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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/245 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 245. Sitzung Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Inhalt: Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . 25255 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Karin Binder, Klaus Brähmig, des Par- lamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser, der Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum), Helga Kühn-Mengel, Günter Baumann, Martin Patzelt und Dr. Hans-Peter Uhl . . . . 25257 D Begrüßung der neuen Abgeordneten Thomas Jepsen und Markus Uhl . . . . . . . . . . . . . . . . 25257 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 C Zur Geschäftsordnung Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25258 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 25259 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25260 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 B Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutsch- land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25261 D Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 25261 D Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 25267 A Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 25269 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 25271 B Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25272 D Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25275 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 25278 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . 25281 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25283 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 25285 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25286 C Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25289 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25290 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25292 A Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . 25295 A Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25298 C Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . 25299 A Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25299 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 25300 C Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 25302 A Zusatztagesordnungspunkt a)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468 und 469 zu Petitionen Drucksachen 18/13490, 18/13491, 18/13492, 18/13493, 18/13494, 18/13495, 18/13496, 18/13497 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25302 C Tagesordnungspunkt 2: Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts: Wahl Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017II einer Richterin oder eines Richters des Bun- desverfassungsgerichts Drucksache 18/12822 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25303 C Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25303 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25304 A Vizepräsident Johannes Singhammer . . . . . . 25304 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 25305 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts teil- genommen haben (Tagesordnungspunkt 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25305 B Anlage 3 Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede des Abgeordneten Harald Petzold (Havel- land) (DIE LINKE) zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE: Weltfriedenstag als europäischer Feiertag (237. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21, Anla- ge 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25308 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25309 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25255 245. Sitzung Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Vizepräsident Johannes Singhammer (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25305 Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 2) CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Michael Donth Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsru- he-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Monika Grütters Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Fabritius, Dr. Dr. h. c. Bernd CDU/CSU 05.09.2017 Flisek, Christian SPD 05.09.2017 Franke, Dr. Edgar SPD 05.09.2017 Gerdes, Michael SPD 05.09.2017 Heveling, Ansgar CDU/CSU 05.09.2017 Lamers, Dr. Dr. h. c. Karl A. CDU/CSU 05.09.2017 Lauterbach, Dr. Karl SPD 05.09.2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 05.09.2017 Müller, Bettina SPD 05.09.2017 Poschmann, Sabine SPD 05.09.2017 Rachel, Thomas CDU/CSU 05.09.2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheuer, Andreas CDU/CSU 05.09.2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 05.09.2017 Schwabe, Frank SPD 05.09.2017 Stein, Peter CDU/CSU 05.09.2017 Steinbach, Erika fraktionslos 05.09.2017 Strebl, Matthäus CDU/CSU 05.09.2017 Thönnes, Franz SPD 05.09.2017 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.09.2017 Weinberg (Hamburg), Marcus CDU/CSU 05.09.2017 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 05.09.2017 Zöllmer, Manfred SPD 05.09.2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725306 (A) (C) (B) (D) Manfred Grund Oliver Grundmann Fritz Güntzler Dr. Herlind Gundelach Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Marion Marga Herdan Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Dr. Mathias Edwin Höschel Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dort- mund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Thomas Jepsen Sylvia Jörrißen Dr. Egon Jüttner Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Carsten Körber Markus Koob Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Andreas G. Lämmel Uwe Lagosky Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Claudia Lücking-Michel Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Karsten Möring Dietrich Monstadt Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braun- schweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Dr. Martin Pätzold Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wies- baden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Markus Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner HonD Albert Weiler Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25307 (A) (C) (B) (D) Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Bettina Bähr-Losse Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Marco Bülow Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Gabriele Fograscher Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Uli Grötsch Gabriele Groneberg Michael Groß Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wa- ckernheim) Dirk Heidenblut Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Birgit Kömpel Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Thomas Oppermann Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse René Röspel Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Carsten Träger Rüdiger Veit Dirk Vöpel Ute Vogt Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Brigitte Zypries DIE LINKE. Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725308 (A) (C) (B) (D) Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Bärbel Höhn Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Cem Özdemir Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Anlage 3 Neudruck der zu Protokoll gegebenen Rede des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht und der Frakti- on DIE LINKE: Weltfriedenstag als europäischer Feiertag (237. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21, Anlage 16) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Es gibt in Europa keinen gemeinsamen Feiertag – einen Tag, an dem sich Menschen aus ganz Europa treffen können, um sich kennenzulernen, sich auszutauschen und Ideen für ein gutes Leben in Europa zu entwickeln. Das können wir gemeinsam mit unserem Antrag ändern. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist ein Pau- kenschlag. Er macht den Niedergang der EU deutlich. Der Kontinent ist in Ost und West, Nord und Süd ge- spalten. Krieg, Sanktionen, Rentenkürzungen und Entso- lidarisierung prägen Europa. Das politische Personal der Europäischen Union ist mit der Krise völlig überfordert und reagiert kopflos. Kommissionspräsident Juncker ist nicht in der Lage, gemeinsame europäische Lösungen zu finden. Die Regierungen der EU-Mitgliedsländer haben einen entscheidenden Anteil an der Krise. Insbesondere die Bundesregierung hat mit ihrer Kürzungspolitik großen Schaden angerichtet. Griechenland ist in einer dramati- schen Dauerkrise. Spanien, Portugal, Italien und Frank- reich haben mit hohen Staatsschulden und Jugendarbeits- losigkeit zu kämpfen. Das Europa der Regierungen und EU-Institutionen funktioniert nicht mehr. Gespräche finden heute in der Regel zwischen Re- gierungsvertretern und EU-Beamten statt, weniger zwi- schen Bürgerinnen und Bürgern. Das muss sich ändern! Europa braucht Impulse von Europäerinnen und Euro- päern, die ein Europa mit menschlichem Antlitz wollen. Ein Europa von unten kann entstehen, wenn die Men- schen miteinander ins Gespräch kommen und Ideen für ein friedliches und solidarisches Europa austauschen. Deshalb schlagen wir vor, den Weltfriedenstag als eu- ropäischen Feiertag zu begehen. Ein gemeinsamer euro- päischer Feiertag bietet den Menschen die Möglichkeit, grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisier- te Begegnungen zu erleben. Der Weltfriedenstag, der 1. September, ist ein geeig- netes Datum für einen europäischen Feiertag. Trotz aller Differenzen in Europa will die Mehrheit der Menschen ein friedliches Miteinander. Der 1. September, der Welt- friedenstag, erinnert uns an den Beginn des schreck- lichsten Krieges in der Geschichte der Menschheit – des Zweiten Weltkrieges, der von deutschem Boden ausging. Es wäre eine zivilisatorische Leistung, wenn es ge- lingen würde, viele Menschen aus anderen Ländern zu überzeugen, einen europäischen Feiertag zu beschließen. Dabei soll sich dieser Feiertag nicht nur auf die EU-Mit- glieder beschränken. Einen wirklichen europäischen Fei- ertag gibt es nur, wenn sich möglichst alle Staaten Euro- pas dieser Initiative anschließen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25309 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 21) – Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Par- teien von der Parteienfinanzierung Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und daher von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden muss. Das Gesetz zum Ausschluss verfassungs- feindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung bietet nach Inkrafttreten dem Bundesrat, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit, eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts herbeizuführen. Der Bundesrat wird einen Antrag auf Verfahrensein- leitung beim Bundesverfassungsgericht vorbereiten, damit das entsprechende Verfahren zügig eingeleitet werden kann, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Er strebt dabei einen gemeinsamen Antrag der drei antragsberechtigten Organe an. Begründung: Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Fe- bruar 2017 seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deswegen von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden muss (vgl. BR-Drucksache 95/17 (Beschluss)). Mit Inkrafttreten der Gesetze (vgl. BR-Drucksachen 508/17 und 509/17) wird es möglich, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Aus- schluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staat- lichen Parteienfinanzierung zu stellen. Antragsberech- tigt sind der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Materielle Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass die Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerich- tet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Be- stand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) die Verfassungsfeind- lichkeit der NPD bereits festgestellt. Um im Rahmen eines Antrags auf Ausschluss der NPD von der staat- lichen Parteienfinanzierung an diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfen zu können, ist rasches Handeln geboten. Bei einer zeitlichen Nähe der Antragstellung zum Urteil vom 17. Januar 2017 müsste nur für einen relativ kurzen Anschlusszeitraum nachgewiesen werden, dass sich an der festgestellten Verfassungsfeindlichkeit der NPD nichts geändert hat. Es gilt für die Zukunft zu verhindern, dass Bür- gerinnen und Bürger mit ihren Steuern und Abgaben die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD finan- zieren müssen. Die berechtigten Verfassungsorgane sollten daher rasch von ihrem neuen Antragsrecht Ge- brauch machen. – Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersver- sorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Be- triebsrentenstärkungsgesetz) – Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Rentenüberleitung zu einem Abschluss gebracht wird. Ein einheitlicher Rentenwert ist nur durch das Eingreifen der Politik erreichbar. Der Bundesrat fordert seit Längerem, dass spä- testens 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ein einheitliches Rentenrecht verwirklicht sein sollte (BR-Drucksache 563/14 (Beschluss), 206/15 (Be- schluss), 585/15 (Beschluss)). 2. Der Bundesrat erkennt an, dass durch das Gesetz nun sichergestellt wird, dass die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Ostdeutschland zurück- bleiben. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Angleichung der Rentenwerte gegebenenfalls auch schneller vorankommt als im Gesetz vorgesehen. 