Plenarprotokoll 18/240
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            240. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017
            Inhalt:
            Gedenken an Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut
            Kohl
            Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . 24479 A
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24530 D
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 13, 14 c,
            14 d und 15 b. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24484 A
            Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 24484 B
            Tagesordnungspunkt 7:
            a) – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Reform der
            Pflegeberufe (Pflegeberufereformge-
            setz – PflBRefG)
            Drucksachen 18/7823, 18/12847 . . . . . 24484 C
            – Bericht des Haushaltsausschusses ge-
            mäß § 96 der Geschäftsordnung
            Drucksache 18/12848 . . . . . . . . . . . . . 24484 C
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag
            der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg,
            Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-
            Schmeink, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Eine Lobby für die Pflege – Arbeitsbe-
            dingungen und Mitspracherechte von
            Pflegekräften verbessern
            Drucksachen 18/11414, 18/12841 . . . . . . . 24484 D
            Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24484 D
            Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24486 D
            Dr. Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24488 A
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24489 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 24491 B
            Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24493 A
            Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24493 D
            Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 24495 A
            Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24496 B
            Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24497 A
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24498 A
            Tagesordnungspunkt 8:
            a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
            rung: Bericht zur Umsetzung der High-
            tech-Strategie – Fortschritt durch For-
            schung und Innovation – Stellungnahme
            der Bundesregierung zum Gutachten
            zu Forschung, Innovation und techno-
            logischer Leistungsfähigkeit Deutsch-
            lands 2017
            Drucksache 18/11810 . . . . . . . . . . . . . . . . 24499 C
            b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Gutachten zu Forschung, Innovation
            und technologischer Leistungsfähigkeit
            Deutschlands 2017
            Drucksache 18/11270 . . . . . . . . . . . . . . . . 24499 D
            c) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Aktionsplan Nanotechnologie 2020 der
            Bundesregierung
            Drucksache 18/9670 . . . . . . . . . . . . . . . . . 24499 D
            d) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Bericht über die Programme zur Inno-
            vations- und Technologieförderung im
            Mittelstand in der laufenden Legisla-
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017II
            turperiode, insbesondere über die Ent-
            wicklung des Zentralen Innovationspro-
            gramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr
            2016
            Drucksache 18/12442 . . . . . . . . . . . . . . . . 24500 A
            e) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Bildung, Forschung und
            Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag
            der Abgeordneten Kai Gehring, Oliver
            Krischer, Katja Dörner, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Innovationspolitik neu
            ausrichten – Forschen für den Wandel
            befördern
            Drucksachen 18/8711, 18/12776 . . . . . . . . 24500 B
            Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24500 B
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24501 D
            René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24503 A
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24504 C
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24506 C
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24508 C
            Dr. Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24509 C
            Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24510 C
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 24511 C
            Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . 24512 D
            Tagesordnungspunkt 9:
            a) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn,
            Annalena Baerbock, Oliver Krischer,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt mit
            wirksamem Klimaschutz die ökologi-
            sche Modernisierung angehen und die
            Klimaschutzlücke schließen
            Drucksache 18/12796 . . . . . . . . . . . . . . . . 24514 D
            b) Antrag der Abgeordneten Annalena
            Baerbock, Bärbel Höhn, Dr. Valerie
            Wilms, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            CO2-Bremse einführen – Klimabilanz in
            Gesetzesfolgenabschätzung aufnehmen
            Drucksache 18/10640 . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 A
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
            Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
            der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena
            Baerbock, Peter Meiwald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Klimaschutzplan 2050 –
            Echter Klimaschutz beginnt heute
            Drucksachen 18/8876, 18/10387 . . . . . . . . 24515 A
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Energie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Julia
            Verlinden, Christian Kühn (Tübingen),
            Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Klimaschutz in der Wärmeversor-
            gung sozial gerecht voranbringen – Ak-
            tionsplan Faire Wärme starten
            Drucksachen 18/10979, 18/11651 . . . . . . . 24515 A
            e) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
            Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
            der Abgeordneten Annalena Baerbock,
            Stephan Kühn (Dresden), Bärbel Höhn,
            weiterer Abgeordneter und der Frakti-
            on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klare
            CO2-Reduktionen im Flugverkehr
            schaffen
            Drucksachen 18/9801, 18/11244 . . . . . . . . 24515 B
            f) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Energie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Julia
            Verlinden, Oliver Krischer, Annalena
            Baerbock, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Klimaschutz stärken – Energiesparen
            verbindlich machen
            Drucksachen 18/12095, 18/12633 . . . . . . . 24515 B
            g) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutz-
            politische Grundsätze und Ziele der
            Bundesregierung
            Drucksache 18/10370 . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 B
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 C
            Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24518 A
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24519 A
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 24520 A
            Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24521 A
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24522 C
            Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24523 D
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24525 B
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24526 A
            Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24527 A
            Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24528 B
            Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 24529 A
            Tagesordnungspunkt 36:
            a) Erste Beratung des von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurfs eines
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 III
            Gesetzes zur Verbesserung der Rechts-
            durchsetzung in sozialen Netzwer-
            ken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz –
            NetzDG)
            Drucksache 18/12727 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 A
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Förderung von Mieterstrom und
            zur Änderung weiterer Vorschriften des
            Erneuerbare-Energien-Gesetzes
            Drucksache 18/12728 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 A
            c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines … Ge-
            setzes zur Änderung des Strafgesetzbu-
            ches – Wohnungseinbruchdiebstahl
            Drucksache 18/12729 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 B
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            a) Erste Beratung des von den Abgeordne-
            ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
            Katja Keul, weiteren Abgeordneten und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Änderung des Fremdrentengesetzes
            (FRG)
            Drucksache 18/12718 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 B
            b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung der Abgabenordnung zwecks
            Anerkennung der Gemeinnützigkeit von
            Freifunk
            Drucksache 18/12105 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 C
            c) Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald,
            Nicole Maisch, Steffi Lemke, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Umweltverschmutzung
            durch Mikroplastikfreisetzung aus Kos-
            metika und Waschmitteln beenden
            Drucksache 18/10875 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 C
            d) Antrag der Abgeordneten Lisa Paus,
            Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtssi-
            cherheit für bürgerschaftliches Engage-
            ment – Gemeinnützigkeit braucht klare
            Regeln
            Drucksache 18/12559 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 C
            e) Antrag der Abgeordneten Harald Petzold
            (Havelland), Sigrid Hupach, Matthias W.
            Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Geschlechtliche
            und sexuelle Menschenrechte gewähr-
            leisten
            Drucksache 18/12783 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 D
            f) Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-
            Asche, Dr. Konstantin von Notz, Maria
            Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Freiwilligendienste ausbauen und
            weiterentwickeln, Engagement anerken-
            nen und attraktiver machen
            Drucksache 18/12804 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 D
            h) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang
            Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae,
            Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Gesellschaftliche Teilhabe
            und gute Bildung für alle Kinder und
            Jugendlichen sicherstellen
            Drucksache 18/12795 . . . . . . . . . . . . . . . . 24532 A
            Zusatztagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Abgeordneten Beate Müller-
            Gemmeke, Kerstin Andreae, Katja Keul, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz vor Mobbing
            am Arbeitsplatz
            Drucksache 18/12097 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24532 A
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            g) Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-
            Asche, Irene Mihalic, Maria Klein-
            Schmeink, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Das freiwillige und ehrenamtliche En-
            gagement im Bevölkerungsschutz und in
            der Katastrophenhilfe stärken
            Drucksache 18/12802 . . . . . . . . . . . . . . . . 24532 B
            Tagesordnungspunkt 37:
            a) Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
            geordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin
            von Notz, Hans-Christian Ströbele, wei-
            teren Abgeordneten und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zum Aus-
            kunftsrecht der Presse gegenüber Bun-
            desbehörden (Presseauskunftsgesetz)
            Drucksachen 18/8246, 18/12603 . . . . . . . . 24532 D
            b) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
            Gesetzes über den Deutschen Wetter-
            dienst
            Drucksachen 18/11533, 18/12836 . . . . . . . 24533 A
            c) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Durchführung der
            Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Eu-
            ropäischen Parlaments und des Rates
            vom 23. Juli 2014 über elektronische
            Identifizierung und Vertrauensdiens-
            te für elektronische Transaktionen im
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017IV
            Binnenmarkt und zur Aufhebung der
            Richtlinie 1999/93/EG (elDAS-Durch-
            führungsgesetz)
            Drucksachen 18/12494, 18/12833 . . . . . . . 24533 B
            d) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung des Übereinkommens über
            den internationalen Eisenbahnverkehr
            ( COTIF) vom 9. Mai 1980
            Drucksachen 18/12513, 18/12717,
            18/12815 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24533 C
            e) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der
            Verfahrensrechte von Beschuldigten im
            Strafverfahren und zur Änderung des
            Schöffenrechts
            Drucksachen 18/9534, 18/10025, 18/10307
            Nr. 4, 18/12830 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24533 D
            g) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Friedrich
            Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofabgabe
            als Voraussetzung für den Zugang zur
            Altersrente für Landwirte abschaffen
            Drucksachen 18/2770, 18/3455 . . . . . . . . . 24534 A
            h) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Energie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin
            Kassner, Susanna Karawanskij, Caren
            Lay, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion DIE LINKE: Kommunen stärken –
            Kommunalisierung und Rekommunali-
            sierung unterstützen
            Drucksachen 18/10282, 18/11019 . . . . . . . 24534 B
            i) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Energie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph
            Lenkert, Caren Lay, Herbert Behrens, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Abschaffung der Zeitumstel-
            lung
            Drucksachen 18/10697, 18/11809 . . . . . . . 24534 B
            j) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau
            und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
            Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-
            Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion DIE LINKE: Illegalen
            Elfenbeinhandel stoppen – Afrikanische
            Elefanten schützen
            Drucksachen 18/10494, 18/11815 . . . . . . . 24534 C
            k) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Ernährung und Landwirt-
            schaft zu dem Antrag der Abgeordneten
            Karin Binder, Caren Lay, Sigrid Hupach,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Verbrauchertäuschungen
            beenden – Klare Lebensmittelkenn-
            zeichnung durchsetzen
            Drucksachen 18/10861, 18/11823 . . . . . . . 24534 D
            l) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Familie, Senioren, Frauen und
            Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten
            Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska
            Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Kinder- und Jugendhilfe –
            Beteiligungsrechte stärken, Beschwer-
            den erleichtern und Ombudschaften
            einführen
            Drucksachen 18/5103, 18/11886 Buchsta-
            be b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24534 D
            m) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Sabine
            Zimmermann (Zwickau), Matthias W.
            Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion DIE LINKE: Kreis
            der Anspruchsberechtigten und die Be-
            zugsdauer in der Arbeitslosenversiche-
            rung erweitern
            Drucksachen 18/11419, 18/12167 . . . . . . . 24535 A
            n) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Recht und Verbraucherschutz
            zu dem Antrag der Abgeordneten Renate
            Künast, Tabea Rößner, Dr. Konstantin
            von Notz, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Nutzungsrechte digitaler Güter für Ver-
            braucherinnen und Verbraucher verbes-
            sern
            Drucksachen 18/11416, 18/12629 . . . . . . . 24535 B
            o) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Ernährung und Land-
            wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne-
            ten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar
            Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Informationsrechte
            der Verbraucherinnen und Verbraucher
            stärken – Hygiene-Smiley für Lebens-
            mittelbetriebe bundesweit ermöglichen
            Drucksachen 18/4214, 18/12636 . . . . . . . . 24535 B
            p) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Ernährung und Land-
            wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne-
            ten Nicole Maisch, Harald Ebner, Renate
            Künast, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Rechtssicherheit und Transparenz bei
            Lebensmittelkontrollen endlich herstel-
            len
            Drucksachen 18/9558, 18/12837 . . . . . . . . 24535 C
            q) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frau-
            en und Jugend zu dem Antrag der Abge-
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 V
            ordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai
            Gehring, Ulle Schauws, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Jung, queer, glücklich in die
            Zukunft – Lesbische, schwule, bisexu-
            elle, trans- und intergeschlechtliche Ju-
            gendliche stärken
            Drucksachen 18/8874, 18/12849 . . . . . . . . 24535 D
            r) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Familie, Senioren, Frauen und
            Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten
            Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner,
            Dr. Franziska Brantner, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Stark ins eigene Leben –
            Wirksame Hilfen für junge Menschen
            Drucksachen 18/12374, 18/12851 . . . . . . . 24535 D
            s)–w)
            Beratung der Beschlussempfehlungen des
            Petitionsausschusses: Sammelübersich-
            ten 444, 445, 446, 447 und 448 zu Petitio-
            nen
            Drucksachen 18/12561, 18/12562,
            18/12563, 18/12564, 18/12565 . . . . . . . . . 24536 A
            Tagesordnungspunkt 22:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Recht und Verbraucher-
            schutz zu dem Antrag der Abgeordneten
            Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, Frank
            Tempel, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Diskriminierung
            bekämpfen – Verbandsklagerecht ein-
            führen
            Drucksachen 18/10864, 18/11448 . . . . . . . 24536 C
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Recht und Verbraucher-
            schutz zu dem Antrag der Abgeordneten
            Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Beate
            Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: 10 Jahre nach dem Inkrafttreten
            des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
            setzes – Eine Reform ist überfällig
            Drucksachen 18/9055, 18/11639 . . . . . . . . 24536 D
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            a) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck
            (Bremen), Volker Beck (Köln), Claudia
            Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Schnelle Hilfe für die in Russland
            verfolgten Lesben, Schwulen, Bisexuel-
            len, Transpersonen und Intersexuellen
            (LGBTI)
            Drucksache 18/12801 . . . . . . . . . . . . . . . . 24536 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Menschenrechte und
            humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Harald Petzold (Havelland),
            Stefan Liebich, Jan Korte, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bise-
            xuellen, Transpersonen und Intersexu-
            ellen (LGBTI) in Tschetschenien entge-
            gentreten
            Drucksachen 18/12091, 18/12824 . . . . . . . 24537 A
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ver-
            teidigungsausschusses
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Norbert Müller (Potsdam), Katrin
            Kunert, Wolfgang Gehrcke, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Rekrutierung von Minder-
            jährigen für die Bundeswehr sofort
            beenden und keine Ausbildung von
            Jugendlichen an Waffen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Tom Koenigs, Dr. Franziska Brantner,
            Agnieszka Brugger, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Keine Rekrutierung
            Minderjähriger in die Bundeswehr
            Drucksachen 18/10241, 18/981, 18/10543 24537 B
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale In-
            frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne-
            ten Matthias Gastel, Tabea Rößner, Oliver
            Krischer, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Fahrverbot für laute Güterwagen
            Drucksachen 18/10033, 18/11144 . . . . . . . 24537 C
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europapo-
            litik der Bundesregierung zwischen Grie-
            chenland-Krise, Brexit und Europäischem
            Rat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24537 C
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24537 D
            Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A
            Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24540 B
            Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24541 C
            Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24542 D
            Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24543 D
            Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 24544 C
            Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24545 C
            Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 24546 D
            Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24547 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017VI
            Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24549 A
            Ronja Kemmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24550 A
            Tagesordnungspunkt 10:
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
            derung des Grundgesetzes (Artikel 21)
            Drucksachen 18/12357, 18/12846 . . . . . . . 24551 A
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum
            Ausschluss verfassungsfeindlicher Par-
            teien von der Parteienfinanzierung
            Drucksachen 18/12358, 18/12846 . . . . . . . 24551 A
            – Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
            desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
            setzes zur Änderung des Grundgesetzes
            zum Zweck des Ausschlusses extremisti-
            scher Parteien von der Parteienfinanzie-
            rung
            Drucksachen 18/12100, 18/12846 . . . . . . . 24551 B
            – Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
            desrat eingebrachten Entwurfs eines Be-
            gleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung
            des Grundgesetzes zum Zweck des Aus-
            schlusses extremistischer Parteien von
            der Parteienfinanzierung
            Drucksachen 18/12101, 18/12846 . . . . . . . 24551 B
            Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24551 C
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24552 C
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24553 B
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24554 B
            Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24555 D
            Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 24557 A
            Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24557 D
            Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24558 C
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24559 A
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24559 D
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24560 C
            Tagesordnungspunkt 11:
            – Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Bundesregierung: Fortsetzung der
            deutschen Beteiligung an der interna-
            tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo
            auf der Grundlage der Resolution 1244
            (1999) des Sicherheitsrates der Verein-
            ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
            Militärisch-Technischen Abkommens
            zwischen der internationalen Sicher-
            heitspräsenz (KFOR) und den Regie-
            rungen der Bundesrepublik Jugoslawien
            (jetzt: Republik Serbien) und der Repu-
            blik Serbien vom 9. Juni 1999
            Drucksachen 18/12298, 18/12694 . . . . . . . 24563 B
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            Drucksache 18/12695 . . . . . . . . . . . . . . . . 24563 C
            Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24563 C
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24565 C
            Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24566 D
            Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24568 C
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24569 C
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24570 D
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24572 D
            Tagesordnungspunkt 12:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Bildung, Forschung und
            Technikfolgenabschätzung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
            Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Inklusive Bildung für alle – Ausbau
            inklusiver Schulen fördern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
            Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Inklusive Bildung für alle – Ausbau
            inklusiver Bildung in der beruflichen
            Bildung umsetzen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
            Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Inklusive Bildung für alle – Ausbau
            inklusiver Bildung in der Kinderta-
            gesbetreuung umsetzen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
            Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Inklusi-
            ve Bildung für alle – Ausbau inklusi-
            ver Hochschulen fördern
            Drucksachen 18/8420, 18/8421, 18/8889,
            18/9127, 18/12409 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24571 B
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 VII
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze,
            Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Schulsozialar-
            beit an allen Schulen sicherstellen
            Drucksachen 18/2013, 18/11803 . . . . . . . . 24571 B
            Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24571 C
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24575 B
            Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24576 C
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24578 B
            Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24579 C
            Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24581 A
            Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24582 B
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24583 C
            Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24584 A
            Zusatztagesordnungspunkt 7:
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur effektiveren und pra-
            xistauglicheren Ausgestaltung des Straf-
            verfahrens
            Drucksachen 18/11277, 18/12785 . . . . . . . 24584 C
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Straf-
            gesetzbuchs, des Jugendgerichtsgeset-
            zes, der Strafprozessordnung und weite-
            rer Gesetze
            Drucksachen 18/11272, 18/12785 . . . . . . . 24584 D
            Bettina Bähr-Losse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24584 D
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24586 C
            Elisabeth Winkelmeier-Becker
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24587 C
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24589 A
            Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24590 B
            Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24591 C
            Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24592 D
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24593 D
            Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24594 B
            Tagesordnungspunkt 14:
            a) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
            Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wege zur
            Pestizidreduktion in der Landwirtschaft
            Drucksache 18/12382 . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 A
            b) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
            Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bienengif-
            tige Insektizide vollständig verbieten –
            Bestäuber, andere Tiere und Umwelt
            wirksam schützen
            Drucksache 18/12384 . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 B
            in Verbindung mit
            Tagesordnungspunkt 37:
            f) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge,
            Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Marktkonzen-
            tration im Agrarmarkt stoppen – Ar-
            tenvielfalt und Ernährungssouveränität
            erhalten
            Drucksache 18/12797 . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 B
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 B
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 24596 B
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 24597 D
            Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24599 A
            Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24601 A
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24602 B
            Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24603 A
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            a) – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur strafrecht-
            lichen Rehabilitierung der nach dem
            8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher
            homosexueller Handlungen verur-
            teilten Personen und zur Änderung
            des Einkommensteuergesetzes
            Drucksachen 18/12038, 18/12379,
            18/12641 Nr. 1.1, 18/12786 . . . . . . . . . 24604 C
            – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Katja Keul, Volker
            Beck (Köln), Renate Künast, weite-
            ren Abgeordneten und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Aufhebung der nach 1945 in beiden
            deutschen Staaten gemäß den §§ 175,
            175a Nummer 3 und 4 des Straf-
            gesetzbuches und gemäß § 151 des
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017VIII
            Strafgesetzbuches der DDR ergange-
            nen Unrechtsurteile
            Drucksachen 18/10117, 18/12786 . . . . 24604 C
            – Bericht des Haushaltsausschusses ge-
            mäß § 96 der Geschäftsordnung
            Drucksache 18/12828 . . . . . . . . . . . . . 24604 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Recht und Verbraucher-
            schutz zu dem Antrag der Abgeordneten
            Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate
            Künast, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Individuelle und kollektive Entschädi-
            gung für die antihomosexuelle Strafver-
            folgung nach 1945 in beiden deutschen
            Staaten
            Drucksachen 18/10118, 18/12786 . . . . . . . 24604 D
            Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 24605 A
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24606 A
            Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24607 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24609 A
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24611 A
            Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24612 A
            Tagesordnungspunkt 16:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
            Bau und Reaktorsicherheit
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Heidrun Bluhm, Caren Lay, Herbert
            Behrens, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Bundeswei-
            ten Aktionsplan für eine gemeinnüt-
            zige Wohnungswirtschaft auflegen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Christian Kühn (Tübingen), Britta
            Haßelmann, Sven-Christian Kindler,
            weiterer Abgeordneter und der Frakti-
            on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die
            neue Wohnungsgemeinnützigkeit –
            Fair, gut und günstig wohnen
            Drucksachen 18/7415, 18/8081,
            18/10928 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24613 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Recht und Verbraucher-
            schutz
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren
            Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Kündigungsschutz für
            Mieterinnen und Mieter verbessern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Christian Kühn (Tübingen), Renate
            Künast, Hans-Christian Ströbele, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu-
            sammenhalt stärken – Mietrecht re-
            formieren
            Drucksachen 18/11049, 18/10810,
            18/12632 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24613 D
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
            nanzausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Lisa Paus, Christian Kühn
            (Tübingen), Kerstin Andreae, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Spekulation mit
            Immobilien und Land beenden – Keine
            Steuerbegünstigung für Übernahmen
            durch Share Deals
            Drucksachen 18/8617, 18/12818 . . . . . . . . 24614 A
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24614 A
            Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24615 C
            Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 24616 D
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24618 B
            Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 24619 B
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Antrag des Bundesministeriums der Finanzen:
            Portugal: Vorzeitige teilweise Rückzahlung
            der IWF-Finanzhilfe; Einholung eines zu-
            stimmenden Beschlusses des Deutschen
            Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2
            des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
            Drucksache 18/12733 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24621 A
            Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 24621 A
            Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24622 B
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24623 A
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24623 C
            Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24624 C
            Tagesordnungspunkt 18:
            a) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
            Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein In-
            stitut für humanitäre Angelegenheiten
            schaffen
            Drucksache 18/12530 . . . . . . . . . . . . . . . . 24625 C
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Menschenrechte und hu-
            manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour,
            Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Eine Menschheit, gemeinsame
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 IX
            Verantwortung – Für eine flexible, wirk-
            same und zuverlässige humanitäre Hilfe
            Drucksachen 18/8619, 18/10627 . . . . . . . . 24625 C
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24625 D
            Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 24626 D
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24628 C
            Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 24629 B
            Tagesordnungspunkt 15:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Bun-
            desnaturschutzgesetzes
            Drucksachen 18/11939, 18/12845 . . . . . . . 24630 B
            Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24630 C
            Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24631 B
            Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24632 A
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24633 B
            Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24634 B
            Tagesordnungspunkt 20:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und
            Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
            Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Beendigungs-
            gesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
            Drucksachen 18/8130, 18/12620 . . . . . . . . . . 24635 C
            Tagesordnungspunkt 17:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Erweiterung der Medienöf-
            fentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur
            Verbesserung der Kommunikationshilfen
            für Menschen mit Sprach- und Hörbehin-
            derungen (Gesetz über die Erweiterung der
            Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfah-
            ren – EMöGG)
            Drucksachen 18/10144, 18/12591 . . . . . . . . . 24635 D
            Tagesordnungspunkt 19:
            Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
            tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der ta-
            rifvertraglichen Sozialkassenverfahren und
            zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
            Drucksachen 18/12510, 18/12827 . . . . . . . . . 24636 B
            Tagesordnungspunkt 21:
            Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hilfen für
            Kinder psychisch kranker Eltern
            Drucksache 18/12780 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24636 C
            Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24636 C
            Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24637 C
            Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24638 C
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24639 D
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24640 D
            Tagesordnungspunkt 23:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale In-
            frastruktur zu der Unterrichtung durch die
            Bundesregierung: Gesamtkonzept Elbe:
            Strategisches Konzept für die Entwick-
            lung der deutschen Binnenelbe und ih-
            rer Auen
            Drucksachen 18/11830, 18/12181 Nr. 1.3,
            18/12844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24642 A
            b) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke,
            Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie
            Wilms, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Ein ökologisches Gesamtkonzept Elbe
            auf den Weg bringen – Sohlerosion stop-
            pen
            Drucksache 18/12787 . . . . . . . . . . . . . . . . 24642 B
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24642 B
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24643 B
            Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24644 A
            Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24644 C
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24645 B
            Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24646 C
            Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24647 C
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24647 D
            Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24648 B
            Tagesordnungspunkt 24:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung der materiellen Zu-
            lässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen
            Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des
            Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
            Drucksachen 18/11240, 18/11617, 18/11822
            Nr. 5, 18/12842 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24649 C
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017X
            Tagesordnungspunkt 25:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Einführung einer Be-
            rufszulassungsregelung für gewerbliche
            Immobilienmakler und Verwalter von
            Wohnungseigentum
            Drucksachen 18/10190, 18/12831 . . . . . . . 24650 A
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Energie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Christian
            Kühn (Tübingen), Renate Künast, Nicole
            Maisch, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Wohneigentumsrecht umfassend refor-
            mieren und modernisieren
            Drucksachen 18/8084, 18/12831 . . . . . . . . 24650 A
            Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24650 B
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24651 A
            Astrid Grotelüschen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24652 A
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24653 A
            Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24654 A
            Tagesordnungspunkt 26:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Ersten Gesetzes zur Änderung des Schorn-
            steinfeger-Handwerksgesetzes
            Drucksachen 18/12493, 18/12832 . . . . . . . . . 24655 C
            Tagesordnungspunkt 27:
            Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
            von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zu der am 19. Juni 1997
            beschlossenen Urkunde zur Abänderung
            der Verfassung der Internationalen Arbeits-
            organisation
            Drucksachen 18/12331, 18/12716,
            18/12820 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24655 D
            Tagesordnungspunkt 28:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale In-
            frastruktur
            – zu dem Antrag der Fraktionen der
            CDU/CSU und SPD: Kooperations-
            modelle im Nachtzugverkehr stärken
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren
            Lay, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Die Nachtzüge
            retten – Klimaverträglichen Fernrei-
            severkehr auch in Zukunft ermögli-
            chen
            Drucksachen 18/12363, 18/7904,
            18/12775 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 B
            b) Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel,
            Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nacht-
            zugverkehr als Teil moderner und kli-
            mafreundlicher Mobilität ausbauen –
            Zehn-Punkte-Plan für ein europäisches
            Nachtzugnetz
            Drucksache 18/12560 . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 B
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 C
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24657 C
            Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24658 C
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24659 D
            Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24660 D
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24661 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24663 A
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Emmi Zeulner (CDU/CSU) zu der Abstim-
            mung über den von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
            Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereform-
            gesetz – PflBRefG)
            (Tagesordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . 24663 B
            Anlage 3
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Nicole Gohlke, Christine Buchholz, Birgit
            Menz, Cornelia Möhring, Martina Renner
            und Hubertus Zdebel (alle DIE LINKE) zu
            der namentlichen Abstimmung zu dem von
            den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein-
            gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
            rung des Grundgesetzes (Artikel 21)
            (Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . 24664 A
            Anlage 4
            Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli-
            chen Abstimmung zu dem von den Fraktionen
            der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent-
            wurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund-
            gesetzes (Artikel 21)
            (Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . 24664 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 XI
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24664 D
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24665 B
            Anlage 5
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            der Beschlussempfehlung und des Berichts
            des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
            Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
            Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
            Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Beendigungs-
            gesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
            (Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 24665 C
            Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24665 C
            Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . . . 24666 B
            Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 24667 A
            Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 24667 D
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24668 C
            Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . 24669 A
            Anlage 6
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) zu der
            Abstimmung über die Beschlussempfehlung
            des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
            Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
            Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
            Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE Beendigungsge-
            setz zum Berlin/Bonn-Gesetz
            (Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 24669 D
            Anlage 7
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des von der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der
            Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und
            zur Verbesserung der Kommunikationshilfen
            für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderun-
            gen (Gesetz über die Erweiterung der Medien-
            öffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG)
            (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 24670 B
            Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24670 B
            Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24670 D
            Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24671 D
            Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24672 B
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24673 A
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 24673 C
            Anlage 8
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des von den Fraktionen der CDU/CSU und
            SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkas-
            senverfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
            richtsgesetzes
            (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 24674 B
            Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24674 C
            Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24675 D
            Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24676 C
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24677 B
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24678 A
            Anlage 9
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Klaus Brähmig und Andreas G. Lämmel (bei-
            de CDU/CSU) zu der Abstimmung über den
            von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
            eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Si-
            cherung der tarifvertraglichen Sozialkassen-
            verfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
            richtsgesetzes
            (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 24678 C
            Anlage 10
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des von der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der
            materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
            ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stär-
            kung des Selbstbestimmungsrechts von Be-
            treuten
            (Tagesordnungspunkt 24) . . . . . . . . . . . . . . . . 24679 A
            Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24679 A
            Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24680 A
            Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24681 A
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24682 B
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24683 B
            Anlage 11
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des von der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
            des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
            (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 24684 A
            Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24684 A
            Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24685 D
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24686 C
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017XII
            Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24687 A
            Anlage 12
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des von der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zu der am 19. Juni
            1997 beschlossenen Urkunde zur Abänderung
            der Verfassung der Internationalen Arbeitsor-
            ganisation
            (Tagesordnungspunkt 27) . . . . . . . . . . . . . . . . 24687 D
            Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24687 D
            Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . 24688 C
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24689 A
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24689 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24479
            240. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Daniela Ludwig
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24663
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bär, Dorothee CDU/CSU 22.06.2017
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.06.2017
        Dehm, Dr. Diether DIE LINKE 22.06.2017
        Ernstberger, Petra SPD 22.06.2017
        Färber, Hermann CDU/CSU 22.06.2017
        Gottschalck, Ulrike SPD 22.06.2017
        Kömpel, Birgit SPD 22.06.2017
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 22.06.2017
        Mortler, Marlene CDU/CSU 22.06.2017
        Müller, Bettina SPD 22.06.2017
        Nietan, Dietmar SPD 22.06.2017
        Obermeier, Julia CDU/CSU 22.06.2017
        Schlecht, Michael DIE LINKE 22.06.2017
        Stritzl, Thomas CDU/CSU 22.06.2017
        Terpe, Dr. Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.06.2017
        Timmermann-Fechter,
        Astrid
        CDU/CSU 22.06.2017
        Troost, Dr. Axel DIE LINKE 22.06.2017
        Veit, Rüdiger SPD 22.06.2017
        Vries, Kees de CDU/CSU 22.06.2017
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 22.06.2017
        Zimmermann, Pia DIE LINKE 22.06.2017
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Emmi Zeulner (CDU/CSU) zu
        der Abstimmung über den von der Bundesregie-
        rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
        Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformge-
        setz – PflBRefG) (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Ich werde heute dem Gesetz zur Reform der Pflegebe-
        rufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) – Drucksa-
        che 18/7823 – zustimmen. Dies jedoch mit Bedenken, die
        ich in dieser persönlichen Erklärung darlegen möchte.
