Protokoll:
14030

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 14

  • date_rangeSitzungsnummer: 30

  • date_rangeDatum: 25. März 1999

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 21:35 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 I n h a l t : Erklärung des Präsidenten Wolfgang Thierse zum NATO-Einsatz in Jugoslawien................. 2421 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgordneten Benno Zierer....................... 2421 B Erweiterung der Tagesordnung........................ 2421 B Abwicklung der Tagesordnung........................ 2421 D Absetzung des Punktes 7 sowie des Zusatz- punktes 5 von der Tagesordnung ..................... 2530 A Zur Geschäftsordnung Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 2422 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD.................. 2422 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 2423 C Debatte über die Beteiligung der Bundes- wehr am NATO-Einsatz in Jugoslawien Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 2424 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ................. 2425 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 2425 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P.......................... 2426 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 2427 B Peter Zumkley SPD ......................................... 2429 A Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (Drucksachen 14/371, 14/460, 14/581, 14/582)........................................... 2429 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Jür- gen W. Möllemann, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion F.D.P. Reform des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes – zu dem Antrag der Abgeordneten Ma- ritta Böttcher und der Fraktion PDS Umsetzung der Reform der Ausbil- dungsförderung (Drucksachen 14/358, 14/398 (neu), 14/581).................................................. 2429 D Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD .................. 2430 A Angelika Volquartz CDU/CSU ....................... 2431 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2433 D Cornelia Pieper F.D.P...................................... 2435 A Maritta Böttcher PDS ...................................... 2436 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . 2438 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. .................... 2439 B Cornelia Pieper F.D.P. .............................. 2440 C Ilse Aigner CDU/CSU ............................... 2442 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU.................. 2443 D Jörg Tauss SPD.......................................... 2444 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD...................... 2446 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 Namentliche Abstimmung über einen Ände- rungsantrag der Fraktion F.D.P. auf Druck- sache 14/651 zum Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes ................................. 2448 C Namentliche Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbidungsförderungsgesetzes....... 2451 B Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Werner Len- sing, Ilse Aigner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Ausbau der Förderung der beruf- lichen Aufstiegsfortbildung (Drucksache 14/541) ....................................................... 2454 B Werner Lensing CDU/CSU ............................. 2454 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF......................................................... 2457 A Werner Lensing CDU/CSU........................ 2458 A Ernst Hinsken CDU/CSU........................... 2460 A Cornelia Pieper F.D.P. ..................................... 2460 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2462 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU................ 2463 B Maritta Böttcher PDS....................................... 2465 A Ilse Aigner CDU/CSU ..................................... 2466 B Heinz Schmitt (Berg) SPD............................... 2467 D Walter Hirche F.D.P. ....................................... 2468 D Christian Lange (Backnang) SPD.................... 2469 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU ..................... 2471 B Klaus Barthel (Starnberg) SPD........................ 2473 B Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 14/580) ....................................................... 2475 A b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 14/486) 2475 A c) Antrag der Präsidentin des Bundesrech- nungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksache 14/498) .................................. 2475 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der däni- schen, griechischen, italienischen, luxem- burgischen, norwegischen, portugiesi- schen, spanischen und türkischen Streit- kräfte in der Bundesrepublik Deutsch- land (Drucksache 14/584) ......................... 2475 B Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Internationalen Pri- vatrecht für außervertragliche Schuld- verhältnisse und für Sachen (Druck- sachen 14/343, 14/654) .............................. 2475 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Ver- ordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfundneunzigste Verord- nung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsver- ordnung – (Drucksachen 14/188, 14/305 Nr. 2.1, 14/579) ....................................................... 2475 C c) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 642 07 (Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unter- haltsvorschußgesetzes) ............................. 2475 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 III d) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Überplanmäßige Ausgabe im Einzel- plan 23 Kapitel 23 02 Titel 896 03 – Bilaterale Technische Zusammenar- beit mit Entwicklungsländern – (Drucksachen 14/236, 14/305 Nr. 1.6, 14/476) ....................................................... 2476 A e) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Drucksachen 14/263, 14/305 Nr. 1.7, 14/477) ....................................................... 2476 A f) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 681 01 (Erziehungsgeld) (Drucksachen 14/210, 14/305 Nr. 1.4, 14/478) ....................................................... 2476 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu der Unterrich- tung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Par- laments zu dem Entwurf eines Statuts für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Drucksachen 14/342 Nr. 1.8, 14/575) ....................................................... 2476 B h) bis o) Beschlußempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33 zu Petitionen (Drucksachen 14/558, 14/559, 14/560, 14/561, 14/562, 14/563, 14/565, 14/566) .. 2476 C bis 2477 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlungen des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 34, 35, 36, 37 zu Petitionen (Drucksachen 14/647, 14/648, 14/649, 14/650) ................................................... 2477 B, C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung auf die jüngste Kritik aus der BfA zur Praktikabilität der Neuregelungen der Scheinselbständig- keit ............................................................. 2477 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 2477 D Walter Riester, Bundesminister BMA............. 2479 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU ............... 2481 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2481 C Monika Balt PDS............................................. 2483 A Birgit Roth SPD............................................... 2484 A Johannes Singhammer CDU/CSU................... 2485 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2486 B Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 2487 C Klaus Brandner SPD........................................ 2488 D Dr.Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU....... 2490 A Olaf Scholz SPD.............................................. 2491 B Hartmut Schauerte CDU/CSU......................... 2492 B Doris Barnett SPD ........................................... 2493 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) ................................................. 2494 D Tagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Vera Lengsfeld, Norbert Otto (Erfurt) und der Fraktion CDU/CSU Überlassung der Akten der Hauptver- waltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksachen 14/89, 14/515) ............................................ 2495 B Vera Lengsfeld CDU/CSU .............................. 2495 C Gisela Schröter SPD ........................................ 2497 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 2498 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2498 D Ulla Jelpke PDS............................................... 2499 C Bodo Hombach, Bundesminister BK............... 2500 A Tagesordnungspunkt 5: a) Abschlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Ent- wicklung“ Konzept Nachhaltigkeit Vom Leitbild zur Umsetzung (Drucksache 13/11200) .............................. 2500 C b) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: „Forschungs- und Technologiepo- litik für eine nachhaltige Entwicklung“ (Drucksache 14/571) .................................. 2500 D Marion Caspers-Merk SPD.............................. 2501 A Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU ........... 2502 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 2504 A Birgit Homburger F.D.P. ................................. 2506 A Erich G. Fritz CDU/CSU ........................... 2507 C Eva Bulling-Schröter PDS ............................... 2508 D Ursula Burchardt SPD ..................................... 2510 B Dr. Paul Laufs CDU/CSU................................ 2512 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2514 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 2515 A Dr. Angelica Schwall-Düren SPD ................... 2516 B Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU . 2518 A Tagesordnungspunkt 6: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des DNA- Identitätsfeststellungsgesetzes (Drucksa- chen 14/445, 14/658).................................. 2520 B – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes (Drucksachen 14/43, 14/658) ..................... 2520 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD .......................... 2520 C Ronald Pofalla CDU/CSU ............................... 2522 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 2524 D Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 2526 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 2527 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 2528 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Norbert Geis, Ronald Pofalla, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Rauschtaten-Strafschär- fungsgesetz – (Drucksache 14/545)........... 2530 B Norbert Geis CDU/CSU .................................. 2530 B Dirk Manzewski SPD ...................................... 2531 C Jörg van Essen F.D.P. . .................................... 2532 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2533 A Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 2534 B Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2535 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 2536 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentari- sche Gremien (Drucksachen 14/539, 14/653) ....................................................... 2536 D Dieter Wiefelspütz SPD................................... 2537 A Roland Claus PDS...................................... 2537 B Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 2537 C Jürgen Koppelin F.D.P............................... 2538 C Dieter Wiefelspütz SPD............................. 2539 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2539 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 2540 B Roland Claus PDS ........................................... 2540 D Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Norbert Geis, Ronald Pofalla, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz – (Drucksache 14/546) .................................. 2541 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums (Drucksache 14/569) .................................. 2541 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 V Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes (Drucksache 14/472).................... 2542 A Dr. Christa Luft PDS ....................................... 2542 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen (Drucksache 14/64) ......................................................... 2543 A Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 2543 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die allge- meine und die repräsentative Wahl- statistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abge- ordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 14/401, 14/635) ................... 2544 B Nächste Sitzung ............................................... 2544 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 2545 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschrif- ten überparlamentarischer Gremien (Tages- ordnungspunkt 9) Dieter Wiefelspütz SPD ................................... 2545 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden a) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Graffiti-Bekämpfungs- gesetz b) zum Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz des Eigentums (Tagesordnungspunkt 10) Hermann Bachmaier SPD ............................... 2545 D Dr. Elke Leonhard SPD................................... 2546 D Dr. Wolfgang Götzer ....................................... 2548 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................. 2548 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 2549 C Rainer Funke F.D.P......................................... 2550 B Sabine Jünger PDS .......................................... 2550 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkom- mensteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 12) Simone Violka SPD.......................................... 2551 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2552 C Gisela Frick F.D.P. ......................................... 2553 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für ar- beitsintensive Leistungen (Tagesordnungs- punkt 13) Dieter Grasedieck SPD.................................... 2553 C Heinz Seiffert CDU/CSU ................................. 2554 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN ..................................... 2555 D Gisela Frick F.D.P. ......................................... 2556 C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Ent- wurf eines Gesetzes über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parla- ments aus der Bundesrepublik Deutschland (Zusatzpunkt 6) Barbara Wittig SPD......................................... 2557 B Wolfgang Bosbach CDU/CSU ......................... 2558 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 2559 A Roland Claus PDS ........................................... 2559 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2421 (A) (C) (B) (D) 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    –––––––––– **) Anlage 6**) Der Redetext lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor. Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2545 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bernhard, Otto CDU/CSU 25.3.99 Carstens, (Emstek), Manfred CDU/CSU 25.3.99 Diemers, Renate CDU/CSU 25.3.99 Dr. Fink, Heinrich PDS 25.3.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.3.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 25.3.99 Hasenfratz, Klaus SPD 25.3.99 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 25.3.99* Lennartz, Klaus SPD 25.3.99 Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 25.3.99 Neuhäuser, Rosel PDS 25.3.99 Rauber, Helmut CSU/CSU 25.3.99 Schröder, Gerhard SPD 25.3.99 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 25.3.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 25.3.99 Streb-Hesse, Rita SPD 25.3.99 Dr. Struck, Peter SPD 25.3.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.3.99 Verheugen, Günter SPD 25.3.99 Willner, Gert CDU/SU 25.3.99 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 25.3.99* –––––––––––* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gre- mien (Tagesordnungspunkt 9) Dieter Wiefelspütz (SPD): Ich freue mich, daß wir heute die Beratung zum Gesetz über parlamentarische Gremien abschließen können. Ich freue mich, weil es uns gelungen ist, ein Gesetz zu erarbeiten, das eine breite Mehrheit von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, F.D.P. und CDU/CSU gefunden hat. Regelungs- gegenstand ist die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes durch den Bundestag. Wenn es um die Rechte des Bundestages geht, tun wir gut daran, einen breiten Konsens anzustreben. Das ist geschehen. Vor allem in Hinblick auf die gesetzgeberischen Bemühungen der letzten Legislaturperiode möchte ich hervorheben, daß es uns gelungen ist, durchaus im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Der Bundestag hat einen Anspruch auf um- fassende Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Diesem Anspruch trägt dieses Gesetz Rechnung. Ich verweise hier insbesondere auf den § 2 des vorliegenden Gesetzes. Dieser umfassende Kontroll- und Informati- onsanspruch wird ausschließlich begrenzt durch den ver- fassungsrechtlich geschützten Kernbereich der Exekuti- ve und die Verfügungsbefugnis der Nachrichtendienste. Wir haben lange um hinreichend präzise Formulierun- gen gerungen. Ich denke, die jetzigen Fassungen sind von einer angemessenen Klarheit geprägt. Bereits in der letzten Legislaturperiode ist die dama- lige Bundesregierung der Parlamentarischen Kontroll- kommission entgegengekommen. Dieses Entgegenkommen ist jetzt nicht mehr vom Wohlwollen der Bundesregierung abhängig, sondern ge- setzlich verbrieft. In diesem Gesetz finden sich nicht alle Vorschläge wieder, die in den vergangenen Jahren von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission erarbeitet wurden. Zum Beispiel haben wir nicht aufge- griffen, daß sich das parlamentarische Kontrollgremium gutachterlich zur Auswahl des Leiters eines Nachrich- tendienstes äußern kann. Wir haben auch nicht berück- sichtigt, daß das parlamentarische Kontrollgremium un- angemeldet den Nachrichtendienst aufsuchen darf. Ich bin der Überzeugung, daß diese Forderungen nicht zur Verbesserung der Kontrolle der Dienste beitragen wür- den. Alles in allem kann sich das vorliegende Gesetz se- hen lassen. Wir sollten noch in dieser Legislaturperiode bereit sein, zu prüfen, ob die Erwartungen, die wir mit diesem Gesetz verbinden, von der Wirklichkeit eingelöst werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden a) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strafge- setzbuches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz – b) zum Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz des Eigentums (Tagesordnungspunkt 10) Hermann Bachmaier (SPD): Wir sind uns darüber einig, daß es nicht hingenommen werden kann, wenn öf- fentliche oder private Gebäude, Fahrzeuge oder sonstige Einrichtungen ohne Zustimmung der jeweiligen Eigen- tümer großflächig bemalt oder besprüht werden. 2546 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Diese Sprühaktivitäten haben an manchen Orten ein zum Teil unerträgliches Ausmaß angenommen. Bei der Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe und dem wohl in Kürze ebenfalls zu beratenden Entwurf des Bundesrates geht es ausschließlich um die Frage, ob eine Erweiterung des Straftatbestandes der Sachbeschädi- gung der richtige Weg ist, den Auswüchsen der Graffiti- Sprühereien angemessen zu begegnen. Das Strafrecht ist eben nicht das Allheilmittel, das wir dann immer heran- ziehen können, wenn uns andere Lösungswege zu be- schwerlich erscheinen. Strafrecht ist und sollte, worauf heute in der „Süddeutschen Zeitung“ mit Recht hinge- wiesen wird, Ultima ratio, also letztes Mittel, bei schwe- ren Rechtsverstößen bleiben. Vor allem aber sollten wir uns vor Strafvorschriften hüten, die in der Praxis wenig bringen – dafür aber eine Fülle neuer Probleme für die Strafjustiz mit sich bringen: Bereits Mitte der 80er Jahre hat sich der Bundestag schon einmal mit einem ähnlichen Vorstoß der damali- gen Koalition befaßt. Damals sollte die sogenannte Ver- unstaltung von Gebäuden, Wegen oder Plätzen mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Mark belegt werden. Nachdem sich herausstellte, daß die ehemalige DDR wenige Jahre zuvor eine ähnliche Vorschrift in ihr Ordnungswidrig- keitenrecht aufgenommen hatte und nachdem sich hefti- ger öffentlicher Protest geregt hat, wurde das Vorhaben wieder zu den Akten gelegt. Im abschließenden Bericht des Rechtsausschusses hieß es wörtlich: Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. ließen sich bei ihrer Entscheidung … von den Bedenken leiten, daß der Begriff des „sonstigen Verunstal- tens“ nicht eindeutig auszulegen sei. Vor allem aber hält man die zivilrechtlichen Ansprüche des durch eine Verunstaltung Betroffenen und das Satzungs- gebungsrecht der Kommunen für ausreichend, um diejenigen Verunstaltungen zu bekämpfen, die nicht mehr unter die Tatbestandsvoraussetzungen einer Sachbeschädigung fallen. Diese recht zutreffenden Sätze aus dem Jahre 1986 sollten wir auch heute noch beherzigen. Die damaligen öffentlichen Diskussionen und parlamentarischen Bera- tungen haben – leider heute vielfach vergessen – sicht- bar gemacht, daß die Auslegung des Begriffes „Verun- staltung“ erhebliche Schwierigkeiten, ja, auch erhebliche Gefahren und Risiken in sich birgt. Diese schon im Be- reich des Bußgeldrechtes sich ergebenden Probleme bei der Interpretation des Begriffes „Verunstaltung“ stellen sich natürlich erst recht dann, wenn dieser schillernde, unbestimmte und auslegungbedürftige Begriff in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Wollen wir denn Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern in Zukunft zumuten, darüber zu entscheiden, ob Graffiti an einer Gebäudewand oder einem Eisenbahnwagen verunstal- tender Natur ist oder nicht? Die CDU/CSU-Gesetzesinitiatoren machen es sich allzu leicht, wenn sie in der Begründung ihres Entwurfes meinen kategorisch feststellen zu können, daß es nur darauf ankomme, ob der Eingriff mit oder ohne Zu- stimmung des jeweiligen Eigentümers erfolgt ist – nicht aber, ob die Graffiti-Besprühung verunstaltender Natur ist oder nicht. Da die Auslegung des Begriffes der „Ver- unstaltung“, wie ja die gesamte Rechtsprechung und Rechtslehre zum Bauordnungsrecht belegt, gerade auch eine ästhetische Bewertung beinhaltet, wird es der Strafjustiz nicht erspart bleiben, diese Bewertung eben- falls vorzunehmen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes geht es beim Begriff der „Verunstaltung“ im Bauordnungsrecht darum, soge- nannte ästhetische Mißgriffe abzuwehren, wobei, so wörtlich, „das Empfinden jedes für ästhetische Ein- drücke offenen Betrachters …, also des sogenannten ge- bildeten Durchschnittsmenschen“, als maßgeblich ange- sehen wird. Mit der Prüfung dieser Fragen sollen sich also in Zukunft unsere Strafverfolgungsorgane herum- schlagen, wenn die Polizei der meist jugendlichen Täter überhaupt habhaft wird. Unsere Strafjustiz, ohnehin überbelastet, wird sich für dieses neue Beschäftigungs- programm herzlich bedanken. Bis es eine einigermaßen gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffes „Verunstaltung“ gibt, werden Jahre vergehen. Hochdif- fizile Fragen der ästhetischen Bewertung – bis hin zum Vorwurf der Zensur – werden Eingang in unsere Amts- gerichtssäle finden. Unsere Strafrichterinnen und Straf- richter sind aber nicht dazu da, umfassende ästhetische Bewertungen vorzunehmen und höchst auslegungsbe- dürftige unbestimmte Rechtsbegriffe zur Anwendung zu bringen, sondern unter klaren gesetzlichen Vorgaben strafwürdiges Unrecht zu ahnden. Weiter hilft da eher ein sehr abgewogenes Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 10. März 1998. Die- ses Urteil geht davon aus, daß schon nach der gegenwär- tigen Rechtslage eine Sachbeschädigung durch Graffiti- Aktionen im Sinne des § 303 StGB in aller Regel gegeben ist – es sei denn, es handele sich lediglich um einen ge- ringfügigen Eingriff in die Substanz der betroffenen Ob- jekte. In den übrigen Fällen dürften die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten nach wie vor ausreichend sein. Sind die Täter gefaßt, kommt es doch wohl entscheidend darauf an, von ihnen eine Besei- tigung des Schadens zu erlangen. Wir sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, das Strafgesetzbuch nicht immer weiter mit unbe- stimmten Rechtsbegriffen zu überladen, die unabsehbare Auslegungsprobleme mit sich bringen und damit ein er- hebliches Maß an Rechtsunsicherheit zur Folge haben. Das Strafrecht ist kein Allheilmittel zur Bewältigung von Problemen, für die man glaubt, keine sonstigen Lö- sungen anbieten zu können. Dr. Elke Leonhard (SPD): Wer sich in den Städten, vor allem in den Großstädten, umschaut, kann es nicht übersehen: besprühte Hauswände, Mauern und Gara- gentore, Graffiti-übersäte Eisenbahnwaggons, U-Bahn- Wagen, und Straßenbahnen – kurz: Jedes öffentlich zu- gängliche Objekt ist potentiell betroffen. Die Frage, wie das Übel zu bekämpfen sei, setzt vor- aus, Ursachen und Gründe zu analysieren. Denn: Nur bei richtiger Diagnose ist eine angemessene Therapie möglich, und es ist zumindest äußerst fraglich, ob Straf- recht hier weiterhelfen kann. Das sogenannte „Graffiti- Unwesen“ ist keine deutsche, vor allem keine typisch deutsche Erscheinung, sondern ein weltweites Phäno- men. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2547 (A) (C) (B) (D) „Die Mauern sollen durch Bilder leben“, sagt die Sprayer-Szene, die sich als Gegenbewegung zur Beton- welt und Betonwüste der Großstädte versteht. Zukunfts- angst, Jugendarbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit und Unwirtlichkeit der Städte sind der Motor dieser Bewe- gung. Die Gesellschaft ist ohnmächtig. Lösungsansätze werden gesucht. Wir beschäftigen uns heute mit Entwürfen zu einer Gesetzesnovelle – mit Entwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches. Eine vergleichbare Diskussion wurde schon Mitte der 80er Jahre geführt, damals im Rahmen der Novelle des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Ergeb- nis: Der geplante § 118a des Ordnungswidrigkeitenge- setzes wurde aus der Novelle herausgenommen. „Zum verbesserten Schutz des Eigentums“ bzw. zur „Graffiti- Bekämpfung“ liegen Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vor. Und auch das Land Ber- lin hat eine entsprechende Initiative im Bundesrat einge- bracht. Was sollen die geplanten Änderungen der Paragra- phen 303 und 304 StGB – der Sachbeschädigung bzw. der gemeinschädlichen Sachbeschädigung – explizit unter Strafe stellen? Die Verunstaltung einer Sache oder – so der F.D.P.-Entwurf – eine Verunstaltung, die nur mit größerem Aufwand beseitigt werden kann. Begrün- dung: Das sogenannte „Graffiti-Unwesen“ könne auf diese Weise, so wörtlich, „eindeutig strafrechtlich er- faßt“ werden. Ich möchte an dieser Stelle nicht nochmals die juristi- sche Argumentation wiederholen, aber auf einige wich- tige Punkte verweisen. Die Hinweise der Gesetzentwür- fe auf die Strafbarkeit und die Eindeutigkeit sind zu- gleich Haupteinwände gegen die Initiativen. Was die Strafbarkeit anbelangt, so ist die Rechtslage eindeutig: Als Sachbeschädigung strafbar sind Graffiti immer dann, wenn eine Substanzverletzung vorliegt, wenn also die Beseitigung mit nicht unerheblichem Aufwand ver- bunden ist. Mehr noch: Strafbar ist bereits eine „belang- reiche Veränderung der äußeren Erscheinung“ eines Ge- genstandes, ohne daß die eigentliche Sachsubstanz ver- letzt ist. Worin, so frage ich angesichts dessen, liegt das Mehr an strafrechtlicher Effektivität, das die vorliegen- den Gesetzentwürfe erreichen wollen? Auch das Argu- ment hohen Ermittlungsaufwands zur Feststellung, ob eine Substanzverletzung vorliegt, trägt angesichts dieser Rechtsprechung nicht. Die Gesetzentwürfe sprechen ferner von mehr Ein- deutigkeit und führen zugleich – wie schon in den 80er Jahren – den Begriff der „Verunstaltung“ ein. Ganz un- bestreitbar ist dieser Begriff nachgerade das Gegenteil von Eindeutigkeit: Auch wenn die Gesetzesbegründung auf objektive Kriterien abzustellen versucht – und dabei im Kern die zitierte gegenwärtige Rechtsprechungspra- xis aufnimmt –, so ist letztlich maßgebend, was im Ge- setzestext steht. Dabei käme man um den unbestimmten Begriff der „Verunstaltung“ nicht herum, und letztlich entstünden ohne jede Frage Auslegungsprobleme aller- erster Güte, entstünde nicht mehr Klarheit, sondern mehr Unsicherheit, entstünde eine Situation, die zu ästheti- schen Urteilen führen könnte – und diese wäre notwen- dig subjektiv. Ist dagegen intendiert, mit „Verunstal- tung“ jede „belangreiche Veränderung der äußeren Ge- stalt“ einer Sache zu bezeichnen, dann wäre zum einen der Begriff der „Verunstaltung“ unzutreffend, zum ande- ren wäre dies bereits jetzt ausreichender Grund für straf- rechtliche Ahndung. Strafrecht ist das schneidenste Schwert unserer Rechtsordnung. Doch ist es in diesem Falle auch das ge- eignete Mittel? Ohne Zweifel: Nein. Das Interesse der Betroffenen – und das sind die durch Graffiti und deren Beseitigung in materieller Hinsicht Geschädigten – be- steht vorrangig gerade nicht in einer Bestrafung der Tä- ter, die sich ohnehin schon nach geltendem Recht straf- bar machen, sondern vielmehr im Ersatz des materiellen, geldwerten Schadens, also auf zivilrechtlicher Ebene. Wenn es überhaupt eine angemessene „Strafe“ in einem Bereich gibt, dessen Ursachen weit eher in sozialen Schieflagen als in krimineller Energie zu suchen sind, dann ist dies die zivilrechtliche Schadensersatzforde- rung. Das eigentliche Problem der Justiz jedoch liegt – im straf- wie im zivilrechtlichen Bereich – in man- gelnder Aufklärung von Straftaten bzw. Tatbeständen, die zivilrechtliche Relevanz haben, in anderen Worten: bei der Ermittlung der Täter. Die vorgeschlagenen Änderungen der Paragraphen 303 und 304 StGB könnten und würden daran nicht das Geringste ändern. Zu glauben, durch diese Änderungen könne auch nur ein einziger Fall von Sachbeschädigung verhindert werden, wäre geradezu naiv – vergleichbar mit dem Versuch, die Zahl von Autounfällen zu vermin- dern durch ein neues Zeichen der Straßenverkehrsord- nung mit der Aufschrift: „Verkehrsunfälle verboten“. Die unbestreitbare Vielzahl von Sachbeschädigungen durch Graffiti ist, wie eingangs festgestellt, in erster Li- nie Symptom sozialer Probleme, und ein Teil des Rei- zes, den das Sprayen offenkundig für viele, zumeist Ju- gendliche hat, liegt gerade darin, sich der Gefahr poli- zeilicher Ermittlung und strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen – oder vielmehr: erfolgreich zu entziehen. Die Rechtslehre hat dies erkannt. So schreibt der Berli- ner Rechtslehrer Uwe Wesel „Der ,psychische Vanda- lismus‘“, und er meint damit nicht nur die Betonwüsten zahlreicher Städte, sei „durchaus eine Realität. Und die- jenigen, die sich über Graffiti empören, oder diejenigen, die darüber juristisch entscheiden, müssen das mitbe- denken. Vielleicht auch mal über Verbesserungen in dieser Richtung.“ Die Gesetzentwürfe zur „Graffiti-Bekämpfung“ bzw. zum „Schutz des Eigentums“ sind zweifellos kein Schritt in „diese Richtung“. Selbstverständlich muß es Sanktionen geben, und die Möglichkeiten dazu bieten sowohl das Strafrecht in jetziger Fassung als auch der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch. Um jedoch die Ursachen von Sachbeschädigungen durch Graffiti wirk- sam zu bekämpfen, um wirkliche Prävention zu ge- währleisten, müssen psychologische Faktoren berück- sichtigt werden: eine angemessene Städteplanung, in- takte soziale Beziehungen und vor allem Zukunftsper- spektiven für Jugendliche. Das sind die eigentlichen Herausforderungen, vor denen wir stehen und die durch eine Strafrechtsänderung mit Sicherheit nicht gemeistert werden können. 2548 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Das Beschmieren von öffentlichen und privaten Gebäuden durch soge- nannte Graffitis hat in den letzten Jahren stark zuge- nommen und in manchen Städten ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Berlin und Hamburg etwa sind davon ganz besonders betroffen: Die von der Berliner Polizei eingerichtete 30 Mann starke „Ermittlungskommission Graffiti“ ermittelte in beiden Teilen der Stadt 84 Sprayer-Gruppen mit insge- samt 1 818 Mitgliedern. Am 13. Januar dieses Jahres durchsuchte sie in einer bislang einmaligen Aktion 83 Wohnungen in Berlin, zwei Wohnungen in Branden- burg und drei Geschäfte für Sprayerbedarf. In 74 Fällen fanden sie nicht nur Beweismaterial wie Farbdosen, sondern auch Beweismaterial für körperliche Gewalt- taten: Baseballschläger, Gaspistolen und Messer. Der Berliner Polizeipräsident interpretierte dies als enge Verknüpfung zwischen jugendlichen Graffiti- und Ge- waltszenen. Die beschmierte Fläche bei den Zügen der Bahn AG in Berlin beträgt bereits 15 Quadratkilometer und ver- ursacht einen Schaden von 5,7 Millionen DM jährlich. Die Säuberung eines S- oder U-Bahn-Waggons kostet 30 000 DM. In Hamburg gibt die Hochbahn AG jährlich über 1 Million DM für die Beseitigung von Farbschäden aus. Oft genug freilich handelt es sich hierbei um eine Sisyphusarbeit, denn schon bald nach der Beseitigung werden die Waggons erneut beschmiert. Allein diese Zahlen zeigen, daß es sich bei den Graf- fiti-Unwesen nicht etwa um Bagatellfälle handelt. Aller- dings ist leider festzustellen, daß die Täter häufig kei- nerlei Unrechtsbewußtsein haben. Dies verwundert frei- lich nicht, wenn man die teilweise unverhohlene Sym- pathie auf der Linken für die Sprayerszene sieht. Wahr- scheinlich erinnern sich manche Alt-68er immer noch mit feuchten Augen an die Zeit, da sie selbst Parolen an Hauswände und Zäune gesprüht haben. Heute freilich haben die Sprayer nicht einmal mehr politische Bot- schaften in der Dose, sondern betreiben nur noch bloße Verunstaltung. CDU und CSU wollen dem Überhandnehmen des Graffiti-Unwesens nicht tatenlos zusehen, sondern den Schutz des Eigentums verstärken: Dazu gehören nach un- serer Auffassung nicht nur Präventivmaßnahmen, sondern auch eine konsequente Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche. Auch ein direkter Täter-Opfer- Ausgleich würde das Unrechtsbewußtsein durchaus schär- fen: Täter sollten bei der Beseitigung der von ihnen verur- sachten Schmierereien herangezogen werden. Vor allem aber ist die konsequente strafrechtliche Ahndung dieser Eigentumsverletzungen unerläßlich; dies im übrigen auch deshalb, weil straflos bleibende Graffiti-Schmierereien Ausdruck von Rechtlosigkeit sind und als Vorläufer für weitere Zerstörungen und Vandalismus angesehen werden. Dies führt bei den rechtstreuen Bürgern zu einer Beeinträchtigung des Si- cherheitsgefühls und damit zur Verunsicherung über das Funktionieren der Rechtsordnung. Effektiver strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti- Schmierereien ist derzeit aber nicht gewährleistet. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine Sachbe- schädigung nur vor, wenn die Sache in ihrer Substanz verletzt ist. Es muß im Einzelfall festgestellt und nach- gewiesen werden, daß die Schmiererei oder deren Be- seitigung den Untergrund verletzt. Nicht ausreichend ist nach der Rechtsprechung hingegen, daß der Instandset- zungsaufwand erheblich ist. Die daraus resultierende Straflosigkeit einschlägiger Handlungen kann nicht länger hingenommen werden. Diese Rechtsprechung hat außerdem einen hohen Er- mittlungsaufwand zur Folge, da die Substanz der Sache und der Erhaltungszustand genauestens untersucht wer- den müssen. Dies steht in keinem vertretbaren Verhält- nis zu der zu erwartenden Ahndung. Es muß deshalb im Strafgesetzbuch eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, daß die rechtswidrige Graf- fiti-Schmiererei als solche eine Sachbeschädigung ist. Der von CDU und CSU eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, die Defizite des geltenden Rechts dadurch zu beheben, daß die §§ 303 und 304 StGB jeweils um das Merkmal des Verunstaltens ergänzt werden. Das Merk- mal des Verunstaltens erfaßt Veränderungen des äuße- ren Erscheinungsbildes der Sache. Unrechtskern ist der rechtswidrige Eingriff in die durch den Berechtigten gewählte Gestaltung von einigem Gewicht. Dies ent- spricht übrigens der Rechtslage in Österreich, wo das Verunstalten im Rahmen der Sachbeschädigung bereits heute strafbar ist. Durch unseren Entwurf ist auch klargestellt, daß es nicht darauf ankommt, wie Dritte die Veränderung be- urteilen. Der Tatbestand ist nämlich auch dann erfüllt, wenn die Veränderung dem ästhetischen Empfinden eines Beobachters unter Umständen mehr entgegen- kommt als die ursprüngliche Gestaltung. Damit bleibt für ,,Kunstdiskussionen“ kein Raum. Denn der Eigen- tumsschutz beinhaltet, daß niemandem eine „Verschöne- rung“ seiner Sache aufgezwungen werden darf. Die in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagene Tatbestandsfas- sung bietet andererseits Auslegungsspielräume, um ba- gatellhafte Veränderungen auszugrenzen. Eine „Verun- staltung“ ist tatbestandlich erst bei einer ins Gewicht fallenden Veränderung gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf der Union greift die von Bayern im Bundesrat hierzu gemachten Vorschlä- ge auf, die erfreulicherweise im Bundesrat eine Mehr- heit gefunden haben. Angesichts der Zustimmung eini- ger SPD-geführter Landesregierungen im Bundesrat sehen wir mit großem Interesse dem Abstimmungsver- halten von Rotgrün zu dieser Frage hier im Bundestag entgegen. Dr. Ing. Dietmar Kansy, (CDU/CSU): Allein der Bund hat für die Städtebauförderung bis einschließlich 1998 etwa 15 Milliarden DM bereitgestellt, Länder, Gemeinden und Private haben zusätzlich etwa das Acht- fache an Mitteln aufgebracht. Ein erheblicher Teil davon floß in die Erneuerung unserer Innenstädte. Während es einerseits ermutigende Fortschritte gibt, insbesondere – aber nicht nur – die Innenstadtbereiche so umzuge- stalten, daß sich die Menschen dort wohlfühlen, gibt es andererseits zunehmende Verwahrlosung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2549 (A) (C) (B) (D) Die Frage vom konsequenten Bekämpfen von Graffi- ti-Schmierereien ist deshalb für uns Wohnungs- und Städtebaupolitiker nicht nur eine Frage des Schutzes des Eigentums, und zwar sowohl des privaten als auch des öffentlichen Eigentums, sondern auch eine Frage, wie wir unsere öffentlichen Räume schützen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte deshalb schon in der letzten Legislaturperiode mit ihrem Antrag „Politik zur Erhaltung und Stärkung der Innenstädte“ einen Bundes- tagsbeschluß herbeigeführt, in dem unter anderem die Entkriminalisierung sogenannter Bagatelldelikte, wie Graffiti-Schmierereien, verurteilt wird und politisches Handeln dagegen eingefordert wird. Natürlich machen wir nicht allein damit öffentliche Räume wieder attraktiver. Weitere Städtebauförderung, für die wir eine Verstärkung der Mittel in diesen Haus- haltsberatungen beantragt haben, Verstärkung der Nut- zungsvielfalt und neue Urbanität, neue städtebauliche Instrumente, eine Veränderung der Kriterien des sozia- len Wohnungsbaus zur Vermeidung von einseitiger Be- legung oder moderne Verkehrskonzepte gehören u.a. dazu. Aber alles dies allein wird nicht ausreichen, herunter- gekommene öffentliche Räume wieder attraktiv zu ma- chen oder sicherzustellen, daß weitere Bereiche unserer Städte nicht herunterkommen, wenn sich die Menschen dort nicht gleichermaßen angeregt wie geborgen fühlen. Deshalb muß der öffentliche Raum auch subjektiv ange- nehm empfunden werden. Und wiederum deswegen ist die Diskussion über „Null-Toleranz“ gegenüber allem, was die öffentlichen Räume schädigt, eine verständliche Reaktion einer großen Mehrheit der Bevölkerung. Ohne mutige Schritte gegen die Verlotterung und Be- sudelung unserer Städte werden wir nicht weiterkom- men. Dazu gehört auch, daß wir Klartext reden. Wer be- sudelt und beschmiert, ist kein Opfer gesellschaftlicher Unzulänglichkeiten, sondern ist Täter und soll bestraft werden. Dies ist auch aus städtebaulichen Gründen der Grund unseres Gesetzentwurfs. Aus der Diskussion auch mit Vertretern anderer Par- teien weiß ich, daß hier Ansätze eines neuen Konsenses spürbar sind. Oft aber wird einem dagegengehalten – das gilt auch für die Graffiti-Schmierereien –, die wahren Ursachen seien gesellschaftlicher Natur, die man mit Gesetzen, wie unserem Graffiti-Bekämpfungsgesetz, nicht lösen könne. Ich halte diese Einstellung für falsch, was die Schlußfolgerungen betrifft. In der zentralen Frage der Attraktivitätssteigerung un- serer öffentlichen Räume, die von den Menschen in un- serem Land schlicht und ergreifend wieder als ange- nehmes Umfeld empfunden werden wollen und müssen, in denen es Spaß macht, sich aufzuhalten, müssen Kri- minalität, Zerstörungswut und Schmierereien auch ohne vorherige Lösung schwieriger gesellschaftlicher Pro- bleme bekämpft werden. Dies muß parallel dazu erfol- gen und darf nicht zur Voraussetzung dafür gemacht werden, daß wir gegen die Verunstaltung unserer Städte und Gemeinden angehen. Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetz- buches, das Graffiti-Bekämpfungsgesetz, ist deswegen mehr als ein Ansatz zum verbesserten Schutz von pri- vatem und öffentlichem Eigentum und zur Vermeidung hoher volkswirtschaftlicher Schäden. Es ist ein Gesetz- entwurf, der das Leben in unseren Städten wieder ein Stückchen lebenswerter machen soll. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das grassierende Bemalen oder auch Beschmieren von Wänden und Gebäuden wird auch von meiner Fraktion keineswegs verharmlost. Die Renovierungskosten, die durch das unerlaubte Besprühen privater und öffentli- cher Flächen entstehen, sind für die Betroffenen teilwei- se immens. Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Da gibt es nichts zu beschönigen. Mitte der 80er Jahre ist die Graffiti-Welle aus den USA zu uns übergeschwappt. Da war auch noch künstle- rische Kreativität im Spiel. Seitdem haben die Graffitis insbesondere in den Großstädten mittlerweile ein Aus- maß – aber auch einen Qualitätsabfall – erreicht, das man selbst als weltoffener Kunstfreund nicht mehr allein mit dem Argument der Kunstfreiheit zu begrüßen ver- mag. Beide vorgelegten Entwürfe zum Problem des soge- nannten Graffitiunwesens sind kriminalpolitisch ver- fehlt. Das von der Opposition erwünschte Präventions- ziel wird so nicht erreicht. Im übrigen besteht angesichts der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ohnehin kein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Bedarf es zur Verhinderung unerlaubter Graffitis ei- ner Ausweitung des Tatbestandes der Sachbeschädigung durch das Merkmal „Verunstalten“? Angeblich soll die Neufassung des Tatbestandes für Rechtssicherheit sor- gen. Diese Rechtssicherheit ist jedoch schon gegeben. So verurteilt die weitaus überwiegende Anzahl von Strafgerichten bereits jetzt auf Grundlage des § 303 Strafgesetzbuch. Die für das Merkmal der „Beschädi- gung“ maßgebliche Substanzverletzung wird in den meisten Fällen bereits deshalb angenommen, weil die Häuserwand schon durch die spätere Beseitigung des Lack- oder Farbanstrichs nicht unerheblich in Mitleiden- schaft gezogen wird. Das OLG Düsseldorf hat richtig festgestellt: Farbsubstanzen aus Sprühdosen wirken der- art massiv auf den Untergrund ein, daß es regelmäßig besonderer Lösungsmittel bedarf, um die aufgesprühte Farbe zu beseitigen. Dies gelinge, so das Gericht, aber nur unzulänglich, sei es, weil sich die Farbe nicht gänz- lich beseitigen lasse, oder aber weil die Lösungsmittel das zugrunde liegende Material angegriffen haben. Auch der 3. Strafsenat des BGH bejaht ohne ein Wort des Zweifels bei Farbsprühaktionen das Vorliegen einer Sachbeschädigung. Ausgenommen von einer Strafbar- keit werden lediglich völlig unerhebliche Beeinträchti- gungen, deren Beseitigung üblicherweise überhaupt un- terbleibt oder ohne ins Gewicht fallenden Aufwand möglich wäre. Hierfür besteht aber zu Recht kein Straf- bedürfnis. Im übrigen würde das Merkmal des „Verunstaltens“ selbst zu einer Rechtsunsicherheit für die Rechtspre- chung führen. Als Beweis hierfür genügt bereits ein Blick in die präsentierten Gesetzentwürfe: Im CDU- Papier ist davon die Rede, daß das „Beschmutzen“ die 2550 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) „Strafbarkeit überspannen“ würde. Nach Auffassung der F.D.P. ist das Beschmutzen und das Beschmieren von dem Tatbestandsmerkmal der Verunstaltung umfaßt. Was ist nun richtig? Schließlich erhoffen sich Union und F.D.P. von einer Gesetzesänderung ein präventives Si- gnal. Hier haben wir wieder Ihren naiven Glauben, man brauche nur ein neues Gesetz zu beschließen und schon würden die Täter in sich gehen und von ihrem schändli- chen Tun ablassen. Das wird dem Phänomen des Graffi- ti-Unwesens in keiner Weise gerecht. So zeigen ein- schlägige Befragungen der zumeist jugendlichen Täter, daß für sie gerade im Verbotenen der Reiz, der besonde- re „Kick“ der Tat besteht. Den Sprayern ist also schon heute bewußt, daß ihr Handeln nicht erlaubt ist. Ich möchte noch auf folgendes hinweisen: Graffiti- Tätern drohen gegenwärtig nicht nur Strafe oder Geld- buße wegen einer Ordnungswidrigkeit – § 118 OWiG: Belästigung der Allgemeinheit –, sondern auch zivil- rechtliche Regreßansprüche. Für die besteht dreißig Jah- re lang Haftung. So steht manchem gefaßten Sprayer bevor, daß er noch als Erwachsener für seine Jugend- sünden zahlen muß. Mancher hat schon Schulden von über 250 000 Mark. Um das Unrechtsbewußtsein der Täter zu schärfen, forderte man deshalb vor einiger Zeit selbst aus der CDU Berlin – so der Parl. Geschäftsführer CDU- Fraktion Berlin, Dieter Hapel –: Stärkung zivilrecht- licher Schadensersatzansprüche und Förderung des di- rekten „Täter-Opfer-Ausgleichs“. Die Parteifreunde der CDU/CSU-Fraktion in der Hauptstadt Berlin waren we- nigstens an diesem Punkt näher am wirklichen Leben. In der Tat: Wenn die Jugendlichen die Schmierereien selbst beseitigen müssen, dann hat das wirkliche Lerneffekte. Will man Unrechtsbewußtsein fördern, so muß man hier ansetzen. Die vorgelegten Entwürfe sind dagegen reine Papiertiger. Ich fasse zusammen: Ein Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht nicht. Deshalb ist auch ein ähnlicher Entwurf des Bundesrates verfehlt. Der jetzige Wortlaut des § 303 StGB reicht zur erfor- derlichen strafrechtlichen Ahndung der Taten aus, wie die entsprechenden Gerichtsentscheidungen unterstrei- chen. Die heute vorgelegten Gesetzentwürfe bringen kriminalpräventiv nichts. Sie sind reine Show-Veran- staltungen. Rainer Funke (F.D.P): Es ist sicherlich nicht leicht, an einem Tag wie heute, wo die Gedanken sich mit Krieg und Frieden beschäftigen, über Sachbeschädigung zu sprechen. Denn in der Tat, der Entwurf der F.D.P. zum verbesserten Schutz des Eigentums beinhaltet, daß das unerlaubte Graffiti-Sprühen klar und deutlich zu Sachbeschädigung erklärt wird. Das unerlaubte Graffi-Sprühen hat in den letzten Jah- ren große Ausmaße angenommen. Betroffen sind davon private und öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel, etwa S-Bahnen, sowie Autobahnbrücken. Nichts ist eigentlich vor den Graffiti-Sprühern sicher. Natürlich weiß ich, daß insbesondere bei jüngeren Leuten dieses Sprühen als Kult, ja zum Teil sogar als Kunst verstanden wird. Das ändert aber nichts daran, daß es sich hierbei um eine Schädigung des Eigentums handelt, denn nicht je- der Eigentümer empfindet diese Kunst- oder Kulthand- lung als Bereicherung. Vielmehr wird er bestrebt sein, seine Wände und Flächen zu säubern und in seinem Sin- ne zu gestalten. Die Kosten hierfür gehen in Zigtausende und sind dem Eigentümer der Flächen nicht zuzumuten. Dennoch ist die Rechtsprechung zum Teil dazu über- gegangen, das Besprühen von Wänden nicht als Sachbe- schädigung anzusehen, weil nicht in die Substanz des Hauses und der Fläche eingegriffen werde. Ich will diese Rechtsprechung hier nicht beurteilen. Der Sinn unseres Gesetzes ist, hier eine Klarstellung vorzunehmen, die feststellt, daß schon das Verunstalten von Wänden, Flächen und Gebäuden eine Sachbeschä- digung darstellt und so die zum Teil nicht ganz ver- ständliche Rechtsprechung obsolet wird. Unser Gesetzentwurf zielt daher darauf ab, das er- laubte Graffi-Sprühen eindeutig als Unrecht zu qualifi- zieren. Dies verlangt auch der Schutz des Eigentums gemäß Art. 14 des Grundgesetzes. Natürlich soll auch dieser Gesetzentwurf auf die häu- fig jugendlichen Täter präventiv wirken und auch deut- lich machen, daß die Freiheit eines jeden dort endet, wo die Grundfreiheiten eines anderen Bürgers verletzt wer- den können. Sabine Jünger (PDS): Zunächst ein Wort zum CDU/CSU-Entwurf: Er ist ein Aufschrei einer verständ- nislosen Generation, der nichts anderes einfällt als Druck, wenn die lieben Kinder nicht spuren. Allerdings entlarvt Ihre Sprache den Entwurf. Graffiti werden per se als „Schmiererei“ bezeichnet. Der kreative Ausdruck einer bestimmten Jugendkultur wird pauschal als „Un- wesen“ verunglimpft. Politische und andere Parolen, Tags, großflächige Bilder, die sogenannten Pieces, und sogar Plakate werden in einen Topf geschmissen und für grundsätzlich rechtswidrig erklärt. Der CDU/CSU geht es doch nur um eines: um billigen Populismus. Sie will sich mal wieder als Hüter der inneren Sicherheit auf- spielen, und deshalb erklärt sie Jugendliche zu Vanda- len! Untersuchungen haben ergeben, daß Menschen über 30 Jahre Graffiti eklatant anders sehen und bewerten als Menschen unter 30. Der Entwurf der CDU/CSU doku- mentiert also in erster Linie das Durchschnittsalter der Einreicher. Vielleicht sollten sie sich mal mit Jugend- lichen unterhalten. Aber das nutzt ja wohl doch nichts. Nun zum F.D.P.-Entwurf: Er wendet sich ausdrück- lich gegen das unerlaubte Sprühen. Allerdings: Ich habe mich schon gewundert, daß die Kollegen Funke und Schmidt-Jortzig für diesen Gesetzentwurf mitverant- wortlich sind. Herr Funke hat im Juni 1996 – damals noch als Parlamentarischer Staatssekretär unter Bun- desjustizminister Schmidt-Jortzig – auf die schriftliche Frage des CDU/CSU-Abgeordneten Teise erklärt – ich zitiere: „Nach Auffassung der Bundesregierung“, also CDU/CSU und F.D.P., „reichen die Strafmaßnahmen des geltenden Rechts aber grundsätzlich aus, um die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2551 (A) (C) (B) (D) durch ‚Graffiti-Sprayer‘ begangenen Sachbeschädigun- gen wirksam verfolgen und angemessen ahnden zu kön- nen.“ Als die Damen und Herren von CDU/CSU und F.D.P. hier noch das Sagen hatten, fanden sie die Rechtslage ausreichend. Kaum sind sie in der Oppositi- on, sehen sie eine Bedrohung des Eigentums und des Si- cherheitsempfindens und spielen in der Öffentlichkeit den Retter in der Not. Das zeigt doch schon, was von ih- ren Entwürfen zu halten ist, zumal wir uns hier sowieso noch einmal mit dem Thema befassen müssen, weil der Bundesrat dazu bereits letzten Freitag einen Gesetzent- wurf verabschiedet hat. Sprayer sind größtenteils männliche Jugendliche zwi- schen 12 und 18. Wenn sie beim Sprühen erwischt wer- den, dann hat das schon jetzt ziemliche Folgen für die Jungs: Verhöre, Hausdurchsuchungen und der vorpro- grammierte Ärger mit den Eltern, Beseitigung der Graf- fiti, persönliche Haftung für den Schaden und damit ein Schuldenberg. Je nach Sachlage kommt womöglich noch eine Anklage wegen Sachbeschädigung hinzu. Das wissen die Sprayer, so etwas spricht sich ja rum. Die Konsequenz daraus ist doch aber, sich nicht erwischen zu lassen. Was also wollen Sie mit der Erfindung eines dubio- sen Straftatbestands wie den der „Verunstaltung“ errei- chen? Daß die jährlichen Zahlen der Jugendkriminalität steigen und Sie wieder den Verfall von Recht und Ord- nung anprangern und Jugendliche als kleine Monster darstellen können? Graffiti sind eine Antwort auf unsere oftmals ge- sichtslosen Städte. Sie sind eine Antwort auf die phanta- sielose Stadtplanung und Stadtentwicklung. Selbst in den wenigen Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, bringt diese Planung zum Aus- druck, was sie in der Praxis vom kreativen Potential und den Anregungen von Kindern und Jugendlichen hält, nämlich nichts. Graffiti sind eine Form der Selbsthilfe gegen Tristes- se und Monotonie im Stadtbild. Sie sind bunt, und sie sind originell – manche mehr, manche weniger. Und sie signalisieren: Wir sind hier, und wir akzeptieren Eure Dominanz nicht. Graffiti sind der Ausdruck eines Le- bensgefühls. Sie stehen für Kreativität und Power. Mit Graffiti eignen sich Jugendliche den öffentlichen Raum an, der ja an sich sowieso für alle da sein sollte. Das Problem ist, daß Kinder und Jugendliche nicht einbezogen werden in die Gestaltung ihrer Umwelt und in andere Entscheidungen, die auch sie betreffen. Das Problem ist auch, daß Jugendkulturen vom Rest der Gesellschaft oder doch von weiten Teilen immer als Bedrohung und nicht als Ausdruck einer Bevölke- rungsgruppe und damit als Bereicherung empfunden werden. Setzen Sie doch ruhig weiter auf Ihre kulturelle und politische Dominanz! Behelfen Sie sich in ihrer Hilf- losigkeit gegen Jugendphänomene weiter mit der Geset- zeskeule. Aber ich sage Ihnen, Sie werden verlieren, und das ist gut so! Solange Sie Jugendlichen keine besseren Angebote machen, ihre Kreativität, ihre Suche nach Authentizität und ihr Lebensgefühl auszuleben, müssen Sie sich wohl damit abfinden, daß Sie der Attraktivität der Spraydose nichts entgegensetzen können. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Tagesordnungs- punkt 12) Simone Violka (SPD): Die Entschädigung von Zwangsarbeitern der NS-Zeit ist mit Sicherheit eines der sensibelsten Themen der heutigen Zeit. Viele Frauen und Männer haben vor über 54 Jahren durch die Zwangsarbeit in deutschen Unternehmen ihr Leben verloren. Diejenigen, die überlebt haben, erlitten oft körperliche, vor allem aber seelische Wunden. Um so wichtiger ist es, daß dieses Thema nach langen Jahren des Stillschweigens und Ignorierens endlich hier im Deutschen Bundestag behandelt wird. Bisher schien das nicht möglich gewesen zu sein. Der Gesetzentwurf der PDS, der beinhaltet, daß betroffene Unternehmen ihre Zahlungen an den Zwangsarbeiterentschädigungsfonds nicht mehr steuer- lich absetzen können, ist auf den ersten Blick in morali- scher Hinsicht durchaus nachvollziehbar. Und es ist si- cherlich richtig, daß die Unternehmen, die damals Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigt haben und daraus einen erheblichen Vorteil hatten, die Entschädigungszahlungen nicht dazu nutzen dürfen, um ihre Jahresbilanz zu verschönern. Aber dafür sind diese Fondseinzahlungen auch nicht gedacht. Vielmehr sollen endlich die Opfer einen Ausgleich für ihre Arbeit erhal- ten, die sie unter Verletzung ihrer Menschenwürde ge- zwungen verrichten mußten. Allerdings sollte die PDS-Fraktion wissen, daß Zah- lungen der Unternehmen in den Zwangsarbeiterentschä- digungsfonds trotz des internationalen Drucks freiwillig geschehen, und es stellt sich in dieser Hinsicht die Fra- ge, inwieweit Unternehmen ihre moralische Pflicht zur Zahlung der Entschädigung wahrnehmen werden, wenn deren steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. Dies kann sich dann in der Höhe der Zahlungen be- merkbar machen oder gar in der Einstellung von Zah- lungen. Dieses Risiko ist aus meiner Sicht nicht zu vertreten. Die ehemaligen Zwangsarbeiter haben ein Anrecht auf eine möglichst großzügige Ausstattung des Fonds, und das Verbot der steuerlichen Abziehbarkeit wäre ein fal- sches Signal, weil es zumindest die Gefahr von Kompli- kationen birgt und das Verfahren unvertretbar hinaus- ziehen kann. Die Zahlungen in den Fonds haben auch nichts mit strafrechtlichen Sanktionen gegen damalige Unterneh- mer zu tun, die von der Arbeit der Zwangsarbeiter pro- fitieren. Die heute einzahlenden Unternehmen sind in 2552 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) den meisten Fällen Rechtsnachfolger, die eine Beschä- digung des nationalen und internationalen Ansehens von ihren jetzigen Betrieben abwenden wollen. Da diese Zahlungen, wie vorhin schon erwähnt, frei- willig erfolgen, halte ich es für äußerst bedenklich, diese Leistungen mit Geldbußen, Verwarnungsgeldern, Zinsen auf hinterzogene Steuern und Schmiergeldern steuerlich gleichzusetzen. Denn diese von mir aufgezählten Aus- gaben dürfen den Gewinn nicht mindern, und die PDS- Fraktion möchte mit ihrem Antrag diese Reihe durch die Entschädigungszahlungen ergänzen. Doch es gibt noch einen weiteren Aspekt, der gegen diesen PDS-Antrag spricht. Viele Unternehmen, die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen beschäftigten, sind heute gar nicht mehr existent. Wenn man aber will, daß trotzdem alle Betroffenen einen angemessenen Be- trag erhalten, ist man auf eine große Beteiligung der noch in Frage kommenden angewiesen. Eine Versagung des Betriebsausgabenabzuges würde dazu führen, daß man, wenn überhaupt, nur seine eigenen moralischen Verpflichtungen erfüllt und damit eine angemessene Fondsausstattung sehr schwierig wird. Abgesehen also von der immensen Rufschädigung deutscher Unternehmen im Ausland und der damit ein- hergehenden Belastung der internationalen Märkte wäre die Folge eine Schwemme von Zivilprozessen der Opfer gegen die betroffenen Konzerne, deren Ausgang von hier aus nicht bewertet werden kann. Auf jeden Fall aber würde es noch mehr Zeit verschlingen, bis auch nur die ersten ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsar- beiter das bekommen, was ihnen zusteht. Der Gesetz- entwurf der PDS würde demnach nur sekundär die Kon- zerne und Unternehmen treffen, die im Zweiten Welt- krieg Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter be- schäftigt haben, vor allem aber die Opfer der Zwangsar- beit, und das können die Kolleginnen und Kollegen von der PDS nun wirklich nicht wollen. Derzeit können nach völkerrechtlichen Grundsätzen und der deutschen Gesetzeslage keine Rechtsansprüche ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter auf Entschä- digungsleistungen für kriegsbedingte Zwangsarbeit ge- gen Privatunternehmen geltend gemacht werden. Ob- wohl dazu noch ein höchstrichterliches Grundsatzurteil aussteht, halte ich es im Interesse der Betroffenen und der schon zu weit fortgeschrittenen Zeit eher für vertret- bar, nicht auf dieses Urteil zu warten, sondern endlich zu handeln. Unter dem Aspekt der temporären Dringlich- keit und der Verhinderung einer Rufschädigung der deutschen Unternehmen sollte man deshalb die Zahlun- gen auch als Betriebsausgaben abziehbar zulassen. Bei dem Gesetz geht es uns doch nicht um die Maxi- mierung des Betriebsgewinns oder um bessere Jahres- bilanzen für die Konzerne, wie Sie vielleicht vermuten mögen. Es geht hier einzig und allein um die Menschen und deren durch großes Leid verdiente Entschädigung. Im übrigen halte ich es für ziemlich populistisch, wenn sie bei einem so sensiblen Thema mit der ihnen eigenen Klassenkampfphilosophie argumentieren. Nur eine Beibehaltung des § 4 Abs. 5 des Einkom- mensteuergesetzes in der jetzigen Form sorgt für mög- lichst hohe Entschädigungen für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, und das ist es doch, was Sie sicher wollen. Allerdings möchte ich hier noch einmal sehr explizit und sehr eindringlich an die Unternehmen appellieren, ihre Zahlungen nicht in erster Linie nach wirtschaft- lichen, sondern nach moralischen Größenvorstellungen zu leisten. Diese Entschädigung kann vielleicht den ent- gangenen Lohn und die daraus entgangenen Zinsen abgelten, niemals aber das körperliche Leid und den psychischen Druck, dem diese Menschen ausgesetzt wa- ren und den sie ertragen haben. Zeigen wir diesen Men- schen endlich unseren Respekt und unsere Achtung, und hören wir auf, ihre Ansprüche durch solche Anträge für parteiliche Profilierungen zu mißbrauchen. Das verfehlt das Ziel nämlich um einiges und hilft keinem, vor allem nicht den Opfern. Daher lehnt die SPD-Fraktion den Antrag der PDS- Fraktion ab, die Entschädigungszahlungen für Zwangs- arbeiter nicht mehr gewinnmindernd abziehen zu kön- nen, und appelliert an die Unternehmen, freiwillig den Fonds so großzügig auszustatten, daß ihre Achtung und ihr Respekt vor den Betroffenen auch darin zum Aus- druck kommt und nicht nur als moralisches Feigenblatt angesehen werden muß. Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hal- ten es für richtig, daß Zahlungen der Unternehmen in den geplanten Entschädigungsfonds nach § 4 Abs. 4 EStG gewinnmindernd in Abzug gebracht werden. Hier- zu gilt folgendes zu sagen: Wenn es der neuen Regie- rung nun nach Jahrzehnten endlich gelingt – anders als ihren Vorgängern –, die Industrie dazu zu bewegen, in einen Industriefonds oder – wie wir es als Bündnisgrüne noch besser fänden – in eine zu gründende Bundesstif- tung einzuzahlen, dann halten wir es für sinnvoll, daß Unternehmen diese Ausgaben steuerlich gewinnmin- dernd geltend machen können. Es werden laut öffentlicher Ankündigung eine Reihe von Firmen in den Industriefonds einzahlen, die selbst keine Zwangsarbeiter beschäftigt haben, zum Beispiel die Deutsche Bank oder Versicherungen. Diese würden ihre Zusage wahrscheinlich rückgängig machen; andere Firmen, die wir zu Zahlung unbedingt noch gewinnen wollen, würden gar nicht mehr daran denken, etwas in diese Stiftung einzuzahlen. Der Abzug von Betriebsausgaben kann nicht beliebig eingeschränkt werden. Dem geltenden Einkommensteu- errecht liegt das Prinzip zugrunde, daß Gegenstand der Besteuerung nur sie Rein- oder Nettoeinkünfte sind – Überschuß oder Gewinn – und daß grundsätzlich alle Erwerbsaufwendungen als Werbungskosten oder Be- triebsausgaben abziehbar sind, sogenanntes objektives Nettoprinzip. Das Bundesverfassungsgericht läßt jedoch bei Vorliegen gewichtiger Gründe Abweichungen vom Nettoprinzip zu. Die Nichtabziehbarkeit von Betriebsausgaben ist in § 4 Abs. 5 EStG geregelt. Die meisten Einschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG sollen Mißbräuche bei solchen Be- triebsausgaben verhindern, die regelmäßig die private Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2553 (A) (C) (B) (D) Lebensführung berühren. Gewichtige Gründe für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs im vorliegenden Sachverhalt sind nicht ersichtlich: Es geht nicht um eine steuerliche Begleitung strafrechtlicher Sanktionen gegen die damaligen Unternehmensleitungen oder Unterneh- menseigner, sondern um Aufwendungen zur Schadens- abwehr infolge der Unternehmensidentität bzw. Rechts- nachfolge bei schon im Zweiten Weltkrieg existierenden deutschen Unternehmen. Auch aus Sicht der betroffenen Zwangsarbeiter, die Interesse an einer möglichst groß- zügigen Ausstattung des Fonds haben, wäre das Verbot der steuerlichen Abziehbarkeit ein falsches Signal des deutschen Steuergesetzgebers, da dies zu einer Vermin- derung der – freiwilligen – Unternehmensleistungen führen würde. Das Hauptproblem besteht zudem nicht in der Entschädigung der Zwangsarbeiter, die in noch exi- stierenden deutschen Unternehmen gearbeitet haben, sondern derjenigen, die in Unternehmen eingesetzt wa- ren, die nicht mehr bestehen. Auch diese Überlegung spricht gegen den Vorschlag, durch die Versagung des Betriebsausgabenabzugs den Fonds für deutsche Unter- nehmen unattraktiv zu gestalten. Gisela Frick (F.D.P.): Für die F.D.P. muß ich schon meiner Verwunderung Ausdruck geben, daß gerade die PDS diesen Antrag zur Abstimmung stellt. Der Begründung des Antrages kann ich entnehmen: „Kosten, die im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen, sind mit ‚Betriebsausgaben‘ nicht vereinbar und dürfen steuermindernd nicht geltend gemacht werden.“ Daß gerade Sie als Nachfolgepartei der SED diesen Antrag stellen, ist deshalb so bemerkenswert, weil ja unter dem Regime der SED wahrhaftig viele Ver- brechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Als Stichworte nenne ich hier nur: Mauermorde, menschen- unwürdige Haftstrafen, Stasi-Bespitzelung, Ausreisever- bote und Verfolgung politisch Andersdenkender. Daß Sie sich auch durch das Vermögen der SED einen erheblichen Startvorteil in den neuen Ländern ver- schafft haben, möchte ich nur am Rande bemerken. Sie sollten sich sehr viel mehr darüber freuen, daß die Unternehmen – wenn auch sehr spät – der Bildung eines solchen Fonds zur Entschädigung der Zwangsarbeiter zugestimmt haben. Das, was Sie jetzt verlangen, näm- lich die Entschädigungszahlungen an einen solchen Ent- schädigungsfonds für Zwangsarbeiter nicht als Betriebs- ausgaben abzugsfähig zu machen, wäre eine zusätzliche Bestrafung der Unternehmen, die sich zur Entschädi- gung bereit gefunden haben. Die von Ihnen beantragte Aufnahme einer neuen Nr. 11 in den Absatz 5 des § 4 EStG würde die Bereit- schaft dieser Unternehmen über die eigentliche Zahlung hinaus zusätzlich strapazieren. Dabei ist es keine Frage, daß es sich bei solchen Entschädigungszahlungen um echte Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 handelt, nämlich um Aufwendungen, die durch den Betrieb ver- anlaßt sind. Diese zu den nichtabziehbaren Betriebsaus- gaben des Absatzes 5 zu zählen ist systematisch nicht zu rechtfertigen. Insbesondere ist in den Entschädigungs- zahlungen auch keine Strafe, wie z. B. die in Ziffer 8 des Absatzes 5 aufgeführten Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, zu sehen. Den heutigen Entscheidungsträgern in den Unter- nehmen ist aus der Beschäftigung von Zwangsarbeitern natürlich kein persönlicher Vorwurf mehr zu machen. Für die F.D.P. sage ich jedenfalls: Wir freuen uns, daß eine Lösung dieser sehr sensiblen Frage gefunden wor- den ist, und möchten die beteiligten Unternehmen nicht noch zusätzlich belasten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ermäßigter Mehrwert- steuersatz für arbeitsintensive Leistungen (Ta- gesordnungspunkt 13) Dieter Grasedieck (SPD): Es gibt in der Politik nur eine Todsünde: Handeln ohne Ziel. So schlug die CDU/CSU-Fraktion vor zwei Wochen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Gast- und Hotelgewerbe vor, obwohl der ehemalige CDU/CSU- Staatssekretär Hauser noch am 30. September 1997 sagte: Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf die Abgabe von Speisen und Getränken ist EG-rechtlich nicht zulässig. Die Besteuerung der Beherbergungsumsätze wird wegen der Steuermin- dereinnahmen von rund 1,4 Milliarden DM abge- lehnt. Genau anderthalb Jahre später stellt die CDU/CSU- Fraktion den Antrag. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit? Heute schlägt die PDS den ermäßigten Mehrwert- steuersatz für arbeitsintensive Leistungen vor. Diese Steuerausfälle werden auf 20 Milliarden DM geschätzt. Sie stellen diesen Antrag, obwohl Sie wissen, daß in den nächsten 2 Jahren unsere Bundesregierung die Fa- milien noch weiter entlasten will. Die Koalition will die Familie mit rund 20 Milliarden DM fördern. Was hätten Sie denn gern? In einer vernetzten, glo- balisierten Welt greift die Methode „Wünsch dir was“ nicht. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, handeln ohne ein Konzept und ohne Verantwortung, frei nach dem Motto: Opposition ist die Kunst, etwas zu ver- sprechen, was die Regierung nicht einlösen kann. So soll die Mehrwertsteuer bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten bei Freizeitparks und Pflegeleistun- gen reduziert werden. Sind Anbauten für Einlieger- wohnungen, Wintergärten oder Dachausbauten auch Renovierungsarbeiten? Dürfen die Kosten 200 000 DM oder 400 000 DM überschreiten? Wo grenzen Sie diese Renovierungsarbeiten ab? Frei- zeitparks gehören in Ihrem Antrag auch zu arbeitsinten- siven Dienstleistungen. Gehört der Warner Park in Bot- trop mit 10 Kinos, 25 Gaststätten, Cafés und über 2 000 2554 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Mitarbeitern dazu? Oder zählt der Einzelschausteller mit seiner 90 m hohen Riesenradattraktion dazu? Fragen über Fragen, die zu komplizierten Gesetzes- abgrenzungen führen. Wo bleibt die Gesetzesklarheit, wo die Vereinfachung? So sagte vor ein paar Tagen der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Hand- werks, Dieter Philipp, im Handelsblatt: Wir halten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den falschen Weg. Das gibt nur Abgrenzungspro- bleme. Welcher Betrieb ist arbeitsintensiv, welcher nicht? Wir sind skeptisch. Skeptisch, meine Damen und Herren, ist auch der Ecofin-Rat. So schreibt die Kommission: Es ist nicht sicher, daß die ermäßigte Mehrwert- steuer Arbeitsplätze schafft. Schwierig ist auch, ein Verzeichnis für Dienstlei- stungen aufzustellen. Wie wollen Sie die Abgrenzungs- probleme überprüfen? Unsere Finanzämter sind heute schon überfordert. Die Finanzgerichte überschreiten ihre Grenzbelastung. Durch den PDS-Antrag wird die Erlaß- flut weiter aufgebläht. Eine exakte Kontrolle ist kaum möglich. Sie öffnen damit nur neue Steuerschlupflöcher. Nein, zu einer glaubwürdigen Steuerreform gehört eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Im übrigen sind die Versuchsanträge bei der EU äußerst schwierig durchsetzbar. Viele Kriterien müssen erfüllt werden, und alle EU-Mitglieder müssen zustim- men. Nein, meine Damen und Herren, die Bundesregierung und die Koalition werden unsere Handwerksbetriebe fördern und unterstützen. Im deutschen Handwerk ar- beiten über 6 Millionen Menschen in fast 700 000 Be- trieben. 40% der Auszubildenden werden im Handwerk ausgebildet. Dafür können wir als Politiker nur dankbar sein. Hauptsächlich sichern und schaffen unsere Klein- und Mittelbetriebe neue Arbeitsplätze. Das Handwerk be- reichert den Wirtschaftsstandort Deutschland. 5,5 Mil- liarden DM Entlastung. Unsere Steuerreform war der 1. Schritt. Deshalb benötigen wir ein Steuergesamtkon- zept für Industrie und Handwerk. Nur durch eine neue Unternehmensteuer fördern wir unser gemeinsames Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Unsere Kleinunternehmer und der Mittelstand richten neue Arbeitsplätze ein. Wir Politiker müssen die positi- ven Rahmenbedingungen bieten. Unser Bundeskanzler und die Regierungskoalition erarbeiten bis zur Sommer- pause den neuen Gesetzentwurf. Politiker, Handwerker und Industrie beeinflussen diesen Entwurf im Bündnis für Arbeit. In der Zukunft benötigen wir mehr Gemein- samkeit und zielgerichtete Diskussion. Handeln mit Ziel ist angesagt. Heinz Seiffert (CDU/CSU): Der Antrag der PDS, den Mehrwertsteuersatz für sogenannte arbeitsintensive Lei- stungen zu ermäßigen, ist ja nicht ganz neu. Und die Idee hört sich – das gebe ich gerne zu – ja auch ganz gut an. Man schöpft bei der PDS nun neue Hoffnung aus dem Regierungswechsel und bezieht sich außerdem auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Februar die- ses Jahres. Die EU-Kommission bezieht sich auf die Strategievorschläge des Wiener EU-Gipfels vom De- zember 1998, der die Schaffung von Arbeitsplätzen als oberste Priorität der EU-Politik bezeichnet hatte. Dieses Ziel war und ist ja völlig unstrittig. Nur: Ob das mit die- sem Versuch – nämlich durch die Ermäßigung der Mehrwertsteuer Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewer- be und im Handwerk zu schaffen – erreicht wird, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Kommission scheint sich da nicht ganz si- cher zu sein, denn eine endgültige Entscheidung soll erst nach einer dreijährigen Versuchsphase erfolgen. Der zu- ständige Kommissar Monti machte auch kein Hehl dar- aus, daß der Vorschlag längst nicht den Beifall und die Zustimmung aller EU-Partner fand. Es ist auch keines- wegs sicher, daß der Vorschlag die Zustimmung des EU-Ministerrates finden wird. Nicht nur die EU-Kommission, sondern auch wir se- hen das Hauptproblem bei diesem sicher gut gemeinten Vorschlag in der Einordnung der zu fördernden Dienst- leistungen. Da liegt tatsächlich der Haken: nämlich bei der Einordnung und mehr noch bei der Abgrenzung. Die EU-Kommission sieht folgende Kriterien für die in Frage kommenden Dienstleistungen vor: sie müssen arbeitsintensiv sein; sie müssen sich direkt an den End- verbraucher/Kunden wenden; sie müssen sich vornehm- lich im lokalen Umfeld bewegen und nicht den Wettbe- werb verzerren; und die Anwendung ermäßigter Mehr- wertsteuersätze auf diesem Gebiet darf sich nicht als ne- gatives Vorzeichen für den gemeinsamen Markt heraus- stellen. Eines ist ganz deutlich: Die EU-Kommission schließt negative Auswirkungen auf die europäischen Harmoni- sierungsbemühungen in der Steuerpolitik und auf den gemeinsamen Markt nicht aus. Und dieses Problem se- hen auch wir. Die Gründe, warum wir in Deutschland diesen Vor- schlag der EU auch nicht mal probeweise umsetzen sollten, haben sich seit der letzten Sitzung im März 1998, als ein ähnlicher PDS-Vorschlag abgelehnt wurde, nicht wesentlich geändert. Da ist zum einen der zu erwartende Steuerausfall von rund 20 Milliarden DM. Sicherlich kann man – wie die Handwerksverbände argumentieren – nicht gänzlich ausschließen, daß es durch mehr Aufträge zu wachsen- den Gewerbesteuereinnahmen kommt. Und auch die Lohnsteuer der zusätzlich beschäftigten Arbeitnehmer kann zu einem gewissen Ausgleich innerhalb des Steu- ersystems führen. Dabei darf man allerdings nicht über- sehen, daß die Mehrwertsteuer nur einen Bestandteil der hohen Stundensätze der Handwerker ausmachen. Eine Ermäßigung der Umsatzsteuer von 16 Prozent auf 7 Prozent würde zwar bei einem Stundensatz von 60 DM brutto eine Reduzierung auf 55 DM bringen. Das wäre schon ein beachtlicher Schritt. Aber der Konkur- rent vieler Handwerker – gerade im Bereich der Repa- raturarbeiten – ist doch der Schwarzarbeiter, und der macht es für 20 oder 25 DM pro Stunde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2555 (A) (C) (B) (D) Ein größeres Problem für den Handwerker sind mei- nes Erachtens die zu hohen Lohnnebenkosten. Ein Schritt, der weit eher erfolgsversprechend scheint, wäre es, wenn diese spürbar gesenkt werden könnten – aber nicht durch eine neue Erhöhung indirekter Steuern, son- dern durch Einsparungen. Ich fürchte also, daß die An- bieter in der Schattenwirtschaft kaum durch eine Halbie- rung der Mehrwertsteuersätze veranlaßt wirken, ihre Dienstleistung legal anzubieten. Ich finde, eine vernünftige Politik der Senkung der Lohnnebenkosten und eine konsequente Senkung der Steuersätze wären gerade für das Handwerk ein viel probateres Mittel. So – und nicht durch neue Steuern wie die Ökosteuer oder gar eine Erhöhung der Mehr- wertsteuer – könnten die Rahmenbedingungen für alle Dienstleister spürbar verbessert werden. Ein weiteres Argument gegen die Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze in diesem Bereich ist mir Wichtig. Es ist die Schwierigkeit der Abgrenzung. Welche Dienstleistung ist arbeitsintensiv? Das wird nicht leicht einvernehmlich zu entscheiden sein. Gerade beim Hang der Deutschen, auch Kleinigkeiten vor Gericht klären zu lassen, käme wohl eine Lawine von Protesten und Kla- gen auf die betroffenen Behörden zu. Und wie behandelt man den Handwerker, der nicht nur vor Ort repariert, sondern zum Beispiel ein neues Ersatzteil mitbringt, das er dem Kunden verkauft? Muß er für Transport und Einbau eine Rechnung erstellen und eine zweite für das Ersatzteil? Eine solche Regelung würde zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuer- rechts führen, und die Kontrolle würde einen erhebli- chen Aufwand verursachen. Das wäre wahrhaftig kein Beitrag zur Entbürokratisierung – das käme vom büro- kratischen Ausmaß her gleich nach den jüngsten Steuer- gesetzen! Dieses Argument muß auch die Dienstleister über- zeugen, die wie das Handwerk den ermäßigten Mehr- wertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen fordern. Auch sie wären durch noch mehr Bürokratie belastet. Ich bin sicher, ein guter Teil der Mehrwertsteuer- Ersparnis würde beim Handwerk durch die Mehrkosten der Bürokratie aufgezehrt. Das steht doch in klarem Wi- derspruch zum Ziel, den Staat und die Bürokratie zu verschlanken. Und ein Weiteres ist mir wichtig: Wenn wir hier eine Tür für den Dienstleistungsbereich öffnen würden, so wären Weiterungen absolut unvermeidlich. Dann käme der Wunsch nach dem ermäßigten Steuersatz für Arz- neimittel, für Kinderkleider und, und, und. Wer wollte da noch Einhalt gebieten? Für niedrigere Steuersätze – auch bei der Mehrwertsteuer – gibt es tausend gute Gründe. Ich nehme die Argumente gerade auch der Handwer- kerverbände nicht auf die leichte Schulter. Dennoch bin ich ziemlich sicher, daß eine Ermäßigung der Mehrwert- steuersätze bei arbeitsintensiven Dienstleistungen in Deutschland nicht weiterhelfen würde. Es gibt für uns allerdings eine Ausnahme, die ich hier durchaus ansprechen will: das Beherbergungsgewerbe. In diesem klar abgrenzbaren Bereich würde es durchaus Sinn machen, mit einer Senkung des Mehrwertsteuersat- zes etwas mehr Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb um Übernachtungsgäste zu schaffen. 12 von 15 EU-Staaten, also vier Fünftel der EU, nutzen die Möglichkeit der ermäßigten Steuersätze. Hier sollten wir nachziehen. Bisher haben die unmittelbaren EU- Nachbarn kräftig von ihrem Vorteil gezehrt, denn in Österreich liegt die Umsatzsteuer im Beherbergungsbe- reich bei 10 Prozent, in Belgien und den Niederlanden bei 6 Prozent, in Frankreich bei 5,5 Prozent und in Lu- xemburg sogar bei 3 Prozent. Das macht sich bei einem auch weltweit immer heftiger werdenden touristischen Wettbewerb bemerkbar – ganz besonders im grenznahen Bereich. Es ist unbestritten: Deutschland hat gerade bei Besu- chern aus Übersee, die sich einmal einen Teil von Euro- pa anschauen wollen, einen Standortnachteil gegenüber den europäischen Nachbarn. Dasselbe gilt für internatio- nale Konferenzen. Wenn dieser Wettbewerbsnachteil durch eine Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze auf 7 Prozent wenigstens zu einem Teil ausgeglichen wer- den könnte, wäre dem Beherbungsgewerbe zumindest in diesem Teilaspekt geholfen. Die Steuermindereinnah- men wären jedenfalls schon mit knapp 25 Prozent höhe- ren Umsätzen ausgeglichen. Das wäre einen Versuch wert. Bei allen anderen Dienstleistungen jedoch ist eine Ermäßigung – wie dargelegt – eher kontraproduktiv. Die PDS weiß sehr genau, daß ihr Antrag, die Mehr- wertsteuersätze für arbeitsintensive Leistungen zu sen- ken, voraussichtlich keine Mehrheit finden wird. Es ist ein reiner Show-Antrag. Und ihr Vorgehen hat natürlich Methode: Sie stellen sich gerne als David dar, der gegen den bösen Goliath, sprich: die Parteien der alten Bundes- republik, zu Felde zieht. Es geht ihnen weniger um die Sache und schon gar nicht um den sogenannten ,,kleinen Handwerker“. Wenn Sie – als PDS – den Handwerkern, den Dienstleistern und dem Mittelstand wirklich hätten weiterhelfen wollen, dann hätten Sie im Bundesrat die Steuergesetze der Regierung und den Murks bei den 630-DM-Gesetzen verhindern können. Das wäre eine echter Beitrag für weniger Bürokratie gewesen. Was Sie aber heute beantragen, würde das Gegenteil bewirken. Wir lehnen jedenfalls diesen Antrag der PDS erneut ab. Klaus Wolfgang Müller (Kiel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mal was anderes zu später Stunde! Ging es in den letzten Tagen immerzu um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, so geht die PDS auch hier den revolu- tionär anderen Weg: heute steht also die Senkung der Mehrwertsteuer auf der Tagesordnung – oder zumindest die Einführung eines ermäßigten Satzes auf arbeitsinten- sive Leistungen. Aber wenn es auch etwas anderes ist, etwas Neues ist es natürlich nicht. Einen fast identischen Antrag brachten Sie ja bereits in der letzten Legislatur- periode ein. Genausowenig neu und überzeugend wie Ihr Antrag ist, daß sich das finanzpolitische Konzept der PDS mal wieder auf die Mehrwertsteuer beschränkt. Sie denken, durch mannigfaltige Variationen der Mehrwertsteuersät- ze und Ausnahmen könnten Sie alle denkbaren Proble- 2556 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) me lösen. Wofür soll die bei Ihnen nicht alles herhalten, für Arbeitsförderung und Ökologisierung durch den vorliegenden Antrag, für soziale Gerechtigkeit durch eine Luxuskomponente in der Mehrwertsteuer, für Ge- sundheitspolitik durch eine Senkung des Mehrwertsteu- ersatzes für apothekenpflichtige Medikamente. Das ist für eine finanzpolitische Grundlinie etwas dürftig. In dem Regierungswechsel sehen Sie eine Chance, daß Deutschland auf europäischer Ebene sich nun doch für die Einführung eines ermäßigten Satzes auf arbeits- intensive Dienstleistungen einsetzt. Das wundert mich, denn so lange ist die letzte Beratung Ihres Antrags noch nicht her. Bereits am 5. März des letzten Jahres war auch bei den jetzigen Regierungsfraktionen keine Sym- pathie für Ihren Antrag zu spüren. Schon vor einem Jahr warf Ihnen meine Kollegin Scheel zu Recht vor, sie würden populistische Nebelwerferei statt ernsthafter Fi- nanz- und Wirtschaftspolitik betreiben. Sie nennen eini- ge Argumente für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Leistungen. Es sind die gleichen wie vor einem Jahr – und die glei- chen Argumente sprechen auch heute noch dagegen. Darum bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen von der PDS, die entsprechenden Passagen im Plenarproto- koll 13/222 nachzulesen, insbesondere den Redebeitrag meiner Kollegin Scheel. Sie geht dort, wie die meisten anderen Rednerinnen und Redner auch, auf Fragen der Abgrenzungsproblematik ein, die kaum zu lösen wären. Auch wurde Ihr Argument, der ermäßigte Mehrwert- steuersatz verringere merklich die Schwarzarbeit, wi- derlegt. Wichtiger Einwand war auch, daß Ihr Vorschlag keineswegs zur Durchschaubarkeit beitragen würde. Durchgängiger Tenor in allen Beiträgen der Fraktionen vor einem Jahr! Unverändert richtig. Sie wollen Arbeitsplätze schaffen und das Steuersy- stem ökologisieren. Das wollen wir auch. In zweierlei Richtung mag da Ihr Antrag durchaus hilfreich sein: Ar- beit wird so sicherlich geschaffen. Der Entwurf schreit ja geradezu nach gerichtlichen Auseinandersetzungen, um die anstehenden Abgrenzungsfragen zu klären. Das ist ja wohl nicht Sinn der Sache. Sie gehen davon aus, daß durch die Begünstigung von Reparaturleistungen sich die Lebensdauer von Produkten erhöhen wird. Bei Ihrem Antrag ist Ihnen das ja schon gelungen, herzli- chen Glückwunsch. Aber Spaß beiseite! Zur Förderung von Arbeit und Ökologie ist der Vorschlag völlig ungeeignet. Natürlich muß Arbeit preiswerter werden. Warum aber in einem so komplizierten Verfahren und nur beschränkt auf so schwer abgrenzbare Leistungen? Warum soll denn Ar- beit bitteschön bei der Reparatur eines Fensters preis- werter sein als die Arbeit einer Krankenschwester in der Klinik? Wir denken der richtige Weg ist, die Lohnne- benkosten ganz allgemein zu senken. Ressourcenverbrauch wollen wir auch senken. Der Hinweis auf die Szenarien aus der Studie unseres Fraktionskollegen Reinhard Loske „Zukunftsfähiges Deutschland“ zur Drosselung des Energie- und Roh- stoffverbrauches sind sehr wichtig, aber nicht zur Be- gründung Ihres Antrages. Einzelfallregelungen, wie Sie sie hier vorschlagen, helfen nicht weiter. Ressourcen- verbrauch, insbesondere Energieverbrauch muß teurer werden. Unser Weg, Arbeitslosigkeit abzubauen und das Steuersystem ökologischer zu gestalten, liegen in der ökologischen Steuerreform. Dort schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Steigende Energiepreise füh- ren zu sparsamem Umgang mit vielen Ressourcen, sin- kende Lohnnebenkosten werden zu Beschäftigungs- wirkungen führen. Die erste Stufe der Reform wird am 1. April in Kraft treten. Weitere Schritte werden fol- gen. Im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag unter dem Tenor „ach, jetzt probieren wir mal drei Jahre und dann sehen wir weiter“ wollen wir: Eine Korrektur des Steuersy- stems – dauerhaft und für alle Bereiche. Gisela Frick (F.D.P.): Mit Ihrem Antrag verfolgen Sie das Ziel, die Regierung aufzufordern, „die Anwen- dung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf ar- beitsintensive Dienstleistungen auf europäischer Ebene erneut anzuregen.“ Wie Sie in Ihrem Antrag richtig be- merken, wurde die Anwendung eines ermäßigten Mehr- wertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen durch die alte Regierungskoalition abgelehnt. Wie das Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Finanzen vom 12. Januar 1999 – Fi- nanzausschußdrucksache Nr. 43 – zeigt, will auch die neue Regierung die Einführung eines ermäßigten Mehr- wertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen nicht unterstützen. Die Gründe, die dafür aufgeführt sind, waren im wesentlichen auch schon die Beweg- gründe für die Ablehnung dieser Regelung durch die alte Regierung. Die Ansicht der F.D.P. hat sich in diesem Punkt nicht geändert. Eine Abgrenzung, was „arbeitsintensive Dienstlei- stungen“ sind, ist kaum möglich. Die Regelung würde zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts füh- ren, ihre Kontrolle einen außerordentlichen Aufwand verursachen. Es ist zu bezweifeln, daß ein ermäßigter Mehrwert- steuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen tat- sächlich zu neuen Arbeitsplätzen und einer Reduzie- rung der Schattenwirtschaft führt. Die Umsatzsteuer ist nur ein Preisbestandteil unter vielen. Ob der Unter- nehmer den steuerlichen Vorteil an seine Kunden wei- tergibt, kann von staatlicher Seite nicht beeinflußt wer- den. Aus Sicht der Bundesregierung, die auch von der Europäischen Kommission geteilt wird, ist zum Bei- spiel eine Senkung der Lohnnebenkosten ein wesent- lich effektiveres Instrumentarium zur Stimulation des Arbeitsmarktes. Da die Senkung der Umsatzsteuer nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung des Preises führt, ist nicht zu er- warten, daß es zu einer größeren Nachfrage der Konsu- menten und damit zu mehr Arbeitsplätzen kommt. Die Erfahrung zeigt, daß Steuerreduzierungen durch die Unternehmen nicht ohne weiteres weitergegeben wer- den. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2557 (A) (C) (B) (D) Es besteht die Gefahr, daß die Regelung zum „Steuer- schlupfloch“ wird, da die Voraussetzungen gestaltbar sind. Eine derartige Regelung würde Unternehmen pro- vozieren, arbeitsintensive Bereiche auszulagern. Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf ar- beitsintensive Dienstleistungen würde zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen, die derzeit nicht ver- kraftbar sind. Die durch die Steuerermäßigung verursachten Haus- haltsausfälle müßten kompensiert werden. Eine Kom- pensation im Bereich der direkten Steuern wäre gegen- läufig zur notwendigen Reform der Einkommensbe- steuerung und scheidet daher aus. Eine Kompensation innerhalb der Umsatzsteuer wäre wohl unvermeidbar. Höhere Umsatzsteuern würden insbesondere die Einzel- handelsunternehmen belasten mit der Gefahr des Verlu- stes von Arbeitsplätzen in diesem Bereich. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsinten- sive Dienstleistungen müßte – wenn überhaupt – obli- gatorisch in der EU eingeführt werden. Eine fakultative Einführung – mit oder ohne Möglichkeit, unterschiedli- che ermäßigte Steuersätze anzuwenden – würde für Un- ternehmen eines Mitgliedstaates, der den allgemeinen Steuersatz anwendet, zu Wettbewerbsnachteilen – insbe- sondere in Grenzregionen – führen. Darüber hinaus müssen wir auch bei der Umsatzsteu- er zu einem einfacheren, transparenteren und damit ge- rechteren System finden. Das bedeutet bei der Umsatz- steuer – genau wie bei der Einkommensteuer – eher eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und damit die Abschaffung von Sondertatbeständen und nicht die Schaffung von neuen Ausnahmeregelungen. So ließe sich auch der Mehrwertsteuersatz in Deutschland auf niedrigem Niveau halten. Dieser Gedanke sollte auch Eingang in die Überlegung derjenigen finden, die in der Regierungskoalition ständig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutieren. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Entwurf eines Gesetzes über die allge- meine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutsch- land (Zusatzpunkt 6): Barbara Wittig (SPD): Von 1953 und bis 1990 ver- fügte die Bundesrepublik Deutschland über ein statisti- sches Verfahren, das weltweit als vorbildlich geschätzt wurde – die repräsentative Wahlstatistik. Diese zeigte ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation in- nerhalb der Wahlbevölkerung, nämlich die unterschied- liche Wahlbeteiligung und die Differenzierung im Wahlverhalten zwischen Frauen und Männern in den verschiedenen Altersgruppen. Seit 1994 mußten wir darauf verzichten, denn sie wurde per Gesetz ausgesetzt – 1998 gab es die Initiative zur endgültigen Abschaffung –, der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurden zur Begründung ins Feld geführt. Gezweifelt wurde vor al- lem daran, ob die repräsentative Wahlstatistik mit dem § 51 Abs. 2 BWG eine ausreichend präzise Rechts- grundlage besitze. Dazu ist festzustellen: In all den vielen Jahren der Durchführung dieses statistischen Verfahrens sind nie Verletzungen des Wahlgeheimnisses bekanntgeworden. Der Bundesrat hatte in seinen Entschließungen vom 23. September 1994 und 10. Juli 1998 sein Bedauern über die Aussetzung der repräsentativen Wahlstatistik zum Ausdruck gebracht und deren Wiederaufnahme ge- fordert. Nun, nach dem Regierungswechsel, können wir han- deln. Erfreulicherweise hat sich auch die Fraktion der CDU/CSU der Initiative der Koalitionsfraktionen ange- schlossen. Warum halten wir die repräsentative Wahlstatistik für unverzichtbar? Die repräsentative Wahlstatistik ist eine der wichtigsten Datenquellen der empirischen Wahlfor- schung. Als einziges Instrument der Wahlforschung er- laubt sie langfristig angelegte sozialstrukturelle Analy- sen. Die Ergebnisse sind sowohl für politische Parteien und wissenschaftliche Einrichtungen als auch für Parla- ment, Regierung und Behörden von Bedeutung. Sie kann nicht durch demoskopische Umfragen ersetzt wer- den. Ihre Ergebnisse sind genauer als diejenigen der Wahlforschungsinstitute, denn sie beruht auf der tat- sächlichen Stimmabgabe der Wähler und arbeitet mit großen Stichproben. Zudem braucht die Demoskopie die von der repräsentativen Wahlstatistik gelieferten Anga- ben über das tatsächliche Stimmverhalten der Wähler, differenziert nach Geschlecht und Alter, um darauf ihre Berechnungen aufzubauen. Gehen wir der Frage nach, inwieweit die neuen Re- gelungen den Bedenken der Skeptiker Rechnung tragen. Hier ist auf die Prüfkriterien für die Qualität einer Rechtsgrundlage mit statistischem Bezug hinzuweisen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Volkszählung 1983 deutlich gemacht hat – Erforderlich- keit, Geeignetheit, Normenklarheit, mildestes Mittel. Im einzelnen heißt das: An der Fortführung der reprä- sentativen Wahlstatistik besteht Allgemeininteresse. Da- zu habe ich bereits Ausführungen gemacht. Das vorge- schlagene Verfahren ist geeignet, das aufgestellte Ziel zu erreichen. Zur Stärkung des ohnehin strafrechtlich geschützten Wahlgeheimnisses werden unter anderem die schon bisher praktizierten Schutzmaßnahmen ge- setzlich festgeschrieben. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung einer Mindestzahl von Wahlberechtigten für die Stichprobenwahlbezirke, eine Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge, die keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler ermöglicht, die Tren- nung der für die Stimmauszählung und für die statisti- sche Auswertung zuständigen Stellen, das Verbot der Zusammenführung von Wählerverzeichnis und gekenn- zeichneten Stimmzetteln, eine strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Aus- wertung überlassenen Wahlunterlagen. Weiterhin wer- den die Wählerinnen und Wähler nahezu nicht belastet, 2558 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) und der begrenzte Umfang der Stichprobenauswahl ge- währleistet einen geringen Mittelaufwand bei gleichzei- tig hoher Ergebnissicherheit. Die neue Rechtsgrundlage ist zudem eindeutig und transparent, indem die zu erhe- benden Tatbestände aufgeführt sind, die Abläufe ver- deutlicht werden und die Veröffentlichung der Ergebnis- se geregelt ist. Durch öffentliche Bekanntmachung soll zudem die Akzeptanz der repräsentativen Wahlstatistik weiter gefestigt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt also alle Anfor- derungen und Prüfkriterien. Ich bedaure es, daß F.D.P. und PDS die repräsentati- ve Wahlstatistik im Ausschuß abgelehnt haben. Die von ihnen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Beein- trächtigung eines Grundrechtes lassen sich zerstreuen: Gegen die im Grundgesetz, Art. 38, zugesicherten Prin- zipien des Wahlrechts wird nicht verstoßen. Lassen Sie mich zum Abschluß noch ein Wort zum weiteren Verfahren sagen: Auf Grund der tendenziell ansteigenden Zahl der Briefwähler erscheint die künftige Berücksichtigung dieser Wählergruppe zur Sicherung genauer statistischer Ergebnisse geboten. Hierfür sind mehrere Modelle denkbar, die zunächst sorgfältig ge- prüft werden müssen. Dies wäre in der Kürze der bis zur Europawahl am 13. Juni 1999 verbleibenden Zeit nicht mehr möglich. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Prüfergebnisse so rechtzeitig im Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorzustellen, daß noch vor der nächsten regulären Wahl auf Bundesebene nach der Europawahl 1999 darüber entschieden und ein gegebe- nenfalls erforderliches Änderungsgesetzgebungsverfah- ren abgeschlossen werden kann. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland. Der federführende Innenausschuß hat in diesem Ent- wurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion seine Zustimmung erteilt. Meine Fraktion ist sich darüber einig, daß auf diesem Gebiet dringender Handlungsbedarf besteht, da ohne ein neues Gesetz bei der Europawahl im Juni diesen Jahres die Wahlstatistik auf der alten rechtlichen Basis durchge- führt werden müßte, da sie lediglich ausgesetzt, nicht aber abgeschafft war. Hierzu ist folgendes anzumerken: In der Bundesrepu- blik wurde erstmals bei der Bundestagswahl 1953 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dazu wurden in etwa 2 700 von den 80 000 Wahlbezirken Daten er- hoben, die Aussagen zur Wahlbeteiligung sowie über die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht erlaubten. In dieser Form ist die repräsentative Wahlstatistik seit- her praktiziert worden. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wurde die repräsentative Wahlstatistik erstmalig bei der Bundestagswahl 1990 auch in Berlin und den neuen Bundesländern eingeführt. Für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag 1994 sowie auch im letzten Jahr bei der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag hatten wir auf der Grundlage eines gemeinsamen Ge- setzentwurfes der damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und F.D.P. diese amtliche Wahlstatistik kurz- fristig ausgesetzt. Es waren damals Zweifel aufgekom- men, ob die Rechtsgrundlage ausreichend präzise sei und beispielsweise das Wahl- und Statistikgeheimnis ausreichend gewahrt werde. Die Bedenken richteten sich unter anderem gegen die Teilnahme an der Wahl mit einem nach Alter und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzettel. Da jedoch in der gesamten Zeit keine Verletzungen des Wahlgeheimnisses bekannt geworden sind und nun, nach intensiver Prüfung der Rechtsgrundlage, keine durchgreifenden verfassungs-, wahl- oder datenschutz- rechtlichen Einwände erkennbar sind, ist die CDU/CSU- Fraktion der Ansicht, daß es gegen die Fortführung der repräsentativen Wahlstatistik keine berechtigten Ein- wände gibt. Ich möchte jedoch betonen, daß wir durch- aus Verständnis für die Argumente der F.D.P. haben; die von ihr vorgetragenen Bedenken halten wir jedoch nicht für berechtigt. Zur Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist als erstes anzumerken, daß er den in der Vergangenheit vorgetragenen Bedenken Rechnung trägt: Zusammen- fassung der Geburtenjahrgänge, so daß keine Rück- schlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler mög- lich ist – höchstens zehn Geburtsjahresgruppen, in denen jeweils mindestens drei Geburtsjahrgänge zusammenge- faßt sind –; Trennung der für Stimmauszählung und Statistik zuständigen Stellen; kein Zusammenführen von Wählerverzeichnissen und gekennzeichneten Stimmzet- teln; strenge Zweckbindung; Mindestgröße für die Stichprobenwahlbezirke – höchstens 5% der gesamten Wahlbezirke des Bundesgebietes bzw. höchstens 10% der Wahlbezirke eines Landes, mindestens 400 Wahlbe- rechtigte –; Veröffentlichung nur auf Bundes- und Lan- desebene, Ergebnisse einzelner Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden. Aus diesem Grunde bejaht die CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf. Eine wei- tere Aussetzung der repräsentativen Wahlstatistik würde die Kontinuität der erhobenen Daten völlig zerstören, Trendanalysen und Entwicklungstendenzen könnten nicht mehr aufgestellt werden. Die Unterbrechung der jahrelangen Erhebungen und die somit entstehende Lük- ke ließe dann auch keine Vergleiche oder Kohortenana- lysen dieser Jahrgänge mehr zu. Auch die F.D.P. sollte anerkennen, daß an einer Fortführung der repräsentati- ven Wahlstatistik ein erhebliches Interesse der Allge- meinheit besteht. Namhafte Sozial- und Politikwissenschaftler sowie Vertreter von Wahlforschungsinstituten haben uns über- zeugend versichert, daß das mit der repräsentativen Wahlstatistik erhobene Datenmaterial die wichtigste Quelle der gesamten empirischen Wahlforschung und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2559 (A) (C) (B) (D) Demographie darstellt. Die Demoskopie alleine kann die repräsentative Wahlstatistik nicht ersetzen. Nur mittels dieser Datenquelle und damit dem Instrument der reprä- sentativen Wahlstatistik ist eine langfristig angelegte Analyse der Sozial- und Wählerstruktur in sinnvoller Weise möglich. Unstrittig ist, daß die Erkenntnisse aus der empirischen Sozialforschung nicht nur für wissen- schaftliche Einrichtungen, sondern auch für die politi- schen Parteien, das Parlament und die Regierung von erheblicher Bedeutung sind. Gerade deshalb kann sich die repräsentative Wahlsta- tistik nicht allein auf demoskopische Umfragen stützen; die tatsächliche Stimmabgabe der Wähler und der we- sentlich größere Stichprobenumfang bei einer Wahl las- sen genauere und somit wertvollere Ergebnisse zu. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Die F.D.P. lehnt das Wahlstatistikgesetz ab, weil es auf eine entscheidende Frage keine befriedigende Antwort enthält. Diese Frage lautet: Was geschieht, wenn ein Wahlberechtigter sein Stimmlokal aufsucht, dieses Stimmlokal für die Erhe- bung der amtlichen Wahlstatistik ausgewählt ist, der Wahlberechtigte demnach den für die Statistik gekenn- zeichneten Stimmzettel erhält und sich dann weigert, einen solchen Stimmzettel zu verwenden? Nach dem Gesetzentwurf kann in diesem Beispielsfall der Wahlbe- rechtigte sein Wahlrecht nicht ausüben. Dies ist für uns ein völlig unerträgliches Ergebnis. Das Wahlrecht zählt zu den herausragenden Grund- rechten einer jeden Demokratie. Die Ausübung dieses Grundrechtes darf nicht davon abhängig gemacht wer- den, ob der Wahlberechtigte bereit ist, sich an einer sta- tistischen Erhebung zu beteiligen. Ich gebrauche bewußt das argumentum ad absurdum: Niemand käme auf die Idee, einem Bürger, der sich bei- spielsweise an einer Demonstration beteiligen will, vorzu- schreiben, daß er erst soziologische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Beruf und ähnliches registrieren lassen müß- te. Es wäre doch offenkundig eine nicht akzeptable Be- schneidung des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit, wenn die Ausübung dieses Grundrechts von der Mitwir- kung an einer – amtlichen! – Statistik abhängig gemacht werden würde, selbst wenn es vielleicht ein berechtigtes Interesse der Politikwissenschaft gibt, genaue Daten dar- über zu sammeln, welche Personen- und Altersgruppen sich an welcher Demonstration beteiligen. Auf die Idee, das Demonstrationsrecht im Dienste der Forschung einzuschränken, ist zum Glück noch niemand gekommen. Genau um dieselbe Problematik geht es aber beim Wahlstatistikgesetz. Das Interesse an der Wahlfor- schung ist zweifellos anerkennenswert. Die Erkenntnisse der Wahlforschung sind nicht nur für die Gesellschafts- wissenschaftler, sondern auch für die Parteien äußerst nützlich. Wenn hierfür die von den privaten Meinungs- forschungsinstituten etwa im Wege der sogenannten „Nachfrage“ ermittelten Zahlen das Wählerverhalten nicht präzise genug wiedergeben, ist es auch verständ- lich, wenn eine Auswertung authentischer Stimmzettel durch die amtliche Wahlstatistik gewünscht wird. Unverständlich bleibt unter dem Aspekt der Wahrung der Grundrechte aber der Zwang, sich an dieser Statistik beteiligen zu müssen. Wir halten es für richtig, wenn denjenigen – erfahrungsgemäß wird sich die Zahl ohne- hin in Grenzen halten –, die keinen gekennzeichneten Stimmzettel verwenden wollen, sondern wie Millionen andere Wahlberechtigte auch den völlig neutralen Stimmzettel bevorzugen, eine Ausweichmöglichkeit ge- boten wird. Vorschläge hierfür haben wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens schon in der letzten Legisla- turperiode gemacht. Man könnte diese Wahlberechtigten etwa nachträglich zur Briefwahl zulassen. Genau dies wollen die Initiatoren des jetzt vorliegenden Gesetzent- wurfs nicht. Vielmehr soll künftig auch die Briefwahl in die Wahlstatistik mit einbezogen werden. Damit gibt es die von uns verlangte Ausweichmög- lichkeit nicht, so daß das Gesetz – bei allem Wohlwollen für die Interessen der Wahlforschung – in dieser Form nicht zustimmungsfähig ist. Man kann uns entgegen halten, daß unsere Auffassung kleinlich und stur sei. Mit diesem Vorwurf können wir gut leben, denn es ist um- gekehrt geradezu geboten, bei der Verteidigung von Grundrechten kleinlich und stur zu sein. Dieses Wahl- statistikgesetz beeinträchtigt Wahlberechtigte bei der Ausübung ihres Wahlrechts. Als Liberale können wir eine solche Einschränkung eines Grundrechtes nicht mittragen. Roland Claus (PDS): Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetz nicht zu, weil die im Gesetz vorgesehene Erfül- lung einer staatlichen Aufgabe – Wahlstatistik – über die Wahrung individueller Freiheitsrechte – Wahlrecht – ge- stellt wird. 2560 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403000000
Guten Morgen, mei-
ne lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist er-
öffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir tagen heute in
einer ernsten Situation. Seit gestern Abend finden Luft-
schläge der NATO gegen jugoslawische militärische
Ziele statt. Diese Aktion ist ein ernster Einschnitt auch
in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Aber wir Europäer können und dürfen nicht weiter zu-
sehen, wie im Kosovo eine Mehrheit der Bürger vertrie-
ben, wie dort gemordet wird. Diese Aktion richtet sich
nicht gegen das serbische Volk. Wir hoffen und wün-
schen, daß der jugoslawische Staatspräsident Milosevic
zu der Vernunft kommt, zu der ihm die langen diploma-
tischen Verhandlungen und das Abkommen von Ram-
bouillet Gelegenheit gegeben hatten.

