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    Plenarprotokoll 18/243 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 243. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Juni 2017 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Marieluise Beck (Bremen) . . . . . . . . . . 24875 A Begrüßung der neuen Abgeordneten Marion Marga Herdan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24875 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24875 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 a, 36 ee, 36 qq, 36 zz, 36 ccc, 36 kkk, 36 mmm und 36 nnn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24878 C Begrüßung einer Delegation des irischen Parlaments unter Vorsitz des Vorsitzenden der deutsch-irischen Freundschaftsgruppe, Senator Craughwell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24883 D Tagesordnungspunkt 7: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 22. und 23. Juni 2017 in Brüssel und zum G-20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Ham- burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24878 D Dr . Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 24879 A Dr . Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24883 D Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24886 A Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . 24887 C Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24889 B Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24891 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24893 C Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24894 D Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24895 D Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24897 B Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24898 C Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Straf- barkeit nicht genehmigter Kraftfahr- zeugrennen im Straßenverkehr Drucksachen 18/10145, 18/12936, 18/12964 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24902 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verkehrssicherheit er- höhen – Raserei und illegale Autorennen wirksam bekämpfen Drucksachen 18/12558, 18/12936, 18/12964 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24902 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24902 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24903 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24904 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24905 D Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24906 D Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24908 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017II Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr . Alexander S . Neu, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abrüstung jetzt und hier beginnen Drucksache 18/12799 . . . . . . . . . . . . . . . . 24909 D b) Antrag der Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Orientierung am Zwei-Prozent-Ziel der NATO Drucksache 18/12800 . . . . . . . . . . . . . . . . 24909 D c) Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr . Gerhard Schick, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Investitio- nen in Streumunition und Antipersonen- minen verbieten Drucksache 18/12898 . . . . . . . . . . . . . . . . 24909 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE so- wie der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Jürgen Trittin, Katja Keul, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verhandlungen über einen Atomwaffenverbotsvertrag aktiv unterstützen Drucksachen 18/11609, 18/12419 . . . . . . . 24910 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Atom- waffen aus Deutschland abziehen und Neustationierung stoppen Drucksachen 18/6808, 18/12420 . . . . . . . . 24910 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepo- tenziale (Jahresabrüstungsbericht 2016) Drucksache 18/11968 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24910 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepo- tenziale (Jahresabrüstungsbericht 2015) Drucksache 18/8065 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24910 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepo- tenziale (Jahresabrüstungsbericht 2014) Drucksache 18/4270 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24910 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24910 C Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24911 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24913 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 24915 A Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24916 C Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 24918 A Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24918 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24918 C Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 24919 B Dr . Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24920 A Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 24921 B Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . 24922 B Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24922 D Tagesordnungspunkt 10: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Ope- ration SOPHIA Drucksachen 18/12491, 18/12868 . . . . . . . 24924 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/12869 . . . . . . . . . . . . . . . . 24925 A Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24925 A Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 24927 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 III Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24927 D Dr . Alexander S . Neu (DIE LINKE) . . . . . . . . 24929 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24929 C Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24930 A Dr . Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24931 B Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24932 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24933 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24936 D Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Un- tersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12950 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24933 B Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24933 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24935 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24939 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24941 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24942 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24943 A Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24943 D Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24945 B Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24946 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Parlamentari- sche Kontrolle in Zeiten der Großen Koali- tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24948 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24948 C Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24949 B Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24951 A Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24952 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24953 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24955 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24956 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24958 A Dr . Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24959 A Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24960 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 24961 C Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24963 A Tagesordnungspunkt 12: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Woh- nungseinbruchdiebstahl Drucksachen 18/12359, 18/12933, 18/12995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24964 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungsein- bruchdiebstahl Drucksachen 18/12729, 18/12933, 18/12995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24964 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24964 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24965 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24967 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24968 C Bettina Bähr-Losse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24971 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24972 C Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Katja Dörner, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Solidarität und Verlässlichkeit, Qualität und Wahlfreiheit in unserem Gesundheitswesen stärken – Einstieg in die Bürgerversicherung Drucksache 18/12951 . . . . . . . . . . . . . . . . 24973 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Sicherheit in die Selbständigkeit – Für eine bessere Absicherung von Selb- ständigen Drucksachen 18/10035, 18/12673 . . . . . . . 24973 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24973 D Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24975 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24975 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017IV Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24976 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24978 C Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24980 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24980 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24982 C Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24984 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24985 B Tagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Ände- rung weiterer Vorschriften des Erneuerba- re-Energien-Gesetzes Drucksachen 18/12355, 18/12988 . . . . . . . 24986 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Mie- terstrom und zur Änderung weiterer Vor- schriften des Erneuerbare-Energien-Geset- zes Drucksachen 18/12728, 18/12988 . . . . . . . 24986 C Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24986 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 24987 D Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24989 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24990 D Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24992 A Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24993 B Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für gleichwertige Lebensver- hältnisse in allen Regionen in Ost und West Drucksache 18/11750 . . . . . . . . . . . . . . . . 24995 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozia- les zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Cornelia Möhring, Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: For- derung der Vereinten Nationen zu den in der DDR geschiedenen Frauen sofort umsetzen Drucksachen 18/12107, 18/12854 . . . . . . . 24995 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 24995 A HonD Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24996 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24996 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24998 D HonD Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24999 B Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24999 C Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25001 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 25002 B Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25004 A Tagesordnungspunkt 16: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations In- terim Force in Lebanon“ (UNIFIL) Drucksachen 18/12492, 18/12866 . . . . . . . 25005 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/12867 . . . . . . . . . . . . . . . . 25005 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25006 A Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 25007 B Dr . Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 25008 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25009 B Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25010 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 25011 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25013 D Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unabhängige Polizei- beauftragte oder den unabhängigen Po- lizeibeauftragten des Bundes (Bundespo- lizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG) Drucksachen 18/7616, 18/12826 . . . . . . . . 25011 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 V ordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die un- abhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtenge- setz – BPolBeauftrG) Drucksachen 18/7617, 18/12826 . . . . . . . . 25011 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Ab- geordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftrag- ten des Bundes (Bundespolizeibeauf- tragtengesetz – BPolBeauftrG) Drucksachen 18/7618, 18/12978 . . . . . . . . 25012 A Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25012 A Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 25016 B Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25017 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25019 B Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Be- trieb und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten Drucksachen 18/12731, 18/12879 Nr . 2, 18/12921 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25020 D Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . . 25021 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 25021 D Dr . Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 25022 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25024 B Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 25025 A Tagesordnungspunkt 35: a) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausstieg und Umstieg bei dem Bahnpro- jekt Stuttgart 21 Drucksache 18/10060 . . . . . . . . . . . . . . . . 25026 D b) Antrag der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dialogforum Schiene-Nord ernst neh- men – Erweiterten Lärmschutz beim Schienenausbauprojekt „Alpha-E“ vo- rantreiben Drucksache 18/12862 . . . . . . . . . . . . . . . . 25026 D d) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umbau der Tierhaltung gestalten und finanzie- ren Drucksache 18/12947 . . . . . . . . . . . . . . . . 25027 A Tagesordnungspunkt 21: b) Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen garantieren Drucksache 18/12941 . . . . . . . . . . . . . . . . 25027 B Tagesordnungspunkt 36: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Drucksachen 18/12242, 18/12443 Nr . 2 .3, 18/12630 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25027 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr . Rosemarie Hein, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausstellungsvergütung gesetz- lich verankern – Gerechtigkeitslücke für bildende Künstlerinnen und Künstler schließen Drucksachen 18/12094, 18/12910 . . . . . . . 25027 C c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Kirsten Tackmann, Heidrun Bluhm, Karin Binder, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Ausverkauf des Bodens an land- wirtschaftsfremde Investoren stop- pen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017VI GRÜNEN: Einrichtung eines Bun- desprogramms „Zugang zu Land – Chancen für neue Betriebe ermögli- chen“ Drucksachen 18/12551, 18/11601, 18/12878 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25027 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisie- ren Drucksachen 18/12364, 18/12635 . . . . . . . 25028 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Frakti- on DIE LINKE: Tierversuche beenden Drucksachen 18/11724, 18/12981: . . . . . . 25028 B f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne- ten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Offenlegung von Gut- achten zur Deutschen Bahn AG Drucksachen 18/11011, 18/12528 . . . . . . . 25028 B g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra- struktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Cem Özdemir, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kostenentwicklung beim Bahn- hofsprojekt Stuttgart 21 kritisch prüfen Drucksachen 18/9039, 18/9863 . . . . . . . . . 25028 C h) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Kerstin Andreae, Dr . Thomas Gambke, Renate Künast, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Mehr für das Gemein- wohl – Steuerabzug für Managergehäl- ter deckeln Drucksachen 18/11176, 18/12627 . . . . . . . 25028 C i) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Managergehäl- ter beschränken Drucksachen 18/9838, 18/11201 . . . . . . . . 25028 D j) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Kerstin Andreae, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterneh- mensmitbestimmung stärken – Grauzo- nen schließen Drucksachen 18/10253, 18/12861 . . . . . . . 25029 A k) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr . Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeit 4.0 – Arbeitswelt von morgen ge- stalten Drucksachen 18/10254, 18/12991 . . . . . . . 25029 A l) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kettenbefristun- gen abschaffen Drucksachen 18/4098, 18/8457 . . . . . . . . . 25029 B m) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Lisa Paus, Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Rechtssicherheit für bürgerschaft- liches Engagement – Gemeinnützigkeit braucht klare Regeln Drucksachen 18/12559, 18/12973 . . . . . . . 25029 B n) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Cem Özdemir, Dr . Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Gründungskultur in Deutschland Drucksachen 18/12369, 18/13005 . . . . . . . 25029 C o) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rückkehr- recht auf Vollzeit einführen Drucksachen 18/12794, 18/12984 . . . . . . . 25029 D p) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Steffi Lemke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Umweltverschmutzung durch Mikroplastikfreisetzung aus Kos- metika und Waschmitteln beenden Drucksachen 18/10875, 18/13004 . . . . . . . 25029 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 VII q) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Land- wirtschaft zu dem Antrag der Abgeord- neten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pestizide reduzieren – Mensch und Um- welt schützen Drucksachen 18/7240, 18/12980 Buchsta- be a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25030 A r) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wege zur Pestizidreduktion in der Landwirtschaft Drucksachen 18/12382, 18/12980 Buch- stabe b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25030 B s) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bienengiftige Insektizide vollständig verbieten – Bestäuber, andere Tiere und Umwelt wirksam schützen Drucksachen 18/12384, 18/12980 Buch- stabe c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25030 B t) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra- struktur zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Verkehrspolitik auf Klimaschutz- ziele ausrichten Drucksachen 18/7887, 18/9819 . . . . . . . . . 25030 C u) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeord- neten Stephan Kühn (Dresden), Britta Haßelmann, Matthias Gastel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Fairen Wettbewerb und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten im Nahverkehr sicherstellen Drucksachen 18/10978, 18/12875 . . . . . . . 25030 D v) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine bundesweite Präventi- onsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus Drucksachen 18/10477, 18/12996 . . . . . . . 25030 D w) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Halina Wawzyniak, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Journalistinnen und Journalisten sowie Hinweisgebe- rinnen und Hinweisgeber vor Straf- verfolgung schützen und Unabhän- gigkeit der Justiz sicherstellen – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Christian Ströbele, Tabea Rößner, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats – Pres- sefreiheit und Journalistinnen und Journalisten besser schützen Drucksachen 18/5839, 18/10036, 18/12416 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25031 A x) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehren aus den Ermittlungen hinsicht- lich Landesverrats – Stellung des Gene- ralbundesanwaltes rechtsstaatlich refor- mieren Drucksachen 18/10037, 18/12637 . . . . . . . 25031 B y) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Katja Keul, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum besserem Rechtsschutz bei behördlich geheim gehaltenen Informationen Drucksachen 18/3921, 18/11791 . . . . . . . . 25031 C z) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die notwen- digen Konsequenzen aus dem Be- trugsskandal um Kfz-Abgase ziehen – zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Zum Schutz der Verbraucher – Unzutreffende Angaben beim Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW been- den Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017VIII – zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Kerstin Andreae, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Aus dem Pkw-Abgas skandal Konsequenzen ziehen – Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie sichern Drucksachen 18/6325, 18/6070, 18/6334, 18/7533 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25031 D aa) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Luise Amtsberg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antise- mitismus entschlossen bekämpfen Drucksachen 18/12784, 18/12982 . . . . 25032 B bb) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Irene Mihalic, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe stärken Drucksachen 18/12802, 18/12985 . . . . 25032 B cc) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für den Menschenrechtsschutz in Deutsch- land – Die Nationale Stelle zur Ver- hütung von Folter reformieren und stärken Drucksachen 18/12544, 18/13006 . . . . 25032 C dd) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Südsudan – Hungersnot abwenden, Völkermord verhindern Drucksachen 18/11732 (neu), 18/13008 25032 D ff) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hochschulpakt fortsetzen und aufsto- cken Drucksachen 18/1337, 18/4112 . . . . . . 25032 D gg) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Tabea Rößner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die digitale Welt ver- stehen und mitgestalten – Lernen und Lehren digitalisieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Bildungs- einrichtungen fit für die digitale Gesellschaft und die Zukunft ma- chen Drucksachen 18/6203, 18/10474, 18/12926 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25033 A hh) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Dr . Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Internationalisie- rungsstrategie von Wissenschaft und Forschung, die Pluralität und Frei- heit schützt, Grenzen überwindet und Zusammenhalt stärkt Drucksachen 18/10359, 18/12935 . . . . 25033 B ii) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter- Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationaler Bildungsbe- richt – Bildungsinstitutionen zu- kunftsfest machen – Für eine gerechte und soziale Gesellschaft Drucksachen 18/10248, 18/12927 . . . . 25033 C jj) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr . Rosemarie Hein, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: BAföG an die Lebens- wirklichkeit anpassen – Keine weiteren Nullrunden für die Stu- dierenden – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Attraktivi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 IX tätsverlust stoppen – BAföG noch 2017 erhöhen Drucksachen 18/10012, 18/11178, 18/12925 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25033 D kk) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Gute und wohn- ortnahe Arzneimittelversorgung – zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Patientinnen und Patienten entlasten – Zuzahlun- gen bei Arzneimitteln abschaffen – zu dem Antrag der Abgeordne- ten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr . Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arzneimittelversorgung an Be- dürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren – Heute und in Zukunft Drucksachen 18/10561, 18/12090, 18/11607, 18/12732 . . . . . . . . . . . . . . . 25034 A ll) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Luise Amtsberg, Monika Lazar, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heute für morgen helfen – Engagement für Geflüchtete stärken Drucksachen 18/8221, 18/13011 . . . . . 25034 B mm) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Franziska Brantner, Katja Dörner, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Damit Kinder gut aufwachsen – Kinderschutz und Prävention ausbauen Drucksachen 18/9054, 18/11913 . . . . . 25034 C nn) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Dr . Konstantin von Notz, Maria Klein- Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Freiwilligendienste ausbauen und weiterentwickeln, Engagement anerkennen und attraktiver machen Drucksachen 18/12804, 18/13012 . . . . 25034 D oo) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Programm für soziale Gerechtigkeit – Konse- quenzen aus dem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Norbert Müller (Potsdam), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Jedes Kind ist gleich viel wert – Aktions- plan gegen Kinderarmut – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Beate Müller- Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Teilhabe statt Armut – Alle Menschen am Wohlstand be- teiligen Drucksachen 18/11796, 18/9666, 18/12557, 18/12863 . . . . . . . . . . . . . . . 25035 A pp) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr . Alexander S . Neu, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Weichen für eine Europäische Union der Abrüs- tung und des Friedens stellen Drucksachen 18/10629, 18/11028 . . . . 25035 B rr) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Abgeordneten Dr . Alexander S . Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stütz- punkt Ramstein unverzüglich schlie- ßen Drucksachen 18/10863, 18/11245 . . . . 25035 C ss) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nationales Kon- versionsprogramm entwickeln – Um- wandlung der Militärwirtschaft in eine Friedenswirtschaft ermöglichen Drucksachen 18/2883, 18/4115 . . . . . . 25035 D tt) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Dr . Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zulassungspflicht für Finanz- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017X produkte schaffen – Finanz-TÜV ein- führen Drucksachen 18/9709, 18/12823 . . . . . 25035 D uu) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Rosemarie Hein, Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Berufs- bildungsgesetz novellieren – Ausbil- dung verbessern Drucksachen 18/10281, 18/12928 . . . . 25036 A vv) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Prekäre Arbeitsbedin- gungen in der Wissenschaft wirksam bekämpfen Drucksachen 18/11597, 18/12934 . . . . 25036 B ww) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr . Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale Durch- lässigkeit bei Zugang und Zulassung zu Hochschulen durchsetzen Drucksachen 18/11418, 18/12929 . . . . 25036 B xx) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Globalabkom- men mit Mexiko aussetzen Drucksachen 18/12548, 18/12986 . . . . 25036 C yy) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Harald Petzold (Havel- land), Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesse- rung des Schutzes gegen Diskriminie- rungen aufgrund des Gesundheitszu- standes Drucksachen 18/3315, 18/10665 . . . . . 25036 C aaa) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem An- trag der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot der Haltung wild le- bender Tierarten in Zirkussen Drucksachen 18/12088, 18/12908 . . . . 25036 D bbb) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling- Schröter, Caren Lay, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausfuhr von Uran-Brenn- stoffen für den Betrieb störanfäl- liger Atomkraftwerke im Ausland stoppen – zu dem Antrag der Abgeordne- ten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Britta Haßelmann, wei- terer Abgeordneter und der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grenzregionen vor Atomrisiken schützen – Export von Brennele- menten stoppen Drucksachen 18/11596, 18/12093, 18/12891 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25037 A eee) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren Drucksachen 18/12360, 18/12646 . . . . 25037 B fff) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung Drucksachen 18/7359, 18/8124 . . . . . . 25037 C ggg) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Schutz vor Mobbing am Ar- beitsplatz Drucksachen 18/12097, 18/12990 . . . . 25037 D hhh) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Abgeordneten Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Be- ziehungen zwischen Deutschland und Namibia stärken und unserer histori- schen Verantwortung gerecht werden Drucksachen 18/5385, 18/6378 . . . . . . 25037 D iii) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Gerhard Schick, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 XI Annalena Baerbock, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanz- wende einleiten – Öffentliche Gelder nachhaltig anlegen Drucksachen 18/12381, 18/12843 . . . . 25038 A jjj) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 14 – Meeres- schutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Todesfalle Geister- netze – Artenvielfalt im Meer wir- kungsvoll schützen Drucksachen 18/12380, 18/12109, 18/12899 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25038 B lll) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um- satzsteuerbetrug auf Online-Han- delsplattformen wirksam bekämp- fen – Plattformbetreiber in Haftung nehmen Drucksachen 18/12556, 18/12963 . . . . 25038 C ooo) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und So- ziales zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr . Wolfgang Strengmann- Kuhn, Kerstin Andreae, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildung für alle Kinder und Jugendli- chen sicherstellen Drucksachen 18/12795, 18/12997 . . . . 25038 C ppp) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbrau- cherschutz: Übersicht 10 – über die dem Deutschen Bundestag zugeleite- ten Streitsachen vor dem Bundesver- fassungsgericht Drucksache 18/12977 . . . . . . . . . . . . . . 25038 D qqq)–uuu) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammel- übersicht 449, 450, 451, 452 und 453 zu Petitionen Drucksachen 18/12806, 18/12807, 18/12808, 18/12809, 18/12810 . . . . . . . . . 25038 D Tagesordnungspunkt 35: c) Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Irene Mihalic, Dr . Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geheimhaltung eines Sondervotums von 1994 zum 1. Untersuchungsausschuss der 12. Wahlperiode zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte (MfS/KoKo) des Bundestages nach über zwei Jahrzehn- ten aufheben Drucksache 18/12821 . . . . . . . . . . . . . . . . 25039 B Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprü- fung Drucksachen 18/11499, 18/12994 . . . . . . . 25039 C b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Schädliche Umweltwirkungen von Geisternetzen und Dolly Ropes verhin- dern Drucksache 18/12944 . . . . . . . . . . . . . . . . 25039 D c) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Bundesfreiwilligendienst inklusiv ausgestalten und notwendige Assistenz ermöglichen Drucksache 18/12945 . . . . . . . . . . . . . . . . 25039 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und hu- manitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter: Jahresbericht 2016 der Bundes- stelle und der Länderkommission Drucksachen 18/12444, 18/12641 Nr . 1 .2, 18/13007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25040 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammver- wertung Drucksachen 18/12495, 18/12641 Nr . 2, 18/13003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25040 B f) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Verord- nung zu Ausschreibungen für KWK-An- lagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017XII Solar anlagen sowie zur Änderung weite- rer Verordnungen Drucksachen 18/12375, 18/12443 Nr . 2 .4, 18/12987 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25040 B g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Matthias W . Birkwald, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Neustart für eine friedliche und gerechte Europäische Union Drucksachen 18/11723, 18/12919 . . . . . . . 25040 C h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Andrej Hunko, Azize Tank, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Neustart der Europäischen Union auf der Grund- lage Sozialer Menschenrechte Drucksachen 18/12089, 18/12918 . . . . . . . 25040 C i) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Özcan Mutlu, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wege in die Zukunft – Berufsausbildung jetzt modernisieren Drucksachen 18/12361, 18/12931 . . . . . . . 25040 D j)–q) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460 und 461 zu Petitionen Drucksachen 18/12955, 18/12956, 18/12957, 18/12958, 18/12959, 18/12960, 18/12961, 18/12962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25041 A Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benen- nenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses von Europol Drucksache 18/13026 . . . . . . . . . . . . . . . . 25041 D b) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses von Europol Drucksache 18/13025 . . . . . . . . . . . . . . . . 25041 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Wahlvorschläge der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahl der vom Deutschen Bun- destag zu benennenden Mitglieder des Wis- senschaftlichen Beratungsgremiums gemäß § 39a des Stasi-Unterlagen-Gesetzes Drucksache 18/13002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25042 A Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Frakti- on DIE LINKE: Sexismus die Rote Karte zei- gen – Für einen bundesweiten Aktionsplan Drucksachen 18/8723, 18/12893 . . . . . . . . . . 25042 B Tagesordnungspunkt 34: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Baukulturbe- richt 2016/17 der Bundesstiftung Baukul- tur: und Stellungnahme der Bundesregie- rung Drucksachen 18/10170, 18/10307 Nr . 9, 18/11384 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25042 B Tagesordnungspunkt 36: ddd) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes Drucksachen 18/12546, 18/12838 . . . . 25042 C Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufar- beitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad Drucksache 18/12943 . . . . . . . . . . . . . . . . 25042 D b) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Harald Petzold (Havelland) und weiterer Abgeordneter: Aufarbeitung der Verbre- chen in der Colonia Dignidad und Hilfe für die Opfer Drucksache 18/11805 . . . . . . . . . . . . . . . . 25042 D Dr . Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 25043 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 25043 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 XIII Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25045 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25045 D Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25047 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25048 A Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr . Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung Drucksachen 18/9125, 18/12839 . . . . . . . . . . 25049 B Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Ver- sicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Drucksachen 18/11627, 18/13009 . . . . . . . . . . 25049 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25049 C Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 25050 D Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25051 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25052 D Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 25054 A Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Ju- gendlichen (Kinder- und Jugendstärkungs- gesetz – KJSG) Drucksachen 18/12330, 18/12730, 18/12879 Nr . 1 .9, 18/12946, 18/12952 . . . . . . . . . . . . . . 25055 C Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung unternehme- rischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften Drucksachen 18/11506, 18/11937, 18/12181 Nr . 1 .11, 18/12998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25056 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Kerstin Andreae, Dr . Thomas Gambke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Share Economy – Ökologische Chancen nutzen und Teilen statt Besitzen unterstützen Drucksachen 18/11411, 18/12870 . . . . . . . . . . 25056 B Tagesordnungspunkt 27: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines fa- miliengerichtlichen Genehmigungsvor- behaltes für freiheitsentziehende Maß- nahmen bei Kindern Drucksachen 18/11278, 18/12938 . . . . . . . 25056 D – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Corinna Rüffer, Katja Keul, Katja Dörner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs zur Einführung eines gerichtli- chen Genehmigungserfordernisses bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Kindern Drucksachen 18/9804, 18/12938 . . . . . . . . 25057 A Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25057 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 25058 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25059 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25060 B Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25061 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen Drucksachen 18/11936, 18/12940 . . . . . . . . . . 25062 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verord- nung (EU) Nr. 1143/2014 über die Präven- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017XIV tion und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Drucksachen 18/11942, 18/12976 . . . . . . . . . . 25063 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25063 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 25065 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu der Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Mo- dernisierung des Rechts der Umweltverträg- lichkeitsprüfung (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . 25065 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Abstimmungen über – Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benen- nenden Mitglieder des Gemeinsamen par- lamentarischen Kontrollausschusses von Europol und – Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentarischen Kon- trollausschusses von Europol (Zusatztagesordnungspunkt 6 a und b) . . . . . . 25066 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frau- en und Jugend zu dem Antrag der Abgeordne- ten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Sexismus die Rote Karte zeigen – Für einen bundesweiten Aktionsplan (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 25067 A Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25067 A Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25068 B Dr. Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 25069 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 25070 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25071 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Baukultur- bericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung (Tagesordnungspunkt 34) . . . . . . . . . . . . . . . . 25071 D Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 25072 A Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25072 D Claudia Tausend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25073 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25074 B Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 25075 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25076 B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 36 ddd) . . . . . . . . . . . . . 