        Zentral zu nennen ist hierbei, dass wir kein Gesetz
        zu den Pflegeberufen verabschieden wollten, ohne dass
        die entscheidende Ausbildungs- und Prüfungsordnung
        als Grundlage und Bezugspunkt vorliegt. Doch nun wird
        die genaue Ausgestaltung den Parlamentariern der nächs-
        ten Wahlperiode überlassen. Wir geben also ein großes
        Stück zentraler Weichenstellungen aus unserer Hand und
        können nicht gewiss sein, dass unsere Ziele dann noch
        berücksichtigt werden. Diesem Umstand sehe ich mit
        großen Bedenken entgegen.
        Ein weiterer Punkt ist, dass die gemeinsame genera-
        listische Ausbildung durch mehr generelle Inhalte be-
        sonders die Kinderkrankenpflege in ihrer Spezialisierung
        schwächt. Der Grundgedanke hinter einer Zusammenle-
        gung der Alten- und Krankenpflege war es, dass Alten-,
        Kranken- und Kinderkrankenpfleger künftig dieselbe
        Ausbildung genießen und flexibler einsetzbar sind. Das
        Ziel der Flexibilität ist weiterhin ein gutes.
        Das Hauptargument für die Generalistik ist der Um-
        stand, dass sich die Anforderungen in der Kranken- und
        Altenpflege immer weiter angleichen. So nimmt zum
        Beispiel die Anzahl der an Demenz erkrankten Men-
        schen in der Krankenpflege immer weiter zu, und um-
        gekehrt müssen sich die Altenpflegekräfte zunehmend
        mit den Problemen der Wundversorgung beschäftigen.
        Denn dadurch, dass die Menschen immer älter werden
        und aber auch immer später in die Pflegeheime gehen,
        steigt die Pflegebedürftigkeit dort weiter an. Die Kompe-
        tenzen, die gefordert sind, überschneiden sich bei diesen
        beiden Berufsbildern spürbar. Doch im Umkehrschluss
        zeigt sich auch ganz deutlich, dass die Anforderungen
        und die Bedürfnisse an und in der Kinderkrankenpflege
        ganz andere sind – und sich diese durch die demografi-
        sche Entwicklung auch nicht gewandelt haben. Eine ge-
        meinsame Ausbildung ist hier nicht zielführend. Ich bin
        der festen Überzeugung, dass die Ausbildung in der Kin-
        derkrankenpflege abgetrennt von der generalistischen
        Ausbildung erfolgen sollte.
        Letztlich war es eines der zentralen Ziele, mehr Men-
        schen für den Beruf der Pflege zu begeistern und die Pfle-
        ge flächendeckend zu sichern. Dieses Ziel werden wir
        aber nur erreichen, wenn wir auch die kleinen Schulen
        in der Fläche erhalten. Denn Studien zeigen, dass vor al-
        lem dort, wo ausgebildet wird, die Arbeitskräfte gehalten
        werden können. Durch die Generalistik werden gerade
        die kleinen Schulen vor große Herausforderungen ge-
        stellt. Wir werden von politischer Seite hier genau beob-
        achten müssen, wie sich das entwickelt, um dann, wenn
        es nötig wird, diese Schulen zu unterstützen und ihnen
        nicht die Existenzgrundlage zu entziehen.
        Auch wenn ich diese Bedenken habe, so haben wir
        durch das Gesetz in vielen Bereichen Verbesserungen er-
        reicht, und diese gilt es zu würdigen. Gut ist, dass die drei
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724664
        (A) (C)
        (B) (D)
        Berufsabschlüsse – insbesondere die der Alten- und Kin-
        derkrankenpflege – erhalten bleiben und gleichberechtigt
        nebeneinanderstehen. Damit haben wir die Wahlfreiheit
        der Auszubildenden gesichert und die Ausbildung für die
        Zukunft attraktiver gemacht. Auf diese Weise haben wir
        sichergestellt, dass jeder Auszubildende, egal ob Gym-
        nasiast, Real- oder Hauptschüler, den Ausbildungsgang
        wählen kann, den er für sich selbst am geeignetsten emp-
        findet. Daneben sind auch die Zwischenprüfung und die
        bessere finanzielle Aufstellung durch den Ausbildungs-
        fonds wichtige Schritte gewesen.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Nicole Gohlke, Christine
        Buchholz, Birgit Menz, Cornelia Möhring, Martina
        Renner und Hubertus Zdebel (alle DIE LINKE) zu
        der namentlichen Abstimmung zu dem von den
        Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund-
        gesetzes (Artikel 21) (Tagesordnungspunkt 10)
        Wir enthalten uns bei der Abstimmung zur Änderung
        des Grundgesetzes.
        Die NPD ist eine neofaschistische Partei, die in der
        programmatischen Tradition der NSDAP steht. Sie ist
        eine antisemitische, islamfeindliche, rassistische und
        menschenverachtende Partei. Sie ist organisch mit rech-
        ten Kameradschaften und rechten Schlägertruppen ver-
        woben. Sie gehört auf allen Ebenen politisch bekämpft.
        Die politische Bedeutungslosigkeit, in der sie heute
        verschwunden ist, ist das Ergebnis der unermüdlichen,
        jahrelangen Arbeit Tausender Antifaschistinnen und
        Antifaschisten in diesem Land. Die Kampagne zum
        NPD-Verbot leistete dabei einen zentralen Beitrag für
        antifaschistische Mobilisierung und Aufklärung.
        Die einstigen Erfolge der NPD wären ohne die po-
        litische Aufbauarbeit der V-Leute des Bundesamtes für
        Verfassungsschutz nicht möglich gewesen. Allein in der
        NPD-Spitze führte der Verfassungsschutz mindestens elf
        V-Leute. Nach Angaben zahlreicher enttarnter Spitzel
        wurden ihre Honorare, die letztlich aus Steuergeldern
        bezahlt wurden, massiv für den Aufbau der neofaschisti-
        schen Partei eingesetzt. In den NSU-Untersuchungsaus-
        schüssen wurde deutlich, dass die Verfassungsschutzbe-
        hörden einen maßgeblichen Anteil am personellen und
        materiellen Aufbau militanter rechter Strukturen haben.
        Sollte es das tatsächliche Anliegen der Bundesregierung
        sein, die militante Neonazi-Szene nicht mit weiteren
        Steuergeldern zu versorgen, sollte sie das gescheiterte
        V-Leute-System beenden und das Bundesamt für Ver-
        fassungsschutz auflösen, anstatt diesem immer weitere
        finanzielle Mittel und Befugnisse einzuräumen.
        Während das Bundesverfassungsgericht in seinem
        NPD-Urteil die Verfassungsfeindlichkeit an inhaltli-
        che Kriterien – Menschenwürde, Demokratieprinzip,
        NS-Verherrlichung – gebunden hat, steht hinter dem
        Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit in der Änderung
        des Grundgesetzes immer auch der alte „Extremismus-
        ansatz“. In der Begründung des Gesetzentwurfes des
        Bundesrates wird gar vom Ausschluss „extremistischer
        Parteien von der Parteienfinanzierung“ gesprochen. Ge-
        mäß dieser These gibt es innerhalb demokratischer Staa-
        ten eine politische Mitte sowie rechts und links davon
        extremistische Ränder, die eine Gefahr für den Rechts-
        staat darstellen würden und dementsprechend bekämpft
        werden müssen. Doch dabei wird zum einen ignoriert,
        dass innerhalb der sogenannten politischen Mitte eben-
        falls „rechte“ und menschenfeindliche Orientierungen zu
        finden sind. Die „Mitte“-Studien der Universität Leipzig
        haben diesen Befund immer wieder empirisch unter-
        stützt. Zum Zweiten wird mit dem „Extremismusansatz“
        eine unzulässige Gleichsetzung von Linken und Rechten
        betrieben. Auch wenn es mit der NPD die richtige Par-
        tei trifft, ist nicht ausgeschlossen, dass sich die „Verfas-
        sungstreuepflicht“ nicht auch gegen linke Parteien rich-
        ten kann. Immer wieder stellen CDU- und CSU-Politiker
        die Verfassungstreue der Linkspartei in Frage.
        Die NPD verlor bei den letzten Landtagswahlen die
        einstigen Hochburgen, unter anderem weil unzählige
        Neofaschistinnen und Neofaschisten in der AfD eine po-
        litische Heimat gefunden haben – insofern gilt es auch
        die AfD aktuell in den Fokus zu nehmen.
        Rassistische Einstellungen werden nicht durch Ver-
        bote gestoppt, sondern indem sich Menschen solidarisch
        dagegen organisieren. Letztlich müssen soziale Verhält-
        nisse geschaffen werden, in denen rassistisches Gedan-
        kengut gar nicht erst gedeihen kann.
        Der Kampf gegen Rechts wird nicht im Gericht, son-
        dern auf den Straßen, in den Schulen und Betrieben ge-
        wonnen.
        Anlage 4
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu der namentlichen Abstimmung zu dem von den
        Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund-
        gesetzes (Artikel 21) (Tagesordnungspunkt 10)
        Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Ich werde mich
        bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Der Bun-
        destag wird heute eine Änderung des Grundgesetzes be-
        schließen, deren Ziel der Entzug der staatlichen Mittel
        für die Parteienfinanzierung für Parteien ist, die als ver-
        fassungswidrig eingestuft worden sind. Ich enthalte mich
        bei der Abstimmung der Stimme, weil ich den Entzug
        von finanziellen Mitteln für ein untaugliches Mittel der
        Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Parteien
        halte, die nur aus Gründen der Erfolglosigkeit bei Wah-
        len nicht dem Parteienverbot unterliegen.
        Erstens. Ich verstehe zutiefst die Empörung, dass
        rechte Parteien wie die NPD staatliche Mittel, die sie
        nach Wahlen erhalten, einsetzen können, um ihre offen
        oder verdeckt verfassungsfeindliche Politik weiter zu be-
        treiben. Die Hoffnung aber, dass das Wirken der NPD
        durch den Entzug von staatlichen Mitteln behindert oder
        gar verhindert werden könnte, ist trügerisch.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24665
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zweitens. Die staatliche Finanzierung von Parteien
        auf der Grundlage des Grundgesetzes ist ein Grund-
        pfeiler der Parteiendemokratie, der – wie alle demokra-
        tischen Grundrechte – nicht aus Opportunitätsgründen
        eingeschränkt werden darf. Demokratie gilt für alle glei-
        chermaßen, oder es ist keine Demokratie. Die Einschrän-
        kung demokratischer Rechte beschädigt demokratische
        Grundwerte, auf die die Bundesrepublik zu Recht stolz
        ist.
        Drittens. Wir wissen alle, dass rechtsextremes Denken
        und Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grund-
        ordnung und demokratische Werte durch Parteien und
        andere politische Strukturen bis in die Mitte der Gesell-
        schaft hinein auf erschreckende Zustimmung stoßen. Ver-
        bote und der Entzug demokratischer Rechte helfen nicht,
        rechtes Denken in der Gesellschaft zurückzudrängen und
        wirkungslos zu machen. Dagegen zeigt das Staatsversa-
        gen bei der Aufklärung der NSU-Morde, dass es andere
        rechtliche Möglichkeiten der Auseinandersetzung und
        Sanktionierung gibt, die allerdings konsequenter zu ver-
        folgen sind. Wir brauchen eine konsequente Strafverfol-
        gung bei rechtsextremen Straftaten, gleich, ob sie „nur
        verbal“ oder als offene Gewalt daherkommen. Darüber
        hinaus brauchen wir eine deutliche Stärkung demokrati-
        scher Strukturen. Wir brauchen den Schutz und die Sen-
        sibilität der Öffentlichkeit und eine stärkere Resilienz
        der demokratischen Öffentlichkeit gegen nationalistische
        und rassistische Äußerungen. Wir brauchen mehr politi-
        sche Bildung, mehr Mitsprache- und Entscheidungsmög-
        lichkeiten und eine bessere Unterstützung all jener Struk-
        turen, die das demokratische Gemeinwesen ausmachen.
        Das wird langfristig helfen, rechtes Denken und demo-
        kratiefeindliche Gesinnungen zurückzudrängen und wir-
        kungslos zu machen.
        Aus diesen Gründen enthalte ich mich der Stimme.
        Thomas Lutze (DIE LINKE): Heute stimmt der Bun-
        destag namentlich über eine Grundgesetzänderung ab,
        bei der es um die Parteienfinanzierung geht. Ich werde
        dem Antrag nicht zustimmen, ich werde mit Stimment-
        haltung votieren.
        Die NPD ist eine offen faschistische und rassistische
        Partei, die verboten sein sollte. Zweimal lehnte aber das
        Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag ab, was
        ich politisch für falsch halte.
        Nun versuchen große Teile der Politik, der NPD durch
        Mittelentzug den Garaus zu machen.
        Ich bleibe dabei: Entweder wird eine Partei verboten,
        was ich im Falle faschistischer und rechtsextremer Par-
        teien wie der NPD absolut begrüße. Oder man muss sich
        politisch mit ihnen auseinandersetzen, damit sie keine
        Wähler mehr bekommen. Der Entzug der Parteienfinan-
        zierung lässt sie als Opfer dastehen. Eine Opferrolle ha-
        ben sie aber nicht verdient.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts des Ausschusses für Umwelt, Natur-
        schutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
        der Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
        Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und
        der Fraktion DIE LINKE: Beendigungsgesetz zum
        Berlin/Bonn-Gesetz (Tagesordnungspunkt 20)
        Josef Rief (CDU/CSU): In diesen Tagen trauern wir
        um Helmut Kohl und sprechen überall darüber, was sein
        Verdienst war und was von ihm bleibt. Ganz sicher ist es
        neben der deutschen Einheit auch die Entscheidung, Ber-
        lin wieder zur deutschen Hauptstadt zu machen. Helmut
        Kohl hat stets dafür geworben – auch gegen viele Stim-
        men in seiner eigenen Fraktion. Wie sich heute zeigt, war
        das richtig.
        Sie wissen alle, das war auch für das Parlament eine
        schwere Entscheidung. Quer durch alle Fraktionen gab
        es Uneinigkeit. Die Gegner des Umzugs nach Berlin sa-
        hen vor allem die Kosten als Problem. In Bonn hatte man
        sich eingerichtet. Nicht wenige, die damals gegen den
        Umzug im Bundestag gestimmt hatten, sagen heute, dass
        sie es hätten besser wissen müssen.
        Auch ich halte es für eine kluge Entscheidung. Es war
        für das Zusammenwachsen von Ost und West von sehr
        großer Bedeutung, dass Berlin als neue, alte Hauptstadt
        inmitten der neuen Bundesländer lag. Was wäre aus der
        wiedervereinigten Stadt Berlin geworden, ohne dass sich
        hier wieder Parlament und Regierung angesiedelt hätten
        und mit ihnen die vielen Unternehmens- und Verbands-
        vertretungen, Botschaften, Organisationen und Vereine?
        Was hätte mit dem Reichstagsgebäude und den vielen
        leerstehenden Gebäuden passieren sollen? Heute sehen
        wir ein Berlin, das mit seinem Parlaments- und Regie-
        rungsviertel unser Land angemessen repräsentiert. Berlin
        ist beliebt bei innerdeutschen und internationalen Besu-
        chern.
        Wir dürfen auch die historische Bedeutung unserer
        Hauptstadt nicht vergessen. Berlin ist der Ort, an dem so
        viel gute, aber auch so viel abgrundtief böse Geschichte
        unseres Landes geschrieben wurde. Nur hier können wir
        angemessen den Lehren der Geschichte Rechnung tra-
        gen. Nur hier mahnt uns täglich der Verlauf der Mauer,
        der in das Straßenpflaster eingelassen ist, was es bedeu-
        tet, wenn wir Freiheit und Demokratie leichtfertig aufs
        Spiel setzen. In der ganzen Stadt spürt man die Folgen
        der beiden Diktaturen, die unser Land erleben musste.
        All dies ist unabhängig davon, ob noch ein Teil der Bun-
        desverwaltung in Bonn verblieben ist. Wir müssen die
        Diskussion also sachlich führen.
        Auch wenn Berlin unumstritten unsere Hauptstadt ist,
        haben wir uns gegenüber Bonn verpflichtet, einen großen
        Teil der Arbeitsplätze in Bonn zu erhalten. Schon vor fast
        zehn Jahren sind wir unter die Marke von 50 Prozent der
        Stellen gefallen, die in Bonn bleiben sollten.
        Seitdem hat sich einiges verändert. Bonn hat mithil-
        fe des Bundes das Beste aus der Situation gemacht und
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724666
        (A) (C)
        (B) (D)
        viele neue Arbeitsplätze angesiedelt, sodass der Anteil
        von heute unter 40 Prozent verkraftbar erscheint. Bonn
        ist inzwischen eine Region der Qualifikation, Bildung
        und Forschung und ein bedeutender Kulturstandort. Zu-
        gleich ist die ehemalige Hauptstadt heute ein bedeuten-
        der Standort der Vereinten Nationen. Nicht zuletzt muss
        man auch die Beschäftigten von Post und Telekom hinzu-
        zählen, die ihren Hauptsitz in Bonn haben.
        Trotzdem sind wir es auch 26 Jahre nach dem Haupt-
        stadtbeschluss des Bundestages der Region Bonn und
        den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bundes-
        behörden schuldig, dass wir den Umzug mit Augenmaß
        machen und an die praktischen Erfordernisse anpassen.
        Im Haushaltsausschuss lassen wir uns alle zwei Jahre
        über den Stand und die Kosten der Verwaltung mit zwei
        Standorten berichten. Im Bundesbauministerium wurde
        ein Arbeitsstab eingerichtet, der die Entwicklung der
        vergangenen Jahre in eine ressortübergreifende Strate-
        gie überführen soll, um verlässliche Perspektiven und
        Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, ins-
        besondere für den Standort Bonn und die Beschäftigten
        dort.
        Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD ver-
        einbart, dass wir am Berlin/Bonn-Gesetz festhalten wer-
        den. Bonn wird vorerst das zweite politische Zentrum in
        Deutschland bleiben. Aus diesem Grund lehnen wir den
        Antrag der Fraktion Die Linke ab.
        Es wäre interessant gewesen, wenn die Linke den An-
        trag vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ge-
        stellt hätte. So bleibt politisch ein schaler Beigeschmack.
        Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU): Helmut Kohl
        gelang die Realisierung der deutschen Wiedervereinigung
        unter anderem deshalb, weil er die Interessen sowohl der
        Sowjetunion als auch der westlichen Partner ausreichend
        berücksichtigte und ihnen mit einer umfassenden Einbet-
        tung der Bundesrepublik in europäische Strukturen die
        Angst vor einem wiedervereinigten Deutschland nahm.
        Der Aspekt einer Berücksichtigung beiderseitiger Inte-
        ressen wohnt auch dem Berlin/Bonn-Gesetz inne, das
        die Grundlage für die beiden Regierungsstandorte Berlin
        und Bonn bildet.
        Das Berlin/Bonn-Gesetz ist aufgrund der vielverspre-
        chenden Entwicklung beider Städte als Erfolgsgeschich-
        te zu bezeichnen. Berlin ist heute anerkannte Hauptstadt
        Deutschlands, mit all den damit verbundenen positiven
        Effekten auf Bereiche wie Kultur und Tourismus. Die
        Stadt Bonn wiederum hat den Wegzug der Legislative
        sowie erheblicher Teile der Exekutive sehr gut verkraftet.
        Heute ist die Region ein Kompetenzzentrum in den Be-
        reichen Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie
        Telekommunikation und Cybersicherheit. Zudem ist die
        ehemalige Hauptstadt seit über 20 Jahren UN-Standort
        und darüber hinaus Sitz von 20 Bundesbehörden sowie
        zahlreichen Nichtregierungsorganisationen. Gewisser-
        maßen unter der Flagge der Vereinten Nationen hat sich
        Bonn inhaltlich zu einem Schwerpunkt der Bereiche
        Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit he-
        rausgebildet. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das
        noch immer in Bonn vorhandene Regierungsgeschehen
        eine zentrale Triebfeder für den gesamten politischen
        Cluster bildet. Ein im Antrag der Linken geforderter radi-
        kaler Umzug nach Berlin hätte daher unabsehbare Folgen
        sowohl für die Stadt als auch für die Region.
        Der Fraktion Die Linke argumentiert, dass zwei Re-
        gierungssitze ineffektiv, umweltschädlich und zu teuer
        seien. Es ist schon erstaunlich, dass über 25 Jahre nach
        dem Beschluss des Berlin/Bonn-Gesetzes diese Punk-
        te verwendet werden, um daraus politisches Kapital zu
        schlagen. Die zusätzlichen ökonomischen und ökologi-
        schen Kosten sowie die Effizienzeinbußen waren schließ-
        lich schon im Jahr 1991 absehbar. Dennoch sprach sich
        nach umfangreichen und harten Debatten eine Mehrheit
        des Deutschen Bundestages für eine Teilung der Regie-
        rung auf zwei Standorte aus, eben weil eine Berücksichti-
        gung der Interessen beider Städte gegenüber den Kosten
        stärker gewichtet wurde. Zudem sollten sowohl Bonn als
        auch Berlin von der Regelung profitieren. Dieses Streben
        nach einem Kompromiss ist schließlich ein Merkmal der
        Demokratie.
        Sowohl in dem Antrag als auch in der öffentlichen
        Debatte wird immer wieder auf die durch die zwei Re-
        gierungssitze hervorgerufenen Kosten verwiesen. Dabei
        sind sie in den vergangenen Jahren stetig gesunken und
        haben aktuell mit 7,5 Millionen Euro einen Tiefstand er-
        reicht. Diese positive Entwicklung ist vor allem den um-
        fangreichen Fortschritten im Bereich der Digitalisierung
        zu verdanken. Ein Meinungs- und Informationsaustausch
        setzt heute dank vielfältiger Instrumente nicht mehr die
        gemeinsame Anwesenheit an einem Ort voraus. Mit
        Blick auf die finanziellen Aspekte ist es zudem äußerst
        fragwürdig, nur die aktuell durch die zwei Regierungs-
        sitze verursachten Kosten anzuprangern und gleichzeitig
        die Kosten für einen kompletten Umzug der Ministerien
        nach Berlin zu verschweigen. Es müssen alle Fakten ge-
        nannt werden; schließlich ist nur so eine objektive Be-
        wertung der Problematik möglich. Berechnungen gehen
        davon aus, dass ein Komplettumzug nach Berlin zwi-
        schen 2 Milliarden und 5 Milliarden Euro kosten wür-
        de. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht würden sich diese
        Kosten erst in mehreren Hundert Jahren amortisieren.
        Die Linke schwingt sich in ihrem Antrag zum Verteidi-
        ger der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf, fordert
        jedoch gleichzeitig solch ein staatlich finanziertes Mam-
        mutprojekt. Aus fiskalpolitischer Perspektive wäre es zu-
        dem sinnvoller, den Bau öffentlich finanzierter Projekte
        eines solchen Umfangs in konjunkturschwachen Zeiten
        vorzunehmen. Dieser scheinbar bei den Antragstellern
        unbekannte Haushaltsgrundsatz entstammt dem Stabili-
        täts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahr 1967.