Der Deutsche Bundestag steht zu den Soldaten, die
im Einsatz sind – in einem Einsatz, der durch unser
Grundgesetz und durch Beschlüsse unseres Parlaments
gedeckt ist. Wir hoffen sehr, daß die militärische Aktion
von kürzestmöglicher Dauer ist und daß es endlich ge-
lingt, die humanitäre Katastrophe im Kosovo zu been-
den.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Be-
merkungen vor Eintritt in die Tagesordnung.


(Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] meldet sich zur Geschäftsordnung)


Zunächst möchte ich dem Kollegen Benno Zierer, der
gestern seinen 65. Geburtstag feierte, nachträglich im
Namen des Hauses gratulieren.


(Beifall)

Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene

Tagesordnung um die Ihnen in einer Zusatzpunktliste
vorliegenden Punkte zu erweitern:
ZP1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der F.D.P.: Hal-tung der Bundesregierung auf die jüngste Kritik aus derBfA zur Praktikabilität der Neuregelungen der Schein-selbständigkeit

ZP2 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSUzu den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 23bis 29 in Drucksache 14/576 (siehe 29. Sitzung, Seite 2392A, B)

ZP3 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren(Ergänzung zu TOP 16)

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachtenEntwurfs eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen,griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegi-schen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streit-kräfte in der Bundesrepublik Deutschland – Drucksache14/584 –
ZP4 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache(Ergänzung zu TOP 17)

a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschus-ses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 34 zu Petitionen– Drucksache 14/647 –
b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschus-ses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 35 zu Petitionen– Drucksache 14/648 –
c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschus-ses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 36 zu Petitionen– Drucksache 14/649 –
d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschus-ses (2. Ausschuß) Sammelübersicht 37 zu Petitionen– Drucksache 14/650 –

ZP5 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Adam, PaulBreuer, Georg Janovsky, weiterer Abgeordneter und derFraktion der CDU/CSU Öffentliche feierliche Gelöbnisseder Bundeswehr – Drucksache 14/641 –
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heidi Lippmann,Dr. Winfried Wolf, Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneterund der Fraktion der PDS Keine feierlichen Gelöbnisseder Bundeswehr in der Öffentlichkeit – Drucksache14/642 –

ZP6 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD,CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachtenEntwurfs eines Gesetzes über die allgemeine und die reprä-sentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun-destag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäi-schen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
– Drucksachen 14/401, 14/635 –

Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, so-
weit erforderlich, abgewichen werden.

Weiterhin ist vereinbart worden, den Tagesordnungs-
punkt 11 – es handelt sich um die Beschlußempfehlung
zu den Akten der HVA – bereits nach der Aktuellen






(B)



(A) (C)



(D)


Stunde aufzurufen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Des weiteren möchte ich Sie schon jetzt darauf hin-
weisen, daß sich der Ablauf der Plenarsitzung morgen,
Freitag, ändern und erheblich verlängern kann, falls die
Beratungen des EU-Gipfels heute weit über Mitternacht
hinaus andauern werden. Die Einzelheiten hierzu wer-
den Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt.


(Unruhe – Elke Wülfing [CDU/CSU]: Warum kann der Verteidigungsminister hier nicht ein paar Worte sprechen und sagen, wie die Situation ist? – Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Fraktion der PDS hat einen Antrag auf Änderung
der Tagesordnung gemäß § 20 der Geschäftsordnung des
Bundestages gestellt. Sie beantragt eine Debatte über die
erste Beteiligung der Bundeswehr an einem bewaff-
neten Angriff in ihrer Geschichte.

Ich erteile hierzu dem Kollegen Gregor Gysi das
Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403000100
Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Ich bitte Sie, dem Antrag der PDS-
Fraktion zu einer sofortigen Debatte zur ersten Beteili-
gung der Bundeswehr in ihrer Geschichte an einem
Krieg zuzustimmen.

Ursprünglich war für diese Woche eine solche De-
batte überhaupt nicht vorgesehen. Bei der Beratung des
Bundeskanzlers mit den Fraktionsvorsitzenden am ver-
gangenen Dienstag wurde auf Frage und Anregung des
Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion und auf meine
Frage hin die Notwendigkeit einer solchen Debatte ak-
zeptiert. Wegen der Termine des Bundeskanzlers und
des Bundesaußenministers beim EU-Gipfel in Berlin
wurde vorgeschlagen, diese Debatte am Freitag, das
heißt morgen, zu führen. Damit waren alle Anwesenden
auch einverstanden, mich eingeschlossen. Das Problem
ist aber, daß zu diesem Zeitpunkt niemand wußte, wann
der Krieg beginnt, der gestern abend bereits begonnen
hat. Ich meine, daß auf dieser Grundlage die Zeitschiene
einfach nicht mehr stimmt und daß es deshalb dringend
erforderlich ist, auch heute wenigstens kurz darüber zu
debattieren. Wir können morgen noch eine ausführliche
Debatte abhalten.

Natürlich verstehe ich, daß sowohl der Bundeskanzler
als auch der Bundesaußenminister an einer solchen De-
batte teilnehmen wollen. Ich weiß nicht, ob es nicht
möglich gewesen wäre, dies noch zu organisieren; das
will ich auch gar nicht beurteilen.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das liegt doch so etwas von auf der Hand! – Weitere Zurufe von der SPD)


– Moment, lassen Sie mich fortfahren. – Aber hier geht
es nicht um den Bundeskanzler und auch nicht um den
Bundesaußenminister, sondern es geht um das Selbst-
verständnis des Deutschen Bundestages.


(Beifall bei der PDS)


Es ist undenkbar, meine Damen und Herren, daß die
NATO gestern das erste Mal in der Geschichte nach
1945 einen Angriff auf einen souveränen Staat gestartet
hat – über die Gründe müssen wir selbstverständlich
auch diskutieren –, daß Deutschland erstmalig in seiner
Geschichte daran beteiligt ist, was eine Vielzahl völker-
rechtlicher, verfassungsrechtlicher, politischer und mo-
ralischer Probleme aufwirft, und daß der Deutsche Bun-
destag am nächsten Tag mit einer BAföG-Debatte be-
ginnt und nicht bereit ist, hier wenigstens kurz über die-
se Situation zu debattieren.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das muß einfach sein, auch wenn der Bundeskanzler
und der Bundesaußenminister nicht anwesend sind. Die
können morgen dazu sprechen. Wir können morgen
weiter darüber debattieren.

Aber wortlos – außer drei Sätzen des Bundestagsprä-
sidenten – darüber hinwegzugehen – das heißt, der Bun-
destag selbst äußert sich dazu nicht –, das ist meines Er-
achtens der Situation in keiner Hinsicht angemessen,
und zwar weder gegenüber der Bevölkerung der Bun-
desrepublik Jugoslawien noch gegenüber der Bevölke-
rung der Bundesrepublik Deutschland, noch gegenüber
den Soldaten, die in diesen Krieg verwickelt sind.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403000200
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Wilhelm Schmidt, SPD-Fraktion.


Wilhelm Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1403000300
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen! Im Namen aller übrigen Fraktionen des Hauses


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In meinem nicht!)


widerspreche ich dem Aufsetzungsantrag der PDS. Wir
könnten es uns leichtmachen, meine Damen und Herren,
und auf die formalen Hintergründe verweisen; das will
ich ausdrücklich nicht.


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Das habe ich ja gesagt!)


Ich will an dieser Stelle allerdings sehr nachdrücklich
auf die Verabredungen des Bundeskanzlers mit den
Fraktionsvorsitzenden aufmerksam machen, in die auch
Sie, Herr Gysi, persönlich eingebunden gewesen sind.


(Widerspruch bei der PDS – Dr. Gregor Gysi [PDS]: Das habe ich ja gerade gesagt!)


Ich will auch sagen, daß es überhaupt kein Argument für
eine Debatte ist, so zu tun, als würde uns der Beginn der
kriegerischen Auseinandersetzungen in Jugoslawien
zeitlich überraschen.


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Ich kannte den Zeitpunkt nicht! – Gegenruf des Abg. Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Wir mußten damit rechnen!)


Präsident Wolfgang Thierse






(A) (C)



(B) (D)


Es war schon am Anfang dieser Woche klar, daß es je-
derzeit losgehen könnte und wir in der Situation stehen
würden, daß die Auseinandersetzungen dort beginnen.
Von daher sehe ich sehr deutlich, daß Sie sich aus der
Verabredung, die der Kanzler mit den Fraktionsvorsit-
zenden getroffen hat, herausziehen wollen. Dies lassen
wir nicht zu.

Wir sagen Ihnen gleichzeitig: Gerade dieses Thema
und der Anlaß dafür sind nicht geeignet, sich in partei-
politische Auseinandersetzungen zu begeben, die vor-
dergründig sind.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Ich will darauf hinweisen, meine Damen und Herren,
daß wir uns mitten in einem operativen Einsatz, in einer
laufenden Operation befinden,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Krieg befinden wir uns, im Angriffskrieg!)


deren Ausgang noch nicht klar ist. Ich will auch darauf
hinweisen, daß in Berlin derzeit der EU-Gipfel stattfin-
det – das erklärt, Herr Gysi, die Ihnen bekannte Abwe-
senheit von Kanzler, Außenminister und anderen Ver-
tretern der Bundesregierung –, auf dem der Kosovo-
Einsatz ein ganz wichtiger Teil der Beratungen sein wird
und auch schon gewesen ist. Wir wollen und müssen die
Ergebnisse dieses Gipfels von Berlin in dieser Hinsicht
abwarten und sie, wie wir es verabredet haben, zur
Grundlage weiterer Beratungen in diesem Hause ma-
chen. Von daher ist es richtig, daß wir heute morgen
durch den Präsidenten einen kurzen Hinweis auf die Si-
tuation erhalten haben.

Wir gehen nicht einfach zur Tagesordnung über. Das
ist Ihnen bekannt, weil wir das gestern abend und heute
morgen so besprochen haben. Wir wollen aber jetzt kei-
ne ausführliche Debatte, weil sie nichts bringt, weil wir
zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Informationen haben.
Allerdings wollen und sollen der Bundeskanzler, der
Außenminister, der Verteidigungsminister und wir alle
gemeinsam morgen hier über dieses Thema debattieren.

Ich kann Ihnen im übrigen im Namen aller Fraktionen
sagen – das ist nichts Neues; aber ich will das bekräfti-
gen –, daß wir uns an der Seite der deutschen Soldaten
fühlen. Wir hoffen, daß derjenige, der dafür verantwort-
lich ist, daß es zu diesem Einsatz gekommen ist, nämlich
der jugoslawische Staatspräsident, in diesen Minuten, in
den nächsten Stunden oder auch in den nächsten Tagen
einlenkt, damit die Gefahr für die Menschen im Kosovo,
für die Menschen in Jugoslawien und für unsere Solda-
ten und ihre Partner aus den NATO-Staaten ein Ende
hat. Er allein, Milosevic, trägt die Verantwortung für
den jetzigen Einsatz.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich glaube, es ist angemessen, an dieser Stelle und zu
dieser Stunde nicht mehr zu sagen. Ich sage Ihnen jeden-

falls zu, daß wir morgen eine ausführliche Debatte zu
diesem Thema führen werden, mit allen Informationen,
die dann zur Verfügung stehen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403000400
Liegen noch weitere
Wortmeldungen zur Geschäftsordnungsdebatte vor? –
Kollege Ströbele, ich weise Sie darauf hin, daß wir uns
in einer Geschäftsordnungsdebatte befinden und nicht in
einer Sachdebatte.


(Dr. Heidi Knake-Werner [PDS]: Er ist ja Jurist! Er kennt sich da aus!)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollegen! Auch der Kollege, der vor mir gesprochen
hat, hat sich durchaus zur Sache geäußert.

Es ist unwürdig für dieses Haus, daß Deutschland
nach 54 Jahren seit gestern abend wieder Krieg führt
und daß sich dieser Bundestag weigert, darüber zu reden
und auch nur seine Meinung zu äußern. Das ist unge-
heuerlich.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sowie bei der PDS)


Ich verstehe meine Fraktion nicht, die für mehr Frie-
den in der Welt angetreten ist, die eine Friedenspolitik
machen will. Sie setzt sich hierhin und ist damit einver-
standen, daß, wenn von deutschem Boden nach 54 Jah-
ren wieder Krieg ausgeht, darüber hier nicht einmal ge-
redet wird.


(Beifall bei der PDS – Rudolf Seiters [CDU/CSU]: Unglaublich!)


Von deutschem Boden sind die Tornados gestartet, die
jetzt gerade Belgrad bombardieren. Ich halte das für
völlig unwürdig für dieses Haus.

Fragen Sie sich einmal, was es für einen Eindruck
macht, wenn wir uns jetzt mit der Veränderung des Sa-
chenrechts oder des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes
beschäftigen, während deutsche Soldaten im Kosovo, in
Belgrad, in Montenegro Bomben abwerfen.

Ich appelliere an Sie: Ändern Sie die Tagesordnung!
Lassen Sie uns darüber sprechen! Ich bin bereit, darüber
sachlich zu reden. Ich bin auch bereit, die Argumente
sachlich abzuwägen, die die eine oder andere Seite hier
vorbringt. Aber das ist doch völlig unmöglich: Unser
Land beschäftigt sich heute mit diesem Krieg, und der
Deutsche Bundestag schweigt dazu und beschäftigt sich
mit der Änderung des Sachenrechts. Das kann und darf
nicht wahr sein. Ich schäme mich für mein Land, das
jetzt wieder im Kosovo Krieg führt und das wieder
Bomben auf Belgrad wirft.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sowie bei der PDS)


Wilhelm Schmidt (Salzgitter)







(B)



(A) (C)



(D)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403000500
Ich erteile das Wort
dem Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Schar-
ping.

Rudolf Scharping, Bundesminister der Verteidi-
gung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
verstehe, daß man im Rahmen einer Geschäftsordnungs-
debatte versucht einzuhalten, was zwischen dem Bun-
deskanzler und allen Fraktionsvorsitzenden vereinbart
worden ist. Allerdings gibt es auch Geschäftsordnungs-
debatten, die es dann erforderlich machen, auf einige
Dinge hinzuweisen, von denen ich denke, daß sie klar-
bleiben sollten.

Die militärischen Aktionen der NATO

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Krieg!)

sind Ergebnis und Endpunkt langer Bemühungen vieler
Monate, auf friedlichem Wege zu einem Abkommen zu
kommen, das den Menschen im Kosovo ein friedliches
Leben ermöglichen sollte.


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Jetzt sind wir doch in einer Sachdebatte!)


Ich muß Ihnen in aller Deutlichkeit sagen, daß das
Ergebnis des brutalen Vorgehens der jugoslawischen
Armee gegen die Bevölkerung im Kosovo darin besteht,
daß über 400 000 Menschen auf der Flucht sind, daß al-
lein im Kosovo 250 000 Menschen auf der Flucht sind,
daß viele Dörfer brennen und daß immer mehr Men-
schen die Grenze überschreiten. Diese Brutalität muß
beendet werden.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)


Es ist eine Verpflichtung auf Grund der Erfahrungen aus
der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts,


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Ist das jetzt eine Sachdebatte? Dann will ich auch darüber reden! Ich habe nichts dagegen!)


und es ist eine Verpflichtung auf Grund unserer eigenen
Ideale, nicht zuzulassen, daß in Europa die Fratze der
Kriege der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts und der
Vergangenheit die Zukunft bestimmt.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist also unser Ziel, eine humanitäre Katastrophe zu
beenden, die Einhaltung schon vereinbarter Abkommen
zu gewährleisten und die Resolution des Weltsicher-
heitsrates Nr. 11/99 mit ihren Forderungen durchzuset-
zen – auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen
Bundestages vom 16. Oktober 1998. Es ist auch unser
Ziel, ein Abkommen zu ermöglichen, das den Menschen
im Kosovo die Verwaltung ihrer eigenen Angelegen-
heiten erlaubt. Es bleibt unser Ziel, die Tragödie zu be-
enden, die sich dort abspielt – nicht gegen das serbische
Volk, wohl aber gegen eine Diktatur, die schändlich und

verächtlich mit der Würde, der Freiheit und dem Leben
von Menschen umgeht.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


In diesem Handeln stecken weitere Verpflichtungen:
Wir sind verpflichtet, den Flüchtlingen zu helfen, die die
Grenze des Kosovo und der Bundesrepublik Jugoslawi-
en überschreiten. Wir sind verpflichtet, für die Stabilität
der umliegenden Staaten zu sorgen und ihnen zu helfen.
Wir sind verpflichtet, dem ganzen Balkan eine europäi-
sche Perspektive zu geben – einer Region in Europa, die
in ihrer ganzen Geschichte sehr viele Erfahrungen mit
Terror, Unterdrückung und Gewalt sammeln mußte,
aber keine Erfahrung mit dem zivilen Austragen von
Konflikten, mit Rechtsstaatlichkeit und mit Demokratie
sammeln konnte.

Wir haben uns die Entscheidungen, die wir gemein-
sam innerhalb der NATO und der Europäischen Union
getroffen haben, nicht leichtgemacht. Ich möchte an die-
ser Stelle sagen, daß besonderer Respekt jenen Men-
schen zu schulden ist, die sich als Soldaten – nicht allein
im Auftrag Deutschlands, sondern der NATO insgesamt
– einer erheblichen Gefahr aussetzen, um anderen Men-
schen helfen zu können.


(Beifall bei der SPD und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)


Deshalb hoffe ich, daß nicht nur die Mehrheit des Deut-
schen Bundestages, sondern daß auch die Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland und wir alle gemeinsam ver-
stehen, daß unsere Soldaten in dieser schwierigen Situa-
tion den Rückhalt und die Fürsorge derjenigen brauchen,
die die Entscheidung für ihren Einsatz verantworten
müssen.

Vor diesem Hintergrund appelliere ich nicht nur an
unsere Vernunft und unsere Klugheit; ich appelliere vor
allen Dingen an die Regierung in Belgrad. Niemand gibt
dieser Regierung das Recht, das Morden im Kosovo
fortzusetzen.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Niemand gibt dieser Regierung das Recht, die Lebens-
interessen einer ganzen Bevölkerung zu mißachten, nur
weil sie anderen Ursprungs ist.


(Dr. Heidi Knake-Werner [PDS]: Was ist jetzt mit den Lebensinteressen der Menschen?)


Niemand gibt dieser Regierung das Recht, nicht nur
die Selbstbestimmung einer ganzen Bevölkerung mit
Waffen zu behindern, sondern sogar systematisch zu
morden.

Ich appelliere an die Regierung in Belgrad, im Koso-
vo die Waffen sofort schweigen zu lassen, damit auch
wir die Möglichkeit haben, die Waffen schweigen zu
lassen, damit auch wir die Möglichkeit haben, die Waf-
fen schweigen zu lassen und auf andere, nämlich fried-






(A) (C)



(B) (D)


liche Weise den Menschen im Kosovo zu helfen. Der
Schlüssel zur Beendigung aller militärischen Maßnah-
men liegt in Belgrad, nirgendwo sonst. Es ist die Ver-
pflichtung der dortigen Regierung, den Menschen im
Kosovo weiteres Leid zu ersparen.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn die Bundesrepublik Jugoslawien und ihre Re-
gierung klar erklärt, daß sie zu einem Waffenstillstand
im Kosovo und zur Unterzeichnung eines Abkommens,
das einen friedlichen Weg eröffnet, bereit ist, dann ha-
ben auch wir die Möglichkeit, die militärischen Maß-
nahmen zu beenden und auf den Weg zurückzukehren,
den wir über Monate hinweg versucht haben zu gehen.
Unser friedliches Bemühen – auch das muß man sehr
deutlich sagen – ist mißbraucht worden, weil während
laufender Verhandlungen immer mehr Menschen syste-
matisch um ihr Recht auf Leben, auf Unversehrtheit und
Gesundheit gebracht wurden. Es ist unsere Verpflich-
tung, diesen Weg zu beenden und dafür zu sorgen, daß
die Menschen im Kosovo eine Perspektive für ein fried-
liches Leben erhalten.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403000600
Werte Kolleginnen
und Kollegen, da die Debatte einen anderen Verlauf als
geplant genommen hat, schlage ich vor, daß jede Frakti-
on Gelegenheit zu einer kurzen Erklärung erhält, damit
wir dieses Thema in angemessener Weise behandeln.
Danach kehren wir zur ursprünglich geplanten Tages-
ordnung zurück.


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Dann nehmen wir unseren Antrag zurück!)


Ich erteile dem Kollegen Wolfgang Schäuble,
CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID1403000700
Herr Präsi-
dent! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die
CDU/CSU-Fraktion stimmt dem, was der Bundesvertei-
digungsminister soeben für die Bundesregierung ausge-
führt hat, zu.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


Wir haben im Oktober letzten Jahres dem Antrag der
Bundesregierung zugestimmt. Es gibt in Deutschland
richtigerweise eine ungewöhnliche Verfassungslage, die
eine vorherige Zustimmung des Parlaments zu Entschei-
dungen, wie sie bezüglich des Kosovo-Einsatzes getrof-
fen wurden, erfordert. Den meisten von uns war schon
bei der Debatte im Bundestag im Oktober letzten Jahres
klar – ich hoffe, daß es uns allen klar war –, daß wir da-
mals eine Entscheidung von ungewöhnlich großer Ver-
antwortung und Tragweite getroffen haben. Wir haben
im Januar und im Februar dieses Jahres erneut über den
Einsatz im Kosovo diskutiert und haben keinen Zweifel

daran gelassen, daß wir zu der Entscheidung stehen, die
wir im Oktober letzten Jahres getroffen haben, und daß
sie richtig und notwendig war. Ich füge hinzu: Wir sind
durch die Bundesregierung in den zurückliegenden Wo-
chen zu jedem Zeitpunkt korrekt unterrichtet worden.
Deswegen gibt es in dieser Frage zwischen der großen
Oppositionsfraktion und der Bundesregierung keinen
Dissens. Sie können sich auf die Unterstützung der
CDU/CSU-Fraktion verlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


Auf die Unterstützung des – ich hoffe – ganzen Par-
laments können sich vor allen Dingen die Soldaten der
Bundeswehr und die Soldaten der Streitkräfte unserer
Verbündeten im atlantischen Bündnis verlassen. Das
sind wir ihnen in einer solchen Situation schuldig.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


Wir gehen davon aus, daß eine menschenmögliche
Vorsorge getroffen worden ist, um die Risiken für alle
so klein wie möglich zu halten. Wir gehen auch da-
von aus, daß alles Menschenmögliche im Rahmen der
atlantischen Allianz getan wird, um die Risiken für die
unschuldigen Menschen in Jugoslawien so gering wie
möglich zu halten.

Der Bundesverteidigungsminister hat soeben zu
Recht gesagt: Vielleicht hat man eher zu lang als zu kurz
versucht, das zu verhindern, was jetzt durch die Unein-
sichtigkeit der Regierung in Belgrad unvermeidlich
notwendig geworden ist – so bitter das auch ist. Ich habe
gestern darauf hingewiesen: Niemand hat dem, was un-
vermeidlich geworden ist, mit Freude zugestimmt. Das
ist nach meiner Erinnerung eine der bittersten Stunden
in meiner auch nicht mehr ganz jungen Laufbahn als
Mitglied dieses Hauses.

Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir
unsere Verantwortung für Frieden, für Freiheit und für
Menschenrechte ernst nehmen, haben wir keine Alter-
native. Deswegen muß unser geschlossener Appell an
den Aggressor lauten: Das Morden in Europa muß auf-
hören!


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


Die Gemeinschaft der Demokraten dieser Erde und der
Europäer muß die Kraft haben, das Ende des Mordens
durchzusetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403000800
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erteile ich das Wort der Kolle-
gin Angelika Beer.


Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403000900
Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
glaube, für alle Mitglieder meiner Fraktion sagen zu

Bundesminister Rodolf Scharping






(B)



(A) (C)



(D)


können, daß die Entscheidungen der letzten Stunden für
uns schwierig waren, daß aber die Mehrheit meiner
Fraktion nach vielen Diskussionen dem Bundeskanzler,
seiner gestrigen Erklärung und der Erklärung des Bun-
desverteidigungsministers heute die volle Unterstützung
gewährt. Damit positionieren wir uns in voller Verant-
wortung in dieser Regierungskoalition.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will eine gewisse Hilflosigkeit gerade bei den
Grünen, die aus der Friedens- und Menschenrechtsbe-
wegung kommen, nicht verhehlen. Ich glaube aber, daß
wir uns in Wahrnehmung der Verantwortung – damals
in der Diskussion über das Vorgehen in Bosnien und in
den letzten Wochen und Monaten über das Vorgehen im
Kosovo – bewußt vor die Alternative haben stellen las-
sen und darüber entschieden haben. Die Alternative war,
ob eine grüne Partei sagen kann: „Zehn Jahre lang wur-
de alles versäumt, und daraus leiten wir das Recht ab,
der sich zuspitzenden humanitären Katastrophe im Ko-
sovo einfach zuzusehen“, oder aber, ob man versucht –
wie es insbesondere unser Außenminister getan hat –,
die diplomatischen Möglichkeiten bis zur letzten Sekun-
de auszunutzen, um Milosevic klarzumachen, daß er
derjenige ist, der als einziger den Knoten der Gewalt lö-
sen kann, indem er ein Friedensabkommen unterschreibt
und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung unterläßt;
oder daß, wenn er dies nicht tut – so wie gestern –, die
Konsequenz lautet, dem Vorgehen der NATO zuzu-
stimmen, mit dem Ziel, eine sich anbahnende humanitä-
re Tragödie im Kosovo zu verhindern. Vor dieser Alter-
native haben wir uns klar positioniert. Ich hoffe, daß
diejenigen, die uns oder mich persönlich, wie in den
letzten Tagen geschehen, als Kriegstreiber bezeichnen,
endlich die Antwort auf die Frage geben, was denn die
Alternative zu dieser schwierigen Entscheidung gewesen
wäre.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Ich möchte für meine Fraktion unterstreichen, daß wir
natürlich die Hoffnung haben, daß Milosevic spätestens
jetzt einlenkt. Es gibt keine Alternative zu der Unter-
schrift unter den Friedensvertrag.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Es gibt keine neuen Verhandlungen, sondern nur die
Abkehr von Krieg und Mord im Kosovo. Wir hoffen in
der gleichen Verantwortung, daß die deutschen Soldaten
mit ihren Tornados, die im Rahmen des NATO-
Einsatzes eingesetzt werden, und jene Soldaten, die im
Moment in einer sehr schwierigen Situation in Tetovo
stationiert sind, um die Umsetzung eines Friedensver-
trags und ein politisches Konzept auf dem Balkan zu
gewährleisten, die Solidarität für ihre schwere Aufgabe
finden; denn auch dann wird es schwieriger sein, als es
vor wenigen Jahren in Bosnien war. Ich wünsche inso-
fern den Soldaten, die heute diese schwere Aufgabe zu
tragen haben, daß sie gesund zurückkommen.

Ich hoffe, daß sich unsere Partei in dem Dialog, dem
wir uns auch nachträglich noch stellen werden, in Fra-
gen des Völkerrechts wie auch der Glaubwürdigkeit des
zukünftigen Handelns, wenn es darum geht, frühzeitig
nichtmilitärisch zu intervenieren, wenn Menschenrechte
verletzt werden, der Verantwortung stellt. Ich hoffe, daß
wir auch danach noch sagen können, daß es das Richtige
war, dem wir gestern und heute zugestimmt haben.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403001000
Das Wort für die
F.D.P.-Fraktion hat Kollege Wolfgang Gerhardt.


Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP):
Rede ID: ID1403001100
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Auch ich möchte zuerst für
meine gesamte Fraktion betonen, daß wir den Entschei-
dungen des Verteidigungsministers, die wir alle mit ge-
troffen haben, sowie seinen heutigen Ausführungen zu-
stimmen.


(Wolfgang Gehrcke [PDS]: Nicht alle!)

– Ich spreche für meine Fraktion.

Die Debatte zeigt auch heute morgen wieder die
Skrupel, die freiheitliche Demokratien immer haben,
wenn es auf ein letztes Mittel zugeht. Diese Debatte füh-
ren wir schon seit einigen Jahren, nicht erst seit heute.
Wir haben mehrere Bundestagsdebatten geführt, die
deutlich widergespiegelt haben, welche Schwierigkeiten
freiheitlich verfaßte Gesellschaften haben, zur Ultima
ratio zu greifen. Aber es gibt auch für freiheitlich ver-
faßte Gesellschaften eine Grenze: Niemals dürfen sie
Despoten erlauben, sie lächerlich zu machen, weil sie
diese Skrupel haben.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der PDS)


Diese Grenze ist zweifellos erreicht: nicht nur nach
den Verhandlungen in Rambouillet und den vielen Ge-
sprächen im Kosovo, sondern auch nach den vielen ein-
zelnen Zusagen der serbischen Führung, von denen sie
sich im nachhinein wieder distanziert hat. Freiheitliche
Gesellschaften müssen wissen, daß das Völkerrecht
nicht selbst trägt, sondern daß sie es tragen müssen. Sie
müssen es auch tragen wollen. Im Kosovo geht es nicht
um ein Kriegsziel der NATO, sondern um die Frage an
freiheitlich verfaßte Gesellschaften, ob sie wegschauen
wollen, wenn Menschen vertrieben werden, wenn das
Leben von Menschen in Gefahr gebracht wird und wenn
Vernichtung über sie gebracht wird.


(Beifall bei der F.D.P., der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dann tritt die Kernfrage nach dem politischen Ziel
auf, die wir beantworten müssen. Ich weigere mich ein-
fach, nur in einen Dialog über Luftoperationen einzu-

Angelika Beer






(A) (C)



(B) (D)


treten, wenn nicht auch gesagt wird, welches politische
Ziel wir haben. Unser Ziel ist doch kein aggressives,
kein feindseliges. Wir wollen dort internationale Garan-
tien, wir wollen Minderheitenrechte, wir wollen schlicht,
daß das, was die europäische Kulturgeschichte für die
Menschen gebracht hat, alle Menschen genießen kön-
nen. Alle Menschen im Kosovo haben einen Anspruch
darauf, menschlich behandelt zu werden. Darum geht es
im Kern.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der PDS)


Wir setzen nicht Soldaten ein, um einen Staat zu be-
schädigen und Menschen in Not zu bringen, sondern wir
setzen sie für zutiefst humanitäre Zwecke ein. Nichts
anderes legitimiert überhaupt diesen Einsatz als unsere
Absicht, Menschen zu helfen und zu schützen.

Die serbische Führung zeigt nahezu jeden Tag, daß
sie ein menschenverachtendes Regime repräsentiert.
Nach allen Erfahrungen in der Geschichte dieses Jahr-
hunderts kann es für freiheitliche Demokratien am Ende
keine Alternative dazu geben, einem Aggressor auch mit
Soldaten entgegenzutreten.

Die deutschen Soldaten und ihre Familien haben
einen Anspruch auf unsere Solidarität, unsere Unterstüt-
zung und unseren Respekt. Sie stehen im Dienst einer
guten Sache. Sie sind zu dem Einsatz legitimiert. Sie
kämpfen für Menschenrechte, die vor unserer Tür mit Fü-
ßen getreten werden. Sie sollen wissen, daß die Fraktion
der F.D.P. – das sage ich auch für die Kolleginnen und
Kollegen aus der CDU/CSU sowie die Mehrheit der Grü-
nen und der SPD – zu ihnen steht. Wir wünschen ihnen
Erfolg und hoffen, daß sie alle gesund zurückkommen.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403001200
Ich erteile dem Kol-
legen Gregor Gysi für die PDS-Fraktion das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403001300
Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Ich möchte zunächst meinen ganz ehr-
lichen Respekt dafür zum Ausdruck bringen, daß sich
der Bundestag in eigener Souveränität doch noch ganz
kurzfristig zu dieser Debatte entschieden hat.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ich finde, es ist dieses Hauses würdig, das nicht im
Rahmen einer GO-Debatte verhindert zu haben. Deshalb
nehmen wir unseren Antrag selbstverständlich zurück.

Ich kann die hier genannten Argumente zu einem
Großteil nicht teilen. Vor allen Dingen sind viele Fragen
gar nicht angesprochen worden, zum Beispiel die nach
der rechtlichen Grundlage für den Krieg, der gestern be-
gonnen hat.


(Dr.-Ing. Rainer Jork [CDU/CSU]: Es geht um Menschen!)


– Ich komme darauf zurück. – Sie alle wissen, daß die
UN-Charta nur zwei Fälle des berechtigten militärischen
Eingreifens kennt: den Fall der individuellen Selbstver-
teidigung oder kollektiven Selbstverteidigung im Rah-
men eines Bündnisses und den Fall, daß der UN-
Sicherheitsrat – kein anderer; nur er besitzt das Gewalt-
monopol, was aus guten Gründen nach 1945 so festge-
legt worden ist – anordnet, zur Herstellung des Friedens
militärische Maßnahmen einzusetzen.


(Beifall bei der PDS sowie der Abg. Monika Knoche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Beide Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Bundesre-
publik Jugoslawien – wie auch immer die inneren Zustände
zu beurteilen sind – hat kein anderes Land angegriffen;
deshalb liegt der Fall einer individuellen Selbstverteidigung
oder kollektiven Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-
Charta nicht vor. Sie wissen genauso gut wie ich, daß der
UN-Sicherheitsrat keine militärischen Maßnahmen nach
Kap. VII der UN-Charta – der anderen Möglichkeit, die
militärisches Eingreifen erlaubt – beschlossen hat und daß
er sich sogar ausdrücklich vorbehalten hat, über die weitere
Situation zu beraten und zu entscheiden. Die NATO hat
ihm diese Entscheidung aus der Hand genommen; sie hat
sich damit von der UNO abgekoppelt.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich sage Ihnen: Das zerstört eine Weltordnung; aber
es schafft keine neue. Auch ich kann mir eine bessere
Weltordnung als die gegenwärtige vorstellen.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Machen Sie doch einen Vorschlag! Werden Sie doch einmal konkret! – Zurufe von der CDU/CSU)


Die jetzige aber zu beseitigen, ohne eine neue zu haben,
wird Europa und die Welt sehr grundsätzlich verändern.
Was glauben Sie denn, wie wenig Rücksicht andere
Staaten in Zukunft auf die UN-Charta nehmen werden,
wenn die NATO und auch die Bundesrepublik
Deutschland erst einmal bewiesen haben, daß sie bereit
sind, die UN-Charta zu ignorieren und dennoch militä-
risch aktiv zu werden, und zwar in Form eines Krieges!


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Juristisch gilt – auch wenn es Sie sehr ärgert –: Wenn

man einen Krieg führt, ohne selbst angegriffen worden
zu sein, dann ist das ein Angriffskrieg und kein Vertei-
digungskrieg. Genau diesen verbietet das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland. Auch dagegen haben
Sie verstoßen.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN )


Sie sprechen von der Sicherheit unserer Soldaten. Ich
finde, die größte Unsicherheit besteht darin, sie in einen
Krieg zu schicken, der weder völkerrechtlich noch durch
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legi-
timiert ist.


(Beifall bei der PDS – Bernd Reuter [SPD]: Was sagen Sie dazu, daß die NVA-Truppen der DDR in die Tschechoslowakei einmarschiert sind?)


– Dazu kann ich gerne etwas sagen.

Dr. Wolfgang Gerhardt






(B)



(A) (C)



(D)


Ich spreche jetzt über die selektive Wahrnehmung
humanitärer Katastrophen. Die Situation ist doch in
Wirklichkeit nicht neu. Es gab schon ganz häufig be-
waffnete Bewegungen von Bevölkerungsgruppen, die
aus einem Staatenverband ausscheiden wollten. Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich in solchen Fällen,
wie andere Staaten auch, sehr unterschiedlich verhalten.

Ich erinnere Sie an ein noch viel verbrecherischeres
Regime, an das Pol-Pot-Regime. Damals griff Vietnam
ein. Das wurde international mit dem Hinweis darauf
verurteilt, daß sich das kambodschanische Volk selbst
befreien müsse, solange Kambodscha keinen anderen
Staat angegriffen habe. Ein Angriff durch Vietnam auf
Kambodscha sei nicht gerechtfertigt. So lautete damals
die Argumentation.

Als der US-Präsident vor kurzem im Senat seines
eigenen Landes gefragt worden ist, warum die NATO
nicht in Kaschmir oder in Burundi militärisch eingreife,
sondern gerade im Kosovo in Jugoslawien, hat er ge-
antwortet: Dort haben wir andere Interessen. – Das ist
eine Begründung, die mit Moral nichts zu tun hat.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn Menschenrechte gelten sollen, dann müssen sie
universal gelten.

Südafrika hat über Jahrzehnte die große Mehrheit der
Bevölkerung nicht nur unterdrückt, nicht nur der ein-
fachsten Menschenrechte beraubt, sondern hat Men-
schen auch massakriert. Nicht einmal zu einem Wirt-
schaftsboykott konnte sich die Bundesrepublik Deutsch-
land entschließen. Die Deutsche Bank und andere haben
dort weiter große Geschäfte gemacht.


(Beifall bei der PDS)

Was passiert denn seit Jahrzehnten und Jahren in der

Türkei? Sie wissen, daß die Rechte der Kurdinnen und
Kurden erheblich beeinträchtigt werden. Sie wissen, daß
sie nicht einmal das Recht auf eigene Sprache und
eigene Kultur haben. Sie wissen, daß auch dort Militär
und Polizei massakrieren, daß es auch militärische Ge-
genbewegungen gibt. Auch ich kritisiere die PKK; das
ist nicht die Frage. Aber entstanden ist sie aus der Un-
terdrückung des kurdischen Volkes. Auch das ist eine
Tatsache.

Die Türkei ist Partner im Bündnis, Partner der
NATO, die jetzt sagt, aus humanitären Gründen müsse
sie gegen Jugoslawien einen Angriffskrieg starten.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wie selektiv wollen wir denn diese Probleme in der
Welt wahrnehmen? Damit ich hier nicht mißverstanden
werde: Wenn Sie eines Tages auf die Idee kommen
sollten, deshalb in die Türkei einzumarschieren, wäre
ich auch dagegen – um das ganz klar zu sagen. Aber ich
will Sie darauf aufmerksam machen, wie selektiv die
Wahrnehmung ist.

Sie sagen immer, der Krieg richtet sich gegen Milo-
sevic und nicht gegen das serbische Volk. Das sagt sich

so leicht. Aber die Tatsachen sind doch andere. Was
glauben Sie denn, wer kein Wasser hat, weil die Bomber
gestern das Wasserwerk in Belgrad zerstört haben, die
serbische Bevölkerung oder Milosevic? Ich kann Ihnen
garantieren: Milosevic wird noch lange Wasser haben.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wer werden die Toten sein? Das werden Frauen und
Kinder sowie Soldaten sein, darunter sehr viele Wehr-
pflichtige in Jugoslawien, die gar keine Chance haben,
nicht zur Armee zu gehen, und es wird nicht Milosevic
sein. Nein, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht: Ein
solcher Krieg richtet sich immer gegen die Bevölkerung
und nicht gegen einen einzelnen Diktator. Einen Krieg
gegen einen einzelnen Diktator hat es noch nicht gege-
ben, auch im Irak nicht, und es wird ihn auch nicht in
Jugoslawien geben. – Das macht mir alles größte Sor-
gen, muß ich Ihnen sagen.

Lassen Sie mich, weil die Redezeit um ist, nur noch
eines sagen. Ich verstehe auch folgendes nicht: Hier
wird immer gesagt: Milosevic ist völlig irrational, er
kalkuliert den Krieg mit ein. Er trägt die alleinige Ver-
antwortung. – Was aber ist das politische Ziel? Da wird
mir gesagt: Nach zwei, drei Bombenangriffen wird der
Mann rational. Dann denkt er plötzlich an sein Volk und
unterschreibt, und damit ist der Krieg beendet.

Eine von beiden Thesen kann doch nur stimmen.
Wenn er ein so irrationaler Diktator ist, wenn er sein
eigenes Volk opfert, wie es mir die Regierung und die
Vertreter der Fraktionen sagen, wie kommen Sie denn
dann darauf, daß der nach zwei, drei Tagen unterschrei-
ben würde? Und was ist, wenn er es nicht macht? Was
ist denn dann die politische Lösung?


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Was ist denn Ihre? – Weitere Zurufe von der SPD)


Das haben Sie noch nie gesagt. Sie haben nur gesagt,
daß Sie auf eine Unterschrift von Milosevic hoffen. Ich
erwarte sie nicht; das muß ich Ihnen ganz ernsthaft
sagen.

Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen: Mit Bom-
ben verhindert man keine humanitären Katastrophen,
man verschärft sie nur.


(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deutschland hat in diesem Jahrhundert überhaupt kein
Recht mehr, Bomben auf Belgrad zu werfen.


(Lebhafter Beifall bei der PDS – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Sie haben kein einziges Wort über die KosovoAlbaner gesagt!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403001400
Für die SPD-Frak-
tion hat der Kollege Peter Zumkley das Wort.

Dr. Gregor Gysi






(A) (C)



(B) (D)



Peter Zumkley (SPD):
Rede ID: ID1403001500
Herr Präsident! Liebe Kolle-
ginnen und Kollegen! Die letzten Worte des Herrn Gysi
haben mich insofern nachdenklich gemacht, als ich die
Gegenfrage stelle: Wenn man heute nicht eingreift, wer-
den denn dann die Menschenrechtsverletzungen im Ko-
sovo beendet? Das ist doch die Frage.


(Zuruf von der F.D.P.: Er hat kein Wort dazu gesagt!)


Diese Frage beantworte ich für mich mit Nein, leider
Nein.

Zu den Luftoperationen gibt es nur eine Alternative,
nämlich das Einlenken der serbischen Führung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Monatelang ist vergeblich versucht worden, mit gro-
ßer Geduld eine Friedensregelung im Sinne der ge-
schundenen Bevölkerung des Kosovo zu implementie-
ren. Jetzt mußte die NATO entschlossen handeln, um
die Ziele zu erreichen, nämlich die Gewalt im Kosovo
zu beenden, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern
und vor allem die Voraussetzungen dafür zu schaffen,
daß endlich den vielen tausend Flüchtlingen geholfen
wird, die unter schlimmsten Witterungsbedingungen in
den Wäldern hausen müssen, weil Unfriede herrscht,
weil sie aus ihren Dörfern vertrieben worden sind, weil
die Dörfer verbrannt worden sind. Diese Voraussetzun-
gen müssen doch endlich geschaffen werden. Dazu muß
die serbische Regierung leider gezwungen werden.


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Dieser Konflikt kann sich aber auch ausweiten!)


Es ging darüber hinaus um die Beilegung eines Kon-
flikts, der sich auch ausweiten kann: Wenn dort nicht
etwas geschieht, was geschieht denn dann möglicher-
weise mit den Nachbarstaaten?


(Dr. Gregor Gysi [PDS]: Er hat gar nichts zu Rußland gesagt!)


Das ist doch ein Risiko, das man in Europa nicht einge-
hen kann. Insofern haben wir auch eine Verantwortung
für die Nachbarstaaten in diesem Gebiet. Die diplomati-
schen Kanäle sind doch weiterhin offen. Die Serben
müssen doch nur endlich dazu übergehen, diese zu nut-
zen und auch entsprechend zu handeln.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Belgrad kann jederzeit dazu beitragen, daß diese Luft-
operationen beendet werden.

Einen Gedanken zu unseren deutschen Soldaten und
den Soldaten der Alliierten, die dort eine schwierige
Aufgabe erfüllen müssen, möchte ich noch mitteilen:
Wir müssen an sie denken, unsere Fürsorge muß ihnen
und auch ihren Familien gelten. Dazu gehört auch, daß
wir ihnen ganz deutlich sagen, daß sie einen rechtmäßi-
gen Einsatz in unserem Sinne wahrnehmen. Das gehört
dazu, Herr Gysi.


(Beifall bei der SPD der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte mit zwei Sätzen aus der Erklärung des
EU-Gipfels schließen: Die Aggression darf sich nicht
lohnen; das ist die Lehre des 20. Jahrhunderts.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Abg. HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Kurzintervention)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403001600
Da die PDS-Fraktion
ihren Geschäftsordnungsantrag zurückgezogen hat,
brauchen wir darüber nicht abzustimmen. Ich beende
damit diesen Punkt unserer Debatte.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 a und b auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-

gierung eingebrachten Entwurfs eines Zwanzig-
sten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil-
dungsförderungsgesetzes (20. BAföGÄndG)

– Drucksachen 14/371, 14/460 –

(Erste Beratung 23. Sitzung)

aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus-

schusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (19. Ausschuß)

– Drucksache 14/581 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Brigitte Wimmer (Karlsruhe)

Angelika Volquartz
Matthias Berninger
Cornelia Pieper
Maritta Böttcher


(8. Ausschuß)

– Drucksache 14/582 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Steffen Kampeter
Siegrun Klemmer
Matthias Berninger
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Christa Luft

b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuß)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen W.

Möllemann, Cornelia Pieper, Horst Friedrich

(Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion der F.D.P.
Reform des Bundesausbildungsförderungs-
gesetzes






(B)



(A) (C)



(D)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta
Böttcher und der Fraktion der PDS
Umsetzung der Reform der Ausbildungs-
förderung
– Drucksachen 14/358, 14/398 (neu), 14/581 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Brigitte Wimmer (Karlsruhe)

Angelika Volquartz
Matthias Berninger
Cornelia Pieper
Maritta Böttcher

Zum Gesetzentwurf liegt ein Änderungsantrag der
Fraktion der F.D.P. vor.

Ich weise darauf hin, daß wir im Anschluß an die
Aussprache zwei namentliche Abstimmungen durchfüh-
ren werden.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der
Kollegin Brigitte Wimmer, SPD.


Brigitte Wimmer (SPD):
Rede ID: ID1403001700
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist sicher kein
Tag wie jeder andere. Es fällt mir als neuem Mitglied
dieses Hohen Hauses sicherlich nicht leicht, jetzt zur
Tagesordnung zu reden.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403001800
Liebe Kollegin, darf
ich Sie einen Moment unterbrechen? Da es Ihre erste
Rede ist, möchte ich doch für ein wenig Aufmerksam-
keit sorgen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Die Kolleginnen und Kollegen, die den Saal verlassen
möchten, bitte ich, das schnell zu tun. Wir warten noch
ein paar Sekunden, damit die anderen, die hierbleiben,
Ihnen ungestört folgen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie doch
Platz, oder gehen Sie schnell ins Foyer.


Brigitte Wimmer (SPD):
Rede ID: ID1403001900
Vielen Dank,
Herr Präsident. – Mir ist bei dem Redebeitrag von Herrn
Gysi schlecht geworden. Ich ziehe für uns daraus die
Konsequenz, daß wir noch mehr zur Unterstützung von
Friedens- und Konfliktforschung tun müssen, um sol-
che Vorgänge, wie wir sie derzeit erleben, nicht mehr
erleben zu müssen.


(Beifall bei der SPD)

Ich freue mich, daß unsere beiden die Regierung tragen-
den Fraktionen zum erstenmal überhaupt im Haushalt
Mittel für die Friedens- und Konfliktforschung einge-
stellt haben.


(Beifall bei der SPD)

Es passiert nicht oft, daß wir für Entscheidungen

gelobt werden. Wie schön, daß wir für die 20. BAföG-

Novelle Zustimmung erhalten. Selbst der RCDS begrüßt
unseren Gesetzentwurf.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Unser Gesetzentwurf wird aus zwei Gründen begrüßt:

Wir halten, was wir versprochen haben, auch beim
BAföG. Die Erhöhung der Bedarfssätze um 2 Prozent
und der Beiträge um 6 Prozent führt dazu, daß die Zahl
der Geförderten nicht weiter absinkt, sondern nach
langer Zeit, wenn auch nur leicht, wieder steigt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es werden 23 000 zusätzliche Studierende gefördert
werden.

Aber nicht nur das: Wir nehmen auch die schlimm-
sten und unsinnigsten Teile der 18. Novelle zurück. Die
Wiedereinführung des § 5a beseitigt den krassen Fehler,
ein Auslandsstudium zu bestrafen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

In Zukunft bleibt ein Auslandsaufenthalt bis zu einem
Jahr bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt. Es
geht nicht – wie Sie es getan haben, liebe Kolleginnen
und Kollegen von der Union und von der F.D.P. –, die
angebliche Immobilität der jungen Menschen zu bekla-
gen und die finanzielle Grundlage für ein Auslands-
studium zu zerstören.


(Beifall bei der SPD)

Wir billigen jungen Auszubildenden künftig eine

angemessene Orientierungszeit zu. Ein Ausbildungs-
abbruch oder Fachrichtungswechsel aus wichtigem
Grund wird bis zum Beginn des vierten Fachsemesters
zugelassen. Es gibt eben Fälle – dies hat der Beirat für
Ausbildungsförderung nachdrücklich bestätigt –, in
denen der Studienaufbau die Anerkennung eines Fach-
richtungswechsels aus wichtigen Gründen noch am
Ende des dritten Fachsemesters rechtfertigt.

Wer die Förderungshöchstdauer aus gesellschafts-
politisch erwünschten Gründen, zum Beispiel Engage-
ment in Gremien der studentischen Selbstverwaltung,
überschreitet oder sonstige schwerwiegende Verlänge-
rungsgründe angeben kann, wird nicht länger mit der
Förderungsart Bankdarlehen bestraft.

Die befristet eingeführte Studienabschlußförderung
wird um weitere zwei Jahre verlängert in der Hoffnung,
daß zu diesem Zeitpunkt weitere Erfolge der Hoch-
schulstrukturreform sichtbar werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Matthias Berninger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Dieses Worthalten war außerdem außerordentlich
wichtig, weil die frühere Regierung das BAföG in seiner
Wirkung für Chancengleichheit beinahe zerstört hat.
1982, als CDU/CSU und F.D.P. an die Regierung
kamen, gab es noch 37 Prozent geförderte Studierende.
1997 und 1998, am Ende Ihrer Regierungszeit, waren es
noch 17 Prozent der Studierenden. In den neuen Bun-
desländern erhielten 1994 54 Prozent der Studierenden
BAföG, 1997 waren es nur noch 30 Prozent. Meine
Damen und Herren der früheren Regierung, Sie haben
beim BAföG einen Kahlschlag betrieben.

Präsident Wolfgang Thierse






(A) (C)



(B) (D)


Das sieht man auch bei den Ausgaben. 1992 waren es
noch 2,5 Milliarden DM, 1996 nur noch ganze 1,5 Mil-
liarden DM. Sie haben die Familien im Stich gelassen,
Sie haben die Studierenden im Stich gelassen, und Sie
haben eine riesige Staatsverschuldung hinterlassen, mit
der wir jetzt umgehen müssen. Das ist eine Bankrotter-
klärung in diesem Bereich.


(Beifall bei der SPD)

Für uns ist die 20. BAföG-Novelle gleichzeitig eine

notwendige Vorbereitung auf eine umfassende Reform
der Ausbildungsförderung, wie sie im Koalitionsver-
trag zwischen SPD und Grünen vorgesehen ist. Danach
werden zukünftig alle ausbildungsbezogenen staatlichen
Leistungen in einem einheitlichen Modell der Ausbil-
dungsförderung zusammengefaßt.

Diese Fragen können durch die vorgeschaltete No-
velle ohne übermäßigen Zeitdruck, der zu Lasten der
Qualität gehen würde, gelöst werden. In die Debatte um
die Strukturreform gehören auch die Anträge der PDS
und der F.D.P., Stichworte: Angleichung Ost und West,
Bankdarlehen. Es würde der Sache nicht dienen, wenn
wir hier Schauanträge à la F.D.P. vorlegen würden, bei
allem Verständnis für eine kleine Oppositionsfraktion.
Gründlichkeit und Seriosität gehen vor Schnelligkeit.


(Beifall bei der SPD)

Schauanträge helfen den Studierenden nicht.

Wir, Parlament, Regierung und die Bundesländer,
sollten die Strukturreform zum Ende dieses Jahres
gemeinsam auf den Weg bringen. Die grundlegende
Strukturreform ist ein wichtiger Beitrag zur Ausbil-
dungsförderung. Sie stellt die Ausbildung auf die An-
forderungen des 21. Jahrhunderts ein. Die Verbesserung
der materiellen Rahmenbedingungen für Studentinnen
und Studenten trägt dazu bei, einen effizienten und einen
qualitativ verbesserten Studienablauf zu ermöglichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemo-
kraten lassen uns dabei vom Prinzip der Chancen-
gleichheit leiten. Chancengleichheit zu gewährleisten
heißt, alle Begabungen zu fördern – unabhängig von der
wirtschaftlichen und sozialen Lage der Auszubildenden
und ihrer Familien. Die SPD hält an dieser zentralen bil-
dungspolitischen Forderung fest. Wir handeln dement-
sprechend. Dies gilt vor allem für die Ministerin, die für
diese Forderung einsteht, und auch für diese Regierung,
die erkannt hat, daß der Ausbau von Bildung und For-
schung ein wichtiger Standortfaktor für unser Land ist.

Auf uns können sich die jungen Menschen verlassen.
Wir halten unser Versprechen.


(Beifall bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403002000
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, das war – wie vorhin schon gesagt – die
erste Rede der Kollegin Wimmer. Unsere herzliche
Gratulation!


(Beifall)

Nun erteile ich das Wort der Kollegin Angelika Vol-

quartz, CDU/CSU-Fraktion.


Angelika Volquartz (CDU):
Rede ID: ID1403002100
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kol-
legen! Wir diskutieren heute über die 20. BAföG-
Novelle. Wenn man sich die lange Serie dieser Novellen
ansieht, dann kann man erkennen, daß es hier um einen
bildungspolitischen Baustein mit einer langen Ge-
schichte geht. Dieser Baustein war allen Regierungen
außerordentlich wichtig; denn Ausbildungsförderung ist
ein Beitrag dazu, für den einzelnen das Recht auf Bil-
dung – unabhängig von der finanziellen Lage des
Elternhauses – zu gewährleisten und damit zugleich un-
sere Chancen im weltweiten Wettbewerb zu behaupten.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Zeitalter der Globalisierung und des Wandels von

der Industrie- zur Wissensgesellschaft ist Bildung der
Schlüssel zur Chancengerechtigkeit. Eine entscheiden-
de Voraussetzung dafür ist die Vermittlung von Allge-
meinwissen und Grundwissen. Auch die Medienkom-
petenz ist ein unverzichtbares Element.

Wir brauchen in unserem Land dringender als je zu-
vor eine Kultur des lebenslangen Lernens. Der Bundes-
präsident hat recht, wenn er sagt, ein Ruck müsse durch
unser Land gehen. Wir brauchen eine neue bildungs-
politische Offensive.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das hat er zu Ihrer Regierungszeit gesagt! – Jörg Tauss [SPD]: Wir sind mitten dabei!)


Für uns gilt deshalb wie bisher, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der SPD, daß jeder, der das Zeug und den
Willen – unabhängig von seiner sozialen Herkunft –
dazu hat, studieren soll.

Es gilt aber auch, daß ein Studium nicht der alleinige
Königsweg ist. Berufliche und akademische Bildung
haben für uns den gleichen Stellenwert.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Insoweit ist es nicht nachvollziehbar, daß beim Meister-
BAföG jetzt gespart werden soll. Meine Kollegen wer-
den auf diesen Punkt in der anschließenden Debatte
noch eingehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Es gilt der Grundsatz, daß alle Begabungen gleicherma-
ßen gefördert und gefordert werden sollen.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Das brauchen Sie uns nicht zu sagen!)


Wir müssen die Chance zur Leistung eröffnen, so-
ziales Lernen ermöglichen, Schlüsselqualifikationen
vermitteln und damit die so dringend notwendige
Entwicklung der Persönlichkeit ebenso fördern wie die
Befähigung, sich auf dem Arbeitsmarkt zurechtzufinden,
der hohe Flexibilität verlangt.

Wir treten für Leistung ein. Sie ist die einzige Chan-
ce, unser Land zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Dazu gehört auch eine Eliteförderung. Ich finde es in-
teressant, daß die Ministerin diesen Zusammenhang

Brigitte Wimmer (Karlsruhe)







(B)



(A) (C)



(D)


endlich begriffen hat und sich nun für die Eliteförderung
einsetzt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Bisher haben die Sozialdemokraten Leistung als eine
Sekundärtugend bezeichnet und in den Ländern in der
Vergangenheit verhindert, daß eine Förderung der
Hochbegabten durchgeführt werden konnte.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Leider wahr!)


Endlich haben wir in diesem Punkt eine gemeinsame
Linie.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Endlich haben wir da eine gemeinsame Linie: Gleich-
macherei und Nivellierung sind der falsche Weg. Wir
eröffnen die Chance zum Wettbewerb, zur Bewährung,
zur Selbstfindung und zur Selbstbestätigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt, unser Bil-
dungssystem für die Zukunft fit zu machen. Dabei spielt
auch die Ausbildungsförderung eine wesentliche Rolle.
Deshalb ist es zu bedauern, daß die Gefördertenquote
beim BAföG in den letzten Jahren gesunken ist. Aller-
dings ist die Zahl, die Sie genannt haben, Frau Wimmer,
falsch. Es geht nämlich nicht um alle Studierenden, son-
dern nur um diejenigen, die tatsächlich förderungswür-
dig sind. Und das sind 22,6 Prozent. Das bedeutet also,
verglichen mit dem vergangenen Jahr, einen Anstieg in
diesem Jahr. Das dürfen Sie natürlich nicht vergessen.


(Lachen bei der SPD)

Die Auswirkung der Entwicklung, daß die Geförder-

tenquote zu gering ist – darin sind wir uns einig –, ist
aber nicht allein auf den Schultern der ehemaligen Re-
gierung abzuladen, sondern auf Bund und Länder; denn
die Länder haben verhindert, daß wir hier eine verbes-
serte Situation erhalten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der SPD – Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Da klatscht ja noch nicht mal die CDU!)


Dies ist abgelehnt worden; das muß man einmal nüch-
tern feststellen. Nutzen wir jetzt also die Chance! Zeigen
wir Einigkeit, daß die Bildung in Deutschland einen
hohen Stellenwert hat!

Was wir heute als 20. BAföG-Novelle verabschieden
werden, verdient allerdings nicht, mit dem Prädikat
„Zukunft“ in Verbindung gebracht zu werden. Die Er-
höhung der Bedarfssätze um 2 Prozent und die Erhö-
hung der Freibeträge um 6 Prozent bedeuten für die Stu-
dierenden lediglich die schon viel zitierte eine Pizza
mehr im Monat. Wenn wir der Novelle trotzdem
zustimmen – und die Zustimmung der CDU/CSU findet
auch der F.D.P.-Antrag zur Angleichung der Finanzie-
rung von Unterkünften in den neuen Ländern; es inter-
essiert mich übrigens, warum Sie diesem Antrag nicht
zustimmen –, erfolgt dies allein, um die Studierenden
wenigstens in den Genuß dieser kleinen Vergünstigung
kommen zu lassen. Vielleicht entschließen Sie sich aber

noch am Ende der Debatte, dem Antrag der F.D.P. doch
zuzustimmen. Dann wären Sie ein Stück glaubwürdiger
als jetzt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Aber erinnern wir uns: Als die CDU/CSU-F.D.P.-

Regierung 1994 eine solche Erhöhung unter dem Ein-
druck der finanziellen Belastungen durch die deutsche
Einheit durchführte, hat die damalige Sprecherin der
SPD, Doris Odendahl, dies in einer Pressemitteilung so
kommentiert:

Bundesregierung erteilt bedürftigen Studierenden
eine erneute krasse Abfuhr.


(Jörg Tauss [SPD]: So war das damals!)

So Doris Odendahl zur gleichen Erhöhung, die Sie heute
vornehmen. Sagen Sie doch einmal ein Wort dazu: Hat
Frau Odendahl damals recht gehabt? Dann aber müssen
Sie sagen, daß das, was Sie mit Ihrer Gesetzesvorlage
machen, eine krasse Abfuhr gegenüber den Studierenden
bedeutet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Cornelia Pieper [F.D.P.] – Jörg Tauss [SPD]: Geschichtsklitterung!)


Frau Wimmer, Sie haben davon gesprochen, daß Sie
die Wahlversprechen halten. Das meinen Sie sicher
nicht ernst.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Doch!)

Das kann nicht ernstgemeint sein, weil Sie in Ihrem
Wahlversprechen – das haben wir schon in der letzten
Debatte hier diskutiert – in Aussicht gestellt haben, die
Ausgaben im Bildungsbereich in den nächsten fünf Jah-
ren zu verdoppeln. Das ist bis jetzt nicht erkennbar. Im
Gegenteil: Im Haushaltsausschuß wurde durch die rot-
grüne Mehrheit der Etat um 75 Millionen DM für Tech-
nologieförderung gekürzt.


(Jörg Tauss [SPD]: Das ist unseriös, Frau Kollegin!)


Weitere 80 Millionen DM Technologieförderungsmittel
mußte der Wirtschaftsminister opfern. Statt Steigerung
ist schlicht Kürzung angesagt. Das sind die Realitäten.


(Beifall des Abg. Axel E. Fischer [KarlsruheLand] [CDU/CSU] – Lachen bei der SPD)


Von Ihren BAföG-Erhöhungen können die Studie-
renden nicht einmal mehr eine Kinokarte bezahlen, weil
die Mehrwertsteuererhöhung so gut wie beschlossen
ist.


(Stephan Hilsberg [SPD]: Quatsch!)

So wird aus der 20. BAföG-Novelle eine Mehrwertsteu-
ererhöhungskompensationsnovelle. Das ist nun wirklich
das letzte, was wir gebrauchen können – ganz zu
schweigen von der verabschiedeten Steuerreform, die
natürlich auch die Studierenden betrifft; denn der
öffentliche Personennahverkehr wird gravierend teurer.
Und das betrifft die Studierenden ebenfalls.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Angelika Volquartz






(A) (C)



(B) (D)


Das, Frau Ministerin Bulmahn, nenne ich neue Unge-
rechtigkeit.

Sie sprachen in der Debatte am 26. Februar dieses
Jahres in Richtung der ehemaligen Regierungsfraktionen
von „Scheinheiligkeit in Potenz“.


(Ernst Schwanhold [SPD]: Das trifft auf Sie zu!)


Schauen Sie sich einmal an, was Sie heute in bezug auf
die Mehrwertsteuer planen, was Ihr Parteifreund
Oppermann in Niedersachsen bezüglich der Studienge-
bühren beabsichtigt und wie Sie selbst dazu stehen.
Dazu würden wir gerne einmal ein Wort von Ihnen
hören. Sie, Frau Ministerin Bulmahn, sind doch die
Landesvorsitzende der SPD in Niedersachsen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Günter Glaser [SPD]: Zum Thema!)


Meine Damen und Herren, es kommt jetzt darauf an,
das Bildungssystem zukunftsfähig zu machen. Daran
arbeiten wir.


(Lachen bei der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Unverdrossen seit 16 Jahren!)


Es gilt, Strukturen zu schaffen, die qualifizierte Bil-
dungsabschlüsse garantieren und die internationale Ver-
gleichbarkeit von Ausbildungsgängen und -abschlüssen
voranbringen. Das ist bisher in vielen sozialdemokra-
tisch regierten Ländern schlicht verhindert worden.


(Jörg Tauss [SPD]: Lesen Sie einmal die Bildungsberichte!)


Über landeseinheitliche Leistungen bei Abschlußprü-
fungen soll die Qualität in allen Bundesländern gesichert
und eine höhere Transparenz ermöglicht werden. Durch
Evaluation sowohl auf der Angebots- als auch auf der
Nachfrageseite müssen wir eine Effizienzsteigerung in
Schule und Hochschule erreichen. In diesem Kontext
brauchen wir ein zukunftsorientiertes und bestandsfähi-
ges System der Ausbildungsförderung.


(Jörg Tauss [SPD]: Das machen wir! Jawohl!)

Dazu hört man bislang von Rotgrün außer vagen An-

kündigungen nichts. Sie behandeln vielmehr die drin-
gend notwendige BAföG-Strukturreform nach unserer
Einschätzung wie ein Staatsgeheimnis. Wir erwarten
von Ihnen die schnelle Vorlage diskussionsfähiger Eck-
punkte. Dabei wollen wir von Ihnen wissen, wie Sie sich
zukünftig die Stellung der Studierenden in Gesellschaft
und Familie vorstellen. Wir wollen außerdem wissen,
welche Schlußfolgerungen Sie aus den beiden Urteilen
des Bundesverfassungsgerichtes zum Familienlasten-
ausgleich und zur Vermögensanrechnung der Auszubil-
denden ziehen.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Die Hinterlassenschaft Ihrer Regierung!)


Wie halten Sie es mit der familiären Anbindung der Stu-
dierenden beim sogenannten Ausbildungsgeld bzw. mit
dem Prinzip der Subsidiarität? Wie stehen Sie zu ein-
kommensunabhängigen Kindergeldzahlungen?

Wir fordern Sie auf, eine breite gesellschaftliche und
parlamentarische Diskussion zu ermöglichen.


(Jörg Tauss [SPD]: Die kriegt ihr!)

Eine solche Diskussion haben die Studierenden verdient.
Sie ist notwendig, wenn wir am Ende zu einer konsens-
fähigen Lösung kommen wollen, auf die Sie, Frau
Ministerin, vernünftigerweise Wert legen.

Bildung und Erziehung, Ausbildung und Weiterbil-
dung bestimmen ganz wesentlich die Modernität unserer
Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Für uns ist die Bildung
der Schlüssel zu individuellen Lebenschancen, interna-
tionaler Konkurrenzfähigkeit und Wohlstand.


(Zuruf von der SPD: Seit neuestem!)

Deshalb müssen auch unsere Hochschulen wieder inter-
national Spitze werden.

Ich danke.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403002200
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, damit Sie sich darauf einstellen können,
möchte ich Ihnen mitteilen, daß die Fraktion der
CDU/CSU zum Zwecke einer Fraktionssitzung eine
Unterbrechung der Sitzung im Anschluß an die nament-
lichen Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt
beantragt hat. Diese Unterbrechung dürfte in etwa zwi-
schen 12 und 13 Uhr sein.

Nun erteile ich dem Kollegen Matthias Berninger,
Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

war hier sowohl als Redner als auch als Zuhörer schon
an einigen Debatten zum Thema BAföG beteiligt. Ich
bin zwar jemand, der sehr entschieden für die Reform
des BAföG eintritt und der dafür kämpft, daß wir eine
Strukturreform des BAföG hinbekommen. Ich muß
Ihnen aber sagen, daß ich heute meinen Vortrag in der
Sache etwas weniger kämpferisch gestalten werde, da
mir in Anbetracht der gegenwärtigen internationalen
Situation die Lust vergeht, hier eine fachpolitische Dis-
kussion klassischer Prägung zu führen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand in der Ko-
alition bestreitet, daß die jetzige Reform des BAföG
bzw. das 20. BAföG-Änderungsgesetz noch nicht aus-
reichend ist. Wir selbst sprechen von einer Reparatur-
novelle, die das Notdürftigste macht; wir sagen: Wir
wollen den Trend stoppen, daß immer weniger Personen
BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen können, daß
das BAföG einen schleichenden Tod stirbt. Das haben
wir erreicht, wenn auch nicht – auch das sage ich Ihnen
– in dem Maße, wie wir uns alle das gewünscht hätten.
Immerhin werden etwa 23 000 Studierende im Vergleich
zum letzten Jahr zusätzlich Förderung erhalten. Das ist
ein kleiner, überhaupt nicht ausreichender Schritt. Die
grundsätzliche Reform, die wir vorhaben, wird dadurch,
daß wir diese 20. Novelle heute wahrscheinlich verab-
schieden werden – auch die CDU/CSU wird ihr ja zu-

Angelika Volquartz






(B)



(A) (C)



(D)


stimmen –, überhaupt nicht erreicht. Ein großer Berg
Arbeit steht uns bevor. Das sehen wir alle so. Ich denke,
daß wir im Bildungsausschuß sehr viel diskutieren müs-
sen. Ich glaube aber auch, daß die Grundlagen, die diese
Koalition für eine solche BAföG-Reform gelegt hat,
durchaus tragfähig sind.

Wir wollen diese Strukturreform, aber sie soll sorg-
fältig vorbereitet sein, und wir wollen sie nicht übers
Knie brechen. Viele Vorwürfe, die dieser Regierung in
den letzten Monaten gemacht wurden, beziehen sich
darauf, daß sie zu hastig vorgegangen sei, daß sie
unausgegorene Reformen dem Parlament vorgelegt habe
und entsprechend in Schwierigkeiten gekommen sei. Ich
brauche Ihnen die verschiedenen Reformwerke nicht
aufzuzählen. Wir haben das bei der BAföG-Reform
nicht vor. Vielmehr wollen wir eine Reform machen, die
breite Zustimmung erhalten kann. Sie wissen, der Bun-
desrat muß dieser Reform zustimmen. Wir wollen schon
vorher mit den Ländern reden. Wir wollen einen Kon-
sens hinbekommen, weil diese Reform den Grundstein
für die zweite Bildungsreform bilden muß. So wie die
erste Bildungsreform mit Veränderungen beim BAföG
ausgestaltet wurde, wird auch die zweite Bildungsreform
dann gelingen, wenn wir den Menschen am Start wieder
gleiche Chancen geben und wenn wir unterschiedliche
Biographien berücksichtigen, etwa die von Menschen,
die ein Teilzeitstudium machen wollen. Wir wollen auch
stärker das Studieren mit Kind oder etwa das Auslands-
studium ermöglichen, das ja derzeit vor allem von jenen
aufgenommen wird, deren Eltern sehr viel Geld haben,
während diejenigen, die aus weniger wohlhabenden Fa-
milien kommen, in aller Regel im Inland studieren müs-
sen. Auch das ist ein großes Anliegen, nämlich daß wir
in dieser Beziehung eine Korrektur hinbekommen.

Diese grundsätzliche Strukturreform, so fordern
einige, müsse schneller, als wir das in der Koalitionsver-
einbarung festgelegt haben, möglichst noch vor der
Sommerpause, auf den Weg gebracht werden. Ich habe
in der letzten Legislaturperiode – da war ich in der
Opposition – über ein Jahr in den Fraktionsgremien dar-
über diskutiert, wie eine solche Strukturreform aussehen
könnte. Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf dazu
gemacht. Ich kann Ihnen sagen: Das ist ein sehr, sehr
aufwendiges Reformwerk, und das aus drei Gründen.

Der erste Grund. Wir wollen uns im Bereich des
Familienleistungsausgleichs daranmachen, daß alle Stu-
dierenden die gleiche Grundförderung erhalten. Diese
Förderung wollen wir Ausbildungsgeld nennen. Das
bringt sehr weitreichende Veränderungen mit sich, die
etwa mit Familienpolitikerinnen und -politikern zu be-
sprechen sind. Sie alle wissen, daß es im Unterhaltsrecht
erhebliche Schwierigkeiten gibt, die wir ausräumen
müssen, Schwierigkeiten, die durch die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts verschärft wurden. Ich
freue mich darüber, daß sie verschärft worden sind. Die
Konsequenz der Rechtsprechung ist nämlich, daß Fami-
lien noch stärker entlastet werden und daß diese noch
stärkere Entlastung der Familien sich positiv auf das Ge-
samtvolumen der BAföG-Reform auswirken wird.

Damit bin ich bei dem zweiten Problem. Es besteht
darin, daß wir diese Reform finanzierbar gestalten müs-

sen. Es ist von den Kolleginnen ja schon angesprochen
worden, daß wir im Bildungsbereich mehr Geld ausge-
ben. Wir alle sind uns darin einig, daß man noch mehr
Geld ausgeben könnte. Aber ich finde, es muß anerkannt
werden, daß diese Bundesregierung im Vergleich zu
ihren Vorgängerinnen in der Bildung tatsächlich ein
Feld sieht, für das mehr Geld ausgegeben werden soll.


(Jörg Tauss [SPD]: Das haben die da drüben noch nicht gemerkt!)


Wir werden ein großes Problem mit den Finanzpoliti-
kern bei der Frage bekommen: Wie finanziert man eine
solche Reform? Auch das macht es nötig, daß wir an
diese Reform behutsam herangehen. Ich glaube aber,
daß es Möglichkeiten gibt, das zu lösen.

Der dritte Punkt. Diese Bundesregierung wird Ver-
änderungen beim Wohngeld auf den Weg bringen. Wir
wollen, daß zumindest geprüft wird, inwieweit Studie-
rende auch von diesen Veränderungen profitieren kön-
nen.

Wir werden einige politische Bereiche, die von der
Bildungspolitik weit weg sind, tangieren müssen, um
eine gute Reform auf den Weg zu bringen. Frau Kolle-
gin Pieper, Sie haben ja den Antrag gestellt, in dem es
heißt, daß man das schneller machen muß. Ich bitte Sie
um Verständnis dafür, daß wir, so wie wir es in der Ko-
alitionsvereinbarung festgelegt haben, diese Reform bis
Ende 1999 vorlegen wollen. Sollten wir mit diesem, wie
ich finde, ehrgeizigen Terminplan scheitern, haben Sie
jedes Recht, uns vorzuwerfen, daß uns das nicht wichtig
genug sei oder aber daß wir es nicht auf die Reihe
bekämen. Ich bitte Sie aber, dieser Regierung – so wie
wir Ihnen auch drei Jahre geduldig die Chance gegeben
haben, eine Strukturreform vorzulegen – die nötige Zeit
einzuräumen, die sie braucht, um eine vernünftige
BAföG-Reform zu machen.

Ich freue mich – dies zum Abschluß –, daß es eine-
breite Mehrheit dafür gibt, sehr viele Fehler, die in der
letzten Legislaturperiode gemacht wurden, zu bereini-
gen. Allerdings kam es zu dieser Mehrheit durch einen
Kompromiß, an dessen Ende stand, daß noch in der
letzten Legislaturperiode vereinbart wurde, eine Struk-
turreform auf den Weg zu bringen.

Es wurden viele Fehler gemacht: Die Gremientätig-
keit der Studierenden wurde bei der BAföG-Reform der
letzten Wahlperiode nicht genügend beachtet. Man hat
es nicht geschafft, das Auslandsstudium positiv zu be-
rücksichtigen. Die Ost-West-Angleichung ist nicht vor-
angekommen. Diese, so räume ich ein, hätte ich mir
auch schon bei dieser Reform gewünscht. Das haben wir
aber nicht durchbekommen. Die Frage, wieviel Geld
man für eine solche Reform mobilisieren kann, wird in
der Diskussion um eine Strukturreform ein wichtiges
Thema sein. Nicht zuletzt geht es um die Frage, wie man
es schafft, durch die BAföG-Strukturreform die Zahl der
Geförderten so zu erhöhen, daß der Trend des Bergab
gebremst wird.

In all diesen Fragen haben wir in diesem Parlament in
der letzten Legislaturperiode Fehler gemacht. Manche
haben das lauter, manche haben das leiser kritisiert. Ich

Matthias Berninger






(A) (C)



(B) (D)


denke, es ist ein guter Weg, daß das Parlament jetzt ge-
schlossen sagt: Wir wollen Gremientätigkeit anerken-
nen. Wir wollen das Studieren im Ausland stärker als
vorher fördern. Zweierlei muß zusätzlich hineingenom-
men werden: Das Studieren mit Kind muß stärker als
bisher beachtet werden – ich habe zugestanden, daß
auch diese Regelung unzureichend ist –, und eine Ost-
West-Angleichung wollen wir Ende des Jahres in unser
Reformpaket aufnehmen.

Ich hoffe, daß uns das gelingt. Es wird uns um so
besser gelingen, je konstruktiver die Opposition daran
mitarbeitet. Dazu muß ich Sie nicht einladen, weil Sie
Ihre Bereitschaft dazu bereits erklärt haben. Wir werden
sehr spannende Diskussionen führen. Ich hoffe, daß die
Bundesregierung insgesamt hinter einem Reformwerk
steht, das jungen Menschen unabhängig vom elterlichen
Einkommen gleiche Chancen beim Start gewährt. Das
ist mein Wunsch. Ich glaube, daß wir das schaffen kön-
nen. Aber wir müssen es mit der nötigen Ruhe machen.
Dafür bitte ich um Verständnis.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403002300
Für die F.D.P.-
Fraktion hat nun Kollegin Cornelia Pieper das Wort.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1403002400
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte deutlich
machen, daß es mir heute nicht leicht fällt, zur Tages-
ordnung überzugehen. Wo andere junge Menschen um
ihr Leben fürchten, diskutieren wir jetzt über die Bun-
desausbildungsförderung, die für die jungen Leute hier
im Land wichtig ist. – Ich wollte diese Bemerkung vor-
wegschicken. Wir sollten die Debatte deswegen nicht
kämpferisch führen. Ich glaube, das ist der Sache heute
nicht angemessen. Trotzdem stehen wir in der Sache zu
unserem Antrag, zu unserer Position.

Die F.D.P.-Fraktion ist vehement der Auffassung,
daß die Bundesregierung mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf eine einmalige Chance für eine rechtzeitige
BAföG-Reform verpaßt hat. Die Chance, die Reform
der Bundesausbildungsförderung mit einer großen
Mehrheit im Bundestag zu beschließen, war noch nie
so groß, und damit der Forderung der Länder und Ver-
bände nachzukommen, die Bundesausbildungsförde-
rung von einem verzinsten auf ein zinsloses Darlehen
umzustellen.

Die 20. BAföG-Novelle bleibt im alten Trott. Eine
lediglich 2prozentige Anhebung der Bedarfssätze –
sprich: für den Höchstbetrag sind das 20 DM mehr –
und eine 6prozentige Steigerung der Freibeträge bringen
keine Chancengerechtigkeit für die Studierenden.
BAföG beziehen weiterhin nur 17 Prozent von 1,8 Mil-
lionen Studierenden in Deutschland, liebe Kollegin
Wimmer.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Ergebnis Ihrer Politik!)


Der Antrag der F.D.P. ist auch kein Schauantrag. Ich
möchte Sie daran erinnern, daß auch Sie in der letzten
Legislaturperiode Anträge gestellt haben,


(Jörg Tauss [SPD]: Das waren doch keine Schauanträge!)


mit denen Sie das Drei-Körbe-Modell vorgeschlagen
und von der damaligen Bundesregierung eine entspre-
chende BAföG-Reform verlangt haben.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Seien Sie doch nicht so ungeduldig!)


Die F.D.P.-Fraktion hat – dies wollte ich hier noch
einmal deutlich sagen – diese Debatte in der alten Regie-
rung vorangetrieben.


(Beifall bei der F.D.P. – Jörg Tauss [SPD]: Das haben wir nicht so arg gemerkt! Das blieb uns verborgen, liebe Kollegin!)


– Das liegt an den Mehrheiten, lieber Herr Kollege. Sie
wissen, daß wir innerhalb der Fraktion ständig zulegen.

Uns geht es um die Sache, meine Damen und Herren.

(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Die F.D.P. will für die Studierenden endlich eine
BAföG-Reform. Wir wollen diese nicht auf die lange
Bank schieben. Das Ziel muß es also sein, daß die Stu-
dierenden recht bald – das heißt, wenn wir diesen An-
trag stellen, sollte die Bundesregierung einen Gesetz-
entwurf zur Reform der Bundesausbildungsförderung
vorlegen –, spätestens mit dem Frühjahrssemester, in
größerer Anzahl BAföG beziehen können; jetzt sind das
nur 19 Prozent.


(Beifall bei der F.D.P.)

Ich erinnere noch einmal an das, was wir vorgeschla-

gen haben – auch für die vielen jungen Leute, die hier
heute Gast sind.

Der erste Korb beinhaltet einen Sockelbetrag in
Höhe von 400 DM zur Deckung des Grundbedarfes, der
jedem Studierenden unabhängig vom Einkommen der
Eltern zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses
Grundstipendium soll aus der Zusammenführung von
Kindergeld und Kinderfreibeträgen finanziert werden.

Der zweite Korb besteht aus einem rückzahlungs-
pflichtigen, aber unverzinslichen Darlehen bis zu
400 DM und ist vom Elterneinkommen abhängig.

Der dritte Korb sieht einen Zuschuß von 350 DM
vor, der den Studierenden abhängig von der Leistungs-
fähigkeit der Eltern gezahlt wird.

Die Ablehnung unseres Antrages mit der Umsetzung
des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Familienla-
stenausgleich zu begründen ist eine Ausrede der Regie-
rungskoalition.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wenn die Bundesregierung ihren Aussagen zufolge so-
wieso bis zum Sommer die Umsetzung dieses Bundes-
verfassungsgerichtsurteils vorhat, spricht absolut nichts

Matthias Berninger






(B)



(A) (C)



(D)


gegen unsere Forderung, ebenso einen Gesetzentwurf
zur BAföG-Reform bis zur Sommerpause vorzulegen.


(Zustimmung bei der F.D.P.)

Ziel muß es sein, die Anzahl der Studierenden, die
BAföG beziehen, möglichst mit Beginn des neuen Jah-
res zu erhöhen. Da geht es um Chancengerechtigkeit für
junge Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das muß die Antwort auf die drängenden Probleme in
der Bildungspolitik sein.

Dabei erklärten Ihre Kollegen selbst – ich kenne es
aus Ihren Pressemitteilungen vom 26. Februar 1999,
Dr. Rossmann und Herr Hilsberg –:

Die Reform der Ausbildungsförderung muß nun-
mehr in die notwendige Reform des gesamten Fa-
milienleistungsausgleichs eingebettet werden.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Das wollen wir auch. Aber warum bringen Sie Ihren Ge-
setzentwurf dann nicht auf den Weg? Wir erwarten ihn.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Erst sind Sie schnell und jetzt sind Sie lahm! – Jörg Tauss [SPD]: Wir sind solide, Herr Kollege!)


Wenn Sie dies nicht tun, liebe Kolleginnen und Kol-
legen: Wir werden handeln. Wir werden heute die Ab-
lehnung unseres F.D.P.-Antrages zur BAföG-Reform
nicht einfach so hinnehmen. Ich glaube, daß es dringend
notwendig ist, einen Gesetzentwurf hierzu vorzulegen,
damit wir ihn im Ausschuß beraten – auch vor dem
Hintergrund des entsprechenden Urteils von Karlsruhe –
und noch im Herbst dieses Jahres beschließen können.
Das muß das Ziel sein.

Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal an die
Forderung des Bundesrates nach der ersten Lesung der
20. BAföG-Novelle erinnern. Zitat aus einer Presseer-
klärung:

Bedauert wurde allerdings
– vom Bundesrat –,

daß eine wesentliche Verschlechterung, nämlich die
Förderung der Studienabschlußförderung durch die
Förderungsart „verzinsliches Bankdarlehen“, bei-
behalten wird. Die Bundesregierung wurde gebe-
ten, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
Möglichkeiten zu prüfen, auf die Förderungsart zu
verzichten.
Außerdem soll die Bundesregierung im weiteren
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob
die Höhe der Beträge, welche für die Unterkunft an
Studierende gezahlt werden, die bei den Eltern
wohnen, in den neuen Ländern an die in den alten
Ländern angeglichen werden kann.

Meine Damen und Herren, genau in diesem Punkt ent-
täuschen Sie die Studierenden in den neuen Ländern am
meisten.

Die F.D.P. fordert mit der Verabschiedung der
20. BAföG-Novelle eine Angleichung der Beträge, die
für Unterkunft gemäß § 13 Abs. 2 BAföG an die Studie-
renden in den neuen Ländern gezahlt werden.


(Beifall bei der F.D.P.)

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die sich durch

die ökologische Steuerreform noch erhöhen, insbesonde-
re für die Mieten, machen diese Veränderung mit der
Verabschiedung der 20. BAföG-Novelle notwendig. Der
Vergleich der Ergebnisse der 14. und 15. Sozialerhe-
bung des Deutschen Studentenwerkes haben das bewie-
sen.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Warum macht Ihr das nicht? – Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Sie sind zu ungeduldig! Gut Ding will Weile haben!)


An diesem Punkt wird sich heute in der Abstimmung
erweisen, ob die Bundesregierung tatsächlich die neuen
Länder zur Chefsache macht. Deswegen fordere ich na-
mens der F.D.P.-Bundestagsfraktion eine namentliche
Abstimmung zu unserem Änderungsantrag in dieser Sa-
che.

Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Das Höchstmaß an Kampfkraft: namentliche Abstimmung!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403002500
Das Wort hat nun die
Kollegin Maritta Böttcher, PDS-Fraktion.


Maritta Böttcher (PDS):
Rede ID: ID1403002600
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Meine Damen und Herren! Nun führen wir wieder
eine Debatte, die wir schon häufig im Plenum und im
Ausschuß geführt haben, und sagen uns immer wieder
fast dasselbe. Lassen Sie mich deshalb beim Grundsätz-
lichen bleiben.

Das BAföG wurde mit dem Argument eingeführt, der
soziale Rechtsstaat sei verpflichtet, durch Gewährung
individueller Ausbildungsförderung auf eine Gleichheit
der beruflichen Chancen hinzuwirken und dem einzel-
nen eine Ausbildung zu ermöglichen, die seiner Nei-
gung, Eignung und Leistung entspricht.

Diesem Ansinnen kam die Ausbildungsförderung in
den ersten Jahren auch nach. Seit Anfang der 80er Jahre
verzeichnen wir aber einen Rückgang. Dieses Ergebnis
neoliberaler Bildungspolitik der alten Bundesregierung,
Frau Volquartz,


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Was war das gerade für ein Wort? – Jörg Tauss [SPD]: Neoliberal!)


soll jetzt korrigiert werden. Immerhin! Leider ist die
Korrektur dürftig. Eine Verdoppelung der Zahl der Ge-

Cornelia Pieper






(A) (C)



(B) (D)


förderten wird nicht erreicht. Auch erreichen Sie nicht,
daß der Bedarf von Studierenden wirklich gedeckt wird.
Vieles, was Sie jetzt nicht tun, soll mit der grundlegen-
den BAföG-Reform im Herbst kommen. Ich sage nur:
hoffentlich. Denn ich glaube, daß dabei nur ein mehr
oder weniger guter Kompromiß aus drei Körben und
BAFF herauskommen wird. Mit dem Argument, die
Modernisierungsgewinner sollen bezahlen, werden die
so Genannten weiter gewinnen und die anderen abge-
schreckt werden.


(Beifall bei der PDS)

Die von Ihnen so genannten Gewinner der Moderni-

sierung sollen sich durchaus an den Kosten für die
Hochschulen und die Studienfinanzierung beteiligen:
über die Steuern, die sie zu bezahlen haben, über Ein-
kommensteuer und vor allem über die Vermögensteuer.
Hier liegt Ihre politische Verantwortung, umzuverteilen,
damit der Staat seiner Aufgabe, Chancengleichheit her-
zustellen, nachkommen kann.

Machen Sie sich doch bitte einmal klar, in welcher
Situation sich junge Menschen für oder gegen ein Studi-
um entscheiden. Bereits vor dem Abitur, ein halbes Jahr,
bevor sie die Lehre oder das Studium aufnehmen, ent-
scheiden sich die meisten für eines von beidem. In die-
ser Situation erfährt niemand, ob er oder sie wirklich be-
rechtigt ist, BAföG zu erhalten. Erst recht erfährt man
nicht, ob das BAföG zum Leben reicht und ob es bis
zum Studienabschluß reicht. Das sind viele Unsicher-
heiten, wenn man aus einem Elternhaus kommt, das
nicht zusichern kann, in einer finanziellen Patsche auf
jeden Fall helfen zu können.

Die derzeitige BAföG-Regelung – daran ändert auch
die Novelle nichts – verstärkt soziale Ungleichheiten
bei der Entscheidung, wie der Lebensweg fortgesetzt
wird. Das kann nur geändert werden, indem neue, ein-
deutige Regelungen geschaffen werden, die das Studium
in jedem Fall ermöglichen.


(Beifall bei der PDS)

Sie müssen so eindeutig sein, daß jedes Schulkind das
immer im Bewußtsein hat. Es darf nicht an der finan-
ziellen Situation der Eltern oder an deren Bereitschaft
liegen, ein Studium zu finanzieren – jedenfalls dann
nicht, wenn man den Auftrag, Chancengleichheit herzu-
stellen, ernst nimmt.

Eine eindeutige Regelung ist entweder eine soziale
Grundsicherung oder eine klare BAföG-Regelung, wie
wir sie schon in der 13. Wahlperiode vorgeschlagen ha-
ben. Beide Lösungen haben den Vorteil, daß sie den Le-
bensunterhalt sicher abdecken.

Den Vorschlag der PDS zur BAföG-Regelung kann
man wirklich in einem Satz darstellen: Kinder von Ge-
ringverdienern bekommen das Studium als Zuschuß fi-
nanziert, Kinder von Besserverdienern nutzen entweder
das Vermögen ihrer Eltern oder erhalten ein zinsloses
Darlehen, damit sie sich nicht mit den Eltern streiten
müssen.


(Beifall bei der PDS)


Die Grenze zwischen den hier einfach Gering- und
Besserverdienern Genannten ergibt sich aus dem durch-
schnittlichen Einkommen und ist abhängig von der Fa-
miliengröße. Diese Regel ist eindeutig und sichert ohne
Klippen allen den freien Zugang zum Studium. Diese
Eindeutigkeit erreicht keiner der anderen Entwürfe, kei-
ner der Körbe – egal, wie viele –, kein BAFF und keine
20. Novelle. Unser Vorschlag ermöglicht es jedem
Schüler und jeder Schülerin vor dem Abitur, sich frei zu
entscheiden, was aus ihrem Leben werden soll – jeden-
falls bezüglich des Studiums. Chancengleichheit hat viel
damit zu tun, daß finanzielle Voraussetzungen keine le-
bensentscheidende Rolle spielen. Die Sicherheit, immer
genug zum einfachen Leben zu haben, würde die Le-
bensqualität vieler Menschen in diesem Land, die ihre
Existenz an oder unter der Armutsgrenze wahren, deut-
lich erhöhen. Zur Lebensqualität gehören zuerst Essen,
Kleidung und Wohnung, darüber hinaus aber auch die
Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das kostet bekanntlich Geld, und zwar nicht wenig.

Die PDS fordert die Einführung der sozialen Grund-
sicherung für alle, also auch für Studierende. Damit
hätten viele, die – egal in welcher Lebenslage und in
welchem Alter – gerne studieren wollen und für die
sonst immer Ausnahmeregelungen geschaffen werden
müssen, die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten an einer
Hochschule zu bilden und weiterzubilden. Die soziale
Grundsicherung ist so angelegt, daß sie neben dem blo-
ßen Leben auch den Kauf von Büchern und den Besuch
von Kulturveranstaltungen ermöglicht. Das ist in einer
modernen Gesellschaft, in der Wissen immer wichtiger
wird und in der lebenslang gelernt werden muß, uner-
läßlich.

Falls Sie es schon vergessen haben: Die soziale
Grundsicherung soll allen Menschen ein Einkommen in
Höhe von derzeit 1 450 DM sichern. Reichen die eige-
nen Einkommen – sei es geringer Lohn, sei es Rente, sei
es Sozialhilfe oder sei es wegen Studiums auch gar kein
Einkommen – nicht, gewährleistet die soziale Grundsi-
cherung die Mittel, die zu einem Leben befähigen, das
mehr ist, als genug zu essen und ein Dach über dem
Kopf zu haben. Laut EU-Definition beträgt die derzeiti-
ge Armutsgrenze 1 450 DM. Mit diesem Betrag soll
nicht jedem ein Champagnerbad ermöglicht werden;
dieser Betrag ist nötig, um am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und um in der Wissensgesellschaft nicht
von den aktuellen Entwicklungen abgehängt zu werden.
Die PDS-Fraktion wird dem Änderungsantrag der F.D.P.
zur Ost-West-Angleichung – ich verkürze den Titel
einmal – auch aus diesem Grund die Zustimmung geben.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Das ist ja schon fast eine Mehrheit!)


Eine weitere Anmerkung. Warum, glauben Sie, ent-
scheiden sich inzwischen so viele junge Leute, erst eine
Lehre zu machen und dann zu studieren und damit in
den Genuß zu kommen, elternunabhängiges BAföG zu
erhalten? – Sie machen das, weil ihnen die Unsicherheit
zu groß ist, bei den BAföG-Regelungen wirklich studie-
ren zu können. Ich sagte bereits, zur Lebensqualität ge-
hören zuerst Essen, Kleidung und Wohnung. Um aber
am gesellschaftlichen Leben wirklich gestaltend teil-

Maritta Böttcher






(B)



(A) (C)



(D)


nehmen zu können, müssen darüber hinausgehende Re-
gelungen herbeigeführt werden.

Damit ich nicht mißverstanden werde, möchte ich ab-
schließend sagen, daß die Fraktion der PDS selbstver-
ständlich weiter an einer umfassenden BAföG-Reform
mitarbeiten und weiterhin Vorschläge machen wird.
Was heute vorliegt, ist nur eine Reparaturnovelle.


(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch – die an-

deren Rednerinnen und Redner haben das jeweils am
Anfang ihrer Rede getan – eine Anmerkung machen, die
mit dem jetzigen Thema nichts zu tun hat. Frau Wim-
mer, so unterschiedlich reagieren Menschen: Mir ist
schlecht geworden, als heute nacht Bomben auf Jugo-
slawien fielen.


(Beifall bei der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403002700
Ich erteile nun Bun-
desministerin Edelgard Bulmahn das Wort.

Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, daß
der Bundestag heute für die 20. BAföG-Novelle grünes
Licht gibt,


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


weil wir mit dieser 20. BAföG-Novelle für die Studie-
renden deutliche Verbesserungen erreichen. Mit dieser
20. BAföG-Novelle stoppen wir endlich die jahrelange
Talfahrt des BAföG.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Diese Regierung will mehr Chancengleichheit für
junge Menschen. Wir wollen nicht, daß Bildung, Aus-
bildung und damit Lebenschancen von dem Geldbeutel
der Eltern abhängig sind. Deshalb erreichen wir mit die-
ser „Reparaturnovelle“ – das ist ein Begriff, den ich sel-
ber geprägt habe –, daß zusätzlich 23 000 Studierende
BAföG erhalten. Ich sage Ihnen ganz klar: Es ist mir
nicht egal, ob 23 000 Jugendliche das Recht auf eine in-
dividuelle Ausbildungsförderung erhalten oder nicht.
Deshalb war die Novelle notwendig.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich sage genauso klar: Das ist noch lange nicht genug.
Deshalb werden wir insgesamt eine Trendwende ein-
läuten, nicht nur bei der Ausbildungsförderung, sondern
im gesamten Bildungsbereich.

