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    Plenarprotokoll 18/241 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Juni 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 29: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kin- der- und Jugendhilfe in Deutschland – 15. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/11050 . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht zur Lage der älteren Ge- neration in der Bundesrepublik Deutsch- land – Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/10210 . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 24693 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24694 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24696 B Dr . Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24697 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24698 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24699 B Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24700 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24701 D Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24702 D Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung Drucksachen 18/12354, 18/12624 . . . . . . . . . 24704 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24704 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24706 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24706 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24706 C HonD Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . 24707 A Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 24708 B Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24709 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24712 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24713 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24713 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24714 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24716 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24717 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24717 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 24719 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24719 C Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24720 C Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 24721 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017II Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24723 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24725 D Tagesordnungspunkt 31: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistin- nen und Journalisten schaffen Drucksache 18/12781 . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu der Unterrichtung durch die Deutsche Welle: Entwurf der Fortschreibung der Aufga- benplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle für das Jahr 2017 Drucksachen 18/10856, 18/11025 Nr . 1 .5, 18/12514 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Katja Dörner, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ermöglichen Drucksache 18/12803 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 C Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24723 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24728 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24729 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24730 C Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 24731 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24733 A Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Un- tersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12700 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24734 D Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 24734 D Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24736 B Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24738 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24740 C Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24742 B Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24743 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 24745 C Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24746 B Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Suizidprä- vention weiter stärken – Menschen in Le- benskrisen helfen Drucksache 18/12782 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24748 A Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24748 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24749 B Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24750 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24751 B Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24752 A Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24753 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24754 A Tagesordnungspunkt 34: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Ulle Schauws, Katja Dörner, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine wirksame Frauen- und Gleichstellungspolitik in Deutschland Drucksachen 18/11413, 18/12656 . . . . . . . 24755 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr . Rosemarie Hein, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wissenschaftsfreiheit und Wissenschafts- verantwortung sicherstellen Drucksachen 18/6191, 18/12777 . . . . . . . . 24755 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Özcan Mutlu, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wissenschaftsfreiheit fördern, Geschlechterforschung stär- ken, Gleichstellung in der Wissenschaft herstellen Drucksachen 18/11412, 18/12778 . . . . . . . 24755 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen Drucksache 18/12794 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24755 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 III Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24755 C Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24756 D Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24758 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24759 C Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24760 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 24761 D Tagesordnungspunkt 35: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundes- regierung: – 18. Legislaturperiode – Drucksache 18/12505 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24763 D Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 24764 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24765 A Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24766 A Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24767 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24769 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24770 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24773 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Bahr, Dr . h . c . Edelgard Bulmahn, Bernhard Daldrup, Dr . Karamba Diaby, Elvira Drobinski-Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr . Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Frank Junge, Josip Juratovic, Thomas Jurk, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Katja Mast, Dr . Matthias Miersch, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Stefan Rebmann, Petra Rode-Bosse, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Bernd Westphal und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24773 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sarah Ryglewski und Cansel Kiziltepe (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24774 C Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 A Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 B Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24776 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24776 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24777 A Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24777 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . 24777 D Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24778 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24778 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24691 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Juni 2017 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Barbara Lanzinger (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24773 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 23 .06 .2017 Bellmann, Veronika CDU/CSU 23 .06 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 23 .06 .2017 Brand, Michael CDU/CSU 23 .06 .2017 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 23 .06 .2017 Ernstberger, Petra SPD 23 .06 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 23 .06 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 23 .06 .2017 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 23 .06 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 23 .06 .2017 Gienger, Eberhard CDU/CSU 23 .06 .2017 Gottschalck, Ulrike SPD 23 .06 .2017 Grötsch, Uli SPD 23 .06 .2017 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 23 .06 .2017 Herzog, Gustav SPD 23 .06 .2017 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 23 .06 .2017 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Kömpel, Birgit SPD 23 .06 .2017 Kudla, Bettina CDU/CSU 23 .06 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 23 .06 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 23 .06 .2017 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 23 .06 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 23 .06 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller, Bettina SPD 23 .06 .2017 Nahles, Andrea SPD 23 .06 .2017 Nietan, Dietmar SPD 23 .06 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 23 .06 .2017 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Pilger, Detlev SPD 23 .06 .2017 Schiefner, Udo SPD 23 .06 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 23 .06 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23 .06 .2017 Stritzl, Thomas CDU/CSU 23 .06 .2017 Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 23 .06 .2017 Troost, Dr . Axel DIE LINKE 23 .06 .2017 Veit, Rüdiger SPD 23 .06 .2017 Vries, Kees de CDU/CSU 23 .06 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 23 .06 .2017 Wilms, Dr . Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Bahr, Dr. h. c. Edelgard Bulmahn, Bernhard Daldrup, Dr. Karamba Diaby, Elvira Drobinski- Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr. Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Frank Junge, Josip Juratovic, Thomas Jurk, Ralf Kapschack, Ulrich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724774 (A) (C) (B) (D) Kelber, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Stefan Rebmann, Petra Rode- Bosse, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Dr. Hans- Joachim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Bernd Westphal und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abgeordne- ten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin unser erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür wir uns auch zukünftig gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werden . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sarah Ryglewski und Cansel Kiziltepe (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ab- schaffung der sachgrundlosen Befristung (Tages- ordnungspunkt 30) Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung positioniert . Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundes- tagswahl 2013 haben wir diese Position deutlich formu- liert: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Auch das Regierungsprogramm der SPD zur Bundes- tagswahl 2017 enthält die Forderung nach einer Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprü- fung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . In der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer erreicht, unter anderem den Mindestlohn, einen ersten Schritt zur Bekämpfung von Werkverträgen und Leiharbeit, das Lohngleichheitsgesetz, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die damit für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bleibt weiterhin unser erklärtes politisches Ziel, für das wir uns gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werden . Eine sozial- demokratisch geführte Regierung wird als erstes Refor- men für gute Arbeit und gerechte Löhne umsetzen, die mit der Union nicht machbar sind, allem voran die Ab- schaffung von befristeten Arbeitsverträgen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag ver- ständigt . Lediglich aus diesem Grund stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zu . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24775 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlo- sen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) Petra Crone (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bun- destagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Lang- fristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Ulrich Freese (SPD): Die SPD steht seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Schon in der letzten Wahlperiode hat meine Fraktion mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlo- se Befristung“ – Drucksache 17/1769 – die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung gefordert . Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir diese Position deutlich formuliert: „Die Möglich- keit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befris- tungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch heute inhaltlich ein . Leider konnten wir in den Koalitionsverhandlungen mit der Union die Abschaffung der sachgrundlosen Be- fristung nicht vereinbaren, und auch heute verhindert der Widerstand von CDU und CSU, dass wir ein entspre- chendes Gesetz eingebracht und verabschiedet haben . Im Koalitionsvertrag hat die SPD viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer durchgesetzt, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sach- grundlose Befristung zählt, wirken: beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert, und es wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist weiterhin mein erklärtes politisches Ziel, für das ich mich in der kommenden Wahlperiode gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetze . Im SPD-Programm zur Bundestagswahl 2017 werden die Ziele Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen stehen . Daran wer- den wir einen zukünftigen Koalitionspartner messen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Kirsten Lühmann (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bun- destagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Lang- fristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar positioniert . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war dieses Ziel ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine Mehrheit dafür vorhanden ist . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724776 (A) (C) (B) (D) Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lan- ge geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung wirken werden . Bei- spielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker re- guliert beziehungsweise wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird diese Forderung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Ket- tenbefristungen beinhalten . In jedem Koalitionsvertrag vereinbaren die Parteien, im Deutschen Bundestag einheitlich abzustimmen . Kein Partner darf gegen den erklärten Willen des anderen ge- setzliche Vorstöße machen beziehungsweise solche An- träge unterstützen . Davon hat die SPD in dieser Legis- laturperiode schon mehrfach profitiert. So zum Beispiel bei der Frage von Einsätzen der Bundeswehr im Innern, die von der Union gefordert, von der SPD aber klar ab- gelehnt werden . Hier ist es nun umgekehrt . Da sich die CDU/CSU wei- terhin verweigert, werde ich vertragstreu sein und dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Markus Paschke (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und sich auch in der laufenden Legislaturperiode kein Erkenntnis- gewinn bei der Union eingestellt hat . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeits- erklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäf- tigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem wer- den Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Die wichtige Abstimmung über die sachgrundlose Be- fristung findet am 24. September durch die Wähler statt. Der heutige Antrag ist ein durchsichtiges Wahlkampfma- növer . Dr. Simone Raatz (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicher- klärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäf- tigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Mit dem Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24777 (A) (C) (B) (D) Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben wir außerdem einen wichtigen Schritt zur Eindämmung von Befristung an Hochschulen und in der Forschung gemacht . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Andreas Rimkus (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Daher werde ich mich bei der Abstimmung zum Ge- setzentwurf der Fraktion Die Linke enthalten . Dr. Nina Scheer (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus, auch mit dem aktuell entstehenden Wahlpro- gramm, worin die SPD sich auch für die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Ket- tenbefristungen ausspricht . Leider waren diese Vorhaben mit der CDU/CSU in dieser Legislaturperiode nicht zu vereinbaren . Dies verdeutlicht, dass es mit einer Regie- rungsbeteiligung von CDU/CSU nicht gelingt, die sach- grundlose Befristung abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten aber dennoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart und umgesetzt werden, al- len voran der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker re- guliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten verständigt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Leider wird vonseiten der antragstellenden Fraktion Die Linke mittels des Antrags unterstellt, die SPD setze sich nicht für ihre eigenen Forderungen ein . Wider bes- seres Wissen erweckt die Fraktion Die Linke damit in der Öffentlichkeit den Eindruck, in einer Koalition als Fraktion gegen den Koalitionspartner stimmen zu kön- nen . Damit unterstellt sie der SPD-Fraktion zugleich, die eigenen Forderungen nicht ernst zu nehmen bzw . gar Wahlversprechen zu brechen . Dies möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen . Es ist vielmehr die Fraktion CDU/CSU, die es zu verantworten hat, wenn die Abschaffung sachgrundloser Befristungen in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden kann . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sach- grundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperi- ode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sach- grundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausge- sprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bun- destagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724778 (A) (C) (B) (D) den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird weiterhin auf der SPD-Agenda bleiben, genauso wie die Begrenzung von Kettenbefristungen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Gülistan Yüksel (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 958 . Sitzung am 2 . Juni 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Zu Artikel 2 Nummer 6 (§ 3 Tiererzeugnisse-Han- dels-Verbotsgesetz) Der Bundesrat stellt fest, dass die Haltung von Pelz- tieren in Gefangenschaft und die Tötung dieser Tie- re zur ausschließlichen Gewinnung von Pelztierer- zeugnissen keinen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 des Tierschutzgesetzes darstellt . Diese Form der Pelztierhaltung erfüllt nicht die Anforderungen an eine art- und verhaltensgerechte Haltung der Tiere nach § 2 des Tierschutzgesetzes . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, auf ein sofortiges Verbot der Haltung und der Tötung von Tieren zur Pelzgewinnung sowie auf eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte hinzuwirken . Begründung: § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sagt: „Nie- mand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ . Ferner schreibt das Tierschutzgesetz in § 2 vor, dass Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ver- haltensgerecht unterzubringen sind und dass die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden . Aus tierschutzfachlicher Sicht sind mindestens die Anforderungen der Empfehlungen des vom Bun- desministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Sachverständigengutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säuge- tieren aus dem Jahre 2014 einzuhalten, um nur an- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24779 (A) (C) (B) (D) nähernd dem Bewegungs- und Sozialverhalten von Pelztieren Rechnung zu tragen . Der Bundesrat hat schon in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BR-Drucksache 302/12 – Beschluss –) in Ziffer 12 auf das Haltungsverbot von Pelztieren hingewirkt . Im Jahre 2015 hat der Bundesrat dann einen Gesetz- entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes einge- bracht (BR-Drucksache 217/15 – Beschluss –), der vor dem Hintergrund des Artikels 20a des Grundge- setzes zum Ziel hatte, die Haltung und Tötung von Pelztieren allein zur Pelzgewinnung zu verbieten, um so das Leiden der Tiere zu verhindern . Im Übrigen ist diesem Bundesratsbeschluss zufolge die Haltung in Gefangenschaft und die Tötung von Pelztieren kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz . Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates unterstützt und ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot als den richti- gen Weg zur Sicherstellung des Tierschutzes einge- stuft (BT-Drucksache 18/5866) . Der vorgenannten Stellungnahme wie auch der Begründung zum vor- liegenden Gesetz zufolge wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Min- destanforderungen an die Pelztierhaltung, wie sie im Gesetz und in der geltenden Tierschutz-Nutz- tierhaltungsverordnung beschrieben werden, wirt- schaftlich nicht realisierbar ist . Angesichts der Tatsache, dass die im Gesetz formu- lierten und nach der Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung schon jetzt geltenden Haltungsanforde- rungen de facto nicht eingehalten werden und die entsprechenden Übergangsfristen in der Verordnung bereits abgelaufen sind, ist ein umgehendes Verbot geboten . Mit der Einführung der Deklarationspflicht für Pel- ze und Pelzprodukte können Konsumentinnen und Konsumenten Auskunft über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart (Wildfang oder Zuchttiere) erhalten und auf diese Weise eine bewusste Kaufentschei- dung fällen . Bisher fehlt es an einer solchen Rege- lung auf EU- bzw . Bundesebene . 2 . Zu Artikel 2 Nummer 6 (§ 4 Tiererzeugnisse-Han- dels-Verbotsgesetz) Auf Grund wissenschaftlich begründeter Anhalts- punkte für Schmerzen und Leiden von Feten ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit bei der Schlachtung von Muttertieren bedarf es eines grundsätzlichen Schlachtverbots hochträchtiger Nutztiere . Der Bundesrat stellt fest, dass die im Gesetz einge- räumten Ausnahmemöglichkeiten zu weitreichend und unbestimmt sind . Begründung: Auf Grund wissenschaftlich begründeter Anhalts- punkte für Schmerzen und Leiden von ungeborenen Kälbern, Lämmern, Ferkeln und Fohlen durch Sau- erstoffmangel bei der Schlachtung von Muttertieren ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit sind Rege- lungen für ein Schlachtverbot hochträchtiger Nutz- tiere erforderlich . Bisher vorliegenden Erkenntnissen u . a . der Hoch- schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zufolge, die gemeinsam mit der Universität Leipzig das Bundesforschungsprojekt „SiGN“ zur Schlach- tung gravider Nutztiere durchführt, gibt es drei Gründe für die Schlachtung trächtiger Tiere: die weitere Nutzung der Tiere erscheint unwirtschaft- lich (z . B . auf Grund teurer Behandlungskosten), die Trächtigkeit ist nicht bekannt oder auf Grund von Verletzungen . Nicht zuletzt aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren in den vorge- nannten Fällen nicht vertretbar, dies gilt auch für die im Gesetz ausgenommenen Schafe und Ziegen: Auch bei Feten bzw . ungeborenen Lämmern der kleinen Wiederkäuer ist wie bei ungeborenen Nach- kommen von Equiden, Rindern und Schweinen von Schmerzen und Leiden durch Sauerstoffmangel auszugehen . Unterschiedliche Haltungsverfahren der Nutztiere rechtfertigen keine Ausnahme von dem Verbot . Die in hiesigen Breitengraden gehal- tenen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, so dass der Ablammzeitraum und damit das letzten Drittel der Trächtigkeit grund- sätzlich bekannt sind . Bei asaisonalen Rassen ist ein Deckmanagement möglich . Die im Gesetz festgelegten Ausnahmetatbestände sind zu weitreichend und unbestimmt . Tierschutzfachlich und -rechtlich kommen Aus- nahmen vom Schlachtverbot allenfalls in Betracht, wenn sie im Falle von Tierseuchenausbrüchen auf- grund der Situation vor Ort als Einzelfallentschei- dung durch den Amtstierarzt oder die Amtstierärztin angeordnet werden . – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitati- ven Ausbau der Kindertagesbetreuung – Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck das vorliegende Gesetz und das darin verfolgte Ziel, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Gleichzeitig erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass über die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen hi- naus zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind . Der Bundesrat sieht unverändert drin- genden Handlungsbedarf insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen . Die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724780 (A) (C) (B) (D) werden. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren . – Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zu- sammenhang mit Rechteüberlassungen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesse- rung der personellen Struktur beim Bundeseisen- bahnvermögen und in den Postnachfolgeunterneh- men sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts – Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwä- scherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtrans- ferverordnung und zur Neuorganisation der Zen- tralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Än- derung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) für eine mit datenschutzrechtlichen Be- stimmungen vereinbare Regelung zum öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen . Geld- wäsche und Terrorismusfinanzierung können nur effektiv bekämpft und von vornherein verhindert werden, wenn der Zugang zum Transparenzregister öffentlich ausgestaltet ist. Dies betonte der Bundes- rat bereits ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 31 . März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)) . Für die Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, dass die Bundesregierung die Entschei- dungen auf europäischer Ebene vorantreibt und maßgeblich mitgestaltet . 2 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, in Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie erneut die Verhältnis- mäßigkeit, insbesondere die Erforderlichkeit eines öffentlichen Zugangs zum Transparenzregister, zu prüfen . Zwar steht der Strafanspruch allein dem Staat zu . Allerdings sollte in die Prüfung insbeson- dere einbezogen werden, dass an der Aufdeckung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Ver- mögen oder der Geldwäsche nicht allein Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, wie z . B . Journalisten, beteiligt waren und sind (vgl . „Pana- ma Papers“) . Das verfolgte Ziel, die Transparenz zu erhöhen, darf nicht durch unnötige Bürokratie un- terlaufen werden . Es besteht die Gefahr, dass durch eine (zeitaufwändige) Abwägung zwischen dem In- teresse derer, die Einsicht begehren, und dem Inte- resse der Eingetragenen die erstrebte Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Daher stellt der gestaffelte Zugang kein gleich geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Ziels dar . Der öffentliche Zugang zum Transparenzregister ist somit erforderlich . Der Angemessenheit kann bei- spielsweise dadurch Rechnung getragen werden, dass der Eingriff in die Rechte des Eingetragenen durch Rückausnahmen begrenzt wird, vor der Nut- zung des Registers eine Online-Registrierung erfor- derlich ist und die Einsichtnahme zum Zweck der Datenschutzkontrolle protokolliert werden kann . 3 . Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bun- desregierung auf, sich zumindest im Rahmen der künftigen Diskussion um die Ausgestaltung des Transparenzregisters mit dem Argument der Ver- gleichbarkeit zum Handelsregister auseinanderzu- setzen . Die im Transparenzregister gespeicherten Angaben sind denjenigen im öffentlich zugängli- chen Handelsregister vergleichbar . Dies wird auch durch die Verweise auf das Handelsregister und die mit der dortigen Eintragung geltende Fiktion der Er- füllung der Mitteilungspflicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten Geld- wäscherichtlinie deutlich . Mit diesen Argumenten betonte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnah- me vom 31 . März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)), dass das Transparenzregister wie das Handelsregister für jede Person zugänglich sein soll . – Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreise- pflicht – Gesetz zur Förderung des elektronischen Identi- tätsnachweises – Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt, dass die Ermittlungsbefug- nisse der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden erweitert und dadurch ein weitestgehender Gleichlauf von zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstre- ckung herbeigeführt werden sollen . Dieser Zielsetzung entspräche es, den mit dem Inkrafttreten des EuKoPf- VODG vom 21 . November 2016 (BGBl . I S . 