, kurzfristig auf die Tagesordnung des
Ecofin-Rates zu setzen und eine Regierungskonferenz an-
zuregen, die einen Vertrag zur Einführung einer interna-
tional einheitlichen Devisenumsatzsteuer erarbeiten soll.
Schließlich wird in dem Antrag der PDS die Bundes-
regierung aufgefordert, sich für eine bestimmte Ausge-
staltung des Vertrages einzusetzen.


(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Detlev von Larcher

19684


(C)



(D)



(A)



(B)


Die Absichten der PDS zielen darauf, eine Art Ent-
wicklungshilfesteuer einzuführen; denn laut Antrag be-
stehe mit den Einnahmen aus der Devisenumsatzsteuer
eine Chance, durch die Kombination von Entschuldungs-
und Entwicklungshilfemaßnahmen einen Fortschritt
wirtschaftlich schwacher Länder zu unterstützen. So weit
die Forderungen in dem Antrag.

Herr Kollege von Larcher, ich war schon erstaunt, wie
Sie zum Schluss noch die Kurve gekriegt haben und
Gründe für die Ablehnung dieses Antrages dargelegt
haben.


(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der PDS)


Wenn ich die Diskussionen richtig verfolgt habe, dann
muss ich feststellen, dass Sie persönlich für die Tobin-
steuer sind.


(Ludwig Eich [SPD]: Sehr sachlich, Herr Kollege!)


Es gibt auch die Forderung aus der Fraktion des Bündnis-
ses 90/Die Grünen, noch in dieser Legislaturperiode eine
solche Steuer einzuführen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420104300
Herr Kol-
lege Dautzenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Abgeordneten von Larcher?


Leo Dautzenberg (CDU):
Rede ID: ID1420104400
Ja, Herr Präsident.


Detlev von Larcher (SPD):
Rede ID: ID1420104500
Herr Kollege Dautzenberg,
können Sie sich vorstellen, dass auch ein Befürworter der
Tobin Tax zunächst einmal in seiner eigenen Fraktion
wirbt? Wenn ein solcher Befürworter heute im Bundestag
spricht, spricht er im Namen seiner Fraktion und nicht als
Individualist. Ich habe dies getan, weil ich schon lange in
dieser Partei verankert bin und selbstverständlich für die
Fraktion spreche.


(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Salto vorwärts und rückwärts gleichzeitig!)


Ich trete nie als Individualist, sondern immer als Mitglied
meiner Fraktion auf.


(Lachen bei der CDU/CSU)



Leo Dautzenberg (CDU):
Rede ID: ID1420104600
Herr Kollege von
Larcher, ich kann mir Ihre Rede nur so erklären, dass Ihre
Bemühungen in der eigenen Fraktion nicht gefruchtet
haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Ludwig Eich [SPD]: Das war eine harte Kritik! – Detlev von Larcher [SPD]: Darf ich eine Zusatzfrage stellen?)


– Ich möchte weiter ausführen.

Noch in einer Stellungnahme pro Tobinsteuer in der
Zeitschrift „Die Bank“ vom Oktober 2001 bezeichnete
Frau Heyne von den Grünen die Tobinsteuer als sinnvol-
les Instrument, um Wechselkursschwankungen einzu-

dämmen. Ministerin Wieczorek-Zeul will durch die Ein-
führung der Tobinsteuer kurzfristige Kapitalbewegungen
eingeschränkt sehen. Sie meint, durch die Einnahmen aus
dieser Steuer könnten weltweit die Armut bekämpft und
globale Aufgaben finanziert werden. So äußerte sich die
Ministerin in einem Interview gegenüber der „Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 21. Oktober 2001.

Erwähnt worden ist schon, dass die Gewerkschaften
Bundeskanzler Schröder dazu aufgerufen haben, auf eine
gemeinsame Position zur Einführung der Tobinsteuer hin-
zuwirken. Sie sehen, dass die Diskussion über die Tobin-
steuer sehr aktuell ist und eine große Rolle in den Fraktio-
nen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen spielt. Weiterhin
stellen wir fest, dass auch innerhalb der Bundesregierung
keine einheitliche Meinung in dieser Frage besteht. Fi-
nanzminister Eichel und Bundeskanzler Schröder lehnen
die Einführung einer solchen Steuer zurzeit noch ab.

Worum geht es bei der Tobinsteuer? Die nach dem
amerikanischen Ökonomen und Nobelpreisträger James
Tobin benannte Steuer stammt aus den Anfängen der
70er-Jahre. Die Idee wurde von Tobin als Reaktion auf
den Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems der
fixen Wechselkurse entwickelt. Sie sah vor, eine einheit-
liche internationale Steuer auf alle Devisentransaktionen
zu erheben, wenn bei diesem Geschäft der Umtausch von
einer Währung in eine andere vorgenommen werden
muss, also beim Vorliegen von Kassageschäften. Damit
sollte der Handel mit Währungen verteuert werden, um
Spekulationen zu unterbinden.

Es ist doch bezeichnend, dass führende Fachleute aus
der Finanz- und Wirtschaftswissenschaft eine Umsetzung
der Tobinsteuer ablehnen. Unter Ihnen befindet sich
kein Geringerer als ein weiterer Nobelpreisträger, näm-
lich Robert Mundell, der Nobelpreisträger für Wirtschaft
des Jahres 1999.

Der Namensgeber selbst – da sollten die Befürworter
noch einmal nachlesen – wünscht nicht mehr, dass sein
Name mit dieser Steuer in Verbindung gebracht wird, wie
er dies ausdrücklich in einem Interview forderte, das er
vor zwei Jahren einem französischen Fernsehjournalisten
gab. Tobin präzisiert unter anderem, dass seine Steueridee
allein als ein Instrument zur Stabilisierung der Finanz-
märkte gedacht war und eben nicht als ein fiskalisches
Instrumentarium, um damit Steuereinnahmen zu erzielen.


(Detlev von Larcher [SPD]: Ja und?)


Schließlich betont Tobin, dass er auch als Ökonom Ver-
fechter des Freihandels sei.

Es sollte uns doch zu denken geben, wenn sich der
Ideengeber selbst von dieser Form der Steuer, wie Sie sie
erheben wollen, distanziert und sich im Grunde mit seiner
Idee nicht mehr wiederfindet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Detlev von Larcher [SPD]: Sie sollten wirklich genauer nachlesen!)


Die Steuer müsste, um überhaupt Wirkung entfalten
zu können, an allen internationalen leistungsfähigen
Finanzzentren der Welt zeitgleich eingeführt werden.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Leo Dautzenberg

19685


(C)



(D)



(A)



(B)


Geschieht dies nicht, würde sich das Handelsvolumen
automatisch auf jene Finanzplätze in der Welt verlagern,
die auf diese Besteuerung verzichten. Es wurden eben bei
Herrn von Larcher schon Zahlen genannt. Wir haben täg-
lich 1 Billion US-Dollar als Handelsvolumen im Devi-
senbereich.


(Detlev von Larcher [SPD]: Herr von Larcher hat auch gesagt, dass dieser Gedanke richtig ist!)


Kurzfristige Kapitalströme sind eben keine der Haupt-
ursachen für die starken Schwankungen von Wechselkur-
sen. Sie sind nicht ursächlich für Finanzkrisen in Teilen
Asiens in den neunziger Jahren oder aktuell in der Türkei
entscheidend. Ursächlich für den Rückzug der internatio-
nalen Anleger waren wirtschaftliche Fehlentwicklungen
in den Ländern selbst. Die eigentlichen Ursachen von Fi-
nanzkrisen sind zumeist in unangemessener Wechselkurs-
politik, in schwachen, ungenügend überwachten inländi-
schen Finanzsektoren und in hohen Außenschulden zu
sehen. Die Tobinsteuer ist nämlich wirkungslos gegen
hohe kurzfristige Spekulationswellen. Andererseits wür-
den längerfristige Devisentransaktionen über Gebühr ver-
teuert oder sogar ganz verhindert, und zwar gerade solche,
die auf Warenhandel begründet sind.

Die Steuer unterbindet bzw. verteuert genau die Ge-
schäfte, die eigentlich zu fördern sind. Sie wirkt damit
kontraproduktiv und beeinträchtigt das Wirtschafts-
wachstum eines Landes erheblich.


(Detlev von Larcher [SPD]: Das kommt auf den Steuersatz an!)


So können kurzfristige Kapitalbewegungen nicht auch
grundsätzlich als Spekulation bezeichnet werden.


(Dr. Dietmar Bartsch [PDS]: Das hat niemand gemacht!)


Sie dienen häufig in realen Geschäften auch der Absi-
cherung von Risiken. Devisentermingeschäfte sind im
Grunde das Gegengeschäft zum Realgeschäft.


(Detlev von Larcher [SPD]: Habe ich ja gesagt! – Dr. Dietmar Bartsch [PDS]: Völlig unbestritten!)


Darüber hinaus sind weiterhin auch Arbitragemöglich-
keiten zu nutzen, die auch stabilisierend auf das Finanz-
system und die Devisenmärkte wirken können. Würde die
Tobinsteuer eingeführt, so würde dadurch die Nutzung
von Arbitragemöglichkeiten, wie gesagt, eingeschränkt
und Invesitionen würden sich weltweit verteuern.

Die Folge wäre eine Minderung des Wohlstandsni-
veaus.


(Dr. Dietmar Bartsch [PDS]: Nein!)


Es ist in höchstem Maße zu bezweifeln, dass mit der To-
binsteuer die Finanzmärkte stabilisiert werden.

Im Gegenteil: Je geringer die Devisenumsätze sind,
desto stärker wirken sich einzelne Geschäftsabschlüsse
aus. Kursschwankungen werden im Grunde genommen
zunehmen. Die Globalisierung erfordert eine marktwirt-

schaftliche Weltordnung und eine Weltordnungspolitik
auf diesem Gebiet, aber nicht die Tobinsteuer.


(Beifall bei der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Wie soll die jetzt aussehen?)


Wenn es noch eines Beweises bedarf, so hat der Euro
nach den schrecklichen Ereignisses des 11. September
seine Bewährungsprobe bestanden. Der Euroverbund ist
bisher für zwölf EU-Länder in Kraft. Wäre das nicht so
gewesen, wäre die Gefahr für zwölf europäische Wäh-
rungen da gewesen. Der Euroverbund ist eben so stark,
dass er auch diese Schwierigkeiten überwinden konnte.
Wenn der Euro – Herr Kollege von Larcher, vielleicht
stimmen Sie mir da zu – zurzeit gegenüber dem Dollar-
raum schwächer ist, dann hat das nichts mit Spekulation
zu tun, wie das in den Reihen von PDS, SPD und Bünd-
nis 90/Die Grünen zu hören ist,


(Dr. Dietmar Bartsch [PDS]: Wer hat das denn gesagt?)


sondern vielmehr mit der eigenen Wirtschaftspolitik der
EU-Länder.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, wenn wir in Europa vom
Wachstum her die rote Laterne haben und auf der anderen
Seite das größte Wirtschaftspotenzial in dieser Gemein-
schaft darstellen, dann können Sie da auch die Gründe
dafür sehen, dass uns eben der Dollarraum nicht die not-
wendigen Reformmaßnahmen zutraut, die eigentlich für
diesen Raum erforderlich wären.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Damit wären auch die Stabilität und der Kurs des Euro
besser, als er jetzt gegenüber dem Dollarraum ist.


(Detlev von Larcher [SPD]: Wie hoch soll er denn werden?)


Hier geht ja gerade die Bundesregierung mit schlechtem
Beispiel voran.

Wenn auf der anderen Seite gerade Finanzminister
Eichel und der französische Finanzminister Fabius auch
auf europäischer Ebene darüber nachdenken, dass es
zukünftig Ausgabenziele geben soll und nicht mehr die
Stabilitätskriterien von Maastricht, gemessen am Brut-
toinlandsprodukt, dann ist das eine weitere Maßnahme,
die die Stabilität des Euros gefährdet statt sie zu stärken.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deshalb ist es eine unseriöse Politik, die hier betrieben wird.

Es ist Aufgabe von IWF und Weltbank, die ge-
meinsame Zielsetzung in einer klaren Aufgabentren-
nung zu erreichen. Dafür brauchen wir eine internati-
onale Marktwirtschaft, eine klare Ordnungspolitik, eine
international funktionierende Bankenaufsicht und inter-
nationale Standards. Das sind meines Erachtens und
auch aus der Sicht meiner Fraktion die richtigen Maß-
nahmen, die Aufgaben international in den Griff zu be-
kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Leo Dautzenberg

19686


(C)



(D)



(A)



(B)


Gestatten Sie mir, mit einem Zitat zu enden, und zwar
mit den Worten Robert Mundells, des Nobelpreisträgers
für Wirtschaft. Er charakterisiert die Tobinsteuer folgen-
dermaßen: Sie ist schlicht eine „idiotische Idee“.


(Beifall bei der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Das machen Sie sich aber wirklich sehr einfach, Herr Kollege! Selbst Nobelpreisträger sagen manchmal Dummheiten – Ludwig Eich [SPD]: Das war wüste Polemik!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420104700
Ich erteile
der Kollegin Kristin Heyne für die Fraktion des Bündnis-
ses 90/Die Grünen das Wort.


Kristin Heyne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420104800
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier über
einen Antrag der PDS zu entscheiden, der schon ein biss-
chen ergraut ist. Es ist ein Antrag vom April 1999;


(Dr. Heidi Knake-Werner [PDS]: Ja, eben!)


die Beschlussfassung des Ausschusses war bereits im Ja-
nuar 2000. Dass es der PDS erst jetzt sinnvoll erscheint,
ihn auf die Tagesordnung zu setzen, erweckt ein bisschen
den Eindruck, als sei es ein Ladenhüter bei Ihnen.

Ich glaube, man muss zugeben, dass die Debatte über
die Tobinsteuer durch Aktivitäten der Globalisierungs-
gegner, insbesondere der Gruppe ATTAC, wieder auf die
Tagesordnung gekommen ist. Es ist gut, dass sie das ge-
tan haben und dass die Debatte jetzt wieder geführt wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Allerdings muss man sehr genau hinschauen: Was kann
diese Steuer, was kann sie nicht? Wenn von den Kollegen
der PDS Erwartungen geweckt werden, das Armuts-
problem dieser Erde über die Tobinsteuer zu lösen,


(Dr. Dietmar Bartsch [PDS]: Das haben wir doch nicht gesagt!)


dann ist das sicher zu hoch gegriffen. Aber lassen Sie uns
genau hinsehen, was die Steuer kann. Sie kann ausufernde
Devisenmärkte begrenzen, indem sie kurzfristige Devi-
sengeschäfte belastet, langfristige aber begünstigt. Damit
ist sie ein Mittel unter anderen, um internationale Finanz-
märkte zu stabilisieren. Das Prinzip ist einfach: Es trifft
jene hart, die täglich oder gar alle paar Minuten riesige
Devisenkäufe tätigen. Bei denjenigen aber, die zum Zweck
von Handel und Tourismus oder für Direktinvestitionen
eine Währung tauschen, fällt ein vorgeschlagener Steuer-
satz von 0,1 oder 0,2 Prozent dagegen nicht ins Gewicht.

Auch Arbitragegeschäfte, das heißt Käufe und Ver-
käufe zur Ausnutzung von Kursdifferenzen rund um die
Welt, bilden zunächst einmal die Grundlage für den De-
visenmarkt und sind nicht bedrohlich. Eine Gefährdung
für den Devisenmarkt können die sehr kurzfristigen Ge-
schäfte werden, die immer stärker zunehmen, ein Wäh-
rungswechsel im Sekundentakt, der auch minimalste
Kursdifferenzen auszunutzen sucht. Diese kurzfristigen
Kapitalströme sind eine der Hauptursachen für starke
Schwankungen der Wechselkurse.

Diese Schwankungen sind dann ihrerseits für den
Außenhandel der betroffenen Länder schädlich. Anderer-
seits kann der herdenartige Abzug spekulativen Kapitals
und kurzfristiger Anlagen Währungs- und Finanzkrisen
erheblich verschärfen. Dies haben wir in der Asienkrise
erlebt.

Die Währungsumsätze haben sich in den vergange-
nen Jahren immer stärker vom Welthandel abgelöst. Es ist
inzwischen so, dass die Devisentransaktionen jährlich bei
375 Billionen US-Dollar liegen. Der Welthandel liegt bei
etwa 11 Billionen US-Dollar. Das heißt, die Devisen-
transaktionen sind um das 34fache höher. Dieses Verhält-
nis zwischen Devisenumsatz und tatsächlich getätigten
Geschäften wieder zu regulieren und die Finanzmärkte zu
stabilisieren, dazu könnte die Devisenumsatzsteuer einen
Beitrag leisten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Europäische Zentral-
bank und die EU-Kommission vom Ecofin-Rat beauftragt
worden sind, über die Tobinsteuer zu beraten und eine
Stellungnahme dazu abzugeben.

Es muss aber auch ganz klar festgestellt werden, dass
die Tobinsteuer nicht das Allheilmittel ist, um Ungerech-
tigkeiten und Fehlentwicklungen der Globalisierung zu
verhindern.


(Dr. Dietmar Bartsch [PDS]: Das hat auch niemand behauptet!)


Dafür sind weitere Instrumente notwendig. So ist es nötig,
die nationalen Finanzsysteme in den Schwellen- und
Entwicklungsländern deutlich zu stärken, um einheimi-
sche Ressourcen mobilisieren zu können.


(Detlev von Larcher [SPD]: Sehr wahr!)


Es ist notwendig, für diejenigen Länder, deren Entwick-
lungsmöglichkeiten blockiert sind, weil sie ihre Über-
schuldung nicht mehr aus eigener Kraft überwinden kön-
nen, ein internationales Insolvenzrecht zu schaffen.
Dabei ist sehr zu begrüßen, dass in der Schlusserklärung
der WTO auf die Notwendigkeit weiterer Entschuldungs-
initiativen hingewiesen wird. Hier ist, so denke ich, ein
gutes Ergebnis erzielt worden.

Der Dreh- und Angelpunkt für eine gerechte Gestal-
tung der Globalisierung ist die Öffnung der Märkte in
den Industrienationen für Exporte aus den Entwicklungs-
ländern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Deswegen ist es gut, dass sich die WTO zu einer neuen
Entwicklungsrunde durchgerungen hat. Diese Ziele soll-
ten in dieser Runde verwirklicht werden.


(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Dann ist es gut, dass wir darüber geredet haben!)


Die Tobinsteuer ist kein Wundermittel gegen die Glo-
balisierungsangst; aber sie kann zur Stabilisierung der
Finanzmärkte beitragen. Deshalb haben sich die Grünen
seit langem mit diesem Instrument beschäftigt, etliche

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Leo Dautzenberg

19687


(C)



(D)



(A)



(B)


Anhörungen durchgeführt und einige Anträge hierzu ein-
gebracht. Die Fraktion der Grünen hat sich übrigens in
diesem Jahr noch einmal mit der Tobinsteuer beschäftigt.
Sie hat ein Eckpunktepapier beschlossen und eine Initia-
tive der EU zur Einführung der Tobinsteuer gefordert.
Dies war Anfang September dieses Jahres, also noch vor
dem 11. September. Schon vorher war also klar, dass wir
solche Instrumente brauchen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dirk Niebel [FDP]: Das war schon vorher falsch!)


Was allerdings die PDS heute zur Abstimmung stellt
– wie gesagt, der Antrag ist schon ein bisschen in die Jahre
gekommen –, halten wir in der Ausführung für übermäßig
bürokratisch und für unnötig kompliziert. Der aktuelle
Stand der Debatte ist leider nicht in diesen Antrag einge-
gangen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zu-
stimmen. Wir sollten jetzt die Stellungnahmen der Eu-
ropäischen Kommission und der Europäischen
Zentralbank abwarten und auf dieser Grundlage weitere
konkrete Implementierungsvorschläge entwickeln.

Seit dem 11. September 2001 ist deutlich geworden,
dass eine faire Gestaltung der Globalisierung nicht nur
die Frage der Gerechtigkeit – die natürlich auch –, son-
dern auch die Frage der Sicherheit in den Industrieländern
beinhaltet. Deshalb sollte es endlich möglich sein, auch in
der Finanzwelt heilige Kühe zu schlachten. Die Art, in der
Kollege Dautzenberg soeben sehr massiv betont hat, dass
dies eine unsinnige Idee ist, macht deutlich, dass hier ei-
nige Emotionen bestehen und dass es sich auch bei der
Ablehnung der Devisenumsatzsteuer um eine heilige Kuh
handelt, die aus unserer Sicht endlich geschlachtet werden
sollte.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Herr Tobin sollte endlich zu Ehren kommen. Denn er sagt:
Gerade in den Zeiten der elektronischen Medien ist diese
Steuer zur Begrenzung des Devisenumsatzes durchaus
sinnvoll.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420104900
Für die
Fraktion der FDP spricht jetzt der Kollege Dr. Hermann
Otto Solms.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420105000
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Schlachten
heiliger Kühe haben die Grünen, wie man aktuell erfah-
ren kann, große Erfahrungen.


(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser Politik.

Zur Frage der Einführung der Tobinsteuer sollte man
am besten James Tobin selber zitieren. Er hat nämlich ge-
sagt, er habe diesen Stein vor etwa 30 Jahren ins Wasser

geworfen, um eine Diskussion anzustoßen. Man solle die-
sen Stein am besten nicht wieder heben.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Er selbst hat damit zugegeben, dass er damals die Aus-
wirkungen seiner Idee nicht so ganz bedacht hatte.


(Detlev von Larcher [SPD]: Herr Solms, man muss länger nachlesen!)


Herr von Larcher, ich möchte zitieren, was Ihr Partei-
freund, der Präsident der Deutschen Bundesbank, Ernst
Welteke, am 27. September 2001 in der „Financial Times
Deutschland“ geschrieben hat.


(Detlev von Larcher [SPD]: Nichts dagegen!)


Er beginnt seinen Aufsatz mit dem Satz:

Die Versuchung, einfachen Rezepten zu erliegen, ist
groß, wenn die Lösung offensichtlicher Probleme zu
komplex ist oder zu lange dauert.

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Gefahr in der Politik ist, dass man dort auf Schein-
lösungen schielt, wo einem die Arbeit mit komplexen Pro-
blemen zu kompliziert oder zu unpopulär erscheint. Des-
wegen kommt man dann auf Abwege.


(Detlev von Larcher [SPD]: Deswegen schlagen Sie den Stufentarif vor!)


Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Wirtschaftsno-
belpreisträger Robert Mundell, den Herr Dautzenberg
bereits zitiert hat, eine solche Idee als idiotisch bezeichnet
hat.


(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Zu Recht!

Erstens ist die Behauptung falsch, dass der tägliche De-
visenhandel die Märkte destabilisieren würde. Im Gegen-
teil: Er stabilisiert die Wechselkurse, weil der Spekulant
dadurch gewinnt, dass er gegen den Markt wettet. Deswe-
gen führt die Spekulation dazu, dass die Ausschläge ge-
dämpft werden, die Marktpreise also weniger stark aus-
schlagen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Womit hat Soros sein Vermögen gemacht, Herr Solms?)


Damit wird für die Wirtschaftssubjekte, die sich ja vor sol-
chen Ausschlägen schützen wollen, zusätzliche Liquidität
zur Verfügung gestellt. Die Spekulation ist also ausge-
sprochen hilfreich und schützt und stellt keine Gefahr dar.
Die Aussage von Frau Heyne, dass die Steuer zur kurzfris-
tigen Stabilisierung der Finanzmärkte führen könne, ist
definitiv falsch.

Zweitens verzerrt selbst eine geringe Tobinsteuer die
Effizienz der Märkte, weil sie einen Keil zwischen die Er-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Kristin Heyne

19688


(C)



(D)



(A)



(B)


träge aus in- und ausländischen Anlagen treibt sowie den
Güterhandel und die Fernreisen verteuert. Das mindert die
Wohlstandsgewinne aus der Globalisierung und steigert
sie nicht.

Wir wissen doch seit Ricardo, also seit rund 200 Jah-
ren, dass der internationale Warenaustausch zu Wohl-
standsgewinnen aller an diesem Prozess Beteiligten führt.
Wenn Sie auf die letzten Jahre zurückblicken und auf die
Schwellenländer sowie insbesondere auf die Tigerstaaten
in Asien schauen, sehen Sie, wer den Nutzen aus der Glo-
balisierung zu ziehen versucht. Wer die Chancen der Glo-
balisierung ergreift, hat überproportional hohe Wohl-
stands- und Währungsgewinne.


(Detlev von Larcher [SPD]: Aber sehen Sie auch die Verlierer, Herr Solms!)


Diejenigen, die sich gegen die Globalisierung wehren,
wie die rot-grüne Regierung in Deutschland, haben dann
Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste zu verantworten.
Das ist das Problem bei der Behandlung solcher Themen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Herr Solms!)


Drittens gestehen selbst Anhänger der Tobinsteuer ein,
dass sie Finanzkrisen wie die 1997 in Asien nicht ver-
hindern kann.


(Detlev von Larcher [SPD]: Habe ich ja gesagt!)


Damals waren nicht die Finanzmärkte, sondern Regierun-
gen, die die chronische Ineffizienz einer im Filz er-
stickenden Marktwirtschaft zuließen, schuld. Ab-
stürzende Wechselkurse sind nicht Krisenauslöser,
sondern Symptom schlechter Wirtschaftspolitik. Der un-
taugliche Versuch, Wechselkurse zu glätten, dient nur
dazu, untaugliche Regierungen vor den Folgen ihrer
Misswirtschaft zu schützen.

Weil das so ist, kommt auch Ihr Parteifreund Ernst
Welteke zu dem Schluss:

Offene Märkte und eine politische Zusammenarbeit,
die die Funktion der Märkte unterstützt, sie aber
nicht ersetzen will, sind Voraussetzungen für eine
funktionsfähige Weltwirtschaft. Wie ein System
kommunizierender Röhren funktioniert die Welt-
wirtschaft am besten, wenn die Verbindungskanäle
offen sind.

Hier stimme ich Ernst Welteke voll und ganz zu.


(Detlev von Larcher [SPD]: Ich will auch keine schließen!)


Genau so ist es. Die Tobinsteuer würde aber genau diese
Kanäle schließen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Nein!)


Schließlich zeigt – viertens – der Vergleich mit der
Ökosteuer, welcher Glaube Tobins Anhänger auszeich-
net: Es ist die Anmaßung derer, die sich für klüger als die
Märkte halten, die den Menschen misstrauen und sie

bevormunden wollen. Das ist die Konsequenz Ihrer
Politik.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Das musste jetzt kommen! Das ist Ihr Glaubensbekenntnis! – Ludwig Eich [SPD]: Sie haben ein sehr selektives Verständnis!)


Die Märkte reagieren entsprechend darauf.

Wir müssen daher den mühsamen Weg einer schritt-
weisen Verbesserung unserer Finanzsysteme weitergehen
und der Versuchung eines vermeintlichen Wundermittels
widerstehen. Das ist die Lehre, die aus der Diskussion um
die Tobinsteuer zu ziehen ist.

Deswegen ist es kein Wunder, dass James Tobin im
September dieses Jahres in einem „Spiegel“-Interview
auf eine Frage des „Spiegels“, die lautete:

Sie bezichtigen Attac

– das ist eine dieser Globalisierungsgegnergruppen –,

ein schlechter Anwalt armer Länder zu sein?

unter anderem antwortete:

Im großen Ganzen sind deren Positionen gut gemeint
und schlecht durchdacht. Ich will meinen Namen
nicht damit assoziiert wissen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420105100
Ich gebe der
Kollegin Brigitte Adler das Wort. Sie spricht für die Frak-
tion der SPD.


Brigitte Adler (SPD):
Rede ID: ID1420105200
Danke schön, Herr Präsident. –
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tobinsteuer ist
ein überlegenswerter Vorschlag. Sicher müssen die Vor-
und Nachteile, das Für und Wider, abgewogen werden.
Die Gründe, die für den Wissenschaftler Tobin maßge-
bend waren, eine solche Steuer auf spekulative Devisen-
umsätze zu fordern, sind alle nachlesenswert. In der Zwi-
schenzeit hat sich die Diskussion aber verselbstständigt.

Die Kollegen der PDS schlagen vor, dass Deutschland
während der EU-Präsidentschaft im Ecofin-Rat einen
entsprechenden Vertrag zur Einführung dieser Steuer vor-
bereiten soll. Verehrte Kollegen, leider ist die Zeit ein we-
nig darüber hinweggegangen.


(Zuruf von der PDS: – Es ist aber hoch aktuell!)


Der Antrag wurde im federführenden Ausschuss abge-
lehnt. Die konkreten Überlegungen der PDS könnten aber
als Material genommen werden, falls über die Einführung
der Devisenumsatzsteuer international intensiver disku-
tiert werden sollte.


(Zuruf von der PDS: Sehr gut!)

Als Entwicklungspolitikerin stehe ich zusammen mit

meinen Kolleginnen und Kollegen dieser Steuer positiv
nachdenkend gegenüber. Der Charme der Tobinsteuer

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Hermann Otto Solms

19689


(C)



(D)



(A)



(B)


besteht darin, dass sie auf der einen Seite spekulative
Kapitaltransfers erreichen und teurer machen soll und
auf der anderen Seite die Möglichkeit eröffnet, entwick-
lungspolitische Maßnahmen zu finanzieren. Ob das über
den IWF, die Weltbank oder eine andere bestehende Orga-
nisation abgewickelt werden sollte, müsste genau abge-
wogen werden. Das ist aber nicht der Punkt. Es kommt da-
rauf an, ob es gewollt wird, dass Spekulanten nicht ständig
gegen nationale Währungen spekulieren und keine Ge-
winne aus risikoreichen Anlagen in den verschiedensten
Formen – ich nenne Termingeschäfte, Hedge-Fonds und
andere Transaktionen – für sich verbuchen können. Die
technischen Schwierigkeiten einer solchen Steuer wären
lösbar. Der politische Wille muss aber artikuliert werden.

Der Gedanke, dass eine Abgabe international erhoben
werden soll, ist nicht neu. Bereits Mitte der 40er-Jahre hat
Keynes die Strafsteuer auf Zahlungsbilanzüberschüsse
gefordert. Auch der Brandt-Bericht an die UN enthält Vor-
schläge zu internationalen Steuern, die Einkommensquel-
len für internationale Zwecke erschließen könnten. Es
wurde zum Beispiel über eine Abgabe auf Bodenschätze
und Rohstoffe diskutiert. Solche Überlegungen sind lei-
der nicht weiter verfolgt worden. Gegenargumente, die si-
cherlich auch zu werten sind, wurden ins Feld geführt.
Warum kann nicht unvoreingenommen darüber nachge-
dacht werden, ob nicht eine Abgabe auf Rohstoffausnut-
zung erhoben werden soll, damit die Menschen – nicht nur
einige wenige – in den Entwicklungsländern reich werden
und das Geld im Land verbleibt, um soziale und wirt-
schaftliche Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren? Als
Beispiel führe ich Nigeria an.


(Beifall bei der SPD – sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Warum ist es überhaupt notwendig, solche Vorschläge
zu machen? Die Gelder für entwicklungspolitische Zu-
sammenarbeit werden nicht nur bei uns weniger. Die Ei-
genanstrengungen der Länder des Südens müssen eben-
falls einbezogen werden. Auch die tatsächlichen
Ursachen in der weniger entwickelten Welt müssen auf-
gearbeitet werden. Dabei spielt Geld natürlich eine Rolle;
aber nicht nur. Hunger und Armut sind Folgewirkungen
von verschiedenen Ursachen, so unter anderem einer ver-
fehlten Land- und Bodenpolitik. Wer über ein Stück
Land verfügt, kann sich und seine Familie ernähren.
Handwerk und Gewerbe können sich arbeitsteilig ent-
wickeln. Nur wer Sicherheiten zu bieten hat, erhält Geld.
Frauen sind benachteiligt, wenn ihnen nicht durch
Kleinstkredite geholfen wird.

Es heißt: Geld regiert die Welt. Eine Neuordnung ist
angebracht. Die Tobinsteuer ist eine Möglichkeit, anste-
hende Finanzfragen zu lösen. Mehrere Ministerien, so un-
ter anderem auch das Ministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, haben eine Überprü-
fung in Auftrag gegeben. Warten wir die Ergebnisse ab,
bevor wir die Fragen des institutionellen Rahmens, der
Bemessungsgrundlagen und der Verteilung näher erör-
tern. Gehen wir Schritt für Schritt vor. Die Tobinsteuer ist,
so denke ich, ein überlegenswerter Vorschlag.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420105300
Es spricht
nun der Kollege Otto Bernhardt für die CDU/CSU-Frak-
tion.


Otto Bernhardt (CDU):
Rede ID: ID1420105400
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Es ist heute der dritte Versuch der
PDS, eine Mehrheit für Initiativen in Richtung einer De-
visenumsatzsteuer zu finden.

Interessant ist, dass es bei dem ersten Versuch am Ende
der letzten Legislaturperiode – ich habe in das Protokoll
hineingeschaut – noch eine totale Ablehnung bei allen
Fraktionen des Hauses, mit Ausnahme der Antragstelle-
rin, gab. Bei der zweiten Behandlung vor knapp zwei Jah-
ren waren nur noch FDP und Union klar dagegen. Schon
damals gab es bei den Sozialdemokraten und den Grünen
so ein gewisses „vielleicht, aber nicht jetzt“.


(Detlev von Larcher [SPD]: Wir werden eben unterwandert!)


Ich kann Sie, meine Damen und Herren von der PDS, nur
beglückwünschen: Sie sind ein Stück weiter gekommen.


(Zuruf von der PDS: Sie kommen da auch noch hin!)


Heute sagen die Grünen und die Sozialdemokraten: Im
Grundsatz ist das etwas Gutes.

Wenn wir nach den Motiven fragen, warum für diese
Steuer – sie wurde im Einzelnen erläutert, ich brauche das
daher nicht mehr zu tun – im linken Spektrum zunehmend
Sympathien vorhanden sind,


(Zuruf von der SPD: Ist doch klar!)


dann lassen sich aus meiner Sicht dafür vor allem zwei
Gründe anführen, und zwar zum einen eine Antiglobali-
sierungssehnsucht. Zum Zweiten sind für einige im linken
Lager mehr Steuern und neue Steuern einfach ein Wert an
sich, da der Staat alles besser kann und dafür mehr Ein-
nahmen braucht, wozu er dem Bürger Geld wegnehmen
muss.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei der SPD – Detlev von Larcher [SPD]: Das ist unter Ihrem Niveau!)


Herr Kollege Larcher, ich weiß, Sie sind Theologe, kein
Ökonom. Das Problem – ich will es für die Nichtökono-
men einmal auf den Punkt bringen – bei dieser Steuer ist
dem Problem bei der Ökosteuer ähnlich: Wenn sie Erfolg
hat, finden Spekulationen nicht mehr statt und somit sind
dann auch keine Einnahmen für die Entwicklungsländer
zu erwarten. Von daher liegt ein Systembruch vor.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)


Zurück zur Sache: Es gibt im Wesentlichen drei klare
Gründe, warum die Fachwelt diese Steuer ablehnt, die im
Übrigen ein interessantes Denkmodell für Wissenschaft-
ler und die Universitäten darstellt. Ich habe sie mit mei-
nen Studenten immer gern besprochen; man kann viel da-
raus lernen. Vor allem kann man daraus lernen, dass sie in
der Praxis nicht umsetzbar ist.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Brigitte Adler

19690


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich nenne Ihnen die drei entscheidenden Punkte:

Der erste Punkt ist: Es ist nicht möglich, spekulative
von anderen Devisenumsätzen abzugrenzen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Detlev von Larcher [SPD]: Das wollen wir ja gar nicht!)


Es gibt keine Möglichkeit. Lassen Sie sich das von einem
Ökonomen sagen. Dieser Grund allein würde schon aus-
reichen, um Nein zu sagen.


(Zuruf von der SPD: Nein!)


Es gibt einen zweiten Grund, den Sie schneller be-
greifen:


(Detlev von Larcher [SPD]: Unverschämtheit!)


Es gibt fast 200 Länder in der Welt. Wenn Sie, Herr von
Larcher, sagen, es reiche, wenn die großen Länder mit-
machen, muss ich Ihnen sagen: Wenn zwei oder drei
kleine Länder nicht mitmachen, verlagern sich die Geld-
ströme dorthin und das System funktioniert nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das begreift der nicht! – Detlev von Larcher [SPD]: Lesen Sie einmal, was ich gesagt habe!)


Der dritte Punkt – um es ganz klar zu sagen –: Die Ein-
führung einer solchen Steuer würde eine unendliche neue
Bürokratie bedeuten. Im Rahmen der Globalisierung:
nein danke!

Wir brauchen keine neuen Steuern, wir brauchen eine
bessere Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie eine bessere
Arbeitsmarktpolitik.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist das!)


In diesem Sinne sollten wir gemeinsam tätig werden.


(Beifall bei der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Geben sich Ihre Studenten damit zufrieden? Was sind das für Studenten, die sich damit zufrieden geben?)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420105500
Für die
Fraktion der PDS spricht die Kollegin Ulla Lötzer.


Ursula Lötzer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420105600
Herr Präsident! Kolleginnen
und Kollegen! Lassen Sie mich wenigstens auf einige der
Argumente der heutigen Debatte eingehen, Argumente,
die von Ihnen, Frau Staatssekretärin, in Ihrer Stellung-
nahme für den EU-Ausschuss erwähnt worden sind, aber
auch in der heutigen Diskussion zur Sprache kamen.

Zunächst einmal ein Wort an die Kollegen Solms und
Dautzenberg: Lesen Sie doch zumindest den Zwi-
schenbericht der Enquete-Kommission, damit Sie auf
dem Stand der parlamentarischen Debatte sind; wir haben
uns dort mit vielen der Argumente auseinander gesetzt.


(Beifall bei der PDS sowie des Abg. Detlev von Larcher [SPD])


Tobin selbst – er ist hier vielfach zitiert worden – hat
sich nie von dem Nutzen, der Wirksamkeit und der Not-
wendigkeit dieser Steuer distanziert. Zu diesem Zweck
können Sie ihn sicherlich nicht benutzen.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)


Nun zu einigen der Argumente: Richtig ist, dass die
Tobinsteuer natürlich nicht gegen massive Fundamental-
spekulationen in einer Währung wirken kann. Allerdings
wirkt sie gegen allmähliche, in kleinsten und kleinen
Schritten sich aufbauende Spekulationswellen, die in
große Finanzkrisen münden können. Insofern wirkt sie
präventiv, bevor es zu Fundamentalspekulationen und zu
Krisen kommt. Das ist ihr Zweck. Der Einwand, der vor-
hin auch hier genannt worden ist, es könne nicht zwischen
spekulativen und anderen Kapitalströmen unterschieden
werden und die Tobinsteuer werde den internationalen
Handel belasten, ist schlichtweg irrelevant.


(Beifall bei der PDS)


Für Exporte und Direktinvestitionen ist die Kostenbe-
lastung gering: Erstens. Der Zeithorizont spielt eine
Rolle. Investitionen sind in der Regel nicht kurzfristig.
Zweitens. Sogar die einmalige Belastung könnte durch
eine Verringerung oder Erstattung der Einfuhrumsatz-
steuer um den Satz der Tobinsteuer oder durch eine Ver-
rechnung mit fälligen Gewinnsteuern oder Steuer-
gutschriften bei Direktinvestitionen neutralisiert werden.

Ebenso haltlos ist das Argument der technischen Un-
möglichkeit und Undurchführbarkeit. Alle Transaktionen
werden bereits erfasst oder können erfasst werden, erstens
im Preisstellungs- und Maklerprozess im Interbankver-
kehr. Bereits jetzt werden dort bis zu 95 Prozent aller
Transaktionen erfasst und elektronisch abgewickelt. Es ist
ein Leichtes, eine zusätzliche Meldung an die Steuer-
behörde einzuprogrammieren. Die zweite Möglichkeit
besteht im tatsächlichen Zahlungsvorgang, bei dem aus
Gründen der Sicherheit im Bankenverkehr zunehmend
auf individuelle Erfassung statt Verrechnung von Salden
abgestellt wird.

Europa könnte ganz aktuell – das fordern wir gemein-
sam mit ATTAC und Gewerkschaften – in der Einführung
der Tobinsteuer eine pionierhafte Vorreiterrolle spielen.


(Beifall bei der PDS)


Das scheinbar stichhaltigste Gegenargument bezieht sich
auf die Notwendigkeit der gleichzeitigen weltweiten Ein-
führung. Wir wissen alle: Das ist nichts anderes als ein
Totschlagargument. Ein gemeinsamer Beschluss der
wichtigsten Staaten ist schwer herzustellen. Deshalb
würde – das sagten auch viele von Ihnen – das Kapital, be-
kanntermaßen ein scheues Reh, fliehen, sodass für die
Stabilisierung nichts gewonnen wäre.

Die Kapitalflucht jedoch ist mit Kosten verbunden, die
höher als die Tobinsteuer sein können. Offshorezentren
werden als Fluchtziel genannt. Unserer Meinung nach ist
dies mehr ein Argument, dringend Maßnahmen gegen
Offshorezentren auch in diesem Sinne und nicht nur zur
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.


(Beifall bei der PDS)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Otto Bernhardt

19691


(C)



(D)



(A)



(B)


Eine massive Kapitalflucht ist auch deshalb nicht zu er-
warten, weil der amerikanische Anlagemarkt als Aufnah-
meregion nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Nach An-
gaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist
der Euro bereits jetzt bei 50 Prozent der Devisengeschäfte
beteiligt. Der größte Teil der Währungsgeschäfte spiele
sich als Euro- und Dollargeschäft ab. Angesichts der ge-
stiegenen Krisenanfälligkeit der Wechselkurse zwischen
Euro und Dollar seit Einführung der Währungsunion wäre
gerade hier eine Stabilisierung durch eine europäische
Einführung ein relevanter Bereich zum Nutzen aller Na-
tionen. Der Verteuerung von Devisengeschäften steht im
Übrigen ein vermindertes Wechselkursrisiko gegenüber,
das sich in sinkenden Kosten für Wechselkursabsi-
cherungsgeschäfte niederschlägt.

Nach wie vor würden also auch bei einer europaweiten
Einführung weiterhin Geschäfte in Europa gemacht wer-
den können und nicht alles durch Staatsdoktrinismus zum
Erliegen kommen. Die Entscheidung für oder gegen die
Tobinsteuer bleibt eine politische Entscheidung. Sie ist
möglich. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, in
diesem Sinne im Ecofin-Rat tätig zu werden. Gerade diese
Diskussion ist im Ecofin-Rat zu führen.


(Beifall bei der PDS)


Diese Argumente sind alle nicht neu. Setzen Sie sich
doch endlich mit ihnen auseinander! Damit Sie dies tun,
schlagen wir erneut vor: Machen Sie Anhörungen mit
Wissenschaftlern, Bewegungen und NGOs im Rahmen
dieser Ecofin-Debatte, damit endlich eine produktive
Auseinandersetzung mit dieser Argumentation erfolgt.


(Beifall bei der PDS)


Ein letzter Satz: Kollege von Larcher, Kollegin Heyne
und Kollegin Adler, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie
nicht bei der Ablehnung unserer Initiative stehen bleiben,
sondern aus Ihren Reden die Schlussfolgerungen ziehen
würden, damit wir in diesem Sinne eine gemeinsame Dis-
kussion als Beitrag zur Ecofin-Debatte, zumindest eine in
Anlehnung an die kanadische Initiative, führen können.
Das wäre einmal ein gemeinsamer Schritt.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420105700
Ich schließe
die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanz-
ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der PDS zur Ein-
führung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze auf
der Drucksache 14/2546. Der Ausschuss empfiehlt, den
Antrag auf Drucksache 14/840 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der PDS ange-
nommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und

der Landschaftspflege und zur Anpassung an-
derer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuRegG)

– Drucksache 14/6378 –

(Erste Beratung 179. Sitzung)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege und zur Anpassung

(BnatSchGNeuRegG)

– Drucksache 14/6878 –

(Erste Beratung 190. Sitzung)

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Eva Bulling-Schröter, Kersten Naumann,
Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
– Drucksache 14/5766 –

(Erste Beratung 168. Sitzung)


a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)

– Drucksachen 14/7469 , 14/7490 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Christel Deichmann
Cajus Cäsar
Sylvia Voß
Birgit Homburger
Eva Bulling-Schröter

b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung
– Drucksache 14/7481 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Waltraud Lehn
Dietrich Austermann
Oswald Metzger
Dr. Uwe-Jens Rössel

Zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts
des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur An-
passung anderer Rechtsvorschriften liegen je ein Ent-
schließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der
Fraktion der FDP vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Das
Haus ist damit einverstanden.

Dann eröffne ich die Aussprache und gebe das Wort
zunächst der Kollegin Ulrike Mehl für die Fraktion der
SPD.


Ulrike Mehl (SPD):
Rede ID: ID1420105800
Herr Präsident! Liebe Kollegin-
nen und Kollegen! „Naturschutz ist wirtschaftsfeindlich,
weil er die Wirtschaft behindert und Geld kostet, aber
keines einbringt.“ „Naturschutz geht immer gegen die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ursula Lötzer

19692


(C)



(D)



(A)



(B)


Landwirtschaft, weil die weltweite Wettbewerbsfähigkeit
eingeschränkt wird.“ „Naturschützer sind Verhinderer,
weil sie diese Sachverhalte nicht einsehen und überzo-
gene Forderungen stellen.“ Das ist nur eine kleine
Auswahl, eine Kostprobe dessen, was wir uns seit vielen
Jahren anhören müssen. Ich vermute, dass bei einigen der
Kollegen, die vielleicht gerade nicht hier sitzen, schon die
Hand zum Applaudieren gezuckt hätte.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Dass wir bei Ihnen applaudieren, können Sie aber nicht von uns verlangen!)


– Die nicht hier sind, habe ich gesagt.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Keine Selbstüberschätzung Ihrer Person!)


Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, dass ich diese Behauptungen für ge-
nauso grundlegend falsch halte wie die Behauptung, der
Mond sei grüner Käse. Vielmehr ist Naturschutz notwen-
dig, weil wir mit ihm unsere Lebensgrundlagen sichern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Naturschutz ist richtig, weil wir auch für die zukünftigen
Generationen existenzielle Grundlagen zum Leben erhal-
ten. Naturschutz ist nützlich, weil er unter anderem für ei-
nen sehr wichtigen Wirtschaftszweig, nämlich den Tou-
rismus, eine wesentliche Voraussetzung ist.

Über die ethische Frage hinaus, ob Natur um ihrer selbst
willen zu schützen ist – diese Frage beantworte ich persön-
lich mit Ja –, ist es für uns alle eine existenzielle Frage, die
Funktionen des Naturhaushalts zu erhalten und zu schüt-
zen. Dies haben wir im Gesetz ausdrücklich klargestellt,
und wir haben das einmal alle gemeinsam hier beschlossen,
als wir den Art. 20 a im Grundgesetz installiert haben.

Ganz ohne Frage genießen wir alle Natur, wenn sie
schön und intakt ist. Wir schwärmen davon, wenn wir
zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern auf Radtou-
ren See- und Fischadler beobachten, wenn wir in Polen
Wildpferde und Wisente in freier Natur erleben können
oder wenn wir in der Eifel Orchideenwiesen bestaunen
können. Erholung in urtümlicher Natur ist immer wieder
ein einzigartiges Erlebnis. Natur tut uns gut.

Doch über diesen genussvollen Naturschutz hinaus:
Ohne einen funktionsfähigen Naturhaushalt mit dauerhaft
intakten Filter- und Puffereigenschaften für Boden, Was-
ser, Luft, aber auch stabilen Ökosystemen ist auf Dauer
industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeit nicht mög-
lich. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gebietet hier den
Schutz der Natur. Ich betone dies audrücklich, denn allzu
oft wird gerade in diesem Zusammenhang der Begriff der
Nachhaltigkeit arg strapaziert und sogar missbraucht.

Vor diesem Hintergrund – Naturschutz und Nachhal-
tigkeit – hat sich allerdings ein neuer Streitpunkt ent-
wickelt, diesmal zu meinem großen Bedauern ein Streit
innerhalb des ökologischen Lagers, ein Streit, der eigent-
lich keiner sein muss und der allzu oft künstlich aufge-
bauscht wird: Um das Klimaschutzziel zu erreichen, set-
zen wir auf den Ausbau der Windenergie. Dabei werden

für die Stromerzeugung durch Offshore-Windkraftanla-
gen, besonders in der Ausschließlichen Wirtschaftszone,
nämlich dem Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemei-
len vor der Küste, große Potenziale gesehen. Folgerichtig
ist dies ein Schwerpunkt in der Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung; dies begrüße ich ausdrücklich.

Hier bietet sich uns die einmalige Chance, Windener-
gie in großem Stile auszubauen und dabei Fehler, die an
Land leider zum Teil gemacht worden sind, zu vermeiden.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Aber neue machen!)


Klimaschutz durch Energieerzeugung aus Wind kann
und muss im Einklang mit den Erfordernissen des Natur-
schutzes erfolgen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Nur dann ist die Windenergienutzung tatsächlich nach-
haltig. Ich denke, hier sind wir uns alle einig.

Aus diesem Grund haben wir den ambitionierten Ge-
setzentwurf der Bundesregierung gezielt durch Regelun-
gen ergänzt, die in der Ausschließlichen Wirtschaftszone,
AWZ, gleichzeitig den Schutz empfindlicher Ökosysteme
und den zügigen Ausbau der Offshore-Windenergie er-
möglichen werden: Wir schaffen die Möglichkeit, in der
AWZ Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete aus-
zuweisen und bewirken damit Rechtssicherheit für die
Planer und Betreiber der Offshore-Windenergieanlagen.
Damit die Ausweisung der Schutzgebiete schnell gesche-
hen kann, stellen wir die entsprechenden Haushaltsmittel
für zusätzliche Stellen beim zuständigen Bundesamt für
Naturschutz zur Verfügung.

Die Windenergieanlagen in der AWZ sind Seeanlagen
und werden folgerichtig nach der Seeanlagen-Verord-
nung genehmigt. Wir haben im Rahmen des Natur-
schutzgesetzes diese Verordnung ebenfalls an die neuen
Erfordernisse angepasst. Dabei werden erstens über die
Ausweisung von Eignungsflächen bevorzugte Bedingun-
gen für den Windenergie-Ausbau geschaffen und zwei-
tens über die Festschreibung der UVP-Pflicht im Rah-
men der Genehmigung sowie der Klarstellung, dass bei
erheblicher Beeinträchtigung des Vogelzuges die Geneh-
migung versagt werden kann, die Belange des Natur-
schutzes gestärkt.

Diese Dualität – Nutzung der Natur ermöglichen und
gleichzeitig die Natur so weit wie möglich schützen –
zeichnet das Gesetz, wie wir es hier heute verabschieden,
insgesamt aus. Ich nenne zusätzlich drei Beispiele: Wir
eröffnen neue Möglichkeiten für Sport, Erholung und
Tourismus in der Natur und schreiben gleichzeitig die
Schaffung eines Biotopverbundes vor. Wir ergänzen die
Eingriffsregelung um die Beeinflussung des Grundwas-
sers und konkretisieren Ausgleich- und Ersatzmaßnah-
men, gestalten aber gleichzeitig die Ausgleichsregelung
praktikabler und ermöglichen dadurch eine größere Fle-
xibilität in der Praxis. Wir betonen die wichtige Rolle der
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als eines Part-
ners für den Naturschutz, machen aber auch deutlich, dass
im Sinne des Naturschutzes bestimmte Regeln bei der Be-
wirtschaftung der Flächen, nämlich die gute fachliche

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulrike Mehl

19693


(C)



(D)



(A)



(B)


Praxis, eingehalten werden müssen. Deshalb haben wir
die Neueinrichtung von Strukturelementen wie Hecken
oder Saumstrukturen nicht zum Bestandteil der guten
fachlichen Praxis gemacht.

Nicht zuletzt wurde die längst überfällige Vereins-
klage – früher hieß sie Verbandsklage – endlich auch in
das Bundesrecht aufgenommen. Es handelt sich hier um
eine Regelung, mit der in der weit überwiegenden Zahl
der Landesgesetze bereits seit vielen Jahren sehr gute Er-
fahrungen gemacht wurden. Dieses Thema ist schon lange
überfällig. Ich bin davon überzeugt, dass die Vereinsklage
bei Genehmigungsverfahren auch auf Bundesebene aus-
gesprochen nützlich sein wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich persönlich habe mich elf Jahre lang für ein neues,
gutes, effektives und modernes Bundesnaturschutzgesetz
engagiert. Sie werden mir sicherlich glauben, wenn ich
Ihnen sage, dass ich mir rein unter Naturschutzgesichts-
punkten noch viel mehr hätte vorstellen können. Wir ha-
ben in den vergangenen zwei Jahren viele Gespräche mit
Interessengruppen aus allen Bereichen geführt und viele
Anregungen diskutiert und aufgenommen. Naturgemäß
kann dabei nicht jeder Wunsch aufgenommen und nicht
jede Kritik berücksichtigt werden. Doch ich finde, dass
das Gesetz, das wir heute verabschieden, ein gutes Gesetz
ist. Es ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit, an
die wir mit Idealismus und Realitätssinn herangegangen
sind.

Natur tut uns gut. Mit diesem Gesetz können wir der
Natur Gutes tun.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420105900
Für die
CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege Dr. Peter Paziorek.


Dr. Peter Paziorek (CDU):
Rede ID: ID1420106000
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Die Bewahrung der Schöp-
fung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundla-
gen waren seit jeher Verpflichtung für die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion. Jeder weiß, dass die Erfüllung dieser
Aufgaben aber besondere Anstrengungen erfordert; denn
der Gefährdung zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in ei-
nem dicht besiedelten Land wie Deutschland kann nur im
Zusammenwirken mit allen gesellschaftlichen Kräften
wirksam Einhalt geboten werden. Dabei ist insbesondere
auf die Kooperation mit den Landnutzern, also mit den
Landwirten und den Forsteigentümern, abzustellen. Die-
sem Erfordernis wird Ihr Gesetzentwurf an keiner einzi-
gen Stelle gerecht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der SPD: Sie haben ihn nicht gelesen!)


Unter unserer Regierungsverantwortung ist das
Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 1998 zuletzt novelliert
worden. Dabei wurden zwei ganz entscheidende Wei-
chenstellungen vorgenommen: Erstens. Dem Vertrags-
naturschutz wurde Vorrang vor dem Ordnungsrecht

eingeräumt. Damit wurde den Naturschutzbehörden zur
Pflicht gemacht, in Sachen Naturschutz mehr als vorher
mit den Bürgern zu sprechen. Das war eine richtige Wei-
chenstellung.

Zweitens. Es wurde eine bundeseinheitliche Ausgleichs-
verpflichtung für Naturschutzauflagen, die über die gute
fachliche Praxis hinausgehen, eingeführt. Damit wurde den
Forsteigentümern und den Landwirten Rechtssicherheit in
finanziellen Fragen des Naturschutzes gegeben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das Ergebnis der Novellierung durch die CDU/CSU-
FDP-Bundestagskoalition 1998 war, dass der Streit zwi-
schen Naturschützern und Naturnutzern im Interesse des
Naturschutzes begraben wurde; denn die Land- und
Forstwirtschaft besitzt nun einmal 80 Prozent der in
Deutschland benötigten Flächen. Sie muss deshalb als
wichtigster Verbündeter für einen dauerhaften Natur-
schutz gewonnen werden. Damit haben wir 1998 auch
eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz des Natur-
schutzes in unserer Gesellschaft geschaffen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Es gibt nicht einen sachlichen Grund dafür, dass Sie diese
wichtige Weichenstellung von 1998 mit Ihrem jetzigen
Gesetzentwurf zurücknehmen. Es ist unverantwortlich,
dass Sie die Fortschritte im Naturschutz, die in den letz-
ten Jahren gemacht wurden, mit Ihrem Gesetzentwurf zer-
stören.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gab gar keine Fortschritte, die man zerstören kann!)


Was ist der wesentliche Kern Ihres Gesetzentwurfes? –
Der Inhalt Ihres Gesetzentwurfes ist, das Ordnungsrecht
ohne größere finanzielle Ausgleichsverpflichtungen für
den Staat auf Kosten und ohne Mitwirkung der Betroffe-
nen zu stärken. Das halte ich für einen Rückschlag für
eine moderne Naturschutzpolitik in Deutschland.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Damit stärkt der vorliegende rot-grüne Gesetzentwurf
nicht die Mitarbeit der Bürger im Naturschutz. Er betont
vielmehr die hoheitlichen Befugnisse der Behörden im
Naturschutz gegenüber den Bürgern und sieht mehr Pla-
nung und Bürokratie vor. Dafür – ganz kurz – vier Bei-
spiele: Erstens. Die Einführung einer bundeseinheitlichen
flächendeckenden Landschaftsplanung erfordert ein-
fach mehr Personal, gerade auch bei den Kommunen.

Zweitens. Die Ausweitung der guten fachlichen Pra-
xis, wie sie in dem vorliegenden Gesetz vorgesehen ist,
parallel zu den Fachgesetzen führt zu Doppelzuständig-
keiten der Behörden. Es werden große Verwaltungspro-
bleme vor Ort folgen.

Drittens. Die vorgesehene Verschärfung der Eingriffs-
regelung vergrößert die Zahl der Planungsschritte, macht
also mehr Planung bei Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur notwendig.

Viertens. Die Beibehaltung der wirklich großen Un-
übersichtlichkeit bei den verschiedenen Schutzgebiets-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulrike Mehl

19694


(C)



(D)



(A)



(B)


kategorien – Sie haben ja nicht gestrafft und zusammen-
geführt – wird weiterhin völlig unnötig viel Personal und
große Verwaltungskapazitäten binden.

Dies alles führt nicht nur zu mehr Verwaltungsaufwand
und zu mehr Kosten. Es wird auch – das sagen wir Ihnen
schon jetzt voraus – zu Unsicherheiten bei der Anwen-
dung des Rechts vor Ort, bei den Kommunen und bei den
Behörden führen, insbesondere dann, wenn Sie pau-
schale Rechtsbegriffe wie „Umgebungsschutz“ – wie
weit der gehen soll, wird davon abhängen, wie dieser Be-
griff vor Ort ausgelegt werden wird – oder „Biotopver-
bund“ einführen – man kann sich trefflich darüber strei-
ten, was einen Biotopverbund ausmacht und was nicht –,
ohne dass Sie entsprechende fachliche Kriterien vorge-
ben. Wenn Sie die Rechtsbegriffe nicht klar abgrenzen,
dann kann man nur sagen: Ihr Gesetzentwurf wird nicht
verstärkt die Natur in Deutschland, sondern letztlich nur
Ihre rot-grüne Ideologie in Sachen Naturschutz schützen.
Das ist nicht gut für den Naturschutz in Deutschland.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Auch
wir sehen die Notwendigkeit für einen Biotopverbund,
aber in fachlich begründeten schützenswerten Gebietskulis-
sen. Deshalb ist klarzustellen, dass die vorhandenen Schutz-
gebiete auch durch langfristige vertragliche Vereinbarungen
einbezogen und weiterentwickelt werden können.

Wir müssen endlich bedenken: Die ländlichen Räume
sind in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland
nicht nur Natur- und Kulturraum, sondern auch – das gilt
zum Beispiel für meine Heimatregion, das Münsterland –
wichtige Wirtschaftsräume. In ihnen müssen für den Ver-
braucher qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugt
werden. Zugleich sind sie Ausgleichsräume und Erho-
lungsräume für die Menschen in den Ballungsgebieten,
bei uns zum Beispiel aus dem Ruhrgebiet. Diese vielfälti-
gen Funktionen können sie selbstverständlich nur dann
erfüllen, wenn sie naturnah und nachhaltig genutzt wer-
den. In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie leider nicht er-
kannt, dass sich vor allem in diesen Gebieten und eben
nicht nur in den gezielt ausgewiesenen Naturschutzge-
bieten das weitere Schicksal des Naturschutzes entschei-
den wird. Es ist deshalb ein Irrglaube, dass allein durch
die staatliche Zuordnung weiterer Räume zum Natur-
schutz dem Artenschwund Einhalt geboten werden kann.

Wir haben Ihnen in den Ausschussberatungen immer
wieder gesagt – ich wiederhole es heute noch einmal in
aller Eindringlichkeit –:


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dadurch wird es auch nicht wahr!)


Der Weg, den Sie jetzt einschlagen, ist der falsche Weg;
denn fachliche Untersuchungen zeigen, dass nicht allein
die Verwaltung von Flächen durch die Naturschutzbehör-
den zu Verbesserungen führt. Wir sagen Ihnen ganz deut-
lich: Dieser Gesetzentwurf wird nicht zu mehr, sondern zu
weniger Naturschutz führen. Naturschutz kann nicht ge-
gen die Bevölkerung vor Ort gemacht werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen wir auch nicht!)


Ihr Gesetzentwurf enthält in dieser Frage einen großen
Webfehler und Sie leisten dem Naturschutz damit einen
Bärendienst, Frau Voß.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir fordern Sie deshalb noch einmal auf: Verlassen Sie
nicht den mit der Novelle von 1998 eingeschlagenen er-
folgreicheren Weg


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein falscher Weg!)


und folgen Sie unserem Entschließungsantrag! Vertragli-
che Absprachen mit dem Bürger und eine Ausgleichsver-
pflichtung für Nutzungsbeschränkungen sind die Mittel
unserer Wahl, um den Naturschutz in Deutschland
voranzubringen. Das Ordnungsrecht soll nur die notwen-
digen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür setzen.

Dies bedeutet nicht, wie Sie manchmal behauptet ha-
ben, dass der Naturschutz dann unbezahlbar wird. Im Ge-
genteil. Im Wege der Kofinanzierung stellt Brüssel viele
Mittel zur Verfügung. Es kommt dabei darauf an, Mittel
extra für Naturschutzmaßnahmen, also über die Einhal-
tung der guten fachlichen Praxis hinaus anzufordern.
Wenn wir jetzt die Schwellenwerte für die gute fachliche
Praxis heraufsetzen, werden wir keine Möglichkeit mehr
haben, solche Kofinanzierungsmittel aus Brüssel zu be-
kommen.


(Zuruf von der FDP: Richtig!)

Damit schädigen Sie die Naturschutzpolitik in Deutsch-
land auch finanziell. Deshalb warnen wir Sie davor, Ihren
Weg in dieser Hinsicht weiterzugehen.

Der Naturschutz kann nicht auf Kosten der Betroffenen
betrieben werden. Wer Ihren Gesetzentwurf liest, muss
aber zu der Erkenntnis kommen: Sie wollen das. Das ist
für den Naturschutz in Deutschland verhängnisvoll. Aus
diesem Grund werden wir Ihren Weg nicht mitgehen und
lehnen diesen Gesetzentwurf ab.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420106100
Für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe ich das Wort der
Kollegin Sylvia Voß.


Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420106200
Sehr ge-
ehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Wer durch des Argwohns Brille schaut, sieht Raupen
selbst im Sauerkraut“, sagte schon Wilhelm Busch.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das kenne ich schon!)


Herr Paziorek, das trifft auf Sie offensichtlich voll zu.
Die Folgen der Mittel Ihrer Wahl können wir feststel-

len: Zwei Drittel der Biotope in Deutschland sind heute ge-
fährdet. Mehr als 50 Prozent unserer Lurche und Reptilien
sind ebenfalls gefährdet und stehen auf den Roten Listen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Die Grünen stehen auch bald auf der Roten Liste!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Peter Paziorek

19695


(C)



(D)



(A)



(B)


Das Gleiche gilt für 40 Prozent der Pflanzenarten. Wir ha-
ben in den letzten 25 Jahren eine Fläche für die Natur ver-
loren, die dreimal so groß ist wie das Saarland. Das kön-
nen Sie nicht bestreiten. Sie haben in Ihrer Politik das
Freiwillige überbetont. Wir haben gesehen, dass auch
Ordnungsrecht sehr wohl notwendig ist,


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Ja, aber als Rahmen!)


um unsere Lebensgrundlagen zu schützen, um unser na-
tionales Naturerbe zu schützen.

Uns ist das Miteinander – Sie werfen uns vor, dass das
bei uns nicht gegeben sei – auch sehr wichtig gewesen.
Wir sind auf wirklich alle Nutzergruppen, auf alle Schutz-
vereine, auf alle Fachleute zugegangen, haben uns im Vor-
feld sehr wohl informiert und sind fachlich fundiert an
diesen Gesetzentwurf herangegangen.

Was Sie sagen, ist nicht stichhaltig. Die fachlich fun-
dierten Zahlen zum Biotopverbund lagen bereits zu Ihrer
Regierungszeit vor. Sie haben sie nur ignoriert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben den Biotopverbund im Gesetz festgeschrie-
ben. Das gilt genauso für die gute fachliche Praxis, mit
der dafür gesorgt wird, dass eine Agrarwende Fuß fassen
kann und dass wir gesunde Nahrungsmittel in einer ge-
sunden Natur, die uns allen, auch den Landwirten, eine
Lebensgrundlage bietet, erzeugen können. In dieser guten
fachlichen Praxis gibt es eine Ausnahme – da sind wir auf
die Bauern zugegangen –, nämlich die Kleinstrukturen,
sodass die Bauern beispielsweise auch Hecken pflanzen
und trotzdem Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Sie müssen nur den Bericht über das, was wir gemacht ha-
ben, richtig lesen. Ich halte Ihnen zugute, dass Sie so von
der Natur begeistert sind, dass Ihnen da einige Passagen
entgangen sind.

Wir haben auch andere Dinge, die wirklich positiv
sind, neu geregelt, und zwar sehr übersichtlich. Sie sagen,
Sie blicken da nicht durch. Ich weiß nicht, wo man da
nicht durchblicken kann. Wir haben die Nationalparke ge-
stärkt; wir haben dort den Prozessschutz verankert. Wir
haben die Biosphärenreservate gestärkt und wir haben die
Naturparke als Fundament für einen nachhaltigen Touris-
mus vorgesehen.

Wir haben sehr viel Gutes und Neues in Bezug auf den
Artenschutz verankert. Ich möchte hier nur den Vogel-
schutz an Freileitungen erwähnen. Die Freileitungen stel-
len die Haupttodesursache einiger unserer Großvögel dar.
Wir können doch nicht, wie Sie das jahrelang gemacht ha-
ben, tatenlos davor stehen. Sie haben aus Angst vor irgend-
welchen Interessenkollisionen nichts angefasst. Wir haben
die Dinge angefasst und setzen sie jetzt um. Das wird der
Natur, wie es Frau Mehl schon sagte, wirklich gut tun.

Es gibt einen großen Lebensraumschwund, etwa durch
Verinselung; das wissen auch Sie. Deswegen ist der Bio-
topverbund so wichtig. Ebenso nenne ich den Biotop-
schutz im Bereich der Alleen. Das ist etwas völlig Neues,
was aber für uns alle, insbesondere für die Menschen vor
Ort, für die das ein Stück Heimat ist, wichtig ist. Wir ha-

ben entsprechende Regelungen in das Gesetz aufgenom-
men.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


Wir haben mit den Bestimmungen über Artenschutz
und Biotopschutz dafür gesorgt, dass die Zwei-Drittel-Le-
bensraumtypen wirklich geschützt werden. Auch unsere
Kinder sollen noch Sumpfdotterblumenwiesen, Wollgras-
wiesen kennen, die Rufe der Unken hören und die Kamm-
molche beobachten können. Wir sollten nicht eines Tages
den Kindern sagen müssen, es gibt keinen Osterhasen
mehr. Dazu gibt es eine wunderschöne Karikatur. Es
kommt eine Ratte mit der Kiepe und sagt: Ich bin die
Osterratte; der Hase ist ausgestorben. Genau das möchten
wir nicht. Deswegen haben wir gerade in dem Bereich des
Artenschutzes sehr viel neu geregelt.

Die anderen Dinge sind schon genannt worden: Mee-
resnaturschutz oder die flächendeckende Landschaftspla-
nung.

Wir haben die Bereiche der Erholung und des Sports
sehr gut in diesem Gesetz verankert. Das gilt auch für die
Verbandsklage.

Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich für die kon-
struktive Zusammenarbeit mit allen, mit dem Bundesrat,
mit den Ländern, mit den Verbänden und Vereinen, deren
Vertreter heute auf der Tribüne sitzen, bedanken.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich hoffe, dass dieses Gesetz, wenn es von den Ländern
entsprechend umgesetzt wird, für die Bundesrepublik
beim Naturschutz einen wirklich neuen, großen Schritt
nach vorn darstellt.

Ich möchte noch etwas in Richtung der CDU/CSU sa-
gen, weil Sie es offensichtlich immer noch nicht begriffen
haben. Goethe sagte schon:

Die Flöhe und die Wanzen
Gehören auch zum Ganzen.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Es wuchs eine westfälische Eiche! – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/ CSU]: Ich gebe zu Protokoll: Ich möchte trotzdem keine Flöhe von ihr haben!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420106300
Ich gebe das
Wort der Kollegin Marita Sehn für die Fraktion der FDP.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Wie weit geht das mit den Flöhen im Bundestag?)



Marita Sehn (FDP):
Rede ID: ID1420106400
Herr Präsident! Liebe Kollegin-
nen und Kollegen!


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Sagen Sie mal was zu den Flöhen!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Sylvia Voß

19696


(C)



(D)



(A)



(B)


Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein klei-
ner Schritt für die Bundesregierung und ein großer für den
Naturschutz. Nur, er geht in die falsche Richtung.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein Rück-
schritt. Frau Voß, sie ist die Aufkündigung des ökologischen
Gesellschaftsvertrages, den die FDP mit begründet hat.


(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Ein Was? Wie hieß das?)


Vielleicht noch einmal zu Ihrer Erinnerung: Die alte
Bundesregierung unter liberaler Beteiligung hat den Vor-
rang des Vertragsnaturschutzes vor ordnungsrechtli-
chen Maßnahmen eingeführt.


(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Das ist der Vertrag?)


Herr Müller, wir haben damit ein klares Signal gesetzt:
Kooperation vor Konfrontation. Das ist moderner Natur-
schutz.


(Beifall bei der FDP)


Wir haben damit gezeigt, dass Naturschutz für uns
nicht nur eine Bringschuld der Land- und Forstwirtschaft
ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Na-
turschutz geht uns alle an.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat auch niemand bestritten! – HeinrichWilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Ihr entmündigt die Landwirtschaft!)


Es ist nicht ausreichend, dem ländlichen Raum den Na-
turschutz per Gesetz aufs Auge zu drücken.

Mit dem Vorrang des Vertragsnaturschutzes hat die da-
malige Bundesregierung unter FDP-Beteiligung einen
ökologischen Gesellschaftsvertrag eingeführt. Der ländli-
che Raum engagiert sich im Naturschutz. Er stellt Flächen
für die Erholung und für ökologische Zwecke zur Verfü-
gung.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das streitet doch auch keiner ab!)


Für die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen ge-
währt die Gesellschaft einen Ausgleich. Das ist eine sozial
gerechte Naturschutzpolitik und nicht Ihr „Wir bestellen
und die anderen bezahlen“.


(Beifall bei der FDP – Horst Kubatschka [SPD]: Das haben Sie gemacht!)


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in diesem
Sinne ein Rückschritt. Er setzt auf Konfrontation statt auf
Kooperation, auf Verordnen statt auf Überzeugen.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es! – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Die SPD entmündigt die deutsche Landwirtschaft!)


Der Naturschutz wird von einem gesamtgesellschaftli-
chen Anliegen zu einer Angelegenheit der Land- und
Forstwirtschaft degradiert. Ganz besonders bitter muss es
dabei für die Betroffenen sein, dass die Bundesregierung

nicht einmal weiß, welche Kosten sie ihnen aufbürdet.
Diese Ignoranz ist Arroganz gegenüber den Betroffenen
und deren Nöten.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Frau Mehl, die Bundesregierung hat in ihrer Antwort
auf unsere Kleine Anfrage – es handelt sich um die Druck-
sache 14/6733; Sie können das nachlesen – klipp und klar
gesagt, dass sie nicht weiß, welche Kosten auf die Betrof-
fenen zukommen.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Die weiß noch mehr nicht!)


Die Bundesregierung verweist sogar lapidar darauf – ich zi-
tiere –, dass „sich im Einzelfall zusätzliche Vermarktungs-
möglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse erge-
ben“ können. Etwas viel Konditional, finden Sie nicht?

