Plenarprotokoll 18/240
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
240. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017
Inhalt:
Gedenken an Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut
Kohl
Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . 24479 A
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24530 D
Absetzung der Tagesordnungspunkte 13, 14 c,
14 d und 15 b. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24484 A
Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 24484 B
Tagesordnungspunkt 7:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Reform der
Pflegeberufe (Pflegeberufereformge-
setz – PflBRefG)
Drucksachen 18/7823, 18/12847 . . . . . 24484 C
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/12848 . . . . . . . . . . . . . 24484 C
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag
der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-
Schmeink, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Eine Lobby für die Pflege – Arbeitsbe-
dingungen und Mitspracherechte von
Pflegekräften verbessern
Drucksachen 18/11414, 18/12841 . . . . . . . 24484 D
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24484 D
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24486 D
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24488 A
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24489 A
Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 24491 B
Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24493 A
Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24493 D
Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 24495 A
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24496 B
Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24497 A
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24498 A
Tagesordnungspunkt 8:
a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Bericht zur Umsetzung der High-
tech-Strategie – Fortschritt durch For-
schung und Innovation – Stellungnahme
der Bundesregierung zum Gutachten
zu Forschung, Innovation und techno-
logischer Leistungsfähigkeit Deutsch-
lands 2017
Drucksache 18/11810 . . . . . . . . . . . . . . . . 24499 C
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Gutachten zu Forschung, Innovation
und technologischer Leistungsfähigkeit
Deutschlands 2017
Drucksache 18/11270 . . . . . . . . . . . . . . . . 24499 D
c) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Aktionsplan Nanotechnologie 2020 der
Bundesregierung
Drucksache 18/9670 . . . . . . . . . . . . . . . . . 24499 D
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht über die Programme zur Inno-
vations- und Technologieförderung im
Mittelstand in der laufenden Legisla-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017II
turperiode, insbesondere über die Ent-
wicklung des Zentralen Innovationspro-
gramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr
2016
Drucksache 18/12442 . . . . . . . . . . . . . . . . 24500 A
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag
der Abgeordneten Kai Gehring, Oliver
Krischer, Katja Dörner, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Innovationspolitik neu
ausrichten – Forschen für den Wandel
befördern
Drucksachen 18/8711, 18/12776 . . . . . . . . 24500 B
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24500 B
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24501 D
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24503 A
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24504 C
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24506 C
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24508 C
Dr. Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24509 C
Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24510 C
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 24511 C
Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . 24512 D
Tagesordnungspunkt 9:
a) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn,
Annalena Baerbock, Oliver Krischer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt mit
wirksamem Klimaschutz die ökologi-
sche Modernisierung angehen und die
Klimaschutzlücke schließen
Drucksache 18/12796 . . . . . . . . . . . . . . . . 24514 D
b) Antrag der Abgeordneten Annalena
Baerbock, Bärbel Höhn, Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
CO2-Bremse einführen – Klimabilanz in
Gesetzesfolgenabschätzung aufnehmen
Drucksache 18/10640 . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 A
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena
Baerbock, Peter Meiwald, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Klimaschutzplan 2050 –
Echter Klimaschutz beginnt heute
Drucksachen 18/8876, 18/10387 . . . . . . . . 24515 A
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Julia
Verlinden, Christian Kühn (Tübingen),
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Klimaschutz in der Wärmeversor-
gung sozial gerecht voranbringen – Ak-
tionsplan Faire Wärme starten
Drucksachen 18/10979, 18/11651 . . . . . . . 24515 A
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
der Abgeordneten Annalena Baerbock,
Stephan Kühn (Dresden), Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Frakti-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klare
CO2-Reduktionen im Flugverkehr
schaffen
Drucksachen 18/9801, 18/11244 . . . . . . . . 24515 B
f) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Julia
Verlinden, Oliver Krischer, Annalena
Baerbock, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Klimaschutz stärken – Energiesparen
verbindlich machen
Drucksachen 18/12095, 18/12633 . . . . . . . 24515 B
g) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutz-
politische Grundsätze und Ziele der
Bundesregierung
Drucksache 18/10370 . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 B
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24515 C
Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24518 A
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24519 A
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 24520 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24521 A
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24522 C
Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24523 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24525 B
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24526 A
Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24527 A
Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24528 B
Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 24529 A
Tagesordnungspunkt 36:
a) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 III
Gesetzes zur Verbesserung der Rechts-
durchsetzung in sozialen Netzwer-
ken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz –
NetzDG)
Drucksache 18/12727 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 A
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Förderung von Mieterstrom und
zur Änderung weiterer Vorschriften des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Drucksache 18/12728 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 A
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines … Ge-
setzes zur Änderung des Strafgesetzbu-
ches – Wohnungseinbruchdiebstahl
Drucksache 18/12729 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 B
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Erste Beratung des von den Abgeordne-
ten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Katja Keul, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Fremdrentengesetzes
(FRG)
Drucksache 18/12718 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 B
b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung der Abgabenordnung zwecks
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von
Freifunk
Drucksache 18/12105 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 C
c) Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald,
Nicole Maisch, Steffi Lemke, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Umweltverschmutzung
durch Mikroplastikfreisetzung aus Kos-
metika und Waschmitteln beenden
Drucksache 18/10875 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 C
d) Antrag der Abgeordneten Lisa Paus,
Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechtssi-
cherheit für bürgerschaftliches Engage-
ment – Gemeinnützigkeit braucht klare
Regeln
Drucksache 18/12559 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 C
e) Antrag der Abgeordneten Harald Petzold
(Havelland), Sigrid Hupach, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Geschlechtliche
und sexuelle Menschenrechte gewähr-
leisten
Drucksache 18/12783 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 D
f) Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-
Asche, Dr. Konstantin von Notz, Maria
Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Freiwilligendienste ausbauen und
weiterentwickeln, Engagement anerken-
nen und attraktiver machen
Drucksache 18/12804 . . . . . . . . . . . . . . . . 24531 D
h) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Gesellschaftliche Teilhabe
und gute Bildung für alle Kinder und
Jugendlichen sicherstellen
Drucksache 18/12795 . . . . . . . . . . . . . . . . 24532 A
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Beate Müller-
Gemmeke, Kerstin Andreae, Katja Keul, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz vor Mobbing
am Arbeitsplatz
Drucksache 18/12097 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24532 A
Zusatztagesordnungspunkt 4:
g) Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-
Asche, Irene Mihalic, Maria Klein-
Schmeink, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Das freiwillige und ehrenamtliche En-
gagement im Bevölkerungsschutz und in
der Katastrophenhilfe stärken
Drucksache 18/12802 . . . . . . . . . . . . . . . . 24532 B
Tagesordnungspunkt 37:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
geordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin
von Notz, Hans-Christian Ströbele, wei-
teren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zum Aus-
kunftsrecht der Presse gegenüber Bun-
desbehörden (Presseauskunftsgesetz)
Drucksachen 18/8246, 18/12603 . . . . . . . . 24532 D
b) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den Deutschen Wetter-
dienst
Drucksachen 18/11533, 18/12836 . . . . . . . 24533 A
c) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates
vom 23. Juli 2014 über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdiens-
te für elektronische Transaktionen im
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017IV
Binnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie 1999/93/EG (elDAS-Durch-
führungsgesetz)
Drucksachen 18/12494, 18/12833 . . . . . . . 24533 B
d) Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Übereinkommens über
den internationalen Eisenbahnverkehr
( COTIF) vom 9. Mai 1980
Drucksachen 18/12513, 18/12717,
18/12815 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24533 C
e) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der
Verfahrensrechte von Beschuldigten im
Strafverfahren und zur Änderung des
Schöffenrechts
Drucksachen 18/9534, 18/10025, 18/10307
Nr. 4, 18/12830 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24533 D
g) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofabgabe
als Voraussetzung für den Zugang zur
Altersrente für Landwirte abschaffen
Drucksachen 18/2770, 18/3455 . . . . . . . . . 24534 A
h) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie
zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin
Kassner, Susanna Karawanskij, Caren
Lay, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE: Kommunen stärken –
Kommunalisierung und Rekommunali-
sierung unterstützen
Drucksachen 18/10282, 18/11019 . . . . . . . 24534 B
i) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie
zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph
Lenkert, Caren Lay, Herbert Behrens, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Abschaffung der Zeitumstel-
lung
Drucksachen 18/10697, 18/11809 . . . . . . . 24534 B
j) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-
Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE: Illegalen
Elfenbeinhandel stoppen – Afrikanische
Elefanten schützen
Drucksachen 18/10494, 18/11815 . . . . . . . 24534 C
k) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung und Landwirt-
schaft zu dem Antrag der Abgeordneten
Karin Binder, Caren Lay, Sigrid Hupach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Verbrauchertäuschungen
beenden – Klare Lebensmittelkenn-
zeichnung durchsetzen
Drucksachen 18/10861, 18/11823 . . . . . . . 24534 D
l) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten
Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska
Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Kinder- und Jugendhilfe –
Beteiligungsrechte stärken, Beschwer-
den erleichtern und Ombudschaften
einführen
Drucksachen 18/5103, 18/11886 Buchsta-
be b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24534 D
m) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Sabine
Zimmermann (Zwickau), Matthias W.
Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion DIE LINKE: Kreis
der Anspruchsberechtigten und die Be-
zugsdauer in der Arbeitslosenversiche-
rung erweitern
Drucksachen 18/11419, 18/12167 . . . . . . . 24535 A
n) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Recht und Verbraucherschutz
zu dem Antrag der Abgeordneten Renate
Künast, Tabea Rößner, Dr. Konstantin
von Notz, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Nutzungsrechte digitaler Güter für Ver-
braucherinnen und Verbraucher verbes-
sern
Drucksachen 18/11416, 18/12629 . . . . . . . 24535 B
o) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung und Land-
wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Informationsrechte
der Verbraucherinnen und Verbraucher
stärken – Hygiene-Smiley für Lebens-
mittelbetriebe bundesweit ermöglichen
Drucksachen 18/4214, 18/12636 . . . . . . . . 24535 B
p) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung und Land-
wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Nicole Maisch, Harald Ebner, Renate
Künast, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Rechtssicherheit und Transparenz bei
Lebensmittelkontrollen endlich herstel-
len
Drucksachen 18/9558, 18/12837 . . . . . . . . 24535 C
q) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frau-
en und Jugend zu dem Antrag der Abge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 V
ordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai
Gehring, Ulle Schauws, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Jung, queer, glücklich in die
Zukunft – Lesbische, schwule, bisexu-
elle, trans- und intergeschlechtliche Ju-
gendliche stärken
Drucksachen 18/8874, 18/12849 . . . . . . . . 24535 D
r) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten
Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Stark ins eigene Leben –
Wirksame Hilfen für junge Menschen
Drucksachen 18/12374, 18/12851 . . . . . . . 24535 D
s)–w)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 444, 445, 446, 447 und 448 zu Petitio-
nen
Drucksachen 18/12561, 18/12562,
18/12563, 18/12564, 18/12565 . . . . . . . . . 24536 A
Tagesordnungspunkt 22:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Recht und Verbraucher-
schutz zu dem Antrag der Abgeordneten
Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, Frank
Tempel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Diskriminierung
bekämpfen – Verbandsklagerecht ein-
führen
Drucksachen 18/10864, 18/11448 . . . . . . . 24536 C
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Recht und Verbraucher-
schutz zu dem Antrag der Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Beate
Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: 10 Jahre nach dem Inkrafttreten
des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes – Eine Reform ist überfällig
Drucksachen 18/9055, 18/11639 . . . . . . . . 24536 D
Zusatztagesordnungspunkt 5:
a) Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Claudia
Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Schnelle Hilfe für die in Russland
verfolgten Lesben, Schwulen, Bisexuel-
len, Transpersonen und Intersexuellen
(LGBTI)
Drucksache 18/12801 . . . . . . . . . . . . . . . . 24536 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Ab-
geordneten Harald Petzold (Havelland),
Stefan Liebich, Jan Korte, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bise-
xuellen, Transpersonen und Intersexu-
ellen (LGBTI) in Tschetschenien entge-
gentreten
Drucksachen 18/12091, 18/12824 . . . . . . . 24537 A
c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ver-
teidigungsausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Norbert Müller (Potsdam), Katrin
Kunert, Wolfgang Gehrcke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Rekrutierung von Minder-
jährigen für die Bundeswehr sofort
beenden und keine Ausbildung von
Jugendlichen an Waffen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Tom Koenigs, Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Keine Rekrutierung
Minderjähriger in die Bundeswehr
Drucksachen 18/10241, 18/981, 18/10543 24537 B
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr und digitale In-
frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Matthias Gastel, Tabea Rößner, Oliver
Krischer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Fahrverbot für laute Güterwagen
Drucksachen 18/10033, 18/11144 . . . . . . . 24537 C
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europapo-
litik der Bundesregierung zwischen Grie-
chenland-Krise, Brexit und Europäischem
Rat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24537 C
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24537 D
Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24540 B
Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24541 C
Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24542 D
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24543 D
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 24544 C
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24545 C
Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 24546 D
Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24547 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017VI
Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24549 A
Ronja Kemmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24550 A
Tagesordnungspunkt 10:
– Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Grundgesetzes (Artikel 21)
Drucksachen 18/12357, 18/12846 . . . . . . . 24551 A
– Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum
Ausschluss verfassungsfeindlicher Par-
teien von der Parteienfinanzierung
Drucksachen 18/12358, 18/12846 . . . . . . . 24551 A
– Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung des Grundgesetzes
zum Zweck des Ausschlusses extremisti-
scher Parteien von der Parteienfinanzie-
rung
Drucksachen 18/12100, 18/12846 . . . . . . . 24551 B
– Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Be-
gleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung
des Grundgesetzes zum Zweck des Aus-
schlusses extremistischer Parteien von
der Parteienfinanzierung
Drucksachen 18/12101, 18/12846 . . . . . . . 24551 B
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24551 C
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24552 C
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24553 B
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24554 B
Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24555 D
Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 24557 A
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24557 D
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24558 C
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24559 A
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24559 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24560 C
Tagesordnungspunkt 11:
– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der interna-
tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo
auf der Grundlage der Resolution 1244
(1999) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
Militärisch-Technischen Abkommens
zwischen der internationalen Sicher-
heitspräsenz (KFOR) und den Regie-
rungen der Bundesrepublik Jugoslawien
(jetzt: Republik Serbien) und der Repu-
blik Serbien vom 9. Juni 1999
Drucksachen 18/12298, 18/12694 . . . . . . . 24563 B
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/12695 . . . . . . . . . . . . . . . . 24563 C
Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24563 C
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24565 C
Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24566 D
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24568 C
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24569 C
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24570 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24572 D
Tagesordnungspunkt 12:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Inklusive Bildung für alle – Ausbau
inklusiver Schulen fördern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Inklusive Bildung für alle – Ausbau
inklusiver Bildung in der beruflichen
Bildung umsetzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Inklusive Bildung für alle – Ausbau
inklusiver Bildung in der Kinderta-
gesbetreuung umsetzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Inklusi-
ve Bildung für alle – Ausbau inklusi-
ver Hochschulen fördern
Drucksachen 18/8420, 18/8421, 18/8889,
18/9127, 18/12409 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24571 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 VII
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Schulsozialar-
beit an allen Schulen sicherstellen
Drucksachen 18/2013, 18/11803 . . . . . . . . 24571 B
Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24571 C
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24575 B
Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24576 C
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24578 B
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24579 C
Martin Rabanus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24581 A
Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24582 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24583 C
Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24584 A
Zusatztagesordnungspunkt 7:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur effektiveren und pra-
xistauglicheren Ausgestaltung des Straf-
verfahrens
Drucksachen 18/11277, 18/12785 . . . . . . . 24584 C
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Straf-
gesetzbuchs, des Jugendgerichtsgeset-
zes, der Strafprozessordnung und weite-
rer Gesetze
Drucksachen 18/11272, 18/12785 . . . . . . . 24584 D
Bettina Bähr-Losse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24584 D
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24586 C
Elisabeth Winkelmeier-Becker
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24587 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24589 A
Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24590 B
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24591 C
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24592 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24593 D
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24594 B
Tagesordnungspunkt 14:
a) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wege zur
Pestizidreduktion in der Landwirtschaft
Drucksache 18/12382 . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 A
b) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bienengif-
tige Insektizide vollständig verbieten –
Bestäuber, andere Tiere und Umwelt
wirksam schützen
Drucksache 18/12384 . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 B
in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 37:
f) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge,
Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Marktkonzen-
tration im Agrarmarkt stoppen – Ar-
tenvielfalt und Ernährungssouveränität
erhalten
Drucksache 18/12797 . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 B
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24595 B
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . 24596 B
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 24597 D
Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24599 A
Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24601 A
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24602 B
Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24603 A
Zusatztagesordnungspunkt 8:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur strafrecht-
lichen Rehabilitierung der nach dem
8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher
homosexueller Handlungen verur-
teilten Personen und zur Änderung
des Einkommensteuergesetzes
Drucksachen 18/12038, 18/12379,
18/12641 Nr. 1.1, 18/12786 . . . . . . . . . 24604 C
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Katja Keul, Volker
Beck (Köln), Renate Künast, weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Aufhebung der nach 1945 in beiden
deutschen Staaten gemäß den §§ 175,
175a Nummer 3 und 4 des Straf-
gesetzbuches und gemäß § 151 des
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017VIII
Strafgesetzbuches der DDR ergange-
nen Unrechtsurteile
Drucksachen 18/10117, 18/12786 . . . . 24604 C
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/12828 . . . . . . . . . . . . . 24604 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Recht und Verbraucher-
schutz zu dem Antrag der Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate
Künast, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Individuelle und kollektive Entschädi-
gung für die antihomosexuelle Strafver-
folgung nach 1945 in beiden deutschen
Staaten
Drucksachen 18/10118, 18/12786 . . . . . . . 24604 D
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 24605 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24606 A
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24607 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24609 A
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24611 A
Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24612 A
Tagesordnungspunkt 16:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Heidrun Bluhm, Caren Lay, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Bundeswei-
ten Aktionsplan für eine gemeinnüt-
zige Wohnungswirtschaft auflegen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Christian Kühn (Tübingen), Britta
Haßelmann, Sven-Christian Kindler,
weiterer Abgeordneter und der Frakti-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die
neue Wohnungsgemeinnützigkeit –
Fair, gut und günstig wohnen
Drucksachen 18/7415, 18/8081,
18/10928 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24613 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Recht und Verbraucher-
schutz
– zu dem Antrag der Abgeordneten Caren
Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Kündigungsschutz für