Frau Volquartz, von einer Parlamentarierin erwarte
ich zumindest einen Hauch von Vernunft.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn Sie darauf hinweisen, daß das, was wir tun, bei
weitem nicht ausreicht, dann antworte ich darauf:
Stimmt, das reicht nicht aus. Aber wenn Sie gleichzeitig

in dieser Debatte den Eindruck erwecken, daß eine Er-
höhung des Haushaltes um rund 900 Millionen DM, die
Ihnen in den vergangenen 16 Jahren nie, auch nicht an-
satzweise, gelungen ist, kein Erfolg ist – auch wenn man
dabei eine 0,5prozentige Kürzung hinnehmen muß –,
dann muß ich Ihnen sagen, daß Ihre Aussage bar jeder
Vernunft ist. Bei solchen Äußerungen fragen sich die
Menschen zu Recht, worüber im Deutschen Bundestag
eigentlich diskutiert wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jörg Tauss [SPD]: Das gehört zum Einmaleins!)


Ich habe bereits in der ersten Lesung zur 20. BAföG-
Novelle deutlich gemacht, daß wir nicht auf eine über-
hastet zustandegekommene Symbolik setzen, sondern
daß wir ein Änderungsgesetz brauchen, das sehr sorg-
fältig vorbereitet wird. Es wird eine Strukturnovelle
sein, die wir Ende des Jahres vorlegen werden. Der
Kollege Berninger hat auf die Einzelpunkte hingewie-
sen, die geklärt werden müssen. Weil wir eine Struktur-
reform wollen, die für die nächsten Jahre wirklich trägt,
und nicht jedes Jahr erneut reparieren wollen, müssen
wir uns Zeit dafür nehmen. Diese Zeit nehmen wir uns
im Interesse der Jugendlichen. Deshalb fordere ich Sie
auf: Seien Sie sachlich, so wie es ein Teil der Kollegen,
auch von den Oppositionsfraktionen, in der letzten De-
batte glücklicherweise war.


(Beifall bei der SPD)

Ich habe in den Ausschußberatungen zu meiner Freu-

de feststellen können, daß es für ein solches Verfahren
der Vernunft einen fraktionsübergreifenden Konsens
gibt. Der federführende Ausschuß hat ohne Gegenstim-
men die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs
empfohlen, also auch mit den Stimmen der CDU/CSU
wie auch der F.D.P. Herr Mayer und Herr Friedrich, das
begrüße ich ausdrücklich.

Mit der Anhebung der Bedarfssätze um 2 Prozent
und der Freibeträge um 6 Prozent zum Herbst 1999
verhindern wir, wie gesagt, zunächst einmal ein weiteres
Sinken der Gefördertenquote. Aber wir tun noch mehr:
Wir korrigieren die ärgsten Fehlentwicklungen der 18.
BAföG-Novelle.


(Beifall bei der SPD)

Ich will die Korrekturen kurz in Erinnerung rufen:

Erstens. Studierende, die zum Studieren ins Ausland
gehen, werden für ihr Engagement nicht länger bestraft.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Sehr gut!)


Künftig bleibt ein Auslandsaufenthalt bis zu einem
Jahr bei der Förderungshöchstdauer wieder unberück-
sichtigt. Das halten wir für dringend notwendig, weil wir
es für richtig und wünschenswert halten, wenn auch
Studierende, die BAföG beziehen, ins Ausland gehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Selbstverständlich!)


Zweitens. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann
bis zu Beginn des vierten Fachsemesters die Fachrich-

Maritta Böttcher






(A) (C)



(B) (D)


tung ohne finanzielle Nachteile gewechselt werden. Das
ist nach allen vorliegenden empirischen Untersuchungen
eine richtige Entscheidung, weil es besser ist, daß Stu-
dierende nach dem vierten Fachsemester wechseln kön-
nen, als wenn sie ein Studium zu Ende führen, das ihnen
erkennbar keine Beschäftigungschance ermöglicht oder
für das sie erkennbar nicht geeignet sind.

Drittens. Die Arbeit in Gremien und in der studenti-
schen Selbstverwaltung wird nicht länger mit der För-
derungsart „Bankdarlehen“ bestraft. Ich sage ganz klar:
Ich möchte, daß sich Studierende politisch engagieren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


Ich möchte, daß Studierende in Fachschaftsbeiräten tätig
sind und sich dort engagieren. Ich möchte, daß sie im
AStA mitwirken.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Und nicht bestraft werden!)


Deshalb habe ich mich sehr darüber geärgert, daß Sie
damals einen Beschluß gefaßt haben, mit dem genau
dieses ehrenamtliche Engagement, von dem unsere Ge-
sellschaft lebt, bestraft wurde. Deshalb korrigieren und
verändern wir dies.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Viertens. Die befristet eingeführte Studienabschluß-
förderung wird um zwei Jahre verlängert.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403002800
Kollegin Bulmahn,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mölle-
mann?

Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Gerne.


Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID1403002900
Frau Bundesmi-
nisterin, können Sie sich so wie ich auf Grund eigener
Erfahrungen nicht vorstellen, daß es sehr wohl möglich
ist, sich während seiner Studienzeit in einem AStA oder
in einer Fachschaft zu engagieren, ohne die Dauer des
Studiums und damit auch die der Förderung zwangsläu-
fig zu verlängern?

Können Sie sich vorstellen, daß die von Ihnen vorge-
nommene Gleichsetzung einer Veränderung des Förder-
passus mit einer Ablehnung des politischen Engage-
ments nicht auf die Zustimmung derer stoßen kann


(Jörg Tauss [SPD]: Es geht um die Bestrafung!)

– ich weiß, hier sind eine ganze Menge in allen Fraktio-
nen –, die sich im Studium politisch engagiert haben,
ohne deswegen eine längere Förderung bekommen zu
haben? Ich halte es für überzogen zu sagen, man braucht
eine längere BAföG-Förderung, wenn man sich in einem
Studentenparlament oder im AStA engagieren will. Ich
halte diese Gleichsetzung für nicht gerechtfertigt.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Herr Möllemann, wenn man sich sehr
stark engagiert – es gibt immer Phasen, in denen man
sehr viel Zeit aufwenden muß; das wissen Sie doch
auch, denn Sie haben im AStA an vorderster Front mit-
gearbeitet –, dann bringt das einen sehr hohen Zeitauf-
wand mit sich. Dann muß man die Rahmenbedingungen
so gestalten, daß sich das Engagement nicht zum Nach-
teil von Studenten auswirkt, die BAföG beziehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte nicht, daß wir in eine Situation geraten, in

der sich diejenigen, die BAföG erhalten, entscheiden
müssen, solche Tätigkeiten und Aufgaben nicht mehr zu
übernehmen, weil sie Angst haben müssen, keine För-
derung mehr zu erhalten. Ich sage Ihnen ganz klar: Das
möchte ich nicht.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Ich möchte, daß sich Studierende, die BAföG erhalten,
nicht aus finanziellen Gründen gegen ein Engagement in
Fachschaftsbeiräten oder im AStA entscheiden, sondern
daß sie, wenn sie wollen, die gleichen Chancen haben.
Von daher halte ich die Entscheidung, die wir getroffen
haben, für genau richtig.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403003000
Der Kollege Mölle-
mann möchte nachfragen.

Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Aber bitte, eine weitere Frage.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht soll man Möllemann fragen, ob er nicht zwischen damals und heute unterscheiden kann!)



Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID1403003100
Der Unterschied
zwischen damals und heute ist an uns beiden sichtbar,
Herr Kollege. Das weiß ich.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie daraus nichts gelernt?)


Ich wollte die Ministerin, da sie eine Bemerkung
gemacht hat, die ich nicht anders als durch eine Frage
aufklären kann, fragen: Sind Sie der Meinung, daß die
Tatsache, im Studienjahr 1967/68 AStA-Vorsitzender
gewesen zu sein, vielleicht doch belegt, daß es machbar
war, ohne zusätzliche Förderung zu bekommen? Das
war doch nun wirklich ein Jahr, in dem sehr viel Enga-
gement angesagt war.


(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Dazu könnte ich sehr viel sagen!)


Ich bleibe dabei: Studentinnen und Studenten können
sich politisch engagieren, ohne dafür staatliche Mittel
bekommen zu müssen.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Bundesministerin Edelgard Bulmahn






(B)



(A) (C)



(D)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Herr Möllemann, da ich zu diesem Zeit-
punkt noch nicht studierte, müssen Sie diese Diskussion
mit dem Kollegen Wolf-Michael Catenhusen führen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Er war, soweit ich weiß, mit Ihnen gemeinsam im AStA.


(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Nein!)

– Nein? Ich nehme alles zurück.

Herr Kollege Möllemann, ich weiß, wovon ich rede,
weil ich zu denjenigen gehöre, die BAföG erhalten
haben. Deshalb weiß ich, daß man mit BAföG wahrlich
keine großen Sprünge machen kann und eigentlich
immer noch nebenbei arbeiten muß, zumindest in den
Semesterferien. Ich erinnere, daß ich ein hohes Ar-
beitspensum während des Semesters aufwenden mußte
und daß es manchmal nicht ganz einfach war, beides
miteinander zu kombinieren.

Mein Ziel ist es daher, Studierende, die BaföG
beziehen, nicht davon auszuschließen, sich politisch zu
engagieren. Ich will, daß sie sich in den studentischen
Verwaltungsgremien und –organisationen engagieren;
denn ich halte es für eine tragende Säule unserer
Gesellschaft, daß es Menschen gibt, die sich ehrenamt-
lich betätigen. Deshalb – ich kann das nur wiederholen –
ist das die richtige Entscheidung.


(Beifall bei der SPD)

Mein nächster Punkt ist die Bitte des Bundesrats, zu

prüfen, ob die Bankdarlehen insgesamt abgeschafft und
Wohnzuschläge für Studierende, die zu Hause wohnen,
in den neuen und alten Ländern angeglichen werden
sollen. Dazu möchte ich – auch Frau Pieper hat darauf
hingewiesen – folgendes sagen: Für diejenigen Studie-
renden, die in den neuen Bundesländern auswärtig
wohnen und für die das ein Problem darstellen kann, ist
bereits für einen Ausgleich gesorgt. Diese Studierenden
erhalten die Differenz über die sogenannte Härtefall-
regelung. Für sie gibt es keine Schlechterstellung
gegenüber den Studierenden in den alten Bundeslän-
dern. Ich finde, das muß man einfach zur Kenntnis
nehmen. Es ist nämlich falsch, was hier teilweise be-
hauptet wird.

Auch für die Jugendlichen, die zu Hause wohnen,
gibt es einen Ausgleich, der über die Wohngelderstat-
tung für die Eltern, also für die gesamte Familie, erfolgt.
Es ist für beide Gruppen bereits ein Ausgleich geschaf-
fen worden, und deshalb verstehe ich nicht – das sage
ich ganz offen –, was Sie machen. Das entbehrt wirklich
jeder sachlichen Grundlage.

Ich habe gesagt, daß wir mit der BAföG-Erhebung
nach § 35 genau nachprüfen werden, ob die von mir
eben geschilderten Regelungen tatsächlich ausreichen
oder ob es Einzelfälle gibt, in denen eine ungerechte
Situation entsteht.


(Zuruf des Abg. Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]:)


– Auf die Erhebung, mit der wir das überprüfen wollen,
habe ich mich gerade bezogen. Wir werden mit der

BAföG-Erhebung nach § 35 überprüfen, ob es noch
Einzelfälle gibt, die durch die beiden Regelungen nicht
berührt sind. Sollte das der Fall sein, werden wir das
aufgreifen und eine Änderung vornehmen. Ich habe
bereits in der letzten Debatte angekündigt, daß wir im
Rahmen der Strukturnovelle für ein einheitliches System
in Ost- und Westdeutschland Sorge tragen werden.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Matthias Berninger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403003200
Kollegin Bulmahn,
gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pieper?

Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Jawohl. Ich bitte Sie aber, die Uhr nicht
wieder weiterlaufen zu lassen.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1403003300
Frau Ministerin, abgese-
hen davon, daß es Wohngeld auch für Studierende in
den alten Bundesländern gibt, frage ich Sie, ob Sie es
nicht als befremdlich empfinden, daß im Bundesrat
selbst Kultusminister der SPD-geführten Länder das,
was wir heute im Hinblick auf die Angleichung der
Zuschüsse für Unterkünfte für die Studierenden in den
neuen Ländern fordern, ebenfalls gefordert haben.


(Beifall bei der F.D.P.)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Sie wollen mit ihrer Forderung das Ver-
fahren erreichen, das ich mit der Strukturnovelle errei-
chen möchte.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Ja, man ist vor seinen Freunden nie sicher!)


Im Augenblick müssen die Studierenden in den neuen
Bundesländern auf die sogenannte Härtefallregelung zu-
rückgreifen, wenn sie auswärts wohnen. Darüber werden
sie auch von den BAföG-Ämtern informiert, so daß eine
Förderung nicht daran scheitern kann, daß sie diese
Regelung nicht kennen. Aber dies bedeutet einen
zusätzlichen Aufwand, den ich im Rahmen der Struktur-
novelle bereinigen möchte.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403003400
Auch die Kollegin
Pieper hat das Bedürfnis nach einer Nachfrage.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1403003500
Tatsache ist, daß in Ost
und West unterschiedliche Regelungen gelten. Mit ande-
ren Worten, Sie beurteilen die Studierenden in den neu-
en Ländern als Studierende zweiter Klasse.


(Beifall bei der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Frau Pieper, es macht überhaupt keinen
Sinn, wenn man sich hier gegenseitig diffamiert. Auch






(A) (C)



(B) (D)


wenn Sie einen solchen Versuch unternommen haben,
werde ich mich zurückhalten;


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


denn dies dient weder der Sache noch dem politischen
Stil in diesem Haus. Deshalb gehe jetzt ich auf Ihre
Bemerkung nicht weiter ein.

Strukturelle Veränderungen, sehr geehrte Kolle-
ginnen und Kollegen, sind notwendig. Das wird über
Parteigrenzen hinweg inzwischen von keinem Bildungs-
politiker mehr ernsthaft bestritten. Ich habe auch genau
hingehört, als der Kollege Mayer anläßlich der ersten
Lesung Aufgeschlossenheit für neue Modelle und
Strukturen der Ausbildungsförderung bekundet hat, zum
Beispiel für unseren Vorschlag, den erwachsenen Stu-
dierenden die finanziellen Leistungen des Kindergeldes
künftig direkt auszuzahlen.

Solche Äußerungen – ich meine nicht die der Kolle-
gin Pieper, die wirklich abseits jeder Wirklichkeit und
Wahrheit stehen –, wie Sie sie, Herr Mayer, gemacht
haben – –


(Cornelia Pieper [F.D.P.]: Ich gebe nur wieder, was mir Studierende dort sagen!)


– Frau Pieper, ich habe zu den Studierenden in den neu-
en Bundesländern eine deutliche Aussage gemacht. Aber
ich bin nicht bereit, mir hier Lügen oder besser Vor-
würfe anzuhören, die jeder realistischen Grundlage und
jedes Wahrheitsgehaltes entbehren.


(Beifall bei der SPD)

Sorry, das muß sich eine Ministerin auch von einer Par-
lamentarierin nicht bieten lassen.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Was meinen Sie mit Lügen?)


Die Studierenden in Ost- und Westdeutschland
erhalten dieselben BAföG-Sätze. Das ist notwendig, und
wir wollen das auch. Die Studierenden erhalten über
die Härtefallregelung einen Ausgleich, wenn sie mehr
Miete bezahlen müssen. Wenn eine Parlamentarierin
dies nicht begreift, dann bitte ich sie, es nachzulesen.
Wenn Sie es dann noch einmal und vielleicht auch ein
drittes Mal nachlesen, dann werden Sie es wohl verstan-
den haben.


(Cornelia Pieper [F.D.P.]: Neue Länder als Chefsache?)


Wir sollten hier wirklich darüber diskutieren, wie wir
die Ausbildungsförderung insgesamt verbessern, weil
das der eigentliche Anspruch ist.

Ich will noch eine andere Bemerkung machen. Es ist
sehr schwer zu ertragen, daß die Opposition in dieser
Debatte jetzt so tut, als wenn sie an der Spitze der Re-
formen stünde; schließlich war es die Vorgängerregie-
rung, die 16 Jahre lang die Strukturreform nicht ange-
packt und es in den vier Jahren der letzten Legislaturpe-
riode nicht geschafft hat, eine Strukturreform zu be-

schließen, obwohl es dafür im gesamten Parlament eine
breite Unterstützung gab.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Jeder vernünftige Mensch fragt sich: Warum jetzt auf
einmal und warum nicht in den letzten vier Jahren?


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Das Argument verbraucht sich mit der Zeit!)


Das von uns geplante neue System der Ausbildungs-
förderung muß für die Auszubildenden, für ihre Eltern
und für die Gesellschaft insgesamt transparent, nach-
vollziehbar und vor allen Dingen auch sozial gerecht
sein. Es muß Verteilungsgerechtigkeit zugunsten unterer
und mittlerer Einkommensschichten schaffen. Wir wol-
len gleichzeitig mit dieser Reform eine Vereinfachung
der gesetzlichen Vorschriften, des Verwaltungsvollzuges
und eine Stärkung der elternunabhängigen Förderung er-
reichen.

Mit der von uns angestrebten großen BAföG-Reform
wollen wir folgende Ziele erreichen:

Kindbezogene staatliche Leistungen sollen in Form
eines Ausbildungsgeldes direkt an die Studierenden ge-
zahlt werden.

Vor allen Dingen diejenigen, die aus den einkom-
mensschwächsten Familien kommen und eine einkom-
mensabhängige Förderung erhalten, sollen in Zukunft
einen höheren Zuschuß und ein geringeres Darlehen
erhalten. Das heißt, wir werden das Verhältnis von Zu-
schuß zu Darlehen, das im Augenblick für alle 50 : 50
beträgt, verändern. Nach unseren Vorstellungen wird in
Zukunft für die einkommensschwächsten Familien der
Zuschuß höher und das Darlehen geringer sein. Das ist
ein Stück Herstellung von sozialer Gerechtigkeit.


(Beifall bei der SPD)

Wir wollen die Einkommensgrenzen der Eltern für den
Anspruch auf volle BAföG-Leistung heben.

In diesem Zusammenhang möchte ich eine kurze
Anmerkung zum Thema Studiengebühren machen. Stu-
diengebühren für ein Erststudium, das in angemessener
Zeit abgeschlossen wird, sind mit unseren Grundvor-
stellungen zur Öffnung der Hochschulen für alle Gesell-
schaftsschichten nicht vereinbar.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich freue mich, daß mir die Kultusministerkonferenz in
diesem Punkt zugestimmt hat und daß es eine breite
Übereinstimmung gab, einen Staatsvertrag zu schließen,
mit dem das Verbot der Erhebung von Studiengebühren
für das Grundstudium festgeschrieben wird. Im übrigen:
Alle Länder haben diese Auffassung geteilt.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403003600
Frau Kollegin Bul-
mahn, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin
Aigner?

Bundesministerin Edelgard Bulmahn






(B)



(A) (C)



(D)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Ja.


Ilse Aigner (CSU):
Rede ID: ID1403003700
Frau Ministerin, können
Sie mir den Unterschied zwischen Verwaltungsgebühren
an den niedersächsischen Universitäten und Studienge-
bühren, insbesondere was die Auswirkungen auf die
Studierenden angeht, erklären?


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Eine sehr gute Frage!)


Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung
und Forschung: Den Unterschied kann ich Ihnen erklä-
ren: Verwaltungsgebühren kann man nicht beliebig er-
höhen; vielmehr müssen sie den tatsächlichen Verwal-
tungsaufwand ganz genau widerspiegeln.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Sie müssen vor allen Dingen bezahlt werden!)


Das heißt, man kann sie nicht einfach festlegen; viel-
mehr müssen sie im Unterschied zu Studiengebühren
dem Kostenaufwand entsprechen. Sie wissen, daß die
Kosten für einen Studienplatz zwischen 5 000 DM und
50 000 DM pro Jahr variieren. Die Spannbreite ist also
sehr groß. Die Grundlagen für Studiengebühren müssen
nicht im Detail belegt werden, sie sind viel höher, haben
eine studienabschreckende Wirkung und führen zu so-
zialer Ungerechtigkeit. Das alles trifft auf Verwaltungs-
gebühren nicht zu, weil ihre Höhe ganz klar begrenzt ist.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Sind Sie für Studiengebühren?)


Ich habe selber gesagt, daß ich Verwaltungsgebühren
zur Zeit für ein falsches Signal halte, weil sie die Dis-
kussion um Studiengebühren in eine Richtung lenken,
die wir alle in diesem Parlament nicht wollen. Wir wa-
ren uns darin einig.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Land Niedersachsen wird einen Staatsvertrag un-
terschreiben, nach dem das Erheben von Studiengebüh-
ren für das Grundstudium ausgeschlossen werden wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Und was machen Sie dann mit den Verwaltungsgebühren?)


– Auch das Land Niedersachsen wird sich dem Verbot
der Erhebung von Studiengebühren in einem Staatsver-
trag anschließen. Das habe ich sehr deutlich gesagt.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Und dann trotzdem Verwaltungsgebühren erheben, das ist doch komisch!)


Unsere Gesellschaft befindet sich an einem Scheide-
weg. Sie braucht Innovationen für Arbeit, Umwelt und
einen modernen Sozialstaat. Wer einen Reformaufbruch
in der Gesellschaft will, der muß die Hochschulen dafür
begeistern und mobilisieren. Wer eine Erneuerung der
Hochschulen will, muß die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie die nachwachsende Akademiker-
generation am gesellschaftlichen Diskurs, an Problemlö-

sungen und der Gestaltung unserer Zukunft beteiligen.
Reform unserer Gesellschaft und Erneuerung der Hoch-
schulen sind gleichermaßen angewiesen auf die Qualifi-
kation, Kreativität und Motivation dieser wichtigen
Meinungs- und Leistungsträger.

Die Hochschulen spielen eine Schlüsselrolle für die
Ausbildung hochqualifizierter Arbeitskräfte, die in einer
Gesellschaft, in der Wissen eine immer größere Bedeu-
tung hat, dringend benötigt werden. Die Forschung an
den Hochschulen bildet das Fundament für unser For-
schungssystem. Wenn wir die Leistungsfähigkeit der
Hochschulen verbessern wollen, dann muß den Hoch-
schulen ein größtmögliches Maß an Autonomie einge-
räumt werden, damit sie diese Aufgaben auch wirklich
bewältigen können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das geht nicht ohne eine Reform der Personalstruktur
und des Dienstrechts an den Hochschulen.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Das stimmt!)

Wissenschaftler müssen mobil sein. Unser derzeitiges

Dienst- und Besoldungsrecht bestraft aber Mobilität.

(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Das ist wahr!)

Wir brauchen jedoch einen Wechsel zwischen Hoch-
schulen in verschiedenen Ländern.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Einverstanden!)


Wir brauchen einen Wechsel zwischen Wissenschaft
und Wirtschaft.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Deshalb brauchen wir eine Reform des Dienstrechts und
des Besoldungsrechts sowie der Personalstruktur.


(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Jetzt müssen wir nur noch die Innenminister überzeugen!)


Exzellente Lehre und Forschung an der Hochschule muß
unserer Meinung nach honoriert werden. Deshalb plä-
diere ich dafür, daß ein Teil des Hochschullehrerge-
halts künftig leistungsbezogen gezahlt wird.

Die lange und mühsame Habilitationsphase, die wir
in der Bundesrepublik haben, mindert zur Zeit ganz
deutlich die Attraktivität des Hochschullehrerberufs.
Habilitierte sind in der Regel über 40 Jahre alt. Hoch-
qualifizierter Nachwuchs kehrt deshalb der Hochschule
inzwischen häufig den Rücken, sobald sich eine interes-
sante Stelle in der Wirtschaft oder an ausländischen
Hochschulen findet. Deshalb bin ich für die Einführung
von Assistenzprofessuren.

Deutschland muß wieder zu einem attraktiven Stand-
ort für internationale Forschungsinvestitionen wer-
den. Mit einer stärkeren Internationalisierung der deut-
schen Hochschulen wollen wir die besten Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler bei uns halten oder
für uns gewinnen. Neben der notwendigen Einführung






(A) (C)



(B) (D)


internationaler Studiengänge und Abschlüsse werden
daher die Mittel zur Finanzierung von Stipendien für
Ausländer in den nächsten Jahren aufgestockt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Im Wettbewerb der Hochschulen müssen Qualität

in Lehre und Forschung, gute Betreuung der Studieren-
den und eine moderne Ausstattung die wichtigsten Kri-
terien sein. Lassen Sie uns die Chance, die wir auf
Grund des bevorstehenden Generationenwechsels an den
Hochschulen haben, nutzen.

Robert May, Wissenschaftsberater von Tony Blair,
hat mit dem kritischen Blick von außen die Situation des
deutschen Wissenschaftssystems sehr treffend, wie ich
meine, analysiert. Er sagt:

Das von strengen Hierarchien geprägte System
nutzt die Energie junger Leute nicht. Es ist hochef-
fektiv für etablierte Forscher in Spitzenpositionen,
die auf die Sklavendienste Jüngerer zurückgreifen
können. Aber die deutsche Forschung insgesamt
wäre vermutlich effektiver, wenn man den älteren
Wissenschaftlern das Leben weniger angenehm
machen und den jüngeren Leuten mehr Freiheit ge-
ben würde.

Ich halte diese Aussage von ihrer Tendenz her für
richtig.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Deshalb werden wir bei der Nachwuchsförderung neue
Wege beschreiten. Eigenständigkeit und Selbständigkeit
stehen dabei im Vordergrund. Nachwuchswissenschaft-
ler und Nachwuchswissenschaftlerinnen müssen mehr
Möglichkeiten haben, in eigenen Forschergruppen un-
abhängig von althergebrachten Strukturen zu arbeiten.

Mit dem in diesem Jahr beginnenden Emmy-
Noether-Programm werden wir die Voraussetzungen
dafür schaffen, daß sich künftige Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrer wissenschaftlich qualifizieren kön-
nen, ohne den Zwängen einer Habilitation unterworfen
zu sein. 500 Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Nachwuchswissenschaftler werden mit diesem Pro-
gramm in den nächsten Jahren gefördert werden. Dar-
über hinaus werden wir die Förderung der Graduierten-
kollegs aufbauen bzw. fortsetzen.

Dabei muß völlig klar sein, daß in allen Formen der
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die
Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen und
Männer ein leitender Grundsatz ist. Um dieses Ziel zu
erreichen, halte ich eine gemeinsame Förderung von
speziellen frauenspezifischen Maßnahmen durch Bund
und Länder auch nach dem Auslaufen des Hochschul-
sonderprogramms III für erforderlich.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Bundesregierung setzt die Förderung des wissen-
schaftlichen Nachwuchses – ein Kernbereich des Hoch-
schulsonderprogramms III – unter Ausweitung der Mit-
tel fort. Wir werden uns nicht aus unserer Verantwor-

tung für die Weiterentwicklung des Hochschulsystems
verabschieden. Wir werden Hochschulförderung als
Daueraufgabe und nicht länger als Sonderaufgabe
durchführen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich will noch einen Baustein hinzufügen: Ich bin der

Auffassung, daß man, wenn man Kreativität und Eigen-
verantwortung der Hochschule stärken will, den Wett-
bewerb zwischen den Hochschulen fördern muß. Bei all
diesen Überlegungen ist bisher der Hochschulbau außen
vor geblieben. Die Finanzierung des Hochschulbaus
wird bei uns aber in einem extrem finanzaufwendigen
und zeitaufwendigen Verfahren durchgeführt. Deshalb
habe ich die Einführung von Investitionsgutscheinen
vorgeschlagen. Mit Investitionsgutscheinen werden den
Ländern Mittel des Hochschulbaus zugewiesen, die von
bestimmten Studenten- und Studierendenzahlen abhän-
gen sollen. Die Mittel werden dann von den Ländern an
die jeweiligen Hochschulen für Investitionsmaßnahmen
weitergeleitet.

Bei der Gestaltung dieser Investitionsgutscheine gibt
es noch eine Reihe von offenen Fragen, die wir in den
nächsten Wochen und Monaten sehr sorgfältig behan-
deln werden. Ich halte es aber für richtig, Überlegungen
in diese Richtung anzustellen. Zukunftsorientierte Lö-
sungen sind notwendig. Auch die Frage, wie wir bun-
desweit relevante Gesichtspunkte berücksichtigen kön-
nen, werden wir bei unseren Überlegungen aufgreifen
und entsprechend berücksichtigen. Das gilt genauso für
die Frage, wie wir die spezielle Situation in den neuen
Bundesländern, die in den nächsten Jahren noch deutlich
mehr Mittel für den Hochschulbau benötigen, entspre-
chend berücksichtigen können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, zukunftsorientierte Lö-

sungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich können
nur in gemeinsamer Anstrengung von allen im Bildungs-
und Wissenschaftsbereich Verantwortlichen erreicht
werden. Eine Modernisierung unseres Bildungswesens
kann nicht allein von oben verordnet werden, sondern es
müssen sich alle Betroffenen in Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft dafür einsetzen. Ich hoffe, daß diese Re-
formen am Ende dieser Legislaturperiode auch wirksam
werden und tatsächlich zu einer Verbesserung der Qua-
lität von Lehre und Forschung in den Hochschulen bei-
tragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1403003800
Das Wort hat nun
Kollege Norbert Hauser, CDU/CSU-Fraktion.


(V o r s i t z : Vizepräsidentin Petra Bläss)



Norbert Hauser (CDU):
Rede ID: ID1403003900
Frau Präsi-
dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Bulmahn,
Sie haben in einer für mich etwas neuen Art und Weise

Bundesministerin Edelgard Bulmahn






(B)



(A) (C)



(D)


an Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses Noten ver-
teilt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. – Jörg Tauss [SPD]: Oh!)


Ich weiß nicht, ob das hier üblich ist.

(Jürgen W. Möllemann [F.D.P.]: Nein!)


Eines weiß ich aber: Wenn Sie von Trendwende spre-
chen, haben Sie hier keine Trendwende des guten Stils
eingeleitet.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Was Sie mit der 20. BAföG-Novelle vorlegen,


(Jörg Tauss [SPD]: Ist schon ganz gut!)

ist unzureichend; es handelt sich um keine Strukturno-
velle.


(Jörg Tauss [SPD]: Das ist richtig!)

Damit Sie sehen, wie zutreffend diese Aussage ist,

möchte ich einmal den Kollegen Berninger aus der letz-
ten Sitzung am 26. Februar zitieren, als wir über diese
Frage diskutiert haben.

Ich denke,
– so der Kollege Berninger –

das, was wir vorlegen, ist selbstverständlich unzu-
reichend. Es ist noch keine Strukturnovelle. Was
wir vorlegen, reicht überhaupt noch nicht aus. Wir
haben in der letzten Legislaturperiode im Vergleich
zu dem, was wir heute vorlegen, viel mehr einge-
fordert.

So ist es. Deshalb können Sie sich, Frau Ministerin,
auch nicht hier hinstellen und so tun, als hätten Sie der
18. BAföG-Novelle nicht zugestimmt. Ein bißchen von
dieser grünen Bescheidenheit hätte der heutigen Debatte,
wie ich glaube, wesentlich besser getan,


(Lachen des Abg. Jörg Tauss [SPD])

als großspurig von Trendwende und vom Einhalten der
Versprechen, die Sie im Wahlkampf gemacht haben, zu
sprechen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Meine Damen und Herren, im Wahlkampf haben Sie
davon gesprochen, die Investitionen in die Bildung zu
verdoppeln.


(Jörg Tauss [SPD]: Jawohl!)

Davon sind Sie meilenweit entfernt. Sie hatten zwar
einen sehr guten Ansatz, Frau Ministerin; das wollen wir
Ihnen nicht absprechen.


(Zuruf von der SPD: Bravo!)

– Ich hoffe, daß Sie diese Ausgewogenheit auch in ein
paar Jahren, wenn Sie wieder in der Opposition sind, zu-
stande bringen können.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Nur, Frau Ministerin, Sie haben doch schon 75 Mil-
lionen DM wieder abgeben müssen. Herr Müller mußte
von diesen Mitteln 80 Millionen DM abgeben. Es ist Ih-
nen bis heute nicht gelungen, eine Finanzplanung vor-
zulegen. Deshalb können Sie sich heute auch noch nicht
hier hinstellen und behaupten, daß Sie eine dauerhafte
Förderung im Hochschulbereich, im Studienbereich ga-
rantieren können, denn Sie wissen noch nicht, was auf
Sie zukommt. Nicht umsonst diskutieren Sie über eine
Mehrwertsteuererhöhung, weil Sie nicht wissen, wo Sie
die Gelder für die Geschenke herbekommen sollen, die
Sie kurz vor Weihnachten in den Nikolausgesetzen ver-
teilt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Was haben Sie tatsächlich erreicht? Sie heben die
Bedarfssätze um 2 Prozent und die Freibeträge um
6 Prozent an. Dies ist eine Leistung, die Sie uns bei der
19. Novelle als völlig ungenügend um die Ohren gehau-
en haben. Deswegen haben Sie diese Novelle abgelehnt.
Diese Anhebung bedeutet 5 DM bis 20 DM mehr;
20 DM in der Höchstforderung – wahrlich eine großarti-
ge soziale Leistung. Ein Student, der aus einer Familie
mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 2 000 DM
kommt, hat auch unter Berücksichtigung der Steuerge-
setze, die Sie verabschiedet haben, unter dem Strich
monatlich 23 DM weniger in der Tasche.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403004000
Herr Kollege, ge-
statten Sie eine Zwischenfrage?


Norbert Hauser (CDU):
Rede ID: ID1403004100
Ich wage es in
der Jungfernrede einfach einmal.


Jörg Tauss (Plos):
Rede ID: ID1403004200
Ich bitte um Entschuldigung und
gratuliere Ihnen zumindest zum ersten Teil Ihrer Jung-
fernrede. Aber meine Frage ist: Wie kommt es eigent-
lich, daß Sie hier so tränenreich die unzureichende Er-
höhung für die Studenten beklagen, aber eine Erhöhung
des Kindergeldes in gleicher Form als „Nikolausge-
schenk“ diffamieren? Ich glaube, das paßt nicht zusam-
men.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Norbert Hauser (CDU):
Rede ID: ID1403004300
Herr Kollege
Tauss, die Frage verstehe ich wohl. Nur, ich habe bereits
darauf hingewiesen, daß Sie heute noch nicht wissen,
wie Sie diese Dinge finanzieren sollen, und daß in Ihren
Reihen bereits heute darüber nachgedacht wird, die
Mehrwertsteuer um 2 Prozentpunkte anzuheben. Dies
bedeutet, daß Sie 30 Milliarden DM von den Geschen-
ken, die Sie verteilt haben, wieder einkassieren. In die
linke Tasche rein, aus der rechten Tasche raus – das,
Herr Kollege Tauss, ist keine dauerhafte Leistung, son-
dern das ist Betrug am Wähler.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Nicht einmal die zusätzliche Belastung der Studenten,

die durch die Ökosteuer nur draufzahlen, weil sie bei

Norbert Hauser (Bonn)







(A) (C)



(B) (D)


den Sozialabgaben nicht entlastet werden, ist in diese
23 DM, die sie mehr bezahlen müssen, einbezogen. So
kommt es nicht von ungefähr, daß diese Erhöhung auch
von den Studentenorganisationen nicht als ausreichend
betrachtet wird. Zu Recht weist der RCDS darauf hin,
daß diese Erhöhung von 2 Prozent nicht einmal einen In-
flationsausgleich für die Studenten darstellt, weil die
Teuerungsraten für Lernmittel höher liegen als die all-
gemeinen Kostensteigerungen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede am 26. Fe-

bruar an dieser Stelle allen Ernstes erklärt, daß die Stei-
gerung des BAföG-Höchstsatzes um 20 DM zu einer
Verkürzung der Studienzeit führen könne. Sie haben
eben einige Kolleginnen und Kollegen hier kritisiert und
ihnen vorgeworfen, ihrer Argumentation fehle der
Hauch von Vernunft. Ich gehe einmal davon aus, daß
Sie das nicht selber geglaubt oder es nicht ernst gemeint
haben. Ansonsten müßte ich Ihnen vorwerfen, daß dieser
Aussage der Hauch von Vernunft fehlt. Denn was ver-
ändern Sie mit 20 DM im Blick auf eine Studienzeitver-
kürzung? Sie ermöglichen einem hinzuverdienenden
Studenten, wenn wir einmal von einem Stundensatz von
15 DM ausgehen, eine Verkürzung seiner Arbeitszeit
um eine Stunde und 20 Minuten im Monat.

Eine Stunde und zwanzig Minuten – wohlgemerkt:
im Monat – sind aufs Jahr gerechnet 16 Stunden.


(Jörg Tauss [SPD]: Wie lautet Ihr Antrag?)

Ihr auf diese Weise beglückter Student, Herr Kollege
Tauss, hat nach acht Semestern gerade einmal 64 Stun-
den, also nicht einmal zwei Wochen, mehr Zeit zum
Studieren erhalten.


(Zuruf von der CDU/CSU: Toll!)

Das ist ein wahrlich grandioser Beitrag, den Sie zur Stu-
dienzeitverkürzung leisten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Jörg Tauss [SPD]: Wo ist Ihr Antrag?)


– Herr Kollege Tauss, Ihre Frage ist berechtigt. Wir ha-
ben aber nicht, so wie Sie das getan haben, von einer
Trendwende und von einem neuen Zeitalter in der Stu-
dienfinanzierung gesprochen.


(Jörg Tauss [SPD]: Oh, oh!)

Sie müssen sich an Ihren Ansprüchen und an Ihren Aus-
sagen messen lassen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Werner Bertl [SPD]: Sie müssen sich an der Vergangenheit messen! 16 Jahre lang nichts getan!)


Frau Bulmahn, wenn Sie wirklich eine Verkürzung
der Studienzeit wollen, dann ist dies nur mit wirksamer
Unterstützung der Hochschulen möglich. Damit helfen
Sie nicht nur den BAföG-Empfängern, sondern allen
Studenten. Dies geht natürlich nur in Zusammenarbeit
mit den Ländern.

Einer der Hauptgründe für die langen Studienzeiten
ist die vielfach schlechte Ausstattung der Hochschulen.
Volle Hörsäle, schlecht ausgestattete Bibliotheken und
Wartezeiten bei der Vergabe von Praktikumsplätzen

kennzeichnen leider oft den Hochschulalltag. Hier liegen
die Potentiale einer Studienzeitverkürzung. Frau Mi-
nisterin, man könnte es ironisch folgendermaßen aus-
drücken: Beseitigen Sie den Papierstau in den veralteten
Kopiergeräten unserer Hochschulen, und Sie leisten
einen größeren Beitrag zur Studienzeitverkürzung, als
dies mit der 20. BAföG-Novelle der Fall ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir dürfen aber nicht vergessen, daß es sich bei den

Geförderten nur um einen Teil der Studierenden handelt.
Durchgreifenden Erfolg werden Sie deshalb nur haben,
wenn auch für die übrigen Hochschulabsolventen die
Studienbedingungen deutlich verbessert werden. Ein
richtiger Vorschlag – wir räumen dies durchaus ein – ist
sicherlich die Neuregelung der Nichtberücksichtigung
von Ausbildungszeiten im Ausland. Aber in diesem
Zusammenhang möchte ich Sie daran erinnern, daß Sie
damals der 18. Novelle zugestimmt haben, mit der die
entsprechende Änderung eingeführt wurde.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Aber unter Hinweis darauf, daß das falsch ist!)


Die Bundesrepublik Deutschland braucht junge Men-
schen mit Auslandserfahrung. Wissenschaft und Wirt-
schaft und letztlich auch die Politik leben von interna-
tionalen Kontakten.

Wenn Sie Studierende als selbständige erwachsene
Menschen ansehen wollen, dann behandeln Sie sie auch
so. Beliebige Studienabbrüche und Selbstfindungspha-
sen bis zum 4. Semester zu fördern, wie das durch die
geplante Regelung für Fachrichtungswechsel in § 7
Abs. 3 vorgesehen ist, spricht nicht für großes Zutrauen
in die Urteilsfähigkeit der Studierenden.

Von unseren Auszubildenden verlangen wir eine Be-
rufsentscheidung gegebenenfalls schon mit 16 Jahren
nach dem 10. Schuljahr. Dieser 16jährige finanziert drei
Jahre später als 19jähriger das Hochschulstudium eines
Studenten mit seinen Steuern mit. Ihm müssen Sie erklä-
ren, warum Sie den Studierenden eine dreisemestrige
Orientierungsphase einräumen wollen.

In § 17 des BAföG wollen Sie die Berücksichtigung
der Gremienarbeit wieder einführen. Darüber haben
wir eben schon gesprochen. Frau Ministerin, Sie möch-
ten, daß sich Studierende engagieren – dazu sage ich
ja –, daß sie sich auch in den Gremien der Hochschulen
engagieren – dazu sage ich ja –, aber ich frage Sie: War-
um werden eigentlich nur die Studenten berücksichtigt,
die in Hochschulgremien arbeiten? Sind die in der
Kommunalpolitik tätigen Studenten weniger förde-
rungswürdig, obwohl sie sich genauso für die Gesell-
schaft wie ihre Kommilitonen in den Hochschulgremien
einsetzen?


(Jörg Tauss [SPD]: Also, Ihr Antrag?)

Wir halten nichts von selektiver Chancengerechtig-

keit. Wenn es Ihnen um mehr als um eine vermeintliche
Klientelpolitik geht, dann öffnen Sie die Förderung auch
für Gremientätigkeit außerhalb der Hochschulen, zum
Beispiel in der Kommunalpolitik.


(Beifall bei der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Kommt da ein Antrag von Ihnen?)


Norbert Hauser (Bonn)







(B)



(A) (C)



(D)


Wenn man eine Strukturreform wirklich will, muß
man davon abkommen, eine reine Finanzdiskussion zu
führen. Wir sind auf dem Weg aus der Industriegesell-
schaft in die Wissensgesellschaft. Unser Rohstoff
Nummer eins ist das Wissen unserer Bürger und ihre
Fähigkeit, Innovationen einzuleiten. Wir leben nicht
vom Öl, wir leben vom Grips.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Fähigkeit, Wissen zu erwerben und damit um-
zugehen, bedeutet für unser rohstoffarmes Land die
wichtigste Ressource. Eine international wettbewerbs-
fähige Hochschullandschaft ist für uns überlebens-
wichtig.


(Jörg Tauss [SPD]: Deswegen habt ihr auch immer gekürzt!)


Die nächsten Monate müssen deshalb dazu genutzt wer-
den, durch eine wirkliche Reformdiskussion Ergebnisse
herbeizuführen. Wir brauchen ein deutliches Signal, daß
die Bundesrepublik im internationalen Wettbewerb des
Wissens mit an der Spitze liegen will.

Zu einigen wenigen Aspekten der Reformdiskussion
noch kurze Anmerkungen:

Sowohl das Drei-Körbe-Modell, in welcher Fassung
auch immer, als auch die Vorstellung von Bündnis 90/
Die Grünen zum Bundesausbildungsförderungsfonds
basieren auf einer elternunabhängigen Förderung.
Kann eine solche elternunabhängige Förderung tatsäch-
lich in unserem Sinne sein? Wir beklagen allenthalben
den Verlust an gesellschaftlichen Strukturen und Bin-
dungen. Gleichzeitig wissen wir, daß intakte Familien
die besten Garanten für ein erfolgreiches Erwachsenen-
leben im besten Sinne des Wortes sind, für eine Ent-
wicklung frei von Kriminalität und Drogen, für eine
Entwicklung, die letztlich dazu befähigt, das eigene Le-
ben soweit wie überhaupt möglich selbstbestimmt, mit
Erfolg in Ausbildung und Beruf zu gestalten. Hieran
sollten wir denken, wenn wir über eine elternunabhän-
gige Förderung diskutieren. Wir sollten nicht leichtfertig
ein hohes Gut aufgeben.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Zugang zur Hochschule hängt nicht nur von der

finanziellen Förderung ab, sondern in sehr vielen Fällen
auch vom familiären Umfeld während der Schulzeit.
Hier erfolgen oft sehr frühzeitig Weichenstellungen, die
erst viel später korrigiert werden können. Die Förderung
junger Menschen in ihrer Schulzeit ist ein wesentliches
Element des späteren Erfolges. Wir sollten dies bei all
unseren Überlegungen zur Reform der Studienfinanzie-
rung nicht vergessen.

Zu einem erwachsenen Menschen gehört auch, daß
er für sich und seine Familie Vorsorge trifft. Vorsor-
geelemente für Alter und Pflege halten wir mittlerweile
für selbstverständlich. Auch in einigen Überlegungen
zur Studienfinanzierung spielen Vorsorgeelemente eine
Rolle. Wir sollten über diese vorurteils- und ideologie-
frei diskutieren und prüfen, ob durch sie verbesserte
Studienbedingungen für Studenten und Studentinnen er-
reicht werden können.

Einige Vorschläge, zum Beispiel das Drei-Körbe-
Modell, sehen eine Verteilung von Leistungen an jeden
vor, unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfä-
higkeit, und tragen damit nicht zu einer größeren sozia-
len Gerechtigkeit bei. In einem neuen Strukturmodell
darf diese Sozialkomponente nicht verwischt werden.
Gleichzeitig sollten allen Studierenden, unabhängig von
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Prämien für
überragende Studienergebnisse zukommen. Deutschland
kann sich im Wettbewerb des Wissens in der Welt nur
dann behaupten, wenn bereits im Studium Spitzenlei-
stungen entsprechend gefördert werden.

Unabhängig davon, ob Studierende Leistungen nach
dem BAföG erhalten oder nicht: Die Leistung, die die
Steuerzahler während der Studienzeit für ihn oder sie
erbringen, ist enorm und keineswegs selbstverständlich.
Eine Reform der Studienfinanzierung hat dieser staat-
lichen Leistung, letztlich der Leistung aller Steuerzahler,
Rechnung zu tragen. Die Studenten und Studentinnen
sind, wie wir wissen, in ihrer ganz überwiegenden Zahl
auch bereit und in der Lage, durch zügige Abschlüsse
und gute Leistungen diesen Anforderungen gerecht zu
werden und dadurch nicht zuletzt ihre Berufsaussichten
zu verbessern.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nur ein erster
Schritt. Es muß sich eine grundlegende Reformdiskus-
sion über die reinen BAföG-Leistungen hinaus anschlie-
ßen, die nicht durch ideologische Zwänge im voraus
eingeengt werden darf.


(Beifall des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU])


Wie gesagt, die BAföG-Novelle ist nur ein erster
kleiner Schritt, der für die BAföG-Empfänger kaum
Vorteile bringt. Damit aber wenigstens diese kleine
Verbesserung in die Tat umgesetzt wird, stimmt meine
Fraktion der Novelle zu. Die Zeit bis zur Vorlage Ihres
Entwurfes einer Strukturreform werden wir nutzen, um
mit allen Beteiligten Vorschläge zu erarbeiten, wie wir
unsere Studentinnen und Studenten und damit die Wis-
senschaftslandschaft in Deutschland ein wesentliches
Stück voranbringen können.

Ich danke Ihnen für Ihr engagiertes Zuhören.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403004400
Herr Kollege Hauser,
dies war Ihre erste Rede im Plenum des Deutschen Bun-
destages. Im Namen des gesamten Hauses gratuliere ich
Ihnen dazu recht herzlich.


(Beifall)

Als letzter Redner in dieser Debatte spricht nunmehr

der Kollege Ernst Dieter Rossmann. Ich bitte alle Kolle-
ginnen und Kollegen, auch dem letzten Redner vor der
namentlichen Abstimmung die entsprechende Aufmerk-
samkeit zu widmen.


Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1403004500
Frau Präsiden-
tin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer – wie ich –
gerade aus den Reihen der Abgeordneten kommt und

Norbert Hauser (Bonn)







(A) (C)



(B) (D)


gemerkt hat, daß die Mitglieder dieses Hauses nicht
mehr sonderlich bereit sind, zu dem gegenwärtigen
Thema umfangreiche Debatten zu führen bzw. zu erlei-
den, der muß sich selbst auch konzentrieren. Deshalb
möchte ich nur wenige Punkte an Sie von der CDU/CSU
und der F.D.P. richten, da Sie mit Vorwürfen gegenüber
der Regierung aufgetreten sind.

Erstens. Sie mögen noch so häufig einfordern, es
hätte zu weitreichenderen Verbesserungen kommen
müssen. Wir antworten Ihnen darauf dann immer gerne,
daß 900 Millionen DM mehr für Bildung und Forschung
zur Verfügung gestellt werden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das ist eine Qualitätsverbesserung speziell für den wis-
senschaftlichen Nachwuchs, die es unter Ihrer Ägide nie
gegeben hat. Wenn Sie dieses Spiel so fortführen wol-
len, dann machen wir das gerne mit. Es bestärkt uns
immer wieder darin, daß das, was geleistet worden ist,
ein schöner Erfolg ist.


(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Sie haben angemahnt, daß die Steige-

rungssätze deutlich höher hätten ausfallen sollen. Ange-
sichts dessen erinnern wir uns an unseren Bezugspunkt.
Bezugspunkt ist die letzte Legislaturperiode, in der es
durch Beschlüsse der CDU/CSU und der F.D.P. eine
Steigerung der Elternfreibeträge um insgesamt 12 Pro-
zent gegeben hat. Wir sagen: Wenn wir im ersten Schritt
eine Steigerung um 6 Prozent erreichen, dann ist das ein
gutes Ergebnis. Was haben Sie dagegen geleistet, und
was leiten wir damit ein?


(Beifall bei der SPD)

Wir sagen Ihnen immer wieder: Sosehr Sie auch die Er-
höhung der Bedarfssätze um 2 Prozent – das sind die
2 Prozent von Rüttgers – kritisieren, entscheidend bleibt
die absolute Zahl der Studentinnen und Studenten, die
jetzt den Anspruch auf BAföG erhalten.

Drittens. Manchmal wundern wir uns, wie viele
Worte Sie hier machen, um Ihre Zustimmung zu unse-
rem Änderungsgesetz kleinzureden. Wenn man dem
Kollegen Hauser, der Kollegin Volquartz und dem Kol-
legen Möllemann zugehört hat, dann wundert man sich,
wie Sie im Ausschuß abgestimmt haben. Auch Sie ha-
ben sich dort dafür ausgesprochen, daß die Tätigkeit von
Studenten in Gremien nicht zu Bestrafungen führt.


(Beifall bei der SPD)

Sie haben zugestimmt, daß Auslandsstudien nicht mit
Bestrafungen versehen werden. Sie haben zugestimmt,
daß wir, was die Studienabschlußförderung angeht,
weitere Verbesserungen durchführen. Daher sollten Sie
hier nicht mit billiger Münze einen anderen Eindruck
erwecken.


(Beifall bei der SPD)

Wir meinen, daß sich das, was jetzt beschlossen wird,

sehen lassen kann. Es ist besser, ehrlich miteinander
umzugehen, statt hier die Legende von 1997 zu pflegen,
daß die Länder erwartungslos dem zugestimmt hätten,

was wir jetzt reparieren. Die damalige Situation war eine
andere. Sie war schlimmerweise von Erpressung und
dem großen Versprechen, zu einer grundsätzlichen Ver-
besserung im Hinblick auf das BAföG zu kommen, ge-
prägt. Nichts von dem ist eingetreten.

In bezug auf das Verhältnis zwischen den beiden
Kammern, zwischen Bundestag und Bundesrat, soll ein
neuer Stil eingeführt werden. Man sollte diesen Stil dann
so pflegen – das ist speziell an die Adresse der Kollegin
Pieper von der F.D.P. gerichtet –, daß man den Bundes-
rat nicht für etwas in Anspruch nimmt, was er nicht
wollte. Der Bundesrat hat ausdrücklich nicht gesagt, daß
er eine grundsätzliche Anhebung des Wohngeldes will,
sondern nur für einen kleinen Teil, nämlich für denjeni-
gen Teil der Studierenden, die zu Hause wohnen.

Diese erste kleine BAföG-Novelle unserer Regierung
ist so gut, daß wir sie abhaken können, wenn wir sie
nicht überhöhen, was wir nicht tun.

Eine Bemerkung möchte ich noch machen; denn es
wird hier immer eingefordert, die Regierungskoalition
solle endlich das vorgesehene BAföG-Strukturkonzept
auf den Weg bringen. Dazu denke ich mir manchmal:
Auch Sie von der CDU/CSU sollten einmal etwas auf
den Weg bringen und Ihre Eckpunkte präsentieren.


(Beifall bei der SPD)

Noch eine Bemerkung an die F.D.P.: Nehmen Sie Ih-

re Eckpunkte, die Sie hier dargestellt haben, bitte so
ernst, daß man, wenn Sie mit wenigen Fragen konfron-
tiert werden, nicht merkt: Neue Entwicklungen haben
Sie nicht aufgenommen. Gewiß, Sie sprechen davon,
daß es als Grundsockel ein Ausbildungsgeld geben
solle. Das setzen Sie jetzt ziemlich freihändig mit
400 DM an. Darf man Sie fragen, ob Sie den Beschluß
des Verfassungsgerichts zur Familienbesteuerung ei-
gentlich gedanklich durchdrungen haben? Wenn man
alle Freibeträge, die bei Spitzeneinkommen anfallen
können – einschließlich des abgesenkten Steuersatzes,
den wir erwarten –, zusammennimmt, kommt man näm-
lich als Äquivalent auf einen Kindergeldbetrag in Höhe
von 514 DM. Wie wollen Sie daran eigentlich heran-
kommen, wenn Sie einen Sockelbetrag von 400 DM, der
alles einschließen soll – das entnehme ich Ihrer Druck-
sache –, was jetzt in der Form von Kindergeld und Frei-
beträgen Eltern ausgezahlt wird, vorsehen? Ihr Sockel-
betrag beläuft sich auf 400 DM, aber nach dem Verfas-
sungsgerichtsbeschluß müßten es 514 DM sein. Dieses
Problem zeigt, daß es auch Ihnen gut anstehen würde,
länger darüber nachzudenken.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mein letzter Abschnitt: Wir teilen Überlegungen da-

hin gehend, zu einem Ausbildungsgeld zu kommen, das
elternunabhängig ist. Wir haben ja noch die Bemerkun-
gen der Kollegen Friedrich, Mayer und weiterer Mit-
glieder der CDU/CSU-Fraktion, die das eben gesagt ha-
ben, im Ohr, die meinen: Dann nehmen wir doch die
jungen Erwachsenen ernst. Sie ernst nehmen heißt eben
auch, ihnen eine Verfügung über diese Mittel zuzuge-
stehen. Orientieren wir uns am nordischen Modell. Denn
in den nordischen Ländern Europas, Dänemark, Schwe-

Dr. Ernst Dieter Rossmann






(B)



(A) (C)



(D)


den, Finnland, gibt es eine elternunabhängige Förde-
rung. Wir sollten das nicht kleinreden.

Wir greifen aber auch den Gedanken auf – er ist ja
auch von konservativer Seite angesprochen worden –,
daß es dann keinen Unterschied mehr zwischen denjeni-
gen, die bisher – elternabhängig – BAföG bekommen
haben, und denen, die Kindergeld und Freibeträge für
ihre Familien bekommen haben, dahin gehend geben
darf, daß sich für sie aus diesen staatlichen Transfers
Verpflichtungen ergeben. Dann haben beide, die
BAföG-Bezieher wie die Ausbildungsgeldbezieher,
Nachweise darüber zu erbringen, daß sie ihr Studium
ernsthaft betreiben. Diesen Gedanken von Ihnen über-
nehmen wir gern.

Der zweite Block bei Ihnen, die Ausbildungshilfe,
ist auch bei uns fest verankert. Es bleibt ja das eigent-
liche BAföG. Wir müssen ja einen Spielraum dafür ha-
ben, in diesem Bereich die Freibeträge so festzusetzen,
daß von der Ausbildungshilfe auch diejenigen erfaßt
werden, die ihrer in sozialer Hinsicht bedürfen, bis hin
zu den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen
in den Mittelschichten. Wir wenden uns allerdings da-
gegen, es so vorzusehen, wie es die F.D.P. jetzt will,
die den Darlehensanteil erhöhen und den Zuschußanteil
senken will. Wir sind aber sehr wohl dafür – das hat
die Ministerin angesprochen –, die Lasten für diejeni-
gen, die wegen der eventuellen Rückzahlung eines
großen Darlehensanteils gegebenenfalls vor einem
Studium zurückschrecken könnten, zu mindern, weil es
sich dabei um Personen handelt, die ohnehin aus finan-
ziell schwächer gestellten Familien kommen. Die
Überlegung ist ja durchaus auch von den Grünen an-
gestoßen worden – das ist bemerkenswert –, ob jemand
nicht dann, wenn er Aufsteiger geworden ist – das
wollen wir ihm gern gönnen –, später, bei der Ab-
zahlung, einen entsprechend höheren Beitrag leisten
kann.

Die dritte Fördermöglichkeit ist bei uns weiterhin die
Studienabschlußförderung. Darf man die Kolleginnen
und Kollegen von der F.D.P. fragen, ob sie das wirklich
ernst meinen, eine Studiendauer von neun Semester Re-
gelstudienzeit plus zwei Prüfungssemester automatisch
in die Förderung einzubeziehen? Das steht in Ihrem An-
trag. Liebe Frau Kollegin Pieper, diesen Vorschlag von
Ihrer Seite, der eine Studienabschlußförderung als Re-
gelförderung vorsieht – dazu kommen noch die zwei
Prüfungssemester –, können wir nicht ganz ernst neh-
men. Denn dann kommen Sie faktisch auf eine Regel-
studienzeit von elf Semestern, eingeschlossen zwei Prü-
fungssemester.

Ich wollte das nur als Beispiel dafür anführen, daß
man, wenn man sich mit Ihrem Antrag ernsthaft ausein-
andersetzt, merkt: Er ist mit heißer Nadel gestrickt; er ist
nicht ausgewogen; er berücksichtigt nicht die grund-
sätzlichen Urteile der Gerichte. Es werden auch nicht die
grundsätzlichen Fragen aufgegriffen, deren Beantwor-
tung wir von einer BAföG-Reform erwarten. Ich nenne
einige: Wie können wir Teilzeitstudiengänge berück-
sichtigen? Wie können wir dem modernen Studium ge-
recht werden, das in seinem Ablauf die soziale Wirk-

lichkeit vieler Studenten widerspiegelt? Wie kann man
dem wachsendem Interesse am Auslandsstudium gerecht
werden? Wie können wir es schaffen, daß junge Men-
schen, die nicht nur für kurze Zeit, sondern auch länger
im Ausland studieren, von der Förderung erfaßt werden?
Wie bekommen wir es hin, daß Kindererziehungszeiten
und andere soziale Verpflichtungen vom BAföG erfaßt
werden?

Mein Schlußsatz. Das Stöckchen, das die F.D.P. uns
hinhalten will in der Form einer namentlichen Ab-
stimmung, ist ein schwaches Stöckchen; denn wir ha-
ben ihm schon die Spitze gebrochen. Der Antrag, den
die F.D.P. uns hinsichtlich einer grundsätzlichen
Strukturreform vorlegt, ist zum jetzigen Zeitpunkt ver-
früht, weil uns allen zuvor grundsätzliches Nachdenken
gut ansteht.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403004600
Ich schließe die Aus-
sprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der
Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes,
Drucksachen 14/371 und 14/581 Buchstabe a. Ich weise
darauf hin, daß es dazu zwei namentliche Abstimmun-
gen gibt.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P.
vor, über den wir zunächst abstimmen. Die Fraktion der
F.D.P. verlangt namentliche Abstimmung. Ich bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen
Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen besetzt? – Das ist
der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das sei-
ne Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der
Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszäh-
lung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses
der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sit-
zung.


(Unterbrechung von 11.35 bis 11.41 Uhr)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403004700
Die unterbrochene
Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-
führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung über den Änderungsantrag der Fraktion
der F.D.P. zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf Drucksache
14/651 bekannt. Abgegebene Stimmen 582. Mit Ja ha-
ben gestimmt 280, mit Nein haben gestimmt 302, Ent-
haltungen keine. Der Änderungsantrag ist damit abge-
lehnt.

Dr. Ernst Dieter Rossmann






(A) (C)



(B) (D)


Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 582;
davon

ja: 280
nein: 302

Ja
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm
Dr. Maria Böhmer
Sylvia Bonitz
Wolfgang Börnsen

(Bönstrup)


Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Monika Brudlewsky
Georg Brunnhuber
Klaus Bühler (Bruchsal)

Hartmut Büttner

(Schönebeck)


Cajus Caesar
Peter H. Carstensen

(Nordstrand)


Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Albert Deß
Wilhelm Dietzel
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Axel Fischer (Karlsruhe-Land)

Dr. Gerhard Friedrich

(Erlangen)


Dr. Hans-Peter Friedrich

(Naila)


Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler
Georg Girisch
Michael Glos

Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Hermann Gröhe
Manfred Grund
Gottfried Haschke

(Großhennersdorf)


Gerda Hasselfeldt
Norbert Hauser (Bonn)

Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach)


Klaus-Jürgen Hedrich
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Siegfried Hornung
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Dr. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)


Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)

Eduard Lintner
Dr. Klaus Lippold

(Offenbach)


Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann

(Lüdenscheid)


Julius Louven
Dr. Michael Luther
Erwin Marschewski
Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)


Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Meinolf Michels
Dr. Gerd Müller

Bernward Müller (Jena)

Elmar Müller (Kirchheim)

Bernd Neumann (Bremen)

Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)

Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Marlies Pretzlaff
Dr. Bernd Protzner
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)

Katherina Reiche
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)


Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Dr. Jürgen Rüttgers
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Dietmar Schlee
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)

Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)


Andreas Schmidt (Mühlheim)

Hans Peter Schmitz

(Baesweiler)


Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Dr. Erika Schuchardt
Wolfgang Schulhoff
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling

Wilhelm-Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Carl-Dieter Spranger
Erika Steinbach
Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten

Andreas Storm

Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Michael Stübgen
Dr. Rita Süssmuth
Dr. Susanne Tiemann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Gunnar Uldall
Arnold Vaatz
Angelika Volquartz
Andrea Voßhoff
Dr. Theodor Waigel
Peter Weiß (Emmendingen)

Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)

Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller

F.D.P.
Hildebrecht Braun

(Augsburg)


Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)

Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger

Jürgen W. Möllemann
Dirk Niebel
Günter Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto

(Frankfurt)


Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae

Vizepräsidentin Petra Bläss






(B)



(A) (C)



(D)


Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
PDS
Monika Balt
Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Dr. Barbara Höll
Carsten Hübner
Ulla Jelpke
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Heidi Lippmann-Kasten
Ursula Lötzer
Heidemarie Lüth
Manfred Müller (Berlin)

Kersten Naumann
Christine Ostrowski
Petra Pau
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf

Nein
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)

Klaus Barthel (Starnberg)

Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)

Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Rainer Brinkmann (Detmold)

Bernhard Brinkmann

(Hildesheim)


Hans-Günter Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch

Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)

Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Wilhelm Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)

Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich (Mettmann)

Harald Friese
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)

Angelika Graf (Rosenheim)

Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack

(Extertal)


Hans-Joachim Hacker
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Uwe Hiksch
Reinhold Hiller (Lübeck)

Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)

Walter Hoffmann

(Darmstadt)


Frank Hofmann (Volkach)

Ingrid Holzhüter
Eike Hovermann
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen

Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)

Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Hans-Ulrich Klose
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)

Detlev von Larcher
Christine Lehder
Robert Leidinger
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann

(Neubrandenburg)


Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)

Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Ingrid Matthäus-Maier
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)

Jutta Müller (Völklingen)

Christian Müller (Zittau)

Franz Müntefering
Andrea Maria Nahles
Volker Neumann (Bramsche)

Gerhard Neumann (Gotha)

Dr. Edith Niehuis
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Eckhard Ohl
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner

Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Andreas Pflug
Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Birgit Roth (Speyer)

Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer

(Nürnberg)


Ulla Schmidt (Aachen)

Silvia Schmidt (Eisleben)

Dagmar Schmidt (Meschede)

Wilhelm Schmidt (Salzgitter)

Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)

Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Ottmar Schreiner
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Brigitte Schulte (Hameln)

Reinhard Schultz

(Everswinkel)


Volkmar Schultz (Köln)

Ilse Schumann
Dr. R. Werner Schuster
Dr. Angelica Schwall-Düren
Ernst Schwanhold
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast

Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Adelheid Tröscher
Rüdiger Veit
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)


Vizepräsidentin Petra Bläss






(A) (C)



(B) (D)


Hedi Wegener
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)

Matthias Weisheit
Gert Weisskirchen

(Wiesloch)


Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker

Hans-Joachim Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Norbert Wieczorek
Helmut Wieczorek

(Duisburg)


Jürgen Wieczorek (Leipzig)

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)


Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)

Engelbert Clemens Wistuba
Barbara Wittig
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)

Waltraud Wolff (Zielitz)

Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley

BÜNDNIS 90 /
DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich)

Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Angelika Beer
Matthias Berninger

Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)

Katrin Göring-Eckardt
Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Klaus Wolfgang Müller

(Kiel)


Kerstin Müller (Köln)


Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)

Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)

Werner Schulz (Leipzig)

Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Dr. Antje Vollmer
Ludger Volmer
Sylvia Ingeborg Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)

Margareta Wolf

(Frankfurt)


Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen
des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete
Adam, Ulrich, CDU/CSU Hempelmann, Rolf, SPD Dr. Wodarg, Wolfgang, SPD

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Hand-
zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Da-
mit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung ange-
nommen.

Dritte Beratung
und Schlußabstimmung. Die Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen verlangen namentliche Ab-
stimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schrift-
führer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind
alle Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die
Abstimmung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das sei-
ne Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der
Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszäh-
lung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird
Ihnen später bekanntgegeben. Wir setzen die Beratun-
gen fort. Ich bitte Sie, dafür die Plätze wieder einzu-
nehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Be-
schlußempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wis-
senschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgen-
abschätzung zu dem Antrag der Fraktion der F.D.P. zur
Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf
der Drucksache 14/581 Buchstabe b. Der Ausschuß
empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/358 abzuleh-
nen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? – Ge-
genprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlußempfehlung
ist gegen die Stimmen der F.D.P.-Fraktion bei Enthal-
tung der Fraktion der PDS angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Be-
schlußempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wis-
senschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgen-
abschätzung zu dem Antrag der Fraktion der PDS zur
Umsetzung der Reform der Ausbildungsförderung auf
der Drucksache 14/581 Buchstabe c. Der Ausschuß
empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/398 (neu) ab-
zulehnen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? –
Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlußempfeh-
lung ist gegen die Stimmen der PDS-Fraktion ange-
nommen.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis zur Bekanntgabe
des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung für eini-
ge wenige Minuten.


(Unterbrechung von 11.48 bis 11.52 Uhr)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403004800
Die unterbrochene
Sitzung wird fortgesetzt.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung zur Änderung des Bundesausbildungsförde-
rungsgesetzes auf den Drucksachen 14/371 und
14/581 Buchstabe a bekannt. Abgegebene Stimmen
584. Mit Ja haben gestimmt 553, mit Nein hat keiner
gestimmt, Enthaltungen 31. Der Gesetzentwurf ist an-
genommen.


(Beifall der Abg. Dr. Antje Vollmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Vizepräsidentin Petra Bläss






(B)



(A) (C)



(D)


Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 583;
davon

ja: 552
enthalten: 031

Ja
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm
Dr. Maria Böhmer
Sylvia Bonitz
Wolfgang Börnsen

(Bönstrup)


Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Monika Brudlewsky
Georg Brunnhuber
Klaus Bühler (Bruchsal)

Hartmut Büttner (Schönebeck)

Cajus Caesar
Peter H. Carstensen

(Nordstrand)


Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Albert Deß
Wilhelm Dietzel
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)


(KarlsruheLand)


Dr. Gerhard Friedrich

(Erlangen)


Dr. Hans-Peter Friedrich

(Naila)


Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler
Georg Girisch
Michael Glos
Dr. Reinhard Göhner

Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Hermann Gröhe
Manfred Grund
Gottfried Haschke

(Großhennersdorf)


Gerda Hasselfeldt
Norbert Hauser (Bonn)

Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach)


Klaus-Jürgen Hedrich
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Siegfried Hornung
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Dr. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Karl Lamers
Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)


Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)

Eduard Lintner
Dr. Klaus Lippold

(Offenbach)


Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann

(Lüdenscheid)


Julius Louven
Dr. Michael Luther
Erwin Marschewski
Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)


Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Meinolf Michels
Dr. Gerd Müller

Bernward Müller (Jena)

Elmar Müller (Kirchheim)

Bernd Neumann (Bremen)

Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)

Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Marlies Pretzlaff
Dr. Bernd Protzner
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)

Katherina Reiche
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)


Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt Rossmanith
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Dr. Jürgen Rüttgers
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Dietmar Schlee
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)

Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)


Andreas Schmidt (Mühlheim)

Hans Peter Schmitz

(Baesweiler)


Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Dr. Erika Schuchardt
Wolfgang Schulhoff
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling

Wilhelm - Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Carl-Dieter Spranger
Erika Steinbach
Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten

Andreas Storm

Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Michael Stübgen
Dr. Rita Süssmuth
Dr. Susanne Tiemann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Gunnar Uldall
Arnold Vaatz
Angelika Volquartz
Andrea Voßhoff
Dr. Theodor Waigel
Peter Weiß (Emmendingen)

Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)

Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller

SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)

Klaus Barthel (Starnberg)

Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)

Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Rainer Brinkmann (Detmold)

Bernhard Brinkmann

(Hildesheim)


Hans-Günter Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)

Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Wilhelm Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas

Vizepräsidentin Petra Bläss






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)

Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich (Mettmann)

Harald Friese
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)

Angelika Graf (Rosenheim)

Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack

(Extertal)


Hans-Joachim Hacker
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Uwe Hiksch
Reinhold Hiller (Lübeck)

Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)

Walter Hoffmann

(Darmstadt)


Frank Hofmann (Volkach)

Ingrid Holzhüter
Eike Hovermann
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)

Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Hans-Ulrich Klose

Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)

Detlev von Larcher
Christine Lehder
Robert Leidinger
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann

(Neubrandenburg)


Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)

Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Ingrid Matthäus-Maier
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)

Jutta Müller (Völklingen)

Christian Müller (Zittau)

Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)

Gerhard Neumann (Gotha)

Dr. Edith Niehuis
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Eckhard Ohl
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Andreas Pflug
Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe

René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Birgit Roth (Speyer)

Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer

(Nürnberg)


Ulla Schmidt (Aachen)

Silvia Schmidt (Eisleben)

Dagmar Schmidt

(Meschede)


Wilhelm Schmidt

(Salzgitter)


Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)

Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Ottmar Schreiner
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Brigitte Schulte (Hameln)

Reinhard Schultz

(Everswinkel)


Volkmar Schultz (Köln)

Ilse Schumann
Dr. R. Werner Schuster
Dr. Angelica Schwall-Düren
Ernst Schwanhold
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast

Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Adelheid Tröscher
Rüdiger Veit
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)

Hedi Wegener
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)

Matthias Weisheit
Gert Weisskirchen

(Wiesloch)


Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker

Hans-Joachim Welt

Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Norbert Wieczorek
Helmut Wieczorek

(Duisburg)


Jürgen Wieczorek (Leipzig)

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)

Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)

Engelbert Clemens Wistuba
Barbara Wittig
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)

Waltraud Wolff (Zielitz)

Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley

BÜNDNIS 90 /
DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich)

Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Angelika Beer
Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)

Katrin Göring-Eckardt
Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Klaus Wolfgang Müller

(Kiel)


Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)

Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)

Werner Schulz (Leipzig)

Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Dr. Antje Vollmer
Ludger Volmer
Sylvia Ingeborg Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)

Margareta Wolf

(Frankfurt)


Vizepräsidentin Petra Bläss






(B)



(A) (C)



(D)


F.D.P.
Hildebrecht Braun

(Augsburg)


Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)

Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Ulrich Irmer

Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger

Jürgen W. Möllemann
Dirk Niebel
Günter Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto

(Frankfurt)


Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele

Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle

Enthalten
PDS
Monika Balt
Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi

Dr. Barbara Höll
Carsten Hübner
Ulla Ursula Jelpke
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Heidi Lippmann-Kasten
Ursula Lötzer
Heidemarie Lüth
Manfred Müller (Berlin)

Kersten Naumann
Christine Ostrowski
Petra Pau
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf

Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen
des Europarates und der WEU, der NAV, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete
Adam, Ulrich, CDU/CSU Hempelmann, Rolf, SPD Dr. Wodarg, Wolfgang, SPD

Für die Fraktionssitzungen der CDU/CSU und der
SPD unterbreche ich die Sitzung für zirka eine Stunde.
Der voraussichtliche Wiederbeginn der Sitzung, der ge-
gen 13 Uhr erfolgen soll, wird rechtzeitig durch das
Klingelsignal angekündigt. Die Sitzung ist unterbrochen.


(Unterbrechung von 11.53 bis 13.22 Uhr)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403004900
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder
eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner

(KarlsruheLand)

der CDU/CSU
Ausbau der Förderung der beruflichen Auf-
stiegsfortbildung
– Drucksache 14/541 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Werner Lensing. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zur besseren Wirksamkeit der Verantwortung in der Politik, insbesondere in der Bildungspolitik, gehört die Klarheit der Argumentation. Diese wiederum erfahre ich am ehesten durch eine saubere Faktensammlung. Ich frage also: Wie sieht im Zusammenhang mit unserer heutigen Thematik, der beruflichen Aufstiegsfortbildung in Deutschland, die Wirklichkeit aus? Hier quält uns zunächst ein besonders beunruhigender Faktor. In Deutschland gibt es nämlich einen signifikanten und besorgniserregenden Mangel an Unternehmern. Zum Erreichen der durchschnittlichen OECD-Selbständigenquote fehlen hierzulande rund 500 000 zusätzliche Betriebsleiter. Ein solches Defizit wirkt sich natürlich besonders verheerend auf den Arbeitsmarkt aus. Schließlich sorgt fast jeder Existenzgründer im Schnitt für drei weitere Arbeitsplätze. Dieses Dilemma aber wird durch weitere ernstzu nehmende Fakten – ich betone dies noch einmal – verstärkt. Ich benenne diese: Jeder fünfte der 3,5 Millionen Betriebsinhaber in Deutschland hat bereits das 55. Lebensjahr überschritten. Rund 700 000 Unternehmer werden sich innerhalb der nächsten zehn Jahre zur Ruhe setzen, davon voraussichtlich 300 000 noch in diesem Jahr. Nur in jedem dritten Fall dürfte sich noch eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger aus dem Familienkreis finden lassen. Allein im Handwerk stehen in den nächsten fünf Jahren rund 200 000 Betriebe zur Übergabe bereit. Davon sind mangels geeigneter Nachfolger bereits heute rund Vizepräsidentin Petra Bläss 50 000 Betriebe und damit zugleich eine halbe Million Arbeitsplätze akut gefährdet. Sofern die Problematik des bevorstehenden Generationenwechsels im Mittelstand von der jetzigen Bundesregierung weiter auf die lange Bank geschoben oder sogar sträflich vernachlässigt werden sollte, stehen in Deutschland in beängstigender Weise sehr viele Arbeitsplätze weiterhin und zusätzlich auf dem Spiel. Damit ist evident: Ein reibungsloser Generationenwechsel und die Gründung neuer Betriebe sind die überaus wichtigen Voraussetzungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: 16 Jahre lang hatten Sie Zeit!)

Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1403005000

(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Vier!)





(A) (C)


(B) (D)


– Man soll nicht meinen, daß Sie in einem Bildungsaus-
schuß sind. Sie haben nicht einen einzigen neuen, inno-
vativen Gedanken. Sie geben immer nur den Hinweis
auf diesen einen Zeitraum. Das zeugt nicht einmal von
historischem Verständnis, meine sehr verehrte Kollegin.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


Eine besonders beherzte Förderung der Gründertätig-
keit müßte daher das besondere Anliegen einer jeden
Bundesregierung sein. Doch gerade hier hat die rotgrüne
Koalition bekanntlich – wie auch schon in viel zu vielen
anderen Bereichen –, bisher zumindest, auf der ganzen
Linie versagt.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das stimmt doch nicht!)


Denn die zusätzlichen Belastungen von Mittelstand und
Wirtschaft, zum Beispiel durch das jetzt verabschiedete
sogenannte Steuerentlastungsgesetz, das diesen Namen
nicht einmal im Ansatz verdient, werden leider nicht zu
vermehrten Existenzgründungen und damit auch nicht
zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse führen
können. Im Gegenteil, wir haben eine neue Rationalisie-
rungswelle und einen weiteren Abbau von Arbeitsplät-
zen zu befürchten.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Leider wahr!)

Daher benötigen wir neben wirtschaftsfreundlichen

Rahmenbedingungen – das sage ich speziell dem Herrn
Tauss, der ja immer etwas länger braucht, um meine
Worte zu verstehen – eine Vielzahl weiterer Anreize;
auch das ist leider zum Teil noch nicht bis zur neuen
Bundesregierung durchgedrungen.

Vor diesem Hintergrund hat die frühere Bundesregie-
rung in der vergangenen 13. Legislaturperiode mit dem
sogenannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
ein überaus effizientes Mittel geschaffen, um vor allen
Dingen jungen Menschen den Weg zu Betriebsgründun-
gen zu erleichtern. Auch das ist ein Faktum.

Mit besonderer Genugtuung nenne ich Ihnen die
erfreulichen Fakten. Seit Inkrafttreten des sogenannten
AFBG am 1. Januar 1996 wurden über 130 000 Förder-
anträge gestellt.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Ohne die SPD hätten Sie es ja gar nicht gemacht!)


In nahezu 100 000 Fällen wurden Leistungen nach die-
sem Gesetz bewilligt. In den Jahren 1996 und 1997
wurden bundesweit zirka 70 000 Personen gefördert. In
diesem Jahr dürfte der hunderttausendste angehende
Meister bzw. Techniker seinen Bewilligungsbescheid
erhalten. Ist das denn gar nichts?


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Bisher wurden mehr als 780 Millionen DM Fördermittel
an angehende Meister, Techniker und an andere Auf-
stiegswillige ausgezahlt. Es eröffnet also einem jeden
die individuelle Chance, eine berufliche Weiterqualifi-
kation mit begrenzten finanziellen Belastungen auch
während der Fortbildungszeit zu erreichen.

Die Opposition war seinerzeit alles andere als begei-
stert. Wir können Ihnen das im einzelnen nachweisen.


(Jörg Tauss [SPD]: Siehe Bundesrat!)

– Ich bin Ihnen für das Stichwort Bundesrat unglaub-
lich dankbar. Denn gerade die SPD hat permanent ver-
sucht, diesen Gesetzentwurf im Bundesrat zu verhin-
dern. Wir haben das Gesetz daraufhin so gestrickt –
denn wir haben mehr als Sie an die Jugendlichen ge-
dacht –, daß wir nicht mehr der Zustimmung des Bun-
desrates bedurften. Deswegen können wir uns heute
über dieses Gesetz überhaupt verständigen.

Ich habe gesagt, es geht um Fakten. Ich habe gesagt,
es geht um die Wahrheit.


(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Das behauptet niemand!)


– Angesichts der Fakten, die ich genannt habe, kann
man da überhaupt keinen Zweifel haben. – Deswegen
sage ich auch, daß wir auf Grund der Erfahrungen in der
Vergangenheit mitbekommen haben, daß es hier und da
einen Veränderungs- bzw. Ergänzungsbedarf bei bisher
schon guten, gültigen Regelungen gibt. Daher haben wir
heute unseren Antrag eingebracht, für dessen Qualität
Sie uns beneiden, weil Sie nie auf die Idee gekommen
sind, dies in einer solchen Konzeption einzubringen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Problem, das wir heute haben, ist beispielsweise,

daß die damalige Opposition – sie ist heute die Regie-
rung – immer wieder gesagt hat: Wir müssen dieses aus-
bauen. Wenn man aber jetzt den ersten Haushalt sieht,
den diese Regierung eingebracht hat, muß man feststel-
len, daß die von unserer Regierung noch vorgesehenen
Mittel gerade für diesen Bereich um sage und schreibe
40 Prozent gekürzt worden sind.


(Stephan Hilsberg [SPD]: Weil sie nicht abgeschöpft wurden!)


Hier wird uns ein verbessertes Aufstiegsfortbildungsför-
derungsgesetz eher helfen, wenn es das berücksichtigt,
was wir auch auf Anregung der Industrie- und Handels-
kammern, der Handwerkskammern und der Vollzugsbe-
hörden als Antrag eingebracht haben. Diesen Antrag
möchte ich in wenigen Punkten vorstellen.

Erstens. Wir möchten mit unserem Antrag erreichen,
daß es eine wirkliche förderungsrechtliche Gleichstel-

Werner Lensing






(B)



(A) (C)



(D)


lung von Studium und Aufstiegsfortbildung gibt, und
wir wollen, wie beim allgemeinen BAföG auch, den Zu-
schußanteil der Förderbeiträge beim AFBG von derzeit
rund 35 Prozent auf 50 Prozent angehoben wissen. Da-
mit wird die schon von Beginn an gewünschte förde-
rungsrechtliche Gleichstellung realisiert.

Zweitens. Die Förderungsdauer ist bis zum Zeit-
punkt der letzten Prüfung auszudehnen. Nach der bishe-
rigen Regelung wurde die Bewilligung der monatlichen
Unterhaltszahlungen bei Tagesschülern auf die reinen
Kurszeiten beschränkt, und somit fiel eine Reihe von
Schülerinnen und Schülern in manchen Gewerken, etwa
dem des Tischlers, während der praktischen Prüfungs-
phase automatisch aus der Förderung heraus. Dieser
Umstand wurde natürlich als negativ empfunden. Mit
unserem Antrag wollen wir solche finanziell nicht abge-
sicherten Zeiträume – und dies in einer kritischen Prü-
fungsphase – für die Zukunft verhindern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Drittens. Die Leistungen für Familien und für die

Betreuung von Kindern sind den gestiegenen Lebens-
haltungskosten anzupassen. Ich verweise auf die ent-
sprechenden Angaben in unserem Antrag. Über die mo-
deraten Vorschläge unseres Antrages hinaus sollte auch
einmal darüber nachgedacht werden, ob und inwieweit
der Erhaltung eines gewissen Lebensstandards für Fa-
milien in Zukunft besser Rechnung getragen werden
kann und folgerichtig die Bedarfssätze des Meister-
BAföG von den entsprechenden Sätzen des allgemeinen
BAföG abgekoppelt werden könnten.

Um Alleinerziehenden die Vereinbarkeit von Fortbil-
dung und Kinderbetreuung weiter zu erleichtern, möch-
ten wir zudem die Leistungen zu den Kosten der Kin-
derbetreuung angemessen erhöhen. Wir regen hierzu
eine Aussprache in den zuständigen Ausschüssen an.

Viertens. Die Inanspruchnahme des sogenannten
Meister-BAföG wird verfahrenstechnisch vereinfacht.
Die bisherige Praxis der Bewilligungsbehörden, bei An-
trägen für mehrjährige Fortbildungen schon nach einem
Jahr einen Folgeantrag zu verlangen, wird abgeschafft.
Künftig soll vielmehr die Bewilligung für die gesamte
Fortbildung in einem Schritt erfolgen.

Fünftens. Wir wünschen, die Anreize für anschlie-
ßende Existenzgründungen deutlich zu verstärken. Be-
kanntlich müssen nach dem derzeitigen AFBG Betriebs-
gründer bereits im ersten Jahr ihrer Existenzgründung
zwei Beschäftigte für die Dauer von mindestens vier
Monaten einstellen, um einen Darlehenserlaß zu erhal-
ten. Dies ist eine strenge Auflage, die nach Auskunft der
für die Abwicklung der Darlehen zuständigen Deutschen
Ausgleichsbank nur schwer zu verwirklichen ist. Um der
schwierigen Anfangsphase eines jungen Unternehmens
besser gerecht zu werden, sollte folglich diese Frist von
einem halben Jahr auf zwei Jahre verlängert werden.
Zudem sollte der Erlaßbetrag von derzeit 50 Prozent um
einen deutlichen Satz angehoben werden. Dies schafft
mit Sicherheit zusätzlichen Investitionsspielraum.

Sechstens. Die Regelungen zur Vermögensanrech-
nung müssen mit dem Ziel überprüft werden, daß Exi-

stenzgründer ihre Ersparnisse verstärkt da einsetzen
können, wo sie hingehören, nämlich bei der Betriebs-
gründung. Eine Ansparung des notwendigen Eigenka-
pitals innerhalb von zwei bis drei Jahren scheint nämlich
für den potentiellen Existenzgründer aus eigener Kraft
kaum möglich.

Nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion
sollten auch die Rückzahlungsbedingungen erleichtert
und die Karenzzeit verlängert werden. Begründung: Be-
kanntlich liegt der Kapitalbedarf für eine Existenzgrün-
dung oder eine Betriebsübernahme bei einer Untergren-
ze von zirka 150 000 DM. Je nach Branche kann dieser
sogar schnell in die Millionen gehen. Rückzahlungsver-
pflichtungen und Investitionserfordernisse stehen des-
halb gerade in der Anfangsphase der Existenzgründung
im Widerspruch zueinander.

Wenn wir hier eine Verlängerung der Karenzzeit er-
reichen, werden wir, so glaube ich, mit diesem Maß-
nahmenkatalog richtigliegen. Das derzeitig strukturelle
Ungleichgewicht zwischen der Förderung von Vollzeit-
und Teilzeitmaßnahmen führt zu der bedauerlichen Tat-
sache, daß die Aufstiegsfortbildungsförderung im
Handwerksbereich mehr als dreimal so viel in Anspruch
genommen wird wie bei den Industrie- und Handels-
kammern, obwohl die Teilnehmerzahlen in beiden In-
stitutionen etwa in der gleichen Größenordnung liegen
dürften. Die Diskrepanz zeigt sich noch deutlicher in der
jeweils abgerufenen Fördersumme. Ich will das jetzt
nicht im Detail erläutern; aber auf eine gerechtere
Gleichbehandlung müssen wir unser Augenmerk rich-
ten.

Ich habe auf diesen unseren Antragsentwurf selbst-
verständlich viele positive Rückmeldungen von ver-
schiedenen regionalen Handwerkskammern, vom BDA,
vom ZDH, vom DIHT und – das freut mich natürlich
besonders – aus Teilen des DGB erhalten. Zudem stim-
men die meisten Äußerungen darin überein, daß die von
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgebrachten Ände-
rungswünsche den Kern des Problems treffen und eine
durchgreifende Belebung der Nachfrage nach Förderung
einleiten werden.

Meine Kolleginnen und Kollegen der Regierungsko-
alition, in Ihrer Koalitionsvereinbarung finde ich einen
Satz – es gibt ja nicht viele, die man zitieren kann, aber
dieser hier stimmt mit meiner Überzeugung überein –,
der da lautet: „Wir wollen den Generationswechsel bei
mittelständischen Betrieben erleichtern.“


(Stephan Hilsberg [SPD]: Der erste richtige Satz in Ihrer Rede!)


Wenn Ihnen diese Worte ernst sind – Sie haben sie ja of-
fensichtlich begriffen, Herr Hilsberg – und Ihnen der
Mittelstand wirklich am Herzen liegt,


(Jörg Tauss [SPD]: Ja, tut er!)

so lade ich Sie ein, den vorliegenden Antrag zum Aus-
bau der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
mitzutragen,


(Stephan Hilsberg [SPD]: Ist doch ein Placebo!)


Werner Lensing






(A) (C)



(B) (D)


ihn bei Bedarf in den kommenden Ausschußberatungen
gemeinsam mit uns zu erweitern, um ihn schließlich
zum Wohle vieler junger und tatkräftiger Menschen Ge-
setz werden zu lassen.

Ich danke Ihnen allen für Ihre wohltuende, lebendige
und feurige Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403005100
Ich gebe das Wort
dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung, Wolf-Michael
Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen Parl. Staatsekretär bei

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403005200
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Kein Zweifel: Wir
brauchen in Deutschland, auch unter jungen Menschen,
Bereitschaft zur Leistung, Bereitschaft zur Weiterquali-
fizierung und zur Vorbereitung auf Selbständigkeit und
Existenzgründungen. Das ist auch eines der Grundanlie-
gen dieser Koalition.


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Die Einführung einer Aufstiegsfortbildungsförderung
im Jahr 1996 war bildungspolitisch überfällig – von der
Wirtschaft, vom Bundesrat und der damaligen Oppositi-
on lange verlangt. Denn es ging ja im Kern darum, einen
alten Fehler von 1993 zu korrigieren,


(Beifall bei der SPD)

mit dem die damalige Regierung das Meister-BAföG
aus dem Arbeitsförderungsgesetz herausbefördert hatte.
Es ist noch kein Jahr her, da verkündete Jürgen Rütt-
gers, damals verantwortlicher Ressortminister, großspu-
rig – ich zitiere –: „Meister-BAföG auf dem Erfolgs-
kurs“ und sprach von „Erfolgsstory“.


(Jörg Tauss [SPD]: Großspurig war er immer!)

Wenn man den heute vorliegenden Antrag der

CDU/CSU liest, dann stellt man fest, daß der Opposition
dieser Anfall von Großspurigkeit und Schönfärberei of-
fenkundig zumindest partiell vergangen ist. Sie gehen in
Ihrem Antrag mit gespaltenem Bewußtsein vor, indem
Sie das Problem im ersten Teil schönreden und im An-
schluß daran überraschenderweise einen langen Katalog
von Mängeln, die Sie beheben wollen, vorlegen. Ange-
sichts dessen bekommt man eine Ahnung davon, daß Ih-
re kräftige Aussage, Herr Lensing, dieses Instrument ha-
be sich als – ich zitiere Sie – „überaus effizientes Mittel“
erwiesen, nicht ganz stimmen kann.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Margareta Wolf [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich knüpfe an die von Ihnen aufgestellten Anforde-
rungen an: Wie sind die Fakten? Was ist die Meßlatte
für den Erfolg des Gesetzes? Ich denke, das Fairste und
Objektivste ist, Herr Lensing, in den Antrag der damali-
gen Regierung hineinzuschauen und sich in Erinnerung

zu rufen, was die damalige Koalition 1996 selbst als
Meßlatte gewählt hat. Da heißt es, man habe sich zum
Ziel gesetzt, 90 000 förderungsfähige Teilnehmer an
Aufstiegsfortbildungen mit dem AFBG zu erreichen. In
diesem Sinne hatten Sie zunächst auch Ihre finanziellen
Dispositionen getroffen. Man muß nur sagen, daß diese
Erwartung in keiner Weise erfüllt worden ist.

Im Jahre 1996 wurden etwa 29 000, 1997 knapp unter
50 000 und 1998 etwa 60 000 Fortbildungswillige ge-
fördert. Wie Sie auf 70 000 für beide Jahre kommen,
weiß ich nicht. Vielleicht haben Sie die Zahlen in einer
etwas ungewöhnlichen Weise addiert. Die Zahl, die in
Ihrem Antrag steht, ist falsch.

Auch im dritten Jahr nach dem Inkrafttreten des
AFBG wurden also nur maximal zwei Drittel von dem
erreicht, was Sie sich in Regierungszeiten selbst als
Zielgröße vorgegeben hatten. Wenn ich Ihre damaligen
Erwartungen ernst nehme, dann kann ich nur sagen: un-
zureichend, Ziel verfehlt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte noch einen weiteren Gedanken vortragen.

Auch Ihre damaligen Schätzungen zum Finanzbedarf,
die Sie uns hier im Bundestag vorgelegt haben, waren
wohl grotesk überzogen; denn Sie erwarteten einen Be-
darf an Bundesmitteln von 127 Millionen DM im Jahr
1996 und von 185 Millionen DM im Jahr 1997 und wa-
ren davon ausgegangen, daß im abgelaufenen Jahr 234
Millionen DM vom Bund zu verausgaben seien. Wir wä-
ren übrigens froh gewesen, wenn das eingetreten wäre.
Tatsächlich abgeflossen sind 1996 aber nur fast 14 Mil-
lionen DM, 1997 nur 50 Millionen DM und im vergan-
genen Jahr nur knapp 56 Millionen. Das ist ein groteskes
Auseinanderklaffen: Sie hatten erwartet, daß 234 Mil-
lionen DM abfließen; tatsächlich waren es aber nur
56 Millionen DM. Das hat auch dazu geführt, Herr Len-
sing, daß Sie selbst schon für die Jahre 1997 und 1998
die Mittel, die im Haushalt eingestellt waren, abgesenkt
haben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403005300
Herr Kollege, ge-
statten Sie dem Kollegen Lensing eine Zwischenfrage?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1403005400
Ich
führe den Gedanken noch zu Ende. – Daher müssen Sie
sich, glaube ich, anders mit der Tatsache auseinander-
setzen, warum die Bundesregierung im Haushaltsan-
satz für 1999 die Mittel auf 100 Millionen DM abge-
senkt hat. Angesichts von verausgabten 56,2 Millionen
DM war die Erwartung einer Verdoppelung der Mittel
immer noch sehr kühn. Daß der Haushaltsausschuß in
seiner Weisheit gesagt hat, es könne davon ausgegangen
werden, daß schon ein 60prozentiger Zuwachs der Mit-
tel in diesem Jahr ungewöhnlich wäre, ist die reale
Grundlage für die von Ihnen beschworene Kürzungsak-
tion. Der wahre Hintergrund ist, daß Ihre Erwartungen
in keiner Weise eingetroffen sind. Wir sind natürlich
über jeden froh, der da mitgemacht hat. Aber die Meß-
latte ist eine andere. – Kollege Lensing.


(Beifall bei der SPD)


Werner Lensing






(B)



(A) (C)



(D)



Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1403005500
Herr Staatssekretär
Catenhusen, können wir uns zunächst einmal darauf ver-
ständigen, daß natürlich jeder seine eigenen Berech-
nungsdaten hat. Ich bin gern bereit, in der nächsten Aus-
schußsitzung die Daten, die ich genannt habe, im einzel-
nen zu verifizieren. Das hier ist, glaube ich, nicht der
richtige Raum dafür, zumal ich dann keine Frage stellen
kann.

Sind Sie mit mir der Auffassung – ich denke, Sie sind
es –,


(Heiterkeit bei der SPD)

daß Sie seinerzeit in keiner Weise das Meister-BAföG
gewünscht haben, weil Sie die Fortsetzung des von
Ihnen schon angesprochenen AFG favorisiert haben,
wobei der große Nachteil beim AFG darin liegt, daß es
sich hierbei nie um eine Maßnahme handelte, bei der der
Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch hatte, berück-
sichtigt zu werden?

Können wir uns auch darauf verständigen, daß der
lange Anlauf für die Akzeptanz der Maßnahmen auch
darin begründet lag, daß es damals einige Regierungen
– nicht meiner Couleur – lange versäumt hatten, recht-
zeitig die entsprechenden Landesbehörden einzurichten,
so daß bei uns der Eindruck entstand, man wünschte die
ganze Sache nicht, die im übrigen ohnehin nur noch
durch Vermittlung von Herrn Schröder über die Bühne
gegangen ist?


(Jörg Tauss [SPD]: Guter Mann, der Schröder!)


W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1403005600
Kol-
lege Lensing, ich glaube, der Sachverhalt, den ich gera-
de beschrieben habe, wird durch Ihre Zusatzfrage auch
nicht positiver, im Gegenteil.

Sie kennen die Geschichte des Gesetzes genau so gut
wie ich und wissen, daß es, als sich die damalige Regie-
rung entschieden hatte, den Weg über dieses Gesetz zu
gehen, ungeachtet der grundsätzlichen Frage, welchen
Weg man geht, zu einer sehr konstruktiven Zusammen-
arbeit gekommen ist.

Ich muß Sie auf eins hinweisen: Es hat damals eine
Stellungnahme des Bundesrates gegeben, mit der Er-
wartung, daß man ins Vermittlungsverfahren gehe.
Wenn Sie die Mängelliste und die Erweiterungsliste, die
der Bundesrat damals formuliert hat, einmal nachlesen,
dann werden Sie merken, daß das, was Sie nach der
Wahl als Mängel entdeckt haben, der Bundesrat schon
damals in großer Weitsicht vorhergesagt hat.

Ich will deutlich sagen, daß es hier eine bedauerliche
Entwicklung bei den Antragszahlen gibt, hinter der sich
strukturelle Schieflagen des jetzigen Gesetzes verber-
gen. Wir führen heute die Diskussion über die Frage:
Brauchen wir ein besseres Aufstiegsfortbildungsförde-
rungsgesetz? Es geht um nichts anderes.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403005700
Gestatten Sie noch
eine Zwischenfrage, Kollege Catenhusen?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1403005800
Ich
weiß, daß Münsterländer hartnäckig sind. Auch ich
komme aus Münster. – Bitte, Kollege Lensing.


Werner Lensing (CDU):
Rede ID: ID1403005900
Dann werden Sie erst
recht Verständnis für meine Frage haben und mit einem
klaren Ja antworten. – Können Sie zugeben, daß wir die
Verbesserungsvorschläge, die wir heute eingebracht ha-
ben, schon zu der Zeit, als wir noch die Regierung stell-
ten, folgerichtig in der Form eingebracht haben, daß wir
in unserem Haushaltsansatz für 1999 eine deutliche
Verbesserung vorgenommen haben?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1403006000
Herr
Lensing, jetzt werden wieder Legenden gestrickt. Ich bin
jetzt nicht wild entschlossen, mit Ihnen über Ihre Wahl-
kampflegenden zu diskutieren, mit denen Sie bis zum
Wahltag versucht haben, die Blößen des Gesetzes zu
verschleiern.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielmehr möchte ich mich mit den realen Verhältnissen
auseinandersetzen. So hat im Jahre 1998, als Sie im
Wahlkampf durch das Land gezogen sind, das krasse
Mißverhältnis weiterbestanden. Vor allem ist es zwi-
schen 1997 und 1998 zu keinem weiteren Anstieg der
Zahl der Geförderten gekommen. Das ist die Wahrheit,
mit der wir uns auseinandersetzen müssen, aber nicht
mit den Wahlkampfaussagen vergangener Regierungen.
Entschuldigen Sie bitte!


(Beifall bei der SPD sowie dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zur Schieflage: Es geht zum einen darum, daß das
Gesetz auf alle Arten von Fortbildung abzielte, die ein
spezifisches Qualifikationsniveau als Voraussetzung für
einen beruflichen Aufstieg verbriefte. Die Konditionen
des Gesetzes haben sich aber offenkundig auf einen
ganz bestimmten spezifischen Sektor konzentriert; denn
mehr als zwei Drittel der Geförderten absolvierten 1997
eine Fortbildung im Handwerksbereich, etwas mehr als
ein Fünftel eine Fortbildung nach dem Berufsbildungs-
gesetz und der Rest eine vergleichbare nach Bundes-
oder Landesrecht.

Natürlich ist das Handwerk mit seiner mittelständi-
schen Struktur und seiner Ausbildungsleistung im Rah-
men der beruflichen Erstausbildung und seinem starken
Anteil am deutschen Bruttoinlandsprodukt ein wesentli-
ches Standbein unserer Wirtschaftsstruktur. Aber die
Intention muß sein, daß sich dieses Gesetz in seiner
Zielrichtung auf alle Bereiche unserer Wirtschaft er-
streckt. Überall werden hochqualifizierte Fach- und Füh-
rungskräfte benötigt. Diesen Zielsetzungen wird das Ge-
setz bisher nur unzureichend gerecht.