Während die Kosten für die Betroffenen sehr real und
konkret sind, verhält es sich mit den möglichen Einnah-
men genau umgekehrt, Frau Voß. Sie sind höchst unsicher
und hypothetischer Natur. Mit der Aufkündigung des Vor-
rangs für den Vertragsnaturschutz beraubt die Bundes-
regierung die Landwirte der einzigen echten Einkom-
mensperspektive, die es im Naturschutz bislang gibt.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch so nicht! Das wissen Sie doch!)


Der Naturschutz der Bundesregierung ist vor allem Na-
turschutz durch andere auf Kosten anderer. Der Natur-
schutz der Bundesregierung findet folgerichtig vor allem
in der Theorie statt.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist absurd!)


Defizite im Naturschutz sind weniger gesetzgeberisch als
vielmehr vollzugsbedingt. Auch das wissen Sie. Daran
ändert die vorgelegte Novelle herzlich wenig.


(Beifall bei der FDP)


Im Gegenteil: Den ohnehin überlasteten Naturschutz-
behörden werden zusätzliche Aufgaben aufgebürdet. Der
Bund bestellt, gibt aber kein Geld – so sieht grüne Natur-
schutzpolitik aus.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat des-
halb nur eine Alibifunktion: Sie suggeriert einen hohen
Stand des Naturschutzes, der in der Praxis aber nicht um-
gesetzt werden kann. Ohne mehr Personal und ohne mehr
Geld wird es auch nicht mehr Naturschutz geben. Der Na-
turschutz der Bundesregierung findet auf dem Papier statt
und hat mit der Praxis wenig zu tun.

Nachhaltigkeit, das ist die Integration ökologischer,
ökonomischer und sozialer Aspekte. Nachhaltiger Natur-
schutz ist ein integrierter Naturschutz.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau den machen wir!)


Er berücksichtigt die wirtschaftlichen und sozialen Be-
lange ebenso wie die ökologischen Aspekte, Frau Voß. Ich
glaube, die haben Sie vergessen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Marita Sehn

19697


(C)



(D)



(A)



(B)


Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist in die-
sem Sinne alles andere als nachhaltig. Sie ist ökologisch
unsinnig, da sie einen höheren Stand des Naturschutzes
suggeriert, der in der Praxis, Frau Deichmann, leider nicht
umgesetzt werden kann.


(Beifall bei der FDP)


Sie ist ökonomisch schädlich, da sie wichtige Investitio-
nen und Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum
verzögert, wenn nicht gar verhindert.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt so auch nicht! Das wissen Sie auch!)


Die Bundesregierung schiebt den ländlichen Raum auf
das wirtschaftliche Abstellgleis. Sie handelt sozial unge-
recht, da sie den Naturschutz entschädigungslos dem
ländlichen Raum aufbürdet.


(Beifall des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


Den Nutzen des Naturschutzes haben wir alle, während
die Kosten allein der ländliche Raum trägt.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Polemik, mehr nicht!)


Kurz, die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist
das genaue Gegenteil von Nachhaltigkeit. Die FDP lehnt
die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes deshalb ab.
Es darf keine Benachteiligung der ländlichen Räume un-
ter dem Deckmantel des Naturschutzes geben. Dies brin-
gen wir mit unserem Entschließungsantrag zum Aus-
druck. Naturschutz lässt sich nur mit den Menschen und
nicht gegen sie verwirklichen.

Danke.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulrike Mehl [SPD]: Das ist bitter! Nichts dazugelernt!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420106500
Ich gebe der
Kollegin Eva Bulling-Schröter von der Fraktion der PDS
das Wort.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420106600
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sa-
gen: Gegenüber dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz
ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf ein
Fortschritt – aber ein bescheidener.


(Marita Sehn [FDP]: Ein Rückschritt!)


Das Verhältnis von Naturschutz und Landnutzung, der
Kernpunkt der Auseinandersetzungen, wurde neu geord-
net, dies jedoch nur zaghaft. Im Gegensatz zum PDS-Ent-
wurf sind die Regeln der guten fachlichen Praxis für uns
zu allgemein. Eine klare Definition dieser Betreiber-
pflichten wäre aber für eine vernünftige Entschädigungs-
praxis zwingend notwendig. Bis wohin kann beispiels-
weise der Staat bei Naturschutzauflagen unentgeltlich die
Rücksichtnahme der Bauern einfordern? Ab welcher
Grenze hat der Landwirt ein Recht auf Entschädigung?
Das sind wichtige Fragen.

Das vorgesehene Biotopverbundsystem wird im Re-
gierungsentwurf nur an der untersten Grenze des Mach-
baren festgeschrieben. Es sind nur 10 Prozent der Lan-
desfläche. Ebenso wie viele Naturschutzverbände fordert
die PDS 15 Prozent,


(Beifall bei der PDS)

davon 10 Prozent verbindlich für die Bundesländer


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Die FDP fordert 18 Prozent!)


und 15 Prozent als Sollbestimmung für die Bundesrepu-
blik als Ganzes.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man umsetzen!)


Ich meine, das wäre eigentlich machbar gewesen.
Im Übrigen sind im PDS-Entwurf ökologisch bedeut-

same Flächen von kommerzieller Privatisierung ausge-
schlossen. Das wäre aber notwendig. Ich möchte Sie da-
ran erinnern, dass Ihr früherer Minister Waigel von den
Naturschutzverbänden dafür sogar den „Dinosaurier des
Jahres“ erhalten hat.


(Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: Können Sie das bestätigen?)


– Natürlich bestätige ich das. – Die Bundesregierung hat
in einem beschränkten Maß leider auch zur Privatisierung
beigetragen. Wir hätten uns gewünscht, dass alles in
Staatseigentum übergeht.

Die Eingriffsregelung wird im Koalitionsentwurf in
einigen Fällen verschärft. Dennoch wird nichts wesent-
lich Neues getan, um der Zersiedlung und Zerschneidung
von Natur und Landschaft Einhalt zu gebieten. Die Be-
lange des Naturschutzes werden somit weiterhin bei Bau-
vorhaben nicht ab-, sondern weggewogen. Schließlich
sind seit der letzten BauROG-Novelle die Kompetenzen
für die Abwägung von den Naturschutz- zu den Bauäm-
tern übergegangen. Ich möchte noch einmal das Statisti-
sche Bundesamt zitieren, das sagt: Wenn so weitergebaut
wird, ist bis Ende des Jahrhunderts die ganze Bundesre-
publik zubetoniert. Ich denke, das wollen wir alle in die-
sem Hause nicht.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Das liegt aber an den Betonsozialisten in der PDS!)


Im Gegensatz dazu will die PDS, unter anderem durch
ein Unterlassungs- bzw. Minimierungsgebot für vermeid-
bare Eingriffe sowie mit einer Einvernehmensvorschrift
zwischen Bau- und Naturschutzbehörden, solche Verfah-
rensweisen stoppen. Ich denke, das ist notwendig. Diesem
Ziel dient auch die Ausdehnung der Eingriffsregelung auf
den unbeplanten Innenbereich, wo in der Vergangenheit
wertvolle Grünflächen und Biotope verloren gingen.

Die neu eingeführte Verbandsklage ist im Koalitions-
entwurf weiterhin von Misstrauen gegenüber den Um-
weltverbänden geprägt. Zum einen kann noch nicht ein-
mal gegen die Vorhaben geklagt werden, an denen
Verbände im Verfahren beteiligt waren. Die Beschrän-
kung auf eine Klagemöglichkeit bei Planfeststellungsbe-
schlüssen sowie Befreiungen von Verboten und Geboten
in Schutzgebieten verhindert dies. Mit solch einer Vorge-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Marita Sehn

19698


(C)



(D)



(A)



(B)


hensweise ist die Verfahrensbeteiligung, zum Beispiel bei
Umweltverträglichkeitsprüfungen, für uns nur ein Alibi.
Einwände brauchen ohne Klagemöglichkeit nicht ernst
genommen zu werden.

Weiterhin fehlt es im Regierungsentwurf an einer Kla-
gemöglichkeit, die sich über das Naturschutzrecht hinaus
auf das gesamte Umweltrecht erstreckt. Dies wäre aber
ein Beitrag zur Behebung von Vollzugsdefiziten im Um-
weltrecht und ist deshalb genauso Bestandteil des PDS-
Entwurfs wie die Erweiterung der Klagemöglichkeiten
einzelner Bürger.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf für das
zukünftige Gesetz ist kein großer Wurf. Ich denke, er
muss nachgebessert werden. Die Diskussion zum Thema
Naturschutz und Umwelt wird weitergehen. Wir müssen
gemeinsam nachbessern. Unser Gesetzentwurf wäre eine
Alternative gewesen. Leider haben Sie die abgelehnt.

Danke.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420106700
Für die
SPD-Fraktion spricht die Kollegin Christel Deichmann.


Christel Deichmann (SPD):
Rede ID: ID1420106800
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Ostseeparlamentarier-
konferenz am 1. und 2. September dieses Jahres in Greifs-
wald hat sich naturgemäß sehr intensiv mit dem Thema
Umwelt und Naturschutz beschäftigt. Der norwegische
Vertreter machte noch einmal ganz deutlich: Wir haben
keine unbegrenzten Ressourcen. Die Menschen müssen
aufwachen; die Welt kann nicht weiter so ausgebeutet
werden. Die Bedrohung der Menschheit und der Erde ist
unübersehbar. Der Bevölkerung muss bewusst werden:
Die Veränderungen sind unumgänglich.

Vielen Menschen ist diese Tatsache bewusst. Ich
möchte das an einem Beispiel deutlich machen.

Ein Themenkomplex, dem leider noch zu wenig Be-
deutung beigemessen wird, ist die Frage des ständig zu-
nehmenden Flächenverbrauchs. Die kommunale Ge-
meinschaft ist in dieser Frage offensichtlich weiter als
manch einer hier im Parlament.


(Rainer Brinkmann [Detmold] [SPD]: So ist es!)


So war in Heft 10 dieses Jahres der kommunalen Monats-
zeitschrift „Der Überblick“ zu lesen:

Städte und Gemeinden in ganz Europa kennen das
Problem: Durch Flächenversiegelung, Verschmut-
zung, Erosion u. a. gehen alljährlich große Flächen
der endlichen Ressource Boden verloren. ... Trotz-
dem werden in der Bundesrepublik nach wie vor täg-
lich 1,3 Millionen m2 überbaut. Das entspricht einer
Fläche von 185 Fußballfeldern,

die täglich – ich wiederhole es – in der Bundesrepublik
überbaut werden.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das darf so nicht weitergehen!)


Viele Kommunen sind nicht mehr bereit, tatenlos zu-
zusehen, und haben darum im Oktober letzten Jahres auf
europäischer Ebene in Bozen ein Aktionsbündnis, das
„Boden-Bündnis“ europäischer Städte und Gemeinden
gegründet. Ich denke, dass das ein sehr beeindruckendes
Beispiel dafür ist, dass die Gesellschaft dieses Thema
doch sehr ernst nimmt.

Wir beschließen heute eine umfassende Novelle des
Naturschutzrechtes. Es wurde von meiner Kollegin Frau
Mehl schon gesagt, dass wir uns hätten vorstellen kön-
nen, dass mehr getan würde. Wir werden aber, Frau
Bulling-Schröter, nicht nachbessern. Wir sind sehr froh,
dass wir bis zu diesem Punkt gekommen sind. Ich denke,
es ist gut, wenn wir die jetzt geplanten Vorhaben erst ein-
mal in die Realität umsetzen und erst dann weitere Ziele
anstreben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es ist überfällig, den Naturschutz effektiver zu betrei-
ben. Viele Arten und Lebensräume sind trotz des bisheri-
gen Gesetzes aus dem Jahre 1976 ausgestorben bzw. ver-
loren gegangen. Sie, Herr Paziorek, haben die Novelle
von 1998 angesprochen. Das hätten Sie lieber nicht getan.
Dabei handelte es sich nämlich um eine richtige Null-
nummer.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das sagen Sie!)


Sie hat nichts für den Naturschutz gebracht, nicht ein Bun-
desland hat die Vorgaben umgesetzt und sie hat Ihnen –
darüber bin ich überhaupt nicht traurig – auch als Wahl-
geschenk nichts genutzt.


(Ulrike Mehl [SPD]: Genau!)


Der vorliegende Gesetzentwurf verdeutlicht, wie der
Naturschutz auf ein solides Fundament gestellt werden
kann. Wir schaffen das nötige Rüstzeug, um den Erhalt
der biologischen Vielfalt sicherzustellen.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Sie stellen morgen auch noch die Grünen unter Naturschutz!)


– Herr Ronsöhr, Sie können es nicht lassen. Hören Sie
doch einfach einmal zu. Das habe ich Ihnen schon ein paar
Mal gesagt.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Was?)


– Zuhören! Wir buchstabieren das nachher einmal.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Wo sollen wir denn zuhören?)


Nachdem wir viele Jahre über die Grundlagen eines
wirklich modernen Naturschutzes diskutiert haben, kön-
nen wir unsere Erkenntnisse jetzt endlich umsetzen. Wir
haben wesentliche Änderungsvorschläge, die in der Sach-
verständigenanhörung des Umweltausschusses und in der
Debatte im Bundesrat vorgebracht wurden, aufgegriffen
und nach intensiver Diskussion und Abwägung zwischen
Nutzerinteressen und den Belangen des Naturschutzes

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Eva Bulling-Schröter

19699


(C)



(D)



(A)



(B)


Kompromisse gefunden, die beiden Seiten gerecht wer-
den. Wir wollen nämlich – das ist uns besonders wichtig;
da können Sie behaupten, was Sie wollen, Frau Sehn –
Naturschutz mit den Menschen zu unser aller Nutzen,
aber erst recht zum Nutzen unserer natürlichen Umwelt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Marita Sehn [FDP]: Dann müssen Sie das auch machen!)


– Ein Blick in unser Gesetz erübrigt weitere Fragen an
dieser Stelle.

Ich begrüße es sehr, dass im vorliegenden Gesetz das
Verhältnis zwischen Naturschutz und Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft neu geregelt wird. Ich halte es für
längst überfällig, einen länderübergreifenden Biotopver-
bund verbindlich festzuschreiben. Es ist auch an der Zeit,
die vorgeschlagenen Verbesserungen im Artenschutz
durchzusetzen. Ich begrüße die Erweiterung der Liste der
zu schützenden Biotope. Ich freue mich über die Ein-
führung einer flächendeckenden Landschaftsplanung. Ich
halte es für selbstverständlich, das Verbandsklagerecht
jetzt auch auf Bundesebene einzuführen.

Einige Dinge möchte ich jetzt noch näher erläutern. Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, haben
sicherlich Probleme mit dem Biotopverbund. Die Forde-
rung, mindestens 10 Prozent – ich unterstreiche: minde-
stens 10 Prozent – der Landesfläche als Gebiete mit vor-
rangiger Funktion für einen Verbund von Lebensräumen zu
sichern, ist nicht neu. Neu ist allein, dass sie als gesetzliche
Regelung in einem Bundesgesetz festgeschrieben wird.

Wenn uns die Natur am Herzen liegt, dann müssen wir
ihr auch den erforderlichen Raum gewähren. So stellt
nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen der
Flächenanteil von mindestens 10 Prozent eben nur einen
Minimalwert dar. Wir haben festgestellt, dass diese Ver-
netzung nicht abrupt an Landesgrenzen aufhören darf,
und haben das im Gesetz berücksichtigt. Wir bitten die
Bundesregierung von dieser Stelle aus, nach einem Zeit-
raum von fünf Jahren im Parlament über den Realisie-
rungsstand zu berichten.

Wir haben die Frage nach der Natur- und Landschafts-
verträglichkeit von Sport klar beantwortet. Aus zeitlichen
Gründen verweise ich auf die Begründung in unserer Be-
schlussempfehlung und auf die im Bericht enthaltenen
Ausführungen meiner Fraktion. Sportverbände werden
auch zukünftig nicht mit Natur- und Umweltschutzver-
bänden gleichgestellt, wenn es um die Vereinsklage geht.
Es ist aber sehr wichtig – auch das haben wir festge-
schrieben –, dass sie frühzeitig in die Beratung der rele-
vanten Fragen einbezogen werden.

Wir haben den Schutzgebietsteil modernisiert und un-
ter anderem die bestehende Definition für Biosphärenre-
servate im Sinne des UNESCO-Programms weiterent-
wickelt. Das ist zeitgemäß.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der Entwicklungsaspekt und auch der Umgebungsschutz
spielen für die Zukunft unserer Schutzgebiete eine bedeu-
tende Rolle.

Wir haben mit einer weiterentwickelten Definition für
die Naturparke eine zeitgemäße – ich zitiere aus einem
Brief des VDN, den ich gestern bekommen habe – „Ziel-
setzung in den Bereichen nachhaltiger Tourismus, dauer-
haft umweltgerechte Landnutzung und nachhaltige Re-
gionalentwicklung“ aufgenommen. Damit werden wir der
Bedeutung gerecht, die die Naturparke für eine nachhal-
tige Entwicklung des ländlichen Raumes haben. Das ist
genau das Gegenteil dessen, was Sie behauptet haben.

Gerade die Großschutzgebiete sind ein Magnet für die
erholungssuchenden Menschen, die echte Natur erleben
möchten. Davon leben unsere Tourismusregionen wie zum
Beispiel die Mecklenburgische Schweiz, aber auch die Lü-
neburger Heide oder die Schwäbische Alb. Für einen nach-
haltigen Naturschutz brauchen wir ganzheitliche integra-
tive Strategien und Konzepte. Genau deswegen haben wir
– das wurde hier schon ausgeführt – einige Punkte in den
Grundsätzen zur guten fachlichen Praxis festgeschrieben.

Zum Thema Meeresschutz hat meine Kollegin Ulrike
Mehl bereits ausführlich berichtet. Weil ich diese Frage
für eine der bedeutendsten im Rahmen des Novellie-
rungsprojekts halte, will ich zur Klarstellung hinzufügen,
was uns die Dena mit auf den Weg gegeben hat:

Wenn die Bundesrepublik keine Schutzgebiete in der
AWZ ausweist, hätte dies möglicherweise zur Folge,
dass in den faktischen oder vorgeschlagenen Natur-
schutzgebieten ... nach dem Vorsorgeprinzip der EU-
Rechtsprechung keine Anlagen errichtet werden
können. Dies würde für die Planer rechtliche Unsi-
cherheit bedeuten durch potenzielle Klagen beim
EU-Gerichtshof.

Wir wissen doch alle: Der ökologische Zustand von
Natur und Landschaft in Deutschland verschlechtert sich
nach wie vor. Die Daten zur Natur 1999 des Bundesamtes
für Naturschutz und das Gutachten des Umweltsach-
verständigenrats aus dem Jahre 2000 bestätigen das. Wir
müssen handeln und müssen gesetzliche Grundlagen
schaffen, die an der Praxis orientiert sind. Wir werden die-
ses Gesetz deshalb in die Realität umsetzen.

Es gibt wahrhaftig keinen Anlass, in den Anstrengun-
gen um den Naturschutz nachzulassen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Frederic Vester, ein deutscher Biochemiker und Umwelt-
wissenschaftler des letzten Jahrhunderts, sagte: „Die Ant-
worten zu unseren Problemen kommen aus der Zukunft
und nicht von gestern.“ Wir haben mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf zukunftsorientierte Antworten gegeben.
Stimmen Sie zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420106900
Für die
Fraktion der CDU/CSU spricht der Kollege Cajus Julius
Caesar.


(Horst Kubatschka [SPD]: Sie können gleich sagen, wo der Rubikon ist!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Christel Deichmann

19700


(C)



(D)



(A)



(B)



Cajus Julius Caesar (CDU):
Rede ID: ID1420107000
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die CDU/CSU-Bundestags-
fraktion wird den vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen,


(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach nein!)


weil er zu bürokratisch, fachlich sehr fragwürdig und vor
allen Dingen nicht zukunftsweisend ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Mit dieser Vorgehensweise wird die Regierung keinen
Erfolg haben und sie wird den Naturschutz nicht in der ge-
eigneten, vor allem nicht der gewünschten Art und Weise
voranbringen.

Auch das Verfahren der Einbringung war unzumutbar
und abenteuerlich.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gar nicht wahr!)


In den letzten Tagen gab es 74 Änderungsanträge, dann
gab es in der Nacht vor der Sitzung des Umweltausschus-
ses 30 Seiten Änderungsanträge zu Änderungsanträgen.
Das ist in der Tat für die Beratung in den Fraktionen un-
zumutbar.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Das hat Rot-Grün gar nicht gelesen!)


Sie wollen diese Beratungen offensichtlich gar nicht.
Aber noch viel schlimmer: Sie wollen offensichtlich die
Verbände, Institutionen und Bürger vor Ort nicht weiter in
die Beratung einbinden, sonst hätten Sie diese Anträge si-
cherlich etwas eher vorgelegt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Aber Trittin war schon immer ein Nacht-und-NebelMann!)


Die CDU/CSU kann sich mit ihrer Leistungsbilanz se-
hen lassen. Wir haben beim Natur- und Umweltschutz
vieles vorzuweisen – bei der Luft- und Wasserreinhaltung,
bei der Abfallwirtschaft, beim Klimaschutz und bei vielen
internationalen Vereinbarungen. Wir haben auch bereits
in dieser Wahlperiode eine Reihe von Initiativen einge-
bracht. Wir wollen auf diesem Weg im Umwelt- und Na-
turschutz weiter voranschreiten. Dafür werden wir uns
auch weiterhin einsetzen. Das zeigen unsere Anträge im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

Die SPD und die Grünen wollen das Ordnungsrecht
voranstellen. Im Umweltausschuss wurde das von ihnen
am 10. Oktober so dargestellt: Das Ordnungsrecht – so ha-
ben sie gesagt – ist leistungsfähiger und muss Vorrang ha-
ben vor vertraglichen Vereinbarungen. Das ist für uns der
falsche Weg. Wir gehen einen anderen Weg, einen Weg in
Richtung auf den Vertragsnaturschutz.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ihre gesetzlichen Regelungen betreffen – ja, man muss
besser sagen: sie treffen – Land- und Forstwirtschaft,
Jagd- und Fischereiwirtschaft und sie treffen auch das Pla-
nungsrecht unserer Kommunen vor Ort. Sie hemmen be-

sonders die Entwicklung des ländlichen Raumes. Auch
das wollen wir nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie wollen ein Biotopverbundsystem mit wahllos ge-
griffenen 10 Prozent und unklaren Definitionen für die Be-
troffenen. Diese können so nicht wissen, welche Verbote,
Gebote und Festsetzungen auf sie zukommen. Das ist so
nicht hinnehmbar. Wir wollen Umweltschutz, wir wollen
einen Biotopverbund, aber wir wollen auch, dass die Be-
troffenen wissen, was auf sie zukommt. Und sie sollen
auch einen Ausgleich für Einschränkungen erhalten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Bei der guten fachlichen Praxis konnte sich der Bür-
ger vor Ort bisher auf die Fachgesetze verlassen.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können sich immer noch auf Fachgesetze verlassen!)


Auch hier gehen Sie einen neuen Weg. Sie formulieren im
Bundesnaturschutzgesetz wahllos einzelne Bereiche. In
den schriftlich niedergelegten Aussagen des Experten
Dr. Rieder vom Bundesverband für Natur- und Arten-
schutz ist zu lesen, dass dies „schlichtweg unsinnig und
laienhaft“ ist. Und weiter heißt es:

Hat das jemand geschrieben, der schon einmal länger
als eine Stunde auf dem Bauernhof war, oder hat sich
das jemand am grünen Tisch ausgedacht?

Das steht so im Protokoll der Anhörung. Das können Sie
nachlesen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie doch einmal bei den anderen Experten nach!)


Bei den Saumstrukturen sind Sie ja einen kleinen
Schritt zurückgegangen. Aber denken Sie doch auch noch
einmal darüber nach: Erhalt und Pflege kosten viel Arbeit.
Bei der Pflege – entsprechend der guten fachlichen Praxis
formuliert – muss man berücksichtigen, dass es dann beim
Ausgleich nach dem Kulturlandschaftspflegeprogramm
ebenfalls Schwierigkeiten gibt.

Weitere Einschnitte gibt es bei der Grünlandbewirt-
schaftung. Hier hätten wir gern gesehen, dass die Exten-
sivierungsprogramme der Länder weiter vorankommen.
Die Einschnitte der fachlichen Praxis erschweren das, ins-
besondere aber bei der Tierhaltung. Hier haben sich die
Wirtschaftenden vor Ort darauf verlassen können, dass sie
entsprechend der 1996 erlassenen Düngeverordnung vor-
gehen können. Es ist also ein Ausgleich beispielsweise
durch Güllebörsen möglich. Sie haben den Gesetzestext
dahin gehend geändert, dass es nur noch in einem engen
betrieblichen Zusammenhang einen Ausgleich geben
darf. Damit treffen Sie insbesondere die kleinen Betriebe;
Sie treiben sie in den Ruin. Das muss man an dieser Stelle
so deutlich sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Die SPD ist die Partei gegen die kleinen Leute!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19701


(C)



(D)



(A)



(B)


Auch durch die schlagspezifische Dokumentation zei-
gen Sie, dass Sie für mehr Bürokratie, für mehr Verwal-
tung sind. Wenn Sie dann noch die Doppelgleisigkeit hin-
zunehmen – neben den Fachbehörden sollen auch die
Naturschutzbehörden Kontrollfunktionen ausüben –,
kann ich Ihnen nur empfehlen: Stellen Sie doch gleich je-
dem Betrieb einen Kontrolleur aus dem Fachbereich und
dem Naturschutzbereich an die Seite! Dann haben Sie
aber die finanziellen Ressourcen ausgeschöpft. Dies wird
dem praktischen Naturschutz sehr weh tun.

Aber das ist Ihr Weg. In diesem Haushaltsentwurf 2002
kürzen Sie bei den praktischen Naturschutzprojekten um
16,1 Prozent und satteln bei den Kongressen und beim
Verwaltungshaushalt drauf. Das zeigt doch: Sie wollen
mehr Theorie und weniger Praxis.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Konferenzen! Und wegen der Konferenzen fahren sie die Frösche tot!)


Das Miteinander wird bei Ihnen infrage gestellt. In § 1
Abs. 2 werden die soziale Komponente, die wirtschaft-
liche Komponente und die Naturschutzkomponente ge-
geneinander abgewogen. Diese Abwägungsklausel wol-
len Sie wegfallen lassen. Wir wollen diese Abwägung. Sie
nehmen offensichtlich auch keine Kenntnis von der ge-
meinsamen Stellungnahme der Wirtschaft, des Bauern-
verbandes, des Landkreistages und des Städte- und Ge-
meindebundes, die deutlich formuliert haben, dass sie
diesen Gesetzentwurf mit großer Sorge betrachten, und
fordern, dass die Menschen mehr mitgenommen werden.

Miteinander heißt auch, die Erholung suchende Bevöl-
kerung mitzunehmen.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir! Richtig lesen! Steht alles drin!)


Sie machen in § 10 Einschränkungen hinsichtlich der
Erholung suchenden Bevölkerung und des Tourismus.

Miteinander heißt ebenso, sportliche Aktivitäten zu för-
dern und nicht einzuschränken. Der Sportbund spricht ganz
eindeutig davon, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen, dass es nicht so ist!)


– Sie haben Recht. Aber Herr Hermann hat beim Sport-
bund ein Schreiben unterschrieben, in dem darauf hinge-
wiesen wird, dass die sportliche Aktivität beeinträchtigt
wird und dass es zu einer Beweislastumkehr kommt.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist seine persönliche Sache! Aber das stimmt so nicht!)


Jetzt wird er wahrscheinlich nicht einmal anwesend sein. –
Doch, da hinten sitzt er. Ich bin gespannt, wie er gleich
entscheiden wird: ob er zu seiner Unterschrift steht oder
zu Ihrem Gesetzentwurf.


(Beifall bei der CDU/CSU – Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er kann ja eine eigene Meinung haben, aber die muss ja nicht richtig sein! – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Der Kanzler stellt die Vertrauensfrage!)


Wir müssen auch in diesem Bereich ehrlich mitei-
nander umgehen. Wir wollen nicht Ideologie voranbrin-
gen, wie Sie das in weiten Feldern betreiben. Wir wollen
kein Wegschieben der Verantwortung.


(Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tun wir nicht!)


Wenn Sie beispielsweise in einem der Entwürfe formulie-
ren: Kosten entstehen nicht dem Bund, Kosten entstehen
den Ländern und den Betroffenen, zeigt auch dies ganz
eindeutig Ihre Vorgehensweise und wie Sie mit den Men-
schen vor Ort umgehen wollen.

Wir setzen auf Miteinander, auf die Einbeziehung der
Bevölkerung, der Menschen vor Ort. Wir wollen nicht
mehr Paragraphen, wir wollen Natur erhalten, schützen,
pflegen, entwickeln und wieder herstellen, im ländlichen
Raum eine Chance auf Arbeit und wirtschaftliche Teil-
habe sichern, den Naturschutz voranbringen und auf Ko-
operation statt auf Konfrontation setzen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Gute Rede!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420107100
Ich erteile
das Wort dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin.

Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Frau Abgeordnete Voß hat Goethe zitiert
und richtig: Goethe war ein großer Naturschützer. Um das
noch einmal zu unterstreichen, zitiere ich:

Frische Nahrung, neues Blut saug ich aus freier Welt.
Wie ist die Natur so hold und gut, die mich am Bu-
sen hält.

Insofern haben Sie zu Recht daran erinnert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Früher hat Trittin nur Marx und Mao zitiert, heute zitiert er Goethe! – Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Angesichts des wie üblich konstruktiven Beitrags des
Abgeordneten Ronsöhr will ich mich bei allen bedanken,
die diese Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes mit auf
den Weg gebracht haben und sie heute hier im Bundestag
verabschieden werden. Das, was wir Ihnen heute vorle-
gen, ist etwas, was Klaus Töpfer und Angela Merkel über
lange Jahre vergeblich versucht haben, weil sie genau an
den Argumenten, die Sie hier vorgetragen haben, ge-
scheitert sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Es ist eine umfassende Novellierung des Bundesnatur-
schutzgesetzes. Wir wollen die Nutzungsbedürfnisse
von 80 Millionen Menschen mit der Notwendigkeit des
Schutzes der Natur neu in Einklang bringen. Wir balan-
cieren das neu aus.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Cajus Caesar

19702


(C)



(D)



(A)



(B)


Um das aufzugreifen, was Herr Caesar hier zum Besten
gegeben hat: Haben Sie eigentlich nicht zur Kenntnis ge-
nommen, dass wir erstmalig die Pflicht vorsehen, für
stadtnahe Erholungsräume zu sorgen, dass erstmalig das
Bedürfnis, sich in der Natur zu erholen, in diesen Gesetz-
entwurf mit eingeflossen ist?


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, welche neuen
Regelungen gerade im Hinblick auf naturnahe Sportbe-
tätigungen wir in diesen Gesetzentwurf hineingeschrie-
ben haben? Dabei wollen wir vom Gegeneinander zwi-
schen Naturnutzern und -schützern wegkommen und ein
Miteinander erreichen. Das haben wir in ausbalancierter
Art und Weise festgelegt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Birgit Homburger [FDP]: Das sollten Sie einmal Herrn Hermann erklären!)


Wir haben etwas Weiteres getan – das ist, so glaube ich,
der Kern der Kontroverse, die hier besteht –: Wir haben
den Naturschutz aus dem Reservat, aus der eingekästelten
Fläche herausgeholt. Wir wissen, dass die Sicherung der
Artenvielfalt nur erzielt werden kann, wenn sie sich auf
die gesamte Fläche bezieht.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen haben wir zum Beispiel im Rahmen des Biotop-
verbunds Freiräume belassen und diesen Bereich nicht
von oben durchreguliert, wie Sie das immer an die Wand
malen. Die Länder sollen gestalten, wie sie den Biotop-
verbund auf den Weg bringen.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Sie haben das von oben reguliert! – Gegenruf der Abg. Sylvia Voß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht wahr!)


Wir mussten allerdings an dieser Stelle eine notwen-
dige Korrektur Ihrer Politik vornehmen. Frau Sehn, Sie
haben gesagt, es würden Geschäfte zulasten Dritter ge-
macht. Nein, wir haben die Regelung, die Sie 1998 ein-
geführt haben und die Geschäfte zulasten Dritter ermög-
lichte, rückgängig gemacht.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Das Geschäft zulasten Dritter im Naturschutz bestand
nämlich aus der Abkehr vom Verursacherprinzip.


(Marita Sehn [FDP]: Das ist unglaublich!)


Sie haben eine Regelung eingeführt, wonach die schlechte
fachliche Praxis und die Beseitigung der Folgen einer
schlechten fachlichen Praxis von den Ländern und Kom-
munen zu bezahlen seien.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Das ist doch die größte Schweinerei, die Sie jemals erzählt haben! Sie sind in der Tat ein Maoist! Das ist sehr beleidigend! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Diese Praxis hat dazu geführt, dass der Naturschutz zum
Stillstand gekommen ist.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Sie stellen die Landwirtschaft als Verursacher dar! Pauschale Bauernschelte! – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Gott sei Dank haben die Bauern nicht die Vergangenheit, die Sie haben!)


– Die Unruhe zeigt, dass ich Sie an einem richtigen Punkt
getroffen habe. – Das haben wir in der Tat rückgängig
gemacht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Auch wenn Sie es immer wieder behaupten: Wir haben
beim Vertragsnaturschutz nichts geändert. Schauen Sie
sich einmal die alte und die neue Regelung an! Folgende
Änderung haben wir aber vorgenommen: Wir definieren
den Standard einer guten fachlichen Praxis aus Natur-
schutzsicht.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Und geben kein Geld dafür!)


Die Landwirte, die etwas darüber hinaus leisten, müssen
dann bei entsprechenden Eingriffen entschädigt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Marita Sehn [FDP]: Na klasse! – Hans-Michael Goldmann [FDP]: So ein Blödsinn!)


Keine Entschädigung kann es für die Formen der Land-
wirtschaft geben, die beispielsweise Bodenerosionen er-
zeugen, indem in Flusslandschaften bis an den Fluss
heran Grünlandumbruch betrieben wird.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das ist doch längst verboten!)


– Das findet täglich statt, Herr Paziorek. An dieser Stelle
will ich Ihnen in aller Ruhe und Gelassenheit sagen: Sie
haben hier ein schönes Bild Ihrer Herkunftsregion, des
Münsterlandes, gezeichnet


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Sie kennen die Programme in Nordrhein-Westfalen gar nicht!)


und haben den Ausdruck der Natur benutzt. Mit Verlaub,
lieber Herr Paziorek: Ich glaube, dass hier in Wirklichkeit
überhaupt keine Differenz besteht. Teile des Münster-
landes und Teile der Region Niedersachsen, die dort an-
grenzen,


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Vorsicht, nicht wieder etwas vermischen!)


haben heute aufgrund einer bestimmten Form der indus-
trialisierten Landwirtschaft mit Natur genauso viel zu
tun wie Schalke. Das ist die Situation.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Ob das Münsterland passt, das ist fraglich! Sie kennen das Münsterland gar nicht! – Wir werden das, was Sie jetzt sagen, im Münsterland verbreiten! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Jürgen Trittin

19703


(C)



(D)



(A)



(B)


– Meine Damen und Herren, ich freue mich über diese
Unruhe. – Deswegen haben wir an dieser Stelle neu defi-
niert, was eine gute fachliche Praxis ist.

Zum Abschluss lassen Sie mich noch eine Bemerkung
machen: Sie haben gesagt, dieser Gesetzentwurf bedeute
mehr Staat. Das stimmt nicht!


(Marita Sehn [FDP]: Das stimmt wohl!)


Wir haben die Umweltverbände, die diesen Gesetzent-
wurf übrigens nachhaltig begrüßen – Vertreter der Um-
weltverbände sitzen da oben auf der Besuchertribüne –,
nicht nur über Jahre hinweg besser gefördert, als das bei
Ihnen der Fall war, sondern ihnen auch das Recht einge-
räumt, gegen den Staat zu agieren, indem wir für sie das
Instrument der Verbandsklage eingeführt haben, das Sie
ihnen über Jahrzehnte verweigert haben. Dieses Bundes-
naturschutzgesetz bedeutet mehr Bürgerrechte und mehr
Naturschutz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Zum Abschluss möchte ich in aller Ruhe sagen:


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Es wäre gut, wenn die Umweltverbände gegen Sie klagen würden!)


Nachdem Sie nach 16 Jahren an der Regierung an diesem
Projekt der Modernisierung des Naturschutzes gescheitert
sind, haben wir als Rot-Grün mit diesem Gesetz mehr
Schutz für die Natur und mehr Rechte für die Bürger
durchgesetzt. Allein dies lohnt diese Koalition. Deswegen
soll sie weitermachen.


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420107200
Zu einer
Kurzintervention gebe ich der Kollegin Homburger das
Wort.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Jedes Mal das Gleiche! – Ulrich Kelber [SPD]: Erst zu spät kommen und dann eine Kurzintervention!)



Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1420107300
Herr Präsident! Der Minis-
ter hat hier ein Bild gezeichnet, das die Kollegin Voß be-
reits im Umweltausschuss – etwas deutlicher zusammen-
gefasst – gezeichnet hatte. Das Bild sieht so aus: Die
Landwirte sind schuld am Artenrückgang sowie daran,
dass im Naturschutz nichts passiert; die Landwirtschaft ist
schuld daran, dass hier etwas schief läuft.

Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Diese Schuldzuwei-
sung an die Landwirtschaft wird bei denjenigen, die bereit
sind, Naturschutz zu betreiben


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist völliger Unsinn!)


und zu kooperieren, entsprechend ankommen. Sie werden
mit diesem Gesetz und Ihren Äußerungen hier nicht er-
reichen, dass die Menschen in Zukunft bereit sind, mehr

für die Umwelt und den Naturschutz zu tun. Sie werden
vielmehr erreichen, dass sich die Menschen dagegenstel-
len werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir haben den Begriff der guten fachlichen Praxis in
den Fachgesetzen definiert. Wir haben die Definition in
den letzten Jahren stets weiterentwickelt. Bei dieser Wei-
terentwicklung haben wir auch immer darauf geachtet,
dass der Gedanke des Umweltschutzes mit berücksichtigt
wird. Hier hat sich sehr viel zum Positiven gewendet.

Indem Sie jetzt zusätzlich zur Definition des Begriffs
der guten fachlichen Praxis in den Fachgesetzen eine De-
finition in das Naturschutzgesetz aufnehmen, erreichen
Sie für den Naturschutz überhaupt nichts.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Lassen Sie sich beim nächsten Mal Redezeit geben!)


Stattdessen schaffen Sie dadurch Verwirrung; es ist nicht
mehr klar, was genau gilt.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Herr Minister Trittin, ich will Ihnen zu dem, was Sie
hier gerade geboten haben, eines sagen: Sie sind jetzt seit
ungefähr drei Jahren im Amt.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Aber das ist doch jetzt wirklich überzogen, Herr Präsident! Das kann doch nicht sein!)


Sie haben sich überhaupt nicht für den Naturschutz inte-
ressiert. Sie haben sich die ganze Zeit über in keiner Weise
im Bereich des Naturschutzes engagiert.


(Christoph Matschie [SPD]: Sie müssen sich Redezeit einräumen lassen!)


Nun aber stellen Sie sich hier hin und erklären, Sie wür-
den mit diesem Gesetz alles besser machen, und be-
schimpfen diejenigen, die Sie vor Ort brauchen.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das macht doch gar keiner!)


Sie werden aber Umwelt- und Naturschutz nur erreichen
können – das gilt insbesondere für den Naturschutz –, wenn
Sie die Menschen mitnehmen, wenn Sie mit den Betrof-
fenen vor Ort kooperieren. Das lehnen Sie ab. Das haben
Sie hier noch einmal sehr deutlich gemacht. Damit wer-
den Sie erreichen, dass sich die Situation für den Natur-
schutz in Zukunft verschlechtert. Diesen Weg gehen wir
nicht mit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420107400
Zur Erwi-
derung gebe ich zunächst dem Bundesminister Trittin und
anschließend der Kollegin Sylvia Voß das Wort.

Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Liebe Frau Kollegin Homburger,


(Zuruf von der SPD: Die ist doch nicht lieb!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Jürgen Trittin

19704


(C)



(D)



(A)



(B)


ich weiß nicht, ob Sie wirklich präzise zugehört haben.

(Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Sie war gar nicht da!)

Ich habe nämlich mit Absicht nicht von d e r Landwirt-
schaft gesprochen.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Von der schlechten fachlichen Praxis haben Sie gesprochen!)


Ich habe mit Absicht von denjenigen gesprochen, die eine
schlechte fachliche Praxis betreiben. Ich kenne sehr viele
Landwirte – übrigens auch konventionell wirtschaftende
Landwirte –, die es leid sind, von bestimmten Funk-
tionären und Interessenvertretern unentwegt für die Be-
seitigung der Umweltschäden in Anspruch genommen zu
werden, die andere, in der Regel industriell wirtschaf-
tende, gewerbliche Agrarbetriebe angerichtet haben. Das
ist das Problem, über das wir hier reden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dieses Naturschutzgesetz gibt dem Landwirt, der seine
Säume erhält, der sich darum kümmert, dass auch weiter-
hin Hecken vorhanden sind, viele Möglichkeiten. Es
streicht in diesem Bereich sogar Regulierungen, die es in
dem alten Gesetz gegeben hat, und eröffnet die Möglich-
keit für den Vertragsnaturschutz.

Eines stellen wir damit aber auch klar: Die Agrarfabrik,
die über Jahre hinweg Flüsse begradigt und bis an den
Bach heran gewirtschaftet hat,


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Wovon reden Sie eigentlich?)


wird nicht beanspruchen können, dass die Wiederherstel-
lung einer guten fachlichen Praxis mit Steuergeldern ge-
schieht. Die Rückkehr zur guten fachlichen Praxis ist
nämlich eine Selbstverständlichkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Er redet sich um Kopf und Kragen!)


Meine letzte Bemerkung betrifft den Naturschutz in
diesem Land: Es war diese Regierung, die gegen wütende
Proteste – schauen Sie sich beispielsweise die Vorgehens-
weise in Brandenburg an – dafür Sorge getragen hat, dass
das Tafelsilber der deutschen Einheit – damit habe ich
Klaus Töpfer zitiert – nicht irgendwelchen Privatiers zur
Nutzung überlassen, sondern den Ländern und den Na-
turschutzverbänden zurückgegeben wurde, um diesen
einmaligen Schatz der Natur zu erhalten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich sage nur ganz schlicht: Wer damals dagegen war
und heute noch dagegen ist, der soll mich gefälligst nicht
über Naturschutz belehren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420107500
Zu einer
weiteren Erwiderung auf die Kurzintervention gebe ich
der Kollegin Sylvia Voß das Wort.


Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420107600
Frau
Homburger, ich wünsche mir wirklich, dass Sie besser
zuhören. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es sowohl
hier als auch im Umweltausschuss keinerlei Beschimp-
fung und Diskreditierung der Landwirte von meiner Seite
gegeben hat.


(Birgit Homburger [FDP]: Doch!)


Im Umweltausschuss habe ich gesagt – das dürfte auch
Ihnen, wenn Sie sich mit Naturschutz wirklich beschäfti-
gen würden, bekannt sein –,


(Zuruf von der FDP: Der Minister hat die Bauern beschimpft!)


dass es durch Ihre Politik und die Industrialisierung der
Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten zu einem Ar-
tenschwund in unserer Kulturlandschaft und in der Land-
schaft allgemein – das ist nachgewiesen – gekommen ist,
der seinesgleichen sucht. Das sollten auch Sie wissen. Es
ist nun einmal so, dass es auch durch die Industrialisie-
rung der Landwirtschaft zur Vergiftung von Wasser und
Boden sowie zum Artenrückgang gekommen ist.

Es trifft überhaupt nicht zu, dass wir – so, wie Sie es sa-
gen – Bauernschelte betreiben. Sie bauen hier einen Popanz
auf. Es gibt heute schon sehr viele Bauern, die eingesehen
haben, dass man gegen die Natur nicht wirtschaften kann.


(Birgit Homburger [FDP]: Machen sie auch nicht! Das haben sie auch die ganze Zeit, nicht erst seit den Grünen, nicht gemacht!)


Diese bestärken uns in unseren Bemühungen bezüglich
dieses Naturschutzgesetzes, weil wir mit diesem Gesetz
und einer neu definierten guten fachlichen Praxis auch die
Lebensgrundlage für die Landwirte sichern. Seien Sie
sich dessen einmal bewusst!

Schönen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



(Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU] meldet sich zu Wort)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420107700
Ich lasse
jetzt keine Kurzinterventionen mehr zu,


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gut!)


möchte aber die Parlamentarischen Geschäftsführer da-
rauf hinweisen, dass wir uns darauf verständigt haben,
dass Mitglieder der Bundesregierung nicht am Schluss ei-
ner Debatte das Wort ergreifen.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das ist genau das Problem! Jetzt kann ich nicht darauf antworten!)


– Es ist das Problem jedes amtierenden Präsidenten, dass
dann die Gefahr besteht, dass sich die Debatte verlängert.


(Zuruf von der CDU/CSU: Welches parlamentarische Verhalten kann man von den Grünen schon verlangen? – Gegenruf des Abg. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist unglaublich!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Jürgen Trittin

19705


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstim-
mung über die von den Fraktionen der SPD und des
Bündnisses 90/Die Grünen sowie der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwürfe zur Neuregelung des
Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und
zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften, Drucksachen
14/6378 und 14/6878.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 14/7469, die genannten Gesetzent-
würfe als Gesetz zur Neuregelung des Rechts des
Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpas-
sung anderer Rechtsvorschriften in der Ausschussfassung
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stim-
men von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die
Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der
PDS angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmergebnis
wie in der zweiten Beratung angenommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So werden wir weitermachen! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ein schönes rot-grünes Projekt!)


Wir kommen zur Abstimmung über die Ent-
schließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungs-
antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksa-
che 14/7492? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen von
CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 14/7491? – Gegenprobe! – Ent-
haltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit der gleichen
Mehrheit wie bei der vorherigen Abstimmung abgelehnt.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der
PDS zur Neuordnung des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege auf Drucksache 14/5766: Der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt
unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7469, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte
diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des
Hauses gegen die Stimmen der PDS in zweiter Beratung
abgelehnt. Danach entfällt nach unserer Geschäftsord-
nung die weitere Beratung.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis f sowie die
Zusatzpunkte 2 a und 2 b auf:

a) Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Erste Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung
des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für
Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz – FPG)

– Drucksache 14/7421 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung

b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des
Pflanzenschutzgesetzes
– Drucksache 14/6753 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (f)

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den
Schutz von zugangskontrollierten Diensten und

(Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz – ZKDSG)

– Drucksache 14/7229 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Innenausschuss

(Federführung offen)

Ausschuss für Kultur und Medien

d) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes vom 20. Mai 1997 zur Revision des
Übereinkommens vom 20. März 1958 über die
Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände
und Teile von Kraftfahrzeugen und über die ge-
genseitige Anerkennung der Genehmigung
– Drucksache 14/7245 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike
Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorlage eines nationalen Bildungsberichtes
– Druksache 14/7078 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung
Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit
Deutschlands 2000 und Stellungnahme der
Bundesregierung

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters

19706


(C)



(D)



(A)



(B)


– Drucksache 14/6268 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildun, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Kultur und Medien

ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren (Ergänzung zu TOP 27)


a) Erste Beratung des von den Abgordneten
Alfred Hartenbach, Anni Brandt-Elsweier,
Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord-
neten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller

(Köln); Rezzo Schlauch und der Fraktion des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwufs eines Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften über die Bewertung der Kapital-
anlagen von Versicherungsunternehmen und
zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-

(Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz VersKapAG)

– Drucksache 14/7436 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technolgie

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP
Marktwirtschaftliche Reorganisation der
deutschen Abfallwirtschaft
– Drucksache 14/5676 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Nauturschutz und Reaktor-
sicherheit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union

Ich bitte um ein bisschen Disziplin, weil wir eine Reihe
von Abstimmungen vorzunehmen haben.

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 14/7461 soll an
dieselben Ausschüsse wie die Vorlage auf Drucksa-
che 14/7421 – Tagesordnungspunkt 27 a – überwiesen
werden. Die Vorlage auf Drucksache 14/7229 – Tages-
ordnungspunkt 27 c – soll federführend vom Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie beraten werden. Sind Sie
damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist so be-
schlossen.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 28 d bis p.
Es handelt sich um eine Beschlussfassung zu Vorlagen, zu
denen keine Aussprache vorgesehen ist.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 d auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge-
setzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes
– Drucksache 14/7153 (neu) –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft (10. Ausschuss)

– Drucksache 14/7467 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Helmut Heiderich

Wer dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu-
stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge-
genprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen des Hauses bei Ent-
haltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung

und Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zu-
stimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegen-
stimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit
der gleichen Stimmenmehrheit wie in der zweiten Bera-
tung angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 e auf:
– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-

nen der SPD und BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabili-
tierungsgesetzes
– Drucksache 14/7283 –


(Erste Beratung 198. Sitzung)

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-

ordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van
Essen, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung rehabilitie-

(Rehabilitierungsgesetzeänderungsgesetz – RehaÄndG)

– Drucksache 14/6189 –


(Erste Beratung 196. Sitzung)


Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts-
ausschusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 14/7476 –
Berichterstattung:
Abeordnete Hans-Joachim Hacker
Andrea Voßhoff
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7476, den
Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters

19707


(C)



(D)



(A)



(B)


Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des Hauses bei Ent-
haltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustim-
men wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthal-
tungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen
Stimmenverhältnis wie in der zweiten Beratung ange-
nommen.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der
FDP zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif-
ten auf Drucksache 14/6189. Der Rechtsausschuss emp-
fiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung, den
Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. –
Gegenprobe? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD und Bünd-
nis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der anderen Frak-
tionen abgelehnt. Danach entfällt die weitere Beratung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 f auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Brunhilde Irber, Iris Gleicke, Hermann
Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der SPD sowie den Abgeordneten Sylvia Voß,
Ekin Deligöz, Christa Nickels, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Gaststättengesetzes
– Drucksache 14/4937 –

(Erste Beratung 146. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Tourismus (21. Ausschuss)

– Drucksache 14/7054 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Brunhilde Irber

Wer möchte dem Gesetzentwurf in der Ausschussfas-
sung zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den
Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS ge-
gen die Stimmen von FDP und CDU/CSU angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Wer zustimmen möchte, den
bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 g:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwuf eines Siebten Ge-
setzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
– Drucksache 14/7478 –

(Erste Beratung 189. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 14/7478 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Margot von Renesse
Volker Kauder
Volker Beck (Köln)

Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus-
schussfassung zustimmen möchten, um das Handzeichen. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Absolute Ein-
mütigkeit im Hause. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Be-
ratung angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustim-
men wollen, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltun-
gen? – Der Gesetzentwurf ist einmütig angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 h:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Vermögenszuordnungsgeset-
zes
– Drucksache 14/7035 –

(Erste Beratung 192. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 14/7428 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Hacker
Andrea Voßhoff
Hans-Christian Ströbele
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler

Der Rechtsausschuss empfiehlt auf Drucksa-
che 14/7428, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wer zu-
stimmen möchte, gebe das Handzeichen. – Gegenprobe! –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera-
tung einstimmig angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustim-
men möchten, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthal-
tungen? – Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 i:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaften auf dem Gebiet der Ener-
gieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen

(Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz – EnVKG)

– Drucksache 14/6813 –

(Erste Beratung 190. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

– Drucksache 14/7456 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Volker Jung (Düsseldorf)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters

19708


(C)



(D)



(A)



(B)


Wer zustimmen möchte, gebe das Handzeichen. – Ge-
genprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zwei-
ter Beratung mit den Stimmen des Hauses angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und
Kollegen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
dritter Beratung einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 j:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Abkommen vom 12. Juli 2001 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik China über Sozialversicherung
– Drucksache 14/7246 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

– Drucksache 14/7446 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Walter Hoffmann (Darmstadt)


Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung emp-
fiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wer möchte zu-
stimmen? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genprobe! – Enthaltungen? – Auch hier Einmütigkeit. Der
Gesetzentwurf ist angenommen.

Nun kommen wir zu den Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses. Zunächst zu Tagesordnungs-
punkt 28 k:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 311 zu Petitionen
– Drucksache 14/7364 –

Wer stimmt dafür? – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Bei Enthaltung der PDS und bei Zustimmung aller ande-
ren Fraktionen ist die Sammelübersicht 311 angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 l:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 312 zu Petitionen
– Drucksache 14/7365 –

Wer stimmt dafür? – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Die Sammelübersicht 312 ist mit den Stimmen des Hau-
ses bei Enthaltung der PDS angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 m:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)


Sammelübersicht 313 zu Petitionen
– Drucksache 14/7366 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht 313 ist einstimmig ange-
nommen.

Tagesordnungspunkt 28 n:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
auschusses (2. Auschuss)

Sammelübersicht 314 zu Petitionen
– Drucksache 14/7367 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 314 ist mit den Stim-
men von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die
Stimmen der anderen Fraktionen angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 o:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
auschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 315 zu Petitionen
– Drucksache 14/7368 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Die Sammelübersicht 315 ist mit den Stimmen des
Hauses gegen die Stimmen von CDU/CSU angenommen.

Tagesordnungspunkt 28 p:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 316 zu Petitionen
– Drucksache 14/7369 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht 316 ist mit den Stimmen
des Hauses gegen die Stimmen der PDS angenommen.

Damit rufe ich den Zusatzpunkt 3 auf:
Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der PDS
Haltung der Bundesregierung zur beschleunig-
ten industriellen Auszehrung der neuen Bun-
desländer angesichts der geplanten Schließun-
gen der Bombardier-Werke in Ammendorf

Ich eröffne die Aussprache. Für den Antragsteller gebe
ich dem Kollegen Roland Claus das Wort.


Roland Claus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420107800
Herr Präsident! Meine sehr ver-
ehrten Damen und Herren! Um dies vorab zu sagen: Nie-
mand sollte auf der Wut der Waggonbauer seine politische
Suppe kochen.


(Beifall bei der PDS – Zuruf von der SPD: Sie auch nicht!)


Von uns wird erwartet – der Bundestag hat schon nach-
gewiesen, dass er dieser Erwartung entsprechen kann –,
dass wir uns gemeinsam für existenzbedrohte Unter-
nehmen einsetzen, in diesem Falle in Halle an der Saale

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters

19709


(C)



(D)



(A)



(B)


und in Vetschau. Die Bundespolitik ist hier zuständig,
weil die Bahn AG nun einmal zu 100 Prozent in Bundes-
hand ist und weil die Bahn AG der Hauptauftraggeber für
die Waggonbauer ist oder – wie es in diesem Falle zu
beklagen ist – nicht bzw. zu wenig ist. Deshalb müssen
wir schon daran erinnern, dass die Waggonbauer noch im-
mer vergeblich auf die Beantwortung ihres Briefes
warten, den sie dem Bundeskanzler bei dessen Osttour in
diesem Sommer übergeben haben.

In meinem Wahlkreis, in Halle an der Saale, ist der Wag-
gonbau Halle der letzte große Arbeitgeber außerhalb des öf-
fentlichen Dienstes. Deshalb setzen auch so viele Menschen
Hoffnung in die Erhaltung dieses Standortes. Das Span-
nende und Wichtige hierbei ist: Wir stehen nicht vor einer
unlösbaren Aufgabe. Eine Lösung ist möglich. Es geht im
Kern darum, die Auftragslage erheblich zu verbessern.


(Beifall bei der PDS – Peter Dreßen [SPD]: Das ist aber leicht gesagt!)


– Das ist leicht gesagt. Ich werde es Ihnen aber noch
konkret erläutern. – Leider wurde nach meiner Kenntnis
in der Debatte zum gleichen Thema im Landtag von Sach-
sen-Anhalt heute sehr viel von dieser Chance vertan, weil
CDU und SPD sich vorrangig in Schuldzuweisungen
begeben haben.

Was geschieht eigentlich, wenn ein Hersteller von
Kurzstreckenflugzeugen einen Bahnproduzenten über-
nimmt? Die Globalisierungsromantiker werden sagen: Die
Flieger werden ihre Liebe zur Bahn und ihr soziales Herz
entdecken und das alles wird einvernehmlich geschehen.
Wir müssen ihnen an dieser Stelle sagen: Der Glaube an
den Segen der Globalisierung führt nicht nur sozialpoli-
tisch in die Sackgasse. Er führt, wie wir sehen, auch zu
wirtschaftspolitisch verhängnisvollen Entscheidungen.


(Beifall bei der PDS)


Deshalb ist hier in der Tat die Politik gefragt. Es gilt nicht
die Losung, die gerne zitiert wird, dass die Wirtschaft nur
in der Wirtschaft stattfindet. Wenn wirtschaftliche Erfolge
anstehen, nimmt die Politik sie gerne für sich in Anspruch.
Dann aber muss sie sich auch in diesem Falle des Miss-
erfolges der Verantwortung stellen.

Ich will an dieser Stelle auf einen bislang wenig
beachteten Fakt hinweisen: Im Rahmen des Antiterrorpake-
tes, das gegenwärtig den US-amerikanischen Abgeordneten
vorliegt, nimmt eine erhebliche staatliche Investförderung
für die Bahn einen enormen Platz ein. – Dass Staatsminister
Schwanitz gestern in Halle war, denke ich, ist ein erster
Schritt, um hier Verantwortung wahrzunehmen.

Worin könnte die Lösung liegen? Es handelt sich beim
Waggonbau Ammendorf – das muss klargestellt sein – um
ein sehr leistungsfähiges Unternehmen; es war bereits zu
DDR-Zeiten sehr leistungsfähig und ist durch Investitio-
nen in Höhe von über 200 Millionen DM, die in den letz-
ten Jahren getätigt wurden, noch leistungsfähiger gewor-
den. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass es jetzt
tatsächlich zu Auftragserteilungen kommt. Im Bereich der
Neigetechnikwaggons zum Beispiel kann ein Auftrag für
mehr als 200 Waggons erteilt werden.


(V o r s i t z: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)


Auch sollte die Produktionszusage von 20 Prozent beim
ICE 3 eingelöst werden. Die Belegschaft steht außerdem
zur Produktion der S-Bahn für den Rhein-Neckar-Ver-
kehrsverbund bereit. Es geht also nicht darum, irgend-
welche Wunschvorstellungen in die Wirtschaft zu trans-
portieren, sondern darum, diese konkreten Aufträge
auszulösen. Da kann die Bundesregierung, kann die Poli-
tik etwas tun.


(Beifall bei der PDS)


Wir verschließen nicht die Augen davor, dass auch
dann, wenn diese Aufträge erteilt werden, immer noch
eine schwierige Situation besteht, da Waggonbau Halle im
Frühjahr und Sommer des nächsten Jahres eine Auftrags-
lücke hat. Nach meiner Kenntnis sind IG Metall und Be-
triebsrat bereit, in dieser schwierigen Situation ihren Teil
zur Wahrnehmung der Verantwortung beizutragen. Des-
halb will ich Sie hier nochmals um Unterstützung bitten.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, diese Stand-
orte zu erhalten, damit wir hier im Bundestag eines Tages
mit Fug und Recht sagen können: Die neuen Länder sind
kein Jammertal für diese Republik, sondern ein Zukunfts-
faktor Ost.

Vielen Dank.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420107900
Das Wort hat
jetzt der Herr Staatsminister Rolf Schwanitz.


Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1420108000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es völ-
lig klar vorab zu sagen: Die Planungen, die Bombardier
am Dienstag vorgestellt hat


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Am Sonnabend war es in der Zeitung!)


und die natürlich mit der Fusion, mit der Neustruk-
turierung des Unternehmens und mit der Absicht, die
Werke in Ammendorf und Vetschau zu schließen, ein-
hergehen, könnten schwerste Auswirkungen in der Re-
gion haben. Darauf werde ich noch zurückkommen.

Eine weitere Vorbemerkung zum Titel der Aktuellen
Stunde: Herr Claus, trotz Ihres auf Konsens ausgerichte-
ten Redebeitrages ist im Titel von einer „beschleunigten
industriellen Auszehrung der neuen Bundesländer“ die
Rede. Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh – ich
sage das zurückhaltend –, dass in den neuen Bundeslän-
dern seit mehreren Jahren das glatte Gegenteil passiert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Winfried Wolf [PDS]: Da lacht der ganze Osten! – Günter Nooke [CDU/CSU]: Seitdem Sie regieren, ist das nicht mehr der Fall!)


Dass sich Ostdeutschland in einer strukturellen Verän-
derung weg von der Bauwirtschaft und hin zum verarbei-
tenden Gewerbe befindet, ist völlig klar. Dass 1998 in
Ostdeutschland zum ersten Mal nach den Abbrüchen An-
fang der 90er-Jahre wieder mehr Menschen in der Indus-
trie als in der Bauwirtschaft gearbeitet haben – bis dahin
war es immer umgekehrt –, ist eine gute Entwicklung. Das

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Roland Claus

19710


(C)



(D)



(A)



(B)


hängt nicht nur mit den schmerzlichen Arbeitsplatzverlus-
ten im Bau zusammen, sondern auch damit, dass neue
Arbeitsplätze in der Industrie entstehen. In den letzten
drei Jahren erhöhte sich die Zahl der Arbeitsplätze in der
Industrie um 1 bis 3 Prozent. Das ist ein guter Trend. Wir
können darüber streiten, dass das noch nicht reicht; in die-
sem Punkt sind wir wahrscheinlich nicht auseinander.
Aber ich bitte doch herzlich darum, dass die Bilder nicht
überzeichnet werden, wenn man eine solche Aktuelle
Stunde seriös führen will.

Eine erste Bemerkung, meine Damen und Herren: Zur
Ehrenrettung von Bombardier – ich sage gleich noch et-
was zu den Standorten – muss man auch würdigen, was
Bombardier jetzt im Hinblick auf die neuen Bundesländer
tut. Während es in anderen europäischen Ländern künftig
nur noch zwei Standorte geben wird, werden es in
Deutschland neun sein, fünf davon in den neuen Bundes-
ländern. Dabei wird man zusehen müssen, dass die Ar-
beitsplatzbilanz für die neuen Länder ausgeglichen sein
wird. Es war ja sogar von Arbeitsplatzzuwächsen die
Rede. Hier wird also von Bombardier ein gutes Signal an
die Adresse der neuen Ländern gegeben.

Zweite Bemerkung: Für beide Standorte, für Vetschau,
aber natürlich auch für Ammendorf, vor allen Dingen für
die Stadt Halle, kommen die Planungen – ich sage das,
ohne etwas zu beschönigen – aus zwei Gründen einer re-
gionalen Katastrophe gleich. Zum einen ist Halle seit den
Wegbrüchen und strukturellen Aderlässen im industriel-
len Bereich, vor allem in der chemischen Industrie, An-
fang der 90er-Jahre eine geschundene Region. Zum ande-
ren – Herr Claus, hier sind wir in der Bewertung nicht
auseinander – hat das Werk in Ammendorf in den letzten
Jahren einen schweren, aber erfolgreichen Weg zurückge-
legt. Heute weist es eine Toptechnologie und hervorra-
gend qualifizierte und motivierte Mitarbeiter auf. Die Pro-
duktivität in diesem Werk kann dem Vergleich mit jedem
anderen Werk standhalten.

Meine Damen und Herren, die regionalen Auswirkun-
gen sind mehr als schwer. Man kann erwarten – auch ich
erwarte dies –, dass sich das Unternehmen in konstruktive
Gespräche über diese regionalen Auswirkungen einlässt.


(Beifall bei der SPD)


Deswegen bin ich nicht Ihrer Auffassung, Herr Nooke; ich
habe Ihre Pressemitteilung vom 13. November gelesen, in
der Sie sich bedauernd über die Schließungsabsicht
äußern, woraufhin der schlanke Satz kommt:

Jetzt gilt es umso mehr, die Wettbewerbsfähigkeit
der noch vorhandenen anderen Unternehmensstand-
orte in Ostdeutschland zu stärken.

Das Signal eines solchen Satzes ist völlig klar: Das ist die
Aufgabe dieser beiden Standorte. Das aber ist nicht das
Gebot der Stunde.


(Ulf Fink [CDU/CSU]: Was macht denn die Bundesregierung! – Zuruf von der CDU/CSU: Was machen Sie denn dagegen?)


Drittens. Ich möchte etwas dazu sagen, was man tun
kann, welche Möglichkeiten die politische Ebene hat zu
handeln. Es ist völlig klar – darüber hat auch Herr Claus

keine Illusionen verbreitet –, dass die Entscheidung über
die Schließung der Werke noch nicht gefallen ist. Das ist
ein wichtiger Punkt. Es sind lediglich Planungsabsichten
von Bombardier geäußert worden. Deswegen begrüße ich
als allererstes die Initiative von Ministerpräsident
Reinhard Höppner, der vorgeschlagen hat, dass Experten
zusammen mit Vertretern von Bombardier die Faktenlage
und die Argumentationslinien vor Ort prüfen sollen. Ich
möchte klar sagen: Dort, wo wir helfen können, werden
wir diese Prüfung unterstützen.

Viertens. Das Unternehmen argumentiert – Herr Claus
hat es angesprochen – mit der Auslastung des Werkes. Die
Frage der Auftragslage ist also alles entscheidend. Ich bin
mit Herrn Claus völlig einer Meinung: Wir müssen mit
der Bahn – ich werde das auch tun – in Gespräche eintre-
ten, um auszuloten, ob es noch Handlungsspielräume gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Diese Frage kann nicht kurzfristig beantwortet werden
und nur die Bahn kann sie beantworten. Aber es ist völlig
klar, dass solche Gespräche nur dann einen Sinn machen,
wenn das Unternehmen selbst solche Gespräche will und
sie schließlich zu einer standortbezogenen Vergabe der
Aufträge führen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Denn Auftragnehmer sind nicht die Werke in Ammendorf
oder in Vetschau. Auftragnehmer sind vielmehr ein Kon-
sortium und auch Bombardier selber. Es liegt gar nicht in
deren Handlungsoption, einen entsprechenden Auftrag an
einen bestimmten Standort zu vergeben. Deswegen richte
ich meinen Appell an den Eigentümer, sich den Hin-
weisen auf strukturpolitische Verwerfungen solcher
Entscheidungen, wie sie jetzt anstehen, nicht zu ver-
schließen, über die Konsequenzen und auch darüber zu re-
den, welche Veränderungen an der Planung gegebenen-
falls die logische Konsequenz sein müssen.

Zum Abschluss appelliere ich – Herr Claus, ich nehme
das gern auf – auch an uns selbst.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das müssen Sie auch tun, weil die Regierungsbank leer ist! Unverschämtheit! – Roland Claus [PDS]: Wo ist denn Herr Bodewig?)


Denn alle, die hier sprechen und handeln, müssen ihre
eigenen Worte und Taten daraufhin prüfen, ob es ihnen um
Bewegung in der Sache oder nur um die eigene kleine
parteipolitische Münze geht. Letzteres würde weder den
Arbeitnehmern noch den Standorten in Ammendorf oder
Vetschau ein Gramm nützen. Das ist ein wichtiger Appell
an uns selbst.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ulf Fink [CDU/CSU]: Ganz schön mager, Herr Schwanitz!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420108100
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Günter Nooke.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Staatsminister Rolf Schwanitz

19711


(C)



(D)



(A)



(B)



Günter Nooke (CDU):
Rede ID: ID1420108200
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Verehrte Damen und Herren! Das Schließen des
Standortes Ammendorf wäre ein Rückschlag für den Auf-
bau Ost, und zwar industriepolitisch, arbeitsmarktpoli-
tisch und psychologisch. Er wäre eine weitere Quittung
für das Nichtstun bei der Chefsache Aufbau Ost und eine
schlimme Quittung für die Bundesregierung sowie für die
sachsen-anhaltinische Landesregierung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der SPD)


Herr Schwanitz, wenn Sie Mut gehabt hätten, dann
wären Sie schon Dienstagabend zu der Belegschaftsver-
sammlung der 700 von der Schließung des Werkes Be-
troffenen gefahren und hätten nicht erst Mittwoch die
kleine Runde besucht.


(Christel Riemann-Hanewinckel [SPD]: Das war keine kleine Runde, Herr Nooke! Da irren Sie sich!)


Ihre Reaktionszeiten sind unzureichend.

Dass ausgerechnet die PDS – das muss ich natürlich
auch sagen – diese Aktuelle Stunde beantragt hat, ist sehr
interessant,


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Warum haben Sie sie nicht beantragt?)


bestimmt doch die PDS im Bundesland Sachsen-Anhalt
die Wirtschaftspolitik und damit quasi auch die Standort-
politik mit – den Vorwurf müssen Sie sich schon gefallen
lassen –, eine Wirtschafts- und Standortpolitik, die die
höchste Abwanderungsrate Ostdeutschlands, die gerings-
te Selbstständigenquote und einen beängstigenden Nega-
tivsaldo bei den Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen
aufweist. Seit Beginn dieses Jahres ist sogar das
Wirtschaftswachstum rückläufig. Es wies im ersten Halb-
jahr ein Minus von 1,8 Prozent auf. Schlechtere Wachs-
tumszahlen hat nur noch das rot-rot regierte Mecklen-
burg-Vorpommern.

Worum geht es bei dem in Rede stehenden ostdeut-
schen Standort Ammendorf, wie auch bei den anderen ost-
deutschen Standorten Vetschau, Hennigsdorf, Bautzen,
Görlitz und Berlin-Marzahn? Bei fast allen Standorten
handelt es sich um langjährige Standorte des Schie-
nenfahrzeugbaus in Deutschland, die eine Tradition von
100 bis 150 Jahren aufweisen, Standorte, die wegen ihrer
Tradition und der hohen fachlichen Kompetenz der Be-
schäftigten international einen Namen haben. Nach dem
Zusammenbruch der DDR sind diese Standorte mit hohen
Investitionen und vielen Millionen Fördermitteln, mit viel
Engagement und Elan der Mitarbeiter und der Region so-
wie auch durch Personalabbau nach marktwirtschaftli-
chen Erfordernissen ausgerichtet und wettbewerbsfähig
gemacht worden. Eine gute Auslastung der Betriebe auch
heute noch ist ein Beleg für die Wettbewerbsfähigkeit der
Produkte. Der Schienenfahrzeugbau ist die einzige Bran-
che, deren Produktionsschwerpunkt noch – so muss ich
wohl leider sagen – in Ostdeutschland liegt. Dabei handelt
es sich um hoch qualifizierten Metallbau und zum Teil so-
gar um Hochtechnologie.

Dass Bombardier aus Gründen der Wettbewerbsfähig-
keit all seine Fertigungsstätten in Europa neu ausrichten
wollte, ist seit langem bekannt. Ich verstehe auch, dass
Neuausrichtung und betriebliche Optimierung zusam-
mengehören.

Bombardier hatte vor einiger Zeit zum Beispiel die Re-
duzierung seiner Kapazitäten in der Schweiz vor. Offen-
sichtlich gab es kein Tabu, darüber nachzudenken. Dem
Vernehmen nach wurden diese Überlegungen aber nicht
weiter verfolgt, weil es politische Unterstützung für den
Standort in der Schweiz gab.


(Ulf Fink [CDU/CSU]: Genauso war es!)


Die Arbeitslosenquote beträgt dort 2 Prozent.

Ich erinnere auch an den Kampf für den Standort
Kassel. Dort werden Lokomotiven gebaut. Auch dort gab
es breite politische Unterstützung, um den Standort zu si-
chern.


(Zuruf von der SPD: Nehmen Sie mal die Hand aus der Tasche!)


Die Bundesregierung und die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt könnten sich doch einmal ein Beispiel
an der Einsatzbereitschaft des damaligen hessischen
Ministerpräsidenten und Wahlkreisabgeordneten Hans
Eichel nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wenn nun Bombardier seine Fertigung neu strukturiert
und im Rahmen dessen den Standort Ammendorf schließt,
dann stellt sich für uns doch die Frage, ob sich in diesem
Fall die Bundesregierung und die sachsen-anhaltinische
Landesregierung überhaupt in ausreichendem Maß ge-
kümmert haben. Nach dem, was ich weiß, sage ich ganz
klar: nein.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist das!)


Die Aufklärung, die ich gefordert habe, haben Sie nicht
gegeben, Herr Schwanitz.

Die schlechte gesamtwirtschaftliche Lage schlägt auf
die noch weitgehend fragilen Wirtschaftsstrukturen im
Osten voll durch. Wir müssen um jeden Arbeitsplatz und
um jeden Betrieb kämpfen. Was Sie hier vorgetragen ha-
ben, war aber eher ruhig und wenig engagiert, wie wir das
von Ihnen kennen.


