Protokoll:
14057

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 14

  • date_rangeSitzungsnummer: 57

  • date_rangeDatum: 29. September 1999

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:04 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/57 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 57. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5093 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Betei- ligung der Bundesrepublik Deutschland an der humanitären Hilfe für Osttimor; aktu- elle Fragen) ................................................ 5073 A Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5073 B Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 5074 A Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5074 A Dr. Norbert Blüm CDU/CSU........................... 5074 D Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5075 A Wolfgang Gehrcke PDS................................... 5075 B Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5075 C Volker Neumann (Bramsche) SPD.................. 5076 B Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5076 C Reinhold Robbe SPD....................................... 5076 D Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5077 A Dr. Carsten Hübner PDS.................................. 5077 B Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5077 C Adelheid Tröscher SPD ................................... 5077 D Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5078 A Hermann Gröhe CDU/CSU ............................. 5078 A Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5078 B Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 5079 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 5079 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/1649 vom 24. September 1999) .......................................................... 5079 C Schaffung eines Künstlergemeinschaftsrechts MdlAnfr 1 Dr. Heinrich Fink PDS Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ .............. 5079 C ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS.......................... 5079 D Verhinderung der geplanten Hühneraufzucht- station an der tschechisch-deutschen Grenze MdlAnfr 4 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU ............. 5080 B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ................... 5080 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU...................... 5081 B ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 5081 D Schließung deutscher Auslandsvertretungen und Schaffung gemeinsamer Botschaften der EU in Drittländern MdlAnfr 7 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 5082 B ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ... 5082 D ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 5083 A ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 5083 C Kürzung bzw. Streichung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der Beschaffung von Führungs- und Einsatzmitteln für die II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 Bereitschaftspolizeien der Länder; Auswir- kungen MdlAnfr 9, 10 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 5084 A ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU.................... 5084A, C ZusFr Arne Fuhrmann SPD ............................. 5085 B Fehlbetrag in der gesetzlichen Rentenversi- cherung durch die Senkung der Versiche- rungsbeiträge für Zivildienstleistende MdlAnfr 19 Thomas Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5085 C ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU.............. 5085 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5086 A ZusFr Arne Fuhrmann SPD ............................. 5086 B Strafverfahren und Verurteilungen nach § 25 Ladenschlußgesetz in den letzten 10 Jahren MdlAnfr 24 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5086 B ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. ............................. 5086 C Versorgung Pflegebedürftiger in Heimen mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V MdlAnfr 30, 31 Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 5087 B, 5089 B ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU 5087 C, 5089 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ................... 5088 C, 5090 A ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU ............ 5088 D, 5090 B Rechtsanspruch aller Versicherten, auch bei Unterbringung in Pflegeeinrichtungen, auf Versorgung mit Hilfsmitteln gem. § 33 SGB V MdlAnfr 32 Dr. Michael Meister CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 5090 C ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU ............ 5091 A ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 5091 C Art und Finanzierung eines neutralen Patien- tenberatungsnetzwerks MdlAnfr 33 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 5091 D ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. ............................ 5092 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5093 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Forderung nach einer Jahrtausendamnestie...................... 5093 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P.......................... 5093 C Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 5095 A Norbert Geis CDU/CSU .................................. 5096 A Volker Beck (Köln) Bündnis 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5097 A Wolfgang Gehrcke PDS .................................. 5098 B Joachim Stünker SPD ...................................... 5099 B Dr. Eckart Werthebach, Senator (Berlin)......... 5100 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS/DIE GRÜNEN ........................................................ 5101 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 5102 C Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 5103 D Volker Kauder CDU/CSU ............................... 5104 C Alfred Hartenbach SPD ................................... 5105 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU .................... 5106 C Margot von Renesse SPD ................................ 5107 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 5108 D Nächste Sitzung ............................................... 5109 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5111 A Anlage 2 Einsatz der Marine zum Küstenschutz MdlAnfr 2 – Drs 14/1649 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 5111 B Anlage 3 Einschränkung einer Erwerbstätigkeit bei Be- zug von Erziehungsgeld MdlAnfr 3 – Drs 14/1649 Benno Zierer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ.. 5111 D Anlage 4 Äußerungen des Staatssekretärs im Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenar- beit, Erich Stather, über den Intendanten der Deutschen Welle MdlAnfr 5, 6 – Drs 14/1649 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr Erich Stather BMZ................... 5112 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 III Anlage 5 Lösung von Problemen des Eigentums der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeutschen mit der Tschechischen Re- publik MdlAnfr 8 – Drs 14/1649 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Vollmer AA.............. 5112 B Anlage 6 Arbeitsplatzabbau durch die ab 1. Juni 1999 abgelaufene Duty-Free-Regelung MdlAnfr 11, 12 – Drs 14/1649 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5112 C Anlage 7 Erhöhte Besteuerung von Kapitalerträgen; eu- ropäische Koordination; Wettbewerbsverzer- rungen durch die bei der Ökosteuer geltende einseitige Begünstigung verschiedener Bran- chen MdlAnfr 13, 14 – Drs 14/1649 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5112 D Anlage 8 Weiterleitung des Förderplans für die Ent- wicklung des ländlichen Raums in Nordrhein- Westfalen an die EU-Kommission MdlAnfr 15 – Drs 14/1649 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 5113 A Anlage 9 Kostenmehrbelastung für Holzwerke durch das neue Forstabsatzfondsgesetz MdlAnfr 16, 17 – Drs 14/1649 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 5113 B Anlage 10 Nichtbeteiligung der Freien Berufe an „Bündnis für Arbeit“ MdlAnfr 18 – Drs 14/1649 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5113 D Anlage 11 Bundeszuschüsse und Versicherungsbei- träge zur Rentenversicherung 1999 bis 2003 mit und ohne Berücksichtigung der Öko- steuer MdlAnfr 20, 21 – Drs 14/1649 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA ......... 5114 A Anlage 12 Durchsetzung von Betriebsratswahlen gem. Betriebsverfassungsgesetz gegen den Wider- stand der Geschäftsleitung; Ahndung fristlo- ser Kündigungen nach § 119 Betriebsverfas- sungsgesetz MdlAnfr 22, 23 – Drs 14/1649 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5115 A Anlage 13 Arbeitserlaubnis für Angehörige deutscher Soldaten in den USA MdlAnfr 25 – Drs 14/1649 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5115 D Anlage 14 Aussage der Wehrbeauftragten zur „Sachkun- de bzw. pädagogischen Befähigung“ von Vorgesetzten bei der Bundeswehr; finanzielle Förderung der Dissertation und Promotion ehemaliger und unmittelbar vor der Beendi- gung des Dienstverhältnisses stehender Sol- daten im Rahmen des Soldatenversorgungs- gesetzes MdlAnfr 26, 27 – Drs 14/1649 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5116 A Anlage 15 Schutz der Bundeswehrsoldaten bei der Aus- übung polizeilicher Aufgaben im Kosovo; Zukunftsaussichten des Lenkflugkörpers „Taurus“ MdlAnfr 28, 29 – Drs 14/1649 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5116 D Anlage 16 Aufnahme des Baus der A 72 von Chemnitz bis Leipzig und des City-Bahntunnels in Leipzig in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 34, 35 – Drs 14/1649 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5117 B IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 Anlage 17 Verbesserung des Güter- und Personenver- kehrs auf der rechtsrheinischen Eisenbahn- strecke zwischen Oberhausen und Elten (bei Emmerich) angesichts des ab 2006 zu erwar- tenden vermehrten Verkehrsaufkommens durch die holländische Bettuwe-Linie (Rot- terdam-Sevenaar) MdlAnfr 36 – Drs 14/1649 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5117 D Anlage 18 Bisher eingesetzte Finanzmittel für Planung und Bau der ICE-Strecke Stuttgart-München MdlAnfr 37 – Drs 14/1649 Dr. Christian Ruck CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5118 B Anlage 19 Planfeststellung für zwei zusätzliche Gleise auf der Rheintalstrecke zwischen Offenburg und Basel; Lärmsanierung MdlAnfr 38, 39 – Drs 14/1649 Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5118 C Anlage 20 Auswirkungen und Folgerungen hinsichtlich der Nicht-Ratifizierung des OECD-Schiffbau- Abkommens MdlAnfr 40 – Drs 14/1649 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5119 C Anlage 21 Äußerungen des Beauftragten der Bundesre- gierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien zu den Mitteln für die Kultur- förderung gem. § 96 Bundesvertriebenenge- setz MdlAnfr 41 – Drs 14/1649 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Michael Naumann BK .......... 5119 D Anlage 22 Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Hof- bibliothek zu Donaueschingen MdlAnfr 42, 43 – Drs 14/1649 Lothar Mark SPD Antw StMin Dr. Michael Naumann BK .......... 5120 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5073 (A) (C) (B) (D) 57. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 Beginn: 13.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5111 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 29.9.99 *) Böttcher, Maritta PDS 29.9.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 29.9.99 Dautzenberg, Leo CDU/CSU 29.9.99 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.9.99 Flach, Ulrike F.D.P. 29.9.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 29.9.99 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 29.9.99 Gebhardt, Fred PDS 29.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 29.9.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 29.9.99 Hovermann, Eike SPD 29.9.99 Imhof, Barbara SPD 29.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 29.9.99 Leidinger, Robert SPD 29.9.99 Lennartz, Klaus SPD 29.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 29.9.99 Ohl, Eckhard SPD 29.9.99 Schily, Otto SPD 29.9.99 Schösser, Fritz SPD 29.9.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 29.9.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 29.9.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 2): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die eu-ropäische Schiffbauförderung über das Jahr 2000 hinaus für denFall gewährleistet wird, daß das OECD-Schiffbau-Abkommenbis zum Ende des kommenden Jahres nicht ratifiziert sein sollte,und welche Konsequenzen zieht sie auf nationaler und europäi-scher Ebene aus der bisherigen Nicht-Ratifizierung dieses Ab-kommens, das zu einer Zementierung der bestehenden Wettbe-werbsverzerrungen zugunsten asiatischer Anbieter führen könn-te, für die aktuelle deutsche Schiffbauförderung? Die seit 1. Januar diesen Jahres geltende EU- Verordnung zur Neuregelung der Beihilfen für den Schiffbau wurde im Hinblick auf die seit Anfang 1996 ausstehende Inkraftsetzung des OECD-Schiffbauabkom- mens in Kraft gesetzt. Ziel der Verordnung ist es, ange- sichts einer fehlenden internationalen Subventionsdiszi- plin die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Schiff- bauindustrie durch die verstärkte Anwendung horizon- taler Instrumente, insbesondere im Bereich von For- schung und Entwicklung, zu stärken. Gleichzeitig sollte sowohl gegenüber den USA, die als einziger Vertrags- partner das OECD-Abkommen nicht ratifiziert haben, als auch gegenüber den anderen Vertragspartnern ein Signal gesetzt werden. Die EU-Mitgliedstaaten wollten damit deutlich machen, daß sie weiterhin hinter dem mit dem OECD-Abkommen verfolgten Ziel des Abbaues von Schiffbaubeihilfen stehen. Die Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Schiffbauförderung im EU-Bereich wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr fallen. Die Diskussion dieser Frage wird stark von den von der EU-Kommission vor- zulegenden Berichten über wettbewerbsverzerrende Praktiken beeinflußt werden. Neben einer Analyse der Marktlage will die EU-Kommission auch mögliche han- delspolitische Reaktionen auf eventuell bestehende wettbewerbsverzerrende Praktiken aufzeigen. Der erste dieser Berichte soll auf dem Industrierat am 9. Novem- ber d.J. behandelt werden. Erst nach Vorlage dieser Be- richte kann auf nationaler und EU-Ebene über das wei- tere Vorgehen diskutiert und entschieden werden. Dabei werden auch die haushaltspolitischen Rahmen- bedingungen zu berücksichtigen sein. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen im Schiffbaubereich hat die Bundesregierung eine Reihe von Schritten unternommen, um die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen durch außereuropäische Wett- bewerber – insbesondere durch Südkorea – anzumahnen. Da bislang kein Nachweis geführt werden konnte, daß Südkorea Preisdumping betreibt, kommt der strikten Einhaltung der IWF-Auflagen eine um so größere Be- deutung zu. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 3): Wie bewertet die Bundesregierung die Erwägung, die durch§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 und § 15 Abs. 4 des Bundeserziehungsgeld-gesetzes gegebene Möglichkeit, während des Bezugs von Erzie-hungsgeld gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ineiner näher festzulegenden Weise einzuschränken, damit durchdie hierdurch frei werdenden Arbeitsplätze Arbeitslosen eineChance gegeben werden kann? Die Bundesregierung lehnt eine Einschränkung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die zulässige Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs ab. Er- 5112 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) ziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind wichtige fami- lienpolitische Maßnahmen auch für die erleichterte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die mögliche Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub verbessert das Familieneinkommen und erhält die berufliche Qualifi- kation. Arbeitgeber können nach § 21 des Bundeserzie- hungsgeldgesetzes während des Erziehungsurlaubs be- fristete Arbeitsverträge mit Vertretungskräften abschlie- ßen und somit flexibel vorgehen. Allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen, daß der Erziehungsurlaub in den Betrieben oft so gestaltet wird, daß vielfach keine Ersatzkräfte während des Erziehungsurlaubs eingestellt werden und damit auch kaum Arbeitsplätze für Arbeits- lose entstehen. Der Bundesregierung liegen jedoch keine statistisch belegten Einzeldaten vor. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Erich Stather auf die Fragen des Ab- geordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Fragen 5 und 6): Treffen Informationen zu, daß der Staatssekretär im Bun-desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, ErichStather, am 3. September 1999 bei einem Besuch des Deutsche-Welle-Fortbildungszentrums in Berlin gegenüber LeitendenMitarbeitern der Deutschen Welle geäußert haben soll, der In-tendant sei ein Problem für die Bundesregierung und müsseweg? Treffen Informationen zu, daß der Staatssekretär im Bun-desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, ErichStather, bei einem Besuch am 3. September 1999 bei der Deut-schen Welle in Berlin Leitende Mitarbeiter aufgefordert hat, ihreLoyalitätspflicht gegenüber dem Deutsche-Welle-Unterneh-menschef aufzugeben und in diesem Zusammenhang geäußerthaben soll, auch er müsse sich in seinem Ministerium immerwieder neue Loyalitäten „suchen und sichern“? Die Informationen treffen nicht zu. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1649 Frage 8): Wird die Bundesregierung die Entscheidung des tschechi-schen Verfassungsgerichtes vom 9. September 1999, wonachAngehörige der deutschen und ungarischen Minderheit in derTschechischen Republik Anrecht auf die volle Rückgabe ihresvon den Nachkriegsregierungen beschlagnahmten Eigentumshaben, nutzen, um mit der Tschechischen Republik konstruktiveGespräche über mögliche Lösungen der offenen Eigentumsfra-gen der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeut-schen aufzunehmen? Das zitierte Urteil des tschechischen Verfassungsge- richts und die Urteilsbegründung sind noch nicht veröf- fentlicht. Die Bundesregierung kann daher zur Zeit noch keine Stellungnahme dazu abgeben. Zu gegebener Zeit ist sie hierzu gerne bereit. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 11 und 12): Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen widerlegen,daß aufgrund der abgelaufenen Duty-free-Regelung ab dem1. Juli 1999 über zehntausend Arbeitsplätze abgebaut werden,und gibt es schon einzelne Anzeichen hierfür? Was hat die Bundesregierung getan, um einen solchen Ar-beitsabbau zu verhindern? Zu Frage 11: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über einen Arbeitsplatzabbau aufgrund der abgelaufenen Tax-free- Regelung vor. Ich darf insoweit auf die Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage Nr. 104 vom August 1999 verweisen. Zu Frage 12: Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Im übrigen kann bei entstehenden wirtschaftlichen und sozialen Proble- men in den strukturschwachen Küstenregionen auf vor- handene Förderinstrumentarien der Europäischen Union zurückgegriffen werden. Daneben sind nationale und re- gionale Interventionsmöglichkeiten der Wirtschaftsför- derung zu prüfen. Bei der Wirtschaftsförderung handelt es sich grundsätzlich um eine Länderkompetenz. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 13 und 14): Plant die Bundesregierung aufgrund der Aussage, daß dieKapitalerträge in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländernniedrig besteuert werden (vgl. Handelsblatt vom 22. September1999), eine erhöhte Besteuerung der Kapitalerträge, und wennja, wie soll eine europäische Koordination erfolgen? Wie steht die Bundesregierung zu den Vorwürfen verschie-dener Wirtschaftsverbände, daß die Ökosteuer aufgrund der ein-seitigen Begünstigung verschiedener Branchen Wettbewerbs-verzerrungen hervorruft, und wie beurteilt sie eine wahrscheinli-che Verfassungsklage? Zu Frage 13: Der Hinweis des Abgeordneten Schwanhold, in Deutschland würden Kapitalerträge „ausgesprochen ge- ring“ besteuert, bezieht sich nicht auf das aktuelle Steu- erniveau, sondern offensichtlich auf eine unzureichende steuerliche Erfassung von Zinseinkünften. Insbesondere die Kapitalflucht in das Ausland führt zu Steuerausfällen. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb für eine rasche Einführung eines EU-weiten Mindeststandards zur Verbesserung der steuerlichen Er- fassung von Sparerträgen, die im Ausland erzielt wer- den. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5113 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 14: Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerre- form sieht einen ermäßigten Energiesteuersatz in Höhe von 20% der Regelsätze ausschließlich für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft vor. Wegen der noch aus- stehenden Harmonisierung der Energiebesteuerung auf EU-Ebene sind diese Sonderregelungen erforderlich, um eine Gefährdung der internationalen Wettbewerbsfähig- keit der in der Bundesrepublik produzierten Güter aus- zuschließen. Der Gesetzgeber hat die Handels- und Dienstleistungsunternehmen nicht in die Steuerbegün- stigungen einbezogen, da dieser Sektor in der Regel in- ternationalen Wettbewerbsdruck nicht im gleichen Maße ausgesetzt ist. Da der internationale Wettbewerbsdruck für das Pro- duzierende Gewerbe eine andere Qualität hat als für den Handels- und den Dienstleistungssektor, liegt die im Rahmen der ökologischen Steuerreform vorgenommene Differenzierung im gesetzgeberischen Gestaltungsspiel- raum und ist aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig. Eine etwaige Verfassungsbeschwerde würde daher nach Einschätzung der Bundesregierung ohne Erfolg bleiben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Druck- sache 14/1649 Frage 15): Ist der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft undForsten, Karl-Heinz Funke, bereit, den Förderplan des nord-rhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt, Raumordnungund Landwirtschaft für die Entwicklung des ländlichen Raumsvor dem Hintergrund der darin enthaltenen Förderung von FFH-und Vogelschutzgebieten zu unterstützen und ihn unverzüglichan die Europäische Kommission weiterzuleiten? Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bislang nicht wei- tergeleitet, da keine Klarheit über die Aufteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung auf die Bundeslän- der bestand. Bei einer Bund-Länder-Besprechung am 13. 9. 1999 konnte hierzu Einvernehmen erzielt werden. Den Ländern wurde mit Schreiben vom 21. 9. 1999 die Verteilung der Mittel mitgeteilt. Nach Anpassung der Finanztabelle durch das Land Nordrhein-Westfalen kann der Plan an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Die Frage einer Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in den FFH- und Vogelschutzgebieten bedarf noch weiterer Klärung. Zum einen sind die FFH-Gebiete noch nicht endgültig ausgewiesen. Zum anderen ist die Finanzierung des FFH-Ausgleichs noch offen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Novellierung desForstabsatzfondgesetzes, die zu einer erheblichen Kostenbela-stung für Holzwerke in Deutschland geführt hat, die überwie-gend Holz aus heimischen Wäldern schneiden? Sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken,weil Holzwerke, die nur Importholz schneiden, nicht mit diesenzusätzlichen Kosten belastet werden? Zu Frage 16: Die Dachverbände der Forst- und Holzwirtschaft (Deutscher Forstwirtschaftsrat und Deutscher Holzwirt- schaftsrat) hatten sich dafür ausgesprochen, die Säge-, Furnier- und Sperrholzwerke in den Regelungsbereich des Forstabsatzfondsgesetzes einzubeziehen, da sich diese Branche auf Grund ihrer Struktur nicht in der Lage sah, die erforderlichen Mittel für eine effektive Gemein- schaftswerbung aus eigener Kraft selbst einzusammeln. Dabei hatte die Holzwirtschaft eine Beteiligung an den Abgaben mit einem Anteil von 3 v.T. des Warenwertes des aufgenommenen inländischen Stammholzes selbst vorgeschlagen. Die Novellierung des Forstabsatzfondsgesetzes er- folgte als Initiative der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und F.D.P. Durch die Novellierung wurde die bestehende Abga- be der Forstwirtschaft auf inländisches Stammholz in Höhe von 5 v.T. auf 8 v.T. erhöht und zwischen Forst- wirtschaft und stammholzbearbeitender Holzwirtschaft im Verhältnis 5 : 3 aufgeteilt. Wie die Abgabenpflichti- gen die Abgabe realisieren, entscheidet letztlich der Markt, da das neue Holzabsatzfondsgesetz nicht die In- halte der auf privatrechtlicher Basis abzuschließenden Holzkaufverträge oder Holzrechnungen regelt. Zu Frage 17: Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Mit den auf inländisches Holz erhobenen Abgaben fördert der Holzabsatzfonds gemäß § 2 Abs. 1 des Holz- absatzfondsgesetzes den Absatz und die Verwendung von Erzeugnissen der deutschen Forst- und Holzwirt- schaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit modernen Mitteln und Methoden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Frage 18): Bedeutet die Nichtbeteiligung der Freien Berufe am Bündnisfür Arbeit, daß die Bundesregierung die Freien Berufe als Ar-beitgeber für nicht arbeitsmarktrelevant hält? In den Vorgesprächen vor dem ersten Spitzenge- spräch des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit am 7. Dezember 1998 wurde mit Spitzenvertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften vereinbart, den Teilnehmerkreis relativ klein zu halten, um ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen. 5114 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Die Entscheidung, den Teilnehmerkreis klein zu hal- ten und das Festhalten an dieser restriktiven Linie, hat sich als richtig erwiesen. Aus diesem Umstand zu schließen, die Bundes- regierung halte die Freien Berufe als Arbeitgeber für nicht arbeitsmarktrelevant, entbehrt jeder Grund- lage. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 20 und 21): Wie entwickeln sich die Bundeszuschüsse zur Rente, mit undohne Berücksichtigung der Ökosteuer, in den Jahren 1999, 2000,2001, 2002 und 2003 im Vergleich zur bis Oktober 1998 gelten-den Gesetzeslage in Deutschland, unterstellt das Konzept derBundesregierung zum sog. Zukunftsprogramm träte unverändertin Kraft? Wie entwickeln sich die Rentenausgaben des Bundes und dieBeitragssätze, mit und ohne Berücksichtigung der Ökosteuer, inden Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 im Vergleich zurbis Oktober 1998 geltenden Gesetzeslage in Deutschland, unter-stellt das Konzept der Bundesregierung zum sog. Zukunftspro-gramm träte unverändert in Kraft? Die Beantwortung der Frage nach der Entwicklung des Bundeszuschusses in der Variante des Zukunftspro- gramms ohne Berücksichtigung der Ökosteuer ist nicht möglich. Dies gilt ebenfalls für die in Nr. 21 gestellte Frage nach der Entwicklung der Rentenausgaben des Bundes und des Beitragssatzes in der Variante des Zu- kunftsprogramms ohne Ökosteuer. Grund dafür ist, daß die erste Stufe der ökologischen Steuerreform bereits in Kraft getreten ist und in Verbin- dung mit dem Rentenkorrekturgesetz zu einer Absen- kung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte geführt hat. Dieses Ziel wurde da- durch erreicht, daß die Rentenkasse gezielt um versiche- rungsfremde Leistungen entlastet wurde, die nunmehr systemgerecht aus dem Bundeshaushalt finanziert wer- den. Im einzelnen: – Der Bund zahlt ab 1. Juni 1999 echte Beiträge für die Kindererziehung (1999: 13,6 Milliarden DM und 2000: 22,4 Milliarden DM) – Der Bund übernimmt ab 1999 in vollem Umfang die Kosten für einigungsbedingte Leistungen (insbeson- dere Auffüllbeträge) (1999: 2,9 Milliarden DM und 2000: 2,5 Milliarden DM) Zusammen mit anderen Maßnahmen konnte der Bei- tragssatz ab dem 1. April 1999 von 20,3% auf 19,5% ge- senkt werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Zu- kunftsprogramm ist in Verbindung mit der zweiten Stufe der ökologischen Steuerreform ein weiterer Schritt, die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft auf einem niedri- gen Niveau zu stabilisieren. Das Zukunftsprogramm er- gibt sich in logischer Konsequenz zum Rentenkorrek- turgesetz, das auf der Grundlage der 1. Stufe der ökolo- gischen Steuerreform vom Deutschen Bundestag be- schlossen worden ist. Die Frage, wie das Ziel der Bun- desregierung, versicherungsfremde Leistungen sachge- recht zu finanzieren und die Sozialversicherungsbeiträge abzusenken, ohne ökologische Steuerreform erreicht worden wäre, ist spekulativer Natur. Das Zukunftspro- gramm sowie das vorangegangene Rentenkorrekturge- setz und die damit verbundenen Beitragssatzsenkungen sind ohne ökologische Steuerreform nicht denkbar. Inso- fern ist ein Vergleich nur sinnvoll zwischen dem kom- pletten Zukunftsprogramm 2000 – ohne die Herausnah- me elementarer Bestandteile bzw. bereits verabschiede- ter und in Kraft getretener Gesetze – und der bis Okto- ber 1998 geltenden Gesetzeslage einschließlich der von der Bundesregierung seinerzeit beschlossenen Steuerre- form. Ebenso wie es nicht möglich ist, das Zukunftspro- gramm ohne Ökosteuerreform darzustellen, macht auch eine Darstellung der Entwicklung der Bundeszuschüsse und Beitragssätze nach der bis Oktober 1998 geltenden Rechtslage ohne die von der alten Bundesregierung be- schlossenen Steuerreform keinen Sinn. Um die Frage sachgerecht zu beantworten, werden daher das Konzept der neuen Bundesregierung und das Konzept der alten Bundesregierung miteinander verglichen. Die Antwort auf Ihre Frage hat eine umfangreiche Reihe von Zahlen und Daten zur Folge. Ich reiche Ihnen daher zum besseren Verständnis den Tabellenteil schriftlich nach. Zusammenfassend kann folgendes festgehalten wer- den: Der neuen Bundesregierung ist es bereits zu Anfang dieser Legislaturperiode gelungen, die Rentenkasse um die versicherungsfremden Leistungen zu entlasten und den Beitragssatz deutlich zu senken. Wie bereits er- läutert, erfolgte der erste Schritt zur Senkung des Rentenbeitrags durch die Einnahmen der ökologischen Steuerreform mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeit- nehmerrechte vom 19. Dezember 1998. Danach wird das Aufkommen aus der 1. Stufe der Öko-Steuer- reform zur Entlastung des Beitragssatzes um 0,8 v.H. eingesetzt entsprechend der Vereinbarung im Koali- tionsvertrag. Dieses Konzept wird mit dem Zukunftsprogramm weiterverfolgt. Die Einnahmen aus der zweiten Stufe Öko-Steuerreform werden zur Aufstockung des zusätz- lichen Bundeszuschusses verwandt und bewirken damit eine weitere Absenkung des Beitragssatzes. Dadurch wird es möglich sein, den Beitragssatz mittelfristig unter 19 Prozent zu senken. Im Vergleich hierzu steigt der Beitragssatz nach dem Konzept der alten Regierung be- reits im Jahre 2001 auf über 21 Prozent an und ist in der Folgezeit noch höher. Die Ursache dafür ist in erster Linie darin zu sehen, daß dieses Konzept keine weite- ren Maßnahmen vorsah, die versicherungsfremden Leistungen aus der Beitragsfinanzierung herauszuneh- men. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5115 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Druck- sache 14/1649 Fragen 22 und 23): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das im Be-triebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschriebene Recht aufWahl eines Betriebsrates auch gegen den Widerstand der Ge-schäftsleitung durchzusetzen? Trifft es zu, daß Straftaten nach § 119 BetrVG (fristloseKündigung nach Vorbereitung zur Betriebsratswahl) nicht ver-folgt werden können, wenn kein Belegschaftsmitglied gewerk-schaftlich organisiert oder bereit ist, seine Gewerkschaftsmit-gliedschaft aus Angst vor Kündigung zuzugeben? Zu Frage 22: Das Betriebsverfassungsgesetz stellt in aller Regel ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, damit das Recht auf Wahl eines Betriebsrates auch gegen den Widerstand des Arbeitgebers durchgesetzt werden kann. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Einzelfällen Arbeitgeber versuchen, die Wahl eines Betriebsrates in ihrem Betrieb zu verhindern. Das Betriebsverfassungs- gesetz bestimmt, daß niemand die Wahl des Betriebsra- tes behindern darf, und bietet für die betroffenen Arbeit- nehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften weitreichende Möglichkeiten, auch gegen den Wider- stand des Arbeitgebers die Wahl des Betriebsrates ein- zuleiten und durchzuführen. Ohne daß es einer Zustim- mung des Arbeitgebers bedarf, können bereits drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb ver- tretene Gewerkschaft die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einberufen oder – in Ausnah- mefällen – die Bestellung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht beantragen. Dieses kann in Betrieben ab 21 Arbeitnehmern sogar externe Gewerkschaftsmitglie- der in den Wahlvorstand berufen. Kündigt der Arbeitge- ber Arbeitnehmern, weil sie sich ordnungsgemäß für die Wahl eines Betriebsrates eingesetzt haben, ist die Kün- digung unwirksam. Außerdem sind die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlbewerber kündigungs- rechtlich besonders geschützt. Im Rahmen der anstehenden Reform des Betriebsver- fassungsgesetzes prüft das Bundesministerium für Ar- beit und Sozialordnung derzeit die Möglichkeiten, das Wahlverfahren für kleinere Betriebe zu vereinfachen. Hier sollte die Wahl des Betriebsrates auf einer einzigen Betriebsversammlung ermöglicht werden. Dann haben Wahlkandidaten auch im Vorfeld keine Sanktionen des Arbeitgebers zu befürchten, so daß mehr Arbeitnehmer als bisher in kleineren Unternehmen bereit sein werden, zum Betriebsrat zu kandidieren. Zu Frage 23: § 119 BetrVG stellt u.a. die Behinderung oder Beein- flussung von Betriebsratswahlen unter Strafe. Die Straf- verfolgung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag u.a. des Betriebsrates, des Wahlvorstandes oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Daher ist die Gewerkschaftszugehörigkeit unter Druck geratener Arbeitnehmer nicht Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Der einzelne Arbeitnehmer, der sich für die Wahl ei- nes Betriebsrats eingesetzt hat und deshalb vom Arbeit- geber unter Druck gesetzt wird, kann die Strafverfol- gung nicht beantragen. Konnte aber im konkreten Ein- zelfall der Arbeitgeber durch seine Einflußnahme die Bestellung des Wahlvorstandes und die erstmalige Wahl eines Betriebsrates verhindern, kommen Wahlvorstand und Betriebsrat als Antragsberechtigte nicht in Betracht. Sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht gewerkschaft- lich organisiert oder nicht bereit, ihre Gewerkschaftszu- gehörigkeit in dem Strafverfahren zu offenbaren, wird der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nicht der Nachweis ihrer Antragsbefugnis gelingen. In diesem Fall könnten die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv werden. Das Recht der im Betrieb vertretenen Gewerkschaf- ten, den Strafantrag zu stellen, stellt einen wirksamen Schutz der Organe der Betriebsverfassung und der sich hierfür engagierenden Arbeitnehmer dar. Sie können frei von persönlichen Rücksichten handeln. Aber auch im betrieblichen Bereich müssen Strafvorschriften die Rechte des Beschuldigten ausreichend berücksichtigen. Der im Rahmen des § 119 BetrVG beschuldigte Arbeit- geber muß die Gelegenheit haben, sich gegen die Straf- verfolgung und die erhobenen Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Als Zeuge im Strafverfahren gegen den Arbeit- geber kann der unter Druck geratene Arbeitnehmer in aller Regel nicht anonym bleiben. In Grenzfällen hängt die Realisierung des Rechts auf Wahl eines Betriebsrates immer von dem Engagement und dem Mut der Arbeitnehmer ab, die sich hierfür ein- setzen. Der Bundesregierung ist bewußt, daß das Ein- treten für Arbeitnehmerrechte im Ausnahmefall mit Risiken für den Einzelnen verbunden sein kann. Diese Risiken sind jedoch so klein wie möglich gehalten und werden – wie bereits erwähnt – durch die beabsichtigte Wahlvereinfachung nochmals verringert. An die Arbeit- geber und ihre Verbände ist zu appellieren, auf die we- nigen schwarzen Schafe in ihren Reihen einzuwirken, die gesetzeswidrig versuchen, in ihrem Betrieb einen Betriebsrat trotz seiner bewährten Funktion der gemein- samen Kooperation und des sozialen Ausgleichs zu ver- hindern. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Frage 25): Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,um Angehörigen von deutschen Soldaten in den USA eine Ar-beitsaufnahme zu ermöglichen, vor dem Hintergrund, daß siederzeit nur sehr stark eingeschränkt arbeiten dürfen und nachdem „NATO-Truppenstatut Angehörige von Soldaten der US-Streitkräfte in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten“? 5116 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung bemühen sich seit vielen Jahren um ergän- zende Regelungen zum NATO-Truppenstatut, vor allem vor dem Hintergrund des zu erwartenden Personalauf- wuchses der Bundeswehr in den USA, hier hauptsächlich auf dem Luftwaffenstützpunkt Holloman, Neu Mexiko. Mit diesen Ergänzungen soll den Bedürfnissen der Bundeswehr in den USA bei einem länger andauernden Aufenthalt Rechnung getragen werden und ein größeres Maß an Reziprozität mit den USA hergestellt werden. Eine weitere Verhandlungsrunde mit den USA ist unter der Leitung des Auswärtigen Amtes für die zweite Oktoberhälfte geplant. Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an Familien- angehörige ist Bestandteil der angestrebten ergänzenden Regelungen. Mit ihr soll eine weitgehende Vergleichbar- keit mit den Familienangehörigen der amerikanischen Soldaten in Deutschland hergestellt werden, die auf- grund des Paragraph 9, Nr. 13 der Arbeitsgenehmi- gungsverordnung vom 17. September 1998 von dem Er- fordernis einer Arbeitsgenehmigung befreit sind. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage zur politi-schen Bildung aus dem jüngsten Bericht der Wehrbeauftragten,daß es manchem Vorgesetzten an „Sachkunde bzw. an pädago-gischer Befähigung“ mangele? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Dis-sertation und das Promotionsverfahren ehemaliger und unmittel-bar vor der Beendigung des Dienstverhältnisses stehender Sol-daten überhaupt nicht durch den Berufsförderungsdienst derBundeswehr als berufsbildende Maßnahmen im Rahmen desSoldatenversorgungsgesetzes finanziell gefördert werden? Zu Frage 26: In ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht 1998 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung eingeräumt, daß Interesse und pädago- gische Begabung der Vorgesetzten in der Bundeswehr für die Durchführung von Maßnahmen der politischen Bildung unterschiedlich ausgeprägt sind. Die Bemühungen der Streitkräfte sind auf eine konti- nuierliche Verbesserung im Bereich der politischen Bil- dung ausgerichtet. Hierzu haben die mit der Weisung des Generalinspekteurs zur Durchführung der politi- schen Bildung ab 1. Januar 1996 eingeleiteten Maßnah- men ebenso beigetragen, wie die Maßnahmen, die im Rahmen der Prävention gegen den Rechtsextremismus im Bericht der politischen Bildung ergriffen wurden. Auch die Maßnahmen, die ich in Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage in der Fragestunde am 8. Septem- ber 1999 dargestellt habe, zielen auf die Verbesserungen in der Ausbildung der Vorgesetzten in Didaktik und Methodik der politischen Bildung und werden sich auf die Qualität der Durchführung positiv auswirken. Grundsätzlich führen alle Studiengänge zu einer spe- zifischen berufsqualifizierenden Abschlußprüfung mit entsprechender Graduierung, so daß die – als Förderung u.U. in Betracht kommende – Ausbildung damit abge- schlossen ist. Die Promotion stellt demgegenüber eine von der abge- schlossenen Berufsausbildung zu trennende, eigenstän- dige wissenschaftliche Leistung dar und ist nicht dazu geeignet, die durch eine Fachausbildung anzustrebenden Kenntnisse und Fertigkeiten für den Erwerb einer Lebensgrundlage im späteren Berufsleben zu vermitteln. Diese Umstände schließen auch eine Förderung im Rahmen der Eingliederung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Sol- datenversorgungsgesetz aus, da Wortlaut und Sinnzu- sammenhang dieser Vorschrift eindeutig zeigen, daß es sich bei diesen Maßnahmen ausschließlich um solche der Berufsausbildung im weiteren Sinne, d.h. der Her- beiführung und Erhaltung der „Berufsfähigkeit“ handeln kann. Diese Förderkriterien sind von der verwaltungsge- richtlichen Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden. Zu Frage 27: Die Berufsförderung der Soldaten auf Zeit ist im Sol- datenversorgungsgesetz festgelegt. Sie umfaßt seit ihrem Bestehen während der Wehrdienstzeit den allgemeinbe- ruflichen Unterricht an der Bundeswehrfachschule, in der Regel nach der Wehrdienstzeit die Fachausbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen so- wie die Eingliederung in das spätere Berufsleben. Die Promotion und damit die als Promotionsleistung anzufertigende Dissertation kann nach keiner dieser Be- stimmungen finanziell gefördert werden. Dies liegt darin begründet, daß im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Fachausbildung nur Berufsbil- dungsmaßnahmen förderungsfähig sind. Diese setzen eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertig- keiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbil- dungsgang voraus. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 28 und 29): Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Fehlen vonrund 2000 Polizisten im Kosovo für die dort eingesetzten Bun-deswehrsoldaten, und falls sich aufgrund des Polizistenmangelszusätzliche Aufgaben für Bundeswehrsoldaten ergeben, wiewird der Schutz der Soldaten bei der Ausübung polizeilicherAufgaben sichergestellt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftsaussichtendes Lenkflugkörpers „Taurus“? Zu Frage 28: Beim Einmarsch der Kosovo Force gab es im Kosovo keine funktionierende Polizei. KFOR erhielt daher durch die Vereinten Nationen das Mandat zur Aufrechterhal- tung von Recht und Ordnung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5117 (A) (C) (B) (D) Die Multi-Nationale Brigade Süd war auf die Über- nahme dieser Aufgaben vorbereitet und stellt seit Einsatzbeginn diesen Auftrag durch Feldjäger mit Un- terstützung von Kräften, die nicht zur Feldjägertruppe gehören, eingeschränkt sicher. Gegenwärtig sind ca. 130 Feldjäger und ca. 60 weitere Soldaten durch Polizeiauf- gaben gebunden. Grundsätzlich ist beabsichtigt, polizeiliche Aufgaben so zügig wie möglich an die dafür vorgesehenen Organe zu übergeben. Die in Polizeiaufgaben eingesetzten Soldaten verfü- gen über den gleichen Schutz wie alle Soldaten des Kontingentes, der aus schußfester Weste, Gefechtshelm und ABC-Schutzausstattung besteht. Der Schutz ist dem ziviler Polizisten mindestens gleichzusetzen. Zusätzlich kann jedoch bei erhöhter Gefährdung auf gepanzerte Ge- fechtsfahrzeuge zurückgegriffen werden. Zu Frage 29: Die Modulare Abstandswaffe TAURUS ist aus kon- zeptioneller und operativer Sicht für die Luftwaffe ein Vorhaben mit hoher Priorität. Nach der Einführung der Modularen Abstandswaffe TAURUS wird die Luftwaffe erstmals befähigt, mit dem Waffensystem TORNADO, später auch EUROFIGHTER stark verteidigte Ziele aus sicherer Entfernung bekämpfen zu können, ohne daß Flugzeug und Besatzung der Gefährdung durch die Flugabwehr im Zielgebiet ausgesetzt werden müssen. Erfahrungen aus der Operation „Allied Force“ im Koso- vo unterstreichen den Bedarf an einer derartigen Fähig- keit nachhaltig. Nach parlamentarischer Billigung wurde der Ent- wicklungsvertrag am 31. März 1998 mit der deutschen Industrie geschlossen. Die Entwicklung läuft pro- grammgemäß. Alle Leistungsmeilensteine wurden bis- her durch die Industrie erfüllt. Es ist zu erwarten, daß das Entwicklungsziel wie geplant bis 2002 erreicht wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Dehnel (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 34 und 35): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bau der A 72 auf ih-rer gesamten Länge vom auszubauenden Autobahnkreuz Chem-nitz bis zum zukünftigen Autobahndreieck A 72/A 38 südlichvon Leipzig in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs-wegeplanes einzuordnen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schienenstrecke imBereich Zwickau, Chemnitz, Leipzig, zu der auch der Bau desCity-Bahn-Tunnels in Leipzig gehört, in den VordringlichenBedarf einzuordnen und diesbezüglich entsprechende Finanz-mittel bereitzustellen? Zu Frage 34: Der Abschnitt der A72 vom AK Chemnitz bis zur B175 (bei Penig) ist bereits Bestandteil des Vordring- lichen Bedarfs des geltenden Bedarfsplanes für die Bun- desfernstraßen. Mit dem Bau dieses Abschnittes (BA I, AK Chemnitz–Röhrsdorf) wird voraussichtlich im Jahr 2002 begonnen. Der restliche Abschnitt ist Bestandteil des Weiteren Bedarfs. Seine Aufnahme in den Vor- dringlichen Bedarf wird die Bundesregierung im Rah- men der z.Z. laufenden Überarbeitung des Bundesver- kehrswegeplanes prüfen. Beim derzeitigen Stand der Arbeiten kann sich die Bundesregierung noch nicht festlegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Deut- sche Bundestag im Rahmen seiner Beratung der Novelle zum Fernstraßenausbaugesetz, dessen Anlage der neue Bedarfsplan sein wird. Zu Frage 35: Die Eisenbahnstrecken im Bereich der Städte Zwickau, Chemnitz und Leipzig sind im Rahmen der Ausbau- strecke Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden, der sog. Franken-Sachsen-Magistrale bereits Gegenstand des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplanes Schiene und können daher mit Mitteln des Bundesschienenwe- geausbaugesetzes finanziert werden. Das Vorhaben ist in Bau und soll bis zum Jahr 2006 weitgehend fertiggestellt sein. Ferner wird die Strecke Leipzig–Chemnitz über Bad Lausick bis 2002 für den Einsatz von modernen Neige- technik-Fahrzeugen mit Mitteln der Nahverkehrsquote gemäß § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz ausgebaut. Der City-Tunnel Leipzig ist nicht Bestandteil dieser Vorhaben, sondern stellt ein eigenständiges Projekt dar. Die Aufnahme dieses Tunnels in den Bedarfsplan Schiene ist nicht vorgesehen. Ziel des von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen favorisierten Vorhabens ist eine Verbesserung des Nah-, insbesondere des S-Bahn-Verkehrs im Raum Leipzig/Halle. Der Bund kann derartige Vorhaben – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) fördern, sofern die Voraussetzungen des § 3 GVFG erfüllt sind. Dazu gehört u.a. der Nachweis der volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit des Vorhabens durch eine Nutzen-Kosten-Untersuchung. Inwieweit dies hinsichtlich des City-Tunnels Leipzig der Fall ist, wird derzeit geprüft; mit Ergebnissen ist nicht vor Jahresende zu rechnen. Weiterhin ist vorbehaltlich der Erfüllung der Voraus- setzungen der Bau des City-Tunnels Leipzig in das Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur (EU-Struktur- fonds EFRE) aufgenommen worden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Frage 36): Welche baulichen und verkehrslenkenden Maßnahmen plantdie Bundesregierung, um den ab dem Jahr 2006 nach Fertig-stellung der sog. Betuwe-Linie (Rotterdam-Zevenaar) zu erwar-tenden hohen Zuwachs an Güter- und Personenverkehr auf derrechtsrheinischen Eisenbahnstrecke zwischen Oberhausen undElten (bei Emmerich) zu bewältigen? 5118 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswege- plans bzw. des Bedarfsplans Schiene sind die folgenden Maßnahmen im deutschen Netz für die Einbindung der Betuwe-Route, einer reinen Güterverkehrsstrecke von Rotterdam über Nijmegen, sowie der Verbindung für den schnellen Personenverkehr von Amsterdam über Utrecht und Arnheim (HST Oost), mit einem Investi- tionsvolumen von 1 310 Mio. DM enthalten. – Qualitative Verbesserung durch die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf überwiegend 200 km/h – Kapazitiver Ausbau zur Erhöhung der Strecken- leistungsfähigkeit – Herstellung niveaufreier Verbindungskurven im Großraum Oberhausen – Option auf einen dreigleisigen Ausbau zwischen Oberhausen und Wesel. Der Umfang dieser Maßnahmen ist in der deutsch- niederländischen Vereinbarung über die Verbesserung des bilateralen Schienengüter- und Schienenpersonen- verkehrs vom 31. August 1992 festgelegt. Die Arbeiten im Knoten Oberhausen haben bereits begonnen. Zwischen dem Bund und der DB AG wurde hierfür im November 1997 eine Finanzierungsvereinba- rung über Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 75 Mio. DM abgeschlossen. Vorgesehen ist die Trennung von Personen- und Güterverkehr sowie die Geschwindigkeitserhöhung im Personenverkehr auf 140 km/h, die Fertigstellung soll bis 2003 erfolgen. Die weiteren Maßnahmen werden im Anschluß ent- sprechend dem verkehrlichen Bedarf durchgeführt wer- den. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 37): Welche finanziellen Mittel (mit genauer Aufgliederung) deröffentlichen Hand sind bis zum heutigen Tage in die Planungenbzw. den Bau der ICE-Strecke Stuttgart – München geflossen? Die Strecke Stuttgart–München besteht aus den Be- darfsplanvorhaben Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart– Ulm–Augsburg und Ausbaustrecke Augsburg–München. Für die Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart–Ulm– Augsburg hat die damalige Deutsche Bundesbahn bis einschließlich 1993 164 Mio. DM an Planungskosten sowie an Baukosten für Maßnahmen zwischen Augs- burg und Dinkelscherben aufgewendet; im Jahr 1994 hat die DB AG Mittel nach dem Bundesschienenwegeaus- baugesetz in Höhe von 28 Mio. DM erhalten. Seit dem Jahr 1995 sind keine Mittel nach Bundesschienenwege- ausbaugesetz für Planungskosten speziell für dieses Vorhaben geflossen, da der DB AG Mittel für Planungs- kosten seitdem nicht mehr vorhabenspezifisch, sondern durch eine Pauschale zur Verfügung gestellt werden. In die Ausbaustrecke Augsburg–München sind nach Angaben der DB AG bisher 75 Mio. DM an Bau- und Planungskosten geflossen, wobei der Abschnitt Augs- burg und Olching im Bau befindlich ist. Wegen der erwähnten Regelung im Rahmen einer Planungskostenpauschale liegt eine exakte Aufteilung auf Bau- bzw. Planungskosten dem BMVBW nicht vor. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 38 und 39): Wann sollen nach Auffassung der Bundesregierung, unterdem Gesichtspunkt, daß sie, wie vom Parlamentarischen Staats-sekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen, Lothar Ibrügger, erklärt, die zwei zusätzlichenGleise der Rheintalstrecke zwischen Offenburg und Basel erstdann bauen lassen will, wenn das Verkehrsaufkommen dies er-fordert, die noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren ein-geleitet werden, wissend, daß die Deutsche Bahn AG im Zugedes Planfeststellungsverfahrens für den „Katzenbergtunnel“ voninsgesamt 386 Zügen pro Tag im Jahr 2010 ausgeht, davon 226Güterzüge sind – das ist ein Plus von 70 Prozent in Bezug auf1999 – und daß derzeit ein Gleis 120 Züge pro Tag bewältigenmuß, und wissend, daß von der Einleitung eines Planfeststel-lungsverfahrens bis zur Streckenfreigabe mehrere Jahre verge-hen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß dieVerpflichtungen aus der mit der Schweiz geschlossenen bilate-ralen Vereinbarung bezüglich des Zulaufs zur neuen Alpen-transversale (NEAT) erfüllt werden können? Welche Projekte wurden in Baden-Württemberg im Zuge der„Lärmsanierung entlang bestehender Schienenwege der Deut-schen Bahn AG“ im laufenden Jahr beauftragt, und wann ist ggf.mit Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Rheintalstrecke imBereich zwischen Offenburg und Basel zu rechnen? Zu Frage 38: Die Bundesregierung erfüllt die Inhalte der deutsch- schweizer Ressortvereinbarung zur Sicherung der Lei- stungsfähigkeit des nördlichen Zulaufs zur NEAT un- eingeschränkt. Deutschland wird zeitgerecht entspre- chend der Verkehrs- und Bauentwicklung auf schweizer Seite (gepl. Inbetriebnahme Lötschberg-Basistunnel in 2006; Inbetriebnahme Gotthard-Basistunnel in 2012) die erforderlichen Kapazitäten für den Schienenalpentransit zur Verfügung stellen. Das Vorgehen zum Ausbau der Strecke Offenburg– Basel ist nicht gefährdet, sondern liegt weiterhin im Zeit- plan. Gemäß dem Ressortabkommen wird ein Stufen- konzept verfolgt. 1. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vor- handenen zweigleisigen Strecke (um rd. 30%) durch Einbau moderner Betriebs-Signaltechnik (CIR-ELKE). 2. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vor- handenen zweigleisigen Strecke durch abschnittsweisen viergleisigen Ausbau zur Beseitigung kapazitiver Eng- pässe. 3. Stufe: Durchgehender viergleisiger Ausbau zwi- schen Karlsruhe und Basel im Hinblick auf eine Vollauslastung der NEAT. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5119 (A) (C) (B) (D) Die erste Stufe ist im Mai 1999 erfüllt worden; Inve- stition: 250 Millionen DM. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, daß durch den Einbau von CIR-ELKE mittelfristig aus- reichende Kapazitäten geschaffen werden, so daß zu- sätzliche Ausbaumaßnahmen im Zeitraum des Fünf- jahresplanes für den Ausbau der Schienenwege des Bundes 1998 – 2002 nicht erforderlich sind. Für den Abschnitt Schliengen–Eimeldingen (Katzenbergtunnel), der bei zukünftig stark zunehmendem Schienenverkehr als erster Abschnitt einen Engpaß darstellen könnte, ist das Planfeststellungsverfahren schon weit fortgeschrit- ten. Die konkreten Termine zur Einleitung der noch offe- nen Planrechtsverfahren hängen von den zur Zeit noch laufenden Arbeiten zur Überprüfung des Bedarfsplanes Schiene gemäß § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz („Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr, ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist.“) und deren Ab- stimmungen mit den Strategievorstellungen der Deut- schen Bahn AG (DB AG) ab. Mit Ergebnissen wird für Herbst gerechnet. Diese Arbeiten und Abstimmungen führen nicht zur Infragestellung des Ausbaus am Ober- rhein, sondern dienen der Ermittlung der einzelnen be- darfsgerechten Ausbaustufen. Zur Abstimmung der je- weiligen grenzüberschreitenden Maßnahmen aus den getroffenen Vereinbarungen haben die beiden Länder und die Bahnen einen gemeinsamen Lenkungsausschuß eingerichtet. Zu Frage 39: Vorhabenträger für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenstrecken sind die Eisenbahnen des Bundes, insbesondere die Deutsche Bahn AG (DB AG), die die vorauslaufenden Planungen durchzuführen haben. Seitens der Bundesregierung werden hierfür nur Zu- wendungen gewährt, um bei den Bahnen einen Anreiz für Aktivitäten zu schaffen, für die das unternehmeri- sche Interesse sehr gering ist. Aufträge für bestimmte Lärmsanierungsmaßnahmen erteilt die Bundesregierung nicht. Wie die Deutsche Bahn AG mitteilt, hat sie intern ei- nen Planungsauftrag erteilt für Schallschutzmaßnahmen im Rahm Emmendingen im Abschnitt Offenburg–Basel der Rheintalstrecke. Vorausgesetzt, die Kriterien für einen Härtefall wer- den erfüllt, kann derzeit noch nicht eingegrenzt werden, wann mit der Umsetzung dieser Planungen zu rechnen ist. Insbesondere wenn Maßnahmen geplant sind, die durch Planfeststellungsverfahren baurechtlich abge- sichert werden müssen, sind Einflußmöglichkeiten für Dritte eröffnet, deren Auswirkungen noch nicht abge- schätzt werden können. Erhebliche Verzögerungen wären vorprogrammiert, falls Planfeststellungsbe- schlüsse beklagt werden sollten. Im günstigsten Falle ist ein Baubeginn im Laufe des kommenden Jahres denkbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 40): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tat-sache, daß im Königreich Dänemark als eine erste Konsequenzaus der Havarie der „Pallas“ bereits ab dem 1. Januar des kom-menden Jahres ausschließlich die Marine für die Schiffssicher-heit in dänischen Gewässern zuständig sein wird, und ist sie be-reit, die deutsche Marine ebenfalls zum besseren Schutz derdeutschen Küste in ähnlicher Funktion einzusetzen? Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse von der aufgrund der „Pallas“-Havarie in Dänemark im Januar 1999 gebildeten Arbeitsgruppe vor, die Däne- marks Möglichkeiten als Küstenstaat, Maßnahmen bei Schiffshavarien ergreifen zu können, untersuchen soll. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß Däne- mark die Bundesregierung zu gegebener Zeit darüber unterrichtet. Sollten deren Empfehlungen noch vor dem Abschluß der vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzten unabhängigen Expertenkommission „Havarie Pallas“ vorliegen, wer- den sie der Expertenkommission zur Verfügung ge- stellt. Ansonsten wird die Bundesregierung die Empfehlun- gen Dänemarks zusammen mit den von der unabhängi- gen Expertenkommission zu erwartenden Empfehlungen auf ihre Realisierbarkeit überprüfen und Folgerungen ziehen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 41): Was hat den Bundesbeauftragten für die Angelegenheitender Kultur und der Medien angesichts der gesetzlichen Ver-pflichtung des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), daß„Bund und Länder (…) entsprechend ihrer durch das Grundge-setz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsge-biete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, desgesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten (ha-ben)“, dazu bewogen, die Erhöhung der dazu zur Verfügung ste-henden Haushaltsmittel des Bundes von 4,17 Mio. DM im Jahre1982 auf 45 Mio. DM im Jahre 1998 als einen „ganz absonder-lichen Vorgang“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Sep-tember 1999) zu bezeichnen? Es lag in der Absicht des Beauftragten für Angele- genheiten der Kultur und der Medien, sein Erstaunen über die mit dem entsprechenden Haushaltstitel verbun- dene Verzehnfachung von Bundesmitteln im Verlaufe von 16 Jahren zum Ausdruck zu bringen. „Absonder- lich“ bleibt die prozentuale Wachstumsrate im Ver- gleich zu anderen Haushaltstiteln im kulturpolitischen Bereich. 5120 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Fra- gen des Abgeordneten Lothar Mark (SPD) (Drucksa- che 14/1649 Fragen 42 und 43): Wie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich,daß die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek zu Donau-eschingen verkauft und zudem in Teilen verkauft werden darf? Was unternimmt die Bundesregierung, damit dieses bedeut-same Kulturgut komplett in Deutschland verbleibt und der Öf-fentlichkeit zugänglich gemacht wird? Zu Frage 42: Die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek befin- det sich in Privatbesitz. Es steht damit im Belieben des Eigentümers, sie zu veräußern. Eine Ausnahme bildet allein das Nibelungenlied (Handschrift C), das in den Gesamtverzeichnissen national wertvollen Kulturguts und national wertvoller Archive aufgeführt ist. Diese Handschrift darf innerhalb Deutschlands zwar verkauft, nicht aber ausgeführt werden. Zu Frage 43: Nach der grundgesetzlich verteilten Aufgabenteilung ist an erster Stelle das Land Baden-Württemberg zustän- dig für den Erzhalt seines Kulturgutes. Die Bundesregie- rung hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß das Land plant, zumindest die Sammlung der Musika- lienhandschriften aus dem Bestand der Hofbibliothek zu erwerben und Maßnahmen eingeleitet hat, um Teile der Druckschriftensammlung für die Bibliotheken des Lan- des zurückzuerwerben. Was das Nibelungenlied anbe- trifft, so sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, einen Beitrag zum Kaufpreis zu leisten. Die Höhe des Bundesanteils ist bisher jedoch ungeklärt. Die Kultur- stiftung der Länder wurde beauftragt, demnächst Ver- handlungen für den Ankauf zu führen. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405700000
Guten
Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist er-
öffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-