        Ein besonders kritikwürdiger Punkt des vorliegenden
        Antrags ist der geforderte Zeithorizont. Bis zum Jahr 2020
        soll die Zusammenführung der Bundesministerien in
        Berlin erfolgen. In Anbetracht der über 7 000 Beschäf-
        tigten in Bonn ist die Zeitvorgabe von nur 2,5 Jahren mit
        Blick auf die Gebäudekapazitäten in Berlin eine immen-
        se Herausforderung. Darüber hinaus würden die Bonner
        Beschäftigten auf einen Berliner Wohnungsmarkt drän-
        gen, der schon heute durch eine Angebotsknappheit und
        deutliche Preisanstiege gekennzeichnet ist.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24667
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        Viel mehr als der leichtfertige Umgang mit den finan-
        ziellen Kosten irritiert jedoch, wie abgebrüht die Linke
        mit den sozialen Kosten umgeht. Schließlich haben sich
        die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise schon vor
        vielen Jahren für Bonn als Arbeitsplatz entschieden. Sie
        haben sich ein persönliches Umfeld aufgebaut und Fami-
        lien gegründet. All dies soll nun nach Plänen der Linken
        in einer Art Hauruckaktion zerschlagen werden.
        Der vorliegende Antrag der Linken greift ein wichti-
        ges Problem auf, nur werden daraus die falschen Schlüsse
        gezogen. Es ist zutreffend, dass sich mittlerweile 65 Pro-
        zent der ministeriellen Arbeitsplätze in Berlin befinden,
        obwohl das Berlin/Bonn-Gesetz eine Mehrheit der Mi-
        nisteriumsmitarbeiter in Bonn vorsieht. Zudem erfolgen
        heute fast drei Viertel der Neueinstellungen in Berlin.
        Es ist somit offensichtlich, dass sich der Schwerpunkt
        schleichend immer mehr hin zur Hauptstadt verlagert.
        Diese Entwicklung wird sich aufgrund der Altersstruktur
        der Bonner Belegschaft und der überwiegend in Berlin
        stattfindenden Schaffung neuer Planstellen in den nächs-
        ten Jahren fortsetzen. Ein solcher nur indirekt gesteuer-
        ter Vorgang muss zukünftig in einen geplanten Prozess
        überführt werden. Es darf dabei allerdings nicht heißen
        Bonn oder Berlin, sondern es muss ganz im Geiste des
        Berlin/Bonn-Gesetzes eine Debatte angestoßen werden,
        in der die Interessen beider Städte ausreichend Berück-
        sichtigung finden.
        Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Liebe Kollegin-
        nen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, lassen Sie
        mich zunächst sagen, dass ich als Berliner Abgeordneter
        durchaus Sympathien für die Intention ihres Antrages
        „Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz“ hege.
        Gleichwohl – das wird Sie kaum überraschen – komme
        ich zu der Erkenntnis, dass ich ihren Antrag im Ergebnis
        ablehnen werde. Doch lassen Sie uns zunächst mit dem
        Positiven beginnen.
        Der vollständige Umzug aller Ministerien nach Ber-
        lin ist sinnvoll. Dies ist augenscheinlich. Vordergründig
        werden oft die Reisekosten als erstes Argument aufge-
        führt. Es ist zwar richtig, dass diese dann nicht mehr
        anfallen würden, aber dies ist nur das schwächste Argu-
        ment. Viel wichtiger ist aus meiner Erfahrung als ehe-
        maliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums in Berlin,
        dass derzeit die formale Arbeitseffektivität erheblich lei-
        det. Aufgaben lassen sich an getrennten Orten nun mal
        schlechter lösen. Nicht zu unterschätzen sind aus meiner
        Sicht weiterhin die informellen Gespräche unter Kolle-
        ginnen und Kollegen auf den Fluren oder in den Kanti-
        nen. Informelle Kontakte haben auch in Behörden eine
        ausgesprochen wichtige Funktion. Diese fallen bei der
        derzeitigen Arbeitsteilung häufig weg, und dies allen
        modernen Errungenschaften wie E-Mail, Telefonkon-
        ferenz oder Ähnlichem zum Trotz. Hinzu kommt, dass
        ich in meinem Berliner Wahlkreis sehr häufig auf das
        Thema des vollständigen Regierungsumzuges nach Ber-
        lin angesprochen werde. Bürgerinnen und Bürger haben
        kaum Verständnis dafür, dass die Bundesregierung ihre
        Aufgaben noch immer an zwei mehr als 600 Kilometer
        voneinander entfernt liegenden Orten wahrnimmt. Ein
        vollständiger Umzug wäre effektiv, kostengünstig und
        umweltfreundlich.
        Jedoch gibt es auch gewichtige Gründe, die gegen Ih-
        ren Antrag sprechen. Der wichtigste Grund – wir haben
        das schon in der ersten Lesung thematisiert – ist, dass
        Sie für den kompletten Umzug einen extrem kurzen Zeit-
        raum gewählt haben. Binnen eines Zeitraums, der im
        Jahr 2020 abgeschlossen sein soll, einen solchen Umzug
        durchzuführen, ist aus Sicht der betroffenen Beschäftig-
        ten nur eines: Wahnsinn – mich erstaunt sehr, liebe Kol-
        leginnen und Kollegen von den Linken, dass Sie ausge-
        rechnet die Interessen der Beschäftigten überhaupt nicht
        in den Blick genommen haben. Jede Arbeitsorganisation
        braucht Zeit, um solch einen Umzug zu planen und ihn
        dann sozialverträglich durchführen zu können.
        Weiterhin spricht gegen Ihren Antrag, dass die Kos-
        ten für einen Umzug, insbesondere wenn er so schnell
        durchgeführt werden soll, immens sein werden. Unter
        dem Strich müssen wir konstatieren, dass die Amortisati-
        onsphase extrem lang sein wird.
        Darum bin ich sehr zufrieden, dass die Beauftrag-
        te der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den
        Bonn-Ausgleich einen hervorragenden Statusbericht
        vorgelegt hat. Dieser ist eine ehrliche Grundlage, um die
        notwendige Diskussion über einen sozialverträglichen
        Umzug anzustoßen. Lassen Sie uns in der nächsten Le-
        gislaturperiode hieran gemeinsam arbeiten.
        Susanna Karawanskij (DIE LINKE): In der ersten
        Lesung zu unserem Antrag stellte ich fest, dass es in 2015
        fast 21 000 teilungsbedingte Dienstreisen zwischen Bonn
        und Berlin gab. Dazu machte Herr Kollege Lengsfeld
        den spöttischen Zwischenruf: „Was das an CO2 kostet!“.
        Ich finde es erschreckend, wie schnell die CDU/CSU mit
        Hohn und Spott bei der Sache ist, wenn es um Umwelt-
        schutz und Ökologie geht. Natürlich sind teilungsbeding-
        te Flüge nicht alleinige Ursache des Klimawandels. Aber
        es bleibt dabei: Die Teilung der Regierung ist unöko-
        logisch. Dies sollte Sie eher zum Nachdenken als zum
        Spotten anregen. Denn die miese Ökobilanz in Sachen
        Bonn-Berlin ist ein Abziehbild der politischen Bilanz
        dieser Regierungskoalition.
        Dabei tut die Teilung der Regierung in zwei Regie-
        rungssitze schon lange nicht mehr not. Das Berlin/
        Bonn-Gesetz, das seit 1994 in Kraft ist, hat seinen Sinn,
        seine Aufgabe erfüllt, indem die Bundesstadt Bonn be-
        sonders gefördert wurde und heute wirtschaftlich, kul-
        turell und politisch gut aufgestellt ist. Die Region Bonn
        droht nicht, Einöde zu werden. Da haben manche Kom-
        munen in NRW ganz andere Sorgen.
        Zudem sind einige wenige Ausnahmen sinnvoll: Wir
        wollen zum Beispiel nicht, dass Einrichtungen, die in
        ihrem Wirken explizit der Region Köln/Bonn verbun-
        den sind, nach Berlin umziehen müssen. Dies trifft unter
        anderem auf das Haus der Geschichte zu. Wir fordern
        des Weiteren, dass bei einem Umzug des Bonner Regie-
        rungssitzes die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften
        beachtet werden.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724668
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        Fast 40 Prozent der Regierungsstellen sind noch in
        Bonn – ein absurd hoher Wert! Dabei ist eine Arbeits-
        teilung zwischen Bonn und Berlin längst nicht mehr
        angezeigt, erst recht nicht, wenn es um zukunftsfähiges
        Regierungshandeln geht. Wir brauchen doch viel eher
        schnelle Reaktionen, gezielte, auch persönliche Abspra-
        chen, kurze Reaktionszeiten. Die Teilung steht dem ent-
        gegen und ist schlicht ineffektiv.
        Selbst wenn die Arbeitsstellen der Regierung sich sehr,
        sehr langsam zugunsten Berlins bewegen, ist die Tren-
        nung der Regierungstätigkeit aus drei weiteren Gründen
        äußerst ineffektiv: Die Zweiteilung der Bundesregierung
        schwächt erstens die Rolle Berlins als Bundeshauptstadt.
        Zweitens wird die Koordinierung zwischen Regierung
        und Parlament erschwert, was nicht gut für unsere De-
        mokratie ist. Da ferner junge Menschen viel eher nach
        Berlin als nach Bonn ziehen würden, wird drittens auf-
        grund der zwei Standorte die Nachwuchsarbeit in den
        Bundesministerien erschwert.
        Die anhaltende Trennung der Regierungsstellen ist
        nicht nur unökologisch und besonders ineffektiv, sondern
        vor allem auch teuer. Gewiss kostet ein Komplettumzug
        der Regierungsstellen von Bonn nach Berlin auch Geld.
        Doch das ist ein einmaliger Akt über einen überschauba-
        ren Zeitraum hinweg. Im Vergleich dazu bleiben die jähr-
        lichen Kosten für die Regierungsteilung mit fast 7,5 Mil-
        lionen Euro in 2016 relativ konstant auf hohem Niveau.
        Die Kosten für die bereits erwähnten umweltschädlichen
        Zehntausenden von Dienstreisen pro Jahr beliefen sich in
        2015 auf stolze 4,7 Millionen Euro. Und das sind jährli-
        che Kosten! Wie wollen Sie diese Kosten vor den Steu-
        erzahlerinnen und Steuerzahlern weiterhin rechtfertigen?
        Selbst in einigen Ministerien wird ja schon mehr oder
        weniger laut über eine Beendigung der Aufteilung der
        Regierungsstandorte nachgedacht. Vielleicht gibt es Ih-
        nen einen weiteren Ruck, wenn Sie berücksichtigen, dass
        gemäß einer repräsentativen Umfrage 83 Prozent der Be-
        völkerung einen Komplettumzug befürworten.
        Schließlich schwächt eine Zweiteilung der Regie-
        rungstätigkeit sogar das föderale System. Wenn das föde-
        rale System durch Verteilung einzelner Ressorts, Behör-
        den und sonstiger Einrichtungen auf Standorte außerhalb
        Berlins wirklich gestärkt werden soll, dann müsste man
        aber mehrere Standorte in den alten Bundesländern und
        insbesondere auch in Ostdeutschland wählen. Das Um-
        weltbundesamt in Dessau oder das Biomasseforschungs-
        zentrum in Leipzig bleiben da jedoch leider Ausnahmen.
        Knapp 40 Prozent der Regierungsangestellten sind statt-
        dessen in einer einzigen Stadt angestellt, in Bonn. Damit
        wird die Grundidee des Föderalismus entwertet.
        Viele gute Gründe sprechen also für einen Komplett-
        umzug nach Berlin; deshalb brauchen wir ein Beendi-
        gungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz. Damit muss der
        Zustand der Regierungszweiteilung bis 2020 endgültig
        aufgehoben werden. Ich hoffe, dass die Bonner Repu-
        blik somit in ihren wohlverdienten Ruhestand geschickt
        wird und alle, die immer noch für zwei Regierungssitze
        sind, endlich in der Jetztzeit und in der Berliner Republik
        ankommen, damit wenigstens diese Zweiteilung in unse-
        rem Land endlich beendet wird.
        Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Ich finde, das Bonn/Berlin-Gesetz taugt
        nicht zum parteipolitischen Streit, weder hier im Bun-
        destag noch im Bundestagswahlkampf. Denn hier geht
        es um Regionen: einerseits Berlin, andererseits die Regi-
        on um Bonn. Und diese beiden Regionen gegeneinander
        auszuspielen, da machen wir Grüne nicht mit. Ich glaube,
        wenn man hier einen solchen Antrag auf den Weg bringt,
        dann muss der Blick auf beide Regionen gerichtet sein.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen
        Koalition, wir haben doch ein Problem mit dem Berlin/
        Bonn-Gesetz. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben,
        weder in Berlin noch in Bonn.
        Ich habe sehr wohl wahrgenommen, was Ministerin
        Hendricks, die Beauftragte für den Umzug von Bonn
        nach Berlin, dazu in dieser Wahlperiode gemacht hat: Sie
        hat mal wieder einen Bericht vorgelegt, eine „ergebnisof-
        fene Bestandsaufnahme“. Was soll das denn sein? Das ist
        doch nur ein Synonym für Untätigkeit. Hinter solch ei-
        nem Bericht kann man sich natürlich bestens verstecken
        und eine weitere Bild-Zeitung-Schlagzeile produzieren.
        In dem Bericht steht, es gibt Effizienzverluste, die wir
        lösen müssen. – Wie soll das konkret gestaltet werden?
        Wie soll die Struktur unter Berücksichtigung aller Inte-
        ressen neu geordnet werden?
        Dazu schweigt das BMUB. Dazu schweigen die Mi-
        nisterin und auch die Bundesregierung. Am Ende hat
        Hendricks auch hier wieder nicht geliefert. Und ich sage
        Ihnen eins: Sie ist die zuständige Ministerin, und das hät-
        te sie in dieser Wahlperiode liefern können. Die Große
        Koalition hat sich in dieser Frage weggeduckt.
        Eine neue Bundesregierung muss sich wirklich ernst-
        haft mit diesem Thema beschäftigen, aber nicht in der
        Form wie der vorliegende Antrag der Linken. Er ist
        schlicht zu kurz gegriffen und spielt die Regionen gegen-
        einander aus.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, bei
        einer ernsthaften Debatte wären wir auch dabei gewesen.
        Aber glauben Sie denn im Ernst, dass diese Bun-
        desregierung hier noch was macht? Was soll die Große
        Koalition denn in den nächsten eineinhalb Wochen zum
        Berlin/Bonn-Gesetz noch vorlegen? Nichts. Und sie wird
        auch nichts vorlegen. Deswegen macht dieser Antrag in
        der Form heute auch keinen Sinn.
        Die Forderung umzusetzen, dass der Umzug komplett
        bis 2020 stattfinden soll, ist schlicht unmöglich. Wo sol-
        len denn die ganzen Liegenschaften und Wohnungen in
        Berlin herkommen? Wie sollen alle Personalfragen ge-
        klärt werden? Dieses Datum ist ein Hauruckdatum. Und
        da machen wir Grüne nicht mit, denn das produziert
        Ängste, und damit machen wir keine Politik!
        Wir Grüne werden uns auch in der nächsten Wahlperi-
        ode sehr ernsthaft damit auseinandersetzen, weil wir die
        Probleme wirklich lösen wollen.
        Wir werden uns so darum kümmern, dass nicht eine
        Region in die Röhre guckt. Wir suchen nach einer ver-
        antwortungsvollen Lösung für alle. Wir werden dafür
        sorgen, dass auch die ökologischen Aspekte nicht hinten
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24669
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        runterfallen, und wir werden dafür sorgen, dass es auch
        eine finanzpolitisch sinnvolle Lösung ist.
        Deswegen lehnen wir Ihren unausgegorenen Antrag
        heute ab.
        Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
        minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Mehr
        Einwohner, mehr Jobs, junge Bevölkerung. Diese Be-
        schreibung gilt für Bonn, und diese Beschreibung gilt
        für Berlin. Berlin ist Hauptstadt mit internationaler
        Ausstrahlung. Bonn ist zweites politisches Zentrum und
        Kompetenzzentrum Deutschlands für bestimmte Politik-
        felder. Beides ist gut für Deutschland. Beides nutzt den
        Bürgern und Bürgerinnen im ganzen Land.
        Die Linkspartei dagegen startet jährlich eine Neidde-
        batte gegen die Region Bonn und den Westen Deutsch-
        lands. Die Linkspartei redet über Arbeitnehmer in meiner
        Heimatregion wie über Bürobedarfsartikel. Lebenspla-
        nung, Familien, weitere abhängige Arbeitsplätze: Kein
        Wort darüber von der Linkspartei.
        Und schaut man genau in den Antrag der Linkspartei,
        geht es keineswegs nur um die rund 6 000 Jobs in den
        Bonner Ministerien. Die Linkspartei will auch Tausen-
        de weitere Arbeitsplätze in anderen Behörden aus West-
        deutschland und Bonn abziehen. Die Linkspartei gibt
        damit den Anspruch auf, Arbeitnehmerpartei zu sein. Sie
        will nur regionalen Neid schüren, um sich Stimmen zu
        sichern.
        Rund um die verbliebenen ministeriellen Arbeitsplät-
        ze und andere Bundesbehörden ist in Bonn ein Kompe-
        tenzzentrum für Deutschland entstanden. Drei Beispiele:
        Die Vereinten Nationen und eine große Zahl von in-
        ternationalen Regierungs- und Nichtregierungsorgani-
        sationen suchen die Nähe zu den Gesprächspartnern der
        Bundesregierung und der Europäischen Union im nahen
        Brüssel.
        Nationale und internationale Wissenschaftseinrich-
        tungen profitieren vom Cluster der dichtesten Wissen-
        schaftsregion Europas (Aachen, Bonn, Köln) und den
        Gesprächspartnern im Forschungsministerium, im Ge-
        sundheitsministerium und weiteren nationalen Behörden.
        In der Region Bonn ist Deutschlands Cluster für Cy-
        bersecurity entstanden: Bundesamt für Sicherheit in der
        Informationstechnik, Kommando Cyber- und Informa-
        tionsraum der Bundeswehr, Cyber Defense Center der
        Deutschen Telekom, Start-ups, mittelständische Firmen,
        Wissenschaftseinrichtungen sowie die Regulierungsbe-
        hörden Kartellamt, Bundesnetzagentur und Bundesan-
        stalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht.
        Die Linkspartei will dieses Kompetenzzentrum auf-
        brechen und damit schwächen. Das ist der falsche Weg
        und schadet dem ganzen Land.
        Ihren Antrag begründet die Linkspartei mit nachweis-
        lich falschen Zahlen und Behauptungen. Die Arbeitstei-
        lung sei ineffizient, behauptet die Linkspartei. Es sei ein
        „Wanderzirkus“ zwischen Berlin und Bonn notwendig,
        so die Linkspartei.
        Machen wir doch einen Faktencheck: Mehr als die
        Hälfte der rund 6 000 Ministeriumsmitarbeiter in Bonn
        muss überhaupt keine Dienstreise nach Berlin unterneh-
        men. Ihre Ansprechpartner sitzen in anderen Regionen
        Deutschlands und in Brüssel. Nebenbei: Eine Dienstreise
        von Berlin nach Brüssel ist laut Auswertung 125 Prozent
        teurer als die gleiche Dienstreise von Bonn aus. Die an-
        dere Hälfte der Bonner Beamten macht weniger als eine
        Dienstreise im Vierteljahr nach Berlin. Ein Wanderzirkus
        sieht wahrlich anders aus.
        Obwohl die Ausgaben für die Arbeitsteilung zwischen
        Berlin und Bonn stetig sinken, behauptet die Linkspartei,
        diese Arbeitsteilung sei unbezahlbar.
        Auch hier ein Faktencheck: Die Arbeitsteilung kostet
        weniger als 8 Millionen Euro pro Jahr, ein Umzug allein
        der Ministerien schon bis zu 5 Milliarden Euro, die Kos-
        ten für Umzüge weiterer Bundesbehörden nicht einmal
        mitgerechnet.
        Hält die Europäische Zentralbank ihre Nullzinspoli-
        tik bis zum Jahr 2642 durch, würde sich der Umzug à la
        Linkspartei rechnen. Rückt die EZB aber noch vor dem
        Jahr 2550 von der Nullzinspolitik ab, sind allein schon
        die Zinsen für die Umzugskosten höher als die Ausgaben
        für die Arbeitsteilung.
        Der Umzug wird sich also nie rechnen. Das haben alle
        verstanden, nur die Linkspartei nicht.
        Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU
        darauf geeinigt, dass Bonn zweites politisches Zentrum
        bleibt, so wie es das Berlin/Bonn-Gesetz vorsieht. Die
        Linkspartei dagegen will – so hat Frau Karawanskij
        bei der Einbringung des Antrags gesagt – „die Bonner
        Republik in den Ruhestand … schicken“. Bonner Re-
        publik, das steht für erfolgreiche Demokratie, Freiheit,
        Rechtsstaat, soziale Verantwortung, Ausgleich der Inte-
        ressen. Diese Errungenschaften werden wir nicht in den
        Ruhestand schicken. Diese Erfahrung wollen wir für die
        Politikbereiche nutzen, in denen sich Bonn zum Kompe-
        tenzzentrum Deutschlands entwickelt hat.
        Deswegen lehnen wir den Antrag der Linkspartei ab.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE
        LINKE) zu der Abstimmung über die Beschluss-
        empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur-
        schutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
        der Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
        Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und
        der Fraktion DIE LINKE: Beendigungsgesetz zum
        Berlin/Bonn-Gesetz (Tagesordnungspunkt 20)
        Meine Fraktion bringt heute einen Antrag in den
        Bundestag ein, der die Bundesregierung auffordert, ei-
        nen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem das 1994
        geschlossene Berlin/Bonn-Gesetz beendet werden soll.
        Ich stamme selbst aus dieser Region und vertrete den
        Rhein-Sieg-Kreis, den ein solches Gesetz unmittelbar
        und nachteilig betreffen würde. Ich kann diesem Antrag
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724670
        (A) (C)
        (B) (D)
        daher nicht mit gutem Gewissen zustimmen und werde
        es daher auch nicht tun. Diese Entscheidung möchte ich
        wie folgt begründen:
        Mit der Verlegung des Regierungssitzes von Bonn
        nach Berlin sind Tausende von qualitativ hochwertigen
        Arbeitsplätzen aus der Region Bonn nach Berlin verla-
        gert worden. Die dafür erfolgten Ausgleichsleistungen
        waren gut angelegt, sie trugen dazu bei, einen Abstieg
        der Region zu verhindern. Nun ist seit Jahren zu beob-
        achten, dass auch die verbliebenen 50 Prozent der Ar-
        beitsplätze Stück für Stück nach Berlin abwandern. Die-
        ser Trend wird auch von der Bundesregierung und allen
        Parteien massiv vorangetrieben. Ein Komplettumzug ist
        in Planung und aller Voraussicht nach auch nicht mehr zu
        verhindern. Die Menschen vor Ort werden aller Voraus-
        sicht nach die Leidtragenden sein, wenn nicht rechtzeitig
        Maßnahmen ergriffen werden, die den Umzug für die
        Region sozialverträglich gestalten.
        Da der Komplettumzug in absehbarer Zeit unumgäng-
        lich ist, beharre auch ich nicht, wie viele Abgeordnete der
        Region aus den anderen Fraktionen, auf Einhaltung des
        Berlin/Bonn-Gesetzes – es wurde sowieso schon in meh-
        reren tausend Fällen gebrochen –, sondern darauf, dass
        dieser Umzug sozialverträglich, sowohl gegenüber der
        Region, als auch gegenüber den direkt Betroffenen, ge-
        staltet wird. Es muss nun geprüft werden, welche Projek-
        te geeignet wären, um den in den letzten Jahren bereits
        vollzogenen und den anstehenden Arbeitsplatzverlust in
        der Region aufzufangen. Über die Finanzierung und wei-
        tere Ausgleichszahlungen für die Region muss mit dem
        Bund verhandelt werden.
        Letztendlich hat der Bund den Menschen der Region
        mit dem Berlin/Bonn-Gesetz zur damaligen Zeit ein Ver-
        sprechen gemacht, sie mit den negativen Auswirkungen
        des Umzuges nicht allein zu lassen. Wenn man nun of-
        fenbar beschließt, sich nicht weiter an das eigene Gesetz
        zu halten, dann hat dies nicht nur wirtschaftliche Folgen,
        sondern stellt für die vor Ort betroffenen Menschen auch
        einen herben Vertrauensbruch demokratischer Werte da.
        Daher ist es umso wichtiger, jetzt schnellstmöglich über
        adäquate Ausgleichzahlungen zu verhandeln.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung
        der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und
        zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für
        Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen
        (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffent-
        lichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG)
        (Tagesordnungspunkt 17)
        Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Gerichtsver-
        handlungen sind öffentlich. Der Rechtsstaat will jedem
        Bürger die Gelegenheit geben, sich vom Funktionieren
        rechtsstaatlicher Mechanismen zu überzeugen. Ton- und
        Fernsehaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vor-
        führung oder Veröffentlichung sind bereits seit 1964
        unzulässig. Damals hatte man Liveübertragungen sicher
        noch nicht so sehr im Fokus. Es sollte vielmehr kein öf-
        fentliches An-den-Pranger-Stellen geben, zumal natür-
        lich Ton- und Fernsehaufnahmen auch das Verhalten von
        Richtern, Anwälten, Parteien, Zeugen und Beschuldigten
        beeinflussen können.
        Andererseits haben sich bis heute die technischen
        Möglichkeiten verändert – zumal nicht wegzudiskutieren
        ist, dass bestimmte Prozesse durchaus von einer Bedeu-
        tung sein können, die es rechtfertigt, die Medienöffent-
        lichkeit zu erweitern.
        Ich freue mich deshalb, dass der vorliegende Gesetz-
        entwurf maßvolle Anpassungen in diesem Bereich vor-
        nimmt. Im Zeitalter der Internetberichterstattung, von
        Internetblogs und anderen neuen Kommunikations- und
        Informationsformen müssen auch für Transparenz und
        Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren neue Grund-
        sätze gelten.
        Dennoch müssen diese Änderungen mit Augenmaß
        vorgenommen werden, denn es geht daneben auch im-
        mer noch um die Wahrung der Beschuldigtenrechte.
        Zudem muss sichergestellt sein, dass Aufzeichnungen
        aus dem Gerichtsverfahren nicht im Nachhinein neue
        Anfechtungsgründe generieren. Dieser Herausforderung
        wird die Neuregelung gerecht.
        Ich will aber auf keinen Fall an dieser Stelle unter-
        schlagen, dass wir mit dem heutigen Beschluss auch
        weitere, ganz wesentliche Optimierungen auf den Weg
        bringen. So schließen wir eine Regelungslücke, die die
        Kostentragung für das gerichtliche Verfahren außerhalb
        der mündlichen Verhandlung betrifft, wenn Personen mit
        Sprach- oder Hörbehinderung bei anderen gerichtlichen
        Verfahren außerhalb des Strafverfahrens eine Sprach-
        oder Übersetzungshilfe beigeordnet bekommen. Diese
        Lücke entstand durch die Tatsache, dass im Strafverfah-
        ren die Beiordnung einer Sprach- oder Übersetzungshil-
        fe für das gesamte Verfahren vorgesehen ist. In anderen
        Gerichtsverfahren ist das jedoch nur für die mündliche
        Verhandlung der Fall.
        Sie sehen also, insgesamt ist es ein Gesetz, welches
        das Gerichtsverfassungsgesetz und die StPO zeitgemäß
        und mit Augenmaß modernisiert. Deshalb bitte ich um
        Zustimmung.
        Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Die Demokratie –
        zum Beispiel auch der Deutsche Bundestag – hat ein ele-
        mentares Interesse, ihre Entscheidungen bürgernah und
        aktuell einer großen Öffentlichkeit zugänglich zu ma-
        chen. Transparenz und öffentliche Berichterstattung sind
        für die Wahrnehmung der Rechtsstaatlichkeit in unserem
        demokratischen Gemeinwesen herausragend wichtig.
        Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger die Entschei-
        dungen der Judikative verstehen, wenn Hintergründe,
        Abläufe und tragende Gründe der Entscheidung erklärt
        werden, nur wenn über sie berichtet wird, besteht die
        Chance, aber auch die Erwartung, diese Entscheidungen
        zu akzeptieren, bis hin zu deren Umsetzung auf allen sie
        betreffenden Ebenen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24671
        (A) (C)
        (B) (D)
        Schon heute sind an den obersten deutschen Bundes-
        gerichten zahlreiche Journalisten akkreditiert. Presse-
        sprecherinnen und Pressesprecher der Gerichte erklären
        die getroffenen Entscheidungen und stehen den Medien-
        vertretern zur Verfügung. Und auch die Onlineangebo-
        te unserer Gerichte haben in den letzten Jahren deutlich
        aufgeholt. Das zeigt: Die Notwendigkeit, das Bedürfnis,
        komplexere Angebote zuzulassen, ist immanent.
        Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten
        Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Ge-
        richtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunika-
        tionshilfen für Sprach- und Hörbehinderte kommen wir
        dieser Notwendigkeit nach. Im Kern geht es dabei da-
        rum, die Abläufe an unseren obersten Bundesgerichten
        an die Praxis des Bundesverfassungsgerichtes anzuglei-
        chen. Das vorliegende Gesetz sieht hierfür eine Reform
        der §§ 169 und 186 Gerichtsverfassungsgesetz sowie
        eine Neufassung des §§ 17a Bundesverfassungsgerichts-
        gesetz vor. Damit werden die strengen Regelungen, die
        seit 1964 für Fernsehübertragungen in Gerichtssälen gel-
        ten, gelockert.
        Mit Blick auf eine erweiterte Medienöffentlichkeit
        wollen wir das durch folgende Maßnahmen erreichen:
        Erstens. In § 169 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz
        werden wir die Möglichkeit schaffen, Tonübertragungen
        der mündlichen Verhandlung sowie der Urteilsverkün-
        dung in einen Nebenraum für Medienvertreter zu er-
        möglichen. Ausgestaltet wird diese Regelung als Ermes-
        sensentscheidung des zuständigen Gerichtes. Auch ein
        Untersagen der Tonübertragung wird ermöglicht, sollte
        dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen von Betei-
        ligten oder Dritten angezeigt sein.
        Zweitens. § 169 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz
        sieht darüber hinaus vor, Tonaufnahmen der Verhand-
        lung einschließlich der Entscheidungsverkündung zu
        wissenschaftlichen und historischen Zwecken zu ermög-
        lichen. Gelten wird dies ausschließlich für Verfahren
        von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für
        die Bundesrepublik Deutschland. Auch hier gibt es eine
        Ermessensentscheidung des zuständigen Gerichts. Die
        Aufnahmen dürfen nicht zur Akte genommen und auch
        nicht herausgegeben oder zu Verfahrenszwecken genutzt
        werden. Außerdem müssen sie nach Verfahrensabschluss
        dem zuständigen Bundes- oder Landesarchiv zur Über-
        nahme angeboten werden. Diese entscheiden dann, ob
        den Aufnahmen bleibenden Wert zukommt oder ob sie
        vom Gericht zu löschen sind.
        Drittens. Schließlich ermöglicht § 169 Absatz 3 Ge-
        richtsverfassungsgesetz die Übertragung von Entschei-
        dungsverkündungen an den obersten Bundesgerichten im
        Fernsehen oder Hörfunk. Auch hier gelten entsprechen-
        de, gegebenenfalls einschränkende Ermessensentschei-
        dungen des jeweiligen Gerichts.
        Durch dieses Bündel an Maßnahmen erweitern wir die
        Medienöffentlichkeit deutlich. Wir verlieren in diesem
        Zusammenhang nicht aus dem Auge, dass ein Gerichts-
        verfahren eine höchst sensible Angelegenheit ist und
        bleibt. Abzuwägen war und ist das öffentliche Interesse
        gegen gewichtige Persönlichkeitsrechte von Beteiligten
        oder Dritten. In der Praxis wird beispielsweise zu prü-
        fen sein, ob sich der Charakter einer Verhandlung ändert,
        wenn die Kamera mitläuft. Darüber hinaus müssen wir
        zu 100 Prozent ausschließen, dass es zu einem Miss-
        brauch der gefertigten Archivaufzeichnungen kommt.
        Außerdem sollten und werden wir die Bundesländer er-
        mutigen, die entsprechenden Landesarchivgesetze anzu-
        passen. Gerade mit Blick auf die besondere Sensibilität
        der zu archivierenden Aufnahmen kann ein Flickentep-
        pich unterschiedlicher Bestimmungen nicht in unserem
        Interesse sein.
        Wie bereits eingangs angedeutet, zielt das vorliegende
        Gesetz jedoch nicht ausschließlich auf eine Erweiterung
        der Medienöffentlichkeit. Auch beim Thema Kommuni-
        kationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte setzen wir
        ein klares Zeichen. In § 186 Gerichtsverfassungsgesetz
        stärken wir den barrierefreien Zugang zu Gerichtsverfah-
        ren. Wir erweitern die Leistungen für hör- und sprachbe-
        hinderte Menschen, die nach jetziger Rechtslage Gebär-
        densprachdolmetscher zwar im gesamten Strafverfahren,
        in allen anderen Verfahren jedoch nur im Rahmen der
        mündlichen Verhandlung in Anspruch nehmen können.
        Künftig soll eine Beiordnung von Kommunikationshil-
        fen auch in den übrigen gerichtlichen Verfahren möglich
        sein.
        In Sachen Bürgernähe und Transparenz geben wir un-
        seren obersten Bundesgerichten damit Instrumente an die
        Hand, die eine Medienöffentlichkeit und einen barriere-
        freien Zugang auf der Höhe der Zeit sicherstellen.
        In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.
        Dr. Matthias Bartke (SPD): Vor kurzem ist bei der
        ARD eine neue Serie gestartet: Die Sofa-Richter. Privat-
        personen sitzen bei sich zu Hause auf der Couch und dis-
        kutieren über Rechtsfragen mitten aus dem Leben. Der
        ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam ordnet die Argu-
        mente und löst auf, wie die Gerichte wirklich entschieden
        haben.
        Die Sendung will den Zuschauern Recht und Justiz
        näherbringen. Ob die Gerichtsshows auf den Privatsen-
        dern ebenfalls dieses Motiv verfolgen, sei mal dahinge-
        stellt. Fakt ist aber, dass diese Gerichtsshows bisher im
        ganz besonderen Maße unser Bild von Gerichten geprägt
        haben.
        In den letzten Jahren sind Stimmen laut geworden, die
        behaupten, den „wahren Willen“ des Volkes zu vertreten.
        Gleichzeitig beobachten wir eine gefährliche Tendenz,
        etablierte Institutionen zu verachten. Es ist aktuell des-
        wegen ganz besonders wichtig, unsere Gerichte sichtbar
        zu machen. Gerichtsurteile, die eben nicht nur individu-
        elle Gerechtigkeit schaffen, sondern für die Allgemein-
        heit von Belang sind, müssen kommuniziert werden.
        Dafür schafft der vorliegende Gesetzentwurf die not-
        wendigen moderaten Öffnungen. Verkündungen von
        Entscheidungen der obersten Bundesgerichte sollen in
        den Medien übertragen werden können.
        Dieser Vorschlag ist durchaus auf Skepsis gestoßen.
        Ich teile diese Skepsis nicht. Die Urteilsverkündungen
        des Bundesverfassungsgerichts können schon seit 1998
        übertragen werden. Es würde wohl niemand so weit ge-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724672
        (A) (C)
        (B) (D)
        hen, hier von Clowns und Showmastern zu sprechen.
        Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht genießt zu
        Recht hohes Ansehen. Die Praxis der Fernsehübertragun-
        gen hat dazu beigetragen.
        Auch die oberste Bundesjustiz muss sich nicht verste-
        cken. Schon heute bereiten sich die Vorsitzenden auf die
        Urteilsverkündungen wichtiger Verfahren akribisch vor.
        Sie wissen schließlich, dass vor ihnen die Presse sitzt und
        jedes einzelne Wort mitschreibt.
        Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass mündli-
        che Verhandlungen und die Urteilsverkündung in einen
        Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen werden kön-
        nen. Den Bedarf für diese Regelung hat nicht zuletzt der
        NSU-Prozess mehr als deutlich gemacht. Nach viel Hin
        und Her sind die Medienplätze damals verlost worden.
        Und selbst damit war keine zufriedenstellende Lösung
        gefunden. Mit der Übertragung in den Medienraum ste-
        hen nach Bedarf zusätzliche Plätze für Journalisten zur
        Verfügung.
        In der Richterschaft gab es in Bezug auf diese Rege-
        lung anfänglich Bedenken. Ich denke, die haben wir aus
        dem Weg räumen können. Ein Urteil kann nicht aufge-
        hoben werden, weil im Nebenraum etwas nicht richtig
        funktioniert hat. Und auch die Vorsitzenden werden nicht
        abgelenkt sein; denn im Nebenraum ist die Justizverwal-
        tung für die Organisation zuständig.
        Insofern konzentrierte sich unsere parlamentarische
        Arbeit besonders auf eine weitere Neuregelung. Der
        Gesetzentwurf sah vor, dass Gerichtsverfahren von he-
        rausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung in Ton und
        Bild dokumentiert werden können – wohlgemerkt nur für
        wissenschaftliche und historische Zwecke.
        Wir haben uns geeinigt, dass doch nur Tonaufnahmen
        möglich sein sollen; Bildmaterial entsteht also keines.
        Wir haben auch noch mal klargestellt, dass die Tonauf-
        nahmen für kein Gerichtsverfahren verwertet werden
        dürfen. Die Persönlichkeitsrechte werden damit gewahrt
        und die Wahrheitsfindung nicht beeinflusst.
        Die vorgesehene Öffnung ist weit von einem Damm-
        bruch entfernt und ganz klar im Interesse des Rechts-
        staats. Wir sollten es nicht den Sofarichtern und überzo-
        genen Gerichtsshows überlassen, Akzeptanz für unsere
        Justiz zu schaffen.
        Dr. Johannes Fechner (SPD): Ich freue mich, dass
        wir heute mit dem Gesetz zur Erweiterung der Medien-
        öffentlichkeit in Gerichtsverfahren einen wichtigen
        und richtigen Schritt zu mehr Transparenz in der Justiz
        gehen. Wir wollen, dass die Urteile der obersten deut-
        schen Gerichte auch bei den Bürgerinnen und Bürgern
        unmittelbar und direkt ankommen. Diese Urteile haben
        oft weitreichende Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig,
        dass eine schnelle und unmittelbare Information über die
        Rechtsprechung nunmehr erfolgen kann und somit mehr
        Transparenz und Bürgernähe entsteht.
        Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist es möglich, dass Ur-
        teilsverkündungen der Bundesgerichte live aufgezeich-
        net und übertragen werden, so wie dies beim Bundesver-
        fassungsgericht schon heute möglich ist.
        Ebenso wird es nun möglich sein, dass bei zeitge-
        schichtlich herausragenden Gerichtsverfahren Tonauf-
        nahmen angefertigt werden, um als Dokumentations-
        grundlage für die wissenschaftliche und historische
        Aufarbeitung zur Verfügung zu stehen. Dabei hat die
        SPD-Fraktion gegen viel Widerstand in den parlamenta-
        rischen Verhandlungen zumindest die Tonaufzeichnun-
        gen durchgesetzt.
        Viele Kritiker des Gesetzes hatten die Befürchtung,
        dass durch TV- bzw. Filmaufzeichnungen, sei es live
        oder zur Dokumentation, die Wahrheitsfindung gestört
        werden könnte sowie die Persönlichkeitsrechte der Ver-
        fahrensbeteiligten und die Rechte des Beschuldigten auf
        ein faires Verfahren verletzt werden könnten.
        Wir haben im parlamentarischen Verfahren darauf be-
        sonders geachtet und sind deshalb zu dem Schluss ge-
        kommen, dass wir bei der – dauerhaften – Aufzeichnung
        während der gesamten Verhandlung zu historischen und
        wissenschaftlichen Zwecken noch einmal nachbessern
        und dass nur Tonaufzeichnungen zugelassen werden
        sollten.
        Im Hinblick auf die Urteilsverkündung sehen wir die
        Persönlichkeitsrechte bei TV- bzw. Filmaufzeichnungen
        gewahrt. Denn zum einen sind Richter der Bundesge-
        richte bereits erfahren im Umgang mit den Medien und
        mit dem Publikum vertraut; denn ein solches gibt es ja
        in der Regel bei Urteilsverkündungen. Zum anderen sind
        die Verfahren bei Aufzeichnung bzw. Übertragung des
        Urteils ja bereits abgeschlossen, sodass die Wahrheitsfin-
        dung und auch der Prozessablauf nicht gestört und die
        Rechte der Beteiligten berücksichtigt werden.
        Dass es hier nicht um Fernsehgerichte à la Barbara
        Salesch geht, sollte allen klar sein. Denn das Gericht legt
        selbst fest, ob und wie eine Urteilsverkündung übertra-
        gen werden kann und wann ein Verfahren von herausra-
        gender zeitgeschichtlicher Bedeutung vorliegt. Und ein
        Kachelmann-Prozess dürfte meines Erachtens deshalb
        auch nicht unter den Begriff des Verfahrens von heraus-
        ragender geschichtlicher Bedeutung fallen.
        Wir schaffen mit dem Gesetz eine moderate Öffnung
        für die Medienöffentlichkeit der Gerichtsverfahren von
        Bundesgerichten, die sich auch bereits seit 1998 beim
        Bundesverfassungsgericht bewährt hat. Entgegen vieler
        Befürchtungen ist nicht eine der übertragenen Urteilsver-
        kündungen des Bundesverfassungsgerichts bei der heu-
        te-show oder bei YouTube gelandet – und das entgegen
        vieler Befürchtungen im Vorfeld!
        Wir wollen erreichen, dass die Justiz stärker bei den
        Bürgerinnen und Bürgern ankommt und ein Bewusstsein
        für unseren Rechtsstaat geschaffen wird.
        Der Gesetzentwurf schafft auch eine Lösung für die
        überfüllten Gerichtssäle, weil nunmehr die Tonübertra-
        gung in einen Nebenraum für Medienvertreter vom Ge-
        richt zugelassen werden kann.
        Wichtig ist uns auch, noch einmal klarzustellen, dass
        der Gesetzentwurf einen barrierefreien Zugang zu Ge-
        richtsverfahren regelt. Dazu soll die Inanspruchnahme
        von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeig-
        neten Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24673
        (A) (C)
        (B) (D)
        für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen besser
        verankert werden.
        Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Wir be-
        schließen heute ein Gesetz zur Erweiterung der Medien-
        öffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung
        der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach-
        und Hörbehinderungen. Seit 1964 gibt es in der Bundes-
        republik ein Verbot von Ton- und Fernseh- sowie Rund-
        funkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung
        oder Veröffentlichung. Paragraf 169 Satz 2 des Gerichts-
        verfassungsgesetzes, GVG, erklärt dies für unzulässig.
        Dieses Verbot wird heute vielfach kritisch hinterfragt,
        und das zu Recht. Die Entwicklung der Rechtsprechung
        und die Veränderung der Verbreitung von Nachrichten
        in den Medien haben die Diskussion verstärkt, ob das
        strikte gesetzliche Verbot von Bild- und Tonübertragun-
        gen angesichts der technischen und gesellschaftlichen
        Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist. Der heute
        zu beschließende Gesetzentwurf dient dazu, mit geeig-
        neten Maßnahmen wenigstens eine moderate Lockerung
        des bisherigen Verbots der Medienübertragung aus der
        Gerichtsverhandlung zu erzielen. Es handelt sich im We-
        sentlichen um eine Ergänzung des § 169 Gerichtsverfas-
        sungsgesetz, GVG, sowie um Folgeänderungen. Schließ-
        lich sollen mit dem Gesetz Verbesserungen für Personen
        mit Sprach- und Hörbehinderungen zur barrierefreien
        Zugänglichmachung des Gerichtsverfahrens, bei der In-
        anspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern oder
        anderen geeigneten Kommunikationshilfen in gerichtli-
        chen Verfahren gesetzlich verankert werden.
        Für Die Linke bleibt es ein Grundprinzip, dass Ge-
        richtsverfahren in der Öffentlichkeit, aber nicht für die
        Öffentlichkeit stattfinden. Die geplanten Änderungen des
        § 169 GVG tragen dem Rechnung. Sie sind moderat und
        verfolgen lediglich das Ziel, die Gerichtsverfahren in der
        Öffentlichkeit besser wahrnehmbar zu machen. Dass es
        dafür ein hohes gesellschaftliches Interesse gibt, hat bei-
        spielsweise das große Medieninteresse und gesellschaft-
        liche Interesse an den NSU-Prozessen gezeigt. Einer
        medialen Massenverwertung wird durch die geplanten
        Änderungen des § 169 GVG aber nicht Tür und Tor ge-
        öffnet. Und das ist gut so.
        Gegen eine ausschließliche Übertragung von Urtei-
        len oberster Bundesgerichte durch die Medien ist nichts
        einzuwenden. So werden auch Entscheidungen des Bun-
        desverfassungsgerichts bereits jetzt von den Medien
        übertragen, ohne dass dies die Unabhängigkeit des Bun-
        desverfassungsgerichts bislang gefährdet hätte oder das
        Bundesverfassungsgericht zu einer Showbühne verkom-
        men wäre.
        Auch gegen eine gerichtsinterne Übertragung von Ge-
        richtsverhandlungen bei erheblichem Medieninteresse,
        das heißt eine Einrichtung von Arbeitsräumen für Me-
        dienvertreterinnen und -vertreter in demselben Gerichts-
        gebäude, ist nichts einzuwenden. Der NSU-Prozess in
        München hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass das Medien-
        interesse durchaus – und berechtigterweise – beträchtlich
        sein kann. Um zu vermeiden, dass Teile der interessier-
        ten Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – zum Beispiel
        bei Losverfahren, wie sie beim Landgericht München im
        NSU-Prozess praktiziert wurden –, ist die gerichtsinter-
        ne Übertragung von Gerichtsverhandlungen bei erhebli-
        chem Medieninteresse ein legitimer Weg.
        Der Ermöglichung audiovisueller Dokumentationen
        von Gerichtsverfahren, die eine herausragende zeitge-
        schichtliche Bedeutung besitzen, kann nur dann zuge-
        stimmt werden, wenn dies in engen Grenzen erfolgt.
        Denn eine audiovisuelle Aufzeichnung des gesamten
        Prozessverlaufes kann durchaus Auswirkungen auf das
        prozessuale Verhalten von Verfahrensbeteiligten haben.
        Daher ist es unabdingbar, genau zu definieren, wann eine
        „herausragende geschichtliche Bedeutung“ zu bejahen
        ist und von wem sowie wofür genau die Aufzeichnun-
        gen verwendet werden dürfen. Die Änderungen, die von
        den Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratungen
        des Rechtsausschusses eingebracht worden sind, bringen
        keine genauere Definition, als bei der ersten Lesung be-
        reits kritisiert.
        Alles in allem geht das Gesetz aber in die richtige
        Richtung. Meine Fraktion wird deshalb zustimmen.
        Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vor-
        liegende Gesetzentwurf will eine Öffnung der Gerichts-
        verfahren gegenüber Öffentlichkeit und Presse bewirken.
        Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden – solan-
        ge die Rechte der Verfahrensbeteiligten und die Funkti-
        onsfähigkeit der Rechtspflege und der Gerichte gewahrt
        bleiben. Da dies nach unserer Einschätzung der Fall ist,
        werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung
        geben. Die Umsetzung und die Auswirkungen werden
        wir trotzdem genau beobachten müssen, um gegebenen-
        falls nachzusteuern. Letztlich wird es im Einzelfall vor
        allem Aufgabe der Gerichte und natürlich auch der Me-
        dienvertreter sein, die Regelungen verantwortungsvoll
        umzusetzen und einen rücksichtsvollen Umgang mit den
        neu eingeräumten Möglichkeiten zu etablieren.
        Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Justiz
        durch dieses Gesetz in der Öffentlichkeit mehr wahr-
        genommen und Wert geschätzt werden würde. Denn
        die Wertschätzung der dritten Gewalt könnte in unserer
        Republik durchaus höher sein. Viele halten den funkti-
        onierenden Rechtsstaat irrigerweise für eine Selbstver-
        ständlichkeit, obwohl wir derzeit in anderen Ländern
        sehen, wie schnell es damit vorbei sein kann. Mehr Wert-
        schätzung tut also not. Dazu dürfte dieses Gesetz zwar
        nur einen sehr begrenzten Beitrag leisten, aber es könnte
        immerhin ein Signal sein.
        Es gibt aber auch noch einige Kritikpunkte, die nicht
        ganz unerheblich sind. So soll bei Prozessen mit zeitge-
        schichtlicher Bedeutung zwar eine Dokumentation erfol-
        gen, diese darf aber eben gerade nicht zu Beweiszwecken
        dienen. Das ist nicht ganz so trivial. Die Verlockung,
        Film- oder Tonaufnahmen im Zweifelsfall auch für Be-
        weiszwecke heranzuziehen, wenn sie denn erst einmal in
        der Welt sind, liegt auf der Hand. Außerdem kritisiert der
        Deutsche Richterbund, dass eine solche Dokumentation
        eine weitere Belastung für große und bedeutsame Verfah-
        ren darstellen könne. Der eigentliche Zweck der Straf-
        verfahren, nämlich die individuelle Schuldfeststellung,
        laufe so nämlich Gefahr, durch andere Interessen überla-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724674
        (A) (C)
        (B) (D)
        gert zu werden. In jedem Fall muss dafür Sorge getragen
        werden, dass die Dokumentation nicht dazu dient, dass
        sich die Prozessbeteiligten eine Plattform verschaffen
        oder Zeugen durch Kameras oder Mikrofone noch wei-
        ter eingeschüchtert werden. Es ist daher sinnvoll, dass
        die Dokumentation für wissenschaftliche und historische
        Zwecke aufgrund Ihres Änderungsantrages nur noch auf
        Tonaufnahmen beschränkt sein soll und keine Filmauf-
        nahmen angefertigt werden.
        Die öffentliche Anhörung zu dem Thema hat gezeigt,
        dass sowohl die Richterschaft als auch die Anwaltschaft
        ihre anfängliche Skepsis gegenüber dem Gesetzentwurf
        inzwischen überwiegend abgelegt haben. Letztlich sind
        es diese Berufsgruppen, die mit der Umsetzung der Re-
        gelungen maßgeblich befasst sein werden. Insofern ist
        es unerlässlich, dass solche Neuerungen nicht gegen
        sie, sondern mit ihnen umgesetzt werden. Eines möch-
        te ich jedoch noch anmerken: Der Verlockung, Tonauf-
        nahmen bei historischen Prozessen zu Beweiszwecken
        zu verwenden, kann auf einfachem Wege abgeholfen
        werden. Die Einführung von Wortprotokollen in sämt-
        lichen Strafverfahren würde helfen, die Beweisführung
        in jedem Stadium des Verfahrens besser nachvollziehbar
        und nachprüfbar zu machen. Potenzielle Fehlerquellen
        würden dadurch – gerade bei langen Hauptverfahren –
        ausgemerzt. Der Beweisstoff könnte so umfassend ge-
        sichert und nachträglicher Streit – zum Beispiel über
        den Inhalt von Aussagen – vermieden werden. Dank
        moderner Übertragungssysteme und moderner Technik
        bedeutet die Anfertigung solcher Aufzeichnungen und
        Wortprotokolle auch keinen unangemessenen Personal-
        aufwand oder hohe Kosten. Es gäbe damit nicht nur mehr
        Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern vor
        allem auch innerhalb des Strafverfahrens. Für Zivilrecht-
        ler wie mich ist es ohnehin nie verständlich gewesen,
        warum ausgerechnet im Strafrecht, wo es am Ende um
        den stärksten Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte
        des Bürgers geht, auf ein Wortprotokoll verzichtet wird.
        Hier gibt es also noch Handlungsbedarf für die nächste
        Legislatur.
        Und wo wir schon einmal beim Thema Transparenz
        sind: Wäre es nicht schön, wenn wir nicht nur für mehr
        Transparenz in der Justiz, sondern auch im Bundestag
        sorgen würden? Das Live-Streaming öffentlicher Anhö-
        rungen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
        wird von den Koalitionsfraktionen ausnahmslos abge-
        lehnt. Da kann man sich in Sachen Transparenz doch
        zukünftig von den Gerichten eine Scheibe abschneiden.
        Für heute begnügen wir uns mit der Stärkung der Me-
        dienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/
        CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-
        setzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozial-
        kassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
        richtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19)
        Wilfried Oellers (CDU/CSU): Wir beraten heute den
        Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Sicherung
        der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Än-
        derung des Arbeitsgerichtsgesetzes.
        Das Bundesarbeitsgericht stellte im Jahre 2016 fest,
        dass die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifver-
        träge, die dem Sozialkassenverfahren der Baubranche
        zugrunde liegen, Fehlern unterliegen. Hierbei handelte
        es sich um die Thematik einer fehlenden Ministerbefas-
        sung und um die Thematik der Feststellung der 50-Pro-
        zent-Grenze. Diese Gründe sind allgemeiner Natur und
        beziehen sich daher nicht nur auf das Sozialkassenver-
        fahren im Baugewerbe, sondern im Ergebnis auch auf
        alle Sozialkassenverfahren aller Branchen bzw. deren Ta-
        rifverträge, die ein solches Verfahren eingerichtet haben.
        Aus diesem Grunde ist es konsequent, auch die Tarif-
        verträge, die den Sozialkassenverfahren in anderen Bran-
        chen zugrunde liegen, entsprechend zu heilen und die
        Formfehler zu beseitigen. Bei den 11 Branchen, die be-
        troffen sind, handelt es sich um das Maler- und Lackierer-
        handwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Gerüstbauer-
        handwerk, das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk,
        das Betonsteingewerbe, die Steine- und Erdenindustrie
        nebst Betonsteinhandwerk und Ziegelindustrie, das Bä-
        ckerhandwerk, die Brot- und Backwarenindustrie, das
        Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaugewerbe, die
        Land- und Forstwirtschaft und die Redakteurinnen und
        Redakteure von Tageszeitungen.
        In § 41 des Gesetzes wird auch die Tariffähigkeit der
        jeweiligen Branchenverbände angesprochen, und die
        Tarifverträge werden diesbezüglich für wirksam erklärt.
        Unabhängig davon, ob nun die hier in Rede stehenden
        Branchenverbände tatsächlich von dieser Regelung be-
        troffen sind, ist es nunmehr geboten und auch die Pflicht
        der jeweiligen Branchenverbände, genauestens zu über-
        prüfen, ob ihre Tariffähigkeit sich tatsächlich aus ihren
        Statuten ergibt und die Tariffähigkeit gerichtsfest ist.
        Darüber hinaus sind die hier angesprochenen Bran-
        chen auch in der Verpflichtung, bestehende Abgren-
        zungsprobleme zwischen ihnen zu beheben. Hier stehen
        die Branchen und die entsprechenden Verbände in mei-
        nen Augen nun in der Pflicht. Auch in den hier genannten
        Branchen gibt es ähnliche Abgrenzungsprobleme, die je-
        weils andersartig ausgestaltet sind. Hier erwarte ich nun
        einvernehmliche Lösungen, die allen Branchen gerecht
        werden.
