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    Plenarprotokoll 18/244 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 244. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Juni 2017 Inhalt: Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 25105 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/6665, 18/12989 Buchstabe a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25105 D Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25106 A Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 25106 D Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25107 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25108 B Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25109 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 25110 A Erika Steinbach (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . 25110 D Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 25111 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25112 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25113 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25114 B Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 25115 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 25115 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25117 A Zusatztagesordnungspunkt 12: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechts- durchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) Drucksachen 18/12356, 18/13013 . . . . 25115 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbes- serung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerk- durchsetzungsgesetz – NetzDG) Drucksachen 18/12727, 18/13013 . . . . 25115 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „So- cial Bots“ Drucksachen 18/11856, 18/13013 . . . . . . . 25116 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 25116 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 25120 A Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . . 25121 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25122 B Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25123 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25124 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017II Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 25125 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 25126 B Zusatztagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfor- dernisse der Wissensgesellschaft (Ur- heberrechts-Wissensgesellschafts-Ge- setz – UrhWissG) Drucksachen 18/12329, 18/12378, 18/13014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25127 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr . Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken si- cherstellen Drucksachen 18/5405, 18/13014 . . . . . . . . 25128 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 25128 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 25129 A Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25130 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25131 A Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25131 D Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25132 D Marianne Schieder (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 25134 A Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25134 C Zusatztagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzent- geltstruktur (Netzentgeltmodernisierungs- gesetz) Drucksachen 18/11528, 18/12999 . . . . . . . . . . 25136 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25136 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 25137 B Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25138 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25139 D Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 25141 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 25141 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25142 C Zusatztagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Teleme- diengesetzes Drucksachen 18/12202, 18/12496, 18/13010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25144 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25144 B Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 25145 B Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25146 A Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25146 D Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25147 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25148 C Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Cem Özdemir, Dr . Anton Hofreiter, Oliver Krischer, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Emissionsfreier Mobilität zum Durchbruch verhelfen – Mit sauberen Autos Wettbewerbsstärke, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft erhalten Drucksache 18/12948 . . . . . . . . . . . . . . . . 25149 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeord- neten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Dr . Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen Drucksachen 18/10383, 18/11219 . . . . . . . 25149 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra- struktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Radverkehr konsequent fördern Drucksachen 18/11729, 18/12816 . . . . . . . 25149 D Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25150 A Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25151 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 25153 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25154 B Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . . 25155 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 25158 A Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25158 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25159 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 III Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25160 C Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 25162 B Dr . Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . . 25163 A Tagesordnungspunkt 30: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Leitlinien der Bundesregierung – Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern Drucksache 18/12813 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25164 C Sigmar Gabriel, Bundesminister AA . . . . . . . . 25164 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 25167 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25168 B Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25169 C Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25170 D Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25171 D Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Un- tersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12900 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25172 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 25172 D Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25174 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25176 B Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25178 B Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25179 D Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25181 A Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25182 A Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25184 A Tagesordnungspunkt 32: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Frak- tionen der CDU/CSU und SPD: Reform- bestrebungen weiter mit Leben füllen – Leistung, Transparenz, Fairness und Sauberkeit in den Mittelpunkt der künf- tigen Spitzensportförderung stellen Drucksachen 18/12362, 18/12683 . . . . . . . 25185 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Konzept zur Spitzensportreform grundlegend überarbeiten – Beteili- gungsrechte für Athletinnen und Athle- ten verankern Drucksachen 18/10981, 18/12684 . . . . . . . 25185 C c) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für verbindliche politische Regeln im internationalen Sport – Menschenrech- te achten, Umwelt schützen, Korruption bekämpfen Drucksachen 18/3556, 18/12171 . . . . . . . . 25185 D Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25185 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 25187 A Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 25188 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25189 B Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25190 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 25191 B Tagesordnungspunkt 33: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abge- ordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen Drucksachen 18/11169, 18/12901 . . . . . . . . . . 25192 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25192 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 25194 A Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25195 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25197 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25198 B Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25199 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25201 A Tagesordnungspunkt 28: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Engagementbericht – Demografi- scher Wandel und bürgerschaftliches En- gagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung – und Stellung- nahme der Bundesregierung Drucksache 18/11800 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25202 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25202 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017IV Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 25203 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25204 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25205 D Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25206 D Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25208 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25209 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 25211 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig und Arnold Vaatz (beide CDU/ CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . 25211 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christian Hirte und Matern von Marschall (bei- de CDU/CSU) zu der namentlichen Abstim- mung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen glei- chen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . 25212 A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ein- führung des Rechts auf Eheschließung für Per- sonen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . 25213 A Peter Altmaier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25213 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25213 A Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25214 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25215 A Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 25215 D Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25216 A Dr . Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25216 B Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25216 C Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25217 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25217 D Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25218 C Dr . Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . 25219 B Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25219 D Dr . Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25220 B Hermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25220 C Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 25221 A Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25221 B Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25221 D Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25222 B Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 25222 D Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25223 A Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25223 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 25224 A Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25224 D Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25225 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25225 C Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25226 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 25226 C Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25226 D Ronja Kemmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25227 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25227 B Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25227 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25228 A Dr . Dr . h . c . Karl A . Lamers (CDU/CSU) . . . . 25228 C Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25229 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25229 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . . 25230 C Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25231 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25232 A Dr . Thomas de Maizière (CDU/CSU) . . . . . . . 25232 C Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25233 A Jan Metzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25233 B Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25234 A Karsten Möring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25234 C Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25235 B Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 25235 C Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25235 D Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25236 A Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25236 D Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25237 B Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25237 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 V Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25237 D Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . 25238 B Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25238 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25238 D Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . 25239 A Tino Sorge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25240 A Johannes Steiniger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25240 D Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25241 B Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 25241 C Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25242 A Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25242 D Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25243 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 25244 C Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25244 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 25245 B HonD Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25245 C Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25246 B Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . . 25246 C Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25246 D Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . . 25247 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25247 D Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25248 D Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25249 B Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchset- zungsgesetz – NetzDG) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . 25249 C Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25249 C Iris Eberl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25250 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (fraktionslos) zu den Ab- stimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechts- durchsetzung in sozialen Netzwerken (Netz- werkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ (Zusatztagesordnungspunkt 12 a und b) . . . . . 25250 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Dr . Stefan Heck (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . 25251 A Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/CSU) zu der Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . 25251 D Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25252 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25105 244. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Juni 2017 Beginn: 8 .00 Uhr
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    Maik Beermann (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25211 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beyer, Peter CDU/CSU 30 .06 .2017 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 30 .06 .2017 Ernstberger, Petra SPD 30 .06 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 30 .06 .2017 Gunkel, Wolfgang SPD 30 .06 .2017 Kunert, Katrin DIE LINKE 30 .06 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 30 .06 .2017 Mosblech, Volker CDU/CSU 30 .06 .2017 Motschmann, Elisabeth CDU/CSU 30 .06 .2017 Post, Florian SPD 30 .06 .2017 Rode-Bosse, Petra SPD 30 .06 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 30 .06 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 30 .06 .2017 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig und Arnold Vaatz (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Ab- stimmung über den vom Bundesrat eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) Homosexualität ist ein Teil menschlicher Normalität und eine natürliche Gegebenheit, die Respekt verdient . Die sexuelle Orientierung eines Menschen bedarf keiner Bewertung und duldet keine Diskriminierung . Die da- raus erwachsenden Lebensformen haben ein Recht auf Akzeptanz, soweit sie nicht Grenzen überschreiten, die das Recht auf Schutz oder auf Selbstbestimmung anderer tangieren . Dies alles ist, soweit der Staat gefordert ist, mit der bis heute geltenden Rechtslage vollumfänglich gewährleistet . Indem der Deutsche Bundestag nun jedoch die „Ehe für alle“ einführt, stellt er nun auch begrifflich auf eine Ebene, was – bis auf Gleichheit im Adoptionsrecht – auch bisher schon rechtlich faktisch gleichgestellt ist . Damit stellt er auch Beziehungen zwischen Sexualpart- nern, die von vornherein darauf angelegt sind, sich der Weitergaben des Lebens für die nächste Generation zu entziehen, auch begrifflich auf eine Ebene mit Beziehun- gen, die genau dies leisten können und wollen . Wenn es sich bei Letzterem um einen grundsätzlich verzichtbaren Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft han- delte, wäre dies akzeptabel . Wir hielten es bis jetzt für selbstverständlich, dass gleichgeschlechtliche Paare, deren soziale Einbettung in den Generationenvertrag und deren Unterstützung oder Pflege bei irgendwann eintretender Hilfsbedürftig- keit – zum Beispiel im Alter – ausschließlich deshalb ge- währleistet werden kann, weil sich genügend Menschen gerade nicht für die von ihnen praktizierten Lebensent- würfe – und damit nicht gegen, sondern für die Zeugung und Erziehung neuen Lebens – entschieden haben, dieser Lebensleistung wenigstens die Anerkennung des solitä- ren Begriffes „Ehe“ gönnen . Die heutige Entscheidung verschafft gleichgeschlecht- lichen Partnerschaften keinen zusätzlichen Respekt . Sie entwertet die Beziehung zwischen Mann und Frau . Nachdem andere Beziehungen als die zwischen Mann und Frau auch „Ehe“ heißen dürfen, kann dem Ehebe- griff nicht mehr zwingend die Fähigkeit zugeordnet wer- den, Keimzelle neuen Lebens zu sein . Darauf angelegten Beziehungen wird vielmehr jeder Alleinstellungsbegriff entzogen . Das Bestreben, Leben zu zeugen und weiter- zugeben, wird seiner besonderen Würde beraubt, seine einzigartige Funktion wird negiert . Wir erleben die par- lamentarische Abbildung des diskriminierenden und herabwürdigenden Tons, in dem in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten die traditionelle Beziehung zwischen Mann und Frau medial und politisch behan- delt wird und der sich in Begriffen wie „Herdprämie“, „Heimchen am Herd“ „die drei ‚K‘ für die Frau“ wider- spiegelt . Solche Worte sind Anschläge auf Lebensleis- tungen, mit denen Generationen von Frauen, denen wir die Existenz unseres Lebens verdanken, posthum als hilf- lose Opfer einer patriarchalischen Ordnung bevormundet werden, von denen ausgeschlossen werden könne, dass sie mit ihrer Lebenslage zufrieden gewesen sein könnten . Wir schämen uns fremd für den Umgang dieser Gesell- schaft mit den Lebensauffassungen unserer Vorfahren, die sich nicht mehr verteidigen können und zu deren Mit- menschen auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes zählten . Mit der heutigen Entscheidung wird nicht die Ehe für alle eingeführt, sondern die Ehe für Mann und Frau ab- geschafft . Wir lehnen diese Maßnahme ab, weil wir nie- mals Nein sagen werden zu der Kraft zum Ja für Kinder, die unsere Vorfahren hatten und denen wir unser Leben verdanken . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725212 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christian Hirte und Matern von Marschall (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) Den Gesetzentwurf zur Änderung des §1353 BGB lehne ich ab . Eines der Grundprobleme dieser Debatte ist, dass nun innerhalb von Stunden und wenigen Tagen verzweifelte Wahlkämpfer einiger Parteien versuchen, politisch Land zu gewinnen. Ich zumindest zweifle daran, dass es den Initiatoren dieses jetzigen Gesetzgebungsverfahrens ernsthaft darum geht, einen Rechtsstatus zu verändern . Es geht darum, mit möglichst großem Pomp diejenigen vorzuführen, die eine andere Haltung zu einem Thema haben . Das allein halte ich innerhalb einer Koalition für scheinheilig. Ich finde aber vor allem, dass dieses Proze- dere dem eigentlichen Anliegen nicht gerecht wird, das Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit verdient hat . Eingetragene Partnerschaften sind in nahezu allen Bereichen der Ehe rechtlich gleichgestellt . Unterschiede bestehen derzeit noch beim Personenstands- und beim Adop tionsrecht . Aber selbst dies ist bei näherer Betrach- tung eine Scheindebatte: Wer Schwierigkeiten hat, seine Partnerschaft Partnerschaft zu nennen, wird auch Schwie- rigkeiten haben, offen zu seinem gleichgeschlechtlichen Partner zu stehen . Auch die bereits bestehende Sukzes- sivadoption bietet bereits umfangreiche Möglichkeiten . Dennoch: Eine völlige Gleichstellung auch in dieser Fra- ge halte ich für diskutabel . Wenn man nun also Gleichbehandlung möchte und „Diskriminierungen“ beseitigen möchte, müsste man sich schlicht auf diese Punkte konzentrieren . Doch genau dies wird durch die Schrillheit des jetzigen Verfahrens verhindert, das im Grunde ein brutaler Vertrauensbruch durch die SPD im Rahmen des bestehenden Koalitions- vertrages ist . Das alles hat jedoch nichts zu tun mit ei- ner „Ehe für alle“ . Rechtliche Fragen und die kulturelle, soziale, historische und religiöse Prägung eines Begriffs sind zwei völlig verschiedene Dinge . Genau deshalb ist die Ehe etwas anderes als eine Partnerschaft . Ehe ist die ideale Voraussetzung für das Entstehen ei- ner Familie mit Kindern und deshalb eben etwas Einzig- artiges und damit besonders Schutzwürdiges . Die Gesell- schaft heute ist gewiss eine andere, als sie es zu Zeiten der Entstehung des Grundgesetzes war . Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie, wie es 1949 formuliert wurde, auch noch 2017 seine Gültigkeit nicht verloren hat . Ehe und Familie haben nicht allein deshalb einen besonderen Ver- fassungsrang erhalten, weil zwei Menschen zueinander Ja sagen, sondern weil es die damals noch viel selbstver- ständlichere Voraussetzung für die Erziehung von Kin- dern war . Heute mögen Ehe und Kinder nicht mehr so unmittelbar zusammenhängen . Die Ehe genießt aber nach unserer Verfassung auch unabhängig von Kindern deren Schutz . Die Ehe war und ist eine kulturelle Institution, nach meinem Verständnis von Wortsinn und Tradition her genau und ausschließlich die bei uns praktizierte, religiös-kulturell-sozial definier- te dauerhafte Verbindung von Mann und Frau . Alle ande- ren Partnerschaftsmodelle sind damit nicht Ehe . Und genau dieses Verständnis und diese Prägung wird nicht einfach per Parlamentsbeschluss ausgehebelt . Das sollten wir Parlamentarier uns auch nicht anmaßen . Mein Eindruck ist, dass es auch denjenigen, die nun nicht laut genug nach „Gleichstellung“ rufen, im Kern gar nicht um diesen kulturellen Ehebegriff geht, sondern um An- erkennung für „Familienmodelle“ . Dies ist mehr als eine semantische Spielerei . Denn Ehe ist mehr als die Über- nahme von Verantwortung füreinander oder ein weiterer Schritt eines Liebesbeweises . Die Ehe zwischen Mann und Frau ist – so zumindest bisher auch das Verfassungs- gericht – das Rechtsinstitut, das im Wesentlichen die Grundlage für das Heranwachsen von Kindern ist . Das heißt nicht, dass Kinder nicht auch in gleichgeschlechtli- chen Partnerschaften leben und liebevoll umsorgt werden können . Aber jede gleichgeschlechtliche Partnerschaft braucht für den Kinderwunsch eben einen „Dritten“ . In- sofern kann eben auch Familie entstehen; aber es bleibt doch etwas anderes als die Ehe . Genau deshalb stellt sich schon die Frage, wer eigent- lich „alle“ ist . In anderen Kulturkreisen ist die Ehe nicht auf nur eine Frau des Mannes beschränkt . Würde unser „Respekt vor anderen Kulturen“ irgendwann verlangen, dass auch dies Ehe sein und in Deutschland eingeführt werden kann? Wer dies mit Verweis auf eine eigene kul- turelle Tradition verneint, muss doch auch die bisherige jahrtausendealte Tradition der Ehe zwischen Mann und Frau als einzigartig anerkennen . Anders formuliert: Fa- milienmodelle sind gewiss vielfältiger, als sie es vor 30, 40 oder 50 Jahren waren . Aber die Ehe bleibt aus meiner Sicht etwas Einzigartiges, das genau deshalb auch unter dem besonderen Schutz des Staates steht . Wer dies öff- nen will, müsste zumindest auch über Konsequenzen für unsere Verfassungsartikel nachdenken . Diese gesamte Komplexität kann natürlich nicht in einem Wahlkampf- manöver von wenigen Tagen abgebildet werden . Was mich massiv irritiert, ist die Schärfe der Angriffe gegen diejenigen, die eine Debatte über die rechtlichen Bewertungen nicht in einer Showveranstaltung von Rot- Rot-Grün abhandeln wollen . Die Ernsthaftigkeit des Suchens nach weiterer Gleichstellung wird denen abge- sprochen, die andere Argumente vortragen . Genau das ist eine unmittelbare Konsequenz dieses jetzigen Verfah- rens . Auch in aufgeregten Zeiten muss Raum für Diffe- renzierung bleiben . Und Ehe ist und bleibt etwas anderes als eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft . Politiker, die meinen, per Dekret eine kulturelle Prägung „abschaf- fen“ zu können, sind für mich nicht Vertreter einer Mo- dernitätsidee, sondern sie zeigen, dass sie nicht fähig und willens sind, unsere gesellschaftlichen und kulturellen Grundlagen zu verstehen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25213 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesord- nungspunkt 11) Peter Altmaier (CDU/CSU): Über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird seit Jahren ge- sellschaftlich debattiert, kontrovers und mit beachtlichen Argumenten . Ich möchte, dass diese Debatte nun zu ei- nem versöhnlichen Abschluss kommt . Ich stimme dem Gesetzentwurf zu, weil ich überzeugt bin, dass das so wichtige Institut der Ehe dadurch ge- stärkt und unser gesellschaftlicher Zusammenhalt gefes- tigt wird . Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf werde ich zustimmen und möchte nachfolgend meine Position zur Sache wie folgt erklären: Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind wir mit einem freien Mandat ausgestattet und unserem Gewissen verpflichtet. Die heutige Abstimmung ist aus meiner demokratischen Sicht eben auch eine besondere Gewissensentscheidung . Die Verfahrensweise bei diesem emotionalen The- ma, für die sich unser Koalitionspartner gemeinsam mit Linken und Grünen entschieden hat, ist aus meiner Sicht sehr unglücklich und der Sache sowie der Debatte un- würdig . Innerhalb weniger Stunden eine Gesetzesände- rung durchzuboxen, ist nicht das Vorgehen, welches ich mir gewünscht hätte . Unser Koalitionspartner, mit dem wir in den vergangenen 3,5 Jahren weitestgehend erfolg- reich zusammengearbeitet und das Land regiert haben, versucht nun, mit diesem Thema Wahlkampf zu betrei- ben, aber vor allem, diese erfolgreiche Arbeit mit einem Vertrauensbruch zu beenden . Rot-Rot-Grün hat in dieser Debatte gezeigt, dass sie ihre verborgene Mehrheit aus- spielen . Dieses Vorgehen ist weder des Themas noch des Deut- schen Bundestages würdig . Die Betroffenheit Einzelner wurde hier zum Spielball im parteipolitischen Kalkül . Anstatt sich die notwendige Zeit zu nehmen, um alle Punkte der Gesetzesänderung zur Genüge zu erörtern, sollen kurz vor der Bundestagswahl auf dem Rücken der Gesellschaft noch schnell Fakten geschaffen werden . Ich hätte mir hier einen breiten Dialog gewünscht . Es ist gut, zu wissen, dass Rot-Rot-Grün in der Lage ist, Gesetze im Eilverfahren beschließen zu wollen . Vielleicht zeigen Sie diese Fähigkeit in Zukunft auch im Angesicht globaler Herausforderungen, anstatt wichtige Gesetze unnötig zu verzögern . Für mich zeigt dieses Vorgehen unseres Koalitions- partners aber auch, dass Rot-Rot-Grün im Bund nach der Bundestagswahl Realität werden kann – auch entgegen den Lippenbekenntnissen mancher Sozialdemokraten . Dieses gilt es aus meiner Sicht zu verhindern . Nach der heutigen Abstimmung gilt es aber auch, sich schnell den großen Herausforderungen der Digitalisie- rung, der Gestaltung der Rente, den Sorgen für die Si- cherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Stärkung unserer Familien zu widmen . Zudem müssen wir dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft so stabil bleibt, damit der Wohlstand in unserem Land weiter gesichert ist . Nun aber zu der Gewissensentscheidung über das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts . Ich bin mir der vielen Konflikte des Für und Wider im Bereich des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts durchaus bewusst . Die heutige Gewissensentscheidung, in der ich ganz persönlich mit Ja stimmen werde, birgt die Möglichkeit, eine moderne und ebenso an unseren christlichen Werten orientierte Politik mitzugestalten . Dass zwei Menschen in der Ehe verbindlich füreinander einstehen, ist ein Grundwert meiner Union . Solche Werte bieten Orientierung . Ein Le- ben lang – in guten wie in schlechten Zeiten – finanziell und fürsorglich füreinander einstehen: Dies sind genau die bürgerlichen Werte von Verlässlichkeit, von Freiheit, Verantwortung und von Zusammenhalt, wegen derer ich einmal in die CDU eingetreten bin . Diese Werte haben bei meiner Gewissensentscheidung ebenfalls eine Rolle gespielt . Diese müssen wir wieder offensiver vertreten . Zu diesen Werten gehört für mich neben dem Schutz von Ehe und Familie auch die Gleichberechtigung von ande- ren Formen des Zusammenlebens . Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das erste Land, welches sich für die Öffnung der Ehe ausspricht . Ein Blick in die Rechtsordnungen unserer internationa- len Partner zeigt, dass Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Finnland, Kanada, Südafrika, Spanien, Nor- wegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argenti- nien, Brasilien, Uruguay, Neuseeland sowie Schottland, England und Wales, 41 Bundesstaaten der USA und der District of Columbia sowie die Hauptstadt Mexikos die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits ein- geführt haben . Darüber hinaus werden gleichgeschlecht- liche Ehen in Israel anerkannt . In meinem Abwägungsprozess zu dieser heutigen Entscheidung ist mir deutlich geworden, dass ich mich glücklich schätzen kann, mit meiner Frau Sonja eine Frau und Partnerin fürs Leben gefunden zu haben . Die- se Beziehung wird inhaltlich, rechtlich und emotional in keiner Art und Weise infrage gestellt; uns wird durch die Anerkennung der Ehe Gleichgeschlechtlicher auch nichts weggenommen . Anders sieht es bei gleichgeschlechtlichen Partnern aus, die derzeit zwar „eingetragene Lebenspartnerschaf- ten“ eingehen dürfen, aber nicht dieselben Rechte genie- ßen wie meine Frau und ich und damit häufig ein Ge- fühl der Diskriminierung empfinden. Als Familienvater möchte ich, dass meine Töchter in einem Land aufwach- sen, in dem sie dieselben Rechte und Pflichten genießen wie jeder und jede andere, egal ob sie irgendwann Män- ner oder Frauen lieben . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725214 (A) (C) (B) (D) Das Grundgesetz garantiert diese Gleichberechtigung schon seit 1949 in Artikel 3, indem es allen Menschen die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert . In vielen Debatten der vergangenen Tage wurde immer wieder auf Artikel 6 des Grundgesetzes verwiesen und den daraus resultieren- den Schutz der Ehe . Richtig ist aus meiner Sicht in die- sem Zusammenhang, dass das Grundgesetz die Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft unabhängig von der Familie versteht . Als Familienvater und Famili- enpolitiker wünsche ich mir für kommende Debatten und Entscheidungen, dass wir die Familie als Anker für Zu- sammenhalt und bereichernde Gemeinschaft für die Zu- kunftsfähigkeit unseres Landes wieder viel stärker in den Fokus rücken . Familie ist für mich da, wo auch Kinder sind . Hier können wir mit unserem Werteverständnis und unserer politischen Verantwortung deutlich machen, wo wir Förderschwerpunkte setzen . Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter . Diesem stimme ich uneingeschränkt zu . Ist es aber richtig oder wissenschaftlich belegbar, dass zwei Mütter oder zwei Väter grundsätzlich schlechtere Eltern sind als Vater und Mutter? Ich kenne keine wissenschaftlich begleitete Studie, die darüber eine verlässliche Aussage trifft . Dass auch ich mich beim Adoptionsrecht für gleichgeschlecht- liche Paare etwas schwertue, will ich nicht verhehlen . Aufgrund der Einzelfallprüfung des Jugendamtes bin ich mir jedoch sicher, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht . Als Christdemokrat bin ich überzeugt: Dort, wo wir eine Familie haben, dort, wo Kinder erzogen werden, wird für die Zukunft unseres Landes gesorgt, egal welche sexuelle Orientierung die Eltern haben . Deshalb freue ich mich, dass wir heute diese Entscheidung treffen und nicht Gerichte uns den Weg vorgeben . Abschließend ist mir jedoch eines sehr wichtig: Ich persönlich habe großen Respekt jenen Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die bei der heutigen Abstimmung gegen die gleichgeschlechtliche Ehe stimmen . Das gilt ebenso für jene, die eine andere Meinung vertreten als ich, und diese sollten nicht gleich als „homophob“ oder „ewig gestrig“ beschimpft werden; hier gilt es verbal ab- zurüsten . Ebenso erwarte ich aber auch, dass man mir den selben Respekt für meine Gewissensentscheidung entgegenbringt . Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich werde gegen das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – der Ehe für alle (EfA) – stimmen . Erstens ging es im Koalitionsvertrag lediglich um „die Beseitigung rechtlicher Regelungen, die gleichge- schlechtliche Lebenspartnerschaften schlechterstellen“ . Insofern wäre nur eine einfachgesetzliche Regelung zur Volladoption durch Lebenspartnerschaften vom Koa- litionsvertrag gedeckt gewesen, denn in allen anderen Rechtsbereichen sind Lebenspartner Ehepartnern recht- lich gleichgestellt . Insofern stellt schon das Einbringen des Gesetzes durch die SPD mithilfe der Stimmen der Opposition einen eindeutigen Koalitionsbruch dar, der meines Erachtens nach ein Ende der schwarz-roten Re- gierung und einen zum bisherigen Termin 24 . September 2017 möglicherweise vorgezogenen Wahltermin zur Fol- ge haben müsste . Im Übrigen beweist hier die SPD das, was sie seit den verlorenen Landtagswahlen immer zu verschweigen ver- suchte: Es gibt eine gewollte Zusammenarbeit mit den Kommunisten, also Rot-Rot-Grün, nicht nur als Mehr- heitsbeschaffer . Zweitens kann ich nicht erkennen, wieso die Struk- turprinzipien des Instituts der Ehe, einer auf Dauer ange- legten Lebensgemeinschaft zwischen den verschiedenen Geschlechtern von Mann und Frau, die im Grundgesetz festgeschrieben, in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortgeschrieben und erst jüngst in einem Urteil des Europäischen Menschen- rechtsgerichtshofes (EMRG, 09 .06 .2016) bestätigt wur- den, in der Gesetzesbegründung von Rot-Rot-Grün als „überkommene Lebensform“ bezeichnet werden . Auch kann ich keinen „grundlegenden Wandel des traditionel- len Eheverständnisses “ und einen „Bedeutungswandel in der Gesamtentwicklung“ entdecken . Denn schließ- lich werden jährlich über 400 000 Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen (Tendenz steigend) aber ledig- lich 7 500 Lebenspartnerschaften zwischen Gleichge- schlechtlichen – wobei es das Lebenspartnerschaftsge- setz als eigenes Rechtsinstitut immerhin schon seit 2001 gibt . Mit der Lebenswirklichkeit der allermeisten hat EfA also nichts zu tun . Drittens ist in diesem Lebenspartnerschaftsgesetz der Schutz einer vertrauens-, verantwortungs- und liebevol- len Verbindung gleichgeschlechtlicher Partner vorbild- haft geregelt . Eine Diskriminierung vor dem Gesetz gibt es nicht mehr . Die eingetragene Lebenspartnerschaft für Gleichgeschlechtliche ist daher ein voll- und gleichwer- tiges Rechtsinstitut neben der Ehe für Mann und Frau . Das entspricht auch dem Rechtsgrundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln – Ehe für Verschiedengeschlechtliche und Lebenspartnerschaft für Gleichgeschlechtliche . Viertens, Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes . Artikel 6 umfasst nach stän- diger Auslegung des Bundesverfassungsgerichts die Ehe zwischen Mann und Frau . Die Rechtsauffassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz außer Kraft gesetzt werden, sondern bedarf einer Grundgesetzänderung . Die vorgelegte Gesetzesänderung zur EfA verletzt daher das Ehegrundrecht . Es ist mehr als unseriös, einen so weitrei- chenden Beschluss auf einer so unsicheren Verfassungs- grundlage in einer derartigen Eile ohne einen vorherigen gesellschaftlichen Dialog zu treffen . Das bestätigen mir auch die Schreiber von über 1 000 Mails, die seit Mitt- wochnachmittag bei mir eingetroffen sind . Das merkwürdige Zusammenspiel von möglichen strategischen Überlegungen der Kanzlerin und kurz- zeitigen Bodengewinnen und Triumphgeheul der SPD werden der Bedeutung der Sache, nämlich einem we- sentlichen Teil der Verfasstheit unseres Landes – Grund- gesetz genannt –, nicht gerecht und werden uns allen noch ziemlich auf die Füße fallen . Gleichmacherei und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe . Die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25215 (A) (C) (B) (D) Menschen haben das Gefühl, dass Beliebigkeit und grenzenlose Toleranz offenbar den letzten verbindlichen Wert darstellten . Diese Toleranz wird mit einer solchen Vehemenz und Inttoleranz eingefordert, dass es den Ver- fechtern traditioneller Wertvorstellungen nur noch angst werden kann . Auch das wird aus den vielen, vielen Zu- schriften und meinen Gesprächen mit den Bürgern deut- lich . Weniger die wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten den Menschen Zukunftsängste, sondern die gesellschaft- liche Verfasstheit und die Auflösung von Strukturen, die bisher Halt und Identität gaben . Die Kanzlerin muss sich vorwerfen lassen, das Tor dazu wieder ein Stück mehr aufgestoßen zu haben . EfA ist, wie Jürgen Habermas sagt, „das endgültige Moment der Fundamental-Liberali- sierung der Union“, was konservative Politiker wie mich besonders schmerzt . Sybille Benning (CDU/CSU): Ich bin dankbar, dass die Entscheidung ausdrücklich als Gewissensentschei- dung anerkannt ist, und ich möchte meinen Respekt denjenigen zuteilwerden lassen, die anders entscheiden als ich . Gleichzeitig bitte ich um denselben Respekt für meine Entscheidung . Mich haben dazu viele Bürgerbrie- fe aus Münster und aus ganz Deutschland erreicht, mit sehr unterschiedlichen und weit auseinandergehenden Ansichten und Argumenten . Sie alle habe ich wahrge- nommen . Mein Abstimmungsverhalten möchte ich Ihnen wie folgt erklären: Für mich als Katholikin ist die christliche Ehe ein Sak- rament, das Frau und Mann miteinander verbindet . Daran habe ich auch nach dieser Entscheidung keinen Zweifel . Die Frage ist jedoch, ob ich dieses katholische Ver- ständnis von Ehe gesetzlich für alle vorschreiben kann . Kann der Gesetzgeber von Menschen verlangen, sich al- lein nach dem katholischen Verständnis von Ehe gesetz- lich trauen zu lassen? Davon bin ich nicht überzeugt . Be- reits mit dem Scheidungsrecht hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit anders entschieden – nämlich unabhängig von der religiösen Maxime . Unser Eherecht stellt die auf Dauer eingegangene Verbindung zweier Menschen und ihre gegenseitige Ver- antwortung füreinander in den Mittelpunkt . Auch wenn nach herkömmlichem Verständnis dies eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist, lässt sich dieser Grundge- danke dauerhafter Verantwortung füreinander auch auf gleichgeschlechtliche Paare anwenden . Wenn Menschen sich dazu entscheiden, eine auf Dauer angelegte Partner- schaft einzugehen und Verantwortung füreinander zu tra- gen, dann ist das für mich ein zutiefst konservativer Wert, den es meiner Überzeugung nach zu fördern gilt . Diese Werte bieten Orientierung und geben Halt . Ehen, Famili- en und Lebenspartnerschaften sind aus meiner Sicht tra- gende Säulen unserer Gesellschaft . Die Rechte und Pflichten für eingetragene Lebenspart- nerschaften wurden in den vergangenen 15 Jahren kon- tinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angegli- chen, sodass sich Ehe und Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Ausgestaltung praktisch nicht mehr unter- scheiden . Das Zustandekommen der rechtlichen Bin- dung, der gemeinsame Name, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Wohnung, das Erbrecht, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung – in all die- sen Fragen sind die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinander bereits angeglichen . Nur das Recht auf eine gemeinsame Adoption durch Perso- nen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- ben, ist nicht gegeben . Da über Adoptionen das Vormundschaftsgericht in je- dem Einzelfall nach Maßgabe des Kindeswohls entschei- det, habe ich keine Bedenken, auch gleichgeschlechtli- chen Paaren die Adoption von Kindern aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Vormundschaftsge- richts zu gestatten . Auch heute schon leben Kinder und Jugendliche mit Eltern, die eine eingetragene Lebenspart- nerschaft eingegangen sind, als Familie zusammen . Wenn also in der materiellen Ausgestaltung der bis- herigen eingetragenen Lebenspartnerschaft keinerlei Un- terschied zur zivilen (!) Ehe mehr besteht, gibt es keinen Grund, diese Beziehung anders zu nennen – auch wenn das für manche zunächst ungewöhnlich klingt . Der be- sondere Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes bleibt davon unberührt . Ehen von Mann und Frau sind von dieser Erweiterung in keiner Weise betroffen . Prämisse meiner Politik war und ist das Gespräch, die Diskussion mit unseren Mitmenschen . Gesetze ent- stehen aus den Bedürfnissen der Gesellschaft heraus und nehmen diese zukunftsorientiert und verantwortungsvoll auf . In Fällen, in denen es unterschiedliche Überzeugun- gen gibt, kann nur im Dialog Akzeptanz entstehen . Ich bin dazu bereit, auch diesen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Münster fortzuführen . Nichtsdestotrotz möchte ich auch an dieser Stelle ver- deutlichen, dass ich der Vorgehensweise unseres Koaliti- onspartners in dieser Thematik vehement widerspreche . Die Behandlung dieses Themas entspricht nicht dem von der CDU, CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsver- trag . Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Die eingetra- gene Partnerschaft Homosexueller ist der Ehe inzwischen in fast allen Punkten gleichgestellt, sogar im Steuerrecht . Deshalb sehe ich das Erfordernis für eine weitergehen- de Gesetzgebung nicht . – Die Möglichkeit, füreinander Verantwortung zu übernehmen, ist bereits jetzt gewähr- leistet . Neben der Grenze, die die Natur bei der Zeugung ge- meinsamer leiblicher Kinder setzt, unterscheiden sich beide Institutionen lediglich durch die Bezeichnung „Ehe“ und das Adoptionsrecht . Solange jedes Kind (biologisch) einen Vater und eine Mutter hat, verdient die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen können, einen ei- genen Status . Ich weiß, dass die Adoption nicht für alle, aber für eine Gruppe der Homosexuellen als sehr wichtig empfunden wird und habe bereits öfter die Gelegenheit gehabt, mit Betroffenen zu diskutieren . Die mir dabei engagiert vorgetragene Argumentation nehme ich sehr wohl ernst, mache sie mir aber nicht zu eigen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725216 (A) (C) (B) (D) Ich bin der Auffassung, dass wir eine Entscheidung, die strikt nach dem Kindeswohl ausgerichtet wird, nicht zu einer Frage der Gleichberechtigung von Homosexu- ellen oder gar einer Frage der Selbstverwirklichung ma- chen sollten . Das ist keine Frage von Diskriminierung, sondern von Differenzierung . Ich werde den vorgelegten Antrag daher ablehnen . Ute Bertram (CDU/CSU): Zur aktuellen Diskussion und bevorstehenden Abstimmung zur sogenannten „Ho- mo-Ehe“ erkläre ich: Die Ehe ist für mich die Verbindung von Mann und Frau und zugleich auf eine Familiengründung hin ange- legt . Sie ist damit die Keimzelle einer jeden menschli- chen Gemeinschaft . Dies ist für mich eine unverrückbare Tatsache, an der auch der Zeitgeist nicht rütteln kann . Damit schließe ich nicht aus, dass Menschen auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungsformen füreinander einstehen können . Die eingetragene Lebenspartnerschaft gewährt in rechtlicher Hinsicht, speziell auch im Steu- errecht sowie im Unterhalts- und Erbrecht, weitgehend die gleichen Rechte wie die Ehe . Deshalb kann ich auch darin keine Diskriminierung erkennen . Mich besorgen aber Aussagen aus der SPD, wo- nach im Adoptionsrecht sichergestellt werden soll, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der „Vergabe“ anteilmä- ßig berücksichtigt werden sollen . Ich warne die SPD: Eine Adoption hat ausschließlich dem Wohl des Kindes zu dienen . Ein „Recht auf ein Kind“ kann und darf es nicht geben . Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, eine gleich- geschlechtliche Partnerschaft kann keine Ehe sein . Dr. Helge Braun (CDU/CSU): Ich befürworte, dass die Partnerschaft von zwei Menschen gleichen Ge- schlechts der Ehe von Mann und Frau rechtlich gleich- gestellt wird . Jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung hat in einem modernen Rechtsstaat und ei- ner offenen Gesellschaft keinen Platz . Es ist aber falsch, der Ehe, die als christliches Sakrament und in unserem Grundrecht sowie sprachlich bis heute eindeutig als Ver- bindung zwischen Mann und Frau definiert ist, gesetzlich eine andere Bedeutung geben zu wollen . Weil auch ich die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ nicht als geglücktes Konstrukt für eine verbindliche, lebenslange und auf Liebe basierende Verbindung zwi- schen zwei Menschen empfinde, wäre es nach meiner Auffassung vorzugswürdig, ein Institut zu definieren, welches die Unterschiedlichkeit und die Gleichwertig- keit gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gegenüber der Ehe angemessen zum Ausdruck gebracht hätte . Die politische Instrumentalisierung und die kurzfris- tige Erzwingung der Entscheidung über dieses Thema durch SPD, Grüne und Linke im Bundestag ist der gesell- schaftlichen Bedeutung des Themas völlig unangemes- sen . Deshalb stimme ich heute mit „Nein“, in der Hoff- nung, damit eine erneute, angemessene parlamentarische Befassung und eine bessere Lösung zu ermöglichen . Gitta Connemann (CDU/CSU): Vor Jahren hätte ich die Öffnung der Ehe noch abgelehnt . Denn ich bin aufgewachsen mit dem Bild der Ehe zwischen Frau und Mann . Aber heute ist für mich klar: Wenn Menschen sich lieben und beständig füreinander Verantwortung über- nehmen, wenn sie einander Stabilität und Halt geben, verdienen sie Wertschätzung . Sie sollten gleiche Rechte haben – unabhängig vom Geschlecht . Dies ist für mich eine christliche und wertkonservative Entscheidung . Dieses Umdenken hat in einem längeren Prozess statt- gefunden . Ich habe deshalb auch größten Respekt vor den Abgeordneten, Bürgerinnen und Bürgern, die zu ei- ner anderen Entscheidung kommen . Es gibt nach wie vor intensiven Gesprächsbedarf . Dies gilt beispielsweise für die Frage, ob mit der Entscheidung eine Grundgesetzän- derung verbunden ist . Dieser Bedarf wird mit der jetzt er- zwungenen Abstimmung im Galoppverfahren überrannt . Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bisher das In- stitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfü- gung. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den ver- gangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen . Auch in dieser Legislaturperiode haben wir als Ge- setzgeber diesen Weg weiter beschritten . So wurde die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetz- lich geregelt . Der Bundestag hat das Gesetz zur Berei- nigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Le- benspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden . Ich selbst habe mich für die Anwendung des steuerlichen Splittings bei eingetragenen Lebenspartner- schaften eingesetzt . Lange Zeit habe ich bei gleicher rechtlicher Behand- lung, die ich für notwendig halte, für eine unterschiedli- che Benennung gestritten . Dies habe ich auch deswegen getan, weil viele Menschen in meinem Umfeld den Weg zu einer völligen Gleichsetzung nicht nachvollziehen können . Diesen hätte ich gerne mehr Zeit dafür gegeben . In zahlreichen Gesprächen mit gleichgeschlechtlichen Paaren habe ich aber auch festgestellt, welchen hohen Stellenwert der Begriff „Ehe“ auch für diese hat . Das Sakrament der Ehe spenden die Kirchen . Diese können selbst entscheiden, an wen sie es vergeben . Und das ist richtig so . Die Ehe im staatlichen Sinne ist dem- gegenüber ein Verwaltungsakt . Ich kann heute keinen Grund mehr sehen, diese gleichgeschlechtlichen Paaren zu verwehren . Dies gilt auch nicht mehr im Hinblick auf das Recht auf Adoption, mit dem ich lange Zeit größte Schwierig- keiten hatte . Um nicht missverstanden zu werden: Ich glaube nicht, dass gleichgeschlechtliche Paare keine gu- ten Eltern sein können . Die Frage, ob Eltern Problem- eltern sind, ist keine Frage der sexuellen Orientierung . Die persönlichen Anforderungen an potenzielle Adoptiv- eltern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ad- option sind streng geregelt . Gleichgeschlechtliche Paare können bereits Betreuer von Pflegekindern werden und erfüllen diese Aufgabe überzeugend . Meine Sorge gilt vielmehr dem Kind . Unbestritten gibt es weiterhin sehr heftige Debatten über gleichgeschlechtliche Elternpaare . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25217 (A) (C) (B) (D) Ich möchte nicht, dass diese emotionalen Debatten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden . Deshalb hätte ich mir für die Abgeordneten, die Bür- gerinnen und Bürger, denen gegenüber ich diese Position seit geraumer Zeit vertrete, mehr Zeit für ausgiebige Ge- spräche gewünscht . Eine offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht wichtig gewesen, um einen breiten gesellschaftli- chen Konsens herbeizuführen . Diesem Kurs hatte auch die SPD bis vor einigen Ta- gen zugestimmt . Denn wir hatten uns als Koalitionspart- ner darauf verständigt, die Diskussion nicht mehr in die- ser Legislaturperiode abzuschließen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Diskussion in der Gesellschaft noch nicht am Ende ist . Diese Chance wird heute durch eine Abstimmung im Hauruckverfahren vergeben . Ich gehöre zu denen, die die Debatte für sich selber abschließen konnten . Deshalb werde ich im Falle einer Abstimmung für die Öffnung der Ehe stimmen . Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Ich werde heu- te dem Gesetzentwurf des Bundesrates nach reiflicher Überlegung, aber aus voller Überzeugung nicht zustim- men . Dabei lasse ich mich von folgenden Überlegungen leiten: Erstens . Nach herrschender Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts ist die Ehe „eine auf Dauer ange- legte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Überein- stimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird“ (BVerfGE 105, 313 [345]) . Der Europäische Ge- richtshof für Menschenrechte (EGhMR) stellt in seiner Entscheidung in der Rechtssache Chapin und Charpen- tier gegen Frankreich (Beschwerde Nr . 40183/07) klar, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist . Daraus folgt für mich in verfahrensrechtlicher Hin- sicht zwingend, dass eine Öffnung der Ehe für gleich- geschlechtliche Partnerschaften eine Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes bedingt . Eine einfachge- setzliche Regelung durch eine Ergänzung des Bürgerli- chen Gesetzbuchs (BGB) ist hierfür nicht ausreichend . Zweitens . Die von den Eltern des Grundgesetzes ge- wählte Formulierung „besonderer Schutz von Ehe und Familie“ ist mit Bedacht erfolgt . Mit dem besonde- ren Schutz würdigt der Verfassungsgeber nicht nur die Verantwortungsgemeinschaft der Eheleute füreinander, sondern insbesondere die Verantwortungs- und Schutz- gemeinschaft der Eheleute für ihre Kinder . Es ist richtig, dass es auch Ehen gibt, die aus verschiedensten Gründen kinderlos bleiben . Das ändert aber nichts daran, dass die Ehe zwischen Mann und Frau bei der ganz überwiegen- den Mehrheit der Eheleute die Basis für die Weitergabe des Lebens ist . Drittens . Es ist unstreitig, dass auch in anderen Le- bensgemeinschaften als der Ehe Werte gelebt werden . Dem hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Artikels 17 b) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) der Ehe in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist . Eine Subsummierung der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft unter die Begrifflichkeit der Ehe ist daher nicht erforderlich und aus dem folgenden Grund auch nicht wünschenswert: Wenn unter „Ehe“ nicht nur die Gemeinschaft von Mann und Frau zur Wei- tergabe des Lebens, sondern auch die Verantwortungs- gemeinschaft von zwei gleichgeschlechtlichen Partnern verstanden werden soll, fehlt die Begründung, weshalb die „Ehe“ überhaupt auf zwei Personen beschränkt ist . Es ist daher nicht nur folgerichtig, sondern auch wahr- scheinlich, dass der Gesetzgeber spätestens dann, wenn aus dem politischen Bereich Forderungen dahin gehend laut werden, die bisher auf zwei Personen beschränkte Einrichtung Ehe auf mehrere Personen ausdehnen muss . Dies bedeutet dann faktisch das Ende der bisher gelten- den Ehe-Begrifflichkeit. Viertens . Die Politik begeht einen folgenschweren Fehler, wenn sie sich auf den verschiedensten Gebieten weiterhin von den völlig falsch verstandenen Begriffen „Gleichheit“ und „Diskriminierung“ leiten lässt . Jede Form der staatlichen Förderung hat zwangsläufig eine Ungleichbehandlung zur Folge . Wer Gleichheit im Er- gebnis postuliert, riskiert, dass jede Gruppe, die nicht in den Genuss einer staatlichen Förderung kommt, sich zu- künftig gegenüber der geförderten Gruppe darauf berufen kann, vom Staat aus politischen Gründen diskriminiert zu werden . Der Philosoph Christoph Menke formuliert daher treffend: „Gleichheit heißt, dass jeder gleich viel zählen soll, nicht, dass jeder gleich viel bekommen soll .“ Fünftens . Für mich persönlich ist die Ehe nicht nur ein Rechtsinstitut mit Verfassungsrang, sondern aus christ- licher Sicht auch ein Sakrament . Es ist mit meinem Ge- wissen nicht vereinbar, dass ich das staatliche Rechtsin- stitut, das aus gutem Grund vom kirchlichen Sakrament abgeleitet ist, durch meine Zustimmung irreparabel be- schädige . Sechstens . Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes eindeutig bestimmt . Einer In- terpretation durch Regierungsmitglieder, wann diese gel- te und wann nicht, bedarf es daher nicht . Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Ich stimme gegen den Beschluss des Ausschusses für Recht und Verbrau- cherschutz, den vorgelegten Gesetzentwurf in dieser Fas- sung anzunehmen . Meine Ablehnung gegen diesen Gesetzentwurf rich- tet sich nicht gegen eine Gleichsetzung von Ehe und Lebenspartnerschaften . Meine Ablehnung hat etwas mit dem derzeitigen parlamentarischen Verfahren und ver- fassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem vorgeleg- ten Gesetzentwurf zu tun . Der Gesetzentwurf des Bundesrates wurde im No- vember 2015 gefertigt und ein Jahr später in erster Le- sung in den Deutschen Bundestag eingebracht . Seitdem fand keine Debatte über den vorgelegten Gesetzentwurf statt . Den Vorwurf, dass keine Debatte stattgefunden hat, mache ich nicht nur meiner eigenen Fraktion . Er richtet Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725218 (A) (C) (B) (D) sich auch gegen die SPD-Bundestagsfraktion, die ebenso einer jeden Vertagung der Debatte im Rechtsausschuss zugestimmt hat und sich jetzt in der Öffentlichkeit jeder Verantwortung entzieht . Ich bin überzeugtes Mitglied der Christlich Demo- kratischen Union . 2007 verabschiedet die CDU ihr Grundsatzprogramm, in dem es heißt: „Die Ehe ist un- ser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau .“ Dass die CDU-geführte Bundesregierung sich bereits für eine Angleichung von Lebenspartnerschaften und Ehe eingesetzt hat, darf dabei nicht verschwiegen wer- den . So führen Ehegatten eine Ehe oder eine eheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartner führen eine einge- tragene Lebenspartnerschaft oder eine partnerschaftli- che Lebensgemeinschaft . Ehen werden ins Eheregister, Lebenspartnerschaften ins Lebenspartnerschaftsregis- ter eingetragen . Ehegatten schließen Eheverträge, Le- benspartner Lebenspartnerschaftsverträge . Ehegatten er- halten nachehelichen Ehegattenunterhalt, Lebenspartner nachpartnerschaftlichen Unterhalt . Ehegatten lassen sich scheiden, Lebenspartner betreiben die Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft . Das Verlöbnis unter künftigen Ehe- gatten ist in der Lebenspartnerschaft das Versprechen, eine Lebenspartnerschaft begründen zu wollen . Keine Unterschiede gibt es begrifflich bei Heirat und Trauung. Auch wenn die Rechtsstellung der eingetragenen Le- benspartnerschaft in den vergangenen 15 Jahren an die Rechtsstellung der Ehe weitgehend angeglichen wor- den ist, bleibt die Unterscheidung der beiden Institute bedeutsam . Ehe im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 GG ist danach das „auf Dauer angelegte Zusammenleben von Mann und Frau“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner konstanten Rechtsprechung . Der verfassungs- rechtliche Schutzgedanke des Grundgesetzes im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 GG umfasst auch den Schutz zur Entstehung neuen Lebens . So stellte das Bundesverfas- sungsgericht fest, dass die Ehe auch deswegen verfas- sungsrechtlich dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt wurde, „weil sie eine rechtliche Ab- sicherung der Partner bei einer Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll“ . Während zwei Menschen des gleichen Geschlechts in lobenswer- ter Weise Verantwortung füreinander übernehmen kön- nen, fehlt es ihrer Partnerschaft an dem zweiten Merk- mal, der natürlichen Offenheit für Nachwuchs, auf den die Gesellschaft aber stets angewiesen ist . In der Diskussion wurde oft formuliert, dass es ledig- lich um eine sprachliche Gleichsetzung gehe . Für mich persönlich ist eine Gleichsetzung von Partnerschaften gleichen und ungleichen Geschlechts jedoch mehr als eine reine sprachliche Ausgestaltung und eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) . Der vorgelegte Gesetzentwurf zielt auf eine meines Erachtens nach un- zulässige einfachgesetzliche Änderung des Bedeutungs- gehalts verfassungsrechtlicher Begrifflichkeiten ab; das halte ich für verfassungswidrig . Im persönlichen Austausch mit den verschiedensten Gesprächspartnern habe ich erfahren, dass es den gleich- geschlechtlichen Paaren gerade auch auf ein vom Grund- gesetz geschütztes Rechtsgut ankommt . Diesem Wunsch wäre mit einer BGB-Änderung nicht Genüge getan; es bedürfte vielmehr einer Grundgesetzänderung . Dass eine ausführliche Diskussion notwendig ist, zeigt auch, dass in wenigen Tagen über 500 Personen ihre Meinung zu meinem Abstimmungsverhalten per Mail und Telefon mitgeteilt haben . Erst mit einer ausführlichen Meinungsbildung kann nach meinem Dafürhalten eine fundierte Entscheidung getroffen werden . Auch wenn in der Öffentlichkeit von einer Gewissensentscheidung gesprochen wird, so darf die Abstimmung kein Ausdruck von Bauchgefühl sein, sondern bedarf einer umfassenden Analyse über verfas- sungsrechtliche Fragen und Auswirkungen und gegebe- nenfalls weiterer Änderungen . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Als Mitglied der Fraktion der CDU/CSU habe ich auf das im Koalitions- vertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Verfahren zum Thema „Öffnung der Ehe“ vertraut . Das Verhalten der SPD widerspricht dieser Vereinbarung und ist aus meiner Sicht ein klarer Vertrauensbruch, der die Ver- trauenswürdigkeit und Abredefähigkeit der SPD infrage stellt . Den einseitigen Bruch der Koalition seitens der SPD, die diese für viele Menschen im Land aus ethischen und religiösen Gründen so bedeutende Frage zum rein taktischen Wahlkampfthema reduziert, verurteile ich . Seit 2011 sind sukzessive bis auf das Adoptionsrecht und die Benennung der Institutionen sämtliche Un- gleichbehandlungen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beseitigt worden . Die jetzige Diskussion um eine „Liebe erster oder zweiter Klasse“ führt in die Irre – weil der Argumenta- tionsrahmen moralischer und nicht rechtlicher Natur ist . Zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft gibt es Unterschiede, die nicht wegzudiskutieren sind . Ein We- sensmerkmal der Ehe ist die Verschiedengeschlechtlich- keit der Ehegatten . Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspart- nerschaftsgesetzes dieses Strukturmerkmal der Ehe aus- drücklich bestätigt: Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einher- gehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung ei- nes Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer ange- legten Lebensgemeinschaft ist . In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsge- richt die Einführung des Rechtsinstituts der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft gerade deshalb nicht als Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 GG angesehen, weil die ein- getragene Lebenspartnerschaft keine Ehe im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 GG sei . Sie sei vielmehr ein „aliud zur Ehe“, wobei ihre Andersartigkeit in der Gleichge- schlechtlichkeit der Lebenspartner begründet sei . Die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheide das In- stitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Ehe und konstituiere es zugleich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25219 (A) (C) (B) (D) Erhellend in diesem Zusammenhang ist auch die Ent- scheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen- rechte (EGhMR) in der Rechtssache Chapin und Char- pentier gegen Frankreich (Beschwerde Nr . 40183/07), mit der klargestellt wird, dass in der Europäischen Men- schenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ aus- schließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist . In diesem Urteil hat der Gerichts- hof klargestellt, dass der Begriff „Ehe“ in der Europä- ischen Menschenrechtskonvention heute keine andere Bedeutung hat als 1950, dem Jahr, in dem die Konven- tion verabschiedet wurde . Die sogenannte „Ehe für alle“ ist nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Menschenrecht . Es ist deutlich erkennbar, dass die von SPD, Lin- ken und Bündnis 90/Grünen vorgeschlagene Änderung des § 1353 Absatz 1 S . 1 BGB dahin gehend, dass auch zwei Personen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können, dem anstehenden Wahlkampf geschuldet sind . Schließlich verstoßen die Regelungsvorschläge eindeu- tig gegen Artikel 6 Absatz 1 GG . Die politische Instru- mentalisierung dieses Themas zeigt aber auch, dass die SPD jenseits aller Beteuerungen die Chance rot-rot-grü- ner Bündnisse im Bund ergreifen wird, sollte sich diese Gelegenheit ergeben . Daher stimme ich bei der zweiten und dritten Lesung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung ei- nes Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts am Freitag, den 30 . Juni 2017, mit Nein . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Wo zwischen zwei erwachsenen Menschen gleiche Werte gelebt, Rech- te und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbind- lichen Lebensziel erklärt wird, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden . Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unse- rer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird . Ich erkenne darüber hinaus an, dass Kinder auch in Le- benspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können . Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familien- verhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzes- siven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtli- che Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten in- dividuellen Einzelfallprüfung erhalten . Dennoch lehne ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts (Drucksache 18/6665) ab . Unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionel- len Eheverständnisses, der sich aus der Verbindung von Mann und Frau ergibt . Der explizite Schutz dieser Ver- bindung, die seit biblischen Zeiten durch gesellschaftli- che und religiöse Regeln gesichert wurde, diente dazu, den in der Ehe geborenen Kindern ein Aufwachsen in stabilem Lebensumfeld zu ermöglichen . Denn nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau können gemein- same Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden . Dieser Umstand unterscheidet unabänderbar die Ehe von der eingetragenen Lebenspartnerschaft . Daher ist meiner Meinung nach die Bezeichnung „Ehe“ der auf Dauer an- gelegten, vor Staat und/oder Kirche eingegangenen Ver- bindung von Frau und Mann vorzubehalten, ohne dass damit eine Diskriminierung homosexueller Paarbezie- hungen erfolgen würde . Darüber hinaus geht nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschieden- geschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Umdefinition des Begriffs „Ehe“, der eben nicht nur rechtlich, sondern auch historisch, kulturell und religiös geprägt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen . Die Grundgesetzänderung würde eine Zwei- drittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern . Ich bedaure außerdem, dass die SPD aus wahltakti- schen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung über dieses viele Menschen existenziell berührende Thema im Hau- ruckverfahren erzwingt . Dieser bewusst kalkulierte Ver- trauensbruch und die daraus resultierenden parlamentari- schen Abläufe werden der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht ge- recht und verhindern so einen möglichen breiteren Kon- sens . Ingo Gädechens (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander über- nehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung . Ausdruck dieser Hochachtung war und ist neben der Ehe als Ge- meinschaft von Mann und Frau die Einführung des In- stituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft . Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jah- ren kontinuierlich erweitert und an die Ehe angeglichen . Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung – bis auf die gemein- schaftliche Adoption und den Begriff selbst – gleichge- stellt . Gleichwohl besteht die Forderung, diese letzten Un- terschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft auf- zuheben . So sehr ich anerkenne, dass diese Frage vom Deutschen Bundestag diskutiert und beantwortet werden muss, bin ich gleichzeitig in keiner Weise mit dem über- fallartigen Durchpeitschen dieser Entscheidung auf Be- treiben der SPD, der Linkspartei sowie von Bündnis 90/ Die Grünen durch den Deutschen Bundestag einverstan- den . Daher werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustim- men . Aufgrund der Tragweite der Entscheidung und der großen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen halte ich es nicht für vertretbar, mit größtmöglicher Eile die- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725220 (A) (C) (B) (D) se bedeutende Entscheidung in einer kurzen Debatte am frühen Morgen des letzten regulären Sitzungstages vor der Bundestagswahl zu treffen . Es war zwischen den Partnern der Großen Koalition ausgemacht, dass die Ent- scheidung erst in der kommenden Legislaturperiode fal- len wird . Mit der Missachtung dieser Vereinbarung hat die SPD einen schwerwiegenden Vertrauensbruch began- gen und trotzdem der Sache selbst nicht gedient . Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil bis heute nicht geklärt ist, ob eine einfachgesetzliche Regelung ausreicht oder – was für mich persönlich plausibler ist – das Grundgesetz geändert werden müsste . Denn es ist offensichtlich, dass der Ehebegriff des Grundgesetzes auf einer Verbindung von Mann und Frau beruht. Diese Definition gilt vor al- len Dingen deshalb, weil aus dieser Beziehung Kinder hervorgehen können und das auf Dauer angelegte Zu- sammenleben der Eltern als bestmöglicher Hort zum Aufwuchs für Kinder erkannt wurde . Wenn nun der Ehe- begriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden soll, bedarf es also offensichtlich einer Änderung des Grundgesetzes, die mit dem zur Abstimmung stehen- den Gesetzentwurf aber eben nicht erfolgt . Damit besteht die große Gefahr, dass der Deutsche Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließt . Auch in Zeiten des herannahenden Wahlkampfes müs- sen solch wichtige Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag in einer würdigen Form herbeigeführt wer- den . Dies ist – unabhängig von allen Pro- und Kontraar- gumenten – nicht gegeben . Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich habe mir die Entscheidung für die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht leicht gemacht . Ich treffe diese Entscheidung auf Grund- lage meines christlichen Menschenbildes und meiner christlichen Überzeugung: Jeder Mensch hat die gleiche von Gott gegebene Würde . In den letzten Tagen habe ich die Argumente und Positionen sorgfältig abgewogen . Ich betone ausdrücklich, dass ich Respekt vor anderen Mei- nungen und Schlussfolgerungen habe . Es entspricht meiner Überzeugung, dass Diskrimi- nierungen dort, wo sie noch bestehen, beendet werden müssen . Ich bin davon überzeugt, dass auch in homose- xuellen Beziehungen Werte gelebt werden, die für unsere Gesellschaft grundlegend sind . Wenn zwei Frauen oder zwei Männer rechtlich verbindlich erklären, dass sie ein Leben lang füreinander einstehen, dann ist dies auch Ausdruck von bürgerlichen Werten wie Zusammenhalt, Verantwortung, Verbindlichkeit und Vertrauen . Um was geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf? Rechtlich unterscheiden sich eingetragene Lebenspart- nerschaften und die Ehe schon heute nur noch beim Na- men – also in der Begrifflichkeit – und einem kleinen Teilaspekt des Adoptionsrechts . Bereits heute können Partner einer eingetragenen Le- benspartnerschaft fremde Kinder adoptieren . Bisher hat zunächst ein Lebenspartner das Kind allein adoptiert, der zweite Partner konnte das Kind erst in einem weiteren Schritt adoptieren (sukzessive-Adoption) . Die gemein- same Adoption in einem Akt ist bislang nur bei Ehegat- ten vorgesehen . Diesen verbliebenen Verfahrensunter- schied jetzt aufzuheben, ist ein vergleichsweise kleiner Schritt . Für mich ist entscheidend: Bei einer Adoption muss auch künftig ausschließlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen . Dies gilt für gleich- wie für ver- schiedengeschlechtliche Beziehungen . Dies muss in je- dem Einzelfall gewährleistet sein . Die Erfordernisse des Kindeswohls müssen immer im Vordergrund stehen . Um was geht es beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht? Es geht nicht um eine „Ehe für alle“, wie in irre- führender Weise immer wieder ins Feld geführt wird . Es geht nicht um Polygamie, nicht um Ehe mit Kindern oder Verwandten und nicht um ein Recht auf Kinder . Es geht bei diesem Gesetz auch nicht um die Rechte der Kirchen- und Religionsgemeinschaften . Diese Rechte bleiben von einer Neuregelung unberührt . Sondern es geht um eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare . Die SPD hat sich in dieser Frage bewusst nicht an den Koalitionsvertrag gehalten und eine Vereinbarung gebro- chen . So geht man in einer Koalition nicht miteinander um . Das trägt nicht zu einer Versachlichung der Debatte bei und ist für die Sache eher schädlich . Hermann Gröhe (CDU/CSU): Unter der gemäß Arti- kel 6 unseres Grundgesetzes zu schützenden Ehe ist, mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts, die „Verei- nigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ zu verstehen . Zugleich verbietet unsere Verfassung jede Diskriminierung auf- grund der sexuellen Orientierung . Zu Recht steht daher homosexuellen Paaren mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Institution zum Schutz der wechselseitigen, dauerhaften Verantwor- tungsübernahme zur Verfügung, die inzwischen der Ehe weitgehend gleichgestellt ist . Aus meiner Sicht wäre es daher folgerichtig, auch eingetragene Lebenspartner- schaften in Artikel 6 Grundgesetz unter den besonderen Schutz des Staates zu stellen . Bei der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Beziehungen geht es dagegen um weit mehr als um den gleichberechtigten Zugang zur Ehe, nämlich um eine Neudefinition der Ehe selbst. Eine solche Neudefinition lehne ich ab . Dabei gründet meine Haltung wesentlich in meinem Glauben und der christlichen Tradition . Der orientierende, eine Beziehung schützende Charakter der Institution Ehe hat aus meiner Sicht nicht zuletzt darin sein Fundament, dass diese Institution in ihrem tradierten Verständnis weit vor unserer Rechtsordnung entstanden ist und unseren Kulturraum seit Jahrhunderten prägt . Selbstverständlich kann es gute Gründe geben, ein solches tradiertes Verständnis zu ändern . Eine solche Neudefinition der Ehe müsste aber im Grundgesetz selbst erfolgen, erfordere mithin eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat . Daher lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der auf eine Neudefinition der Ehe im Rah- men des Zivilrechts abzielt, ab . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25221 (A) (C) (B) (D) Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Meiner An- sicht nach ist eine Ehe die enge Verbindung zwischen Mann und Frau, wie es auch das Bundesverfassungsge- richt festgestellt hat . Ich bin gleichzeitig der Überzeugung, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind . Dazu zählen Liebe, Fürsorge sowie Verantwortung für- einander . Jede Diskriminierung von gleichgeschlechtli- chen Beziehungen lehne ich ab . Neben der Einführung des Lebenspartnerschaftsge- setzes wurden in den vergangenen Jahren auch zahlrei- che weitere Regelungen getroffen, um noch bestehende Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Part- nerschaften zu beenden, so im Erbschafts- und Grund- erwerbsteuer-, Beamten- und Adoptionsrecht . Diese Gleichstellungsschritte habe ich stets unterstützt, um schrittweise noch vorhandene Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden . Zu dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sind aller- dings noch zahlreiche Fragen offen, die in Ruhe geklärt werden müssen . So geht aus der ständigen Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1) erforderlich ist . Diese Ansicht hat auch das Bundesmi- nisterium der Justiz vertreten . Geklärt werden müssen auch Fragen des Adoptionsrechts, die eine solche Öff- nung aufwirft . Es ist in mehrfacher Hinsicht verantwortungslos, dass SPD, Linke und Grüne zu diesem Thema jetzt eine Ent- scheidung erzwingen . Den von diesen Fraktionen über- stürzt zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf lehne ich deshalb ab . Monika Grütters (CDU/CSU): In meiner mittler- weile mehr als 20-jährigen Parlamentszeit ist mir eine Entscheidung zu einer Abstimmung noch nie so schwer gefallen wie diese . Abgesehen von den bedauerlichen Umständen der Abstimmung – aus einem so hochsensib- len Thema sollte niemand ein schäbiges Wahlkampfma- növer machen – und abgesehen von sehr wohl begrün- deten verfassungsrechtlichen Zweifeln, abgesehen auch von dem Zeitdruck und der damit verbundenen Zuspit- zung in der Debatte um ein Pro und Kontra einer „Ehe für alle“ fällt es mir als gläubiger Katholikin in dieser sehr weltoffenen und für ihre vielfältigen Lebensstile bekann- ten Stadt Berlin schwer, mich ohne Zweifel eindeutig zu positionieren . Einerseits gehört der Eigensinn der sakramentalen Ehe zu den zentralen Werten kirchlich gebundener Le- bens- und Gesellschaftseinstellungen . Ihr gilt ein beson- derer Schutz, weil eben in der Verbindung von Mann und Frau auch leibliche Kinder geboren werden können und Familien eine umfassende Fürsorge der Gesellschaft ver- dienen . Andererseits sehen auf Dauer angelegte, in Liebe zueinander und in Sorge füreinander angelegte Bezie- hungen in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft wie unserer heutigen inzwischen sehr vielfältig aus . Diese Vielfalt empfinde ich als große Bereicherung unseres Zusammenlebens . Deshalb ist es bedauerlich, dass Betroffene die geltende Rechtslage als Diskrimi- nierung empfinden und auf der anderen Seite traditio- nell Verheiratete und kirchliche Kreise befürchten, der Begriff der Ehe und ihr Gehalt könnten zum beliebigen In strument werden. Gerade auch diese Empfindungen nehme ich sehr ernst . In einem Land wie unserem heutigen Deutschland, das in den vergangenen Jahrzehnten so viel offener, viel- fältiger und gelassener geworden ist, muss es möglich sein, Unterschiede diskriminierungsfrei festzustellen . Und aus meiner Sicht bleiben die Ehe zwischen Mann und Frau und eine Familie mit leiblichen Kindern im- mer noch etwas anderes als eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft . Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dennoch entschieden, für die Öffnung der staatlichen Eheschlie- ßung für gleichgeschlechtliche Paare zu stimmen, nicht obwohl, sondern weil ich katholisch bin . Es ist die christ- liche Botschaft der Nächstenliebe, die uns dazu auffor- dert, im menschlichen Miteinander das Verbindende über das Trennende zu stellen – die Ebenbildlichkeit Gottes über unterschiedliche Lebensweisen – und aus dieser Haltung heraus nicht nur das Eigene, sondern gleicher- maßen auch das andere anzuerkennen und zu achten . Was heterosexuelle von homosexuellen Menschen unterscheidet, ist die sexuelle Orientierung und damit verbunden die Option, in ihrer Partnerschaft miteinan- der leibliche Kinder bekommen zu können . Was hetero- sexuelle und homosexuelle Menschen verbindet, ist der Wunsch, für einen geliebten Menschen einzustehen, sich dauerhaft zu binden und damit nicht nur Verantwortung füreinander zu übernehmen, sondern auch ein sichtbares Zeichen der Liebe und des Bekenntnisses zueinander zu setzen . Ich wünsche mir, dass der gegenseitige Respekt ge- genüber unterschiedlichen Lebensentwürfen wächst und dass die Ehe zwischen Mann und Frau und dass Familien weiterhin im Zentrum staatlicher Fürsorge stehen . Fritz Güntzler (CDU/CSU): Der Deutsche Bundes- tag beschließt heute in nur 38-minütiger Plenardebatte über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paa- re . Ich bedaure, dass wir dieses äußerst wichtige Thema aufgrund von wahlkampftaktischen Überlegungen der SPD jetzt einfach so im Vorbeigehen behandeln . Es hät- te eine breitere parlamentarische Befassung und gesell- schaftliche Debatte verdient . Nichtsdestotrotz stimme ich für die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts . Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander über- nehmen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind . Gleichgeschlechtliche Paare können seit 15 Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen . Mitt- lerweile haben eingetragene Lebenspartner beinahe voll- ständig die gleichen Rechte und Pflichten wie Eheleu- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725222 (A) (C) (B) (D) te. Ich finde, es war an der Zeit, die hundertprozentige Gleichbehandlung herzustellen . Mit der Öffnung der Ehe für Personen gleichen Ge- schlechts bekommen gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ein Kind ohne Umwege gemeinschaftlich zu adoptieren . Schon bisher konnten sie im Wege der so- genannten Sukzessivadoption ein Kind gemeinsam adop- tieren, und zwar indem zunächst die eine Partnerin oder der eine Partner das Kind adoptiert hat und dann auch noch die andere Partnerin oder der andere Partner dieses Kind adoptiert hat . Rein faktisch ändert sich an dieser Stelle also nichts . Voraussetzung der Adoption ist nach wie vor auch in diesen Fällen, dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Ver- hältnis entsteht . Die Adoptionsvermittlungsstellen und die Familiengerichte haben dafür in jedem Einzelfall Sorge zu tragen . Teilweise wird die Auffassung vertreten, das Grund- gesetz lasse es nicht zu, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen . Es bedürfe hierfür einer Änderung des Grundgesetzes . Der Begriff der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz, wonach Ehe und Familie unter dem beson- deren Schutze der staatlichen Ordnung stehen, erfasse gleichgeschlechtliche Paare nämlich nicht . Das Grund- gesetz ist nicht statisch, sondern dynamisch auszulegen . Es atmet also gewissermaßen mit dem gesellschaftlichen Wandel . Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden haben . Ich bin mir aber sicher, dass wir mittlerweile so weit sind, dass unter dem Begriff der Ehe im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz auch gleichgeschlechtliche Paare zu verstehen sind . Christian Haase (CDU/CSU): Für mich ist das We- sensmerkmal der Ehe eine lebenslange Vereinigung von Mann und Frau . Diese Vereinigung, aus der neues Le- ben hervorgehen kann, schützt auch das Grundgesetz Artikel 6 Absatz 1 GG . Denn die Ehe ist die Keimzelle der Familie . Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschafts- gesetzes 2002 herausgearbeitet, dass die Gleichge- schlechtlichkeit den Unterschied zwischen Ehe und Le- benspartnerschaft begründe und konstituiere . Gibt man in der Definition der Ehe die Verschiedengeschlechtlich- keit als Wesensmerkmal auf, so geht man de facto von ei- nem in seinem Kern veränderten verfassungsrechtlichen Ehebegriff aus und überschreitet meines Erachtens nach somit die Grenzen der zulässigen Verfassungsauslegung . Für mich ist jeder Mensch gleich viel wert, gleich von Gott geliebt und geschätzt, gleichgültig welche sexuelle Neigung er hat . Es geht in dieser Diskussion um die För- derung einer bestimmten Lebensform und ausdrücklich nicht um die Diskriminierung einer anderen . Die Ehe, in der Mann und Frau füreinander Verant- wortung übernehmen und offen für die Weitergabe des Lebens an leibliche Kinder sind, hat nicht nur eine be- sondere Bedeutung für den Einzelnen, sondern auch für die ganze Gesellschaft und das Gemeinwesen . Man darf an dieser Stelle auch den Aspekt der Staatserhaltung er- wähnen, der nochmals den von der Verfassung gewähr- ten Schutz der Ehe und Familie begründet . Ich erkenne die große Vielfalt der familiären Situatio- nen in unserem Land und in der Welt an . Trotzdem stehe ich für eine Unterscheidung und Abgrenzung verschiede- ner Lebensmodelle . Gleichgeschlechtliche Partnerschaf- ten sind ein Lebensmodell, in dem Menschen sicherlich genauso Verantwortung füreinander übernehmen kön- nen . Ihnen bleibt aber die Weitergabe des Lebens an leibliche Kinder verschlossen . Nichtsdestotrotz haben wir in den vergangenen Jahren das Institut der eingetra- genen Lebenspartnerschaft sukzessiv an das Institut der Ehe angeglichen . In allen rechtlichen Regelungen – sei es hinsichtlich des Zustandekommens der rechtlichen Bindung, des gemeinsamen Namens, der gegenseitigen Rechte und Pflichten, der gemeinsamen Wohnung, des Erbrechts, des Unterhalts oder der Sukzessivadoption – gibt es heute in der rechtlichen Ausgestaltung praktisch keine Unterschiede mehr zwischen diesen beiden Insti- tutionen . Zudem störe ich mich an dem Kampfbegriff „Ehe für alle“ . Dieser ist meines Erachtens nach bewusst of- fen und weit gewählt . Man kann bei der Forderung nach einer „Ehe für alle“ niemanden mehr ausschließen . Ich habe das Gefühl, dass es hier nicht mehr nur um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht, sondern sehe die Gefahr, dass damit auch schleichend der Vielehe Tür und Tor geöffnet wird . Ich möchte nicht, dass die mit einer Ehe verbunden Werte und Normen aufgeweicht und zur Disposition ge- stellt werden . Dieser Wunsch spiegelt sich auch in der überwiegenden Mehrheit der Zuschriften wider, die mich im Vorfeld der Abstimmung erreicht haben . Deshalb stimme ich gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Für die parla- mentarische Behandlung des Gesetzentwurfes ist von entscheidender Bedeutung, ob das Institut der Ehe im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz eine Öffnung für Personen gleichen Geschlechts zulässt oder ob der verfassungsrechtliche Begriff „Ehe“ dem entgegensteht, mithin eine einfachgesetzliche Änderung des Ehebegriffs eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzt . Bereits in seinem ersten Urteil zur eingetragenen Le- benspartnerschaft vom 17. Juli 2002 definierte das Bun- desverfassungsgericht die Ehe im Sinne des Grundgeset- zes als „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ . Es ist seither von dieser Definition nicht abgegangen und hat in den nachfolgenden Urteilen die Ehe als Institut bezeich- net, in dem Mann und Frau eine lebenslange Verbindung eingehen, die der Mitwirkung des Staates bedarf . Die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs, der lediglich eine Änderung des einfachen Rechts, nicht je- doch des Grundgesetzes vorsieht, stellt folglich eine Ab- kehr von der ständigen Rechtsprechung des Bundesver- fassungsgerichts dar . Dieser Befund gebietet es – jedenfalls aus Gründen der Rechtssicherheit –, das verfolgte Anliegen im Wege einer Grundgesetzänderung umzusetzen . Diese Auffas- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25223 (A) (C) (B) (D) sung hat auch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bis in die jüngere Vergangenheit vertreten – vergleiche auch Drucksa- che 18/4862 vom 8 . Mai 2015 . Unter diesen Umständen bleibt mir nur die Möglich- keit, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6665 abzu- lehnen . Die mit dem vorliegenden Entwurf intendierte ge- setzliche Gleichstellung Homosexueller im Bereich der sogenannten Volladoption erscheint mir in der Sache ge- rechtfertigt . Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, verdienen Anerkennung und Wertschät- zung . Das gilt für mich unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind . Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates . Des- halb haben wir die eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen. Die damit verbundenen Rechte und Pflich- ten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuier- lich erweitert und an die Ehe angeglichen . Ehe und Le- benspartnerschaft unterscheiden sich in der gesetzlichen Ausgestaltung praktisch nicht mehr . Das Zustandekom- men der rechtlichen Bindung, der gemeinsame Name, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Wohnung, das Erbrecht, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung – in all diesen Fragen sind die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinan- der angeglichen . Von einer rechtlichen Diskriminierung von Lebenspartnern kann man deshalb nach meiner Auf- fassung nicht mehr sprechen . Zu den Wesensmerkmalen der Ehe, die Artikel 6 Ab- satz 1 GG als Institutsgarantie schützt, zählt, dass sie die Vereinigung von einer Frau mit einem Mann ist . Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entschei- dung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2002 bestätigt, in der es die eingetragene Le- benspartnerschaft als „aliud“ zur Ehe ansieht und fest- stellt, dass die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Ehe unterscheide und es zugleich konstituiere . Dass die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten ein We- sensmerkmal der Ehe ist, hat das Bundesverfassungsge- richt auch in seinen nachfolgenden Entscheidungen zur Rechtstellung der eingetragenen Lebenspartner nicht infrage gestellt . Die einfachgesetzliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare steht für mich daher mit einem verfassungsrechtlichen Wesensmerkmal der Ehe nicht im Einklang . Die Ehe ist für mich ein Institut, das verschiedenge- schlechtlichen Paaren vorbehalten bleiben sollte . Nur aus dieser Verbindung können Kinder hervorgehen . Diese Verbindung hat daher sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft und ihren Fortbestand eine erhebli- che Bedeutung . Deshalb war es in der Vergangenheit so, dass der Staat der Ehe eine besondere Rolle zugestanden hat . Ich möchte, dass die Ehe diese Rolle weiter behält . Deshalb genießt sie besonderen verfassungsrechtlichen Schutz . Ich werde daher für eine Beibehaltung des Ehe- begriffs stimmen, der allein eine Verbindung von Frau und Mann umfasst . Ich respektiere – auch ohne eine Änderung des Grund- gesetzes – die Entscheidung von Bürgerinnen und Bür- gern, in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten zusammenzuleben. Mechthild Heil (CDU/CSU): In der heutigen Abstim- mung über den Antrag des Bundesrats zur Öffnung der Ehe stimme ich aus folgenden Gründen zu: Ich stimme heute nicht über eine religiöse Frage ab . Unseren Kirchen bleibt vorbehalten, für sich zu klären, was die kirchliche Ehe oder das Sakrament der Ehe aus- macht . Als katholische Christin bringe ich mich gerne in diese Diskussion ein . Ich stimme heute über die Frage ab, ob der Staat dafür sorgen soll, dass alle Partnerschaften, die vor dem Gesetz besiegelt werden, dieselbe rechtliche Stellung und Anerkennung erhalten . Kinder wachsen heute in den unterschiedlichsten Fa- milienkonstellationen auf . Insbesondere aus Sicht der Kinder verdient jede Familienform Anerkennung, Zu- spruch und rechtliche Absicherung . Dies spiegelt sich auch im aktuellen Adoptionsrecht wider . Für das allein maßgebliche Kindeswohl sind die wenigen verbliebenen Verfahrensunterschiede ohne Bedeutung . Die vielen Zu- schriften, die ich im Vorfeld dieser Abstimmung erhalten habe, zeigen mir, wie wenig bekannt ist, dass bereits heu- te Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch fremde Kinder adoptieren können, mit dem einzigen Un- terschied, dass sie das nur nacheinander, in einer zeitli- chen Abfolge tun können . Die gleichzeitige gemeinsame Adoption, die das Gesetz nur für Ehegatten vorsieht, soll vor allem sicherstellen, dass beide Eheleute das Adoptiv- kind annehmen und nicht einer der Partner einen Vorbe- halt gegenüber dem Kind hat. Ich finde, diese Sicherheit für das Kind muss auch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gelten . Die Verfolgung homosexueller Menschen hat in Deutschland über viele Jahre großes Unrecht und Leid verursacht – in der Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der neu gegründeten Bundesrepublik und in der Deutschen Demokratischen Republik . In der aktuellen Diskussion über die Rehabi- litierung wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilter Menschen wurde dies nochmals deutlich . Diese Verfolgung wirkt bis heute nach und trägt zu der Grundhaltung bei, sich – berechtigt oder unberechtigt – als ausgegrenzt und weniger anerkannt zu empfinden. Erhöhte Selbstmordzahlen bei homosexuell orientierten Jugendlichen sind dafür ein bestürzendes Zeichen . Der heutige Beschluss kann hier eine positive Wir- kung entfalten . Ich bedaure allerdings, dass die SPD entgegen der Ab- sprache nun ein konfrontatives Verfahren forciert . Dies verstellt die Chance, in einer Diskussion mit den Men- schen in Deutschland und den Kirchen in einem großen gesellschaftlichen Konsens die Öffnung des Ehebegriffs voranzubringen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725224 (A) (C) (B) (D) Auch verfassungsrechtliche Bedenken hätten dann mit breiter parlamentarischer Mehrheit ausgeräumt wer- den können . Trotz dieser Bedenken habe ich mich entschieden, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen . Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Heute fäl- len wir eine Gewissensentscheidung: Der Deutsche Bun- destag stimmt in namentlicher Abstimmung über den Entwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ab . Zunächst möchte ich feststellen: Das Gewissen macht nicht an Fraktionsgrenzen halt . Eine Gewissensfrage nö- tigt uns Parlamentariern höchsten Respekt für die Ent- scheidung der anderen ab . Polemisierungen und Diffa- mierungen sollten in dieser Debatte keinen Raum haben . Unsere Entscheidung hat Auswirkungen auf einzelne Menschen, auf das gesellschaftliche Klima und reicht bis in das Verständnis unserer Grundwerte, die im Grundge- setz formuliert sind, hinein . Eine solche grundsätzliche Überlegung muss viele Facetten berücksichtigen: Wie hat das Bundesverfassungsgericht bisher geurteilt? Was sind die möglichen juristischen Folgen? Werden Werte oder Rechte verletzt? Und viele andere Aspekte mehr . Innerparteilich setzen wir uns seit Jahren mit dem Thema auseinander . Unsere Parteitagsbeschlüsse, Grundsatzprogramme und Leitlinien sowie der geltende Koalitionsvertrag lehnen eine Öffnung der Ehe ab . Eine neue Abwägung braucht Zeit, sie braucht Debat- ten, sie braucht Expertisen . Daher bedaure ich es, dass der Deutsche Bundestag heute darüber abstimmt . Die Koalitionspartner hatten sich geeinigt, das nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu tun . Eine Grund- satzentscheidung politisch durchzupeitschen, kann zu ei- nem starken Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern führen . Ich stimme gegen diesen Gesetzentwurf . Da ich, vor allem in den vergangenen Tagen, viele Anfragen erhielt, möchte ich mein Abstimmungsverhalten gerne begrün- den . Erstens die Rechtshistorie: Das Bundesverfassungsge- richt stellte mehrfach fest, zuletzt 2013, dass Verschie- dengeschlechtlichkeit das Wesensmerkmal des Instituts Ehe ist . Zweitens . Wir beschließen nicht nur über eine Ände- rung im BGB, sondern greifen damit in das Grundgesetz ein: Auf eine Kleine Anfrage der Grünen hat das Justiz- ministerium 2015 angegeben, dass „eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen“ würde . Drittens . Dass diese Tatsache selbst für Justizminis- ter Heiko Maas (SPD), aus dessen Haus diese Antwort stammt, heute keine Rolle mehr spielt, lässt aufhorchen . Mir scheint hier eine Gewissensfrage für Wahlkampf- zwecke missbraucht zu werden . Viertens . Dieser Eingriff ins Grundgesetz wird Kla- gen vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen . Eine genauere Prüfung der Sachlage im Vorherein wäre nötig gewesen . Fünftens . In dem Gesetzentwurf heißt es: „Gleich- geschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt .“ Was unter einer „symbolischen Diskriminierung“ ver- standen wird, ist in dem Entwurf nicht weiter ausgeführt . Sechstens . Zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft wird nach dem juristischen Grundsatz differenziert, dass „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“ ist . So können auch keine heterosexuellen Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen . Der Vorwurf einer einsei- tigen Diskriminierung durch die Ehe ist daher faktisch nicht nachweisbar . Siebtens . Wo konkrete Diskriminierungen von Men- schen in Lebenspartnerschaften vorliegen, müssen diese beseitigt werden . Dafür reicht das vorliegende Rechtsin- stitut aber vollkommen aus, wie die vergangenen Jahren gezeigt haben . Gesetzliche Regelungen, wie beispiels- weise beim Ehegattensplitting, wurden auf den Weg ge- bracht, um Diskriminierungen und Schlechterstellungen entgegen zu wirken . Achtens . Ein Wesensmerkmal der Ehe ist die prin- zipielle Generativität . In einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können auf natürlichem Wege keine Kinder entstehen . Das ist keine Diskriminierung, sondern eine Tatsache . Die Öffnung der Ehe kommt damit einer Auf- lösung des Wesens der Ehe gleich . Insofern handelt es sich heute um eine Werteentscheidung: Soll die beson- dere Privilegierung der Ehe der Generativität Rechnung tragen oder aber auf die Rechte und Pflichten der Partner reduziert werden? Neuntens . Unsere Entscheidung könnte zur Folge ha- ben, dass künftig weitere normative Veränderungen des Ehebegriffs vorgenommen werden . Dies könnte in der Folge zur Legalisierung von Polygamie oder Geschwis- terehen führen . Ich kann aus diesen genannten Gründen einer Neuinterpretation der Ehe und damit des Grundgesetzes nicht zustimmen . Mark Helfrich (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander über- nehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung, unabhän- gig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind . Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates . Ausdruck dieses Verständnisses war die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspart- nerschaft. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen . Auch in dieser Legis- laturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter be- schritten . So wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetz- lich geregelt sowie Unterschiede in der Behandlung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25225 (A) (C) (B) (D) Ehe- und Lebenspartnern in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt . Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heut- zutage in der gesetzlichen Ausgestaltung – bis auf die gemeinschaftliche Adoption und den Begriff des Insti- tuts – gleichgestellt . Mit den Gesetzentwürfen wird § 1353 des Bürgerli- chen Gesetzbuches um eine Definition der Ehe ergänzt, die vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können . Persönlich würde ich eine Grund- gesetzänderung befürworten . Sowohl im Rechtsaus- schuss als auch in der Wissenschaft ist die Frage nicht abschließend einhellig beantwortet, ob die „Eheöffnung“ eine Änderung des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz vor- aussetzt . Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss, die sich in dieser Legislaturperiode ebenfalls mit der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bezüglich der „Eheöffnung“ intensiv beschäftigt hat, ergab keine eindeutige Stellungnahme der sachverständigen Verfas- sungsrechtler . Vor dem Hintergrund der geschilderten Uneinigkeit der verfassungsrechtlichen Bewertungen und der ge- sellschaftspolitischen Bedeutung würde ich ein Gesetz bevorzugen, das zweifellos einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält . Durch meine Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates erkenne ich den gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage sowie den persönlichen Wunsch gleich- geschlechtlicher Paare nach einer formalen rechtlichen Gleichstellung an . Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht die Gleichstellung Homosexueller bei der Adoption einher . Das einzig entscheidende Kriterium ist hier das Kindeswohl . Wichtig ist, dass im Einzelfall aus der allein entscheidenden Perspektive des Kindeswohls das Jugendamt bei seiner Auswahlentscheidung darauf Rücksicht nimmt, ob dem Kind Mutter und Vater ver- mittelt werden oder zwei Personen gleichen Geschlechts . Hier gilt der Grundsatz: Der zweite Vater ersetzt nicht die Mutter, die zweite Mutter nicht den Vater . Andere As- pekte wie vor allem eine Vorbeziehung (zum Beispiel als langjähriges Pflegekind oder aufgrund Verwandtschaft) können aber im Einzelfall auch aus der Kindeswohlpers- pektive ein anderes Ergebnis begründen . Uda Heller (CDU/CSU): Am Freitag, 30 . Juni 2017 stimmt der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstim- mung über den oben genannten Gesetzentwurf ab . Kern- stück des Gesetzentwurfes ist die Ergänzung des § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch die Klar- stellung, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können . Ich werde bei dieser Abstimmung über den Gesetzent- wurf auf Drucksache 18/6665 mit Enthaltung stimmen, weil ich es ablehne, eine Entscheidung über dieses wich- tige gesellschaftliche Thema unter Zeitdruck innerhalb weniger Tagen treffen zu müssen . Ich erwarte im Vorfeld der Abstimmungen umfassende Informationen über die verfassungsrechtliche Relevanz, über den Geltungsbereich des Gesetzes, über die Kon- sequenzen für unsere Sozialsysteme und gegebenenfalls auch über handwerkliche Mängel . Diese Informationen liegen mir nicht vor . Vielmehr bewerte ich diese über- stürzte und erzwungene Abstimmung als Wahlkampfpo- pulismus . Da ich nicht wieder für den Deutschen Bundestag kan- didiere, möchte ich der Entscheidung der Bundestagsab- geordneten der 19 . Wahlperiode nicht vorgreifen . Thomas Jarzombek (CDU/CSU): „Ehe und Fami- lie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung .“ So steht es in Artikel 6 des Grundgesetzes . An diesem Artikel habe ich mich nie gestoßen . Dieser spricht keine Diskriminierung aus, sondern stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz . Sie werden oft als die „Keimzelle unserer Gesellschaft“ bezeichnet . Wenn man eine Ehe eingeht, übernimmt man auch Verantwortung für den anderen . Das ist ein Prinzip, das meinen Wertevorstellungen entspricht. Ich finde es gut, wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und damit einen Beitrag für die Gesellschaft leisten . Deshalb begrüße ich es auch sehr, wenn gleichge- schlechtliche Paare Verantwortung übernehmen und sich zu einer festen Verbindung verpflichten. Ist dies aber auch eine Ehe? Eine Ehe ist für mich und viele Men- schen, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe, eine Gemeinschaft von Mann und Frau und darauf angelegt, Kinder zu zeugen . Darf dies dazu führen, dass gleichgeschlechtliche Paa- re diskriminiert werden? Nein . Ich habe mich in der Ver- gangenheit bei vielen Diskussionen in unserer Partei für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren eingesetzt . Meine klare Haltung: Gleiche Rechte für alle . Deshalb spreche ich mich ausdrücklich für eine voll- ständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe aus . Schwierigkeiten habe ich mit dem Begriff „Ehe für alle“ . Auch wenn die Initiatoren das sicher nicht meinen, so ist es doch wichtig, klarzustellen: Ich will keine Ehe mit Kindern erlauben und finde es richtig, dass wir dies gerade noch einmal strenger als bisher ausgeschlossen haben . Ich will keine Ehe von Eltern und Kindern . Ich sehe auch keine Verbindung von mehreren als eine Ehe . Dann gibt es den Fall, wo Menschen im Alter eine Verbindung eingehen, um füreinander zu sorgen, ohne dass es in dieser Form der Beziehung eine sexuelle Ver- bindung gibt oder diese angestrebt wird . Ist auch das eine Ehe? Nein . Es ist aber inzwischen gelebte Praxis und eine begrüßenswerte Verbindung . Auch hier spreche ich mich für gleich Rechte aus, ohne es aber „Ehe“ nennen zu wollen . Daher meine ich: Gleiche Rechte Ja, gleiche Bezeich- nung Nein . Ich werde heute aber auch deshalb mit Nein stimmen, weil ich das Verfahren für unwürdig halte . Bei anderen ethischen Entscheidungen im Bundestag ohne Fraktions- voten – dem, was im Allgemeinen „Gewissensentschei- dung“ genannt wird – haben wir uns umfangreich Zeit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725226 (A) (C) (B) (D) genommen für ausführliche Richtungsdebatten im Ple- num, für umfangreiche Gutachten, Zeit, um die Zuschrif- ten ausführlich zu lesen und auszuwerten, und Zeit, um ausführlich mit den Wählern vor Ort zu diskutieren . Diese Sorgfalt fehlt uns heute . Natürlich gibt es Kol- legen, die bei der heutigen Frage sehr firm sind. Doch es gibt auch viele, die ihr Wissensbedürfnis von Dienstag bis heute – also in nicht einmal drei Tagen – nicht stillen konnten . So vermag ich auch deshalb heute nicht zuzustimmen, weil ich eine Neuregelung ohne Grundgesetzänderung als zweifelhaft ansehe . Noch im Jahr 2015 vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesver- fassungsgerichts (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]) eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetze . Ge- rade das sieht der Gesetzentwurf, über den heute abge- stimmt werden soll, ausdrücklich nicht vor . Ein späteres Gezerre vor dem Verfassungsgericht hilft nicht, sondern schadet der Sache . Und diese Sache ist gut: Unabhängig davon, ob die Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare künftig „Ehe“ heißen oder nicht: Es ist gut, wenn Menschen Ver- antwortung füreinander übernehmen . Das ist eine zutiefst konservative Haltung . Xaver Jung (CDU/CSU): Dem heute vorliegenden Antrag „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts“ werde ich in der vorliegenden Form zustim- men . Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Grundsätzlich wurde ich von der freien Abstim- mung über die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts noch in dieser Legislaturperiode sehr über- rascht . Ich muss deutlich sagen, dass ich den Vertrauens- bruch unseres Koalitionspartners missbillige, vor allem da er einer Partei, die gerne den Bundeskanzler stellen würde, nicht würdig ist und wie ein verzweifelter Ver- such von Martin Schulz wirkt, nun auch mit solchen The- men Wahlkampf zu machen . Dennoch bin ich nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss gekommen, dass ich dem heutigen Antrag zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zustimmen werde . Grundsätzlich ist für mich die Ehe die Verbindung zwischen Mann und Frau, und ich glaube, dass dies auch die Väter unseres Grundgesetzes so gesehen haben . Dennoch sehe ich es als meine Pflicht an, mich mit der Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts kri- tisch auseinanderzusetzen, da sie von einer Mehrheit der Bevölkerung bereits gesellschaftlich anerkannt ist und ebenfalls befürwortet wird . Zudem ist das Eintreten für konservative Werte nicht zwangsweise mit dem Festhal- ten an bisher immer dagewesenen Regelungen verbun- den . Denn ich bin mir bewusst, dass auch zwei gleich- geschlechtliche Menschen wie ein Ehepaar verbindlich füreinander einstehen können . Wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und damit auch traditionelle konservative Werte vertreten, dann sollten sie auch einen rechtlichen Schutz genießen können . Mein zweiter Standpunkt hat für mich überwogen, auch wenn ich glaube, dass eine andere Herangehens- weise zielführender gewesen wäre . Hier hätte in einer umfangreichen Debatte möglicherweise eine gleiche rechtliche Lösung für gleichgeschlechtliche Lebenspart- nerschaften gefunden werden können, ohne diese in den Begriff „Ehe“ einzubetten . Mit der Abstimmung über die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts haben wir zu Recht für einen entsprechenden Schutz für gleichgeschlechtliche Paare gesorgt . Jetzt muss es aber auch unser klares Ziel sein, die Förderung junger Fami- lien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wieder mehr in den Vordergrund zu rücken . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Der vorlie- gende Gesetzentwurf des Bundesrates betrifft – ebenso wie die nicht debattierten Gesetzentwürfe der Oppositi- on zur selben Fragestellung – die Grundfesten unserer Gesellschaft . Ich halte daher eine breite Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit unter Beteiligung der Kir- chen für dringend geboten . Dieses war jedoch aufgrund der kurzfristigen Aufsetzung des Tagesordnungspunktes nicht möglich . Zudem bin ich überzeugt, dass auch verfassungs- rechtliche Fragen noch unzureichend geklärt sind und womöglich eine Anpassung des Grundgesetzes mit den einfachgesetzlichen Änderungen einhergehen muss . Die kurzfristige Behandlung dieses Gesetzentwurfes widerspricht daher in mehreren Punkten einer guten Ge- setzgebung . Folgerichtig habe ich diesem Vorhaben heu- te nicht zugestimmt . Alois Karl (CDU/CSU): Zunächst möchte ich beto- nen, dass ich die Entscheidung von Menschen, die ihren Lebensentwurf in anderen Formen der Partnerschaft als der Ehe verwirklichen möchten, selbstverständlich res- pektiere . Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt . Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partner- schaft zusammenleben, toleriere ich selbstverständlich und werde ihr Zusammenleben niemals diskriminieren . Nach meiner Überzeugung ist dem Bedürfnis gleich- geschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung mit dem Lebenspartner- schaftsgesetz bereits umfassend Rechnung getragen . Lebenspartnerschaften werden bereits in vielfacher Hin- sicht den Verhältnissen, die sich aus der gesetzlichen Ehe ergeben, gleichgesetzt . Keine Gleichstellung kann es beim Adoptionsrecht geben . In Fragen des Adoptionsrechts gilt nicht nur der Blickwinkel der Bezugspersonen, sondern ausschließlich der des Kindes . Die gesetzliche Gleichsetzung von Ehe und Nicht-Ehe im Bereich der Volladoption berücksich- tigt aus meiner Sicht das Wohl des Kindes gerade nicht . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25227 (A) (C) (B) (D) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grund- satzurteil zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 17 . Juli 2002 herausgestellt, dass die eingetragene Le- benspartnerschaft eine andere Form zur Ehe ist, aber kei- ne Ehe mit falschem Etikett . Darüber hinaus ist es dem Gesetzgeber wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe in Artikel 6 Grundgesetzes grundsätzlich ver- wehrt, die grundgesetzlich geschützte Ehe mit anderen Lebensformen gleichzusetzen . Ich lehne daher eine vollständige Gleichsetzung aller Lebenspartnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau ab . Ronja Kemmer (CDU/CSU): Ich werde den zur Ab- stimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – Drucksache 18/6665 – ablehnen . Die rechtliche Gleichstellung zwischen der eingetra- genen Partnerschaft und der Ehe halte ich für richtig . Wer aus staatlicher Sicht Verantwortung füreinander über- nimmt und Werte lebt, der soll auch gleiche Rechte und Pflichten erhalten. Das Verfahren in dieser Woche lässt jedoch viele Fra- gen ungeklärt, so zum Beispiel hinsichtlich des Volladop- tionsrechtes sowie der Rolle und Definition der Begriffe von „Mutter“, „Vater“ und „Eltern“ und der bereits heute erhobenen Forderung, diese Begriffe geschlechtsneutral zu formulieren . Dies alles muss offen diskutiert werden, sowohl in der Gesellschaft als auch im Parlament, darf aber nicht ohne verfassungsrechtliche Sicherheit in ei- nem Hauruckverfahren beschlossen werden . Deswegen kann ich dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen . Markus Koob (CDU/CSU): In den vergangenen Jahren wurden zunehmend eingetragene Lebenspartner- schaften von Personen gleichen Geschlechts mit der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt . So wurden unter ande- rem Auskunftsrechte, steuerliche und beamtenrechtliche Regelungen sowie Hinterbliebenenansprüche angepasst . Diese Angleichungen begrüße ich ausdrücklich . Viele dieser Angleichungen gingen auf Urteile des Bundesver- fassungsgerichtes zurück, das eine entsprechende Anglei- chung für rechtlich geboten erachtet hat . Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Recht- sprechung regelmäßig darauf verwiesen, dass die in Ar- tikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützte Ehe die Verbindung von Mann und Frau bedeutet . Die Ehe von Mann und Frau unterscheidet sich von der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft in dem Punkt, dass aus der Ver- bindung von Mann und Frau Kinder entstehen können, was für mich einen wesentlichen Aspekt des besonderen Schutzgebotes darstellt . Die Ehe von Mann und Frau und die eingetragene Lebenspartnerschaft haben gemein, dass in beiden Beziehungen verbindliche Verantwortung füreinander übernommen wird . Ich habe in meinem per- sönlichen Umfeld mehrere beeindruckende Beispiele dafür, wie in eingetragenen Lebenspartnerschaften Werte wie Liebe, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen gelebt werden – unter auch heute oftmals immer noch schwierigeren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, als dies bei heterosexuellen Paaren der Fall ist . Diesen Umstand erkenne ich ausdrücklich an und hätte mir daher als Lösung gut vorstellen können, die Aufzählung des Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem Ehe und Familie geschützt werden, um die eingetragenen Le- benspartnerschaften zu erweitern . Damit wären diese auf das gleiche Schutzniveau gestellt worden, ohne dabei die Unterschiedlichkeit beider Verbindungen zu negieren . Da diese Option aber nicht zur Abstimmung steht, be- gründe ich mein Abstimmungsverhalten zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts wie folgt: Erstens . Das Bundesverfassungsgericht hat in stän- diger Rechtsprechung die Ehe als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Eine Öffnung dieses Begrif- fes setzt daher nach meiner rechtlichen Überzeugung entweder eine Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder eine Änderung des Grundgesetzes voraus . Eine einfachrechtliche Gesetzes- regelung halte ich hingegen nicht für ausreichend . Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz und das Bundesministerium des Innern sind in ihrer rechtlichen Einschätzung zu dem Ergebnis gekom- men, dass eine Erweiterung des Begriffs der Ehe eine Grundgesetzänderung erforderlich macht . Zweitens . Mit der Öffnung des Ehebegriffs auf ein- fachgesetzlicher Grundlage wird die oben erwähnte Verschiedenartigkeit der Beziehung von Mann und Frau einerseits und eingetragener Lebenspartnerschaften an- dererseits nicht hinreichend rechtlich gewürdigt . Aus diesen beiden Gründen werde ich dem Gesetz- entwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen . Ich bedaure, dass die Frage – in der man aus guten Gründen unterschiedliche Meinungen vertreten kann – auf diese in meinen Augen würdelose Art und Weise im Parlament noch vor der Sommerpause durchgedrückt wird . Der schnelle politische Erfolg, dem politischen Gegner noch schnell eins auszuwischen, wird seitens der SPD-Fraktion über die auch in der Unionsfraktion statt- findende breite und konstruktive Diskussion gestellt. Ich habe hohen Respekt für die Kolleginnen und Kol- legen, die in dieser Frage anders abstimmen . Niemand macht sich diese Abstimmung leicht, auch ich nicht . Den gleichen Respekt erwarte ich aber auch für die Positio- nierung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die diesen Schritt nicht gehen wollen oder können . Uwe Lagosky (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf des Bundesrates „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts“ (Drucksache 18/6665) werde ich nicht zustimmen . Als Christdemokrat erkenne ich an, dass in gleich- geschlechtlichen Lebenspartnerschaften familiäre Wer- te gelebt werden und Menschen gemeinsam ihren Le- bensentwurf verwirklichen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725228 (A) (C) (B) (D) Ehe und Lebenspartnerschaft unterscheiden sich in der gesetzlichen Ausgestaltung nur noch geringfügig . Das Zustandekommen der rechtlichen Bindung, die ge- genseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Woh- nung, der gemeinsame Name, Erbrecht, Sozialrecht, Un- terhalt und sogar die Regelungen zur Scheidung wurden angeglichen . Im Hinblick auf Adoptionen gibt es jedoch Unterschiede . Eine Gleichstellung bei der Adoption fremder Kinder sehe ich kritisch . Aus meiner Sicht ist es erstrebenswert, einem Kind das Aufwachsen mit Elternteilen beider Ge- schlechter zu ermöglichen . Dies kann dank der zahlrei- chen adoptionswilligen Ehepaare gewährleistet werden . Für mein Abstimmungsverhalten ist das Kindes- wohl maßgeblich . Aus meiner Sicht ist die rechtliche Angleichung der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Le- benspartnerschaft ausreichend, weshalb ich keinen An- lass für eine Änderung sehe . Die Art und Weise, wie diese Abstimmung herbeige- führt wurde, halte ich für misslungen . Zudem bin ich der Überzeugung, dass eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Homosexualität ist ein Teil menschlicher Normalität und eine natürliche Gegebenheit, die Respekt verdient . Die sexuelle Orien- tierung eines Menschen bedarf keiner Bewertung und duldet keine Diskriminierung . Die daraus erwachsenden Lebensformen haben ein Recht auf Akzeptanz, soweit sie nicht Grenzen überschreiten, die das Recht auf Schutz oder auf Selbstbestimmung anderer tangieren . Dies alles ist, soweit der Staat gefordert ist, mit der bis heute gelten- den Rechtslage vollumfänglich gewährleistet . Indem der Deutsche Bundestag nun jedoch die „Ehe für alle“ einführt, stellt er auch begrifflich auf eine Ebe- ne, was – bis auf Gleichheit im Adoptionsrecht – bisher schon rechtlich faktisch gleichgestellt ist . Die heutige Entscheidung verschafft gleichgeschlecht- lichen Partnerschaften keinen zusätzlichen Respekt, ent- wertet aber die Beziehung zwischen Mann und Frau . Nachdem andere Beziehungen als die zwischen Mann und Frau auch „Ehe“ heißen dürfen, kann dem Ehebe- griff nicht mehr zwingend die Fähigkeit zugeordnet wer- den, Keimzelle neuen Lebens zu sein . Darauf angelegten Beziehungen wird vielmehr jeder Alleinstellungsbegriff entzogen . Das Bestreben, Leben zu zeugen und weiter- zugeben, wird seiner besonderen Würde beraubt, seine einzigartige Funktion wird negiert . Wir erleben die parlamentarische Abbildung des dis- kriminierenden und herabwürdigenden Tons, in dem in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten die traditionelle Beziehung zwischen Mann und Frau medi- al und politisch behandelt wird . Dieser Ton spiegelt sich in Begriffen wie „Herdprämie“, „Heimchen am Herd“ „die drei ‚K‘ für die Frau“ wider . Solche Worte sind An- schläge auf Lebensleistungen, mit denen Generationen von Frauen posthum als hilflose Opfer einer patriarchali- schen Ordnung bevormundet werden . Diesen Frauen ver- danken wir aber die Existenz unseres Lebens . Außerdem wird suggeriert, dass bei diesen Frauen ausgeschlossen werden könne, dass sie mit ihrer Lebenslage zufrieden gewesen sein könnten . Dieser Umgang der Gesellschaft mit den Lebensauffassungen meiner Vorfahren ist zu ver- urteilen, auch deshalb, weil diese sich nicht mehr ver- teidigen können . Zu diesen Vorfahren gehören auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes . Mit der heutigen Entscheidung wird nicht die Ehe für alle eingeführt, sondern die Ehe für Mann und Frau ab- geschafft . Ich lehne diese Maßnahme ab, da damit eine Grundlage unserer Gesellschaft in Gefahr gebracht wird . Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers (CDU/CSU): Seit 23 Jahren bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages . In dieser langen Zeit habe ich vieles erlebt – Höhen und Tiefen . Der rüde Umgang mit den Gepflogenheiten des Deutschen Bundestages, nämlich den Abgeordneten die Chance zu einer umfassenden und vertieften Diskus- sion zum Thema „Ehe für alle“ zu nehmen, erschüttert mich . Aus reinen Wahlkampfgründen scheut sich Martin Schulz nicht, quasi über Nacht diese hochsensible Ent- scheidung am Freitag auf die Tagesordnung des Par- laments zu stemmen . Ein so wichtiges Thema hätte es verdient, in der nächsten Legislaturperiode offen, ehrlich und tiefschürfend besprochen und dann entschieden zu werden . Jetzt wird es durchgeprügelt . Das geht mir gegen den Kamm . Genauso empört mich die perfide Attacke des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz auf die Bundes- kanzlerin, bei der er von einem „Anschlag auf die De- mokratie“ sprach . Das ist so ungeheuerlich, dass ich sie nicht weiter kommentieren möchte . Reden Sie bitte nicht mehr von Fairness und Würde, Herr Schulz! Ihr Verhal- ten ist stillos und eines Kanzlerkandidaten unwürdig . Meine heutige Entscheidung über die „Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich habe sie nach reiflicher Überlegung und gewissenhafter Abwägung getroffen . Auch zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gibt es natürlich Werte, die beispielhaft gelebt werden, Verbun- denheit und Treue . Letztlich geht es um eine Verbindung, in der sich zwei Menschen lieben und Verantwortung für- einander übernehmen . Bereits heute gibt es in der gesetzlichen Ausgestaltung kaum noch Unterschiede zwischen einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft . Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner hat der Bundestag Unter- schiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartner- schaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt und die rechtlichen Regelungen aneinander angeglichen . Mittlerweile gibt es auch bereits verschiedene Mög- lichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare, Kinder zu adoptieren: Ich nenne die Sukzessivadoption, die Stief- kindadoption und die Möglichkeit, im Ausland Adoptio- nen vorzunehmen . In Deutschland entscheiden Jugendämter und Fami- liengerichte darüber, in welche Obhut Kinder gegeben Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25229 (A) (C) (B) (D) werden . In jedem konkreten Einzelfall wird geprüft, ob die Adoption dem Kindeswohl dient – auch wenn ein Mann und eine Frau gemeinsam ein Kind adoptieren möchten . Ich bin überzeugt, dass keiner in unserer Gesellschaft die Zurücksetzung oder Missachtung von gleichge- schlechtlichen Paaren wünscht . Ich jedenfalls nicht . Innerhalb von drei Tagen soll jetzt aber ein Gesetzes- vorhaben beschlossen werden, dessen Verfassungsmä- ßigkeit von vielen Seiten bezweifelt wird . Nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes stehen Ehe und Familie „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ . Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich ge- macht, dass mit Ehe ausschließlich eine auf Dauer ange- legte, auf freiem Entschluss und Gleichberechtigung be- ruhende und förmlich geschlossene Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann gemeint ist . Als Jurist hätte ich mir gewünscht, im Rahmen eines geordneten Gesetzgebungsverfahrens die Frage zu klä- ren, ob für eine vollständige Gleichstellung eine Grund- gesetzänderung nötig ist . Die Bundeskanzlerin wollte mit ihrer Initiative gewiss den Weg dazu ebnen, nach der Bundestagswahl und einer ausführlichen parlamentarischen Beratung ein entspre- chendes Gesetz auf breiter Grundlage zu verabschieden, das alle Aspekte berücksichtigt . Diese Chance hat die SPD vertan – aus Machtstreben . Schade . All das hat mich letztlich bewogen, heute mit Nein zu stimmen . Mein Respekt gilt allen Kolleginnen und Kollegen für ihre individuelle Gewissensentscheidung . Antje Lezius (CDU/CSU): Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernom- men werden und wo das Füreinander-Einstehen zum ver- bindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden . Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleich- stellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unse- rer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird . Ich erkenne an, dass Kinder auch in Lebenspartner- schaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebe- volle Umgebung erfahren können . Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familienverhältnis- sen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzessiven Ad- option von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspart- nerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten individuellen Einzelfallprüfung erhalten . Dennoch werde ich den zur Abstimmung stehen- den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts nach reiflicher Überlegung ablehnen: Nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus . Eine Um- definition des Begriffs „Ehe“, der in erster Linie histo- risch, kulturell und religiös besetzt ist, kann nach mei- nem Rechtsverständnis nicht einfachgesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen . Die nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Wür- de der Person ist unumstritten nicht abhängig von ihrer sexuellen Orientierung . Ebenso unbestreitbar ist der We- sensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der expliziten Verbindung von Mann und Frau ergibt . Dazu gehört auch die Tatsache, dass nur in der Paar- konstellation von Mann und Frau Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden kann . Deshalb kann eine „eheliche“ Verbindung nicht für „alles“ stehen und unter- scheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft . Allein diese sprachliche Differenzierung von „Ehe“ und „eingetragener Lebenspartnerschaft“ begründet für sich genommen keine Diskriminierung, die zu gesetzlichem Handeln zwingt . Die „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD . Ich bedaure, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung erzwingt . Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultieren- den parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaft- lichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen mögli- chen breiteren Konsens . Andrea Lindholz (CDU/CSU): Die Vorgehenswei- se der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Frage verstößt gegen den Koalitionsvertrag, gegen das Prinzip der Ko- alitionstreue und gegen die parlamentarischen Gepflo- genheiten . Es ist offensichtlich, dass der nun erfolgte Vertrauensmissbrauch der SPD nicht der Sache, sondern allein dem beginnenden Wahlkampf geschuldet ist . Die plumpe Forderung nach einer „Ehe für alle“ erachte ich als eine unwürdige Verkürzung einer sehr sensiblen The- matik . Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem oppor- tunistischen Vorgehen ihrem Ansehen als Regierungspar- tei und verlässlicher Koalitionspartner enorm geschadet . Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist der Ehe rechtlich bereits weitgehend gleichgestellt . Ich begrüße diesen gesellschaftlichen Wandel, da auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind . Das verdient Anerkennung . Es ist richtig, dass der Staat mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine eigene Institution dafür vorhält . Jegliche Form von Diskrimi- nierung gegenüber diesen Partnerschaften lehne ich ent- schieden ab . Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich aus mehr- facher Hinsicht nicht zustimmen: Erstens . Änderungen des Grundgesetzes dürfen nicht durch einfachgesetzliche Regelungen erfolgen . Die Bundesregierung schrieb 2015 unter Federführung des Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725230 (A) (C) (B) (D) Bundesjustizministers in ihrer Antwort auf Drucksa- che 18/4862 auf Seite 5: „Mit Blick auf die einschlägi- ge ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]) würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen .“ Im Gegensatz zur SPD und ihrem Bundesjustizminister teile ich weiterhin diese Rechtsauffassung . Die Väter und Mütter des Grundgesetzes interpretierten das Rechtsin- stitut der Ehe zweifelsfrei als eine auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau . Bis heute folgen alle gängigen Rechtskommentare dieser Interpretation . Für eine Änderung des Rechtsbegriffes der Ehe wäre eine Grundgesetzänderung und dementsprechend eine Zwei- drittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag erforderlich . Eine eindeutige verfassungsändernde Mehrheit könnte maßgeblich zur Befriedung dieses umstrittenen Themas beitragen . Zweitens . Mir geht es um eine wertfreie Differenzie- rung . Die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau ist sachlich begründet und basiert auf ihrer natür- lichen Veranlagung, Kinder hervorbringen zu können . Aus diesem Grund bezeichnet das Bundesverfassungs- gericht in seinem Urteil von 2002 die gleichgeschlecht- liche Lebenspartnerschaft als ein aliud zur Ehe mit der Begründung: „Nicht ihre Bezeichnung begründet ihre Andersartigkeit, sondern der Umstand, dass sich in der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht Mann und Frau, sondern zwei gleichgeschlechtliche Partner binden kön- nen . In ihrer Gesamtheit geben die Strukturprinzipien, die die Ehe kennzeichnen, dieser die Gestalt und Ex- klusivität, in der sie als Institut verfassungsrechtlichen Schutz erfährt .“ (1 BvF 1/01) Im Ergebnis beschränkt der vorliegende Gesetzentwurf die Begründung für die Privilegierung der Ehe auf eine dauerhafte Verbindung zwischen zwei Menschen . Diese Verkürzung wirft zahl- reiche Fragen auf . Eine Grundgesetzänderung würde die Möglichkeit eröffnen, den Schutz von Ehe und gleich- geschlechtlicher Lebenspartnerschaft verfassungsrecht- lich anzugleichen, ohne dabei offensichtlich Ungleiches gleich zu machen . Drittens . Der Antrag sieht das Recht auf Volladoption vor. Im Gegensatz zur Pflegeelternschaft begründet der Staat bei der Adoption ein neues Verwandtschaftsver- hältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Damit besteht zwischen Adoption und Pflege ein funda- mentaler Unterschied . Als Fachanwältin für Familien- recht halte ich es für unabdingbar, dass das Kindeswohl ausschließliches Entscheidungskriterium bleibt und der Kinderwunsch nachrangig behandelt wird . Vater und Mutter sind als Bezugspersonen für das Kindeswohl von elementarer Bedeutung . Ebenso sind ein adäquates Einkommen und ein angemessenes Alter der Adoptivel- tern unerlässliche Voraussetzungen . Diese Vorgaben sind nicht als Diskriminierung gegenüber einkommensschwä- cheren, älteren oder gleichgeschlechtlichen Adoptivel- tern zu werten, sondern dienen allein dem alles überra- genden Kindeswohl . Auch in diesem Punkt würde eine Grundgesetzänderung die Möglichkeit zur Differenzie- rung eröffnen . Der vorliegende Gesetzentwurf verhindert aber, dass über diesen Punkt überhaupt debattiert und verhandelt werden kann . Ich bedaure sehr, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grü- nen und die Linke für dieses unwürdige Verfahren ent- schieden haben, das dem Thema nicht ansatzweise ge- recht wird . Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Erstens zur Sache: Ich wertschätze alle auf Dauer, Verbindlich- keit und wechselseitige Verantwortung angelegten Part- nerschaften . In besonderer Weise werden diese Werte in der Ehe und in der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwirklicht . Sie sind gut für das Zusammenleben in un- serer Gesellschaft und entscheidend für deren Zukunft . Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegensei- tig gewährt und übernommen werden und wo das Fürei- nander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollen auch gleiche rechtliche Maßstäbe angelegt werden . Deshalb befürworte ich die volle rechtliche Gleich- stellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unse- rer Verfassung in Artikel 6 des Grundgesetzes gestellt wird Diese rechtliche Gleichstellung ist insbesondere beim Adoptionsrecht noch nicht vollzogen . Die bestehenden Unterschiede sollten ebenso angeglichen werden . Trotz rechtlicher Gleichstellung und hoher Wertschät- zung, die ich beiden Rechtsinstituten zukommen las- se, sind sie für mich aber nicht identisch . „Ehe“ ist ein zentraler historischer, kultureller, religiöser und gesell- schaftlich geprägter Begriff . Zum Wesensmerkmal einer Ehe gehört danach, dass sie eine auf Lebenszeit angeleg- te Verbindung von Mann und Frau ist . Die Frage ist nun, ob „gleiches Recht“ auch den An- spruch meint, diesen Begriff umzudeuten – und das selbst dann, wenn davon keine weiteren substanziellen Rechte abhängen . Für mich ist es dagegen wichtig und legitim, weiter eine begriffliche Unterscheidung zu machen. Un- terschiedliches darf und muss man auch unterschiedlich benennen können . Jede faktische Diskriminierung muss unterbunden werden . Ich bin allerdings auch der Mei- nung, dass Differenzierungen allein nicht schon Diskri- minierung sind . Zweitens zum Verfahren: Ich halte es für eine richtige Entscheidung der Fraktionsspitze, bei diesem Thema den Fraktionszwang aufzuheben und damit der persönlichen Gewissensfreiheit jedes einzelnen Bundestagsabgeord- neten, die immer besteht, ausdrücklich mehr Raum zu geben . Nach ständiger auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetztes in Artikel 6 von einer Verschiedenge- schlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Neudefinition des Begriffs Ehe kann nach mei- nem Rechtsverständnis deshalb auf keinen Fall einfach- gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25231 (A) (C) (B) (D) „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des ak- tuellen Koalitionsvertrages . Das Verhalten der SPD in dieser Frage verstößt gegen die vertraglich vereinbarten Kooperationsbedingungen dieser Koalition . Das nenne ich einen kalkulierten Vertrauensbruch . Es ist unseriös, das Thema gegen alle getroffenen Vereinbarungen in der letzten Sitzungswoche auf die Tagesordnung des Deut- schen Bundestages zu setzen . Das wird der gesellschaft- lichen, normativen und auch emotionalen Tragweite die- ser Entscheidung in keiner Weise gerecht . Stattdessen wäre ein seriöses parlamentarisches Ver- fahren dringend geboten, wie das auch bei anderen The- ma, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wurde, selbstverständlich war . Drittens zu meinem Votum: Es geht im Gesetz allein um die Zivilehe, die sich von dem kirchlichen Ehever- ständnis, das mich als überzeugte Katholikin prägt, schon heute sehr unterscheidet . Meine eigene religiöse Über- zeugung kann und will ich niemandem überstülpen . Ich persönlich habe außerdem durch viele Gespräche und vor allem durch persönliche Begegnungen mit gleichge- schlechtlichen Paaren viel dazugelernt . Nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Ar- gumente werde ich aber den Gesetzentwurf des Bundes- rats zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) aus den genannten Gründen ablehnen . Weitere Anmerkungen: Nicht nur angesichts der schon längst geübten Rechts- praxis bei uns im Land setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallprüfung (wie bei anderen Paaren auch üblich) erhalten . Wir erlauben in Deutschland die Eigenkindadoption und ermöglichen die Sukzessivadop- tion . Wir geben nach sorgfältiger Prüfung, die bei allen übrigen Verfahren auch nötig ist, Pflegekinder auch in gleichgeschlechtliche Paarhaushalte . So bleibt „ledig- lich“ eine Unterscheidung bei der Fremdkindadoption . Es gibt keine überzeugenden Argumente, in dieser Situ- ation eine Fremdkindadoption weiterhin grundsätzlich abzulehnen . Wir haben in Deutschland hervorragende Fachdienste, die die Adoptionsverfahren durchführen und nach ausführlicher Prüfung nach bewährten Kriteri- en im Sinne des Kindeswohles Einzelfallentscheidungen treffen . Diese sollten zukünftig auch bei Fremdkindad- optionen bei gleichgeschlechtlichen Paaren Anwendung finden. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von einer gesetzlichen Neuregelung natürlich un- berührt . Schon jetzt unterscheiden sich das Konzept der Zivilehe und das katholische sakramentale Eheverständ- nis in Blick auf die Voraussetzungen für eine mögliche Eheschließung und die Definition von Ehe. Die Kirche definiert für sich, was das Sakrament der Ehe ausmacht. Und gleichzeitig gilt: Welche Christin und welcher Christ könnte Liebe, Treue, lebenslange Verantwortung und Sorge zwischen zwei Frauen oder zwei Männern ab- werten wollen? Es wird der besondere Schutz von Ehe und Familie nicht ausgehöhlt, wenn eingetragene Lebenspartner glei- che Rechte erhalten . Es wird deshalb keine Ehe weniger geschlossen und kein Kind weniger geboren . Besonders bemerkenswert an der aktuellen Debatte ist für mich die parteiübergreifende Selbstverständlichkeit, mit der die Ehe nun zur entscheidenden Säule der deut- schen Gesellschaft erklärt wird . Das ist im guten Sinne konservative Politik, die hier die Agenda bestimmt . Ehe und Familie stark zu machen und zu fördern, ist nicht nur ureigenes CDU-, sondern ganz besonders auch kirchli- ches Anliegen . Hier sehe ich noch große Aufgaben und eine besondere Verantwortung für den Gesetzgeber, aber auch für die Kirchen, um für unterstützende Rahmen- bedingungen zu sorgen . Ich gehe davon aus, dass das CDU-Wahlprogramm 2017 dafür klare Zeichen setzen wird . Karin Maag (CDU/CSU): Die baden-württembergi- sche Landeshauptstadt, die ich vertrete, ist eine weltoffe- ne und tolerante Stadt, eine Stadt, in der man tagtäglich erleben kann, dass Menschen gleichen Geschlechts für- einander Verantwortung übernehmen mit dem Ziel, den Lebensweg gemeinsam zu gehen . Als die gesetzliche Le- benspartnerschaft vor 14 Jahren eingeführt wurde, war es mir in meiner damaligen Funktion als Büroleiterin des Stuttgarter Oberbürgermeisters wichtig, dass diese nicht irgendwo in einem Hinterhof geschlossen wird, sondern ein würdiger Rahmen gegeben ist . Denn diese eingetra- genen Lebensgemeinschaften sollen eine gleiche Würdi- gung wie die Ehe erfahren . Darauf haben in der Folgezeit viele gesetzliche Regelungen abgezielt . Trotzdem lehne ich den zur Abstimmung stehen- den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Ge- schlechts (Drucksache 18/6665) ab; denn für mich sind noch zu viele Fragen offen: Erstens . Bisher zielt der in der Verfassung veran- kerte Ehebegriff auf die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner ab . Um die Ehe überhaupt für gleichge- schlechtliche Paare zu öffnen, bedürfte es nach meinem Rechtsverständnis einer entsprechenden Verfassungsän- derung . Zweitens . Ein ganz zentrales Thema, das mich ganz besonders beschäftigt, ist das Thema Kinder . Selbstver- ständlich können Kinder in Lebenspartnerschaften beste Lebens- und Entwicklungschancen vorfinden. Fakt ist aber, dass bei gleichgeschlechtlichen Verbindungen mit Blick auf Familiengründung das Adoptionsrecht die zen- trale Rolle schlechthin spielt . Deshalb bedarf es gerade in diesem Bereich einer entsprechend ausführlichen und angemessenen abschließenden Diskussion im Vorfeld . In diesem sensiblen Bereich nachzujustieren, ginge gege- benenfalls zulasten der Kinder – was aus meiner Sicht unvertretbar wäre . Drittens . Die Bürgerinnen und Bürger, die wir ver- treten, erwarten zu Recht, dass wir uns für Themen, die eine große gesellschaftliche Tragweite haben – und dazu gehört für mich zweifelsohne dieser Gesetzentwurf –, ge- nügend Zeit nehmen . Natürlich kann man dagegenhalten, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725232 (A) (C) (B) (D) dass wir in der Vergangenheit immer wieder über dieses Thema gesprochen haben . Für mich macht es aber einen großen Unterschied, ob man einfach darüber nur spricht oder ob man darüber spricht mit dem Ziel, das Ganze in eine Form zu gießen . Da gilt es, Voraussetzungen und Fakten genau zu prüfen . 72 Stunden – das wiederhole ich gerne – sind für mich nicht angemessen . Für das wahltak- tische Vorpreschen des Koalitionspartners SPD entgegen allen Absprachen habe ich kein Verständnis . Yvonne Magwas (CDU/CSU): Ich werde dem Ge- setzentwurf zur Öffnung der Ehe nicht zustimmen . Ich hatte dazu in den vergangenen Tagen sehr viele Gesprä- che und einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bür- gern . Diese waren stets geprägt von hohem Respekt und Toleranz gegenüber den verschiedenen Lebensformen . Meine Meinung ist ausdrücklich kein Votum gegen homosexuelle Frauen und Männer, deren Verantwortung füreinander und Liebe zueinander ich vollumfänglich sehe, sondern es ist erstens ein Votum für die Ehe, so wie wir sie auch als CDU in unserem Grundsatzprogramm beschlossen haben . Viele Menschen verstehen die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau, vor allem deshalb, weil daraus neues Leben, gemeinsame Kinder, entstehen können . Im Übrigen hat dies auch die Kanzlerin in ihrem Interview der Zeitschrift Brigitte deutlich herausgestellt . Sowohl in der Ehe als auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaf- ten werden oft die gleichen Werte vermittelt . Für viele Menschen sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften weder besser noch schlechter, sie sind nur anders . Gleiches ist nach dem allgemeinen Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes gleich zu behandeln . Ungleiches aber eben nicht . Es gibt hier aktuell keine Diskriminie- rung . Die Ehe und die gleichgeschlechtliche Partner- schaft haben gleiche Rechte und Pflichten. Einzig das volle Adoptionsrecht begründet nur die Ehe . Hier geht es aber nicht um Rechte der Erwachsenen, sondern der Kin- der . Um das Kindeswohl . Darüber, ob dem in gleichge- schlechtlichen Partnerschaften gleichermaßen Rechnung getragen wird, sprechen wir bereits länger . Diese Debatte muss weitergeführt werden . Aus diesen Gründen, damit komme ich zum zweiten Punkt meiner Stellungnahme, wäre eine intensivere und verantwortliche Debatte nötig und wichtig gewesen . Viele Fragen, die mir die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Tagen stellten, sind auch für mich noch nicht beantwortet, beispielsweise ob es einer Grundge- setzänderung bedarf oder nicht, ob es wirklich der Be- griff der „Ehe“ für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sein sollte . Diese Fragen sind tiefgreifend und nicht bin- nen dreier Tage zu beantworten . Auch das hat die Bun- deskanzlerin in ihrem oben genannten Interview deutlich gesagt . Jetzt im Wahlkampf ist es eine populistische Hau- ruckaktion . In meinen Augen versucht die SPD, wenige Wochen vor der Bundestagswahl die Union auf Kosten des Zusammenhalts der Gesellschaft vor sich herzutrei- ben, was ich nicht mitmache . Die SPD hat mit ihrem Verhalten einen Vertrauens- bruch in der Koalition begangen . Es ist ein weiteres Zei- chen, dass die rot-rot-grüne Mehrheit steht . CDU und CSU haben ihre Position in diesen Tagen nicht geändert . Wir haben alle uns im Verfahren stehenden Möglichkei- ten, diese Abstimmung zu verhindern, genutzt . Leider letztlich erfolglos . Die Mehrheit entscheidet in der De- mokratie . Das ist zu akzeptieren . Inakzeptabel ist aber die Art und Weise, die an das ein oder andere Verhal- ten von US-Präsident Trump erinnert . Herr Schulz sollte besser das nächste Mal in den Spiegel schauen, bevor er US-Präsident Trump kritisiert . Dr. Thomas de Maizière (CDU/CSU): Bei der Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts habe ich mit Nein gestimmt . Ich begründe mein Abstimmungsverhalten wie folgt: Erstens . Das Gesetzgebungsverfahren weist Mängel auf; es hat keine Anhörung zu diesem Gesetz gegeben . Die Aufsetzung erfolgt nur aus wahlkampftaktischen Gründen . Zweitens . Nach meiner Auffassung hätte die Verab- schiedung dieses Gesetzes einer vorherigen Änderung des Grundgesetzes bedurft . Die Annahme, das Bundes- verfassungsgericht werde dem Gesetzgeber schon folgen und seine bisherige Rechtsprechung ändern, ist mit er- heblichen verfassungsrechtlichen Bedenken verbunden und wird von der dieses Gesetz unterstützenden Gruppie- rung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei bei anderen Gesetzesvorhaben – etwa zum Sicherheits- bereich – strikt abgelehnt . Drittens . Das Gesetz ist so gar nicht vollziehbar . Es bedarf umfangreicher begleitender Regelungen im Per- sonenstandsrecht, um die praktische Umsetzung in den Standesämtern zu gewährleisten und Unklarheiten zu beseitigen . Dass diese begleitenden Regelungen nicht erfolgt sind, spricht für die nur politisch zu erklärende Hektik dieses Gesetzgebungsverfahrens . Unklar nach diesem Gesetz sind zum Beispiel die Mo- dalitäten des Verfahrens bei der Eheschließung als Um- wandlungserklärung und deren Beurkundung im Ehere- gister, die Modalitäten der Beurkundung der Auflösung einer Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsre- gister durch Umwandlung in eine Ehe – wobei zudem unklar ist, ob die bisherige Lebenspartnerschaft aufge- löst oder nur gegenstandslos wird –, die Anpassung der elektronischen Registerführung und der elektronischen Datenübermittlung der Standesämter an andere Standes- ämter und Behörden sowie die Tatsache, dass aus dem Gesetzentwurf nicht klar hervorgeht, welches Datum als Eheschließungsdatum zu beurkunden ist . Möglich wäre der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Tag der Eheschließung . Würde der Tag der Eheschlie- ßung beurkundet, ohne dass die Lebenspartnerschaft auf der Urkunde vermerkt wird, könnten die in der Zeit der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche etwa famili- en- oder erbrechtlicher Art verloren gehen . Viertens . Für mich als Christ ist die Ehe die auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau . Eine Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25233 (A) (C) (B) (D) Diskriminierung anderer auf Dauer angelegter, verant- wortlicher Zweierbeziehungen soll damit nicht verbun- den sein . Entscheidend ist, dass die Rechtsfolgen einer Lebenspartnerschaft keine Diskriminierungen gegen- über einer Ehe bedeuten . Insoweit ist das Anliegen des Gesetzentwurfs berechtigt. Allein auf die Begrifflichkeit der Ehe abzustellen zeigt, dass es hier in Wahrheit um Symbolpolitik geht . Gisela Manderla (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge- setz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Per- sonen des gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) aus Verfahrensgründen nicht zu . Eine Entscheidung, die erhebliche Implikationen für das Grundgesetz mit sich bringt und gegen die substanzielle verfassungsrechtli- che Bedenken vorliegen, darf nicht leichtfertig „über das Knie gebrochen“ werden . Das gilt insbesondere für die bedenkliche Art und Weise der Herbeiführung dieser Ab- stimmung, die in meinen Augen nichts anderes als einen durchsichtigen Versuch darstellt, mittels wahlkampftak- tischer Manöver aus der Regierungsverantwortung aus- zuscheren . Die Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch, in der die SPD ihr wahres Gesicht gezeigt und gemeinsa- me Sache mit den Grünen und Linken gemacht hat, hat klar gezeigt, wie wenig sich die Sozialdemokraten um den Wählerauftrag und die darauf ausgerichtete Koali- tionsvereinbarung scherten . Das ist unverantwortlich, gefährdet das Vertrauen in politisches Handeln und wirft zugleich ein bedenkliches Licht darauf, was unser Land unter einer möglichen rot-rot-grünen Koalition zu erwar- ten hätte . Ich wünsche mir, dass wir diese Debatte in einem breitangelegten öffentlichen Diskurs führen, der alle relevanten Positionen angemessen einbezieht und die verfassungsrechtlichen Bedenken im Vorfeld so gut es geht ausräumt . Dies ist aber beim heute vorliegenden Gesetzentwurf und mit Blick auf den absurden und letzt- lich gefährlichen Aktionismus des rot-rot-grünen Bünd- nisses nicht passiert . Deshalb kann ich dem Gesetz nicht zustimmen . Jan Metzler (CDU/CSU): Mir ist bewusst, dass die Öffnung der Ehe kontrovers diskutiert wird und es auf beiden Seiten nachvollziehbare Argumente gibt . Gera- de weil meine Heimat christlich und traditionell geprägt ist, habe ich mir die Entscheidung keineswegs leicht gemacht . Dabei bin ich sehr dankbar für die unzähligen Briefe, Anrufe und E-Mails, die mich erreicht haben . Nach vielen sehr persönlichen Gesprächen mit Befür- wortern und Gegnern überwiegen für mich am Ende aber die Argumente für eine Öffnung . Um es deutlich zu ma- chen: Es geht um die Öffnung der Zivilehe, nicht um eine Öffnung der kirchlichen . Ich halte es gerade bei einer solch emotionalen Debat- te für geboten, Befürwortern und Gegnern, sei es in der Politik oder in der Bevölkerung, mit Respekt vor ihrer Haltung und Meinung zu begegnen . Menschen, denen es aus welchen Gründen auch immer schwerfällt, eine Öff- nung der Ehe zum jetzigen Zeitpunkt oder auch generell zu unterstützen, als rückständig oder gar homophob zu diffamieren, entspricht nicht meiner Vorstellung einer sachlichen Debatte . Wer Verständnis für die eigene Posi- tion erwartet, sollte auch der anderen ein Mindestmaß an Respekt entgegenbringen . In der Sache ist die Öffnung der Ehe für Paare glei- chen Geschlechts der letzte logische Schritt einer etap- penweisen Angleichung der Rechte von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren . Dass dabei in den vergan- genen fast 20 Jahren die rechtliche Gleichstellung nach und nach umgesetzt wurde und eine Entwicklung durch- lief, halte ich für grundlegend und entscheidend für die heutige Debatte . Denn nur so konnten mit jedem Schritt die Akzeptanz und die Selbstverständlichkeit in der Ge- sellschaft und auch in den politischen Parteien mehr und mehr wachsen . Der Deutsche Bundestag kommt dieser gesellschaftlichen Entwicklung mit der heutigen Abstim- mung nach . Meine Zustimmung zur Öffnung der Zivilehe ent- spricht dabei Werten, die mich in meinem Leben und meiner Politik prägen und leiten: Entscheidend ist für mich nämlich der Wille und das Bekenntnis, verbindlich und mit allen Konsequenzen füreinander einzustehen . Wenn zwei Menschen diese gegenseitige Verantwor- tung für Zusammenhalt und Verlässlichkeit übernehmen wollen und dies vor dem Staat vertraglich erklären und besiegeln, dann sind dies für mein Verständnis zutiefst bürgerliche Grundwerte, für die auch – und vielleicht so- gar zuallererst – die CDU steht . Ehe bedeutet Rechte, aber auch finanzielle und für- sorgliche Pflichten und darüber hinausgehende Verbind- lichkeiten für beide Partner . Deshalb widerspreche ich vehement dem Argument, dass sich aus der rechtlichen Öffnung eine Beliebigkeit des Begriffs Ehe ableiten lässt . Das greift zu kurz und wird der Institution Ehe per De- finition nicht gerecht. Denn den Wert der Ehe danach zu bemessen, ob gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls heiraten dürfen oder nicht, halte ich für falsch . Eine Ehe zwischen Mann und Frau steht in keiner Weise in Konkurrenz zu einer Ehe gleichgeschlechtlicher Partner . Auch wird der Schutz von Ehe und Familie weder auf- geweicht noch aufgehoben . Familien und Kinder bleiben Fundament unserer Gesellschaft . Das Verständnis von Ehe hat sich im Laufe der Zeit stets gewandelt und war beispielsweise im 19 . Jahrhundert und sogar bis weit in das 20 . völlig anders geprägt, als wir dies heute sehen . In den letzten Jahrzehnten hat sich ein weiterer Wan- del in der Wahrnehmung von Partnerschaft und Ehe voll- zogen . Dem sollten wir nun auch rechtlich nachkommen . Darum bin ich für die Öffnung der Ehe und stimme heute dem vorliegenden Gesetz zu, das eine Änderung des Bür- gerlichen Gesetzbuches (BGB) vorsieht . Allerdings ist die Art und Weise, wie wir uns nun parlamentarisch mit der Öffnung der Ehe im Deutschen Bundestag befassen, mehr als unwürdig: Eine 38-Minu- ten-Debatte, anberaumt in aller Kurzfristigkeit und in die laufende Tagesordnung des letzten Sitzungstages dieser Legislaturperiode gepresst, halte ich keineswegs für ei- nen ernsthaften und angemessenen Umgang mit diesem gesellschaftspolitisch so wichtigen Thema . Darüber hi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725234 (A) (C) (B) (D) naus ist das Ausschlachten dessen für Wahlkampfzwecke mehr als beschämend . Ich persönlich hätte eine Vereinbarung darüber, sich zu Beginn der nächsten Legislatur in aller Sorgfalt und Ausführlichkeit mit dieser Gewissensfrage zu befassen, für würdiger und auch für symbolträchtiger erachtet . Erst dann wäre die Debatte zu einer Sternstunde des Parla- mentarismus geworden statt zu einer Ad-hoc-Abstim- mung im Hauruckverfahren . Maria Michalk (CDU/CSU): Dem vorliegenden Ge- setzentwurf werde ich nicht zustimmen . In Deutschland ist mit dem Lebenspartnerschaftsge- setz der Schutz von Familien auch für die Lebenspart- nerschaften von Personen gleichen Geschlechts geregelt . Bis auf die Möglichkeit der Volladoption sind alle Unter- schiede beseitigt worden . Die wertvolle Verbindung zwischen zwei Frauen oder zwei Männern, die sich zu einer rechtlich geordneten Le- bensgemeinschaft finden, in der sie eine die gegenseitige Verantwortung bejahende Haltung zeigen, ist geschützt . Der Schutz ist auch zum Wohle vorhandener Kinder an- gelegt . Aus meiner Sicht ist faktisch keine Diskriminie- rung vorhanden . Artikel 6 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes ge- währt der Ehe einen besonderen Schutz der staatlichen Ordnung . Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder ihr abträglich ist . Dem Begriff der Ehe liegt dabei von alters her die selbstbestimmte, auf Dauer an- gelegte Beziehung zwischen Mann und Frau zugrunde . Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner ständi- gen Rechtsprechung – zuletzt in seiner Entscheidung vom 7 . Mai 2013 (2 BvR 909/06 – Rn 81) über das Ehe- gattensplitting – von dieser grundsätzlichen Differen- zierung nicht abgewichen: In allen seinen Urteilen zur Schutzweite des Grundrechts postuliert das Gericht stets die Verschiedengeschlechtlichkeit der Beziehung als We- sensmerkmal des Instituts der Ehe . Das unterstreicht nach meiner Auffassung die Ein- zigartigkeit der Ehe, der zugrunde liegt, dass allein die Beziehung zwischen Mann und Frau prinzipiell die Wei- tergabe von Leben ermöglicht . Es steht dem Staat offen, in einer Werteentscheidung die besondere Privilegierung des Eheinstituts zu regeln, um diesem Umstand der po- tenziellen Elternschaft Rechnung zu tragen . Das ist für die Zukunft unserer Gesellschaft weiterhin unverzicht- bar . Die bisherige rechtliche Angleichung der eingetrage- nen Lebenspartnerschaft an das Institut der Ehe durch das Lebenspartnerschaftsgesetz berührt den Wesensge- halt dieses besonderen eherechtlichen Schutzgedankens des Artikels 6 I GG deshalb nicht, weil die Lebenspart- nerschaft sich von der Ehe durch die Gleichgeschlecht- lichkeit der Partner unterscheidet . Schon wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe konkurrieren beide Institute nicht miteinander, und die Lebenspartnerschaft kann dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein . Es erschließt sich mir nicht, warum die Unterschiedlich- keit – im Wortsinne – aufgegeben werden sollte . In Anbetracht der tiefgreifenden gesellschaftspoliti- schen Bedeutung dieser familienrechtlichen Gesetzesän- derung wäre es gut, die Debatte nicht einem kurzfristigen Kalkül und schon gar nicht der Emotionalität des Wahl- kampfes zu opfern, sondern sie mit Klugheit, mit Weit- blick und mit dem Ziel eines großen gesellschaftlichen Konsenses zu führen . Deshalb stimme ich dem Gesetz nicht zu . Karsten Möring (CDU/CSU): Grundlegende Werte wie Liebe, Treue, Geborgenheit und Verlässlichkeit in einer auf lebenslange Dauer angelegten Beziehung wird auch von gleichgeschlechtlichen Paaren gelebt . Dort, wo gleiche Werte, Rechte und Pflichten beiderseits gelten und Menschen füreinander einstehen, sollen auch gleiche rechtliche Maßstäbe gelten . Die rechtliche Gleichstel- lung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ist durch das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft weitestgehend gegeben . Offen ist hier allein noch das un- eingeschränkte Adoptionsrecht . Nach den vorliegenden Erfahrungen und der Praxis der Adoptionsbehörden, die am Kindeswohl orientiert sind, würde ich einem unein- geschränkten Adoptionsrecht zustimmen . Dies jedoch steht nicht zur Abstimmung . Die Vorstellung eines Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts verkennt die Bedeu- tung der „Ehe“ . Ehe ist aus kulturellen, religiösen und verfassungsrechtlichen Gründen eindeutig als Verbin- dung von Mann und Frau bestimmt . Nur in der Verbin- dung von Mann und Frau können auf natürliche Weise Kinder geboren werden . Das ist das Einmalige und Be- sondere dieser Verbindung . Und deshalb bestimmt das Grundgesetz an prominenter Stelle im Artikel 6: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung .“ Und deshalb auch hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Urteil zum Ehegattensplitting 2013 diese Auf- fassung mit dem Satz bestätigt, die Ehe sei ein „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ . Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat noch am 8 . Mai 2015 in einer Antwort auf eine Kleine Anfra- ge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt: „Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]) würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen .“ (Drucksache 18/4862, Seite 5) . Die vom Verfassungsgeber gewollte Bevorzugung von Ehe und Familie durch die besondere Unterschutz- stellung steht dem Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes auch nicht entgegen . Denn offensichtlich ist diese Unterscheidung verschiedener Lebensmodelle vom Verfassungsgeber so gewollt . Deshalb kann sein Wille auch nur mit verfassungsändernder Mehrheit ver- ändert werden . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25235 (A) (C) (B) (D) Es ist für mich deshalb klar, dass ich der Vorlage nicht zustimmen kann. Ich befinde mich dabei in Übereinstim- mung mit Grundsatzbeschlüssen meiner Partei, die nach wie vor richtig sind und im Übrigen auch die Auffassung eines großen Teils unserer Gesellschaft widerspiegeln . Ich möchte jedoch eines ganz deutlich machen: Ich re- spektiere und akzeptiere Lebensgemeinschaften gleich- geschlechtlicher Paare uneingeschränkt . Aber ebenso erwarte ich umgekehrt auch den Respekt vor meiner Auf- fassung . Die SPD als bisheriger Koalitionspartner der CDU/ CSU-Fraktion hat einen schweren Vertrauensbruch be- gangen, indem sie in Kenntnis der unterschiedlichen Po- sitionen und der innerparteilichen Diskussion in meiner Fraktion gemeinsam mit den Linken und Grünen erzwin- gen will, einen Antrag des Bundesrates zur Einführung eines Rechts „auf Eheschließung für Personen des glei- chen Geschlechts“ auf die Tagesordnung des Bundesta- ges zu setzen, um eine Abstimmung herbeizuführen . Noch in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Ehe für alle“ am 8 . März 2017 hat für die SPD der Abgeordnete Dr . Brunner ausgeführt: „Wir … haben nicht die Absicht, zuzulassen, dass der Koalitionsvertrag gebrochen wird .“ (Plenarprotokoll 18/220, Seite 22040) Die SPD wird völ- lig unglaubwürdig, wenn sie jetzt solche früheren Stel- lungnahmen einfach über den Haufen wirft . Der Grund dafür ist aber offensichtlich der lahmende SPD-Wahl- kampf . Deshalb missbraucht die SPD das Parlament und die demokratischen Spielregeln in einer Koalition um eines kleinen vermeintlichen Vorteils willen . Das ist un- würdig und dem Problem nicht angemessen . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Die Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten ist mir nicht leicht gefallen; vielen Kolleginnen und Kollegen von mir wird es ähnlich gegangen sein . Gerade deswegen hinterlässt die offensichtlich von wahlkampftaktischen Erwägungen der SPD motivierte Entscheidung zur Her- beiführung einer außerordentlich kurzfristig anberaum- ten Abstimmung ein ungutes Gefühl . Nicht gänzlich unberechtigte verfassungsrechtliche Bedenken werden hierdurch bei der Beratung abgekürzt; bemerkenswert hierbei ist, dass solche Bedenken noch in dieser Legislaturperiode durch das SPD-geführte Justiz- ministerium vorgebracht worden sind . Bei meiner Entscheidungsfindung konnte ich folgende Umstände nicht übergehen: In den vergangenen Jahren wurden die eingetragene Lebenspartnerschaft und das Rechtsinstitut der Ehe materiellrechtlich immer weiter aneinander angeglichen . Auch die Bewertung in der Ge- sellschaft hat diese Entwicklung begleitet . Für mich steht außer Frage: Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerken- nung, Wertschätzung und Unterstützung . Deswegen stimme ich dem Gesetzentwurf zu . Nicht vollkommen außer Betracht lassen möchte ich hierbei, dass auch politische Vermächtnisnehmer der sogenannten seinerzeitigen „Kommune 1“ und auch sol- che Vertreter insbesondere bei Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei nunmehr ihre Begeisterung für das Rechtsinstitut der Ehe entdeckt haben . Bei diesem Weg der Einsicht in zutiefst bürgerliche Werte möchte ich nicht im Wege stehen . Mit Blick auf die SPD ist auffällig, welche offensicht- liche Führungs- und Meinungsstärke von Bundeskanzle- rin Dr . Angela Merkel auf die Bundestagsabgeordneten der Sozialdemokratie ausgeht: Erst in dem Moment, in dem die Kanzlerin die heute zur Abstimmung stehende Frage für sich selbst zu einer Gewissensentscheidung er- klärte, traute man sich auch bei der Sozialdemokratie zu einer solchen Bewertung . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Der Begriff der Ehe hat eigentlich einen kirchlich-religiösen Ursprung . Erst im Jahre 1875 unter dem Kanzler Otto von Bismarck wurde der zivile Ehebegriff im Deutschen Reich einge- führt, um das Institut der Ehe auch rechtlich zu veran- kern . Inzwischen hat sich unsere Gesellschaft weiterent- wickelt . Neben der klassischen Ehe von Mann und Frau haben auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die auf Dauer angelegt sind und gegenseitig ebenso Verant- wortung übernehmen, die gleichen Rechte erworben und sind auch vor dem Gesetz gleichgestellt . Das ist in unse- rer Zeit auch gut und angemessen . Allein bei der Adoption gibt es noch rechtliche Unter- schiede, die heute wahrscheinlich nicht mehr angemes- sen sind . Hier soll, wie auch sonst, allein das Kindeswohl im jeweiligen individuellen Fall für eine Adoptionsent- scheidung zählen . Die über viele Generationen getragene Vorstellung, dass die klassische Familie bestehend aus Vater und Mutter mit ihren leiblichen Kindern der Kern unserer gesellschaftlichen Mitte ist, leitet auch meine politische und gesellschaftliche Arbeit . Aber ich erkenne an, dass es heute auch andere Varianten des Zusammenlebens gibt, denen ebenso Respekt und Anerkennung gebührt . Aus meiner Sicht gibt es für beide Sichtweisen – Bei- behaltung des bisherigen christlich kulturell geprägten Ehebegriffs oder auch Erweiterung des zivilrechtlichen Ehebegriffs – gute Argumente . Ich kann verstehen, dass sich viele konservativ geprägte Menschen mit der Erwei- terung schwertun . Ich habe mich aber entschlossen, dem vorliegenden Antrag, der auf eine Erweiterung des Ehebegriffs abzielt, zuzustimmen, insbesondere für diejenigen, von denen ich weiß, dass ihnen diese Erweiterung sehr viel bedeutet . Andrea Nahles (SPD): Ich werde heute im Bundes- tag für den Gesetzentwurf einer „Ehe für alle“ stimmen . Gerade als Katholikin habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht . Ich nehme sehr ernst, dass die katholische Kirche in der Öffnung der Ehe für gleich- geschlechtliche Paare einen deutlichen Widerspruch zu ihrer Auffassung sieht, dass eine Ehe ein Lebens- und Liebesbund zwischen Mann und Frau ist . Umgekehrt sehe ich aber den weltanschaulich neutralen Staat der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725236 (A) (C) (B) (D) Bundesrepublik in der Pflicht, gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte auf Schutz und Förderung ihrer verbindlichen Lebensgemeinschaft zu gewähren wie heterosexuellen Ehepartnern . Das ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit . Die Öffnung der Ehe für homo- sexuelle Paare stellt für mich keine Missachtung oder Herabwürdigung der Ehe zwischen Mann und Frau dar . Ich betrachte sie vielmehr als Ausdruck des politischen Willens, verbindliche Lebensgemeinschaften in unserer Gesellschaft zu stärken . In dem Ziel, verlässliche Part- nerschaften bestmöglich zu unterstützen, weiß ich mich mit meiner Kirche verbunden . Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Dass Menschen un- terschiedlicher sexueller Orientierung bei uns – anders als zu anderen Zeiten und in vielen anderen Ländern – heute grundsätzlich offen und unbefangen leben können, ist ein wirklicher gesellschaftlicher Fortschritt, auf den wir gemeinsam stolz sein können . Wir haben in dieser Wahlperiode das Instrument der eingetragenen Lebenspartnerschaft in praktisch allen rechtlichen Einzelregelungen mit der Ehe gleichgestellt . Es war auch ein wichtiger und mehr als notwendiger Schritt, die Rehabilitierung der nach dem früheren § 175 strafrechtlich Verurteilten gesetzlich zu regeln . Auch dies haben wir in dieser Wahlperiode erreicht . Damit verbleiben im Wesentlichen zwei offene Punk- te, die in Teilen der Gesellschaft weiter umstritten sind: zum einen die eher symbolische Begrifflichkeit der Ehe, zum anderen die konkrete Frage der Volladoption . In vielen engagierten Diskussionen habe ich erfah- ren, dass diese Fragen für viele unmittelbar Betroffene nicht nur den Kern ihrer persönlichen Lebensgestaltung betreffen, sondern in ihrer persönlichen Wahrnehmung auch die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Würde und Gleichwertigkeit als Mensch berühren . Andere fühlen sich durch diese Diskussion in ihrem eigenen Grundver- ständnis von Ehe und Familie herausgefordert, selbst in ihrer wiederum ganz persönlichen Lebensgestaltung in- frage gestellt oder gar in ihren religiösen Gefühlen und Überzeugungen verletzt . Ich habe daher immer dafür plädiert, diese sensible Diskussion mit Toleranz und gegenseitigem Respekt so miteinander zu führen, dass es gelingt, die Gesellschaft am Ende zusammenzuführen und im Ergebnis zur Ver- söhnung beizutragen . Daher halte ich es für gut und rich- tig, diese Fragen dem vordergründigen parteipolitischen Streit zu entziehen, und begrüße daher auch den Vorstoß der Bundeskanzlerin ausdrücklich . Aus meiner Sicht wäre es sachgerecht und zielführend gewesen, diese Fragen in der kommenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages in einem geordneten und offenen Beratungsverfahren auf Basis einer individuel- len Gewissensentscheidung der Abgeordneten so zu ent- scheiden, wie wir dies in dieser Wahlperiode etwa mit dem ebenfalls hochsensiblen Thema der Sterbehilfe in vorbildlicher Weise getan haben . Ich bedaure sehr, dass uns dieser gangbare Weg nun- mehr aus offenbar rein parteitaktischen Erwägungen ver- wehrt werden soll . Stattdessen soll in einem geradezu handstreichartigen Verfahren am letzten Sitzungstag der Wahlperiode und unter Vertrauensbruch in einer beste- henden Koalition eine Abstimmung in dieser wichtigen Frage ohne angemessene Beratung herbeigeführt werden . Dieses Vorgehen trägt gerade nicht zur notwendigen Befriedung einer in jeder Hinsicht hochsensiblen gesell- schaftlichen Debatte bei . Deshalb habe ich zunächst in der Geschäftsordnungsdebatte gegen die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes gestimmt . Wenn aber nunmehr der Zeitpunkt für eine Entschei- dung in der Sache gekommen ist, halte ich es im Sinne der Befriedung und Versöhnung der Gesellschaft für ge- boten, diese quälende Debatte mit einer möglichst breit getragenen Entscheidung des Gesetzgebers zu beenden . Damit wird auch die Möglichkeit für eine etwaige ver- fassungsrechtliche Überprüfung durch das Bundesver- fassungsgericht eröffnet . In der Gesamtabwägung komme ich trotz aller vor- getragenen Bedenken zu dem Ergebnis, dass es letzt- endlich keine ausreichende Rechtfertigung dafür geben kann, seitens des Gesetzgebers die Freiheit und Würde derjenigen einzuschränken, die im Rahmen ihrer ganz persönlichen sexuellen Orientierung für sich und ihre Le- benspartnerschaft ausdrücklich die Rechte und Pflichten der staatlichen Institution der Zivilehe anstreben . Im Urteil des U .S . Supreme Court von 2015 hat es der noch von Präsident Reagan nominierte Richter Anthony Kennedy so formuliert: Anzunehmen, dass diese Männer und Frauen die Idee der Ehe nicht respektieren, würde ihnen nicht gerecht . Sie respektieren sie, sie respektieren sie so sehr, dass sie diese Erfüllung für sich selbst wün- schen . . . Sie erbitten sich die gleiche Würde vor dem Gesetz . Die Verfassung garantiert ihnen dieses Recht . Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass dies für das Grundgesetz in gleicher Weise gilt . Deshalb werde ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen . Ulrich Petzold (CDU/CSU): Die Ehe ist nach dem Grundgesetz definiert als Verbindung zwischen Frau und Mann mit dem Ziel der Hervorbringung einer nachfol- genden Generation zum Erhalt der menschlichen Ge- meinschaft . Das haben sowohl das Bundesverfassungs- gericht als auch der Europäische Gerichtshof in Urteilen festgestellt, in denen sie die Verbindung von Mann und Frau bestätigt und als auf Fortpflanzung ausgerichtete Gemeinschaft definiert haben. Die Regelung, die jetzt von den Grünen, Linken und der SPD vorgelegt wurde, steht dieser Definition entge- gen, indem sie die Ehe als reine Beistandsgemeinschaft sieht . Eine Beistandsgemeinschaft ist jedoch wesentlich weiter zu sehen als eine Gemeinschaft, die auf Fortpflan- zung ausgerichtet ist . Natürlich ist eine gleichgeschlechtliche Lebensge- meinschaft auf einen gegenseitigen Beistand ausgerich- tet . Das ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25237 (A) (C) (B) (D) auch geschützt; aber sie ist nicht explizit auf eine Fort- pflanzung der Gesellschaft ausgerichtet. Eine Gesellschaft ist aber gerade davon abhängig, dass nachwachsende Generationen entstehen und Ver- pflichtungen auch gerade gegenüber der Elterngeneration übernehmen . Unser Sozialsystem ist ohne diesen Gene- rationenvertrag nicht aufrecht zu erhalten und daher von einer Gemeinschaft abhängig, die auf die natürliche Er- zielung von Nachwuchs ausgerichtet ist . Diese Gemein- schaft ist die Ehe . Diese wird daher im Grundgesetz und in vielen anderen Verfassungen der Welt zu Recht unter einen besonderen Schutz gestellt . Die Fortpflanzung in einer gleichgeschlechtlichen Ge- meinschaft ist nicht auf natürliche Art und Weise möglich . Sie bedarf zum Beispiel der künstlichen Befruchtung, ei- ner Leihmutterschaft oder anderer schwerwiegender me- dizinischer Eingriffe . Sie ist dadurch gerade in der Regel nicht auf die Erzielung von Nachwuchs ausgerichtet, sondern ist selbst nach allen Statistiken nur in Ausnah- mefällen Keimzelle einer nachfolgenden Generation . Sie bleibt daher fast immer eine Beistandsgemeinschaft, die durchaus wertvoll ist, aber nicht den Rang einer hetero- sexuellen Gemeinschaft erreicht . Eine Beistandsgemeinschaft besteht zum Beispiel auch, wenn eine Mutter ihr behindertes Kind bis zum Lebensende pflegt. Doch niemand würde auf die Idee kommen, dieses als Ehe zu bezeichnen . Eine Beistands- gemeinschaft besteht auch zwischen einem Blindenhund und dem Hilfsbedürftigen . Selbstverständlich besteht eine Beistandsgemeinschaft auch zwischen einem nach Deutschland eingereisten Muslim mit einer Hauptfrau und mehreren Nebenfrauen . Mit der Erweiterung des Ehebegriffs auf eine Bei- standsgemeinschaft muss sofort die Frage gestellt wer- den: Wo ist hier die Grenze? Diese Grenze ist dann nicht mehr natürlich vorgegeben und wäre immer wieder ju- ristisch angreifbar . Weswegen genehmigen wir dann die gleichgeschlechtliche Ehe und verbieten die Vielehe? Die Erweiterung des Ehebegriffs ist so gravierend, dass sie nicht in einem einfachen Gesetzgebungsverfah- ren neu geordnet werden kann, sondern sie hat für mich in jedem Fall Verfassungsrang . Deswegen kann ich eine einfachgesetzliche Regelung nur ablehnen, da dies mei- nes Erachtens nur durch eine grundgesetzliche Änderung geregelt werden kann . Thomas Rachel (CDU/CSU): In Deutschland kann jeder nach seiner Fasson glücklich werden . Das ist gut so . Würde und Wertschätzung einer Person sind unabhän- gig von sexueller Orientierung oder anderen Unterschei- dungsmerkmalen . In einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft gibt es vielfältige Formen von Familien und Partnerschaftsmodellen . Grundlegende Werte wie Liebe, Treue, Geborgenheit und Verlässlichkeit in einer auf le- benslange Dauer angelegten Beziehung werden auch von gleichgeschlechtlichen Paaren gelebt . Dort, wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten beidseitig ausgeübt werden und Menschen füreinander einstehen, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe ermöglicht wer- den . Der Begriff der „Ehe“ hat eine lange kulturelle und religiöse, christliche Tradition als eine auf Lebenszeit angelegte verbindliche Verbindung von Mann und Frau . Ausschließlich Paare von Frau und Mann können Kinder zeugen und Leben schenken . Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter . Dies zeigt, dass die „eingetragene Lebenspartner- schaft“ und die „Ehe“ trotz ihrer rechtlichen Gleichstel- lung dennoch in einem zentralen Wesensmerkmal unter- schiedlich sind . Der Begriff der „Ehe“ sollte deshalb aus meiner Sicht nicht umdefiniert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut definiert und gesteht ihr einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz durch Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz zu. Eine Umdefinition des verfassungs- rechtlich geschützten und vom Bundesverfassungsge- richt klar bestimmten Ehebegriffs kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfachgesetzlich ohne eine Ver- fassungsänderung erfolgen . Auf Basis dieser Überlegungen befürworte ich eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlecht- lichen Lebenspartnerschaften . Den vorliegenden Gesetz- entwurf „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ lehne ich aber ab, da er den Begriff der Ehe umdefiniert. Kerstin Radomski (CDU/CSU): Ich werde gegen den Antrag zur Einführung des Rechts auf Eheschlie- ßung für Personen gleichen Geschlechts stimmen . Die- ses Thema ist zu vielschichtig, um es zur Wahlkampfzeit im Hauruckverfahren zu beschließen . Stattdessen hätte ich mir gewünscht, dass es in den kommenden Mona- ten eine offene und differenzierte Debatte dazu gegeben hätte . Dazu gehört für mich die Diskussion verschieden ausgestalteter Gruppenanträge, die auch den Aspekt Ad- optionsmöglichkeiten in seiner Gänze beleuchten . Erwin Rüddel (CDU/CSU): Die Ehe zwischen Mann und Frau als die historisch, kulturell und religiös hervor- gehobene und durch das Grundgesetz geschützte Institu- tion hat ihren besonderen Status auch deshalb, weil nur aus dieser Verbindung Kinder hervorgehen und die Zu- kunft unseres Landes sichern können . Wurde die Ehe lange Jahre in Teilen unserer Gesell- schaft als überholt abgelehnt und bekämpft, so wird sie nunmehr von ebendiesen Kräften geradezu propagiert – zumindest insoweit, als es um ihre Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften geht . Das ist ein bemerkenswerter Sinneswandel . Ich bekenne mich ausdrücklich zu Toleranz und Res- pekt gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in denen gegenseitige Verantwortung für ein gemein- sames Leben übernommen wird . Deshalb kann ich die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren blei- benden besonderen Schutz nicht als Diskriminierung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725238 (A) (C) (B) (D) gleichgeschlechtlicher Männer und Frauen verstehen . Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Gleichstellung von Ungleichem nicht ihrerseits Diskriminierung zur Folge hat . Dazu kommen aus meiner Sicht erhebliche verfas- sungsrechtliche Bedenken . Die Frage, ob die Eheöffnung überhaupt durch ein einfaches Gesetz umgesetzt werden kann oder ob damit die Grenzen der Rechtsfortbildung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes überschritten wer- den, ist ungeklärt . Mit Rechtsunsicherheit ist indes nie- mandem gedient . Zur Frage von Adoptionen bleibt festzuhalten: Ein „Recht“ auf eine Adoption gibt es auch nicht für hetero- sexuelle Paare; ganz gleich, wer ein Kind adoptiert, es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung, bei der das Kindeswohl im Mittelpunkt steht . Dieser Tatsache wird nach meiner Beobachtung in der aktuellen Diskussion nicht hinreichend Rechnung getragen . Alle diese Fragen hätten eine vertiefende – und der Tragweite dieser gesellschaftspolitisch wichtigen Ent- scheidung angemessene – Beratung im Deutschen Bun- destag verdient . Demgegenüber sind 38 Minuten Debatte freitagmorgens um 8 .00 Uhr am letzten Tag der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode einfach nur unwür- dig und schaden dem Ansehen unseres Parlaments . Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde ich aus den genannten Gründen nicht zustimmen . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Bei der heu- tigen Abstimmung über den Antrag des Bundesrates zur Öffnung der Ehe stimme ich aus folgenden Gründen zu: Heute wird keine religiöse Entscheidung getroffen . Das Recht unserer Kirchen, selbst zu bestimmen, wie sie die Ehe definieren, bleibt erhalten. Das war ein Punkt, der mir als Katholikin wichtig war . Worüber heute abgestimmt wird, ist, dass der Staat die Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Menschen anerkennt und sie in der Zivilehe auf die gleiche Ebene hebt, rechtlich und symbolisch . Die Gleichberechtigung homosexueller Paare und der Schutz der Familie schließen sich nicht aus . Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft genießt noch immer einen besonderen Schutz, an dem nicht gerüttelt wird und für den ich mich auch weiterhin einsetzen werde . Allerdings bedaure ich, dass die SPD entgegen der Absprache nun ein konfrontatives Verfahren forciert . Dies verstellt die Chance, in einer Diskussion mit den Menschen in Deutschland und den Kirchen in einem gro- ßen gesellschaftlichen Konsens die Öffnung des Ehebe- griffs voranzubringen . Auch verfassungsrechtliche Bedenken hätten dann mit breiter parlamentarischer Mehrheit ausgeräumt wer- den können . Trotz dieser Bedenken habe ich mich entschieden, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen . Jana Schimke (CDU/CSU): Gleichgeschlechtli- che Partnerschaften erfahren heute bereits eine hohe gesellschaftliche und rechtliche Toleranz . Dazu zählt vor allem die steuerliche Gleichstellung oder auch die Erweiterung auf die Sukzessivadoption . Die Bundesre- gierung hat in den vergangenen Jahren damit bestehen- de Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abgebaut . Die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist jedoch einzigartig, weil aus ihr neues Leben entstehen kann . Diese Einzigartigkeit sollte sich auch weiterhin in unserem Rechtssystem abbilden . Was unter einer Ehe im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes zu verstehen ist, hat das Bundes- verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17 . Juli 2002 noch einmal klargestellt . Demnach geht auch das Bun- desverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung von einem Begriff der Ehe aus, die aus einem Mann und einer Frau besteht . Ohne die Verbindung von Mann und Frau wäre Leben nicht möglich . Sie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft und genießt daher einen besonderen verfas- sungsrechtlichen Rang . Diesen möchte ich gewahrt wis- sen . Aus meiner Sicht ist es daher mehr als bedenklich, wenn der Gesetzgeber durch die schlichte Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ein anderes Rechtsver- ständnis implementiert, als es unser Grundgesetz kennt . Bestätigt werden meine Zweifel auch durch eine Ant- wort des SPD-geführten Bundesjustizministeriums vom 8 . Mai 2015 (Drucksache 18/4862) auf eine Kleine An- frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen . Darin wird unterstrichen, dass eine Öffnung der Ehe auch für gleich- geschlechtliche Personen zwingend eine Änderung des Grundgesetzes erfordert . Deshalb habe ich auch an der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes meine erheblichen Zweifel . Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschlie- ßung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen und stimme daher mit Nein . Tankred Schipanski (CDU/CSU): Die SPD hat ge- meinsam mit Linken und Grünen in dieser Woche eine kurzfristige Abstimmung im Deutschen Bundestag über die „Ehe für alle“ erzwungen . Für mich ist die Ehe ein kulturell und religiös ge- prägter Begriff, der die Verbindung von Mann und Frau meint, aus der auch Kinder hervorgehen können . Als sol- che ist sie durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt . Daher habe ich bei der Abstimmung gegen eine „Ehe für alle“ gestimmt . Zugleich respektiere ich es, wenn Menschen in gleich- geschlechtlichen Partnerschaften glücklich sind und für- einander einstehen . Deshalb haben wir auch in den letz- ten Jahren die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe in vielen rechtlichen Belangen gleichgestellt sowie eine steuerliche Gleichbehandlung festgelegt . Dass die SPD unter dem Druck ihrer schlechten Um- fragewerte Vertrauensbruch begeht, den rot-rot-grünen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25239 (A) (C) (B) (D) Schulterschluss sucht und das Thema durch das Parla- ment peitscht, ist unwürdig . Schließlich sprechen wir hier nicht nur von irgendeiner Fußnote, sondern über eine sehr sensible verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Frage . Umso mehr spaltet dieses taktische Wahlkampf- manöver der SPD jetzt die Menschen . Nicht zuletzt habe ich große Zweifel an der Verfas- sungskonformität des Gesetzentwurfes, der zur Abstim- mung stand . Denn Artikel 6 Grundgesetz umfasst nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes die Ehe zwischen Mann und Frau . Diese Rechtsauffassung kann nur durch eine Änderung des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden, wofür eine Zweidrittelmehrheit im Bun- destag und im Bundesrat notwendig ist . Ich hätte mir gewünscht, dass die Diskussion über die „Ehe für alle“ mit Ruhe und Respekt geführt wird vor denen, die dafür offen sind, ebenso wie vor denen, die sich damit schwertun . Dies war auch das Anliegen von Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel – und nicht etwa innerhalb weniger Tage im Bundestag eine Abstimmung herbeizuführen . Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Ich stim- me dem Gesetzesantrag nicht zu und begründe dies wie folgt: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind der zu achtende Ausdruck persönlicher menschlicher Beziehun- gen und Lebensentwürfe . Wenn Menschen sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, einander Stabilität und Halt geben wollen, verdient dies Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind . Ihnen ge- bührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates und seiner Rechtsordnung . Dieses gilt auch für gleichge- schlechtliche Paare . Mit dem Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft haben wir diesem Verständnis Aus- druck verliehen . In den vergangenen 15 Jahren haben wir dabei kontinuierlich die Rechte und Pflichten erweitert und dieses Institut dem Institut der Ehe bis auf sehr be- grenzte Ausnahmen rechtlich und faktisch gleichgestellt . Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzge- ber diesen Weg weiter beschritten . Dementsprechend wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich gere- gelt, das heißt, ein Lebenspartner kann seither das von seinem Partner adoptierte Kind als zweiter Elternteil adoptieren . Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschie- det, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden . In der Praxis unterscheiden sich Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung somit nicht mehr . In umfassender Weise wurden die rechtlichen Rege- lungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinander an- geglichen – sei es beim Zustandekommen der rechtlichen Bindung, beim gemeinsamen Namen, den gegenseitigen Rechten und Pflichten, der gemeinsamen Wohnung, dem Erbrecht, dem Unterhalt, dem Getrenntleben und der Auflösung. Von einer rechtlichen Diskriminierung von Lebenspartnern kann man deshalb nach meiner Auffas- sung nicht mehr sprechen . Ehe und Familie stehen bei der Christlich-Sozialen Union im Mittelpunkt . Ehe bezeichnet seit Jahrhunderten die auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau, Lebenspartnerschaft die Verbindung von zwei Personen gleichen Geschlechts . Das Verständnis von Ehe als der Gemeinschaft von Mann und Frau liegt unzweifelhaft unserer Verfassung zugrunde, welche Ehe und Familie in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unter den „beson- deren Schutze der staatlichen Ordnung“ stellt . Das Bun- desverfassungsgericht urteilt dazu in ständiger Recht- sprechung, dass die Ehe im Sinne des Grundgesetzes „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau“ vor- behalten ist (vgl . BVerfGE 105, 313, [345]) . Nach dem Bundesverfassungsgericht handelt es sich bei der Ver- schiedengeschlechtlichkeit der Partner um ein wesent- liches Strukturmerkmal des Ehebegriffs . Dazu kommt, dass die klassische Ehe grundsätzlich auf Generationen- folge ausgerichtet ist . Sie ist gemeinsam mit der Fami- lie deswegen in Artikel 6 GG grundrechtlich besonders geschützt, weil sie nicht nur eine kulturell und ethisch begründete Form des Zusammenlebens darstellt, son- dern weil sie grundsätzlich auf Kinder angelegt ist, ohne die wir nicht weiterleben können . Sie wird deswegen zu Recht auch als die „Keimzelle der Gesellschaft“ bezeich- net . Ich wende mich daher gegen jegliche Relativierung durch eine Überdehnung des Ehebegriffs . Gleichgeschlechtliche Partnerschaften von zwei Män- nern oder zwei Frauen sind in rechtlichen Rahmenbedin- gungen gleichzustellen, sind aber nicht dasselbe wie eine Ehe . Unter Zugrundelegung der diesbezüglichen klaren Rechtsprechung wäre zudem ein einfaches Gesetz, mit dem die Ehe auf gleichgeschlechtliche Verbindungen ausgedehnt wird, verfassungswidrig . Vielmehr bedürfte es eines verfassungsändernden Gesetzes im Sinne von Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes, um den Ehebe- griff in Artikel 6 GG zu ändern . Solch ein Gesetzesantrag liegt nicht vor . Selbst wenn er vorläge, würde ich aus den oben genannten Gründen bei allem Respekt vor gleichge- schlechtlichen Lebenspartnerschaften solch einer Verfas- sungsänderung nicht zustimmen . Nach meiner Auffassung sollte es beim traditionellen Eheverständnis bleiben . Ich sehe darin keine Zurückset- zung oder Missachtung von gleichgeschlechtlichen Paa- ren . Sie übernehmen genauso wie Ehepaare dauerhaft die Verantwortung für den Partner, schenken einander Fürsorge und Unterstützung und bereichern somit unsere Gesellschaft – ganz unabhängig von der Bezeichnung . Zu Recht hält der Staat mit der eingetragenen Le- benspartnerschaft eine eigene Institution vor . Jegliche Form von Diskriminierung gegenüber diesen Partner- schaften lehne ich entschieden ab . Dies rechtfertigt aber nicht die Öffnung der Ehe „für alle“ und eine dafür not- wendige Grundgesetzänderung . Ich bedaure sehr, dass die SPD diese ethisch und rechtlich so schwierige Frage zu einer Demonstration einer rot-rot-grünen Mehrheit instrumentalisiert . Das ist Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725240 (A) (C) (B) (D) einer respektvollen Behandlung des Themas nicht ange- messen . Ich erwarte, dass die Rechtslage beim BVerG geklärt wird . Ich werde dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen . Gleichwohl habe ich Respekt und Verständnis, wenn an- dere Bundestagsabgeordnete auch in meiner Partei bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag eine andere Entscheidung treffen . Tino Sorge (CDU/CSU): Ich kann verstehen, dass es bei der Diskussion zur Öffnung der Ehe (oder missglückt als „Ehe für alle“ tituliert) unterschiedliche Auffassungen gibt . Aber ich werde der Öffnung der Ehe im Bundestag zustimmen, nicht obwohl, sondern weil ich Konservati- ver bin . Vor Jahren hätte ich dies noch abgelehnt . Ich bin aufgewachsen mit dem Bild der Ehe zwischen Mann und Frau . Auch wenn ich dies weiterhin für den Re- gelfall und die weitaus überwiegende Realität in unserem Land halte, werden in vielen gleichgeschlechtlichen Part- nerschaften wie in heterosexuellen Partnerschaften Wer- te gelebt, für die die CDU steht . Als Volkspartei spiegelt die CDU das gesamte Spektrum der gesellschaftlichen Diskussion wider . Unabhängig davon, dass nach meinem Eindruck die Menschen andere Themen brennender in- teressieren, erwarten sie aber auch, dass wir das Thema aufgreifen und zu einer Entscheidung darüber kommen . Dass diese Entscheidung aber in der bereits laufenden letzten Sitzungswoche im „Schnellverfahren“ im Deut- schen Bundestag – als durchschaubares Wahlkampfma- növer der SPD – herbeigeführt wird, halte ich für wenig gelungen . Denn eine Debatte über die Ehe als Kernin- stitution unserer Gesellschaft und eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen hätte einer tiefergrei- fenden gesellschaftlichen und parlamentarischen Ausei- nandersetzung bedurft als einer lediglich 38-minütigen Debatte freitagmorgens um 8 Uhr im Plenum . Dies wird dem Thema und den unterschiedlichen Standpunkten, die es zu diskutieren und zu respektieren gilt, nicht gerecht . Und ich finde es schäbig, dass die SPD damit ihren Wahl- kampf einläuten will . Mir ist wichtig, klarzustellen, dass niemand die Quali- tät der Institution Ehe infrage stellen will . Durch die Öff- nung wird keinem etwas weggenommen . Und schon gar nicht wird das kirchliche Ehesakrament geschwächt . Die Kirchen können auch in Zukunft selbständig entschei- den, an wen sie es vergeben . Wenn der Staat neutral gegenüber Überzeugungen ist, dann können sich Gläubige allein nach ihren religiösen Überzeugungen richten . Der Staat aber behandelt alle gleich . Dies ist wichtig, um eine breite Zustimmung zu erlangen, die konstitutiv für unser Zusammenleben ist . Ich kann die Bedenken gegen die Öffnung der Ehe verstehen und bin mir der vielen Konflikte des Für und Wider bewusst . In der Gewissensentscheidung, die ich als Parlamentarier treffen muss und bei der ich ganz per- sönlich mit Ja stimmen werde, sehe ich aber die Möglich- keit, eine moderne und ebenso an unseren christlichen Werten orientierte Politik mitzugestalten . Grundwert für mich als Christdemokrat und die CDU ist, dass, wenn zwei Menschen sich lieben, dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen, wir dies respektieren und wertschätzen . Es geht darum, ein Leben lang – in guten wie in schlechten Zeiten – fürsorglich füreinander da zu sein . Dies sind genau die bürgerlichen Werte von Verlässlichkeit, von Freiheit, Verantwortung und von Zusammenhalt, die für mich aus- schlaggebend waren, einmal in die CDU einzutreten . Unabhängig davon ist Deutschland nicht das erste Land, welches sich für die Öffnung der Ehe ausspricht . Ein Blick in die Rechtsordnungen unserer internationa- len Partner zeigt, dass Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Finnland, Kanada, Südafrika, Spanien, Nor- wegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argenti- nien, Brasilien, Uruguay, Neuseeland sowie Schottland, England und Wales, 41 Bundesstaaten der USA und der District of Columbia sowie in der Hauptstadt Mexikos die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt haben . Darüber hinaus werden gleichge- schlechtliche Ehen in Israel anerkannt . Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht ge- macht, gerade im Hinblick darauf, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben, was ich ausdrücklich befür- worte . Ist es aber richtig oder wissenschaftlich belegbar, dass zwei Mütter oder zwei Väter grundsätzlich schlech- tere Eltern sind als Vater und Mutter? Dies ist bisher we- der wissenschaftlich belegt, noch ist dies gesellschaftli- che Realität . Auch wenn ich mich beim Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare lange Zeit schwertat, bin ich überzeugt, dass die Frage, wer gute Eltern sein kann, nicht von der sexuellen Orientierung abhängig ist . Auf- grund der Einzelfallprüfung des Jugendamtes bin ich mir zudem sicher, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht . Als Christdemokrat bin ich überzeugt, dass in Fami- lien, dort, wo Kinder erzogen werden, für die Zukunft unseres Landes gesorgt wird . Deshalb ist es richtig, dass wir im Parlament diese Entscheidung treffen und nicht Gerichte uns den Weg vorgeben . Ich habe persönlich großen Respekt jenen Kollegin- nen und Kollegen gegenüber, die bei der Abstimmung gegen die gleichgeschlechtliche Ehe stimmen und eine andere Meinung vertreten als ich . Wir sollten davon ab- sehen, andere Meinungen als „falsch“ oder „homophob“ oder „ewig gestrig“ zu diffamieren, und jedem Einzelnen Respekt für diese nicht einfache Gewissensentscheidung entgegenbringen . Johannes Steiniger (CDU/CSU): Die Öffnung der Ehe auch für Paare gleichen Geschlechts ist der letzte Teil der schrittweisen Angleichung der Rechte von ver- schieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren . Mit dieser kommt der Deutsche Bundestag der gesellschaftlichen Entwicklung zunehmender Akzeptanz gleichgeschlecht- licher Partnerschaften nach . Meine heutige Zustimmung zur Öffnung der Ehe ent- spricht Werten, die mich in meiner Politik leiten . Für mich ist nicht entscheidend, ob eine Frau und ein Mann oder zwei Frauen oder zwei Männer eine Ehe miteinan- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25241 (A) (C) (B) (D) der eingehen . Entscheidend ist der Wille, in einer solchen Partnerschaft verbindlich füreinander einzustehen . Wenn zwei Menschen füreinander nachhaltig Verantwortung übernehmen wollen, dann spiegeln sich hierin Werte wi- der, für die die CDU steht . Mit dem neuen Gesetz stellen wir die gleichge- schlechtlichen Ehen jetzt auch in Bezug auf das Adopti- onsrecht gleich . Verheiratete Schwule und Lesben erhal- ten das volle Adoptionsrecht . Es wird beiden Eltern zu gleichen Teilen anerkannt werden . Genau wie bei jeder anderen Adoption besteht aber auch hier kein Recht auf ein Kind . Es wird auch in Zukunft in jedem Einzelfall einzig und allein nach dem Kindeswohl entschieden . Mit den Rechten stellen wir also auch die Pflichten gleich . Das gilt genauso für Unterhaltszahlungen wie weitere Eheverbindlichkeiten . Für diejenigen, die eine Ehe durch das neue Recht fortan eingehen, ergeben sich somit entsprechende Verpflichtungen, die die Institution Ehe hochhalten . Die politische Debatte in der CDU/CSU-Bundestags- fraktion war durch den großen Respekt vor der Haltung und der Meinung jedes einzelnen Abgeordneten ge- prägt – sei sie religiös oder weltanschaulich begründet . Insofern begrüße ich, dass nunmehr jedes Mitglied des Bundestages in freier Abstimmung entscheidet . In der Sache stimme ich dem Gesetz ausdrücklich zu . Das Vorgehen des Koalitionspartners SPD allerdings, gemeinsam mit der Opposition am heutigen letzten Sit- zungstag der Legislaturperiode die Plenarberatungen kurzfristig aufzusetzen und in letzter Minute die Koaliti- on infrage zu stellen, kritisiere ich deutlich . Thomas Stritzl (CDU/CSU): Die Fähigkeit von Mann und Frau, gemeinsam neues Leben schenken zu können, ist etwas ganz Besonderes . Diesem in unserem Grundgesetz durch das Institut der Ehe entsprechend Rechnung zu tragen, halte ich für bedeutsam . Gleichwohl ist mir wichtig, dem Anspruch gleichge- schlechtlicher Paare auf einen „sicheren Hafen“ ihrer Le- bensbeziehung Rechnung zu tragen . Eine entsprechende verfassungsrechtliche Anerkennung liegt ebenfalls im wohlverstandenen Eigeninteresse unserer Gesellschaft . Hierzu ein eigenes Institut in unserem Grundgesetz zu verankern, welches auch heterosexuellen Paaren als Wahlmöglichkeit offen gestanden hätte, wäre für mich deshalb die vorzugswürdige Entscheidung gewesen . Angesichts der durch das bewusst koalitionswidrige Verhalten der SPD herbeigeführten „politischen Druck- situation“, innerhalb von 72 Stunden eine abschließende Regelung vorlegen zu müssen, war der Raum für eine vertiefende Betrachtung jedoch nicht mehr eröffnet . Die jetzt vorgelegte „einfache Änderung“ des Bürgerlichen Gesetzbuches halte ich weder verfassungsrechtlich noch aber verfassungspolitisch für ausreichend . Ich habe deshalb der beabsichtigten Ad-hoc-Abstim- mung und als auch dem Antrag selbst nicht zustimmen können . Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Men- schen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung für- einander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschät- zung, unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschie- dengeschlechtlich sind . Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates . Ausdruck dieses Verständnisses war die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft . Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen . Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten, den ich als Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht begleiten durfte . Dementsprechend wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt, und Unterschiede in der Behandlung von Ehe- und Le- benspartnern wurden in zahlreichen Einzelgesetzen be- seitigt . Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung – bis auf die gemein- schaftliche Adoption und den Begriff des Instituts – gleichgestellt . In meiner Funktion als Berichterstatterin für das Fami- lienrecht habe ich mich für die Abschaffung der verblie- benen Unterschiede zwischen dem Institut der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft nachdrücklich eingesetzt . Ich habe gleichgeschlechtliche Paare getrof- fen, die mir von großen Schwierigkeiten und gefühlten Ungerechtigkeiten, insbesondere im Adoptionsrecht, be- richtet haben . Meine eigene Erfahrung sowie die wissen- schaftliche Studienlage zeigen, dass homosexuelle Eltern in ihrer elterlichen Kompetenz heterosexuellen Paaren in nichts nachstehen . Innerhalb meiner Fraktion habe ich mich daher für eine gleiche rechtliche Ausgestaltung des Adoptionsrechts ausgesprochen . Ich habe dabei auch im- mer betont: Es gibt kein Recht auf ein Kind . Alleiniges Kriterium ist und bleibt das Kindeswohl . Darüber hinaus habe ich in meiner parlamentarischen Arbeit versucht, einen breiteren Konsens herbeizuführen, insbesondere durch meinen Vorschlag, die eingetrage- ne Lebenspartnerschaft neben dem Institut der Ehe im Grundgesetz zu statuieren . Dieser Kompromiss fand je- doch weder in der eigenen Fraktion noch in den anderen Fraktionen eine Zustimmung . In dieser Legislaturperiode haben wir innerhalb der Fraktionsgremien sowie im Rechtsausschuss ebenfalls eine intensive Diskussion zur „Eheöffnung“ geführt . Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates wird § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine Definition der Ehe ergänzt, die vorsieht, dass auch gleichgeschlechtli- che Paare eine Ehe eingehen können . Persönlich würde ich eine Grundgesetzänderung be- fürworten . Sowohl im Rechtsausschuss als auch in der Wissenschaft ist die Frage nicht abschließend einhellig erörtert, ob die „Eheöffnung“ eine Änderung des Arti- kels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes voraussetzt . Die öf- fentliche Anhörung im Rechtsausschuss in dieser Legis- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725242 (A) (C) (B) (D) laturperiode, die sich ebenfalls mit der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bezüglich der „Eheöffnung“ intensiv beschäftigt hatte, ergab keine eindeutige Ein- schätzung der sachverständigen Verfassungsrechtler . Vor dem Hintergrund der geschilderten Uneinigkeit der verfassungsrechtlichen Bewertungen und der gesell- schaftspolitischen Bedeutung würde ich ein Gesetz be- fürworten, das zweifellos einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält . Durch meine Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates erkenne ich den gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage sowie den persönlichen Wunsch gleich- geschlechtlicher Paare nach einer vollumfänglichen rechtlichen Gleichstellung an . Sie übernehmen genauso wie Ehepaare dauerhaft die Verantwortung für den Part- ner, schenken einander Fürsorge und Unterstützung und verdienen daher die staatliche Anerkennung in Form des Instituts der Ehe . Als christliche und konservative Politi- kerin freue ich mich über den neu artikulierten Zuspruch für ein bereits als antiquiert und verstaubt abgetanes Konstrukt . Antje Tillmann (CDU/CSU): Menschen, die sich lie- ben und beständig Verantwortung füreinander überneh- men, die einander Stabilität und Halt geben, verdienen Anerkennung und Wertschätzung . Ihnen gebührt die Un- terstützung der Gesellschaft und des Staates . Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bisher das In- stitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfü- gung, um diese Verabredung zu festigen . Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kon- tinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angegli- chen . Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetz- geber diesen Weg weiter beschritten . Dementsprechend wurde die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspart- ner gesetzlich geregelt . Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzel- gesetzen beseitigt wurden . Ich selbst habe mich sehr früh für die Anwendung des steuerlichen Splittings und eine Gleichstellung in den So- zialgesetzen bei den eingetragenen Lebenspartnerschaf- ten eingesetzt . Lange Zeit habe ich bei gleicher rechtlicher Behand- lung, die ich für notwendig halte, für eine unterschiedli- che Benennung der klassischen „Ehe“ und der gleichge- schlechtlichen Partnerschaft gestritten, auch deswegen, weil viele Menschen in meinem Umfeld den Weg zu einer völligen Gleichsetzung noch nicht nachvollziehen können . Diesen hätte ich gern Zeit für ein Umdenken ge- geben . In zahlreichen Gesprächen mit gleichgeschlechtlichen Partnern musste ich aber feststellen, dass hier der Begriff „Ehe“ einen hohen Stellenwert hat . Mit dem Recht auf Adoption hatte ich lange sehr viel größere Schwierigkeiten – keineswegs weil ich glaube, dass gleichgeschlechtliche Paare keine guten Eltern sein können . Meine Sorge gilt hier vielmehr dem Kind . Unbe- stritten gibt es weiterhin sehr heftige, manchmal auch un- erfreuliche Debatten über gleichgeschlechtliche Eltern- paare . Ich möchte nicht, dass diese emotionale Debatte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird . Gerade diese Überlegungen führen dazu, dass ich für mich und die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber ich diese Position seit Jahren vertrete, mehr Zeit für aus- giebige Gespräche gewünscht hätte, um ein Umdenken, das in einem längeren Prozess zweifellos auch bei mir stattgefunden hat, zu erklären . Eine offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht wichtig gewesen, um einen breiten gesell- schaftlichen Konsens herbeizuführen . Die persönlichen Anforderungen an potenzielle Adop- tiveltern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Adoption sind streng geregelt . So ist die Annahme als Kind nur zulässig, „wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“ . Hier erfolgt in jedem Fall eine am kKindeswohl orientierte individuelle Einzelfallprüfung, und das bleibt auch so, wenn künftig die Adoption gleichgeschlechtlichen Paa- ren offensteht . Gleichgeschlechtlichen Paaren ist eine Sukzessiv- adoption bereits möglich; sie können außerdem bereits Betreuer von Pflegekindern werden und erfüllen diese Aufgaben überzeugend . Das erkenne ich an und sehe, am Kindeswohlinteresse orientiert, durch die Möglichkeit der Adoption die Rechtsstellung des Kindes zusätzlich gestärkt . Unabhängig von meiner Kritik am Verfahren ist in der Sache für mich ausschlaggebend, dass Menschen, die sich lieben, füreinander dauerhaft Verantwortung übernehmen . In Zeiten, wo Belanglosigkeit, Werteverfall und Bindungslosigkeit um sich greifen, ist gerade der Wunsch, sich in einer Ehe verbindlich festzulegen, eine wertkonservative Entscheidung . Daher stimme ich dem Antrag zu . Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Der Bundestag ent- scheidet über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) . Ich kann diesem Gesetz nicht zustimmen und begründe dies wie folgt: Es entspricht der parlamentarischen Kultur in Deutsch- land, Verabredungen über Koalitionen einzuhalten, um stabile Verhältnisse zu garantieren und politische Verläss- lichkeit zu schaffen . Wenn die SPD beim vorliegenden Gesetzentwurf mit der Opposition stimmt, so stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung einer einheitlichen Abstim- mung dar . Nicht wenige sprechen daher auch offen von einem Koalitionsbruch . Dass eine erfolgreiche Koalition zum Ende der Wahlperiode einseitig von einem Koaliti- onspartner aufgekündigt wird, ist in der Geschichte der Bundesrepublik eine bislang einmalige Angelegenheit und fügt dem Vertrauen in die Politik großen Schaden zu . Der Bundestag hat sich in seiner Geschichte beson- ders dann ausgezeichnet, wenn er sensible Entscheidun- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25243 (A) (C) (B) (D) gen von großem Gewicht durch die nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten getroffen hat . Oftmals wurden diese Debatten – wie zuletzt jene über den assis- tierten Suizid – berechtigterweise als „Sternstunden“ des Parlaments bezeichnet . Jenen Abstimmungen ging stets ein langer und intensiver Arbeits- und Diskussionspro- zess voraus, in welchem alle Aspekte abgewogen und be- wertet werden konnten . Das ist beim heute zu beratenden Gesetz anders . Vielen Menschen in unserem Land ist die Frage der Öffnung der Ehe persönlich sehr wichtig, und sie be- schäftigen sich sehr intensiv damit, ganz gleich ob sie dieses Gesetz vehement herbeisehnen oder entschieden ablehnen. Ähnliches empfinden wir als die zur Entschei- dung berufenen Abgeordneten . Ich meine, dass beide Standpunkte hohen Respekt verdienen und daher eine intensive inhaltliche Befassung im Bundestag erfahren müssten . Genau das verweigert die Fraktion der SPD ge- meinsam mit den Fraktionen der Grünen und der Linken dem Parlament und seinen Abgeordneten . Die heutige Abstimmung ist eine nicht hinnehmbare unwürdige Hauruckaktion, die sich wohl nur im Zusam- menhang mit dem nahenden Wahlkampf erklären lässt . Es ist ein Testlauf für eine mögliche rot-rot-grüne Ko- alition nach der Bundestagswahl . Ich bin nicht bereit, diese Art der parlamentarischen Meinungsbildung aus rein wahltaktischen Gründen hinzunehmen und zu unter- stützen . Der Gesetzentwurf des Bundesrates kann auch keine Zustimmung finden, weil wesentliche Fragen nicht ge- klärt sind und er somit nicht entscheidungsreif ist . Nicht hinreichend beantwortet wird die Frage, ob die „Öffnung“ der Ehe nicht einer Grundgesetzänderung be- darf . Sowohl die Entstehungsgeschichte des Artikels 6 des Grundgesetzes im Kontext der Beratungen im Parla- mentarischen Rat als auch die ständige, bis ins Jahr 2013 reichende Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts zum Ehebegriff lassen die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung als zumindest nicht ausgeschlos- sen erscheinen . Die vom Bundesverfassungsgericht ge- prägte verfassungsrechtliche Definition sieht die Ehe als ein der „Verbindung von Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ an . Dies bedeutet nicht, dass sich der Ehebegriff durch den kulturellen und sozialen Wandel nicht ändern kann, ganz im Gegenteil. Eine solche Neudefinition steht dem Gesetzgeber sogar ausdrücklich zu . Allerdings ist möglich, dass dazu eine verfassungsändernde Mehrheit notwendig ist . Diese Überlegungen mögen für manche übertrieben oder spitzfindig erscheinen. Ich erachte eine gewisse Sorgsamkeit bei Gesetzesänderungen im Kernbereich unseres Grundgesetzes jedoch für eine angemessene He- rangehensweise . Das benötigt Zeit und eine sorgfältige verfassungsrechtlich ergebnisoffene Prüfung, welche durch Form und Umstände dieses Verfahrens eben nicht gewährleistet werden kann . Auch werden durch diesen Gesetzentwurf weitere aufgeworfene Fragen nicht beantwortet. So finden sich keine Ausführungen zum Adoptionsrecht . Im Perso- nenstandrecht führt der Gesetzentwurf sogar zu einem möglichen neuen Ansatzpunkt für eine personenstands- rechtliche Diskriminierung, weil bisherige Lebenspart- ner sich ohne Umwandlung in eine Ehe weiterhin nicht als „verheiratet“, sondern im amtlichen Gebrauch eben nur als „verpartnert“ bezeichnen dürfen . Das ist vor dem Hintergrund des notwendigen Diskriminierungsschutzes nicht hinnehmbar . Der Gesetzentwurf ist an dieser Stelle handwerklich schwach . Ich bin überzeugt und möchte das explizit betonen, dass in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wie in verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften Wer- te wie Fürsorge und gegenseitige Verantwortung gelebt werden, die der Gesellschaft Sinn und Halt geben . Daher ist eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Le- benspartnerschaft mit der Ehe unerlässlich und aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus auch geboten . Dafür habe ich mich stets eingesetzt . Ich rufe dazu auf, dass wir uns bei der Beratung über diesen Gesetzentwurf und im öffentlichen Diskurs über die „Ehe für alle“ stets mit großer Wertschätzung und Achtung voreinander begegnen . Diejenigen, die aus guten Gründen gegen eine Öffnung der Ehe plädieren, haben ebenso Respekt und Anerkennung ihrer Meinung verdient wie diejenigen, die dies aus nachvollziehbaren Gründen fordern . Diese Haltung der gegenseitigen Tole- ranz und Achtung muss stets Grundlage der politischen Debatte sein und bleiben . Michael Vietz (CDU/CSU): Ich habe dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschlie- ßung für Personen gleichen Geschlechts trotz eines kri- tikwürdigen Verfahrens und aus meiner Sicht noch offe- ner rechtlicher Fragen zugestimmt . Das völlig überstürzte Verfahren ist einer tiefgehenden Gewissensprüfung nicht würdig und wird der Sache auch inhaltlich nicht gerecht . Dieses Thema hätte eine große und mehrstufige parlamentarische Debatte verdient – so wie wir es in der Vergangenheit bei großen ethischen, un- sere Bevölkerung tief bewegenden Sachverhalten getan haben . Es geht dabei zunächst um die endgültige begriffliche und rechtliche Gleichstellung der bisherigen eingetrage- nen Lebenspartnerschaft mit der staatlichen Zivilehe . Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichtes umfasst der Schutzbereich nach Artikel 6 Absatz 1 GG die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätz- lich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ . Es stellte darüber hinaus auch fest: „Der beson- dere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Le- benspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen .“ Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften kom- men also nach Auffassung des Bundesverfassungsge- richts der Ehe maximal gleich, sind also nach der Mei- nung unserer höchsten Richter keine Ehe . Deshalb wäre es meines Erachtens geboten gewesen, das Grundgesetz den Intentionen dieses Gesetzes anzupassen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725244 (A) (C) (B) (D) Die Ausdehnung des zivilrechtlichen Instituts und Begriffs der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare ist aus staatlicher Sicht ohne Bedenken . Die kirchliche Trauung und die sakrale Ehe sind hiervon nicht betroffen . Diese unterliegen selbstverständlich weiterhin dem jeweiligen Kirchenrecht . Die Trennung von Staat und Kirche bedeu- tet auch, dies weiterhin zu respektieren . Durch die Ausdehnung des Instituts der Ehe auf Per- sonen gleichen Geschlechts wird keine bestehende oder zukünftige Ehe rechtlich oder moralisch schlechterge- stellt . Sie werden weder infrage gestellt noch entwertet . Familien mit Kindern – und hier gibt es eine Vielzahl von Modellen – werden auch weiterhin als Kern unserer Ge- sellschaft besonders geschützt und gefördert . Dafür ste- hen sowohl ich als auch meine Partei . Die größte inhaltliche Konsequenz dieses Gesetz- entwurfs ist die Gleichstellung von Ehen von Personen gleichen Geschlechts mit solchen von Personen unter- schiedlichen Geschlechts im Adoptionsrecht . Durch die- se Angleichung des Adoptionsrechts wird die Rechtspo- sition heterosexueller Paare nicht beeinträchtigt, sondern zusätzlich eine neue Rechtsposition für homosexuelle Paare aufgebaut . Entscheidender Aspekt im Adoptionsrecht ist und bleibt das Wohl des Kindes . Auch weiterhin wird in je- dem einzelnen Fall das zuständige Jugendamt entschei- den, ob die Adoption eines Kindes durch ein Paar im Wohl des Kindes liegt oder nicht . Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Adopti- on durch gleichgeschlechtliche Paare per se nicht dem Kindeswohl diene . Dies ist bisher wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt oder widerlegt worden . Stattdessen sagt die praktische Erfahrung, dass heterosexuelle Paare bei der Erziehung ebenso versagen, wie homosexuelle Paare brillieren können – und umgekehrt . Die Entscheidung für eine Ehe ist immer eine Ent- scheidung für ein zutiefst wertkonservatives Lebens- modell . Die Ehepartner versprechen einander, „in guten und in schlechten Zeiten“ Verantwortung füreinander zu übernehmen . Dem gebührt Respekt und Zustimmung . Demokratie bedeutet den Wettstreit von Ideen, Kon- zepten und Argumenten . Das bedingt auch den Respekt vor abweichenden Positionen und Meinungen . Dement- sprechend respektiere ich sowohl diejenigen, die aus re- ligiösen oder anderen Gründen gegen eine Öffnung der Zivilehe stimmen, ebenso wie diejenigen, die dies anders sehen . Klare Meinungen dürfen nicht dazu führen, den Res- pekt unter Demokraten vor unterschiedlichen Überzeu- gungen zu verlieren . Nicht nur verbale Abrüstung, auch mehr entspanntes Selbstbewusstsein sind gefordert . Missionare mit einem einfachen Schwarz-Weiß-Denken nutzen keiner Diskussion und schon gar nicht einer auf Interessenausgleich angelegten freiheitlichen und viel- fältigen Demokratie . Schon Friedrich der Große sagte, dass jeder nach sei- ner Fasson selig werden solle . Dies bedingt gerade auch, dass man diejenigen akzeptiert und respektiert, die sich für eine andere Fasson entscheiden als man selbst . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Gleiche Rechten und Pflichten für alle ist für mich ein Grund- prinzip meines politischen Handelns . Dafür spielt auch die sexuelle Orientierung eines Menschen keine Rolle . Gleichbehandlung ist für mich selbstverständlich . Es ist zutiefst menschlich, wenn zwei Partner ihre Zu- neigung zueinander, ihre Verantwortung zueinander, ihr Leben miteinander durch einen lebenslangen Bund aus- drücken wollen und dafür auch die besondere Fürsorge und den Schutz des Staates in Anspruch nehmen wollen . Das ist das gute Recht aller . Aber die Ehe, so wie sie mich meine Eltern und meine Familie gelehrt und mir vorgelebt haben und so wie ich sie mit meiner Ehefrau lebe und weitergeben möchte, ist anders als eine gleichgeschlechtliche . Sie ist weder bes- ser noch schlechter, sie ist anders! Aus ihr heraus kann neues Leben entstehen und prägt die Entwicklung ge- meinsamer Kinder . Wegen dieses Unterschiedes kann ich dem Gesetzent- wurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen . Sven Volmering (CDU/CSU): Nach reiflicher Über- legung werde ich heute gegen die sogenannte „Ehe für alle“ stimmen, auch im Bewusstsein, dass mir diese Po- sition von nicht wenigen Menschen negativ ausgelegt wird, als „falsch“, „hinterwäldlerisch“, „spießig“, „ho- mophob“, „reaktionär“, „enttäuschend“ . Ich sei wegen meiner Position „nicht mehr wählbar .“ Dies habe ich von Menschen gehört, die ich persönlich kenne, aber auch von Bürgern . Mit dieser Kritik muss und werde ich natür- lich leben . Unterschiedliche Positionen gehören zur Po- litik . Nachdenklich macht mich, dass es viele Menschen gibt, für die Toleranz und eine „Gewissensentscheidung“ immer nur gelten, solange diese ihre eigenen Positionen und Haltungen stärken . Toleranz ist keine Einbahnstraße . Ich respektiere die Argumente der Befürworter der „Ehe für alle“ und ich werde selbstverständlich den Bundes- tagsbeschluss anerkennen . Und ja, es freut mich, dass sich nun homosexuelle Menschen, die ich kenne, ihren Traum einer Ehe erfüllen können . Aber ich erwarte eben- falls den gleichen Respekt für meine Entscheidung . In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es viele Be- fürworter der „Ehe für alle“, aber eben auch sehr viele Befürworter der „klassischen Ehe“ . Eine „Gewissens- entscheidung“ im Deutschen Bundestag bedeutet, dass man den Menschen, die eine andere Meinung vertreten, Respekt zollt und ihre Meinung akzeptiert . Hochmut in die eine oder andere Richtung, belehrende Aussagen mit erhobenen Fingern sind bei dieser schwierigen Fra- ge verfehlt . Ich bin sehr stolz, wie einfühlsam die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion diese Debatte am Dienstag ge- führt hat . Jeder Abgeordnete meiner Fraktion, den ich kenne, hat sich darüber Gedanken gemacht, sich ausge- tauscht, diskutiert . Die Häme, die von manchem politi- schen Wettbewerber nun ausgeschüttet wird, verwundert mich . Ich stehe an keiner Stelle dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit all seinen Rech- ten und Pflichten kritisch gegenüber. Zum parlamentarischen Verfahren möchte ich Folgen- des anmerken: Es ist sicherlich richtig, dass die Kanzle- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25245 (A) (C) (B) (D) rin die Frage der „Ehe für alle“ mit Blick auf die nächste Legislaturperiode zu einer Gewissenentscheidung erklärt hat . Einen Vertrauensbruch – manche sprechen sogar von einem Koalitionsbruch –, hat die SPD dennoch begangen . Im Koalitionsvertrag war die „Ehe für alle“ nicht verein- bart . Nun gemeinsam mit Linken und Grünen Abstim- mungen innerhalb von wenigen Tagen durchzusetzen, die zu einer Gewissensentscheidung erklärt worden sind, erscheint mir gegenüber den Abgeordneten des Deut- schen Bundestages nicht angemessen . Bei der Debatte über die Sterbehilfe hat sich der Deutsche Bundestag in seiner Gesamtheit und nicht nur in einem federführenden Ausschuss und einigen mitberatenden Ausschüssen über diese Thematik ausgetauscht . Es stellen sich mir eine Reihe von Fragen, die teilwei- se bis heute unbeantwortet geblieben sind . Als Beispiel nenne ich die Frage, ob das Grundgesetz nicht geändert werden muss. Ich bin als Abgeordneter verpflichtet, bei meinen Entscheidungen zu berücksichtigen, was das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts sagen – auch wenn manche dies verges- sen . Dafür wurde ich gewählt . Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Ehe zwischen Mann und Frau und daraus resultierend die Familie unter den besonde- ren Schutz des Grundgesetzes gestellt . Entscheidend hierfür war die Tatsache, dass aus einer solchen Ver- bindung Kinder hervorgehen können . Bis heute wurde diese Position, der ich uneingeschränkt zustimme, vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt . Mein Kenntnisstand ist der, dass die Bundesregierung bislang immer den Standpunkt vertreten hat, dass für eine Ände- rung des Ehebegriffes das Grundgesetz geändert werden muss . Die Änderung des BGB reicht meiner Meinung nach nicht aus . Ich weise auf einen anderen Aspekt der Diskussion hin . Der Begriff „Ehe für alle“ erweckt einen falschen Eindruck und eröffnet den Interpretations- und Hand- lungsspielraum für eine weitere Öffnung der Ehe . Ich mache darauf aufmerksam, dass aus gutem Grund in Deutschland Kinderehen und Polygamie verboten sind . Eine „Ehe für alle“ kann es daher gar nicht geben . Verbunden mit der Öffnung der Ehe ist auch das un- eingeschränkte Adoptionsrecht . Ich unterstütze nach wie vor das strenge Verfahren, das bei einer Adoption anzu- wenden ist . Ich stehe dabei auf dem Standpunkt, dass zum Beispiel ein heterosexuelles Ehepaar von Mann und Frau, welches die rechtlichen Voraussetzungen einer Ad- option erfüllt, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Kinder zu zeugen, und oftmals einen sehr leidvollen Weg auf dem Weg zu einer Adoption auf sich nehmen muss, einem homosexuellem Paar, welches the- oretisch nie in der Lage sein kann, Kinder zu zeugen, bei der Entscheidung über die Adoption vorzuziehen ist . Und um weiteren Diskussionen vorzubeugen, sage ich ganz deutlich, dass ich das Instrument der Leihmutterschaft ablehne . Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Grundsätz- lich trete ich für die rechtliche Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren ein . Für diese Form der Part- nerschaft haben wir bereits viel bewirkt . Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimme ich jedoch nicht zu . Dabei leiten mich folgende Gründe: Als Abgeordnete eines ländlichen und christlich/reli- giös geprägten Wahlkreises vertrete ich in der Mehrzahl Bürgerinnen und Bürger, die unter Ehe die Verbindung von Mann und Frau verstehen . Dies zeigen mir die zahl- reichen Gespräche vor Ort und auch die Vielzahl von ak- tuellen Zuschriften und Telefonaten . Das sensible Thema „Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ verdient – wie andere Gewissensentscheidungen auch – eine breite gesellschaftspolitische Diskussion . Die Ergebnisse dieser Diskussion sollten – wie sonst auch im parlamentarischen Verfahren – in Form von verschiede- nen fraktionsübergreifenden Anträgen zur Abstimmung gestellt werden . Dies geschah dieses Mal nicht . Zudem habe ich große Bedenken hinsichtlich einer notwendigen Grundgesetzänderung und deren Auswir- kungen auf komplementäre Gesetze . Wir müssen beson- ders bei diesem sensiblen Thema mit größter Sorgfalt vorgehen . HonD Albert Weiler (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und beständig Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben, ver- dienen Anerkennung und Wertschätzung . Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates . Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bisher das In- stitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfü- gung, um diese Verabredung zu festigen . Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kon- tinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angegli- chen . Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetz- geber diesen Weg weiter beschritten . Dementsprechend wurde die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspart- ner gesetzlich geregelt . Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzel- gesetzen beseitigt wurden . Ich selbst habe mich sehr früh für die Anwendung des steuerlichen Splittings und eine Gleichstellung in den So- zialgesetzen bei den eingetragenen Lebenspartnerschaf- ten eingesetzt . Lange Zeit habe ich bei gleicher rechtlicher Behand- lung, die ich für notwendig halte, für eine unterschiedli- che Benennung der klassischen „Ehe“ und der gleichge- schlechtlichen Partnerschaft gestritten, auch deswegen, weil viele Menschen in meinem Umfeld den Weg zu einer völligen Gleichsetzung noch nicht nachvollziehen können . Diesen hätte ich gern Zeit für ein Umdenken ge- geben . In zahlreichen Gesprächen mit gleichgeschlechtlichen Partnern musste ich aber feststellen, dass hier der Begriff „Ehe“ einen hohen Stellenwert hat . Mit dem Recht auf Adoption hatte ich lange sehr viel größere Schwierigkeiten – keineswegs weil ich glaube, dass gleichgeschlechtliche Paare keine guten Eltern sein können . Meine Sorge gilt hier vielmehr dem Kind . Unbe- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725246 (A) (C) (B) (D) stritten gibt es weiterhin sehr heftige, manchmal auch un- erfreuliche Debatten über gleichgeschlechtliche Eltern- paare . Ich möchte nicht, dass diese emotionale Debatte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird . Gerade diese Überlegungen führen dazu, dass ich für mich und die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber ich diese Position seit Jahren vertrete, mehr Zeit für aus- giebige Gespräche gewünscht hätte, um ein Umdenken, das in einem längeren Prozess zweifellos auch bei mir stattgefunden hat, zu erklären . Eine offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht wichtig gewesen und ist es auch nach wie vor, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens herbei- zuführen und Homophobie und Ausgrenzung den Boden zu entziehen . Die persönlichen Anforderungen an potenzielle Adop- tiveltern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Adoption sind streng geregelt . So ist die Annahme als Kind nur zulässig, „wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“ . Hier erfolgt in jedem Fall eine am Kindeswohl orientierte, individuelle Einzelfallprüfung, und das bleibt auch so, wenn künftig die Adoption gleichgeschlechtlichen Paa- ren offenstehen würde . Gleichgeschlechtlichen Paaren ist eine Sukzessiv- adoption bereits möglich; sie können außerdem bereits Betreuer von Pflegekindern werden und erfüllen diese Aufgaben überzeugend . Das erkenne ich an und sehe, am Kindeswohlinteresse orientiert, durch die Möglichkeit der Adoption die Rechtsstellung des Kindes zusätzlich gestärkt . Dennoch überwiegt meine Kritik am Verfahren . Dass Menschen, die sich lieben, füreinander dauerhaft Verant- wortung übernehmen, verdient von mir als überzeugtem Christen vollsten Respekt . In Zeiten, wo Belanglosigkeit, Werteverfall und Bindungslosigkeit um sich greifen, ist gerade der Wunsch, sich in einer Ehe verbindlich fest- zulegen, eine wertkonservative Entscheidung . Dennoch kann ich aufgrund der Umstände, mit denen über dieses wichtige und für viele Menschen bedeutsame Thema nun entschieden werden soll, dem eingebrachten Gesetzent- wurf weder zustimmen; noch kann ich ihn ablehnen . Daher enthalte ich mich aus Respekt allen Beteiligten gegenüber dem Antrag . Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Ich werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen . Die Ehe von Mann und Frau steht unter dem besonderen Schutz des Staates . Grund hierfür ist, dass aus einer Ehe zwischen Mann und Frau Kinder hervorgehen können . In einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt, und die Partner stehen füreinander ein . Das verdient unseren Respekt . Deshalb haben wir als Gesetzgeber die Gleich- stellung in fast allen Bereichen bereits vollzogen (zum Beispiel der gemeinsame Name, das Erbrecht, das Steu- ersplitting, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung, die Ermöglichung von Sukzessivadoptionen, die beam- tenrechtliche Versorgung) . Jegliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren lehne ich ab . Aber eine Gleichstellung in der Sache wird durch die Bezeichnung „Ehe“ nicht erreicht . Unter Juristen ist es zudem strittig, ob für die so- genannte „Ehe für alle“ nicht auch eine Änderung des Grundgesetzes und somit eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich wäre . Auch diese Fra- ge hätte meiner Meinung nach zunächst geklärt werden müssen, bevor die Abstimmung ohne ausführliche Dis- kussion im Deutschen Bundestag in einer Hauruckaktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde . Bei allen Themen, die als Gewissensentscheidungen eingestuft wurden, wie zum Beispiel dem Thema Sterbehilfe, sind lange Debat- ten im Plenum und in den Fraktionsgremien vorausge- gangen, bei denen sich die Abgeordneten ihre Meinung bilden und einbringen konnten . Außerdem wende ich mich gegen den Begriff „Ehe für alle“, weil weder Geschwister heiraten dürfen noch bei- spielsweise Ehen von einem Mann und mehreren Frauen erlaubt sind . Aus all diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ nicht zustimmen . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Ich stimme heute für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften . Meine Entscheidung beruht auf meiner tiefen eigenen Überzeugung, dass zwei Men- schen, die sich lieben, die füreinander einstehen und sorgen, in keiner Weise rechtlich benachteiligt werden dürfen . Rechtlich gibt es derzeit insbesondere noch eine Un- gleichbehandlung im Falle der Volladoption . Hier bin ich der Überzeugung, dass auch gleichgeschlechtliche Paare gute Eltern sein können . Zudem wird in jedem Einzelfall durch Jugendämter und Gerichte immer das Wohl des Kindes bei der Entscheidung für die Adoption maßge- bend sein . Aufs Schärfste verurteile ich die Vorgehensweise ins- besondere der SPD: Die erzwungene Abstimmung ist eine Verletzung des Koalitionsvertrages und ein Vertrau- ensbruch . Zudem hätte ich mir für dieses wichtige Thema, wie bisher auch bei Gewissensentscheidungen üblich, eine breitere gesellschaftspolitische Diskussion gewünscht . Die Ergebnisse dieser Diskussion hätten dann in frakti- onsübergreifende Anträge einfließen und letztlich mit der gebührenden Sorgfalt zu einer Mehrheitsentscheidung führen können . Meine rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer not- wendigen Grundgesetzänderung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit halte ich aufrecht . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Ich werde im Rah- men der Abstimmung am 30 . Juni 2017 dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25247 (A) (C) (B) (D) Menschen die sich lieben und Verantwortung fürei- nander übernehmen, die einander auf Dauer Stabilität und Halt geben, verdienen Respekt und Wertschätzung unabhängig davon, ob sie in einer gleich- oder verschie- dengeschlechtlichen Partnerschaft bzw . Ehe leben . Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staa- tes . Deshalb halte ich die in den letzten Jahren vom Bun- desverfassungsgericht entschiedene einfachgesetzliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartner- schaften gegenüber Ehen für angemessen und berechtigt . Die geplante Gesetzesänderung verstößt meiner Auf- fassung nach gegen unsere Verfassung . Deshalb stimme ich mit Nein und damit gegen dieses Gesetz . Durch dieses Gesetz sehe ich Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen . Nach meiner persönlichen Auffassung umfasst der Begriff der Ehe nur die Verbindung zwischen Frau und Mann . Dies sieht auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung so, wonach die Verschiedenge- schlechtlichkeit der Ehepartner zu den Strukturelementen des grundgesetzlichen Ehebegriffs gehört . Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, wenn die Ehe für Paare gleichen Geschlechts geöffnet werden soll bzw . die gleichgeschlechtliche Verpartnerung sich als Ehe bezeichnen will . Die zur Abstimmung vorgelegte einfachgesetzliche Regelung reicht dafür nicht aus . Mit dieser Rechtsauffassung befinde ich mich auch in Übereinstimmung mit der juristischen Bewertung durch das Bundesjustizministerium, das auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdruck- sache 18/4724) am 8 . Mai 2015 im Namen der Bundesre- gierung erklärt hat, dass eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes voraussetze . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Ein- stehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe ange- legt werden . Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspart- nerschaft mit der Ehe und setze mich dafür ein, dass ne- ben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Arti- kel 6 Grundgesetz gestellt wird . Ich erkenne darüber hinaus an, dass Kinder auch in Le- benspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können . Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familien- verhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzes- siven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtli- che Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten in- dividuellen Einzelfallprüfung erhalten . Nach reiflicher Überlegung lehne ich den zur Abstim- mung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ein- führung des Rechts auf Eheschließung für Personen glei- chen Geschlechts (Drucksache 18/6665) dennoch ab .: Nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus . Eine Umde- finition des Begriffs „Ehe“, der in erster Linie historisch, kulturell und religiös besetzt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen . Die nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Wür- de des Menschen ist unumstritten nicht abhängig von sei- ner sexuellen Orientierung . Ebenso unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der expliziten Verbindung von Mann und Frau ergibt . Dazu gehört auch die Tatsache, dass nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden kann . Deshalb kann eine „eheliche“ Verbindung nicht für „alles“ stehen und unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspart- nerschaft . Allein diese sprachliche Differenzierung von „Ehe“ und „eingetragener Lebenspartnerschaft“ begrün- det für sich genommen keine Diskriminierung, die zu ge- setzlichem Handeln zwingt . Die „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD . Ich bedaure, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung erzwingt . Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultieren- den parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaft- lichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen mögli- chen breiteren Konsens . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Bei der heutigen Abstimmung zur Öffnung der Ehe habe ich mich enthalten . Meine Gründe: Erstens . In Lebenspartnerschaften werden wie in einer Ehe gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegensei- tig gewährt und übernommen und zum verbindlichen Le- bensziel erklärt . Dort sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden . Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Dazu gehört auch die rechtliche Gleichstellung beim Thema Adoption . Ich erkenne an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrau- ens- und liebevolle Umgebung erfahren können . Bereits heute können Partner einer eingetragenen Lebenspart- nerschaft auch fremde Kinder adoptieren; das entspricht Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts . Allerdings – das ist der einzige verbliebene Unterschied – kann dies in einem komplizierteren Verfahren nur nacheinander er- folgen (Sukzessivadoption) . Die gemeinsame Adoption in einem Akt, die das Gesetz nur Ehegatten vorschreibt, war aber nicht als Privileg von Ehegatten gegenüber Le- benspartnern gedacht (auch wenn es heute oft so interpre- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725248 (A) (C) (B) (D) tiert wird); sondern sie sollte vor allem sicherstellen, dass beide Eheleute das Kind als das Ihre annehmen und nicht einer der Partner einen Vorbehalt gegenüber dem Kind des anderen hat . Dieser Gedanke ist auf Lebenspartner ebenso übertragbar . Unverändert muss gelten, dass jedes Elternpaar nicht nach seinen eigenen Wünschen, son- dern allein nach den Erfordernissen des Kindeswohls ausgewählt wird, wobei nach meiner Überzeugung die Auswahl eines Elternpaars mit Vater und Mutter auch weiterhin ein entscheidendes, positives Kriterium dar- stellen muss. Andere Aspekte, vor allem ein Pflegever- hältnis, Verwandtschaft oder Gewalterfahrungen in der Herkunftsfamilie, können aber wichtiger sein und die Adoptionsentscheidung zugunsten einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründen . Das muss im Einzelfall das Jugendamt entscheiden . Weitere relevante rechtliche Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen nicht mehr . Für die Abschaffung der früher bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung – die eine klare Dis- kriminierung beinhaltete – habe ich bereits vor einigen Jahren mit Überzeugung auch öffentlich in der Fraktion und auf dem Bundesparteitag gegen die damalige Mehr- heitsmeinung gestritten . Erst in dieser Wahlperiode ist außerdem ein langer Katalog verschiedenster Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner umgesetzt worden . Zweitens . Ich habe andererseits aber Bedenken gegen- über einer Öffnung der Ehe auf dem Weg eines einfachen Gesetzes . Zum einen halte ich hierfür eine Verfassungs- änderung für erforderlich . Nach ständiger, auch jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschieden- geschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes aus . Dies hat auch der Bundesjustizminister im Mai 2015 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/4862) bekräftigt . Zum anderen halte ich es für den falschen Ansatz, die Gleichstellung herbeizuführen, indem der Begriff der Ehe umdefiniert wird. Die bloße Verwendung von ver- schiedenen Begriffen kann keine Diskriminierung „vor dem Gesetz“ darstellen . „Ehe“ (bzw . entsprechende Be- griffe anderer Sprachen) ist ein historisch, kulturell und religiös besetzter Begriff, der als auf Lebenszeit angeleg- te und gesetzlich geschützte Verbindung einer Frau mit einem Mann zu verstehen ist . Er ist nicht durch staatliche Definition geprägt, sondern durch dieses Vorverständnis und wird in diesem Sinn weiterhin zum Beispiel von der katholischen Kirche verwendet . Diese Bedeutung ist in meinem Umfeld weiterhin maßgeblich, auch wenn sich hier Änderungen abzeichnen mögen . Mit der Lebenspartnerschaft steht ein Begriff bzw . ein Institut zur Verfügung, das der Ehe (mit der geschil- derten Änderung im Adoptionsrecht) gleichgestellt ist . Auch wenn manche die Verschiedenheit der Begriffe als Diskriminierung empfinden, was ich sehr bedaure, kann das meines Erachtens kein Grund sein, einen zentralen Begriff wie die Ehe inhaltlich zu verändern . Stattdessen habe ich die Aufnahme des Begriffs der Lebenspartner- schaft in das Grundgesetz vorgeschlagen, um so zu einem gleichen Schutz beider Institute zu kommen und auch die gleiche Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen . Klar ist: Man kann diese Argumentation teilen oder auch zu einem anderen Ergebnis kommen . Die zum Teil sehr überzogenen Reaktionen auf meine Position mit den üblichen Unterstellungen und Vorwürfen sind für mich aber gerade kein Anlass, meine Haltung zu ändern . Die Verfolgung homosexueller Menschen hat in Deutschland über viele Jahre großes Unrecht und Leid verursacht – in der Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der neu gegründeten Bundesrepublik und in der Deutschen Demokratischen Republik . In der Diskussion über die Rehabilitierung we- gen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilter Menschen wurde dies nochmals deutlich . Aus Gesprä- chen und Begegnungen mit Homosexuellen weiß ich, dass diese Verfolgung weiterhin selbst bei jungen Men- schen nachwirkt und zu der Grundhaltung beiträgt, sich als ausgegrenzt und weniger anerkannt zu empfinden. Erhöhte Selbstmordzahlen bei homosexuellen Jugendli- chen sind dafür ein bestürzendes Zeichen . Hier erkenne ich die positive Signalwirkung des heutigen Beschlusses ausdrücklich an und habe mich deshalb entschieden, ihn nicht abzulehnen . Ich bedaure aber, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen entgegen dem geltenden Koalitionsvertrag der 18 . WP nun ein konfrontatives Verfahren gewählt hat, sodass eine breitere Diskussion (wie von der Kanzlerin vorausgesetzt), die in einen neuen Koalitionsvertrag der 19 . WP münden könnte, nicht mehr möglich ist . In die- sem Fall hätte die Möglichkeit bestanden, eine deutlich größere politische und damit letztlich auch gesellschaft- liche Mehrheit für die Gleichstellung herbeizuführen . Verfassungsrechtliche Bedenken hätten dann mit breiter parlamentarischer Mehrheit ausgeräumt werden können . In Abwägung dieser verschiedenen Aspekte habe ich mich entschieden, mich bei der Abstimmung über den Antrag des Bundesrates zu enthalten . Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetz nicht zu . Begründung: Der Artikel 6 Absatz 1 GG schützt die Ehe und Familie . Mit dem Begriff Ehe ist die auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss und Gleichberechtigung beruhende und förmlich geschlossene Lebensgemein- schaft zwischen Frau und Mann gemeint . Das ist durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts mehrfach bestä- tigt . Nicht erfasst werden nichteheliche oder eheähnli- che Lebensgemeinschaften . Auch gleichgeschlechtliche Verbindungen wie die eingetragene Lebenspartnerschaft sind nach der Meinung des Bundesverfassungsgerichts keine Ehe, da der Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes allein heterosexuelle Lebensgemeinschaften meint . Ge- schützt sind diese Partnerschaften durch Artikel 3 Ab- satz 1 GG . Ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich, der Staat unterstützt alle Lebensformen, die von Verant- wortung füreinander getragen sind . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25249 (A) (C) (B) (D) Die Beeinträchtigung des Artikels 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) setzt eine Ungleichbehandlung voraus, das heißt eine unterschiedliche Behandlung zweier ver- gleichbarer Sachverhalte . Die heterosexuelle Ehe ist aber nicht vergleichbar mit der gleichgeschlechtlichen Ehe, da zwei Männer oder zwei Frauen miteinander keine Kinder haben/zeugen und gebären können . Das heißt also, dass es kein gleicher Sachverhalt ist . Der Artikel 3 Absatz 1 GG verbietet allerdings nicht nur die Ungleichbehand- lung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleich- behandlung von wesentlich Ungleichem . Insofern sehe ich rechtlich keine Nachteile und keine Verletzung der Artikel 3 Absatz 1 oder Artikel 6 Absatz 1 GG . Wenn da- her von Benachteiligung gesprochen wird, kann ich das nicht nachvollziehen . Die Öffnung des Rechtsinstituts Ehe für gleichge- schlechtliche Partnerschaften ist der Wertentscheidung des Verfassungsgebers vorbehalten . Ohne eine Verfas- sungsänderung des Artikels 6 Absatz 1 GG ist daher eine Erweiterung des Ehebegriffs auch auf gleichgeschlechtli- che Paare nach meiner Rechtsauffassung nicht möglich . Dies bedeutet aber nicht, dass die Union Menschen, die sich lieben, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen und die sich Stabilität geben wollen, keine Anerkennung oder Wertschätzung zuteil werden lassen möchte, ganz im Gegenteil . Die Nachteile hat der Ge- setzgeber in den vergangenen 15 Jahren immer weiter abgebaut . Besonders die steuerliche Gleichstellung zwi- schen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist eine große Errungenschaft gewesen . Dazu zählt auch die Er- weiterung der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtli- che Paare . Emmi Zeulner (CDU/CSU): Ich werde dem Antrag „Ehe für alle“ nicht zustimmen . Vorab: Dieses Thema derart für den Wahlkampf und politische Zwecke zu missbrauchen, wie es die SPD ge- tan hat, ist unwürdig . Ich bin entschieden gegen jegliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren, und sollte ich eine solche Ungerechtigkeit in meinem Umfeld erleben, habe ich mich in Vergangenheit und werde ich mich auch zu- künftig couragiert gegen eine solche stellen . Ich habe selbst in meinem engen Freundeskreis gleichgeschlecht- liche Paare und respektiere selbstverständlich ihre Mei- nung zur „Ehe für alle“ . Im Gegenzug hoffe ich auch, dass meine Meinung respektiert wird . Die hier geforder- te Toleranz muss für beide Seiten gelten . Denn letztlich geht es darum, dass wir die Werte des anderen hören, respektieren und im besten Fall nachvollziehen können . Ich stehe hinter dem Grundsatzprogramm der CSU . Dies stellt die Ehe von Mann und Frau unter staatlichen Schutz und erkennt zugleich an, dass die Werte, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelebt werden, grundlegend für unsere Gesellschaft sind . Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass alle Paare, gleichgeschlechtlich oder nicht, offiziell als „verheiratet“ bezeichnet werden und die noch bestehenden Ungleich- behandlungen bei der Adoption ausgeräumt werden . So- mit wäre der Begriff der Ehe, die als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit innehat, nicht betroffen . Letztlich ist es für mich aber keine reine Gewissen- sentscheidung . Denn ich habe als direkt gewählte Ab- geordnete einen Auftrag von meinen Wählern erhalten, sie auch in Berlin zu vertreten . Diese haben mich in dem Vertrauen gewählt, dass bestimmte Grundsätze nicht an- getastet werden . Letztlich haben sich die gesellschaftlichen Werte und Anschauungen gewandelt; aber das christliche Wertebild ist in den Grundzügen dasselbe geblieben . Diese Bestän- digkeit hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern ist Ausdruck einer Verlässlichkeit . Deswegen werde ich dem Antrag „Ehe für alle“ nicht zustimmen . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurch- setzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurch- setzungsgesetz – NetzDG) (Zusatztagesordnungs- punkt 12) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz kann ich nicht zustim- men . In meiner Haltung bestätigt fühle ich mich durch das Ergebnis der öffentlichen Anhörung vor dem Rechts- ausschuss des Bundestags, bei der sich acht von zehn Experten explizit gegen den bisherigen Entwurf ausge- sprochen haben . Einige Gründe möchte ich im Folgen- den anführen . Grundsätzlich begrüße ich das Ziel der Bundes- regierung, dass illegalen Inhalten oder sogenannten „Hass-Postings“ in den sozialen Netzwerken ein Riegel vorgeschoben wird . Facebook, Twitter und andere haben sich in der Vergangenheit zu wenig kooperativ gezeigt, wenn es um die Bekämpfung von Hetze und Belästigung ging . Nicht einverstanden bin ich allerdings, dass beispiels- weise die Prüfung von Inhalten an die Betreiber der so- zialen Netzwerke delegiert wird . Sie wird beispielsweise nicht von unabhängigen Gerichten durchgeführt . Außer- dem könnte die kurze Frist für die Löschung bzw . Sper- rung ungewünschter Inhalte und die hohen Strafen für die Betreiber zu einer Überregulierung der sozialen Netz- werke und damit zu einer Unterdrückung legitimer Mei- nungsäußerungen führen . Konkret steht dazu im Gesetz, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb ei- nes Tages gelöscht und „rechtswidrige Inhalte“ binnen einer Woche gelöscht werden müssen . Insbesondere die- se kurzen Löschfristen bedeuteten aus meiner Sicht einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit, denn das Ri- siko eines Bußgeldes führt in der Praxis sicherlich dazu, dass die Entscheidungs- und Abwägungsregeln ignoriert werden müssen . Außerdem stellt sich mir die Frage, in Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725250 (A) (C) (B) (D) welchem Fall man von einer „Hassrede“ spricht oder von „Fake News“? Wie grenzt man sie ab? Treffend zusammengefasst hat es der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, im Handelsblatt: „Fake News sind schlimm, aber ein ,Wahrheitsministeri- um‘ ist schlimmer .“ Aus meiner Sicht haben die in der Tat stattfindenden und schwer zu ertragenden Hetzen und Beleidigungen einen gesellschaftlichen Ursprung . Diesem Phänomen kann meines Erachtens nicht allein mit Gesetzen begeg- net werden . Das Grundproblem ist nämlich mangelnder Respekt und mangelnder Anstand im Umgang mit dem Nächsten . Vielleicht sollten wir mehr auf den Zustand der Familien als Erziehungsort und den Zustand der Schulen als Lehranstalten einer Nation achten . Denn schon unsere Vorväter wussten: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr .“ Wir beschäftigen uns hier also nicht mit dem Ursprung des Problems, sondern wir versuchen, die Auswirkungen von Fehlern mit juristischem Flickwerk abzumildern . Als gelernter DDR-Bürger habe ich erlebt, wie es ist, wenn der Staat eine weitgehende Kontrolle der Gedan- ken und Worte der Menschen anstrebt, um jede Form von Opposition bzw . Kritik notfalls im Keim zu ersticken . Wo dieser Verfolgungswahn hinführt, haben wir Deut- sche in zwei totalitären Diktaturen erleben müssen . Jetzt übergeben wir die Verantwortung für die Kontrolle über einen menschlich fairen Umgang im Internet der privaten Wirtschaft und sorgen mit sehr kurzfristigen Löschfristen dafür, dass die Unternehmen schon aus wirtschaftlichen Gründen Massenlöschungen vornehmen werden . Auf- gabe des Staates ist es, das richtige Augenmaß bei einer Gesetzgebung zu finden, die empfindliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hat . Und, mit Verlaub, das rech- te Maß wurde trotz Namensähnlichkeit vom derzeitigen Bundesjustizminister sicherlich nicht gefunden . Als Par- lamentarier verweigere ich deshalb auch meine Geburts- hilfe bei diesem juristischen Stück- und Flickwerk . Iris Eberl (CDU/CSU): Hiermit zeige ich an, dass ich am Freitag, 30 . Juni 2017, gegen den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, Drucksache 18/12356 sowie Drucksache 18/12727, stimmen werde . Das Gesetz enthält einen unangemessenen und ver- fassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, den ich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht mitverantworten will . Weitere Begründung: Ich habe den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsge- setzes in seiner ursprünglichen Fassung zur Begutach- tung an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gegeben, um die Frage seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem Europäischen Recht zu klären . Das Ergebnis ist eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz . Auch bezüglich des Europarechts wurden große Probleme gesehen . Da die Einzelpunkte, die zum Schluss der Unverein- barkeit führten, in der vorliegenden neuen Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes noch enthalten sind, folgere ich, dass auch dieses verfassungswidrig und wohl auch europarechtswidrig ist . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (fraktions- los) zu den Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Miss- brauch von „Social Bots“ (Zusatztagesordnungs- punkt 12 a und b) Wenn einfachgesetzliche Normen wie Beleidigungen, Volksverhetzungen oder Gewaltdarstellungen, im eröff- neten Schutzbereich der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit im Netz durchgesetzt werden sollen, dann bewegen wir uns auf sehr glattem Eis . Die verein- barten Änderungen stellen die Netzkonzerne besser, weil ihr Bußgeldrisiko sinkt . Das mildert den Protest ab . Mir geht es jedoch darum, das Grundrecht der Mei- nungsfreiheit nicht zu beschädigen, indem man einen Überwachungs- und Tilgungsdienst einrichtet, der sich am Ende nicht wird verantworten müssen . Wie wird die Zentrale aussehen, die über die Löschungen befindet? Wird am Ende nicht gelöscht, was rechtswidrig ist, son- dern am Ende all das, was missliebig sein könnte? Dem Unternehmen ist der Gewinn oder die Freiheit von sich aufaddierenden Strafzahlungen wichtiger als die neu- trale, kostenintensive Prüfung, ob tatsächlich komplexe Rechtsnormen verletzt sind . Der UN-Sonderbeauftragte für die Meinungsfreiheit, David Kaye, benennt genau diese Gefahr der „Überregulierung“ . Überregulierung über Verschlagwortung, Sprache als Gegensatz von herr- schendem „Mainstream“ und dann ausgemerzter Minder- meinung? Sich den Ärger vom Hals halten, wie die FAZ schrieb . Das schafft auf Dauer sogar eine Gesellschafts- lenkung, kreiert eine neue Gesellschaftsrealität . Das vor allem, wenn die „vertrauenswürdigen Partner“ der Netz- überwacher, die Gut und Böse definieren, Genossen um- fasst wie „ausgerechnet die Amadeu Antonio Stiftung der ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane, die nicht nur an den Task-Force-Gesprächen von Bundesjustiz- minister Heiko Maas (SPD) mit Facebook und Twitter teilnahm, sondern sich auch sonst schon als ideologische Kehrmachine im Netz betätigt hat“ . Die FAZ berichtete am 27 . Juni 2017 . Ist dann „Beat the fascist insect“ wie- der aktuell? Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25251 (A) (C) (B) (D) Birgt das nicht die Gefahr, dass die Meinung der Mehrheit – oder der vermuteten Mehrheit – alle anderen mundtot macht? Hier droht die „Tyrannei der Mehrheit“, die schon der französische Publizist und Politiker Alexis de Toqueville als Gefahr der Demokratie beschrieb . Die aktive Teilnahme der Bürger wird so unverhältnismäßig eingeschränkt . Diese Überkorrektur beraubt die betroffe- nen Bürger und jene·Bürger, die befürchten, Betroffene zu werden, der politischen Eigeninitiative . Sie werden in die innere Emigration getrieben, in eine fremdver- schuldete Unmündigkeit, in der sie sich nur um ihre wirtschaftliche Existenz kümmern und das Politische bei Wahlen und der Steuerzahlung erfüllen sollen . Das Netzdurchsetzungsgesetz dient dann – wie es der Name schon zu sagen scheint – ganz offensichtlich dazu, sich mit einer genehmen Meinung im Netz durchzuset- zen . Gut gemeint ist also nicht gut gelungen, insbesonde- re nicht beim Netzdurchsetzungsgesetz . Aus diesen Gründen stimme ich dem Antrag nicht zu . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Dr. Stefan Heck (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztages- ordnungspunkt 15) Wir unterstützen das Ziel, die Verbreitung von WLAN-Netzen in Deutschland zu fördern . Zugleich ha- ben wir erhebliche politische und rechtliche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes . Der Wunsch gerade von Hoteliers und Einzelhänd- lern, ihren Kunden einen WLAN-Internetzugang mög- lichst ohne eigene Haftungsrisiken anbieten zu können, ist zwar nachvollziehbar . Doch dürfen dabei weder die Konsequenzen für diejenigen, deren Rechte über einen solchen Internetzugang verletzt werden, zum Beispiel Künstler, Kreative, Verlage etc ., aber auch die Opfer von Mobbing oder Verleumdung, noch für die Kriminalitäts- bekämpfung vergessen werden . Im vergangenen Jahr wurde bereits mit dem 2 . TMG-Änderungsgesetz klargestellt, dass WLAN-Be- treiber in gleicher Weise wie sonstige Accessprovider von den Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes profitieren. Diese gesetzlichen Änderungen waren aus unserer Sicht richtig und ausreichend . Unserer Auffassung nach begegnet der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form aus zwei Gründen besonderen europarechtlichen Bedenken: Zum einen bezieht sich die in § 8 Absatz 1 Satz 2 TMG-E vorgesehene Regelung nicht nur auf die Betreiber von WLAN-Netzen, sondern auf sämtliche Internetzugangsprovider, ohne dass Rech- teinhaber diesen gegenüber noch irgendeinen Rechtsbe- helf in der Hand haben . Die Regelung des § 7 Absatz 4 TMG-E, die Urhebern und anderen Inhabern geistiger Eigentumsrechte einen Anspruch auf „Sperrung der Nutzung von Informationen“ gibt, kann ausschließlich gegenüber WLAN-Betreibern geltend gemacht werden, nicht aber gegenüber sonstigen Diensteanbietern im Sin- ne des § 8 TMG . Das ist unserer Auffassung nach nicht mit Artikel 8 Absatz 3 der RL 2001/29/EG und Artikel 11 RL 2004/48/EG in Einklang zu bringen . Die Richtlini- en schreiben vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Rechteinhaber gerichtliche Anordnun- gen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden . Diese Vorgabe wird mit dem 3 . TMGÄndG nicht mehr erfüllt . Zweitens ist die in § 7 Absatz 4 Satz 4 und § 8 Absatz 1 Satz 2, 2 . Halbsatz TMG-E normierte Kostenregelung nach unserer Auffassung nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar . Zukünftig sollen Kostenerstattungs- ansprüche der Rechteinhaber gegenüber den Accesspro- vidern ausgeschlossen sein . Artikel 14 der RL 2004/48 besagt aber, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müs- sen, dass die Prozesskosten und sonstigen Kosten der ob- siegenden Partei in der Regel, soweit sie zumutbar und angemessen sind, von der unterlegenen Partei getragen werden, sofern Billigkeitsgründe dem nicht entgegen- stehen. Diesen Grundsatz finden wir auch im deutschen Recht, wo es üblich ist, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten zu tragen hat . Schließlich sprechen sicherheitspolitische Bedenken gegen den Gesetzentwurf . Der gesetzliche Ausschluss ei- ner Passwortpflicht und das Verbot der Auferlegung einer Registrierungspflicht führen zu einer völlig anonymen und unbeschränkten Nutzung der WLAN-Netze . Diese erweiterte Anonymisierung der Internetnutzer kann die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Internet erheblich erschweren . Gleichzeitig steht sie im Wider- spruch zu den jüngsten gesetzlichen Maßnahmen zur verbesserten Aufklärung von Straftaten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln . So wird beispielsweise die Datenverifizierungspflicht bei der Registrierung von Prepaid-Mobiltelefonen wirkungslos, wenn sich Straftä- ter oder Gefährder in offene WLAN-Netze nach Belieben anonym einwählen können . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/ CSU) zu der Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) In der vorgeschlagenen erneuten Änderung des Tele- mediengesetzes sehe ich keine Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage . Gleichwohl stimme ich diesem Gesetz aus Koalitionsdisziplin zu . Die Union beweist sich hier als verlässlicher Koalitionspartner . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725252 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/5065, 18/5162 Nr. 12 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/5767, 18/5976 Nr. 1.9 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/6952, 18/7116 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/8346, 18/8461 Nr. 1.7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2017 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 1408 Titel 821 03 – Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und Werterstattungen nach § 61 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung für bundeseigene Grundstücke sowie Restwertentschädigungen – bis zur Höhe von 48 Mio. Euro Drucksachen 18/11864, 18/12181 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Inte- grationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2016 Drucksachen 18/12688, 18/12879 Nr. 1.4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Struktur-, Rechts- und Finanzie- rungselemente der substantiellen Intensivierung des KfW-Engagement im Bereich der Wagniskapi- tal- und Beteiligungsfinanzierung Drucksachen 18/12748, 18/12879 Nr. 1.10 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, in der lau- fenden Legislaturperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr 2016 Drucksache 18/12442 Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Miss- stände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin Drucksache 18/3566 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögli- che Missstände und sonstige aktuelle Entwicklun- gen in der Transplantationsmedizin Drucksache 18/7269 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögli- che Missstände und sonstige aktuelle Entwicklun- gen in der Transplantationsmedizin Drucksache 18/10854 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier Drucksachen 18/9588, 18/9733 Nr. 1.1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in die Biosphäre Drucksachen 18/12690, 18/12879 Nr. 1.6 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zur Deutschen Nachhal- tigkeitsstrategie 2016 Drucksachen 18/12742, 18/12879 Nr. 1.11 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017 25253 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Synthetische Biologie – Die nächste Stufe der Bio- und Gentechnologie Drucksache 18/7216 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan Nanotechnologie 2020 der Bundesre- gierung Drucksache 18/9670 – Unterrichtung durch die Bundesregierung 16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulsta- tistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016 Drucksache 18/10851 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur Internationali- sierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung Drucksache 18/11100 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technolo- gischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2017 Drucksache 18/11270 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Umsetzung der Hightech-Strategie – Fortschritt durch Forschung und Innovation Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutach- ten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2017 Drucksache 18/11810 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2017 Drucksache 18/11969 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 Drucksache 18/12310 Ausschuss Digitale Agenda – Unterrichtung durch die Bundesregierung Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/2390 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/12130 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Innenausschuss Drucksache 18/9605 Nr . A .17 Ratsdokument 11316/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .18 Ratsdokument 11317/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .19 Ratsdokument 11318/16 Drucksache 18/12184 Nr . A .3 Ratsdokument 6914/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .4 Ratsdokument 6925/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .5 Ratsdokument 6941/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .6 Ratsdokument 6943/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .7 Ratsdokument 6949/17 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr . A .53 Ratsdokument 17635/13 Finanzausschuss Drucksache 18/6607 Nr . A .12 Ratsdokument 12601/15 Drucksache 18/11693 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2017)0041 Drucksache 18/12456 Nr . A .5 EU-Dok 119/2017 Drucksache 18/12654 Nr . A .4 Ratsdokument 8873/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/12456 Nr . A .6 Ratsdokument 8257/17 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/10932 Nr . A .13 Ratsdokument 15090/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .14 Ratsdokument 15091/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .15 Ratsdokument 15108/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .16 Ratsdokument 15151/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .14 Ratsdokument 5358/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .15 Ratsdokument 15120/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .16 Ratsdokument 15135/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .17 Ratsdokument 15149/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .18 Ratsdokument 15150/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .12 Ratsdokument 5868/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .13 Ratsdokument 5890/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .14 Ratsdokument 5902/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .5 Ratsdokument 8765/17 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 244 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 30 . Juni 201725254 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/12456 Nr . A .9 Ratsdokument 7998/17 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/12892 Nr . A .10 KOM(2017)294 endg . Drucksache 18/12892 Nr . A .11 Ratsdokument 10164/17 Drucksache 18/12892 Nr . A .12 Ratsdokument 10165/17 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/12184 Nr . A .15 Ratsdokument 7119/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/12456 Nr . A .14 Ratsdokument 7873/17 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/6855 Nr . A .11 Ratsdokument 13330/15 Drucksache 18/6855 Nr . A .12 Ratsdokument 13352/15 Drucksache 18/7127 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2015)0395 Drucksache 18/7127 Nr . A .8 Ratsdokument 13348/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .28 Ratsdokument 14790/15 Drucksache 18/8140 Nr . A .28 Ratsdokument 6803/16 Drucksache 18/10116 Nr . A .38 Ratsdokument 12185/16 Drucksache 18/10116 Nr . A .39 Ratsdokument 12192/16 Drucksache 18/10706 Nr . A .14 Ratsdokument 14357/16 Drucksache 18/10706 Nr . A .16 Ratsdokument 14359/16 Drucksache 18/10706 Nr . A .17 Ratsdokument 14630/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .31 Ratsdokument 15073/16 Drucksache 18/11693 Nr . A .16 Ratsdokument 6619/17 Drucksache 18/11883 Nr . A .1 Ratsdokument XT20001/17 Drucksache 18/12299 Nr . A .1 Ratsdokument XT21009/17 Drucksache 18/12456 Nr . A .16 EP P8_TA-PROV(2017)0102 244. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 11 Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ZP 12 Netzwerkdurchsetzungsgesetz ZP 13 Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz ZP 14 Netzentgeltmodernisierungsgesetz ZP 15 Änderung des Telemediengesetzes TOP 29 Emissionsfreie Mobilität, Bahnpolitik, Radverkehr TOP 30 Leitlinien zur Krisenprävention, Friedensförderung TOP 31 Bericht des 5. Untersuchungsausschusses (Abgas) TOP 32 Spitzensportförderung TOP 33 Förderung des sozialen Wohnungsbaus TOP 28 Zweiter Engagementbericht: Demografischer Wandel Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Petra Sitte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der