Mieterinnen und Mieter verbessern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Christian Kühn (Tübingen), Renate
Künast, Hans-Christian Ströbele, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu-
sammenhalt stärken – Mietrecht re-
formieren
Drucksachen 18/11049, 18/10810,
18/12632 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24613 D
c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Lisa Paus, Christian Kühn
(Tübingen), Kerstin Andreae, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Spekulation mit
Immobilien und Land beenden – Keine
Steuerbegünstigung für Übernahmen
durch Share Deals
Drucksachen 18/8617, 18/12818 . . . . . . . . 24614 A
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24614 A
Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24615 C
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 24616 D
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24618 B
Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 24619 B
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Antrag des Bundesministeriums der Finanzen:
Portugal: Vorzeitige teilweise Rückzahlung
der IWF-Finanzhilfe; Einholung eines zu-
stimmenden Beschlusses des Deutschen
Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2
des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Drucksache 18/12733 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24621 A
Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 24621 A
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24622 B
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24623 A
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24623 C
Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24624 C
Tagesordnungspunkt 18:
a) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein In-
stitut für humanitäre Angelegenheiten
schaffen
Drucksache 18/12530 . . . . . . . . . . . . . . . . 24625 C
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe zu dem Antrag der Abge-
ordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour,
Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Eine Menschheit, gemeinsame
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 IX
Verantwortung – Für eine flexible, wirk-
same und zuverlässige humanitäre Hilfe
Drucksachen 18/8619, 18/10627 . . . . . . . . 24625 C
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24625 D
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 24626 D
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24628 C
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 24629 B
Tagesordnungspunkt 15:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Bun-
desnaturschutzgesetzes
Drucksachen 18/11939, 18/12845 . . . . . . . 24630 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24630 C
Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24631 B
Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24632 A
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24633 B
Carsten Träger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24634 B
Tagesordnungspunkt 20:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
geordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Beendigungs-
gesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
Drucksachen 18/8130, 18/12620 . . . . . . . . . . 24635 C
Tagesordnungspunkt 17:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Erweiterung der Medienöf-
fentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur
Verbesserung der Kommunikationshilfen
für Menschen mit Sprach- und Hörbehin-
derungen (Gesetz über die Erweiterung der
Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfah-
ren – EMöGG)
Drucksachen 18/10144, 18/12591 . . . . . . . . . 24635 D
Tagesordnungspunkt 19:
Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der ta-
rifvertraglichen Sozialkassenverfahren und
zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Drucksachen 18/12510, 18/12827 . . . . . . . . . 24636 B
Tagesordnungspunkt 21:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hilfen für
Kinder psychisch kranker Eltern
Drucksache 18/12780 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24636 C
Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24636 C
Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24637 C
Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24638 C
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24639 D
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24640 D
Tagesordnungspunkt 23:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr und digitale In-
frastruktur zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Gesamtkonzept Elbe:
Strategisches Konzept für die Entwick-
lung der deutschen Binnenelbe und ih-
rer Auen
Drucksachen 18/11830, 18/12181 Nr. 1.3,
18/12844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24642 A
b) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie
Wilms, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ein ökologisches Gesamtkonzept Elbe
auf den Weg bringen – Sohlerosion stop-
pen
Drucksache 18/12787 . . . . . . . . . . . . . . . . 24642 B
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24642 B
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24643 B
Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24644 A
Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24644 C
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24645 B
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24646 C
Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24647 C
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24647 D
Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24648 B
Tagesordnungspunkt 24:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung der materiellen Zu-
lässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen
Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des
Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
Drucksachen 18/11240, 18/11617, 18/11822
Nr. 5, 18/12842 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24649 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017X
Tagesordnungspunkt 25:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Einführung einer Be-
rufszulassungsregelung für gewerbliche
Immobilienmakler und Verwalter von
Wohnungseigentum
Drucksachen 18/10190, 18/12831 . . . . . . . 24650 A
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie
zu dem Antrag der Abgeordneten Christian
Kühn (Tübingen), Renate Künast, Nicole
Maisch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wohneigentumsrecht umfassend refor-
mieren und modernisieren
Drucksachen 18/8084, 18/12831 . . . . . . . . 24650 A
Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24650 B
Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24651 A
Astrid Grotelüschen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24652 A
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24653 A
Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24654 A
Tagesordnungspunkt 26:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Schorn-
steinfeger-Handwerksgesetzes
Drucksachen 18/12493, 18/12832 . . . . . . . . . 24655 C
Tagesordnungspunkt 27:
Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu der am 19. Juni 1997
beschlossenen Urkunde zur Abänderung
der Verfassung der Internationalen Arbeits-
organisation
Drucksachen 18/12331, 18/12716,
18/12820 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24655 D
Tagesordnungspunkt 28:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr und digitale In-
frastruktur
– zu dem Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD: Kooperations-
modelle im Nachtzugverkehr stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren
Lay, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Die Nachtzüge
retten – Klimaverträglichen Fernrei-
severkehr auch in Zukunft ermögli-
chen
Drucksachen 18/12363, 18/7904,
18/12775 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 B
b) Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nacht-
zugverkehr als Teil moderner und kli-
mafreundlicher Mobilität ausbauen –
Zehn-Punkte-Plan für ein europäisches
Nachtzugnetz
Drucksache 18/12560 . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 B
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 C
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24657 C
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24658 C
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24659 D
Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24660 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24661 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24663 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Emmi Zeulner (CDU/CSU) zu der Abstim-
mung über den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereform-
gesetz – PflBRefG)
(Tagesordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . 24663 B
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Nicole Gohlke, Christine Buchholz, Birgit
Menz, Cornelia Möhring, Martina Renner
und Hubertus Zdebel (alle DIE LINKE) zu
der namentlichen Abstimmung zu dem von
den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein-
gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Grundgesetzes (Artikel 21)
(Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . 24664 A
Anlage 4
Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli-
chen Abstimmung zu dem von den Fraktionen
der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund-
gesetzes (Artikel 21)
(Tagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . 24664 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 XI
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24664 D
Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24665 B
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Beendigungs-
gesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
(Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 24665 C
Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24665 C
Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . . . 24666 B
Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 24667 A
Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 24667 D
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24668 C
Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . 24669 A
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) zu der
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE Beendigungsge-
setz zum Berlin/Bonn-Gesetz
(Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 24669 D
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der
Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und
zur Verbesserung der Kommunikationshilfen
für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderun-
gen (Gesetz über die Erweiterung der Medien-
öffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG)
(Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 24670 B
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24670 B
Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24670 D
Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24671 D
Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24672 B
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24673 A
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 24673 C
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des von den Fraktionen der CDU/CSU und
SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkas-
senverfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
richtsgesetzes
(Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 24674 B
Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24674 C
Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24675 D
Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24676 C
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24677 B
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24678 A
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Klaus Brähmig und Andreas G. Lämmel (bei-
de CDU/CSU) zu der Abstimmung über den
von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Si-
cherung der tarifvertraglichen Sozialkassen-
verfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
richtsgesetzes
(Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 24678 C
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der
materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stär-
kung des Selbstbestimmungsrechts von Be-
treuten
(Tagesordnungspunkt 24) . . . . . . . . . . . . . . . . 24679 A
Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24679 A
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24680 A
Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24681 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24682 B
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24683 B
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
(Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 24684 A
Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24684 A
Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24685 D
Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24686 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017XII
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24687 A
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu der am 19. Juni
1997 beschlossenen Urkunde zur Abänderung
der Verfassung der Internationalen Arbeitsor-
ganisation
(Tagesordnungspunkt 27) . . . . . . . . . . . . . . . . 24687 D
Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24687 D
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . 24688 C
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24689 A
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24689 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24479
240. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017
Beginn: 9.00 Uhr
Daniela Ludwig
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24663
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 22.06.2017
Bellmann, Veronika CDU/CSU 22.06.2017
Dehm, Dr. Diether DIE LINKE 22.06.2017
Ernstberger, Petra SPD 22.06.2017
Färber, Hermann CDU/CSU 22.06.2017
Gottschalck, Ulrike SPD 22.06.2017
Kömpel, Birgit SPD 22.06.2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 22.06.2017
Mortler, Marlene CDU/CSU 22.06.2017
Müller, Bettina SPD 22.06.2017
Nietan, Dietmar SPD 22.06.2017
Obermeier, Julia CDU/CSU 22.06.2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 22.06.2017
Stritzl, Thomas CDU/CSU 22.06.2017
Terpe, Dr. Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.06.2017
Timmermann-Fechter,
Astrid
CDU/CSU 22.06.2017
Troost, Dr. Axel DIE LINKE 22.06.2017
Veit, Rüdiger SPD 22.06.2017
Vries, Kees de CDU/CSU 22.06.2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 22.06.2017
Zimmermann, Pia DIE LINKE 22.06.2017
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Emmi Zeulner (CDU/CSU) zu
der Abstimmung über den von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformge-
setz – PflBRefG) (Tagesordnungspunkt 7 a)
Ich werde heute dem Gesetz zur Reform der Pflegebe-
rufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) – Drucksa-
che 18/7823 – zustimmen. Dies jedoch mit Bedenken, die
ich in dieser persönlichen Erklärung darlegen möchte.
Zentral zu nennen ist hierbei, dass wir kein Gesetz
zu den Pflegeberufen verabschieden wollten, ohne dass
die entscheidende Ausbildungs- und Prüfungsordnung
als Grundlage und Bezugspunkt vorliegt. Doch nun wird
die genaue Ausgestaltung den Parlamentariern der nächs-
ten Wahlperiode überlassen. Wir geben also ein großes
Stück zentraler Weichenstellungen aus unserer Hand und
können nicht gewiss sein, dass unsere Ziele dann noch
berücksichtigt werden. Diesem Umstand sehe ich mit
großen Bedenken entgegen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die gemeinsame genera-
listische Ausbildung durch mehr generelle Inhalte be-
sonders die Kinderkrankenpflege in ihrer Spezialisierung
schwächt. Der Grundgedanke hinter einer Zusammenle-
gung der Alten- und Krankenpflege war es, dass Alten-,
Kranken- und Kinderkrankenpfleger künftig dieselbe
Ausbildung genießen und flexibler einsetzbar sind. Das
Ziel der Flexibilität ist weiterhin ein gutes.
Das Hauptargument für die Generalistik ist der Um-
stand, dass sich die Anforderungen in der Kranken- und
Altenpflege immer weiter angleichen. So nimmt zum
Beispiel die Anzahl der an Demenz erkrankten Men-
schen in der Krankenpflege immer weiter zu, und um-
gekehrt müssen sich die Altenpflegekräfte zunehmend
mit den Problemen der Wundversorgung beschäftigen.
Denn dadurch, dass die Menschen immer älter werden
und aber auch immer später in die Pflegeheime gehen,
steigt die Pflegebedürftigkeit dort weiter an. Die Kompe-
tenzen, die gefordert sind, überschneiden sich bei diesen
beiden Berufsbildern spürbar. Doch im Umkehrschluss
zeigt sich auch ganz deutlich, dass die Anforderungen
und die Bedürfnisse an und in der Kinderkrankenpflege
ganz andere sind – und sich diese durch die demografi-
sche Entwicklung auch nicht gewandelt haben. Eine ge-
meinsame Ausbildung ist hier nicht zielführend. Ich bin
der festen Überzeugung, dass die Ausbildung in der Kin-
derkrankenpflege abgetrennt von der generalistischen
Ausbildung erfolgen sollte.
Letztlich war es eines der zentralen Ziele, mehr Men-
schen für den Beruf der Pflege zu begeistern und die Pfle-
ge flächendeckend zu sichern. Dieses Ziel werden wir
aber nur erreichen, wenn wir auch die kleinen Schulen
in der Fläche erhalten. Denn Studien zeigen, dass vor al-
lem dort, wo ausgebildet wird, die Arbeitskräfte gehalten
werden können. Durch die Generalistik werden gerade
die kleinen Schulen vor große Herausforderungen ge-
stellt. Wir werden von politischer Seite hier genau beob-
achten müssen, wie sich das entwickelt, um dann, wenn
es nötig wird, diese Schulen zu unterstützen und ihnen
nicht die Existenzgrundlage zu entziehen.
Auch wenn ich diese Bedenken habe, so haben wir
durch das Gesetz in vielen Bereichen Verbesserungen er-
reicht, und diese gilt es zu würdigen. Gut ist, dass die drei
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724664
(A) (C)
(B) (D)
Berufsabschlüsse – insbesondere die der Alten- und Kin-
derkrankenpflege – erhalten bleiben und gleichberechtigt
nebeneinanderstehen. Damit haben wir die Wahlfreiheit
der Auszubildenden gesichert und die Ausbildung für die
Zukunft attraktiver gemacht. Auf diese Weise haben wir
sichergestellt, dass jeder Auszubildende, egal ob Gym-
nasiast, Real- oder Hauptschüler, den Ausbildungsgang
wählen kann, den er für sich selbst am geeignetsten emp-
findet. Daneben sind auch die Zwischenprüfung und die
bessere finanzielle Aufstellung durch den Ausbildungs-
fonds wichtige Schritte gewesen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Christine
Buchholz, Birgit Menz, Cornelia Möhring, Martina
Renner und Hubertus Zdebel (alle DIE LINKE) zu
der namentlichen Abstimmung zu dem von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund-
gesetzes (Artikel 21) (Tagesordnungspunkt 10)
Wir enthalten uns bei der Abstimmung zur Änderung
des Grundgesetzes.
Die NPD ist eine neofaschistische Partei, die in der
programmatischen Tradition der NSDAP steht. Sie ist
eine antisemitische, islamfeindliche, rassistische und
menschenverachtende Partei. Sie ist organisch mit rech-
ten Kameradschaften und rechten Schlägertruppen ver-
woben. Sie gehört auf allen Ebenen politisch bekämpft.
Die politische Bedeutungslosigkeit, in der sie heute
verschwunden ist, ist das Ergebnis der unermüdlichen,
jahrelangen Arbeit Tausender Antifaschistinnen und
Antifaschisten in diesem Land. Die Kampagne zum
NPD-Verbot leistete dabei einen zentralen Beitrag für
antifaschistische Mobilisierung und Aufklärung.
Die einstigen Erfolge der NPD wären ohne die po-
litische Aufbauarbeit der V-Leute des Bundesamtes für
Verfassungsschutz nicht möglich gewesen. Allein in der
NPD-Spitze führte der Verfassungsschutz mindestens elf
V-Leute. Nach Angaben zahlreicher enttarnter Spitzel
wurden ihre Honorare, die letztlich aus Steuergeldern
bezahlt wurden, massiv für den Aufbau der neofaschisti-
schen Partei eingesetzt. In den NSU-Untersuchungsaus-
schüssen wurde deutlich, dass die Verfassungsschutzbe-
hörden einen maßgeblichen Anteil am personellen und
materiellen Aufbau militanter rechter Strukturen haben.
Sollte es das tatsächliche Anliegen der Bundesregierung
sein, die militante Neonazi-Szene nicht mit weiteren
Steuergeldern zu versorgen, sollte sie das gescheiterte
V-Leute-System beenden und das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz auflösen, anstatt diesem immer weitere
finanzielle Mittel und Befugnisse einzuräumen.
Während das Bundesverfassungsgericht in seinem
NPD-Urteil die Verfassungsfeindlichkeit an inhaltli-
che Kriterien – Menschenwürde, Demokratieprinzip,
NS-Verherrlichung – gebunden hat, steht hinter dem
Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit in der Änderung
des Grundgesetzes immer auch der alte „Extremismus-
ansatz“. In der Begründung des Gesetzentwurfes des
Bundesrates wird gar vom Ausschluss „extremistischer
Parteien von der Parteienfinanzierung“ gesprochen. Ge-
mäß dieser These gibt es innerhalb demokratischer Staa-
ten eine politische Mitte sowie rechts und links davon
extremistische Ränder, die eine Gefahr für den Rechts-
staat darstellen würden und dementsprechend bekämpft
werden müssen. Doch dabei wird zum einen ignoriert,
dass innerhalb der sogenannten politischen Mitte eben-
falls „rechte“ und menschenfeindliche Orientierungen zu
finden sind. Die „Mitte“-Studien der Universität Leipzig
haben diesen Befund immer wieder empirisch unter-
stützt. Zum Zweiten wird mit dem „Extremismusansatz“
eine unzulässige Gleichsetzung von Linken und Rechten
betrieben. Auch wenn es mit der NPD die richtige Par-
tei trifft, ist nicht ausgeschlossen, dass sich die „Verfas-
sungstreuepflicht“ nicht auch gegen linke Parteien rich-
ten kann. Immer wieder stellen CDU- und CSU-Politiker
die Verfassungstreue der Linkspartei in Frage.
Die NPD verlor bei den letzten Landtagswahlen die
einstigen Hochburgen, unter anderem weil unzählige
Neofaschistinnen und Neofaschisten in der AfD eine po-
litische Heimat gefunden haben – insofern gilt es auch
die AfD aktuell in den Fokus zu nehmen.
Rassistische Einstellungen werden nicht durch Ver-
bote gestoppt, sondern indem sich Menschen solidarisch
dagegen organisieren. Letztlich müssen soziale Verhält-
nisse geschaffen werden, in denen rassistisches Gedan-
kengut gar nicht erst gedeihen kann.
Der Kampf gegen Rechts wird nicht im Gericht, son-
dern auf den Straßen, in den Schulen und Betrieben ge-
wonnen.
Anlage 4
Erklärungen nach § 31 GO
zu der namentlichen Abstimmung zu dem von den
Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund-
gesetzes (Artikel 21) (Tagesordnungspunkt 10)
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Ich werde mich
bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Der Bun-
destag wird heute eine Änderung des Grundgesetzes be-
schließen, deren Ziel der Entzug der staatlichen Mittel
für die Parteienfinanzierung für Parteien ist, die als ver-
fassungswidrig eingestuft worden sind. Ich enthalte mich
bei der Abstimmung der Stimme, weil ich den Entzug
von finanziellen Mitteln für ein untaugliches Mittel der
Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Parteien
halte, die nur aus Gründen der Erfolglosigkeit bei Wah-
len nicht dem Parteienverbot unterliegen.
Erstens. Ich verstehe zutiefst die Empörung, dass
rechte Parteien wie die NPD staatliche Mittel, die sie
nach Wahlen erhalten, einsetzen können, um ihre offen
oder verdeckt verfassungsfeindliche Politik weiter zu be-
treiben. Die Hoffnung aber, dass das Wirken der NPD
durch den Entzug von staatlichen Mitteln behindert oder
gar verhindert werden könnte, ist trügerisch.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24665
(A) (C)
(B) (D)
Zweitens. Die staatliche Finanzierung von Parteien
auf der Grundlage des Grundgesetzes ist ein Grund-
pfeiler der Parteiendemokratie, der – wie alle demokra-
tischen Grundrechte – nicht aus Opportunitätsgründen
eingeschränkt werden darf. Demokratie gilt für alle glei-
chermaßen, oder es ist keine Demokratie. Die Einschrän-
kung demokratischer Rechte beschädigt demokratische
Grundwerte, auf die die Bundesrepublik zu Recht stolz
ist.
Drittens. Wir wissen alle, dass rechtsextremes Denken
und Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grund-
ordnung und demokratische Werte durch Parteien und
andere politische Strukturen bis in die Mitte der Gesell-
schaft hinein auf erschreckende Zustimmung stoßen. Ver-
bote und der Entzug demokratischer Rechte helfen nicht,
rechtes Denken in der Gesellschaft zurückzudrängen und
wirkungslos zu machen. Dagegen zeigt das Staatsversa-
gen bei der Aufklärung der NSU-Morde, dass es andere
rechtliche Möglichkeiten der Auseinandersetzung und
Sanktionierung gibt, die allerdings konsequenter zu ver-
folgen sind. Wir brauchen eine konsequente Strafverfol-
gung bei rechtsextremen Straftaten, gleich, ob sie „nur
verbal“ oder als offene Gewalt daherkommen. Darüber
hinaus brauchen wir eine deutliche Stärkung demokrati-
scher Strukturen. Wir brauchen den Schutz und die Sen-
sibilität der Öffentlichkeit und eine stärkere Resilienz
der demokratischen Öffentlichkeit gegen nationalistische
und rassistische Äußerungen. Wir brauchen mehr politi-
sche Bildung, mehr Mitsprache- und Entscheidungsmög-
lichkeiten und eine bessere Unterstützung all jener Struk-
turen, die das demokratische Gemeinwesen ausmachen.
Das wird langfristig helfen, rechtes Denken und demo-
kratiefeindliche Gesinnungen zurückzudrängen und wir-
kungslos zu machen.
Aus diesen Gründen enthalte ich mich der Stimme.
Thomas Lutze (DIE LINKE): Heute stimmt der Bun-
destag namentlich über eine Grundgesetzänderung ab,
bei der es um die Parteienfinanzierung geht. Ich werde
dem Antrag nicht zustimmen, ich werde mit Stimment-
haltung votieren.
Die NPD ist eine offen faschistische und rassistische
Partei, die verboten sein sollte. Zweimal lehnte aber das
Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag ab, was
ich politisch für falsch halte.
Nun versuchen große Teile der Politik, der NPD durch
Mittelentzug den Garaus zu machen.
Ich bleibe dabei: Entweder wird eine Partei verboten,
was ich im Falle faschistischer und rechtsextremer Par-
teien wie der NPD absolut begrüße. Oder man muss sich
politisch mit ihnen auseinandersetzen, damit sie keine
Wähler mehr bekommen. Der Entzug der Parteienfinan-
zierung lässt sie als Opfer dastehen. Eine Opferrolle ha-
ben sie aber nicht verdient.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
der Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Beendigungsgesetz zum
Berlin/Bonn-Gesetz (Tagesordnungspunkt 20)
Josef Rief (CDU/CSU): In diesen Tagen trauern wir
um Helmut Kohl und sprechen überall darüber, was sein
Verdienst war und was von ihm bleibt. Ganz sicher ist es
neben der deutschen Einheit auch die Entscheidung, Ber-
lin wieder zur deutschen Hauptstadt zu machen. Helmut
Kohl hat stets dafür geworben – auch gegen viele Stim-
men in seiner eigenen Fraktion. Wie sich heute zeigt, war
das richtig.