binettsitzung mitgeteilt: Beteiligung der Bundesrepublik
Deutschland an der humanitären Hilfe für Osttimor. Das
Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der
Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Dr.
Christoph Zöpel.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405700100
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Das Bundeskabinett hat sich heute wie in den
vergangenen Sitzungen mit der Situation in Osttimor be-
schäftigt. Ich gehe davon aus, daß Ihnen die Ereignisse
dort und die Politik der Vereinten Nationen, die von der
Bundesregierung eingefordert wurde und unterstützt
wird, bekannt sind. Von Bedeutung ist die Frage, wel-
chen Beitrag die Bundesrepublik Deutschland leisten
kann, um die humanitäre Katastrophe, die durch die Ge-
walttätigkeiten von Milizen und Nationalisten entstanden
ist, zu bewältigen.

Die Bundesregierung beteiligt sich in finanzieller
Hinsicht an der Verbesserung der humanitären Situation.
Das Auswärtige Amt hat bislang 1 Million DM zur Ver-
fügung gestellt, davon gingen 500 000 DM an das Inter-
nationale Rote Kreuz und 265 000 DM an die „Ärzte für
die Dritte Welt“. Um die Situation im Blick zu haben
und um die Vergabe dieser Mittel beobachten zu können,
ist ein Sonderkoordinator des Auswärtigen Amts nach
Indonesien entsandt worden, der dort am 22. September
oder am Tag danach eingetroffen ist. Das Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat die Hilfe
für Indonesien bzw. Osttimor auf 4,5 Millionen DM auf-
gestockt. Das Geld soll überwiegend für die Wiederher-
stellung der Wasserversorgung und für die medizinische
Grundversorgung eingesetzt werden.

Darüber hinaus hat das Kabinett heute darüber disku-
tiert, ob auch im Bereich der Sicherheit mit militärischer

Komponente im weiteren Sinne ein Beitrag geleistet
werden kann. Das wesentliche, was ich Ihnen dazu
sagen möchte, ist: Das Kabinett wird seine Beratung
darüber erst fortsetzen, wenn es – wie von einigen ge-
wünscht – mit allen Fraktionen dieses Hauses in Kon-
sultationen eingetreten ist. Falls die Konsultationen
zu einem entsprechenden Ergebnis führen, wird das
Kabinett in der nächsten Woche gegebenenfalls einen
Beschluß fassen. Die sich stellende Beschlußlage ist
dabei von mehreren unterschiedlichen Zielen und Not-
wendigkeiten bestimmt: Seitens der Vereinten Nationen
ist die Bundesregierung gefragt worden, inwieweit sie
sich beteiligen könnte. Fast alle größeren europäischen
Länder beteiligen sich. Die Bundesregierung vertritt
prinzipiell die Auffassung, daß die Menschenrechte auf
der ganzen Welt, in allen Regionen, also nicht nur
– was manchmal unterstellt wird – in Europa, son-
dern auch in Asien, zu gelten haben und zu verteidigen
sind. Es sind aber auch Überlegungen anzustellen, in-
wieweit das starke regionale Engagement betont wird,
indem Europa sich zurückhält. Schließlich ist die Haus-
haltslage der Bundesrepublik Deutschland zu berück-
sichtigen.

Im Rahmen der bisher angestellten Überlegungen,
welche Maßnahmen in der Region möglich sind, haben
Beauftragte des Verteidigungsministeriums vorgeschla-
gen, im Bereich der medizinischen Evakuierung tätig zu
werden, also Kranke auszufliegen. Auf der Grundlage
dieser Überlegungen möchte die Bundesregierung ab
heute mit Ihnen Gespräche führen. Bei erfolgreichem
Verlauf dieser Gespräche könnte am Ende der Antrag
auf ein konstitutives Votum angenommen werden. Wir
sind darauf bedacht, hierzu die Meinungen aller Fraktio-
nen einzuholen.

Herzlichen Dank.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405700200
Vielen
Dank.

Wir kommen nun zu Fragen zu dem Themenbereich,
über den berichtet worden ist. Der erste Fragesteller ist
der Kollege von Klaeden.

5074 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mitwoch, den 29. September 1999


(B)



(A) (C)



(D)



Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1405700300
Herr Staatsmi-
nister, wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage
in Osttimor ein, insbesondere vor dem Hintergrund der
Arbeit der Interfet? Sie haben heute sicherlich die Kritik
von Bischof Belo in der „FAZ“ gelesen. Wie steht die
Bundesregierung zu diesen Äußerungen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405700400
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Sitzung mit
der Kritik von Bischof Belo nicht befaßt. Soweit ich in-
formiert bin, steht ein Gespräch von Bundesaußenmi-
nister Fischer mit Herrn Belo an. Möglicherweise wird
man danach Näheres wissen. Ich möchte an dieser Stelle
aber generell darauf hinweisen, daß nach den wenigen
Tagen, die Interfet in der Region tätig ist, ein Urteil der
Bundesregierung über die Effizienz der dort geleisteten
Arbeit – vor allem auch vor dem Hintergrund, daß die
Bundesrepublik Deutschland bisher an dieser internatio-
nalen Schutztruppe nicht beteiligt ist und daß es auch
noch offen ist, ob eine Beteiligung der Bundesrepublik
Deutschland überhaupt sinnvoll ist – nicht sonderlich
nützlich ist.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405700500
Eine
weitere Frage, Herr von Klaeden. Bitte schön.


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1405700600
In diesem Zu-
sammenhang möchte ich fragen, wie die Bundesregie-
rung die Versorgungslage der Flüchtlinge in Westtimor
einschätzt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405700700
Herr
Staatsminister, bitte sehr.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405700800
Nach unserer Kenntnis sind in Westtimor über
215 000 Flüchtlinge registriert. Diese Flüchtlinge sind
dort – soweit uns bekannt – bisher unbehelligt geblieben.
Aber es besteht weiterhin die Möglichkeit, daß Milizen
ihre Aktivitäten nach Westtimor verlegen, um auch dort
Flüchtlinge zu terrorisieren. Es ist daher ratsam, daß die
Flüchtlingslager regelmäßig von internationalen Beob-
achtern besucht werden.

Die hygienischen Verhältnisse und die medizinische
Versorgung sind – Sie haben es in Ihrer Frage bereits
angedeutet – nach unseren Erkenntnissen unzulänglich.
Dieses Problem kann sich noch verschärfen, wenn – wie
üblich – die Regenzeit in vier bis sechs Wochen beginnt.
Aber auch die humanitäre Hilfe für Westtimor ist inzwi-
schen angelaufen. Zusammen mit der Staatengemein-
schaft ist die Bundesregierung der Hoffnung, daß die
humanitäre Katastrophe, die bestimmt nicht auszuschlie-
ßen ist, wenn nichts getan wird, abgewendet werden
kann. Entsandte der Botschaft in Indonesien und auch
der von mir entsandte Sonderkoordinator sorgen als Be-
obachter dafür, daß wir trotz sonstiger relativer perso-
neller Abstinenz zumindest voll informiert sind.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405700900
Eine
weitere Zusatzfrage, Herr von Klaeden.


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1405701000
Herr Staatsmi-
nister, wie schätzen Sie die Ergebnisse der Sondersit-
zung der Menschenrechtskommission der Vereinten Na-
tionen und insbesondere die Haltung der anderen asiati-
schen Staaten gegenüber der Situation in Osttimor ein?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405701100
Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung für
die Sondersitzung der Menschenrechtskommission ein-
gesetzt. Die etwas reservierte Haltung der asiatischen
Staaten ist uns bekannt. Es spricht aber einiges dafür,
daß die europäischen Staaten die asiatischen Länder
nicht zu früh moralisch verurteilen sollten. Es macht
Sinn, mit allen asiatischen Regierungen, die in diesem
Konflikt involviert sind, Gespräche zu führen und in die-
sen auf unsere Vorstellungen von Menschenrechten und
Humanität hinzuweisen. Aber auch vor dem Hintergrund
der tragischen Ereignisse in Osttimor lassen sich die in
der Vergangenheit entstandenen Urteile der Asiaten über
europäische Doppelstandards nicht innerhalb weniger
Tage ausräumen. Dies müssen wir realistisch sehen,
wenn wir nicht überheblich erscheinen wollen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405701200
Ich wür-
de gern anderen Kollegen Gelegenheit geben, eine Frage
zu stellen. Als nächster hat sich der Kollege Norbert
Blüm von der CDU/CSU-Fraktion gemeldet. Bitte
schön, Herr Blüm.


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1405701300
Herr Staatsminister,
ich teile die Ansicht der Dringlichkeit humanitärer Hil-
fen. Doch noch dringlicher als die humanitären Hilfen
ist, daß die Schlächtereien aufhören. Um es zynisch zu
sagen: Je länger die Schlächtereien dauern, um so gerin-
ger ist der Bedarf an humanitärer Hilfe. Erste Aufgabe
sollte also sein, die Schlächtereien zu beenden.

Wenn ich es richtig sehe: Die Milizen sind die Hand-
langer der Militärs. Die Milizen sind nur vorgeschickt.
Mit eiskalter Kalkulation sollen sie ein abschreckendes
Beispiel für den Widerstand der Militärs gegen Autono-
miebestrebungen innerhalb Indonesiens statuieren. Was
tun wir beispielsweise vor dem Internationalen Gerichts-
hof für Menschenrechte? Ich meine, wir müssen das
ganze Drohpotential – bis hin zur Sperrung der Konten –
aufbieten. Die Militärs verstehen nur eine Sprache.

Aus meiner Sicht handelt es sich um keine Frage der
Diplomatie. Es geht nicht allein um Habibie. Seine
Nachfolgerin steht den Militärs möglicherweise näher.
Es geht um die Fragen: Wie legen wir den Schlächtern,
also den Militärs, das Handwerk? Welche Instrumente
können wir vorweisen? Ich sage das nicht, weil ich ge-
gen humanitäre Hilfe bin, sondern weil ich glaube, daß
es fast zynisch ist, große Programme zu diskutieren,
während täglich Tausende abgeschlachtet werden.






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405701400
Herr
Staatsminister, Ihre Antwort, bitte schön.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405701500
Herr Kollege Blüm, die Staatengemeinschaft rea-
giert aus meiner Sicht, verglichen mit der Reaktion Eu-
ropas beim Krieg auf dem Balkan – sie hat sich trotz der
Nähe relativ viel Zeit gelassen –, verhältnismäßig zügig.
Gemessen an dem Datum des UNO-Beschlusses ist die
Stationierung im Rahmen der UNO-Mission vor allem
von Soldaten aus der Region relativ zügig vorangekom-
men. Nach unserem Kenntnisstand ist in Osttimor die
Ihnen aus den vorhergehenden Tagen bekannte
Schlächterei beendet.

