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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 I n h a l t : Erklärung des Präsidenten Wolfgang Thierse zum NATO-Einsatz in Jugoslawien................. 2421 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgordneten Benno Zierer....................... 2421 B Erweiterung der Tagesordnung........................ 2421 B Abwicklung der Tagesordnung........................ 2421 D Absetzung des Punktes 7 sowie des Zusatz- punktes 5 von der Tagesordnung ..................... 2530 A Zur Geschäftsordnung Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 2422 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD.................. 2422 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 2423 C Debatte über die Beteiligung der Bundes- wehr am NATO-Einsatz in Jugoslawien Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 2424 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ................. 2425 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 2425 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P.......................... 2426 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 2427 B Peter Zumkley SPD ......................................... 2429 A Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Ände- rung des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (Drucksachen 14/371, 14/460, 14/581, 14/582)........................................... 2429 C b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Jür- gen W. Möllemann, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion F.D.P. Reform des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes – zu dem Antrag der Abgeordneten Ma- ritta Böttcher und der Fraktion PDS Umsetzung der Reform der Ausbil- dungsförderung (Drucksachen 14/358, 14/398 (neu), 14/581).................................................. 2429 D Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD .................. 2430 A Angelika Volquartz CDU/CSU ....................... 2431 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2433 D Cornelia Pieper F.D.P...................................... 2435 A Maritta Böttcher PDS ...................................... 2436 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . 2438 A Jürgen W. Möllemann F.D.P. .................... 2439 B Cornelia Pieper F.D.P. .............................. 2440 C Ilse Aigner CDU/CSU ............................... 2442 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU.................. 2443 D Jörg Tauss SPD.......................................... 2444 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD...................... 2446 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 Namentliche Abstimmung über einen Ände- rungsantrag der Fraktion F.D.P. auf Druck- sache 14/651 zum Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes ................................. 2448 C Namentliche Schlußabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbidungsförderungsgesetzes....... 2451 B Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Werner Len- sing, Ilse Aigner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Ausbau der Förderung der beruf- lichen Aufstiegsfortbildung (Drucksache 14/541) ....................................................... 2454 B Werner Lensing CDU/CSU ............................. 2454 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF......................................................... 2457 A Werner Lensing CDU/CSU........................ 2458 A Ernst Hinsken CDU/CSU........................... 2460 A Cornelia Pieper F.D.P. ..................................... 2460 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2462 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU................ 2463 B Maritta Böttcher PDS....................................... 2465 A Ilse Aigner CDU/CSU ..................................... 2466 B Heinz Schmitt (Berg) SPD............................... 2467 D Walter Hirche F.D.P. ....................................... 2468 D Christian Lange (Backnang) SPD.................... 2469 C Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU ..................... 2471 B Klaus Barthel (Starnberg) SPD........................ 2473 B Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Vier- ten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 14/580) ....................................................... 2475 A b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 14/486) 2475 A c) Antrag der Präsidentin des Bundesrech- nungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksache 14/498) .................................. 2475 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der däni- schen, griechischen, italienischen, luxem- burgischen, norwegischen, portugiesi- schen, spanischen und türkischen Streit- kräfte in der Bundesrepublik Deutsch- land (Drucksache 14/584) ......................... 2475 B Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Internationalen Pri- vatrecht für außervertragliche Schuld- verhältnisse und für Sachen (Druck- sachen 14/343, 14/654) .............................. 2475 B b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Ver- ordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfundneunzigste Verord- nung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsver- ordnung – (Drucksachen 14/188, 14/305 Nr. 2.1, 14/579) ....................................................... 2475 C c) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 642 07 (Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unter- haltsvorschußgesetzes) ............................. 2475 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 III d) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Überplanmäßige Ausgabe im Einzel- plan 23 Kapitel 23 02 Titel 896 03 – Bilaterale Technische Zusammenar- beit mit Entwicklungsländern – (Drucksachen 14/236, 14/305 Nr. 1.6, 14/476) ....................................................... 2476 A e) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Drucksachen 14/263, 14/305 Nr. 1.7, 14/477) ....................................................... 2476 A f) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1998 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 681 01 (Erziehungsgeld) (Drucksachen 14/210, 14/305 Nr. 1.4, 14/478) ....................................................... 2476 B g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu der Unterrich- tung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Par- laments zu dem Entwurf eines Statuts für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Drucksachen 14/342 Nr. 1.8, 14/575) ....................................................... 2476 B h) bis o) Beschlußempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33 zu Petitionen (Drucksachen 14/558, 14/559, 14/560, 14/561, 14/562, 14/563, 14/565, 14/566) .. 2476 C bis 2477 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache Beschlußempfehlungen des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 34, 35, 36, 37 zu Petitionen (Drucksachen 14/647, 14/648, 14/649, 14/650) ................................................... 2477 B, C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung auf die jüngste Kritik aus der BfA zur Praktikabilität der Neuregelungen der Scheinselbständig- keit ............................................................. 2477 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 2477 D Walter Riester, Bundesminister BMA............. 2479 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU ............... 2481 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2481 C Monika Balt PDS............................................. 2483 A Birgit Roth SPD............................................... 2484 A Johannes Singhammer CDU/CSU................... 2485 B Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 2486 B Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 2487 C Klaus Brandner SPD........................................ 2488 D Dr.Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU....... 2490 A Olaf Scholz SPD.............................................. 2491 B Hartmut Schauerte CDU/CSU......................... 2492 B Doris Barnett SPD ........................................... 2493 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) ................................................. 2494 D Tagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Vera Lengsfeld, Norbert Otto (Erfurt) und der Fraktion CDU/CSU Überlassung der Akten der Hauptver- waltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksachen 14/89, 14/515) ............................................ 2495 B Vera Lengsfeld CDU/CSU .............................. 2495 C Gisela Schröter SPD ........................................ 2497 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 2498 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2498 D Ulla Jelpke PDS............................................... 2499 C Bodo Hombach, Bundesminister BK............... 2500 A Tagesordnungspunkt 5: a) Abschlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt – IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Ent- wicklung“ Konzept Nachhaltigkeit Vom Leitbild zur Umsetzung (Drucksache 13/11200) .............................. 2500 C b) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: „Forschungs- und Technologiepo- litik für eine nachhaltige Entwicklung“ (Drucksache 14/571) .................................. 2500 D Marion Caspers-Merk SPD.............................. 2501 A Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU ........... 2502 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 2504 A Birgit Homburger F.D.P. ................................. 2506 A Erich G. Fritz CDU/CSU ........................... 2507 C Eva Bulling-Schröter PDS ............................... 2508 D Ursula Burchardt SPD ..................................... 2510 B Dr. Paul Laufs CDU/CSU................................ 2512 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2514 A Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 2515 A Dr. Angelica Schwall-Düren SPD ................... 2516 B Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU . 2518 A Tagesordnungspunkt 6: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des DNA- Identitätsfeststellungsgesetzes (Drucksa- chen 14/445, 14/658).................................. 2520 B – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes (Drucksachen 14/43, 14/658) ..................... 2520 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD .......................... 2520 C Ronald Pofalla CDU/CSU ............................... 2522 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 2524 D Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 2526 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 2527 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 2528 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Norbert Geis, Ronald Pofalla, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Rauschtaten-Strafschär- fungsgesetz – (Drucksache 14/545)........... 2530 B Norbert Geis CDU/CSU .................................. 2530 B Dirk Manzewski SPD ...................................... 2531 C Jörg van Essen F.D.P. . .................................... 2532 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2533 A Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 2534 B Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 2535 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 2536 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentari- sche Gremien (Drucksachen 14/539, 14/653) ....................................................... 2536 D Dieter Wiefelspütz SPD................................... 2537 A Roland Claus PDS...................................... 2537 B Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 2537 C Jürgen Koppelin F.D.P............................... 2538 C Dieter Wiefelspütz SPD............................. 2539 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 2539 C Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. .................. 2540 B Roland Claus PDS ........................................... 2540 D Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Norbert Geis, Ronald Pofalla, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz – (Drucksache 14/546) .................................. 2541 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums (Drucksache 14/569) .................................. 2541 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 V Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes (Drucksache 14/472).................... 2542 A Dr. Christa Luft PDS ....................................... 2542 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen (Drucksache 14/64) ......................................................... 2543 A Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 2543 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die allge- meine und die repräsentative Wahl- statistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abge- ordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 14/401, 14/635) ................... 2544 B Nächste Sitzung ............................................... 2544 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 2545 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschrif- ten überparlamentarischer Gremien (Tages- ordnungspunkt 9) Dieter Wiefelspütz SPD ................................... 2545 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden a) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Graffiti-Bekämpfungs- gesetz b) zum Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz des Eigentums (Tagesordnungspunkt 10) Hermann Bachmaier SPD ............................... 2545 D Dr. Elke Leonhard SPD................................... 2546 D Dr. Wolfgang Götzer ....................................... 2548 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................. 2548 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 2549 C Rainer Funke F.D.P......................................... 2550 B Sabine Jünger PDS .......................................... 2550 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkom- mensteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 12) Simone Violka SPD.......................................... 2551 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2552 C Gisela Frick F.D.P. ......................................... 2553 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für ar- beitsintensive Leistungen (Tagesordnungs- punkt 13) Dieter Grasedieck SPD.................................... 2553 C Heinz Seiffert CDU/CSU ................................. 2554 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN ..................................... 2555 D Gisela Frick F.D.P. ......................................... 2556 C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Ent- wurf eines Gesetzes über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parla- ments aus der Bundesrepublik Deutschland (Zusatzpunkt 6) Barbara Wittig SPD......................................... 2557 B Wolfgang Bosbach CDU/CSU ......................... 2558 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 2559 A Roland Claus PDS ........................................... 2559 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2421 (A) (C) (B) (D) 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    –––––––––– **) Anlage 6**) Der Redetext lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor. Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2545 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bernhard, Otto CDU/CSU 25.3.99 Carstens, (Emstek), Manfred CDU/CSU 25.3.99 Diemers, Renate CDU/CSU 25.3.99 Dr. Fink, Heinrich PDS 25.3.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.3.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 25.3.99 Hasenfratz, Klaus SPD 25.3.99 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 25.3.99* Lennartz, Klaus SPD 25.3.99 Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 25.3.99 Neuhäuser, Rosel PDS 25.3.99 Rauber, Helmut CSU/CSU 25.3.99 Schröder, Gerhard SPD 25.3.99 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 25.3.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 25.3.99 Streb-Hesse, Rita SPD 25.3.99 Dr. Struck, Peter SPD 25.3.