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die sukzessiven Wirkungen des Wegfalls der Hochwertung der Ent- gelte ab dem 1. Januar 2025 in den neuen Ländern vermieden werden können, wenn Politik, Wirtschaft und Tarifpartner diesen Zeitraum nutzen, um bei der Tarifbindung, der Eindämmung des Niedriglohn- sektors, der Durchsetzung des „Equal-Pay-Grund- satzes“ und bei der Zurückdrängung von prekären Beschäftigungsverhältnissen deutliche Fortschritte zu erzielen. Dementsprechende Erfolge kämen allen Beschäftigten zu Gute. Begründung: Sowohl die Angleichung des Rentenwerts Ost als auch die Abschmelzung der Höherwertung der Ent- gelte Ost werden bis zum Jahr 2025 gestreckt. Die Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise die ren- tennahen Generationen in den neuen Ländern haben damit Klarheit und Transparenz über den Zeitpunkt der vollständigen Rentenangleichung. Mit dem neu eingefügten § 255a Absatz 2 SGB VI ist sicherge- stellt, dass die Rentenanpassungen der Jahre 2018 bis 2023 mindestens der aktuellen Lohnentwicklung in den neuen Ländern folgen wenn diese günstiger verläuft als mit den Anpassungsschritten in Absatz 1 festgelegt. Wie die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 zeigt, ist es damit möglich, dass die Renten- angleichung insgesamt schneller abgeschlossen sein kann als zum 1. Juli 2024. Mit der gestreckten Ab- schmelzung der Entgelthochwertung bei der Ren- tenberechnung entsteht ein größeres Zeitfenster, um Differenzen im Verdienstniveau weiter abzubauen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725310 (A) (C) (B) (D) Unter diesen Voraussetzungen stellt das Gesetz ei- nen Kompromiss zwischen den Interessen der Rent- nerinnen und Rentner sowie denen der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer dar. – Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Ren- ten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbes- serungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgeset- zes und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Zum Gesetz allgemein 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deut- sche Bundestag das bereits laufende Gesetzge- bungsverfahren zum Bundesversorgungsgesetz kurzfristig durch umfangreiche bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen außerhalb des Versorgungsrechts ergänzt hat, um diese an die Ver- ordnung (EU) 2016/679 anzupassen. 2. Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der getroffenen Regelungen für die Landes- und Kom- munalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Län- der im Bereich der Steuerverwaltung das gewähl- te Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 sei- ner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 110/17 (Beschluss)). Zu Artikel 17 (Änderung der Abgabenordnung) 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufsicht über die Länderfi- nanzbehörden sowie über die Kommunen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im An- wendungsbereich der Abgabenordnung von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden auf die oder den Bundesbeauftragte(n) für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die bisherige Kompe- tenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Datenschutzaufsicht über Bundes- beziehungsweise Länderbehörden in Frage stellt, ohne dass hierfür bis- lang die Notwendigkeit oder die Gesetzgebungskom- petenz des Bundes dargelegt wurden. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zuständigkeits- konzentration der Datenschutzaufsicht auch in die Rechte der Länderparlamente eingreift, indem für einen Teil der administrativen Tätigkeiten der Lan- desbehörden die Wahrnehmung der parlamentari- schen Kontrollrechte insoweit erschwert wird, als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber den Länderparla- menten keine Berichte abgibt und von den Länder- parlamenten nicht um Stellungnahmen zu konkreten Angelegenheiten gebeten werden kann. 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Benennung von Datenschutzbeauftragten in den Finanzbehör- den auch der Länder und Kommunen nach Bundes- recht zu erfolgen hat, ohne dass eine diesbezügliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet wird. Nach Auffassung des Bunderates bleibt zu klären, ob es sich bei diesen Regelungen um Fra- gen des Steuerverwaltungsrechts im Sinne von Arti- kel 108 GG handelt, die der Gesetzgebungskompe- tenz des Bundes unterliegen würden. 6. Der Bundesrat bittet darum, dafür Sorge zu tragen, dass die verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte der Länder in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des bereichsspezifischen Daten- schutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 um- fassend gewahrt werden. 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Ge- währleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung zu klären, in welchem Verhältnis die in Artikel 17 Nummer 3 (§ 32e AO) in Bezug genommen Betrof- fenenrechte nach Artikel 12 bis 15 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie die diesbezüglich getroffenen beschränkenden Regelungen der Abgabenordnung zu den Ansprüchen auf Informationszugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes oder der Länder stehen. Begründung: Zu den Nummern 1 und 2: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 unter anderem unter Bezugnahme auf die Anpassungserfordernisse im Sozialdaten- schutz deutlich gemacht, dass bei der Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Länder geboten ist, da die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der Landes- und kommunalen Behörden haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der Entschließung bekräftigt der Bundesrat seine Hal- tung zur Frage der Länderbeteiligung im Anpas- sungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutz- rechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung. Zu den Nummer 3 bis 6: Die Regelung der Aufsicht über die Finanzbehör- den (Artikel 17 Nummer 11 (§ 32h Absatz 1 AO) in Verbindung mit Artikel 17 Nummer 2 (§ 1 Ab- satz 2 Nummer 1 AO)) sieht eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufsicht über die Landesfi- nanzbehörden sowie über kommunale Finanzbehör- den von den Landesdatenschutzbeauftragten auf die Bundesdatenschutzbeauftragte vor. Durch die Kon- zentration der Aufsicht bei der Bundesdatenschutz- beauftragten sollte sichergestellt werden, dass die Aufsicht im Anwendungsbereich der Abgabenord- nung immer nach den gleichen Vorgaben erfolge. In den Gesetzesmaterialien wird weder dargelegt, dass die bisherige Regelung zu Problemen geführt hat, noch ist den Gesetzesmaterialien eine Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage zu entnehmen. Durch diese Zuständigkeitsverlagerung werden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25311 (A) (C) (B) (D) erstmalig Länderkompetenzen zur Regelung des Datenschutzes im Bereich der Landesverwaltung beschnitten, die mit einer Beschränkung der parla- mentarischen Kontrollrechte einhergehen. Mit der Entschließung soll deutlich gemacht werden, dass die Länder dieser Beschränkung ihrer Kompetenzen kritisch gegenüber stehen. Es wird insbesondere die Gefahr gesehen, dass mit der Zuständigkeitskonzen- tration der Datenschutzaufsicht im Bereich der Ab- gabenordnung ein Präzedenzfall geschaffen wird, der den Weg für weitere zukünftige Zuständigkeits- verlagerungen von den Ländern zum Bund bereiten könnte. Dem soll mit der Entschließung entgegen getreten werden. Wegen des Erfordernisses des Inkrafttretens der Re- gelungen insgesamt bis zum 25. Mai 2018 erscheint nach Abwägung aller Umstände ein Verlangen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Ar- tikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG in diesem Falle jedoch nicht opportun. Zu Nummer 7: Nach Artikel 17 Nummer 11 (§ 32e AO) sollen Informationsansprüche