(Siegfried Scheffler [SPD]: Das hätten Sie mal seit 1992 machen müssen, Herr Nooke! Wo waren Sie denn da?)


Diesen Kampf um jeden Arbeitsplatz und um jeden Stand-
ort hat die Bundesregierung und hat auch die sachsen-
anhaltinische Landesregierung nicht aufgenommen.

Auch wenn es um wesentliche Fragen ostdeutscher
Wirtschaftspolitik geht, kümmert sich diese Regierung
meines Erachtens nicht. Manchmal ist die Naivität – so
muss ich sagen –, mit der agiert wird, sogar beängstigend.
Ich nenne nur die Vergabe des Auftrags für fast 100 Mil-
lionen DM für Straßenbahnen in Halle. Da hat man gar

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 200119712


(C)



(D)



(A)



(B)


nichts weiter besprochen, was die Arbeitsplätze der Re-
gion betrifft.


(Christel Riemann-Hanewinckel [SPD]: Was Sie erzählt haben, ist geradezu dummes Zeug!)


– Fragen Sie mal Frau Häußler!

Es geht doch darum, sich zur rechten Zeit und im Vor-
feld einzusetzen. Auch bei Ihnen, Herr Ministerpräsident
Höppner, habe ich aber den Eindruck, dass Sie überhaupt
erst begriffen haben, worum es geht, als die Entscheidun-
gen schon öffentlich wurden. Und dann nehmen Sie aus
parteitaktischen Gründen – Herr Schwanitz hat es ange-
sprochen – nicht einmal die Unterstützungsangebote der
CDU an, wie sie zum Beispiel vom ehemaligen Bahnchef
Ludewig gemacht wurden.

So kann man den Aufbau Ost nicht voranbringen. Das
geht auch nicht mit ruhiger Hand, sondern nur mit „Ärmel
hochkrempeln“.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Arbeiten Sei doch mal mit beiden Händen und nicht nur mit einer in Ihrer Hosentasche! – Weiterer Zuruf von der SPD: Nehmen Sie erst einmal Ihre Hand aus der Tasche!)


Das Einzige, was jetzt zählt, ist, dass die Entscheidung
für oder gegen Ammendorf in den Konzerngremien noch
nicht gefallen ist. Herr Schwanitz, Sie haben Recht, Sie
haben noch alle Chancen. Ziehen Sie das Sakko aus,
krempeln Sie die Ärmel hoch, dann machen wir es ge-
meinsam!

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420108300
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Werner Schulz.

Werner Schulz (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kol-
lege Claus, Sie haben mit einem vernünftigen Satz be-
gonnen. Sie haben nämlich gesagt, dass es nicht an-
gebracht ist, auf dem Rücken der Kollegen in Ammendorf
und Vetschau ein politisches Süppchen zu kochen. Dabei
muss ich aber sagen, dass dieses Bild ein bisschen schief
ist, weil das ja gar nicht geht.


(Christel Riemann-Hanewinckel [SPD]: Das stimmt!)


Die Wortwahl im Titel der von Ihnen beantragten Ak-
tuellen Stunde „beschleunigte industrielle Auszehrung
der neuen Bundesländer“ unterstellt, dass wir dort eine
industrielle Auszehrung haben.


(Dr. Winfried Wolf [PDS]: Haben wir doch!)

Wenn Sie sich zu dem Problem Ammendorf einmal an das
in der Nähe gelegene Institut für Wirtschaftsforschung
Halle wendeten und mit dem sehr klugen und in dieser
Materie bewanderten Professor Pohl sprächen, würden
Sie erfahren, dass es dort, wenn man die Bauindustrie bei
der Betrachtung der Konjunkturlage ausnimmt – dort gibt

es spezielle Probleme mit Überkapazitäten; wir wissen
auch, von welcher Seite die geschaffen wurden –, ein
Wachstum von 2,5 Prozent gibt.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist aber toll!)


Das kann ja wohl keine industrielle Auszehrung sein.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: 2,5 Prozent!)


Wenn Sie die Globalisierungsromantiker angreifen, die
bei Bombardier ihre Weltpläne schmieden, dann frage ich
Sie bei der Gelegenheit: Sind die Kollegen Kutzmutz und
Jüttemann auch Globalisierungsromantiker, da sie im
letzten Jahr in Montreal bei der Firma Bombardier waren
und sich dort erkundigt haben?


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Hört! Hört!)


Ich habe mir, Herr Kollege Kutzmutz, das aufschlussrei-
che Protokoll von dieser Reise noch einmal angeguckt.


(Roland Claus [PDS]: Ein schlagender Beweis!)


– Sie müssen bei einer solchen Aktuellen Stunde viel-
leicht auch einmal zuhören.

Der stellvertretende Generaldirektor von Bombardier
Transportation, Jean-Pierre Goyer, hat Ihnen gesagt, dass
die Firma im Moment große Schwierigkeiten hat, weil
sich die Märkte in Osteuropa und in Europa insgesamt
nicht so entwickelt haben, wie man das erhofft hatte, dass
das mit großen, schmerzhaften Umstrukturierungen ver-
bunden sein wird, die auch auf uns in Deutschland zu-
kommen werden, dass die Auftragslage zwar im Moment
nicht so günstig ist, man aber mittelfristig mit relativ
günstigen Aussichten für den Schienenfahrzeugbau rech-
net. Sie haben das alles gewusst oder Sie hätten das wis-
sen können. Ich frage Sie: Wo sind denn Ihre Vorschläge
gewesen? Wo war Ihre Reaktion im Vorfeld? Wo haben
Sie etwas getan?


(Zuruf des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])


Sie greifen die Bundesregierung an. Nun muss ich sa-
gen: Die Regierung hat nicht mehr wie zu Zeiten von
Günter Mittag die Möglichkeit, in den VEB Schienen-
fahrzeugbaukombinat einzugreifen.


(Widerspruch bei der PDS)


Sie haben eine Vorstellung von Wirtschaftspolitik, von der
ich sagen muss, dass sie einfach nicht realistisch ist. Es
sind hier unternehmerische Entscheidungen getroffen
worden, die sehr schmerzhaft sind.

Im Übrigen hat Bombardier im Gespräch mit Bundes-
wirtschaftsminister Müller von Anfang an zugesichert,
dass die Arbeitsplatzverschiebung – man kann noch nicht
einmal von Arbeitsplatzabbau sprechen – sozial verträg-
lich stattfinden wird. Man rechnet sogar mit einer Er-
höhung der Zahl der Arbeitsplätze in Ostdeutschland und
in Deutschland insgesamt. Die Arbeitsplätze werden le-
diglich an anderen Standorten konzentriert.

Wenn Sie fragen: „Was kann die Bundesregierung
tun?“, dann frage ich zurück: Was haben Sie in den letz-
ten drei Jahren hier überhaupt mitbekommen? – Diese

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Günter Nooke

19713


(C)



(D)



(A)



(B)


Bundesregierung hat permanent Partei für den Schienen-
verkehr und den Schienenfahrzeugbau ergriffen.


(Beifall bei der SPD)

Wir haben allein für die Deutsche Bahn AG für die Zeit
von 2001 bis 2005


(Manfred Grund [CDU/CSU]: 2 Milliarden, die noch umzusetzen sind!)


ein Investitionsprogramm in Höhe von 80 Milliarden DM
vorgesehen.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: 2 Milliarden an Investitionen kriegt ihr nicht unter!)


Über 10 Milliarden DM davon werden in die Modernisie-
rung des gesamten Wagenparks fließen. Es handelt sich
um umfangreiche Aufträge, die da erteilt werden. Wenn
wir uns hier in Berlin mit der Freien Demokratischen Par-
tei über die Verkehrspolitik streiten, ob etwa das Straßen-
bahnnetz ausgebaut werden soll, dann stehen am Ende
vielleicht Aufträge für Bombardier. Wir tun das, was eine
Regierung in einem solchen Moment überhaupt nur tun
kann: Wir steigern die Nachfrage.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Das hat noch keiner gespürt!)


– Dir, Günter Nooke, sage ich: Du meldest dich perma-
nent und hast offensichtlich alles ausgeblendet. Wir haben
die Chefsache Ost nicht beim Stande null übernommen,
um dir das einmal deutlich zu sagen.


(Beifall bei der SPD – Manfred Grund [CDU/ CSU]: Was ist denn hinzugekommen?)


Vielmehr war die Privatisierung der Deutschen Wag-
gonbau ein Beispiel für eine Privatisierungspolitik, die
völlig daneben gegangen ist.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Was ist Neues hinzugekommen? Nichts!)


Wir können in einer gewissen Weise froh sein, dass ein
Unternehmen wie Bombardier hier eingestiegen ist, mo-
dernisiert und investiert hat.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Was ist dazugekommen? Was ist zum Stande null hinzugekommen? Nichts!)


Wenn es darum geht, dass wir alle um diesen Standort rin-
gen, sage ich: Da müssen sich alle zusammentun. – Das
tut der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Ich wäre
dankbar, wenn der Ministerpräsident von Sachsen einmal
den lächerlichen Streit aufgeben könnte, wo denn die mo-
dernen S-Bahn-Wagen gebaut werden, die zwischen Leip-
zig und Halle fahren sollen.


(Siegfried Scheffler [SPD]: Wegen der Trittbretthöhe!)


Man könnte also durchaus konkrete Beiträge liefern. Viel-
leicht könnte man das einmal in den Reihen der CDU klären.

Wir tun das äußerst Mögliche. Mit billiger Rhetorik,
Kollege Claus – um Ihnen das noch einmal zu sagen –, ist
das nicht zu schaffen, auch auf diesem Gebiet nicht.


(Beifall bei der SPD – Roland Claus [PDS]: Billige Rhetorik haben Sie doch gebracht!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420108400
Das Wort hat
jetzt die Frau Kollegin Cornelia Pieper.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1420108500
Frau Präsidentin! Meine Da-
men und Herren! Manche Debatten im Deutschen Bun-
destag gehen nicht ohne Emotionen an einem vorbei. Wir
haben das eben an den Beiträgen von Werner Schulz und
anderen gemerkt; das geht auch an mir nicht ohne Emo-
tionen vorbei.

Auf der Zuschauertribüne sitzen heute viele Betrof-
fene – Waggonbauer –, die extra aus Halle angereist sind,
um sich diese Debatte anzuhören. Wir reden heute nicht
nur über die Zukunft einer Industrieregion, sondern auch
über menschliche Schicksale.


(Peter Dreßen [SPD]: Das sollten Sie sich einmal merken!)


Wir reden über leistungsbereite, hoch motivierte Mitar-
beiter, Frauen und Männer, die um ihren Arbeitsplatz ban-
gen. Ich finde schon, dass wir uns in diesem Haus, was das
Thema „Chefsache Aufbau Ost“ angeht, endlich einmal
einig sein sollten. Opposition, Bundesregierung, Landes-
regierung, aber auch die Wirtschaft sollten im Einklang
eine Strategie entwickeln, damit es mit Industrie und Mit-
telstand in den neuen Ländern nicht mehr abwärts, son-
dern aufwärts geht.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Kollege Schulz, die Bundesregierung hat eine Ver-

pflichtung, sich darum zu kümmern, dass sich Bombardier
aus Halle an der Saale und aus Vetschau nicht zurückzieht.
Auch im Falle Holzmann hat sich der Bundeskanzler in die
Unternehmensbelange sehr stark eingemischt.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ist denn die Zukunft von Halle-Ammendorf oder von Vet-
schau weniger wert? – Nein! An diesem Punkt sind die
Chefsache Aufbau Ost und das politische Mitspracherecht
gefordert.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist Schröder?)


In Richtung der PDS-Fraktion sage ich, ungeachtet ih-
rer Motive für die Beantragung dieser Aktuellen Stunde:
Ich finde es gut, dass wir die Debatte über die Zukunft der
Waggonbaustandorte Halle-Ammendorf und Vetschau
heute im Deutschen Bundestag führen;


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

denn das gibt uns die Gelegenheit, nicht nur über einen
hervorragenden Industriestandort mit einer 175-jährigen
Tradition, sondern auch über die tatsächliche Situation in
den neuen Ländern zu sprechen.


(Siegfried Scheffler [SPD]: Wir müssen über die Schienenfahrzeugindustrie insgesamt sprechen und nicht nur über einzelne Standorte!)


Mitteldeutschland mit seinem Herzen Halle-Leipzig
gehörte immer zu einer aufstrebenden, erfolgreichen In-
dustrieregion im Hinblick auf den Schwermaschinen-
bau und die Chemieindustrie. Seit der Wende haben
durch den Strukturwandel allein in der Chemieindustrie
100 000 Menschen ihren Arbeitsplatz verloren. Großin-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Werner Schulz (Leipzig)


19714


(C)



(D)



(A)



(B)


vestitionen der Chemieindustrie, wie die von Elf Aqui-
taine, Dow Chemical oder Bayer-Bitterfeld – Sie alle
kennen sie –, vom Anfang der 90er-Jahre haben zum
Überleben dieser Industrieregion beigetragen. Allein auf
dem Industriegelände Leuna-Merseburg sind einschließ-
lich derer bei der Zulieferindustrie circa 13 000 neue
Arbeitsplätze entstanden – und das ist gut so!


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich sage Ihnen aber auch: Die Standortentscheidungen
der Chemieindustrie sind vor allem von einem aktiven
Werben der damaligen Bundesregierung für den Standort
neue Bundesländer begleitet worden.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ohne die damalige Offensive für die Ansiedlung der In-
dustrie in den strukturschwachen neuen Bundesländern
wäre diese Entscheidung nicht so ausgefallen. Deswegen
ist es so wichtig, dass wir darüber im Deutschen Bundes-
tag sprechen und die Bundesregierung auffordern, unse-
ren Vorschlägen zu folgen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich werde nicht müde, dem Bundeskanzler das zu sa-
gen. Übrigens, ich habe ihm in der Sache Waggonbau
Halle-Ammendorf persönlich geschrieben. Das war vor
über einem Jahr, nämlich im September des vergangenen
Jahres. Ich will hier festhalten: Ich habe keine Antwort
bekommen. Ich wundere mich schon, sehr geehrter Herr
Schwanitz – Sie mögen sich in der Sache zwar engagie-
ren –, dass die Regierungsbank ausgerechnet bei einem
solchen Thema wieder total leer ist.


(Beifall bei der FDP und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist doch so billig, Frau Pieper!)


Ist das Ihre Chefsache Aufbau Ost?

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Bombar-
dier-Werke in Halle-Ammendorf zu den modernsten Un-
ternehmen für Waggonbau in Europa gehören; deswegen
muss Halle-Ammendorf eine Zukunft haben. 1993 ist es
gelungen, die Jahrzehnte andauernde Monostruktur zu
überwinden, die Einseitigkeit des Waggonbauens für das
riesige russische Reich zu durchbrechen und durch eine
Palette moderner Schienenfahrzeuge zu ersetzen, zum
Beispiel durch den Bau des ICE. Es wäre doch wirklich
eine Ironie des Schicksals, wenn dieser Betrieb jetzt we-
gen der schlechten Auftragslage geschlossen würde. Es
geht nicht nur um die fast 1 000 Arbeitsplätze im Unter-
nehmen, sondern auch um all die Arbeitsplätze beim
Handwerk und bei der Zulieferindustrie, die von den
Bombardier-Werken abhängen.

Der Waggonbau Halle-Ammendorf ist der letzte große
Industriebetrieb in der größten Stadt Sachsen-Anhalts. In
dieser Stadt liegt die Arbeitslosigkeit bei rund 20 Prozent.
In Vetschau sind die Probleme nicht anders. Zur Wahrheit
gehört, wie hier schon gesagt wurde, aber auch –


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420108600
Frau Kollegin,
denken Sie daran, dass Sie in der Aktuellen Stunde nur
fünf Minuten sprechen können.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1420108700
– Frau Präsidentin, ich
komme gleich zum Ende meiner Rede –, dass Bombardier
Überkapazitäten abbauen muss. Von elf Standorten sollen
neun übrig bleiben. Ich frage mich nur, warum ausge-
rechnet die Standorte in den neuen Bundesländern abge-
baut werden müssen. Das muss verhindert werden, meine
Damen und Herren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)


Auch die Landesregierung ist hier in die Pflicht zu neh-
men. Der Ministerpräsident wird dazu reden. Ich wundere
mich nur, dass die Landesregierung im Gegensatz zum
Land Brandenburg so lange gewartet hat, ehe sie handelt.


(Christel Riemann-Hanewinckel [SPD]: Sie sind schlecht informiert, Frau Pieper! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie reden viel und sagen nichts, Frau Pieper!)


Ich sage dazu: Wir können nur alles daran setzen, dass
Ammendorf eine Zukunft hat. Waggonbau Ammendorf
darf nicht geschlossen werden.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420108800
Frau Kollegin,
es ist jetzt wirklich über die Zeit. Wir müssen schon auf
die Redezeitbegrenzung achten.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1420108900
Dieses Thema sollte uns ei-
nen, nicht entzweien.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420109000
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Christel Riemann-Hanewinckel.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Erst Ministerpräsident Höppner!)


– Ich höre gerade, dass das geändert worden ist. Ent-
schuldigung! Dann spricht jetzt erst der Ministerpräsident
des Landes Sachsen-Anhalt, Reinhard Höppner.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Wir hätten aber gern die Meinung der Fraktion gehört! Die trauen sich nicht!)



(SachsenAnhalt)

und Herren! Lassen Sie mich zu dieser Aktuellen Stunde
von mir aus – als einer, der gerade von einer aktuellen De-
batte zu diesem Thema im Landtag von Sachsen-Anhalt
kommt – acht Punkte beitragen.

Erstens. Bei dem Standort Ammendorf handelt es sich
nicht um irgendein Unternehmen, sondern es handelt sich
um eines der modernsten Werke im Schienenfahrzeugbau

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Cornelia Pieper

19715


(C)



(D)



(A)



(B)


innerhalb Europas. Es handelt sich um ein Unternehmen
mit hervorragend ausgebildeten Arbeitskräften, die hoch
motiviert arbeiten und die übrigens auch bereit wären, in
diesem Zusammenhang Opfer zu bringen, gerade für die
kritische Zeit des Jahres 2002, das vor uns liegt. Ich finde,
das ist eine Leistung, die deutlich macht, wie engagiert die
Belegschaft um ihre Arbeitsplätze kämpft. Sie tut das
schon seit Jahren.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Das kann man von der Landesregierung nicht sagen!)


Deswegen hat sie unsere Unterstützung verdient.


(Beifall bei der SPD)


Zweitens. Es handelt sich nicht um irgendeine Region,
sondern es handelt sich um eine Region,


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Um eine schlecht regierte Region!)


in der die Umstrukturierungsprozesse der letzten zehn, elf
Jahre in besonderer Härte zugeschlagen haben. Alle wissen,
Sachsen-Anhalt war das Land, das durch die großen Kom-
binate – oder, wie man heute sagen würde: Konzerne –
gezeichnet war. Wir waren das Land, das am längsten mit
Treuhandprivatisierungen zu kämpfen hatte.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Die haben das meiste Geld gekriegt!)


Wir waren also das Land, das den Abbau von Arbeitsplät-
zen – gewissermaßen über Nacht – in einem Umfang hin-
nehmen musste, wie das keine andere Region im Osten
Deutschlands erdulden musste.


(Beifall bei der SPD – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Sie regieren doch schon acht Jahre, Herr Höppner! Was haben Sie denn in diesen acht Jahren gemacht? Sagen Sie doch dem deutschen Volk mal, was Sie gemacht haben! Was hat denn diese Landesregierung getan?)


Das heißt, wir stehen im Blick auf diese Region in einer
besonderen Verantwortung. Arbeitsplatzabbau in diesen
Größenordnungen muss für diese Region ein Ende haben.


(Beifall bei der SPD – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Tun Sie doch was dagegen! Sie haben doch im Bund und im Land alles in einer Hand!)


Drittens. Es handelt sich dabei in der Tat um ein Thema
der zukünftigen Entwicklung im Osten Deutschlands.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist schön gesagt! Salbungsvoll, wie bei der Synode!)


Das muss jedem klar sein. Ich bin außerordentlich dank-
bar dafür, dass wir auch in dieser Angelegenheit die Un-
terstützung der Bundesregierung im Kampf um den Erhalt
der Arbeitsplätze haben.


(Beifall bei der SPD – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Hoffentlich bringt das endlich mal was! Das habt ihr alles in einer Hand!)


Viertens. Dieser Standort ist – das richtet sich nun auch
an das Unternehmen – in den letzten Jahren mit erhebli-
chen öffentlichen Mitteln gefördert worden.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Das haben wir auch schon gehabt!)


Dabei handelt es sich nicht nur um die Investitionsförde-
rung. In den ersten Jahren wurde die Produktion an die-
sem Standort – und damit dieser Standort selbst – mit rie-
sigen Hermes-Bürgschaften gesichert. Wenn ein
Unternehmen so viel öffentliche Unterstützung erhalten
hat, ist nach meiner Auffassung auch das Unternehmen
selber verpflichtet, der Verantwortung, die daraus er-
wächst, gerecht zu werden.


(Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich weiß nicht, ob dem Unternehmen das klar ist. Im Übri-
gen möchte ich in dem Zusammenhang noch einmal for-
mal darauf hinweisen, dass die Förderung selbst eine Ar-
beitsplatzbindung bis zum Jahre 2004 beinhaltet. Mit
anderen Worten: Das Unternehmen muss auch mit Rück-
forderungen rechnen. Im Hinblick auf das Vertrauen zwi-
schen öffentlicher Hand und Unternehmen wäre es wirk-
lich schlimm, wenn plötzlich solche Zusagen nicht
eingehalten werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Günter Nooke [CDU/CSU]: Wann haben Sie denn einmal mit dem Unternehmen geredet?)


Fünftens. Wir haben es mit einem Unternehmen zu tun,
das erheblich von öffentlichen Aufträgen abhängig ist.
Die öffentlichen Aufträge, die wir erteilt haben, zum Bei-
spiel Straßenbahnaufträge, haben wir natürlich mit der
Erwartung verbunden, dass entsprechende Aufträge auch
nach Ammendorf gehen.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Das wissen wir auch!)


Dass die Straßenbahnen nicht in Ammendorf, sondern in
Bautzen gebaut werden, ist eine unternehmerische Ent-
scheidung, in die ich nicht hereinreden möchte. Mit der
öffentlichen Förderung war aber die Erwartung verbun-
den, dass der Standort Ammendorf erhalten bleibt. An
dieser Erwartungshaltung halten wir weiter fest und wer-
den sie auch zur Sprache bringen.


(Beifall bei der SPD)


Sechstens. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es
sich derzeit um Pläne und nicht um Beschlüsse handelt.
Mit anderen Worten heißt das: Jetzt muss beraten werden.
Wer hier behauptet, das Land hätte diesen Diskussions-
prozess nicht seit Jahren begleitet, hat sich entweder
überhaupt nicht informiert oder redet wider besseres
Wissen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Günter Nooke [CDU/CSU]: Ich kenne kein Spitzentreffen zwischen Ihnen und dem Betrieb!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner

19716


(C)



(D)



(A)



(B)


– Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie, Herr Nooke, über-
haupt nicht informiert sind.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Ich habe mich sehr gut informiert!)


Am 10. Oktober bin ich mit dem Vorstand zusammenge-
kommen und habe all diese Anliegen auch dementspre-
chend vorgetragen, um bloß einmal ein Datum aus dieser
ganzen Geschichte hervorzuheben.

Siebtens. Wir haben in der jetzigen Situation und ange-
sichts der nun auf dem Tisch liegenden Pläne auch konkrete
Schritte vereinbart. Ich war am Montag beim Vorstands-
vorsitzenden Lortie gewesen. Wir haben vereinbart, dass
eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die zur Aufgabe hat
– das will ich noch einmal ganz deutlich sagen, darauf habe
ich nämlich bestanden –, Produktion und Arbeitsplätze am
Standort Ammendorf zu sichern. Mit anderen Worten: Wir
verhandeln – jedenfalls ist das die Grundlage, von der ich
ausgehe – nicht über die Schließung, sondern über die Si-
cherung von Produktion und Arbeitsplätzen an diesem
Standort. Das unterstreicht noch einmal, dass es sich um
Pläne handelt. Ich hoffe, dass bessere Pläne auf den Tisch
kommen. Wir werden versuchen, dazu beizutragen,


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


übrigens auch dadurch – da bin ich mir sicher –, indem in
diesem Zusammenhang über die Frage der Auftragslage
und die Möglichkeiten, Aufträge von unserer Seite zu si-
chern, geredet wird.

Achtens. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Sie
alle können sich darauf verlassen, dass die Region um
Halle in dieser Angelegenheit zusammensteht. Da gibt es
ein breites Aktionsbündnis aus Bevölkerung, Gewerk-
schaft, Stadt und weiteren Gruppen.

An die Adresse der CDU/CSU gerichtet sage ich, weil
ich von Ihrer Seite heute einige Dinge im Landtag hören
musste:


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Was wollen Sie denn?)


Wer an dieser Stelle Zwist untereinander anzettelt, der
schwächt, wie auch immer er ihn inszeniert oder rechtfer-
tigt, die Region und stärkt sie nicht.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Uns muss es jetzt aber darum gehen, alle Kräfte in dieser
wichtigen und teilweise gestraften Region Ostdeutsch-
lands zu stärken.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Warum haben Sie denn unsere Angebote nicht angenommen?)


Was macht denn ein Unternehmen, wenn es sieht, dass
man mit irgendwelchen billigen parteipolitischen Absich-
ten versucht, sich gegenseitig die Beine wegzuziehen? Da
lacht es sich doch ins Fäustchen – Entschuldigung, wenn
ich das hier einmal so salopp sage. Deshalb sollten wir das
angesichts dieser wichtigen, Menschen und Existenzen
betreffenden Frage tunlichst vermeiden.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie regieren, nicht wir!)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin außer-
ordentlich dankbar dafür, dass wir auch die Unterstützung
der Bundesregierung haben.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Machtvolle Unterstützung von Herrn Schwanitz! – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Eure Früchte!)


Ich bin hoffnungsvoll, dass auch die Abgeordneten dieses
Hauses die Problematik und die Herausforderung erken-
nen und dafür sorgen, dass andere Pläne verwirklicht wer-
den als die, die derzeit auf dem Tisch liegen, damit das ge-
lingt, was der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe
beinhaltet, nämlich Produktion und Arbeitsplätze in Am-
mendorf zu sichern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420109100
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Ulrich Klinkert.


Ulrich Klinkert (CDU):
Rede ID: ID1420109200
Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Bei Bombardier handelt es sich um
einen weltweit agierenden Konzern mit insgesamt rund
79 000 Mitarbeitern. In einer Pressemitteilung des
Unternehmens ist zu lesen, dass Bombardier kapitalinten-
sive Aktivitäten in spezialisierten Werken bündeln
möchte. Man kann dieser Mitteilung weiter entnehmen,
dass deshalb die Reorganisation des Unternehmens vor al-
len Dingen in Deutschland, aber auch in Schweden und
Großbritannien ansteht und dass demzufolge drei Werke
geschlossen werden sollen.

Was schon nicht mehr ausdrücklich in der Pressemit-
teilung zum Ausdruck kommt, ist die Tatsache, dass sich
zwei der drei zu schließenden Werke in Deutschland be-
finden, dass 960 der 1100 betroffenen Mitarbeiter ihren
Arbeitsplatz zurzeit in den neuen Bundesländern haben
und dass nach aktuellen Presseberichten weitere 450 Ar-
beitsplätze am Standort Hennigsdorf gefährdet sind.

Da drängt sich schon die Frage auf, ob ausschließlich
Rationalisierungsgründe entscheidend dafür sind, dass
ausgerechnet in Deutschland die Werke geschlossen und
die meisten Arbeitsplätze abgebaut werden, oder ob dies
nicht ein weiterer Beweis für die ständig geringer wer-
dende Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutsch-
land ist.


(Werner Schulz [Leipzig] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!)


Sie können es wenden und drehen, wie Sie wollen: Sie
werden nicht leugnen können, dass in den drei Jahren rot-
grüner Wirtschaftspolitik die Wirtschaftslokomotive
Deutschland zum Schlusslicht innerhalb der Europä-
ischen Union geworden ist, was die wirtschaftliche Ent-
wicklung betrifft.


(Ulf Fink [CDU/CSU]: Ja, genau!)


Was die kommenden Monate angeht, haben Ihnen die
Wirtschaftsweisen gestern eine äußerst düstere Prognose

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner

19717


(C)



(D)



(A)



(B)


vorgelegt. Den rund 1 000 Betroffenen von Bombardier
werden Zigtausende in die Arbeitslosigkeit folgen. Die
Zahl der Arbeitslosen wird auf rund 4 Millionen im Jah-
resdurchschnitt ansteigen. Das heißt, in diesem Winter er-
warten wir Zahlen, die deutlich über 4 Millionen liegen.
Das Wirtschaftswachstum wird magere 0,7 Prozent betra-
gen. Von Aufschwung keine Spur! Spätestens jetzt müsste
eigentlich die ruhige Hand des Bundeskanzlers anfangen
zu zittern.


(Cornelia Pieper [FDP]: Genau!)


Er hat zwar Aktivitäten entwickelt, aber nicht zur Verbes-
serung seiner Wirtschaftspolitik, sondern in der Organisa-
tion schnellstmöglicher Neuwahlen.


(Dr. Ditmar Staffelt [SPD]: Ihre Unsachlichkeit ist wirklich unerträglich!)


Besonders betroffen von den Stilllegungen Bombar-
diers sind wieder einmal die neuen Bundesländer; beide
Werke, Vetschau und Ammendorf, liegen dort. Auch Hen-
nigsdorf liegt bekannterweise in den neuen Bundeslän-
dern. Aber Bombardier macht nur nach, was Unterneh-
mensphilosophie im Staatskonzern Deutsche Bahn ist,
nämlich Kahlschlag Ost.


(Beifall bei der CDU/CSU – Werner Schulz [Leipzig] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)


Im Aufsichtsrat dieses Staatskonzerns sitzen Vertreter der
wackligen rot-grünen Koalition, die das alles mit zu ver-
antworten haben. Wenn Sie das nicht glauben: Wie be-
werten Sie dann die Tatsache, dass die neuen Bundeslän-
der überproportional von den Schließungsplänen
Mehdorns betroffen sind? Herr Mehdorn unterscheidet
bei seinen Schließungsplänen ja nicht mehr nur nach Ost
und West, sondern in der Zwischenzeit interessanterweise
auch nach Nord und Süd. Ein Beweis dafür ist, dass zum
Beispiel in Sachsen alle vier Bahnwerke mit Tausenden
von Mitarbeitern von der Schließung bedroht sind, was
wiederum Tausende von Arbeitsplätzen bei den Zuliefe-
rern gefährdet. Da drängt sich schon der Verdacht auf,
dass der Staatskonzern Deutsche Bahn die Länder bestra-
fen will, die wirtschaftlich am erfolgreichsten sind. Das
sind – sowohl bei den neuen als auch bei den alten Bun-
desländern – nicht zufällig die unionsregierten Länder im
Süden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich möchte dies für die neuen Bundesländer mit weni-
gen Zahlen bezüglich des Wirtschaftswachstums belegen.
Wir haben in Sachsen noch ein Wirtschaftswachstum von
0,7 Prozent. Das ist ungefähr der Bundesdurchschnitt.
Herr Kollege Nooke wies darauf hin, dass in Sachsen-An-
halt ein Rückgang der Wirtschaftsaktivität um 1,8 Prozent
und in Mecklenburg-Vorpommern sogar um 2,7 Prozent
zu verzeichnen ist. Herr Höppner, wenn Sie diese Ent-
wicklung allein auf die Probleme der Vergangenheit
zurückführen, dann ist das dem Ernst der Lage nicht an-
gemessen. Das, was Sie heute hier geboten haben, war
auch nicht mehr als eine Sonntagsrede.


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: So ist das!)


Sie sollten endlich begreifen, dass die Zeit der Sonntags-
reden vorbei ist, dass Sie an Ihren Ergebnissen gemessen
werden – und die sind mehr als dürftig. Sie stehen hier als
einer der erfolglosesten Ministerpräsidenten Deutsch-
lands.


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: So ist das, leider!)


Was Herrn Schwanitz betrifft, so ist es einfach zu bil-
lig – Herr Schwanitz, Sie können einem ja Leid tun, wie
Sie immer so mutterseelenallein auf der Regierungsbank
sitzen –, den Anstieg der Arbeitslosigkeit lediglich mit
dem Rückgang der Baukonjunktur zu begründen. Von ei-
ner überhitzten Baukonjunktur in den neuen Bundeslän-
dern, Herr Schwanitz, kann man nämlich schon lange
nicht mehr reden. Wenn Sie das immer noch darauf
zurückführen, dann hat man den Eindruck, dass Sie einige
Wahrnehmungsschwierigkeiten in Ihrem ureigenen Ver-
antwortungsbereich haben. Sie sollten sich hier nicht län-
ger als Gesundbeter der Bundesregierung betätigen, son-
dern endlich konkrete Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft in den neuen Bundesländern vorschlagen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Herr Schulz hat in seiner Rede den Satz geprägt: Wir
– also die rot-grüne Koalition –, haben die Chefsache Ost
nicht bei Null übernommen. – Das ist sicherlich richtig,
Herr Schulz. Aber Sie haben sie dazu gemacht.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420109300
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Winfried Wolf.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1420109400
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Als Bundes-
tagsabgeordneter aus Mannheim, wo sich das größte
Adtranz-Werk, jetzt Bombardier-Werk, im Westen befin-
det, möchte ich sagen: Was wir hier bei Ammendorf und
Vetschau erleben, ist wahrscheinlich nur ein Teil des Pro-
blems. Die schlimmsten Befürchtungen, die wir als PDS
bei der Übernahme von Adtranz durch Bombardier
geäußert haben, scheinen wahr zu werden. Ich glaube, wir
müssen heute über eine Bankrotterklärung der Politik des
Bombardier-Managements, aber auch der Verkehrspolitik
des Bundes diskutieren. Dies möchte ich mit drei Punkten
begründen:

Erstens. Es gibt kein Gesamtkonzept, in dem festgelegt
wird, was mit den Arbeitsplätzen der Bahnindustrie in
West- und in Ostdeutschland weiter passieren soll. Was
jetzt angeboten wird, dass Kollegen von Vetschau nach
Siegen und von Ammendorf nach Aachen fahren sollen,
um dort zu arbeiten, wird nicht angenommen werden.


(Werner Schulz [Leipzig] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch Bautzen und Görlitz!)


Vor allem kann man, so glauben wir, jetzt insgesamt
schon absehen, Herr Schulz, dass im Konzern ganz kon-
kret und gezielt ein viel größerer Arbeitsplatzabbau ge-
plant ist: Man geht davon aus – Stichwort technische Ka-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulrich Klinkert

19718


(C)



(D)



(A)



(B)


pazität, ein Begriff des Bombardier-Managements –, dass
zukünftig in allen Bombardier-Werken im Zweischicht-
betrieb gearbeitet werden könnte. Das bedeutet noch ein-
mal einen erheblichen Arbeitsplatzabbau. Darüber hinaus
konzentriert sich der Plan dessen, was abgebaut werden
soll, nur auf die so genannten „industrial units“, das heißt,
der Bereich der „business units“ steht noch aus. Zum Bei-
spiel Henningsdorf: Die Kolleginnen und Kollegen aus
Hennigsdorf, die hier anwesend sind, wissen nicht, ob der
jetzige angefangene Umbau in Hennigsdorf nicht viel-
leicht bedeutet – was wir hier schon einmal debattiert ha-
ben –, dass das Werk insgesamt gefährdet ist. Deswegen
sagen wir: Wir sind strikt gegen jede Art von Werks-
schließung, solange kein Gesamtplan vorliegt und wir
keine Gesamtperspektive haben.


(Beifall bei der PDS)


Zweitens. Gerade die Bahntechnik in Ostdeutschland,
früher Mitteldeutschland, hat eine riesige Tradition. Um-
so schlimmer ist es, dass gerade hier ein Kahlschlag statt-
findet. Kollege Schulz und Herr Schwanitz, was Sie be-
haupten, nämlich dass in eben diesen Bereichen keine
industrielle Auszehrung stattfinde, stimmt nicht. Seit SPD
und Grüne regieren, ist kein Anstieg der Zahl der Arbeits-
plätze im Osten und ab dem Jahr 2000 sogar ein leichter
Anstieg der Arbeitslosenzahlen – und damit eine wach-
sende Kluft zwischen Ost und West bei gleichzeitiger wei-
terer beschleunigter Abwanderung von Ost nach West –
zu verzeichnen. Das nenne ich eine Auszehrung, die im
Osten stattfindet.


(Beifall bei der PDS)


Drittens. Bahntechnik hat – Kollege Claus hat das schon
gesagt – sehr viel mit Politik zu tun hat. Ich nenne nur fol-
gende Stichworte: Es gab Subventionen der Länder, auch
von Sachsen-Anhalt zum Beispiel. Die Deutsche Bahn AG
befindet sich zu 100 Prozent im Bundeseigentum. In den
Nahverkehr gelangen jedes Jahr Regionalisierungsgelder
in Höhe von 13 Milliarden DM. Herr Bodewig, der heute
wieder einmal nicht da ist, sagt, der Personenverkehr solle
um 40 Prozent gesteigert werden, der Güterverkehr um
100 Prozent. Trotzdem geht Bombardier von einem Rück-
gang aus. Da stellt sich die Frage: Hat Bombardier ein Miss-
management oder ist der Verkehrsminister unglaubwürdig?
Möglicherweise gilt beides.


(Beifall bei der PDS)


Man muss auch betonen, Kollege Schulz, dass gerade
die Bahntechnikindustrie in Gesamtdeutschland in den
letzten zehn Jahren zum Spielball des Turbokapitalismus
geworden ist. Bedenken Sie, wie die DWA von Advent
in Boston übernommen wurde, wie dann Daimler-
Chrysler bei Adtranz einstieg, wie Bombardier Adtranz
übernahm, dass Bombardier die Gelder primär bei
Regionalflugzeugen und im Finanzgeschäft verdient
und dass Bombardier ein Konzern ist, der strikt nach
Shareholder-Value-Prinzip arbeitet. Bei all dem sage
ich: Gnade uns Gott, wenn Bombardier diese Politik
fortsetzen kann!


(Beifall bei der PDS)


Der Kanzler war zwar bei Holzmann fix, aber bei der
Bahntechnik tut er nichts.


(Frank Hempel [SPD]: Machen Sie doch mal einen Vorschlag! Einen einfachen Vorschlag!)


Morgen will der Kanzler 3 900 Arbeitsplätze ohne Zu-
kunft erpressen, während er hier 1 000 Arbeitsplätze mit
Zukunft sichern könnte.


(Beifall bei der PDS)


Wir sagen deswegen als PDS, dass wir uns strikt gegen
die Schließungen der Werke in Vetschau und Ammendorf
und für den Erhalt aller Bahntechnikwerke als Option für
eine nachhaltige Verkehrstechnik aussprechen. Das gilt
auch für Hennigsdorf, für Bautzen und für Mannheim, für
alle Bombardier-Werke. Wir verlangen einen Gesamtplan
für die gesamte Bahntechnikindustrie in Deutschland. Wir
sagen, dass hier die Bundespolitik gefordert ist, dass der
Verkehrsbericht 2000 von Herrn Bodewig in Bezug auf
die Bahntechnik unterfüttert werden muss, indem gesagt
wird, was das bedeutet. Herr Bodewig, der nicht da sein
kann, und der Kanzler, der nicht da sein will, sind in die-
ser Frage gefordert.

Danke schön.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420109500
Jetzt hat die Ab-
geordnete Christel Riemann-Hanewinckel das Wort.


Christel Hanewinckel (SPD):
Rede ID: ID1420109600
Frau Präsi-
dentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Nooke und Herr
Klinkert, Sie machen es sich wirklich sehr leicht. Ich bin
tatsächlich einmal einer Meinung mit meinem Kollegen
Claus, dass es hier nicht unbedingt darum geht, sich par-
teipolitisch auseinander zu setzen.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Warum machen Sie das nicht?)


– Dazu muss ich Ihnen gleich etwas sagen; hören Sie viel-
leicht erst einmal zu. Es geht überhaupt nicht anders, als
dass ich auf das, was Sie hier abgeliefert haben, reagiere,
und zwar aus drei Gründen.

Punkt eins. Wenn Sie sich intensiv mit dem Thema be-
schäftigt hätten, dann wüssten Sie vielleicht, dass bis
1998 die CDU/CSU und die FDP bundesweit regiert ha-
ben, und Halle gehört zur Bundesrepublik Deutschland.
In der Zeit von 1990 bis 1998 ist der Arbeitsplatzab-
bau beim Waggonbau in Ammendorf von 4 900 auf
1 044 Arbeitsplätze vorangetrieben worden. Wenn Sie
jetzt hier lauthals fordern, dass die Bundesregierung ihre
Pflicht tut, dann kann ich das unterstützen; sie tut das
auch. Aber Sie müssen sich dann auch daran erinnern las-
sen, dass Sie offensichtlich genau dieser Pflicht nicht
nachgekommen sind.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sie haben einen gesicherten Standort übernommen, der jetzt infrage steht! – Gegenruf des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD]: So viel dummes Gewäsch!)


– Moment, ich bin noch lange nicht fertig.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Winfried Wolf

19719


(C)



(D)



(A)



(B)


Punkt zwei. 1992 hat der Waggonbau Ammendorf das
Ministerium für Wirtschaft und die Bundesregierung auf-
gefordert, just bei diesem Standort in Forschung zu inves-
tieren, weil nämlich Ammendorf dafür bekannt war, dass
dort hervorragend produziert wurde. Vor allen Dingen
aber war der Standort dafür bekannt, dass dort zu 100 Pro-
zent für die GUS-Staaten produziert wurde. Das Geld ist
ihm damals nicht zugestanden worden. Deshalb ist der
Waggonbau Ammendorf noch heute ein Betrieb, der nicht
für ein Produkt zuständig ist, weil ihm das verwehrt wor-
den ist, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ihre Fähigkeiten nachgewiesen haben. Das haben Sie da-
mals nicht mit finanziert.

Punkt drei; das ist nun wirklich eine aktive Be-
erdigung. Wenn ich mir Ihre Pressemitteilung durchlese,


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ja! Die entlarvt!)


in der steht, dass es bedauerlich sei, dass Bombardier
zwei Standorte in Ostdeutschland schließen wolle, und
jetzt gelte es umso mehr, die Wettbewerbsfähigkeit der
noch vorhandenen anderen Unternehmensstandorte in
Ostdeutschland zu stärken,


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wie verträgt sich das denn, Herr Nooke?)


dann heißt das doch im Klartext, dass Sie überhaupt nicht
bereit sind, hier darum zu kämpfen, dass diese Standorte
noch eine Überlebenschance haben. Sie haben sie schon
beerdigt.


(Beifall bei der SPD und der PDS – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Polemik ist das!)


Deshalb haben Sie aus meiner Sicht hier kein Recht, noch
irgendetwas dazu zu sagen.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Dann kümmern Sie sich darum!)


– Ich kümmere mich darum, Herr Nooke. Ich kümmere
mich um den Waggonbau Ammendorf seit 1990. Ich kann
Ihnen zig Seiten auflisten.


(Günter Nooke [CDU/CSU]: Herr Ludewig auch!)


– Leider war es bis 1998 verdammt schwer, gegen die
CDU/CSU und die FDP anzugehen. – Ich schicke Ihnen
gerne all meine Unterlagen zu und für den Fall, dass Sie
sich das alles einmal anschauen, wünsche ich Ihnen einen
vergnüglichen Abend.


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Jetzt seid ihr im Bund und im Land dran! Jetzt schließen sie!)


– Herr Büttner, Sie sollten sich einmal ansehen, was allein
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt in den letzten
drei Jahren getan hat, um den Standort in Ammendorf zu
sichern. Ihnen würden die Ohren klingen und die Augen
übergehen und Sie wüssten, was Sie bis 1998 versäumt
haben.


(Beifall bei der SPD – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Das ist doch billig!)


Trotzdem kann ich auch den kanadischen Konzern
Bombardier nicht aus der Verantwortung entlassen. Er hat
es sich nämlich mit seinen Schließungsabsichten relativ
leicht gemacht. Denn es war dem Konzern in der Vergan-
genheit nicht möglich, in Ammendorf die Produktführer-
schaft für ein bestimmtes Fahrzeug vorzusehen, weil das
die CDU/CSU und die FDP verwehrt haben.


(Cornelia Pieper [FDP]: Das ist doch Quatsch, Frau Riemann-Hanewinckel! Bleiben Sie doch bei den Tatsachen!)


Der Standort Halle-Ammendorf – ich bin erst gestern
dort gewesen – ist nicht nur ein hochmodernes Werk. Dort
sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer be-
schäftigt, die zu wirklich fast allem bereit sind. Diese
brauchen unser aller Unterstützung, also die aller Abge-
ordneten, und nicht nur die der deutschen Bundesregie-
rung und des entsprechenden Landes. Dazu fordere ich
Sie auf.


(Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich fordere aber auch Bombardier auf, sich sehr genau
Gedanken zu machen. Es kann keine Lösung sein zu sa-
gen: Arbeitsplätze stehen an anderen Standorten zur Ver-
fügung. – Das bedeutet nämlich, dass aus Halle nicht nur
die entsprechenden 900 Arbeitnehmer, sondern auch de-
ren Familien wegziehen und dass sich die dortige Kauf-
kraft entsprechend schmälert. Das bedeutet, dass zig Zu-
lieferbetriebe schließen müssen.


(Beifall der Abg. Dr. Ruth Fuchs [PDS])


Das bedeutet zudem – das ist für mich der wichtigste
Punkt –, dass bei Bombardier in Halle 50 Ausbildungs-
plätze im dualen System wegfallen werden. Und nicht nur
das: Im Rahmen des Ausbildungsrings der IHK in Halle
werden in Zukunft noch mehr Ausbildungsplätze wegfal-
len. Das muss auf jeden Fall verhindert werden.

Deshalb hoffe ich sehr, dass sowohl Bombardier als
Konzern, der weit weg von Deutschland agiert und der,
wie sich in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung heraus-
gestellt hat, an der einen oder anderen Stelle offenbar
nicht genau und gut darüber informiert ist, was eigentlich
in Deutschland Sache ist, als auch die Deutsche Bahn AG,
wenn sie mit Vertretern der Landesregierung und der
Bundesregierung zu viert an einem Tisch sitzen, für trag-
fähige Lösungen sorgen, damit die Standorte Halle und
Vetschau in Deutschland auch in Zukunft zum Konzern
Bombardier und zum Herstellerkonsortium von Schie-
nenfahrzeugen gehören.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420109700
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Ulf Fink.


Ulf Fink (CDU):
Rede ID: ID1420109800
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Bahnindustrie ist eine
der letzten übrig gebliebenen Kernkompetenzen im Osten

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Christel Riemann-Hanewinckel

19720


(C)



(D)



(A)



(B)


Deutschlands. Diese Kernkompetenz ist nunmehr auf das
Ernsthafteste gefährdet. Ich glaube, dass man in einer sol-
chen Situation, in der der Einfluss der Politik wie in kaum
einem anderen Industriegebiet außerordentlich stark ist,
von der Politik erwarten kann, sich klar und deutlich zu
positionieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Schweiz hat das getan; Günter Nooke hat darauf
hingewiesen. Ursprünglich gab es Pläne, in der Schweiz
ein Werk zu schließen. Die Schweizer Regierung hat sich
mit allem Nachdruck positioniert. Nunmehr steht nach
den Plänen von Bombardier das Schweizer Werk nicht
mehr zur Schließung an.


(Dr. Ditmar Staffelt [SPD]: Sie sollten lieber über Krankenkassenbeiträge reden!)


Wenn man als Regierungskoalition, ob als Bundesre-
gierung oder als Landesregierung, an Bombardier wirk-
lich das Signal geben will, mit allem Nachdruck dafür
kämpfen zu wollen, dass die in Deutschland betroffenen
Standorte aufrechterhalten bleiben, dann hätte man er-
warten müssen, dass, wenn hier schon nicht der Bundes-
kanzler anwesend ist, zumindest entweder dessen engster
Vertrauter oder Verkehrsminister Bodewig bzw. dessen
Vertreter anwesend ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Dr. Winfried Wolf [PDS])


Niemand von denen ist da. Dort sitzt nur Herr Schwanitz.


(Peter Hintze [CDU/CSU]: Er kann nichts dafür!)


Ich weiß eigentlich gar nicht, was er erklärt hat.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420109900
Jetzt muss ich
doch einmal einschreiten, denn es sitzt noch ein zweiter
Mensch auf der Regierungsbank, und zwar der Staatsmi-
nister Nida-Rümelin.


Ulf Fink (CDU):
Rede ID: ID1420110000
Mit Kultur hat dieses Thema
nun nicht direkt etwas zu tun. Wenn es also der Bundes-
regierung, der Regierungskoalition, wirklich Ernst wäre,
hätte sie hier ein deutliches Zeichen gesetzt. Sie hat dies
verabsäumt.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist eine zusätzliche Verhöhnung!)


Ich muss den Kolleginnen und Kollegen in Hennigsdorf,
in Ammendorf, in Vetschau oder wo auch immer sagen:
Bei dieser Bundesregierung und dieser Regierungs-
koalition – gnade euch Gott. Bei denen habt ihr hinsicht-
lich der Arbeitsplätze überhaupt keine guten Chancen. Da
habt ihr ganz schlechte Karten.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deshalb ein Zweites: Ich bin Brandenburger Abgeord-
neter und könnte sagen: Brandenburg ist noch einmal mit
einem blauen Auge davongekommen. Aber der Betrieb in
Vetschau soll geschlossen werden. Davon sind über
100 Arbeitsplätze betroffen. Das Gleiche gilt für Hen-

nigsdorf. Ich will eines sagen: Die Landesregierung, der
Ministerpräsident und unser Wirtschaftsminister, Herr
Fürniß, haben echt für diesen Standort gekämpft: 90 Mil-
lionen DM; das war ein wirkliches Argument.

Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass es in Zu-
kunft in Hennigsdorf nur noch Endmontage, Funktions-
prüfung und Inbetriebnahme aller in Deutschland herge-
stellten Fahrzeuge geben soll. Die Vormontage und der
Wagenkastenbau sollen entfallen. Das bedeutet, dass bis
zu 450 Arbeitsplätze ernsthaft in Gefahr sind.

Ich will noch eines sagen: Ich habe mit dem Kollegen
Wobst, dem Betriebsratsvorsitzenden des Hennigsdorfer
Werkes, telefoniert. Er hat gesagt, man müsse sehen, wie
es in Nürnberg im Vergleich zu Ammendorf gewesen ist.
In Nürnberg hieß es auch erst, dort solle die Endmontage
bleiben. Als Produktionsstandort gibt es Nürnberg nun
aber nicht mehr. Auch die Endmontage in Ammendorf soll
wegfallen. Was ist, wenn diese Entwicklung auch in Hen-
nigsdorf Platz greift und es dann demzufolge heißt, man
müsse in dem Zusammenhang solidarisch sein? „In dem
Zusammenhang“ heißt dann: Auftragslage. Das ist das A
und O. Die Auftragslage ist für den Erhalt aller Werke ent-
scheidend. Hier ist nun einmal der Bund als Eigentümer
der Deutschen Bahn der zentrale Ansprechpartner.

Ich frage mich, wo sind denn die Milliarden, die die
Bahn aus den UMTS-Erlösen erhalten hat, geblieben? Wo
sind sie in Aufträge umgewandelt worden? Wo liegen die
Pläne von Bahn und Bundesregierung zum Regionalver-
kehr? Wo sind die Aufträge? Hier entsprechende Aufträge
zu erteilen ist doch die einzige Möglichkeit, die Standorte
auf Dauer zu erhalten.

Ich sage: Wenn es Ihnen damit Ernst ist, dass die Bahn
ökonomisch und ökologisch eine Zukunft hat, dann müs-
sen Sie auch endlich etwas dafür tun und dürfen nicht nur
davon reden, was andere hätten tun sollen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420110100
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Engelbert Wistuba.


Engelbert Wistuba (SPD):
Rede ID: ID1420110200
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Erlauben Sie mir zu Beginn meines Wortbeitrages den
bildhaften Satz, der meiner festen Überzeugung ent-
springt: Im Bombardier-Werk in Ammendorf ist noch
lange nicht der letzte Zug abgefahren. Ministerpräsident
Höppner und Staatsminister Schwanitz haben auch schon
darauf hingewiesen, dass es sich bei den Schließungsplä-
nen von Bombardier immerhin noch um Pläne handelt. Es
handelt sich um eine Absichtserklärung der Konzernlei-
tung, die erst noch vom Aufsichtsrat des Unternehmens
beschlossen werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft
unsere Uhr.

Festzuhalten bleibt für mich als Wirtschaftspolitiker
aber auch – das sage ich bei allem gesunden Optimismus,
den ich aufgrund der positiven Grundvoraussetzungen,
die für Bombardier in Halle bestehen, verspüre –, dass
wir in einer freien Marktwirtschaft leben, in der die letzte

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulf Fink

19721


(C)



(D)



(A)



(B)


Entscheidung über die Zukunft einer Firma beim Unter-
nehmen liegt. Dies gilt sowohl für Bombardier selbst wie
auch für die Forderung – der ich mich anschließe –, dass
die Deutsche Bahn AG bei ihren Aufträgen an Bombar-
dier Einfluss zum Vorteil von Ammendorf nehmen soll.
Wir können hier an die Verantwortung und die Einsicht in
das bessere Argument appellieren. Der Politik ist es aber
zum Glück untersagt, auf unternehmerische Planungen
Druck auszuüben. Sie kann es auch nicht.


(Zuruf von der CDU/CSU: Holzmann!)


Betrachten wir aber den Punkt Verantwortung etwas ge-
nauer. Der weltweit größte Schienenverkehrstechnikher-
steller verkündet auf einer Pressekonferenz am Dienstag
dieser Woche, dass er zwei seiner Produktionsstätten in
Deutschland schließen wird. Seit Wochen und Monaten
wurde die Belegschaft über die Tendenz dieser Entschei-
dung im Unklaren gelassen, obwohl nach der Fusion zwi-
schen Adtranz und Bombardier im April dieses Jahres allen
Beschäftigten suggeriert wurde, dass es jetzt kräftig nach
oben gehe. Dies scheint in der Tat auch der Fall zu sein;
denn schließlich verkündete Konzernchef Lortie in dersel-
ben Pressekonferenz, dass er fest davon überzeugt sei – ich
zitiere aus einer Presseerklärung des Unternehmens –,
„dass der Markt für Schienenfahrzeuge zusammen mit dem
Wartungs- und Servicebereich schnell wachsen wird.“

Es geht also im Wesentlichen nicht um eine Kostenre-
duzierung, die das Unternehmen vornehmen muss, um
seinen Bestand zu sichern, sondern um die betriebswirt-
schaftliche Strategieplanung. Herr Büttner und Frau
Pieper, hier liegt auch der Unterschied zur viel zitierten
Unterstützung des Holzmann-Konzerns. Holzmann stand
damals vor dem finanziellen Aus und konnte seine Ge-
schäfte nur aufgrund einer großzügigen Bankbürgschaft
der Bundesregierung weiterführen.


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Und hier steht ein Standort vor dem Aus!)


– Herr Büttner, die Gefahr, dass Bombardier bald Konkurs
anmelden muss, sehe ich zum Glück nicht.


(Zuruf des Abg. Dr. Winfried Wolf [PDS])


Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach.

Wenn es um die Strategieplanung geht, sind wir wieder
am Punkt der Unternehmerfreiheit angelangt.


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Die Handlungen der Herren Höppner und Schröder wären gerade jetzt gefragt!)


Keine Landes- oder Bundesregierung kann Bombar-
dier verbieten, ein Werk zu schließen. Es wird aber doch
wohl zulässig sein, darauf hinzuweisen, dass Unterneh-
merfreiheiten auch Unternehmerpflichten mit sich brin-
gen. Dass ein weltweit prosperierendes Unternehmen ei-
nen der modernsten Produktionsstandorte im Bereich der
Bahntechnik in Europa schließt und knapp 1 000 Mitar-
beiter in einer ohnehin strukturschwachen Region mit ei-
ner Arbeitslosigkeit von über 20 Prozent auf die Straße
setzt, gleichzeitig aber die Strukturfördermittel des Lan-
des Sachsen-Anhalt gern in Anspruch nimmt, entspricht
nicht der Arbeitgebertradition, wie sie bislang in unserem
Land noch herrschte. Zur unternehmerischen Freiheit in

Deutschland gehört es traditionsgemäß auch, die soziale
Verantwortung mit ins Kalkül zu ziehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wer seinen rund 1 000 Mitarbeitern in Halle großzügig
anbietet, sie könnten in den Werken von Görlitz, Bautzen
oder Aachen weiter beschäftigt werden, sollte sich auch
einmal die soziale Struktur seines Betriebes ansehen.
Nach Aussage des Betriebsrates liegt das Durchschnitts-
alter der Beschäftigten zwischen 40 und 55 Jahren. Viele
arbeiten am Standort Ammendorf länger als 20 Jahre. Die
Arbeitnehmer haben Familie und sind mit der Region ver-
wachsen. Sie können gar nicht zu Hunderten mir nichts,
dir nichts umziehen. Und zum Pendeln sind die knapp
600 Kilometer von Halle nach Aachen bzw. die mehr als
200 Kilometer von Halle nach Görlitz oder Bautzen etwas
weit. Entweder drückt sich hier der pure Zynismus der
Konzernleitung aus – sie hat meines Wissens hierzu auch
noch nichts Schriftliches vorgelegt – oder diese Aussage
zeugt einfach von einer mangelnden geographischen
Kenntnis unseres schönen Landes.


(Christel Riemann-Hanewinckel [SPD]: Genau das ist es! Die haben keine Ahnung!)


Meine Damen und Herren, die Politiker – auf welcher
Ebene sie auch arbeiten – haben deutlich gemacht, dass
sie die Entscheidung von Bombardier nicht kampflos ak-
zeptieren werden.


(Peter Hintze [CDU/CSU]: Besonders die Regierung!)


Ich bewundere das kontinuierliche Engagement von
Reinhard Höppner, Christa Riemann-Hanewinckel und
vielen anderen,


(Cornelia Pieper [FDP]: Und von HansDietrich Genscher!)


die nicht erst jetzt aktiv geworden sind, sondern schon
sehr lange darum bemüht sind, dem Konzern so gute Pro-
duktionsbedingungen zu geben, wie es in einer sich im
Aufbau befindlichen Region, wie sie Ostdeutschland nach
wie vor darstellt, möglich ist.

Daher begrüße ich auch die Einsetzung der Experten-
kommission unter Leitung des Landesverkehrsministers
Jürgen Heyer,


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Die Geheimwaffe!)


die gemeinsam mit der Konzernspitze von Bombardier
die vorgelegte Analyse im Detail kritisch zu diskutieren
hat, damit nicht zugelassen wird, dass uns ein wohl-
habendes und wirtschaftlich prosperierendes Unterneh-
men von Weltruf, auf dessen Anwesenheit wir in Sachsen-
Anhalt bislang sehr stolz waren, damit konfrontiert, dass
es 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute
auf morgen auf die Straße setzt.

Danke.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Engelbert Wistuba

19722


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420110300
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Klaus Lippold.


Dr. Klaus W. Lippold (CDU):
Rede ID: ID1420110400
Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Kollege Schulz, dem ich immer gern und aufmerksam
zuhöre, hat vorhin völlig zu Recht gesagt, dass Unterneh-
men danach entscheiden, wie die Situation in einem Bun-
desland ist, wie die Situation in einem Land ist und wie
die Situation auf einem Kontinent ist. Nun hat das Unter-
nehmen natürlich gesehen – wir können Ihnen das nicht
ersparen –, dass die Bundesrepublik in Bezug auf die
Standortpolitik derzeit Schlusslicht in der Europäischen
Union ist und es keine Perspektive gibt, dass sie davon
wegkommt. Es hat auch gesehen, dass es in anderen Län-
dern Aktivitäten gibt, mit steuerlichen und fiskalischen
Maßnahmen aus einer vergleichbaren Situation herauszu-
kommen. Es muss zur Kenntnis nehmen, dass in der Bun-
desrepublik Deutschland Ähnliches nicht geplant wird.
Die Politik der gelähmten Hand auf der einen Seite und
die Gelassenheit des Finanzministers auf der anderen
Seite machen dies überaus deutlich, Herr Schulz.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Weiter geht es um die Feinheiten. Das Unternehmen
beurteilt nicht nur die nationale Lage, sondern fragt sich
auch: Was geschieht denn am Markt? Was geschieht beim
Auftraggeber Bahn? Welche Konsequenzen ergeben sich
aus dem Verhalten des Auftraggebers Bahn? Diese Punkte
klangen hier schon an. Sie können über den Wegfall von
Millionen von Streckenkilometern im Personenverkehr in
zweistelliger Größenordnung, die Schließung von An-
schlussstellen, Reduktion insgesamt und Rückzug aus der
Fläche lesen, obgleich man das genaue Gegenteil verlaut-
bart. Das ist doch die Realität: Gegenüber der Öffentlich-
keit wird eine intensive Flächenabdeckung der Bahn pro-
pagiert und dann wird gestrichen, gestrichen, gestrichen.
Was folgert ein cleveres Unternehmen daraus? Es sagt
sich, dass in dieser Republik mit zusätzlichen Aufträgen
nicht zu rechnen ist. Das ist doch die Konsequenz.

Ich gebe Herrn Wolf nicht häufig Recht; das weiß er.
Aber in diesem Zusammenhang hat er den Finger auf die
Wunde gelegt. Als Ursache der Probleme ist eine ver-
fehlte Bahnpolitik mit im Spiel. Diese Politik können Sie
in der Koalition ändern. Der Bundeskanzler hat eine
gelähmte Hand, der Verkehrsminister lässt Herrn
Mehdorn laufen und die Politik geht in eine Richtung, die
zunehmend Arbeitsplätze gefährdet, und zwar nicht nur in
diesem Bereich, bedauerlicherweise dort aber ganz be-
sonders.

Es handelt sich hier – ich will nicht alles wiederholen –
um hoch qualifizierte Arbeitskräfte und um Kernkompe-
tenzen. Ich bitte daher darum, hier nicht die Gelassenheit
des Staatsministers Platz greifen zu lassen. Wenn von al-
len Seiten betont wird, der Entscheidungsprozess sei noch
nicht abgeschlossen, möchte ich hören, dass der zustän-
dige Staatsminister – ob auf Weisung oder auf Anregung
des Bundeskanzlers – sagt: Wir schalten uns ein. – Falsch
ist es, zu sagen: Wir hören zu oder sehen zu. Wichtig ist,
zu sagen: Wir tun etwas.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Gelassenheit, in der Sie völlig vereinsamt – der
Kulturstaatsminister hinter Ihnen wird in dieser Frage ja
nicht groß mitzuentscheiden haben – auf der Regierungs-
bank sitzen, ist so nicht zu akzeptieren. Vor Ort wird die
Zusammenarbeit von dem zuständigen Ministerpräsiden-
ten ausgeschlossen. Kollege Nooke ist und bleibt in die-
ser Frage engagiert. Er hat lediglich darauf hingewiesen,
dass man zukünftige Schwierigkeiten verhindern muss,
ohne in der Frage selber aufgegeben zu haben. Ergreifen
Sie doch die ausgestreckte Hand, nehmen Sie den Rat der
von uns aufgebotenen Experten an und arbeiten mit ihnen
zusammen, anstatt hier allein zu wursteln und vom Kanz-
leramt aus, vom zuständigen Ressort aus, Herr Staatsmi-
nister, nichts zu tun.

Das Schweizer Beispiel müsste Sie doch nachdenklich
machen. Es müssten doch schon die ersten Vorstellungen
entwickelt sein, über die Sie hier berichten könnten. Sie
haben sich über dieses Thema aber ausgeschwiegen. Sie
haben eine lange und breite Analyse über das gegeben,
was jeder der Zeitung entnehmen kann. Das ist doch nicht
das, was ich von dem für diesen Bereich verantwortlichen
Staatsminister erwarten darf.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deshalb haben Sie in diesem Punkt nachzuarbeiten, und
zwar ganz entschieden.

Ich sehe doch am Kollegen Schulz: Sein Gesichtsaus-
druck sagt, wie glücklich er über Ihre Ausführungen ist.
Man kann das an der Körpersprache ablesen. Wenn je-
mand dasteht, der versagt hat, dann ist der Parlamentarier,
der dem zuhören muss, in einer Situation, in der er am
liebsten unter die Bank rutschen würde. Das ist genau die
Situation.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Werner Schulz [Leipzig] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich! Soll ich hier über die Bank springen?)


Das haben die Menschen vor Ort nicht verdient. Es ist
wichtig, dass der Bundeskanzler die Politik der gelähm-
ten Hand und Bundesfinanzminister Eichel die Blockade
in der Finanzpolitik aufgeben. Sie sollten, gerade für die
neuen Bundesländer, entschieden mehr tun, als aus Ihren
Ausführungen derzeit zu erkennen ist. Dann haben die
Kollegen um Halle auch wieder eine Chance.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420110500
Die Aktuelle
Stunde ist damit beendet.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter
Hintze, Klaus Hofbauer, Arnold Vaatz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Förderung der Grenzregionen zu den Beitritts-
ländern
– Drucksache 14/6638 –

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19723


(C)



(D)



(A)



(B)


Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union (22. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Weichen für die Erweiterung der
Europäischen Union richtig stellen

– zu dem Entschließungsantrag der Fraktion
der CDU/CSU zu der Großen Anfrage der Ab-
geordneten Peter Hintze, Michael Stübgen,
Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU

Erweiterung der Europäischen Union
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut

Haussmann, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP

Die Bürger für die Osterweiterung der EU
gewinnen
– Drucksachen14/5447, 14/5448, 14/5454,
14/6644 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Winfried Mante
Markus Meckel
Peter Hintze
Michael Stübgen
Klaus Hofbauer
Christian Sterzing
Dr. Helmut Haussmann
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Manfred Müller (Berlin)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine dreiviertel Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der
Abgeordnete Friedbert Pflüger.


Dr. Friedbert Pflüger (CDU):
Rede ID: ID1420110600
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren
heute über die EU-Erweiterung. Die EU-Erweiterung ist
nichts anderes als die Verwirklichung des alten Ziels der
europäischen Einheit.

Der 11. September 2001 war der Weck- und Warnruf
für uns alle, auf unserem Kontinent mit den Krisen, Kon-
flikten und Kriegen, die über vier Jahrhunderte immer
wieder zur Selbstzerfleischung der Europäer führten, end-
gültig Schluss zu machen. Nur wenn wir es schaffen, den
Kontinent zu einen, werden wir in der heutigen Weltun-
ordnung mit den neuen Gefahren von morgen bestehen
können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die CDU/CSU-Frak-
tion die Fortschrittsberichte, die die EU-Kommission
vorgestern vorgelegt hat. Diese Fortschrittsberichte sind
ein großartiges Zeugnis für die gewaltigen Leistungen,
die alle Beitrittskandidaten in der letzten Dekade unter-
nommen haben, große Leistungen, zu der wir allen Bei-
trittskandidaten von Herzen gratulieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir begrüßen ebenfalls, dass die EU-Kommission in
ihren Berichten klar sagt: Wir wollen auch in Zukunft je-
des Land für sich beurteilen und die strengen Kopenha-
gener Kriterien anlegen. In einem Jahr werden wir dann
endgültig entscheiden, ob sie Vollmitglieder der Europä-
ischen Union werden können oder nicht. Aber wir be-
grüßen auch die klare Feststellung der Europäischen
Kommission, dass nach gegenwärtigem Stand zehn Län-
der zum 1. Januar 2004 die Chance haben, Mitglieder der
Europäischen Union zu werden: Zypern und Malta, Un-
garn, Polen, Tschechien, Slowenien, die Slowakei und die
drei baltischen Staaten. Das ist eine gewaltige Aufgabe,
aber es ist eine Aufgabe, zu der es keine Alternative gibt,
wenn wir unserem Kontinent in den nächsten Jahrzehnten
Frieden und Freiheit erhalten wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Damit dieser gewaltige Prozess gelingt, müssen wir ei-
nige andere große Aufgaben gleichzeitig erledigen. Damit
ist die europäische Tagesordnung der nächsten Jahre be-
schrieben:

Erstens. In 47 Tagen vollenden wir mit der Euro-
einführung den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und
Währungsunion. Wir haben damit in Westeuropa eine nie
für möglich gehaltene Stabilitätskultur geschaffen. Wir
werden endlich global handlungsfähig.

Wir werden noch leistungsfähiger werden, wenn die
Länder Mittel- und Osteuropas hinzukommen; denn dann
entsteht ein Binnenmarkt von mehr als einer halben Mil-
liarde Menschen. Das bedeutet enorme Chancen für
Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Schon jetzt ist
der Handel mit den MOE-Staaten in Zeiten der wirt-
schaftlichen Flaute einer der wenigen wirklichen Wachs-
tumsmotoren. Von 1995 bis heute haben sich allein die
deutschen Exporte nach Mittel- und Osteuropa von 60 auf
120 Milliarden DM verdoppelt.

Zweitens. Wir müssen einen gemeinsamen Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen: freier
Personenverkehr, Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität, Sicherung der Schengen-Außengrenzen,
europäische Asyl- und Einwanderungspolitik und – das ist
nach dem 11. September besonders wichtig – die Stärkung
von Europol, ein europäischer Haftbefehl und ein europä-
isches Flugsicherungssystem. Wir haben im Europaaus-
schuss mit Frau Herta Däubler-Gmelin und Otto Schily in
den letzten Tagen darüber diskutiert.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Mit Letzterem länger!)


Drittens. Im Jahr 2004 wird eine Regierungskonferenz
nach Vorbereitung durch einen parlamentarischen Kon-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

19724


(C)



(D)



(A)



(B)


vent über einen europäischen Verfassungsvertrag ent-
scheiden. Dieser grenzt die Kompetenzen zwischen der
EU-Ebene, den Nationalstaaten und den Regionen ab. Er
grenzt auch die Kompetenzen zwischen der Kommission,
dem Rat und dem Europäischen Parlament ab und ordnet
sie neu. Damit schaffen wir eine Grundlage für die erwei-
terte Europäische Union. Sie bleibt nur auf diese Weise
handlungsfähig und ein globaler Partner.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Viertens. Wir müssen die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik endlich effektiv gestalten und müssen
verhindern, dass aus der europäischen Verteidigungspoli-
tik ein Papiertiger wird. Im Krieg gegen die Taliban haben
wir in Europa eine gefährliche Tendenz zur Renatio-
nalisierung erlebt, eine Art Schönheitswettbewerb von
Chirac, Blair und Schröder: Wer schafft es am besten, na-
tionales Gewicht in die Weltpolitik einzubringen? In
Wahrheit können die Europäer aber nur dann mitspre-
chen, wenn sie gemeinsam auftreten. Dafür sind in den
nächsten Jahren einige Anstrengungen nötig. Wir müssen
zum Beispiel das Amt des Hohen Repräsentanten für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und das des
EU-Außenkommissars in Personalunion vereinigen, um
ihm wirklich Kraft zu geben. Wir müssen außerdem die
militärischen Fähigkeiten der europäischen Verteidi-
gungspolitik erheblich ausweiten, wenn wir mehr sein
wollen als eine Kolonie Amerikas, wenn wir ein Partner
der USA in der Weltunordnung von heute sein wollen.

Fünftens. Wir müssen unser Verhältnis zu Russland
neu ordnen und auf eine langfristig stabile Grundlage
stellen.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Sehr richtig!)


Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu erkennen, dass Präsident
Putin hier, von dieser Stelle aus, am 25. September eine
Neupositionierung Russlands nach dem 11. September,
nach dieser Zeitenwende, vorgenommen hat. Diese Neupo-
sitionierung bedeutet eine Westorientierung Russlands. Die
EU hat diese Chance bisher nicht ergriffen; wir sollten sie
aber ergreifen und unser Verhältnis zu Russland langfristig
auf eine stabile Grundlage stellen. Dies kann zum Beispiel
dadurch geschehen, dass wir die enormen Bodenschätze Si-
biriens, die Erdöl- und Erdgasvorkommen, endlich gemein-
sam mit einer gewaltigen Anstrengung aller Industriestaaten
ausbeuten, um damit unsere Abhängigkeit vom Öl und Gas
des Mittleren Ostens zu reduzieren, um eine ökologische
Katastrophe im Osten Russlands und die menschliche Ent-
leerung Sibiriens zu verhindern und um unser Verhältnis zu
Russland in den nächsten 50 Jahren auf eine friedliche und
stabile Grundlage zu stellen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Schließlich sechstens. Wir werden die Institutionen des
EU-Stabilitätspaktes für den Balkan und die Möglichkei-
ten der EU-Assoziierung aufeinander abstimmen, die
Grenz- und ethnischen Streitigkeiten in Südosteuropa
entschärfen und den Ländern dieser Region eine mittel-
fristige EU-Perspektive einräumen und erhalten.

