Protokoll:
13034

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 13

  • date_rangeSitzungsnummer: 34

  • date_rangeDatum: 10. Mai 1995

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:31 Uhr

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    Plenarprotokoll 13/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 - Unzureichende Umsetzung der europäischen Diensterichtlinie hinsichtlich des Sprachtelefondienstes sowie der eigene Netze betreibenden geschlossenen Benutzergruppen in deutsches Recht MdlAnfr 9 Dr. Hermann Pohler CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 2677 C ZusFr Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 2678 A Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Existenzminimums MdlAnfr 15 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2678 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 2678 C ZusFr Peter Dreßen SPD 2679 A Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für die sowohl in der Pflege als auch im Bereich der Krankenversicherung zum Einsatz kommenden Pflegehilfsmittel MdlAnfr 16 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 2679 B ZusFr Peter Dreßen SPD 2679 C Flächen- und Landschaftsverbrauch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr (Straßenbau/Gleisbau) und Hausund Wohnungsbau MdlAnfr 20 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 2680 A ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 2680 B Baukosten des neu zu errichtenden Bundeskanzleramts in Berlin; Einbau von Solaranlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs MdlAnfr 21, 22 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 2680 D, 2681 D ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 2681 A ZusFr Brigitte Baumeister CDU/CSU 2681 B, 2682 A ZusFr Rolf Köhne PDS 2681 C Sanierung des Gebäudes des Bundesfilmarchivs in Berlin-Wilhelmshagen angesichts der geplanten Verlagerung der Betriebsstelle Koblenz nach Berlin; Behebung der personellen Engpässe im Restaurierungs- und Umkopierungsbereich MdlAnfr 33, 34 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 2682 B, D ZusFr Thomas Krüger SPD 2682 C, 2683 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2684* A Anlage 2 Erstellung eines Pflegehilfsmittelverzeichnisses durch die Spitzenverbände der Pflegekassen MdlAnfr 5 - Drs 13/1265 -Peter Dreßen SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 2684* B Anlage 3 Verschärfung des Strafrahmens für Gewaltdelikte MdlAnfr 12 - Drs 13/1265 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 2684* C Anlage 4 Rehabilitierung der Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz durch die Aberkennung der Rechtswirksamkeit gegen sie ergangener Urteile MdlAnfr 13 - Drs 13/1265 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 2684* D Anlage 5 Auflagen der Sozialämter an Obdachlose bei der Gewährung von Sozialhilfe MdlAnfr 14 - Drs 13/1265 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 2685* A Anlage 6 Fortbestand des ,,Tour-de-Rôle-Systems" in der deutschen Binnenschiffahrt und Wirksamkeit des Hilfsprogramms; Aufstockung der Mittel MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/1265 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2685* B Anlage 7 Fachliche Eignung der zum Ogris-Gutachten über Alternativen zum Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen Stellung nehmenden Gutachter MdlAnfr 19 - Drs 13/1265 -Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2685* D Anlage 8 Energiesparendes Bauen im künftigen Regierungsviertel in Berlin MdlAnfr 23 - Drs 13/1265 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 2686* A Anlage 9 Ausgleichsmaßnahmen im Falle einer Verlegung des Sitzes des Bundesrates nach Berlin MdlAnfr 24 - Drs 13/1265 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 2686* B Anlage 10 Regelungskompetenz der Länder hinsichtlich der neuen elektronischen Medien und der multimedialen Anwendungen audiovisueller Massenkommunikation MdlAnfr 35 - Drs 13/1265 - Dr. Hermann Pohler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 2686* C 34. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    I Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 10. 05. 95 Blank, Renate CDU/CSU 10. 05. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 10. 05. 95 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 05. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 10. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 10. 05. 95 Höfken-Deipenbrock, BÜNDNIS 10. 05. 95 Ulrike 90/DIE GRÜNEN Dr. Jens, Uwe SPD 10. 05. 95 Lensing, Werner CDU/CSU 10. 05. 95 Marx, Dorle SPD 10. 05. 95 Neumann (Bramsche), SPD 10. 05. 95 Volker Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 10. 05. 95 Wolfgang Terborg, Margitta SPD 10. 05. 95 Wissmann, Matthias CDU/CSU 10. 05. 95 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 5): Haben die Spitzenverbände der Pflegekassen ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, wonach sie ein Pflegehilfsmittelverzeichnis zu erstellen haben, und warum hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im gegenteiligen Falle von seiner Verordnungsermächtigung nach § 78 Abs. 5 SGB XI zur Sicherung der pflegerischen Versorgung keinen Gebrauch gemacht? Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben mit Datum vom 21. November 1994 den Entwurf zu einem Pflegehilfsmittelverzeichnis vorgelegt. Der Entwurf enthielt in erheblichem Umfang Hilfsmittel, die von der Krankenversicherung finanziert werden oder die für eine sachgerechte Anwendung eine ärztliche Verordnung bzw. das Wissen medizinischer Hilfsberufe benötigen. Um eine klare Trennung der Finanzierung von Hilfsmitteln zu Lasten der Krankenversicherung auf der einen und von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung auf der anderen Seite zu erreichen, wird das Pflegehilfsmittelverzeichnis gegenwärtig überarbeitet. Dabei wird auch berücksichtigt werden, daß Pflegehilfsmittel von Angehörigen bzw. Pflegediensten eingesetzt werden und weder bei der Bewilligung noch im täglichen Gebrauch in jedem Fall Fachkenntnisse wie bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung vorausgesetzt werden können. Ein überarbeitetes Pflegehilfsmittelverzeichnis wird in Kürze vorgelegt werden; eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nach § 78 Abs. 5 SGB XI ist nach diesem Bearbeitungsstand des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nicht erforderlich. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 12): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der gesetzlich vorgeschriebene Strafrahmen bei vielen Gewaltdelikten nichtausreichend ist und in keinem Verhältnis zu den Strafrahmen bei anderen, etwa Vermögensdelikten steht, und beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit eine entsprechende Reform? Nach der Koalitionsvereinbarung vom 14. November 1994 ist vorgesehen, die Strafrahmen „auf ihre Stimmigkeit untereinander unter Einbeziehung des Einbruchsdiebstahls in Wohnungen" zu überprüfen. Zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung wird zur Zeit im Bundesministerium der Justiz ein umfangreicher Gesetzentwurf vorbereitet. Schwerpunkt des Entwurfs ist das Anliegen, höchstpersönlichen Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung gegenüber materiellen Rechtsgütern wie Eigentum, Vermögen und Sicherheit des Rechtsverkehrs ein größeres Gewicht zu verleihen. Zu diesem Zweck sollen Wertungswidersprüche und Ungleichgewichte zwischen den Strafen für Körperverletzungs-, Tötungs- und Sexualdelikte einerseits sowie den Eigentums-, Vermögens- und Urkundsdelikten andererseits beseitigt werden. Im Rahmen dieser umfassenden Neuordnung der Strafrahmen wird zu prüfen sein, ob für bestimmte Gewaltdelikte höhere Strafen vorzusehen sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 13): Ist die Bundesregierung jetzt bereit, im Deutschen Bundestag vorliegende Anträge, wie den der Fraktion der SPD, zu unterstützen, mit denen Urteile der NS-Wehrmachtsjustiz als Unrecht von Anfang an betrachtet und deren Rechtswirksamkeit aberkannt werden soll, um endlich die Opfer der Wehrmachtsjustiz anständig rehabilitieren zu können, nachdem selbst der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU/CSU in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Mai 1995 ausgeführt hat: . Nie wurde die Zerstörungswut des deutschen Diktators offenkundiger als in der Schlußphase des Krieges. Spätestens seit Anfang 1943, als die militärische Niederlage des ,Dritten Reiches' feststand, ging es nicht mehr um politisch-strategische Entscheidungen. Mit der ihm eigenen, beispiellosen Menschenverachtung gab Hitler, nachdem sein eigenes Schicksal feststand, Deutschland bewußt der Zerstörung preis ...?" Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 2685* Bei den Anträgen der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend die Wehrmachtsjustiz (BT-Drucksache 13/353 und 13/354) handelt es sich um parlamentsintern Entschließungsanträge. Die Bundesregierung möchte den Beratungen in den Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Anschluß an die Debatte vom 16. März 1995 nicht vorgreifen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 14): Sind Obdachlose trotz fehlendem Wohnsitzes grundsätzlich sozialhilfeberechtigt, und welche Auflagen der Sozialämter an Obdachlose, die Obdachlose nicht erfüllten, führten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher dazu, daß diesen Menschen keine Sozialhilfe gewährt wurde? Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) setzt für einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe keinen Nachweis eines Wohnsitzes voraus. Für Obdachlose kommen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, sowohl Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch der Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) in Betracht. Diese Hilfen werden und wurden von den Trägern der Sozialhilfe auch erbracht. Erkenntnisse darüber, daß die Sozialhilfeträger die Hilfeleistung an Auflagen knüpfen, die von Obdachlosen nicht erfüllt werden können, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1265 Fragen 17 und 18): Sieht die Bundesregierung ihre Aussage, auf europäischer Ebene für die umgehende Abschaffung des ,,Tour-de-Rôle-Systernes" zu sorgen, als obsolet an, nachdem die niederländische Regierung ein Binnenschiffahrtsgesetz beschlossen hat, wonach das „Tour-de-Rôle-System" bis zum 31. Dezember 1999 Bestand haben soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Hilfsprogramms über 100 Mio. DM für die deutsche Binnenschiffahrt, nachdem der niederländischen Binnenschiffahrt massive Umstrukturierungshilfen gewährt werden sollen, und ist in diesem Zusammenhang an eine Aufstockung der Mittel für das Hilfsprogramm gedacht? Zu Frage 17: Die Bundesregierung sieht ihre Aussage, auf europäischer Ebene für die umgehende Abschaffung des sogenannten Tour-de-Rôle-Systems zu sorgen, nicht als obsolet an, nachdem die niederländische Regierung ein Binnenschiffahrtsgesetz beschlossen hat, wonach das Tour-de-Rôle-System bis 31. Dezember 1999 Bestand haben soll. Das niederländische Kabinett hat zwar das Gesetz, in dem das Tour-de-RôleVerfahren der sogenannten Nord-Süd-Verbindung zu Belgien erstmals bis 31. Dezember 1999 gesetzlich festgeschrieben werden soll, verabschiedet. Zur Inkraftsetzung des Gesetzes bedarf es aber noch der Verabschiedung durch das niederländische Parlament. Eine Vorlage an das Parlament ist bisher noch nicht erfolgt. Im übrigen liegt der Gesetzentwurf der EG-Kommission zur Überprüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Römischen Verträgen insbesondere in wettbewerblicher Hinsicht vor, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Bundesregierung wird daher bei nächster Gelegenheit die Forderung nach Abschaffung der bestehenden Tour-de-Rôle-Systeme bekräftigen. Zu Frage 18: Die Bundesregierung ist überzeugt, daß das von ihr beschlossene Hilfsprogramm von 100 Mio. DM die wirtschaftliche Lage der deutschen Binnenschifffahrt und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt verbessern wird. Das geplante niederländische Umstrukturierungsprogramm beeinträchtigt das Ziel des deutschen Hilfsprogramms - die Stärkung der im Markt verbleibenden Partikuliere - nicht, denn es fördert vorrangig den Marktaustritt niederländischer Binnenschiffer. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 19): Haben die Gutachter, die kürzlich im Auftrag der bayerischen Staatsregierung Stellungnahmen zum Ogris-Gutachten über Alternativen zum geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen abgegeben haben, in der Vergangenheit Projekte für die Rhein-Main-Donau-AG durchgeführt, oder waren sie an anderen Projekten beteiligt, die, die sich mit Fragen der Kanalisierung von Flüssen oder der Anlage von Staustufen beschäftigten? Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben sich bei der Auswahl von Gutachtern zur Bewertung des Ogris-Gutachtens ausschließlich davon leiten lassen, daß diese Gutachter die notwendige Fachkompetenz besitzen. Prof. Dr. Scheuerlein von der Technischen Universität Innsbruck und Prof. Dr. Nestmann von der Technischen Universität Karlsruhe, die im übrigen in dieser Funktion keine Projekte für die Rhein-Main-Donau AG ausgeführt haben, waren bereits Ende 1993 gemeinsam mit Prof. Dr. Ogris gebeten worden, die Grundlagen zur Klärung der offengebliebenen Fragen zur Machbarkeit der flußbaulichen Alternative zu erarbeiten. Ihre jetzigen Stellungnahmen bilden somit die Fortsetzung dieses Auftrags. 2686* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 Von den übrigen fünf Wissenschaftlern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, führt lediglich Prof. Dr. Strobl einen Auftrag für die Rhein-MainDonau AG durch. Hierbei handelt es sich um das Gutachten „Beeinflussung des Hochwasserregimes der bayerischen Donau unterhalb Straubing durch den beabsichtigten Zweistufenausbau". Zur Frage, ob die Gutachter an anderen Projekten beteiligt waren, die sich mit Fragen der Kanalisierung von Flüssen oder der Anlage von Staustufen beschäftigten, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 23): Wurde bei der Konzeption der geplanten Neubauten im künftigen Regierungsviertel in Berlin berücksichtigt, die Fassaden konsequent nach Süden auszurichten und zu öffnen, um damit bis zu 40 Prozent Energie für Wärme und Strom zu sparen und dadurch auch die Vorbildfunktion des Bundes im Bereich energiesparendes Bauen zu dokumentieren? In den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 1. Juni 1994 und 14. März 1995 wurde die Unterbringung der Bundesregierung in Altbauten festgelegt. Es ist somit vorgesehen, ca. 90 Prozent der benötigten Hauptnutzfläche für die Bundesregierung in Altbauten unterzubringen. Naturgemäß ist die Lage der Altbauen städtebaulich festgelegt und nicht ohne weiteres veränderbar. Weiterhin sind bei den Altbauten denkmalpflegerische Gesichtspunkte ausschlaggebend, die eine Veränderung der Fassade ausschließen. Selbstverständlich werden bei den vorgesehenen Neubauten bzw. Neubauanteilen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung ausgeschöpft. Hierbei wird auch die Lage, Form und Ausdehnung der Gebäude, sofern es städtebaulich möglich ist, eine wichtige Rolle spielen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 24): Sollte eine Mehrheit der Bundesländer beschließen, den Sitz des Bundesorgans nach Berlin zu verlegen, ist die Bundesregierung dann bereit, im Sinne des Bonn-Berlin-Beschlusses und der vertraglichen Vereinbarungen für einen wirtschaftlichen und sozialen Ausgleich zu sorgen? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich zu den Auswirkungen und Konsequenzen hypothetischer Entscheidungen des Bundesrates zu äußern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ihre Zusagen gegenüber Bonn bisher eingehalten haben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 35): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Entschließung des Bundestages vom 31. März 1995, daß die neuen elektronischen Dienste und die multimedialen Anwendungen der audiovisuellen Massenkommunikation in die Regelungskompetenz der Bundesländer fallen? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung der Länder nicht, die in einem Beschluß des Bundesrates vom 31. März 1995 zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Union über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze (BR-Drucksache 101/95 [Beschluß]) enthalten ist. Unbestritten liegt die Regelungskompetenz für die Kernfragen des Rundfunkrechts grundsätzlich bei den Ländern. Aber auch der Bund verfügt über eine Reihe von ausschließlichen oder konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten, die gerade für den Bereich der neuen elektronischen Dienste und der multimedialen Anwendung der audiovisuellen Massenkommunikation einschlägig sind, so etwa für das Fernmeldewesen, das Recht der Wirtschaft, die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung, das Urheberrecht, den Jugendschutz, die europäische und internationale Medienpolitik als Teil der allgemeinen auswärtigen Angelegenheiten oder die Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse. Wesentlich ist, daß die Chancen der neuen elektronischen Dienste und der multimedialen Anwendungen der audiovisuellen Massenkommunikation zur Stärkung des Standorts Bundesrepublik Deutschland genutzt und nicht durch Kompetenzstreitigkeiten gefährdet werden. Deswegen haben Bund und Länder sich darauf verständigt, für wesentliche Fragen der Informationsgesellschaft unter der Generalüberschrift „Multimedia" künftig Antworten in enger Kooperation und zunächst unter Hintanstellung einer Diskussion über die Zuständigkeiten in Einzelfragen zu suchen.
Gesamtes Protokol
Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde
- Drucksache 13/1265 -
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Uns steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Kolb zur Verfügung.
Ich rufe die Fragen 1 und 2 auf. - Die Fragestellerin Frau Eid ist nicht im Saal. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Herr Staatssekretär, wir danken Ihnen.
Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Verfügung steht der Staatssekretär Dr. Feiter.
Ich rufe die Fragen 3 und 4 auf. - Die Kollegin Wright ist ebenfalls nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Herr Staatssekretär, wir danken auch Ihnen.
Als nächstes kommt der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Frage 5 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Hirche zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 8 auf. - Die Fragestellerin Frau Dr. Schwall-Düren ist nicht anwesend. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Herr Staatssekretär, wir danken auch Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Laufs zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler auf:
Treffen Presseberichte zu, wonach die Kommission der Europäischen Union gegen die Bundesregierung gerichtlich vorzugehen beabsichtigt, weil die Dienstrichtlinien hinsichtlich des Sprachtelefondienstes sowie der geschlossenen Benutzergruppen, die eigene Netze betreiben dürfen, nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei?
Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1303400100
Herr Kollege Pohler, die Bundesrepublik Deutschland hat nach Auffassung der Europäischen Kommission einen Artikel der Diensterichtlinie unzureichend in deutsches Recht umgesetzt. Sie hat dies der Bundesregierung am 30. März 1995 in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme mitgeteilt. Nach dieser Stellungnahme hat die Bundesregierung ihre Verpflichtungen insofern nicht erfüllt, als sie die Vermittlung von Sprache über Mietleitungen nicht umfassend liberalisiert und den Begriff der „geschlossenen Benutzergruppe" zu eng definiert hat.
Die Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen binnen zwei Monaten zu treffen, um der mit Gründen versehenen Stellungnahme nachzukommen. Die Voraussetzungen für ein gerichtliches Vorgehen der Kommission gegen die Bundesregierung sind bei diesem Stand des Verfahrens noch nicht gegeben. Die Kommission kann den Europäischen Gerichtshof aber dann anrufen, wenn die Bundesrepublik der begründeten Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt.
Die Bundesregierung hält die Stellungnahme der Kommission für begründet; sie wird der Stellungnahme Rechnung tragen. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird hierzu vorerst sowohl für die Vermittlung von Sprache in Mietleitungsnetzen als auch für „geschlossene Benutzergruppen" ein Genehmigungskonzept ausarbeiten und mit Beteiligung des Regulierungsrates eine Rechtsverordnung erlassen. Die endgültige Umsetzung wird mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erfolgen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303400200
Herr Kollege Pohler, eine Zusatzfrage.