        Mit dem heutigen Gesetz nehmen wir auch eine Än-
        derung des Arbeitsgerichtsgesetzes in § 98 Absatz 6
        vor. Dort soll den Sozialkassen die Möglichkeit eröffnet
        werden, auf Antrag das betroffene Unternehmen zur vor-
        läufigen Leistung der Sozialkassenbeiträge zu verpflich-
        ten. Dies gilt für den Fall, dass die Allgemeinverbind-
        licherklärung in einem anhängigen Rechtsstreit in ihrer
        Wirksamkeit bestritten wird. In einem solchen Fall ist
        das Gericht dann gehalten, das Verfahren auszusetzen,
        bis über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklä-
        rung entschieden worden ist. Dies führt zu einer Verlän-
        gerung des Rechtsstreits, bei der die Unternehmen bisher
        nicht verpflichtet sind, Zahlungen an die Sozialkasse zu
        leisten. Bevor das Unternehmen jedoch auf Antrag der
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24675
        (A) (C)
        (B) (D)
        Sozialkasse durch das Gericht zur vorläufigen Leistung
        verpflichtet werden kann, ist die Erfolgsaussicht des
        derzeitigen Sach- und Streitstandes eingehend zu prü-
        fen. Wenn der bisherige Sach- und Streitstand zu der
        Erkenntnis führt, dass die Allgemeinverbindlicherklä-
        rung offensichtlich unwirksam ist, oder der Unternehmer
        glaubhaft macht, dass die vorläufige Leistungspflicht ihm
        einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, so
        unterbleibt die Anordnung, und der genannte Antrag ist
        abzulehnen.
        Überdies kann eine solche Zahlungsanordnung nur
        dann erfolgen, wenn alle weiteren anspruchsbegrün-
        denden Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, so
        auch der betriebliche Geltungsbereich des jeweiligen
        Tarifvertrags bezogen auf das betroffene Unternehmen
        geklärt ist. Es müssen quasi zunächst einmal alle Voraus-
        setzungen zur Anspruchsbegründung vorliegen, bevor
        die vorläufige Zahlungsanordnung durch das Gericht ge-
        genüber dem Unternehmen verfügt werden kann. Ob die
        Rechtsgrundlage, auf der das Unternehmen durch eine
        Sozialkasse in Anspruch genommen wird, also überhaupt
        rechtswirksam ist, wird erst ganz zum Schluss überprüft.
        Währenddessen soll allerdings schon eine vorläufige
        Zahlungsverpflichtung des Unternehmens gegenüber der
        Sozialkasse möglich sein.
        Diese Regelung stellt eine Abkehr vom bisherigen
        Grundsatz dar, dass eine Zahlung erst dann erfolgen
        muss, wenn auch ein entsprechender Titel (zum Beispiel
        Urteil) vorliegt. Daher ist hier auch sehr deutlich zu beto-
        nen, dass diese Ausnahmeregelung lediglich für die hier
        genannten Fälle gelten kann und nicht darüber hinaus
        bzw. nicht erweitert werden kann und darf.
        Aufgrund dieser Besonderheit ist mit einem solchen
        Antrag sehr sorgsam umzugehen. Hier ist der Gesetzge-
        ber gehalten, die Entwicklung aufmerksam zu beobach-
        ten und gegebenenfalls entstehenden Fehlentwicklungen
        entgegenzuwirken.
        Darüber hinaus sind die Sozialkassen in solchen Fäl-
        len auch verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Damit
        soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen das von
        ihnen gezahlte Geld an die Sozialkasse sofort zurücker-
        halten, wenn sie das Verfahren im Ergebnis doch gewon-
        nen haben. In diesem Fall hätten sie zu Unrecht gezahlt
        und haben damit auch ein Recht darauf, das Geld unver-
        züglich zurückzubekommen.
        Außerdem dürfen sich die Sozialkassen in diesem Fall
        auch nicht auf die Einrede der Entreicherung berufen.
        Wenn sie also aufgrund der erhaltenen Zahlungen durch
        die Unternehmen Zahlungen an Dritte geleistet haben,
        zum Beispiel an die Arbeitnehmer des Unternehmens,
        dann trägt die Sozialkasse das Risiko, diese Beträge
        trotzdem an das Unternehmen zurückzuzahlen.
        Da die Abwicklung bzw. Rückabwicklung eines der-
        artigen Falles sehr aufwendig und kompliziert sein wird,
        ist hier den Sozialkassen zu raten, sehr behutsam und
        sorgsam mit den Möglichkeiten aus dem neuen § 98 Ab-
        satz 6 ArbGG umzugehen.
        Da diese Regelung eine Besonderheit ist, wird im neu-
        en § 113 ArbGG geregelt, dass die Bundesregierung sie
        drei Jahre nach Inkrafttreten auf den Prüfstand zu stellen
        hat. Die Auswirkungen sollen durch die Bundesregie-
        rung überprüft werden, und es soll eine Einschätzung ab-
        gegeben werden, ob an dieser Regelung in § 98 Absatz 6
        Satz 2 ArbGG weiter festgehalten werden soll.
        Ich hoffe sehr, dass sich bis dahin die Situation um die
        Sozialkassen beruhigt hat.
        Hier sehe ich den Gesetzgeber in der Pflicht, die Ent-
        wicklungen im Rahmen der Gesamtsituation um die So-
        zialkassen herum aufmerksam zu verfolgen. Zum einen
        muss beobachtet werden, wie sich die Gesetzesände-
        rungen ausgewirkt haben. Zum anderen muss allerdings
        auch beobachtet werden, ob die Aufgaben, die die Bran-
        chen und Verbände aus dem gesamten Verfahren heraus
        noch zu erfüllen haben, auch tatsächlich erledigt und er-
        füllt worden sind.
        Damit spreche ich die Tariffähigkeit der Branchen an.
        Hier müssen die Satzungen entsprechend überarbeitet
        werden, und die Verbände müssen ihren Aufgaben nach-
        kommen. Es wäre dem Gesetzgeber sicherlich schwer zu
        vermitteln, dass er zukünftig noch einmal tätig werden
        müsste, um Versäumnisse an dieser Stelle zu reparieren.
        Der Gesetzgeber ist durch sein Handeln in Vorleistung
        getreten. Nun sind alle Betroffenen in der Pflicht, ihre
        noch ausstehenden Aufgaben zu erfüllen.
        Ergänzend dazu sind die Abgrenzungsschwierigkei-
        ten zu regeln. Daher müssen hier Branchenabsprachen
        getroffen werden. Insbesondere muss die Verbändever-
        einbarung im Rahmen des SokaSiG I umgesetzt werden.
        Dies sollte in meinen Augen nun zügig und ohne wei-
        tere Verzögerungen erfolgen. Wie gesagt: Der Gesetz-
        geber ist in Vorleistung getreten, in der Erwartung, dass
        die Branchen nun die ihnen obliegenden Aufgaben und
        Verabredungen erfüllen. Zur Abgrenzung der Branchen-
        zugehörigkeit von Unternehmen können sicherlich Kon-
        sultationsverfahren helfen. Diese sollten hier auch über
        die bisherigen Absprachen hinaus eingerichtet werden.
        Letztlich sollten die Sozialkassen ihre Herangehensweise
        in jedem Einzelfall auf den Prüfstand stellen. Dabei sollte
        auch immer berücksichtigt werden, dass die Sozialkassen
        keine staatlichen, sondern private, von den Tarifpartnern
        gegründete Einrichtungen sind.
        Ich persönlich werde die Entwicklungen jedenfalls
        aufmerksam verfolgen und mir auch als Teil der Gesetz-
        gebung erlauben, zu gegebener Zeit Nachfragen zu stel-
        len.
        Tobias Zech (CDU/CSU): Am 21. September 2016
        und 25. Januar 2017 traf das Bundesarbeitsgericht
        Entscheidungen mit weitreichenden Folgen: Die All-
        gemeinverbindlicherklärung für das Sozialkassenver-
        fahren im Baugewerbe wurde aufgrund der fehlenden
        Ministererklärung sowie mangels Erfüllung des 50-Pro-
        zent-Quorums für ungültig befunden. Dies hatte nicht
        nur zur Folge, dass viele Unternehmen des Baugewer-
        bes ihre Zahlungen an die Sozialkassen einstellten und
        Rückzahlungen forderten, sondern stellte ebenfalls die
        Gültigkeit der Allgemeinverbindlichkeit weiterer Sozial-
        kassenverfahren infrage.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724676
        (A) (C)
        (B) (D)
        Im Januar haben wir dementsprechend bereits auf-
        grund der großen Dringlichkeit das Sozialkassenver-
        fahrensicherungsgesetz im Baugewerbe verabschiedet
        und die SOKA-BAU vor einer möglichen Insolvenz ge-
        schützt. In der Konsequenz befassen wir uns nun mit den
        Sozialkassenverfahren elf weiterer Branchen, die infol-
        ge der BAG-Urteile zum Teil in ihrer Existenz bedroht
        werden bzw. werden könnten. Konkret handelt es sich
        um das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdecker-
        handwerk, das Gerüstbauerhandwerk, das Steinmetz-
        und Steinbildhauerhandwerk, das Betonsteingewerbe,
        die Steine- und Erdenindustrie nebst Betonsteinhand-
        werk und Ziegelindustrie, das Bäckerhandwerk, die Brot-
        und Backwarenindustrie, den Garten-, Landschafts- und
        Sportplatzbau, die Land- und Forstwirtschaft, die Redak-
        teurinnen und Redakteure von Tageszeitungen. Für diese
        Sozialkassen besteht also zum gegenwärtigen Zeitpunkt
        keine Rechtssicherheit.
        Mit dem Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz II
        schaffen wir eine eigenständige Rechtsgrundlage für Bei-
        tragseinzug und Leistungsgewährung: Die nach § 5 TVG
        in der bis zum 15. August 2014 geltenden Fassung für
        allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die den So-
        zialkassenverfahren zugrunde liegen, werden beginnend
        mit dem 1. Januar 2006 kraft Gesetzes mittels statischer
        Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet.
        Insofern handelt es sich also um ein Gesetz mit temporä-
        rer Wirkung.
        Die Bedeutung der Sozialkassen ist nicht zu unter-
        schätzen. Sie entstanden innerhalb der vergangenen
        70 Jahre aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten
        zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
        So leisten sie für ihre Branchen wichtige Beiträge im
        Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Alters-
        vorsorge und sorgen beispielsweise in Branchen mit
        witterungsbedingter Beschäftigungslosigkeit für kon-
        stante Einkommen. Neben der Sicherstellung guter Be-
        schäftigungsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und
        Arbeitnehmer profitiert auch der Wirtschaftsstandort
        Deutschland von den hohen Qualitätsstandards, die die
        Unternehmen durch die branchenweit finanzierten Aus-
        und Weiterbildungsmöglichkeiten wahren können. Durch
        die Allgemeinverbindlicherklärungen werden diese Leis-
        tungen jeweils von der gesamten Branche getragen. Dies
        steht nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse.
        Trotz meiner Unterstützung für dieses Gesetz ist es
        mir wichtig, zwei Dinge zu betonen: Erstens stellt das
        Mittel der Allgemeinverbindlichkeit immer einen gesetz-
        geberischen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Die Ta-
        rifautonomie ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres wirt-
        schaftlichen Erfolgs. Sie ist schützenswert. Der Eingriff
        in die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit
        muss immer im öffentlichen Interesse stehen und ent-
        sprechend ausgiebiger Prüfung unterliegen.
        Zweitens sollte allen bewusst sein, dass es sich bei
        dem Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz II um einen
        Sonderfall handelt, der dem für alle Beteiligten überra-
        schenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowie der so-
        zialpolitischen Relevanz der Sozialkassen geschuldet ist.
        Ich bin froh, dass wir weitere negative Konsequenzen
        für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ent-
        sprechenden Branchen abwenden konnten. Sie können
        sich aber auch darauf verlassen, dass wir uns den Bericht
        der Bundesregierung, zu dem dieses Gesetz verpflichtet,
        genau ansehen werden.
        Bernd Rützel (SPD): Im Dezember letzten Jahres
        und im Januar dieses Jahres haben wir hier über die Ret-
        tung der Sozialkassen des Bauhauptgewerbes gespro-
        chen. Schon damals waren wir uns einig, wie wichtig
        die Sicherung der Sozialkassen ist. Ich habe mich sehr
        darüber gefreut, dass wir dabei über alle Fraktionsgren-
        zen hinweg für die Sicherung der Sozialkassen gestimmt
        haben.
        Heute stimmen wir über ein ebenso wichtiges Vorha-
        ben ab. Diesmal geht es um die gemeinsamen Einrichtun-
        gen von insgesamt 12 Branchen:
        – im Maler- und Lackiererhandwerk
        – im Dachdeckerhandwerk
        – im Gerüstbauerhandwerk
        – im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
        – im Betonsteingewerbe
        – in der Steine- und Erdenindustrie
        – im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie
        – im Bäckerhandwerk
        – in der Brot- und Backwarenindustrie
        – im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
        – in der Land- und Forstwirtschaft sowie
        – für Redakteurinnen und Redakteure von Tageszei-
        tungen.
        Durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
        sind auch ihre gemeinsamen Einrichtungen nun bedroht.
        Ich möchte noch einmal herausstellen: Das Bundes-
        arbeitsgericht hat in seinen Urteilen nicht das Sozialkas-
        senverfahren in Abrede gestellt. Es hat lediglich Form-
        fehler beanstandet. Und diese korrigieren wir nun.
        Wir werden nicht zulassen, dass den Sozialkassen
        aus formalen Gründen nachträglich der Boden entzogen
        wird. Mit dem Gesetz treten wir rechtssicher und belast-
        bar den Bedenken des Bundesarbeitsgerichts entgegen.
        Die Sozialkassenverfahren erhalten damit die größtmög-
        liche demokratische Legitimation. Das wurde uns auch
        in der Anhörung am Montag von zahlreichen Sachver-
        ständigen bestätigt.
        Nun hat sich in diesem Gesetzgebungsverfahren ein
        neues Problem gezeigt: Viele Unternehmen verweigern
        den Sozialkassen die Beitragszahlungen. Die Klagen, die
        von den Sozialkassen dagegen erhoben werden, werden
        vom Arbeitsgericht nun häufig ausgesetzt. In dieser Zeit
        erhalten die Sozialkassen also nicht die ausstehenden
        Beitragszahlungen. Sie benötigen diese Zahlungen aber
        dringend, weil sie ja auch weiterhin ihre Leistungen an
        die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24677
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        Bisher hatte die Kasse in dieser Situation keine Mög-
        lichkeit, die ausstehenden Beiträge einzuklagen. Das än-
        dern wir nun mit diesem Gesetz.
        Werden Beitragsklagen der Sozialkassen ausgesetzt,
        sollen die Sozialkassen künftig die Schuldner gerichtlich
        zu einer vorläufigen Leistung verpflichten können. Ne-
        ben der Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen stellen wir
        auf diese Weise auch sicher, dass Betriebe nicht Jahre
        später, wenn die Zahlungsverpflichtung wieder – und na-
        türlich auch nachträglich – gilt, insolvent sind oder dass
        sie aufgrund der Forderungen einem Insolvenzrisiko aus-
        gesetzt sind.
        Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner darauf
        geeinigt, diese Regelung in drei Jahren zu überprüfen.
        Ich bin froh, dass es uns im parlamentarischen Verfahren
        gelungen ist, klarzustellen, dass sich diese Evaluierung
        auch auf eventuelle Arbeitnehmeransprüche bezieht.
        Falls von der Entscheidung über die Wirksamkeit ei-
        ner AVE auch allgemeine Tarifvereinbarungen betroffen
        sind, müssen diese auf jeden Fall ebenfalls berücksichtigt
        werden.
        Gerade in diesen Branchen – oft Niedriglohnberei-
        che – sind die Beschäftigten stark davon betroffen, wenn
        ihre Ansprüche für mehrere Jahre auf die lange Bank ge-
        schoben werden. Auch die Ansprüche der Beschäftigten
        in allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen müssen
        vorläufig befriedigt werden können.
        Insgesamt werden wir so den bedeutenden Aufgaben
        gerecht, die die Sozialkassen in Ausbildung, Altersver-
        sorgung und anderem wahrnehmen. Und diese Leistun-
        gen müssen dauerhaft auch für Beschäftigte gesichert
        werden, die nicht tarifgebunden arbeiten.
        Mit der Allgemeinverbindlicherklärung und mit der
        gesetzlichen Klarstellung, die wir heute verabschieden,
        sichern wir die Rechte Hunderttausender Beschäftigter.
        Sie leisten wichtige Arbeit. Dass sie dies weiterhin tun
        können – und zwar fair bezahlt, fair behandelt und fair
        abgesichert –, dafür sorgen wir heute. Das ist Verläss-
        lichkeit.
        Jutta Krellmann (DIE LINKE): Die Sozialkassen
        schaffen für die Beschäftigten in den Branchen, in de-
        nen es sie gibt, eine ungeheuer wichtige Sicherheit. Seit
        60 Jahren verwalten diese Institutionen Urlaubsentgelte,
        organisieren die Berufsbildung, sichern Arbeitszeitkon-
        ten und Betriebsrenten. Das sind alles sozialpolitische
        Kernaufgaben, die sonst dem Staat überlassen werden
        müssten. Ich selbst kenne die Sozialkassen seit Anfang
        der 70er-Jahre. In vielen Diskussionen in der gewerk-
        schaftlichen Jugendarbeit schauten wir neidisch auf die
        guten Ausbildungsvergütungen in der Bauwirtschaft, die
        damals schon 1 500 DM betrugen. Selbst in der Industrie
        zu der Zeit undenkbar! Am 21. September letzten Jahres
        schien dieses Sicherheitsnetz für die Bauindustrie plötz-
        lich wegzufallen. Nach herrschendem Mainstream ist
        man im Laufe der letzten Jahre nicht mehr so ohne Wei-
        teres bereit, Tarifverträge als ein Element zu akzeptieren,
        das für alle Beteiligten gleiche Wettbewerbsbedingungen
        bei Löhnen schafft. Denn einige Unternehmen fochten
        vor Gericht die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifver-
        trags für das Baugewerbe an und stellten ihre Beitrags-
        zahlungen ein. Wegen handwerklicher Fehler erklärte
        das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlichkeit
        des Bundesarbeitsministeriums aus den Jahren 2008 bis
        2014 für unwirksam. Durch diese Entscheidung kam das
        ganze Gefälle der sozialen Sicherheit in der Bauindustrie
        ins Wanken. Denn durch die Allgemeinverbindlichkeit
        entfalten die Tarifverträge auch für tarifungebundene Be-
        schäftigte und Unternehmen der Baubranche Wirkung.
        Um zu verhindern, dass die Sozialkassen in wirtschaft-
        liche Bedrängnis kommen, hat der Bundestag am 26. Ja-
        nuar diesen Jahres, mit dem SokaSiG I die Tarifverträge
        im Baugewerbe rückwirkend für allgemeinverbindlich
        erklärt. Damit können die Kollegen auf dem Bau wieder
        ruhig schlafen – und bleibt der hohe soziale Standard im
        Baugewerbe auch künftig erhalten. Doch die Entschei-
        dungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. September
        2016 und dem 25. Januar 2017 haben auch weitreichende
        Folgen für Sozialkassen in anderen Branchen.
        Im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdecker-
        handwerk, im Gerüstbauerhandwerk, im Erde-, Stein-
        und Betongewerbe, im Bäckerhandwerk, in der Brot- und
        Backwarenindustrie, in der Land- und Forstwirtschaft,
        für Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen
        und viele andere mehr gibt es eine ähnliche Problematik
        wie im Baubereich. Das SokaSiG II soll den Inhalt von
        möglicherweise unwirksamen, in der Vergangenheit ab-
        geschlossenen Allgemeinverbindlicherklärungen erset-
        zen. Wie wir in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit
        und Soziales am Montag erfahren haben, ist die Rückwir-
        kung zulässig. Denn das Bundesverfassungsgericht sieht
        in den stabilen Arbeitsbedingungen und Sozialversiche-
        rungen der abhängig Beschäftigten ein „hervorragend
        wichtiges Gemeinschaftsgut“. Dieses Gut wäre durch ein
        Zusammenbrechen der Sozialkassen in den betroffenen
        Branchen gefährdet.
        Genauso wie bei der Abstimmung zum SokaSiG I
        stimmt die Linke dem Gesetzentwurf zu. Der Gesetzge-
        ber hat mit diesen Gesetzen einen Schritt gemacht, der
        beispielhaft für andere Branchen sein könnte. Die Tarif-
        bindung im Einzelhandel wird immer schlechter. So sind
        nur noch 30 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Gerade
        hat die Arbeitgeberseite in den aktuellen Tarifverhand-
        lungen schon mal präventiv erklärt, dass egal, was in
        den Verhandlungen herauskommt, sie einer Allgemein-
        verbindlicherklärung nicht zustimmen werde. So geht
        das nicht. Auch hier ist es im gesellschaftlichen Interes-
        se, dass die Kassiererin bei Lidl oder der Lagerist bei
        Amazon einen Lohn verdient, von dem man leben kann.
        Scharfmacher des Arbeitgeberlagers missbrauchen ihr
        Vetorecht zunehmend, um gleiche und gute Standards ei-
        ner Branche systematisch zu verhindern. Es ist deswegen
        überfällig, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von
        Tarifverträgen erleichtert wird.
        Die Linke will den Arbeitgebern ihr Vetorecht neh-
        men. Wir fordern die Bundesregierung auf, der Ver-
        bandsflucht der Arbeitgeber endlich einen gesetzlichen
        Riegel vorzuschieben.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724678
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        Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Anfang dieses Jahres musste die Sozialkasse der
        Bauwirtschaft gesetzlich abgesichert werden. Das war
        notwendig, weil das Bundesarbeitsgericht den allge-
        meinverbindlich erklärten Tarifvertrag für unwirksam er-
        klärt hat, aber nur aus rein formalen Gründen. Und weil
        solch ein Urteil „für und gegen jedermann“ wirkt, geht
        es jetzt weiter. In elf Branchen verweigern mittlerweile
        Betriebe ihre Beitragszahlungen aufgrund des BAG-Ur-
        teils, und deshalb rutschen auch andere Sozialkassen in
        eine finanzielle Schieflage. Niemand von uns hier macht
        gerne solche Gesetze – da bin ich mir sicher. Aber die So-
        zialkassen sind wichtig, und deshalb werden wir Grüne
        heute dem Gesetz auch zustimmen.
        Die Sozialkassen sind nicht nur historisch gewach-
        sen – sie sind auch politisch erwünscht. Sie garantieren
        den Beschäftigten vielfältige Ansprüche und sorgen für
        eine branchenweite soziale Absicherung. Dabei geht es
        um Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Lohnfortzahlung
        bei Arbeitsausfall, Urlaub oder – ganz wichtig – um Aus-
        und Weiterbildung. Und das ist dann auch alles noch
        passend zugeschnitten auf die besonderen Arbeitsbedin-
        gungen in den jeweiligen Branchen. Die Sozialkassen
        entlasten damit die Betriebe. Sie haben auch eine wich-
        tige sozialpolitische Bedeutung und übernehmen quasi
        staatliche Aufgaben. Und deshalb müssen die Sozial-
        kassen – in diesem Fall jetzt eben gesetzlich – geschützt
        werden.
        Die Sozialkassen sind für die Beschäftigten wie auch
        für die Betriebe wichtig, aber sie funktionieren nur bran-
        chenweit, also nur mit allgemeinverbindlich erklärten
        Tarifverträgen, die für alle Betriebe der Branche gelten –
        unabhängig von der Tarifbindung. Denn diese Leistun-
        gen könnten von einzelnen Betrieben gar nicht erbracht
        werden, und wenn sie es schaffen, dann würde das zu
        Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem entsteht bei
        den Betrieben nur durch eine solidarische Finanzierung
        überhaupt Akzeptanz. Jetzt besteht aber Rechtsunsicher-
        heit bei den Allgemeinverbindlicherklärungen. Deshalb
        müssen wir gesetzlich handeln, denn ein Solidarsystem
        wie die Sozialkassen funktioniert nur solidarisch – mit
        allen.
        Aber natürlich stellt sich die Frage, ob das Gesetz tat-
        sächlich verfassungskonform ist, denn die Tarifverträge
        werden jetzt rückwirkend für alle Arbeitgeber gesetzlich
        angeordnet. Die Einschätzung der Sachverständigen bei
        der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am
        Montag war eindeutig. Es bestand Einhelligkeit – der
        Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich vertretbar, weil
        der Vertrauensschutz nicht verletzt wird. Denn niemand
        konnte bisher davon ausgehen, dass die Allgemeinver-
        bindlicherklärungen keinen Bestand haben. Im Gegen-
        teil – wir müssen das „schützenswerte Vertrauen“ der
        Betriebe und der Beschäftigten berücksichtigen, die
        schon lange auf die Tarifverträge und deren Leistungen
        vertrauen. Hier geht es tatsächlich um Vertrauensschutz.
        Voraussetzung dafür aber ist, dass bei den Regelungen
        alles beim Alten bleibt. Und das ist der Fall. Das Gesetz
        übernimmt den Anwendungsbereich der Tarifverträge.
        Der Kreis der betroffenen Arbeitgeber bleibt identisch.
        Es wird also nur formal eine andere Rechtsgrundlage für
        das Sozialkassenverfahren geschaffen.
        Vor diesem Hintergrund werden wir dem Gesetz heu-
        te zustimmen. Denn viele Beschäftigte, Auszubildende,
        Rentnerinnen und Rentner, Leistungsanwärterinnen und
        Leistungsanwärter profitieren von den Sozialkassen, und
        auch viele Betriebe. Sie alle vertrauen darauf. Die Leis-
        tungen der Sozialkassen sind deshalb aus unserer Sicht
        im öffentlichen Interesse. Sie müssen abgesichert wer-
        den – das ist politisch geboten.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Klaus Brähmig und Andreas
        G. Lämmel (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung
        über den von den Fraktionen der CDU/CSU und
        SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
        Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenver-
        fahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsge-
        setzes (Tagesordnungspunkt 19)
        Die Entscheidung des Deutschen Bundestages, das
        SokaSiG II im Eilverfahren zu beschließen, halten wir
        weiterhin für höchst bedenklich. Die Situation nach
        dem Beschluss zum SokaSiG I am 26. Januar 2017 hat
        sich keineswegs geändert. Wir können daher auch dem
        SokaSiG II nicht zustimmen.
        Es ist zu befürchten, dass die Mitglieder vieler mo-
        mentan verhandelnder Verbände massiv betroffen und
        mit Beitragsforderungen potenziell bedroht sind, die
        ohne das Gesetz keinerlei Bestand hätten.
        Zudem ist die Problemlage mit dem Saarland unge-
        klärt – sollte die Grundlage der Malerkasse nicht mehr
        eine AVE sein, sondern ein Gesetz, muss entweder das
        Saarland komplett ausgenommen werden oder dem Saar-
        land eine Regelung aufgezwungen werden, die es bisher
        nicht hatte.
        Zur Verbändevereinbarung ist Folgendes zu sagen:
        Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben bis-
        her jeden Vorschlag zu einer einfachen und transparenten
        Abgrenzungsformel aus verschiedenen Gründen abge-
        lehnt. Man strebt anscheinend nach wie vor an, in einem
        juristischen Klein-Klein Abgrenzungsmodalitäten abzu-
        sprechen.