(A) (C)



(B) (D)


Ich denke, es ist auch richtig – Sie weisen in einem
Akt tätiger Reue darauf hin –, daß das Gesetz in seiner
gegenwärtigen Fassung offenkundig nicht familien-
freundlich ist. Denn von denjenigen, die die Fortbil-
dungskurse in Vollzeitform absolvierten, hatten 1997
fast 14 Prozent Kinder, und sie waren vermutlich sehr
häufig überwiegend auf die Unterstützung im Rahmen
des AFBG angewiesen.

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 1997
einen durchschnittlichen Förderungsbeitrag bei diesen
anspruchsberechtigten Fortbildungsteilnehmern pro Mo-
nat von 286 DM Zuschuß zum Unterhalt, 741 DM Un-
terhaltsdarlehen und 194 DM Kinderbetreuungszuschuß
errechnet. Das könnte man vordergründig auf 1 221 DM
pro Monat pro Familie zusammenrechnen. Dann wird,
glaube ich, klar, wie bescheiden Familien während der
Fortbildungszeiten mit einer solchen Liquiditätshilfe
haushalten müssen. Hier gibt es ein strukturelles Defizit;
Sie haben das in dem Antrag offenkundig erkannt.

Zu den Ungereimtheiten dieses Gesetzes gehört es
auch, daß es ein schreiendes Mißverhältnis zwischen
folgenden Sachverhalten gibt: Zwei Drittel der Geför-
derten, die ihre Aufstiegsfortbildung in der Vollzeitform
absolvieren, haben einen Anspruch auf die Finanzierung
des Lebensunterhalts, zum Teil als Zuschuß, zum Teil
als Darlehen. Das Drittel der Geförderten, das seine
Aufstiegsfortbildung in der Teilzeitform neben dem Be-
ruf organisiert, hat dagegen nur einen Anspruch auf
Darlehen zur Finanzierung der Fortbildungsmaßnahme.
Das benachteiligt vor allem Frauen, die in besonderer
Weise auf Teilzeitmöglichkeiten zur Fortbildung ange-
wiesen sind.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Ich will nur kurz auf etwas eingehen, was der Kollege
Lange sicherlich noch vertiefen wird. Sie sagen heute
unverdrossen, daß das AFBG ein wirksames Mittel dar-
stelle, um Menschen den Weg zur Betriebsgründung zu
erleichtern. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir heute
de facto an Hand der Erfahrungen des Gesetzes zu die-
sem Ergebnis kommen würden.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Bis zu 10 Prozent Zuwachs!)


Nur müssen wir uns doch damit auseinandersetzen, daß
die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mei-
sterprüfungen seit 1993 ungeachtet dieses Gesetzes
insgesamt rückläufig ist. Ich denke, wir müssen an die
Fragen, wie wir die Bedingungen für die Ablegung von
Meisterprüfungen und wie wir die Motivation dafür ver-
bessern, sehr viel umfassender herangehen.

Es gibt aber eine Förderrealität, die Sie – ich nenne
das einmal so – nur sehr zart angedeutet haben: Durch
die Deutsche Ausgleichsbank wurden bis zum 30. Sep-
tember 1998 insgesamt 58 600 Darlehensverträge im
Rahmen des AFBG abgeschlossen. Bis zum gleichen
Datum sind aber auf Grund von Existenzgründungen nur
98 Darlehenserlasse erfolgt. Sie können jetzt natürlich
sagen, das komme alles noch; aber das Zahlenverhältnis
fällt schon auf. Vor allem fällt auf, daß 60 Prozent der

eingereichten Anträge abgelehnt worden sind. Die Rah-
menbedingungen für Existenzgründer in diesem Gesetz
stimmen offenkundig hinten und vorne nicht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Demgegenüber kann man loben, daß der Gesetzes-
vollzug gut funktioniert. Da Sie sich nun wieder in der
altbekannten Masche der früheren Regierung am Bund-
Länder-Verhältnis abarbeiten wollen, sage ich Ihnen,
daß wir anders vorgehen werden. Bei diesem Thema
muß man einmal deutlich sagen, daß sich das Zusam-
menwirken mit den Ländern und die Durchführung des
Gesetzes durch die Länder gut eingespielt haben und
daß auch die Zusammenarbeit zwischen den durchfüh-
renden Stellen der Länder, der Deutschen Ausgleichs-
bank, unserem Hause und dem Wirtschaftsministerium
weitgehend reibungslos und konstruktiv abläuft. Es ist
völlig klar, daß wir dabei die Rolle der Kammern wür-
digen müssen. Denn diese geben nach unseren Erfah-
rungen den Interessenten sehr gute Hinweise und eine
gute Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur Förde-
rung nach dem AFBG. In Nordrhein-Westfalen sind sie
sogar vielfach bei dem Ausfüllen der Förderanträge be-
hilflich, was von den Fortbildungswilligen als außeror-
dentlich hilfreich geschätzt wird.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Zur Frage der unbürokratischen Verfahren und der
bürokratischen Mängel. Es ist gut, daß Sie – wie Ihr
Antrag zeigt – zu begreifen beginnen, daß die Praxis in
den letzten Jahren offenkundige Mängel aufwies, die
man übrigens ohne Gesetzgebung beheben kann. Des-
halb werden wir jetzt schon die Vereinfachung der
Formblätter, eine Bestimmung über die Ausreichung der
Darlehensdokumente in einem Zug mit der Bewilli-
gungsbescheinigung und etwas flexiblere Bewilligungs-
zeiten in Angriff nehmen. Wir werden nicht das Gesetz-
gebungsverfahren abwarten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Tatsache, daß Sie das ganze Wahljahr damit ver-
bracht haben, Ankündigungen zu machen, anstatt die
praktischen Dinge, die man aus dem Stand hätte regeln
können, anzupacken, spricht für sich.

Kollege Hinsken.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403006100
Bitte schön.

(Heiterkeit)


– Es ist ja gut, wenn Sie mir ein bißchen Arbeit abneh-
men – also einverstanden. Es ist auch schwer, bei Ihnen
dazwischenzukommen. Das muß ich einmal sagen.

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1403006200
Das
kann ja manchmal auch Absicht sein.

Parl. Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen






(B)



(A) (C)



(D)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403006300
Herr Kollege Hins-
ken.


Ernst Hinsken (CSU):
Rede ID: ID1403006400
Ich glaube, es führt uns
nicht weiter, wenn wir darüber diskutieren, ob jemand
beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein soll oder
nicht. Wir müssen uns doch gerade in dieser Debatte die
grundsätzliche Frage stellen, warum nicht mehr von dem
Angebot des Meister-BAföG Gebrauch machen.


(Jörg Tauss [SPD]: Sehr gut!)

Deshalb frage ich Sie: Finden Sie es richtig, wenn der
ursprünglich ausgewiesene Betrag nicht erhöht – womit
die Konditionen verbessert würden –, sondern um 20
Millionen DM gesenkt wird? Das paßt doch nicht zu-
sammen.


(Lachen bei der SPD – Zuruf von der SPD: Das ist ja nicht zu fassen!)


Machen wir uns doch im Sinne derjenigen, die das be-
nötigen, gemeinsam daran, das Programm attraktiver zu
gestalten, so daß die Gelder auf dem freien Kreditmarkt
nicht billiger als momentan über dieses Programm zu
bekommen sind! An dieser Stelle können Sie ansetzen.
Sind Sie bereit, in diese Richtung zu marschieren? Was
tun Sie dafür?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1403006500
Kol-
lege Hinsken, es ist schön, daß Sie mir das Stichwort für
den letzten Teil meiner Rede geben. Zu den Zahlen
möchte ich aber schon noch einmal etwas sagen. Ich
schätze Sie als sehr sachkundigen Teilnehmer an der
Diskussion über die Zukunft der beruflichen Bildung,
aber verstehen Sie doch: Wenn im letzten Jahr 56 Mil-
lionen DM abgeflossen sind, dann ist es doch verständ-
lich, daß eine Bundesregierung sagt – immerhin handelt
es sich um ein Leistungsgesetz –, mit einer Verdoppe-
lung der Ausgaben zu rechnen sei unter den gegenwärti-
gen Bedingungen schon sehr kühn, und daß der Haus-
haltsausschuß sagt, 60 oder 55 Prozent Wachstum seien
auch sehr ordentlich. Als sehr erfahrener Parlamentarier
sage ich Ihnen: Sie beschließen erst die Veränderung der
Leistungsgesetze und passen dann den Haushalt an den
Reformbedarf an. Diesen Weg werden wir natürlich
auch gehen. Darüber werde ich in dem Restteil meiner
Rede sprechen.

Meine Damen und Herren, es ist Aufgabe und Ziel-
setzung der Bundesregierung und dieser Koalition, mit
einem erneuerten AFBG die Gleichwertigkeit von be-
ruflicher und allgemeiner Bildung zu stärken. Wir wol-
len die Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und
allgemeiner Bildung durch die Förderung der beruf-
lichen Aufstiegsförderung einen Schritt voranbringen.
Deshalb bereiten wir den vom Bundestag angeforderten
Bericht über die Erfahrungen mit dem AFBG vor.
Das wissen Sie alles. Der Entwurf dieses Berichtes wird
in den nächsten Wochen in den Ressorts der Bundesre-
gierung abgestimmt werden. Nach gründlicher Erörte-
rung des Erfahrungsberichtes im Kabinett werden wir
dem Parlament Veränderungen des Aufstiegsfortbil-

dungsrechts im sachlichen und zeitlichen Zusammen-
hang mit der Reform des BAföG und in genauerer
Kenntnis des Finanzbedarfs vorschlagen. Wir haben da-
bei durchaus den Ehrgeiz, Fehler und Pannen, die der
heutigen Opposition bei ihrer Arbeit am AFBG passiert
sind, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens
nicht zu wiederholen.

Ihren Antrag, eine Notoperation an dem Gesetz aus
dem Stand politaktionistisch einzufordern, verstehe ich
als einen Versuch tätiger Reue. Sie wollen Ihrer Klientel
dokumentieren – wie das der amerikanische Präsident
Ford auch einmal getan hat –: Wir haben gelernt. – Das
ist in Ordnung. Wenn wir daraus Ihre Bereitschaft ab-
leiten können, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
am Ausbügeln der von Ihnen zu verantwortenden Fehler
konstruktiv mitzuwirken, dann werden wir auf das An-
gebot zurückkommen.

Ich möchte einige Stichworte nennen, von denen wir
uns bei der Novellierung des Gesetzes leiten lassen wer-
den: Wir werden uns natürlich auf eine Annäherung an
eine wirkliche Gleichwertigkeit von allgemeiner und be-
ruflicher Bildung auch in förderungsrechtlicher Hinsicht
konzentrieren. Die Familienkomponente des AFBG be-
darf einer Prüfung; denn die Lebenssituation der durch
dieses Gesetz Geförderten ist oft eine andere als die von
Studierenden. Wir wollen auch mehr Chancen auf eine
Aufstiegsfortbildung und auf die damit verbundene För-
derung einräumen. Wir werden den Verfahrens- und
Verwaltungsaufwand weiterhin reduzieren. Schließlich
werden wir auch darüber entscheiden, inwieweit man
Existenzgründern, die Arbeitsplätze wirklich schnell
schaffen wollen und die als Voraussetzung für ihre Exi-
stenzgründung eine förderungsfähige Aufstiegsfortbil-
dung absolvieren, verbesserte Konditionen einräumen
kann, insbesondere bei der Rückzahlung der gewährten
Mittel, nachdem sie den erhofften Schritt in die Selb-
ständigkeit getan haben.

Sie merken, Ihrer Anstrengung, mit Hilfe dieses Ge-
setzentwurfes eine Diskussion loszutreten, bedarf es
nicht. Wir werden in absehbarer Zeit den Erfahrungsbe-
richt über das AFBG im Bundestag vorliegen haben. Ich
erwarte dann von Ihnen, daß Sie die Chance nutzen,
Ihren Antrag in Kenntnis aller Fakten zu überarbeiten.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403006600
Das Wort für die
F.D.P.-Fraktion hat die Kollegin Cornelia Pieper.


Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1403006700
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staats-
sekretär Catenhusen, Sie sprachen in Ihrer Rede von der
Motivation, die Sie jungen Menschen, die ein Handwerk
ausüben und eine Meisterprüfung ablegen wollen, ver-
mitteln möchten. Aber ich habe, als ich Ihre Rede gehört
habe, den Eindruck gehabt, daß Ihre Begeisterung für
dieses Thema nicht sehr groß war. Deshalb kann ich mir






(A) (C)



(B) (D)


schlecht vorstellen, wie Sie junge Menschen motivieren
wollen, sich auf das Meister-BAföG einzulassen und
eine Meisterprüfung abzulegen.


(Beifall bei der F.D.P. – Ernst Schwanhold [SPD]: Dann haben Sie die Begeisterung geweckt!)


Unser Land braucht eine Kultur der Selbständig-
keit. Nicht nur das Studium, sondern auch das Erlernen
eines Berufes mit einem Meisterabschluß und mit dem
Ziel, den Weg in die Selbständigkeit zu wagen, muß
attraktiver gemacht werden.


(Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.]: Richtig!)

Viel zu wenige junge Menschen erkennen heute die
Chance, die sich mit einer selbständigen Existenz bietet.
Frauen und Männer, die mit hohem persönlichen Enga-
gement ein Unternehmen gründen, haben bei weitem
nicht die gesellschaftliche Akzeptanz, die sie verdienen.


(Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.]: Sehr richtig!)


Die meisten jungen Menschen, die im Rahmen der mir
bekannten Untersuchungen befragt wurden, halten eine
berufliche Karriere im öffentlichen Dienst noch immer
für erstrebenswerter, als sich selbständig zu machen und
ein eigenes Unternehmen zu gründen.

In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundes-
regierung per Gesetz im Januar 1996 das Meister-
BAföG für berufliche Aufstiegsfortbildung sowie für
einen Teil des Lebensunterhalts erfolgreich auf den Weg
gebracht. Ich möchte mich hier nicht über die Zahlen
streiten. Ich glaube, darum kann es in der Tat nicht ge-
hen. Allein die Tatsache, daß durch den Ausbau der
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Exi-
stenzgründungen und damit Arbeits- und Ausbildungs-
plätze auf den Weg gebracht werden, zwingt uns zum
Handeln.


(Beifall bei der F.D.P.)

Deshalb unterstützt die F.D.P. das Vorhaben der

Union, die Aufstiegsfortbildung im Parlament und in
den entsprechenden Ausschüssen überhaupt zum Thema
zu machen. Das ist immerhin besser als die vollmundi-
gen Ankündigungen der rotgrünen Bundesregierung zur
grundlegenden Strukturreform der Bildungsförde-
rung in Deutschland. Aber dem vorliegenden Antrag,
dem wir durchaus unsere Zustimmung geben können,
fehlt der zeitliche Horizont. Was für das BAföG gilt, gilt
auch für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Wir
brauchen eine grundlegende Reform der Struktur der
Bildungsfinanzierung in Deutschland und damit ein
grundlegend neustrukturiertes Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz, in dem die Gleichwertigkeit von allgemei-
ner und beruflicher Bildung festgeschrieben wird.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit welchen Zielen sind wir damals angetreten? Wel-
che Leitlinien zeigte die F.D.P. in einer Diskussion in
der letzten Legislaturperiode auf? Die F.D.P. wollte da-
mals schon einen Beitrag zur Gleichwertigkeit von be-

ruflicher und allgemeiner Bildung unter förderungs-
rechtlichen Aspekten leisten.


(Brigitte Wimmer [Karlsruhe] [SPD]: Große Sprüche und wenig erreicht!)


Sie können das leugnen, wie Sie wollen, die Erfolge, die
die alte Koalition erzielt hatte, können Sie nicht nieder-
reden.


(Beifall bei der F.D.P.)

Die F.D.P. wollte damals schon eine Steigerung der

Attraktivität der beruflichen Fortbildung und der Fort-
bildungsmotivationen des Fachkräftenachwuchses. Wir
wollten eine Sicherung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland durch Förderung von Existenzgründungen
und Betriebsübernahmen.


(Ernst Schwanhold [SPD]: Die F.D.P. wollte eigentlich immer alles!)


– Ich finde es langsam schon anmaßend, daß Sie sich
solche Zwischenrufe leisten, wenn es um Ausbildungs-
und Arbeitsplätze für junge Menschen geht. Ich kann
das in den Debatten nicht nachvollziehen.


(Ernst Schwanhold [SPD]: Es geht nicht um Ausbildungsund Arbeitsplätze, sondern um Ihre Rede! Das verwechseln Sie!)


Wir wollten zusätzliche Arbeits- und Ausbildungs-
plätze in neu gegründeten Unternehmen schaffen. Des-
halb haben wir die Diskussion angestoßen. Ebenso
wollten wir die berufliche Aufstiegsfortbildung sozial
flankieren. Das Meister-BAföG war ein guter Anfang,
doch wenn wir es zu einer wirklichen Erfolgsstory wer-
den lassen wollen, dann ist die Zeit reif, die Förderung
weiterzuentwickeln.

Im übrigen war es gerade Bundeskanzler Schröder,
der damalige Ministerpräsident des Landes Niedersach-
sen, der feststellte, daß die vorgesehenen Maßnahmen
des Meister-BAföG deutlich hinter dem sachlichen Ge-
bot zurückblieben.


(Klaus Barthel [Starnberg] [SPD]: Da hat er doch recht!)


War er es nicht, der im Bundesrat die verzinslichen
Bankdarlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prü-
fungsgebühren für unangemessen hielt? War er es nicht,
der die Bemessung der Unterhaltsbeiträge am Arbeits-
förderungsgesetz orientieren wollte und darüber hinaus
jeweils zur Hälfte Zuschußzahlungen und zinsfreie
Darlehen direkt aus öffentlichen Mitteln forderte?

Von den anderen Forderungen möchte ich jetzt nicht
sprechen, weil die Genossen sie sicherlich unter dem
Druck ihrer Regierungsverantwortung als nicht mehr
zeitgemäß einstufen würden. Ja, meine Damen und Her-
ren von der Regierungskoalition, wir kennen das: Das
Machbare hängt immer von der Finanzierbarkeit ab.

Wichtig ist, über dieses Thema zu diskutieren, und
dieses Tor haben wir aufgestoßen. Bei der Förderung der
Ausbildung von qualifizierten Fach- und Führungs-
kräften im mittleren Managementbereich zur Siche-
rung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Cornelia Pieper






(B)



(A) (C)



(D)


sind wir uns einig. Sie ist sozusagen eine Zukunftsinve-
stition und vor dem Hintergrund des „Bündnisses für
Arbeit“ auch eine unabdingbare Voraussetzung dafür,
daß der anstehende Generationswechsel im Handwerk
und in vielen kleinen und mittleren Betrieben erfolgreich
bewältigt werden kann. Somit ist es auch eine Zu-
kunftsinvestition zur Sicherung vorhandener und zur
Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Ich kenne auch die Kritik der Kolleginnen und Kolle-
gen von den Grünen bezüglich der Streichung des Mei-
ster-BAföG aus dem Arbeitsförderungsgesetz ebenso
wie ihre Kritik am bestehenden beruflichen Aufstiegs-
fortbildungsförderungsgesetz. Aber auch Sie wollen
– Sie haben das öffentlich kundgetan – angeblich im
Rahmen eines Bündnisses für Bildung eine umfassende
Reform der Ausbildungsförderung in Angriff nehmen.

Eine Diskussion zum Arbeitsförderungsgesetz
möchte ich hier nicht unbedingt neu beginnen, aber
eines möchte ich feststellen: Die AFG-Förderung war
eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und war an
die Voraussetzung einer mindestens zweijährigen bei-
tragspflichtigen Beschäftigungszeit geknüpft und hatte
sozusagen eine Art Lohnersatzfunktion.

Die Finanzierung der AFG-Förderung hing stark von
konjunkturellen Entwicklungen ab. In Zeiten hoher Ar-
beitslosigkeit wurde die Förderung der beruflichen Fort-
bildung, wenn es sich nicht gerade um Wiedereingliede-
rungmaßnahmen von Arbeitslosen handelte, immer wie-
der zusammengestrichen.

Ein aus Steuermitteln finanziertes Aufstiegsfortbil-
dungsgesetz, das einen Rechtsanspruch begründet, ist
meines Erachtens der richtige Weg. Auch die Berech-
nungsgrundlagen des Unterhaltsgeldes nach dem AFG
waren geeignet, die berufliche Aufstiegsfortbildung vor
dem Hintergrund der Gleichheit von beruflicher und all-
gemeiner Bildung zu sehen.

Das Herangehen der Kollegen von der Union bei der
Erarbeitung Ihres Antrags und der Formulierung Ihrer
Forderungen läßt mich allerdings wieder zu der Fest-
stellung kommen, daß bis zum Sommer der Entwurf
eines einheitlichen Bundesausbildungsförderungsge-
setzes auf den Tisch gelegt werden muß. Zu nahe stehen
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und Bundesaus-
bildungsförderungsgesetz beieinander, als daß wir heute
die uns gegebene Chance wieder einmal verpassen
dürften.


(Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. Werner Lensing [CDU/CSU])


Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Zentralverband
des Deutschen Handwerks hat sich wie folgt geäußert:

Im Hinblick auf rund 200 000 Handwerksbetriebe,
die in den nächsten Jahren zur Übernahme anste-
hen, muß insbesondere die Existenzgründungs-
komponente des Gesetzes praxisnäher ausgestaltet
werden.

Das wollen auch wir. Der Zentralverband forderte eben-
falls, daß bei Existenzgründungen und Übernahmen ver-
stärkt Darlehen erlassen und bei späteren Existenzgrün-

dungsdarlehen Zinsvergünstigungen gewährt werden.
Das ist unterstützungswürdig.

Ferner sollte das Antrags- und Bewilligungsverfahren
auf das unbedingt notwendige Maß an Bürokratie be-
schränkt werden. Dieses Thema treibt die F.D.P. ziem-
lich stark um. Ich frage mich, warum man bei der Bean-
tragung von Meister-BAföG 20 Seiten ausfüllen muß.
Das halte ich für durchaus korrigierbar. Über dieses
Thema sollten wir uns verständigen.

Herr Kollege Lensing von der Union, wir freuen uns
mit Ihnen auf die Beratung im Ausschuß


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das kann ich gut verstehen!)


und hoffen auf weitere interessante Gespräche.
Vielen Dank.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403006800
Das Wort für Bünd-
nis 90/Die Grünen hat die Kollegin Margareta Wolf.

Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Frau Pieper, ich finde es gut,
daß Sie für eine grundlegende Reform des Bildungssy-
stems einstehen. Ich finde es auch gut, daß Sie, nachdem
Sie jetzt fünf Monate in der Opposition sind, sich für
eine grundlegende Förderung von Existenzgründungen
aussprechen.

Ziel der Politik der Koalition ist es, Existenzgründun-
gen zu erleichtern und die Innovationskraft des Hand-
werks zu stärken,


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das ist eine Aussage ohne Inhalt!)


um so mehr Arbeitsplätze beim Handwerk zu schaffen.
Das ist eine wirtschaftspolitische, eine gesellschafts-
politische und eine arbeitsmarktpolitische Herausforde-
rung.


(Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.)

– Ich habe den Eindruck, daß Sie es zum System ma-
chen, ständig dazwischenzuquatschen. Wenn Sie sich
langweilen, dann gehen Sie doch hinaus. Sie können
auch eine Zwischenfrage stellen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Wenn Sie im Parlament etwas Falsches darlegen, besteht für uns die Möglichkeit, Zwischenrufe zu machen! – Werner Lensing [CDU/CSU]: Das ist aber der Debatte nicht würdig!)


Meine Damen und Herren, uns geht es darum, die
Voraussetzung dafür zu schaffen, daß Menschen selb-
ständig und eigenverantwortlich zentrale wirtschaftliche
Aufgaben übernehmen. Es ist für uns eine Herausforde-
rung, wenn die OECD festgestellt hat, daß es in
Deutschland ein Defizit von 500 000 Existenzgründern
und Selbständigen gibt. Geht man pro selbständigen
Unternehmer von einer durchschnittlichen Beschäftig-

Cornelia Pieper






(A) (C)



(B) (D)


tenzahl von drei aus, so ist mehr Selbständigkeit auch
die Voraussetzung für mehr Beschäftigung in Deutsch-
land.

Besonders in bezug auf das von Ihnen, Herr Lensing,
und auch vom ZDH angesprochene Problem des anste-
henden Generationenwechsels – es ist die Rede von
200 000 Betrieben – ist es dringend erforderlich, zu Lö-
sungen zu kommen, die mehr Wettbewerb und mehr
Selbständigkeit ermöglichen.

Wirtschaftspolitisch ist es daher geboten, die Fach-
kräfte aus den Handwerksbetrieben auf die Führung
eines selbständigen Handwerksunternehmens vorzube-
reiten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist notwendig, faire Zugangschancen zum Erwerb des
Meisterbriefes zu schaffen. Diese fairen Chancen müs-
sen für unsere Begriffe zwei Kriterien berücksichtigen:
Es muß erstens um die Bereitstellung einer ausreichen-
den Zahl von Ausbildungsplätzen gehen, die auf die Prü-
fung zum sogenannten großen Befähigungsnachweis
vorbereiten; hier sind dringend zusätzliche Anstrengun-
gen bei den Handwerkskammern notwendig.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Die dürfen Sie dann aber mit Ihrer Politik nicht torpedieren!)


Zweitens geht es uns um die staatliche Unterstützung bei
der Übernahme der Kosten.

Das in der letzten Legislaturperiode geschaffene In-
strument der Aufstiegsfortbildungsförderung stellt einen
Schritt in die richtige Richtung dar. Wir finden es gut,
daß auch Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
von der CDU/CSU, erkannt haben, daß es hier Nachbes-
serungsbedarf gibt. Ich greife auf, was vorhin jemand
aus Ihren Reihen sagte: „Wir haben verstanden.“


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403006900
Frau Kollegin, ge-
statten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Scher-
hag?

Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Ja.


(Ernst Schwanhold [SPD]: Wir wollen einmal sehen, ob er verstanden hat!)



Karl-Heinz Scherhag (CDU):
Rede ID: ID1403007000
Frau Kollegin
Wolf, ich kann mich noch erinnern, daß Sie in der letz-
ten Legislaturperiode nicht bereit waren, die Novellie-
rung der Handwerksordnung gemeinsam mit der SPD,
der F.D.P. und uns zu verabschieden. Sie waren damals
gegen die Meisterprüfung und sagten, daß man eigent-
lich keine Meisterprüfung brauche. Nachdem Sie nun in
die Regierung eingetreten sind, frage ich Sie: Hat sich
Ihre Meinung in diesem Punkt geändert, oder wie soll
ich das verstehen, was Sie gerade ausgeführt haben?

Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Herr Kollege Scherhag, das ist eigentlich

eine klassische Frage, wie ich sie immer von Herrn
Hinsken erwarte. Er ist im Moment nicht anwesend. Ge-
dulden Sie sich bitte etwas. Ich komme selbstredend
noch zu diesem Punkt, und dann können wir uns darüber
weiterunterhalten.

Herr Catenhusen hat darauf hingewiesen, daß der
Bundestag in der letzten Legislaturperiode einen Erfah-
rungsbericht in Auftrag gegeben hat, der jetzt fertigge-
stellt wird, in die Ressortabstimmung geht und mit den
Ländern diskutiert werden wird. Ich fände es gut – das
hat aber auch schon Herr Catenhusen gesagt –, wenn wir
diesen Erfahrungsbericht und die Defizite und die not-
wendigen Reformen des jetzt noch in Kraft befindlichen
Gesetzes im Wirtschaftsausschuß


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Und im Bildungsausschuß!)


diskutierten und entsprechende Reformen am Gesetz
vornähmen.

Ich glaube – darüber herrscht in diesem Hause ganz
offensichtlich Konsens –, Reformbedarf besteht ganz
zweifelsohne. Die Förderung der Ausbildung zum Mei-
ster hat sich als nicht ausreichend praktikabel erwiesen.
Die Zahl der erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen
ist in den letzten Jahren – auch das wurde schon ange-
sprochen – immer weiter zurückgegangen. Die Eigenka-
pitaldecke muß gewährleistet bleiben und darf nicht an-
geknabbert werden. Das muß im Gesetzentwurf geregelt
werden. Ich glaube auch, daß Rückzahlungen flexibler
gestaltet werden sollten und daß die Berücksichtigung
des Familienstatus – das Leben mit Kindern – Einzug in
das Gesetz finden sollte.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Also stimmen Sie uns zu!)


Ich bin auch der Meinung, daß die derzeitige Verwal-
tungspraxis bei der Bewilligung des Meister-BAföG of-
fensichtlich zu kompliziert ist. Heute ist es nötig, für
einen Antrag 25 DIN-A4-Seiten auszufüllen. Das ist
Bürokratie, die wir abbauen sollten. Wir sollten transpa-
rente und leicht nachvollziehbare Regelungen schaffen.
Eine Förderung von mehr Selbständigkeit im Handwerk
darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Unserer Vermutung nach – das sagen uns auch die
Handwerkskammern – hat die Überregulation im Gesetz
etwas damit zu tun, daß die Förderung zumindest nicht
in dem Umfang, in dem es geplant war, in Anspruch ge-
nommen wurde. Aber gerade weil sie nicht in diesem
Ausmaß in Anspruch genommen wurde, haben wir im
Haushalt 1999 eine Korrektur des Ansatzes gegenüber
dem Entwurf der alten Koalition vorgenommen. 1998
– das wurde schon gesagt – sind von den eingestellten
Mitteln lediglich 56,2 Millionen DM in Anspruch ge-
nommen worden. In Ihrem Entwurf gingen Sie für das
laufende Haushaltsjahr von 166,7 Millionen DM aus.
Wir haben diesen Ansatz auf 100 Millionen DM zu-
rückgeführt. Damit liegen die zur Verfügung stehenden
Mittel noch immer über denen, die im letzten Jahr in
Anspruch genommen wurden.

Margareta Wolf (Frankfurt)







(B)



(A) (C)



(D)


Meine Damen und Herren von der Opposition, in die-
sem Kontext muß ich Sie etwas fragen: Warum haben
Sie nicht im Wirtschaftsausschuß den heute vorliegen-
den Antrag vorgelegt? Diese Frage beschäftigt mich. Sie
haben im Wirtschaftsausschuß einen Antrag vorgelegt,
die Mittel im laufenden Haushalt auf 166,6 Millionen
DM zu erhöhen. Ich stelle diese Frage deshalb, weil ich
mich im Kontext der uns bevorstehenden zweiten und
dritten Lesung des Haushalts frage, was für eine Haus-
haltsstrategie Sie verfolgen. Verfolgen Sie eine Strategie
der Konsolidierung, wie sie die SPD verfolgt – Herr
Faltlhauser spricht sich übrigens sehr für diese Strategie
aus –, oder verfolgen Sie eine Politik des leichten Gel-
des, die erst einmal Mittel einstellt und sich dann mit
irgendwelchen Reformen beschäftigt?


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das haben wir 16 Jahre nicht gemacht!)


– Wir haben einen entsprechenden Antrag im Wirt-
schaftsausschuß gehabt. Im Ausschuß wurde von einem
Antrag „Strukturelle Innovation des Meister-BAföG“
überhaupt nicht gesprochen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mir scheint klar zu
sein, daß mehr Ausbildungsberechtigte und mehr neue
Unternehmen durch die Abschaffung oder die Reduktion
von Ausbildungshemmnissen dem Mangel an Ausbil-
dungsplätzen nachhaltig entgegenwirken könnten. Die
bestehenden Beschränkungen der Ausbildungsberechti-
gung weisen auf ein großes Potential zur Erhöhung der
Zahl der Ausbildungsberechtigten und damit Selbständi-
gen hin.

50 bis 60 Prozent aller Auszubildenden werden nach
den allgemeinen Regeln des Berufsbildungsgesetzes
ausgebildet. Hier reicht das Facharbeiterniveau als fach-
liche Voraussetzung für die Ausbildung zum Fachar-
beiter, aber auch für Selbständigkeit aus.

Für rund 30 bis 40 Prozent der Auszubildenden, die
in Berufen der Anlage A der Handwerksordnung ausge-
bildet werden, wird jedoch Meisterniveau als fachliche
Voraussetzung für die Berechtigung zur Ausbildung
von Facharbeitern und Selbständigkeit gefordert. Diese
historisch gewachsenen unterschiedlichen fachlichen
Voraussetzungen für Ausbildereignung und Selbstän-
digkeit halte ich weder für zeitgemäß, noch sind sie
meiner Ansicht nach sachlich zu rechtfertigen.

Wenn es noch eines Nachweises bedurft hätte, so be-
legt der Erfolg des Berufsbildungsgesetzes seit 30 Jah-
ren, daß es völlig ausreicht, wenn der Ausbilder eines
Facharbeiters über Facharbeiterniveau verfügt. In der
Industrie hat es sich bewährt, liebe Kolleginnen und
Kollegen, daß derjenige, der die Ausbildereignungsprü-
fung abgelegt hat, fachlich qualifiziert ist, diesen Beruf
selbständig auszuüben.

Ich meine, daß es zu einem schnellen Anstieg der
Zahl der Unternehmensgründungen führen würde, wenn
die Ausbildungsberechtigung und Selbständigkeit im
Handwerk nach Ablegen der Gesellenprüfung und der
Ausbildungseignungsprüfung eingeräumt würde. Damit
würde auch dem von Ihnen zu Recht angesprochenen

Problem des Generationenwechsels im Handwerk Rech-
nung getragen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Diese Flexibilisierung halten wir im Interesse einer
Erleichterung der schon angesprochenen Übernahmen,
aber auch im Interesse von mehr Ausbildungsplätzen im
Handwerk für notwendig. Diese Flexibilisierung würde
nicht nur zu mehr Arbeitsplätzen führen. Sie wäre insge-
samt belebend für die gesamte Wirtschaftsentwicklung
in diesem Land und würde wichtige Teile der Schwarz-
arbeit – wir wissen, wenn ein Markt heute wirklich gut
funktioniert und expansiv ist, dann ist es der Schwarz-
markt – in den Bereich der legalen Wirtschaft überfüh-
ren.

Die Praxis in der Industrie und den nichthandwerkli-
chen Gewerben belegt nicht erst seit der Schaffung des
Berufsbildungsgesetzes vor 30 Jahren, sondern bereits
seit dem 19. Jahrhundert, daß die Ausbildung hochquali-
fizierter Facharbeiter in ausreichender Zahl möglich ist,
ohne die Freiheit von Betriebsinhabern zu selbständiger
Gewerbeausübung an den Nachweis persönlicher Fach-
qualifikation zu binden.

Ich möchte Sie daran erinnern, daß wissenschaftliche
Gremien, wie die Monopolkommission, Herr Scherhag,
die Deregulierungskommission, Verbände wie der
DIHT, der BDI, der Bundesverband Junger Unterneh-
mer und die ASU, in den letzten Monaten und Jahren
ständig auf das Problem der Einschränkung der Ge-
werbefreiheit – Wettbewerb auf dem Markt, Schaffung
von mehr Arbeitsplätzen, von mehr Selbständigkeit –
und deren Folgen hingewiesen hat. Ich glaube, daß der
von Ihnen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen
der CDU/CSU, beschriebene und auch von mir als be-
sorgniserregend angesehene Mangel an Unternehmen in
Deutschland mehr Ursachen hat als ein nicht wirkungs-
volles Meister-BAföG.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Aber Sie stimmen unserem Meister-BAföG zu!)


Ich bin sicher, daß vielmehr die Zugangsvorausset-
zungen für die Gründung einer selbständigen Existenz in
Deutschland, die im europäischen Vergleich sehr hoch
sind, der Grund für die schwache Selbständigenquote
ist. Um in einem Vollhandwerk selbständig zu sein, ist
nach wie vor die Eintragung in die Handwerksrolle er-
forderlich, wofür wiederum das erfolgreiche Ablegen
der Meisterprüfung Voraussetzung ist. Fast alle anderen
europäischen Länder begnügen sich mit Zulassungsre-
geln für die sogenannten gefahrengeneigten Handwerke.
Ich glaube, daß der schwierige Zugang zum Handwerk
nicht nur unter wettbewerblichen Gründen, worauf die
Monopolkommission vor allem hingewiesen hat, be-
denklich ist, sondern ich glaube, daß er Existenzgrün-
dungen behindert, für die niedrige Selbständigenquote
verantwortlich ist und daß diese hohen Hürden beim
Zugang zum Handwerk die eigentliche Ursache für das
dramatische Problem sind, daß für 200 000 Betriebe im
Handwerk keine Nachfolge vorhanden ist.

Margareta Wolf (Frankfurt)







(A) (C)



(B) (D)


Wir, die Koalition, haben uns vorgenommen, hier für
Erleichterungen zu sorgen. Ich würde mich freuen, wenn
wir auch die Bildungspolitiker an unserer Seite hätten,
die offenbar erkannt haben, daß wir mehr Selbständig-
keit und mehr Unternehmen in Deutschland brauchen,
wodurch wir mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze be-
kommen würden.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403007100
Ich gebe das Wort
der Abgeordneten Maritta Böttcher von der PDS-Frak-
tion.


Maritta Böttcher (PDS):
Rede ID: ID1403007200
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Meine Damen und Herren! Es ist schon seltsam,
wenn ausgerechnet von denjenigen, die die Förderung
der Aufstiegsfortbildung dorthin gebracht haben, wo sie
heute ist, der Ausbau ihres Meisterstücks beantragt wird.
Deshalb möchte ich einiges in Erinnerung rufen.

Bereits in den Debatten um die Einführung des Mei-
ster-BAföG wurde von den Sachverständigen darauf
hingewiesen, daß die von der damaligen Bundesregie-
rung großmundig verkündete Reformtat zur Aufwertung
des beruflichen Bildungsweges sich bei näherem Hinse-
hen als Rückschritt und Begräbnis der Aufstiegsfortbil-
dung entpuppt.

Mit dem Scheinargument der Angleichung der Wei-
terbildungsförderung Berufstätiger an die Studienförde-
rung wurde verschleiert, daß es bis 1993 weitaus günsti-
gere Förderungsmöglichkeiten über das AFG gab.
Damals bekam ein Facharbeiter, der sich zum Techniker
fortbilden ließ, etwa ein Drittel der Lehrgangsgebühren
bezahlt. Dazu kam ein Darlehen in Höhe von 58 Prozent
des letzten Nettoverdienstes. Der Betrag war nach einer
zweijährigen tilgungsfreien Zeit innerhalb von sieben-
einhalb Jahren zurückzuzahlen. Auch wenn die Fortbil-
dung Schulden mit sich brachte, konnte doch zumindest
der Lebensunterhalt bezahlt werden.

Seit der Abschaffung der Aufstiegsfortbildungsförde-
rung im AFG ging die Zahl der Teilnehmer und Teil-
nehmerinnen erheblich zurück. Diese Lücke sollte dann
durch ein Reparaturgesetz – mehr war die Einführung
des Meister-BAföG nicht – geschlossen werden. Mit der
Neuregelung laufen die Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer an Maßnahmen mit Vollzeitschule Gefahr, ihre lau-
fenden Ausgaben nicht mehr bestreiten zu können und
unter den Sozialhilfesatz zu fallen. Für Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren gibt es keine Zuschüsse, sondern nur
Bankdarlehen. Für die PDS war die Einführung der
privatrechtlichen Regelung des Darlehenteils der ent-
scheidende Grund, das Gesetz in der vorgelegten Form
abzulehnen. Damit wurde ein weiterer Schritt zur Priva-
tisierung der Bildungskosten gegangen, da verzinste
Bankdarlehen voll zu Lasten von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern gehen, die nicht über ausreichende Finan-
zierungsmöglichkeiten verfügen.

Bildungskosten werden individualisiert, so daß
gleichberechtigte Teilhabe für immer weniger Gruppen
möglich wird. Das bedeutet: Das soziale Grundrecht auf
Bildung wird ausgehebelt. Mit genau diesen Effekten in
der Wirkung des Gesetzes haben wir es nun zu tun. Wer
über genügend finanzielle Mittel verfügt, ist nicht auf
den Staat angewiesen, wenn er sich weiterbilden will.
Eben jene, die staatliche Unterstützung brauchen, sollen
sich auf Grund völlig unzureichender Fördersätze auch
noch bei privaten Banken mit allen Risiken der Rück-
zahlung solcher Darlehen verschulden.

So ist es kaum verwunderlich, wenn zwischen den
Prognosen der alten Bundesregierung und der tatsächli-
chen Inanspruchnahme des Gesetzes eine erhebliche
Lücke klafft. Das ist eben nicht nur mit den vielzitierten
Anlaufschwierigkeiten, sondern vor allem mit Kon-
struktionsfehlern des Gesetzes insgesamt zu erklären.
Während des Gesetzgebungsverfahrens war die Bundes-
regierung davon ausgegangen, daß im Jahresdurch-
schnitt 90 000 förderungsfähige Teilnehmerinnen und
Teilnehmer in Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen zu er-
warten seien. Real kamen – die Zahl ist heute schon
einmal genannt worden – in den Jahren 1996 und 1997
nicht einmal 70 000 Personen zusammen. Auf die stolze
Feststellung im CDU/CSU-Antrag, daß in diesem Jahr
möglicherweise der 100 000. angehende Meister seinen
Bewilligungsbescheid erhält, möchte ich mit dem Hin-
weis antworten, daß wir uns bereits im Jahre 1999 be-
finden und diese Zahl nach den ursprünglichen Progno-
sen eigentlich schon 1997 erreicht sein sollte.

Ob sich das Meister-BAföG damit tatsächlich, wie im
Antrag formuliert, als wirksames Mittel erwiesen hat,
um Menschen den Weg zur Betriebsgründung zu er-
leichtern, ist wohl mehr als zweifelhaft. Leider liegt
auch dem Parlament der von der alten Bundesregierung
zum Herbst 1998 angekündigte Erfahrungsbericht nicht
vor. Der durchschnittliche Unterhaltsbeitrag von 1 009
DM, der 1996 gezahlt wurde und von dem 730 DM als
Darlehen gewährt wurden, wirkte offensichtlich weniger
motivierend als abschreckend auf potentielle Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer.

Noch deutlicher wird das Problem hinsichtlich der
Akzeptanz der Darlehensbestimmungen, des Frauenan-
teils und der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungszu-
schusses. 1996 lag der Frauenanteil bei 14,6 Prozent.
Lediglich 92 AFBG-Geförderte erhielten einen Zuschuß
zu den Kosten der Kinderbetreuung. Trotz dieser Zah-
len sah die damalige Bundesregierung hier keinen
Handlungsbedarf, da ja die Förderbedingungen angeb-
lich die Situation von Frauen durch die Einbeziehung
von Kinderbetreuungskosten ausreichend berücksichti-
gen. Im vorliegenden Antrag wird nun immerhin eine
Erhöhung auf 250 DM gefordert.

Abgesehen davon, daß die Antragstellerinnen und
Antragsteller alle nun geforderten Verbesserungen schon
lange hätten realisieren können, bleibt die gesetzliche
Regelung auf diesem Gebiet unterm Strich selbst mit
den im Antrag geforderten Verbesserungen ungenügend.

Berufliche Aufstiegsfortbildung ist der zentrale Dreh-
und Angelpunkt für eine tatsächliche Erhöhung der

Margareta Wolf (Frankfurt)







(B)



(A) (C)



(D)


Attraktivität beruflicher Bildung. Nur wenn sie in be-
zug auf Zugangs-, Berufs- und Karrierechancen gleich-
wertig neben dem Hochschulstudium steht, wird
Gleichwertigkeit vom leeren Versprechen zur Realität.
Die Verknüpfung mit dem BAföG hatte in diesem Zu-
sammenhang auch weniger mit dem Anspruch der
Gleichwertigkeit zu tun, als daß hier Türen zum Zins-
BAföG aufgestoßen werden sollten. Am Ende kam kei-
ne bessere Förderung der größeren Gruppen von Ler-
nenden und Studierenden heraus, sondern eine schlech-
tere Förderung für immer weniger Bedürftige. Gleich-
heit herrscht vor allem hinsichtlich des Risikos, sich für
eine Aus- oder Weiterbildung ordentlich zu verschulden.

Für uns dagegen muß staatliche Förderung von Aus-
und Weiterbildung zuerst und vor allem zum Ausgleich
von Startunterschieden und zum Abbau von sozialen
Hürden beitragen.


(Beifall bei der PDS)

Das tut dieses Gesetz auf keinen Fall. Wir brauchen eine
sozialstaatlich und auf Chancengleichheit ausgerichtete
Bildungsfinanzierung, und zwar in allen Bildungsberei-
chen. Darüber sollten wir uns in den einzelnen Aus-
schüssen und hier im Parlament Klarheit verschaffen.
Dann bekommen wir auch Ergebnisse, die all diesen
Bedingungen allumfassend gerecht werden.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403007300
Für die CDU/CSU-
Fraktion spricht die Kollegin Ilse Aigner.


Ilse Aigner (CSU):
Rede ID: ID1403007400
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund
70 Prozent aller Beschäftigten werden auch in Zukunft
eine praxisnahe, in beruflicher Erst- und Weiterbildung
erworbene berufliche Qualifikation benötigen. Gerade
die berufliche Aus- und Weiterbildung wird damit mehr
denn je zu einer wesentlichen Zukunftsaufgabe; ich
glaube, da sind wir uns alle einig. Die berufliche Quali-
fikation ist in hohem Maße ausschlaggebend für die
Qualität eines Wirtschaftsstandortes, für die Chancen im
Wettbewerb auf dem Weltmarkt und die Anziehungs-
kraft für Investoren. Berufliche Qualifikation muß von
uns noch deutlicher als Standortvorteil erkannt werden.
Dieser Standortvorteil muß gesichert und ausgebaut
werden.

Angesichts des rascheren Technologiewandels und
des internationalen Wettbewerbs um Standorte und
Marktanteile können wir uns hier keine Versäumnisse
leisten. Der sich abzeichnende Mangel an qualifizierten
Betriebsführern bedroht den reibungslosen Generatio-
nenwechsel. Es ist schon ausführlich darauf hingewiesen
worden.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz,
AFBG, besser unter Meister-BAföG bekannt, wurde in
der letzten Legislaturperiode von der damaligen Regie-
rung ein wirksames Mittel geschaffen,


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


um jungen, begabten Menschen den Weg in die Selb-
ständigkeit zu eröffnen und Betriebsgründungen zu er-
leichtern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Bedauerlicherweise wurden die Mittel in diesem Haus-
haltsentwurf um 40 Prozent gekürzt; wir haben die Zahl
jetzt schon mehrfach gehört. Herr Staatssekretär Caten-
husen, wenn Sie erkannt haben, daß die Mittel nicht
ausgeschöpft werden, vielleicht auch weil Mängel im
bisherigen Entwurf sind, dann hätten Sie eigentlich
schon Zeit gehabt, dies gemeinsam mit der generellen
BAföG-Novelle in Angriff zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Werner Lensing [CDU/CSU]: Das wäre ein moralisches Muß gewesen!)


Es gäbe ein paar Punkte, die Sie durchaus hätten auf-
greifen können. Ich begrüße es, wenn Sie jetzt im Ver-
fahren, auch ohne Gesetzentwurf, einiges erleichtern
wollen. Aber das kann keine Entschuldigung dafür sein,
daß man, weil Mängel bestehen, die Mittel zurückführt
und damit ein vollkommen falsches Signal Richtung
Mittelstand sendet.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ernst Schwanhold [SPD]: Völlig unverantwortlich!)


Weil wir dies erkannt haben, haben wir von der
CDU/CSU diesen Antrag eingebracht, um durch die
Aufwertung des AFBG ein deutliches Zeichen in Rich-
tung Mittelstand zu setzen. Mit einer Verbesserung des
Meister-BAföG würde sich die Zahl der Fortbildungs-
teilnehmer deutlich erhöhen, was wir alle hoffen. Damit
würde die so dringend benötigte unternehmerische
Gründungswelle in unserem Land deutlich beschleunigt
werden.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, daß der
heute besprochene Antrag meiner Ansicht nach noch ein
Stück weitergehen könnte. Ich werde deshalb versuchen,
einen Ergänzungsantrag einzubringen, und zwar in zwei
Richtungen.

Zwei Beispiele. Hinsichtlich der angestrebten förder-
rechtlichen Gleichstellung von Studium und Auf-
stiegsfortbildung sollte meiner Meinung nach der Bei-
trag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs den Teilneh-
mern dieser Maßnahme auch in Teilzeitform gewährt
werden, was bisher noch nicht der Fall ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß ein

Großteil der Teilnehmer die Maßnahmen in Teilzeit-
form durchlaufen. Dies gilt insbesondere für Maßnah-
men der IHK. Diese Teilnehmer erzielen aber nicht not-
wendigerweise ein eigenes Einkommen, aus dem sie ih-
ren Lebensunterhalt bestreiten können. Gerade für fami-
liär Gebundene, die auf Grund der finanziellen Situation
der Familie auf Nebeneinkünfte angewiesen sind, wird
eine Fortbildung in Teilzeitform attraktiv, wenn sie
Fortbildung und Familie verbinden können und dabei
der Lebensunterhalt gesichert ist.

Maritta Böttcher






(A) (C)



(B) (D)


Außerdem bin ich der Ansicht – in diesem Punkt muß
ich der PDS zustimmen, was mir, ehrlicherweise gesagt,
nicht ganz leicht fällt –,


(Zuruf von der SPD: Vorsicht! Vorsicht!)

daß die Lehrgangs-, Prüfungs- und Meisterstückkosten
bei der Vollzeitförderung, aber auch natürlich bei der
Teilzeitförderung vollkommen übernommen werden
sollten. Warum bin ich dieser Ansicht? Nachdem in der
universitären Ausbildung sowohl das Studium als auch
die Prüfungen kostenlos sind, würde diese Maßnahme zu
einer wirklichen Gleichstellung von akademischer und
beruflicher Bildung in diesem Bereich führen. Auch die
Chancengleichheit zwischen denen, die einen beruflichen
Weg beschreiten, und denen, die eine akademische Aus-
bildung durchlaufen, würde sichergestellt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])


Das heißt nicht zuletzt: Wichtige Aufgabe einer zu-
kunftsgerichteten Bildungspolitik muß auch sein, darauf
hinzuweisen, daß Abitur und Studium nicht unbedingt
der alleinseligmachende Königsweg sind. Das Meister-
BAföG kann dazu beitragen, die Attraktivität der
nichtakademischen Laufbahn gegenüber der akademi-
schen Laufbahn zu steigern.

Ich möchte dazu noch einen Punkt anschließen. Die
Förderung sollte nicht nur diejenigen betreffen, die sich
selbständig machen. Sie ist auch für diejenigen wichtig,
die sich innerhalb ihres Berufes weiterqualifizieren
wollen. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen: Tech-
nikerlaufbahn, Aufstieg innerhalb des abhängigen Be-
schäftigungsverhältnisses.

Solange viele meinen, nur mit dem Abitur wirklich
etwas werden zu können, darf es uns nicht wundern,
wenn in manchen Ländern die Gymnasien schon kurz
davor sind, die meisten Schülerzahlen zu tragen und
damit zur eigentlichen Hauptschule zu werden. Dies
führt übrigens nicht unbedingt zu einer Qualitätssteige-
rung an den Hochschulen, insbesondere nicht im inter-
nationalen Vergleich.

Die Förderung und der Ausbau des Meister-BAföG
muß auch zukünftig ein zentrales Anliegen dieser Regie-
rung sein. Wir brauchen in unseren Unternehmen Men-
schen, die für Neues aufgeschlossen sind, zukunftsori-
entiert handeln und dadurch im Ergebnis Unternehmen
auf Erfolgskurs halten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die an unseren Meister- und Technikerschulen gebo-

tene Qualität setzt Maßstäbe; das Leistungsniveau ist
anerkannt hoch. An dieser Stelle muß ich leider einen
kleinen Seitenhieb in Richtung des Herrn Bundeskanz-
lers loswerden. Mich hat sehr geärgert, daß er sich als
Model zur Verfügung gestellt hat und dann die deutsche
Textilwirtschaft verunglimpft hat, indem er sagte, nur
die italienischen Maßanzüge würden passen. Das ist
eine Beleidigung des deutschen Handwerks und insbe-
sondere der deutschen Textilindustrie.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Werner Lensing [CDU/CSU]: Typisch! – Zurufe von der SPD: Oh!)


Zurück zur Förderung von Absolventen von beruf-
lichen Aufstiegslehrgängen. Die Bayerische Staatsregie-
rung hat einer ihrer Grundaussagen – „Leistung muß
sich lohnen“ – auch Taten folgen lassen. Ich möchte ein
Beispiel anführen: Der Freistaat Bayern hat für die
besten 30 Prozent der Absolventen von Meister-, Tech-
niker- und sonstigen vergleichbaren Ausbildungslehr-
gängen einen Meisterpreis mit Prämien zwischen 1 000
DM und 3000 DM ausgelobt. Damit wurde in diesem
Bereich ein wichtiges Zeichen gesetzt. Seit 1995 wurden
knapp 30 Millionen DM als Prämie für den Meisterpreis
ausbezahlt. Dies könnte auch auf Bundesebene ein gutes
Beispiel sein, dem Sie gern folgen können.

Ich appelliere an Sie, den Antrag zum Ausbau der
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu un-
terstützen. Das Aufstiegsfortbildungsgesetz ist ein Bei-
trag, den Fachkräftenachwuchs vor allem der mittelstän-
dischen Wirtschaft zu sichern und die Anzahl der Fach-
kräfte zu erhöhen.

Die Wirtschaft muß auch durch Qualität der Ausbil-
dung im Lande gehalten werden. Das vordergründig
Billigste ist nicht unbedingt immer das Kostengünstig-
ste. Deutsche Qualitätsarbeit ist im In- und Ausland stets
honoriert worden. Hier müssen wir weiter am Ball blei-
ben.

Längst sind die Zeiten vorüber, wo man Bildung bzw.
Ausbildung im Gegensatz zu den sogenannten harten
Standortfaktoren eher gering einschätzte. Wir müssen
deshalb alle Anstrengungen unternehmen, um durch eine
zukunftsgerichtete Bildungspolitik den Fachkräftenach-
wuchs für unser Land zu sichern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403007500
Für die SPD-
Fraktion hat der Kollege Heinz Schmitt das Wort.


Heinz Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1403007600
Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute
einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung
der Aufstiegsfortbildung, der zeigt, daß unsere Argu-
mente in dem einen oder anderen Fall auch bei der Op-
position auf fruchtbaren Boden fallen können.


(Beifall bei der SPD – Werner Lensing [CDU/CSU]: Aber Sie machen es wieder kaputt! Sie müssen doch zustimmen!)


– Herr Lensing, Sie kommen gleich dran.
Wir können Ihrem Antrag zum bestehenden Auf-

stiegsfortbildungsförderungsgesetz – schon der Name ist
eigentlich eine Zumutung –


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Aber nicht für jeden!)


– ich komme gleich zu Ihnen – in vielen Punkten durch-
aus zustimmen. Natürlich will die Bundesregierung,
natürlich wollen wir, die SPD-Fraktion, daß unterneh-

Ilse Aigner






(B)



(A) (C)



(D)


merisch denkenden und handelnden Menschen der Weg
in die Selbständigkeit geebnet wird. Natürlich wollen
wir, daß genügend gute Fachkräfte ausgebildet werden,
zum Beispiel um die über 700 000 anstehenden Be-
triebsübergaben bewerkstelligen zu können. Natürlich
wollen wir, daß junge Frauen und Männer lernen, einen
Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden, und sich
umfassende fachliche, betriebswirtschaftliche und recht-
liche Kenntnisse aneignen können. Und: Natürlich wol-
len wir, daß die duale Ausbildung in der Meisterprüfung
ihre Weiterqualifizierung erfahren kann. Wir brauchen
also auch in Zukunft den sogenannten großen Befähi-
gungsnachweis.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es ist aber auch richtig, daß das Gesetz zur Förderung

der Aufstiegsfortbildung noch ein Werk der alten Bun-
desregierung ist.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Und es ist nicht das schlechteste!)


Die Kollegin Aigner hat gerade gesagt, daß wir, wenn
wir Mängel erkannt haben, auch diese – in der kurzen
Zeit – hätten angehen können. Ich kann Ihnen sagen,
Frau Aigner: Wir haben in diesen ersten 120 Tagen
schon einiges von dem gerichtet, was Sie uns hinterlas-
sen haben.


(Beifall bei der SPD – Werner Lensing [CDU/CSU]: Das ist wahr! – Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/CSU]: Angerichtet!)


Lassen Sie uns noch etwas Arbeit für die nächsten über
1 000 Tage übrig!

Mit Ihrem Antrag bestätigen Sie: Das AFBG ist eben
nicht die Erfolgsstory, wie Sie und der ehemalige Bun-
desbildungsminister vor zwei Jahren verkündet haben.
Das wird durch die Zahlen, die mittlerweile vorliegen,
belegt. Der Mittelabfluß für Fördermaßnahmen nach
dem AFBG lag in den letzten drei Jahren, nach Inkraft-
treten des Gesetzes, grundsätzlich, und zwar beträcht-
lich, unter den jeweiligen Haushaltsansätzen. Darauf ha-
ben wir reagiert. Deshalb haben wir für 1999 einen rea-
litätsnahen Haushaltsansatz vorgesehen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine kurze Bemer-
kung zum Kollegen Werner Lensing. Herr Lensing, Sie
haben im „Deutschen Handwerksblatt“ vom 18. März
gesagt, die Kürzung des Meister-BAföG sei eine Tat der
Bundesregierung. Diese Aussage ist – ich sage es einmal
kollegial – zumindest irreführend. Sie haben vorhin von
Wahrheit und Moral gesprochen; Sie standen hier wie
ein regelrechter Wahrheitsapostel.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Ja, als CDUMann!)


Sie wissen es aber besser. Sie wissen, daß den Leistun-
gen des AFBG ein Rechtsanspruch zugrunde liegt. Sie
wissen, daß jeder/jede nach dem Gesetz förderungsfähi-
ge Antragsteller/Antragstellerin auch in Zukunft unein-
geschränkt die Leistungen erhalten wird. Wenn Sie und
Ihre Parteifreunde in der Öffentlichkeit solche Fehlin-
formationen verbreiten, dann verunsichern Sie angehen-

de Jungmeister und Fachkräfte erst recht. Dies ist das
genaue Gegenteil von Motivation.


(Beifall bei der SPD)

Eigentlich können Sie sich Ihren Antrag sparen, wenn
Sie in der Öffentlichkeit mit einer solchen Polemik ope-
rieren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das AFBG hat Mängel; diese haben wir schon vor

drei Jahren immer wieder moniert. Es ist ein Reparatur-
gesetz. Es wurde verabschiedet, nachdem Sie gesehen
haben, was Sie mit der Abschaffung der alten Aufstiegs-
förderung angerichtet haben. Hinzu kam das Tempo, der
Zeitdruck, unter dem das Gesetz damals zustande kam.
Wir brauchen daher keine Schauanträge und keine
Schnellschüsse, sondern eine Reform der Aufstiegs-
förderung.


(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen eine Reform der Aufstiegsförderung,

die gründlich durchdacht und attraktiv sein muß. Wir
müssen auf die geänderte Lebenssituation der jungen
Meisterinnen und Meister eingehen. Wir müssen die ge-
änderten Berufsfelder berücksichtigen. Wir müssen auch
die gesamte Veränderung der wirtschaftlichen Lage
beachten. All dies gilt es zu berücksichtigen. Es nützt
deshalb nichts, wenn wir jetzt nur punktuell nachbes-
sern.

Das ist auch der Grund dafür, daß wir Ihren Antrag
heute leichten Herzens ablehnen werden.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das spricht nicht für Sie!)


Die Bundesregierung wird im Laufe der Legislatur-
periode eine Neuregelung vorlegen. Ich lade Sie, liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen, herzlich ein, in Zukunft
konstruktiv und kooperativ an diesem wichtigen Vorha-
ben mitzuarbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Ernst Schwanhold [SPD]: Das überfordert die!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403007700
Das Wort für die
F.D.P.-Fraktion hat der Kollege Walter Hirche.


Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1403007800
Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Immerhin hat diese Debatte ergeben,
daß es verbal Gemeinsamkeiten gibt, mehr Aufstiegs-
fortbildung und mehr Selbständigkeit zu ermöglichen.
Ich halte aber daran fest, daß es in der Sache in etlichen
Punkten erhebliche Unterschiede gibt.

Für die F.D.P. stelle ich fest:
Erstens. Wir sind der Meinung, daß sich das Meister-

BAföG trotz der Zahlen, über die man nicht diskutieren
kann, bewährt hat und eine Grundlage bildet, auf der
man weiter aufbauen kann. Deswegen haben wir den
von der CDU/CSU eingebrachten Antrag begrüßt und
halten ihn für richtig.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Heinz Schmitt (Berg)







(A) (C)



(B) (D)


Man muß das Meister-BAföG in Richtung Gleichwer-
tigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung und Förde-
rung weiterentwickeln. Vielleicht könnten wir darüber
Einigkeit erzielen.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das ist schon schwieriger!)


Zweitens. Ich sage – gerade im Anschluß an das, was
Frau Wolf und soeben auch der Kollege Schmitt gesagt
haben – dazu: Wir sind der Auffassung, daß sich die
Qualifikationsmuster im Handwerk bewährt haben
und daß man an eine Änderung nicht in Form einer
plumpen Nivellierung herangehen und sagen kann: Weil
das in der Industrie anders geregelt ist, tun wir das jetzt
im Handwerk genauso. Es sollte vielmehr am großen
Befähigungsnachweis festgehalten werden.


(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Machen wir ja auch!)


Gewisse Flexibilitäten sind möglich. Herr Schwanhold,
dazu hat es in der letzten Legislaturperiode einen Kom-
promiß gegeben.

Auch für uns ist das nicht einfach. Die Gewerbefrei-
heit ist ein sehr hohes Gut. Aber wenn ich sehe, daß im
Handwerk die Zahl der Insolvenzen nur halb so hoch ist
wie in der übrigen Wirtschaft, dann bedeutet das, daß
ich, wenn der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplät-
zen an erster Stelle stehen sollen, eine Güterabwägung
vornehmen muß. Daher ist an der Meisterprüfung fest-
zuhalten. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, daß sie als
Qualitätsmerkmal erhalten bleibt.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Drittens. Frau Wolf, einen von Ihnen aufgeführten

Punkt nehme ich durchaus positiv auf. Sie haben gesagt:
Die vorhandenen Mängel betreffen nicht nur das Thema
Meister-BAföG. Da sind wir uns einig. Aber Sie haben
einen der wichtigsten Punkte vergessen. Wenn Sie die
steuerlichen Rahmenbedingungen für Selbständige in
der Weise, wie Sie das getan haben, von einem Tag auf
den anderen dramatisch verschlechtern, dann können Sie
nicht erwarten, daß das ein Signal für mehr Selbständig-
keit ist.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Wenn mit der Änderung des Einkommensteuergeset-

zes von heute auf morgen die außerordentlichen
Einkünfte bei der Betriebsübergabe oder -abgabe vom
halben auf den vollen Steuersatz erhöht werden, dann
bedeutet das, wie es das „Handelsblatt“ richtig geschrie-
ben hat, daß die selbständigen Handwerker ein Viertel
ihres Betriebsvermögens von einem auf den anderen Tag
verlieren. Das ist staatliche Willkür. Das ist ein solcher
Faustschlag gegen die Selbständigkeit, wie man sich das
nicht vorstellen kann.

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang – wir
werden noch an anderen Tagen Gelegenheit haben, dar-
über zu sprechen –: Das, was Sie in puncto Scheinselb-
ständigkeit getan haben, haben Sie – das will ich Ihnen
unterstellen – auf Grund Ihres Hintergrundes durchaus
gut gemeint. Ich weise Sie aber darauf hin: Mit den Re-
gelungen, die Sie getroffen haben, verhindern Sie in

vielen Fällen Existenzgründungen und mehr Selbstän-
digkeit in unserer Gesellschaft. Deswegen sind all die
Maßnahmen, die ich unter Punkt 3 angesprochen habe,
geeignet, die Selbständigkeit in Deutschland zu behin-
dern und zu weniger Aufstiegsfortbildung zu führen.

Das sollten Sie sich einmal durch den Kopf gehen
lassen. Dann könnten wir, wenn Sie Ihre Maßnahmen
korrigieren würden, von der verbalen Übereinstimmung
zu einer tatsächlichen kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403007900
Das Wort für die
SPD hat der Kollege Christian Lange.


Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1403008000
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hirche,
zurück zum AFBG. Liebe Kolleginnen und Kollegen
von der CDU/CSU-Fraktion, warum stellen Sie eigent-
lich diesen Antrag?


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Sie sind der einzige, der das nicht begreift!)


Er hat einen Vorläufer. Bei den Haushaltsberatungen im
Wirtschaftsausschuß stellten Sie einen Antrag auf Mit-
telerhöhungen, obwohl im vergangenen Jahr kein voll-
ständiger Abfluß stattgefunden hat.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Wir haben neue Programme!)


Ich bin der Meinung: Bevor wir über eine Erhöhung des
Haushaltsansatzes nachdenken – das war ja das Ziel
Ihres Antrages –, sollte man hinterfragen, weshalb die
bereitgestellten Mittel von insgesamt 166,66 Millionen
DM für 1998 nur zu zirka einem Drittel ausgeschöpft
worden sind. Anderenfalls würde weiterhin ein wichti-
ges Potential zur Förderung von Existenzgründungen
verschenkt – und das will niemand.

Sie wollten aber wohl mit diesem Haushaltsantrag bei
den Handwerkskammern Eindruck schinden.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das machen wir doch sowieso, automatisch!)


Doch diese wissen – jetzt hören Sie mir einmal genau
zu –, wo die wirklichen Probleme liegen. Sie brauchen
sich da keine Hoffnungen zu machen. Hanns-Eberhard
Schleyer, Generalsekretär des ZDH, klagte gegenüber
dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 23. März denn auch
nicht über den Etatansatz; er bekennt vielmehr: Es stört
mich, daß unsere Leute es so wenig in Anspruch nehmen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Da hat er recht!)


Irgendwann, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
CDU/CSU, haben Ihnen dann wohl die Handwerks-
kammern gesagt, daß das der falsche Ansatz ist, und
jetzt sind Sie umgeschwenkt.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Wir haben den Antrag vor dem 23. März gestellt!)


Walter Hirche






(B)



(A) (C)



(D)


Jetzt machen Sie plötzlich Vorschläge, wie die Mittel
besser genutzt werden können. Gut, ein bißchen spät,
aber immerhin.

Wir alle wissen doch: Über 3 Millionen kleine und
mittlere Unternehmen sind die Basis der deutschen
Wirtschaft; sie stellen rund 70 Prozent der Arbeitsplätze
und 80 Prozent der Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Dafür gilt ihnen zunächst einmal unser herzlicher Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der Abg. Margareta Wolf [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Einen besonderen Stellenwert in der neuen Mittel-
standspolitik in der 14. Legislaturperiode nimmt deshalb
die Förderung der Existenzgründungen ein. Das
Handwerk hat einen hohen Bedarf an Unternehmerper-
sönlichkeiten, die entweder eine eigene Existenz grün-
den oder die einen bereits bestehenden Handwerksbe-
trieb übernehmen wollen. Die Übernahmeproblematik
ist angesichts der hohen Zahl von Betriebsinhabern, die
in den nächsten fünf bis zehn Jahren aus Altersgründen
einen Nachfolger suchen, besonders drängend. Wenn
kein geeigneter Nachfolger gefunden wird, besteht be-
sonders bei kleinen Betrieben die Gefahr, daß sie aufge-
geben werden. Damit verbunden wäre der Verlust von
Arbeitsplätzen.

Es ist ebenfalls eine Tatsache, daß jeder Existenz-
gründer in der Regel zwei bis drei neue Arbeitsplätze
schafft. Daher ist die Förderung von Existenzgründun-
gen gleichzeitig eine sehr wirksame Maßnahme zur Be-
kämpfung der Arbeitslosigkeit.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Sagen wir doch immer!)


Wir haben diesen wichtigen Aspekt deshalb in unsere
Koalitionsvereinbarung aufgenommen und die Bedeu-
tung des Mittelstandes, insbesondere des Handwerks, im
Hinblick auf die Chancen für mehr Beschäftigung her-
vorgehoben. Dabei sind wir uns alle darin einig, daß die
geringe Gründungsdynamik in Deutschland Anlaß zur
Besorgnis ist. Der internationale Vergleich zeigt in der
Tat, daß mit Ausnahme von Dänemark die Selbständi-
genquote in den übrigen Staaten der Europäischen
Union teilweise wesentlich höher als in Deutschland ist.


(Zuruf des Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU])

– Herr Hinsken, hören Sie doch einmal zu.

Im Rahmen der Offensive der Bundesregierung für
mehr Selbständigkeit soll das BAföG in Zukunft ver-
stärkt zur Förderung von Privatinitiativen beitragen und
wirtschaftliche Entwicklungspotentiale zur Entfaltung
bringen. Dafür danken wir der Bundesregierung


(Widerspruch bei der CDU/CSU)

– jetzt hören Sie sich das einmal an –,


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Lohnt sich nicht!)

die damit nämlich der Motor für die Meisterausbildung
in Deutschland ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Welches sind nun die Erfahrungen, die wir in der
Vergangenheit gesammelt haben? Das AFBG trat am
1. Januar 1996 – das ist erwähnt worden – in Kraft,
nachdem Sie, die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P.,
Anfang der 90er Jahre das Meister-BAföG aus dem
AFG komplett gestrichen hatten. Sie wollten nämlich
auf Kosten der Meister in Deutschland sparen. Das ver-
schweigen Sie sehr gern an dieser Stelle.


(Beifall bei der SPD)

Ich sage Ihnen auch, woher ich das weiß; denn auch

ich hatte ein Leben vor dem Parlament, Herr Hinsken,
und war für die Rechtsaufsicht der Maßnahmen zum
Meister-BAföG in Baden-Württemberg zuständig.

Weil es sich um die Anlaufphase handelte, wurden
die Mittel im ersten Jahr, 1996, in geringerem Umfang
als erwartet in Anspruch genommen. 1997 stiegen die
Antragszahlen deutlich; 1998 beliefen sich die Bundes-
leistungen auf 56,2 Millionen DM. Das Fördervolumen
blieb damit erheblich hinter den Erwartungen zurück.
Denn das Bundeswirtschaftsministerium stellte Mittel in
Höhe von 66,6 Millionen DM bereit; zusätzliche Mittel
für das Meister-BAföG in Höhe von 100 Millionen ka-
men vom BMBF. Damit wurde nur rund ein Drittel der
insgesamt bereitgestellten Mittel ausgeschöpft. Aus die-
sem Grunde wurde der Haushaltsansatz für das Meister-
BAföG erstmals nur noch im Einzelplan 09 aufgenom-
men und auf 100 Millionen DM reduziert.

Ihre Unterstellung allerdings, mit dieser Maßnahme
werde das Meister-BAföG eingeschränkt, ist ganz be-
sonders bösartig.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das werden Sie noch merken!)


Der Rechtsanspruch auf Förderung – ich wiederhole
es – bleibt bestehen und ist durch den Mittelansatz aus-
reichend gedeckt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich sage Ihnen: Wegen der Haushaltsausstattung
wurde und wird kein Meisteranwärter abgewiesen; denn
das wäre rechtswidrig. Das wissen Sie auch. Also be-
haupten Sie bitte nichts Gegenteiliges.


(Beifall bei der SPD)

Das Problem liegt ganz woanders. Als einer der Kon-

struktionsfehler ist die starke Orientierung am Studen-
ten-BAföG zu nennen. Das müssen wir jetzt ausbügeln.
Eine bessere Akzeptanz des Meister-BAföGs könnte
beispielsweise erreicht werden, indem die Freibeträge
bei der Anrechnung des Einkommens erhöht werden.
Die Betroffenen sind meist älter, haben häufig schon
Familie und bereits Vermögen aufgebaut, so daß die
Übertragung der Regelungen aus dem Studenten-BAföG
nicht sinnvoll ist. Die niedrigen Freibeträge verhalten
sich zu dem eigentlichen Ziel der Förderung von Exi-
stenzgründungen konträr, wenn gleichermaßen – bei-
spielsweise für die Gründung eines Unternehmens – von
den Banken relativ hohe Eigenmittel verlangt werden.
Deshalb gibt es Überlegungen, das Vermögen, das für
die Existenzgründung angespart wird – natürlich bei ent-

Christian Lange (Backnang)







(A) (C)



(B) (D)


sprechendem Nachweis –, nicht in die Anrechnung für
die Förderung nach dem AFBG einzubeziehen.


(Ilse Aigner [CDU/CSU]: Dann können Sie ja zustimmen!)


Vor allem aber ist notwendig, das Antrags- und Be-
willigungsverfahren zu vereinfachen. Daß ausgerechnet
Sie, Frau Pieper von der F.D.P., die Sie mit ursächlich
für den Antragswust der vergangenen Jahre waren,


(Cornelia Pieper [F.D.P.]: Falsch!)

hier eine entsprechende Vereinfachung verlangen, finde
ich schon ganz besonders bemerkenswert.


(Beifall bei der SPD)

Die Bundesregierung – so auch Herr Staatssekretär

Catenhusen – hat wiederholt angekündigt, die Akzep-
tanz des Programms zu erhöhen. Was soll dann also
noch Ihr Antrag? Haben Sie keine Geduld, oder geht es
Ihnen nur darum, auf billige Art und Weise bei den
Handwerkskammern hausieren zu gehen? Die Bundes-
regierung und die sie tragenden Fraktionen jedenfalls
werden eine ordentliche Akzeptanzverbesserung auf den
Weg bringen, gemeinsam mit dem betroffenen Hand-
werk, und damit die Mängel des AFBG, die Mängel
Ihrer Regierungszeit, bereinigen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1403008100
Das Wort für die
CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Karl-Heinz Scher-
hag.


Karl-Heinz Scherhag (CDU):
Rede ID: ID1403008200
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lange,
hier spricht der Präsident der Handwerkskammer
Koblenz. Ich werde nachher im Laufe meiner Ausfüh-
rungen noch darauf zu sprechen kommen. Das, was Sie
über die Aussage von Herrn Schleyer gesagt haben, ist
ja nur die halbe Wahrheit. Herr Schleyer hat zwar be-
dauert, daß die Mittel nicht in dem Maße, wie er sich das
vorgestellt hat, abgeflossen sind, aber er hat gleichzeitig
die Erweiterungen gefordert, die die CDU/CSU jetzt in
ihrem Antrag vorstellt, wobei Sie um Zustimmung ge-
beten werden.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ernst Schwanhold [SPD]: Wir wissen ja, daß Herr Schleyer Mitglied der CDU ist! Das ist keine Frage!)


Denn im Grunde weiß das Handwerk genau, was fehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von

der alten Bundesregierung verabschiedete Aufstiegs-
fortbildungsförderungsgesetz war der richtige Weg, um
zur Unterstützung der beruflichen Qualifikation zu-
künftiger Meister eine finanzielle Hilfe zu geben, Exi-
stenzgründungen zu erleichtern und damit Vorausset-
zungen für Betriebsübernahmen zu schaffen. Auch
hat das Gesetz erstmals seit Bestehen der Bundesrepu-
blik einen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstüt-

zung beruflicher Aufstiegsförderung festgeschrieben.
Das ist richtig, Herr Lange. Nach nunmehr drei Jahren
ist der richtige Zeitpunkt gekommen, die Erfahrungen
mit Förderprogrammen zu analysieren und entspre-
chend zu erweitern.

Es ist zwar richtig, daß die im Haushalt jährlich vor-
gesehenen Mittel bisher nicht voll ausgeschöpft wurden.
Doch falsch ist, wenn die neue Bundesregierung den
Schluß zieht, die Mittel um 40 Prozent zu kürzen,


(Heinz Schmitt [Berg] [SPD]: Der hat es immer noch nicht kapiert!)


ohne die Gründe für die Nichtausschöpfung zu ermit-
teln. Verwunderlich für mich ist dies insbesondere vor
dem Hintergrund der Tatsache, daß diese Regierung an-
getreten ist, besondere Priorität darauf zu legen, den
Abbau der Arbeitslosigkeit zu bewirken. Mit der Kür-
zung wird doch genau das Gegenteil erreicht,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

weil wir mehr selbständige Meister brauchen und des-
halb mehr Hilfe gegeben werden muß. Ich hätte von die-
ser Regierung erwartet, daß sie dem Parlament den
längst fälligen Erfahrungsbericht vorlegt und daraus
die entsprechenden Konsequenzen zieht.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Statt dessen wurde der Erfahrungsbericht nach meiner
Information – ich habe eine sehr gute aus dem Ministe-
rium – zwischen dem Bildungs- und dem Wirtschafts-
ministerium hin- und hergeschoben, ohne daß er bisher
dem Kabinett oder dem Parlament zur weiteren Bera-
tung vorgelegt wurde.


(Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

Ich hoffe nicht, daß hinter dieser Handhabung eine
wohlüberlegte Taktik der Regierung steht, den großen
Befähigungsnachweis zu unterlaufen, um damit die
Meisterprüfung auf Dauer einzufrieren, wie es im
Koalitionsvertrag beschrieben wird. Dort heißt es näm-
lich, der Meisterbrief solle auch nach der Selbständig-
machung parallel erworben werden können. Meine Da-
men und Herren, wir alle wissen, daß dies für einen jun-
gen Unternehmer nicht möglich ist; er hat weder die
Mittel noch die Zeit dafür. Das heißt, das muß vorher
geschehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wenn dies so wäre, hätte die Kürzung der Mittel aus

Sicht der Regierung einen Sinn; denn dann würden in
der Tat noch weniger Anträge gestellt.

Die CDU/CSU hat mit ihrem Antrag wesentliche
Verbesserungen der Förderbedingungen vorgelegt, um
den Betroffenen mehr Anreiz für die Inanspruchnahme
zu bieten, weil sie aus der Praxis weiß, daß Veränderun-
gen des Gesetzes vorgenommen werden müssen. Hier
sind wir dem Handwerk, dem ZDH, und den Verbän-
den entgegengekommen. Ich möchte darauf verzichten,
die Punkte unseres Antrags im einzelnen darzustellen,
da dies meine Kolleginnen und Kollegen bereits getan
haben.

Christian Lange (Backnang)







(B)



(A) (C)



(D)


Als selbständiger Handwerksunternehmer und auch
als Träger eines Ehrenamts im Handwerk möchte ich die
Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen aus der Praxis ein paar
Beispiele zu nennen, die die Erweiterung des Anspruchs
rechtfertigen.

Eine repräsentative Umfrage der Handwerkskammer
Koblenz unter 1 500 Handwerksmeistern des Jahrganges
1996/97 hat ergeben, daß für 60 Prozent der Befragten
das Hauptmotiv für die Meisterprüfung die Gründung
oder Übernahme eines Betriebes, also die Selbständig-
keit im Handwerk, ist. Dabei ist zu bedenken, daß jede
Existenzgründung im Schnitt – hier wurde gesagt: drei –
zwischen drei und fünf neue Arbeitsplätze bringt, aber
auch Ausbildungsplätze, die immer wieder vergessen
werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Angesichts des bevorstehenden Generationswechsels im
Handwerk in den nächsten fünf Jahren, in denen minde-
stens 200 000 Betriebe vor einer Übergabe aus Alters-
gründen stehen, scheint mir dies ein gutes Ergebnis zu
sein.

Die restlichen 40 Prozent der Befragten geben zur
Nichtselbständigkeit folgende Gründe an: unternehmeri-
sches Risiko, fehlendes Eigenkapital. Trotzdem bin ich
der Meinung, daß bei einer Veränderung der Förder-
maßnahmen und mehr Hilfestellungen durch den Bund
und die Länder die Bereitschaft zur Selbständigkeit noch
erhöht werden kann; denn die Befragung hat auch ge-
zeigt, daß viele junge Meister die bisherige Förderpraxis
als nicht ausreichend ansehen.

Nachdem die neue Bundesregierung mit ihrer Wirt-
schafts- und Steuerpolitik das Risiko der unternehmeri-
schen Selbständigkeit noch erhöht hat, sind wir meiner
Meinung nach alle aufgerufen, die Bedenken der zu-
künftigen Jungunternehmer durch gute Rahmenbedin-
gungen zu zerstreuen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Die Hemmnisse bei der Gründung und Übernahme von
Betrieben müssen abgebaut werden. Unternehmergeist
und Gründermut dürfen nicht schon im Keim erstickt
werden. Wenn ein junger Mensch vor einem kaum zu
überblickenden Berg von Anträgen, Vorschriften und
Schulden steht, wird er kaum den Weg in die Selbstän-
digkeit suchen.


(Ernst Schwanhold [SPD]: Das ist das Ergebnis Ihrer Steuerpolitik!)


– Lieber Herr Schwanhold, das glauben Sie doch selbst
nicht.


(Zuruf von der SPD: Aber das ist doch so! Von wem stammt denn das Gesetz? Doch von Ihnen!)


Man muß jungen Leuten die Chance geben, auch mit ge-
ringen Mitteln Betriebe zu gründen. Sie sollten nicht
schon vor der Betriebsgründung das angesparte Eigen-
kapital belasten müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Ich selbst habe meine Unternehmertätigkeit in einer
Garage begonnen, was nach den heutigen Vorschriften
wahrscheinlich gar nicht mehr möglich wäre.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Weil kein Fenster drin ist!)


Wir müssen jungen Unternehmern realistische Chan-
cen bieten und sie mit der notwendigen Liquidität aus-
statten, damit die ersten schweren Jahre überstanden
werden.

Meine Damen und Herren, es zeigt sich jetzt vor
allem in den neuen Bundesländern, daß man Betriebe
nicht am Leben hält, wenn sie trotz guter Auftragslage
von Schulden und Abgaben aufgefressen und in den
Ruin getrieben werden. Das neue Steuerbelastungsge-
setz wird dies noch verstärken. Es ist falsch, daß die
neue Regierung von Entlastungen für kleine und mittel-
ständische Unternehmen von 5,5 Milliarden DM spricht,
obwohl sie weiß, daß dies eine Nullnummer ist.

Die Wirtschaftspolitik der neuen Regierung hinterläßt
für Unternehmer den Eindruck, als habe man ein altes
Folterinstrument der Wirtschaft aus dem Museum ge-
nommen. Jetzt beginnt man, die Daumenschrauben der
Belastung bis zur letzten Drehung fest anzuziehen. Dann
erfolgt der Aufschrei aus dem Unternehmen. Und was
macht man? – Man dreht zwei Umdrehungen zurück
und spricht von Entlastung. So kann man junge Unter-
nehmer und angehende Meister jedenfalls nicht davon
überzeugen, Risiken einzugehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wenn Sie mich jetzt fragen, was dies alles mit dem

Meister-BAföG zu tun hat, so entgegne ich Ihnen: Dies
alles sind Ursachen dafür, daß das Förderangebot auch
künftig nicht im erhofften Maße beansprucht wird. Nur
wenn der Staat attraktive Rahmenbedingungen setzt, ist
der Schritt in die Selbständigkeit erstrebenswert. Dann
wird er auch gegangen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dazu gehört aber zunächst, daß die bestehenden För-

derbedingungen attraktiver gestaltet werden. Der von
CDU und CSU vorgelegte Antrag bezweckt, daß junge
Menschen die wichtige Voraussetzung zur Unterneh-
mensgründung, den Meisterbrief, leichter erlangen
können. Der Meisterbrief ist ein Qualitätssiegel für die
ausgezeichnete Ausbildung in Deutschland sowie das
erstrebenswerte Sprungbrett in die Selbständigkeit.

Liebe Frau Wolf, Sie werden nicht bestreiten können:
Wenn Sie Ihre Vorschläge in Zukunft durchsetzen wol-
len, dann werden Sie niemanden haben, der diese Aus-
bildung durchführt. Sie werden ein neues System in
Deutschland brauchen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Kleine und mittlere Betriebe sind die besten Sozial-
partner. Deshalb enthält der Antrag der CDU/CSU-
Fraktion Verbesserungen bei den Förderbedingungen in
dieser Phase der Ausbildung.


(V o r s i t z : Vizepräsidentin Anke Fuchs)


Karl-Heinz Scherhag






(A) (C)



(B) (D)


Es ist doch zum Beispiel nicht einzusehen, warum
angehende Meister im Rahmen des Meister-BAföG
schlechtergestellt sind als Studenten. Deshalb muß der
Zuschußanteil der Förderbeträge auf 50 Prozent an-
gehoben werden, und die Dauer der Förderung muß
wie in der universitären Ausbildung bis zum Ablegen
der letzten Prüfung ausgeweitet werden.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das ist konsequent!)


Ebenso muß der Aspekt des verstärkten Anreizes für
eine Existenzgründung konsequenter in den Vorder-
grund gestellt werden, indem die Regelungen für den
Darlehenserlaß im Rahmen des Meister-BAföGs
freundlicher gestaltet werden. Demjenigen, der die Vor-
aussetzungen für den Erlaß erfüllt und erfolgreich ein
Unternehmen gegründet hat, sollten zwei Drittel des
Darlehens erlassen werden.

Meine Damen und Herren, wer Existenzgründungen
will, wer Arbeitsplätze schaffen will, wer Betriebsüber-
nahmen erleichtern will, der muß eine solide, über-
schaubare Wirtschafts- und Steuerpolitik machen. Die
CDU/CSU wird nicht hinnehmen, daß der Mittelstand
und das Handwerk der Lastesel dieser Nation werden.
Wir werden die Versprechungen der Koalition und ihre
Umsetzung verfolgen, im Interesse unserer Betriebe und
unseres Landes.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403008300
Das Wort hat nun als
letzter in dieser Debatte der Kollege Klaus Barthel,
SPD-Fraktion.


Klaus Barthel (SPD):
Rede ID: ID1403008400
Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für den Antrag,
den die Union heute hier gestellt hat, können wir eigent-
lich nur dankbar sein; denn er liefert zunächst nur eins,
nämlich die niederschmetternde Bilanz in puncto Unter-
nehmensgründungs- und Mittelstandspolitik der voraus-
gegangenen Regierung: 500 000 fehlende Betriebsleiter,
möglicherweise 300 000 fehlende Betriebsnachfolger in
diesem und im nächsten Jahr – und das, obwohl die Pro-
bleme seit Jahren bekannt sind, die Sie heute plötzlich
als etwas Neues entdecken.

Aber auch Ihr angeblich „wirksames Mittel“ – wie
Sie schreiben – des AFBG ist nur ein sehr bescheidenes
Pflänzchen in dieser alles andere als blühenden Land-
schaft. Selbst wenn man Ihre Zahlen, die für uns nicht
nachvollziehbar sind, zugrunde legt, fällt erst einmal
folgendes auf: Sie schreiben, 780 Millionen DM sind
ausgegeben worden, und es hat 100 000 Meisterinnen
und Meister gegeben. Wenn ich das einmal umrechne,
sind das sage und schreibe 7 800 DM pro Empfängerin
und Empfänger. Davon wird ein großer Teil, nämlich
fast 90 Prozent, als Darlehen gewährt. Da muß man
doch sagen: Das sind wirklich beeindruckende Beträge
für eine Fortbildung, die mindestens viele Monate, man-
che sogar bis zu drei Jahren dauern.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Das sagen wir ja auch!)


Das soll dann auch noch ein Beitrag zur Förderung
von Unternehmensgründungen sein! Dazu muß ich sa-
gen: In der Relation dazu sind doch „Peanuts“ Kokos-
nüsse. Es ist also kein Wunder, daß das gutgemeinte Ge-
setz, das wir damals mangels anderer Mehrheiten und
Durchsetzungsmöglichkeiten mitgetragen haben, bei
weitem nicht den Zuspruch gefunden hat, den Sie er-
wartet haben. Sie haben Jahr für Jahr Beträge in den
Haushalt geschrieben, für die es keine Nachfrage gab.
So wurden trotz einer Berechnungsgrundlage von
90 000 Teilnehmern im Jahr 1997 nur 50 000 gefördert.
Zuletzt dürfte gerade einmal ein Drittel der ohnehin
schon reduzierten Mittel abgerufen worden sein. Der
einzige Nutznießer dieses berufsbildungspolitischen
Papiertigermodells war Herr Waigel, der aus dieser
Sparschweinaktion am Jahresende jeweils dreistellige
Millionenbeträge zurückbekommen hat.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Aber er war vorher bereit, sie ausweisen zu lassen!)


In der Amtszeit der Regierung von Union und F.D.P.
waren diese Defizite von Anfang an bekannt – zum Bei-
spiel durch die Anhörung im Ausschuß, zum Beispiel
durch unsere Kleine Anfrage. Es gab keine Korrekturen,
dafür aber neue Füllmengen für die Sparschweine und
für die Selbstdarstellung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Einer der von Ihnen genannten Hauptzwecke des

AFBG, nämlich die Förderung beruflicher Selbständig-
keit, wurde erst recht bei weitem verfehlt. Ein Hinweis
darauf sind die wenigen Anträge auf Darlehenserlaß
nach erfolgter Unternehmensgründung. Man muß sich
das einmal vorstellen: Die Zahl dieser Anträge bewegt
sich im Vergleich zur Zahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an den Maßnahmen im Promillebereich.

Nach diesen äußerst bescheidenen Ergebnissen Ihrer
Aufstiegsfortbildungsförderung liest sich der heutige
Antrag der CDU/CSU wie ein hilfloser Versuch der
Bewältigung der eigenen Vergangenheit. Meister kön-
nen Sie damit nicht mehr werden, denn bekanntlich gilt:
Früh übt sich, wer ein Meister werden will!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Immerhin üben Sie jetzt wenigstens. Sie schlagen eine
ganze Reihe von Verbesserungen vor, über die zu reden
sich tatsächlich lohnt.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Jetzt wird er erstmalig objektiv!)


Ich denke an Erleichterungen bei Existenzgründungen,
Entbürokratisierung, Ausdehnung der Förderungs-
dauer auf die Prüfungsphase und Verbesserungen für
Frauen. Das alles bleibt aber insgesamt bruchstückhaft
und kann nicht heute im Schnellschuß behandelt werden.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Warum?)

Ich will Ihnen die vier Hauptgründe dafür nennen,

warum wir heute keine Entscheidung treffen wollen:
Erster Grund: Wir brauchen eine gründliche Analyse

und Auswertung der bisherigen Erfahrungen.

(Werner Lensing [CDU/CSU]: Haben wir ja geliefert!)


Karl-Heinz Scherhag






(B)



(A) (C)



(D)


Genau das haben Sie seinerzeit, als wir es gefordert ha-
ben – auch daran kann ich mich noch sehr gut erinnern –,
abgelehnt; in Ihrer Regierungszeit wurde so etwas nicht
geleistet. Wir haben gerade von Herrn Catenhusen ge-
hört, daß derzeit ein Bericht in Arbeit ist. Wir sollten
wenigstens diesen Bericht abwarten und können dann
über seine Ergebnisse diskutieren.

Zweiter Grund: Einige Elemente des AFBG beziehen
sich bekanntlich auf BAföG-Regelungen. Zum einen
hat sich das BAföG als zu bürokratisch herausgestellt,
und zum anderen hat es sich nicht immer als der Le-
benssituation der Menschen, um die es geht, angemessen
erwiesen. Elterliche Wohnung, Unterhaltsbedarf, Maß-
nahmebeiträge und Überschneidungsbereich Fachschu-
len sind ein paar Stichworte für diese Tatsache.

Wie wir heute vormittag gehört haben, steht eine
BAföG-Reform an. Deshalb macht es doch überhaupt
keinen Sinn, gesetzliche Regelungen jetzt losgelöst von
den Zielen und Ergebnissen dieser BAföG-Reform zu
ändern, die sich dann auf überholte Vorschriften und
Strukturen beziehen würden, so daß gleich wieder ein
Nachbesserungsbedarf entstünde.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dritter Grund: Wir halten es für erforderlich, das

Thema Aufstiegsfortbildung auch im Zusammenhang
mit der gesamten Weiterbildungsdiskussion zu sehen,
die bekanntlich den Schwerpunkt unserer Regierungs-
arbeit darstellt. Das Thema gehört auch in das „Bündnis
für Arbeit“. Dabei geht es aus meiner Sicht beispiels-
weise um Fragen wie Weiterbeschäftigung und Frei-
stellung. Da entsprechende Regelungen fehlen, können
viele den Schritt zu einer Weiterbildung oder zu einer
Aufstiegsfortbildung gar nicht riskieren. In diesem Zu-
sammenhang geht es auch um Lohnersatzleistungen;
demzufolge ergeben sich aus meiner Sicht Berührungs-
punkte zur Arbeitsmarktpolitik.

Vierter Grund – damit sind wir beim Geld –: Beim
Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union,
hört der Spaß bekanntlich auf – auch mit Ihnen. Sie
stellen heute wieder einmal einen wohlfeilen Antrag, der
etwas kostet, sagen aber nichts darüber, wo das Geld
herkommen soll. Aber das ist ja nicht alles. Sie verste-
hen sich doch zusammen mit der F.D.P. hier als Sprach-
rohr derjenigen, die auf Grund der Steuerschlupflöcher
auf den Milliarden sitzen, die Herr Waigel in den ver-
gangenen Jahren unter ganz wenigen reichlich verteilt
hat.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sie überschlagen sich jeden Tag mit maßlosen Steuer-
senkungsforderungen und schwätzen Betriebe und
Unternehmen ins Ausland, bloß weil wir ein bißchen ge-
rechtere Steuergesetze gemacht haben. Jeden Tag erhe-
ben Sie Forderungen nach neuen Geschenken an die
Wirtschaft.

Sie reden hier immer vom Mittelstand und vom
Handwerk – wenn Sie das dürfen, dann darf auch mein
Vorredner hier sprechen –, obwohl Sie im Grunde ge-
nommen ganz andere Interessen vertreten, nämlich die
Interessen der großen Steuersparer. Gleichzeitig stellen

Sie neue Programme auf, in deren Rahmen Sie von uns
neue Ausgaben fordern.

Ich schlage Ihnen vor: Wenn wir ernsthaft darüber re-
den wollen, dann sollten wir über den Gesamtzusammen-
hang reden. Alle fordern Aus- und Weiterbildung. Das
haben wir gerade erst heute wieder gehört. Auch die Un-
ternehmer- und Arbeitgeberverbände fordern dies. Die
Betriebe brauchen qualifiziertes Personal, also auch Mei-
sterinnen und Meister sowie Technikerinnen und Techni-
ker. Die Wirtschaft braucht Unternehmensgründer.

Deswegen erlaube ich mir heute zu fragen: Was tra-
gen die Arbeitgeber und Unternehmer sowie ihre Ver-
bände zur der von ihnen ständig geforderten Weiterbil-
dung bei, wenn denen gleichzeitig jede Mark Steuern
zuviel ist? Sie haben diesen Zusammenhang selbst the-
matisiert. Die Vertreter des DIHT haben in den Anhö-
rungen darauf hingewiesen, daß es auch um Freistel-
lungsregelungen und um die Entgeltfortzahlung bei der
Weiterbildung geht. Ich meine, man kann und muß mit
den Arbeitgebern über dieses Thema im „Bündnis für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ und im
Gesamtzusammenhang reden. Auch dorthin muß sich
Ihr heutiger Antrag richten.

Sie sehen also, wir verschließen uns den Anliegen
und den meisten Forderungen in der Tendenz nicht.
Aber wir sind der Meinung, daß diese Anliegen nicht
isoliert, sondern im richtigen Zusammenhang betrachtet
und auf eine solide Grundlage gestellt werden müssen,
also auf gut deutsch: gründliche Lösung statt Lensing-
Gericht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zum Schluß möchte ich sagen: Wenn Sie von der

Union sich heute einbilden, uns anzutreiben, dann kann
ich nur als Beispiel den jetzt beginnenden Frühling an-
führen: Es wächst und blüht, und ab und zu kann man
sehen, wie welkes Laub durch das, was wächst, nach
oben getragen wird. Sie unterscheiden sich von diesem
welken Laub nur durch Ihren Glauben, daß Sie es sind,
die die Dinge zum Wachsen bringen.


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Wir blühen!)

Sie glauben, weil Sie von den Kräften der Zukunft ge-
tragen werden, daß Sie es sind, die nach oben wachsen.
Aber es wird nicht lange dauern, bis das welke Laub
seinen Platz, wo es hingehört, findet. Außer Ihnen dürfte
es in der Republik kaum jemanden geben, der Ihrer
Verwechslung von Schein und Wirklichkeit aufsitzt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403008500
Ich schließe die
Aussprache und weise darauf hin, daß wir gleich zu
einigen Abstimmungen kommen.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage
auf Drucksache 14/541 an die in der Tagesordnung auf-
geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.

Klaus Barthel (Starnberg)







(A) (C)



(B) (D)


Wir kommen jetzt zu Überweisungen im vereinfach-
ten Verfahren. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16a
bis 16c sowie Zusatzpunkt 3 auf:
16a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-

gebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

(4. SGB XI – ÄndG)

– Drucksache 14/580 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend b)

gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 17. Januar 1995 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Unab-
hängigen Staat Papua-Neuguinea zur Vermei-
dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
mögen
– Drucksache 14/486 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuß

c) Beratung des Antrags der Präsidentin des Bun-
desrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das
Haushaltsjahr 1998
– Einzelplan 20 –
– Drucksache 14/498 –
Überweisungsvorschlag:
Haushaltsausschuß

ZP3 Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem No-
tenwechsel vom 29. April 1998 über die
Rechtsstellung der dänischen, griechischen,
italienischen, luxemburgischen, norwegischen,
portugiesischen, spanischen und türkischen
Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutsch-
land
– Drucksache 14/584 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Damit sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen jetzt zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17a auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen – Drucksache 14/343 – Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 14/654 – Berichterstattung: Abgeordnete Christine Lambrecht Dr. Susanne Tiemann Rainer Funke Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Dritte Beratung und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Jetzt bitte ich diejenigen, die dagegen sind, sich zu erheben. – Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie Bundesregierung Aufhebbare Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – – Drucksachen 14/188, 14/305 Nr. 2.1, 14/579 – Berichterstattung: Abgeordneter Erich G. Fritz Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Beschlußempfehlung ist damit angenommen. Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 17c bis 17f: c)


(Erste Beratung 21. Sitzung)


haltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unter-
richtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1998
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe

(Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes)

– Drucksachen 14/231, 14/305 Nr. 1.5, 14/475 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Antje-Marie Steen
Manfred Kolbe
Jürgen Koppelin
Dr. Christa Luft
Antje Hermenau

Vizepräsidentin Anke Fuchs






(B)



(A) (C)



(D)


d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haus-
haltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unter-
richtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1998
Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23
Kapitel 23 02 Titel 896 03 –
Bilaterale Technische Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern –
– Drucksachen 14/236, 14/305 Nr. 1.6, 14/476 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Antje Hermenau
Dr. Emil Schnell
Michael von Schmude
Jürgen Koppelin
Dr. Christa Luft

e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haus-
haltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unter-
richtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1998
Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel
25 02 Titel 642 01 – Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz
– Drucksachen 14/263, 14/305 Nr. 1.7, 14/477 –
Berichterstattung:
Abgeordente Dietrich Austermann
Dietmar Schütz (Oldenburg)

Matthias Berninger
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Christa Luft

f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haus-
haltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unter-
richtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1998
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe
bei Kapitel 17 10 Titel 681 01 (Erziehungsgeld)

– Drucksachen 14/210, 14/305 Nr. 1.4, 14/478 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Antje-Marie Steen
Antje Hermenau
Jürgen Koppelin
Dr. Christa Luft
Manfred Kolbe

Wer stimmt für diese Beschlußempfehlungen? – Ge-
genprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlußempfehlun-
gen sind angenommen.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 17g:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wahlprüfung, Im-
munität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) zu
der Unterrichtung durch das Europäische Parla-
ment

Entschließung des Europäischen Parlaments
zu dem Entwurf eines Statuts für die Abge-
ordneten des Europäischen Parlaments
– Drucksachen 14/342 Nr. 1.8, 14/575 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier
Joachim Hörster

Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Be-
schlußempfehlung ist damit angenommen.