Sie wissen alle, das war auch für das Parlament eine
schwere Entscheidung. Quer durch alle Fraktionen gab
es Uneinigkeit. Die Gegner des Umzugs nach Berlin sa-
hen vor allem die Kosten als Problem. In Bonn hatte man
sich eingerichtet. Nicht wenige, die damals gegen den
Umzug im Bundestag gestimmt hatten, sagen heute, dass
sie es hätten besser wissen müssen.
Auch ich halte es für eine kluge Entscheidung. Es war
für das Zusammenwachsen von Ost und West von sehr
großer Bedeutung, dass Berlin als neue, alte Hauptstadt
inmitten der neuen Bundesländer lag. Was wäre aus der
wiedervereinigten Stadt Berlin geworden, ohne dass sich
hier wieder Parlament und Regierung angesiedelt hätten
und mit ihnen die vielen Unternehmens- und Verbands-
vertretungen, Botschaften, Organisationen und Vereine?
Was hätte mit dem Reichstagsgebäude und den vielen
leerstehenden Gebäuden passieren sollen? Heute sehen
wir ein Berlin, das mit seinem Parlaments- und Regie-
rungsviertel unser Land angemessen repräsentiert. Berlin
ist beliebt bei innerdeutschen und internationalen Besu-
chern.
Wir dürfen auch die historische Bedeutung unserer
Hauptstadt nicht vergessen. Berlin ist der Ort, an dem so
viel gute, aber auch so viel abgrundtief böse Geschichte
unseres Landes geschrieben wurde. Nur hier können wir
angemessen den Lehren der Geschichte Rechnung tra-
gen. Nur hier mahnt uns täglich der Verlauf der Mauer,
der in das Straßenpflaster eingelassen ist, was es bedeu-
tet, wenn wir Freiheit und Demokratie leichtfertig aufs
Spiel setzen. In der ganzen Stadt spürt man die Folgen
der beiden Diktaturen, die unser Land erleben musste.
All dies ist unabhängig davon, ob noch ein Teil der Bun-
desverwaltung in Bonn verblieben ist. Wir müssen die
Diskussion also sachlich führen.
Auch wenn Berlin unumstritten unsere Hauptstadt ist,
haben wir uns gegenüber Bonn verpflichtet, einen großen
Teil der Arbeitsplätze in Bonn zu erhalten. Schon vor fast
zehn Jahren sind wir unter die Marke von 50 Prozent der
Stellen gefallen, die in Bonn bleiben sollten.
Seitdem hat sich einiges verändert. Bonn hat mithil-
fe des Bundes das Beste aus der Situation gemacht und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724666
(A) (C)
(B) (D)
viele neue Arbeitsplätze angesiedelt, sodass der Anteil
von heute unter 40 Prozent verkraftbar erscheint. Bonn
ist inzwischen eine Region der Qualifikation, Bildung
und Forschung und ein bedeutender Kulturstandort. Zu-
gleich ist die ehemalige Hauptstadt heute ein bedeuten-
der Standort der Vereinten Nationen. Nicht zuletzt muss
man auch die Beschäftigten von Post und Telekom hinzu-
zählen, die ihren Hauptsitz in Bonn haben.
Trotzdem sind wir es auch 26 Jahre nach dem Haupt-
stadtbeschluss des Bundestages der Region Bonn und
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bundes-
behörden schuldig, dass wir den Umzug mit Augenmaß
machen und an die praktischen Erfordernisse anpassen.
Im Haushaltsausschuss lassen wir uns alle zwei Jahre
über den Stand und die Kosten der Verwaltung mit zwei
Standorten berichten. Im Bundesbauministerium wurde
ein Arbeitsstab eingerichtet, der die Entwicklung der
vergangenen Jahre in eine ressortübergreifende Strate-
gie überführen soll, um verlässliche Perspektiven und
Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, ins-
besondere für den Standort Bonn und die Beschäftigten
dort.
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD ver-
einbart, dass wir am Berlin/Bonn-Gesetz festhalten wer-
den. Bonn wird vorerst das zweite politische Zentrum in
Deutschland bleiben. Aus diesem Grund lehnen wir den
Antrag der Fraktion Die Linke ab.
Es wäre interessant gewesen, wenn die Linke den An-
trag vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ge-
stellt hätte. So bleibt politisch ein schaler Beigeschmack.
Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU): Helmut Kohl
gelang die Realisierung der deutschen Wiedervereinigung
unter anderem deshalb, weil er die Interessen sowohl der
Sowjetunion als auch der westlichen Partner ausreichend
berücksichtigte und ihnen mit einer umfassenden Einbet-
tung der Bundesrepublik in europäische Strukturen die
Angst vor einem wiedervereinigten Deutschland nahm.
Der Aspekt einer Berücksichtigung beiderseitiger Inte-
ressen wohnt auch dem Berlin/Bonn-Gesetz inne, das
die Grundlage für die beiden Regierungsstandorte Berlin
und Bonn bildet.
Das Berlin/Bonn-Gesetz ist aufgrund der vielverspre-
chenden Entwicklung beider Städte als Erfolgsgeschich-
te zu bezeichnen. Berlin ist heute anerkannte Hauptstadt
Deutschlands, mit all den damit verbundenen positiven
Effekten auf Bereiche wie Kultur und Tourismus. Die
Stadt Bonn wiederum hat den Wegzug der Legislative
sowie erheblicher Teile der Exekutive sehr gut verkraftet.
Heute ist die Region ein Kompetenzzentrum in den Be-
reichen Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie
Telekommunikation und Cybersicherheit. Zudem ist die
ehemalige Hauptstadt seit über 20 Jahren UN-Standort
und darüber hinaus Sitz von 20 Bundesbehörden sowie
zahlreichen Nichtregierungsorganisationen. Gewisser-
maßen unter der Flagge der Vereinten Nationen hat sich
Bonn inhaltlich zu einem Schwerpunkt der Bereiche
Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit he-
rausgebildet. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das
noch immer in Bonn vorhandene Regierungsgeschehen
eine zentrale Triebfeder für den gesamten politischen
Cluster bildet. Ein im Antrag der Linken geforderter radi-
kaler Umzug nach Berlin hätte daher unabsehbare Folgen
sowohl für die Stadt als auch für die Region.
Der Fraktion Die Linke argumentiert, dass zwei Re-
gierungssitze ineffektiv, umweltschädlich und zu teuer
seien. Es ist schon erstaunlich, dass über 25 Jahre nach
dem Beschluss des Berlin/Bonn-Gesetzes diese Punk-
te verwendet werden, um daraus politisches Kapital zu
schlagen. Die zusätzlichen ökonomischen und ökologi-
schen Kosten sowie die Effizienzeinbußen waren schließ-
lich schon im Jahr 1991 absehbar. Dennoch sprach sich
nach umfangreichen und harten Debatten eine Mehrheit
des Deutschen Bundestages für eine Teilung der Regie-
rung auf zwei Standorte aus, eben weil eine Berücksichti-
gung der Interessen beider Städte gegenüber den Kosten
stärker gewichtet wurde. Zudem sollten sowohl Bonn als
auch Berlin von der Regelung profitieren. Dieses Streben
nach einem Kompromiss ist schließlich ein Merkmal der
Demokratie.
Sowohl in dem Antrag als auch in der öffentlichen
Debatte wird immer wieder auf die durch die zwei Re-
gierungssitze hervorgerufenen Kosten verwiesen. Dabei
sind sie in den vergangenen Jahren stetig gesunken und
haben aktuell mit 7,5 Millionen Euro einen Tiefstand er-
reicht. Diese positive Entwicklung ist vor allem den um-
fangreichen Fortschritten im Bereich der Digitalisierung
zu verdanken. Ein Meinungs- und Informationsaustausch
setzt heute dank vielfältiger Instrumente nicht mehr die
gemeinsame Anwesenheit an einem Ort voraus. Mit
Blick auf die finanziellen Aspekte ist es zudem äußerst
fragwürdig, nur die aktuell durch die zwei Regierungs-
sitze verursachten Kosten anzuprangern und gleichzeitig
die Kosten für einen kompletten Umzug der Ministerien
nach Berlin zu verschweigen. Es müssen alle Fakten ge-
nannt werden; schließlich ist nur so eine objektive Be-
wertung der Problematik möglich. Berechnungen gehen
davon aus, dass ein Komplettumzug nach Berlin zwi-
schen 2 Milliarden und 5 Milliarden Euro kosten wür-
de. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht würden sich diese
Kosten erst in mehreren Hundert Jahren amortisieren.
Die Linke schwingt sich in ihrem Antrag zum Verteidi-
ger der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf, fordert
jedoch gleichzeitig solch ein staatlich finanziertes Mam-
mutprojekt. Aus fiskalpolitischer Perspektive wäre es zu-
dem sinnvoller, den Bau öffentlich finanzierter Projekte
eines solchen Umfangs in konjunkturschwachen Zeiten
vorzunehmen. Dieser scheinbar bei den Antragstellern
unbekannte Haushaltsgrundsatz entstammt dem Stabili-
täts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahr 1967.
Ein besonders kritikwürdiger Punkt des vorliegenden
Antrags ist der geforderte Zeithorizont. Bis zum Jahr 2020
soll die Zusammenführung der Bundesministerien in
Berlin erfolgen. In Anbetracht der über 7 000 Beschäf-
tigten in Bonn ist die Zeitvorgabe von nur 2,5 Jahren mit
Blick auf die Gebäudekapazitäten in Berlin eine immen-
se Herausforderung. Darüber hinaus würden die Bonner
Beschäftigten auf einen Berliner Wohnungsmarkt drän-
gen, der schon heute durch eine Angebotsknappheit und
deutliche Preisanstiege gekennzeichnet ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24667
(A) (C)
(B) (D)
Viel mehr als der leichtfertige Umgang mit den finan-
ziellen Kosten irritiert jedoch, wie abgebrüht die Linke
mit den sozialen Kosten umgeht. Schließlich haben sich
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise schon vor
vielen Jahren für Bonn als Arbeitsplatz entschieden. Sie
haben sich ein persönliches Umfeld aufgebaut und Fami-
lien gegründet. All dies soll nun nach Plänen der Linken
in einer Art Hauruckaktion zerschlagen werden.
Der vorliegende Antrag der Linken greift ein wichti-
ges Problem auf, nur werden daraus die falschen Schlüsse
gezogen. Es ist zutreffend, dass sich mittlerweile 65 Pro-
zent der ministeriellen Arbeitsplätze in Berlin befinden,
obwohl das Berlin/Bonn-Gesetz eine Mehrheit der Mi-
nisteriumsmitarbeiter in Bonn vorsieht. Zudem erfolgen
heute fast drei Viertel der Neueinstellungen in Berlin.
Es ist somit offensichtlich, dass sich der Schwerpunkt
schleichend immer mehr hin zur Hauptstadt verlagert.
Diese Entwicklung wird sich aufgrund der Altersstruktur
der Bonner Belegschaft und der überwiegend in Berlin
stattfindenden Schaffung neuer Planstellen in den nächs-
ten Jahren fortsetzen. Ein solcher nur indirekt gesteuer-
ter Vorgang muss zukünftig in einen geplanten Prozess
überführt werden. Es darf dabei allerdings nicht heißen
Bonn oder Berlin, sondern es muss ganz im Geiste des
Berlin/Bonn-Gesetzes eine Debatte angestoßen werden,
in der die Interessen beider Städte ausreichend Berück-
sichtigung finden.
Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Liebe Kollegin-
nen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, lassen Sie
mich zunächst sagen, dass ich als Berliner Abgeordneter
durchaus Sympathien für die Intention ihres Antrages
„Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz“ hege.
Gleichwohl – das wird Sie kaum überraschen – komme
ich zu der Erkenntnis, dass ich ihren Antrag im Ergebnis
ablehnen werde. Doch lassen Sie uns zunächst mit dem
Positiven beginnen.
Der vollständige Umzug aller Ministerien nach Ber-
lin ist sinnvoll. Dies ist augenscheinlich. Vordergründig
werden oft die Reisekosten als erstes Argument aufge-
führt. Es ist zwar richtig, dass diese dann nicht mehr
anfallen würden, aber dies ist nur das schwächste Argu-
ment. Viel wichtiger ist aus meiner Erfahrung als ehe-
maliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums in Berlin,
dass derzeit die formale Arbeitseffektivität erheblich lei-
det. Aufgaben lassen sich an getrennten Orten nun mal
schlechter lösen. Nicht zu unterschätzen sind aus meiner
Sicht weiterhin die informellen Gespräche unter Kolle-
ginnen und Kollegen auf den Fluren oder in den Kanti-
nen. Informelle Kontakte haben auch in Behörden eine
ausgesprochen wichtige Funktion. Diese fallen bei der
derzeitigen Arbeitsteilung häufig weg, und dies allen
modernen Errungenschaften wie E-Mail, Telefonkon-
ferenz oder Ähnlichem zum Trotz. Hinzu kommt, dass
ich in meinem Berliner Wahlkreis sehr häufig auf das
Thema des vollständigen Regierungsumzuges nach Ber-
lin angesprochen werde. Bürgerinnen und Bürger haben
kaum Verständnis dafür, dass die Bundesregierung ihre
Aufgaben noch immer an zwei mehr als 600 Kilometer
voneinander entfernt liegenden Orten wahrnimmt. Ein
vollständiger Umzug wäre effektiv, kostengünstig und
umweltfreundlich.
Jedoch gibt es auch gewichtige Gründe, die gegen Ih-
ren Antrag sprechen. Der wichtigste Grund – wir haben
das schon in der ersten Lesung thematisiert – ist, dass
Sie für den kompletten Umzug einen extrem kurzen Zeit-
raum gewählt haben. Binnen eines Zeitraums, der im
Jahr 2020 abgeschlossen sein soll, einen solchen Umzug
durchzuführen, ist aus Sicht der betroffenen Beschäftig-
ten nur eines: Wahnsinn – mich erstaunt sehr, liebe Kol-
leginnen und Kollegen von den Linken, dass Sie ausge-
rechnet die Interessen der Beschäftigten überhaupt nicht
in den Blick genommen haben. Jede Arbeitsorganisation
braucht Zeit, um solch einen Umzug zu planen und ihn
dann sozialverträglich durchführen zu können.
Weiterhin spricht gegen Ihren Antrag, dass die Kos-
ten für einen Umzug, insbesondere wenn er so schnell
durchgeführt werden soll, immens sein werden. Unter
dem Strich müssen wir konstatieren, dass die Amortisati-
onsphase extrem lang sein wird.
Darum bin ich sehr zufrieden, dass die Beauftrag-
te der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den
Bonn-Ausgleich einen hervorragenden Statusbericht
vorgelegt hat. Dieser ist eine ehrliche Grundlage, um die
notwendige Diskussion über einen sozialverträglichen
Umzug anzustoßen. Lassen Sie uns in der nächsten Le-
gislaturperiode hieran gemeinsam arbeiten.
Susanna Karawanskij (DIE LINKE): In der ersten
Lesung zu unserem Antrag stellte ich fest, dass es in 2015
fast 21 000 teilungsbedingte Dienstreisen zwischen Bonn
und Berlin gab. Dazu machte Herr Kollege Lengsfeld
den spöttischen Zwischenruf: „Was das an CO2 kostet!“.
Ich finde es erschreckend, wie schnell die CDU/CSU mit
Hohn und Spott bei der Sache ist, wenn es um Umwelt-
schutz und Ökologie geht. Natürlich sind teilungsbeding-
te Flüge nicht alleinige Ursache des Klimawandels. Aber
es bleibt dabei: Die Teilung der Regierung ist unöko-
logisch. Dies sollte Sie eher zum Nachdenken als zum
Spotten anregen. Denn die miese Ökobilanz in Sachen
Bonn-Berlin ist ein Abziehbild der politischen Bilanz
dieser Regierungskoalition.
Dabei tut die Teilung der Regierung in zwei Regie-
rungssitze schon lange nicht mehr not. Das Berlin/
Bonn-Gesetz, das seit 1994 in Kraft ist, hat seinen Sinn,
seine Aufgabe erfüllt, indem die Bundesstadt Bonn be-
sonders gefördert wurde und heute wirtschaftlich, kul-
turell und politisch gut aufgestellt ist. Die Region Bonn
droht nicht, Einöde zu werden. Da haben manche Kom-
munen in NRW ganz andere Sorgen.
Zudem sind einige wenige Ausnahmen sinnvoll: Wir
wollen zum Beispiel nicht, dass Einrichtungen, die in
ihrem Wirken explizit der Region Köln/Bonn verbun-
den sind, nach Berlin umziehen müssen. Dies trifft unter
anderem auf das Haus der Geschichte zu. Wir fordern
des Weiteren, dass bei einem Umzug des Bonner Regie-
rungssitzes die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften
beachtet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724668
(A) (C)
(B) (D)
Fast 40 Prozent der Regierungsstellen sind noch in
Bonn – ein absurd hoher Wert! Dabei ist eine Arbeits-
teilung zwischen Bonn und Berlin längst nicht mehr
angezeigt, erst recht nicht, wenn es um zukunftsfähiges
Regierungshandeln geht. Wir brauchen doch viel eher
schnelle Reaktionen, gezielte, auch persönliche Abspra-
chen, kurze Reaktionszeiten. Die Teilung steht dem ent-
gegen und ist schlicht ineffektiv.
Selbst wenn die Arbeitsstellen der Regierung sich sehr,
sehr langsam zugunsten Berlins bewegen, ist die Tren-
nung der Regierungstätigkeit aus drei weiteren Gründen
äußerst ineffektiv: Die Zweiteilung der Bundesregierung
schwächt erstens die Rolle Berlins als Bundeshauptstadt.
Zweitens wird die Koordinierung zwischen Regierung
und Parlament erschwert, was nicht gut für unsere De-
mokratie ist. Da ferner junge Menschen viel eher nach
Berlin als nach Bonn ziehen würden, wird drittens auf-
grund der zwei Standorte die Nachwuchsarbeit in den
Bundesministerien erschwert.
Die anhaltende Trennung der Regierungsstellen ist
nicht nur unökologisch und besonders ineffektiv, sondern
vor allem auch teuer. Gewiss kostet ein Komplettumzug
der Regierungsstellen von Bonn nach Berlin auch Geld.
Doch das ist ein einmaliger Akt über einen überschauba-
ren Zeitraum hinweg. Im Vergleich dazu bleiben die jähr-
lichen Kosten für die Regierungsteilung mit fast 7,5 Mil-
lionen Euro in 2016 relativ konstant auf hohem Niveau.
Die Kosten für die bereits erwähnten umweltschädlichen
Zehntausenden von Dienstreisen pro Jahr beliefen sich in
2015 auf stolze 4,7 Millionen Euro. Und das sind jährli-
che Kosten! Wie wollen Sie diese Kosten vor den Steu-
erzahlerinnen und Steuerzahlern weiterhin rechtfertigen?
Selbst in einigen Ministerien wird ja schon mehr oder
weniger laut über eine Beendigung der Aufteilung der
Regierungsstandorte nachgedacht. Vielleicht gibt es Ih-
nen einen weiteren Ruck, wenn Sie berücksichtigen, dass
gemäß einer repräsentativen Umfrage 83 Prozent der Be-
völkerung einen Komplettumzug befürworten.
Schließlich schwächt eine Zweiteilung der Regie-
rungstätigkeit sogar das föderale System. Wenn das föde-
rale System durch Verteilung einzelner Ressorts, Behör-
den und sonstiger Einrichtungen auf Standorte außerhalb
Berlins wirklich gestärkt werden soll, dann müsste man
aber mehrere Standorte in den alten Bundesländern und
insbesondere auch in Ostdeutschland wählen. Das Um-
weltbundesamt in Dessau oder das Biomasseforschungs-
zentrum in Leipzig bleiben da jedoch leider Ausnahmen.
