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    Plenarprotokoll 14/57 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 57. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5093 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Betei- ligung der Bundesrepublik Deutschland an der humanitären Hilfe für Osttimor; aktu- elle Fragen) ................................................ 5073 A Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5073 B Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 5074 A Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5074 A Dr. Norbert Blüm CDU/CSU........................... 5074 D Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5075 A Wolfgang Gehrcke PDS................................... 5075 B Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5075 C Volker Neumann (Bramsche) SPD.................. 5076 B Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5076 C Reinhold Robbe SPD....................................... 5076 D Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5077 A Dr. Carsten Hübner PDS.................................. 5077 B Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5077 C Adelheid Tröscher SPD ................................... 5077 D Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5078 A Hermann Gröhe CDU/CSU ............................. 5078 A Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5078 B Dirk Niebel F.D.P. ........................................... 5079 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 5079 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/1649 vom 24. September 1999) .......................................................... 5079 C Schaffung eines Künstlergemeinschaftsrechts MdlAnfr 1 Dr. Heinrich Fink PDS Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ .............. 5079 C ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS.......................... 5079 D Verhinderung der geplanten Hühneraufzucht- station an der tschechisch-deutschen Grenze MdlAnfr 4 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU ............. 5080 B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ................... 5080 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU...................... 5081 B ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 5081 D Schließung deutscher Auslandsvertretungen und Schaffung gemeinsamer Botschaften der EU in Drittländern MdlAnfr 7 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA............... 5082 B ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ... 5082 D ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ....... 5083 A ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 5083 C Kürzung bzw. Streichung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der Beschaffung von Führungs- und Einsatzmitteln für die II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 Bereitschaftspolizeien der Länder; Auswir- kungen MdlAnfr 9, 10 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 5084 A ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU.................... 5084A, C ZusFr Arne Fuhrmann SPD ............................. 5085 B Fehlbetrag in der gesetzlichen Rentenversi- cherung durch die Senkung der Versiche- rungsbeiträge für Zivildienstleistende MdlAnfr 19 Thomas Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5085 C ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU.............. 5085 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5086 A ZusFr Arne Fuhrmann SPD ............................. 5086 B Strafverfahren und Verurteilungen nach § 25 Ladenschlußgesetz in den letzten 10 Jahren MdlAnfr 24 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5086 B ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. ............................. 5086 C Versorgung Pflegebedürftiger in Heimen mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V MdlAnfr 30, 31 Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 5087 B, 5089 B ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU 5087 C, 5089 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ................... 5088 C, 5090 A ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU ............ 5088 D, 5090 B Rechtsanspruch aller Versicherten, auch bei Unterbringung in Pflegeeinrichtungen, auf Versorgung mit Hilfsmitteln gem. § 33 SGB V MdlAnfr 32 Dr. Michael Meister CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 5090 C ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU ............ 5091 A ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 5091 C Art und Finanzierung eines neutralen Patien- tenberatungsnetzwerks MdlAnfr 33 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 5091 D ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. ............................ 5092 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5093 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Forderung nach einer Jahrtausendamnestie...................... 5093 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P.......................... 5093 C Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 5095 A Norbert Geis CDU/CSU .................................. 5096 A Volker Beck (Köln) Bündnis 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5097 A Wolfgang Gehrcke PDS .................................. 5098 B Joachim Stünker SPD ...................................... 5099 B Dr. Eckart Werthebach, Senator (Berlin)......... 5100 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS/DIE GRÜNEN ........................................................ 5101 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 5102 C Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 5103 D Volker Kauder CDU/CSU ............................... 5104 C Alfred Hartenbach SPD ................................... 5105 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU .................... 5106 C Margot von Renesse SPD ................................ 5107 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 5108 D Nächste Sitzung ............................................... 5109 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5111 A Anlage 2 Einsatz der Marine zum Küstenschutz MdlAnfr 2 – Drs 14/1649 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 5111 B Anlage 3 Einschränkung einer Erwerbstätigkeit bei Be- zug von Erziehungsgeld MdlAnfr 3 – Drs 14/1649 Benno Zierer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ.. 5111 D Anlage 4 Äußerungen des Staatssekretärs im Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenar- beit, Erich Stather, über den Intendanten der Deutschen Welle MdlAnfr 5, 6 – Drs 14/1649 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr Erich Stather BMZ................... 5112 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 III Anlage 5 Lösung von Problemen des Eigentums der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeutschen mit der Tschechischen Re- publik MdlAnfr 8 – Drs 14/1649 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Vollmer AA.............. 5112 B Anlage 6 Arbeitsplatzabbau durch die ab 1. Juni 1999 abgelaufene Duty-Free-Regelung MdlAnfr 11, 12 – Drs 14/1649 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5112 C Anlage 7 Erhöhte Besteuerung von Kapitalerträgen; eu- ropäische Koordination; Wettbewerbsverzer- rungen durch die bei der Ökosteuer geltende einseitige Begünstigung verschiedener Bran- chen MdlAnfr 13, 14 – Drs 14/1649 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5112 D Anlage 8 Weiterleitung des Förderplans für die Ent- wicklung des ländlichen Raums in Nordrhein- Westfalen an die EU-Kommission MdlAnfr 15 – Drs 14/1649 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 5113 A Anlage 9 Kostenmehrbelastung für Holzwerke durch das neue Forstabsatzfondsgesetz MdlAnfr 16, 17 – Drs 14/1649 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 5113 B Anlage 10 Nichtbeteiligung der Freien Berufe an „Bündnis für Arbeit“ MdlAnfr 18 – Drs 14/1649 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5113 D Anlage 11 Bundeszuschüsse und Versicherungsbei- träge zur Rentenversicherung 1999 bis 2003 mit und ohne Berücksichtigung der Öko- steuer MdlAnfr 20, 21 – Drs 14/1649 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA ......... 