I Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 10. 05. 95
Blank, Renate CDU/CSU 10. 05. 95
Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 10. 05. 95
Hartmut
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 05. 95
Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 10. 05. 95
Dr. Hartenstein, Liesel SPD 10. 05. 95
Höfken-Deipenbrock, BÜNDNIS 10. 05. 95
Ulrike 90/DIE
GRÜNEN
Dr. Jens, Uwe SPD 10. 05. 95
Lensing, Werner CDU/CSU 10. 05. 95
Marx, Dorle SPD 10. 05. 95
Neumann (Bramsche), SPD 10. 05. 95
Volker
Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 10. 05. 95
Wolfgang
Terborg, Margitta SPD 10. 05. 95
Wissmann, Matthias CDU/CSU 10. 05. 95
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 5):
Haben die Spitzenverbände der Pflegekassen ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, wonach sie ein Pflegehilfsmittelverzeichnis zu erstellen haben, und warum hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im gegenteiligen Falle von seiner Verordnungsermächtigung nach § 78 Abs. 5 SGB XI zur Sicherung der pflegerischen Versorgung keinen Gebrauch gemacht?
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben mit Datum vom 21. November 1994 den Entwurf zu einem Pflegehilfsmittelverzeichnis vorgelegt. Der Entwurf enthielt in erheblichem Umfang Hilfsmittel, die von der Krankenversicherung finanziert werden oder die für eine sachgerechte Anwendung eine ärztliche Verordnung bzw. das Wissen medizinischer Hilfsberufe benötigen. Um eine klare Trennung der Finanzierung von Hilfsmitteln zu Lasten der Krankenversicherung auf der einen und von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung auf der anderen Seite zu erreichen, wird das Pflegehilfsmittelverzeichnis gegenwärtig überarbeitet. Dabei wird auch berücksichtigt werden, daß Pflegehilfsmittel von Angehörigen bzw. Pflegediensten eingesetzt werden und weder bei der Bewilligung noch im täglichen Gebrauch in jedem Fall Fachkenntnisse wie bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung vorausgesetzt werden können.
Ein überarbeitetes Pflegehilfsmittelverzeichnis wird in Kürze vorgelegt werden; eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nach § 78 Abs. 5 SGB XI ist nach diesem Bearbeitungsstand des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nicht erforderlich.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 12):
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der gesetzlich vorgeschriebene Strafrahmen bei vielen Gewaltdelikten nichtausreichend ist und in keinem Verhältnis zu den Strafrahmen bei anderen, etwa Vermögensdelikten steht, und beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit eine entsprechende Reform?
Nach der Koalitionsvereinbarung vom 14. November 1994 ist vorgesehen, die Strafrahmen „auf ihre Stimmigkeit untereinander unter Einbeziehung des Einbruchsdiebstahls in Wohnungen" zu überprüfen. Zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung wird zur Zeit im Bundesministerium der Justiz ein umfangreicher Gesetzentwurf vorbereitet. Schwerpunkt des Entwurfs ist das Anliegen, höchstpersönlichen Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung gegenüber materiellen Rechtsgütern wie Eigentum, Vermögen und Sicherheit des Rechtsverkehrs ein größeres Gewicht zu verleihen. Zu diesem Zweck sollen Wertungswidersprüche und Ungleichgewichte zwischen den Strafen für Körperverletzungs-, Tötungs- und Sexualdelikte einerseits sowie den Eigentums-, Vermögens- und Urkundsdelikten andererseits beseitigt werden. Im Rahmen dieser umfassenden Neuordnung der Strafrahmen wird zu prüfen sein, ob für bestimmte Gewaltdelikte höhere Strafen vorzusehen sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 13):
Ist die Bundesregierung jetzt bereit, im Deutschen Bundestag vorliegende Anträge, wie den der Fraktion der SPD, zu unterstützen, mit denen Urteile der NS-Wehrmachtsjustiz als Unrecht von Anfang an betrachtet und deren Rechtswirksamkeit aberkannt werden soll, um endlich die Opfer der Wehrmachtsjustiz anständig rehabilitieren zu können, nachdem selbst der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU/CSU in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Mai 1995 ausgeführt hat:
. Nie wurde die Zerstörungswut des deutschen Diktators offenkundiger als in der Schlußphase des Krieges. Spätestens seit Anfang 1943, als die militärische Niederlage des ,Dritten Reiches' feststand, ging es nicht mehr um politisch-strategische Entscheidungen. Mit der ihm eigenen, beispiellosen Menschenverachtung gab Hitler, nachdem sein eigenes Schicksal feststand, Deutschland bewußt der Zerstörung preis ...?"