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.3.99 Verheugen, Günter SPD 25.3.99 Willner, Gert CDU/SU 25.3.99 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 25.3.99* –––––––––––* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gre- mien (Tagesordnungspunkt 9) Dieter Wiefelspütz (SPD): Ich freue mich, daß wir heute die Beratung zum Gesetz über parlamentarische Gremien abschließen können. Ich freue mich, weil es uns gelungen ist, ein Gesetz zu erarbeiten, das eine breite Mehrheit von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, F.D.P. und CDU/CSU gefunden hat. Regelungs- gegenstand ist die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes durch den Bundestag. Wenn es um die Rechte des Bundestages geht, tun wir gut daran, einen breiten Konsens anzustreben. Das ist geschehen. Vor allem in Hinblick auf die gesetzgeberischen Bemühungen der letzten Legislaturperiode möchte ich hervorheben, daß es uns gelungen ist, durchaus im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Der Bundestag hat einen Anspruch auf um- fassende Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Diesem Anspruch trägt dieses Gesetz Rechnung. Ich verweise hier insbesondere auf den § 2 des vorliegenden Gesetzes. Dieser umfassende Kontroll- und Informati- onsanspruch wird ausschließlich begrenzt durch den ver- fassungsrechtlich geschützten Kernbereich der Exekuti- ve und die Verfügungsbefugnis der Nachrichtendienste. Wir haben lange um hinreichend präzise Formulierun- gen gerungen. Ich denke, die jetzigen Fassungen sind von einer angemessenen Klarheit geprägt. Bereits in der letzten Legislaturperiode ist die dama- lige Bundesregierung der Parlamentarischen Kontroll- kommission entgegengekommen. Dieses Entgegenkommen ist jetzt nicht mehr vom Wohlwollen der Bundesregierung abhängig, sondern ge- setzlich verbrieft. In diesem Gesetz finden sich nicht alle Vorschläge wieder, die in den vergangenen Jahren von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission erarbeitet wurden. Zum Beispiel haben wir nicht aufge- griffen, daß sich das parlamentarische Kontrollgremium gutachterlich zur Auswahl des Leiters eines Nachrich- tendienstes äußern kann. Wir haben auch nicht berück- sichtigt, daß das parlamentarische Kontrollgremium un- angemeldet den Nachrichtendienst aufsuchen darf. Ich bin der Überzeugung, daß diese Forderungen nicht zur Verbesserung der Kontrolle der Dienste beitragen wür- den. Alles in allem kann sich das vorliegende Gesetz se- hen lassen. Wir sollten noch in dieser Legislaturperiode bereit sein, zu prüfen, ob die Erwartungen, die wir mit diesem Gesetz verbinden, von der Wirklichkeit eingelöst werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden a) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strafge- setzbuches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz – b) zum Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz des Eigentums (Tagesordnungspunkt 10) Hermann Bachmaier (SPD): Wir sind uns darüber einig, daß es nicht hingenommen werden kann, wenn öf- fentliche oder private Gebäude, Fahrzeuge oder sonstige Einrichtungen ohne Zustimmung der jeweiligen Eigen- tümer großflächig bemalt oder besprüht werden. 2546 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Diese Sprühaktivitäten haben an manchen Orten ein zum Teil unerträgliches Ausmaß angenommen. Bei der Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe und dem wohl in Kürze ebenfalls zu beratenden Entwurf des Bundesrates geht es ausschließlich um die Frage, ob eine Erweiterung des Straftatbestandes der Sachbeschädi- gung der richtige Weg ist, den Auswüchsen der Graffiti- Sprühereien angemessen zu begegnen. Das Strafrecht ist eben nicht das Allheilmittel, das wir dann immer heran- ziehen können, wenn uns andere Lösungswege zu be- schwerlich erscheinen. Strafrecht ist und sollte, worauf heute in der „Süddeutschen Zeitung“ mit Recht hinge- wiesen wird, Ultima ratio, also letztes Mittel, bei schwe- ren Rechtsverstößen bleiben. Vor allem aber sollten wir uns vor Strafvorschriften hüten, die in der Praxis wenig bringen – dafür aber eine Fülle neuer Probleme für die Strafjustiz mit sich bringen: Bereits Mitte der 80er Jahre hat sich der Bundestag schon einmal mit einem ähnlichen Vorstoß der damali- gen Koalition befaßt. Damals sollte die sogenannte Ver- unstaltung von Gebäuden, Wegen oder Plätzen mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Mark belegt werden. Nachdem sich herausstellte, daß die ehemalige DDR wenige Jahre zuvor eine ähnliche Vorschrift in ihr Ordnungswidrig- keitenrecht aufgenommen hatte und nachdem sich hefti- ger öffentlicher Protest geregt hat, wurde das Vorhaben wieder zu den Akten gelegt. Im abschließenden Bericht des Rechtsausschusses hieß es wörtlich: Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. ließen sich bei ihrer Entscheidung … von den Bedenken leiten, daß der Begriff des „sonstigen Verunstal- tens“ nicht eindeutig auszulegen sei. Vor allem aber hält man die zivilrechtlichen Ansprüche des durch eine Verunstaltung Betroffenen und das Satzungs- gebungsrecht der Kommunen für ausreichend, um diejenigen Verunstaltungen zu bekämpfen, die nicht mehr unter die Tatbestandsvoraussetzungen einer Sachbeschädigung fallen. Diese recht zutreffenden Sätze aus dem Jahre 1986 sollten wir auch heute noch beherzigen. Die damaligen öffentlichen Diskussionen und parlamentarischen Bera- tungen haben – leider heute vielfach vergessen – sicht- bar gemacht, daß die Auslegung des Begriffes „Verun- staltung“ erhebliche Schwierigkeiten, ja, auch erhebliche Gefahren und Risiken in sich birgt. Diese schon im Be- reich des Bußgeldrechtes sich ergebenden Probleme bei der Interpretation des Begriffes „Verunstaltung“ stellen sich natürlich erst recht dann, wenn dieser schillernde, unbestimmte und auslegungbedürftige Begriff in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Wollen wir denn Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern in Zukunft zumuten, darüber zu entscheiden, ob Graffiti an einer Gebäudewand oder einem Eisenbahnwagen verunstal- tender Natur ist oder nicht? Die CDU/CSU-Gesetzesinitiatoren machen es sich allzu leicht, wenn sie in der Begründung ihres Entwurfes meinen kategorisch feststellen zu können, daß es nur darauf ankomme, ob der Eingriff mit oder ohne Zu- stimmung des jeweiligen Eigentümers erfolgt ist – nicht aber, ob die Graffiti-Besprühung verunstaltender Natur ist oder nicht. Da die Auslegung des Begriffes der „Ver- unstaltung“, wie ja die gesamte Rechtsprechung und Rechtslehre zum Bauordnungsrecht belegt, gerade auch eine ästhetische Bewertung beinhaltet, wird es der Strafjustiz nicht erspart bleiben, diese Bewertung eben- falls vorzunehmen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes geht es beim Begriff der „Verunstaltung“ im Bauordnungsrecht darum, soge- nannte ästhetische Mißgriffe abzuwehren, wobei, so wörtlich, „das Empfinden jedes für ästhetische Ein- drücke offenen Betrachters …, also des sogenannten ge- bildeten Durchschnittsmenschen“, als maßgeblich ange- sehen wird. Mit der Prüfung dieser Fragen sollen sich also in Zukunft unsere Strafverfolgungsorgane herum- schlagen, wenn die Polizei der meist jugendlichen Täter überhaupt habhaft wird. Unsere Strafjustiz, ohnehin überbelastet, wird sich für dieses neue Beschäftigungs- programm herzlich bedanken. Bis es eine einigermaßen gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffes „Verunstaltung“ gibt, werden Jahre vergehen. Hochdif- fizile Fragen der ästhetischen Bewertung – bis hin zum Vorwurf der Zensur – werden Eingang in unsere Amts- gerichtssäle finden. Unsere Strafrichterinnen und Straf- richter sind aber nicht dazu da, umfassende ästhetische Bewertungen vorzunehmen und höchst auslegungsbe- dürftige unbestimmte Rechtsbegriffe zur Anwendung zu bringen, sondern unter klaren gesetzlichen Vorgaben strafwürdiges Unrecht zu ahnden. Weiter hilft da eher ein sehr abgewogenes Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 10. März 1998. Die- ses Urteil geht davon aus, daß schon nach der gegenwär- tigen Rechtslage eine Sachbeschädigung durch Graffiti- Aktionen im Sinne des § 303 StGB in aller Regel gegeben ist – es sei denn, es handele sich lediglich um einen ge- ringfügigen Eingriff in die Substanz der betroffenen Ob- jekte. In den übrigen Fällen dürften die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten nach wie vor ausreichend sein. Sind die Täter gefaßt, kommt es doch wohl entscheidend darauf an, von ihnen eine Besei- tigung des Schadens zu erlangen. Wir sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, das Strafgesetzbuch nicht immer weiter mit unbe- stimmten Rechtsbegriffen zu überladen, die unabsehbare Auslegungsprobleme mit sich bringen und damit ein er- hebliches Maß an Rechtsunsicherheit zur Folge haben. Das Strafrecht ist kein Allheilmittel zur Bewältigung von Problemen, für die man glaubt, keine sonstigen Lö- sungen anbieten zu können. Dr. Elke Leonhard (SPD): Wer sich in den Städten, vor allem in den Großstädten, umschaut, kann es nicht übersehen: besprühte Hauswände, Mauern und Gara- gentore, Graffiti-übersäte Eisenbahnwaggons, U-Bahn- Wagen, und Straßenbahnen – kurz: Jedes öffentlich zu- gängliche Objekt ist potentiell betroffen. Die Frage, wie das Übel zu bekämpfen sei, setzt vor- aus, Ursachen und Gründe zu analysieren. Denn: Nur bei richtiger Diagnose ist eine angemessene Therapie möglich, und es ist zumindest äußerst fraglich, ob Straf- recht hier weiterhelfen kann. Das sogenannte „Graffiti- Unwesen“ ist keine deutsche, vor allem keine typisch deutsche Erscheinung, sondern ein weltweites Phäno- men. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2547 (A) (C) (B) (D) „Die Mauern sollen durch Bilder leben“, sagt die Sprayer-Szene, die sich als Gegenbewegung zur Beton- welt und Betonwüste der Großstädte versteht. Zukunfts- angst, Jugendarbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit und Unwirtlichkeit der Städte sind der Motor dieser Bewe- gung. Die Gesellschaft ist ohnmächtig. Lösungsansätze werden gesucht. Wir beschäftigen uns heute mit Entwürfen zu einer Gesetzesnovelle – mit Entwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches. Eine vergleichbare Diskussion wurde schon Mitte der 80er Jahre geführt, damals im Rahmen der Novelle des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Ergeb- nis: Der geplante § 118a des Ordnungswidrigkeitenge- setzes wurde aus der Novelle herausgenommen. „Zum verbesserten Schutz des Eigentums“ bzw. zur „Graffiti- Bekämpfung“ liegen Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. vor. Und auch das Land Ber- lin hat eine entsprechende Initiative im Bundesrat einge- bracht. Was sollen die geplanten Änderungen der Paragra- phen 303 und 304 StGB – der Sachbeschädigung bzw. der gemeinschädlichen Sachbeschädigung – explizit unter Strafe stellen? Die Verunstaltung einer Sache oder – so der F.D.P.-Entwurf – eine Verunstaltung, die nur mit größerem Aufwand beseitigt werden kann. Begrün- dung: Das sogenannte „Graffiti-Unwesen“ könne auf diese Weise, so wörtlich, „eindeutig strafrechtlich er- faßt“ werden. Ich möchte an dieser Stelle nicht nochmals die juristi- sche Argumentation wiederholen, aber auf einige wich- tige Punkte verweisen. Die Hinweise der Gesetzentwür- fe auf die Strafbarkeit und die Eindeutigkeit sind zu- gleich Haupteinwände gegen die Initiativen. Was die Strafbarkeit anbelangt, so ist die Rechtslage eindeutig: Als Sachbeschädigung strafbar sind Graffiti immer dann, wenn eine Substanzverletzung vorliegt, wenn also die Beseitigung mit nicht unerheblichem Aufwand ver- bunden ist. Mehr noch: Strafbar ist bereits eine „belang- reiche Veränderung der äußeren Erscheinung“ eines Ge- genstandes, ohne daß die eigentliche Sachsubstanz ver- letzt ist. Worin, so frage ich angesichts dessen, liegt das Mehr an strafrechtlicher Effektivität, das die vorliegen- den Gesetzentwürfe erreichen wollen? Auch das Argu- ment hohen Ermittlungsaufwands zur Feststellung, ob eine Substanzverletzung vorliegt, trägt angesichts dieser Rechtsprechung nicht. Die Gesetzentwürfe sprechen ferner von mehr Ein- deutigkeit und führen zugleich – wie schon in den 80er Jahren – den Begriff der „Verunstaltung“ ein. Ganz un- bestreitbar ist dieser Begriff nachgerade das Gegenteil von Eindeutigkeit: Auch wenn die Gesetzesbegründung auf objektive Kriterien abzustellen versucht – und dabei im Kern die zitierte gegenwärtige Rechtsprechungspra- xis aufnimmt –, so ist letztlich maßgebend, was im Ge- setzestext steht. Dabei käme man um den unbestimmten Begriff der „Verunstaltung“ nicht herum, und letztlich entstünden ohne jede Frage Auslegungsprobleme aller- erster Güte, entstünde nicht mehr Klarheit, sondern mehr Unsicherheit, entstünde eine Situation, die zu ästheti- schen Urteilen führen könnte – und diese wäre notwen- dig subjektiv. Ist dagegen intendiert, mit „Verunstal- tung“ jede „belangreiche Veränderung der äußeren Ge- stalt“ einer Sache zu bezeichnen, dann wäre zum einen der Begriff der „Verunstaltung“ unzutreffend, zum ande- ren wäre dies bereits jetzt ausreichender Grund für straf- rechtliche Ahndung. Strafrecht ist das schneidenste Schwert unserer Rechtsordnung. Doch ist es in diesem Falle auch das ge- eignete Mittel? Ohne Zweifel: Nein. Das Interesse der Betroffenen – und das sind die durch Graffiti und deren Beseitigung in materieller Hinsicht Geschädigten – be- steht vorrangig gerade nicht in einer Bestrafung der Tä- ter, die sich ohnehin schon nach geltendem Recht straf- bar machen, sondern vielmehr im Ersatz des materiellen, geldwerten Schadens, also auf zivilrechtlicher Ebene. Wenn es überhaupt eine angemessene „Strafe“ in einem Bereich gibt, dessen Ursachen weit eher in sozialen Schieflagen als in krimineller Energie zu suchen sind, dann ist dies die zivilrechtliche Schadensersatzforde- rung. Das eigentliche Problem der Justiz jedoch liegt – im straf- wie im zivilrechtlichen Bereich – in man- gelnder Aufklärung von Straftaten bzw. Tatbeständen, die zivilrechtliche Relevanz haben, in anderen Worten: bei der Ermittlung der Täter. Die vorgeschlagenen Änderungen der Paragraphen 303 und 304 StGB könnten und würden daran nicht das Geringste ändern. Zu glauben, durch diese Änderungen könne auch nur ein einziger Fall von Sachbeschädigung verhindert werden, wäre geradezu naiv – vergleichbar mit dem Versuch, die Zahl von Autounfällen zu vermin- dern durch ein neues Zeichen der Straßenverkehrsord- nung mit der Aufschrift: „Verkehrsunfälle verboten“. Die unbestreitbare Vielzahl von Sachbeschädigungen durch Graffiti ist, wie eingangs festgestellt, in erster Li- nie Symptom sozialer Probleme, und ein Teil des Rei- zes, den das Sprayen offenkundig für viele, zumeist Ju- gendliche hat, liegt gerade darin, sich der Gefahr poli- zeilicher Ermittlung und strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen – oder vielmehr: erfolgreich zu entziehen. Die Rechtslehre hat dies erkannt. So schreibt der Berli- ner Rechtslehrer Uwe Wesel „Der ,psychische Vanda- lismus‘“, und er meint damit nicht nur die Betonwüsten zahlreicher Städte, sei „durchaus eine Realität. Und die- jenigen, die sich über Graffiti empören, oder diejenigen, die darüber juristisch entscheiden, müssen das mitbe- denken. Vielleicht auch mal über Verbesserungen in dieser Richtung.“ Die Gesetzentwürfe zur „Graffiti-Bekämpfung“ bzw. zum „Schutz des Eigentums“ sind zweifellos kein Schritt in „diese Richtung“. Selbstverständlich muß es Sanktionen geben, und die Möglichkeiten dazu bieten sowohl das Strafrecht in jetziger Fassung als auch der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch. Um jedoch die Ursachen von Sachbeschädigungen durch Graffiti wirk- sam zu bekämpfen, um wirkliche Prävention zu ge- währleisten, müssen psychologische Faktoren berück- sichtigt werden: eine angemessene Städteplanung, in- takte soziale Beziehungen und vor allem Zukunftsper- spektiven für Jugendliche. Das sind die eigentlichen Herausforderungen, vor denen wir stehen und die durch eine Strafrechtsänderung mit Sicherheit nicht gemeistert werden können. 2548 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Das Beschmieren von öffentlichen und privaten Gebäuden durch soge- nannte Graffitis hat in den letzten Jahren stark zuge- nommen und in manchen Städten ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Berlin und Hamburg etwa sind davon ganz besonders betroffen: Die von der Berliner Polizei eingerichtete 30 Mann starke „Ermittlungskommission Graffiti“ ermittelte in beiden Teilen der Stadt 84 Sprayer-Gruppen mit insge- samt 1 818 Mitgliedern. Am 13. Januar dieses Jahres durchsuchte sie in einer bislang einmaligen Aktion 83 Wohnungen in Berlin, zwei Wohnungen in Branden- burg und drei Geschäfte für Sprayerbedarf. In 74 Fällen fanden sie nicht nur Beweismaterial wie Farbdosen, sondern auch Beweismaterial für körperliche Gewalt- taten: Baseballschläger, Gaspistolen und Messer. Der Berliner Polizeipräsident interpretierte dies als enge Verknüpfung zwischen jugendlichen Graffiti- und Ge- waltszenen. Die beschmierte Fläche bei den Zügen der Bahn AG in Berlin beträgt bereits 15 Quadratkilometer und ver- ursacht einen Schaden von 5,7 Millionen DM jährlich. Die Säuberung eines S- oder U-Bahn-Waggons kostet 30 000 DM. In Hamburg gibt die Hochbahn AG jährlich über 1 Million DM für die Beseitigung von Farbschäden aus. Oft genug freilich handelt es sich hierbei um eine Sisyphusarbeit, denn schon bald nach der Beseitigung werden die Waggons erneut beschmiert. Allein diese Zahlen zeigen, daß es sich bei den Graf- fiti-Unwesen nicht etwa um Bagatellfälle handelt. Aller- dings ist leider festzustellen, daß die Täter häufig kei- nerlei Unrechtsbewußtsein haben. Dies verwundert frei- lich nicht, wenn man die teilweise unverhohlene Sym- pathie auf der Linken für die Sprayerszene sieht. Wahr- scheinlich erinnern sich manche Alt-68er immer noch mit feuchten Augen an die Zeit, da sie selbst Parolen an Hauswände und Zäune gesprüht haben. Heute freilich haben die Sprayer nicht einmal mehr politische Bot- schaften in der Dose, sondern betreiben nur noch bloße Verunstaltung. CDU und CSU wollen dem Überhandnehmen des Graffiti-Unwesens nicht tatenlos zusehen, sondern den Schutz des Eigentums verstärken: Dazu gehören nach un- serer Auffassung nicht nur Präventivmaßnahmen, sondern auch eine konsequente Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche. Auch ein direkter Täter-Opfer- Ausgleich würde das Unrechtsbewußtsein durchaus schär- fen: Täter sollten bei der Beseitigung der von ihnen verur- sachten Schmierereien herangezogen werden. Vor allem aber ist die konsequente strafrechtliche Ahndung dieser Eigentumsverletzungen unerläßlich; dies im übrigen auch deshalb, weil straflos bleibende Graffiti-Schmierereien Ausdruck von Rechtlosigkeit sind und als Vorläufer für weitere Zerstörungen und Vandalismus angesehen werden. Dies führt bei den rechtstreuen Bürgern zu einer Beeinträchtigung des Si- cherheitsgefühls und damit zur Verunsicherung über das Funktionieren der Rechtsordnung. Effektiver strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti- Schmierereien ist derzeit aber nicht gewährleistet. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine Sachbe- schädigung nur vor, wenn die Sache in ihrer Substanz verletzt ist. Es muß im Einzelfall festgestellt und nach- gewiesen werden, daß die Schmiererei oder deren Be- seitigung den Untergrund verletzt. Nicht ausreichend ist nach der Rechtsprechung hingegen, daß der Instandset- zungsaufwand erheblich ist. Die daraus resultierende Straflosigkeit einschlägiger Handlungen kann nicht länger hingenommen werden. Diese Rechtsprechung hat außerdem einen hohen Er- mittlungsaufwand zur Folge, da die Substanz der Sache und der Erhaltungszustand genauestens untersucht wer- den müssen. Dies steht in keinem vertretbaren Verhält- nis zu der zu erwartenden Ahndung. Es muß deshalb im Strafgesetzbuch eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, daß die rechtswidrige Graf- fiti-Schmiererei als solche eine Sachbeschädigung ist. Der von CDU und CSU eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, die Defizite des geltenden Rechts dadurch zu beheben, daß die §§ 303 und 304 StGB jeweils um das Merkmal des Verunstaltens ergänzt werden. Das Merk- mal des Verunstaltens erfaßt Veränderungen des äuße- ren Erscheinungsbildes der Sache. Unrechtskern ist der rechtswidrige Eingriff in die durch den Berechtigten gewählte Gestaltung von einigem Gewicht. Dies ent- spricht übrigens der Rechtslage in Österreich, wo das Verunstalten im Rahmen der Sachbeschädigung bereits heute strafbar ist. Durch unseren Entwurf ist auch klargestellt, daß es nicht darauf ankommt, wie Dritte die Veränderung be- urteilen. Der Tatbestand ist nämlich auch dann erfüllt, wenn die Veränderung dem ästhetischen Empfinden eines Beobachters unter Umständen mehr entgegen- kommt als die ursprüngliche Gestaltung. Damit bleibt für ,,Kunstdiskussionen“ kein Raum. Denn der Eigen- tumsschutz beinhaltet, daß niemandem eine „Verschöne- rung“ seiner Sache aufgezwungen werden darf. Die in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagene Tatbestandsfas- sung bietet andererseits Auslegungsspielräume, um ba- gatellhafte Veränderungen auszugrenzen. Eine „Verun- staltung“ ist tatbestandlich erst bei einer ins Gewicht fallenden Veränderung gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf der Union greift die von Bayern im Bundesrat hierzu gemachten Vorschlä- ge auf, die erfreulicherweise im Bundesrat eine Mehr- heit gefunden haben. Angesichts der Zustimmung eini- ger SPD-geführter Landesregierungen im Bundesrat sehen wir mit großem Interesse dem Abstimmungsver- halten von Rotgrün zu dieser Frage hier im Bundestag entgegen. Dr. Ing. Dietmar Kansy, (CDU/CSU): Allein der Bund hat für die Städtebauförderung bis einschließlich 1998 etwa 15 Milliarden DM bereitgestellt, Länder, Gemeinden und Private haben zusätzlich etwa das Acht- fache an Mitteln aufgebracht. Ein erheblicher Teil davon floß in die Erneuerung unserer Innenstädte. Während es einerseits ermutigende Fortschritte gibt, insbesondere – aber nicht nur – die Innenstadtbereiche so umzuge- stalten, daß sich die Menschen dort wohlfühlen, gibt es andererseits zunehmende Verwahrlosung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2549 (A) (C) (B) (D) Die Frage vom konsequenten Bekämpfen von Graffi- ti-Schmierereien ist deshalb für uns Wohnungs- und Städtebaupolitiker nicht nur eine Frage des Schutzes des Eigentums, und zwar sowohl des privaten als auch des öffentlichen Eigentums, sondern auch eine Frage, wie wir unsere öffentlichen Räume schützen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte deshalb schon in der letzten Legislaturperiode mit ihrem Antrag „Politik zur Erhaltung und Stärkung der Innenstädte“ einen Bundes- tagsbeschluß herbeigeführt, in dem unter anderem die Entkriminalisierung sogenannter Bagatelldelikte, wie Graffiti-Schmierereien, verurteilt wird und politisches Handeln dagegen eingefordert wird. Natürlich machen wir nicht allein damit öffentliche Räume wieder attraktiver. Weitere Städtebauförderung, für die wir eine Verstärkung der Mittel in diesen Haus- haltsberatungen beantragt haben, Verstärkung der Nut- zungsvielfalt und neue Urbanität, neue städtebauliche Instrumente, eine Veränderung der Kriterien des sozia- len Wohnungsbaus zur Vermeidung von einseitiger Be- legung oder moderne Verkehrskonzepte gehören u.a. dazu. Aber alles dies allein wird nicht ausreichen, herunter- gekommene öffentliche Räume wieder attraktiv zu ma- chen oder sicherzustellen, daß weitere Bereiche unserer Städte nicht herunterkommen, wenn sich die Menschen dort nicht gleichermaßen angeregt wie geborgen fühlen. Deshalb muß der öffentliche Raum auch subjektiv ange- nehm empfunden werden. Und wiederum deswegen ist die Diskussion über „Null-Toleranz“ gegenüber allem, was die öffentlichen Räume schädigt, eine verständliche Reaktion einer großen Mehrheit der Bevölkerung. Ohne mutige Schritte gegen die Verlotterung und Be- sudelung unserer Städte werden wir nicht weiterkom- men. Dazu gehört auch, daß wir Klartext reden. Wer be- sudelt und beschmiert, ist kein Opfer gesellschaftlicher Unzulänglichkeiten, sondern ist Täter und soll bestraft werden. Dies ist auch aus städtebaulichen Gründen der Grund unseres Gesetzentwurfs. Aus der Diskussion auch mit Vertretern anderer Par- teien weiß ich, daß hier Ansätze eines neuen Konsenses spürbar sind. Oft aber wird einem dagegengehalten – das gilt auch für die Graffiti-Schmierereien –, die wahren Ursachen seien gesellschaftlicher Natur, die man mit Gesetzen, wie unserem Graffiti-Bekämpfungsgesetz, nicht lösen könne. Ich halte diese Einstellung für falsch, was die Schlußfolgerungen betrifft. In der zentralen Frage der Attraktivitätssteigerung un- serer öffentlichen Räume, die von den Menschen in un- serem Land schlicht und ergreifend wieder als ange- nehmes Umfeld empfunden werden wollen und müssen, in denen es Spaß macht, sich aufzuhalten, müssen Kri- minalität, Zerstörungswut und Schmierereien auch ohne vorherige Lösung schwieriger gesellschaftlicher Pro- bleme bekämpft werden. Dies muß parallel dazu erfol- gen und darf nicht zur Voraussetzung dafür gemacht werden, daß wir gegen die Verunstaltung unserer Städte und Gemeinden angehen. Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetz- buches, das Graffiti-Bekämpfungsgesetz, ist deswegen mehr als ein Ansatz zum verbesserten Schutz von pri- vatem und öffentlichem Eigentum und zur Vermeidung hoher volkswirtschaftlicher Schäden. Es ist ein Gesetz- entwurf, der das Leben in unseren Städten wieder ein Stückchen lebenswerter machen soll. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das grassierende Bemalen oder auch Beschmieren von Wänden und Gebäuden wird auch von meiner Fraktion keineswegs verharmlost. Die Renovierungskosten, die durch das unerlaubte Besprühen privater und öffentli- cher Flächen entstehen, sind für die Betroffenen teilwei- se immens. Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Da gibt es nichts zu beschönigen. Mitte der 80er Jahre ist die Graffiti-Welle aus den USA zu uns übergeschwappt. Da war auch noch künstle- rische Kreativität im Spiel. Seitdem haben die Graffitis insbesondere in den Großstädten mittlerweile ein Aus- maß – aber auch einen Qualitätsabfall – erreicht, das man selbst als weltoffener Kunstfreund nicht mehr allein mit dem Argument der Kunstfreiheit zu begrüßen ver- mag. Beide vorgelegten Entwürfe zum Problem des soge- nannten Graffitiunwesens sind kriminalpolitisch ver- fehlt. Das von der Opposition erwünschte Präventions- ziel wird so nicht erreicht. Im übrigen besteht angesichts der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ohnehin kein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Bedarf es zur Verhinderung unerlaubter Graffitis ei- ner Ausweitung des Tatbestandes der Sachbeschädigung durch das Merkmal „Verunstalten“? Angeblich soll die Neufassung des Tatbestandes für Rechtssicherheit sor- gen. Diese Rechtssicherheit ist jedoch schon gegeben. So verurteilt die weitaus überwiegende Anzahl von Strafgerichten bereits jetzt auf Grundlage des § 303 Strafgesetzbuch. Die für das Merkmal der „Beschädi- gung“ maßgebliche Substanzverletzung wird in den meisten Fällen bereits deshalb angenommen, weil die Häuserwand schon durch die spätere Beseitigung des Lack- oder Farbanstrichs nicht unerheblich in Mitleiden- schaft gezogen wird. Das OLG Düsseldorf hat richtig festgestellt: Farbsubstanzen aus Sprühdosen wirken der- art massiv auf den Untergrund ein, daß es regelmäßig besonderer Lösungsmittel bedarf, um die aufgesprühte Farbe zu beseitigen. Dies gelinge, so das Gericht, aber nur unzulänglich, sei es, weil sich die Farbe nicht gänz- lich beseitigen lasse, oder aber weil die Lösungsmittel das zugrunde liegende Material angegriffen haben. Auch der 3. Strafsenat des BGH bejaht ohne ein Wort des Zweifels bei Farbsprühaktionen das Vorliegen einer Sachbeschädigung. Ausgenommen von einer Strafbar- keit werden lediglich völlig unerhebliche Beeinträchti- gungen, deren Beseitigung üblicherweise überhaupt un- terbleibt oder ohne ins Gewicht fallenden Aufwand möglich wäre. Hierfür besteht aber zu Recht kein Straf- bedürfnis. Im übrigen würde das Merkmal des „Verunstaltens“ selbst zu einer Rechtsunsicherheit für die Rechtspre- chung führen. Als Beweis hierfür genügt bereits ein Blick in die präsentierten Gesetzentwürfe: Im CDU- Papier ist davon die Rede, daß das „Beschmutzen“ die 2550 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) „Strafbarkeit überspannen“ würde. Nach Auffassung der F.D.P. ist das Beschmutzen und das Beschmieren von dem Tatbestandsmerkmal der Verunstaltung umfaßt. Was ist nun richtig? Schließlich erhoffen sich Union und F.D.P. von einer Gesetzesänderung ein präventives Si- gnal. Hier haben wir wieder Ihren naiven Glauben, man brauche nur ein neues Gesetz zu beschließen und schon würden die Täter in sich gehen und von ihrem schändli- chen Tun ablassen. Das wird dem Phänomen des Graffi- ti-Unwesens in keiner Weise gerecht. So zeigen ein- schlägige Befragungen der zumeist jugendlichen Täter, daß für sie gerade im Verbotenen der Reiz, der besonde- re „Kick“ der Tat besteht. Den Sprayern ist also schon heute bewußt, daß ihr Handeln nicht erlaubt ist. Ich möchte noch auf folgendes hinweisen: Graffiti- Tätern drohen gegenwärtig nicht nur Strafe oder Geld- buße wegen einer Ordnungswidrigkeit – § 118 OWiG: Belästigung der Allgemeinheit –, sondern auch zivil- rechtliche Regreßansprüche. Für die besteht dreißig Jah- re lang Haftung. So steht manchem gefaßten Sprayer bevor, daß er noch als Erwachsener für seine Jugend- sünden zahlen muß. Mancher hat schon Schulden von über 250 000 Mark. Um das Unrechtsbewußtsein der Täter zu schärfen, forderte man deshalb vor einiger Zeit selbst aus der CDU Berlin – so der Parl. Geschäftsführer CDU- Fraktion Berlin, Dieter Hapel –: Stärkung zivilrecht- licher Schadensersatzansprüche und Förderung des di- rekten „Täter-Opfer-Ausgleichs“. Die Parteifreunde der CDU/CSU-Fraktion in der Hauptstadt Berlin waren we- nigstens an diesem Punkt näher am wirklichen Leben. In der Tat: Wenn die Jugendlichen die Schmierereien selbst beseitigen müssen, dann hat das wirkliche Lerneffekte. Will man Unrechtsbewußtsein fördern, so muß man hier ansetzen. Die vorgelegten Entwürfe sind dagegen reine Papiertiger. Ich fasse zusammen: Ein Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht nicht. Deshalb ist auch ein ähnlicher Entwurf des Bundesrates verfehlt. Der jetzige Wortlaut des § 303 StGB reicht zur erfor- derlichen strafrechtlichen Ahndung der Taten aus, wie die entsprechenden Gerichtsentscheidungen unterstrei- chen. Die heute vorgelegten Gesetzentwürfe bringen kriminalpräventiv nichts. Sie sind reine Show-Veran- staltungen. Rainer Funke (F.D.P): Es ist sicherlich nicht leicht, an einem Tag wie heute, wo die Gedanken sich mit Krieg und Frieden beschäftigen, über Sachbeschädigung zu sprechen. Denn in der Tat, der Entwurf der F.D.P. zum verbesserten Schutz des Eigentums beinhaltet, daß das unerlaubte Graffiti-Sprühen klar und deutlich zu Sachbeschädigung erklärt wird. Das unerlaubte Graffi-Sprühen hat in den letzten Jah- ren große Ausmaße angenommen. Betroffen sind davon private und öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel, etwa S-Bahnen, sowie Autobahnbrücken. Nichts ist eigentlich vor den Graffiti-Sprühern sicher. Natürlich weiß ich, daß insbesondere bei jüngeren Leuten dieses Sprühen als Kult, ja zum Teil sogar als Kunst verstanden wird. Das ändert aber nichts daran, daß es sich hierbei um eine Schädigung des Eigentums handelt, denn nicht je- der Eigentümer empfindet diese Kunst- oder Kulthand- lung als Bereicherung. Vielmehr wird er bestrebt sein, seine Wände und Flächen zu säubern und in seinem Sin- ne zu gestalten. Die Kosten hierfür gehen in Zigtausende und sind dem Eigentümer der Flächen nicht zuzumuten. Dennoch ist die Rechtsprechung zum Teil dazu über- gegangen, das Besprühen von Wänden nicht als Sachbe- schädigung anzusehen, weil nicht in die Substanz des Hauses und der Fläche eingegriffen werde. Ich will diese Rechtsprechung hier nicht beurteilen. Der Sinn unseres Gesetzes ist, hier eine Klarstellung vorzunehmen, die feststellt, daß schon das Verunstalten von Wänden, Flächen und Gebäuden eine Sachbeschä- digung darstellt und so die zum Teil nicht ganz ver- ständliche Rechtsprechung obsolet wird. Unser Gesetzentwurf zielt daher darauf ab, das er- laubte Graffi-Sprühen eindeutig als Unrecht zu qualifi- zieren. Dies verlangt auch der Schutz des Eigentums gemäß Art. 14 des Grundgesetzes. Natürlich soll auch dieser Gesetzentwurf auf die häu- fig jugendlichen Täter präventiv wirken und auch deut- lich machen, daß die Freiheit eines jeden dort endet, wo die Grundfreiheiten eines anderen Bürgers verletzt wer- den können. Sabine Jünger (PDS): Zunächst ein Wort zum CDU/CSU-Entwurf: Er ist ein Aufschrei einer verständ- nislosen Generation, der nichts anderes einfällt als Druck, wenn die lieben Kinder nicht spuren. Allerdings entlarvt Ihre Sprache den Entwurf. Graffiti werden per se als „Schmiererei“ bezeichnet. Der kreative Ausdruck einer bestimmten Jugendkultur wird pauschal als „Un- wesen“ verunglimpft. Politische und andere Parolen, Tags, großflächige Bilder, die sogenannten Pieces, und sogar Plakate werden in einen Topf geschmissen und für grundsätzlich rechtswidrig erklärt. Der CDU/CSU geht es doch nur um eines: um billigen Populismus. Sie will sich mal wieder als Hüter der inneren Sicherheit auf- spielen, und deshalb erklärt sie Jugendliche zu Vanda- len! Untersuchungen haben ergeben, daß Menschen über 30 Jahre Graffiti eklatant anders sehen und bewerten als Menschen unter 30. Der Entwurf der CDU/CSU doku- mentiert also in erster Linie das Durchschnittsalter der Einreicher. Vielleicht sollten sie sich mal mit Jugend- lichen unterhalten. Aber das nutzt ja wohl doch nichts. Nun zum F.D.P.-Entwurf: Er wendet sich ausdrück- lich gegen das unerlaubte Sprühen. Allerdings: Ich habe mich schon gewundert, daß die Kollegen Funke und Schmidt-Jortzig für diesen Gesetzentwurf mitverant- wortlich sind. Herr Funke hat im Juni 1996 – damals noch als Parlamentarischer Staatssekretär unter Bun- desjustizminister Schmidt-Jortzig – auf die schriftliche Frage des CDU/CSU-Abgeordneten Teise erklärt – ich zitiere: „Nach Auffassung der Bundesregierung“, also CDU/CSU und F.D.P., „reichen die Strafmaßnahmen des geltenden Rechts aber grundsätzlich aus, um die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2551 (A) (C) (B) (D) durch ‚Graffiti-Sprayer‘ begangenen Sachbeschädigun- gen wirksam verfolgen und angemessen ahnden zu kön- nen.