In den nächsten zehn Jahren wird sich entscheiden, ob
wir all diesen wirklich historischen Aufgaben gewachsen

sind. Keine Frage: Die Erweiterung der EU und die ande-
ren Aufgaben erfordern gewaltige Kraft und viel Mut. Es
wird auch immer wieder Rückschläge geben. Wir werden
in einzelnen Bereichen unsere Bürger im Transitionspro-
zess auch schützen müssen, zum Beispiel durch Über-
gangszeiten.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Nicht zu lange, bitte!)


Bei aller Debatte um Quoten und Übergangsfristen
darf aber das große Ziel der europäischen Einheit nicht
aus den Augen verloren werden. Der große Stendhal hat
es gesagt:

Wann wird man erkennen, dass die Völker in Europa
immer nur den Grad der Freiheit in sich wie unter
sich haben, den ihr Mut ihrer Freiheit abringt?

Ich glaube, das ist ein Appell an uns alle. Wir müssen
wirklich alles tun, um dieses Europa mit mehr Freude, mit
mehr Kraft, mit mehr Zuversicht anzugehen, und die Sor-
gen und Bedenken vielleicht nicht immer so sehr in den
Vordergrund stellen, wie wir es als Deutsche manchmal
leider tun.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420110700
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Winfried Mante von der SPD-Frak-
tion.


Winfried Mante (SPD):
Rede ID: ID1420110800
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge,
die heute zur Beratung anstehen, sind zwar nicht mehr
ganz frisch; dennoch entbehren sie in der Tat nicht einer
ganz starken Aktualität. Es gilt nämlich nach wie vor: Die
Weichen für die Erweiterung müssen richtig gestellt wer-
den, die Bürgerinnen und Bürger müssen für die Erweite-
rung gewonnen werden und besonders die strukturschwa-
chen Regionen Deutschlands müssen für die Aufnahme
weiterer Länder vorbereitet werden.

Seit Dienstag – Herr Kollege Pflüger ist darauf einge-
gangen – liegen die neuen Fortschrittsberichte der
Kommission vor. Deswegen will ich dazu einige kurze
Bemerkungen machen. Trotz großer Fortschritte, die von
der Kommission bescheinigt werden, sind weiterhin er-
hebliche Anstrengungen der Beitrittsländer nötig, um das
Ziel, bis 2004 an den Europawahlen teilzunehmen, zu er-
reichen. Machen wir uns nichts vor: Die schwierigsten
Verhandlungskapitel stehen noch aus. Zwölf Monate sind
dafür eine wirklich knapp bemessene Zeit. Die Themen
Regionalpolitik, Landwirtschaft und Haushalt haben er-
hebliche finanzielle Auswirkungen. Deshalb halte ich es
für wichtig, noch einmal ausdrücklich darauf hinzuwei-
sen, was die Kommission dazu festgestellt hat.

Der im Rahmen der Agenda 2000 hier in Berlin aus-
gehandelte Beschluss über den Haushaltsrahmen bis 2006
ist ausreichend, um bis zu zehn Länder aufzunehmen.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Das müssen wir mal sehen!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Friedbert Pflüger

19725


(C)



(D)



(A)



(B)


– Das können Sie nachlesen, Herr Haussmann.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Das reicht ja nicht! Papier ist geduldig!)


Wir brauchen hier keine neue Debatte über die Finanzie-
rung der Europäischen Union.


(Beifall bei der SPD)


Dabei bleibt die Europäische Union auch nach 2004,
also nach den ersten Beitritten, deutlich unter der Eigen-
mittelobergrenze von 1,27 Prozent des Bruttoinlandspro-
dukts. Da ist also im europäischen Haushalt noch Luft.
Die vorhandene Marge können die Mitglieder ausschöp-
fen, aber nach meinem Eindruck wollen sie es gar nicht.

Meine Damen und Herren, je näher die Aufnahme wei-
terer Mitgliedsländer rückt, desto intensiver werden bei
den Bürgerinnen und Bürgern die Diskussionen über das
Für und Wider, über die Chancen und Risiken der Erwei-
terung geführt. Gerade in grenznahen Regionen im Osten
Deutschlands, ja, in allen neuen Bundesländern, befürch-
ten die Menschen, dass der noch nicht abgeschlossene
Prozess der Angleichung der Lebensverhältnisse zwi-
schen Ost und West einen Abbruch erleidet. Das ist nur zu
verständlich. Umso wichtiger ist es, festzuhalten, dass ge-
rade die Festschreibung des Solidarpaktes II bis 2020 für
die ostdeutschen Bundesländer eine klare Perspektive
aufzeigt, die unabhängig vom Erweiterungsprozess Pla-
nungssicherheit für unsere strukturschwachen Regionen
gibt. Ich will nicht verhehlen, dass auch ich gern ein fett
ausgestattetes Sonderfinanzierungsprogramm für die
Grenzregionen gehabt hätte. Aber wir sind hier leider
nicht bei „Wünsch dir was“.

Leider ist auch das von der EU-Kommission im Juli auf
den Weg gebrachte Aktionsprogramm bisher mehr als be-
scheiden ausgefallen. Hier sollten wir gemeinsam auf
Nachbesserung dringen.


(Beifall bei der SPD – Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Selbstkritik!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, dass es
nur schwer gelingen wird, frisches Geld des Bundes für
ein Sonderprogramm für die strukturschwachen Grenzre-
gionen herbeizuzaubern: nicht nur wegen der angespann-
ten Haushaltslage, sondern insbesondere deswegen, weil
wir nach meiner festen Überzeugung von den Bundeslän-
dern nicht ausreichend unterstützt worden sind. Das zeigt
auch die so genannte Potsdamer Erklärung aus der vo-
rigen Woche, die in der Frage finanzieller Forderungen an
die EU und die Bundesregierung sehr zurückhaltend aus-
fällt. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Bundes-
länder gar kein neues Geld gebrauchen können. Dazu
passt auch die Äußerung des sächsischen Ministerpräsi-
denten Kurt Biedenkopf, der von diesem Pult aus am
29. Juni – das ist noch nicht so lange her – erklärt hat:

Die wichtigsten Auswirkungen im zwischenstaatli-
chen Verhältnis und im sich erweiternden Grenzbe-
reich müssen von den Menschen aufgefangen wer-
den, die an der deutsch-polnischen und an der
deutsch-tschechischen Grenze leben.

Das ist keine neue Erkenntnis. Aber es geht wie folgt wei-
ter:

Hier brauchen wir nicht Hilfe im finanziellen Sinne,
sondern Hilfe im Sinne des Verständnisses für die be-
sondere Lage, in der wir uns befinden ...


(Zuruf von der SPD: Hört, hört! Das ist ja interessant! Kann das denn sein?)


Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass unsere
Bürgerinnen und Bürger etwas mehr als nur Verständnis
erwarten. Hier hat die Bundesregierung Beachtliches auf-
zuweisen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in
seinem Papier vom 9. August zu Recht auf die Vielzahl
von Maßnahmen und Aktivitäten von Bund, Ländern und
Europäischer Union hingewiesen, die bereits jetzt in den
Grenzregionen und nicht nur in diesen ein breites Spek-
trum an konjunkturpolitischen Instrumenten zur Verfü-
gung stellen. Es gilt, diese in aller Breite zu nutzen. Ich
bin mir sicher, dass viele von uns die in diesem Papier be-
schriebenen umfänglichen Möglichkeiten nicht einmal
kennen. Auch deshalb brauchen wir mehr Information
und Aufklärung, aber vor allem vor Ort, dort, wo die Men-
schen Antwort auf die Frage haben wollen, wie die infra-
strukturellen, die ökonomischen und die sozialen Anpas-
sungsprozesse gelöst werden sollen. Vieles wird hier
schon von den Handwerkskammern, den Industrie- und
Handelskammern, den Sparkassen sowie von Verbänden
und Vereinen getan. Das ist wirklich lobenswert.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Und die Gewerkschaften?)


– Auch die Gewerkschaften tun etwas.


(Beifall bei der SPD)


Herr Haussmann, auch die Bundesregierung leistet mit
ihrem Programm zur Öffentlichkeitsarbeit einen guten
Beitrag. Die Veranstaltungsreihe „Nachbarn treffen – Eu-
ropa gestalten“ ist mit bisher über 50 000 Teilnehmern ein
wirklich guter Erfolg.

Die grenzüberschreitenden Beziehungen an unseren
EU-Außengrenzen entwickeln sich seit Jahren stetig und
erfolgreich. Das zeugt von dem Willen der Menschen, die
neuen Herausforderungen anzunehmen und die Erweite-
rung erfolgreich anzugehen. Auch wenn die Erweiterung
den Grenzregionen eine stärkere Belastung zum Beispiel
im Dienstleistungsbereich oder in der Baubranche brin-
gen wird: Mittel- und langfristig werden sich diese Re-
gionen positiver entwickeln; denn sie werden ihre Rand-
lage verlieren und zu europäischen Verbindungsregionen
werden. Darauf setzen wir und daran sollten wir gemein-
sam arbeiten.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU] und der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP])



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420110900
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Dr. Helmut Haussmann.


(Rainer Fornahl [SPD]: Ein Gewerkschaftskollege!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Winfried Mante

19726


(C)



(D)



(A)



(B)



Prof. Dr. Helmut Haussmann (FDP):
Rede ID: ID1420111000
Vielen Dank für Ihre
Freundlichkeit. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Die Beendigung der Spaltung Europas er-
fordert aus unserer Sicht drei Dinge: erstens die Einhal-
tung eines Reformfahrplans, auf den sich unsere ost-
europäischen Partner endlich verlassen können; zweitens
besondere aktive Fördermaßnahmen für die Grenz-
regionen, weil sonst die Bereitschaft zur Erweiterung
nicht vorhanden ist, und nicht zuletzt drittens – das ist am
schmerzlichsten – eigene Anstrengungen der westeu-
ropäischen Länder, vor allem des größten Landes,
Deutschlands, am Arbeitsmarkt. Denn wenn Menschen
angesichts von Nullwachstum um ihre eigenen Arbeits-
plätze Angst haben müssen, werden sie nicht für die
Osterweiterung sein.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der PDS)


Die Spaltung Europas in dieser Reihenfolge zu been-
den – darauf hat Herr Pflüger völlig zu Recht hingewie-
sen – ist gerade angesichts der Ereignisse vom 11. Sep-
tember von ganz besonderer Bedeutung. Europa hat zwar
in der jetzigen Außen- und Sicherheitspolitik nur ein ge-
ringes Profil. Aber es kann einen Beitrag zur Verhinde-
rung weiterer Instabilitäten in Osteuropa durch seine
Einigung leisten, und zwar, indem es möglichst vielen
Osteuropäer die Teilnahme an den Europawahlen im Jahr
2004 ermöglicht. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Ziel
aller klassischen Parteien im Bundestag.


(Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU/ CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)


Der Fortschrittsbericht zeigt, dass die erste Beitritts-
welle bis zu zehn Länder umfassen kann. Aus unserer
Sicht ist ganz wichtig, dass unser wichtigstes Nachbar-
land, Polen, bei dieser ersten Beitrittswelle aktiv dabei
sein wird. Wir tun alles in unseren Kräften Stehende, um
die neue polnische Regierung darin zu ermuntern, dass sie
die für den Beitritt notwendigen Kapitel nicht nur formal
„acquis communautaire“, sondern auch im Hinblick auf
den Strukturwandel wirklich umsetzt; denn 18 Prozent der
Beschäftigten sind in der Landwirtschaft tätig, obwohl
der landwirtschaftliche Bereich nur 3 Prozent zum polni-
schen Bruttosozialprodukt beiträgt. Das heißt also, hier
steht ein gewaltiger Strukturwandel bevor. Wir sollten als
gute Nachbarn – das gilt nicht nur für Polen – außerdem
auch das in den Beitrittsberichten sehr kritisch erwähnte
Thema der mangelnden Korruptionsbekämpfung als Hin-
dernis für ein vereintes Europa beim Namen nennen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Richtig und wichtig ist aus unserer Sicht, dass am Ende
der Beitrittsverhandlungen die ersten Beitritte erfolgen.
Ich bin dem Staatsminister dankbar, dass er auf der gest-
rigen Sitzung des Europaausschusses klar gemacht hat,
dass die Lösung der Zypernfrage kein zusätzliches Krite-
rium für den Beitritt ist. Wir wollen zwar, dass Zypern
teilnimmt. Aber wir wollen nicht, dass ungelöste Pro-
bleme dazu führen, dass der Beitrittsfahrplan nicht einge-
halten werden kann.

Zweiter Punkt: Grenzregionen. Dies ist nicht nur ein
Thema für die neuen Bundesländer, sondern auch für

wichtige Regionen im Freistaat Bayern, insbesondere in
Ostbayern. Darauf legen wir großen Wert.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)


Wir müssen da unterscheiden. Kurzfristig besteht er-
höhter Anpassungsbedarf. Kurzfristig gibt es in den
Grenzregionen natürlich mehr Wettbewerb und die Ge-
fahr des Abwanderns. Mittel- und langfristig werden
frühere Grenzregionen über ihre Brückenfunktion Mittel-
punktstandorte. Langfristig ist die Perspektive gut, aber
kurzfristig bedarf es erheblicher Anstrengungen.

Erstens. Notwendig sind mehr aktive Anpassungshil-
fen und nicht ewig lange Übergangsfristen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU])


Es ist doch ein Armutszeugnis, dass Freizügigkeit, ein
Grundrecht in Europa, erst im Jahre 2011, also 21 Jahre
nach dem Ende des Eisernen Vorhangs, gegeben sein soll.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der PDS)


Ich hoffe, dass die schnelle Überprüfung dazu führt, dass
die Frist von sieben Jahren verkürzt wird.


(Günter Gloser [SPD]: Haben Sie nicht gerade die Grenzregionen als Problem angesprochen? – Rainer Fornahl [SPD]: Man kommt an der Realität leider nicht vorbei, Herr Haussmann! Wir können nicht nur träumen!)


Zweitens, Herr Gloser, bedarf es einer umfassenden
Strukturpolitik – leider ist der Sonderminister schon
nicht mehr bei uns; die Grenzlandförderung wäre eigent-
lich auch ein Thema für Herrn Schwanitz –, die alle Mög-
lichkeiten ausschöpft, die abgestimmte regionale Ent-
wicklungskonzepte zulässt und die das Zusammen-
wachsen über die Grenzen fördert. Ganz konkret müssen
in den Grenzgebieten Bayerns und in den neuen Bundes-
ländern verstärkt die berufliche Qualifikation gefördert
werden, Unternehmensstrategien zur Gewinnung ost-
europäischer Märkte unterstützt werden, grenzüberschrei-
tende Unternehmenskooperationen belohnt werden,


(Beifall der Abg. Sabine LeutheusserSchnarrenberger [FDP])


aber auch Umweltstandards zügig angepasst werden, weil
sonst gravierende Standortnachteile entstehen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)


Die Osterweiterung gelingt dann, wenn wir die Men-
schen mitnehmen. Das eigentlich Traurige in der derzeiti-
gen Europapolitik ist, dass unsere osteuropäischen Nach-
barn gewaltige Opfer und große Reformen auf sich ge-
nommen haben, dass aber die Westeuropäer, an der Spitze
Deutschland, nicht bereit sind, durch genügend interne
Reformen den Menschen die Angst vor mehr Wettbe-
werb zu nehmen. Herr Gloser, wer das Betriebsverfas-
sungsgesetz für den Mittelstand verschärft, wer keine
richtige Steuerpolitik betreibt,


(Zuruf von der SPD: Wir modernisieren!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19727


(C)



(D)



(A)



(B)


wer eine zusätzliche Ökosteuer einführt, wer Nullwachs-
tum produziert, wie wir es ja jetzt hören, der schürt natür-
lich Ängste vor Wettbewerb. Wir müssen das sozialpsy-
chologisch ganz offen benennen. Mehr Akzeptanz für die
Osterweiterung kann deshalb dadurch erreicht werden,
dass endlich die Reformaufgaben in der Steuerpolitik
und in der Arbeitsmarktpolitik angepackt werden. Dazu
wird die FDP in Kürze einen aktiven Beitrag leisten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das war noch ein Wirtschaftsminister! – Rainer Fornahl [SPD]: Sie laufen der Zeit hinterher! – Günter Gloser [SPD]: Was heißt „in Kürze“?)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420111100
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Christian Sterzing.


Christian Sterzing (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420111200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
Nizza und auch in Göteborg haben wir noch von der Un-
umkehrbarkeit des Beitrittsprozesses gesprochen und ge-
rade auf diesen beiden Gipfeln wurde der zeitliche Korri-
dor für die Beitritte immer mehr verengt. Der Gipfel in
Göteborg hat dann ein schon relativ konkretes Zeitfenster
für die Beitritte geöffnet, indem er festgelegt hat: Die Bei-
tritte sollen zwischen dem Ende der Verhandlungen, das
für Ende 2002 angepeilt ist, und den Europawahlen 2004
stattfinden, an denen die Beitrittsländer schon als Mit-
glieder teilnehmen sollen. Das wurde damals als ein
ehrgeiziger, als ein sehr anspruchsvoller Fahrplan be-
zeichnet, gerade auch vor dem Hintergrund der Fort-
schrittsberichte, die von der Kommission im Jahr 2000
vorgelegt wurden.

Heute zeigt sich, dass dieser Fahrplan durchaus ein
realistischer ist. Im letzten Jahr hat sich in vielen Bei-
trittsländern offensichtlich eine erhebliche Dynamik ent-
wickelt. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass
sich die Beitrittsperspektive, die mit dem in Göteborg
geöffneten Fenster aufgezeigt wurde, dann, wenn sich
diese Dynamik weiter fortsetzt, realisieren lassen wird.


(Rainer Fornahl [SPD]: Tür, nicht Fenster!)


Was besagt nun diese Zwischenbilanz, die die Kom-
mission uns vorgelegt hat? Ich denke, sie macht deutlich,
dass wir uns in der Schlusskurve dieses Beitrittsprozesses
befinden. Viele Länder haben im letzten Jahr quasi einen
Zwischenspurt eingelegt. Es steht uns allen gut an, wenn
wir diese enormen Anstrengungen und enormen Opfer,
die in den Beitrittsländern erbracht worden sind, hier an-
erkennen und würdigen.

Die politischen Kriterien sind weiterhin erfüllt, sagt
die Kommission. Es wurden erhebliche Fortschritte bei
den gesetzgeberischen Maßnahmen und auch bei der Im-
plementierung erzielt. Die nationalen Volkswirtschaften
werden entweder schon jetzt oder in absehbarer Zeit dem
Binnenmarkt standhalten. Insofern zeigt sich, dass der
Beitrittsprozess, die Beitrittsperspektive ganz offensicht-
lich zu einer politischen, aber auch zu einer ökonomi-

schen Stabilisierung in den Beitrittsländern beigetragen
haben.

Das lässt sich für alle Beitrittsländer feststellen. Das
lässt sich nicht allein an der Zahl der Verhandlungskapitel
ablesen, die abgeschlossen worden sind. Vielmehr ist der
Blick auf die Fortschritte im Einzelnen erforderlich. Las-
sen Sie mich am Rande erwähnen, dass die Kommission
sagt: Auch in Bulgarien und auch in Rumänien – zwei
Länder, die nach unser aller Überzeugung für die erste
Beitrittsrunde nicht anstehen – wurden Fortschritte er-
zielt. Sie macht insofern deutlich, dass diese Länder nicht
etwa abgekoppelt sind, sondern dass sie weiterhin unsere
Aufmerksamkeit und Unterstützung verdienen.

Die Fortschrittsberichte beschönigen aber auch nichts.
Sie machen deutlich, welche Mängel oder Defizite weiter
bestehen. Sie sagen klar: Es können auf dieser Schlussge-
raden durchaus noch Hürden entstehen. Es gibt weiterhin
erhebliche Implementierungsprobleme; es gibt Defizite
bei Verwaltung und Justiz oder beim Minderheitenschutz.
All dies wird schonungslos und deutlich angesprochen.
Die Kommission schlägt auch einen Aktionsfahrplan
vor, mit dem zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die
EU die Beitrittsländer in dieser Schlussphase noch stärker
als bisher unterstützen wird. Das ist Zeichen einer wirk-
lich glaubhaften Solidarität, die diese Beitrittsländer auch
benötigen.

Angepeilt wird nun der Beitritt von zehn Ländern. In
einer gewissen Weise ist damit die alte „big bang“-Dis-
kussion erledigt. Sie wurde ja vielfach geführt, um eine
Verzögerung im Beitrittsprozess zu rechtfertigen, um
eventuell Nachzüglern das Hineinrutschen in eine erste
Beitrittsrunde zu ermöglichen. Nein, jetzt sagt die Kom-
mission: Ein „big bang“ ist durchaus denkbar. Natürlich
kommt es weiter auf die jeweils individuellen Fortschritte
der Länder an, aber es besteht durchaus die realistische
Möglichkeit, dass diese zehn Länder auf einmal beitreten.
Dadurch könnten die Vorteile eines solchen „big bang“ in
dem eigentlichen Beitrittszeitraum genutzt werden.

Zwei Länder verdienen in diesem Zusammenhang be-
sondere Aufmerksamkeit. Das eine ist Polen. Polen lag
und liegt uns immer besonders am Herzen bei diesem Bei-
trittsprozess. Auch heute wurde ja wieder zu Recht gesagt,
dass wir uns alle nicht vorstellen können, dass die erste
Beitrittsrunde ohne Polen abläuft. Ich glaube, hier muss
doch noch einmal deutlich hervorgehoben werden, dass
trotz ganz erheblicher innenpolitischer Schwierigkeiten
Polen im letzten Jahr große Fortschritte erzielt hat. Das
verdient unsere Anerkennung.

Das zweite Land, das in diesem Zusammenhang auch
erwähnt werden muss, ist die Türkei. Auch hier sagt die
Kommission: Es wurden Fortschritte erzielt. Aber sie
weist darauf hin, dass die politischen Kriterien noch
längst nicht erfüllt sind. Die Defizite bei den Menschen-
rechten, bei Demokratiefragen und auch im wirtschaftli-
chen Bereich sind noch zu groß. Das bestätigt insofern un-
sere Einschätzung, dass ein Beitritt der Türkei in diesem
Jahrzehnt auf keinen Fall eine aktuelle Frage sein wird.
Auch eine Öffnung der türkischen Positionen im Hinblick
auf die Zypern-Frage wird angemahnt. Das sollten wir
ebenfalls festhalten, weil es zu einer realistischen Diskus-
sion über die Mitgliedschaft der Türkei in der EU beiträgt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Helmut Haussmann

19728


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir müssen uns heute natürlich auch fragen, was die
Fortschrittsberichte für die bisherigen Mitgliedsländer der
EU bedeuten. Die Antwort auf diese Frage lässt sich in
vier Punkten zusammenfassen.

Erstens. Der Finanzrahmen steht. Trotz aller Kritik und
aller Zweifel, die in den letzten Jahren geäußert wurden,
bietet die Agenda 2000 einen ausreichenden Rahmen für
den angepeilten Beitrittsfahrplan. Die Masse und die fi-
nanziellen Spielräume reichen.

Zweitens. Einige Kapitel – darauf ist hingewiesen wor-
den – werden in den Verhandlungen erhebliche Probleme
aufwerfen. Das erinnert uns, die Mitgliedsländer der EU,
daran, dass wir uns endlich auf Verhandlungspositionen,
gerade in den Bereichen Agrar- und Regionalfonds, ei-
nigen müssen. Wir alle wissen: Dabei geht es ums Einge-
machte, nämlich ums Geld. Wir können heute nur an alle
Mitgliedstaaten appellieren, diese Probleme in gemeinsa-
mer Solidarität und in Solidarität mit den Beitrittsländern
zu lösen. Das heißt, im Interesse der Erfüllung der histo-
rischen Aufgabe, diese Erweiterung durchzuführen, ei-
gene finanzielle Interessen zurückzustellen.


(Beifall des Abg. Uwe Hiksch [PDS] – Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Ist die Frau Künast jetzt dran?)


Drittens. Wir müssen uns – auch dies hat schon Er-
wähnung gefunden – weiterhin um Akzeptanz bemühen.
Das gilt eben nicht nur für Menschen in den Grenzregio-
nen, sondern auch für breite Bevölkerungskreise in den
bisherigen Mitgliedstaaten.

Viertens. Es erscheint mir wichtig, darauf hinzuweisen,
dass wir in diesen Wochen und Monaten gerade im Hin-
blick auf den Gipfel in Laeken immer wieder über die Zu-
kunft Europas diskutieren. Wir müssen eine so genannte
Zukunftsdebatte führen,


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Was heißt „so genannte“?)


die sich in besonderer Weise mit Fragen der Institutionen
und der Demokratie in Europa beschäftigt.

Die Fortschrittsberichte erinnern uns zu Recht daran,
dass die Erweiterung ein Teil dieser Zukunftsdebatte sein
muss. Wir müssen uns bewusst sein, dass es für die Euro-
päische Union keine Zukunft ohne einen baldigen und er-
folgreichen Beitritt geben kann.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420111300
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Uwe Hiksch.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1420111400
Frau Präsidentin! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Der Beitritt der mittelost-
europäischen Staaten ist ein historischer Prozess, der den
Menschen in der Bundesrepublik, aber auch den Men-

schen in den Beitrittsstaaten riesige Chancen in der
sozialen und ökonomischen Entwicklung gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)


Diese Chancen können allerdings nur dann ergriffen wer-
den, wenn dieser Prozess auf der anderen Seite auch als
demokratischer Beitrittsprozess begriffen wird, der die
Ängste der Menschen ernst nimmt und strukturelle Pro-
bleme, die sich aufgrund des Beitrittsprozesses ergeben
können, aufgreift.

Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in
Deutschland genauso wie in Polen oder Tschechien ist
von zentraler Bedeutung. Wir dürfen die Ängste der Land-
wirte, beispielsweise im Allgäu, in Thüringen oder in den
neuen Ländern insgesamt, aufgrund der neuen Konkur-
renz aus den mittelosteuropäischen Staaten nicht einfach
zur Seite schieben, indem wir so tun, als wenn die damit
verbundenen Probleme nicht vorhanden wären. Durch die
Zukunft der Agrarpolitik in der Europäischen Union muss
dem Allgäuer Bauern klar gemacht werden, dass er von
dem Beitritt Polens und Tschechiens Vorteile hat.


(Beifall bei der PDS – Dr. Gerd Müller [CDU/ CSU]: Der Mann kennt sich echt aus in Deutschland!)


Die PDS macht deshalb immer wieder deutlich, dass
die Diskussion über den Beitritt im Jahr 2004 wichtig ist
und von uns allen durchgesetzt werden muss. Wir müssen
gemeinsam fordern, dass die Untätigkeit der Bundesre-
gierung im Hinblick auf die Zukunft der regionalen Struk-
turpolitik, auf die Zukunft der Agrarpolitik endlich über-
wunden wird. Es muss eine Antwort auf die Frage
gegeben werden, wie Ängste, Sorgen und Nöte beseitigt
werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege
Mante, wir sollten durchaus gemeinsam in einen Diskus-
sionsprozess eintreten, in dem wir zu klären versuchen, ob
wir mit dem gebetsmühlenartigen Wiederholen von Aus-
sagen wie „Die finanziellen Mittel reichen aus, um den
Beitrittsprozess zu organisieren“ oder „Ein Beitrag in
Höhe von 1,27 Prozent für die Europäische Union reicht
aus“ wirklich vorankommen. Müssen wir nicht gemein-
sam vielmehr darüber diskutieren, ob die riesigen He-
rausforderungen, die der Beitrittsprozess mit sich bringt,
eventuell einen höheren Beitrag der Nationalstaaten für
die Europäische Union zur Lösung der Probleme im
Agrarbereich, im Stahlbereich oder auf dem Gebiet der
Regional- und Strukturpolitik verlangen? Wer beispiels-
weise die Analysen und Forderungen der kritischen
Wissenschaftler aus dem so genannten Euro-Memo-Be-
reich liest, die sehr deutlich machen, dass darüber nach-
gedacht werden muss, der Europäischen Union zur Lö-
sung dieser Probleme mehr Geld zur Verfügung zu stellen,
der kann meines Erachtens dieses dogmatische Wieder-
beten der 1,27 Prozent nicht mehr aufrechterhalten.


(Günter Gloser [SPD]: Nicht alles ist mit Geld zu machen!)


Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, macht die PDS
im Deutschen Bundestag auch immer wieder deut-
lich, dass nach unserer Meinung der Beitrittsprozess

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Christian Sterzing

19729


(C)



(D)



(A)



(B)


gleichberechtigt, auf gleicher Augenhöhe zwischen den
bisherigen fünfzehn europäischen Staaten und den
zukünftigen neuen Mitgliedern der Europäischen Union,
organisiert werden muss.


(Beifall bei der PDS)


Das heißt für die PDS-Bundestagsfraktion erstens, dass
es keine erweiterte Europäische Union mit Agrariern un-
terschiedlicher Qualität und Güte geben kann. Wir treten
dafür ein, dass das Agrarpreissystem der Europäischen
Union natürlich weiterentwickelt werden muss, dass aber
gleiche Bedingungen für die Bauern und Landwirte in Po-
len und in Tschechien, aber auch in Frankreich, Spanien


(Zuruf von der SPD: Und in Oberfranken! – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Und im Allgäu!)


oder Deutschland gelten müssen. Nur dann kann ein Bei-
trittsprozess organisiert werden.


(Beifall bei der PDS)


Wir machen zum Zweiten deutlich, dass die
Agrarstrukturpolitik mehr als bisher weiterentwickelt
werden muss, was für uns bedeutet, dass wir natürlich da-
rüber diskutieren müssen, dass in einer hoch industriali-
sierten Region wie der Europäischen Union ein Anteil von
18 Prozent Landwirten nicht möglich ist. Das bedeutet,
dass mehr Agrarmittel als bisher für Agrarstrukturpolitik
und für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in den
ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt werden müs-
sen.

Wir machen weiter deutlich – und damit möchte ich
zum Schluss kommen –,


(Rainer Fornahl [SPD]: Das ist gut so!)


dass die Regional- und Strukturpolitik so organisiert wer-
den muss, dass Gleiches auch mit Gleichem verglichen
wird. Beispiel: Der Umstrukturierungsprozess im Ruhr-
gebiet – –


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420111500
Herr Kollege, es
ist leider nicht mehr möglich, mit einem Beispiel zu argu-
mentieren. Nur noch ein Schlusssatz.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1420111600
Ich komme zu meinem
Schlusssatz und überlege mir viele Kommata.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420111700
Nein, auch das
nicht. Seien Sie fair!


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1420111800
Wir wollen dafür eintreten, dass
Gleiches auch mit Gleichem verglichen wird. Für die Um-
strukturierungsprozesse bedeutet das, dass Mittel zur Ver-
fügung gestellt werden müssen, dass aber auch die Ängs-
te der Menschen in Polen, in Tschechien, in der Stahl-,
Werft- und Kohleindustrie ernst genommen werden
müssen. Nur dann kann der Beitritt für die Europäische
Union fortschrittlich sein, nur dann können die Menschen
für den Beitrittsprozess gewonnen werden.

Danke schön und auch danke dafür, dass ich zu Ende
reden durfte.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420111900
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Klaus Hofbauer.


Klaus Hofbauer (CSU):
Rede ID: ID1420112000
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren Kollegen! Die Erweiterung der
Europäischen Union ist eine historische, politische und
wirtschaftliche Notwendigkeit bzw. eine Chance, zu der
es keine Alternative gibt.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der PDS)


Die anstehende Erweiterung der EU ist im Hinblick auf
die Größenordnung und auf das Wohlstandsgefälle die
gewaltigste Herausforderung in der Geschichte des ge-
samten Einigungsprozesses. Die Politik insgesamt ist des-
wegen gefordert, sorgfältig zu planen und für eine realis-
tische Beurteilung zu sorgen. Nur so wird es gelingen, die
Menschen von diesem Einigungsprozess zu überzeugen.
Mir macht es schon große Sorge, dass die Akzeptanz der
Osterweiterung und des Einigungsprozesses immer wei-
ter zurückgeht.

In Absprache mit meinen Kollegen Dr. Pflüger und
Stübgen erlauben Sie mir, ein paar Anmerkungen zu dem
Grenzgürtelprogramm zu machen.


(Zurufe von der SPD: Oh, Absprachen! – Uwe Hiksch [PDS]: Wird heute schon abgestimmt in der CDU?)


– Wir dürfen doch unsere Inhalte aufeinander abstimmen,
damit nicht jeder das Gleiche wiederholt. Ich bitte dafür
um Verständnis.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Damit wir nicht dauernd die Vertrauensfrage stellen müssen!)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Politik
und die Wirtschaft sind sich einig, dass von der EU-Ost-
erweiterung ein struktureller Anpassungsdruck ausgeht,
von dem die Grenzregionen in besonderem Maße betrof-
fen sind. Die große Herausforderung der EU-Osterweite-
rung liegt in der Zahl der Beitrittskandidaten und in der
Größenordnung der damit verbundenen wirtschaftlichen
und sozialen Unterschiede. Das müssen wir hier klar und
deutlich sehen.

Der Europäische Rat von Nizza hat die Kommission be-
auftragt bzw. aufgefordert, finanzielle Hilfen für die
Grenzregionen bereitzustellen, um die zu erwartenden Be-
nachteiligungen durch die Osterweiterung aufzufangen.
Herr Kollege Mante, Sie haben es ja sehr vorsichtig aus-
gedrückt; ich darf hier feststellen: Das Programm, das uns
hier auf den Tisch gelegt wurde, ist ein Miniprogramm, das
es eigentlich nicht verdient, aufgelegt zu werden.


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Mickymaus!)

Im Februar wurde uns von der Bundesregierung ein Ent-
wurf vorgelegt. In diesem war alleine für Straßenbau-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Uwe Hiksch

19730


(C)



(D)



(A)



(B)


projekte 1 Milliarde DM enthalten. In dem jetzt vorlie-
genden Programm sind insgesamt nur noch 195 Millionen
Euro dafür vorgesehen. Für mich ist damit der Auftrag
von Nizza nicht erfüllt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, hier für
Nachbesserungen zu sorgen. Es wurde ein Programm
– das möchte ich sehr deutlich sagen – angekündigt, das
einem ausgewachsenen Elefanten ähneln sollte; heraus-
gekommen ist aber ein kleines Mäuschen. Das darf dieses
Parlament in meinen Augen nicht akzeptieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Uwe Hicksch [PDS] – Peter Hintze [CDU/CSU]: Das ist das Politikprinzip dieser Regierung, sehr geehrter Herr Kollege Hofbauer! – Zurufe von der CDU/CSU: Das war die Verheugen-Maus!)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie
mir ein paar Anmerkungen zu den Übergangsfristen.
Herr Kollege Haussmann, ich stimme mit Ihnen überein,
dass wir Übergangsfristen brauchen. Die entscheidende
Frage ist aber, wie diese Übergangsfristen gestaltet wer-
den. Sie müssen aktiv genutzt werden. Je aktiver sie ge-
nutzt werden, desto kürzer können sie sein. Das ist die
entscheidende Frage.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir können damit nicht bis zur Vollendung des Erweite-
rungsprozesses warten, sondern jetzt müssen wir diese
Dinge anpacken.


(Günter Gloser [SPD]: Machen wir doch!)


– Aber bei weitem nicht in dem notwendigen Ausmaß,
sonst wäre die Akzeptanz hierfür wesentlich höher.


(Günter Gloser [SPD]: Da müssen Sie schon Stoiber fragen!)


Wir haben in einer der letzten Besprechungen vorge-
schlagen, das Thema Ausbildung jetzt schon aufzugrei-
fen. Ich bin dem Herrn Staatsminister sehr dankbar, dass
er uns zugesichert hat, hierzu ein Strategiekonzept vor-
zulegen. Ich halte den Vorschlag, den wir hier eingebracht
haben, für richtig. Wenn wir junge Menschen schon
während ihrer Ausbildungszeit zusammenbringen, dann
trägt das wesentlich zu einem besseren Verständnis der
Menschen untereinander bei.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Erlauben Sie mir noch, meine sehr geehrten Damen
und Herren, hier ein paar Forderungen zusammenfassend
einzubringen. Ich glaube schon, feststellen zu dürfen, dass
für die Bundesregierung Handlungsbedarf besteht.

Erstens. Wir fordern Sie auf, das von der EU-Kommis-
sion vorgelegte Programm inhaltlich und finanziell nach-
zubessern. Zur Forderung nach inhaltlicher Nachbesserung
möchte ich nur bemerken, dass zum Beispiel der Bereich
des Tourismus überhaupt nicht erwähnt ist, obwohl er ein
unglaubliches Bindeglied darstellt und zum Beispiel er-
laubt, im Bayerischen Wald, im Oberpfälzer Wald und im
Böhmerwald gemeinsame Strategien zu entwickeln.

Zweitens brauchen wir eine bessere Koordination
zwischen den verschiedenen Programmen. Ich habe ein
bisschen den Eindruck, dass die Bundesregierung bei die-
sen Programmen keine Koordination vornimmt. Hier
könnte man die Situation deutlich verbessern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Management-Buyout!)


In diesem Sinne lassen Sie mich sagen: Ich bin fest da-
von überzeugt, dass dieser Einigungsprozess auch für die
Grenzregionen eine große Chance bietet. Wir müssen die
Chancen nur nutzen, aufgreifen und Akzente setzen. Das
ist der richtige Weg.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420112100
Das Wort hat
jetzt der Herr Staatsminister Dr. Christoph Zöpel.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1420112200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zwei Tage nach Vorlage des Fortschrittsberichts
der Kommission über den Erweiterungsprozess sollten
wir uns über zwei Botschaften an die beitrittswilligen ost-
europäischen Länder verständigen, die den bisherigen
Sprachgebrauch vielleicht ein wenig verändern.

Der Fortschrittsbericht erlaubt die Feststellung, dass
zehn der Staaten, die beitreten wollen und die zusammen
70 Millionen Einwohner haben, so verhandelt haben und
sich weitgehend so vorbereitet haben, dass sie vor den
nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament Mitglie-
der werden können. Wir sollten diese Tatsache begrüßen
und mit der folgenden Botschaft an diese zehn Länder
verbinden: Wir wollen, dass sie alle beitreten können. Wir
wollen ihnen allen helfen, damit sie sich gegenseitig hel-
fen können und kein Land auf das andere warten muss.


(Beifall bei der SPD, der FDP und der PDS)


Diese Botschaft trägt zur politischen Stabilität in den je-
weiligen Ländern bei.

Wir sollten die erste Botschaft mit einer zweiten Bot-
schaft an diese zehn Länder,


(Dr. Helmut Haussmann [FDP]: Auch an uns!)


– dazu komme ich noch –, aber auch an Bulgarien und
Rumänien, die derzeit verhandeln, aber noch nicht so weit
sind, und an alle anderen europäischen Länder verbinden:
Ihr seid willkommen; wir wollen, dass ihr beitreten könnt.
Wir sollten also nicht Sorgen und Vorurteile ausdrücken
und auch nicht Hochmut zeigen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Diese Botschaft halte ich für notwendig.


(V o r s i t z: Vizepräsidentin Anke Fuchs)

Ich möchte eine historische Dimension in Zahlen fas-

sen. Es ist nicht mehr besonders mutig, zum Ausdruck zu

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Klaus Hofbauer

19731


(C)



(D)



(A)



(B)


bringen, dass wir es als eine historische Leistung erach-
ten, wenn in einigen Jahren – also ein Vierteljahrhundert
nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Europa –
alle Staaten Europas westlich der ehemaligen Sowjet-
union – die baltischen Staaten rechne ich in diesem Sinne
zum Westen – Mitglieder der Europäischen Union wer-
den. 25 Jahre nach dem Ende dieser Gewaltherrschaft im
Osten muss das möglich sein. Auch hier sage ich: Es
macht nicht viel Sinn, nur darüber zu reden, wo die
Schwierigkeiten liegen. Es ist vielmehr notwendig, mit
den betreffenden Ländern gemeinsam diese Schwierig-
keiten zu überwinden.


(Beifall bei der SPD)

Die nächsten konkreten Schritte sind offenkundig. Der

Fortschrittsbericht enthält als wesentliches Element die
Ankündigung eines Aktionsplans, der aufzeigt, wie die
beitrittswilligen Länder die gesetzlichen Voraussetzungen
vor allem für die Bereiche der Sicherheit, der Verwaltung
und der Justiz implementieren können. Wir müssen ihnen
dabei helfen. Das ist der wichtigste neue Punkt, den der
Fortschrittsbericht enthält.

Wir müssen fortfahren – darüber gibt es überhaupt
keine Meinungsverschiedenheiten –, denjenigen Men-
schen zu helfen und ihre Sorgen ernst zu nehmen, die auf
unserer, der österreichischen, der italienischen und der
finnischen Seite der Beitrittsstaaten leben. Es gibt diesbe-
züglich Probleme. Lassen Sie mich dazu eine Bemerkung
machen: Wenn man lange genug in der Politik tätig ist
– ich habe auf allen vier Ebenen des europäischen Staats-
wesens in Verfassungsorganen mitgewirkt –, dann weiß
man: Die größte Zeitverschwendung, die wir uns zwi-
schen Gemeinden, Ländern, Bund und Europäischer
Union leisten, hat ihre Ursache in dem unablässigen Hin-
und Herschieben der Verantwortung zwischen den Ebe-
nen. Das will ich deutlich sagen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Es gibt in diesem Punkt Probleme. An den meisten Pro-
blemen sind mehrere beteiligt; an vielen Problemen ist
auch der Bund beteiligt. Er ist in manchen Punkten der
Auffassung, dass die Kommission mehr hätte tun können.
Da sind wir uns einig. Dennoch möchte ich sagen, dass
diese Einigkeit unter uns sozusagen etwas billig ist.

Es macht Sinn, dass – ausgehend von den Gemeinden –
die konkreten Probleme benannt werden. In einem Staats-
wesen wie der Bundesrepublik, in dem im europäischen
Vergleich alle Ebenen viel Geld haben – lassen Sie uns das
nüchtern feststellen –, muss man die Projekte konkret an-
gehen. Eine Straße kann dann auch einmal vier Jahre eher
fertig gestellt sein, als es sonst angesichts der langsamen
Arbeitsweise der Straßenbauverwaltung möglich ist. Da-
bei ist es egal, wer in einem Land regiert.

Ich möchte Sie im Namen der Bundesregierung aus-
drücklich auffordern: Nennen Sie konkrete Projekte!
Wenn die Bundesregierung etwas für die Beschleunigung
dieser Projekte tun kann, dann können Sie uns beim Wort
nehmen. Lassen Sie uns aber nicht die Verantwortung hin
und her schieben.


(Wolfgang Dehnel [CDU/CSU]: Da werden wir Sie beim Wort nehmen!)


– Sonst würde ich es ja nicht sagen.


(Zuruf von der SPD: Ihr könnt uns beim Wort nehmen!)


Bei den weiteren Verhandlungen sind die finanzrele-
vanten Kapitel entscheidend. Der Rahmen steht fest: Vor
2006 können die zehn Beitrittsstaaten finanzielle Leistun-
gen im Rahmen der Agenda 2000 erhalten. Danach müs-
sen sie über weitere Leistungen verhandeln. Dies wird
Verteilungsentscheidungen auch unter den bisherigen
Mitgliedstaaten erfordern. Daran sollten wir alle konkret
mitwirken.

Dass sich unser Interesse auf Polen richtet, hat damit
zu tun, dass es unser direkter Nachbar ist, aber auch da-
mit, dass von den 70 Millionen Menschen, die vor den
Wahlen zum Europäischen Parlament dazukommen kön-
nen, 38 Millionen dort leben. Wir blicken immer auf die
besonderen Probleme der Landwirtschaft dort, aber wir
sollten eines sehen: Es ist für Polen vielleicht gut gewe-
sen, dass die Polen eine kleinteilige Landwirtschaft über
den Kommunismus hinweggerettet haben. Wir sollten sie
jetzt nicht dafür bestrafen; denn das tun wir mit einer De-
batte über „diese polnische Landwirtschaft“.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Es wäre ja eine Ironie der Geschichte, wenn kollektivierte
Landwirtschaft leichter zu behandeln wäre als nicht kol-
lektivierte. Diesen Gefallen sollten wir dem Kommunis-
mus nicht nachträglich noch tun.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zu Zypern ein eindeutiger Satz. Kein Land außerhalb
der Europäischen Union hat das Recht, zu bestimmen,
wer Mitglied der Europäischen Union wird. Bei der
NATO gilt dasselbe. So wie Russland nicht darüber mit-
bestimmen kann, ob die baltischen Staaten in die NATO
kommen, so kann die Türkei nicht darüber mitbestimmen,
ob Zypern in die EU kommt – ein klarer Grundsatz und
wohl auch sinnhaft im Rahmen des Völkerrechts.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Friedbert Pflüger [CDU/CSU]: Hoffen wir, dass sich die Bundesregierung daran hält!)


An Rumänien und Bulgarien sollten wir auch ein Si-
gnal schicken. Gerade weil diese beiden Staaten es nicht
schaffen können, schon vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament Mitglied zu werden, verdienen sie jetzt unsere
besondere Hilfe im wirtschaftlichen Bereich, bei der Sta-
bilisierung eines demokratischen Parteiensystems. Ich
füge, konkret auf Rumänien bezogen, eines hinzu. Nach
dem Wechsel der Regierung – es ist manchmal Zufall, von
welcher Richtung in welche Richtung gewechselt wird –
haben wir keine Bedenken mehr, Rumänien hinsichtlich
der Visa genau so zu stellen wie Bulgarien. Da sehen wir
keine Unterschiede, die es rechtfertigen würden, Rumä-
nien gegenüber Bulgarien zu benachteiligen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Staatsminister Dr. Christoph Zöpel

19732


(C)



(D)



(A)



(B)


Dann richtet sich unsere Botschaft an alle Staaten, mit
denen der Prozess des Abschlusses von Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommen stattfindet. Die Konfe-
renz des Stabilitätspaktes vor drei Wochen in Bukarest
hatte ein entscheidendes Ergebnis: Stabilitätspakt und der
Prozess der Stabilisierung und Assoziierung gehören
streng zusammen. Der Stabilitätspakt dient diesem Ziel,
die Länder an die Europäische Union heranzuführen. Er
hat nur eine zusätzliche Botschaft: Europafähig wird man,
indem man schon vorher bereit ist, zusammenzuarbeiten.
Europa sollte, nachdem die ersten zehn es geschafft ha-
ben, jetzt aufhören, nur zu sagen, jeder muss sich an-
strengen, sondern wir sollten hinzufügen: Wir helfen euch
allen! Helft euch auch untereinander! Freut euch bitte,
wenn ihr alle kommt! Denn ihr müsst alle kommen, das
ist notwendig! Das halte ich für die entscheidende Ant-
wort Europas auf die Ereignisse vom 11. September.


(Beifall bei der SPD)


Die Europäische Union mit 500 Millionen Einwohnern
ist notwendig, damit es auf diesem Kontinent nur noch
Probleme der inneren Sicherheit gibt, wofür wir gemein-
sam eine gescheite europäische Politik der inneren
Sicherheit betreiben, und keine Konflikte mehr zwischen
Staaten. Das ist das Wichtigste, was Europäer aus dem
11. September lernen können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb noch einmal meine Botschaft von hier an alle
europäischen Länder: Wir wollen euch! Ihr seid willkom-
men!

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420112300
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Michael Stübgen für die CDU/CSU-Frak-
tion.


Michael Stübgen (CDU):
Rede ID: ID1420112400
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1993 ver-
folgen die Regierungen der Europäischen Union eine ge-
meinsame Linie, die gemeinsame Linie zur Erweiterung
der Europäischen Union, zur größten Erweiterungsaktion
der Europäischen Union in ihrer Geschichte überhaupt.

Die vorherige Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land unter Helmut Kohl und die jetzige Regierung arbei-
ten seit dieser Zeit kontinuierlich an diesem Ziel. Der
Fortschrittsbericht, der vorgestern als Zwischenbilanz
von der Europäischen Kommission vorgelegt worden ist,
zeigt deutlich die Erfolge dieser Politik: Zehn Kandida-
tenländer haben die reale Chance, ihre Beitrittsverhand-
lungen im nächsten Jahr zu beenden und Vollmitglieder
der Europäischen Union vor der nächsten Wahl zum Euro-
päischen Parlament zu werden.

Aber die durchaus positive Zwischenbilanz zeigt auch,
dass es noch erhebliche Problemfelder gibt. Auf einige
von diesen möchte ich jetzt noch kurz eingehen.

Herr Staatsminister Zöpel, Sie haben Bulgarien und
Rumänien erwähnt. Es ist meines Erachtens richtig, dass
die Europäische Union feststellt, dass sie einen Abschluss
der Verhandlungen mit diesen beiden Ländern zum Ende
des Jahres 2002 ausschließt. Wir müssen aber auch be-
sonders berücksichtigen, dass die Ursachen für die Situa-
tion in diesen beiden Ländern nicht in erster Linie und
nicht in jedem Fall in der Verantwortung und in dem Ver-
schulden dieser beiden Länder liegt. Bulgarien und
Rumänien konnten erst wesentlich später als die anderen
Reformstaaten mit den Reformanstrengungen beginnen.
Insbesondere Bulgarien war durch den Balkankonflikt,
durch das Handelsembargo gegenüber Jugoslawien und
während des Eingriffs der NATO im Kosovo wirt-
schaftlich und politisch besonders negativ betroffen. Die
Folgen konnte dieses Land bis jetzt noch nicht ohne wei-
teres beheben.

Deshalb ist es bei den fortlaufenden Bemühungen und
Beitrittsverhandlungen besonders wichtig, dass in diesen
Ländern nicht – und sei es nur psychologisch – der Ein-
druck entsteht, sie würden aus dem Beitrittsprozess
herausfallen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Denn wenn dies passieren würde, würde es zusätzlich zu
einer Destabilisierung des gesamten Balkanraumes kom-
men. Wir alle wissen, dass die politische und wirtschaft-
liche Stabilität in den Balkanländern nicht besonders
groß ist.

Zwei Dinge sind deshalb besonders nötig und von der
Bundesregierung zu unterstützen und voranzutreiben:
Erstens. Die Beitrittsverhandlungen mit diesen beiden
Ländern müssen intensiviert werden. Es besteht nämlich
die Gefahr, dass sie im Schlusssog der Verhandlungen mit
den zehn Ländern, die bis Ende 2002 abgeschlossen sein
sollen, ein bisschen außen vor gelassen werden. Es ist
aber ganz entscheidend, dass dort nicht weniger, sondern
intensiver verhandelt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Zweitens muss die Europäische Kommission schon
jetzt damit anfangen, die Vorbeitrittshilfen für diese beiden
Länder, die ab 2003 als beitrittswillige Länder übrig blei-
ben, so zu verändern, dass sie den speziellen Problemen in
dieser Region in ausreichender Weise gerecht werden.

Die Europäische Union sollte das klare Ziel verfolgen
und dieses auch formulieren und öffentlich äußern, dass
diese Länder bis zum Jahr 2006 oder um das Jahr 2006 die
Chance haben, Vollmitglied der Europäischen Union zu
werden. Die Lösung dieses Problems ist auch für die
Europäische Union von besonderem strategischen Inte-
resse. Bulgarien zum Beispiel ist – wir wissen das – ein
Stabilitätsanker auf dem Balkan. Diese wichtige Funktion
wird dieses Land nur erhalten und ausbauen können,
wenn es von uns dafür eine besondere Unterstützung be-
kommt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Staatsminister Dr. Christoph Zöpel

19733


(C)



(D)



(A)



(B)


Der Fortschrittsbericht geht auch ausführlich auf die
Situation in Polen ein. Es wird deutlich, dass Polen bei al-
len Erfolgen, die es in den letzten Jahren in seiner
Reformpolitik gehabt hat, bei der Reform der Agrar- und
Fischereipolitik – so steht es wörtlich im Fortschrittsbe-
richt – noch keine wesentlichen Fortschritte erreichen
konnte. Es steht auch drin, dass es für diese Reform kein
stichhaltiges Konzept hat.

Wir wissen, dass die polnische Agrarpolitik, auch was
die Auswirkungen auf die polnische Volkswirtschaft und
die soziale Situation in Polen betrifft, ein besonderes Pro-
blem ist. Ebenso wissen wir, dass die notwendigen Refor-
men, die dort stattfinden müssen, in weiten Kreisen der
polnischen Bevölkerung ganz besonders umstritten sind.
Wer die Wahlen zum letzten Sejm beobachtet hat und ana-
lysiert hat, warum es zu einem ziemlich drastischen Um-
bruch der Mehrheiten im Sejm kam und welche Parteien
dort durch welche Forderungen Mehrheiten gewinnen
konnten, weiß, dass es sehr kompliziert ist, dieses Pro-
blem innerstaatlich zu regeln. Wenn man sich die Situa-
tion anschaut, muss man schon ein hohes Maß an Opti-
mismus haben, wenn man davon ausgehen will, dass die
Verhandlungen bezüglich dieser Frage zum Ende des Jah-
res 2002 abgeschlossen sein können.

Auf der anderen Seite ist es aber gerade für die Bun-
desrepublik Deutschland von einem besonderen nationa-
len Interesse, dass Polen bei der ersten Beitrittswelle da-
bei sein kann. Deshalb ist meine Forderung an die
Bundesregierung, dass verstärkt geprüft wird – und dann
verstärkte Bemühungen in dieser Richtung unternommen
werden –, wie Polen von der Bundesrepublik Deutschland
bilateral in dieser Frage unterstützt werden kann, als un-
ser Partner, als unser Nachbarland, das eine ganz wichtige
Funktion hat, mit dem wir eine freundschaftliche Bezie-
hung aufbauen wollen und müssen und zu dem die Gren-
zen möglichst bald endgültig fallen sollen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420112500
Ich schließe die Aus-
sprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/6638 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Damit sind Sie ein-
verstanden? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses für die Angelegenheiten der Europäischen Union auf
Drucksache 14/6644. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1
seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrages
der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grü-
nen auf Drucksache 14/5447 mit dem Titel „Die Weichen
für die Erweiterung der Europäischen Union richtig stel-
len“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Gegen die Stimmen von PDS,
CDU/CSU und FDP ist die Beschlussempfehlung ange-
nommen.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Ausschuss die Ablehnung des Entschließungsantrages der

Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/5448 zu ihrer
Großen Anfrage mit dem Titel „Erweiterung der Euro-
päischen Union“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Gegenprobe! – Gegen die Stimmen von CDU/
CSU und FDP ist die Beschlussempfehlung ange-
nommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrages der
Fraktion der FDP auf Drucksache 14/5454 mit dem Titel
„Die Bürger für die Ost-Erweiterung der EU gewinnen“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Dagegen? –
Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU/CSU und gegen
die Stimmen von FDP und PDS ist die Beschlussempfeh-
lung angenommen.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(12. Ausschuss)

auftragten
Jahresbericht 2000 (42. Bericht)

– Drucksachen 14/5400, 14/7111 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Uwe Göllner
Werner Siemann

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Bevor ich das Wort erteile, möchte ich dem Wehrbe-
auftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im Namen des Hauses für die Vorlage des Jahresberichts
2000 sehr herzlich danken.


(Beifall im ganzen Hause)


Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr
Dr. Willfried Penner, der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages. Bitte sehr.

Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deut-
schen Bundestages: Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Zuvörderst habe ich ein Wort des Dankes zu er-
widern. Denn ich habe den Mitgliedern des Verteidi-
gungsausschusses für die nachhaltige und wohlmeinende
Begleitung meiner Tätigkeit, die sich besonders in den
Ausschussberatungen niedergeschlagen hat, Dank zu sa-
gen. Ich sage es ausdrücklich: Davon nehme ich keine
Seite aus.

Diese geschlossene Unterstützung macht deutlich, dass
die Tätigkeit des Wehrbeauftragten eine Angelegenheit ist,
die den Deutschen Bundestag insgesamt betrifft. Das
macht die Arbeit auch im Verhältnis zur Exekutive leich-
ter, weil dadurch sinnfällig wird, dass jeweils auch Rechte
des Parlaments insgesamt in Rede stehen können, wenn
der Wehrbeauftragte tätig wird. Deshalb ist es nur folge-
richtig und für die Zukunft hilfreich, dass sich alle im Bun-
destag vertretenen Parteien meiner Kritik an Unzuläng-
lichkeiten und Verzögerungen durch zuständige Stellen
des Bundesverteidigungsministeriums in der Bearbeitung

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Michael Stübgen

19734


(C)



(D)



(A)



(B)


an mich gerichteter Eingaben angeschlossen und sie zu
Recht als Missachtung ihres eigenen parlamentarischen
Kontrollorgans „Wehrbeauftragter“ gewertet haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Um auch dies zu sagen und Missverständnissen vorzu-
beugen: Der Umgang des Wehrbeauftragten mit dem Bun-
desministerium der Verteidigung ist nicht durch wechsel-
seitiges Zähnefletschen oder durch drohendes Knurren
geprägt. Nein, wirklich nicht! Aber gelegentlich knirscht
es. Das muss dann auch offen angesprochen werden.

Sehr wichtig ist auch die parlamentarische Unterstüt-
zung für die personelle Ausstattung meiner Dienststelle.
Denn auch insoweit stehen Rechte des Parlaments in
Rede.

In jüngster Zeit bin ich mehrfach gefragt worden, ob
sich die nach den Anschlägen vom 11. September 2001
veränderte Sicherheitslage und die daraus folgende zu-
sätzliche Einsatzverwendung der Bundeswehr in
Äußerungen der Soldaten an mich niederschlagen. Die
Antwort lautet eindeutig nein, soweit sich dies auf Einga-
ben bezieht. Das heißt nicht, dass in der Bundeswehr un-
ter den Soldaten, in deren Familien sowie in deren Freun-
des- und Bekanntenkreis nicht darüber diskutiert und
beratschlagt würde. Ganz im Gegenteil! Es wäre auch
kaum zu verstehen, wenn das nicht geschähe.

Aber davon abgesehen ist der Primat der Politik bei den
Soldaten nicht erschüttert, er gilt. Das heißt: Wenn Regie-
rung und Parlament beschließen, wird die Bundeswehr aus-
führen. Mag sein, dass dieses reibungslose Funktionieren
auch mit der Notwendigkeit der konstitutiven Mitwirkung
des Parlaments zu tun hat, mag sein, dass die Versicherung
des Bundeskanzlers, im Hinblick auf Afghanistan kein
Abenteuer einzugehen, gewirkt hat; entscheidend für jeden
einzelnen Soldaten, der mit seinem Einsatz rechnen muss,
wird aber bleiben, ob er zureichend darauf vorbereitet und
bestmöglich ausgestattet ist. Insoweit hat es bisher keinen
Zweifel gegeben. Ich füge hinzu: Es darf daran auch künf-
tig keine Zweifel geben, wenn solche Einsätze politisch
verantwortbar bleiben sollen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das hat übrigens nichts mit der Finanzausstattung der
Bundeswehr an sich zu tun. Diese wird je nach politischer
Prioritätsentscheidung über die Staatsfinanzen umstritten
bleiben, weil es eine exakte Maßeinheit für den Anteil der
Verteidigungsausgaben am Gesamthaushalt nicht gibt.
Umso konkreter und härter werden finanzielle Fakten
auch für die Bundeswehr, je konkreter beispielsweise
Einsätze werden. Um diese harten Fakten kann man sich
nicht drücken, weil regelmäßig Leib und Leben der an-
vertrauten Soldaten in Rede stehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Ob die Verteidigungsarmee Bundeswehr – ohnehin
wegen grundlegender Strukturveränderungen im Um-
bruch begriffen – weiterhin zugunsten der Einsatzarmee

Bundeswehr belastet werden kann, steht dahin. So viel ist
aus Sicht der Soldaten und nach meiner persönlichen
Überzeugung klar: Militärischer Auftrag und finanzielle
Ausstattung dafür müssen deckungsgleich sein. Anders
geht es nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Wenn es einen Verteidigungsauftrag und einen Einsatz-
auftrag zugleich gibt, muss beides finanziert sein: Vertei-
digungs- und Einsatzauftrag.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Noch bei meiner Informationstagung im Oktober die-
ses Jahres haben alle Teilnehmer nachhaltig darauf hinge-
wiesen, dass im Hinblick auf die Auslandseinsätze die
Bundeswehr zu Hause in ihren Möglichkeiten überstrapa-
ziert werde, und zwar personell, aber auch hinsichtlich der
Materialausstattung. Das Parlament tut gewiss gut daran,
im Hinblick auf die Finanzierung der Bundeswehr den-
noch mögliche Sparpotenziale zu bedenken und auch
durchzusetzen. Dies war übrigens durchgängiges Kenn-
zeichen deutscher Finanzpolitik in der Nachkriegszeit.
Daran wird sich auch künftig nichts ändern.

Aber auch dies ist richtig und muss einmal betont wer-
den: Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind kernstaat-
liche Aufgaben und damit ist ihre Finanzierung nicht eine
Variante staatlicher Vergönnung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Das bedeutet übrigens nicht, dass die Erfahrungen der
Wirtschaft mit ausgeprägtem Kosten-Nutzen-Denken in
der Bundeswehr nicht genutzt werden können. Ganz im
Gegenteil: Gerade die diesbezüglichen Bemühungen aus
der jüngsten Zeit zielen wohl in diese – wie ich meine,
richtige – Richtung. Und doch bleiben unverrückbare
Grenzen bei der Übernahme privatwirtschaftlicher Er-
kenntnisse für die Armee. Um es noch einmal und deut-
lich zu sagen: Die Bundeswehr kann der Natur der Sache
nach keine Institution sein, die sich auf Punkt und Komma
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfassen ließe.
Das wird sich auch nicht ändern.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP – Paul Breuer [CDU/ CSU]: Weiß das auch der Minister?)


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Ver-
änderungen in der Bundeswehr folgen zwangsläufig Ver-
änderungen für die Soldaten. Besonders spürbar wird das
am Beispiel der unausgewogenen Personalstruktur ge-
nerell sowie am Beispiel des Beförderungs- und Verwen-
dungsstaus speziell. Viele Soldaten sind davon betroffen;
sie schreiben mir das auch. Die Hardthöhe hat errechnet,
dass davon mehrere tausend Soldaten betroffen sein
können. Die Ursachen dafür sind bekannt: Eine kleiner
werdende Bundeswehr kann nicht allen Soldaten zur ur-
sprünglich vorgesehenen Zeit die beruflichen Mög-
lichkeiten eröffnen, die unter den anderen Bedingungen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Willfried Penner

19735


(C)



(D)



(A)



(B)


einer größeren Bundeswehr selbstverständlich erfüllbar
gewesen wären. Es ist gut, dass der Gesetzgeber dem mit
der Novelle des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes
– so heißt es –


(Werner Siemann [CDU/CSU]: Das wissen wir!)


gegensteuern will. Er muss dies auch.

Dabei geht es nicht um eine staatliche Großzügigkeit
zur Unzeit für einen bestimmten Personenkreis, sondern
um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
kleiner gewordenen Armee. Auch dies sei gesagt: Nicht
jeder unerfüllte Karrierewunsch eines Soldaten hat mit
strukturellen Defiziten in der Bundeswehr zu tun. Manch-
mal ergeben sich Beschränkungen in der beruflichen Ent-
wicklung auch aus der Begrenzung der selbst gewählten
beruflichen Verwendung.

Die Verkleinerung der Bundeswehr hat auch eine Re-
duzierung der Anzahl der Standorte zur Folge. Dies hat
direkte Auswirkungen für Soldaten und ihre Familien.
Beide brauchen Planungssicherheit. Ich werde nicht
müde, dafür zu werben, diese Fragen ernst zu nehmen
und die Zeiten der Ungewissheit so kurz wie möglich zu
halten. Zur Familienfreundlichkeit zählt übrigens auch,
dass den Soldaten Familienheimfahrten gewährt wer-
den. Hier ist kein Platz für kleinliche Auseinanderset-
zungen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidi-
gung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die zu-
nehmenden Einsätze der Bundeswehr machen insbeson-
dere auch Unterschiede in der Besoldung zwischen Ost
und West immer fragwürdiger. Die Beschaffenheit des
Einsatzes ist, gleichgültig, ob sie ihren Dienst im Osten
oder im Westen begonnen haben, für alle gleich.


(Beifall des Abg. Dr. Winfried Wolf [PDS])


Es ist nicht zu erklären, dass die einen so und die anderen
anders besoldet werden. Da sie allesamt im Auftrag der
Bundesrepublik Deutschland Dienst tun, muss ihre
Dienstleistung auch einheitlich entgolten werden.


(Beifall des Abg. Dr. Winfried Wolf [PDS])


Hier ist der Bund am Zuge und nicht etwa die Tarifge-
meinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der FDP und der PDS)


Abschließend mache ich eine Bemerkung in eigener
Sache: Gelegentlich benötigen wir, das heißt meine Mit-
arbeiter und ich, Unterlagen vom Bundesministerium der
Verteidigung. Diese fordern wir dann an. Gelegentlich ist
auf diese Anforderung hin zu hören, sie seien auch über
das Bundeswehr-Intranet abrufbar.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: „Gelegentlich“!)


Dieser Hinweis ist gewiss zutreffend und auch gut ge-
meint. Nun lässt aber das Bundesministerium der Vertei-
digung wissen, dass der Wehrbeauftragte keinen Zugang
zum Bundeswehr-Intranet bekommt.


(Heiterkeit im ganzen Hause – Paul Breuer [CDU/CSU]: Das gilt auch für den Deutschen Bundestag!)


Die Begründung lautet unter anderem, dass auch die Mit-
glieder des Verteidigungsausschusses eine solche Mög-
lichkeit nicht hätten.


(Zuruf von der FDP: Das ist eben Herrschaftswissen!)


Ich möchte mich nicht damit befassen, ob das bei den
Kollegen Bundestagsabgeordneten so in Ordnung ist. Es
ist deren Sache, darüber zu befinden, und sie werden das
auch tun. Es stört mich auch weniger, dass der Bundesmi-
nister der Verteidigung mich einerseits auf die Möglich-
keiten seines Intranets aufmerksam macht, mir anderer-
seits aber zugleich den Zugang versperrt.


(Heiterkeit im ganzen Hause)


Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig:

Er

– gemeint ist der Wehrbeauftragte –

kann vom Bundesminister der Verteidigung und al-
len diesem unterstellten Dienststellen und Personen
Auskunft und Akteneinsicht verlangen.

Das ist Gesetz; so steht es in § 3 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes
über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Deshalb bitte ich alle, die es angeht, diesem Gesetz zu ent-
sprechen. Den Bundestag als meinen Auftraggeber bitte
ich demütig, mich bei der Durchsetzung dieses Anspruchs
zu unterstützen.


(Beifall im ganzen Hause)


Damit es nicht vergessen wird: Ist es wirklich unver-
meidlich, auch die Altersversorgung der Soldaten abzu-
flachen – so wie es in der Sprache des Gesetzes, das jetzt
beschlossen worden ist, heißt –, zu einer Zeit, da der
Dienst der Soldaten erkennbar gefährlicher geworden ist?

Schönen Dank für die Geduld.


(Beifall im ganzen Hause)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420112600
Nun hat das Wort für
die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Werner Siemann.


Werner Siemann (CDU):
Rede ID: ID1420112700
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Dr. Penner, Sie
laufen bei der CDU/CSU-Fraktion mit dem größten Teil
Ihrer Ausführungen offene Türen ein. Wir sollten uns
überlegen, eine Selbsthilfegruppe der Intranetgeschä-
digten zu bilden. Das wäre fraktionsübergreifend eine
sinnvolle Sache. Ich habe auch gesehen, dass Herr
Kolbow, der Parlamentarische Staatssekretär, mitge-
schrieben hat. Vielleicht höhlt auch hier steter Tropfen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Willfried Penner

19736


(C)



(D)



(A)



(B)


den Mühlstein. Vielleicht klappt die Sache dann irgend-
wann einmal. Sie werden nachher sicher sagen, dass wir
den Zugang bekommen werden.


(Beifall bei der CDU/CSU – Paul Breuer [CDU/ CSU]: Mit der Privatisierung im IT-Bereich sind die geschützten Informationen für jeden zugänglich!)


Zu Beginn meines Redebeitrags danke ich dem Wehr-
beauftragten, Herrn Dr. Penner, sowie seinen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern im Namen der CDU/CSU-
Fraktion ausdrücklich für den erbrachten Bericht und die
geleistete Arbeit. Gerade in Zeiten, in denen sich die Bun-
deswehr einer tief greifenden Reform unterziehen muss
und unsere Soldaten durch zunehmende Auslandseinsätze
mehr als je zuvor gefordert sind, bedarf es eines unab-
hängigen Kontrollgremiums der Streitkräfte. Ihnen und
Ihrer Behörde daher noch einmal herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Der vom Wehrbeauftragten im März dieses Jahres vor-
gelegte Mängelbericht zeigt neben einigen positiven
Aspekten vor allem die strukturellen Defizite in der Bun-
deswehr auf. Er verdeutlicht insbesondere den Zusam-
menhang zwischen der Ausstattung der Truppe und deren
Stimmung und Motivation. Obwohl unsere Soldaten den
Zustand des anhaltenden Mangels mit Langmut und Ge-
duld ertragen, wirkt sich die katastrophale Material- und
Ersatzteillage im Inland massiv auf die Stimmung in der
Truppe aus.

Hinzu kommt noch die Verunsicherung der Soldaten,
die noch aufzulösenden Einheiten und Verbänden an-
gehören, da für viele von ihnen noch keine klare Perspek-
tive zu erkennen ist. Diese tief sitzende Verunsicherung
im Hinblick auf die Zukunftsplanung ist bei Gefreiten ge-
nauso zu verspüren wie bei hohen Offizieren. Dass unsere
Soldaten dennoch sowohl im Inland als auch besonders
bei den Auslandseinsätzen unter schwierigen Bedingun-
gen Herausragendes leisten, verdient unser aller Respekt,
Dank und Anerkennung.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Vor diesem Hintergrund ist die nun vorliegende Stel-
lungnahme des BMVg zum Jahresbericht des Wehrbeauf-
tragten von besonderem Interesse. Darin heißt es:

Nur motivierte Soldatinnen und Soldaten sind in der
Lage, den Wandel aktiv zu gestalten.

– Richtig so. Es ist ein Leichtes, sich bei einem Trup-
penbesuch davon zu überzeugen, dass die Stimmung in
der Truppe dem Nullpunkt gefährlich nahe gekommen
ist.


(Peter Zumkley [SPD]: Wo waren Sie denn?)


Es ist ein Leichtes, zu beobachten, dass der Unmut in der
Truppe langsam der Resignation weicht.


(Johannes Kahrs [SPD]: Vor drei Jahren war das so!)


Leider ist es der rot-grünen Bundesregierung bislang
nicht gelungen, dieser verhängnisvollen Entwicklung ent-
gegenzusteuern.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Daher fordere ich die Regierung auf, endlich aufzuwa-
chen und der Bundeswehr die Mittel zur Verfügung zu
stellen, die sie dringend benötigt. Sicherheit und damit
Sicherung unserer freien Gesellschaft kosten Geld.


(Johannes Kahrs [SPD]: Richtig!)


In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Wehr-
beauftragtenbericht werden strukturelle, personelle und
materielle Probleme der Vergangenheit als Hauptur-
sachen für die im Wehrbeauftragtenbericht aufgelisteten
Mängel angeführt. Dieser vordergründige Erklärungs-
versuch ist schlichtweg falsch. Noch in der Stellung-
nahme des BMVg von 1999 zum 40. Jahresbericht des
Wehrbeauftragten schrieb Frau Kollegin Schulte:

Durch die Verstärkung der Haushaltsmittel für die
Materialerhaltung 1997/1998 ist eine ausreichende
Verfügbarkeit des Wehrmaterials zur Durchführung
einer auftragsorientierten Ausbildung erreicht worden.

Weiter heißt es:

Die Truppe wurde mit ausreichenden Haushalts-
mitteln für die Materialerhaltung ausgestattet.