Die Einschaltung von UNO-Gerichtshöfen analog
zum Balkan läuft. Die Bundesregierung hat in bezug auf
Indonesien dieselbe Position, wie sie sie bei vergleich-
baren Menschenrechtsverletzungen auf dem Balkan
eingenommen hat. Die Konzentration auf die humanitä-
ren Maßnahmen, die ich Ihnen vortragen konnte, liegt
im Rahmen der Arbeitsteilung innerhalb der Staatenge-
meinschaft begründet. Diese Arbeitsteilung wurde sehr
bewußt so gewählt, daß überwiegend Australien, Por-
tugal, die frühere Kolonialmacht dieser Region, und
asiatische Nachbarstaaten die Militärkontingente stellen
sollen.

Hinsichtlich der Einstellung zur indonesischen Regie-
rung stehen wir vor einer Situation, die, wie in ver-
gleichbaren Fällen, nicht einfach ist. Der indonesische
Außenminister hat in seiner Rede vor den Vereinten Na-
tionen völlig zufriedenstellende Erklärungen hinsichtlich
der Einstellung seiner Regierung abgegeben. Uns ist be-
kannt, daß viele Beobachter die reale Situation etwas an-
ders sehen. Aber wann der Punkt gekommen ist, eine
Regierung, die sich in ihren formellen Erklärungen eini-
germaßen so verhält, wie es unter Menschenrechtsge-
sichtspunkten zu erwarten wäre, zu verurteilen, ist eine
schwierige Sache. Im Augenblick sind die Handlungs-
möglichkeiten auf die Diskussion und auf die Einleitung
von möglichen Menschenrechtsprozessen vor UNO-
Gerichten beschränkt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405701600
Der
nächste Fragesteller ist der Kollege Wolfgang Gehrcke
von der PDS-Fraktion.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405701700
Herr Staatsminister, ge-
statten Sie mir, Ihnen für Ihren ersten Beitrag, den Sie
nicht als Abgeordneter, sondern wegen Ihrer Berufung
zum Staatsminister von der Regierungsbank aus leisten,
Glückwünsche auszusprechen.

Stimmen Sie mir zu, daß der Bundesaußenminister
mit seinem Vorpreschen im Plenum dieses Hauses hin-
sichtlich der Entsendung von Sanitätssoldaten sich
selbst, die Bundesregierung und das ganze Haus in eine
mißliche Situation gebracht hat, nachdem er vorformu-
liert hat, daß deutsche Soldaten nicht in Frage kommen?
Denn jetzt besteht ein Begründungszwang, wenn man
sich anders entscheidet.

Würden Sie mir zustimmen, daß die jetzt im Raum
stehende Summe von 10 Millionen DM für den Einsatz
von Sanitätssoldaten inklusive der Kräfte, die diesen
Einsatz in Osttimor sichern müssen, in keinem Verhält-
nis zu den notwendigen humanitären Aktionen steht?


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405701800
Herr
Staatsminister, bitte schön.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405701900
Herr Kollege Gehrcke, ich beginne mit der Beant-
wortung des zweiten Teiles Ihrer Frage. Es macht keinen
Sinn, eine bestimmte Zahl, nämlich diese 10 Millionen
DM für eine noch nicht entschiedene Beteiligung im
medizinisch-militärischen Bereich, unter dem Gesichts-
punkt des Zuviel oder des Zuwenig zu beurteilen. Diese
Zahl mag im Raum stehen, sie hat aber keinen Bezug zu
möglichen realen Beschlüssen. Die Kosten hängen vor
allem von der Dauer eines Einsatzes, wenn er denn be-
schlossen würde, ab. Je länger er nämlich dauert, um so
teurer wird er.

Ihre damit verbundene Frage, ob der Aufwand für
einen Einsatz, den ich durchaus als humanitär bewerten
würde, nämlich Kranke auszufliegen, im Vergleich zu
im engeren Sinne klassischen humanitären Maßnahmen
zu groß ist, hat auch die Bundesregierung sehr inten-
siv diskutiert. Es gibt bei einem Einsatz im Rahmen der
Vereinten Nationen angesichts der fiskalischen Situa-
tion zweifellos Zielkonflikte für die deutsche Politik.
Ihren Bedenken muß man aber entgegenhalten, daß
der Wunsch nach einer Beteiligung Deutschlands von
den Vereinten Nationen selber ausgesprochen wurde.
Eine sozusagen undiskutierte Ablehnung des Wun-
sches des UNO-Generalsekretärs, sich hier zu beteili-
gen und sich so wie die meisten Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zu verhalten, wäre problematisch
und wäre vermutlich auch von diesem Hause kritisiert
worden.

Hinsichtlich der vor allem durch Herrn Bundes-
außenminister Fischer vorgenommenen Positionsbe-
stimmung der Bundesregierung halte ich es für notwen-
dig, darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung der
Auffassung ist und daran auch unstreitig festhält, daß
Menschenrechte in allen Teilen der Welt prinzipiell
gleichermaßen zu achten und zu verteidigen sind und
der Schutz unter Hinzuziehung militärischer Kom-
ponenten nirgendwo grundsätzlich ausgeschlossen wer-
den kann. Ein zunächst einmal positives Eingehen auf
eine entsprechende Anforderung des UNO-General-
sekretärs war aus unserer Sicht unumgänglich. Daß an-
gesichts des auch von uns gesehenen Konflikts auf
Grund unterschiedlicher Ziele und Bewertungen eine
Beratung mit den Fraktionen dieses Hauses notwendig
ist, sehen alle Mitglieder der Bundesregierung als eine
demokratische Selbstverständlichkeit an. Dieses interna-
tional zu vermitteln wirkt sich demokratiefördernd aus.
Aus unserer Sicht wäre es auch vertretbar, wenn die Be-
ratungen zu einer Modifizierung der Meinungen des
Bundesaußenministers führten. Sie verlieren deshalb
nicht an Wert.

5076 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mitwoch, den 29. September 1999


(B)



(A) (C)



(D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405702000
Eine
weitere Frage, Herr Gehrcke? – Bitte schön.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405702100
Mir erscheint die Summe
eher zu niedrig als zu hoch. Wir beziehen uns dabei an-
scheinend auf andere Bezugsgrößen.

Ich möchte als weitere Frage anschließen, wie die
Bundesregierung die im Beschluß des Bundestages zu
Osttimor enthaltenen Komponenten, den Druck gerade
auf die Militärs in Osttimor nicht nur aufrechtzuerhalten,
sondern zu vergrößern, umgesetzt hat. Im Beschluß sind
ja konkrete Maßnahmen angesprochen worden wie das
Unterbrechen der Militärhilfe und eine Verringerung der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Ich glaube, daß in der
jetzigen Situation der Druck nicht nachlassen darf, son-
dern vergrößert werden muß. Ich wäre dankbar, wenn
die Bundesregierung auch aktuelle Ereignisse zum Anlaß
nimmt, ihre diesbezügliche Position unmißverständlich
deutlich zu machen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405702200
Herr
Staatsminister.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405702300
Herr Kollege Gehrcke, Sie haben meine Antwort
schon richtig verstanden: Natürlich sind 10 Millionen
DM zuwenig, wenn ein möglicherweise stattfindender
Einsatz lange dauert. Das kann man so festhalten; heute
schon weiterzugehen, würde den Beratungen mit den
Fraktionen des Hauses vorgreifen. Das dürfte auch nicht
in Ihrem Interesse liegen.

Hinsichtlich des notwendigen Druckes auf Indonesien
teilt die Bundesregierung voll die Position, die der Bun-
destag in seiner Resolution festgehalten hat: Der Druck
steht immer in Relation zu dem, was passiert. In Ostti-
mor wird die entsprechende Resolution des VN-
Sicherheitsrates offensichtlich umgesetzt und ihre Im-
plementierung von den Militärs nicht behindert. Das
scheint mir im Augenblick der Punkt zu sein, dem bei
der Beurteilung vorrangig unser Augenmerk gelten soll-
te. Die Lage in Westtimor dagegen ist ungeklärt. Hier
mag Druck sinnvoll sein, hier mag aber auch punktuell
forcierte Hilfe an Indonesien notwendig sein, um das
unter indonesischer Hoheit stehende Gebiet Westtimor
nicht in eine humanitäre Katastrophe schlittern zu lassen.
Hier ist tagtägliche Abwägung notwendig. Dabei dürfen
wir uns – das möchte ich hinzufügen – nicht überneh-
men. Ich glaube, wir alle haben gelernt, daß ein isolierter
Druck der Bundesregierung nicht zu den gewünschten
Ergebnissen führt. Das wird dort noch viel weniger als in
Europa der Fall sein.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405702400
Als
nächsten Fragesteller rufe ich den Kollegen Volker
Neumann, Bramsche, auf. Herr Neumann, bitte schön.


Volker Neumann (SPD):
Rede ID: ID1405702500
Herr Staatsmi-
nister, wer sich nicht erst jetzt, sondern seit nahezu
zwanzig Jahren mit Osttimor beschäftigt, der weiß, daß

das Selbstbestimmungsrecht durch die Kirchen geför-
dert, ja vielleicht letztlich durchgesetzt worden ist. Ich
frage daher die Bundesregierung, ob sie die Erfahrungen
beider Kirchen, insbesondere aber der katholischen Kir-
che, im Hinblick darauf abfragt, was in Osttimor not-
wendig ist.

Ich weiß, daß heute ein Gespräch mit Bischof Belo
stattfindet. Ich möchte zu bedenken geben, was er ge-
stern in Aachen gesagt hat: Keine militärische Präsenz
der Deutschen sei nötig; aber für ein humanitäres Hilfs-
team wären seine Gesprächspartner und er sehr dankbar.
Wird das in Ihre Beratungen einbezogen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405702600
Sie selber, Herr Kollege Neumann, haben – worauf
auch ich hingewiesen habe – aufgezeigt, daß Minister
Fischer mit Bischof Belo spricht. Da Gespräche der
Bundesregierung grundsätzlich dazu dienen, die Argu-
mente des Gesprächspartners aufzunehmen, beantwortet
sich damit Ihre Frage weitestgehend.


(Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [PDS])

– Ja, das ist alles Zeitverschwendung, Herr Kollege. Das
sollte man nicht tun.

Die Frage, ob ein Einsatz von deutschen Menschen –
so formuliere ich es einmal –, von der Bundesregierung
finanziert, anders aussehen könnte, als im Augenblick
hauptsächlich angedacht – Hilfe durch militärische
Kräfte bei Evakuierung aus medizinischen Gründen –,
würde ich schon wegen der Offenheit der Gespräche mit
den Bundestagsfraktionen mit Ja beantworten.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405702700
Eine
weitere Frage. Herr Kollege Neumann, bitte schön.


Volker Neumann (SPD):
Rede ID: ID1405702800
Ich möchte
noch eine Frage stellen, die in eine etwas andere Rich-
tung zielt. Wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen,
Osttimor betreffend – ich meine jetzt nicht die rein hu-
manitären Maßnahmen, sondern die von Ihnen ange-
deuteten Maßnahmen –, mit der indonesischen Regie-
rung besprechen, und wird sie die Folgerungen, die sich
daraus zum einen für den Demokratisierungsprozeß, zum
anderen aber auch für das Verhältnis zu den anderen
asiatischen Staaten ergeben, beachten und uns mitteilen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405702900
Die Bundesregierung wird dies tun und selbstver-
ständlich die Ergebnisse mitteilen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405703000
Als
nächsten Fragesteller rufe ich den Kollegen Reinhold
Robbe von der SPD-Fraktion auf.


Reinhold Robbe (SPD):
Rede ID: ID1405703100
Herr Staatsminister, in der
Öffentlichkeit besteht allgemeine Unkenntnis über die
Verteilung der finanziellen Lasten von UN-Einsätzen,
natürlich auch bezogen auf das, was jetzt in Osttimor an-






(A) (C)



(B) (D)


steht. Können Sie ungefähr beziffern, wie hoch der deut-
sche Anteil ist?

Auch aus dem Topf der wirtschaftlichen Zusammen-
arbeit und aus Mitteln der Europäischen Union fließt
einiges. Kann man ungefähr sagen, wie hoch der deut-
sche Anteil ist?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405703200
Herr Kollege, die derzeit geleisteten oder beab-
sichtigten Zahlungen der Bundesregierung habe ich ge-
nannt: 4,5 Millionen DM aus dem Etat des Bundesmi-
nisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit; 1 Milli-
on DM – mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu
2 Millionen DM – aus dem Etat des Auswärtigen Amtes.

Ich gebe zu, daß ich auf die Frage, wie hoch die EU-
Beiträge sind, jetzt nicht anworten kann, bin aber gerne
bereit, in schriftlicher oder einer anderen von Ihnen ge-
wünschten Form Auskunft zu geben.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405703300
Als
nächsten Fragesteller – –


(Rudolf Bindig [SPD]: 8 Millionen ECU!)


D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405703400
Ich merke, wie sinnvoll es ist, die Bundesregierung
im Parlament zu befragen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405703500
Herr
Staatsminister, die Frage war beantwortet.

Als nächsten Fragesteller rufe ich den Kollegen Car-
sten Hübner von der PDS-Fraktion auf.


Carsten Hübner (PDS):
Rede ID: ID1405703600
Ich möchte auf den Bereich
der medizinischen Hilfe zurückkommen. Bis heute ist
ein Kontingent der Bundeswehr im Gespräch gewesen.
Dabei ging es weniger um die Evakuierung von Kranken
und Verwundeten als vielmehr um die Errichtung eines
Feldlazarettes durch ein Sanitätsbataillon.

Ich selber hatte die Möglichkeit, am Freitag in Ostti-
mor mit Mitarbeitern von Ocha und des Internationalen
Roten Kreuzes zu sprechen, die im Moment versuchen,
die Koordination in diesem Bereich dort zu leisten. Von
beiden Seiten ist deutlich gemacht worden, daß es auf
der Insel selber keinerlei Bedarf für ein zusätzliches
Feldlazarett oder für militärisches Sanitätspersonal in
Bataillonsstärke gibt. Es wird vielmehr darum gebeten,
die Basisversorgung sicherzustellen, das heißt, Medika-
mente für dezentrale Krankenstationen zu beschaffen,
Ausrüstungsgegenstände und mobile Teams zur Verfü-
gung zu stellen. Ihren Äußerungen kann ich entnehmen,
daß dieser Wunsch durchaus zur Kenntnis genommen
wurde.

Mir geht es um folgende Fragen: Erstens. Ist das
Feldlazarett und damit der Einsatz des Sanitätsbataillons
wirklich vom Tisch? Zweitens. Woraus ergibt sich die
Zielbestimmung im Rahmen der aktuellen Diskussion
mit den Vereinten Nationen über die Notwendigkeit von

Evakuierungen im medizinischen Bereich? Zumindest
bei meinen Gesprächen war dieser Bedarf niemals ein
Thema. Ich kann aber in diesem Punkt Informationslük-
ken haben. Drittens. Wenn es nicht die Notwendigkeit
eines Sanitätsbataillons gibt und damit möglicherweise
nicht die Notwendigkeit von Einheiten, die für eine Eva-
kuierung verantwortlich sind: Wäre die Bundesregierung
bereit, die dafür vorgesehenen Mittel dem BMZ und dem
Auswärtigen Amt zur Aufstockung ihrer Mittel zur Ver-
fügung zu stellen?


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405703700
Herr
Staatsminister, bitte schön.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405703800
Vielen Dank, Herr Präsident. Zunächst möchte ich
mich über meinen spontanen Freudenausbruch gegen-
über dem Kollegen Bindig entschuldigen. Ich möchte
aber wiederholen: Herzlichen Dank an den Bundestag
für diesen profunden Ratschlag an die Bundesregierung.

Diesen Dank, Herr Kollege Hübner, möchte ich auf
Sie erstrecken. Das Auswärtige Amt war über Ihren Be-
such in Dili, der von der Deutschen Botschaft begleitet
wurde und der der Bundesregierung zusätzliche Infor-
mationen gebracht hat, erfreut.

Ihre erste Frage, ob noch ein größeres Sanitätskontin-
gent in Rede sei, kann ich so beantworten: Dieses Thema
stand heute bei der Erörterung im Bundeskabinett nicht
in Rede.


(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Es steht aber noch im Raum!)


– Im Raum steht immer viel; das ist bekannt.

(Heiterkeit bei der SPD)


Ich persönlich – zu den früheren Sitzungen hat mir
liebenswürdigerweise meine Kollegin aus dem Bundes-
verteidigungsministerium assistiert – kann sagen: In die-
ser und in der vorigen Kabinettsitzung ist dieses Thema
nicht erörtert worden. Das kann ich Ihnen präzise mit-
teilen.

Das Diskussionsthema heute, nämlich die Evakuie-
rungsmöglichkeit im medizinischen Bereich, ist unter
anderem das Ergebnis der Erkundungen, die Beauftragte
des Bundesverteidigungsministeriums in Osttimor und in
Australien vorgenommen haben.

Die letzte Frage beantworte ich so, wie ich eine ver-
gleichbare Frage des Herrn Kollegen Neumann beant-
wortet habe: Die Offenheit der Diskussion mit den Bun-
destagsfraktionen schließt derzeit keine Lösung von
vornherein aus.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405703900
Als
nächste Fragestellerin rufe ich die Kollegin Adelheid
Tröscher von der SPD-Fraktion auf.


Adelheid Tröscher (SPD):
Rede ID: ID1405704000
Sie haben schon eine
sehr positive Antwort gegeben, Herr Staatsminister. Wir

Reinhold Robbe

5078 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mitwoch, den 29. September 1999


(B)



(A) (C)



(D)


sind hier alle bemüht, zur Lösung des Konflikts in Ost-
timor beizutragen und darüber nachzudenken, wie diese
Konflikte in Zukunft von uns – und nicht nur von uns
alleine – sehr viel früher wahrgenommen werden kön-
nen.

Heute findet in Washington im Rahmen der Jahresta-
gung von IWF und Weltbank eine große Osttimor-
Konferenz statt. Ich hätte gerne gewußt: Wie beteiligen
wir uns an dieser Konferenz? In welchem Rahmen brin-
gen wir uns in die internationale Gemeinschaft ein?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405704100
An dieser Stelle muß ich zum zweiten Mal mein
Bedauern äußern. Ich kann Ihnen in diesem Moment
keine konkreten Informationen über den Grad der deut-
schen Beteiligung an dieser Konferenz geben. Ich be-
antworte Ihre Frage gerne in jeder anderen von Ihnen
gewünschten Form.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405704200
Es
verbleiben jetzt noch gut fünf Minuten für die Regie-
rungsbefragung. Als nächsten Fragesteller rufe ich den
Kollegen Hermann Gröhe von der CDU/CSU-Fraktion
auf.


Hermann Gröhe (CDU):
Rede ID: ID1405704300
Herr Staatsminister,
auch meine Frage bezieht sich auf den Umfang einer
möglichen deutschen Beteiligung. Sie sprachen im Hin-
blick auf den festgestellten Bedarf von dem Ausfliegen
von Kranken und Verletzten. Gleichzeitig sprachen Sie
von der Diskussion mit den Fraktionen – das ist zunächst
erfreulich – in bezug auf einen konstitutiven Beschluß.
Muß daraus geschlossen werden, daß Sie der Auffassung
sind, daß es auch bei einem in diesem Bedarfsumfang
vorzunehmenden Einsatz für das Ausfliegen Sicherungs-
gruppen geben müßte, das heißt, würde es sich um einen
militärischen Einsatz handeln, der der konstitutiven Be-
schlußfassung durch das Parlament bedarf?

Zweite Frage. Sie sprachen die Anforderung der UNO
und das Verhalten der anderen europäischen größeren
Nationen an. Zugleich wiesen Sie auf Haushaltszwänge
– sicher auch durch die Belastungen, die der Bundes-
wehr durch andere Einsätze bereits auferlegt sind – und
anderes hin. Ist im Zusammenhang mit solchen Anforde-
rungen zukünftig an den Versuch eines Rahmenkonzep-
tes für deutsche Beteiligungen an Friedensmissionen ge-
dacht? Wenn ja, wann gedenken Sie hier erste Überle-
gungen vorzutragen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405704400
Bei den heute – nicht in diesem Raum, sondern im
Kabinett – stattfindenden Erörterungen war in der Tat an
eine Maßnahme gedacht, die in die Aktion nach Kap.
VII der UNO-Charta einzubeziehen ist. Sie würde damit
im Rahmen der Interfet-Mission stattfinden und somit
eine Integration in die mit Interfet generell verbundenen
Kommando- und Sicherungsstrukturen bedeuten. Da für
eine derartige Maßnahme ein konstitutiver Beschluß

notwendig ist, hat die Bundesregierung diese Möglich-
keit für den Eventualfall vorgesehen; das ist eine Selbst-
verständlichkeit.

Hinsichtlich der finanziellen Enge auch in diesem Be-
reich, weil es in den letzten Jahren viele Einsätze der
Bundeswehr außerhalb Deutschlands gab, müssen diese
Maßnahmen in den Gesamtzusammenhang der deut-
schen Leistungen für UNO- und internationale Maßnah-
men aller Art gestellt werden. Dies hat die Bundesregie-
rung heute ebenfalls erörtert. Der Bundesfinanzminister
hat im Kabinett gesagt, er arbeite an einer entsprechen-
den Übersicht. Ich will nicht sagen: Konzept; manchmal
ist eine Übersicht schon erhellend genug. Er hat kein
Datum genannt, wann er die Überlegungen abgeschlos-
sen haben würde, so daß ich Ihnen das an dieser Stelle
nicht sagen kann. Aber die Bundesregierung nimmt
durch Ihre Frage das Interesse des Parlaments daran zur
Kenntnis.

Ich kann Ihnen aber, um die Diskussion mit einer
auch im internationalen Rahmen zu gebrauchenden
Komponente zu belegen, folgendes sagen: Überpropor-
tional, auch im Vergleich zu vielen anderen Staaten Eu-
ropas und den hochentwickelten Staaten darüber hinaus,
ist das finanzielle Engagement der Bundesrepublik
Deutschland in Rußland und einigen anderen osteuropäi-
schen Staaten, was man sicherlich in einem Gesamtbud-
get – darauf hat der Finanzminister hingewiesen – bei
einer Betrachtung, die sich alleine auf UNO-
Institutionen bezieht, gegenrechnen muß.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405704500
Herr
Gröhe, ich gebe Ihnen noch einmal das Wort zu einer
letzten Frage im Rahmen der Befragung der Bundesre-
gierung.


Hermann Gröhe (CDU):
Rede ID: ID1405704600
Eine Nachfrage. Sie
sprachen davon, daß im Rahmen einer Übersicht mögli-
cherweise der Kern eines Konzeptes beinhaltet sei. Des-
wegen meine Frage, ob an diesen Überlegungen außer
dem Finanzminister auch das Verteidigungsministerium
und das Auswärtige Amt beteiligt sind.

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1405704700
Das ergibt sich fast aus der Sache.


(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das weiß man bei dieser Regierung nicht so genau! – Wil helm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Herr Hörster, Sie bringen eine Schärfe in die Diskussion!)


– Nein. Diese Regierung vollzieht ihr Handeln ganz
grundsätzlich in dem Rahmen, der durch Verfassung,
Recht und Gesetz vorgegeben ist. Da eine Übersicht des
Finanzministers über Ausgaben von Einzeletats die be-
treffenden Ressorts berührt und der Finanzminister bei
der Aufstellung derselben mit den Betroffenen redet, er-
gibt sich das fast von selbst.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Aber nur ,,fast“!)


Adelheid Tröscher






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405704800
Ich be-
ende nun den Themenbereich der heutigen Kabinettsit-
zung. Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Zöpel.

Gibt es darüber hinaus Fragen an die Bundesregie-
rung? – Bitte schön, Herr Kollege Niebel.


Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1405704900
Herr Präsident! Ich entnehme
einer Tickermeldung der dpa von 11:51 Uhr, daß sich die
Bundesregierung heute auch mit dem Schlechtwetter-
geld befaßt hat. Dieser Tickermeldung ist zu entnehmen,
daß das Kabinett entschieden hat, daß die Schlechtwet-
tergeldregelung nach zwei Jahren überprüft werden soll.
Da Frau Staatssekretärin Mascher in der heutigen De-
batte des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung die
Eventualität einer derartigen Überprüfung mit keinem
Wort erwähnt hat, weil sie vielleicht auch nicht darüber
informiert war, daß das Kabinett darüber berät, würde
mich interessieren, wie denn diese Überprüfung tatsäch-
lich aussehen soll und ob wir noch mit Änderungsanträ-
gen zu rechnen haben.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405705000
Zur
Antwort steht zur Verfügung die Parlamentarische
Staatssekretärin Frau Mascher.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405705100
Herr Niebel,
ich habe mich inzwischen informiert. Das Bundeskabi-
nett hat sich heute mit einer Gegenäußerung zur Stel-
lungnahme des Bundesrates beschäftigt. Der Bundesrat
hat gewünscht, daß nach zwei Jahren ein Bericht der
Bundesregierung über die Entwicklungen im Bereich des
Schlechtwettergeldes vorgelegt wird. Die Bundesregie-
rung hat diesem Wunsch des Bundesrates in ihrer Ge-
genäußerung Rechnung getragen. Ein solcher Bericht
wird in zwei Jahren vorgelegt werden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405705200
Eine Zu-
satzfrage, Herr Kollege Niebel.


Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1405705300
Frau Staatssekretärin, mich
würde die Abwicklung dieses Berichts interessieren;
denn der Tickermeldung ist nur zu entnehmen, daß die
Bundesregierung etwas Derartiges zugesagt hat. Ist denn
tatsächlich bis zur abschließenden Beratung am nächsten
Dienstag noch mit einem Änderungsantrag der Bundes-
regierung oder der Regierungsfraktionen zu rechnen,
oder ist diese Zusage mehr als allgemeines Versprechen
zu verstehen?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405705400
Das ist eine
Zusage, die die Bundesregierung auf einen Wunsch des
Bundesrates hin gemacht hat. Das muß im Gesetz nicht
festgelegt werden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405705500
Damit
sind wir am Ende der Regierungsbefragung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde
Drucksache 14/1649

Zunächst rufe ich den Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz auf. Zur Beantwortung steht der
Parlamentarische Staatssekretär Dr. Eckhart Pick zur
Verfügung.

Wir kommen zur Frage 1 des Abgeordneten Dr. Hein-
rich Fink:

Ist mein Eindruck richtig, daß die Bundesregierung in derFrage des Künstlergemeinschaftsrechts im Umdenken begriffenist, wenn in der „Agenda 1999“ des Beauftragten der Bundesre-gierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zu lesenist, daß die Schaffung eines solchen Rechts „erwogen“ wird,während es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Frak-tion (Drucksache 14/1106) vom 1. Juni 1999 noch rundweg ab-gelehnt wurde?

D
Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1405705600
Herr Präsident! Ich darf die
Frage des Kollegen Dr. Fink wie folgt beantworten:

Die Bundesregierung ist hier nicht im Umdenken be-
griffen. Sie hat vielmehr in diesem Jahr in ihren öffentli-
chen Stellungnahmen stets mitgeteilt, sie prüfe den Ge-
setzgebungsbedarf. Gegenwärtig beabsichtige sie aber
nicht, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen. An
diesen Passagen aus der Antwort der Bundesregierung in
der Bundestagsdrucksache 14/1106 vom 1. Juni 1999,
die unter Federführung des Bundesministeriums der Ju-
stiz in Abstimmung mit dem Beauftragten der Bundesre-
gierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien,
dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bun-
desministerium der Finanzen erteilt wurde, hält die Bun-
desregierung auch weiterhin fest.

Die von Ihnen angesprochenen Sätze in der Agenda
1999 des Beauftragten der Bundesregierung für Angele-
genheiten der Kultur und der Medien stehen hierzu nicht
im Widerspruch. In der Agenda 1999 heißt es nämlich
ebenfalls, nach Prüfung des Gesetzgebungsbedarfs solle
gegebenenfalls – mit anderen Worten: bei positivem
Ausgang der Prüfung des Gesetzgebungsbedarfs – die
Schaffung eines sogenannten Künstlergemeinschafts-
rechts, auch Urhebernachfolgevergütung oder „Goethe-
groschen“ genannt, geregelt werden.

Zu den rechtspolitischen und rechtlichen Gründen, die
derzeit gegen ein solches Vorhaben sprechen, darf ich
Sie auf die Bundestagsdrucksache 14/1106 verweisen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405705700
Wollen
Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege Fink?


Dr. Heinrich Fink (PDS):
Rede ID: ID1405705800
Ich bedanke mich sehr
herzlich für die ausführliche Antwort. Aber mich würde
doch interessieren: Was heißt „gegebenenfalls, bei posi-
tivem Ausgang der Prüfung“?

D
Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1405705900
Herr Kollege, die Bundesregie-

5080 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mitwoch, den 29. September 1999


(B)



(A) (C)



(D)


rung wird – wie bei jedem Gesetzgebungsvorhaben –
sorgfältig prüfen, ob ein Regelungsbedarf besteht und,
wenn sie das bejaht, wie dieser Regelungsbedarf auszu-
füllen ist. Aus der Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Kleine Anfrage, die ich hier zitiert habe, geht hervor, daß
die Bundesregierung derzeit einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf nicht erkennt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405706000
Wollen
Sie eine weitere Zusatzfrage stellen? – Bitte schön.


Dr. Heinrich Fink (PDS):
Rede ID: ID1405706100
Können Künstler damit
rechnen, gegebenenfalls, bei positivem Ausfall der Prü-
fung, auch eine Einzelfallprüfung zugestanden zu be-
kommen?

D
Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1405706200
Herr Kollege, die Bundesregie-
rung ist mit den Problemen der bildenden Künstlerinnen
und Künstler und auch der übrigen Künstlerinnen und
Künstler sehr genau vertraut. Sie ist im Gespräch mit den
Interessenverbänden, und sie wird auf Grund dieser Ge-
spräche dann entscheiden, ob sie über das hinaus, was
bisher vorgesehen ist und was auch in dieser Antwort
steht, nämlich daß wir durchaus Handlungsbedarf im
Urheberrecht und auch im Urhebervertragsrecht, aber
auch auf anderen – steuerrechtlichen und wirtschafts-
rechtlichen – Gebieten sehen, aktiv werden wird. Wir
haben also die gesamte soziale Situation der Künstlerin-
nen und Künstler im Auge. Nach dieser Prüfung und
nach den Gesprächen wird die Bundesregierung ent-
scheiden, ob sie gesetzgeberisch tätig wird oder nicht.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405706300
Vielen
Dank. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Die Fragen aus den Geschäftsbereichen des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend sollen schriftlich beantwortet werden. Das sind
die Fragen 2 und 3.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische
Staatssekretärin Gila Altmann zur Verfügung.

Wir kommen zur Frage 4 des Kollegen Klaus Hof-
bauer von der CDU/CSU-Fraktion:

Was hat die Bundesregierung bei der Sitzung der deutsch-tschechischen Umweltkommission am 20./21. September 1999 inDresden erreicht, um die geplante Hühneraufzuchtstation in Vse-ruby unmittelbar an der Grenze zu Deutschland zu verhindern?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405706400

Danke schön, Herr Vorsitzender. – Herr Hofbauer, die
Antwort lautet folgendermaßen:

Die tschechische Delegation zur Sitzung der Umwelt-
kommission am 20./21. September 1999, die unter der

Leitung des Umweltministeriums stand, bestätigte, daß
die Hühneraufzuchtstation bei Vseruby bereits geneh-
migt sei. In einem ersten Schritt soll eine Anlage für
200 000 Aufzuchthennen errichtet werden. Gegen diese
Anlage können aus Sicht des Tierschutzes in bezug auf
die Käfiggröße keine zwingenden Einwände erhoben
werden, da derartige Anlagen von der neuen EU-
Richtlinie nicht erfaßt sind.

Um die grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen,
die nach bayerischen Berechnungen unterhalb der nach
gängiger Genehmigungspraxis zulässigen Werte liegen
sollen, zu überwachen, wurde die Durchführung eines
gemeinsamen Imissionsmeßprogramms vereinbart. Das
Luftmeßprogramm wird vom Bayerischen Landesamt
für Umweltschutz durchgeführt. Grundwassermessungen
sind von der Betreiberfirma Česka dzubež vorgesehen.
Die Meßergebnisse sollen gemeinsam ausgewertet wer-
den.

Die tschechische und die deutsche Seite gaben ihrer
Erwartung Ausdruck, daß in den Genehmigungsverfah-
ren für zwei weitere geplante Anlagen für Legehennen
EU-Normen als Maßstab angelegt werden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405706500
Zusatz-
frage, Herr Kollege. – Bitte schön.


Klaus Hofbauer (CSU):
Rede ID: ID1405706600
Frau Staatssekretärin.
Sie geben ja selbst zu, daß diese Anlage, die unmittelbar
an der Grenze errichtet wird, Auswirkungen auf die
deutsche Seite hat. Es besteht seit Januar dieses Jahres
ein Umweltabkommen. In diesem Umweltabkommen ist
zum Beispiel festgehalten, daß bei relevanten Anlagen
oder Entscheidungen auch unsere Seite rechtzeitig und
frühzeitig eingeschaltet wird.

Sie wissen, Frau Staatssekretärin, daß Ihr Haus nichts
gewußt hat. Erst auf Grund unserer Initiativen ist Ihr
Haus überhaupt über die Anlage informiert worden.
Welche Bedeutung hat dieses Umweltabkommen über-
haupt, wenn in solchen ganz konkreten Fällen diese Ver-
einbarung bzw. dieses Abkommen nicht greift?

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405706700

Zu Ihrer letzten Anmerkung: Was die Bekanntmachung
auf Bundesebene angeht, so kann ich Ihnen leider nur
sagen, daß die Genehmigungspraxis vorangeschritten
war, bevor die neue Bundesregierung tätig werden
konnte. Das heißt, der Antrag war bereits 1997 gestellt
worden, und die Genehmigung war dann auf tschechi-
scher Seite im Jahre 1998 erteilt worden. Die Bayerische
Staatsregierung hat ja selbst auch erst im Februar 1999
davon Kenntnis erhalten.