“ Als die Damen und Herren von CDU/CSU und F.D.P. hier noch das Sagen hatten, fanden sie die Rechtslage ausreichend. Kaum sind sie in der Oppositi- on, sehen sie eine Bedrohung des Eigentums und des Si- cherheitsempfindens und spielen in der Öffentlichkeit den Retter in der Not. Das zeigt doch schon, was von ih- ren Entwürfen zu halten ist, zumal wir uns hier sowieso noch einmal mit dem Thema befassen müssen, weil der Bundesrat dazu bereits letzten Freitag einen Gesetzent- wurf verabschiedet hat. Sprayer sind größtenteils männliche Jugendliche zwi- schen 12 und 18. Wenn sie beim Sprühen erwischt wer- den, dann hat das schon jetzt ziemliche Folgen für die Jungs: Verhöre, Hausdurchsuchungen und der vorpro- grammierte Ärger mit den Eltern, Beseitigung der Graf- fiti, persönliche Haftung für den Schaden und damit ein Schuldenberg. Je nach Sachlage kommt womöglich noch eine Anklage wegen Sachbeschädigung hinzu. Das wissen die Sprayer, so etwas spricht sich ja rum. Die Konsequenz daraus ist doch aber, sich nicht erwischen zu lassen. Was also wollen Sie mit der Erfindung eines dubio- sen Straftatbestands wie den der „Verunstaltung“ errei- chen? Daß die jährlichen Zahlen der Jugendkriminalität steigen und Sie wieder den Verfall von Recht und Ord- nung anprangern und Jugendliche als kleine Monster darstellen können? Graffiti sind eine Antwort auf unsere oftmals ge- sichtslosen Städte. Sie sind eine Antwort auf die phanta- sielose Stadtplanung und Stadtentwicklung. Selbst in den wenigen Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, bringt diese Planung zum Aus- druck, was sie in der Praxis vom kreativen Potential und den Anregungen von Kindern und Jugendlichen hält, nämlich nichts. Graffiti sind eine Form der Selbsthilfe gegen Tristes- se und Monotonie im Stadtbild. Sie sind bunt, und sie sind originell – manche mehr, manche weniger. Und sie signalisieren: Wir sind hier, und wir akzeptieren Eure Dominanz nicht. Graffiti sind der Ausdruck eines Le- bensgefühls. Sie stehen für Kreativität und Power. Mit Graffiti eignen sich Jugendliche den öffentlichen Raum an, der ja an sich sowieso für alle da sein sollte. Das Problem ist, daß Kinder und Jugendliche nicht einbezogen werden in die Gestaltung ihrer Umwelt und in andere Entscheidungen, die auch sie betreffen. Das Problem ist auch, daß Jugendkulturen vom Rest der Gesellschaft oder doch von weiten Teilen immer als Bedrohung und nicht als Ausdruck einer Bevölke- rungsgruppe und damit als Bereicherung empfunden werden. Setzen Sie doch ruhig weiter auf Ihre kulturelle und politische Dominanz! Behelfen Sie sich in ihrer Hilf- losigkeit gegen Jugendphänomene weiter mit der Geset- zeskeule. Aber ich sage Ihnen, Sie werden verlieren, und das ist gut so! Solange Sie Jugendlichen keine besseren Angebote machen, ihre Kreativität, ihre Suche nach Authentizität und ihr Lebensgefühl auszuleben, müssen Sie sich wohl damit abfinden, daß Sie der Attraktivität der Spraydose nichts entgegensetzen können. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Tagesordnungs- punkt 12) Simone Violka (SPD): Die Entschädigung von Zwangsarbeitern der NS-Zeit ist mit Sicherheit eines der sensibelsten Themen der heutigen Zeit. Viele Frauen und Männer haben vor über 54 Jahren durch die Zwangsarbeit in deutschen Unternehmen ihr Leben verloren. Diejenigen, die überlebt haben, erlitten oft körperliche, vor allem aber seelische Wunden. Um so wichtiger ist es, daß dieses Thema nach langen Jahren des Stillschweigens und Ignorierens endlich hier im Deutschen Bundestag behandelt wird. Bisher schien das nicht möglich gewesen zu sein. Der Gesetzentwurf der PDS, der beinhaltet, daß betroffene Unternehmen ihre Zahlungen an den Zwangsarbeiterentschädigungsfonds nicht mehr steuer- lich absetzen können, ist auf den ersten Blick in morali- scher Hinsicht durchaus nachvollziehbar. Und es ist si- cherlich richtig, daß die Unternehmen, die damals Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigt haben und daraus einen erheblichen Vorteil hatten, die Entschädigungszahlungen nicht dazu nutzen dürfen, um ihre Jahresbilanz zu verschönern. Aber dafür sind diese Fondseinzahlungen auch nicht gedacht. Vielmehr sollen endlich die Opfer einen Ausgleich für ihre Arbeit erhal- ten, die sie unter Verletzung ihrer Menschenwürde ge- zwungen verrichten mußten. Allerdings sollte die PDS-Fraktion wissen, daß Zah- lungen der Unternehmen in den Zwangsarbeiterentschä- digungsfonds trotz des internationalen Drucks freiwillig geschehen, und es stellt sich in dieser Hinsicht die Fra- ge, inwieweit Unternehmen ihre moralische Pflicht zur Zahlung der Entschädigung wahrnehmen werden, wenn deren steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. Dies kann sich dann in der Höhe der Zahlungen be- merkbar machen oder gar in der Einstellung von Zah- lungen. Dieses Risiko ist aus meiner Sicht nicht zu vertreten. Die ehemaligen Zwangsarbeiter haben ein Anrecht auf eine möglichst großzügige Ausstattung des Fonds, und das Verbot der steuerlichen Abziehbarkeit wäre ein fal- sches Signal, weil es zumindest die Gefahr von Kompli- kationen birgt und das Verfahren unvertretbar hinaus- ziehen kann. Die Zahlungen in den Fonds haben auch nichts mit strafrechtlichen Sanktionen gegen damalige Unterneh- mer zu tun, die von der Arbeit der Zwangsarbeiter pro- fitieren. Die heute einzahlenden Unternehmen sind in 2552 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) den meisten Fällen Rechtsnachfolger, die eine Beschä- digung des nationalen und internationalen Ansehens von ihren jetzigen Betrieben abwenden wollen. Da diese Zahlungen, wie vorhin schon erwähnt, frei- willig erfolgen, halte ich es für äußerst bedenklich, diese Leistungen mit Geldbußen, Verwarnungsgeldern, Zinsen auf hinterzogene Steuern und Schmiergeldern steuerlich gleichzusetzen. Denn diese von mir aufgezählten Aus- gaben dürfen den Gewinn nicht mindern, und die PDS- Fraktion möchte mit ihrem Antrag diese Reihe durch die Entschädigungszahlungen ergänzen. Doch es gibt noch einen weiteren Aspekt, der gegen diesen PDS-Antrag spricht. Viele Unternehmen, die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen beschäftigten, sind heute gar nicht mehr existent. Wenn man aber will, daß trotzdem alle Betroffenen einen angemessenen Be- trag erhalten, ist man auf eine große Beteiligung der noch in Frage kommenden angewiesen. Eine Versagung des Betriebsausgabenabzuges würde dazu führen, daß man, wenn überhaupt, nur seine eigenen moralischen Verpflichtungen erfüllt und damit eine angemessene Fondsausstattung sehr schwierig wird. Abgesehen also von der immensen Rufschädigung deutscher Unternehmen im Ausland und der damit ein- hergehenden Belastung der internationalen Märkte wäre die Folge eine Schwemme von Zivilprozessen der Opfer gegen die betroffenen Konzerne, deren Ausgang von hier aus nicht bewertet werden kann. Auf jeden Fall aber würde es noch mehr Zeit verschlingen, bis auch nur die ersten ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsar- beiter das bekommen, was ihnen zusteht. Der Gesetz- entwurf der PDS würde demnach nur sekundär die Kon- zerne und Unternehmen treffen, die im Zweiten Welt- krieg Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter be- schäftigt haben, vor allem aber die Opfer der Zwangsar- beit, und das können die Kolleginnen und Kollegen von der PDS nun wirklich nicht wollen. Derzeit können nach völkerrechtlichen Grundsätzen und der deutschen Gesetzeslage keine Rechtsansprüche ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter auf Entschä- digungsleistungen für kriegsbedingte Zwangsarbeit ge- gen Privatunternehmen geltend gemacht werden. Ob- wohl dazu noch ein höchstrichterliches Grundsatzurteil aussteht, halte ich es im Interesse der Betroffenen und der schon zu weit fortgeschrittenen Zeit eher für vertret- bar, nicht auf dieses Urteil zu warten, sondern endlich zu handeln. Unter dem Aspekt der temporären Dringlich- keit und der Verhinderung einer Rufschädigung der deutschen Unternehmen sollte man deshalb die Zahlun- gen auch als Betriebsausgaben abziehbar zulassen. Bei dem Gesetz geht es uns doch nicht um die Maxi- mierung des Betriebsgewinns oder um bessere Jahres- bilanzen für die Konzerne, wie Sie vielleicht vermuten mögen. Es geht hier einzig und allein um die Menschen und deren durch großes Leid verdiente Entschädigung. Im übrigen halte ich es für ziemlich populistisch, wenn sie bei einem so sensiblen Thema mit der ihnen eigenen Klassenkampfphilosophie argumentieren. Nur eine Beibehaltung des § 4 Abs. 5 des Einkom- mensteuergesetzes in der jetzigen Form sorgt für mög- lichst hohe Entschädigungen für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, und das ist es doch, was Sie sicher wollen. Allerdings möchte ich hier noch einmal sehr explizit und sehr eindringlich an die Unternehmen appellieren, ihre Zahlungen nicht in erster Linie nach wirtschaft- lichen, sondern nach moralischen Größenvorstellungen zu leisten. Diese Entschädigung kann vielleicht den ent- gangenen Lohn und die daraus entgangenen Zinsen abgelten, niemals aber das körperliche Leid und den psychischen Druck, dem diese Menschen ausgesetzt wa- ren und den sie ertragen haben. Zeigen wir diesen Men- schen endlich unseren Respekt und unsere Achtung, und hören wir auf, ihre Ansprüche durch solche Anträge für parteiliche Profilierungen zu mißbrauchen. Das verfehlt das Ziel nämlich um einiges und hilft keinem, vor allem nicht den Opfern. Daher lehnt die SPD-Fraktion den Antrag der PDS- Fraktion ab, die Entschädigungszahlungen für Zwangs- arbeiter nicht mehr gewinnmindernd abziehen zu kön- nen, und appelliert an die Unternehmen, freiwillig den Fonds so großzügig auszustatten, daß ihre Achtung und ihr Respekt vor den Betroffenen auch darin zum Aus- druck kommt und nicht nur als moralisches Feigenblatt angesehen werden muß. Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hal- ten es für richtig, daß Zahlungen der Unternehmen in den geplanten Entschädigungsfonds nach § 4 Abs. 4 EStG gewinnmindernd in Abzug gebracht werden. Hier- zu gilt folgendes zu sagen: Wenn es der neuen Regie- rung nun nach Jahrzehnten endlich gelingt – anders als ihren Vorgängern –, die Industrie dazu zu bewegen, in einen Industriefonds oder – wie wir es als Bündnisgrüne noch besser fänden – in eine zu gründende Bundesstif- tung einzuzahlen, dann halten wir es für sinnvoll, daß Unternehmen diese Ausgaben steuerlich gewinnmin- dernd geltend machen können. Es werden laut öffentlicher Ankündigung eine Reihe von Firmen in den Industriefonds einzahlen, die selbst keine Zwangsarbeiter beschäftigt haben, zum Beispiel die Deutsche Bank oder Versicherungen. Diese würden ihre Zusage wahrscheinlich rückgängig machen; andere Firmen, die wir zu Zahlung unbedingt noch gewinnen wollen, würden gar nicht mehr daran denken, etwas in diese Stiftung einzuzahlen. Der Abzug von Betriebsausgaben kann nicht beliebig eingeschränkt werden. Dem geltenden Einkommensteu- errecht liegt das Prinzip zugrunde, daß Gegenstand der Besteuerung nur sie Rein- oder Nettoeinkünfte sind – Überschuß oder Gewinn – und daß grundsätzlich alle Erwerbsaufwendungen als Werbungskosten oder Be- triebsausgaben abziehbar sind, sogenanntes objektives Nettoprinzip. Das Bundesverfassungsgericht läßt jedoch bei Vorliegen gewichtiger Gründe Abweichungen vom Nettoprinzip zu. Die Nichtabziehbarkeit von Betriebsausgaben ist in § 4 Abs. 5 EStG geregelt. Die meisten Einschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG sollen Mißbräuche bei solchen Be- triebsausgaben verhindern, die regelmäßig die private Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2553 (A) (C) (B) (D) Lebensführung berühren. Gewichtige Gründe für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs im vorliegenden Sachverhalt sind nicht ersichtlich: Es geht nicht um eine steuerliche Begleitung strafrechtlicher Sanktionen gegen die damaligen Unternehmensleitungen oder Unterneh- menseigner, sondern um Aufwendungen zur Schadens- abwehr infolge der Unternehmensidentität bzw. Rechts- nachfolge bei schon im Zweiten Weltkrieg existierenden deutschen Unternehmen. Auch aus Sicht der betroffenen Zwangsarbeiter, die Interesse an einer möglichst groß- zügigen Ausstattung des Fonds haben, wäre das Verbot der steuerlichen Abziehbarkeit ein falsches Signal des deutschen Steuergesetzgebers, da dies zu einer Vermin- derung der – freiwilligen – Unternehmensleistungen führen würde. Das Hauptproblem besteht zudem nicht in der Entschädigung der Zwangsarbeiter, die in noch exi- stierenden deutschen Unternehmen gearbeitet haben, sondern derjenigen, die in Unternehmen eingesetzt wa- ren, die nicht mehr bestehen. Auch diese Überlegung spricht gegen den Vorschlag, durch die Versagung des Betriebsausgabenabzugs den Fonds für deutsche Unter- nehmen unattraktiv zu gestalten. Gisela Frick (F.D.P.): Für die F.D.P. muß ich schon meiner Verwunderung Ausdruck geben, daß gerade die PDS diesen Antrag zur Abstimmung stellt. Der Begründung des Antrages kann ich entnehmen: „Kosten, die im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen, sind mit ‚Betriebsausgaben‘ nicht vereinbar und dürfen steuermindernd nicht geltend gemacht werden.“ Daß gerade Sie als Nachfolgepartei der SED diesen Antrag stellen, ist deshalb so bemerkenswert, weil ja unter dem Regime der SED wahrhaftig viele Ver- brechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Als Stichworte nenne ich hier nur: Mauermorde, menschen- unwürdige Haftstrafen, Stasi-Bespitzelung, Ausreisever- bote und Verfolgung politisch Andersdenkender. Daß Sie sich auch durch das Vermögen der SED einen erheblichen Startvorteil in den neuen Ländern ver- schafft haben, möchte ich nur am Rande bemerken. Sie sollten sich sehr viel mehr darüber freuen, daß die Unternehmen – wenn auch sehr spät – der Bildung eines solchen Fonds zur Entschädigung der Zwangsarbeiter zugestimmt haben. Das, was Sie jetzt verlangen, näm- lich die Entschädigungszahlungen an einen solchen Ent- schädigungsfonds für Zwangsarbeiter nicht als Betriebs- ausgaben abzugsfähig zu machen, wäre eine zusätzliche Bestrafung der Unternehmen, die sich zur Entschädi- gung bereit gefunden haben. Die von Ihnen beantragte Aufnahme einer neuen Nr. 11 in den Absatz 5 des § 4 EStG würde die Bereit- schaft dieser Unternehmen über die eigentliche Zahlung hinaus zusätzlich strapazieren. Dabei ist es keine Frage, daß es sich bei solchen Entschädigungszahlungen um echte Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 handelt, nämlich um Aufwendungen, die durch den Betrieb ver- anlaßt sind. Diese zu den nichtabziehbaren Betriebsaus- gaben des Absatzes 5 zu zählen ist systematisch nicht zu rechtfertigen. Insbesondere ist in den Entschädigungs- zahlungen auch keine Strafe, wie z. B. die in Ziffer 8 des Absatzes 5 aufgeführten Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, zu sehen. Den heutigen Entscheidungsträgern in den Unter- nehmen ist aus der Beschäftigung von Zwangsarbeitern natürlich kein persönlicher Vorwurf mehr zu machen. Für die F.D.P. sage ich jedenfalls: Wir freuen uns, daß eine Lösung dieser sehr sensiblen Frage gefunden wor- den ist, und möchten die beteiligten Unternehmen nicht noch zusätzlich belasten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ermäßigter Mehrwert- steuersatz für arbeitsintensive Leistungen (Ta- gesordnungspunkt 13) Dieter Grasedieck (SPD): Es gibt in der Politik nur eine Todsünde: Handeln ohne Ziel. So schlug die CDU/CSU-Fraktion vor zwei Wochen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Gast- und Hotelgewerbe vor, obwohl der ehemalige CDU/CSU- Staatssekretär Hauser noch am 30. September 1997 sagte: Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf die Abgabe von Speisen und Getränken ist EG-rechtlich nicht zulässig. Die Besteuerung der Beherbergungsumsätze wird wegen der Steuermin- dereinnahmen von rund 1,4 Milliarden DM abge- lehnt. Genau anderthalb Jahre später stellt die CDU/CSU- Fraktion den Antrag. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit? Heute schlägt die PDS den ermäßigten Mehrwert- steuersatz für arbeitsintensive Leistungen vor. Diese Steuerausfälle werden auf 20 Milliarden DM geschätzt. Sie stellen diesen Antrag, obwohl Sie wissen, daß in den nächsten 2 Jahren unsere Bundesregierung die Fa- milien noch weiter entlasten will. Die Koalition will die Familie mit rund 20 Milliarden DM fördern. Was hätten Sie denn gern? In einer vernetzten, glo- balisierten Welt greift die Methode „Wünsch dir was“ nicht. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, handeln ohne ein Konzept und ohne Verantwortung, frei nach dem Motto: Opposition ist die Kunst, etwas zu ver- sprechen, was die Regierung nicht einlösen kann. So soll die Mehrwertsteuer bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten bei Freizeitparks und Pflegeleistun- gen reduziert werden. Sind Anbauten für Einlieger- wohnungen, Wintergärten oder Dachausbauten auch Renovierungsarbeiten? Dürfen die Kosten 200 000 DM oder 400 000 DM überschreiten? Wo grenzen Sie diese Renovierungsarbeiten ab? Frei- zeitparks gehören in Ihrem Antrag auch zu arbeitsinten- siven Dienstleistungen. Gehört der Warner Park in Bot- trop mit 10 Kinos, 25 Gaststätten, Cafés und über 2 000 2554 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Mitarbeitern dazu? Oder zählt der Einzelschausteller mit seiner 90 m hohen Riesenradattraktion dazu? Fragen über Fragen, die zu komplizierten Gesetzes- abgrenzungen führen. Wo bleibt die Gesetzesklarheit, wo die Vereinfachung? So sagte vor ein paar Tagen der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Hand- werks, Dieter Philipp, im Handelsblatt: Wir halten den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den falschen Weg. Das gibt nur Abgrenzungspro- bleme. Welcher Betrieb ist arbeitsintensiv, welcher nicht? Wir sind skeptisch. Skeptisch, meine Damen und Herren, ist auch der Ecofin-Rat. So schreibt die Kommission: Es ist nicht sicher, daß die ermäßigte Mehrwert- steuer Arbeitsplätze schafft. Schwierig ist auch, ein Verzeichnis für Dienstlei- stungen aufzustellen. Wie wollen Sie die Abgrenzungs- probleme überprüfen? Unsere Finanzämter sind heute schon überfordert. Die Finanzgerichte überschreiten ihre Grenzbelastung. Durch den PDS-Antrag wird die Erlaß- flut weiter aufgebläht. Eine exakte Kontrolle ist kaum möglich. Sie öffnen damit nur neue Steuerschlupflöcher. Nein, zu einer glaubwürdigen Steuerreform gehört eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Im übrigen sind die Versuchsanträge bei der EU äußerst schwierig durchsetzbar. Viele Kriterien müssen erfüllt werden, und alle EU-Mitglieder müssen zustim- men. Nein, meine Damen und Herren, die Bundesregierung und die Koalition werden unsere Handwerksbetriebe fördern und unterstützen. Im deutschen Handwerk ar- beiten über 6 Millionen Menschen in fast 700 000 Be- trieben. 40% der Auszubildenden werden im Handwerk ausgebildet. Dafür können wir als Politiker nur dankbar sein. Hauptsächlich sichern und schaffen unsere Klein- und Mittelbetriebe neue Arbeitsplätze. Das Handwerk be- reichert den Wirtschaftsstandort Deutschland. 5,5 Mil- liarden DM Entlastung. Unsere Steuerreform war der 1. Schritt. Deshalb benötigen wir ein Steuergesamtkon- zept für Industrie und Handwerk. Nur durch eine neue Unternehmensteuer fördern wir unser gemeinsames Ziel, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Unsere Kleinunternehmer und der Mittelstand richten neue Arbeitsplätze ein. Wir Politiker müssen die positi- ven Rahmenbedingungen bieten. Unser Bundeskanzler und die Regierungskoalition erarbeiten bis zur Sommer- pause den neuen Gesetzentwurf. Politiker, Handwerker und Industrie beeinflussen diesen Entwurf im Bündnis für Arbeit. In der Zukunft benötigen wir mehr Gemein- samkeit und zielgerichtete Diskussion. Handeln mit Ziel ist angesagt. Heinz Seiffert (CDU/CSU): Der Antrag der PDS, den Mehrwertsteuersatz für sogenannte arbeitsintensive Lei- stungen zu ermäßigen, ist ja nicht ganz neu. Und die Idee hört sich – das gebe ich gerne zu – ja auch ganz gut an. Man schöpft bei der PDS nun neue Hoffnung aus dem Regierungswechsel und bezieht sich außerdem auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Februar die- ses Jahres. Die EU-Kommission bezieht sich auf die Strategievorschläge des Wiener EU-Gipfels vom De- zember 1998, der die Schaffung von Arbeitsplätzen als oberste Priorität der EU-Politik bezeichnet hatte. Dieses Ziel war und ist ja völlig unstrittig. Nur: Ob das mit die- sem Versuch – nämlich durch die Ermäßigung der Mehrwertsteuer Arbeitsplätze im Dienstleistungsgewer- be und im Handwerk zu schaffen – erreicht wird, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Kommission scheint sich da nicht ganz si- cher zu sein, denn eine endgültige Entscheidung soll erst nach einer dreijährigen Versuchsphase erfolgen. Der zu- ständige Kommissar Monti machte auch kein Hehl dar- aus, daß der Vorschlag längst nicht den Beifall und die Zustimmung aller EU-Partner fand. Es ist auch keines- wegs sicher, daß der Vorschlag die Zustimmung des EU-Ministerrates finden wird. Nicht nur die EU-Kommission, sondern auch wir se- hen das Hauptproblem bei diesem sicher gut gemeinten Vorschlag in der Einordnung der zu fördernden Dienst- leistungen. Da liegt tatsächlich der Haken: nämlich bei der Einordnung und mehr noch bei der Abgrenzung. Die EU-Kommission sieht folgende Kriterien für die in Frage kommenden Dienstleistungen vor: sie müssen arbeitsintensiv sein; sie müssen sich direkt an den End- verbraucher/Kunden wenden; sie müssen sich vornehm- lich im lokalen Umfeld bewegen und nicht den Wettbe- werb verzerren; und die Anwendung ermäßigter Mehr- wertsteuersätze auf diesem Gebiet darf sich nicht als ne- gatives Vorzeichen für den gemeinsamen Markt heraus- stellen. Eines ist ganz deutlich: Die EU-Kommission schließt negative Auswirkungen auf die europäischen Harmoni- sierungsbemühungen in der Steuerpolitik und auf den gemeinsamen Markt nicht aus. Und dieses Problem se- hen auch wir. Die Gründe, warum wir in Deutschland diesen Vor- schlag der EU auch nicht mal probeweise umsetzen sollten, haben sich seit der letzten Sitzung im März 1998, als ein ähnlicher PDS-Vorschlag abgelehnt wurde, nicht wesentlich geändert. Da ist zum einen der zu erwartende Steuerausfall von rund 20 Milliarden DM. Sicherlich kann man – wie die Handwerksverbände argumentieren – nicht gänzlich ausschließen, daß es durch mehr Aufträge zu wachsen- den Gewerbesteuereinnahmen kommt. Und auch die Lohnsteuer der zusätzlich beschäftigten Arbeitnehmer kann zu einem gewissen Ausgleich innerhalb des Steu- ersystems führen. Dabei darf man allerdings nicht über- sehen, daß die Mehrwertsteuer nur einen Bestandteil der hohen Stundensätze der Handwerker ausmachen. Eine Ermäßigung der Umsatzsteuer von 16 Prozent auf 7 Prozent würde zwar bei einem Stundensatz von 60 DM brutto eine Reduzierung auf 55 DM bringen. Das wäre schon ein beachtlicher Schritt. Aber der Konkur- rent vieler Handwerker – gerade im Bereich der Repa- raturarbeiten – ist doch der Schwarzarbeiter, und der macht es für 20 oder 25 DM pro Stunde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2555 (A) (C) (B) (D) Ein größeres Problem für den Handwerker sind mei- nes Erachtens die zu hohen Lohnnebenkosten. Ein Schritt, der weit eher erfolgsversprechend scheint, wäre es, wenn diese spürbar gesenkt werden könnten – aber nicht durch eine neue Erhöhung indirekter Steuern, son- dern durch Einsparungen. Ich fürchte also, daß die An- bieter in der Schattenwirtschaft kaum durch eine Halbie- rung der Mehrwertsteuersätze veranlaßt wirken, ihre Dienstleistung legal anzubieten. Ich finde, eine vernünftige Politik der Senkung der Lohnnebenkosten und eine konsequente Senkung der Steuersätze wären gerade für das Handwerk ein viel probateres Mittel. So – und nicht durch neue Steuern wie die Ökosteuer oder gar eine Erhöhung der Mehr- wertsteuer – könnten die Rahmenbedingungen für alle Dienstleister spürbar verbessert werden. Ein weiteres Argument gegen die Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze in diesem Bereich ist mir Wichtig. Es ist die Schwierigkeit der Abgrenzung. Welche Dienstleistung ist arbeitsintensiv? Das wird nicht leicht einvernehmlich zu entscheiden sein. Gerade beim Hang der Deutschen, auch Kleinigkeiten vor Gericht klären zu lassen, käme wohl eine Lawine von Protesten und Kla- gen auf die betroffenen Behörden zu. Und wie behandelt man den Handwerker, der nicht nur vor Ort repariert, sondern zum Beispiel ein neues Ersatzteil mitbringt, das er dem Kunden verkauft? Muß er für Transport und Einbau eine Rechnung erstellen und eine zweite für das Ersatzteil? Eine solche Regelung würde zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuer- rechts führen, und die Kontrolle würde einen erhebli- chen Aufwand verursachen. Das wäre wahrhaftig kein Beitrag zur Entbürokratisierung – das käme vom büro- kratischen Ausmaß her gleich nach den jüngsten Steuer- gesetzen! Dieses Argument muß auch die Dienstleister über- zeugen, die wie das Handwerk den ermäßigten Mehr- wertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen fordern. Auch sie wären durch noch mehr Bürokratie belastet. Ich bin sicher, ein guter Teil der Mehrwertsteuer- Ersparnis würde beim Handwerk durch die Mehrkosten der Bürokratie aufgezehrt. Das steht doch in klarem Wi- derspruch zum Ziel, den Staat und die Bürokratie zu verschlanken. Und ein Weiteres ist mir wichtig: Wenn wir hier eine Tür für den Dienstleistungsbereich öffnen würden, so wären Weiterungen absolut unvermeidlich. Dann käme der Wunsch nach dem ermäßigten Steuersatz für Arz- neimittel, für Kinderkleider und, und, und. Wer wollte da noch Einhalt gebieten? Für niedrigere Steuersätze – auch bei der Mehrwertsteuer – gibt es tausend gute Gründe. Ich nehme die Argumente gerade auch der Handwer- kerverbände nicht auf die leichte Schulter. Dennoch bin ich ziemlich sicher, daß eine Ermäßigung der Mehrwert- steuersätze bei arbeitsintensiven Dienstleistungen in Deutschland nicht weiterhelfen würde. Es gibt für uns allerdings eine Ausnahme, die ich hier durchaus ansprechen will: das Beherbergungsgewerbe. In diesem klar abgrenzbaren Bereich würde es durchaus Sinn machen, mit einer Senkung des Mehrwertsteuersat- zes etwas mehr Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb um Übernachtungsgäste zu schaffen. 12 von 15 EU-Staaten, also vier Fünftel der EU, nutzen die Möglichkeit der ermäßigten Steuersätze. Hier sollten wir nachziehen. Bisher haben die unmittelbaren EU- Nachbarn kräftig von ihrem Vorteil gezehrt, denn in Österreich liegt die Umsatzsteuer im Beherbergungsbe- reich bei 10 Prozent, in Belgien und den Niederlanden bei 6 Prozent, in Frankreich bei 5,5 Prozent und in Lu- xemburg sogar bei 3 Prozent. Das macht sich bei einem auch weltweit immer heftiger werdenden touristischen Wettbewerb bemerkbar – ganz besonders im grenznahen Bereich. Es ist unbestritten: Deutschland hat gerade bei Besu- chern aus Übersee, die sich einmal einen Teil von Euro- pa anschauen wollen, einen Standortnachteil gegenüber den europäischen Nachbarn. Dasselbe gilt für internatio- nale Konferenzen. Wenn dieser Wettbewerbsnachteil durch eine Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze auf 7 Prozent wenigstens zu einem Teil ausgeglichen wer- den könnte, wäre dem Beherbungsgewerbe zumindest in diesem Teilaspekt geholfen. Die Steuermindereinnah- men wären jedenfalls schon mit knapp 25 Prozent höhe- ren Umsätzen ausgeglichen. Das wäre einen Versuch wert. Bei allen anderen Dienstleistungen jedoch ist eine Ermäßigung – wie dargelegt – eher kontraproduktiv. Die PDS weiß sehr genau, daß ihr Antrag, die Mehr- wertsteuersätze für arbeitsintensive Leistungen zu sen- ken, voraussichtlich keine Mehrheit finden wird. Es ist ein reiner Show-Antrag. Und ihr Vorgehen hat natürlich Methode: Sie stellen sich gerne als David dar, der gegen den bösen Goliath, sprich: die Parteien der alten Bundes- republik, zu Felde zieht. Es geht ihnen weniger um die Sache und schon gar nicht um den sogenannten ,,kleinen Handwerker“. Wenn Sie – als PDS – den Handwerkern, den Dienstleistern und dem Mittelstand wirklich hätten weiterhelfen wollen, dann hätten Sie im Bundesrat die Steuergesetze der Regierung und den Murks bei den 630-DM-Gesetzen verhindern können. Das wäre eine echter Beitrag für weniger Bürokratie gewesen. Was Sie aber heute beantragen, würde das Gegenteil bewirken. Wir lehnen jedenfalls diesen Antrag der PDS erneut ab. Klaus Wolfgang Müller (Kiel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mal was anderes zu später Stunde! Ging es in den letzten Tagen immerzu um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, so geht die PDS auch hier den revolu- tionär anderen Weg: heute steht also die Senkung der Mehrwertsteuer auf der Tagesordnung – oder zumindest die Einführung eines ermäßigten Satzes auf arbeitsinten- sive Leistungen. Aber wenn es auch etwas anderes ist, etwas Neues ist es natürlich nicht. Einen fast identischen Antrag brachten Sie ja bereits in der letzten Legislatur- periode ein. Genausowenig neu und überzeugend wie Ihr Antrag ist, daß sich das finanzpolitische Konzept der PDS mal wieder auf die Mehrwertsteuer beschränkt. Sie denken, durch mannigfaltige Variationen der Mehrwertsteuersät- ze und Ausnahmen könnten Sie alle denkbaren Proble- 2556 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) me lösen. Wofür soll die bei Ihnen nicht alles herhalten, für Arbeitsförderung und Ökologisierung durch den vorliegenden Antrag, für soziale Gerechtigkeit durch eine Luxuskomponente in der Mehrwertsteuer, für Ge- sundheitspolitik durch eine Senkung des Mehrwertsteu- ersatzes für apothekenpflichtige Medikamente. Das ist für eine finanzpolitische Grundlinie etwas dürftig. In dem Regierungswechsel sehen Sie eine Chance, daß Deutschland auf europäischer Ebene sich nun doch für die Einführung eines ermäßigten Satzes auf arbeits- intensive Dienstleistungen einsetzt. Das wundert mich, denn so lange ist die letzte Beratung Ihres Antrags noch nicht her. Bereits am 5. März des letzten Jahres war auch bei den jetzigen Regierungsfraktionen keine Sym- pathie für Ihren Antrag zu spüren. Schon vor einem Jahr warf Ihnen meine Kollegin Scheel zu Recht vor, sie würden populistische Nebelwerferei statt ernsthafter Fi- nanz- und Wirtschaftspolitik betreiben. Sie nennen eini- ge Argumente für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Leistungen. Es sind die gleichen wie vor einem Jahr – und die glei- chen Argumente sprechen auch heute noch dagegen. Darum bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen von der PDS, die entsprechenden Passagen im Plenarproto- koll 13/222 nachzulesen, insbesondere den Redebeitrag meiner Kollegin Scheel. Sie geht dort, wie die meisten anderen Rednerinnen und Redner auch, auf Fragen der Abgrenzungsproblematik ein, die kaum zu lösen wären. Auch wurde Ihr Argument, der ermäßigte Mehrwert- steuersatz verringere merklich die Schwarzarbeit, wi- derlegt. Wichtiger Einwand war auch, daß Ihr Vorschlag keineswegs zur Durchschaubarkeit beitragen würde. Durchgängiger Tenor in allen Beiträgen der Fraktionen vor einem Jahr! Unverändert richtig. Sie wollen Arbeitsplätze schaffen und das Steuersy- stem ökologisieren. Das wollen wir auch. In zweierlei Richtung mag da Ihr Antrag durchaus hilfreich sein: Ar- beit wird so sicherlich geschaffen. Der Entwurf schreit ja geradezu nach gerichtlichen Auseinandersetzungen, um die anstehenden Abgrenzungsfragen zu klären. Das ist ja wohl nicht Sinn der Sache. Sie gehen davon aus, daß durch die Begünstigung von Reparaturleistungen sich die Lebensdauer von Produkten erhöhen wird. Bei Ihrem Antrag ist Ihnen das ja schon gelungen, herzli- chen Glückwunsch. Aber Spaß beiseite! Zur Förderung von Arbeit und Ökologie ist der Vorschlag völlig ungeeignet. Natürlich muß Arbeit preiswerter werden. Warum aber in einem so komplizierten Verfahren und nur beschränkt auf so schwer abgrenzbare Leistungen? Warum soll denn Ar- beit bitteschön bei der Reparatur eines Fensters preis- werter sein als die Arbeit einer Krankenschwester in der Klinik? Wir denken der richtige Weg ist, die Lohnne- benkosten ganz allgemein zu senken. Ressourcenverbrauch wollen wir auch senken. Der Hinweis auf die Szenarien aus der Studie unseres Fraktionskollegen Reinhard Loske „Zukunftsfähiges Deutschland“ zur Drosselung des Energie- und Roh- stoffverbrauches sind sehr wichtig, aber nicht zur Be- gründung Ihres Antrages. Einzelfallregelungen, wie Sie sie hier vorschlagen, helfen nicht weiter. Ressourcen- verbrauch, insbesondere Energieverbrauch muß teurer werden. Unser Weg, Arbeitslosigkeit abzubauen und das Steuersystem ökologischer zu gestalten, liegen in der ökologischen Steuerreform. Dort schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Steigende Energiepreise füh- ren zu sparsamem Umgang mit vielen Ressourcen, sin- kende Lohnnebenkosten werden zu Beschäftigungs- wirkungen führen. Die erste Stufe der Reform wird am 1. April in Kraft treten. Weitere Schritte werden fol- gen. Im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag unter dem Tenor „ach, jetzt probieren wir mal drei Jahre und dann sehen wir weiter“ wollen wir: Eine Korrektur des Steuersy- stems – dauerhaft und für alle Bereiche. Gisela Frick (F.D.P.): Mit Ihrem Antrag verfolgen Sie das Ziel, die Regierung aufzufordern, „die Anwen- dung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf ar- beitsintensive Dienstleistungen auf europäischer Ebene erneut anzuregen.“ Wie Sie in Ihrem Antrag richtig be- merken, wurde die Anwendung eines ermäßigten Mehr- wertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen durch die alte Regierungskoalition abgelehnt. Wie das Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Finanzen vom 12. Januar 1999 – Fi- nanzausschußdrucksache Nr. 43 – zeigt, will auch die neue Regierung die Einführung eines ermäßigten Mehr- wertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen nicht unterstützen. Die Gründe, die dafür aufgeführt sind, waren im wesentlichen auch schon die Beweg- gründe für die Ablehnung dieser Regelung durch die alte Regierung. Die Ansicht der F.D.P. hat sich in diesem Punkt nicht geändert. Eine Abgrenzung, was „arbeitsintensive Dienstlei- stungen“ sind, ist kaum möglich. Die Regelung würde zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts füh- ren, ihre Kontrolle einen außerordentlichen Aufwand verursachen. Es ist zu bezweifeln, daß ein ermäßigter Mehrwert- steuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen tat- sächlich zu neuen Arbeitsplätzen und einer Reduzie- rung der Schattenwirtschaft führt. Die Umsatzsteuer ist nur ein Preisbestandteil unter vielen. Ob der Unter- nehmer den steuerlichen Vorteil an seine Kunden wei- tergibt, kann von staatlicher Seite nicht beeinflußt wer- den. Aus Sicht der Bundesregierung, die auch von der Europäischen Kommission geteilt wird, ist zum Bei- spiel eine Senkung der Lohnnebenkosten ein wesent- lich effektiveres Instrumentarium zur Stimulation des Arbeitsmarktes. Da die Senkung der Umsatzsteuer nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung des Preises führt, ist nicht zu er- warten, daß es zu einer größeren Nachfrage der Konsu- menten und damit zu mehr Arbeitsplätzen kommt. Die Erfahrung zeigt, daß Steuerreduzierungen durch die Unternehmen nicht ohne weiteres weitergegeben wer- den. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2557 (A) (C) (B) (D) Es besteht die Gefahr, daß die Regelung zum „Steuer- schlupfloch“ wird, da die Voraussetzungen gestaltbar sind. Eine derartige Regelung würde Unternehmen pro- vozieren, arbeitsintensive Bereiche auszulagern. Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf ar- beitsintensive Dienstleistungen würde zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen, die derzeit nicht ver- kraftbar sind. Die durch die Steuerermäßigung verursachten Haus- haltsausfälle müßten kompensiert werden. Eine Kom- pensation im Bereich der direkten Steuern wäre gegen- läufig zur notwendigen Reform der Einkommensbe- steuerung und scheidet daher aus. Eine Kompensation innerhalb der Umsatzsteuer wäre wohl unvermeidbar. Höhere Umsatzsteuern würden insbesondere die Einzel- handelsunternehmen belasten mit der Gefahr des Verlu- stes von Arbeitsplätzen in diesem Bereich. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsinten- sive Dienstleistungen müßte – wenn überhaupt – obli- gatorisch in der EU eingeführt werden. Eine fakultative Einführung – mit oder ohne Möglichkeit, unterschiedli- che ermäßigte Steuersätze anzuwenden – würde für Un- ternehmen eines Mitgliedstaates, der den allgemeinen Steuersatz anwendet, zu Wettbewerbsnachteilen – insbe- sondere in Grenzregionen – führen. Darüber hinaus müssen wir auch bei der Umsatzsteu- er zu einem einfacheren, transparenteren und damit ge- rechteren System finden. Das bedeutet bei der Umsatz- steuer – genau wie bei der Einkommensteuer – eher eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und damit die Abschaffung von Sondertatbeständen und nicht die Schaffung von neuen Ausnahmeregelungen. So ließe sich auch der Mehrwertsteuersatz in Deutschland auf niedrigem Niveau halten. Dieser Gedanke sollte auch Eingang in die Überlegung derjenigen finden, die in der Regierungskoalition ständig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutieren. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Entwurf eines Gesetzes über die allge- meine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutsch- land (Zusatzpunkt 6): Barbara Wittig (SPD): Von 1953 und bis 1990 ver- fügte die Bundesrepublik Deutschland über ein statisti- sches Verfahren, das weltweit als vorbildlich geschätzt wurde – die repräsentative Wahlstatistik. Diese zeigte ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation in- nerhalb der Wahlbevölkerung, nämlich die unterschied- liche Wahlbeteiligung und die Differenzierung im Wahlverhalten zwischen Frauen und Männern in den verschiedenen Altersgruppen. Seit 1994 mußten wir darauf verzichten, denn sie wurde per Gesetz ausgesetzt – 1998 gab es die Initiative zur endgültigen Abschaffung –, der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurden zur Begründung ins Feld geführt. Gezweifelt wurde vor al- lem daran, ob die repräsentative Wahlstatistik mit dem § 51 Abs. 2 BWG eine ausreichend präzise Rechts- grundlage besitze. Dazu ist festzustellen: In all den vielen Jahren der Durchführung dieses statistischen Verfahrens sind nie Verletzungen des Wahlgeheimnisses bekanntgeworden. Der Bundesrat hatte in seinen Entschließungen vom 23. September 1994 und 10. Juli 1998 sein Bedauern über die Aussetzung der repräsentativen Wahlstatistik zum Ausdruck gebracht und deren Wiederaufnahme ge- fordert. Nun, nach dem Regierungswechsel, können wir han- deln. Erfreulicherweise hat sich auch die Fraktion der CDU/CSU der Initiative der Koalitionsfraktionen ange- schlossen. Warum halten wir die repräsentative Wahlstatistik für unverzichtbar? Die repräsentative Wahlstatistik ist eine der wichtigsten Datenquellen der empirischen Wahlfor- schung. Als einziges Instrument der Wahlforschung er- laubt sie langfristig angelegte sozialstrukturelle Analy- sen. Die Ergebnisse sind sowohl für politische Parteien und wissenschaftliche Einrichtungen als auch für Parla- ment, Regierung und Behörden von Bedeutung. Sie kann nicht durch demoskopische Umfragen ersetzt wer- den. Ihre Ergebnisse sind genauer als diejenigen der Wahlforschungsinstitute, denn sie beruht auf der tat- sächlichen Stimmabgabe der Wähler und arbeitet mit großen Stichproben. Zudem braucht die Demoskopie die von der repräsentativen Wahlstatistik gelieferten Anga- ben über das tatsächliche Stimmverhalten der Wähler, differenziert nach Geschlecht und Alter, um darauf ihre Berechnungen aufzubauen. Gehen wir der Frage nach, inwieweit die neuen Re- gelungen den Bedenken der Skeptiker Rechnung tragen. Hier ist auf die Prüfkriterien für die Qualität einer Rechtsgrundlage mit statistischem Bezug hinzuweisen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Volkszählung 1983 deutlich gemacht hat – Erforderlich- keit, Geeignetheit, Normenklarheit, mildestes Mittel. Im einzelnen heißt das: An der Fortführung der reprä- sentativen Wahlstatistik besteht Allgemeininteresse. Da- zu habe ich bereits Ausführungen gemacht. Das vorge- schlagene Verfahren ist geeignet, das aufgestellte Ziel zu erreichen. Zur Stärkung des ohnehin strafrechtlich geschützten Wahlgeheimnisses werden unter anderem die schon bisher praktizierten Schutzmaßnahmen ge- setzlich festgeschrieben. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung einer Mindestzahl von Wahlberechtigten für die Stichprobenwahlbezirke, eine Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge, die keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler ermöglicht, die Tren- nung der für die Stimmauszählung und für die statisti- sche Auswertung zuständigen Stellen, das Verbot der Zusammenführung von Wählerverzeichnis und gekenn- zeichneten Stimmzetteln, eine strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Aus- wertung überlassenen Wahlunterlagen. Weiterhin wer- den die Wählerinnen und Wähler nahezu nicht belastet, 2558 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) und der begrenzte Umfang der Stichprobenauswahl ge- währleistet einen geringen Mittelaufwand bei gleichzei- tig hoher Ergebnissicherheit. Die neue Rechtsgrundlage ist zudem eindeutig und transparent, indem die zu erhe- benden Tatbestände aufgeführt sind, die Abläufe ver- deutlicht werden und die Veröffentlichung der Ergebnis- se geregelt ist. Durch öffentliche Bekanntmachung soll zudem die Akzeptanz der repräsentativen Wahlstatistik weiter gefestigt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt also alle Anfor- derungen und Prüfkriterien. Ich bedaure es, daß F.D.P. und PDS die repräsentati- ve Wahlstatistik im Ausschuß abgelehnt haben. Die von ihnen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Beein- trächtigung eines Grundrechtes lassen sich zerstreuen: Gegen die im Grundgesetz, Art. 38, zugesicherten Prin- zipien des Wahlrechts wird nicht verstoßen. Lassen Sie mich zum Abschluß noch ein Wort zum weiteren Verfahren sagen: Auf Grund der tendenziell ansteigenden Zahl der Briefwähler erscheint die künftige Berücksichtigung dieser Wählergruppe zur Sicherung genauer statistischer Ergebnisse geboten. Hierfür sind mehrere Modelle denkbar, die zunächst sorgfältig ge- prüft werden müssen. Dies wäre in der Kürze der bis zur Europawahl am 13. Juni 1999 verbleibenden Zeit nicht mehr möglich. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Prüfergebnisse so rechtzeitig im Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorzustellen, daß noch vor der nächsten regulären Wahl auf Bundesebene nach der Europawahl 1999 darüber entschieden und ein gegebe- nenfalls erforderliches Änderungsgesetzgebungsverfah- ren abgeschlossen werden kann. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aus der Bundesrepublik Deutschland. Der federführende Innenausschuß hat in diesem Ent- wurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion seine Zustimmung erteilt. Meine Fraktion ist sich darüber einig, daß auf diesem Gebiet dringender Handlungsbedarf besteht, da ohne ein neues Gesetz bei der Europawahl im Juni diesen Jahres die Wahlstatistik auf der alten rechtlichen Basis durchge- führt werden müßte, da sie lediglich ausgesetzt, nicht aber abgeschafft war. Hierzu ist folgendes anzumerken: In der Bundesrepu- blik wurde erstmals bei der Bundestagswahl 1953 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dazu wurden in etwa 2 700 von den 80 000 Wahlbezirken Daten er- hoben, die Aussagen zur Wahlbeteiligung sowie über die Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht erlaubten. In dieser Form ist die repräsentative Wahlstatistik seit- her praktiziert worden. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wurde die repräsentative Wahlstatistik erstmalig bei der Bundestagswahl 1990 auch in Berlin und den neuen Bundesländern eingeführt. Für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag 1994 sowie auch im letzten Jahr bei der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag hatten wir auf der Grundlage eines gemeinsamen Ge- setzentwurfes der damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und F.D.P. diese amtliche Wahlstatistik kurz- fristig ausgesetzt. Es waren damals Zweifel aufgekom- men, ob die Rechtsgrundlage ausreichend präzise sei und beispielsweise das Wahl- und Statistikgeheimnis ausreichend gewahrt werde. Die Bedenken richteten sich unter anderem gegen die Teilnahme an der Wahl mit einem nach Alter und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzettel. Da jedoch in der gesamten Zeit keine Verletzungen des Wahlgeheimnisses bekannt geworden sind und nun, nach intensiver Prüfung der Rechtsgrundlage, keine durchgreifenden verfassungs-, wahl- oder datenschutz- rechtlichen Einwände erkennbar sind, ist die CDU/CSU- Fraktion der Ansicht, daß es gegen die Fortführung der repräsentativen Wahlstatistik keine berechtigten Ein- wände gibt. Ich möchte jedoch betonen, daß wir durch- aus Verständnis für die Argumente der F.D.P. haben; die von ihr vorgetragenen Bedenken halten wir jedoch nicht für berechtigt. Zur Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist als erstes anzumerken, daß er den in der Vergangenheit vorgetragenen Bedenken Rechnung trägt: Zusammen- fassung der Geburtenjahrgänge, so daß keine Rück- schlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler mög- lich ist – höchstens zehn Geburtsjahresgruppen, in denen jeweils mindestens drei Geburtsjahrgänge zusammenge- faßt sind –; Trennung der für Stimmauszählung und Statistik zuständigen Stellen; kein Zusammenführen von Wählerverzeichnissen und gekennzeichneten Stimmzet- teln; strenge Zweckbindung; Mindestgröße für die Stichprobenwahlbezirke – höchstens 5% der gesamten Wahlbezirke des Bundesgebietes bzw. höchstens 10% der Wahlbezirke eines Landes, mindestens 400 Wahlbe- rechtigte –; Veröffentlichung nur auf Bundes- und Lan- desebene, Ergebnisse einzelner Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden. Aus diesem Grunde bejaht die CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf. Eine wei- tere Aussetzung der repräsentativen Wahlstatistik würde die Kontinuität der erhobenen Daten völlig zerstören, Trendanalysen und Entwicklungstendenzen könnten nicht mehr aufgestellt werden. Die Unterbrechung der jahrelangen Erhebungen und die somit entstehende Lük- ke ließe dann auch keine Vergleiche oder Kohortenana- lysen dieser Jahrgänge mehr zu. Auch die F.D.P. sollte anerkennen, daß an einer Fortführung der repräsentati- ven Wahlstatistik ein erhebliches Interesse der Allge- meinheit besteht. Namhafte Sozial- und Politikwissenschaftler sowie Vertreter von Wahlforschungsinstituten haben uns über- zeugend versichert, daß das mit der repräsentativen Wahlstatistik erhobene Datenmaterial die wichtigste Quelle der gesamten empirischen Wahlforschung und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 2559 (A) (C) (B) (D) Demographie darstellt. Die Demoskopie alleine kann die repräsentative Wahlstatistik nicht ersetzen. Nur mittels dieser Datenquelle und damit dem Instrument der reprä- sentativen Wahlstatistik ist eine langfristig angelegte Analyse der Sozial- und Wählerstruktur in sinnvoller Weise möglich. Unstrittig ist, daß die Erkenntnisse aus der empirischen Sozialforschung nicht nur für wissen- schaftliche Einrichtungen, sondern auch für die politi- schen Parteien, das Parlament und die Regierung von erheblicher Bedeutung sind. Gerade deshalb kann sich die repräsentative Wahlsta- tistik nicht allein auf demoskopische Umfragen stützen; die tatsächliche Stimmabgabe der Wähler und der we- sentlich größere Stichprobenumfang bei einer Wahl las- sen genauere und somit wertvollere Ergebnisse zu. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Die F.D.P. lehnt das Wahlstatistikgesetz ab, weil es auf eine entscheidende Frage keine befriedigende Antwort enthält. Diese Frage lautet: Was geschieht, wenn ein Wahlberechtigter sein Stimmlokal aufsucht, dieses Stimmlokal für die Erhe- bung der amtlichen Wahlstatistik ausgewählt ist, der Wahlberechtigte demnach den für die Statistik gekenn- zeichneten Stimmzettel erhält und sich dann weigert, einen solchen Stimmzettel zu verwenden? Nach dem Gesetzentwurf kann in diesem Beispielsfall der Wahlbe- rechtigte sein Wahlrecht nicht ausüben. Dies ist für uns ein völlig unerträgliches Ergebnis. Das Wahlrecht zählt zu den herausragenden Grund- rechten einer jeden Demokratie. Die Ausübung dieses Grundrechtes darf nicht davon abhängig gemacht wer- den, ob der Wahlberechtigte bereit ist, sich an einer sta- tistischen Erhebung zu beteiligen. Ich gebrauche bewußt das argumentum ad absurdum: Niemand käme auf die Idee, einem Bürger, der sich bei- spielsweise an einer Demonstration beteiligen will, vorzu- schreiben, daß er erst soziologische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Beruf und ähnliches registrieren lassen müß- te. Es wäre doch offenkundig eine nicht akzeptable Be- schneidung des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit, wenn die Ausübung dieses Grundrechts von der Mitwir- kung an einer – amtlichen! – Statistik abhängig gemacht werden würde, selbst wenn es vielleicht ein berechtigtes Interesse der Politikwissenschaft gibt, genaue Daten dar- über zu sammeln, welche Personen- und Altersgruppen sich an welcher Demonstration beteiligen. Auf die Idee, das Demonstrationsrecht im Dienste der Forschung einzuschränken, ist zum Glück noch niemand gekommen. Genau um dieselbe Problematik geht es aber beim Wahlstatistikgesetz. Das Interesse an der Wahlfor- schung ist zweifellos anerkennenswert. Die Erkenntnisse der Wahlforschung sind nicht nur für die Gesellschafts- wissenschaftler, sondern auch für die Parteien äußerst nützlich. Wenn hierfür die von den privaten Meinungs- forschungsinstituten etwa im Wege der sogenannten „Nachfrage“ ermittelten Zahlen das Wählerverhalten nicht präzise genug wiedergeben, ist es auch verständ- lich, wenn eine Auswertung authentischer Stimmzettel durch die amtliche Wahlstatistik gewünscht wird. Unverständlich bleibt unter dem Aspekt der Wahrung der Grundrechte aber der Zwang, sich an dieser Statistik beteiligen zu müssen. Wir halten es für richtig, wenn denjenigen – erfahrungsgemäß wird sich die Zahl ohne- hin in Grenzen halten –, die keinen gekennzeichneten Stimmzettel verwenden wollen, sondern wie Millionen andere Wahlberechtigte auch den völlig neutralen Stimmzettel bevorzugen, eine Ausweichmöglichkeit ge- boten wird. Vorschläge hierfür haben wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens schon in der letzten Legisla- turperiode gemacht. Man könnte diese Wahlberechtigten etwa nachträglich zur Briefwahl zulassen. Genau dies wollen die Initiatoren des jetzt vorliegenden Gesetzent- wurfs nicht. Vielmehr soll künftig auch die Briefwahl in die Wahlstatistik mit einbezogen werden. Damit gibt es die von uns verlangte Ausweichmög- lichkeit nicht, so daß das Gesetz – bei allem Wohlwollen für die Interessen der Wahlforschung – in dieser Form nicht zustimmungsfähig ist. Man kann uns entgegen halten, daß unsere Auffassung kleinlich und stur sei. Mit diesem Vorwurf können wir gut leben, denn es ist um- gekehrt geradezu geboten, bei der Verteidigung von Grundrechten kleinlich und stur zu sein. Dieses Wahl- statistikgesetz beeinträchtigt Wahlberechtigte bei der Ausübung ihres Wahlrechts. Als Liberale können wir eine solche Einschränkung eines Grundrechtes nicht mittragen. Roland Claus (PDS): Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetz nicht zu, weil die im Gesetz vorgesehene Erfül- lung einer staatlichen Aufgabe – Wahlstatistik – über die Wahrung individueller Freiheitsrechte – Wahlrecht – ge- stellt wird. 2560 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. März 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für die CDU/CSU-
    Fraktion spricht die Kollegin Ilse Aigner.