5114 A Anlage 12 Durchsetzung von Betriebsratswahlen gem. Betriebsverfassungsgesetz gegen den Wider- stand der Geschäftsleitung; Ahndung fristlo- ser Kündigungen nach § 119 Betriebsverfas- sungsgesetz MdlAnfr 22, 23 – Drs 14/1649 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 5115 A Anlage 13 Arbeitserlaubnis für Angehörige deutscher Soldaten in den USA MdlAnfr 25 – Drs 14/1649 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5115 D Anlage 14 Aussage der Wehrbeauftragten zur „Sachkun- de bzw. pädagogischen Befähigung“ von Vorgesetzten bei der Bundeswehr; finanzielle Förderung der Dissertation und Promotion ehemaliger und unmittelbar vor der Beendi- gung des Dienstverhältnisses stehender Sol- daten im Rahmen des Soldatenversorgungs- gesetzes MdlAnfr 26, 27 – Drs 14/1649 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5116 A Anlage 15 Schutz der Bundeswehrsoldaten bei der Aus- übung polizeilicher Aufgaben im Kosovo; Zukunftsaussichten des Lenkflugkörpers „Taurus“ MdlAnfr 28, 29 – Drs 14/1649 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg........ 5116 D Anlage 16 Aufnahme des Baus der A 72 von Chemnitz bis Leipzig und des City-Bahntunnels in Leipzig in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 34, 35 – Drs 14/1649 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5117 B IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 Anlage 17 Verbesserung des Güter- und Personenver- kehrs auf der rechtsrheinischen Eisenbahn- strecke zwischen Oberhausen und Elten (bei Emmerich) angesichts des ab 2006 zu erwar- tenden vermehrten Verkehrsaufkommens durch die holländische Bettuwe-Linie (Rot- terdam-Sevenaar) MdlAnfr 36 – Drs 14/1649 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5117 D Anlage 18 Bisher eingesetzte Finanzmittel für Planung und Bau der ICE-Strecke Stuttgart-München MdlAnfr 37 – Drs 14/1649 Dr. Christian Ruck CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5118 B Anlage 19 Planfeststellung für zwei zusätzliche Gleise auf der Rheintalstrecke zwischen Offenburg und Basel; Lärmsanierung MdlAnfr 38, 39 – Drs 14/1649 Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5118 C Anlage 20 Auswirkungen und Folgerungen hinsichtlich der Nicht-Ratifizierung des OECD-Schiffbau- Abkommens MdlAnfr 40 – Drs 14/1649 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW........ 5119 C Anlage 21 Äußerungen des Beauftragten der Bundesre- gierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien zu den Mitteln für die Kultur- förderung gem. § 96 Bundesvertriebenenge- setz MdlAnfr 41 – Drs 14/1649 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Michael Naumann BK .......... 5119 D Anlage 22 Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Hof- bibliothek zu Donaueschingen MdlAnfr 42, 43 – Drs 14/1649 Lothar Mark SPD Antw StMin Dr. Michael Naumann BK .......... 5120 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5073 (A) (C) (B) (D) 57. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 Beginn: 13.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5111 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 29.9.99 *) Böttcher, Maritta PDS 29.9.99 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 29.9.99 Dautzenberg, Leo CDU/CSU 29.9.99 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.9.99 Flach, Ulrike F.D.P. 29.9.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 29.9.99 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 29.9.99 Gebhardt, Fred PDS 29.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 29.9.99 Hornung, Siegfried CDU/CSU 29.9.99 Hovermann, Eike SPD 29.9.99 Imhof, Barbara SPD 29.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 29.9.99 Leidinger, Robert SPD 29.9.99 Lennartz, Klaus SPD 29.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 29.9.99 Ohl, Eckhard SPD 29.9.99 Schily, Otto SPD 29.9.99 Schösser, Fritz SPD 29.9.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 29.9.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 29.9.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 2): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die eu-ropäische Schiffbauförderung über das Jahr 2000 hinaus für denFall gewährleistet wird, daß das OECD-Schiffbau-Abkommenbis zum Ende des kommenden Jahres nicht ratifiziert sein sollte,und welche Konsequenzen zieht sie auf nationaler und europäi-scher Ebene aus der bisherigen Nicht-Ratifizierung dieses Ab-kommens, das zu einer Zementierung der bestehenden Wettbe-werbsverzerrungen zugunsten asiatischer Anbieter führen könn-te, für die aktuelle deutsche Schiffbauförderung? Die seit 1. Januar diesen Jahres geltende EU- Verordnung zur Neuregelung der Beihilfen für den Schiffbau wurde im Hinblick auf die seit Anfang 1996 ausstehende Inkraftsetzung des OECD-Schiffbauabkom- mens in Kraft gesetzt. Ziel der Verordnung ist es, ange- sichts einer fehlenden internationalen Subventionsdiszi- plin die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Schiff- bauindustrie durch die verstärkte Anwendung horizon- taler Instrumente, insbesondere im Bereich von For- schung und Entwicklung, zu stärken. Gleichzeitig sollte sowohl gegenüber den USA, die als einziger Vertrags- partner das OECD-Abkommen nicht ratifiziert haben, als auch gegenüber den anderen Vertragspartnern ein Signal gesetzt werden. Die EU-Mitgliedstaaten wollten damit deutlich machen, daß sie weiterhin hinter dem mit dem OECD-Abkommen verfolgten Ziel des Abbaues von Schiffbaubeihilfen stehen. Die Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Schiffbauförderung im EU-Bereich wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr fallen. Die Diskussion dieser Frage wird stark von den von der EU-Kommission vor- zulegenden Berichten über wettbewerbsverzerrende Praktiken beeinflußt werden. Neben einer Analyse der Marktlage will die EU-Kommission auch mögliche han- delspolitische Reaktionen auf eventuell bestehende wettbewerbsverzerrende Praktiken aufzeigen. Der erste dieser Berichte soll auf dem Industrierat am 9. Novem- ber d.J. behandelt werden. Erst nach Vorlage dieser Be- richte kann auf nationaler und EU-Ebene über das wei- tere Vorgehen diskutiert und entschieden werden. Dabei werden auch die haushaltspolitischen Rahmen- bedingungen zu berücksichtigen sein. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen im Schiffbaubereich hat die Bundesregierung eine Reihe von Schritten unternommen, um die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen durch außereuropäische Wett- bewerber – insbesondere durch Südkorea – anzumahnen. Da bislang kein Nachweis geführt werden konnte, daß Südkorea Preisdumping betreibt, kommt der strikten Einhaltung der IWF-Auflagen eine um so größere Be- deutung zu. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 3): Wie bewertet die Bundesregierung die Erwägung, die durch§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 und § 15 Abs. 4 des Bundeserziehungsgeld-gesetzes gegebene Möglichkeit, während des Bezugs von Erzie-hungsgeld gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ineiner näher festzulegenden Weise einzuschränken, damit durchdie hierdurch frei werdenden Arbeitsplätze Arbeitslosen eineChance gegeben werden kann? Die Bundesregierung lehnt eine Einschränkung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die zulässige Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs ab. Er- 5112 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) ziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind wichtige fami- lienpolitische Maßnahmen auch für die erleichterte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die mögliche Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub verbessert das Familieneinkommen und erhält die berufliche Qualifi- kation. Arbeitgeber können nach § 21 des Bundeserzie- hungsgeldgesetzes während des Erziehungsurlaubs be- fristete Arbeitsverträge mit Vertretungskräften abschlie- ßen und somit flexibel vorgehen. Allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen, daß der Erziehungsurlaub in den Betrieben oft so gestaltet wird, daß vielfach keine Ersatzkräfte während des Erziehungsurlaubs eingestellt werden und damit auch kaum Arbeitsplätze für Arbeits- lose entstehen. Der Bundesregierung liegen jedoch keine statistisch belegten Einzeldaten vor. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Erich Stather auf die Fragen des Ab- geordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Fragen 5 und 6): Treffen Informationen zu, daß der Staatssekretär im Bun-desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, ErichStather, am 3. September 1999 bei einem Besuch des Deutsche-Welle-Fortbildungszentrums in Berlin gegenüber LeitendenMitarbeitern der Deutschen Welle geäußert haben soll, der In-tendant sei ein Problem für die Bundesregierung und müsseweg? Treffen Informationen zu, daß der Staatssekretär im Bun-desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, ErichStather, bei einem Besuch am 3. September 1999 bei der Deut-schen Welle in Berlin Leitende Mitarbeiter aufgefordert hat, ihreLoyalitätspflicht gegenüber dem Deutsche-Welle-Unterneh-menschef aufzugeben und in diesem Zusammenhang geäußerthaben soll, auch er müsse sich in seinem Ministerium immerwieder neue Loyalitäten „suchen und sichern“? Die Informationen treffen nicht zu. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1649 Frage 8): Wird die Bundesregierung die Entscheidung des tschechi-schen Verfassungsgerichtes vom 9. September 1999, wonachAngehörige der deutschen und ungarischen Minderheit in derTschechischen Republik Anrecht auf die volle Rückgabe ihresvon den Nachkriegsregierungen beschlagnahmten Eigentumshaben, nutzen, um mit der Tschechischen Republik konstruktiveGespräche über mögliche Lösungen der offenen Eigentumsfra-gen der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeut-schen aufzunehmen? Das zitierte Urteil des tschechischen Verfassungsge- richts und die Urteilsbegründung sind noch nicht veröf- fentlicht. Die Bundesregierung kann daher zur Zeit noch keine Stellungnahme dazu abgeben. Zu gegebener Zeit ist sie hierzu gerne bereit. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 11 und 12): Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen widerlegen,daß aufgrund der abgelaufenen Duty-free-Regelung ab dem1. Juli 1999 über zehntausend Arbeitsplätze abgebaut werden,und gibt es schon einzelne Anzeichen hierfür? Was hat die Bundesregierung getan, um einen solchen Ar-beitsabbau zu verhindern? Zu Frage 11: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über einen Arbeitsplatzabbau aufgrund der abgelaufenen Tax-free- Regelung vor. Ich darf insoweit auf die Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage Nr. 104 vom August 1999 verweisen. Zu Frage 12: Siehe Antwort zur vorherigen Frage. Im übrigen kann bei entstehenden wirtschaftlichen und sozialen Proble- men in den strukturschwachen Küstenregionen auf vor- handene Förderinstrumentarien der Europäischen Union zurückgegriffen werden. Daneben sind nationale und re- gionale Interventionsmöglichkeiten der Wirtschaftsför- derung zu prüfen. Bei der Wirtschaftsförderung handelt es sich grundsätzlich um eine Länderkompetenz. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 13 und 14): Plant die Bundesregierung aufgrund der Aussage, daß dieKapitalerträge in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländernniedrig besteuert werden (vgl. Handelsblatt vom 22. September1999), eine erhöhte Besteuerung der Kapitalerträge, und wennja, wie soll eine europäische Koordination erfolgen? Wie steht die Bundesregierung zu den Vorwürfen verschie-dener Wirtschaftsverbände, daß die Ökosteuer aufgrund der ein-seitigen Begünstigung verschiedener Branchen Wettbewerbs-verzerrungen hervorruft, und wie beurteilt sie eine wahrscheinli-che Verfassungsklage? Zu Frage 13: Der Hinweis des Abgeordneten Schwanhold, in Deutschland würden Kapitalerträge „ausgesprochen ge- ring“ besteuert, bezieht sich nicht auf das aktuelle Steu- erniveau, sondern offensichtlich auf eine unzureichende steuerliche Erfassung von Zinseinkünften. Insbesondere die Kapitalflucht in das Ausland führt zu Steuerausfällen. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb für eine rasche Einführung eines EU-weiten Mindeststandards zur Verbesserung der steuerlichen Er- fassung von Sparerträgen, die im Ausland erzielt wer- den. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5113 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 14: Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerre- form sieht einen ermäßigten Energiesteuersatz in Höhe von 20% der Regelsätze ausschließlich für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft vor. Wegen der noch aus- stehenden Harmonisierung der Energiebesteuerung auf EU-Ebene sind diese Sonderregelungen erforderlich, um eine Gefährdung der internationalen Wettbewerbsfähig- keit der in der Bundesrepublik produzierten Güter aus- zuschließen. Der Gesetzgeber hat die Handels- und Dienstleistungsunternehmen nicht in die Steuerbegün- stigungen einbezogen, da dieser Sektor in der Regel in- ternationalen Wettbewerbsdruck nicht im gleichen Maße ausgesetzt ist. Da der internationale Wettbewerbsdruck für das Pro- duzierende Gewerbe eine andere Qualität hat als für den Handels- und den Dienstleistungssektor, liegt die im Rahmen der ökologischen Steuerreform vorgenommene Differenzierung im gesetzgeberischen Gestaltungsspiel- raum und ist aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig. Eine etwaige Verfassungsbeschwerde würde daher nach Einschätzung der Bundesregierung ohne Erfolg bleiben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Druck- sache 14/1649 Frage 15): Ist der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft undForsten, Karl-Heinz Funke, bereit, den Förderplan des nord-rhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt, Raumordnungund Landwirtschaft für die Entwicklung des ländlichen Raumsvor dem Hintergrund der darin enthaltenen Förderung von FFH-und Vogelschutzgebieten zu unterstützen und ihn unverzüglichan die Europäische Kommission weiterzuleiten? Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bislang nicht wei- tergeleitet, da keine Klarheit über die Aufteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung auf die Bundeslän- der bestand. Bei einer Bund-Länder-Besprechung am 13. 9. 1999 konnte hierzu Einvernehmen erzielt werden. Den Ländern wurde mit Schreiben vom 21. 9. 1999 die Verteilung der Mittel mitgeteilt. Nach Anpassung der Finanztabelle durch das Land Nordrhein-Westfalen kann der Plan an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Die Frage einer Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in den FFH- und Vogelschutzgebieten bedarf noch weiterer Klärung. Zum einen sind die FFH-Gebiete noch nicht endgültig ausgewiesen. Zum anderen ist die Finanzierung des FFH-Ausgleichs noch offen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Novellierung desForstabsatzfondgesetzes, die zu einer erheblichen Kostenbela-stung für Holzwerke in Deutschland geführt hat, die überwie-gend Holz aus heimischen Wäldern schneiden? Sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken,weil Holzwerke, die nur Importholz schneiden, nicht mit diesenzusätzlichen Kosten belastet werden? Zu Frage 16: Die Dachverbände der Forst- und Holzwirtschaft (Deutscher Forstwirtschaftsrat und Deutscher Holzwirt- schaftsrat) hatten sich dafür ausgesprochen, die Säge-, Furnier- und Sperrholzwerke in den Regelungsbereich des Forstabsatzfondsgesetzes einzubeziehen, da sich diese Branche auf Grund ihrer Struktur nicht in der Lage sah, die erforderlichen Mittel für eine effektive Gemein- schaftswerbung aus eigener Kraft selbst einzusammeln. Dabei hatte die Holzwirtschaft eine Beteiligung an den Abgaben mit einem Anteil von 3 v.T. des Warenwertes des aufgenommenen