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    Plenarprotokoll 18/241 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Juni 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 29: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kin- der- und Jugendhilfe in Deutschland – 15. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/11050 . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht zur Lage der älteren Ge- neration in der Bundesrepublik Deutsch- land – Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/10210 . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 24693 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24694 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24696 B Dr . Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24697 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24698 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24699 B Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24700 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24701 D Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24702 D Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung Drucksachen 18/12354, 18/12624 . . . . . . . . . 24704 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24704 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24706 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24706 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24706 C HonD Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . 24707 A Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 24708 B Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24709 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24712 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24713 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24713 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24714 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24716 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24717 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24717 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 24719 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24719 C Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24720 C Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 24721 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017II Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24723 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24725 D Tagesordnungspunkt 31: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistin- nen und Journalisten schaffen Drucksache 18/12781 . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu der Unterrichtung durch die Deutsche Welle: Entwurf der Fortschreibung der Aufga- benplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle für das Jahr 2017 Drucksachen 18/10856, 18/11025 Nr . 1 .5, 18/12514 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Katja Dörner, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ermöglichen Drucksache 18/12803 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 C Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24723 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24728 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24729 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24730 C Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 24731 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24733 A Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Un- tersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12700 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24734 D Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 24734 D Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24736 B Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24738 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24740 C Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24742 B Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24743 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 24745 C Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24746 B Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Suizidprä- vention weiter stärken – Menschen in Le- benskrisen helfen Drucksache 18/12782 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24748 A Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24748 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24749 B Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24750 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24751 B Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24752 A Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24753 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24754 A Tagesordnungspunkt 34: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Ulle Schauws, Katja Dörner, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine wirksame Frauen- und Gleichstellungspolitik in Deutschland Drucksachen 18/11413, 18/12656 . . . . . . . 24755 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr . Rosemarie Hein, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wissenschaftsfreiheit und Wissenschafts- verantwortung sicherstellen Drucksachen 18/6191, 18/12777 . . . . . . . . 24755 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Özcan Mutlu, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wissenschaftsfreiheit fördern, Geschlechterforschung stär- ken, Gleichstellung in der Wissenschaft herstellen Drucksachen 18/11412, 18/12778 . . . . . . . 24755 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen Drucksache 18/12794 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24755 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 III Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24755 C Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24756 D Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24758 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24759 C Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24760 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 24761 D Tagesordnungspunkt 35: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundes- regierung: – 18. Legislaturperiode – Drucksache 18/12505 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24763 D Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 24764 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24765 A Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24766 A Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24767 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24769 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24770 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24773 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Bahr, Dr . h . c . Edelgard Bulmahn, Bernhard Daldrup, Dr . Karamba Diaby, Elvira Drobinski-Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr . Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Frank Junge, Josip Juratovic, Thomas Jurk, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Katja Mast, Dr . Matthias Miersch, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Stefan Rebmann, Petra Rode-Bosse, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Bernd Westphal und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24773 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sarah Ryglewski und Cansel Kiziltepe (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24774 C Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 A Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 B Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24776 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24776 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24777 A Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24777 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . 24777 D Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24778 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24778 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24691 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Juni 2017 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Barbara Lanzinger (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24773 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 23 .06 .2017 Bellmann, Veronika CDU/CSU 23 .06 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 23 .06 .2017 Brand, Michael CDU/CSU 23 .06 .2017 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 23 .06 .2017 Ernstberger, Petra SPD 23 .06 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 23 .06 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 23 .06 .2017 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 23 .06 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 23 .06 .2017 Gienger, Eberhard CDU/CSU 23 .06 .2017 Gottschalck, Ulrike SPD 23 .06 .2017 Grötsch, Uli SPD 23 .06 .2017 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 23 .06 .2017 Herzog, Gustav SPD 23 .06 .2017 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 23 .06 .2017 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Kömpel, Birgit SPD 23 .06 .2017 Kudla, Bettina CDU/CSU 23 .06 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 23 .06 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 23 .06 .2017 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 23 .06 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 23 .06 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller, Bettina SPD 23 .06 .2017 Nahles, Andrea SPD 23 .06 .2017 Nietan, Dietmar SPD 23 .06 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 23 .06 .2017 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Pilger, Detlev SPD 23 .06 .2017 Schiefner, Udo SPD 23 .06 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 23 .06 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23 .06 .2017 Stritzl, Thomas CDU/CSU 23 .06 .2017 Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 23 .06 .2017 Troost, Dr . Axel DIE LINKE 23 .06 .2017 Veit, Rüdiger SPD 23 .06 .2017 Vries, Kees de CDU/CSU 23 .06 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 23 .06 .2017 Wilms, Dr . Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Bahr, Dr. h. c. Edelgard Bulmahn, Bernhard Daldrup, Dr. Karamba Diaby, Elvira Drobinski- Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr. Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Frank Junge, Josip Juratovic, Thomas Jurk, Ralf Kapschack, Ulrich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724774 (A) (C) (B) (D) Kelber, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Stefan Rebmann, Petra Rode- Bosse, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Dr. Hans- Joachim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Bernd Westphal und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abgeordne- ten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin unser erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür wir uns auch zukünftig gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werden . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sarah Ryglewski und Cansel Kiziltepe (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ab- schaffung der sachgrundlosen Befristung (Tages- ordnungspunkt 30) Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung positioniert . Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundes- tagswahl 2013 haben wir diese Position deutlich formu- liert: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Auch das Regierungsprogramm der SPD zur Bundes- tagswahl 2017 enthält die Forderung nach einer Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprü- fung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . In der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer erreicht, unter anderem den Mindestlohn, einen ersten Schritt zur Bekämpfung von Werkverträgen und Leiharbeit, das Lohngleichheitsgesetz, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die damit für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bleibt weiterhin unser erklärtes politisches Ziel, für das wir uns gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werden . Eine sozial- demokratisch geführte Regierung wird als erstes Refor- men für gute Arbeit und gerechte Löhne umsetzen, die mit der Union nicht machbar sind, allem voran die Ab- schaffung von befristeten Arbeitsverträgen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag ver- ständigt . Lediglich aus diesem Grund stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zu . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24775 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlo- sen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) Petra Crone (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bun- destagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Lang- fristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Ulrich Freese (SPD): Die SPD steht seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Schon in der letzten Wahlperiode hat meine Fraktion mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlo- se Befristung“ – Drucksache 17/1769 – die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung gefordert . Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir diese Position deutlich formuliert: „Die Möglich- keit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befris- tungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch heute inhaltlich ein . Leider konnten wir in den Koalitionsverhandlungen mit der Union die Abschaffung der sachgrundlosen Be- fristung nicht vereinbaren, und auch heute verhindert der Widerstand von CDU und CSU, dass wir ein entspre- chendes Gesetz eingebracht und verabschiedet haben . Im Koalitionsvertrag hat die SPD viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer durchgesetzt, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sach- grundlose Befristung zählt, wirken: beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert, und es wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist weiterhin mein erklärtes politisches Ziel, für das ich mich in der kommenden Wahlperiode gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetze . Im SPD-Programm zur Bundestagswahl 2017 werden die Ziele Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen stehen . Daran wer- den wir einen zukünftigen Koalitionspartner messen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Kirsten Lühmann (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bun- destagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Lang- fristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar positioniert . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war dieses Ziel ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine Mehrheit dafür vorhanden ist . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724776 (A) (C) (B) (D) Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lan- ge geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung wirken werden . Bei- spielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker re- guliert beziehungsweise wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird diese Forderung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Ket- tenbefristungen beinhalten . In jedem Koalitionsvertrag vereinbaren die Parteien, im Deutschen Bundestag einheitlich abzustimmen . Kein Partner darf gegen den erklärten Willen des anderen ge- setzliche Vorstöße machen beziehungsweise solche An- träge unterstützen . Davon hat die SPD in dieser Legis- laturperiode schon mehrfach profitiert. So zum Beispiel bei der Frage von Einsätzen der Bundeswehr im Innern, die von der Union gefordert, von der SPD aber klar ab- gelehnt werden . Hier ist es nun umgekehrt . Da sich die CDU/CSU wei- terhin verweigert, werde ich vertragstreu sein und dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Markus Paschke (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und sich auch in der laufenden Legislaturperiode kein Erkenntnis- gewinn bei der Union eingestellt hat . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeits- erklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäf- tigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem wer- den Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Die wichtige Abstimmung über die sachgrundlose Be- fristung findet am 24. September durch die Wähler statt. Der heutige Antrag ist ein durchsichtiges Wahlkampfma- növer . Dr. Simone Raatz (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicher- klärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäf- tigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Mit dem Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24777 (A) (C) (B) (D) Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben wir außerdem einen wichtigen Schritt zur Eindämmung von Befristung an Hochschulen und in der Forschung gemacht . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Andreas Rimkus (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Daher werde ich mich bei der Abstimmung zum Ge- setzentwurf der Fraktion Die Linke enthalten . Dr. Nina Scheer (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus, auch mit dem aktuell entstehenden Wahlpro- gramm, worin die SPD sich auch für die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Ket- tenbefristungen ausspricht . Leider waren diese Vorhaben mit der CDU/CSU in dieser Legislaturperiode nicht zu vereinbaren . Dies verdeutlicht, dass es mit einer Regie- rungsbeteiligung von CDU/CSU nicht gelingt, die sach- grundlose Befristung abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten aber dennoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart und umgesetzt werden, al- len voran der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker re- guliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten verständigt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Leider wird vonseiten der antragstellenden Fraktion Die Linke mittels des Antrags unterstellt, die SPD setze sich nicht für ihre eigenen Forderungen ein . Wider bes- seres Wissen erweckt die Fraktion Die Linke damit in der Öffentlichkeit den Eindruck, in einer Koalition als Fraktion gegen den Koalitionspartner stimmen zu kön- nen . Damit unterstellt sie der SPD-Fraktion zugleich, die eigenen Forderungen nicht ernst zu nehmen bzw . gar Wahlversprechen zu brechen . Dies möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen . Es ist vielmehr die Fraktion CDU/CSU, die es zu verantworten hat, wenn die Abschaffung sachgrundloser Befristungen in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden kann . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sach- grundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperi- ode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sach- grundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausge- sprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bun- destagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724778 (A) (C) (B) (D) den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird weiterhin auf der SPD-Agenda bleiben, genauso wie die Begrenzung von Kettenbefristungen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Gülistan Yüksel (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 958 . Sitzung am 2 . Juni 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Zu Artikel 2 Nummer 6 (§ 3 Tiererzeugnisse-Han- dels-Verbotsgesetz) Der Bundesrat stellt fest, dass die Haltung von Pelz- tieren in Gefangenschaft und die Tötung dieser Tie- re zur ausschließlichen Gewinnung von Pelztierer- zeugnissen keinen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 des Tierschutzgesetzes darstellt . Diese Form der Pelztierhaltung erfüllt nicht die Anforderungen an eine art- und verhaltensgerechte Haltung der Tiere nach § 2 des Tierschutzgesetzes . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, auf ein sofortiges Verbot der Haltung und der Tötung von Tieren zur Pelzgewinnung sowie auf eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte hinzuwirken . Begründung: § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sagt: „Nie- mand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ . Ferner schreibt das Tierschutzgesetz in § 2 vor, dass Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ver- haltensgerecht unterzubringen sind und dass die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden . Aus tierschutzfachlicher Sicht sind mindestens die Anforderungen der Empfehlungen des vom Bun- desministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Sachverständigengutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säuge- tieren aus dem Jahre 2014 einzuhalten, um nur an- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24779 (A) (C) (B) (D) nähernd dem Bewegungs- und Sozialverhalten von Pelztieren Rechnung zu tragen . Der Bundesrat hat schon in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BR-Drucksache 302/12 – Beschluss –) in Ziffer 12 auf das Haltungsverbot von Pelztieren hingewirkt . Im Jahre 2015 hat der Bundesrat dann einen Gesetz- entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes einge- bracht (BR-Drucksache 217/15 – Beschluss –), der vor dem Hintergrund des Artikels 20a des Grundge- setzes zum Ziel hatte, die Haltung und Tötung von Pelztieren allein zur Pelzgewinnung zu verbieten, um so das Leiden der Tiere zu verhindern . Im Übrigen ist diesem Bundesratsbeschluss zufolge die Haltung in Gefangenschaft und die Tötung von Pelztieren kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz . Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates unterstützt und ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot als den richti- gen Weg zur Sicherstellung des Tierschutzes einge- stuft (BT-Drucksache 18/5866) . Der vorgenannten Stellungnahme wie auch der Begründung zum vor- liegenden Gesetz zufolge wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Min- destanforderungen an die Pelztierhaltung, wie sie im Gesetz und in der geltenden Tierschutz-Nutz- tierhaltungsverordnung beschrieben werden, wirt- schaftlich nicht realisierbar ist . Angesichts der Tatsache, dass die im Gesetz formu- lierten und nach der Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung schon jetzt geltenden Haltungsanforde- rungen de facto nicht eingehalten werden und die entsprechenden Übergangsfristen in der Verordnung bereits abgelaufen sind, ist ein umgehendes Verbot geboten . Mit der Einführung der Deklarationspflicht für Pel- ze und Pelzprodukte können Konsumentinnen und Konsumenten Auskunft über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart (Wildfang oder Zuchttiere) erhalten und auf diese Weise eine bewusste Kaufentschei- dung fällen . Bisher fehlt es an einer solchen Rege- lung auf EU- bzw . Bundesebene . 2 . Zu Artikel 2 Nummer 6 (§ 4 Tiererzeugnisse-Han- dels-Verbotsgesetz) Auf Grund wissenschaftlich begründeter Anhalts- punkte für Schmerzen und Leiden von Feten ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit bei der Schlachtung von Muttertieren bedarf es eines grundsätzlichen Schlachtverbots hochträchtiger Nutztiere . Der Bundesrat stellt fest, dass die im Gesetz einge- räumten Ausnahmemöglichkeiten zu weitreichend und unbestimmt sind . Begründung: Auf Grund wissenschaftlich begründeter Anhalts- punkte für Schmerzen und Leiden von ungeborenen Kälbern, Lämmern, Ferkeln und Fohlen durch Sau- erstoffmangel bei der Schlachtung von Muttertieren ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit sind Rege- lungen für ein Schlachtverbot hochträchtiger Nutz- tiere erforderlich . Bisher vorliegenden Erkenntnissen u . a . der Hoch- schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zufolge, die gemeinsam mit der Universität Leipzig das Bundesforschungsprojekt „SiGN“ zur Schlach- tung gravider Nutztiere durchführt, gibt es drei Gründe für die Schlachtung trächtiger Tiere: die weitere Nutzung der Tiere erscheint unwirtschaft- lich (z . B . auf Grund teurer Behandlungskosten), die Trächtigkeit ist nicht bekannt oder auf Grund von Verletzungen . Nicht zuletzt aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren in den vorge- nannten Fällen nicht vertretbar, dies gilt auch für die im Gesetz ausgenommenen Schafe und Ziegen: Auch bei Feten bzw . ungeborenen Lämmern der kleinen Wiederkäuer ist wie bei ungeborenen Nach- kommen von Equiden, Rindern und Schweinen von Schmerzen und Leiden durch Sauerstoffmangel auszugehen . Unterschiedliche Haltungsverfahren der Nutztiere rechtfertigen keine Ausnahme von dem Verbot . Die in hiesigen Breitengraden gehal- tenen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, so dass der Ablammzeitraum und damit das letzten Drittel der Trächtigkeit grund- sätzlich bekannt sind . Bei asaisonalen Rassen ist ein Deckmanagement möglich . Die im Gesetz festgelegten Ausnahmetatbestände sind zu weitreichend und unbestimmt . Tierschutzfachlich und -rechtlich kommen Aus- nahmen vom Schlachtverbot allenfalls in Betracht, wenn sie im Falle von Tierseuchenausbrüchen auf- grund der Situation vor Ort als Einzelfallentschei- dung durch den Amtstierarzt oder die Amtstierärztin angeordnet werden . – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitati- ven Ausbau der Kindertagesbetreuung – Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck das vorliegende Gesetz und das darin verfolgte Ziel, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Gleichzeitig erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass über die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen hi- naus zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind . Der Bundesrat sieht unverändert drin- genden Handlungsbedarf insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen . Die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724780 (A) (C) (B) (D) werden. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren . – Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zu- sammenhang mit Rechteüberlassungen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesse- rung der personellen Struktur beim Bundeseisen- bahnvermögen und in den Postnachfolgeunterneh- men sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts – Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwä- scherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtrans- ferverordnung und zur Neuorganisation der Zen- tralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Än- derung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) für eine mit datenschutzrechtlichen Be- stimmungen vereinbare Regelung zum öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen . Geld- wäsche und Terrorismusfinanzierung können nur effektiv bekämpft und von vornherein verhindert werden, wenn der Zugang zum Transparenzregister öffentlich ausgestaltet ist. Dies betonte der Bundes- rat bereits ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 31 . März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)) . Für die Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, dass die Bundesregierung die Entschei- dungen auf europäischer Ebene vorantreibt und maßgeblich mitgestaltet . 2 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, in Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie erneut die Verhältnis- mäßigkeit, insbesondere die Erforderlichkeit eines öffentlichen Zugangs zum Transparenzregister, zu prüfen . Zwar steht der Strafanspruch allein dem Staat zu . Allerdings sollte in die Prüfung insbeson- dere einbezogen werden, dass an der Aufdeckung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Ver- mögen oder der Geldwäsche nicht allein Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, wie z . B . Journalisten, beteiligt waren und sind (vgl . „Pana- ma Papers“) . Das verfolgte Ziel, die Transparenz zu erhöhen, darf nicht durch unnötige Bürokratie un- terlaufen werden . Es besteht die Gefahr, dass durch eine (zeitaufwändige) Abwägung zwischen dem In- teresse derer, die Einsicht begehren, und dem Inte- resse der Eingetragenen die erstrebte Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Daher stellt der gestaffelte Zugang kein gleich geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Ziels dar . Der öffentliche Zugang zum Transparenzregister ist somit erforderlich . Der Angemessenheit kann bei- spielsweise dadurch Rechnung getragen werden, dass der Eingriff in die Rechte des Eingetragenen durch Rückausnahmen begrenzt wird, vor der Nut- zung des Registers eine Online-Registrierung erfor- derlich ist und die Einsichtnahme zum Zweck der Datenschutzkontrolle protokolliert werden kann . 3 . Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bun- desregierung auf, sich zumindest im Rahmen der künftigen Diskussion um die Ausgestaltung des Transparenzregisters mit dem Argument der Ver- gleichbarkeit zum Handelsregister auseinanderzu- setzen . Die im Transparenzregister gespeicherten Angaben sind denjenigen im öffentlich zugängli- chen Handelsregister vergleichbar . Dies wird auch durch die Verweise auf das Handelsregister und die mit der dortigen Eintragung geltende Fiktion der Er- füllung der Mitteilungspflicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten Geld- wäscherichtlinie deutlich . Mit diesen Argumenten betonte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnah- me vom 31 . März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)), dass das Transparenzregister wie das Handelsregister für jede Person zugänglich sein soll . – Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreise- pflicht – Gesetz zur Förderung des elektronischen Identi- tätsnachweises – Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt, dass die Ermittlungsbefug- nisse der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden erweitert und dadurch ein weitestgehender Gleichlauf von zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstre- ckung herbeigeführt werden sollen . Dieser Zielsetzung entspräche es, den mit dem Inkrafttreten des EuKoPf- VODG vom 21 . November 2016 (BGBl . I S . 