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ID1824503600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/245 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 245. Sitzung Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Inhalt: Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . 25255 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Karin Binder, Klaus Brähmig, des Par- lamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser, der Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum), Helga Kühn-Mengel, Günter Baumann, Martin Patzelt und Dr. Hans-Peter Uhl . . . . 25257 D Begrüßung der neuen Abgeordneten Thomas Jepsen und Markus Uhl . . . . . . . . . . . . . . . . 25257 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 C Zur Geschäftsordnung Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25258 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 25259 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25260 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 B Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutsch- land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 D Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 25261 D Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 25267 A Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 25269 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 25271 B Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25272 D Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25275 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 25278 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 25281 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25283 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 25285 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25286 C Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25289 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25290 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25292 A Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . 25295 A Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25298 C Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . 25299 A Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25299 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 25300 C Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 25302 A Zusatztagesordnungspunkt a)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468 und 469 zu Petitionen Drucksachen 18/13490, 18/13491, 18/13492, 18/13493, 18/13494, 18/13495, 18/13496, 18/13497 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25302 C Tagesordnungspunkt 2: Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts: Wahl Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017II einer Richterin oder eines Richters des Bun- desverfassungsgerichts Drucksache 18/12822 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25303 C Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25303 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25304 A Vizepräsident Johannes Singhammer . . . . . . 25304 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 25305 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts teil- genommen haben (Tagesordnungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25305 B Anlage 3 Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede des Abgeordneten Harald Petzold (Havel- land) (DIE LINKE) zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE: Weltfriedenstag als europäischer Feiertag (237. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21, Anla- ge 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25308 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25309 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25255 245. Sitzung Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Vizepräsident Johannes Singhammer (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25305 Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 2) CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Michael Donth Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsru- he-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Monika Grütters Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Fabritius, Dr. Dr. h. c. Bernd CDU/CSU 05.09.2017 Flisek, Christian SPD 05.09.2017 Franke, Dr. Edgar SPD 05.09.2017 Gerdes, Michael SPD 05.09.2017 Heveling, Ansgar CDU/CSU 05.09.2017 Lamers, Dr. Dr. h. c. Karl A. CDU/CSU 05.09.2017 Lauterbach, Dr. Karl SPD 05.09.2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 05.09.2017 Müller, Bettina SPD 05.09.2017 Poschmann, Sabine SPD 05.09.2017 Rachel, Thomas CDU/CSU 05.09.2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheuer, Andreas CDU/CSU 05.09.2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 05.09.2017 Schwabe, Frank SPD 05.09.2017 Stein, Peter CDU/CSU 05.09.2017 Steinbach, Erika fraktionslos 05.09.2017 Strebl, Matthäus CDU/CSU 05.09.2017 Thönnes, Franz SPD 05.09.2017 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2017 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 05.09.2017 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 05.09.2017 Zöllmer, Manfred SPD 05.09.2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725306 (A) (C) (B) (D) Manfred Grund Oliver Grundmann Fritz Güntzler Dr. Herlind Gundelach Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Marion Marga Herdan Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Dr. Mathias Edwin Höschel Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dort- mund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Thomas Jepsen Sylvia Jörrißen Dr. Egon Jüttner Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Carsten Körber Markus Koob Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Andreas G. Lämmel Uwe Lagosky Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Claudia Lücking-Michel Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Karsten Möring Dietrich Monstadt Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braun- schweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Dr. Martin Pätzold Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wies- baden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Markus Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner HonD Albert Weiler Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25307 (A) (C) (B) (D) Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Bettina Bähr-Losse Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Marco Bülow Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Gabriele Fograscher Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Uli Grötsch Gabriele Groneberg Michael Groß Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wa- ckernheim) Dirk Heidenblut Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Birgit Kömpel Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Thomas Oppermann Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse René Röspel Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Carsten Träger Rüdiger Veit Dirk Vöpel Ute Vogt Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Brigitte Zypries DIE LINKE. Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725308 (A) (C) (B) (D) Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Bärbel Höhn Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Cem Özdemir Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Anlage 3 Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht und der Frakti- on DIE LINKE: Weltfriedenstag als europäischer Feiertag (237. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21, Anlage 16) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Es gibt in Europa keinen gemeinsamen Feiertag – einen Tag, an dem sich Menschen aus ganz Europa treffen können, um sich kennenzulernen, sich auszutauschen und Ideen für ein gutes Leben in Europa zu entwickeln. Das können wir gemeinsam mit unserem Antrag ändern. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist ein Pau- kenschlag. Er macht den Niedergang der EU deutlich. Der Kontinent ist in Ost und West, Nord und Süd ge- spalten. Krieg, Sanktionen, Rentenkürzungen und Entso- lidarisierung prägen Europa. Das politische Personal der Europäischen Union ist mit der Krise völlig überfordert und reagiert kopflos. Kommissionspräsident Juncker ist nicht in der Lage, gemeinsame europäische Lösungen zu finden. Die Regierungen der EU-Mitgliedsländer haben einen entscheidenden Anteil an der Krise. Insbesondere die Bundesregierung hat mit ihrer Kürzungspolitik großen Schaden angerichtet. Griechenland ist in einer dramati- schen Dauerkrise. Spanien, Portugal, Italien und Frank- reich haben mit hohen Staatsschulden und Jugendarbeits- losigkeit zu kämpfen. Das Europa der Regierungen und EU-Institutionen funktioniert nicht mehr. Gespräche finden heute in der Regel zwischen Re- gierungsvertretern und EU-Beamten statt, weniger zwi- schen Bürgerinnen und Bürgern. Das muss sich ändern! Europa braucht Impulse von Europäerinnen und Euro- päern, die ein Europa mit menschlichem Antlitz wollen. Ein Europa von unten kann entstehen, wenn die Men- schen miteinander ins Gespräch kommen und Ideen für ein friedliches und solidarisches Europa austauschen. Deshalb schlagen wir vor, den Weltfriedenstag als eu- ropäischen Feiertag zu begehen. Ein gemeinsamer euro- päischer Feiertag bietet den Menschen die Möglichkeit, grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisier- te Begegnungen zu erleben. Der Weltfriedenstag, der 1. September, ist ein geeig- netes Datum für einen europäischen Feiertag. Trotz aller Differenzen in Europa will die Mehrheit der Menschen ein friedliches Miteinander. Der 1. September, der Welt- friedenstag, erinnert uns an den Beginn des schreck- lichsten Krieges in der Geschichte der Menschheit – des Zweiten Weltkrieges, der von deutschem Boden ausging. Es wäre eine zivilisatorische Leistung, wenn es ge- lingen würde, viele Menschen aus anderen Ländern zu überzeugen, einen europäischen Feiertag zu beschließen. Dabei soll sich dieser Feiertag nicht nur auf die EU-Mit- glieder beschränken. Einen wirklichen europäischen Fei- ertag gibt es nur, wenn sich möglichst alle Staaten Euro- pas dieser Initiative anschließen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25309 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 21) – Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Par- teien von der Parteienfinanzierung Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und daher von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden muss. Das Gesetz zum Ausschluss verfassungs- feindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung bietet nach Inkrafttreten dem Bundesrat, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit, eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts herbeizuführen. Der Bundesrat wird einen Antrag auf Verfahrensein- leitung beim Bundesverfassungsgericht vorbereiten, damit das entsprechende Verfahren zügig eingeleitet werden kann, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Er strebt dabei einen gemeinsamen Antrag der drei antragsberechtigten Organe an. Begründung: Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Fe- bruar 2017 seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deswegen von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden muss (vgl. BR-Drucksache 95/17 (Beschluss)). Mit Inkrafttreten der Gesetze (vgl. BR-Drucksachen 508/17 und 509/17) wird es möglich, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Aus- schluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staat- lichen Parteienfinanzierung zu stellen. Antragsberech- tigt sind der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Materielle Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass die Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerich- tet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Be- stand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) die Verfassungsfeind- lichkeit der NPD bereits festgestellt. Um im Rahmen eines Antrags auf Ausschluss der NPD von der staat- lichen Parteienfinanzierung an diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfen zu können, ist rasches Handeln geboten. Bei einer zeitlichen Nähe der Antragstellung zum Urteil vom 17. Januar 2017 müsste nur für einen relativ kurzen Anschlusszeitraum nachgewiesen werden, dass sich an der festgestellten Verfassungsfeindlichkeit der NPD nichts geändert hat. Es gilt für die Zukunft zu verhindern, dass Bür- gerinnen und Bürger mit ihren Steuern und Abgaben die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD finan- zieren müssen. Die berechtigten Verfassungsorgane sollten daher rasch von ihrem neuen Antragsrecht Ge- brauch machen. – Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersver- sorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Be- triebsrentenstärkungsgesetz) – Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Rentenüberleitung zu einem Abschluss gebracht wird. Ein einheitlicher Rentenwert ist nur durch das Eingreifen der Politik erreichbar. Der Bundesrat fordert seit Längerem, dass spä- testens 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein einheitliches Rentenrecht verwirklicht sein sollte (BR-Drucksache 563/14 (Beschluss), 206/15 (Be- schluss), 585/15 (Beschluss)). 