Das bedeutet ein deutliches Eingeständnis, dass die am-
tierende Bundesregierung – keine andere – den jetzigen
Zustand zu verantworten hat.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Lassen Sie mich nun auf einige der im Wehrbeauftrag-
tenbericht monierten strukturellen und personellen Pro-
bleme eingehen. Als der Jahresbericht des Wehrbeauf-
tragten für das Jahr 2000 vor sechs Monaten zum ersten
Mal beraten wurde, forderte uns Kollege Kolbow auf,
neue Wege bei der Organisation der Bundeswehr mitzu-
gehen.


(Peter Zumkley [SPD]: Recht hat er!)


Dazu wären wir grundsätzlich bereit. Nach Auffassung
der Bundesregierung ist die Gesellschaft für Entwicklung,
Beschaffung und Betrieb ein solch neuer Weg. Mit der
GEBB sollen die Betriebskosten der Bundeswehr gesenkt
und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte gesteigert wer-
den. Das bisherige Ergebnis zeigt: Es handelt sich leider
um einen fatalen Irrweg.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Briefkastenfirma!)


Bislang hat die GEBB Beträge im zweistelligen Mil-
lionenbereich verschleudert – gesprochen wird von rund
65 Millionen DM – ohne auch nur ansatzweise die in sie
gesetzten Erwartungen zu erfüllen. In den nächsten fünf
Jahren will das Verteidigungsministerium nach eigenen
Angaben durch Effizienzgewinne, Privatisierungen und
Verkaufserlöse 15 Milliarden DM erwirtschaften. In die-
sem Jahr hätten rund 1 Milliarde DM an Erlösen erzielt
werden sollen.


(Hildebrecht Braun [Augsburg] [FDP]: Man wird doch noch träumen dürfen!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Werner Siemann

19737


(C)



(D)



(A)



(B)


Nach großzügigen Schätzungen werden es, wenn über-
haupt, nicht mehr als 150 Millionen DM sein.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Jetzt geht die Staatssekretärin des Finanzministers nach Hause!)


Darauf haben wir immer wieder hingewiesen und vor
Luftbuchungen gewarnt.


(Johannes Kahrs [SPD]: Sie haben selber nie was hingekriegt!)


– Sie können gleich noch etwas dazu sagen, Herr Kahrs.


(Johannes Kahrs [SPD]: Gerne!)


Immer, wenn Sie einen Zwischenruf machen, weiß ich,
dass ich ins Schwarze getroffen habe.

Allein die politische Führung und an deren Spitze der
Minister der Verteidigung blieben trotz eindringlicher
Warnungen auch aus dem militärischen Bereich bera-
tungsresistent. Unbeeindruckt davon stützen sich die
Einnahmeerwartungen der GEBB nach wie vor auf voll-
kommen virtuelle Zahlen.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Das Finanzministerium ist nicht mehr vertreten!)


So rechnet die GEBB mit der Realisierung von 4 Milli-
arden DM Verkaufserlösen durch die Veräußerung nicht
betriebsnotwendiger Liegenschaften. Selbst Ihr eigenes
Haus, Herr Kolbow, stutzt diese Einnahmeutopien auf die
Hälfte zurück. Durch diese Widersprüche werden die vom
Wehrbeauftragten kritisierten Probleme auf unverant-
wortliche Weise durch die amtierende Bundesregierung
verschärft bzw. erst geschaffen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch die im Wehrbeauftragtenbericht thematisierte
Nachwuchslage gibt Anlass zur Sorge. So betrug im Be-
richtsjahr 2000 der Rückgang des Bewerberaufkommens
für Offiziere des Truppendienstes 10 Prozent sowie für die
Mannschaften und Unteroffiziere 1,5 Prozent. Die jetzige
Koalition ist offenkundig nicht in der Lage, der Bundes-
wehr die Aufmerksamkeit zu widmen, welche ihr gebührt.
Unsere Soldaten, ob im Einsatz oder nicht, haben ein An-
recht auf höchstmögliche Fürsorge, und zwar in jeder
Hinsicht. Wir müssen den Menschen und nicht die finan-
zielle Verfügbarkeit in den Vordergrund stellen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Die Besorgnis erregende Nachwuchslage wird sich in
den nächsten Jahren durch die von der Bundesregierung
beschlossene Neuausrichtung der Bundeswehr noch dra-
matisch verschärfen. Auch dafür trägt die jetzige Bun-
desregierung ganz allein die Verantwortung. Schon jetzt
kann aus über 90 000 Grundwehrdienstleistenden nicht
genügend Nachwuchs gewonnen werden. Da aber rund
die Hälfte unserer länger dienenden Soldaten aus diesem
Reservoir rekrutiert wird, stellt sich die Frage: Wie soll
dies 2010 mit 53 000 Grundwehrdienstleistenden funktio-
nieren? Bereits jetzt fehlen der Bundeswehr mehr als
12 000 Berufs- und Zeitsoldaten.


(Peter Zumkley [SPD]: Quatsch!)


Auf diese Entwicklung reagiert Rot-Grün mit der vorzei-
tigen Zurruhesetzung von weiteren 3 000 Berufssoldaten:


(Peter Zumkley [SPD]: Das ist doch wichtig!)


eine strategische Meisterleistung.

Anstatt, wie vom Wehrbeauftragten gefordert, die At-
traktivität der Bundeswehr zu erhöhen, setzt die Bundesre-
gierung mit wenigen Ausnahmen, wie ich zugebe, ihre Po-
litik der gezielten Nadelstiche gegen unsere Soldaten fort.


(Verena Wohlleben [SPD]: Böswillige Unterstellung!)


Neben den materiellen Einbußen, wie sie im Entwurf des
Versorgungsänderungsgesetzes vorgesehen sind, mussten
die Soldaten unter Rot-Grün eine Vielzahl von immateri-
ellen Verschlechterungen hinnehmen. Zu nennen wären
etwa die Verlängerung der Kontingentdauer bei Auslands-
einsätzen von vier auf sechs Monate, die Kürzung der
Zahl der Familienheimfahrten von neun auf sechs und
eine deutliche Verschlechterung der Umzugsregelung.
Dies geschieht vor dem Hintergrund einer steigenden
Dienstzeitbelastung und der Aussicht, spätestens alle zwei
Jahre für sechs Monate von der Familie getrennt zu sein.
Die Zusage, für die nächsten zwei Jahre nicht wieder ins
Ausland geschickt zu werden, wird ohnehin nicht einge-
halten. Auch hier wird einmal mehr das Vertrauen der Sol-
daten missbraucht.

Vor dem Hintergrund der soeben aufgeführten Punkte
sind die materiellen, personellen und strukturellen Probleme
hausgemacht und von der amtierenden Bundesregierung zu
verantworten. Daran ändern auch die stereotyp vor-
getragenen, einseitigen Schuldzuweisungen an die Vorgän-
gerregierung nichts, wie wir sie vermutlich gleich wieder
von Kollegen der Regierungskoalition zu hören bekommen.


(Verena Wohlleben [SPD]: Quatsch! – Peter Zumkley [SPD]: Erblast!)


Dem Vorwurf der Bundesregierung, bei Regierungsantritt
einen Investitionsstau von 15 Milliarden DM vorgefunden
zu haben, kann nur entgegnet werden: Allein in der Zeit von
1990 bis 2000 wollten Sie dafür sorgen, dass der Bundes-
wehr 18 Milliarden DM weniger zur Verfügung stehen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Sie haben doch laufend gekürzt!)


Sie werden bis 2003 in Ihrer Regierungszeit der Bundes-
wehr weitere 18 Milliarden DM vorenthalten.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung die
Kritik des Wehrbeauftragten konstruktiv aufnimmt. Ich
hätte mir gewünscht, dass Entscheidungen zur Bundes-
wehr auf eine breite parlamentarische Mehrheit gestützt
werden können.


(Verena Wohlleben [SPD]: Wenn Ihr euch verweigert?)


Der Verteidigungsminister hat viel über Konsens gespro-
chen, ohne ihn ernsthaft ein einziges Mal zu suchen. Voll-
endete Tatsachen wurden vor Gespräche gestellt. Frau
Wohlleben, das ist so.


(Verena Wohlleben [SPD]: Nein!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Werner Siemann

19738


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir sollten den Bericht des Wehrbeauftragten zum An-
lass nehmen, im Interesse unserer Soldaten über diese
Verfahrensweise nachzudenken, ehe es zu spät ist. Die
Bundeswehr hat unser aller Vertrauen verdient.


(Verena Wohlleben [SPD]: Das ist wohl wahr!)


Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420112800
Nun hat der Kollege
Uwe Göllner das Wort für die SPD-Fraktion.


Uwe Göllner (SPD):
Rede ID: ID1420112900
Frau Präsidentin! Meine Damen
und Herren! Ich will mich zu Beginn – bevor ich das ver-
gesse – dem eingangs von der Präsidentin ausgesproche-
nen Dank an den Wehrbeauftragten und seine Mitarbeiter
anschließen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)


Herr Siemann, bei uns gibt es ein Sprichwort, das aber
wohl in allen deutschen Landen bekannt ist: Wer im Glas-
haus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Es ist Gott
sei Dank so, dass der Bundesminister der Verteidigung,
als er sein Amt antrat, den damaligen Generalinspekteur
der Bundeswehr gebeten hat, eine Bestandsaufnahme
über den Istzustand der Bundeswehr vorzunehmen.


(Johannes Kahrs [SPD]: Sehr guter Hinweis!)


Dieses Werk sollten Sie sich einmal zu Gemüte führen;
dann sehen Sie, in welchem Zustand wir die Bundeswehr
von Ihnen übernommen haben.


(Beifall bei der SPD)


Ich bin seit 1997 Mitglied des Verteidigungsausschus-
ses. Ich kann mich noch gut an das Gesicht von Paul
Breuer erinnern, das er jedes Mal machte, wenn die Nach-
richt kam, dass der Bundesminister der Finanzen – der da-
mals nicht Eichel hieß – wieder einmal in den laufenden
Haushalt eingegriffen hatte.


(Peter Zumkley [SPD]: Der Herr der Löcher war das!)


Dies geschah in den zwei Jahren, die ich überblicken
kann, in einem Umfang von 2 Milliarden DM.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Der Unterschied ist: Ich habe es damals gesagt und ihr schweigt!)


– Ich will nicht der Versuchung erliegen, mit Ihnen da-
rüber zu streiten – obwohl ich das gerne täte –; denn wir
haben hier über den Bericht des Wehrbeauftragten für das
Jahr 2000 zu diskutieren. Er verdient allemal, dass wir uns
mit ihm befassen und die Zeit, die uns dafür zur Verfü-
gung steht, nicht mit anderen Dingen zubringen.

Die Anzahl der Eingaben in den letzten Jahren ist na-
hezu konstant geblieben. Ich halte das für ein gutes Zei-
chen. In den 80er-Jahren waren es zirka 58 Eingaben pro
1 000 Soldaten. Heute liegen wir ungefähr bei 60. Wir
sollten uns in der künftigen Arbeit mit dem Inhalt der Ein-
gaben beschäftigen. Deshalb will ich beispielhaft einige
nennen.

Immer wieder kommt es vor, dass sich über politische
Bildung und innere Führung, über Personalfragen von
Zeit- und Berufssoldaten, über die Infrastruktur der Bun-
deswehr und in letzter Zeit zunehmend auch über Besol-
dungsfragen beschwert wird. Mit der Neuausrichtung
sind wir dabei, die Lösung dieser Probleme anzugehen.
Ich bin optimistisch, dass wir mit dem jetzt eingebrachten
Haushalt für das Jahr 2002 schon einige Verbesserungen
auf den Weg gebracht haben. Ich möchte an dieser Stelle
nur an das in der letzten Woche von uns hier im Bundes-
tag verabschiedete Bundeswehrneuausrichtungsgesetz er-
innern – ein fürchterliches Wort –: Darin sind erste Maß-
nahmen zur Auflösung des Beförderungsstaus gerade bei
Unteroffizieren und Mannschaften, die Erhöhung der Ein-
gangsbesoldung und die Möglichkeit für jeden Soldaten,
sich zivilberuflich zu qualifizieren, enthalten. Das sind ei-
nige der Reformprojekte, die in der Vergangenheit häufig
Anlass für Beschwerden beim Wehrbeauftragten waren.


(Beifall bei der SPD)


Im Jahr 2000 spielt wieder einmal der Rechtsextre-
mismus eine Rolle. Die Zahl der gemeldeten Fälle ist im
Vergleich zum Vorjahr von 135 auf 196 gestiegen, was si-
cherlich auch damit zusammenhängt, dass die Meldebe-
reitschaft der Soldatinnen und Soldaten gestiegen ist.
Dennoch müssen wir unverändert wachsam sein und po-
litischer Bildung und innerer Führung nach wie vor einen
hohen Stellenwert einräumen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der Missbrauch von Alkohol und Drogen muss noch
wirksamer als bisher bekämpft werden. Besonders wich-
tig ist in diesem Zusammenhang das vorbildhafte Verhal-
ten von Vorgesetzten aller Dienstgrade.

Probleme im Zusammenhang mit den Auslands-
einsätzen spiegeln sich natürlich auch im vorliegenden
Bericht des Wehrbeauftragten wider. Die Unterbringung
der Soldaten und ihre Möglichkeiten der Freizeitgestal-
tung sind verbesserungswürdig; wir alle kennen das ja
von unseren Besuchen vor Ort.

Die Einsatzdauer – Herr Kollege Siemann hat es ange-
sprochen – spielt nach wie vor eine große Rolle. Als Re-
gierungsfraktionen haben wir uns, dem Rat der militäri-
schen Führung folgend, für sechs Monate ausgesprochen.
Hier hatten Sie als Opposition es etwas einfacher. Durch
die Möglichkeit, den Urlaub zu splitten oder ihn mit der
Familie in der Einsatzregion zu verbringen, haben wir
versucht, die aus der Einsatzdauer entstehenden Probleme
zu mildern. Die Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten
vor Ort zeigen uns allerdings, dass die Probleme immer
noch vorhanden sind.


(Hildebrecht Braun [Augsburg] [FDP]: So ist es!)


Vielleicht wären fünf Monate ohne Urlaub ein Kompro-
miss, über den man mit den Militärs einmal reden könnte.
Unser gestriges Gespräch mit den Militärbischöfen der
beiden großen christlichen Kirchen hat gezeigt, dass diese
Probleme auch in der Militärseelsorge einen breiten Raum
einnehmen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Werner Siemann

19739


(C)



(D)



(A)



(B)


Meine Damen und Herren, damit komme ich zur
Militärseelsorge. Wenn es sie nicht gäbe – ich meine
nicht Sie, Herr Breuer, sondern die Militärseelsorge –,


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)


dann müssten wir sie erfinden. Obwohl die Soldaten aus
den neuen Bundesländern zu mehr als drei Vierteln und
zunehmend auch die Soldaten aus den alten Bundeslän-
dern konfessionslos sind, ersetzen ihnen die Militärseel-
sorger beider Konfessionen oft Vater und Mutter, vertrau-
ensvollen Freund und allemal den Sozialarbeiter. Ich weiß
aus langer politischer Erfahrung, dass in der Politik Geld
eine große Rolle spielt. Der Spruch „Ohne Geld ist vieles
nichts“ hat ja durchaus seine Berechtigung.


(Werner Siemann [CDU/CSU]: Ohne Moos nix los!)


Aber wir sollten uns davor hüten, bei der Militärseelsorge
zu sparen.

Dies gilt auch für die Familienbetreuung.


(Beifall der Abg. Christa Reichard [Dresden] [CDU/CSU])


Den Menschen, die hier hauptamtlich und ehrenamtlich
arbeiten, gilt unser aller Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Christa Reichard [Dresden] [CDU/CSU])


Die Debatte um die allgemeine Wehrpflicht hat sich
im Berichtsjahr 2000 fortgesetzt. Unser Staat schützt
Menschenwürde, Leben, Freiheit und Eigentum seiner
Bürger. Er erkennt diese Werte ausdrücklich als Grund-
rechte an. Die aktuelle politische Situation zeigt uns, dass
der Schutz dieser Werte dringend geboten ist. Dabei stellt
sich die Frage, wer denn eigentlich dieser Staat ist und wer
in Person diesen Schutz gewährleisten muss.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Wir alle beantworten diese Frage gleich: Die Summe der
Menschen, die in diesem Land leben, bilden diesen Staat.
Wenn die jungen Männer dieses Landes für diesen Schutz
Wehrdienst leisten, dann kann aus meiner Sicht dieser
Dienst nicht verfassungswidrig sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei der CDU/CSU)


Einzig die Wehrgerechtigkeit könnte zum Problem
werden. Die Senkung der Wehrdienstdauer auf neun Mo-
nate ab dem nächsten Jahr soll diesem Problem entgegen-
wirken. Ob dies eine dauerhafte Lösung ist, werden wir
genau beobachten müssen.

Der Bundespräsident und sein Vorgänger – beide sind
ja ausgewiesene Befürworter der Wehrpflicht – haben
empfohlen, die Debatte um die Wehrpflicht öffentlich und
offensiv zu führen. Seit ihrer Einführung hat die Wehr-
pflicht mehr als 8 Millionen junge Männer aller gesell-
schaftlichen Schichten in die Bundeswehr geführt – ein
wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Verwurzelung
der Bundeswehr, den wir bislang alle als ausgesprochen
positiv empfunden haben.

Auch ohne die Debatte um die allgemeine Wehrpflicht
– darauf hat Herr Kollege Siemann ebenfalls hingewie-
sen – bereitet die Nachwuchsgewinnung objektiv Pro-
bleme. Gestern Morgen haben wir im Unterausschuss für
Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern über einen
Bericht der Bundesregierung zu diesem Thema diskutiert.
Auf Vorschlag der Kollegin Merten werden wir zur nächs-
ten Sitzung dieses Unterausschusses Kultusminister je ei-
nes SPD-geführten und eines CDU-geführten Bundeslan-
des einladen; denn es muss selbstverständlich werden,
dass unsere Bundeswehr die Gelegenheit erhält, sich an
allen Schulen vorzustellen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, bei der CDU/CSU sowie des Abg. Günther Friedrich Nolting [FDP])


Meine Damen und Herren, der Bericht des Wehrbeauf-
tragten zeigt mir, dass die Angehörigen der Bundeswehr
ihr Beschwerde- und Anregungsrecht verantwortungsvoll
wahrnehmen und trotz alledem mit ihrer Bundeswehr zu-
frieden sind. Wir wollen diesen Zustand erhalten; dafür
arbeiten wir. Wenn der Herr Wehrbeauftragte in seiner be-
kannten Demut uns dabei hilft, nehmen wir seine Unter-
stützung gerne an.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420113000
Nun hat der Kollege
Hildebrecht Braun für die FDP-Fraktion das Wort.


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1420113100
Frau Präsi-
dentin! Herr Wehrbeauftragter! Meine lieben Kolleginnen
und Kollegen! Wir sind auf die Institution des Wehrbeauf-
tragten stolz; denn diese Einrichtung hat sich in den letz-
ten Jahrzehnten als außerordentlich wirkungsvoll und hilf-
reich erwiesen.

Sie, Herr Penner, sind der Adressat einer großen An-
zahl von Beschwerden von Soldaten, die keinen Dienst-
weg einhalten müssen, sondern ungeschminkt und direkt
über Missstände bei der Bundeswehr informieren und Ab-
hilfe verlangen. Wir wiederum, das Parlament und insbe-
sondere die Mitglieder des Verteidigungsausschusses,
sind die natürlichen Adressaten von Beschwerden über
die Arbeit des Wehrbeauftragten; denn Sie, Herr Penner,
erfüllen Ihren Auftrag für den Deutschen Bundestag, der
Sie bestellt hat.

Herr Penner, mir liegen keine Beschwerden über Ihre
Amtsführung vor. Ich bin davon überzeugt, dass es den
Kolleginnen und Kollegen genauso geht. Das bedeutet,
dass unsere Soldatinnen und Soldaten mit Ihrer Arbeit
ebenso zufrieden sind wie wir.


(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir sind sogar so zufrieden, Herr Penner, dass wir gleich
zweimal im Jahr über Ihren Bericht diskutieren: einmal,
wenn Sie ihn einbringen, und ein weiteres Mal, wenn der
Verteidigungsausschuss Ihren Bericht mit geringfügigen
Anmerkungen an das Plenum zurückgibt. Ich bin mir

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Uwe Göllner

19740


(C)



(D)



(A)



(B)


nicht so ganz sicher, ob diese Praxis der programmierten
Doppelarbeit so weitergeführt werden sollte.


(Beifall des Abg. Uwe Göllner [SPD])

Zwar motiviert es sicherlich den Wehrbeauftragten, wenn
er gleich zweimal im Jahr damit rechnen darf, dass seine
Arbeit von allen Fraktionen hier öffentlich gelobt und ihm
gedankt wird. Nur, wir würden dem eigentlichen Zweck
des Berichts des Wehrbeauftragten besser dienen, wenn
wir nach Vorlage der Stellungnahme der Bundesregierung
zu diesem Bericht in einer längeren und damit mit mehr
Tiefgang versehenen Debatte einmal über diesen Bericht
diskutieren würden.


(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420113200
Herr Kollege, gestat-
ten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Breuer?


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1420113300
Ja.


Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420113400
Bitte sehr, Herr Kol-
lege Breuer.


Paul Breuer (CDU):
Rede ID: ID1420113500
Sind Sie nicht auch der
Meinung, Herr Kollege Braun, dass es dann, wenn die
Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des
Wehrbeauftragten wesentlich später als die erste Debatte
im Deutschen Bundestag erfolgt, durchaus notwendig ist,
dass in Kenntnis der Stellungnahme eine erneute Debatte
im Deutschen Bundestag erfolgt?


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1420113600
Herr Breuer,
ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung bzw. das
Verteidigungsministerium sehr rasch einen eigenen
Bericht zu den Klagen, die im Bericht des Wehrbeauftrag-
ten aufgelistet sind, vorlegen könnte;


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Könnte!)

denn das Ministerium ist ja sehr nahe an den Problemen
dran. Bisher bekommen nur wir, die Mitglieder des Ver-
teidigungsausschusses, einen solchen Bericht. Da stimmt
etwas im System nicht.

Herr Breuer, vielleicht können Sie mir zustimmen, dass
der Wehrbeauftragte nicht etwa der Beauftragte des Ver-
teidigungsausschusses, sondern der Beauftragte des
ganzen Deutschen Bundestages ist. Dann müsste auch der
Bericht der Bundesregierung zu den Feststellungen im
Bericht des Wehrbeauftragten als eigene Drucksache des
Deutschen Bundestages dem Deutschen Bundestag zur
Kenntnis gebracht werden. Vor diesem Hintergrund könn-
ten wir – und zwar nicht nur die Mitglieder des Verteidi-
gungsausschusses, sondern der gesamte Bundestag – über
Probleme diskutieren, die sehr wohl Auswirkungen ha-
ben, die über den engeren Bereich der Verteidigung hin-
ausgehen, einfach deswegen, weil wir eine Bürgerarmee,
eine Parlamentsarmee haben.

Ich möchte einen Punkt ansprechen, der mir heute ganz
besonders am Herzen liegt. Unsere Soldaten, die wir mor-

gen in einen Auslandseinsatz schicken werden, wollen
aus gutem Grunde, dass sie mit einer großen Mehrheit im
Bundestag in diesen Einsatz geschickt werden, wenn er
denn notwendig ist. Nun werden wir gerade morgen ein
Szenario erleben, das genau dies verhindern wird. In der
morgigen Abstimmung wird es möglicherweise eine ganz
knappe Mehrheit für die Entsendung von deutschen Sol-
daten geben. Aber ein erheblicher Teil dieser Mehrheit
wird gerade aus denjenigen Abgeordneten bestehen, die
eigentlich gegen diesen Einsatz sind, während die Abge-
ordneten von CDU/CSU und FDP, die nachhaltig für die
Beteiligung deutscher Soldaten sind, dagegen stimmen
müssen, weil es ihnen wirklich nicht zuzumuten ist, dass
sie mit dieser Abstimmung gleichzeitig diesem Kanzler
und der rot-grünen Regierung das Vertrauen aussprechen.
Das ist nicht in Ordnung.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das ist doch ein guter Kanzler! Dem kann man doch zustimmen!)


Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Re-
gierungskoalition, es geht nicht an, dass wir hier morgen
ein völlig falsches Bild abgeben werden und sich die Sol-
daten dann fragen werden:


(Johannes Kahrs [SPD]: Dann stimmt doch zu!)


Sag mal, das kann doch nicht wahr sein? CDU/CSU und
FDP haben dagegen gestimmt, obwohl sie in Wirklichkeit
dafür sind, während Rot-Grün zum Teil dafür gestimmt
hat, obwohl schriftliche Erklärungen zur Abstimmung in
großer Zahl abgegeben worden sind, aus denen hervor-
geht, dass man eigentlich dagegen ist.


(Johannes Kahrs [SPD]: Dann stimmt doch so, wie ihr wollt!)


Ein solches Schauspiel wird uns in der Öffentlichkeit im
Inland wie auch im Ausland schaden. Es wird auch dem
Vertrauen schaden, das unsere Soldaten in diesen Bundes-
tag haben, der sie in diesen Auslandseinsatz schicken will.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich hätte mir gewünscht, der Bundesverteidigungsmi-

nister hätte mit der ihm verbliebenen Autorität dafür ge-
sorgt, dass der Bundestag die Chance gehabt hätte, über
einen so wichtigen Beschluss isoliert, also nur darüber zu
entscheiden; denn dann hätten die Soldaten auch erfahren,
wer wirklich dafür und wer wirklich dagegen ist.

Ich will ein Thema ansprechen, das im Bericht des
Wehrbeauftragten noch nicht enthalten ist, aber typisch
für die gegenwärtige Situation ist. Die Piloten der Bun-
deswehr leisten pro Jahr nur 150 Flugstunden, obwohl
die NATO 180 Flugstunden fordert.


(Manfred Opel [SPD]: Wir sind die NATO! – Gegenruf von der CDU/CSU: Wir sind ein Teil!)


Das ist die bisherige Praxis. Genau in dieser Woche nun
findet eine Konferenz in Gatow statt, bei der darüber
nachgedacht wird, wie die Zahl von 150 Stunden auf
120 Stunden gesenkt werden kann, weil die Führung des
Ministeriums es so will. Gleichzeitig bekomme ich eine
schriftliche Antwort des Verteidigungsministeriums auf

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Hildebrecht Braun (Augsburg)


19741


(C)



(D)



(A)



(B)


eine entsprechende Anfrage von mir, nach der Herr
Scharping angeordnet hat, dass die Zahl der Flugstunden
auf 180 angehoben wird. Da weiß die Spitze des Ministe-
riums nicht, was die zweite Ebene in diesem Zu-
sammenhang aus Kostengründen bereits veranlasst.

Das ist natürlich das zentrale Thema: Es gibt nicht
genügend Geld für die Bundeswehr,


(Johannes Kahrs [SPD]: Weil Sie das damals gestrichen haben!)


weil die Prioritäten für die Sicherheit und für die Bundes-
wehr nicht in der Weise gesetzt werden, wie das geboten
wäre.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir sparen jetzt sogar an der Sicherheit der Besatzungen
unserer Kampfflugzeuge.


(Verena Wohlleben [SPD]: Es ist unanständig, so etwas zu behaupten! – Gegenruf von der CDU/CSU: Ihr spart die Bundeswehr kaputt!)


Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass NATO-Standard
180 Stunden sind und wir die Zahl der Flugstunden auf
120 reduzieren, was bedeutet, dass unsere Piloten nicht
die notwendige Erfahrung haben.


(Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Entweder wissen Sie es nicht besser oder Sie haben sich nicht informiert!)


Ich möchte noch ein Thema ansprechen, das mir wich-
tig ist. Mit einer Laienhaftigkeit sondergleichen wurde
vor eineinhalb Jahren über die Verlegung von Standor-
ten nicht nur diskutiert, sondern auch entschieden. Da
glaubte man wirklich, man könnte mit dem Beschluss, die
Fernmeldeschule in Feldafing am Starnberger See


(Werner Siemann [CDU/CSU]: Die kommt mir bekannt vor!)


an irgendeinen anderen Standort in Bayern zu verlegen
– es wurde noch nicht einmal gesagt, wohin –,


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Ohne Telefonanschluss!)


Geld für die Bundeswehr gewinnen; in der Tat sind das in-
teressante Liegenschaften dort. Die Herrschaften, die da-
rüber entschieden haben, haben aber kein Gutachten zu
der Frage vorlegen können – Ihnen lag auch keines vor –,
welche Kosten mit diesem Schritt verbunden sind. Die
Kosten sind deutlich höher als die Erlöse, die man durch
den Verkauf dieser Liegenschaften realistischerweise er-
zielen kann. Ein solches Vorgehen ist typisch. Das geht in
dieser Form nicht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


So gab es Fehler am laufenden Band.

Ich muss zum Schluss kommen. Wir werden dem
Bundesverteidigungsministerium sehr genau auf die Fin-
ger gucken. Die Fehler dürfen sich nicht noch mehren.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420113700
Nun hat das Wort der
Kollege Winfried Nachtwei für Bündnis 90/Die Grünen.


(Gernot Erler [SPD]: Endlich mal ein vernünftiger Redner!)



Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420113800

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr
geehrter Herr Wehrbeauftragter, lieber Herr Penner, wenn
ich jetzt nichts zu Ihnen und zu Ihrem Amt sagte, dann
wäre das schon merkwürdig. Das heißt aber nicht, dass ich
mich jetzt sozusagen unter Zwang zu Ihrem Amt äußere.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Wobei Sie ja keinen Zwang kennen!)


Vielmehr sage ich aus wirklich fester Überzeugung – auch
für meine Fraktion –, dass wir Ihnen und Ihren Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern für Ihre Amtsführung sehr herz-
lich danken.


(Johannes Kahrs [SPD]: Guter Mann! – Gegenruf von der CDU/CSU: Besser als Scharping!)


Vor einem halben Jahr mussten Sie in Ihrem Bericht
feststellen, dass Überprüfungsersuchen häufig fehlerhaft
und verzögert behandelt worden sind. Das haben wir im
Verteidigungsausschuss mit deutlicher Besorgnis zur
Kenntnis genommen. Wir hoffen sehr – davon gehen wir
auch aus –, dass Sie in den letzten Monaten solche Klagen
nicht mehr führen mussten. – Ich sehe an Ihrer Körper-
sprache, dass man da doch wohl etwas vorsichtig sein
muss.


(Zuruf von der CDU/CSU: Da sieht er mehr als wir!)


Dann haben wir das jetzt auch im Protokoll; das ist ja
wichtig.

Herr Wehrbeauftragter, Sie sind bekannt, auch beliebt,
werden aber wegen Ihrer offenen Worte manchmal kri-
tisch aufgenommen. Sie haben in Ihrem Bericht erstmalig
nüchtern festgestellt, dass Militär und eben auch die Bun-
deswehr grundsätzlich – grundsätzlich! – für Menschen
mit rechtsextremer Orientierung anziehend wirken kön-
nen, weil es um Hierarchien, um Machtausübung, Um-
gang mit Waffen usw. geht. Diese grundsätzliche Gefähr-
dung – das heben Sie zu Recht deutlich hervor – erfordert
nicht nur ständige Aufmerksamkeit, sondern auch ganz
besondere Bemühungen um eine praktizierte – das ist das
Entscheidende – innere Führung. Politische Bildung leis-
tet dabei Unterstützung. Dabei geht es auch um so etwas
Banales, dass auch für die Kompaniechefs zum Beispiel
ausreichend Zeit dafür zur Verfügung stehen muss.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zugleich macht der Wehrbeauftragte aber auch deut-

lich, dass die heutige Einsatzrealität der Bundeswehr
rechtsextremen Erwartungen und Einstellungen diametral
zuwider läuft. Das wird schon deutlich, wenn wir uns die
normalen Aufträge anschauen, die mit Friedensbewah-
rung, etwa im Kosovo, oder mit dem Minderheitenschutz
zu tun haben. Die Arbeit wird auch immer im multilatera-
len Verbund geleistet. Das alles wirkt tatsächlich ab-
stoßend auf Leute mit rechtsradikalen Einstellungen.
Aber das ist die Realität der Bundeswehr.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Hildebrecht Braun (Augsburg)


19742


(C)



(D)



(A)



(B)


Dieser Bericht des Wehrbeauftragten ist der erste Jahres-
bericht, der sich mit einem ganzen Jahr Volleinsatz von Bun-
deswehrkräften im Rahmen von SFOR oder KFOR befasst.
In diesem Jahr bewegt sich die Dauerbelastung der Solda-
tinnen und Soldaten der Bundeswehr auf höchstem Niveau.

Aus aktuellem Anlass möchte ich auf die weit verbrei-
tete Frage eingehen, warum es denn ausgerechnet unter
Rot-Grün zu so vielen Auslandseinsätzen gekommen ist.
Ich kann Ihnen versichern – das gilt genauso für
CDU/CSU und FDP –: Keiner von uns hat sich um diese
Auslandseinsätze gerissen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Es ist nicht so, dass wir auf der Lauer liegen würden, um
solche Möglichkeiten zu finden. Nein, auf dem Balkan
und in benachbarten Krisen- und Konfliktregionen stellt
sich die Gewaltsituation so dar, dass es der Dämpfung und
der Gewalteindämmung bedarf.


(Hildebrecht Braun [Augsburg] [FDP]: Wo er Recht hat, hat er Recht!)


Es geht also nicht um die Durchsetzung machtpolitischer
Interessen, wofür das Militär in früheren Jahrhunderten
oder Jahrzehnten und bei vielen anderen Staaten immer
wieder eingesetzt wurde, sondern um Gewalteindämmung.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


In dem Zusammenhang möchte ich zwei Vorfälle schil-
dern, die, glaube ich, von exemplarischer Bedeutung sind.
Vor wenigen Tagen kam es in Mazedonien wieder zu
schweren Auseinandersetzungen; vier mazedonische Po-
lizisten sind ermordet worden. Dann hat es eine Geisel-
nahme von albanischer Seite gegeben. Der deutsche Am-
ber-Fox-Kommandeur hat es durch Vermittlungen be-
wirkt, dass ein Blutvergießen verhindert wurde. Das ist
das erste Beispiel.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


Das andere Beispiel: Am 8. Oktober ereignete sich ein
Zwischenfall, der in der Öffentlichkeit praktisch gar nicht
vermerkt worden ist: Es ist zum ersten Mal ein Soldat der
Bundeswehr durch gegnerische Waffeneinwirkung zu
Tode gekommen – früher sagte man dazu: gefallen. Was
war das für ein Soldat? Es war ein Oberstabsarzt der
Bundeswehr namens Dieter Eißing. In welchem Zusam-
menhang war das? Er war auf einer Beobachtermission
der Vereinten Nationen in Georgien, von der zu Recht ge-
sagt wird: Ohne diese Beobachtermission gäbe es dort
schon seit geraumer Zeit wieder blutigen Krieg. Das sind
zwei hervorragende Beispiele für eine andere Realität;
das muss wahrgenommen werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Paul Breuer [CDU/ CSU]: Es ist kaum jemand da von Ihren Bänken, der es hören müsste!)


Der vorherige Bericht macht deutlich, dass es in den
Reihen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im

Zusammenhang mit dem Luftkrieg im Kosovo einige Ir-
ritationen und Unsicherheiten gegeben hat. Damals ist die
Forderung deutlich formuliert worden, dass Regierung
und Parlament Aufträge klar benennen müssen, sodass die
Soldatinnen und Soldaten diese Aufträgen auch mit gutem
Gewissen erfüllen können.

Morgen steht hier im Bundestag ein neuer Bundes-
wehrauftrag zur Debatte und zur Abstimmung. Dieser Auf-
trag ist in seiner Zusammensetzung gar nicht so unge-
wöhnlich, aber in Bezug auf die Aufgabenstellung und den
Einsatzraum wird mit diesem Auftrag wirklich Neuland
betreten. Er wird auch etliche Unwägbarkeiten enthalten.
Für Regierung und Parlament wird es deshalb umso wich-
tiger sein – wir stehen da in der Pflicht –, Soldaten wie Öf-
fentlichkeit überzeugend und glaubwürdig zu vermitteln,
dass diese Entsendung notwendig und verantwortbar ist
und dass sie ganz und gar nicht in ein afghanisches Kriegs-
abenteuer führen kann und darf. Vielmehr dient sie einzig
der gezielten Verfolgung von Terroristen.

Ich danke Ihnen für lhre Geduld.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Hildebrecht Braun [Augsburg] [FDP])



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420113900
Ich erteile dem Kolle-
gen Dr. Winfried Wolf für die PDS-Fraktion das Wort.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1420114000
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Werte Kol-
leginnen! Werte Kollegen! Wir haben jedes Jahr – min-
destens einmal, meistens aber zweimal – die Gelegenheit,
den Bericht des Wehrbeauftragten zu diskutieren. Es han-
delt sich um einen Bericht der, unabhängig davon, ob von
Claire Marienfeld oder von Willfried Penner herausgege-
ben, zu einer differenzierten Betrachtungsweise heraus-
fordert. Dies gilt sowohl für jemanden wie mich, der im
Jahre 1967 den Wehrdienst verweigert hat, als auch für
eine Partei wie die PDS, die generell eine radikale Abrüs-
tung fordert. Wenn ich von „differenzierter Betrachtungs-
weise“ spreche, dann meine ich, dass es sich immer um
detaillierte und weitgehend objektive Berichte handelt.

In diesen Berichten erfährt man viele Details über die
Bundeswehr, zum Teil auch Banales und Erstaunliches.
So wird zum Beispiel auf Seite 19 festgestellt, dass es im
Kosovo für die Bundeswehr zu wenig Fitnesscenter gebe.


(Christine Lehder [SPD]: Das ist wichtig! Sie haben keine Ahnung!)


Außerdem wird festgestellt, dass der EXPO-Rabatt für die
Soldaten zu niedrig war. Auf Seite 38 steht, dass für die
Soldaten der Gebirgsjägertruppe, die aus orthopädi-
schen Gründen spezielles Schuhwerk benötigen, der
„Bergschuh/leicht“ nicht in ausreichender Menge zur Ver-
fügung stand.


(Hildebrecht Braun [Augsburg] [FDP]: Versuchen Sie nicht, den Bericht lächerlich zu machen! – Christine Lehder [SPD]: Gehen Sie einmal hin und leisten Sie das, was die Soldaten leisten!)


– Ich mache den Bericht nicht lächerlich.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Winfried Nachtwei

19743


(C)



(D)



(A)



(B)


Hinter manchem Banalen steht aber auch Bedrohliches
und Ernstes. Ein Beispiel aus der Militärseelsorge: Sie,
Herr Penner, stellen auf Seite 37 fest, dass im Osten
Deutschlands – 70 Prozent der Menschen, auch 70 Pro-
zent der Angehörigen der Armee, sind konfessionell nicht
gebunden – viele Soldaten bei Militärseelsorgern Rat su-
chen. Das steht mit den Auslandseinsätzen und mit den
Kampfeinsätzen der Bundeswehr im Zusammenhang.

Herr Penner, auf Seite 21 sprechen Sie davon, dass kli-
maangepasste Textilien entwickelt werden müssen und
dass die Entwicklung einer Tropenbekleidung anstehe.
Dahinter verbirgt sich ebenfalls das Thema Auslands-
einsätze der Bundeswehr. Herr Penner ist ganz offen und
schreibt auf Seite 16:

Es hat sich gezeigt, dass die Einsätze im Rahmen von
SFOR und KFOR von nicht absehbarer Dauer sind.

„Tropenbekleidung“, das kann konkret heißen, dass zum
Beispiel morgen nach einem Beschluss über den Einsatz
von 3 900 Soldaten Einsatzziele wie Somalia im Spiel
sein werden.

Ich erinnere Sie, die sozialdemokratischen Abgeordne-
ten – Sie haben viele Zwischenrufe gemacht –, daran, dass
Sie noch im Jahre 1993 vor dem Hintergrund des damali-
gen Somalia-Einsatzes nach Karlsruhe zogen, weil Sie
dachten: Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundes-
wehr auf der Grundlage unserer Verfassung dort einge-
setzt werden kann.


(Christine Lehder [SPD]: Wir wollten nur Klarheit!)


Jetzt, wo Sie politisch das Sagen haben, sind Sie für eine
Ausweitung dieser Auslandseinsätze eingetreten.

Ich möchte ganz kurz vier Stichpunkte nennen,


(Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben nur noch vier Minuten!)


in denen wir mit den Vorschlägen von Herrn Penner über-
einstimmen.

Erstens. Der Drill und das Schleifen der Soldaten müs-
sen abgeschafft werden. Es werden richtige Vorschläge
zum Abbau gemacht.

Zweitens. Die entwürdigenden Aufnahmerituale, vor
allem bei Unteroffizieren, müssen abgeschafft werden.

Drittens. Das absurde Ost-West-Gefälle beim Sold
muss aufgehoben werden.

Viertens. Der erneute Anstieg von rechtsextremen
und fremdenfeindlichen Vorfällen muss bekämpft wer-
den. Im Jahre 1998 waren es 319 Vorfälle; im Jahre 1999
gab es einen erfreulichen Rückgang auf 135 Vorfälle. Im
letzten Jahr hatten wir leider wieder 196 Vorfälle.

Ich möchte mit den gleichen Ausführungen schließen,
die ich zu dem letzten Bericht – noch von Claire Marienfeld
– vorgetragen habe. Der damalige Staatsminister Naumann
hat sein Amt mit der Maßgabe angetreten, dass unter der
SPD-geführten Regierung die Kasernen, die noch an kolo-
niale Traditionen, an SS-Traditionen, an Wehrmachtstradi-
tionen erinnern, sämtlich umbenannt würden. Abgesehen

von einigen Umbenennungen, die noch unter Rühe erfolgt
sind, und einer einzigen Umbenennung, die unter Scharping
erfolgt ist, hat keine weitere Kasernenumbenennung statt-
gefunden. Das heißt, dass zum Beispiel nach wie vor an Ge-
neral Hüttner, also an einen Mann, der an SS-Massakern in
der Ukraine beteiligt war, in einer Kaserne in Hof erinnert
wird. Wir haben ein weiteres Beispiel, die Heusinger-Ka-
serne in Hammelburg. Sie heißt so, obwohl der Offizier un-
ter anderem Chef der Organisationsabteilung des Heeres
war, konkret beteiligt an der Erarbeitung des Plans Barba-
rossa.


(Peter Zumkley [SPD]: Das war der erste Generalinspekteur der Bundeswehr!)


Wir hatten im Juni den Jahrestag der Erarbeitung des
Plans Barbarossa, des Überfalls auf die Sowjetunion.


Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420114100
Herr Kollege, Ihre
Redezeit ist weit überschritten.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1420114200
Ich glaube schon, dass Sie
von der SPD und von den Grünen die Aufgabe hätten, im
Sinne einer demokratischen Kultur in der Bundeswehr
hier konkrete Änderungen zu erreichen. Das wäre ein
Auftrag, der für alle Parteien gemeinsam gilt.


(Peter Zumkley [SPD]: Wer sagt das? Vor welchem Hintergrund?)


Danke schön.


(Beifall bei der PDS)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420114300
Nun erteile ich das
Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Walter
Kolbow.

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1420114400
Frau Präsidentin! Sehr geehrter
Herr Wehrbeauftragter! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst muss ich einige Irritationen, möglicherweise
auch Vergesslichkeiten, aufseiten der Opposition anspre-
chen und Sie darauf hinweisen, dass der Bundesminister
der Verteidigung seine Stellungnahme zum Bericht des
Wehrbeauftragten, der vom 13. März datiert, am 18. Mai
dieses Jahres dem Vorsitzenden des Verteidigungsaus-
schusses zugesandt hat.


(Hildebrecht Braun [Augsburg] [FDP]: Ja, natürlich, aber nur ihm!)


Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese Stellungnahme
zu vervielfältigen und vorzulegen. Herr Kollege Braun,
Sie hätten diese Stellungnahme heute hier durchaus mit
einbeziehen können. Sie haben diese Gelegenheit nicht ge-
nutzt. Sie haben über alles geredet, nur nicht über den Be-
richt des Wehrbeauftragten und über die vorliegende Stel-
lungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Im Übrigen darf ich zu Ihrer Kenntnis darauf hinwei-
sen, dass die Beschlussempfehlung lautet, der Bundestag

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Winfried Wolf

19744


(C)



(D)



(A)



(B)


wolle beschließen, diesen Bericht der Bundesregierung
zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis zu
bringen, soweit die Hinweise nicht bereits erledigt sind,
und sie sind zum großen Teil in den Prüfbemerkungen be-
reits erledigt.


(Verena Wohlleben [SPD]: Hört! Hört!)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem
Wehrbeauftragten verbindet uns die Auffassung, die Gott
sei Dank auch im Hause über die Fraktionsgrenzen hin-
weg immer wieder zum Ausdruck kommt, dass Attrakti-
vität und Motivation ganz wesentlich von der Ausstat-
tung der Truppe sowie von der Fürsorge und Betreuung
der Soldatinnen und Soldaten und deren Familien abhän-
gen. Ich stehe nicht an, hier auch kritische Bemerkungen
aufzunehmen, sie mitzunehmen und sie auch, da nichts so
gut ist, dass es nicht noch besser werden könnte, per Wie-
dervorlage zur Veränderung und zur Abschaffung solcher
Mängel einzubringen. Sie wissen genau, dass das unser
Bemühen ist.

Deshalb sage ich Ihnen im Anschluss an das, was wir am
Freitag hier miteinander besprochen haben, noch einmal,
dass die effizienten Strukturen und die moderne und lei-
stungsfähige Ausrüstung, die unerlässlich ist, immer wieder
auf den Weg gebracht werden und dass wir vor allem auch –
das hat der Herr Wehrbeauftragte dankenswerterweise
ebenfalls angesprochen – den Anspruch erheben, Verteidi-
gungsarmee und Einsatzarmee in Ausrüstung und Mate-
rialausstattung auf gleiches Niveau zu bringen. Das ist
natürlich unser Bestreben. Auch in Zeiten knappen Geldes
bitte ich, diese Tatsache und Notwendigkeit zu betrachten
und mit einzubeziehen, dass wir unseren im Einsatz befind-
lichen Soldaten die beste Ausrüstung und den besten Schutz
mitgeben müssen. Das tun wir jetzt und das tun wir auch,
wenn der Deutsche Bundestag morgen die entsprechende
Entscheidung treffen sollte.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich bin dem Kollegen Göllner sehr dankbar, dass er
noch einmal auf das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz
und das 6. Besoldungsänderungsgesetz hingewiesen hat.
Er hat gesagt, welche wesentlichen Errungenschaften
diese Gesetze bei der Neuordnung der Laufbahnen, bei
der Abschaffung des Beförderungsstaus und bei der Ver-
größerung des Anteils neuer Stellen mit sich bringen.
Trotz Ihrer bemühten Oppositionsrede, Herr Siemann,
sollten Sie dies einräumen und endlich einmal anerken-
nen, dass wir hier etwas tun, zu dem Sie in Ihrer Regie-
rungszeit nie in der Lage waren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Werner Siemann [CDU/CSU]: Gebetsmühlenartig!)


Der Herr Wehrbeauftragte hat sich darüber beklagt,
dass er mit dem Intranet und mit Informationen aus unse-
rem Ressort die eine oder andere Schwierigkeit hat. Ich
nehme das natürlich auf. Ich habe den praktischen Vor-
schlag, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ad-
ministrationen normale Menschen sind und die eine oder
andere Unzulänglichkeit geschehen kann: Wenden Sie
sich an das Bundesministerium der Verteidigung. Die Par-

lamentarischen Staatssekretäre werden dafür sorgen, dass
nirgendwo im Haus oder auch bei Ihnen, Herr Wehrbe-
auftragter, Informationslücken entstehen können.


(Beifall bei der SPD – Werner Siemann [CDU/CSU]: Das muss aber genau protokolliert werden! Da lassen wir uns mal überraschen! – Zuruf von der CDU/CSU: „Entstehen können“, das heißt, die vorhandenen werden nicht geschlossen!)


Meine Damen und Herren, der Herr Wehrbeauftragte
hat in seiner wichtigen Rede zu seinem Bericht auch die
Grenzen der Privatisierung, die wir anzustreben haben,
um Effizienzgewinne und Ausgabensenkungen zu erzie-
len, angesprochen. Bei der Neuausrichtung der Bundes-
wehr kommt der strategischen Partnerschaft mit der Wirt-
schaft eine große Bedeutung zu.


(Verena Wohlleben [SPD]: So ist es!)


Diese dient dazu, finanzielle Freiräume zu schaffen, die
zur Beseitigung des Investitionsstaus vergangener Jahre
dringend nötig sind. So kann die Bundeswehr mit den
Fähigkeiten versehen werden, die sie zur Wahrnehmung
ihrer Aufgaben benötigt. Neben Maßnahmen der internen
Optimierung werden deshalb die einzelnen Geschäftsbe-
reiche der Bundeswehr daraufhin untersucht, ob die dort
erbrachten Leistungen nicht in anderen Betriebsformen
wirtschaftlicher erbracht werden können.

Ich darf alle, die mit uns daran arbeiten, dieses rei-
bungs- und friktionsloser sowie noch erfolgreicher zu ma-
chen, in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin-
weisen, dass wir im Rahmen von Pilotprojekten
Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit einzelner Berei-
che gewonnen haben und in den noch laufenden Projek-
ten gewinnen werden. Durch diesen Prozess – auf diese
Feststellung kommt es mir gerade auch angesichts der
Anmerkung des Herrn Wehrbeauftragten an – werden je-
doch keineswegs die Kernfähigkeiten der Streitkräfte ge-
fährdet. Ziel ist es, ein Höchstmaß an Unterstützungslei-
stungen im Zusammenwirken mit der Wirtschaft zu
erbringen, sofern die Kosten, zu denen ein privater An-
bieter die geforderten Leistungen erbringt, unter den Kos-
ten der jetzigen Form der Leistungserbringung liegen.

Ich bin Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, sehr dankbar
dafür, dass Sie die Frage der Planungssicherheit im Zu-
sammenhang mit der Umsetzung der Reform angespro-
chen und aus Ihrer Sicht wichtige Punkte hervorgehoben
haben. Dies ist ein wichtiger Anspruch, den wir auch bei
der Umsetzung der Reform und bei der Erstellung der Or-
ganisationspläne, die tagtägliche Aufgabe im Ministerium
und in den nachgeordneten Behörden, die die Umsetzung
in den Händen haben und steuern, ist, natürlich einhalten
wollen. Wir sind dankbar dafür, wenn wir durch Ihre
Truppenbesuche und andere Tätigkeiten von Mängeln er-
fahren, damit wir, sollte es Fehler geben, hier nachsteu-
ernd und korrigierend eingreifen können. Da, wo Men-
schen arbeiten, passieren gerade bei einer so groß
angelegten Reform natürlich auch Fehler. Deswegen
reden wir ja im Übrigen auch im Parlament über
diese Dinge, damit wir deren Inhalte noch intensiver
transportieren und die Motivation derer, die draußen die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Parl. Staatssekretär Walter Kolbow

19745


(C)



(D)



(A)



(B)


Bundeswehrreform umzusetzen haben – das ist verdammt
nicht einfach –, stärken können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Werner Siemann [CDU/ CSU]: Darüber können wir auch außerhalb des Parlaments einmal reden!)


– Aber natürlich, Herr Kollege Siemann. Das können wir
zusammen tun. Das ist kein Problem.

Zum Abschluss meiner Anmerkungen zur Rede und
zum Bericht des Herrn Wehrbeauftragten möchte ich noch
einen Punkt aufgreifen: Das Ost-West-Gefälle beim Sold
ist ein immer wiederkehrendes Thema. Das unterschied-
liche Besoldungsniveau betrifft natürlich nicht allein die
Bundeswehr, sondern den gesamten öffentlichen Dienst
in den neuen Bundesländern. Eine Sonderregelung – ich
muss das leider auch heute aus der Sicht des Bundes-
ministeriums für Verteidigung sagen – für die Angehöri-
gen der Bundeswehr würde den Vorwurf der Privilegie-
rung zur Folge haben und auch politisch nicht durch-
setzbar sein. Ich erinnere mich, dass Ministerpräsidenten
und Finanzminister der neuen Bundesländer in Kabinetts-
sitzungen, an denen ich teilgenommen habe, uns auch aus
ihrer Sicht immer wieder gesagt haben – deshalb auch die-
ser Hinweis in Richtung auf Ihre Anmerkungen, Herr
Wehrbeauftragter –, dass die Tarifgemeinschaft von Län-
dern und Gemeinden dafür nicht ausschließlich zuständig
sei und Länder und Kommunen die Auswirkungen auf
ihre Finanzsituation, wenn wir hier als Vorreiter vorange-
hen, nicht aushalten würden.


(Verena Wohlleben [SPD]: So ist es!)


Deshalb bitten wir hier auch den Bund um Vorsicht. Fra-
gen Sie Ihre Kollegen in den Landtagen und Ihre Finanz-
minister. Sie werden dann sehen, wie sich die Finanzsi-
tuation von Ländern und Gemeinden insgesamt bei einer
Umsetzung dieser Forderung darstellen würde.


Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420114500
Herr Staatssekretär,
der Kollege Breuer hat eine Frage. – Die lassen Sie zu.
Bitte sehr.


Paul Breuer (CDU):
Rede ID: ID1420114600
Verehrter Herr Staatssekre-
tär, lieber Kollege Kolbow, so sehr ich bereit bin, anzuer-
kennen, dass die von Ihnen geschilderten Zusammen-
hänge stimmen, möchte ich Sie doch fragen, welche
Strategie Verteidigungsminister Scharping bei dem Ver-
sprechen, dass diese Besoldungsunterschiede alsbald ab-
gestellt werden könnten, auf einer Tagung in Dresden im
Jahre 1999 vorgeschwebt haben mag.

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1420114700
Der Bundesminister der Verteidi-
gung bemüht sich, dieses Problem schrittweise zu lösen.
An der Lösung dieses Problems wird gearbeitet; es ist
aber noch nicht gelöst. Ich verweise in diesem Zusam-
menhang auf meine hier vorgetragenen Anmerkungen.


(Beifall bei der SPD – Peter Zumkley [SPD]: Ihr habt es doch auch nicht hingekriegt! – Verena Wohlleben [SPD]: Eigentor!)


Wir sehen in dem vorliegenden 42. Jahresbericht des
Wehrbeauftragten eine wichtige Bestätigung für diesen
von uns eingeschlagenen und von mir kursorisch darge-
stellten Kurs. Die kritische, offene und sachlich ausgewo-
gene Darstellung der inneren Lage der Streitkräfte und der
Vorgänge durch den Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages ist uns – wie in all den Jahren zuvor – eine
willkommene Hilfe und zugleich Ansporn für den weite-
ren Umbau der Bundeswehr sowie für die weitere Ausge-
staltung zukunftsfähiger Streitkräfte und damit für eine
einsatzfähige Bundeswehr.

Die kritische und offene, aber auch sachlich ausgewo-
gene Darstellung der Erkenntnisse des Wehrbeauftragten
stellt eine wichtige Hilfe bei der Verbesserung der inneren
Führung, der Motivation, der Fürsorge und der Attrakti-
vität des Arbeitsplatzes Bundeswehr für uns dar. Hier-
für danke ich auch namens des Bundesministers der Ver-
teidigung dem Herrn Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern ebenso ausdrücklich wie für die stets hervorragende
und sehr konstruktive Zusammenarbeit.

Herzlichen Dank für Ihre Geduld.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420114800
Nun hat der Kollege
Hans Raidel für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Hans Raidel (CSU):
Rede ID: ID1420114900
Frau Präsidentin! Herr
Wehrbeauftragter! Meine sehr verehrten Damen und Her-
ren! Auch ich möchte Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, sehr
herzlich für Ihre Arbeit danken, vor allem deshalb, weil
Sie viele Themen aufgreifen, auf den Punkt bringen und
das Ministerium dazu zwingen, sich mit diesen Fragen
sehr eingehend zu befassen.

Die innere Führung ist ein Kernstück, ein Parade-
stück dieses Parlamentsheeres. So muss es einen schon
verwundern, wenn man in diesem Bericht lesen muss,
dass einem weiblichen Feldwebel mit auffällig rot ge-
färbten Haaren nicht erlaubt wurde, anlässlich eines Be-
förderungsappells die Truppenfahne zu tragen.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Es hätte schwarzrot-gold sein müssen!)


Kolleginnen mit derart roten Haaren, hätten also über-
haupt keine Chance, in dieser Truppe etwas Positives zu
leisten. Ich muss daher schon die Frage stellen, ob diese
Kritik am Aussehen eines weiblichen Soldaten zeitgemäß
ist und ob sie noch zu den allgemeinen Lebensgewohn-
heiten und -umständen passt. Ich bin Ihnen dankbar, Herr
Wehrbeauftragter, dass Sie auch einen solchen Punkt auf-
gegriffen haben, um im Bereich der inneren Führung die
Maßstäbe und Verhältnisse zurechtzurücken.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrem Beitrag das po-

sitive Bemühen herausgestellt. Ich unterstelle Ihnen per-
sönlich, dass Sie sich sehr bemühen. Ich glaube auch da-
ran, dass sich der Verteidigungsminister bemüht. Aber
Fakt ist doch, dass er sich in diesen Fragen weder gegen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Parl. Staatssekretär Walter Kolbow

19746


(C)



(D)



(A)



(B)


den Finanzminister noch gegen den Bundeskanzler
durchsetzen kann. Sonst wäre die finanzielle Verfasstheit
dieser Armee nicht so, wie sie nun tatsächlich ist.


(Paul Breuer [CDU/CSU]: Er geht halt baden!)


Die Frage nach dem Geld bestimmt selbstverständlich
die Wirklichkeit. Nach den schrecklichen Ereignissen vom
11. September haben Sie im Rahmen eines Antiterrorpa-
kets nachgebessert. Sie haben rund 1,5 Milliarden DM für
die Bundeswehr reklamiert. Wenn Sie sich aber dieses Pa-
ket im Einzelnen anschauen, dann finden Sie keinen aus-
gewiesenen Betrag zur Verbesserung der Betreuung der
Soldaten im Einsatz und der Betreuung der Familien da-
heim. Ich bin der Meinung, dass in diesem Paket entspre-
chende Beträge für diesen Zweck enthalten sein müssten.
Sollte es irgendwo nicht aufgeschlüsselt darin stehen, dann
müsste das hier zusätzlich zum Ausdruck gebracht wer-
den; denn der Einsatz auf dem Balkan, der Einsatz in Ma-
zedonien und die neuen Aufgaben, über die morgen vo-
raussichtlich beschlossen wird, zwingen uns dazu, ins-
besondere der Betreuung unserer Soldaten vor Ort und der
Familienbetreuung daheim ganz besonderes Augenmerk
zu schenken. Ich darf noch einmal auf das verweisen, was
gestern insbesondere in den Gesprächen mit den Militär-
bischöfen zum Ausdruck gekommen ist. Dankenswerter-
weise ist in dem einen oder anderen Beitrag darauf hinge-
wiesen worden.

Meine Damen und Herren, ich möchte hier keine Ein-
zelfälle aufgreifen, sondern ich teile alles, was zur Lauf-
bahnattraktivität, zur Besoldungssituation und zum Beför-
derungsstau vom Kollegen Siemann gesagt worden ist. Ich
meine, er hat Recht, dass das nicht ausreicht, was mit den
neuen gesetzlichen Vorgaben auf den Weg gebracht wor-
den ist. Das kann nur ein Anfang sein. Wir brauchen in al-
len Truppengattungen nur die Besten. Ich darf Ihnen bei-
spielsweise aus dem Bereich Luftwaffe erzählen, dass
unter elf Abiturienten nur ein verwendungstauglicher Pilot
ist. Das zeigt dann den hohen Qualitätsanspruch der
Bundeswehr insgesamt auf. An diesen Maßstäben müssen
wir weiterarbeiten, nicht zuletzt auch deswegen, weil die
Bundeswehr natürlich mit der Industrie und der Wirtschaft
ganz allgemein konkurrieren muss. Wenn Sie da die finan-
ziellen Möglichkeiten sehen und denen die bescheidene
Besoldung der Bundeswehr in den qualifiziertesten Lauf-
bahnen gegenüberstellen, dann ist dieses Anliegen, das
auch der Wehrbeauftragte angesprochen hat, mehr als be-
rechtigt. Ich hoffe, dass der Einstieg 2002 fortgeführt wird.
Wir werden ein besonderes Augenmerk darauf richten.

Gleichzeitig meine ich, dass der Bundeswehrverband
Recht hat, wenn er die Situation der Ausgeschiedenen,
also der Pensionisten, reklamiert und sagt, dass die Ab-
schmelzung in diesen Bereichen aufgrund dieses schwie-
rigen Dienstes nicht gerechtfertigt ist. Ich persönlich un-
terstütze jeden Protest, der seitens des Bundeswehr-
verbandes zugunsten der Soldaten angestrengt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang
möchte ich hier noch einen Punkt ansprechen, nämlich
den Umgang mit kranken Soldaten aus der Fürsorge-
pflicht des Dienstherren heraus, festgemacht am Stich-
wort Strahlengeschädigte. Angesichts dessen, was wir

hier teilweise hören, wie umständlich bis ablehnend das
Verhalten in den Verfahren ist, habe ich die Bitte an Sie,
aber auch an Sie, Herr Wehrbeauftragter, dass man diesen
Personenkreis in ganz besonders fürsorgliche Betrachtun-
gen einbezieht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Manfred Opel [SPD]: Das habe ich getan!)


– Wenn das so ist, Herr General a. D. – Sie waren verant-
wortlich tätig –, dann wundere ich mich, dass Sie als ak-
tiver General damals nicht dafür gesorgt haben, dass diese
Dinge besser geregelt wurden; sonst wäre dieser Einwand
hier nicht notwendig gewesen.


(Manfred Opel [SPD]: Die Verfahren gibt es seit 30 Jahren! Wer hat denn da regiert? – Peter Zumkley [SPD]: Da hatten wir eine andere Regierung, die sich darum nicht gekümmert hat! Das ist alles in Ihrer Zeit passiert und jetzt laden Sie das alles bei uns ab!)


Ich höre hier zwar immer Botschaften, aber die Aktivitä-
ten, die daraus zu folgen haben, bleiben mangelhaft.

Deswegen kritisiere ich abschließend, dass Sie, Herr
Staatssekretär auch hier in Ihrem Beitrag alles wieder so
positiv geschildert haben. Die Botschaft hör ich wohl, al-
lein, mir fehlt der Glaube.


(Peter Zumkley [SPD]: Das ist aber Ihr Problem!)


Deswegen unterstütze ich, sehr gerne zusammen mit
meiner Fraktion alle Eingaben des Wehrbeauftragten, die
darauf hinzielen, nun das Bewusstsein im Ministerium zu
schärfen, dass wir bei einem Parlamentsheer für unsere
Soldaten in allen Bereichen da zu sein haben, damit die
Akzeptanz für die Arbeit und die Einsätze unserer Solda-
ten auch in der Bevölkerung vergrößert wird.

Zufriedene Soldaten leisten mehr als unzufriedene.


(Uwe Göllner [SPD]: Das ist wie bei Abgeordneten!)


Deswegen bitte ich Sie alle herzlich, in diesem Sinne wei-
terzuarbeiten und Ihre Vorbehalte aufzugeben.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420115000
Das Wort hat nun die
Kollegin Verena Wohlleben für die SPD-Fraktion.


Verena Wohlleben (SPD):
Rede ID: ID1420115100
Frau Präsidentin! Sehr ge-
ehrter Herr Wehrbeauftragter! Meine sehr verehrten Kol-
legen und Kolleginnen! Ich komme zurück zum Thema,
zu dem Bericht des Wehrbeauftragten, den wir ja heute
auf der Tagesordnung haben.


(Beifall bei der SPD)


Unsere Soldaten in der Bundeswehr werden in vielen
Einheiten und in vielen Funktionen bis an die Grenzen ih-
rer Leistungsfähigkeit gefordert.


(Peter Zumkley [SPD]: Sehr wahr!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Hans Raidel

19747


(C)



(D)



(A)



(B)


Weil das so ist, ist es notwendig, dass wir, das Parlament,
das Wirken unserer Soldatinnen und Soldaten mit An-
stand, mit Respekt, aber auch mit großem Dank begleiten.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Unsere Vorstellung von den Aufgaben des Wehrbe-
auftragten war bisher mehr von der Rolle als Kummer-
kasten der Truppe geprägt. Damit ist in den vergangenen
Jahrzehnten eine belastbare Vertrauensbasis zwischen der
Institution Wehrbeauftragter und den Soldaten aller
Dienstgrade, der militärischen Führung sowie der poli-
tischen Leitung geschaffen worden. Dies hat ganz ent-
scheidend zum positiven Bild der Bundeswehr im In- und
Ausland beigetragen.

Doch in der letzten Dekade haben sich die Rahmenbe-
dingungen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik
grundlegend geändert. Aus der „army in being“ in einer
bipolaren Bündniswelt mit klaren Abgrenzungen ist eine
Armee im Einsatz geworden. Das, so denke ich, wird auch
direkte Auswirkungen auf die Rolle des Wehrbeauftragten
haben; denn neben dem gewohnten Kummerkasten sehe
ich angesichts der Lage, in der wir uns befinden, eine neue
fordernde Aufgabe des Wehrbeauftragten darin, mehr An-
walt der Soldatinnen und Soldaten gegenüber der Leitung
und dem Parlament zu sein und mit seiner Autorität dafür
zu sorgen, dass zum Beispiel der persönliche Schutz der
Soldaten, aber auch Qualität und Einsatzfähigkeit der
Ausrüstung den anspruchsvollen Aufträgen nach Art und
Umfang entsprechen.

Dieses Amt wird vom Wehrbeauftragten gewissenhaft
ausgefüllt. Der Wehrbeauftragte redet niemandem nach
dem Munde. Es ist klar ersichtlich, dass Soldaten er-
wünscht sind, die kritisch mitdenken, mitentscheiden und
mitverantworten. Dies zeigt der Bericht auf. Es ist kein
Mängelbericht und keine Zustandsbeschreibung der
Bundeswehr, sondern er gibt zusätzlich wertvolle, kon-
struktive Anregungen. Dafür danken wir ganz besonders
herzlich. Ich bin sicher, dass diese neue Rolle des Wehr-
beauftragten gerade den Familienangehörigen unserer
Soldaten die notwendige Zuversicht gibt, dass für ihre
Söhne und Männer, aber auch Mütter und Töchter auch in
gefährlichem Umfeld bestens gesorgt wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Das Thema „weibliche Soldaten in der Truppe“ fällt in
der konkreten Umsetzung noch nicht in das Berichts-
jahr 2000. Trotzdem wurde dieser Bereich erstmals in den
Bericht aufgenommen. Dabei ist es äußerst erfreulich,
dass im Zusammenhang mit dem vermehrten Einsatz von
Frauen in der Bundeswehr kaum Probleme genannt
wurden. Dies zeigt deutlich, dass die vorbereitenden
Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung so
gut waren, dass die Eingliederung in die Truppe weitge-
hend problemlos ablaufen konnte. Die detaillierte Infor-
mation der Bewerberinnen im Vorfeld wirkte zudem
falschen Berufsvorstellungen entgegen. Dafür danken wir
dem Ministerium.

Die Anregungen, die der Bericht gibt, sind erwähnens-
wert. Wir empfehlen, diese auch umzusetzen. Ich nenne

beispielhaft erstens, bei den beginnenden Strukturverän-
derungen der Bundeswehr selbstverständlich die Vertrau-
enspersonen einzubeziehen, zweitens, die Information der
Soldaten über Fürsorgeleistungen und Zulagen vor ihren
Auslandseinsätzen zu verbessern, und drittens, weitere
Verbesserungen der Kommunikation zwischen Einsatz-
land und Heimat vorzunehmen.

Zum Thema Personalangelegenheiten: Im Berichts-
jahr 2000 lag der Personalgewinn höher als im Durch-
schnitt der zehn Jahre davor. Die Bundeswehr hat von ih-
rer Attraktivität also grundsätzlich nichts verloren.


(Peter Zumkley [SPD]: Sehr gut!)


Da aber der Ergänzungsbedarf in der Truppe höher als der
derzeitige Personalgewinn liegt, wird unser Attraktivitäts-
programm dafür sorgen, noch mehr qualifizierte Bewer-
ber anzuziehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Lieber Herr Kollege Siemann und lieber Herr Kollege
Raidel, wir wollen jedem Zeitsoldaten die berufliche
Höherqualifizierung ermöglichen. Wer als Geselle in die
Bundeswehr eintritt, soll sie künftig als Meister verlassen,
und wer noch keine Ausbildung hat, soll in der Bundes-
wehr eine erhalten. Das sind unsere Vorstellungen. Dies
wird in enger Ausbildungskooperation mit der Wirtschaft
und den Berufsverbänden geschehen.

Auch die Besoldung wird attraktiver: Die künftige
Eingangsbesoldung wird A 3 sein. Bei Ihnen war sie jah-
relang A 1 bzw. A 2; dies vergessen wir ganz schnell.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Peter Zumkley [SPD]: Zu mehr waren sie nicht fähig!)


Die Zahl der Planstellen für A 9 und für Kompaniechefs
– das betrifft A 12 – wird erheblich erweitert und somit die
Berufszufriedenheit erheblich gesteigert. Den Forderun-
gen des Wehrbeauftragten nach Fortkommens- und
Entwicklungschancen sowie Besoldungserhöhungen
wird damit ebenfalls Rechnung getragen.


(Peter Zumkley [SPD]: Sehr richtig!)


Wir danken dem Wehrbeauftragten ausdrücklich für
seine wertvolle Arbeit und wünschen uns eine weiterhin
gute und konstruktive Zusammenarbeit. Sehr geehrter
Herr Dr. Penner, liebe Soldatinnen und Soldaten, Sie kön-
nen sicher sein, dass der Bericht des Wehrbeauftragten
von uns auch in Zukunft genau gelesen und beachtet wird.
Wo es Mängel gibt, werden wir diese beseitigen. Wir dan-
ken aber auch dem Bundesministerium der Verteidigung,
dass die angegebenen Mängel aufgegriffen wurden und so
schnell wie möglich beseitigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für
die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420115200
Ich schließe die Aus-
sprache.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Verena Wohlleben

19748


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir kommen jetzt zur Beschlussfassung des Verteidi-
gungsausschusses zu dem Jahresbericht 2000 des Wehr-
beauftragten auf den Drucksachen 14/5400 und 14/7111.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen-
stimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Die Beschluss-
empfehlung ist einstimmig angenommen.

Nun rufe ich Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Helmut
Heiderich, Dr. Maria Böhmer, Peter Bleser, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Zukunft für die „grüne“ Gentechnik
– Drucksache 14/6616 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Helmut Heiderich, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Helmut Heiderich (CDU):
Rede ID: ID1420115300
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Zukunft für die
‚grüne‘ Gentechnik“, Zukunft für eine Schlüsseltech-
nologie des neuen Jahrhunderts, das ist die Initiative, die
wir heute dem Hause vorlegen. Den Aufbruch in diesem
Forschungs- und Anwendungsbereich hat selbst der Bun-
deskanzler bereits im vergangenen Jahr gefordert.

Seit Monaten entfalten das Europäische Parlament und
die Europäische Kommission – wohlgemerkt: nach jahre-
langem Stillstand – neue Aktivität. Zukunftshandeln ist
jetzt auch von Deutschland gefordert. Inzwischen wird
allgemein anerkannt, dass diese Technologie ausgereift
ist. Mehr als 50 Millionen Hektar weltweiten Anbaus von
gentechnisch verbesserten Pflanzen zeigen deren Poten-
zial mehr als deutlich.

Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist – darauf lege
ich hier ganz besonderen Wert –, dass von Anfang an
höchste Sicherheitsstufen vorgegeben wurden. Spezifisch
für jeden Einzelfall und Schritt für Schritt konnte die Ent-
wicklung jederzeit sicher verantwortet werden. Selbst die
heutige Bundesregierung, also Ihre, kommt – da bitte ich
Sie, einmal genau zuzuhören – in ihrem Zweiten Gen-
technikbericht, den sie im Juli dieses Jahres vorgelegt hat,
nicht umhin, dies zu bestätigen:

Schäden für Mensch oder Umwelt, die auf gentech-
nische Arbeiten oder gentechnisch veränderte Orga-
nismen zurückzuführen wären, sind der Bundesre-
gierung aus Deutschland nicht bekannt.

– So steht es wörtlich im Gentechnikbericht der Bundes-
regierung. Die Gentechnikregelungen von 1990 haben
sich also laut dieser Studie als sicher erwiesen und unter-
stützen die verantwortbare Nutzung der neuen Technik in
hohem Maße.