2591) seit dem 26 . November 2016 bestehenden Widerspruch zwi- schen den Datenerhebungsrechten des Gerichtsvollzie- hers nach den §§ 755 und 802l ZPO und den Übermitt- lungsbefugnissen der Stellen nach § 74a Absatz 1 SGB X und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 74a Absatz 2 SGB X durch die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro aufzulösen . Insbesondere die Tatsache, dass eine entsprechende Anpassung des § 74a SGB X in dem vom Bundestag be- schlossenen Gesetz nicht enthalten ist, stellt nach Auffas- sung des Bundesrates eine Fortsetzung der Benachteili- gung der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden des Bundes und der Länder dar, weil diese Behörden im Vergleich zu den Gerichtsvollziehern über weniger Be- fugnisse verfügen und deshalb die Erfolgsaussichten der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen gerin- ger sind als die Erfolgsaussichten der Vollstreckung pri- vatrechtlicher Forderungen . Durch die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10 . März 2017 (BR-Drucksa- che 65/17 (Beschluss)), Ziffern 5 und 6) geforderte Strei- chung der Wertgrenze von 500 Euro sollte ferner sowohl die im Gemeinwohlinteresse liegende Durchsetzung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24781 (A) (C) (B) (D) öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gefördert als auch den Interessen der privaten Gläubiger und Kleinunternehmen gedient werden . Gründe der Verfahrensökonomie bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung können aus Sicht des Bundesrates angesichts dieses öffentlichen Inter- esses das Festhalten an der Wertgrenze nicht rechtfertigen . Auch das Interesse des Schuldners am Schutz seiner Daten kann das öffentliche Interesse nicht überwiegen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die dringend notwendige Änderung des § 74a SGB X her- beiführt . – Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Ge- setzes – Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektro- nischen Rechtsverkehrs – Gesetz zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Ant- arktis-Haftungsannex) – Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Um- weltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefähr- denden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz – Ant- HaftG) – Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwas- serschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzge- setz II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt die in seiner Stellung- nahme vom 16 . Dezember 2016 (BR-Drucksache 655/16 – Beschluss –) dargelegten Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung . Er be- dauert, dass sie in dem nun vorliegenden Gesetz des Deutschen Bundestages nicht hinreichend berück- sichtigt wurden . 2 . Der Bundesrat stellt ebenfalls fest, dass der dem Ge- setz zugrunde liegende Gesetzentwurf hinsichtlich der Angaben zum Erfüllungsaufwand für die Bür- gerinnen und Bürger und die Wirtschaft nicht voll- ständig ist . Insbesondere ist die Vorgabe der hoch- wasserangepassten Bauweise nicht klar definiert, so dass eine Berechnung der daraus resultierenden Kosten nicht belastbar möglich ist . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der entstehende Verwal- tungsaufwand bei den Landesbehörden ebenso wie die für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu erwartenden Kosten erheblich sind . Da konkre- te Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen der hochwasserangepassten Bauweise fehlen, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob ein Vorha- ben den Kriterien entspricht . 3 . Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zum Hochwasser- schutz mit Blick auf ihre Wirksamkeit und den er- forderlichen Aufwand bis spätestens 31 . Dezember 2019 evaluiert werden und die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dazu berichtet . – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra- ßengesetzes – Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funk- anlagen und zur Änderung des Telekommunikati- onsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrich- tungen – Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vo- rausschätzungen der Bundesregierung (Voraus- schätzungsgesetz – EgVG) – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts – Gesetz zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minama- ta-Übereinkommen) – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) – Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Fi- nanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge- teilt, dass sie die Anträge Suizidprävention verbessern und Menschen in Krisen unterstützen auf Drucksache 18/5104 und Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern auf Drucksache 18/9856 zurückzieht . Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundes- regierung zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2013 bis 2016 Drucksache 18/10852 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 Drucksache 18/10853 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724782 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deut- schen Krankenversicherungssystem Drucksachen 18/11490, 18/11683 Nr. 5 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt Die deutsche Luft- und Raumfahrt – Innovation und Hochtechnologie für eine Welt im Wandel Drucksachen 18/11692, 18/12181 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2017 Drucksachen 18/11972, 18/12181 Nr. 1.15 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2017 (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland Drucksachen 18/11973, 18/12181 Nr. 1.16 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung 2016 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen- kontrollrates Bessere Rechtsetzung 2016: Mehr Zeit für das We- sentliche Drucksachen 18/12305, 18/12443 Nr. 1.5 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes Drucksache 18/9710 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 Drucksache 18/10910 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016 Drucksache 18/11975 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Bericht des Parlamentarischen Beirats für nach- haltige Entwicklung (Arbeitsbericht 18 . Wahlperio- de) Drucksache 18/12511 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12654 Nr . A .1 Ratsdokument 8823/17 Innenausschuss Drucksache 18/8936 Nr . A .4 Ratsdokument 8670/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .11 Ratsdokument 10904/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .2 Ratsdokument 14082/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .3 Ratsdokument 15075/16 Drucksache 18/11029 Nr . A .1 Ratsdokument 15386/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .2 Ratsdokument 5258/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .5 Ratsdokument 6086/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .6 Ratsdokument 15812/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .7 Ratsdokument 15813/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .8 Ratsdokument 15814/16 Drucksache 18/11693 Nr . A .1 Ratsdokument 5710/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .2 Ratsdokument 5712/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .4 Ratsdokument 6448/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .5 Ratsdokument 6760/17 Drucksache 18/12456 Nr . A .3 Ratsdokument 8339/17 Sportausschuss Drucksache 18/11484 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2017)0012 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr . A .40 Ratsdokument 12257/13 Drucksache 18/419 Nr . A .41 Ratsdokument 12259/13 Drucksache 18/419 Nr . C .15 Ratsdokument 9037/13 Drucksache 18/7612 Nr . A .17 Ratsdokument 5252/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .8 Ratsdokument 6799/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .9 Ratsdokument 6801/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .10 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24783 (A) (C) (B) (D) Ratsdokument 6802/16 Drucksache 18/9881 Nr . A .2 Ratsdokument 11885/16 Drucksache 18/10116 Nr . A .14 Ratsdokument 12503/16 Drucksache 18/10116 Nr . B .5 Ratsdokument 12109/16 Drucksache 18/10116 Nr . B .6 Ratsdokument 12496/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .9 Ratsdokument 12675/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/12456 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2017)0098 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11484 Nr . A .16 EP P8_TA-PROV(2017)0010 Drucksache 18/12654 Nr . A .7 Ratsdokument 8631/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .8 Ratsdokument 8637/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .9 Ratsdokument 8693/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/10449 Nr . A .21 Ratsdokument 13288/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .26 Ratsdokument 5768/17 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/11825 Nr . A .3 ERH 35/2016 Drucksache 18/12456 Nr . A .15 Ratsdokument 8198/17 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/8470 Nr . A .30 EP P8_TA-PROV(2016)0123 Drucksache 18/10116 Nr . A .33 EP P8_TA-PROV(2016)0344 Drucksache 18/10449 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0409 Drucksache 18/11029 Nr . A .27 Ratsdokument 15792/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .32 EP P8_TA-PROV(2016)0485 Drucksache 18/11229 Nr . A .35 Ratsdokument 5743/17 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 241. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 29 Berichte: Kinder- und Jugend, ältere Generation TOP 30 Abschaffung der sachgrundlosen Befristung TOP 31, ZP 10 Schutz von Journalisten, Planung Deutsche Welle TOP 32 Bericht des 4. Untersuchungsausschusses (cum-ex) TOP 33 Suizidprävention TOP 34, ZP 11 Frauen- und Gleichstellungspolitik TOP 35 Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Ulrich Krüger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