2. Der Bundesrat erkennt an, dass durch das Gesetz nun sichergestellt wird, dass die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Ostdeutschland zurück- bleiben. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Angleichung der Rentenwerte gegebenenfalls auch schneller vorankommt als im Gesetz vorgesehen. 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die sukzessiven Wirkungen des Wegfalls der Hochwertung der Ent- gelte ab dem 1. Januar 2025 in den neuen Ländern vermieden werden können, wenn Politik, Wirtschaft und Tarifpartner diesen Zeitraum nutzen, um bei der Tarifbindung, der Eindämmung des Niedriglohn- sektors, der Durchsetzung des „Equal-Pay-Grund- satzes“ und bei der Zurückdrängung von prekären Beschäftigungsverhältnissen deutliche Fortschritte zu erzielen. Dementsprechende Erfolge kämen allen Beschäftigten zu Gute. Begründung: Sowohl die Angleichung des Rentenwerts Ost als auch die Abschmelzung der Höherwertung der Ent- gelte Ost werden bis zum Jahr 2025 gestreckt. Die Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise die ren- tennahen Generationen in den neuen Ländern haben damit Klarheit und Transparenz über den Zeitpunkt der vollständigen Rentenangleichung. Mit dem neu eingefügten § 255a Absatz 2 SGB VI ist sicherge- stellt, dass die Rentenanpassungen der Jahre 2018 bis 2023 mindestens der aktuellen Lohnentwicklung in den neuen Ländern folgen wenn diese günstiger verläuft als mit den Anpassungsschritten in Absatz 1 festgelegt. Wie die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 zeigt, ist es damit möglich, dass die Renten- angleichung insgesamt schneller abgeschlossen sein kann als zum 1. Juli 2024. Mit der gestreckten Ab- schmelzung der Entgelthochwertung bei der Ren- tenberechnung entsteht ein größeres Zeitfenster, um Differenzen im Verdienstniveau weiter abzubauen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725310 (A) (C) (B) (D) Unter diesen Voraussetzungen stellt das Gesetz ei- nen Kompromiss zwischen den Interessen der Rent- nerinnen und Rentner sowie denen der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer dar. – Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Ren- ten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbes- serungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgeset- zes und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Zum Gesetz allgemein 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deut- sche Bundestag das bereits laufende Gesetzge- bungsverfahren zum Bundesversorgungsgesetz kurzfristig durch umfangreiche bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen außerhalb des Versorgungsrechts ergänzt hat, um diese an die Ver- ordnung (EU) 2016/679 anzupassen. 2. Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der getroffenen Regelungen für die Landes- und Kom- munalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Län- der im Bereich der Steuerverwaltung das gewähl- te Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 sei- ner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 110/17 (Beschluss)). Zu Artikel 17 (Änderung der Abgabenordnung) 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufsicht über die Länderfi- nanzbehörden sowie über die Kommunen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im An- wendungsbereich der Abgabenordnung von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden auf die oder den Bundesbeauftragte(n) für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die bisherige Kompe- tenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Datenschutzaufsicht über Bundes- beziehungsweise Länderbehörden in Frage stellt, ohne dass hierfür bis- lang die Notwendigkeit oder die Gesetzgebungskom- petenz des Bundes dargelegt wurden. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zuständigkeits- konzentration der Datenschutzaufsicht auch in die Rechte der Länderparlamente eingreift, indem für einen Teil der administrativen Tätigkeiten der Lan- desbehörden die Wahrnehmung der parlamentari- schen Kontrollrechte insoweit erschwert wird, als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber den Länderparla- menten keine Berichte abgibt und von den Länder- parlamenten nicht um Stellungnahmen zu konkreten Angelegenheiten gebeten werden kann. 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Benennung von Datenschutzbeauftragten in den Finanzbehör- den auch der Länder und Kommunen nach Bundes- recht zu erfolgen hat, ohne dass eine diesbezügliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet wird. Nach Auffassung des Bunderates bleibt zu klären, ob es sich bei diesen Regelungen um Fra- gen des Steuerverwaltungsrechts im Sinne von Arti- kel 108 GG handelt, die der Gesetzgebungskompe- tenz des Bundes unterliegen würden. 6. Der Bundesrat bittet darum, dafür Sorge zu tragen, dass die verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte der Länder in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des bereichsspezifischen Daten- schutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 um- fassend gewahrt werden. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Ge- währleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung zu klären, in welchem Verhältnis die in Artikel 17 Nummer 3 (§ 32e AO) in Bezug genommen Betrof- fenenrechte nach Artikel 12 bis 15 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie die diesbezüglich getroffenen beschränkenden Regelungen der Abgabenordnung zu den Ansprüchen auf Informationszugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes oder der Länder stehen. Begründung: Zu den Nummern 1 und 2: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 unter anderem unter Bezugnahme auf die Anpassungserfordernisse im Sozialdaten- schutz deutlich gemacht, dass bei der Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Länder geboten ist, da die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der Landes- und kommunalen Behörden haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der Entschließung bekräftigt der Bundesrat seine Hal- tung zur Frage der Länderbeteiligung im Anpas- sungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutz- rechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung. Zu den Nummer 3 bis 6: Die Regelung der Aufsicht über die Finanzbehör- den (Artikel 17 Nummer 11 (§ 32h Absatz 1 AO) in Verbindung mit Artikel 17 Nummer 2 (§ 1 Ab- satz 2 Nummer 1 AO)) sieht eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufsicht über die Landesfi- nanzbehörden sowie über kommunale Finanzbehör- den von den Landesdatenschutzbeauftragten auf die Bundesdatenschutzbeauftragte vor. Durch die Kon- zentration der Aufsicht bei der Bundesdatenschutz- beauftragten sollte sichergestellt werden, dass die Aufsicht im Anwendungsbereich der Abgabenord- nung immer nach den gleichen Vorgaben erfolge. In den Gesetzesmaterialien wird weder dargelegt, dass die bisherige Regelung zu Problemen geführt hat, noch ist den Gesetzesmaterialien eine Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage zu entnehmen. Durch diese Zuständigkeitsverlagerung werden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25311 (A) (C) (B) (D) erstmalig Länderkompetenzen zur Regelung des Datenschutzes im Bereich der Landesverwaltung beschnitten, die mit einer Beschränkung der parla- mentarischen Kontrollrechte einhergehen. Mit der Entschließung soll deutlich gemacht werden, dass die Länder dieser Beschränkung ihrer Kompetenzen kritisch gegenüber stehen. Es wird insbesondere die Gefahr gesehen, dass mit der Zuständigkeitskonzen- tration der Datenschutzaufsicht im Bereich der Ab- gabenordnung ein Präzedenzfall geschaffen wird, der den Weg für weitere zukünftige Zuständigkeits- verlagerungen von den Ländern zum Bund bereiten könnte. Dem soll mit der Entschließung entgegen getreten werden. Wegen des Erfordernisses des Inkrafttretens der Re- gelungen insgesamt bis zum 25. Mai 2018 erscheint nach Abwägung aller Umstände ein Verlangen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Ar- tikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG in diesem Falle jedoch nicht opportun. Zu Nummer 7: Nach Artikel 17 Nummer 11 (§ 32e AO) sollen Informationsansprüche nach dem Gesetz zur Re- gelung des Zugangs zu Informationen des Bundes beziehungsweise den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder unter entsprechender Anwendung der für die Wahrnehmung der Betroffenenrechte bezie- hungsweise Informationspflichten der verantwort- lichen Stelle nach der Verordnung (EU) 2016/679 und den diesbezüglich getroffenen beschränkenden Regelungen der AO beurteilt werden. Diese Gleich- setzung der Betroffenenrechte nach der Verordnung (EU) 2016/679 mit allgemeinen Informationszu- gangsrechten wirft Auslegungsfragen auf, die zu nicht unerheblichen Anwendungsproblemen führen dürften. Ungeklärt ist beispielsweise, welchen In- formationsansprüchen nach den Informationsfrei- heitsgesetzen die in Bezug genommenen Informati- onspflichten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 entsprechen sollen. Ebenso bedarf es einer Klärung, an wen die Information in entspre- chender Anwendung von § 32c Absatz 5 AO erfol- gen soll. Eine Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Geltungsbereich landesrechtlicher Informationszu- gangsgesetze dürfte jedenfalls nicht bestehen. – Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozial- kassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsge- richtsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiens- terichtlinie – Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes – Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmann- siedlungen – Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Sa- men – Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Mit § 38 Absatz 2 Satz 1 IfSG wird das Bundesminis- terium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverord- nung zu bestimmen, welchen Anforderungen das Wasser in Schwimm- oder Badebecken oder in Schwimm- oder Badeteichen entsprechen muss. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzulegen, die den aktuell vor- liegenden wissenschaftlichen Kenntnisstand in Verbin- dung mit dem aktuellen Regelwerk berücksichtigt. Begründung: In Ermanglung einer gegenwärtigen Regelung gestützt auf das IfSG werden zur Überwachung der Schwimm- oder Badebeckenwasseranlagen ordnungsrechtliche Vorgaben im Rahmen der allgemeinen Verkehrssiche- rungspflichten herangezogen. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes sind aber insbesondere Regelun- gen des Fachrechts erforderlich, deren Einhaltung auf- grund der fachlichen Qualifikation durch die Gesund- heitsbehörden überwacht wird. Das in der Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (Schwimm- und Badebecken- wasserverordnung – SchwBadebwV, vgl. BR-Druck- sache 748/02) geregelte Verfahren ist gegenwärtig noch offen. In der 783. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2002 wurde der Punkt (TOP 34) von der Tagesordnung abgesetzt. Allein Bedenken hin- sichtlich der Kostenauswirkungen für Betreiber von Anlagen, die eventuell den Vorgaben der Verordnung nicht gerecht werden, ließen das Verfahren damals nicht zum Abschluss bringen. 15 Jahre später sollten allein fiskalische Aspekte keine Rolle spielen. Ansons- ten würde daraus gesundheitspolitisch das Signal aus- gesendet werden, dass der Gesundheitsschutz der Be- völkerung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Schwimm- oder Badebeckenanlagen in die Beliebig- keit der finanziellen Aufwände der Betreiber solcher Anlagen gestellt wird. Unter Umständen könnte auch die notwendige Über- wachung den haushalterischen Einsparungen soweit unterliegen, dass der Schutz der Bevölkerung vor wasserbürtigen Erkrankungen nicht mehr gewährleis- tet ist. Um dem entgegenzuwirken ist das oben ge- nannte Bundesratsverfahren mit einer aktualisierten Rechtsverordnung unter Beachtung des mittlerweile fortgeschriebenen Regelwerkes (hier: DIN 19643 vom November 2012) „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ und unter Beachtung der Empfeh- lung des Umweltbundesamtes (UBA) „Hygieneanfor- derungen an Bäder und deren Überwachung“ neu zu beleben und zügig zum Abschluss zu bringen. Obwohl eine Ermächtigung des Bundes zum Erlass von Regelungen für Schwimm- oder Badeteiche (Kleinba- deteiche) durchaus bestand, wurde damals (2002) von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, da der da- malige vorliegende wissenschaftliche Kenntnisstand Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725312 (A) (C) (B) (D) es nicht erlauben würde, konkrete Anforderungen an die Qualität des Wassers in solchen künstlich angeleg- ten Badeteichen festzulegen, die das gesundheitliche Risiko bis auf ein vertretbares Maß reduzieren wür- den. Insoweit bestand entsprechender Forschungsbe- darf. Es wurde hingegen „nur“ auf eine Empfehlung des UBA „Hygienische Anforderungen an Kleinba- deteiche“ (vgl. Bundesgesundheitsbl-Gesundheits- forsch-Gesundheitsschutz 6-2003) verwiesen. Mit der oben genannten Bitte zur Anpassung der Rechtsver- ordnung an den wissenschaftlich-technischen Fort- schritt, können Regelungen auch zu Schwimm- oder Badeteichen im erforderlichen Umfang aufgenommen werden. – Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Ände- rung anderer Vorschriften – Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufe- reformgesetz – PflBRefG) – Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrecht- licher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Än- derungsgesetz – 2. PStRÄndG) – Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Rege- lungen im Aufenthaltsrecht – Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hin- terbliebenengeld – Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländi- sche Staaten – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität – Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vor- schriften – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralre- gistergesetzes (7. BZRGÄndG) – Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässig- keitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaß- nahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungs- rechts von Betreuten – Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Än- derung des Schöffenrechts – Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Ge- nehmigung für Behandlungsanlagen für Deponie- sickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Ab- füllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanla- gen in den Anwendungsbereich des Emissionshan- dels – Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Ver- kehrssysteme Gesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst – Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle – Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfe- ger-Handwerksgesetzes – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identi- fizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhe- bung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchfüh- rungsgesetz) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der internationalen EU-LAK- Stiftung – Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit – Gesetz zu der am 19. Juni 1997 beschlossenen Ur- kunde zur Abänderung der Verfassung der Inter- nationalen Arbeitsorganisation – Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Ra- tes zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grund- rechte für den Zeitraum 2018-2022 – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Gesetz zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppel- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25313 (A) (C) (B) (D) besteuerung und zur Verhinderung der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Ta- bakerzeugnissen – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. März 2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codier- ter Auszüge und Bescheinigungen aus Personen- standsregistern – Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit- räumige grenzüberschreitende Luftverunreini- gung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) – Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. No- vember 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betref- fend die Verringerung von Versauerung, Eutro- phierung und bodennahem Ozon – Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit- räumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle – Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali be- schlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 – Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors – Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens – Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes – Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften – ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl – Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern – Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die ak- tuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urhe- berrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) – Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) – Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschlie- ßung für Personen gleichen Geschlechts – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Ma- nagement der Einbringung und Ausbreitung inva- siver gebietsfremder Arten Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt, dass eine Rechtsgrundlage ge- schaffen wurde, die EU-weiten Vorgaben zum Umgang mit invasiven Arten zu regeln und zügig Maßnahmen gegen die Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten getroffen werden können. Der Bundesrat be- fürchtet jedoch, dass ein effektives Management durch die im Gesetz enthaltende Einvernehmensregelung bei jagdlichen und fischereilichen Maßnahmen mit den Jag- dausübungs- und Fischereiausübungsberechtigen (§ 40a BNatSchG und § 28a BJagdG) erschwert wird. Zudem werden in der Folge deutlich erhöhte Mehrausgaben auf Verwaltungsebe ne erwartet, ohne dass der Bund ange- messene Kompensationsmaßnahmen mitbedacht hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Einvernehmensregelung zeitnah auch mit Blick auf die Verwaltungskosten zu evaluieren und entsprechend zu ändern. – Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Um- weltverträglichkeitsprüfung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Par- laments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Au- ßenwirtschaftsgesetzes. Mit dem Gesetz wird eine verpflichtende Weiterbil- dung von 15 Stunden pro Jahr für alle Personen ein- geführt, die unmittelbar Versicherungen vermitteln. Die bereits geltende Weiterbildungsverpflichtung wird in sinnvoller Weise ergänzt. Eine ausreichende Sachkunde muss nun vor der Tätigkeit als Versiche- rungsvermittler in der Kundenberatung und Versi- cherungsvermittlung nachgewiesen werden. Eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr für alle Versicherungen beratenden und vermittelnden Personen ist darüber hinaus sinnvoll. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der noch zu erlassenden Rechtsverordnung zur Konkre- tisierung der Weiterbildungspflicht auf unverhält- nismäßige Anforderungen zu verzichten. Die Kon- kretisierung der Weiterbildungsanforderung in der Rechtsverordnung sollte mit Augenmaß erfolgen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725314 (A) (C) (B) (D) und unnötige bürokratische Belastungen vermei- den, wie unverhältnismäßige formale Anforderun- gen an Formate, Dokumentation und Nachweis der Weiterbildung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass aus Wirtschaftlichkeitsgründen viele bisher in der Kundenberatung tätige Personen künftig von der Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen würden. Eine flächendeckende Beratung der Kunden wäre gefährdet. Berücksichtigung muss auch die bestehende hetero- gene Vertriebsstruktur in Deutschland finden. Dazu gehören neben Inhabern von Versicherungsagenturen, Versicherungsspezialisten in Banken und Sparkassen auch Büroassistenzen im Innendienst von Agenturen oder Allfinanzberater der Banken, die Bank-, Wert- papier- und Versicherungsprodukte abdecken. Des- halb müssen die Vermittler berufsgruppenspezifisch individuell nach ihren tatsächlichen Anforderungen in der Beratungspraxis aus- und fortgebildet werden, auch um den unterschiedlichen Kunden der Versiche- rungsvermittler gerecht zu werden. Eine pauschale Festsetzung der Ausbildungsanfor- derungen, die nur auf eine bestimmte Vermittler- tätigkeit zugeschnitten ist, sollte hier vermieden werden. Vielmehr müssen anhand der oben be- schriebenen verschiedenen Vermittlertypen Kriteri- en in die Rechtsverordnung aufgenommen werden, die eine individuelle und bestmögliche Weiterbil- dung garantieren. 3. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesrat auf die hohe Bedeutung einer individualisierten Fort- bildungspflicht, zugeschnitten auf den individuellen Beratungsbedarf und die vermittelten Produkte, hin. Ziel muss ein zielgruppenspezifisches Anforde- rungsprofil für die Weiterbildung bei Berücksich- tigung der Beratungsanforderungen sein. Diesem Umstand soll mit einer konkretisierenden Rechts- verordnung Rechnung getragen werden, die zu un- komplizierten, in der Praxis handhabbaren Lösun- gen führen muss. – Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruk- tur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) – Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerba- re-Energien-Gesetzes Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge- teilt, dass sie den Entschließungsantrag auf Drucksache 18/13020 zur dritten Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Moder- nisierung der Netzentgeltsstruktur (Netzentgeltmoderni- sierungsgesetz) zurückzieht. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Ab- satz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichter- stattung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregie- rung auf Drucksache 18/12300 absieht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 245. Sitzung Inhaltsverzeichnis Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung TOP 1 Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutschland ZP Beschlussempfehlungen Petitionsausschuss TOP 2 Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Als nächster Redner hat der Bundesminister für Fi-

    nanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, für die Bundesregierung
    das Wort.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
    zen:

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
    Herren! Frau Göring-Eckardt, das, was Sie zum Schluss
    Ihrer Rede gesagt haben, dass wir uns auch im Wahl-
    kampf darum bemühen sollten, unsere Prinzipien ein-
    zuhalten – das hat der Parlamentspräsident am Anfang
    dieser Debatte schon gesagt –, erfordert meines Erach-
    tens auch, dass wir im Wahlkampf versuchen, die Lage
    unseres Landes mit all den Problemen und Herausforde-
    rungen so realistisch wie irgend möglich zu beschreiben,
    dass wir keine Illusionen schüren und keine unerfüllba-
    ren Versprechen geben; denn das ist der Nährboden der
    Demagogen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Unser Land ist in einer guten Lage, auch mit all den
    Problemen. Wir werden übrigens immer, solange Men-
    schen Gesellschaften bilden – das Paradies auf Erden
    werden wir nicht haben –, Probleme haben, und wir
    werden uns anstrengen müssen, sie zu lösen. Das ist fast
    eine Grundbedingung menschlicher Existenz und politi-
    schen Handelns. Aber dass unser Land und die meisten
    Menschen in unserem Land in einer besseren Lage sind
    als die meisten anderen auf dieser Welt und zu früheren
    Zeiten und dass wir in Europa und weit darüber hinaus
    darum beneidet werden, das sollte man auch zweieinhalb
    Wochen vor der Bundestagswahl nicht in Abrede stellen.
    Alles andere macht keinen Sinn.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Im Übrigen, liebe Frau Nahles: Wir haben vier Jahre
    nebeneinander gesessen; das war nett. Der Wettbewerb in
    Ihrer Partei um die künftigen Führungspositionen muss