Knapp 40 Prozent der Regierungsangestellten sind statt-
dessen in einer einzigen Stadt angestellt, in Bonn. Damit
wird die Grundidee des Föderalismus entwertet.
Viele gute Gründe sprechen also für einen Komplett-
umzug nach Berlin; deshalb brauchen wir ein Beendi-
gungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz. Damit muss der
Zustand der Regierungszweiteilung bis 2020 endgültig
aufgehoben werden. Ich hoffe, dass die Bonner Repu-
blik somit in ihren wohlverdienten Ruhestand geschickt
wird und alle, die immer noch für zwei Regierungssitze
sind, endlich in der Jetztzeit und in der Berliner Republik
ankommen, damit wenigstens diese Zweiteilung in unse-
rem Land endlich beendet wird.
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Ich finde, das Bonn/Berlin-Gesetz taugt
nicht zum parteipolitischen Streit, weder hier im Bun-
destag noch im Bundestagswahlkampf. Denn hier geht
es um Regionen: einerseits Berlin, andererseits die Regi-
on um Bonn. Und diese beiden Regionen gegeneinander
auszuspielen, da machen wir Grüne nicht mit. Ich glaube,
wenn man hier einen solchen Antrag auf den Weg bringt,
dann muss der Blick auf beide Regionen gerichtet sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen
Koalition, wir haben doch ein Problem mit dem Berlin/
Bonn-Gesetz. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben,
weder in Berlin noch in Bonn.
Ich habe sehr wohl wahrgenommen, was Ministerin
Hendricks, die Beauftragte für den Umzug von Bonn
nach Berlin, dazu in dieser Wahlperiode gemacht hat: Sie
hat mal wieder einen Bericht vorgelegt, eine „ergebnisof-
fene Bestandsaufnahme“. Was soll das denn sein? Das ist
doch nur ein Synonym für Untätigkeit. Hinter solch ei-
nem Bericht kann man sich natürlich bestens verstecken
und eine weitere Bild-Zeitung-Schlagzeile produzieren.
In dem Bericht steht, es gibt Effizienzverluste, die wir
lösen müssen. – Wie soll das konkret gestaltet werden?
Wie soll die Struktur unter Berücksichtigung aller Inte-
ressen neu geordnet werden?
Dazu schweigt das BMUB. Dazu schweigen die Mi-
nisterin und auch die Bundesregierung. Am Ende hat
Hendricks auch hier wieder nicht geliefert. Und ich sage
Ihnen eins: Sie ist die zuständige Ministerin, und das hät-
te sie in dieser Wahlperiode liefern können. Die Große
Koalition hat sich in dieser Frage weggeduckt.
Eine neue Bundesregierung muss sich wirklich ernst-
haft mit diesem Thema beschäftigen, aber nicht in der
Form wie der vorliegende Antrag der Linken. Er ist
schlicht zu kurz gegriffen und spielt die Regionen gegen-
einander aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, bei
einer ernsthaften Debatte wären wir auch dabei gewesen.
Aber glauben Sie denn im Ernst, dass diese Bun-
desregierung hier noch was macht? Was soll die Große
Koalition denn in den nächsten eineinhalb Wochen zum
Berlin/Bonn-Gesetz noch vorlegen? Nichts. Und sie wird
auch nichts vorlegen. Deswegen macht dieser Antrag in
der Form heute auch keinen Sinn.
Die Forderung umzusetzen, dass der Umzug komplett
bis 2020 stattfinden soll, ist schlicht unmöglich. Wo sol-
len denn die ganzen Liegenschaften und Wohnungen in
Berlin herkommen? Wie sollen alle Personalfragen ge-
klärt werden? Dieses Datum ist ein Hauruckdatum. Und
da machen wir Grüne nicht mit, denn das produziert
Ängste, und damit machen wir keine Politik!
Wir Grüne werden uns auch in der nächsten Wahlperi-
ode sehr ernsthaft damit auseinandersetzen, weil wir die
Probleme wirklich lösen wollen.
Wir werden uns so darum kümmern, dass nicht eine
Region in die Röhre guckt. Wir suchen nach einer ver-
antwortungsvollen Lösung für alle. Wir werden dafür
sorgen, dass auch die ökologischen Aspekte nicht hinten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24669
(A) (C)
(B) (D)
runterfallen, und wir werden dafür sorgen, dass es auch
eine finanzpolitisch sinnvolle Lösung ist.
Deswegen lehnen wir Ihren unausgegorenen Antrag
heute ab.
Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Mehr
Einwohner, mehr Jobs, junge Bevölkerung. Diese Be-
schreibung gilt für Bonn, und diese Beschreibung gilt
für Berlin. Berlin ist Hauptstadt mit internationaler
Ausstrahlung. Bonn ist zweites politisches Zentrum und
Kompetenzzentrum Deutschlands für bestimmte Politik-
felder. Beides ist gut für Deutschland. Beides nutzt den
Bürgern und Bürgerinnen im ganzen Land.
Die Linkspartei dagegen startet jährlich eine Neidde-
batte gegen die Region Bonn und den Westen Deutsch-
lands. Die Linkspartei redet über Arbeitnehmer in meiner
Heimatregion wie über Bürobedarfsartikel. Lebenspla-
nung, Familien, weitere abhängige Arbeitsplätze: Kein
Wort darüber von der Linkspartei.
Und schaut man genau in den Antrag der Linkspartei,
geht es keineswegs nur um die rund 6 000 Jobs in den
Bonner Ministerien. Die Linkspartei will auch Tausen-
de weitere Arbeitsplätze in anderen Behörden aus West-
deutschland und Bonn abziehen. Die Linkspartei gibt
damit den Anspruch auf, Arbeitnehmerpartei zu sein. Sie
will nur regionalen Neid schüren, um sich Stimmen zu
sichern.
Rund um die verbliebenen ministeriellen Arbeitsplät-
ze und andere Bundesbehörden ist in Bonn ein Kompe-
tenzzentrum für Deutschland entstanden. Drei Beispiele:
Die Vereinten Nationen und eine große Zahl von in-
ternationalen Regierungs- und Nichtregierungsorgani-
sationen suchen die Nähe zu den Gesprächspartnern der
Bundesregierung und der Europäischen Union im nahen
Brüssel.
Nationale und internationale Wissenschaftseinrich-
tungen profitieren vom Cluster der dichtesten Wissen-
schaftsregion Europas (Aachen, Bonn, Köln) und den
Gesprächspartnern im Forschungsministerium, im Ge-
sundheitsministerium und weiteren nationalen Behörden.
In der Region Bonn ist Deutschlands Cluster für Cy-
bersecurity entstanden: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, Kommando Cyber- und Informa-
tionsraum der Bundeswehr, Cyber Defense Center der
Deutschen Telekom, Start-ups, mittelständische Firmen,
Wissenschaftseinrichtungen sowie die Regulierungsbe-
hörden Kartellamt, Bundesnetzagentur und Bundesan-
stalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Linkspartei will dieses Kompetenzzentrum auf-
brechen und damit schwächen. Das ist der falsche Weg
und schadet dem ganzen Land.
Ihren Antrag begründet die Linkspartei mit nachweis-
lich falschen Zahlen und Behauptungen. Die Arbeitstei-
lung sei ineffizient, behauptet die Linkspartei. Es sei ein
„Wanderzirkus“ zwischen Berlin und Bonn notwendig,
so die Linkspartei.
Machen wir doch einen Faktencheck: Mehr als die
Hälfte der rund 6 000 Ministeriumsmitarbeiter in Bonn
muss überhaupt keine Dienstreise nach Berlin unterneh-
men. Ihre Ansprechpartner sitzen in anderen Regionen
Deutschlands und in Brüssel. Nebenbei: Eine Dienstreise
von Berlin nach Brüssel ist laut Auswertung 125 Prozent
teurer als die gleiche Dienstreise von Bonn aus. Die an-
dere Hälfte der Bonner Beamten macht weniger als eine
Dienstreise im Vierteljahr nach Berlin. Ein Wanderzirkus
sieht wahrlich anders aus.
Obwohl die Ausgaben für die Arbeitsteilung zwischen
Berlin und Bonn stetig sinken, behauptet die Linkspartei,
diese Arbeitsteilung sei unbezahlbar.
Auch hier ein Faktencheck: Die Arbeitsteilung kostet
weniger als 8 Millionen Euro pro Jahr, ein Umzug allein
der Ministerien schon bis zu 5 Milliarden Euro, die Kos-
ten für Umzüge weiterer Bundesbehörden nicht einmal
mitgerechnet.
Hält die Europäische Zentralbank ihre Nullzinspoli-
tik bis zum Jahr 2642 durch, würde sich der Umzug à la
Linkspartei rechnen. Rückt die EZB aber noch vor dem
Jahr 2550 von der Nullzinspolitik ab, sind allein schon
die Zinsen für die Umzugskosten höher als die Ausgaben
für die Arbeitsteilung.
Der Umzug wird sich also nie rechnen. Das haben alle
verstanden, nur die Linkspartei nicht.
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU
darauf geeinigt, dass Bonn zweites politisches Zentrum
bleibt, so wie es das Berlin/Bonn-Gesetz vorsieht. Die
Linkspartei dagegen will – so hat Frau Karawanskij
bei der Einbringung des Antrags gesagt – „die Bonner
Republik in den Ruhestand … schicken“. Bonner Re-
publik, das steht für erfolgreiche Demokratie, Freiheit,
Rechtsstaat, soziale Verantwortung, Ausgleich der Inte-
ressen. Diese Errungenschaften werden wir nicht in den
Ruhestand schicken. Diese Erfahrung wollen wir für die
Politikbereiche nutzen, in denen sich Bonn zum Kompe-
tenzzentrum Deutschlands entwickelt hat.
Deswegen lehnen wir den Antrag der Linkspartei ab.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE
LINKE) zu der Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag
der Abgeordneten Roland Claus, Stefan Liebich,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Beendigungsgesetz zum
Berlin/Bonn-Gesetz (Tagesordnungspunkt 20)
Meine Fraktion bringt heute einen Antrag in den
Bundestag ein, der die Bundesregierung auffordert, ei-
nen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem das 1994
geschlossene Berlin/Bonn-Gesetz beendet werden soll.
Ich stamme selbst aus dieser Region und vertrete den
Rhein-Sieg-Kreis, den ein solches Gesetz unmittelbar
und nachteilig betreffen würde. Ich kann diesem Antrag
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724670
(A) (C)
(B) (D)
daher nicht mit gutem Gewissen zustimmen und werde
es daher auch nicht tun. Diese Entscheidung möchte ich
wie folgt begründen:
Mit der Verlegung des Regierungssitzes von Bonn
nach Berlin sind Tausende von qualitativ hochwertigen
Arbeitsplätzen aus der Region Bonn nach Berlin verla-
gert worden. Die dafür erfolgten Ausgleichsleistungen
waren gut angelegt, sie trugen dazu bei, einen Abstieg
der Region zu verhindern. Nun ist seit Jahren zu beob-
achten, dass auch die verbliebenen 50 Prozent der Ar-
beitsplätze Stück für Stück nach Berlin abwandern. Die-
ser Trend wird auch von der Bundesregierung und allen
Parteien massiv vorangetrieben. Ein Komplettumzug ist
in Planung und aller Voraussicht nach auch nicht mehr zu
verhindern. Die Menschen vor Ort werden aller Voraus-
sicht nach die Leidtragenden sein, wenn nicht rechtzeitig
Maßnahmen ergriffen werden, die den Umzug für die
Region sozialverträglich gestalten.
Da der Komplettumzug in absehbarer Zeit unumgäng-
lich ist, beharre auch ich nicht, wie viele Abgeordnete der
Region aus den anderen Fraktionen, auf Einhaltung des
Berlin/Bonn-Gesetzes – es wurde sowieso schon in meh-
reren tausend Fällen gebrochen –, sondern darauf, dass
dieser Umzug sozialverträglich, sowohl gegenüber der
Region, als auch gegenüber den direkt Betroffenen, ge-
staltet wird. Es muss nun geprüft werden, welche Projek-
te geeignet wären, um den in den letzten Jahren bereits
vollzogenen und den anstehenden Arbeitsplatzverlust in
der Region aufzufangen. Über die Finanzierung und wei-
tere Ausgleichszahlungen für die Region muss mit dem
Bund verhandelt werden.
Letztendlich hat der Bund den Menschen der Region
mit dem Berlin/Bonn-Gesetz zur damaligen Zeit ein Ver-
sprechen gemacht, sie mit den negativen Auswirkungen
des Umzuges nicht allein zu lassen. Wenn man nun of-
fenbar beschließt, sich nicht weiter an das eigene Gesetz
zu halten, dann hat dies nicht nur wirtschaftliche Folgen,
sondern stellt für die vor Ort betroffenen Menschen auch
einen herben Vertrauensbruch demokratischer Werte da.
Daher ist es umso wichtiger, jetzt schnellstmöglich über
adäquate Ausgleichzahlungen zu verhandeln.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung
der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und
zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für
Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen
(Gesetz über die Erweiterung der Medienöffent-
lichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG)
(Tagesordnungspunkt 17)
Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Gerichtsver-
handlungen sind öffentlich. Der Rechtsstaat will jedem
Bürger die Gelegenheit geben, sich vom Funktionieren
rechtsstaatlicher Mechanismen zu überzeugen. Ton- und
Fernsehaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vor-
führung oder Veröffentlichung sind bereits seit 1964
unzulässig. Damals hatte man Liveübertragungen sicher
noch nicht so sehr im Fokus. Es sollte vielmehr kein öf-
fentliches An-den-Pranger-Stellen geben, zumal natür-
lich Ton- und Fernsehaufnahmen auch das Verhalten von
Richtern, Anwälten, Parteien, Zeugen und Beschuldigten
beeinflussen können.
Andererseits haben sich bis heute die technischen
Möglichkeiten verändert – zumal nicht wegzudiskutieren
ist, dass bestimmte Prozesse durchaus von einer Bedeu-
tung sein können, die es rechtfertigt, die Medienöffent-
lichkeit zu erweitern.
Ich freue mich deshalb, dass der vorliegende Gesetz-
entwurf maßvolle Anpassungen in diesem Bereich vor-
nimmt. Im Zeitalter der Internetberichterstattung, von
Internetblogs und anderen neuen Kommunikations- und
Informationsformen müssen auch für Transparenz und
Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren neue Grund-
sätze gelten.
Dennoch müssen diese Änderungen mit Augenmaß
vorgenommen werden, denn es geht daneben auch im-
mer noch um die Wahrung der Beschuldigtenrechte.
Zudem muss sichergestellt sein, dass Aufzeichnungen
aus dem Gerichtsverfahren nicht im Nachhinein neue
Anfechtungsgründe generieren. Dieser Herausforderung
wird die Neuregelung gerecht.
Ich will aber auf keinen Fall an dieser Stelle unter-
schlagen, dass wir mit dem heutigen Beschluss auch
weitere, ganz wesentliche Optimierungen auf den Weg
bringen. So schließen wir eine Regelungslücke, die die
Kostentragung für das gerichtliche Verfahren außerhalb
der mündlichen Verhandlung betrifft, wenn Personen mit
Sprach- oder Hörbehinderung bei anderen gerichtlichen
Verfahren außerhalb des Strafverfahrens eine Sprach-
oder Übersetzungshilfe beigeordnet bekommen. Diese
Lücke entstand durch die Tatsache, dass im Strafverfah-
ren die Beiordnung einer Sprach- oder Übersetzungshil-
fe für das gesamte Verfahren vorgesehen ist. In anderen
Gerichtsverfahren ist das jedoch nur für die mündliche
Verhandlung der Fall.
Sie sehen also, insgesamt ist es ein Gesetz, welches
das Gerichtsverfassungsgesetz und die StPO zeitgemäß
und mit Augenmaß modernisiert. Deshalb bitte ich um
Zustimmung.
Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Die Demokratie –
zum Beispiel auch der Deutsche Bundestag – hat ein ele-
mentares Interesse, ihre Entscheidungen bürgernah und
aktuell einer großen Öffentlichkeit zugänglich zu ma-
chen. Transparenz und öffentliche Berichterstattung sind
für die Wahrnehmung der Rechtsstaatlichkeit in unserem
demokratischen Gemeinwesen herausragend wichtig.
Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger die Entschei-
dungen der Judikative verstehen, wenn Hintergründe,
Abläufe und tragende Gründe der Entscheidung erklärt
werden, nur wenn über sie berichtet wird, besteht die
Chance, aber auch die Erwartung, diese Entscheidungen
zu akzeptieren, bis hin zu deren Umsetzung auf allen sie
betreffenden Ebenen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24671
(A) (C)
(B) (D)
Schon heute sind an den obersten deutschen Bundes-
gerichten zahlreiche Journalisten akkreditiert. Presse-
sprecherinnen und Pressesprecher der Gerichte erklären
die getroffenen Entscheidungen und stehen den Medien-
vertretern zur Verfügung. Und auch die Onlineangebo-
te unserer Gerichte haben in den letzten Jahren deutlich
aufgeholt. Das zeigt: Die Notwendigkeit, das Bedürfnis,
komplexere Angebote zuzulassen, ist immanent.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten
Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Ge-
richtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunika-
tionshilfen für Sprach- und Hörbehinderte kommen wir
dieser Notwendigkeit nach. Im Kern geht es dabei da-
rum, die Abläufe an unseren obersten Bundesgerichten
an die Praxis des Bundesverfassungsgerichtes anzuglei-
chen. Das vorliegende Gesetz sieht hierfür eine Reform
der §§ 169 und 186 Gerichtsverfassungsgesetz sowie
eine Neufassung des §§ 17a Bundesverfassungsgerichts-
gesetz vor. Damit werden die strengen Regelungen, die
seit 1964 für Fernsehübertragungen in Gerichtssälen gel-
ten, gelockert.
Mit Blick auf eine erweiterte Medienöffentlichkeit
wollen wir das durch folgende Maßnahmen erreichen:
Erstens. In § 169 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz
werden wir die Möglichkeit schaffen, Tonübertragungen
der mündlichen Verhandlung sowie der Urteilsverkün-
dung in einen Nebenraum für Medienvertreter zu er-
möglichen. Ausgestaltet wird diese Regelung als Ermes-
sensentscheidung des zuständigen Gerichtes. Auch ein
Untersagen der Tonübertragung wird ermöglicht, sollte
dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen von Betei-
ligten oder Dritten angezeigt sein.
Zweitens. § 169 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz
sieht darüber hinaus vor, Tonaufnahmen der Verhand-
lung einschließlich der Entscheidungsverkündung zu
wissenschaftlichen und historischen Zwecken zu ermög-
lichen. Gelten wird dies ausschließlich für Verfahren
von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für
die Bundesrepublik Deutschland. Auch hier gibt es eine
Ermessensentscheidung des zuständigen Gerichts. Die
Aufnahmen dürfen nicht zur Akte genommen und auch
nicht herausgegeben oder zu Verfahrenszwecken genutzt
werden. Außerdem müssen sie nach Verfahrensabschluss
dem zuständigen Bundes- oder Landesarchiv zur Über-
nahme angeboten werden. Diese entscheiden dann, ob
den Aufnahmen bleibenden Wert zukommt oder ob sie
vom Gericht zu löschen sind.
Drittens. Schließlich ermöglicht § 169 Absatz 3 Ge-
richtsverfassungsgesetz die Übertragung von Entschei-
dungsverkündungen an den obersten Bundesgerichten im
Fernsehen oder Hörfunk. Auch hier gelten entsprechen-
de, gegebenenfalls einschränkende Ermessensentschei-
dungen des jeweiligen Gerichts.