2591) seit dem 26 . November 2016 bestehenden Widerspruch zwi- schen den Datenerhebungsrechten des Gerichtsvollzie- hers nach den §§ 755 und 802l ZPO und den Übermitt- lungsbefugnissen der Stellen nach § 74a Absatz 1 SGB X und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 74a Absatz 2 SGB X durch die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro aufzulösen . Insbesondere die Tatsache, dass eine entsprechende Anpassung des § 74a SGB X in dem vom Bundestag be- schlossenen Gesetz nicht enthalten ist, stellt nach Auffas- sung des Bundesrates eine Fortsetzung der Benachteili- gung der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden des Bundes und der Länder dar, weil diese Behörden im Vergleich zu den Gerichtsvollziehern über weniger Be- fugnisse verfügen und deshalb die Erfolgsaussichten der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen gerin- ger sind als die Erfolgsaussichten der Vollstreckung pri- vatrechtlicher Forderungen . Durch die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10 . März 2017 (BR-Drucksa- che 65/17 (Beschluss)), Ziffern 5 und 6) geforderte Strei- chung der Wertgrenze von 500 Euro sollte ferner sowohl die im Gemeinwohlinteresse liegende Durchsetzung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24781 (A) (C) (B) (D) öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gefördert als auch den Interessen der privaten Gläubiger und Kleinunternehmen gedient werden . Gründe der Verfahrensökonomie bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung können aus Sicht des Bundesrates angesichts dieses öffentlichen Inter- esses das Festhalten an der Wertgrenze nicht rechtfertigen . Auch das Interesse des Schuldners am Schutz seiner Daten kann das öffentliche Interesse nicht überwiegen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die dringend notwendige Änderung des § 74a SGB X her- beiführt . – Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Ge- setzes – Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektro- nischen Rechtsverkehrs – Gesetz zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Ant- arktis-Haftungsannex) – Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Um- weltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefähr- denden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz – Ant- HaftG) – Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwas- serschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzge- setz II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt die in seiner Stellung- nahme vom 16 . Dezember 2016 (BR-Drucksache 655/16 – Beschluss –) dargelegten Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung . Er be- dauert, dass sie in dem nun vorliegenden Gesetz des Deutschen Bundestages nicht hinreichend berück- sichtigt wurden . 2 . Der Bundesrat stellt ebenfalls fest, dass der dem Ge- setz zugrunde liegende Gesetzentwurf hinsichtlich der Angaben zum Erfüllungsaufwand für die Bür- gerinnen und Bürger und die Wirtschaft nicht voll- ständig ist . Insbesondere ist die Vorgabe der hoch- wasserangepassten Bauweise nicht klar definiert, so dass eine Berechnung der daraus resultierenden Kosten nicht belastbar möglich ist . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der entstehende Verwal- tungsaufwand bei den Landesbehörden ebenso wie die für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu erwartenden Kosten erheblich sind . Da konkre- te Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen der hochwasserangepassten Bauweise fehlen, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob ein Vorha- ben den Kriterien entspricht . 3 . Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zum Hochwasser- schutz mit Blick auf ihre Wirksamkeit und den er- forderlichen Aufwand bis spätestens 31 . Dezember 2019 evaluiert werden und die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dazu berichtet . – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra- ßengesetzes – Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funk- anlagen und zur Änderung des Telekommunikati- onsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrich- tungen – Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vo- rausschätzungen der Bundesregierung (Voraus- schätzungsgesetz – EgVG) – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts – Gesetz zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minama- ta-Übereinkommen) – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) – Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Fi- nanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge- teilt, dass sie die Anträge Suizidprävention verbessern und Menschen in Krisen unterstützen auf Drucksache 18/5104 und Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern auf Drucksache 18/9856 zurückzieht . Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundes- regierung zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2013 bis 2016 Drucksache 18/10852 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 Drucksache 18/10853 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724782 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deut- schen Krankenversicherungssystem Drucksachen 18/11490, 18/11683 Nr. 5 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt Die deutsche Luft- und Raumfahrt – Innovation und Hochtechnologie für eine Welt im Wandel Drucksachen 18/11692, 18/12181 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2017 Drucksachen 18/11972, 18/12181 Nr. 1.15 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2017 (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland Drucksachen 18/11973, 18/12181 Nr. 1.16 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung 2016 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen- kontrollrates Bessere Rechtsetzung 2016: Mehr Zeit für das We- sentliche Drucksachen 18/12305, 18/12443 Nr. 1.5 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes Drucksache 18/9710 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 Drucksache 18/10910 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016 Drucksache 18/11975 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Bericht des Parlamentarischen Beirats für nach- haltige Entwicklung (Arbeitsbericht 18 . Wahlperio- de) Drucksache 18/12511 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12654 Nr . A .1 Ratsdokument 8823/17 Innenausschuss Drucksache 18/8936 Nr . A .4 Ratsdokument 8670/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .11 Ratsdokument 10904/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .2 Ratsdokument 14082/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .3 Ratsdokument 15075/16 Drucksache 18/11029 Nr . A .1 Ratsdokument 15386/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .2 Ratsdokument 5258/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .5 Ratsdokument 6086/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .6 Ratsdokument 15812/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .7 Ratsdokument 15813/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .8 Ratsdokument 15814/16 Drucksache 18/11693 Nr . A .1 Ratsdokument 5710/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .2 Ratsdokument 5712/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .4 Ratsdokument 6448/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .5 Ratsdokument 6760/17 Drucksache 18/12456 Nr . A .3 Ratsdokument 8339/17 Sportausschuss Drucksache 18/11484 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2017)0012 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr . A .40 Ratsdokument 12257/13 Drucksache 18/419 Nr . A .41 Ratsdokument 12259/13 Drucksache 18/419 Nr . C .15 Ratsdokument 9037/13 Drucksache 18/7612 Nr . A .17 Ratsdokument 5252/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .8 Ratsdokument 6799/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .9 Ratsdokument 6801/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .10 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24783 (A) (C) (B) (D) Ratsdokument 6802/16 Drucksache 18/9881 Nr . A .2 Ratsdokument 11885/16 Drucksache 18/10116 Nr . A .14 Ratsdokument 12503/16 Drucksache 18/10116 Nr . B .5 Ratsdokument 12109/16 Drucksache 18/10116 Nr . B .6 Ratsdokument 12496/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .9 Ratsdokument 12675/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/12456 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2017)0098 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11484 Nr . A .16 EP P8_TA-PROV(2017)0010 Drucksache 18/12654 Nr . A .7 Ratsdokument 8631/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .8 Ratsdokument 8637/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .9 Ratsdokument 8693/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/10449 Nr . A .21 Ratsdokument 13288/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .26 Ratsdokument 5768/17 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/11825 Nr . A .3 ERH 35/2016 Drucksache 18/12456 Nr . A .15 Ratsdokument 8198/17 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/8470 Nr . A .30 EP P8_TA-PROV(2016)0123 Drucksache 18/10116 Nr . A .33 EP P8_TA-PROV(2016)0344 Drucksache 18/10449 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0409 Drucksache 18/11029 Nr . A .27 Ratsdokument 15792/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .32 EP P8_TA-PROV(2016)0485 Drucksache 18/11229 Nr . A .35 Ratsdokument 5743/17 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 241. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 29 Berichte: Kinder- und Jugend, ältere Generation TOP 30 Abschaffung der sachgrundlosen Befristung TOP 31, ZP 10 Schutz von Journalisten, Planung Deutsche Welle TOP 32 Bericht des 4. Untersuchungsausschusses (cum-ex) TOP 33 Suizidprävention TOP 34, ZP 11 Frauen- und Gleichstellungspolitik TOP 35 Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Tabea Rößner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