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 2685*
Bei den Anträgen der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend die Wehrmachtsjustiz (BT-Drucksache 13/353 und 13/354) handelt es sich um parlamentsintern Entschließungsanträge. Die Bundesregierung möchte den Beratungen in den Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Anschluß an die Debatte vom 16. März 1995 nicht vorgreifen.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 14):
Sind Obdachlose trotz fehlendem Wohnsitzes grundsätzlich sozialhilfeberechtigt, und welche Auflagen der Sozialämter an Obdachlose, die Obdachlose nicht erfüllten, führten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher dazu, daß diesen Menschen keine Sozialhilfe gewährt wurde?
Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) setzt für einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe keinen Nachweis eines Wohnsitzes voraus. Für Obdachlose kommen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, sowohl Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch der Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) in Betracht. Diese Hilfen werden und wurden von den Trägern der Sozialhilfe auch erbracht. Erkenntnisse darüber, daß die Sozialhilfeträger die Hilfeleistung an Auflagen knüpfen, die von Obdachlosen nicht erfüllt werden können, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1265 Fragen 17 und 18):
Sieht die Bundesregierung ihre Aussage, auf europäischer Ebene für die umgehende Abschaffung des ,,Tour-de-Rôle-Systernes" zu sorgen, als obsolet an, nachdem die niederländische Regierung ein Binnenschiffahrtsgesetz beschlossen hat, wonach das „Tour-de-Rôle-System" bis zum 31. Dezember 1999 Bestand haben soll?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Hilfsprogramms über 100 Mio. DM für die deutsche Binnenschiffahrt, nachdem der niederländischen Binnenschiffahrt massive Umstrukturierungshilfen gewährt werden sollen, und ist in diesem Zusammenhang an eine Aufstockung der Mittel für das Hilfsprogramm gedacht?
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung sieht ihre Aussage, auf europäischer Ebene für die umgehende Abschaffung des sogenannten Tour-de-Rôle-Systems zu sorgen, nicht als obsolet an, nachdem die niederländische Regierung ein Binnenschiffahrtsgesetz beschlossen hat, wonach das Tour-de-Rôle-System bis 31. Dezember
1999 Bestand haben soll. Das niederländische Kabinett hat zwar das Gesetz, in dem das Tour-de-RôleVerfahren der sogenannten Nord-Süd-Verbindung zu Belgien erstmals bis 31. Dezember 1999 gesetzlich festgeschrieben werden soll, verabschiedet. Zur Inkraftsetzung des Gesetzes bedarf es aber noch der Verabschiedung durch das niederländische Parlament. Eine Vorlage an das Parlament ist bisher noch nicht erfolgt. Im übrigen liegt der Gesetzentwurf der EG-Kommission zur Überprüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Römischen Verträgen insbesondere in wettbewerblicher Hinsicht vor, die noch nicht abgeschlossen ist.
Die Bundesregierung wird daher bei nächster Gelegenheit die Forderung nach Abschaffung der bestehenden Tour-de-Rôle-Systeme bekräftigen.
Zu Frage 18:
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß das von ihr beschlossene Hilfsprogramm von 100 Mio. DM die wirtschaftliche Lage der deutschen Binnenschifffahrt und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt verbessern wird.
Das geplante niederländische Umstrukturierungsprogramm beeinträchtigt das Ziel des deutschen Hilfsprogramms - die Stärkung der im Markt verbleibenden Partikuliere - nicht, denn es fördert vorrangig den Marktaustritt niederländischer Binnenschiffer.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 19):
Haben die Gutachter, die kürzlich im Auftrag der bayerischen Staatsregierung Stellungnahmen zum Ogris-Gutachten über Alternativen zum geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen abgegeben haben, in der Vergangenheit Projekte für die Rhein-Main-Donau-AG durchgeführt, oder waren sie an anderen Projekten beteiligt, die, die sich mit Fragen der Kanalisierung von Flüssen oder der Anlage von Staustufen beschäftigten?
Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben sich bei der Auswahl von Gutachtern zur Bewertung des Ogris-Gutachtens ausschließlich davon leiten lassen, daß diese Gutachter die notwendige Fachkompetenz besitzen.