Insofern ist die Bundesregierung sofort tätig gewor-
den, nachdem sie davon Kenntnis hatte. Der alten Bun-
desregierung war ja vorher die Möglichkeit verwehrt,
schon vorher tätig zu werden. Daher ist es sehr schwie-
rig, jetzt noch auf das Projekt, das in Vseruby realisiert
werden soll, Einfluß zu nehmen. Wir haben eine Verrin-

Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick






(A) (C)



(B) (D)


gerung erreicht: Es war geplant, dort 600 000 Küken
aufzuziehen. Jetzt sind es 200 000.

Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für
Umweltschutz geht man davon aus, daß, was die Immis-
sionen angeht, überhaupt keine Gefährdungen für die
deutsche Seite zu erwarten sind. Bei den noch zu ge-
nehmigenden Anlagen, auf die auch noch Einfluß ge-
nommen werden sollte, werden für die deutsche Seite
noch weniger grenzüberschreitende Immissionen erwar-
tet, da sich diese Anlagen 20 bis 30 Kilometer von der
Grenze entfernt befinden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405706800
Eine
weitere Zusatzfrage, Herr Hofbauer? – Bitte.


Klaus Hofbauer (CSU):
Rede ID: ID1405706900
Meine Zusatzfrage
geht in Richtung der Verbindlichkeit der Vereinbarung,
die in Dresden getroffen wurde. Ist es verbindlich, daß
die Aufzuchtstation nicht für 600 000 Hühner, sondern
für nur 200 000 Hühner gebaut werden soll, und welche
Bedeutung hat diese Vereinbarung?

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405707000

Es heißt – ich beziehe mich dabei auf einen Bericht der
Bayerischen Staatsregierung –, daß es am Standort Vse-
ruby zunächst um die Errichtung von nur einer Halle für
die Aufzucht von 200 000 Junghennen geht. Dazu ist
noch zu sagen, daß der Betrieb davon abhängt, ob die
beiden anderen Hallen gebaut werden, die für die Unter-
bringung von Großhühnern, die zur Eierproduktion vor-
gesehen sind – das sind ja noch einmal 1,2 Millionen
Hühner –, geplant sind. Wenn nämlich der Bau dieser
Hallen nicht genehmigungsfähig ist, dann wäre der Bau
einer Aufzuchtstation für 200 000 Junghennen in Frage
gestellt.

Insofern besteht hier Handlungsbedarf, wobei sich das
Bundesumweltministerium im Rahmen seiner Kompe-
tenzen einbringt. Zum Beispiel könnte auf den deutschen
Investor Einfluß genommen werden, wenn wir ihn denn
kennen würden. Leider ist die bisherige Sachlage derge-
stalt, daß die tschechische Betreiberseite den Namen des
deutschen Investors bzw. Betreibers erst dann bekannt-
geben will, wenn die beiden genannten Großhallen ge-
nehmigt sind. Es bedarf, so denke ich, gemeinsamer An-
strengungen, hier tätig zu werden und zu einer anderen
Reihenfolge zu kommen. Für jede Hilfe und alle Hin-
weise in diesem Zusammenhang sind wir dankbar.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405707100
Eine Zu-
satzfrage des Kollegen Girisch. Bitte schön.


Georg Girisch (CSU):
Rede ID: ID1405707200
Frau Staatssekretärin,
Sie können also nicht verbindlich zusagen, daß kein Er-
weiterungsbau über die 200 000 Küken hinaus mehr
vorgesehen ist?

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405707300


Wir können der tschechischen Regierung schlecht ihre
Genehmigungspraxis vorschreiben. Was wir tun können,
ist, im Rahmen des bestehenden Twinning-Projektes und
im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten im Vor-
griff auf den EU-Beitritt von Tschechien dahin gehend
zu wirken, daß die in den EU-Richtlinien enthaltenen
Rahmenbedingungen verwirklicht werden. Bestandteil
der Vereinbarung ist, daß bei den geplanten Anlagen zur
Eierproduktion die Einhaltung der neuen EU-
Anforderung zur Käfighaltung erfolgen muß.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405707400
Eine
weitere Zusatzfrage, bitte schön.


Georg Girisch (CSU):
Rede ID: ID1405707500
Können wir davon aus-
gehen, daß die Bundesregierung ihrerseits alles unter-
nimmt, damit keine weitere Käfighaltung mehr stattfin-
det?

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405707600

Die neue Bundesregierung hätte schon früher all ihre
Möglichkeiten ausgeschöpft. Ich denke, das hätte auch
die alte Bundesregierung getan, wenn sie es gewußt hät-
te. Die neue Bundesregierung hat in dem Augenblick
eingegriffen, als das Projekt auf deutscher Seite bekannt
wurde. Im Protokoll der Sitzung der Umweltkommission
am 20./21. September steht, daß beide Seiten, die tsche-
chische und die deutsche, ihrer Erwartung Ausdruck
verliehen haben, daß in den Genehmigungsverfahren für
zwei weitere geplante Anlagen – da haben wir noch die
Möglichkeit, tätig zu werden – die EU-Normen als Maß-
stab festgelegt werden.

Ich kann Ihnen nur noch einmal bestätigen, daß wir
im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun werden, da-
mit das, was auf EU-Ebene bereits geregelt ist, auch für
die neuen Anwärter Gültigkeit haben soll.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405707700
Eine Zu-
satzfrage der Kollegin Lippmann von der PDS-Fraktion.
– Bitte schön.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1405707800
Frau Staatssekretärin, ent-
spricht die neue EU-Richtlinie zur Käfighaltung den Er-
klärungen, die die rotgrüne Bundesregierung im Vorfeld
ihres Amtsantrittes abgegeben hat? Inwieweit hat die
deutsche Seite dieser EU-Richtlinie zugestimmt?

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405707900

Die Umsetzung der EU-Richtlinie, die im Jahr 2000 in
Kraft treten soll? Ist es richtig, daß Sie sich darauf be-
ziehen? – Also: Ja, ich gehe davon aus.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1405708000
Das war keine Antwort auf
meine Frage.

Parl. Staatssekretärin Gila Altmann

5082 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mitwoch, den 29. September 1999


(B)



(A) (C)



(D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405708100
Wollen
Sie eine weitere Frage stellen? Das können Sie gerne
tun. – Bitte schön.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1405708200
Frau Staatssekretärin, Sie
haben meine Frage nicht beantwortet. Ich habe nach der
deutschen Position zu dieser EU-Richtlinie gefragt.

G
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405708300

Ja, Sie haben gefragt, ob sie den rotgrünen Befindlich-
keiten entspricht. Darauf habe ich gesagt: Davon gehe
ich einmal aus.


(Heidi Lippmann [PDS]: Danke! – Joachim Hörster [CDU/CSU]: Der Koalitionsvereinbarung, nicht der Befindlichkeit! Die ist schlecht!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405708400
Vielen
Dank, Frau Staatssekretärin.

Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Beide Fragen, die Fragen 5 und 6, werden
jedoch schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Aus-
wärtigen Amtes, und zwar zunächst zur Frage 7 des Ab-
geordneten Christian Schmidt:

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der zahlreichenbevorstehenden Schließungen deutscher Auslandsvertretungendie seit Jahren auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur Schaf-fung gemeinsamer Botschaften der EU in Drittländern „unter ei-nem Dach“?
Zur Beantwortung steht Staatsminister Dr. Ludger

Volmer zur Verfügung.

D
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405708500
Herr Kollege Schmidt, Sie fragten nach den Be-
mühungen der Bundesregierung, gemeinsame Botschaf-
ten oder Kanzleien mit anderen EU-Staaten zu errichten.
Diese Frage beantworte ich wie folgt:

Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf die Rahmenver-
einbarung über die gemeinsame Unterbringung diplo-
matischer und konsularischer Vertretungen, mit der die
EU-Mitgliedstaaten im Februar 1996 „Leitlinien für die
gemeinsame Nutzung von Gebäuden und unterstützen-
den Diensten“ verabschiedeten. Ziel war es, die Zusam-
menarbeit in Drittländern zu fördern und Synergieeffekte
bei der Verwaltung des Netzes der Auslandsvertretungen
zu erreichen.

Wir haben uns stets für die Stärkung eines gemein-
schaftlichen Handelns und Auftretens eingesetzt und ver-
folgen dabei neben dem politischen Ziel auch einen wirt-
schaftlicheren Einsatz der Mittel. Das Auswärtige Amt
hat sich in bilateralen Kontakten und in der Ratsarbeits-
gruppe für Verwaltungsfragen intensiv dafür eingesetzt.
Auch vor Ort werden von unseren Auslandsvertretungen
die Möglichkeiten von Gemeinschaftsvorhaben geprüft.

Mit Großbritannien und Frankreich nutzen wir bereits
gemeinsame Kanzleiräume in Almaty. In Reykjavik sind

die Botschaften Großbritanniens und Deutschlands ge-
meinsam untergebracht, in Lima die beiden Visastellen.
Soeben wurden die Räumlichkeiten der deutsch-
britischen Gemeinschaftskanzlei in Quito bezogen. Wir
sind am Projekt einer EU-Gemeinschaftskanzlei in Dar-
essalam mit Großbritannien, den Niederlanden und der
Kommission beteiligt. Mit Frankreich gibt es eine ent-
sprechende Zusammenarbeit in Chisiman und Praia, wo
wir die Infrastruktur der französischen Botschaft nutzen.
In Abuja wird das bisher anspruchsvollste Gemein-
schaftsvorhaben verfolgt, nämlich eine Gemeinschafts-
kanzlei mit Frankreich, Italien, Österreich, den Nieder-
landen, Griechenland und der Kommission. Die ge-
nannten Vertretungen sind jedoch auf politischer Ebene
getrennt und haben auch im völkerrechtlichen Sinne ei-
nen eigenen Status.

Unser Ziel bleibt – über die gegenwärtigen Formen
der Zusammenarbeit hinaus –, weitere Schritte auf dem
Weg hin zu vollständig integrierten Gemeinschaftsbot-
schaften zu tun. Hier gibt es jedoch noch völkerrechtli-
che sowie nationale rechtliche Hindernisse.

Innerstaatlich haben wir jetzt erneut die Initiative er-
griffen, um die verfassungsrechtliche Lage zu klären und
im Dialog mit EU-Staaten nach Möglichkeiten der Aus-
weitung und Vertiefung der Zusammenarbeit der Aus-
landsvertretungen in Drittländern zu suchen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405708600
Zusatz-
frage, Herr Schmidt.


Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1405708700
Herr
Staatsminister, im Hinblick auf die soeben in der Sitzung
des Auswärtigen Ausschusses von Herrn Minister Fi-
scher angedeutete Notwendigkeit weiterer Schließungen
von Auslandsvertretungen in den kommenden Jahren
möchte ich die Frage stellen: Wie groß schätzen Sie das
Einsparpotential für den Haushalt in den nächsten Jahren
durch die Synergieeffekte auf Grund der Einrichtung
solcher Botschaften oder Kanzleien unter einem gemein-
samen Dach ein? An welche weiteren, über die von Ih-
nen genannten Projekte hinaus denkt man, etwa auch
daran, größere Botschaften zusammenzulegen?

D
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405708800
Ich kann Ihnen keine Zahl nennen. Wir verfolgen
diesen Ansatz, weil wir davon ausgehen, daß die Ein-
sparpotentiale nennenswert sind. Sie brauchen nur zu be-
rücksichtigen, daß Doppelstrukturen bei Gemeinschafts-
einrichtungen vermieden werden können. Dabei geht es
nicht so sehr um die eigene Belegschaft, sondern eher
um den Bereich der Ortskräfte. Hier kann eine große
Zahl von Kräften eingespart werden. Man braucht zum
Beispiel nur eine Pforte, nur ein Büro, in dem die Nutzer
der Botschaft eingewiesen werden, also nur eine Infor-
mationsstelle; man braucht möglicherweise nur einen
Wagenpark. Man kann die Sachmittel aufteilen, die in
den Büros benötigt werden.

Wir verfolgen diesen Weg. Wir stoßen dabei aber auf
praktische Hindernisse von der Art, wie ich sie gerade






(A) (C)



(B) (D)


geschildert habe. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß
etwa Planungen, die wir mit der französischen Seite vor-
genommen hatten, auf Grund höchstrichterlicher Ent-
scheidungen in Frankreich zurückgenommen werden
mußten. Deshalb bleiben, unabhängig von unserem gu-
ten Willen, in dieser Richtung weiter zu planen, einfach
objektive Hindernisse bestehen. Wir arbeiten aber daran.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405708900
Herr
Schmidt, eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der
Fall.

Dann eine Zusatzfrage des Kollegen Wiese von der
CDU/CSU-Fraktion.


Heinz Wiese (CDU):
Rede ID: ID1405709000
Herr Staatsmi-
nister, wir haben in der letzten Sitzungswoche anläßlich
der Haushaltsdebatte hier im Plenum darüber gesprochen
– der Kollege Schmidt genauso wie ich –, daß es nach
den Ausführungen von Außenminister Joschka
Fischer aus der Sicht der Bundesregierung notwendig
sei, mehrere Botschaften zu schließen. Ich nannte bei-
spielsweise das Generalkonsulat in Temeswar in Rumä-
nien und weitere Konsulate in anderen osteuropäischen
Staaten. Wir sind aber davon ausgegangen, daß gerade
den osteuropäischen Staaten und den deutschen Minder-
heiten dort im Hinblick auf die Osterweiterung der EU
eine große Bedeutung zukommt. Ist die Bundesregierung
nicht der Ansicht, daß, wie in der Anfrage des Kollegen
Schmidt deutlich geworden ist, trotz der Synergie- und
Einsparungseffekte durch Zusammenlegung von Bot-
schaften die Schließung von Konsulaten in Staaten, die
der Europäischen Union beitreten sollen, vermieden
werden sollte?

D
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405709100
Sie haben das Beispiel Temesvar angesprochen.
Ich war selber letzte Woche als Begleiter des Bundes-
kanzlers in Rumänien und hatte Gelegenheit, dort mit
Vertretern der deutschen Minderheiten zu sprechen. Die
Schließung von Generalkonsulaten ist sicherlich ein
Schritt, der bitter ist. Wir tun das auch überhaupt nicht
gerne. Sie wissen, daß es keine politischen Hintergründe
gibt, sondern ausschließlich haushaltstechnische. Wir
versuchen, dies aufzufangen, indem wir Parallelstruktu-
ren entwickeln, so daß andere die Arbeit mit überneh-
men können. So versuchen wir, die Arbeit der Konsulate
entweder auf andere Konsulate, die in dem Land noch
existieren, oder auf die Botschaften zu verlagern. Eine
weitere Möglichkeit, zu Synergieeffekten zu kommen,
liegt in der Suche nach gemeinsamen europäischen Lö-
sungen. Es ist vernünftig, darüber nachzudenken, daß
man gemeinsame Auslandsvertretungen in dem Maße
betreibt, wie sich die Gemeinsame Europäische Außen-
und Sicherheitspolitik entwickelt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405709200
Eine
weitere Zusatzfrage der Kollegin Lippmann. Übrigens,
Frau Lippmann, die Sie betreffende Namensänderung ist

noch nicht im Handbuch enthalten. Ich möchte Sie bit-
ten, das dem Bundestag offiziell mitzuteilen.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1405709300
Herr Staatsminister, soweit
mir bekannt ist, ist die Schließung der Botschaft in Ru-
anda geplant. Es ist bekannt, daß Ruanda seit vielen Jah-
ren ein starkes Konfliktpotential aufweist. Inwieweit er-
achten Sie angesichts dieses Konfliktpotentials eine
Schließung für sinnvoll, gerade auch im Hinblick auf die
frühzeitige Konflikterkennung und Krisenvorbeugung?

D
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405709400
Ich möchte zunächst darauf aufmerksam machen,
daß diese Frage eigentlich keine Zusatzfrage zu dem be-
handelten Komplex der EU-Botschaften ist, weil es hier
generell um Botschaftsfragen geht. Ich will dennoch sa-
gen: Soweit ich informiert bin, steht die Schließung der
Botschaft in Ruanda nicht an; wahrscheinlich meinen Sie
Burundi. Auch in diesem Fall gilt, was gerade gesagt
wurde: Das ist ein bitterer Schritt, so er denn endgültig
getan werden müßte. Zu rechtfertigen ist er nicht aus der
Regionalpolitik, sondern nur aus der Haushaltsproble-
matik heraus, in die diese Regierung, wie Sie wissen,
ohne eigene Schuld geraten ist.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405709500
Eine
weitere Zusatzfrage? – Bitte schön.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1405709600
Vielen Dank, daß Sie so
freundlich waren, meine Zusatzfrage zu beantworten,
auch wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang
zur Ausgangsfrage stand.

Gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, die Schließung
in Burundi zu verhindern?

D
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405709700
Wir haben das Problem, daß wir zirka 20 Aus-
landsvertretungen schließen müssen; hinzu kommen
noch mehrere Goethe-Institute. Der Titel des Auswärti-
gen Amtes ist nun einmal so beschaffen, daß dort nur
relativ wenige Mittel für politische Projekte, für Pro-
gramme, die man kürzen könnte, vorhanden sind. Fast
zwei Drittel aller Mittel des Auswärtigen Amtes sind
Strukturmittel. Wenn wir den Kürzungsvorgaben nach-
kommen wollen – das müssen und das wollen wir –,
dann bleibt uns nichts anderes übrig, als auch im Bereich
der Infrastruktur zu kürzen. Daß dies mit manchmal be-
denklichen Nachteilen verbunden ist, liegt auf der Hand.
Wir wollen auch nichts schönreden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405709800
Die Fra-
ge 8 wird schriftlich beantwortet. Vielen Dank, Herr
Staatsminister Volmer.

Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der
Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur

Staatsminister Dr. Ludger Volmer

5084 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mitwoch, den 29. September 1999


(B)



(A) (C)



(D)


Verfügung. Als erste Frage die Frage Nummer 9 des
Abgeordneten Dietmar Schlee:

In welchem Umfang und in welchen zeitlichen Abschnittenplant die Bundesregierung die Kürzung bzw. den Ausstieg ausder finanziellen Beteiligung des Bundes an der Beschaffung vonFührungs- und Einsatzmitteln für die Bereitschaftspolizeien derLänder?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1405709900
Herr Kollege Schlee, folgende
Antwort: Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2000
sieht für das Kapitel 0624, das den Titel „Beschaffungen
für die Bereitschaftspolizeien der Länder“ trägt, eine
Kürzung von 35 auf 32 Millionen DM vor. Im Haus-
haltsjahr 2001 verringert sich der Ansatz auf 6 Millionen
DM; für die Folgejahre 2002 und 2003 sind in der
Finanzplanung derzeit keine Mittel für die Beschaffung
von Führungs- und Einsatzmitteln in Ansatz gebracht
worden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405710000
Zusatz-
frage, Herr Kollege Schlee.


Dietmar Schlee (CDU):
Rede ID: ID1405710100
Herr Staatssekretär,
Sie kennen die Position der Innenministerkonferenz, die
Position aller Bundesländer, die diese Pläne einheitlich
ablehnen. Nachdem Sie das wissen, wollen Sie wirklich
– anders werden Sie das nicht bewerkstelligen können –
das Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den
Ländern bezüglich der Bereitschaftspolizeien kündigen?
Das wäre wohl die Konsequenz. Haben Sie sich das ge-
nau überlegt? Wann würden Sie gegebenenfalls kündi-
gen? Für den Fall, daß Sie nicht kündigen: Wie wollen
Sie sich in Zukunft in diesen Fragen vertrauensvoll mit
den Ländern auseinandersetzen?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1405710200
Wir haben über diese Fragen
vertrauensvoll mit den Ländervertretern geredet. Es gab
dazu sehr differenzierte Stellungnahmen. Es ist völlig
klar: Wenn es um Einsparungen geht, ist keiner Begei-
stert; das liegt in der Natur der Sache. Was das Verwal-
tungsabkommen anbelangt, haben wir derzeit nicht die
Absicht, dies zu kündigen. Deswegen wollte ich auch
sehr deutlich machen, daß wir diese Mittel in den Jahren
2002 und 2003 aussetzen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405710300
Eine
weitere Zusatzfrage gibt es nicht.

Wir kommen zur Frage 10 des Kollegen Schlee:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei erhebli-chen Mittelstreichungen in diesem Bereich die Einsatzfähigkeitder Bereitschaftspolizeien der Länder im bisherigen Umfang undin bisheriger Qualität nicht mehr geleistet werden kann sowie er-hebliche Einbußen im Bereich der Inneren Sicherheit zu erwartensind, da für komplexe Einsatzlagen wie z. B. Castor-Transporte,bundesweite demonstrative Aktionen (Kurdenproblematik) oderGroßveranstaltungen wie die EXPO 2000 nicht mehr wie bisherausreichend und kompatibel ausgestattete Einsatzeinheiten zurVerfügung stehen werden?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1405710400
Diese Auffassung wird von der

Bundesregierung – das überrascht Sie wohl nicht – nicht
geteilt, weil die Einsatzfähigkeit und Kompatibilität der
Bereitschaftspolizeien der Länder in bisherigem Umfang
und damit die Qualität ein gemeinsames Anliegen der
Länder und des Bundes sind und sich auf die von allen
vereinbarten Inhalte der Verwaltungsabkommen begrün-
det. Danach beschafft der Bund Führungs- und Einsatz-
mittel für die Bereitschaftspolizeien im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das bedeutet, daß
auch die Länder eigene Beschaffungen durchführen
müssen.

So wünschenswert eine von den Ländern geforderte
Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bereitschafts-
polizeien ist, so müssen dennoch in diesem Bereich im
Rahmen der Konsolidierungsbemühungen Mittelkürzun-
gen vorgesehen werden. Die beabsichtigten Reduzierun-
gen stellen zunächst einen Planungsrahmen dar, der un-
ter dem Vorbehalt einer erneuten haushalts- und sicher-
heitspolitischen Prioritätensetzung steht.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405710500
Zusatz-
frage, Herr Kollege Schlee. Bitte schön.


Dietmar Schlee (CDU):
Rede ID: ID1405710600
Herr Staatssekretär, ist
Ihnen bekannt, daß es in einer ganzen Reihe von Län-
dern unabhängig von der parteipolitischen Ausrichtung
als Folge dessen, was Sie planen, Überlegungen gibt, ge-
schlossene Einheiten der Bereitschaftspolizei stillzule-
gen? Wie schätzen Sie die Konsequenzen ein? Sie haben
vorhin davon gesprochen, daß das Verwaltungsabkom-
men ausgesetzt würde. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie
noch einen Satz dazu sagen würden, wie man ein Ver-
waltungsabkommen einseitig aussetzt.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1405710700
Ob wir es einseitig aussetzen
oder nicht – an unseren Planungen gibt es derzeit nichts
zu diskutieren. Sie sind Ihnen von mir zur Kenntnis ge-
bracht worden.

Herr Schlee, ich habe fast geahnt, daß Sie fragen
könnten: Welche Konsequenzen könnte das für die Be-
reitschaftspolizeien der Länder haben? Ich will Ihnen
folgendes zu Gemüte führen: Wir hatten im
Einzelplan 06 Kapitel 24 beispielsweise im Jahre 1995
einen Ansatz von 38,97 Millionen DM. Beschaffungen
wurden allerdings nur für 23,5 Millionen DM vorge-
nommen. Im Jahre 1996 waren sogar 39 Millionen DM
im Haushalt eingestellt. Abgerufen wurden aber nur
12,6 Millionen DM. Im Jahre 1997 waren 34 Millio-
nen DM im Haushalt vorgesehen und abgerufen wur-
den lediglich 14,259 Millionen DM. Wenn man also
betrachtet, wie in der Vergangenheit Beschaffungen
vorgenommen und Haushaltsmittel ausgeschöpft wor-
den sind, kann der Aufholbedarf im Grunde genommen
nicht so groß sein. Deswegen bin ich der Auffas-
sung, daß wir mit unserer Planung für diese vier Jahre
auf einem guten, vernünftigen Wege sind. Ich gehe da-
von aus, daß auch die Ländervertreter dies einsehen
werden.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405710800
Weitere
Zusatzfrage, Herr Schlee?


Dietmar Schlee (CDU):
Rede ID: ID1405710900
Herr Staatssekretär,
ich habe natürlich erwartet, daß Sie diese Zahlen vortra-
gen werden, deren Aussagewert nahe Null ist. Ich frage
Sie, ob Sie bereit sind, mit mir nachzuvollziehen, daß
solche Investitionen natürlich nicht Jahr für Jahr in glei-
cher Höhe gemacht werden, daß aber das Gesamtbudget,
der Gesamtrahmen stimmen muß, weil alles andere in
höchstem Maße unsachgerecht wäre. Herr Staatssekre-
tär, ich darf Sie fragen, ob Sie das nachvollziehen kön-
nen.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1405711000
Wenn man das Gesamtbudget
sieht, erkennt man eine große Differenz zwischen Soll
und Ist. Man muß darüber spekulieren, welches die
Gründe dafür sind. Herr Kollege Schlee, ich sage Ihnen:
Ich hätte diese Zahlenreihe noch für die Jahre 1994 und
1993 fortsetzen können. Ich wollte Sie aber nicht lang-
weilen. Deswegen habe ich mich auf diese drei Jahre
konzentriert. Ich bin der Auffassung und möchte das
auch noch einmal deutlich machen, daß wir diese Maß-
nahme nicht aus irgendeiner Beliebigkeit heraus vollzie-
hen, sondern daß auch wir verpflichtet sind, einen Ein-
sparbeitrag zu erbringen. Diesen müssen wir nicht nur
aus Lust und Laune heraus erbringen, sondern weil die
Finanzsituation so ist, wie sie ist. Deswegen ist dies eine
vertretbare Planung.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405711100
Zusatz-
frage des Kollegen Fuhrmann, bitte schön.


Arne Fuhrmann (SPD):
Rede ID: ID1405711200
Herr Staatssekretär, inter-
pretiere ich Sie auf Grund Ihrer Antworten richtig, daß –
so meine ganz persönliche Hoffnung – möglicherweise
bis zu einer politischen Klärung der Endlagerfragen, die
auch etwas mit den Castor-Transporten zu tun haben,
deshalb kein Castor-Transport stattfindet, weil die not-
wendige Ausrüstung von Polizei und BGS durch das In-
nenministerium nicht gewährleistet sein könnte?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1405711300
Herr Kollege Fuhrmann, ich
muß Sie leider enttäuschen. Ich glaube, daß diese Haus-
haltsplanungen und Haushaltsansätze mit der von Ihnen
aufgeworfenen Sachfrage nicht im Zusammenhang ste-
hen.


(Arne Fuhrmann [SPD]: Das ist schade!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405711400
Vielen
Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht
die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hen-
dricks zur Verfügung.

Die Fragen 11 und 12 des Kollegen Hinsken sollen
schriftlich beantwortet werden.

Die Fragen 13 und 14 sollen ebenfalls schriftlich be-
antwortet werden.


(Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks: Der Kollege ist nicht anwesend, Herr Präsident!)


– Ja, der Kollege ist nicht anwesend. Das wird mir gera-
de gesagt. Es wird verfahren wie in der Geschäftsord-
nung vorgesehen.

Damit haben Sie sich, Frau Staatssekretärin, umsonst
herbemüht. Ich bedanke mich dafür. Es tut mir leid, daß
uns dies so spät zur Kunde gekommen ist.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Zur Be-
antwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin
Ulrike Mascher zur Verfügung.

Die Frage 18 soll schriftlich beantwortet werden.
Die Frage 19 des Kollegen Thomas Dörflinger – er ist

anwesend – kommt jetzt zur Beantwortung:
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Fehlbetrag in dergesetzlichen Rentenversicherung, der durch die vorgeseheneAbsenkung der durch den Bund zu leistenden Versicherungs-beiträge der Zivildienstleistenden entsteht, und ist eine analogeRegelung auch für die Rentenversicherungsbeiträge der Wehr-pflichtigen in Planung?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405711500
Herr Dörflin-
ger, in Art. 29 Nr. 2a des Entwurfs des Haushaltssanie-
rungsgesetzes ist die Herabsetzung der Bemessungs-
grundlage für die Rentenversicherungsbeiträge sowohl
für Wehrdienstleistende als auch für Zivildienstleistende
von 80 Prozent auf 60 Prozent der Bezugsgröße vorge-
sehen. Das Beitragsaufkommen zur gesetzlichen Ren-
tenversicherung vermindert sich durch diese Änderung
nach den vorliegenden Schätzungen um rund 500 Mil-
lionen DM jährlich.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405711600
Zusatz-
frage, Herr Kollege?


Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1405711700
Frau Staatssekre-
tärin, können Sie Angaben darüber machen, ob dieser
Fehlbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Auswirkungen auf den Bundeszuschuß an die gesetzli-
che Rentenversicherung hat?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405711800
Er hat keine
Auswirkungen auf den gesetzlich geregelten Bundeszu-
schuß.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405711900
Zweite
Zusatzfrage, bitte schön.


Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1405712000
Verstehe ich Sie
richtig, daß die gesetzliche Rentenversicherung diesen






(B)



(A) (C)



(D)


Fehlbetrag von 500 Millionen DM selbst zu erwirt-
schaften hat?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405712100
Nein. Die
Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung fließen
aus zwei Quellen: einmal aus dem Beitragsaufkommen,
das entweder von den abhängig Beschäftigten und ihren
Arbeitgebern gezahlt wird oder – für die Gruppen, die
wir hier angesprochen haben – auch aus Steuermitteln
finanziert wird, und darüber hinaus aus dem allgemeinen
Bundeszuschuß, dem besonderen Bundeszuschuß und
dem Bundeszuschuß, den wir aus dem Aufkommen der
Ökosteuerreform haben. Von daher muß in der Renten-
versicherung nicht etwas zusätzlich – zum Beispiel
durch Beitragssatzanhebung – erwirtschaftet werden;
vielmehr wird das aus den steuerfinanzierten Bundeszu-
schüssen aufgebracht.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405712200
Zusatz-
frage des Kollegen Seifert von der PDS-Fraktion.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1405712300
Frau Staatssekretärin, können
Sie uns auch sagen, welche Auswirkungen die Senkung
der Versicherungsbeiträge für Zivildienstleistende auf
die Zivildienstleistenden selber hat, wenn diese eines
Tages in Rente gehen? Ich frage das insbesondere in
Anbetracht der Tatsache, daß viele von ihnen nach Be-
endigung ihrer Dienstzeit eine Zeitlang keine Arbeit ha-
ben, bevor sie zum Beispiel studieren.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405712400
Das kann ich
Ihnen nicht sagen. Sie selbst haben in Ihrer Frage ja
deutlich gemacht, daß es, je nach dem, was sich an die
Zivildienstzeit anschließt, sehr unterschiedliche Renten-
biographien gibt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405712500
Weitere
Zusatzfrage des Kollegen Fuhrmann.


Arne Fuhrmann (SPD):
Rede ID: ID1405712600
Frau Staatssekretärin, kön-
nen Sie mir die Frage beantworten, welche fiktive Höhe
als Berechnungsgrundlage für die 80 Prozent bzw. 60
Prozent für die Rentenversicherung der ZEL angenom-
men wird?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405712700
Herr Fuhr-
mann, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Ich möchte
Ihnen das gerne präzise schriftlich beantworten.


(Arne Fuhrmann [SPD]: Danke schön!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405712800
Vielen
Dank.

Die Fragen 20 bis 23 werden schriftlich beantwortet.

Nun kommen wir zur Frage 24 der Kollegin Gudrun
Kopp von der F.D.P.-Fraktion:

Wie viele Strafverfahren und Verurteilungen hat es nachKenntnis der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren nach§ 25 Ladenschlußgesetz gegeben?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405712900
Frau Kollegin
Kopp! Sie haben nach der Zahl der Strafverfahren und
Verurteilungen wegen eines Verstoßes gegen § 25 des
Ladenschlußgesetzes gefragt. Die Bundesregierung hat
keine Erkenntnisse über die Zahl der Strafverfahren und
Verurteilungen nach § 25 des Ladenschlußgesetzes. Ent-
sprechende kriminalstatistische Daten liegen der Bun-
desregierung nicht vor. Allerdings dürfte die Anzahl der
Strafverfahren und Verurteilungen nach § 25 des Laden-
schlußgesetzes gering sein. Verstößen gegen Bestim-
mungen des Ladenschlußgesetzes kann in der Regel mit
aufsichtsbehördlichen Mitteln begegnet werden. Die
Aufsichtsbehörden in den Bundesländern haben nach
§ 25 des Ladenschlußgesetzes insbesondere die Mög-
lichkeit, Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu verfol-
gen. Der Straftatbestand des § 25 des Ladenschlußgeset-
zes dürfte nur in besonderen Ausnahmefällen erfüllt
sein.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405713000
Zusatz-
frage, Frau Kopp.


Gudrun Kopp (FDP):
Rede ID: ID1405713100
Vielen Dank für die Beant-
wortung, Frau Staatssekretärin. Sind Sie angesichts die-
ser Antwort mit mir der Meinung, daß § 25 des Laden-
schlußgesetzes dann wegfallen könnte? Von Verstößen
bei regelrechten Straftaten einmal abgesehen: Wir haben
doch die einschlägigen Arbeitnehmerschutzgesetze und
das Strafgesetzbuch. Denken Sie nicht auch, dieses Ge-
setz brauchen wir nicht länger?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405713200
Wenn ich Sie
richtig verstanden habe, sind Sie der Meinung, daß das
Ladenschlußgesetz insgesamt wegfallen soll. Habe ich
Sie da richtig verstanden?


(Gudrun Kopp [F.D.P.]: Das ist richtig!)