    Endlich ringt sich die Große Koalition dazu durch, ein
    Anliegen zu unterstützen, das Reporter ohne Grenzen –
    sie wurden schon erwähnt – und auch wir seit langem
    fordern, nämlich die Einrichtung eines UN-Sonderbeauf-
    tragten für Presse- und Medienfreiheit . Sie haben dafür
    ein bisschen länger gebraucht . Aber besser spät als nie .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Dörmann [SPD]: Wir sind das erste Parlament weltweit!)


    Zugegeben: Das Thema ist zu ernst für parlamenta-
    rische Seitenhiebe . Es ist nämlich äußerst dringlich . Die
    weltweite Lage von Journalistinnen und Journalisten ver-
    schärft sich Jahr für Jahr . Zurzeit sitzen weltweit rund
    350 oder 400 Journalisten – die Zahlen gehen ein biss-
    chen auseinander – in Haft . 74 Medienvertreter weltweit
    wurden im vergangenen Jahr getötet . Die gefährlichsten
    Länder sind Syrien, Afghanistan, Mexiko, der Irak und
    der Jemen. Dort droht Medienschaffenden täglich Ge-
    fahr für Leib und Leben . Lieber Kollege Dörmann, zur
    Pressefreiheit in der Türkei hat sich die Bundesregierung
    leider erst geäußert, als ein Journalist mit deutschem Pass
    inhaftiert wurde .


