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    Plenarprotokoll 13/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 13/1265 vom 5. Mai 1995 - Unzureichende Umsetzung der europäischen Diensterichtlinie hinsichtlich des Sprachtelefondienstes sowie der eigene Netze betreibenden geschlossenen Benutzergruppen in deutsches Recht MdlAnfr 9 Dr. Hermann Pohler CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 2677 C ZusFr Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 2678 A Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Existenzminimums MdlAnfr 15 Hans Büttner (Ingolstadt) SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2678 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 2678 C ZusFr Peter Dreßen SPD 2679 A Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für die sowohl in der Pflege als auch im Bereich der Krankenversicherung zum Einsatz kommenden Pflegehilfsmittel MdlAnfr 16 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 2679 B ZusFr Peter Dreßen SPD 2679 C Flächen- und Landschaftsverbrauch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr (Straßenbau/Gleisbau) und Hausund Wohnungsbau MdlAnfr 20 Dr. Angelica Schwall-Düren SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 2680 A ZusFr Dr. Angelica Schwall-Düren SPD 2680 B Baukosten des neu zu errichtenden Bundeskanzleramts in Berlin; Einbau von Solaranlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs MdlAnfr 21, 22 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 2680 D, 2681 D ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 2681 A ZusFr Brigitte Baumeister CDU/CSU 2681 B, 2682 A ZusFr Rolf Köhne PDS 2681 C Sanierung des Gebäudes des Bundesfilmarchivs in Berlin-Wilhelmshagen angesichts der geplanten Verlagerung der Betriebsstelle Koblenz nach Berlin; Behebung der personellen Engpässe im Restaurierungs- und Umkopierungsbereich MdlAnfr 33, 34 Thomas Krüger SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 2682 B, D ZusFr Thomas Krüger SPD 2682 C, 2683 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2684* A Anlage 2 Erstellung eines Pflegehilfsmittelverzeichnisses durch die Spitzenverbände der Pflegekassen MdlAnfr 5 - Drs 13/1265 -Peter Dreßen SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 2684* B Anlage 3 Verschärfung des Strafrahmens für Gewaltdelikte MdlAnfr 12 - Drs 13/1265 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 2684* C Anlage 4 Rehabilitierung der Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz durch die Aberkennung der Rechtswirksamkeit gegen sie ergangener Urteile MdlAnfr 13 - Drs 13/1265 - Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 2684* D Anlage 5 Auflagen der Sozialämter an Obdachlose bei der Gewährung von Sozialhilfe MdlAnfr 14 - Drs 13/1265 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 2685* A Anlage 6 Fortbestand des ,,Tour-de-Rôle-Systems" in der deutschen Binnenschiffahrt und Wirksamkeit des Hilfsprogramms; Aufstockung der Mittel MdlAnfr 17, 18 - Drs 13/1265 - Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2685* B Anlage 7 Fachliche Eignung der zum Ogris-Gutachten über Alternativen zum Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen Stellung nehmenden Gutachter MdlAnfr 19 - Drs 13/1265 -Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Johannes Nitsch BMV 2685* D Anlage 8 Energiesparendes Bauen im künftigen Regierungsviertel in Berlin MdlAnfr 23 - Drs 13/1265 - Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 2686* A Anlage 9 Ausgleichsmaßnahmen im Falle einer Verlegung des Sitzes des Bundesrates nach Berlin MdlAnfr 24 - Drs 13/1265 - Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 2686* B Anlage 10 Regelungskompetenz der Länder hinsichtlich der neuen elektronischen Medien und der multimedialen Anwendungen audiovisueller Massenkommunikation MdlAnfr 35 - Drs 13/1265 - Dr. Hermann Pohler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 2686* C 34. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    I Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 10. 05. 95 Blank, Renate CDU/CSU 10. 05. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 10. 05. 95 Hartmut Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 05. 95 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 10. 05. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 10. 05. 95 Höfken-Deipenbrock, BÜNDNIS 10. 05. 95 Ulrike 90/DIE GRÜNEN Dr. Jens, Uwe SPD 10. 05. 95 Lensing, Werner CDU/CSU 10. 05. 95 Marx, Dorle SPD 10. 05. 95 Neumann (Bramsche), SPD 10. 05. 95 Volker Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 10. 05. 95 Wolfgang Terborg, Margitta SPD 10. 05. 95 Wissmann, Matthias CDU/CSU 10. 05. 