Durch dieses Bündel an Maßnahmen erweitern wir die
Medienöffentlichkeit deutlich. Wir verlieren in diesem
Zusammenhang nicht aus dem Auge, dass ein Gerichts-
verfahren eine höchst sensible Angelegenheit ist und
bleibt. Abzuwägen war und ist das öffentliche Interesse
gegen gewichtige Persönlichkeitsrechte von Beteiligten
oder Dritten. In der Praxis wird beispielsweise zu prü-
fen sein, ob sich der Charakter einer Verhandlung ändert,
wenn die Kamera mitläuft. Darüber hinaus müssen wir
zu 100 Prozent ausschließen, dass es zu einem Miss-
brauch der gefertigten Archivaufzeichnungen kommt.
Außerdem sollten und werden wir die Bundesländer er-
mutigen, die entsprechenden Landesarchivgesetze anzu-
passen. Gerade mit Blick auf die besondere Sensibilität
der zu archivierenden Aufnahmen kann ein Flickentep-
pich unterschiedlicher Bestimmungen nicht in unserem
Interesse sein.
Wie bereits eingangs angedeutet, zielt das vorliegende
Gesetz jedoch nicht ausschließlich auf eine Erweiterung
der Medienöffentlichkeit. Auch beim Thema Kommuni-
kationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte setzen wir
ein klares Zeichen. In § 186 Gerichtsverfassungsgesetz
stärken wir den barrierefreien Zugang zu Gerichtsverfah-
ren. Wir erweitern die Leistungen für hör- und sprachbe-
hinderte Menschen, die nach jetziger Rechtslage Gebär-
densprachdolmetscher zwar im gesamten Strafverfahren,
in allen anderen Verfahren jedoch nur im Rahmen der
mündlichen Verhandlung in Anspruch nehmen können.
Künftig soll eine Beiordnung von Kommunikationshil-
fen auch in den übrigen gerichtlichen Verfahren möglich
sein.
In Sachen Bürgernähe und Transparenz geben wir un-
seren obersten Bundesgerichten damit Instrumente an die
Hand, die eine Medienöffentlichkeit und einen barriere-
freien Zugang auf der Höhe der Zeit sicherstellen.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.
Dr. Matthias Bartke (SPD): Vor kurzem ist bei der
ARD eine neue Serie gestartet: Die Sofa-Richter. Privat-
personen sitzen bei sich zu Hause auf der Couch und dis-
kutieren über Rechtsfragen mitten aus dem Leben. Der
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam ordnet die Argu-
mente und löst auf, wie die Gerichte wirklich entschieden
haben.
Die Sendung will den Zuschauern Recht und Justiz
näherbringen. Ob die Gerichtsshows auf den Privatsen-
dern ebenfalls dieses Motiv verfolgen, sei mal dahinge-
stellt. Fakt ist aber, dass diese Gerichtsshows bisher im
ganz besonderen Maße unser Bild von Gerichten geprägt
haben.
In den letzten Jahren sind Stimmen laut geworden, die
behaupten, den „wahren Willen“ des Volkes zu vertreten.
Gleichzeitig beobachten wir eine gefährliche Tendenz,
etablierte Institutionen zu verachten. Es ist aktuell des-
wegen ganz besonders wichtig, unsere Gerichte sichtbar
zu machen. Gerichtsurteile, die eben nicht nur individu-
elle Gerechtigkeit schaffen, sondern für die Allgemein-
heit von Belang sind, müssen kommuniziert werden.
Dafür schafft der vorliegende Gesetzentwurf die not-
wendigen moderaten Öffnungen. Verkündungen von
Entscheidungen der obersten Bundesgerichte sollen in
den Medien übertragen werden können.
Dieser Vorschlag ist durchaus auf Skepsis gestoßen.
Ich teile diese Skepsis nicht. Die Urteilsverkündungen
des Bundesverfassungsgerichts können schon seit 1998
übertragen werden. Es würde wohl niemand so weit ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724672
(A) (C)
(B) (D)
hen, hier von Clowns und Showmastern zu sprechen.
Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht genießt zu
Recht hohes Ansehen. Die Praxis der Fernsehübertragun-
gen hat dazu beigetragen.
Auch die oberste Bundesjustiz muss sich nicht verste-
cken. Schon heute bereiten sich die Vorsitzenden auf die
Urteilsverkündungen wichtiger Verfahren akribisch vor.
Sie wissen schließlich, dass vor ihnen die Presse sitzt und
jedes einzelne Wort mitschreibt.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass mündli-
che Verhandlungen und die Urteilsverkündung in einen
Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen werden kön-
nen. Den Bedarf für diese Regelung hat nicht zuletzt der
NSU-Prozess mehr als deutlich gemacht. Nach viel Hin
und Her sind die Medienplätze damals verlost worden.
Und selbst damit war keine zufriedenstellende Lösung
gefunden. Mit der Übertragung in den Medienraum ste-
hen nach Bedarf zusätzliche Plätze für Journalisten zur
Verfügung.
In der Richterschaft gab es in Bezug auf diese Rege-
lung anfänglich Bedenken. Ich denke, die haben wir aus
dem Weg räumen können. Ein Urteil kann nicht aufge-
hoben werden, weil im Nebenraum etwas nicht richtig
funktioniert hat. Und auch die Vorsitzenden werden nicht
abgelenkt sein; denn im Nebenraum ist die Justizverwal-
tung für die Organisation zuständig.
Insofern konzentrierte sich unsere parlamentarische
Arbeit besonders auf eine weitere Neuregelung. Der
Gesetzentwurf sah vor, dass Gerichtsverfahren von he-
rausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung in Ton und
Bild dokumentiert werden können – wohlgemerkt nur für
wissenschaftliche und historische Zwecke.
Wir haben uns geeinigt, dass doch nur Tonaufnahmen
möglich sein sollen; Bildmaterial entsteht also keines.
Wir haben auch noch mal klargestellt, dass die Tonauf-
nahmen für kein Gerichtsverfahren verwertet werden
dürfen. Die Persönlichkeitsrechte werden damit gewahrt
und die Wahrheitsfindung nicht beeinflusst.
Die vorgesehene Öffnung ist weit von einem Damm-
bruch entfernt und ganz klar im Interesse des Rechts-
staats. Wir sollten es nicht den Sofarichtern und überzo-
genen Gerichtsshows überlassen, Akzeptanz für unsere
Justiz zu schaffen.
Dr. Johannes Fechner (SPD): Ich freue mich, dass
wir heute mit dem Gesetz zur Erweiterung der Medien-
öffentlichkeit in Gerichtsverfahren einen wichtigen
und richtigen Schritt zu mehr Transparenz in der Justiz
gehen. Wir wollen, dass die Urteile der obersten deut-
schen Gerichte auch bei den Bürgerinnen und Bürgern
unmittelbar und direkt ankommen. Diese Urteile haben
oft weitreichende Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig,
dass eine schnelle und unmittelbare Information über die
Rechtsprechung nunmehr erfolgen kann und somit mehr
Transparenz und Bürgernähe entsteht.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist es möglich, dass Ur-
teilsverkündungen der Bundesgerichte live aufgezeich-
net und übertragen werden, so wie dies beim Bundesver-
fassungsgericht schon heute möglich ist.
Ebenso wird es nun möglich sein, dass bei zeitge-
schichtlich herausragenden Gerichtsverfahren Tonauf-
nahmen angefertigt werden, um als Dokumentations-
grundlage für die wissenschaftliche und historische
Aufarbeitung zur Verfügung zu stehen. Dabei hat die
SPD-Fraktion gegen viel Widerstand in den parlamenta-
rischen Verhandlungen zumindest die Tonaufzeichnun-
gen durchgesetzt.
Viele Kritiker des Gesetzes hatten die Befürchtung,
dass durch TV- bzw. Filmaufzeichnungen, sei es live
oder zur Dokumentation, die Wahrheitsfindung gestört
werden könnte sowie die Persönlichkeitsrechte der Ver-
fahrensbeteiligten und die Rechte des Beschuldigten auf
ein faires Verfahren verletzt werden könnten.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren darauf be-
sonders geachtet und sind deshalb zu dem Schluss ge-
kommen, dass wir bei der – dauerhaften – Aufzeichnung
während der gesamten Verhandlung zu historischen und
wissenschaftlichen Zwecken noch einmal nachbessern
und dass nur Tonaufzeichnungen zugelassen werden
sollten.
Im Hinblick auf die Urteilsverkündung sehen wir die
Persönlichkeitsrechte bei TV- bzw. Filmaufzeichnungen
gewahrt. Denn zum einen sind Richter der Bundesge-
richte bereits erfahren im Umgang mit den Medien und
mit dem Publikum vertraut; denn ein solches gibt es ja
in der Regel bei Urteilsverkündungen. Zum anderen sind
die Verfahren bei Aufzeichnung bzw. Übertragung des
Urteils ja bereits abgeschlossen, sodass die Wahrheitsfin-
dung und auch der Prozessablauf nicht gestört und die
Rechte der Beteiligten berücksichtigt werden.
Dass es hier nicht um Fernsehgerichte à la Barbara
Salesch geht, sollte allen klar sein. Denn das Gericht legt
selbst fest, ob und wie eine Urteilsverkündung übertra-
gen werden kann und wann ein Verfahren von herausra-
gender zeitgeschichtlicher Bedeutung vorliegt. Und ein
Kachelmann-Prozess dürfte meines Erachtens deshalb
auch nicht unter den Begriff des Verfahrens von heraus-
ragender geschichtlicher Bedeutung fallen.
Wir schaffen mit dem Gesetz eine moderate Öffnung
für die Medienöffentlichkeit der Gerichtsverfahren von
Bundesgerichten, die sich auch bereits seit 1998 beim
Bundesverfassungsgericht bewährt hat. Entgegen vieler
Befürchtungen ist nicht eine der übertragenen Urteilsver-
kündungen des Bundesverfassungsgerichts bei der heu-
te-show oder bei YouTube gelandet – und das entgegen
vieler Befürchtungen im Vorfeld!
Wir wollen erreichen, dass die Justiz stärker bei den
Bürgerinnen und Bürgern ankommt und ein Bewusstsein
für unseren Rechtsstaat geschaffen wird.
Der Gesetzentwurf schafft auch eine Lösung für die
überfüllten Gerichtssäle, weil nunmehr die Tonübertra-
gung in einen Nebenraum für Medienvertreter vom Ge-
richt zugelassen werden kann.
Wichtig ist uns auch, noch einmal klarzustellen, dass
der Gesetzentwurf einen barrierefreien Zugang zu Ge-
richtsverfahren regelt. Dazu soll die Inanspruchnahme
von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeig-
neten Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24673
(A) (C)
(B) (D)
für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen besser
verankert werden.
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Wir be-
schließen heute ein Gesetz zur Erweiterung der Medien-
öffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung
der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach-
und Hörbehinderungen. Seit 1964 gibt es in der Bundes-
republik ein Verbot von Ton- und Fernseh- sowie Rund-
funkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung
oder Veröffentlichung. Paragraf 169 Satz 2 des Gerichts-
verfassungsgesetzes, GVG, erklärt dies für unzulässig.
Dieses Verbot wird heute vielfach kritisch hinterfragt,
und das zu Recht. Die Entwicklung der Rechtsprechung
und die Veränderung der Verbreitung von Nachrichten
in den Medien haben die Diskussion verstärkt, ob das
strikte gesetzliche Verbot von Bild- und Tonübertragun-
gen angesichts der technischen und gesellschaftlichen
Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist. Der heute
zu beschließende Gesetzentwurf dient dazu, mit geeig-
neten Maßnahmen wenigstens eine moderate Lockerung
des bisherigen Verbots der Medienübertragung aus der
Gerichtsverhandlung zu erzielen. Es handelt sich im We-
sentlichen um eine Ergänzung des § 169 Gerichtsverfas-
sungsgesetz, GVG, sowie um Folgeänderungen. Schließ-
lich sollen mit dem Gesetz Verbesserungen für Personen
mit Sprach- und Hörbehinderungen zur barrierefreien
Zugänglichmachung des Gerichtsverfahrens, bei der In-
anspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern oder
anderen geeigneten Kommunikationshilfen in gerichtli-
chen Verfahren gesetzlich verankert werden.
Für Die Linke bleibt es ein Grundprinzip, dass Ge-
richtsverfahren in der Öffentlichkeit, aber nicht für die
Öffentlichkeit stattfinden. Die geplanten Änderungen des
§ 169 GVG tragen dem Rechnung. Sie sind moderat und
verfolgen lediglich das Ziel, die Gerichtsverfahren in der
Öffentlichkeit besser wahrnehmbar zu machen. Dass es
dafür ein hohes gesellschaftliches Interesse gibt, hat bei-
spielsweise das große Medieninteresse und gesellschaft-
liche Interesse an den NSU-Prozessen gezeigt. Einer
medialen Massenverwertung wird durch die geplanten
Änderungen des § 169 GVG aber nicht Tür und Tor ge-
öffnet. Und das ist gut so.
Gegen eine ausschließliche Übertragung von Urtei-
len oberster Bundesgerichte durch die Medien ist nichts
einzuwenden. So werden auch Entscheidungen des Bun-
desverfassungsgerichts bereits jetzt von den Medien
übertragen, ohne dass dies die Unabhängigkeit des Bun-
desverfassungsgerichts bislang gefährdet hätte oder das
Bundesverfassungsgericht zu einer Showbühne verkom-
men wäre.
Auch gegen eine gerichtsinterne Übertragung von Ge-
richtsverhandlungen bei erheblichem Medieninteresse,
das heißt eine Einrichtung von Arbeitsräumen für Me-
dienvertreterinnen und -vertreter in demselben Gerichts-
gebäude, ist nichts einzuwenden. Der NSU-Prozess in
München hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass das Medien-
interesse durchaus – und berechtigterweise – beträchtlich
sein kann. Um zu vermeiden, dass Teile der interessier-
ten Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – zum Beispiel
bei Losverfahren, wie sie beim Landgericht München im
NSU-Prozess praktiziert wurden –, ist die gerichtsinter-
ne Übertragung von Gerichtsverhandlungen bei erhebli-
chem Medieninteresse ein legitimer Weg.
Der Ermöglichung audiovisueller Dokumentationen
von Gerichtsverfahren, die eine herausragende zeitge-
schichtliche Bedeutung besitzen, kann nur dann zuge-
stimmt werden, wenn dies in engen Grenzen erfolgt.
Denn eine audiovisuelle Aufzeichnung des gesamten
Prozessverlaufes kann durchaus Auswirkungen auf das
prozessuale Verhalten von Verfahrensbeteiligten haben.
Daher ist es unabdingbar, genau zu definieren, wann eine
„herausragende geschichtliche Bedeutung“ zu bejahen
ist und von wem sowie wofür genau die Aufzeichnun-
gen verwendet werden dürfen. Die Änderungen, die von
den Koalitionsfraktionen im Rahmen der Beratungen
des Rechtsausschusses eingebracht worden sind, bringen
keine genauere Definition, als bei der ersten Lesung be-
reits kritisiert.
Alles in allem geht das Gesetz aber in die richtige
Richtung. Meine Fraktion wird deshalb zustimmen.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vor-
liegende Gesetzentwurf will eine Öffnung der Gerichts-
verfahren gegenüber Öffentlichkeit und Presse bewirken.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden – solan-
ge die Rechte der Verfahrensbeteiligten und die Funkti-
onsfähigkeit der Rechtspflege und der Gerichte gewahrt
bleiben. Da dies nach unserer Einschätzung der Fall ist,
werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung
geben. Die Umsetzung und die Auswirkungen werden
wir trotzdem genau beobachten müssen, um gegebenen-
falls nachzusteuern. Letztlich wird es im Einzelfall vor
allem Aufgabe der Gerichte und natürlich auch der Me-
dienvertreter sein, die Regelungen verantwortungsvoll
umzusetzen und einen rücksichtsvollen Umgang mit den
neu eingeräumten Möglichkeiten zu etablieren.
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Justiz
durch dieses Gesetz in der Öffentlichkeit mehr wahr-
genommen und Wert geschätzt werden würde. Denn
die Wertschätzung der dritten Gewalt könnte in unserer
Republik durchaus höher sein. Viele halten den funkti-
onierenden Rechtsstaat irrigerweise für eine Selbstver-
ständlichkeit, obwohl wir derzeit in anderen Ländern
sehen, wie schnell es damit vorbei sein kann. Mehr Wert-
schätzung tut also not. Dazu dürfte dieses Gesetz zwar
nur einen sehr begrenzten Beitrag leisten, aber es könnte
immerhin ein Signal sein.
Es gibt aber auch noch einige Kritikpunkte, die nicht
ganz unerheblich sind. So soll bei Prozessen mit zeitge-
schichtlicher Bedeutung zwar eine Dokumentation erfol-
gen, diese darf aber eben gerade nicht zu Beweiszwecken
dienen. Das ist nicht ganz so trivial. Die Verlockung,
Film- oder Tonaufnahmen im Zweifelsfall auch für Be-
weiszwecke heranzuziehen, wenn sie denn erst einmal in
der Welt sind, liegt auf der Hand. Außerdem kritisiert der
Deutsche Richterbund, dass eine solche Dokumentation
eine weitere Belastung für große und bedeutsame Verfah-
ren darstellen könne. Der eigentliche Zweck der Straf-
verfahren, nämlich die individuelle Schuldfeststellung,
laufe so nämlich Gefahr, durch andere Interessen überla-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724674
(A) (C)
(B) (D)
gert zu werden. In jedem Fall muss dafür Sorge getragen
werden, dass die Dokumentation nicht dazu dient, dass
sich die Prozessbeteiligten eine Plattform verschaffen
oder Zeugen durch Kameras oder Mikrofone noch wei-
ter eingeschüchtert werden. Es ist daher sinnvoll, dass
die Dokumentation für wissenschaftliche und historische
Zwecke aufgrund Ihres Änderungsantrages nur noch auf
Tonaufnahmen beschränkt sein soll und keine Filmauf-
nahmen angefertigt werden.
Die öffentliche Anhörung zu dem Thema hat gezeigt,
dass sowohl die Richterschaft als auch die Anwaltschaft
ihre anfängliche Skepsis gegenüber dem Gesetzentwurf
inzwischen überwiegend abgelegt haben. Letztlich sind
es diese Berufsgruppen, die mit der Umsetzung der Re-
gelungen maßgeblich befasst sein werden. Insofern ist
es unerlässlich, dass solche Neuerungen nicht gegen
sie, sondern mit ihnen umgesetzt werden. Eines möch-
te ich jedoch noch anmerken: Der Verlockung, Tonauf-
nahmen bei historischen Prozessen zu Beweiszwecken
zu verwenden, kann auf einfachem Wege abgeholfen
werden. Die Einführung von Wortprotokollen in sämt-
lichen Strafverfahren würde helfen, die Beweisführung
in jedem Stadium des Verfahrens besser nachvollziehbar
und nachprüfbar zu machen. Potenzielle Fehlerquellen
würden dadurch – gerade bei langen Hauptverfahren –
ausgemerzt. Der Beweisstoff könnte so umfassend ge-
sichert und nachträglicher Streit – zum Beispiel über
den Inhalt von Aussagen – vermieden werden. Dank
moderner Übertragungssysteme und moderner Technik
bedeutet die Anfertigung solcher Aufzeichnungen und
Wortprotokolle auch keinen unangemessenen Personal-
aufwand oder hohe Kosten. Es gäbe damit nicht nur mehr
Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern vor
allem auch innerhalb des Strafverfahrens. Für Zivilrecht-
ler wie mich ist es ohnehin nie verständlich gewesen,
warum ausgerechnet im Strafrecht, wo es am Ende um
den stärksten Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte
des Bürgers geht, auf ein Wortprotokoll verzichtet wird.
Hier gibt es also noch Handlungsbedarf für die nächste
Legislatur.
Und wo wir schon einmal beim Thema Transparenz
sind: Wäre es nicht schön, wenn wir nicht nur für mehr
Transparenz in der Justiz, sondern auch im Bundestag
sorgen würden? Das Live-Streaming öffentlicher Anhö-
rungen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
wird von den Koalitionsfraktionen ausnahmslos abge-
lehnt. Da kann man sich in Sachen Transparenz doch
zukünftig von den Gerichten eine Scheibe abschneiden.