nach dem Gesetz zur Re- gelung des Zugangs zu Informationen des Bundes beziehungsweise den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder unter entsprechender Anwendung der für die Wahrnehmung der Betroffenenrechte bezie- hungsweise Informationspflichten der verantwort- lichen Stelle nach der Verordnung (EU) 2016/679 und den diesbezüglich getroffenen beschränkenden Regelungen der AO beurteilt werden. Diese Gleich- setzung der Betroffenenrechte nach der Verordnung (EU) 2016/679 mit allgemeinen Informationszu- gangsrechten wirft Auslegungsfragen auf, die zu nicht unerheblichen Anwendungsproblemen führen dürften. Ungeklärt ist beispielsweise, welchen In- formationsansprüchen nach den Informationsfrei- heitsgesetzen die in Bezug genommenen Informati- onspflichten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 entsprechen sollen. Ebenso bedarf es einer Klärung, an wen die Information in entspre- chender Anwendung von § 32c Absatz 5 AO erfol- gen soll. Eine Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Geltungsbereich landesrechtlicher Informationszu- gangsgesetze dürfte jedenfalls nicht bestehen. – Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozial- kassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsge- richtsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiens- terichtlinie – Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes – Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmann- siedlungen – Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Sa- men – Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Mit § 38 Absatz 2 Satz 1 IfSG wird das Bundesminis- terium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverord- nung zu bestimmen, welchen Anforderungen das Wasser in Schwimm- oder Badebecken oder in Schwimm- oder Badeteichen entsprechen muss. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzulegen, die den aktuell vor- liegenden wissenschaftlichen Kenntnisstand in Verbin- dung mit dem aktuellen Regelwerk berücksichtigt. Begründung: In Ermanglung einer gegenwärtigen Regelung gestützt auf das IfSG werden zur Überwachung der Schwimm- oder Badebeckenwasseranlagen ordnungsrechtliche Vorgaben im Rahmen der allgemeinen Verkehrssiche- rungspflichten herangezogen. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes sind aber insbesondere Regelun- gen des Fachrechts erforderlich, deren Einhaltung auf- grund der fachlichen Qualifikation durch die Gesund- heitsbehörden überwacht wird. Das in der Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser (Schwimm- und Badebecken- wasserverordnung – SchwBadebwV, vgl. BR-Druck- sache 748/02) geregelte Verfahren ist gegenwärtig noch offen. In der 783. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2002 wurde der Punkt (TOP 34) von der Tagesordnung abgesetzt. Allein Bedenken hin- sichtlich der Kostenauswirkungen für Betreiber von Anlagen, die eventuell den Vorgaben der Verordnung nicht gerecht werden, ließen das Verfahren damals nicht zum Abschluss bringen. 15 Jahre später sollten allein fiskalische Aspekte keine Rolle spielen. Ansons- ten würde daraus gesundheitspolitisch das Signal aus- gesendet werden, dass der Gesundheitsschutz der Be- völkerung im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Schwimm- oder Badebeckenanlagen in die Beliebig- keit der finanziellen Aufwände der Betreiber solcher Anlagen gestellt wird. Unter Umständen könnte auch die notwendige Über- wachung den haushalterischen Einsparungen soweit unterliegen, dass der Schutz der Bevölkerung vor wasserbürtigen Erkrankungen nicht mehr gewährleis- tet ist. Um dem entgegenzuwirken ist das oben ge- nannte Bundesratsverfahren mit einer aktualisierten Rechtsverordnung unter Beachtung des mittlerweile fortgeschriebenen Regelwerkes (hier: DIN 19643 vom November 2012) „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ und unter Beachtung der Empfeh- lung des Umweltbundesamtes (UBA) „Hygieneanfor- derungen an Bäder und deren Überwachung“ neu zu beleben und zügig zum Abschluss zu bringen. Obwohl eine Ermächtigung des Bundes zum Erlass von Regelungen für Schwimm- oder Badeteiche (Kleinba- deteiche) durchaus bestand, wurde damals (2002) von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, da der da- malige vorliegende wissenschaftliche Kenntnisstand Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725312 (A) (C) (B) (D) es nicht erlauben würde, konkrete Anforderungen an die Qualität des Wassers in solchen künstlich angeleg- ten Badeteichen festzulegen, die das gesundheitliche Risiko bis auf ein vertretbares Maß reduzieren wür- den. Insoweit bestand entsprechender Forschungsbe- darf. Es wurde hingegen „nur“ auf eine Empfehlung des UBA „Hygienische Anforderungen an Kleinba- deteiche“ (vgl. Bundesgesundheitsbl-Gesundheits- forsch-Gesundheitsschutz 6-2003) verwiesen. Mit der oben genannten Bitte zur Anpassung der Rechtsver- ordnung an den wissenschaftlich-technischen Fort- schritt, können Regelungen auch zu Schwimm- oder Badeteichen im erforderlichen Umfang aufgenommen werden. – Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Ände- rung anderer Vorschriften – Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufe- reformgesetz – PflBRefG) – Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrecht- licher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Än- derungsgesetz – 2. PStRÄndG) – Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Rege- lungen im Aufenthaltsrecht – Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hin- terbliebenengeld – Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländi- sche Staaten – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität – Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vor- schriften – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralre- gistergesetzes (7. BZRGÄndG) – Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässig- keitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaß- nahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungs- rechts von Betreuten – Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Än- derung des Schöffenrechts – Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Ge- nehmigung für Behandlungsanlagen für Deponie- sickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Ab- füllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanla- gen in den Anwendungsbereich des Emissionshan- dels – Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgeset- zes – Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Ver- kehrssysteme Gesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst – Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle – Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfe- ger-Handwerksgesetzes – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identi- fizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhe- bung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchfüh- rungsgesetz) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der internationalen EU-LAK- Stiftung – Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit – Gesetz zu der am 19. Juni 1997 beschlossenen Ur- kunde zur Abänderung der Verfassung der Inter- nationalen