inländischen Stammholzes selbst vorgeschlagen. Die Novellierung des Forstabsatzfondsgesetzes er- folgte als Initiative der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und F.D.P. Durch die Novellierung wurde die bestehende Abga- be der Forstwirtschaft auf inländisches Stammholz in Höhe von 5 v.T. auf 8 v.T. erhöht und zwischen Forst- wirtschaft und stammholzbearbeitender Holzwirtschaft im Verhältnis 5 : 3 aufgeteilt. Wie die Abgabenpflichti- gen die Abgabe realisieren, entscheidet letztlich der Markt, da das neue Holzabsatzfondsgesetz nicht die In- halte der auf privatrechtlicher Basis abzuschließenden Holzkaufverträge oder Holzrechnungen regelt. Zu Frage 17: Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Mit den auf inländisches Holz erhobenen Abgaben fördert der Holzabsatzfonds gemäß § 2 Abs. 1 des Holz- absatzfondsgesetzes den Absatz und die Verwendung von Erzeugnissen der deutschen Forst- und Holzwirt- schaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit modernen Mitteln und Methoden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Frage 18): Bedeutet die Nichtbeteiligung der Freien Berufe am Bündnisfür Arbeit, daß die Bundesregierung die Freien Berufe als Ar-beitgeber für nicht arbeitsmarktrelevant hält? In den Vorgesprächen vor dem ersten Spitzenge- spräch des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit am 7. Dezember 1998 wurde mit Spitzenvertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften vereinbart, den Teilnehmerkreis relativ klein zu halten, um ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen. 5114 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Die Entscheidung, den Teilnehmerkreis klein zu hal- ten und das Festhalten an dieser restriktiven Linie, hat sich als richtig erwiesen. Aus diesem Umstand zu schließen, die Bundes- regierung halte die Freien Berufe als Arbeitgeber für nicht arbeitsmarktrelevant, entbehrt jeder Grund- lage. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 20 und 21): Wie entwickeln sich die Bundeszuschüsse zur Rente, mit undohne Berücksichtigung der Ökosteuer, in den Jahren 1999, 2000,2001, 2002 und 2003 im Vergleich zur bis Oktober 1998 gelten-den Gesetzeslage in Deutschland, unterstellt das Konzept derBundesregierung zum sog. Zukunftsprogramm träte unverändertin Kraft? Wie entwickeln sich die Rentenausgaben des Bundes und dieBeitragssätze, mit und ohne Berücksichtigung der Ökosteuer, inden Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 im Vergleich zurbis Oktober 1998 geltenden Gesetzeslage in Deutschland, unter-stellt das Konzept der Bundesregierung zum sog. Zukunftspro-gramm träte unverändert in Kraft? Die Beantwortung der Frage nach der Entwicklung des Bundeszuschusses in der Variante des Zukunftspro- gramms ohne Berücksichtigung der Ökosteuer ist nicht möglich. Dies gilt ebenfalls für die in Nr. 21 gestellte Frage nach der Entwicklung der Rentenausgaben des Bundes und des Beitragssatzes in der Variante des Zu- kunftsprogramms ohne Ökosteuer. Grund dafür ist, daß die erste Stufe der ökologischen Steuerreform bereits in Kraft getreten ist und in Verbin- dung mit dem Rentenkorrekturgesetz zu einer Absen- kung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte geführt hat. Dieses Ziel wurde da- durch erreicht, daß die Rentenkasse gezielt um versiche- rungsfremde Leistungen entlastet wurde, die nunmehr systemgerecht aus dem Bundeshaushalt finanziert wer- den. Im einzelnen: – Der Bund zahlt ab 1. Juni 1999 echte Beiträge für die Kindererziehung (1999: 13,6 Milliarden DM und 2000: 22,4 Milliarden DM) – Der Bund übernimmt ab 1999 in vollem Umfang die Kosten für einigungsbedingte Leistungen (insbeson- dere Auffüllbeträge) (1999: 2,9 Milliarden DM und 2000: 2,5 Milliarden DM) Zusammen mit anderen Maßnahmen konnte der Bei- tragssatz ab dem 1. April 1999 von 20,3% auf 19,5% ge- senkt werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Zu- kunftsprogramm ist in Verbindung mit der zweiten Stufe der ökologischen Steuerreform ein weiterer Schritt, die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft auf einem niedri- gen Niveau zu stabilisieren. Das Zukunftsprogramm er- gibt sich in logischer Konsequenz zum Rentenkorrek- turgesetz, das auf der Grundlage der 1. Stufe der ökolo- gischen Steuerreform vom Deutschen Bundestag be- schlossen worden ist. Die Frage, wie das Ziel der Bun- desregierung, versicherungsfremde Leistungen sachge- recht zu finanzieren und die Sozialversicherungsbeiträge abzusenken, ohne ökologische Steuerreform erreicht worden wäre, ist spekulativer Natur. Das Zukunftspro- gramm sowie das vorangegangene Rentenkorrekturge- setz und die damit verbundenen Beitragssatzsenkungen sind ohne ökologische Steuerreform nicht denkbar. Inso- fern ist ein Vergleich nur sinnvoll zwischen dem kom- pletten Zukunftsprogramm 2000 – ohne die Herausnah- me elementarer Bestandteile bzw. bereits verabschiede- ter und in Kraft getretener Gesetze – und der bis Okto- ber 1998 geltenden Gesetzeslage einschließlich der von der Bundesregierung seinerzeit beschlossenen Steuerre- form. Ebenso wie es nicht möglich ist, das Zukunftspro- gramm ohne Ökosteuerreform darzustellen, macht auch eine Darstellung der Entwicklung der Bundeszuschüsse und Beitragssätze nach der bis Oktober 1998 geltenden Rechtslage ohne die von der alten Bundesregierung be- schlossenen Steuerreform keinen Sinn. Um die Frage sachgerecht zu beantworten, werden daher das Konzept der neuen Bundesregierung und das Konzept der alten Bundesregierung miteinander verglichen. Die Antwort auf Ihre Frage hat eine umfangreiche Reihe von Zahlen und Daten zur Folge. Ich reiche Ihnen daher zum besseren Verständnis den Tabellenteil schriftlich nach. Zusammenfassend kann folgendes festgehalten wer- den: Der neuen Bundesregierung ist es bereits zu Anfang dieser Legislaturperiode gelungen, die Rentenkasse um die versicherungsfremden Leistungen zu entlasten und den Beitragssatz deutlich zu senken. Wie bereits er- läutert, erfolgte der erste Schritt zur Senkung des Rentenbeitrags durch die Einnahmen der ökologischen Steuerreform mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeit- nehmerrechte vom 19. Dezember 1998. Danach wird das Aufkommen aus der 1. Stufe der Öko-Steuer- reform zur Entlastung des Beitragssatzes um 0,8 v.H. eingesetzt entsprechend der Vereinbarung im Koali- tionsvertrag. Dieses Konzept wird mit dem Zukunftsprogramm weiterverfolgt. Die Einnahmen aus der zweiten Stufe Öko-Steuerreform werden zur Aufstockung des zusätz- lichen Bundeszuschusses verwandt und bewirken damit eine weitere Absenkung des Beitragssatzes. Dadurch wird es möglich sein, den Beitragssatz mittelfristig unter 19 Prozent zu senken. Im Vergleich hierzu steigt der Beitragssatz nach dem Konzept der alten Regierung be- reits im Jahre 2001 auf über 21 Prozent an und ist in der Folgezeit noch höher. Die Ursache dafür ist in erster Linie darin zu sehen, daß dieses Konzept keine weite- ren Maßnahmen vorsah, die versicherungsfremden Leistungen aus der Beitragsfinanzierung herauszuneh- men. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5115 (A) (C) (B) (D) Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Druck- sache 14/1649 Fragen 22 und 23): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das im Be-triebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschriebene Recht aufWahl eines Betriebsrates auch gegen den Widerstand der Ge-schäftsleitung durchzusetzen? Trifft es zu, daß Straftaten nach § 119 BetrVG (fristloseKündigung nach Vorbereitung zur Betriebsratswahl) nicht ver-folgt werden können, wenn kein Belegschaftsmitglied gewerk-schaftlich organisiert oder bereit ist, seine Gewerkschaftsmit-gliedschaft aus Angst vor Kündigung zuzugeben? Zu Frage 22: Das Betriebsverfassungsgesetz stellt in aller Regel ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, damit das Recht auf Wahl eines Betriebsrates auch gegen den Widerstand des Arbeitgebers durchgesetzt werden kann. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Einzelfällen Arbeitgeber versuchen, die Wahl eines Betriebsrates in ihrem Betrieb zu verhindern. Das Betriebsverfassungs- gesetz bestimmt, daß niemand die Wahl des Betriebsra- tes behindern darf, und bietet für die betroffenen Arbeit- nehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften weitreichende Möglichkeiten, auch gegen den Wider- stand des Arbeitgebers die Wahl des Betriebsrates ein- zuleiten und durchzuführen. Ohne daß es einer Zustim- mung des Arbeitgebers bedarf, können bereits drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb ver- tretene Gewerkschaft die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einberufen oder – in Ausnah- mefällen – die Bestellung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht beantragen. Dieses kann in Betrieben ab 21 Arbeitnehmern sogar externe Gewerkschaftsmitglie- der in den Wahlvorstand berufen. Kündigt der Arbeitge- ber Arbeitnehmern, weil sie sich ordnungsgemäß für die Wahl eines Betriebsrates eingesetzt haben, ist die Kün- digung unwirksam. Außerdem sind die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlbewerber kündigungs- rechtlich besonders geschützt. Im Rahmen der anstehenden Reform des Betriebsver- fassungsgesetzes prüft das Bundesministerium für Ar- beit und Sozialordnung derzeit die Möglichkeiten, das Wahlverfahren für kleinere Betriebe zu vereinfachen. Hier sollte die Wahl des Betriebsrates auf einer einzigen Betriebsversammlung ermöglicht werden. Dann haben Wahlkandidaten auch im Vorfeld keine Sanktionen des Arbeitgebers zu befürchten, so daß mehr Arbeitnehmer als bisher in kleineren Unternehmen bereit sein werden, zum Betriebsrat zu kandidieren. Zu Frage 23: § 119 BetrVG stellt u.a. die Behinderung oder Beein- flussung von Betriebsratswahlen unter Strafe. Die Straf- verfolgung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag u.a. des Betriebsrates, des Wahlvorstandes oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Daher ist die Gewerkschaftszugehörigkeit unter Druck geratener Arbeitnehmer nicht Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Der einzelne Arbeitnehmer, der sich für die Wahl ei- nes Betriebsrats eingesetzt hat und deshalb vom Arbeit- geber unter Druck gesetzt wird, kann die Strafverfol- gung nicht beantragen. Konnte aber im konkreten Ein- zelfall der Arbeitgeber durch seine Einflußnahme die Bestellung des Wahlvorstandes und die erstmalige Wahl eines Betriebsrates verhindern, kommen Wahlvorstand und Betriebsrat als Antragsberechtigte nicht in Betracht. Sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht gewerkschaft- lich organisiert oder nicht bereit, ihre Gewerkschaftszu- gehörigkeit in dem Strafverfahren zu offenbaren, wird der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nicht der Nachweis ihrer Antragsbefugnis gelingen. In diesem Fall könnten die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv werden. Das Recht der im Betrieb vertretenen Gewerkschaf- ten, den Strafantrag zu stellen, stellt einen wirksamen Schutz der Organe der Betriebsverfassung und der sich hierfür engagierenden Arbeitnehmer dar. Sie können frei von persönlichen Rücksichten handeln. Aber auch im betrieblichen Bereich müssen Strafvorschriften die Rechte des Beschuldigten ausreichend berücksichtigen. Der im Rahmen des § 119 BetrVG beschuldigte Arbeit- geber muß die Gelegenheit haben, sich gegen die Straf- verfolgung und die erhobenen Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Als Zeuge im Strafverfahren gegen den Arbeit- geber kann der unter Druck geratene Arbeitnehmer in aller Regel nicht anonym bleiben. In Grenzfällen hängt die Realisierung des Rechts auf Wahl eines Betriebsrates immer von dem Engagement und dem Mut der Arbeitnehmer ab, die sich hierfür ein- setzen. Der Bundesregierung ist bewußt, daß das Ein- treten für Arbeitnehmerrechte im Ausnahmefall mit Risiken für den Einzelnen verbunden sein kann. Diese Risiken sind jedoch so klein wie möglich gehalten und werden – wie bereits erwähnt – durch die beabsichtigte Wahlvereinfachung nochmals verringert. An die Arbeit- geber und ihre Verbände ist zu appellieren, auf die we- nigen schwarzen Schafe in ihren Reihen einzuwirken, die gesetzeswidrig versuchen, in ihrem Betrieb einen Betriebsrat trotz seiner bewährten Funktion der gemein- samen Kooperation und des sozialen Ausgleichs zu ver- hindern. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Frage 25): Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung,um Angehörigen von deutschen Soldaten in den USA eine Ar-beitsaufnahme zu ermöglichen, vor dem Hintergrund, daß siederzeit nur sehr stark eingeschränkt arbeiten dürfen und nachdem „NATO-Truppenstatut Angehörige von Soldaten der US-Streitkräfte in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten“? 5116 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung bemühen sich seit vielen Jahren um ergän- zende Regelungen zum NATO-Truppenstatut, vor allem vor dem Hintergrund des zu erwartenden Personalauf- wuchses der Bundeswehr in den USA, hier hauptsächlich auf dem Luftwaffenstützpunkt Holloman, Neu Mexiko. Mit diesen Ergänzungen soll den Bedürfnissen der Bundeswehr in den USA bei einem länger andauernden Aufenthalt Rechnung getragen werden und ein größeres Maß an Reziprozität mit den USA hergestellt werden. Eine weitere Verhandlungsrunde mit den USA ist unter der Leitung des Auswärtigen Amtes für die zweite Oktoberhälfte geplant. Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an Familien- angehörige ist Bestandteil der angestrebten ergänzenden Regelungen. Mit ihr soll eine weitgehende Vergleichbar- keit mit den Familienangehörigen der amerikanischen Soldaten in Deutschland hergestellt werden, die auf- grund des Paragraph 9, Nr. 13 der Arbeitsgenehmi- gungsverordnung vom 17. September 1998 von dem Er- fordernis einer Arbeitsgenehmigung befreit sind. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage zur politi-schen Bildung aus dem jüngsten Bericht der Wehrbeauftragten,daß es manchem Vorgesetzten an „Sachkunde bzw. an pädago-gischer Befähigung“ mangele? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Dis-sertation und das Promotionsverfahren ehemaliger und unmittel-bar vor der Beendigung des Dienstverhältnisses stehender Sol-daten überhaupt nicht durch den Berufsförderungsdienst derBundeswehr als berufsbildende Maßnahmen im Rahmen desSoldatenversorgungsgesetzes finanziell gefördert werden? Zu Frage 26: In ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht 1998 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung eingeräumt, daß Interesse und pädago- gische Begabung der Vorgesetzten in der Bundeswehr für die Durchführung von Maßnahmen der politischen Bildung unterschiedlich ausgeprägt sind. Die Bemühungen der Streitkräfte sind auf eine konti- nuierliche Verbesserung im Bereich der politischen Bil- dung ausgerichtet. Hierzu haben die mit der Weisung des Generalinspekteurs zur Durchführung der politi- schen Bildung ab 1. Januar 1996 eingeleiteten Maßnah- men ebenso beigetragen, wie die Maßnahmen, die im Rahmen der Prävention gegen den Rechtsextremismus im Bericht der politischen Bildung ergriffen wurden. Auch die Maßnahmen, die ich in Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage in der Fragestunde am 8. Septem- ber 1999 dargestellt habe, zielen auf die Verbesserungen in der Ausbildung der Vorgesetzten in Didaktik und Methodik der politischen Bildung und werden sich auf die Qualität der Durchführung positiv auswirken. Grundsätzlich führen alle Studiengänge zu einer spe- zifischen berufsqualifizierenden Abschlußprüfung mit entsprechender Graduierung, so daß die – als Förderung u.U. in Betracht kommende – Ausbildung damit abge- schlossen ist. Die Promotion stellt demgegenüber eine von der abge- schlossenen Berufsausbildung zu trennende, eigenstän- dige wissenschaftliche Leistung dar und ist nicht dazu geeignet, die durch eine Fachausbildung anzustrebenden Kenntnisse und Fertigkeiten für den Erwerb einer Lebensgrundlage im späteren Berufsleben zu vermitteln. Diese Umstände schließen auch eine Förderung im Rahmen der