        Es ist festzuhalten, dass sich nun betroffene Verbände
        und Innungen an weiteren juristischen Auseinanderset-
        zungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht beteiligen
        werden, wenn das SokaSiG I und das SokaSiG II in ihren
        Folgen durch Verbändevereinbarungen nicht abgemildert
        werden. Da dies aus heutiger Perspektive nicht im In-
        teresse der Sozialkassen ist, wird auch das SokaSiG II
        nicht zu einer Befriedung der Situation beitragen, son-
        dern weiteres Öl ins Feuer gießen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24679
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        (B) (D)
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
        der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
        ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung
        des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten (Ta-
        gesordnungspunkt 24)
        Dr. Silke Launert (CDU/CSU): „Fürsorglicher
        Schutz oder unangemessener Eingriff?“ – Diese Frage
        stellen sich Betreuungsrichter nahezu täglich und wan-
        dern dabei nicht selten auf einem ziemlich schmalen
        Grat.
        Wenn es um ärztliche Zwangsmaßnahmen geht, müs-
        sen sie ganz genau abwägen: Soll der psychisch Kranke
        wirklich gegen seinen Willen ein Medikament verab-
        reicht bekommen? Soll der geistig Behinderte wirklich
        medizinisch untersucht werden, obwohl er partout nicht
        einwilligen will? Oder sollen solche Maßnahmen unter-
        bleiben, obwohl wir wissen, dass die Patienten ohne die
        medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegen-
        den gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar verster-
        ben können?
        Hier gilt es für den Richter, das Recht jedes einzelnen,
        über seine Gesundheit und sein Leben selbst zu entschei-
        den, in Einklang zu bringen mit der staatlichen Schutz-
        pflicht, wonach die Gemeinschaft einen Hilflosen nicht
        sich selbst überlassen darf.
        2013 hat der Gesetzgeber in § 1906 BGB eine Vor-
        schrift geschaffen, die genau dieses Spannungsfeld regeln
        soll, eine, die so wenig Zwang wie möglich vorschreibt
        und gleichzeitig so viel Schutz wie nötig gebietet.
        Der Gesetzgeber ist dabei sehr sorgsam vorgegangen
        und hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit ärztli-
        cher Zwangsmaßnahmen recht eng gestrickt. So dürfen
        sie unter anderem nur vorgenommen werden, wenn die
        Zwangsmaßnahme notwendig ist, um drohende erhebli-
        che Gesundheitsgefahren abzuwenden. Und sie sind auch
        nur dann zulässig, wenn sie im Rahmen einer Unterbrin-
        gung erfolgen.
        Im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht
        nun genau an dieser Stelle eine Schutzlücke aufgetan.
        Im konkreten Fall ging es um eine Patientin mit Suizid-
        absichten, die an Demenz erkrankt war und körperlich so
        geschwächt war, dass sie nicht mehr in einer geschlosse-
        nen Einrichtung untergebracht war und auch nicht unter-
        gebracht werden musste. Als sie an Brustkrebs erkrankte,
        lehnte sie die lebensnotwendige Behandlung ab.
        Was war in diesem Fall nun zu tun? Die Voraussetzun-
        gen des § 1906 lagen nicht vor, weil sie ja nicht unter-
        gebracht war. Gleichzeitig war aber eine Unterbringung
        nicht mehr möglich, denn sie konnte sich alleine nicht
        mehr fortbewegen. Die Zwangsbehandlung konnte folg-
        lich nicht durchgeführt werden.
        Tatsächlich gibt das aktuelle Recht vor, dass in Fällen,
        in denen sich der Betreute räumlich nicht entziehen will
        oder körperlich hierzu nicht in der Lage ist, eine ärzt-
        liche Zwangsmaßnahme nicht angeordnet werden kann.
        Sie kann wirklich nur dann angeordnet werden, wenn der
        Patient vorher untergebracht worden ist.
        Doch wo soll der Unterschied sein? Auf der einen Sei-
        te haben Sie eine hilflose Person, die in einer Einrichtung
        untergebracht ist und sich daher nicht entziehen kann.
        Auf der anderen Seite haben Sie eine hilflose Person, die
        freiwillig in einer Einrichtung ist oder die sich aufgrund
        eines Oberschenkelhalsbruchs nicht aus dem Kranken-
        haus fortbewegen kann. Es kann doch nicht sein, dass
        wir da einen Unterschied machen.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heu-
        te verabschieden werden, schließen wir nun diese vom
        Bundesverfassungsgericht festgestellte Schutzlücke im
        Betreuungsrecht, indem wir die Einwilligung in eine
        ärztliche Zwangsmaßnahme von der freiheitsentziehen-
        den Unterbringung entkoppeln. Statt an eine freiheits-
        entziehende Unterbringung kann die Zwangsmaßnahme
        künftig auch an einen stationären Aufenthalt in einem
        Krankenhaus geknüpft werden.
        Das Bundesverfassungsgericht hat in dem oben be-
        schriebenen Fall betont, dass der Staat aus Artikel 2 Ab-
        satz 2 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet ist, Betreute, wenn
        notwendig, vor schweren gesundheitlichen Gefahren zu
        schützen. Dabei darf keiner durchs Raster fallen.
        Gleichzeitig stand der Gesetzgeber vor der schwieri-
        gen Aufgabe, auch das Selbstbestimmungsrecht der Be-
        treuten nicht zu sehr einzuschränken. Auch hier haben
        wir eine gute Lösung gefunden; denn der natürliche Wil-
        le des Betreuten muss als Ausdruck seines Selbstbestim-
        mungsrechts grundsätzlich akzeptiert werden.
        Darüber hinaus haben wir nach der ersten Beratung
        noch eine weitere wichtige Änderung an dem Gesetzent-
        wurf vorgenommen: So wollen wir die Möglichkeit einer
        Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde für den Verfah-
        renspfleger einführen. Ähnlich wie im Verwaltungsrecht
        soll dieser die Möglichkeit erhalten, gerichtlich feststel-
        len zu lassen, dass eine erledigte Maßnahme innerhalb
        eines Betreuungsverfahrens rechtswidrig war. Gemeint
        sind damit zum Beispiel solche Fälle, in denen Betroffe-
        ne ohne die erforderlichen Voraussetzungen in Pflegehei-
        men fixiert oder ruhiggestellt werden.
        Bislang wurde dies von der Rechtsprechung abge-
        lehnt, da der Verfahrenspfleger nicht in eigenen Grund-
        rechten betroffen ist. Lediglich die Beschwerde für eine
        andauernde Maßnahme war möglich.
        Wir sind aber der Ansicht, dass es keinen Unterschied
        für den Grundrechtsschutz des Betroffenen machen darf,
        ob die Maßnahme noch andauert oder sich bereits erle-
        digt hat. Entscheidend ist, dass die Betroffenen infolge
        ihrer psychischen oder geistigen Erkrankung meist nicht
        in der Lage sind, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
        Lassen Sie mich abschließend bitte Folgendes festhal-
        ten: Zwangsmaßnahmen dürfen immer nur die Ultima
        Ratio, also das letzte wirksame Mittel, sein. Wir sollten
        mit dieser Möglichkeit deshalb sehr bedacht umgehen.
        Wir schaffen heute als Gesetzgeber die notwendige
        rechtliche Grundlage, um alle Betreuten im Notfall best-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724680
        (A) (C)
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        möglich zu schützen. Vorrangig gilt es aber, die Betreu-
        ten durch Zeit und Worte von der Notwendigkeit einer
        Maßnahme zu überzeugen und ihnen dadurch so viel
        selbstbestimmtes Leben wie möglich zu lassen.
        Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Wir be-
        raten abschließend einen Gesetzentwurf, der sich mit der
        äußerst schwierigen und emotionalen Thematik der ärzt-
        lichen Zwangsmaßnahmen beschäftigt. Die Erfahrung
        einer medizinischen Zwangsbehandlung stellt für viele,
        die diese Situation erleben, eine unvorstellbar schwere
        Belastung, vielfach eine Grausamkeit, dar. Diese ein-
        schneidenden Erfahrungen, die uns Betroffenenverbände
        persönlich und eindrucksvoll geschildert haben, machen
        nachdenklich. Wir sehen hier im Gesetzgebungsverfah-
        ren eine gewisse Parallelität zur Diskussion in der letzten
        Wahlperiode. Die an uns herangetragenen Schilderun-
        gen haben uns dazu veranlasst, den Gesetzentwurf noch
        einmal zu überdenken und den Schutz und das Selbst-
        bestimmungsrecht der Betroffenen noch stärker in den
        Vordergrund zu stellen. Bevor ich aber auf die einzelnen
        Änderungen zu sprechen komme, möchte ich noch kurz
        auf eine Frage eingehen, die sich vor dem Hintergrund
        der uns geschilderten Erfahrungen stellt: Warum las-
        sen wir als Gesetzgeber ärztliche Zwangsbehandlungen
        überhaupt zu? Mit dieser Frage spreche ich zugleich die
        Kernforderungen einzelner Betroffenenverbände an, wo-
        nach jegliche Zwangsbehandlungen verboten werden
        sollten.
        Bitte stellen Sie sich die folgende Situation vor: Ein
        21-jähriges Mädchen ist stark unterernährt, wiegt bei ei-
        ner Größe von 1,65 Meter nur noch 30 Kilogramm. Das
        Mädchen leidet an Anorexia nervosa, ebenfalls bekannt
        als Magersucht. Sie hat ein extrem gestörtes Essverhalten,
        eine falsche Körperwahrnehmung, nimmt sich als über-
        gewichtig wahr und verkennt ihre akut lebensbedrohli-
        che Situation. Sie lässt sich nicht behandeln, auch nicht
        auf Zureden ihres Vaters, der ihr Betreuer ist. Daraufhin
        wird mit seinem Einverständnis eine Zwangsbehandlung
        angeordnet, die dem Mädchen das Leben rettet. Eine sol-
        che Situation zeigt, dass wir in bestimmten Fällen die
        Möglichkeit zur zwangsweisen Behandlung – und das
        möchte ich an dieser Stelle besonders betonen – als letz-
        tes Mittel nicht ausschließen sollten. Wir müssen als Ge-
        setzgeber auch der sich aus dem Grundgesetz ergebenden
        staatlichen Schutzpflicht gerecht werden. Dabei müssen
        wir einerseits das Selbstbestimmungsecht des Betreuten
        im Blick behalten, andererseits auch seinen Schutz vor
        schweren Gesundheitsschäden. Diese Abwägung fand im
        Rahmen des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrecht-
        lichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
        im Jahre 2013 und auch im gegenwärtigen parlamenta-
        rischen Verfahren statt. Der uns heute zur abschließen-
        den Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Bundes-
        regierung knüpft an die Reform vom Jahr 2013 an und
        schließt die vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2016
        festgestellte Regelungslücke. Diese Regelungslücke be-
        trifft betreute Personen, die sich freiwillig in einer Klinik
        befinden oder sich krankheitsbedingt räumlich nicht ent-
        fernen können. Sie können nach der geltenden Gesetzes-
        lage nicht ärztlich zwangsweise behandelt werden, selbst
        dann nicht, wenn sie lebensbedrohlich erkrankt sind und
        ihnen gute Genesungschancen prognostiziert werden, da
        sie nicht freiheitsentziehend untergebracht werden kön-
        nen. Daher sieht der Gesetzentwurf eine „Entkoppelung“
        der ärztlichen Zwangsmaßnahme von der freiheitsent-
        ziehenden Unterbringung vor und lässt medizinische
        Zwangsbehandlung nun im Rahmen eines stationären
        Aufenthaltes im Krankenhaus zu.
        Zurückkommend auf den Anfang meiner Rede, möch-
        te ich nicht unerwähnt lassen, dass die im Gesetzentwurf
        vorgesehene Ausgestaltung der „Entkopplung“ nicht nur
        auf Kritik mancher Betroffenenverbände stieß, sondern
        auch auf Bedenken einzelner Sachverständiger in der
        öffentlichen Anhörung. Dabei wurde insbesondere die
        Sorge geäußert, der Gesetzentwurf könne ungewollt neue
        Türen für Zwang öffnen. Eine solche Folge war weder
        geplant noch beabsichtigt. Deshalb bin ich sehr froh da-
        rüber, dass wir diese Bedenken zügig und umfassend in
        einem Änderungsantrag umsetzen konnten.
        Die erste Änderung betrifft die Bindung an den Wil-
        len des Betreuten. Der Betreuer darf einer ärztlichen
        Maßnahme an Stelle des betreuten Patienten nun nur
        dann zustimmen, wenn die ärztliche Maßnahme dem
        zu beachtenden Patientenwillen entspricht. Für diese
        Entscheidung des Betreuers sind Patientenverfügung,
        Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille des
        Betreuten in dieser Reihenfolge maßgeblich. An dieser
        Stelle wird das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen
        erheblich gestärkt. Durch den Gesetzentwurf in seiner
        Ursprungsfassung kam die Bindung des Betreuers an
        den Patientenwillen hingegen nur unzureichend zum
        Ausdruck. Aus einer negativen haben wir eine positive
        Formulierung gemacht.
        Eine zweite fundamentale Änderung möchte ich be-
        sonders hervorheben. Nach geltender Rechtslage gibt
        es, wie bereits erwähnt, zwei Schritte, bis eine ärztliche
        Zwangsmaßnahme überhaupt stattfinden darf. Bei den
        zwei Hürden handelt es sich um zwei richterliche Geneh-
        migungsvorbehalte, die die Betroffenen schützen, aber
        auch ärztliche Zwangsmaßnahmen verhindern können.
        Konkret bedeutet das, dass gegenwärtig zunächst nur
        die freiheitsentziehende Unterbringung genehmigt wird.
        Verweigert der Betreute auch nach der Unterbringung die
        ärztliche Behandlung, würde in einem zweiten Schritt
        geprüft, ob eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigt
        werden darf. Dieses zweistufige Verfahren, das auch die
        Betroffenenverbände als einen substanziellen Schutz zur
        Vermeidung von ärztlichen Zwangsbehandlungen verste-
        hen, führen wir auch für die zwangsweise Verbringung
        des Betreuten zu einem stationären Aufenthalt in ein
        Krankenhaus ein. Diese strengen materiellen und verfah-
        rensrechtlichen Anforderungen werden der befürchteten
        Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen effektiv
        entgegenwirken.
        Für die Anwendung von Zwang und dessen Aus-
        wirkungen für die Betroffenen, auch wenn er unter der
        Maßgabe, dem Wohl der Betreuten zu dienen, geschieht,
        muss der Gesetzgeber stets sensibilisiert sein. Das Bun-
        desministerium für Gesundheit hat zwei bundesweite
        Studien in Auftrag gegeben. Das erste Projekt zielt auf
        eine Erfassung und vertiefende Analyse von ärztlich an-
        geordneten Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24681
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        Versorgung ab. Im Rahmen des zweiten Projekts soll
        insbesondere untersucht werden, welche Maßnahmen
        geeignet sind, Zwang zu vermeiden oder zu vermindern.
        Sobald die Projekte abgeschlossen sind, werden wir uns
        ausführlich mit den Ergebnissen befassen und weitere
        Handlungsmöglichkeiten prüfen.
        Dr. Matthias Bartke (SPD): Der Gesetzentwurf, den
        wir heute beschließen wollen, regelt einen sehr sensi-
        blen Bereich. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl das
        Selbstbestimmungsrecht wie auch das Recht auf Leben
        und körperliche Unversehrtheit. Das sind zwei Rechte,
        die in den weitaus meisten Fällen Hand in Hand gehen.
        In manchen Fällen müssen sie aber auch gegeneinander
        abgewogen werden.
        Es war nicht zuletzt die Anhörung zu dem Gesetz-
        entwurf, die wohl alle Anwesenden sehr nachdenklich
        gestimmt hat. Bei der Anhörung war unter anderem der
        Chefarzt einer psychiatrischen Klinik als Sachverständi-
        ger geladen, der von einer Zwangsbehandlung berichtete.
        Der Patient litt nicht nur unter einer psychischen Er-
        krankung, sondern auch unter einer lebensgefährlichen
        Schilddrüsenüberfunktion. Die Behandlung dieser Über-
        funktion lehnte er strikt ab; aber sterben wollte er auch
        nicht. Im Resultat wurde er mit Schilddrüsenmedikamen-
        ten zwangsbehandelt.
        Dieses Beispiel zeigt uns, dass es Umstände geben
        kann, die eine ärztliche Zwangsbehandlung notwen-
        dig machen. Zwangsbehandlungen sind daher bei psy-
        chisch Kranken grundsätzlich möglich. Sie stehen aber
        zu Recht unter sehr engen Voraussetzungen. Dazu zählt
        bisher, dass nur zwangsbehandelt werden darf, wer auch
        zwangsuntergebracht ist.
        Das hat aber zur Folge, dass hilfsbedürftige Men-
        schen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrich-
        tung behandelt werden und sich nicht aus eigener Kraft
        fortbewegen können, selbst notfalls nicht gegen ihren na-
        türlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen.
        Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen
        Jahr entschieden: Diese Rechtslage verstößt gegen das
        Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der
        Staat hat eine Schutzpflicht zu erfüllen. Dazu gehört im
        Zweifelsfall auch, Bürger vor sich selbst zu schützen.
        Das Bundesverfassungsgericht hat uns daher aufge-
        tragen, die festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu
        schließen. Diesem Auftrag sind wir mit einem maßvol-
        len Gesetzentwurf nachgekommen: Wir entkoppeln die
        Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme von der
        freiheitsentziehenden Unterbringung. Ärztliche Zwangs-
        maßnahmen werden stattdessen an das Erfordernis eines
        stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus gebunden.
        In den vergangenen Wochen ist mir immer wieder die
        Sorge begegnet, dass es durch das neue Gesetz zu mas-
        siven Ausweitungen der Zwangsbehandlungen kommen
        wird. Und tatsächlich müssen wir ehrlich sagen: In Zu-
        kunft können theoretisch mehr Menschen zwangsbehan-
        delt werden. Schließlich kommen dann auch diejenigen
        infrage, die nicht untergebracht sind. Das liegt aber in der
        Natur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Wür-
        den zukünftig nur dieselben Personen zwangsbehandelt
        werden können wie bisher, hätten wir unsere Aufgabe
        verfehlt.
        Davon abgesehen gibt es aber keinen Anlass, von ei-
        ner Ausweitung der Zwangsbehandlungen auszugehen.
        Im Gegenteil: Die materiellen Zulässigkeitsvorausset-
        zungen für die Einwilligung ebenso wie die strengen ver-
        fahrensrechtlichen Anforderungen bleiben erhalten.
        So muss die ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl
        des Betreuten notwendig sein, um einen drohenden er-
        heblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Der
        Betreute muss aufgrund einer psychischen Krankheit
        oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die
        Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen
        oder nicht nach dieser Einsicht handeln können.
        Die Zwangsmaßnahme muss dem nach § 1901a BGB
        zu beachtenden Willen des Betreuten entsprechen. Hier
        haben wir übrigens nachgebessert. Ursprünglich sah
        der Gesetzentwurf vor, dass der Wille des Betreuten der
        Maßnahme nicht entgegenstehen darf. Wir haben diese
        Voraussetzung im Interesse der Betreuten nun enger ge-
        fasst.
        § 1901a regelt, dass einer Patientenverfügung Aus-
        druck und Geltung verschafft werden muss. Wenn keine
        Patientenverfügung vorliegt, muss der Betreuer die Be-
        handlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen fest-
        stellen. Gab es mündliche oder schriftliche Äußerungen?
        Was sind die ethischen oder religiösen Überzeugungen,
        was sind die persönlichen Wertvorstellungen des Betreu-
        ten? Vor einer ärztlichen Zwangsmaßnahme muss außer-
        dem versucht werden, den Betreuten von der Maßnahme
        zu überzeugen.
        An dieser Stelle haben wir die Vorschrift sogar ver-
        schärft: Wir haben ergänzt, dass das Gespräch ernsthaft,
        mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzu-
        lässigen Drucks geführt werden muss. Wir wollen dem
        Überzeugungsgespräch damit zu mehr Wirksamkeit ver-
        helfen. Es reicht nicht, schnell zu sagen: „Das wäre aber
        wichtig“, und das Gespräch damit als erledigt anzusehen.
        Der Betreuer darf in die Zwangsmaßnahme außerdem
        nur einwilligen, wenn der drohende erhebliche gesund-
        heitliche Schaden durch keine andere, weniger belasten-
        de Maßnahme abgewendet werden kann. Und last, but
        not least: Der zu erwartende Nutzen muss die zu erwar-
        tenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen.
        Wir haben übrigens noch zwei weitere Änderungen
        am Gesetzentwurf vorgenommen, um das Selbstbestim-
        mungsrecht der Betroffenen zu stärken:
        Zukünftig soll in einem ersten Schritt grundsätzlich
        nur über die zwangsweise Verbringung in ein Kranken-
        haus entschieden werden. Erst in einem zweiten Schritt
        soll darüber entschieden werden, ob die Genehmigung
        der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme er-
        teilt werden darf. Der Gesetzentwurf sah vor, dass die
        Verbringung in das Krankenhaus zusammen mit der
        Maßnahme entschieden wird. Die Aufteilung in zwei
        Entscheidungen schafft eine zusätzliche Hürde und hilft
        so, ärztliche Zwangsbehandlungen zu vermeiden.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724682
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        Die andere Änderung betrifft die Verfahrenspflege.
        Bisher ist der Verfahrenspfleger zwar berechtigt, Be-
        schwerde einzulegen. Wenn die Maßnahme aber schon
        erledigt ist, kann er keinen Antrag stellen, um die Statt-
        haftigkeit der Beschwerde feststellen zu lassen. Bei ärzt-
        lichen Zwangsmaßnahmen liegt aber ein schwerwiegen-
        der Grundrechtseingriff vor, und regelmäßig ist auch eine
        Wiederholung nicht auszuschließen.
        Wir schaffen darum ein Antragsrecht auf Feststellung
        einer Rechtsverletzung für Verfahrensbeistand und Ver-
        fahrenspfleger. Damit stärken wir den Grundrechtsschutz
        der besonders schutzwürdigen Betroffenen.
        Ich habe schon in Bezug auf den zu beachtenden Wil-
        len die Patientenverfügung angesprochen. Eine Patien-
        tenverfügung vermeidet Unsicherheiten. Jede und jeder
        kann für sich selber regeln, welche Behandlungen vor-
        genommen und welche unterlassen werden sollen. Da-
        mit lassen sich im Resultat auch Zwangsbehandlungen
        vermeiden.
        Wir verpflichten Betreuer daher zukünftig, auf die
        Möglichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen und
        bei der Errichtung zu unterstützen. Es ist also keineswegs
        so, dass der Gesetzentwurf Patientenverfügungen aushe-
        beln würde. Stattdessen stärken wir die Patientenverfü-
        gung als wichtiges Instrument.
        Wir sind mit dem Gesetzentwurf den schmalen Grat
        zwischen Selbstbestimmungsrecht und Schutz der Be-
        troffenen gegangen. Wir haben dabei eine gute Lösung
        für das Schließen der Schutzlücke gefunden.
        Wir sind mit dem Gesetz aber noch nicht am Ende an-
        gekommen. Ich habe zu Beginn meiner Rede von dem
        Chefarzt der psychiatrischen Klinik und dessen Beispiel
        einer Zwangsbehandlung berichtet. Was ich da noch
        nicht gesagt habe: Seit 2011 war das die einzige Zwangs-
        maßnahme bei mehr als 7 000 Behandlungen in dieser
        Klinik. Das ist eine ungewöhnlich niedrige Quote. Sie
        zeigt uns: Wo ein Wille zur Vermeidung von Zwang ist,
        ist auch ein Weg.
        Ärzte und Pflegepersonal müssen sich Zeit nehmen für
        die Patienten. Sie müssen ihre Bedürfnisse und Probleme
        ernst nehmen. Die Zwangsbehandlung darf nur als letz-
        tes Mittel dienen, wenn wirklich alle anderen Lösungen
        versagen. Die unterstützte Entscheidungsfindung muss
        das oberste Ziel sein. Auch der Einsatz von Mitarbeitern,
        die als Patienten Erfahrung mit der Psychiatrie gemacht
        haben, ist ein vielversprechender Ansatz.
        Die strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen
        und Zulässigkeitsvoraussetzungen sind ohne Frage wich-
        tig. Am Ende kommt es aber auf die Praxis an. Mir liegt
        daher auch die vorgesehene Evaluierung besonders am
        Herzen. Wir werden die Auswirkungen der Änderungen
        auf die Anwendungspraxis untersuchen. Die Art und
        Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen und die Wirksamkeit
        der Schutzmechanismen werden dabei im Mittelpunkt
        stehen. Am Ende werden wir Bilanz ziehen und dort
        nachbessern, wo es nötig ist.
        Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Wir re-
        den heute abschließend über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraus-
        setzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur
        Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten.
        Es geht hier um die Frage, unter welchen Voraussetzun-
        gen gesetzliche Betreuer ärztlichen Zwangsmaßnahmen
        gegen den Willen von Betreuten zustimmen können.
        Ausgangspunkt dafür ist ein Urteil des Bundesverfas-
        sungsgerichts aus dem Sommer 2016. Schaue ich mir
        jetzt seine gesetzliche Umsetzung an, dann habe ich er-
        hebliche Bedenken, ob der Gesetzwurf zur Umsetzung
        des VerfG-Urteils tatsächlich beiträgt. Insbesondere sto-
        ßen Zwangsmaßnahmen grundsätzlich auf erhebliche
        Bedenken. Nach Aussage des von der Linken benannten
        Sachverständigen Dr. med. Martin Zinkler, Chefarzt der
        Psychiatrischen Klinik Heidenheim, sind Zwangsmaß-
        nahmen in den allermeisten Fällen gar nicht erforderlich.
        Mit diesem Gesetzentwurf besteht die Gefahr, dass von
        Zwangsmaßnahmen noch exzessiver Gebrauch gemacht
        wird, als es bisher der Fall war.
        Nicht ausreichend Rechnung trägt der Gesetzentwurf
        dem Grundrecht auf eine freie Lebensgestaltung. Es gibt
        über objektive Fakten und logisches Folgern hinaus ei-
        nen Bereich der Bewertung und Gewichtung dieser Fak-
        ten, der nichts mit mangelnden geistigen Fähigkeiten zu
        tun hat. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen,
        die unter gesetzlicher Betreuung stehen, ist aber auch in
        anderer Hinsicht eingeschränkt. Und ich bekomme das
        immer wieder zu spüren, wenn ich in meinem Wahlkreis
        Havelland/Oberhavel die Bewohnerinnen und Bewohner
        der Einrichtungen der Lebenshilfe besuche. Da werde
        ich zum Beispiel immer wieder gefragt: Na? Dürfen wir
        diesmal wählen gehen? – Was meine ich? Menschen, de-
        nen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer
        bestellt ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuld-
        unfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter
        Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Kran-
        kenhaus untergebracht sind, sind in Deutschland vom
        aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das
        heißt, sie dürfen weder wählen noch sich zur Wahl stel-
        len. Aufgrund dieser Regelungen sind etwa 85 000 Men-
        schen von Bundestags- und Europaparlamentswahlen
        ausgeschlossen. Die Begründung dafür ist, man müsse
        annehmen, diese Personen seien zu einer vernünftigen
        Wahlentscheidung nicht in der Lage, da ihnen die nötige
        Einsicht fehle. Dieses Argument ist gleich aus mehreren
        Gründen problematisch bzw. falsch. Einerseits kann bei
        den betroffenen Personen keineswegs von einer grundle-
        genden Unfähigkeit zum Treffen rationaler Entscheidun-
        gen ausgegangen werden. Zu diesem Schluss kommt eine
        Studie, die durch das Bundesministerium für Arbeit und
        Soziales in Auftrag gegeben wurde. Andererseits han-
        delt es sich beim Wahlrecht um ein fundamentales poli-
        tisches Grundrecht, das allen Menschen gleichermaßen
        zugänglich sein muss. Dazu hat sich Deutschland durch
        die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der
        Vereinten Nationen im Jahr 2009 verpflichtet. Artikel 29
        der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, „Men-
        schen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie
        die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu
        genießen“, zu garantieren. Wählen ist Menschenrecht.