Wir kommen jetzt zu den Beschlußempfehlungen
des Petitionsausschusses, zunächst zu Tagesordnungs-
punkt 17h:

Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 25 zu Petitionen
– Drucksache 14/558 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Sammelübersicht 25 ist bei wenigen
Enthaltungen angenommen worden.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 17i:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 26 zu Petitionen
– Drucksache 14/559 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 26 ist einstimmig
angenommen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17j:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 27 zu Petitionen
– Drucksache 14/560 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 27 ist bei einigen
Enthaltungen angenommen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17k:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 28 zu Petitionen
– Drucksache 14/561 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 28 ist bei einigen
Enthaltungen angenommen worden.


(Dr. Barbara Höll [PDS]: Bitte etwas genauer an diesem Punkt! Die gesamte Fraktion hat sich enthalten!)


– Diese Sammelübersicht ist bei geschlossener Enthal-
tung der PDS-Fraktion angenommen worden.

Vizepräsidentin Anke Fuchs






(A) (C)



(B) (D)


Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17l:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 29 zu Petitionen
– Drucksache 14/562 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 29 ist bei geschlossener
Ablehnung der PDS-Fraktion angenommen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17m:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 30 zu Petitionen
– Drucksache 14/563 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 30 ist bei Ableh-
nung der PDS-Fraktion angenommen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17n:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 32 zu Petitionen
– Drucksache 14/565 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 32 ist bei geschlos-
sener Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion angenommen
worden.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 17o:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 33 zu Petitionen
– Drucksache 14/566 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 33 ist bei Gegenstim-
men aus der CDU/CSU-Fraktion angenommen worden.

Wir kommen zum Zusatzpunkt 4a:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 34 zu Petitionen
– Drucksache 14/647 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 34 ist bei Enthal-
tung der PDS-Fraktion angenommen worden.

Wir kommen zu Zusatzpunkt 4b:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 35 zu Petitionen
– Drucksache 14/648 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 35 ist angenommen
worden.

Wir kommen zu Zusatzpunkt 4c:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 36 zu Petitionen
– Drucksache 14/649 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 36 ist angenommen
worden.

Wir kommen zu Zusatzpunkt 4 d:
Beratung der Beschlußempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 37 zu Petitionen
– Drucksache 14/650 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Sammelübersicht 37 ist angenommen
worden.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:
Aktuelle Stunde
Haltung der Bundesregierung zur jüngsten
Kritik aus der BfA zur Praktikabilität der
Neuregelungen der Scheinselbständigkeit

Die Fraktion der F.D.P. hat diese Aktuelle Stunde be-
antragt.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Dr. Leonhard Kolb, F.D.P.-Fraktion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie bitte
daran, in der Aktuellen Stunde Ihre Redezeit von fünf
Minuten nicht zu überschreiten.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1403008600
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Erst allmählich wird der Öf-
fentlichkeit klar, welche verheerenden Folgen das von
der Koalition unlängst beschlossene Gesetz mit dem
scheinbar harmlosen Titel Gesetz zu Korrekturen in der
Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitneh-
merrechte hat. Tausende selbständiger Existenzen wer-
den vernichtet, Abertausende von möglichen Existenz-
gründungen werden vereitelt.


(Peter Dreßen [SPD]: Sie lügen ja!)

Die Telefone stehen – hoffentlich nicht nur bei mir, son-
dern auch bei Ihnen, Herr Gilges – nicht mehr still, weil
besorgte Auftraggeber wie Auftragnehmer fassungslos
vor einem im Eilverfahren schludrig zusammengezim-
merten Regelwerk stehen, das sich beim schnellen Griff
nach dem Geld nicht lange mit den Realitäten und ge-
wachsenen Strukturen in unserer Wirtschaft aufgehalten
hat und über moderne Entwicklungen wie eine Dampf-
walze hinweggeht.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Vizepräsidentin Anke Fuchs






(B)



(A) (C)



(D)


Jetzt hat auch die BfA, die zunächst in Erwartung
höherer Beitragseinnahmen glaubte, dem Gesetzeswerk
etwas abgewinnen zu können, Alarm geschlagen. Ihr
Vorstandsvorsitzender Hans-Dieter Richardt hat jetzt
offen zugegeben, die Durchsetzung des neuen Gesetzes
werde „nicht ohne Probleme abgehen“,


(Peter Dreßen [SPD]: Arbeitgebervertreter!)

und es werde „lange dauern, bis wieder Rechtssicherheit
für die Unternehmen“ hergestellt sei.

Um genau diesen Punkt geht es, meine Damen und
Herren. Die Praktikabilität dieses Gesetzes ist nicht
gegeben. Ich halte jede Wette, Herr Gilges, daß in der
Regierungskoalition nur wenige Experten, wenn über-
haupt welche, wirklich übersehen, was sie da angerichtet
haben, was den Unterschied zwischen einem Schein-
selbständigen, einem arbeitnehmerähnlichen Selbständi-
gen und einem in Ihren Augen „richtigen“ Selbständigen
ausmacht und welche Rechtsfolgen sich vor allem daran
knüpfen.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Herr Kolb, sie wissen nicht, was sie tun!)


– Ja, sie wissen nicht, was sie tun.
Es ist deswegen nur folgerichtig, daß sich namhafte

Zeitungen und Magazine in einzelnen Artikeln, ja in
ganzen Serien mit dem von Ihnen angerichteten Chaos
befassen und Branche für Branche, Wirtschaftszweig für
Wirtschaftszweig aufzeigen, welche desaströsen Wir-
kungen Ihre Gesetzgebung zeigen wird.


(Konrad Gilges [SPD]: Selten ein so seriöses Gesetz gemacht, Herr Kollege!)


All diese Veröffentlichungen, Herr Gilges, kommen zu
dem gleichen Ergebnis: Die von uns befürchteten und
von Ihnen verdrängten Verluste von Selbständigkeit und
Arbeitsplätzen sind nur allzu realistisch.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Peter Dreßen [SPD]: Deswegen muß das doch nicht wahr sein!)


Spediteure, Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter,
Architekten, Journalisten, Messebauer, Franchiseunter-
nehmen, um nur einige zu nennen, sind in Gefahr, unter
die Räder rotgrüner Sozial- und Wirtschaftsideologie zu
kommen.


(Lachen bei der SPD)

Das darf nicht sein. Deswegen fordern wir heute die
Bundesregierung auf, Stellung zu beziehen.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Die Wirkungen Ihres verfehlten Ansatzes und dessen

mangelnder Praktikabilität sind dreierlei:
Erstens. Auf viele bisher Selbständige kommen Pro-

bleme zu, weil Sie diese – in den allermeisten Fällen ge-
gen deren erklärten Willen – in die Sozialversicherung
zwingen wollen. Aber nicht einmal das bekommen Sie
geregelt.


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Es wäre auch das erste Mal, wenn sie etwas geregelt bekämen!)


Das Schlimme ist, Herr Riester, daß Sie diese Men-
schen bis zum letzten Augenblick im ungewissen über
ihre Zukunft lassen, weil Sie nicht fähig sind, ein klares
und einheitliches Verfahren zur Feststellung des Sach-
verhaltes der von Ihnen so genannten Scheinselbstän-
digkeit zu installieren. Die Praxis sieht dann so aus, daß
jede Krankenkasse ihren eigenen Fragebogen hat, der
von Kasse zu Kasse, von Region zu Region unter-
schiedlich ist. Die eine Kasse handhabt das Ganze etwas
lockerer, die andere etwas rigider. Wer das Pech hat, an
die falsche Kasse zu geraten, wird gegen seinen Willen
zum Arbeitnehmer gemacht.


(Beifall bei der F.D.P.)

Manche Fragebögen sind suggestiv so aufgebaut, daß
bei unbedarftem Herangehen in vielen Fällen am Ende
die Scheinselbständigkeit oder die arbeitnehmerähnliche
Selbständigkeit steht. Ich habe es mir selbst angeschaut,
und ich finde unerträglich, was hier läuft.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Zweitens. Noch mehr Unwägbarkeiten entstehen für

den bisherigen Auftraggeber, der Gefahr läuft, sich un-
versehens als Arbeitgeber wiederzufinden. Er muß
möglicherweise für seinen bisherigen Auftragnehmer,
der, weil Sie das so wollen, zukünftig sein Arbeitnehmer
ist, für bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge
nachentrichten und kann diese allenfalls für drei Monate
von seinem unfreiwilligen Mitarbeiter zurückfordern.

Viele kleine, mittlere und große Unternehmen werden
als Folge dessen in den Konkurs getrieben.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Das gilt zum Beispiel für das Transportgewerbe. Auch
dort sind die Gewinnmargen nicht so groß, daß solche
zusätzlichen Kosten verkraftbar wären. Ich weiß von
einem größeren deutschen Logistikkonzern, daß er
schlicht nicht in der Lage ist, für den im Sinne Ihrer
Regelung einschlägigen Kreis seiner Frachtführer die
Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Hier werden
wirtschaftlich gesunde Unternehmen ganz bewußt in
wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Das ist unak-
zeptabel.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Peter Dreßen [SPD]: Das ist unwahr, was Sie sagen!)


Drittens. Die Neuregelung betrifft die Existenzgrün-
der besonders hart. Ihnen wird in vielen Fällen die
Möglichkeit zur Gründung und Entwicklung eines eige-
nen Unternehmens genommen, und zwar deshalb, weil
kein Auftraggeber, der verantwortlich handelt, einem
Anfänger in Zukunft einen größeren Auftrag erteilen
kann; denn dieser Auftragnehmer landet dann, wenn er
nicht mindestens ein Sechstel seiner Umsätze mit einem
anderen Auftraggeber tätigt, ganz unweigerlich auf sei-
ner Lohnliste. Die Folge ist – um ein Beispiel zu ge-
ben –, daß Zeitungsverleger, Radiostationen und Fern-
sehsender Aufträge nicht an in der Gefahr der Schein-
selbständigkeit stehende freie Journalisten vergeben,
sondern an große Agenturen, bei denen der Verdacht der
Scheinselbständigkeit gar nicht erst aufkommen kann.

Dr. Heinrich L. Kolb






(A) (C)



(B) (D)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403008700
Denken Sie bitte an
die Zeit.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1403008800
Ich komme zum
Ende.

In anderen Bereichen ist es ähnlich: Bei den freien
Architekten, bei den freien Bauingenieuren, bei den frei-
en Informatikern und bei den Rechtsanwälten bleiben
Ihre vollmundigen Ankündigungen, den Mittelstand und
die Existenzgründer zu unterstützen, ohne Grund und
Boden. Die ersten Reaktionen zeigen sich bereits. Ich
jedenfalls beobachte mit Interesse und Freude die Er-
gebnisse der Meinungsumfragen bei den Entschei-
dungsträgern der Wirtschaft.

Ich kann Sie, Herr Riester, nur auffordern: Kehren
Sie um! Sie sind auf dem falschen Weg. Wenn Sie in der
rotgrünen Koalition keine Unterstützung finden, dann
seien Sie wenigstens so konsequent, zurückzutreten.

Danke schön.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403008900
Nun erteile ich das
Wort dem Bundesarbeitsminister Walter Riester.

Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und So-
zialordnung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Vor einer Woche hatte ich ein sehr
konstruktives Gespräch mit den Spitzenverbänden der
Krankenkassen und der Rentenversicherungen. Die So-
zialversicherungsträger haben mir zugesagt, die Neure-
gelung zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit zügig
durchzuführen. Herr Kolb, ich darf Ihnen sagen, daß es
hinsichtlich der Listen ein koordiniertes Vorgehen geben
wird. Außerdem werden die Betroffenen über die Inhalte
der Neuregelung verstärkt informiert werden.

Auch ich habe das Presseseminar über die Medien
verfolgt. Deswegen möchte ich kurz eine Klarstellung
abgeben: Dieses Gesetz ist von der Bundesversiche-
rungsanstalt für Angestellte stark beeinflußt worden. Ich
erinnere daran, daß meine Partei, die SPD, 1997 einen
Gesetzentwurf zur Scheinselbständigkeit vorgelegt hat.
Die damals vorgesehenen Regelungen entsprechen fast
exakt dem heute beschlossenen Gesetz.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das war damals schon falsch!)


Die BfA vertrat damals die Auffassung, daß die Ver-
mutungsregelung allein zuwenig bewirke, weil es auf
eine Gesamtschau der jeweiligen Erwerbstätigkeit an-
komme. Deshalb hat sie damals vorgeschlagen, den Ka-
talog der versicherungspflichtigen Selbständigen um ei-
ne weitere Gruppe zu ergänzen, nämlich um die der ar-
beitnehmerähnlichen Selbständigen.


(Zuruf von der SPD: Hört! Hört! – Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Wer regiert hier eigentlich?)


Ich verweise auf Seite 35 und auf Seite 38 des Wort-
protokolls der 103. Sitzung des Ausschusses für Arbeit
und Sozialordnung vom 11. Juni 1997. Uns waren die
Erfahrungen und die Kompetenz der BfA wichtig. Wir
haben den Vorschlag aufgegriffen.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Nicht überprüft!)


Diese Neuregelungen sind im Presseseminar der BfA
am 22./23. März nicht in Frage gestellt worden. Ich habe
das Protokoll nachgelesen: Es war lediglich zur neuge-
schaffenen Vermutungsregelung und zur Neuregelung
der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen auf folgendes
hingewiesen worden – ich zitiere –: „Abschließende
Bewertung ist erst in einiger Zeit möglich.“ Das ist für
mich fast eine Banalität, eine Erkenntnis, die bei gesetz-
lichen Neuregelungen nicht gerade umwerfend ist und
die Schlagzeile von vor zwei Tagen meiner Meinung
nach nicht rechtfertigt.


(Beifall bei der SPD)

Die BfA hat nach wie vor allen Grund, das Gesetz in

seiner Umsetzung zu unterstützen. Vor allem sie hat sich
in der Vergangenheit dafür stark gemacht, die Flucht aus
der Sozialversicherung durch geeignete Maßnahmen ge-
gen Scheinselbständigkeit zu stoppen. Scheinselbstän-
digkeit ist ein Synonym für unfairen Wettbewerb, für
Sozialdumping und für unzureichende soziale Absiche-
rung. Wir alle kennen doch die Beispiele von den selb-
ständigen Kellnern und den selbständigen Ausliefe-
rungsfahrern. Sie sind in der Regel Arbeitnehmer, häufig
allerdings unter Tarif bezahlt und sozial unzureichend
abgesichert. Diese Beschäftigungsverhältnisse haben in-
zwischen ein gravierendes Ausmaß angenommen.


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Sie zerstören mit dem Gesetz ganze Branchen!)


Solche Auswüchse haben wir sofort nach dem Regie-
rungswechsel gestoppt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Sie schießen mit Kanonen auf Spatzen!)


Dafür haben wir geltendes Recht, das früher Einzelfall
für Einzelfall in Gerichtsverfahren hergestellt werden
mußte, kodifiziert.


(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Wenn man beachtet, wie Sie, meine Damen und Her-

ren von der F.D.P., gebetsmühlenhaft Ihre Kritik an un-
serem Gesetz wiederholen, dann drängt sich für mich
der Eindruck auf: Es ist ein Plädoyer für Scheinselb-
ständigkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe von der F.D.P.)


Lassen Sie mich noch einmal verdeutlichen, um was
es geht. Die Neuregelung erleichtert es, Scheinselbstän-
digkeit zu erfassen,


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Keiner sieht durch!)

sichert den Betroffenen dauerhaft sozial ab, schützt die
Sozialversicherungen davor, daß ihre Beitragsbasis






(B)



(A) (C)



(D)


weiter abbröckelt, und schafft wieder faire Wettbe-
werbsbedingungen.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Und vernichtet Existenzgründungen!)


Damit haben wir die Grenzen zwischen Selbständigen
und Nichtselbständigen nicht verschoben, sondern klar
definiert. Scheinselbständige sind tatsächlich Arbeit-
nehmer und seit jeher sozialversicherungspflichtig. Da
ist überhaupt nichts Neues geschehen.

Das Problem ist jedoch, daß man mit diesen unge-
schützten Arbeitsverhältnissen im allgemeinen erst bei
Betriebsprüfungen konfrontiert wird. Deshalb haben wir
die Beweislast umgekehrt:


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das ist ja das Schlimme!)

Wird eine Arbeitnehmertätigkeit vermutet, dann ist es
Sache des Betreffenden oder des Auftraggebers, das
Vorliegen einer echten Selbständigkeit nachzuweisen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Was hat das mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?)


Sie sollen die Fakten auf den Tisch legen, nicht die So-
zialversicherungsträger, die im Regelfall überfordert wä-
ren.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Was ist das für ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit?)


Es geht also nicht darum, Selbständige zu abhängig
Beschäftigten zu machen, sondern es geht darum, solche
Beschäftigten besser zu erfassen, die bisher unter Um-
gehung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften
als Selbständige aufgetreten sind.


(Beifall bei der SPD – Dirk Niebel [F.D.P.]: Sie drängen den Leuten Dokumentationspflichten auf!)


Bei den Scheinselbständigen geht es eben nicht um
Selbständige, sondern um Arbeitnehmer. Wenn die Neu-
regelung jemanden belastet, dann doch nur die Auftrag-
geber, die von der unzureichenden sozialen Sicherung
Scheinselbständiger profitieren. Die wollen wir belasten.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Ach was!)

Wir haben mit den Sozialversicherungsträgern ge-

meinsam klargestellt, daß jemand, der nur durch die
neue Vermutungsregelung als scheinselbständiger Ar-
beitnehmer eingestuft wird, nicht rückwirkend sozial-
versicherungspflichtig wird, sondern erst ab dem 1. Ja-
nuar 1999; das ist ganz wichtig.


(Zuruf von der CDU/CSU: Und die Auftraggeber?)


– Für die Auftraggeber gilt das auch. – Das gilt natürlich
nicht – das sage ich auch klar; da muß man ein gemein-
sames Interesse haben –, wenn die Versicherungspflicht
auch nach dem bisher geltenden Recht schon bestand,
aber umgangen wurde.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Aha!)

– Was heißt hier „Aha!“? Das wäre ja noch schöner.

Wir weisen die Kritik von Interessenverbänden zu-
rück, daß unser Gesetz Existenzgründern den Weg in die
berufliche Selbständigkeit erschwert.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Was denn sonst!)


Wer Existenzgründer ist und Fördermittel bekommt, ist
Selbständiger.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Und wer keine Fördermittel bekommt?)


Echte Existenzgründer werden durch die neue Renten-
versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstän-
dige nicht unangemessen belastet. Für sie sind Beitrags-
erleichterungen vorgesehen: In den ersten drei Jahren
zahlen sie nur den halben Regelbeitrag, bei niedrigerem
Einkommen unter Umständen noch weniger; bei ernst-
haften Zahlungsproblemen können die Beiträge sogar
gestundet werden. Daß von dieser Möglichkeit Ge-
brauch gemacht wird, würde ich mir für manchen Be-
schäftigten sogar wünschen.

Im übrigen war fast jeder Existenzgründer vorher Ar-
beitnehmer und hatte damit in der Regel einen Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsschutz in der Rentenversiche-
rung erworben. Er hat daher selbst ein Interesse daran,
diesen Schutz in der Anlaufphase aufrechtzuerhalten.
Als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger behält er seine
Ansprüche, indem er Pflichtbeiträge zur Rentenversiche-
rung weiterzahlt.

Die getroffenen Maßnahmen müssen sich natürlich in
der Praxis bewähren. Wenn es Anfangsschwierigkeiten
geben sollte, dann wäre das – wie bei jedem Gesetz –
zuerst einmal normal.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Bei Ihren Gesetzen ist das normal!)


Wenn sich der eine oder andere umstellen muß, dann ist
auch das normal. Aber wer sich scheut, sich umzustellen
und Anfangsschwierigkeiten zu überwinden, dem wird
es wohl auch kaum gelingen, Gesetze, die die Realität
gestalten, auf den Weg zu bringen.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Dann stellen Sie sich doch um und schmeißen das Ding in den Müll! – Lachen bei der PDS)


Meine Damen und Herren von der F.D.P., Sie haben
diese Scheu gerade in der Frage der Scheinselbständig-
keit jahrelang unter Beweis gestellt. Nehmen Sie es hin,
daß wir den Mut haben, die Sache anzugehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Müder Beifall!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403009000
Das Wort hat nun
die Kollegin Birgit Schnieber-Jastram, CDU/CSU-
Fraktion.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Es bleiben Zwangsbeglücker, diese Sozialisten!)


Bundesminister Walter Riester






(A) (C)



(B) (D)



Birgit Schnieber-Jastram (CDU):
Rede ID: ID1403009100
Frau Präsi-
dentin! Meine Damen und Herren! Was Sie, Herr Rie-
ster, hier als Wunderwerk verkaufen, ist schon, wie es
organisiert und angelegt wurde, ein Unwerk, um es
Ihnen deutlich zu sagen. Dieses dicke Papier – die
Richtlinien der Sozialversicherungsträger – enthält die
Auslegung von nur zwei Paragraphen.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Auf 45 Seiten!)


Wer soll das eigentlich alles durcharbeiten? Die Richt-
linien der Sozialversicherungsträger zu diesem einzigen
Gesetz sind ein Wust von Papier. Ich wünsche Ihnen
wirklich viel Vergnügen bei der Umsetzung dieses Ge-
setzes. Es wird ein Flop werden, Herr Riester.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Ist das ein Wunder?)


Wir haben hier oft über dieses Problem diskutiert.
Trotz der Notwendigkeit, Flexibilisierung zu ermögli-
chen, muß sichergestellt sein – das ist immer unsere
Position gewesen –, daß für schutzwürdige Personen
auch in Zukunft ein ausreichender Versicherungsschutz
besteht. Weiterhin muß sichergestellt sein – das ist eben
nicht sichergestellt –, daß die fortschreitende Flexibili-
sierung der Beschäftigungsformen und damit das Ent-
stehen neuer Formen der Selbständigkeit nicht behindert
werden. An dieser Stelle sehe ich nur deutliche Fehllei-
stungen.


(Konrad Gilges [SPD]: Behaupten Sie!)

Durch so einen Schnellschuß, wie Sie ihn hier wieder
einmal gemacht haben, dieses Problem in den Griff be-
kommen zu wollen kann gar nicht funktionieren.

Ich wundere mich schon sehr, daß aus den Reihen der
Grünen und der SPD immer wieder Äußerungen zu hö-
ren waren wie: Wir wollen eine zweite Chance für die
Wirtschaft; das Gesetz zur Begrenzung der Scheinselb-
ständigkeit muß überprüft werden. Der Kollege Bury hat
gesagt, Existenzgründer dürften während ihrer Startpha-
se nicht behindert werden.


(Peter Dreßen [SPD]:Werden sie auch nicht!)

Und was passiert? Nichts passiert. Sie lassen sich, lieber
Herr Riester – das tut mir ja leid –, mal ein Stückchen
vom Bundeskanzler, mal von der Fraktion wie an einem
Gängelband durch die Gegend führen, ohne daß Sie
wirkliche Lösungen im schwierigen Bereich der Sozial-
politik vorlegen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich fordere Sie an dieser Stelle auf: Machen Sie die-

ses Spielchen nicht mehr mit, auch nicht in anderen Be-
reichen, wie bei der Rente. Heute hü, morgen hott, rin
und rut, je nachdem, was Bundeskanzler Schröder in
seinem vornehmen Brioni-Anzug, in dem innen viel-
leicht noch eine Plakette „Für Solidarität und Gerechtig-
keit“ angebracht ist, Ihnen in das eine oder andere Ohr
flüstert, laufen Sie an seinem Gängelband durch die Ge-
gend. Dadurch laufen Sie Gefahr, daß Sie auf Dauer die
Sozialsysteme in eine Situation bringen, die noch viel

schwieriger sein wird, als sie ohnehin schon ist. Machen
Sie dies nicht mehr mit!


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Zuruf von der SPD: Scheinheiligkeit!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403009200
Nun erteile ich das
Wort der Kollegin Annelie Buntenbach, Bündnis 90/Die
Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ren! Ich kann Sie beruhigen, Frau Schnieber-Jastram:
Wir werden den Kurs halten. Wir wollen nämlich jede
dauerhafte Beschäftigung in die Sozialversicherung ein-
beziehen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Schlimm! Um Gottes willen!)


– Aber ja, das ist unser Ziel und bleibt auch unser Ziel.
Sie wissen genausogut wie wir, daß das dringend nötig
ist.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Arbeitsverhält-
nisse ohne vernünftige Absicherung unglaublich zuge-
nommen: Ich meine Minjobs unterhalb der Sozialversi-
cherungsgrenze, Werkverträge, Befristungen, Ketten-
verträge und eben auch die Scheinselbständigkeit.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Die Titanic läßt grüßen!)


Ich will klarmachen, worum es dabei eigentlich geht;
denn: ich habe den Eindruck, daß Sie in dieser Debatte
schlichtweg das Problem verdrängen, das Sie selbst mit-
verursacht haben. Es geht zum Beispiel um den Trans-
portfahrer, der von seinem Arbeitgeber aus der Sozial-
versicherung herausgedrängt wird, weil der Arbeitgeber
die Kosten für die Sozialversicherung nicht bezahlen
will. An der Tätigkeit des Transportfahrers ändert sich
nichts. Er hat auch keinen größeren Handlungsspiel-
raum, was für Selbständigkeit spräche. Er gewinnt nichts
dazu, aber er verliert.


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)


– Sie haben vielleicht gleich noch Gelegenheit, zu reden.
Hören Sie doch mit Ihren unqualifizierten Zwischenru-
fen auf!


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Haben Sie eigentlich einmal gearbeitet, Frau Kollegin? – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: So weit seid ihr weg von der Lebenswirklichkeit!)


Der Transportfahrer ist dann nicht etwa selbständig,
er gewinnt nichts dazu, aber er verliert seine soziale Ab-
sicherung. Das ist kein Einzelfall, sondern erstreckt sich
über die unterschiedlichsten Branchen: von der selb-
ständigen Regalauffüllerin im Kaufhaus bis zur Kellne-
rin, die an der Theke die Tasse Kaffee einkauft und sie
dann am Tisch als Selbständige an den Kunden verkauft.






(B)



(A) (C)



(D)


Arbeitgeber haben in den letzten Jahren immer mehr
Wege gefunden, sich um die Kosten für die Sozialversi-
cherung zu drücken, sich aus ihrer sozialen Verantwor-
tung zu stehlen und ihre Beschäftigten schlicht aus der
Sozialversicherung herauszudrängen. All diese Men-
schen, sehr geehrte Kollegen von der F.D.P., die hier
unter die Räder gekommen sind, haben Sie in den letz-
ten Jahren nicht interessiert, und zwar nicht für fünf
Pfennig, und sie interessieren Sie offensichtlich auch
heute nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


Es ist völlig unverantwortlich, wie Sie das Problem über
lange Jahre haben wuchern lassen.

Frau Schnieber-Jastram, Sie haben gesagt, wir hätten
einen Schnellschuß gemacht.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Was ist das denn sonst? – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Natürlich!)


Da muß ich Ihnen sagen: Sie haben jahrelang Zeit
gehabt, und Sie wissen genausogut wie wir, daß es hier
ein Problem gibt, das dringend der Regelung bedarf. Die
alte Regierung war nicht imstande und schlicht nicht
willens, wenigstens irgend etwas zur Eindämmung des
Problems zu unternehmen.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Das kann aber wirklich keine Entschuldigung für Sie sein!)


Das liegt gerade an den Deregulierern aus der F.D.P.,
die sich heute als Rächer der Enterbten in die Bresche
werfen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


Ein großer Teil der Schwierigkeiten, die bei der Um-
setzung dieses Gesetzes unzweifelhaft auftauchen, sind
genau das Ergebnis davon, daß erst wir als neue Regie-
rung uns diesem Problem gestellt haben. Wenn Men-
schen über Jahre hinweg in dem von Ihnen angerichteten
Chaos ihre Existenz aufbauen müssen, dann planen sie
natürlich die Nischen, die sie darin gefunden haben,
auch für ihre Zukunft ein. Wenn wir versuchen, das
Chaos zu beseitigen, dann beseitigen wir selbstverständ-
lich auch diese Nischen.


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Dann müßt ihr euch selber beseitigen, wenn ihr das Chaos beseitigen wollt!)


Dabei müssen wir – das darf ich selbstkritisch auch
an unsere Adresse richten – die Betroffenen besser
unterstützen, besser informieren und ihnen mit diesen
Informationen eine andere Sicherheit bieten. Hier hat es
– das räume ich ein – Versäumnisse gegeben. Aber wir
geloben nicht nur Besserung, sondern – das hat Minister
Riester eben schon gesagt – wir haben schon damit an-
gefangen.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Wo denn? Tut Buße!)


– Das kann ich Ihnen gerne sagen: Zum Beispiel gibt es
inzwischen schriftliches Informationsmaterial, und es
gibt eine Hotline des BMA, die Ihnen aber offensichtlich
auch nicht paßt.

Wir werden die Leute darüber informieren, weil wir
genau wissen, daß wir Raum für völlig verzerrte Dar-
stellungen gegeben haben, mit denen – das muß ich
Ihnen und auch den Verbänden vorwerfen, die regel-
recht den Rausschmiß von Mitarbeitern empfohlen ha-
ben – Unsicherheit und Angst der Menschen geschürt
worden sind. Das finde ich unverantwortlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dirk Niebel [F.D.P.]: Wie kann ich Mitarbeiter rauswerfen, die nicht eingestellt worden sind?)


Ihre Tiraden über die Existenzgründungen stimmen
definitiv nicht.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Doch!)

Sie wissen, es gibt einen Mindestbeitrag – auch davon
ist eine Befreiung möglich –, der bei monatlich 122 DM
im Westen und 103 DM im Osten liegt. Wer das nicht
bezahlen kann – das tut mir leid –, hätte besser keine
Existenz gegründet.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Das ist ja nun wirklich vermessen!)


Vier Jahre Rückwirkung – das ist eben angesprochen
worden – wird es nicht geben. Es gibt eine Reihe von
anderen Informationen, die Sie der Hotline und auch den
anderen Informationsquellen entnehmen können.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Bei der Hotline kommt man nicht durch, weil ständig besetzt ist!)


Ich glaube – das möchte ich hier noch einmal zu-
sammenfassend darstellen –, daß wir einen Schritt in die
richtige Richtung gemacht haben. Ich glaube aber auch,
daß dieser Schritt nicht ausreichen wird. Es hat sich
nämlich auch gezeigt, daß die Machtverhältnisse am
Markt offensichtlich so sind, daß die Umgehungstatbe-
stände von seiten der Arbeitgeber nicht auszuschließen
sind und daß wir uns damit auseinandersetzen müssen,
wenn zum Beispiel Arbeitnehmer zu einer GmbH-
Gründung erpreßt werden.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das ist ja eine Drohung!)


Das sage ich zum Beispiel für den Bereich der Trans-
portfahrer, wo dann der Beweis erbracht werden muß,
daß der Arbeitgeber auf gar keinen Fall riskiert, Sozial-
versicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Das, finde ich,
kann die Lösung nicht sein.

Lassen Sie mich als letzten Satz sagen: Wir müssen
gerade die Basis der Sozialversicherung verbreitern und
mehr Menschen in die Sozialversicherung einbeziehen;
das ist absolut dringend.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Das heißt auch mehr Ausgaben!)


Annelie Buntenbach






(A) (C)



(B) (D)


Wir brauchen eine soziale Absicherung auch für atypi-
sche Beschäftigungsverhältnisse – darüber werden wir
diskutieren müssen –, aus denen kein typisches Be-
schäftigungsverhältnis werden kann.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Was ist denn „typisch“? Was ist ein „typisches Beschäftigungsverhältnis“?)


Da müssen wir auch über Modelle wie die Künstlersozi-
alversicherung nachdenken, die für alle mehr soziale Si-
cherheit bieten können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS – Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Das war ein beredtes Beispiel für die Weltfremdheit der Grünen! – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Scheinabgeordnete!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403009300
Nun hat das Wort
die Kollegin Monika Balt, PDS-Fraktion.


Monika Balt (PDS):
Rede ID: ID1403009400
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Vorige Woche beantragte
die F.D.P. eine Aktuelle Stunde zu ersten Erfahrungen
mit den Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselb-
ständigkeit. Dann zog sie diese zurück, was gut war,
weil ja noch gar keine Erfahrungen vorliegen können.
Danach beantragte sie eine Aktuelle Stunde zum Rück-
tritt des Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Der betätigt sich jetzt als Landwirt! Er beschäftigt seine Frau und kauft sich einen Trecker!)


und zum Festhalten der Bundesregierung an ihren Steu-
ergesetzen, um diese wieder zurückzuziehen und nun
erneut die Aktuelle Stunde zur Scheinselbständigkeit auf
die Tagesordnung setzen zu lassen. Man sieht: Es gibt
nicht nur rotgrünes, sondern auch blaugelbes Chaos.


(Beifall bei der PDS)

Die PDS – dies haben wir in letzter Zeit mehrfach

betont – unterstützt das Bestreben der Bundesregierung,
dem Mißbrauch verschiedener Formen von Scheinselb-
ständigkeit entgegenzuwirken.


(Zustimmung bei der PDS)

Uns geht es darum, zu verhindern, daß mit der schlich-
ten Umbenennung von abhängig Beschäftigten in Selb-
ständige der Ausstieg aus dem Sozialversicherungssy-
stem für Arbeitgeber immer einfacher wird. Wir wollen
die Aushöhlung des Solidarsystems endlich stoppen und
nicht länger zulassen, daß Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer gegen ihren Willen in prekäre und nicht sel-
ten in existenzbedrohende Arbeitssituationen gepreßt
werden.


(Beifall bei der PDS)

Wer zum Beispiel – dies sind typische Problemfälle –

als Kellnerin in der Küche das Essen kaufen muß, um es
den Gästen dann zu verkaufen, oder wer als Kraftfahrer
aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, seinen Lkw kau-
fen oder leasen muß und die Verpflichtung auferlegt be-

kommt, nur für dieses Unternehmen zu fahren, der ist
ein Arbeitnehmer. Es geht darum, eine solche Situation
zu verhindern. Herr Riester wies heute ebenfalls darauf
hin.

Das Gesetz zielt in die richtige Richtung. Es soll ver-
hindern, daß Arbeitnehmer in die Scheinselbständigkeit
getrieben werden. Ausdrücklich ist nicht ausgeschlossen
worden, Korrekturen vorzunehmen, wenn erste Erfah-
rungen mit der Neuregelung vorliegen.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das wird auch nötig sein!)


Aber es sind ja noch keine drei Monate vergangen.

(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das reicht schon!)


Der Zeitraum ist viel zu kurz, um zu sagen: Wir haben
echte fundierte Erfahrungen. Ich kann Ihre Panikmache,
meine Damen und Herren von der F.D.P., nicht verste-
hen.


(Beifall bei der PDS)

Aber auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen

von der Koalition, haben selbst für beträchtliche Unsi-
cherheit gesorgt. Die Medien vermeldeten, daß bei einer
spät festgestellten Scheinselbständigkeit der Arbeitgeber
die Sozialversicherungsbeiträge der vergangenen vier
Jahre nachzuzahlen hat,


(Zuruf von der SPD: Das ist auch heute der Fall!)


was für viele Firmen den Konkurs bedeuten würde. Dem
entgegen steht die Information aus dem Arbeitsministe-
rium, wonach die Rückforderung lediglich zum 1. Janu-
ar 1999 möglich sein wird. Die Verwirrung zeigt, daß
die Bundesregierung hier an Information und Aufklä-
rung noch einiges zu leisten hat.


(Beifall bei der PDS)

Nun zur Kritik der BfA. Der Vorstand der BfA kriti-

siert unter anderem, daß zum einen die Neuregelungen
zum Teil undurchschaubar seien und daß sich zum ande-
ren ein erheblicher Verwaltungsaufwand ergeben werde.
Es würde mich schon sehr interessieren, wie hoch der
Aufwand beziffert wird und in welcher Relation er zu
den zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen in der Höhe
von 200 Millionen DM steht. Ich weiß, daß bereits jetzt
bei der BfA in Berlin ein großer Stapel von Anträgen
auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231
Abs. 5 SGB VI vorliegt, dessen Bearbeitung mindestens
ein halbes Jahr beanspruchen wird.

Hier geht es doch vor allem um den sozialen Schutz
der Betroffenen. Hilft ihnen das Gesetz oder nicht?


(Zuruf von der SPD: Es hilft ihnen!)

Das ist die zentrale Frage. Wir werden mit großer Auf-
merksamkeit verfolgen, wie das Gesetz in der Praxis
greift. Werden die Unternehmer zu Ausweichstrategien
übergehen und ihre Subunternehmer als sogenannte ar-
beitnehmerähnliche Selbständige einordnen? Werden
Entlassungen und Angst vor Kündigungen zunehmen?
Wird es einen Anstieg von illegaler Beschäftigung ge-
ben? Oder führt das Gesetz – das ist unser Ziel – zu

Annelie Buntenbach






(B)



(A) (C)



(D)


festen, zu ordentlichen und damit zu sozial gesicherten
Arbeitsverhältnissen?


(Beifall bei der PDS)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403009500
Frau Kollegin Balt,
das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Ich
gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses.


(Beifall)

Nun erteile ich das Wort der Kollegin Birgit Roth,

SPD-Fraktion.


Birgit Roth (SPD):
Rede ID: ID1403009600
Sehr geehrte Frau Prä-
sidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Angesichts der doch sehr
heftigen Debatte und vor allem auch der Polemik, die in
dieser Aktuellen Stunde bereits geäußert wurde,


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das war noch gar nicht polemisch!)


möchte ich kurz die Gelegenheit ergreifen, wirklich
sachlich – Herr Niebel, ich betone: sachlich – einige
wichtige Zusammenhänge in bezug auf arbeitneh-
merähnliche Selbständige zu erläutern.


(Ernst Burgbacher [F.D.P.]: Nur sachlich!)

– Vielleicht sollten wir einmal über den Ausdruck
„Sachlichkeit“ reden.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Das seit dem 1. Januar 1999 gültige Gesetz berück-

sichtigt natürlich auch Freiberufler, Existenzgründer und
Selbständige, die in einer arbeitnehmerähnlichen Posi-
tion arbeiten. Das heißt: Selbstverständlich hat die Bun-
desregierung den speziellen Charakteristika der Berufs-
gruppen Rechnung getragen. Lesen Sie es doch einfach
mal nach! Es gibt besondere Konditionen für Existenz-
gründer, Ausnahmeregelungen für die Jahrgänge vor
1949, Übergangs- und Kompensationsregelungen. Wenn
bereits eine Altersversorgung besteht, wird diese natür-
lich anerkannt.

Wir wollen natürlich nicht einerseits Existenzgründe-
rinnen und Existenzgründer durch Chancenkapital,
durch Förderprogramme und durch innovative Preise
unterstützen, ihnen aber andererseits das wenige Geld,
über das sie verfügen, gleich wieder abnehmen. Das
kann es ja wohl nicht sein.

Um nur einige Eckpunkte zu nennen: In den ersten
drei Jahren wird nur die Hälfte der Beiträge für die
Rentenversicherung fällig. Wenn man von einem Durch-
schnittseinkommen von 4 500 DM ausgeht, beläuft sich
der monatliche Beitrag für einen Existenzgründer in den
alten Bundesländern auf 220 DM. Wenn die Einkünfte
von Existenzgründern unter dieser Marge liegen, ist ein
Mindestbeitrag von 120 DM zu zahlen. Ich muß Ihnen
ehrlich sagen: Das muß jeder Existenzgründer, jede Exi-
stenzgründerin schlicht und einfach zahlen können.
Wenn dieser Betrag nicht drin ist, dann kann man sich –
es tut mir leid – auch nicht selbständig machen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Dies müssen Sie ebenfalls berücksichtigen: Während
dieser Zeit ist die Person vollständig abgesichert, was
eine private Rentenversicherung zu diesen Konditionen
überhaupt nicht leisten könnte. Denken Sie doch einmal
an die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit!


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Haben Sie auch viel Zustimmung dafür gekriegt?)


Abgesehen davon: Wenn jemand in den ersten zwei,
drei Jahren arbeitnehmerähnlich selbständig ist, weil er
erst später jemanden einstellen kann, und dann in eine
reguläre Selbständigkeit übergeht, bekommt er die ein-
gezahlten Beiträge sogar bis zu fünf Jahren rückwirkend
zurück. Was wollen Sie mehr?


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Deswegen sind die Leute ja auch so glücklich über dieses Gesetz!)


– Wunderbar. Dann sind wir ja einer Meinung.

(Zustimmung bei der SPD und dem BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich muß Ihnen aber noch etwas sagen, Frau Schnie-

ber-Jastram: Wie kann man fünf Minuten lang reden oh-
ne irgendein sachliches Argument?


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Sie zeigen uns doch gerade, wie das geht!)


Sie haben eigentlich nur das „Gängelband“ angespro-
chen, sonst gar nichts.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Auch der Vorwurf, im boomenden Multimediabe-
reich würden viele arbeitnehmerähnliche Selbständige
wie zum Beispiel Programmierer, Texter oder Screende-
signer – um nur einige zu nennen – ihre Aufträge verlie-
ren, weil der Auftraggeber fürchtet, er müsse auf einmal
Sozialversicherungsbeiträge leisten, trifft überhaupt
nicht zu.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Wo leben Sie eigentlich, wenn Sie leben? – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.)


– Ich habe es gelesen. Vielleicht sollten Sie es noch
einmal lesen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Die Auftraggeber müssen überhaupt keine Beiträge ab-
führen; für einen arbeitnehmerähnlichen Selbständigen
geht es nur um die Rentenversicherung.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Birgit SchnieberJastram [CDU/CSU]: Fragen Sie doch einmal Herrn Bury und Herrn Mosdorf, Ihre Wirtschaftsleute, was die davon halten!)


– Danke schön, ich bin im Wirtschaftsausschuß. Ich
kenne ihre Meinung.

Natürlich kann man an gegebener Stelle einmal dar-
über nachdenken, ob die Unterteilung in arbeitneh-

Monika Balt






(A) (C)



(B) (D)


merähnliche Selbständige wirklich vonnöten ist. Das
aber wird in den nächsten Jahren die Praxis zeigen.

Die Sorgen vieler arbeitnehmerähnlicher Selbständi-
ger, eben Existenzgründer, nehmen wir ernst. Das ist
überhaupt keine Frage. Sie befürchten, durch die neue
Regelung in ihrer Existenz bedroht zu sein. Zum Groß-
teil aber beruhen diese Befürchtungen auf Informations-
defiziten.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Bei Ihnen!)

Sie können mittlerweile bei der Krankenkasse und bei
der BfA anrufen. Es gibt auch entsprechende Broschü-
ren.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Die freuen sich darüber! Die mögen das!)


Um zum Schluß zu kommen: Es ist das erklärte Ziel
der rotgrünen Bundesregierung, Existenzgründungen zu
fördern und zu unterstützen und auf die Belange der
Existenzgründer einzugehen. Was wir meines Erachtens
brauchen, ist eine neue Gründungsoffensive.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Wir danken all den Personen, die den Schritt in die
Selbständigkeit gewagt, damit Arbeitsplätze aufgebaut
und gesichert haben; denn der Abbau der Arbeitslosig-
keit hat bei dieser Regierung ganz klar oberste Priorität.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403009700
Kollegin Roth, das
war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Ich gratu-
liere Ihnen dazu sehr herzlich.


(Beifall)

Ich erlaube mir einen Hinweis: Sie kennen mich als

fleißige Zwischenruferin, aber manchmal denke ich, daß
die Männer besonders viele Zurufe machen, wenn Frau-
en sprechen. Ich hoffe, daß Sie es mir nicht übelnehmen,
wenn ich das so sage.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Jetzt hat der Kollege Johannes Singhammer von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1403009800
Frau Präsi-
dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Bundesarbeitsminister, wer statt der Scheinselbständig-
keit Existenzgründungen bekämpft, der macht nicht
vieles besser, sondern alles schlechter.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sehr kreativ! – Zuruf von der SPD: Wenn’s wahr wäre!)


Ihr Problem in bezug auf die 630-DM-Beschäfti-
gungsverhältnisse und auf die Scheinselbständigkeit, ist
doch, daß Sie etwas durchgepeitscht haben, dessen
Mängel bereits jetzt offenkundig geworden sind. Sie ha-
ben die Warnungen der Verbände in den Wind geschla-
gen. Sie haben zum Beispiel die präzisen Warnungen
der Zeitungsverleger nicht beachtet.


(Zuruf von der SPD: Die Armen!)

Letztendlich machen Sie mit der Kette von Schwierig-
keiten, die dieses Gesetz mit sich bringt, und mit Ihren
Nachbesserungen das Chaos zum System. Das wird die-
ses Gesetz auch weiterhin begleiten.

Daß dieses Gesetz so nicht gültig bleiben wird,
schätzen nicht nur wir so ein, sondern auch eine Reihe
von Kollegen aus den Regierungsfraktionen. Frau
Kollegin Wolf, da ich Sie gerade sehe: Am 11. März
dieses Jahres haben Sie gesagt – ich habe das vor we-
nigen Tagen in einer Zeitung gelesen; bitte korrigieren
Sie mich, wenn das Zitat nicht stimmen sollte –: Das
Gesetz muß überarbeitet werden; schließlich muß es
sich an der Wirklichkeit orientieren. – Frau Kollegin,
Sie haben recht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Konrad Gilges [SPD]: Das kann man aber zu jedem Gesetz sagen!)


Auch der Bundeswirtschaftsminister hat in München
bestätigt, daß Nachbesserungsbedarf besteht.

Unbestritten ist, daß ein Regelungsbedarf im Hinblick
auf eine sinnvolle und gerechte Unterscheidung von
Selbständigen und Scheinselbständigen in diesem dy-
namischen Prozeß besteht, in dem ständig neue Be-
schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wer ist
Arbeitnehmer? Wer ist wirklich Selbständiger?

Der Gesetzentwurf der rotgrünen Bundesregierung
aber hat den Balanceakt einer sauberen und treffsicheren
Unterscheidung weit verfehlt. Die schlimmsten Fehler
sind: Zehntausende von tatsächlich Selbständigen wer-
den – mit erheblichem Risiko – zwangsweise in abhän-
gig Beschäftigte umgewandelt.


(Peter Dreßen [SPD]: Das ist nicht wahr!)

– Herr Kollege Dreßen, ich sage Ihnen: Wenn Gottlieb
Daimler, Max Grundig, Herr Nixdorf oder gar Bill Gates
mit diesem Gesetz konfrontiert worden wären, dann wä-
ren deren große Unternehmen niemals zustande ge-
kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Doris Barnett [SPD]: Das ist doch absoluter Quatsch! – Weitere Zurufe von der SPD)


Wege in die Selbständigkeit und in die Existenzgrün-
dung werden erschwert. Das steht doch fest. Die von
Ihnen vorgesehenen Abgrenzungskriterien sind unklar
und führen zu absurden Ergebnissen. Das Beispiel, das
ich jetzt zitiere, ist schon mehrfach angeführt worden
– es ist aber so wunderschön, daß ich es wiederhole –:
Sagt jemand zu seiner Putzfrau: „Machen Sie einmal“,
dann ist sie selbständig; sagt er zu ihr: „Putzen Sie mit

Birgit Roth (Speyer)







(B)



(A) (C)



(D)


Ata“, wird sie zu seiner Angestellten. Das sind doch Dif-
ferenzierungen, die niemand nachvollziehen kann.


(Ilse Janz [SPD]: So etwas Primitives! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Verwaltungsaufwand ist immens. Neue Arbeitsplät-
ze werden mit diesem Gesetz verhindert.

Ich zitiere den Deutschen Franchise-Verband, der
feststellt, daß mit dem neuen Gesetz der Arbeitsplatz-
zuwachs, der in dieser Branche im Jahre 1998 noch
40 000 betrug, gestoppt wurde und im Franchisesystem
kaum mehr neue Selbständige hinzukommen. Geplante
Vertragsverhandlungen werden abgebrochen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Op-
position, wenn Sie schon uns nicht glauben, dann sollten
Sie zumindest den Verbänden glauben, beispielsweise
der Arbeitsgemeinschaft „Privater Rundfunk“, die an-
mahnt: Setzen Sie dieses Gesetz aus! Überlegen Sie
noch einmal! Denken Sie noch einmal nach, und bringen
Sie dann ohne unheilige Hast ein Gesetz ein, das Hand
und Fuß hat.

Herr Bundesarbeitsminister Riester, Kunst kommt
von Können. Wenn es allein vom Wollen käme, dann
würde es „Wunst“ heißen. Das gilt auch für Regierungs-
kunst. Das, was Sie hier abgeliefert haben, ist nicht Re-
gierungskunst, sondern „Regierungswunst“.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Pfusch!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403009900
Nun hat das Wort
die Kollegin Margareta Wolf, Bündnis 90/Die Grünen.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Jetzt aber ehrlich bleiben!)


Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen
von der F.D.P. und der CDU/CSU, wir alle wissen, daß
wir in einer Zeit des Umbruchs von Erwerbsbiographien
und in einer Zeit des Übergangs von der Industriegesell-
schaft zur Dienstleistungsgesellschaft leben. Wir wissen,
daß es viele Patchwork-Biographien gibt. Ich glaube,
vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß es eine wi-
derspruchsfreie Lösung überhaupt nicht geben kann.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich meine aber, die Notwendigkeit der Zielsetzung, die
in den letzten Jahren explodierende Scheinselbständig-
keit zu bekämpfen, wird in einem hohen Maße von fast
allen Verbänden, allen gesellschaftlichen Gruppen und
Experten in dieser Gesellschaft gesehen. Das sollten
auch die Herren von der F.D.P. zur Kenntnis nehmen.


(Zustimmung beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind ignorant!)


Es ist ebenso unbestritten, daß die Solidargemeinschaft
davor bewahrt werden muß, verehrter Herr Solms, daß
ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung keine
hinreichende Vorsorge für das Alter hat. Darüber besteht
ebenfalls Konsens in dieser Gesellschaft, vielleicht nicht
bei Ihnen.


(Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der F.D.P. ist das egal!)


Wir haben mit diesem Gesetz auf diese Entwicklung
reagiert. Sie haben die Entwicklung einfach laufen las-
sen; deshalb stellt sie sich uns heute so dar, wie sie ist.

Worum geht es uns in diesem Gesetz? – Es geht uns
um den sozialen Schutz von Menschen; es geht uns dar-
um, die Erosion der Sozialversicherung nicht weiter
voranschreiten zu lassen, und, verehrter Herr Solms, es
geht uns auch darum, Wettbewerbsverzerrungen zwi-
schen Unternehmen entgegenzutreten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daß wir das Gesetz nunmehr vor dem Hintergrund
des von mir angesprochenen Wandels in der Industrie-
gesellschaft ganz kritisch auf seine Tauglichkeit in der
Praxis überprüfen müssen, halte ich für selbstverständ-
lich. Daher freue ich mich, daß im Gespräch mit Ver-
tretern der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträ-
ger und des BMA Einigkeit darüber erzielt werden
konnte, daß derjenige, der allein auf Grund der neu ein-
geführten Vermutungsregelung als Scheinselbständiger
eingestuft wird, nicht rückwirkend versicherungspflich-
tig wird. Das war ein ganz entscheidender Kritikpunkt;
wir haben ihn aufgegriffen und das Gesetz entsprechend
verändert. Das spricht für unsere dialogorientierte Poli-
tik, die Sie nie gepflegt haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wenn wir ferner der Praxistauglichkeit dieses neuen
Gesetzes Rechnung tragen wollen, bin ich der Meinung
– das muß ich ganz kritisch sagen –, daß man dringend
mit dem Bundesverband der Freien Berufe reden sollte,
daß man sich mit den Zeitungsverlegern und der
IG Medien zusammensetzt. Ich halte deren Einwände
für bemerkenswert.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das haben die aber auch schon vorher gesagt! – Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Sie sollten sich vorher mit denen zusammensetzen, bevor Sie Gesetze machen!)


– Wir reden mit denen. Diese Damen und Herren der
Verbände teilen das Ziel dieses Gesetzes; das ist ein er-
heblicher Unterschied zu Ihnen. Sie stehen relativ iso-
liert da.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Sie machen Vorschläge, wie man unterhalb der
Schwelle einer Gesetzesänderung, etwa in Ausführungs-
bestimmungen, Änderungen vornehmen kann.

Johannes Singhammer






(A) (C)



(B) (D)


Ich halte es überhaupt nicht für ehrenrührig, wenn
man sehr genau beobachtet, ob die getroffenen Regelun-
gen dem konsensual gefundenen Ziel, das wir alle ver-
folgen, gerecht werden. Wir benötigen Ihre Aktuelle
Stunde überhaupt nicht, wenn wir da Präzisierungen ein-
fügen wollen.

Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen.
Ich bin der Meinung, daß wir vor dem Hintergrund der
von mir beschriebenen Veränderungen in unserer Ge-
sellschaft eines einarbeiten müßten – ich habe das Herrn
Riester auch schon schriftlich mitgeteilt –: Das Gesetz
muß Vorsorgewahlmöglichkeiten vorsehen. Beispiels-
weise müssen die Einlagen in Aktienfonds oder der Im-
mobilienbesitz als Äquivalent zu den Beiträgen zur
Rentenversicherung eingestuft werden. Das halte ich für
absolut notwendig. Wir sagen: Wir wollen die Umlage-
finanzierung bei der Rentenversicherung dadurch absi-
chern, daß wir private Vorsorge fördern und ermögli-
chen.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Frau Wolf, das Gesetz ist beschlossen und gültig!)


– Ich weiß; aber bis zum 30. Juni kann man hier noch
Freistellungsregelungen hineinnehmen, wofür ich plä-
dieren möchte.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Scheinheilig!)


– Es ist überhaupt nicht scheinheilig.

(Zuruf von der F.D.P.: Doch!)


Das kann man tatsächlich noch machen.
Ich plädiere auch dafür, daß die Mitarbeiter der Sozi-

alversicherungsträger, die derzeit die Betriebe hinsicht-
lich des Vorhandenseins von Scheinselbständigkeit
überprüfen, dort mit Augenmaß vorgehen. Denn es kann
nicht im Interesse von Politik und Rentenkassen sein,
daß durch einen zu peniblen Vollzug Existenzen ver-
nichtet werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen, meine Damen und Herren von der F.D.P., sage

ich: Sie haben bis heute kein Konzept vorgelegt,

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist überall so!)

wie Sie die Erosion bei den Sozialversicherungskassen
aufhalten wollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich höre, Sie wollen eine 1.-Mai-Demo mit den Schein-
selbständigen machen, um auf das Problem aufmerksam
zu machen. Ich kann Sie nur davor warnen. Sie müssen,
wenn Sie in diesem Land für das Gemeinwohl Politik
machen wollen, konzeptionell arbeiten und können
nicht, zusammen mit den Industrieverbänden, jedes
Thema hochspielen. Machen Sie endlich einmal Vor-
schläge! In Ihrer Regierungszeit ist es zu einer weiteren
Erosion der Sozialversicherungssysteme gekommen. Es
ist soweit gekommen, daß Unternehmen uns fragen:
Warum sollen wir die Leute überhaupt noch sozialversi-

cherungspflichtig beschäftigen? Da haben wir ohnehin
nur Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen.

So kann es nicht gehen. Handeln Sie im Interesse des
Gemeinwohls, im Interesse der sozialen Marktwirt-
schaft, und hören Sie endlich auf, jeden Punkt eines Ver-
fahrens zu Ihrem Ziel nutzen zu wollen, über die 5 Pro-
zent zu kommen! Damit kommen Sie nicht weiter.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403010000
Jetzt hat der Kollege
Dirk Niebel, F.D.P.-Fraktion, das Wort.


(Zuruf von der SPD: Der hat doch schon genug geredet heute, wenn auch nur dazwischen! – Weitere Zurufe von der SPD)



Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1403010100
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Daß Sie, noch bevor ich
irgend etwas gesagt habe, aufheulen, kann ich gut ver-
stehen. Bei diesem Gesetz kann einem ja wirklich nur
schlecht werden. Frau Kollegin Wolf, beim besten Wil-
len: Das, was Sie gerade gesagt haben, ist geradezu in-
fam. Sie reden offenkundig über ein ganz anderes Ge-
setz als wir.

Die Auswirkungen sollten Sie einmal an Hand Ihrer
Post festzustellen versuchen. Ich kann mir nicht vor-
stellen, daß nur die F.D.P. und die Christlichen Demo-
kraten diese Briefe bekommen. Ich bin fest davon über-
zeugt: Sie bekommen die gleichen Briefe, Sie kriegen
die gleichen Anrufe. Sie spielen hier mit Existenzäng-
sten.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, mit denen spielen Sie!)


Herr Minister Riester, Sie haben in der ersten Lesung
zum Korrekturgesetz zur Sicherung der Arbeitnehmer-
rechte gesagt – ich zitiere –:

Wir stehen vor großen Umwälzungsprogrammen in
Wirtschaft und Gesellschaft. Die Veränderungen
auf dem Arbeitsmarkt sind zum Teil Ausdruck die-
ser Umwälzungen. Für viele Menschen bringt der
Wandel Unsicherheit und Vertrauensverluste mit
sich.

Herr Riester, zumindest der letzte Satz trifft die Sache ja
wirklich im Kern: Durch rotgrüne Politik werden die
Menschen verunsichert; sie haben Angst. Sie akzeptie-
ren als Investition für die Alterssicherung nicht die Inve-
stition in den eigenen Betrieb. Ihre Politik führt zu Ar-
beitsplatzabbau und treibt die Menschen, die initiativ
sind und Arbeitsplätze schaffen wollen, in die Schatten-
wirtschaft.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ihre Politik der Zwangsbeglückung trifft die gesamte
Gesellschaft. Das ist nicht nur der von Ihnen immer

Margareta Wolf (Frankfurt)







(B)



(A) (C)



(D)


wieder angesprochene Transportfahrer – dessen Fall war
in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ganz
gut geregelt –; betroffen durch Ihre Politik ist unter an-
derem auch der bekannte Schriftsteller, der nur für einen
Verlag arbeitet.


(Lachen des Abg. Peter Dreßen [SPD])

Betroffen durch Ihre Politik ist der Surflehrer am Bo-
densee ebenso wie der Lehrer an der Musikschule, der
nur für eine Musikschule arbeitet. Betroffen ist der Mu-
siker, der im Augenblick nur ein Engagement hat; be-
troffen sind die Sportvereine, die sich ihre Übungsleiter
nicht mehr werden leisten können.


(Beifall bei der F.D.P. – Dr. Willfried Penner [SPD]: Das stimmt nun überhaupt nicht!)


Ihre Politik wirkt sich in der Praxis aus. Ich habe hier
ein Schreiben der IHK Rhein-Neckar mitgebracht. Das
ist das einzige, was ich mitgenommen habe; denn die
gesamte Masse an Papier hätte ich nicht tragen können.


(Konrad Gilges [SPD]: Sie sehen auch schwach aus!)


Ich erlaube mir, daraus einmal zu zitieren, um deutlich
zu machen, welche Auswirkungen Ihre Politik auf be-
stehende Arbeitsverhältnisse hat:

Wo Risiken erkannt werden, insbesondere bei klei-
nen Familienbetrieben, werden die Vertragsver-
hältnisse gekündigt, oder dem Kleinunternehmer
wird ein Ultimatum zum Nachweis der Selbstän-
digkeit gestellt. Tausende kleiner Unternehmer sind
auf diese Weise vom Verlust ihrer Hauptauftragge-
ber bedroht und stehen vor dem Ende ihrer wirt-
schaftlichen Existenz.

(Peter Dreßen [SPD]: Wer macht die Arbeit dann?)

Was machen Sie bei der Förderung von Existenz-

gründern? Sie wollen offenkundig keine Arbeitsplätze
schaffen. Auch hiervon weiß die IHK Rhein-Neckar zu
berichten. Sie schreibt:

Welcher potentielle Auftraggeber möchte aber bei
der gegenwärtigen Rechtslage noch das Risiko ei-
ner Auftragsvergabe an einen solchen Marktneuling
eingehen?

Denn jeder Existenzgründer erfüllt in aller Regel minde-
stens zwei Ihrer vier Kriterien: im wesentlichen nur von
einem Auftraggeber abhängig zu sein und keine sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten zu haben. Schon
greift die Beweislastumkehr, und er muß sich in erster
Linie damit beschäftigen, zu erklären, ob er selbständig
tätig ist oder nicht.


(Beifall bei der F.D.P.)

Man sieht bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal,

daß Sie Ihrem selbstgesteckten Ziel, dem Abbau der Ar-
beitslosigkeit, kein Stück näher kommen. Im Gegenteil:
Sie bauen Arbeitsplätze ab. Sie treiben Existenzen in die
Illegalität und schaffen zusätzliche Regulierung auf dem
Arbeitsmarkt,


(Beifall bei der F.D.P. – Peter Dreßen [SPD]: Sie wissen genau, daß Sie Unsinn reden!)


wodurch im Endeffekt neue Arbeitslosigkeit geschaffen
werden wird.


(Dr. Willfried Penner [SPD]: Pacta sunt servanda!)


Die IHK Rhein-Neckar, auf die ich noch einmal zu-
rückkommen möchte, stellt allerdings fest – das trifft
sich mit den anderen Gesetzen, wo es Ihnen um das Ab-
kassieren geht; ich zitiere auch hier –:

Die Landesversicherungsanstalten haben nach un-
seren Informationen die Zahl ihrer Betriebsprüfer
kurzfristig von 1 000 auf 4 000 erhöht. Diese haben
ihr neues Betätigungsfeld offenbar mit der Weisung
angetreten, ohne Rücksicht auf die Zerstörung der
wirtschaftlichen Existenz der Betroffenen Kasse zu
machen.

(Annelie Buntenbach [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch einmal etwas zu dem sozialen Problem!)


Herr Riester, Sie setzen Ihre Politik des Abkassierens
fort. Sie haben, seitdem Sie in der Regierung sind, ein
Gesetz nach dem anderen nachgebessert. Ich fordere Sie
auf – Sie werden dieses Gesetz ja nicht zurücknehmen –:
Seien Sie so großmütig und bessern Sie dieses Gesetz
wenigstens nach! Machen Sie Politik für Arbeitsplätze
und keine Politik für die Verlagerung von Arbeitsplätzen
in die Schattenwirtschaft!


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Wolfgang Weiermann [SPD]: Das muß ausgerechnet die F.D.P. sagen!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403010200
Nun erteile ich das
Wort dem Kollegen Klaus Brandner, SPD-Fraktion.


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1403010300
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie
wir hier heute erfahren haben, reden wir in der Tat nicht
über Peanuts. Die Größenordnung, um die es bei
Scheinselbständigen geht, muß man einigen Damen und
Herren dieses Hauses erst noch einmal in Erinnerung ru-
fen. Bereits in der letzten Wahlperiode hat der ehemali-
ge
Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1403010400



(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das haben wir doch schon gehört!)


– Dann hören Sie es noch einmal. Daran erkennen Sie
die Wichtigkeit des Falles.

Je nach Abgrenzung dürften 330 000 bis zu
1 Million Personen eine scheinselbständige – das
heißt: tatsächlich abhängige – Nebentätigkeit aus-
üben.

So sagte es der ehemalige Staatssekretär, zitiert aus dem
Plenarprotokoll 13/233 vom 30. April 1998.


(Dr. Willfried Penner [SPD]: Ja, und der glaubt, Übungsleiter sei eine abhängige Tätigkeit!)


Dirk Niebel






(A) (C)



(B) (D)


Das Problem war also auch schon der jetzigen Oppo-
sition bekannt. Doch hat man dort nicht sozialpolitisch
zugunsten der Menschen und der Firmen eingegriffen,
die sich sozial verantwortlich verhalten; denn die dama-
lige Gesetzeslage wurde als ausreichend und angenehm
empfunden. Als Ergebnis haben Sie ungeschützte Ar-
beitsverhältnisse en masse bekommen. Die damit ver-
bundenen Fehlentwicklungen wurden nicht angegangen.
Begründet wurde die Untätigkeit nur damit, daß jeder
Scheinselbständige seinen Status selber klären könne.
Schon Ihnen mußte bewußt sein, daß dies nur unter dem
Risiko des Arbeitsplatzverlustes möglich ist.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der F.D.P.)


Das Schicksal von über 100 000 Menschen hat uns
zum schnellen Handeln gedrängt. Die vielen Beispiele,
die meine Vorredner, auch Bundesarbeitsminister Rie-
ster, hier genannt haben, stehen hierfür Pate. Der einzige
Grund für deren scheinbare – ich wiederhole: scheinbare
– Selbständigkeit war die Sozialversicherungsmüdigkeit
einiger Arbeitgeber.


(Widerspruch bei der F.D.P.)

Doch die überwiegende Anzahl der Arbeitgeber erfüllt
ihre Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten und
den Sozialkassen. Wir müssen die Beschäftigten und die
verantwortungsbewußten Arbeitgeber vor den Wild-
westmethoden der Konkurrenz schützen. Das tun wir
mit diesem Gesetz.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich bin davon überzeugt, daß unser Gesetz viele Pro-
bleme löst, aber nicht alle. Wir sind bereit, den Dialog
aufzunehmen. Doch mit der Polemik von heute ist si-
cherlich kein Dialoganfang gemacht worden. Das war in
der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales anders, als Herr Laumann von der CDU/CSU-
Fraktion sehr erfreuliche Ansätze zu genau dieser The-
matik mitteilte.


(Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: Euer Gesetz ist trotzdem falsch!)


Ich vermisse ihn als Redner in der heutigen Debatte,
weil ich denke: Das sind Dinge, die letztlich mithelfen,
einen Dialog aufzunehmen. Ich muß heute aber leider
feststellen: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Also werben Sie in Ihren Reihen, Herr Laumann!


(Beifall bei der SPD)

Richtig ist, daß der Vorsitzende der Bundesversiche-

rungsanstalt für Angestellte, Hans-Dieter Richardt – im
übrigen, wie Sie alle wissen, ein Arbeitgebervertreter –,
das von uns getragene Gesetz heftig kritisiert hat.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Deswegen ist er noch lange kein schlechter Mensch!)


– Deshalb ist er kein schlechter Mensch. Aber ich will
Ihnen damit deutlich sagen, daß die politisch motivierten
Ansätze hier ganz klar durchscheinen. Ich weiß natürlich
auch, wie sehr Sie und wir nach dem politischen Wechsel
von Unternehmer- und Arbeitgeberverbänden mit Briefen
und Agitationen vollgepackt werden. Herr Kolb, Sie

haben eben gesagt: Von der BfA wird Alarm geschlagen.
– Ich kann von diesem Alarm überhaupt nichts spüren.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Ich gebe es Ihnen gleich zum Nachlesen!)


Ein Arbeitgebervertreter in der BfA, der Kritik übt, ist
noch nicht die BfA.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich sage Ihnen ganz salopp: Ein Pups ist noch keine Ex-
plosion im Gaswerk. So schnell werden wir nicht müde,
eine sinnvolle Regelung auch umzusetzen.

Im übrigen will ich Ihnen ganz offen sagen: Die Aus-
sagen von Herrn Richardt stehen im Widerspruch zum
Verwaltungshandeln; denn die BfA gab am 19. Januar
1999 mit anderen Spitzenverbänden der Sozialversiche-
rungen eine Stellungnahme zu dem Gesetz, mit dem wir
uns hier befassen, heraus. Darin steht wörtlich – ich
zitiere –:

Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialver-
sicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmer-
rechte ... wird zum 01.01.1999 die Einbeziehung
scheinselbständiger Arbeitnehmer in die Sozialver-
sicherung erleichtert.

Nicht verkompliziert, wie Sie hier behaupten, sondern
erleichtert!

Weiter heißt es in diesem Brief:
Um scheinselbständige Arbeitnehmer schneller und
besser zu erfassen, wird ein Kriterienkatalog ...
vorgesehen, ...

Sie sehen also, daß die Verwaltung der BfA diese Re-
gelung durchaus als handhabbar und als eine sachge-
rechte Lösung dieses Problemkreises ansieht. Sie wer-
den dies im übrigen auch in vielen Faltblättern der BfA,
in aktuellen Sonderinformationen in diesem Kontext so
nachlesen können.


(Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: Um die lesen zu können, brauchen Sie drei Bände mit Erklärungen!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403010500
Herr Kollege, den-
ken Sie bitte an die Zeit.


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1403010600
Es hilft nicht weiter – las-
sen Sie mich das deutlich sagen – wenn hier im Hause
eine sinnvolle rechtliche Regelung mehr und mehr durch
Polemik attackiert wird. Der mittelstandspolitische
Sprecher der CDU/CSU hat in einer Pressemitteilung
von gestern deutlich gesagt:

Wie antiquiert das Unternehmerbild der Regierung
ist, zeigt die Vorstellung, daß sie Betriebsräume,
Firmenwagen und die Schaltungen von Werbean-
zeigen als Voraussetzung für Selbständigkeit an-
sieht. Daß ein Unternehmer mit einem Laptop von
der Parkbank aus erfolgreich sein kann, ist für
Ideologen unvorstellbar.

So der Kollege Doss in seiner Medienarbeit.

Klaus Brandner






(B)



(A) (C)



(D)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403010700
Herr Kollege, Ihre
Redezeit ist abgelaufen.


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1403010800
Zu solchen Ergüssen kann
ich Sie nur beglückwünschen. Würden Sie Ihre Opposi-
tionsarbeit konstruktiv angehen, dann hätten Sie uns
schon längst von Ihrem Laptop-Parkbank-Unterneh-
merbild überzeugt und uns aufgefordert, an allen Park-
bänken Steckdosen zu installieren, da mit die Arbeit dort
wirkungsvoller wird und zusätzliche Arbeitsplätze ge-
schaffen werden können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Lachen bei der F.D.P. – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Das war wirklich keine Explosion im Gaswerk!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403010900
Das Wort hat nun
der Kollege Dr. Hans-Peter Friedrich, CDU/CSU-
Fraktion.


Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1403011000
Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wenn man in diesen Tagen beobachtet, wie die Medien
Ihre Regierungskunst kommentieren, könnte man als
Oppositionspolitiker eigentlich sehr gelassen und ent-
spannt sein. Aber es regt einen auf, und man ist über-
haupt nicht mehr gelassen, wenn man täglich Anrufe
von Menschen, von Existenzgründern, von Selbständi-
gen, bekommt, die einem schildern, daß sie unmittelbar
vor dem Aus stehen, weil diese rotgrüne Regierung ein
neues Gesetz gemacht hat.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Man leidet mit diesen Menschen mit, und man versteht
ihre Probleme.

Sie haben mit der Ausweitung der Sozialversiche-
rungspflicht auf kleine selbständige Unternehmer unter
dem politischen Kampfbegriff „Scheinselbständigkeit“
Tausende von Existenzen auf dem Gewissen, wenn die-
ses Gesetz tatsächlich umgesetzt und nicht schleunigst
korrigiert wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Das größte Problem dabei ist die Verunsicherung der

betroffenen Unternehmer, und zwar sowohl der Auftrag-
geber als auch der Auftragnehmer. Grund dafür ist die
Tatsache, daß dieses Gesetz nicht durchdacht ist, daß es
viel zu kurzfristig umgesetzt werden soll und daß es vor
allem an der Realität in der Wirtschaft völlig vorbeigeht.


(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Weil die keine Ahnung haben, deswegen!)


Liebe Frau Kollegin Buntenbach, Sie haben vorhin
von den Fuhrunternehmern gesprochen. Letzte Woche
hat mich so ein Fuhrunternehmer angerufen, der ein ge-
sundes Unternehmen hat und seit Jahren für einen Auf-
traggeber Fahrten durchführt. Er hat jetzt eine Frist bis
zum 31. März gesetzt bekommen, um zu beweisen, daß
er nicht scheinselbständig ist. Sie erwarten jetzt wahr-

scheinlich, daß der Auftraggeber ansonsten Sozialbei-
träge zahlen müßte. Nein, der Fuhrunternehmer be-
kommt keine Aufträge mehr! Das ist die Realität in die-
sem Land. Das müssen Sie endlich einmal verstehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Mit völlig untauglichen Kriterien bringen Sie diesen

kleinen selbständigen Fuhrunternehmer in Beweiszwän-
ge, aus denen er sich nicht mehr befreien kann. Natür-
lich erfüllt er die Kriterien für die Beweislastumkehr.
Aber er hält es nicht durch, jahrelang zu prozessieren,
um zu beweisen, daß er doch selbständig ist. Eine jah-
relange gute geschäftliche Zusammenarbeit, eine gesun-
de Existenz eines Fuhrunternehmers wird auf diese Wei-
se durch Ihren Gesetzesdilettantismus zerstört.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Betroffen sind aber nicht nur die Auftragnehmer,

sondern auch die Auftraggeber. Herr Minister, es ist
schon interessant, daß Sie jetzt sagen, es gebe keine
Rückwirkungen. Momentan ist das Bedrohungsszenario
für die mittelständischen Auftraggeber ein anderes. Sie
wissen, daß es – insbesondere in Baden-Württemberg –
Fälle gibt, bei denen Sozialversicherungsbeiträge für
Honorare an selbständige Unternehmer für vier Jahre
nachgefordert werden. Ich bitte Sie, das ganz schnell zu
ändern und die Heere von LVA-Prüfern zu stoppen, die
die mittelständischen Betriebe verunsichern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Einige Kommentatoren in den Medien unterstellen

der Koalition, sie habe es gut gemeint und habe die Ab-
hängigen schützen wollen. Das behaupten ja auch einige
von Ihnen. Es ist schlimm genug, wenn eine Regierung
es nur gut meint, aber in Wirklichkeit überhaupt nicht
merkt, was sie anrichtet. Für die Abgrenzung von Selb-
ständigen und Abhängigen wäre diese gesetzliche Re-
gelung nämlich nicht notwendig gewesen. Die Recht-
sprechung hat seit Jahren Kriterien entwickelt, die völlig
ausreichend waren.


(Zuruf von der SPD: Die stehen jetzt in den Gesetzen! Das wissen Sie!)


In Wahrheit geht es Rotgrün nicht um den Schutz der
Menschen, sondern um die Ausweitung der Versiche-
rungspflicht auf Selbständige, weil Sie in der Renten-
politik einen verheerenden Fehler gemacht haben. Sie
haben die Rentenreform der Regierung Kohl zurückge-
nommen und brauchen jetzt Geld, das Sie sich von den
kleinen Selbständigen holen wollen.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. – Konrad Gilges [SPD]: Dummes Zeug!)


Ihnen muß aber eines klar sein: Die Existenzen, die Sie
jetzt vernichten, retten Sie nicht mehr. Das ist wahr-
scheinlich ganz im Sinne der grünen Ewigkeitspolitiker,
die alles unumkehrbar machen wollen: Kernenergieaus-
stieg: unumkehrbar; Staatsangehörigkeit: unumkehrbar.
Jetzt machen Sie wirklich etwas Unumkehrbares: Sie
vernichten die Existenzen von Tausenden von selbstän-
digen Unternehmern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Klaus Brandner






(A) (C)



(B) (D)


Täglich rufen junge Existenzgründer verzweifelt bei
ihren Steuerberatern und bei den Handelskammern, sel-
tener aber bei der LVA an; denn inzwischen ist Mißtrau-
en gesät worden. Ja, das muß man einmal sagen: Ihre
Politik sät Mißtrauen unter den am Wirtschaftsprozeß
Beteiligten.


(Dr. Heidi Knake-Werner [PDS]: Das war bei Ihrer Politik ja ganz anders!)


Das Problem ist, daß nicht mehr viel Zeit bleibt. Ich ha-
be vorhin die Frist für viele Unternehmer genannt:
31. März.


(Konrad Gilges [SPD]: Und am 31. Mai ist Weltuntergang!)


Seit einigen Wochen werden täglich Verträge gekündigt,
schlagen Vertragsverhandlungen fehl und werden Ge-
schäftsverbindungen beendet. Ich appelliere an die
Koalition: Nehmen Sie dieses Gesetz möglichst schnell
zurück, oder korrigieren Sie es wenigstens so, wie der
DIHT es vorschlägt: Wer ins Handelsregister eingetra-
gen ist, ist selbständig.

Ich erwarte, daß sich der Bundeskanzler selber um
diese Angelegenheiten kümmert.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Gott im Himmel!)


Er kann sich nicht damit entschuldigen, daß er einen
Wirtschaftsminister hat, der aus der Großindustrie
kommt und nichts vom Mittelstand versteht.


(Beifall bei der F.D.P.)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403011100
Herr Kollege, achten
Sie auf die Zeit?


Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1403011200
Er
kann sich auch nicht damit entschuldigen, daß er einen
Arbeits- und Sozialminister hat, der nichts von moderner
Wirtschaftspolitik versteht.


(Lachen und Widerspruch bei der SPD – Zuruf von der SPD: Das ist doch unglaublich!)


Hören Sie endlich auf, die Menschen, die Wirtschaft, die
Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in diesem Lande zu
bevormunden und zu gängeln! Ihre Vorstellungen von
staatlicher Zwangsbeglückung passen nicht mehr in das
Jahr 1999.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403011300
Jetzt hat der Kollege
Olaf Scholz, SPD-Fraktion, das Wort.


Olaf Scholz (SPD):
Rede ID: ID1403011400
Meine Damen und Herren! Ich
glaube, die Diskussion, die wir gerade führen, leidet

unter anderem darunter, daß sich ganz viele mit der
Rechtssituation in unserem Lande nicht auskennen.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Diese Papiere sind die Rechtssituation!)


– Die ist ganz einfach.

(Lachen bei der CDU/CSU)


Hintergrund für die Debatten, die wir jetzt führen, und
Hintergrund für die Gesetzesänderung ist die gemeinsa-
me Feststellung aller Parteien im Bundestag und weit
darüber hinaus gewesen, daß die Gesetze zur Abgren-
zung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung,
die wir in unserem Lande schon lange haben, immer
weniger beachtet werden. Der größte Teil derjenigen,
die sich jetzt öffentlich und laut beschweren, beklagt
sich darüber, daß jetzt herauskommt, daß er in der Ver-
gangenheit Gesetze nicht beachtet hat. Das ist die Wirk-
lichkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Alle Untersuchungen – auch die, die Ihnen zur Ver-
fügung stehen – gehen davon aus, daß in den letzten Jah-
ren zwischen einer und zwei Millionen Menschen nicht
sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden sind,
obwohl sie das von Gesetzes wegen gemußt hätten. Die
eigentliche von uns vorgenommene Veränderung liegt
darin, daß wir dem schon geltenden Gesetz zu mehr
Wirksamkeit verholfen haben.

Woran liegt das alles? Es liegt daran, daß die Sozial-
versicherungspflicht und der Schutz abhängiger Men-
schen in der Bundesrepublik Deutschland an dem Ar-
beitnehmerstatus hängt. Das ist nicht überall so. Zum
Beispiel besteht in der Schweiz eine Sozialversiche-
rungspflicht für jedes Einkommen. Aber in der Bundes-
republik Deutschland ist diese Pflicht an den Arbeit-
nehmerstatus, an die abhängige Beschäftigung geknüpft.
Eine Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerstatus und
Selbständigkeit war nie leicht. Damit mußte man sich
immer ein bißchen auskennen. Die Beurteilung dieser
rechtlichen Abgrenzung fiel denjenigen, die sich aus-
kannten, noch nie schwer; vielmehr ist in diesem Zu-
sammenhang ein ganz anderes Problem aufgetaucht: Es
dauerte ein paar Jahre, bis die Sozialversicherung in
einem Prozeß nachweisen konnte, daß jemand ein Ge-
setz nicht so beachtet hat, wie er es hätte tun sollen.

In den entsprechenden Gesetzen ist eine Abgrenzung
zwischen Arbeitnehmerstatus und Selbständigkeit vor-
gesehen. Aber wenn Sie ins Bürgerliche Gesetzbuch
schauen, dann werden Sie feststellen, daß es dort keine
Definition von abhängiger Beschäftigung und von selb-
ständiger Tätigkeit gibt, obwohl sie große und bedeut-
same Folgewirkungen auf unsere Gesetzeslage hat. Dies
ist der Hintergrund, mit dem wir uns beschäftigen.

Ich sage Ihnen: Wir ändern kein einziges Gesetz. Wir
wollen lediglich erreichen, daß es den Sozialversiche-
rungen etwas leichter fällt, die Beachtung der Gesetze
durchzusetzen. Diese Veränderung haben wir beschlos-
sen.


(Beifall bei der SPD)


Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)







(B)



(A) (C)



(D)


Darum wäre es auch ausgesprochen hilfreich, wenn sich
die Zeitungen, in denen jetzt alle möglichen Fälle beur-
teilt werden, eine korrekte Rechtsberatung zulegen wür-
den. Wenn sie das täten, würden sie bei der Beurteilung
vieler Fälle feststellen, daß man eigentlich schon immer
Sozialversicherungsbeiträge hätte zahlen müssen.

Wir haben hier auch Beispiele für eine arbeitneh-
merähnliche Selbständigkeit kennengelernt. Die Firma
Eismann hat uns während des Anhörungsverfahrens mit
Briefen bombardiert. Parallel dazu hat der Bundesge-
richtshof in einem mehrjährigen Verfahren entschieden,
daß die Rechtstreitigkeiten der bei der Firma Eismann
beschäftigten sogenannten Selbständigen vor den Ar-
beitsgerichten auszutragen sind.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Dann hätten wir keinen Gesetzesbruch, oder?)


Sie sehen also, daß wir hier nur helfen wollen, den Ge-
setzen Geltung zu verschaffen.

Ich möchte noch eine Ergänzung dazu machen: Wenn
es sich so verhält, wie ich es schildere, dann kann die
Gesetzeslösung nicht nach dem Motto funktionieren:
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Sie ersaufen alles! Wenn Sie es nur naß machen würden, wäre es gut!)


Wenn es tatsächlich so viele Gesetzesbrüche gegeben
hat, dann werden jetzt viele gezwungen, die Gesetze zu
befolgen. Das ist das Ziel unseres Gesetzes

Lassen Sie mich zum Abschluß noch auf folgendes
hinweisen: Es gibt einen Unterschied zwischen der Selb-
ständigkeit in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
und der Selbständigkeit in arbeitsrechtlicher Hinsicht.
Aber dieser Unterschied ist nur klein. Die Fälle, die ge-
nannt worden sind, können nicht auf die hier beschrie-
bene Weise gelöst werden. Wenn jemand seine Be-
schäftigten zu Unrecht als Selbständige angestellt hat
und sie auf Grund der neuen Regelung nicht weiterbe-
schäftigen will, dann steht jedem der Betroffenen der
Weg zu den Arbeitsgerichten offen.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Und den Arbeitgebern der Weg zum Konkurs!)


Dort wird festgestellt werden, daß die Beschäftigten
viele Jahre lang Arbeitnehmer waren. Damit genießen
sie dann Kündigungsschutz, der in diesem Lande für
Betriebe ab fünf Beschäftigte wieder gilt.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403011500
Nun hat der Kollege
Hartmut Schauerte, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1403011600
Frau Präsidentin!
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Natürlich
gibt es ein objektives Problem. Die Frage ist einfach,
wie man es löst. Die Frage besteht darin, wie wir mit

diesem Problem in einer sich stark verändernden Welt
und angesichts veränderter Biographien sowie der neuen
Flexibilität, zu der wir positiv eingestellt sein müssen
– es gibt keine Alternative –, gesetzgeberisch umgehen.
Der Konflikt in diesem Haus läßt sich an einer ganz ein-
fachen Grenzlinie festmachen: Im Zweifel entscheiden
Sie sich für den Zwang, für die Pflicht und für das Zu-
rückgliedern in ein – ich sage einmal – „Muß-Arbeit-
nehmerverhältnis“, und wir entscheiden uns im Zweifel
lieber für mehr Chancen, für Freiheit, für Risiko und für
Eigenverantwortung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie haben sich mit diesem Gesetz die Abgrenzungs-

problematik entschieden zu einfach gemacht. Das, was
die Menschen uns draußen im Land sagen, bestätigt das
doch.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es ist nicht so, daß wir die guten Briefe und Sie die
schlechten verstecken; vielmehr werden an alle Mitglie-
der dieses Hauses aus sehr großer Betroffenheit heraus
nur schlechte und sorgenvolle Briefe gerichtet, in denen
gefordert wird: Ändert es! Laßt es so nicht zu!

Sie formen sich die Wirklichkeit nach Ihrem ideolo-
gischen Bild. Aber das ist nicht die Wirklichkeit. Sie ge-
hen nach dem Prinzip vor: Wer Arbeitnehmer ist, be-
stimmen wir. – Nein, so geht das nicht mehr. Ihr Gesetz
ist rückschrittlich in bezug auf die Probleme, die es an-
erkanntermaßen gibt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Deswegen können wir Sie nur eindringlich auffordern,
noch einmal darüber nachzudenken und nicht einfach zu
sagen: Hier wird inhaltlich nichts geändert, sondern nur
ein wenig bei der Durchführung.

Ich will Ihnen ein ganz einfaches Beispiel nennen:
Sie bestimmen, Arbeitnehmer ist nach dieser Gesetzes-
lage derjenige, der seine Frau beschäftigt und nur einen
Auftraggeber hat. Wer sich von seiner Frau scheiden
läßt, ist ein Unternehmer. Stellen Sie sich diese Idiotie
vor!


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das kann doch nicht wahr und nicht rechtsfest sein. Als
Jurist weiß ich, wovon ich rede. Es wird ein Vergnügen
sein, die Frage zu prüfen, ob das eine Diskriminierung
von Familienmitgliedern in einer modernen Arbeitswelt
mit Heimarbeitsplätzen ist. Mit allem, was Sie tun, wer-
den Sie Schiffbruch erleiden. Das kann doch nicht wahr
sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dann haben Sie umgekehrt eine Positivbeschreibung

vorgenommen. Ich habe sie heute gehört, und sie steht
auch in irgendwelchen Unterlagen. Ich habe mich ge-
wundert. Darin steht: Wer von uns gefördert wird, ist
selbständig.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das ist Klasse!)

Wer also mit eigenen Mitteln das gleiche tut wie derje-
nige, der eine öffentliche Förderung erhält, wird anders

Olaf Scholz






(A) (C)



(B) (D)


eingestuft. Derjenige, der die öffentliche Förderung be-
kommen hat, ist selbständig – das muß man genüßlich
bedenken –,


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Der andere riskiert etwas und wird abgemeiert!)


und der andere, der es aus eigenen Mitteln bestritten
oder seine Schwiegermutter belastet hat, ist nicht selb-
ständig. Sie sehen, Sie können das so nicht durchhalten.
Machen Sie schnell eine ordentliche Korrektur; denn die
Verunsicherung ist sehr schädlich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir sind doch gemeinsam daran interessiert, daß der

Schritt zur Selbständigkeit leichter wird, daß die Hürde,
aus der Arbeitnehmerschaft in die Selbständigkeit zu
wechseln, niedriger wird. Wir fördern mit Arbeitslosen-
unterstützungsgeldern den Weg in die Selbständigkeit.
Wir versuchen es in allen Bereichen, und Sie schaffen
hier ein zu enges Korsett. Es wäre doch schade, wenn
10 000, 20 000 junge Existenzen deswegen nicht ge-
gründet würden, weil die Hürde ein Stück höher gewor-
den ist. Das ist doch das Thema, das uns gemeinsam
bewegen muß.

Ich kann Sie nur herzlich auffordern, in dieser Frage
offenzubleiben und sich nicht zu verbeißen. Man kann
einen Fehler machen; bei Ihnen sind es zugegebenerma-
ßen viele geworden. Deswegen dürfen wir aber nicht an
einer Entwicklung festhalten, die die Selbständigkeit
eher erschwert.

Das ist kein Gesetz zur Bekämpfung von Scheinselb-
ständigkeit – das ist es nur in wenigen Bereichen –, es
ist in der Hauptsache ein Gesetz zur Muß-Arbeit-
nehmerschaft, ich könnte auch sagen: zur Zwangsarbeit-
nehmerschaft. Sie kennen den Begriff von Zwangsbei-
trägen. Das ist doch ein ganz normaler Begriff. Man
spricht entweder von Pflicht- oder von Zwangsbeiträgen.
Genau das machen Sie. Im Zweifel entscheiden Sie sich
für den Rückschritt in den Zwang und nicht für den mu-
tigen Weg nach vorn in die Freiheit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Deswegen bitte ich Sie noch einmal, das Gesetz ein
Stück weit zurückzunehmen. Es kann nicht sein, daß Sie
bestimmen wollen, wer ein Arbeitnehmer ist.

Herr Dr. Friedrich, ich muß Ihnen bei einer Bemer-
kung widersprechen. Sie haben gesagt, der Bundes-
kanzler soll das Ding übernehmen. Diese Hoffnung las-
sen Sie fahren.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Jetzt auch nicht mehr!)

Er hat zu den 630-Mark-Jobs von diesem Pult aus Erklä-
rungen und Versprechungen abgegeben,


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Und nicht gehalten!)

von denen die wenigsten heute noch im Gesetz stehen.
Eine weitere Glaubwürdigkeitslücke möchte ich ihm in
diesen schwierigen Zeiten nicht zumuten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Geduld.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403011700
Als letzter erteile ich
das Wort der Kollegin Doris Barnett, SPD-Fraktion.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Dem, was Schauerte gesagt hat, ist nichts mehr hinzuzufügen!)



Doris Barnett (SPD):
Rede ID: ID1403011800
Frau Präsidentin! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Herr Schauerte! Wem wir wel-
che Gesetzgebungsinitiativen überlassen sollten, lassen
Sie einmal unsere Sorge sein.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Große Sorgen!)


Ich habe noch einen Hinweis an Sie in Sachen arbeit-
nehmerähnliche Selbständige: Unterhalten Sie sich ein-
mal mit Ihrem Kollegen Laumann. Von dem können Sie
etwas lernen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Der hat Ahnung!)


– Ja, der hat Ahnung. Gestern hat er im Ausschuß wirk-
lich ein Lehrstück abgeliefert. Schade, daß er das heute
hier nicht wiederholt.

Herr Niebel, nun zu Ihnen.

(Dirk Niebel [F.D.P.]: Ich habe mich sehr zu rückgehalten!)

Sie haben vorgetragen, rotgrüne Politik führt zu Ar-
beitsplatzabbau. Dazu kann ich nur fragen: Hatten wir
nicht 16 Jahre CDU/CSU-F.D.P.-Regierung mit über
4 Millionen Arbeitslosen?


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Wir haben das in 16 Jahren gemacht, Sie in drei Monaten! 500 000 Arbeitslose mehr!)


Das war wohl der Einzug in die Freizeitgesellschaft.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Erreichen Sie das erst einmal: 800 000 Arbeitsplätze mehr!)


An dieser Stelle wünsche ich mir, daß wir eine andere
Debattenkultur beginnen und uns nicht dauernd darüber
unterhalten, was wer in welcher Zeitung gesagt hat oder
wie er zitiert wird. Dieser Stil ist dieses Hauses nicht
würdig. Wir sollten uns hier im Originalton und nicht
über Zeitungszitate unterhalten.

Aber jetzt zum eigentlichen Thema: Die Arbeitswelt
– darüber haben wir gestern im Ausschuß gesprochen –
ist in Bewegung; das Normalarbeitsverhältnis ist nicht
mehr die Norm. Atypische Arbeitsverhältnisse wie Teil-
zeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Ar-
beitsverhältnisse, Arbeitnehmerüberlassung, neue Arten
von Selbständigkeit, aber auch Scheinselbständigkeit
nehmen zu. Wir haben mittlerweile – so hat es das IAB
festgestellt – 938 000 Scheinselbständige.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Haben die sich da gemeldet, oder woher weiß das IAB das?)


Hartmut Schauerte






(B)



(A) (C)



(D)


Deswegen hat sich die SPD vorgenommen, Ordnung auf
dem Arbeitsmarkt zu schaffen.


(Beifall bei der SPD – Dirk Niebel [F.D.P.]: Ordnung ist für Sie Regulierung!)


Es muß Schluß sein mit Mißständen und mit der
Verwilderung der Sitten auf dem Arbeitsmarkt. Wenn
aufgeräumt wird – das ist nun einmal so; vielleicht
staubt es bei Ihnen zu Hause auch –, kommt so manches
ans Tageslicht, was an sich das Licht scheut. So ist es
auch hier. Ans Tageslicht kommen ausbeuterische Ar-
beitsverhältnisse und Lohndumping. Dafür fehlt Ihnen
vielleicht die Phantasie; uns fehlte sie übrigens auch,
wenn ich daran denke, was wir alles über Arbeitsver-
hältnisse erfahren haben. Wir waren zum Teil von den
Socken.


(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Der öffentliche Dienst zum Beispiel!)


Besonders überrascht hat uns aber, was Sie weiterhin
gutheißen wollen.

So, wie wir mit der Steuerhinterziehung Schluß ma-
chen, machen wir auch Schluß mit der Hinterziehung
von Sozialversicherungsbeiträgen.


(Lachen bei der CDU/CSU)

Es muß Schluß sein mit der Schattenwirtschaft,


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Es muß Schluß sein mit Rotgrün!)


die auch in Richtung Schwarzarbeit geht.

(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Glauben Sie wirklich, was Sie da erzählen? Das ist ja unerträglich!)


Hier kann ich Gott sei Dank auch einmal auf einen
CSU-Minister verweisen, der dieses Problem in Bayern
angehen will. Halten Sie sich einmal an ihn; vielleicht
können Sie von ihm sogar noch etwas lernen. Dieser
Minister hat nämlich festgestellt, daß durch die Schat-
tenwirtschaft dem Staat immerhin 600 Milliarden DM
verlorengehen.

Wir haben so viel Kritik gehört, aber noch keinen
einzigen vernünftigen Vorschlag. Ich frage mich wirk-
lich, wo solche Vorschläge bleiben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sonntags fordern Sie in Ihren Reden, die Lohnnebenko-
sten zu senken, und montags überlegen Sie sich tausen-
derlei Befreiungstatbestände, damit die Arbeitgeber ja
nichts zu zahlen brauchen. Wo sind wir denn eigentlich?
Die Umgehungstatbestände sind Ihnen lange bekannt.
Wir müssen diese jetzt endlich abschaffen; das werden
wir auch tun. Es wurde viel dazu gesagt. Der VDR hat
unsere Regelungen ausdrücklich begrüßt.

Aber noch etwas zu Ihnen, weil Sie dauernd mit ei-
nem Papier wedeln: Dieses Papier ist für die Verwal-
tung; für den einfachen Bürger, der lesen kann, hat die
Bundesversicherungsanstalt eine Broschüre herausgege-
ben, die ich Ihnen wärmstens zur Lektüre empfehle. Die

Broschüre ist so einfach gefaßt, daß sie sogar ein ganz
normaler Bundestagsabgeordneter verstehen müßte,
selbst wenn er nicht dem Sozialausschuß angehört.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Scheinselbständige sind Arbeitnehmer. Die Folgen
dieser Art von Beschäftigung sind für die Betroffenen
fatal: instabile Auslastung des eigenen Arbeitsvermö-
gens, unterdurchschnittliche Einkommensentwicklung,
geringe Finanzkraft zur Vorsorge gegen Krankheit, Un-
terbeschäftigung und Altersrisiken, geringe Planbarkeit
der Geschäftsverläufe und der Einkommensperspektiven
sowie ein erhöhtes Armutsrisiko. Das alles haben wir
vor über eineinhalb Jahren in der Enquetekommission
„Informationsgesellschaft“ als richtig angesehen. Ange-
sichts dessen wollen Sie mir etwas darüber erzählen, daß
sich die neue Gesellschaft vom Zwang zur Versicherung
befreien müßte?


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Es besteht ein Unterschied zwischen einem Zwang zur Versicherung und einer Zwangsversicherung!)


Die Kollegin Roth hat Ihnen vorhin aufs Brot ge-
schmiert, wie teuer das eigentlich kommt. Warum lesen
Sie nicht einmal die Unterlagen, statt einfach aufs Ge-
ratewohl, wider besseres Wissen und ohne eigene Vor-
schläge ganz vernünftige gesetzliche Regelungen zu
verdammen, die praktikabel sind und die gut für die
Wirtschaft und für Existenzgründer sind? Wir werden
uns in vier Jahren wieder sprechen, wenn wir erste harte
Daten haben.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Das geht schneller!)

Vielleicht werden wir dann statt der Protestschreiben
sogar Dankesschreiben haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403011900
Nun gebe ich dem
Kollegen Laumann das Wort zu einer Erklärung nach
§ 30. In einer Erklärung zur Aussprache darf er sich nur
auf Äußerungen beziehen, die ihm gegenüber auf seine
Person bezogen gemacht werden. Er darf sie zurückwei-
sen und richtigstellen. – Bitte sehr, Herr Kollege Lau-
mann.


Karl-Josef Laumann (CDU):
Rede ID: ID1403012000
Frau Präsiden-
tin! Schönen Dank dafür, daß ich hierzu etwas sagen
darf. – Einige Rednerinnen und Redner der SPD-
Fraktion haben im Plenum den Eindruck erweckt, als
hätte ich gestern im Ausschuß ihr Gesetz zur Schein-
selbständigkeit für richtig befunden. Ich finde, daß ich
Ihr Gesetz gestern sehr kritisiert habe. Das Problem
Ihres Gesetzes besteht darin, daß es unpraktikabel ist.
Ihre Behauptung, Ihre Gesetzgebungsarbeit sei hand-
werklich gut, ist eine Beleidigung für jeden Handwerker.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Doris Barnett






(A) (C)



(B) (D)


Ich habe gestern im Ausschuß gesagt – das ist auch
meine feste politische Überzeugung –: Wir haben in den
50er Jahren eine Entscheidung zugunsten der selbstän-
digen Handwerker getroffen. Nach dieser Entscheidung
kann ein selbständiger Handwerksmeister nur dann aus
der Rentenversicherung austreten, wenn er 18 Jahre lang
Mitglied der Rentenversicherung war. Das ist damals so
beschlossen worden, damit die Rentenansprüche ober-
halb des Sozialhilfeniveaus liegen. Diese Regelung ist
bis heute im Handwerk akzeptiert und wird von nieman-
dem in Frage gestellt.


(Doris Barnett [SPD]: Auch von den Existenzgründern nicht!)