95 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Peter Dreßen (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 5): Haben die Spitzenverbände der Pflegekassen ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, wonach sie ein Pflegehilfsmittelverzeichnis zu erstellen haben, und warum hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im gegenteiligen Falle von seiner Verordnungsermächtigung nach § 78 Abs. 5 SGB XI zur Sicherung der pflegerischen Versorgung keinen Gebrauch gemacht? Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben mit Datum vom 21. November 1994 den Entwurf zu einem Pflegehilfsmittelverzeichnis vorgelegt. Der Entwurf enthielt in erheblichem Umfang Hilfsmittel, die von der Krankenversicherung finanziert werden oder die für eine sachgerechte Anwendung eine ärztliche Verordnung bzw. das Wissen medizinischer Hilfsberufe benötigen. Um eine klare Trennung der Finanzierung von Hilfsmitteln zu Lasten der Krankenversicherung auf der einen und von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung auf der anderen Seite zu erreichen, wird das Pflegehilfsmittelverzeichnis gegenwärtig überarbeitet. Dabei wird auch berücksichtigt werden, daß Pflegehilfsmittel von Angehörigen bzw. Pflegediensten eingesetzt werden und weder bei der Bewilligung noch im täglichen Gebrauch in jedem Fall Fachkenntnisse wie bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung vorausgesetzt werden können. Ein überarbeitetes Pflegehilfsmittelverzeichnis wird in Kürze vorgelegt werden; eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nach § 78 Abs. 5 SGB XI ist nach diesem Bearbeitungsstand des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nicht erforderlich. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 12): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der gesetzlich vorgeschriebene Strafrahmen bei vielen Gewaltdelikten nichtausreichend ist und in keinem Verhältnis zu den Strafrahmen bei anderen, etwa Vermögensdelikten steht, und beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit eine entsprechende Reform? Nach der Koalitionsvereinbarung vom 14. November 1994 ist vorgesehen, die Strafrahmen „auf ihre Stimmigkeit untereinander unter Einbeziehung des Einbruchsdiebstahls in Wohnungen" zu überprüfen. Zur Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung wird zur Zeit im Bundesministerium der Justiz ein umfangreicher Gesetzentwurf vorbereitet. Schwerpunkt des Entwurfs ist das Anliegen, höchstpersönlichen Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung gegenüber materiellen Rechtsgütern wie Eigentum, Vermögen und Sicherheit des Rechtsverkehrs ein größeres Gewicht zu verleihen. Zu diesem Zweck sollen Wertungswidersprüche und Ungleichgewichte zwischen den Strafen für Körperverletzungs-, Tötungs- und Sexualdelikte einerseits sowie den Eigentums-, Vermögens- und Urkundsdelikten andererseits beseitigt werden. Im Rahmen dieser umfassenden Neuordnung der Strafrahmen wird zu prüfen sein, ob für bestimmte Gewaltdelikte höhere Strafen vorzusehen sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 13): Ist die Bundesregierung jetzt bereit, im Deutschen Bundestag vorliegende Anträge, wie den der Fraktion der SPD, zu unterstützen, mit denen Urteile der NS-Wehrmachtsjustiz als Unrecht von Anfang an betrachtet und deren Rechtswirksamkeit aberkannt werden soll, um endlich die Opfer der Wehrmachtsjustiz anständig rehabilitieren zu können, nachdem selbst der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU/CSU in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Mai 1995 ausgeführt hat: . Nie wurde die Zerstörungswut des deutschen Diktators offenkundiger als in der Schlußphase des Krieges. Spätestens seit Anfang 1943, als die militärische Niederlage des ,Dritten Reiches' feststand, ging es nicht mehr um politisch-strategische Entscheidungen. Mit der ihm eigenen, beispiellosen Menschenverachtung gab Hitler, nachdem sein eigenes Schicksal feststand, Deutschland bewußt der Zerstörung preis ...?" Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 2685* Bei den Anträgen der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend die Wehrmachtsjustiz (BT-Drucksache 13/353 und 13/354) handelt es sich um parlamentsintern Entschließungsanträge. Die Bundesregierung möchte den Beratungen in den Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Anschluß an die Debatte vom 16. März 1995 nicht vorgreifen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 14): Sind Obdachlose trotz fehlendem Wohnsitzes grundsätzlich sozialhilfeberechtigt, und welche Auflagen der Sozialämter an Obdachlose, die Obdachlose nicht erfüllten, führten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher dazu, daß diesen Menschen keine Sozialhilfe gewährt wurde? Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) setzt für einen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe keinen Nachweis eines Wohnsitzes voraus. Für Obdachlose kommen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, sowohl Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch der Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) in Betracht. Diese Hilfen werden und wurden von den Trägern der Sozialhilfe auch erbracht. Erkenntnisse darüber, daß die Sozialhilfeträger die Hilfeleistung an Auflagen knüpfen, die von Obdachlosen nicht erfüllt werden können, liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Fragen der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/1265 Fragen 17 und 18): Sieht die Bundesregierung ihre Aussage, auf europäischer Ebene für die umgehende Abschaffung des ,,Tour-de-Rôle-Systernes" zu sorgen, als obsolet an, nachdem die niederländische Regierung ein Binnenschiffahrtsgesetz beschlossen hat, wonach das „Tour-de-Rôle-System" bis zum 31. Dezember 1999 Bestand haben soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Hilfsprogramms über 100 Mio. DM für die deutsche Binnenschiffahrt, nachdem der niederländischen Binnenschiffahrt massive Umstrukturierungshilfen gewährt werden sollen, und ist in diesem Zusammenhang an eine Aufstockung der Mittel für das Hilfsprogramm gedacht? Zu Frage 17: Die Bundesregierung sieht ihre Aussage, auf europäischer Ebene für die umgehende Abschaffung des sogenannten Tour-de-Rôle-Systems zu sorgen, nicht als obsolet an, nachdem die niederländische Regierung ein Binnenschiffahrtsgesetz beschlossen hat, wonach das Tour-de-Rôle-System bis 31. Dezember 1999 Bestand haben soll. Das niederländische Kabinett hat zwar das Gesetz, in dem das Tour-de-RôleVerfahren der sogenannten Nord-Süd-Verbindung zu Belgien erstmals bis 31. Dezember 1999 gesetzlich festgeschrieben werden soll, verabschiedet. Zur Inkraftsetzung des Gesetzes bedarf es aber noch der Verabschiedung durch das niederländische Parlament. Eine Vorlage an das Parlament ist bisher noch nicht erfolgt. Im übrigen liegt der Gesetzentwurf der EG-Kommission zur Überprüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Römischen Verträgen insbesondere in wettbewerblicher Hinsicht vor, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Bundesregierung wird daher bei nächster Gelegenheit die Forderung nach Abschaffung der bestehenden Tour-de-Rôle-Systeme bekräftigen. Zu Frage 18: Die Bundesregierung ist überzeugt, daß das von ihr beschlossene Hilfsprogramm von 100 Mio. DM die wirtschaftliche Lage der deutschen Binnenschifffahrt und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt verbessern wird. Das geplante niederländische Umstrukturierungsprogramm beeinträchtigt das Ziel des deutschen Hilfsprogramms - die Stärkung der im Markt verbleibenden Partikuliere - nicht, denn es fördert vorrangig den Marktaustritt niederländischer Binnenschiffer. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 19): Haben die Gutachter, die kürzlich im Auftrag der bayerischen Staatsregierung Stellungnahmen zum Ogris-Gutachten über Alternativen zum geplanten Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen abgegeben haben, in der Vergangenheit Projekte für die Rhein-Main-Donau-AG durchgeführt, oder waren sie an anderen Projekten beteiligt, die, die sich mit Fragen der Kanalisierung von Flüssen oder der Anlage von Staustufen beschäftigten? Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben sich bei der Auswahl von Gutachtern zur Bewertung des Ogris-Gutachtens ausschließlich davon leiten lassen, daß diese Gutachter die notwendige Fachkompetenz besitzen. Prof. Dr. Scheuerlein von der Technischen Universität Innsbruck und Prof. Dr. Nestmann von der Technischen Universität Karlsruhe, die im übrigen in dieser Funktion keine Projekte für die Rhein-Main-Donau AG ausgeführt haben, waren bereits Ende 1993 gemeinsam mit Prof. Dr. Ogris gebeten worden, die Grundlagen zur Klärung der offengebliebenen Fragen zur Machbarkeit der flußbaulichen Alternative zu erarbeiten. Ihre jetzigen Stellungnahmen bilden somit die Fortsetzung dieses Auftrags. 2686* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1995 Von den übrigen fünf Wissenschaftlern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, führt lediglich Prof. Dr. Strobl einen Auftrag für die Rhein-MainDonau AG durch. Hierbei handelt es sich um das Gutachten „Beeinflussung des Hochwasserregimes der bayerischen Donau unterhalb Straubing durch den beabsichtigten Zweistufenausbau". Zur Frage, ob die Gutachter an anderen Projekten beteiligt waren, die sich mit Fragen der Kanalisierung von Flüssen oder der Anlage von Staustufen beschäftigten, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 23): Wurde bei der Konzeption der geplanten Neubauten im künftigen Regierungsviertel in Berlin berücksichtigt, die Fassaden konsequent nach Süden auszurichten und zu öffnen, um damit bis zu 40 Prozent Energie für Wärme und Strom zu sparen und dadurch auch die Vorbildfunktion des Bundes im Bereich energiesparendes Bauen zu dokumentieren? In