        Die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüs-
        se müssen endlich abgeschafft werden. Statt Menschen
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24683
        (A) (C)
        (B) (D)
        mit Behinderungen von politischen Grundrechten auszu-
        schließen, muss es vielmehr darum gehen, die notwen-
        digen Unterstützungen zu schaffen, um möglichst vielen
        Menschen den Zugang zu Wahlen zu ermöglichen. Dazu
        gehört eine barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen,
        dazu gehört vollständig einkommens- und vermögens-
        unabhängige persönliche Assistenz, die nicht bevormun-
        dend, sondern selbstermächtigend tätig ist, und dazu ge-
        hört eine barrierefreie politische Kommunikation. Gibt
        es beispielsweise umfassende Informationen zu allen
        politischen Themen in Leichter Sprache, können sich
        deutlich mehr Menschen tiefergehend mit Politik ausei-
        nandersetzen.
        In der vergangenen Woche hat meine Fraktion ge-
        meinsam mit der Grünenfraktion dazu einen Gesetzent-
        wurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der eine
        Streichung der menschenrechtswidrigen Wahlrechtsaus-
        schlüsse von Menschen mit Behinderungen noch vor der
        Bundestagswahl im September vorsieht. In dieser Wo-
        che hat die Große Koalition die Debatte im Ausschuss
        verhindert. Sie verhält sich damit genauso wie im Zu-
        sammenhang mit der durch drei Gesetzentwürfe einge-
        forderte Öffnung der Ehe für eingetragene Lebenspart-
        nerschaften. Erst plustert sich vor allem die SPD auf:
        „100 Prozent Gleichstellung nur mit uns.“ Und wenn
        es zu entscheiden ist, kommt nichts als heiße Luft. Dies
        ist Verweigerung gegenüber dem berechtigten Interesse
        der Bürgerinnen und Bürger, dass wir eine Lösung für
        ihre Probleme finden. In der kommenden Woche haben
        Sie, sehr geehrte Abgeordnete der SPD, die letzte Chan-
        ce, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und die
        menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse vor der
        Bundestagswahl abzuschaffen. Nutzen Sie diese Chance!
        Dem zu beschließenden Gesetzentwurf zur Zulässig-
        keit ärztlicher Zwangsmaßnahmen können wir aus den
        eingangs genannten Gründen eine Zustimmung nicht ge-
        ben.
        Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Dieses Gesetzgebungsverfahren ist aufgrund ei-
        ner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
        Zwangshandlung bei Betreuten, die zwar stationär be-
        handelt werden, aber nicht geschlossen untergebracht
        werden können, weil sie sich der Behandlung räumlich
        nicht entziehen können, notwendig geworden. Das Bun-
        desverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert,
        unverzüglich eine Rechtsgrundlage für eine Zwangs-
        behandlung für diese Fallgruppe zu schaffen, da die
        Schutzlücke mit der aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG
        folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar sei. Ziel
        muss sein, die vom Bundesverfassungsgericht festge-
        stellte Schutzlücke hinsichtlich der besonderen Perso-
        nengruppe zu schließen, ohne dabei die Voraussetzungen
        für Zwangsbehandlungen im Allgemeinen auszuweiten.
        Mit der Reform im Jahr 2013 scheint es – zumindest ers-
        ten veröffentlichten Zahlen zufolge – gelungen zu sein,
        Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie zu reduzieren.
        Das ist ein wichtiger Erfolg, der nicht durch das Öffnen
        neuer Türen gefährdet werden darf. Je restriktiver die
        rechtlichen Möglichkeiten zur Zwangsbehandlung sind,
        umso mehr wird die Psychiatrie sich weiterentwickeln
        und auf Zwangsbehandlungen verzichten.
        Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Ge-
        fahr der Ausweitung der Anwendung von Zwang in der
        Psychiatrie über das Erforderliche und das vom Bundes-
        verfassungsgericht Geforderte hinaus. Deswegen können
        wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Er erlaubt die
        Zwangsbehandlung auch für Betroffene, die sich frei-
        willig im psychiatrischen Krankenhaus befinden. Dies
        könnte ein Hemmnis für Menschen in Krisen darstellen,
        sich freiwillig in psychiatrische Behandlung zu begeben.
        Zwar können Personen, die nicht behandelt werden wol-
        len, das Krankenhaus wieder verlassen. Aber gerade bei
        Personen in schweren Krisen, bei denen eine Zwangs-
        behandlung infrage kommt, besteht die Gefahr, dass sie
        nicht in der Verfassung sind, das Krankenhaus zu verlas-
        sen, oder nicht wissen, wohin sie ansonsten gehen sollen.
        Anstatt die Zwangsbehandlung von der Unterbringung
        zu entkoppeln, wäre es besser gewesen, in § 1906 BGB
        eine entsprechende Anwendung des Absatzes 3 für sta-
        tionär behandelte Personen festzulegen, die sich einer
        Zwangsbehandlung räumlich nicht entziehen können.
        Denkbar wäre auch – in Abweichung zur Rechtspre-
        chung des Bundesgerichtshofes –, festzulegen, dass eine
        Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Absatz 1 BGB
        immer schon dann erforderlich ist, wenn der Aufenthalt
        des Betreuten seinem Willen widerspricht.
        Positiv finden wir, dass der Gesetzentwurf die Mög-
        lichkeit einer Zwangsbehandlung auf einen stationären
        Krankenhausaufenthalt beschränkt und eine ambulante
        Zwangsbehandlung ausgeschlossen bleibt. Menschen
        müssen sich zu Hause sicher fühlen können. Wir begrü-
        ßen auch den absoluten Vorrang des Patientenwillens
        und die Konkretisierung des Überzeugungsversuchs im
        Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
        („mit genügend Zeit und ohne Druck“).
        Sinnvoll, aber nicht ausreichend ist die im Gesetz-
        entwurf vorgesehene Evaluation der Auswirkungen der
        gesetzlichen Änderungen auf die Anwendungspraxis.
        Notwendig ist ein dauerhaftes Monitoring über Anzahl,
        Dauer und Durchführung von Zwangsbehandlungen, um
        Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwick-
        lungen zu erkennen und zu korrigieren. Zwangsmaß-
        nahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von
        Menschen, die, solange sie stattfinden, streng kontrolliert
        werden müssen.
        Mit der Änderung des § 1901a BGB werden Betreuer
        verpflichtet, Betreute in geeigneten Fällen auf die Mög-
        lichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen und sie
        auf ihren Wunsch bei der Errichtung einer Patienten-
        verfügung zu unterstützen. Wir hätten uns hier die aus-
        drückliche Erwähnung von Behandlungsvereinbarungen
        gewünscht, weil damit auch die Behandlerinnen und
        Behandler in die Pflicht genommen werden. Vorteil ei-
        ner Behandlungsvereinbarung ist außerdem, dass sie Be-
        handlungswünsche deutlich macht und nicht nur wie die
        Patientenverfügung Behandlungsauschlüsse formuliert.
        Auch wenn es in den psychiatrischen Krankenhäusern
        ein stärkeres Bewusstsein für den mit der Anwendung
        von Zwang verbundenen Grundrechtseingriff zu geben
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724684
        (A) (C)
        (B) (D)
        scheint, sind wir noch weit entfernt von einem Ende des
        Zwangs in der Psychiatrie. Deshalb sind weitere Anstren-
        gungen nötig, um die UN-Behindertenrechtskonvention
        umzusetzen und Betroffene in der Entscheidungsfindung
        zu unterstützen, anstatt ihre Entscheidung zu ersetzen.
        Maßgeblich ist, die psychiatrische-psychotherapeutische
        Versorgung so zu organisieren, dass stationäre Aufenthal-
        te und Zwang von vornherein vermieden werden. Hierfür
        braucht es neue Formen der akuten Krisenhilfe, mehr in-
        tegrierte Versorgungsangebote und genügend psychothe-
        rapeutische Plätze ohne lange Wartezeiten. Hilfreich sind
        zudem Nachsorgeangebote unter Einbeziehung von Psy-
        chiatrieerfahrenen und Angehörigen psychisch Kranker,
        die darauf ausgerichtet sind, das Auftreten einer psychi-
        atrischen Krise frühzeitig zu erkennen. Insgesamt muss
        die Versorgungsstruktur weiterentwickelt werden, hin zu
        einem personenzentrierten, gemeindenahen und sektor-
        übergreifenden Angebot.
        Anlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
        brachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Än-
        derung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
        (Tagesordnungspunkt 26)
        Lena Strothmann (CDU/CSU): Seit 2003 bin ich
        Abgeordnete im Deutschen Bundestag, und fast so lan-
        ge begleitet mich auch schon die Diskussion um das
        Schornsteinfegergesetz. Als ich mich erstmals mit dem
        Thema beschäftigt habe, hätte ich nicht damit gerechnet,
        dass der Inhalt meiner letzten Rede heute hier im Plenum
        wieder Thema sein wird. Im Rahmen der parlamentari-
        schen Beratung der aktuellen Novellierung des Schorn-
        steinfegergesetzes haben mich viele Stellungnahmen von
        Schornsteinfegern, vor allem aber von Ofenbauern und
        Sanitär- und Heizungsbauern erreicht. Um die aktuelle
        Diskussion zu verstehen, ist ein Blick auf die Novellie-
        rung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aus dem
        November 2008 und die zweite Stufe der Umsetzung
        Anfang 2013 notwendig. Mit der Neuregelung wollte die
        EU für Wettbewerb auf dem deutschen Schornsteinfeger-
        markt sorgen. In Deutschland gibt es etwa 14 Millionen
        kehr- und überprüfungspflichtige Heizungsanlagen, auf
        die circa 7 500 Schornsteinfegerbetriebe, Kleinstbetriebe,
        kommen. Laut altem Schornsteinfegerrecht war das ge-
        samte Bundesgebiet in Kehrbezirke unterteilt, in denen je
        ein Bezirksschornsteinfegermeister allein verantwortlich
        war. Der Staat hat dem Bezirksschornsteinfegermeister
        hoheitlich die staatlichen Grundaufgaben zur Messung
        und Überwachung der Feuerstätten, Heizungsanlagen
        etc. hinsichtlich Betriebs-, Brandsicherheit, Energie-
        einsparung und Klimaschutz übertragen. Frei werdende
        Kehrbezirke wurden nach bestimmten Kriterien – Wohn-
        ort im Kehrbezirk etc. – und einer Liste weiterbesetzt.
        Alternativ hätte eine staatliche Behörde diese Aufgaben
        übernehmen müssen. Die Länder haben die Zuständig-
        keitsübertragung auf die unteren Behörden im Zuge der
        Novelle 2008 abgelehnt.
        Diese Gesetzgebung verstieß laut EU-Kommission
        jedoch gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungs-
        freiheit, da anderen europäischen Schornsteinfegern
        die Übernahme eines Kehrbezirkes verwehrt blieb. Die
        EU-Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsver-
        fahren gegen Deutschland eröffnet, und das deutsche
        Schornsteinfegerrecht wurde auf den Prüfstand gestellt.
        Aus Sicht der Europäischen Kommission hat es die Re-
        geln eines freizügigen Marktes verletzt. Um die staatli-
        chen Aufgaben der Betriebs-, Brandsicherheit, der Ener-
        gieeinsparung und des Klimaschutzes ohne eine neue
        Behörde weiterhin durch das Schornsteinfegerhandwerk
        ausüben zu können, hat die Bundesregierung 2008 mit
        der EU-Kommission einen Kompromiss ausgehandelt.
        Danach wurde das sogenannte Schornsteinfeger-Mono-
        pol 2013 aufgehoben und die hoheitlichen Aufgaben der
        Schornsteinfeger auf einen Kernbereich zum Beispiel
        Abgasmessung laut Bundes-Immissionsschutzgesetz und
        Bundesimmissionsschutzverordnung beschränkt. Die üb-
        rigen Schornsteinfegerarbeiten wurden dem freien Wett-
        bewerb überlassen. Mit den jährlichen Abgasmessungen
        und Prüfungen kann man seitdem einen Kaminkehrer
        seiner Wahl beauftragen. Darunter fallen nun nicht nur
        alle freien Feger, die amtlich registriert sind, sondern
        auch Installateure/Heizungsbauer, SHKs, mit Zusatzqua-
        lifikation zum Kaminkehrer.
        Zentral für die heutige Diskussion: Nach dem Wegfall
        des Schornsteinfeger Monopols wurde zum Ausgleich
        das Nebenerwerbsverbot der Schornsteinfeger aufgeho-
        ben. Schornsteinfeger sind seitdem nicht mehr nur auf
        die jährlichen Kehrwochen beschränkt und können wei-
        tere Leistungen anbieten. Ist ein Schornsteinfeger in der
        Handwerksrolle eingetragen, darf er nun auch Öfen bau-
        en, Rauchmelder installieren und deren jährliche Prüfung
        durchführen oder die Heizungsanlage kontrollieren. Seit-
        dem beklagen einige Ofen-Luftheizungsbauer und der
        SHK-Verband, dass sich viele Schornsteinfeger nach dem
        Wegfall des Nebenerwerbsverbots im Ofenbauer-Hand-
        werk, dem Kompetenzbereich der SHKs, selbstständig
        gemacht haben und sie seitdem unter einem starken
        Konkurrenzdruck und einer Verzerrung des Wettbewerbs
        leiden. Daneben beklagen sie, dass die Schornsteinfeger
        durch die Feuerstättenschau und ihre Kehrbuchdaten
        über relevante Kundeninformationen verfügen und diese
        Daten zu eigenen Geschäftszwecken nutzen, um selbst
        Öfen zu verkaufen. Die Ofenbauer und SHKs fordern
        seitdem die Wiedereinführung des Nebenerwerbsverbots
        für Schornsteinfeger und setzen sich dafür ein, dass dies
        in die Novellierung des SchfHwG aufgenommen wird.
        Ich bin der Auffassung, dass hier unternehmerisches
        Denken und Handeln und keine Regulierung durch die
        Politik gefragt sind. Wir haben die Möglichkeit der Wie-
        dereinführung eines solchen Wettbewerbsverbots geprüft.
        Sie ist als faktisches Berufsverbot verfassungsrechtlich
        nicht zulässig und daher – abgesehen von inhaltlichen
        Gründen – rechtlich nicht möglich. Die Aufhebung des
        Nebenerwerbsverbots war zudem eine Bedingung des
        Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kom-
        mission gegen das alte Schornsteinfeger-Handwerks-
        gesetz im Jahr 2005 und wurde bei der Novelle des
        SchfHwG im Jahr 2008 umgesetzt. Die aktuelle Kritik
        und die Argumente des SHK-Handwerks und der Ofen-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24685
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        (B) (D)
        bauer sind nicht neu. Die Forderung, dass Schonsteinfe-
        ger im eigenen Bezirk keine Kaminöfen verkaufen sollen
        dürfen, wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach dis-
        kutiert, aber nicht umgesetzt. Dabei wird es auch bleiben.
        Die Abnahme der neuen oder geänderten Feuerstätten
        seitens der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
        erfolgt nach den Landesbauordnungen der Länder. Zu-
        ständige Behörden sind die jeweiligen Bauaufsichtsbe-
        hörden. Sie sind verantwortlich und nicht die Politik.
        Es ist Sache der Länder und der jeweils zuständigen
        Sachaufsichtsbehörden von Land, Kreis oder Stadt durch
        entsprechende Verordnungen hier verlässliche Regelun-
        gen zu schaffen und zu deren Einhaltung zu überprüfen.
        Aus § 18 Absatz 2 SchfHwG ergibt sich bereits, dass kei-
        ne Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgen darf,
        wenn er die Anlagen selbst eingebaut oder verkauft hat.
        Und das ist auch richtig so. Eine Werkstatt darf ja auch
        nicht die Verkehrssicherheit eines selbst reparierten Au-
        tos feststellen; das macht der TÜV. Gleichzeitig ist der
        Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, seine Aufgaben
        ordnungsgemäß, gewissenhaft und unabhängig durch-
        zuführen. Damit sollen Interessenskonflikte vermieden
        werden.
        Die Länder wurden in der Vergangenheit immer wie-
        der aufgefordert, im Rahmen der Aufsicht auf mögliche
        Interessenkollisionen zu achten und diese zu unterbinden.
        Wenn es schwarze Schafe gibt – und die gibt es leider im-
        mer und in fast allen Bereichen – sind den zuständigen
        Länderbehörden oder den Kartellbehörden der Länder
        die entsprechenden Fälle zu nennen, damit diese aktiv
        werden können. § 21 (3) enthält bereits entsprechende
        Sanktionsmechanismen.
        Nachdem ich jetzt viel darüber gesprochen habe, was
        das Gesetz nicht enthält – nämlich die seitens der SHKs
        und Ofenbauer geforderte Wiedereinführung des Ne-
        benerwerbsverbots der Schornsteinfeger –, möchte ich
        die verbleibende Zeit nutzen, um Ihnen von den Inhalten
        der Novelle zu berichten. Bei der Novelle 2017 geht es
        vor allem darum den, Vollzug der Länder zu erleichtern
        und die Verwaltung von Kehrbezirken zu vereinfachen.
        Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschorn-
        steinfeger befristet ist, müssten Kehrbezirke nach dem
        Ablauf von sieben Jahren neu ausgeschrieben werden.
        Die neu vorgesehene Sammelausschreibung soll eine
        lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sicherstellen. Da-
        neben sieht der Entwurf Änderungen vor, um die Kehr-
        bezirksverwaltung zu verbessern. Sie betreffen unter
        anderem das Vollstreckungsrecht, die Regelung der Ver-
        tretung und den Schutz von Kehrbuchdaten. So muss das
        Kehrbuch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfe-
        ger elektronisch und nachvollziehbar erfasst werden und
        jährlich aktuell sein. Bei Verstößen sind nun hohe Geld-
        bußen festgeschrieben.
        Um die Neutralität weiterhin sicherzustellen, wird die
        Feuerstättenschau auch zukünftig ausschließlich vom
        bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
        Diese ist weiterhin zweimal innerhalb von sieben Jahren
        durchzuführen, jetzt jedoch frühestens alle drei Jahre.
        Die Unterscheidung von hoheitlichen Aufgaben in der
        Zuständigkeit öffentlich beliehener Schornsteinfeger und
        Tätigkeiten, die dem Wettbewerb unterliegen, wird damit
        beibehalten.
        Die Neuregelung verpflichtet neue Haus- und
        Wohnungseigentümer zudem, Eigentumswechsel am
        Grundstück an den zuständigen bevollmächtigten Be-
        zirksschornsteinfeger zu melden. Neu ist auch die Streit-
        wertfestsetzung auf 500 Euro bei gerichtlicher Auseinan-
        dersetzung zwischen Eigentümer und bevollmächtigten
        Bezirksschornsteinfeger. All diese Inhalte sind unstrittig.
        Ein wichtiger Punkt, der die Diskussion um das Ne-
        benerwerbsverbot aufgreift: Der Schornsteinfeger darf
        keine Bescheinigungen für Anlagen ausstellen, die er
        oder andere Mitarbeiter verkauft, eingebaut, zur Nut-
        zung überlassen haben. Das gilt auch für Gesellschaften
        die verkauft, eingebaut, zur Nutzung überlassen haben,
        an welcher der Bezirksschornsteinfeger rechtlich oder
        wirtschaftlich beteiligt ist. Hier haben wir mit unserem
        Änderungsantrag die Definition des Angehörigen noch
        einmal etwas präzisiert und verschärft. Demnach darf der
        Schornsteinfeger nicht nur keine Bescheinigungen für
        Anlagen ausstellen, die er verkauft/eingebaut hat, son-
        dern auch nicht für solche, die seine Angehörigen oder
        Angehörige seines Betriebs verkauft/eingebaut haben.
        Das gilt auch für Gesellschaften, an denen er selbst, seine
        Angehörigen oder Angehörige seines Betriebs rechtlich
        oder wirtschaftlich beteiligt sind. Damit ist klargestellt,
        dass der Schornsteinfeger auch keinen Ofen prüfen und
        abnehmen darf, der beispielsweise über die gemeinsame
        GmbH mit seiner Frau oder seinem Kollegen verkauft
        oder eingebaut wurde. Auch wenn ich bezweifle, dass in
        der Praxis eine große Zahl an Ehepartnern oder Mitarbei-
        tern Ofenstudio GmbHs gegründet haben, damit ihr Part-
        ner als Schornsteinfeger eigene Öfen verkaufen, einbau-
        en und prüfen und abnehmen kann, so haben wir diese
        rechtliche Lücke und Hintertür nun im Sinne der Ofen-
        bauer und SHKs, aber auch der Verbraucher geschlossen.
        Da dies heute meine letzte Rede hier im Plenum ist,
        möchte ich an dieser Stelle die die Gelegenheit nutzen,
        um mich zu bedanken und bei Ihnen zu verabschieden.
        Das gilt für die Kollegen aus der Fraktion, mit denen wir
        gemeinsam viel erreicht haben, aber auch für den Ko-
        alitionspartner, mit dem wir bei handwerkspolitischen
        Themen zumeist an einem Strang gezogen haben. Da ich
        dem Handwerk in meiner Funktion als Präsidentin der
        Handwerkskammer Ostwestfalen noch weiter erhalten
        bleibe, bin ich mir sicher, auch in der nächsten Legisla-
        turperiode weiter zu dem ein oder anderen Handwerks-
        thema zusammenzuarbeiten. Darauf freue ich mich.
        Sabine Poschmann (SPD): Im Jahr 2008 hat der
        Gesetzgeber das Schornsteinfegerwesen grundlegend
        reformiert. Seinerzeit ging es darum, ein Vertragsver-
        letzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden.
        Die EU-Kommission hatte die bestehenden Regeln als
        unverhältnismäßige Hemmnisse für die Niederlassungs-
        und die Dienstleistungsfreiheit in der EU kritisiert. Als
        Reaktion darauf wurde das Schornsteinfegermonopol
        abgeschafft. Im Gegenzug erhielten die Schornsteinfeger
        die Erlaubnis, Nebentätigkeiten auszuüben. Diese neue
        Situation verunsicherte damals viele Schornsteinfeger.
        Viele befürchteten, allein von ihrem Kerngeschäft nicht
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724686
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        mehr leben zu können. Daher haben sich viele in die
        Handwerksrolle eintragen lassen, um sich weitere Ein-
        kommensquellen zu erschließen. In der Praxis kam es
        dann aber anders als gedacht. Die meisten Schornstein-
        feger sind heute mit ihren eigentlichen Schornsteinfeger-
        tätigkeiten gut ausgelastet und haben ein verlässliches,
        solides Einkommen. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass
        die Menschen diesem Handwerk vertrauen und dessen
        Arbeit schätzen.
        Warum dann also eine Novelle des Schornsteinfe-
        ger-Handwerksgesetzes? Nun, zunächst einmal geht es
        uns darum, den Vollzug des Gesetzes durch die Länder
        zu vereinfachen. So wird bei der Verwaltung der Kehrbe-
        zirke klargestellt, dass die sogenannte Sammelausschrei-
        bung als Verfahren zur Neubesetzung von Bezirken ge-
        nutzt werden kann. Auf diese Weise wird eine lückenlose
        Besetzung der Kehrbezirke gewährleistet und der Pro-
        zess der Massenausschreibungen verschlankt. Dann wol-
        len wir die Kehrbuchdaten besser schützen. Dazu werden
        die Anforderungen an die Übergabe der Kehrbuchdaten
        konkretisiert. Zudem wurden die Pflichten der bevoll-
        mächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Übergabe
        von Bezirken an Nachfolger präzisiert.
        Darüber hinaus wollen wir die Anforderungen an die
        Neutralität der Bezirksschornsteinfeger verschärfen. Für
        die allermeisten Schornsteinfeger brauchen wir hier ei-
        gentlich keine Neuregelung, denn sie erledigen ihre
        Aufgaben auch so unparteiisch und zuverlässig. Leider
        gab es in der Vergangenheit aber auch einzelne Fälle,
        in denen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre
        Stellung ausgenutzt und sich die von ihnen eingebauten
        Öfen gegenseitig abgenommen haben. Dies darf natür-
        lich nicht sein. Bereits nach geltender Rechtslage dürfen
        bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger daher keine
        Bescheinigungen für Anlagen ausstellen, wenn sie die-
        se selbst oder Angehörige ihres Betriebes eingebaut oder
        verkauft haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
        gehen wir noch einen Schritt weiter. In Zukunft dürfen
        Schornsteinfeger auch dann keine Bescheinigungen für
        Anlagen ausstellen, wenn Angehörige des Schornstein-
        fegers rechtlich oder wirtschaftlich an der Gesellschaft
        beteiligt sind, die die Anlage verkauft oder eingebaut hat.
        Damit schließen wir aus, dass ein Bezirksschornstein-
        feger eine Anlage von jemandem abnimmt, mit dem er
        in einer verwandtschaftlichen oder nachweislichen wirt-
        schaftlichen Beziehung steht.
        Wir sind uns bewusst, dass damit noch nicht alle the-
        oretisch denkbaren Fälle von Wettbewerbsverzerrung
        zulasten der Ofenbauer ausgeräumt sind. Daher haben
        wir die vom Ofenbauerhandwerk geforderten weiteren
        Beschränkungen der Nebentätigkeitsbefugnis für Be-
        zirksschornsteinfeger geprüft, diese aber letztlich nicht in
        das Gesetz aufgenommen. Denn die damit verbundenen
        Eingriffe in die Berufs- und Gewerbefreiheit der Schorn-
        steinfeger wären, wenn überhaupt, verfassungsrechtlich
        nur schwer zu rechtfertigen gewesen. Es wird daher Auf-
        gabe der Handwerksvertreter vor Ort sein, Lösungen zu
        finden, die einen für beide Berufsgruppen fairen Wett-
        bewerb ermöglichen. Das klappt in vielen Regionen gut
        und ist auch in beiderseitigem Interesse.
        Abschließend lässt sich sagen, dass die aktuellen Än-
        derungen und die von 2008 wichtige und richtige Schrit-
        te für das Schornsteinfegerhandwerk sind. Denn dies ist
        eine Branche mit Zukunft. Während die Lehrlingszah-
        len in vielen Gewerken rückläufig sind, liegt die Aus-
        bildungsbereitschaft dort seit einigen Jahren auf hohem
        Niveau. Auch das Interesse an diesem Beruf ist gestie-
        gen: Mit der Ausschreibung der Kehrbezirke steigen die
        Chancen junger Menschen, frühzeitig bevollmächtigte
        Bezirksschornsteinfeger zu werden. Es ist somit gut, dass
        wir hier aktiv geworden sind.
