Plenarprotokoll 18/245
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
245. Sitzung
Berlin, Dienstag, den 5. September 2017
Inhalt:
Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . 25255 A
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Karin Binder, Klaus Brähmig, des Par-
lamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser,
der Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum),
Helga Kühn-Mengel, Günter Baumann,
Martin Patzelt und Dr. Hans-Peter Uhl . . . . 25257 D
Begrüßung der neuen Abgeordneten Thomas
Jepsen und Markus Uhl . . . . . . . . . . . . . . . . 25257 D
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 C
Zur Geschäftsordnung
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25258 A
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 25259 A
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25260 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 B
Tagesordnungspunkt 1:
Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutsch-
land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 D
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 25261 D
Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 25267 A
Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 25269 B
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 25271 B
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25272 D
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25275 D
Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 25278 A
Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 25281 A
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25283 B
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 25285 C
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25286 C
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard
Bulmahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25289 C
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25290 C
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25292 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . 25295 A
Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25298 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . 25299 A
Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25299 B
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 25300 C
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 25302 A
Zusatztagesordnungspunkt
a)–h)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468 und
469 zu Petitionen
Drucksachen 18/13490, 18/13491,
18/13492, 18/13493, 18/13494, 18/13495,
18/13496, 18/13497 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25302 C
Tagesordnungspunkt 2:
Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die
Richter des Bundesverfassungsgerichts: Wahl
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017II
einer Richterin oder eines Richters des Bun-
desverfassungsgerichts
Drucksache 18/12822 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25303 C
Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25303 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25304 A
Vizepräsident Johannes Singhammer . . . . . . 25304 A
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 25305 A
Anlage 2
Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut-
schen Bundestages, die an der Wahl eines
Richters des Bundesverfassungsgerichts teil-
genommen haben
(Tagesordnungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25305 B
Anlage 3
Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede
des Abgeordneten Harald Petzold (Havel-
land) (DIE LINKE) zur Beratung des Antrags
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr.
Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra
Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE:
Weltfriedenstag als europäischer Feiertag
(237. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21, Anla-
ge 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25308 A
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25309 A
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25255
245. Sitzung
Berlin, Dienstag, den 5. September 2017
Beginn: 9.01 Uhr
Vizepräsident Johannes Singhammer
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25305
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 2)
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Michael Donth
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsru-
he-Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Monika Grütters
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Fabritius, Dr. Dr. h. c.
Bernd
CDU/CSU 05.09.2017
Flisek, Christian SPD 05.09.2017
Franke, Dr. Edgar SPD 05.09.2017
Gerdes, Michael SPD 05.09.2017
Heveling, Ansgar CDU/CSU 05.09.2017
Lamers, Dr. Dr. h. c.
Karl A.
CDU/CSU 05.09.2017
Lauterbach, Dr. Karl SPD 05.09.2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 05.09.2017
Müller, Bettina SPD 05.09.2017
Poschmann, Sabine SPD 05.09.2017
Rachel, Thomas CDU/CSU 05.09.2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Scheuer, Andreas CDU/CSU 05.09.2017
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 05.09.2017
Schwabe, Frank SPD 05.09.2017
Stein, Peter CDU/CSU 05.09.2017
Steinbach, Erika fraktionslos 05.09.2017
Strebl, Matthäus CDU/CSU 05.09.2017
Thönnes, Franz SPD 05.09.2017
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.09.2017
Weinberg (Hamburg),
Marcus
CDU/CSU 05.09.2017
Zdebel, Hubertus DIE LINKE 05.09.2017
Zöllmer, Manfred SPD 05.09.2017
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725306
(A) (C)
(B) (D)
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Fritz Güntzler
Dr. Herlind Gundelach
Christian Haase
Florian Hahn
Rainer Hajek
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Marion Marga Herdan
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Dr. Mathias Edwin Höschel
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann (Dort-
mund)
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M. Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Thomas Jepsen
Sylvia Jörrißen
Dr. Egon Jüttner
Andreas Jung
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Carsten Körber
Markus Koob
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Andreas G. Lämmel
Uwe Lagosky
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Dr. Claudia Lücking-Michel
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr. Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Karsten Möring
Dietrich Monstadt
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller (Braun-
schweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Dr. Martin Pätzold
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Iris Ripsam
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr. Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Ole Schröder
Dr. Kristina Schröder (Wies-
baden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von
Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Markus Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Kai Wegner
HonD Albert Weiler
Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25307
(A) (C)
(B) (D)
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Bettina Bähr-Losse
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Lothar Binding (Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Marco Bülow
Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Jürgen Coße
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr. Ute Finckh-Krämer
Gabriele Fograscher
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Uli Grötsch
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann (Wa-
ckernheim)
Dirk Heidenblut
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz-Herrmann
Frank Junge
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Birgit Kömpel
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Anette Kramme
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Angelika Krüger-Leißner
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr. Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Detlef Müller (Chemnitz)
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Aydan Özoğuz
Thomas Oppermann
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
René Röspel
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Christoph Strässer
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr. Karin Thissen
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Dirk Vöpel
Ute Vogt
Gabi Weber
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt)
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Brigitte Zypries
DIE LINKE.
Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Dr. André Hahn
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725308
(A) (C)
(B) (D)
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)
Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Dr. Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
(Zwickau)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN
Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Bärbel Höhn
Dr. Anton Hofreiter
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Cem Özdemir
Friedrich Ostendorff
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms
Anlage 3
Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede des
Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) (DIE
LINKE)
zur Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht und der Frakti-
on DIE LINKE: Weltfriedenstag als europäischer
Feiertag (237. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21,
Anlage 16)
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Es gibt
in Europa keinen gemeinsamen Feiertag – einen Tag, an
dem sich Menschen aus ganz Europa treffen können, um
sich kennenzulernen, sich auszutauschen und Ideen für
ein gutes Leben in Europa zu entwickeln. Das können
wir gemeinsam mit unserem Antrag ändern. Der Austritt
Großbritanniens aus der Europäischen Union ist ein Pau-
kenschlag. Er macht den Niedergang der EU deutlich.
Der Kontinent ist in Ost und West, Nord und Süd ge-
spalten. Krieg, Sanktionen, Rentenkürzungen und Entso-
lidarisierung prägen Europa. Das politische Personal der
Europäischen Union ist mit der Krise völlig überfordert
und reagiert kopflos. Kommissionspräsident Juncker ist
nicht in der Lage, gemeinsame europäische Lösungen zu
finden.
Die Regierungen der EU-Mitgliedsländer haben einen
entscheidenden Anteil an der Krise. Insbesondere die
Bundesregierung hat mit ihrer Kürzungspolitik großen
Schaden angerichtet. Griechenland ist in einer dramati-
schen Dauerkrise. Spanien, Portugal, Italien und Frank-
reich haben mit hohen Staatsschulden und Jugendarbeits-
losigkeit zu kämpfen. Das Europa der Regierungen und
EU-Institutionen funktioniert nicht mehr.
Gespräche finden heute in der Regel zwischen Re-
gierungsvertretern und EU-Beamten statt, weniger zwi-
schen Bürgerinnen und Bürgern. Das muss sich ändern!
Europa braucht Impulse von Europäerinnen und Euro-
päern, die ein Europa mit menschlichem Antlitz wollen.
Ein Europa von unten kann entstehen, wenn die Men-
schen miteinander ins Gespräch kommen und Ideen für
ein friedliches und solidarisches Europa austauschen.
Deshalb schlagen wir vor, den Weltfriedenstag als eu-
ropäischen Feiertag zu begehen. Ein gemeinsamer euro-
päischer Feiertag bietet den Menschen die Möglichkeit,
grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisier-
te Begegnungen zu erleben.
Der Weltfriedenstag, der 1. September, ist ein geeig-
netes Datum für einen europäischen Feiertag. Trotz aller
Differenzen in Europa will die Mehrheit der Menschen
ein friedliches Miteinander. Der 1. September, der Welt-
friedenstag, erinnert uns an den Beginn des schreck-
lichsten Krieges in der Geschichte der Menschheit – des
Zweiten Weltkrieges, der von deutschem Boden ausging.
Es wäre eine zivilisatorische Leistung, wenn es ge-
lingen würde, viele Menschen aus anderen Ländern zu
überzeugen, einen europäischen Feiertag zu beschließen.