Dr. Hermann Pohler (CDU):
Rede ID: ID1303400300
Herr Staatssekretär, in welchem Zeitrahmen wird die erforderliche Präzisierung der Rechtsgrundlage vorgenommen, und läßt sich abschätzen, welche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Telekom AG zu erwarten sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1303400400
Herr Kollege Pohler, die Sprachvermittlung für „geschlossene Benutzergruppen" wird in der Telekommunikations-Verleihungsverordnung geregelt, deren Entwurf heute im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation veröffentlicht wurde. Diese Verordnung soll Ende Juni 1995 im Regulierungsrat verabschiedet werden und im Juli 1995 in Kraft treten.
Die Vermittlung von Sprache in Mietleitungsnetzen wird durch eine Änderung der Telekommunikations-Verleihungsverordnung voraussichtlich im Herbst 1995 geregelt werden.
Ich komme zum zweiten Teil Ihrer Frage. Die Deutsche Telekom AG wird in den betroffenen Geschäftsfeldern Einbußen an Marktanteilen hinnehmen müssen. Die Belebung des Wettbewerbs führt in der Regel aber zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit insgesamt, woran auch die Deutsche Telekom AG teilhat. Die Auswirkungen lassen sich vorab nicht im einzelnen quantifizieren. Die bisherigen Erfahrungen mit der Öffnung des Marktsegments Corporate Networks zeigen aber, daß diese Auswirkungen, bezogen auf den Gesamtumsatz der Telekom, bis heute eher marginal sind.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303400500
Herr Kollege, Sie haben eine zweite Zusatzfrage. - Sie verzichten.
Die Fragen 12 und 13 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bergmann-Pohl zur Verfügung.
Ich rufe Frage 15 des Kollegen Hans Büttner (Ingolstadt) auf:
Nach welchem System oder welchen Prinzipien gedenkt die Bundesregierung eine am Bedarf ausgerichtete Sozialhilfeleistung zur Sicherung des Existenzminimums festzusetzen, nachdem sie in ihren Antworten zu meinen schriftlichen Fragen 16 und 17 in Drucksache 13/1232 ausdrücklich festgestellt hat, daß sie nicht daran denke, durch gesetzliche Maßnahmen Löhne und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die das Existenzminimum des einzelnen sichern?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303400600
Herr Kollege Büttner, die Sozialhilfeleistung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch in der Zukunft bedarfsdeckend ausgestaltet. Löhne und Gehälter, die unter dem Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen, werden durch die Sozialhilfe bis zum Existenzminimum aufgestockt, wenn die Voraussetzungen
für einen Leistungsbezug nach dem BSHG vorliegen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303400700
Herr Kollege, Sie haben eine Zusatzfrage.