        Thomas Lutze (DIE LINKE): Die Novelle zum
        Schornsteinfeger-Handwerkgesetz ist notwendig, da eini-
        ge Paragrafen und Passagen aus der Übergangszeit nach
        der Liberalisierung obsolet geworden sind. Ferner haben
        sich aus aktuellen Rechtsprechungen und Praxiserfah-
        rungen weitere Anpassungen ergeben. Schauen wir also
        auf die jeweils geplanten Änderungen. Die Bestellung
        zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt
        befristet; nach sieben Jahren müssen die Kehrbezirke
        neu ausgeschrieben werden. Der Gesetzentwurf sieht nun
        vor, dass unter anderem Sammelausschreibungen zur Be-
        setzung von Kehrbezirken durchgeführt werden sollen.
        Dies ist sinnvoll, da mit der Möglichkeit der Sammelaus-
        schreibung eine lückenlosere Besetzung der Kehrbezirke
        sichergestellt wird. Auch die Präzisierungen hinsichtlich
        der obligatorischen Aufgaben wie Feuerstättenschau,
        Berichtswesen und Abnahmetätigkeiten sind sinnvoll.
        Selbiges gilt auch für die Festschreibung der unmittelba-
        ren Ausfertigung einer Duldungsverfügung durch die zu-
        ständigen Behörden, wenn Schornsteinfegern der Zutritt
        für Grundstücke und Gebäude zur Ausübung hoheitlicher
        Tätigkeiten verweigert wird. Dass außerdem die Abnah-
        me von Anlagen und Feuerstätten nicht mehr durch Be-
        zirksschornsteinfeger, deren Angestellte und Vertreter
        vorgenommen werden dürfen werden soll, wenn diese an
        der Erstellung dieser Anlagen beteiligt waren, führt dazu,
        dass Erstellung und Überprüfung der Vorschriftsmäßig-
        keit zukünftig deutlicher als bisher getrennt werden.
        Im internationalen und europäischen Vergleich wer-
        den immer wieder der hohe Standard und das geringe
        Risiko deutlich, die durch die nach wie vor geltenden
        Regularien und Überwachung durch das Schornstein-
        fegerhandwerk gesichert werden. Das Niveau der Be-
        triebs- und Brandsicherheit kann in Deutschland trotz
        vereinzelter Missbräuche als hoch bezeichnet wer-
        den und wird durch die vorgesehenen Änderungen des
        Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes weiter verbessert.
        Die Innungsverbände unterstützen daher das Maßnah-
        menpaket grundsätzlich. Dass die Betreiber von Feuer-
        stätten in Deutschland selbst im europäischen Vergleich
        am sichersten leben, ist unzweifelhaft auch ein Verdienst
        des Schornsteinfegerhandwerks. Zugleich werden vom
        Gesetzgeber stets wachsende Vorgaben im Hinblick
        auf Baurecht, Betriebs- und Brandsicherheit, Umwelt-
        schutz, Energieeinsparung und Klimaschutz erlassen,
        deren Durchsetzung, Überwachung und Prüfung von
        den öffentlichen Behörden gar nicht übernommen wer-
        den können. Dies bedeutet, dass über das Schornsteinfe-
        ger-Handwerksgesetz viele der hoheitlichen Tätigkeiten
        dem Handwerk übertragen werden, womit nicht zuletzt
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24687
        (A) (C)
        (B) (D)
        für die Sicherheit der über 30 Millionen bundesdeutschen
        Feuerstätten nur Fachkräfte mit einer Mindestqualifika-
        tion als Schornsteinfegergeselle zuständig sind. Hinzu
        kommt, dass immer mehr Schornsteinfeger inzwischen
        neben ihrer Schornsteinfeger-tätigkeit andere Gewerbe
        gegründet haben, unter anderem auch Ofenstudios. Es
        gibt Berichte, wonach einige Schornsteinfeger die ho-
        heitlichen Tätigkeiten nutzen, um ihr privates Gewerbe
        anzukurbeln, indem beispielsweise bei der Feuerstätten-
        schau oder Abnahme von Heizanlagen gleich noch Kun-
        den akquiriert werden. Diese Vermischung von hoheit-
        lichen Tätigkeiten und privatwirtschaftlichen Interessen
        ist nicht erlaubt und vor allem auch gefährlich. Betref-
        fenden Beschwerden muss daher vonseiten der Behörden
        intensiver nachgegangen werden.
        Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Schornsteinfeger bringen Glück, weiß der Volksmund.
        Leider hatten Sie in der großen Koalition bei der Libera-
        lisierung des Schornsteinfegerwesens im Jahr 2008 kein
        besonders glückliches Händchen. Die damalige Reform
        ging nicht weit genug, was die zahlreichen Eingaben und
        Schreiben, die wir hierzu bekommen haben, zeigen. Es
        ist deutlich, dass es erheblichen Nachbesserungsbedarf
        gibt und die angestoßene Liberalisierung nicht durch-
        schlagend war.
        Leider geht die heute vorliegende Änderung des
        Schornsteinfegerhandwerks auf diese Problemstellung
        nicht ein. Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung
        praktischer Anwendungsschwierigkeiten beispielsweise
        bei Ausschreibung, Verwaltung und Übergabe von Kehr-
        bezirken oder auch auf die Sicherung der Kehrbuchdaten.
        Diese Anpassungen sind richtig, auch um die lückenlose
        Besetzung von Kehrbezirken zu gewährleisten. Deshalb
        stimmt meine Fraktion dem Gesetz zu. Auch im Aus-
        schuss hat der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen,
        der Interessenkonflikte bei der baurechtlichen Abnahme
        neuer Heizungsanlagen verhindern soll, unsere Zustim-
        mung erhalten. Schornsteinfeger sollten ihre hoheitli-
        chen Aufgaben mit der größtmöglichen Unabhängigkeit
        erfüllen. Doch mit diesem Gesetz stellen Sie einmal mehr
        unter Beweis, dass Sie in der Regierung lediglich Dienst
        nach Vorschrift leisten. Einleitend schreiben Sie zwar,
        dass dieses Gesetz den Wettbewerb im Schornsteinfe-
        gerhandwerk verstärken soll. Doch Maßnahmen in diese
        Richtung sucht man im Gesetzestext dann ebenso ver-
        geblich wie den Gestaltungsanspruch der großen Koaliti-
        on in ihrer Regierungszeit insgesamt.
        Längst ist doch der Begriff „Schornsteinfeger“ mehr
        als irreführend. Schornsteinfeger selber bezeichnen sich
        als Experten der Energieerzeugung. Dabei spielen Fragen
        der Energieerzeugung in Hinblick auf Immissionen und
        der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle. Längst
        müsste der Schornsteinfeger umbenannt werden zum
        „Energiewendemanager“, oder so ähnlich. Entsprechend
        fordern wir Grüne, das Thema viel breiter anzugehen.
        Dazu kommt die Forderung nach mehr Markttranspa-
        renz und fairem Wettbewerb. Deshalb fordern wir Grüne
        eine bessere Umsetzung der Liberalisierung bei nicht ho-
        heitlichen Schornsteinfegertätigkeiten. Hierzu braucht es
        eine neutrale Evaluierung der zurückliegenden Reform
        des Schornsteinfegerwesens. Ich fordere Sie auf: Wenn
        Sie schon keine Regelung zur Stärkung des Wettbewerbs
        in das Gesetz bringen, dann lassen Sie doch wenigstens
        die zurückliegende Reform gründlich prüfen. Diese Eva-
        luierung muss auf der einen Seite die wettbewerblichen
        Auswirkungen bewerten und auf der anderen Seite die Si-
        cherung der hohen Feuersicherheits- und Umweltschutz-
        standards bei Heizungsanlagen im Blick haben. Es ist zu
        prüfen, welche konkreten Maßnahmen den Wettbewerb
        stärken und dabei einen fairen Interessenausgleich zwi-
        schen Schornsteinfegern, Ofen- und Luftheizungsbauern
        und weiteren Akteuren erzielen können. Auch eine Ener-
        gieberatung kann stärker im Fokus der Überprüfungs-
        und Wartungsarbeiten stehen. Nicht zuletzt sollte geprüft
        werden, ob die mit der Reform beabsichtigte Kostenre-
        duktion im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher
        tatsächlich erreicht worden ist.
        Der vorliegende Entwurf ist zwar ein Hüpfer in die
        richtige Richtung, springt aber viel zu kurz. Die Regie-
        rungskoalition hat offensichtlich noch nicht begriffen,
        dass die Energiewende viel stärkere Veränderungen nach
        sich zieht, wobei die Digitalisierung und die damit ver-
        bundenen Möglichkeiten zur Überwachung und Steu-
        erung von Heizungsanlagen noch gar nicht betrachtet
        wurden. Hier bedarf es erheblicher Arbeiten und Verän-
        derungen, die sich sowohl an klaren Zielen des Klima-
        schutzes ausrichten als auch nachhaltige Veränderungen
        anstreben und offensichtlich nur von uns Grünen betrie-
        ben werden.
        Anlage 12
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
        gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am
        19. Juni 1997 beschlossenen Urkunde zur Abände-
        rung der Verfassung der Internationalen Arbeits-
        organisation (Tagesordnungspunkt 27)
        Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Wir befassen uns
        heute mit einer Urkunde zur Abänderung der Verfassung
        der Internationalen Arbeitsorganisation, die am 19. Juni
        1997, also heute vor fast genau 20 Jahren, beschlossen
        wurde. Die Urkunde sollte und soll es den Mitgliedstaa-
        ten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) noch
        heute ermöglichen, Übereinkommen, die veraltet oder
        nicht mehr relevant sind, aufzuheben, was bis dahin nur
        durch eine Neufassung der entsprechenden Abkommen
        möglich war. Seit ihrer Gründung im Jahre 1919 hat die
        IAO bereits über 180 Übereinkommen abgeschlossen.
        Im Laufe ihrer Geschichte gab es einen Weltkrieg, ei-
        nen Kalten Krieg und starke wirtschaftliche Veränderun-
        gen in der Welt. Wer hätte damals daran geglaubt, welch
        beeindruckende Geschichte die asiatischen Volkswirt-
        schaften zurücklegen würden, und wer hätte sich vor-
        stellen können, dass im einst so verfeindeten Europa ein
        riesiger Binnenmarkt entstehen würde? Da ist es nicht
        überraschend, dass unter den knapp 200 Abkommen
        auch welche existieren, die in den letzten Jahrzehnten an
        Bedeutung verloren haben und keinen nützlichen Beitrag
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724688
        (A) (C)
        (B) (D)
        zur Erreichung der Ziele der Organisation mehr leisten.
        An dieser Stelle ist es gut und richtig, dass es der Kon-
        ferenz der Delegierten der Mitgliedstaaten freisteht, Ab-
        kommen auf Vorschlag des Verwaltungsrats aufzuheben.
        Warum ist es richtig, diese Urkunde zu ratifizieren?
        Die IAO hat 187 Mitgliedstaaten und vereinigt dadurch
        fast alle Staaten der Welt. Die zehn Mitgliedstaaten, de-
        nen wirtschaftlich die größte Bedeutung zukommt, sind
        ständige Mitglieder der Allgemeinen Konferenz der IAO.
        Diese Staaten haben also eine große Verantwortung in-
        nerhalb der Organisation. Auch Deutschland zählt dazu.
        Über zwei Drittel der Mitgliedsländer haben die Urkunde
        bereits ratifiziert. Mit der nun geplanten Ratifizierung der
        Urkunde würde die Bundesrepublik ein klares, deutliches
        und wichtiges Signal aussenden, dass der Schutz der Ar-
        beitnehmerrechte und die Wahrung der Menschenrechte
        und der sozialen Standards unverzichtbar in der heutigen
        Welt sind.
        70 bis 80 Prozent der Beschäftigten weltweit sind
        ohne oder nur mit unzureichender sozialer Absicherung
        beruflich tätig. Es ist eine der großen Aufgaben unseres
        Jahrhunderts, diesen Wert zu senken und nach Möglich-
        keit dahin gehend zu verändern, dass nach den nächsten
        98 Jahren Existenz der IAO die Statistik lautet: 80 Pro-
        zent der Beschäftigten verfügen über eine sehr gute sozi-
        ale Absicherung.
        Die Internationale Arbeitsorganisation ist die einzige
        UN-Organisation, in der nicht nur Vertreter von Regie-
        rungen zu finden sind, sondern zu gleichen Teilen auch
        Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese
        Struktur mag vielleicht mit ein Geheimnis dafür sein,
        warum die IAO in den vergangenen Jahren so gut arbei-
        ten und effektiv gegen Kinderarmut und informelle Be-
        schäftigung vorgehen konnte. Sie ermöglicht es der IAO
        aber auch, eine Plattform zu sein, auf der alle Akteure
        diskutieren und gemeinsam realistische und langfris-
        tig orientierte Antworten auf die drängenden Probleme
        finden. Von dem ausgehend kann durch den Dialog der
        Beteiligten ein abgestimmtes Handeln garantiert werden.
        Die IAO wurde nicht umsonst mit dem Friedensnobel-
        preis geehrt; denn wie sie in der Präambel ihrer Verfas-
        sung festgeschrieben hat: „Der Weltfrieden kann auf die
        Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.“
        Und in den kommenden Jahrzehnten mangelt es inter-
        national betrachtet nicht an Baustellen, auf denen die
        soziale Gerechtigkeit ausgebaut werden muss. Dabei hat
        die IAO eine herausragende Position bei der sozialen Ge-
        staltung der Globalisierung. Es müssen gemeinsam nach-
        haltige Instrumente gefunden werden, um internationa-
        le Standards zu erhöhen und das Leben von Milliarden
        Menschen zu verbessern. Die IAO ist dafür gut gerüstet.
        Vielleicht werden Sie sich nun fragen, wo die Verbin-
        dung zum heutigen Tagesordnungspunkt zu finden ist.
        Ich möchte es Ihnen erklären:
        Obsolete Abkommen können eine unnötige bürokra-
        tische Hürde für die wirtschaftliche Entwicklung der un-
        terentwickelten Länder, aber auch für die Entwicklung
        Deutschlands darstellen. Nicht jede Regierung der Mit-
        gliedstaaten der IAO verfügt wie die deutsche Bundes-
        regierung über einen Koordinator für Bürokratieabbau,
        der in den letzten vier Jahren mit Erfolg dazu beigetra-
        gen hat, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland
        im europäischen Vergleich überdurchschnittlich ist. Der
        französische Präsident Emmanuel Macron hat ebenfalls
        erkannt, dass veraltete Arbeitsmarktgesetze die Volks-
        wirtschaft hemmen können. Es kann nur von europäi-
        schem Interesse sein, dass Frankreich innerhalb der EU
        mit Reformen zu alter Stärke zurückfindet, und auch,
        dass die Länder Afrikas außerhalb der EU eine Wirt-
        schaftskraft entwickeln, die den Menschen vor Ort eine
        Zukunftsperspektive bietet und sie nicht zur Migration
        zwingt.
        Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Aufhebung
        überalterter Abkommen dazu beitragen kann, die Le-
        bens- und Arbeitssituation vieler, vieler Menschen
        weltweit zu verbessern, und bitte deshalb im Namen
        der CDU/CSU-Fraktion um Ihre Stimme. Unterstützen
        Sie die Ratifizierung, und geben Sie der Internationalen
        Arbeitsorganisation den Handlungsspielraum, den sie
        benötigt, um auf die schnell wechselnden Rahmenbedin-
        gungen unserer heutigen und unserer zukünftigen Welt
        reagieren zu können.
        Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): 1921 hat die
        Internationale Arbeitsorganisation das Mindestalter von
        Kohlenziehern und Heizern auf Dampfschiffen festge-
        legt. Auf Schiffen dürfen seither dazu keine Jugendlichen
        unter 18 Jahren beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es
        an Häfen, wenn nur Jugendliche zur Verfügung stehen:
        Dort können statt eines Erwachsenen auch zwei Jugend-
        liche unter 16 eingesetzt werden.
        Die Technik von Schiffen hat sich seit 1921 stark ver-
        ändert. Mit dem Einzug der Dieselmotoren verloren die
        Berufe des Kohlenziehers und des Schiffsheizers an Be-
        deutung. Auch die Rechtsetzung der ILO ist fortgeschrit-
        ten: Das Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter
        für die Zulassung zur Beschäftigung von 1973 hat das
        Übereinkommen Nr. 15 (Kohlenzieher und Heizer) in-
        haltlich ersetzt.
        Man höre und staune: In Kraft war es aber immer
        noch. Dieses Übereinkommen Nr. 15 ist eines von sechs
        Abkommen, auf das die 106. Internationalen Arbeitskon-
        ferenz der ILO letzte Woche die Verfassungsänderung,
        die wir heute ratifizieren, angewandt hat.
        Die Änderung der Verfassung der Internationalen Ar-
        beitsorganisation sieht ein Verfahren vor, mit dem veral-
        tete und nicht mehr relevante ILO-Übereinkommen auf-
        gehoben werden können. Das macht inhaltlich Sinn; es
        gibt jedoch ein völkerrechtliches Problem: Völkerrecht-
        lich vertretbar wäre eine Aufhebung eines Übereinkom-
        mens dann, wenn alle Staaten, die das jeweilige Über-
        einkommen ratifiziert haben, der Aufhebung zustimmen.
        Die Verfassung der ILO regelt das nun anders: Sie sieht
        vor, dass die Konferenz der ILO mit einer Mehrheit von
        zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Delegierten
        Übereinkommen aufheben kann.
        Deutschland hat wegen dieser völkerrechtlichen Ein-
        schätzung die Ratifizierung der Verfassungsänderung
        lange nicht eingeleitet. Die überwiegende Mehrheit der
        ILO-Mitgliedstaaten teilt diese Auffassung jedoch nicht.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24689
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Änderung der ILO-Verfassung trat am 8. Oktober
        2015 für alle ILO-Mitglieder in Kraft, weil eine ausrei-
        chende Anzahl an Mitgliedstaaten die Änderung ratifi-
        ziert hat. Damit gilt sie auch für Deutschland.
        Mit der Ratifizierung vollziehen wir nun die bereits
        in Kraft getretene Änderung nach. Dies ist nach unserer
        Verfassung geboten. Die Alternative wäre nur der Aus-
        tritt aus der ILO. Das aber – und das versteht sich von
        selbst – kommt für uns alle absolut nicht infrage.
        Klaus Ernst (DIE LINKE): 1997 wurde von der All-
        gemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorgani-
        sation (IAO) ein Verfahren beschlossen, mit dem veralte-
        te und nicht mehr relevante Übereinkommen aufgehoben
        werden können. Bisher waren dazu zwei Schritte not-
        wendig. Zuerst wurde das alte Übereinkommen durch
        eine Neufassung der IAO aktualisiert. Diese Neufassung
        enthielt eine entsprechende Kündigungsklausel, die
        dazu führte, dass bei der folgenden Ratifizierung durch
        die Mitglieder der IAO das Übereinkommen automa-
        tisch gekündigt wurde. Einzelne Mitglieder hatten so die
        Chance, eine Neufassung nicht zu ratifizieren und somit
        dessen Kündigung zu umgehen.
        Die vorliegende Änderung sieht vor, dieses Verfahren
        zu vereinfachen. Zukünftig soll die Allgemeine Konfe-
        renz auf Vorschlag des Verwaltungsrates veraltete Ab-
        kommen direkt aufheben können. Dazu ist nur noch eine
        Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten erfor-
        derlich. Die im bisherigen Verfahren notwendige Ratifi-
        zierung durch die Mitgliedstaaten der IAO fällt weg.
        Wie Sie wissen, hat die Bundesrepublik die Abände-
        rungsurkunde bisher wegen völkerrechtlicher Bedenken
        nicht ratifiziert.
        Nach Auffassung der Bundesregierung wäre eine
        Aufhebung eines veralteten Übereinkommens völker-
        rechtlich nur vertretbar, wenn alle Staaten, die das betref-
        fende Übereinkommen ratifiziert haben, der Aufhebung
        zustimmen. Es müsste aus Sicht der Bundesregierung
        wenigstens für diese Vertragsstaaten die Möglichkeit
        geschaffen werden, dass das Übereinkommen zwischen
        ihnen weiter angewandt wird.
        Dieser Auffassung ist die Mehrheit der Mitglieder
        (unter anderem Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland,
        Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
        Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinig-
        tes Königreich) nicht gefolgt. Zwei Drittel der Mitglieder
        der IAO haben der Abänderungsurkunde zugestimmt,
        wie es Artikel 36 der Verfassung der IAO erfordert. Die-
        se ist am 8. Oktober 2015 in Kraft getreten. Um keinen
        verfassungswidrigen Zustand herbeizuführen, muss die
        Bundesrepublik Deutschland nun ein Zustimmungsver-
        fahren durchführen, unabhängig jedweder Bedenken. Als
        Alternative würde nur die Kündigung der IAO-Verfas-
        sung in Betracht kommen. Dies ist weder wünschenswert
        noch eine realistische Perspektive.
        Eine Gefahr, dass ein veraltetes Übereinkommen ge-
        gen den Willen von Mitgliedstaaten aufgehoben werden
        kann, ist äußert gering. Zum einen können nur Überein-
        kommen aufgehoben werden, die sich als grundsätzlich
        hinfällig darstellen. Zum anderen müssen zwei Drittel
        der Mitglieder der Konferenz der Aufhebung zustimmen.
        Die in der Abänderungsurkunde festgeschriebene Ver-
        fahrensänderung ist in einem demokratischen Verfahren
        von zwei Dritteln der Mitglieder der IAO beschlossen
        worden. Aus unserer Sicht scheint das neue Verfahren zur
        Aufhebung veralteter Abkommen zudem praxistauglich.
        Die Linke begrüßt den Gesetzentwurf daher und
        stimmt ihm zu.
        Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Es hat 20 Jahre gedauert hat, bis die 1997 von der
        Internationalen Arbeitsorganisation IAO beschlossene
        Urkunde heute dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt
        wird. Die Urkunde sieht eine Abänderung der IAO-Ver-
        fassung vor. Sie macht es möglich, dass der Verwaltungs-
        rat der Allgemeinen Konferenz vorschlagen kann, veral-
        tete und nicht mehr relevante Übereinkommen der IAO
        aufzuheben.
        Die bisherigen Bundesregierungen waren mit der
        Änderung der IAO-Verfassung aus gutem Grund nicht
        einverstanden. Deswegen hat es 20 Jahre gedauert, bis
        der Bundestag damit befasst wurde. Es wurde befürchtet,
        dass die Aufhebung einzelner Übereinkommen wichtige
        internationale Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
        nehmer außer Kraft setzt. Und wir, die Bundestagsfrakti-
        on von Bündnis 90/Die Grünen, teilen diese Befürchtung.
        Die bisherigen Bundesregierungen waren der Auffas-
        sung, dass die Aufhebung von IAO-Übereinkünften völ-
        kerrechtlich nur unter zwei Bedingungen vertretbar wäre.
        Erstens. Alle Staaten, die einer Übereinkunft beigetreten
        sind, müssten der Aufhebung zustimmen. Und zweitens.
        Für die Vertragsstaaten muss es die Möglichkeit geben,
        die Übereinkommen auf freiwilliger Basis anzuwenden.
        Dafür warben die unterschiedlichen Bundesregierungen
        seit 1997 in den IAO-Gremien. Doch viele IAO-Staaten
        sind der deutschen Auffassung nicht gefolgt. Zwei Drit-
        tel der IAO-Staaten haben die Urkunde im Oktober 2015
        ratifiziert. Deswegen bleibt jetzt nur noch die Wahl: Ent-
        weder wir kehren der IAO den Rücken, oder der deutsche
        Gesetzgeber ratifiziert die Urkunde. Denn wenn wir nicht
        ratifizieren und trotzdem in der IAO bleiben würden,
        wäre dies ein verfassungswidriger Zustand.
        Natürlich müssen wir diese Urkunde ratifizieren, und
        deshalb werden wir Grünen heute auch zustimmen. Denn
        wir stehen ohne Wenn und Aber hinter der IAO. Für uns
        ist sie eine enorm wichtige, sinnvolle und schützenswerte
        Organisation. Gerade in Zeiten globaler Wertschöpfungs-
        ketten muss es auf globaler Ebene eine Verständigung
        über internationale Rechtsnormen in der Arbeitsmarkt-
        und Sozialpolitik geben. Die IAO ist damit beauftragt,
        soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrech-
        te zu befördern und Menschenhandel zu verhindern. An
        dieser wichtigen Aufgabe hat sich knapp 100 Jahre nach
        der Gründung der IAO überhaupt nichts geändert. Im Ge-
        genteil – neue Entwicklungen, wie die Digitalisierung,
        machen sie wichtiger denn je.
        Die Internationale Arbeitsorganisation hat seit 1919
        erheblich dazu beigetragen, dass im internationalen
        Arbeitsrecht wichtige Normen gesetzt werden konn-
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        ten. Beispielsweise hat das erste IAO-Übereinkommen
        Obergrenzen für die Länge von Arbeitstag und Arbeits-
        woche in der Industrie definiert. Inzwischen gibt es fast
        190 solcher IAO-Konventionen, die sich unter anderem
        mit dem Mindestalter von Beschäftigten, mit der Versi-
        cherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit
        den Rechten von Seeleuten oder von Migrantinnen und
        Migranten befassen oder mit dem Gesundheitsschutz am
        Arbeitsplatz. Deshalb muss die IAO weiterhin unterstützt
        und gestärkt werden.
        Der IAO-Verwaltungsrat hat nun die Möglichkeit,
        einzelne Übereinkommen außer Kraft zu setzen. Die
        Risiken sind benannt. Aber es besteht auch die Chance,
        das internationale Arbeitsrecht transparenter und damit
        auch wirkungsvoller zu gestalten. Wir hoffen sehr, dass
        sowohl der IAO-Verwaltungsrat als auch die Allgemei-
        ne Konferenz sehr verantwortungsvoll handeln werden.
        Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, sich
        intensiv an weiteren Übereinkommen zu beteiligen.
        Denn es gibt nicht nur in Entwicklungsländern, sondern
        auch in den Industriestaaten noch erhebliche Defizite bei
        den Arbeitsbedingungen und im Bereich der sozialen Si-
        cherheit.
        240. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 7 Reform der Pflegeberufe
        TOP 8 Technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands
        TOP 9 Klimaschutzpolitik
        TOP 36, ZP 4, ZP 12 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 37, 22, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        ZP 6 Aktuelle Stunde zur Europapolitik der Bundesregierung
        TOP 10 Änderung des Grundgesetzes (Parteienfinanzierung)
        TOP 11 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
        TOP 12 Inklusive Bildung für alle
        ZP 7 Effektivere und praxistauglichere Strafverfahren
        TOP 14, 37 f Pestizidreduktion in der Landwirtschaft
        ZP 8 Strafrechtliche Rehabilitierung - Homosexualität
        TOP 16 Wohnungswirtschaft, Kündigungsschutz
        ZP 9 Portugal: Rückzahlung der IWF-Finanzhilfe
        TOP 18 Humanitäre Hilfe
        TOP 15 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
        TOP 20 Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
        TOP 17 Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
        TOP 19 Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
        TOP 21 Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern
        TOP 23 Gesamtkonzept Elbe
        TOP 24 Ärztliche Zwangsbehandlung bei Betreuten
        TOP 25 Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler
        TOP 26 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
        TOP 27 Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
        TOP 28 Kooperationsmodelle im Nachtzugverkehr
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12