25077 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25077 A Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25078 A Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25078 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 25079 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25080 B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufarbei- tung der Verbrechen in der Colonia Dignidad (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . . . . . . . 25080 D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Dr . Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion DIE LINKE einge- brachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Ände- rung der Abgabenordnung (Tagesordnungspunkt 23) . . . . . . . . . . . . . . . . 25081 C Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25081 C Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25082 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 XV Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25083 C Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 25084 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 25085 A Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Ju- gendstärkungsgesetz – KJSG) (Tagesordnungspunkt 25) . . . . . . . . . . . . . . . . 25085 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25085 C Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . 25086 C Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25089 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 25090 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25090 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25091 B Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleich- terung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften – der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Ener- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Kerstin Andreae, Dr . Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Share Economy – Ökologische Chancen nutzen und Teilen statt Besitzen unterstüt- zen (Tagesordnungspunkt 26 und Zusatztagesord- nungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25092 A Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25092 A Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 25093 B Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 25094 B Svenja Stadler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25095 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25095 D Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25096 C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwir- kung Dritter an der Berufsausübung schweige- pflichtiger Personen (Zusatztagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . 25097 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 25097 D Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 25099 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 25099 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25100 B Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr . 1143/2014 über die Prä- vention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Ar- ten (Zusatztagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . 25101 A Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25101 A Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25102 A Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 25102 C Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25103 B Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25104 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 24875 243. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Juni 2017 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Vizepräsident Johannes Singhammer (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25065 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 29 .06 .2017 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29 .06 .2017 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 29 .06 .2017 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 29 .06 .2017 Ernstberger, Petra SPD 29 .06 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 29 .06 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 29 .06 .2017 Ilgen, Matthias SPD 29 .06 .2017 Kunert, Katrin DIE LINKE 29 .06 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 29 .06 .2017 Menz, Birgit DIE LINKE 29 .06 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 29 .06 .2017 Mosblech, Volker CDU/CSU 29 .06 .2017 Schröder (Wiesbaden), Dr . Kristina CDU/CSU 29 .06 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 29 .06 .2017 Zypries, Brigitte SPD 29 .06 .2017 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträg- lichkeitsprüfung (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) Hiermit erkläre ich zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglich- keitsprüfung – 18/11499 –: Ich lehne den Gesetzesentwurf ab . Zentrale Defizite des Rechts über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVP) werden nicht behoben . Neue Entwicklungen und bisherige Erkenntnisse werden nicht berücksichtigt . So stellt das Verfahren zur Überprüfung der Umwelt- verträglichkeit weiterhin kein eigenständiges Verwal- tungsverfahren dar . Damit bleibt die UVP wie bisher nur eine vermeintlich lästige Pflicht der Betreiber und Behör- den innerhalb eines Trägerverfahrens . Weiterhin bleibt das UVP-Recht zersplittert . Eigen- ständige, gegenüber den Anforderungen im UVPG ab- geschwächte Forderungen, beispielsweise im Bundes- berggesetz, lehne ich ab . Vielmehr ist ein einheitliches, harmonisiertes UVP-Gesetz erforderlich, welches alle Rechtsbereiche umfasst . Die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung der Um- weltverträglichkeit ergeben sich zudem weiterhin ledig- lich direkt aus den fachgesetzlichen Vorschriften . Dies bedeutet, dass eine UVP keine schärferen Anforderungen stellen kann, als es das Fachrecht bereits vorsieht . Damit gibt es keinen eigenständigen materiellen Wert der UVP . Es existiert lediglich die prozedurale Pflicht der Öffent- lichkeitsbeteiligung. Besonders offensichtlich wird die- ses Defizit in Fällen, in denen das Fachrecht keine ei- genständigen Bestimmungen für Schutzgüter aufweist, Dann geht eine UVP‑Pflicht vollständig ins Leere. Daher wäre eine Neukonzeption des UVP-Rechts erforderlich gewesen, die einer UVP eine eigenständige, inhaltliche Bedeutung gibt . Zudem fehlt ein konsequenter Begriff der Pläne und Programme . So fallen bergrechtliche Aufsuchungser- laubnisse mangels eines Projekts weder unter den Vor- habenbegriff des UVPG noch finden auf sie die Vor- schriften der Strategischen Umweltprüfung Anwendung . Gerade weil Aufsuchungserlaubnisse eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines bergrechtlichen Vorhabens, zum Beispiel einer Gas- oder Ölförderung sind, sollten sie der UVP‑Pflicht unterzogen werden müssen. § 48 Satz 2 UVPG privilegiert Raumordnungspläne für den Abbau von Rohstoffen und entzieht diese der di- rekten gerichtlichen Prüfung, da die einschlägige Bestim- mung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes keine Anwen- dung finden soll. Diese Ausnahmeregelung ist sachlich nicht begründet und umweltpolitisch kontraproduktiv . Hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung von Betrieben, die der Störfall-Verordnung unterliegen, soge- nannten Betriebsbereichen, hätten strengere Anforderun- gen festgelegt werden müssen . Gerade weil von diesen Anlagen ein erhöhtes Risiko ausgeht, hätte für diese eine obligatorische UVP‑Pflicht sowohl für die Errichtung wie für wesentliche Änderungen eingeführt werden müs- sen . Überschreitet ein Vorhaben durch eine Änderung erst- mals eine Produktions-, Kapazitäts- oder Flächengröße, ab der eine UVP durchzuführen ist, muss lediglich eine UVP für die Änderung erfolgen, nicht jedoch für die be- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725066 (A) (C) (B) (D) stehende Anlage . Auch dies verhindert eine umfassende Erfassung und Bewertung des Vorhabens . Es wäre ge- boten gewesen, festzulegen, dass das gesamte Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss . Eine Prüfung der Nullvariante in UVP-Verfahren ist weiterhin nicht vorgeschrieben . Diese hätte zum Schutz der Umwelt im UVPG festgelegt werden müssen . Zudem hätte eine Pflicht zur Überprüfung, ob das Vorhaben ge- rechtfertigt ist, festgelegt werden müssen . Die von CDU/CSU und SPD beantragten und im Ge- setzespaket eingearbeiteten Änderungen verschlechtern das Gesetz eher als es zu verbessern . Ein Beispiel dafür ist die Zielsetzung, § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auszuhebeln, der eine weitgehende Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet vorsieht . Hier hat die Ko- alition dem Drängen der Industrie nachgegeben, die auf allen Ebenen gegen den § 27a Verwaltungsverfahrensge- setz kämpft . Im Sinne der Transparenz wäre eine Klar- stellung erforderlich gewesen, dass das Fachrecht § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht verdrängt . Die Umsetzung der Anforderungen der „Extractive In- dustries Transparency Initiative“ (EITI) ist zudem nicht umfassend genug . So soll sich die Transparenz lediglich auf Bergbauberechtigungen beziehen . Der EITI-Standard stellt jedoch klar, dass unter „license“ nicht nur eine Ber- gbauberechtigung zu verstehen ist, sondern „any license, lease, title, permit, contract or concession by which the government confers on a company(ies) or individuals rights to explore or exploit oil, gas, and/or mineral re- sources“ . Gerade die Bezugnahme auf „permits“ bedeu- tet, dass auch Betriebspläne von der Transparenzpflicht des EITI-Standards umfasst sind . Dies ist aber nicht vor- gesehen . Zudem ist lediglich die Offenlegung folgender Daten vorgesehen: Inhaber, Koordinaten des Gebiets, Antrags- datum, Erteilungsdatum und Geltungsdauer, geförderter Rohstoff. Während Nr. 2.4 des EITI‑Standards ausdrück- lich dazu anregt, den gesamten Text jeglicher Behörden- entscheidung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bo- denschätzen zu veröffentlichen, bleiben die vollständigen Texte der Behördenentscheidungen jetzt ein Geheimnis . Auch die objektiv angebrachte Veröffentlichung der aufgeführten Daten im Internet ist nicht verpflichtend, sondern in das Ermessen der zuständigen Behörde ge- stellt. Stattdessen hat die Öffentlichkeit lediglich ein Recht auf die „Einsicht in die Unterlagen“ . Dies ist ge- nauso wenig bürgerfreundlich wie die Vorgabe, dass die Unterlagen bei den zuständigen Behörden der Bundes- länder und nicht bei einer bundesweiten Stelle eingese- hen werden können . Aus diesen Gründen lehne ich den Gesetzesentwurf ab . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Abstimmungen über – Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentari- schen Kontrollausschusses von Europol und – Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Wahl der vom Deutschen Bundestag zu be- nennenden Mitglieder des Gemeinsamen par- lamentarischen Kontrollausschusses von Eu- ropol (Zusatztagesordnungspunkt 6 a und b) Seit fast einem Jahr haben alle Fraktionen im Bundes- tag gemeinsam an der Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Europol gearbeitet . Die gemeinsame parlamentarische Kontrolle von Europol ist ein Präze- denzfall und somit von grundsätzlicher Bedeutung für die künftige Zusammenarbeit zwischen Europäischem Parlament und nationalen Parlamenten . Die federführenden Abgeordneten aller Fraktionen hatten sich in einem gemeinsamen Brief an Bundestags- präsident Professor Norbert Lammert bei der Besetzung des Gremiums auf eine angemessene Beteiligung der im Bundestag vertretenen politischen Gruppen geeinigt . Auf dieser Grundlage wurde seitens des Bundestagspräsiden- ten auf europäischer Ebene erfolgreich eine Anhebung der Zahl der Mitglieder nationaler Parlamente von ur- sprünglich zwei auf vier erzielt . Damit wurde dem An- liegen, auch nationale Oppositionsparteien zu beteiligen, entsprochen . Der ebenfalls mitberatende Bundesrat reklamierte ebenfalls eine gleichberechtigte Teilnahme . Obwohl er als Regierungskammer keine parlamentarische Kontrol- le ausüben kann und bereits Kontrolle über den Verwal- tungsrat ausüben kann, wurde ihm seitens des Bundes- tags ein Kompromiss angeboten: Verhältnis 3 : 1 . Der Bundesrat verfügt im Gegensatz zum Deutschen Bundes- tag über weitergehende Kontroll- und Informationsmög- lichkeiten im Hinblick auf die Tätigkeit von Europol . Nun beansprucht jedoch der Bundesrat zwei Sitze für zwei Länderinnenminister, weshalb maximal zwei für den Bundestag bleiben sollen . Zudem weigern sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen entgegen ihrer bishe- rigen Position, in einer Abstimmung des Bundestages am heutigen Donnerstagabend der Opposition auch nur einen Sitz zu überlassen . Stattdessen will die Regierung sich jetzt lieber selbst kontrollieren . Wenn wir Kompetenzen in hochsensiblen Bereichen auf die europäische Ebene verlagern, dann darf in einem parlamentarischen Kontrollgremium nicht nur die Regie- rung sitzen . Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einer solch hochsensiblen Materie die Kontrollrechte unseres Parla- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25067 (A) (C) (B) (D) ments so massiv beschränkt werden sollen . Die Oppositi- on im Bundestag wird damit praktisch mundtot gemacht . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sexismus die Rote Karte zeigen – Für einen bundesweiten Aktionsplan (Tagesordnungs- punkt 19) Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Bei den US-ameri- kanischen Präsidentschaftswahlen im vergangenen Jahr ließ Donald Trump keine Gelegenheit aus, seine Konkur- rentin Hillary Clinton als körperlich schwach darzustel- len. Zudem fiel er auf durch zahlreiche andere verbale Attacken gegen Frauen, und es wurde auch bekannt, dass er selbst vor sexueller Belästigung nicht zurückschreckt . Dass Donald Trump die Wahl dennoch gewonnen hat, zeigt, wie „normal“ Sexismus inzwischen geworden ist . Und dafür muss man noch nicht einmal den Blick nach Amerika richten . Auch hierzulande ist Sexismus ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und taucht in allen Bereichen immer wieder auf: im Blondinenwitz, beim Versuch, die gläserne Decke zu durchbrechen, in der Werbung und auch auf dem Oktoberfest . Sexismus ist quasi omnipräsent! Dass wir tätig werden und den Sexismus bekämpfen müssen, ist also längst nicht mehr eine Frage des Ob, sondern nur noch eine Frage des Wie . Wie können wir vorgehen? Und vor allem: Wie können wir unser Vorge- hen so gestalten, dass es auch wirklich effektiv ist? Die Linken wollen uns mit dem vorliegenden Antrag einen Weg aufzeigen, der in meinen Augen dafür jeden- falls nicht taugt . Abgesehen davon, dass er in weiten Tei- len überholt ist, dient er der Partei Die Linke mal wieder dazu, ein beliebiges Thema für ihre Zwecke zu missbrau- chen . In frecher und wie immer populistischer Art wird auch hier wieder die Realität verdreht und die Bundesre- gierung zum Bösewicht erklärt . Bedauerlich finde ich, dass dafür das Thema Sexismus herhalten muss, ein wichtiges und sensibles Thema, das ernst genommen werden sollte . Nun aber der Reihe nach . Zunächst zu den zu ergrei- fenden Maßnahmen: In dem Antrag wird gefordert, ein Gesetz zur Entgelt- gleichheit zu schaffen. – Dieses haben wir vor einigen Monaten verabschiedet . Es wird gefordert, Frauenquoten in den Führungsebe- nen einzuführen . – Auch das haben wir bereits vor län- gerem getan . Weiter sollen wir den „Nein heißt nein“-Grundsatz im Sexualstrafrecht umsetzen . – Im vergangenen Sommer haben wir auch das erledigt . Und wir sind sogar noch darüber hinausgegangen: Seit letztem Jahr ist auch das Grapschen unter Strafe ge- stellt . Wir lassen nicht zu, dass Frauen in der U-Bahn, auf dem Volksfest, im Schwimmbad oder sonst wo an- gefasst werden und das Ganze dann als Kavaliersdelikt abgetan wird . Wir Frauen sind doch kein Freiwild, das jeder Mann beliebig erlegen darf . Mit dieser umfassenden Reform haben wir die sexu- elle Selbstbestimmung gestärkt und ganz klare Grenzen gesteckt . Dies war und ist auch immer wieder nötig . Wo ein Grenzen-Stecken allerdings zu weit geht, ist das Thema Werbung, das in dem Antrag ebenfalls ange- sprochen wird . Natürlich gibt es Werbung, die ziemlich weit geht, wo jede Menge Haut und ebenso viel Sex ge- zeigt wird, wo die Frau regelmäßig auf ihren Körper re- duziert wird, während der Mann der tolle Hecht ist . „Sex sells“ – dieses Prinzip durchzieht die Werbung und auch die Medien, und jeder, der behauptet, dass das auf den Leser, den TV-Zuschauer und den Konsumenten keinen Einfluss nimmt, verschließt die Augen vor dem Offen- sichtlichen . Doch ist es wirklich unsere Aufgabe, hier einzugrei- fen? Nein, ist es nicht . Wir haben in Deutschland eine über den Deutschen Werberat gut funktionierende Selbst- regulierung . Die reicht vollkommen . Wir sind nicht ge- willt, eine Zensur einzuführen, und der Staat sollte sich auch nicht als Moralapostel aufführen. Auch Ihren Vorschlag, Änderungen am AGG vorzu- nehmen, möchte ich aufgreifen . Ich würde auch an dieser Stelle gerne näher darauf eingehen; doch ich habe in Ih- rem Antrag nicht finden können, was genau Sie ändern wollen . Ich habe lediglich lesen können, dass Sie Maß- nahmen zur Stärkung und Ausweitung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fordern . Vielleicht könnten Sie da etwas konkreter werden und uns an Ihren Gedan- ken teilhaben lassen, wenn Sie diese Forderung schon aufstellen . Wie bereits erklärt, sollten wir unsere Kräfte lieber in die Maßnahmen stecken, die auch wirklich ankommen . Und dabei denke ich insbesondere auch an solche Maß- nahmen, die sich den Opfern von Sexismus widmen . Ich werde daher auch in dieser Rede nicht müde, erneut von unserem bundesweiten Hilfetelefon zu berichten, das wir eingerichtet haben . Dort wird unter der Nummer 08000 116 016 sieben Tage die Woche und 24 Stunden lang Opfern sexualisierter Gewalt geholfen . Dies ist eine Maßnahme, die wirklich ankommt . Rund 100 000 Be- ratungsgespräche wurden in den letzten beiden Jahren geführt – eine Zahl, die für sich spricht . Schließlich möchte ich mich aber auch noch dem wid- men, was mich beim Lesen Ihres Antrags besonders um- getrieben hat, dem Vorwurf, man habe die Geschehnisse der Kölner Silvesternacht „dazu genutzt, schutzsuchende Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen, rassistische Vorurteile zu schüren und menschenrechtlich umstritte- ne Gesetzesänderungen zu legitimieren“ . Sie schreiben Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725068 (A) (C) (B) (D) weiter: „Eine ernsthafte und umfassende Auseinander- setzung mit dem gesellschaftlichen Sexismus und seinen Folgen wurde nicht geführt“, und kommen schließlich zu dem Ergebnis, die Debatte sei instrumentalisiert worden für „rassistische Hetze und Stigmatisierung von Flücht- lingen und Muslimen“ . Wenn Sie das wirklich denken, kann ich mir das nur so erklären, dass Sie nach den Geschehnissen auf der Dom- platte in der Silvesternacht einen Realitätsschock erlitten haben, der Sie nun zwingt, so zu tun, als sei das Gesche- hene alltäglichem Sexismus zuzuordnen . Dass wir in unserem Alltag Sexismus erleben, das streitet doch gar keiner ab . Dass aber die Vorkommnisse in dieser Silvesternacht Ausfluss dessen sein sollen, ist mehr als nur ein Augen-Verschließen . Es ist ein Leugnen und Verwischen der Realität . Und ich will sogar noch weitergehen: Wenn Sie ernst- haft behaupten, dass die zahllosen sexuellen Übergriffe – nicht nur in Köln, sondern auch in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und Bielefeld – die Folge des „gesellschaftli- chen Sexismus“ seien, dann verhöhnen Sie in atemberau- bender Frechheit die Opfer . Lassen Sie mich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was am 31 . Dezember 2015 geschehen ist, ganz gewiss nicht Teil des alltäglichen Sexismus war, wie wir ihn kennen . Das war sexualisierte Gewalt von bis dato ungeahntem Ausmaß . Bevor ich nun zum Ende komme, möchte ich Ihnen noch eine Frage mit auf den Weg geben: Wenn Ihnen ein Mann sagt, dass Sie als Frau nur dann „anständig“ sind, wenn Sie sich verschleiern, sodass nur das Gesicht, nicht aber die Haare zu sehen sind; wenn Ihnen ein Mann sagt, dass es selbst im Hochsommer anstößig ist, Haut zu zei- gen, an Armen, Beinen oder Füßen, was ist das für Sie? Für mich ist das Sexismus, über den wir ebenfalls endlich einmal reden sollten . Sylvia Pantel (CDU/CSU): Vor fast genau einem Jahr, am 23 . Juni 2016, habe ich an dieser Stelle erklärt, warum wir den Antrag eines bundesweiten Aktions- plans – „Sexismus die Rote Karte zeigen“ ablehnen wer- den . Und ich bin froh, meinen damaligen Argumenten nun noch einige hinzufügen zu können . Die Bundesregierung hat gerade in dieser Legislatur- periode viel für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern getan . Auch wir halten Maßnahmen zur Bekämp- fung von Sexismus für sinnvoll und notwendig, und das heute nicht weniger als vor ein paar Jahren . Zunächst einmal möchte ich kurz auf den Ausgangs- punkt des Antrags der Linken eingehen . Sie beklagen, dass die Debatten anlässlich der Vorfälle in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 für rassistische Hetze und Stig- matisierung von Flüchtlingen und Muslimen instrumen- talisiert wurden . Dabei dachte ich, wir reden hier in erster Linie über die Opfer sexualisierter Gewalt . Dann frage ich Sie: Warum stellen Sie sich an diesem Punkt auf die Seite der Täter? Selbstverständlich müssen wir differen- zieren . Auch ich bin gegen Vorverurteilungen . Aber der Realität sollten wir schon in die Augen schauen . Sie sehen sexualisierte Belästigung und Gewalt ge- gen Frauen als offensichtliche Belege eines tiefergehen- den gesellschaftlichen Sexismus in Deutschland . In dem Punkt, dass zahlreiche Bereiche betroffen sind, stimme ich in der Tat mit Ihnen überein . Genau deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode bereits Fakten geschaf- fen und eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, die nicht in Theorien, sondern in Maßnahmen Geld fließen lassen . Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen als erste Anlaufstelle rund um die Uhr und in verschiedenen Sprachen Beratung an und wird sehr gut angenommen . Sie fordern eine Reform des Sexualstrafrechts; dabei haben wir diese bereits umgesetzt . Es gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“ . Mit dem Beschluss des Beitritts zur Istanbul-Kon- vention, dem Übereinkommen des Europarats zur Ver- hütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, verpflichten wir uns in 81 Artikeln gemeinsam mit 23 Staaten, die das Übereinkommen bis- her ratifiziert haben, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen . Wir wollen, dass Täter konsequent bestraft und Opfer stärker geschützt werden . Ein Grund- satz, der im Übrigen auch bei der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes galt . Die Einhaltung der in der Istanbul-Konvention festgelegten Forderungen wird zudem von einer Monitoringstelle überprüft . Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 verankert . Neben die- ser grundgesetzlichen Verankerung arbeiten wir daran, dass die Gleichberechtigung auch in den Unternehmen Wirklichkeit wird . Wir wollen Gerechtigkeit und Chan- cengleichheit . Und genau dafür haben wir bereits an zentralen Stellen grundlegende Weichenstellungen vor- genommen, die die Gleichstellung von Frauen und Män- nern voranbringen und mehr Verwirklichungschancen eröffnen. Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zu fördern und die Diskriminierung in diesem so wichtigen Bereich zu bekämpfen, haben wir auch schon einiges getan: Von der Einführung des allge- meinen gesetzlichen Mindestlohns beispielsweise profi- tieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienst- leistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung . Wir haben das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf den Weg gebracht, um eine Steigerung des Anteils von weiblichen Führungskräften in Spitzenpositionen in der deutschen Wirtschaft und in der Bundesverwaltung herbeizufüh- ren – damit Schlüsselstellen künftig öfter von Frauen besetzt werden . So können sie auf oberster Entschei- dungsebene selbst den Wandel in der Unternehmenskul- tur vorantreiben . Mit dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern wollen wir die Entgelt- lücke zwischen den Geschlechtern beseitigen . Wir wol- len gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit . Das Gesetz räumt Frauen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftig- ten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitge- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25069 (A) (C) (B) (D) ber ein . Sie können erfragen, nach welchen Kriterien sie selbst bezahlt werden und wie hoch der durchschnittliche Verdienst von Männern für gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten ausfällt . Auf diese Weise bekommen Frauen ein Instrument an die Hand, um Lohndiskriminierungen aufzudecken und notfalls dagegen zu klagen . Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Eltern- geld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften Existenzsicherung geschaffen. Eine gender-neutrale Erziehung hingegen, wie sie von Ihnen gefordert wird, wollen wir nicht . Auch ist dies ein erheblicher Kostenfaktor, und ich bezweifle, dass sie dazu geeignet wäre, bestehendes Unrecht aufzulösen und die Entwicklung unserer Kinder positiv zu befördern . Genauso bezweifle ich, dass ein Verbot von Werbung, die spezifische Geschlechterrollen nutzt, ein sinnvoller An- satz ist . Sie vermuten Sexismus an jeder Ecke in unserer Gesellschaft und relativieren damit das Leid der tatsäch- lich Betroffenen. Ihre Forderungen sind ideologisch und tragen weder dazu bei, Frauen konkret zu stärken, noch, die Lebenswirklichkeit der Betroffenen zu verbessern. Wir haben bereits viel für die Gleichstellung von Frau- en und Männern getan . Wir haben Gesetze verabschiedet und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Frauen stär- ken und den Betroffenen helfen. Bei den Zielen liegen wir nicht weit auseinander, allein der Weg unterscheidet uns . Wir haben schon viel erreicht, und auch wenn wir noch nicht am Ziel sind, so sind wir doch auf einem guten Weg . Wir brauchen Ihren Aktionsplan nicht; wir arbeiten die Defizite konsequent ab, und dabei haben wir eine an- dere Sicht auf die Dinge . Deshalb lehnen wir Ihren An- trag ab . Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Mit dem vorliegen- den Antrag „Sexismus die Rote Karte zeigen“ möchte die Fraktion Die Linke „die vielfältigen Erscheinungsformen und Folgen des Sexismus“ in unserer Gesellschaft be- kämpfen . Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, der Antrag greift ein überaus wichtiges The- ma auf, das leider nicht an Aktualität verloren hat . Sexismus und Diskriminierung müssen bekämpft wer- den . Als SPD-Fraktion sind wir bei diesem Anliegen voll auf Ihrer Seite . Die Zielsetzung ist absolut richtig . Ihren vorgeschlagenen Weg, einige dieser Ziele zu erreichen, sehe ich jedoch kritisch . Wir haben hier im Parlament dazu gute Debatten ge- führt . Der Antrag war sogar Gegenstand einer Anhörung . Die Argumente der Sachverständigen haben uns darin bestätigt, den Antrag letztlich abzulehnen . Das liegt ins- besondere an folgenden vier Punkten: Erstens. Der Begriff „Sexismus“ ist im Antrag nicht klar definiert. Zudem werden die Begriffe „Sexismus“ und „sexistisch“ vermischt . Das könnte zu Missverständ- nissen führen. Sehr vieles wird diesem Begriff zugeord- net . Daher wäre es extrem wichtig, zu wissen, was genau darunter gefasst wird . Zweitens . Der Antrag wirft zu viel in einen Topf . Wenn alle im Antrag genannten Anliegen und alle Ak- teure in einem einzigen Aktionsplan zusammengeführt werden sollen, wird das Vorhaben unüberschaubar . Ich habe die Sorge, dass dann nicht allen Formen von Diskri- minierung und Sexismus angemessen begegnet werden kann . Das dient der Sache überhaupt nicht . Drittens . Sie fordern außerdem die Einrichtung einer Monitoringstelle . Mir wurde – auch in der Expertenan- hörung – nicht klar, was es mit dieser Monitoringstelle auf sich hat . Deutschland hat die Istanbul-Konvention endlich ra- tifiziert, also die Konvention des Europarates zur Ver- hütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt . Ein echter Durchbruch! Diese Kon- vention beinhaltet übrigens ganz klar die Schaffung einer Kontrollinstanz . Diese überprüft, ob die Regeln der Kon- vention eingehalten werden . Zudem haben wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes . An dieser Stelle vielen Dank für den Einsatz und die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle . Herzlichen Dank ebenso an Frau Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, die uns im Ausschuss auch zu diesem Thema kompetent beraten hat . Warum also eine zusätzliche Monitoringstelle? Das würde nur zu einer unnötigen Doppel- oder sogar Drei- fachstruktur führen . Es gibt aber noch einen vierten Punkt – einen beson- ders wichtigen –, warum wir den Antrag ablehnen . Denn an mehrere Forderungen im Antrag können wir ein Häk- chen machen . In dieser Wahlperiode haben wir vieles be- reits umgesetzt . Diskriminierung wurde weiter abgebaut . Gerne nenne ich Beispiele: Vom Mindestlohn, der die klare Handschrift von Andrea Nahles trägt, profitieren rund 4 Millionen Men- schen . Zwei Drittel davon sind Frauen . Dank Entgelttransparenzgesetz haben vor allem Frau- en Klarheit darüber, ob sie wegen ihres Geschlechts beim Lohn diskriminiert werden . Denn noch immer erhalten Frauen durchschnittlich 21 Prozent weniger Lohn als Männer . Das macht sich dann leider auch bei der Ren- te negativ bemerkbar . Jeden Versuch, dies schön- oder kleinzurechnen, halte ich übrigens ebenso für eine Dis- kriminierung . Seit 2016 gilt endlich die Frauenquote . Aufsichtsräte, Vorstände und die oberen Managementebenen werden weiblicher . Und es gibt keinen leeren Stuhl . Also haben wir genügend kluge Frauen für diese Aufgaben . Wir haben den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexu- alstrafrecht verankert . Jede nicht einvernehmliche sexu- elle Handlung wird damit unter Strafe gestellt . Den steuerlichen Freibetrag von mehrheitlich weibli- chen Alleinerziehenden haben wir erhöht, und den Unter- haltsvorschuss haben wir ausgeweitet . Die Regeln zum Mutterschutz haben wir verbessert, die Familienpflege- zeit eingeführt und – ganz wichtig – das ElterngeldPlus eingeführt . All das gibt Müttern und Vätern mehr Frei- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725070 (A) (C) (B) (D) heit, um Berufliches und Privates besser unter einen Hut zu bekommen und um die Aufgaben partnerschaftlicher zu teilen . Danke an Manuela Schwesig und Katarina Barley – zwei engagierte Ministerinnen, Frauen, die vehement, mit Herz und Verstand für den Abbau von Diskriminie- rung kämpfen! Ohne diese beiden Frauen wäre die Liste der Erfolgsschritte nicht so lang! Diese Liste ist aber leider noch zu kurz . Wir sind noch lange nicht am Ziel . Das wird mir zum Beispiel deutlich, wenn im Wahlkreis Handwerksbetriebe über Nachwuchs klagen . Auf meine Nachfrage bekomme ich dann zu hö- ren: An eine weibliche Azubi habe ich noch gar nicht gedacht . – Solche Antworten gibt es . Schön, dass sie sel- tener werden! Ich habe inzwischen Schreinerinnen, Schornsteinfe- gerinnen und Bildhauerinnen kennengelernt . Mit einer Zimmerfrau – nicht zu verwechseln mit Zimmermäd- chen, übrigens ein diskriminierender Begriff – habe ich beim letzten Maibaumaufstellen und bei einem Richtfest angestoßen . Es fehlt die Normalität, die Selbstverständlichkeit in Arbeit und Beruf, aber auch zu Hause im Privaten, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben, und zwar zur gleichen Zeit . Immer dann, wenn Männer ausfallen, werden sie von Frauen ersetzt, in fast allen Bereichen . Das wissen wir nicht nur aus Kriegs- und Krisenzeiten . Ausnahmen sind wohl nur Papst, Männergesangverein oder millionenschwerer Fußballprofi. Letzte Woche habe ich übrigens ein Formblatt ausge- füllt . Darin stand nur die Bezeichnung „Bundestagsab- geordneter“. Ich hoffe, das Formular wird nicht ungültig, nur weil ich das „r“ gestrichen habe . Es gibt weiterhin genug zu tun . Wir haben aber in den vier Jahren noch mehr erreicht . Wir haben Lebenspartnerschaften in der Steuerpolitik und bei der Sukzessivadoption der Ehe gleichgestellt . Wir haben die rechtliche Rehabilitierung von Homo- sexuellen auf den Weg gebracht . Einen sehr wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Diskriminierung gehen wir noch in dieser Woche: Die Ehe für alle – oder besser gesagt: die Ehe für alle lieben- den Heiratswilligen – wird endlich möglich . Nicht bei jeder Abstimmung habe ich so gerne die überraschend gewonnene Einsicht der Kanzlerin unterstützt . Ich freue mich, dass es den Kolleginnen und Kolle- gen der Union dank Brigitte TV gestattet wurde, nach so vielen Jahren endlich ihrem Gewissen zu folgen . Ich bin nicht nur im Familien-, sondern auch im Europaaus- schuss. Und ich bin schon verblüfft darüber, an welchen Orten die Bundeskanzlerin Politik macht: Außenpolitik im Bierzelt und Familienpolitik beim BrigitteTalk . In bei- den Politikbereichen ziehe ich eindeutig den Deutschen Bundestag vor . Und genau hier, im Bundestag, wollen wir morgen eine weitere Diskriminierung abbauen . Gemeinsam mit hoffentlich vielen von Ihnen hier wer- den wir unseren Kurs konsequent fortsetzen . Wir werden morgen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eine weitere Rote Karte zeigen! Cornelia Möhring (DIE LINKE): Nach den erschre- ckenden Vorfällen der Silvesternacht in das Jahr 2016 gab es eine relativ breite gesellschaftliche Debatte über sexualisierte Gewalt und sexistische Übergriffe. Der Fo- kus dieser Debatte hat sich leider schnell verschoben: Statt über Ursachen und Formen von Sexismus zu spre- chen, wurde plötzlich vor allem über die Herkunft der vorverurteilten Täter gesprochen, und Forderungen nach einer noch restriktiveren Flüchtlingspolitik wurden laut . Als wäre Sexismus ein importiertes Problem, keines un- serer Gesellschaft . Von einer Gesellschaft, die frei von Sexismus und frei von sexualisierter Gewalt ist, sind wir aber noch weit entfernt . Sexismus ist allgegenwärtig und durchzieht alle Strukturen . Rollenklischees schränken junge Menschen in ihrer Entwicklung ein . Stereotype sorgen dafür, dass die Meinungen von Frauen in Meetings oder politischen Debatten weniger ernst genommen werden . Werbung re- duziert Frauen auf Körper und präsentiert sie sexualisiert . Eine Arbeitsstunde von Frauen ist Arbeitgebern noch im- mer weniger wert als die von Männern . Arbeit, die vor allem von Frauen geleistet wird, wie Pflege, Erziehung und Betreuung, wird gesellschaftlich weniger anerkannt als die Produktion von Autos und Maschinen . Und diese Aufzählung ist bei weitem nicht abgeschlossen . Wie weit wir von einer sexismusfreien Gesellschaft entfernt sind, zeigt sich nicht zuletzt daran, wie schwer es fällt, sich vorzustellen, wie eine Gesellschaft aussehen würde, in der das Geschlecht von Menschen keine Rol- le mehr spielt . Dass Sexismus so tief in unserer Gesell- schaft verankert ist, genau das zeigt doch, wie dringend notwendig ein konzentriertes, koordiniertes Vorgehen gegen Sexismus ist . Die breite Zustimmung zu unserem Antrag sowohl aus der Zivilgesellschaft, von den Sachverständigen in der Anhörung und – wenngleich sich das leider aus ko- alitionspolitischen Erwägungen nicht im Abstimmungs- verhalten niederschlägt – auch aus den anderen Frakti- onen zeigt, dass eine ernsthafte Debatte über Sexismus möglich ist . Ernsthaftigkeit heißt hier: anerkennen, dass wir es hier mit einem strukturellen, mit einem komple- xen Problem zu tun haben, das einer komplexen Antwort bedarf . Mit unserem Aktionsplan machen wir einen Vorschlag in eine solche Richtung . Wir wollen damit Sexismus an den Wurzeln packen – die eine gibt es leider nicht . Deshalb müssen wir uns alle gesellschaftlichen Berei- che vornehmen, die zentral dafür sind, dass Frauen, aber auch Inter- und Transsexuelle immer wieder beleidigt, diskriminiert, abgewertet und auch bedroht und verletzt werden . Wir fordern Maßnahmen der geschlechtersensiblen Pädagogik und Schulungen für die Jugendhilfe . Wir wol- len eine verbindliche Quote für Führungsetagen und Ent- scheidungsgremien, eine Geschlechterquotierung bei der öffentlichen Filmförderung und ein wirksames Entgelt- gleichheitsgesetz . Das Allgemeine Gleichbehandlungs- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25071 (A) (C) (B) (D) gesetz muss mit Durchsetzungsinstrumenten gestärkt und ausgeweitet werden . Es braucht Fortbildungen und Schulungen für Polizei und Justiz zum Umgang mit Be- troffenen sexualisierter Gewalt. Und wir brauchen ein bedarfsgerechtes und entsprechend finanziertes Schutz‑ und Hilfesystem, um die Folgen von Gewalt zu bearbei- ten . Auch diese Liste ist nicht abgeschlossen . All die auf- gezählten Schritte reichen nicht aus und reichen vor al- lem nicht als einzelne Maßnahmen . Deshalb braucht es einen Akteur, wir schlagen einen runden Tisch vor, der koordiniert, evaluiert, entwickelt, begleitet, die Debatte immer weiter vorantreibt . Und der sich aus Expertinnen und Experten aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften, Beratungs- und Antidiskriminierungs- stellen zusammensetzt, aber auch alle staatlichen Ebenen in die Pflicht nimmt. Die Rote Karte gegen Sexismus zeigen wir so nicht einmal, sondern dauerhaft . Bis es nicht mehr notwendig ist . Wir lassen nicht locker und werden in der nächsten Legislaturperiode genau da weitermachen . Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sexis- mus ist in unserer Gesellschaft leider tief verankert: in den Medien, in den Schulen, am Arbeitsplatz, auf der Straße. Frauen sind nicht nur die, die es trifft! Viele ha- ben schlicht auch keinen Nerv mehr . Darum sage ich Ihnen: Solange alltäglicher Sexismus nicht auf Wider- spruch stößt, wird sich an der Situation nichts ändern . Die Experten und Expertinnen in der Ausschussanhörung haben uns klar bestätigt, dass es Handlungsdruck gibt . Und das wissen Sie auch . Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie die Vorschlä- ge in dem Antrag ablehnen . Klar ist doch: Sie haben kei- ne Maßnahmen gegen Sexismus vorgelegt . Wie wollen Sie Ihr Nichtstun in den letzten vier Jahren gegen Sexis- mus denn erklären? Wie wollen Sie erklären, dass Sie die notwendigen Maßnahmen gegen Diskriminierungen nicht umsetzen? Wie kann es zum Beispiel sein, dass Sie als Bundes- regierung Gesetze machen, die dem Sexismus und der Diskriminierung nicht entgegenwirken? Bestes Beispiel: Prostituiertenschutzgesetz . Hier geben Sie vor, Prostitu- ierte schützen zu wollen . Das Gesetz schützt aber nicht die Prostituierten, die weiter stigmatisiert bleiben, son- dern es macht ihnen Druck, droht mit Strafen, drängt sie in die Illegalität . Und jetzt, wo das Gesetz am 1 . Juli in Umsetzung geht, kümmert sich die Regierung nicht mehr darum, anstatt die flächendeckende Umsetzung zu unterstützen . Sie lässt die Bundesländer und Kommunen alleine – und damit letztlich auch die Prostituierten . Das ist alles andere als glaubwürdig . Auch bei der Reform des Sexualstrafrechts hat sich ge- zeigt: Erst der Druck der Öffentlichkeit und der Verbände musste den Boden dafür bereiten, dass das „Nein heißt Nein“ umgesetzt wurde . Was Sie von der Bundesregie- rung aber immer noch nicht umsetzen, ist, geflüchteten oder migrierten Frauen und Mädchen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafver- fahren aussagen, die Möglichkeit auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu geben . Das verweigern Sie, und das kritisieren wir aufs Schärfste . Klare Linien gegen Sexis- mus und für den Schutz aller Frauen sehen anders aus . Sexismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das jetzt endlich angepackt werden muss, auch bei der Besetzung wichtiger Positionen . Es ist erfreulich, dass Katarina Barley neue Frauenministerin wurde . Dazu habe ich ja schon gratuliert . Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass im Willy-Brandt-Haus jetzt wieder eine komplette „Männerriege“ das Sagen hat, ist gleichstellungspolitisch ein ziemliches Desaster . Das müssen Sie zugeben! Sexismus ist vor allem auch in der Werbung verbreitet . Wir alle kennen die Werbung mit weiblichen Körpern, die auf eine sexualisierte Darstellung reduziert und objekti- viert werden . Oft fehlt der Bezug zum Produkt . Deshalb ist ein Monitoring, das den Deutschen Werberat kontrol- lieren wird, ein richtiger Schritt, den wir begrüßen . Wir Grüne haben dazu einen weitergehenden Vorschlag und wollen eine unabhängige Kommission – bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Antidiskriminierungs- arbeit und Fachverbänden –, die Empfehlungen für die Werbewirtschaft abgeben soll . Je sichtbarer Frauen in die Öffentlichkeit treten, desto stärker werden sie Ziel von Angriffen. Laut einem Bericht aus dem EU-Parlament sind Frauen doppelt so oft Opfer von Cybergewalt . Der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung betont das Phänomen der Gewalt im Netz besonders gegen junge Frauen . Der Handlungsbe- darf für einen breit angelegten und gesamtgesellschaftli- chen Ansatz liegt nahezu auf der Hand . Auch deswegen begrüße ich hier ausdrücklich die Initiative der Linken . Gegen Sexismus Farbe zu bekennen, das gehört für mich und für uns als Grüne mit unserer feministischen Politik zu unserem Selbstverständnis . Darum wollen wir Maßnahmen und Forderungen konkreter fassen und nicht, wie im Antrag formuliert, allgemein halten . Unsere Forderungen richten sich konkret auf eine ausgearbeitete Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes . Diskri- minierung soll auch aufgrund der Geschlechtsidentität erfasst werden . Das Klagerecht soll auf die Betriebsräte und Gewerkschaften ausgeweitet werden . Ein letzter Punkt, der noch wichtig ist, ist eine klare Haltung bei Maßnahmen und zur Unterstützung gegen Sexismus in der Wissenschaft . Stattdessen greifen einige von Ihnen gerade von der Union ganz gezielt die Gender- forschung an. Das öffnet Tür und Tor für rechts. Und das ist mehr als ein Armutszeugnis . Wer so agiert, handelt unverantwortlich . Wir müssen als demokratische Kräfte alles dafür tun, um die Stärkung unserer Demokratie mit einer freien Wissenschaft mit all ihren Fachbereichen zu verteidigen . Die Genderforschung gehört dazu . Auch das ist eine klare Linie gegen Sexismus . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Natur- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725072 (A) (C) (B) (D) schutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Baukultur- bericht 2016/17 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung (Tagesord- nungspunkt 34) Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Wir be- raten heute im Bundestag zum zweiten Mal über einen Baukulturbericht . Die Stiftung „Baukultur“ hat sich damit fest als wichtigster Ansprechpartner für die Bau- kultur etabliert . Mit dem inhaltlich aussagekräftigen, gut und verständlich formulierten und mit wichtigen Empfehlungen für Politik und Gesellschaft versehenen Bericht steht fest: Baukultur ist keine Kunst am Bau! Baukultur ist auch nicht on top. Baukultur empfiehlt das Wie des Bauens, ohne dass damit zwingend Mehrkosten verbunden sind . Nach dem ersten Baukulturbericht, der sich vor allem mit unseren Metropolen beschäftigte, war es logisch und richtig, dass sich der jetzige, zweite Baukulturbericht mit den vielfältigen Beziehungen zwischen Stadt und Land sowie den Entwicklungen in mittleren und kleinen Städ- ten und Dörfern auseinandersetzt . Bei allen wichtigen strukturellen Beziehungen zwi- schen den großen Städten und den ländlichen Regionen halte ich es für richtig, dass die Verantwortlichen in der Stiftung „Baukultur“ diese Betrachtungen voneinander getrennt haben . Denn es gibt Unterschiede zwischen großen Metropolen und kleinen Städten und Dörfern . Das ist auch richtig und sollte so bleiben . Ebenso rich- tig und wichtig ist es allerdings auch, dass wir in allen Siedlungsstrukturen für ein lebenswertes Wohn- und Ar- beitsumfeld sorgen . Wir haben die Empfehlungen aus dem ersten Bericht aufgegriffen. So haben wir zum Beispiel mit der Än- derung der Baunutzungsverordnung und dem darin ge- schaffenen „Urbanen Gebiet“ dafür gesorgt, dass Leben und Arbeiten in den Quartieren wieder besser möglich ist . Dies ist ein wichtiger Beitrag für durchmischte Quar- tiere . Zudem haben wir durch bessere Möglichkeiten der Nachverdichtung und Aufstockung für effektivere Baulandnutzung gesorgt . Gleichzeitig unterstützen wir mit unserem Programm „Grün in der Stadt“, mit dem modifizierten Programm des Stadtumbaus und mit der Weiterentwicklung des Programms „Soziale Stadt“ ein lebenswertes Umfeld in der Stadt . Für unsere kleinen Städte und Dörfer steht diese Auf- gabe aus meiner Sicht noch bevor . Hier sollten wir uns für die nächste Legislaturperiode die Aufgabe stellen, Baunutzungsverordnung und Bauordnung auch diesen Siedlungsstrukturen anzupassen . Unsere Dörfer dürfen keine Schlafdörfer sein . Woh- nen und Arbeiten muss auch in kleinen Gemeinden gut möglich sein . Junge Leute, die in ihrem Dorf oder in ihrer Stadt bleiben wollen oder dorthin zurückkehren möch- ten, müssen Möglichkeiten zum Bauen haben . Die Um- nutzung von nicht mehr gebrauchten Wirtschaftsgebäu- den zu Wohnzwecken muss leichter möglich sein . Auch der sogenannte Außenbereich im Innenbereich darf kein Tabu mehr für mögliche Bebauung sein . Gewerbe – und dabei nicht nur Gastronomie und Ein- zelhandel, sondern auch Handwerk und Produktion – muss im Ort möglich sein . Heutige Produktionsmetho- den verursachen weniger Lärm und Luftbelastung . Der vorliegende Baukulturbericht 2016/17 zeigt gute Lösungsansätze für solche erstrebenswerten Entwicklun- gen . Allen daran Beteiligten, insbesondere den Mitarbei- tern der Stiftung „Baukultur“, möchte ich dafür danken . Es ist eine richtige Entscheidung, dass wir die Zuwen- dung der Stiftung im Bundeshaushalt für das laufende Jahr auf circa 1,5 Millionen Euro aufgestockt haben . Dies darf als Ansporn gelten für die Förderer und Mit- glieder der Stiftung, ihr Engagement ebenfalls merklich zu erhöhen . Angesichts des Berichtes, aber insbesondere der damit verbundenen Diskussion um Entscheidungs- prozesse ist dies gut angelegtes Geld für die Baukultur in unserem Land . Ich bin gespannt und freue mich bereits jetzt auf den dritten Baukulturbericht . Themen gibt es reichlich . Die Verbindung von Baukultur und Energieeffizienz in Ver- bindung mit nachwachsenden Baustoffen ist ebenso eine Herausforderung wie die Betrachtung unserer Industrie- und Gewerbegebiete samt ihrer Industriebauten, die da- rauf stehen . Auch diese Häuser und Hallen prägen unsere Siedlungsstrukturen . Ich hoffe, dass es uns gelingt, in den nächsten Jah- ren unsere Diskussionen zur Baukultur im Gebäude der Schinkelschen Bauakademie – deren Wiederaufbau der Bund wohlgemerkt mit 80 Millionen Euro finanziert – führen zu können . Kai Wegner (CDU/CSU): Die Koalition macht sich stark für lebenswerte Städte und vitale Gemeinden . Wir wollen, dass die Menschen nicht nebeneinander, sondern gerne miteinander leben . Hierzu kann die Baukultur ei- nen wichtigen Beitrag leisten, und deshalb begrüße ich die heutige Debatte sehr . Bei Baukultur denken die meisten zunächst an den ästhetischen Aspekt von Architektur . Baukultur meint aber noch viel mehr . Baukultur umfasst neben Architek- tur auch die Ingenieurbaukunst, Stadt- und Regionalpla- nung, Denkmalschutz und Landschaftsarchitektur . Es handelt sich also um eine ganz komplexe und anspruchs- volle Thematik . Es braucht wissenschaftliche Exzellenz und eine inter- disziplinäre Herangehensweise, um baukulturelle Fragen auf der Höhe der Zeit zu diskutieren . Auch vor diesem Hintergrund war es genau die richtige Entscheidung des Bundestages, die Bundesstiftung „Baukultur“ einzurich- ten . Mit dem aktuellen Baukulturbericht beweist die Stif- tung einmal mehr, dass sie ein unverzichtbarer Impuls- geber ist, wenn es darum geht, baukulturelle Fragen ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung zu bringen. Vie- len Dank für die stets sehr guten Beiträge! Deutschlands Städte und Gemeinden befinden sich in einem Wandel . Gerade die Großstädte wachsen . Dort brauchen wir zusätzlichen Wohnraum und neue Infra- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25073 (A) (C) (B) (D) strukturen . Wir müssen nachverdichten, oftmals auch ganz neue Quartiere bauen . Mit dem neuen Bauge- bietstyp „Urbane Gebiete“ und der Einführung des be- schleunigten Planungsverfahrens für den Ortsrand haben wir dafür wichtige Voraussetzungen geschaffen. Auf der anderen Seite haben wir aber auch Schrump- fungsregionen, gerade in ländlichen Gebieten . Dort geht es um Rückbau und darum, Ortskerne zu revitalisieren . Ich finde es gut, dass der aktuelle Baukulturbericht ein besonderes Augenmerk auf die Zukunft kleinerer Städte und Gemeinden legt . Denn bei allen Anstrengungen, das Wachstum der großen Städte positiv zu gestalten, dürfen wir auch die ländlichen Regionen nicht aus den Augen verlieren; denn wir wollen, dass die Menschen in allen Teilen unseres Landes gut und gerne leben . Der Wandel in den Städten und Gemeinden ist eine Herausforderung, die auch und gerade im baukulturellen Bereich nach guten Lösungen verlangt . Denn das ermög- licht, die Lebensräume der Menschen gut zu gestalten, die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu verbessern, die Identifikation der Bürgerinnen und Bür- ger mit ihrem Wohnort zu stärken und die Bereitschaft der Bürger zur Mitgestaltung zu erhöhen . Diese Koalition kommt ihrer baukulturellen Verant- wortung nach . Wir fördern die Baukultur auf viele ver- schiedene Arten: als Bauherr bei Bundesbauten, als Ge- setzgeber im Bauplanungsrecht und natürlich über die Städtebauförderung . Wir haben in dieser Wahlperiode nicht nur die Mittel für die Städtebauförderung insgesamt nahezu verdoppelt, sondern auch ein neues Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgelegt . Hier fördern wir herausragende Projekte mit nationa- ler oder sogar internationaler Wahrnehmbarkeit . Als Mit- glied der Expertenjury weiß ich, dass bei der Bewertung der fachlichen Qualität der Bewerbungen gerade auch die baukulturelle Güte eine wichtige Rolle spielt . Dank der Bundesförderung über die „Nationalen Projekte“ entstehen jetzt in allen Teilen unseres Landes baukulturelle Leuchttürme . Ich bin mir sicher, dass da- von wichtige Impulse ausgehen werden und dass das Be- wusstsein für gutes Planen und Bauen insgesamt weiter gestärkt wird . Es versteht sich von selbst, dass die Förderung der Baukultur eine politische und gesellschaftliche Dauer- aufgabe ist, die weit über die aktuelle Wahlperiode hi- nausweist . Deshalb müssen die „Nationalen Projekte“ fortgesetzt werden, und deshalb sollte auch der nächste Deutsche Bundestag baukulturelle Fragestellungen in- tensiv beraten und den Dialog mit Experten, Bürgern und Wirtschaft weiter stärken . Wir haben in den letzten vier Jahren viel Gutes er- reicht – übrigens das eine oder andere Mal auch gemein- sam mit den Oppositionsfraktionen . Es liegen aber natür- lich auch noch weitere Aufgaben vor uns . Diese werden wir zum Wohle der Menschen in Deutschland in der neu- en Wahlperiode anpacken . Zunächst wünsche ich Ihnen allen eine mehr oder we- niger entspannte Sommerzeit und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Claudia Tausend (SPD): Ich freue mich, dass uns der Baukulturbericht die Möglichkeit gibt, heute über den Zustand der Baukultur in Deutschland zu beraten . Der Baukulturbericht ist ja bereits der zweite Bericht dieser Art unter der Federführung der Bundesstiftung „Baukultur“. Ich finde, es hat sich jetzt schon ausgezahlt, dass wir die Bundesstiftung im Haushalt 2017 nochmals besser ausgestattet haben . Baukultur ist – das zeigt dieser Bericht – eben kein Luxus, den man sich in innenstädti- schen Großstadtlagen leistet, sondern essenziell für die Lebensqualität in Stadt und Land . Ich denke, wir sind uns hier einig, dass den Erstellern des Berichts Beifall gebührt . Interessant ist insbesondere die Herangehensweise, Bevölkerungsbefragungen und Kommunalumfragen zu verknüpfen mit Expertenwissen . Heraus kommt eine umfassende Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland – diesmal mit einem Fokus auf die Klein- und Mittelstädte sowie länd- liche Räume . Diesen Fokus begrüße ich auch als Groß- stadtabgeordnete außerordentlich . Denn durch die Stabi- lisierung der ländlichen Räume wird auch Druck von den Großstädten genommen und das Ungleichgewicht in der Bevölkerungsentwicklung abgemildert . Der uns vorliegende Baukulturbericht ist eine wich- tige Grundlage für die parlamentarische Befassung, und ich wünsche mir, dass er nicht nur im Umwelt- und Bau- ausschuss aufmerksam gelesen wird, sondern ressort- übergreifend Beachtung findet. Das Thema Vitalität von Ortskernen, das der Bericht aufgreift, kann nur ressortübergreifend angegangen wer- den . Ich begrüße es, dass ein Staatssekretärsausschuss auf eine Bündelung der Maßnahmen über Ressorts hin- weg hinarbeitet . Denn wir müssen bei diesem Thema einer Fehlentwicklung entgegenwirken: Es kann nicht sein, dass Kommunen immer neue Gewerbegebiete an den Ortsrändern ausweisen und so in den Ortskernen Leerstände produzieren, was zu einem Funktionsverlust und zur Verödung der Ortskerne führt . Gleichzeitig ver- suchen wir dann mit Mitteln aus der Städtebauförderung, genau diese Ortskerne wiederzubeleben . Hier muss die eine Hand wissen, was die andere tut! In diesem Zusammenhang muss ich auch die Vor- schläge des selbsternannten bayerischen Heimatminis- ters von der CSU erwähnen, der mit seinen Vorschlägen zur Novellierung des Landesentwicklungsplans und vor allem der Aufweichung des Anbindungsgebots für Ge- werbegebiete genau das Gegenteil dessen erreicht, was der Baukulturbericht fordert . Er will nämlich die Aus- weisung von Gewerbegebieten im Außenbereich, also auf der grünen Wiese, erleichtern und leistet damit dem Flächenfraß Vorschub . Das ist der völlig falsche Weg! Der Baukulturbericht kommt in seiner Bestandsauf- nahme bei den Klein- und Mittelstädten zu teils erschre- ckenden Befunden: 39 Prozent der Gemeinden geben an, nennenswerten Gewerbeleerstand zu haben, meist im Ortskern . Ähnliches gilt für Wohnungsleerstand . Nur die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725074 (A) (C) (B) (D) Hälfte der Einwohner geht zum Einkaufen in den Orts- kern . Obwohl anscheinend eine übergroße Mehrheit den Ortskern als wichtig für die Identität betrachtet, hat er für viele bereits die Funktion als zentraler Treffpunkt verlo- ren . Anstatt Kommunen durch politische Fehlsteuerung, wie bei der bayerischen Staatsregierung, immer weiter zu zersiedeln, müssen wir uns um Verdichtung bemühen, um die Ortskerne wieder zu Orten der Begegnung und Identität zu machen . Dies kann natürlich nur funktionieren, wenn auch die Grundversorgung auf dem Land sichergestellt ist . Der Baukulturbericht zeigt, dass viele Menschen in Deutsch- land gerne auf dem Land leben würden . Dazu braucht es aber grundsätzliche Angebote vor Ort . Ich spreche hier vom Hausarzt, von der Grundschule, von der Postfiliale, von der Apotheke, vom Einzelhandel . Aber es müssen auch die Arbeitsplätze vor Ort gesichert werden, und ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr muss vorhan- den sein . Es gibt viele interessante Ansätze, wie man diese Grundversorgung zurück in die kleinen Kommunen bringt . Hier müssen wir auch das Experimentieren för- dern . Ein guter Ansatz ist hier das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ . Mit dem Programm fördern wir Projekte, die deutliche Impulse für die jewei- lige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtent- wicklungspolitik in Deutschland insgesamt ausstrahlen . Unser größter Hebel auf Bundesebene ist selbstver- ständlich die Städtebauförderung . Wir haben es in den letzten Jahren geschafft, die Städtebauförderung von 455 auf 700 Millionen Euro anzuheben . Der Bericht gibt uns nun Recht, dass wir viel Gutes geleistet haben und auf diesem Weg weitermachen müssen . Denn gerade die Städtebauförderung kommt insbesondere den Klein- und Mittelstädten zugute . Wir haben hier als Fördervoraus- setzung das „integrierte städtebauliche Entwicklungs- konzept“ . Aber – worauf uns der Baukulturbericht auf- merksam macht – nicht immer verläuft die Umsetzung vor Ort so, wie es ursprünglich geplant war . Wir sollten hier über eine stärkere Nachkontrolle nachdenken . Denn hier liegen unsere Möglichkeiten als Parlamentarier: dafür zu sorgen, dass unsere Orte mehr Lebensqualität, Identifikation und Attraktivität bieten. Bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, geht nur bei gemeinsamen Anstrengungen in Stadt und Land . Wenn die Klein- und Mittelstädte attraktiver werden, hilft das direkt auch den Metropolen . Trotz des Gebots, das Bauen zügig zu ermöglichen, darf auch die Baukultur nicht vernachläs- sigt werden – und zwar nicht nur beim Bund oder den Kommunen . Vielmehr können auch private Investoren so langfristig einen höheren Gewinn sichern . Das muss sich gerade in Zeiten wie diesen, wo überall im Land gebaut wird wie nie, mehr durchsetzen . Der Baukulturbericht hilft dabei, und wir wollen und werden unseren Beitrag leisten . Michael Groß (SPD): Baukultur ist viel mehr als eine ästhetische Frage! Es geht um die Zukunft unserer Städ- te, das Leben in Stadtteilen mit Begegnung, Versorgung und Erholung . Letztendlich sind die Qualität der Bür- gerbeteiligung und der planerischen und administrativen Prozesse von besonderer Relevanz . Der aktuelle Baukulturbericht „Stadt und Land“ zeigt die dringende Notwendigkeit, unsere raumplanerischen und raumordnenden Gestaltungsmöglichkeiten wieder stärker zu aktivieren . Während unsere Ballungsräume weiterhin wachsen und der Wanderungsdruck in Bezug auf einige Städte enorm steigt, schrumpfen in anderen Regionen die Bevölkerungszahlen . Mit der sinkenden Einwohnerzahl lässt auch die Qualität und Quantität der Infrastruktur immer mehr nach, die Fahrwege zu Schu- len, Kitas, zu Arbeit und Einkauf werden immer länger . Ärzte oder andere medizinische Versorgungseinrichtun- gen dünnen aus, obwohl sie bei einer stark alternden Be- völkerungsstruktur vor Ort dringend gebraucht werden . Auch die Anschlüsse an regionale ÖPNV-Verbindungen und Taktungen von Bus und Bahn sinken mit tendenziell weiter schrumpfender Bevölkerungszahl . Trotz eines zurückgehenden Bedarfs an Wohnraum lassen 84 Prozent aller Gemeinden und sogar 93 Pro- zent der peripher gelegenen Mittelstädte neue Einfami- lienhausgebiete bebauen . Selbst 65 Prozent der stark schrumpfenden Gemeinden tun dies . Trotz eines Bedarfs von mindestens 350 000 neuen Wohnungen in den Bal- lungszentren sind Eigenheime in den schrumpfenden Ge- bieten eher im Neubau gefragt, während die Innenstädte und Ortskerne veröden. Der sogenannte Donut‑Effekt tritt ein . Die Leerstände von Wohnungen konzentrieren sich teilweise mit bis zu 60 Prozent auf die Ortskerne . Ge- werbegebiete im Außenbereich mit Lebensmittelmärk- ten und anderen Einkaufsmöglichkeiten tragen ebenfalls zu diesem Effekt bei. Trotz des nachgewiesenen hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum wird in peripheren Lagen mit bis zu fast 1 000 Prozent fehlallokiert . Nicht dort, wo Wohnraum gebraucht wird, wird Wohnraum ge- schaffen. Der Wertverfall der oft auch als Altersabsiche- rung gedachten Einfamilienhäuser ist hoch und stellt in vielen Gemeinden bereits ein gewichtiges Problem dar . Ebenso ist der zunehmende Flächenverbrauch durch die Bebauung ein bleibendes Problem . Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Feststellung des Berichtes zu den bevorzugten Wohn- gegenden . Neben der Frage, wie wir leben wollen, stellt sich hier auch die Frage, wo wir leben . Entgegen den Binnenwanderungstrends in die sogenannten Schwarm- städte würden 45 Prozent der 30- bis 60-Jährigen lieber auf dem Land wohnen, wenn sie es sich unabhängig von finanzieller Situation und anderen Rahmenbedingungen frei aussuchen könnten . Es herrscht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Wohnwunsch und tatsächlichem Wohnort . Doch was hindert die Menschen daran, dem Wunsch vom Lebens- raum Land nachzugehen? Der Baukulturbericht gibt hier wesentliche Aufschlüsse . Lebenswerte und vitale Innen- städte und Dorfkerne! Wir brauchen eine polyzentrische Ausrichtung der Raum- und Regionalplanung . Ebenso gehört zu einer qualitätvollen und lebenswerten Gestaltung von Orten eine Konzentration und Verdichtung eines leistbaren In- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25075 (A) (C) (B) (D) frastrukturangebotes auf dem Weg in eine vitale Stadt- und Dorfkultur . Dazu gehört aber gerade auch die regi- onale Kooperation . Nicht jeder Ort muss jede Form der infrastrukturellen Daseinsvorsorge aufweisen, solange diese erreichbar im Nachbarort oder im engen regionalen Zusammenhang vorhanden ist oder wechselseitig bedient werden kann . Hier gilt es, statt der bisherigen Konkur- renzen den gemeinschaftlichen Wandel zu stärken . Eine aktive Bodenpolitik gehört jetzt und zukünftig in die Verantwortung der öffentlichen Hand. Nur diese macht unsere Städte und Gemeinden handlungsfähig . Erforderlich sind Vergabe, Beteiligung, revolvierende Grundstücksfonds durch Bund und Länder, um auch Kommunen in schwacher Haushaltslage eine aktive Bo- denpolitik zu ermöglichen . Baukultur wird oft in ihrer Bedeutung unterschätzt . Baukultur ist, wie der Bericht erneut zeigt, wesentlich mehr als Kunst am Bau . Jede Außenwand eines Hauses ist in ihrer Wirkung gleichzeitig Gestaltung für den öf- fentlichen Raum und damit Bestandteil von Baukultur . Wie wir unsere Dörfer und Städte gestalten, unsere Le- benswelt bauen, ist fester Bestandteil unserer gelebten Kultur, und wir sollten verantwortungsvoll damit umge- hen . Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung für ihre Arbeit und für diesen lesenswerten, bereichernden und sehr aufschlussreichen Baukulturbe- richt . Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Die Verkleinerung des Unterschieds zwischen Stadt und Land, die Siche- rung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regio- nen wird eine der großen Herausforderungen der Politik auf allen Ebenen in den nächsten Jahren, auch wenn viele von uns diese Herausforderung erst langsam wahrneh- men . Ich bin froh, dass wir diesen herausragenden Baukul- turbericht heute debattieren . Ich möchte ausdrücklich allen Beteiligten der Bundesstiftung „Baukultur“ für die qualifizierte Arbeit danken, die mit diesem Bericht ge- leistet wurde . Er ist aus meiner Sicht der umfassendste und qualifizierteste Lagebericht, den es zu diesem Thema derzeit gibt . „Eine Zukunftsperspektive für das Land durch Bau- kultur“ ist ein Leitgedanke dieses Berichtes . Dieser In- tention kann ich nur zustimmen . Und diese Forderung, oder besser: Feststellung belegt: Die Entwicklung des ländlichen Raumes darf durch die unterschiedlichen Ressorts nicht isoliert betrachtet werden . Agrarstruktu- relle Aspekte spielen eine ebenso große Rolle wie sozi- ale, wirtschaftliche und baukulturelle . Alle Ressorts ste- hen bei der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Pflicht, vor allem aber das Ressort Landwirtschaft. Aber ausgerechnet im Landwirtschaftsausschuss ist der Bau- kulturbericht nicht beraten worden . Ein großes Versäum- nis, das sich aber in der kommenden Legislatur heilen lässt . Wir wollen eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Entwicklung des ländlichen Raumes, eine Politik aus einem Guss und eine Förderarchitektur, die den ländli- chen Raum gegenüber den Metropolen nicht benachtei- ligt . Wir brauchen eine solide und verlässliche Förderung des ländlichen Raumes statt eines Förderdschungels und vieler Modellprojekte . Der ländliche Raum muss ein ei- genständiges Politikfeld werden und darf kein Nebenpro- dukt der Agrarpolitik bleiben . Wir legen hier heute einen Entschließungsantrag vor, der viele Aspekte des Baukulturberichtes aufnimmt und darüber hinaus in einem „A–Z“ darstellt, wie wir uns als Linke eine gute Politik für den ländlichen Raum vorstel- len: Stopp des Flächenverbrauchs zugunsten aktiver und multifunktionaler Ortszentren, interdisziplinäres ressort- übergreifendes Handeln, eine integrierte Politik für den ländlichen Raum, auch eine integrierte ländliche Ent- wicklung vor Ort, interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Bedarfsabstimmung, aktive Bodenpolitik . Diese Punkte fordern wir in unserem Entschließungsan- trag ein . Und der Baukulturbericht belegt und unterstützt unsere Positionen . Wir sprechen darin noch viele weitere Punkte an, die die Koalition in ihren bisherigen eigenen Initiativen nicht berücksichtigt hat . Denn heute ist auch ein Moment, um Bilanz zu ziehen . Wir müssen feststellen: Statt realer Politik, die die Lebensbedingungen der Menschen im ländlichen Raum verbessern würde: Placebos, Modell- projekte, Scheininitiativen, Aktionismus und Sonntags- reden . Es stellt sich die Frage: Was haben Sie in den jetzt vergangenen vier Jahren Regierungszeit erreicht? Erstens . Das GAK-Gesetz ist nicht im notwendigen Umfang reformiert worden . Damit wäre eine moderne vielseitige Förderung des ländlichen Raumes möglich gewesen . Eine echte Reform der Gemeinschaftsaufgabe hin zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Ent- wicklung wäre eine wirkliche Chance gewesen . Zweitens . Auch die Mittelaufstockung der Gemein- schaftsaufgabe hat nicht im nötigen Umfang stattgefun- den . Wir fordern mindestens 200 Millionen Euro mehr für die ländliche Entwicklung, um zumindest die drän- gendsten Probleme angehen zu können . Auch wenn die Mittel für einige Programme des Bundes erhöht wurden, erhält der ländliche Raum noch immer zu wenig Mittel, wenn wir den Vergleich zur Städtebauförderung ziehen oder zu dem, was durch andere Förderprogramme in die Städte fließt. Drittens . Wir sehen auch keine „Politik aus einem Guss“, wie es Landwirtschaftsminister Schmidt einmal angekündigt hat . Es gibt immer noch eine starke sektora- le Zersplitterung . Ein kleines Beispiel: Aus allein drei Ministerien wird der Breitbandausbau im ländlichen Raum gefördert . Es gibt keine Koordination und Bündelung von Kompe- tenzen. Schmidt und Hendricks befinden sich mitten im Kompetenzgerangel . Die ganze Bundesregierung scheint weitestgehend planlos bei der ländlichen Entwicklung . Wir wollen ein eigenes Politikfeld für den ländlichen Raum und eine tragfähige, ressortübergreifende Strate- gie . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725076 (A) (C) (B) (D) An anderen Stellen hat die Bundesregierung sogar Politik gegen eine positive Entwicklung des ländlichen Raumes gemacht . Statt den Flächenverbrauch zu stop- pen, wird dieser mit der letzten BauGB-Novelle sogar noch befördert und die Ausweisung neuer Wohngebiete damit erleichtert . Das ist Politik gegen die Ortskerne und damit gegen attraktive ländliche Orte und auch gegen den Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche. Auch die kommunalen Haushalte werden weiter be- lastet . Wenn Gemeinden besonders in ländlichen Regio- nen aber nicht handlungsfähig sind, können sie nicht in die Zukunft investieren und vor allem keine eigenstän- digen Entscheidungen mehr treffen. Dann wird nur noch Mangel verwaltet statt Zukunft gestaltet . So wundert es uns jedenfalls nicht, dass Populisten und Rechte den ländlichen Raum entern können . Wir alle müssen Grundprobleme, wie den lahmenden Breitbandausbau und die schlechte kommunale Finanz- ausstattung, endlich angehen . Sonst hilft die beste Politik für den ländlichen Raum nicht . Nur wir Linken stellen die Eigentumsfrage mit der nö- tigen Konsequenz: Wem gehört das Land? Diese Frage ist entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung des länd- lichen Raumes. Die Privatisierung öffentlicher Flächen der BVVG und auch kommunaler Liegenschaften muss gestoppt werden . Nicht die renditeorientierten überregi- onalen Investoren sollen Zugang zu landwirtschaftlichen Böden und Betrieben haben . Die Spekulation mit Land- wirtschaftsflächen muss unterbunden werden. Öffentli- che Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge dürfen nicht weiter privatisiert werden . Kommunale, gemein- nützige und genossenschaftliche Unternehmen müssen stattdessen gefördert und unterstützt werden . Dieser Hintergrund zeigt: Die ländliche Entwicklung ist vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und eine Verteilungsfrage . Ohne dieses Bewusstsein kann keine nachhaltige Politik für den ländlichen Raum ge- lingen . Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist heute eine der letzten baupolitischen Rede dieser Wahlperiode . Angesichts dessen ist es Zeit, Bilanz zu ziehen . Was hat diese Regierung im Bereich Baukultur eigentlich gemacht? Zunächst mal hat sie immerhin zwei Berichte vorge- legt . Auch die Arbeit der Bundesstiftung „Baukultur“ wird hier über Fraktionsgrenzen hinweg geschätzt . Da sind schon auch einige sehr gute Prozesse passiert . Ich denke dabei zum Beispiel an die Schinkel’sche Bauakademie, deren Wiederaufbau in Parlament und Öffentlichkeit auch breit getragen wird . Jetzt komme ich zum Aber: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Gro- ßen Koalition, warum setzen Sie denn die Empfehlun- gen des Baukulturberichts nicht um? Warum handeln Sie diametral entgegengesetzt? Sie haben diese Legislatur also zwei Berichte vorgelegt . Sie wurden aber dann par- lamentarisch nur unzureichend bearbeitet und fast nicht umgesetzt . Das ist ein typisches Beispiel Ihrer Politik der warmen Worte . Sie hätten hier viel mehr tun können . Wir haben in Deutschland eben nicht nur Probleme in den wachsenden Großstädten und Ballungszentren, sondern auch in den schrumpfenden Regionen . Während die eine Gemeinde aus allen Nähten platzt, lohnt sich andernorts kaum das Betreiben öffentlicher Verkehrsmittel. Vor kurzem hat eine Studie des IW Köln ganz klar gezeigt: Wir bauen eigentlich genug – aber es wird an den falschen Stellen gebaut . Es gibt ländliche Regionen in Deutschland, wo es mittlerweile mehr Eigenheime als Einwohner gibt, und in Berlin oder Stuttgart streitet man mit 50 anderen Interes- senten um eine Wohnung . Wo bleibt denn nun Ihre Prä- misse „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“? Die haben Sie nämlich mit dem Paragraph 13b im Baugesetz- buch gekillt . Baukultur heißt für diese Bundesregierung also nicht lebendige Ortskerne, sondern Zersiedelung und Flächenfraß . Liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koaliti- on, warum stärken Sie denn nicht den ländlichen Raum? Warum tun Sie nichts, um den Holzbau in Deutschland voranzubringen? Wir befinden uns in einer Phase der Stadterweiterung und Stadtverdichtung . Für uns Grüne ist der Holzbau da ein zentrales Element . Deswegen ha- ben wir hier unseren Antrag gestellt . Wir brauchen eine nationale Holzbaustrategie, denn das ist die Zukunft nachhaltigen Bauens . Holzbau ist gelebte Baukultur . Holzbau liefert eine Antwort auf serielles Bauen, auf Nachverdichtung und regionale Wertschöpfung . Aber Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, Sie denken den ländlichen Raum immer nur in landwirtschaftlichen Strukturen . Aber wir müssen den ländlichen Raum als Innovations- ort sehen, nicht als Agrarstruktur . Denn dort, im ländli- chen Raum, dort sind doch die innovativen Firmen, die sich mit Holzbau auskennen . Wir haben eine nachhaltige Forstwirtschaft, lassen Sie uns die nutzen für die Baukul- tur . Lassen Sie uns den Holzbau nutzen für eine nachhal- tige Baukultur . Sie von der Union haben doch ein falsches Verständ- nis vom Dorf des 21 . Jahrhunderts: Bei Ihnen sind die Dorfkerne ausgeblutet und die Natur ringsum zersiedelt . An den Ortsrändern wachsen die Einfamilienhausgebiete und im Ortskern gähnende Leere . In 85 Prozent der Ge- meinden gibt es neu entstehende Einfamilienhausgebie- te . Davon 65 Prozent in schrumpfenden Gebieten . Das ist doch absurd . Sie glauben immer noch, dass die Agrarstruktur entscheidend ist für den ländlichen Raum . Aber ent- scheidend sind doch ganz andere Fragen: Hat man dort Breitbandausbau? Gibt es gute Kitas und Betreuungs- angebote? Gibt es einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr? Gelingt hier Daseinsvorsorge? Das sind die Fragen, die wir für den ländlichen Raum beantwor- ten müssen . Aber da kommt von Ihnen nur Achselzucken und Stillschweigen . Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bundesregie- rung . Uns Grünen ist Baukultur wichtig . Gerade jetzt, in der Phase der Stadterweiterung und des Stadtum- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25077 (A) (C) (B) (D) baus, brauchen wir innovative Bauweisen . Wir brauchen nachhaltige und günstige Baustoffe. Auf beides kann der Holzbau eine Antwort geben . Und eines kann ich Ihnen versprechen: Wir Grüne werden da auch in der nächsten Wahlperiode nicht lockerlassen . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 36 ddd) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen die Grünen die von uns beschlos- sene Ausnahmeregelung in § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufent- haltsgesetz in einen pauschalen Bleiberechtsanspruch für abgelehnte Asylbewerber umwandeln . Konkret würde die von den Grünen vorgeschlagene Änderung bedeuten, dass die Vorlage eines Ausbildungsvertrages regelmäßig eine aufwendig vorbereitete Abschiebung verhindern würde . Dieses Vorhaben ist unbedingt abzulehnen . Der Hauptanwendungsfall der sogenannten 3+2-Re- gelung sind Asylverfahren, die sich aufgrund der struk- turellen und personellen Probleme im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über Jahre hingezogen haben . Wenn ein Asylbewerber, der jahrelang auf die Entschei- dung des BAMF wartet, zwischenzeitlich eine Aus- bildung aufgenommen hat, soll er sie unabhängig von seinem Schutzanspruch auch abschließen dürfen . Diese Rechtsicherheit ist wichtig für die Ausbildungsbetriebe und die Betroffenen. Die 3+2‑Regelung zielt damit vor allem auf Altfälle . Für neuere Asylverfahren stellt sich dieses Problem kaum noch, da die Asylverfahrensdauer dank der vielen Maßnahmen, die wir auf Bundesebene umgesetzt haben, von durchschnittlich sieben auf unter zwei Monate gesunken ist . Schon 2015 haben wir im Zuge der Bleiberechtsnovel- lierung in § 60a Absatz 2 eine Regelung geschaffen, die es den Ausländerbehörden im begründeten Ausnahmefall ermöglicht, entgegen der grundsätzlichen Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern eine Duldung zum Zwe- cke der Ausbildung zu erteilen . Damit haben wir die strikte und unerlässliche Trennung zwischen Asyl- und Arbeitsmigration ausnahmsweise und punktuell aufge- hoben . Es war aber immer klar, dass damit kein neuer Zu- wanderungskanal für abgelehnte Asylbewerber geschaf- fen werden soll . Das möchten die Grünen nun ändern . 2016 haben wir auch auf Wunsch der Ausbildungsbe- triebe bei dieser Regelung nachgebessert und für mehr Rechtssicherheit gesorgt . Wir haben die Erteilung einer Duldung bei Aufnahme einer qualifizierten Berufsaus- bildung als gebundene Entscheidung ausgestaltet . Die Ausländerbehörde muss eine Ausbildungsduldung ertei- len, sofern alle dafür nötigen Tatbestandvoraussetzungen erfüllt sind . Es muss sich um eine staatlich anerkannte qualifi- zierte Berufsausbildung handeln . Es dürfen keine Aus- schlussgründe des Absatz 6 vorliegen, wie zum Beispiel bewusste Identitätstäuschung, Straftaten oder fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sind grundsätzlich von dieser Regelung ausgeschlossen . Außerdem haben wir den Zu- satz eingefügt, dass keine konkreten aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen bevorstehen dürfen . Diesen entschei- denden Zusatz wollen die Grünen streichen . Die Duldungserteilung wird regelmäßig zum Voll- zugshindernis für Abschiebungen, wenn konkrete Vorbe- reitungen laufen, das heißt, wenn Passersatzpapiere be- antragt wurden oder die Abschiebungen terminiert sind oder ein Verfahren zur Dublin-Überstellung läuft . Die Ausländerbehörde könnte diese Maßnahmen nicht mehr durchführen, sobald der abgelehnte Asylbewerber einen Berufsausbildungsvertrag vorlegt und die Berufs- ausbildung aufnimmt . Sobald die Abschiebung abseh- bar ist, muss aber die Ausreisepflicht Vorrang haben. Andernfalls würde die Ausreisepflicht zur Farce. Kaum noch eine Ausländerbehörde würde den hohen Aufwand für eine Abschiebung betreiben, wenn er dann kurzfristig zunichte gemacht werden kann . Mit der Eintragung in die Lehrlingsrolle haben wir einen klaren Zeitpunkt definiert, ab wann ein Rechtsan- spruch auf eine Ausbildungsduldung besteht . Wörtlich heißt es in der Begründung unseres Änderungsantrages: Ein Nachweis über das Vorliegen der Erteilungsvo- raussetzungen hinsichtlich der Duldung zur Berufs- ausbildung kann deshalb zuverlässig nur dann ge- führt werden, wenn ein Nachweis über den Eintrag in die Lehrlingsrolle vorgelegt wird . Bei abgelehnten Asylbewerbern, die erst nach der Ab- lehnung eine Ausbildung beantragen, überwiegt in der Regel die Ausreisepflicht. Wenn entsprechende Maßnah- men eingeleitet wurden und die Rückführung in absehba- rer Zeit durchgeführt werden kann, darf keine Duldung erteilt werden . Ich bin aber sehr dafür, dass in den Fällen, in denen der Betroffene ohne eigenes Verschulden nicht heimreisen kann, zum Beispiel weil sein Herkunftsstaat keine Reisepapiere ausstellt, von dieser Ausnahmerege- lung im begründeten Einzelfall Gebrauch gemacht wird . In jedem Fall müssen wir mit diesem Mittel behutsam umgehen . Bund und Länder haben sich am 9 . Februar 2017 da- rauf geeinigt, die Ausreisepflicht konsequenter durch- zusetzen . Nach vielen Gesetzesinitiativen zum Abbau von Fehlanreizen und Abschiebehindernissen haben wir zuletzt noch das Gesetz zur Durchsetzung der Ausreise- pflicht verabschiedet. Auch grüne Länder haben diesem Gesetz und dem MPK-Beschluss zugestimmt . Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun das Gegen- teil dieser Initiative bewirken, indem er ein massives neues Abschiebehindernis kreiert . Aktuell sind rund 220 000 Ausreisepflichtige im Ausländerzentralregister verzeichnet . Bis Ende des Jahres könnte die Zahl laut ei- ner McKinsey‑Studie auf bis zu 485 000 Ausreisepflich- tige steigen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725078 (A) (C) (B) (D) Deutschland hat aktuell ein massives Problem bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Wir müssen daher Hindernisse abbauen und dürfen keine neuen schaffen. Der Gesetzentwurf der Grünen ist daher unbedingt ab- zulehnen . Nina Warken (CDU/CSU): Als wir Mitte 2016 die Regelung zur Ausbildungsduldung in das Integrationsge- setz aufgenommen haben, geschah dies hauptsächlich auf Wunsch derjenigen Betriebe, die sich für Flüchtlinge en- gagierten . Dass man diejenigen, die morgens aufstehen, die sich einbringen und sich Mühe geben, wahrnimmt und sich für diese auch einsetzt, ist grundsätzlich nach- vollziehbar . Insoweit handelte es sich bei der Einführung der Regelung um ein Instrument der Rechtssicherheit und nicht um eine grundsätzlich neue Idee . Das herausragende Engagement vieler Ausbildungs- betriebe wussten und wissen wir nach wie vor zu schät- zen . Örtliche Betriebe leisten sehr viel für die Integration vieler junger Menschen . Denn wo kann Integration bes- ser funktionieren als in einem Betrieb mit deutschspra- chigen Kollegen, geregelten Abläufen und mit einem so- zialen „Mikrokosmos“? Das möchte ich gar nicht infrage stellen . Und natürlich steht hinter dem Ansinnen der Betrie- be nach einer großzügigen Umsetzung dieser Regelung nicht nur das bürgerschaftliche Engagement, sondern auch die völlig berechtigte Hoffnung auf die Behebung des Fachkräftemangels . Aber obwohl wir vor diesem Hintergrund die Sorgen der Ausbildungsbetriebe nachvollziehen konnten und können, haben wir uns mit der Einführung einer gebun- denen Entscheidung schwergetan – aus einem ganz ein- fachen Grund: Die Integration Ausreisepflichtiger schafft eine Verbindung zwischen unseren beiden getrennten Wegen der Migration: dem des Asyls und dem der Ar- beitsmigration . Immer dort, wo diese Berührungspunkte geschaffen werden, wo das Trennungsprinzip durchbrochen wird, ist auch der Anspruch des Staates betroffen, Migration zu steuern . Wir müssen eine Ausnahme als eine solche wahrnehmen und klare Linien ziehen . Nur so können wir Anreize und auch Missbrauch vermeiden . Deshalb enthält die jetzige Regelung eine Einschrän- kung für die Fälle, in denen „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung“ bevorstehen . Es soll also immer dann der Durchsetzung der Ausreisepflicht Vorrang ein- geräumt werden, wenn die Abschiebung, Zurückschie- bung oder Überstellung absehbar ist . Eine Duldung zum Zweck der Berufsausbildung darf dann nicht erteilt wer- den . Diese klaren Linien müssen auch die Länder ziehen . Denn ihren Ausländerbehörden obliegt schließlich fak- tisch die Anwendung der bestehenden Regelungen . Es ist selbstverständlich auch mein Wunsch, dass hier eine möglichst einheitliche Handhabung stattfindet. Das ist grundsätzlich eine Frage der Fairness – gegenüber den Auszubildenden und auch gegenüber den Betrieben . Eben weil es an verschiedenen Stellen bei der Ausfüh- rung immer wieder zu Nachfragen, Problemen und einer uneinheitlichen Handhabung durch die zuständigen Aus- länderbehörden kam, wurden in Zusammenarbeit mit den Ländern Anwendungshinweise erstellt. Ich hoffe, dass diese in ihrer Umsetzung durch die Länder und durch die entstehende Kommunikation mit den Ausländerbehörden für die Bereiche sensibilisieren, in denen Unterschiede bestehen . Dass diese Anwendungshinweise hingegen nähere Angaben zu der Definition „konkrete“ aufenthaltsbeen- dende Maßnahmen enthalten, ist nicht nötig . Hierzu gibt es inzwischen ausreichend Rechtsprechung der Verwal- tungs- und auch Oberverwaltungsgerichte . Und wenn die Ausländerbehörden einzelner Länder das Gesetz en- ger auslegen als andere, dann kann dies mitnichten dazu führen, dass auf Bundesebene ganze Gesetzespassagen gestrichen werden . Das kann keine Lösung sein! Eine Sache gibt mir immer wieder zu denken: Es sind bei der Agentur für Arbeit Hunderttausende anerkannte Schutzbedürftige arbeitslos oder arbeitssuchend gemel- det . Täglich erhalten mehr junge Menschen Aufenthalts- genehmigungen . Eine solche Genehmigung bekommt man zum Beispiel auch, wenn vom BAMF ein Abschie- bungsverbot festgestellt wurde . Und das Abschiebungs- verbot greift ja gerade häufig auch bei denjenigen, die eben nicht aus Ländern wie Syrien stammen . Trotzdem gewinne ich immer wieder den Eindruck, dass vermehrt die aufenthaltsrechtlich „schwierigen“ Fälle in den Betrieben landen . Das kann doch eigentlich nicht sein . Ich bin mir dessen schon bewusst, dass in Ein- zelfällen die Entscheidungen des BAMF auf sich warten lassen . Aber muss angesichts dieser großen Anzahl von jungen Menschen mit Bleiberecht wirklich die Ausnah- me zur Regel werden? Das ist eine ganz ernst gemeinte Frage . Denn wenn es wirklich so sein sollte, dann sollten wir genauer hinschauen und klären, warum diejenigen mit gesichertem Status sich so schwertun mit der Aufnahme einer Ausbildung . Was können wir da verbessern, wie können wir da noch mehr helfen und motivieren? Bevor wir also Regelungen streichen – wie es die Grü- nen hier möchten –, sollten wir doch erst einmal das an- gemessen umsetzen, was wir haben . Sebastian Hartmann (SPD): Beim Beschluss des Integrationsgesetzes vor einem Jahr war vor allem den Kollegen der CSU eine Passage in § 60a des Aufent- haltsgesetzes sehr wichtig: Eine Ausbildungsduldung sei demnach nur zu erteilen, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“ . Weil in der Auslegung dieser Formulierung insbesondere durch bayerische Ausländerbehörden „konkrete Maßnahmen“ zum Beispiel auch dann schon vorliegen, wenn das Amt den Antragsteller nur auffordert, einen Pass zu beantra- gen, hat sich der harmlos wirkende Halbsatz zu einem offenkundigen Problem entwickelt. Aus Bayern hören wir Befürchtungen, dass Unter- nehmen aus Skepsis gegenüber einem unsicheren und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25079 (A) (C) (B) (D) schwer einschätzbaren Verfahren lieber gar keine auslän- dischen Auszubildenden nehmen könnten . Vielen scheint das Risiko zu hoch, jemandem einen Ausbildungsplatz zu geben, wenn doch während der Ausbildung mit einer Abschiebung gerechnet werden kann . Wir nehmen die Klagen der Unternehmen ernst, von denen uns auch die Industrie- und Handelskammern berichten . Die IHK for- dert deshalb nicht nur die Einhaltung der 3+2-Regelung während, sondern auch vor Beginn der Ausbildung . Problematisch sind dabei Fälle, in denen zur Verhin- derung einer Abschiebung die Ausbildung begonnen wird, ohne dass die Ausbildungsvoraussetzungen schon erfüllt sind . Sinnvoll wäre deshalb, auch die berufsvor- bereitenden Maßnahmen als geeignet zu betrachten, eine Abschiebung zu verhindern . Allerdings ist die Praxis hier schon so, dass bei einem bereits geschlossenen (und von der Kammer geprüften) Ausbildungsvertrag auch mehre- re Monate vor Beginn der Ausbildung eine Duldung aus dringenden persönlichen Gründen erteilt werden kann, als Überbrückung des Zeitraums bis zum Ausbildungs- start . Die eigentliche Ausbildungsduldung – die berühm- ten drei plus zwei – wird dann kurz vor Beginn der Aus- bildung erteilt . Wir benötigen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, damit Unternehmen planbare Verhältnisse vorfinden. Es reicht aber nicht aus, nur die Streichung des Halbsat- zes zu fordern, wie das der Gesetzentwurf der Grünen tut . Ich will nicht in Abrede stellen, dass dies einen zu- sätzlichen Nutzen bringen könnte; aber wichtiger wäre zunächst, die unmissverständlichen Ansprüche auf eine Duldung in vielen Fällen bekannter zu machen . Die aktu- elle rechtliche Grundlage, gestärkt vor allem auch durch die „Anwendungshinweise“ des Bundesinnenministeri- ums vom 30. Mai 2017, schafft doch bereits die nötige Rechtssicherheit für Unternehmen, die einem geduldeten Flüchtling einen Ausbildungsplatz anbieten wollen . Die Durchsetzung dieser Anwendungshinweise auch in Bay- ern wird eine entsprechende Klarstellung herbeiführen . Um den Jugendlichen eine Perspektive zu geben, sind weitergehende Vorstellungen zu verwirklichen, die die SPD-Bundestagsfraktion bereits in einer Positionierung veröffentlicht hat. Wir wollen den Einstieg für junge Ge- duldete in Ausbildung erleichtern, indem wir bestehende bürokratische und aufenthaltsrechtliche Hürden abbau- en . Wir wollen dafür sorgen, dass die Ausbildungsdul- dung auch eine vorhergehende Einstiegsqualifizierung umfasst . Für eine Ausbildungsduldung im Rahmen der 3+2-Regelung soll ein gültiger Ausbildungsvertrag rei- chen . Zusätzliche bürokratische Vorgaben etwa im Hin- blick auf den zeitlichen Abstand zum Ausbildungsbeginn lehnen wir ab . Wir wollen mittelfristig für Geduldete in Ausbildung einen eigenen Aufenthaltstitel schaffen. Der Begriff der „guten Bleibeperspektive“ muss rechtlich verbindlich gefasst werden und dabei individuelle Entwicklungen einbeziehen, wie zum Beispiel die Aufnahme einer Aus- bildung . Wir setzen uns für eine Lockerung der Wohnsitzauf- lage für junge Geflüchtete in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen und in Ausbildung ein . Daneben wollen wir grundsätzlich Maßnahmen der Ausbildungsförderung für Geflüchtete, bei denen nicht von vornherein klar ist, dass sie keine Bleibeperspektive haben, dauerhaft öffnen und ausbauen . Besonders Maßnahmen, in denen das Erlernen der deutschen Sprache in Verbindung mit allgemeinbilden- den und berufsvorbereitenden Inhalten verbunden wird, wollen wir stärken . Ein Weg hierzu ist die Stärkung des Förderprogramms KompAS . Das Programm verbindet die Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit Kompetenzfeststellung und den arbeits- marktpolitischen Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit . Wir werden Maßnahmen und Programme stär- ken, die die Kompetenzfeststellung und Anerkennung von Abschlüssen erleichtern . Natürlich bleiben Asyl und Arbeitsmigration zwei voneinander getrennt zu betrachtende Dinge . Aber in diesem konkreten Fall der 3+2-Regelung haben wir es mit einer sinnvollen Verbindung beider Sphären zu tun . Diese gute Regelung bietet nicht nur den Flüchtlingen, sondern auch der aufnehmenden Gesellschaft eine Chan- ce . Was wir darüber hinaus aber wirklich benötigen – und dies fordern wir beharrlich und wiederholt – , ist ein Ein- wanderungsgesetz . Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir debattieren hier den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Ände- rung des Aufenthaltsgesetzes . Konkret geht es um die Korrektur eines zentralen Missstandes bei der Gesetzge- bung zur Duldung für Auszubildende . Als Geduldete werden Menschen bezeichnet, die rechtlich gesehen zwar als ausreisepflichtig gelten, aber aus familiären, humanitären oder anderen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen oder können. Sie befinden sich in einem Status der weitgehenden Rechtlosigkeit . Sie erhalten häufig Sachleistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz, können einem Arbeitsverbot un- terliegen und selbst nach vielen Jahren ohne jede Vor- ankündigung abgeschoben werden . Die Erfahrung zeigt, dass eine Duldung häufig kein kurzer Übergangsstatus ist, sondern oft über viele Jahre immer wieder verlängert wird . Bleiberechtsregelungen der letzten Jahre waren zu eng gefasst, um allen langjährig Geduldeten ein sicheres Aufenthaltsrecht zu vermitteln . Mit dem Integrationsgesetz wurden im letzten Jahr die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung zur Ausbildung geändert . Diese Regelung soll es Menschen mit Duldungsstatus ermöglichen, trotz Ablehnung ih- res Asylantrags hier eine Ausbildung zu beginnen bzw . zu beenden . Die sogenannte 3+2-Regelung sieht einen Schutz vor Abschiebung während der bis zu dreijähri- gen Ausbildung vor . Danach sind eine sechsmonatige Arbeitsplatzsuche und eine reguläre Beschäftigung und Aufenthaltssicherung möglich . Obwohl diese Regelung einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, hat sie doch mehr als nur einen Pfer- defuß . Zum einen haben Verbände, Betriebe und auch die Linke schon immer gefordert, dass statt einer bloßen Dul- dung eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden müsste . Nur das böte die erforderliche Rechtssicherung . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725080 (A) (C) (B) (D) Zum anderen gilt die Einschränkung, dass eine Ausbil- dungsduldung nur erteilt werden darf, wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorste- hen“. Diese schwammige Formulierung öffnet Willkür Tür und Tor; denn vor allem die Ausländerbehörden de- finieren in der Praxis, was hierunter konkret zu verstehen sein soll . Das könnte im Extremfall dann schon die Ter- minierung einer Vorsprache sein, bei der die Betroffenen zur Passbeschaffung aufgefordert werden sollen. Ungeachtet dieser Regelung sind immer wieder Ge- duldete, die sich bereits in einer Ausbildung befinden, von Abschiebung bedroht oder betroffen. So werden, wie neulich erst in Bayern geschehen, immer wieder junge Menschen aus Berufsschulen oder von ihren Ausbil- dungsstätten mit teils massiver Polizeigewalt verschleppt und abgeschoben . Das ist ein himmelschreiendes Un- recht . Eine umfassende Korrektur dieser Regelung ist dringend notwendig – weit über die von den Grünen vor- geschlagene wichtige Detailänderung hinaus . Einen Hinweis kann ich den Grünen allerdings nicht ersparen: Selbstverständlich stimmen wir Ihrem Gesetz- entwurf zu . Allerdings wäre es glaubhafter gewesen, wenn Sie die Passage, die Sie jetzt wieder aus dem Ge- setz streichen möchten, zusammen mit der Linken abge- lehnt hätten, statt dem entsprechenden Änderungsantrag der Koalition am 6 . Juli 2016 im Innenausschuss auch noch zuzustimmen . In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass der Antrag der Grünen bei Weitem nicht alle Missstände bezüglich der Ausbildungsduldung aufgreift . Schon allein das Konzept der Erteilung einer Duldung zur Ausbildung ist doch wi- dersinnig: Um Planungssicherheit sowohl für die Betrie- be als auch für die Auszubildenden zu schaffen, ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig! Auch die Zusage einer Ausbildung sollte für die Erteilung eines solchen Titels ausreichend sein, um die Zeit bis zum Beginn der Ausbil- dung zu überbrücken und nicht vorher abgeschoben zu werden . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im September startet das neue Ausbildungsjahr und Hun- derte Betriebe wollen diesmal auch geflüchteten Azubis eine Chance geben . Mit dem Integrationsgesetz und der 3+2-Regelung sollten sie dafür die nötige Rechtssicher- heit bekommen . Arbeitsministerin Nahles versprach bei der Einbrin- gung des Gesetzes – ich zitiere –: Wir schaffen Planungssicherheit für die Betriebe und für die Betroffenen, indem wir ihnen eine Dul- dung geben für die ganze Zeit der Ausbildung . Da- nach können sie ein halbes Jahr suchen, und dann bekommen sie für zwei Jahre einen Aufenthaltstitel . Kurzum: Sie können sich hier auf eine Ausbildung einlassen; sie und die Betriebe haben Rechtssicher- heit . Das ist der goldene Weg . . . Meine Damen und Herren von der Koalition, dieser goldene Weg ist so leider nie Realität geworden . Das Ge- setz war gerade erst in Kraft getreten, da wies das bay- erische Innenministerium schon die dortigen Ausländer- behörden an, die Regelung faktisch ins Leere laufen zu lassen . Dass das überhaupt möglich war und immer noch ist, ist die Schuld der Koalitionsfraktionen . Kurz vor Ab- schluss des parlamentarischen Verfahrens haben sie ei- nen Halbsatz in das Gesetz eingefügt . Danach soll die Duldung nur dann erteilt werden, wenn „konkrete Maß- nahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“ . Und genau dieser Halbsatz eröffnet jetzt den Interpretati- onsspielraum, den Bayern nutzt, um die Ausbildungsdul- dung zu unterlaufen . Ich will es ganz deutlich sagen: Dass es zu dieser widersprüchlichen Auslegung der Ausbildungsduldung kommen konnte, ist das Resultat schlechter Gesetzesar- beit . Innerhalb der Bundesregierung haben sich damals die Innenpolitiker mit ihrer Abschottungspolitik durch- gesetzt . Und für diesen Fehler kriegt das Arbeitsministe- rium jetzt die Quittung . Dieser Fehler lässt sich auch nicht mit den „Anwen- dungshinweisen“ des Bundesinnenministeriums korri- gieren . Sie sind für die Länder nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich Leitlinien . Und was „konkrete Maß- nahmen“ sind, bleibt weiterhin Interpretationssache . Im Ergebnis kann die Ausbildungsduldung nach wie vor um- gangen werden . Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie die Ausbildung von Geduldeten fördern wollen, dann reicht es nicht, dass das Arbeitsministerium beteuert, mit den Anwendungshinweisen nicht einverstanden zu sein . Dann müssen Sie jetzt klare Kante zeigen . Das ist die letzte Sitzungswoche . Jetzt ist die letzte Gelegenheit, das Gesetz noch zu ändern . Die Anwendungshinweise zeigen: Solange der be- sagte Halbsatz im Gesetz steht, bleibt es bei dem brei- ten Ermessensspielraum und der Rechtsunsicherheit bei der Ausbildungsduldung . Will man das ändern, muss der Halbsatz gestrichen werden . Und genau das machen wir mit unserem Gesetzentwurf . Wenn Sie verhindern wollen, dass das bevorstehende Ausbildungsjahr zum verlorenen Jahr für die Flücht- lingsintegration wird, dann stimmen Sie unserem Gesetz- entwurf zu . Stimmen Sie ihm zu, und stellen Sie damit sicher, dass geflüchtete Azubis nicht mehr abgeschoben werden – egal in welchem Bundesland sie leben oder welche Ausländerbehörde für sie zuständig ist . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dig- nidad (Tagesordnungspunkt 22 a) Ich habe, genau wie die ganze Fraktion Die Linke, dem Antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen zuge- stimmt . Denn es ist gut, dass nun endlich, nach Jahr- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25081 (A) (C) (B) (D) zehnten des Wegschauens und des Leugnens jeglicher Mitverantwortung für die Verbrechen in der deutschen Sekte Colonia Dignidad in Chile, Union und SPD eine Kehrtwende im Umgang mit den Verbrechen der Colonia Dignidad vollziehen . Die Colonia Dignidad war jahrzehntelang Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen . Hunderte Geg- ner der Pinochet-Diktatur – 1973 bis 1990 – verschwan- den dort, wurden gefoltert und ermordet . Deutsche und chilenische Kinder wurden systematisch jahrzehntelang sexuell missbraucht . Auch viele Bewohner der Siedlung wurden Opfer schwerer Misshandlungen . Die Kehrtwende der Koalition ist ein Erfolg der be- harrlichen Arbeit der Opfer- und Menschenrechtsgrup- pen in Chile und Deutschland, die sich niemals haben entmutigen lassen und seit so vielen Jahren eine umfas- sende Aufklärung und Hilfe für die Opfer verlangen . Ih- nen gebührt heute unser Dank . Es ist aber auch ein Erfolg der Opposition . Denn ohne die Initiative von 91 Abge- ordneten von Linken und Grünen mit ihrem Namensan- trag „Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dig- nidad und Hilfe für die Opfer“ – 18/11805 – hätte sich innerhalb der Koalition von alleine nichts, aber auch gar nichts bewegt . Noch Anfang Februar 2017 verweigerte die Bundes- regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken – 18/11114 – jegliche konkrete Hilfe für die Hun- derten chilenischen und deutschen Opfer . Und auch im nun vorliegenden Antrag wird jede eindeutige Zusage für die Förderung der Aufarbeitungs- und Gedenkarbeit so- wie einer konkreten finanziellen Hilfe für die Opfer ver- mieden . Selbst nach der Verhaftung von Sektenchef Paul Schäfer im Jahr 2005 und den anschließenden Prozessen und Verurteilungen gegen eine Reihe von Tätern aus der Führung der Sekte wurde niemals ernsthaft an eine Auf- lösung und Abwicklung der Sekte gedacht . Stattdessen leistete die Bundesregierung großzügige finanzielle und logistische Hilfe, damit die Colonia Dignidad weiterbe- stehen konnte . Dass nun, so kurz vor Ende der Wahlperiode, der Bundestag geschlossen die Bundesregierung auffordert, mit diesem Umgang Schluss zu machen, ist eine wirk- lich gute Nachricht für alle Opfer der Colonia Dignidad . Deutschland muss endlich glaubwürdig Verantwortung übernehmen . Dazu gehört, allen Opfern, also auch den chilenischen, die Anerkennung und Unterstützung zu- kommen lassen, die ihnen zustehen . Es ist längst über- fällig, dass sich die Bundesrepublik neben einer sozialen und medizinischen Absicherung der Opfer auch mit viel mehr Nachdruck und Engagement an der Einrichtung eines Gedenkortes auf dem Siedlungsgelände, weiteren erinnerungspolitischen Maßnahmen sowie der umfassen- den Aufklärung der Verbrechen und der Verfolgung der Täter beteiligt . Ich erwarte, dass die Bundesregierung nun, anders als nach dem einmütigen Bundestagsbe- schluss von 2002, das Votum des Parlaments respektiert und tatsächlich handelt . Dieses dunkle Kapitel deutscher Außenpolitik muss endlich aufgearbeitet werden . Einen leicht faden Beigeschmack hat das Ganze al- lerdings, weil die Union auch in diesem Fall nicht über ihren ideologischen Schatten springen konnte und auf- grund ihrer Ausschließeritis verhinderte, dass die Linke den fraktionsübergreifenden Antrag mitunterzeichnen konnte . Dass SPD und Grüne bei diesem solch undemo- kratischen Verhalten jedes Mal wieder mitspielen, ist fast noch skandalöser . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Än- derung der Abgabenordnung (Tagesordnungs- punkt 23) Uwe Feiler (CDU/CSU): Die Kollegen von der Linkspartei enttäuschen mich auch bei diesem finanz- politischen Vorhaben nicht und geben mir zum Ende der Wahlperiode dankenswerterweise bei diesem Punkt noch einmal die Gelegenheit, die unterschiedlichen po- litischen Herangehensweisen in steuerpolitischen Fragen zu skizzieren . Ich hatte die Ehre, meine Fraktion in der vergange- nen Wahlperiode als Mitglied des Finanzausschusses als zuständiger Berichterstatter für die Abgabenordnung bei mehreren Gesetzesvorhaben zu vertreten . Alle hatten zum Ziel, Steuerbetrug aufzudecken, zu bekämpfen und auch härter zu bestrafen, sei es beim internationalen In- formationsaustausch in Steuersachen, dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeich- nungen, das mir in meiner Arbeitsgruppe den Namen „Kassen-Feiler“ einbrachte, oder der Reform der strafbe- freienden Selbstanzeige, mit der wir die Möglichkeit der Selbstanzeige einschränkten und das Strafmaß empfind- lich anhoben . Ja, es gibt findige Unternehmer und Arbeitnehmer, die sich einbilden, sich auf Kosten der Steuerzahlergemein- schaft ihrer Verpflichtungen entziehen zu können. Aber bei allem Verbesserungsbedarf im Einzelfall zeichnet es unsere deutsche Finanzverwaltung gerade dadurch aus, dass sie im Steuervollzug sehr effektiv arbeitet. Das ist vor allem den engagierten Beamtinnen und Beamten in den Finanzverwaltungen zu verdanken . Wo eine nicht funktionierende Steuerverwaltung hinführt, können wir uns nach wie vor in Griechenland ansehen . Die Linksfraktion leitete jedoch bei jedem der von mir genannten Gesetzesinitiativen ein Grundmisstrauen gegenüber allen Unternehmern: Alle Einzelhändler, Ta- xifahrer und Gastronomen sind potenzielle Steuerhin- terzieher, Bezieher von Kapitaleinkünften verschieben ihr Geld ins Ausland und mit dem vorliegenden Gesetz- entwurf der Linksfraktion wird unterstellt, dass Betriebe größtenteils falsche Steuererklärungen abgeben, die nur durch das Instrument der flächendeckenden Betriebsprü- fung aufgedeckt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725082 (A) (C) (B) (D) Ich sage ganz deutlich: Diesem Zerrbild vermag ich mich nicht anzuschließen . Der weitaus überwiegende Teil der Unternehmer zahlt pflichtschuldig seine Steuern. Gleichwohl bin ich auch nicht naiv und weiß als Fi- nanzbeamter selbst, wie Einzelne mit teilweise dreistem Vorgehen den Staat betrügen wollen . Genau dafür haben wir die Steuerfahndung und eine Betriebsprüfung, die sich derjenigen annimmt, die meinen, das ein oder ande- re „vergessen“ zu können und dafür sorgt, dass die Steu- erehrlichen auf dem richtigen Pfad bleiben . Doch anstatt alle über einen Kamm zu scheren, wie es die Linksfraktion mal wieder macht, prüft die Steuer- verwaltung – übrigens unter voller Billigung der Finanz- gerichte – schon heute nach risikobasierten Faktoren . 14 000 hochqualifizierte Betriebsprüfer kümmern sich darum, dem Anspruch gerecht zu werden, den Steu- ervollzug konsequent auch im gewerblichen Bereich durchzusetzen . Bei den großen der über 8 Millionen Unternehmen in Deutschland ist schon heute die Betriebsprüfung ein ständiger Gast, da diese übrigens mit Unterstützung der Bundesbetriebsprüfer anschlussgeprüft sind . Die weite- ren Unternehmen müssen durchschnittlich alle sieben Jahre mit dem Besuch der Finanzbehörden rechnen . Auch hier wird natürlich mithilfe eines Risikomanage- ments vorgegangen . Von daher trägt auch nicht die in der Begründung an- geführte Milchmädchenrechnung, dass durchschnittlich mit einem Mehrertrag von 130 000 Euro pro Prüfung zu rechnen sei und sich jeder zusätzliche Betriebsprü- fer selbst rechne . Die Betrachtung unterschlägt nämlich, dass bei diesen durchgeführten Prüfungen bereits im Vorfeld gerade durch ein effektives Risikomanagement die Auswahl erfolgte und man deshalb keinesfalls darauf schließen kann, bei jedem geprüften Unternehmen in die- ser Größenordnung fündig zu werden . Vollkommen unrealistisch ist auch die Festlegung auf ein verbindliches Prüfungsintervall von drei Jahren . Die Betriebsprüfung obliegt den Landesfinanzverwaltungen, die bei dieser Vorgabe vor nicht zu lösende Personalpro- bleme gestellt würden und, wie der Antragsteller selbst einräumt sehr schnell mit finanziellen Forderungen auf den Bund zukämen . Um alle 8 Millionen Unternehmen vollständig zu prüfen, müsste die Zahl der Betriebsprüfer von heute 14 000 auf 190 000 steigen . Mal davon abge- sehen, dass die Fachhochschulen der Länder über Jahre Finanzbeamte am laufenden Band ausbilden müssten, bedarf die Tätigkeit als Betriebsprüfer auch einiger be- ruflicher Erfahrung. Ferner sind die Länder schon heute überhaupt nicht gehindert, derartige Prüfintervalle selbst verbindlich ein- zuführen, wenn sie es denn wollen und für richtig halten . Auch das Land Brandenburg, das über einen Finanzmi- nister der Linkspartei verfügt, hat bislang dieses Vorha- ben im Land nicht umgesetzt . Dabei könnte es ja schon heute den Beweis liefern, dass die genannten Mehrerträ- ge zu erzielen sind . Von daher bitte ich um Verständnis, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können und unsere Kraft vielmehr darauf setzen, die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern ihre Arbeit machen zu lassen und dafür zu sorgen, dass sie über die Instrumente verfügen, die sie benötigen . Die Länder können aber auch ihren Anteil leisten, indem sie die personellen und sachlichen Ressourcen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung bereitstellen . Dazu bedarf es aber nicht dieses Gesetzes . Margaret Horb (CDU/CSU): Diese Gesetzesvorlage ist wie das Wollknäuel, das bei meiner Großmutter frü- her immer in einer Ecke des Wohnzimmers lag – näm- lich für die Katz! Sie fordern, für Außenprüfungen ein Mindestintervall von drei Jahren in der Abgabenordnung zu verankern, und das für alle Unternehmen im Sinne des § 193 AO und für alle Steuerpflichtigen im Sinne des § 147a AO. Das ist vollkommen überflüssig, absolut weltfremd und zudem eine gewaltige Rolle rückwärts auf dem weiteren Weg in einen zeitgemäßen, effektiven und effizienten Steuervollzug. Wenn Sie sich schon mit einem Bundesrechnungs- hofbericht aus dem Jahr 2006 beschäftigen, dann hätten Sie klugerweise auch noch den Bericht des Bundesrech- nungshofes aus dem Vorjahr in Ihr Grundlagenstudium einbeziehen sollen. Denn darin empfiehlt der Bundes- rechnungshof ganz eindeutig, die Digitalisierung im Steuervollzug voranzutreiben (Stichwort: vollelektroni- sches Veranlagungsverfahren auf Basis bundesweit kom- patibler Steuersoftware) und die Konzentration der Bear- beiter auf die Überprüfung risikobehafteter Fälle sowie die Aufdeckung bislang unbekannter Fälle . Und genau das haben wir in zahlreichen Gesetzen bereits getan . Mit dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens haben wir beispielsweise durch die Verankerung des Risikoma- nagementsystems in der Abgabenordnung den Weg der Steuergerechtigkeit mit Effizienz und Effektivität ge- stärkt . Ich verweise auf zahlreiche koalitionsübergreifen- de Berichterstattergespräche des Finanzausschusses zu den Berichten des Bundesrechnungshofs unter meiner Leitung . In diesen Fachgesprächen mit dem Bundes- rechnungshof, den Vertretern der Bundesländer und dem Bundesfinanzministerium wurde von Ihrer Seite nicht ein einziges Mal die Forderung nach einem Mindestprü- fungsintervall eingebracht . Bereits heute wird jede einzelne in den Finanzämtern eingehende Steuererklärung durch ein IT-basiertes Risi- komanagementsystem geprüft, anhand objektiver Krite- rien bewertet, sofern notwendig, da risikobehaftet, aus- gesteuert und einer weiteren manuellen Intensivprüfung unterzogen . Auch der Betriebsprüfer erhält schwerpunkt- mäßig prüfungsbedürftige sowie risikobehaftete Fälle . Zudem scheint Ihnen das Instrument der Anschluss- prüfung nicht bekannt zu sein . Dieser Einsatz von mo- derner Technologie, risikobasierter Auswertung und die Symbiose von menschlichem Know-how ist unser Weg eines gerechten Steuervollzugs mit der Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Das ist effizientes Vorgehen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25083 (A) (C) (B) (D) Daher verwundert mich ihr Gesetzesantrag, liebe Kol- legen der Linken, doch sehr . Denn er blendet nicht nur die Realität aus, er verschließt sich zudem einem moder- nen Steuervollzug . Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, wollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung mittels durchgehender Betriebsprüfungen erreichen . Sie schauen sich somit im sprichwörtlichen Heuhaufen jeden einzelnen Grashalm an, ob er nicht doch eine Nadel ist . Aber das ist überhaupt nicht nötig! In Zeiten der Digi- talisierung funktionieren moderne Steuer-IT-Programme wie Magnete, die schnell und effektiv die Nadel finden. Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen bei der Betriebsprüfung auf Risikomanagement und moder- ne IT, und nicht wie Sie auf einen steuerlichen Überwa- chungsstaat . Liebe Linke, Sie gehen davon aus, dass mehr Außen- prüfungen automatisch zu höheren Steuereinnahmen führen . Aber das ist eine Illusion . Ein Anruf bei Ihrem linken Parteikollegen und thüringischen Ministerpräsi- denten hätte uns vielleicht auch diesen Antrag erspart . Denn im Jahr 2016 beispielsweise hat Thüringen mit mehr Betriebsprüfern ganze 17,5 Millionen Euro Steuer- einnahmen weniger bei Betriebsprüfungen erzielt als im Jahr davor . Weniger, nicht mehr! Aber das passt ja nicht in Ihre Argumentation . Ihre Forderung, alle Unternehmen in Deutschland kontinuierlich einer Betriebsprüfung zu unterziehen, be- trifft nicht nur mittelständische Betriebe und internatio- nal agierende Holdings, die mit ihren hauseigenen Steu- erabteilungen oft gut dafür eingerichtet sind, sondern es bedeutet auch, dass jeder Rentner, der mit einer Photo- voltaikanlage auf seinem Haus gewerbliche Einkünfte erzielt, jede selbständige Hebamme, jeder Physiothera- peut, jeder pensionierte Lehrer, der Nachhilfeunterricht gibt, jeder Nebenerwerbslandwirt, der Streuobstwiesen pflegt und die Früchte auf dem Markt verkauft, mindes- tens einmal alle drei Jahre geprüft wird . Dass Betriebs- prüfungen erforderlich und notwendig sind, bestreitet niemand. Dass aber häufigere Betriebsprüfungen nicht automatisch zu einem steuerlichen Mehrergebnis führen, sieht man am Beispiel Thüringen . Ob Sie es glauben oder nicht – es gibt auch bei Betriebsprüfungen Steuerrücker- stattungen . Ich empfehle Ihnen hierzu das Studium des § 85 AO . Und wenn Sie die „Bibel des Steuerrechts“ schon einmal in der Hand haben, schlagen Sie gleich noch § 233a AO auf! Abschließend möchte ich explizit darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für den Steuervollzug bei den Ländern liegt . Ihnen scheint völlig unbekannt zu sein, dass Nach- wuchsprobleme und Überalterung schon jetzt Herausfor- derungen sind, denen sich die Länder stellen müssen . Ist Ihnen bewusst, dass eine Ausbildung vom Finanzanwär- ter zum Betriebsprüfer vier Jahre dauert? Zurzeit haben wir bei rund 8 Millionen Unternehmen in Deutschland circa 14 000 Betriebsprüfer . Die Umset- zung Ihres Antrages aber würde bedeuten, dass wir rund 190 000 Prüfer bräuchten, um das von Ihnen geforderte Mindestprüfungsintervall zu halten . Von einem Tag auf den anderen müsste die Finanzverwaltung um die Anzahl der Einwohner von Heidelberg anwachsen . Absolut rea- litätsfern! „Die Seele jeder Ordnung ist ein großer Papierkorb“, wusste Kurt Tucholsky – und genau dort gehört dieser Gesetzentwurf hin! Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Ein funktionierender Steuervollzug ist ein wichtiger Beitrag zur Steuerge- rechtigkeit . Nur wenn die Steuerverwaltungen, also vor allem die Finanzämter in den Ländern, effektiv und ef- fizient arbeiten, ist sichergestellt, dass die Steuergesetze in Deutschland einheitlich angewendet werden und Steu- erhinterziehung wirksam bekämpft wird . Der Gesetzent- wurf der Linken geht daher in die richtige Richtung . Gut gemeint ist jedoch nicht immer gut gemacht: Deutschland ist ein föderal organisierter Staat mit kla- rer Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern . Die Gründungsväter und -mütter unserer Republik haben das – aus guten Gründen – in das Grundgesetz geschrie- ben . Die in regelmäßigen Abständen zu vernehmende Kritik am Föderalismus sollte nicht darüber hinwegtäu- schen, dass eine Bundesregierung diese Kompetenzver- teilung akzeptieren muss . Änderungen können nur ge- meinsam mit den Ländern erfolgen . Das gilt auch bei der Durchsetzung des Steuerrechts . In Ihrem Gesetzesantrag fordern Sie anstatt der gegen- wärtigen sieben Jahre ein Mindestprüfungsintervall von drei Jahren in der Abgabenordnung für Steuerpflichtige mit besonderem Einkommen, also beispielsweise Selb- ständige und solche mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen . Es ist klar, dass intensivere Kontrollen zu Mehrkos- ten beim Personal in den Steuerverwaltungen der Länder führen . Es werden deutlich mehr Betriebs- und Außen- prüfer benötigt, die dauerhaft finanziert werden müssen. Ihrer eigenen Einschätzung, dass diese Mehrkosten durch Mehreinnahmen ausgeglichen werden, trauen Sie offenbar selbst nicht. Ich zitiere aus der Gesetzesbegrün- dung: Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einem nennenswerten Mehrbedarf an Betriebsprüfern in- folge der Festschreibung des Betriebsprüfungstur- nus Forderungen nach einer finanziellen Beteili- gung des Bundes an den Personalmehrkosten von den Ländern erhoben werden würden . Dies hat ggf . der Haushaltsgesetzgeber sicherzustellen bzw . wäre Gegenstand von Bund-Länder-Verhandlungen . Die Erfahrungen, die auch Sie bei der vor wenigen Wochen verabschiedeten Neuordnung der Bund-Län- der-Finanzen gemacht haben, müssten Ihnen eigentlich Anlass zum Nachdenken geben . Sie wissen, wie viel Anstrengungen nötig waren, um ein erweitertes Wei- sungsrecht für den Bund beim IT-Einsatz in der Steuer- verwaltung und ein stärkeres fachliches Weisungsrecht gesetzlich zu verankern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725084 (A) (C) (B) (D) Daher ist es mir absolut schleierhaft, woher Sie den Optimismus nehmen, dass der von Ihnen beabsichtigte Eingriff in die hoheitliche Länderaufgabe des Steuer- vollzugs erfolgreich verhandelt werden könnte . Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bund derzeit über den Bund-Länder-Finanzausgleich hinaus bereit ist, mehr Geld bereitzustellen . Ebenso ist zu nicht erwarten, dass sich die Länder in die Steuerverwaltung hineinreden las- sen . Wie meine Partei wünsche ich mir eine stärkere Rolle des Bundes bei der Erhebung der Steuern . Aber mit der Brechstange kommen wir da nicht vorwärts . Wie Sie wis- sen, befindet sich die Bundesregierung in ständigem Di- alog mit den Ländern . In dieser Wahlperiode haben zwei fraktionsübergreifende Gespräche mit Ländervertretern zum Steuervollzug stattgefunden . Dort wurde über eine Vereinheitlichung der Software, Stichwort KONSENS, und über Zielvereinbarungen gesprochen . Der Erfolg von Steuerprüfungen hängt nicht nur von der Zahl von Prüfern bzw . Prüfungen ab, sondern von den Methoden, sprich: dem Risikomanagement . Wir haben die Möglichkeit, zwischen Bund und Län- dern individuell Steuervollzugsziele zu vereinbaren, die dem Zielkonflikt, nämlich fachliche Anforderungen ver- sus begrenzte personelle Ressourcen, Rechnung tragen . Ergänzend sind ein gemeinsam abgestimmtes Kenn- zahlensystem und ein Berichtswesen zur regelmäßigen Zielüberprüfung für ein Bund-Länder-Verwaltungscont- rolling im Bereich der Steuerverwaltung gesetzlich fest- geschrieben worden . In unserem aktuellen Regierungsprogramm bekennen wir uns als SPD zu einem gerechten Steuervollzug – von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung . Wir wollen, dass alle Bundesländer ihre Steuerverwaltungen, Steuer- fahndungen und Betriebsprüfungen personell vernünftig aufstellen, um ihren gesetzlichen Auftrag effektiv wahr- nehmen zu können . Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und -zahlerin- nen gilt es Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwä- sche hart zu bekämpfen . Wir sind aber gut beraten, für die Erreichung dieser wichtigen Ziele unsere vorhande- nen Instrumente klug zu nutzen und gemeinsam mit den Ländern geeignete Lösungen zu finden. Im Föderalismus ist der Fortschritt oft eine Schnecke . Ungeduld hilft uns aber nicht weiter . Ihr Gesetzentwurf schießt leider über das Ziel hinaus . Die Chancen für die Umsetzung sind gleich Null . Ich empfehle daher, Ihren Antrag abzulehnen! Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Die SPD möch- te einen Gerechtigkeitswahlkampf führen. Das finde ich gut . Da gibt es sehr viele Baustellen in unserem Land, Baustellen, um die sich in dieser Legislaturperiode die Bundesregierung nicht gekümmert hat . Ich nenne das Stichwort Steuergerechtigkeit . Hier ha- ben Bundesregierungen in den vergangenen 20 Jahren komplett versagt . Das Deutsche Institut für Wirtschafts- forschung (DIW) stellt fest, dass seit 1999 das reale verfügbare Einkommen der 40 Prozent, die am unteren Ende der Einkommenspyramide stehen, zurückgegangen ist . Für die obersten 10 Prozent stiegen die Einkommen um knapp 27 Prozent . Analysen des neoliberalen Wirt- schaftsforums, das sich jährlich in Davos trifft, stellte fest, dass es der Bundesregierung nicht gelingt, Wachs- tum und Gerechtigkeit zu verbinden . Bei Steuern und Sozialabgaben, einem für Zusammenhalt und Chancen- gleichheit in der Gesellschaft ganz entscheidenden Feld, kommt die BRD nur auf Platz 27 von 30 untersuchten Staaten . Immer wieder hören wir Klagen von Millionären, die ihrer Meinung nach zu viel Steuern zahlen . Worüber nur selten gesprochen wird, ist die Tatsache, dass kaum ein Millionär wirklich die Steuern zahlt, die er zahlen müss- te . Einkunftsmillionäre werden nur selten von den Fi- nanzämtern geprüft, ob sie auch wirklich ihrer Steuer- pflicht nachkommen. Sie tun es in der Regel nicht. Die Zahl der Einkommensmillionäre nimmt seit Jah- ren zu . Das belegt das Statistische Bundesamt . Gleichzei- tig nehmen die Prüfungen von Einkunftsmillionären ab . Es gibt einen regelrechten Wettbewerb unter den Bun- desländern, wer seine Millionäre besonders selten prüft . Gab es 2010 noch 1 838 Prüfungen, sank die Zahl 2014 auf 1 391 Prüfungen . Bereits 2006 hat der Bundesrech- nungshof festgestellt, dass Einkunftsmillionäre in eini- gen Bundesländern nur alle 30 Jahre geprüft werden . Da- bei erbringt eine Prüfung im Durchschnitt 225 000 Euro . 2014 gab es bei 1 391 Außenprüfungen nur 281 Prü- fungen (20,2 Prozent) ohne Beanstandungen . Es mussten 313 Millionen Euro Mehrsteuern nachgezahlt werden . Das sind beeindruckende Erfolge der Steuerbehörden . Wenn man bedenkt, dass jährlich nur 11 bis 16 Pro- zent der Einkunftsmillionäre geprüft werden, dann kann man sich vorstellen, wie viel Geld der Gesellschaft an Steuern vorenthalten wird . Doch mehr Erfolg wollen die Landesregierungen, die besonders viele Millionäre beherbergen, nicht . Ich habe vorgeschlagen, die Prüfquote zu erhöhen . Der Bundesfinanzminister zeigte wenig Interesse an dem Problem und verwies auf die Zuständigkeit der Bundes- länder . Dass die Bundesregierung hier tatenlos zusieht, wie Steuereinnahmen vorenthalten werden, zeigt, dass sie sich offensichtlich als Vermögensverwalter einer klei- nen Schicht von Millionären versteht . Ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten der Wis- senschaftlichen Dienste des Bundestages hat geklärt, dass der Bundesfinanzminister sehr wohl die Prüfquote über die Abgabenordung festlegen kann . In unserem vor- liegenden Antrag fordert meine Fraktion eine verbindli- che Quote . Mindestens alle drei Jahre sollen danach Ein- kunftsmillionäre geprüft werden . Wer also mehr Gerechtigkeit will, in diesem Fall mehr Steuergerechtigkeit, der muss unserem Antrag heute zu- stimmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25085 (A) (C) (B) (D) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was wis- sen wir über die Einkommensmillionäre und deren Steu- ermoral in diesem Land? Herzlich wenig . Das bisschen, das wir wissen, kommt meistens aus der Zeitung, wenn wieder ein Skandal durch die Republik geistert . Dank Statistischem Bundesamt wissen wir seit gestern, dass es 17 400 im Jahr 2013 waren und dass ihr durchschnittli- ches Jahreseinkommen bei 2,6 Millionen Euro lag . Die allermeisten sind sehr wahrscheinlich ehrliche Steuer- zahler; aber es gibt, wie wir wissen, auch immer wieder eine erschreckende Zahl von schwarzen Scharfen unter ihnen . Gleichzeitig gehen seit Jahren die Prüfquoten insbe- sondere bei den sogenannten besonderen Einkommen zurück . Während es 2010 noch rund 1 800 Prüfungen ge- wesen waren, waren es 2014 nur noch etwa 1 400 . Durch die geringen Prüfquoten entgehen dem Staat Millionen an Steuereinnahmen, die wir dringend für Zukunftsin- vestitionen in Schulen, bezahlbaren Wohnraum und die digitale Infrastruktur brauchen könnten . Es ist auch unter dem Gesichtspunkt der Steuergerech- tigkeit nicht hinnehmbar, dass sich Einzelne über kom- plizierte Steuerschlupflöcher ihrer Steuerverantwortung entziehen und, dass es keine Nachprüfungen gibt . Gerade bei Konzernen und Einzelpersonen mit hohen Einkom- men, denen ganz andere finanzielle und personelle Mög- lichkeiten zur Steuergestaltung zur Verfügung stehen, müssen wir ganz genau hinschauen . Wir Grüne kritisieren seit Jahren, dass der Bund kei- ne verbindlichen, wirksamen Prüfungsquoten in die Zielvereinbarungen mit den Ländern aufgenommen hat . Wir finden aber für kleine oder Kleinstunternehmen würde ein Prüfungsintervall von fünf bis sieben Jahren genügen . Außerdem fordern wir Grüne seit Jahren, eine Spezialeinheit auf Bundesebene auf Augenhöhe mit den Konzernen mit Zuständigkeit sowohl für die Veranla- gung als auch für die Prüfung zu schaffen. So eine Steu- ereinheit wäre eine zielgerichtete und effektive Variante, um Steuerbetrug zu stoppen. Deshalb finden wir die Idee, Einkommensmillionäre und Unternehmen regelmäßig zu überprüfen, prinzipiell richtig . Die Linke schlägt dafür jetzt eine Mindestintervall- prüfung von drei Jahren vor – und das für alle Unterneh- men . Ich befürchte aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, damit schießen Sie über das Ziel hinaus . Denn der Vorschlag, 3,7 Millionen Unternehmen regel- mäßig zu prüfen, ist schlicht nicht realistisch . Die Um- setzung wäre mit einem erheblichen personellen Mehr- aufwand für die Finanzämter verbunden . Ihr Vorschlag liefert keinen Anhaltspunkt, wie dies alles kurzfristig umgesetzt werden soll . Auch vor diesem Hintergrund scheint ein sofortiges Inkrafttreten, wie gefordert, nicht möglich . Grundsätzlich unterstützen wir die Idee einer Festschreibung von Mindestprüfintervallen in der Abga- benordnung aber ausdrücklich . Es ist kein Zufall, dass in der Zeit unter Schwarz-Gelb besonders wenig geprüft wurde und sich seitdem auch nicht viel getan hat . Der Prüfungsrückgang hat mit der Verschonungs- und Klientelpolitik der Regierung in den letzten Jahren zu tun . Denn Vorschläge, den Steuervoll- zug zu verbessern, gibt es reichlich; allein der politische Wille fehlte in der letzten Zeit . Das muss sich ändern . Wir teilen Ihr Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken . Aber da wir das Prüfungsintervall von drei Jahren für alle für unverhältnismäßig halten, werden wir uns heute enthalten . Lassen Sie uns das Thema mit zielgerichteten Prüfintervallen in der nächsten Legislatur aber gerne weiter diskutieren . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Ju- gendstärkungsgesetz – KJSG) (Tagesordnungs- punkt 25) Christina Schwarzer (CDU/CSU): Morgen endet die voraussichtlich letzte Sitzungswoche dieser Legislatur . Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschließen wir heute eines der letzten Gesetze, über die wir in dieser Periode verhandelt haben . Und ich muss auch sagen: Der Weg, wie es zu dieser Entscheidung kam, war einer der denkwürdigsten, die ich in meiner ersten Legislatur hier im Haus erlebt habe . Zum Verfahren und zur Erarbeitung des Gesetzes hat es massenhaft Kritik gegeben, die ich in vielen Punk- ten teile . Ich hatte das in meiner Rede zur Einbringung des Entwurfs vor ein paar Wochen schon gesagt: Es gibt kaum ein Thema, das so sehr von der Mitarbeit und der Expertise derer abhängt, die tagtäglich an der Basis ar- beiten, wie die Kinder- und Jugendhilfe . Man muss sehr genau hinschauen . Einfache, pauschale Lösungen gibt es nicht . Die Arbeit an der Basis ist höchst individuell . Ohne die umfassende Expertise dort ist keine große Re- form zu machen; davon bin ich überzeugt . Entsprechend intensiv haben wir den Gesetzentwurf geprüft, der schließlich das Parlament erreicht hat . Und natürlich haben wir mit den Experten gesprochen, nicht zuletzt im Rahmen der Anhörung im Ausschuss . Von un- serer Fraktion, aber auch von den Fachleuten gab es zu einigen Punkten Kritik . Beispiel Pflegekinderwesen: Von Anfang an haben wir gesagt, dass wir beim Kinder- und Jugendstärkungs- gesetz keine halbgaren Lösungen im Eilverfahren ab- stimmen werden . Die Opposition hat am Mittwoch im Ausschuss betont, dass sie die Regelungen zu den Pfle- gekindern im Wesentlichen für gut und richtig hält . Die Experten in der Anhörung – übrigens nahezu alle – sahen das ganz anders . Besonders die frühzeitige Perspektiv- klärung stieß auf massive Kritik . Das teilen wir . Daher ist es nur folgerichtig, dass wir die Regelungen zu den Pflegekindern aus dem Entwurf herausnehmen wollen. Wir müssen diese Frage umfassend mit der Fachöffent- lichkeit diskutieren, in einem angemessenen Verfahren mit umfassender Beteiligung . Dabei muss es auch um die Arbeit mit den Herkunftseltern gehen, die wir dringend stärken sollten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725086 (A) (C) (B) (D) Also ja: Einige Punkte am Gesetzentwurf von März sind zu kritisieren . Dennoch wäre es falsch, die guten und richtigen Dinge, die der Entwurf eben auch bein- haltet, nicht umzusetzen . Als Beispiele seien die Heim- aufsicht, die unabhängigen Ombudsstellen sowie der bessere Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlings- unterkünften genannt . Ich möchte hier noch auf zwei Punkte hinweisen, die mir persönlich besonders am Herzen liegen: Wir schla- gen unter anderem eine bessere Kooperation der Heilbe- rufe mit dem Jugendamt vor . Man muss mit dieser Frage sensibel umgehen . Kinderärzte sind in erster Linie An- sprechpartner der Eltern . Sie sind vor allem zuständig für die Kindergesundheit . Sie sind aber auch Vertrauensper- sonen . Da ist es gut, dass Eltern sich auch mit kleineren und größeren Erziehungsproblemen an die Ärzte wenden und um Unterstützung bitten . Dieses Vertrauensverhält- nis muss bestehen bleiben . Bei Fragen, die das Kindeswohl oder den Kinder- schutz betreffen, kennen wir allerdings Fälle, in denen eine bessere Kommunikation zwischen Kinderarzt und Jugendamt Schlimmes hätte verhindern können, ja sogar Kinderleben hätten retten können . Daher ist es richtig und wichtig, hier bessere Kommunikation zu ermögli- chen . Die Jugendämter müssen damit allerdings sehr be- hutsam umgehen . Mein zweites Herzensanliegen: Sie wissen ja, dass ich mich sehr um das Thema erweitertes Führungszeugnis bemüht habe . Gemeinsam mit den Kolleginnen Gudrun Zollner und Ingrid Pahlmann kämpfe ich seit langem um eine Entbürokratisierung des Verfahrens . Stichwort: Nein – Auskunft . Im Gegenzug würden wir gern den Kreis derer, die in der Kinder- und Jugendarbeit die Aus- kunft vorlegen müssen, erweitern . Dass wir uns hiermit bei BMJ und BMFSFJ nicht durchsetzen können, steht auf einem anderen Blatt . Ich finde aber, es ist ein guter Schritt, dass wir mit dem KJSG nun den § 184j StGB mit in den Katalog der Straftaten aufnehmen, die die Arbeit mit Kindern und Ju- gendlichen nach § 72a SGB VIII ausschließen . Hier geht es um die Straftaten aus Gruppen mit eindeutig sexuel- lem Bezug . Diese Neuregelung ist genau richtig . Wer solche Straftaten ausübt oder durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass andere sie ausüben können, hat in der Nähe von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen . Wo wir das verhindern können, sollten wir es tun . Insofern ist es umso bedauerlicher, dass wir uns mit dem Vorschlag, ein Führungszeugnis auch für Vormünder einzufordern, nicht durchsetzen konnten . Zum Abschluss dieses parlamentarischen Verfahrens lässt sich also Folgendes festhalten: Erstens . Wir haben ein gutes Kinder- und Jugendhil- fegesetz – heute schon . Nicht nur, dass es dem Thema nicht angemessen ist, wichtige Punkte im Eilverfahren zu diskutieren, es ist auch nicht nötig . Wir können uns die nötige Zeit lassen . Daher haben wir – zweitens – den Entwurf an vielen Punkten verbessert . Ich habe dazu schon einiges gesagt . Drittens . Das Verfahren ist hiermit noch lange nicht abgeschlossen . Ja, wir wollen heute einige gute Punkte zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen umsetzen . Aber damit ist noch lange nicht alles umgesetzt, was wir in der Kinder- und Jugendhilfe verbessern sollten . Mir liegt vor allem die umfassendere Arbeit mit den Her- kunftseltern am Herzen . Dazu ist heute noch wenig gere- gelt . Der Staat und die Gesellschaft müssen die Familien unterstützen, in denen die Eltern dieser Fürsorgepflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen können bzw . wollen . Dabei geht es zunächst um Arbeit in der Familie . Eltern zu befähigen, muss an erster Stelle stehen . Dieses Prinzip, das sich aus unserem Grundgesetz ableitet, müs- sen wir vor Augen behalten. Auch das Thema Pflege und Heimerziehung müssen wir in diesem Zusammenhang noch einmal genauer ansehen . Das alles sind große Themen . Das geht nicht im Hau- ruckverfahren in wenigen Wochen vor Ende einer Legis- latur . Daher wünsche ich mir für die kommende Legisla- tur ein besseres Verfahren mit umfassender Beteiligung und Debatte . Ich würde mich freuen, wenn wir heute zusammen einen ersten Schritt gehen und gemeinsam die wirklich guten Änderungen und schließlich auch den geänderten Gesetzentwurf beschließen . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Mit dem vor 26 Jahren in Kraft getretenen Gesetz zur Neu- ordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) ist es den damals Verantwortlichen gelungen, ein sehr gutes Gesetz zu verabschieden . Das bestehende KJHG wurde seinerzeit, im Gegensatz zu dem hier in Rede stehenden Reformentwurf, sehr breit und umfassend in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Nur so gelang es damals, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das durchdacht war und von allen mitgetragen wurde . Nach 26 Jahren ist es unbestritten, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe und im familienrechtlichen Bereich Verbesserungen bedarf . Die aktuellen Zahlen von Inobhutnahmen (77 645 im Jahr 2015) und von Verdachtsfällen hinsichtlich Kindeswohlgefährdungen (129 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015) sind erschreckend hoch . Die Anzahl an Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung, an Inobhutnahmen und an langfristigen stationären Unter- bringungen ist in den letzten Jahren massiv gestiegen . Es gab schreckliche Fälle, bei denen Kinder durch ihre Eltern zu Tode kamen, missbraucht oder vernachlässigt wurden, obwohl die Behörden bereits informiert waren und die Familien kannten . Es wurden an uns Politikerinnen und Politiker der Union aber auch Fälle herangetragen, in denen Kinder sehr schnell und bei geringfügigen Anlässen aus ihren Familien genommen wurden . In Berlin wurde mir ein Fall zugetragen, bei der einer alleinerziehenden Dril- lingsmutter, die liebevoll mit ihren Kindern und erzie- hungsfähig war – was auch niemand anzweifelte –, die Fremdunterbringung ihrer Säuglinge angedroht wurde, weil das Jugendamt keine Entlastung und Unterstützung der Mutter beim Einkaufen und Versorgen der Familie Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25087 (A) (C) (B) (D) organisieren konnte . Wenn sie sich weiter beklagen und Unterstützung einfordern würde, wären die Kinder weg, sagte man ihr . Vorschnelle Herausnahmen werden nicht nur von be- troffenen Eltern und Großeltern, sondern auch von Insi- dern, wie Sozialarbeiterinnen, Gutachterinnen, Anwälten und Jugendamtsmitarbeitern, hinter vorgehaltener Hand bestätigt . Problematisch sind auch die enormen Kostenauf- wüchse im Bereich der Hilfen zur Erziehung . Innerhalb von fünf Jahren stiegen diese von 7,5 Milliarden auf 10,2 Milliarden in 2015 . Dass es eine Reform in der Kinder- und Jugendhilfe geben muss, ist klar . Entscheidend ist aber, welche . Viele Probleme ergeben sich aus der Umsetzung der Gesetze in der Praxis . Dass in den letzten Jahren Kinder getötet und misshandelt wurden, obwohl die Ämter bereits ein- geschaltet waren und die Familien kannten, lag nicht an der Gesetzeslage, sondern an der falschen Anwendung der Gesetze, auch an der Überforderung und Überlastung der Zuständigen . In diesen Fällen wären die Behörden und Gerichte gesetzlich verpflichtet gewesen, die Kinder aus den katastrophalen Zuständen herauszunehmen bzw . nicht in diese zu geben . Kern- und Angelpunkt ist daher die Verbesserung der Situation in vielen Jugendämtern, angefangen damit, dass das Jugendamt kein unattraktiver, schlecht bezah- lender Arbeitgeber sein darf, sondern motivierte, kennt- nisreiche und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht . Die Realität sieht aber so aus: Die Jugendämter in Berlin zum Beispiel haben das Problem, Stellen zu besetzen, weil die Bezahlung so schlecht ist, dass sich nur Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger dazu bereit erklären und diese dann bald wieder wechseln . Vieles kann nicht vom Bundesgesetzgeber entschie- den werden . Die Länder und Kommunen müssen dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter besser bezahlt, Famili- enrichter und Jugendamtsmitarbeiter besser qualifiziert werden und – vor allem – deren Arbeitsbelastung redu- ziert wird . Auch die Einführung des Kammerprinzips im Famili- enrecht wäre vor allem Angelegenheit der Länder . Leider scheuen diese die Kosten . Aber nach Rücksprache mit Experten würde es einen großen Qualitätssprung in der familiengerichtlichen Praxis geben, wenn Gerichtsver- fahren, in denen es um Kindeswohlgefährdung oder Sor- gerecht geht und damit um Eingriffe in die Grundrechte, von drei Richtern einer Kammer statt von Einzelrichtern geführt werden, so wie es jetzt bereits bei Verfahren, die einen hohen Streitwert haben, der Fall ist . Auch wenn viele Änderungsnotwendigkeiten in der Verantwortung der Länder liegen, müssen einzelne Re- gelungsbereiche im SGB VIII überarbeitet werden . Ge- rade weil die Problemlage aber so vielfältig ist und es mit dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe und das Fami- lienrecht zielgenau zu verbessern, so viele „Baustellen“ gibt, hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kin- der- und Jugendhilfe auf einer fundierten empirischen Grundlage und in einem sorgfältig strukturierten Prozess weiterzuentwickeln . Genau daran mangelte es aber in dem Gesetzgebungsverfahren zu dem hier vorgelegten Gesetzentwurf in weiten Teilen . Bei dem vom Bundes- familienministerium durchgezogenen Hauruckverfahren wurde weder den Fachleuten, den Verbänden und Län- dern Gelegenheit gegeben, die geplanten Regelungen ausreichend zu bewerten, noch wurden die Parlamentari- er frühzeitig und angemessen einbezogen . Das übereilte und intransparente Verfahren des Bundesfamilienminis- teriums zum KJSG wurde auch von den Sachverständi- gen in der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am 19 . Juni 2017 massiv kritisiert . Die Kinder- und Jugendhilfe ist das Königsthema der Familienpolitik. Eingriffe und Veränderungen betreffen direkt die Lebenssituation von Kindern und ihren Eltern und greifen tief in deren Grundrechte ein . Gerade des- wegen müssen Änderungen im Rahmen eines sorgfältig strukturierten Prozesses und auf Basis einer fundierten empirischen Grundlage erfolgen . Eine schnelle Verabschiedung des gesamten Gesetzes war daher für CDU und CSU nicht machbar . Schnell- schüsse im Kinder- und Jugendhilferecht sind unverant- wortlich und gehen mit uns als Union nicht . Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird von uns daher nur in den Teilen mitgetragen, die in der Fachwelt weitgehend positiv gesehen werden . Das sind: die en- gere Kooperation zwischen Ärzten und Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die verbesserte Heimaufsicht, die Einrichtung von unabhängigen Om- budsstellen und die Einrichtung von Schutzkonzepten für Flüchtlingsunterkünfte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch von Frauen und Kindern . Andere Regelungsbereiche des vom Bundesfamilien- ministerium vorgelegten Gesetzentwurfs waren hingegen inhaltlich so umstritten und die Folgen so unabsehbar, dass wir sie nicht verabschieden konnten . So wurde auf Drängen der Union der gesamte Kom- plex zu Heim‑ und Pflegekindern herausgenommen, da dieser Teil des Gesetzentwurfes zu einseitig angelegt war . Die Perspektive der Herkunftseltern war unzurei- chend berücksichtigt . Der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums hatte vor allem die Untergruppe derjenigen Kinder im Blick, deren Herkunftseltern die Kinder misshandelten, missbrauchten oder massiv vernachlässigten . Bei dieser Art der Kindeswohlgefährdungen sind gerichtliche Ver- bleibensanordnungen in der Pflegefamilie oder Heim richtig, aber jetzt schon möglich . Die Gesetzesänderung hätte diese Anordnung des dauerhaften Verbleibs bei den Pflegeeltern weiter erleichtert. Das wäre auch seitens der Union der richtige Ansatz gewesen . Aber der Gesetzentwurf hätte eben nicht nur für die- se Gruppe der schwer misshandelten Kinder gegolten, sondern auch für solche Fälle, die viel weniger eindeutig sind und daher nicht schnell entschieden werden können, sondern eine genaue Betrachtung der individuellen Situ- ation und der Bedürfnisse des Kindes brauchen . Der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung sah – statt einer Beobachtung von Entwicklungen und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725088 (A) (C) (B) (D) Verläufen – bei jeder Fremdunterbringung eines Kindes eine Perspektivklärung bereits zum Anfang einer Maß- nahme vor . Bei dieser Perspektivklärung sollte festgelegt werden, ob das Kind befristet oder auf Dauer fremdun- tergebracht wird . Eine Abänderung soll dann nur noch unter besonderen Umständen möglich sein . Damit soll- te nicht lange nach der Herausnahme des Kindes, also zum Höhepunkt einer Krise, eine kaum abzuändernde Entscheidung getroffen werden, die in der Regel zu die- sem Zeitpunkt noch gar nicht zu treffen ist. Noch proble- matischer war, dass die prognostische Einschätzung der Entwicklung des Kindes und des Familiensystems von Mitarbeitern des Jugendamtes und nicht im Rahmen ei- ner ausführlichen psychologischen Begutachtung vorge- nommen werden sollte . Ein Ansinnen, das im Strafrecht undenkbar wäre . Kinder werden auch aus anderen Gründen als Miss- handlung und Verwahrlosung fremduntergebracht . Im- merhin willigen 68 Prozent der leiblichen Eltern frei- willig in die Fremdunterbringung ihrer Kinder ein oder suchen von sich aus Hilfe . Nicht alle Herkunftseltern misshandeln und vernachlässigen ihre Kinder, nicht alle sind vollständig erziehungsunfähig . Es gibt Herkunfts- eltern, die liebevoll sind, aber aufgrund einer Krankheit ausfallen oder in einer vorübergehenden Lebenskrise ste- cken . In der Praxis bekommen aber heute schon in vielen Fällen auch solche Eltern, die wieder erziehungsfähig sind, ihr Kind nicht mehr zurück . Die hohe Anzahl an Fremdunterbringungen und die sehr niedrigen Rück- kehrraten von circa 5 Prozent sind nicht allein damit zu erklären, dass Eltern in Deutschland immer weniger er- ziehungsfähig sind . Die Entscheidung für die dauerhaf- te Fremdunterbringung ist bei realistischer Betrachtung der risikoärmere, einfachere und ressourcenschonendere Weg für die Behörde . Insofern wäre es unverantwort- lich – wie es dieser Teil der SGB-VIII-Reform seitens des Bundesministeriums vorsah –, die bereits jetzt zu be- obachtende Neigung von Behörden, ein Kind auf Dauer fremdunterzubringen, obwohl mithilfe von Elternarbeit eine Rückführung möglich wäre, weiter zu befördern . Darüber hinaus war der gesetzgeberische Handlungs- bedarf zu den Pflegekindern im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht erkennbar . Zum einen gibt es bereits die rechtliche Möglichkeit, einen dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie gerichtlich anzuordnen, wenn das Wohl des Kindes bei der Rückführung zu den Eltern gefährdet wäre . Zum anderen verbietet sich schablonenhaftes Den- ken im Kinderschutz . Es kommt im Familienrecht immer auf den Einzelfall an . Familiengerichte müssen prüfen, was für das jeweilige Kind in der jeweiligen Situation und in der jeweiligen Beziehungsstruktur das Beste ist . Wenn laut ursprünglichem Gesetzentwurf dagegen vor allem Formeln wie „Kontinuität“ und „Stabilität“ darüber entscheiden sollten, ob ein Kind weiter im Heim oder in der Pflegefamilie untergebracht wird, auch wenn Eltern wieder erziehungsfähig sind, wird das der Vielschichtig- keit der Bedürfnisse und Umstände nicht gerecht . Kontinuität und Stabilität sind für Kinder zwar wich- tig, aber nicht die zentralen Kriterien des Kindeswohls . Insbesondere darf nicht unkritisch angenommen wer- den, dass in Pflegefamilien oder in Heimen die Bezie- hungen immer stabil sind . Auch dort gibt es Bezugs- personenwechsel, Trennungen, Umzüge, Schulwechsel, Vereinswechsel und neue Freundschaften oder (Pflege‑) Geschwister. Es gibt auch Kinder, die mit ihren Pflege- eltern nicht zurechtkommen, und Pflegeeltern, die keine gute Bindung aufbauen . Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie schreibt in ihrer Stellungnahme: Auch Pflegeeltern können aus unterschiedlichen Gründen, die in dem Bedarf des Kindes oder der eigenen Familiensituation liegen, an ihre Grenzen kommen, sodass Pflegeverhältnisse nicht fortgesetzt werden können und Kinder in mehreren Pflegefami- lien und Heimen leben müssen . Viele Pflegeeltern machen einen tollen Job und haben meine aufrichtige Bewunderung für diese wertvolle Ar- beit mit oft sehr schwierigen Kindern . Die besonderen Herausforderungen, auch die Herkunftseltern als Teil des Familiensystems des Kindes mit einzubeziehen, meis- tern viele Pflegeeltern hervorragend. Im Unterschied zu Adoptionen haben aber Kinder in Pflegefamilien immer zwei Familien . Die Sachverständigen des Bundestages haben betont, dass es für eine gesunde Entwicklung wichtig ist, keine Seite zu verdrängen, sondern – soweit möglich – im Interesse des Kindes das ganze System zu sehen . Der Gesetzentwurf in der Fassung des Bundesfami- lienministeriums hätte in der Praxis dazu geführt, dass Herkunftseltern kaum noch eine realistische Chance ge- habt hätten, ihre fremduntergebrachten Kinder wieder zurückzubekommen, auch dann nicht, wenn die Eltern wieder erziehungsfähig geworden wären . Aus diesen Gründen konnten wir diese einseitige Reform des Pflege- kinderwesens nicht einfach durch das parlamentarische Verfahren durchwinken . Wir haben uns auch gegen weitere Inhalte des Kin- der- und Jugendstärkungsgesetzes gesperrt, die nicht ausreichend diskutiert waren . Ich werde hier nicht alle aufzählen können, da es zu viele sind . Angepackt haben wir die Verbesserung der Heimaufsicht, damit Zustände wie in der Haasenburg und im Friesenhof zukünftig nicht mehr vorkommen . In Bezug auf die Regelungen der offenen Jugend- arbeit konnten wir uns durchsetzen . Der Paragraf zu Einrichtungen der offenen Jugendarbeit wurde nun auf unser Drängen hin gestrichen, weil er unverhältnismä- ßige bürokratische Auflagen vorsah, die die offene Ju- gendarbeit erdrückt hätte . Dazu gehörten beispielswei- se Meldepflichten über die Betriebsaufnahme oder eine Änderung des Konzepts und die Pflicht, Konzepte zum Kinderschutz zu entwickeln . Natürlich ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig . Aber dieser ist für Träger, bei denen ausschließlich neben- oder ehrenamt- liches Personal tätig ist und die keine öffentliche Förde- rung erhalten, auch anders sicherzustellen . Die geplanten Regelungen waren unangemessen und nicht praxistaug- lich und hätten ehrenamtliches Engagement erschwert, selbstorganisierte Jugendarbeit verhindert und so Frei- räume von jungen Menschen zerstört . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25089 (A) (C) (B) (D) Der SPD-Forderung, Heilberufe bei einer Kindes- wohlgefährdungseinschätzung stärker einzubeziehen, haben wir uns – trotz Bedenken – angeschlossen, um zu erreichen, dass die Ärzteschaft zukünftig besser mit dem Jugendamt kooperiert . Allerdings sollte diese Ge- setzesänderung in der nächsten Zeit kritisch beobachtet werden, da die Gegner dieser Gesetzesänderung in nach- vollziehbarer Weise datenschutzrechtliche Bedenken vorgebracht haben . Sollte sich herausstellen, dass sich die Kooperation der Ärzteschaft auch mit dieser Novel- le nicht verbessert, müsste dieser Punkt nochmals auf- gemacht und die datenschutzrechtliche Abwägung neu geprüft werden . Zudem konnte die Union erreichen, dass die Rege- lungen zum Jugendwohnen für junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, unverändert bleiben . Auch dies ist ein Er- folg für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die mit die- ser Maßnahme den vielen Jugendlichen und jungen Er- wachsenen weiterhin eine Perspektive gibt und ihnen die Möglichkeit bietet, ihre Ausbildung und den Berufsalltag erfolgreich zu absolvieren . Die Union konnte leider weitere Forderungen zum Kinderschutz, zur Stärkung von leiblichen Eltern und zur Qualitätsverbesserung von Sachverständigengutachten nicht erreichen . Unverantwortlich ist, dass die SPD die CDU/ CSU-Forderung ablehnt, auch für Vormünder ein erwei- tertes Führungszeugnis zum Schutz vor sexuellem Kin- desmissbrauch zu verlangen . Hier wäre eine Chance ge- wesen, wirklich etwas für den Kinderschutz zu erreichen . Unverständlich ist auch die Weigerung der SPD-Bun- destagsfraktion, einen gesetzlichen Anspruch für leibli- che Eltern, deren Kinder fremduntergebracht sind, einzu- führen, indem sie darin unterstützt werden, wieder selbst erziehungsfähig zu werden . Dieser war im Gesetzent- wurf der Bundesregierung noch enthalten, wurde aber auf Druck der SPD gestrichen . Auch der Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfrakti- on, neben Ombudsstellen auch Anlaufstellen einzurich- ten, die unabhängig und neutral zur Qualität von fami- lienrechtlichen Sachverständigengutachten beraten, hat die SPD-Fraktion aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt . Die Gelegenheit, den Gesetzentwurf mit die- sen guten neuen Vorschlägen aufzuwerten, wurden sei- tens der SPD nicht genutzt . Gerade vor dem Hintergrund der vielen offenen und strittigen Punkte müssen wir die Reform der Kinder- und Jugendhilfe in der nächsten Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess erneut angehen . Wir fordern darum, eine Enquete-Kommission „Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ beim Deutschen Bundestag einzurichten, damit die Fachleute einen Gesetzentwurf in Bezug auf alle strittigen Punkte gründlich vorbereiten können . Ich möchte mich in den kommenden vier Jahren für eine gut abgestimmte Reform der Kinder- und Jugend- hilfe und des Familienrechts einsetzen, die im Interesse der Gruppe der belasteten Kinder und der ressourcenar- men Eltern in dieser Gesellschaft einen wirklichen Un- terschied zum Besseren macht . Ulrike Bahr (SPD): Wenn wir hier heute das Kin- der- und Jugendstärkungsgesetz beschließen, dann ist uns allen klar: Wir sind noch nicht fertig . Der Diskus- sionsprozess um die SGB-VIII-Reform wird und muss weitergehen . In den letzten drei Jahren habe ich viel Zeit damit ver- bracht, in Verbänden, im Wahlkreis und in meiner Lan- desgruppe für die große, die inklusive Lösung zu wer- ben . Auch wenn wir sie heute nicht beschließen, steht die inklusive Lösung gleichwohl weiter auf der Agenda . Nach der Reform ist vor der Reform – und wir haben mit den neuen Regelungen zur Kindertagesbetreuung einen wichtigen Fuß in der Tür . Im Regierungsentwurf hatten mich besonders die Neuerungen zum Pflegekinderwesen überzeugt: ein An- spruch auf Beratung für Herkunftseltern, auch wenn die Kinder dauerhaft in Pflegefamilien untergebracht sind, mehr Unterstützung für Pflegeeltern und schließlich die Möglichkeit, Pflegekindern jahrelange Unsicherheit zu ersparen und den Verbleib in der Pflegefamilie dauerhaft anzuordnen, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie sehr unwahrscheinlich geworden ist . Aber leider ist diese Reform an der kategorischen Ablehnung der Union gescheitert, die offenbar meint, man müsse in jedem Fall und immer die Rechte der Her- kunftseltern stärken . Ich denke, Kinder sind weder das Eigentum noch das Therapiemittel ihrer Eltern . Eltern- rechte haben in unserer Verfassung deshalb einen so ho- hen Rang, weil unsere Verfassungsmütter und -väter zu Recht davon ausgingen, dass in den allermeisten Fällen die Eltern die besten und entschiedensten Anwälte ihrer Kinder sind und deren Interessen mit Nachdruck vertre- ten . Aber es gibt Ausnahmen wie Misshandlung, Ver- nachlässigung oder sexuellen Missbrauch . Und da ist die staatliche Gemeinschaft gefragt . Eine problematische Regelung kommt dagegen: Mit dem § 78f können die Länder künftig Leistungen für un- begleitete minderjährige Flüchtlinge stärker steuern . Ja, gut, aber ich appelliere an die Verantwortlichen, auch bei mir zu Hause in Bayern, nicht am falschen Ende zu sparen! Wir können nicht Integration fordern, Radikali- sierungsprävention predigen und gleichzeitig geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene nur im Sparmodus versorgen, anstatt sie zu unterstützen und zu erziehen . Dennoch meine ich: Diese Reform lohnt sich! Es gibt klare Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien: – Erst einmal mehr Kinderschutz durch bessere Heim- aufsicht und eine verbindlichere Kommunikation in Kinderschutzfällen, wie es die Ministerin schon aus- geführt hat . – Dann den uneingeschränkten Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche, der zeigt, dass wir junge Menschen als Subjekte mit eigenen Rechten, Wün- schen und Bedürfnissen ernst nehmen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725090 (A) (C) (B) (D) – Außerdem die Ombudsstellen – eine Kannregelung; aber es ist erstmals eine gesetzliche Grundlage, mit der Verwaltungen arbeiten können und die auch vor- schreibt, dass Ombudsstellen unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten . Als Vorstandsmitglied in einem bayerischen Ombudsstellenverein weiß ich, dass damit unsere Finanzierungsprobleme noch nicht gelöst sind . Aber es wird einfacher, die Idee auch in die Praxis zu tragen . – Schließlich freue ich mich besonders darüber, dass sich junge Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe leben, künftig in geringerem Umfang an den Kosten beteiligen müssen, wenn sie mit einem Ferienjob oder als Auszubildende Geld verdienen . Das wird die Moti- vation erhöhen, überhaupt eine Ausbildung oder einen kleinen Job anzunehmen . Das ist ein richtiges Signal . In der nächsten Wahlperiode werden wir dann mit neuem Schwung an den noch offenen Themen weiterar- beiten . Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): „Die Kin- der- und Jugendhilfe soll auf einer fundierten empirischen Grundlage in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt werden .“ Dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wirkt fast schon zynisch angesichts dessen, was wir und die gesammelte Fachwelt in den letzten Monaten und Jahren rund um das SGB VIII erlebt haben . Da kursierten Ge- heimpapiere, offizielle und inoffizielle Entwürfe, die die über 900 000 Beschäftigten der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Angst und Schrecken versetzten . Selbst die Kinderkommission hier im Hause kam in ihrer Sit- zung vom Mittwoch überparteilich und einstimmig zu dem Schluss, dass von einer angemessenen Beteiligung der Fachwelt kaum die Rede sein kann . Einige werden sagen, dass das Schlimmste nicht zu- letzt durch die Nacht- und Nebelverhandlungen in der letzten Woche vom Tisch ist, und das mag stimmen . Dennoch: Nur weil der jetzige Entwurf im Angesicht seiner katastrophalen Vorgänger nicht mehr so schlimm erscheint, macht es ihn noch nicht zu einem guten . Exemplarisch werde ich drei Dinge nennen, die wir als Linke auch am aktuellen Entwurf nicht mittragen können: Erstens. Ihre Länderöffnungsklausel im § 78f schafft de facto eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe: eine für deut- sche und eine für ausländische Jugendliche . Denn wozu sonst die Freigabe an die Länder, die Leistungen für ausländische Kinder und Jugendliche in gesonderten Rahmenverträgen zu vereinbaren als für eines: Standard- absenkungen? Inwieweit diese Ausklammerung einer der am schwersten belasteten Gruppen im Hilfesystem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wird überdies zu prü- fen sein . Die Verankerung von Schutzkonzepten in den ohnehin unwürdigen Massenunterkünften für Geflüchtete tragen Sie gerne vor sich her . Dass Sie im selben Atemzug eben- so unwürdigen Unterbringungsformen für Jugendliche den Weg bereiten, verschweigen Sie leider . Zweitens das Übergangsmanagement: Anstatt junge Volljährige mit verlässlichen Rechtsansprüchen auszu- statten, wie es alle Experten und Expertinnen empfehlen, ermöglichen Sie die koordinierte Abschiebung ins Hartz- IV-System von Druck, Kontrolle und Sanktion . Drittens die Heimaufsicht: Nicht die Heimaufsicht hat die letzten Skandale in Jugendhilfeeinrichtungen, wie der Haasenburg oder dem Friesenhof, aufgedeckt; es waren die Jugendlichen selbst! Statt daraus zu lernen und die Selbstorganisation und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Ju- gendhilfe zu stärken, stärken Sie nun die Kompetenzen der ohnehin unterausgestatten Strukturen der Heimauf- sicht . Was laut Gesetzestitel Kinder und Jugendliche stär- ken soll, stärkt am Ende also nur die Bürokratie . Eines haben Sie mit Ihren Reformbemühungen aller- dings geschafft: Die Fachöffentlichkeit, vom Kindergärt- ner bis zur Hochschulprofessorin, sind im Widerstand gegen diese Reform geeint . Wir jedenfalls werden diese Stimmen ernst nehmen und lehnen den Gesetzentwurf ab . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein schlechter Abend für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland . Ein Rumpfgesetz soll verabschiedet wer- den mit dem Titel „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ . Dieser Titel hält nicht nur in keinster Weise, was er verspricht; er ist eher ein Hohn für das, was am Ende eines eigentlich großen und von uns allen inhaltlich unterstützten Anliegens übrig geblieben ist . Wir müssen konstatieren, dass das große Vorhaben einer inklusiven Lösung komplett gescheitert ist . Eine inklusive Lösung ist nicht einmal mehr in homöopathi- schen Dosen im Gesetzentwurf vorhanden . Dabei sind die derzeitigen Verschiebebahnhöfe auf dem Rücken von Kindern mit Behinderung und ihren Familien aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten verschiedener So- zialgesetzbücher ein nicht hinnehmbarer Zustand . Was als Tiger gestartet war, ist nun als Bettvorleger gelandet: eine umfangreiche Reform der Kinder- und Jugendhil- fe mit dem Ziel, konsequent vom Kind aus zu denken, liegt nun als Scherbenhaufen vor uns – leider, müssen wir konstatieren . Dass der Reformprozess auf ganzer Linie gescheitert ist, zeigen auch die großen Leerstellen im Gesetzentwurf: Der Bereich der Careleaver hatte bereits keinen Eingang in den Gesetzentwurf zur ersten Lesung im Bundestag gefunden, obwohl noch im Referentenentwurf gute Vor- schläge vorlagen . Dabei hatten die Careleaver selbst ihre berechtigten Anliegen pointiert und sehr sachgerecht in den Reformprozess eingebracht . Auch in Fachkreisen sind die Veränderungsnotwendigkeiten unumstritten . Umso unverständlicher ist es, dass die Frage des Leis- tungsbezugs über das 18 . Lebensjahr hinaus jetzt gar kei- ne Rolle mehr spielt . Gerade junge Menschen, die ohne elterlichen Rückhalt ins Leben starten müssen, brauchen oft mehr Hilfe und Unterstützung, und das eben über das Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25091 (A) (C) (B) (D) 18 . Lebensjahr hinaus, wie wir es in unserem Entschlie- ßungsantrag zum Gesetzentwurf auch fordern . Scharfe Kritik möchte ich hier nochmals an der Öff- nungsklausel für die Bundesländer im Hinblick auf die Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge üben. Durch diese Öffnungsklausel besteht die große Ge- fahr, dass es zu einer Absenkung der Leistungsstandards für diese jungen Menschen kommt . Dies haben auch die Experten in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzent- wurf bestätigt . Insoweit ist es bedauerlich, dass die Koa- lition bei der Auswertung der Anhörung offenbar nur das zur Kenntnis genommen hat, was die eigene Position be- stätigt hat . Wir lehnen jede Art einer Zweiklassenkinder- und -jugendhilfe ab . Ich will auch anmerken, dass wir die große Sorge haben, dass mit dieser Öffnungsklausel auch Tür und Tor geöffnet wird für weitere Standardabsenkun- gen in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe . Was wir brauchen, ist eine qualitative Weiterentwicklung des SGB VIII, keine Rückschritte . Wir bedauern es sehr, dass die guten und ausgewo- genen Vorschläge zur Verbesserung des Pflegekinderwe- sens sowohl im SGB VIII als auch im BGB zwischen der ersten und zweiten Lesung komplett gestrichen wurden . Wer ernsthaft meint, dass die Pflegekinderhilfe keiner Reform und die vorgeschlagenen Änderungen eines län- geren Diskurses bedürften, verkennt die Arbeit des wis- senschaftlichen Beirats des Familienministeriums . Gera- de in der Frage der Pflegekinder gab es einen langen und intensiven Prozess, um der besonders vulnerablen Grup- pe der Pflegekinder für ihre Entwicklung mehr Stabilität und Kontinuität zu ermöglichen . Die Vorwürfe der Union, mit den Vorschlägen wür- den die Herkunftseltern in ihren Rechten geschwächt, entbehren jeder Grundlage . Es ist mehr als bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, im Bereich der Pflegekinder endlich die Bedürfnisse und Rechte dieser Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen . Die Bundesregierung und auch die Regierungsfrakti- onen haben mit diesem Gesetzentwurf einen Scherben- haufen hinterlassen, sowohl inhaltlich wie auch mit Blick auf ihr Agieren im gesamten Prozess – von Power Point- Präsentationen über die unzureichende Einbeziehung der Fachwelt bis zur Vorlage umfangreicher Änderungen auf den allerletzten Drücker . Dieses Rumpfgesetz müsste man nun wirklich nicht beschließen . Vielleicht – und da- rauf hoffe ich – macht der Bundesrat dem Spuk ja noch ein Ende, und wir können mit neuem Elan und fortbeste- hendem Druck einen Neustart in der nächsten Legislatur- periode angehen . Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir beraten heute ab- schließend den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen . Wir sorgen heute dafür, dass sie vor Gewalt besser geschützt werden, und wir sorgen für mehr Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderung. Ein Schwerpunkt des Entwurfes ist die bessere Zu- sammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Gesund- heitswesen . Ärztinnen und Ärzte haben uns gesagt, dass sie nicht genau verstehen, wann sie von ihrer Schweige- pflicht entbunden sind und sich zum Beispiel bei einem Missbrauchsverdacht an das Jugendamt wenden dürfen . Deshalb formulieren wir diese Vorschrift nun klarer . Und Ärztinnen und Ärzte haben wiederholt betont, dass sie wissen möchten, wie es mit einem Kind und der Fami- lie weitergeht, wenn sie einen Hinweis gegeben haben . Daher erhalten sie künftig immer eine Rückmeldung, ob sich ihr Verdacht bestätigt hat oder nicht . Zudem können die Jugendämter sie zukünftig bei der Gefährdungsein- schätzung stärker einbeziehen . Um Schutz geht es auch bei der Heimaufsicht . Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen leben, sind beson- ders schutzbedürftig . Wir stärken sie, indem wir dafür sorgen, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechper- sonen außerhalb der Einrichtung wenden können, und in- dem wir den Schutz in den Einrichtungen voranbringen, zum Beispiel durch bessere Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und erweiterte Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis . Wir stärken Kinder und Jugend- liche durch einen uneingeschränkten Beratungsanspruch und durch gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas . Ein weiterer Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, ist der Schutz von Frauen und Minderjährigen in Erstauf- nahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften . Wir erfahren immer wieder von sexuellen Übergriffen in Flüchtlingseinrichtungen auf Kinder, Jugendliche und Frauen . Derzeit hängt es vom Zufall ab, in welche Ein- richtung ein Kind oder eine alleinreisende Frau kommt und ob es dort ein Schutzkonzept gibt . Das ändern wir heute, indem wir Mindeststandards für diese Unterkünfte gesetzlich festschreiben . Mit dem Gesetzentwurf helfen wir auch Pflegekindern mit Behinderung. Pflegefamilien, die Kindern Geborgen- heit und Stabilität geben, haben meinen höchsten Res- pekt . Mit vielen hatte ich persönlich Kontakt . Und ich bin kürzlich Pflegeeltern begegnet, die sich liebevoll um diese Pflegekinder kümmern, die besonders viel Liebe und Zeit brauchen . Sie geben den Kindern Familie, oft zum ersten Mal in ihrem Leben . Aber gerade diese Fa- milien sind verunsichert. Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung hatten die Sorge, im Jahr 2019 alleingelas- sen zu werden, weil ihre Rechtsgrundlage ausläuft . Diese Regelungslücke schließen wir mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf. Wir geben Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung Rechtssicherheit . Es ist kein Geheimnis: Wir hätten mit diesem Gesetz für Pflegekinder gerne noch mehr erreicht. Ich werde mich daher weiter dafür einsetzen, die Situation von Pflegekindern, Herkunftseltern und Pflegeeltern zu ver- bessern . Auch die Diskussion um die Reform der Kinder- und Jugendhilfe – das wissen wir alle – wird und muss weitergehen . Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir heute den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein gutes Stück voranbringen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725092 (A) (C) (B) (D) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürger- schaftlichem Engagement und zum Bürokra- tieabbau bei Genossenschaften – der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Ener- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Share Economy – Ökologische Chancen nutzen und Teilen statt Besitzen unterstützen (Tagesordnungspunkt 26 und Zusatztagesord- nungspunkt 8) Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Die Erkenntnis, dass Menschen gemeinsam stärker sind als alleine, ist so alt wie der Mensch selbst . Es ist diese Erkenntnis, die uns seit jeher aneinander bindet, uns zusammenwachsen lässt und Ziele erreichbar macht, die sonst nicht zu erreichen wären . Und dabei spreche ich nicht nur von den Famili- enbanden und den Verwandtschaftsbeziehungen, die ei- nen mehr oder weniger zwangsläufig zusammenführen. Nein, es hat sich schon immer auch darüber hinaus ge- lohnt, sich zusammenzutun und die Kräfte zu bündeln . Mit der Genossenschaft stellt uns das Recht eine Rechtsform zur Seite, die geradezu ideal ist für ein Zu- sammenwirken . Wahrscheinlich ist sie nicht zuletzt deshalb so ideal, weil das persönliche Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidari- tät der Beteiligten der Antrieb des genossenschaftlichen Denkens sind . Was einst als Selbsthilfeorganisationen von Bauern und Handwerkern begann, hat sich in der Zwischenzeit zu großen Konsum- und Warengenossen- schaften entwickelt, zu Volksbanken und Raiffeisenban- ken, die heute nicht mehr wegzudenken sind . Gleichermaßen haben wir in Deutschland daneben auch viele kleine Genossenschaften, die als lokal ver- wurzelte Unternehmen die Wirtschaftskreisläufe vor Ort fördern . Und schließlich gibt es noch kleinere Einheiten der Genossenschaft, vielfach solche, die aus bürgerschaftli- chem Engagement heraus entstehen . Allein in Deutschland sind heute rund 20 Millionen Menschen Mitglied einer Genossenschaft . Diese Zahl beweist die ungebrochene Kraft der Idee der Genossen- schaft auch im 21 . Jahrhundert . Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir es all diesen Genossenschaften leichter machen . Wir wollen sie ent- lasten und sie von Bürokratiehürden befreien . Und wir wollen auch die Gründung der Genossenschaft erleich- tern und dadurch fördern . Auf dem Weg dorthin haben wir das Genossenschafts- recht an vielen Stellen entschlackt und modernisiert . Selbst vor den Pflichtprüfungen haben wir nicht Halt gemacht, denn für sehr kleine Genossenschaften stel- len gerade diese häufig eine besonders bürokratische Belastung dar . Wir haben also auch hier angesetzt und festgelegt, dass diese Genossenschaften sich nicht mehr jährlich einer umfassenden Prüfung unterziehen müssen, sondern dass es reicht, wenn jede zweite Pflichtprüfung nur in vereinfachter Form stattfindet. Doch, so wichtig Bürokratievermeidung ist – eine zu weitgehende Aufweichung des Prüfsystems durch die zu- ständigen Verbände könnte den Genossenschaften auch schaden . Schließlich dienen diese Prüfungen auch dem Schutz der Mitglieder und der Gläubiger und halten die Insolvenzrate unter den Genossenschaften niedrig . Da- her haben wir die Schwellenwerte für Genossenschaf- ten, die sich einer Jahresabschlussprüfung unterziehen müssen, zwar erhöht, sodass mehr Befreiungen möglich sind und die Genossenschaften Prüfungskosten einsparen können . Wir haben aber die ursprünglich einmal etwas höher angedachten Schwellenwerte noch im Rahmen der Ressortabstimmung bezüglich der Bilanzsumme auf 1,5 Millionen Euro und bezüglich der Umsatzerlöse auf 3 Millionen Euro wieder nach unten korrigiert . Besonders attraktiv ist die Rechtsform der Genos- senschaft aber auch für Initiativen aus bürgerschaftli- chem Engagement . Anders als andere Rechtsformen hat sie Vorzüge, die es den konkurrierenden Rechtsformen schwer machen: So haften die Mitglieder nur begrenzt auf ihre Antei- le, die Genossenschaft ist ausgelegt auf eine steigende Mitgliederzahl, und ein Mitgliederwechsel läuft völlig flexibel und unproblematisch ab. Noch dazu ist sie de- mokratisch aufgebaut und damit geprägt durch die Mit- bestimmung ihrer Mitglieder . Die Rechtsänderungen, die wir heute beschließen, sol- len insbesondere auch diesen Initiativen zugutekommen . Es wäre vom Gesetzgeber äußerst fahrlässig, wenn er hier nicht ansetzt und damit die Chance auf noch mehr bürgerschaftliches Engagement vergibt . Unser Gemeinwesen ist auf die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewie- sen . Wir brauchen Menschen, die dort zur Stelle sind, wo der Staat nicht leisten kann und wo der Markt nichts hergibt . Was wären wir ohne die Kitas unter elterlicher Träger- schaft? Was wären wir ohne die Dorfläden, die Einkaufs- möglichkeiten dort schaffen, wo der Einzelhandel schon lange nicht mehr zu finden ist? Gerade in den ländlichen Regionen hätten wir ohne dieses Bürgerengagement ein großes Problem . Es ist daher die Aufgabe der Politik, genau solche Pro- jekte zu unterstützen und sie nicht durch Bürokratiehür- den schon im Keim zu ersticken . Im Gesetzentwurf war daher ursprünglich vorgesehen, auch die Vorschriften zum Vereinsrecht anzupassen und die Regelungen zum wirtschaftlichen Verein entspre- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25093 (A) (C) (B) (D) chend zu öffnen. Damit wollten wir auch diejenigen bür- gerschaftlichen Initiativen unterstützen, die sich als Ver- ein organisiert haben oder einen solchen gründen wollen . Mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16 . Mai wurden diese geplanten Änderungen allerdings obsolet . Er hat klargestellt, dass auch ein Idealverein sich wirtschaftlich betätigen kann und deswegen nicht direkt aus dem Vereinsregister zu löschen ist; entscheidend sei, ob der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dem ideellen Hauptzweck des Vereins zuzuordnen ist; dafür spreche insbesondere die Anerkennung des Vereins als gemein- nützig im Sinne des Steuerrechts . In diesem Zusammenhang erinnerte der Bundesge- richtshof an den in der Abgabenordnung bekundeten Willen des Gesetzgebers, durch die dort genannten Auf- gaben die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern . Mit dieser höchstrichterlichen Klarstellung haben wir nun unser Ziel bereits auf der geltenden Rechtslage erreicht, und die Bürgerinnen und Bürger, die sich eh- renamtlich engagieren, brauchen nicht mehr zu fürchten, dass ihr Verein gelöscht wird . Nun haben sie Rechtssi- cherheit . Zudem ist aus unserer Sicht die nun praktizierte Aus- dehnung der „wirtschaftlichen“ Tätigkeit des Idealver- eins dem Modell des Gesetzentwurfs, der zu Lasten des Idealvereins auf eine Förderung des wirtschaftlichen Ver- eins abzielte, vorzuziehen . Ebenso sieht es inzwischen auch das Bundesjustizministerium und ist von den vor- gesehenen Sonderregelungen letztlich wieder abgerückt . Zum Abschluss dieser Wahlperiode haben wir schließ- lich ein Gesetz gezimmert, mit dem wir mehr als zufrie- den sein können . Wir senden klare Signale im Interesse der Vereine und der Genossenschaften und können nun entspannt dem Internationalen Genossenschaftstag am 1 . Juli entgegenblicken . Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Mit dem heute zu verabschiedenden Regierungsentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossen- schaften lösen wir ein wichtiges Versprechen des Koaliti- onsvertrages ein: Wir bestärken unzählige aktive Ehren- amtliche in bürgerschaftlichem Engagement, indem wir ihre Arbeit von bürokratischen Hindernissen befreien . Bürgerschaftliches Engagement ist fester Bestandteil und tragende Säule unseres heutigen gesellschaftlichen Lebens . Ohne den ehrenamtlichen Einsatz beispielswei- se in altersgerechtem Wohnen, in Nachbarschaftsinitia- tiven, in Sportvereinen oder den sogenannten Dorfläden wären viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Le- bens heute kaum denkbar . Viele dieser Initiativen nutzen den Idealverein oder die Genossenschaft als Rechtsform . Letztgenannte ist aber für kleinste und kleinere ehrenamtlich geführte Ini- tiativen aufgrund ihres kosten-, aber vor allem aufwands- intensiven Prüfungsregimes häufig nicht mehr wirt- schaftlich und damit weniger attraktiv geworden . Der Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes liegt daher auf dem Abbau von Bürokratie im Genos- senschaftsrecht und damit einhergehend auf der Verrin- gerung von Kosten . In diesem Sinne entschlacken und modernisieren wir mit unserem Reformvorhaben gezielt, aber mit feiner Nadel das ansonsten gut funktionierende Genossenschaftsgesetz . Zum einen müssen sich sehr kleine Genossenschaften in Zukunft nicht mehr in jedem Jahr umfassend prüfen lassen . Mit einer hierzu eingeführten, vereinfachten Prü- fung verringern wir Aufwand und Bürokratie für ehren- amtliche Initiativen und fördern somit die Mitglieder in ihrem Engagement . Zum anderen erhöhen wir für Genossenschaften, die sich einer Jahresabschlussprüfung unterziehen müssen, die entsprechenden Schwellenwerte . Künftig können sich alle Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von unter 1,5 Millionen Euro und einem Umsatzerlös von unter 3 Millionen Euro von der Jahresabschlussprüfung befreien lassen . Hierdurch können sie Prüfungskosten in erheblichem Umfang, aber vor allem auch Zeit einspa- ren, die sie in ihre Initiative investieren können . Zusätz- lich ermöglichen wir die Finanzierung von Investitionen per Mitgliederdarlehen . Nicht zuletzt durch die im Vergleich zum ursprüng- lichen Referentenentwurf nur moderate Erhöhung der Schwellenwerte haben wir damit insgesamt maßvolle Neuerungen im Genossenschaftsrecht beschlossen . Die- se kommen vielen bürgerschaftlichen Initiativen zugute, führen aber gleichzeitig zu keinen tiefgreifenden Verän- derungen am Kern des Genossenschaftsrechts . Wir stel- len damit sicher, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft aufgrund ihrer Insolvenzfestigkeit auch weiterhin hohes Vertrauen bei Mitgliedern, Kunden und Gläubigern genießen wird . Wir stärken darüber hinaus auch all diejenigen bürger- schaftlichen Initiativen, die sich als Verein organisiert ha- ben oder in Zukunft organisieren wollen . Nur beispielhaft seien Dorfläden oder Elterninitiativ‑Kindertagesstätten genannt . Für diese Projekte hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 16 . Mai 2017 mit erfreulicher Deutlichkeit festgestellt, dass vor allem Letztgenannte als sogenannter Idealverein eingetragen werden können . Es gibt damit keine Grundlage mehr für Zwangslöschun- gen, von denen etwa Kita-Vereine in Berlin in letzter Zeit bedroht waren . Der BGH hat mit diesem Beschluss das sogenannte Nebenzweckprivileg von Idealvereinen gestärkt, indem eine wirtschaftliche Betätigung unabhängig vom Umfang des Geschäftsbetriebes als dem Hauptzweck zu- oder un- tergeordnet angesehen wird . Unternehmerische Initiati- ven aus bürgerschaftlichem Engagement können fortan als Verein im Sinne von § 21 BGB eingetragen werden, sofern bei ihnen der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ei- nem ideellen Hauptzweck zu- oder untergeordnet ist . Dies gilt künftig auch für die Gruppe der Dorfläden. Diese betätigen sich zwangsläufig wirtschaftlich, gelten zudem nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenord- nung . Allerdings ist die steuerrechtliche Anerkennung als gemeinnützig nach Auffassung des BGH eben nur ein Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725094 (A) (C) (B) (D) wichtiges Indiz für die Eintragungsfähigkeit . Auch sie können künftig als Idealverein eingetragen werden, so- weit sie einen ideellen Hauptzweck verfolgen und nicht gewinnorientiert und auf Ausschüttung von Gewinnen gerichtet sind . Damit gibt es für all diese unternehmerischen Initia- tiven bürgerschaftlichen Engagements künftig eine ein- heitliche Rechtsform mit klarem Zugangsweg und Re- gisterpublizität . Das gibt vielen insbesondere in Vereinen ehrenamtlich Tätigen die nötige Sicherheit und befreit sie von überflüssigen Unklarheiten und Sorgen um die rich- tige Rechtsform für ihre Unternehmung . Damit ist aber vor allem ein wesentliches Ziel des Koalitionsvertrages, nämlich die Gründung unternehme- rischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern, in diesem Fall schon auf der Grundlage der geltenden Rechtslage erreicht . Daher konnte auch die von der Bundesregierung im ursprünglichen Regie- rungsentwurf angedachte Öffnung des wirtschaftlichen Vereins per Verordnungsermächtigung entfallen, bei dem die Rechtsfähigkeit nur aufgrund einer behördlichen Konzession erlangt werden kann . Ein Festhalten an der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung hätte das vom BGH gesendete klare Signal im Interesse der Verei- ne verwässert und die gerade geschaffenen Perspektiven für Vereine wieder infrage gestellt . Das hat letztlich auch das federführende Bundesmi- nisterium der Justiz und für Verbraucherschutz eingese- hen, das bis zum Schluss an seiner Verordnungsermäch- tigung festhalten wollte, die dem Haus unter Ausschluss des Bundestages weitreichende Möglichkeiten gegeben hätte, das Vereinsrecht auszugestalten . Es war auf der Zielgeraden der 18 . Wahlperiode ein beschwerlicher parlamentarischer Weg . Umso erfreuli- cher ist es im Sinne des bürgerschaftlichen Engagements, dass wir ihn erfolgreich geschafft haben. Dr. Matthias Bartke (SPD): Jagsthausen ist eine kleine ländliche Gemeinde 80 Kilometer nördlich von Stuttgart . Vor sechs Jahren haben dort die letzte Metzge- rei und Bäckerei ihre Türen für immer geschlossen . Ihre Besitzer waren zu alt, um die Läden fortzuführen . Eine Nachfolge gab es nicht . Die großen Lebensmittelketten erteilten Jagsthausen eine Absage nach der anderen . In einem Ort mit weniger als 4 000 Einwohnern wollten sie keine Filiale eröffnen. Der Bürgermeister hat sich letztendlich ein Herz ge- fasst und die Bürger gefragt, ob man nicht einfach zu- sammen etwas auf die Beine stellen wolle . Das Echo war groß! Sie sind dann zusammen losmarschiert, haben Räumlichkeiten gesucht und schließlich einen Dorfladen eröffnet. Die Jagsthausener haben sich dabei für die Genos- senschaft entschieden und mit viel ehrenamtlichem En- gagement den Laden nun schon viele Jahre erfolgreich geführt . Der Laden ist nicht nur zum Einkaufen da . Er ist auch Treffpunkt für den Ort und lässt soziale Kontakte und Gespräche wieder aufleben. Damit bleibt Jagsthau- sen erspart, was in vielen Dörfern schon Wirklichkeit ist: die verbliebene Bushaltestelle oder der Friedhof als letz- ter gemeinsamer Treffpunkt. Das Motto des Dorfladens ist: „Wir für uns“. Das trifft den Genossenschaftsgedanken ziemlich genau auf den Punkt . Das Besondere an Genossenschaften ist: Sie die- nen nicht der Erwirtschaftung von Gewinnen . Sie dienen den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Zwecken ihrer Mitglieder . Diese verschiedenen Zwecke geben eine Idee davon, wie vielfältig die Genossenschaftslandschaft ist . Es sind bei Weitem nicht nur die Dorfläden, die Genossenschaf- ten sind . In meinem Wahlkreis Hamburg-Altona gibt es zum Beispiel die fux e .G . – ein gemeinschaftlicher Pro- duktionsort für Kunst, Kultur, Gewerbe und Bildung . Die letzte große Neugründungswelle hatte ihren Ursprung im Energiebereich . Inzwischen erlebt der Dienstleistungs- sektor neuen genossenschaftlichen Aufwind . Bei Genossenschaften gilt: Ein Mitglied – eine Stimme . Genossenschaften sind in ihrem Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig . Aufnahme und Aus- scheiden von Mitgliedern sind unkompliziert möglich . Genossenschaften bieten also beste Voraussetzungen, um gemeinschaftlich etwas zu unternehmen . Es ist daher kein Wunder, dass die vom Bundesmi- nisterium für Wirtschaft in Auftrag gegebene Genossen- schaftsstudie zu einem positiven Ergebnis kam: Insge- samt herrscht große Zufriedenheit mit der Rechtsform der Genossenschaft . Es wurde aber auch deutlich: Die Belastungen für kleine Initiativen sind zu hoch . In der SPD fordern wir deshalb schon lange, kleine Genossenschaften von überzogenen Prüfpflichten zu be- freien . Wir wollen eine prüfungsbefreite Mini-Genossen- schaft . Mit dem Gesetzentwurf machen wir einen ersten Schritt in diese Richtung . Dazu gehört insbesondere die Einführung einer vereinfachten Prüfung bei sehr kleinen Genossenschaften . Für kleine Genossenschaften bedeu- tet das eine große Entlastung . Ihr Vorstand und Auf- sichtsrat sind oft ehrenamtlich tätig . Für die Dauer einer Prüfung müssen sie meistens Urlaub nehmen . Wenn die Genossenschaft keine eigenen Geschäftsräume hat, müs- sen die Mitglieder außerdem ihre privaten Räume zur Verfügung stellen . Mit der vereinfachten Prüfung sparen die kleinen Genossenschaften zukünftig endlich Kosten und Aufwand . Wir heben außerdem die Schwellenwerte für die Be- freiung von der Jahresabschlussprüfung an . Durch diese Anhebung der Beträge kann ein größerer Teil der Genos- senschaften die Befreiung und damit die Kostenentlas- tung in Anspruch nehmen . Ich will keinen Hehl daraus machen, dass wir die Schwellenwerte gerne noch weiter anheben wollen . Die neuen Werte entsprechen nur einem Viertel der aktuellen Größenmerkmale für kleine Kapi- talgesellschaften . Das ist langfristig nicht gerechtfertigt . Da muss mehr kommen . Im Koalitionsvertrag hatten wir außerdem verein- bart, die Möglichkeit der Finanzierung von Investitio- nen durch Mitgliederdarlehen wieder zu eröffnen. In der Praxis besteht bei Genossenschaften große Unsicherheit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25095 (A) (C) (B) (D) bei Einlagengeschäften. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir klare Voraussetzungen, wann Genossenschaften Mit- gliederdarlehen aufnehmen dürfen . Mit dem Gesetzentwurf regeln wir noch eine ganze Reihe von weiteren Erleichterungen, um die Gründung von Genossenschaften zu fördern . Eine weitere Regelung im Vereinsrecht, die der Ge- setzentwurf ursprünglich vorsah, haben wir hingegen gestrichen . Für unternehmerische Initiativen aus bür- gerschaftlichem Engagement wollten wir eine geeignete Unternehmensform schaffen. Dafür sah der Gesetzent- wurf die Öffnung des wirtschaftlichen Vereins vor. Mit- ten in die Beratung fiel dann aber der BGH‑Beschluss zur Löschung eines Kita-Vereins . Dieser Beschluss hat vieles verändert, indem er das Nebenzweckprivileg von Idealvereinen immens gestärkt hat . Wir sehen daher keine Notwendigkeit mehr für die Öffnung des wirt- schaftlichen Vereins. Im Gegenteil: Die Öffnung würde Rechtsunsicherheit schaffen und im schlimmsten Fall bürgerschaftliches Engagement kaputt machen . Das kann nicht unser Ziel sein . Ich freue mich, dass wir mit dem Gesetzentwurf das erfolgreiche Modell der Genossenschaften weiter vo- ranbringen . Damit stärken wir bürgerschaftliches En- gagement. Was einer allein nicht schafft, schaffen viele gemeinsam! Svenja Stadler (SPD): Drei Deutsche – ein Verein, bekennen wir selbstironisch . Unsere Vereinslandschaft ist groß und bunt . Sie stellt – das kann man mit Fug und Recht sagen – ein hohes Kulturgut dar . Und da es dieses Gut zu schützen gilt, möchte ich uns dafür rühmen, dass wir in dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Erleichterung unternehmeri- scher Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement et- was, was zunächst vorgesehen war, nicht regeln, nämlich die Öffnung des wirtschaftlichen Vereins. Überrascht? Nun, ich halte es für eine gesetzgeberi- sche Tugend, so viel zu regeln wie nötig, aber so wenig wie möglich . Erst hü dann hott? Warum sollte der wirtschaftliche Verein geöffnet werden – etwa für Kita‑Vereine? Lief doch gut, so wie es war? Eltern machen aus einer Not – dass es nicht genügend Angebote qualifizierter Kinderbetreuung gibt – eine Tu- gend, indem sie die Sache selbst in die Hand nehmen: eine Kindertagesstätte selbst gründen mit viel Idealismus und Herzblut . Sie tun das alles unter dem Dach eines ein- getragenen Vereins und natürlich ohne jegliche – finanzi- elle – Gewinnabsicht . Erziehung ist doch kein Geschäft! Obgleich gute Betreuung und gute Bildung sehr wohl ein Gewinn sind, ein ideeller – für die ganze Gesellschaft . Das ist bürgerschaftliches Engagement par Excellence . Und das wollen wir fördern und nicht behindern . Und: Ja, es lief lange gut, bis vor einigen Jahren erst einzelne und dann immer mehr Vereine durch verschie- dene Amtsgerichte in Bedrängnis gebracht wurden . Mit der Begründung, ihre wirtschaftliche Tätigkeit sei nicht mit dem Vereinsrecht vereinbar, wurden sie aus dem Vereinsregister gelöscht . Fortan sollten sich Vereine also nicht mehr auf das sogenannte Nebenzweckprivileg be- rufen können? Die zur Zweckumsetzung notwendige Mittelbeschaffung eines Vereins durch wirtschaftliche Betätigung sollte nicht mehr toleriert werden? Keine Teilnahmegebühr für eine Sportveranstaltung? Keine Gebührenerhebung für Betreuungsleistungen? Und wie lange würde der Förderverein der Schule noch seinen Kuchen anbieten dürfen? Vor diesem Hintergrund sahen wir Handlungsbedarf . Die Idee im Gesetzesentwurf war, den Initiativen, die nicht mehr Idealverein sein durften, den Weg zum wirt- schaftlichen Verein zu öffnen. Für die Erlangung der Rechtsfähigkeit sollten Standards gesetzt werden, um mehr Verlässlichkeit zu schaffen. Doch wir mussten erkennen, die betroffenen Vereine waren nicht beglückt . Die Anerkennung als rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein erschien ihnen weder sicher noch erstrebenswert . Renommee und Motivation zum ehren- amtlichen Engagement hängen eben stark mit dem Sta- tus als Idealverein zusammen . „Wollt ihr wirklich eine jahrhundertalte, bewährte Tradition aufgeben?“, war ihre Sorge . Wir haben die Einwände der Idealvereine sehr ernst genommen und um eine alternative Lösung gerungen . Doch in diese Phase der Beratungen platzte dann ein jah- relang erwartetes Urteil des Bundesgerichtshofes . Und alles war wieder anders . Die Beschwerde eines Berliner Vereins, der mehrere Kitas betreibt, war erfolgreich: Das Urteil des Kammergerichts wurde aufgehoben und das Löschungsverfahren eingestellt: Die wirtschaftliche Tä- tigkeit durch Betreiben mehrerer Kitas sei dem ideellen und gemeinnützigen Zweck „theoretische und praktische Arbeit auf dem Gebiet der Erziehung und Jugendbera- tung“ zuzuordnen. Bei der Differenzierung zwischen ideellem Hauptzweck und wirtschaftlichem Nebenzweck habe selbst der Umfang dieser wirtschaftlichen Tätigkeit keine Aussagekraft . Mit dieser starken Wiederbelebung des Nebenzweck- privilegs hat sich die Ausgangslage verändert . Eine bes- sere Absicherung können die Idealvereine kaum haben . Es besteht nicht nur kein Handlungsbedarf mehr, sondern jedwede Aufwertung des wirtschaftlichen Vereins würde für Verunsicherung sorgen und das Nebenzweckprivileg schwächen . Deshalb halten wir uns hier zurück . Caren Lay (DIE LINKE): Eine der stärksten Wurzeln der Genossenschaftsbewegung liegt in der Arbeiterbewe- gung . Menschen schlossen sich auf der Basis des Prin- zips der Selbsthilfe zu Genossenschaften zusammen, um durch freiwillige Kooperation die eigenen Mitglieder zu unterstützen und vor dem Abrutschen ins soziale Elend zu bewahren . Nach der Verabschiedung des preußischen Genossenschaftsgesetzes vor 150 Jahren bis zur Nazizeit gründeten sich zahlreiche Wohnungs-, Konsum-, Land- wirtschafts- und andere Genossenschaften, die oft bis heute bestehen . Namen von Genossenschaften wie „Freie Scholle“ in Bielefeld zeugen von dieser Zeit . Das Genos- senschaftsgesetz wurde seither immer wieder verändert Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725096 (A) (C) (B) (D) und angepasst, grundlegend zuletzt 2006 . Eine erneute Anpassung soll heute beschlossen werden . Kleinere Initiativen wie Nachbarschafts‑ und Dorflä- den, Wohn- und Kulturprojekte fordern seit längerer Zeit die Einführung einer niedrigschwelligen, unbürokrati- schen Kooperationsgesellschaft . Mit ihr soll eine neue genossenschaftliche Rechtsform geschaffen werden, die ohne Pflichtmitgliedschaft, Pflichtprüfung und Grün- dungsprüfung auskommt und sich an der haftungsbe- schränkten Unternehmergesellschaft orientiert . Während viele kleinere Initiativen einen entsprechen- den Entwurf aus dem BMJV am Ende der letzten Legis- laturperiode ausdrücklich begrüßten, wandten sich die großen Genossenschaftsverbände, Genossenschaftsban- ken, Verbände der Wohnungswirtschaft und andere mehr vehement gegen diese Pläne . Damit verschwand dieser Entwurf wieder in der Schublade, und erst am Ende letz- ten Jahres wurde ein neuer Anlauf gestartet, weil nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Vereinsrecht erwartet wurde . Nach dem neuen Gesetzesvorschlag sollten unterneh- merische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement, wie zum Beispiel Dorfläden, Kitas etc., künftig vor allem in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB agieren . Dies wiederum führte zu massiven Ein- wänden zahlreicher Vereine und Verbände von der Freien Wohlfahrtspflege bis hin zu Kindergartenträgern. Erfreulicherweise hat nur einen Tag nach der Aus- schussanhörung am 16 . Mai der Bundesgerichtshof mit einem Urteil die sogenannten Idealvereine gestärkt und die größten Bedenken im Zusammenhang mit einer wirt- schaftlichen Betätigung ausgeräumt . Daraufhin und we- gen der zahlreichen Kritik streicht die Koalition auf den letzten Metern die Neuregelung zum Vereinsrecht nun wieder . Die eigentlich beabsichtigte „Erleichterung un- ternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem En- gagement“ ist damit jedoch auch passé . Wir Linken halten die Rechtsform der haftungsbe- schränkten Kooperationsgesellschaft für deutlich geeig- neter für zum Beispiel kooperative oder altersgerechte Wohn- und Kulturprojekte und werden weiterhin auf ihre Einführung drängen . Sie könnte die vielen Initiativen aus dem Kreis des bürgerschaftlichen Engagements einfach und unbürokratisch in die genossenschaftliche Familie einbeziehen . Frühere Reformen des Genossenschaftsgesetzes führ- ten leider zu Angleichungen von Genossenschaften an Kapitalgesellschaften und beschnitten die Mitsprache- rechte der Genossenschaftsmitglieder . Das alleinige Ent- scheidungsrecht der Vorstände hat zu einer Machtstellung geführt, die kaum mehr Mitsprache oder Entscheidung der Mitglieder zulässt . So können zum Beispiel die Vor- stände von Wohnungsgenossenschaften Mieterhöhungen oder den Abriss von preiswerten Wohnraum gegen die Interessen ihrer Genossenschaftsmitglieder durchsetzen . Die Linke möchte die Rechte der Mitglieder wie- der stärken und die Genossenschaften demokratisieren . Konkret wollen wir mit unserem Änderungsantrag errei- chen, dass die Generalversammlung durch Satzung und Beschlüsse das Entscheidungsrecht des Vorstandes be- schränken kann . Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeu- tung, wie beispielsweise die Änderung des Geschäfts- zwecks oder Investitionen von größerer Bedeutung im Verhältnis zur Bilanzsumme der Genossenschaft, muss die Generalversammlung gefragt werden . Auch in Zukunft wollen wir Linken die Gründung und den Erhalt von Genossenschaften fördern, Benachteili- gungen beseitigen und die Demokratie in Genossenschaf- ten stärken . Wir brauchen eine neue Genossenschafts- bewegung . Genossenschaften können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Stadtteile sozial und nachhaltig zu entwickeln und zu beleben . Das bewegt zum Beispiel die Genossenschaft am Holzmarkt in Berlin . Nachdem die Bar 25 vor vielen Jah- ren leider schließen musste, entsteht hier nun ein neues Stadtquartier mit Wohnungen für fast 500 Studierende, Ateliers, Läden, Restaurants, einer Bäckerei, einer Kita und einem Club . Lassen Sie uns die Genossenschaften stärken, damit wir auch an anderer Stelle sagen können: Die Bar ist tot – es lebe die Bar! Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ich dieser Tage der Presse entnommen habe, ist das Jus- tizministerium von Bundesminister Maas verantwortlich für die meisten eingebrachten Gesetzentwürfe in dieser Legislaturperiode . Das ist vordergründig löblich, den- noch gilt der Grundsatz „Qualität geht vor Quantität“ auch im Gesetzeshandwerk . Von dem ursprünglichen Entwurf dieses Gesetzes, welches wir heute beschlie- ßen, ist nur noch ein Restkorpus verblieben . Denn im ursprünglichen Entwurf fanden sich noch umfassende Neuregelungen zu den Bestimmungen des Vereinsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches . Obwohl absehbar war, dass höchstrichterliche Rechtsprechungen des Bundes- gerichtshofes in der Sache zu erwarten waren, hatte man sich regierungsseitig vorgenommen, die gesetzlichen Grundlagen nach eigenen Vorstellungen zu verändern . Dies war sicherlich gut gemeint, aber keinesfalls gut gemacht . So zog dieser Teil des Gesetzentwurfes auch den Unmut vieler als Idealverein organisierter Initiativen auf sich, und auch Sachverständige in der Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren äußerten Kritik am Vorgehen des Justizministeriums . Genau einen Tag nach der An- hörung im Rechtsausschuss erging dann eine richtungs- weisende Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Sa- chen Idealverein und Bestimmungen zum sogenannten Nebenzweckprivileg . Damit wurde den Plänen der Bundesregierung der Boden unter den Füßen weggezogen . Trotzdem brauchte man dann vonseiten der Koalitionsfraktionen noch zwei Anläufe, um sich zu besinnen und um die Pläne zu einer Neustrukturierung des § 22 BGB in Verbindung mit ei- ner Verordnung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB zu streichen . Diese Regelungen hätten für viele bestehende Idealver- eine zu Rechtsunsicherheiten, zu mehr Bürokratie und zu neuen Doppelstrukturen zwischen den Registerge- richten und Landesverwaltungsbehörden geführt . Durch Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25097 (A) (C) (B) (D) die Streichungen von Artikel 1 und 2 des ursprünglichen Gesetzentwurfes bleibt das Bürgerliche Gesetzbuch nun unangetastet, und viele Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements, die die Rechtsform des Idealvereins für sich wählen, werden verschont vor neuen bürokratischen Hürden . Das ist gut so . Das bürgerschaftliche Engagement ist vielfältig und erstreckt sich hierbei von Sport- und Kulturvereinen über freiwillige Feuerwehren, den Katastrophenschutz, Nicht- regierungsorganisationen, direktdemokratische Bürger- beteiligung, den Umwelt- und Naturschutz, die Entwick- lungshilfe, den Tierschutz, das Engagement für Kinder, Jugendliche, alte Menschen und Menschen mit Behinde- rungen, Nachbarschaftshilfen bis hin zu gemeinwohlori- entierten Aktivitäten von Unternehmen in Bereichen wie zum Beispiel der Energie- und Wohnraumversorgung . Die jetzt aktuell vorliegende Fassung des Gesetzes, welche heute verabschiedet wird, umfasst noch den Ar- tikel 3 des Erstentwurfes . Diese Restbestimmungen re- geln Neuerungen im Genossenschaftsrecht . Im Grund- satz begrüßen wir diese Neuregelungen . Die Rechtsform der Genossenschaft erlebt gerade eine Renaissance und stellt für uns eine ideale Rechtsform für Initiativen bür- gerschaftlichen Engagements dar, die auch einer wirt- schaftlichen Betätigung nachgehen wollen . Gerade auch im Bereich der sogenannten Collaborative Economy sucht man nach demokratischen Organisationsformen, in denen das Verhältnis zwischen Produzenten und Konsu- menten neu gedacht werden kann . Die Genossenschaft ist in diesen Netzwerken vom Grundsatz her eine belieb- te Organisations- und Rechtsform . Allerdings werden kleine und mittlere Genossenschaften auch gegenwärtig noch mit viel Bürokratie und den damit verbundenen Kosten belastet . Hier will das Gesetz Erleichterungen schaffen, was wir auch im Bereich der Kleinstgenossenschaften an- erkennen. Dennoch gehen uns die Modifizierungen des Genossenschaftsgesetzes gerade mit Blick auf kleine und mittlere Genossenschaften nicht weit genug, weshalb wir uns bei der Abstimmung zum vorliegenden Gesetz ent- halten werden . Mit unserem eigenen Entschließungsantrag, den wir hier im Plenum zur Abstimmung stellen, zeigen wir Lö- sungen auf, wie auch kleine und mittlere Genossenschaf- ten entbürokratisiert und von unnötigen Kosten befreit werden könnten. Wir wollen, was die Berichtspflichten angeht, endlich eine faire und annähernd gleiche Be- handlung zu den kleinen Kapitalgesellschaften erreichen . Dazu fordern wir die Schwellenwerte der kleinen Ge- nossenschaften nach § 53 Absatz 2 GenG, deren Pflicht- prüfung nicht den Jahresabschluss beinhalten muss, den Schwellenwerten nach § 267 Absatz 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften anzugleichen, um die ungleiche Behandlung zwischen kleinen Genossenschaften und kleinen Kapitalgesellschaften aufzuheben . Bereits bei den Beratungen zur Reform des Genossenschaftsrechts im Jahr 2006 war der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages der Ansicht, dass langfristig die für Kapi- talgesellschaften geltenden Schwellenwerte des § 267 Absatz 1 HGB auch für die Genossenschaften gelten sollten (Bundestagsdrucksache 16/1524) . Eine Anglei- chung über die Jahre ist nicht geschehen . Mit dem Gesetz würden die damals schon im Verhältnis eins zu vier ste- henden Schwellenwerte zwischen Genossenschaften und Kapitalgesellschaften zementiert, und kein Fortschritt wäre erreicht . Wir meinen, jetzt ist Zeit, endlich enga- giert zu handeln . Darüber hinaus fordern wir eine Neustrukturierung der Fördermöglichkeiten für Genossenschaften . Die staatliche Gründungsförderung für Genossenschaften ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen derzeit völlig unzureichend . Fördermittel (zum Beispiel Gründercoa- ching, Gründungszuschuss, Gründerkredite) werden in der Regel vergeben, um einzelne Unternehmer zu unter- stützen . Das können Einzelunternehmer sein, persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften oder Geschäftsführer einer GmbH . Für Genossenschaften ist diese Förderung in der Regel uninteressant, da die Vor- standsmitglieder nicht selbst mit erheblichem Kapital an der Finanzierung des Unternehmens beteiligt sind . Andere Länder, wie beispielsweise Schweden, betrei- ben öffentlich finanzierte Gründungsagenturen für neue Genossenschaften . Auch Deutschland wäre gut beraten, eine gerechte Förderstruktur für Genossenschaften zu schaffen. Vorbilder können die Förderprogramme der KfW‑Bankengruppe zu Energieeffizienz und Umwelt- schutz im Unternehmen, erneuerbaren Energien oder zur kommunalen und sozialen Infrastruktur sein . Die Förder- programme sollten so eingerichtet werden, dass damit die Kosten der Gründungsprüfung aufgefangen werden bzw . zu einem Großteil kompensiert werden . In unseren Augen wären diese beiden Ergänzungen notwendig, um ein modernes und attraktives Genossen- schaftsrecht für kleinere und mittlere Initiativen zu schaf- fen . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (Zusatztagesordnungspunkt 9) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Wir möchten heute das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheim- nissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen beschließen. Es ist gut, dass wir in dieser letzten Sitzungswoche zum Abschluss kommen . Es besteht dringender gesetzgeberischer Rege- lungs- und Handlungsbedarf . Mit diesem Gesetz möchten wir den Wandel in der Arbeitswelt nachvollziehen . Viele unterstützende Tätig- keiten der Berufsgeheimnisträger werden von eigenem Personal nicht mehr erledigt und auf externe Dienst- leister übertragen . Als Beispiele seien die IT-System- wartung, Systeme zur externen Speicherung von Daten, Schreibar beiten oder die Annahme von Telefonanrufen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725098 (A) (C) (B) (D) genannt. Insbesondere bei kleinen beruflichen Einheiten wie Anwaltskanzleien oder Arztpraxen wäre die Einstel- lung von informationstechnisch spezialisiertem Personal nicht wirtschaftlich . Diese Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten fin- det sich jedoch in der Rechtsordnung nicht wieder, und eine analoge Anwendung der bestehenden Vorschriften ist nicht möglich . Mit diesem Gesetz möchten wir die Rechtsunsi- cherheiten beseitigen und Rechtsklarheit schaffen. Die Strafbarkeit der unbefugten Offenbarung fremder Ge- heimnisse wird auf externes Personal ausgeweitet, und gleichzeitig wird ein Erlaubnistatbestand geschaffen, nach dem sich Berufsgeheimnisträger externen Perso- nals bedienen dürfen . Diese erweiterten Befugnisnormen spiegeln sich schließlich auch im Berufsrecht . Der Gesetzentwurf steht im Spannungsverhältnis zwi- schen dem Schutzniveau der Geheimnisse und gleichzei- tig praktikabler Lösungen für die Praxis . Wenngleich die Grundausrichtung dieses Gesetzes unstrittig ist, stellten Detailfragen in den weiteren Beratungen eine große He- rausforderung dar . Im Folgenden möchte ich nochmals das Problem der Auslandssachverhalte aufgreifen . Die Infrastruktur von IT-Dienstleistungen und ins- besondere Cloud‑Diensten findet sich oftmals nicht in Deutschland, sodass sich der Schutz der Geheimnisse nach dem Recht des jeweiligen Standorts richtet . Bei Serverstandorten außerhalb Europas erschließt sich dies ohne Weiteres . Allerdings bestehen selbst innerhalb der Europäischen Union nicht für alle Berufsgeheimnis- träger einheitliche Rechtsvorschriften . Im Bereich der Wirtschaftsprüfer ist in anderen europäischen Rechtsord- nungen ein nicht ähnlich umfassendes Beschlagnahme- verbot wie in Deutschland gegeben . Diese Problematik verstärkt sich noch dadurch, dass Wirtschaftsprüfer in großem Maß internationale Mandate wahrnehmen und länderübergreifende Kooperationen eingehen . Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass Berufsgeheim- nisträger in einer globalisierten Arbeitswelt weiterhin Dienstleistungen ins Ausland vergeben können, sodass eine der Praxis gerecht werdende Lösung gefunden wer- den musste . Zunächst haben wir eine Positivliste gefordert, die sogenannte Whitelist, die verbindlich festlegt, in wel- chen Ländern ein dem deutschen Recht vergleichbares Schutzniveau besteht . Ich erachte das für die beste Lö- sung . Dieser Prüfungsaufwand ist aber im Regelfall nicht zumutbar . Nach den Vorschriften im jeweiligen Berufsrecht muss der Geheimnisträger bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland prüfen, ob ein vergleich- bares Schutzniveau in diesem Land besteht . Diese Prüf- pflicht steht natürlich unter der Voraussetzung, dass dem Dienstleister auch ein Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet wird. Zur Entlastung insbesondere kleinerer Kanzleien oder Praxen erscheint es mir sinnvoll, wenn die berufsständischen Kammern nun solche Länderlisten den Berufsgeheimnisträgern als Hilfe zur Verfügung stel- len können und werden . Gleichwohl wird auch diese Lösung nicht alle Rechts- unsicherheiten beseitigen können . Die Praxis wird künf- tig von der Einholung einer Einwilligung geprägt sein . Dem Mandanten als Herr des Geheimnisses ist die al- leinige Befugnis gegeben, der Übermittlung der Daten und damit des Geheimnisses ins Ausland zuzustimmen . Es lässt sich prognostizieren, dass diese sachgerechte Lö- sung künftig den Regelfall darstellen wird . In manchen Fällen wird die Einholung einer Einwil- ligung nicht möglich oder die Einwilligung nicht erteilt sein . Im Änderungsantrag wurde eine weitere Erleichte- rung bei der Prüfpflicht des Berufsgeheimnisträgers ge- schaffen. Wenn die übermittelten Daten aus sich selbst heraus nicht verständlich sind oder aus anderen Grün- den ein geringeres Schutzbedürfnis besteht, kann dem Dienstleister im Ausland dennoch der Zugang zum Ge- heimnis gewährt werden . Ich denke hier insbesondere an die Fernwartung von Geräten vom Ausland aus . Durch entsprechende Verschlüsselungstechniken ist ein Zugriff ausländischer staatlicher Stellen bei einer Beschlagnah- me nicht zu befürchten . Mit dieser zusätzlichen Regelung wird dem Berufs- geheimnisträger eine weitere Hilfestellung im Abwä- gungsprozess gegeben, ob im konkreten Einzelfall das Geheimnis ins Ausland übermitteln werden darf . Mit dieser Vielzahl von Möglichkeiten sollte das Spannungsverhältnis aufgelöst sein, dass Dienstleis- tungen ins Ausland vergeben werden können, ohne das Schutzniveau über die Geheimhaltung von Geheimnis- sen abzusenken . Es ist mir wichtig, noch auf den Punkt hinzuweisen, dass die straf- und berufsrechtlichen Regelungen ge- trennt zu betrachten sind . Ein berufsrechtswidriges Ver- halten führt nicht zwingend zu einer Strafbarkeit . Ein be- rufsrechtlich erlaubtes Verhalten stellt jedoch niemals ein unbefugtes Offenbaren von Geheimnissen dar. Bei einer Einwilligung zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland ist die Befugnis in jedem Fall sichergestellt . Das Gesetz wird erst zu einem stimmigen Regelungs- werk, wenn sich zu den Änderungen im Strafgesetzbuch und dem jeweiligen Berufsrecht korrespondierende Vorschriften im Verfahrensrecht finden lassen. Mit dem Änderungsantrag wurde auch diese Lücke geschlossen . Eine Erweiterung der Strafbarkeit auf mitwirkende Per- sonen und eine Ausweitung der berufsrechtlichen Be- fugnisse ergibt nur Sinn, wenn für diese Personengruppe ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein Beschlagnah- meverbot geschaffen werden. Um Widersprüche in der Rechtsordnung zu vermeiden, müssen die bestehenden prozessualen Schutznormen auf die mitwirkenden Per- sonen ausgeweitet werden . In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass in der Strafprozessordnung eine Definition der mitwirkenden Person geschaffen wird, um eine einheitliche Terminologie mit dem Strafgesetzbuch zu erreichen . Dieses Gesetz stand nie im Fokus der breiten Medien- öffentlichkeit. Dennoch ist die Neuregelung von hoher praktischer Bedeutung . Diese zeigte sich an der Vielzahl Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25099 (A) (C) (B) (D) von Gesprächen mit Vertretern der betroffenen Berufs- verbände und dem großen Interesse an der Sachverstän- digenanhörung . Wir haben im parlamentarischen Verfahren sehr aus- führlich und intensiv über Änderungen und Verbesserun- gen beraten. Ich hoffe, dass mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nun ein gerechter Interessenausgleich gelungen ist und alle Positionen hinreichend berücksichtigt wur- den . Ich bitte um Zustimmung! Dr. Johannes Fechner (SPD): Das geltende Recht bringt unsere sogenannten Berufsgeheimnisträger regel- mäßig in eine heikle Situation . Denn nach § 203 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm in bestimmter beruflicher Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist . Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und andere in § 203 StGB aus- drücklich genannte Berufsgruppen sind bei ihrer Tätig- keit jedoch auf die Hilfeleistung anderer Personen ange- wiesen, sei es bei Schreibarbeiten, der Archivierung von Akten oder der Wartung der EDV . Die mit der Erledigung solcher Aufgaben verbundene Weitergabe von Geheimnissen an Angestellte des Be- rufsgeheimnisträgers ist nach ständiger Rechtsprechung legitim . Innerhalb des Organisationskreises des Berufs- geheimnisträgers wertet die Rechtsprechung die Weiter- gabe von Informationen nicht als „offenbaren“. Anders sieht es aus, wenn der Betreffende Informa- tionen an Personen außerhalb seiner Sphäre, also an sonstige mitwirkende Personen, weitergibt . Hier besteht nach geltendem Recht die Gefahr, dass sich der Berufs- geheimnisträger strafbar macht . Die zunehmende Digita- lisierung macht die Inanspruchnahme von Dienstleistun- gen außerhalb des eigenen Organisationskreises jedoch erforderlich – mit zunehmender Tendenz . Aus diesem Grunde haben wir die Weitergabe von Geheimnissen an mitwirkende Personen gesetzlich neu geregelt . § 203 Absatz 3 StGB-E unterscheidet weiter- hin zwischen Hilfspersonen aus dem Organisationskreis des Berufsgeheimnisträgers und sonstigen Hilfsperso- nen . Mitwirkenden Personen aus dem inneren Kreis, also Lehrlingen und Angestellten, darf der Berufsgeheimnis- träger wie bisher alle Geheimnisse weitergeben . Dies ha- ben wir jetzt ausdrücklich im Gesetz geregelt . Sonstigen mitwirkenden Personen, sei es der externe Schreibdienst oder das Inkasso-Unternehmen, darf der Berufsgeheim- nisträger in Zukunft so viel offenbaren, wie es für deren Tätigkeit erforderlich ist . Diese Regelung ist neu und ei- ner veränderten Arbeitswelt geschuldet . Innerhalb der Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde insbesondere ein Problem the- matisiert: die in den Berufsordnungen enthaltene Rege- lung zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Ausland . Ein schwieriges Thema: Unsere Rechtsordnung bietet ein fein austariertes System an strafbewehrter Schweigepflicht mit Ausnahmen Personen betreffend, die wiederum einer strafbewehrten Schweigepflicht unter- liegen. Zudem korrespondieren Schweigepflichten und strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrechte und Be- schlagnahmeverbote . Verlässt das Geheimnis deutschen Boden, ist nicht garantiert, dass der Geheimnisschutz in vergleichbarer Weise gewahrt ist . Deshalb sah der Re- gierungsentwurf vor, dass die Weitergabe in das Ausland nur dann zulässig ist, wenn dort ein uns entsprechender Geheimnisschutz besteht . Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Verstoß ge- gen diese Regelung keine strafrechtlichen, sondern ledig- lich gegebenenfalls berufsrechtliche Konsequenzen hat . Von den Berufsverbänden wurde uns signalisiert, dass die im Berufsrecht vorgesehene Einschränkung, Dienst- leistungen nur aus Ländern mit adäquatem Geheimnis- schutzniveau in Anspruch zu nehmen, den Berufsge- heimnisträger vor das nur schwer lösbare Problem stellt, die Situation im Ausland einzuschätzen . Die Forderung, eine staatliche Stelle mit der Erstellung einer Liste „si- cherer“ Länder zu betrauen, wurde regierungsseitig als unpraktikabel bewertet . Um die Regelung handhabbarer zu gestalten, haben wir dem Berufsgeheimnisträger in unserem Änderungs- antrag die Möglichkeit gegeben, in Fällen, in denen der Geheimnisschutz es nicht gebietet, von einer Eruierung des Schutzniveaus im Ausland abzusehen . Sind die über- mittelten Daten aus sich selbst heraus kaum verständlich, weil vielleicht nur ein Teil eines Vorgangs übermittelt werden soll, ist das Schutzbedürfnis natürlich geringer als bei einem vollständigen Vorgang . Der Berufsgeheimnisträger tut trotz der beschriebe- nen Regelungen gut daran, sich die Einwilligung seines Mandanten oder Patienten in die Weitergabe des Ge- heimnisses einzuholen . Liegt diese vor, kommt weder ein Verstoß gegen Berufsrecht in Betracht, noch ist das Verhalten strafrechtlich relevant . Deshalb: Stimmen wir diesem guten Gesetz heute zu, damit wir den Geheimnisschutz im Bereich Berufs- geheimnisträger an die Gegebenheiten der heutigen Ar- beitswelt anpassen und die erforderliche Rechtssicher- heit schaffen. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Wie schon in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf festgestellt, bleibt zu konstatieren, dass dieser Gesetzentwurf über- fällig ist . Deutschland hat, wie bereits ausgeführt, auch hier mal wieder die technische Entwicklung verschlafen und alle Berufsgeheimnisträger seit Jahren der Gefahr straf- rechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie zum Beispiel IT-Systeme verwenden, die von Dritten betreut werden . Dies ist jedoch zwischenzeitlich bei jeder noch so klei- nen Anwaltskanzlei oder Arztpraxis der Standard . Denn diese Helfer waren bisher nicht ausreichend in § 203 StGB berücksichtigt, und der im Rahmen ihrer vertrag- lichen Tätigkeit notwendige Zugriff durch sie auf Daten der entsprechenden Berufsgeheimnisträger war de lege lata strafbar . Das betraf auch andere Dienstleistungen wie Aktenvernichtung, Aktenarchivierung etc . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725100 (A) (C) (B) (D) Inhaltlich kann ich mich insoweit voll auf meine erste Rede vom 27 . April 2017 beziehen und wiederhole diese ausdrücklich . Allerdings hat sich meine Hoffnung, in den Beratungen noch etwas retten zu können, wider Erwarten diesmal be- stätigt. Die von meiner Fraktion geforderten flankieren- den Maßnahmen, die ich in der ersten Lesung aufgezeigt habe, sind durch den entsprechenden Änderungsantrag ins Gesetz eingeflossen, sodass jetzt auch Personen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, einer berufsvor- bereitenden Tätigkeit oder einer sonstigen Hilfstätigkeit an der beruflichen Tätigkeit der Berufsgeheimnisträger mitwirken, ein Zeugnisverweigerungsrecht haben . Inso- weit bestehen keine Bedenken mehr . Auch das Problem mit den unterschiedlichen Schutz- niveaus im Ausland bei der Inanspruchnahme ausländi- scher Dienstleister wurde angegangen, jedoch aus Sicht der Linken zu unbestimmt . Bezüglich des Schutzniveaus im Ausland sind die geänderten Regelungen nicht das Nonplusultra; allerdings ist es momentan wohl nicht an- ders regelbar . Auch eine sogenannte deutsche Cloud wür- de das Problem nicht lösen, da diese angesichts der erst in dieser Woche staatlich verordneten Sicherheitslücken (Stichwort Staatstrojaner) auch wiederum zu unsicher wäre . Gleichwohl sehe auch ich momentan keine andere Lösung im Hinblick auf ein entsprechendes Schutzni- veau im Ausland . Von daher kann die Linke alles in allem diesem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmen . Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem heutigen Gesetz soll endlich Klarheit geschaffen werden, dass Rechtsanwälte sich nicht per se wegen Geheimnis- verrat strafbar machen, wenn sie zur Datensicherung externe Dienstleister heranziehen . Das ist schon deswe- gen ein lobenswertes Ziel, weil inzwischen sogar Einzel- anwälte gesetzlich verpflichtet sind, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen . Dadurch sind die Anfor- derungen an die Datensicherung weiter angestiegen und können kaum noch kanzleiintern sichergestellt werden . Durch eine Beschränkung der Strafbarkeit beim Ge- heimnisverrat soll der Berufsgeheimnisträger künftig externe Dienstleister als mitwirkende Personen einbezie- hen können, wenn er die Zuverlässigkeit des Vertrags- partners vorher geprüft und diesen zur Verschwiegenheit verpflichtet hat. Mit Ihrem Änderungsantrag haben Sie nunmehr fol- gerichtig auch die Zeugnisverweigerungsrechte im § 53a StPO auf diese Personen erstreckt . Das ist deswegen zwingend erforderlich, da sonst die Verschwiegenheits- pflicht ja ins Leere laufen würde. Trotz aller Bemühungen ist aber auch Ihnen die Qua- dratur des Kreises mit diesem Gesetz nicht gelungen . Es ist Ihnen zugutezuhalten, dass es vielleicht gar nicht möglich ist, den hohen Stellenwert des Berufsge- heimnisses mit der externen Datenverarbeitung in Ein- klang zu bringen. Hier verweise ich auf die zutreffenden Bedenken des Bundesrates, der in seiner Stellungnahme darauf hinweist, dass die Geheimschutzbelange der Be- troffenen durch dieses Gesetz bedenklich weit hintange- stellt werden . Aber auch den Geheimnisträgern selbst werden nach wie vor strafbewehrte Pflichten auferlegt, die sie kaum erfüllen können . So weist der Deutsche Anwaltverein in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hin, dass Rechts- anwälte nur begrenzt die Möglichkeit haben, die Zuver- lässigkeit von Angestellten ihrer Vertragspartner zu über- prüfen. Wenn sie bei der Verschwiegenheitsverpflichtung ihre Sorgfaltspflichten verletzen, werden sie dafür eben- so bestraft wie bei einem vorsätzlichen Geheimnisverrat . Auch Strafrechtsexperte Professor Dr . Arndt Sinn vertrat in der Anhörung die Auffassung, dass dies eher als Ord- nungswidrigkeit geahndet werden müsste . Besonders deutlich wird das Dilemma, wenn die Dienstleister dann noch ihren Sitz im Ausland haben oder Subunternehmen beauftragen, die ihren Sitz im Ausland haben . Da die Einschätzung des Schutzniveaus für Be- rufsgeheimnisse in dem entsprechenden Ausland ganz offensichtlich nicht den Geheimnisträgern zugemutet werden kann, haben Sie sich mit Ihrem Änderungsantrag für eine eingeschränkte Einwilligungslösung entschie- den . Wann allerdings der Schutz des Geheimnisses die Einwilligung nicht gebietet, bleibt das große Rätsel . Un- klar bleibt auch, wie Cloud-Lösungen zu behandeln sind und ob die Cloud eigentlich im Ausland liegt . Die Anwaltschaft ist zweifelsohne gut beraten, in Zu- kunft generell und ausnahmslos eine Einwilligung zur externen Datenverarbeitung einzuholen, um kein Risiko einzugehen . Ob unter diesen Umständen der Mandant allerdings noch „Herr des Geheimnisses“ ist, wie Sie in Ihrer Begründung schreiben, wage ich zu bezweifeln . Die Mandanten werden schließlich keine Rechtsbera- ter mehr finden, die diese Einwilligung nicht anfordern und anfordern müssen, weil sie selbst im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs die Geheimhaltung nicht mehr garantieren können . Und damit sind wir wieder bei der Quadratur des Krei- ses . Es ehrt Sie das Bemühen darum, aber es bleibt eine halbgare Lösung . Die Mandanten blieben nur dann „Herr des Geheim- nisses“, wenn sie wirklich die Auswahl hätten, ob ihre intimsten Daten in den Tiefen des Netzes unterwegs sein sollen oder nicht . Die Einwilligungslösung wäre dann eine echte Lösung, wenn sie sich auch auf die Teilnah- me am elektronischen Rechtsverkehr generell erstrecken würde . Eine breite Mehrheit hat sich nun aber für die gesetzliche Teilnahmepflicht ab dem 1. Januar 2018 ent- schieden . Vor diesem Hintergrund ist Ihr heutiger Gesetzentwurf zumindest folgerichtig . Weil er aber die grundlegenden Fragen nicht beantwortet und neue Grauzonen schafft, werden wir uns heute dazu enthalten . Und eine letzte Anmerkung kann ich Ihnen nicht er- sparen: Mit den Regelungen zur Onlinedurchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die Sie in der letzten Woche verabschiedet haben, haben Sie den Berufsgeheimnisschutz, den Sie hier heute stär- ken wollen, völlig konterkariert . Mit dem neuen § 100d Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25101 (A) (C) (B) (D) Absatz 5 StPO haben Sie festgeschrieben, dass das Be- weiserhebungsverbot für die Berufshelfer bei den neuen Überwachungsmaßnahmen nur ein relatives sein soll . Bei einer entsprechenden Abwägung soll sich der Staat darüber hinwegsetzen können . Dieses neue Einfallstor steht im unmittelbaren Wider- spruch zu § 53a StPO, wonach Berufshelfer und mitwir- kende Personen den Geheimnisträger gleichgestellt sind . Um diesen Widerspruch zu beseitigen, braucht es defi- nitiv keine Quadratur des Kreises, sondern lediglich die Streichung der Norm . Wenn Sie das nicht selbst erledigen, bin ich zuver- sichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht einmal mehr des Problems annehmen wird . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchfüh- rung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Zusatzordnungspunkt 10) Josef Göppel (CDU/CSU): Mit diesem Gesetz kommt Deutschland der Verpflichtung nach, die EU‑Ver- ordnung (EU) Nr . 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in nationales Recht umzusetzen . Welche Tier‑ und Pflanzenarten als invasiv gelten, wird in der europaweit gültigen sogenannten „Unions- liste“ festgelegt . Aktuell wurde die Liste auf insgesamt 49 Arten erweitert. Die dort genannten Tier‑ und Pflan- zenarten dürfen EU-weit nicht eingeführt, gehalten, ge- züchtet, verwendet, in Verkehr gebracht oder freigesetzt werden . Zudem ist deren Vermehrung untersagt . Ausnahmegenehmigungen können aber vom Bun- desamt für Naturschutz erteilt werden . Künftig braucht jeder Halter von Exemplaren invasiver Tierarten eine Berechtigung . Diese kann vorliegen, wenn eine Person diese Tiere vor ihrer Einstufung als „invasiv“ bereits in Besitz hatte . Auch für Forschungszwecke kann der Be- sitz zugelassen werden . Deutschland muss nun ein Ge- nehmigungssystem für die Haltung von invasiven Arten einrichten . Auch für die zoologischen Gärten ist es wichtig, dass die bereits gehaltenen, als invasiv geltenden Arten keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen . Die Formulierung: „Eine Genehmigung ist für Bestände invasiver Tierarten nicht erforderlich, die vor dem 3 . August 2016 gehalten wurden, sich unter Verschluss befinden und in denen kei- ne Vermehrung stattfindet“, ist eine Änderung, die in den parlamentarischen Beratungen erzielt wurde . Sie bietet Rechtssicherheit für die Altbestände in Zoos . Unstrittig bleibt aber, dass auch Zoos eine Genehmigung benöti- gen, wenn sie die Fortpflanzung von Exemplaren einer invasiven Art zulassen . Weiterhin sind Verfahren zur Erstellung der Aktions- pläne und der Festlegung von Managementmaßnahmen festzulegen . Es muss in erster Linie darum gehen, prä- ventiv gegen die Ausbreitung von invasiv gebietsfrem- den Arten vorzugehen . Daher sind die Kontroll- und Managementmaßnahmen je nach Ausbreitungsgebiet länderspezifisch auszugestalten. Die konkrete Umset- zung von Managementmaßnahmen kann nur artspezi- fisch erfolgen und muss auf die regionalen Unterschiede eingehen . Daher werden weitere Ermächtigungsgrundlagen für das Bundesumweltministerium geschaffen. Der bereits geltende § 54 BNatSchG bleibt im Absatz 9 unverändert: Rechtsverordnungen zu natürlich vorkommenden Arten brauchen das Einvernehmen mit dem Bundesministeri- um für Ernährung und Landwirtschaft, mit dem Bundes- ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie . Zur jetzt erweiterten Beseitigungs- und Management- pflicht, zu der Überwachung und zu den neuen Kon‑ trollen gebietsfremder invasiver Arten soll es im Natur- schutzgesetz weiter heißen: Rechtsverordnungen für invasive Tier‑ und Pflan- zenarten bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur . Rechtsverordnungen zur Durchführung der amtlichen Kontrollen bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Land- wirtschaft . Es gilt aber weiterhin, dass der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft auch für gebietsfrem- de, invasive Arten genehmigungsfrei bleibt . Dort muss aber die sogenannte „gute fachliche Praxis“ eingehalten werden . Was bei Neupflanzungen im Rahmen von Ausgleichs- maßnahmen als gebietseigene Herkunft gilt, wird nun ebenfalls geregelt . Als gebietseigen gelten einheimische Sippen, die sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum an die lokalen Bedingungen an- gepasst haben . Sie unterscheiden sich genetisch von Po- pulationen der gleichen Art in anderen Naturräumen . Um die Produktion, den Handel und die Verwendung von ge- bietseigenen Gehölzen zu erleichtern, sind Regelungen zur Anerkennung von Erntevorkommen vorgesehen . Bereits auf Ebene der Länder eingeführte, regional kleinteiligere Regelungen als im gemeinsamen Leitfaden zur Gebietsabgrenzung von Gehölzen des BMUB und BMEL werden aufgehoben . Das Forstvermehrungsgut- gesetz und Rechtsverordnungen für die Anpflanzung von Gehölzen in der Forstwirtschaft bleiben unberührt . Nicht so einfach ist die Regelung für Tiere . Bis zuletzt gab es besonderen Gesprächsbedarf, was die Änderung des Jagdrechts betrifft. Zweifelsohne können Jagdpächter zu Verbündeten beim Management unerwünschter Ein- dringlinge werden . Mit der Möglichkeit einer Entschä- digung von Naturschutzmaßnahmen – also einer Kosten- erstattung über die Ländergesetzgebung – können Jäger gezielter zu Gemeinwohlleistungen animiert werden . Sollte ein Bundesland stärker auf nicht tödliche Maßnah- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725102 (A) (C) (B) (D) men setzen, wie Hessen bei der Kastration von Waschbä- ren, bleiben die Rechte der Jagdausübungsberechtigten unbeschnitten . Auch ohne den Einsatz jagdlicher Mittel ist Rücksicht auf die berechtigten Interessen der Jäger zu nehmen . Ebenso werden dem Fischereirecht unterliegen- de Maßnahmen im Einvernehmen mit den nach Landes- recht für Fischerei zuständigen Behörden festgelegt . Das Einvernehmen mit jedem Jagd- und Fischereiberechtig- ten dürfte für die Behörden schwierig werden . Ich habe die Einbeziehung der Hegegemeinschaften und Teichge- nossenschaften für sinnvoller gehalten . Carsten Träger (SPD): Mit dem Durchführungsge- setz setzen wir die EU-Verordnung über die Prävention und das Management gegen Einbringung und Ausbrei- tung invasiver gebietsfremder Arten in deutsches Recht um . Invasive Arten sind eine Bedrohung für unsere heimi- schen Tiere und Pflanzen und damit für unsere Ökosyste- me . Sie machen nicht an Landesgrenzen halt und deshalb können wir nur europaweit eine sinnvolle Lösung finden. Es gibt dafür die sogenannte Unionsliste, auf der Ar- ten gelistet sind, gegen die am dringendsten vorgegangen werden muss . Bisher waren dies 37 Arten; aktuell sind zwölf weitere Tier‑ und Pflanzenarten dazugekommen. Diese 49 Arten dürfen nicht in die EU eingeführt, dort gehalten oder gezüchtet werden . Auch die Vermehrung ist bis auf wenige Ausnahmen verboten . Ich bin nicht ganz glücklich mit der Liste . Es ist ja kein Geheimnis, dass zum Beispiel der Waschbär in Deutsch- land schon weit verbreitet ist . Deshalb war Deutschland dagegen, den Waschbären zu listen . Denn grundsätzlich ist es sehr viel sinnvoller, präventiv vorzugehen und die Ausbreitung noch nicht so weit verbreiteter Arten einzu- dämmen, statt gegen etablierte Arten vorzugehen . Aber es ist eben eine EU-Liste, die in Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten entsteht, und ich stehe zu dem Vorgehen . Die Bundesländer bekommen mit dem Durchfüh- rungsgesetz nun die rechtliche Grundlage für ihre Ma- nagementmaßnahmen an die Hand . Ich bin zuversicht- lich, dass die Länder hier mit Bedacht und Sachverstand vorgehen werden . Wir haben im parlamentarischen Verfahren noch Ver- besserungen im Hinblick auf die Rechtssicherheit für Zoos erreicht . Es wird klargestellt, dass die Zoos ihre jetzigen Bestände an invasiven Tieren natürlich nicht tö- ten müssen, sondern die Tiere bis an deren Lebensende halten dürfen . Auch die Sorgen der Tierheime und Auffangstatio- nen nehme ich sehr ernst . Die Tierheime platzen aus allen Nähten, zum Beispiel mit Schmuckschildkröten . Ich halte es für angemessen, dass es – auch bei strengen Regelungen, was die invasiven Arten angeht – möglich sein muss, die Tiere an Privathalter abzugeben, insofern eine Fortpflanzung und natürlich das Entkommen ausge- schlossen ist . Die Länder haben bereits signalisiert, dass sie im Rahmen ihrer Managementmaßnahmen die Wei- tergabe an Privathalter weiter ermöglichen wollen . Das begrüße ich sehr . Im Sinne des Tierschutzes bin ich auch sehr offen für das Ausweiten nicht tödlicher Maßnahmen, etwa Kas- trationsmaßnahmen . Dies muss natürlich alles verhält- nismäßig sein und in Abstimmung der Verantwortlichen vor Ort erfolgen . Es ist gut, dass wir das Durchführungsgesetz beschlie- ßen und damit die Zuständigkeiten in Deutschland für unser europaweites Vorgehen gegen invasive Arten klar festlegen . Jetzt sind die Länder am Zug . Birgit Menz (DIE LINKE): Bei gebietsfremden Ar- ten – egal ob Tier oder Pflanze – besteht die Gefahr, dass diese negative Auswirkungen auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt haben können bzw. diese im schlimmsten Fall verdrängen . Wie das Bundesamt für Naturschutz in seinem Hand- buch für invasive Arten bekannt gibt, existieren in Deutschland derzeit etwa 168 Tier‑ und Pflanzenarten, die nachweislich negative Auswirkungen auf die hiesige Flora und Fauna haben . Innerhalb der gesamten EU geht man von etwa 12 000 gebietsfremden Arten aus, von de- nen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden . Allein aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ist es daher zu begrüßen, dass es zukünftig einen einheitlichen Rahmen zum Umgang mit als invasiv eingestuften Tieren und Pflanzen geben soll. Auf der vor kurzem aktualisierten Unionsliste be- finden sich derzeit 49 Arten, gegen deren Ausbreitung verstärkt Maßnahmen getroffen werden sollen. Darunter sind auch 26 Tierarten, wobei 12 davon in Deutschland als etabliert gelten . Grund genug also, um sich auch in der Gesetzgebung verstärkt mit tierschutzpolitischen As- pekten auseinanderzusetzen . Doch wie so oft vernachlässigt bzw . übergeht die Bundesregierung auch im vorliegenden Entwurf diesen wichtigen Punkt . Um das zu verdeutlichen: Tierschutz ist seit mittlerweile 15 Jahren im Grundgesetz als Staats- ziel verankert, und die Bundesregierung schafft es immer noch nicht, diesen Bereich in der Gesetzgebung adäquat zu berücksichtigen . Im Zusammenhang mit der Eindämmung invasiver Arten wird im Gesetz das Wort „beseitigen“ bzw . „be- seitigen lassen“ verwendet, ohne zu differenzieren, ob es hier um Pflanzen oder Tiere geht. Damit werden tödli- che Maßnahmen nicht ausgeschlossen . In einem Land, in dem der Tierschutz „angeblich“ Verfassungsrang ge- nießt, darf dies jedoch nur das äußerste Mittel sein . Die Linke fordert daher – wie wir es in unserem An- trag auch deutlich gemacht haben –, im Gesetz klarzu- stellen, dass der Fokus bei der Eindämmung einer inva- siven Tierart auf tierschutzgerechten und nicht tödlichen Maßnahmen liegen muss . Bei vielen bereits etablierten Arten – wie beispiels- weise dem Waschbär – sind Eindämmungsmaßnahmen zudem völlig sinnlos, und die Aussicht auf Erfolg ist eher gering . Ressourcen und Mittel sollten daher eher für prä- ventive Maßnahmen eingesetzt werden, die eine weitere Ausbreitung invasiver Arten bzw . die Neueinschleppung verhindern . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 2017 25103 (A) (C) (B) (D) Ein weiterer Beleg für die bisher unzureichenden tier- schutzpolitischen Ambitionen der Bundesregierung ist, dass es keinerlei Hinweise darauf gibt, ob und inwieweit Tierheime oder private Tierauffangstationen Tierarten der Unionsliste wie beispielsweise Waschbären oder Schmuckschildkröten weiterhin aufnehmen, vermitteln oder versorgen dürfen . Dieser Aspekt fehlt im Gesetzent- wurf vollkommen, und das, obwohl Tierheime und Tie- rauffangstationen einen Großteil der gesellschaftlichen Aufgabe im Bereich Tierschutz übernehmen . Immer mehr und insbesondere „exotische“ Tierarten werden ab- gegeben, wobei deren Verweildauer steigt . Hinzu kom- men nötig werdende Sanierungs- und Ausbaumaßnah- men, um eine möglichst art- und tiergerechte Betreuung garantieren zu können und bautechnischen Vorschriften zu genügen . Um all das zu gewährleisten, ist ein hoher finanzieller Aufwand nötig, der viele Tierheime – finan- ziell alleingelassen – bis an den Rand der Existenz treibt . Mit der Umsetzung der EU-Verordnung hätte die Bun- desregierung die Chance gehabt, den Tierheimen nicht nur ein vernünftiges Regelwerk in Bezug auf den Um- gang mit invasiven Arten zu geben, sondern dafür auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, da- mit diese zukünftig eine tierschutzgerechte Versorgung garantieren können . Die Linke sieht Bund, Länder und Kommunen – un- abhängig vom hier debattierten Gesetzentwurf – gemein- sam in der Pflicht, Finanzmittel für notwendige Investiti- onen für Tieraufnahmeeinrichtungen bereitzustellen und Wege zu ebnen, um eine tierschutzgerechte Versorgung zu ermöglichen sowie die außerordentliche Arbeit der Tierheime hinreichend zu unterstützen . Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz zur Be- teiligung der Öffentlichkeit verlieren. Die derzeitige Re- gelung, wonach bei der Vorbereitung von Aktionsplänen oder Managementmaßnahmen lediglich Naturschutzver- bände einbezogen werden, ist aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren . Da von den Maßnahmen insbesondere auch verschiedene Tierarten betroffen sind, ist eine Auswei- tung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf anerkannte Tier- schutzorganisationen unbedingt nötig, die wir hiermit nachdrücklich fordern . Nach vier Jahren tappt die Bundesregierung tier- schutzpolitisch weiter im Dunkeln . Eines wurde mit dem Entwurf und in vielen anderen Initiativen der Bundesre- gierung deutlich: Tierschutz genießt in der Bundesregie- rung trotz Verfassungsrang keine besonders hohe Prio- rität. Hoffen wir, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Durchführungsgesetz kommt die Bun- desregierung der Verpflichtung nach, die EU‑Verordnung über die Prävention und das Management der Einbrin- gung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in deutsches Recht umzusetzen . Das ist richtig und wichtig, da gebietsfremde invasive Arten eine zunehmende Be- drohung für die biologische Vielfalt darstellen . Es soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die existenziel- len Bedrohungen für die Artenvielfalt insbesondere von der Klimakrise und der industriellen Landwirtschaft aus- gehen . Aber auch die gebietsfremden invasiven Arten sind eine zunehmende Bedrohung . Doch nicht nur das, auch schädliche Effekte auf die menschliche Gesundheit gehen mit deren Ausbreitung einher . Der sogenannte Bärenklau ist sicherlich allen hier bekannt; aber auch Krankheitser- reger, die durch invasive Tierarten zu uns gelangen und in unseren Breitengraden bisher nicht verbreitet waren, werden zunehmend zum Problem . Im Zuge der Klimakrise wird sich diese Bedrohungs- lage sowohl für die heimische Flora und Fauna als auch für die menschliche Gesundheit weiter verschärfen, sei es durch die Ausbreitung der Malariamücke in Süddeutsch- land oder die Verdrängung heimischer Muschelarten im Wattenmeer durch die Pazifische Auster. Dass die Bundesregierung in der letzten Sitzungswo- che der Legislaturperiode endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, liegt jedoch nicht daran, dass sie die drän- genden Probleme für die biologische Vielfalt erkannt hat, sondern vielmehr an einem drohenden Vertragsverlet- zungsverfahren durch die Europäische Union . Es wäre ja auch nicht das erste Vertragsverletzungsverfahren, wel- ches gegen diese Bundesregierung im Bereich des Natur- schutzes anhängig wäre . Der nun vorliegende Gesetzentwurf hat solche gravie- renden handwerklichen Fehler, dass es besser gewesen wäre, heute nicht darüber abzustimmen . Und dann setzen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit ihrem Änderungsantrag noch eins drauf und konterkarieren mit einem Vetorecht für Nutzer den Ur- sprungsgedanken der Verordnung . In der letzten Woche haben Sie sich hier allesamt gegenseitig dafür gratuliert, wie Sie als Parlamentarier den Meeresschutz vor dem Angriff der Nutzerinteressen und gegen den Entwurf der Bundesregierung verteidigt haben, indem Sie – wie von Grünen und Umweltverbänden seit Monaten einge- fordert – die Einvernehmensregelung für Nutzerressorts zurückgezogen und die Benehmensregelung beibehalten haben . Eine Woche später scheint dies jedoch vergessen, und durch eine ähnliche Regelung im vorliegenden Ge- setzentwurf führen Sie den Naturschutzgedanken ad absurdum . Jagdliche und Fischereimaßnahmen gegen invasive Tierarten sollen nur mit Zustimmung der Jagd- ausübenden und Fischereiausübungsberechtigten durch- führbar sein . Das bedeutet, dass Einzelpersonen eine effektive Bejagung invasiver Arten dauerhaft blockieren und damit den Schutz der heimischen Tierwelt gefährden könnten . Sie führen hier allen Ernstes bei der Anordnung von hoheitlichen Ausführungsbestimmungen eine Ein- vernehmensregelung für private Nutzer ein?! Das ist ein haarsträubendes Verständnis unseres Rechtssystems . Das sieht übrigens nicht nur die grüne Bundestagsfraktion sehr kritisch, sondern auch das Bundesjustizministerium . Es ist unbestritten sinnvoll, bei der Umsetzung eines erfolgreichen Wildtiermanagements auf eine Einigung mit allen wichtigen Akteuren wie Naturschutzfachleuten, Tierschutzorganisationen und Jagd- oder Fischereiaus- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 243 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 29 . Juni 201725104 (A) (C) (B) (D) übenden hinzuwirken . Falls dies nicht gelingt, muss die Jagdbehörde aber am Ende ein wirksames Anordnungs- recht für nötige Maßnahmen haben, um handlungsfähig zu bleiben und das Gemeinwohl zu wahren . Die Große Koalition will durch ihren Änderungsantrag genau das verhindern . Darüber hinaus schaffen Sie mit dem Gesetzentwurf Rechtsunsicherheiten für Tierschutzorganisationen, Tier- heime, Auffangstationen, zoologische Gärten und Privat- halter . Es ist unklar, inwiefern und unter welchen kon- kreten Bedingungen sie diese als invasiv gelisteten Tiere weiterhin aufnehmen, pflegen oder weitervermitteln kön- nen . Hier ist es dringend nötig, nachzubessern und für rechtliche Sicherheit und Klarheit zu sorgen . Gleiches gilt im Übrigen auch für die fehlenden Vor- gaben bei Managementmethoden . Insgesamt muss es darum gehen, präventiv die Ein- und Ausbringung von invasiven Arten einzudämmen bzw . zu verhindern und nicht erst anzusetzen, wenn sich die Tiere oder Pflanzen bereits ausgebreitet haben . Tierschutzgerechte und nicht tödliche Maßnahmen müssen dabei immer Priorität ha- ben . Aufgrund all dieser Mängel wird meine Fraktion die- sen eigentlich dringend nötigen, aber in seiner Ausfüh- rung absolut inakzeptablen Gesetzentwurf ablehnen . Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Weltweit gelten invasive Arten, also Arten, die durch den Einfluss des Menschen in ein neues Verbreitungsgebiet gelangt sind und in ihrer neu- en Umgebung negative Auswirkungen auf andere Arten oder Biotope haben, als zweitgrößte Gefährdung für die biologische Vielfalt, übertroffen nur durch die Gefahr durch die Zerstörung der natürlichen Lebensräume . Auf internationaler Ebene ist die Bekämpfung inva- siver Arten daher Gegenstand vielfältiger Bemühungen . Insbesondere haben sich die Vertragsparteien im Rah- men des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) verpflichtet, die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder andere Arten gefährden, nach Möglichkeit zu verhindern bzw . diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen . Die europäischen Naturschutzrichtlinien enthalten nur Verpflichtungen zum Schutz der Tier‑ und Pflanzenwelt vor der Ansiedlung nichtheimischer Arten . Mit der Verabschiedung der EU-Verordnung über in- vasive gebietsfremde Arten hat die Europäische Union auf der Basis der CBD-Empfehlungen umfangreiche Regelungen zur Prävention, Minimierung und Abschwä- chung der nachteiligen Auswirkungen dieser Arten erlas- sen . Viele der auf der zugehörigen sogenannten Unions- liste aufgeführten invasiven Tier‑ und Pflanzenarten, etwa der Waschbär, sind auch in Deutschland weit verbreitet . Dass sich die Einbringung ursprünglich aus Nordame- rika stammender Krebse in unseren Gewässern als äu- ßerst problematisch erwiesen hat, da sie Überträger der für einheimische Flusskrebsarten tödlichen „Krebspest“ sind, dürfte hingegen eher nur Fachleuten bekannt sein . Deutschland ist verpflichtet, Maßnahmen zum Ma- nagement invasiver Arten der Unionsliste zu erlassen und die in der EU-Verordnung enthaltenen Verbote, etwa in Bezug auf den Handel, die Haltung und Zucht oder die Freisetzung in die Umwelt, durchzusetzen . Der Ihnen vorliegende Entwurf für ein Durchfüh- rungsgesetz enthält die notwendigen gesetzlichen Rege- lungen, um den Vollzug der EU-Verordnung über inva- sive gebietsfremde Arten in Deutschland einzurichten . Die Änderungen betreffen die artenschutzrechtlichen Vorschriften in Kapitel 5 des Bundesnaturschutzgeset- zes . Zudem wird eine ergänzende Regelung im Jagdrecht vorgenommen . Insbesondere werden die Zuständigkeiten geregelt so- wie die erforderlichen Eingriffsbefugnisse für die zustän- digen Behörden zur Verfügung gestellt . Außerdem wird das Verfahren zur Erstellung der durch die EU-Verord- nung geforderten Aktionspläne und zur Festlegung von Managementmaßnahmen geregelt . Weiterhin wird unter anderem ein Genehmigungssys- tem für die Zulassung von Forschung an invasiven Arten und die Ex-situ-Erhaltung eingerichtet . Einer Anregung des Bundesrates folgend hat der Umweltausschuss emp- fohlen, eine Regelung aufzunehmen, die klarstellt, dass vor Inkrafttreten der Unionsliste in Zoos gehaltene Tiere bis zu ihrem Ableben dort auch weiterhin ohne Genehmi- gung gehalten werden dürfen . Die bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutz- gesetzes zu invasiven Arten werden mit dem Gesetzent- wurf an das neue System der EU-Verordnung angepasst . Schließlich wird auch im Jagdrecht eine ergänzende Regelung zur Mitwirkung der Jagdbehörden und Jäger beim Management von dem Jagdrecht unterliegenden in- vasiven Arten aufgenommen . Wir brauchen dieses Gesetz dringend, um die unmit- telbar geltenden Regeln der EU-Verordnung vollziehen zu können . Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Ent- wurf . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 243. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 7 Regierungserklärung: Europäischer Rat und G20-Gipfel TOP 8 Strafrecht – nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen TOP 9, ZP 1-3 Abrüstungspolitik TOP 10 Bundeswehreinsatz im Mittelmeer (EUNAVFORMED) TOP 11 Bericht des 3. Untersuchungsausschusses (NSU) ZP 4 Aktuelle Stunde zur parlamentarischen Kontrolle in Zeiten der großen Koalition TOP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl TOP 13 Bürgerversicherung, Absicherung von Selbständigen TOP 14 Gesetz zur Förderung von Mieterstrom TOP 15 Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West TOP 16 Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL) TOP 17 Bundespolizeibeauftragtengesetz TOP 20 Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen TOP 35, 21b Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 36, 35c, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 6 Wahl ParlamentarischerKontrollausschuss Europol ZP 7 Wahl BeratungsgremiumStasi-Unterlagengesetz TOP 19 Bundesweiter Aktionsplan gegen Sexismus TOP 34 Baukulturbericht 2016/17 TOP 36 ddd Änderung des Aufenthaltsgesetzes TOP 22 Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad TOP 23 Änderung der Abgabenordnung TOP 24 Gesetz zur EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb TOP 25 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz TOP 26, ZP 8 Unternehmen aus bürgerschaftlichem Engagement TOP 27 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber Kindern ZP 9 Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen ZP 10 Management invasiver gebietsfremder Arten Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Lieber Kollege Fuchs, ja, der politische Streit gehört