– Dazu ist anzumerken, daß wir – wie Sie wissen – an-
läßlich der Beratungen am 1. November 1996 festgelegt
haben, daß von der Bundesregierung ein Erfahrungsbe-
richt im Zusammenhang mit dem Ladenschlußgesetz
vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang sind
zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden: eines an
das Ifo-Institut, ein anderes an die Sozialforschungs-
stelle Dortmund. Diese Erfahrungsberichte werden der
Öffentlichkeit voraussichtlich im Oktober vorgestellt.
Ich denke, wir sollten – wie das in diesem Hause, noch
mit den alten Mehrheitsverhältnissen, vereinbart war –
im Lichte dieser Erfahrungsberichte die Fragen, wie wir
mit dem Ladenschluß umgehen und wie wir mit dem
Ladenschlußgesetz umgehen, gemeinsam beraten und so
zu einem Ergebnis kommen.

Thomas Dörflinger






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405713300
Zweite
Zusatzfrage, Frau Kopp.


Gudrun Kopp (FDP):
Rede ID: ID1405713400
Eine kurze Zusatzfrage. Wir
beziehen uns heute ausschließlich auf § 25 des Laden-
schlußgesetzes. Insofern stelle ich Ihnen die Frage, ob
Sie aus den Gutachten, die in Auftrag gegeben wurden,
auch Erkenntnisse speziell zu diesem Paragraphen er-
warten. Wenn Sie bisher keinerlei Unterlagen zu Ver-
stößen oder Straftaten haben, dann erwarte ich eigentlich
auch aus diesen Gutachten keine neuen Erkenntnisse.
Insofern habe ich eben die Frage gestellt, ob man dann
nicht auf diesen Paragraphen verzichten kann. Im Rah-
men der Diskussion über das gesamte Gesetzeswerk
werden wir mit Sicherheit noch darüber reden. Aber
heute geht es mir speziell um § 25 des Ladenschlußge-
setzes.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1405713500
Frau Kopp,
wir haben uns im Bundesarbeitsministerium und auch
zusammen mit dem Wirtschaftsministerium darauf ver-
ständigt, daß wir die Veröffentlichung der beiden in
Auftrag gegebenen Gutachten abwarten, bevor wir zu
einzelnen Punkten des Ladenschlußgesetzes Stellung
nehmen. Die wenigen Wochen bis zur Veröffentlichung
dieser Gutachten sollten wir noch warten.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405713600
Vielen
Dank, Frau Staatssekretärin.

Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung wird übergangen, weil alle Fragen schrift-
lich beantwortet werden.

Wir kommen damit zum Bereich des Bundesministe-
riums für Gesundheit. Zur Beantwortung steht die Par-
lamentarische Staatssekretärin Christa Nickels zur Ver-
fügung.


(GroßGerau)


Ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung mittlerweilewieder eine reibungslose Praxis bei der Versorgung Pflegebe-dürftiger in Heimen mit Hilfsmitteln nach § 33 Fünftes BuchSozialgesetzbuch (z.B. Schieberollstühle, Dusch- und Toiletten-stühle) – vor dem Hintergrund der unveränderten Gesetzeslage –gegeben, oder zieht sie eine klarstellende Gesetzesänderung inErwägung?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405713700
Herr Kollege Weiß, der
Bundesregierung ist bekannt, daß in der Vergangenheit
Probleme bei der Versorgung von Versicherten der ge-
setzlichen Krankenversicherung mit Hilfsmitteln in
Pflegeheimen aufgetreten sind. Die Spitzenverbände ha-
ben ausdrücklich bestätigt, daß ein Anspruch auf indivi-
duelle Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne der gesetz-
lichen Krankenversicherung auch bei den in Pflegeein-
richtungen lebenden Versicherten zweifelsfrei besteht.
Das heißt, daß sich die aus § 33 Fünftes Buch Sozialge-
setzbuch ergebenden Rechtsansprüche auch uneinge-
schränkt für die in Pflegeeinrichtungen lebenden Versi-

cherten gelten. Im Rahmen der gesetzlichen Kranken-
versicherung ist die medizinische Notwendigkeit durch
eine ärztliche Verordnung zu bestätigen.

Ob Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein
Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung
besteht, entscheiden die Krankenkassen nach Prüfung
der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Die
Spitzenverbände der Krankenkassen und die Pflegekas-
sen stimmen darin überein, daß die Übernahme der Ko-
sten für die Hilfsmittel, die zur notwendigen allgemei-
nen Ausstattung der Pflegeheime zu rechnen sind, nicht
zur Leistungspflicht der Krankenkassen gehört.

Eine Gesetzesänderung ist aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht erforderlich. Das Bundesministerium für Ge-
sundheit hat allerdings Hinweise erhalten, daß Mißstän-
de – viele sind abgestellt worden; Ihre Frage war des-
halb gerechtfertigt – teilweise noch immer bestehen.
Deshalb hat mein Haus die Spitzenverbände der Kran-
kenkassen erneut um Sachstandsmitteilung gebeten.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405713800
Zusatz-
frage, Herr Kollege Weiß?

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau
Staatssekretärin, es ist trotz Ihrer Klarstellung zutref-
fend, daß es offenkundig weiterhin Mißhelligkeiten gibt,
nämlich daß schwerkranke Menschen die Übernahme
der Kosten für von ihnen benötigte medizinische Hilfs-
mittel durch die Krankenkassen vor den Sozialgerichten
einklagen müssen. Wenn es nicht anders als auf dem
Klageweg möglich ist, daß die Kosten übernommen
werden, ist dann eine klarstellende Gesetzesänderung
vielleicht doch erwägenswert?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405713900
Herr Kollege Weiß, wenn
es wirklich nicht anders möglich wäre, würde ich Ihnen
beipflichten. Aber Sie kennen den Grundsatz, daß unter-
gesetzliche Regelungen Vorrang vor gesetzlichen Re-
gelungen haben. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil
nicht alle Einzelfälle gesetzlich geregelt werden können.

Wir sind sehr zuversichtlich, daß bei der Versorgung
von Pflegebedürftigen in Heimen weitere grundsätzliche
Verbesserungen möglich sind. Daran arbeiten wir im
Augenblick. Ich denke, dies ist Ihnen auch bekannt.

Die Spitzenverbände der Pflegekassen sind Ende
letzten Jahres gebeten worden, sich in einer Arbeits-
gruppe mit den für Investitionsförderung zuständigen
Ländern darauf zu verständigen, was zur Grundausstat-
tung eines Pflegeheimes gehört. Die Arbeiten an einem
Abgrenzungskatalog, in dem die Zuordnung der einzel-
nen Hilfsmittel geregelt ist und mit dem den bisherigen
Abgrenzungsstreitigkeiten ein Ende gesetzt werden soll
– dies haben Sie im Interesse der Betroffenen zu Recht
gefordert –, sind kürzlich abgeschlossen worden. Dieser
Abgrenzungskatalog könnte entweder über die Rahmen-
empfehlungen nach § 75 SGB XI oder die Vereinbarung
zur Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI verbindlichen
Charakter für die Beteiligten erlangen. Die dazu not-






(B)



(A) (C)



(D)


wendigen Abstimmungsprozesse laufen im Augenblick
noch. Die Bemühungen der Selbstverwaltung und der
Länder, hier zu einer durchgreifenden und dauerhaften
Problemlösung zu gelangen, werden – wie ich schon
dargelegt habe – von uns auch aus den von Ihnen schon
dargelegten Gründen nachdrücklich unterstützt. Wir sind
zuversichtlich, daß wir über diesen Abgrenzungskatalog
auf untergesetzlichem Wege zu einer eindeutigen Re-
gelung mit eindeutigen Ansprüchen entweder gegenüber
dem Heim bzw. gegenüber den in der Pflicht stehenden
Ländern oder aber gegenüber der gesetzlichen Kranken-
versicherung kommen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405714000
Zweite
Zusatzfrage, Herr Kollege Weiß.

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau
Staatssekretärin, die Bemühungen um diesen Abgren-
zungskatalog sind, wenn ich es richtig sehe, anderthalb
Jahre alt. Vielleicht umfassen sie auch noch größere
Zeiträume. Warum wird bei einem so sensiblen Gegen-
stand nicht Druck gemacht, damit endlich etwas zustan-
de kommt, was tragfähige Entscheidungen möglich
macht? Warum dauert so etwas so lange?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405714100
Herr Kollege Weiß, Sie
haben zu Recht angesprochen, daß diese Bemühungen
schon seit anderthalb Jahren im Gange sind. Die Vor-
gängerregierung hat sich erheblich bemüht, und sie hat
ziemlich große Schwierigkeiten gehabt. Ihnen als ehe-
maligem Staatssekretär in einem Bundesland ist sicher-
lich bekannt, daß der besonders sensible Bereich der In-
vestitionsförderung der Länder immer eine große Rolle
spielt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an die vergeb-
lichen Versuche der alten Bundesregierung erinnern, auf
der Basis des § 83 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI eine Abgren-
zungsverordnung zu erlassen. Es ging unter anderem
darum, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung not-
wendigen abschreibungsfähigen Anlagegüter aufzuli-
sten, die als Investitionsaufwendungen nicht in der Pfle-
gevergütung und in den Entgelten für Unterkunft und
Verpflegung berücksichtigt werden können. Sie wissen,
daß diese Versuche leider gescheitert sind. Ich bin der
Auffassung, daß sie sehr lohnend waren.

Wir als neue Bundesregierung sind erst ein Jahr im
Amt. Wir haben Ende letzten Jahres eine Arbeitsgruppe
einberufen. Der Abgrenzungskatalog ist fertig. Wir be-
finden uns in der Phase der Abstimmung. Ich habe Ihnen
schon dargelegt, wo unseres Erachtens die Möglichkeit
besteht, diesem Abgrenzungskatalog Verbindlichkeit zu
verleihen. Wir sind wirklich einen entscheidenden
Schritt weitergekommen. Ich glaube, diejenigen, die sich
in der Problematik auskennen, ziehen alle an einem
Strang. Wir hoffen, zügig zu einem Ergebnis zu kom-
men. Ich bin zuversichtlich, daß uns das gelingt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405714200
Eine Zu-
satzfrage des Kollegen Ilja Seifert.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1405714300
Frau Staatssekretärin, Sie
räumten ein, daß es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
Mißstände gibt. Außerdem haben Sie angekündigt, die
Spitzenverbände der Kassen zu fragen, wo solche Miß-
stände noch vorhanden sind. Haben Sie vor, entweder
eigene Befragungen bei den Betroffenen in den Ein-
richtungen durchzuführen oder gegebenenfalls Behin-
dertenorganisationen zu bitten, für Sie diese Befragun-
gen zu vorzunehmen, damit auch die Sicht der anderen
Seite dargestellt wird? Es ist klar, daß die befragten
Kassen ein gewisses Eigeninteresse an der Antwort ha-
ben.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405714400
Herr Kollege Dr. Seifert,
die Bundesregierung ist nicht einäugig, wenn es darum
geht, Sachverhalte abzufragen, die in ganz fundamenta-
lem Interesse von betroffenen Menschen stehen. Sie
wissen, daß wir im Deutschen Bundestag einen Petiti-
onsausschuß haben, bei dem entsprechende Petitionen in
sehr großer Zahl eingegangen sind. Einiges ist verbes-
sert worden.

Durch den Petitionsausschuß bekommen auch die
Ministerien viele konkrete Einzelbeispiele. Sie können
sicher sein, daß die Petitionen gelesen werden. Ich bin
früher Vorsitzende des Petitionsausschusses gewesen.
Mir ist sehr wichtig, daß die Petitionen gelesen werden.
Ich bin froh, wenn unser Haus auf diesem Weg eine
Fülle von Beispielen erhält.

Darüber hinaus steht unser Haus mit allen Fachver-
bänden und vor allen Dingen mit den Behindertenver-
bänden in intensivem Austausch. Selbstverständlich ist
uns daran gelegen, deren Erfahrungen zu hören. Daß
diese Verbände zu unserem Haus Zugang haben, ist
gängige Praxis. Die Erfahrungen dieser Verbände wer-
den dauernd einbezogen. Aus diesem Grund haben wir
festgestellt: Es bestehen noch immer einige Mißstände,
obwohl es erheblich besser geworden ist. Wir müssen an
der Verbesserung der Mißstände weiterarbeiten, und das
tun wir auch.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405714500
Eine Zu-
satzfrage des Kollegen Dr. Michael Meister.


Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1405714600
Frau Staatsse-
kretärin, Sie haben in Ihrer letzten Antwort die Vielzahl
der Einzelfälle angesprochen, die auch dem Petitions-
ausschuß des Deutschen Bundestages vorliegen. In der
Praxis sieht es leider so aus, daß viele Krankenkassen,
zumindest auf der Bearbeitungsebene, die Ansprüche
der Pflegebedürftigen keineswegs in der von Ihnen be-
schriebenen Weise einordnen; vielmehr weisen die
Krankenkassen die Einordnung der Ansprüche der Pfle-
gebedürftigen an die Träger der Pflegeheime und der
anderen Einrichtungen zurück. Wenn die einzelnen
Pflegebedürftigen dagegen vorgehen wollen, dann steht
ihnen nur der Rechtsweg offen. Deshalb kommt es wohl
auch zu dieser Vielzahl von anhängigen Petitionen und
Rechtswegeverfahren.

Parl. Staatssekretärin Christa Nickels






(A) (C)



(B) (D)


Darf ich auf Grund Ihrer bisherigen Aussagen un-
terstellen, daß die Bundesregierung die seitherige Praxis,
die pflegebedürftigen Menschen sozusagen auf den
Rechtsweg zu verweisen, nicht akzeptiert und eine Än-
derung befürwortet?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405714700
Herr Kollege, natürlich
ermöglicht es die Rechtswegegarantie den Betroffenen,
sachgerecht Beschwerde zu führen und die Aufsichtsbe-
hörden einzuschalten. Die Krankenkassen müssen den
Betroffenen ja auch die Adressen nennen. Ich finde, man
darf auf dieses Recht nicht verzichten. Es herrscht na-
türlich ein Mißstand vor, wenn verhältnismäßig viele
Pflegebedürftige diesen Weg gehen müssen. Das war
der Grund für die alte Regierung gewesen, sich auf
einen, so wie es Ihr Kollege Weiß beschrieben hat, müh-
samen Weg zu begeben. Wir haben diesen alten Weg
weiterverfolgt und auf der Basis der Ergebnisse der Ar-
beitsgruppe noch einen neuen Weg beschritten. Wir sind
sehr zuversichtlich, daß durch eine eindeutige Abgren-
zung dem Pingpongspiel ein Stück weit ein Riegel vor-
geschoben wird.

Trotzdem kann man den Betroffenen aber nicht raten,
auf ihre Möglichkeiten, sich bei den Aufsichtsbehörden
zu beschweren oder den Rechtsweg einzuschlagen, zu
verzichten. Das wäre falsch. Von Bundesseite aus tun
wir alles, was getan werden kann. Wir erleichtern dieses
durch eindeutige Abgrenzungskataloge und schaffen
klare Zuständigkeiten. Der Abgrenzungskatalog ist, wie
gesagt, fertig. Wir hoffen, ihn so bald wie möglich ver-
bindlich machen zu können.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405714800
Zwei
Zusatzfragen hat immer nur der Fragesteller. Ich war
vorhin etwas großzügig. Aber pro Person darf jeweils
nur eine weitere Fragen gestellt werden.

Wir kommen jetzt zur Frage 31 des Kollegen Gerald
Weiß:

Welche dauerhafte Regelung mit Blick auf die Leistungs-pflicht bei Behandlungspflege in Heimen strebt die Bundesregie-rung nach Auslaufen der jetzt noch geltenden, aber bis Jahresen-de befristeten Regelung an?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405714900
Herr Kollege Weiß, die
Pflegekassen übernehmen zur Zeit im Rahmen einer
Übergangsregelung bei stationärer Pflege neben den
Aufwendungen für die Grundpflege und die soziale Be-
treuung auch die Kosten der medizinischen Behand-
lungspflege, allerdings nur im Rahmen der gedeckelten
leistungsrechtlichen Höchstbeträge. Die Übergangsre-
gelung – darauf stellen Sie ja mit Ihrer Frage ab – läuft
am 31. Dezember 1999 aus. Das heißt, es muß für den
Zeitraum ab 1. Januar 2000 eine Anschlußregelung ge-
funden werden.

Aus sach- und ordnungspolitischen Gründen könnte
daran gedacht werden, die Kostenverantwortung für die
stationäre Behandlungspflege der gesetzlichen Kranken-
versicherung zu übertragen und damit sowohl die häus-

liche wie auch die stationäre Behandlungspflege bei ein
und demselben Kostenträger anzubinden. Allerdings
kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß der gesetzli-
chen Krankenversicherung bei einer vollen Übernahme
der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in
Pflegeheimen erhebliche Mehrkosten auferlegt würden.
Darum haben sich die Koalitionspartner darauf verstän-
digt, die derzeitige Übergangsregelung um weitere zwei
Jahre zu verlängern. Wir wollen diesen Zeitraum auch
zu einer Verbesserung der Datenlage nutzen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405715000
Zusatz-
frage, Herr Weiß.

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau
Staatssekretärin, Sie haben es im Grunde angedeutet,
daß man aus ordnungspolitischen Gründen anders ent-
scheiden könnte. Wäre es in der Sache nicht richtig,
wenn die Krankenkassen für medizinische Behand-
lungspflege zu bezahlen hätten, da sich die Übergangs-
regelung in der Praxis nicht bewährt hat? Schließen Sie
sich dieser Bewertung an?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405715100
Herr Kollege Weiß, ich
möchte Sie bei der Beantwortung der Frage daran erin-
nern, welche Motive die damalige Bundesregierung be-
wogen haben – 1996 wurden ja erstmals Leistungen ge-
zahlt –, diese Übergangsregelung zu treffen. Die Kran-
kenversicherungen sind ja unstreitig durch diesen statio-
nären Zweig der Pflegeversicherung stark entlastet wor-
den. Man ging davon aus, daß man erproben müsse, wie
diese Abgrenzung funktioniert, ohne daß es zu einer ein-
seitigen Entlastung der Krankenversicherung bei gleich-
zeitiger Belastung der Pflegeversicherung kommt. Des-
halb hat man diese Regelung für einen Übergangszeit-
raum ermöglicht. Allerdings reicht die Datenlage des
bisherigen Zeitraums noch nicht aus.

Die Krankenversicherung ist ja nicht etwas ganz an-
deres als die Pflegeversicherung, sondern beide stellen
Säulen der bewährten gesetzlichen Versicherungssyste-
me dar. Man muß Abgrenzungen vornehmen, um beide
auf Dauer zu sichern, und vorrangig das tun, was im In-
teresse der Betroffenen liegt. Darum haben wir uns ent-
schlossen, diese Übergangsregelung um zwei Jahre zu
verlängern. Wir haben damit keine bleibende Regelung
konzipiert, sondern wir verlängern sie ausdrücklich aus
dem Grund, um die Datenlage zu verbessern, und nicht
etwa, weil wir sagen: Kommt Zeit, kommt Rat. Wir ha-
ben bisher keine ausreichenden Daten zur Abgrenzung
von Behandlungspflege und anderer Pflege.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405715200
Zweite
Zusatzfrage, Herr Weiß.

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau
Staatssekretärin, welchen Umfang hat die Kostenlast,
um die es hier geht?

Dr. Michael Meister






(B)



(A) (C)



(D)


C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405715300
Die Angaben differieren
sehr stark; auch deshalb brauchen wir eine verbesserte
Datenlage. Der AOK-Bundesverband geht von einer
Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Übernahme der Kosten von 3 Milliarden DM jähr-
lich aus. Andere Schätzungen gehen von rund 1,5 Milli-
arden DM jährlich aus. Beide Berechnungen sind durch
entsprechende Annahmen abgesichert. Bei einer so gro-
ßen Differenz brauchen wir mehr Daten, um sachgerecht
entscheiden zu können. Denn gerade in der Pflege – ich
glaube, Herr Kollege, da sind wir uns einig – vertragen
die Betroffenen kein kurzfristiges Hin und Her. Das muß
man sorgfältig und kreuzsolide angehen.


(Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405715400
Zusatz-
frage des Kollegen Dr. Ilja Seifert.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1405715500
Frau Staatssekretärin, wenn
ich Sie richtig verstanden habe, verlängern Sie die
Übergangsregelung deshalb, weil Sie vermuten, daß die
Pflegeversicherung etwas mehr Geld als die gesetzliche
Krankenversicherung hat. Denn sachlich und ordnungs-
politisch tendieren Sie – so habe ich den Eindruck – eher
dazu, daß es so wie vor der Einführung der Pflegeversi-
cherung sein soll, nämlich daß die Krankenversicherung
diese Leistungen finanziert.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405715600
Herr Kollege Dr. Seifert,
da haben Sie mich nicht richtig verstanden, oder ich ha-
be mich nicht ausreichend klar ausgedrückt. Wir wollen
diese Übergangsregelung deshalb verlängern, weil wir
der Auffassung sind, daß wir ausreichende Datentrans-
parenz brauchen. Bisher konnten die Träger der Ein-
richtungen die Abgrenzung nicht mit ausreichender
Klarheit auf den Tisch legen.

Das ist nicht nur aus Kostengesichtspunkten, sondern
auch aus generellen Gesichtspunkten wichtig. Denn wir
wollen die Pflegeversicherung und auch die gesetzliche
Krankenversicherung dauerhaft stabilisieren und dafür
sorgen, daß die zu Pflegenden eine vernünftige und ver-
läßliche Basis haben.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405715700
Zusatz-
frage des Kollegen Dr. Meister.


Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1405715800
Frau Staatsse-
kretärin, können wir davon ausgehen, daß die Bundesre-
gierung nach der Übergangsfrist von zwei Jahren, die
Sie jetzt angesprochen haben, wenn die Daten erhoben
sind, eine Ungleichbehandlung von stationärer und am-
bulanter Versorgung nicht dauerhaft zementieren wird?
Sonst würden diejenigen Pflegefälle, die in stationären
Einrichtungen behandelt werden, unter Umständen
durch die dortige Vorhaltung von Heilmitteln, die ge-
setzlich vorgeschrieben ist, zusätzlich belastet.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405715900
Herr Kollege, ich bin
nicht die Buchela von Bonn, die in den 50er Jahren im
Kaffeesatz rührte und den Politikern sagte, was in nähe-
rer oder fernerer Zukunft passiert. In zwei Jahren kann
sehr viel passieren. Ich habe dargelegt, daß wir die
Übergangsfrist nicht deshalb im Rahmen der GKV-
Strukturreform um zwei Jahre verlängern, weil wir dann
nichts tun wollen. Vielmehr wollen wir eine größere
Datentransparenz. Dann wird gründlich ausgewertet.
Das, was diese Auswertung vernünftig erscheinen läßt,
ausdrücklich auch im Sinne der Betroffenen, werden wir
dann tun. Ich kann Ihnen aber jetzt noch nicht sagen,
wie das aussehen wird. Ich spekuliere auch nicht gerne;
das vertragen die Betroffenen und diejenigen, die die
Arbeit in den Pflegeeinrichtungen tun, nicht.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405716000
Vielen
Dank.

Dann kommen wir zur Frage 32 des Kollegen Dr.
Michael Meister:

Sind die Krankenkassen nach der Klarstellung in der „ge-meinsamen Verlautbarung“ vom 26. Mai 1998, daß die sich aus§ 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ergebenden Rechtsansprü-che uneingeschränkt auch für die in Pflegeeinrichtungen leben-den Versicherten gelten, insgesamt gesehen wieder zu der Be-willigungspraxis zurückgekehrt, die vor der Einführung der sta-tionären Leistungen der Pflegeversicherung selbstverständlichwar, dahingehend, daß alle Versicherten mit Hilfsmitteln gleichzu versorgen sind, egal wo sie wohnen?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405716100
Herr Kollege Dr. Meister,
wir haben schon einiges von dem, was Sie in Ihrer Frage
angesprochen haben, in Zusatzfragen und Zusatzant-
worten angesprochen.

Generell haben die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenversicherung ausdrücklich bestätigt, daß ein
Anspruch auf individuelle Versorgung mit Hilfsmitteln
im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei
den in Pflegeeinrichtungen lebenden Versicherten be-
steht. Sie haben in Ihrer Frage ausdrücklich auf die
Klarstellung hingewiesen, die wir dankenswerterweise
bekommen haben.

Das heißt, daß die aus § 33 des Fünften Buches des
Sozialgesetzbuches sich ergebenen Rechtsansprüche
auch uneingeschränkt für die in Pflegeeinrichtungen le-
benden Versicherten gelten. Im Rahmen der gesetzli-
chen Krankenversicherung ist die medizinische Not-
wendigkeit durch eine ärztliche Verordnung zu bestäti-
gen. Ob Anspruch auf die Übernahme der Kosten eines
Hilfsmittels durch die gesetzliche Krankenversicherung
besteht, entscheiden die Krankenkassen nach Prüfung
der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles. So
sieht es auch § 33 SGB V vor.

Die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen
stimmen darin überein, daß bestimmte Hilfsmittel, die
zu den notwendigen allgemeinen Ausstattungen der
Pflegeheime gerechnet werden, nicht zur Leistungs-
pflicht der Krankenkassen gehören. Dazu zählen – die-
sen Punkt hat Ihr Kollege Weiß eben angesprochen –
beispielsweise Rollstühle, die nicht individuell angepaßt






(A) (C)



(B) (D)


werden und die dazu benötigt werden, um zu Pflegende
ins Bad zu fahren. Dies gehört zur allgemeinen Infra-
struktur und hat nichts mit Hilfsmitteln im Einzelfall zu
tun. Anders verhält es sich natürlich, wenn es um einen
maßgeschneiderten Rollstuhl geht. Dieser gehört nach §
33 SGB V ohne jeden Zweifel zu den Hilfsmitteln, die
die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen müssen.

Gegen die Entscheidung der Krankenkassen kann
Widerspruch eingelegt werden. Darüber hinaus können
die Entscheidungen der Krankenkassen von der zustän-
digen Aufsichtsbehörde überprüft werden. Wenn die
Versicherten eine solche Überprüfung vornehmen lassen
wollen, muß ihnen die Krankenkasse die Anschrift der
jeweiligen Aufsichtsbehörde mitteilen. Unser Ministeri-
um kann darauf zwar keinen Einfluß nehmen; wir tun
aber das uns Mögliche. Ich habe eben schon dargelegt,
daß wir in der Arbeitsgruppe den Abgrenzungskatalog
erarbeitet haben und nun versuchen, ihn verbindlich ein-
zusetzen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405716200
Zusatz-
frage, Herr Kollege Meister.


Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1405716300
Frau Staatsse-
kretärin, ich habe eine Nachfrage. Sie haben sowohl in
Ihrer Antwort auf die letzte Frage als auch in den Ant-
worten auf die Fragen des Kollegen Weiß Ihre Gesprä-
che mit den Spitzenverbänden der Kassen angesprochen.
Wird von der Bundesregierung verfolgt, inwieweit die
Ergebnisse der Spitzengespräche in die Praxis der Kas-
sen umgesetzt werden? Wenn dies nicht der Fall ist:
Wird von seiten der Bundesregierung versucht – ich ha-
be in meiner Zusatzfrage diesen Fall schon angespro-
chen –, im Einzelfall im Sinne der Betroffenen Druck
auszuüben, damit in der täglichen Praxis diese Vereinba-
rung eingehalten wird?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405716400
Herr Kollege, in meiner
Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Seifert habe ich
schon ausgeführt, daß uns diese Einzelfälle bekannt
sind. Betroffene schreiben das Ministerium an und be-
kommen eine vernünftige Antwort und – soweit es in
unserer Kompetenz liegt – auch Hilfestellung. Die Auf-
sichtsgremien sind aber Ländersache; der entsprechende
Rechtsweg muß beachtet werden. Soweit die Bundesre-
gierung aber helfen kann, tut sie es.

Daß diese Gespräche nicht ungehört verhallen, mö-
gen Sie daran erkennen, daß auch die Bemühungen der
Vorgängerregierung gezeigt haben, daß man durch
Nachfassen und durch Abfragen eine erhöhte Sensibili-
tät bei den Krankenkassen erzeugen kann. Man kann so
einen positiven Druck im Interesse der zu Pflegenden
ausüben. Es hat schon eine gewisse Bedeutung, wenn
die Bundesgesundheitsministerin abfragt. Obwohl die
Situation schon erheblich besser geworden ist, bestehen
in einigen Bereichen noch Mißstände, weshalb wir eine
weitere Abfrage durchgeführt haben.

Dies ist aber nicht alles. Wir haben nämlich, wie
schon erwähnt, den Abgrenzungskatalog festgelegt.

Wenn er eindeutig verbindlich festgelegt ist, dann wird
die Situation für die Betroffenen viel einfacher werden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405716500
Zusatz-
frage des Kollegen Weiß.

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau
Staatssekretärin, ich habe eine Frage zu dem wiederholt
von Ihnen erwähnten Abgrenzungskatalog, der in einer
Arbeitsgruppe erarbeitet worden ist: Ist dieser Abgren-
zungskatalog im Konsens zwischen Heimträgern auf der
einen Seite und den Kassen auf der anderen Seite ge-
schaffen worden? Andersherum gefragt: Waren die
Heimträger in dem Arbeitskreis bei der Erarbeitung ver-
treten?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405716600
Die Träger waren daran
beteiligt. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen zur genauen
Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe eine schriftliche
Mitteilung zukommen lassen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405716700
Vielen
Dank. Damit kommen wir zur Frage 33 der Kollegin
Gudrun Kopp:

In welcher Art und mit welchen konkreten Haushaltsansät-zen plant die Bundesregierung die Finanzierung eines neutralenPatientenberatungsnetzwerks?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405716800
Frau Kollegin Kopp, die
Bundesregierung hat sich in ihrer Koalititionsvereinba-
rung vom 20. Oktober 1998 auch für eine Stärkung der
Patienten- und Patientinnenrechte und des Patienten-
schutzes sowie für eine Verbesserung der Verbraucher-
beratung ausgesprochen. Zur Umsetzung dieses Punktes
des Koalitionsvertrages hat die Bundesregierung im
Rahmen ihres Entwurfes eines Gesetzes zur Reform der
gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000
vom 23. Juni 1999 auch Verbesserungen der Beratung
der Versicherten durch folgende neue Vorschriften des
Fünften Buches des Sozialgesetzbuches vorgeschlagen:

Erstens. Die Krankenkassen sollen danach künftig in
§ 66 Sozialgesetzbuch V verpflichtet werden, die Versi-
cherten bei der Verfolgung von Behandlungsfehleran-
sprüchen, die nicht auf die Krankenkassen übergeleitet
worden sind, das heißt vor allen Dingen von Ansprüchen
auf Schmerzensgeld, zu unterstützen. Das Nähere hierzu
ist in den Satzungen der Krankenkassen zu regeln. Zu
der Unterstützung des Patienten oder der Patientin durch
die Krankenkasse gehört selbstverständlich eine einge-
hende Beratung.

Zweitens sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus
einen neuen § 65 b Sozialgesetzbuch V vor, in dem eine
Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Pa-
tientenberatung durch die Krankenkasse im Wege von
Modellvorhaben festgeschrieben werden soll. Die För-
derungsfähigkeit dieser Einrichtung soll den Nachweis
über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraussetzen.

Parl. Staatssekretärin Christa Nickels






(B)



(A) (C)



(D)


– Neutralität und Unabhängigkeit der Verbraucherbera-
tungen waren ein Bestandteil Ihrer Frage.

Eine dritte Verbesserung im Rahmen der Novelle zur
GKV-Gesundheitsreform 2000 soll das Recht der Versi-
cherten umfassen, sich im Rahmen bestimmter Bera-
tungsfelder unmittelbar vom Medizinischen Dienst der
Krankenkassen beraten zu lassen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405716900
Zusatz-
frage, Frau Kopp.


Gudrun Kopp (FDP):
Rede ID: ID1405717000
Frau Staatssekretärin, ich
möchte gerne präziser wissen, was Sie unter einer „un-
abhängigen Patientenberatung“ verstehen. Ist Ihnen bei-
spielsweise das Bremer Modell bekannt, bei dem sich
vier Institutionen zusammengeschlossen haben, nämlich
die Ärztekammer, die Gesundheitssenatorin, die Kran-
kenhausgesellschaft und die örtlichen Krankenkassen?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405717100
Frau Kollegin Kopp, uns
ist dieses Modell bekannt. Die gerade von mir skizzier-
ten Ansätze in dem neuen Gesetzentwurf, den wir gera-
de erarbeiten, sind ein erster Schritt. Das ist natürlich
nicht alles, aber es ist ein wichtiger Schritt. Wir freuen
uns, wenn wir das durchsetzen können.

Wir haben über den von uns vorgelegten Gesetzent-
wurf zur Gesundheitsstrukturreform hinaus mit den von
mir genannten Elementen, die in diese Richtung gehen,
weitere Verbesserungen geplant. Wir beziehen da auch
die Erfahrungen ein, die in den verschiedenen Bundes-
ländern in vielfältiger Weise vor Ort gemacht werden. In
dem Zusammenhang denkt unser Haus an mögliche
Verbesserungen der Patienteninformation, der Patien-
tenbeteiligung sowie der Patientenrechte. Im Rahmen
einer verbesserten Information des Patienten wird es
auch um die Verbesserung seiner Beratung im Einzelfall
gehen.

Weil die Zuständigkeiten für solche weiteren Verbes-
serungen des Patientenschutzes und der Patientenrechte
in dem vielfältig gegliederten System der gesundheitli-
chen Versorgung ganz unterschiedlich verteilt sind, wie
Sie es gerade schon angedeutet haben, bereitet unser
Haus gegenwärtig die Einsetzung einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe vor, welche die Erfahrungen einbeziehen
und die unterschiedlichsten Vorschläge prüfen und auf-
bereiten soll. An dieser Arbeitsgruppe, die wir im Okto-
ber dieses Jahres, also im nächsten Monat, einrichten
wollen, werden unter der Leitung des Bundesgesund-
heitsministeriums Vertreter der anderen zuständigen
Ressorts, der obersten Landesgesundheitsbehörden, der
Krankenkassen, der Ärzteschaft und natürlich nicht zu-
letzt, Herr Dr. Seifert, von Patientenorganisationen teil-
nehmen. Bei den Beratungen dieser Arbeitsgruppe wird
dann auch zu prüfen sein, wie die unterschiedlichen Be-
ratungsmöglichkeiten verstärkt und untereinander ver-
netzt werden können.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405717200
Zweite
Zusatzfrage, Frau Kopp.