– Auch nicht von den Existenzgründern. – Ich kenne
keine Handwerkskammer und keine Innung, die diese
Regelung in Frage stellt.

Ich habe im Ausschuß den Denkansatz ins Spiel ge-
bracht, es für diejenigen, die sich außerhalb der Hand-
werksordnung selbständig machen, genauso zu regeln,
wie wir es seit Jahr und Tag für die Handwerker geregelt
haben.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Da sind wir einer Meinung, der Herr Laumann und ich!)


Wenn das geschähe, dann hätte man ein durchschauba-
res und anerkanntes Gesetz. Ein Kanzler aber – auch das
habe ich Ihnen gestern gesagt –, der lieber für italieni-
sche Maßschneider als für die deutsche Textilindustrie
wirbt, hat mit der Sozialversicherung nichts am Hut.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dirk Niebel [F.D.P.]: Hat er gesagt!)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403012100
Die Aktuelle Stunde
ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu
dem Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld,
Norbert Otto (Erfurt), Hartmut Büttner (Schöne-
beck) und der Fraktion der CDU/CSU
Überlassung der Akten der Hauptverwaltung
Aufklärung des Ministeriums für Staatssi-
cherheit der ehemaligen DDR durch die Re-
gierung der Vereinigten Staaten von Amerika
– Drucksachen 14/89, 14/515 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Gisela Schröter
Hartmut Büttner (Schönebeck)

Hans-Christian Ströbele
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Ulla Jelpke

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich er-
teile das Wort der Kollegin Vera Lengsfeld, CDU/CSU-
Fraktion.


(Unruhe)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen, die
hierbleiben wollen, sind herzlich eingeladen, sich hinzu-
setzen. Diejenigen, die weggehen wollen – ich bedaure,
daß sie das tun –, mögen es bitte schweigend tun, damit
wir anfangen können.


Vera Wollenberger (CDU):
Rede ID: ID1403012200
Frau Präsidentin!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Machiavelli
hat uns gelehrt, daß der Verräter die wichtigste Figur im
Spiel der Macht ist. Aber seine Zeit ist begrenzt; sie
dauert nur so lange, bis der Fürst die Fäden in der Hand
hält. Heute haben die westlichen Demokratien über den
Kommunismus gesiegt; jedoch stellt uns dieser Sieg vor
viele Fragen: politische, juristische und moralische. Wie
gehen wir mit den Hinterlassenschaften der zweiten
deutschen Diktatur um?

In einer großen deutschen Tageszeitung erschien vor
einiger Zeit ein Artikel mit der Überschrift „Die Gnade
der westdeutschen Geburt“. Darin wurde nicht zu Un-
recht behauptet, daß diejenigen Westdeutschen, die für
das DDR-Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet
haben, unentdeckt geblieben seien, weil die Akten der
HVA in der Wendezeit vollständig vernichtet worden
seien. Haben wir es also der Stasi zu verdanken, daß
heute fast ausschließlich ehemalige Bürger der DDR am
Pranger stehen, weil sie für die Geheimpolizei der SED
gespitzelt haben? Noch gibt es die reale Möglichkeit,
dieses falsche Bild zu korrigieren. Eine „Gnade der ein-
seitigen Aktenlage“ darf es nicht geben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Auch in Westdeutschland muß die Stasi-Vergangen-
heit endlich aufgearbeitet werden. Parteien und Ver-
bände, Kirchen und Gewerkschaften, Medien und Uni-
versitäten müssen sich ihrer Geschichte stellen. Wir
wollen wissen, wer die Geschicke der Bundesrepublik
im Hintergrund wie und warum mitgesteuert hat. Aus
welchen Motiven wurde gemeinsame Sache mit der
SED gemacht? Wie nachhaltig wirkt diese Motivation?
Wir müssen fragen, ob Landesverräter in verantwort-
lichen gesellschaftlichen Stellungen weiter tätig sein
dürfen.

Die Entschlüsselung der Datenbank der HVA in der
Berliner Stasi-Akten-Behörde kann die Aufarbeitung im
Westen einen großen Schritt voranbringen. Historiker
und Journalisten müssen umgehend die Möglichkeit er-
halten, diese Daten zu nutzen. Dann kann nicht nur
Klarheit darüber erlangt werden, wer im Westen für die
Stasi gearbeitet hat, sondern es können auch ungerecht-
fertigte Vorwürfe aus der Welt geschafft werden. Erst
wenn diese Akten so zugänglich sind wie die Akten über
die Ost-IMs, wird das Geraune über „Tulpe“, „Wotan“
oder „Junior“ aufhören.

Die Entschlüsselung der Bänder erst jetzt, neun Jahre
nach der Besetzung der Stasi-Zentrale, wirft die Frage
auf, ob die Aufarbeitung West weiterhin als weniger
vorrangig gelten darf als die Aufklärung über die Stasi-
Machenschaften in den neuen Bundesländern. Spionage
ist verjährt. Nur schwerer Landesverrat kann noch be-
straft werden. Die Westdeutschen, die sich – im Gegen-

Karl-Josef Laumann






(B)



(A) (C)



(D)


satz zu vielen Spitzeln in der DDR – meist ohne äußeren
Druck auf die Stasi eingelassen haben und genau wuß-
ten, daß dies strafbar ist, sind meist gut weggekommen.
Die Zuträger der roten Diktatur nutzen die Liberalität
dieses Landes und den Anschein, der Kommunismus sei
nur ein Problem des Ostens.

Die Maßstäbe für Gut und Böse haben sich in den
letzten Jahren bedenklich verschoben. Ein bißchen Stasi-
Spitzelei, Landesverrat gar wird mittlerweile beinahe
wie ein Kavaliersdelikt behandelt. Spionage für einen
demokratischen Rechtsstaat wird bösartig oder leicht-
fertig mit der Spionage für eine Diktatur gleichgesetzt.
Die Forderung nach einer Amnestie – wie sie von der
PDS erhoben wird und die schon deshalb üble Demago-
gie ist, weil es nicht einen einzigen Häftling gibt, den
man amnestieren könnte – soll dazu dienen, das gesamte
System der SED-Herrschaft zu amnestieren und poli-
tisch zu rehabilitieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Daß solche Forderungen auf naives Wohlwollen auch im
Westen hoffen dürfen, ist bestürzend. Oder sind die
Motive gar nicht so naiv?

Die Herrschaft der SED sowie der anderen kommuni-
stischen Parteien und die Schwäche der Oppositions-
gruppen konnten sich nur perpetuieren, weil die kom-
munistischen Systeme in den Ostblockstaaten auf willi-
ge Helfer in den westlichen Demokratien zurückgrei-
fen konnten. Deren Verantwortung für den Erhalt der
totalitären Herrschaftsmechanismen muß endlich ins öf-
fentliche Bewußtsein gerückt und diskutiert werden.
Verraten wurden von diesen Handlangern aus dem We-
sten ja nicht nur wirtschaftliche und militärische Daten,
die ein todkrankes System retten sollten. Nein, sie ver-
rieten auch Informationen über oppositionelles Verhal-
ten und Fluchtpläne. So wurde die ganze Bevölkerung
der DDR und der anderen Ostblockstaaten ein Opfer
dieser Agenten.

Die politische – und nicht nur die juristische – Auf-
arbeitung der Stasi-Vergangenheit ist im Westen
dringlich. Die Kollaboration mit dem Geheimdienst der
SED sagt viel über Verfassungstreue aus, gibt viel von
einem politischen Charakter preis. Wer an maßgeblicher
Stelle in der Bundesrepublik freiwillig mit dem MfS zu-
sammengearbeitet hat, wer bei Prosecco und Carpaccio
mit dem netten Genossen von drüben Informationen ge-
tauscht und dabei vielleicht noch ideologische Nest-
wärme gespürt hat, ist politisch belasteter und moralisch
unmöglicher als ein kleiner IM, der unter dem Druck der
geschlossenen DDR bieder berichtet hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig [F.D.P.])


Die Westspione haben ohne Not die Freiheit und die
westlichen Demokratien gefährdet, und dies aus Grün-
den, die keineswegs immer nur politisch waren. Auf ei-
nige, die dummerweise glaubten, für den Weltfrieden
kämpfen zu müssen, kamen Tausende, die rein materi-
elle Motive hatten. Sicher gab es auch welche, die er-
preßt wurden. Schon die Unterschiede in den Verrats-
motiven begründen die Notwendigkeit einer systemati-

schen Klärung. Die Spionage aus Profitgier bleibt eine
Gefahr für die heutige Demokratie in Deutschland, weil
die Leute nach wie vor erpreßbar sind.

Aber das Stasi-Problem im Westen hat noch andere
Facetten. Es geht um politische und ideologische Affi-
nitäten, die heute allzugern vertuscht werden. Es geht
auch um das historische Reinwaschen der kommunisti-
schen Herrschaft – vielleicht auch, um sie wieder koali-
tionsfähig zu machen? Sind die Verharmloser von heute
vielleicht die Landesverräter von gestern?

Eine Aufdeckung wird mit Sicherheit schmerzhaft
werden, weil wahrscheinlich zahlreiche Institutionen
und alle demokratischen Parteien betroffen sein werden.
Wir brauchen diese Aufklärung dennoch; denn diese
Demokratie braucht Transparenz als unverzichtbaren
Teil des demokratischen Zusammenwachsens von Ost
und West. Die Enttarnung der Schuldigen ist nicht nur
für den Schutz unserer Demokratie wichtig, sondern
auch deshalb, weil nur sie es uns ermöglicht, diesen
Leuten wieder einen ehrlichen Platz in unserer Gesell-
schaft anzubieten. Wenn es nicht zu einer umfassenden
Aufdeckung kommt, bestehen für die Bundesrepublik
nachhaltige Sicherheitsprobleme. Es bleibt die Gefahr,
daß eine große Anzahl von unbekannten Agenten der
HVA in West und Ost die demokratischen Institutionen
unterläuft.

Für uns ergeben sich deshalb folgende Forderungen:
Erstens. Es ist erforderlich, daß die während der

Wendezeit geretteten und nur teilweise vernichteten
Unterlagen zugänglich gemacht werden. Wir können
nicht 400 Jahre warten, bis eine Handvoll Mitarbeiter
des Bundesbeauftragten in Zirndorf die Aktenschnipsel
per Hand zusammengesetzt hat. Deshalb müssen jetzt
die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, damit die
zerrissenen Akten per Computer rekonstruiert werden
können. Schon die bisher wieder zusammengesetzten
Unterlagen haben gezeigt: Die Stasi wollte die brisante-
sten Dokumente vernichten. Wir dürfen uns nicht damit
zufriedengeben, was das MfS uns wie Brosamen übrig-
gelassen hat, denn sonst machen wir uns mitschuldig an
der Verharmlosung dieser größten politischen Geheim-
polizei der deutschen Geschichte und – das ist entschei-
dend – der Politik und der Ideologie ihrer Auftraggeber.

Zweitens. Alle vorhandenen Datenträger und Ma-
gnetbänder müssen jetzt so schnell wie möglich lesbar
gemacht werden. Die in Amerika abgeschriebenen Kar-
teikarten über 1 553 Westagenten, die schon jetzt in der
Gauck-Behörde lagern, müssen ebenfalls zugänglich
gemacht werden. Sie sind ein Schlüssel für die neu auf-
gefundene Datenbank der HVA.

Drittens. Die Agentenkartei der HVA, die vollständig
im Besitz des CIA ist, muß zurück nach Deutschland
kommen. Diese Dateien enthalten sämtliche Klar- und
Decknamen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, daß die
Bundesregierung in dieser Angelegenheit mit Erfolg in
den USA vorstellig geworden ist und die CIA uns De-
tails aus dem Nachlaß der DDR-Spionage mitteilen will.
Zu fragen ist, wann und in welcher Form das Material zu
erwarten ist. Werden Kopien der nach Amerika ver-

Vera Lengsfeld






(A) (C)



(B) (D)


brachten Akten der Gauck-Behörde zur Verfügung ge-
stellt?

Die Konzentration aller Akten in der Gauck-
Behörde ist die unerläßliche Voraussetzung für die
Gleichbehandlung aller Fälle und für die notwendige
Auseinandersetzung. Die Recherchen der Gauck-Be-
hörde haben ergeben, daß die von den USA gelieferten
Daten zu den 1 553 Westagenten nur einen Teil der
Agenten umfassen. Vermutlich etwa 3 000 Namen von
Spitzeln, die gegen die Bundesrepublik spioniert haben,
hält der Geheimdienst CIA noch unter Verschluß. Au-
ßerdem sind schätzungsweise 10 000 ehemalige Stasi-
Spitzel in der DDR durch alle Überprüfungen gerutscht,
weil die HVA ihre Akten vernichtet hat. Auch dazu lie-
gen in den USA Daten vor.

Die Amerikaner haben den Westdeutschen nach dem
zweiten Weltkrieg beim Aufbau der Demokratie ent-
scheidend geholfen. Sie haben damals auch beschlag-
nahmte NS-Akten zurückgegeben oder zugänglich ge-
macht.


(Eva Bulling-Schröter [PDS]: Aber nicht alle!)

Damit wir Deutschen nicht nur die nationalsozialisti-
sche, sondern auch die kommunistische Vergangenheit
bald aufarbeiten können, müssen die in den USA be-
findlichen Akten der politischen Analyse und der ge-
sellschaftlichen Diskussion in Deutschland zur Verfü-
gung gestellt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Wie die Geschichte gezeigt hat, reicht es nicht, ein paar
Fachleuten Einblick in streng geheime Dossiers zu ge-
währen. Wir brauchen vielmehr eine offene und öffent-
liche Auseinandersetzung, keineswegs nur in den neuen
Bundesländern, sondern in ganz Deutschland.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403012300
Ich erteile das Wort
der Kollegin Gisela Schröter, SPD-Fraktion.


Gisela Schröter (SPD):
Rede ID: ID1403012400
Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue
mich, daß die vorliegende Beschlußempfehlung im In-
nenausschuß mit breiter Zustimmung zustande gekom-
men ist. Auch die mitberatenden Ausschüsse haben sich
mit der gleichen Einstimmigkeit für den Antrag ausge-
sprochen. Damit setzt der Deutsche Bundestag eine gute
Tradition fort. Mit breitem parlamentarischen Konsens
werden wir einer der wichtigsten Aufgaben gerecht, die
sich dem vereinten Deutschland stellen: der Bewälti-
gung der DDR-Vergangenheit, vor allem durch die hi-
storische Aufarbeitung der Arbeitsweise des Ministeri-
ums für Staatssicherheit und durch die Aufdeckung sei-
nes Spionagesystems. Hierin liegt ein Grundstein für
den Aufbau der Demokratie in den neuen Ländern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Wir alle wissen: Die Aufarbeitung ist ein langer, zä-
her und schwieriger Prozeß. Bei der rechtlichen und hi-
storischen Aufarbeitung ist bereits sehr viel erreicht
worden. Hier hat die Behörde des Beauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes bisher sehr gute
Arbeit geleistet. Aufarbeitung können wir aber nur in
dem Maße leisten, in dem wir Einblick in die existieren-
den Unterlagen des SED-Machtapparates haben. Hier
sind wir bei dem bekannten Thema unserer heutigen Be-
schlußempfehlung. Wie wir wissen, sind – auf welchem
Wege auch immer – HVA-relevante Materialien in die
USA und nach Rußland gelangt. Auch diese Unterlagen
sind für unsere gesamtdeutsche Aufarbeitung unver-
zichtbar. Seit 1991 gibt es Bemühungen, Zugang zu den
Dokumenten zu bekommen. Ich weiß als Mitglied des
Innenausschusses, daß wir uns hier immer wieder ge-
meinsam bemüht haben. Auch die alte Bundesregierung
hat sich, allerdings erfolglos, bemüht, Zugang zu diesen
Unterlagen zu bekommen. Seit Ende des vergangenen
Jahres ist es nun der neuen Bundesregierung gelungen,
Bewegung in die Verhandlungen mit der amerikani-
schen Regierung zu bringen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


In der entscheidenden Phase der Gespräche wurde die
vorliegende Beschlußempfehlung in den Ausschüssen
des Deutschen Bundestages auf den Weg gebracht. – Es
sei mir gestattet, meinen Kollegen Büttner, Schmidt-
Jortzig und Ströbele dafür ganz herzlich zu danken.–


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)


In unserer Beschlußempfehlung wird die amerikanische
Regierung gebeten, die Akten der Hauptverwaltung
Aufklärung der DDR der Gauck-Behörde zur Verfügung
zu stellen. Mit der Beschlußempfehlung unterstützen wir
nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung.

Ich weiß aus den Vereinigten Staaten, daß man dort
die Initiative des deutschen Parlamentes mit großer
Aufmerksamkeit verfolgt. Jetzt haben die Gespräche
einen Durchbruch gebracht. An dieser Stelle möchte ich
den Vertretern der Bundesregierung, die die Verhand-
lungen geführt haben, meinen ausdrücklichen Respekt
für die bisherigen Ergebnisse aussprechen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)


Sie waren mit großem Geschick und vor allem mit dem
notwendigen Fingerspitzengefühl am Werk.

Mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis hat
sich die Beschlußempfehlung natürlich keinesfalls erle-
digt. Die amerikanische Regierung hat erkennen lassen,
daß sie das deutsche Anliegen sehr ernst nimmt. Wir ha-
ben die Zusicherung, daß wir alle für die deutschen
Sicherheitsinteressen relevanten Informationen bekom-
men. Darüber, wie das geschehen soll, müssen selbst-
verständlich noch Gespräche geführt werden, in denen
die Modalitäten des Zugangs zu den für uns so wichti-
gen Materialien noch geklärt werden müssen. Da ist es

Vera Lengsfeld






(B)



(A) (C)



(D)


sehr hilfreich, wenn sich jetzt im Deutschen Bundestag
eine möglichst breite Mehrheit für den vorliegenden
Antrag findet.

Mir liegt daran, hier noch einmal nachdrücklich zu
betonen: Der ganze Komplex der Unterlagen erfordert
nach meiner Erkenntnis größte Sensibilität. Aber aller-
größtes Fingerspitzengefühl ist gefragt, wenn es darum
geht, Zugang zu dem HVA-relevanten Material zu be-
kommen, das sich im Ausland befindet, sei es in den
USA oder in Rußland. Das ist nach meinem Dafürhalten
kein Thema für Schlapphüte, für Agenten à la 007 oder
Hollywood-Verfilmungen. Dazu ist es zu wichtig. Mit
der vorliegenden Beschlußempfehlung wird der Deut-
sche Bundestag diesem Anspruch gerecht. Ich bitte also
um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1403012500
Das Wort hat nun
Professor Dr. Schmidt-Jortzig, F.D.P.


Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP):
Rede ID: ID1403012600
Frau Präsi-
dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolle-
gen! Unumwunden sage ich für die F.D.P.: Der Antrag
der Union, aus dem unsere Beschlußempfehlung hervor-
gegangen ist, ist voll unterstützenswert. Aber er mußte
eben doch noch mit den Bedürfnissen operativen Regie-
rungshandelns in Einklang gebracht werden, denn wir
wollten nicht nur eine stramme Forderung aufstellen,
sondern wirklich zum Erfolg kommen. Dazu bedurfte es
etlicher Gespräche mit den amerikanischen Stellen.

Der Innenausschuß hat einstimmig die vorliegende
Beschlußempfehlung formuliert, in der die Sachverhalte
vorsichtig und diplomatisch bewertet werden. Jetzt kann
mit der Aufklärungsarbeit begonnen werden.

Wir hatten zunächst ein bißchen die Sorge, daß die
Regierungsverhandlungen dadurch ins Stocken geraten
könnten, daß über manche Aspekte dieses Vorhabens
Ende des letzten Jahres sehr oft in der Presse berichtet
wurde. Tatsache ist, daß die Dienste diese Art der In-
formationspolitik nicht lieben. Deshalb schien die Nei-
gung der CIA, sich auf einen Handel mit der deutschen
Seite einzulassen, gen Null zu tendieren. Diese Ent-
wicklung hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt, denn
seit gestern – darüber haben die Zeitungen ausführlich
informiert – wissen wir, daß es eine Grundsatzentschei-
dung auf Fachebene gegeben hat, die entsprechenden
Materialien in einem noch in den Einzelheiten zu verab-
redenden Verfahren auszutauschen.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie wir angesichts
dieser Entwicklung mit dem vorliegenden Antrag jetzt
umgehen. Ich will dazu drei Feststellungen machen:

Erstens. Wir sollten diesen Antrag heute annehmen –
wir befinden uns damit voll in Übereinstimmung mit
Ihnen, liebe Frau Schröter –, denn damit kann die Be-
handlung der noch ausstehenden Fragen in den Fachge-
sprächen nur unterstützt werden. Auch die Ernsthaftig-

keit des Wunsches der deutschen Seite wird damit
dokumentiert.

Zweitens. Wenn die Meldungen in den Zeitungen zu-
treffen – davon gehe ich aus –, daß sich die Gauck-
Behörde zu Wort gemeldet und gesagt habe, so gehe das
alles bei der Hingabe deutschen Materials an die Ameri-
kaner nicht, man müsse streng nach den Vorschriften
des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vorgehen, dann sage
ich: Die Gauck-Behörde hat im Prinzip recht, aber man
muß sehen, daß die Vorschriften des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes wohl nicht auf die Überlassung von Materia-
lien an ausländische Stellen angewendet werden können.
Die entsprechenden Regelungen des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes beziehen sich nur auf nationale Stellen. Das
Gesetz hat aber ein spezifisches Verfahren für den Fall
vorgesehen, daß Unterlagen ausländischen Stellen
überlassen werden. – Ich erwähne diesen Punkt, weil wir
die Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste noch
auf der heutigen Tagesordnung haben. – § 25 Abs. 4 des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes sagt deutlich, daß an dieser
Stelle das PKG – die frühere PKK – mitwirken muß.

Drittens. Sicherlich müssen – Herr Staatsminister, ich
gehe davon aus, daß dies auch ein Erfordernis der prak-
tischen Regierungsarbeit ist – bei diesem Austausch
auch die Rechte der Betroffenen in der Weise sicherge-
stellt werden, daß die Gauck-Behörde zu Rate gezogen
wird. Aber sie wird kein förmliches Vetorecht bekom-
men können. Im übrigen wird sie hilfreiche Dienste bei
der Feststellung der Authentizität des Materials, das
Deutschland von den Amerikanern zurückerhält, leisten
müssen.


(V o r s i t z : Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)


Lassen Sie uns den vorliegenden Antrag deshalb also
auch angesichts der jetzt schon erfreulichen Entwicklung
verabschieden! Ich freue mich, daß dieser Antrag aller
Voraussicht nach eine breite Zustimmung finden wird.

Besten Dank.

(Beifall bei der F.D.P., der SPD, der CDU/ CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403012700
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollegen! Die Kollegin Lengsfeld hat versucht, uns ka-
tholischer zu machen, als wir schon sind. Wir alle sind
uns einig, daß die Akten nach Deutschland gehören, daß
sie unrechtmäßig in die Hände der CIA geraten sind,
daß die Akten ausgewertet werden müssen, wie es sich
nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz gehört. Dabei könnte
man es eigentlich belassen.

Worum geht es? In den „hellen Tagen“ 1989/90 gab
es einige Dunkelmänner – wahrscheinlich waren es
Männer, wir wissen es nicht genau –, die einen ganzen
Teil wesentlicher Akten aus der Stasibehörde an die CIA
wahrscheinlich verkauft haben. Es handelt sich um Un-

Gisela Schröter






(A) (C)



(B) (D)


terlagen, in denen die Agenten der Hauptverwaltung
Aufklärung im Westen mit Deck- und Klarnamen auf-
gelistet sind. Daran hatte die CIA erhebliches Interesse,
darum hat sie diese Akten mitgenommen.

Soweit mir bekannt ist – es gibt Gerüchte, man muß
sehr vorsichtig sein, weil man nicht weiß, was wirklich
wahr ist –, soll es unter anderem einen Oberst Wiegand
aus der Hauptverwaltung Aufklärung gegeben haben –
er ist heute nicht mehr am Leben –, der Geld dafür ge-
nommen hat. Er soll auch die Zusicherung bekommen
haben, daß er selbst nicht verfolgt wird. Es kann sein;
wir wissen es nicht genau. Das alles ist in diesen „hellen
Tagen“ im Dunkeln passiert.

Die Akten, die durch die Aktion „Rosewood“ – „Ro-
senholz“ sagen wir; bei Geheimdiensten ist dies hinter
schönen Bezeichnungen verborgen – in die Hände der
CIA gelangt sind, werden uns vorenthalten. In der 12.
und 13. Wahlperiode – ich war damals noch nicht im
Bundestag – ist versucht worden, sie zurückzubekom-
men. Das ist nicht gelungen.

Deshalb haben sich im November letzten Jahres eini-
ge Bürgerrechtler an uns und an den amerikanischen
Botschafter gewandt und gesagt: Jetzt reicht's! Wir
wollen diese Akten wiederhaben! – Dieser Brief hat
auch die Fraktion der Bündnisgrünen erreicht. Da ich
dafür zuständig bin, habe ich daraufhin an unseren ver-
ehrten neuen Bundesaußenminister einen Brief ge-
schrieben und ihn gebeten, bei einem der nächsten Ge-
spräche in den USA darauf hinzuwirken, daß wir diese
Akten endlich bekommen.

So einfach war das aber offenbar nicht. Die neue
Bundesregierung – da erwarte ich von allen Seiten Bei-
fall – hat mehrere sehr hochrangige Emissäre zu Ver-
handlungen in die USA geschickt – darunter den Herrn
Staatsminister Hombach und Herrn Uhrlau aus dem
Kanzleramt; auch der Kanzler selber hat dieses Thema
angesprochen –, um endlich einen Schlußstrich ziehen
zu können und die Akten zurückzubekommen. Offenbar
waren diese Bemühungen zumindest zum Teil erfolg-
reich; darüber sollten wir alle glücklich sein.

Ohne auf die Einzelheiten einzugehen, was nun tat-
sächlich realisiert ist, sollten wir dem Staatsminister da-
für dankbar sein, daß ein Teil der Akten zurückkommt.
Auch der Gauck-Behörde sollten wir dankbar sein, daß
sie es geschafft hat, die Datenbänder zu entschlüsseln,
auf denen 180 000 Informationen über Berichte von
Kundschaftern der HVA abgelegt sind, allerdings unter
Decknamen. – Wenn wir die Akten hätten, könnten wir
all diese Berichte zuordnen. Der Gedanke ist also lo-
benswert. Daran sollten wir weiter arbeiten.

Eine letzte Bemerkung: Woran ist dies vermutlich
bisher gescheitert? Ihre Bemerkungen von der Oppositi-
on dazu waren hier an die falsche Stelle gerichtet. Ganz
offenbar hat, wie es Geheimdienste zu tun pflegen, die
CIA versucht, diese Agenten, diese Kundschafter aus
Zeiten der DDR für sich zu nutzen, zumindest zum Teil.
Weil sie diese nicht enttarnen will, weil sie die Namen
weder dem Bundestag noch der Gauck-Behörde mittei-
len will – sie will sie möglicherweise noch für ihr
dunkles Handwerk gebrauchen –, ist es bisher nicht ge-

lungen, die Akten zu bekommen. Ich fürchte, wir wer-
den sie auch jetzt nicht vollständig bekommen.

Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, daß die
Akten der Gauck-Behörde vollständig sind. Wir sollten
die Gauck-Behörde an dem Zurückholen der Akten betei-
ligen, damit alles seinen ordnungsgemäßen Gang geht.
Die Gauck-Behörde hat unser aller Vertrauen.

Deshalb werbe auch ich im Hinblick auf die folgende
Abstimmung für eine große Mehrheit, für Einstimmig-
ke
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403012800
Liebe CIA, der ge-
samte Deutsche Bundestag bittet euch, uns die Akten zu-
rückzugeben. Wir brauchen sie, um unsere Akten zu
entschlüsseln, um das Archiv der Gauck-Behörde und
endlich auch diesen Teil der Erinnerung der neuen Bun-
desrepublik Deutschland zu vervollständigen.

Danke sehr.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der F.D.P.)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403012900
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Ulla Jelpke.


Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1403013000
Frau Präsidentin! Meine Damen
und Herren! Die Mehrheit unserer Fraktion wird dem
vorliegenden Antrag zustimmen,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)

weil wir einer Aufarbeitung der Vergangenheit der DDR
natürlich nicht entgegenstehen wollen. Gleichzeitig will
ich darauf hinweisen, daß ich die hier geäußerten
– übertriebenen – Erwartungen, zu welchen Erleuchtun-
gen es im Rahmen der Aufarbeitung kommen soll, nicht
teile. Aber wir werden sehen. Ich meine, man sollte
nicht übertreiben.

Die Akten sind gestohlen worden. Es ist also unser
legitimes Recht, diese Akten zurückzubekommen. Es ist
schon ein bißchen peinlich, wenn man sich jetzt anhören
muß, daß die Amerikaner entscheiden, was für die Deut-
schen im Rahmen der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit
wissenswert bzw. notwendig ist.

Mir ist in diesem Zusammenhang noch ein anderer
Aspekt wichtig: Zum Glück wird es, wenn wir die dies-
bezüglichen Materialien und mikroverfilmten Akten der
HVA erhalten, keine erneute Welle der Strafverfolgung
geben. Das ist sehr wichtig. Dennoch möchte ich an die
Bundesregierung appellieren: Sie sind im Zusammen-
hang mit der Rückgabe der Akten als Rechtsnachfolge-
rin der DDR aufgetreten. Wenn man dies tut – dies kön-
nen Sie natürlich tun –, sollte man auch für die noch ein-
sitzenden DDR-Spione, die in den USA verurteilt wor-
den sind, eintreten und ihnen gegenüber eine gewisse
Fürsorgepflicht walten lassen. Ich möchte an dieser
Stelle daran erinnern, daß manche dort bis zu 17 Jahre
Haft absitzen müssen. Auch um diese Fälle sollte sich
die Bundesregierung kümmern.

Die unterschiedliche Behandlung der östlichen und
der westlichen Spionage bleibt meines Erachtens ein

Hans-Christian Ströbele






(B)



(A) (C)



(D)


Unrecht. Das sollte man in dieser Debatte nicht verges-
sen.

Danke.

(Beifall bei der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403013100
Jetzt hat der
Herr Bundesminister Bodo Hombach das Wort.

Bodo Hombach, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Frau Prä-
sidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich an-
gesichts des breiten Konsenses und der sachlichen Über-
einstimmung kurz fassen. Ich möchte jedoch einige Be-
merkungen machen, damit keine Mißverständnisse ent-
stehen. Die Bundesregierung empfindet den vorliegen-
den Antrag als sehr nützlich und hilfreich, als so hilf-
reich, daß der Kanzler in seinem Schreiben an den Prä-
sidenten der USA, in dem er noch einmal mit Nachdruck
die Herausgabe der Unterlagen anmahnt, auf die ge-
meinsame Willensbildung des Bundestages – soweit
uns das zumindest aus dem Innenausschuß bekannt
war – Bezug genommen hat. Ich hatte im Innenausschuß
die Gelegenheit, die entsprechenden Abläufe darzustel-
len. Die Fachebene hat, wie es sich gehört, in der PKK
über die Angelegenheit berichtet.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, daß wir das, was
wir tun, in der Kontinuität dessen sehen, was schon unse-
re Vorgänger zu unternehmen versucht haben. Eine Be-
merkung, die Herr Schmidt-Jortzig gemacht hat, veranlaßt
mich, auf folgenden Aspekt einzugehen: Die Geheim-
dienste, also die Fachebene, hatten in dieser Angelegen-
heit längst Kontakt untereinander, haben das eine oder
andere schon miteinander zu unternehmen versucht und
haben sich das eine oder andere schon offenbart. Das ist
nicht das Thema. In der öffentlichen Debatte aber rankten
sich um diese Unterlagen zum Teil giftige Legenden und
Ideen, die aus meiner Sicht von der politischen Ebene
öffentlich ausgeräumt werden müssen, damit das, was
sich darum herumrankt, nicht mißbraucht werden kann,
das heißt, an einer Stelle entzweit und spaltet, wo es nicht
hingehört. Deshalb muß diese Angelegenheit bewußt
öffentlich und politisch gelöst werden.

Es waren die Geheimdienste, die die Bundesregierung,
nachdem sie in ihrem Tun nicht mehr weiterkamen bzw.
festgefahren waren, gebeten haben, den Vorgang politisch
aufzugreifen. So ist es auch geschehen. Ich lege Wert dar-
auf, daß wir nach den Fortschritten, die sich jetzt im fach-
lichen Bereich abzeichnen, die Gelegenheit haben – dies
ist vermutlich Konsens im gesamten Haus –, das Ganze
politisch – sprich: öffentlich – aufzubereiten und zu ver-
wenden, damit sich im öffentlichen Bewußtsein durch die
Störungen und das, was in dieser Angelegenheit gestreut
wird und Mißverständnisse provozieren könnte, keine
Schimmelpilze ansetzen. Insofern, Herr Schmidt-Jortzig,
war das, was Sie andeuteten, notwendig, nämlich die
öffentliche Auseinandersetzung auch mit den Vereinigten
Staaten darüber, daß wir einen Anspruch darauf haben, zu
wissen: Was habt ihr da? Wir wollten wissen, was das für
die Aufarbeitung unserer Geschichte und die Verstrik-
kungen bedeutet, die hier schon eine Rolle spielten: Hat
sich da jemand schuldig gemacht? Das meine ich nicht im
strafrechtlichen Sinne, sondern im moralisch-politischen.

Insofern haben wir die Öffentlichkeit absichtlich herge-
stellt, und sie gehört auch dazu, wenn man das leisten
will, was Sie jetzt zum Teil im Konsens gefordert haben,
nämlich ein Stück Geschichtsbewältigung.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403013200
Ich schließe
damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußemp-
fehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion
der CDU/CSU zur Überlassung der Akten der Hauptver-
waltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit
der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika; Drucksache 14/515. Der Aus-
schuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/89 in der
Ausschußfassung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-
schlußempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen?
Die Beschlußempfehlung ist damit mit den Stimmen des
ganzen Hauses angenommen worden.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5a und 5b auf:
a) Beratung des Abschlußberichts der Enquete-

Kommission „Schutz des Menschen und der
Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer
nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung“
Konzept Nachhaltigkeit
Vom Leitbild zur Umsetzung
– Drucksache 13/11200 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit(federführend)RechtsausschußFinanzausschußAusschuß für Wirtschaft und TechnologieAusschuß für GesundheitAusschuß für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuß für Bildung, Forschungund TechnikfolgenabschätzungAusschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund EntwicklungAusschuß für Tourismus

b) Beratung des Berichts des Ausschusses für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

(19. Ausschuß) gemäß § 56a der Geschäftsordnung

Technikfolgenabschätzung
hier: „Forschungs- und Technologiepolitik für
eine nachhaltige Entwicklung“
– Drucksache 14/571 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Jürgen W. Möllemann
Ursula Burchardt
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)

Hans-Josef Fell
Angela Marquardt
Überweisungsvorschlag:

(federführend Ulla Jelpke Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. – Kein Widerspruch. Dann ist auch so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Kollegin Caspers-Merk. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bekenne ehrlich, daß es angesichts der heutigen Situation im Kosovo schwerfällt, zur Tagesordnung zurückzukehren, und es auch schwerfällt, über einen Bericht der EnqueteKommission zu reden, der friedliche Verhältnisse voraussetzt. Uns geht es mit dem Konzept der Nachhaltigkeit und dem Enquete-Bericht darum, die Chancen künftiger Generationen hier und heute zu verbessern und dafür zu sorgen, daß wir in Zukunft nicht mehr vom Naturkapital leben, sondern nur noch von den Zinsen der Natur. Wir wollen, daß unsere Kinder dieselben Lebenschancen haben wie wir. Das wünschen wir natürlich, gerade am heutigen Tag, nicht nur unseren Kindern. Vielmehr wollen wir diese Chance allen Kindern auf der ganzen Welt geben. Dafür sollten wir uns gemeinsam einsetzen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der PDS)





(A) (C)


(B) (D)

Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1403013300

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Enquete-Berichte
sind in aller Regel ein Stück parlamentarische Fleißarbeit.
Sie sind nach gründlicher Beratung entstanden; sie bezie-
hen das vorhandene Expertenwissen vollständig ein; sie
organisieren einen politischen Konsens. Sie sind also ein
Stück weit ein runder Tisch im Parlament. Es wird dort
über langfristig bedeutsame, schwierige Fragen geredet,
die uns alle auch nach dieser Legislaturperiode noch be-
schäftigen werden. Sie sind also, in einem Wort, langat-
mig, kompliziert. Es handelt sich um gewichtige Werke
– dieses, das ich jetzt in der Hand halte, wiegt immerhin
fast 400 Gramm –, und sie setzen sehr leicht Staub an.
Immer wenn mir jemand voll Stolz mitteilt, er habe den
Enquete-Bericht „Konzept Nachhaltigkeit – Vom Leitbild
zur Umsetzung“ gelesen, haben wir gemeinsam in der
Kommission den Witz gemacht: Ach, Sie waren das.

Nun verhält es sich gerade mit diesem Enquete-
Bericht so, daß er eigentlich eine ungewöhnliche Wir-
kungsgeschichte hat. Wir wissen ja von alten Enquete-
Berichten, daß man zu ihrer Abfassung einen großen
zeitlichen Vorlauf brauchte und sie erst nach und nach
verwirklicht wurden. Ich darf in diesem Zusammenhang
den Kolleginnen und Kollegen auch einmal danken, die
das Thema „Schutz der Erdatmosphäre“ über Jahre im
Deutschen Bundestag behandelt haben, die das Klima-
schutzziel erarbeitet haben und ohne deren Vorarbeiten
wir heute nicht mit der Bevölkerung über das Thema der
CO2-Reduktion einvernehmlich reden könnten. Da istwirklich über Jahre eine grundlegende Arbeit geleistet
worden. Ohne diese Vorarbeiten wäre auch eine Ener-
giewende heute nicht möglich. Insofern gibt es eine
langfristige Wirkung dieser Enquete-Kommission.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowei bei Abgeordneten der PDS)


Dafür den Kolleginnen und Kollegen in allen Frak-
tionen herzlichen Dank!

Die Wirkungsgeschichte ist insofern einmalig, als
Forderungen einer Enquete-Kommission noch nie so
zeitnah in politisches Handeln umgesetzt wurden. Es
gibt eine ganze Reihe von Forderungen aus dem Kom-
missionsbericht, die unmittelbar in die Koalitionsverein-
barung eingeflossen sind. Wir haben also ein Stück weit
durchgesetzt, daß diese Erkenntnisse ernsthaft umgesetzt
werden. So findet sich in der Koalitionsvereinbarung das
Ziel wieder, für die Bundesrepublik Deutschland ge-
meinsam eine Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten
– das ist die zentrale Botschaft dieses Berichts – und in
Zukunft mit der Fläche sparsamer umzugehen, also den
Flächenverbrauch vom Wirtschaftswachstum abzukop-
peln. Darüber hinaus hat die Enquete-Kommission deut-
lich gemacht, daß wir langfristig 10 Prozent der Fläche
für Naturschutz in Deutschland brauchen, wenn wir dem
Artensterben Einhalt gebieten wollen. All diese Forde-
rungen des Enquete-Berichts sind sehr zeitnah umge-
setzt worden. Die neue Bundesregierung hat die Be-
richte also ernst genommen und einiges sogar in die
Koalitionsvereinbarung aufgenommen.


(Beifall der Abg. Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD])


Wenn wir heute den Enquete-Bericht diskutieren,
dann müssen wir uns auch um den Umsetzungsprozeß
kümmern. Wir wollen diese Debatte über einen abge-
schlossenen Bericht zum Anlaß nehmen, einen neuen
Anlauf zu machen. Es ist nicht damit getan, zu sagen,
daß wir eine Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland
erarbeiten wollen. Vielmehr sollten wir uns gemeinsam
Gedanken machen, wie wir diesen Prozeß organisieren
wollen, wie wir ihn parlamentarisch, von allen Seiten
des Hauses, begleiten können und wie es uns gelingen
kann, die Ergebnisse dieses Berichts in politisches Han-
deln umzusetzen.

Deshalb müssen zuallererst drei Fragen beantwortet
werden: Was soll mit einer nationalen Nachhaltigkeits-
strategie erreicht werden; was muß ihr Inhalt sein? Wie,
mit welchen Instrumenten und Maßnahmen, kann man
dies erreichen? Wer muß auf welcher politischen Ebene
diese Maßnahmen umsetzen? – Diese drei Fragen sind
zu beantworten.

Zunächst: Was soll mit einer nationalen Nachhal-
tigkeitsstrategie erreicht werden? Ich habe es schon ge-
sagt: Wir tun dies nicht, um die Menschen zu quälen,
sondern wir tun dies, damit die künftigen Generationen
dieselben Lebenschancen haben. Das heißt, unsere Wirt-
schaftsweise, unsere Konsummuster müssen sich ein
Stück weit ändern, und zwar in einem gesellschaftlichen
Grundkonsens. Es hat wenig Sinn, das von oben zu ver-
ordnen. Es muß umgedacht werden, und diesen Prozeß
gilt es gemeinsam einzuläuten.

Als zweites müssen wir die Frage beantworten, wie
das erreicht werden soll. Es soll erreicht werden, indem
wir uns Ziele vornehmen. Nun sind schon eine Vielzahl
von Zielen aufgeschrieben worden: Das Umweltbundes-
amt hat einige Ziele erarbeitet; wir haben in unserem
Enquete-Bericht einige Ziele erarbeitet. Aber auch ande-

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer






(B)



(A) (C)



(D)


re Vorarbeiten sind geleistet worden: beispielsweise
durch das Wuppertal-Institut oder durch die alte Bundes-
regierung, den „Schritte-Prozeß“, den Frau Merkel for-
muliert hat. Dies alles müssen wir zur Grundlage ma-
chen, um gemeinsam umweltpolitische Ziele festzule-
gen. Dann aber müssen auch Maßnahmen und Instru-
mente diskutiert werden, damit man nicht ein hehres
Ziel wie eine Monstranz vor sich herträgt und aus den
Augen verliert, wie man dort hinkommt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wer muß das Ganze organisieren? Zunächst einmal
ist die Bundesregierung am Zug. Wir haben im Um-
weltausschuß darüber geredet, daß es jetzt notwendig ist,
daß die Bundesregierung die Vorarbeiten und Ziele
sammelt und Vorschläge erarbeitet, mit welchem Ziel
die gesellschaftlichen Gruppen beteiligt werden. Denn
Agendaprozesse haben Inhalte – betreffen also die Fra-
ge: wo wollen wir hin? –, aber sind gleichzeitig auch ein
neues Verfahren. Sie stehen für ein Verfahren, in dem
gesellschaftliche Partizipation praktiziert wird, also
Bürger- und Mitwirkungsrechte ernst genommen wer-
den. Auf Bundesebene ist das sehr schwierig zu gestal-
ten. Jeder, der Lokale-Agenda-Prozesse in Städten
kennt, weiß, daß es dort viel einfacher ist. Da sind wir
mittlerweile auf einem sehr guten Weg. Deshalb ist es
wichtig, daß wir diesen partizipativen Prozeß auf Bun-
desebene gestalten. Das heißt, wir brauchen einen „Rat
für nachhaltige Entwicklung“, und zwar nicht als zu-
sätzliches, sondern als eigenständiges Gremium, das die
bisherige Beratungslandschaft praktisch ersetzt.

Wir haben dafür in Deutschland eine einmalige
Chance, nämlich die, aus den Prozessen in unseren
Nachbarländern zu lernen. Wir wissen, daß zum Beispiel
die Niederlande einen Umweltplan erarbeitet haben.
Die Ziele sind schön und hehr. Aber die Frage ist: Wer-
den sie überhaupt erreicht? Wir wissen, daß zum Bei-
spiel die Österreicher mit gesellschaftlichen Gruppen
ein wunderbares Modell für einen Prozeß erarbeitet ha-
ben. Aber es ist später nie mehr aus der Schublade her-
ausgeholt worden. Wir wissen, daß auch die Schweiz
einen sogenannten „IDA-Rio-Prozeß“, einen gemeinsa-
men Umweltplan, erarbeitet haben, daß aber auch dort
die Schritte der Umsetzung noch nicht konkret genug
sind. Das heißt, wir können von den Nachbarn lernen;
das ist die eine Chance.

Die andere Chance ist: Wir haben nun eine Bundes-
regierung, die entschlossen ist, das, was wir aufge-
schrieben haben, auch umzusetzen. Dafür bin ich sehr
dankbar.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wie kann die bundespolitische Situation fruchtbar
gemacht werden? Wir brauchen neben dem Ansatz, auf
Bundesebene aktiv zu werden, ein Unterfutter. Wir
brauchen – wie man es neuhochdeutsch sagt – „Bottom-
up-Prozesse“. Das heißt, wir brauchen Lokale-Agenda-
Prozesse nicht nur in einzelnen Gemeinden, sondern
bundesweit. Auch da brauchen wir ein Umweltziel.

Tony Blair hat zugesagt, daß 100 Prozent der engli-
schen Gemeinden bis zum Jahr 2000 eine lokale Agenda
haben. Davon sind wir noch weit entfernt. Aber wir
sollten uns das Ziel setzen: Bis zum Jahr 2000 sollte die
Hälfte der Gemeinden den Prozeß begonnen haben, da-
mit wir in diesem Bereich nicht Schwellenland oder
Mittelfeld sind, sondern auch dort eine umweltpolitische
Vorreiterschaft übernehmen.

Ich danke den vielen Städten, die das schon getan ha-
ben, ganz besonders; denn sie haben es ohne finanzielle
Unterstützung durch den Bund getan, sie haben es allei-
ne getan. Sie sind da ein Stück weit von der alten Bun-
desregierung alleine gelassen worden. Ich denke an Vor-
reiterstädte wie Aachen, Heidelberg, München. Mittler-
weile ziehen auch kleine Städte nach.

Man muß ganz klar sehen, daß insgesamt drei Viertel
aller Städte, die diesen Prozeß machen, aus nur drei
Bundesländern kommen: Hessen, Nordrhein-Westfalen
und Bayern. In diesen drei Bundesländern wurden den
Kommunen Zuschüsse gegeben. Der Prozeß wurde von
den Landesregierungen aktiv begleitet. Mittlerweile holt
Baden-Württemberg – nach schwierigen Anfangspro-
zessen – Gott sei Dank etwas auf. Ich denke, wir müssen
es uns zum Ziel machen, daß dieser Prozeß in allen
Bundesländern gefördert wird und daß wir die Kommu-
nen bei diesem schwierigen Verfahren nicht alleine las-
sen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Insofern haben wir uns mit diesem Bericht viel vor-
genommen. Er wird uns Leitlinie und Richtschnur sein.
Wir werden die nationale Nachhaltigkeitsstrategie auf
allen drei Ebenen angehen. Wir werden Ziele erarbeiten;
das ist Aufgabe der Bundesregierung. Wir werden die
gesellschaftlichen Gruppen beteiligen. Da hat auch das
Parlament ein gewichtiges Wort mitzureden. Wir brau-
chen die Unterstützung der kommunalen Seite und wol-
len ihnen von dieser Stelle aus sagen: Wir sind stolz auf
euch. Macht weiter so! Wir werden es euch nachtun.
Unsere Kinder werden es uns danken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS])



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403013400
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Christa Reichard.


Christa Reichard (CDU):
Rede ID: ID1403013500
Frau Prä-
sidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle-
gen! Ich finde es gut und richtig und auch angemessen,
daß sich der Deutsche Bundestag mit den Zielen und
Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Entwicklung
beschäftigt. Ich bin davon überzeugt, daß er es dabei
nicht bewenden lassen wird und daß wir uns auch in Zu-
kunft mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission zu
beschäftigen haben werden.

Marion Caspers-Merk






(A) (C)



(B) (D)


Weltweiter Start für diese Bemühungen war die Kon-
ferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Na-
tionen 1992 in Rio de Janeiro. 170 Staaten waren daran
beteiligt. Auf dieser Konferenz wurde ein Aktionspro-
gramm verabschiedet, das unter dem Namen Agenda 21
bekanntgeworden ist. Dieser Name trägt allerdings aktu-
ell durch die Debatten um die Agenda 2000 eher zur
Verwirrung bei.

Dieser globale Aktionsplan ist durch Aktionspläne
oder auch Nachhaltigkeitsstrategien durch in der Agenda
aufgeführte Akteure zu untersetzen. Dies wurde auch
durch das Motto „Global denken, lokal handeln“ deut-
lich gemacht.

Dieser Aufgabe haben sich sowohl die Bundesregie-
rung als auch der Deutsche Bundestag in den vergange-
nen Jahren auf vielfältige Weise gestellt, wie meine Vor-
rednerin schon deutlich gemacht hat, auch im Wissen
darum, daß staatliche Reglementierung nicht im Mittel-
punkt dieses Prozesses steht, sondern daß er im wesent-
lichen von den Akteuren, die vor Ort Projekte umsetzen,
getragen wird.

Es gibt in vielen anderen Ländern auf unterschied-
lichsten Ebenen von unterschiedlichen Akteuren eine
Reihe von Bemühungen. Ich denke, es ist auch ein Ver-
dienst der Enquete-Kommission, daß sie sich damit be-
schäftigt hat, daß sie den gegenwärtigen Stand von Dis-
kussion und Umsetzung in Europa und in den USA zu-
sammengetragen hat und daß sie auch die Kommunen,
die sich in Deutschland mit einer lokalen Agenda 21 be-
fassen, im Rahmen einer Anhörung hat zu Wort kom-
men lassen.

Ich möchte auf zwei grundsätzliche Schwierigkeiten
bei der Debatte und Umsetzung des Leitbildes einer
nachhaltigen Entwicklung in meinem Beitrag eingehen.
Das erste und schwer zu lösende Problem scheint mir
nach wie vor das Kommunikationsproblem zu sein.
Darauf hatte ich schon in meiner letzten Rede in diesem
Thema hingewiesen. Aber leider hat sich an dieser Tat-
sache bisher wenig geändert.

Voraussetzung für die Umsetzung all unserer Vor-
schläge ist es aber, den Gedanken der Nachhaltigkeit
zum Allgemeingut und für jedermann verständlich zu
machen. Eigentlich sagt dieser Begriff verkürzt, daß wir
nicht den Ast absägen dürfen, auf dem wir sitzen bzw.
auf dem unsere Kinder und Enkel noch sitzen wollen.
Ganz so einfach ist das natürlich nicht. Aber unsere wis-
senschaftlichen Definitionen müssen durch einprägsame,
für jeden verständliche Bilder ergänzt werden. Dort sehe
ich auch über unser Parlament hinaus weiteren Hand-
lungsbedarf.

Unsere Vorgängerkommission hat uns bereits Nach-
haltigkeitsregeln für die ökologische Dimension mit auf
den Weg gegeben. Im Leitbild der Nachhaltigkeit geht
es uns allerdings um die Integration der drei Dimensio-
nen Umwelt, Wirtschaft und Soziales, die untereinan-
der in einem Spannungsverhältnis stehen, was wir aus
vielen einzelnen Beispielen kennen.

Damit komme ich zum zweiten Problem bei der
Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwick-

lung. In der Arbeit der Enquete-Kommission ist es uns
trotz mancher Bemühungen und auch im Wissen darum
nicht ausreichend gelungen, die Gleichwertigkeit der
drei Dimensionen hinreichend deutlich zu machen. Ich
sage Ihnen, meine Damen und Herren: Wenn es uns jetzt
nicht gelingt, das Thema von einem einseitig ökologisch
orientierten Zugang zu befreien, wird uns das auch in
Zukunft nicht gelingen.

Es ist durchaus folgerichtig, daß der Anstoß zu dieser
dreidimensionalen Nachhaltigkeitsdebatte von der Um-
weltpolitik ausgegangen ist. Historisch betrachtet hat die
Beschäftigung mit Interessen von Wirtschaft und So-
zialem eine wesentlich längere Tradition als die Beach-
tung von Umweltinteressen.

Im Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft sind
Mechanismen, Ziele und Rahmenbedingungen für den
Interessenausgleich von Wirtschaft und Sozialem bereits
entwickelt worden. Aber auch hier stellen wir fest, daß
der Gedanke der Nachhaltigkeit nicht immer ausrei-
chend berücksichtigt wurde. Unter anderem deshalb sind
Reformen bei den sozialen Sicherungssystemen notwen-
dig.

Wenn aber dieses Modell der sozialen Marktwirt-
schaft erfolgreich bleiben soll, muß die ökologische
Dimension als dritte und gleichrangige Säule dazukom-
men. Aber dabei dürfen wir nicht von einem Extrem ins
andere fallen. Stellen Sie sich einen dreibeinigen Tisch
vor, dessen Beine nicht die gleiche Länge aufweisen.
Die Platte gerät in eine bedrohliche Schieflage.

Genau diese Schieflage hat sich auch bei der Behand-
lung des Nachhaltigkeitsthemas nicht nur in der En-
quete-Kommission herausgestellt. Unsere Debatten im
Teilnehmerkreis hier und anderswo und die Anbindung
an das Umweltressort auf allen Ebenen zeigen, daß es
noch nicht gelungen ist, die nachhaltige Entwicklung zu
einem wirklich zentralen Anliegen zu machen, eben weil
wir diese umweltorientierte Schieflage haben.

Meine Damen und Herren, für den Erfolg der Umset-
zung von Nachhaltigkeitsstrategien ist eines von ent-
scheidender Bedeutung: Nachhaltigkeit muß Chefsache
sein und muß im Zentrum der politischen Bemühungen
stehen. Das gilt nicht nur für staatliche Stellen, die den
Prozeß begleiten, sondern vor allem auch für Akteure in
ihrer jeweiligen Verantwortung. Gerade weil in diesem
Prozeß der vielen Schritte die Einbeziehung vieler
gesellschaftlicher Gruppen unbedingt dazugehört, muß
das Hauptanliegen Chefsache sein. Auch Arbeitgeber
und Gewerkschaften sind aufgerufen, sich aus ihrer
Sicht noch intensiver als bisher mit einer nachhaltigen
Entwicklung zu beschäftigen, wie es beispielsweise der
VCI gemeinsam mit der Gewerkschaft für Chemie,
Bergbau und Energie in beeindruckender Weise begon-
nen hat. Nur durch die Integration der Nachhaltig-
keitsüberlegungen in alle anderen Politikbereiche kön-
nen wir die Diskussion in die richtige Richtung bringen.

Trotz mancher Unvollkommenheiten und Mängel des
vorgelegten Abschlußberichtes bin ich davon überzeugt,
daß er wichtige Anregungen für viele Akteure geben
kann und daß er eine Einladung an alle darstellt, die sich

Christa Reichard (Dresden)







(B)



(A) (C)



(D)


am Zukunftsprojekt einer nachhaltigen Entwicklung be-
teiligen wollen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403013600
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Winne Hermann.


(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank für die vertrauliche Anrede!)



Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403013700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nun
bald sieben Jahre her, daß sich in Rio über 170 Nationen
auf ein umfangreiches Vertragspaket über die Zukunft
der Menschheit, über die Agenda 21, verständigt haben.
In diesem Vertragspaket hat auch die Bundesrepublik
Deutschland sehr weitreichende Verpflichtungen über-
nommen. Wir haben uns – übrigens hat das der Bun-
destag einstimmig nachvollzogen – dem anspruchsvol-
len Konzept der nachhaltigen Entwicklung verschrieben.
Das ist ein hoher Anspruch. In all diesen Jahren ist viel
diskutiert, viel geforscht, viel debattiert und es sind viele
Berichte geschrieben worden. Aber in all diesen Jahren
ist auf der Ebene des politischen Handelns wenig – ich
meine: deutlich zu wenig – geschehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


In Deutschland mangelt es noch immer an dem Kon-
zept einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie oder
auch nur eines Umweltplans. Es gibt keinen Innova-
tionsvorschlag, der das neue Entwicklungsmodell auf-
greift und die Institutionsreform umsetzt. Es ist schon
von Frau Kollegin Caspers-Merk angesprochen worden,
daß lokale Agendaprozesse – so wichtig sie sind – in der
Bundesrepublik Deutschland immer noch eine beschei-
dene, randständige Rolle spielen. Das ist in vielen ande-
ren europäischen Ländern weit besser als bei uns in der
Bundesrepublik gemacht.


(Dr. Uschi Eid [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die alte Regierung versäumt zu unterstützen!)


Es ist erstaunlich, daß diese Kommission in all den
Jahren des „nachhaltigen Nichtstuns“ so gut gearbeitet
hat; das sage ich bewußt und absichtlich. Man konnte
nicht von Anfang an erwarten, daß diese Kommission so
viele Beiträge zur Debatte in der Bundesrepublik bringt.
Ein Kompliment an alle Mitglieder – auch an die, die
heute in der Opposition sind, und an diejenigen, die das
heute anders sehen! Sie haben gute Arbeit geleistet; das
meine ich wirklich ernst und ehrlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wenn es ein bleibendes Verdienst dieser Kommission
gibt, dann ist es sicherlich die Tatsache, daß die Drei-
dimensionalität des Entwicklungsbegriffs Nachhaltig-

keit – Ökologie und Soziales verbunden mit der Öko-
nomie – nun auch in der deutschen Politik eine Rolle
spielt. Damit hat man, glaube ich, den Horizont der
Politik ein Stück weit erweitert und zu einem neuen in-
tegrativen Politikverständnis beigetragen.


(Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Aber gegen den Widerstand der Grünen in der Kommission!)


Dieser Bericht enthält eine ganze Reihe von Vor-
schlägen – viele ganz konkrete, viele eher allgemeine
Vorschläge. Zunächst will ich einige positive Beispiele
herausgreifen, zunächst das Problem des Flächenver-
brauchs und des Naturverbrauchs. Mit dem Vorschlag,
den Flächenverbrauch in der Bundesrepublik auf
10 Prozent des heutigen Niveaus bis zum Jahre 2010 zu
reduzieren, hat sich die Kommission auf ein sehr hohes
Ziel geeinigt. Das Ziel bedeutet zwar nicht einen Stopp
des Flächenverbrauchs. Aber es ist sehr hoch und an-
spruchsvoll. Ich muß Ihnen sagen: Wenn es uns gelingt,
dieses Ziel zu erreichen, dann haben wir in dieser Repu-
blik viel für den Landschafts- und Artenschutz getan.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)


Ein zweites schönes Beispiel stammt aus dem Be-
reich des Wohnens. Wir wissen, daß Wohnen und Bau-
en gemessen an den Gesamtstoffströmen und an dem
Energieverbrauch der Wirtschaft ungeheuer wichtige
Bereiche sind. Hier hat die Kommission die Idee des
Gebäudepasses aufgegriffen. Mit Hilfe dieses Passes
sollen Gebäude und Wohnungen daraufhin untersucht
werden, wo Energie verbraucht wird und wo sie abgeht,
welche Baumaterialen verwendet werden und welche
ungesund sind und wie die ökologische Qualität eines
Gebäudes oder einer Wohnung beschaffen ist. Mit Hilfe
eines solchen Passes läßt sich der Bereich des Wohnens
und Bauens, wie ich meine, nachhaltig ökologisieren.
Das wäre ein Fortschritt. Ich hoffe, wir können diese
Idee in den nächsten Jahren implementieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der dritte Bereich betrifft die Informations- und
Kommunikationstechnologie. Hier hat man über die
Jahre hinweg, wie ich meine, ziemlich geschlampt. In
dieser Republik wurden über Jahre hinweg Fernseh-
geräte und Computer ohne jegliches Recyclingsystem
irgendwie entsorgt. Zum Teil stehen diese Geräte noch
auf Hausspeichern herum. Viele Leute haben also Son-
dermüll. Sie wissen es nur noch nicht. Viele Wertstoffe
und gefährliche Stoffe werden verbrannt. Hier ist viel
schiefgelaufen. Die Kommission hat das aufgearbeitet,
Vorschläge gemacht und Alternativen entwickelt, zum
Beispiel ein Öko-Label und ein ökologisches Design.
Diese Ansätze sollten nicht nur im Kommunikationsbe-
reich, sondern auch in allen anderen Bereichen verwirk-
licht werden. Sie sind Beispiele für einen produkt- und
produktionsintegrierten Umweltschutz. Es muß möglich
sein, daß der Umweltschutz schon beim Produkt und im
Produktionsprozeß beginnt und damit die Umwelt ge-
schützt wird. Das wäre eine Neuorientierung des Um-
weltschutzes. Das ist die Zukunft.

Christa Reichard (Dresden)







(A) (C)



(B) (D)


Nach so viel Lob muß ich auch ein paar kritische
Anmerkungen machen. Eine grundsätzlich kritische
Anmerkung muß ich zu dem Anspruch der Kommission
machen: Der Untertitel des Kommissions-Berichtes
lautet: „Vom Leitbild zur Umsetzung“. Diesen Anspruch
haben Sie leider nicht sehr gut eingelöst.


(Marion Caspers-Merk [SPD]: Klingt aber gut!)


– Zwar klingt es gut, und es gibt auch ein paar schöne
Beispiele, die ich genannt habe, aber im großen und
ganzen gibt der Bericht keine Anleitung für Politik, zu
handeln.

Dazu ist er viel zu kursorisch und in vielen Punkten
auch viel zu allgemein gehalten und zu wenig hand-
lungsanleitend konkret. Er ist an vielen Stellen nicht nur
detailliert, sondern, wie ich finde, sogar detaillistisch.
Man kann schon fast sagen, er ist überkomplex. In dem
Bericht wird eine Sprache verwendet, die eigentlich nur
ein Fachpublikum verstehen kann. Das ist das eigentli-
che Bedauerliche. Wenn man will, daß Nachhaltigkeit
ein gesellschaftliches Anliegen wird, daß die Medien
dies aufgreifen und die Bürgerinnen und Bürger davon
so berührt werden, daß sie sich Gedanken machen, dann
muß ein solcher Bericht in einer anderen Sprache ge-
schrieben werden. Ich hoffe sehr, daß es demnächst eine
Übersetzung dieses Berichtes gibt, damit dieser Bericht
auch die Resonanz findet, die er verdient hat.

Nun zum Inhalt. Kollegin Reichhard, Sie haben dar-
auf hingewiesen, daß die Dreidimensionalität wichtig
sei. Ich schätze das auch so ein. Sie haben aus Ihrer
Sicht gesagt, es sei wichtig, daß man von der Einseitig-
keit der Ökologie herunterkomme. Ich möchte Ihnen da-
zu sagen: Nach vielen Jahrzehnten der ökologischen
Blindheit kann ich nicht sehen, daß wir jetzt irgendwie
ökologisch einseitig geworden sind;


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)


vielmehr halte ich es für einen wirklichen Fortschritt,
daß wir die angesprochenen drei Dimensionen als Ein-
heit begreifen und daß es klar ist, daß Ökologie nicht
ohne soziale und ökonomische Dimension gedacht wer-
den kann. Aber das gilt dann auch umgekehrt. Es gibt
noch immer viele ökonomische Prozesse, die nicht dar-
auf geprüft werden, welche ökologischen und sozialen
Auswirkungen sie haben. Genau das fehlt noch. Wir
müssen dafür sorgen, daß es anders wird. Das wird eine
Aufgabe der Zukunft sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)


Ein weiterer gravierender Mangel besteht darin – das
liegt im übrigen nicht an der Kommission selber, son-
dern schon an ihrem Auftrag –, daß die Kommission die
Nord-Süd-Dimension der Entwicklung, die Kerngegen-
stand aller Verträge in Rio war, einfach ausgeklammert
hat. Man kann das eigentlich kaum verstehen;


(Dr. Uschi Eid [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verstehe ich auch nicht!)


denn es ist doch klar, daß wir im Norden nicht in Frie-
den, Gerechtigkeit und geschützter Umwelt leben kön-
nen, wenn wir kein Entwicklungskonzept auch für die
anderen haben, das auf Dauer auf der ganzen Welt trägt.
Das ist übrigens eine Zukunftsaufgabe für unsere neue
Regierung, Frau Staatssekretärin.


(Dr. Uschi Eid [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich nehme es zur Kenntnis und werde es umsetzen!)


Ich glaube, daß wir uns schon einiges vorgenommen ha-
ben.

Der vorliegende Bericht ist aus unserer Sicht zwar
keine konkrete Grundlage für die neue Regierung, aber
wir nehmen ihn zum Anlaß. Wir haben uns vorgenom-
men – das ist im Koalitionsvertrag festgehalten –, end-
lich eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu entwik-
keln. Aus unserer grünen Sicht wäre es günstig, mit ei-
nem nationalen Umweltplan einzusteigen, wohlgemerkt:
einzusteigen. Ich sage klar dazu: Es muß ein Umwelt-
plan sein, der sozial und ökonomisch durchdacht ist, es
darf also kein einseitiger Umweltplan sein.

Ich sage dazu klar, daß ein solcher Umweltplan einen
zeitlichen Rahmen haben und Ziele und Maßnahmen
beinhalten muß und daß es gut ist, daß andere Länder
nun Erfahrungen gemacht haben, von denen wir lernen
können. Wir müssen nicht die gleichen Fehler machen,
aber wir können sehen, daß andere Länder weiter sind
als wir. In diesem Bereich können wir zuschauen, was
andere gemacht haben, weil wir selber so lange untätig
waren.

Manche Debattierende – ich nehme an, das kommt
auch heute noch zur Sprache – sagen: Ein Umweltplan
ist nichts, das ist irgendwie DDR in Richtung Ökologie.
Ich sage Ihnen aber ganz klar: Wenn wir in diesem Zu-
sammenhang von Planungen reden, dann wollen wir
nicht die DDR-Planwirtschaft ökologisch recyclen, nein,
es geht schlicht und einfach um die Planung von Zu-
kunft. Das gibt es übrigens in allen Bereichen der Poli-
tik, und in der Wirtschaft ist es eine Selbstverständlich-
keit.

Es kommt darauf an, daß wir offen planen, daß die
Planung nicht von oben herab entwickelt wird, daß die
Zielvorgaben und Maßnahmen im gesellschaftlichen
Diskurs, im Parlament, mit den gesellschaftlichen Grup-
pen, auch mit den Interessensgruppen ausgearbeitet
werden. Nur ein solcher Nachhaltigkeitsdiskurs kann
zielgerichtet sein im Sinne eines nationalen Umwelt-
plans und darüber hinaus zu einer nationalen Nachhal-
tigkeitsstrategie führen. Das muß unser Ziel sein.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß.
Wir wollen nicht wie die alte Regierung am Ende unse-
rer Regierungszeit ein Schwerpunktprogramm vorlegen,
das die Regierung selber nicht trägt, das eher abgelehnt
wird. Nemesis ist die Rachegöttin, Zeitknappheit ist die
Nemesis der Moderne. Wir haben nicht mehr viel Zeit,
wir sollten endlich zum Handeln kommen. Wir wollen
das mit unserer neuen Regierung tun. Wir wollen im
Jahre 2002 – zehn Jahre nach Rio – nicht mit leeren
Händen dastehen, sondern mit einer umfassenden natio-

Winfried Hermann






(B)



(A) (C)



(D)


nalen Nachhaltigkeitsstrategie, über die wir auch im in-
ternationalen Vergleich sagen können: Wir haben einen
großen Schritt nach vorne getan.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403013800
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Birgit Homburger.


Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1403013900
Frau Präsidentin! Meine
lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bun-
destag befaßt sich schon seit längerem mit der Gestal-
tung einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwick-
lung. Die Enquete-Kommission ist eine Institution, in
der sich Abgeordnete und Sachverständige der unter-
schiedlichen politischen, aber auch wissenschaftlichen
Richtungen mit wichtigen und interessanten Themen be-
fassen.

Neben der Einsetzung der Enquete-Kommission be-
auftragte der Deutsche Bundestag auch das Büro für
Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
mit einem Monitoring und einem Projekt zur For-
schungs- und Technologiepolitik für eine nachhaltige
Entwicklung. Aus den beiden vorliegenden Berichten
lassen sich aus der Sicht der F.D.P. wichtige Ergebnisse
ableiten.

Herr Kollege Hermann, Sie haben gesagt, der Dank
richtet sich auch an die, die das heute alles anders sehen.
Ich sage Ihnen: Wir sehen das heute gar nicht alles an-
ders. Bei der Arbeit am Bericht der Enquete-
Kommission gab es nämlich nicht nur Friede, Freude,
Eierkuchen, sondern auch richtig schöne Auseinander-
setzungen, die inhaltlich orientiert waren und bei denen
wir nicht auf einen Nenner kamen.

Ich werde nachher noch etwas zum Thema nationale
Nachhaltigkeitsstrategie sagen. Wir verabschieden uns
nicht von dem, dem wir zugestimmt haben. Aber natür-
lich bleibt auch nach diesem Schlußbericht der Enquete-
Kommission ein weiter Interpretationsspielraum hin-
sichtlich einer nachhaltig zukunftsverträglichen Ent-
wicklung. Da baut sich immer wieder der Dissens auf,
und das wird sich auch nicht ändern, solange wir nicht
den gesellschaftlichen Diskurs darüber geführt haben.

Wichtigstes Ergebnis der Arbeit der Enquete-
Kommission ist auch aus unserer Sicht – das wurde schon
angesprochen –, daß Umwelt, Soziales und Wirtschaft
drei gleichrangige Säulen einer nachhaltigen Entwicklung
sind. Das hat zu Beginn der Kommissionsarbeit in der
letzten Legislaturperiode noch nicht unbedingt die unge-
teilte Zustimmung aller Mitglieder gefunden. Deswegen
ist diese Feststellung eines der wichtigsten Ergebnisse. In
diesem Sinne besteht eine vorrangige Zukunftsaufgabe
darin, daß Nachhaltigkeitsaspekte eben nicht nur in die
Umweltpolitik, sondern auch in die Sozialpolitik und in
die Wirtschaftspolitik integriert werden.


(Beifall des Abg. Dr. Max Stadler [F.D.P.])


Der vorliegende Bericht zur Forschungs- und Tech-
nologiepolitik für eine nachhaltige Entwicklung, den wir
heute auch debattieren, zeigt, daß das Leitbild einer
nachhaltigen Entwicklung erst ansatzweise in den ent-
sprechenden Politikbereichen umgesetzt wurde. Hier ist
noch viel Arbeit zu leisten, da auch eine Neuorientie-
rung der Forschungspolitik im Sinne der Nachhaltig-
keit noch nicht erreicht ist.

Der Ausschuß für Bildung, der in dieser Wahlperiode
für die Technikfolgenabschätzung zuständig ist, hat al-
lerdings auf die Fortsetzung dieses Projekts verzichtet.
Grund dafür sei, so wurde gesagt, daß die rotgrüne Bun-
desregierung die Nachhaltigkeit zu einem Regierungs-
schwerpunkt erklärt habe. Dazu stelle ich fest, daß SPD
und Grüne sich in der Enquete-Kommission in der Tat
massiv dafür eingesetzt haben, daß das Thema Nachhal-
tigkeit zur Chefsache wird. Jetzt darf man einmal ge-
spannt sein, wie die Umsetzung dieser Forderung voran-
gebracht wird, da der „Chef“ nun aus dem rotgrünen
Lager kommt. Ich beobachte jedenfalls die rotgrüne
Umwelt- wie auch Wirtschafts-, Sozial- und Technolo-
giepolitik unter diesem Gesichtspunkt sehr genau und
kann nur sagen, daß mir Nachhaltiges bisher noch nicht
aufgefallen ist.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Der Finanzminister war doch schon ganz nachhaltig!)


Eher sind mir jede Menge unüberlegter Schnellschüsse
aufgefallen, die zwar nicht nachhaltig, dafür aber ver-
besserungswürdig sind.


(Zuruf von der CDU/CSU: Nachhaltiger Rückzug bei Schröder!)


Frau Caspers-Merk, Sie hatten darauf hingewiesen,
daß die Koalitionsvereinbarung weitgehend auf die En-
quete-Kommission Bezug nehme. Im Vorspann der Ver-
einbarung gibt es in der Tat einen Punkt, in dem es
heißt, die Bundesregierung werde eine nationale Nach-
haltigkeitsstrategie entwickeln. Bis jetzt habe ich davon
noch nichts gehört. Sie haben dafür noch ein bißchen
Zeit; das ist ja in Ordnung. Aber wenn man das so in den
Vordergrund stellt und zur Chefsache erklärt, dann hätte
ich zumindest erwartet, daß man sich auch darauf einigt,
wer dafür zuständig ist. Bisher merke ich noch nicht
einmal, daß überhaupt jemand von den Herren und Da-
men Ministern in der Regierung daran denkt, sich für
zuständig zu erklären – schon gar nicht der, der viel-
leicht in der Nachfolge von Frau Merkel das machen
sollte, nämlich Herr Trittin. Von ihm habe ich zu diesem
Thema überhaupt noch nichts gehört.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Da kann die SPD nicht widersprechen!)


Als zweites steht in der Koalitionsvereinbarung, daß
die chemiepolitischen Empfehlungen der Enquete-
Kommission umgesetzt werden sollen. Wenn man aller-
dings den Bericht liest, findet man solche Empfehlungen
nicht. Vielleicht kann man mir das einmal erklären.
Darum habe ich schon einmal gebeten, und es ist nicht
gemacht worden. Der Grund dafür ist wahrscheinlich,
daß auch Sie es in dem Enquetebericht nicht finden kön-
nen. Sie sagen zwar, in diesem Bereich sei alles wun-

Winfried Hermann






(A) (C)



(B) (D)


derbar vorbereitet und Nachhaltigkeit werde jetzt eine
zentrale Rolle spielen. Wenn man dann aber näher hin-
schaut, stellt man fest, daß der Schein trügt.

Herr Kollege Hermann, Sie haben uns gerade gesagt,
der Bericht biete keine oder jedenfalls zu wenige
Handlungsanleitungen für konkrete Maßnahmen, sieht
man einmal von den Beispielen ab, die Sie genannt ha-
ben. Das ist zwar richtig, liegt aber an dem Problem, daß
Sie unter Nachhaltigkeitsaspekten alle Bereiche durch-
deklinieren müssen. Das konnte die Enquete-Kommis-
sion nicht vollständig leisten. Hinzu kommt, daß natür-
lich genau an den Stellen, an denen es in der Politik
Dissens gibt, dieser in der Enquete-Kommission eben-
falls aufgebrochen ist. Wenn man bei der Formulierung
der Ziele einer nachhaltig zukunftsverträglichen Ent-
wicklung lediglich an Vorschriften denkt, dann geht das
an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Dagegen hat
sich die F.D.P. immer gewehrt, und dagegen wird sie
sich auch weiter wehren.


(Beifall bei der F.D.P.)

Es kann nicht sein, daß der Begriff der Nachhaltigkeit,
der von seiner Definition und von dem her, was jetzt er-
arbeitet worden ist, zentral wichtig für die Zukunft ist,
dafür mißbraucht wird, daß alte, gescheiterte Politikkon-
zepte wieder zum Vortrag gebracht werden.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist zu den Themen Tempolimit, Quotenregelung
bei Verkehrs-, Siedlungs- und Naturschutzflächen, Len-
kung aller Stoffströme und anderen mehr passiert. Dazu
gab es Auseinandersetzungen, und deswegen werden Sie
dazu keine konkreten Empfehlungen finden. Die Ange-
legenheit hat einen politischen Hintergrund. Daß es dazu
keine konkreten Empfehlungen gab, liegt nicht daran,
daß man keine hatte geben wollen.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ein Regelungsdickicht und auch eine gewisse Be-
vormundungspolitik – also das, was damit einhergehen
würde – können wir, die F.D.P., nicht mittragen. Es ist
einfach, aber falsch, den Bürgerinnen und Bürgern seine
eigenen Vorstellungen von einem nachhaltigen Konsum-
und Produktionsstil zu verordnen.

Wir erreichen eine nachhaltige Entwicklung nur
durch einen gesellschaftlichen Prozeß der gemeinsa-
men Zielsetzung und auch durch den Konsens über We-
ge dorthin.


(Beifall bei der F.D.P.)

Ich finde, dafür sollten alle gesellschaftlichen Gruppen
in die Verantwortung einbezogen werden, um so Be-
wußtsein und Strategien zu entwickeln.

Wir haben uns gestern im Umweltausschuß über eine
nationale Nachhaltigkeitsstrategie noch einmal unter-
halten und vereinbart, daß wir an Hand der weiteren
Diskussion über den Bericht der Enquete-Kommission
darüber beraten wollen, ob wir diesen Prozeß gemein-
sam in Gang bringen wollen. Im übrigen zeigt sich, daß

die Regierung es offensichtlich noch nicht ganz von
allein macht, daran, daß die SPD und die Grünen gestern
einen Antrag im Umweltausschuß eingebracht haben,
daß die Regierung aufzufordern sei, das zu tun.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Wir werden gerne dazu beitragen, daß das Parlament ein
bißchen nachhilft. Sie haben unsere volle Unterstützung
dabei, der Regierung Beine zu machen.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. – Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Homburger, das ist nachhaltige Nachhilfe!)


– „Nachhaltige Nachhilfe“, das ist ein schöner Begriff,
den Sie da prägen. Wir werden uns bemühen, nachhalti-
ge Nachhilfe zu geben.

Unter dem Aspekt, daß die gesellschaftlichen Grup-
pen nach Möglichkeit einbezogen werden, werden wir
einen Weg finden müssen, wie dieser Prozeß aussehen
kann.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403014000
Frau Kollegin
Homburger, gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres
Kollegen Fritz?


Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1403014100
Ja, bitte.


Erich G. Fritz (CDU):
Rede ID: ID1403014200
Verehrte Frau Hombur-
ger, Sie haben jetzt zweimal darauf hingewiesen, daß es
offensichtlich Umsetzungsprobleme gibt, die einerseits
verständlich sind, weil so etwas Zeit braucht, die aber
auf der anderen Seite bei der Verve, mit der die Kolle-
ginnen und Kollegen von den Grünen und der SPD in
der Kommission ihre Vorstellungen vorgetragen haben,
nicht zu erwarten waren. Sind nicht auch Sie der Mei-
nung, daß man nach der Verve, mit der damals die
Querschnittsneuorientierungen als Chefsache durch die
Ministerien vorgetragen worden sind, eigentlich hätte
erwarten können, daß der Chef des Kanzleramts bereits
heute in diese Debatte eingreift und sein Konzept für
eine nachhaltige Regierungsarbeit vorträgt?


Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1403014300
Herr Kollege, ich weiß
nicht, ob man das wirklich hat erwarten können. Wenig-
stens hätte man erwarten können, daß er mit seiner An-
wesenheit das Interesse an diesem Thema dokumentiert


(Zurufe von der SPD: Da ist er doch!)

und bei Gelegenheit vielleicht auch deutlich macht, daß
man dieses Thema aufgreifen will. Daß man diese Sache
jetzt aufgreifen will, daß man diese Sache in die Regie-
rungsarbeit hineinnehmen will, daß man im Kabinett ei-
ne Strategie entwickeln will, wie das gemacht werden
soll, habe ich noch nicht gehört, auch nicht aus dem
Kanzleramt. Vor allen Dingen hat man noch niemanden
bestimmt, der für die Angelegenheit die Federführung
übernimmt; denn wenn man das nicht macht, dann kann
man auch nicht erwarten, daß es irgendwann geschieht.
Wenn sich von den Ministern offensichtlich keiner zu-

Birgit Homburger






(B)



(A) (C)



(D)


ständig fühlt, dann muß man einmal ein Machtwort
sprechen. Ich habe nicht erwartet, daß das heute hier
passiert, sondern vielleicht hinter verschlossenen Türen.
Die heutige Debatte könnte dazu beitragen.


(Beifall bei der F.D.P. – Walter Hirche [F.D.P.]: Die sind nachhaltig mit sich selbst beschäftigt!)


Ich wollte gerade darauf hinweisen, daß wir, wenn
wir diese Strategie erarbeiten und wenn wir uns auf
einen gesellschaftlichen Prozeß einigen, darauf achten
müssen, daß das nicht zur Errichtung neuer Gremien,
Ausschüsse oder zur Einsetzung neuer Umweltbeauf-
tragter genutzt wird. Vielmehr müssen wir darauf ach-
ten, daß auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltig-
keit Institutionen und Gremien beleuchtet werden, daß
neue Aufgaben aus dem Bereich der Nachhaltigkeit un-
ter Umständen bestimmten Institutionen zugewiesen
werden, daß verschiedene bestehende Institutionen im
Sinne der Nachhaltigkeit neu kombiniert werden. Au-
ßerdem müssen wir darauf achten, ob bestimmte Kom-
missionen und Gremien zu Selbstläufern geworden sind
und ob sie nicht vielleicht abgeschafft werden können.
Das sind alles Punkte, die geprüft werden müssen.

Von der Abschaffung überflüssiger Gremien habe
ich im übrigen noch nicht viel gemerkt. Es ist absolut
wichtig, daß wir diese Ziele nicht mit neuen Formen der
Bürokratie erreichen.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dazu gehört auch, daß, wenn man einen Rat für
Nachhaltigkeit einsetzen wollte, dieser nicht einfach
nur durch die Entsendung von Mitgliedern aus anderen
Räten bestückt wird. Diesen neuen Rat sollte man mit
einer Reform der bestehenden Räte begleiten, das heißt,
andere Räte sollte man abschaffen und reduzieren. Es
genügt eben nicht, aus den bestehenden Räten heraus
immer und immer wieder etwas Neues zu entwickeln.
Das hilft uns nämlich auch nicht weiter.

Bei einer Reform der existierenden Institutionen ist es
natürlich auch notwendig, Entscheidungsstrukturen so
zu gestalten, daß Innovationen in Richtung Nachhaltig-
keit aus Eigeninteresse angestoßen werden. Das war
auch ein wichtiges Arbeitsgebiet dieser Enquete-
Kommission. Nicht zuletzt gehören zu diesen institutio-
nellen Reformen auch solche im Bereich Bildung und
Ausbildung, mit denen die Beachtung des Nachhaltig-
keitsgedankens für künftige Generationen zur Selbstver-
ständlichkeit werden kann.

In der derzeitigen Diskussion um Nachhaltigkeit wird
gern die These vertreten, daß die Marktwirtschaft zur
Nicht-Nachhaltigkeit neige und daß deswegen durch
staatliche Lenkung zu mehr Nachhaltigkeit gezwungen
werden müsse. Insbesondere die Aufstellung von Plänen
und die Kooperation von Akteuren werden immer wieder
empfohlen. Die Übertragung von Aufgaben an den Staat
bedeutet aber auch mehr Bürokratie und Kontrolle, und
das geht zu Lasten der Freiheit. Ich meine, Nachhaltigkeit
muß vielmehr durch Anreize, durch Einsicht, durch Über-
zeugung und darf nicht durch Vorschriften verwirklicht

werden. Das ist kostengünstiger, und es geht schneller. Es
ist auch nachhaltiger als staatliche Lenkung.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch über die Notwendigkeit von Innovationen hat die
Enquete-Kommission diskutiert; ich habe es gerade an-
gesprochen.

Ich möchte einen letzten Gedanken aufgreifen, Herr
Kollege Hermann. Mich hat das, was Sie sagten, über-
rascht. Aber die Ansicht der Grünen hierzu war gerade-
zu makaber. Ich möchte den Kollegen Rochlitz, der sei-
nerzeit für die Grünen in dieser Enquete-Kommission
saß, zitieren. Er sagte am 15. Dezember 1997:

Innovationen vernichten Arbeitsplätze. Am besten
wäre es, es gäbe gar keine Innovationen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Hört, hört!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Auf-

fassung, daß Innovationen im Nachhaltigkeitsprozeß
dringend erforderlich sind.


(Beifall bei der F.D.P. – Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist das Kernelement!)


Man darf dabei nicht nur die Risiken sehen, sondern
man muß auch die Chancen sehen. Ich will daher an die-
ser Stelle noch einmal sagen: Wir sollten dazu kommen,
nicht alle Risiken ausschließen zu wollen; denn wer alle
Risiken ausschließen will, der zerstört letztendlich auch
alle Chancen. Wir sind eher dafür, die Chancen, die in
diesem Prozeß liegen, zu nutzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403014400
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Eva Bulling-Schröter.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1403014500
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Vorbereitung die-
ser Rede habe ich mir noch einmal die Debatten zum
Zwischenbericht und zur Großen Anfrage der SPD zur
Umsetzung der Ziele der Enquete-Kommission durch-
gelesen. Ich möchte nur noch einmal an Folgendes erin-
nern: Die Enquete-Kommission wurde seinerzeit in
trauter Gemeinsamkeit von CDU/CSU, SPD, F.D.P. und
Bündnis 90/Die Grünen eingerichtet, allerdings ohne die
PDS, damals noch Gruppe im Bundestag, mit Stimm-
recht zu beteiligen. Das muß erwähnt werden, wenn das
Politikberatungsinstrument und der runde Tisch des
Parlaments – so hat Frau Caspers-Merk die Enquete-
Kommission in den beiden genannten Debatten bezeich-
net – als parteiübergreifendes Instrument in einer breiten
gesellschaftlichen Debatte verstanden werden sollen.

Nun diskutieren wir heute den Schlußbericht, dies
allerdings nicht im luftleeren Raum. Immerhin haben
sich seit der Bundestagswahl die Mehrheitsverhältnisse
und somit auch die politischen Rahmenbedingungen
verändert. Die damalige Opposition, soweit es SPD und
Grüne betrifft, hat die Verantwortung erhalten, politisch
zu gestalten. Sie wollen – so ihre eigene Aussage – nicht
alles anders, aber vieles besser machen.

Birgit Homburger






(A) (C)



(B) (D)


Im Bereich Umweltpolitik – so kann ich Ihnen sagen
– muß fast alles anders gemacht werden, damit einiges
besser wird. Wir diskutieren im Umweltausschuß gerade
den Umweltbericht der Bundesregierung sowie ver-
schiedene Berichte und Gutachten der Umweltsachver-
ständigen. Das gibt Gelegenheit, die umweltpolitische
Bilanz der alten Bundesregierung zu ziehen. Diese
Bilanz fällt nicht gut aus. So stellt der Sachverständigen-
rat für Umweltfragen in seinem 98er Gutachten fest:

Umweltpolitik ist zunehmend nur dann genehm,
wenn sie nur geringe Kosten verursacht.

Weiter heißt es:
Der Wechsel von einer überwiegend emissions-
und technikbezogenen Umweltpolitik hin zu einer
stärker qualitätsorientierten Umweltpolitik ist in
Deutschland nicht vollzogen. Dem kann ich mich
nur anschließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir
eine weitere Vorbemerkung. Unser heutiges Thema
wurde mit dem Brundtland-Bericht unter dem Begriff
„sustainable development“ in die Politik eingeführt, und
wir führen diese Diskussion unter der Überschrift der
Nachhaltigkeit. Mit dieser verkürzten Übersetzung lau-
fen wir Gefahr, zwei entscheidende Aspekte auszublen-
den: erstens den Aspekt der Entwicklung, das heißt, mit
Nachhaltigkeit ist nichts Statisches oder ein erreichter
Zielzustand gemeint; zweitens den Aspekt der Zukunfts-
fähigkeit, das heißt, bei jeder unserer Handlungen müs-
sen ihre Auswirkungen auf die zukünftigen Generatio-
nen berücksichtigt werden.

Nun zum Thema selbst: Von der ersten zur zweiten
Bundestagsdebatte fand eine interessante Akzentver-
schiebung statt. Beim Zwischenbericht war noch weit-
gehend Einigkeit bei den Akteurinnen und Akteuren zu
vermelden; es ging ja auch noch relativ abstrakt um die
Formulierung von Nachhaltigkeitskriterien und Zielde-
finitionen, kurzum um Absichtserklärungen. Demge-
genüber wurde in der Debatte um die Große Anfrage
eigentlich schon die Diskussion über den gerade fertig
gewordenen Endbericht geführt. Es war also eine De-
batte um Konsequenzen. Dabei mußten die materiellen
Forderungen an eine nachhaltige Politik auf den Tisch.
Es war Wahlkampf, und es war mit der Einigkeit vorbei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterschiedli-
chen Herangehensweisen an Politik lassen sich viel-
leicht am besten in den folgenden Gegensatzpaaren be-
schreiben: dynamisierte Verwertung – heute verstärkt
durch die Globalisierung – gegen Ressourcenschonung;
Standortvorteile gegen soziale und ökologische Stan-
dards; Wettbewerb und Deregulierung gegen demokrati-
sche Kontrolle und gesellschaftliche Teilhabe. Verein-
facht: Anarchie des Marktes gegen öffentliche Daseins-
vorsorge.

So werden aus gemeinsam formulierten Zielen unter-
schiedliche Politiken. Wenn es darum geht, die ökologi-
schen, die ökonomischen und die sozialen Implikationen
in einer nationalen, ich füge hinzu, auch internationalen
Nachhaltigkeitsstrategie angemessen ins Verhältnis zu
setzen, gewinnt Nachhaltigkeit je nach Standpunkt völ-

lig unterschiedliche Bedeutung: Entweder verkümmert
sie zu einer regulativen Idee als Basis eines Such- und
Lernprozesses, der im Wettbewerb der Marktwirtschaft
seine ökonomische Ausprägung erfährt, oder Nachhal-
tigkeit wird zum Gradmesser einer grundlegenden
Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft.

Ich jedenfalls kann mich der Einschätzung des Um-
weltbundesamtes anschließen:

Wenn Politik Nachhaltigkeit gezielt gestalten will,
dann muß sie die Tragekapazität der Umwelt als
letzte unüberwindliche Schranke für alle mensch-
lichen Aktivitäten zur Kenntnis nehmen.

Verbindet man dies mit der grundlegenden sozialen For-
derung nach gleichen Nutzungschancen und gleichen
Möglichkeiten des Zugangs zu den natürlichen Ressour-
cen, wird klar, daß nicht weniger auf der Tagesordnung
steht als die Abkehr von einer Ökonomie der Geldver-
mehrung hin zu der Etablierung einer Ökonomie der
Bedürfnisbefriedigung, also einer Ökonomie zur Dek-
kung des tatsächlichen Bedarfs für die gegenwärtige und
die zukünftigen Generationen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: So wie das die Sozialisten immer gemacht haben!)


Hier kommt der dem Leitbild der nachhaltig zu-
kunftsfähigen Entwicklung innewohnende Vorsorgege-
danke zum Tragen; denn alles, was zukünftige Genera-
tionen gefährdet, und sei es nur potentiell, ist eben nicht
nachhaltig. Somit verböte sich eigentlich die Entwick-
lung und der Gebrauch von Risikotechniken wie der
Atomtechnik oder der Gentechnik.


(Christa Reichard [Dresden] [CDU/CSU]: Auto fahren!)


Wer bisher noch geglaubt hat, die oben genannten Ge-
gensätze seien abstrakt, dem konnte die Auseinanderset-
zung um den politisch gewollten, aber nun von der Re-
gierung als nicht durchführbar eingeschätzten und de
facto aufgegebenen Atomausstieg deutlich machen, wer
in diesem Land tatsächlich über die Definitionsmacht in
der Politik verfügt. Niemals war die Richtigkeit des
Wortes von Kurt Tucholsky offensichtlicher:

Sie glaubten, sie seien an der Macht, dabei waren
sie nur an der Regierung.

Oskar Lafontaine hat dies erkannt.

(Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Wer ist das noch einmal?)

Welche Politik für die Umwelt muß also nun gemacht

werden? Die Enquete-Kommission hat für ausgewählte
Bereiche Umweltziele, Umweltqualitätsziele und Um-
welthandlungsziele, formuliert. Nehmen wir den Kom-
plex Natur und Bodenschutz und damit verbunden das
Problem des Flächenverbrauchs. Die Probleme wurden
richtig erkannt: Versauerung der Böden, Naturverbrauch
und Zersiedelung; entsprechende Probleme gibt es beim
Gewässer- und Grundwasserschutz. Hier fordert die En-
quete-Kommission bis zum Jahre 2010 eine 80prozen-
tige Reduktion der bodenversauernden Einträge bezogen
auf die Einträge der Jahre 1991 bis 1995.

Eva Bulling-Schröter






(B)



(A) (C)



(D)


Wir vermissen das entsprechende Aktionsprogramm
der Bundesregierung zum Schutz der Böden. Sie ha-
ben die Mehrheit, das Bundesnaturschutzgesetz und das
Bodenschutzgesetz zu ändern. Wären Sie den Empfeh-
lungen der Enquete-Kommission gefolgt, wie hätte dann
die ökologische Steuerreform ausfallen müssen? Hätten
Sie nicht zum Beispiel eine Schwefeldioxidabgabe wie
in Schweden, Dänemark und Norwegen erheben müs-
sen? Und wo sind die Vorschläge der Bundesregierung
für umfassende Luftreinhaltepläne? Einzig das CO2-Reduktionsziel ist in den Koalitionsvereinbarungen als
verbindlich anerkannt, doch das war es auch bei der
alten Bundesregierung. Wo Sie dann tatsächlich Ziel-
vorgaben festschreiben, wie beim Ziel, 10 Prozent der
Fläche im Biotopverbund als Schutzgebiete auszuwei-
sen, bleiben Sie hinter den Empfehlungen des Berichts
zurück.

Ich muß jetzt zum Ende kommen. Die Umsetzung des
Leitbildes einer nachhaltig zukunftsfähigen Entwicklung
ist letztlich nur als gesellschaftlicher Prozeß zu bewerk-
stelligen. Hier muß die ganze Gesellschaft beteiligt wer-
den. Die Stärkung der Agenda 21 wurde schon disku-
tiert. Ein gemeinsamer Konsens muß gefunden werden.
Einen guten Anfang hat die Bundesregierung gemacht,
indem sie die Aarhus-Konvention gezeichnet hat. Lassen
Sie uns auf diesem Weg fortschreiten.

Danke.

(Beifall bei der PDS)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403014600
Jetzt hat das
Wort die Kollegin Ulla Burchardt.


Ulla Burchardt (SPD):
Rede ID: ID1403014700
Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Nach-
haltigkeit steht wieder auf der Tagesordnung und damit
die Frage nach der notwendigen Richtung und Strategie
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Innovation.

Zur Erinnerung: Die Proklamation des Leitbildes der
Nachhaltigkeit in Rio, die Agenda 21, war und ist die
Antwort auf die Krisensymptome in der globalisierten
Welt: Armut, Hunger, Unterentwicklung und Raubbau
an den natürlichen Lebensgrundlagen in den Entwick-
lungsländern auf der einen Seite und Arbeitslosigkeit
sowie Ressourcenverschwendung in den hochentwik-
kelten Ländern auf der anderen Seite. Insofern ist das
Leitbild Auftrag und Selbstverpflichtung, gerade für ein
reiches Land wie die Bundesrepublik, den wirtschaft-
lichen und sozialen Fortschritt so zu gestalten, daß die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Basis für
gleiche Entwicklungschancen und Wohlstand kommen-
der Generationen erhalten bleibt.

Das heißt für die praktische Politik: umsteuern, neue
Wege gehen und, wenn es um neue Chancen geht, Ver-
teilungsentscheidungen anders treffen als in der Ver-
gangenheit. Insofern ist es mehr als ein symbolischer
oder pflichtgemäßer Akt, daß wir heute im Deutschen
Bundestag zu Beginn der neuen Legislaturperiode zwei
Berichte aus der vergangenen Legislaturperiode debat-
tieren, die auf unterschiedlichen Ebenen und sich ergän-

zend Wegmarken für die zukunftsfähige Politik zeigen.
Ob und welche Konsequenzen daraus gezogen werden,
wird auch ein Prüfstein für die Lernfähigkeit des politi-
schen Systems sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich will als Sprecherin meiner Fraktion in der En-
quete-Kommission zunächst drei aus unserer Sicht
wichtige Essentials für eine zukunftsfähige Politik nen-
nen.

Das erste ist die Zielorientierung. Wir haben, Kolle-
gin Reichard, sehr einvernehmlich definiert, daß der Er-
halt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Sicherung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die gerechte
Verteilung von Arbeit, Einkommen und Lebenschancen
als gemeinsames Ziel zu verfolgen sind, auch mit Blick
auf unsere Kinder und Enkelkinder. Das eine – da waren
wir uns alle einig – wird ohne die anderen nicht zu errei-
chen sein. Diese Dreidimensionalität erfordert eine neue
Herangehensweise an Probleme. Ich will nicht verheh-
len, daß für mich vor diesem Hintergrund manche Bei-
träge in der öffentlichen Debatte über aktuelle Lösungen
von Problemen recht alt aussehen.

Was bedeutet Dreidimensionalität zum Beispiel,
wenn wir uns die ökologische Seite ansehen? Es bedeu-
tet, daß Ressourcenschonung und Umweltschutz nicht
länger als Hemmnis und als Kostenfaktor angesehen
werden dürfen, sondern als Motor für gesellschaftliche
Modernisierung, für neue Beschäftigung und für den Er-
halt der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet werden müs-
sen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Kluge Unternehmer haben das im übrigen – im Gegen-
satz zu Verbandsfunktionären – schon lange erkannt. Sie
haben erkannt, daß die Frage Kosten- oder Qualitäts-
konkurrenz in puncto globaler Wettbewerbsfähigkeit
schon längst zugunsten letzterer entschieden ist. Da
spielt der Faktor Ökologie eine ganz große Rolle.

In bemerkenswertem Konsens hat die Enquete-
Kommission formuliert, daß, was die ökonomische Di-
mension angeht, sozialer Ausgleich und Naturerhalt ge-
samtwirtschaftliche Ziele werden müssen und die
Marktwirtschaft die Bedürfnisse der Menschen und
nicht die kurzfristiger Aktiengewinne in den Mittelpunkt
zu stellen hat.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dies ist eine klare Herausforderung für neue Rahmenbe-
dingungen in der Wirtschafts- und Steuerpolitik.

Zweites Essential. Wir wissen, daß Nachhaltigkeit
nicht durch ein endgültiges Stadium, sondern durch
einen Suchprozeß definiert wird. Deswegen bedarf es
einer Strategie. Andere Redner haben schon darauf hin-
gewiesen: Kernelement einer nationalen Nachhaltig-
keitsstrategie muß ein nationaler Umweltplan mit kon-
kreten und langfristig gesetzten Umweltzielen, mit prio-
ritären Handlungsfeldern und einem Instrumentenmix

Eva Bulling-Schröter






(A) (C)



(B) (D)


aus modernisiertem Ordnungsrecht, sanktionierbaren
Selbstverpflichtungen und Preiselementen sein.

Drittes Essential. Frau Kollegin Homburger, ich darf
daran erinnern, daß wir in großer Übereinstimmung
festgestellt haben, daß nachhaltige Entwicklung Innova-
tionen, neues Wissen und die Anwendung neuen Wis-
sens braucht. Deswegen haben wir der Wissenschaft und
Technik eine Schlüsselrolle zugewiesen, um Nachhal-
tigkeit zu erreichen. Weil wir um die Komplexität der
technischen und ökonomischen Entwicklung wissen,
haben wir als fünfte Managementregel neu formuliert,
daß „Gefahren und unvertretbare Risiken für die
menschliche Gesundheit durch anthropogene Einwir-
kungen zu vermeiden sind“. Das ist keine Beschränkung
von Forschungsfreiheit oder Erfindergeist. Es ist viel-
mehr die notwendige Impulsgebung und Richtungssi-
cherheit für zukunftsfähige Investitionen.