    (Martin Dörmann [SPD]: Das stimmt so nicht!)


    Nun, es gibt mit David Kaye zwar einen Sonderbe-
    richterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit, der an
    den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Bericht
    erstattet . Doch für ihn ist die Sicherheit von Journalis-
    tinnen und Journalisten nur eines von vielen Themen . Er
    ist unter anderem zuständig für jedwede Art von Zensur,
    Sperrung und Regulierung von Inhalten in Presse, Funk
    und Internet, für die Wahrung von Anonymität, für Ver-
    schlüsselung, für den Schutz von Whistleblowern und
    natürlich für alles, was die Meinungsfreiheit betrifft. Er
    beobachtet die Entwicklung in den einzelnen Ländern,
    sammelt alle Informationen und ist Ansprechpartner für

    Martin Dörmann






    (A) (C)



    (B) (D)


    Regierungen und Nichtregierungsorganisationen . All das
    macht er ehrenamtlich .

    Herr Kaye dürfte Ihnen übrigens gut bekannt sein . Sie
    haben ihm gerade einiges an Arbeit verschafft. Seine um-
    fassende Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz liegt
    bereits auf Ihrem Tisch . Zumindest diese Arbeit, meine
    Damen und Herren, hätten Sie ihm ersparen können .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Aber das ist eine andere Baustelle . Er hat leider immer
    mehr zu tun . Daher ist es dringend erforderlich, jeman-
    den bei der UN zu haben, der seine ganze Zeit und Kraft
    zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten einset-
    zen kann .

    Ein Sonderbeauftragter hat dafür bessere Voraus-
    setzungen als ein Sonderberichterstatter . Lieber Marco
    Wanderwitz, der Unterschied ist: Ein Sonderbeauftragter
    ist hauptamtlich tätig . Außerdem hat er einen Stab von
    Mitarbeitern, auf die er zurückgreifen kann . Vor allem:
    Er kann eigeninitiativ tätig werden . Er muss also nicht
    warten, bis ihn beispielsweise Mexiko einlädt, um sich in
    Mexiko mit der Frage der Sicherheit von Medienschaf-
    fenden zu befassen .


    (Martin Dörmann [SPD]: Deshalb wollen wir das ja!)


    Wir wollen der Stellung dieses Sonderbeauftragten
    mehr Gewicht verleihen . Deshalb haben wir dazu ei-
    nen eigenen Antrag eingebracht . Ich möchte sehr dafür
    werben, dass Sie ihn heute mitbeschließen . Es ist bei-
    spielsweise nicht nachvollziehbar, warum Deutschland
    immer noch nicht der Group of Friends on the Protection
    of Journalists bei den UN beigetreten ist . 17 Staaten aus
    allen Regionen der Welt sind bereits Mitglieder und ma-
    chen sich für das Thema stark . Angesichts der weltweiten
    Entwicklung ist es allerhöchste Zeit, dass sich Deutsch-
    land hier engagiert .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Die Finanzierung des Sonderbeauftragten muss auf
    soliden Füßen stehen . Daher sollte sich Deutschland klar
    dafür einsetzen, dass die Finanzierung aus dem laufen-
    den UN-Budget erfolgt . Im Zweifel kann sich Deutsch-
    land auch selbst verpflichten, zumindest einen Teil der
    Finanzierung zu übernehmen . Von nichts kommt halt
    auch nichts .