    Hubertus Heil (Peine)







    (A) (C)



    (B) (D)


    schon sehr heftig sein, wenn ich Ihre Rede richtig ver-
    standen habe; denn es war völlig anders.


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir haben vieles zusammen erreicht.

    Nun kommt das eigentliche Problem. Unser Land,
    so gut die Lage auch ist, steht vor großen Herausforde-
    rungen. Die Bundeskanzlerin hat es in ihrer Rede ganz
    am Anfang beschrieben. Das Tempo der Veränderungen,
    der schnelle Wandel in Wissenschaft und Technik, die
    Digitalisierung und Informationstechnik machen Men-
    schen Angst. Die Globalisierung hat sich durch diese
    technische Entwicklung ebenso wie durch das Ende der
    Ost-West-Teilung vor 27 Jahren wahnsinnig beschleu-
    nigt. Das macht den Spielraum, in dem wir politische
    Entscheidungen treffen, so viel komplizierter. Das sind
    die Herausforderungen. Dafür ist unser Land durch die
    erfolgreiche Entwicklung in den letzten vier Jahren gut
    gerüstet; das ist auch die Aufgabe für die nächsten vier
    Jahre.

    Im Wahlkampf ist es wichtig, sich daran zu erinnern
    und sich klarzumachen, wie das geht.

    Erstens. Volker Kauder hat gesagt: Ohne Wirtschaft
    ist alles nichts. Ich würde „fast“ hinzufügen. Aber wirt-
    schaftliche Erfolge sind nicht Erfolge der Politik. Die
    Politik kann in der Regel wirtschaftliche Erfolge verhin-
    dern; das hat sie oft genug bewiesen. Ansonsten kann sie,
    wenn sie es gut macht, einen Rahmen setzen, dass Ar-
    beitnehmer, Unternehmer und Verbraucher so miteinan-
    der arbeiten, dass es zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt.
    Das haben wir in den letzten Jahren erfolgreich gemacht.
    Dazu gehört übrigens ganz entscheidend das Vertrauen in
    die Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit von Politik, auch
    in die Finanzpolitik und in die Nachhaltigkeit öffentli-
    cher Haushalte und in die sozialen Sicherungssysteme.
    Deswegen ist solide Finanzpolitik eine Voraussetzung für
    wirtschaftliches Wachstum und dafür, dass es den Men-
    schen besser geht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Zweitens. Man muss die Systeme so gestalten, dass
    die Menschen die richtigen Entscheidungen treffen.
    Das gilt in den Bundesländern und der Bundesrepublik
    Deutschland, und das gilt in Europa. Natürlich sind wir
    in diesem Bundestag uns alle – oder fast alle – darin ei-
    nig: In dieser globalisierten Welt werden wir nur durch
    ein starkes und handlungsfähiges Europa die großen He-
    rausforderungen der Zukunft besser bewältigen können.
    Dass wir hier noch viel zu leisten haben, ist gar keine
    Frage. Aber man muss Europa richtig machen.

    Wir alle haben vor zehn Jahren unter den Folgen der
    Finanz- bzw. Banken- und dann der Wirtschaftskrise
    gelitten. Was war die Ursache? Haftung und Entschei-
    dungszuständigkeit in den Finanzmärkten waren ausei-
    nandergefallen. Das war die Ursache. Alle haben gesagt:
    Diesen Fehler dürfen wir nicht wiederholen. Die, die ent-
    scheiden, müssen für die Folgen ihrer Entscheidungen
    haften.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Deswegen müssen wir auch in Europa dabei bleiben:
    Solange die Entscheidungen für Wirtschafts-, Finanz-,
    Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in den Mitgliedstaaten
    getroffen werden – das kann man ändern, wenn man die
    Mehrheit dafür hat; diese haben wir aber derzeit nicht –,
    müssen die Mitgliedstaaten auch die Verantwortung für
    die Folgen ihrer Entscheidungen tragen. Sonst treffen sie
    die falschen Entscheidungen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das ist kein Mangel an Solidarität, sondern die Voraus-
    setzung dafür, dass wir in Europa Solidarität leisten.

    Das gilt auch im Bundestag. Ich glaube, Herr
    Oppermann, wenn Sie nicht mehr im Wahlkampf sind
    und alles geklärt ist, was die Sozialdemokraten sonst so
    beschäftigt, werden Sie wieder zu der Erkenntnis kom-
    men: Unser föderales System hat natürlich Schwächen.
    Wir haben uns in den Bund-Länder-Verhandlungen auch
    gerieben und wissen, dass da manches suboptimal ist.

    Ein Grund für die Überlegenheit des deutschen Mo-
    dells ist doch im Kern, dass wir in Deutschland nicht al-
    les zentralisieren und vereinheitlichen. So macht der Mit-
    telstand die Stärke der deutschen Wirtschaft aus, nicht
    nur ein paar Großunternehmen. Es geht um Vielfalt: Es
    gibt die kommunale Selbstverwaltung, starke Länder und
    einen starken Bund. Allerdings muss jeder seine Aufga-
    ben richtig wahrnehmen. Dafür muss man die richtigen
    Anreize setzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Der Ansatz, in der Bildungspolitik möglichst viel zu
    vereinheitlichen, wird die Situation nicht besser machen.


    (Bettina Hagedorn [SPD]: Es geht nicht um das Allgemeine, es geht um Investitionen!)


    Frankreich ist – hoffentlich – auf dem Weg, stärker zu
    werden; das wäre im Interesse Europas und im Interesse
    Deutschlands. In Frankreich diskutiert man sehr ernst-
    haft über die Nachteile der zu starken Zentralisierung des
    dortigen Systems; wir sollten das nicht vergessen. Auch
    im Föderalstaat gilt, dass jeder seine Aufgaben optimal
    und richtig erfüllen, dass sich jeder daran messen lassen
    und dafür die Verantwortung übernehmen muss. Für die
    Bildungspolitik sind in erster Linie die Länder zuständig.
    Sie müssen ihre Aufgaben wahrnehmen. Man kann die
    Ergebnisse vergleichen. Dort, wo sie schlecht sind, wäh-
    len die Wählerinnen und Wähler die jeweilige Landes-
    regierung ab und entscheiden sich für eine bessere. Das
    war in diesem Jahr gar nicht so schlecht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich werbe dafür, dass wir bei diesen Prinzipien bleiben
    und sie nicht aus den Augen verlieren. Im Übrigen: Wenn
    wir uns die Zahlen anschauen – sie spielen in dieser De-
    batte fast gar keine Rolle –, dann ist es wirklich jenseits
    jeder Realität, zu behaupten, der Bund habe den Ländern
    und Kommunen – das gilt übrigens für die letzten zwei
    Legislaturperioden – nicht mehr geholfen als jede Bun-
    desregierung zuvor. Jeder Vertreter einer kommunalen
    Interessenvertretung oder eines kommunalen Verbandes
    sagt, nie zuvor sei eine Bundesregierung so kommu-
    nalfreundlich gewesen wie die Bundesregierungen in den

    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble






    (A) (C)



    (B) (D)


    letzten beiden Legislaturperioden. Das gilt im Übrigen
    auch für die Länder. Alle 16 Ministerpräsidenten haben
    sehr gefeiert, dass sich der Bund in den Bund-Länder-Fi-
    nanzverhandlungen für die Länder eingesetzt hat, sodass
    sie mit dem Ergebnis zufrieden waren. Nun muss man
    aber auch sagen: Erfüllt eure Aufgaben, anstatt die eige-
    ne Verantwortung – kaum dass die Verhandlungen abge-
    schlossen sind – wieder zum Bund zu schieben, und löst
    eure Probleme selbst!


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Jetzt will ich, liebe Frau Nahles, noch eine Bemerkung
    zu Ihnen machen. Ich bin zwar nicht jeden Tag so sehr
    mit Sozial- und Arbeitsmarktpolitik befasst, aber ein paar
    Grundprinzipien habe ich gelernt und ganz gut verstan-
    den. Ich glaube, es ist eine Stärke des deutschen Sozial-
    systems, dass die sozialen Sicherungssysteme im Prinzip
    von Arbeitgebern und Arbeitnehmern partnerschaftlich
    finanziert werden, und zwar in Selbstverwaltung. Da sind
    wir wieder bei dem Prinzip: Wer entscheidet, der muss
    auch die Verantwortung tragen; denn wenn das auseinan-
    derfällt, ist man furchtbar großzügig.


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gilt das auch für Volkswagen?)