Gudrun Kopp (FDP):
Rede ID: ID1405717300
Frau Staatssekretärin, ich
bitte Sie, noch auf die Kostensituation Bezug zu neh-
men. Auch danach habe ich gefragt. Wenn Sie eine un-
abhängige Patientenberatung ins Leben rufen wollen,
dann verursacht das Kosten. In welchem Umfang haben
Sie diese eingeplant, und wie wollen Sie sie darstellen?
Denn wir wollen keine weitere Erhöhung der Lohnne-
benkosten verursachen. Siedeln Sie eine Patientenbera-
tung eher bei Verbraucherzentralen an, wobei das Pro-
blem bestünde, daß völlig neue Strukturen geschaffen
werden müßten, wahrscheinlich verbunden mit sehr ho-
hen Kosten?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405717400
Frau Kollegin, ich habe
schon bei der Beantwortung Ihrer Eingangsfrage darge-
stellt, daß wir solche Möglichkeiten im Rahmen der Ge-
sundheitsstrukturreform im Wege von Modellvorhaben,
die nach § 65 b Sozialgesetzbuch V eingeführt werden
sollen, erproben lassen wollen. Alle Erfahrungen von
Selbsthilfeorganisationen – wir konnten auf Grund die-
ser Erfahrungen auch die Soziotherapie einführen – zei-
gen, daß Prävention oder auch Gesundheitsförderung
entgegen der oft beschworenen Meinung, daß diese ko-
stensteigernd sei, kostendämpfend ist und der Gesund-
heit dient, wenn sie nach Qualitätskriterien erfolgt.

Indem wir das im Wege von Modellvorhaben ermög-
lichen, glauben wir, daß wir hier einen Schritt in die
richtige Richtung gehen, ohne Kosten und bestimmte
Muster im Vorfeld festzuschreiben. Ich glaube, das ist
ein ganz guter Ansatz. Die Kostenfrage war heiß um-
stritten; das wissen Sie. Sie hat auch bei den Themen
Prävention und Förderung der Selbsthilfe eine Rolle ge-
spielt. Da haben wir, glaube ich, mit der Regelung einen
ganz guten Weg gefunden.

Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß wir darüber
hinaus im Rahmen von bestehenden Initiativen beim
Einsatz elektronischer Informationstechnologien bereits
unter der Vorgängerregierung sehr viel getan haben, um
die konzeptionellen Rahmenbedingungen für die Nut-
zung von elektronischen Kommunikations- und Infor-
mationssystemen zu verbessern, gerade auch für die Be-
troffenen, für die Selbsthilfeorganisationen.

Ich kann Ihnen ankündigen, daß wir dazu, anknüp-
fend an das, was jetzt schon besteht, für den 9. Novem-
ber 1999 in Bonn einen Initiativkongreß planen, auf dem
die Bildung eines offenen Aktionsforums angestoßen
werden soll, mit dem Ziel, eine kontinuierliche Weiter-
entwicklung der Informationssysteme, die wir schon ha-
ben, hin zu einem modellhaften Gesundheitsinformati-
onssystem in Gang zu setzen. Es ist nicht so, daß wir bei
Null anfangen. Es gibt eine Menge Vorarbeit. Natürlich
knüpfen wir an das, was an guten Vorarbeiten da ist, an.
Ich glaube, die Tatsache, daß wir bereits im November
diesen Kongreß durchführen, zeigt Ihnen, daß wir in
dem einen Jahr gerade im Bereich Verbraucherberatung,
Verbraucherschutz, Vernetzung sehr intensiv gearbeitet
haben. Das ist auch ein großes Herzensanliegen von
Frau Fischer, die diesen Bereich immer als sehr vorran-
gig und wichtig betrachtet hat und die Bemühungen auf
diesem Gebiet als Ministerin weiter vorantreibt.

Parl. Staatssekretärin Christa Nickels






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405717500
Zusatz-
frage des Kollegen Dr. Seifert.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1405717600
Frau Staatssekretärin, ich be-
danke mich zunächst einmal, daß Sie in Ihrer Antwort
auf die erste Nachfrage der Kollegin Kopp schon eine
potentielle Frage von mir mit beantwortet haben. Daher
kann ich jetzt eine andere Frage stellen, nämlich eine
Verständnisfrage zu einer Bemerkung in Ihrer Ein-
gangsantwort.

Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie gegebe-
nenfalls den MDK als direkten Ansprechpartner für die
Patientenberatung ansehen? Wenn das der Fall ist,
muß ich allerdings sagen, daß ich das nicht in Ein-
klang bringe mit Ihrem Postulat, daß Sie eine un-
abhängige Beratung wollen; denn der Medizinische
Dienst der Krankenkassen ist alles andere als unabhän-
gig.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405717700
Herr Kollege Dr. Seifert,
die Förderung und Unterstützung der Patienteninteressen
und der Verbraucherinteressen ist keine Einbahnstraße,
sondern ist im Prinzip ein Mosaik mit vielen verschie-
denen Bausteinen. Unser Ministerium ist der Meinung,
man sollte überall da, wo Sachverstand vorhanden ist
und ohne Aufblähung des Apparates oder sehr bürokra-
tische Hürden für die Betroffenen verfügbar gemacht
werden kann, diesen auch zugänglich machen. Dazu ge-
hört die Möglichkeit, auf das Wissen des MDK zurück-
zugreifen.

Ich habe im Rahmen der Beantwortung der Frage der
Kollegin drei Bausteine genannt und auch das kurz an-
gerissen, was sonst noch an Aktivitäten läuft. Das ist
keine Einbahnstraße. Ich weiß nicht, warum man den
Betroffenen den Zugang zum MDK vorenthalten sollte.
Ich finde das nicht gut. Ich meine, da ist ein ganz spezi-
fischer Sachverstand vorhanden, der für die Patientinnen
und Patienten sehr nützlich ist.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1405717800
Vielen
Dank, Frau Staatssekretärin.

Die Fragen 34 bis einschließlich 43 sollen schriftlich
beantwortet werden. Die Fragen 44 bis 46 sind zurück-
gezogen worden. Damit sind wir am Ende der Frage-
stunde.

Der Zusatzpunkt 1, die Aktuelle Stunde, ist nach
einer interfraktionellen Vereinbarung auf 15:35 Uhr
festgelegt, so daß ich die Sitzung jetzt unterbreche
und Sie bitte, um 15:35 Uhr wieder hier zu erschei-
nen.


(Unterbrechung von 14.54 bis 15.35 Uhr)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405717900
Die unterbrochene
Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
Aktuelle Stunde
Haltung der Bundesregierung zur Forderung
nach einer Jahrtausendamnestie

Die Fraktion der F.D.P. hat diese Aktuelle Stunde
verlangt.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Frak-
tion der F.D.P. hat unser Kollege Dr. Guido Wester-
welle.


(Roland Claus [PDS]: Den haben wir hier lange nicht gesehen!)



Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1405718000
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn führen-
de Repräsentanten der grünen Regierungspartei eine
Jubelamnestie fordern, dann haben die Öffentlichkeit
und das Parlament ein Recht darauf, zu erfahren, wie die
Bundesregierung dazu offiziell steht. Ich hätte mir, da es
sich dabei nicht um irgendwelche nachrangigen Größen
der Grünen handelt, sondern diese Repräsentanten im-
merhin von der Vizepräsidentin des Deutschen Bundes-
tages, von unserer Kollegin Frau Vollmer, und vom
rechtspolitischen Sprecher, von unserem Kollegen Herrn
Beck, angeführt werden, gewünscht, daß in diesem Fall
auch die Justizministerin nicht nur durch ihren Presse-
sprecher öffentlich erklärt hätte, was sie darüber denkt,
sondern daß sie auch persönlich, am besten in dieser
Debatte – bei allem Respekt, Herr Professor Pick –, das
Wort ergriffen hätte.

Ich glaube, daß sich hier eine traurige Entwicklung
fortsetzt, die wir in den letzten Jahren immer wieder
feststellen konnten.


(Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Liberal!)


– Frau Kollegin Vollmer, da Sie mehrfach das Wort
liberal dazwischenrufen, möchte ich Ihnen gerne gleich
zu Beginn sagen: Nachgiebigkeit gegenüber verurteilten
Straftätern ist nicht liberal, sondern gefährlich für die
Liberalität unseres Landes.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: O Gott! Herr Westerwelle in guter Koalition mit Herrn Geis!)


Ausdruck des Rechtsstaates ist das demokratisch le-
gitimierte staatliche Gewaltmonopol. Ohne Sicherheit
gibt es für die Bürger keine Freiheit. Setzt der Staat das
Gewaltmonopol nicht durch, wird der Respekt vor dem
Recht ausgehöhlt, und das Rechtsbewußtsein wird dann
untergraben.

Schienenblockaden, zu denen die Abgeordneten der
Grünen aufrufen, Entkriminalisierung des Schwarzfah-
rens und Straffreiheit für Ladendiebstähle, das ist die
rechtsstaatliche Tradition der Grünen. Der nun von füh-
renden Grünen vorgelegte Plan für eine Generalamnestie






(B)



(A) (C)



(D)


für bestimmte Straftäter legt die Axt an die Wurzeln des
Rechtsstaates.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie das mal dem französischen Staatspräsidenten!)


Die Begründung für die Amnestie, die Gefängnisse sei-
en zu voll und die Freiheitsstrafen seien zu teuer, muß in
den Ohren der Opfer wie Zynismus klingen.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Der Rechtsstaat ist in Deutschland seit Jahren einer

schleichenden Erosion ausgesetzt, und die Politik trägt
daran eine gehörige Portion Mitschuld.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Daran seid ihr doch schuld! Ihr wart doch 16 Jahre an der Regierung, Herr Westerwelle!)


Die deutsche Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die of-
fizielle Haltung der Bundesregierung und der sie tragen-
den Regierungsparteien zu erfahren. Deswegen denken
wir, es wäre richtig, wenn hier auch die Bundesregie-
rung ihrer Aufgabe eindeutig gerecht würde und nicht
parteipolitische Rücksichtnahme gegenüber ihrem grü-
nen Koalitionspartner übte.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit hat die Fraktion nichts zu tun!)


Mit dem Versuch, ein solches Thema niedrig zu halten,
wird man der rechtsstaatlichen Verantwortung jedenfalls
nicht gerecht.

Die F.D.P.-Bundestagsfraktion erteilt dieser soge-
nannten Amnestie eine Absage. Amnestie ist stets eine
Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips. Die Ge-
setzgebung versucht dadurch, nachträglich Korrekturen
an Entscheidungen der Rechtsprechung vorzunehmen.
Eine solche Korrektur, egal auf welcher Ebene unserer
Gesetzgebung, muß wohlabgewogen und begründet
sein.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!)


Sie mit dem Jahrtausendwechsel zu begründen entbehrt
jeder rechtsstaatlichen Grundlage.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsinn! – Weiterer Zuruf der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Der Aufruf zur Amnestie 2000 sieht äußerlich nach
einem Schnellschuß aus. Die Details zeigen, daß er nicht
durchdacht ist. Nicht die Täter müssen vor Strafe ge-
schützt werden, sondern die Opfer vor den Tätern. Die
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist die Feststellung
individueller Schuld, und zwar nach einem rechtsstaatli-
chen Verfahren.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bestreitet doch keiner!)


Eine Generalamnestie würde niemals diese individuelle
Schuld berücksichtigen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, die Höhe der Strafe!)


Eine pauschalierte Amnestie widerspricht fast allen
Zielen unseres Strafrechts. Dieser Vorschlag der Grünen
ist nichts anderes als ein pauschalierter Rückzug des
Rechtsstaates aus der Strafverfolgung.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh Gott!)


Wenn führende Repräsentanten der grünen Regie-
rungspartei auch in dieser Debatte dies augenscheinlich
für richtig halten, dann zeigt das, daß die heutige Aktu-
elle Stunde durchaus ihren Sinn hat.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man Ihre Rede hört, dann wird man noch auf den Gedanken kommen, daß unser Vorschlag richtig ist!)


Deutschland verfügt über ein funktionierendes Gna-
denrecht. Das brauchen wir auch. Dieses Gnadenrecht
der Ministerpräsidenten und des Bundespräsidenten ist
das geeignete rechtsstaatliche Mittel, um unter Berück-
sichtigung der individuellen Schuld und der nachträgli-
chen Einsichten Gnade vor Recht walten zu lassen. Ein
Amnestiegesetz zum Jahr 2000 setzt aber nicht Gnade
vor Recht, sondern Zufall vor Recht. Das kann nicht
richtig sein.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Bezeichnend für diesen Beitrag der Grünen zur

Rechtspolitik ist die vollkommene Außerachtlassung der
Interessen und Schutzbedürfnisse der Opfer.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Gegenteil!)


Wer in der Bundesrepublik eine Freiheitsstrafe verbüßt,
hat entweder eine schwere Straftat begangen


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie waren schon lange nicht mehr im Gerichtssaal, Herr Westerwelle!)


oder ist, wenn wir zum Beispiel den Bereich der Klein-
kriminalität betrachten, mehrfacher Wiederholungstäter.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: So ist es! – HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn!)


Wenn wir von Straftaten bzw. von zu Freiheitsstrafen
Verurteilten sprechen, meinen wir nicht irgendwelche
Kavaliersdelikte bzw. Schwarzfahrer, sondern diejeni-
gen, die mehrfach vorbestraft sind oder eine schwere
kapitale Straftat begangen haben. Deswegen bekommen
sie eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch!)


Es ist ein Fehler, daß Sie von den Grünen die Opfer ge-
fährden, indem Sie pauschal und ruck, zuck alle Täter

Dr. Guido Westerwelle






(A) (C)



(B) (D)


wieder auf die Öffentlichkeit loslassen wollen. Das ist
nicht sinnvoll.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405718100
Kollege Westerwel-
le, kommen Sie bitte zum Schluß.


Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1405718200
Das war es. Ich
danke Ihnen sehr.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Alfred Hartenbach [SPD]: Das war aber eher dünn!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405718300
Für die Bundesregie-
rung spricht jetzt der Herr Parlamentarische Staatsse-
kretär Eckhart Pick.

D
Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1405718400
Frau Präsidentin! Meine Da-
men und Herren! Herr Westerwelle, ich denke, es ist
Ausdruck des Respekts vor der Meinung einzelner Bun-
destagsabgeordneter, daß sich die Bundesregierung nicht
immer veranlaßt fühlt, zu einzelnen Vorschlägen Stel-
lung zu nehmen. Da wir dies heute aber im Rahmen die-
ser Aktuellen Stunde tun müssen, werde ich die Auffas-
sung der Bundesregierung hier sehr deutlich zum Aus-
druck bringen.

Heute haben wir eine andere Situation, als es etwa
früher zu Zeiten des Absolutismus der Fall war, als der
König oder der Fürst Großmut in Form einer Amnestie
hat walten lassen. Das ist sicher richtig. Schon in der
Weimarer Reichsverfassung sind dieser früher unbe-
grenzten Macht dadurch Zügel angelegt worden, daß für
eine Amnestie eine Gesetzesform verlangt wurde.

Für die rechtsstaatlich verfaßte Bundesrepublik be-
stehen im Hinblick auf Amnestien noch engere Grenzen.
Der Rechtsstaat kann nach unserem heutigen Verständ-
nis nur verwirklicht und von den Bürgern als solcher
auch anerkannt werden, wenn sichergestellt ist, daß
Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt,
abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt
werden. Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates,
eine funktionstüchtige Rechtspflege zu gewährleisten,
umfaßt deshalb auch die Pflicht, die Durchführung ein-
geleiteter Strafverfahren und die Vollstreckung rechts-
kräftiger Strafen sicherzustellen.

Als eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das
Bundesverfassungsgericht auch die Amnestie anerkannt.
Ein Amnestiegesetz bedarf aber in einem Rechtsstaat
stets einer besonderen Legitimation. Denn durch den
Erlaß bzw. die Milderung rechtskräftig anerkannter Stra-
fen stellt ein solches Gesetz einen Eingriff in die unab-
hängige Rechtspflege durch den Gesetzgeber dar. Eine
Amnestie hat nach bundesdeutschem Rechtsverständnis
ausnahmsweise dann ihren Platz, wenn andere rechtliche
Mittel zur Wiederherstellung des gestörten Rechtsfrie-
dens nicht zur Verfügung stehen, nicht durchgreifen

oder wenn im Zuge von Rechtsänderungen, etwa des
Strafrechts, Strafen, die nach altem Recht verhängt wor-
den waren, ermäßigt oder erlassen werden sollen.

Es überrascht nicht, daß die Bundesrepublik von Am-
nestien bisher nur sehr sparsam Gebrauch gemacht hat.
Große Bundesamnestien beinhalten nur die Straffrei-
heitsgesetze aus den Jahren 1949 und 1954 sowie 1968
und 1970,


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die 68er waren nicht so groß!)


und diese waren jeweils den besonderen Situationen an-
gemessen.

Die Straffreiheitsgesetze von 1949 und 1954 waren
von dem Gedanken bestimmt, nach außergewöhnlichen
Lebensumständen einen Schlußstrich zu ziehen. Diese
Lebensumstände haben ein ganzes Volk oder zumindest
große Teile davon betroffen und die Menschen derart
beeinflußt, daß sie Straftaten begingen, die sie ohne die-
se Umstände nicht begangen hätten. Es war die Zeit des
Mangels; diese Straftaten haben damals auch der Siche-
rung des Überlebens gedient.

Die beiden anderen Straffreiheitsgesetze – von 1968
und 1970 waren Rechtskorrekturamnestien. Diese amne-
stierten Straftaten, die nach dem neuen Recht nicht mehr
strafbar waren. Bei diesen Amnestien hat der Gedanke
der Befriedung die ausschlaggebende Rolle gespielt.

Neben diesen großen Amnestien gab es im Zuge von
Strafrechtsänderungsgesetzen immer wieder auch kleine
Amnestien. Dabei wurde der Grundgedanke des § 2
Abs. 3 des Strafgesetzbuchs, der Richter habe das milde-
re Recht anzuwenden, wenn das Recht vor der Entschei-
dung geändert wurde, auch auf rechtskräftig verhängte,
aber noch nicht vollstreckte Strafen ausgedehnt.

In diesen Rahmen paßt eine Amnestie aus Anlaß des
Jahrtausendwechsels nicht hinein.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Die Feier eines Jubiläums, eines wiederkehrenden Ge-
denktages oder ähnliches vermag nach bundesdeutschem
Rechtsverständnis gerade keine Amnestie zu tragen.
Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zur Praxis
Preußens im Kaiserreich oder auch zur Praxis der DDR.
Auf Grund unterschiedlicher nationaler Rechtskulturen
ist auch die Amnestiepraxis anderer Länder nicht ein-
fach auf unsere Staatspraxis zu übertragen.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum nicht?)


Daneben besteht aber auch ein weiterer Grund für Zu-
rückhaltung bei der Amnestierung von Strafgefangenen:
Unser modernes Strafrecht und unser Strafverfahrens-
recht geben den Strafverfolgungsbehörden ein umfas-
sendes Instrumentarium an die Hand, dem einzelnen Fall
gerecht zu werden. Das fängt mit den Einstellungsmög-
lichkeiten der Staatsanwaltschaft an und setzt sich in
einer breiten Palette fort, bis zur Möglichkeit einer vor-
zeitigen Entlassung nach §§ 57, 57a des Strafgesetz-
buchs. Mir scheint, daß damit der Gerechtigkeit mehr

Dr. Guido Westerwelle






(B)



(A) (C)



(D)


gedient ist als mit einer Amnestie, die sich als generelle
Regelung – bei allem Bemühen um eine Ausdifferenzie-
rung – auf einzelne Verurteilte sicherlich auch ungerecht
auswirken könnte.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Auch angesichts der maßvollen Strafzumessungspra-
xis bundesdeutscher Gerichte ist ein Grund für eine
breite Amnestierung von zu Freiheitsstrafen Verurteilten
nicht zu erkennen. Nach bundesdeutscher Rechtspraxis
werden Freiheitsstrafen nämlich nur als Ultima ratio
verhängt. Wer daher von einem bundesdeutschen Ge-
richt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat die
Rechtsordnung in vorwerfbarer Weise mißachtet.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund
werden Sie sicher verstehen, daß das Bundesministerium
der Justiz dem Vorschlag für eine Jahrtausendamnestie
ablehnend gegenübersteht.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405718500
Für die CDU/CSU-
Fraktion spricht jetzt der Kollege Norbert Geis.


Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1405718600
Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Der Staat hat die
Pflicht, Rechtsgüter zu schützen. Dazu stehen ihm viele
Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Mittel ist das Straf-
recht. Aber das geschriebene Gesetz hat keine Wirkung,
wenn es nicht durch Urteile und auch durch Strafvoll-
streckung umgesetzt wird. Der Täter muß wissen, wohin
die Reise geht; der Dieb, der Brandstifter, der Betrüger
müssen für ihre Tat einstehen. Nur so wird das Recht
durchgesetzt, und nur so entsteht auch Rechtsfrieden.

Deshalb ist es nicht richtig, ohne Not ein Gesetz zu
erlassen, das generell und pauschal – so wie das eben
vom Parlamentarischen Staatssekretär geschildert wor-
den ist – Strafen aufhebt. Eine Amnestie widerspricht
unserem System. Durch eine lasche Justiz, durch laschen
Strafvollzug,


(Alfred Hartenbach [SPD]: Na! Na! Ein unparlamentarisches Wort!)


durch die Diskussion um eine Entkriminalisierung ge-
wisser Tatbestände und – ich reihe das hier ein – auch
durch eine Amnestie wird die Wirkung des Strafrechtes
unterlaufen. Am Ende verliert die Bevölkerung das
Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Insbesondere aber sind die Opfer betroffen. Sie müssen
erleben, daß ihre Peiniger straflos und frei davonkom-
men.

Es gibt wichtige Persönlichkeiten in unserem Land,
die vor einer solchen Amnestie warnen. Generalstaats-
anwalt Schaefgen, der insbesondere das SED-Unrecht
verfolgt hat, sagt, daß die Opfer einen legitimen An-
spruch auf Sühne haben und daß dies der Staat im Rah-

men seiner Möglichkeiten auch gewährleisten muß. Jutta
Limbach, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerich-
tes, sagt, daß jedes Straffreiheits- oder Strafbefreiungs-
gesetz letztendlich die Erklärung einer staatlich verord-
neten Teilnahmslosigkeit gegenüber den Opfern ist.
Steffen Heitmann sagt, daß ein solches Straffreiheitsge-
setz mit Blick auf das SED-Unrecht eine erneute Diffa-
mierung der Opfer darstellen würde. Ich schließe mich
dem an.

Wie verhalten sich die Täter? Ist zu erwarten, daß sie
staatstreue Bürger werden, oder ist es nicht vielmehr so,
daß beispielsweise ein Dieb die Straffreiheit natürlich
gern mitnimmt, aber bei nächster Gelegenheit wieder
straffällig wird? Wie ist es denn bei den Terroristen ge-
wesen? Sie waren nicht einsichtig. Wir haben auch nicht
den Eindruck, daß viele Täter im Bereich des SED-
Unrechts einsichtig sind; oft haben wir den Eindruck,
daß man hier auf Beton trifft.

Die Grünen verweisen auf den christlichen Gedanken
der Versöhnung zwischen Täter und Opfer. Das macht
sich ja gut und ist eigentlich ein vernünftiger Gedanke.
Aber eine solche Versöhnung kann nicht von Staats we-
gen verordnet werden. Vielmehr muß sie freiwillig er-
folgen. Der Staat kann nicht befehlen, daß sich das Op-
fer mit seinem Peiniger versöhnt. Das schafft im Grunde
nur neuen Unfrieden. Eine Amnestie hilft deshalb dem
Täter, nicht aber dem Opfer; sie hilft auch nicht dem
Staat und dient nicht der Befriedung.

Deshalb haben wir in den zurückliegenden Jahren –
der Versuch ist ja oft genug unternommen worden – eine
Amnestie im Bereich des SED-Unrechts abgelehnt. Das
ging quer durch alle Parteien. Es gab ja den Versuch da-
zu am Anfang, 1990. Es wäre denkbar gewesen – das
haben wir vorhin von dem Herrn Staatssekretär gehört –,
bei einer solchen Gelegenheit – nicht, weil wir über die
Wiedervereinigung gejubelt hätten, sondern weil man
den Versuch hätte unternehmen können, einen Aus-
gleich zwischen Taten im Osten und Taten im Westen
herzustellen – so etwas zu machen. Aber wir sind da-
mals davon abgekommen, und zwar mit Blick auf das
Unrecht, das vielen Bürgerinnen und Bürgern drüben
geschehen ist und das einem ordentlichen Strafverfahren
unterzogen werden sollte. Das war oft genug mühsam.
Es ist ja schwierig, in einem Strafprozeß die Wahrheit
an das Licht zu bringen und damit das Unrecht zu mar-
kieren. Wir haben uns für diesen Weg entschieden, und
ich bin der Meinung – wie mühsam es gewesen ist, und
wie unbefriedigend es im Einzelfall auch gewesen sein
mag –, daß dieser Weg richtig gewesen ist. Das gilt auch
für alle anderen Straftaten.

Eine solche Jubelamnestie – wir unterscheiden ja
mehrere Formen von Amnestie – lehnen wir ab. Wir
meinen, daß wir uns in dieser Frage nicht nach anderen
Staaten zu richten haben. Manche Staaten kommen mit
solchen Amnestiegesetzen ganz gut zurecht. England ist
schon immer


(Alfred Hartenbach [SPD]: Die haben auch eine Königin!)


ohne ein solches Amnestiegesetz zurechtgekommen,
und auch wir kommen, wie ich meine, gut zurecht, ohne

Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick






(A) (C)



(B) (D)


daß wir allzusehr von dem Instrument der Amnestie Ge-
brauch machen. Das kann in bestimmten historischen
Situationen richtig sein. Aber ganz gewiß ist die Jahrtau-
sendwende dazu ein ungeeigneter Zeitpunkt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Unterschied zu Herrn Westerwelle wenigstens eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405718700
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Volker
Beck.


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Gibt der jetzt auch Noten?)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1405718800

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Ihnen,
Herr Westerwelle: Ich glaube, Herr Hirsch und Herr
Baum hätten sich heute angesichts dessen, was Sie hier
heute aufgeführt haben, für die F.D.P. geschämt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gemeinsam haben wir, einige Innenpolitiker der

Grünen, eine maßvolle Amnestie zur Jahrtausendwende
und zum Jubiläum von 50 Jahren Demokratie vorge-
schlagen. Wir können uns vorstellen, daß unter be-
stimmten Voraussetzungen rechtskräftig verhängte und
noch nicht vollstreckte kürzere Freiheitsstrafen und
Reststrafen erlassen werden, wenn sichergestellt ist, daß
von den Verurteilten keine Bedrohung mehr für die Ge-
sellschaft ausgeht. Die Strafvollstreckungsbehörde soll
die Amnestie nur für solche Straftäter gewähren, bei de-
nen feststeht, daß sie in Zukunft das Recht auf Leben,
sexuelle Selbstbestimmung, Gesundheit und die Men-
schenwürde anderer nicht verletzen.

Der Widerhall unseres Vorschlags zeigt: Wir haben
offensichtlich an einem Tabu gerüttelt. Was wurde uns
nicht alles entgegengehalten: Die Grünen würden Straf-
taten bagatellisieren oder sogar – wie der Kollege Rütt-
gers, der heute gar nicht da ist, meint – den Rechtsstaat
gezielt schädigen. Meine Damen und Herren, wie kön-
nen Sie sich über andere Länder so arrogant erheben?
Woher nehmen Sie eigentlich den Hochmut, einem Land
wie Frankreich, das schon länger ein Rechtsstaat ist, als
diese Republik überhaupt besteht, zu unterstellen, es
würde rechtsstaatunwürdig handeln, nur weil es in aller
Regelmäßigkeit Amnestien erläßt?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Herr Kollege Westerwelle, werfen Sie dem österrei-
chischen Justizminister allen Ernstes vor, er sei irre-
geleitet und wolle sein Land mutwillig schwächen, wie
Sie uns das vorwerfen?


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Bei Ihnen habe ich auch Grund dazu!)


Über den Amnestiegedanken kann man sicherlich strei-
ten. Das wollen wir auch, aber sachlich. Also bleiben
Sie bitte auf dem Teppich!

Unser Vorschlag ist kein Beschluß der Koalition, es
ist kein Beschluß der Fraktion. Es ist eine Initiative von
mehreren Abgeordneten, die eine Frage gemeinsam mit
der Gesellschaft debattieren wollen. Warum sollte eine
solche Diskussion nicht erlaubt sein?

„Gnade vor Recht oder gnadenlos gerecht?“, so über-
schrieb Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“
seinen Kommentar zu unserer Initiative. Er warf die
Frage auf, ob eine maßvolle Amnestie als kollektiver
Gnadenakt in unserem Land tatsächlich so abwegig wä-
re. Der ehemalige Oberstaatsanwalt Prantl kommt zu
dem Ergebnis – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –:

Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Län-
dern ist die Haftdauer in Deutschland relativ lang.
Von einer besonderen Milde der deutschen Justiz
kann entgegen landläufiger Meinung nicht die Rede
sein.

Und:
Entlastung durch eine kleine Amnestie könnte ein
Beitrag sein, um die Summen für den Ausbau der
Gefängnisse in den nächsten Jahren in Grenzen zu
halten.

Wir, Herr Westerwelle, wollen keine Klientelamne-
stie, wie es von Ihnen, von der F.D.P., bereits ein um das
andere Mal gefordert wurde.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Margot von Renesse [SPD]: Das ist wohl wahr!)


Ich erinnere nur an Ihren kläglich gescheiterten Gesetz-
entwurf aus dem Jahre 1984. Da wollten Sie allen Ern-
stes Straffreiheit in eigener Sache. Sie wollten Straferlaß
im Zusammenhang mit der Parteispendenaffäre, die vor
allem auch eine F.D.P.-Affäre war.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Oder der ebenso gescheiterte Versuch, 1990 eine Amne-
stie für politische Straftäter aus der DDR zu erreichen.
Nein, Herr Kollege Westerwelle, wer wie Ihre Partei
Gnade immer nur für eine ausgesuchte Klientel – Ihre
Klientel – will, der sollte sich in dieser Amnestiediskus-
sion etwas mehr zurückhalten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gnade und Verzeihen fußen auf dem christlichen

Versöhnungsgedanken. Sie sind unserem Rechtssystem
auch nicht fremd: So haben wir Gnadenordnungen der
Länder und das Gnadenrecht des Bundespräsidenten. Da
wird jeder Einzelfall eingehend geprüft. Und genau dies
müßten auch die Strafvollstreckungsbehörden bei der
von uns vorgeschlagenen Amnestie tun.

Zu Ihnen, Herr Geis: Keiner der begnadigten Terrori-
sten ist rückfällig, ist straffällig geworden. Gnade kann
auch Rechtsfrieden auf Dauer herstellen und Menschen
eine zweite Chance geben.

Norbert Geis






(B)



(A) (C)



(D)


Trotz stagnierender Kriminalität steigt die Zahl der
Gefangenen bei uns kontinuierlich an, da die Justiz die
Strafzumessungsmaßstäbe verschärft hat. Die Folge: Die
Resozialisierung bleibt im Strafvollzug auf der Strecke,
und steigende Kosten für den Gefängnisbau fressen die
Mittel für die Opferhilfe auf. Ein einmaliger Gnadenakt
durch eine maßvolle Amnestie könnte hier für Entla-
stung sorgen.

Langfristig wollen wir Alternativen zur Freiheits- und
Geldstrafe stärken, beispielsweise durch gemeinnützige
Arbeit als selbständige Sanktion. Diese notwendige Re-
form und die Verbesserung der Situation der Opferhilfe
haben in den letzten Jahren nicht wir, sondern Genera-
tionen von F.D.P.-Justizministern, liberale Lichtgestal-
ten wie Herr Schmidt-Jortzig, versäumt. Denen haben
Sie in Ihrer Rede bescheinigt, die Schlußbilanz der
F.D.P.-Rechtspolitik in den letzten Jahren sei die Erosi-
on des Rechtsstaats.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Da haben Sie sich selbst richtigerweise ein schlechtes
Zeugnis ausgestellt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405718900
Für die PDS-
Fraktion spricht jetzt der Kollege Wolfgang Gehrcke.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diese Aktuelle Stunde hätte Herr Westerwelle besser nicht beantragt! – Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Ich habe eine Ahnung, wie die Deutschen über euren Vorschlag denken!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719000
Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wenn man darüber nach-
denkt, warum die F.D.P. ausgerechnet heute diese Aktu-
elle Stunde beantragt hat, muß man keine besondere
Weisheit an den Tag legen, um das mit zwei Worten be-
schreiben zu können: Berliner Wahlkampf.


(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD – Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird ihnen auch nichts nützen!)


Ich glaube, das ist der eigentliche Hintergrund für die
Tonlage, die heute hier angeschlagen worden ist. Nun
halte ich das nicht für illegitim. Ich weiß, wie oft von
hier vorn Wahlkampf geführt wird. Ich muß ehrlich sa-
gen: Beim Nachdenken darüber, warum der Vorschlag
von den Grünen in dieser personellen Zusammensetzung
zu diesem Zeitpunkt gekommen ist, liegt auch die Ver-
mutung „Wahlkampf“ nicht allzu fern.

Ich will dazu nur ein Argument nennen. Ich halte die-
ses Thema nicht für wahlkampffähig.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich glaube, daß man gerade bei Wahlkämpfen ein so
sensibles Thema nur schlecht behandeln kann und ihm
daher eher Schaden zufügt.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat er nicht ganz unrecht, der Herr Kollege!)