    und Kollegen! Wenn man mich vor anderthalb Jahren
    gefragt hätte: „Was verstehst du unter Cum/Ex?“, hätte
    ich, außer dass es sich um zwei lateinische Wörter han-
    delt, nicht viel dazu sagen können . Dass sich hinter Cum/
    Ex Finanzbetrügereien ohnegleichen versteckten, musste
    auch ich erst begreifen und – wie viele andere auch – ver-
    stehen lernen . Das hat seinen Grund .

    Das Geschäftsmodell Cum/Ex zu verstehen, braucht
    eben Zeit . Es ist nämlich beunruhigend, zu sehen, wie
    viele kriminelle Energie Finanzmarktakteure an den Tag
    gelegt haben, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die nur
    ein einziges Ziel hatten: den Staat zu betrügen .

    Siegmund Ehrmann






    (A) (C)



    (B) (D)


    Cum/Ex-Geschäfte sind Gestaltungsmodelle mit Akti-
    enleerverkäufen um den Dividendenstichtag, die auf eine
    mehrfache Erstattung oder Anrechnung einer nur ein-
    mal gezahlten Kapitalertragsteuer gerichtet waren . Ganz
    einfach ausgedrückt: Einmal wurde Kapitalertragsteuer
    gezahlt, und es wurden mindestens – ich bitte, das Wort
    „mindestens“ zu beachten – zwei Steuerbescheinigungen
    ausgestellt . Das ist im normalen Leben ungefähr so, als
    wenn eine Familie mit einem Kind morgens in der Stadt
    A Kindergeld beantragt, dann nachmittags in die Stadt B
    fährt und für dasselbe Kind ein weiteres Mal Kindergeld
    nicht nur beantragt, sondern – schlimmer noch – auch tat-
    sächlich gewährt bekommt. Jedem rechtschaffenen Men-
    schen muss an dieser Stelle klar sein: Hier stinkt etwas,
    hier ist etwas faul .