Hans Büttner (SPD):
Rede ID: ID1303400800
Ich unterstelle, daß Sie die Aussage, die in den schriftlichen Antworten auf meine Fragen 16 und 17 in der Drucksache 13/1232 niedergelegt worden ist, aufrechterhalten, daß das Lohnabstandsgebot eine Rolle spiele. Jetzt sagen Sie, es könne auch Löhne geben, die unter dem Bedarfssatz liegen. Nach welchen Prinzipien wird der Bedarfssatz denn nun festgelegt, und inwieweit kann ein Lohnabstandsgebot dabei eine Rolle spielen?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303400900
Zunächst muß ich Sie darauf hinweisen, Herr Büttner, daß die Fragen 16 und 17 in der Drucksache 13/1232 nicht von mir, sondern vom Parlamentarischen Staatssekretär Günther aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beantwortet worden sind, weil diese Fragen in dessen Bereich gehörten.
Die Regelsätze werden an Hand der Bedürfnisse des täglichen Lebens, der Ausgaben für Ernährung und des hauswirtschaftlichen Bedarfs festgelegt. Dies teilt sich wie folgt auf: 35 % persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, 50 % Ernährung und 15 % hauswirtschaftlicher Bedarf. Die Entwicklung dieses Regelbedarfs wird von 1996 bis 1999 an die Nettolohnentwicklung angepaßt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303401000
Zweite Zusatzfrage.