Eingliederung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Sol- datenversorgungsgesetz aus, da Wortlaut und Sinnzu- sammenhang dieser Vorschrift eindeutig zeigen, daß es sich bei diesen Maßnahmen ausschließlich um solche der Berufsausbildung im weiteren Sinne, d.h. der Her- beiführung und Erhaltung der „Berufsfähigkeit“ handeln kann. Diese Förderkriterien sind von der verwaltungsge- richtlichen Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden. Zu Frage 27: Die Berufsförderung der Soldaten auf Zeit ist im Sol- datenversorgungsgesetz festgelegt. Sie umfaßt seit ihrem Bestehen während der Wehrdienstzeit den allgemeinbe- ruflichen Unterricht an der Bundeswehrfachschule, in der Regel nach der Wehrdienstzeit die Fachausbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen so- wie die Eingliederung in das spätere Berufsleben. Die Promotion und damit die als Promotionsleistung anzufertigende Dissertation kann nach keiner dieser Be- stimmungen finanziell gefördert werden. Dies liegt darin begründet, daß im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Fachausbildung nur Berufsbil- dungsmaßnahmen förderungsfähig sind. Diese setzen eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertig- keiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbil- dungsgang voraus. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 28 und 29): Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Fehlen vonrund 2000 Polizisten im Kosovo für die dort eingesetzten Bun-deswehrsoldaten, und falls sich aufgrund des Polizistenmangelszusätzliche Aufgaben für Bundeswehrsoldaten ergeben, wiewird der Schutz der Soldaten bei der Ausübung polizeilicherAufgaben sichergestellt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunftsaussichtendes Lenkflugkörpers „Taurus“? Zu Frage 28: Beim Einmarsch der Kosovo Force gab es im Kosovo keine funktionierende Polizei. KFOR erhielt daher durch die Vereinten Nationen das Mandat zur Aufrechterhal- tung von Recht und Ordnung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5117 (A) (C) (B) (D) Die Multi-Nationale Brigade Süd war auf die Über- nahme dieser Aufgaben vorbereitet und stellt seit Einsatzbeginn diesen Auftrag durch Feldjäger mit Un- terstützung von Kräften, die nicht zur Feldjägertruppe gehören, eingeschränkt sicher. Gegenwärtig sind ca. 130 Feldjäger und ca. 60 weitere Soldaten durch Polizeiauf- gaben gebunden. Grundsätzlich ist beabsichtigt, polizeiliche Aufgaben so zügig wie möglich an die dafür vorgesehenen Organe zu übergeben. Die in Polizeiaufgaben eingesetzten Soldaten verfü- gen über den gleichen Schutz wie alle Soldaten des Kontingentes, der aus schußfester Weste, Gefechtshelm und ABC-Schutzausstattung besteht. Der Schutz ist dem ziviler Polizisten mindestens gleichzusetzen. Zusätzlich kann jedoch bei erhöhter Gefährdung auf gepanzerte Ge- fechtsfahrzeuge zurückgegriffen werden. Zu Frage 29: Die Modulare Abstandswaffe TAURUS ist aus kon- zeptioneller und operativer Sicht für die Luftwaffe ein Vorhaben mit hoher Priorität. Nach der Einführung der Modularen Abstandswaffe TAURUS wird die Luftwaffe erstmals befähigt, mit dem Waffensystem TORNADO, später auch EUROFIGHTER stark verteidigte Ziele aus sicherer Entfernung bekämpfen zu können, ohne daß Flugzeug und Besatzung der Gefährdung durch die Flugabwehr im Zielgebiet ausgesetzt werden müssen. Erfahrungen aus der Operation „Allied Force“ im Koso- vo unterstreichen den Bedarf an einer derartigen Fähig- keit nachhaltig. Nach parlamentarischer Billigung wurde der Ent- wicklungsvertrag am 31. März 1998 mit der deutschen Industrie geschlossen. Die Entwicklung läuft pro- grammgemäß. Alle Leistungsmeilensteine wurden bis- her durch die Industrie erfüllt. Es ist zu erwarten, daß das Entwicklungsziel wie geplant bis 2002 erreicht wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Dehnel (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 34 und 35): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bau der A 72 auf ih-rer gesamten Länge vom auszubauenden Autobahnkreuz Chem-nitz bis zum zukünftigen Autobahndreieck A 72/A 38 südlichvon Leipzig in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs-wegeplanes einzuordnen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schienenstrecke imBereich Zwickau, Chemnitz, Leipzig, zu der auch der Bau desCity-Bahn-Tunnels in Leipzig gehört, in den VordringlichenBedarf einzuordnen und diesbezüglich entsprechende Finanz-mittel bereitzustellen? Zu Frage 34: Der Abschnitt der A72 vom AK Chemnitz bis zur B175 (bei Penig) ist bereits Bestandteil des Vordring- lichen Bedarfs des geltenden Bedarfsplanes für die Bun- desfernstraßen. Mit dem Bau dieses Abschnittes (BA I, AK Chemnitz–Röhrsdorf) wird voraussichtlich im Jahr 2002 begonnen. Der restliche Abschnitt ist Bestandteil des Weiteren Bedarfs. Seine Aufnahme in den Vor- dringlichen Bedarf wird die Bundesregierung im Rah- men der z.Z. laufenden Überarbeitung des Bundesver- kehrswegeplanes prüfen. Beim derzeitigen Stand der Arbeiten kann sich die Bundesregierung noch nicht festlegen. Die endgültige Entscheidung trifft der Deut- sche Bundestag im Rahmen seiner Beratung der Novelle zum Fernstraßenausbaugesetz, dessen Anlage der neue Bedarfsplan sein wird. Zu Frage 35: Die Eisenbahnstrecken im Bereich der Städte Zwickau, Chemnitz und Leipzig sind im Rahmen der Ausbau- strecke Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden, der sog. Franken-Sachsen-Magistrale bereits Gegenstand des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplanes Schiene und können daher mit Mitteln des Bundesschienenwe- geausbaugesetzes finanziert werden. Das Vorhaben ist in Bau und soll bis zum Jahr 2006 weitgehend fertiggestellt sein. Ferner wird die Strecke Leipzig–Chemnitz über Bad Lausick bis 2002 für den Einsatz von modernen Neige- technik-Fahrzeugen mit Mitteln der Nahverkehrsquote gemäß § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz ausgebaut. Der City-Tunnel Leipzig ist nicht Bestandteil dieser Vorhaben, sondern stellt ein eigenständiges Projekt dar. Die Aufnahme dieses Tunnels in den Bedarfsplan Schiene ist nicht vorgesehen. Ziel des von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen favorisierten Vorhabens ist eine Verbesserung des Nah-, insbesondere des S-Bahn-Verkehrs im Raum Leipzig/Halle. Der Bund kann derartige Vorhaben – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) fördern, sofern die Voraussetzungen des § 3 GVFG erfüllt sind. Dazu gehört u.a. der Nachweis der volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit des Vorhabens durch eine Nutzen-Kosten-Untersuchung. Inwieweit dies hinsichtlich des City-Tunnels Leipzig der Fall ist, wird derzeit geprüft; mit Ergebnissen ist nicht vor Jahresende zu rechnen. Weiterhin ist vorbehaltlich der Erfüllung der Voraus- setzungen der Bau des City-Tunnels Leipzig in das Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur (EU-Struktur- fonds EFRE) aufgenommen worden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/1649 Frage 36): Welche baulichen und verkehrslenkenden Maßnahmen plantdie Bundesregierung, um den ab dem Jahr 2006 nach Fertig-stellung der sog. Betuwe-Linie (Rotterdam-Zevenaar) zu erwar-tenden hohen Zuwachs an Güter- und Personenverkehr auf derrechtsrheinischen Eisenbahnstrecke zwischen Oberhausen undElten (bei Emmerich) zu bewältigen? 5118 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswege- plans bzw. des Bedarfsplans Schiene sind die folgenden Maßnahmen im deutschen Netz für die Einbindung der Betuwe-Route, einer reinen Güterverkehrsstrecke von Rotterdam über Nijmegen, sowie der Verbindung für den schnellen Personenverkehr von Amsterdam über Utrecht und Arnheim (HST Oost), mit einem Investi- tionsvolumen von 1 310 Mio. DM enthalten. – Qualitative Verbesserung durch die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf überwiegend 200 km/h – Kapazitiver Ausbau zur Erhöhung der Strecken- leistungsfähigkeit – Herstellung niveaufreier Verbindungskurven im Großraum Oberhausen – Option auf einen dreigleisigen Ausbau zwischen Oberhausen und Wesel. Der Umfang dieser Maßnahmen ist in der deutsch- niederländischen Vereinbarung über die Verbesserung des bilateralen Schienengüter- und Schienenpersonen- verkehrs vom 31. August 1992 festgelegt. Die Arbeiten im Knoten Oberhausen haben bereits begonnen. Zwischen dem Bund und der DB AG wurde hierfür im November 1997 eine Finanzierungsvereinba- rung über Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 75 Mio. DM abgeschlossen. Vorgesehen ist die Trennung von Personen- und Güterverkehr sowie die Geschwindigkeitserhöhung im Personenverkehr auf 140 km/h, die Fertigstellung soll bis 2003 erfolgen. Die weiteren Maßnahmen werden im Anschluß ent- sprechend dem verkehrlichen Bedarf durchgeführt wer- den. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 37): Welche finanziellen Mittel (mit genauer Aufgliederung) deröffentlichen Hand sind bis zum heutigen Tage in die Planungenbzw. den Bau der ICE-Strecke Stuttgart – München geflossen? Die Strecke Stuttgart–München besteht aus den Be- darfsplanvorhaben Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart– Ulm–Augsburg und Ausbaustrecke Augsburg–München. Für die Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart–Ulm– Augsburg hat die damalige Deutsche Bundesbahn bis einschließlich 1993 164 Mio. DM an Planungskosten sowie an Baukosten für Maßnahmen zwischen Augs- burg und Dinkelscherben aufgewendet; im Jahr 1994 hat die DB AG Mittel nach dem Bundesschienenwegeaus- baugesetz in Höhe von 28 Mio. DM erhalten. Seit dem Jahr 1995 sind keine Mittel nach Bundesschienenwege- ausbaugesetz für Planungskosten speziell für dieses Vorhaben geflossen, da der DB AG Mittel für Planungs- kosten seitdem nicht mehr vorhabenspezifisch, sondern durch eine Pauschale zur Verfügung gestellt werden. In die Ausbaustrecke Augsburg–München sind nach Angaben der DB AG bisher 75 Mio. DM an Bau- und Planungskosten geflossen, wobei der Abschnitt Augs- burg und Olching im Bau befindlich ist. Wegen der erwähnten Regelung im Rahmen einer Planungskostenpauschale liegt eine exakte Aufteilung auf Bau- bzw. Planungskosten dem BMVBW nicht vor. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Fragen 38 und 39): Wann sollen nach Auffassung der Bundesregierung, unterdem Gesichtspunkt, daß sie, wie vom Parlamentarischen Staats-sekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen, Lothar Ibrügger, erklärt, die zwei zusätzlichenGleise der Rheintalstrecke zwischen Offenburg und Basel erstdann bauen lassen will, wenn das Verkehrsaufkommen dies er-fordert, die noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren ein-geleitet werden, wissend, daß die Deutsche Bahn AG im Zugedes Planfeststellungsverfahrens für den „Katzenbergtunnel“ voninsgesamt 386 Zügen pro Tag im Jahr 2010 ausgeht, davon 226Güterzüge sind – das ist ein Plus von 70 Prozent in Bezug auf1999 – und daß derzeit ein Gleis 120 Züge pro Tag bewältigenmuß, und wissend, daß von der Einleitung eines Planfeststel-lungsverfahrens bis zur Streckenfreigabe mehrere Jahre verge-hen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß dieVerpflichtungen aus der mit der Schweiz geschlossenen bilate-ralen Vereinbarung bezüglich des Zulaufs zur neuen Alpen-transversale (NEAT) erfüllt werden können? Welche Projekte wurden in Baden-Württemberg im Zuge der„Lärmsanierung entlang bestehender Schienenwege der Deut-schen Bahn AG“ im laufenden Jahr beauftragt, und wann ist ggf.mit Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Rheintalstrecke imBereich zwischen Offenburg und Basel zu rechnen? Zu Frage 38: Die Bundesregierung erfüllt die Inhalte der deutsch- schweizer Ressortvereinbarung zur Sicherung der Lei- stungsfähigkeit des nördlichen Zulaufs zur NEAT un- eingeschränkt. Deutschland wird zeitgerecht entspre- chend der Verkehrs- und Bauentwicklung auf schweizer Seite (gepl. Inbetriebnahme Lötschberg-Basistunnel in 2006; Inbetriebnahme Gotthard-Basistunnel in 2012) die erforderlichen Kapazitäten für den Schienenalpentransit zur Verfügung stellen. Das Vorgehen zum Ausbau der Strecke Offenburg– Basel ist nicht gefährdet, sondern liegt weiterhin im Zeit- plan. Gemäß dem Ressortabkommen wird ein Stufen- konzept verfolgt. 1. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vor- handenen zweigleisigen Strecke (um rd. 30%) durch Einbau moderner Betriebs-Signaltechnik (CIR-ELKE). 2. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vor- handenen zweigleisigen Strecke durch abschnittsweisen viergleisigen Ausbau zur Beseitigung kapazitiver Eng- pässe. 3. Stufe: Durchgehender viergleisiger Ausbau zwi- schen Karlsruhe und Basel im Hinblick auf eine Vollauslastung der NEAT. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 5119 (A) (C) (B) (D) Die erste Stufe ist im Mai 1999 erfüllt worden; Inve- stition: 250 Millionen DM. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, daß durch den Einbau von CIR-ELKE mittelfristig aus- reichende Kapazitäten geschaffen werden, so daß zu- sätzliche Ausbaumaßnahmen im Zeitraum des Fünf- jahresplanes für den Ausbau der Schienenwege des Bundes 1998 – 2002 nicht erforderlich sind. Für den Abschnitt Schliengen–Eimeldingen (Katzenbergtunnel), der bei zukünftig stark zunehmendem Schienenverkehr als erster Abschnitt einen Engpaß darstellen könnte, ist das Planfeststellungsverfahren schon weit fortgeschrit- ten. Die konkreten Termine zur Einleitung der noch offe- nen Planrechtsverfahren hängen von den zur Zeit noch laufenden Arbeiten zur Überprüfung des Bedarfsplanes Schiene gemäß § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz („Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr, ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist.“) und deren Ab- stimmungen mit den Strategievorstellungen der Deut- schen Bahn AG (DB AG) ab. Mit Ergebnissen wird für Herbst gerechnet. Diese Arbeiten und Abstimmungen führen nicht zur Infragestellung des Ausbaus am Ober- rhein, sondern dienen der Ermittlung der einzelnen be- darfsgerechten Ausbaustufen. Zur Abstimmung der je- weiligen grenzüberschreitenden Maßnahmen aus den getroffenen Vereinbarungen haben die beiden Länder und die Bahnen einen gemeinsamen Lenkungsausschuß eingerichtet. Zu Frage 39: Vorhabenträger für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenstrecken sind die Eisenbahnen des Bundes, insbesondere die Deutsche Bahn AG (DB AG), die die vorauslaufenden Planungen durchzuführen haben. Seitens der Bundesregierung werden hierfür nur Zu- wendungen gewährt, um bei den Bahnen einen Anreiz für Aktivitäten zu schaffen, für die das unternehmeri- sche Interesse sehr gering ist. Aufträge für bestimmte Lärmsanierungsmaßnahmen erteilt die Bundesregierung nicht. Wie die Deutsche Bahn AG mitteilt, hat sie intern ei- nen Planungsauftrag erteilt für Schallschutzmaßnahmen im Rahm Emmendingen im Abschnitt Offenburg–Basel der Rheintalstrecke. Vorausgesetzt, die Kriterien für einen Härtefall wer- den erfüllt, kann derzeit noch nicht eingegrenzt werden, wann mit der Umsetzung dieser Planungen zu rechnen ist. Insbesondere wenn Maßnahmen geplant sind, die durch Planfeststellungsverfahren baurechtlich abge- sichert werden müssen, sind Einflußmöglichkeiten für Dritte eröffnet, deren Auswirkungen noch nicht abge- schätzt werden können. Erhebliche Verzögerungen wären vorprogrammiert, falls Planfeststellungsbe- schlüsse beklagt werden sollten. Im günstigsten Falle ist ein Baubeginn im Laufe des kommenden Jahres denkbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 40): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tat-sache, daß im Königreich Dänemark als eine erste Konsequenzaus der Havarie der „Pallas“ bereits ab dem 1. Januar des kom-menden Jahres ausschließlich die Marine für die Schiffssicher-heit in dänischen Gewässern zuständig sein wird, und ist sie be-reit, die deutsche Marine ebenfalls zum besseren Schutz derdeutschen Küste in ähnlicher Funktion einzusetzen? Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse von der aufgrund der „Pallas“-Havarie in Dänemark im Januar 1999 gebildeten Arbeitsgruppe vor, die Däne- marks Möglichkeiten als Küstenstaat, Maßnahmen bei Schiffshavarien ergreifen zu können, untersuchen soll. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß Däne- mark die Bundesregierung zu gegebener Zeit darüber unterrichtet. Sollten deren Empfehlungen noch vor dem Abschluß der vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzten unabhängigen Expertenkommission „Havarie Pallas“ vorliegen, wer- den sie der Expertenkommission zur Verfügung ge- stellt. Ansonsten wird die Bundesregierung die Empfehlun- gen Dänemarks zusammen mit den von der unabhängi- gen Expertenkommission zu erwartenden Empfehlungen auf ihre Realisierbarkeit überprüfen und Folgerungen ziehen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/1649 Frage 41): Was hat den Bundesbeauftragten für die Angelegenheitender Kultur und der Medien angesichts der gesetzlichen Ver-pflichtung des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), daß„Bund und Länder (…) entsprechend ihrer durch das Grundge-setz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsge-biete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, desgesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten (ha-ben)“, dazu bewogen, die Erhöhung der dazu zur Verfügung ste-henden Haushaltsmittel des Bundes von 4,17 Mio. DM im Jahre1982 auf 45 Mio. DM im Jahre 1998 als einen „ganz absonder-lichen Vorgang“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Sep-tember 1999) zu bezeichnen? Es lag in der Absicht des Beauftragten für Angele- genheiten der Kultur und der Medien, sein Erstaunen über die mit dem entsprechenden Haushaltstitel verbun- dene Verzehnfachung von Bundesmitteln im Verlaufe von 16 Jahren zum Ausdruck zu bringen. „Absonder- lich“ bleibt die prozentuale Wachstumsrate im Ver- gleich zu anderen Haushaltstiteln im kulturpolitischen Bereich. 5120 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Fra- gen des Abgeordneten Lothar Mark (SPD) (Drucksa- che 14/1649 Fragen 42 und 43): Wie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich,daß die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek zu Donau-eschingen verkauft und zudem in Teilen verkauft werden darf? Was unternimmt die Bundesregierung, damit dieses bedeut-same Kulturgut komplett in Deutschland verbleibt und der Öf-fentlichkeit zugänglich gemacht wird? Zu Frage 42: Die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek befin- det sich in Privatbesitz. Es steht damit im Belieben des Eigentümers, sie zu veräußern. Eine Ausnahme bildet allein das Nibelungenlied (Handschrift C), das in den Gesamtverzeichnissen national wertvollen Kulturguts und national wertvoller Archive aufgeführt ist. Diese Handschrift darf innerhalb Deutschlands zwar verkauft, nicht aber ausgeführt werden. Zu Frage 43: Nach der grundgesetzlich verteilten Aufgabenteilung ist an erster Stelle das Land Baden-Württemberg zustän- dig für den Erzhalt seines Kulturgutes. Die Bundesregie- rung hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß das Land plant, zumindest die Sammlung der Musika- lienhandschriften aus dem Bestand der Hofbibliothek zu erwerben und Maßnahmen eingeleitet hat, um Teile der Druckschriftensammlung für die Bibliotheken des Lan- des zurückzuerwerben. Was das Nibelungenlied anbe- trifft, so sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, einen Beitrag zum Kaufpreis zu leisten. Die Höhe des Bundesanteils ist bisher jedoch ungeklärt. Die Kultur- stiftung der Länder wurde beauftragt, demnächst Ver- handlungen für den Ankauf zu führen. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege Weiß, der
    Bundesregierung ist bekannt, daß in der Vergangenheit
    Probleme bei der Versorgung von Versicherten der ge-
    setzlichen Krankenversicherung mit Hilfsmitteln in
    Pflegeheimen aufgetreten sind. Die Spitzenverbände ha-
    ben ausdrücklich bestätigt, daß ein Anspruch auf indivi-
    duelle Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne der gesetz-
    lichen Krankenversicherung auch bei den in Pflegeein-
    richtungen lebenden Versicherten zweifelsfrei besteht.
    Das heißt, daß sich die aus § 33 Fünftes Buch Sozialge-
    setzbuch ergebenden Rechtsansprüche auch uneinge-
    schränkt für die in Pflegeeinrichtungen lebenden Versi-

    cherten gelten. Im Rahmen der gesetzlichen Kranken-
    versicherung ist die medizinische Notwendigkeit durch
    eine ärztliche Verordnung zu bestätigen.

    Ob Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein
    Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung
    besteht, entscheiden die Krankenkassen nach Prüfung
    der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Die
    Spitzenverbände der Krankenkassen und die Pflegekas-
    sen stimmen darin überein, daß die Übernahme der Ko-
    sten für die Hilfsmittel, die zur notwendigen allgemei-
    nen Ausstattung der Pflegeheime zu rechnen sind, nicht
    zur Leistungspflicht der Krankenkassen gehört.

    Eine Gesetzesänderung ist aus Sicht der Bundesregie-
    rung nicht erforderlich. Das Bundesministerium für Ge-
    sundheit hat allerdings Hinweise erhalten, daß Mißstän-
    de – viele sind abgestellt worden; Ihre Frage war des-
    halb gerechtfertigt – teilweise noch immer bestehen.
    Deshalb hat mein Haus die Spitzenverbände der Kran-
    kenkassen erneut um Sachstandsmitteilung gebeten.



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zusatz-
frage, Herr Kollege Weiß?

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Frau
Staatssekretärin, es ist trotz Ihrer Klarstellung zutref-
fend, daß es offenkundig weiterhin Mißhelligkeiten gibt,
nämlich daß schwerkranke Menschen die Übernahme
der Kosten für von ihnen benötigte medizinische Hilfs-
mittel durch die Krankenkassen vor den Sozialgerichten
einklagen müssen. Wenn es nicht anders als auf dem
Klageweg möglich ist, daß die Kosten übernommen
werden, ist dann eine klarstellende Gesetzesänderung
vielleicht doch erwägenswert?

C
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege Weiß, wenn
    es wirklich nicht anders möglich wäre, würde ich Ihnen
    beipflichten. Aber Sie kennen den Grundsatz, daß unter-
    gesetzliche Regelungen Vorrang vor gesetzlichen Re-
    gelungen haben. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil
    nicht alle Einzelfälle gesetzlich geregelt werden können.

    Wir sind sehr zuversichtlich, daß bei der Versorgung
    von Pflegebedürftigen in Heimen weitere grundsätzliche
    Verbesserungen möglich sind. Daran arbeiten wir im
    Augenblick. Ich denke, dies ist Ihnen auch bekannt.

    Die Spitzenverbände der Pflegekassen sind Ende
    letzten Jahres gebeten worden, sich in einer Arbeits-
    gruppe mit den für Investitionsförderung zuständigen
    Ländern darauf zu verständigen, was zur Grundausstat-
    tung eines Pflegeheimes gehört. Die Arbeiten an einem
    Abgrenzungskatalog, in dem die Zuordnung der einzel-
    nen Hilfsmittel geregelt ist und mit dem den bisherigen
    Abgrenzungsstreitigkeiten ein Ende gesetzt werden soll
    – dies haben Sie im Interesse der Betroffenen zu Recht
    gefordert –, sind kürzlich abgeschlossen worden. Dieser
    Abgrenzungskatalog könnte entweder über die Rahmen-
    empfehlungen nach § 75 SGB XI oder die Vereinbarung
    zur Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI verbindlichen
    Charakter für die Beteiligten erlangen. Die dazu not-






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    wendigen Abstimmungsprozesse laufen im Augenblick
    noch. Die Bemühungen der Selbstverwaltung und der
    Länder, hier zu einer durchgreifenden und dauerhaften
    Problemlösung zu gelangen, werden – wie ich schon
    dargelegt habe – von uns auch aus den von Ihnen schon
    dargelegten Gründen nachdrücklich unterstützt. Wir sind
    zuversichtlich, daß wir über diesen Abgrenzungskatalog
    auf untergesetzlichem Wege zu einer eindeutigen Re-
    gelung mit eindeutigen Ansprüchen entweder gegenüber
    dem Heim bzw. gegenüber den in der Pflicht stehenden
    Ländern oder aber gegenüber der gesetzlichen Kranken-
    versicherung kommen.