Arbeitsorganisation – Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Ra- tes zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grund- rechte für den Zeitraum 2018-2022 – Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Gesetz zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppel- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 25313 (A) (C) (B) (D) besteuerung und zur Verhinderung der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Ta- bakerzeugnissen – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. März 2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codier- ter Auszüge und Bescheinigungen aus Personen- standsregistern – Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit- räumige grenzüberschreitende Luftverunreini- gung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) – Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. No- vember 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betref- fend die Verringerung von Versauerung, Eutro- phierung und bodennahem Ozon – Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit- räumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle – Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali be- schlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 – Gesetz zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors – Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens – Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes – Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften – ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl – Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern – Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die ak- tuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urhe- berrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) – Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) – Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschlie- ßung für Personen gleichen Geschlechts – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Ma- nagement der Einbringung und Ausbreitung inva- siver gebietsfremder Arten Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt, dass eine Rechtsgrundlage ge- schaffen wurde, die EU-weiten Vorgaben zum Umgang mit invasiven Arten zu regeln und zügig Maßnahmen gegen die Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten getroffen werden können. Der Bundesrat be- fürchtet jedoch, dass ein effektives Management durch die im Gesetz enthaltende Einvernehmensregelung bei jagdlichen und fischereilichen Maßnahmen mit den Jag- dausübungs- und Fischereiausübungsberechtigen (§ 40a BNatSchG und § 28a BJagdG) erschwert wird. Zudem werden in der Folge deutlich erhöhte Mehrausgaben auf Verwaltungsebe ne erwartet, ohne dass der Bund ange- messene Kompensationsmaßnahmen mitbedacht hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese Einvernehmensregelung zeitnah auch mit Blick auf die Verwaltungskosten zu evaluieren und entsprechend zu ändern. – Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Um- weltverträglichkeitsprüfung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Par- laments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Au- ßenwirtschaftsgesetzes. Mit dem Gesetz wird eine verpflichtende Weiterbil- dung von 15 Stunden pro Jahr für alle Personen ein- geführt, die unmittelbar Versicherungen vermitteln. Die bereits geltende Weiterbildungsverpflichtung wird in sinnvoller Weise ergänzt. Eine ausreichende Sachkunde muss nun vor der Tätigkeit als Versiche- rungsvermittler in der Kundenberatung und Versi- cherungsvermittlung nachgewiesen werden. Eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr für alle Versicherungen beratenden und vermittelnden Personen ist darüber hinaus sinnvoll. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der noch zu erlassenden Rechtsverordnung zur Konkre- tisierung der Weiterbildungspflicht auf unverhält- nismäßige Anforderungen zu verzichten. Die Kon- kretisierung der Weiterbildungsanforderung in der Rechtsverordnung sollte mit Augenmaß erfolgen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 201725314 (A) (C) (B) (D) und unnötige bürokratische Belastungen vermei- den, wie unverhältnismäßige formale Anforderun- gen an Formate, Dokumentation und Nachweis der Weiterbildung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass aus Wirtschaftlichkeitsgründen viele bisher in der Kundenberatung tätige Personen künftig von der Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen würden. Eine flächendeckende Beratung der Kunden wäre gefährdet. Berücksichtigung muss auch die bestehende hetero- gene Vertriebsstruktur in Deutschland finden. Dazu gehören neben Inhabern von Versicherungsagenturen, Versicherungsspezialisten in Banken und Sparkassen auch Büroassistenzen im Innendienst von Agenturen oder Allfinanzberater der Banken, die Bank-, Wert- papier- und Versicherungsprodukte abdecken. Des- halb müssen die Vermittler berufsgruppenspezifisch individuell nach ihren tatsächlichen Anforderungen in der Beratungspraxis aus- und fortgebildet werden, auch um den unterschiedlichen Kunden der Versiche- rungsvermittler gerecht zu werden. Eine pauschale Festsetzung der Ausbildungsanfor- derungen, die nur auf eine bestimmte Vermittler- tätigkeit zugeschnitten ist, sollte hier vermieden werden. Vielmehr müssen anhand der oben be- schriebenen verschiedenen Vermittlertypen Kriteri- en in die Rechtsverordnung aufgenommen werden, die eine individuelle und bestmögliche Weiterbil- dung garantieren. 3. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesrat auf die hohe Bedeutung einer individualisierten Fort- bildungspflicht, zugeschnitten auf den individuellen Beratungsbedarf und die vermittelten Produkte, hin. Ziel muss ein zielgruppenspezifisches Anforde- rungsprofil für die Weiterbildung bei Berücksich- tigung der Beratungsanforderungen sein. Diesem Umstand soll mit einer konkretisierenden Rechts- verordnung Rechnung getragen werden, die zu un- komplizierten, in der Praxis handhabbaren Lösun- gen führen muss. – Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruk- tur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) – Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerba- re-Energien-Gesetzes Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge- teilt, dass sie den Entschließungsantrag auf Drucksache 18/13020 zur dritten Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Moder- nisierung der Netzentgeltsstruktur (Netzentgeltmoderni- sierungsgesetz) zurückzieht. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Ab- satz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichter- stattung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregie- rung auf Drucksache 18/12300 absieht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 5. September 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 245. Sitzung Inhaltsverzeichnis Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung TOP 1 Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutschland ZP Beschlussempfehlungen Petitionsausschuss TOP 2 Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielleicht gehen wir am besten zusammen hin, um