    zur Demokratie, und wenn irgendjemand noch glaub-
    te, dass hier alle Fraktionen und Parteien immer einer
    Auffassung seien, ist er heute angesichts des politischen
    Streits eines Besseren belehrt worden . In diesem Sinne
    wünsche ich Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute .

    Damit schließe ich die Aussprache .

    Wir kommen zur Abstimmung über die Entschlie-
    ßungsanträge, und zwar zuerst über den Entschließungs-
    antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/12965 .
    Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer
    stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser
    Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition
    und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stim-
    men der Fraktion Die Linke abgelehnt worden .

    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie-
    ßungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
    Drucksache 18/12966 . Wer stimmt für diesen Entschlie-
    ßungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
    sich? – Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mit
    den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Frak-
    tion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion
    Die Linke abgelehnt worden .

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b auf:

    a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
    eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsän-
    derungsgesetzes – Strafbarkeit nicht geneh-
    migter Kraftfahrzeugrennen im Straßenver-
    kehr

    Drucksache 18/10145

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

    (6 . Ausschuss)


    Drucksachen 18/12936, 18/12964

    b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Recht und Verbrau-
    cherschutz (6 . Ausschuss) zu dem Antrag der
    Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Stephan
    Kühn (Dresden), Renate Künast, weiterer Ab-
    geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN

    Verkehrssicherheit erhöhen – Raserei und ille-
    gale Autorennen wirksam bekämpfen

    Drucksachen 18/12558, 18/12936, 18/12964

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache 38 Minuten vorgesehen . – Ich höre dazu
    keinen Widerspruch . Dann ist das so beschlossen .

    Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin in der
    Aussprache hat die Kollegin Kirsten Lühmann für die
    SPD-Fraktion das Wort .


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Kirsten Lühmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Guten Abend, dürfen wir bitte reinkommen? Wir ha-

ben Ihnen eine Nachricht zu überbringen . – Frau Präsi-
dentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! In meinen
27 Jahren als Polizeibeamtin musste ich oft genug die
Überbringung von Todesnachrichten mit diesem Satz
einleiten . In vielen Fällen waren Verkehrsunfälle die Ur-
sache .

Wie fing es an? Wir haben uns als Bundesregierung
die Marschrichtung gesetzt, die „Vision Zero“ zu ver-
wirklichen; das heißt: Niemand mehr soll auf deutschen
Straßen bei Verkehrsunfällen zu Tode kommen . Illega-
le Autorennen haben daran immer mehr Anteil . In den
80er-Jahren waren es PS-starke Kleinwagen . Bei Manta,
Manta war ein illegales Autorennen der Höhepunkt des
Films . Zur Jahrtausendwende wurden es vermehrt deut-
sche hochmotorisierte Limousinen, die an illegalen Au-
torennen teilnahmen . Im Moment sind die Folgen gering,
wenn niemand zu Schaden kommt: ein Bußgeld, maxi-
mal drei Monate Fahrverbot . Wenn eine Person zu Tode
kommt, gibt es eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tö-
tung . Der Rechtsrahmen dafür ist gering .

Dieses Jahr hat zum ersten Mal ein Gericht geurteilt:
Teilnehmende an einem Autorennen, bei dem ein Mensch
zu Tode kommt, nehmen dies billigend in Kauf und sie
handeln aus niederen Beweggründen . Sie wurden wegen
Mordes verurteilt . Ob dieses Urteil vor dem höchsten Ge-
richt Bestand haben wird, wissen wir noch nicht . Es wird
Jahre dauern, bis dort eine Entscheidung gefällt wird .

Dr. Michael Fuchs






(A) (C)



(B) (D)


Liebe Kollegen und Kolleginnen, so lange wollen wir
nicht warten . Wir müssen dieses Problem jetzt angehen .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Daher hat die Koalition Ihnen heute einen neuen Straftat-
bestand zur Abstimmung vorgelegt, der ein sogenanntes
abstraktes Gefährdungsdelikt vorsieht . Was heißt das?
Ähnlich wie bei einer Trunkenheitsfahrt sagen wir: Al-
lein die Teilnahme an einem illegalen Autorennen – völ-
lig egal, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet
wird, eine Person auf dem Gehweg vielleicht zu Schaden
kommt – ist so gefährlich, dass ein Straftatbestand ver-
wirklicht ist .


(Beifall bei der SPD)


Auch das Organisieren eines solchen Rennens wollen wir
unter Strafe stellen . Bei der Anhörung haben uns nun die
Sachverständigen gesagt, das hielten sie für sinnvoll . Al-
lerdings haben wir damit einen Teil noch nicht erfasst,
nämlich die Fälle, in denen nicht zwei oder mehr Fahr-
zeuge gegeneinander ein Rennen fahren, sondern ein
sogenannter Alleinraser fährt, also eine Person in einem
Kraftfahrzeug, die die Höchstgeschwindigkeit erzielen
will, entweder um einen Rekord zu brechen oder um ein-
fach diesen Geschwindigkeitsrausch zu haben .

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, das zu regeln .
In der Schweiz gibt es zum Beispiel klare Grenzen für
Geschwindigkeiten; wer in einer 30er-Zone mehr als 70
fährt, wird einer Straftat bezichtigt . Die Sachverständi-
gen haben uns aber klar gesagt, das hielten sie nicht für
sachgerecht . Bei diesen klaren Grenzen wird der beson-
deren Situation nämlich keine Rechnung getragen, also
der Witterung, den Straßenverhältnissen, der Frage, ob
viel Verkehr ist oder nicht .

Darum haben wir Ihnen einen Vorschlag gemacht, der
zwei Begriffe beinhaltet, die schon im Strafgesetzbuch
etabliert sind: die „nicht angepasste Geschwindigkeit“
und dass man das Ganze „grob verkehrswidrig und rück-
sichtslos“ macht . Der Vorschlag umfasst einen dritten
Begriff, der noch nicht definiert ist, nämlich: zur Er-
zielung von Höchstgeschwindigkeiten . Nun hat uns der
Staatsanwalt bei der Anhörung gesagt: Ja, das ist nicht
definiert, aber das waren die ersten beiden Begriffe, als
der Deutsche Bundestag es damals beschlossen hat, auch
nicht. – Das Richterrecht hat Definitionen gefunden, und
heute ist es eine Selbstverständlichkeit, liebe Kollegen
und Kolleginnen . Das wird auch bei der Frage, was die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten bedeutet, der
Fall sein . Alle Sachverständigen sagten, es sei wichtig,
das zu lösen, und wir werden es mit dieser Formulierung
strafrechtlich in den Griff bekommen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wichtig ist auch, dass wir geregelt haben, dass es eine
Entziehung der Fahrerlaubnis geben kann und vor allen
Dingen die Fahrzeuge eingezogen werden können . Ein
Sachverständiger formulierte es etwas flapsig: Nehmt ih-
nen ihr Spielzeug weg, und ihr trefft sie am meisten. – Ich
glaube, das trifft es.

Wir werden heute illegale Autorennen aus der Ecke
des Kavaliersdeliktes herausholen und dahin bringen,
wo sie hingehören: strafrechtlich relevantes Verhalten,
das verantwortungslos ist und Gefahren für Unbeteiligte
birgt . Das ist auch richtig so .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, ich wünsche nieman-
dem, dass er die Sätze „Guten Abend, dürfen wir rein-
kommen? Wir haben Ihnen eine Mitteilung zu machen“
je hören muss . Ich glaube, dass dieses Gesetz, das wir
heute hier verabschieden, einen guten Beitrag dazu leis-
tet, dass dies weniger der Fall sein wird .

Herzlichen Dank .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Jörn Wunderlich hat jetzt als nächster Redner für die

    Fraktion Die Linke das Wort .


    (Beifall bei der LINKEN)