Prof. Dr. Scheuerlein von der Technischen Universität Innsbruck und Prof. Dr. Nestmann von der Technischen Universität Karlsruhe, die im übrigen in dieser Funktion keine Projekte für die Rhein-Main-Donau AG ausgeführt haben, waren bereits Ende 1993 gemeinsam mit Prof. Dr. Ogris gebeten worden, die Grundlagen zur Klärung der offengebliebenen Fragen zur Machbarkeit der flußbaulichen Alternative zu erarbeiten. Ihre jetzigen Stellungnahmen bilden somit die Fortsetzung dieses Auftrags.
2686* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995
Von den übrigen fünf Wissenschaftlern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, führt lediglich Prof. Dr. Strobl einen Auftrag für die Rhein-MainDonau AG durch. Hierbei handelt es sich um das Gutachten „Beeinflussung des Hochwasserregimes der bayerischen Donau unterhalb Straubing durch den beabsichtigten Zweistufenausbau".
Zur Frage, ob die Gutachter an anderen Projekten beteiligt waren, die sich mit Fragen der Kanalisierung von Flüssen oder der Anlage von Staustufen beschäftigten, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 23):
Wurde bei der Konzeption der geplanten Neubauten im künftigen Regierungsviertel in Berlin berücksichtigt, die Fassaden konsequent nach Süden auszurichten und zu öffnen, um damit bis zu 40 Prozent Energie für Wärme und Strom zu sparen und dadurch auch die Vorbildfunktion des Bundes im Bereich energiesparendes Bauen zu dokumentieren?
In den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 1. Juni 1994 und 14. März 1995 wurde die Unterbringung der Bundesregierung in Altbauten festgelegt. Es ist somit vorgesehen, ca. 90 Prozent der benötigten Hauptnutzfläche für die Bundesregierung in Altbauten unterzubringen.
Naturgemäß ist die Lage der Altbauen städtebaulich festgelegt und nicht ohne weiteres veränderbar. Weiterhin sind bei den Altbauten denkmalpflegerische Gesichtspunkte ausschlaggebend, die eine Veränderung der Fassade ausschließen.
Selbstverständlich werden bei den vorgesehenen Neubauten bzw. Neubauanteilen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung ausgeschöpft. Hierbei wird auch die Lage, Form und Ausdehnung der Gebäude, sofern es städtebaulich möglich ist, eine wichtige Rolle spielen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 24):
Sollte eine Mehrheit der Bundesländer beschließen, den Sitz des Bundesorgans nach Berlin zu verlegen, ist die Bundesregierung dann bereit, im Sinne des Bonn-Berlin-Beschlusses und der vertraglichen Vereinbarungen für einen wirtschaftlichen und sozialen Ausgleich zu sorgen?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich zu den Auswirkungen und Konsequenzen hypothetischer Entscheidungen des Bundesrates zu äußern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ihre Zusagen gegenüber Bonn bisher eingehalten haben.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 35):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Entschließung des Bundestages vom 31. März 1995, daß die neuen elektronischen Dienste und die multimedialen Anwendungen der audiovisuellen Massenkommunikation in die Regelungskompetenz der Bundesländer fallen?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung der Länder nicht, die in einem Beschluß des Bundesrates vom 31. März 1995 zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Union über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze (BR-Drucksache 101/95 [Beschluß]) enthalten ist. Unbestritten liegt die Regelungskompetenz für die Kernfragen des Rundfunkrechts grundsätzlich bei den Ländern. Aber auch der Bund verfügt über eine Reihe von ausschließlichen oder konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten, die gerade für den Bereich der neuen elektronischen Dienste und der multimedialen Anwendung der audiovisuellen Massenkommunikation einschlägig sind, so etwa für das Fernmeldewesen, das Recht der Wirtschaft, die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung, das Urheberrecht, den Jugendschutz, die europäische und internationale Medienpolitik als Teil der allgemeinen auswärtigen Angelegenheiten oder die Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse.
Wesentlich ist, daß die Chancen der neuen elektronischen Dienste und der multimedialen Anwendungen der audiovisuellen Massenkommunikation zur Stärkung des Standorts Bundesrepublik Deutschland genutzt und nicht durch Kompetenzstreitigkeiten gefährdet werden. Deswegen haben Bund und Länder sich darauf verständigt, für wesentliche Fragen der Informationsgesellschaft unter der Generalüberschrift „Multimedia" künftig Antworten in enger Kooperation und zunächst unter Hintanstellung einer Diskussion über die Zuständigkeiten in Einzelfragen zu suchen.