Für heute begnügen wir uns mit der Stärkung der Me-
dienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozial-
kassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsge-
richtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 19)
Wilfried Oellers (CDU/CSU): Wir beraten heute den
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Sicherung
der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Än-
derung des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Das Bundesarbeitsgericht stellte im Jahre 2016 fest,
dass die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifver-
träge, die dem Sozialkassenverfahren der Baubranche
zugrunde liegen, Fehlern unterliegen. Hierbei handelte
es sich um die Thematik einer fehlenden Ministerbefas-
sung und um die Thematik der Feststellung der 50-Pro-
zent-Grenze. Diese Gründe sind allgemeiner Natur und
beziehen sich daher nicht nur auf das Sozialkassenver-
fahren im Baugewerbe, sondern im Ergebnis auch auf
alle Sozialkassenverfahren aller Branchen bzw. deren Ta-
rifverträge, die ein solches Verfahren eingerichtet haben.
Aus diesem Grunde ist es konsequent, auch die Tarif-
verträge, die den Sozialkassenverfahren in anderen Bran-
chen zugrunde liegen, entsprechend zu heilen und die
Formfehler zu beseitigen. Bei den 11 Branchen, die be-
troffen sind, handelt es sich um das Maler- und Lackierer-
handwerk, das Dachdeckerhandwerk, das Gerüstbauer-
handwerk, das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk,
das Betonsteingewerbe, die Steine- und Erdenindustrie
nebst Betonsteinhandwerk und Ziegelindustrie, das Bä-
ckerhandwerk, die Brot- und Backwarenindustrie, das
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaugewerbe, die
Land- und Forstwirtschaft und die Redakteurinnen und
Redakteure von Tageszeitungen.
In § 41 des Gesetzes wird auch die Tariffähigkeit der
jeweiligen Branchenverbände angesprochen, und die
Tarifverträge werden diesbezüglich für wirksam erklärt.
Unabhängig davon, ob nun die hier in Rede stehenden
Branchenverbände tatsächlich von dieser Regelung be-
troffen sind, ist es nunmehr geboten und auch die Pflicht
der jeweiligen Branchenverbände, genauestens zu über-
prüfen, ob ihre Tariffähigkeit sich tatsächlich aus ihren
Statuten ergibt und die Tariffähigkeit gerichtsfest ist.
Darüber hinaus sind die hier angesprochenen Bran-
chen auch in der Verpflichtung, bestehende Abgren-
zungsprobleme zwischen ihnen zu beheben. Hier stehen
die Branchen und die entsprechenden Verbände in mei-
nen Augen nun in der Pflicht. Auch in den hier genannten
Branchen gibt es ähnliche Abgrenzungsprobleme, die je-
weils andersartig ausgestaltet sind. Hier erwarte ich nun
einvernehmliche Lösungen, die allen Branchen gerecht
werden.
Mit dem heutigen Gesetz nehmen wir auch eine Än-
derung des Arbeitsgerichtsgesetzes in § 98 Absatz 6
vor. Dort soll den Sozialkassen die Möglichkeit eröffnet
werden, auf Antrag das betroffene Unternehmen zur vor-
läufigen Leistung der Sozialkassenbeiträge zu verpflich-
ten. Dies gilt für den Fall, dass die Allgemeinverbind-
licherklärung in einem anhängigen Rechtsstreit in ihrer
Wirksamkeit bestritten wird. In einem solchen Fall ist
das Gericht dann gehalten, das Verfahren auszusetzen,
bis über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklä-
rung entschieden worden ist. Dies führt zu einer Verlän-
gerung des Rechtsstreits, bei der die Unternehmen bisher
nicht verpflichtet sind, Zahlungen an die Sozialkasse zu
leisten. Bevor das Unternehmen jedoch auf Antrag der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24675
(A) (C)
(B) (D)
Sozialkasse durch das Gericht zur vorläufigen Leistung
verpflichtet werden kann, ist die Erfolgsaussicht des
derzeitigen Sach- und Streitstandes eingehend zu prü-
fen. Wenn der bisherige Sach- und Streitstand zu der
Erkenntnis führt, dass die Allgemeinverbindlicherklä-
rung offensichtlich unwirksam ist, oder der Unternehmer
glaubhaft macht, dass die vorläufige Leistungspflicht ihm
einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, so
unterbleibt die Anordnung, und der genannte Antrag ist
abzulehnen.
Überdies kann eine solche Zahlungsanordnung nur
dann erfolgen, wenn alle weiteren anspruchsbegrün-
denden Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, so
auch der betriebliche Geltungsbereich des jeweiligen
Tarifvertrags bezogen auf das betroffene Unternehmen
geklärt ist. Es müssen quasi zunächst einmal alle Voraus-
setzungen zur Anspruchsbegründung vorliegen, bevor
die vorläufige Zahlungsanordnung durch das Gericht ge-
genüber dem Unternehmen verfügt werden kann. Ob die
Rechtsgrundlage, auf der das Unternehmen durch eine
Sozialkasse in Anspruch genommen wird, also überhaupt
rechtswirksam ist, wird erst ganz zum Schluss überprüft.
Währenddessen soll allerdings schon eine vorläufige
Zahlungsverpflichtung des Unternehmens gegenüber der
Sozialkasse möglich sein.
Diese Regelung stellt eine Abkehr vom bisherigen
Grundsatz dar, dass eine Zahlung erst dann erfolgen
muss, wenn auch ein entsprechender Titel (zum Beispiel
Urteil) vorliegt. Daher ist hier auch sehr deutlich zu beto-
nen, dass diese Ausnahmeregelung lediglich für die hier
genannten Fälle gelten kann und nicht darüber hinaus
bzw. nicht erweitert werden kann und darf.
Aufgrund dieser Besonderheit ist mit einem solchen
Antrag sehr sorgsam umzugehen. Hier ist der Gesetzge-
ber gehalten, die Entwicklung aufmerksam zu beobach-
ten und gegebenenfalls entstehenden Fehlentwicklungen
entgegenzuwirken.
Darüber hinaus sind die Sozialkassen in solchen Fäl-
len auch verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Damit
soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen das von
ihnen gezahlte Geld an die Sozialkasse sofort zurücker-
halten, wenn sie das Verfahren im Ergebnis doch gewon-
nen haben. In diesem Fall hätten sie zu Unrecht gezahlt
und haben damit auch ein Recht darauf, das Geld unver-
züglich zurückzubekommen.
Außerdem dürfen sich die Sozialkassen in diesem Fall
auch nicht auf die Einrede der Entreicherung berufen.
Wenn sie also aufgrund der erhaltenen Zahlungen durch
die Unternehmen Zahlungen an Dritte geleistet haben,
zum Beispiel an die Arbeitnehmer des Unternehmens,
dann trägt die Sozialkasse das Risiko, diese Beträge
trotzdem an das Unternehmen zurückzuzahlen.
Da die Abwicklung bzw. Rückabwicklung eines der-
artigen Falles sehr aufwendig und kompliziert sein wird,
ist hier den Sozialkassen zu raten, sehr behutsam und
sorgsam mit den Möglichkeiten aus dem neuen § 98 Ab-
satz 6 ArbGG umzugehen.
Da diese Regelung eine Besonderheit ist, wird im neu-
en § 113 ArbGG geregelt, dass die Bundesregierung sie
drei Jahre nach Inkrafttreten auf den Prüfstand zu stellen
hat. Die Auswirkungen sollen durch die Bundesregie-
rung überprüft werden, und es soll eine Einschätzung ab-
gegeben werden, ob an dieser Regelung in § 98 Absatz 6
Satz 2 ArbGG weiter festgehalten werden soll.
Ich hoffe sehr, dass sich bis dahin die Situation um die
Sozialkassen beruhigt hat.
Hier sehe ich den Gesetzgeber in der Pflicht, die Ent-
wicklungen im Rahmen der Gesamtsituation um die So-
zialkassen herum aufmerksam zu verfolgen. Zum einen
muss beobachtet werden, wie sich die Gesetzesände-
rungen ausgewirkt haben. Zum anderen muss allerdings
auch beobachtet werden, ob die Aufgaben, die die Bran-
chen und Verbände aus dem gesamten Verfahren heraus
noch zu erfüllen haben, auch tatsächlich erledigt und er-
füllt worden sind.
Damit spreche ich die Tariffähigkeit der Branchen an.
Hier müssen die Satzungen entsprechend überarbeitet
werden, und die Verbände müssen ihren Aufgaben nach-
kommen. Es wäre dem Gesetzgeber sicherlich schwer zu
vermitteln, dass er zukünftig noch einmal tätig werden
müsste, um Versäumnisse an dieser Stelle zu reparieren.
Der Gesetzgeber ist durch sein Handeln in Vorleistung
getreten. Nun sind alle Betroffenen in der Pflicht, ihre
noch ausstehenden Aufgaben zu erfüllen.
Ergänzend dazu sind die Abgrenzungsschwierigkei-
ten zu regeln. Daher müssen hier Branchenabsprachen
getroffen werden. Insbesondere muss die Verbändever-
einbarung im Rahmen des SokaSiG I umgesetzt werden.
Dies sollte in meinen Augen nun zügig und ohne wei-
tere Verzögerungen erfolgen. Wie gesagt: Der Gesetz-
geber ist in Vorleistung getreten, in der Erwartung, dass
die Branchen nun die ihnen obliegenden Aufgaben und
Verabredungen erfüllen. Zur Abgrenzung der Branchen-
zugehörigkeit von Unternehmen können sicherlich Kon-
sultationsverfahren helfen. Diese sollten hier auch über
die bisherigen Absprachen hinaus eingerichtet werden.
Letztlich sollten die Sozialkassen ihre Herangehensweise
in jedem Einzelfall auf den Prüfstand stellen. Dabei sollte
auch immer berücksichtigt werden, dass die Sozialkassen
keine staatlichen, sondern private, von den Tarifpartnern
gegründete Einrichtungen sind.
Ich persönlich werde die Entwicklungen jedenfalls
aufmerksam verfolgen und mir auch als Teil der Gesetz-
gebung erlauben, zu gegebener Zeit Nachfragen zu stel-
len.
Tobias Zech (CDU/CSU): Am 21. September 2016
und 25. Januar 2017 traf das Bundesarbeitsgericht
Entscheidungen mit weitreichenden Folgen: Die All-
gemeinverbindlicherklärung für das Sozialkassenver-
fahren im Baugewerbe wurde aufgrund der fehlenden
Ministererklärung sowie mangels Erfüllung des 50-Pro-
zent-Quorums für ungültig befunden. Dies hatte nicht
nur zur Folge, dass viele Unternehmen des Baugewer-
bes ihre Zahlungen an die Sozialkassen einstellten und
Rückzahlungen forderten, sondern stellte ebenfalls die
Gültigkeit der Allgemeinverbindlichkeit weiterer Sozial-
kassenverfahren infrage.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724676
(A) (C)
(B) (D)
Im Januar haben wir dementsprechend bereits auf-
grund der großen Dringlichkeit das Sozialkassenver-
fahrensicherungsgesetz im Baugewerbe verabschiedet
und die SOKA-BAU vor einer möglichen Insolvenz ge-
schützt. In der Konsequenz befassen wir uns nun mit den
Sozialkassenverfahren elf weiterer Branchen, die infol-
ge der BAG-Urteile zum Teil in ihrer Existenz bedroht
werden bzw. werden könnten. Konkret handelt es sich
um das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdecker-
handwerk, das Gerüstbauerhandwerk, das Steinmetz-
und Steinbildhauerhandwerk, das Betonsteingewerbe,
die Steine- und Erdenindustrie nebst Betonsteinhand-
werk und Ziegelindustrie, das Bäckerhandwerk, die Brot-
und Backwarenindustrie, den Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau, die Land- und Forstwirtschaft, die Redak-
teurinnen und Redakteure von Tageszeitungen. Für diese
Sozialkassen besteht also zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine Rechtssicherheit.
Mit dem Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz II
schaffen wir eine eigenständige Rechtsgrundlage für Bei-
tragseinzug und Leistungsgewährung: Die nach § 5 TVG
in der bis zum 15. August 2014 geltenden Fassung für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die den So-
zialkassenverfahren zugrunde liegen, werden beginnend
mit dem 1. Januar 2006 kraft Gesetzes mittels statischer
Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet.
Insofern handelt es sich also um ein Gesetz mit temporä-
rer Wirkung.
Die Bedeutung der Sozialkassen ist nicht zu unter-
schätzen. Sie entstanden innerhalb der vergangenen
70 Jahre aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten
zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
So leisten sie für ihre Branchen wichtige Beiträge im
Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Alters-
vorsorge und sorgen beispielsweise in Branchen mit
witterungsbedingter Beschäftigungslosigkeit für kon-
stante Einkommen. Neben der Sicherstellung guter Be-
schäftigungsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer profitiert auch der Wirtschaftsstandort
Deutschland von den hohen Qualitätsstandards, die die
Unternehmen durch die branchenweit finanzierten Aus-
und Weiterbildungsmöglichkeiten wahren können. Durch
die Allgemeinverbindlicherklärungen werden diese Leis-
tungen jeweils von der gesamten Branche getragen. Dies
steht nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse.
Trotz meiner Unterstützung für dieses Gesetz ist es
mir wichtig, zwei Dinge zu betonen: Erstens stellt das
Mittel der Allgemeinverbindlichkeit immer einen gesetz-
geberischen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Die Ta-
rifautonomie ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres wirt-
schaftlichen Erfolgs. Sie ist schützenswert. Der Eingriff
in die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit
muss immer im öffentlichen Interesse stehen und ent-
sprechend ausgiebiger Prüfung unterliegen.
Zweitens sollte allen bewusst sein, dass es sich bei
dem Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz II um einen
Sonderfall handelt, der dem für alle Beteiligten überra-
schenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowie der so-
zialpolitischen Relevanz der Sozialkassen geschuldet ist.
Ich bin froh, dass wir weitere negative Konsequenzen
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ent-
sprechenden Branchen abwenden konnten. Sie können
sich aber auch darauf verlassen, dass wir uns den Bericht
der Bundesregierung, zu dem dieses Gesetz verpflichtet,
genau ansehen werden.
Bernd Rützel (SPD): Im Dezember letzten Jahres
und im Januar dieses Jahres haben wir hier über die Ret-
tung der Sozialkassen des Bauhauptgewerbes gespro-
chen. Schon damals waren wir uns einig, wie wichtig
die Sicherung der Sozialkassen ist. Ich habe mich sehr
darüber gefreut, dass wir dabei über alle Fraktionsgren-
zen hinweg für die Sicherung der Sozialkassen gestimmt
haben.
Heute stimmen wir über ein ebenso wichtiges Vorha-
ben ab. Diesmal geht es um die gemeinsamen Einrichtun-
gen von insgesamt 12 Branchen:
– im Maler- und Lackiererhandwerk
– im Dachdeckerhandwerk
– im Gerüstbauerhandwerk
– im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
– im Betonsteingewerbe
– in der Steine- und Erdenindustrie
– im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie
– im Bäckerhandwerk
– in der Brot- und Backwarenindustrie
– im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
– in der Land- und Forstwirtschaft sowie
– für Redakteurinnen und Redakteure von Tageszei-
tungen.
Durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
sind auch ihre gemeinsamen Einrichtungen nun bedroht.
Ich möchte noch einmal herausstellen: Das Bundes-
arbeitsgericht hat in seinen Urteilen nicht das Sozialkas-
senverfahren in Abrede gestellt. Es hat lediglich Form-
fehler beanstandet. Und diese korrigieren wir nun.
Wir werden nicht zulassen, dass den Sozialkassen
aus formalen Gründen nachträglich der Boden entzogen
wird. Mit dem Gesetz treten wir rechtssicher und belast-
bar den Bedenken des Bundesarbeitsgerichts entgegen.
Die Sozialkassenverfahren erhalten damit die größtmög-
liche demokratische Legitimation. Das wurde uns auch
in der Anhörung am Montag von zahlreichen Sachver-
ständigen bestätigt.
Nun hat sich in diesem Gesetzgebungsverfahren ein
neues Problem gezeigt: Viele Unternehmen verweigern
den Sozialkassen die Beitragszahlungen. Die Klagen, die
von den Sozialkassen dagegen erhoben werden, werden
vom Arbeitsgericht nun häufig ausgesetzt. In dieser Zeit
erhalten die Sozialkassen also nicht die ausstehenden
Beitragszahlungen. Sie benötigen diese Zahlungen aber
dringend, weil sie ja auch weiterhin ihre Leistungen an
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24677
(A) (C)
(B) (D)
Bisher hatte die Kasse in dieser Situation keine Mög-
lichkeit, die ausstehenden Beiträge einzuklagen. Das än-
dern wir nun mit diesem Gesetz.
Werden Beitragsklagen der Sozialkassen ausgesetzt,
sollen die Sozialkassen künftig die Schuldner gerichtlich
zu einer vorläufigen Leistung verpflichten können. Ne-
ben der Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen stellen wir
auf diese Weise auch sicher, dass Betriebe nicht Jahre
später, wenn die Zahlungsverpflichtung wieder – und na-
türlich auch nachträglich – gilt, insolvent sind oder dass
sie aufgrund der Forderungen einem Insolvenzrisiko aus-
gesetzt sind.
Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner darauf
geeinigt, diese Regelung in drei Jahren zu überprüfen.
Ich bin froh, dass es uns im parlamentarischen Verfahren
gelungen ist, klarzustellen, dass sich diese Evaluierung
auch auf eventuelle Arbeitnehmeransprüche bezieht.
Falls von der Entscheidung über die Wirksamkeit ei-
ner AVE auch allgemeine Tarifvereinbarungen betroffen
sind, müssen diese auf jeden Fall ebenfalls berücksichtigt
werden.
Gerade in diesen Branchen – oft Niedriglohnberei-
che – sind die Beschäftigten stark davon betroffen, wenn
ihre Ansprüche für mehrere Jahre auf die lange Bank ge-
schoben werden. Auch die Ansprüche der Beschäftigten
in allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen müssen
vorläufig befriedigt werden können.
Insgesamt werden wir so den bedeutenden Aufgaben
gerecht, die die Sozialkassen in Ausbildung, Altersver-
sorgung und anderem wahrnehmen. Und diese Leistun-
gen müssen dauerhaft auch für Beschäftigte gesichert
werden, die nicht tarifgebunden arbeiten.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung und mit der
gesetzlichen Klarstellung, die wir heute verabschieden,
sichern wir die Rechte Hunderttausender Beschäftigter.
Sie leisten wichtige Arbeit. Dass sie dies weiterhin tun
können – und zwar fair bezahlt, fair behandelt und fair
abgesichert –, dafür sorgen wir heute. Das ist Verläss-
lichkeit.
Jutta Krellmann (DIE LINKE): Die Sozialkassen
schaffen für die Beschäftigten in den Branchen, in de-
nen es sie gibt, eine ungeheuer wichtige Sicherheit. Seit
60 Jahren verwalten diese Institutionen Urlaubsentgelte,
organisieren die Berufsbildung, sichern Arbeitszeitkon-
ten und Betriebsrenten. Das sind alles sozialpolitische
Kernaufgaben, die sonst dem Staat überlassen werden
müssten. Ich selbst kenne die Sozialkassen seit Anfang
der 70er-Jahre. In vielen Diskussionen in der gewerk-
schaftlichen Jugendarbeit schauten wir neidisch auf die
guten Ausbildungsvergütungen in der Bauwirtschaft, die
damals schon 1 500 DM betrugen. Selbst in der Industrie
zu der Zeit undenkbar! Am 21. September letzten Jahres
schien dieses Sicherheitsnetz für die Bauindustrie plötz-
lich wegzufallen. Nach herrschendem Mainstream ist
man im Laufe der letzten Jahre nicht mehr so ohne Wei-
teres bereit, Tarifverträge als ein Element zu akzeptieren,
das für alle Beteiligten gleiche Wettbewerbsbedingungen
bei Löhnen schafft. Denn einige Unternehmen fochten
vor Gericht die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifver-
trags für das Baugewerbe an und stellten ihre Beitrags-
zahlungen ein. Wegen handwerklicher Fehler erklärte
das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlichkeit
des Bundesarbeitsministeriums aus den Jahren 2008 bis
2014 für unwirksam. Durch diese Entscheidung kam das
ganze Gefälle der sozialen Sicherheit in der Bauindustrie
ins Wanken. Denn durch die Allgemeinverbindlichkeit
entfalten die Tarifverträge auch für tarifungebundene Be-
schäftigte und Unternehmen der Baubranche Wirkung.