Deshalb ist es nicht nur falsch, sondern auch unverant-
wortlich – ich greife diesen Punkt auf, weil er zu Beginn
dieses Jahres eine große Rolle gespielt hat –, dass diese
von Anfang an unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen
und wissenschaftlichen Kontrollen entwickelte Technik
auch von der Bundesregierung mit dem BSE-Desaster
vermengt wurde.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


War es doch bei BSE genau umgekehrt: Wissenschaft-
liche Expertisen lagen vor, aber niemand hat sie zur
Kenntnis genommen bzw. die Entwicklung danach aus-
gerichtet.


(Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besonders Ihre Partei nicht!)


– Ich glaube, dass das nicht an unserer Partei, sondern an
ganz anderen, den Import nach Deutschland betreffenden
Fragen gelegen hat. Darüber können wir gern an anderer
Stelle diskutieren.

Bei der Nutzung der Gentechnik passierte jedenfalls
das genaue Gegenteil: Keine kommerzielle Anwendung
wurde freigegeben, ohne dass vorher unzählige wissen-
schaftliche Studien durchgeführt wurden. Ich will einige
der ganz aktuellen Studien erwähnen:

Am 9. Oktober 2001, also vor wenigen Wochen, hat die
Europäische Kommission zum Beispiel darauf verwiesen,
dass 81 Studien der vergangenen Jahre zum gleichen Er-
gebnis gekommen sind, nämlich dass die Entwicklung der
grünen Gentechnologie sicher, ausgereift und längst kom-
merziell einsatzfähig ist.

Am 16. Oktober 2001, also etwas später, veröffent-
lichte die EPA, die amerikanische Umweltbehörde, eine
neue umfassende Studie zu Bt-Corn. Sie hat festgestellt,
dass die Entwicklung, der Anbau und der Verzehr von
Bt-Corn keinerlei Negativwirkungen auf die menschliche
Gesundheit – auch nicht für Allergiker – oder die Umwelt
hat. Zu den Umweltauswirkungen könnte ich noch wei-
tere Ausführungen machen; ich will aufgrund der relativ
knapp bemessenen Redezeit darauf verzichten. Eines aber
ist klar: Die Anwendung dieser Technologie bedeutet
auch in einem hohen Maße Umweltschutz, weil wesent-
lich weniger Pestizide, insbesondere Herbizide, einge-
setzt werden müssen als vorher.

Einige Wissenschaftler erklären sogar, dass die beson-
dere Sorgfalt und die besonders präzise Anwendung der
Sicherheitsvorschriften diese neuen Züchtungen sicherer
als bisherige Pflanzen und Nahrungsmittel machen. Dies
ist im Übrigen – man erinnere sich – auch die Auffassung
der Wissenschaftler gewesen, die dieses Thema vor weni-
gen Tagen bei uns in der Anhörung behandelt haben.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Richtig!)


– Richtig, man muss noch einmal daran erinnern; denn es
wird gern vergessen, dass dies dort ausgeführt worden ist.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsidentin Anke Fuchs

19749


(C)



(D)



(A)



(B)


Ebenso falsch ist die ständig wiederholte Behauptung,
von den Fortschritten dieser Biotechnik würden nur die
Großen profitieren. Weltweite Studien neueren Datums,
zum Beispiel in China und Südafrika, haben eindeutig er-
geben, dass gerade die kleinen Bauern in den Entwick-
lungsländern die größten Vorteile von dieser Technik ha-
ben. So hat nicht zuletzt die UN im Juli dieses Jahres mit
ihrem Programm UNDP, United Nations Development
Programme, gefordert, dass zukünftig der Einsatz dieser
neuen Technologien in den Dritte-Welt-Ländern unter-
stützt werden müsse, weil damit Hunger und Armut ver-
ringert werden könnten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Auch der Generaldirektor des IFPRI, des International
Food Policy Research Institute, in Washington, Herr
Pinstrup-Andersen aus Dänemark, den ich deshalb so gut
kenne, weil er vor wenigen Tagen hier in Berlin sein neues
Buch vorgestellt hat und ich ihn aus diesem Anlass dort
aufgesucht habe, ein Agrarökonom, der im Übrigen ge-
rade den World Food Prize 2001 – auch keine sehr geringe
Auszeichnung – erhalten hat, fordert in seinem Buch, dass
wir die Gentechnik nicht nur aus dem Blickwinkel der eu-
ropäischen Sattheit betrachten sollten. Nach seiner Er-
kenntnis und nach Forschungen aus seinem Hause
komme sie vielmehr gerade den Kleinbauern in den
Dritte-Welt-Ländern zugute.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Er fordert – das hat er mir wörtlich gesagt – gerade für
diese Bereiche den Zugang zu Saatgut, das gegen Schäd-
linge resistent ist. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur
Bekämpfung des Hungers geleistet.

So viel also zu Ihrem immer wieder vorgetragenen ver-
staubten Argument, Gentechnik bringe nur Vorteile für in-
ternationale Großkonzerne. Man muss sich schon einmal
mit den Ergebnissen der Wissenschaft und der Forschung
vertraut machen, ehe man so etwas sagt.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Genau!)


Nachdem im vergangenen Dezember erstmalig das Ge-
nom einer Pflanze, der Arabidopsis thaliana, entschlüsselt
wurde, gibt es auch in Deutschland zahlreiche potenzial-
trächtige Neuentwicklungen der Forscher. Salztoleranz,
Trockenheitsresistenz, Pharma-Rohstoffe, Kunststoff-Er-
satzteile sind nur einige dieser Aspekte. Die EU-Kommis-
sion hat deshalb die Mitgliedstaaten aufgefordert – das soll-
ten Sie nicht vergessen –, eine Führungsrolle bei der
Weiterentwicklung zur kommerziellen Anwendung zu
übernehmen und die Chancen dieser Entwicklung stärker
herauszustellen. Die Bundesregierung kommt dieser Auf-
forderung der Europäischen Union bisher allerdings über-
haupt nicht nach. Im Gegenteil: Die Vorwärtsbewegung der
EU wird in Deutschland weiter blockiert. Die dort längst
beschlossenen Richtlinien werden hier nicht umgesetzt.


(Matthias Weisheit [SPD]: Das ist doch lachhaft!)


– Herr Weisheit, inzwischen haben wir eine Klage der
Europäischen Union wegen Untätigkeit Ihrer Ministerin
Künast am Hals.

Deutschland darf sich nicht auf die Grundlagenfor-
schung beschränken. Natürlich sind die Fortführung des
erfolgreichen Bio-Regio-Konzeptes der 90er-Jahre und
die langfristige öffentliche Förderung der Forschungspro-
jekte dringend notwendig. Aber ohne die ökonomische
Umsetzung dieser Erkenntnisse in die Praxis und ohne die
Chance auf wirtschaftlichen Erfolg wird die Forschung
auf Dauer nicht in Deutschland bleiben. Die aktuellen Er-
fahrungen dieses Jahres und die Zahlen der Regierung
zeigen, dass es bereits eine deutliche Tendenz der Ab-
wanderung aus Deutschland gibt.


(Matthias Weisheit [SPD]: Das ist ein Gerücht!)


– Ich kann Ihnen gerne aufzeigen, dass die Zahl der Frei-
setzungen in Deutschland enorm zurückgegangen ist.


(Matthias Weisheit [SPD]: Sie reden von Abwanderungstendenzen!)


Daran erkennen Sie, dass hier keine Forschung mehr statt-
findet.

Lassen Sie mich noch etwas zum Verbraucher sagen.
Wir wollen den Verbraucher bei dieser Entwicklung mit-
nehmen. Der erste Schritt muss der großflächige Ver-
suchsanbau in Deutschland sein, der seit Jahren überfällig
ist. Solange diese Erfahrungen nicht bestehen, sind die von
Ihnen immer wieder angeführten Umfragen, aufgrund de-
ren festgestellt wird, dass die Verbraucher in Deutschland
keine Gentechnik wollen, wertlos. Meine Damen und Her-
ren, solange in unserem Land niemand weiß, dass er täg-
lich mit jeder roten Tomate auch grüne Gene zu sich
nimmt, relativiert sich diese Aussage von selbst.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Selbst wenn die Tomaten schwarz wären!)


Es muss jeder selbst feststellen können, dass grüne Gene
nicht „igitt“, sondern erforschtes, verantwortbares und
dringend benötigtes Potenzial für die Zukunft unseres
Planeten sind.

Ich habe leider nur noch wenige Sekunden Zeit, des-
halb lassen Sie mich kurz sagen: Die Kennzeichnung ist
unseres Erachtens notwendig und unbedingt zu praktizie-
ren. Deshalb fordern wir, den von der EU auf dem Agrar-
rat am 23. Oktober, also vor wenigen Wochen, vorge-
schlagenen Grenzwert von 1 Prozent – er wurde dort von
Frau Künast begrüßt – nicht nur zu begrüßen, sondern ihn
in Deutschland auch endlich umzusetzen. Nach wie vor
weigert sich Frau Künast, diesen Grenzwert zu reali-
sieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zukunft
der grünen Gentechnik ist die Zukunft der Schlüsseltech-
nologie in Deutschland. Bitte stimmen Sie unserem An-
trag zu!

Schönen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420115400
Nun hat der Kollege
Matthias Weisheit für die SPD-Fraktion das Wort.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Helmut Heiderich

19750


(C)



(D)



(A)



(B)



Matthias Weisheit (SPD):
Rede ID: ID1420115500
Frau Präsidentin! Ge-
schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der
CDU/CSU


(Ulrich Heinrich [FDP]: Ist sehr gut!)


ist – zu dem Schluss kommt man, wenn man ihn gelesen
hat – ein absolutes Ärgernis. Und die Rede des Kollegen
Heiderich klang eher wie das, was man auf parlamentari-
schen Abenden seitens der Gentechnikindustrie bzw. der
Saatgutindustrie hört.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Nach dem fünften Glas Wein!)


Das war eine saubere Reklamerede.


(Albert Deß [CDU/CSU]: Die hat er gut vorgetragen! – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/ CSU]: Aber zum Essen seid ihr alle da!)


– Moment, lass mich mal in Ruhe reden. – Sie wurde dem
Anspruch nicht gerecht und sie entsprach auch in keiner
Weise dem Antrag.

Ich habe gesagt, der Antrag ist ein Ärgernis. Er igno-
riert nämlich den derzeitigen Wissensstand


(Beifall bei der SPD)


und fällt in finsterstes Grabenkampfvokabular zurück.
Damit widerspricht er seiner eigenen Forderung, den Gra-
benkampf aufzugeben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Außerdem ignoriert er den sich aus dem Wissensstand er-
gebenden Handlungsbedarf und die Diskussion auf EU-
Ebene.

Zunächst zum Wissensstand. Der Antrag wurde im Juli
dieses Jahres eingebracht. Schon seit März liegt uns der
Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung zum
Thema „Risikoabschätzung und Nachzulassungsmonito-
ring transgener Pflanzen“ vor.


Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420115600
Herr Kollege, gestat-
ten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ronsöhr?


Matthias Weisheit (SPD):
Rede ID: ID1420115700
Angesichts unseres knap-
pen Zeitkorsetts lasse ich heute keine Zwischenfragen zu.
Auch wir haben uns eben zurückgehalten.

Dieser Bericht – er wird an anderer Stelle noch aus-
führlich debattiert – stellt eine wertvolle Grundlage für
eine sachliche Diskussion über die grüne Gentechnik dar
und gibt einen fundierten Überblick über den derzeitigen
Wissensstand sowie über die offenen Fragen, die mit dem
Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Land-
wirtschaft verbunden sind. Ein solcher Bericht, in dem
viel Arbeit von guten Fachleuten, eine großartige Recher-
che, hoher Zeitaufwand und eine Menge Geld stecken,
sollte es doch wert sein, wenigstens gelesen zu werden.
Das aber haben Sie offensichtlich nicht getan. Allein die
Lektüre der Zusammenfassung hätte uns einen Antrag
dieses Niveaus erspart.

Der TAB-Bericht betont die Wichtigkeit der strikten
Trennung wissenschaftlicher Aussagen über die Wahr-
scheinlichkeit von Ereignissen von bewertenden, also von
politischen Einschätzungen. Über die bewertenden Aus-
sagen können wir uns gerne streiten, die wissenschaftli-
chen Aussagen aber müssen uns allen als Grundlage die-
nen. Sonst können wir nicht sachgerecht diskutieren.

Der TAB-Bericht stellt bei der Risikoabschätzung
eine „dürftige Datenlage“ fest.


(Beifall bei der SPD)


Nur 1 Prozent der Freisetzungsversuche in der EU und
15 Prozent in Deutschland waren mit einer ökologischen
Begleitforschung verbunden. Das ist zu wenig.


(Beifall bei der SPD)


Es ist jedenfalls zu wenig, um zu behaupten – ich zitiere
aus Ihrem Antrag –, dass „direkte und indirekte, erkenn-
bare oder denkbare Auswirkungen auf die ökologischen
Kreisläufe analysiert und ausgeschlossen“ werden kön-
nen.

Im TAB-Bericht heißt es, dass es sich bei den Umwelt-
wirkungen von Freisetzungen um „unspezifische biologi-
sche Phänomene handelt, die von einer Vielzahl wechsel-
wirkender Faktoren abhängig sind und die trotz teilweise
jahrzehntelanger Forschung in vielen Aspekten nur un-
vollständig verstanden sind“. Weiter heißt es:

Eine Fortführung und Intensivierung der Sicher-
heitsforschung ist zweifelsohne notwendig, um die
großen Wissenslücken zu den möglichen Auswir-
kungen des Anbaus transgener Pflanzen zu verklei-
nern.

Das sind die Tatsachen; diese dürfen wir nicht ignorieren.

Damit komme ich zum zweiten Punkt, der mich geär-
gert hat, nämlich zu Ihrem Grabenkampfvokabular. Nicht
aus einer ideologischen Verweigerung heraus, wie Sie be-
haupten – das steht in Ihrem Antrag, Sie sollten ihn lesen –,
verhindern wir jeglichen Praxisanbau. Versuchsfreiset-
zungen finden weiterhin statt. Mit dem vorsichtigen Um-
gang mit der Gentechnologie ziehen wir die Konse-
quenzen aus den erkennbaren Wissenslücken. Das ist eine
verantwortungsvolle Politik. Wir verhindern diese Tech-
nologie nicht.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Das hat Herr Müntefering bestritten!)


Im Gegenteil: Wir stellen Forschungsmittel bereit.

Leider wird erst seit der Regierungszeit von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen mit Hochdruck an Konzepten für
Prüfungen gearbeitet, die für die Erfassung negativer Aus-
wirkungen überhaupt geeignet sind. Die Unternehmen
sind übrigens sehr viel kooperativer als Sie. Sie haben in-
zwischen erkannt, dass nur ein vorsichtiger Umgang mit
Gentechnik und die schrittweise Schließung der Wissens-
lücken geeignet sind, das Vertrauen der Verbraucher zu
gewinnen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19751


(C)



(D)



(A)



(B)


Nur so haben wir die Möglichkeit, die Akzeptanz für die
grüne Gentechnik zu erhöhen.


(Abg. Helmut Heiderich [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420115800
Ich hatte Herrn
Weisheit so verstanden, dass er keine Zwischenfragen zu-
lassen möchte.


Matthias Weisheit (SPD):
Rede ID: ID1420115900
Deshalb war es im Gegen-
satz zu Ihrer Behauptung, Herr Heiderich, auch kein rie-
siger Fehler des Bundeskanzlers, die Gespräche mit der
Wirtschaft zum Dreijahresprogramm zunächst zu unter-
brechen. Das war vor dem Hintergrund der BSE-Krise die
einzig mögliche Konsequenz, damit die ohnehin miss-
trauisch beobachtete grüne Gentechnik nicht noch zusätz-
lich in den Schub des Vertrauensverlustes der Verbraucher
geriet. Wir sind uns darin einig, dass diese Gespräche wie-
der aufgenommen werden sollen, und zwar begleitet von
einem vorläufigen Kommerzialisierungsverzicht, damit
gemeinsam Programme zur Schließung der Wissens-
lücken entwickelt werden können.

In diesem Punkt ist Ihr Antrag übrigens überholt. Als
„unsinnigen und unnötigen Schlingerkurs“ bezeichnen
Sie unsere Position zur grünen Gentechnik. Wir halten uns
strikt an unsere Koalitionsvereinbarung. Für jeden
nachlesbar steht dort, dass wir die verantwortbaren Inno-
vationspotenziale der Bio- und Gentechnologie systema-
tisch weiterentwickeln. Was verantwortbar ist und was
nicht, bedarf genauerer Untersuchungen – darüber habe
ich vorhin schon gesprochen – und der Bewertung der Un-
tersuchungsergebnisse.

„Rufschädigung unseres Landes als Technologiestand-
ort“ werfen Sie uns vor. Deutschland geriete in eine ideo-
logische Verweigerungsecke. Das ist vor allem deshalb
eine Frechheit, weil Sie im gleichen Antrag die Bundes-
regierung auffordern, die ideologischen Grabenkämpfe zu
beenden. So kann man keine Diskussion führen, meine
Damen und Herren von der CDU/CSU. Am besten ziehen
Sie diesen Antrag zurück.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Das einzig Erfreuliche in Ihrem Antrag lese ich unter
der Überschrift „Hand in Hand mit dem Verbraucher“. Sie
erkennen die Wahlfreiheit für den Verbraucher und die
Transparenz in der gesamten Nahrungsmittelkette als
Grundprinzip an. Hier hoffen wir auf Ihre Unterstützung,
auch für Ministerin Künast bei den Gesprächen auf EU-
Ebene; denn dort besteht Handlungsbedarf. Es ist noch
längst nicht alles ausdiskutiert.

Wie Sie wissen, hat die EU-Kommission einen Vor-
schlag für eine Verordnung über die Rückverfolgbarkeit
und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Or-
ganismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus gen-
technisch veränderten Organismen hergestellten Lebens-
und Futtermitteln gemacht. Dieser Vorschlag ist be-
grüßenswert. Er ist allerdings nicht weit gehend genug. Er

muss auf tierische Produkte wie Milch, Fleisch und Eier
von mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefütter-
ten Tieren und auf die Hilfsstoffe ausgedehnt werden.


(Beifall der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Erst die Verabschiedung einer solchen Verordnung sichert
eine eindeutige Kennzeichnung, Transparenz und die
Wahlfreiheit der Verbraucher.

Deshalb sollten Sie uns im Sinne Ihrer Forderung
„Hand in Hand mit dem Verbraucher“ in diesem Punkt un-
terstützen. Aber wie ich Sie kenne, werden Sie doch wie-
der die Ersten sein, die Blockade und Verweigerungshal-
tung betreiben.

Wir lehnen Ihren Antrag ab. Er basiert nicht auf unse-
rem heutigen Wissensstand und den daraus resultierenden
Notwendigkeiten. Aber bei Ihnen wäre schon viel gewon-
nen, wenn Sie Ihre eigenen Forderungen nach „Hand in
Hand mit dem Verbraucher“ und nach der Beendigung
ideologischer Grabenkämpfe wirklich einmal ernst neh-
men würden.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1420116000
Ich erteile dem Kolle-
gen Ulrich Heinrich für die FDP-Fraktion das Wort.


Ulrich Heinrich (FDP):
Rede ID: ID1420116100
Frau Präsidentin! Meine lie-
ben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Weisheit,
Ihre Beurteilung bezüglich des CDU/CSU-Antrages teile
ich nicht.


(Matthias Weisheit [SPD]: Das ist klar! Das hätte mich auch gewundert!)


Ich bin der Meinung, dass der Antrag weitgehend sachge-
recht ist und in der Darstellung – leider Gottes – dem po-
litischen Handeln dieser Bundesregierung entspricht.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Ich sage Ihnen ganz deutlich: Unser politisches Han-
deln beruht auf der Grundlage wissenschaftlicher Be-
urteilung. Dass zu dieser wissenschaftlichen Beurteilung
immer auch eine politische Beurteilung kommt, ist selbst-
verständlich. Aber ausschließlich aus ideologischen
Gründen eine politische Beurteilung vorzunehmen wird
diesem Sachverhalt nicht gerecht.

Lassen Sie mich erklären, warum ich das so klar und
deutlich sage. Nach den Aussagen der EU-Umweltkom-
missarin Wallström erfolgt jährlich weltweit auf etwa
50 Millionen Hektar der Anbau von GMO. Sie tun so, als
würde dies nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Er-
kenntnisse zugelassen und letztendlich auch realisiert
werden. Das halte ich für eine gewaltige Arroganz; dies
entbehrt genau der wissenschaftlichen Grundlage, die Sie
selber einklagen. Man kann natürlich so arrogant sein und
das, was der Rest der Welt tut, ignorieren. Wir haben das
auch auf der WTO-Konferenz im Ansatz gehört.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Matthias Weisheit

19752


(C)



(D)



(A)



(B)


Aber weiterführend ist das nicht; denn wir leben nicht auf
einer Insel. Wir sind nicht in der Lage, uns abzuschotten.
Die Produkte überrollen uns, ohne dass wir ein entspre-
chendes Instrumentarium in der Hand hätten, wenn die
Dinge nicht so umgesetzt werden, wie es vorgesehen ist,
nämlich die Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG auch
tatsächlich angewandt wird.


(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters)


Wenn der wissenschaftliche Beirat und die Zulassungs-
kommission, die von 13 Sorten, die zur Anmeldung ge-
kommen sind, zwölf als wissenschaftlich unbedenklich
zulassen wollen, dann muss man sich entsprechend ver-
halten,


(Beifall bei der FDP)


dann kann man hier nicht einfach sagen: Das interessiert
mich nicht.

Es ist die Frage, ob Sie das, was Ihre Regierung jetzt
auch in Doha praktiziert hat, nämlich verantwortliches
Handeln im Rahmen europäischer und weltweiter Han-
delspolitik, hier kleinkrämerisch zu konterkarieren ver-
suchen oder ob Sie in der Lage sind, eine Politik zu be-
treiben, die Deutschland den internationalen Anschluss an
die Entwicklung der grünen Gentechnik überhaupt noch
ermöglicht.

Angesichts der Tatsache, dass Ihre beiden Minister im
Europäischen Rat utopische Forderungen bei Schwel-
lenwerten für Saatgut und Futtermittel von weit unter
1 Prozent erhoben haben und erheben, kommt man auto-
matisch zu dem Schluss, dass es ihnen in der Sache nicht
ernst ist.


(Matthias Weisheit [SPD]: Wer hat jetzt Recht?)


– Nein, Herr Heiderich hat genau das Gleiche gesagt!

Frau Künast behauptet, dass sie es tun will, aber in den
entscheidenden Räten tut sie es eben nicht! Da blockieren
die beiden deutschen Minister eine Entwicklung, die in
der normalen Folge dann auch eine Etikettierung und eine
Rückverfolgbarkeit ermöglichen würde. Sie blockieren
mit unsinnigen Forderungen wie Schwellenwerten bei
Verunreinigungen von weit unter 1 Prozent. Sie blo-
ckieren eine entsprechende Gesetzgebung auf europä-
ischer Ebene.

Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe: Sie tun schein-
heilig so, als würden Sie den Fortschritt begreifen, als
würden Sie die Chancen erkennen. Aber in Wirklichkeit
orientieren Sie sich an einem Phantom von Risiken, die
nicht gegeben sind und die wissenschaftlich auch nicht
nur im entferntesten belegbar sind.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deswegen sollten Sie in diesen Fragen abrücken von dem,
wie sich die Bundesregierung in der Vergangenheit ver-
halten hat.

Übrigens: Der Kanzler wollte etwas ganz anderes.
Wenn jetzt der Generalsekretär sagt, er wolle sich von der

grünen Agrarpolitik abwenden, und meint, er müsse eine
stärker SPD-orientierte Agrarpolitik herauskehren,


(Matthias Weisheit [SPD]: Ne, ne, ne, ehrlich bleiben!)


dann bin ich schon gespannt, was für Inhalte folgen.

An dem Wendisch-Papier, das zum Vorschein gekom-
men ist, haben wir allerdings festgestellt, dass so einiges
nicht in Einklang zu bringen ist mit dem, was diese Bun-
desregierung, was diese Ministerin hier für eine Politik
deklariert und praktiziert. Insofern sind wir sehr gespannt,
was bei der Darstellung dessen, was ist, was sein sollte
und was Sie sich vorstellen, in Zukunft auf uns zukommt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Uli, die SPD geht auf Distanz!)


Ich möchte zum Schluss kommen, aber noch die wirt-
schaftliche Bedeutung der grünen Gentechnik anspre-
chen. Wer glaubt, er könne sich über dieses Thema hin-
wegsetzen und trotzdem könne man die Arbeitsplätze
weiter erhalten und gestalten, der täuscht sich ganz ge-
waltig; denn die Wirtschaft kann auf einer solchen Basis
nicht für die Zukunft kalkulieren und erst recht nicht in-
vestieren.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420116200
Ich gebe das
Wort der Kollegin Ulrike Höfken für die Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen.


Ulrike Höfken-Deipenbrock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420116300
Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolle-
ginnen und Kollegen! Schade, dass ich nicht das Gefühl
habe, dass die Verantwortung in Ihren Händen gut aufge-
hoben wäre, Herr Ulrich Heinrich.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Da spricht die Angst!)


Der Einsatz gentechnischer Methoden bedeutet eine
grundlegend neue Dimension von Eingriffen in die Natur.
Sie gehen weit über reine Weiterentwicklungen der natür-
lichen Evolution und der klassischen Züchtungen hinaus.
Gentechnische Veränderungen gehen viel schneller von-
statten, als sich Umwelt und Organismen möglicherweise
anpassen können.


(Albert Deß [CDU/CSU]: Ihr lebt von der Angst!)


Fehler können eventuell nicht mehr gutgemacht werden.
Mithilfe gentechnologischer Prozesse werden die Art-
grenzen überschritten. Die Freisetzung gentechnisch ver-
änderter Lebewesen in die Umwelt ist nicht mehr rück-
holbar.

Das ist der Hintergrund dafür, warum es so wichtig ist,
dass vor dem großflächigen Einsatz der Gentechnik in der
Natur eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung notwendig
ist, ein bestmöglicher Ausschluss jeglicher Risiken für die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulrich Heinrich

19753


(C)



(D)



(A)



(B)


Gesundheit der Menschen und der Ökosysteme erreicht
werden muss und eine breite gesellschaftliche Debatte
stattfinden muss. Wie es in der roten Gentechnik im Hin-
blick auf den Embryonenschutz geschieht, muss es auch
hier bei den Lebensmitteln sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Im Übrigen möchte ich die CDU daran erinnern, dass
sich ihre Verantwortlichen in diesem Politikbereich sehr
intensiv damit befassen und vor ethischen Dammbrüchen
warnen. Das gilt auch für die grüne Gentechnik, soweit
ich es erkennen kann. Einen derartig verantwortungsvol-
len Umgang mit der Einführung gentechnischer Metho-
den garantiert einzig und allein die rot-grüne Regierungs-
koalition.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Gentechnik muss sich gemeinsam mit anderen Lö-
sungsansätzen daran messen lassen, welchen Beitrag sie
wirklich leisten kann, um die drängendsten Zukunftspro-
bleme zu lösen. Wir wollen garantieren, dass die Wahl-
freiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auf jeden
Fall erhalten bleibt und da wieder hergestellt wird, wo sie
nicht vorhanden ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Eine schleichende Einführung gentechnisch veränder-
ter Lebensmittel ist nicht zu akzeptieren. Aber genau das
verlangen Sie hier.


(Beifall bei der SPD)


Die CDU beweist mit ihrem Antrag heute wieder einmal,
dass sie zu einer derartig differenzierten Herangehens-
weise nicht willens oder in der Lage ist.


(Beifall bei der SPD)


Das betrifft hauptsächlich die Sicherheit. Die CDU be-
hauptet in ihrem Antrag, alles sei sicher. Das ist eine Ak-
klamation wie jene, dass die Atomkraft sicher sei. Es gibt
viele kritische Gutachten. Die Behauptung als Tatsache
hinzustellen, noch bevor das Monitoring für alle Frei-
setzungen – inzwischen ist es von der EU zwingend vor-
geschrieben – auch nur begonnen wurde, ist fahrlässig und
widerspricht allen Grundsätzen von Sorgfalt und Vorsorge.

Im November vergangenen Jahres hat der Agrar-
ausschuss anlässlich des Besuchs des Vorsitzenden der
ZKBS festgestellt, dass die Unterlagen, die mit dem An-
trag zur Genehmigung gentechnisch veränderter Organis-
men vorgelegt werden müssen, wesentlich besser auf die
Besonderheiten dieser Organismen abgestellt werden
müssten. Bisher gelten nur die experimentellen Voraus-
setzungen für die Genehmigung von Pflanzenschutz-
mitteln. Es wird also ein Genehmigungsverfahren, das
für Pflanzenschutzmittel eingeführt wurde, auf gen-
technisch veränderte Pflanzen übertragen. Das ist ein
Ding der Unmöglichkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hier vergleicht man Birnen mit Äpfeln oder ein Motorrad
mit einem Auto. Auf keinen Fall sind diese Genehmi-

gungsvoraussetzungen wirklich auf die komplexen An-
forderungen der Gentechnik und gentechnisch veränder-
ter Pflanzen ausgerichtet. Hier müssen die Wissenschaft
und infolge der wissenschaftlichen Erkenntnisse die Poli-
tik noch erheblich nachlegen, damit Risikoabschätzung,
Antragsverfahren und Monitoring die Sicherheit der gen-
technisch veränderten Organismen, die dann in die Natur
gelangen, wirklich gewährleisten.

Deshalb arbeiten wir mit dem gebotenen Ernst daran, die
Vorgaben der EU aus der Freisetzungsrichtlinie und die Vor-
schläge unseres Bundestagsbüros für Technikfolgenab-
schätzung aus dem Bericht „Risikoabschätzung und Nach-
zulassungsmonitoring transgener Pflanzen“ umzusetzen.
Das ist vorsorgende Umwelt- und Gesundheitspolitik.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist auch eine Gentechnikpolitik, die in die Zukunft
gerichtet ist; denn es wird wohl kaum möglich sein, der-
artig unzureichend erforschte und begleitete neue Metho-
den erfolgreich in einen Markt einzuführen, wenn nicht
gewährleistet ist, dass sie einer kritischen Überprüfung
auch zu späterer Zeit standhalten werden.

Im Übrigen behauptet die CDU in ihrem Antrag


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Die CDU/CSU! So viel Zeit muss sein!)


– die CSU behauptet das leider Gottes auch; sie sollte sich
nicht gefallen lassen, dass sie hier in Mithaftung genom-
men wird, Albert Deß –, dass die Politik der rot-grünen
Bundesregierung die Zukunftschancen der grünen Gen-
technik in Deutschland verbaue.


(Beifall des Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU])


Das ist absolut nicht der Fall.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Natürlich macht ihr das!)


Richtig ist: Der Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen hat 2001 weltweit um etwa 10 Prozent im Ver-
gleich zum Vorjahr zugenommen. Allerdings muss man
ehrlicherweise hinzufügen: Das einzige Land der Erde, in
dem der Anbau gentechnisch veränderter Sorten 10 Pro-
zent der landwirtschaftlichen Produktion überschreitet,
sind die USA. Nur noch in Kanada – dort wird gen-
technisch veränderter Raps angebaut –, Argentinien und
Brasilien, wo gentechnisch verändertes Soja gewisser-
maßen schleichend eingeführt wurde, ohne dass die Re-
gierung und die Bevölkerung das wollten, gibt es in
nennenswerten Größenordnungen Anbaugebiete für gen-
technisch veränderte Pflanzen. China und Australien, die
oft als Beispiele genannt werden und auf die auch Sie sich
beziehen, produzieren keine gentechnisch veränderten
Lebensmittel, sondern gentechnisch veränderten Tabak
und gentechnisch veränderte Baumwolle. Das ist immer-
hin noch ein Unterschied.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Aha! Deswegen raucht ihr auch so viel!)


Die CDU/CSU behauptet des Weiteren, dass die Pflan-
zen, in die Schädlingsbekämpfungsgene eingebaut wor-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulrike Höfken

19754


(C)



(D)



(A)



(B)


den sind, inzwischen die Praxisreife erreicht hätten und
dass durch deren Anbau Chemikalien eingespart werden
könnten. Aber es lohnt sich ein Blick in die Auswertung
einer Studie des US-Landwirtschaftsministeriums, des
USDA – die leider nicht wiederholt worden ist –, in der
festgestellt wird: Einsparungen an Pestiziden ergeben
sich unter dem Strich nur dann, wenn ein erheblicher
Schädlingsdruck besteht. Das ist leicht vorstellbar: Nur in
den befallenen Gebieten, in denen ein riesiger Schäd-
lingsdruck vorhanden ist, lohnt sich der Anbau von der-
artig gentechnisch veränderten Pflanzen.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Und wenn es nur 30 Prozent sind: Selbst dann kann man es doch machen!)


Aber in anderen Gebieten – das ist nun einmal die Nor-
malität – ist der Vorteil für den Landwirt gleich null.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Ihr wollt den Landwirten immer nur etwas vorschreiben!)


Es wird sogar so sein: Der Landwirt hat das teure Saatgut
gekauft und durch die prophylaktische Anwendung eines
eingebauten Dauerpestizids einer beschleunigten Resis-
tenzbildung Vorschub geleistet. Das ist ökonomisch wie
ökologisch kein Vorteil. Im Übrigen ist es den Landwirten
in den eben erwähnten Ländern aufgrund der Macht-
politik der Pharmakonzerne fast unmöglich, an anderes
Saatgut heranzukommen. Auch dieser Entwicklung leis-
ten Sie Vorschub.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das Resistenzproblem führt wiederum dazu, dass jetzt
in den USA staatlich kontrollierte Anbau- und Resis-
tenzmanagementpläne aufgestellt werden, die sich in der
Praxis nur sehr schwer realisieren lassen. Planwirtschaft
in der Landwirtschaft im Namen des vermeintlichen Fort-
schritts – das ist die Politik von CDU/CSU und FDP.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Auch die erste Review der EU zu den ökonomischen
Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter
Pflanzen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es noch
völlig offen ist, ob mit dem Anbau gentechnisch verän-
derter Pflanzen auf absehbare Zeit ein ökonomischer Vor-
teil zu erzielen ist. Ich habe lange genug in der Forschung
gearbeitet und sage Ihnen als Statistikerin: Die bisherigen
Auswertungszeiten – auch das dürfte nachvollziehbar
sein – sind noch viel zu kurz.

Zum letzten Punkt – zum Verbrauchervertrauen –:
Wir verlangen eine umfassende Kennzeichnungspflicht.
Diese Forderung sollten und müssen Sie sich zu Eigen
machen. Es muss eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des
Herstellungsprozesses einschließlich der Futtermittel, die
bis heute keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, si-
chergestellt werden. Das Gleiche gilt auch für Milch- und
Fleischprodukte.

Unser Anliegen ist, den Bereich der gentechnisch nicht
veränderten Produkte, die in Deutschland und in anderen

europäischen Ländern die größten Absatzchancen haben,
zu erhalten. Es ist notwendig, dass dafür Voraussetzungen
durch entsprechende Regelungen, durch eine absolute
Trennung von gentechnisch veränderten Produkten von
den nicht gentechnisch veränderten, durch entsprechende
Abstandsregelungen, geschaffen werden. Wenn die Mo-
nitoringprozesse und Beobachtungen zu Ende sind, dann
können wir den Dialog – den bieten wir Ihnen weiterhin
an – auf einer besseren Grundlage fortsetzen und entspre-
chende Entscheidungen fällen.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420116400
Für die
Fraktion der PDS spricht die Kollegin Kersten Naumann.


Kersten Naumann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420116500
Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Ich bin schon überrascht darüber, dass
es die CDU/CSU und die FDP in stetigem Wechsel schaf-
fen, den Deutschen Bundestag mit der grünen Gentechnik
zu beschäftigen. Unbegreiflich bleibt mir allerdings,
warum diese Fraktionen aus den vorangegangenen Dis-
kussionen nicht gelernt haben. Warum ignorieren sie nach
wie vor die negativen Erfahrungen zum Beispiel der
400 Landwirte in den USA, die gegen Monsanto prozes-
sieren, oder die vielen Verunreinigungen im konventio-
nellen Saatgut, die Deutschland bereits viel Geld und ei-
nigen Bauern die Ernten gekostet haben,


(Ulrich Heinrich [FDP]: Weil die Nulltoleranz gilt, die nicht durchzuhalten ist! Die ist nicht zu erfüllen!)


und nicht zuletzt die Fälle, in denen durch Pollenabdrift
von Freisetzungsflächen Ökobauern ihre Produkte nicht
mehr entsprechend vermarkten konnten?

Die Vorbehalte weiter Teile der Bevölkerung in der EU
gegenüber der grünen Gentechnik nehmen ständig zu. Ich
erinnere auch daran, dass sich weltweit Wissenschaftler
gegen transgene Pflanzen, gegen Patentierung lebender
Organismen und für ein Moratorium hinsichtlich der
weiteren Freisetzung ausgesprochen haben.


(Beifall bei der PDS und der SPD)


Zu nennen sind solche Wissenschaftlerkreise wie die Al-
lianz für Biointegrität, die Union besorgter Wissenschaft-
ler oder jene 463 renommierten Wissenschaftler aus
56 Ländern, die gegenüber den Regierungen eine Stellung-
nahme abgegeben haben. Nicht von ungefähr fordern die
Katholische Landjugend, die Sie sicherlich sehr gut ken-
nen, Kollege Ronsöhr, und die Arbeitsgemeinschaft bäu-
erliche Landwirtschaft ein grundsätzliches Verbot der
Gentechnik in der Landwirtschaft.


(Beifall bei der PDS)


Meine Damen und Herren, abgesehen davon, dass im
Antrag nicht einmal eine Unterscheidung zwischen grü-
ner und roter Gentechnik gemacht wird und Sie den Zu-
spruch zur roten Gentechnik gleich für die Masse der Ver-
braucher einfordern, geben Sie mit diesem Antrag das

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulrike Höfken

19755


(C)



(D)



(A)



(B)


beste Zeugnis dafür ab, dass Sie selbst einen ideologi-
schen Grabenkampf führen. Wissenschaft ist bei Ihnen
– wen wundert das? – sehr einseitig, vor allem
wirtschaftsfreundlich begründet. Im Sinne eines demo-
kratischen Meinungsbildungsprozesses sollte ein Min-
destmaß an Objektivität bewahrt und sollten wissen-
schaftliche Erkenntnisse in der gesamten Bandbreite
beachtet werden. Sie jedoch holen die längst widerlegten
Argumente wie „Hunger“ und „Wirtschaftsstandort“ aus
der verstaubten Ecke hervor.

Fakt ist, Kollege Heiderich, dass weder ein Pharma-
konzern noch ein Saatgutzüchter aus Deutschland abge-
wandert ist, sondern dass EU-weit in allen Ländern die
Zahl der Freisetzungsversuche gesunken ist.


(Zuruf von der CDU/CSU: In Deutschland erst recht!)


Fakt ist, dass die Zahl von Biotechbetrieben auch in
Deutschland gestiegen ist. Fakt ist, dass die staatlich ge-
förderte Forschung – nicht nur beim Pflanzenge-
nomprojekt GABI – gerade auf diesem Sektor im Ver-
gleich zu allen anderen Haushaltstiteln überproportional
gestiegen ist. Fakt ist auch, dass nicht auf mehr als 40 Mil-
lionen Hektar – da muss ich die Angabe in Ihrem Antrag
berichtigen; die Zahl ist von 1999 –, sondern sogar auf
50 Millionen Hektar weltweit transgene Pflanzen ange-
baut werden.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Das habe ich schon berichtigt!)


Man muss aber auch dazusagen, dass die Wachstums-
raten erheblich zurückgegangen sind und dass ausge-
rechnet der Hauptanbau in den USAbei Bt-Mais und Raps
sogar zurückgegangen ist. Warum? Weil der Insekten-
druck im Fall Mais gar nicht so hoch ist, weil die Ertrags-
versprechen gar nicht erreicht werden, weil es bereits
Resistenzen bei Insekten und bei so genannten Superun-
kräutern aus ehemaligen Kulturpflanzen gibt, weil es
technologisch-organisatorische Schwierigkeiten für die
Bauern bei der Handhabung von Refugien gibt und weil
der Verbraucher nicht mitspielt. Aussagen, dass der Ver-
braucher in einem Prozess des Umdenkens ist, stimmen
einfach nicht.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Überlassen Sie das doch dem Markt! Sie wissen schon wieder alles besser!)


Die Stadt Selm im Kreis Unna, übrigens CDU-geführt,
machte mit einer Resolution an die Bundesregierung sehr
deutlich, dass Kommunen bei Freisetzungen, insbeson-
dere im vereinfachten Verfahren, Opfer eines Demo-
kratiedefizits sind. Dort lehnen 92 Prozent der Bevölke-
rung die Freisetzung von herbizidresistentem Genmais
ab.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)


Weder Monsanto noch das Landwirtschaftsamt konnten
auf einer Podiumsdiskussion die Bedenken zerstreuen.

Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Ihr An-
trag ist eine Farce. Man könnte ihn auch als „Argumenta-
tions-Uebersicht für wiederkehrende, erregende, weil

irreführende Angaben“ – abgekürzt: AUWEIA – bezeich-
nen.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS und der SPD)


Auch Sie sollten es öfters mit Goethe halten, der schon
1829 schrieb:

Die Natur versteht gar keinen Spaß, sie ist immer
wahr, immer ernst, immer strenge, sie hat immer
Recht, und die Fehler und Irrtümer sind immer die
des Menschen.

Danke schön.


(Beifall bei der PDS – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Die Linken zitieren heute Goethe! – Zuruf von der SPD: Ein schöner Schluss!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420116600
Für die
SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Heino Wiese aus
Hannover.


Heino Wiese (SPD):
Rede ID: ID1420116700
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der vorliegende An-
trag stellt vor allem deshalb ein Ärgernis dar, weil darin
viele Dinge behauptet werden, die wir schon vor einer
ganzen Zeit widerlegt haben. Eigentlich ist es vertane
Zeit, wenn wir diesen Antrag jetzt hier behandeln.


(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU])


Ich möchte betonen, dass ich ganz ausdrücklich für die
Nutzung der Chancen der Biotechnologie eintrete. Das
gilt auch für die grüne Gentechnik. Ich bin sicher, dass es
eine Zukunft für die grüne Gentechnik geben wird.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Weswegen bekämpft ihr sie dann?)


Deswegen betrifft das, was Sie über ideologische Gra-
benkämpfe sagen, zunächst einmal den Graben, in den Sie
sich selbst eingebuddelt haben.


(Beifall bei der SPD)


Eine wichtige Frage ist allerdings, wie wir die grüne Gen-
technik in der Zukunft gestalten. Viele Ihrer Vorschläge
dazu kann man nicht teilen und schon gar nicht ernst neh-
men, wenn Sie da wieder mit dem alten Hut der Bekämp-
fung des Welthungers kommen.

Die Gentechnik ist nicht der Schlüssel zur Lösung des
Welthungerproblems. Nachhaltige Landwirtschaft ist
da schon eher eine Möglichkeit. Die eigentliche Ursache
des Welthungers ist die Verteilung von Armut und Reich-
tum in der Welt. Wenn wir von unseren Überschüssen
mehr abgäben, dann könnten wir wirklich etwas für die
Bekämpfung des Hungers tun.

Auch die Teilnehmer der Welternährungskonferenz in
Bonn haben das so gesehen und vor einer Überschätzung
der Möglichkeiten der Gentechnologie und Gentechnik
eindringlich gewarnt.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Die UN fordert das!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Kersten Naumann

19756


(C)



(D)



(A)



(B)


Die großen Agrokonzerne erforschen und entwickeln kein
Saatgut für Kleinbauern in Afrika. Da nämlich kann man
keine Gewinne erzielen.


(Beifall bei der SPD)


Ich will damit übrigens nicht sagen, dass nicht auch die
Gentechnik in der Entwicklungshilfe eine Rolle spielen
kann. Aber dafür wäre es notwendig, die Nutzung ent-
sprechender Möglichkeiten nicht durch teure Patente für
die Entwicklungsländer unmöglich zu machen


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Dann stimmt der Nutzung der Patente doch zu!)


und den Wissenschaftlern der Entwicklungsländer Know-
how in der Gentechnik zu vermitteln, das sie sich in ihren
Ländern zunutze machen können. Lassen Sie also das Ar-
gument von der Welternährung. Das ist unglaubwürdig
und unsolide.


(Zurufe von der FDP – Gegenruf von der SPD: Hören Sie lieber zu, da können Sie etwas lernen!)


– Zum Zuhören sind übrigens die Ohren da. Das ist das
Organ, das man dafür nutzen kann.

Das Arbeitsplatzargument, das eigentlich immer von
der FDP kommt, sollten Sie seit der Anhörung zumindest
nur noch sehr vorsichtig benutzen. Der von der FDP ein-
geladene Experte Dr. Dolata hat uns dazu gesagt, er sehe
nicht, dass die Pflanzengentechnik irgendeinen nen-
nenswerten Beitrag zur Beschäftigung in Deutschland
oder in der übrigen Welt in absehbarer Zeit leisten
könne.


(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU/ CSU: Nicht jeder, der sich Experte nennt, ist auch ein Experte!)


– Warum hat die FDP ihn denn eingeladen, wenn sie ihn
nicht dafür halten?

Die Konzentrations- und Fusionsprozesse im Saatgut-
und Pflanzenschutzmarkt könnten im Gegenteil sogar be-
schleunigt werden und dies sei generell arbeitsplatzvernich-
tend. Die Ausführungen von Herrn Dr. Dolata gipfelten in
der Aussage, heutzutage seien nur noch Fundamentalisten
der Auffassung, dass grüne Gentechnik auf absehbare Zeit
tatsächlich zu nennenswerten positiven Arbeitsplatzeffek-
ten führen könne.


(Lachen und Beifall bei der SPD)


Einen weiteren kritischen Blick sollten wir auf die zu-
nehmende Monopolisierung im Bereich der Saatguther-
stellung werfen. Unsere deutschen mittelständischen
Pflanzenzüchter werden es schwer haben, sich auch in Zu-
kunft gegen die weltweit operierenden großen Unterneh-
men zu behaupten.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Ihr erschwert es denen noch! – Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/ CSU]: Die Saatzüchter sind alle dafür!)


Eine Verstärkung dieses Effekts aufgrund eines durch die
Gentechnik verursachten Rationalisierungswettbewerbs

ist zu erwarten. Ich sage für die SPD: Wir sind hier auf der
Seite der Mittelständler.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Was wird nun in Zukunft aus der grünen Gentechnik?
Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist derzeit, um es vor-
sichtig zu sagen, ausbaufähig. Wir müssen die Vorbehalte
und Ängste der Verbraucher respektieren. Solange die
Gentechnik nicht sicher ist und wir ihre Risiken nicht ab-
schätzen können, müssen wir ihren Einsatz sorgfältig prü-
fen. Wir müssen die Produkte kennzeichnen und wir müs-
sen dafür Sorge tragen, dass für die Verbraucher die
Möglichkeit besteht, Lebensmittel ohne gentechnisch
veränderte Bestandteile zu beziehen. Dass wir dafür einen
Schwellenwert einführen müssen, ist für mich unstrittig.


(Abg. Ulrich Heinrich [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Herr Präsident, ich möchte keine Zwischenfrage zulas-
sen.

Während des gesamten Herstellungsprozesses, vom
Saatgut bis in den Verarbeitungsbetrieb, existieren kriti-
sche Punkte, die zu einer Vermischung von GVOs und
GVO-freien Bestandteilen führen können: bei gemeinsam
genutzten Maschinen oder Verarbeitungsstätten; während
des landwirtschaftlichen Anbaus durch Pollenflug oder
durch von Tieren verschlepptes Saatgut. Sicherheit bietet
nur eine vollständige Trennung von Herstellung und Wa-
renflüssen, die allerdings, wenn überhaupt, nur mit einem
hohen Aufwand realisiert werden kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir müssen Handlungsempfehlungen bis hin zu recht-
lichen Regelungen erarbeiten, um einen Eintrag von
GVOs in die Produktions- und Verarbeitungswege von
ökologischen Nahrungsmitteln zu verhindern.


(Beifall der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Vielleicht müssen wir sogar, wie von den Herren
Fischler und Byrne vorgeschlagen, gentechnikfreie Zo-
nen einrichten.

Wie ich bereits am Anfang sagte, glaube ich trotz al-
lem, dass die Gentechnik eine Zukunft hat. Damit das der
Fall ist, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher si-
cher sein, dass sie vor möglichen negativen Folgen der
Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelbereich geschützt
werden. Außerdem gehören die Kennzeichnungspflicht
und die Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter
Lebens- und Futtermittel dazu. Das gilt auch für Lebens-
mittel, die unter Verwendung von Hilfsstoffen, die mittels
gentechnischer Verfahren erzeugt wurden, zustande kom-
men. Darüber hinaus müssen wir Argumente finden, die
den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich ma-
chen, welchen Gewinn und welchen Nutzen sie durch die
grüne Gentechnik haben.

Um das zu erreichen, brauchen wir neben einer Erfor-
schung der möglichen Risiken das Gespräch zwischen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Heino Wiese (Hannover)


19757


(C)



(D)



(A)



(B)


Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, das der Bundes-
kanzler vor eineinhalb Jahren angeregt hat. Die Bundes-
regierung sollte diese Gespräche nach meiner Ansicht
schnellstmöglich wieder aufnehmen, um während eines
Moratoriums die Risiken und Chancen der grünen Gen-
technik zu eruieren.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Wie lange soll das Moratorium noch dauern?)


Ich möchte noch kurz auf die Futtermittel eingehen.
Auch auf diesem Gebiet muss eine strenge Kennzeich-
nungspflicht in Kraft treten. Gerade in diesem Bereich
könnte die nächste große Krise auf die deutsche Land-
wirtschaft zukommen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Kersten Naumann [PDS])


Dann hätten wir wieder einen Futtermittelskandal, aus
dem ein neuer Lebensmittelskandal wird. Aus der
BSE-Krise sollten wir eigentlich etwas gelernt haben.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420116800
Zu einer
Kurzintervention gebe ich dem Kollegen Ulrich Heinrich
das Wort.


Ulrich Heinrich (FDP):
Rede ID: ID1420116900
Herr Kollege Wiese, Sie ha-
ben mir leider nicht die Chance gegeben, eine Zwi-
schenfrage zu stellen, mit der ich eine Richtigstellung
hätte vornehmen können.

Professor Dolata ist nicht von uns eingeladen worden.
Wir haben Professor Jan als Sachverständigen eingeladen.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Dolata haben die Grünen eingeladen! Damit das einmal klar ist!)


Wenden Sie sich bitte an diejenigen, die Professor Dolata
eingeladen haben! Wir laden ganz sicher nur solche Sach-
verständigen ein, die sich an der Praxis orientieren. In der
Praxis stellen wir fest, dass all diejenigen, die mit der
Gentechnik und mit der Pflanzenzucht beruflich betraut
sind, für die Gentechnik sind. Sie alle haben Angst, den
Anschluss zu verpassen und gute, zukunftssichere
Arbeitsplätze zu verlieren, falls diese Politik fortgesetzt
wird.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Sie ha-
ben am Ende Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass Sie für
ein Moratorium sind. Das Moratorium ist beendet. Es war
auf drei Jahre angelegt. Jetzt sagen Sie, dass Sie das Mo-
ratorium fortführen möchten. Wenn man in seinen Aussa-
gen so willkürlich wie Sie ist, dann frage ich Sie: Wie soll
die Perspektive der forschenden Industrie aussehen?


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420117000
Ich gebe
jetzt dem Kollegen Albert Deß das Wort. Er spricht für die
CDU/CSU-Fraktion.


Albert Deß (CSU):
Rede ID: ID1420117100
Herr Präsident! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Nachdem unsere Kollegin Ilse
Falk heute zum ersten Mal ihr neues Amt als Parlamenta-
rische Geschäftsführerin ausübt, möchte ich ihr dazu recht
herzlich gratulieren und ihr viel Erfolg wünschen.


(Beifall im ganzen Hause)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, für eine ge-
sicherte Ernährung der rasant zu wachsenden Weltbevöl-
kerung ist der Einsatz verantwortbarer Gentechnik unver-
zichtbar.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Unendlich viele Generationen von Menschen haben sich
seit jeher bemüht, Tiere und Pflanzen züchten und damit
zu verändern. Bis heute wurden die Nahrungsgrundlagen
dadurch wesentlich verbreitert und die Qualität verbes-
sert.

Unstrittig ist der Einsatz der Gentechnik im medizi-
nischen Bereich. Hier ist die Gen- und Biotechnologie
Hoffnungsträger für viele Menschen. Patienten können
heute dank der Gentechnik mit wirksamen Medikamenten
versorgt werden. Ich nenne an dieser Stelle nur das gen-
technisch hergestellte Insulin, das vielen zuckerkranken
Menschen das Überleben sichert.

Auch grüne Gentechnik wird eine Schlüsselrolle ein-
nehmen, wenn wir die Ernährung unserer Weltbevölke-
rung auch in Zukunft sicherstellen wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Zurück-zur-Natur-Forderung, die auch im Wendege-
rede der grünen Ministerin Künast immer wieder zur
Sprache kommt, wird dazu führen, dass wir vielen Men-
schen Lebensgrundlagen vorenthalten.

Wir verstehen aber auch die Ängste und Sorgen der
Menschen, denen mit Aufklärung und Information begeg-
net werden muss. Ich weise darauf hin, dass durch For-
schung und Züchtung veränderte Lebensmittel aus unse-
rer Ernährung nicht mehr wegzudenken sind. Dazu ein
Beispiel aus der Landwirtschaft: Der Weizen ist keine ur-
sprüngliche Pflanze, sondern ein Produkt der Pflanzen-
züchtung und damit ein Nahrungsmittel, das in seinen Ge-
nen verändert worden ist. Wäre Weizen nicht im Wege der
konventionellen Züchtung entstanden, sondern durch mo-
derne Gen- und Biotechnik, stünde er heute auf der roten
Liste fanatischer Gegner der Gen- und Biotechnologie.


(Beifall bei der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Das ist albern!)


– Ich zähle doch Sie nicht zu den fanatischen Gegnern. –
Die Gentechnik, aufbauend auf der Biotechnologie, eröff-
net im Gegensatz zur konventionellen Züchtung viele
neue Möglichkeiten. Der Zeitfaktor spielt dabei eine
entscheidende Rolle. Konventionelle Züchtung kann nur
wenig gezielt vorgenommen werden. Oft sind Jahrzehnte
notwendig, bis Erfolge erzielt werden.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Heino Wiese (Hannover)


19758


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420117200
Herr Kol-
lege Deß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen
Röspel?


Albert Deß (CSU):
Rede ID: ID1420117300
Nein. – Es ist aber notwendig,
dass möglichst schnell Pflanzensorten entwickelt werden,
die mit weniger Düngung, weniger Wasser, weniger Herbi-
ziden und weniger Insektiziden ertragreich sind, gerade
auch in wirtschaftlich nicht begünstigten Regionen. Die
Gentechnik ermöglicht den gezielten Eingriff in die Erb-
substanz und damit Erfolge in wesentlich kürzerer Zeit.

Auch wenn wir heute noch über Agrarüberschüsse dis-
kutieren, müssen die jetzigen Erträge in den nächsten
zwei Jahrzehnten laut einer UNO-Studie um mindestens
60 Prozent erhöht werden. Grüne Gentechnik ist zur Lö-
sung unserer Zukunftsprobleme gerade in der Landwirt-
schaft unerlässlich.

Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen muss wirt-
schaftlicher werden. In der Vergangenheit war die Pflan-
zenzüchtung fast ausschließlich auf die Weiterentwicklung
von Pflanzen für die Ernährung ausgerichtet. Wir sind aber
heute aufgefordert, im Sinne der Agenda 21 nachhaltig zu
wirtschaften, auch im Energiebereich. Nachwachsende
Rohstoffe und Energien können dazu einen wertvollen Bei-
trag leisten. Ohne Gen- und Biotechnologie wird es noch
Jahrzehnte dauern, bis wir optimale Pflanzen zur Verfü-
gung haben. Im Sinne unserer Umwelt muss der Züch-
tungszeitraum stark verkürzt werden. Die Gen- und Bio-
technologie kann dazu entscheidend beitragen.

Wie bei allem im Leben gibt es auch bei der Anwen-
dung der Gentechnik zwei Seiten. Die möglichen Gefah-
ren und Risiken darf man nicht außer Acht lassen.


(Jörg Tauss [SPD]: Das haben Sie aber gerade gemacht!)


Die großen Chancen, die in der Gentechnik liegen, dürfen
nicht durch überzogene Vorgaben behindert oder unnötig
eingeschränkt werden.

Untrennbar mit der Gentechnik sind auch wirtschaftliche
Fragen verbunden. Durch die Gentechnologie werden, auch
wenn es gerade abgestritten wurde, europaweit circa 2 Mil-
lionen neue hoch qualifizierte Arbeitsplätze erwartet.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Sie wird damit in Zukunft ein wichtiges Standbein der Be-
schäftigung darstellen. In Amerika rechnet man mit der
Versechzehnfachung der Arbeitsplätze in diesem Bereich.


(Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/CSU]: Hört, hört!)


Deutschland ist bezüglich der Entwicklung der Gentech-
nik aus politischen Gründen gegenüber anderen Ländern
ins Hintertreffen geraten. In anderen Staaten wird das
Thema wesentlich offener behandelt. Deutschland ist im
Begriff, den Anschluss an eine der wichtigsten Technolo-
gien der Zukunft zu verlieren. Wir haben durch entspre-
chende politische Rahmenbedingungen dafür zu sorgen,
dass dieser Industrie- und Forschungszweig nicht ins Aus-
land vertrieben wird.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Versuche in der Gen- und Biotechnologie werden dort
durchgeführt, wo weniger bürokratische Auflagen zu er-
füllen sind und eine hohe Akzeptanz dafür gegeben ist.
Rot-Grün hat in der Vergangenheit mit seiner technik-
feindlichen Einstellung viel zum Verlust von Arbeitsplät-
zen in unserem Land beigetragen. Ich nenne nur das Stich-
wort Transrapid.


(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)


Wir werden wahrscheinlich angesichts Ihrer Politik auch
für die Schlüsseltechnologie Gentechnik in einigen Jah-
ren Greencards benötigen; denn in unserem Land werden
mangels Möglichkeiten immer weniger Fachkräfte in
diesem Bereich ausgebildet, obwohl sie in Zukunft
benötigt werden.


(Beifall des Abg. Axel E. Fischer [KarlsruheLand] [CDU/CSU])


Die Gentechnologie bietet viele Möglichkeiten, Ver-
besserungen in der Landwirtschaft vorzunehmen, Res-
sourcen zu schonen und auf gleicher Fläche ertragreicher
zu produzieren. Mögliche Risiken sind richtig einzu-
schätzen und es ist abzuwägen, ob der mögliche Nutzen
das Risiko rechtfertigt. Eine pauschale Verurteilung wis-
senschaftlicher Neuerungen hatte in der Vergangenheit
nie Bestand. Die Grünen haben früher einmal auf einem
Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem sie sich gegen
die Einführung der EDV-Technik ausgesprochen haben.
Es liegt immer in der Verantwortung der Anwender, ob
eine neue Technik zum Nutzen oder zum Schaden der
Menschen eingesetzt wird.

Die rot-grüne Bundesregierung und die rot-grüne
Mehrheit hier im Parlament stellen Deutschland bei der
grünen Gentechnik ins Abseits. Die beschämende Tatsa-
che, dass Deutschland Schlusslicht beim Wirtschafts-
wachstum in der Europäischen Union ist,


(Jörg Tauss [SPD]: Und Spitze bei der Gentechnik!)


beweist, dass die rot-grüne Mehrheit unfähig ist, die rich-
tigen Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft
zu finden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der heute zu debattierende Antrag der CDU/CSU-
Fraktion „Zukunft für die ‚grüne‘ Gentechnik“ bietet eine
sinnvolle Perspektive. Deshalb bitte ich um Zustimmung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420117400
Weil Sie
heute Namenstag haben, habe ich Sie etwas länger reden
lassen.


(Heiterkeit im ganzen Hause)


Natürlich möchte ich auch dem Kollegen Schmidt gratu-
lieren; er heißt auch Albert.


(Heinrich-Wilhelm Ronsöhr [CDU/CSU]: Rudi, du hast ihn länger reden lassen, weil dir die Rede so gut gefallen hat!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19759


(C)



(D)



(A)



(B)


– Etwas mehr Respekt bitte vor dem amtierenden Präsi-
denten.

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/6616 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b
auf:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Günter Baumann, Hans-
Dirk Bierling, Klaus Brähmig, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU
Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechi-
schen Grenze
– Drucksachen 14/3672, 14/7429 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Günter Baumann
Cem Özdemir
Dr. Max Stadler
Ulla Jelpke

b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik über die Zusammen-
arbeit der Polizeibehörden und der Grenz-
schutzbehörden in den Grenzgebieten
– Drucksache 14/7095 –

(Erste Beratung 195. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)

– Drucksache 14/7429 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Günter Baumann
Cem Özdemir
Dr. Max Stadler
Ulla Jelpke

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Das Haus ist
damit einverstanden.

Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort für die
CDU/CSU-Fraktion dem Kollegen Günter Baumann.


Günter Baumann (CDU):
Rede ID: ID1420117500
Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Im Fach Sicher-
heitsphilosophie konnte man in den letzten Wochen unse-
rem Innenminister sehr gute Noten geben, zum Beispiel,
wenn er Wilhelm von Humboldt zitierte: Sicherheit ist die
Voraussetzung von Freiheit. Das ist vollkommen richtig.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


In der Sicherheitspolitik dagegen stehen die Ankündi-
gungen von Minister Schily in einem Missverhältnis ge-
genüber dem, was die Regierung tatsächlich auf den Weg
gebracht hat. In den letzten drei Jahren bis zum 11. Sep-
tember gab es von dieser Regierung nicht ein einziges Ge-
setz zur Erhöhung der Sicherheit bzw. zur Bekämpfung
der organisierten Kriminalität in unserem Lande. Die da-
nach eingebrachten Gesetze weisen relativ große Lücken
auf. Die Probleme, die an der deutsch-tschechischen
Grenze den Bundesgrenzschutz betreffen, werden nicht
berücksichtigt. Die deutsch-tschechische Grenze, die
auch in diesem Jahr die höchste Zahl illegaler Grenzüber-
tritte zu verzeichnen hat, wird in dem umfangreichen An-
titerrorpaket der Regierung, das wir heute Morgen in ers-
ter Lesung behandelt haben, mit keinem einzigen Wort
erwähnt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Als die CDU/CSU-Fraktion vor einem Jahr den Antrag
„Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen
Grenze“ eingebracht hat, haben wir damit in erster Linie
auf Menschenschmuggel und auf die Kriminalität im
Grenzbereich reagieren wollen. Seit dem 11. September
aber können und dürfen wir die Augen nicht mehr davor
verschließen, dass die illegale Einwanderung auch eine
extremistische und terroristische Dimension hat. Wer das
nicht glaubt, dem sei die Lektüre der Verfassungsschutz-
berichte von 1999 und 2000 empfohlen.

Extremistische Ausländerorganisationen schleusen
demnach systematisch eigene Funktionäre und ihre Mit-
glieder über die grüne Grenze. Dies gilt insbesondere für
die arabischen Mudschahedin. Aber auch arabische
Geheimdienste bedienen sich professioneller Schleuser-
banden, um ins deutsche Asylverfahren zu gelangen. Wir
wissen dies. In jüngster Zeit sind diese extremistischen
Schleuseraktivitäten bestätigt worden.

Das „Handelsblatt“ berichtete am 31. Oktober, wonach
es Hinweise des tschechischen Geheimdienstes gibt, dass
über Tschechien neben irakischen Geheimagenten auch
afghanische Talibananhänger nach Deutschland ge-
schleust wurden. Wörtlich heißt es in dem Artikel:

Der Prager Geheimdienst vermutet sogar, dass auf
diesem Weg auch potenzielle Terroristen aus Afgha-
nistan ... nach Deutschland gelangten ...

Das tschechische Innenministerium informierte auch,
dass im Jahre 2000 in Tschechien 1 300 afghanische Asyl-
bewerber spurlos verschwunden sind, ohne das Asylver-
fahren abzuwarten.

Mit Blick auf die extremistische Dimension illegaler
Einwanderungen erlangt unser Antrag eine vollkommen
neue Dringlichkeitsstufe. Notwendig waren die von uns
geforderten Personalaufstockungen und technischen
Verbesserungen für die BGS-Arbeit im Grenzbereich
gleichwohl vor dem 11. September.

Der Freistaat Sachsen stellt mit 566 Kilometern EU-
Außengrenze – davon 455 Kilometer zu Tschechien – ei-
nen ganz besonderen Schwerpunkt dar. Ansonsten hat
Sachsen in der Kriminalität einen deutlichen Rückgang zu
verzeichnen. Im Jahre 2000 gab es im Vergleich zu 1999

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters

19760


(C)



(D)



(A)



(B)


einen Rückgang um 5,2 Prozent. Eine Ausnahme bilden
die 55 Orte mit direkter Grenzberührung, in denen ein An-
stieg der Kriminalität zu verzeichnen ist.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/CSU]: Gute Politik!)


Der Bundesgrenzschutz stellte von Januar bis Septem-
ber 2001 an der deutsch-tschechischen Grenze über
6 000 unerlaubt Eingereiste fest, davon über 4 000 allein
in Sachsen. Die Aufgriffe der Länderpolizei sind hierbei
noch gar nicht eingerechnet. Damit sind die Zahlen an der
deutsch-tschechischen Grenze dreimal so hoch wie an der
deutsch-polnischen Grenze. Auch die Anzahl der aufge-
griffenen Schleuser ist dreimal so hoch wie an der
deutsch-polnischen Grenze. Der Grund: Je leichter eine
Grenze passierbar ist, desto größer ist der Anreiz für ille-
gale Grenzübertritte.


(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Sollen wir sie wieder zumachen oder was?)


– Hören Sie doch zu!

Da es weder möglich war, noch wünschenswert ist, den
Grenzbereich abzuriegeln – dies wollen wir auf keinen
Fall –, muss man Schleuserbanden dadurch begegnen,
dass man die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie von ei-
nem gut ausgerüsteten BGS gestoppt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Zu den sicherheitspolitischen Versäumnissen des In-
nenministeriums gehört in diesem Zusammenhang auch,
dass eine objektive Diskussion über die Grenzsicherheit
fast unmöglich wird, weil der Grenzschutzbericht für
das Jahr 2000 bis heute nicht vorgelegt wurde.


(Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/CSU]: Unerhört!)


Dieser Bericht erscheint normalerweise jedes Jahr im Mai
für das Vorjahr. Heute früh informierte mich Staatssekre-
tär Körper, dass dieser Bericht in Zukunft nur noch alle
zwei Jahre erstellt werden soll.


(Zurufe von der CDU/CSU: Ah!)


Es liegt also im Moment kein entsprechender Bericht vor.

Uns liegen Zahlen des Grenzschutzpräsidiums vor,
die den Handlungsbedarf an der deutsch-tschechischen
Grenze unterstreichen. Die hohe Zahl der Festnahmen ist
aber auch ein Zeugnis der verantwortungsvollen Arbeit
der Grenzschutzbehörden, die sie dort für unsere Sicher-
heit leisten.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Beschäftigten
von BGS, Polizei und Zoll für ihre Arbeit an der deutsch-
tschechischen Grenze ganz besonders bedanken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es freut mich, und ich glaube, Sie alle mit, dass wir
heute erneut eine Gruppe von BGS- und Polizei-
angehörigen direkt von der grünen Grenze in Sachsen
hier in Berlin begrüßen dürfen. Sie kommen direkt von

der Grenze zu Tschechien, verfolgen unsere Diskussion
und setzen natürlich Hoffnungen in unsere Entscheidun-
gen, in die Entscheidungen von uns Politikern.

Es wäre eine besondere Würdigung der Arbeit der
Leute vor Ort gewesen, wenn Herr Bundesminister Schily
sein Versprechen eingehalten hätte, das er vor einem Jahr
an dieser Stelle hier gegeben hat, nämlich die Grenze zu
besuchen und dort vor Ort zu diskutieren. Trotz mehrfa-
cher Einladungen ist er nicht in die Region gekommen.


(Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/ CSU]: Aber zum Fußball kann er gehen!)


Ich finde es eigentlich auch befremdend, dass er heute bei
der Diskussion nicht anwesend ist und sich von Staatsse-
kretär Körper vertreten lässt.


(Günter Graf [Friesoythe] [SPD]: Das ist ein sehr qualifizierter Mann!)


– Das ist ein sehr guter und qualifizierter Mann.


(Zurufe von der SPD: Bravo!)


Ich habe das auch nicht abgestritten, aber ich hätte schon
erwartet, dass der Minister heute kommt, weil er hier im
vorigen Jahr Versprechungen gemacht hat, die er nicht
eingehalten hat.


(Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/ CSU]: Deshalb ist er auch nicht da!)


Unser Antrag für mehr Sicherheit an dieser Grenze
vom Juni 2000 hat sich in der Zwischenzeit nicht erledigt,
sondern ist aktueller denn je. Wir hatten damals auf einer
Klausurtagung direkt an der Grenze mit Fachleuten, Poli-
tikern und Bürgern der Region die Situation beraten und
in einem Antrag Punkte festgelegt wie die personelle Ver-
stärkung des BGS, die weitere Verbesserung der techni-
schen Ausstattung und die Zusammenarbeit mit tschechi-
schen Grenzbehörden.

Den Punkt „Zusammenarbeit mit tschechischen
Grenzbehörden“ kann man als erfüllt betrachten. Wir be-
grüßen den grenzpolizeilichen Kooperationsvertrag
zwischen Deutschland und Tschechien vom 19. Dezem-
ber 2000. Er regelt endlich die Zusammenarbeit, wie sie
auch mit der Schweiz, Polen und anderen Ländern üblich
ist. Informationsaustausch, Zusammenarbeit der Dienst-
stellen, gemeinsame Streifen, die Nacheile, das alles ist
hier geregelt.

Bei der personellen Verstärkung müssen wir erneut
anmahnen, dass auch hier nach dem fünften Schritt der
BGS-Reform die hundertprozentige Erfüllung nicht gege-
ben ist und wir bei Fußballspielen sowie bei anderen Er-
eignissen wie Castortransporten – ich sage das einmal so –
die Grenze fast öffnen.

Bei der technischen Ausstattung haben wir erneut ei-
nen großen Nachholebedarf bei Fahrzeugen, speziell bei
Allrad- und Zivilfahrzeugen sowie bei der Kommunika-
tionstechnik. Ich erinnere an die Kommunikation mit
Europol. Den Kollegen ist es auch nicht möglich, eine
Rasterfahndung durchzuführen. Wir kennen das System
INPOL neu, es funktioniert in keiner Weise.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Günter Baumann

19761


(C)



(D)



(A)



(B)


Unverständlich ist, dass der Vertrag vom 19. September
2000, der mit Tschechien geschlossen wurde, 14 Monate
braucht, um hier ins parlamentarische Verfahren zu kom-
men. Hier wäre schon etwas mehr Eile notwendig gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die jüngsten
Sicherheitsmaßnahmen der Bundesregierung im Anti-
terrorpaket, die wir heute früh beraten haben, sehen
nicht eine einzige Mark für den Schutz an der grünen
Grenze vor; nicht eine einzige Mark!

Gestern wurden im Rahmen der Haushaltsberatun-
gen für 2002 im Innenausschuss alle Anträge der
CDU/CSU-Fraktion – ich betone: alle – abgelehnt.


(Gerhard Jüttemann [PDS]: Das kennen wir auch!)


– Sie kennen es auch, genau. – Die Anträge betrafen Ver-
besserungen beim BGS, wie zum Beispiel die Erweiterung
der Fortbildung und Qualifizierung, was besonders jetzt
nach den neuen Ereignissen wichtig ist, ferner den be-
darfsgerechten Ausbau des Personalbestandes, die Erwei-
terung des Hebungsprogrammes im Vergleich zur Landes-
polizei, den Einsatz der Grenzunterstützungskräfte als
Vollzugsbedienstete beim BGS, die Aussetzung des Stel-
lenkürzungsprogramms des Bundes speziell beim BGS,
die Komplettierung der Ausstattung, den Einsatz der Kom-
munikationsmittel, Einsatz von Mitteln für das Fahndungs-
computernetz INPOL neu – das wird dringend gebraucht –,
damit es endlich einmal zum Laufen kommt. Der Antrag
ist abgelehnt worden, Herr Kollege Graf. Und es geht um
die Einführung des digitalen BOS-Funksystems Tetra, das
wir dringend brauchen. Es wurde alles abgelehnt. Kein
einziger der dringenden Anträge wurde akzeptiert.