    Wo wir gerade bei dem Thema sind, dass gute Arbeit
    eben nur mit einer soliden Finanzierung gemacht werden
    kann: Die Budgetaufwüchse bei der Deutschen Welle be-
    grüßen wir ausdrücklich, ebenso die angestrebte Verste-
    tigung der Mittel . Wir werden aber auch in der nächsten
    Wahlperiode immer mit einem kritischen Auge begleiten,
    wohin diese Gelder fließen, lieber Herr Limbourg. Wenn
    es um den Ausbau des Programmbereichs und um Tarif-
    angleichungen im Personalbereich geht, ist das natürlich
    gut .

    Was wir kritischer sehen, ist der Umbau der Deutschen
    Welle zu einem englischsprachigen Breaking-News-Ka-
    nal und zu einem Sender mit einem größeren Sende-

    schwerpunkt im Inland . Beides geht am Auftrag der
    Deutschen Welle vorbei .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Es gehört nämlich nicht zum Auftrag der Deutschen Wel-
    le, Ausländer im Inland mit Nachrichten zu versorgen .
    Dafür gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und
    zu dessen Kernaufgabe gehört vor allen Dingen auch die
    Integration .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Die bisherigen Kooperationen zwischen Deutscher
    Welle und Öffentlich-Rechtlichen reichen unserer Mei-
    nung nach aus . Was die Sprachenvielfalt angeht, ist diese
    eine der Kernkompetenzen der Deutschen Welle . Wenn
    sie Menschen gerade in ihren Regionalsprachen erreicht,
    kann sie damit Demokratie fördern . Ich denke, das ist al-
    les in unserem Sinne .

    Die Deutsche Welle leistet in unserer globalisierten
    Welt ohne Zweifel einen wichtigen Beitrag zu unabhän-
    giger Berichterstattung und demokratischem Austausch
    in der Welt . In diesem Zusammenhang will ich ausdrück-
    lich auch die DW Akademie erwähnen, die bei der Aus-
    und Fortbildung und der Unterstützung von Journalis-
    tinnen und Journalisten einen zentralen Beitrag leistet .
    Sie darf bei den Budgetplanungen nicht ins Hintertreffen
    geraten .


    (Martin Dörmann [SPD]: So sehen wir das auch!)


    Abschließend noch ein persönliches Wort. Ich hoffe
    nicht, dass dies meine letzte Rede ist, aber ich weiß, dass
    Siggi Ehrmann heute seine letzte Rede halten wird . Ich
    möchte mich bei ihm als Ausschussvorsitzenden ganz
    herzlich bedanken . Ich denke, wir haben gut zusammen-
    gearbeitet . Das gilt im Übrigen auch für die Kolleginnen
    und Kollegen der anderen Fraktionen . Ich freue mich auf
    die weitere Zusammenarbeit in der nächsten Wahlperi-
    ode .

    Danke .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)




Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Astrid Freudenstein hat jetzt für die CDU/CSU-Frak-

tion das Wort .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Astrid Freudenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Dem Dank und dem Glückwunsch an den Kollegen
    Ehrmann möchte ich mich an dieser Stelle anschließen .
    Alles Gute, vielen Dank!

    Medien werden gerne als vierte Gewalt im Staate be-
    zeichnet, als System, das neben der Legislative – das sind
    wir –, der Exekutive und der Judikative existiert . In aller

    Tabea Rößner






    (A) (C)



    (B) (D)


    Regel ist mit dem Begriff der vierten Gewalt auch gleich
    Kritik verbunden .

    Der Begriff der vierten Gewalt ist verfassungstheo-
    retisch völlig falsch, und offen gesagt mag auch ich ihn
    nicht so richtig, weil er tatsächlich schief ist . Medien sind
    nicht demokratisch legitimiert . Sie sind oft nur Teil der
    Wirtschaft und zum Geldverdienen da . Sie verfügen vor
    allem über keinerlei staatliche Gewalt, um dieses Staats-
    wesen zu verändern .

    Natürlich nehmen sie aber in der Bundesrepublik
    eine wichtige öffentliche Aufgabe wahr. Sie haben eine
    Wächter- und Kontrollfunktion und sind damit wesent-
    licher Bestandteil unserer demokratischen Verfasstheit,
    aber sie üben keine staatliche Gewalt aus .

    Gleichwohl ist das geschriebene oder gesprochene
    Wort für uns Politiker manchmal quälend . Mitunter füh-
    len wir uns ungerecht behandelt; mitunter werden wir
    ungerecht behandelt . Generell ist es aber richtig, dass das
    Verhältnis zwischen Politik und Medien angespannt ist;
    alles andere wäre Kumpanei und dem demokratischen
    Wesen abträglich .

    Alles in allem finde ich, dass wir in Deutschland mit
    diesem angespannten Verhältnis zwischen Presse und
    Politik seit 1945 ganz gut gefahren sind . Ich wüsste je-
    denfalls nicht, wie man es besser organisieren sollte .