Um zu verhindern, dass die Sozialkassen in wirtschaft-
liche Bedrängnis kommen, hat der Bundestag am 26. Ja-
nuar diesen Jahres, mit dem SokaSiG I die Tarifverträge
im Baugewerbe rückwirkend für allgemeinverbindlich
erklärt. Damit können die Kollegen auf dem Bau wieder
ruhig schlafen – und bleibt der hohe soziale Standard im
Baugewerbe auch künftig erhalten. Doch die Entschei-
dungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. September
2016 und dem 25. Januar 2017 haben auch weitreichende
Folgen für Sozialkassen in anderen Branchen.
Im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdecker-
handwerk, im Gerüstbauerhandwerk, im Erde-, Stein-
und Betongewerbe, im Bäckerhandwerk, in der Brot- und
Backwarenindustrie, in der Land- und Forstwirtschaft,
für Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen
und viele andere mehr gibt es eine ähnliche Problematik
wie im Baubereich. Das SokaSiG II soll den Inhalt von
möglicherweise unwirksamen, in der Vergangenheit ab-
geschlossenen Allgemeinverbindlicherklärungen erset-
zen. Wie wir in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit
und Soziales am Montag erfahren haben, ist die Rückwir-
kung zulässig. Denn das Bundesverfassungsgericht sieht
in den stabilen Arbeitsbedingungen und Sozialversiche-
rungen der abhängig Beschäftigten ein „hervorragend
wichtiges Gemeinschaftsgut“. Dieses Gut wäre durch ein
Zusammenbrechen der Sozialkassen in den betroffenen
Branchen gefährdet.
Genauso wie bei der Abstimmung zum SokaSiG I
stimmt die Linke dem Gesetzentwurf zu. Der Gesetzge-
ber hat mit diesen Gesetzen einen Schritt gemacht, der
beispielhaft für andere Branchen sein könnte. Die Tarif-
bindung im Einzelhandel wird immer schlechter. So sind
nur noch 30 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Gerade
hat die Arbeitgeberseite in den aktuellen Tarifverhand-
lungen schon mal präventiv erklärt, dass egal, was in
den Verhandlungen herauskommt, sie einer Allgemein-
verbindlicherklärung nicht zustimmen werde. So geht
das nicht. Auch hier ist es im gesellschaftlichen Interes-
se, dass die Kassiererin bei Lidl oder der Lagerist bei
Amazon einen Lohn verdient, von dem man leben kann.
Scharfmacher des Arbeitgeberlagers missbrauchen ihr
Vetorecht zunehmend, um gleiche und gute Standards ei-
ner Branche systematisch zu verhindern. Es ist deswegen
überfällig, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von
Tarifverträgen erleichtert wird.
Die Linke will den Arbeitgebern ihr Vetorecht neh-
men. Wir fordern die Bundesregierung auf, der Ver-
bandsflucht der Arbeitgeber endlich einen gesetzlichen
Riegel vorzuschieben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724678
(A) (C)
(B) (D)
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Anfang dieses Jahres musste die Sozialkasse der
Bauwirtschaft gesetzlich abgesichert werden. Das war
notwendig, weil das Bundesarbeitsgericht den allge-
meinverbindlich erklärten Tarifvertrag für unwirksam er-
klärt hat, aber nur aus rein formalen Gründen. Und weil
solch ein Urteil „für und gegen jedermann“ wirkt, geht
es jetzt weiter. In elf Branchen verweigern mittlerweile
Betriebe ihre Beitragszahlungen aufgrund des BAG-Ur-
teils, und deshalb rutschen auch andere Sozialkassen in
eine finanzielle Schieflage. Niemand von uns hier macht
gerne solche Gesetze – da bin ich mir sicher. Aber die So-
zialkassen sind wichtig, und deshalb werden wir Grüne
heute dem Gesetz auch zustimmen.
Die Sozialkassen sind nicht nur historisch gewach-
sen – sie sind auch politisch erwünscht. Sie garantieren
den Beschäftigten vielfältige Ansprüche und sorgen für
eine branchenweite soziale Absicherung. Dabei geht es
um Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Lohnfortzahlung
bei Arbeitsausfall, Urlaub oder – ganz wichtig – um Aus-
und Weiterbildung. Und das ist dann auch alles noch
passend zugeschnitten auf die besonderen Arbeitsbedin-
gungen in den jeweiligen Branchen. Die Sozialkassen
entlasten damit die Betriebe. Sie haben auch eine wich-
tige sozialpolitische Bedeutung und übernehmen quasi
staatliche Aufgaben. Und deshalb müssen die Sozial-
kassen – in diesem Fall jetzt eben gesetzlich – geschützt
werden.
Die Sozialkassen sind für die Beschäftigten wie auch
für die Betriebe wichtig, aber sie funktionieren nur bran-
chenweit, also nur mit allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträgen, die für alle Betriebe der Branche gelten –
unabhängig von der Tarifbindung. Denn diese Leistun-
gen könnten von einzelnen Betrieben gar nicht erbracht
werden, und wenn sie es schaffen, dann würde das zu
Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem entsteht bei
den Betrieben nur durch eine solidarische Finanzierung
überhaupt Akzeptanz. Jetzt besteht aber Rechtsunsicher-
heit bei den Allgemeinverbindlicherklärungen. Deshalb
müssen wir gesetzlich handeln, denn ein Solidarsystem
wie die Sozialkassen funktioniert nur solidarisch – mit
allen.
Aber natürlich stellt sich die Frage, ob das Gesetz tat-
sächlich verfassungskonform ist, denn die Tarifverträge
werden jetzt rückwirkend für alle Arbeitgeber gesetzlich
angeordnet. Die Einschätzung der Sachverständigen bei
der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am
Montag war eindeutig. Es bestand Einhelligkeit – der
Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich vertretbar, weil
der Vertrauensschutz nicht verletzt wird. Denn niemand
konnte bisher davon ausgehen, dass die Allgemeinver-
bindlicherklärungen keinen Bestand haben. Im Gegen-
teil – wir müssen das „schützenswerte Vertrauen“ der
Betriebe und der Beschäftigten berücksichtigen, die
schon lange auf die Tarifverträge und deren Leistungen
vertrauen. Hier geht es tatsächlich um Vertrauensschutz.
Voraussetzung dafür aber ist, dass bei den Regelungen
alles beim Alten bleibt. Und das ist der Fall. Das Gesetz
übernimmt den Anwendungsbereich der Tarifverträge.
Der Kreis der betroffenen Arbeitgeber bleibt identisch.
Es wird also nur formal eine andere Rechtsgrundlage für
das Sozialkassenverfahren geschaffen.
Vor diesem Hintergrund werden wir dem Gesetz heu-
te zustimmen. Denn viele Beschäftigte, Auszubildende,
Rentnerinnen und Rentner, Leistungsanwärterinnen und
Leistungsanwärter profitieren von den Sozialkassen, und
auch viele Betriebe. Sie alle vertrauen darauf. Die Leis-
tungen der Sozialkassen sind deshalb aus unserer Sicht
im öffentlichen Interesse. Sie müssen abgesichert wer-
den – das ist politisch geboten.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Brähmig und Andreas
G. Lämmel (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung
über den von den Fraktionen der CDU/CSU und
SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenver-
fahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsge-
setzes (Tagesordnungspunkt 19)
Die Entscheidung des Deutschen Bundestages, das
SokaSiG II im Eilverfahren zu beschließen, halten wir
weiterhin für höchst bedenklich. Die Situation nach
dem Beschluss zum SokaSiG I am 26. Januar 2017 hat
sich keineswegs geändert. Wir können daher auch dem
SokaSiG II nicht zustimmen.
Es ist zu befürchten, dass die Mitglieder vieler mo-
mentan verhandelnder Verbände massiv betroffen und
mit Beitragsforderungen potenziell bedroht sind, die
ohne das Gesetz keinerlei Bestand hätten.
Zudem ist die Problemlage mit dem Saarland unge-
klärt – sollte die Grundlage der Malerkasse nicht mehr
eine AVE sein, sondern ein Gesetz, muss entweder das
Saarland komplett ausgenommen werden oder dem Saar-
land eine Regelung aufgezwungen werden, die es bisher
nicht hatte.
Zur Verbändevereinbarung ist Folgendes zu sagen:
Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben bis-
her jeden Vorschlag zu einer einfachen und transparenten
Abgrenzungsformel aus verschiedenen Gründen abge-
lehnt. Man strebt anscheinend nach wie vor an, in einem
juristischen Klein-Klein Abgrenzungsmodalitäten abzu-
sprechen.
Es ist festzuhalten, dass sich nun betroffene Verbände
und Innungen an weiteren juristischen Auseinanderset-
zungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht beteiligen
werden, wenn das SokaSiG I und das SokaSiG II in ihren
Folgen durch Verbändevereinbarungen nicht abgemildert
werden. Da dies aus heutiger Perspektive nicht im In-
teresse der Sozialkassen ist, wird auch das SokaSiG II
nicht zu einer Befriedung der Situation beitragen, son-
dern weiteres Öl ins Feuer gießen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24679
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung
des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten (Ta-
gesordnungspunkt 24)
Dr. Silke Launert (CDU/CSU): „Fürsorglicher
Schutz oder unangemessener Eingriff?“ – Diese Frage
stellen sich Betreuungsrichter nahezu täglich und wan-
dern dabei nicht selten auf einem ziemlich schmalen
Grat.
Wenn es um ärztliche Zwangsmaßnahmen geht, müs-
sen sie ganz genau abwägen: Soll der psychisch Kranke
wirklich gegen seinen Willen ein Medikament verab-
reicht bekommen? Soll der geistig Behinderte wirklich
medizinisch untersucht werden, obwohl er partout nicht
einwilligen will? Oder sollen solche Maßnahmen unter-
bleiben, obwohl wir wissen, dass die Patienten ohne die
medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegen-
den gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar verster-
ben können?
Hier gilt es für den Richter, das Recht jedes einzelnen,
über seine Gesundheit und sein Leben selbst zu entschei-
den, in Einklang zu bringen mit der staatlichen Schutz-
pflicht, wonach die Gemeinschaft einen Hilflosen nicht
sich selbst überlassen darf.
2013 hat der Gesetzgeber in § 1906 BGB eine Vor-
schrift geschaffen, die genau dieses Spannungsfeld regeln
soll, eine, die so wenig Zwang wie möglich vorschreibt
und gleichzeitig so viel Schutz wie nötig gebietet.
Der Gesetzgeber ist dabei sehr sorgsam vorgegangen
und hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit ärztli-
cher Zwangsmaßnahmen recht eng gestrickt. So dürfen
sie unter anderem nur vorgenommen werden, wenn die
Zwangsmaßnahme notwendig ist, um drohende erhebli-
che Gesundheitsgefahren abzuwenden. Und sie sind auch
nur dann zulässig, wenn sie im Rahmen einer Unterbrin-
gung erfolgen.
Im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht
nun genau an dieser Stelle eine Schutzlücke aufgetan.
Im konkreten Fall ging es um eine Patientin mit Suizid-
absichten, die an Demenz erkrankt war und körperlich so
geschwächt war, dass sie nicht mehr in einer geschlosse-
nen Einrichtung untergebracht war und auch nicht unter-
gebracht werden musste. Als sie an Brustkrebs erkrankte,
lehnte sie die lebensnotwendige Behandlung ab.
Was war in diesem Fall nun zu tun? Die Voraussetzun-
gen des § 1906 lagen nicht vor, weil sie ja nicht unter-
gebracht war. Gleichzeitig war aber eine Unterbringung
nicht mehr möglich, denn sie konnte sich alleine nicht
mehr fortbewegen. Die Zwangsbehandlung konnte folg-
lich nicht durchgeführt werden.
Tatsächlich gibt das aktuelle Recht vor, dass in Fällen,
in denen sich der Betreute räumlich nicht entziehen will
oder körperlich hierzu nicht in der Lage ist, eine ärzt-
liche Zwangsmaßnahme nicht angeordnet werden kann.
Sie kann wirklich nur dann angeordnet werden, wenn der
Patient vorher untergebracht worden ist.
Doch wo soll der Unterschied sein? Auf der einen Sei-
te haben Sie eine hilflose Person, die in einer Einrichtung
untergebracht ist und sich daher nicht entziehen kann.
Auf der anderen Seite haben Sie eine hilflose Person, die
freiwillig in einer Einrichtung ist oder die sich aufgrund
eines Oberschenkelhalsbruchs nicht aus dem Kranken-
haus fortbewegen kann. Es kann doch nicht sein, dass
wir da einen Unterschied machen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heu-
te verabschieden werden, schließen wir nun diese vom
Bundesverfassungsgericht festgestellte Schutzlücke im
Betreuungsrecht, indem wir die Einwilligung in eine
ärztliche Zwangsmaßnahme von der freiheitsentziehen-
den Unterbringung entkoppeln. Statt an eine freiheits-
entziehende Unterbringung kann die Zwangsmaßnahme
künftig auch an einen stationären Aufenthalt in einem
Krankenhaus geknüpft werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem oben be-
schriebenen Fall betont, dass der Staat aus Artikel 2 Ab-
satz 2 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet ist, Betreute, wenn
notwendig, vor schweren gesundheitlichen Gefahren zu
schützen. Dabei darf keiner durchs Raster fallen.
Gleichzeitig stand der Gesetzgeber vor der schwieri-
gen Aufgabe, auch das Selbstbestimmungsrecht der Be-
treuten nicht zu sehr einzuschränken. Auch hier haben
wir eine gute Lösung gefunden; denn der natürliche Wil-
le des Betreuten muss als Ausdruck seines Selbstbestim-
mungsrechts grundsätzlich akzeptiert werden.
Darüber hinaus haben wir nach der ersten Beratung
noch eine weitere wichtige Änderung an dem Gesetzent-
wurf vorgenommen: So wollen wir die Möglichkeit einer
Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde für den Verfah-
renspfleger einführen. Ähnlich wie im Verwaltungsrecht
soll dieser die Möglichkeit erhalten, gerichtlich feststel-
len zu lassen, dass eine erledigte Maßnahme innerhalb
eines Betreuungsverfahrens rechtswidrig war. Gemeint
sind damit zum Beispiel solche Fälle, in denen Betroffe-
ne ohne die erforderlichen Voraussetzungen in Pflegehei-
men fixiert oder ruhiggestellt werden.
Bislang wurde dies von der Rechtsprechung abge-
lehnt, da der Verfahrenspfleger nicht in eigenen Grund-
rechten betroffen ist. Lediglich die Beschwerde für eine
andauernde Maßnahme war möglich.
Wir sind aber der Ansicht, dass es keinen Unterschied
für den Grundrechtsschutz des Betroffenen machen darf,
ob die Maßnahme noch andauert oder sich bereits erle-
digt hat. Entscheidend ist, dass die Betroffenen infolge
ihrer psychischen oder geistigen Erkrankung meist nicht
in der Lage sind, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
Lassen Sie mich abschließend bitte Folgendes festhal-
ten: Zwangsmaßnahmen dürfen immer nur die Ultima
Ratio, also das letzte wirksame Mittel, sein. Wir sollten
mit dieser Möglichkeit deshalb sehr bedacht umgehen.
Wir schaffen heute als Gesetzgeber die notwendige
rechtliche Grundlage, um alle Betreuten im Notfall best-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724680
(A) (C)
(B) (D)
möglich zu schützen. Vorrangig gilt es aber, die Betreu-
ten durch Zeit und Worte von der Notwendigkeit einer
Maßnahme zu überzeugen und ihnen dadurch so viel
selbstbestimmtes Leben wie möglich zu lassen.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Wir be-
raten abschließend einen Gesetzentwurf, der sich mit der
äußerst schwierigen und emotionalen Thematik der ärzt-
lichen Zwangsmaßnahmen beschäftigt. Die Erfahrung
einer medizinischen Zwangsbehandlung stellt für viele,
die diese Situation erleben, eine unvorstellbar schwere
Belastung, vielfach eine Grausamkeit, dar. Diese ein-
schneidenden Erfahrungen, die uns Betroffenenverbände
persönlich und eindrucksvoll geschildert haben, machen
nachdenklich. Wir sehen hier im Gesetzgebungsverfah-
ren eine gewisse Parallelität zur Diskussion in der letzten
Wahlperiode. Die an uns herangetragenen Schilderun-
gen haben uns dazu veranlasst, den Gesetzentwurf noch
einmal zu überdenken und den Schutz und das Selbst-
bestimmungsrecht der Betroffenen noch stärker in den
Vordergrund zu stellen. Bevor ich aber auf die einzelnen
Änderungen zu sprechen komme, möchte ich noch kurz
auf eine Frage eingehen, die sich vor dem Hintergrund
der uns geschilderten Erfahrungen stellt: Warum las-
sen wir als Gesetzgeber ärztliche Zwangsbehandlungen
überhaupt zu? Mit dieser Frage spreche ich zugleich die
Kernforderungen einzelner Betroffenenverbände an, wo-
nach jegliche Zwangsbehandlungen verboten werden
sollten.
Bitte stellen Sie sich die folgende Situation vor: Ein
21-jähriges Mädchen ist stark unterernährt, wiegt bei ei-
ner Größe von 1,65 Meter nur noch 30 Kilogramm. Das
Mädchen leidet an Anorexia nervosa, ebenfalls bekannt
als Magersucht. Sie hat ein extrem gestörtes Essverhalten,
eine falsche Körperwahrnehmung, nimmt sich als über-
gewichtig wahr und verkennt ihre akut lebensbedrohli-
che Situation. Sie lässt sich nicht behandeln, auch nicht
auf Zureden ihres Vaters, der ihr Betreuer ist. Daraufhin
wird mit seinem Einverständnis eine Zwangsbehandlung
angeordnet, die dem Mädchen das Leben rettet. Eine sol-
che Situation zeigt, dass wir in bestimmten Fällen die
Möglichkeit zur zwangsweisen Behandlung – und das
möchte ich an dieser Stelle besonders betonen – als letz-
tes Mittel nicht ausschließen sollten. Wir müssen als Ge-
setzgeber auch der sich aus dem Grundgesetz ergebenden
staatlichen Schutzpflicht gerecht werden. Dabei müssen
wir einerseits das Selbstbestimmungsecht des Betreuten
im Blick behalten, andererseits auch seinen Schutz vor
schweren Gesundheitsschäden. Diese Abwägung fand im
Rahmen des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrecht-
lichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
im Jahre 2013 und auch im gegenwärtigen parlamenta-
rischen Verfahren statt. Der uns heute zur abschließen-
den Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Bundes-
regierung knüpft an die Reform vom Jahr 2013 an und
schließt die vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2016
festgestellte Regelungslücke. Diese Regelungslücke be-
trifft betreute Personen, die sich freiwillig in einer Klinik
befinden oder sich krankheitsbedingt räumlich nicht ent-
fernen können. Sie können nach der geltenden Gesetzes-
lage nicht ärztlich zwangsweise behandelt werden, selbst
dann nicht, wenn sie lebensbedrohlich erkrankt sind und
ihnen gute Genesungschancen prognostiziert werden, da
sie nicht freiheitsentziehend untergebracht werden kön-
nen. Daher sieht der Gesetzentwurf eine „Entkoppelung“
der ärztlichen Zwangsmaßnahme von der freiheitsent-
ziehenden Unterbringung vor und lässt medizinische
Zwangsbehandlung nun im Rahmen eines stationären
Aufenthaltes im Krankenhaus zu.