Es ist auch der CDU/CSU-Fraktion völlig klar, dass il-
legale Grenzübertritte nicht durch Kontrolle des BGS
vollständig aus der Welt geschafft werden können. Das ist
nicht möglich, wir wissen es. Was wir innenpolitisch
brauchen, ist auch eine Minimierung der großen Anreize
für Zuwanderung, die unser Asylrecht bietet und nach
Meinung der Regierungskoalition weiter ausgebaut wer-
den soll. Es ist so! Die aktuelle Zuwanderungspolitik der
Bundesregierung wird den Migrationsdruck und die Pro-
bleme an der Grenze leider erhöhen.

Ich bitte die Mitglieder der Regierungskoalition, ge-
rade zur jetzigen Zeit, da unser aller Sicherheit einen
neuen Stellenwert erhalten muss, unserem Antrag „Für
mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen Grenze“
mit den konkreten Vorschlägen, die wir machen, zuzu-
stimmen. Sie tun damit nicht den Abgeordneten der
CDU/CSU-Fraktion als Einreicher einen Gefallen, son-
dern es geht um die Arbeit der Männer und Frauen, die
beim Bundesgrenzschutz, beim Zoll und bei der Polizei
direkt an dieser Grenze Dienst tun, und es geht um die Si-
cherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420117600
Nunmehr
gebe ich dem Kollegen Günter Graf (Friesoythe), SPD-
Fraktion, das Wort.


Günter Graf (SPD):
Rede ID: ID1420117700
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Baumann,
den ich seit vielen Jahren als Kollegen kenne und sehr
schätze,


(Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/CSU]: Mit Recht!)


hat hier ein Szenario aufgebaut, bei dem man ins Grübeln
kommen kann; denn all das, was er hier vorgetragen hat,
ist weit von der Lebenswirklichkeit entfernt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ulla Jelpke [PDS] – Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/CSU]: Oh!)


Der Kollege Baumann hat in seinem Beitrag selber da-
rauf hingewiesen, dass wir heute Morgen vom Bundes-
innenminister in beeindruckender Weise das Antiterror-
paket III vorgestellt bekommen haben. Wenn Herr
Baumann sich damit auseinander gesetzt hätte, hätte er
hier in diesem Hause verkünden können, dass alleine in
diesem Antiterrorpaket vorgesehen ist, den gesamten
Bundesgrenzschutz in den verschiedensten Bereichen um
einen Personalbestand von 1 400 aufzustocken. Hinzu
kommt eine Freistellung von Polizeivollzugsbeamten des
Bundesgrenzschutzes in einer Größenordnung von, wenn
ich die Zahl richtig im Kopf habe, 470. Das heißt, fast
2 000 Grenzschutzbeamte mehr werden demnächst für die
Sicherheit zur Verfügung stehen.


(Beifall bei der SPD – Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/CSU]: Auch an der tschechischen Grenze? Wo denn?)


Das ganze Volumen dieser Operation beläuft sich auf un-
gefähr 65 Millionen Euro.

Wenn Sie, Herr Kollege, hier den Eindruck erwecken,
dass wir alle Anträge abgelehnt hätten, dann hätten Sie
fairerweise und der Vollständigkeit halber sagen müssen,
dass ich gestern in der Sitzung des Innenausschusses – Sie
waren die ganze Zeit zugegen – darauf hingewiesen habe,
dass wir in dem Haushaltsentwurf, den wir in Kürze ver-
abschieden werden, für den Bundesgrenzschutz 1 208 Stel-
lenhebungen vorgesehen haben. Außerdem hätten Sie
dann hier sagen sollen – damit das auch die Öffentlichkeit,
die hier vertreten ist bzw. die Debatte über die Medien
empfängt, erfährt –, dass ich für die SPD-Bundestags-
fraktion gestern gefordert habe – es sind vom Ministerium
auch entsprechende Zusagen gegeben worden, ebenfalls
in Ihrer Gegenwart –, zusätzlich zu diesem angesproche-
nen Hebungsprogramm einen Betrag von 15 Milli-
onen DM, also etwa 7,5 Millionen Euro, zur Verfügung zu
stellen.

Wenn Sie das einmal mit der Vergangenheit verglei-
chen, stellen Sie fest: Was dieser Bundesinnenminister,
diese Bundesregierung, die sozialdemokratische Bundes-
tagsfraktion gemeinsam mit der Grünen-Fraktion in den
letzten Jahren in diesem Bereich getan haben, war in re-
lativ kurzer Zeit ein Vielfaches von dem, was Sie in den
Jahren zuvor versucht, aber nicht geschafft haben. Aber
heute stellen Sie sich hier hin und bauen einen Popanz auf.
Das ist der Sache nicht angemessen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Günter Baumann

19762


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420117800
Herr Kol-
lege Graf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des ange-
sprochenen Kollegen Günter Baumann?


Günter Graf (SPD):
Rede ID: ID1420117900
Ja, natürlich, gerne.
Das geht ja nicht von der Zeit ab.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420118000
Nein, das
geht nicht von der Zeit ab. – Herr Kollege Baumann.


Günter Baumann (CDU):
Rede ID: ID1420118100
Kollege Graf, geben
Sie mir Recht, dass die von Ihnen angesprochenen zu-
sätzlichen Personen für den Bundesgrenzschutz nach den
Planungen ausschließlich für Luftüberwachung, Perso-
nenschutz und Gebäudeschutz vorgesehen sind, aber
nicht ein einziger für den Schutz an der grünen Grenze?


Günter Graf (SPD):
Rede ID: ID1420118200
Herr Kollege
Baumann, es tut mir Leid, so gerne ich Ihnen hier einmal
Recht geben möchte, ich kann es einfach nicht. Wenn Sie
das Paket gelesen hätten, wüssten Sie, dass wir einen er-
heblichen Teil – ich glaube, es sind zusätzliche drei Ein-
satzhundertschaften – aufstellen werden, gerade um in be-
stimmten Bereichen Verstärkung anbieten zu können. Das
steht ebenfalls in diesem Paket.


(Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/CSU]: Konkret in Tschechien? – Günter Baumann [CDU/CSU]: Das steht nicht drin!)


– Hören Sie einmal zu; das will ich hier in aller Offenheit
sagen, Kollege Baumann: Wir können uns doch im Deut-
schen Bundestag nicht hinstellen und für jeden einzelnen
Grenzabschnitt festlegen, ob wir da zehn, 20 oder 30 Be-
amte einsetzen! Dafür haben wir ein Konzept, das ausge-
reift ist. Wir werden uns an der Umsetzung beteiligen.

Ich war im Übrigen mit dem Kollegen Kemper – das
möchte ich Ihnen auch berichten – im letzten Jahr an der
tschechischen Grenze. Wir sind dort mit dem Grenzschutz
auch zur Nachtzeit an der Grenze entlanggefahren. Ich
habe schon bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwur-
fes und Ihres Antrages gesagt: Was bereits zum damaligen
Zeitpunkt – das ist schon einige Monate her – in den Be-
reichen Technik und Personal getan worden ist, ignorie-
ren Sie einfach. Sie sind immer noch auf dem Stand von
1998 und nicht auf dem Stand der Zeit. – So viel dazu.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Was Ihren Antrag, Herr Kollege Baumann, ganz kon-

kret angeht, möchte ich Ihnen eines sagen: In sechs Punk-
ten fordern Sie verschiedene Dinge. Wenn Sie unseren
Gesetzentwurf richtig gelesen hätten, würden Sie erken-
nen, dass im Grunde genommen all die Punkte, die Sie in
Ihrem Antrag fordern, erfüllt sind. Zu den einzelnen
Punkten wird Herr Staatssekretär Körper gleich Stellung
nehmen. Im Prinzip ist für mich all das, was die Zusam-
menarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Tschechischen Republik angeht, in vorbildlicher
Weise geregelt. Diese Regelungen sind viel besser als die
innerhalb des Schengener Systems. Dies ist fast mit dem
Abkommen vergleichbar, das wir mit der Schweiz ge-
schlossen haben.

Sie haben von 6 000 und mehr illegalen Einreisen ge-
sprochen. Dazu möchte ich Ihnen sagen: In dem Zeitraum
vom 1. Januar 2001 bis zum 30. September 2001 gab es
bei uns – Moment, ich muss einmal nachsehen; ich habe
die genaue Zahl vorliegen – 6 013 illegale Einreisen. Im
gleichen Zeitraum des letzten Jahres verzeichneten wir
9 132. Das ist ein Rückgang um ein Drittel. Auch das sind
Auswirkungen der besseren materiellen Ausstattung, der
Personalerhöhung und dergleichen mehr. Dies sollte man
der Vollständigkeit halber hinzufügen.

Was die Belastungen der Menschen an der Grenze an-
geht – die bestreitet niemand; wir nehmen die Sorgen die-
ser Menschen ernst –, so wissen doch auch Sie, dass es an
der deutsch-polnischen Grenze in der Vergangenheit
eine verstärkte illegale Einreise gab. Noch zu Ihrer Re-
gierungszeit wurde im Bereich der deutsch-polnischen
Grenze der Bundesgrenzschutz – das war richtig und wir
haben es stets unterstützt – massiv verstärkt. Dies führte
zu dem Ergebnis – das ist oftmals so –, dass sich eine Ver-
lagerung von der deutsch-polnischen zur deutsch-tsche-
chischen Grenze vollzogen hat. Aber, wir haben reagiert.
Die Zahlen, die ich eben genannt habe, belegen dies nach
meinem Dafürhalten eindrucksvoll.

Sie haben den Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes,
des Zolls und auch der Länderpolizeien gedankt. Diesem
Dank kann man sich nur anschließen. Ich habe schon häu-
fig gesagt – damals in Bonn sogar noch häufiger –: Wir
dürfen es, wenn es um Beamte geht, nicht dabei belassen,
von diesem Pult aus Dankesworte an sie zu richten. Wir
müssen auch handeln.

Deswegen kann ich nur auf die Stellenhebungspro-
gramme, die den Betroffenen direkt zugute kommen, hin-
weisen. Wir werden diesen Weg fortsetzen. Denn die Be-
rufsmotivation ist eng mit der Frage verbunden, ob sich
die Beamten gerecht behandelt fühlen.

Sondersituationen wie die rund um einen Castortrans-
port sind außergewöhnlich. In diesem Fall ist es notwen-
dig – das war immer so; das wird auch so bleiben –, an
ganz bestimmten Stellen für einen gewissen Zeitraum ein
Stück weit weniger Kräfte zur Verfügung zu haben. Aber
eines ist richtig und wichtig: Ein Sicherheitsvakuum ist an
keiner Stelle entstanden.

Ich habe Sie gebeten, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ich
denke, der vorliegende Gesetzentwurf, der die Vorausset-
zung für die Ratifizierung des deutsch-tschechischen Ver-
trages ist, ist gut. Er nimmt all das auf, was Sie in Ihrem
Antrag niedergeschrieben haben.

Lassen Sie mich ein letztes Wort sagen: In der Ziffer 5
Ihres Antrages schreiben Sie – ich weiß nicht, ob Sie da-
rüber wirklich nachgedacht haben –:

Wir sehen es als notwendig an, dass die Hilfen und
Hinweise der Bevölkerung im Grenzbereich zur Auf-
klärung von Straftaten noch stärker als bisher in die
Arbeit ... einbezogen werden.

Ich sage Ihnen eines: Wenn die Bevölkerung nicht be-
ständig die Sicherheitsorgane in vielfältiger Weise durch
Hinweise und dergleichen mehr unterstützen würde, dann
wäre es in diesem Lande um die Sicherheit schlecht
bestellt. Ich kann die Bevölkerung von dieser Stelle aus

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001 19763


(C)



(D)



(A)



(B)


nur dazu aufrufen, die Sicherheitskräfte in unserem Land
verstärkt zu unterstützen. Denn das ist die zwingende Vo-
raussetzung, wenn wir in unserem Land die innere Si-
cherheit gewährleisten wollen. Wir haben bisher Großar-
tiges geleistet und werden diesen Weg fortsetzen.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1420118300
Ich erteile
für die Fraktion der FDP dem Kollegen Dr. Max Stadler
das Wort.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1420118400
Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ohne Zweifel ist die
deutsch-tschechische Grenze ein neuralgischer Punkt bei
der Grenzsicherheit. Deswegen ist es richtig, dass die
Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der Tschechi-
schen Republik gesucht hat, die zu dem Vertrag vom
19. September 2000 geführt hat.

Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Vertragsabschluss
ausdrücklich. Wir meinen, dass der an sich gute Antrag
der CDU/CSU-Fraktion damit weitgehend erledigt ist.
Richtig ist allerdings – was auch Herr Kollege Baumann
ausgeführt hat –, dass man der inneren Sicherheit am bes-
ten mit einer besseren personellen, technischen und fi-
nanziellen Ausstattung der Sicherheitsbehörden dient.
Deswegen hat die FDP gestern im Innenausschuss den
entsprechenden Anträgen der Unionsfraktion zum Haus-
halt zugestimmt.


(Beifall des Abg. Günter Baumann [CDU/CSU])


Die Tschechische Republik wird hoffentlich bald
Mitglied der Europäischen Union sein. Dennoch ist es
sinnvoll, schon jetzt, wo sie noch nicht Mitglied der
Schengen-Kooperation ist, die Zusammenarbeit der Si-
cherheitsbehörden vertraglich zu regeln. In der prakti-
schen Alltagsarbeit werden die Zuständigkeitsregelungen,
die Vorschriften über den Informationsaustausch, über ge-
meinsame Einsatzformen, über die Nacheile, aber auch die
Datenschutzbestimmungen erheblich an Bedeutung ge-
winnen. Darunter fallen rechtsstaatliche Klarstellungen
wie etwa die zum Verbot des Betretens von Wohnungen
im Rahmen der Nacheile oder die Definition der Notwehr
in Art. 11. Das schafft auch für die Polizeibeamten Si-
cherheit darüber, was ihnen bei ihrer Tätigkeit erlaubt ist
und was nicht.

Die Vertragsregelungen entsprechen unserer Meinung
nach den üblichen rechtsstaatlichen Anforderungen. Sie
werden für mehr Sicherheit im Grenzgebiet zwischen
Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik sorgen.

Im Übrigen – ich wundere mich ein wenig darüber, dass
an dieser Debatte keine Außenpolitiker teilnehmen – ist
dieser Vertrag ein gutes Beispiel für die praktische Zu-
sammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik unterhalb der Schwelle
hochpolitischer, zwischen diesen beiden Staaten immer
noch strittiger Fragen.

Ich finde es erfreulich, dass das Ratifizierungsgesetz
gerade jetzt hier im Bundestag zur Abstimmung steht.
Denn in den vergangenen Monaten war es auf ganz ande-
ren Politikfeldern bekanntlich zu Irritationen, insbeson-
dere auch zu Kritik der Bevölkerung in Bayern an den
tschechischen Behörden im Zusammenhang mit dem
Atomkraftwerk Temelin in Südböhmen gekommen,
dessen Inbetriebnahme zu großen Sorgen bei der bayeri-
schen Bevölkerung geführt hat. Deswegen ist es wichtig,
mit dem heute zu verabschiedenden Vertragsgesetz ein
positives Beispiel für die gutnachbarschaftlichen Bezie-
hungen zu dokumentieren.

Diese Beziehungen entwickeln sich nämlich auf vie-
lerlei Ebenen sehr gut, etwa beim Schüler- und Studenten-
austausch, im Bereich der Zusammenarbeit von Hoch-
schulen sowie im kulturellen Bereich. Es ist sehr schade
– man müsste einmal darüber nachdenken, was man da-
ran ändern könnte –, dass die verdienstvolle Arbeit des
deutsch-tschechischen Zukunftsfonds in der Öffent-
lichkeit fast überhaupt nicht bekannt ist und somit fast gar
keine Resonanz findet.


(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)


Insgesamt begrüßt die FDP-Fraktion den Vertrag we-
gen seiner Bedeutung für die Sicherheitspolitik, aber auch
als wichtigen außenpolitischen Schritt zu einer dauerhaf-
ten guten Nachbarschaft zwischen Deutschland und der
Tschechischen Republik.


(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420118500
Als
nächster Redner hat der Kollege Cem Özdemir vom
Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420118600
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende
Vertrag soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien stärken.
Dadurch wird ermöglicht, dass Polizisten aus Tschechien
und Deutschland gemeinsam im Grenzgebiet eingesetzt
werden und künftig enger und stärker kooperieren kön-
nen.

Ich glaube, dass dieser Vertrag ein wichtiger Schritt ist,
um die menschenverachtende Schleuserkriminalität
wirksamer als in der Vergangenheit zu bekämpfen. Dies
ist übrigens auch angesichts der grenzüberschreitenden
und gewalttätigen Kriminalität notwendig. Deshalb un-
terstützt meine Fraktion diesen Vertrag. Wenn man sich
mit den im Grenzgebiet lebenden Menschen unterhält
– darauf wurde bereits hingewiesen –, kann man verste-
hen, dass sich diese Menschen Sorgen machen und zu
Recht Ängste haben. Wir sind als Parlament aufgefordert,
diese Ängste und Sorgen ernst zu nehmen und das Nötige
zu veranlassen, um hier Abhilfe zu schaffen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings auch
darauf hinweisen, dass bei der grenzüberschreitenden Zu-
sammenarbeit der Gesichtspunkt der Bürgerrechte aus-
reichend Berücksichtigung finden muss. Beispielsweise

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Günter Graf (Friesoythe)


19764


(C)



(D)



(A)



(B)


darf der Datenschutz nicht ausgehöhlt werden. Ich
glaube, wir müssen uns deshalb diesen Vertrag im Detail
sehr genau anschauen. Ich will auf das Beispiel Genua
hinweisen, das Sie alle verfolgt haben und kennen. Dort
haben wir gesehen, dass die Daten, die von der Bundesre-
publik Deutschland zur Verfügung gestellt wurden, von
der italienischen Polizei an die italienische Justiz weiter-
gegeben worden sind, ohne dass deutsche Behörden aus-
drücklich gefragt wurden oder gar zugestimmt haben.
Dies darf in Zukunft so sicherlich nicht mehr geschehen.

Zu den europäischen Standards gehört auch der Daten-
schutz. Ich teile den Optimismus des Kollegen Stadler –
ich glaube, auch Kollege Baumann hat darauf hingewie-
sen –, dass Tschechien – es steht in der ersten Reihe – be-
reits im Jahre 2004 Teil der Europäischen Union sein wird.
Das begrüßen wir alle hier. Der hohe Standard des europä-
ischen Datenschutzrechtes gilt dann auch in Tschechien.
Dazu gehört beispielsweise auch die europäische Richtli-
nie zum Datenschutz aus dem Jahre 1995, die Gewähr
dafür bietet, dass jede Datenerhebung gerichtlich über-
prüft werden kann. Auch das gehört mit Sicherheit dazu.

Lassen Sie mich auch etwas zur polizeilichen Zusam-
menarbeit insgesamt sagen: Ich glaube, dass auch in die-
sem Bereich die parlamentarische Kontrolle gestärkt
werden muss. Wenn wir wollen, dass Europa einheitlich
zusammenwächst, dann kann sich das nicht ausschließ-
lich auf die Exekutive beschränken. Ein starkes Parlament
muss die Möglichkeit haben, gemeinsam mit einer unab-
hängigen Justiz die notwendige Kontrolle, wie wir sie auf
der nationalen Ebene bereits kennen, auf europäischer
Ebene durchzusetzen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass auf der Ebene der
Europäischen Union – Tschechien wird, wie gesagt, hof-
fentlich bald ein Teil davon sein – die dritte Säule in die
erste Säule überführt wird, das heißt, dass auch die
polizeiliche Zusammenarbeit vergemeinschaftet wird. Ich
glaube, das wäre ein wichtiger Beitrag, um mehr Trans-
parenz auf europäischer Ebene zu erzeugen.

Wenn wir über Schleuserkriminalität und Schleuser-
verbrechen reden, dann müssen wir auch betonen, dass
diese Probleme nicht ausschließlich mit polizeilichen
Mitteln gelöst werden können. Die Polizei ist gar nicht in
der Lage, all die Aufgaben, die wir ihr auflasten wollen,
zu lösen. Wir müssen bedenken, dass sich Europa nicht
völlig abschotten kann.

Wir müssen auch darauf achten, dass die Ursachen für
Not und illegale Zuwanderung beseitigt werden. Wir
wissen, dass Schlepper Verbrecher sind, die die Not und
die Hoffnungslosigkeit von Menschen ausnutzen. Sie sind
Seelenverkäufer, die in Kauf nehmen, dass Menschen da-
bei ihr Leben verlieren. Gerade als reiches Land, als Land,
das in der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt,
sind wir aufgefordert, alles zu tun, um die Fluchtursachen
in den Herkunftsländern zu beseitigen. Dazu zählt die
Entwicklungshilfe. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag
dazu geleistet, dass die Menschen dort, wo sie leben, Le-
bensperspektiven haben, sodass sie nicht gezwungen
sind, ihr Herkunftsland zu verlassen und ihr Leben in die
Hände von kriminellen Schleusern zu legen.

Deshalb bin ich froh, dass die Bundesregierung im
Rahmen der Terrorismusbekämpfung zusätzliche
200 Millionen DM zur Verfügung stellt, um Ent-
wicklungshilfe zu betreiben. Auch das ist ein Beitrag zur
Terrorismusbekämpfung und gut angelegtes Geld. Wir
sollten uns angewöhnen, wenn wir zukünftig über Terro-
rismusabwehr reden, den Beitrag der Entwicklungshilfe
nicht zu vernachlässigen.

Ich komme zum Schluss: Ich glaube, dass der Antrag
der Union in diesem Kontext nicht hilfreich ist, weil er die
Ängste unnnötigerweise schürt und Stigmatisierungen
– speziell der Ausländer – ermöglicht. Es ist mittlerweile
schon amtlich, dass die Kriminalität – Gott sei Dank –
nicht weiter zugenommen hat.

Ich empfehle Ihnen einen Blick in den periodischen Si-
cherheitsbericht der Bundesregierung, der vom Innen-
ministerium regelmäßig vorgestellt wird. Wenn Sie dort
einmal hineinschauen, werden Sie erkennen, dass Ihr An-
trag von der Realität überholt wurde.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420118700
Als
nächste Rednerin hat die Kollegin Ulla Jelpke von der
PDS-Fraktion das Wort.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420118800
Herr Präsident! Sehr verehrte Kol-
leginnen und Kollegen! Kollege Baumann, auch ich
möchte Ihrem Horrorszenario nicht zustimmen.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Oh, „Horrorszenario“!)


Meines Wissens ist die Ostgrenze eine der am besten
bewachten Grenzen weltweit. Wenn ich die Zahlen rich-
tig im Kopf habe, sind etwa 10 000 Bundesgrenzschutz-
beamte an dieser Grenze tätig und führen verdachts-
unabhängige Kontrollen durch. Wir setzen an dieser
Grenze über 500 Polizeihunde ein und haben mit Wärme-
bildkameras und ähnlichen Geräten eine millionenteure
Technologie – ich weiß nicht, wie viel sie tatsächlich kos-
tet – an den Grenzen aufgebaut.

Sie haben hier eine ziemliche Schwarz-Weiß-Malerei
betrieben. Ich kann den Inhalt Ihres Antrags nicht nach-
vollziehen. Man muss wissen, dass in Deutschland Polen
und die Tschechische Republik zwar als sicherer Dritt-
staat gelten, die Flüchtlingsorganisationen und die Men-
schenrechtsorganisationen aber vielfach darauf hin-
gewiesen haben, dass in beiden Ländern weder das Asyl-
verfahren garantiert ist noch die Unterkünfte für Flücht-
linge menschenwürdig sind.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen sagen, dass
antirassistische Organisationen und Flüchtlingsorganisa-
tionen recherchiert haben, dass an den Schengener
Außengrenzen insgesamt 2 000 Menschen zu Tode ge-
kommen sind, die von Schleuserbanden in Autos ver-
frachtet wurden, in denen sie erstickt sind, und dass allein
an der Ostgrenze 87 Menschen ihr Leben verloren haben.
Man muss fragen: Woran liegt das? Was hat das für Ursa-
chen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Cem Özdemir

19765


(C)



(D)



(A)



(B)


In der Tat ist gerade die Tschechische Republik einer
der Staaten, von dem aus viele Flüchtlinge versuchen,
nach Europa zu kommen. Die Abschottung Europas ist
meiner Meinung nach keine Lösung des Flüchtlingspro-
blems. Ganz im Gegenteil: Ich bin der Meinung, dass man
die Grenzen für Menschen in Not offen halten muss. Das
ist ein ganz entscheidender Punkt,


(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Günter Baumann [CDU/CSU]: Machen wir die Grenzen auf, dann kann man den Bundesgrenzschutz einsparen!)


denn viele Menschen kommen über diese Staaten nach
Deutschland und wollen dort Asyl beantragen. Sie wissen
ebenso wie ich, dass die Flüchtlinge an der Grenze abge-
wiesen werden und keine Möglichkeit haben, über den
Landweg nach Deutschland zu gelangen und dort Asyl zu
beantragen.

Es ist natürlich ein Leichtes, immer darauf hinzuwei-
sen, man müsse die Betroffenen – wie das auch im Poli-
zeivertrag steht – in einem Meldeverfahren registrieren.
Ein solches Vorgehen lehnen wir generell ab. Wir lehnen
aber auch ab, dass durch den Polizeivertrag ein umfang-
reicher Datenaustausch zwischen der Tschechischen Re-
publik und Deutschland stattfindet. Wir meinen, dass das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betrof-
fenen Menschen nicht gewahrt ist, weil sie nicht erfahren,
welche persönlichen Daten festgehalten werden.

Um Auskünfte zu erlangen, müssen sie einen Antrag
stellen. Aber auch, wenn sie einen Antrag stellen, erhalten
sie nur unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses
der jeweiligen Staaten Auskunft. Von daher meine ich
– über den Vertrag wird heute abgestimmt –, dass es in der
Tat nichts mehr nachzubessern gibt, sondern man im
Grunde genommen im Ausschuss, Kollege Özdemir, hätte
dafür eintreten sollen, den Datenschutz zu wahren. Wir
werden deswegen beide Anträge ablehnen.

Zum Schluss möchte ich dem Kollegen Baumann gern
sagen: Ich selbst habe die Grenze mehrfach besucht und
mir angesehen, welche Arbeit dort von den Beamten ge-
leistet wird. Ich habe es mir auch angetan, zu einer dieser
Bürgerwehren zu gehen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420118900
Frau Kol-
legin Jelpke, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420119000
Ich komme gleich zum Schluss.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420119100
Nein, Sie
kommen bitte sofort zum Schluss, weil Sie Ihre Redezeit
schon um zwei Minuten überzogen haben.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420119200
Ich muss Ihnen sagen, dass Sie
sich mit diesen Gruppen einmal auseinander setzen soll-
ten. Sie haben ein ziemlich rassistisches Gedankengut und
ihre Arbeit einzig und allein auf die Jagd auf Flüchtlinge
ausgerichtet.


(Beifall bei der PDS – Günter Baumann [CDU/ CSU]: Ich habe überhaupt nicht von Bürgerwehr gesprochen!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420119300
Für die
Bundesregierung hat der Parlamentarische Staatssekretär
Fritz Rudolf Körper das Wort.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1420119400
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Erste kurze Bemerkung: Seit 1998 gab es im
Bereich des BGS 3 772 Stellenhebungen. Damit konnten
12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes-
grenzschutzes befördert werden. Das ist die aktive Politik
von Bundesinnenminister Otto Schily. Ich denke, dieser
Politik gebührt Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zweite kurze Bemerkung: Kollege Günter Graf ist auf

die Entwicklungen an der deutsch-tschechischen Grenze,
insbesondere im Hinblick auf illegale Einreise- und
Schleusungskriminalität, eingegangen. Ich denke, die
Erfolge können sich sehen lassen. Es ist beispielsweise
ein Rückgang von einem Drittel zu verzeichnen. Das ist
noch nicht das, was wir erreichen wollen, aber die Ent-
wicklung ist positiv. Für diese hervorragende Arbeit muss
den BGS-Beamtinnen und -Beamten Dank gesagt wer-
den.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dritte kurze Bemerkung: Herr Kollege Baumann, beim
Bundesgrenzschutzamt Chemnitz sind beispielsweise
1 337 BGS-Beamtinnen und -Beamte beschäftigt. Ihre
Behauptungen stimmen nicht. Schauen Sie ein bisschen in
unseren Haushalt. Im Jahre 2001 wurden beispielsweise
dem Bundesgrenzschutzpräsidium Ost 190 Polizeian-
wärterinnen und -anwärter zugewiesen. Das bedeutet eine
klare personelle Verstärkung. Dies wird im Jahr 2002 mit
60 Polizeianwärterinnen und -anwärtern fortgesetzt. Das
ist die Politik, die wir im Bereich der inneren Sicherheit
praktizieren. Ich denke, das ist auch gut so.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es geht um den deutsch-tschechischen Polizeivertrag.

Das vorliegende Abkommen stellt eine Basis für eine
effektive Sicherheitspartnerschaft dar. Es schafft genau
den Sicherheitsgewinn für Deutschland, den Sie, meine
lieben, verehrten Kolleginnen und Kollegen von der
CDU/CSU-Fraktion, mit Ihrem Antrag begehen. Das Ab-
kommen sieht erhebliche Verbesserungen für die grenz-
überschreitende Kriminalitätsbekämpfung und Gefahren-
abwehr vor. Es schafft erweiterte Möglichkeiten der
Zusammenarbeit zwischen deutschen und tschechischen
Polizeidienststellen. Deutsche und tschechische Polizis-
ten – das stelle man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
vor – können zukünftig in gemeinsamen Dienststellen ar-
beiten. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß dies ent-
sprechend einzuschätzen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie können zukünftig gemeinsam Fahndungsaktio-
nen durchführen und einander in Notfällen personelle
Unterstützung leisten. Damit ist die national bereits bes-
tens bewährte Zusammenarbeit der Polizeien von Bund
und Ländern um einen entscheidenden Baustein erweitert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ulla Jelpke

19766


(C)



(D)



(A)



(B)


Von großer Bedeutung ist auch die vertragliche Rege-
lung, die eine Verfolgung von Personen bis auf das Gebiet
des Vertragsstaates ermöglicht. Wir bezeichnen dies mit
dem Begriff der Nacheile. Damit wird das traditionelle
Prinzip relativiert, wonach die Gefahrenabwehr mit dem
Erreichen der Grenze abgebrochen werden muss. Mit an-
deren Worten: Der Vertrag hat dem Interesse an effizien-
ter Aufgabenerledigung und dem optimalen Schutz der
Bürgerinnen und Bürger den Vorrang vor einem herge-
brachten polizeilichen Verfahrensgrundsatz gegeben. Das
verdient Würdigung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Was zum Thema Datenschutz zu sagen ist, ist auf ei-
nen einfachen Nenner zu bringen: Es gilt nationales
Recht. Hier braucht man überhaupt keine Befürchtungen
zu haben. Das sollte an dieser Stelle festgehalten werden.

Die Bekämpfung einer zunehmend grenzenlosen
Kriminalität fordert zukünftig eine länderübergreifende
Zusammenarbeit. Dies gilt insbesondere für die Krimina-
litätsphänomene, wie beispielsweise die Schleusungskri-
minalität, die im Grunde genommen nur durch multilate-
rale Strategien in den Griff zu bekommen sind.

Für diese Grenzregion stehen professionelle Kräfte zur
Verfügung, die effizient arbeiten. Ich habe das vorhin
schon einmal gesagt. Auch hier will ich nicht versäumen
zu erwähnen, dass es zu einer guten Zusammenarbeit mit
den Länderpolizeien und – das will ich besonders erwäh-
nen – der Bundeszollverwaltung kommt, die hier eine
ganz wichtige Rolle spielt, sodass dies ein wirklich
schlüssiges Konzept ist. Dies zeigen auch die Ergebnisse.

Ich sage auch ganz deutlich: Die Personal- und Sach-
ausstattung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
verbessert worden. Was ich zu dem Thema Personal in
Zahlen gesagt habe, könnte ich auch hinsichtlich der
Sachausstattung erwähnen. Lieber Herr Kollege
Baumann, derjenige, der sich beispielsweise bei dem
Fahrzeugbestand auskennt, wird wissen, dass es dabei
absolut keinen Anlass zu einer kritischen Bemerkung gibt.
Sie sollten auch das Beschaffungsprogramm der Bundes-
regierung einmal loben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Ge-
setz zum Polizeivertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen Republik wird nach
unserer Auffassung ein weiteres Etappenziel auf dem Weg
zur Integration der Staaten Osteuropas in die europäische
Sicherheitsarchitektur erreicht und vor allem auch eine
gute Grundlage zum weiteren Ausbau des Sicherheits-
standards im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger in
dieser Grenzregion geschaffen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich finde es gut, dass es hier sehr positive Äußerungen
zu diesem Vertragsentwurf gibt. Dieser Vertragsentwurf
liegt auf einer kontinuierlichen Linie der Bundesregie-
rung, die besagt: Bei der inneren Sicherheit kommt es

ganz entscheidend auf den praktischen, auf den effektiven
Vollzug an und nicht in erster Linie darauf, sich auf das
Fabrizieren immer neuer Gesetze zu kaprizieren.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Sehr gut!)


Es kommt darauf an, dass die Arbeit insbesondere auch im
internationalen Bereich funktioniert. Wer die Auflistung
unserer internationalen Verträge sieht – Polizeiabkom-
men, Abkommen über die Bekämpfung der organisierten
Kriminalität –, wird merken, dass das ein Schwerpunkt
dieser Bundesregierung ist und dass wir uns bei der inne-
ren Sicherheit auf einem richtigen und wichtigen Wege
befinden.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420119500
Ich
schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Innenaus-
schusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit
dem Titel „Für mehr Sicherheit an der deutsch-tsche-
chischen Grenze“, Drucksache 14/7429. Der Ausschuss
empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung, den
Antrag auf Drucksache 14/3672 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der PDS
bei Gegenstimmen von CDU/CSU angenommen.

Wir stimmen nun über den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag
vom 19. September 2000 mit der Tschechischen Republik
über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der
Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten, Druck-
sache 14/7095, ab. Der Innenausschuss empfiehlt unter
Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7429, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte
diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
CDU/CSU und der FDP bei Gegenstimmen der PDS an-
genommen.

Wir kommen zur

dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf:

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstel-
lung behinderter Menschen und zur Änderung
anderer Gesetze
– Drucksache 14/7420 –

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper

19767


(C)



(D)



(A)



(B)


Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Guido
Westerwelle, Dr. Heinrich L. Kolb, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Informationsangebot der Bundesregierung
barrierefrei gestalten
– Drucksache 14/5985 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Beratung eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Sind Sie da-
mit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist so be-
schlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Bundesminister Walter Riester das Wort.

Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozial-
ordnung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Diese Regierung hat sich zum Ziel gesetzt,
das 1994 im Grundgesetz verankerte Benachteiligungs-
verbot auch durchzusetzen. Zuerst kam das Gesetz zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter,
dass das ganz beachtliche Ergebnis zeitigte, dass wir die
Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter zwischenzeitlich um
über 25 800 absenken konnten.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Als Zweites folgte das Sozialgesetzbuch IX. Heute brin-
gen wir als drittes behindertenpolitisches Vorhaben in die-
ser Legislaturperiode das Gesetz zur Gleichstellung be-
hinderter Menschen ein.

Der vorliegende Gesetzentwurf zeugt von einem neuen
Selbstverständnis behinderter Menschen und einem
neuen Denken in der Behindertenpolitik.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Er dreht sich nicht mehr nur um Fürsorge und Versorgung.
Heute geht es um den bürgerrechtlichen Anspruch auf
Chancengleichheit. Von Anfang an haben Betroffene an
dem Gesetzentwurf mitgearbeitet. Der Text wurde von ei-
ner Projektgruppe des Bundesarbeitsministeriums auf der
Grundlage eines Entwurfes des Forums behinderter Juris-
tinnen und Juristen entwickelt.


(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Immer weiter verwässert!)


Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl
Hermann Haack, hat als Vorsitzender der Koalitionsar-
beitsgruppe Behindertenpolitik entscheidend mitgewirkt.
Dafür möchte ich mich bei ihm herzlich bedanken.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, Kernstück des Gesetzes ist
die Herstellung von Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist
dabei nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte. Sie umfasst bei-
spielsweise auch die Verwendung der Gebärdensprache
durch hör- oder sprachbehinderte Menschen. Barrierefrei-
heit bedeutet ferner Kommunikationsmöglichkeiten seh-
behinderter Menschen in den elektronischen Medien.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Um die Barrierefreiheit umzusetzen, haben wir das
neue Instrument der Zielvereinbarung geschaffen. Un-
ternehmen und Behindertenverbände sollen selbstständig
vereinbaren, wie und in welchem Zeitraum Barrierefrei-
heit vor Ort verwirklicht wird.

Rollstuhlfahrern, blinden und gehörlosen Menschen
soll es künftig möglich sein, sich selbstständig in den Ge-
bäuden des Bundes zu bewegen. In neue Dienstgebäude
müssen zum Beispiel für Blinde wahrnehmbare Orientie-
rungshilfen eingebaut werden. Die Selbstverpflichtung
des Bundes soll Vorbildcharakter auch für die Länder ha-
ben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Auch Gaststätten in neu errichteten Gebäuden müssen
künftig barrierefrei sein. Unnötige Baukosten werden ver-
mieden, weil die Barrierefreiheit schon in die Planung
einfließt.

Nahverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr – drei Sym-
bole für Bewegungsfreiheit und Mobilität, die das Leben
in unserer heutigen Zeit prägen. Künftig sollen behinderte
Menschen hier möglichst wenig Barrieren vorfinden, da-
mit auch sie selbstbestimmt von ihrem Recht auf Mobi-
lität Gebrauch machen können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Hörbehinderten soll künftig das Recht eingeräumt wer-
den, mit allen Bundesbehörden in Gebärdensprache zu
kommunizieren. Sehbehinderte können Bescheide – zum
Beispiel vom Arbeitsamt – auf Wunsch zusätzlich in
Brailleschrift oder auf einem Tonträger erhalten. Das
Internet bietet Information und ist heute fast unverzicht-
barer Bestandteil der Arbeitswelt. Insbesondere sehbehin-
derten Menschen soll ein ungehinderter Zugang zu die-
sem Medium ermöglicht werden. Vorreiter hierfür werden
die Bundesdienststellen sein, die ihre Internetangebote
barrierefrei gestalten werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, die unbehinderte Teilnahme
an geheimen Wahlen sollte in einer Demokratie selbstver-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

19768


(C)



(D)



(A)



(B)


ständlich sein. Bisher konnten Blinde oder Sehbehinderte
aber nur wählen, wenn sie eine Hilfsperson in die Kabine
mitgenommen haben. Das wird sich ändern. Künftig muss
eine Wahlschablone bereitgehalten werden, mit der Seh-
behinderte ihren Stimmzettel allein ausfüllen können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Bei der Auswahl der Wahllokale soll künftig besonders
auf Barrierefreiheit geachtet werden, damit Rollstuhlfah-
rer problemlos die Wahlkabinen erreichen können.

Über 3 Millionen schwerbehinderte Frauen mit kör-
perlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sind
oft einer doppelten Benachteiligung ausgesetzt: als
Frauen und als behinderte Menschen. Das Gleichstel-
lungsgesetz erklärt Maßnahmen ausdrücklich für zuläs-
sig, die eine Gleichstellung behinderter Frauen fördern.

Wir stärken im Gleichstellungsgesetz auch die Rechte
der anerkannten Behindertenverbände. Sie sollen so-
wohl die Möglichkeit zur Prozessvertretung als auch ein
Verbandsklagerecht erhalten. Damit können Verbände
insbesondere unabhängig von einem konkreten Einzelfall
die Gleichstellung behinderter Menschen auch gerichtlich
durchsetzen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ganz wichtig ist es aber auch, dass die Bundesländer
nun den Ball aufnehmen. Es besteht für Länder und Kom-
munen ein großer Gestaltungsspielraum insbesondere in
den Bereichen Bau, Verwaltung und Verkehr. Diesen
Spielraum gilt es zu nutzen; denn nur dann, wenn auch in
den Landesgesetzen detailliert ausgestaltete und einklag-
bare Rechte für behinderte Menschen verankert sind,
kann eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Le-
ben Realität werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem wichtigen drit-
ten großen Schritt in der Behindertenpolitik einen Mei-
lenstein setzen werden, mit dem das Behindertenrecht
völlig neu geregelt wird und der bei der aktiven Einbezie-
hung Behinderter sowie beim Abbau von Barrieren in un-
serer Gesellschaft hilft.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klaus Brandner [SPD]: Ein gutes Gesetz!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420119600
Als
nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Claudia Nolte
von der CDU/CSU-Fraktion.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt loben Sie einmal die Koalition!)



Claudia Nolte (CDU):
Rede ID: ID1420119700
Dazu habe ich wenig
Veranlassung, Herr Beck.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als
ich mir Ihren Gesetzentwurf angeschaut habe, war ich mir
nicht mehr sicher, ob das wirklich das Gesetz ist, an das
Sie gedacht haben, als Sie die Koalitionsvereinbarung be-
schlossen haben. Man muss schon sehr genau hinschauen,
um zu entdecken, was überhaupt drinsteht. Gemessen an
dem, wovon Sie immer geredet haben, ist das Gesetz nur
noch ein Schatten seiner selbst.


(Widerspruch bei der SPD)


Ich finde, ähnlich wie bei den Beratungen über das
SGB IX ist dank der vielen Konsensrunden, die im Vor-
feld stattgefunden haben, das Gesetz so „abgenudelt“,
dass am Ende nicht mehr zu erkennen ist, wo Ihr großer
Wurf und Ihre Visionen in der Frage, was Gleichstellung
in dieser Gesellschaft eigentlich heißen soll, geblieben
sind.


(Zuruf von der SPD: Sie haben gar nicht erst versucht, einen Wurf zu machen!)


– Nein, schauen Sie sich bitte an, was substanziell von
dem, was Sie einmal gefordert haben, noch übrig geblie-
ben ist. In der Tat ist verdammt wenig übrig geblieben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Man mag boshaft sagen, dass Sie auf uns Rücksicht
nehmen wollten, damit wir zustimmen können; denn die
Union – das wissen Sie ganz genau – war lange Zeit sehr
skeptisch gegenüber einem Gleichstellungsgesetz. Aber
das hat vor allen Dingen damit zu tun gehabt, dass in der
politischen Auseinandersetzung nur mit Schlagworten
operiert worden ist. Ich wüsste angesichts dessen, was
hinter uns liegt, nicht, welche unüberwindbaren Wider-
stände es gegeben haben sollte, die einen Konsens ver-
hindert haben. Das, was jetzt vorliegt, tut zwar am Ende
niemandem weh. Aber ob damit das erreicht werden kann,
was wir alle wollen, ist fraglich.

Sie selber müssen im Moment zugeben, dass sich vie-
les nicht so einfach umsetzen lässt, wie Sie ursprünglich
geglaubt haben. Einen wesentlichen Teil, der eigentlich in
ein Gleichstellungsgesetz hineingehört, haben Sie heraus-
genommen: Der ganze zivilrechtliche Teil fehlt, nicht nur,
weil man noch anderes hineinnehmen möchte – ich weiß,
dass dieses Argument sofort kommen wird –, sondern
weil es sich in der Realität in der Tat komplizierter dar-
stellt, als man es gedacht hat.

Aber das ist nicht das eigentliche Hauptproblem. Wenn
man das verabschieden kann, worüber man sich einig ist,
weil es eine Mehrheit gibt, dann kann man auch einmal
andere Sachen nach hinten schieben. Das ist in Ordnung.
Nur, Sie selbst haben eine viel höhere Messlatte angelegt.
Ich muss feststellen: Sie sind wieder einmal haarscharf
unter Ihrer eigenen Messlatte durchgelaufen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Einige inhaltliche Anmerkungen: Sie haben – um

Bereiche einzubeziehen, in denen Sie keine gesetzgebe-
rischen Kompetenzen haben – den Weg gewählt, über
Zielvereinbarungen Entwicklungen im Unternehmens-
bereich in Gang zu setzen. Dieser Weg hat mich über-
rascht. Ich finde ihn bemerkenswert, nicht weil ich ihn
nicht unterstützen würde. Ich glaube, dies ist in der Tat ein

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Bundesminister Walter Riester

19769


(C)



(D)



(A)



(B)


Weg, auf dem man Schritt für Schritt Veränderungen und
Verbesserungen durchsetzen kann und der auch große
Flexibilität zulässt; denn man muss immer die konkrete
Situation der Unternehmen vor Ort sehen. Das lassen
Zielvereinbarungen in der Tat zu. Zu fragen wäre, wie es
bei den kleinen Unternehmen aussieht, ob das alles auch
dort praktikabel ist. Darüber werden wir, denke ich, im
Ausschuss noch sprechen.


(Zuruf von der SPD: Sie können uns ruhig mal loben!)


Bemerkenswert fand ich das deshalb, weil mich das
sehr daran erinnert hat, welchen Weg wir im Rahmen der
Frauenförderung im Gleichberechtigungsgesetz gegan-
gen sind. Für die Frauenförderpläne haben wir auch Ziel-
vorgaben gewählt. Sie haben sie vehement bekämpft.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist wahr! Daran kann ich mich noch erinnern!)


Eine gute Idee setzt sich eben letztlich doch durch.

Sie haben Regelungen für Gebärdensprachdolmet-
scher und für die verstärkte Zulassung solcher Dolmet-
scher – ähnlich wie im SGB IX – aufgenommen, was ich
sehr begrüße. Es wäre gut, wenn auch die Kostenfragen
eindeutig geregelt werden würden.

Wichtig ist mir – das möchte ich an dieser Stelle nur an-
merken –, dass wir bei all diesen Angeboten nicht verges-
sen, dort, wo es möglich ist – das ist sicherlich nicht über-
all möglich –, auch das Erlernen der Lautsprache zu
fördern, was der Unterstützung bedarf und was auch kos-
tenintensiv ist, wenn man zum Beispiel bleibende Taub-
heit – ein Hindernis für das Erlernen der Lautsprache –
verhindern will. Es gibt in dem Bereich gute Weiter-
entwicklungen. Ich denke an die Möglichkeit von Implan-
taten, die eine enorme Entwicklung hatten. Sie sind teuer
und da hat es bislang keinen Durchbruch gegeben. Wir
hatten auch schon bei der Anhörung zum SGB IX den
Fall, dass Hilfsmittel verstärkt unterstützt werden sollten.
Es wäre mir lieb, wenn wir im Ausschuss einmal einen
Bericht vom Ministerium darüber bekämen, wie denn in
dem Bereich die finanzielle Unterstützung aussieht. Wir
dürfen nicht vergessen: Lautsprache ist dort, wo sie mög-
lich ist, immer noch der beste Weg zur Integration. Wir
dürfen nicht zulassen, dass das verhindert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Punkt
in diesem Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter
Menschen ist in der Tat das Thema Barrierefreiheit. Das
ist der Punkt, der letztlich darüber entscheidet, ob eine
Integration in unser Alltagsleben möglich ist oder ob wei-
terhin unüberbrückbare Hürden bestehen. Ich sage Ihnen
ganz ehrlich: Was dazu in dem Gesetzentwurf steht, wird
nicht dazu beitragen, dass wir in der nächsten Zeit deutli-
che Verbesserungen erreichen.

Uns ist eine Begriffsbestimmung vorgelegt worden,
die ich gut finde. Was aber an Konkretisierungen enthal-
ten ist, etwa betreffend Personenbeförderung, Eisenbahn,
Luftverkehr, Umgestaltung der Gebäude, ist in meinen
Augen außerordentlich marginal. Ich sehe die Schwierig-
keiten durchaus. Wir haben nur begrenzte Kompetenzen
auf Bundesebene. Die meisten Menschen werden nicht
unbedingt Bundesbehörden für ihr Leben brauchen; es

sind mehr andere Stellen, die in ihrem Alltag eine ent-
scheidende Rolle spielen. Man muss sich überlegen: Wie
kommt man eigentlich an das heran, was für uns wirklich
wichtig ist? Das sind nun einmal Straßen, Fußgänger-
überwege, Gebäude.

Man erkennt, dass versucht worden ist, mit den kom-
munalen Spitzenverbänden einen Kompromiss zu finden,
was etwa den ÖPNV betrifft. Es ist kostenintensiv, den
ÖPNV umzubauen. Soweit es um Neuanschaffungen
geht, ist das, denke ich, nicht so schwierig; da sollte man
von vornherein an das Notwendige denken.

Wir werden letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn
wir auch mit ein ganz klein wenig Zwang arbeiten. Auf
Zeithorizonte gänzlich zu verzichten wird schwierig. Es
sind auch wenig Vorstellungen dazu entwickelt worden,
wie denn Kontrollmöglichkeiten aussehen werden. Ich
frage mich, ob man nicht auch in dem Bereich über so et-
was wie Zielvereinbarungen zwischen Verbänden und
Kommunen nachdenken kann, ob das vielleicht ein Weg
ist. Darauf gibt es sicherlich noch keine abschließenden
Antworten. Darüber müssen wir im Ausschuss noch drin-
gend reden. Das ist noch nicht ausgefeilt.

Ich möchte an dieser Stelle das Forum behinderter Ju-
ristinnen und Juristen zitieren, das in diesem Bereich sehr
engagiert tätig ist und auch sehr viele Vorschläge einge-
bracht hat. In seiner Stellungnahme heißt es:

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen wird
jedenfalls keinen Gesetzentwurf unterstützen kön-
nen, in dem wirksame Vorschriften zur barrierefreien
Gestaltung des öffentlichen Personenverkehrs feh-
len. Hiermit steht und fällt aus unserer Sicht das
gesamte Projekt.

Weiter wird dargelegt, welche Vorstellungen es dazu gibt
und was eigentlich fehlt.

Es bleibt also durchaus Beratungsbedarf und ich wün-
sche uns für die Beratungen in den nächsten Wochen viel
Erfolg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420119800
Das Wort
hat jetzt der Kollege Volker Beck vom Bündnis 90/Die
Grünen.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1420119900

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vollmundi-
gen Äußerungen der Kollegin Nolte haben mich sehr er-
freut.


(Zuruf von der CDU/CSU: Dann hat sich Ihr Kommen ja gelohnt!)


Sie hat jetzt entdeckt, dass man hier ganz forsch voran-
schreiten muss. Ich wünschte mir nur, dass sie hier einmal
ihre Vorschläge zu Papier brächte, damit wir wissen, wo
es bei der Union langgeht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Claudia Nolte

19770


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich erinnere mich daran, dass wir in der letzten Wahlpe-
riode mit den Vorschlägen meiner Fraktion und auch de-
nen unseres Koalitionspartners zur Behindertenpolitik
von Ihnen immer eine Abfuhr bekommen haben.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Ich habe Ihnen das ja begründet! Sie haben nicht gesagt, was Sie wirklich wollten!)


Wir wollen den zentralen Paradigmenwechsel, das heißt
weg von der Behindertenpolitik


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das haben Sie aber nicht geschafft!)


als bloßer Fürsorgepolitik hin zu einer Politik, durch die
Barrieren abgebaut werden, damit behinderte Menschen
als gleichberechtigte Subjekte am Alltag des gesellschaft-
lichen Lebens möglichst immer ohne Hilfe für die Über-
windung aufgerichteter Barrieren partizipieren können.
Heute ist ein historischer Tag, weil wir mit dem Barrie-
refreiheitsgesetz einen Umdenkprozess in der Politik
einleiten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben hiermit eine völlig neue Situation geschaffen. –
Frau Nolte will bei diesem Punkt offenbar gar nicht
zuhören.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Ich höre Ihnen sehr gut zu!)


Mit dem Instrument der Zielvereinbarung, das wir ge-
setzlich verankern, schaffen wir in den Bereichen, in de-
nen der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat, die
Möglichkeit, genau das, was Sie für die Kommunen for-
dern, aufgrund einer klaren Rechtsgrundlage zu schaffen.
In den Bereichen, in denen der Bund Gesetzgebungskom-
petenz hat, verpflichten wir die Träger, insbesondere die
im Bereich der Verkehrsdienstleistungen, solche Zielver-
einbarungen abzuschließen.

Ich meine, dieser Weg ist sehr klug, weil damit vor-
geschrieben wird, dass die Verhandlungspartner etwas re-
geln und was sie regeln; sie müssen sich einigen und die
Behindertenverbände können am Ende eine Einigung
auch durchsetzen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Erzwingen kann man eine solche Vereinbarung nicht!)


Wir als Gesetzgeber maßen uns aber nicht an, die viel-
fältigen Behinderungen, die es im Alltag gibt, besser zu
kennen als die Menschen, die davon betroffen sind. Des-
halb ermächtigen wir die Behindertenverbände, solche
Zielvereinbarungen mit der Anbieterseite zu formulieren.
Damit kann, ungefiltert durch Politik, insbesondere durch
parteipolitische Rücksichtnahme, die gesamte Kompe-
tenz der Behindertenarbeit in die Ausgestaltung einer bar-
rierefreien Republik einfließen. Ich finde, das ist der rich-
tige Ansatz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben in dem ganzen Verfahren eine sehr enge Ab-
stimmung mit der Behindertenbewegung, mit den Behin-
dertenverbänden gesucht, ehe wir den vorliegenden Ge-

setzentwurf erarbeitet haben. Auch das ist beispielhaft für
den Respekt vor der Kompetenz der Menschen, die am
besten darüber Bescheid wissen, wie diese Gesellschaft
sie behindert.

Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber,
dass sich die Union endlich dazu durchgerungen hat zu
sagen, dass wir auch ein zivilrechtliches Antidiskriminie-
rungsgesetz brauchen. Ich kann Sie beruhigen, Frau
Nolte, auch insoweit macht die rot-grüne Koalition noch
in dieser Wahlperiode Ihre Träume wahr.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wenn es noch dazu kommt!)


Wir werden ein zivilrechtliches Antidiskriminierungs-
gesetz einbringen. Die Rechtspolitiker der Koalition sind
in den Vorarbeiten dazu schon sehr weit vorangeschritten.
Auch dafür werden Sie uns dann Beifall zollen können.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf regeln wir in ganz vielen Bereichen, dass Be-
hinderte am Alltag partizipieren können. Für mich war es
wirklich ein ganz wichtiger Schritt – das will ich hier
betonen –, dass wir als Gesetzgeber den ideologischen
Streit über die deutsche Gebärdensprache endlich be-
enden. Wir sagen jetzt endlich: Die deutsche Gebärden-
sprache wird als Sprache anerkannt, lautbegleitende Ge-
bärden werden als Kommunikationsmittel respektiert.

Das ist sehr wichtig, weil sich viele Betroffene lange
Zeit wehren mussten gegen Pädagogen, die es angeblich
besser wussten als sie selbst, wehren mussten gegen eine
Erziehung, bei der ihnen nicht die Chance gegeben wurde,
sich in vollem Umfang kommunikativ emotional zu ent-
wickeln. Ich finde es sehr gut, dass der Gesetzgeber jetzt
sagt: Letztendlich sollen die betroffenen Menschen ent-
scheiden, welchen Weg sie zum Erwerb von Kommuni-
kationsfähigkeit gehen. Wir erkennen das an.

Im Übrigen schaffen wir – damit gehen wir voran – ge-
genüber den Behörden des Bundes und der Länder einen
Rechtsanspruch dahin gehend, dass sich die jeweilige
Behörde darum kümmern muss, dass sie sich mit denje-
nigen, die hörgeschädigt oder ertaubt sind, verständigen
kann. Die betroffenen Menschen werden also, nachdem
sie sich bei einer Behörde angemeldet haben, dort einen
Gebärdendolmetscher vorfinden. Dadurch werden übri-
gens auch Arbeitsplätze geschaffen, weil sehr viele Ge-
bärdendolmetscher zwar hoch engagiert sind, aber leider
keine gesicherte Einkommenslage oder Auftragslage
haben. Da werden sich die Behörden etwas einfallen las-
sen, zum Beispiel gemeinsame Servicezentren, um das
sicherzustellen. Dadurch werden die Kommunikations-
möglichkeiten der betroffenen Menschen gesichert.

Ich bin stolz, dass wir das erreicht haben. Ich bin ebenfalls
stolz darauf, dass wir mit dem Entwurf zum so genannten
Barrierefreiheitsgesetz dem Anspruch des Gender Main-
streaming gerecht werden und die besondere Situation
von behinderten Frauen ausdrücklich regeln.

Sehr wichtig ist unter demokratiepolitischen Gesichts-
punkten, dass wir den Behindertenverbänden mit dem
Verbandsklagerecht die Möglichkeit verschaffen, die
Rechte der behinderten Menschen durchzusetzen. Wir

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Volker Beck (Köln)


19771


(C)



(D)



(A)



(B)


legen die Durchsetzung dieser Rechte nicht allein in die
Hand von paternalistischen Beauftragten, auch wenn es
im Bund einen sehr guten Beauftragten gibt und auch
wenn in den Ländern und Kommunen sehr engagierte Be-
auftragte arbeiten. Vielmehr können sich die Behinderten-
organisationen künftig selber ihrer Haut wehren. Sie er-
halten konkrete Rechtsansprüche und dadurch die
Möglichkeiten, das von uns geschaffene Recht durchzu-
setzen. Dieses Vorgehen ist meines Erachtens zielführend
und beispielhaft.

Ich bin froh, dass man endlich nicht mehr in die USA
fahren muss, um zu sehen, dass die Verschiedenheit der
Menschen für die Gesellschaft eigentlich keine Last dar-
stellt, wenn man diese Verschiedenheit beim Bau von Ge-
bäuden und bei der Anschaffung von Verkehrsmitteln
berücksichtigt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Claudia Nolte [CDU/CSU]: Aber die haben es doch genau anders gemacht, Herr Beck!)


Zehn Jahre nach Verabschiedung des so genannten
Barrierefreiheitsgesetzes werden wir unsere Republik
nicht mehr wiedererkennen, weil wir bei der Anschaffung
unserer Verkehrsmittel und beim Bau der Gebäude an die
Menschen, die behindert sind, gedacht haben.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht! Da wird sich nichts ändern!)


Mit diesem Gesetz setzen wir die Forderung um, um
die es uns bei der Grundgesetzänderung 1994 ging: Be-
hindertes Leben gehört zur Vielfalt einer Gesellschaft und
muss gleichberechtigt behandelt werden. Es ist Teil des
Normalen. Die behinderten Menschen haben das von der
Grundgesetzänderung erwartet. Wir erfüllen nun ihre
Forderungen. Nach der Grundgesetzänderung machte
sich bei den Betroffenen eine sehr große Enttäuschung
breit, weil in der Behindertenpolitik bis 1998 nichts We-
sentliches passiert ist, obwohl es einen klaren verfas-
sungsrechtlichen Auftrag gab. Diesen Auftrag haben wir
mittlerweile umgesetzt.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Jetzt sind Überschriften geschaffen, mehr nicht!)


– Frau Nolte, es kränkt Sie, dass Sie dazu keinen Beitrag
geleistet haben. Aus diesem Grund rufen Sie pausenlos
dazwischen; das verstehe ich gut.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Jeder Redner ist doch dankbar für Zwischenrufe! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wir wollten Ihren Redefluss nicht bremsen!)


Die Behinderten wissen, auf wen sie hier vertrauen kön-
nen.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420120000
Das Wort
hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Kolb von der FDP-
Fraktion.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1420120100
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Beck, ich be-
fürchte, dass Ihre Annahme, in zehn Jahren werde man die
Republik nicht wiedererkennen, ein bisschen zu optimis-
tisch ist. Es ist nicht so, dass wir uns das nicht wünschen
würden; aber man sollte realistische Aussagen machen,
um bei den betroffenen Menschen nicht unnötig falsche
Hoffnungen zu wecken.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Meine Fraktion begrüßt grundsätzlich – zu Vorbehalten
komme ich später – den von den Koalitionsfraktionen
vorgelegten Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinder-
ter Menschen. Sie nehmen damit ein altes Anliegen der
Liberalen und insbesondere der FDP-Fraktion im Deut-
schen Bundestag auf, was die gleichberechtigte Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen
Leben angeht.

Der Abbau möglichst vieler Barrieren, welche Men-
schen mit Behinderungen an dieser Teilhabe hindern, sie
im Alltag diskriminieren und benachteiligen, ist das Ziel,
dem sich alle Fraktionen in diesem Hause verpflichtet
fühlen. In diesem Geist haben wir unlängst das SGB IX
über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen. Ich wäre
froh, wenn uns das auch bei diesem Gesetzentwurf
gelänge.

Dazu bedarf es meines Erachtens aber der Berichti-
gung eines grundlegenden Fehlers in Ihrem Gesetzent-
wurf, nämlich der Ungleichbehandlung der privaten
Wirtschaft und der öffentlichen Träger. Während Sie
sich nicht scheuen, den privaten Unternehmen in größe-
rem Umfang Pflichten aufzuerlegen, schonen Sie die öf-
fentlichen Träger. Das ist in meinen Augen nicht nach-
vollziehbar.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich rege an, über eine genaue Formulierung der Ziel-
vereinbarung in § 5 dieses Gesetzentwurfs nachzudenken.
Problematisch ist, dass laut § 5 jedes Unternehmen, un-
abhängig vom Unternehmenszweck, von Art und Umfang
der Kundenkontakte, von seiner Größe, von seiner Leis-
tungsfähigkeit usw., betroffen ist. Das heißt, alle Unter-
nehmen, auch kleine und kleinste, sehen sich einer für sie
nicht überschaubaren Vielzahl von Verbänden gegenüber,
die sich zum Teil mit sehr speziellen Anliegen befassen,
und müssen mit jedem Verband in Verhandlungen eintre-
ten, außer in den Fällen des Absatzes 4. Hier finden wir,
dass die dort geregelten Fälle zu kurz greifen, weil auch
nicht klar ist, was im Falle des Scheiterns einer Zielver-
einbarung geschehen soll. Außerdem werden Unterneh-
men, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, um Barrie-
refreiheit herzustellen, für diese freiwillige Vorleistung
nicht ausreichend belohnt.

In § 12, wo es um die Vertretungsbefugnis der Ver-
bände geht, wird den Verbänden ein Klagerecht einge-
räumt, das sie anstelle und mit Einverständnis der Men-
schen mit Behinderungen, die sich in ihren Rechten auf
Barrierefreiheit möglicherweise verletzt sehen, ausüben
können. Hier kommt es darauf an sicherzustellen, dass die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Volker Beck (Köln)


19772


(C)



(D)



(A)



(B)


behinderten Menschen selbst Herr des Verfahrens blei-
ben, dass im Ergebnis nicht ein sie bevormundendes Kla-
gerecht geschaffen wird. Darüber sollten wir uns unter-
halten.


(Beifall bei der FDP)


Wir sollten uns in den Ausschussberatungen auch durch-
aus überlegen, ob man nicht die Befugnisse von An-
gehörigen behinderter Menschen hier noch stärker als bis-
her vorgesehen einbeziehen kann.

Wir stehen – das muss ich hier auch noch sagen – der
in § 13 des Entwurfs vorgesehenen Einführung einer Ver-
bandsklage mit Skepsis gegenüber. Auf Bundesebene
haben wir dieses sensible Instrument der Verbandsklage
bisher mit Zurückhaltung eingesetzt. Dieser Übung, näm-
lich der Zurückhaltung, wird das in § 13 vorgesehene Ver-
bandsklagerecht nicht gerecht. Zwar werden dort be-
stimmte Gesetzesvorschriften aufgelistet, es wird dann
aber auf sonstige Vorschriften des Bundesrechts verwie-
sen, die einen Anspruch auf Herstellung von Barrierefrei-
heit vorsehen. Das bedeutet, jeder Verband könnte zu-
künftig, ohne in seinen Rechten verletzt zu sein, jedes
Unternehmen verklagen, und zwar nicht nur mit dem Ziel,
Verhandlungen über Zielvereinbarungen aufzunehmen,
sondern wegen jeder auch noch so geringfügigen Bean-
standung in diesem Bereich. Wir müssen uns noch einmal
gemeinsam überlegen, ob hier das Klagerecht nicht zu
weit ausgestaltet ist und wie man es alternativ fassen
könnte.


(Beifall bei der FDP)


Während Sie – das habe ich eingangs schon gesagt –
bei der Verpflichtung von privaten Unternehmen doch
sehr großzügig gewesen sind, wirkt es dann schon fast
peinlich, wie zugeknöpft Sie sich geben, wenn es um die
Verpflichtungen der öffentlichen Hand geht. In § 10 des
Gesetzentwurfes wird den sehbehinderten und blinden
Menschen ein Anspruch auf Bescheide und Vordrucke in
einer Form, die sie wahrnehmen können, eingeräumt. So
weit, so gut. Aber in Absatz 2 wird dieser Anspruch schon
wieder relativiert und der Umfang des Anspruches der
sehbehinderten und blinden Menschen in das Ermessen
von BMI und BMA gestellt. Eine solche Selbstdefinition
der Verpflichtung räumen Sie der Wirtschaft nicht ein.
Warum eigentlich wollen Sie hier die öffentliche Hand
besser stellen und bevorzugen? Ich denke, das darf der
Gesetzgeber nicht zulassen, wenn wir wirklich voran-
kommen wollen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch in § 11 Ihres Gesetzentwurfes, der die öffentliche
Hand zu einer barrierefreien Informationstechnik ver-
pflichten soll, kann noch einmal eingegriffen werden. Sie
hatten im Referentenentwurf noch die Barrierefreiheit
von Intranets vorgeschrieben; das findet sich jetzt nicht
mehr. Wesentlich schlimmer noch, Sie stellen auch hier
die barrierefreie Informationstechnik unter einen Ver-
ordnungsvorbehalt, der sich insbesondere an den techni-
schen und finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung ori-
entieren soll. So steht es in § 11 Abs. 1 Satz 2. Das kann
ich wirklich nicht nachvollziehen.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Unausge-
wogenheit, über die wir noch einmal miteinander disku-
tieren müssen. Wir sehen hier eine illegitime Ungleichbe-
handlung. Das ist auch ein Punkt, den wir in unserem
Antrag zum Informationsangebot der Bundesregierung
kritisieren. Nur wenn die Organe des Bundes, nur wenn
die öffentliche Verwaltung, die auch über die Einhaltung
dieses Gesetzes wachen wird, mit gutem Beispiel voran-
geht, werden wir im Interesse unserer Mitbürger mit Be-
hinderung eine breite Akzeptanz auch in der Wirtschaft
erreichen können.

Wir als FDP-Bundestagsfraktion bitten Sie daher, in ei-
nem konstruktiven Prozess mit uns diese Punkte neu zu
überdenken – zum Wohle der Menschen mit Behinderung
in Deutschland, um die es uns geht.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420120200
Das Wort
hat jetzt der Kollege Ilja Seifert von der PDS-Fraktion.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1420120300
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich empfinde es als sehr erfreulich, dass alle
hier im Hause sagen, sie wollen etwas dafür tun, dass
Menschen mit Behinderungen in diesem Land gleichbe-
rechtigt und besser leben können. Wenn ich mir aber den
vorliegenden Gesetzentwurf anschaue, stelle ich im Ge-
gensatz zu Ihrer Interpretation, Herr Minister, fest, dass
Sie völlig auf eine entsprechende Politik verzichten. Wel-
che Inhalte finden sich denn noch unter den Überschrif-
ten? Die Kollegin Nolte wies bereits darauf hin. Eine ent-
sprechende Gestaltung der Politik kann doch nur darin
bestehen, dass man denjenigen, die es schwerer haben, ein
klein wenig Erleichterung verschafft. In die Sprache der
Behindertenpolitik umgesetzt heißt das, dass bestehende
behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden
müssen. Gleichstellung erreicht man doch nicht durch
Gleichbehandlung, sondern durch Ungleichbehandlung.
Wenn man ungleiche Dinge gleich behandelt, reprodu-
ziert man doch nur die Ungleichheit.


(Beifall bei der PDS)


Weil ich nur wenig Zeit habe, möchte ich mich auf ei-
nen einzigen Punkt konzentrieren. Sie haben die absolut
unbefriedigende Definition von Behinderung, die sich
im SGB IX findet, in dieses Gesetz übernommen. Dort de-
finieren Sie: Menschen sind behindert, wenn ihre körper-
liche Funktion, ihre geistigen Fähigkeiten oder ihre seeli-
sche Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als
sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zu-
stand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben der
Gesellschaft beeinträchtigt ist. Behinderung ist aber nicht
der Schaden an einem Menschen, sondern Behinderung
ist eigentlich jede Verhaltensweise, jede Maßnahme, jede
Struktur, die Menschen daran hindert, ihre Lebens- und
Entfaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Wenn Sie
diese Definition in das Gesetz aufnehmen würden, kämen
Sie nicht zu solch komischen Vorschriften, wie wir sie
jetzt hier finden.


(Beifall bei der PDS)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Heinrich L. Kolb

19773


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir müssen endlich begreifen, dass Behinderung, wie die
WHO gesagt hat, das ist, was die Gesellschaft den Men-
schen antut, nicht das, was diese an Fehlern haben.

Schauen wir uns jetzt einmal Ihre grandiosen Zielver-
einbarungen an. Was, bitte schön, hindert denn eine Be-
hindertenorganisation jetzt schon daran, mit irgendeinem
Konzern darüber zu verhandeln, dass dafür gesorgt wird,
dass alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden? Das ist
möglich, aber das Problem ist, dass nichts passiert, wenn
der Konzern nichts tut. Deshalb nützt das Recht auf Ver-
handlungen wenig, wenn keine Sanktionen drohen, wenn
die Verhandlungen nicht zu dem Ergebnis führen, dass
Barrierefreiheit hergestellt wird. Hier ist der entschei-
dende Punkt.


(Beifall bei der PDS)


Sie haben in dem Gesetz keine Sanktionen bei Diskri-
minierung vorgesehen.

In der Fragestunde gestern haben wir gehört, dass das
zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg
gebracht werden soll. Wiederum soll dieser defektologi-
sche Behinderungsbegriff und nicht der moderne der
WHO verwandt werden. Deshalb reicht das, was Sie hier
vorgelegt haben, auch wenn engagierte behinderte Men-
schen daran mitgearbeitet haben, noch längst nicht aus.
Wir müssen daran arbeiten und es in wesentlichen Punk-
ten verändern. Es stimmt: Menschen mit Beeinträchti-
gungen können ihre Angelegenheiten selber regeln, wenn
sie überhaupt etwas selber regeln können. Dafür, dass sie
in die Lage versetzt werden, etwas selber zu regeln, muss
die Politik, müssen wir, müssen Sie sorgen, indem die
Nachteile ausgeglichen werden, die sie gegenüber ande-
ren haben. Dann können sie denen wenigstens auf glei-
cher Augenhöhe begegnen.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dass in den Ländern
Gleichstellungsgesetze folgen sollen. Aber auch diese
dürfen nicht auf einem falschen Behinderungsbegriff auf-
bauen. Deshalb ist es so wichtig, dass auf Bundesebene
ein vorbildlicher Behinderungsbegriff eingeführt wird,
der tatsächlich dem Stand der Technik entspricht. Dann
können wir Stichtage für die Barrierefreiheit einführen,
die wir brauchen. Dann wird auch der Sturm der sehbe-
hinderten Menschen gegen die Regelung abebben
– Herr Kolb hat bereits davon gesprochen – und dann
werden wir vernünftige Regelungen erreichen, die
tatsächlich zur Barrierefreiheit und vor allem zur Gleich-
stellung führen, indem die Ungleichheit beseitigt wird.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe auf
sehr intensive, aber auch nützliche Diskussionen im Aus-
schuss, die hoffentlich zu Veränderungen zugunsten der
behinderten Menschen führen.

Danke schön.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420120400
Das Wort
hat jetzt die Kollegin Silvia Schmidt von der SPD-Frak-
tion.


Silvia Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1420120500
Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
ist höchste Zeit für ein Gleichstellungsgesetz. Seit 1972
fordern die betroffenen Verbände dieses Gesetz ein. In
mehr als 40 Staaten gibt es bereits Antidiskriminierungs-
vorschriften. Deutschland ist in dieser Beziehung ein Ent-
wicklungsland – dank Ihnen.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Dank wem? Muss man jede Beschimpfung und jeden Blödsinn entgegennehmen?)