    heutigen Beschlussfassung zum Urheberrecht wird für
    Schulen und Bibliotheken, für Forschungseinrichtungen
    und ganz besonders natürlich für die Hochschulen eine
    lange Zitterpartie zu Ende gehen, aber leider nur unter
    Vorbehalt .

    Diese Einrichtungen kämpfen seit langem damit, dass
    sie keine umfassenden und rechtssicheren Nutzungsrege-
    lungen für urheberrechtlich geschützte Werke haben, die
    den Bedingungen des digitalen Zeitalters gerecht werden .
    Seit Jahren diskutieren wir daher über die Einführung ei-
    ner allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke
    im Urheberrecht .


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat keine sol-
    che allgemeine Schranke beinhaltet . Er enthielt aber
    immerhin deutliche Verbesserungen, sodass ich, als Sie
    den Gesetzentwurf eingebracht haben, noch Zustimmung
    signalisiert habe, insbesondere auch mit Blick auf den
    Hochschulbereich, wo eine Lösung drängt .

    Was halten wir für wichtig? Wir halten für wichtig
    eine allgemeine Öffnungsklausel im Entwurf, eine Rege-
    lung zum Verleih von E-Books, die Rücknahme der jetzt
    erst gesenkten Prozentgrenzen gegenüber dem Referen-
    tenentwurf sowie die langfristige Weiterentwicklung zu
    einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke .
    Dazu haben wir Ihnen mit dem Entschließungsantrag
    weiter gehende Vorschläge unterbreitet . Gerne hätten wir
    das im Entwurf selbst gesehen . Dann hätten wir auch zu-
    gestimmt .