    größere Zusammenstöße zu vermeiden.


    (Heiterkeit – Michael Grosse-Brömer [CDU/ CSU]: Ich bringe euch dorthin!)




Rede von Volker Kauder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das können wir einmal probieren. – Meine sehr ver-

ehrten Damen und Herren, wenn man heute auf unser
Land schaut, dann muss man zugeben, dass es wahr-
scheinlich kein einziges Land auf der Welt gibt, in dem
es den Menschen im Schnitt so gut geht wie bei uns in
Deutschland.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dies hat etwas mit einer großen Gesamtleistung von flei-
ßigen Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmern, die
risikofreudig sind und investieren, und einer guten Poli-
tik zu tun.

Es mag ja sein, Herr Kollege Oppermann, dass nicht
alles hundertprozentig gelungen ist. Aber ich kann nur
sagen: Ich bin stolz auf das, was wir in diesen vier Jahren
in dieser Regierung für unser Land geleistet haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Jetzt kann ich eine Erfahrung anführen, die ich schon
mit meinem Freund Peter Struck besprochen habe und
über die er in seinem Buch berichtet hat: Wenn man mit-
einander in einer Regierung ist, dann muss man sich zu
dieser Regierung bekennen. Auf jeden Fall wird es nicht
gelingen – das werden wir am 24. September sehen –,
gleichzeitig Regierung und Opposition zu sein. Dies
funktioniert nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU – Thomas Oppermann [SPD]: Seehofer!)


Peter Struck hat in seinem Buch auch bestätigt, dass dies
ein Fehler gewesen sei. Und der wird jetzt wiederholt.