Rede von Ilse Aigner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund
70 Prozent aller Beschäftigten werden auch in Zukunft
eine praxisnahe, in beruflicher Erst- und Weiterbildung
erworbene berufliche Qualifikation benötigen. Gerade
die berufliche Aus- und Weiterbildung wird damit mehr
denn je zu einer wesentlichen Zukunftsaufgabe; ich
glaube, da sind wir uns alle einig. Die berufliche Quali-
fikation ist in hohem Maße ausschlaggebend für die
Qualität eines Wirtschaftsstandortes, für die Chancen im
Wettbewerb auf dem Weltmarkt und die Anziehungs-
kraft für Investoren. Berufliche Qualifikation muß von
uns noch deutlicher als Standortvorteil erkannt werden.
Dieser Standortvorteil muß gesichert und ausgebaut
werden.

Angesichts des rascheren Technologiewandels und
des internationalen Wettbewerbs um Standorte und
Marktanteile können wir uns hier keine Versäumnisse
leisten. Der sich abzeichnende Mangel an qualifizierten
Betriebsführern bedroht den reibungslosen Generatio-
nenwechsel. Es ist schon ausführlich darauf hingewiesen
worden.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz,
AFBG, besser unter Meister-BAföG bekannt, wurde in
der letzten Legislaturperiode von der damaligen Regie-
rung ein wirksames Mittel geschaffen,