    Es wäre keine echte Urheberrechtsdebatte im Bundes-
    tag, wenn wir es nicht massiv mit der Verlagslobby zu tun
    bekommen hätten . Dass sie es geschafft hat, noch bei den
    Beratungen innerhalb der Bundesregierung die Grenze
    vieler erlaubten Nutzungen von 25 Prozent auf 15 Pro-
    zent zu drücken, ist das eine . Offenbar war ihr das aber
    nicht genug . In den letzten Wochen haben wir eine Kam-
    pagne sondergleichen erlebt . Dass Wissenschaftsverlage
    gegen jede noch so behutsame Ausweitung der Schran-
    kenregelungen Sturm laufen, ist nun für alle Beteiligten
    keine Neuigkeit . Aber nun haben wir es auch noch mit
    den Zeitungsverlagen zu tun bekommen, die in den letz-
    ten Wochen nicht nur mit Zeitschriften, sondern auch mit
    Artikeln und großformatigen Anzeigen eine Bedrohung
    der Pressefreiheit signalisiert haben .

    Insbesondere ist völlig absurd, was sich die Frankfur-
    ter Allgemeine Zeitung geleistet hat . Da kann man nur
    von einer Desinformationskampagne sprechen .


    (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Da wurden Falschaussagen bezüglich der Regelungsin-
    halte getroffen . Da wurden Dinge, die seit Jahren gelten-
    des Recht sind, zur existenziellen Bedrohung erklärt, und
    das von einer Zeitung, die für sich immer Qualitätsjour-
    nalismus in Anspruch nimmt .

    Obwohl es die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker
    der Koalition eigentlich besser wissen sollten, sind sie
    am Ende doch wieder vor dieser Verlagslobby einge-
    knickt, wie damals auch beim Leistungsschutzrecht . Herr
    Uhl hat das vor dem Bundesverfassungsgericht bezogen
    auf die Rolle der Abgeordneten so umschrieben: Man
    solle ihre Verantwortung und ihre Urteilsfähigkeit nicht
    unterschätzen . – Das wäre jetzt ein guter Beitrag dazu
    gewesen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ihre Änderungsanträge sehen einmal vor, dass Arti-
    kel in Zeitungen und Zeitschriften gar nicht mehr unter
    die Schranke fallen sollen . Diese Regelung hatte der ur-
    sprüngliche Entwurf gar nicht angefasst . Jetzt also ein
    deutlicher Rückschritt: Wer für den Schulunterricht oder
    für die wissenschaftliche Forschung auf Zeitungsartikel
    zurückgreifen will, fällt zukünftig in völlige Rechtsun-
    sicherheit . Damit tun sich im Übrigen auch die Verlage
    keinen Gefallen . Aber das einzusehen, ist Ihnen ja schon
    beim Leistungsschutzrecht bis heute misslungen .


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg . Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Der Entwurf sieht jetzt eine Befristung der Schranken
    bis 2023 vor . Mit Befristungen haben wir im Urheber-
    recht eh schon schlechte Erfahrungen gemacht . Es geht
    dabei wohlgemerkt aber nicht um die Änderungen, über
    die wir heute reden, sondern um alle Schranken für Bil-
    dung und Wissenschaft . Statt nun endlich wenigstens
    einen vorläufigen Schlussstrich unter dieses Thema zu
    ziehen, haben wir nun – um es ein bisschen gewalttätig
    zu umschreiben – eine tickende Zeitbombe in diesem Ge-
    setz . Wir werden in fünf Jahren wieder anfangen, über
    die ganze Problematik zu diskutieren . Ich bin mir nicht
    sicher, ob wir dann beim Status quo bleiben oder ob wie-
    der Verschlechterungen drohen . Etwas mehr Mut hätten
    Sie aufbringen können .


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg . Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Die von mir vorhin beschriebene Zitterpartie ist also nur
    ausgesetzt .

    Ohnehin ist mir bis heute ziemlich unklar, was den
    Hochschulen im kommenden Wintersemester eigentlich
    droht . Wir haben gerade erlebt, wie chaotisch die Zustän-
    de sind . Dieses Gesetz soll jedenfalls erst im März 2018
    greifen . Was soll denn an den Hochschulen in der Zwi-
    schenzeit passieren? Die Vereinbarungen laufen doch im
    Oktober aus .

    Bundesminister Heiko Maas






    (A) (C)



    (B) (D)


    Alles in allem: Auch wenn manches besser wird – Herr
    Maas hat das durchaus zutreffend beschrieben –, können
    wir angesichts der erheblichen Verschlechterungen die-
    sem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen .

    Danke .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Flisek [SPD]: Schade!)




Rede von Michaela Tadjadod
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Vielen Dank, Frau Dr . Sitte . – Als Nächste hat die

Bundesministerin Dr . Johanna Wanka für die Bundesre-
gierung das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung
und Forschung:

Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine Da-
men und Herren! Ende des vergangenen Jahres gab es
große Unruhe an den Hochschulen . Viele Hochschul-
lehrer und Professoren haben befürchtet, dass sie ihre
Lehrinhalte bzw . Auszüge aus Werken nicht mehr in ihre
elektronischen Semesterapparate einstellen können und
dass die Studierenden wieder in die Sekretariate gehen
müssen, um aus Papierordnern zu kopieren . Das ist Stu-
dierenden im Jahr 2017, in Zeiten der Digitalisierung,
nicht zumutbar .


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es entspricht auch nicht dem Anspruch Deutschlands,
innovativ und zukunftsgewandt zu sein . Deshalb freue
ich mich sehr, dass wir heute nach langen Diskussionen
die vorliegende Novelle zum Urheberrecht am letzten
Sitzungstag noch verabschieden . Viele haben darauf ge-
wartet: die Bibliotheken, die Schulen und die Archive,
aber vor allen Dingen die Forschungseinrichtungen und
die Hochschulen . Diese haben sich besonders engagiert .


(Beifall des Abg . Dr . Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Mit dem Gesetz schaffen wir einen neuen Rechtsrah-
men, der für den Umgang mit urheberrechtlich geschütz-
ten Werken in Wissenschaft und Lehre gut ist . Das, was
wir bisher hatten, ist nicht praxistauglich und passt vor
allen Dingen nicht zu den modernen Formen, zur Di-
gitalisierung . Mit diesem Gesetz wird das Problem nun
gelöst . Es ist rechtssicher und praktikabel . Des Weiteren
regelt es Sachverhalte, die noch nie gesetzlich festgelegt
wurden . Schließlich ist die technologische Entwicklung
weitergegangen .

Ich nenne ein Bespiel für die Auswirkungen der Digita-
lisierung . Das Gesetz regelt nun das sogenannte Text und
Data Mining . Es ist klargestellt, dass Forscherinnen und
Forscher große Textmengen mit dieser Methode – diese
ermöglicht unter anderem das Suchen nach bestimmten
Begriffen – auswerten können . Wir verdeutlichen zudem,
dass jeder Lehrende an einer Hochschule Auszüge aus
Werken rechtssicher in elektronische Semesterapparate
einstellen kann . Das ist für die Wissenschaftsszene sehr
gut . Ich weiß natürlich – das war unüberhörbar und un-

übersehbar –, dass es eine heftige Diskussion über dieses
Gesetz und viele Bedenken vonseiten der Verlage gab .
Wir haben diese Bedenken ernst genommen und geprüft .
Ich muss deutlich sagen – das war eines der Argumente,
die mich am meisten aufgeregt haben –: Es geht nicht um
Bildung zum Nulltarif . Im Gesetz wurde von Anfang an
klargestellt, dass die Nutzungen nach den gesetzlichen
Schranken angemessen vergütet werden .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wer die Praxis an den Hochschulen kennt, weiß: Viele
haben Lizenzverträge mit Verlagen . Was dort geleis-
tet wird – ich nenne als Stichworte „Onlinesuche“ und
„Verlinkung“ –, wird auch weiterhin lizenziert und den
Verlagen entsprechend vergütet werden . Das Gesetz lässt
den Verlagen auch genügend Spielraum für neue Mög-
lichkeiten .

Wir haben immer wieder gehört, wie schwierig die
Situation der Verlage ist . Durch die Digitalisierung ge-
hen den Verlagen klassische Geschäftsmodelle verloren;
sie müssen sich auf neue einstellen . Aber die Digitalisie-
rung ist nicht nur eine Herausforderung für die Verlage,
sondern auch für die Wissenschaftsszene . Wir müssen in
Deutschland aufpassen, dass wir international leistungs-
stark sind . Deswegen ist es zwingend notwendig, dass
der Zugriff auf Texte und die Art und Weise des Um-
gangs miteinander so geregelt werden, dass wir uns im
internationalen Wettbewerb nicht ein Bein stellen .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Was ist Aufgabe des Gesetzgebers? Aufgabe des Ge-
setzgebers ist es, eine Balance zwischen widerstreiten-
den Interessen herzustellen; das ist an dieser Stelle ge-
schehen . Aufgabe ist es aber auch, das Grundgesetz zu
respektieren . Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut .
Gerade in der heutigen Zeit ist es ein als besonders wert-
voll geschätztes Gut . Ich glaube, dass wir dem gerecht
geworden sind mit den Kompromissen, die eingegangen
wurden, vor allen Dingen mit dem Kompromiss, der den
Durchbruch brachte . Wir verabschieden das Gesetz nun
mit einer Befristung auf fünf Jahre . Nach vier Jahren gibt
es eine Evaluation . Das ist eine angemessene Zeit, um
zu schauen, wie es wirkt und was wir eventuell ändern
müssen, aber auch zu demonstrieren, dass es nicht die be-
fürchteten Auswirkungen auf die Verlagslandschaft hat,
wovon ich ganz fest überzeugt bin .

Ich glaube, man kann sagen, dass wir zum Ende der
Legislaturperiode mit dieser Novellierung einen Kraftakt
geschafft haben; wir haben diskutiert bis zur letzten
Minute . Es ist ein ganz entscheidender, ein wichtiger
Schritt, ein wichtiges Signal für eine moderne Wissen-
schaftslandschaft sowie die Leistungsfähigkeit und Inno-
vationskraft unseres Landes, und das bewirkt eine hohe
Lebensqualität . Deswegen ist heute ein schöner Tag .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michaela Tadjadod


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielen Dank, Frau Ministerin . – Jetzt erteile ich dem

    Kollegen Kai Gehring für Bündnis 90/Die Grünen das
    Wort .

    Dr. Petra Sitte






    (A) (C)



    (B) (D)