Dabei soll sich dieser Feiertag nicht nur auf die EU-Mit-
glieder beschränken. Einen wirklichen europäischen Fei-
ertag gibt es nur, wenn sich möglichst alle Staaten Euro-
pas dieser Initiative anschließen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25309
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli
2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti-
kel 21)
– Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Par-
teien von der Parteienfinanzierung
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die
NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und daher
von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen
werden muss. Das Gesetz zum Ausschluss verfassungs-
feindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung bietet
nach Inkrafttreten dem Bundesrat, der Bundesregierung
und dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit, eine
entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts herbeizuführen.
Der Bundesrat wird einen Antrag auf Verfahrensein-
leitung beim Bundesverfassungsgericht vorbereiten,
damit das entsprechende Verfahren zügig eingeleitet
werden kann, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen
gegeben sind. Er strebt dabei einen gemeinsamen Antrag
der drei antragsberechtigten Organe an.
Begründung:
Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Fe-
bruar 2017 seiner Auffassung Ausdruck verliehen,
dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und
deswegen von der staatlichen Parteienfinanzierung
ausgeschlossen werden muss (vgl. BR-Drucksache
95/17 (Beschluss)). Mit Inkrafttreten der Gesetze (vgl.
BR-Drucksachen 508/17 und 509/17) wird es möglich,
beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Aus-
schluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staat-
lichen Parteienfinanzierung zu stellen. Antragsberech-
tigt sind der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und
die Bundesregierung. Materielle Voraussetzung für
den Ausschluss ist, dass die Partei nach ihren Zielen
oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerich-
tet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung
zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Be-
stand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom
17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) die Verfassungsfeind-
lichkeit der NPD bereits festgestellt. Um im Rahmen
eines Antrags auf Ausschluss der NPD von der staat-
lichen Parteienfinanzierung an diese Feststellung des
Bundesverfassungsgerichts anknüpfen zu können, ist
rasches Handeln geboten. Bei einer zeitlichen Nähe
der Antragstellung zum Urteil vom 17. Januar 2017
müsste nur für einen relativ kurzen Anschlusszeitraum
nachgewiesen werden, dass sich an der festgestellten
Verfassungsfeindlichkeit der NPD nichts geändert
hat. Es gilt für die Zukunft zu verhindern, dass Bür-
gerinnen und Bürger mit ihren Steuern und Abgaben
die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD finan-
zieren müssen. Die berechtigten Verfassungsorgane
sollten daher rasch von ihrem neuen Antragsrecht Ge-
brauch machen.
– Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersver-
sorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Be-
triebsrentenstärkungsgesetz)
– Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung
(Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden
Gesetz die Rentenüberleitung zu einem Abschluss
gebracht wird. Ein einheitlicher Rentenwert ist
nur durch das Eingreifen der Politik erreichbar.
Der Bundesrat fordert seit Längerem, dass spä-
testens 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein
einheitliches Rentenrecht verwirklicht sein sollte
(BR-Drucksache 563/14 (Beschluss), 206/15 (Be-
schluss), 585/15 (Beschluss)).
2. Der Bundesrat erkennt an, dass durch das Gesetz
nun sichergestellt wird, dass die Rentnerinnen und
Rentner in den neuen Ländern auch bei künftigen
Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn-
und Gehaltsentwicklung in Ostdeutschland zurück-
bleiben. Auf diese Weise ist es möglich, dass die
Angleichung der Rentenwerte gegebenenfalls auch
schneller vorankommt als im Gesetz vorgesehen.
3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die sukzessiven
Wirkungen des Wegfalls der Hochwertung der Ent-
gelte ab dem 1. Januar 2025 in den neuen Ländern
vermieden werden können, wenn Politik, Wirtschaft
und Tarifpartner diesen Zeitraum nutzen, um bei der
Tarifbindung, der Eindämmung des Niedriglohn-
sektors, der Durchsetzung des „Equal-Pay-Grund-
satzes“ und bei der Zurückdrängung von prekären
Beschäftigungsverhältnissen deutliche Fortschritte
zu erzielen. Dementsprechende Erfolge kämen allen
Beschäftigten zu Gute.