    Diese doppelte Ausstellung einer Kapitalertragsteu-
    erbescheinigung war nunmehr also der Gegenstand un-
    serer Prüfung. Dabei ist offensichtlich, dass durch die
    Auszahlung bzw . Anrechnung dieser Gutschriften der
    Allgemeinheit wirtschaftlicher Schaden entstanden ist,
    ein Schaden, den die beteiligten Finanzmarktakteure als
    Beute unter sich aufteilten .

    Das Bundeszentralamt für Steuern kommt für seinen
    Bereich zu dem Ergebnis, dass der entstandene Schaden
    durch diese Geschäfte um die 500 Millionen Euro be-
    trug . Nimmt man also einen entsprechenden Maßstab für
    die Landesfinanzbehörden, so kann ein weiterer Schaden
    von circa 400 Millionen Euro angenommen werden, so-
    dass wir insgesamt bei knapp 1 Milliarde Euro liegen . Es
    gibt – das ist in den Medien mehrfach dargestellt worden;
    ich denke, das werden meine Kollegen gleich auch noch
    intensiv tun – auch andere, auf hypothetischen Zahlen
    beruhende Berechnungen, die aber nicht belegbar sind .

    Nur: Bei einer Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf
    eine Dividende von 4 oder 5 Euro müssen Zigmilliarden
    an Aktienpaketen hin und her und her und hin transferiert
    worden sein, um diese 1 Milliarde Euro, die dem Steuer-
    zahler wehtut, die uns allen wehtut, zu erzielen .

    Der 4 . Untersuchungsausschuss, der „Cum/Ex“, wur-
    de auf Bestreben der Oppositionsfraktionen einberufen
    mit dem Ziel, zu klären, ob Cum/Ex-Geschäfte durch
    Fehler staatlicher Einrichtungen erleichtert wurden . In
    knapp anderthalb Jahren hat der Ausschuss insgesamt
    46 Sitzungen absolviert, davon 18 öffentliche Beweis-
    aufnahmen; er hat dabei fünf Sachverständige und circa
    70 Zeuginnen und Zeugen gehört . Wir haben 107 Zeu-
    genbeweisbeschlüsse und 96 Aktenbeweisbeschlüsse ge-
    fasst . In dieser kurzen Zeit haben wir eine für alle betei-
    ligten Personen herausragende, arbeitsintensive Aufgabe
    gelöst, für die ich allen Teilnehmerinnen und Teilneh-
    mern meinen Respekt ausspreche und ihnen nochmals
    für ihren Einsatz danken möchte .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg . Richard Pitterle [DIE LINKE] – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Sehr fleißig!)


    In der Bewertung der Ergebnisse des Ausschusses
    möchte ich auch gern eines klarstellen: Cum/Ex-Ge-

    schäfte mit Leerverkäufen waren zu jedem Zeitpunkt
    rechtswidrig .


    (Beifall der Abg . Dr . Sabine Sütterlin-Waack [CDU/CSU] – Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat bloß niemand gesagt!)


    Wir haben klar festgestellt, dass das deutsche Steuerrecht
    in den Jahren 1999 bis 2012 keinerlei Möglichkeit ge-
    boten hat, eine einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer
    in rechtmäßiger Art und Weise mehrfach anrechnen zu
    lassen . Eine diesbezügliche Gesetzeslücke hat nie be-
    standen . Das, was Banken und Finanzmarktakteure mit
    krimineller Energie vollzogen haben, war rechtswidrig,
    auch wenn diese Akteure meinten, mit juristischen Gut-
    achten den Eindruck erwecken zu können, seriöse Ge-
    schäfte zu betreiben . Ich wiederhole: Jedem rechtschaf-
    fenen Menschen ist klar: Für eine einmal gezahlte Steuer
    gibt es nur einmal eine Bescheinigung .

    Die entgegenstehende Geschäftspraxis war verwerf-
    lich, kriminell . Den Akteuren gehört insofern das Hand-
    werk gelegt . Das, denke ich, war einer der wesentlichen
    Punkte . Da müssen wir uns dafür bedanken, dass es mitt-
    lerweile intensiv arbeitende Staatsanwaltschaften gibt,
    die die Täter überführen und überführen werden . Mein
    Dank geht in diesem Fall auch an den scheidenden Fi-
    nanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, der durch
    den Ankauf von Steuer-CDs einen wesentlichen Beitrag
    dazu geleistet hat, den Fahndungsdruck zu erhöhen und
    die Verursacher dieser Geschäfte zu bezeichnen .


    (Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie auch noch was über Peer Steinbrück?)


    Die beteiligten Finanzmarktakteure haben ihre Anla-
    genstrategie den für sie zuständigen Behörden gegenüber
    bewusst verschleiert mit der Folge, dass die Entwicklung
    des Geschäftsmodells nicht erkennbar war . Superreiche
    und Banker haben sich eine Parallelwelt geschaffen, in
    der ein Beitrag zu unserer Solidargemeinschaft nicht
    mehr vorkommt . „Gier frisst Seele“ oder „Gier frisst
    Anstand“, meine Damen und Herren, das passt hier ganz
    gut .

    Der Ausschuss hat ferner klar dargelegt, dass die zu-
    ständigen Behörden in Bund und Ländern in den letzten
    Jahren unter Hochdruck zum einen Kapitalertragsteuer-
    erstattungen verweigert, zum anderen bereits erstattete
    Steuern zurückgeholt haben – in Anbetracht der kom-
    plizierten und schwer zu durchschauenden Sachverhalte
    eine respektable Leistung . Ich darf daher sagen: Die mit
    der Materie befassten staatlichen Stellen haben nach Er-
    kennen dieses undurchschaubaren Geschäftsmodells Gu-
    tes und Herausragendes geleistet .

    Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen,
    zum Schluss noch einige Worte des Dankes sagen . Auch
    wenn wir darüber streiten können, ob dieser Ausschuss
    notwendig war oder nicht – ich weiß, da gibt es zwischen
    den Mehrheitsfraktionen und der Opposition Bewer-
    tungsunterschiede –, möchte ich doch eines klarstellen:
    Trotz aller Kontroversen und unterschiedlichen Meinun-
    gen danke ich Ihnen allen für die konstruktive, sachliche

    Dr. Hans-Ulrich Krüger






    (A) (C)



    (B) (D)


    Atmosphäre im Ausschuss . Der überwiegende Teil der
    Beweisanträge ist gemeinsam gestellt worden, ein noch
    größerer Teil von Beweisbeschlüssen von allen Fraktio-
    nen gemeinsam gefasst worden .

    Ein weiterer großer Dank geht an das Sekretariat mit
    seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch un-
    ter Missachtung der Wochenenden Erhebliches geleistet
    haben, mich hervorragend unterstützt haben und allen
    Beteiligten ihre Dienste über das Maß hinaus angeboten
    haben . Herzlichen Dank dafür!


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)


    Der gleiche Dank gilt selbstverständlich allen Mitar-
    beitern der Fraktionen und natürlich auch dem von allen
    Fraktionen gemeinsam eingesetzten Ermittlungsbeauf-
    tragten Jürgen Kapischke, der uns mit seinem Sachver-
    stand als ehemaliger Generalstaatsanwalt nachhaltig und
    hervorragend unterstützt hat .

    Für mich selber kann ich sagen: Der Vorsitz dieses Un-
    tersuchungsausschusses hat meine Arbeit in den letzten
    anderthalb Jahren bereichert, und ich bin dankbar dafür,
    dass ich zum Abschluss meiner Tätigkeit im Deutschen
    Bundestag noch einmal eine derart verantwortungsvolle
    Aufgabe übernehmen durfte .

    Herzlichen Dank und Tschüs!


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Auch Ihnen, Herr Krüger, einen ganz herzlichen Dank

für die Arbeit, die Sie geleistet haben . Gerade die Arbeit
in einem Untersuchungsausschuss ist – das wissen wir
alle – nicht nur sehr anspruchsvoll, sondern auch sehr
zeitaufwendig und manchmal auch sehr mühsam . Aber
er ist ein ganz wichtiges Instrument für den Deutschen
Bundestag . Deswegen Ihnen ganz herzlichen Dank!


(Beifall)


Richard Pitterle hat jetzt das Wort für die Fraktion Die
Linke .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Pitterle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolle-

    ginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Heu-
    te werde ich noch einmal über den größten Steuerskandal
    in Deutschland sprechen, und ich freue mich sehr, dass
    ich aufseiten der Linken an dessen Aufdeckung und Auf-
    klärung maßgeblich beteiligt war . Zugleich ist dies meine
    Abschiedsrede . Für die nächsten vier Jahre werden Sie
    von mir verschont werden .


    (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)


    An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kollegin-
    nen und Kollegen aus dem Untersuchungsausschuss,
    dem Finanzausschuss und dem Rechtsausschuss, aber
    auch bei meinem Kollegen aus dem Wahlkreis, Clemens

    Binninger, für die wertschätzende Zusammenarbeit be-
    danken .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Kein Dank gebührt allerdings den politisch Verant-
    wortlichen, die es zugelassen haben, dass der Staat jah-
    relang durch die sogenannten Cum/Ex-Geschäfte aus-
    geplündert wurde . Natürlich stellt sich die Frage: Wie
    konnte das passieren?

    Wir von der Linken wollten zusammen mit den
    Grünen dieser Frage nachgehen und haben deswegen
    vor ungefähr anderthalb Jahren hier im Bundestag den
    Untersuchungsausschuss zu den Cum/Ex-Geschäften
    durchgesetzt . Seitdem hat sich mehr und mehr gezeigt,
    dass das bitter nötig war . Durch unsere Arbeit ist das
    Thema auf die Agenda gekommen, fleißige Journalistin-
    nen und Journalisten haben angefangen, zu graben, und
    bei den Staatsanwaltschaften laufen die Ermittlungen in-
    zwischen auf Hochtouren . Das alles haben wir Oppositi-
    onsfraktionen von Linken und Grünen in Teamarbeit ins
    Rollen gebracht, und darauf können wir sehr stolz sein .


    (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg . Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Meine Damen und Herren, Cum/Ex-Geschäft klingt
    kompliziert, ist aber eigentlich denkbar einfach . Im Prin-
    zip heißt das nämlich: einmal zahlen und doppelt oder
    gleich mehrfach wieder kassieren . Und das ging ver-
    einfacht gesagt so: Cum/Ex-Geschäfte waren Aktienge-
    schäfte, die um den Dividendenstichtag herum stattfan-
    den . Das ist der Tag, an dem die Dividende auf die Aktie
    ausgezahlt wird . Daher kommt der lateinische Name
    Cum/Ex . Das heißt auf Deutsch „mit“ und „ohne“ und
    steht für mit und ohne Dividende .

    Man hat nun einen Zustand hergestellt, in dem von
    außen gesehen eine einzelne Aktie scheinbar mehre-
    re Eigentümer gleichzeitig hatte . Für die auf die Aktie
    anfallende Dividende wurde dann nur einmal Kapitaler-
    tragsteuer gezahlt, aber jeder dieser scheinbaren Eigentü-
    mer erhielt dafür jeweils eine Bescheinigung, mit der er
    sich die Steuer zurückerstatten lassen konnte . Der Fiskus
    nimmt also einmal Kapitalertragsteuer ein und erstattet
    sie mehrfach zurück – ein milliardenschweres Minusge-
    schäft auf unser aller Kosten, Geld, das wir von der Lin-
    ken deutlich sinnvoller hätten verwenden wollen, zum
    Beispiel für die Sanierung von Schulen und Krankenhäu-
    sern und vieles mehr .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das Schlimmste an der Geschichte ist, dass diese
    Tricksereien seit Jahrzehnten bekannt waren . Bereits in
    den 1990er-Jahren gab es Fachaufsätze zu diesem The-
    ma, und im Jahr 2002 wurde das Bundesfinanzministe-
    rium auch noch einmal durch den Bankenverband aus-
    drücklich auf dieses Problem hingewiesen . Und trotzdem
    hat es noch bis zum Jahr 2012 gedauert, bis die Cum/
    Ex-Geschäfte durch eine Gesetzesänderung wirksam un-
    terbunden wurden .