Vom Leitbild zur Umsetzung, so hatten wir den Be-
richt überschrieben. Deshalb liegt es auf der Hand, zu
bilanzieren, was und wer sich bewegt hat. Den Sachver-
halt hinsichtlich der lokalen Agenda, Herr Hermann,
schätze ich etwas anders ein. Ich stelle fest, daß in im-
mer mehr Städten und Gemeinden Politik, Verwaltung,
Umweltgruppen und Unternehmen gemeinsam daran ar-
beiten, daß der Prozeß im Zusammenhang mit der loka-
len Agenda gut läuft. Wissenschaftler in Forschungsein-
richtungen und Universitäten fühlen sich verpflichtet, ih-
ren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Von den klu-
gen Unternehmern habe ich eben schon berichtet. All
die, die engagiert sind, konkret in bezug auf die Nach-
haltigkeit zu handeln, erwarten zu Recht mehr und neue
Unterstützung aus Bonn durch eine entsprechende Wei-
chenstellung in der Politik.

Davor warnen – das hat das Feldgeschrei der letzten
Wochen sehr deutlich gemacht; es war nicht zu überhö-
ren – die Ewiggestrigen und die Besitzstandswahrer, die
nicht willens oder auch nicht fähig sind, sich selbst zu
bewegen und an dem großen gesellschaftlichen Reform-
projekt beim Übergang ins 21. Jahrhundert konstruktiv
mitzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund will ich eine er-
ste Bilanz der rotgrünen Koalition ziehen. In diesem Zu-
sammenhang lassen sich einige Punkte aufzählen:

Auf die Verpflichtung auf eine nationale Nachhaltig-
keitsstrategie, die in der Koalitionsvereinbarung fest-
gelegt ist, sind einige meiner Vorrednerinnen und Vor-
redner schon eingegangen. In den wenigen Monaten un-
serer Regierungsarbeit haben wir noch andere Maßnah-
men auf den Weg gebracht. In der Steuerpolitik haben
wir die Weichen für soziale Gerechtigkeit, ökologische
Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen gestellt. Der Einstieg in den Aus-
stieg aus der Atomenergie in Verbindung mit dem
100 000-Dächer-Programm ist ein überfälliger Schritt in
Richtung einer zukunftsfähigen Energieversorgung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU])


Damit tragen wir den Interessen der kommenden Gene-
ration genauso Rechnung wie mit der Begrenzung bei
der Neuverschuldung und den deutlichen Zuwächsen bei

Bildung und Forschung. Frau Kollegin, in diesem Punkt
habe ich eigentlich Ihre Zustimmung erwartet.

Ich will nicht verhehlen, daß ich mir manche Schritte
etwas größer und mutiger gewünscht hätte.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Aber angesichts der wenigen Wochen, in denen wir bis-
her die Chance hatten, die Politik neu zu gestalten, ist
dies eine sehr zufriedenstellende Bilanz. Weitere Maß-
nahmen, um zu Fortschritten zu gelangen, sind geplant.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Das Chaos in der Steuerpolitik ist beachtlich!)


So hat die Bundesregierung die Umsetzung des Leit-
bildes für die Forschungs- und Technologiepolitik zu ei-
nem ihrer Arbeitsschwerpunkte erklärt. Ich finde es aus-
gesprochen begrüßenswert, daß Frau Ministerin Bul-
mahn dies zu ihrem eigenen Anliegen gemacht hat. Die-
ses Anliegen deckt sich mit der Auffassung, die der
Ausschuß für Bildung und Forschung in der vergange-
nen Legislaturperiode einvernehmlich vertreten hat. Ich
hoffe sehr, daß dies so bleiben wird.

Weil dieses Anliegen für uns wichtig ist, haben wir
damals das Büro für Technikfolgenabschätzung, unse-
re eigene wissenschaftliche Beratungseinrichtung, be-
auftragt, Gestaltungsvorschläge zu machen, wie man die
Forschungs- und Technologiepolitik auf Nachhaltigkeit
einstellen kann. Der vorgelegte Bericht des TAB ist ein
deutliches Plädoyer für einen Paradigmenwechsel. Er
zeigt hinreichend konkret bis unkonkret, wie man das
bewerkstelligen kann.

Zunächst nennt er Kriterien dafür, was eine nachhal-
tige Forschungs- und Technologiepolitik ausmacht. Die-
se sind nicht frei erfunden, sondern basieren auf Vorar-
beiten der Enquete-Kommission, des Sachverständigen-
rates für Umweltfragen, des Umweltbundesamtes und
vieler anderer seriöser wissenschaftlicher Beratungsein-
richtungen. Danach muß die nachhaltige Forschungs-
politik transdisziplinär und technologiefeldübergreifend
angelegt sein. Grundlagenforschung und angewandte
Forschung bedürfen einer stärkeren Verzahnung und
Problemorientierung. Die Formulierung von Nachhal-
tigkeitszielen und Indikatoren muß im Verständigungs-
prozeß mit gesellschaftlichen Gruppen angegangen wer-
den.

Ich denke, mit diesem Kriterienkatalog hat das Büro
für Technikfolgenabschätzung einen Orientierungsrah-
men vorgelegt, der Maßstäbe für die gesamte Breite der
laufenden und zukünftigen Forschungs- und Technolo-
gieförderung setzt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wie kann man nun noch einen Schritt weitergehen?
Dazu haben wir das TAB beauftragt, einen Blick über
die Grenzen zu werfen, einen internationalen Vergleich
aufzustellen, zu prüfen, wo es interessante Modelle gibt,
von denen man lernen kann. Das TAB ist in Holland
fündig geworden, mit dem „Programm zur nachhaltigen
Technologieförderung“. Ich denke, dies ist tatsächlich

Ursula Burchardt






(B)



(A) (C)



(D)


ein Programm, von dem wir lernen können, weil es ex-
plizit der Entwicklung nachhaltiger Innovationen ge-
widmet ist.


(Walter Hirche [F.D.P.]: In Holland wird aber über die Verschlechterung der Umwelt geklagt!)


– Irgendwelche Klagen gibt es immer; das müssen wir
uns hier nicht gegenseitig vorhalten. Sobald etwas ver-
ändert wird, sobald etwas in Bewegung gerät, gibt es
Menschen, die etwas daran zu kritisieren haben. Ich
fände es aber schön, wenn Sie uns darin unterstützen
würden, einmal deutlich zu sagen: Die Methode „Wasch
mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ kann nicht
funktionieren. Das gilt insbesondere bei der Nachhaltig-
keit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zu dem holländischen Programm: In neuen Koopera-
tionen haben sich Politik, Wirtschaft und Wissenschaft
zusammengetan, um in den kommenden Jahrzehnten für
bestimmte Bedürfnisfelder wie Mobilität, Wohnen oder
Ernährung Visionen für eine nachhaltige Gestaltung zu
entwickeln. Mit Hilfe des Backcasting-Verfahrens hat
man Schritte und Ideen gefunden, wie man diese Visio-
nen verwirklichen kann. Es hat sich gezeigt, daß man so
zu praktischen Problemlösungen kommt, wie Stoff- und
Energieverbräuche auf langfristige Sicht drastisch zu
reduzieren sind, Schritte, die zugleich ökologisch und
ökonomisch effizient sind und tatsächlich Chancen für
neue Arbeit bieten. Dies war möglich, nicht nur weil
man eine neue Form der Zukunftsplanung eingeführt
hat, sondern weil man die Akteure beteiligt hat.

Darüber hinaus hat das Programm den Charakter
eines Meta-Forschungsprogramms und gibt Hinweise,
wie Förderpolitik innovativer gestaltet werden kann.

Ich kann Ihnen schon jetzt sagen, daß wir aus den
Empfehlungen des TAB eine Beschlußempfehlung erar-
beiten werden. Ich würde mich freuen, wenn wir dies
gemeinsam tun könnten.

Zum Schluß, meine sehr verehrten Damen und Her-
ren, möchte ich zwei Erwartungen formulieren, die
sicherlich viele, die sich seit Jahren für die Umsetzung
des Konzepts der Nachhaltigkeit engagieren, mit mir
teilen. Die eine Erwartung richtet sich an die Bundes-
regierung. Wir erwarten, daß die Arbeiten an der natio-
nalen Nachhaltigkeitsstrategie zügig in Angriff genom-
men werden. Frau Kollegin Homburger, ich werte die
Anwesenheit des Kanzleramtsministers als eine deut-
liche Unterstützung unseres Anliegens.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Walter Hirche [F.D.P.]: Wenn er telefoniert während Ihrer Rede?)


– Wir leben in schwierigen Zeiten. Vielleicht sind Ihnen
die Debatte, die wir heute morgen geführt haben, und
die Ereignisse der letzten Nacht entgangen. Insofern
finde ich diese Bemerkung absolut unangemessen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es könnte sein, daß der Kanzleramtsminister mit Fragen
beschäftigt ist, die mit augenblicklicher Krisenlösung zu
tun haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

An das Parlament und damit an uns, geschätzte Kol-

leginnen und Kollegen, richte ich die Erwartung, daß
unsere Debatten hier zukünftig von dem neuen Denken
und der Veränderungsbereitschaft geprägt sind, die wir
von den vielzitierten „Menschen draußen“ immer ein-
fordern. Lassen Sie uns deswegen in einen konstruktiven
Wettstreit um die richtigen und die richtig großen
Schritte eintreten, wie die Gesellschaft zukunftsfähig
gemacht werden kann! Das ist nicht nur ein wichtiger
Beitrag, um den gesellschaftlichen Diskurs voranzubrin-
gen. Lassen Sie mich an einem Tag wie heute sagen:
Angesichts der Tatsache, daß in vielen Teilen der Welt
bereits seit längerem kriegerische Auseinandersetzungen
um knappe Ressourcen wie Wasser stattfinden, wäre
ein engagierteres Vorgehen in Fragen der Nachhaltigkeit
auch ein ganz entscheidender Beitrag zur Konfliktver-
meidung und Friedenssicherung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403014800
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Dr. Paul Laufs.


Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID1403014900
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeit der
Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der
Umwelt“ fügt sich neben vielen anderen Bemühungen in
den Rio-Prozeß ein, der die nachhaltig umweltverträg-
liche Entwicklung zu einem zentralen Leitbild der Poli-
tik gemacht hat. Wir alle in diesem Hause teilen die
Feststellungen, die dem Rio-Prozeß zugrunde liegen und
heute weltweit von der großen Mehrheit der Wissen-
schaftler und Politiker als richtig anerkannt werden.

Erstens. Die Menschheit nimmt am Ende des
20. Jahrhunderts Rohstoff- und Umweltressourcen in
einem solchen Umfang in Anspruch, wie es nicht
zukunftsfähig ist, wie es auf Dauer nicht umweltver-
träglich, nicht nachhaltig ist. Besonders die irreversible
Anreicherung der Erdatmosphäre mit klimaschädlichen
Spurengasen ist Anlaß zu großer Sorge.

Zweitens. 20 Prozent der Erdbevölkerung in den
Industriestaaten verursachen bis zu 80 Prozent der glo-
balen Umweltbelastung. Die Menschen in den Ent-
wicklungsländern verlangen einen fairen Anteil an den
Umweltressourcen.

Es gibt auch den Grundkonsens zwischen allen Frak-
tionen, daß nicht die Umweltpolitik allein die Heraus-
forderungen meistern kann. Das Streben der Menschen
nach wirtschaftlichem Wohlstand und sozialer Gerech-
tigkeit muß gleichwertig berücksichtigt werden. Wir
sind uns auch einig, daß den Industriestaaten eine
besondere Verantwortung zukommt.

Globale Probleme müssen global gelöst werden;
nationale Anstrengungen allein reichen nicht aus. Aber

Ursula Burchardt






(A) (C)



(B) (D)


wir in den reichen Industriestaaten sind in der Verant-
wortung, nachzuweisen und vorzuleben, daß die tech-
nische Zivilisation mit ihrem hohen Lebensstandard
zukunftsbeständig und nachhaltig gestaltet werden kann.
Wir haben eine globale Bringschuld an der Wende zum
21. Jahrhundert einzulösen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, es gibt Management-

regeln. Es gibt in Fülle Vorschläge für Umweltziele und
Handlungsschwerpunkte zur Lösung der Probleme. Ich
erinnere nur an die Zwischenbilanz der früheren Bun-
desumweltministerin Merkel mit dem Titel „Schritte zu
einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung“.

Die Enquete-Kommission, über deren Abschlußbe-
richt wir heute diskutieren, hat sich die Aufgabe gestellt,
praktisch umsetzbare Konzepte der Nachhaltigkeit für
die Beispielfelder Bodenversauerung, Bauen und Woh-
nen sowie zum Thema Informations- und Kommunika-
tionstechniken zu erarbeiten. Allein die Lösung des Pro-
blems der umweltverträglichen Entwicklung in diesen
Bereichen und der einsetzbaren Steuerungsinstrumente
hat sich als äußerst komplex herausgestellt. Die Ab-
schätzung der ökonomischen und sozialen Wirkungen
ist noch ungleich schwieriger. Kollege Hermann hat da-
zu einige kritische Anmerkungen gemacht.

Die zahlreichen Sondervoten in diesem Abschlußbe-
richt zeigen, daß die Vorstellungen der damaligen
Mehrheit über gangbare, realistische Konzepte von den
Vertretern der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen als
keineswegs ausreichend eingestuft wurden. Die rotgrü-
nen Ansprüche und Forderungen gingen erheblich wei-
ter. Das muß man einfach feststellen.

Nun bilden Sie die Regierungsfraktionen. Sie werden
schneller von der Wirklichkeit eingeholt, als Ihnen lieb
sein kann. Ich denke dabei nicht an die schönen, plakati-
ven Zielsetzungen in Ihrer Koalitionsvereinbarung wie
diejenige über Flächenverbrauch und Vorrangflächen.
Wir wissen doch alle, daß dafür zunächst die Bundes-
länder und die Kommunen zuständig und in diesem Zu-
sammenhang gefordert sind. Wir sind wirklich sehr ge-
spannt, wie Sie diese Zielsetzungen realisieren werden.

Ich vergleiche vielmehr Ihre grundsätzlichen Positio-
nen zu einer nachhaltigen Entwicklung mit Ihrem Ver-
halten bei dem – vorsichtig ausgedrückt – atemberau-
benden Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten Öko-
steuerreform. Da gibt es nur einen Schluß: Sie haben
Ihre guten Vorsätze aus der Enquete-Kommission nach-
haltig über Bord geworfen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Jedes Ökosteuergesetz wirft in kompliziert verfloch-

tenen Volkswirtschaften schwierigste Fragen zur Struk-
tur, zu Substitutionseffekten, zu Allokationsveränderun-
gen bei Arbeit, Kapital und Energie, zu sozialen Folgen
für den ländlichen Raum und für Randregionen sowie
für einkommensschwache Gruppen wie Rentner, kleine
Landwirte und Familien auf. Sie haben in der Verab-
schiedungshektik nicht einmal den geringsten Versuch
unternommen, weder die ökologischen noch die ökono-
mischen oder gar die sozialen Dimensionen dieses Ihres

umwelt- und arbeitsmarktpolitischen Patentrezepts zu
untersuchen. Wir denken nicht, daß diese Ökosteuer ein
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Walter Hirche [F.D.P.]: In dieser Form mit Sicherheit nicht!)


Meine Damen und Herren, ich denke, in einem sind
wir uns einig, nämlich daß dem Staat, also den Parla-
menten und Regierungen, eine Schlüsselrolle zukommt,
den Nachhaltigkeitsprozeß anzuregen, ihn zu organisie-
ren und die Ergebnisse umzusetzen oder doch zumindest
darüber zu wachen, daß sie von den betroffenen Akteu-
ren umgesetzt werden. Ein erfreuliches Beispiel sehe ich
– wie die Damen und Herren Vorredner – im Prozeß
lokale Agenda 21. Die Initiative dazu geht ja bekanntlich
vom Gemeinderat oder von der Kommunalverwaltung
aus; sie sind die wichtigsten unter vielen Akteuren. In fast
allen großen Städten, in Baden-Württemberg ja auch,
Frau Caspers-Merk, ist die lokale Agenda 21 kraftvoll an-
gelaufen, zum Teil mit großem Aufwand an Personal und
Sachmitteln. Aber auch in kleineren Gemeinden ist sie
angelaufen. Hier sollten wir uns engagieren.


(Susanne Kastner [SPD]: Das tun wir ja auch! Was meinen Sie, wie fleißig wir sind!)


Viele dieser kleinen Gemeinden engagieren sich mit
Einfallsreichtum und dem Idealismus vieler Akteure
sehr erfolgreich und haben dabei nur bescheidene
Finanzmittel zur Verfügung. So werden vielfältige, lang-
fristig angelegte Aktionsprogramme erarbeitet, also
Maßnahmen und Projekte der Akteure, die in einem
offenen Dialog im Konsens erarbeitet, dokumentiert und
schließlich umgesetzt werden. Hier gibt es die vielfältig-
sten Vorgehensweisen, und das ist gut so. Es gibt hier
keinen weiteren Regulierungsbedarf.

Ich bin überzeugt, daß wir die Erfahrungen aus dem
Prozeß lokale Agenda 21 bei der Entwicklung einer na-
tionalen Nachhaltigkeitsstrategie nutzen können. Die
Union ist bereit, an vernünftigen Konzepten mitzuwir-
ken. Wir sind dabei der Auffassung, daß es keine Patent-
rezepte gibt. Die erforderlichen Anstrengungen und
Umdenkungsprozesse können nur schrittweise vorange-
bracht werden. Wir bevorzugen neben einem vorsichtig
weiterentwickelten Ordnungsrecht vor allem marktwirt-
schaftliche Instrumente und Anreize. Alle Bemühungen
werden erfolglos bleiben, wenn es nicht gelingt, die
Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft für das Kon-
zept Nachhaltigkeit zu gewinnen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403015000
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Hans-Josef Fell.

Eine kleine Bitte: Die Kollegen gerade in dieser De-
batte nutzen ihre Redezeit immer so nachhaltig.


(Marion Caspers-Merk [SPD]: Das haben wir eben gelernt!)


Achten Sie bitte ein wenig auf das Licht am Rednerpult.

Dr. Paul Laufs






(B)



(A) (C)



(D)



Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403015100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachhal-
tigkeit in Forschungs- und Technologiepolitik ist das
wichtigste Leitprojekt für die kommende Forschungs-
landschaft. Forschung muß sich in Zukunft mehr als in
der Vergangenheit an den menschlichen Problemen und
Bedürfnissen orientieren, und sie muß dabei im Ein-
klang mit der Natur stehen. Forschung insgesamt muß
Probleme lösen, statt neue zu schaffen.

An zwei Beispielen will ich aufzeigen, daß For-
schungsergebnisse gesellschaftliche Probleme vergrö-
ßern können.

Menschen wollen Bequemlichkeit und Komfort. Ich
finde daran nichts Schlechtes. Nun hat sich die Medien-
industrie in der Vergangenheit dieser Bequemlichkeits-
wünsche angenommen und danach geforscht, wie man
Fernseher bedienen kann, ohne vom Sofa aufstehen zu
müssen. Dies war ein isoliertes Forschungsthema; man
hat dabei keine Technikfolgenabschätzung vorgenom-
men und auch nicht die Nachhaltigkeit beachtet. Heraus
kam die allen bekannte Fernbedienung, die allerdings
eine andauernde Betriebsbereitstellung benötigt. Der
Energiebedarf dieser Stand-by-Schaltungen wurde nie
einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen. Das Ergebnis
war, daß heute zwei umweltschädliche Kernkraftwerke
benötigt werden, nur um diesen Bequemlichkeitswunsch
der Bundesbürger zu erfüllen. Hätte man dieses Problem
in Nachhaltigkeitsüberlegungen gleich in den For-
schungsaufträgen beachtet, wäre man heute sicherlich
bei technologischen Lösungen, die sowohl den Wunsch
nach Bequemlichkeit als auch den Energieverbrauch be-
rücksichtigt hätten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ein zweites Beispiel will ich nur andeuten. Manche
Raumsonden, zum Beispiel Cassini, werden mit hoch-
giftigem Plutonium betrieben, welches beim Start und
vor allem bei sogenannten Swing-by-Manövern eine
erhebliche Gefahr für die Erde bedeuten kann. Auch hier
wird die Nachhaltigkeit im Sinne von Risikoabwendung
und Vorsorge nicht beachtet.

In den letzten Jahrzehnten standen sinnlich wahrnehm-
bare Umweltbelastungen im Vordergrund. Der Staat griff
– wenn auch häufig recht spät und zu zaghaft – punk-
tuell beim Schadstoff des Jahres ein. Die Politik rea-
gierte, agierte aber nicht. Und wenn eine Reaktion statt-
fand, dann orientierte sie sich am Stand der Technik,
und zwar am Stand der Technik der Unternehmen mit
dem besten Zugang zur Politik und nicht der Unterneh-
men mit den besten Technologien. Grenzwerte wurden
erst dann verschärft, wenn auch die großen Unterneh-
men dazu fähig waren, diese einzuhalten. Eingehalten
wurden die Grenzwerte dann zumeist durch teure End-
of-pipe-Technologien.

Heute hingegen befinden wir uns in einer Zeit des
Umbruchs, des Aufräumens und des Umdenkens. Inte-
grierter Umweltschutz gilt unter stimmigen Rahmen-
bedingungen als Wettbewerbsvorteil: Neue Technolo-
gien mit geringerem Material-, Energie- und Flächen-
verbrauch haben geringere Kosten als Konkurrenzpro-

dukte. Durch die Besteuerung des Energieverbrauchs,
auch mit Hilfe unserer Ökosteuerreform, wird sich diese
Tendenz verstärken.

Gemäß der Definition der Brundtland-Kommission
ist nachhaltige Entwicklung eine „Entwicklung, die die
gegenwärtigen Bedürfnisse deckt, ohne gleichzeitig
späteren Generationen die Möglichkeit zur Deckung
ihrer Bedürfnisse zu verbauen“. Für die Forschungs- und
Technologiepolitik bedeutet dies einen grundlegenden
Perspektivenwechsel. Denn Forschung und Entwicklung
orientieren sich dabei nicht mehr primär an Technolo-
gien, Stoffen, Produkten oder Produktlinien. Statt dessen
orientieren sie sich an der zukunftsfähigen, umweltscho-
nenden, wirtschaftlich und sozial gerechten Organisation
und Weiterentwicklung übergreifender gesellschaftlicher
Bedürfnisfelder. Die entscheidenden Innovationen be-
stehen dann nicht mehr in isolierten Verbesserungen der
Umweltverträglichkeit oder der Wirtschaftlichkeit ein-
zelner Produkt- und Techniklinien. Sie liegen vielmehr
in Handlungsansätzen, die auf größere Nachhaltigkeit
der Befriedigung der gesellschaftlichen Bedürfnisse in
den jeweiligen Bereichen zielen.

Die Nachhaltigkeit zwingt dazu, umfassend zu den-
ken, konkurrierende Interessen zu moderieren und zu
integrieren. Einzelne Institutionen, wie zum Beispiel das
Büro für Technikfolgenabschätzung mit seiner sehr
guten Vorarbeit im vorliegenden Bericht, sind hier über-
fordert. Den Unternehmen das Feld der Nachhaltigkeit
alleine zu überlassen reicht nicht aus, da diese zunächst
andere Interessen wahrnehmen. Statt das Geld in eine
nachhaltige Energiewirtschaft zu investieren, fließt das
Geld oft in Bereiche, die zwar Gewinne versprechen,
aber nur einem kleinen Teil der Gesellschaft nützen.
Ob ein Handy ein, zwei Zusatzfunktionen mehr hat oder
10 Gramm weniger wiegt, scheint heute bedeutsamer als
der globale Ressourcen- und Umweltschutz. Damit
Investitionen auch in saubere Luft, sauberes Wasser,
gesunde Nahrung und Komfort, in intakte Sozialstruk-
turen und in Bildung und Wissen gelenkt werden, muß
der Staat Rahmenbedingungen vorgeben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Damit die zukünftigen Forschungsergebnisse in
nachhaltige Produkte münden, muß die Forschung ins-
gesamt dem Leitbild der Nachhaltigkeit unterworfen
werden. Dazu hat der vorliegende Bericht der For-
schungs- und Technologiepolitik für eine nachhaltige
Entwicklung erste Ansätze aufgezeigt. Die weitere Be-
ratung in den Ausschüssen, aber auch begleitend in
den Forschungsgemeinschaften und gesellschaftlichen
Gruppen wird diese Ansätze verbessern, ergänzen und
uns dem Ziel näherbringen, insgesamt eine nachhaltige
Lebensweise der Gesellschaft zu ermöglichen.

Alle Ministerien, die sich mit Forschungsaufgaben
beschäftigen, müssen sich dieser Querschnittsaufgabe
widmen. Um dem umfassenden Anspruch der Nachhal-
tigkeit gerecht werden zu können, muß die Forschung
auch mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.

Ich bin zuversichtlich, daß bei ernsthaftem Bemühen
aller Beteiligten ein weitgehender Konsens über die






(A) (C)



(B) (D)


Fraktionen hinweg möglich sein wird. Das langfristige
Ziel einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesell-
schaft ist viel zu wichtig, als daß es dem kurzsichtigen
tagespolitischen Streit der Fraktionen geopfert werden
darf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


In diesem Sinne wünsche ich mir eine parteiübergrei-
fende, gemeinsame Arbeit an der Entwicklung der
Nachhaltigkeit. Der vorliegende Bericht des TAB bietet
dazu eine gute Gelegenheit.

Ich danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403015200
Jetzt hat das
Wort der Kollege Kurt-Dieter Grill.


Kurt-Dieter Grill (CDU):
Rede ID: ID1403015300
Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher-
lich notwendig, daß wir den Versuch der Bildung eines
Konsenses über zentrale Fragen, die mit der Nachhaltig-
keitsstrategie, mit der Nachhaltigkeitspolitik verbunden
sind, der in der Enquete-Kommission gemacht wurde,
unterstützen. Das darf aber nicht dazu führen, daß der
Konsens das Ziel ist, dem sich alles unterzuordnen hat.


(Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!)


Ich will ein paar Widersprüche in der Debatte aufzei-
gen, die mir aufgefallen sind. Die Kollegin Burchardt
hat hier vorgetragen, daß die Ressourcenverschwendung
gerade in reichen Ländern, also auch bei uns, festzu-
stellen sei. Das steht in krassem Widerspruch zu der
Feststellung von Indira Gandhi, der heute nichts hinzu-
zufügen ist, daß die Armut der größte Feind der Um-
welt ist, daß wir dort am gnadenlosesten mit Ressourcen
umgehen, wo die Menschen arm sind. Danach ist Res-
sourcenverschwendung nicht allein in der Industriege-
sellschaft anzutreffen.

Die Nachhaltigkeit – die wir bisher anders genannt
haben – hat im Energiebereich die größte Chance, sich
zu behaupten. Das schließt die Nutzung der Technik ein,
die mit Strom arbeitet.

Frau Kollegin Burchardt, Sie haben über das Feldge-
schrei der Ewiggestrigen und der Besitzstandswahrer
gesprochen. Es wäre hochinteressant, einmal zu untersu-
chen, was Sie darunter verstehen. Die Besitzstands-
wahrer sitzen nämlich nicht nur – wie Sie es wohl
gemeint haben – auf einer Seite dieses Hauses oder in
einer der vielen Gruppen dieser Gesellschaft, sondern in
allen Gruppen dieser Gesellschaft.

Um die Herausforderung zu beschreiben, über die wir
hier diskutieren, will ich eine Information weitergeben,
die ich vor wenigen Tagen erhalten habe. Am Geogra-
phischen Institut der Universität Bonn gibt es offen-
sichtlich jemanden, der die „Tragfähigkeit“ der Bundes-
republik Deutschland unter dem Gesichtspunkt der

Nachhaltigkeit und der Nutzung der Ressourcen nur
unseres Landes ausgerechnet hat. Dabei ist er auf eine
Zahl von 400 000 Menschen gekommen. Die Bundes-
republik Deutschland hat aber 80 Millionen Einwohner.
Deswegen beschäftigt mich im Augenblick vor allem die
Frage, was Nachhaltigkeit angesichts der großen Zahl
der Menschen auf dieser Welt bedeutet, die schlicht und
einfach ihre Existenz sichern müssen, die sich sicher
manches nicht leisten können, worüber wir uns hier
unterhalten.

Sie haben die Nachhaltigkeit in der Koalitionsverein-
barung fest verankert. In den letzten Wochen habe ich
aber von denjenigen, die heute aus verständlichen Grün-
den nicht hier sein können, gehört, daß die Koalitions-
vereinbarung nicht die Bibel ist. Ich hätte gerne Aus-
kunft darüber, was aus der Koalitionsvereinbarung
eigentlich gilt. Manches gilt offensichtlich nicht mehr.

Herr Trittin hat bei der 100-Jahr-Feier des BUND in
München freundlicherweise selber zugegeben, daß der
Kernenergieausstieg ein Plus von 150 Millionen Tonnen
CO2 bedeutet.

In Ergänzung dessen, was der Kollege Paul Laufs
hier zur Ökosteuer gesagt hat – das ist mein ständiger
Vorwurf; ich weiß, daß hier auch in meiner eigenen
Fraktion schwierig zu argumentieren ist –, möchte ich
anmerken: Der zentrale Vorwurf, den ich Ihnen in der
Frage der Öko- und Energiesteuer mache, ist, daß Sie
die CO2-Frage ausklammern. Ihre Ökosteuer ist nichtschadstofforientiert. Die Frage der Nachhaltigkeit hängt
mit der Absenkung des Schadstoffeintrages zusammen.
Deswegen ist die Nachhaltigkeitsdebatte längst nicht nur
am Ausstieg aus der Kernenergie festzumachen, ganz im
Gegenteil.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ursula Burchardt [SPD]: Gar nichts tun ist auch keine Alternative!)


– Das habe ich nicht gesagt. Sie ziehen doch die fal-
schen Schlüsse, Frau Burchardt. Mit mir brauchen Sie
nicht darüber zu diskutieren, daß wir etwas tun müssen.
Wir sind uns zum Beispiel hinsichtlich des Stand-by-
Problems – Sie wissen, dazu haben wir gemeinsam
etwas verabschiedet – ja durchaus einig. Außer dem
Stand-by gibt es in unserer Gesellschaft aber noch eine
Fülle von Beispielen dafür, daß wir Technik und Energie
zu unserer eigenen Bequemlichkeit gedankenlos nutzen.
Es geht nicht nur um das Stand-by, nur weil es im
Zusammenhang mit der Kernenergie wieder genannt
wurde.

Die größte Herausforderung ist, das langfristige Den-
ken mit der Tagespolitik in Einklang zu bringen. In der
Koalitionsvereinbarung haben Sie die Nachhaltigkeit
zum zentralen Punkt gemacht. Im „Bündnis für Arbeit“
steht die Nachhaltigkeit nicht im Mittelpunkt der Über-
legungen. Das ist das eine. Das zweite, was mir im
Zusammenhang mit Ihrer Koalitionsvereinbarung ein-
fällt, ist: Ich habe vor kurzem – es mag schon zwei oder
drei Wochen her sein – im „Handelsblatt“ gelesen, daß
Herr Müntefering gesagt hat, das mit dem Umsteigen
auf die Bahn sei Quatsch, wir bräuchten wieder mehr

Hans-Josef Fell






(B)



(A) (C)



(D)


Straßen, weil das Auto unser Thema sei. Das ist Ihre
Nachhaltigkeit.


(Ernst Schwanhold [SPD]: Sie sagen die Unwahrheit!)


– Ich zeige Ihnen gern den Artikel aus dem „Handels-
blatt“. Er ist überschrieben mit „Die Wende in der Ver-
kehrspolitik“, darin werden Herr Müntefering und Herr
Steinbrück zitiert.

Ich warne Sie davor, sich hier hinzustellen und zu
sagen, Sie würden etwas vollkommen Neues und Nach-
haltiges machen, und nun würde alles viel besser. Sie
müssen sich entscheiden; denn in den internationalen
Konferenzen knüpfen Sie exakt an dem an, was die
Union Ihnen als Leistung hinterlassen hat. Niemand
anderes als Herr Loske hat gesagt, wir müßten beim
Kernenergieausstieg aufpassen, daß Deutschland nicht
die Vorbildrolle beim Klimaschutz verliere. Internatio-
nal sagen Sie also: Wir können auf dem aufbauen, was
die alte Bundesregierung – Frau Merkel, Herr Kohl,
Herr Töpfer – hinterlassen hat. National sagen Sie: Wir
müssen bei Null anfangen, weil eigentlich nichts vor-
handen ist.


(Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das sagt doch niemand!)


Das ist eine Debatte, in der Sie der Herausforderung,
langfristiges Denken und Tagespolitik in Einklang zu
bringen, noch längst nicht gerecht geworden sind. Der
Dialog muß fortgesetzt werden; denn ich habe den Ver-
dacht, daß sich bei Ihnen sowohl mit dem Ansatz Strate-
gie, vor allem aber auch mit dem Ansatz Plan eine Men-
ge von Dingen verbinden, die eher etwas mit Dirigieren
von oben, mit Umverteilung und Planung zu tun haben
– als ob sich alles planen ließe –


(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben genau das Gegenteil gesagt!)


als mit einem offenen Diskurs, in dem die Schwierig-
keiten der Umsetzung von Nachhaltigkeit in die
Tagespolitik zum täglichen Geschäft werden. Dem wer-
den Sie sich zu stellen haben. Am Ende könnten Sie
vielleicht einen Plan haben; es hat sich in diesem Lande
durch Sie aber nichts getan.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Susanne Kastner [SPD]: Durch Sie auch nicht! Sie haben die Menschen vergrillt!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403015400
Es spricht jetzt
die Abgeordnete Angelica Schwall-Düren.


Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD):
Rede ID: ID1403015500
Frau Präsi-
dentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten,
in denen wir mit einer umfassenden Steuerreform Fami-
lien und Mittelstand entlasten, in einem „Bündnis für
Arbeit“ gegen die Arbeitslosigkeit kämpfen und auf
europäischer Ebene die Agenda 2000 verhandeln, stellen
sich Mitglieder des Bundestages hier hin und diskutieren
die Empfehlungen der Enquete-Kommission zum Schutz
des Menschen und der Umwelt. Sind das alles weltfrem-

de Ökoträumer? Das Gegenteil ist der Fall. Wer Nach-
haltigkeit immer noch nur als Synonym für Umwelt-
schutz sieht, ist von gestern. Eben hatte ich bei Herrn
Grill manchmal den Verdacht, daß er das so interpre-
tiert.


(Zustimmung bei der SPD)

Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen Ökonomie,

Soziales und Ökologie steht bereits jetzt hinter dem
politischen Handeln unserer rotgrünen Regierung. Die
Stärkung des Mittelstandes, das Jobprogramm für
arbeitslose Jugendliche, das Bekenntnis zum Ausstieg
aus der Kernenergie, das 100 000-Dächer-Programm,
die ökologische Steuerreform: Dabei handelt es sich de
facto durchgehend um Instrumente, mit denen die nach-
haltig zukunftsverträgliche Entwicklung sichergestellt
werden soll, auch wenn dies nicht auf den ersten Blick
sichtbar ist.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zum Beispiel die Ökosteuer: Die ökologische Dimen-
sion findet ihre Umsetzung in dem Anreiz zum Energie-
sparen und, Herr Grill, in dem dadurch erreichten Bei-
trag zur Verwirklichung des CO2-Reduktionszieles –wenn sie vorerst auch noch bescheiden ist, aber weitere
Schritte werden folgen. Die Senkung der Lohnneben-
kosten erfüllt die soziale Komponente. Die Nachhaltig-
keit auf ökonomischer Ebene wird durch die neuen
Chancen von Wirtschaft und Forschung umgesetzt,
innovative und energieeffiziente Techniken zu entwik-
keln und zu vertreiben.

Auch unser Einsatz für den Ausstieg aus der Atom-
energie ist eine logische, gar die einzig richtige Konse-
quenz aus einem nachhaltigen Bewußtsein. Denn die
Enquete-Kommission des 13. Bundestages nahm – wie
Frau Kollegin Burchardt eben schon erläutert hat – auf
Anregung des Sachverständigenrates für Umweltfragen
neben den vier Managementregeln, die bereits die
Enquete-Kommission der 12. Legislaturperiode formu-
liert hatte, eine fünfte grundlegende Regel auf: Gefahren
und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesund-
heit durch anthropogene Wirkungen sind zu vermeiden.
Niemand wird diese Regel in Frage stellen; aber sicher-
lich ergeben sich Konflikte innerhalb des Regelwerks.
Die Regel Nr. 3 lautet nämlich: Stoffeinträge in die
Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltme-
dien orientieren.

Wie gehen wir also mit dem auch von Herrn Grill an-
gesprochenen Konflikt Ausstieg aus der Kernenergie bei
gleichzeitiger Vermeidung einer Klimaerwärmung durch
steigende Kohlendioxidgehalte in der Atmosphäre um?
Die Antwort liegt nahe: Wir nutzen das Energiespar-
potential, das unserer derzeitigen Lebens- und Wirt-
schaftsweise zugrunde liegt, fördern Kraft-Wärme-
Kopplung und den Ausbau der regenerativen Energien
und schaffen gleichzeitig Arbeitsplätze.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der Abschlußbericht der Enquete-Kommission ver-
steht sich sowohl als weiterer Baustein für eine frucht-

Kurt-Dieter Grill






(A) (C)



(B) (D)


bare Nachhaltigkeitsdiskussion als auch schon als Um-
setzungsfahrplan mit konkreten Etappen. So haben wir
mit den Beispielen Bodenversauerung sowie Bauen und
Wohnen vom ökologischen Zugang her Ziele vorgege-
ben, die einer dringenden Umsetzung bedürfen. Bei der
Versauerung der Böden ist die Lage eindeutig: Luft-
schadstoffe wie Schwefeloxide, Stickoxide und Ammo-
niak geraten mit dem Niederschlag als Säurebildner in
die Böden. Können die Böden diesen anthropogenen
Säureeintrag nicht mehr abpuffern, kommt es zur
Bodenversauerung. Das führt zu Nährstoffauswaschung,
Verdrängung von säureempfindlichen Tier- und Pflan-
zenarten, Waldschäden und Verschlechterung der Grund-
wasserqualität. Besonders problematisch ist dabei die
Tatsache, daß es sich bei dem Schadstoffeintrag um
schlecht eingrenzbare Flächenbelastungen handelt.

Aufbauend auf diesem Ursache-Wirkung-Komplex
hat sich die Enquete-Kommission dem Handlungsziel
der EU-Kommission für eine Gemeinschaftsstrategie
angeschlossen. Die Fläche der überkritisch belasteten
Böden soll bis zum Jahr 2010 halbiert werden. Um die-
ses Ziel erreichen zu können, müssen wir bei der Re-
duktion der eingangs genannten Schadstoffe ansetzen.
Maßnahmen und Instrumente, die dafür in Frage kom-
men, erstrecken sich auf eine Verbesserung der Abgas-
reinigung in Kraftwerken und Industriefeuerungen sowie
der Entstickung in der Zementindustrie. Die verbesserte
Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit Katalysatoren, die
bereits eingegangene Einführung der Ökosteuer, die bes-
sere Einarbeitung der Gülle in der Landwirtschaft sowie
die verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus
kommen hinzu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das derzeit noch un-
zulängliche Bodenschutzgesetz, das unter der vorherigen
Regierung nach langem Ringen verabschiedet wurde, so-
wie die dazugehörigen Verordnungen, die noch nicht aus-
reichend für einen vorsorgenden Bodenschutz sind, wer-
den wir überarbeiten. Dabei müssen wir dem Vorsorge-
prinzip den eindeutigen Vorzug geben; denn Nachsorge,
also die Konzentration auf die Altlastenentsorgung, ist auf
Dauer unsinnig und unbezahlbar.


(Beifall bei der SPD)

Dies wäre weder sozial noch ökonomisch eine nachhal-
tige Politik.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Vor dem Hintergrund des wichtigen Bodenschutzes
befaßt sich die Enquete-Kommission im dritten Hand-
lungsfeld ihres Abschlußberichts konsequenterweise
auch mit der Problematik des Flächenverbrauchs und
seiner dringend nötigen Reduzierung im Rahmen des
großen Komplexes Bauen und Wohnen. Gerade im
Wohnungsbaubereich lassen sich vielfältigste Möglich-
keiten finden, um die Interaktion der drei Dimensionen
der Nachhaltigkeit deutlich zu machen und vernetzt um-
zusetzen.

Die Enquete-Kommission formulierte denn auch drei
Strategien, um die zukünftige Bau- und Wohnungspoli-
tik ökonomisch, ökologisch und sozial verträglich zu ge-

stalten: erstens die Stadt der kurzen Wege, also die Stär-
kung städtischer Strukturen gegen zunehmendes Wachs-
tum in die Fläche; zweitens ressourcensparendes Woh-
nen und Bauen und drittens die Konzentration auf den
Wohnungsbestand. Gerade der dritte Punkt, mit dem
implizit die Förderung der Altbausanierung gemeint ist,
trägt ein immenses Potential in sich. Der Druck auf die
Fläche wird sich verringern, wenn man dieses Potential
nutzt. Die grüne Wiese bleibt grün, wenn entsprechende
ökonomische und fiskalische Instrumente verändert
werden.

Der Anteil der Lohnkosten im Neubau wird auf zirka
50 Prozent, bei der Altbausanierung auf zirka 70 Prozent
geschätzt. Das heißt, Investitionen in den Bestand bin-
den mehr Arbeitsplätze als Investitionen in den Neubau.
Neue Dienstleistungssparten wie etwa das Umzugs-
management werden gefördert.

Die große Bedeutung der Altbaumodernisierung für
eine wirkliche Senkung der Kohlendioxidemissionen
wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, daß fast
ein Drittel der gegenwärtig in Deutschland durch die
Verwendung fossiler Brennstoffe entstehenden CO2-Emissionen durch Heizungs- und Klimaanlagen sowie
durch die Warmwasserbereitung verursacht wird. In der
Bundesrepublik gibt es etwa 24 Millionen Altbauwoh-
nungen, die noch nicht einmal dem Standard der Wär-
meschutzverordnung von 1982/84 entsprechen.


(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es leider!)


Die Einführung eines Gebäudepasses unter Einbezie-
hung von Energiekennzahlen könnte hier einen Anstoß
zur Veränderung bieten.

Der Abschlußbericht der Enquete-Kommission
„Schutz des Menschen und der Umwelt“ enthält eine
deutliche Aufforderung, die Diskussion um die nachhal-
tige Gestaltung unserer Lebensweise und der Rahmen-
bedingungen, die unser soziales und wirtschaftliches
Handeln bestimmen, weiterzuführen.

Ich ziehe das Fazit: Wir brauchen eine ressortüber-
greifende Bereitschaft zum nachhaltigen Handeln. Wir
brauchen eine Nachhaltigkeitsstrategie. Finanz-, Wirt-
schafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik sowie
Umweltpolitik müssen als Teil einer klugen, weitsichti-
gen Politik den Erhalt der natürlichen Lebensgrund-
lagen, die Sicherung der wirtschaftlichen Leistungs-
fähigkeit und die gerechte Verteilung von Arbeit, Ein-
kommen und Lebenschancen sicherstellen und gleich-
zeitig die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger stär-
ken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine solche Poli-
tik wird die Arbeit der Koalitionsfraktionen und der
Regierung in der 14. Legislaturperiode bestimmen. Mit
einer solchen Politik sind wir fit für das 21. Jahrhundert.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403015600
Ich gebe jetzt
dem Abgeordneten Axel Fischer das Wort, und zwar zu
seiner ersten Rede.

Dr. Angelica Schwall-Düren






(B)



(A) (C)



(D)


Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine
Vorredner sind bereits ausführlich auf das Leitbild der
Nachhaltigkeit eingegangen und haben sich auch zur
Rio-Konferenz geäußert. Frau Burchardt zum Beispiel
hat gesagt, daß die neue Bundesregierung in diesem Be-
reich viel getan hat. Das ist für mich natürlich Anlaß,
etwas genauer hinzusehen und nicht mehr das Leitbild
genau zu erörtern, sondern auszuführen, was das für uns
bedeutet.

Die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und
der Umwelt“ hat in der letzten Legislaturperiode den
gelungenen Versuch unternommen, das Leitbild Nach-
haltigkeit mit Leben zu füllen und Ziele einer nachhalti-
gen Politik positiv zu formulieren. Dabei stellt sie Fra-
gen der langfristigen Entwicklungsfähigkeit unserer ge-
sellschaftlichen Teilsysteme in den Vordergrund. Sie
gibt damit der Bundesregierung und der Politik das
Signal, notwendige Reformen im Umgang mit der
Umwelt, in unserem Wirtschafts- und Sozialsystem an-
zugehen.


(V o r s i t z : Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)


Dabei besinnt sie sich – im Sinne Ludwig Erhards –
verstärkt auf die grundlegenden Ordnungsprinzipien der
ökologischen und sozialen Marktwirtschaft.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Innovation durch Wettbewerb, Eigenverantwortung,
Freiheit und Subsidiarität sind die fundamentalen Ge-
staltungsprinzipien, die maßgeblich zur Zukunftsfähig-
keit Deutschlands beitragen werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Zielrichtung und Gestaltungsoptionen für den Übergang
in eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung
sind damit vorgegeben.

Folgt man nur den Worten der Bundesregierung, dann
hat sie diese Empfehlungen aufgegriffen. Betrachtet man
allerdings die Taten, dann zeigt sich ein völlig anderes
Bild.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dann klaffen Abgründe zwischen dem, was die Bundes-
regierung verspricht, und dem, was sie dann tatsächlich
beschließt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wohl wahr!)

Das fängt mit dem Versprechen von Ministerin Bul-

mahn an, Mittel im Bildungs- und Forschungshaushalt
verdoppeln zu wollen.


(Zuruf von der SPD: Der ist neu! Der weiß nicht, daß das vorher umgekehrt war!)


War der Haushaltsentwurf schon eine Enttäuschung,
sind die Mittel im Forschungshaushalt nach dem Wirken
der rotgrünen Haushälter bereits jetzt geringer als im
letzten Haushaltsentwurf von Herrn Dr. Rüttgers.


(Ursula Burchardt [SPD]: Der war ja Makulatur!)


Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklich-
keit setzt sich leider auch in anderen Bereichen fort. Sie
zeigt die Konzeptionslosigkeit dieser Bundesregierung,
die mit dem Motto „Aufbruch und Erneuerung“ ange-
treten ist und die das Leitbild der Nachhaltigkeit zum
Programm machen wollte.


(Zuruf von der CDU/CSU: Einbruch und Verteuerung!)


Da erklärt die Bundesregierung, die Förderung von
Unternehmensgründungen aus den Hochschulen sei
besonders wichtig. Voll akzeptiert! Es verwundert daher
auch nicht, daß die Ministerin die Verstärkung eines ent-
sprechenden Förderprogramms angekündigt hat. Mit
Hilfe dieses staatlichen Förderprogramms sollen Jung-
unternehmern die Hürden beim Unternehmensstart
leichter nehmen. Aber ist ein solches Handeln nachhal-
tig? Nein, genau hier versagt die Regierung Schröder.
Sie bekämpft nämlich nicht die Ursachen der Probleme,
statt dessen ist ihre Politik auf die Verwaltung der uner-
wünschten Wirkungen gerichtet.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Anstatt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach-
haltig zu gestalten, doktern Sie an den Symptomen her-
um und stopfen mehr Steuergelder in dieses Förderpro-
gramm.

Aber es kommt noch schlimmer: Mit Ihrer Neudefi-
nition von Scheinselbständigkeit – wir haben darüber in
der Aktuellen Stunde gesprochen – legen Sie den jun-
gen Menschen weitere Steine in den Weg. Sie ersticken
die in der jungen Generation verbreitete Bereitschaft zu
Eigeninitiative und persönlichem Risiko. Statt ihre
Unternehmensgründung tatkräftig zu unterstützen und
die bürokratischen Hürden einzureißen, hängen Sie noch
zusätzlich das Damoklesschwert mit dem Namen
Scheinselbständigkeit über sie. Hier fehlen mir von
Ihnen die klaren Worte und der aktive Einsatz für eine
nachhaltige Entwicklung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.])


Mit Ihrem Existenzgründerprogramm werden Sie
nicht einmal ansatzweise das ausgleichen können, was
Sie am Kabinettstisch versäumt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.])


Jetzt geben Sie noch mehr Steuermittel aus und blähen
die Bürokratie weiter auf, um die fatalen Auswirkungen
dieser unsinnigen Gesetzesneuregelungen auszuglei-
chen. Aber so viel Geld, wie Sie bräuchten, um die
gesamten negativen Auswirkungen Ihrer mißratenen
Gesetzgebung der letzten Monate auszugleichen, können
Sie den Menschen in Deutschland gar nicht abnehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Genausowenig nachhaltig ist Ihr Ansatz, mit dem Sie

die Autonomie der Hochschulen stärken und Bürokra-
tien abbauen wollen. „Autonomie stärken“ heißt die
Überschrift, und unter der Überschrift kommt die Forde-
rung, die Hochschulen müßten sich – als Voraussetzung






(A) (C)



(B) (D)


für Selbstverwaltung – einer regelmäßigen Evaluierung
in Forschung und Lehre unterziehen. Ihr Motto heißt
also – ganz einfach auf den Punkt gebracht –: Eigenver-
antwortung ja, aber nur, wenn wir den Daumen darauf
haben. Staatliche Bewertungsprozeduren, die oftmals
schon nach kurzer Zeit zu ebenso kostspieligen wie
nutzlosen Ritualen verkommen, sind kein Schritt nach
vorn.

Wie wollen Sie denn wissenschaftliche Leistungen
vergleichbar machen? Wer soll sie denn beurteilen? Ich
will Ihnen einmal sagen, was dabei herauskommt: Das
wird etwa so wie die Tabellen in einer großen deutschen
Illustrierten zum Ende der letzten Legislaturperiode.
Dort sollten Leistung und Einfluß der Abgeordneten
transparent gemacht werden. Es gab Punkte für Kleine
Anfragen, für Initiativen, für die Funktionen des Abge-
ordneten und vieles mehr. Am Schluß kam dann heraus,
daß der Gruppenvorsitzende Gysi einflußreicher als der
Vorsitzende der großen Regierungsfraktion, Dr. Wolf-
gang Schäuble, sei. Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Außer neuer Bürokratie kommt also bei Ihrer Evaluie-
rung nichts heraus.

Dabei gibt es doch zuverlässige Bewertungsverfah-
ren. Lassen Sie doch den Markt, also die Studenten, ent-
scheiden, welche Hochschule ihnen angesichts ihrer
späteren Berufsaussichten den größeren Nutzen ver-
spricht. Überlassen Sie doch die Bewertung über die
Qualität von Forschung und Ausbildung der freien ge-
sellschaftlichen Meinungsbildung. Den Erfolg der For-
schungspolitik messen Sie doch auch nicht an irgend-
welchen Gutachten. Sie nehmen doch die Höhe dieser
Investitionen als einfachen Gradmesser für die Attrak-
tivität des Forschungsstandortes Deutschland und damit
für die Nachhaltigkeit der Forschungspolitik.

Wie ist es aber derzeit um die Nachhaltigkeit der
Rahmenbedingungen für die Forschungspolitik in
Deutschland bestellt?


(Zuruf von der CDU/CSU: Schlecht!)

Die Regierung Schröder erklärt ständig, Deutschland
müsse wieder zu einem attraktiven Standort für inter-
nationale Forschungsinvestitionen werden. Voll einver-
standen! Aber dazu paßt die derzeitige Diskussion um
den Tierschutz im Grundgesetz überhaupt nicht. Diese
heuchlerische Scheinübung, den Tierschutz im Grund-
gesetz verankern zu wollen, wird den Tierschutz um
keinen Deut verbessern. Die zu erwartende Klageflut
wird jedoch ein Heer von Rechtsanwälten beschäftigen.
In diesem Bereich lenken Sie damit auch noch die letz-
ten Forschungsinvestitionen an Deutschland vorbei.

Hier hätte ich von der zuständigen Bundesministerin
ein deutliches Wort für den Forschungsstandort
Deutschland erwartet. Sie müßte den Forschern den
Rücken stärken. Doch statt Aufklärung über die Not-
wendigkeit von Tierversuchen kommt von ihrer Seite
nur das große Schweigen. So gehen Sie mit der Zukunft
des Forschungsstandortes Deutschland um: weder Worte
noch Taten.

Im Zeichen des globalen Wissenswettbewerbs muß
die gesellschaftliche Wissensbasis in Deutschland ver-

breitert werden. Als ressourcenarmes Land ist Deutsch-
land auf die Ausbildung und Pflege seines Humankapi-
tals angewiesen. Hier müssen Bundesregierung und
Länder die entsprechenden Ansätze aufgreifen und um-
setzen.

Eine besondere Aufgabe liegt dabei im Bereich der
Förderung besonders Begabter. Aber gerade diesen
Bereich vernachlässigt die Bundesregierung sträflich.
Bei der Erhöhung der Haushaltsmittel haben Sie die
Begabtenförderung in Deutschland ausgespart. Dabei
brauchen wir doch Eliten. Das erwiesenermaßen erfolg-
reiche Meister-BAföG haben Sie im Haushaltsansatz um
40 Prozent gekürzt. Glauben Sie ernsthaft, daß solche
Strukturen dauerhaft tragfähig sind?

Die Einrichtung eines „Forums Bildung“ zeigt, wie
begrenzt der Horizont Ihrer Reformüberlegungen im
Bildungsbereich ist. Schon heute haben – das wissen Sie
ganz genau – Kultusministerkonferenz, Bund-Länder-
Kommission und der zuständige Ausschuß des Bundes-
rates weitgehend verwandte, zu einem großen Teil dek-
kungsgleiche Aufgaben. Wollen Sie uns wirklich weis-
machen, daß mit einem neuen Gremium der Durchbruch
im Bereich der Forschungs- und Bildungspolitik zu
erzielen wäre?

Innovation im Sinne der Nachhaltigkeit bedeutet
gerade nicht, neue Arbeitskreise zu gründen. Verant-
wortlichkeiten sollen nicht in einem Dschungel aus Aus-
schüssen, Beiräten, Arbeitskreisen, Foren, Gruppen und
Zirkeln – und was es da sonst noch alles gibt – weiter
verschleiert und verschoben werden. Das Gegenteil ist
notwendig. Wir brauchen mehr Transparenz, klare Ver-
antwortlichkeiten und Wettbewerb. So sichern wir eine
bestmögliche Versorgung des Bürgers mit der Bildung,
die er für die Zukunft so dringend braucht.

Die Enquete-Kommission hat mit ihrem Plädoyer für
Subsidiarität und Föderalismus den Weg gewiesen. Wir
brauchen den Wettbewerb zwischen den Bundesländern,
zwischen den verschiedenen Bildungssystemen, wir
brauchen den Wettbewerb um besseren Unterricht, um
bessere Lehre und um bessere Forschung. Eine nachhal-
tige Entwicklung in Deutschland bekommen wir nicht
dadurch, daß hier ein neues Gremium eingesetzt oder
da ein wenig mehr Geld ausgegeben wird. Es wird vor
allem darum gehen, mit Hilfe institutioneller Reformen
Handlungsspielräume zu eröffnen, die noch vorher blok-
kiert waren.

Die Welt um uns herum verändert sich. Sie wartet
nicht auf Deutschland und schon gar nicht auf die Kul-
tusministerkonferenz. Lange werden Sie es nicht mehr
als Tugend verkaufen können, wenn engagierte, fleißige
und begabte Studenten, die sich schnell qualifizieren
wollen, in Scharen ins Ausland abwandern. Diese Ab-
stimmung mit den Füßen muß für alle Beteiligten, für
die Bundesländer und besonders für die neue Bundes-
regierung, Ansporn sein, den ideologischen Ballast über
Bord zu werfen und endlich die notwendigen Verände-
rungen in Angriff zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)







(B)



(A) (C)



(D)


Mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung ist nicht
nur für ökologische und soziale Marktwirtschaft das
Mittel für mehr Wohlstand. Für die deutsche Hochschul-
und Forschungslandschaft ist es ein notwendiger Kraft-
stoff, international den Anschluß zu halten. Wagen Sie
endlich mehr Freiheit und weniger Bürokratie für die
Bildung, die Forschung und die Bürger! Doktern Sie
nicht länger an den Wirkungen herum, sondern beseiti-
gen Sie endlich die Ursachen der Probleme! Formulieren
Sie keine blumigen Absichtserklärungen, sondern pak-
ken Sie endlich die Lösung der Probleme an!


(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit Zigarrenrauchen allein hat auch Ludwig Erhard
nicht die Fundamente für die ökologische und soziale
Marktwirtschaft gelegt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403015700
Herr
Kollege Fischer, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer ersten
Rede vor dem Deutschen Bundestag. Herzlichen
Glückwunsch!


(Beifall)

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf

den Drucksachen 13/11200 und 14/571 an die in der
Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-

nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des DNA-Identitäts-
feststellungsgesetzes
– Drucksache 14/445 –

(Erste Beratung 25. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion
der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Ergänzung des DNA-Identitäts-
feststellungsgesetzes
– Drucksache 14/43 –

(Erste Beratung 16. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuß)

– Drucksache 14/658 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Ronald Pofalla
Volker Beck (Köln)

Jörg van Essen

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Professor Dr. Jürgen Meyer von der SPD-
Fraktion das Wort.


Prof. Dr. Jürgen Meyer (SPD):
Rede ID: ID1403015800
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der genetische Fin-
gerabdruck sowie seine Verwendung zur kriminalisti-
schen Verbrechensaufklärung hat den Deutschen Bun-
destag in den vergangenen Jahren mehrfach beschäftigt.
Im Juni 1998 haben wir uns darauf verständigt, das Ver-
fahren auch auf sogenannte Altfälle anzuwenden. Da-
nach darf die DNA-Analyse für die Identitätsfeststellung
in künftigen Strafverfahren auch bei Personen durchge-
führt werden, die wegen einer Straftat von erheblicher
Bedeutung rechtskräftig verurteilt sind. Voraussetzung
ist, daß die entsprechenden Eintragungen im Bundes-
zentralregister noch nicht getilgt sind.

Daraus resultiert das berechtigte Interesse der Straf-
verfolgungsbehörden, den Datenbestand des Bundes-
zentralregisters auszuwerten und so die Altfälle syste-
matisch herauszufinden. Die dafür nötige Ermächti-
gungsgrundlage und eine gesetzliche Mitwirkungspflicht
des Bundeszentralregisters sind wesentliche Inhalte des
heute zu verabschiedenden Gesetzentwurfs, der einen
überzeugenden Ausgleich zwischen den Erfordernissen
einer effektiven Verbrechensverfolgung einerseits und
des verfassungsrechtlich gebotenen Datenschutzes ande-
rerseits enthält.

Dabei verdient besondere Erwähnung, daß der Ge-
setzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/
Die Grünen am 2. März 1999 in das Gesetzgebungsver-
fahren eingebracht wurde und schon heute, nach
23 Tagen, in zweiter und dritter Lesung verabschiedet
werden kann.


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das ist das Ergebnis zügiger Beratungen im Rechts-
ausschuß und der vorbereitenden intensiven Berichter-
stattergespräche, für die ich mich bei meinen Mit-
berichterstattern ausdrücklich bedanken möchte.


(Beifall bei der SPD)

Mein Dank gilt ebenso den zuständigen Mitarbeitern

der beteiligten Fraktionen sowie des Bundesjustiz- und
des Bundesinnenministeriums, die mit großem Engage-
ment zum erfolgreichen Abschluß der Beratungen bei-
getragen haben. Last, but not least danke ich der – ich
sehe sie gerade nicht – für die Bundesregierung feder-
führenden Justizministerin.


(Beifall bei der SPD)

Ich hätte diesen Dank sehr gern auch an die

CDU/CSU–Fraktion gerichtet, die immerhin bereits am
17. November 1998 einen eigenen Entwurf eingebracht
hatte. Leider hat sie sich trotz der – heute nicht zu wie-
derholenden – detaillierten Kritik an diesem Entwurf in

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)







(A) (C)



(B) (D)


der Bundestagssitzung am 21. Januar 1999 nicht von
ihrem Entwurf lösen können.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie sind nicht zu unserem Entwurf rübergekommen!)


Wir freuen uns um so mehr, daß im Gegensatz dazu die
F.D.P. unseren Entwurf mitträgt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in
seiner Stellungnahme zum Entwurf der CDU/CSU-
Fraktion lapidar und zutreffend festgestellt – ich zi-
tiere –:

Dieser Gesetzentwurf bleibt unter datenschutz-
rechtlichen Gesichtspunkten hinter dem Entwurf
der Koalitionsfraktionen zurück und sollte nicht
weiterverfolgt werden.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Gutes Zitat!)

In der Debatte vom Januar habe ich den engen Zu-

sammenhang mit dem überfälligen und im vergange-
nen August leider am Widerspruch aus Bayern ge-
scheiterten Strafverfahrensänderungsgesetz, dem so-
genannten StVÄG, betont. Der Datenschutz im Straf-
verfahren bedarf endlich einer grundlegenden Rege-
lung. Der Übergangsbonus des Volkszählungsurteils
von 1983 ist längst verbraucht. Deshalb teile ich gerne
mit, daß der vorliegende Gesetzentwurf aus einem ei-
genen Artikel des als Arbeitsentwurf im Bundesjustiz-
ministerium erstellten StVÄG hervorgegangen ist. Wir
erwarten, daß dieses nach der Zuleitung an den Bun-
desrat, der in der letzten Woche seine Stellungnahme
beschlossen hat, demnächst dem Bundestag zugeleitet
werden wird.

Lassen Sie mich aus den Beratungen des heute zu
verabschiedenden DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes
kurz auf vier Probleme eingehen, die uns besonders
beschäftigt haben und die nach unserer Auffassung
nunmehr überzeugend geregelt sind.

Erstens. Bekanntlich enthält das geltende Identitäts-
feststellungsgesetz einen strengen Richtervorbehalt.
Bei der Behandlung der sogenannten Altfälle taten sich
einzelne Gerichte schwer damit, festzustellen, welcher
Richter in diesen Fällen für die Anordnung der DNA-
Analyse zuständig sei. Wir stellen deshalb durch unser
Gesetz klar, daß auch in diesen Fällen der Ermittlungs-
richter zuständig ist. Wir wollen dadurch Rechtssicher-
heit schaffen und Verzögerungen beim Aufbau der
DNA-Analysedatei vermeiden helfen.

Zweitens. In meiner Kritik am Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Fraktion im Januar hatte ich auf den daten-
schutzrechtlichen Grundsatz der Begrenzung der Da-
tenübermittlung auf das erforderliche Maß hingewie-
sen. Ich hatte kritisiert, daß der Entwurf eine Vielzahl
auskunftsberechtigter Stellen – bis hin zu sämtlichen
obersten Bundes- und Landesbehörden – vorsah.

In Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Bun-
desbeauftragten für den Datenschutz regeln wir nun-
mehr, daß die Daten neben dem Bundeskriminalamt le-
diglich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt
werden, die für die Durchführung des Verfahrens zur
Erhebung der DNA-Identifikationsmuster verantwortlich

ist. Auskünfte etwa, verehrte Kollegen von der CDU/
CSU-Fraktion, an die Kultusminister oder die Landwirt-
schaftsminister der Länder, wie sie nach dem heute von
Ihnen wieder vorgelegten Entwurf möglich sein würden,
wird es also nicht geben.

Drittens. Seitens einzelner Bundesländer ist die Bitte
an uns herangetragen worden, daß sich das Gesetz hin-
sichtlich der Zulässigkeit der Speicherung von DNA–
Identifizierungsmustern eindeutig auf die Bundes-
ebene beschränken sollte. Dem entspricht das Gesetz mit
seiner Beschränkung auf die Praxis des Bundeskriminal-
amts. In der Begründung stellen wir ausdrücklich klar,
daß die auf landesrechtlicher Rechtsgrundlage erfolgte
Speicherung hinsichtlich ihrer Zulässigkeit nicht betrof-
fen ist. Insoweit gibt es bekanntlich keine Kompetenz
des Bundes. Deshalb sind Dateien, wie sie zum Beispiel
in Rheinland-Pfalz oder Bayern bereits eingerichtet sind,
von unserem Gesetz nicht betroffen. Wir hoffen aber,
daß die Rechtsstaatlichkeit der Regelungen unseres Ge-
setzes durchaus stilbildend wirkt.

Viertens. Schließlich haben wir uns eingehend mit
dem Deliktskatalog für die Gruppenabfrage beim
Bundeszentralregister befaßt. Ich hatte schon in der
Januar-Debatte darauf hingewiesen, daß allein schon aus
Datenschutzgründen präzise Vorgaben dazu notwendig
sind, welche Daten bereitzustellen und den anfragenden
Stellen zu übermitteln sind. Auch programmiertechnisch
kann die Frage, wann es sich um eine Straftat von
erheblicher Bedeutung handelt, nicht dem jeweiligen
Sachbearbeiter beim Bundeskriminalamt überlassen
werden.

Der nun vorgelegte Deliktskatalog ist zwischen Bund
und Ländern unter Einbeziehung des Justiz- und des
Innenbereichs abgestimmt worden. Ansatzpunkt waren
die in § 395 der Strafprozeßordnung aufgeführten
Nebenklagedelikte. Diese wurden ergänzt um Delikte
wie Raub, Erpressung und Bandendiebstahl, bei denen
deliktstypisch DNA-Identifizierungsmaterial etwa am
Tatort oder im Fluchtfahrzeug aufgefunden wird. Diese
Berücksichtigung kriminalistischer Erfahrungen soll die
zügige Erfassung und Aufbereitung der Altfälle ermög-
lichen. Bekanntlich spielt etwa bei schwerer Steuerhin-
terziehung oder Verbrechen nach dem Kriegswaffen-
kontrollgesetz, um nur zwei Beispiele aus dem Neben-
strafrecht zu nennen, der genetische Fingerabdruck
praktisch keine Rolle.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Drogendealer können nicht überprüft werden!)


Warum sollten derartige Delikte also in die aufwendige
Gruppenanfrage übernommen werden? Selbstverständ-
lich können aber durch Einzelabfrage beim Bundeszen-
tralregister auch solche für die DNA-Identitätsfest-
stellung geeignete Straftaten von erheblicher Bedeutung
abgefragt werden, die nicht im Katalog enthalten sind.
§ 2c des Gesetzes regelt nur die Gruppenabfrage. Der
von der Opposition behauptete Wertungswiderspruch im
Deliktskatalog, der natürlich auf Grund neuer Erfahrun-
gen ergänzt werden kann, besteht also nicht.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Doch, voll!)


Dr. Jürgen Meyer (Ulm)







(B)



(A) (C)



(D)


Der Errichtung und Nutzung der DNA-Analysedatei
beim Bundeskriminalamt steht nun nichts mehr im We-
ge. Dasselbe gilt für den Abgleich der Daten durch das
Bundeskriminalamt mit der Haftdatei und die Über-
mittlung der Ergebnisse an die Landeskriminalämter.

Unser Entwurf zeigt, daß Rechtsstaatlichkeit des
Strafverfahrens und Effektivität der Strafrechts-
pflege keine Gegensätze sind. Sie sind vielmehr
gemeinsam unerläßliche Voraussetzung für die innere
Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat. Unser
Gesetzentwurf macht deutlich: Verbrechensbekämpfung
und Rechtsstaatlichkeit sind zwei Seiten derselben
Medaille.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Dazwischen liegen Welten, Herr Meyer!)


Wir hoffen deshalb auf eine breite Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403015900
Als
nächster Redner hat der Kollege Ronald Pofalla von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Ronald Pofalla (CDU):
Rede ID: ID1403016000
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Mit der zweiten und
dritten Beratung der Gesetzentwürfe der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung
bzw. Ergänzung des DNA-Identitätsfeststellungsgeset-
zes wird eine endgültige Regelung darüber verabschie-
det, unter welchen Voraussetzungen eine Anfrage, also
ein Ermittlungsdatenabgleich, durch die Staatsanwalt-
schaften, das Bundeskriminalamt und den Generalbun-
desanwalt erfolgen soll. Die endgültige Regelung unter
anderem dieser Frage – das mache ich hier sehr deutlich,
Herr Kollege Meyer – wird von uns ausdrücklich be-
grüßt.

Bereits im Rahmen der ersten Beratung am 21. Januar
1999 hat vor allen Dingen die CDU/CSU-Bundestags-
fraktion darauf gedrängt, hier zu einer möglichst zügi-
gen Beratung und Verabschiedung zu kommen. Unse-
rem ständigen Drängen, auch im Rechtsausschuß des
Deutschen Bundestages, ist es daher zu verdanken, daß
es schon heute, am 25. März 1999, zu einer Abschluß-
beratung kommen kann.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Sowohl die Bundesregierung wie auch die Regie-

rungskoalitionsfraktionen hatten die Absicht, Herr Kol-
lege Meyer, die Ergänzung bzw. Änderung des DNA-
Identitätsfeststellungsgesetzes auf die lange Bank zu
schieben.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Nein, Nie!)

Noch in der ersten Beratung am 21. Januar 1999 war
von seiten der Bundesregierung und der Regierungs-
koalitionsfraktionen ein anderes Verfahren beabsichtigt.
Ich verweise Sie auf das amtliche Protokoll der Bun-
destagssitzung vom 21. Januar 1999. Damals haben Sie

vorgetragen – sehr lautstark übrigens, Herr Kollege
Meyer –,


(Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Das ist doch nicht meine Art! – Alfred Hartenbach [SPD]: Er ist nie lautstark! Er ist wortgewaltig, aber nicht lautstark!)


daß entsprechend dem Willen der Bundesregierung der
Bereich DNA-Identitätsfeststellungsgesetz in ein um-
fangreiches Strafverfahrensänderungsgesetz eingestellt
werden solle. Sie haben im Verlauf der Beratungen ge-
merkt, daß wir, wenn Sie bei diesem Verfahren, nämlich
der Einstellung in das Strafverfahrensänderungsgesetz,
geblieben wären, im Plenum des Deutschen Bundestages
nicht einmal einen Regierungsentwurf hätten beraten
können, weil der Bundesrat seinerseits mit seinen Mit-
wirkungsrechten erst am vergangenen Freitag seine
Erstbefassung mit diesem Thema abschließen konnte.
Jetzt wird im Verfahren die Frage sein, ob die Bundes-
regierung ihrerseits im Rahmen einer eigenen Stellung-
nahme, was sie tun kann, Bezug darauf nimmt.

Um es gleich deutlich zu sagen: Wäre hier so verfah-
ren worden, wie von der Bundesregierung und von
Ihnen beabsichtigt, würde der Gesetzentwurf der Bun-
desregierung oder ein Gesetzentwurf, der auch nur im
entferntesten daranginge, dieses Problem zu lösen, heute
noch nicht einmal in erster Lesung beraten.


(Zuruf von der SPD: Natürlich! – Alfred Hartenbach [SPD]: Das sind doch alles nur Hypothesen! Kaffeesatzleserei!)


Herr Kollege Meyer und auch Herr Kollege Harten-
bach, ich könnte Ihnen, wenn Sie das wünschen, aus
dem Protokoll vom 21. Januar 1999 vorlesen


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Bitte nicht! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie scheinen ja inhaltlich nicht viel zu kritisieren zu haben!)


– ich erspare es uns aber –, was Herr Meyer in seiner
Rede zum Verfahren gesagt hat. Unserem Drängen ist es
zu verdanken, daß Sie zwei Verfahrenswege gegenüber
der ursprünglichen Absicht verändert haben: Erstens.
Die Bundesregierung ist davon abgegangen, darauf
zu bestehen, daß das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz
in den Gesetzgebungsvorgang eingebettet wird, der
ursprünglich im Zusammenhang mit dem Strafverfah-
rensänderungsgesetz beabsichtigt war.


(Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Das ist doch jetzt der Fall!)


Die Bundesregierung war damit einverstanden, daß Sie
von seiten der Regierungskoalitionsfraktionen einen
eigenen Gesetzentwurf, der in diesem Teil in etwa iden-
tisch ist, einbringen.

Das haben Sie dann, nach wochenlangen Debatten,
erst am 2. März 1999 mit einem Gesetzentwurf ge-
schafft; das ist die zweite Verfahrensänderung. Sie wis-
sen: Wenn wir als Opposition nicht zugelassen hätten,
daß die Beratungen heute hier stattfinden, weil wir zu
einem zügigen Abschluß nicht nur bereit sind, sondern

Dr. Jürgen Meyer (Ulm)







(A) (C)



(B) (D)


ihn auch für sinnvoll halten, dann könnten wir heute die
zweite und dritte Lesung im Plenum nicht vornehmen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann wäre die SPD blamiert!)


Deshalb sage ich zusammenfassend: Ohne die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte es diese Ände-
rungen im Verfahren nicht gegeben, und ohne die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten Sie sich nicht da-
zu entschieden, das Verfahren zu beschleunigen. Dies
– das will ich hier ausdrücklich sagen – begrüßen wir.

Aber das ist auch das einzige, was wir in diesem
Zusammenhang positiv festhalten können. Ansonsten
lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Ich will versuchen,
Ihnen die entscheidenden Gründe vorzutragen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Die Lernfähigkeit der SPD hat also Grenzen!)


Erstens. Die von den Regierungskoalitionsfraktionen
vorgesehene Auskunftsbeschränkung auf die Staats-
anwaltschaft ist aus unserer Sicht auf keinen Fall
akzeptabel.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Aber aus unserer!)

Zunächst ist aus unserer Sicht in Übereinstimmung mit
dem Strafverfahrensrecht der Auffassung zu folgen, daß
das Einverständnis des Betroffenen mit Speichelent-
nahmen und der anschließenden Untersuchung beacht-
lich ist, mithin es in diesen Fällen keiner zusätzlichen
staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Befassung
bedarf. Wenn dies so ist, würde allein der Suchlauf dazu
zwingen, daß die Staatsanwaltschaft mit dieser Angele-
genheit befaßt ist. Hinzu kommt, daß die Auskunft des
Bundeszentralregisters der Bearbeitung bedarf. Es muß
etwa geklärt werden, wo sich ein Eingetragener befindet.
Mancher Eingetragene wird sich gar nicht mehr in
Deutschland aufhalten.

Diese Arbeit kann nach unserer Auffassung am be-
sten die Polizei leisten. Zweckmäßig dürfte zunächst ein
Abgleich der Bundeszentralregisterdaten mit den BKA-
und LKA-Daten sein. Wenn dies so ist, macht es keinen
Sinn, zunächst die Staatsanwaltschaft mit der Angele-
genheit zu befassen. Dies wäre eine unnötige Belastung,
die mit zahlreichen Fehlerquellen verbunden ist. In
jedem Fall muß nach unserer Auffassung auch der Poli-
zei die Möglichkeit der Auskunftseinholung eröffnet
werden. Das Gesetz sollte so gestaltet sein, daß es alle
rechtsstaatlichen Möglichkeiten rechtlich absichert.

Zweitens. Daß das Gesetz einen Katalog zugrunde
legt, ist nicht unbedenklich im Blick darauf, daß damit
die Möglichkeiten des DNA-Identitätsfeststellungs-
gesetzes nicht ausgeschöpft werden. Aus gutem Grund
ist schon im Gesetzgebungsverfahren zum DNA-
Identitätsfeststellungsgesetz ein Katalog verworfen wor-
den. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor
Straftaten kann es sinnvoll sein, zunächst einen engen
Suchlauf zu starten und nach einiger Zeit und bei vor-
handener Kapazität einen weiteren. Dies muß nicht
präjudiziert werden. Insofern ist auch in diesem Zu-
sammenhang das Konzept im Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Fraktion eindeutig vorzugswürdig.

Drittens. Darüber hinaus ist der Straftatenkatalog,
der nunmehr im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
enthalten ist, nach unserer Überzeugung auch noch lük-
kenhaft, Herr Kollege Meyer. Im Straftatenkatalog feh-
len nämlich etwa Verstöße gegen das Betäubungsmittel-
recht, gegen das Waffen- und des Kriegswaffenkontroll-
gesetz sowie Verstöße gegen das Ausländergesetz, ins-
besondere hier das gewerbs- und bandenmäßige Ein-
schleusen. Dies alles sind Straftatbestände, die eine Un-
tersuchung gemäß dem DNA-Identitätsfeststellungs-
gesetz erfordern. In der Beschlußfassung des Rechtsaus-
schusses sind diese Straftatbestände aber nicht enthalten,
weil die Regierungskoalition viel zu unbeweglich war,
auf ergänzende und sinnvolle Vorschläge im Rahmen
der Berichterstattergespräche einzugehen. Wenn man
Listen ins Gesetz schreibt, sollten sie einigermaßen voll-
ständig sein.


(Zuruf von der SPD: Sind sie!)

Die Frage, warum man Drogendealer ausnimmt, Herr
Kollege, kann ich nun wirklich nicht beantworten.
Sie müssen versuchen, diese Tatsache der deutschen
Öffentlichkeit zu erklären.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das möchte ich auch gern einmal hören!)


Viertens. Nicht hinnehmbar ist die Beschränkung der
Auskunft auf zwei Jahre. Es ist überhaupt nicht einsich-
tig, warum bei der Wissenschaft, die nach dem Bundes-
zentralregistergesetz jederzeit Suchläufe beantragen
kann, ein anderer Maßstab angelegt wird als bei den
Strafverfolgungsbehörden. Klar ist, daß die Zweckbin-
dung eingehalten werden muß. Wird die Zweckbindung
eingehalten, ist nicht ersichtlich, warum das Gesetz
einen sofortigen umfassenden Suchlauf mit riesiger Vor-
ratsspeicherung erzwingt und nicht die Möglichkeit gibt,
je nach Vorgang Daten einzuholen – selbstverständlich
in dem Rahmen, den das Gesetz zu Recht vorgibt.

Insgesamt halten wir die Ergänzung bzw. Änderung
des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes auf der Basis
der Vorstellungen der Regierungskoalition für pra-
xisuntauglich. Auf die Detailgenauigkeit der vorgesehe-
nen Regelungen kann in den meisten Fällen verzichtet
werden, da sich die getroffenen Spezialregelungen in der
Regel aus allgemeinen Regeln des Bundeszentralregi-
stergesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes erge-
ben. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koali-
tionsfraktionen beweisen damit erneut, daß sie nicht in
der Lage sind, praxistaugliche Gesetze zu entwerfen.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Na! Na!)

Ich will jetzt aber ausnahmsweise auf Ihre Gedan-

kenwelt eingehen. Angesichts der Tatsache, daß Sie bei
der Ausgestaltung solcher Gesetze detailverliebt sind
– das haben Sie bewiesen –, stellen wir fest, daß die Er-
gänzung bzw. Änderung des DNA-Identitätsfeststel-
lungsgesetzes Wertungswidersprüche enthält. Ich will in
diesem Zusammenhang auf zwei Beispiele eingehen.

Erstens. Wenn man Ihren Gedanken bezüglich der
Detailregelungen folgt, muß man folgendes sagen: Die
von Ihnen vorgeschlagenen Ergänzungen bzw. Ände-
rungen des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes enthal-

Ronald Pofalla






(B)



(A) (C)



(D)


ten einen bedeutsamen Mangel, Herr Kollege Meyer, da
eine ausdrückliche Verweisung auf den Richtervor-
behalt fehlt. Demnach entscheidet im Rahmen einer
Anordnung nach § 81e und nach § 81f der Strafprozeß-
ordnung der Richter nur über eine rein verfahrensbezo-
gene Erforderlichkeit einer DNA-Analyse zum Zweck
der Zuordnung des Spermienmaterials bzw. der Fest-
stellung der Abstammung. Damit entscheidet der Richter
aber nicht über das Vorliegen einer Straftat von erheb-
licher Bedeutung und einer besonderen Wiederholungs-
gefahr.

Da Sie den Bundesdatenschutzbeauftragten, Herrn
Dr. Jakob, zitiert haben, tue ich dies ebenfalls. Er hat in
seiner Stellungnahme vom 10. März auf den Wertungs-
widerspruch zu der Intention des DNA-Identitätsfeststel-
lungsgesetzes hingewiesen. Der Verzicht auf die durch
einen Richter zu treffende Gefahrenprognose ist vom
Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich kritisiert wor-
den.

Zweitens. Der Straftatenkatalog – wir halten ihn für
falsch –, der nach der Vorstellung der Koalitionsfraktio-
nen über 40 Straftatbestände enthält und nach dem ein
entsprechender Suchlauf beim Bundeszentralregister
veranlaßt werden kann, ist unvollständig und damit lük-
kenhaft. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, daß nach
diesem Straftatenkatalog zum Beispiel Drogendealer
und bestimmte bandenmäßig Kriminelle durch einen
allgemeinen Suchlauf nicht überprüft werden können.
Warum also Drogendealer in den Genuß kommen sol-
len, nicht in einem Suchlaufverfahren enthalten zu sein,
müssen Sie schon selbst der Öffentlichkeit erklären.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das können sie aber nicht erklären!)


Schließlich ist dieses Gesetz im Rahmen der Bera-
tungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesta-
ges durch die Anträge der Koalitionsfraktionen noch
praxisuntauglicher geworden. Der Entwurf war bereits
praxisuntauglich; Sie haben ihm unserer Auffassung
nach in dieser Hinsicht aber noch verschlimmert.

Nach der nunmehr im Rechtsausschuß vorgeschlage-
nen Regelung darf die Registerbehörde die genannten
Eintragungen an die Staatsanwaltschaft übermitteln
– und jetzt kommt der von Ihnen neu vorgesehene
Zusatz –, in deren Zuständigkeitsbereich die letzte Ein-
tragung wegen einer Katalogtat erfolgte. Ausweislich
der Begründung soll immer auf die letzte Katalogtat,
egal an welcher Stelle sie im Bundeszentralregister
steht, abgestellt werden.

Damit stellt sich das Problem, ob bei einer be-
schränkten Übermittlungsbefugnis der letzten eingetra-
genen Katalogtat an die Staatsanwaltschaft, in deren
Zuständigkeitsbereich die Tat eingetragen wurde, die bei
ihr eingehenden Daten über eine Person, die zwar von
ihr eingetragen wurde, die aber schon lange nicht mehr
in ihrem Bezirk wohnt, an die „nähere“ Staatsanwalt-
schaft weiter gegeben werden dürfen. Wie soll das Ver-
fahren laufen, wenn zum Beispiel der wegen mehrfacher
Vergewaltigung verurteilte Straftäter aus München
nunmehr nach Hannover oder Erfurt verzogen ist? Dies

ist ein Beispiel für etwas, was, glaube ich, in der Praxis
häufiger vorkommt.

Darüber hinaus ergibt sich die Problematik, daß jede
Staatsanwaltschaft selbst für ihren eigenen Bezirk alle
einzelnen Katalogtaten, sei es durch eine Gesamtabfrage
über alle bisher vorgesehenen 41 Katalogtaten, sei es
durch 41 Abfragen über die einzelnen Katalogtaten,
wird erfragen müssen, um hinterher dem Vorwurf,
gefährliche Täter nicht erfaßt zu haben, begegnen zu
können.


(Zuruf von der SPD: Ihr Beispiel zieht nicht!)

Eine für alle Staatsanwaltschaften zentral vorgenom-

mene Abfrage durch eine Staatsanwaltschaft eines Lan-
des ist nach Ihrem Entwurf schon deshalb ausgeschlos-
sen, weil sich die Übermittlungsbefugnis des Bundes-
zentralregisters allein darauf beschränkt, den einzelnen
Staatsanwaltschaften der letzten eingetragenen Katalog-
tat die einzelnen Personen mitzuteilen.

Aus all diesen Gründen – ich habe mich nur auf
einige wenige beschränkt – können wir als CDU/CSU-
Bundestagsfraktion diesem Gesetz in zweiter und dritter
Lesung nicht zustimmen. Weil Sie der Überzeugung
sind, jedes Detail regeln zu müssen, und so ein Gesetz
geschaffen haben, das in der Praxis dazu führen wird,
daß wir mit Blick auf die Alttäter keine vernünftige
Gendatei werden aufbauen können,


(Zuruf von der SPD: Das ist falsch!)

lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403016100
Das
Wort hat nun der Kollege Volker Beck vom Bündnis 90/
Die Grünen.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1403016200

Lieber Kollege Pofalla, zunächst zu loben, daß wir es
Ihnen zu verdanken haben, daß wir dieses Gesetz am
Donnerstag und nicht erst am Freitag verabschieden
können,


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das war doch kein Lob!)


dann aber so an der Sache vorbei den Gesetzentwurf zu
kritisieren, das verwundert mich schon.

Was mich weniger verwundert, ist, daß Sie gegen
dieses Gesetz sind, weil wir bei der DNA-Identitätsfest-
stellungsgesetzgebung anders gearbeitet haben als in der
vergangenen Wahlperiode. Das ist richtig. Wir haben
sehr präzise Regelungen vorgeschlagen. Wir haben
Schluß gemacht damit, daß man den Aspekt der Rechts-
staatlichkeit und die Effizienz der Verbrechens-
bekämpfung gegeneinander ausspielt. Wir als Koalition
sind der Überzeugung, daß sich diese Aspekte nicht
widersprechen, sondern vorzüglich ergänzen. Das
beweist der vorliegende Gesetzentwurf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ronald Pofalla






(A) (C)



(B) (D)


Die Koalition wird sich von Ihrer Kritik nicht abhal-
ten lassen, eine rationale Kriminalpolitik zu betreiben.
Allein die Tatsache, daß wir uns heute zusammenfinden,
um diese Materie zu regeln, zeigt, wie schlampig Sie in
der letzten Wahlperiode vorgegangen sind. Denn wir
schließen hiermit Regelungslücken, die aus der Gesetz-
gebung der letzten Wahlperiode übriggeblieben sind.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Mit den Stimmen der SPD!)


Wir beheben Mängel und Versäumnisse, die der alten
Regierungskoalition im vergangenen Jahr bei der hasti-
gen Verabschiedung des DNA-Identitätsfeststellungs-
gesetzes unterlaufen sind.

Es geht bei diesem Entwurf nicht um eine Erweite-
rung der Gen-Datei. Das muß man der PDS sagen, die
den Gesetzentwurf aus ganz anderen Motiven ablehnt.
Ziel im Hinblick auf die Datei ist vielmehr eine Er-
leichterung der Vorbereitung, der Erfassung und der
Aufbereitung sogenannter Altfälle, also in der Vergan-
genheit wegen schwerer Straftaten bereits verurteilter
Täter.

Darüber hinaus wird endlich für die Datenspeiche-
rung in der zentralen Gen-Datei eine umfassende
gesetzliche Grundlage geschaffen, wie es Datenschützer
und Bündnisgrüne seit langem anmahnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin froh, daß uns dies gelungen ist. Noch bei der
ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfes meinten Sie, Herr
Pofalla, wir würden einer Novellierung nicht zustimmen
können. Jetzt haben wir erreicht, was wir vier Jahre lang
angemahnt haben. Dies betrifft auch die F.D.P.; denn
auch der ehemalige Bundesjustizminister wollte dieses
Ergebnis erzielen. Das war aber angesichts der Politik
der CDU/CSU, Rechtsstaatlichkeit und Verbrechens-
bekämpfung gegeneinander auszuspielen, nicht möglich
und nicht durchsetzbar. Wir haben es jetzt durchgesetzt.

Der Entwurf sieht eine Regelung vor, die es dem
Generalbundesanwalt erlaubt, Gruppenauskünfte aus
dem Bundeszentralregister an Staatsanwaltschaften und
an das Bundeskriminalamt zu erteilen, um die Daten von
in der Vergangenheit bereits verurteilten Straftätern zu
erlangen, bei denen typischerweise eine Genomanalyse
in Betracht kommt. Für eine solche systematische An-
frage an das Bundeszentralregister fehlt bislang die
Rechtsgrundlage. Eine solche Regelung zu schaffen
hatten Sie versäumt. Die Staatsanwaltschaften sind bis-
lang auf die zeitaufwendige Durchsicht ihrer eigenen
Akten und Dateien angewiesen. Dies halten wir für zu
umständlich und für nicht sachgerecht. Durch dieses
Gesetz schaffen wir hier Abhilfe. Die Antwort auf die
Frage, ob im Anschluß an eine solche Abfrage eine
Aufnahme der Altfälle in die Gen-Datei erfolgt, ist
damit noch nicht vorweggenommen. Eine solche Abfra-
ge bedarf in jedem Einzelfall einer weitergehenden
staatsanwaltschaftlichen Überprüfung und richterlichen
Anordnung.

Durch einen Straftatenkatalog wird abgesichert, daß
das Bundeszentralregister nicht seinen gesammelten
Datenbestand, sondern nur schwere Straftaten an die

anfordernden Staatsanwaltschaften übermittelt. Der Fall,
den Sie, Herr Pofalla, vorhin geschildert haben, ist
natürlich – es tut mir wirklich leid – durch die weiterbe-
stehende Möglichkeit der Einzelabfrage völlig gedeckt.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Hoher Verwaltungsaufwand!)


Hier besteht keine Regelungslücke und kein Problem.
Also bauen Sie hier keine künstlichen Probleme auf!

Der Katalog wurde zwischen Bund und Ländern
unter Einbeziehung sowohl der Justiz- als auch der
Innenministerien abgestimmt. Anknüpfungspunkte sind
die Nebenklagedelikte, ergänzt um solche Delikte, bei
denen deliktstypisch DNA-Identifizierungsmuster am
Tatort gefunden werden – etwa bei Raub, Erpressung
oder Sexualdelikten.

Zur effektiveren Verfolgung von Gewalt- und
Sexualverbrechen hat der Gesetzgeber das Instrumenta-
rium der DNA-Identitätsfeststellung gesetzlich geregelt.
Daran sollten wir uns erinnern und uns jetzt nicht uferlos
von dem früheren Gesetzgebungsvorhaben und dessen
Motiven entfernen. Der Katalog beansprucht jedoch
bewußt nicht, die gesamte Bandbreite von Straftaten von
erheblicher Bedeutung auszuschöpfen. Die hier anfal-
lenden Datenmengen könnten in absehbarer Zeit über-
haupt nicht abgearbeitet werden. Dies wäre also gar kei-
ne Hilfe für die Strafverfolgungsbehörden. Es bleibt den
Staatsanwaltschaften im übrigen unbenommen, per Ein-
zelanfrage auch andere schwere Straftaten – etwa aus
dem Nebenstrafrecht – abzufragen.

Wir haben die Regelung auf zwei Jahre befristet; das
ist auch sachgerecht. Hiermit stellen wir sicher, daß die
Vorschriften tatsächlich nur für die Ermittlung der Alt-
fälle herangezogen


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Warum nicht ein Jahr? Warum zwei Jahre?)


und nicht von den Staatsanwaltschaften zum dauern-
den, regelmäßigen Abgleich des Registerbestandes
herangezogen werden, wie das in Ihrer Regelung mög-
lich wäre.

Wir grenzen den Kreis der auskunftsberechtigten
Stellen auf diejenigen ein, die ein objektives Interesse an
einer Auskunft haben. Neben dem Bundeskriminalamt
sind auskunftsberechtigt nur die Staatsanwaltschaften, in
deren Zuständigkeit die letzte Eintragung erfolgte, da
diese zugleich für die Durchführung des Verfahrens zur
eventuellen Erhebung der DNA-Muster verantwortlich
sind. Es ist nicht notwendig, noch weitere Stellen einzu-
schalten, wie dies der Unionsentwurf vorsieht. Der Kol-
lege Meyer hat es angesprochen. Sämtliche obersten
Bundes- und Landesbehörden wären nach Ihren Vor-
stellungen hier abfrageberechtigt, bis hin zum Landwirt-
schaftsministerium und zur Bundeszentrale für gesund-
heitliche Aufklärung.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Die werden das natürlich tun!)


– Ich möchte wissen, was ein Gesetz soll, das Möglich-
keiten schafft, von denen vernünftigerweise niemand
Gebrauch machen kann und Gebrauch machen will. Sol-

Volker Beck (Köln)







(B)



(A) (C)



(D)


che Gesetze machen wir nicht. Vielmehr arbeiten wir
präzise, und das ist gut so.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: In einem Jahr werden wir das Gesetz wieder ändern müssen!)


Darüber hinaus beheben wir einen grundlegenden
Mangel des geltenden Gesetzes: Wir schaffen endlich
eine sämtliche Fälle der Datenerhebung umfassende
Regelung für die Erstellung und Nutzung der DNA-
Analysedatei durch das Bundeskriminalamt. Denn an-
gesichts der besonderen Sensibilität der Daten halten wir
es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für nicht län-
ger hinnehmbar, daß in einem laufenden Ermittlungsver-
fahren erhobene Gen-Daten weiter ohne gesetzliche
Grundlage in der zentralen DNA-Analysedatei beim
Bundeskriminalamt gespeichert werden. Die Vorausset-
zungen für Einspeisung der Daten, ihre Verarbeitung
und Nutzung und die Auskunftserteilung werden des-
halb nun unabhängig von der jeweiligen Rechtsgrund-
lage der Datengewinnung einer einheitlichen gesetz-
lichen Regelung zugeführt.

Ich möchte Ihnen auch ins Stammbuch schreiben:
Das ist für die Strafverfolgung wichtig. Sie haben das
Risiko in Kauf genommen, daß zu Unrecht gespeicherte
Daten als zentrales Beweismittel bei der Verurteilung
eines Sexualstraftäters zugrunde gelegt werden und die-
ser freigesprochen werden muß, weil die Speicherung
nicht gesetzlich geregelt war. Dieses Risiko schaffen wir
ab. Insofern ist das Gesetz, wie schon zu Anfang gesagt,
ein gutes Gesetz für die Verbrechensbekämpfung und
für den Rechtsstaat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403016300
Das
Wort hat jetzt der Kollege van Essen von der F.D.P.-
Fraktion.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1403016400
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich bin ohne Manuskript hierherge-
kommen, weil nicht auch ich noch eine Rede vorlesen
will. Ich glaube, daß die Problematik von den Vorred-
nern deutlich dargestellt worden ist. Es gibt einen Ge-
sichtspunkt, auf den noch einmal eingegangen werden
muß. Damit möchte ich beginnen.

Wir haben im letzten Jahr die Weichenstellungen
vorgenommen, um die DNA-Analyse im Strafprozeß
besser verwenden zu können. Es hat damals eine breite
Zustimmung gegeben – sowohl bei der CDU/CSU, als
auch bei der SPD und bei der F.D.P. –, das so zu regeln,
wie es damals vorgelegt worden ist. Wir als F.D.P.
haben uns damals damit schwergetan, weil wir eine
andere, eine breitere gesetzliche Grundlage haben woll-
ten. Der damalige Bundesinnenminister hat dies leider
verhindert, weil er immer wieder behauptet hat, daß
alles geregelt sei.


(Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Er wollte gar kein Gesetz!)


– Er wollte gar kein Gesetz; Herr Kollege Meyer, Sie
haben vollkommen recht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein gesetzloser Geselle sozusagen!)


Ich kann mich an mehrere Koalitionsrunden erinnern, in
denen sogar der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU die
Auffassung vertreten hat, daß es einer breiten gesetz-
lichen Grundlage bedürfe. Aber auch er hat sich nicht
durchgesetzt.

Ich bedauere es deshalb sehr, daß sich der Bundestag
mit bestimmten Materien mehrfach befassen muß,
anstatt von vornherein ein wirkliches Meisterstück vor-
zulegen.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Sie haben doch selber mitgestimmt!)


– Wir haben selber mitgestimmt – ich habe das über-
haupt nicht bestritten –, und zwar deshalb, weil uns sehr
daran gelegen war, zunächst einmal zu einer Regelung
zu kommen. Ich weiß, daß das auch das Motiv für die
SPD war.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403016500
Herr
Kollege van Essen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Abgeordneten Geis?


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1403016600
Nein, möchte ich nicht.
Denn das Ganze ist überhaupt nicht, auch nicht durch
Zwischenfragen, vom Tisch zu wischen. Deshalb
möchte ich das auch so im Raume stehenlassen, wie es
nun einmal gewesen ist.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: So war es aber nicht!)


– Es war exakt so; ich erinnere mich noch sehr genau an
die Gespräche insbesondere in der Koalitionsrunde.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Ihr Gedächtnis trügt Sie!)


Von daher sind wir gut beraten, diesmal mit Augenmaß
an die Dinge heranzugehen.

Es ist durchaus ungewöhnlich, daß eine Oppositions-
fraktion einem Koalitionsentwurf zustimmt. Wir tun das,
weil wir der Auffassung sind, daß das, was von den
Koalitionsfraktionen nach den Berichterstattergesprä-
chen vorgelegt worden ist, ein vernünftiger Mittelweg
ist, der die verschiedenen Interessen in angemessener
Weise berücksichtigt.


(Beifall bei der F.D.P.)

Ich darf an eines erinnern, weil das Thema Daten-

schutz angesprochen worden ist. Es wird sehr schnell
gesagt: Datenschutz ist Täterschutz. – Ich halte das für
falsch. Datenschutz darf natürlich nie Täterschutz sein.
Aber Datenschutz dient auch dem Schutz der Justiz.
Wenn wir klare Regelungen der Datenverwendung
schaffen, schließt das Mißbrauch aus und führt dazu,

Volker Beck (Köln)







(A) (C)



(B) (D)


daß auch die Justiz verantwortungsvoll mit den Daten
umgeht.


(Beifall bei der F.D.P.)

Ich denke, daß hier ein Weg gefunden worden ist, genau
das sicherzustellen.

Auch ein zweiter Aspekt ist mir wichtig – Herr
Pofalla hat das kritisiert –, nämlich die Position der
Staatsanwaltschaft. Ich persönlich finde es richtig, daß
wir eine herausgehobene Verantwortung der Staatsan-
waltschaft, und zwar der Staatsanwaltschaft, die sich als
letzte mit den Katalogtaten zu befassen hatte, in das
Gesetz aufnehmen.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Hochkompliziert!)


– Das ist nicht kompliziert, sondern schlicht und einfach
vernünftig. Sie wissen, ich selbst komme aus der Staats-
anwaltschaft.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Das macht die Sache nicht besser!)


Von daher weiß ich, daß es eine vernünftige Regelung
ist, daß das genau dort angesiedelt wird.

Die verschiedenen Beispiele machen deutlich, daß
wir hier einen vernünftigen Mittelweg gefunden haben.
Ich weiß, daß auch Länder, in denen die F.D.P. mit-
regiert, nicht mit allen Regelungen einverstanden sind.
Aber das Fazit war für uns klar und eindeutig: Wir kön-
nen diesem Gesetzentwurf zustimmen. Damit wird ein
Ziel erreicht – das ist für uns das wichtigste –, daß näm-
lich Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten an Kin-
dern, schnellstmöglich aufgeklärt und – was noch besser
wäre – nach Möglichkeit verhindert werden. Wenn wir
dazu einen Beitrag leisten können, dann ist das das
Beste, was wir als Parlament machen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403016700
Das
Wort hat nun die Kollegin Dr. Evelyn Kenzler von der
PDS-Fraktion.