Begründung:
Sowohl die Angleichung des Rentenwerts Ost als
auch die Abschmelzung der Höherwertung der Ent-
gelte Ost werden bis zum Jahr 2025 gestreckt. Die
Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise die ren-
tennahen Generationen in den neuen Ländern haben
damit Klarheit und Transparenz über den Zeitpunkt
der vollständigen Rentenangleichung. Mit dem neu
eingefügten § 255a Absatz 2 SGB VI ist sicherge-
stellt, dass die Rentenanpassungen der Jahre 2018
bis 2023 mindestens der aktuellen Lohnentwicklung
in den neuen Ländern folgen wenn diese günstiger
verläuft als mit den Anpassungsschritten in Absatz
1 festgelegt. Wie die Rentenanpassung zum 1. Juli
2017 zeigt, ist es damit möglich, dass die Renten-
angleichung insgesamt schneller abgeschlossen sein
kann als zum 1. Juli 2024. Mit der gestreckten Ab-
schmelzung der Entgelthochwertung bei der Ren-
tenberechnung entsteht ein größeres Zeitfenster, um
Differenzen im Verdienstniveau weiter abzubauen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725310
(A) (C)
(B) (D)
Unter diesen Voraussetzungen stellt das Gesetz ei-
nen Kompromiss zwischen den Interessen der Rent-
nerinnen und Rentner sowie denen der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer dar.
– Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Ren-
ten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur
Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbes-
serungsgesetz)
– Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgeset-
zes und anderer Vorschriften
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
Zum Gesetz allgemein
1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deut-
sche Bundestag das bereits laufende Gesetzge-
bungsverfahren zum Bundesversorgungsgesetz
kurzfristig durch umfangreiche bereichsspezifische
datenschutzrechtliche Regelungen außerhalb des
Versorgungsrechts ergänzt hat, um diese an die Ver-
ordnung (EU) 2016/679 anzupassen.
2. Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der
getroffenen Regelungen für die Landes- und Kom-
munalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in
die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Län-
der im Bereich der Steuerverwaltung das gewähl-
te Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine
umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre
Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der
Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 sei-
ner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche
BR-Drucksache 110/17 (Beschluss)).
Zu Artikel 17 (Änderung der Abgabenordnung)
3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verlagerung
der Zuständigkeit für die Aufsicht über die Länderfi-
nanzbehörden sowie über die Kommunen hinsichtlich
der Verarbeitung personenbezogener Daten im An-
wendungsbereich der Abgabenordnung von den nach
Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden auf die
oder den Bundesbeauftragte(n) für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit die bisherige Kompe-
tenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der
Datenschutzaufsicht über Bundes- beziehungsweise
Länderbehörden in Frage stellt, ohne dass hierfür bis-
lang die Notwendigkeit oder die Gesetzgebungskom-
petenz des Bundes dargelegt wurden.
4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zuständigkeits-
konzentration der Datenschutzaufsicht auch in die
Rechte der Länderparlamente eingreift, indem für
einen Teil der administrativen Tätigkeiten der Lan-
desbehörden die Wahrnehmung der parlamentari-
schen Kontrollrechte insoweit erschwert wird, als
die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit gegenüber den Länderparla-
menten keine Berichte abgibt und von den Länder-
parlamenten nicht um Stellungnahmen zu konkreten
Angelegenheiten gebeten werden kann.
5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Benennung
von Datenschutzbeauftragten in den Finanzbehör-
den auch der Länder und Kommunen nach Bundes-
recht zu erfolgen hat, ohne dass eine diesbezügliche
Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet
wird. Nach Auffassung des Bunderates bleibt zu
klären, ob es sich bei diesen Regelungen um Fra-
gen des Steuerverwaltungsrechts im Sinne von Arti-
kel 108 GG handelt, die der Gesetzgebungskompe-
tenz des Bundes unterliegen würden.
6. Der Bundesrat bittet darum, dafür Sorge zu tragen,
dass die verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte
der Länder in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren
zur Anpassung des bereichsspezifischen Daten-
schutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 um-
fassend gewahrt werden.
7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Ge-
währleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung
zu klären, in welchem Verhältnis die in Artikel 17
Nummer 3 (§ 32e AO) in Bezug genommen Betrof-
fenenrechte nach Artikel 12 bis 15 der Verordnung
(EU) 2016/679 sowie die diesbezüglich getroffenen
beschränkenden Regelungen der Abgabenordnung
zu den Ansprüchen auf Informationszugang nach
den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes oder
der Länder stehen.