    Deswegen: Lassen Sie uns bei der Rente um Gottes wil-
    len an dem bewährten Prinzip der Drittelfinanzierung
    durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Steuerzahler fest-
    halten.


    (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wie wäre es bei der Krankenversicherung mit der Parität?)


    Ich sage Ihnen: Wenn Sie hier eine Verschiebung vorneh-
    men und alles in die steuerfinanzierte Rente überführen,
    dann wird die wirtschaftliche Leistungskraft Deutsch-
    lands wesentlich geringer und die Rente unsicherer sein.
    Weil wir das nicht möchten, halten wir an diesem Prinzip
    fest.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Zur demografischen Entwicklung. Wir haben schon in
    den 90er-Jahren im Rahmen der Rentenversicherung ei-
    nen demografischen Faktor eingeführt. Dabei ging es um
    das System der dynamischen Rente. Auch Rentner sollen
    am Fortschritt der wirtschaftlichen Entwicklung teilha-
    ben; denn die Rente ist auch der Lohn für die Lebensleis-
    tung. Wenn sich das Verhältnis von Älteren und Jüngeren
    verändert, muss man das natürlich berücksichtigen. Ich
    glaube, es ist völlig unsinnig, zu sagen: Egal wie sich
    die Lebenserwartung entwickelt, das Rentenalter bleibt
    für alle Zeiten unveränderbar. – Das ist leider jenseits al-
    ler Regeln. Sie haben das gerade gesagt, aber das ergibt
    keinen Sinn.

    Wir haben gemeinsam verabredet, dass das Renten-
    eintrittsalter bis 2030 jedes Jahr um einen Monat bis zum
    Alter von 67 Jahren angehoben wird. Da Sie selber ge-
    sagt haben, wie sehr sich die Annahmen für die Renten-
    versicherung in den nächsten Jahren durch die Beschäf-
    tigungszahlen verändern werden, macht es gar keinen
    Sinn, dass wir jetzt eine Debatte über die Jahre zwischen
    2030 und 2050 führen. Keiner weiß, was bis dahin ist.
    Wenn wir eine rot-rot-grüne Regierung bekommen, dann

    werden wir ganz andere wirtschaftliche Zahlen haben,
    als wenn wir die erfolgreiche, von Angela Merkel ge-
    führte Regierung fortsetzen können.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Frau Göring-Eckardt, ich will auch noch eine Be-
    merkung zum Thema Migration machen. Ich habe vor
    zwei Jahren von einem „Rendezvous mit der Globalisie-
    rung“ gesprochen. Diese Welt wird durch technologische
    Entwicklungen und durch Informationen immer enger
    zusammenrücken. Wenn die 8 Milliarden Menschen
    auf dieser Welt immer stärker spüren, wie groß die Un-
    terschiede sind, dann werden wir eine gute Zukunft in
    Deutschland und in Europa natürlich nur dann haben,
    wenn wir uns stärker dafür engagieren, dass auch andere
    eine bessere Chance haben.

    Wir haben den Etat für wirtschaftliche Zusammenar-
    beit in dieser Legislaturperiode übrigens um rund 35 Pro-
    zent erhöht. Daneben haben wir in dieser Legislaturperi-
    ode übrigens auch den Etat für Verkehrsinvestitionen um
    gut 39 Prozent erhöht. Nur so viel zum Sachverhalt!


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist damit passiert?)


    Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt: Erinnern
    Sie sich noch daran, dass Bundespräsident Joachim
    Gauck 2015 gesagt hat: „Unser Herz ist weit, aber unsere
    Möglichkeiten sind endlich“, oder dass Papst Franziskus
    bei seiner Begegnung mit der obersten Repräsentantin
    der lutherischen Weltkirchen, der schwedischen Bischö-
    fin, Deutschland für seine so große Hilfsbereitschaft im
    Gegensatz zu anderen gelobt hat? Wir werden noch in
    Jahrzehnten stolz darauf sein, dass sich unser Land un-
    ter der Führung von Angela Merkel mehr als andere
    als hilfsbereit gegenüber Schwächeren gezeigt hat. Das
    bleibt für Deutschland wesentlich.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Rüdiger Veit [SPD] – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht mit Libyen, Herr Schäuble!)


    – Ich versuche gerade, etwas zu sagen. Ich habe Sie auch
    reden lassen und nicht unterbrochen. Ganz ruhig!


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin da nicht ruhig!)


    Ein solches Problem gab es auch schon bei der Wie-
    dervereinigung 1990/1991. Damals hatten wir auch über
    eine halbe Million Asylbewerber in Deutschland, und
    wir mussten in einer fürchterlichen Auseinandersetzung
    schließlich eine Grundgesetzänderung erringen – sie hat
    uns viel gekostet –, um die Rechtspraxis in Deutschland
    an die Genfer Flüchtlingskonvention anzupassen.

    Wir können nicht jeden, dem es auf dieser Welt
    schlecht geht, das Recht geben, auszuwählen, wo er le-
    ben will,


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sage ich auch nicht!)


    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble






    (A) (C)



    (B) (D)


    sondern wir müssen die Migration steuern, und das geht
    nur in Zusammenarbeit.


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber mit wem?)


    Deswegen brauchen wir drei Dinge: Wir müssen die
    Migration in Zusammenarbeit mit den Anrainerländern
    im Mittelmeer steuern, wir müssen natürlich dafür sor-
    gen, dass die Vereinten Nationen – der Flüchtlingskom-
    missar – dort die Verantwortung übernehmen – genau
    das macht die Bundesregierung; genau darüber hat die
    Bundeskanzlerin mit den anderen geredet; ohne das geht
    es nicht –, und wir müssen – das habe ich schon vor zwei
    Jahren gesagt, und das sage ich in jeder Haushaltsrede;
    eigentlich soll das heute ja eine Haushaltsdebatte sein –
    sehr viel mehr für die Stabilisierung unserer Nachbar-
    schaft in Afrika investieren.


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht mit Waffen!)


    Deswegen sollten Sie hier keine solchen Reden halten,
    als könnten wir unbegrenzt Geld verteilen, weil es uns
    gut geht. Nein, wir müssen wirtschaftlich leistungsfähig
    bleiben, um Frieden und Stabilität in diesem Land auch
    in der Zukunft zu gewährleisten. Es muss uns gelingen,
    die Migration entsprechend zu steuern, und es muss uns
    gelingen, die Menschen, die kein Recht haben, hier zu
    bleiben, oder die sich nicht an unsere Gesetze halten,
    auch schnell wieder abzuschieben. Deswegen müssen
    wir Algerien, Marokko und Tunesien auch zu sicheren
    Herkunftsländern erklären. Stimmen Sie da endlich zu!


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wenn Sie Toleranz, Offenheit, Demokratie, Men-
    schenwürde in diesem Land für die Zukunft bewahren
    wollen, dann müssen Sie in der Lage sein, verantwortli-
    che Entscheidungen zu treffen. Ein Staat, der die Grund-
    anforderungen seiner Bürger – die Gewährleistung von
    Sicherheit und von einem Mindestmaß an Berechenbar-
    keit – nicht erfüllen kann, wird schnell ein Opfer von De-
    magogen.


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu gehört nicht, dass wir Waffen an Autokraten liefern!)