    In den vergangenen Jahren ist ein Wandel zu erken-
    nen gewesen . Es gibt recht leidenschaftliche und hitzige
    Diskussionen darüber, was Journalismus darf: Wo liegt
    die besondere Verantwortung, Dinge zu benennen oder
    eben auch nicht zu benennen? Welche Bilder muss man
    zeigen? Welche Bilder sollte man aus gutem Grund nicht
    zeigen? Die Diskussionen sind schwierig, aber wichtig .

    An Medienkritik ist nichts Schlimmes zu finden. Sie
    macht die Dinge besser, zumal Journalisten ebenso wie
    Politiker nur Menschen sind und natürlich auch Fehler
    machen .

    Mit einem „Lügenpresse“-Vorwurf wird jedoch der
    Bereich der Medienkritik deutlich verlassen . Wenn Men-
    schen in unserem Land mit diesem Kampfbegriff um sich
    werfen, dann ist das eine generelle Verunglimpfung und
    Abwertung, die jeder sachlichen Grundlage entbehrt .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Politische Kräfte, die in unserem Land mit solchen
    Begriffen agieren bzw. agitieren, stellen sich ins Abseits.
    Sie haben nicht einmal im Ansatz begriffen, was Demo-
    kratie bedeutet . Ein solcher Zustand kann einem auch
    hier bei uns in Deutschland Angst machen .

    Wenn man aber ins Ausland schaut, dann wird es
    durchaus noch ernster . Schauen wir in die USA . Der
    amerikanische Präsident – der Führer der freien Welt –
    beschimpft Medien als Feinde des amerikanischen Vol-
    kes und kanzelt selbst die Berichterstattung seriöser Me-
    dien als Fake News ab . Schauen wir aber – das wurde
    eben auch schon von den Kollegen getan – in die Türkei,
    stellen wir fest: Da geht es nicht mehr nur um unsach-
    liche Kritik oder Verunglimpfung, sondern da geht es

    um Gewalt und Freiheitsentzug . Seit dem gescheiterten
    Staatsstreich im vergangenen Jahr haben die türkischen
    Behörden so viele Journalisten verhaftet wie in wohl kei-
    nem anderen Land der Erde .

    Aber Journalisten werden nicht nur beschimpft oder
    eingesperrt, um sie an ihrer Arbeit zu hindern . Die Ge-
    walt gegen sie reicht bis zum Mord, und das nicht einmal
    selten . Eine neue Studie über Journalistenmorde belegt
    die Gefahr . Zwischen 2002 und 2016 wurden demnach
    1 700 Tötungen von Pressemitgliedern dokumentiert, al-
    lein 400 davon in den vergangenen beiden Jahren . Und
    entgegen der weitverbreiteten Auffassung, Journalisten
    würden überwiegend im Kreuzfeuer von Bürgerkriegen,
    bei ihrer Arbeit, bei ihrer Berichterstattung oder von kri-
    minellen Banden getötet, zeigt diese Untersuchung, dass
    viele Journalisten außerhalb von Kampfzonen und Kon-
    fliktzonen entweder von staatlicher Seite getötet werden
    oder dass die Täter nicht eindeutig identifiziert werden
    können . Es wird davon ausgegangen, dass die Täter in
    neun von zehn Fällen unbestraft bleiben . Zum Vergleich:
    In Deutschland gibt es bei Morden eine Aufklärungsquo-
    te von über 90 Prozent .

    Viele der Länder mit den höchsten Zahlen an getöteten
    Journalisten bringen die Täter nicht einmal vor Gericht .
    Besonders dramatisch ist die Situation in Russland, Bra-
    silien, Pakistan, Bangladesch oder Mexiko .

    Die Studie untermauert mit ihrem Ergebnis also die
    Notwendigkeit unseres Antrages, weil die aktuellen Ent-
    wicklungen tatsächlich dramatisch sind . Deshalb müssen
    wir unsere Bemühungen verstärken; denn eine offene und
    demokratisch verfasste Gesellschaft ist nur mit einer frei-
    en und unabhängigen Presse machbar . Aber eine solche
    nicht vom Staat gelenkte und keiner Zensur unterworfene
    Medienlandschaft kann es nur geben, wenn Journalisten
    und Reporter beim Recherchieren und beim Schreiben
    nicht mit Gewalt oder Gefängnis rechnen müssen .

    Ein Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zum
    Schutz von Journalistinnen und Journalisten könnte die
    Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der
    Mitgliedstaaten effektiv überwachen. Er könnte – wo nö-
    tig – den Finger in die Wunde legen . Dieses Thema kann
    nämlich gar nicht genug Öffentlichkeit bekommen.

    Ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass wir
    auch hier bei uns in Deutschland erkennen, wie wertvoll
    eine freie Presse ist, auch wenn sie gelegentlich wehtut .
    Sie ist ein Aushängeschild für unsere Demokratie und
    eine Errungenschaft, und so schmerzhaft sie manchmal
    für die Politik sein mag, so unkorrekt sie uns vielleicht
    manchmal im Einzelfall auch erscheinen mag: Eine un-
    freie Presse ist in jedem Fall eine schlechte Presse .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg . Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])


    Dr. Astrid Freudenstein






    (A) (C)



    (B) (D)