Begründung:
Zu den Nummern 1 und 2:
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom
10. März 2017 unter anderem unter Bezugnahme
auf die Anpassungserfordernisse im Sozialdaten-
schutz deutlich gemacht, dass bei der Anpassung
des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die
Verordnung (EU) 2016/679 eine umfassende und
frühzeitige Beteiligung der Länder geboten ist, da
die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die
Tätigkeit der Landes- und kommunalen Behörden
haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der
Entschließung bekräftigt der Bundesrat seine Hal-
tung zur Frage der Länderbeteiligung im Anpas-
sungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutz-
rechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung.
Zu den Nummer 3 bis 6:
Die Regelung der Aufsicht über die Finanzbehör-
den (Artikel 17 Nummer 11 (§ 32h Absatz 1 AO)
in Verbindung mit Artikel 17 Nummer 2 (§ 1 Ab-
satz 2 Nummer 1 AO)) sieht eine Verlagerung der
Zuständigkeit für die Aufsicht über die Landesfi-
nanzbehörden sowie über kommunale Finanzbehör-
den von den Landesdatenschutzbeauftragten auf die
Bundesdatenschutzbeauftragte vor. Durch die Kon-
zentration der Aufsicht bei der Bundesdatenschutz-
beauftragten sollte sichergestellt werden, dass die
Aufsicht im Anwendungsbereich der Abgabenord-
nung immer nach den gleichen Vorgaben erfolge. In
den Gesetzesmaterialien wird weder dargelegt, dass
die bisherige Regelung zu Problemen geführt hat,
noch ist den Gesetzesmaterialien eine Begründung
der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser
Frage zu entnehmen.
Durch diese Zuständigkeitsverlagerung werden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25311
(A) (C)
(B) (D)
erstmalig Länderkompetenzen zur Regelung des
Datenschutzes im Bereich der Landesverwaltung
beschnitten, die mit einer Beschränkung der parla-
mentarischen Kontrollrechte einhergehen. Mit der
Entschließung soll deutlich gemacht werden, dass
die Länder dieser Beschränkung ihrer Kompetenzen
kritisch gegenüber stehen. Es wird insbesondere die
Gefahr gesehen, dass mit der Zuständigkeitskonzen-
tration der Datenschutzaufsicht im Bereich der Ab-
gabenordnung ein Präzedenzfall geschaffen wird,
der den Weg für weitere zukünftige Zuständigkeits-
verlagerungen von den Ländern zum Bund bereiten
könnte. Dem soll mit der Entschließung entgegen
getreten werden.
Wegen des Erfordernisses des Inkrafttretens der Re-
gelungen insgesamt bis zum 25. Mai 2018 erscheint
nach Abwägung aller Umstände ein Verlangen auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Ar-
tikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG in diesem Falle jedoch
nicht opportun.
Zu Nummer 7:
Nach Artikel 17 Nummer 11 (§ 32e AO) sollen
Informationsansprüche nach dem Gesetz zur Re-
gelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
beziehungsweise den Informationsfreiheitsgesetzen
der Länder unter entsprechender Anwendung der
für die Wahrnehmung der Betroffenenrechte bezie-
hungsweise Informationspflichten der verantwort-
lichen Stelle nach der Verordnung (EU) 2016/679
und den diesbezüglich getroffenen beschränkenden
Regelungen der AO beurteilt werden. Diese Gleich-
setzung der Betroffenenrechte nach der Verordnung
(EU) 2016/679 mit allgemeinen Informationszu-
gangsrechten wirft Auslegungsfragen auf, die zu
nicht unerheblichen Anwendungsproblemen führen
dürften. Ungeklärt ist beispielsweise, welchen In-
formationsansprüchen nach den Informationsfrei-
heitsgesetzen die in Bezug genommenen Informati-
onspflichten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung
(EU) 2016/679 entsprechen sollen. Ebenso bedarf
es einer Klärung, an wen die Information in entspre-
chender Anwendung von § 32c Absatz 5 AO erfol-
gen soll. Eine Zuständigkeit der Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im
Geltungsbereich landesrechtlicher Informationszu-
gangsgesetze dürfte jedenfalls nicht bestehen.
– Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozial-
kassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
richtsgesetzes
– Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiens-
terichtlinie
– Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer-
und des Stromsteuergesetzes
– Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmann-
siedlungen
– Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der
Abstammung bei heterologer Verwendung von Sa-
men
– Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen
Überwachung übertragbarer Krankheiten
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
Mit § 38 Absatz 2 Satz 1 IfSG wird das Bundesminis-
terium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverord-
nung zu bestimmen, welchen Anforderungen das Wasser
in Schwimm- oder Badebecken oder in Schwimm- oder
Badeteichen entsprechen muss.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah
eine Rechtsverordnung vorzulegen, die den aktuell vor-
liegenden wissenschaftlichen Kenntnisstand in Verbin-
dung mit dem aktuellen Regelwerk berücksichtigt.
Begründung:
In Ermanglung einer gegenwärtigen Regelung gestützt
auf das IfSG werden zur Überwachung der Schwimm-
oder Badebeckenwasseranlagen ordnungsrechtliche
Vorgaben im Rahmen der allgemeinen Verkehrssiche-
rungspflichten herangezogen. Zur Sicherstellung des
Gesundheitsschutzes sind aber insbesondere Regelun-
gen des Fachrechts erforderlich, deren Einhaltung auf-
grund der fachlichen Qualifikation durch die Gesund-
heitsbehörden überwacht wird.
Das in der Verordnung über die Qualität von Schwimm-
und Badebeckenwasser (Schwimm- und Badebecken-
wasserverordnung – SchwBadebwV, vgl. BR-Druck-
sache 748/02) geregelte Verfahren ist gegenwärtig
noch offen. In der 783. Sitzung des Bundesrates am
29. November 2002 wurde der Punkt (TOP 34) von
der Tagesordnung abgesetzt. Allein Bedenken hin-
sichtlich der Kostenauswirkungen für Betreiber von
Anlagen, die eventuell den Vorgaben der Verordnung
nicht gerecht werden, ließen das Verfahren damals
nicht zum Abschluss bringen. 15 Jahre später sollten
allein fiskalische Aspekte keine Rolle spielen. Ansons-
ten würde daraus gesundheitspolitisch das Signal aus-
gesendet werden, dass der Gesundheitsschutz der Be-
völkerung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher
Schwimm- oder Badebeckenanlagen in die Beliebig-
keit der finanziellen Aufwände der Betreiber solcher
Anlagen gestellt wird.
Unter Umständen könnte auch die notwendige Über-
wachung den haushalterischen Einsparungen soweit
unterliegen, dass der Schutz der Bevölkerung vor
wasserbürtigen Erkrankungen nicht mehr gewährleis-
tet ist. Um dem entgegenzuwirken ist das oben ge-
nannte Bundesratsverfahren mit einer aktualisierten
Rechtsverordnung unter Beachtung des mittlerweile
fortgeschriebenen Regelwerkes (hier: DIN 19643 vom
November 2012) „Aufbereitung von Schwimm- und
Badebeckenwasser“ und unter Beachtung der Empfeh-
lung des Umweltbundesamtes (UBA) „Hygieneanfor-
derungen an Bäder und deren Überwachung“ neu zu
beleben und zügig zum Abschluss zu bringen.
Obwohl eine Ermächtigung des Bundes zum Erlass von
Regelungen für Schwimm- oder Badeteiche (Kleinba-
deteiche) durchaus bestand, wurde damals (2002) von
der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, da der da-
malige vorliegende wissenschaftliche Kenntnisstand
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725312
(A) (C)
(B) (D)
es nicht erlauben würde, konkrete Anforderungen an
die Qualität des Wassers in solchen künstlich angeleg-
ten Badeteichen festzulegen, die das gesundheitliche
Risiko bis auf ein vertretbares Maß reduzieren wür-
den. Insoweit bestand entsprechender Forschungsbe-
darf. Es wurde hingegen „nur“ auf eine Empfehlung
des UBA „Hygienische Anforderungen an Kleinba-
deteiche“ (vgl. Bundesgesundheitsbl-Gesundheits-
forsch-Gesundheitsschutz 6-2003) verwiesen. Mit der
oben genannten Bitte zur Anpassung der Rechtsver-
ordnung an den wissenschaftlich-technischen Fort-
schritt, können Regelungen auch zu Schwimm- oder
Badeteichen im erforderlichen Umfang aufgenommen
werden.
– Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für
Blut- und Gewebezubereitungen und zur Ände-
rung anderer Vorschriften
– Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufe-
reformgesetz – PflBRefG)
– Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrecht-
licher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Än-
derungsgesetz – 2. PStRÄndG)
– Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Rege-
lungen im Aufenthaltsrecht
– Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hin-
terbliebenengeld
– Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
– Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländi-
sche Staaten
– … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI
des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung
der organisierten Kriminalität
– Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vor-
schriften
– Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralre-
gistergesetzes (7. BZRGÄndG)
– Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässig-
keitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaß-
nahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungs-
rechts von Betreuten
– Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte
von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Än-
derung des Schöffenrechts
– Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Ge-
nehmigung für Behandlungsanlagen für Deponie-
sickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur
Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Ab-
füllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes
– Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und
zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher
Vorschriften
– Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanla-
gen in den Anwendungsbereich des Emissionshan-
dels
– Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeset-
zes
– Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Ver-
kehrssysteme Gesetzes
– Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den
Deutschen Wetterdienst
– Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen
– Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Akkreditierungsstelle
– Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfe-
ger-Handwerksgesetzes
– Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identi-
fizierung und Vertrauensdienste für elektronische
Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhe-
bung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchfüh-
rungsgesetz)
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober
2016 zur Errichtung der internationalen EU-LAK-
Stiftung
– Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Moldau über Soziale Sicherheit
– Gesetz zu der am 19. Juni 1997 beschlossenen Ur-
kunde zur Abänderung der Verfassung der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation
– Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Ra-
tes zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für
die Agentur der Europäischen Union für Grund-
rechte für den Zeitraum 2018-2022
– Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates
vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
– Gesetz zu dem Protokoll vom 14. November 2016
zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der mazedonischen Regierung
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-
mögen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbe-
steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein-
kommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen
oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
– Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Armenien zur Vermeidung der Doppel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25313
(A) (C)
(B) (D)
besteuerung und zur Verhinderung der Steuerver-
kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen
– Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012
zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Ta-
bakerzeugnissen
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. März
2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codier-
ter Auszüge und Bescheinigungen aus Personen-
standsregistern
– Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni
1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit-
räumige grenzüberschreitende Luftverunreini-
gung betreffend persistente organische Schadstoffe
(POP)
– Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. No-
vember 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu
dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige
grenzüberschreitende Luftverunreinigung betref-
fend die Verringerung von Versauerung, Eutro-
phierung und bodennahem Ozon
– Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni
1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit-
räumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
betreffend Schwermetalle
– Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali be-
schlossenen Änderung des Montrealer Protokolls
vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem
Abbau der Ozonschicht führen
– Gesetz zur Änderung des Übereinkommens über
den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
vom 9. Mai 1980
– Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November
2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni
2012 zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und
Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
– Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren
Ausgestaltung des Strafverfahrens
– Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der
nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher
homosexueller Handlungen verurteilten Personen
und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
– Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung
der Transparenz bei Genossenschaften
– ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Wohnungseinbruchdiebstahl
– Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen
Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende
Maßnahmen bei Kindern
– Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die ak-
tuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urhe-
berrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG)
– Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs-
gesetz – NetzDG)
– Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschlie-
ßung für Personen gleichen Geschlechts
– Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Ma-
nagement der Einbringung und Ausbreitung inva-
siver gebietsfremder Arten
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
Der Bundesrat begrüßt, dass eine Rechtsgrundlage ge-
schaffen wurde, die EU-weiten Vorgaben zum Umgang
mit invasiven Arten zu regeln und zügig Maßnahmen
gegen die Einbringung und Ausbreitung von invasiven
Arten getroffen werden können. Der Bundesrat be-
fürchtet jedoch, dass ein effektives Management durch
die im Gesetz enthaltende Einvernehmensregelung bei
jagdlichen und fischereilichen Maßnahmen mit den Jag-
dausübungs- und Fischereiausübungsberechtigen (§ 40a
BNatSchG und § 28a BJagdG) erschwert wird. Zudem
werden in der Folge deutlich erhöhte Mehrausgaben auf
Verwaltungsebe ne erwartet, ohne dass der Bund ange-
messene Kompensationsmaßnahmen mitbedacht hat.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese
Einvernehmensregelung zeitnah auch mit Blick auf die
Verwaltungskosten zu evaluieren und entsprechend zu
ändern.
– Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Um-
weltverträglichkeitsprüfung
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und
zur Änderung weiterer Gesetze
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 20. Januar 2016 über
Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Au-
ßenwirtschaftsgesetzes.
Mit dem Gesetz wird eine verpflichtende Weiterbil-
dung von 15 Stunden pro Jahr für alle Personen ein-
geführt, die unmittelbar Versicherungen vermitteln.
Die bereits geltende Weiterbildungsverpflichtung
wird in sinnvoller Weise ergänzt. Eine ausreichende
Sachkunde muss nun vor der Tätigkeit als Versiche-
rungsvermittler in der Kundenberatung und Versi-
cherungsvermittlung nachgewiesen werden. Eine
Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr für
alle Versicherungen beratenden und vermittelnden
Personen ist darüber hinaus sinnvoll.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der
noch zu erlassenden Rechtsverordnung zur Konkre-
tisierung der Weiterbildungspflicht auf unverhält-
nismäßige Anforderungen zu verzichten. Die Kon-
kretisierung der Weiterbildungsanforderung in der
Rechtsverordnung sollte mit Augenmaß erfolgen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725314
(A) (C)
(B) (D)
und unnötige bürokratische Belastungen vermei-
den, wie unverhältnismäßige formale Anforderun-
gen an Formate, Dokumentation und Nachweis der
Weiterbildung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass
aus Wirtschaftlichkeitsgründen viele bisher in der
Kundenberatung tätige Personen künftig von der
Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen würden.
Eine flächendeckende Beratung der Kunden wäre
gefährdet.
Berücksichtigung muss auch die bestehende hetero-
gene Vertriebsstruktur in Deutschland finden. Dazu
gehören neben Inhabern von Versicherungsagenturen,
Versicherungsspezialisten in Banken und Sparkassen
auch Büroassistenzen im Innendienst von Agenturen
oder Allfinanzberater der Banken, die Bank-, Wert-
papier- und Versicherungsprodukte abdecken. Des-
halb müssen die Vermittler berufsgruppenspezifisch
individuell nach ihren tatsächlichen Anforderungen
in der Beratungspraxis aus- und fortgebildet werden,
auch um den unterschiedlichen Kunden der Versiche-
rungsvermittler gerecht zu werden.
Eine pauschale Festsetzung der Ausbildungsanfor-
derungen, die nur auf eine bestimmte Vermittler-
tätigkeit zugeschnitten ist, sollte hier vermieden
werden. Vielmehr müssen anhand der oben be-
schriebenen verschiedenen Vermittlertypen Kriteri-
en in die Rechtsverordnung aufgenommen werden,
die eine individuelle und bestmögliche Weiterbil-
dung garantieren.
3. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesrat auf
die hohe Bedeutung einer individualisierten Fort-
bildungspflicht, zugeschnitten auf den individuellen
Beratungsbedarf und die vermittelten Produkte, hin.
Ziel muss ein zielgruppenspezifisches Anforde-
rungsprofil für die Weiterbildung bei Berücksich-
tigung der Beratungsanforderungen sein. Diesem
Umstand soll mit einer konkretisierenden Rechts-
verordnung Rechnung getragen werden, die zu un-
komplizierten, in der Praxis handhabbaren Lösun-
gen führen muss.
– Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruk-
tur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
– Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur
Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerba-
re-Energien-Gesetzes
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge-
teilt, dass sie den Entschließungsantrag auf Drucksache
18/13020 zur dritten Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Moder-
nisierung der Netzentgeltsstruktur (Netzentgeltmoderni-
sierungsgesetz) zurückzieht.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Ab-
satz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichter-
stattung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregie-
rung auf Drucksache 18/12300 absieht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
245. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung
TOP 1 Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutschland
ZP Beschlussempfehlungen Petitionsausschuss
TOP 2 Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4