Bei dem, was wir in den nächsten vier Jahren vorha-
ben, sind ein paar Projekte von besonderer Bedeutung.
Eines – das zentrale überhaupt – heißt: Wir müssen un-
sere Wirtschaft darin unterstützen, dass sie wachsen kann
und vorankommt. Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne
Wirtschaft ist alles nichts, meine sehr verehrten Damen
und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Was eine funktionierende Wirtschaft bedeutet, hat der
Kollege Oppermann – allerdings erst auf Nachfrage aus
der Fraktion Die Linke – erklärt. Ich kann nur den Kopf
darüber schütteln, wie dort das eine oder andere diskutiert
wird, zum Beispiel die Rente. Wir haben in der letzten
Großen Koalition auf Vorschlag von Franz Müntefering
ein Rentenkonzept bis zum Jahr 2030 entwickelt. Dass
die SPD jetzt nicht immer dazu stehen will, wundert
mich nicht; denn sie will sich von allem verabschieden,
was sie einmal gemacht hat, auch von den Dingen, die
richtig waren, was selten genug der Fall ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Aber selbst von denen will sie sich verabschieden.

Jetzt muss ich sagen: Ja, es ist ja richtig: Als Angela
Merkel zum ersten Mal Bundeskanzlerin geworden ist,
hat sie 5 Millionen Arbeitslose im Gepäck gehabt, die
sie geerbt hat. Heute sehen die Zahlen ganz anders aus.
Das Ergebnis sieht man: Dass 44 Millionen Menschen
beschäftigt sind und in die Sozialkassen einzahlen, führt
dazu, dass wir eine Situation in unseren Sozialversiche-
rungssystemen haben, wie wir sie schon lange nicht mehr
hatten. Auch dies ist ein gutes Ergebnis unserer Regie-
rung.

Klar ist auch: Je mehr Menschen in Arbeit sind und
Beiträge zahlen, desto stabiler ist das Rentenversiche-
rungssystem, und damit werden auch die 48 Prozent ge-
halten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Alles andere ist Quatsch. In der Zeit der rot-grünen Re-
gierung mit 5 Millionen Arbeitslosen wäre ein Renten-
niveau von 48 Prozent nicht einmal mit einem Milliar-
denaufwand möglich gewesen. Deswegen: Sorgen wir
für eine gute wirtschaftliche Situation! Dann sind die
Renten- und auch die Sozialversicherungssysteme in
Ordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das war doch viel höher! Sie haben keine Ahnung)


Dass man den Mut hat, hier aufzutreten, und den ei-
genen Kanzlerkandidaten im Regen stehen lässt, das ist
wohl typisch sozialdemokratisch. Ich will darauf hinwei-
sen: Es ist absolut nicht in Ordnung, Thomas Oppermann,
sich hierhinzustellen und zu sagen: Die CDU/CSU will
aufrüsten.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist die Wahrheit! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Wahrheit!)


Das ist absolut nicht in Ordnung. Ich zitiere Martin
Schulz im Phoenix-Interview:

Die Experten sagen mir: Zwischen 3 und 5 Milliar-
den braucht die Bundeswehr jährlich mehr. Ja, unbe-
dingt; sollten wir tun.

Sich dann hierhinzustellen und etwas anderes zu sagen,
ist schäbig, um das einmal so offen zu formulieren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Volker Kauder






(A) (C)



(B) (D)


Es bleibt dabei, dass wir mit dieser Regierung unter
Angela Merkel dem Land einen guten Dienst erwiesen
haben, vor allem deshalb, weil wir neue Chancen und
neue Möglichkeiten für die nächste Regierung und auch
für die junge Generation geschaffen haben. Es ist er-
staunlich – eigentlich ist es das nicht –, dass die SPD da-
rüber nicht spricht. Aber wahrscheinlich eine der größten
Leistungen dieser Koalition – nicht nur der Regierung –
ist, dass wir dreimal hintereinander einen Haushalt ohne
neue Schulden geschafft haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Nein, es ist bereits das vierte Mal hintereinander. Nun
sind wir beim fünften Haushalt. Dass wir keine neuen
Schulden gemacht haben, und dies, ohne die Steuern zu
erhöhen, das ist eine großartige Leistung. Das ist etwas,
was wirklich generationengerecht ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Es ist auch die Wahrheit: Als wir einen Haushaltsüber-
schuss nicht für die Rücklage, sondern zur Reduzierung
der Schulden nehmen wollten, hat die SPD nicht mitge-
macht, sondern gesagt: Wir wollen nicht die Schulden
senken, sondern geben das Geld lieber aus. – Das ist so
typisch: Anstatt die Schulden zu senken, Geld ausgeben,
obwohl wir in diesem Land genügend investieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Rede des Kollegen Oppermann habe ich in vielen
Punkten so verstanden, als ob der Bund mehr und mehr
Aufgaben der Länder übernehmen sollte und die Länder
damit abgeschafft werden sollten. Ich kann nur sagen:
Bildungspolitik ist zunächst einmal Aufgabe der Länder.
Dort, wo die Union regiert, läuft es wesentlich besser als
dort, wo ihr regiert.