    Dr. Hans-Ulrich Krüger






    (A) (C)



    (B) (D)


    Mit diesem Versagen aufseiten des Bundesfinanzmi-
    nisteriums haben wir uns im Untersuchungsausschuss
    genau auseinandergesetzt, und was dabei zutage geför-
    dert wurde, war schlicht haarsträubend: Die gut bezahl-
    ten Beamten mussten zugeben, dass das Ministerium
    unterbesetzt war, dass sie die Thematik damals schlicht-
    weg nicht verstanden haben oder sich gleich gar nicht zu-
    ständig fühlten . Stattdessen hat man dem Bankenverband
    blind vertraut und dessen damaligen Gesetzesvorschlag
    zur Eindämmung der Cum/Ex-Geschäfte fast wortgleich
    in das Jahressteuergesetz 2007 übernommen – ein kapi-
    taler Fehler .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Denn dem Bankenverband ging es einzig und allein
    darum, die Haftungsrisiken für die deutschen Banken
    zu minimieren . Über ausländische Banken waren Cum/
    Ex-Geschäfte aber immer noch möglich, und darauf wur-
    de durch den Bankenverband auch ausdrücklich hinge-
    wiesen . Im Jahressteuergesetz 2007 konnte dann auch
    der dümmste Finanzhai noch einmal nachlesen, dass man
    fröhlich Cum/Ex-Geschäfte über das Ausland machen
    konnte . Und so geschah es dann auch: Die Cum/Ex-Party
    kam so richtig in Gang . Über die Jahre bildete sich eine
    regelrechte Cum/Ex-Mafia, ein Netzwerk aus Beratern,
    Banken und Investoren. In diesem Dunstkreis finden
    sich auch illustre Namen wie die von Investor Carsten
    Maschmeyer oder Drogeriekönig Erwin Müller . Auch
    die Deutsche Bank, die renommierte Rechtsanwalts-
    kanzlei Freshfields oder die Allianz-Versicherung haben
    in diesem Reigen eine Rolle gespielt . Nennenswerte Ge-
    genwehr aus dem Bundesfinanzministerium über all die
    Jahre: Fehlanzeige!

    Die von uns betriebene Aufklärung hat noch einen
    weiteren Totalausfall offengelegt: die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin . Die BaFin
    soll als Bankenaufsicht eigentlich auch nachschauen,
    dass bei den Banken alles mit rechten Dingen zugeht .
    Doch weit gefehlt: Nach eigenen Angaben hat man sich
    fast ausschließlich um die Frage der Solvenz der Banken
    gekümmert . Steuerrechtliches hat nicht interessiert . Das
    ist doch wohl eine gewaltige Schieflage. Jedem Brat-
    wurstverkäufer, der einmal die Wurst fallen lässt, entzieht
    man die Gewerbeerlaubnis . Aber wenn Banker Geschäfte
    auf Kosten des Staates machen, soll das in Ordnung sein?
    Das ist nicht in Ordnung .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Auch wenn ich in den nächsten vier Jahren nicht mit-
    wirken kann, verspreche ich Ihnen: Die Linke wird hier
    immer wieder den Finger in die Wunde legen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und
    SPD, dass Sie angesichts dieser katastrophalen Fehlleis-
    tungen beim Bundesfinanzministerium und der BaFin in
    Ihrem Abschlussbericht behaupten, das Ministerium und
    die BaFin hätten sich nichts vorzuwerfen, lässt einem die
    Haare zu Berge stehen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Möglicherweise wollen Sie nur Ihre Herren Finanzmi-
    nister Steinbrück und Schäuble schützen, aber das lässt
    die Opposition Ihnen so nicht durchgehen . Die politische
    Verantwortung liegt bei diesen beiden Bundesfinanzmi-
    nistern .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Frage ist am Ende: Wie verhindern wir, dass sich
    so etwas noch einmal ereignet? Hier will ich kurz drei
    Punkte nennen .

    Erstens . Die Ministerien dürfen sich Gesetzentwür-
    fe nicht einfach von den jeweiligen Lobbyverbänden
    schreiben lassen, sondern müssen stattdessen die Abge-
    ordneten des Bundestages frühzeitig mit einbinden .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn Interessenvertreter an einem Gesetzentwurf be-
    teiligt sind, so muss das im Entwurf auch entsprechend
    gekennzeichnet sein .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Zweitens . Banken dürfen nicht nur mit Samthand-
    schuhen angefasst werden . Wenn sich eine Bank an il-
    legalen Geschäftspraktiken beteiligt, sollte sie auch mit
    Lizenzentzug rechnen müssen . Die BaFin muss hier end-
    lich durchgreifen .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Drittens . Wir brauchen deutlich mehr Personal in der
    Finanzverwaltung und endlich auch eine spezialisierte
    Bundesfinanzpolizei, die gegen eine solch organisierte
    Finanzkriminalität vorgehen kann .


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg . Dr . Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass
    windige Finanzhaie schon nach dem nächsten Steuertrick
    suchen, um sich die Taschen zu füllen . Wir sind es den
    Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig, dass diese
    Finanzhaie es nie wieder so einfach haben, wie es bei den
    Cum/Ex-Geschäften der Fall war .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)