Dr. Evelyn Kenzler (PDS):
Rede ID: ID1403016800
Sehr geehrter Herr Prä-
sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
PDS hat bereits in der 13. Wahlperiode sowohl aus
grundsätzlichen und insbesondere grundrechtlichen
Erwägungen heraus, aber auch wegen rechtstaatlicher
Bedenken gegen das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz
gestimmt. Auch wenn der von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vorgelegte Gesetzentwurf auf zum Teil mehr
Rechtssicherheit bei der Umsetzung des DNA-Gesetzes
abzielt, zum Beispiel durch Einführung eines konkreten
Straftatenkataloges, wiegen die Gründe für die Ableh-
nung beider Entwürfe aus unserer Sicht nach wie vor
schwerer als mögliche Zustimmungserwägungen. Ich
möchte das im einzelnen kurz begründen.

Zum einen ändern auch die Erstellung eines Straf-
tatenkatalogs und die gesetzliche Einführung von An-
frage-, Übermittlungs- und Datenabgleichungsbefugnis-
sen nichts an den weiterhin bestehenden Grundrechts-
problemen. Bei der Genanalyse geht es nicht nur um ein
neues, modernes Identifizierungsmuster als bloße tech-
nische Weiterentwicklung des traditionellen Fingerab-
drucks. Es ist nach wie vor nicht auszuschließen, daß der
sogenannte genetische Fingerabdruck die Möglichkeit
der Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils
bietet


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ausgeschlossen!)


und damit weit über unverwechselbare äußere Merkmale
hinausgeht. Nicht von ungefähr warnen eine Reihe von
Bürger- und Menschenrechtsorganisationen davor, daß
gentechnischer Fortschritt zugleich menschenrechtlichen
Rückschritt bedeuten kann.

Neben der potentiellen Gefahr einer genetischen Er-
fassung vieler Bürgerinnen und Bürger wird zu Recht
immer wieder davor gewarnt, daß diese Identifizie-
rungsmöglichkeit als Einstieg in eine systematische
Verletzung der Integrität von straffällig gewordenen
Menschen benutzt werden kann. Art. 1 und 2 des
Grundgesetzes schützen die Würde des Menschen und
die Freiheit der Person. Nicht der Entwurf von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen und schon gar nicht der
CDU/CSU-Entwurf sind dazu geeignet, diese potentiel-
len vom DNA-Gesetz ausgehenden Grundrechtsgefah-
ren zu beseitigen. Dies ist aber gerade die Verantwor-
tung des Gesetzgebers. Wir erkennen dabei aber auch,
daß diese Gefährdungsmomente nicht allein durch
gesetzgeberische Maßnahmen auszuschließen sind. Im
übrigen bedarf es in diesem Zusammenhang expliziter
Strafvorschriften gegen den Mißbrauch von genetischem
Material.

Zum anderen haben wir erhebliche rechtsstaatliche
Bedenken zu Einzelfragen. Auch der Gesetzentwurf
meiner Kolleginnen und Kollegen von den Regierungs-
fraktionen korrigiert nicht die Erfassung der sogenann-
ten Altfälle, das heißt von Tätern, die ihre Strafe bereits
verbüßt haben. Vielmehr ermöglicht er eine Entnahme
von Körperzellen, solange die entsprechende Eintragung
im Bundeszentralregister noch nicht getilgt ist. Die
Schaffung einer solchen Genverbrecherdatei setzt die
Betroffenen im nachhinein einem pauschalen General-
verdacht aus, steht dem Resozialisierungsgedanken ent-
gegen und ist potentiell dazu geeignet, dauerhaft Ver-
brecherpersönlichkeiten zu konstruieren. Sie läuft damit
der Achtung der Menschenwürde zuwider, zumal die
inhaltlichen Kriterien der Erfassung in Anbetracht der
Schwere des Eingriffs zu unbestimmt sind.


(Jörg van Essen [F.D.P.]: Das ist mal wieder typisch! Die PDS denkt nur an die Täter!)


Der jetzt erstellte Straftatenkatalog zeigt zwar das
Bemühen um mehr Rechtssicherheit; er ist im Vergleich
zur bisherigen Generalklausel ein deutlicher Fortschritt.
Kritik wird jedoch zu Recht an der Aufnahme von
Delikten wie Vollrausch oder Körperverletzung im Amt
geübt. Auch § 129 Strafgesetzbuch hat wegen unserer

Jörg van Essen






(B)



(A) (C)



(D)


grundsätzlichen Kritik an dieser Strafbestimmung nichts
in dem Katalog zu suchen, da er den Geruch von Gesin-
nungsstrafrecht hat. Aus diesen Gründen werden wir
diesen beiden Entwürfen nicht zustimmen.

Danke.

(Beifall bei der PDS)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403016900
Ab-
schließend hat das Wort die Bundesministerin Dr. Herta
Däubler-Gmelin.

Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der
Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lie-
ber Kollege Pofalla, als ich Ihre Rede gehört habe, habe
ich befürchtet, es würde wieder ein Diskussion werden,
wegen der uns die Menschen, die Juristen so lieben;
denn eine solche Mischung aus Selbstlob, Verriß und
Verwirrspiel führt dazu, daß kein Mensch mehr weiß,
worum es geht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich war froh, daß einige der anderen Redner dann noch
klargemacht haben, was wir heute hier eigentlich tun.
Lassen Sie es mich mit einem Satz sagen: Wir reparieren
ein Versäumnis, einen Fehler, der im letzten Jahr – –


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Den Sie mit verursacht haben!)


– Natürlich. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen.
Ich will aber erst einmal einen Satz zu Ende sprechen
dürfen: Wir reparieren einen Fehler, den Sie in Ihrer
Allwissenheit im letzten Jahr hinterlassen haben. Das
tun wir innerhalb der ersten zehn Sitzungswochen der
Legislaturperiode.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber nicht ohne unseren Antrieb!)


Ich finde, das sollte sehr deutlich gemacht werden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich komme jetzt zu dem, was Sie gesagt haben. Lie-

ber Herr Pofalla, ich habe im Gegensatz zu Ihnen über-
haupt kein Problem damit, auch einmal anderen, in die-
sem Fall Ihnen, Lob oder Zustimmung vor die Tür zu
legen, wenn es verdient ist.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber Frau Ministerin!)


Am 24. Juni des letzten Jahres hat der Deutsche Bun-
destag beschlossen, daß die Nutzung des genetischen
Fingerabdrucks in der Strafprozeßordnung verankert
werden soll. Auch wenn Sie sich jetzt aufregen: Daß das
möglich wurde, lag weniger an Ihnen, als vielmehr auch
an Professor Jürgen Meyer, der bereits vorher über viele
Jahre die Vorarbeit geleistet hatte.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Jetzt betreiben Sie Verwirrspiel!)


Wenn Sie jetzt schon loben, dann seien Sie doch groß-
zügig, und sagen Sie: Ehre, wem Ehre gebührt.

Was wollten wir im letzten Jahr? Was haben wir – da
haben Sie völlig Recht, Herr Pofalla – auch mit meiner
Stimme, mit unseren SPD-Stimmen gemacht? Wir
wollten erreichen, daß alles getan wird, was getan wer-
den kann, um sicherzustellen, daß die schrecklichen
Verbrechen, wie sie in den letzten Jahren insbesondere
an Kindern verübt worden sind, möglichst schnell auf-
geklärt werden können. Dazu dienen diese neuen Mög-
lichkeiten mit dem genetischen Fingerabdruck.

Wir haben damals gewarnt – ich brauche darauf nicht
mehr besonders einzugehen –, daß im damaligen Husch-
Husch-Verfahren und mit den ideologischen Verkramp-
fungen damals – Herr van Essen hat darauf hingewie-
sen – eine vernünftige Rechtsgrundlage nicht geschaffen
werden konnte. Darüber ist die Regierung damals hin-
weggegangen. Der Vorwurf der Arroganz wäre da rich-
tig und angemessen gewesen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Warum, meine Damen und Herren? Nicht – Herr
Pofalla, ich glaube, das ist ein Punkt, der hier klarwer-
den muß –, weil es nach Ihrem Gesetzentwurf überhaupt
nicht möglich gewesen wäre, bei Tätern Genproben zu
entnehmen, die wegen einer erheblichen Straftat bereits
rechtskräftig verurteilt worden sind, falls die entspre-
chende Eintragung dieser Straftat im Bundeszentral-
register noch nicht getilgt ist, sondern einfach deswe-
gen, weil die dafür nötige Auswertung von erheblichen
Aktenbeständen bei den zuständigen Länderbehörden in
der Praxis zu aufwendig wäre.

Nachdem man das in den Ländern festgestellt hat,
sind sie gekommen und haben gesagt: Wir brauchen
eine Reparatur. Diese Reparatur, meine Damen und
Herren, habe ich ihnen im letzten November bei der
Justizministerkonferenz zugesagt. Wir haben diese
Reparatur in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
eingebracht, da haben Sie völlig recht.


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Der noch nicht einmal dem Bundestag vorliegt!)


– Natürlich liegt er vor.

(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Aber nicht dem Bundestag!)

Wenn Sie nicht ganz so schnell wären, dafür gelegent-
lich aber noch ein bißchen rechnen würden, dann wür-
den Sie feststellen, daß es grundgesetzliche und ge-
schäftsordnungsmäßige Fristen gibt. Wenn die Bundes-
regierung einen Gesetzentwurf vorschlägt und einbringt,
hat der Bundesrat ein Recht, darüber zu beraten. Erst
dann kommt der Entwurf in den Bundestag. Aber das
wissen Sie ja aus den letzten 16 Jahren. Das hat sich
auch nicht verändert.

Damit ich Sie wieder versöhne: Sie haben in einem
Punkt recht. Es war völlig richtig, auch von Ihnen als
Opposition – lassen Sie mich sagen, diese Rolle spielen
Sie vorzüglich –,


(Beifall bei der SPD)


Dr. Evelyn Kenzler






(A) (C)



(B) (D)


auf ein schnelleres Verfahren zu drängen. Deswegen bin
ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, daß sie den
DNA-Teil des StVÄG herausgelöst und in einem Koali-
tionsentwurf übernommen haben und daß wir jetzt in der
Lage sind, ihn heute nicht nur abschließend zu beraten
und zu beschließen, sondern ihn auch möglichst schnell
in Kraft treten zu lassen.

Die Länder haben jetzt den Nutzen davon. Es besteht
nun die Möglichkeit, den Datenbestand des Bundeszen-
tralregisters auf einfachere Weise zur Verfügung zu
stellen und damit die Strafverfolgung zu verbessern.
Genau das tun wir. Genau das wollen wir.

Wenn Sie dafür stimmen, finde ich das prima. Dann
können wir – diesen Vorschlag darf ich an die Kollegin-
nen und Kollegen der Koalitionsfraktionen richten – die-
sen Teil der Unterstützung von seiten der Opposition
durchaus honorieren. Ich finde aber, Herr Pofalla, Sie
sollten dann sozusagen im Gegenzug auch zugeben, daß
Sie in den Punkten, in denen sich Ihr Gesetzentwurf von
dem der Koalitionsfraktionen unterscheidet, sachlich
nicht recht haben,


(Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Aus Ihrer Sicht!)


und zwar aus folgenden Gründen.
Der erste Punkt – darauf ist schon hingewiesen wor-

den –: Die Erhöhung der Sicherheitsstandards muß
keineswegs mit der Aufgabe oder Verwässerung des
rechtsstaatlich Gebotenen erkauft werden. Datenschutz
und Sicherheit sind keine sich ausschließenden Gegen-
sätze. Wenn Sie das aber nicht verstehen – ich habe die
ganze Zeit gehört, daß Sie an dieser Grundfrage immer
noch herumdiskutieren –, dann lassen Sie sich sagen:
Die Sozialdemokraten, die Freien Demokraten – ich bin
dankbar, daß sie das auch so sehen – und die Grünen
sowieso, wir alle werden darauf drängen, daß eine Er-
höhung der Sicherheitsstandards mit Rechtsstaatlichkeit
und auch Persönlichkeitsschutz – in diesem Rahmen
auch Datenschutz – vereinbar gemacht werden. Das ist
genauso notwendig wie die Vereinbarung von Gerech-
tigkeit und Modernisierung in unserem Land.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der zweite Punkt: Ein Blick auf die Bedeutung dieser
Reparatur hätte Sie schnell zu der Antwort auf die Frage
geführt, welche Stellen die betreffenden Daten über-
haupt benötigen. Dann wären Sie sehr schnell darauf
gekommen, daß der Einwurf des Kollegen van Essen
richtig und nicht mit dem Satz zu beantworten war, er
sei ja bei der Staatsanwaltschaft gewesen; das erschwere
die Angelegenheit nur.

Die Staatsanwaltschaften sind zur Strafverfolgung
berufen. Sie sind ebenfalls zur Anordnung von DNA-
Proben berufen. Also war es sinnvoll, praktisch und
richtig, die Staatsanwaltschaften jetzt nicht nur zu er-
mächtigen, sondern sie schließlich dafür zu bestimmen.

Daß das Bundeskriminalamt ebenfalls zu den ab-
frageberechtigten Stellen gehört, ist nicht ideologisch
begründet, sondern richtig, weil dort die Haftdatei
angesiedelt ist. Das macht also wirklich Sinn.

Der dritte Punkt ist der Straftatenkatalog. Ich
glaube, daß man auch darüber nicht so ideologisch
eifern muß. Jeder weiß, daß mit diesem Straftatenkata-
log keine abschließende Definition etwa der „Straftaten
von erheblicher Bedeutung“ geliefert worden ist. Das
steht übrigens auch ausdrücklich in der Begründung des
Gesetzentwurfes. Sollte der Straftatenkatalog in einem
der Punkte – es müßte dann im einzelnen nachgewiesen
werden, daß das eine Rolle spielt – erweitert werden
müssen, dann besteht dazu die Möglichkeit. Außerdem
gibt es die Einzelsuche auf dem traditionellen Weg. Das
heißt, es gibt hier kein Problem. Wir gehen nicht unter
dem Aspekt vor: Was sagt meine Ideologie, was muß
ich deshalb hineinschreiben? Vielmehr fragen wir: Was
ist erforderlich, was brauchen wir zur Erhöhung der
Sicherheitsstandards und gleichzeitig zur Beachtung des
rechtsstaatlich und grundgesetzlich gebotenen Daten-
schutzes? Deswegen ist die Form, die wir gewählt
haben, sachgemäß.

Der vierte Punkt: Ich habe nicht verstanden, warum
Sie die Befristung kritisiert haben. Es handelt sich um
einen Suchlauf im Bundeszentralregister. Selbst wenn
ich verstanden hätte, was Sie daran zu kritisieren haben,
Herr Pofalla, müßte ich Ihnen sagen: Man muß doch
schon deswegen für eine Befristung sein, weil sie vor
allem der Beschleunigung der Abfragen durch die
Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt dient.
Eben wegen dieser Befristung kann den Abfragen Nach-
druck verliehen und können die Daten schnell zur Ver-
fügung gestellt werden. Dadurch kann die Strafverfol-
gung auch entsprechend schneller funktionieren. Des-
wegen ist die Befristung sachgerecht. Ich denke, das
müßte doch auch Ihnen einleuchten.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Es handelt sich
um ein Reparaturgesetz; und es wäre gut gewesen, wenn
man gar nicht erst hätte reparieren müssen. Ich wieder-
hole das in ganz mildem Ton und nicht etwa als Vor-
wurf, obwohl Sie lange genug Zeit gehabt hätten, alles
gleich vernünftig zu machen. Wir reparieren in ganz
kurzer Zeit, und zwar nach den Grundsätzen, die die
Praxis braucht, gleichzeitig aber so, daß die Sicherheits-
standards unter Achtung des Persönlichkeits- und des
Datenschutzes und damit eines tragenden Elements des
Rechtsstaatsprinzips erhöht werden.

Ihre Zustimmung ist also nicht nur geboten, sondern
auch sinnvoll. Ich fände es prima, wenn sich dem auch
die bisher kritischen Kolleginnen und Kollegen der
Union anschließen könnten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403017000
Ich
schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einge-
brachten Gesetzentwurf zur Änderung des DNA-
Identitätsfeststellungsgesetzes, Drucksachen 14/445 und
14/658 Buchstabe a. Ich bitte diejenigen, die dem Ge-

Bundesministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin






(B)



(A) (C)



(D)


setzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen,
um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun-
gen? – Bei Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion und
der PDS-Fraktion und bei Zustimmung von SPD, Bünd-
nis 90/Die Grünen und der F.D.P. ist der Gesetzentwurf
in zweiter Beratung angenommen.

Dritte Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen in
dritter Lesung angenommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir kommen zur Beschlußempfehlung des Rechts-
ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der
CDU/CSU zur Ergänzung des DNA-Identitätsfeststel-
lungsgesetzes, Drucksachen 14/43 und 14/658 Buch-
stabe b. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf für
erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußemp-
fehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist
diese Beschlußempfehlung mit den Stimmen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. angenommen.

Interfraktionell ist vereinbart, den Tagesordnungs-
punkt 7 sowie die Zusatzpunkte 5a und 5b – Beratung
der Anträge zu feierlichen Gelöbnissen der Bundeswehr
in der Öffentlichkeit – von der Tagesordnung abzuset-
zen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Nor-
bert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines … Ge-
setzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Rauschtaten-Strafschärfungsgesetz –
– Drucksache 14/545 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Kollege Norbert Geis von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wieder kann man in den Zeitungen lesen, in den Medien hören und sehen, daß ein Rauschtäter eine schwere Tat begeht, aber nicht nach der Schwere seiner Tat, sondern nach seinem Rauschzustand bestraft wird. Es gibt ein Mißverhältnis zwischen der Schwere der Tat und der darauf folgenden Strafe. Zum Beispiel begeht in Berlin bei einer Sportveranstaltung ein volltrunkener Zuschauer einen Mord an zwei Mitzuschauern und wird dafür am Schluß zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil im § 323a StGB nur ein Höchststrafrahmen von fünf Jahren vorgesehen ist. Ein weiteres Beispiel: In Berlin schießt ein volltrunkener Autofahrer mit 3,4 Promille im Blut auf einen Polizeibeamten, trifft ihn tödlich und verletzt zwei weitere Polizeibeamte schwer. Der 34jährige Polizeibeamte hinterläßt Frau und drei Kinder. Am Ende kann – ich sage ganz bewußt: kann – der Täter nur mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden, weil das der maximale Strafrahmen ist. Dieses krasse Mißverhältnis von Tat und Strafe erregt Aufsehen und verunsichert auch die Bevölkerung. Es treten auch Zweifel auf, ob die Strafgerichtsbarkeit in diesen Fällen noch wirklich als Ordnungsmacht angesehen werden kann. Deshalb sind wir der Meinung, daß wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie dieses Mißverhältnis beseitigt werden kann. Über die zwei Beispiele, die ich gerade genannt habe, mag man sagen, daß sie an den Haaren herbeigezogen, daß sie von den Zeitungen besonders hochgepuscht worden und nur Einzelfälle seien. Dem ist aber nicht so. Jährlich werden in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einer Rauschtat ungefähr 5 000 bis 6 000 Urteile gefällt. Das ist nicht wenig. Deswegen machen sich Richter, Staatsanwälte und Politiker Gedanken darüber – auch in der Literatur lassen sich solche Überlegungen finden –, wie diese Verhältnisse geändert werden können. Die SPD selbst hat 1993 hier im Bundestag in einer Anfrage zur Strafrahmenharmonisierung vorgeschlagen, den Strafrahmen für Rauschtaten zu verändern. Das Land Berlin hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der aber dort steckengeblieben ist. Wir gehen bei unserem Entwurf, wie ich meine, von einem neuen Ansatz aus. Bislang wird darüber diskutiert, den Strafrahmen des § 323a StGB, also den Rahmen für die Bestrafung einer im Vollrausch begangenen Tat, von fünf auf zehn Jahre zu erweitern. Dabei soll auch nach unseren Überlegungen nach wie vor daran festgehalten werden, daß nicht die im Rausch begangene Tat, sondern der Rausch selbst bestraft wird, wie das auch jetzt schon im Gesetz vorgesehen ist. § 323a StGB bezieht sich ja auf den Rausch und nicht auf die Tat. Die Tat kann nicht der Grund für den Schuldvorwurf sein, weil sie ja im besinnungslosen Zustand begangen wird. Wohl aber ist die Tat der Anlaß für die Strafbarkeit. Sie ist die Bedingung für die Strafbarkeit. Wir kennen ja auch andere solche Fälle im Strafgesetzbuch. Weil dies so ist, meinen wir, daß man auch an den Strafrahmen für die im Rausch begangene Tat anknüpfen sollte und den Strafrahmen des § 323a StGB aufgeben sollte. Man sollte sich also an den Strafrahmen für die jeweils im Rausch begangene Tat halten, natürlich unter Einbeziehung einer zwingend vorgeschriebenen Milderung gemäß § 49 des Strafgesetzbuches. Vizepräsident Dr. Hermann-Otto Solms Auf diese Weise würde man erreichen, daß ein Mord, der im Rausch begangen wird, nach dem für diese Tat vorgesehenen Strafrahmen bestraft wird und nicht mehr nach dem Strafrahmen des § 323a StGB, der maximal fünf Jahre beträgt. Eine schwere Körperverletzung würde dann nach dem Strafrahmen für schwere Körperverletzungen und Einbruchsdiebstahl nach dem jeweils dafür vorgesehenen Strafrahmen beurteilt werden. Damit folgen wir, so glauben wir jedenfalls, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die schon immer bei der Bestrafung des Rauschtäters von der Tat ausgegangen ist, die im Rausch begangen worden ist, und insofern schon immer zwischen Tat und Rausch differenziert hat. Wir meinen auch, daß es den Erwartungen und dem Rechtsgefühl der Bevölkerung entspricht, wenn man nicht von dem Strafrahmen eines starren Gefährdungsdeliktes, sondern vom Strafrahmen für die jeweils begangene Tat ausgeht. Wir glauben, daß dies nicht im Widerspruch zu der Vorstellung steht, man müsse an der Rauschtat selbst an § 323a StGB festhalten. Daran wollen wir nach wie vor festhalten. Nur, wir bilden die Strafe für eine solche Tat nicht mehr auf Grund des Rausches selbst, sondern auf Grund der im Rausch begangenen Tat. Das ist, wie ich meine, der neue Ansatz. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die Schuld?)

Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1403017100




(A) (C)


(B) (D)


– Die Schuld liegt nach wie vor im Rausch, sie kann
nicht in der jeweiligen Tat liegen. Herr Ströbele, sie
kann deshalb nicht in der Tat liegen, weil die Tat, wie
ich bereits gesagt habe, in besinnungslosem Zustand
begangen wird.

Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem Rausch, und
der Rausch ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, um
einmal in der Fachsprache zu reden. Bei der Strafzumes-
sung aber gehen die Gerichte jetzt schon von der
Schwere der Tat aus. Wenn sie zum Beispiel Strafen bis
zu fünf Jahren Haft verhängen, gehen sie von der
Schwere der Tat aus. Wir wollen diese Fünfjahresgrenze
sprengen und, generell festgelegt, vom Strafrahmen der
jeweils im Rausch begangenen Tat ausgehen. Das ist
unser neuer Ansatz.

Wir meinen, daß wir dadurch das krasse Mißverhält-
nis, das in der Rechtsprechung immer wieder auftritt,
beseitigen können. Wir meinen, mit unserem Gesetz-
entwurf einen Diskussionsbeitrag geliefert zu haben.
Dies ist schließlich ein Thema, dem wir uns zu widmen
haben und dem sich der Bundesrat ebenfalls widmet. Es
gibt inzwischen einen Gesetzentwurf, der von Bayern
und Berlin erstellt worden ist. Berlin ist von seinem
ursprünglichen Gesetzentwurf abgegangen und wendet
sich den Gedanken zu, die ich gerade vorzutragen ver-
sucht habe.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403017200
Das
Wort hat nun der Kollege Dirk Manzewski, SPD.


Dirk Manzewski (SPD):
Rede ID: ID1403017300
Herr Präsident! Sehr ge-
ehrte Kolleginnen und Kollegen! § 323 a StGB bedroht
den schuldhaft herbeigeführten Rausch als abstraktes
Gefährdungsdelikt mit Strafe. Grund für die Strafbarkeit
ist die Gefährlichkeit des Rausches. Der hier diskutierte
Gesetzentwurf der CDU/CSU will die eigenständige
Strafandrohung des Vollrausches entfallen lassen und
den Täter mit der Strafe bestrafen, die für die im Rausch
begangene Tat angedroht ist.

Zur Begründung wird ausgeführt, daß mit dem Tat-
bestand des Vollrausches die Fälle nicht angemessen
geahndet werden könnten, in denen besonders schwere
Straftaten begangen würden. Es sei einfach nicht länger
hinnehmbar, daß etwa dem Amokläufer, der im Voll-
rausch andere Menschen lebensgefährlich verletze oder
gar töte, allenfalls eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren
drohe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollrauschtat-
bestand gehört zu den dogmatisch schwierigsten Vor-
schriften des Strafgesetzbuches. Die hieraus resultieren-
den Probleme sind altbekannt und haben gerade – Kol-
lege Geis hat zu Recht darauf hingewiesen – in den
letzten Jahren durch spektakuläre Fälle zusätzlich Nah-
rung erhalten. Ich nehme den Fall aus Berlin auf – Kol-
lege Geis hat ihn bereits genannt –, bei dem ein völlig
betrunkener Autofahrer mit fast 4 Promille Alkoholkon-
zentration im Blut von der Polizei angehalten wurde und
sofort das Feuer auf die Polizisten eröffnete. Einer von
ihnen starb, zwei andere wurden erheblich verletzt.

Die Bekämpfung der Gewaltkriminalität stellt
– darin sind wir uns sicherlich alle einig – ein zentrales
gesellschaftliches Anliegen dar. Alkohol- und Drogen-
mißbrauch stehen oft in engem Zusammenhang mit
Gewaltkriminalität und sind häufig ursächlich für diese.
Ich kann daher durchaus verstehen, daß in der Öffent-
lichkeit in diesem Zusammenhang die Forderung nach
einer höheren Bestrafung solcher Täter erhoben wird;
denn es handelt sich gerade hierbei um einen besonders
sensiblen Bereich, der die Sicherheitsbelange der Bevöl-
kerung in besonderem Maße betrifft.

Ich habe jedoch erhebliche Bedenken, ob der Gesetz-
entwurf der CDU/CSU der richtige Ansatzpunkt zur
Lösung dieser Probleme ist.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Rainer Funke [F.D.P.])


Ich habe sie vor allem deshalb, weil die begehrte Re-
gelung eine Ausnahme von den grundsätzlichen Folgen
einer Schuldunfähigkeit im Sinne von § 20 StGB dar-
stellen würde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des
§ 20 StGB kann – so ist es nun einmal im Gesetz ver-
ankert – ein Täter mangels Schuld nicht bestraft wer-
den.

§ 323a StGB erfaßt nun gerade die Fälle, in denen der
Täter für eine Straftat nicht zur Verantwortung gezogen
werden kann, weil er eben im Zustand der Schuldun-
fähigkeit gehandelt hat bzw. dies nicht ausgeschlossen
werden kann. § 323a StGB steht dabei selbst nicht im
Widerspruch zu § 20 StGB, weil § 323a StGB die

Norbert Geis






(B)



(A) (C)



(D)


schuldhafte Herbeiführung des Rauschzustandes und
nicht die im Rausch sodann begangene Tat bestraft.

Herr Kollege Geis, da aber die schuldhafte Herbei-
führung des Rauschzustandes und nicht die im Rausch
sodann begangene Tat für § 323 a StGB maßgeblich ist,
wäre es nach meiner Auffassung systemwidrig und
dogmatisch bedenklich, den Strafrahmen gleichwohl der
Vorschrift zu entnehmen, welche die im Rausch began-
gene Tat selbst regelt.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


Gerade dies ist doch nicht gewollt gewesen. Der Grund-
gedanke des § 323a StGB wäre quasi ausgehöhlt, und
§ 20 StGB wäre ad absurdum geführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies würde nach
meiner Auffassung einen Bruch mit dem unserem Straf-
rechtssystem immanenten Schuldprinzip bedeuten.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. – Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann dürfen Sie die Rauschtat gar nicht bestrafen!)


Hieran ändert auch nichts, daß den Besonderheiten des
Vollrausches durch eine obligatorische Strafmilderung
nach § 49 StGB Rechnung getragen werden soll: zum
einen, weil der Gesetzgeber auch in den Fällen, in denen
eine Strafmilderungsmöglichkeit sanktioniert ist, grund-
sätzlich zumindest von verminderter Schuldfähigkeit,
nicht aber von Schuldunfähigkeit ausgeht, zum anderen,
weil die Unterschiede zwischen § 20 StGB und § 21
StGB, welcher bei verminderter Schuldfähigkeit dem-
gegenüber ja gerade ausdrücklich eine Strafmilderung
gemäß § 49 StGB vorsieht, völlig aufgelöst werden
würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies zeigt, daß der
strittige Gesetzentwurf nach meiner Auffassung nicht
heilbare Schwächen aufweist. Dies muß um so mehr
verwundern, als dieser Entwurf – Kollege Geis, Sie ha-
ben selbst darauf hingewiesen, allerdings in einem ande-
ren Zusammenhang – auf einen Vorschlag Bayerns hin
bereits im Jahre 1997 über den Unterausschuß des
Rechtsausschusses des Bundesrates nicht hinausge-
kommen ist. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die
CDU/CSU in ihrem Gesetzentwurf auf die damals ge-
äußerten Gegenargumente eingegangen wäre. Leider hat
sie dies nicht getan.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Sehr richtig!)

Ich selbst würde es zur Lösung der Probleme für

sachgerechter halten, den Wesensgehalt der Vorschrift
nicht anzugreifen, sondern § 323a StGB in seiner Aus-
formung weiterzuentwickeln. Dies könnte durchaus
dadurch realisiert werden, daß der Schwere der
Rauschtat bereits im Gesetz stärkeres Gewicht verliehen
wird, allerdings nicht auf dem von Ihnen beschrittenen
Wege, sondern im Kontext. In diesem Zusammenhang
würde ich mir deshalb auch nicht allein § 323a StGB
herausgreifen, sondern nach einer umfassenden Lösung
suchen. Dies sollte dann im Zusammenhang mit der

Überprüfung des gesamten Besonderen Teils des Straf-
gesetzbuches auf Reformbedarf erfolgen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist dann am Sankt-Nimmerleins-Tag!)


– Herr Kollege Geis, wir werden diesen Weg beschrei-
ten. Ich hoffe, daß Sie uns auf diesem Weg konstruktiv
begleiten werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403017400
Herr
Kollege Manzewski, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer
ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag.


(Beifall)

Als nächster Redner hat der Kollege van Essen von

der F.D.P.-Fraktion das Wort.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1403017500
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich kann es mir erneut relativ ein-
fach machen, weil der Kollege Manzewski Bedenken
vorgetragen hat, die von uns geteilt werden.


(Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir sehen den Lösungsansatz in gleicher Weise.
Erlauben Sie mir trotzdem, noch ein paar zusätzliche

Gedanken zu äußern. Nachdem Deutschland wiederver-
einigt worden ist, ist mir aufgefallen, daß kaum ein
Thema von den Bürgern in den neuen Ländern so inten-
siv angesprochen worden ist wie der Umgang mit
Rauschtaten im Westen. Das Verständnis dafür hat dort
ganz außerordentlich gefehlt; denn die DDR hatte eine
völlig andere Tradition. Der Strafrahmen ist jeweils dem
Gesetz, das verletzt worden ist, entnommen worden.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Das will Herr Geis ja auch! DDR-Tradition!)


– Ja, genau. – Ich habe gemerkt, daß das von Bürgern,
die rechtsstaatlich durchaus empfindsam waren, als
gerecht empfunden worden ist. Es hat immer ganz er-
heblicher Überzeugungsarbeit bedurft, klarzumachen,
warum wir die Dinge so regeln, wie wir sie geregelt
haben. Ich glaube, dieser Verpflichtung unterliegen wir
weiterhin; aber es gibt durchaus Einzelfälle – insofern
muß ich dem Kollegen Geis recht geben –, bei denen
man das Gefühl hat, daß das, was als Ergebnis heraus-
kommt, nicht unbedingt der Gerechtigkeit entspricht.

Wir merken auch, daß verschiedene Urteile des Bun-
desgerichtshofes, sowohl was „actio libera in causa“ als
auch die Voraussetzungen einer verminderten Schuld-
fähigkeit anbelangt, deutlich machen, daß sich die Dinge
in diesem Bereich im Fluß befinden. Deshalb finde ich
es richtig, daß wir uns damit befassen. Ich kann mir
durchaus vorstellen, daß wir uns mit diesem Bereich
– herausgehoben – etwas früher als mit einer Bestands-
aufnahme, wie der Kollege Manzewski vorgeschlagen

Dirk Manzewski






(A) (C)



(B) (D)


hat, im Bereich des Besonderen Teils befassen, weil wir
hierauf durchaus Antworten geben müssen.


(Beifall der Abg. Gudrun Kopp [F.D.P.])

Die F.D.P.-Bundestagsfraktion ist dazu jedenfalls
bereit.

Wir wollen aber die Grundprinzipien des Strafrechts
nicht aufgeben, die sich nach unserer Auffassung
bewährt haben. Wir müssen in diesem Rahmen eine ver-
nünftige Lösung suchen. Dazu bieten wir unsere Mit-
arbeit an.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403017600
Als
nächster Redner hat der Kollege Hans-Christian Ströbele
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann mich den letzten Worten in dem Sinne
anschließen, daß wir wichtige, nach langen Kämpfen
erworbene und in das Strafgesetzbuch aufgenommene
Prinzipien nicht einfach so über Bord werfen dürfen.

Es ist richtig, daß das Problem „Strafe trotz
Rausch“ uralt ist; es hat schon Thomas von Aquin be-
schäftigt. In unserem Gesetz gibt es die Regelung, daß
bei einem Rausch, der zur Schuldunfähigkeit führt, nach
§ 20 StGB eigentlich gar keine Bestrafung möglich ist.
Mit § 323a StGB ist dann ein Auffangtatbestand ge-
schaffen worden.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Ein Gefährdungstatbestand!)


– Genau.
Wenn man Ihren Überlegungen folgt und den § 323a

StGB streicht – –

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Nein!)


– Mit § 323a StGB als Auffangtatbestand, als Gefähr-
dungstatbestand wird nach dem Schuldstrafrecht be-
straft, wer sich so betrinkt oder andere Rauschmittel
nimmt, daß er in diesem Zustand eine Straftat begeht.
Darin besteht die Schuld, die eine Person auf sich lädt.
Es handelt sich letztlich um die Vorverlagerung des
Strafgrundes.

Wenn man Ihren Gedanken zu Ende denkt – Sie ver-
langen, daß wir die Strafe aus den §§ 211, 212 und 250
StGB, also aus den schweren Straftaten, ableiten –, dann
könnte man dazu kommen, § 323a einfach zu streichen
und zu sagen: Auch die hiervon Betroffenen sollen
wegen Mordes nach § 211 StGB oder wegen Totschlags
nach § 210 StGB bestraft werden. Wenn das gelingt,
dann könnte man versuchen, in § 20 StGB hinsichtlich
der Frage der Schuldfähigkeit ein Korrektiv einzufügen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was ich gesagt habe!)


Das, was Sie uns hier vorschlagen, ist in der Tat
systemwidrig, weil Sie nicht auf die Schuld abstellen.
Die Schuld besteht eben nicht darin – um es ganz dra-
stisch zu sagen –, daß ein Mann mordet, totschlägt,
raubt, randaliert oder etwas ähnliches tut; vielmehr
besteht die Schuld darin, daß sich jemand betrinkt und
dann eine Straftat dieser Qualität begeht. Mit anderen
Worten: Wer sich in dem Maße betrinkt, daß er so etwas
macht, der muß bestraft werden. In diesem Fall ist eine
Strafe in Höhe von drei bis fünf Jahren Haft, gemessen
an der eigentlichen Schuld – jemand hat sich, verkürzt
gesagt, nur betrunken – , schon relativ hoch.

Auch in der heutigen Rechtsprechung richtet sich die
Strafe in der Tat nach dem „Erfolg“, das heißt nach dem
Tatbestand, den eine Person verwirklicht hat. Das ist
auch richtig und entspricht dem sonstigen Strafrecht,
wonach der „Erfolg“, also das, was das Ergebnis einer
Straftat ist, bei der Strafzumessung eine Rolle spielt.
Das ist auch in anderen Bereichen so.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Mehr wollen wir ja nicht!)


Rechtssystematisch sollte es dabei bleiben, daß wir
sagen: Die Leute, die schuldunfähig einen Tatbestand
verwirklicht, ein Delikt begangen haben, werden für die
Begehung eben dieses Delikts nicht bestraft. Sie sehen
darin eine Ungerechtigkeit, von der auch immer wieder
in der Zeitung zu lesen ist. Es gibt viele Fälle – wenn Sie
einmal nicht den Rauschtäter nehmen; der Auffangtat-
bestand des § 323a StGB ist ja nur für die Rauschtäter –,
in denen jemand einen anderen totschlägt, ermordet oder
beraubt, dafür aber, weil er aus anderen Gründen schuld-
unfähig ist, nicht bestraft wird, mit einem Freispruch
nach Hause geht oder, wenn er weiterhin gefährlich ist,
eingewiesen wird, um – das ist solchen Fällen der Grund
dafür – die Gesellschaft vor ihm zu schützen.

Wenn man in die Begründung Ihres Gesetzentwurfs
hineinguckt, dann stellt man fest, daß es eigentlich noch
schlimmer wird. Da geben Sie nicht nur das Schuldstraf-
recht auf, sondern Sie stellen sogar andere wichtige
Grundsätze unseres Strafrechts in Frage,


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Nein!)

zum Beispiel den Grundsatz „in dubio pro reo“, weil Sie
letztlich den Vorwurf erheben, es werde gar nicht richtig
festgestellt, ob jemand wirklich schuldunfähig sei oder
nicht, sondern es werde einfach nur hochgerechnet und
gesagt: Bei dem Promillegehalt ist jemand in der Regel
schuldunfähig, und deshalb wird die Vorschrift ange-
wendet.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht verstanden!)


Das ist, Herr Kollege Geis, ein weiterer Bruch mit unse-
rem Rechtssystem. Ich möchte auch diesen Grundsatz
nicht aufgeben.

Deshalb schlage ich vor, sich an der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs zu orientieren, der sich bei der
Frage „actio libera in causa“ in der Entscheidung vom
August 1996 durchaus Gedanken darüber gemacht hat,
daß das da nicht weitergeht. Für die Laien sage ich ein-

Jörg van Essen






(B)



(A) (C)



(D)


mal: Wenn sich jemand in einen Rausch versetzt, um
eine Straftat zu begehen, weil er sich sagt: „Das geht
dann einfacher; dann mache ich das lockerer“, dann wird
er, wenn es sich um einen Mord oder Totschlag handelt,
nach den dafür geltenden Paragraphen bestraft. Der
Bundesgerichtshof aber sagt, daß das zum Beispiel bei
Rowdytum im Straßenverkehr nicht gilt; denn er sagt,
daß diese Vorverlegung der Schuld grundgesetzwidrig
ist. Er hat den Gesetzgeber aufgefordert, in § 20 StGB
eine entsprechende Regelung vorzusehen.

Deshalb schlage ich vor, daß wir uns im Rahmen von
Koalitionsgesprächen und dann auch im Ausschuß dar-
über verständigen, wie wir zu einer Regelung kommen,
mit der wir dem Petitum des Bundesgerichtshofs, zu
einer besseren Regelung hinsichtlich der „actio libera
in causa“ zu kommen, Rechnung tragen. In diesem
Zusammenhang regeln wir dann auch die Fälle grober
Ungerechtigkeit, die es natürlich gibt. Ich kenne noch
einen anderen bekannten Fall, den Fall Bubi Scholz.
Dieser hat in Berlin im trunkenen Zustand durch die Tür
in die Toilette geschossen, in der seine Frau war, die an-
schließend tot war. Auch da gab es einen öffentlichen
Aufschrei, daß es ungerecht sei, wenn er nicht nach Tot-
schlags- oder ähnlichen Vorschriften bestraft werde.

Lassen Sie uns das also in diesem Zusammenhang re-
geln, aber bitte nicht so, wie Sie es vorschlagen, nämlich
daß wir einfach sagen: Wir wischen das alles weg,


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Nein, das tun wir ja nicht!)


was normalerweise für die Beurteilung der Schuld ent-
scheidend ist und bestrafen – nur mit ein bißchen Milde-
rung – nach § 49 StGB. Lassen Sie uns vielmehr eine
wirklich vernünftige, gut durchdachte, an der Rechtspre-
chung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts
orientierte Neuregelung finden, die gerecht ist und durch
die von den wichtigen Grundsätzen des Strafrechts
nichts aufgegeben wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403017700
Als
nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Dr. Evelyn
Kenzler, PDS-Fraktion.


Dr. Evelyn Kenzler (PDS):
Rede ID: ID1403017800
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bekannt-
lich geht unsere Fraktion nicht nach der Maxime vor,
sämtliche parlamentarischen Initiativen nur deshalb von
vornherein abzulehnen, weil sie von der – von uns aus ge-
sehen – rechten Opposition kommen, und dann dafür auf
Teufel komm raus eine Begründung zu basteln.

Wir bewerten auch diesen Gesetzentwurf zur Ände-
rung des § 323a StGB vielmehr ausschließlich nach
politischen und inhaltlichen Kriterien. Das führt dann in
aller Regel auf Grund der politisch zumeist weit ausein-
andergehenden Auffassungen zur Ablehnung, insbeson-
dere auch im Strafrecht. Denn der von der PDS verfolgte
Grundansatz einer Demokratisierung beißt sich natürlich
mit dem immer wieder von der CDU/CSU zu hörenden

schnellen und einseitigen Ruf nach schärferen und höhe-
ren Strafen als politischem Allheilmittel und Wunder-
waffe gegen die steigende Kriminalität.

Von dieser Regel gibt es jedoch, wie immer im Le-
ben, auch Ausnahmen. Dazu könnte auch der vorliegen-
de Entwurf zählen, wobei ich die meines Erachtens zu
populistische und zu einseitige Begründung ausdrück-
lich ausklammern möchte. Wir werden diesen Entwurf
einer genauen Prüfung unterziehen. Meines Erachtens
verdient er jedoch nicht unbedingt die von Ihnen ge-
wählte Bezeichnung Rauschtaten-Strafschärfungsgesetz.
Das impliziert eine Heraufsetzung von Strafen, um die
es in diesem konkreten Fall jedoch gar nicht so sehr
geht. Das Problem ist vielmehr die Tatsache, daß nach
der jetzigen Rechtslage jemand, der sich schuldhaft in
einen Vollrausch versetzt und in diesem Zustand der
Schuldunfähigkeit eine schwere Straftat begeht, zum
Beispiel schweren Raub, schwere Delikte gegen Leib
und Leben, eine auf maximal fünf Jahre bemessene Strafe
bekommt, also eine wesentlich geringere Strafe als bei-
spielsweise ein nüchterner Täter. Diese Regelung wird
deshalb von der Öffentlichkeit als Gerechtigkeitslücke
empfunden und sowohl von der Rechtspraxis als auch von
Teilen der Rechtswissenschaft erheblich kritisiert.

Die vorgeschlagene Lösung, schuldunfähige Täter im
Vollrausch nach demselben Strafrahmen wie andere
Täter zu bestrafen, ist daher keine Strafverschärfung im
eigentlichen Sinne, sondern schließt tatsächlich eine bis
dato bestehende Gerechtigkeitslücke. Sie geht zumindest
in diese Richtung und könnte unter Umständen eine
ungerechtfertigte Besserstellung der betroffenen Täter
beseitigen. Durch die Aufnahme einer obligatorischen
Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB wird
zugleich den Besonderheiten der Tatbegehung in gewis-
sem Umfang Rechnung getragen.

Hinzu kommt – das hat auch der Kollege van Essen
bereits erwähnt –, daß in der DDR ausgebildeten Juri-
sten die vorgeschlagene Regelung nicht ganz neu ist.
Gemäß § 15 Abs. 3 Strafgesetzbuch der DDR wurde,
wer sich schuldhaft in einen Zustand der Zurechnungs-
unfähigkeit, also einen die Zurechnung ausschließenden
Rauschzustand, versetzte und in diesem Zustand eine
mit Strafe bedrohte Handlung beging, nach dem ver-
letzten Gesetz bestraft.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sieht man mal: Die CDU/CSU liegt ganz auf der Linie der DDR! – Gegenruf des Abg. Norbert Geis [CDU/CSU]: Herr Beck, das sagen Sie nur, weil Sie nichts begreifen!)


Auch wenn ich nicht wenige Strafbestimmungen und
insbesondere die Strafpraxis der DDR heute kritisch be-
werte, ist es für mich doch interessant, lieber Kollege
Geis, daß in Ihren strengen Augen zumindest eine Re-
gelung des DDR-Strafgesetzbuches in ihrem Kerngehalt
den rechtsstaatlichen Elchtest bestanden hat und zehn
Jahre nach dem Fall der Mauer, wenn auch sicher unge-
wollt und mit einiger Verzögerung, zum gesamtdeut-
schen Leben erweckt werden soll.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Hört! Hört!)


Hans-Christian Ströbele






(A) (C)



(B) (D)


Damit geht die Opposition in meinen Augen wirklich
konstruktiv und unvoreingenommen an die Arbeit heran.


(Beifall bei der PDS)

Allerdings möchte ich meinen Beitrag nicht schlie-

ßen, ohne ausdrücklich auf das zunehmende Drogen-
problem insbesondere bei den sogenannten legalen
Rauschmitteln hinzuweisen. Für dieses gesellschaftliche
Massenphänomen, mit dem zunehmend schwere Ge-
waltkriminalität einhergeht, wird auch die vorliegende
Gesetzesänderung keine Lösung bringen. Hierzu sind
grundlegende sozialpolitische Kurskorrekturen und eine
andere Einstellung der Bevölkerung insbesondere beim
Umgang mit Alkohol dringend notwendig.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403017900
Als
nächster Redner hat der Kollege Eckart von Klaeden
von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1403018000
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regelung in
§ 323a StGB, über die wir heute sprechen, ist ja in der
Literatur umstritten. Darauf haben der Kollege Man-
zewski und die anderen Redner auch schon hingewiesen.
Ich setze aber in meinem Beitrag einmal voraus, daß
diese Regelung – Herr Kollege Ströbele hatte sie ja
richtig als Auffangtatbestand bezeichnet – als system-
konform und auch notwendig anerkannt wird, also eine
Strafrechtsordnung, die auf § 323a StGB verzichten
würde, einen wesentlichen Fehler hätte. Darüber besteht
hier, wie ich glaube, Konsens.

Die nächste Frage lautet dann: Genügen die Urteile in
den Fällen, die zur Zeit nach § 323a Strafgesetzbuch
entschieden werden, der rechtsstaatlichen Anforderung
des gerechten Strafens? Da sind nicht nur die Einzel-
fälle, Herr Kollege van Essen, sondern auch die vielen
Fälle, die man in der Literatur finden kann, ein deut-
licher Hinweis darauf, daß § 323a StGB einer Reform
bedarf.

Unser Vorschlag – da liegt das grundlegende Mißver-
ständnis der Mehrheit des Hauses – bedeutet nicht eine
systemwidrige Fortentwicklung, sondern wir wollen
eine systemkonforme Fortentwicklung. Wir wollen
nämlich lediglich die Frage der Strafzumessung im
Rahmen des § 323a StGB besser regeln.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir knüpfen dabei – wie es heute schon bei der Straf-

zumessung gängige Praxis ist – an die objektive Voraus-
setzung der Strafbarkeit, nämlich an die Tat, an. Es ist
geradezu ein rechtsstaatliches Prinzip, daß ein im
Rausch begangener Diebstahl weniger scharf bestraft
wird als zum Beispiel eine im Rausch begangene
schwere Körperverletzung.


(Zuruf des Abg. Alfred Hartenbach [SPD])

– Genau, Herr Kollege Hartenbach.

Wenn wir die Vorhersehbarkeit der Strafe ins Auge
fassen, bedeutet es doch eine Verbesserung, ein Mehr an
Rechtsstaatlichkeit, wenn wir sagen, das im Besonderen
Teil des Strafgesetzbuches sehr differenziert erarbeitete
Straffolgensystem wird, weil es vernünftig ist, da es sich
an den Rechtsgütern orientiert, auch für die Strafbarkeit
nach § 323a StGB als Anhalt genommen. Dann findet
aber, weil der Rausch bestraft wird und nicht die im
Rausch begangene Straftat, da – dem Prinzip des
Schuldstrafrechts entsprechend – der Rausch die Straf-
barkeitsanknüpfung ist, die zwingende Milderung nach
§ 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches statt. Das heißt, die
Vorhersehbarkeit der Strafe für eine Rauschtat wird ver-
bessert und nicht verschlechtert. Das bedeutet doch ein
Mehr an Rechtssicherheit und eine Verbesserung im
Vergleich zur derzeitigen Situation.

Es gibt im Rahmen dieser Diskussion eine Reihe von
anderen Beispielen. Es ist daran gedacht worden, daß
man im Rahmen des § 323a StGB einen besonders
schweren Fall regelt oder andere Regelungen findet. Das
alles führt aber, wie man feststellt, wenn man sich näher
damit beschäftigt, im Ergebnis nicht zu den erwünschten
Folgen.

Deswegen meine ich: Wenn wir uns darauf einigen,
daß § 323a StGB systemkonform und vernünftig ist, und
wir gleichzeitig zu der Auffassung gelangen, daß er in
der Frage der Strafhöhe nicht die notwendigen Voraus-
setzungen erfüllt, dann ist es sinnvoll, sich in dieser Hin-
sicht am System des Besonderen Teils des Strafgesetz-
buches zu orientieren. Das heißt nicht, daß man hin-
sichtlich des Schuldvorwurfs an die Tat anknüpft, son-
dern es bleibt bei der Anknüpfung an den Rauschzu-
stand.

In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig,
darauf hinzuweisen, daß wir, aus meiner Sicht jedenfalls
– da mag das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und
Bürger in der ehemaligen DDR für uns ein Beispiel sein;
wir haben zum Beispiel auch in der Frage der Promille-
grenze, wenn auch mit unterschiedlichen Vorzeichen,
das gebe ich zu, ähnlich diskutiert –, feststellen, daß die
Gefahren, die in unserer Gesellschaft von Rauschzu-
ständen ausgehen, in unserer Rechtsordnung zuwenig
berücksichtigt werden, zu gering geachtet werden.


(Jörg van Essen [F.D.P.]: Sehr richtig!)

In diesem Zusammenhang ist eine systemkonforme
Weiterentwicklung des § 323a StGB, wie wir sie hier
vorschlagen, aus unserer Sicht eine sinnvolle Angele-
genheit, die aus den von mir beschriebenen Gründen
nicht weniger, sondern mehr Rechtssicherheit bietet.
Wenn eine Regelung aus der ehemaligen DDR den all-
gemeinen Denkgesetzen genügt, dann sollten wir ihr
auch nicht widersprechen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU – Alfred Harten bach [SPD]: Das ist sehr bedenklich!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403018100
Als
letzter Redner hat das Wort der Parlamentarische Staats-
sekretär Dr. Eckhart Pick.

Dr. Evelyn Kenzler






(B)



(A) (C)



(D)


D
Prof. Dr. Eckhart Pick (SPD):
Rede ID: ID1403018200
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf rea-
giert die Fraktion der CDU/CSU auf ein Vorhaben, das
der Bundesrat bereits in der letzten Legislaturperiode
initiiert und jetzt, wie Sie wissen – allerdings teilweise
mit anderem Inhalt –, wieder aufgegriffen hat.

In der Zielsetzung dürfte hier im Hause weitgehend
Einigkeit bestehen. Es darf in der Tat nicht länger hinge-
nommen werden, daß ein Straftäter, der in volltrunkenem
und schuldunfähigem Zustand einen Menschen, selbst auf
bestialische Art und Weise, schwer verletzt oder um-
bringt, mit einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren
davonkommt. Es gibt deshalb nicht wenige Strafverfah-
ren, in denen die geltende Höchststrafe des § 323a StGB
als zu niedrig und unzureichend kritisiert worden ist.

So klar das Ziel auch ist, so schwierig erscheint mir
aber der dorthin führende Weg. Auch die wenigen Sei-
ten des uns vorliegenden Gesetzentwurfs können nicht
darüber hinwegtäuschen, daß wir uns hier mit einer der
schwierigsten und umstrittensten Materien des Straf-
rechts befassen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

So kann es kaum verwundern, daß selbst zu der noch
relativ einfachen Frage des Strafmaßes bei Vollrausch
mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates und mit dem
jetzt eingebrachten Entwurf der Fraktion der CDU/CSU
zwei Vorlagen auf dem Tisch liegen, die konträrer nicht
sein könnten.

Der Ihnen sicher bekannte Entwurf des Bundesrates
knüpft an den bisherigen Strafrahmen des § 323a StGB
an und beschränkt sich darauf, für die Fälle schwerwie-
gender Rauschtaten einen Qualifikationstatbestand mit
höherer Strafdrohung einzuführen.

Der Entwurf der Fraktion der CDU/CSU – dieser
Punkt ist von den meisten Vorrednern schon genannt
worden – verläßt dagegen die gewohnten Bahnen und will
auf eine eigenständige Strafdrohung bei Vollrausch ganz
verzichten. Das heißt, die Strafe soll dem Strafrahmen für
das im Rausch begangene Delikt entnommen werden.
Den – ich zitiere – „Besonderheiten des Vollrausches“
soll nach dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU
mit einer obligatorischen Strafmilderung nach § 49 Abs. 1
StGB Rechnung getragen werden. Ich beurteile diese
Formulierung als etwas nebulös und bin der Meinung, daß
Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-
Fraktion, sich im Grunde vor dem Kernproblem drücken,
nämlich vor der Frage, ob eine solche Lösung mit dem
Schuldgrundsatz letztlich vereinbar ist.


(Beifall bei der SPD)

Wer sich mit der Materie eingehend befaßt hat, kennt

die Vorgeschichte des von Ihnen eingebrachten Ent-
wurfs. Er ist nicht ganz neu und geht auf eine bayerische
Initiative zurück, die damals im Bundesrat abgelehnt
worden ist. Damals sind übrigens – auch das wissen Sie
– erhebliche dogmatische und rechtsstaatliche Bedenken
gegen diesen Entwurf geltend gemacht worden.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Die werden gegen den § 323a insgesamt geltend gemacht!)


Sie hätten sich mit den damals aufgestellten Gegen-
argumenten auseinandersetzen müssen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das haben wir ja gemacht! Wir sind nur zu anderen Ergebnissen gekommen!)


Wir müssen noch eine intensive Diskussion im
Rechtsausschuß führen. Es liegt nahe, daß wir in diesen
Diskussionsprozeß auch den schon angesprochenen
Entwurf des Bundesrates einbeziehen sollten, auch wenn
man aus Sicht der Bundesregierung die Frage stellen
kann, ob es wirklich notwendig ist, den Kreis der
Rauschtaten so weit zu fassen, wie es im Gesetzentwurf
des Bundesrates geschehen ist.

Ich möchte noch kurz andeuten, wie man sich aus
Sicht der Bundesregierung eine Lösung vorstellen
könnte: Man könnte die verschärfte Strafdrohung allein
an ganz besonders schwere Fälle knüpfen, zum Beispiel
an die Fälle, in denen ein Mensch getötet oder körper-
lich schwer verletzt worden ist. Damit könnten wir die
praktisch wichtigsten und nach dem Gesetzgeber gera-
dezu schreienden Fälle erfassen. Ich glaube auch, daß
wir uns mit einer solchen Lösung auf das wirklich Not-
wendige beschränken würden. Auf diese Weise bekä-
men wir die Probleme am ehesten in den Griff.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das bezweifeln wir!)

Noch ein Punkt zum Schluß – auch dieser ist schon

angesprochen worden –: Es ist notwendig, daß wir auch
darüber nachdenken, diesen Straftatbestand in die
Überlegungen einzubeziehen, die wir im Rahmen einer
generellen Überprüfung der Straftatbestände vor-
nehmen wollen.

Es besteht insbesondere Reformbedarf in der Hin-
sicht, ob die Einführung der Straftatbestände in der
letzten Legislaturperiode wirklich das geleistet hat, was
damals von der Mehrheit beabsichtigt worden ist. Wir
jedenfalls wollen auch den § 323a StGB in diese Re-
formüberlegungen einbeziehen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403018300
Ich
schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 14/545 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über
parlamentarische Gremien
– Drucksache 14/539 –

(Erste Beratung 27. Sitzung)







(A) (C)



(B) (D)


Beschlußempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuß)

– Drucksache 14/653 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dieter Wiefelspütz
Erwin Marschewski
Cem Özdemir
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Ulla Jelpke

Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS
vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Dieter Wiefelspütz von der SPD-Fraktion das
Wort.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1403018400
Herr Präsident! Meine
lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch mit Rücksicht
auf die fortgeschrittene Zeit will ich meine Rede zu
Protokoll geben. Ich weise darauf hin, daß Herr Mar-
schewski als amtierender Vorsitzender des PKK für die
Koalition, für die CDU/CSU und auch die F.D.P. die
Position vortragen wird, die wir gemeinsam erarbeitet
haben.

Ich will aber die Gelegenheit nutzen, auf etwas hin-
zuweisen, was im Bericht des Innenausschusses etwas
mißverständlich ist. Im letzten Absatz gibt es einen Satz,
der da lautet:

Dem Parlamentarischen Kontrollgremium werden in
der 14. Legislaturperiode 9 Mitglieder angehören ...

Darüber hat der Ausschuß nicht befunden. Es gab
dazu eine streitige Abstimmung, auch unterschiedliches
Abstimmungsverhalten innerhalb der Koalition. Wir
werden dies noch durch eine Korrektur klarstellen. Ich
will nur zu Protokoll geben, daß diese Passage nicht
exakt den Verlauf der Debatte im Innenausschuß wie-
dergibt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403018500
Herr
Kollege Wiefelspütz, erlauben Sie eine Zwischenfrage
des Kollegen Claus von der PDS?


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1403018600
Selbstverständlich.


Roland Claus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1403018700
Herr Kollege, ich wollte Sie in
bezug auf die Ungenauigkeit im Bericht des Innenaus-
schusses fragen, ob Sie von den Obleuten der anderen
Fraktionen ermächtigt sind, diese Passage gewisser-
maßen zurückzuziehen, und ob damit die vom Innenaus-
schuß nicht getroffene Festlegung, das Parlamentarische
Kontrollgremium auf neun Mitglieder zu begrenzen,
vom Tisch ist?


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1403018800
Herr Claus, ich bin von
niemandem ermächtigt. Ich spreche für mich selber.


(Rainer Funke [F.D.P.]: Das ist schon schwer genug!)


Der Ausschußbericht trägt meine Unterschrift. Ich
hätte ihn vorher genauer lesen müssen; das war nicht
ganz korrekt. Diese Ungenauigkeit ist erst sehr spät auf-
gefallen. Wir werden das einvernehmlich korrigieren.
Auch die Berichterstatterin der PDS wird das Ergebnis,
nach dieser Korrektur, unterschreiben.

Ich sage es noch einmal: Wir haben erörtert, ob das
PKG neun Mitglieder haben sollte oder mehr. Dazu hat
es auch eine Abstimmung gegeben. Dies werden wir im
Bericht präzisieren. – Im übrigen ist es Sache des Ple-
nums, darüber zu entscheiden, wie viele Mitglieder das
Gremium haben sollte. Das wird demnächst geschehen.

Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf ihre
Zustimmung geben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403018900
Als
nächster Redner hat der Kollege Erwin Marschewski
von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1403019000
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! So viel Ge-
meinsamkeit ist selten. Das zeigt aber, daß das Parla-
mentarische Kontrollgremium, bisher PKK genannt, zu-
sammenarbeitet, um die wichtigen Probleme in diesem
Land zu lösen, insbesondere um die freiheitlich-
demokratische Grundordnung zu gewährleisten.

Ich habe bereits in meiner Einbringungsrede als am-
tierender Vorsitzender der bisherigen PKK den Dien-
sten, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundes-
nachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungs-
schutz, Dank gesagt. Ich will diesen Dank wiederholen.

Nun komme ich zum Inhalt selbst. Wir wollen heute
die von der bisherigen Bundesregierung freiwillig einge-
räumten Kontrollrechte im Gesetz festschreiben. Wir
tun dies nicht, weil wir den Diensten nur mit Mißtrauen
gegenüberstünden. Unsere Kontrollarbeit ist von kriti-
schem Verhalten, aber auch von einem gewissen Ver-
trauen geprägt, weil wir die Aufgaben und die Aufga-
benerfüllung der Dienste kennen.

Aber diese Arbeit ist, so meine ich, das Gegenteil von
blinder Kritik, wie wir sie auf diesem Feld doch allzuoft
und oberflächlich in Presseorganen erleben müssen. Wir
wollen die Kontroll- und Überwachungsrechte verstär-
ken. Es haben sich in der Vergangenheit Probleme erge-
ben. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf trägt zur Lö-
sung dieser Probleme bei.

Wir sorgen erstens dafür, daß die von der bisherigen
Bundesregierung freiwillig eingeräumten Kontrollrechte

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms






(B)



(A) (C)



(D)


gesetzlich festgeschrieben und ergänzt werden. Zweitens
sorgen wir dafür, daß der Zersplitterung der parlamenta-
rischen Kontrollarbeit organisatorisch entgegengetreten
wird. Durch die große Einmütigkeit, mit der wir heute
beschließen, sorgen wir drittens dafür, daß die Bundes-
regierung vom Deutschen Bundestag das Signal be-
kommt, daß wir unsere Kontrollaufgabe ernst nehmen
und daß wir, soweit es an uns liegt, die vertrauensvolle
Arbeit fortsetzen wollen.

Ich will nicht auf alle Einzelheiten der gesetzlichen
Normierungen eingehen. Wir haben bereits in der letzten
Woche im Innenausschuß darüber diskutiert, Herr Kol-
lege Wiefelspütz. Wir haben den Gesetzentwurf unter
den Fraktionen abgestimmt. Wenn wir aber das Gewicht
des Bundestages gegenüber der Bundesregierung und
die Kontrollarbeit nicht beschädigen wollen, dann dür-
fen keine parlamentsinternen Eifersüchteleien Platz grei-
fen. Diese gab es bisher nicht, und ich denke, daß dies
auch in Zukunft so sein wird. Wir müssen aber die Zu-
sammenarbeit so eng wie möglich gestalten. Ich halte es
deswegen für gut, daß wir die bisherige PKK mit dem
G-10-Gremium zusammenlegen. Ich halte es auch für
gut, daß wir die Zusammenarbeit mit dem Vertrauens-
gremium des Haushaltsausschusses verbessern. Hier
kam es über die Fraktionsgrenzen hinweg zu Irritatio-
nen. Ich denke, daß wir diese meistern werden.

Außerdem ist es gut, die Zahl der Mitglieder der
PKK nicht zu erweitern. Schon neun Mitglieder in einer
PKK, die ursprünglich nur aus den Fraktionsvorsitzenden
bestand, sind relativ viel. Irgendwo müssen wir eine
Grenze ziehen. Deswegen bin ich dem Kollegen Dieter
Wiefelspütz sehr dankbar dafür, daß er im Innenausschuß
gesagt hat, daß wir die Zahl von neun Mitgliedern wäh-
rend dieser Legislaturperiode selbstverständlich beibe-
halten werden. Es kann nicht sein, daß wir nur zu einem
Debattierklub werden. Es muß so sein, daß wir Kontrolle
ausüben. Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Peter Struck,
haben dies während Ihrer langjährigen Mitgliedschaft in
der PKK miterlebt und mitgestaltet.

Dennoch wäre es gut gewesen, wir hätten bei der Be-
setzung der Ämter des Präsidenten und der Vizepräsi-
denten der Dienste ein Vorschlagsrecht erhalten. Ich
fordere dies hiermit. Einige Kollegen haben bei einem
Besuch des polnischen Parlaments von dieser Möglich-
keit gehört.

Die Polen haben übrigens interessanterweise die
Struktur unserer PKK übernommen. Unsere PKK ist
sehr oft für den internationalen Bereich Vorbild. Viele
Länder wollen die Kontrolle der Dienste durch eine
parlamentarische Kontrollkommission bzw. ein parla-
mentarisches Kontrollgremium, wie wir neuerdings
bezeichnet werden, gewährleisten. Ich denke, was den
Polen recht ist, wäre uns billig gewesen. Aber Regierun-
gen sind eben so, wie Regierungen sind.

Herr Staatssekretär, vielleicht besteht die Möglich-
keit, vor der Wahl zu den oben genannten Ämtern den
Sachverstand der Kolleginnen und Kollegen – Sie ver-
treten ja die Bundesregierung; Sie sehen, daß dort Sach-
verstand vorhanden ist – zumindest zur Beratung einzu-
beziehen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1403019100
Herr
Kollege Marschewski, erlauben Sie eine Zwischenfrage
des Kollegen Koppelin?


Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1403019200
Ja, selbstver-
ständlich. Wir müssen uns heute abend ein bißchen
unterhalten. Tun Sie es ruhig.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1403019300
Herr Kollege, ich glaube,
Sie sind die richtige Adresse. Deswegen frage ich Sie
– auch nachdem wir eine Diskussion im Haushaltsaus-
schuß darüber hatten –: Ist unser Eindruck, der Eindruck
der Haushälter aller Fraktionen, richtig, daß diejenigen,
die dieses Gremium jetzt schaffen, auch die Haushalts-
kontrolle übernehmen wollen und sie uns damit ein
Stück unserer von der Haushaltsordnung zugewiesenen
Verantwortung wegnehmen wollen?


Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1403019400
Nein; wir wollen
ja keine Gesetze brechen. Was wir wollen, ist natürlich,
die Dienste vehement und eindringlich kontrollieren und
beobachten. Ich meine einfach, daß dies erheblich besser
gelingt, wenn wir uns an den Beratungen Ihres vertrau-
ensvollen Haushaltsgremiums beteiligen. Wir wollen
nicht nur Erfahrung sammeln; wir wollen natürlich
Kenntnis über das haben, was die Dienste angeht. Sie
können uns dabei helfen, dies entsprechend zu forcieren.

Ich will Schluß machen; wir können auch gleich dar-
über reden, unten bei „Ossi“ oder wo auch immer. Ich
bin gern dazu bereit. Ich will zum Schluß kommen.


(V o r s i t z : Vizepräsidentin Petra Bläss)

Es wird Zeit, daß wir die PKK oder die PKG – wie

sie dann heißt – neu wählen. Wir sind das einzige Gre-
mium, das seit der letzten Bundestagswahl in der glei-
chen Zusammensetzung im Amt ist, wie es ursprünglich,
vor viereinhalb Jahren, gewählt worden ist. Deswegen
hoffe ich, daß wir bald neu wählen können. Ich wünsche
der PKG – so heißt sie neuerdings – kritische Kontrolle,
aber ich sage ausdrücklich: nicht nur und nicht aus-
schließlich Mißtrauen. Ich wünsche ihr soviel Gemein-
samkeit wie möglich und das Selbstbewußtsein, das
Parlamentarier haben sollten, die mit absoluter Mehr-
heit, also mit einer größeren als der Kanzlermehrheit,
durch den Deutschen Bundestag gewählt worden sind
und denen diese vertrauensvolle Aufgabe übertragen
worden ist. Auch daran, so meine ich, Herr Kollege,
sollten wir ein wenig öfter denken. Wir sollten Selbst-
bewußtsein haben und die Bundesregierung entspre-
chend kontrollieren.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. so wie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403019500
Zu einer Kurzinter-
vention erteile ich das Wort dem Kollegen Koppelin.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1403019600
Ich will diese Diskussion
ja nicht verlängern. Aber ich meine, es ist ein sehr ern-

Erwin Marschewski






(A) (C)



(B) (D)


ster Punkt. Die Meinung aller Haushälter ist – sie will
ich hier einmal vortragen –: Es ist ein Bruch der Haus-
haltsordnung, wenn sich ein Gremium anmaßen
– „anmaßen“ meine ich nicht bösartig – oder sich aneig-
nen möchte, zukünftig über einen bestimmten Bereich
des Haushalts selber die Entscheidung zu treffen. Wenn
gemeint sein soll, daß Sie uns im Haushaltsausschuß be-
raten und uns Vorschläge machen, dann ist die Sache in
Ordnung. Aber der Haushaltsausschuß muß das ent-
scheidende Gremium bleiben, das darüber befindet. Wir
haben im Haushaltsausschuß nie eine große Diskussion
über die entsprechenden Dienste geführt. Aber es muß
möglich sein, daß der Haushaltsausschuß darüber ent-
scheidet, und es darf nicht sein, daß ein Bereich des
Haushaltes ausgeklammert und einem anderen Gremium
übertragen wird.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403019700
Zu einer weiteren
Kurzintervention zur Rede des Kollegen Marschewski,
bitte, Herr Kollege Wiefelspütz.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1403019800
Damit das hier klarge-
stellt wird: Wir wollen Kooperation, und wir wollen
nicht Zuständigkeiten anderer übernehmen.

Im übrigen, Herr Koppelin: Die Haushaltsordnung
hat der Gesetzgeber geschaffen; das Gesetz über die
parlamentarischen Gremien hat ebenfalls der Gesetz-
geber geschaffen. Wie können wir auf dieser Ebene ein
Gesetz brechen? Beide Gesetze sind von diesem Hause
geschaffen. Es geht darum, daß man sich wechselseitig
einander zuarbeitet. Sie vom Haushaltsgremium sind
herzlich aufgerufen, bei uns in der PKG mitzuwirken,
um auf diese Weise die Verschränkung herzustellen.

Also keine Konfrontation, sondern Zusammen-
arbeit, Vernetzung. Davon sollten andere lernen; das
dient der Sache, und deswegen haben wir es vorgeschla-
gen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403019900
Zur Erwiderung Herr
Kollege Marschewski, bitte.


Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1403020000
Ich darf dies auch
noch einmal bekräftigen. Wir wollen ja nur, Herr Kolle-
ge Koppelin, mitberatend tätig sein. Wir räumen Ihnen
natürlich auch die entsprechenden Rechte ein. Der Vor-
sitzende und der stellvertretende Vorsitzende Ihres
Gremiums haben ebenfalls das Recht – das ist bisher
völlig einmalig; soviel Vertrauen bringen wir Ihnen ent-
gegen –, an den ganz geheimen Sitzungen des PKG teil-
zunehmen.

Unser Ziel ist, daß wir Haushälter und wir Innenpoli-
tiker, Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremi-
ums, die Dienste nun wirklich kontrollieren. Unser
System ist Vorbild für viele Länder in dieser Welt. Ich
sage Ihnen: Das ist eine gute Sache. Wir wollen diese
gute Sache noch verbessern. Haben Sie kein Mißtrauen!
Herr Wiefelspütz und ich, wir sind anständige Men-
schen; davon können Sie ausgehen. Wir wollen, so sagt

es das Gesetz auch, mitberatend tätig sein. Da sollten Sie
kein Mißtrauen hegen. Ich weiß, daß die Haushälter uni-
sono diesen Beschluß gefaßt haben, aber ich weiß auch,
daß wir versuchen sollten, gemeinsam die Kontrollfunk-
tion zu verbessern.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403020100
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Chri-
stian Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

de Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann dem
Kollegen Marschewski versichern, daß Bündnis 90/Die
Grünen und insbesondere auch ich die Aufgabe, die
Regierung kritisch zu begleiten und zu kontrollieren,
wahrnehmen werden. Heute morgen habe ich gezeigt,
daß ich davor nicht zurückschrecke.


(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Ich fürchte, da hat er recht!)


Ich habe zur Kenntnis genommen, daß die Reisen des
Gremiums – bisher der Kommission – offenbar dazu
beigetragen haben, daß das, was hier im Deutschen
Bundestag ausprobiert worden ist, ein durchaus vorzeig-
bares Exportartikelchen geworden ist, das inzwischen
bis zu den Malediven bekannt ist. Das weiß ich natürlich
alles nur vom Hörensagen.

Ich habe in der letzten Woche schon darauf hingewie-
sen, daß wir uns mehr Befugnisse gewünscht hätten.
Wir haben uns gerade kurz darüber verständigt, daß
offenbar alle Regierungen es an sich haben, daß sie es
nicht gerne möchten, daß noch mehr Kontrollkompetenz
gegeben ist. Ich darf aber daran erinnern – vielleicht
müssen wir da weitermachen; vielleicht können wir es
schon mit den Mitteln, die wir heute hier beschließen,
erreichen –, daß der Kollege Struck, der vorhin noch
hier war – jetzt ist er schon wieder weg –, selber einmal
erklärt hat, daß wirkliche Aufklärung nur mit den Be-
fugnissen eines parlamentarischen Untersuchungsaus-
schusses möglich sind.

So ein bißchen haben wir uns daran gehalten, leider
noch nicht vollständig. Aber wir haben einige zusätz-
liche Rechte vereinbart. Auch hätten wir uns gewünscht,
daß die einzelnen Abgeordneten mehr Rechte haben,
daß sie selber Kontrollbesuche machen können – –


(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Da hätten wir noch mehr Ärger, Herr Ströbele!)


– Genau, dann hätten Sie mit mir noch mehr Ärger, weil
ich dann die Akten eingesehen hätte und wir sicher vie-
les, was Sie sonst dem „Spiegel“, „Focus“ oder irgend-
welchen anderen Zeitschriften und Zeitungen entnehmen
müssen, vielleicht in der PKK oder jetzt in dem PKG
hätten erörtern können oder müssen. Aber wir wollen es
versuchen.

Wir haben gute Gründe für unsere langen Beratun-
gen. Ich habe vorhin einmal gezählt. Ich glaube, wir ha-
ben zehn unterschiedliche Entwürfe für dieses Gesetz
erarbeitet und uns daran abgearbeitet. Wir müssen jetzt

Jürgen Koppelin






(B)



(A) (C)



(D)


zu einem Ende kommen, weil es tatsächlich nicht geht,
daß dieses wichtige Gremium noch mit Leuten besetzt
ist, die tatsächlich nicht mehr dem Deutschen Bundestag
angehören. Ich habe volles Vertrauen zu dem Kollegen
Such, aber auf Dauer ist das wahrscheinlich ein Pro-
blem, wenn Personen, die nicht mehr Abgeordnete sind,
noch Abgeordnete in einem parlamentarischen Gremium
sind. Deshalb müssen wir jetzt zu Potte kommen, damit
wir möglichst im nächsten Monat das PKG, wie dieses
Gremium dann heißt, mit den neuen Befugnissen aus-
statten können.

Es ist richtig: Mit Zahlen macht man Politik. Das ist
hier ganz deutlich. Die PDS wollte uns darauf festlegen,
daß wir sagen: Alle Fraktionen müssen in diesem Gre-
mium vertreten sein. Die Grünen stimmen dem zu und
wollen es auch. Aber wir unterscheiden uns in einem
Punkt: Wir wollen das nicht in einem Gesetz regeln,
sondern wir wollen es regeln, wenn es angesagt ist, das
heißt, wenn die Personen gewählt werden.

Natürlich hat dieses vehemente Fechten für 9 und
nicht 8 oder 16 Personen etwas mit politischen Interes-
sen zu tun, daß man eine Fraktion nicht dabeihaben
möchte. Wir wollen es trotzdem so regeln können, daß
es wenige sind, also 9 oder höchstens 10 und daß trotz-
dem alle Fraktionen vertreten sind. Das ist unser Ziel.
Darüber werden wir uns auch innerhalb der Koalitions-
fraktionen noch unterhalten müssen.

Ich darf noch etwas zu dem sagen, was der Kollege
Wiefelspütz schon erklärt hat. Der letzte Absatz in der
Beschlußempfehlung des Innenausschusses ist so nicht
korrekt. Es hat in diesem Ausschuß keine Meinungsbil-
dung über die Anzahl stattgefunden. Sie soll auch hier
nicht stattfinden, sondern dies wollen wir einem Extra-
gespräch, das nächsten oder übernächsten Monat geführt
wird, vorbehalten. Deshalb schlage ich der PDS vor, daß
sie ihren Antrag, in dem sie eine Festlegung treffen will,
zurücknimmt; sonst müßten wir dagegenstimmen, weil
wir das in diesem Gesetz nicht regeln wollen.

Ich schließe mich dem an, was meine Vorredner ge-
sagt haben. Wir haben ein neues Gesetz. Wir haben neue
Befugnisse. Wir hoffen, damit wirksame Kontrolle aus-
üben zu können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403020200
Für die F.D.P.-
Fraktion spricht jetzt der Kollege Schmidt-Jortzig.


Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP):
Rede ID: ID1403020300
Frau Präsi-
dentin! Meine Damen und Herren! Leider ist dem guten
Vorbild, von dem Sie gesprochen hatten, nicht ganz ge-
folgt worden; sonst hätte auch ich meine Rede zu Proto-
koll gegeben. Aber nun rede ich doch; das werden wir
auch mit Grandezza schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen,
das Ziel der Reform, nämlich die parlamentarische
Kontrolle über die Nachrichtendienste zu verbessern, ist
jeder Unterstützung wert. Der Gesetzentwurf fördert
dieses Ziel substantiell. Er ist konsistent und er ist kon-

sequent. Ich kann es deshalb nach allem, was die Vor-
redner gesagt haben und was schon in der ersten Lesung
ausgeführt wurde, kurz machen: Die F.D.P. stimmt der
Vorlage zu.

Daß nicht auch die G-10-Kommission und die haus-
hälterische Kontrolle miteinbezogen werden konnten,
läßt sich verschmerzen, mein lieber Landesvorsitzender,
weil die Zusammenarbeit mit dem Vertrauensgremium
des Haushaltsausschusses wesentlich ausgebaut wurde.

Das neue Parlamentarische Kontrollgremium wird die
Tätigkeit der Nachrichtendienste künftig also intensiver
überwachen und begleiten. Dadurch werden sich meines
Erachtens die Gewichte vermehrt von der rein nachträg-
lichen Beurteilung auf eine laufende Kontrolle verla-
gern. Das Gesetz sieht nämlich insoweit Berichtspflich-
ten der Dienste und konkrete Auskunftsverlangen des
Gremiums vor. Es kann Akten- und Dateneinsicht ge-
nommen werden. Sachverständige können eingeschaltet
werden.

Damit wird vielleicht auch auf eine Veränderung der
nachrichtendienstlichen Arbeit Einfluß genommen wer-
den können. Ich will das zu später Stunde ganz unschul-
dig andeuten. Eine solche Veränderung zeichnet sich
nach dem Wandel der sicherheitspolitischen Situation in
diesem Jahrzehnt meiner Vorstellung nach nämlich
deutlicher als nötig ab. Deutschland hat heute quasi kei-
ne institutionellen Feinde mehr, am allerwenigsten in
der unmittelbaren Nachbarschaft, sprich: in Europa.
Statt dessen können sich überall in der Welt einzelne
konkrete Sachverhalte entwickeln, die deutsche Interes-
sen bedrohen oder über das Bündnissystem sogar Über-
legungen hinsichtlich kollektiver Reaktionen denkbar
werden lassen.

Die Nachrichtendienste müssen insofern, statt sicher-
heitspolitische Reaktionsvorschläge auszuarbeiten, ver-
mehrt Risikoanalyse liefern, möglichst frühzeitig, mög-
lichst urteils- und treffsicher. Es wird für die internatio-
nale Friedenspolitik künftig also mehr auf wirksame
Prävention als auf Reaktion und Verteidigung ankom-
men. Hier eröffnet sich meines Erachtens eine politische
Entwicklung, die das neue Parlamentarische Kontroll-
gremium fördern, auf die es Einfluß nehmen kann.

Wir stimmen der vorliegenden Reforminitiative gerne
zu.

Danke sehr.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403020400
Das Wort hat der
Kollege Roland Claus, PDS-Fraktion.


Roland Claus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1403020500
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Zumindest was die Ver-
weilzeit hier im Plenum anbetrifft, ist es ein Gesetz, das
wir im Eilverfahren beschließen. Wir haben dafür auch
ein gewisses Verständnis.

Das wirkliche Problem, das mit dem Gesetz verbun-
den ist und hier ausgesprochen oder nicht ausgesprochen

Hans-Christian Ströbele






(A) (C)



(B) (D)


oder nur verschämt ausgesprochen wird, steht im Be-
richt des Innenausschusses just in den letzten Textzeilen,
für die der Kollege Wiefelspütz gerade erklärt hat: Sie
sind entweder falsch oder zurückgezogen oder nicht
ganz richtig. Wir dürfen sie zumindest in Frage stellen.

Wir haben es immer deutlich erklärt: Die PDS will in
dieses Parlamentarische Kontrollgremium. Das wird ihr
aber verwehrt. Deshalb liegt unser Änderungsantrag auf
dem Tisch. Ich kann ihn deshalb nicht zurückziehen,
Herr Kollege Ströbele, weil mir die mathematische Lö-
sung in der Zeit zwischen Ihrer und meiner Rede noch
nicht eingefallen ist. Wie sollen wir mit unseren Stim-
men – selbst bei Ihrer Zuneigung – bis zur Wahl zu der
satten Mehrheit kommen, die Sie uns hier versprechen?


(Beifall bei der PDS)

Es wird von uns deshalb auch moniert, daß hierbei

verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Sie haben
in dem inzwischen gestrichenen Bericht auch auf Karls-
ruhe Bezug genommen. Sie sagen in dem Bericht, das
sei eigentlich unbedenklich, und man könne sich bereits
auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil berufen. Dieses
Urteil war damals aber auf Antrag der Grünen entstan-
den. Wenn ich mich recht erinnere, war der Hauptgrund,
das Ansinnen der Grünen abzuweisen, daß die Kollegin-
nen und Kollegen damals im Vorfeld gesagt haben: Wir
werden gezielte Indiskretion betreiben und uns nicht an
die Geheimhaltung halten. Nun werden Sie an der PDS
sicherlich Dutzende oder auch Hunderte von Untugen-
den finden. Ich könnte Ihnen 150 aufzählen; denn ich
kenne die PDS vielleicht noch genauer als Sie. Indiskre-
tion wird bei uns aber nicht so leicht nachzuweisen sein.

Nun muß man sich noch einmal die Geschichte vor
Augen halten. Wie wurden CDU/CSU und F.D.P. zu
Einbringern des Gesetzes? Offenbar wurde ihnen ver-
sprochen, daß die PDS draußen bleibt – deshalb wurde
die Zahl neun bestimmt –, wenn sie die Beschlußfassung
auf den Tisch brachten. Die erste Schwierigkeit schien
überwunden. Schon kam für die SPD die zweite Schwie-
rigkeit, nämlich die mit dem Koalitionspartner – das ist
nachzulesen –: Die Grünen wollten die PDS beteiligen.
Die Formel hieß also: keine Zahlen. Nun war die dritte
Schwierigkeit, indem CDU/CSU und F.D.P. die SPD
daran erinnerten, daß es seinerzeit eigentlich ein Junktim
war, zu sagen: Wir werden das Gesetz mit einbringen
und mit zustimmen, aber nur, wenn klargestellt ist, daß
es bei der Zahl neun bleibt. Ihre vierte Schwierigkeit,
meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, lag in
dem nun doch mißglückten Lösungsversuch des Kon-
fliktes mit dem Bericht des Innenausschusses. Ich frage
Sie einfach nur: Und das alles wegen der PDS? Nehmen
Sie uns vielleicht nicht doch ein Stück zu wichtig?


(Beifall bei der PDS – Dr. Edzard SchmidtJortzig [F.D.P.]: Das geht doch gar nicht!)


Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, es
sei denn, Sie entschließen sich doch noch mehrheitlich
zur Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403020600
Ich schließe die Aus-
sprache und möchte noch einmal darauf verweisen, daß
der Kollege Wiefelspütz seine Rede zu Protokoll gege-
ben hat.*) Ich setze das Einverständnis des Hauses vor-
aus.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grü-
nen und F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische
Gremien auf der Drucksache 14/539. Der Innenausschuß
empfiehlt auf Drucksache 14/653, den Gesetzentwurf
unverändert anzunehmen.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS
vor, über den wir zunächst abstimmen. Wer stimmt für
den Änderungsantrag der PDS auf Drucksache 14/663?
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Ände-
rungsantrag ist gegen die Stimmen der PDS abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-
stimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist da-
mit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der PDS-
Fraktion angenommen.

Dritte Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben.
– Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der
Gesetzentwurf gegen die Stimmen der PDS angenom-
men.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 10a und b auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Nor-

bert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Graffiti-Bekämpfungsgesetz –
– Drucksache 14/546 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend b)

van Essen, Rainer Funke, Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zum verbesserten Schutz des Eigentums
– Drucksache 14/569 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung war für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Die Kolleginnen und Kollegen Bachmaier, Leonhard, Göt––––––––– *)


Roland Claus






(B)



(A) (C)



(D)


zer, Kansy, Beck, Funke und Jünger geben ihre Reden
zu Protokoll.1) Sind Sie damit einverstanden? – Das ist
der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Interfraktionell wird die Überweisung der Gesetzent-
würfe auf den Drucksachen 14/546 und 14/569 an die in
der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla-
gen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist
nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so be-
schlossen.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.
Christa Luft, Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara
Höll, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
– Drucksache 14/472 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung war für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Die Kolleginnen und Kollegen Scheel, Frick2)

haben angekündigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben.

Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat die
Kollegin Dr. Christa Luft, PDS.


Dr. Christa Luft (PDS):
Rede ID: ID1403020700
Frau Präsidentin! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Mitte Februar dieses Jahres
verlautete, daß sich Bundeskanzler Schröder und Unter-
nehmensvertreter auf eine Stiftung mit dem Namen
„Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ verständigt
haben. Aus dem danach zu gründenden Fonds sollen
ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
sowie andere Opfer der nationalsozialistischen Zeit eine
Entschädigung erhalten können. Eine solche Initiative
war überfällig; das ist keine Frage. Daß sie erst mehr als
ein halbes Jahrhundert nach Beendigung des mörderi-
schen zweiten Weltkrieges zustande kommt und dann
auch nur auf Grund von internationalem Druck und auf
Grund von Sammelklagen, ist für Politik und Wirtschaft
dieses Landes beschämend.


(Beifall bei der PDS)

Von 200 000 bis 300 000 Menschen, die entschädi-

gungsberechtigt sein sollen, ist die Rede. Das sind weni-
ger Menschen, als allein bei der IG Farben in der NS-
Zeit zwangsverpflichtet waren; das ist nur ein Bruchteil
der über 7 Millionen Menschen, die in deutschen Unter-
nehmen Zwangsarbeit verrichten mußten. Aus deren un-
säglichen Leiden, aus deren Schweiß, aus deren Blut ha-
ben deutsche Konzerne und Großbanken Milliardenge-
winne gepreßt, große Vermögen aufgehäuft und daraus
ökonomische und politische Macht geschöpft. Das wirkt
bis heute nach.
–––––––––––––––––
1) Anlage 32) Anlage 43) Der Redetext lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor.

Überhaupt in Erwägung zu ziehen, Entschädigungs-
leistungen dieser Profiteure von damals als gewinn-
mindernde Betriebsausgaben anzuerkennen, also für
steuerlich abzugsfähig halten zu wollen, ist wahrlich un-
geheuerlich.


(Beifall bei der PDS)

Schockierend ist auch, daß Frau Matthäus-Maier,
finanzpolitische Sprecherin der SPD, hier im Plenum
vor kurzem auf eine entsprechende Zwischenfrage von
mir meinte: Hätten die betreffenden Unternehmen da-
mals den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern re-
gulären Lohn gezahlt, dann wären das auch Betriebsaus-
gaben gewesen. Ich finde das wirklich empörend.

Meine Fraktion findet es unerträglich, wenn im Zu-
sammenhang mit Entschädigungszahlungen für Verbre-
chen gegen die Menschlichkeit steuersystematisch ar-
gumentiert wird. Wir haben daher den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung von § 4 des Einkommensteuer-
gesetzes vorgelegt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Glauben Sie eigentlich, das ist für die Betroffenen eine Lösung?)


§ 4 Abs. 5 dieses Gesetzes, der Betriebsausgaben um-
faßt, die den Gewinn nicht mindern, soll um Nr. 11 er-
gänzt werden:

Entschädigungen an Zwangsarbeiter für ihre
Zwangsarbeit während der Zeit des Nationalsozia-
lismus sowie an dafür bereitgestellte Institutionen
unabhängig von der Deklarierung.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was haben DDR-Betriebe denn an Entschädigungen geleistet? Das ist doch ekelhaft!)


Es ist für uns nicht hinnehmbar, wenn die Profiteure
der Zwangsarbeit von damals nun nach Jahrzehnten die
Allgemeinheit mit den zu leistenden Entschädigungen
belasten dürfen. Das wäre wahrlich Diebstahl am öf-
fentlichen Vermögen; denn zum öffentlichen Vermögen
gehört das Steueraufkommen. Die Konzerne und Groß-
banken müssen die entsprechenden Zahlungen aus ihren
Gewinnen begleichen, die in den letzten Jahren explo-
diert sind. Ich nenne dazu nur zwei Zahlen: Die Deut-
sche Bank hat 1998 in ihrem Jahresabschluß nach
Steuern das Dreifache des Vorjahres ausweisen können,
nämlich einen Jahresüberschuß von 3,4 Milliarden DM.
Sie kann ihren Aktionären eine um 22 Prozent erhöhte
Dividende zahlen. Bei der Bayer AG wuchs der Gewinn
nach Steuern 1998 um 7 Prozent auf 3,2 Milliarden DM.
Das sind Größenordnungen, bei denen immer noch
nachwirkt, was sich vor über 50 Jahren getan hat.

Ergänzend zur genannten Änderung des Einkommen-
steuergesetzes haben wir einen Gesetzentwurf einge-
bracht, nach dem die Verjährungsfrist für Ansprüche
von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern aus der
Zeit des NS-Regimes verlängert werden soll. Solche
Ansprüche verjähren nach geltendem Recht am 13. Mai
1999. Wir fordern, diese Frist um 5 Jahre bis zum 8. Mai
2005 zu verlängern, um den wenigen noch lebenden Op-

Vizepräsidentin Petra Bläss






(A) (C)



(B) (D)


fern den Rechtsweg für ihre Entschädigungsansprüche
offenzuhalten.


(Beifall bei der PDS)

Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der politischen

Bewertung der Umstände möglicherweise nicht ganz auf
einer Linie. Trotzdem hoffe ich auf Einvernehmen in der
Sache, wenn wir das in den Ausschüssen debattieren.

Danke schön.

(Beifall bei der PDS)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403020800
Ich schließe die Aus-
sprache und möchte nachtragen, daß auch die Kollegin
Simone Violka von der SPD-Fraktion ihre Rede zu
Protokoll gegeben hat.*)

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetz-
entwurfes auf Drucksache 14/472 an die in der Tages-
ordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt
es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der
Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Bar-
bara Höll, Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeits-
intensive Leistungen
– Drucksache 14/64 –
Überweisungsvorschlag:

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Folgende Kollegen und Kolleginnen haben ihre Reden zu Protokoll gegeben: Grasedieck, Seiffert, Müller Frick.**)


Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kolle-
gin Dr. Barbara Höll, PDS.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1403020900
Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Vor nahezu einem Jahr, im April
1998, hat der Bundestag die Senkung der Mehrwertsteu-
ersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen, damals
ebenfalls auf Antrag der PDS, hier in diesem Hause dis-
kutiert. Sowohl die damalige Bundesregierung und die
sie tragenden Fraktionen als auch die Fraktion der SPD
lehnten unseren Vorschlag zum damaligen Zeitpunkt ab.
Sie begründeten dies unter anderem damit, daß

... Steuerreduzierungen durch die Unternehmen nicht
ohne weiteres weitergegeben werden. Folge ist, daß
lediglich die Gewinne der Unternehmen steigen.

Dies rufe ich Ihnen mit Blick auf die zukünftige Diskus-
sion über die Unternehmensteuerreform in Erinnerung.
Interessanterweise hat der jetzige Bundeskanzler, Ger-
––––––––––––
**) Anlage 4**) Anlage 5

hard Schröder, zum gleichen Zeitpunkt in seinem Mit-
telstandsprogramm für die Senkung der Mehrwertsteuer-
sätze für arbeitsintensive Dienstleistungen geworben,
damals im Widerspruch zur Mehrheit der SPD-Fraktion.
Die Vorzeichen scheinen dafür günstig zu stehen – dar-
auf berufe ich mich –, daß sich die neue Regierung mit
ihrem Kanzler Schröder jetzt im Ecofin-Rat für unser
Anliegen einsetzt. Wir hoffen, daß die Chancen auch auf
internationaler Ebene gestiegen sind, ein dreijähriges
Pilotprojekt in den europäischen Ländern zu starten;
denn auch die Europäische Kommission will im Ecofin-
Rat einen entsprechenden Richtlinienvorschlag einbrin-
gen.


(Beifall bei der PDS)

Es kommt nun darauf an, daß sich der Bundeskanzler
und die Bundesregierung der Senkung der Mehrwert-
steuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen, insbe-
sondere für Reparaturleistungen, auf europäischer Ebene
nicht mehr verweigern und der Änderung der Anlage H
der 6. Umsatzsteuerrichtlinie zustimmen.

Ich möchte ausführlich begründen, warum sich eine
entsprechende Regelung in den verschiedenen Bereichen
positiv auswirken kann. Wir sind der Meinung, daß es
möglich sein muß, nicht alle Dienstleistungen mit einem
ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen, sondern ihn
auf Reparaturarbeiten an beweglichen Gegenständen,
Renovierungs- und Reparaturarbeiten im Wohnungsbau
und auf Pflegeleistungen in Wohnungen, zum Beispiel
bei der Pflege von Kindern, älteren Bürgern oder Behin-
derten, zu beschränken. Wir denken, daß damit zum er-
sten niedrigere Verbraucherpreise erreicht werden.
Dies würde die Nachfrage nach arbeitsintensiven
Dienstleistungen anregen. Dadurch kann das Arbeits-
platzpotential in den entsprechenden Branchen erschlos-
sen und – das ist besonders wichtig, weil die entspre-
chenden Unternehmen meistens lokal tätig sind – die
Schaffung von Arbeitsplätzen regional gezielt gefördert
werden.

Selbst wenn die Aussage der damaligen Regierung
stimmt, nämlich daß eine Senkung der Mehrwertsteuer
nicht in jedem Fall an die Verbraucherinnen und Ver-
braucher weitergegeben wird, so kann man doch fest-
stellen, daß ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf alle
Fälle die Kapitaldecke der kleinen Unternehmen, die
lokal tätig sind, stärken würde. Diese Maßnahme hätte
eine wesentlich zielgerichtetere Stärkung der Liquidität
und der Kapitaldecke als die von Ihnen avisierte Unter-
nehmensteuerreform zur Folge, weil die von mir ange-
sprochenen Unternehmen oftmals keine Steuern zahlen,
so daß sie auch von einer Steuersenkung nichts haben
werden. Aber von einer Senkung der Mehrwertsteuer
hätten sie etwas.


(Beifall bei der PDS)

Zweitens meinen wir, daß auch eine ökologische

Lenkungswirkung erzielt werden kann; denn durch
Reparaturen würde die Langlebigkeit von Produkten ge-
stärkt, und es wäre ein kleiner Versuch des Gegensteu-
erns in der Wegwerfgesellschaft gegeben.

Drittens. Ich denke, daß eine solche Maßnahme sehr
positiv auf die Eindämmung von Schwarzarbeit in

Dr. Christa Luft






(B)



(A) (C)



(D)


der Handwerksbranche wirken und damit ebenfalls
zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen könnte.


(Beifall bei der PDS)

Es ist doch ein offenes Geheimnis, daß insbesondere

durch den Hinweis auf den hohen Mehrwertsteuersatz
Kunden oftmals keine Rechnung oder nur eine über
einen Teil der erbrachten Leistungen ausgestellt wird.
Wenn man wirklich alles in Rechnung stellen würde,
wären einerseits Garantieansprüche der Konsumentin-
nen und Konsumenten gewährleistet, und andererseits
würde diese Maßnahme dazu beitragen, daß die Ein-
nahmen aus der Einkommensteuer steigen würden, weil
die Leistungen nicht mehr am Fiskus vorbei erbracht
werden.

Wir meinen, wenn man diese drei Aspekte betrachtet,
daß es tatsächlich überlegenswert und notwendig ist,
diese Möglichkeit aufzugreifen. Wir wissen sehr wohl,
daß wir damit nicht Millionen von Arbeitsplätzen schaf-
fen werden, aber wir sollten in unserer derzeitigen Si-
tuation der Massenarbeitslosigkeit jede Chance ergrei-
fen. Wie der Finanzausschuß vor zwei Wochen in Paris
erfahren hat, ist das Bemühen auf internationaler Ebene
da. Ihre Kolleginnen und Kollegen der sozialistischen
Fraktion haben sehr eindringlich darum gebeten, daß wir
diesen Gedanken aufgreifen und positiv unterstützen.

In diesem Sinne möchte ich noch einmal dafür wer-
ben, daß wir tatsächlich eine positive Diskussion in den
Ausschüssen führen und uns einem Modellprojekt nicht
weiter verschließen.

Danke schön.

(Beifall bei der PDS)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1403021000
Ich schließe die Aus-
sprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage
auf Drucksache 14/64 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 6 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die allgemeine und die repräsentative
Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen
Bundestag und bei der Wahl der Abgeordne-
ten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland
– Drucksache 14/401 –

(Erste Beratung 21. Sitzung)

Beschlußempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuß)

– Drucksache 14/635 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Barbara Wittig
Wolfgang Bosbach
Cem Özdemir
Dr. Max Stadler
Petra Pau

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung war für
die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Folgende
Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Proto-
koll gegeben: Wittig, Bosbach, Stadler und Claus*) und
Özdemir**).

Deshalb kommen wir sogleich zur Abstimmung über
den von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU und des
Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur allgemeinen und repräsentativen Wahlstati-
stik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
aus der Bundesrepublik Deutschland auf den Drucksa-
chen 14/401 und 14/635 Nr. 1. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung gegen die Stimmen der F.D.P. und bei Ent-
haltung der PDS angenommen.

Wir kommen zur
dritten Beratung

und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist gegen die Stimmen der F.D.P. und einige
Stimmen aus der PDS bei Enthaltung der Mehrheit der
PDS-Fraktion angenommen.

Der Innenausschuß empfiehlt unter Nr. 2 seiner Be-
schlußempfehlung auf Drucksache 14/635 die Annahme
einer Entschließung. Wer stimmt für diese Be-
schlußempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der PDS und bei
Nichtbeteiligung von CDU/CSU-Fraktion und F.D.P.-
Fraktion angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am
Schluß unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die
nächste Sitzung des Deutschen Bundestag auf morgen,
Freitag, den 26. März 1999, 9 Uhr ein.

Die Sitzung ist geschlossen.