    Deswegen noch einmal: Sie können nicht politische
    Verantwortung tragen, ohne sich schuldig zu machen.
    Helmut Schmidt ist vor einiger Zeit gestorben. Er hat
    immer gesagt: Als Politiker wird man schuldig, wann
    immer man entscheidet. – Das sage ich zu Ihnen, Frau
    Göring-Eckardt, die Sie in der evangelischen Kirche eine
    große Verantwortung getragen haben. Das muss man
    wissen. Aber dem auszuweichen, ist der falsche Weg.
    Wer eine Zukunft in Sicherheit, in Stabilität, in Toleranz
    und Demut für unser Land will,


    (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der macht keine Deals mit Autokraten!)


    der muss bereit sein, die notwendigen Entscheidungen zu
    treffen.

    Wir haben das in den letzten Jahren gut gemacht. Wir
    brauchen alle Kraft, um in den nächsten Jahren weiter-
    zugehen. Ich plädiere dafür, verehrte Kolleginnen und
    Kollegen, dass wir dies unseren Mitbürgerinnen und Mit-
    bürgern im Wahlkampf jeden Tag sagen. Wenn sie dann
    eine gute Wahlentscheidung treffen, dann ist das gut für
    Deutschland und Europa.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da dies meine letzte

Sitzung im Deutschen Bundestag sein wird, weil ich für
den neuen Bundestag nicht mehr kandidiere, bitte ich da-
rum, einige Worte sagen zu können.

Ich bin Abgeordnete in einer sehr spannenden Zeit ge-
wesen. Als ich im Januar 1987, vor über 30 Jahren, das
erste Mal in den Deutschen Bundestag gewählt worden
bin, habe ich mir nicht vorstellen können, einige Jahre
später in einem geeinten Land leben zu dürfen. Ich hätte
mir überhaupt nicht vorstellen können, dass ich an die-
sem Prozess sogar mitwirken konnte: als Abgeordnete,
unter anderem im Ausschuss für Deutsche Einheit. Ich
hätte mir einige wenige Jahre später aber auch nicht vor-
stellen können, dass die Hoffnungen, die ich und auch
viele andere 1990/1991/1992 hatten, endlich in einem
Zeitalter des Friedens leben zu können, so schnell wieder
zerstört werden.

30 Jahre lang die Möglichkeit zu haben, als Abgeord-
nete, mehrmals als Ausschussvorsitzende, als Sprecherin
meiner Fraktion, als Bundesministerin für Bildung und
Forschung und jetzt als Vizepräsidentin Politik aktiv ge-
stalten zu dürfen, habe ich genau wie Norbert Lammert
immer als ein Privileg empfunden und wahrgenommen.
Das ist es auch. Das kann nicht jeder. Politik wirklich
aktiv gestalten zu können, zu beeinflussen, die Zukunft
gestalten zu können, Weichen zu stellen, die weit in die
Zukunft hineinreichen, wie mir das mit dem Ganztags-
schulprogramm, mit der Nachwuchswissenschaftlerför-
derung, mit der grundlegenden Reform des BAföG und
der Exzellenzinitiative gelungen ist, um nur einiges zu
nennen, das ist eine wirklich wunderbare Möglichkeit,
für die ich außerordentlich dankbar bin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass all
das nicht ohne Mitarbeit der Kolleginnen und Kollegen
geht. Ich glaube, das weiß jeder, egal in welcher Funktion
man ist. Deshalb möchte ich mich bei Ihnen allen ganz
herzlich bedanken.

Ich weiß, lieber Heinz Riesenhuber, dass du dich da-
mals als Minister für Forschung und Technologie wahr-
scheinlich manches Mal über die junge Abgeordnete
Bulmahn geärgert hast. Im Übrigen wurde auch ich von
anderen geärgert. Aber ich glaube, eines war klar, näm-
lich dass es immer um die Sache ging.

Deshalb möchte ich diesen Dank an Sie alle für diese
langen Jahre der Zusammenarbeit mit zwei Bitten ver-
binden. Ich möchte ihn mit der Bitte verbinden, dass die-
ses Parlament auch in Zukunft wirklich mit aller Kraft

Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble






(A) (C)



(B) (D)


und mit allem Engagement für eine starke und stabile
Demokratie kämpft. In dieser leben wir nämlich.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nichts kommt von selbst.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)


Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich
mir, dass dies ein Parlament bleibt, das sehr viel Selbst-
bewusstsein hat, das debattierfreudig ist, das seine Rech-
te, aber auch seine Verantwortung wahrnimmt, und dass
dies ein Parlament bleibt, in dem das Argument und die
Leidenschaft für die Sache zählen und nicht Pöbelei,
Rassismus, Ausgrenzung oder Hass an der Tagesordnung
sind.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen Sie strei-
ten; denn das fällt nicht vom Himmel.

Ich habe eine zweite Bitte. Viele wissen, dass mein
Herz für Bildung, Wissenschaft und Forschung brennt –
immer noch. Ja, wir investieren viel in Wissenschaft und
Forschung. Darüber, dass uns das gelungen ist, bin ich
sehr, sehr froh, und wir müssen dies fortsetzen. Auch das
ist richtig. Wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Wir
müssen noch mehr tun. Aber wir müssen noch viel, viel
mehr in Bildung investieren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es gibt kaum etwas, von dem die Lebenschancen ei-
nes Menschen so stark abhängen wie von den Bildungs-
chancen, und es gibt keinen anderen Bereich, von dem
unsere Zukunft so abhängt wie von Bildung, Wissen-
schaft, Forschung und dem, was wir können, was unsere
Kompetenz ausmacht.

Deshalb, sehr geehrter Herr Schäuble: Ja, wir leben
in einem föderalen Staat, und er hat wirklich sehr vie-
le Stärken. Ich bin davon überzeugt, dass es sich lohnt,
diesen föderalen Staat immer wieder zu stärken und zu
unterstützen. Aber wir leben auch in einer sozialen De-
mokratie, und zu einer sozialen Demokratie gehört auch,
dass man sich gegenseitig unterstützt,


(Beifall bei der SPD)


dass man auch diejenigen unterstützt, die dieses Ziel un-
ter schlechteren Rahmenbedingungen erreichen müssen.
Der Wert und die Stärke einer Demokratie zeigen sich
auch daran, wie viel sie in ihre Kinder und ihre Zukunft
investiert.


(Beifall bei der SPD)


Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir hier noch
mehr tun müssen: Wir müssen mehr investieren, und es
sind mehr Anstrengungen nötig, auch vom Bund. Auch
dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, lohnt es sich zu
streiten.


(Beifall bei der SPD)


Ich möchte mich auch ausdrücklich bei den Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern bedanken, nicht nur bei denje-
nigen, die hinter mir sitzen, sondern bei all denjenigen,
die uns unsere Arbeit erleichtern.

Vor allen Dingen wünsche ich Ihnen aber auch Erfolg
bei Ihrer Arbeit, heftigen Streit in der Sache, aber auch,
dass man zu Ergebnissen kommt. Alles Gute für die Zu-
kunft!

Ich werde weiterhin mit Interesse beobachten, mit ein
bisschen Wehmut gehen, aber auch mit Freude darüber,
dass ich so lange mitmachen und mit Ihnen gemeinsam
die Zukunft dieses Landes gestalten konnte.

Danke.


(Anhaltender Beifall im ganzen Hause – Die Abgeordneten der SPD erheben sich)


Ja, jetzt muss der Kollege Singhammer kommen. –
Dann hat die Ministerin Katarina Barley für die Bundes-
regierung das Wort.


(Beifall bei der SPD)


Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema
heute ist die Situation in Deutschland, und ich will mich
vor allen Dingen meinem Amt entsprechend auf die Situ-
ation der Frauen beziehen.