Man muß bei den Bürgerinnen und Bürgern um Ver-
ständnis für solche Gedanken werben, und man muß
eine solche Debatte sachlich und öffentlich führen. Dazu
braucht man längere Vorläufe. Meine Fraktion und ich
haben eine Menge Erfahrung damit gesammelt, was pas-
sieren kann, wenn man den Amnestiegedanken ohne ei-
ne öffentliche Debatte und ohne Vorläufe in die Welt
setzt.

Wenn ich das jetzt zusammenfasse, könnte ich zu den
Kolleginnen und Kollegen von den Grünen bestenfalls
sagen: Gute Absicht ist oftmals das Gegenteil von guter
Tat. In diesem Fall bedauere ich das außerordentlich. Zu
den Kollegen von der F.D.P. möchte ich sagen: Wenn
ich in früheren Jahren – es ist immer schlecht, wenn ein
68er von früher spricht – einen solchen Vorschlag ge-
hört hätte, hätte ich blind auf F.D.P. getippt. Das ver-
bietet sich heute.


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Da waren Sie auch noch blind!)


Kollege Westerwelle, ich habe Ihre Rede verfolgt. Sie
hatte den Tenor: Das Abendland ist ob des sehr einge-
schränkten – ich will nicht sagen: beschränkten – Vor-
schlags der Grünen-Kollegen in Gefahr. Ich will Ihnen
prognostizieren: Sie schneiden sich, wenn Sie sich als
Law-and-order-Partei profilieren wollen, ins eigene
Fleisch.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht er schon seit ein paar Jahren!)


Nutznießer werden ganz andere sein, zum Beispiel die
Kollegen von der CDU.

Schauen Sie sich doch die Plakate im Berliner Wahl-
kampf an. Dort werben die Kollegen von der CDU mit
dem Spruch „Null Toleranz für Kriminelle“, daneben
sind Handschellen zu sehen. Es geht überhaupt nicht
darum, Kriminellen Toleranz entgegenzubringen, son-
dern es geht darum, ein sachliches Klima zu schaffen
und Debatten darüber zu führen, wie die Kriminalität am
besten bekämpft werden kann,


(Beifall der Abg. Dr. Ruth Fuchs [PDS])

wie man auch Kriminellen Versöhnung entgegenbringt
und Rechtsstaatlichkeit durchsetzt. Dabei dürfen soziale
Komponenten nicht ausgeklammert werden.

Ich weiß nicht, ob es den Kollegen von der CDU
nicht aufgefallen ist, daß das Thema der Kriminalität in
Wahlkämpfen mit dem plakativen Herausstellen von
Handschellen nur von drei politischen Kräften angepackt
wird: von der CDU, der DVU und den Republikanern.


(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Volker Beck (Köln)







(A) (C)



(B) (D)


In dieser Art und Weise mit dem Thema umzugehen,
das schafft den rechten Sumpf, aus dem die Wahlerfolge
der DVU hervorgehen. Dagegen sollten wir uns gemein-
sam wehren.


(Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Herr Westerwelle, eigentlich sind Sie eine rheinische
Frohnatur, wenn ich das so sagen darf. Sie sollten sich
nicht in diesem Ton und in dieser Art und Weise ein-
bringen. Das schadet Ihrer Partei mehr, als es ihr nützt.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Die Stilisierung der Rechten durch die PDS ist ja ein interessantes Thema!)


Aus meiner Sicht müssen die Ängste der Bürgerinnen
und Bürger vor Kriminalität ernst genommen werden.
Ich glaube nicht, daß eine Amnestie, die in anderen eu-
ropäischen Ländern normal ist, Kriminalität fördert oder
daß durch eine Amnestie die Gefahr der Kriminalität
zunimmt. Aber das Gefühl der Unsicherheit belastet
viele Bürgerinnen und Bürger. Wir sollten ihnen in ihrer
Not und ihrer Unsicherheit durch vernünftige Debatten
und durch eine vernünftige Argumentation helfen.

Ich will einen letzten Gedanken nennen. Ich finde den
Vorschlag, dies an die Jahrtausendwende zu koppeln,
nicht besonders überlegt; das ist mir zu sehr von oben,
zu sehr nach Gutsherrenart. Ich wäre für ein vernünfti-
ges, sachliches Amnestiegesetz. Im Rahmen eines sol-
chen Amnestiegesetzes muß auch Raum für einen sinn-
vollen Umgang mit politisch motivierten Straftaten und
mit politischer Verfolgung geschaffen werden, die es in
West wie in Ost gegeben hat, muß auch über Versöh-
nung und Aussöhnung nachgedacht werden, zumal dies
mit einer abgeschlossenen Entwicklung der jeweiligen
Staatlichkeit zu tun hat. Das wäre mir ein wichtiges An-
liegen. Ich glaube, das sollten wir aus dieser Debatte
nicht verdrängen.

An einem solchen Amnestiegesetz mitzuarbeiten, wä-
re meiner Fraktion – auch mir persönlich – ein Bedürf-
nis, weil ich glaube, daß es wirklich eine Aussöhnung
bewirken kann. Ich möchte auch für mich persönlich sa-
gen: Ich bin Nutznießer der 68er Amnestie. Sie hat mir
fünf Monate erspart. Für diese fünf Monate war ich da-
mals außerordentlich dankbar. Es gibt verschiedene We-
ge, Irrungen und Wendungen im Leben jedes einzelnen,
wo Amnestie etwas Hilfreiches sein kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine gute Rede!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719100
Das Wort hat der
Kollege Joachim Stünker, SPD-Fraktion.


Joachim Stünker (SPD):
Rede ID: ID1405719200
Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Daß wir uns heute in einer Aktuellen
Stunde mit der Frage einer Jahrtausendamnestie als
eines allgemeinen Gnadenerweises für eine unbestimmte

Zahl von rechtskräftig verhängten, noch nicht voll-
streckten Freiheitsstrafen befassen, überzeugt wenig,
Herr Westerwelle. Der rechtspolitische Sinn dieser Ak-
tuellen Stunde erschließt sich mir auch nach Ihrem Re-
debeitrag nicht. Vielleicht ist es kein Zufall, daß gerade
Ihre Fraktionskollegen aus dem Rechtsausschuß heute
während dieser Aktuellen Stunde nicht anwesend sind.

Rechtspolitisch kann diese Frage keine Priorität ha-
ben. Es ist vielmehr die Frage zu stellen: Haben wir vor-
ausschauend beim Übergang in das neue Jahrtausend
nicht ganz andere Probleme zu lösen und Antworten auf
ganz andere gesellschaftliche Fragen in der Rechtspoli-
tik zu geben? Eine Massenamnestie, meine Damen und
Herren, paßt weder in das rechtsstaatliche Selbstver-
ständnis unserer 50 Jahre alten Republik noch zu Theo-
rie und Praxis unseres Strafrechtssystems und der Aus-
gestaltung des Strafvollzuges im Strafvollzugsgesetz,
das eine der großen Errungenschaften der sozialliberalen
Koalition am Ende der 70er Jahre war.

Nach deutschem Recht kann eine Amnestie nur in
Ausnahmefällen durch ein vom Parlament beschlossenes
Gesetz gewährt werden. Solche Ausnahmefälle bedürfen
eines sachlichen Grundes wie etwa einer nachträglichen
Gesetzesänderung oder einer nachträglichen Änderung
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes oder des
Bundesverfassungsgerichtes. Zweck ist dann jeweils die
Herstellung von Rechtsfrieden und/oder Rechtssicher-
heit; so geschehen – Staatssekretär Pick hat darauf hin-
gewiesen – mit den Straffreiheitsgesetzen 1949 und
1954 für Straftaten, die in der schweren Zeit der Kriegs-
und Nachkriegswirren begangen worden waren, sowie
1968 und 1970 zur Anpassung an geändertes Recht oder
– wie vor kurzem – nachdem das Bundesverfassungsge-
richt seine Rechtsprechung zum Gewaltbegriff im Rah-
men des Nötigungstatbestandes geändert hatte, so daß
eine ganze Reihe von Urteilen im Gnadenwege kassiert
werden mußte. Ein vergleichbarer Anlaß ist meines Er-
achtens mit dem Datum 1. Januar 2000 nicht gegeben.

Zur Rechtsdogmatik lassen Sie mich folgendes sagen.
Der oberste Grundsatz unseres Strafrechts lautet: Strafe
setzt Schuld voraus. Deshalb ist bei jeder einzelnen Ver-
urteilung die subjektive Schuld des Täters festzustellen
und die Sanktion im gesetzlich vorgegebenen Strafrah-
men, abgestuft nach Maß und Schwere der persönlich
vorwerfbaren Schuld, im Urteil festzusetzen. Dieser
Grundsatz setzt sich im Strafvollzugsgesetz fort. Im
Strafvollzug ist wiederum in jedem Einzelfall subjektiv
zu beurteilen, ob eine vorzeitige Entlassung zu verant-
worten ist oder gar ein Gnadenerweis in Betracht
kommt. Ich habe in meiner langjährigen Praxis immer
gesagt: Ein gutes Strafurteil ist ein Urteil, in dem die
Grundlagen für die Entscheidungen über Maßnahmen
im Strafvollzug und danach für die Zweidrittelentschei-
dung oder für Halbstrafengesuche gleich mit gelegt wer-
den. Diese Einzelfallprüfungen, die, wie ich meine, Ver-
fassungsrang haben, sind im Interesse der Resozialisie-
rung jedes einzelnen Verurteilten, im Interesse der
Gleichbehandlung jedes einzelnen Verurteilten und im
Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten
und vor Straftätern unerläßlich. Eine Massenamnestie
als „Jubelamnestie“ vermag diese Ziele meines Erach-
tens nicht zu gewährleisten. Wann würde die nächste er-

Wolfgang Gehrcke






(B)



(A) (C)



(D)


folgen? Wieder in 1000 Jahren? In 10 Jahren? In 20 Jah-
ren? Wo ist der sachliche Grund?


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Noch eine Anmerkung zur praktischen Umsetzung
solch einer Amnestie: Die deutsche Strafgerichtsbarkeit
arbeitet seit Jahren an der Grenze – ich möchte behaup-
ten: an der Obergrenze – ihrer Belastbarkeit. Neue, zu-
sätzliche Belastungen sind nicht mehr verkraftbar; die
Gerichte würden das nicht leisten können. Der Vor-
schlag einer deliktsbezogenen Teilamnestie für kürzere
Freiheits- und Restfreiheitsstrafen mit einer Entschei-
dung der Vollzugsstelle im Einzelfall – wer soll das
sein? – und der Möglichkeit der gerichtlichen Überprü-
fung dieser Entscheidung – so habe ich den Vorschlag
verstanden – würde eine Flut von neuen Verfahren aus-
lösen und damit weitere Belastungen der Gerichte mit
sich bringen. Die Strafvollstreckungskammern wären
dafür zuständig. Die Praxis würde, glaube ich, für eine
solche gesetzliche Regelung wenig Verständnis haben.
Der Gesetzgeber ist daher gut beraten, diesen Weg nicht
zu gehen. Für den Gedanken einer Jahrtausendamnestie
würde der Satz gelten: „Wenig Recht, viel Politik!“


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, schauen wir deshalb lieber

nach vorne! Schauen wir auf das, was im Bereich der
Strafrechtspflege rechtspolitisch notwendig ist, um den
Rechtsgüterschutz der Menschen in unserem Land und
um den Schutz der Gesellschaft vor Straftaten und
Straftätern zu gewährleisten! Ich meine damit die not-
wendige Reform des Sanktionensystems, die wir noch in
dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen werden,
um die Verhängung von kurzfristigen Freiheitsstrafen zu
verhindern, die Reform des Rechtsmittelsystems mit
mehr Bürgernähe, Transparenz und Effizienz des Straf-
prozesses, einen verbesserten Opferschutz und Zeugen-
schutz im Strafprozeß, ein Untersuchungshaftvollzugs-
gesetz, auf das wir seit Jahrzehnten warten, und die
wirksamere Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Das sind große Aufgaben; an ihrer Lösung sollten wir,
liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam arbeiten
und uns nicht mit solchen Pseudodebatten wie heute be-
schäftigen.

Für mich stellt sich deshalb zum Abschluß noch ein-
mal die Frage: Welchen Sinn sollte die heutige Aktuelle
Stunde haben, Herr Westerwelle? Sollte vielleicht doch
richtig sein, was gestern in der „FAZ“ zu lesen war:

Kopfloser Aktionismus der F.D.P. Muß sie solche
Scheingefechte führen, um überhaupt noch wahr-
genommen zu werden?

Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir hätten es gemacht, wenn die F.D.P. uns nicht zuvorgekommen wäre!)


Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719300
Für den Bundesrat
spricht jetzt der Senator für Inneres der Stadt Berlin, Dr.
Eckart Werthebach.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719400
Frau Prä-
sidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ha-
rald Schmidt glaubt, daß die Grünen mit ihrem Vor-
schlag einer Jubiläumsamnestie etwas für ihre Stamm-
wähler tun wollen. Das ist natürlich falsch. Ich denke
aber schon, daß dieses Thema jedenfalls derzeit besser
in einer Satire zu behandeln ist.

Meine Damen und Herren, heute steht nicht mehr die
Sicherheit vor dem Staat, sondern die Sicherheit im
Staat ganz oben auf der Tagesordnung unserer Gesell-
schaft. Sicherheit, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Ge-
waltenteilung hängen heute in Deutschland und in Euro-
pa unauflöslich zusammen. Dies gilt uneingeschränkt
gerade auch für den Bereich unserer Justiz. Vor diesem
Hintergrund ist es mir unverständlich, wenn die Grünen
anläßlich der Jahrtausendwende eine Jubiläumsamnestie
für eine bestimmte Gruppe von Strafgefangenen fordern.

Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, die anläß-
lich des Millenniums eben einmal gönnerhaft die staatli-
che Macht für kurze Zeit vermindert, um hinterher wie-
der die Zähne der Staatsmacht zu zeigen. Deutschland
ist ein in fünf Jahrzehnten gereifter Rechtsstaat, dessen
Justiz und Strafvollstreckung auch sozialen Hintergrün-
den Rechnung tragen und auf die Schuld des einzelnen
abstellen. Es gibt daher nicht den geringsten Anlaß, die
Gewaltenteilung zu durchbrechen und eine Fülle von ge-
richtlichen Entscheidungen auf willkürliche Weise außer
Kraft zu setzen.

Wir brauchen keine Erosion des Rechtsbewußtseins,
sondern das Gegenteil: eine moralische und wertbezo-
gene Orientierung an rechtsstaatlichen Grundprinzipien,
und dazu gehört vor allem auch, daß kleinere Straftaten
genauso verfolgt und geahndet werden wie große. Inso-
weit stimme ich Herrn Westerwelle ausdrücklich zu.


(Zuruf von der PDS: Das hilft ihm auch nicht!)

Niemals darf die Tatsache, daß ein bestimmtes Delikt

massenweise begangen wird, dazu führen, daß der Staat
davor zurückschreckt, eine entsprechende Anzahl von
Strafverfahren durchzuführen und die Taten zu ahnden.
Wenn dies geschähe, wäre das eine Ermunterung all
derjenigen, die es für selbstverständlich halten, zu steh-
len, fremde Sachen zu zerstören oder andere Menschen
körperlich zu attackieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Das deutsche Strafrecht knüpft an die individuelle
Schuld des Täters an und verfügt über ein überaus mo-
dernes und liberales Vollzugssystem, welches im Be-
reich der Rechtsfolgen eine Vielzahl von Möglichkeiten
eröffnet, nicht nur die Persönlichkeitsstruktur des Täters,
sondern auch die Prognose seines sozialen Verhaltens
angemessen zu berücksichtigen. Dies ist in einem
Rechtsstaat selbstverständlich. Genauso selbstverständ-
lich muß es jedoch in einem Rechtsstaat sein, daß über
die Folgen strafbaren Tuns auch nur im Einzelfall ent-

Joachim Stünker






(A) (C)



(B) (D)


schieden wird. Dieser Aspekt der Generalprävention ist
in den 70er Jahren und bis zum Beginn der 80er Jahre
oft schmählich vernachlässigt und insbesondere von den
Grünen massiv angegriffen worden. Sie haben genau
deshalb jetzt eine Amnestiedebatte losgetreten, um zu
verhindern, daß im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs
eine Verschiebung zu Lasten des Täters erfolgt. Keines-
falls kann es richtig sein, mit einer Amnestie Signale zu
setzen, die das Strafen im unteren Bereich als überflüs-
sig erscheinen läßt. Dies ist eine Rechtspolitik, die
glücklicherweise von der überwiegenden Mehrheit unse-
rer Mitbürger nicht geteilt wird; denn unsere Bürger er-
warten, daß ihr Eigentum genauso wie ihre körperliche
Integrität geschützt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Eine Amnestie ist deshalb ein denkbar ungeeignetes
Mittel, um Verbrechensbekämpfung wirksam voranzu-
treiben. Sie würde auf keinerlei Verständnis in unserer
Bevölkerung stoßen. Mit einer Jubelamnestie wird das
Opfer verhöhnt. Nur im Bereich des Täter-Opfer-
Ausgleichs kann Versöhnung, also Gnade und Verzei-
hen, stattfinden. Niemals kann Versöhnung jedoch zwi-
schen Staat und Täter erfolgen, wie es die Grünen for-
dern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Unser Staat spricht Recht auf der Basis der geltenden

Gesetze. Durch Amnestien wird einseitig und pauschal
der Täter privilegiert. Dies ist keine verantwortungsvolle
Rechtspolitik.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719500
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Christian
Ströbele das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollegen! Ich möchte sehen, wie die Connection Wer-
thebach/Westerwelle/Geis


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alliteration!)


gemeinsam nach Frankreich reist

(Norbert Geis [CDU/CDU]: Machen wir gern! – Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Muß das gemeinsam sein?)


und dem französischen Staatspräsidenten in einem per-
sönlichen Gespräch klarmacht, daß das, was in Frank-
reich alle sieben Jahre praktiziert wird, einer „Bananen-
republik“ – so haben Sie, Herr Werthebach, es genannt –
würdig sei und daß dies ein Rückfall in vordemokrati-
sche Usancen sei. Ich wäre gern bei diesem Gespräch, in
dem Sie dies vermitteln wollen, dabei.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu würde Herr Westerwelle gar nicht vorgelassen werden!)


Herr Westerwelle, Sie müssen sich doch darüber im
klaren sein, daß Sie nur dann europäisch sein können,
wenn Sie auch die Gepflogenheiten in den anderen Län-
dern berücksichtigen. Österreich hat zum Beispiel ein
ähnliches Rechtssystem und weist eine ähnliche Rechts-
entwicklung wie die Bundesrepublik Deutschland auf.
Dort gibt es alle zehn Jahre nicht eine „Jubelamnestie“,
wie Sie es hier diffamierend bezeichnet haben, sondern
eine Jubiläumsamnestie. Anläßlich der Feierlichkeiten
zur 10jährigen, 20jährigen und 30jährigen Unabhängig-
keit Österreichs wurden Amnestien verkündet. Solche
Amnestien gibt es auch in Italien, in Frankreich und in
vielen anderen demokratisch verfaßten Ländern Euro-
pas.

Es ist vorstellbar, Herr Geis – dazu liegen entspre-
chende Berichte bereits vor –, daß das bevorstehende
christliche Jahrtausendjubiläum auch in anderen Län-
dern Anlaß sein könnte, eine Amnestie am 1. Januar
2000 durchzuführen. Wollen Sie diesen Ländern mit Ih-
rer Begründung kommen und sagen: „Wir haben aber
ein viel gerechteres System; wir machen das ganz an-
ders“? Gehen Sie doch einmal nach Frankreich! Auch in
Frankreich kann man Freiheitsstrafen zur Bewährung
aussetzen, kurze Freiheitsstrafen überhaupt nicht antre-
ten müssen und in Freigang kommen. All diese Rechts-
institute sind in Frankreich, in Italien und in Österreich
genauso wie in Deutschland zu Hause.

Sie wehren sich gegen unseren Versuch, eine Diskus-
sion über ein vergessenes Rechtsinstitut, das es auch in
der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, in Gang
zu bringen. In einer Rundfunksendung haben Sie dieses
Rechtsinstitut mit der Aussage diffamiert, wir wollten
die Schwerverbrecher auf die Bevölkerung loslassen.

In Wirklichkeit sind Sie völlig neben dem Text, den
wir vorgelegt haben. Wir wollen diejenigen Menschen,
die kurze Freiheitsstrafen oder kurze Reststrafen zu ver-
büßen haben, zum 1. Januar 2000 amnestieren. Herr
Werthebach, ich hätte von Ihnen als Landespolitiker er-
wartet, daß Sie uns einmal sagen, wie viele Menschen
wegen Freiheitsstrafen zur Zeit in Berlin im Gefängnis
sitzen. Herr Geis, es ist nicht so, wie Sie behauptet ha-
ben, daß in Deutschland Menschen immer nur wegen
schwerer Gewalttaten im Gefängnis sitzen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das habe ich ja gar nicht behauptet! Sie hören nicht richtig zu!)


Wenn das der Fall ist, dann müssen sie schon sehr viel
ausgefressen haben. Es gibt Menschen, die wegen Ver-
letzung der Unterhaltspflicht im Gefängnis sitzen.


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Das ist kein Kavaliersdelikt! Das ist eine ganz miese Straftat! – Zuruf von der SPD: Ja, das ist eine schwere Straftat, Herr Ströbele!)


Es nützt weder den Opfern noch den Familien, daß
Menschen wegen Straftaten wie Verkehrsdelikten, Ver-
letzung der Unterhaltspflicht oder weil sie ihre Geldstra-
fen nicht bezahlen konnten im Gefängnis sitzen.


(Zuruf von der SPD: Aber ihre Kinder verhungern lassen!)


Dr. Eckart Werthebach






(B)



(A) (C)



(D)


In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Strafgefangenen
in den letzten Jahren von 16 000 auf 19 000 gestiegen.
Man beabsichtigt eine neue Haftanstalt zu bauen.


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Die Kinder leiden, und Sie wollen die Straftäter amnestieren!)


Ein Drittel dieser neu zu verbüßenden Strafen sind
Geldstrafen, die nicht bezahlt werden können und die
jetzt im Gefängnis abgesessen werden müssen. Das ist in
jeder Hinsicht Unsinn. Wir wollen umsteuern und ver-
suchen, etwas anderes zu machen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Das hier vorgetragene Argument, man müsse bei je-
dem Gefangenen eine unzumutbare Prüfung vornehmen,
die einen ungeheuren bürokratischen Aufwand nach sich
ziehe, zeigt, daß Sie offenbar schon lange nicht mehr in
Gerichtssälen und schon gar nicht in Gefängnissen wa-
ren. Ich sage Ihnen, liebe Kollegen Rechtsanwälte und
Juristen: Schon heute ist es so, daß bei jedem Gefange-
nen jedes Jahr eine solche Prüfung vorgenommen wird,
nämlich dann, wenn die Frage geklärt wird, ob er in Ur-
laub gehen darf, ob er Besucher empfangen darf oder ob
er vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Solche Progno-
seentscheidungen werden sowieso gefällt, und sie sind
alle gerichtlich überprüfbar. Das ist überhaupt nichts
Neues. Alles, was wir wollen, ist, neue Folgerungen an
diese Prognoseentscheidungen zu knüpfen.

Es war das vornehmste Recht der Könige in früheren
Gesellschaften und auch noch in manchen heutigen Ge-
sellschaften, Gnade zu üben.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir haben keine Monarchie mehr!)


Dieses Recht, individuell Gnade zu gewähren, hat in
Deutschland der Bundespräsident.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Und der Ministerpräsident!)


Das vornehmste Recht des Souveräns der Bundesrepu-
blik Deutschland, der Bevölkerung, vertreten durch ihr
Parlament, ist es, Gnade auch für viele zu gewähren, wie
es früher nur Könige konnten. Wenn das Parlament jetzt
einen Gnadenerlaß beschließt, mit dem man ein Zeichen
setzt, dann wäre das nicht nur für die Verurteilten und
ihre Familien gut, sondern auch für die Gesellschaft,
weil es zeigt, daß wir großmütig liberale Signale setzen
können. Es wäre auch gut für den Staat, weil er dadurch
sehr viel Geld spart und, jedenfalls im Augenblick, kei-
ne neuen Haftanstalten bauen muß, und es wäre gut für
die Opfer – Sie vergessen das immer wieder –, weil
viele von den dann Entlassenen in die Lage versetzt
werden, ein bißchen von dem Schaden, den sie ange-
richtet haben, durch eigene Arbeit, durch Zahlungen im
Täter-Opfer-Ausgleich wiedergutzumachen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Das müssen sie schon während der Haft!)


Deshalb wollen wir einen solchen Gnadenakt.

Wir diskutieren über diesen Gnadenakt mit der Evan-
gelischen Akademie Loccum. Sie hat ein Seminar für
November angekündigt. Wir kämpfen zusammen mit
der Humanistischen Union, mit der Rechtsanwaltsverei-
nigung und mit vielen anderen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719600
Herr Kollege Strö-
bele, Sie müssen zum Schluß kommen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

diese Debatte, die wir heute im Deutschen Bundestag
geführt haben, in der Gesellschaft fortsetzen, um eine
Akzeptanz in der Gesellschaft zu erreichen! Lassen Sie
uns nicht mit Horrorgemälden polemisieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719700
Es spricht jetzt für
die F.D.P.-Fraktion der Kollege Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig.


Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP):
Rede ID: ID1405719800
Frau Präsi-
dentin! Meine Damen und Herren! Der Amnestie-Aufruf
der Grünen offenbart, wie ich finde, ein höchst erstaun-
liches Staatsverständnis, und Sie müssen sich schon ge-
fallen lassen, daß wir das hier im Parlament zur Sprache
bringen. Ich habe ohnehin den Eindruck, Sie sind sich in
der Koalition – es ist ja doch ein Koalitionsthema –
nicht ganz einig über die Strategie, wie Sie sich zu die-
sem peinlichen Vorfall stellen sollen. Auf der einen
Seite höre ich, man müsse das alles ganz tiefhalten, und
es wird gefragt, wie die böse F.D.P. dazu komme, solch
eine Lächerlichkeit hier im Parlament auch nur zur
Sprache zu bringen. Auf der anderen Seite höre ich, daß
Sie überzeugt zu diesem Vorschlag stehen und darüber
in der Tat eine Diskussion anstoßen wollen. Offenbar
kommt Ihnen diese Debatte also gelegen. Dann ist es
auch gut, daß wir das Staatsverständnis analysieren, das
dahintersteht.

Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, sind
nicht mehr irgend jemand, der für sich relativ unver-
bindlich Vorschläge formulieren kann, sondern Sie sind
eine Regierungsfraktion. Wenn zwar nicht Ihre Fraktion
als solche, aber führende Vertreter Ihrer Fraktion diese
Vorschläge machen, ist das ein Thema für dieses Parla-
ment. Ich wüßte nicht, was das Parlament sonst zu tun
hätte, als die Regierung zu beobachten, zu kritisieren, zu
kontrollieren und die Dinge, die dem Parlament eini-
germaßen komisch vorkommen, auch zur Sprache zu
bringen. Soviel vorweg.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Walter Hirche [F.D.P.]: Sie möchten alle Kritiker aus dem Parlament heraus haben!)


Wenn ich es richtig sehe, beweist die Amnestie-
Initiative mindestens in dreierlei Hinsicht – ich möchte
versuchen, mich darüber ein wenig zu vergewissern und
es ein wenig deutlich zu machen – ein doch recht be-

Hans-Christian Ströbele






(A) (C)



(B) (D)


denkliches Verhältnis zu unserem Staat, man könnte
auch erschreckendes Verhältnis sagen; auf alle Fälle je-
denfalls ein fragwürdiges Verhältnis.

Zum einen finde ich es schon bemerkenswert, daß die
Grünen ganz offensichtlich die rechtlichen Reaktionen,
die deutsche Gerichte auf Straftaten gefunden haben – es
geht nicht um einzelne Urteile, über die man rechten
könnte, sondern ganz pauschal –, aus Gerechtigkeits-
gründen für korrigierungsbedürftig halten. Ohne eine
solche inhaltliche Differenz würde ja nicht einmal der
schon zitierte „Gutsherr“ daherkommen und einmal ge-
troffene Entscheidungen aufheben. Man muß dafür also
Gründe haben. So weit wird man mir ja wohl folgen
können. Wenn diese Gründe nicht ausreichen, um vom
Rechtsstaatsverständnis her eine Amnestie zu rechtferti-
gen, also etwa Vorbereitung einer Befriedung der Ge-
sellschaft, Bewältigung einer abgeschlossenen Zeit oder
wie auch immer, dann frage ich mich, welche Gründe
wirklich dahinterstehen. Nur daß jetzt der Kalender zu-
fällig umspringt, kann jedenfalls kein Grund sein, den
ich den Grünen, wenn ich sie ernst zu nehmen versuche,
abnehmen könnte.


(Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frankreich! Österreich! – Zuruf von der SPD: Das ist das Jahr-2000-Problem!)


– Nein, ich lasse Sie jetzt nicht nach Frankreich oder
Österreich ausweichen. Wir sind hier in Deutschland
und haben uns mit unserem deutschen System auseinan-
derzusetzen. Nur darum geht es.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Es geht nur um Deutschland unter dem Grundgesetz. Ich
würde Sie gerne fragen: Mißtrauen Sie denn den deut-
schen Gerichten? Halten Sie das, was und wie dort judi-
ziert wird, im Grunde für falsch und ungerecht? Ich fand
es dabei ganz erhellend – das hat meine Frage zu diesem
Punkt eigentlich schon beantwortet –, daß der Kollege
Beck deutlich gesagt hat, daß man eigentlich etwas ganz
anderes wolle, nämlich die alte Diskussion über die Ent-
kriminalisierungspolitik wieder aufwärmen, nach der
Strafen durch etwas anderes ersetzt werden sollen. Das
soll jetzt durch das etwas dekorativere Gewand einer
Jahrhundertamnestie wieder auf die Tagesordnung ge-
setzt werden.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Die Gnade des grünen Obrigkeitsstaates!)


Zum zweiten bedrückt mich schon, wie bedenkenlos
eine Regierungsfraktion oder wenigstens wesentliche
Mitglieder derselben einen Eingriff in die Abläufe der
Justiz inszenieren wollen. Eine Intervention der Politik
in den gerichtlichen Rechtsvollzug aus Opportunitäts-
gründen – wie gesagt, andere Gründe liegen ja wohl
nicht vor – wollten die Deutschen nicht wiederhaben.
Deswegen enthält das Grundgesetz in Art. 97 die be-
kannte eherne Garantie der Unabhängigkeit der Gerichte
als Eckpunkt und Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit.


(Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn die Begnadigung? Ein Eingriff des Bundespräsidenten?)


Ich hoffe doch nicht, daß Sie diesen Eckpfeiler einreißen
wollen. Wenn doch, dann wüßte ich gerne, ob das nur
aus reiner Feiertagslaune, aus Millenniums-Erwartun-
gen, oder vielleicht aus tiefergehenden grundsätzlichen
Erwägungen stattfinden soll.


(Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Helmut Kohl hat viel begnadigt! Hat der immer in das Rechtssystem eingegriffen? – Norbert Geis [CDU/CSU]: Der hat überhaupt nicht begnadigt!)


Schließlich zum dritten: Lieber Herr Kollege Ströbe-
le, bei Ihrem Vorschlag spielen – ich glaube, daß Sie das
erkennen, wenn Sie es einmal ganz nüchtern betrachten;
Sie werden das mit Verve abstreiten – vordemokratische
Vorstellungen mit. Die Initianten verstehen unseren
Staat, die Bundesrepublik Deutschland unter dem
Grundgesetz – nicht irgendeinen Nachbarstaat –, offen-
bar als eine von Natur aus übermächtige, absolutistische
Hoheitsinstanz, die bei selbstgewählten Anlässen ebenso
frank Huld und Wohltaten verteilen kann, wie sie zuvor
Strafen und Lasten verhängt hat.

Was sind denn das für Vorstellungen? Der Staat sind
doch wir. Alle Regierungsmacht geht vom Volke aus
und nicht von irgendwelchen politischen Opportunitäts-
erwägungen zu bestimmten Anlässen mit sehr partikulä-
ren Interessen. Ich frage also die Grünen ganz konkret:
Sind Sie sich eigentlich über diese Hintergründe – fast
hätte ich gesagt: Untergründe – Ihrer Initiative im kla-
ren? Wenn nicht Staatssekretär Pick schon mit ruhiger
Stimme, aber in der Sache sehr deutlich Stellung bezo-
gen hätte, hätte ich zum Abschluß nachgefragt: Halten
Sie, lieber Herr Pick oder verehrte Frau Ministerin, hält
also die Bundesregierung solche Strömungen und Pro-
venienzen für die Regierung eines Rechtsstaates für an-
gängig?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405719900
Herr Kollege
Schmidt-Jortzig, Sie müssen leider zum Schluß kom-
men.


Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP):
Rede ID: ID1405720000
Danke sehr.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405720100
Es spricht jetzt der
Kollege Hans-Joachim Hacker, SPD-Fraktion.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1405720200
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Abgesehen von
der allgemeinen Frage, ob anläßlich der Jahrtausend-
wende eine Amnestie für bestimmte Straftaten verkün-
det werden sollte, drängt sich für mich zwangsläufig die
Frage auf, ob nicht wegen der jüngsten deutschen Ver-
gangenheit und zur Überwindung der immer noch beste-
henden Gräben in unserem Volk eine Amnestie für poli-
tische Straftäter aus dem DDR-Apparat angezeigt ist.
Ich spreche das auch deswegen an, weil Herr Kollege
Gehrcke diese Frage hier heute erneut thematisiert hat.
Die PDS als Anwalt dieser Gruppe hat diese Frage öf-

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig






(B)



(A) (C)



(D)


fentlich und auch im parlamentarischen Raum in der
zurückliegenden Zeit mehr als einmal aufgeworfen, zu-
letzt anläßlich des 50. Jahrestages des Grundgesetzes.