(Werner Lensing [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


um jungen, begabten Menschen den Weg in die Selb-
ständigkeit zu eröffnen und Betriebsgründungen zu er-
leichtern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Bedauerlicherweise wurden die Mittel in diesem Haus-
haltsentwurf um 40 Prozent gekürzt; wir haben die Zahl
jetzt schon mehrfach gehört. Herr Staatssekretär Caten-
husen, wenn Sie erkannt haben, daß die Mittel nicht
ausgeschöpft werden, vielleicht auch weil Mängel im
bisherigen Entwurf sind, dann hätten Sie eigentlich
schon Zeit gehabt, dies gemeinsam mit der generellen
BAföG-Novelle in Angriff zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Werner Lensing [CDU/CSU]: Das wäre ein moralisches Muß gewesen!)


Es gäbe ein paar Punkte, die Sie durchaus hätten auf-
greifen können. Ich begrüße es, wenn Sie jetzt im Ver-
fahren, auch ohne Gesetzentwurf, einiges erleichtern
wollen. Aber das kann keine Entschuldigung dafür sein,
daß man, weil Mängel bestehen, die Mittel zurückführt
und damit ein vollkommen falsches Signal Richtung
Mittelstand sendet.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ernst Schwanhold [SPD]: Völlig unverantwortlich!)


Weil wir dies erkannt haben, haben wir von der
CDU/CSU diesen Antrag eingebracht, um durch die
Aufwertung des AFBG ein deutliches Zeichen in Rich-
tung Mittelstand zu setzen. Mit einer Verbesserung des
Meister-BAföG würde sich die Zahl der Fortbildungs-
teilnehmer deutlich erhöhen, was wir alle hoffen. Damit
würde die so dringend benötigte unternehmerische
Gründungswelle in unserem Land deutlich beschleunigt
werden.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, daß der
heute besprochene Antrag meiner Ansicht nach noch ein
Stück weitergehen könnte. Ich werde deshalb versuchen,
einen Ergänzungsantrag einzubringen, und zwar in zwei
Richtungen.

Zwei Beispiele. Hinsichtlich der angestrebten förder-
rechtlichen Gleichstellung von Studium und Auf-
stiegsfortbildung sollte meiner Meinung nach der Bei-
trag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs den Teilneh-
mern dieser Maßnahme auch in Teilzeitform gewährt
werden, was bisher noch nicht der Fall ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß ein

Großteil der Teilnehmer die Maßnahmen in Teilzeit-
form durchlaufen. Dies gilt insbesondere für Maßnah-
men der IHK. Diese Teilnehmer erzielen aber nicht not-
wendigerweise ein eigenes Einkommen, aus dem sie ih-
ren Lebensunterhalt bestreiten können. Gerade für fami-
liär Gebundene, die auf Grund der finanziellen Situation
der Familie auf Nebeneinkünfte angewiesen sind, wird
eine Fortbildung in Teilzeitform attraktiv, wenn sie
Fortbildung und Familie verbinden können und dabei
der Lebensunterhalt gesichert ist.

Maritta Böttcher






(A) (C)



(B) (D)


Außerdem bin ich der Ansicht – in diesem Punkt muß
ich der PDS zustimmen, was mir, ehrlicherweise gesagt,
nicht ganz leicht fällt –,


(Zuruf von der SPD: Vorsicht! Vorsicht!)

daß die Lehrgangs-, Prüfungs- und Meisterstückkosten
bei der Vollzeitförderung, aber auch natürlich bei der
Teilzeitförderung vollkommen übernommen werden
sollten. Warum bin ich dieser Ansicht? Nachdem in der
universitären Ausbildung sowohl das Studium als auch
die Prüfungen kostenlos sind, würde diese Maßnahme zu
einer wirklichen Gleichstellung von akademischer und
beruflicher Bildung in diesem Bereich führen. Auch die
Chancengleichheit zwischen denen, die einen beruflichen
Weg beschreiten, und denen, die eine akademische Aus-
bildung durchlaufen, würde sichergestellt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])


Das heißt nicht zuletzt: Wichtige Aufgabe einer zu-
kunftsgerichteten Bildungspolitik muß auch sein, darauf
hinzuweisen, daß Abitur und Studium nicht unbedingt
der alleinseligmachende Königsweg sind. Das Meister-
BAföG kann dazu beitragen, die Attraktivität der
nichtakademischen Laufbahn gegenüber der akademi-
schen Laufbahn zu steigern.

Ich möchte dazu noch einen Punkt anschließen. Die
Förderung sollte nicht nur diejenigen betreffen, die sich
selbständig machen. Sie ist auch für diejenigen wichtig,
die sich innerhalb ihres Berufes weiterqualifizieren
wollen. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen: Tech-
nikerlaufbahn, Aufstieg innerhalb des abhängigen Be-
schäftigungsverhältnisses.

Solange viele meinen, nur mit dem Abitur wirklich
etwas werden zu können, darf es uns nicht wundern,
wenn in manchen Ländern die Gymnasien schon kurz
davor sind, die meisten Schülerzahlen zu tragen und
damit zur eigentlichen Hauptschule zu werden. Dies
führt übrigens nicht unbedingt zu einer Qualitätssteige-
rung an den Hochschulen, insbesondere nicht im inter-
nationalen Vergleich.

Die Förderung und der Ausbau des Meister-BAföG
muß auch zukünftig ein zentrales Anliegen dieser Regie-
rung sein. Wir brauchen in unseren Unternehmen Men-
schen, die für Neues aufgeschlossen sind, zukunftsori-
entiert handeln und dadurch im Ergebnis Unternehmen
auf Erfolgskurs halten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die an unseren Meister- und Technikerschulen gebo-

tene Qualität setzt Maßstäbe; das Leistungsniveau ist
anerkannt hoch. An dieser Stelle muß ich leider einen
kleinen Seitenhieb in Richtung des Herrn Bundeskanz-
lers loswerden. Mich hat sehr geärgert, daß er sich als
Model zur Verfügung gestellt hat und dann die deutsche
Textilwirtschaft verunglimpft hat, indem er sagte, nur
die italienischen Maßanzüge würden passen. Das ist
eine Beleidigung des deutschen Handwerks und insbe-
sondere der deutschen Textilindustrie.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Werner Lensing [CDU/CSU]: Typisch! – Zurufe von der SPD: Oh!)


Zurück zur Förderung von Absolventen von beruf-
lichen Aufstiegslehrgängen. Die Bayerische Staatsregie-
rung hat einer ihrer Grundaussagen – „Leistung muß
sich lohnen“ – auch Taten folgen lassen. Ich möchte ein
Beispiel anführen: Der Freistaat Bayern hat für die
besten 30 Prozent der Absolventen von Meister-, Tech-
niker- und sonstigen vergleichbaren Ausbildungslehr-
gängen einen Meisterpreis mit Prämien zwischen 1 000
DM und 3000 DM ausgelobt. Damit wurde in diesem
Bereich ein wichtiges Zeichen gesetzt. Seit 1995 wurden
knapp 30 Millionen DM als Prämie für den Meisterpreis
ausbezahlt. Dies könnte auch auf Bundesebene ein gutes
Beispiel sein, dem Sie gern folgen können.

Ich appelliere an Sie, den Antrag zum Ausbau der
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu un-
terstützen. Das Aufstiegsfortbildungsgesetz ist ein Bei-
trag, den Fachkräftenachwuchs vor allem der mittelstän-
dischen Wirtschaft zu sichern und die Anzahl der Fach-
kräfte zu erhöhen.

Die Wirtschaft muß auch durch Qualität der Ausbil-
dung im Lande gehalten werden. Das vordergründig
Billigste ist nicht unbedingt immer das Kostengünstig-
ste. Deutsche Qualitätsarbeit ist im In- und Ausland stets
honoriert worden. Hier müssen wir weiter am Ball blei-
ben.

Längst sind die Zeiten vorüber, wo man Bildung bzw.
Ausbildung im Gegensatz zu den sogenannten harten
Standortfaktoren eher gering einschätzte. Wir müssen
deshalb alle Anstrengungen unternehmen, um durch eine
zukunftsgerichtete Bildungspolitik den Fachkräftenach-
wuchs für unser Land zu sichern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für die SPD-
    Fraktion hat der Kollege Heinz Schmitt das Wort.