den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 1. Juni 1994 und 14. März 1995 wurde die Unterbringung der Bundesregierung in Altbauten festgelegt. Es ist somit vorgesehen, ca. 90 Prozent der benötigten Hauptnutzfläche für die Bundesregierung in Altbauten unterzubringen. Naturgemäß ist die Lage der Altbauen städtebaulich festgelegt und nicht ohne weiteres veränderbar. Weiterhin sind bei den Altbauten denkmalpflegerische Gesichtspunkte ausschlaggebend, die eine Veränderung der Fassade ausschließen. Selbstverständlich werden bei den vorgesehenen Neubauten bzw. Neubauanteilen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung ausgeschöpft. Hierbei wird auch die Lage, Form und Ausdehnung der Gebäude, sofern es städtebaulich möglich ist, eine wichtige Rolle spielen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 13/1265 Frage 24): Sollte eine Mehrheit der Bundesländer beschließen, den Sitz des Bundesorgans nach Berlin zu verlegen, ist die Bundesregierung dann bereit, im Sinne des Bonn-Berlin-Beschlusses und der vertraglichen Vereinbarungen für einen wirtschaftlichen und sozialen Ausgleich zu sorgen? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich zu den Auswirkungen und Konsequenzen hypothetischer Entscheidungen des Bundesrates zu äußern. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ihre Zusagen gegenüber Bonn bisher eingehalten haben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Pohler (CDU/ CSU) (Drucksache 13/1265 Frage 35): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Entschließung des Bundestages vom 31. März 1995, daß die neuen elektronischen Dienste und die multimedialen Anwendungen der audiovisuellen Massenkommunikation in die Regelungskompetenz der Bundesländer fallen? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung der Länder nicht, die in einem Beschluß des Bundesrates vom 31. März 1995 zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Union über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze (BR-Drucksache 101/95 [Beschluß]) enthalten ist. Unbestritten liegt die Regelungskompetenz für die Kernfragen des Rundfunkrechts grundsätzlich bei den Ländern. Aber auch der Bund verfügt über eine Reihe von ausschließlichen oder konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten, die gerade für den Bereich der neuen elektronischen Dienste und der multimedialen Anwendung der audiovisuellen Massenkommunikation einschlägig sind, so etwa für das Fernmeldewesen, das Recht der Wirtschaft, die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung, das Urheberrecht, den Jugendschutz, die europäische und internationale Medienpolitik als Teil der allgemeinen auswärtigen Angelegenheiten oder die Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse. Wesentlich ist, daß die Chancen der neuen elektronischen Dienste und der multimedialen Anwendungen der audiovisuellen Massenkommunikation zur Stärkung des Standorts Bundesrepublik Deutschland genutzt und nicht durch Kompetenzstreitigkeiten gefährdet werden. Deswegen haben Bund und Länder sich darauf verständigt, für wesentliche Fragen der Informationsgesellschaft unter der Generalüberschrift „Multimedia" künftig Antworten in enger Kooperation und zunächst unter Hintanstellung einer Diskussion über die Zuständigkeiten in Einzelfragen zu suchen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zweite Zusatzfrage.


Rede von Hans Büttner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe eine zweite Zusatzfrage, weil Sie meine erste Zusatzfrage meines Erachtens wieder nicht ausführlich genug beantwortet haben. Welche Rolle kann das Gebot eines Abstands zwischen Sozialhilfe und Tariflöhnen spielen, wenn der Mindestbedarf nach den von Ihnen geschilderten Erfordernissen festgelegt wird und Sie sagen, daß die Sätze in ihrer Höhe der Lohnsteigerung angepaßt werden? Dies steht im Widerspruch zu Ihrer ersten Aussage, weil durchaus Situationen eintreten könnten, in denen das Existenzminimum durch die Sozialhilfe nicht mehr gesichert werden kann,

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sabine Bergmann-Pohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Büttner, es ist für mich etwas schwierig, auf Ihre Frage zu antworten.
    Die Löhne werden durch die Tarifparteien festgelegt; das ist uns beiden sehr wohl bekannt. Der Regelsatz der Sozialhilfe beispielsweise für eine fünfköpfige Familie wird festgelegt, indem die Ausgaben, einer ebenfalls fünfköpfigen Familie eines Hilfsarbeiters zugrunde gelegt werden. Dementsprechend wird das Lohnabstandsgebot berechnet.

    Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl
    Falls Sie das wünschen, können wir Ihnen unsere Eckwerte für die Sozialhilfereform gerne zur Verfügung stellen. Daraus wird dies vielleicht etwas besser ersichtlich. - Ab 1999 wird es ein anderes Modell der Berechnung geben.