Meine Damen und Herren, eine Amnestie ist jedoch
von der überwältigenden Mehrheit des Deutschen Bun-
destages und von der deutschen Öffentlichkeit – zu
Recht, meine ich – als ungeeigneter Beitrag zum Rechts-
frieden und zur inneren Einheit Deutschlands abgelehnt
worden. Denn worum geht es bei dieser Thematik?

In der DDR wurden aus politischen und ideologi-
schen Gründen und in nicht wenigen Fällen aus reinem
Machtkalkül Rechtsverletzungen staatlicherseits began-
gen bzw. zugelassen, die wegen des zugrunde liegenden
Motivs von der SED-hörigen Justiz nicht verfolgt wur-
den – und dies, obwohl in fast allen Fällen auch gegen
DDR-Recht verstoßen wurde. Erst nach dem politischen
Umbruch, nach der deutschen Einheit und dem Aufbau
einer rechtsstaatlichen Justiz in den neuen Ländern
konnte mit der Aufarbeitung dieses Relikts der DDR-
Geschichte begonnen werden.

Daß die erreichten Ergebnisse – das ist hier schon
vermerkt worden – bei den Bürgerinnen und Bürgern
und vor allen Dingen bei den Opfern nicht generell auf
Zustimmung gestoßen sind und nicht befriedigen konn-
ten, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber bedenken
wir: Auch darin unterscheiden sich rechtsstaatliche Ver-
fahren in Deutschland von politischen Strafprozessen,
ob in Waldheim oder in anderen Strafprozessen bis in
die letzten Monate der DDR unter der SED-Herrschaft.

Meine Damen und Herren, von den Rechtfertigern
der Unrechtstaten im DDR-System wird für die juristi-
sche Aufarbeitung von DDR-Unrecht der in der Nach-
kriegszeit aufgekommene Begriff der Siegerjustiz ver-
wendet. Schon der geschichtliche Bezug ist mehr als
fragwürdig. Dazu kommt, daß die Ergebnisse der Straf-
verfahren zum DDR-Unrecht einen, so meine ich, über-
zeugenden Beweis dafür liefern, daß die Rechte der An-
geklagten gewahrt und daß rechtsstaatliche Prozesse
durchgeführt wurden.

Die strafrechtliche Auseinandersetzung mit den Un-
rechtstaten während der DDR-Zeit, die schlechthin als
Regierungskriminalität bezeichnet werden, war und ist
unabdingbar. Der Rechtsstaat war dazu nicht nur gegen-
über den Opfern verpflichtet; vielmehr hat er damit auch
eine geschichtliche Lehre umgesetzt, die darin besteht,
daß es sich nicht lohnen darf, politisches Unrecht zu be-
gehen, weil am Ende Gerechtigkeit siegt und Täter zur
Verantwortung gezogen werden. Wer Demokratie
schützen und verhindern will, daß sich ähnliche Ent-
wicklungen wiederholen, muß nach dem Zusammen-
bruch der DDR auch die Auseinandersetzung mit dem
Unrecht dieses Regimes suchen. Die Bundesregierung
und die sie tragende Koalition sind dabei nicht auf ei-
nem Rachefeldzug, sondern sie überlassen diesen Prozeß
der unabhängigen Justiz.

Gleichzeitig sagen wir, daß wir für die Opfer der
Diktatur in der SBZ und in der DDR endlich Gerechtig-
keit schaffen müssen und die offensichtlichen Defizite in
den Rehabilitierungsgesetzen, die an dieser Stelle mehr-
fach erwähnt worden sind, endlich beseitigen müssen.

Dazu hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen. Ich
hoffe, daß wir noch in diesem Jahre das Gesetzgebungs-
verfahren abschließen können.

Um es auf den Punkt zu bringen: In Deutschland, ins-
besondere in den neuen Ländern, gibt es weder einen
sachlichen noch einen zeitlichen Ansatzpunkt dafür, eine
Amnestie für politische Straftäter zu erlassen. Eine Am-
nestie würde einen nicht zu verantwortenden Schluß-
strich unter die Aufarbeitung der DDR- und der SED-
Geschichte bedeuten. Dieses wäre ein falsches Signal
und würde erneut Risse in der Gesellschaft vertiefen.

Insofern ist die allgemeine Debatte über eine Amne-
stie für bestimmte Straftaten genauso überflüssig wie die
Diskussion über einen Straferlaß für Täter des DDR-
Systems. Eine Amnestie oder eine Teilamnestie für
SED-Straftäter wäre eine Verhöhnung der Opfer. Unser
Augenmerk muß sich darauf richten, für die Entschädi-
gung der Opfer einzutreten und endlich die notwendigen
gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Wir dürfen aber
nicht Entlastung und Wohl der Straftäter in den Blick
nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405720300
Für die CDU/CSU-
Fraktion spricht jetzt der Kollege Volker Kauder.


Volker Kauder (CDU):
Rede ID: ID1405720400
Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Amnestie ist dem
deutschen Rechtswesen nicht fremd. Aber sie ist in ei-
nem Rechtsstaat an enge Voraussetzungen gebunden.
Der Vorschlag aus der Fraktion der Grünen mißachtet,
daß man über dieses Instrument, das nur sehr spärlich
eingesetzt werden darf, nicht täglich frei verfügen kann.

Wie wenig man in der Fraktion der Grünen über die-
ses Thema nachgedacht hat, ist mir durch Zwischenrufe
und Äußerungen gerade in dieser Debatte deutlich ge-
worden. Auch Sie, sehr geschätzte Frau Kollegin Voll-
mer, verwenden in der Diskussion über die Amnestie
ständig den Begriff der Gnade. Dabei sind Amnestie
und Gnade zwei unterschiedliche Begriffe, die nichts
miteinander zu tun haben und von unserem Rechts-
system klar unterschieden werden. Das sollten Sie ei-
gentlich wissen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Das Gnadenrecht, das wir in der Bundesrepublik

Deutschland haben, ist eine ganz systematische und lo-
gische Fortsetzung der Einzelfallgerechtigkeit durch die
Rechtsprechung. Hier wird in einem Einzelfall geprüft,
ob sich vielleicht noch Gründe ergeben, die außerhalb
des eigentlichen Rechtssystems liegen, um im Ausnah-
mefall Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Es wird eben
nicht das Recht außer Kraft gesetzt. Es heißt nämlich
ausdrücklich: Gnade vor Recht. Das Entscheidende beim
Gnadenrecht ist – ganz im Gegensatz zur Amnestie –,
daß wie bei einem Gerichtsurteil einer die Verantwor-
tung für eine solche Entscheidung übernimmt.

Hans-Joachim Hacker






(A) (C)



(B) (D)


Ich bin einigermaßen zufrieden, daß sich die Bundes-
regierung klar erklärt hat. Ihr Koalitionspartner hat aber
gesagt – dieser Punkt schmerzt Sie etwas, Herr Staatsse-
kretär Professor Pick –, er befinde sich mit seinen Vor-
schlägen in guter Gesellschaft. Er hat Sie aber heute
damit nicht gemeint, was Sie angesichts der Tatsache,
daß Ihre Haltung in der Sache richtig ist, verkraften
können.

Richtig ist auch: Wenn wir über Amnestie reden, darf
keine falsche Botschaft ins Land gehen. Genau diese fal-
sche Botschaft geht aber von Ihrem Vorschlag aus, Herr
Beck und Herr Ströbele. Ihre Botschaft, die bei den
Menschen ankommt, heißt doch: Aus Anlaß eines gro-
ßen Festes machen wir ausgerechnet denjenigen ein Ge-
schenk, die dem Volk und dem einzelnen geschadet ha-
ben. Aber mit keinem Satz wird gesagt, daß wir den Op-
fern dieser Straftaten ein Geschenk machen müßten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dies ist die Verschiebung in der ganzen Diskussion.
Damit haben Sie dem Thema Opferschutz und Opfer-
Täter-Ausgleich keinen guten Dienst erwiesen.

Der zweite Punkt: Sie sind es gewesen, die, zusam-
men mit uns allen, gesagt haben: Es gibt Bereiche der
Kriminalität, in denen wir mehr machen müssen; Stich-
wort: Jugendkriminalität und Sexualkriminalität. In die-
sem Zusammenhang muß die Botschaft, daß eine Amne-
stie erfolgen soll, bei den Menschen falsch ankommen.

Ich halte es auch für völlig überzogen, daß der Deut-
sche Bundestag aus Anlaß eines solchen Festes eine
Gruppe herausgreift und ihr ein Geschenk macht. Wenn
wir ein Geschenk machen wollen, müssen wir uns über-
legen, ob wir ein Geschenk an die Bevölkerung insge-
samt machen. Aber wir dürfen nicht eine Gruppe he-
rausgreifen, die auch noch besonders problematisch ist.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Eine Vorratsamnestie, oder was wollen Sie?)


Wir lehnen die Amnestie deshalb ab.
Von der Amnestie, wie Sie sie vorgeschlagen haben

bzw. wie ich sie verstanden habe, geht auch keinerlei
Gerechtigkeit aus. Wieso soll gerade derjenige amne-
stiert werden, der eine Freiheitsstrafe bekommen hat,
während derjenige, der mit einer Geldstrafe belegt wor-
den ist, nicht berücksichtigt wird. Aus welchem Grund
wollen Sie das so machen? Ich habe manchmal den Ein-
druck – dieser eine, vielleicht etwas ironisierende Punkt
soll in dieser ansonsten ernsthaften Debatte doch ange-
sprochen werden –, daß Sie bei der Amnestie der Straf-
täter so verfahren wie bei der Ökosteuer: Wer am mei-
sten hat, dem wird am meisten erlassen, und derjenige,
der weniger hat, kommt nicht davon.

Wir können nur sagen: Es ist eine falsche Verbin-
dung, die Sie zu knüpfen versuchen. Sie haben damit
dem Gedanken einer rechtsstaatlich begründeten Amne-
stie keinen guten Dienst erwiesen. Sie haben im übrigen
der Bevölkerung wieder einmal gezeigt: Das Thema
Rechtsstaat, der Schutz vor Verbrechen ist bei Ihnen am
wenigsten gut aufgehoben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405720500
Das Wort hat der
Kollege Alfred Hartenbach, SPD-Fraktion.


Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1405720600
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auf
den Kern reduziert, lautet die zur Diskussion stehende
Frage: Ist es angemessen, den Beginn des dritten Jahr-
tausends mit der Forderung nach übergesetzlicher Ge-
rechtigkeit zu verbinden?

Die erste Jahrtausendwende nach Christi Geburt wur-
de damals in ein hochdramatisches Verhältnis zu dem
Wunsch nach höherer Gerechtigkeit gesetzt. Man er-
wartete die Wiederkunft Christi und damit nicht weniger
als den Endpunkt der Geschichte, das Ende der Welt.
Man erhoffte oder befürchtete – je nach Länge des Sün-
denregisters – den Beginn der göttlichen Herrschaft und
damit ein Zeitalter himmlischer Gerechtigkeit.

Der Glaube an die Magie der Zahl gehört heute der
Vergangenheit an. Aber auch die vergleichsweise be-
scheidene Verknüpfung des anstehenden Übergangs in
das nächste Jahrtausend mit der Frage eines Amnestie-
gesetzes erscheint aus unserer Sicht nicht angemessen.
Um die Anwort der großen Regierungsfraktion gleich
vorwegzunehmen: Wir sind der Meinung, daß wir kein
Amnestiegesetz brauchen.

Wir haben dafür gute Gründe: Erstens. Es bedarf kei-
nes Amnestiegesetzes, um dem Gesichtspunkt der Reso-
zialisierung oder der Möglichkeit der Schadenswieder-
gutmachung Rechnung zu tragen. Das Sanktionensystem
des geltenden Strafrechts dient nicht der blinden Ver-
geltung. Es ist bereits so weitgehend differenziert, daß
alle Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. Im übri-
gen ist die Regierungskoalition dabei, das Sanktionensy-
stem noch effektiver zu gestalten.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Da sind wir gespannt!)


In der Bundesrepublik Deutschland wird eine unbe-
dingte Freiheitsstrafe nur als Ultima ratio ausgespro-
chen. Unsere Rechtsprechung gibt keinen Anlaß, das
Ergebnis einer individuellen gerichtlichen Überprüfung
von Schuld und adäquater Sanktion im nachhinein durch
ein allgemeines Gesetz aufzuheben.

Unser Recht kennt als zweites die Möglichkeit der
Begnadigung im Einzelfall. Dieses Gnadenrecht steht
dem Bundespräsidenten und den Ministerpräsidenten der
Länder zu. Es ergänzt unser ausgefeiltes Rechtssystem,


(Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Sehr richtig!)


um dem Gedanken materieller Gerechtigkeit auch in den
– seltenen – Fällen Rechnung zu tragen, in denen die
Vollstreckung einer rechtskräftigen Verurteilung unbil-
lig erscheint. Eine derartige Entscheidung dient der Ein-
zelfallgerechtigkeit. Hier findet eine genaue Überprü-
fung der Umstände statt. Nur diese besonderen Gnaden-
gründe rechtfertigen die Durchbrechung der Rechtskraft
eines Urteils und die Ungleichbehandlung im Vergleich
zu anderen Tätern, deren Urteile vollstreckt werden. Ein

Volker Kauder






(B)



(A) (C)



(D)


Amnestiegesetz aus Anlaß der runden Zahl nimmt hier-
auf keine Rücksicht und erscheint willkürlich.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Drittens. Ich möchte nicht generell ausschließen, daß
ein Amnestiegesetz einen kriminalpolitischen oder ge-
sellschaftlichen Sinn haben kann. Dies kann zum Bei-
spiel der Fall sein – das ist heute einige Male angespro-
chen worden –, wenn sich die gesellschaftlichen Ver-
hältnisse geändert haben oder wenn Delikte betroffen
sind, die im Hinblick auf die Umstände ihrer Begehung
einer vergangenen Epoche angehören, so daß zugunsten
des inneren Friedens ein Schlußstrich gezogen werden
soll und kann.

Eine Amnestie kann den Sinn haben, gesetzlich
scheinbar legitimiertes Unrecht mit dem Ziel der Reha-
bilitierung der Opfer nun auch gesetzlich als Unrecht zu
bezeichnen. Ich denke an die Rehabilitierung der Opfer
des Naziregimes, aber auch an die Rehabilitierung der
Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen
DDR.

Der schlichte Wechsel in das Jahr 2000 markiert je-
doch weder den Übergang in eine neue geschichtliche
Epoche, noch bedeutet er eine Zäsur im Sinne eines
Wertewechsels. Nach dem Silvesterjubel wird nur eine
Neuerung übrigbleiben: das neue Datum.

Viertens. Eine Jahresjubelfeier ist nur für Diktaturen
und Unrechtsstaaten ein willkommener Anlaß für eine
Amnestie. Gerade die innere Grundlosigkeit derartiger
Amnestien ist hier die eigentliche, versteckte Botschaft.
Diese Botschaft richtet sich an Menschen, die der puren
Gewalt unterworfen sind. Sie heißt: Die Machthaber
verhaften zwar willkürlich, bei guter Laune und einem
schönen Fest kommt man aber auch wieder frei. Die
Botschaft heißt: Ertragt das willkürliche Unrecht des
heutigen Tages; eines späteren Tages werdet ihr genauso
willkürlich wieder freikommen.


(Zuruf von der SPD: So war es in der DDR!)

Eine derartige Amnestie ist vordemokratisch. Ich denke,
daß wir uns insoweit alle einig sind: Diese Art der Am-
nestie ist der Bundesrepublik nicht würdig.

Es ist gängige Praxis in unserem Land, daß zu einem
bestimmten Fest, nämlich dem Weihnachtsfest, denjeni-
gen, die nur noch wenige Tage zu verbüßen haben, exakt
zu diesem Zeitpunkt die Strafe erlassen wird. Es sind
Ausnahmen. Wir sollten es bei diesen Ausnahmen be-
lassen.

Ich glaube, daß Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
von der F.D.P., mit der Beantragung dieser Aktuellen
Stunde heute weder dem Rechtsstaat noch der Demo-
kratie noch sich persönlich einen Gefallen getan haben.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Die haben doch eine ganz gute Rede gehalten! – Zuruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.])


Ich darf Ihnen sagen, verehrte Kolleginnen und Kolle-
gen auf dieser Seite des Hauses: Die Koalition werden

Sie mit dieser Aktuellen Stunde nicht in Bedrängnis
bringen.


(Beifall bei der SPD – Walter Hirche [F.D.P.]: Es geht vielleicht nur um rechtsstaatliche Themen allgemein!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405720700
Es spricht jetzt die
Kollegin Dr. Susanne Tiemann, CDU/CSU-Fraktion.


Dr. Susanne Tiemann (CDU):
Rede ID: ID1405720800
Frau Präsiden-
tin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst ha-
be auch ich gedacht, daß diese Aktuelle Stunde nicht
nötig sei. Aber die Debatte hat mir gezeigt, daß sie doch
sehr nützlich ist. Zum einen hat mich sehr gefreut, daß
der Herr Staatssekretär die Konturen unseres Rechts-
staates so gut und präzise herausgearbeitet und dargelegt
hat, warum eine Amnestie in der vorgeschlagenen Form
eben nicht möglich ist. Zum anderen ist es meiner Mei-
nung nach sehr gut, daß wir uns einmal allgemein auf
die Konturen eines Rechtsstaates besinnen. Die Aktuelle
Stunde gibt uns Anlaß, dies zu tun.

Es wurde häufig gesagt, in anderen Ländern gehe das
mit der Amnestie doch auch, dort mache man es doch
auch. Ich glaube, gerade der Herr Staatssekretär hat
klargemacht, daß es um die Konturen unseres deutschen
Rechtsstaates geht, um den wir hier ringen. Wir können
auf Grund der Erfahrungen in der Vergangenheit sagen,
daß unser Rechtsstaat in vielfacher Hinsicht besonders
scharf konturiert ist. Nehmen Sie nur das Prinzip der
Gewaltenteilung.

Es wurde heute oftmals gesagt: Könige haben doch
auch schon Amnestie gewährt. Bereits im Alten Testa-
ment gab es das. – Wissen Sie, ich möchte eigentlich
nicht so gerne wieder in die Zeiten des Feudalismus zu-
rück. Ich dachte, das hätten wir überwunden.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Denken Sie an Honecker zum 40. Jubiläum der DDR!)


Ich fühle mich eigentlich recht wohl angesichts der
Überwindung solcher Strukturen und freue mich, daß
Montesquieu sich bei uns wirklich durchgesetzt hat.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor allen Dingen in Frankreich!)


– In Frankreich hat sich Montesquieu längst nicht so klar
durchgesetzt wie bei uns; aber nichts gegen unsere fran-
zösischen Freunde. – Unsere Gewaltenteilung erfordert,
daß der Gesetzgeber Zurückhaltung übt, wenn es darum
geht, in Entscheidungen der anderen Gewalt einzugrei-
fen. Dieses Eingreifen ist eben nur bei einem triftigen
Grund möglich. Es ist vom Staatssekretär sehr ein-
drucksvoll dargelegt worden, wann ein solcher Grund
vorliegen kann; das Jahr 2000 ist kein solcher triftiger
Grund.

Zweitens. Die Rechtsprechung ringt um Gerechtigkeit
im Einzelfall, um Individualgerechtigkeit, um die indi-
viduell gerechte Strafe. Durch eine Amnestie wird aber
Straffreiheit für einen großen Kreis von Straftaten be-
wirkt. Das ist gerade das Gegenteil von Einzelfallge-
rechtigkeit, auf die es uns im Rechtsstaat ankommt.

Alfred Hartenbach






(A) (C)



(B) (D)


Herr Beck, Sie haben so nett gesagt: Da schauen wir
ja dann auf die Gesinnung des jeweiligen Täters, der
amnestiert werden soll.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Es hat doch niemand von Gesinnung gesprochen!)


Wenn er verspricht, zukünftig nicht mehr straffällig zu
werden, und wenn die Prognose das in seinem Fall
stützt, dann wird er amnestiert, sonst nicht. –

Es ist gerade das Kennzeichen der Amnestie, daß
man nicht auf den einzelnen Täter schaut, sondern auf
eine Vielzahl von Straftaten – so das Bundesverfas-
sungsgericht, das eine Amnestie nur in Form eines all-
gemeinen Gesetzes für verfassungsrechtlich möglich
gehalten hat. Also auch hier geht das nicht, ein triftiger
Grund liegt nicht vor.

Meine Damen und Herren, ein nächster Punkt: Der
Rechtsstaat hat es an sich, daß er das Gewaltmonopol an
sich zieht. Ich glaube, es ist ein großer Vorteil unseres
Rechtsstaates, daß nur der Staat Recht mit Gewalt
durchsetzen kann und nicht der einzelne Bürger. Das ist,
glaube ich, ein großer Nutzen unseres Rechtsstaates,
über den ich wachen möchte, gerade wenn ich hier in
diesem Hause meine Tätigkeit ausüben darf. Wenn aber
der Rechtsstaat das Gewaltmonopol an sich zieht, dann
muß er auch den Strafanspruch, den dieses Gewaltmo-
nopol enthält, durchsetzen, dann haben die Bürger An-
spruch darauf, daß dieser Strafanspruch durchgesetzt
wird. Dann haben die Bürger das Vertrauen, daß der
Staat entsprechend handelt. Dieses Vertrauen darf er
nicht aus Gründen enttäuschen, die nicht unbedingt
zwingend und mit diesem Rechtsstaat nicht in Einklang
zu bringen sind.

Meine Damen und Herren, auch das Argument, nach
50 Jahren sei unsere Demokratie so gefestigt, daß wir es
uns leisten könnten, eine Amnestie zu erlassen, trägt
nicht; denn gerade wenn Rechtsstaat und Demokratie so
gefestigt sind, verdanken sie es einer konsequenten
Durchsetzung des Strafanspruches.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir würden diese Festigkeit von Demokratie und
Rechtsstaat gefährden, wenn wir anders verfahren wür-
den. Wir alle in diesem Hause wissen: Um Demokratie
und Rechtsstaat muß man täglich kämpfen. Man muß
täglich wachsam sein, damit man sie erhält. Man darf
sich nicht auf einer gefestigten Demokratie und auf
einem gefestigten Rechtsstaat, gewissermaßen auf einem
Amnestiekissen, ausruhen wollen.

Meine Damen und Herren, eine Erwägung, die Sie
bei Ihrem Vorschlag anstellen, hat mich natürlich be-
sonders verwundert, nämlich die Kostenerwägung: Die
Gefängnisse sind voll, das kostet so viel. – Ja wollen wir
denn Strafverwirklichung nach Kassenlage machen?


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wollen wir denn, wenn die Kassen leer sind, kurz mal
die Gefängnisse öffnen, damit wir wieder entlastet sind?
Ist das der rechtsstaatliche Strafanspruch? Fördert dies

das Vertrauen, das die Bürger in den Staat setzen? – Ich
wehre mich entschieden gegen eine solche Vorstellung.

Einen weiteren Aspekt möchte ich auch nicht unbe-
antwortet lassen: Es wurde gefragt, ob es nicht christlich
sei, eine solche Amnestie durchzuführen, gerade im Jahr
2000,


(Zustimmung der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


in dem wir uns an die Geburt Christi erinnern. Meine
Damen und Herren, ich frage Sie: Ist Strafe im Rechts-
staat unchristlich?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405720900
Frau Kollegin Tie-
mann, Sie müßten an Ihre Redezeit denken.


Dr. Susanne Tiemann (CDU):
Rede ID: ID1405721000
Sie wäre es
unter Umständen, wenn es Rache wäre. Aber Rache ist
das nicht, sondern es ist der Schutz der Bevölkerung, es
ist das Bemühen, den einzelnen wieder in die Gesell-
schaft einzugliedern. Genau das wollen wir in unserem
Rechtsstaat tun. Der Rechtsstaat hat es verdient, bewahrt
zu werden. Für solche Überlegungen, wie Sie sie ange-
stellt haben, ist er zu schade.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405721100
Frau Kollegin Mar-
got von Renesse, Sie haben jetzt das Wort für die SPD-
Fraktion.


Margot von Renesse (SPD):
Rede ID: ID1405721200
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Wenn man als vierter Redner
aus der betreffenden Arbeitsgruppe spricht, bleibt nicht
mehr viel zu sagen. Aber, Frau Kollegin Tiemann, der
letzte Punkt, den Sie angesprochen haben, veranlaßt
mich dazu, einige Bemerkungen zu machen. Vorhin
hörte ich den Zuruf von Frau Vollmer, in dem sie an das
jüdische, alttestamentliche Halljahr erinnerte. Frau
Vollmer, gerade Sie als gelernte Theologin wissen, daß
diese Einrichtung, die auch ich für sehr spannend halte,
zwar in einen religiös verfaßten, theokratischen Staat
paßt, in dem Versöhnung und Vergebung Rechtspflich-
ten sind. Wir aber können dies nicht verwirklichen.
Denn trotz der Bezugnahme auf Gott im Grundgesetz –
dies war heiß umkämpft, wie wir uns gut erinnern – ist
unser Staat eben nicht ein religiös verfaßter. Versöhnung
und Vergebung sind hochpersönliche Angelegenheiten,
die der Staat weder verwaltet noch verausgabt. Gleich-
wohl gibt es Gnade. Ich denke, daß wir uns darüber im
klaren sein müßten, daß trotz des Popanzes, der hier in
dieser Debatte – soweit ich ihr folgen konnte – aufge-
baut wurde, die Profile der Parteien in dieser Frage nicht
so scharf voneinander abgegrenzt sind.

Herr Westerwelle, Sie haben Ihre Rede mit einer ge-
radezu apokalyptischen Vision des Zerfalls des gesam-
ten Rechtsstaats, ausgelöst durch den Vorschlag der
Grünen, begonnen. Lassen Sie uns die Dinge auf ihren

Dr. Susanne Tiemann






(B)



(A) (C)



(D)


eigentlichen Kern zurückführen. Alle hier im Raum
Anwesenden wissen: Wer grundsätzlich für Amnestien
ist und sie als möglich betrachtet, ist deswegen kein
Feind des Rechtsstaates. Einverstanden? – Mit Sicher-
heit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


– Ich erwarte weitere Zustimmung. Sie wird mir nicht
zuteil. Ich glaube dennoch, daß wir uns darin einig sein
können.

Ein weiterer Punkt: Wer den Sinn, insbesondere den
spezial- und generalpräventiven Sinn, kurzer Freiheits-
strafen anzweifelt, ist, ganz generell, nicht jemand, der
kleine Straftaten – die Wörter „kleine Straftaten“ müßte
man in Anführungszeichen setzen, da sie demjenigen,
dem sie widerfahren, alles andere als klein erscheinen –
verharmlost und die Bevölkerung solchen Straftaten
massenhaft aussetzen will. Auch das scheint mir zu-
nächst einmal unstreitig zu sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Frage ist, was an deren Stelle tritt, wenn man Ge-

neral- und Spezialprävention – das tun wir alle; das be-
tone ich – nach wie vor hochhält. In bezug auf den Sinn
kurzer Freiheitsstrafen kann man wirklich Fragezeichen
setzen, ohne deswegen die Gerichte zu beschimpfen, die
sie verhängen. Denn im Augenblick haben die Gerichte
nicht so viele andere Möglichkeiten, vor allem bei der
Ersatzfreiheitsstrafe.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Umgekehrt wird man es bei den Grünen bestimmt
nicht, so hoffe und erwarte ich, für ausgeschlossen hal-
ten, daß man den Vorschlag, den einige von Ihnen ge-
macht haben, an sehr strengen Kriterien mißt. Sie wer-
den sicherlich einsehen, daß das Beispiel Frankreich für
uns nicht maßgeblich sein muß, ja nicht einmal sein
kann. Denn die Beziehung der Franzosen zu ihrem Staat
ist eine weitaus emotionalere und vertrauensvollere als
die Beziehung eines jeden Bundesbürgers bzw. einer je-
den Bundesbürgerin zu seinem Staat.

Die Sensibilität, mit der hier auf Gleichbehandlung
geachtet wird – dies ist ein entscheidendes Stück der
Verwirklichung von Recht und Legitimation des
Staates –, ist bei uns angesichts des berechtigten Miß-
trauens, das wir gegen staatliche Willkür jeder Art
haben, historisch verankert. Würde die Gleichbehand-
lung mißachtet, würde das den Rechtsfrieden massiv
erschüttern. Das ist ein Problem, das wir bei jeder Am-
nestie bedenken müssen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Natürlich habe ich – ähnlich wie der Kollege Stün-
ker – große Bedenken dagegen, daß Sie eine Amnestie
mit Einzelfallentscheidungen vermischen wollen. Denn
der Unterschied zwischen Amnestie und Einzelgnade ist,
daß bei der Amnestie die Rechtsgrundlage der Verur-

teilung selbst in Zweifel geraten ist und die Frage der
Prognose dabei unerheblich ist.

Frau Vollmer, als ich das erste Mal einen Blick in die
Gnadenordnung Nordrhein-Westfalens warf, habe ich
gedacht: Was ist denn das für ein komisches Ding? Das
ist eine Gnadenordnung mit einem korrekten, bis ins
einzelne durchgefeilten System von Vorschriften: Gnade
vor Recht, Recht der Gnade. Wir brauchen das Recht der
Gnade und eine sehr sensible Handhabung des Rechts
der Gnade, weil die Bevölkerung von uns erwartet, daß
wir eben nicht den Abglanz von Gottes Gnade verwal-
ten. Auch wenn Richter eine schwarze Robe anhaben
und damit Distanz markieren, sind sie deswegen in ihrer
Person keine charismatischen Führer des Volkes. Sie
sind vielmehr Diener des Rechts.

Gerade auf Grund unserer Geschichte müssen wir
wissen: Jedes Vorhaben einer Amnestie ist mit Vorbe-
halt zu genießen und sehr sorgfältig zu prüfen. Daraus
kann man ebensowenig eine Suppe kochen wie aus ei-
nem Gewürz. Es würzt die Suppe; aber es ist nicht ihr
Inhalt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)


Gestatten Sie mir ein letztes Wort zu dem von mir
sehr geschätzten Kommentator in der „Süddeutschen
Zeitung“, Herrn Prantl: Es stellt sich nicht die Alternati-
ve „Gnade oder Recht“; denn die Gnade ist im Recht
verankert, nicht nur bis zur Verurteilung, sondern auch
noch danach als korrigierende Gnade in vielen Stagen.
Die Verweigerung einer Amnestie ist keine Gnadenlo-
sigkeit; die Gnade wird dahin verwiesen, wohin sie bei
uns gehört, nämlich in das Recht.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [PDS])



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405721300
Letzter Redner in
dieser Debatte ist der Kollege Norbert Röttgen,
CDU/CSU-Fraktion.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1405721400
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! In dieser Debatte ist erfreuli-
cherweise vielfach betont worden, daß unser Rechtsstaat
nicht nach Fürstenlaune funktioniert, sondern daß insbe-
sondere rechtsstaatliches Strafen auf Rationalität, Be-
stimmtheit und Berechenbarkeit gründet. Nach dem vielen
Vernünftigen und Klugen, das heute gesagt worden ist,
verdient der Vorschlag der Grünen meiner Meinung nach
nicht viel mehr an kommentierender Zurückweisung.

Ich war übrigens schon vor der Debatte der Auffas-
sung, daß es angesichts der intellektuellen Qualität des
Vorschlages ein bißchen zuviel der Ehre ist, daß wir
heute breit darüber diskutieren; denn bei diesem Vor-
schlag handelt es sich weniger um einen Anschlag auf
den Rechtsstaat als vielmehr um eine Schnapsidee. Das
ist meine Meinung.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Margot von Renesse






(A) (C)



(B) (D)


Vor der Debatte war ich „amnestiegeneigt“. Ich habe
mich wirklich gefragt, warum man, wenn jemand einen
solch blöden Vorschlag macht, darüber groß reden muß.

Das Bemerkenswerte und ein bißchen auch Überra-
schende an dieser Debatte ist aber für mich, wie er-
kenntnisresistent sich die Grünen heute gezeigt haben.
Sie haben diesen Vorschlag hier so engagiert vertreten
und vorgetragen – zumindest der rechtspolitische Spre-
cher, immerhin das zweite Mitglied im Rechtsausschuß
für die Grünen im Bundestag –, daß man wirklich den
Eindruck haben muß, sie meinten es ernst.


(Margot von Renesse [SPD]: Das ist die Folge der Debatte! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich, ich meine alles ernst!)


Insofern muß ich entgegen meiner Einschätzung vor
der Debatte der F.D.P. zugeben: Die Debatte hat sich
gelohnt; denn es sind zwei Dinge herausgekommen:

Erstens. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit Ihrem
Vorschlag – und das nehme ich an, weil sie ihn hier so
engagiert vertreten haben –,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, hoffentlich!)


dann ist das meines Erachtens – ich glaube, auch andere
sind dieser Meinung – ein Indiz für die mangelnde
rechtsstaatliche Reife der Grünen. Wenn man dem klei-

neren Koalitionspartner in der aktuellen Bundesregie-
rung auf Grund seiner Argumentation und dieser rechts-
politischen Schnapsidee, die zudem noch ernst gemeint
ist, mangelnde rechtsstaatliche Reife attestieren muß,
dann ist das ein unerfreuliches Testat.

Zweitens. Erfreulich an dieser Debatte ist, daß alle
anderen Fraktionen, wenn ich von der PDS absehe – es
ist eine besondere Koalition, die sich in dieser rechts-
staatlichen Frage abzeichnet –, auch der Herr Par-
lamentarische Staatssekretär, in dieser Frage über-
einstimmen. Insofern hat sich diese Debatte doch ge-
lohnt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. so wie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1405721500
Ich schließe die Aus-
sprache. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am
Schluß unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages ein auf morgen, Donnerstag, den 30. September
1999, 9 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.