Das ist besonders beschämend für ein Land, das auf einen
dunklen Abschnitt seiner Geschichte zurückblicken muss,
in dem behinderte Menschen verfolgt und ermordet wur-
den. Ich denke nicht, dass das Blödsinn ist.

Ein Gesetz zur Gleichberechtigung behinderter Men-
schen ist längst überfällig. Für uns Sozialdemokraten war
das einfach eine Verpflichtung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Aber mit einem Gesetz allein ändert sich noch nichts.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: So eine Revolution ist Ihr Gesetz nun wirklich nicht!)


Gesetze sind zunächst nur ein Stück Papier. Dennoch sind
Gesetze Instrumente, die genutzt werden müssen, um die
Gesellschaft tatsächlich zu verändern.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Ist das möglich?)


Auf das vorliegende Gleichstellungsgesetz trifft diese
Aussage besonders zu. Gleichstellung und Gleichberech-
tigung – ich habe es in diesem Hause schon oft gesagt –
fangen zuerst in den Köpfen der Menschen an. Die Bar-
rieren, die der vorliegende Gesetzentwurf abbauen wird,
müssen zuallererst in den Köpfen der Menschen abgebaut
werden.

Der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
wird von diesem Gedanken getragen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Politik für behinderte Menschen – das war die Politik des
ehemaligen Fürsorgestaates, der die Menschen teilweise
entmündigt hat – wird endlich durch eine Politik mit und
von behinderten Menschen abgelöst. Dieser Paradigmen-
wechsel fand wohl noch nie so klar Ausdruck wie auf dem
Kongress „Gleichstellungsgesetz jetzt“ im Oktober des
letzten Jahres in Düsseldorf. „Gleichstellungsgesetz jetzt“
war die ultimative Aufforderung an uns und an die Ge-
sellschaft, der Benachteiligung behinderter Menschen
endlich und sofort ein Ende zu setzen. Das war die Aus-
sage, die wir mitgenommen haben. Frau Nolte, auch Sie
waren anwesend. Ich denke, dass auch Sie diese Aussage
so verstanden haben.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Die Teilnehmer wollten doch was anderes als das, was Sie hineingeschrieben haben!)


Die Behindertenverbände waren sich im Klaren, dass
Diskriminierung trotz aller gut gemeinten Vorsätze, die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Dr. Ilja Seifert

19774


(C)



(D)



(A)



(B)


wir alle schon Jahre vorher gefasst haben, nur durch deut-
liche und klare gesetzliche Vorgaben beendet werden
kann. Diese Meinung fand auch auf dem Kongress eine
breite Zustimmung, auch von den Vertretern der Wissen-
schaft und der Wirtschaft. Das wissen Sie. Herr Ulrich
Gruber von der Bundesvereinigung der Deutschen Ar-
beitgeberverbände fasste die Stimmung wie folgt zusam-
men: Wir sehen Gleichstellungsgesetze sowohl auf Bun-
des- als auch auf Länderebene als sehr positiv an.

Der endlich vorliegende Gesetzentwurf basiert auf der
Grundforderung, dass behinderte Menschen uneinge-
schränkt all das nutzen können, was für uns selbstver-
ständlich ist, damit sie das tägliche Leben wie wir ge-
nießen können.

Was unter dem Begriff Barrierefreiheit im Sinne des
Gesetzentwurfes zu verstehen ist, wurde hier bereits deut-
lich gemacht. Deshalb möchte ich in Bezug auf Barriere-
freiheit einen Irrtum ansprechen, der immer wieder
geäußert wird. Es sind die Bedenken hinsichtlich ver-
meintlich hoher Kosten, die das Gleichstellungsgesetz
zur Folge haben soll. Seriöse Berechnungen in den USA
haben aber ergeben, dass es letzten Endes viel teurer wird,
wenn wir behinderte Menschen ausschließen oder beson-
ders behandeln. Ich muss das jetzt einfach so krass for-
mulieren; denn es ist schlimm genug, dass dieser Beweis
überhaupt geführt werden muss.

Über eines müssen wir uns im Klaren sein. Mehr als die
Hälfte aller Schwerbehinderten in Deutschland, und zwar
3,5 Millionen Menschen, sind älter als 65 Jahre. Schauen
wir in die Zukunft, so wird die Zahl der Schwerbehinder-
ten und der älteren Menschen noch steigen.

Frau Nolte, so wundert es nicht, dass selbst der BDA-
Geschäftsführer Christoph Kannegießer in Düsseldorf be-
tonte, dass es für Unternehmen lohnend sei, Barrierefrei-
heit auch als einen Wettbewerbsvorteil im Marktsegment
der größer werdenden Gruppe älterer und behinderter
Kunden zu sehen. Die Erfahrungen aus anderen Staaten
zeigen, dass Gleichstellungsgesetze sogar wirtschaftliche
Vorteile mit sich bringen. Wir brauchen Gleichstellungs-
gesetze – und das kann man nicht häufig genug betonen,
meine Damen und Herren – auch zur Sicherung unseres
wirtschaftlichen Standortes.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es wird uns aber nur gelingen, unsere Zielvorgaben zu
erreichen, wenn wir gemeinsam – Behindertenverbände,
Politik, Länder, Kommunen, Wirtschaft – die Umsetzung
von Barrierefreiheit vorantreiben. Es wird eine Berichts-
pflicht geben, um den Erfolg und die Auswirkungen be-
sonders dieses Instruments der Zielvereinbarungen zu
prüfen.

Es wird ein Verbandsklagerecht geben. Unser Entwurf
ist auch Rahmenvorgabe für die noch folgenden Landes-
gleichstellungsgesetze. Mit Stolz kann ich sagen, dass
mein Land Sachsen-Anhalt, neben Berlin natürlich, hier
eine aktive Vorreiterrolle gespielt hat.

Angesichts des Engagements aller Beteiligten, mit de-
nen wir den Weg unserer Behindertenpolitik bis heute so

erfolgreich gegangen sind, bin ich überzeugt, dass uns das
vorliegende Gesetz unserem Ziel, Menschen mit Behin-
derungen zu integrieren, entscheidend näher bringt; denn
das Ziel, die Teilhabe aller Mitbürger und Mitbürgerinnen
am gesellschaftlichen Leben, muss einfach erreicht wer-
den.

Ein Anliegen ist mir noch besonders wichtig; es wurde
bereits erwähnt. Behinderte Frauen sind besonders be-
nachteiligt, doppelt benachteiligt. Was wir mit dem
Schwerbehindertengesetz begonnen und im Sozialgesetz-
buch IX fortgesetzt haben, findet auch im Gleichstel-
lungsgesetz seine ausdrückliche Verankerung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir sind den Forderungen der Verbände behinderter
Frauen gefolgt. Frauenförderung wird in § 2 unseres Ent-
wurfes festgeschrieben. Der Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung hat die Aufgabe, unterschiedliche Le-
bensbedingungen von behinderten Frauen und Männern
zu berücksichtigen und geschlechtsspezifische Benach-
teiligungen zu beseitigen.

Natürlich ist mir bewusst, dass Frauen und Männern
ein Wahlrecht einzuräumen ist, ob ein Mann oder eine
Frau von einem Mann oder einer Frau gepflegt wird. Das
muss natürlich im Pflegeversicherungsgesetz geregelt
werden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420120600
Frau
Schmidt, kommen Sie bitte zum Schluss.


Silvia Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1420120700
Das mache ich. –
Natürlich muss auch dringend eine Änderung des diskri-
minierenden Sexualstrafrechts erfolgen.

Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin alles
dafür tun, Diskriminierungen und Benachteiligungen be-
hinderter Frauen und Männer zu beseitigen, und zwar
endgültig.

Danke.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420120800
Das Wort
hat jetzt der Kollege Peter Weiß von der CDU/CSU-Frak-
tion.


Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1420120900
Herr Präsi-
dent! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, in
Gesellschaft und Politik ist in den letzten Jahrzehnten ein
hohes Maß an Verbesserungen für unsere Mitbürger und
Mitbürgerinnen mit Behinderung erreicht worden.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Das ist auch gut so!)


Das zeigen die vielfältigen, hervorragend ausgestatteten
Einrichtungen, Werkstätten, Wohneinheiten und ambu-
lanten Dienste für Behinderte. Das zeigen die vielfältigen,
wenn auch noch nicht ausreichenden Bemühungen,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Silvia Schmidt (Eisleben)


19775


(C)



(D)



(A)



(B)


Barrierefreiheit in unseren Gemeinden und Städten
tatsächlich Realität werden zu lassen.

Frau Kollegin Schmidt, wenn Sie behaupten, Deutsch-
land sei in Sachen Behindertenpolitik ein Entwicklungs-
land, dann empfinde ich das als eine Beleidigung all der-
jenigen, die sich seit Jahrzehnten in diesem Sektor
engagieren und Erfolg gehabt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der SPD)


Frau Schmidt, vielleicht hängt das mit Ihrer eigenen Her-
kunft zusammen. Ich kenne allerdings eine Grenze zwi-
schen entwickeltem Land und Entwicklungsland. Als vor
über zehn Jahren die Wiedervereinigung möglich wurde,
war ich im Auftrag des Caritasverbandes unter anderem in
den neuen Bundesländern unterwegs und habe viele Be-
hinderteneinrichtungen besucht. Das war ein Entwick-
lungsland. Wir können stolz darauf sein, dass wir im letz-
ten Jahrzehnt für die behinderten Mitbürgerinnen und
Mitbürger auch in den neuen Bundesländern endlich eine
Situation geschaffen haben, die menschenwürdig und
nicht mehr menschenunwürdig ist, wie sie es unter dem
Sozialismus viele Jahrzehnte war.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Diesem erfreulich gewachsenen Bewusstsein für die
Belange behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger muss
nun auch das Gesetz zur Gleichstellung gerecht werden.
Die hohen Erwartungen, die mit einem solchen
Gleichstellungsgesetz verbunden sind und die Sie selber
genährt haben, werden durch den vorliegenden Entwurf
leider nicht erfüllt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Wolfgang Meckelburg [CDU/ CSU]: Endlich sagt das mal einer! Die Überschriften sind mehr als der Inhalt!)


Sie wissen und gestehen das auch selber zu, dass zen-
trale und berechtigte Forderungen von Behinderten- und
Wohlfahrtsverbänden zur zivilrechtlichen Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen in diesem Entwurf
nicht vorkommen: keine Änderung der Vorschriften zur
Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch


(Erika Lotz [SPD]: Sie haben immer ein Gesetz versprochen und nichts gemacht!)


– Frau Lotz, ich sage es schon –, keine Berücksichtigung
von Behinderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen oder im Versicherungsvertragsrecht. Es fehlen
Regelungen zum Schutz vor Diskriminierungen im Miet-
recht und im Arbeitsrecht. Diese Liste ließe sich fortset-
zen.

Was ist passiert? Alle zivilrechtlichen Vorschriften, die
im Vorentwurf zum Gleichstellungsgesetz noch enthalten
waren, wurden herausgenommen. Begründung von Rot-
Grün: Alle betreffenden Regelungen sollen in einem eige-
nen zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz gere-
gelt werden;


(Susanne Kastner [SPD]: Warum haben Sie denn keines gemacht? Sagen Sie das doch mal! Wir wollen das hören!)


dieses werde nicht vom BMA, sondern vom BMJ, dem
Justizministerium, vorbereitet.

Weil beides zusammengehört, Herr Minister Riester,
hätten wir eigentlich schon erwartet, dass Sie hier eine
Auskunft darüber geben, wie weit die Bundesregierung
mit dem Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminie-
rungsgesetz ist. Wann können wir mit einem Entwurf
rechnen?


(Susanne Kastner [SPD]: 16 Jahre geschlafen und jetzt so was!)


Es wäre übrigens auch nicht nur ein Gebot der Höflichkeit
gewesen, wenn das Bundesjustizministerium in dieser
Debatte mit vertreten gewesen wäre.

Ob den berechtigten Interessen von Menschen mit Be-
hinderungen von Rot-Grün insgesamt Rechnung getragen
wird, das kann man erst beurteilen, wenn beide Gesetz-
entwürfe vorliegen.

Nun belobigen Sie sich,


(Erika Lotz [SPD]: Das können Sie ruhig auch mal machen! – Wolfgang Meckelburg [CDU/ CSU]: Die Überschrift ist besonders gut geraten!)


dass der vorliegende Gesetzentwurf vor allem dem Ge-
sichtspunkt der Barrierefreiheit zum Durchbruch verhilft.
Der Begriff der Barrierefreiheit muss neben körperli-
chen auch die geistigen Behinderungen mit im Blick ha-
ben. Auch für Menschen mit geistigen Behinderungen
können und müssen Zugangsschranken in ihrem Lebens-
umfeld abgebaut werden. Hier darf kein Wertunterschied
zwischen körperlicher und geistiger Behinderung ge-
macht werden.

Aber auch sonst fällt es Ihnen wohl schwer, alle Arten
von Behinderungen in diesem Gesetz in den Blick zu neh-
men. Sozusagen in letzter Sekunde erst haben Sie auf
Druck der Behindertenverbände zugestanden, dass sich
die Vorschriften des Gesetzentwurfs zur Gleichstellung
Behinderter, die Kommunikationshilfen betreffen, nicht
nur auf hörbehinderte Menschen, sondern auch auf
sprachbehinderte Menschen erstrecken. Auch diese Men-
schen müssen selbstverständlich das Recht haben, geeig-
nete Kommunikationshilfen zu verwenden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Erika Lotz [SPD]: Von Ihnen ist mir da überhaupt kein Antrag bekannt!)


Was heißt Barrierefreiheit denn heute wirklich? Sicher-
lich denken wir dabei zuerst an den Zugang zu Gebäuden
und Verkehrsmitteln. Aber in einer modernen Informa-
tionsgesellschaft wird auch der barrierefreie Zugang zu
Informationen immer bedeutender werden.


(Jörg Tauss [SPD]: Das habt ihr heute abgelehnt!)


Viele behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger waren
durchaus davon angetan, dass im Referentenentwurf ein
Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit bei Informations-
angeboten von Bundesbehörden auf CD-ROM und im In-
ternet vorgesehen war. Doch in dem jetzt vorliegenden

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Peter Weiß (Emmendingen)


19776


(C)



(D)



(A)



(B)


Regierungsentwurf ist der Paragraph „Barrierefreie Infor-
mationstechnik“ in wesentlichen Punkten geändert wor-
den. Nun soll eine ministerielle Rechtsverordnung vorge-
ben, welche amtlichen Informationen zu welchem
Zeitpunkt nach welchem Standard welchen behinderten
Menschen barrierefrei anzubieten sind, abhängig von den
jeweiligen technischen, finanziellen und verwaltungsor-
ganisatorischen Möglichkeiten. Die Betroffenen befürch-
ten zu Recht, dass die erhoffte Wirkung des Gesetzes, was
den barrierefreien Zugang zu Informationen anbelangt,
zumindest stark verzögert wird.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Da haben sie wohl Recht!)


Auch die Ausgestaltung des Verbandsklagerechts, für
die Sie sich rühmen, wird von Experten, zum Beispiel
vom Deutschen Richterbund, als „Hemmschuh“ für das
Geltendmachen der Rechte von behinderten Menschen
bezeichnet. Der Richterbund beklagt, dass „monströse
prozessuale Formalitäten“ einzuhalten sind. Auch die
Frage nach den Kosten von Verbandsklagen für die be-
treffenden Organisationen bleibt offen. Rot-Grün propa-
giert also erst das Instrument der Verbandsklage, lässt es
dann aber in der Praxis letztlich am Geld fehlen.


(Erika Lotz [SPD]: Daran seid ihr doch schuld! – Weiterer Zuruf von der SPD: Das ist doch nicht wahr!)


Dann könnte man sich die ganze Regelung auch gleich
schenken.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt und unter-
stützt grundsätzlich das Vorhaben, ein Gesetz zur Gleich-
stellung von Menschen mit Behinderungen zu verab-
schieden. Doch der von Ihnen vorgelegte Entwurf wird
diesem Ziel in vielen Punkten nicht gerecht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deshalb werden wir in den Beratungen darauf drängen,
dass dieses Gleichstellungsgesetz im Sinne der Menschen
mit Behinderungen in unserem Land tatsächlich seinen
Namen verdient und nicht nur eine schöne Überschrift
bleibt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Erika Lotz [SPD]: Mal sehen, was ihr in den Ländern macht!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420121000
Als letz-
ter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Wort
der Kollege Karl-Hermann Haack von der SPD-Fraktion.


Karl Hermann Haack (SPD):
Rede ID: ID1420121100
Herr Präsi-
dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
möchte eine grundsätzliche Bemerkung machen: Dies
hier ist die erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur
Gleichstellung behinderter Menschen. Dieser Entwurf ist
das Ergebnis einer Zusammenarbeit des Forums behin-
derter Juristinnen und Juristen, eines Gremiums, welches
auf gleicher Augenhöhe vollumfänglich in die Beratun-
gen dieses Gesetzentwurfes einbezogen worden ist nach

dem Grundsatz: Experten in eigener Sache gestalten ihre
Angelegenheiten mit uns in der Koalitions- und auch in
der Projektarbeitsgruppe.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Frau Nolte, Sie haben Visionen angemahnt.


(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Ja!)


In diesem Gesetzentwurf wird eine Vision verwirklicht,
indem man die Bürgerinnen und Bürger selber, die Or-
gane der Zivilgesellschaft sind, an der Gestaltung des Pro-
zesses der sie betreffenden Gesetzgebung teilnehmen
lässt. Sie sollten sich zu dem bekennen – dies hat zu der
von Ihnen angesprochenen Vision geführt –, was wir im
Bundestag 1994 gemeinsam beschlossen haben. In unsere
Verfassung wurde folgender Satz hineingeschrieben:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.“


(Zuruf von der SPD: Das war schwer genug hineinzukriegen!)


Dieser Satz in Art. 3 des Grundgesetzes bedeutet, dass da-
raus ein Bürgerrechtsanspruch ableitbar ist.

Meine Kollegin Silvia Schmidt hat gesagt: Wir haben
etwas Neues eingeführt; das Alte muss jetzt anders be-
trachtet werden.


(Susanne Kastner [SPD]: Da hat sie Recht!)


Hierin liegt der paradigmatische Sprung. Wir nämlich sa-
gen – auch Herr Beck hat das ausgeführt –: Menschen mit
Behinderungen sind nicht mehr Objekt der Fürsorge. Viel-
mehr setzen wir sie in den Stand, ihr Leben als Experten
in eigener Sache selber zu regeln.

Dabei bin ich bei einem Kernstück dieses Gleichstel-
lungsgesetzes: Der bürgerrechtliche Anspruch realisiert
sich in den Zielvereinbarungen. Diese Zielvereinbarun-
gen haben den Sinn, den Behindertenorganisationen in
den Bereichen, in denen der Bund nicht ausschließlich
tätig werden kann – da, wo er es konnte, haben wir sub-
stanzielle Regelungen getroffen –, die Möglichkeit zu ge-
ben, als Experten in eigener Sache Regelungen zu tref-
fen.


(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir haben uns davon leiten lassen, dass uns der Behin-
dertenbeauftragte des Landes Berlin einen Bericht vorge-
legt hat, wie sich in Berlin auf der Grundlage eines solchen
Instrumentes die Situation im öffentlichen Personennah-
verkehr substanziell verändert hat.


(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Dazu brauchen wir das Gesetz nicht! Das ging schon vorher!)


Dass nun alle nach dem Motto „Ihr habt nicht genug ge-
tan, nun müsst ihr endlich etwas tun, weil ihr die Mehrheit
habt“ fordern, den Knüppel aus dem Sack zu holen, kann
uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass die jetzige Zug-
und Busgeneration 20, 25 oder 30 Jahre in Betrieb ist.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Peter Weiß (Emmendingen)


19777


(C)



(D)



(A)



(B)


Angesichts dessen ist es besser, mit der Deutschen Bahn
AG eine Zielvereinbarung über barrierefreie Einstiege zu
treffen. Diese ist jetzt zugesagt worden. Zusammen mit
der Deutschen Bahn AG ist bereits der Entwurf einer Ziel-
vereinbarung über eine Transportkette von der Adresse A
zur Adresse B besprochen worden. Damit kommt man
eher zu einem Ergebnis, als wenn man sich in dem Ge-
strüpp von Verordnungen und Gesetzen sowie den
unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern
und Gemeinden verheddert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Darum ziehen wir das Instrument der Zielvereinbarung
in einem föderativen System vor, das bisher – das sage ich
sehr kritisch – verhindert hat, dass sich die Alltagssitua-
tion von Menschen mit Behinderungen in irgendeiner
Form verändert hat. Die Gesetzgebung ist im Fluss, wie
wir es nennen.

Wenn man das Leben von Menschen mit Behinderun-
gen neu gestalten will, muss man sehen, dass man einen
Gestaltungsrahmen über einen längeren Zeitraum setzen
muss. Das bedeutet, dass, obwohl heute die erste Lesung
des Gesetzentwurfes stattfindet, einige Probleme noch der
weiteren Erörterung bedürfen. Herr Kolb hat ein ausge-
glichenes Verhältnis zwischen dem Anspruch an die öf-
fentliche Hand und dem an die private Wirtschaft ange-
mahnt. Dies müsse noch einmal überdacht werden. Über
das, was nun in Form des Gesetzentwurfes vorliegt, haben
wir uns mit der Wirtschaft verständigt. Wir nehmen den
Gedanken aber gerne auf.

Gemäß unserer Pflicht haben wir gemeinsam am
19. Mai 2000 die Bundesregierung aufgefordert, ein
Gleichstellungsgesetz und ein SGB IX zu verabschieden,
die Gebärdensprache der Lautsprache gleichzustellen und
ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von
Menschen mit Behinderungen aufzustellen. Dies haben
wir gemeinsam verabschiedet. Das bedeutet natürlich
auch, dass Ihre Argumente in die Beratungen aufgenom-
men und geprüft werden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das höre ich gern!)


Es gibt den Wunsch einer anderen Gruppierung, sich
noch einmal dezidiert mit der Festlegung eines konkreten
Zeitpunktes auseinander zu setzen, ab dem neu in Betrieb
genommene Beförderungsmittel beziehungsweise eine
neue Verkehrsinfrastruktur barrierefrei sein müssen.

Die Fragen, inwieweit alle Neubauten des Bundes
künftig barrierefrei errichtet werden müssen und wann
Verbände zur Verbandsklage zugelassen werden müssen,
konnten angesichts des Gestrüpps der Regelungen über
die Finanzen und die Länderverantwortlichkeiten nicht
abschließend beantwortet werden. Hierüber werden wir
noch nachzudenken haben.

Bei der Neugestaltung der Lebenswelt von Menschen
mit Behinderungen ist von entscheidender Bedeutung,
dass die 16 Bundesländer in der Frage der Begrifflich-
keiten und der Verfahren das Konzept des Bundes-
gleichstellungsgesetzes übernehmen. Es kann nicht sein,
dass der Bund ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet,

welches in unserer Republik einen Vorbildcharakter ha-
ben wird, und gleichzeitig die 16 Bundesländer eigene
Landesgleichstellungsgesetze machen, sodass die Le-
benswelt von Menschen mit Behinderungen zum Schluss
von 16 Landesgleichstellungsgesetzen, dem
Bundesgleichstellungsgesetz und demnächst wahrschein-
lich noch von einer EU-Richtlinie bestimmt wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wenn man nicht mit den Ländern in ein konsultatives
Gespräch darüber eintritt, wird sich die Lebenswelt von
Menschen mit Behinderungen angesichts dieser Situation
nicht wesentlich verändern. Wenn sie sich verändern soll,
müssen wir in einen konstruktiven Dialog mit den Län-
dern eintreten. Insofern begrüße ich es, dass die Beant-
wortung dieser Frage Gegenstand des Gesetzgebungsver-
fahrens im Bundesrat werden wird, da dieses Gesetz
zustimmungspflichtig ist.

Von dieser Stelle will ich – damit will ich schließen,
Herr Präsident – den Richtern Frehe und Dr. Jürgens
vom Forum Behinderter Juristinnen und Juristen dan-
ken, die eine lange Zeit in der Projektgruppe mitgear-
beitet und zu ihrem Erfolg beigetragen haben, und zwar
in der Form, dass der Gesetzentwurf in seiner vorliegen-
den Form von den Verbänden und Organisationen be-
grüßt worden ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420121200
Ich
schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 14/7420 und 14/5985 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-

gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-
gesetzes (AFBGÄndG)

– Drucksache 14/7094 –

(Erste Beratung 198. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordne-
ten Ilse Aigner, Werner Lensing, Dr. Gerhard
Friedrich (Erlangen), weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auf-

(1. AFBGÄnderungsgesetz)

– Drucksache 14/4250 –

(Erste Beratung 131. Sitzung)


a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung (19. Ausschuss)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Karl-Hermann Haack (Extertal)


19778


(C)



(D)



(A)



(B)


– Drucksache 14/7472 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Ernst Dieter
Rossmann
Ilse Aigner
Christian Simmert
Cornelia Pieper
Maritta Böttcher

b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 14/7489 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Siegrun Klemmer
Steffen Kampeter
Antje Hermenau
Dr. Werner Hoyer
Dr. Christa Luft

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Ent-
schließungsantrag der Fraktion der FDP vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist Fall.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Parlamentarische Staatssekretär Michael Catenhusen für
die Bundesregierung das Wort.

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1420121300
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, heute ist
ein guter Tag für den Mittelstand und für leistungswillige
junge Menschen in Deutschland; denn wir stehen nach ei-
nem langen und intensiven Diskussionsprozess vor der
Verabschiedung der Reform des Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetzes, vielen besser bekannt als Meister-
BAföG. Dass hier seit vielen Jahren ein Reformbedarf be-
steht, ist unstreitig. Dass die alte Regierung durch ihre
Untätigkeit Vorbereitung dazu traf, dass das AFBG end-
gültig gegen die Wand gefahren wurde, gehört zu dieser
Geschichte.


(Beifall bei der SPD – Cornelia Pieper [FDP]: Das ist doch Quatsch! – Gegenruf des Abg. Jörg Tauss [SPD]: Es ist die reine Wahrheit!)


Wir, die Bundesregierung und die Koalitionsfraktio-
nen, haben Wort gehalten und eine nach dem Erfahrungs-
bericht aus dem Jahre 1999 dringend gebotene Reform
auf den Weg gebracht, die diesen Namen auch wirklich
verdient.


(Beifall bei der SPD)


Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der be-
ruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens
zur Förderung des Mittelstandes und zur Schaffung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen in neuen Unterneh-
men.

Ich denke, dass das auch durch eine enge und vertrau-
ensvolle Zusammenarbeit des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung mit dem Wirtschaftsministerium

möglich geworden ist. Herr Kollege Mosdorf, ich darf
mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit, die zu einem
hervorragenden Ergebnis geführt hat, ganz herzlich be-
danken.


(Beifall bei der SPD)


Ich will nur kurz in Erinnerung rufen, welche allge-
meinen Entwicklungen und Probleme uns zu dieser No-
velle, zu diesem Reformgesetz, bewogen haben. Auf dem
Weg in die Dienstleistungs-, Informations- und Wis-
sensgesellschaft sind die Berufswelt und die Wirtschaft
insgesamt einem rasanten Wandel unterworfen. Berufli-
che Kenntnisse und Fertigkeiten veralten immer schnel-
ler. Eine gute Erstausbildung reicht nicht mehr für das ge-
samte Erwerbsleben.

Meine Damen und Herren, wir stehen auch vor dem
Problem eines dramatisch verschärften Fachkräfteman-
gels. Wir müssen deshalb alle Anstrengungen unterneh-
men, um nicht nur den Bereich der beruflichen Erstausbil-
dung, sondern gerade auch den Bereich der Weiterbildung
und der Aufstiegsfortbildung mit entsprechenden staat-
lichen Maßnahmen voranzubringen.


(Beifall bei der SPD)


Unter vielen Gesichtspunkten muss es uns besorgt ma-
chen, dass etwa im Handwerk seit Jahren eine stark rück-
läufige Beteiligung an den Meisterprüfungen zu beobachten
ist. Das gilt vor allem angesichts der Tatsache, dass in den
nächsten fünf Jahren in rund 380 Betrieben ein Generati-
onswechsel ansteht. Meine Damen und Herren von der Op-
position, Sie haben dieser Entwicklung tatenlos zugesehen.


(Beifall bei der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Das ist die Wahrheit! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Schieben Sie ruhig alles auf die Vorgänger! Das höre ich heute schon den ganzen Tag!)


Auch der viel zu geringe Anteil der Ausländer im dualen
System der beruflichen Bildung und Fortbildung ist bis
heute Besorgnis erregend. Im Hinblick auf den Fachkräf-
temangel ist er nicht hinnehmbar.

Von dem bereits mehrfach angesprochenen Fachkräf-
temangel ist der Bereich der Gesundheits- und Pflegebe-
rufe in besonderem Maße betroffen. Immer wieder hören
wir hier Klagen über Berufsflucht und erhebliche Nach-
wuchsprobleme, für die neben anderen Faktoren sicher-
lich auch fehlende Perspektiven für eine berufliche
Weiterentwicklung und eine Aufstiegsfortbildung verant-
wortlich sind. Schon jetzt fehlen in diesem Bereich rund
60 000 Fachkräfte. Die Tendenz ist steigend. Wir hoffen,
dass wir mit diesem Reformgesetz einen Beitrag zum Ab-
bau dieses Problems leisten können.


(Beifall bei der SPD)


Damit sind kurz und knapp die Probleme beschrieben,
vor denen wir stehen, wenn wir heute ein Gesetz verab-
schieden, das eine hochwertige berufliche Qualifikation
und ihre Weiterentwicklung für leistungswillige junge
Menschen sicherstellen soll. Ich denke, das ist ein Re-
formschritt zur rechten Zeit, und zwar ein attraktiver Re-
formschritt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

19779


(C)



(D)



(A)



(B)


Worum geht es in der vorliegenden Gesetzesnovelle?
Sie enthält zwei Aspekte, und zwar zum einen Fragen der
Fortbildung und zum anderen Fragen der Mittelstandspo-
litik; auf Letztere wird mein Kollege Mosdorf eingehen.
Es geht darum, mit dem Gesetzentwurf für alle Teilneh-
merinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfort-
bildungen die Förderleistungen zu verbessern, damit
niemand mehr aus finanziellen Gründen auf eine berufli-
che Weiterqualifizierung verzichten muss.

Wir haben bei der BAföG-Reform die Unterhalts-
beiträge für Studierende um rund 10 Prozent erhöht. Das
tun wir auch in diesem Bereich und berücksichtigen da-
bei die Kosten für die Anfertigung eines Prüfungs-
stückes. Auf diese Weise vermindern wir die Darlehens-
belastung.

Es handelt sich um Forderungen, die das Handwerk
und andere Wirtschaftsverbände bereits an Sie, meine
Damen und Herren von der Opposition, herangetragen
hatten. Wir erfüllen diese Forderungen.


(Beifall bei der SPD)


Für uns ist wichtig, dass wir mehr Fortbildung – vor allem
in den Gesundheits- und Pflegeberufen – ermöglichen
und solche Maßnahmen auch an staatlich anerkannten Er-
gänzungsschulen in die Förderung einbeziehen, um den
Kreis der Geförderten weit über den Handwerksbereich
hinaus erweitern zu können.

Ich will noch die Frage des Ausbaus der familienbe-
zogenen Leistungen ansprechen. Wir haben sehr wohl
gesehen, dass die fehlende Attraktivität der Reformruine,
die die alte Koalition hinterlassen hat, auch daran lag, dass
für Familien mit Kindern, Frauen und Alleinerziehende
die Möglichkeiten einer beruflichen Fortbildung unat-
traktiv waren. Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass
viele talentierte und fleißige Fachkräfte nur deshalb auf
Fortbildung und Aufstieg verzichten müssen, weil sie Fa-
milie oder betreuungsbedürftige Kinder haben. Ich denke,
ein um 25 Prozent auf 250 DM erhöhter Kinder-
betreuungszuschuss für Alleinerziehende ist schon etwas.
Damit wollen wir vor allem sicherstellen, dass mehr leis-
tungsfähige Frauen den Weg einer beruflichen Wei-
terqualifizierung gehen.


(Beifall bei der SPD)


Dass Geringverdienenden mit betreuungsbedürftigen
Kindern leichter als bisher Darlehen gestundet oder erlas-
sen werden können, gehört zu diesem Paket.

Mit der großzügigeren Förderung von Zweitfortbil-
dung tragen wir dem Aspekt des lebenslangen Lernens
stärker Rechnung und ermöglichen durch mehrere anre-
chenbare Fortbildungen eine gestufte flexible Vorberei-
tung auf die Meisterqualifikation. Wir berücksichtigen
mit unserem Konzept auch Neuentwicklungen in der be-
ruflichen Aus- und Weiterbildung, indem wir zum Bei-
spiel das mediengestützte Lernen, also Online-Lehr-
gänge, in die Förderung einbeziehen.


(Beifall bei der SPD)


Nach der BAföG-Reform für die Studierenden ist die
AFBG-Reform das zweite wirksame Gesetz dieser Re-

gierung zur Verbesserung der Bildungsförderung. Wir
hoffen, dass die gesetzlichen Maßnahmen die Motivation
junger Menschen erhöhen, sich aufstiegsorientiert weiter-
zubilden und damit die Grundlagen für wirtschaftlichen
Fortschritt und für die Schaffung von Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen für junge Menschen gelegt werden.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420121400
Das Wort
hat jetzt die Kollegin Ilse Aigner von der CDU/CSU-
Fraktion.


Ilse Aigner (CSU):
Rede ID: ID1420121500
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach mo-
natelanger, wenn nicht sogar nach jahrelanger Wartezeit
ist es endlich so weit: Der Reformentwurf der Bundesre-
gierung zum AFBG – Aufstiegsfortbildungsförderungs-
gesetz –, besser bekannt als „Meister-BAföG“, liegt vor.
Das wäre eigentlich ein Tag der Freude, aber leider refor-
miert die Bundesregierung wieder nur halbherzig.


(Jörg Tauss [SPD]: Doch! Doch! Freuen Sie sich ruhig einmal!)


Die Attraktivität des AFBG wird nicht in dem Ausmaß
gesteigert, wie das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in
ihrem Gesetzentwurf gefordert hat. Dadurch werden die
gewünschten Effekte nicht in dem Maß erreicht, wie wir
uns das vorgestellt hatten.

Ein paar Worte zur Historie, damit keine Geschichts-
klitterung vorgenommen wird, Herr Parlamentarischer
Staatssekretär:


(Jörg Tauss [SPD]: Die Geschichtsklitterung haben wir doch gerade zurückgewiesen!)


Am 1. Januar 1996 ist die ursprüngliche Fassung des
AFBG in Kraft getreten. Sehr geehrter Herr Parlamenta-

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1420121600
Wenn man et-
was Neues macht, gibt es immer wieder Nachbesserungs-
bedarf. Man lernt ja auch dazu, wenn man etwas Neues
macht. Das ist keine Frage. Sie haben aber drei Jahre lang
nicht nachgebessert.

Ich werde Ihnen im zeitlichen Ablauf vor Augen hal-
ten, wie das gewesen ist:


(Beifall der Abg. Cornelia Pieper [FDP] – Jörg Tauss [SPD]: Dünner Beifall, Frau Pieper! Sie war nicht dabei!)


Sie haben 1998 die Regierung übernommen und dann
erst einmal einen Sparkurs beschritten. Im Herbst 1998
wurde im Haushaltsentwurf des damaligen Finanzminis-
ters Lafontaine der Ansatz von 167 Millionen DM auf
80 Millionen DM heruntergesetzt.


(Jörg Tauss [SPD]: Weil Ihr Gesetz so schlecht war, das es nicht abgeflossen ist!)


Sie haben gesagt, die Mittel seien nicht ausgeschöpft
worden. Ich erkläre es Ihnen jetzt zum dritten Mal: Bei der

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Parl. Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen

19780


(C)



(D)



(A)



(B)


Frage, ob man die Haushaltsmittel heruntersetzt oder so-
fort eine Reform durchführt, die eventuell mehr Potenzial
enthält, sind Sie den falschen Weg gegangen.


(Jörg Tauss [SPD]: Vergleichen Sie es mal mit dem Ist!)


Sie haben keine Reform gemacht, sondern die Haus-
haltsansätze nicht nur einmal, sondern mehrfach gekürzt.

Wir haben 1999 dazu einen Antrag vorgelegt, als das
absehbar war. Wir haben beantragt, die Höhe der Mittel
beizubehalten und Leistungssteigerungen durchzuführen.
Die Regierung lehnte ihn ab, obwohl er viele Punkte, die
heute bei Ihnen im Entwurf enthalten sind, beinhaltete.

Im Juni 1999 stellte die Regierung selbst fest, dass das
AFBG reformbedürftig ist. Noch bevor der Reforment-
wurf überhaupt vorlag, wurde der Haushaltsplanentwurf
noch einmal gekürzt: von 80 Millionen DM auf 78 Milli-
onen DM. Im Herbst 2000 haben Sie wieder dasselbe
Spiel betrieben. Damals haben Sie den Ansatz von 78 Mil-
lionen DM auf 70 Millionen DM gekürzt.

Am 10. Oktober 2000 legte die CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion ihren Gesetzentwurf vor, der heute zur zwei-
ten Lesung ansteht. Am 29. Oktober 2000 kündigte die
Bundesregierung eine Reform an. Im Mai 2001 lag ein
Referentenentwurf vor. Dann begann die Maschinerie
zwischen Wirtschaftsministerium und Bildungsministe-
rium, die sich offensichtlich nicht einigen konnten. Die
Ursache für diese lange Dauer – zwei Jahre nach der Fest-
stellung der Reformbedürftigkeit und ein Jahr nach der
Ankündigung einer Reform durch die Bundesregierung –
liegt nicht nur in der „guten“ Zusammenarbeit, sehr ge-
ehrter Herr Staatssekretär, zwischen Wirtschaftsministe-
rium und Bildungsministerium, sondern letztendlich
darin, dass der Bundesfinanzminister das diktiert hat. Sie
haben sich lange Zeit nicht einigen können, wer welchen
Teil übernimmt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn Sie so schlau gewesen sind und schon 1996 er-

kannt haben, dass bei unserem Entwurf Nachbesserungs-
bedarf besteht – –


(Jörg Tauss [SPD]: Das haben wir gesagt! Das steht im Protokoll! Alles drin!)


– Herr Tauss, wenn Sie das schon damals gesagt haben,
dann hätten Sie schon 1998 einen Entwurf in der Tasche
haben müssen, der Verbesserungsvorschläge enthält. Wo
waren Sie denn damals? Wenn Sie es damals schon ge-
wusst haben: Wieso haben Sie insgesamt fünf Jahre ge-
braucht, um Ihre Vorschläge überhaupt einzubringen?


(Jörg Tauss [SPD]: Wir waren über die Auswirkungen erschüttert!)


Wir sind wir uns über die Ziele insgesamt einig. Da-
rüber bin ich froh. Die gleichwertige Förderung von be-
ruflicher und akademischer Bildung muss vorange-
trieben werden. Die Beibehaltung einer Vielzahl von
selbstständigen beruflichen Existenzen als Vorausset-
zung für den Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbs-
fähigkeit der Wirtschaft ist notwendig. Die Förderung
und der Erhalt des Mittelstandes als Ausbilder und Ar-
beitgeber Nummer eins ist eines der Kernthemen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf folgende
Zahlen: 98 Prozent aller Unternehmen haben weniger als
500 Beschäftigte. Sie stellen 72 Prozent aller Arbeits-
plätze. 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden in
diesem Zweig erwirtschaftet. Deshalb lohnt es sich, in
diesen Bereich zu investieren. Damit wird der Zukunfts-
standort Deutschland gestärkt.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Sehr vernünftig!)


Die jetzige Reform muss auf veränderte Rahmen-
bedingungen in der Wirtschaft zugeschnitten sein. Es
herrscht eine höchst angespannte Lage auf dem Aus-
bildungs- und Arbeitsmarkt, gerade in den neuen
Bundesländern. In den nächsten Jahren ist ein starker
Rückgang der Zahl von Betriebsnachfolgern und Selbst-
ständigen und dadurch eine weitere Verschärfung der Si-
tuation auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Der Bedarf an
qualifizierten Fachkräften im Mittelstand und auch in an-
deren Bereichen steigt. Der Umbau der Wirtschaft im
Hinblick auf eine Kultur von mehr Selbstständigkeit ist
dringend erforderlich.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Der Reformbedarf beim AFBG ist durch Ihren eige-
nen Bericht und auch bei unserer Anhörung bestätigt wor-
den. Bei dieser Anhörung ist klar herausgekommen, dass
unser Gesetzentwurf der bessere ist. Um das noch einmal
aufzugreifen: Es war natürlich schon ein starkes Stück,
dass die Experten in der Anhörung Ihren Entwurf gerade
einen Tag zuvor zur Kenntnisnahme bekommen haben.
Sie haben darauf kaum eingehen können.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Unmögliche Methoden!)


– Richtig, gegenüber den Experten war es ein unmögli-
ches Vorgehen. Das möchte ich in diesem Zusammenhang
ganz deutlich sagen.


(Jörg Tauss [SPD]: Es hat sich keiner beschwert! Alle haben ihn gelobt! Sogar das Handwerk!)


– Die Experten haben sich vielleicht nicht bei Ihnen, aber
bei mir beschwert, weil sie es als eine Zumutung emp-
funden haben, sich überhaupt nicht mit dem Entwurf be-
schäftigen zu können.


(Jörg Tauss [SPD]: Bei mir keiner!)


Ich will die Defizite im Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung, die auch von den Sachverständigen aufgezeigt
wurden, nennen: Der Darlehenserlass bei Existenzgrün-
dungen ist bei Ihnen zu niedrig. Er liegt bei 75 Prozent,
bei uns bei 100 Prozent. Die Gleichwertigkeit von beruf-
licher und akademischer Bildung wurde schon angespro-
chen. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung
der Meisterstückkosten. Bei uns sind es 5 000 DM, bei Ih-
nen 3 000 DM.


(Thomas Rachel [CDU/CSU]: Ein bisschen wenig!)


– Das ist zu wenig, keine Frage.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ilse Aigner

19781


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich möchte auch noch auf das eingehen, was Herr
Catenhusen gesagt hat: Gerade im Hinblick auf Frauen
und diejenigen, die die Erziehungsleistung erbringen
– das sind größtenteils Frauen –, verstehe ich nicht,
warum die Teilzeitmaßnahmen nicht in den Unterhalts-
beitrag einbezogen worden sind. Das wäre ein richtiger
Schritt gewesen und hätte für den Kreis der Betroffenen
eine wesentliche Erhöhung der Attraktivität der Fortbil-
dung bedeutet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Länge der Förderdauer ist auch abhängig davon,
wann zum Beispiel das Meisterstück erstellt wird. Wir ha-
ben in unserem Gesetzentwurf vorgesehen – das fehlt bei
Ihnen leider –, dass auch dann, wenn das Meisterstück
nach der Prüfung, nach dem Abschluss der Schule erstellt
wird, wenigstens noch bis zu drei Monaten gefördert
wird, weil diese Zeit von den meisten gar nicht überbrückt
werden kann. Leider ist das in Ihrem Gesetzentwurf nicht
enthalten.

Bezüglich der Vermögensanrechnung – ich habe es in
der ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfes auch schon an-
gesprochen – will ich noch einmal folgenden Hinweis ge-
ben: Es wäre eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung
sowohl für die Betreffenden als natürlich auch für den
Staat, die Vermögensanrechnung gänzlich fallen zu las-
sen. Egal, welche Freigrenze gilt: Immer ist derjenige, der
es angibt, der Angeschmierte. Viele lassen es vielleicht
unter den Tisch fallen. Wenn Sie das effektiv kontrollie-
ren wollen, Herr Mosdorf, brauchen Sie eine Riesenma-
schinerie. Ich glaube, das ist auch nicht zielführend, weil
diejenigen, die diese Maßnahmen durchlaufen und sich
selbstständig machen wollen, nachher ihr Eigenkapital
brauchen. Man darf es ihnen nicht entziehen. Sie dürfen
nicht gezwungen werden, es aufzulösen. Das haben wir in
unserem Gesetzentwurf mit einer kompletten Streichung
der Vermögensanrechnung berücksichtigt. Dazu will ich
noch anführen, dass auch nach der Änderung des BAföG
das Vermögen der Eltern überhaupt nicht mit herangezo-
gen wird und sich die Bestimmungen ausschließlich auf
diejenigen, die an Maßnahmen teilnehmen, beziehen.

Zum Änderungsantrag der Bundesregierung. Das sind
eigentlich nur Marginalien. Die Euroumstellung brauchen
wir nicht zu thematisieren. Bei der Verlängerung des Be-
willigungszeitraumes hätten Sie unserem Vorschlag fol-
gen können, weil es im Endeffekt auf dasselbe hinaus-
läuft. Sie haben auf 48 Monate erhöht. Es ist letztendlich
dasselbe. Sie wollten halt nur nicht unserem Entwurf zu-
stimmen, was ich aus Ihrer Sicht verstehen kann, aber lei-
der trotzdem begrüße.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: „Leider begrüße“, das gefällt mir!)


Die sonstigen Reformansätze, die Sie von der Union
übernommen haben, brauche ich nicht zu begrüßen; denn
das ist ja wunderbar. Das freut mich, auch wenn ich mir
noch mehr gewünscht hätte. Meine nochmalige Bitte und
mein Appell ist, ob man nicht trotzdem die Rückwirkung
zum 1. September 2001 vornehmen kann, weil Sie eine
Änderung jetzt mitten im Semester vorsehen. Diejenigen,
die die Maßnahmen jetzt schon begonnen haben, profitie-

ren erst ab 1. Januar 2002 davon. Es ist für sie äußerst un-
durchsichtig, dass das so gehandhabt wird.

Zum Entschließungsantrag der FDP. Das ist eigentlich
das, was in unserem Gesetzentwurf auch enthalten ist. Es
ergeben sich nur kleine Unterschiede. Deshalb werden
wir diesem Antrag der FDP zustimmen.

Zum Abstimmungsverhalten beim Regierungsentwurf
muss ich Folgendes sagen: Das hängt schlicht und einfach
von der Abstimmungsreihenfolge ab. Wir haben im Aus-
schuss zuerst über unseren Gesetzentwurf abgestimmt.
Dann können wir uns bei der Abstimmung über Ihren Ge-
setzentwurf enthalten, was mir persönlich sehr am Herzen
liegt, weil ich damit dokumentieren würde, dass es zwar
in die richtige Richtung geht, aber leider zu wenig ist.


(Jörg Tauss [SPD]: Sie können auch zustimmen!)


– Zustimmen werde ich natürlich nicht.

Wenn wir allerdings gezwungen werden, zuerst über
den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzustimmen,
dann muss ich leider dagegen stimmen, weil unser Ent-
wurf einfach der bessere ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich hoffe, dass der Herr Präsident dem hinsichtlich der
Abstimmungsreihenfolge Rechnung tragen wird. Ich
hoffe auch, dass wir in der Förderung der beruflichen Bil-
dung gemeinsam weiterkommen, und würde mir natürlich
wünschen, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420121700
Bevor ich
den nächsten Redner aufrufe, würde ich Frau Kollegin
Kastner bitten zu prüfen, ob Sie einverstanden sind, dass
wir die Reihenfolge bei der Abstimmung umdrehen.
Wenn nicht, dann müssen wir so vorgehen, wie es vorge-
sehen ist.

Der Kollege Christian Simmert vom Bündnis 90/Die
Grünen will seine Rede zu Protokoll geben.1) Sind Sie da-
mit einverstanden? – Das ist der Fall. Vielen Dank.

Dann rufe ich jetzt die Kollegin Cornelia Pieper von
der FDP-Fraktion auf.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1420121800
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Heute steht eine abschlie-
ßende Entscheidung über die Änderung eines Gesetzes
an, das für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in
der mittelständischen Wirtschaft und im Handwerk von
außerordentlicher Bedeutung ist. Herr Catenhusen hat da-
rauf schon hingewiesen.

Gelingt es uns nicht, die Fortbildungswilligen mit die-
sem Gesetz zu erreichen und sie für die Zeit ihrer Meis-
terausbildung ausreichend zu alimentieren, wäre ein wei-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Ilse Aigner

19782


(C)



(D)



(A)



(B)


1) Anlage 2

terer Rückgang der Selbstständigkeit in Deutschland die
Folge. Genau das wollen wir nicht; denn das wäre ein
Schlag gegen die Kultur der Selbstständigkeit und würde
verhindern, dass Arbeitsplätze im Mittelstand entstehen,
Arbeitsplätze, die durch andere von der rot-grünen Re-
gierung beschlossene Gesetze, wie die Steuerreform oder
die Ökosteuer, in diesem Land schon den Bach hinunter-
gegangen sind.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD – Zuruf von der SPD: 630-DM-Gesetz, Teilzeitgesetz, Kündigungsschutz! Die ganze Latte wieder!)


Ich halte es für einen entscheidenden Fortschritt, dass
wir heute mit dem Meister-BAföG ein Stück vorankom-
men.


(Zuruf von der SPD: Sehr richtig, Frau Pieper!)


Ich verhehle auch nicht, dass es richtig ist, dass Gesund-
heits- und Pflegeberufe in den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung aufgenommen worden sind.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Gutes Gesetz!)


Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Ent-
wicklung und der Tatsache, dass die Menschen in unse-
rem Land immer älter werden, werden Gesundheits- und
Pflegeleistungen gefragt sein. Insoweit sind auch Qua-
litätssicherung und hohe Standards erforderlich.

Doch mich verwundert schon, wenn der Parlamentari-
sche Staatssekretär, Herr Catenhusen, der damaligen Bun-
desregierung von Union und FDP vorwirft, sie habe das
Meister-BAföG an die Wand gefahren.


(Jörg Tauss [SPD]: Ja, klar!)


– Genau das war eben nicht der Fall, meine Damen und
Herren von der Regierungskoalition.


(Jörg Tauss [SPD]: Doch! Eine Betonwand! So eine Wand war das!)


Mit der Einführung des Meister-BAföG 1996 ist über-
haupt erst einmal der Rechtsanspruch auf Förderung einer
beruflichen Höherqualifizierung gesetzlich gesichert
worden.


(Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Nachdem er vorher abgeschafft worden ist!)


Das Bundeswirtschaftsministerium hat – meine Kolle-
gin Aigner hat es bereits angesprochen – das Meister-
BAföG letztendlich zum Steinbruch gemacht.

Während sich 1998 die Mittel für das AFBG auf
166,7 Millionen DM beliefen,


(Jörg Tauss [SPD]: Das war ja eine Mondzahl!)


standen im Haushalt des Jahres 2000 gerade noch 70 Mil-
lionen DM dafür zur Verfügung.


(Jörg Tauss [SPD]: Und wie war die Ist-Zahl?)


Ich setze noch einen drauf, damit Sie sich nicht zu sehr lo-
ben: Die nicht abfließenden Mittel verwendete der Wirt-

schaftsminister als willkommene Gelegenheit zur Erwirt-
schaftung globaler Minderausgaben. Es gab also kein Mehr
an Investitionen für Bildung und Ausbildung bzw. für das
Meister-BAföG, sondern das dafür vorgesehene Geld
wurde zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet.

Meine Damen und Herren, Sie stocken die Mittel in der
Tat wieder auf. Das ist zu begrüßen. In den Einzelplä-
nen 30 und 9 sind zusammen 149 Millionen DM für das
Meister-BAföG eingestellt. Damit haben Sie allerdings
den Stand von 1998 noch nicht wieder erreicht.


(Beifall der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU] – Jörg Tauss [SPD]: Nun nennen Sie doch mal das Ist! Das wäre korrekt!)


Bei aller Anerkennung des Reförmchens, das Sie hier
vorlegen, erinnere ich Sie daran, dass wir bei einer Sach-
verständigenanhörung auf einige konstruktive Dinge hin-
gewiesen worden sind, die sich nicht in Ihrem Gesetzent-
wurf wiederfinden, die wir aber für unbedingt notwendig
halten, um mit dem Meister-BAföG voranzukommen.
Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag vorge-
legt, in dem wir verlangen, erstens auf die Vermögensan-
rechnung im Bewilligungsverfahren zu verzichten,


(Susanne Kastner [SPD]: Müssen wir leider ablehnen!)


um so den Teilnehmern die Bildung von Rücklagen für
Existenzgründungen und Betriebsübernahmen zu erleich-
tern – das, was Sie machen, bedeutet ein Mehr an Büro-
kratie; selbst der Facharbeitskreis des Bundesrates hat da-
rauf hingewiesen, dass Ihre Regelung überflüssig ist –,
zweitens die Kosten für das Meisterstück künftig in hal-
ber Höhe ohne Begrenzung in den Maßnahmebeitrag ein-
fließen zu lassen, drittens die Zeit für die Anfertigung des
Meisterstücks als Ausbildungszeit der Maßnahme anzu-
rechnen,


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


viertens den Teilnehmern an der Aufstiegsfortbildung ge-
nerell einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Unter-
haltsbeitrages zu gewähren, fünftens den Maßnahmebei-
trag künftig zu 50 Prozent als Zuschuss zu gewähren und
sechstens das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsge-
bühren


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist aber deutlich länger als dreieinhalb Minuten!)


dem Darlehensnehmer in Zukunft vollständig zu erlassen,
wenn der junge Unternehmer innerhalb von zwei Jahren
nach Existenzgründung mindestens einen Mitarbeiter so-
zialversicherungspflichtig eingestellt hat.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420121900
Kommen
Sie bitte zum Schluss, Frau Pieper.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1420122000
Das sind die richtigen
Vorschläge für eine echte Reform.


(Jörg Tauss [SPD]: Sie vergessen Freibier für alle! Das müssen wir noch hinzunehmen!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Cornelia Pieper

19783


(C)



(D)



(A)



(B)


Sie aber sind für kleine Reförmchen zuständig. Denken
Sie daran, dass Handwerk nur dann goldenen Boden hat,
wenn man eine Reform auch konsequent umsetzt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420122100
Das Wort
hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Fink von der PDS-Frak-
tion.


Dr. Heinrich Fink (PDS):
Rede ID: ID1420122200
Herr Präsident! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Vor allem: Liebe Kolleginnen und
Kollegen von den Koalitionsfraktionen! Wir werden
Ihrem Gesetzentwurf zustimmen.


(Jörg Tauss [SPD]: Sehr gut!)


Das hat einen einfachen und plausiblen Grund: Er ist bes-
ser geworden, wenn auch nicht unbedingt gut. Abgesehen
von der geringfügigen Minuskorrektur beim maximalen
Zuschussanteil für kinderlose Alleinstehende enthält der
Gesetzentwurf durchweg Verbesserungen.

Es gibt allerdings einen ebensolchen einfachen und
plausiblen Grund, um festzustellen, das mit dem Gesetz-
entwurf nicht endgültig das geleistet wird, was zu leisten
gewesen wäre. Dies machen schon zwei Zahlen deutlich:
1993 nahmen aufgrund der Regelung im ehemaligen AFG
über 140 000 Bürgerinnen und Bürger die Förderung bei
der Aufstiegsfortbildung in Anspruch. Mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf begnügt sich die Bundesregierung
mit dem Ziel, die Zahl der Geförderten von gegenwärtig
etwa 50 000 auf 60 000 zu erhöhen. Das ist immerhin et-
was.

Da die AFBG-Novelle in der vorgegebenen Logik ver-
bleibt, drängt sich die Parallele zur Reform des BAföG
auf. Aus beiden ziehe ich den Schluss: Bei allem guten
Willen und bei Verbesserungen im Einzelnen bringt die
Koalition nicht die volle Kraft auf, um das Steuer in der
Bildungspolitik grundsätzlich herumzureißen.

Doch selbst im Rahmen der beibehaltenen Konstruk-
tion des AFBG wäre doch mehr möglich gewesen. Die
Punkte, die uns besonders am Herzen liegen, hat die Kol-
legin Böttcher bereits vorige Woche hier aufgelistet. Eine
Wiederholung will ich mir ersparen. Bei der ersten Le-
sung haben wir auf negative Konsequenzen hingewiesen,
die mit der Verschleppung dieser Gesetzesinitiative zu-
sammenhängen. Dem möchte ich heute noch einen Punkt
hinzufügen: Die verspätete Einbringung des Gesetzent-
wurfs hat dazu geführt, dass für die parlamentarische De-
batte und erst recht für Veränderungen so gut wie kein
Spielraum vorhanden war; denn mit der Festschreibung
der Finanzmittel im Haushaltsentwurf war von vornhe-
rein klar, dass eine weit gehende Verbesserung des Ge-
setzentwurfs nicht zu erreichen sein würde.

Die Debatte verlief also nicht entlang der Fragen: Was
ist bildungspolitisch notwendig und wie stellen wir die
notwendigen Finanzmittel bereit? Die Frage lautete leider
umgekehrt: Was ist in einem finanziell vorgegebenen
Rahmen bildungspolitisch noch umsetzbar? Eine solche

Herangehensweise kann engagierte Bildungspolitikerin-
nen und Bildungspolitiker nicht befriedigen. Auf diese
Weise kann meines Erachtens dem von allen Seiten be-
schworenen enormen Bedeutungszuwachs der Bildung
nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Wir stim-
men dem Gesetzentwurf trotzdem zu, weil er ein Schritt
nach vorn ist.

Ich bedanke mich für die zweieinhalb Minuten Rede-
zeit.


(Beifall bei der PDS und der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420122300
Als letzter
Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Parlamen-
tarische Staatssekretär Siegmar Mosdorf das Wort.


(Walter Hirche [FDP]: Gleich zwei Staatssekretäre auf der Regierungsbank!)


S
Siegmar Mosdorf (SPD):
Rede ID: ID1420122400
Herr Präsi-
dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hirche,
daran können Sie sehen, wie wichtig uns der vorliegende
Gesetzentwurf ist.

Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen und am
Ende eines langen Beratungstages sagen: Wir setzen mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere entschlossene
Reformpolitik fort. Das muss man deutlich machen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es gibt zwei neue Akzente. Wir haben nicht nur die
Steuern und die Lohnnebenkosten gesenkt, sondern zu-
gleich auch in die Zukunft investiert. Ich darf daran erin-
nern, dass die alte Bundesregierung in den 90er-Jahren
den Etat für Forschung und Technologie real um
30 Prozent gekürzt hat. Wir fahren den Etat wieder hoch.
Wir stecken in die Zukunft trotz der harten Konsoli-
dierungsanstrengungen wieder erhebliche Gelder.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ein anderer Punkt ist: Dieser Gesetzentwurf steht für
einen besonderen Akzent in unserer Politik. Wir glauben,
dass gerade im 21. Jahrhundert den Meistern, den Freibe-
ruflern und den Selbstständigen eine Schlüsselstellung in
Bezug auf die Reform, die Innovation und die Schubkraft
zukommt, die die Wirtschaft braucht. Deshalb setzen wir
auf Qualifikation und Weiterbildung und investieren
zukünftig verstärkt in Weiterbildungsangebote.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die frühere Bundesregierung war auch von der Koali-
tion her blockiert; denn sowohl Herr Rexrodt als auch
Herr Rüttgers waren zuständig. Die beiden Rs standen
damals nicht für „Reform“. Bei Herrn Catenhusen möchte
ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass unsere beiden
Ressorts sehr gut zusammengearbeitet haben. Jetzt ist ein
vernünftiges Konzept auf den Weg gebracht worden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Cornelia Pieper

19784


(C)



(D)



(A)



(B)


Zum 1. Januar gibt es ein neues Meister-BAföG. Wir
investieren allein im Jahr 2002 trotz erheblicher Spar-
maßnahmen 46 Millionen Euro zusätzlich für die Meis-
terqualifikation. Das, finde ich, kann sich sehen lassen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Bundesregierung weiß, dass in unserer Zeit die
Qualifikation zu unserem eigentlichen und wichtigsten
Rohstoff wird. Einer der wichtigsten Rohstoffe für hoch
entwickelte Volkswirtschaften sind heute Qualifikation und
Weiterbildung. Es ist übrigens der einzige Rohstoff, der
sich bei Gebrauch vermehrt. Wenn Sie von Ihrem Wissen,
von Ihrer Qualifikation Gebrauch machen, dann kann man
daraus etwas machen. In diesen Rohstoff investieren wir.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Heinrich Fink [PDS])


Mit dieser großen Reform wollen wir eine dauerhafte,
eine nachhaltige neue Beschäftigung schaffen. Wir setzen
uns dafür ein, dass berufliche Karriere auch für diejeni-
gen möglich wird, die bisher Schwierigkeiten hatten.
Manche haben geglaubt, man könne nur mit Abitur und
Hochschulabschluss erfolgreich sein. Wir wollen, dass
auch diejenigen, die eine Ausbildung, eine Lehre gemacht
haben, die eine Gesellenzeit hinter sich haben, berufliche
Karriere machen können. Das ist für unsere Gesellschaft
sehr, sehr wichtig.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir brauchen in den nächsten Jahren sehr viele Unter-
nehmensnachfolger. In unserer Volkswirtschaft vollzieht
sich ein Generationswechsel. Die erfolgreiche Nachkriegs-
zeit geht zu Ende. Viele, die ein Unternehmen aufgebaut
haben, haben nicht automatisch die Chance, ihre Kinder in
die Rolle des Nachfolgers hineinzubringen. Deshalb brau-
chen wir Selbstständige, brauchen wir Menschen, die aus
der Gesellenzeit heraus sagen: Wir wollen uns selbststän-
dig machen und erfolgreich sein. Deshalb wollen wir den
Meister machen und können dann ein Unternehmen führen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Er wird für unsere Volks-
wirtschaft von besonderer Bedeutung sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir haben auch viele konkrete Dinge geändert. So wird
zum Beispiel der mögliche Darlehensteilerlass von
50 Prozent auf 75 Prozent der Darlehenssumme erhöht.


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Das ist ein wichtiger Schritt gerade für diejenigen, die
eben nicht aus sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen
kommen, sondern sich durchkämpfen müssen. Das sind
übrigens oftmals diejenigen, die am besten sind und des-
halb gefördert werden müssen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir verlängern die Gründungs- und Einstellungsfristen
für den Darlehensteilerlass auf nunmehr drei Jahre. Auch

geringfügige Beschäftigung wird nun beim Darlehensteil-
erlass anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen
werden vorgezogene Existenzgründungen ebenfalls be-
rücksichtigt. Auch das ist ein wichtiger Reformschritt.

Durch einen höheren Vermögensfreibetrag von jetzt
70 000 Mark gibt es die Chance der Existenzgründung,
ohne dass kleine Vermögen angerechnet werden. Diejeni-
gen, die sich selbstständig machen, brauchen dieses Geld,
um es in die Existenzgründung zu stecken.

Mit dieser wichtigen Reform machen wir eines ganz
klar: Karriere mit Lehre ist keine Fata Morgana. Sie ist
möglich. Wir wollen, dass auch junge Leute, die eine
Lehre machen, die Chance haben, eine Berufskarriere zu
machen und eine entsprechende Laufbahn zu erreichen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Mit dem Meister-BAföG zeigen wir gleichzeitig, dass
wir nicht nur auf akademische Ausbildung, sondern auch
auf Berufsausbildung setzen. Wir sind der Meinung: Ge-
rade junge Leute, die sich für diesen Weg entscheiden, ha-
ben eine Chance verdient.

Einer der ganz Großen in der Nachkriegszeit, Carlo
Schmid, hat einmal, als es darum ging, dass man nicht nur
auf Akademiker setzen darf, sondern auch auf andere Ta-
lente setzen muss, eine Begebenheit erzählt, die ziemlich
ausdrucksstark ist:

Eines Vormittags fuhr ein Oberschulrat zur Schulin-
spektion in eine Schule. Auf dem Weg dorthin ging sein
Auto kaputt. Da kam ein junger Mann – 15 Jahre dürfte er
alt gewesen sein – angeradelt und fragte den Oberschul-
rat: Kann ich Ihnen helfen? – Darauf antwortete der Ober-
schulrat: Du kannst mir doch nicht helfen. Mein Auto ist
kaputtgegangen. Darauf sagt der junge Mann: Lassen Sie
mich mal gucken! Er macht die Kühlerhaube auf, bastelt ei-
nen Augenblick im Motorraum herum, macht die Kühler-
haube wieder zu und sagt dann: Jetzt probieren Sie mal,
Herr Oberschulrat, ob es wieder geht. Der Oberschulrat
setzt sich ins Auto, startet die Zündung und der Motor
läuft.

Als sich der Oberschulrat daraufhin bei dem jungen
Mann bedanken will, überlegt er, warum der junge Mann
eigentlich auf der Straße ist, und fragt ihn: Warum bist du
eigentlich nicht in der Schule, sondern auf der Straße?
Darauf antwortet der junge Mann: Das ist ganz einfach.
Unsere Lehrer haben gestern gesagt, dass morgen ein ho-
hes Tier aus Stuttgart kommt und dass da alle Dummen zu
Hause bleiben müssen.

Meine Damen und Herren, darin liegt der Kern. Es gibt
sehr viele Talente und Begabungen. Mit dem Meister-
BAföG wollen wir klar machen, dass wir solche Talente
und Begabungen noch stärker fördern müssen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1420122500
Ich
schließe die Aussprache.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf

19785


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auf Druck-
sache 14/7094. – Frau Aigner, es gibt kein Einvernehmen
darüber, die Reihenfolge zu ändern. Deswegen müssen
wir bei der vereinbarten Reihenfolge bleiben.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Wir sind diese Arroganz gewohnt!)


Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 14/7472 die An-
nahme des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschuss-
fassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetz-
entwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion gegen die
Stimmen der CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der
FDP-Fraktion angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
bei gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 14/7502. Wer stimmt
für diesen Entschließungsantrag? – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP bei Enthaltung der
PDS-Fraktion abgelehnt.

Abstimmung über den von der Fraktion der CDU/CSU
eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auf
Drucksache 14/4250. Der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt un-
ter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7472, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte die-
jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU
und FDP bei Enthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.

Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei-
tere Beratung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist vereinbart wor-
den, wegen der anstehenden Sitzungen der Fraktionen von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen alle Reden zu den fol-
genden Tagesordnungspunkten zu Protokoll zu nehmen1).
Allerdings müssen wir noch über die beantragten Aus-
schussüberweisungen bzw. über die Anträge abstimmen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und wei-
terer Abgeordneter

Aupairs von der Sozialversicherungspflicht
freihalten
– Drucksache 14/7098 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung(f)
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Karl-
Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer
Eppelmann, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU
Rechtssicherheit für Aupairverhältnisse
– Drucksache 14/7288 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 14/7098 und 14/7288 an die in der
Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten
Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Erleichterungen bei der internationalen Voll-
streckungshilfe
– Drucksachen 14/2827, 14/3957 –

Hierüber gibt es keine Abstimmung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg),
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
Bildung einer Leitstelle für Seesicherheit
– Drucksache 14/5450 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/5450 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überwei-
sungen so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

19786


(C)



(D)



(A)



(B)


1) Anlagen 3 bis 14

zu dem Partnerschaftsabkommen vom 23. Juni
2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der
Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean einerseits und der Euro-
päischen Gemeinschaft und ihren Mitglied-

(AKP-EG-Partnerschaftsabkommen)

– Drucksache 14/7053 –

(Erste Beratung 195. Sitzung)

a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-

schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (20. Ausschuss)


– Drucksache 14/7475 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dagmar Schmidt (Meschede)

Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Angelika Köster-Loßack
Ina Albowitz
Carsten Hübner


(8. Ausschuss)


– Drucksache 14/7487 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Antje Hermenau
Dr. Konstanze Wegner
Michael von Schmude
Dr. Werner Hoyer
Uwe-Jens Rössel

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem AKP-
EG-Partnerschaftsabkommen auf Drucksache 14/7053.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung empfiehlt auf Drucksache 14/7475, den Ge-
setzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der FDP bei
Enthaltung der PDS angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
damit bei gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor ange-
nommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und
der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenver-

(Bundeswertpapierverwaltungsgesetz – BWpVerwG)

– Drucksachen 14/7010, 14/7255 –


(Erste Beratung 192. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts-
ausschusses (8. Ausschuss)

– Drucksache 14/7479 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans Jochen Henke
Hans Georg Wagner
Oswald Metzger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Uwe-Jens Rössel

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Gesetzentwurf, Drucksa-
chen 14/7010, 14/7255 und 14/7479. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
men wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
FDP und der PDS bei Enthaltung der CDU/CSU ange-
nommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Ver-
waltungsprozess (RmBereinVpG)

– Drucksachen 14/6393, 14/6854 –

(Erste Beratung 182. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 14/7474 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Alfred Hartenbach
Dr. Jürgen Gehb
Volker Beck (Köln)

Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungspro-
zess, Drucksachen 14/6393, 14/6854 und 14/7474. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschuss-
fassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der PDS-Fraktion gegen die Stimmen der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

19787


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege
von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemei-

(Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz-PflEG)

– Drucksache 14/6949 –

(Erste Beratung 189. Sitzung)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher
Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichen all-

(Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz-PflEG)

– Drucksache 14/7154 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Gesundheit (14. Ausschuss)

– Drucksache 14/7473 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Marga Elser

Es liegt ein Entschließungsantrag der FDP vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
eingebrachten Entwurfs eines Pflegeleistungs-Ergän-
zungsgesetzes, Drucksache 14/6949. Der Ausschuss für
Gesundheit empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 14/7473, den Gesetzentwurf in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejeni-
gen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen an-
genommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak-
tion der FDP auf Drucksache 14/7504. Wer stimmt für
diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion
bei Zustimmung der FDP-Fraktion und Enthaltung der
CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Nr. 2
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7473,
den Entwurf eines Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes
der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist damit ein-
stimmig angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst
Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
Fairen Wettbewerb im Luftverkehr bewahren –
Sicherheit erhöhen
– Drucksache 14/7157 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7157 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a und 22 b auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum
Erwerb von Wertpapieren und von Unterneh-
mensübernahmen
– Drucksachen 14/7034, 14/7090 –

(Erste Beratung 192. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanz-
ausschusses (7. Ausschuss)

– Drucksache 14/7477 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Nina Hauer
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)

Andrea Fischer (Berlin)


b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Hartmut

Schauerte, Gunnar Uldall, Wolfgang Börnsen

(Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion der CDU/CSU
Fairer Wettbewerb und Rechtssicherheit
bei Unternehmensübernahmen in Europa

– zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer,
Rolf Kutzmutz, Eva Bulling-Schröter, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Gesetzliche Mitspracherechte bei Unter-
nehmensübernahmen

– Drucksachen 14/3776, 14/3394, 14/7477 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Nina Hauer
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)

Andrea Fischer (Berlin)


Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

19788


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung
von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapie-
ren und von Unternehmensübernahmen, Drucksachen
14/7034 und 14/7090. Der Finanzausschuss empfiehlt
unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7477, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Frak-
tion gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung der PDS-
Fraktion angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak-
tion der FDP auf Drucksache 14/7501. Wer stimmt für
diesen Entschließungsantrag? – Gegenprobe! – Enthal-
tungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen
aller anderen Fraktionen bei Zustimmung der FDP-Frak-
tion abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 22 b: Wir kommen nun zur Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzaus-
schusses auf Drucksache 14/7477. Unter Nr. 2 seiner Be-
schlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss die
Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf
Drucksache 14/3776 mit dem Titel „Fairer Wettbewerb
und Rechtssicherheit bei Unternehmensübernahmen in
Europa“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen aller anderen Fraktionen
bei Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.

Unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Finanzausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der PDS auf Drucksache 14/3394 mit dem Titel „Gesetz-
liche Mitspracherechte bei Unternehmensübernahmen“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp-
fehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Gegen-
stimmen der PDS-Fraktion angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad
– Drucksache 14/7444 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7444 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Brunhilde
Irber, Annette Faße, Dr. Hans-Peter Bartels, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD so-
wie der Abgeordneten Sylvia Voß, Franziska
Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN
Den Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig
stärken
– Drucksache 14/7300 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Tourismus (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuss

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7300 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a und 26 b auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerhard
Jüttemann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS

Mobilfunkstrahlung minimieren – Vorsorge
stärken
– Drucksache 14/7120 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ilse
Aigner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr.
Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU

Mobilfunkforschung und Information voran-
treiben
– Drucksache 14/7286 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 14/7120 und 14/7286 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. November 2001

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

19789


(C)



(D)



(A)



(B)


Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesord-
nung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges auf morgen, Freitag, den 16. November 2001, 9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.