Hans Büttner (SPD):
Rede ID: ID1303401100
Ich habe eine zweite Zusatzfrage, weil Sie meine erste Zusatzfrage meines Erachtens wieder nicht ausführlich genug beantwortet haben. Welche Rolle kann das Gebot eines Abstands zwischen Sozialhilfe und Tariflöhnen spielen, wenn der Mindestbedarf nach den von Ihnen geschilderten Erfordernissen festgelegt wird und Sie sagen, daß die Sätze in ihrer Höhe der Lohnsteigerung angepaßt werden? Dies steht im Widerspruch zu Ihrer ersten Aussage, weil durchaus Situationen eintreten könnten, in denen das Existenzminimum durch die Sozialhilfe nicht mehr gesichert werden kann,

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303401200
Herr Kollege Büttner, es ist für mich etwas schwierig, auf Ihre Frage zu antworten.
Die Löhne werden durch die Tarifparteien festgelegt; das ist uns beiden sehr wohl bekannt. Der Regelsatz der Sozialhilfe beispielsweise für eine fünfköpfige Familie wird festgelegt, indem die Ausgaben, einer ebenfalls fünfköpfigen Familie eines Hilfsarbeiters zugrunde gelegt werden. Dementsprechend wird das Lohnabstandsgebot berechnet.

Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Falls Sie das wünschen, können wir Ihnen unsere Eckwerte für die Sozialhilfereform gerne zur Verfügung stellen. Daraus wird dies vielleicht etwas besser ersichtlich. - Ab 1999 wird es ein anderes Modell der Berechnung geben.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303401300
Eine Zusatzfrage des Kollegen Dreßen, bitte.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1303401400
Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, ob der Warenkorb, der früher bei der Berechnung der Sozialhilfe eine wichtige Rolle gespielt hat, überhaupt nicht mehr existiert, so daß der einzelne nicht mehr nachrechnen kann, was ihm zusteht?

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303401500
Herr Kollege, der Warenkorb ist im Gesetz von der Einkommens-und Verbrauchsstatistik abgelöst worden, die jetzt zugrunde gelegt wird. Dieses Modell hat den Nachteil, daß die Einkommens- und Verbrauchsstatistik nur alle fünf Jahre ermittelt wird. Deshalb möchten wir ab 1999 eine neue Berechnungsgrundlage festlegen, die es ermöglicht, eine bessere jährliche Anpassung vorzunehmen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303401600
Ich sehe keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich Frage 16 des Abgeordneten Dreßen auf:
Wie beurteilt der Bundesminister für Gesundheit unter dem Gesichtspunkt der Beitragssatzstabilität ein Verzeichnis nach § 40 SGB XI, das Produkte, die sowohl in der Pflege als Pflegehilfsmittel als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung als Hilfsmittel zum Einsatz kommen können, nicht mit auflistet und damit diese Sowohl-als-auch-Produkte im alleinigen Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung beläßt?
Bitte, Frau Staatssekretärin.

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303401700
Herr Kollege Dreßen, die Tatsache, daß Hilfsmittel, die von Versicherten der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung oder im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt werden können, sagt über die Gefährdung der Beitragssatzstabilität in der GKV zunächst nichts aus. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Beitragssatzstabilität in der GKV ist ausschließlich die korrekte Anwendung der Sozialgesetze mit ihren unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen für Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V und § 40 SGB XI. Zu Lasten der GKV findet eine Versorgung mit Hilfsmitteln nur statt, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.
Durch die von Ihnen angesprochene Thematik erwartet die Bundesregierung keine Gefährdung der Beitragssatzstabilität in der GKV.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303401800
Herr Dreßen, Ihre erste Zusatzfrage, bitte.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1303401900
Sie wissen, daß der Bundesarbeitsminister noch nicht seiner Verpflichtung in bezug auf das Hilfsmittelverzeichnis für die Pflegeversicherung nachgekommen ist. Ich frage mich auch, ob das nicht eine konzertierte Aktion werden könnte; denn natürlich geht es dabei auch um die Festsetzung der Preise für die einzelnen Hilfsmittel.
Der eigentliche Hintergedanke meiner Frage war: Warum kann das die eine Versicherung nicht von der anderen übernehmen? Ich frage mich, warum der eine vom anderen nichts wissen will, obwohl im Prinzip ein Rollstuhl ein Rollstuhl ist und bei jedem das gleiche kosten müßte.

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303402000
Herr Kollege Dreßen, wir müssen sicherstellen, daß keine Verschiebung der Kosten von der einen Versicherung in die andere stattfindet. Aus diesem Grund sind § 33 SGB V und § 40 SGB XI in ihrem Leistungsumfang unterschiedlich definiert.
Ich darf vielleicht darauf hinweisen, daß das Pflegehilfsmittelverzeichnis, das übrigens erst Ende Mai von den Kassen verabschiedet wird, nur zwei Positionen aufführt, die nach § 33 SGB V in Frage kommen und zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Das wären Pflegebetten und Lagerungskeile. Auch dies gilt jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303402100
Ihre zweite Zusatzfrage, bitte.

Peter Dreßen (SPD):
Rede ID: ID1303402200
Frau Staatssekretärin, ich bin trotzdem der Meinung, daß man den Bereich eigentlich sehr breit fassen sollte. Bei den Spitzenverbänden gibt es einen Streitpunkt: Die einen wollen wenig, die anderen wollen viel darin enthalten haben. Deswegen meine ich, daß es im Sinne der Stabilität gut wäre, wenn möglichst viele Positionen in § 78 SGB XI für die Pflegeversicherung, genauso aber in § 40 SGB XI für die Krankenversicherung aufgelistet würden, damit das unsinnige Treiben unter den Anbietern endlich aufhört.

Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU):
Rede ID: ID1303402300
Aus meiner Sicht kann ich dazu sagen: Wir müssen das Geschehen beobachten und müssen sehen, ob es hier auch zu ungerechtfertigten Leistungen kommt. Wenn es so ist, muß man sich überlegen, ob man das Pflegehilfsmittelverzeichnis noch konkretisiert.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303402400
Ich sehe keine weiteren Fragesteller. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs, denn die Frage 14 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. - Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr werden die Fragen 17, 18 und 19 ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.



Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Günther zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Dr. Schwall-Düren auf:
In Zusammenhang mit vorsichtigen Schätzungen, die den Rächen- und Landschaftsverbrauch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf ca. 90 Nektar pro Tag beziffern, frage ich die Bundesregierung, ob ihr Erkenntnisse dazu vorliegen, wie hoch der Flächenverbrauch beziffert werden kann für die Bereiche Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr (Gleisbau/Straßenbau) und Haus- und Wohnungsbau.
Herr Staatssekretär,

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303402500
Frau Kollegin, nach der Flächenerhebung 1993 sind für die Umwidmung von Freiflächen in Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke im Zeitraum 1985 bis 1988 in den alten Bundesländern 97,2 ha pro Tag in Anspruch genommen worden. Für den Zeitraum 1989 bis 1992 hat sich dieser Wert auf 70,8 ha pro Tag verringert. Der Rückgang des Landschaftsverbrauchs ist weitgehend auf die Teilnutzungsart „Verkehrsfläche" zurückzuführen.
Für die neuen Bundesländer können keine vergleichbaren Zahlenwerte angegeben werden, da 1993 erstmals bundesweit Flächennutzungsdaten nach der Art der tatsächlichen Nutzung erhoben wurden.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche gliedert sich in die Teilnutzungen Verkehrsfläche, Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche ohne Abbauland, Erholungsfläche und Friedhofsfläche.
Für die Verkehrsfläche betrug die Flächeninanspruchnahme im Erhebungszeitraum 1985 bis 1988 29 ha pro Tag, 1989 bis 1992 14 ha pro Tag.
Für die Gebäude- und Freifläche betrug die Flächeninanspruchnahme 1985 bis 1988 47 ha pro Tag und 1989 bis 1992 45 ha pro Tag.
Für die Wirtschafts- und Gewerbeflächen sowie für die Wohnflächen werden diese Daten nur in acht Bundesländern erhoben, so daß der Anteil für diese Teilnutzungen nicht zu berechnen ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303402600
Zusatzfrage? - Bitte.

Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD):
Rede ID: ID1303402700
Herr Staatssekretär, im Hinblick auf den immer noch sehr hohen Flächenverbrauch und die problematischen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt einschließlich Hochwasserschutz, aber auch auf Boden-, Natur- und Artenschutz frage ich die Bundesregierung, was sie zu tun gedenkt, um einer weiteren Bodenversiegelung gegenzuwirken.

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303402800
Frau Kollegin, diese Frage haben Sie auch in Ihrer Frage 8, die an das Bundesumweltministerium gegangen ist, im Prinzip gestellt. Sie wird Ihnen schriftlich beantwortet. Ich kann Ihnen nur ergänzend dazu sagen, daß die Bodenversiegelung z. B. in der vorbereiteten Bundesbodenschutzordnung geregelt werden soll und daß dies auch in das Baugesetzbuch einfließt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303402900
Bitte schön, wenn Sie eine weitere Zusatzfrage haben.

Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD):
Rede ID: ID1303403000
Können Sie mir sagen, Herr Staatssekretär, was im Bereich Ihres Hauses speziell getan werden soll, um der Flächenversiegelung entgegenzuwirken?

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303403100
Wir werden die Flächenverbrauchsklausel im Baugesetzbuch ebenfalls aufnehmen, so daß es hier im Endeffekt zu einer übergreifenden Gesetzgebung kommt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303403200
Ich sehe keine weiteren Fragen.
Dann rufe ich die Frage 21 des Kollegen Wolfgang Behrendt auf:
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß das neu zu errichtende Bundeskanzleramt in Berlin pro Quadratmeter voraussichtlich etwa 14 000 DM kosten wird, und in welchem Verhältnis stehen diese Baukosten zu denen vergleichbarer Gebäude?
Herr Staatssekretär.

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303403300
Herr Kollege Behrendt, als Ergebnis des Realisierungswettbewerbes Bundeskanzleramt Berlin wurden vom Preisgericht zwei erste Preise vergeben. Es wurde empfohlen, einen der beiden ersten Preisträger mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Die Entscheidung, welcher Preisträger den Auftrag erhält, steht noch aus. Sie wird in Kürze erwartet.
Die Kosten für die Verlagerung des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen nach Berlin -hierzu zählt auch das Bundeskanzleramt - wurden mit Preisstand 1993 auf Grund vergleichbarer Neubauten des Bundes in Bonn grob geschätzt. Sie sind im Kostentableau des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Januar 1994 enthalten.
Der Wert von ca. 14 000 DM pro Quadratmeter Hauptnutzfläche bezieht sich auf das Raumprogramm des Bundeskanzleramtes von rund 19 000 m2 Hauptnutzfläche und bewegt sich somit im Rahmen der auch für andere Neubauten des Bundes in Berlin geltenden Werte. Erst die Umsetzung des Raumprogramms in den individuellen Entwurf der Architekten führt zu den kostenrelevanten Bruttogrundrißflä-



Parl. Staatssekretär Joachim Günther
chen und Volumina. Die Verhältnisse zwischen der Hauptnutzfläche des Raumprogramms und der entwurfsbedingten Bruttogrundrißfläche bzw. dem Bruttorauminhalt bilden die entscheidenden Parameter.
Erst nach der Entscheidung, welcher der beiden ersten Preisträger mit der Planung beauftragt wird, können entwurfsbezogene Kosten ermittelt werden. Dabei wird ein günstiges Verhältnis zwischen Hauptnutzfläche und Bruttogrundrißfläche angestrebt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303403400
Herr Behrendt, Sie haben eine Zusatzfrage.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1303403500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß vergleichbare Verwaltungsgebäude, die von der privaten Wirtschaft errichtet werden, zu weitaus geringeren Kosten gebaut werden können, und können Sie in diesem Zusammenhang Vergleichswerte aus der Wirtschaft nennen und erklären, warum eine so große Diskrepanz der Kosten zwischen Verwaltungsgebäuden in der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltungsgebäuden existiert?