Eines vorweg: Für die Frauen in diesem Land hat
sich in den letzten vier Jahren viel zum Positiven verän-
dert. Das hat viel mit der sehr guten Arbeit von Manuela
Schwesig zu tun, der ich für ihren Einsatz an dieser Stelle
auch noch einmal ganz herzlich danken möchte.


(Beifall bei der SPD)


Ich will jetzt nicht viel aufzählen, aber was mir ganz
besonders am Herzen liegt, ist die Reform des Unter-
haltsvorschusses, die ganz vielen, vor allen Dingen
weiblichen, Alleinerziehenden und deren Kindern zugu-
tekommt. So viel zum Positiven.

Politik beginnt aber, um den großen Sozialdemokra-
ten Kurt Schumacher zu zitieren, mit dem Betrachten der
Wirklichkeit. Da muss ich schon sagen: In den letzten
Wochen gab es in einem anderen Punkt den Versuch, ein
großes Problem kleinzureden, nämlich die Lohnlücke
zwischen Männern und Frauen. Die ungeschönte Lohn-
lücke beträgt 21 Prozent. Wer das leugnet, wie zuletzt
der CDU-Generalsekretär Peter Tauber, der das als Fake
News bezeichnete, zeigt damit, dass er nicht einmal im
Ansatz willens ist, dieses Problem ernsthaft anzugehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das Problem liegt offen zutage. 6 Prozent ist der rich-
tige Wert, wenn man einen Mann und eine Frau auf exakt
demselben Arbeitsplatz hat. Dann beträgt die Lohnlücke
6 Prozent. Schon das ist doch nicht nachzuvollziehen.
Bei 2 000 Euro Einkommen bekommt man 120 Euro we-

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn






(A) (C)



(B) (D)


niger, nur weil man eine Frau ist. Mir soll einmal jemand
erklären, warum das richtig sein soll.


(Beifall bei der SPD)


Aber es kommen weitere Faktoren hinzu: Teilzeit als
Karrierefalle, die dafür sorgt, dass man bei Beförderun-
gen nicht mehr berücksichtigt wird, und vor allen Dingen
die deutlich schlechtere Bezahlung der sogenannten tra-
ditionellen Frauenberufe.

Die Lohnlücke, die sich auf insgesamt 21 Prozent
summiert, hinterlässt natürlich Spuren bei der Altersver-
sorgung. Dass Frauen trotz Arbeit von Altersarmut be-
droht sind, ist eine der größten Ungerechtigkeiten in die-
sem Land. Das ist keine statistische Lappalie. Das beste
Mittel gegen Altersarmut sind gute Löhne; das wissen
wir alle. Die SPD wird deshalb weiterhin gegen anhal-
tenden Widerstand – auch von CDU/CSU – gegen die
Lohnungerechtigkeit bei Männern und Frauen kämpfen.


(Beifall bei der SPD)


Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bedeutet, das Recht
zu haben, zu wissen, was die männlichen Kollegen im
Durchschnitt verdienen, und die gleiche Wertschätzung
für die geleistete Arbeit zu bekommen. Das betrifft vor
allen Dingen die Berufe im Sozial- und Gesundheitswe-
sen, die Erzieherinnen und Erzieher, die Altenpflegerin-
nen und Altenpfleger, die Hebammen sowie die Kran-
kenpflegerinnen und Krankenpfleger. Ich nenne beide
Geschlechter, aber 80 Prozent derjenigen, die diese Be-
rufe ausüben, sind Frauen. Wenn wir schon von Lebens-
leistung sprechen, Herr Schäuble, dann sollten wir nicht
vergessen, dass die in diesen Berufen geleistete Arbeit
körperlich schwer ist, oft emotional belastend ist und viel
Schichtarbeit erfordert. Die Menschen, die solche Berufe
ausüben, haben es verdient, einen anständigen Lohn zu
bekommen und dann eine anständige Rente im Alter zu
beziehen.


(Beifall bei der SPD)


Wir haben angepackt. Wir haben angefangen bei der
Reform der Pflegeberufe. Dass man Schulgeld mitbrin-
gen muss, wenn man sich ausbilden lassen will, dass man
keine Ausbildungsvergütung bekommt wie im Beruf der
Erzieherin, in dem vier von fünf Jahren Ausbildung keine
Vergütung gezahlt wird, gäbe es wahrscheinlich in Beru-
fen, die überwiegend von Männern ausgeübt werden, von
vornherein nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Viel wäre noch zu sagen zur Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, zu guter Bildung und insbesondere – das
hat Edelgard Bulmahn angemerkt – zur frühkindlichen
Bildung.

Aber, Herr Kauder, ich würde gern noch ein Wort zu
Ihnen verlieren. Sie haben sich in der letzten Woche in
die Reihe der Quotenbefürworter eingereiht. Sie haben
doch eben gesagt, dass man auf den letzten Metern vor
der Wahl seine Meinung nicht um 180 Grad ändern dürfe.
Ich erinnere Sie nur daran, was Sie über meine Vorgän-
gerin gesagt haben, als sie sich für die Quote eingesetzt
hat: Die Frau Familienministerin solle nicht so weiner-
lich sein, sondern solle den Koalitionsvertrag umsetzen;

dann sei alles in Ordnung. Nun sind wir am Ende der
Legislaturperiode. Schauen wir zurück. Die SPD hat den
Koalitionsvertrag umgesetzt, vor allen Dingen wenn es
um Frauen und die Quote ging, und zwar gegen Ihren
Widerstand. Und CDU/CSU? Sie haben den Koalitions-
vertrag gebrochen, vor allen Dingen dort, wo es um die
Frauen ging.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Pfui!)


Sie haben, als es um Entgelttransparenz ging, den Aus-
kunftsanspruch, der Frauen erst in die Lage versetzt, zu
erfahren, wie viel die Männer verdienen, so verwässert,
dass er nur für Frauen gilt, die in großen Unternehmen
arbeiten.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ihr könnt doch allein nichts beschließen!)


Als es um das Recht auf Rückkehr in Vollzeit nach einer
Phase der Teilzeit ging, hat Andrea Nahles eins zu eins
die Vereinbarung im Koalitionsvertrag in einen Gesetz-
entwurf gegossen. Aber Sie haben ihn abgelehnt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Buh!)


Schließlich sah der Koalitionsvertrag eine Solidar-
rente für diejenigen vor, die lange gearbeitet haben und
trotzdem eine kleine Rente beziehen. Das wäre vor al-
lem Frauen zugutegekommen. Von Anfang an haben Sie
nicht den geringsten Mut erkennen lassen, dieses Vorha-
ben tatsächlich umzusetzen. Sie haben dieses Vorhaben
am langen Arm verhungern lassen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir können festhalten: Wo immer es um die Rech-
te der Frauen geht, steht die SPD klar auf der Seite der
Frauen.


(Beifall bei der SPD)


Die CDU und die CSU fallen, wenn es hart auf hart
kommt, den Frauen in den Rücken. Daher hilft es auch
nichts, auf den letzten Metern sein Herz für Frauen zu
entdecken. Es hilft noch nicht einmal, wenn man selber
eine Frau ist, Frau Merkel; denn Frauen sind weder wei-
nerlich noch blöd.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Frauen kennen ihre Rechte, und Frauen wollen ihr Recht.
Frauen wollen die Hälfte der Welt, und das ist ganz rich-
tig so. Frauen verdienen mehr, und Deutschland verdient
mehr. Wenn alle Frauen ihr Recht am 24. September gel-
tend machen, dann ist mir nicht bang.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin

    Gerda Hasselfeldt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Bundesministerin Dr. Katarina Barley






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