(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Bundesministerin Andrea Nahles)


– Auf der Regierungsbank, Frau Nahles, hat man ruhig
zu sein. Sie können sich ja ins Plenum setzen. Aber auf
der Regierungsbank ist man zunächst einmal friedlich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Keine Belehrungen bitte!)


Es ist doch bezeichnend, dass die SPD-Bundestags-
fraktion und insbesondere der Kollege Oppermann
mehrfach gesagt haben: Wir brauchen ein Programm zur
Sanierung von Schulen und für finanziell notleidende
Städte, vor allem wegen Nordrhein-Westfalen. – Dort
habt ihr viele Jahrzehnte regiert. Das Ergebnis kann man
besichtigen. Gott sei Dank hat sich das in diesem Jahr
geändert.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Im Übrigen haben wir überhaupt nichts gegen eine
verstärkte Zusammenarbeit. Wir haben das Grundgesetz
geändert, um zusammenarbeiten zu können. Wir haben
auch gesagt: Wir wollen einen Bildungspakt mit Ländern

und Kommunen, um zu helfen, dass Schulen an das In-
ternet angeschlossen werden.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das Geld habt ihr vergessen dabeizulegen!)


Aber wir haben immer gesagt, dass die Verantwortung
für das, was in der Schule geschieht, bei den Ländern
verbleiben muss. Das wird sich auch in Zukunft nicht än-
dern. Doch nur weil man im SPD-regierten Bremen so
miserable Ergebnisse bei der Bildungspolitik hat, muss
man nicht für einheitliche Standards in ganz Deutschland
plädieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Man sollte nur nicht, wenn man in Bremen Kinder in der
Schule hat, den Versuch unternehmen, mit denen nach
Sachsen umzuziehen; denn die Bremer haben selber ge-
sagt, sie seien beim Abitur eineinhalb Jahre zurück. Da-
ran muss man schon auch in den Ländern etwas ändern.
Es muss dabei bleiben, dass Verantwortung und Kompe-
tenzen zusammengehören. Es geht auf gar keinen Fall,
Kompetenzen für sich zu beanspruchen und sich dann,
wenn es schiefgeht, Geld beim Bund abholen zu wollen.
So funktionieren die Dinge wirklich nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin zu-
versichtlich, dass wir dieses Land auch in den nächsten
vier Jahren in eine gute Zukunft führen können. Aber
manche aufgeregte Diskussion darf nicht darüber hin-
wegtäuschen, dass wir es mit Risiken in der Außenpo-
litik zu tun haben. Wenn wir uns Amerika oder Nordko-
rea anschauen, wenn wir die Art und Weise, wie Putin
Politik macht – nicht nur in der Ukraine, sondern auch
in anderen Bereichen –, anschauen, dann müssen wir
feststellen: Man muss sich wirklich Sorgen machen. Da
kann ich nur sagen: Es kommt darauf an, dass man mit
Ruhe, klarer Einsicht, Kompetenz und auch Mut an die
Sachen herangeht. Jetzt kann ich nur sagen: Die oberste
aller Tugenden ist die Klugheit und nicht das politische
Rabaukentum.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das sagt der Richtige!)


Wenn ich so sehe, wie sich die Positionen im Wahl-
kampf verändern, dann kann ich nur dringend davor war-
nen, wegen einer Wahl Positionen über Bord zu werfen,
die man noch vor vier Tagen, nämlich bis zum letzten
Freitag, für richtig erkannt hat. Wenn ich mir das alles
anschaue – so sehen es auch viele Menschen in unserem
Land –, bin ich mir ganz sicher, dass gerade die schwieri-
gen außenpolitischen Aufgaben nirgendwo besser aufge-
hoben sind als bei Angela Merkel.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Bundestagspräsident hat gemahnt, dass wir uns
gemeinsam für die Demokratie einsetzen, auch über den
Wahlkampf hinaus; das ist richtig. Deswegen teile ich
alles, was hier zur AfD gesagt wurde. Aber man muss
sagen: Es gibt auch Gefahren von anderer Seite. Es hat
mich schon sehr gestört, dass das Thema eines zuneh-

Volker Kauder






(A) (C)



(B) (D)


mend gewaltbereiten Linksextremismus hier überhaupt
noch nie angesprochen worden ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das, was in Hamburg geschehen ist, hat mit rechts we-
niger zu tun als mit links.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben immer noch keine Antwort auf die G-20-Anfrage!)


Ich rate dringend, Kollege Oppermann und auch Kol-
legen von den Grünen, auf keinem Auge blind zu sein.
Extremismus, der unsere Gesellschaft gefährdet, ob von
links oder von rechts, muss beiderseits bekämpft werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wenn wir dies schaffen – wir sind dazu bereit –, dann
tun wir unserem Land einen großen Dienst.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Als nächster Redner hat Dietmar Bartsch für die Frak-

    tion Die Linke das Wort.


    (Beifall bei der LINKEN)