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303403600
Herr Kollege Behrendt, ich habe aus der Wirtschaft keine vergleichbaren Zahlen vorliegen. Ich habe aber gesagt, daß es vergleichbare Werte im Rahmen anderer öffentlicher Bauten gibt. Zum Beispiel die Bayerische Staatskanzlei in München ging bei der Hauptnutzfläche von 17 800 DM pro Quadratmeter, der Landtag in Nordrhein-Westfalen von 20 600 DM aus. Wenn man einen Vergleich zieht, stellt man fest, daß die 14 000 DM pro Quadratmeter für das Bundeskanzleramt deutlich darunter liegen. Andere Zahlen liegen mir gegenwärtig nicht vor.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303403700
Ihre zweite Frage, Herr Behrendt.

Wolfgang Behrendt (SPD):
Rede ID: ID1303403800
Könnten Sie mir sagen, in welchem Umfang spezifische Sicherheitsmaßnahmen bei diesen Kosten zu Buche schlagen?

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303403900
Das kann ich Ihnen detailliert jetzt nicht sagen. Aber in der Bundestagsdrucksache 12/6615 sind die Kostenaufstellungen des Finanzministeriums aufgeführt.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303404000
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Baumeister.

Brigitte Baumeister (CDU):
Rede ID: ID1303404100
Herr Staatssekretär, könnten Sie Auskunft darüber geben, inwieweit bei allen Bauten, die sowohl das Parlament als auch die Bundesregierung betreffen, im Vergleich zur Industrie eine höhere Verkehrsfläche zu berücksichtigen ist? Dem Kollegen dürfte das Verhältnis von Bruttogeschoßfläche und Hauptnutzfläche vielleicht nicht ganz zugänglich sein. Denn daher rühren die
Kosten. Sie sind in keiner Weise mit Bauten vergleichbar, die die Industrie erstellt.

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303404200
Das, was Sie hier sagen, ist richtig. Sie sehen, daß die Kosten für die Bruttogeschoßfläche im Endeffekt viel niedriger liegen als die für die Hauptnutzfläche. Man kann auch im Deutschen Bundestag sehen, daß die Nebenflächen einen entschieden höheren Anteil an den Gebäuden haben, als dies in der Wirtschaft üblich ist.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303404300
Herr Kollege Köhne, Sie haben eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1303404400
Herr Staatssekretär, könnten Sie die Beantwortung der Frage nach den Kosten von Verwaltungsgebäuden im Vergleich zu denen in der freien Wirtschaft gegebenenfalls recherchieren und schriftlich nachreichen?

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303404500
Wenn diese Zahlen vorhanden sind, werde ich sie schriftlich nachreichen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303404600
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 22 des Kollegen Behrendt auf:
Aus welchen Gründen wirkt die Bundesregierung nicht darauf hin, daß das neu zu errichtende Bundeskanzleramt ein ökologisch zukunftsweisendes Gebäude mit geringem Energieverbrauch und eigener Solarstromproduktion wird?

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303404700
Herr Kollege Behrendt, die Bundesregierung wirkt darauf hin, ökologisch zukunftsweisende Konzepte beim Neubau des Bundeskanzleramtes in Berlin zu berücksichtigen. Im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 11. Dezember 1991 zur CO2-Einsparung wird dem Aspekt der rationellen Energienutzung bei Bauvorhaben des Bundes in Berlin besonders Rechnung getragen. Bereits in den Realisierungswettbewerben für Gebäude von Parlament und Regierung in Berlin wurden von den Teilnehmern Nachweise der energetischen Qualität ihrer Gebäudeentwürfe verlangt.
Auch die Nutzung von Solarenergie wird bei der weiteren Bearbeitung gefördert. Neben einer Solarstromproduktion wird die thermische Nutzung der Sonnenenergie besonders in das Energiekonzept des Gebäudes einbezogen.
Selbst bei maximaler Belegung der Gebäudeoberflächen mit technischen Systemen zur aktiven Solarenergienutzung wären allerdings nur 10 % des Strombedarfes und bis 15 des Wärmebedarfes der Gebäude im Spreebogen zu decken.

Parl. Staatssekretär Joachim Günther
Für das gesamte Parlaments- und Regierungsviertel Spreebogen wurde ein Energiekonzept erstellt, das die ressourcenschonende Nutzung der KraftWärme-Kopplung aus Blockheizkraftwerken im Netzverbund vorsieht.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303404800
Frau Kollegin Baumeister, bitte.

Brigitte Baumeister (CDU):
Rede ID: ID1303404900
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß dem Herrn Kollegen Behrendt sicherlich entgangen ist, daß in alle Überlegungen, die Parlament und Regierung bezüglich der Energieversorgung der Neubauten in Berlin anstellen, eine Kosten-Nutzen-Rechnung mit einzugehen hat, daß wir also sowohl den ökologischen Gesichtspunkten Rechnung tragen müssen als auch mit Blick auf die Steuerzahler darauf achten müssen, daß auch die Wirtschaftlichkeit Eingang in die gesamten Berechnungen findet?

Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1303405000
Frau Kollegin Baumeister, das kann ich Ihnen voll bestätigen. Zudem sind wir noch im Stadium des Wettbewerbs; die Optimierung der Planungsphase ist erst am Beginn.

(Abg. Brigitte Baumeister [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Frage)


Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303405100
Frau Kollegin, die Geschäftsordnung läßt es leider nicht zu, daß Sie eine weitere Frage stellen. - Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, daß in Berlin oft genug die Sonne scheint, damit sich das Ganze lohnt.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Genau, so ist es!)

Die Fragen 23 und 24 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Lintner zur Verfügung.
Der Kollege Weng ist nicht im Saal, so daß die Fragen 31 und 32 nicht aufgerufen werden können. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Ich rufe dann die Frage 33 des Kollegen Krüger auf:
Wann und wie beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Zusammenführung des staatlichen Filmarchivs und des Filmarchivs im Bundesarchiv dem dringend erforderlichen Investitions- bzw. Sanierungsbedarf im Standort BerlinWilhelmshagen, der sich sowohl angesichts gravierender Schäden an den Dächern als auch angesichts von Asbestschäden zeigt, beizukommen?
Herr Staatssekretär.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1303405200
Herr Kollege Krüger, im vergangenen Haushaltsjahr wurden Dachreparaturen an
mehreren Gebäuden in der oben genannten Liegenschaft durchgeführt. Das Dach des Farbfilmbunkers ist zur Zeit an mehreren Stellen undicht; die Ursache konnte bisher aber nicht ermittelt werden. Das zuständige Bauamt wird noch in diesem Monat Maßnahmen zur provisorischen Dachabdichtung ergreifen. Möglichkeiten zur Sanierung des Nitrofilmbunkers werden geprüft.
Für Bauunterhaltsmaßnahmen sind im Haushalt 1995 Ausgabemittel in Höhe von 142 000 DM etatisiert. In den Regierungsentwurf für den Haushalt 1996 sollen Ausgaben in Höhe von 320 000 DM aufgenommen werden.
Es wird angestrebt, für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Finanzplans weitere Vorsorge zu treffen. Die Etatisierung von entsprechenden Sanierungskosten ist jedoch abhängig von der noch zu erstellenden Haushaltsunterlage. Sobald diese vorliegt, können entsprechende Mittel im Finanzplan eingestellt werden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303405300
Herr Krüger, bitte schön.

Thomas Krüger (SPD):
Rede ID: ID1303405400
Herr Staatssekretär, im Innenausschuß hat Ihr früherer Kollege Herr Staatssekretär Kroppenstedt zugesagt, im Haushaltsjahr 1996 durch Umschichtungen der Mittel für das Bundesarchiv einen größeren Schwerpunkt in diesem Bereich zu setzen. Lassen sich die Prüfaufträge, die Sie hier angedeutet haben, gegebenenfalls schon im Haushaltsvollzug 1995 auf den Weg bringen, und wie schätzen Sie den Ansatz von 320 000 DM angesichts der Tatsache ein, daß mehrere Standorte - nämlich der in Berlin und der in Koblenz - berücksichtigt werden müssen?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1303405500
Herr Kollege Krüger, ob die 320 000 DM, die zur Zeit vorgesehen sind, ausreichend sind oder nicht, kann ich heute nicht abschließend beurteilen. Ich sage Ihnen aber gerne zu - das stimmt auch mit dem überein, was der Kollege Kroppenstedt im Ausschuß offenbar gesagt hat -, daß wir bestrebt sind, 1996 gegebenenfalls, wenn dies erforderlich sein sollte, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303405600
Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage stellen?

(Thomas Krüger [SPD]: Nein!)

- Dann rufe ich die Frage 34, die Sie gestellt haben, auf:
Welche Zwischenschritte zur Realisierung der beschlossenen Zusammenlegung der Betriebsteile in Koblenz und Berlin plant die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die personellen Engpässe im Restaurierungs- und Umkopierungsbereich zu beheben?
Bitte schön.

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1303405700
Als weiterer Zwischenschritt zur

Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
Realisierung der Zusammenlegung der Arbeitseinheiten des Filmarchivs sind die Filmfachreferate in Koblenz zum 31. März 1995 aufgelöst und deren Aufgaben auf die Filmfachreferate in Berlin übertragen worden. Ein Teil des Bereichs Filmtechnik wird in Koblenz verbleiben, bis in Berlin die notwendigen technischen Einrichtungen und Lagermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zur Ermittlung des Personalbedarfs wird auf Veranlassung des Bundesrechnungshofs eine Personalbedarfsmessung durchgeführt. Soweit sich hiernach ein Fehlbedarf ergibt, soll dieser durch Personal aus anderen Aufgabenbereichen ausgeglichen werden.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303405800
Sie haben eine Zusatzfrage? - Bitte.

Thomas Krüger (SPD):
Rede ID: ID1303405900
Herr Präsident, durch den letzten Satz der Antwort hat sich meine Zusatzfrage erledigt. Ich nehme erfreut zur Kenntnis, daß durch die Zusammenführung ein vor allem in dem von mir angesprochenen Restaurierungs- und Umkopierungsbereich offenbar bestehender Personalmehrbedarf ausgeglichen werden soll.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1303406000
Vielen Dank.
Die Frage 35 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind wir am Ende auch dieses Geschäftsbereichs angekommen.
Ich möchte die Geschäftsführer darauf aufmerksam machen, daß für die morgige Fragestunde auch nur sechs Fragen vorliegen, so daß sie sich sehr verkürzen wird. Vielleicht lohnt es sich, die Kollegen darauf hinzuweisen, weil sie sich sonst nicht auf den Zeitplan einstellen können.
Wir sind damit am Schluß unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, 11. Mai 1995, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.