Zurückkommend auf den Anfang meiner Rede, möch-
te ich nicht unerwähnt lassen, dass die im Gesetzentwurf
vorgesehene Ausgestaltung der „Entkopplung“ nicht nur
auf Kritik mancher Betroffenenverbände stieß, sondern
auch auf Bedenken einzelner Sachverständiger in der
öffentlichen Anhörung. Dabei wurde insbesondere die
Sorge geäußert, der Gesetzentwurf könne ungewollt neue
Türen für Zwang öffnen. Eine solche Folge war weder
geplant noch beabsichtigt. Deshalb bin ich sehr froh da-
rüber, dass wir diese Bedenken zügig und umfassend in
einem Änderungsantrag umsetzen konnten.
Die erste Änderung betrifft die Bindung an den Wil-
len des Betreuten. Der Betreuer darf einer ärztlichen
Maßnahme an Stelle des betreuten Patienten nun nur
dann zustimmen, wenn die ärztliche Maßnahme dem
zu beachtenden Patientenwillen entspricht. Für diese
Entscheidung des Betreuers sind Patientenverfügung,
Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille des
Betreuten in dieser Reihenfolge maßgeblich. An dieser
Stelle wird das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen
erheblich gestärkt. Durch den Gesetzentwurf in seiner
Ursprungsfassung kam die Bindung des Betreuers an
den Patientenwillen hingegen nur unzureichend zum
Ausdruck. Aus einer negativen haben wir eine positive
Formulierung gemacht.
Eine zweite fundamentale Änderung möchte ich be-
sonders hervorheben. Nach geltender Rechtslage gibt
es, wie bereits erwähnt, zwei Schritte, bis eine ärztliche
Zwangsmaßnahme überhaupt stattfinden darf. Bei den
zwei Hürden handelt es sich um zwei richterliche Geneh-
migungsvorbehalte, die die Betroffenen schützen, aber
auch ärztliche Zwangsmaßnahmen verhindern können.
Konkret bedeutet das, dass gegenwärtig zunächst nur
die freiheitsentziehende Unterbringung genehmigt wird.
Verweigert der Betreute auch nach der Unterbringung die
ärztliche Behandlung, würde in einem zweiten Schritt
geprüft, ob eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigt
werden darf. Dieses zweistufige Verfahren, das auch die
Betroffenenverbände als einen substanziellen Schutz zur
Vermeidung von ärztlichen Zwangsbehandlungen verste-
hen, führen wir auch für die zwangsweise Verbringung
des Betreuten zu einem stationären Aufenthalt in ein
Krankenhaus ein. Diese strengen materiellen und verfah-
rensrechtlichen Anforderungen werden der befürchteten
Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen effektiv
entgegenwirken.
Für die Anwendung von Zwang und dessen Aus-
wirkungen für die Betroffenen, auch wenn er unter der
Maßgabe, dem Wohl der Betreuten zu dienen, geschieht,
muss der Gesetzgeber stets sensibilisiert sein. Das Bun-
desministerium für Gesundheit hat zwei bundesweite
Studien in Auftrag gegeben. Das erste Projekt zielt auf
eine Erfassung und vertiefende Analyse von ärztlich an-
geordneten Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24681
(A) (C)
(B) (D)
Versorgung ab. Im Rahmen des zweiten Projekts soll
insbesondere untersucht werden, welche Maßnahmen
geeignet sind, Zwang zu vermeiden oder zu vermindern.
Sobald die Projekte abgeschlossen sind, werden wir uns
ausführlich mit den Ergebnissen befassen und weitere
Handlungsmöglichkeiten prüfen.
Dr. Matthias Bartke (SPD): Der Gesetzentwurf, den
wir heute beschließen wollen, regelt einen sehr sensi-
blen Bereich. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl das
Selbstbestimmungsrecht wie auch das Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit. Das sind zwei Rechte,
die in den weitaus meisten Fällen Hand in Hand gehen.
In manchen Fällen müssen sie aber auch gegeneinander
abgewogen werden.
Es war nicht zuletzt die Anhörung zu dem Gesetz-
entwurf, die wohl alle Anwesenden sehr nachdenklich
gestimmt hat. Bei der Anhörung war unter anderem der
Chefarzt einer psychiatrischen Klinik als Sachverständi-
ger geladen, der von einer Zwangsbehandlung berichtete.
Der Patient litt nicht nur unter einer psychischen Er-
krankung, sondern auch unter einer lebensgefährlichen
Schilddrüsenüberfunktion. Die Behandlung dieser Über-
funktion lehnte er strikt ab; aber sterben wollte er auch
nicht. Im Resultat wurde er mit Schilddrüsenmedikamen-
ten zwangsbehandelt.
Dieses Beispiel zeigt uns, dass es Umstände geben
kann, die eine ärztliche Zwangsbehandlung notwen-
dig machen. Zwangsbehandlungen sind daher bei psy-
chisch Kranken grundsätzlich möglich. Sie stehen aber
zu Recht unter sehr engen Voraussetzungen. Dazu zählt
bisher, dass nur zwangsbehandelt werden darf, wer auch
zwangsuntergebracht ist.
Das hat aber zur Folge, dass hilfsbedürftige Men-
schen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrich-
tung behandelt werden und sich nicht aus eigener Kraft
fortbewegen können, selbst notfalls nicht gegen ihren na-
türlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen
Jahr entschieden: Diese Rechtslage verstößt gegen das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der
Staat hat eine Schutzpflicht zu erfüllen. Dazu gehört im
Zweifelsfall auch, Bürger vor sich selbst zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns daher aufge-
tragen, die festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu
schließen. Diesem Auftrag sind wir mit einem maßvol-
len Gesetzentwurf nachgekommen: Wir entkoppeln die
Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme von der
freiheitsentziehenden Unterbringung. Ärztliche Zwangs-
maßnahmen werden stattdessen an das Erfordernis eines
stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus gebunden.
In den vergangenen Wochen ist mir immer wieder die
Sorge begegnet, dass es durch das neue Gesetz zu mas-
siven Ausweitungen der Zwangsbehandlungen kommen
wird. Und tatsächlich müssen wir ehrlich sagen: In Zu-
kunft können theoretisch mehr Menschen zwangsbehan-
delt werden. Schließlich kommen dann auch diejenigen
infrage, die nicht untergebracht sind. Das liegt aber in der
Natur des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Wür-
den zukünftig nur dieselben Personen zwangsbehandelt
werden können wie bisher, hätten wir unsere Aufgabe
verfehlt.
Davon abgesehen gibt es aber keinen Anlass, von ei-
ner Ausweitung der Zwangsbehandlungen auszugehen.
Im Gegenteil: Die materiellen Zulässigkeitsvorausset-
zungen für die Einwilligung ebenso wie die strengen ver-
fahrensrechtlichen Anforderungen bleiben erhalten.
So muss die ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl
des Betreuten notwendig sein, um einen drohenden er-
heblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Der
Betreute muss aufgrund einer psychischen Krankheit
oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die
Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen
oder nicht nach dieser Einsicht handeln können.
Die Zwangsmaßnahme muss dem nach § 1901a BGB
zu beachtenden Willen des Betreuten entsprechen. Hier
haben wir übrigens nachgebessert. Ursprünglich sah
der Gesetzentwurf vor, dass der Wille des Betreuten der
Maßnahme nicht entgegenstehen darf. Wir haben diese
Voraussetzung im Interesse der Betreuten nun enger ge-
fasst.
§ 1901a regelt, dass einer Patientenverfügung Aus-
druck und Geltung verschafft werden muss. Wenn keine
Patientenverfügung vorliegt, muss der Betreuer die Be-
handlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen fest-
stellen. Gab es mündliche oder schriftliche Äußerungen?
Was sind die ethischen oder religiösen Überzeugungen,
was sind die persönlichen Wertvorstellungen des Betreu-
ten? Vor einer ärztlichen Zwangsmaßnahme muss außer-
dem versucht werden, den Betreuten von der Maßnahme
zu überzeugen.
An dieser Stelle haben wir die Vorschrift sogar ver-
schärft: Wir haben ergänzt, dass das Gespräch ernsthaft,
mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzu-
lässigen Drucks geführt werden muss. Wir wollen dem
Überzeugungsgespräch damit zu mehr Wirksamkeit ver-
helfen. Es reicht nicht, schnell zu sagen: „Das wäre aber
wichtig“, und das Gespräch damit als erledigt anzusehen.
Der Betreuer darf in die Zwangsmaßnahme außerdem
nur einwilligen, wenn der drohende erhebliche gesund-
heitliche Schaden durch keine andere, weniger belasten-
de Maßnahme abgewendet werden kann. Und last, but
not least: Der zu erwartende Nutzen muss die zu erwar-
tenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen.
Wir haben übrigens noch zwei weitere Änderungen
am Gesetzentwurf vorgenommen, um das Selbstbestim-
mungsrecht der Betroffenen zu stärken:
Zukünftig soll in einem ersten Schritt grundsätzlich
nur über die zwangsweise Verbringung in ein Kranken-
haus entschieden werden. Erst in einem zweiten Schritt
soll darüber entschieden werden, ob die Genehmigung
der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme er-
teilt werden darf. Der Gesetzentwurf sah vor, dass die
Verbringung in das Krankenhaus zusammen mit der
Maßnahme entschieden wird. Die Aufteilung in zwei
Entscheidungen schafft eine zusätzliche Hürde und hilft
so, ärztliche Zwangsbehandlungen zu vermeiden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724682
(A) (C)
(B) (D)
Die andere Änderung betrifft die Verfahrenspflege.
Bisher ist der Verfahrenspfleger zwar berechtigt, Be-
schwerde einzulegen. Wenn die Maßnahme aber schon
erledigt ist, kann er keinen Antrag stellen, um die Statt-
haftigkeit der Beschwerde feststellen zu lassen. Bei ärzt-
lichen Zwangsmaßnahmen liegt aber ein schwerwiegen-
der Grundrechtseingriff vor, und regelmäßig ist auch eine
Wiederholung nicht auszuschließen.
Wir schaffen darum ein Antragsrecht auf Feststellung
einer Rechtsverletzung für Verfahrensbeistand und Ver-
fahrenspfleger. Damit stärken wir den Grundrechtsschutz
der besonders schutzwürdigen Betroffenen.
Ich habe schon in Bezug auf den zu beachtenden Wil-
len die Patientenverfügung angesprochen. Eine Patien-
tenverfügung vermeidet Unsicherheiten. Jede und jeder
kann für sich selber regeln, welche Behandlungen vor-
genommen und welche unterlassen werden sollen. Da-
mit lassen sich im Resultat auch Zwangsbehandlungen
vermeiden.
Wir verpflichten Betreuer daher zukünftig, auf die
Möglichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen und
bei der Errichtung zu unterstützen. Es ist also keineswegs
so, dass der Gesetzentwurf Patientenverfügungen aushe-
beln würde. Stattdessen stärken wir die Patientenverfü-
gung als wichtiges Instrument.
Wir sind mit dem Gesetzentwurf den schmalen Grat
zwischen Selbstbestimmungsrecht und Schutz der Be-
troffenen gegangen. Wir haben dabei eine gute Lösung
für das Schließen der Schutzlücke gefunden.
Wir sind mit dem Gesetz aber noch nicht am Ende an-
gekommen. Ich habe zu Beginn meiner Rede von dem
Chefarzt der psychiatrischen Klinik und dessen Beispiel
einer Zwangsbehandlung berichtet. Was ich da noch
nicht gesagt habe: Seit 2011 war das die einzige Zwangs-
maßnahme bei mehr als 7 000 Behandlungen in dieser
Klinik. Das ist eine ungewöhnlich niedrige Quote. Sie
zeigt uns: Wo ein Wille zur Vermeidung von Zwang ist,
ist auch ein Weg.
Ärzte und Pflegepersonal müssen sich Zeit nehmen für
die Patienten. Sie müssen ihre Bedürfnisse und Probleme
ernst nehmen. Die Zwangsbehandlung darf nur als letz-
tes Mittel dienen, wenn wirklich alle anderen Lösungen
versagen. Die unterstützte Entscheidungsfindung muss
das oberste Ziel sein. Auch der Einsatz von Mitarbeitern,
die als Patienten Erfahrung mit der Psychiatrie gemacht
haben, ist ein vielversprechender Ansatz.
Die strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen
und Zulässigkeitsvoraussetzungen sind ohne Frage wich-
tig. Am Ende kommt es aber auf die Praxis an. Mir liegt
daher auch die vorgesehene Evaluierung besonders am
Herzen. Wir werden die Auswirkungen der Änderungen
auf die Anwendungspraxis untersuchen. Die Art und
Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen und die Wirksamkeit
der Schutzmechanismen werden dabei im Mittelpunkt
stehen. Am Ende werden wir Bilanz ziehen und dort
nachbessern, wo es nötig ist.
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Wir re-
den heute abschließend über den Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraus-
setzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur
Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten.
Es geht hier um die Frage, unter welchen Voraussetzun-
gen gesetzliche Betreuer ärztlichen Zwangsmaßnahmen
gegen den Willen von Betreuten zustimmen können.
Ausgangspunkt dafür ist ein Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts aus dem Sommer 2016. Schaue ich mir
jetzt seine gesetzliche Umsetzung an, dann habe ich er-
hebliche Bedenken, ob der Gesetzwurf zur Umsetzung
des VerfG-Urteils tatsächlich beiträgt. Insbesondere sto-
ßen Zwangsmaßnahmen grundsätzlich auf erhebliche
Bedenken. Nach Aussage des von der Linken benannten
Sachverständigen Dr. med. Martin Zinkler, Chefarzt der
Psychiatrischen Klinik Heidenheim, sind Zwangsmaß-
nahmen in den allermeisten Fällen gar nicht erforderlich.
Mit diesem Gesetzentwurf besteht die Gefahr, dass von
Zwangsmaßnahmen noch exzessiver Gebrauch gemacht
wird, als es bisher der Fall war.
Nicht ausreichend Rechnung trägt der Gesetzentwurf
dem Grundrecht auf eine freie Lebensgestaltung. Es gibt
über objektive Fakten und logisches Folgern hinaus ei-
nen Bereich der Bewertung und Gewichtung dieser Fak-
ten, der nichts mit mangelnden geistigen Fähigkeiten zu
tun hat. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen,
die unter gesetzlicher Betreuung stehen, ist aber auch in
anderer Hinsicht eingeschränkt. Und ich bekomme das
immer wieder zu spüren, wenn ich in meinem Wahlkreis
Havelland/Oberhavel die Bewohnerinnen und Bewohner
der Einrichtungen der Lebenshilfe besuche. Da werde
ich zum Beispiel immer wieder gefragt: Na? Dürfen wir
diesmal wählen gehen? – Was meine ich? Menschen, de-
nen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer
bestellt ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuld-
unfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter
Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Kran-
kenhaus untergebracht sind, sind in Deutschland vom
aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das
heißt, sie dürfen weder wählen noch sich zur Wahl stel-
len. Aufgrund dieser Regelungen sind etwa 85 000 Men-
schen von Bundestags- und Europaparlamentswahlen
ausgeschlossen. Die Begründung dafür ist, man müsse
annehmen, diese Personen seien zu einer vernünftigen
Wahlentscheidung nicht in der Lage, da ihnen die nötige
Einsicht fehle. Dieses Argument ist gleich aus mehreren
Gründen problematisch bzw. falsch. Einerseits kann bei
den betroffenen Personen keineswegs von einer grundle-
genden Unfähigkeit zum Treffen rationaler Entscheidun-
gen ausgegangen werden. Zu diesem Schluss kommt eine
Studie, die durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales in Auftrag gegeben wurde. Andererseits han-
delt es sich beim Wahlrecht um ein fundamentales poli-
tisches Grundrecht, das allen Menschen gleichermaßen
zugänglich sein muss. Dazu hat sich Deutschland durch
die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen im Jahr 2009 verpflichtet. Artikel 29
der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, „Men-
schen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie
die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu
genießen“, zu garantieren. Wählen ist Menschenrecht.
Die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüs-
se müssen endlich abgeschafft werden. Statt Menschen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24683
(A) (C)
(B) (D)
mit Behinderungen von politischen Grundrechten auszu-
schließen, muss es vielmehr darum gehen, die notwen-
digen Unterstützungen zu schaffen, um möglichst vielen
Menschen den Zugang zu Wahlen zu ermöglichen. Dazu
gehört eine barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen,
dazu gehört vollständig einkommens- und vermögens-
unabhängige persönliche Assistenz, die nicht bevormun-
dend, sondern selbstermächtigend tätig ist, und dazu ge-
hört eine barrierefreie politische Kommunikation. Gibt
es beispielsweise umfassende Informationen zu allen
politischen Themen in Leichter Sprache, können sich
deutlich mehr Menschen tiefergehend mit Politik ausei-
nandersetzen.
In der vergangenen Woche hat meine Fraktion ge-
meinsam mit der Grünenfraktion dazu einen Gesetzent-
wurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der eine
Streichung der menschenrechtswidrigen Wahlrechtsaus-
schlüsse von Menschen mit Behinderungen noch vor der
Bundestagswahl im September vorsieht. In dieser Wo-
che hat die Große Koalition die Debatte im Ausschuss
verhindert. Sie verhält sich damit genauso wie im Zu-
sammenhang mit der durch drei Gesetzentwürfe einge-
forderte Öffnung der Ehe für eingetragene Lebenspart-
nerschaften. Erst plustert sich vor allem die SPD auf:
„100 Prozent Gleichstellung nur mit uns.“ Und wenn
es zu entscheiden ist, kommt nichts als heiße Luft. Dies
ist Verweigerung gegenüber dem berechtigten Interesse
der Bürgerinnen und Bürger, dass wir eine Lösung für
ihre Probleme finden. In der kommenden Woche haben
Sie, sehr geehrte Abgeordnete der SPD, die letzte Chan-
ce, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und die
menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse vor der
Bundestagswahl abzuschaffen. Nutzen Sie diese Chance!
Dem zu beschließenden Gesetzentwurf zur Zulässig-
keit ärztlicher Zwangsmaßnahmen können wir aus den
eingangs genannten Gründen eine Zustimmung nicht ge-
ben.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Dieses Gesetzgebungsverfahren ist aufgrund ei-
ner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Zwangshandlung bei Betreuten, die zwar stationär be-
handelt werden, aber nicht geschlossen untergebracht
werden können, weil sie sich der Behandlung räumlich
nicht entziehen können, notwendig geworden. Das Bun-
desverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert,
unverzüglich eine Rechtsgrundlage für eine Zwangs-
behandlung für diese Fallgruppe zu schaffen, da die
Schutzlücke mit der aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG
folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar sei. Ziel
muss sein, die vom Bundesverfassungsgericht festge-
stellte Schutzlücke hinsichtlich der besonderen Perso-
nengruppe zu schließen, ohne dabei die Voraussetzungen
für Zwangsbehandlungen im Allgemeinen auszuweiten.
Mit der Reform im Jahr 2013 scheint es – zumindest ers-
ten veröffentlichten Zahlen zufolge – gelungen zu sein,
Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie zu reduzieren.
Das ist ein wichtiger Erfolg, der nicht durch das Öffnen
neuer Türen gefährdet werden darf. Je restriktiver die
rechtlichen Möglichkeiten zur Zwangsbehandlung sind,
umso mehr wird die Psychiatrie sich weiterentwickeln
und auf Zwangsbehandlungen verzichten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Ge-
fahr der Ausweitung der Anwendung von Zwang in der
Psychiatrie über das Erforderliche und das vom Bundes-
verfassungsgericht Geforderte hinaus. Deswegen können
wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Er erlaubt die
Zwangsbehandlung auch für Betroffene, die sich frei-
willig im psychiatrischen Krankenhaus befinden. Dies
könnte ein Hemmnis für Menschen in Krisen darstellen,
sich freiwillig in psychiatrische Behandlung zu begeben.
Zwar können Personen, die nicht behandelt werden wol-
len, das Krankenhaus wieder verlassen. Aber gerade bei
Personen in schweren Krisen, bei denen eine Zwangs-
behandlung infrage kommt, besteht die Gefahr, dass sie
nicht in der Verfassung sind, das Krankenhaus zu verlas-
sen, oder nicht wissen, wohin sie ansonsten gehen sollen.
Anstatt die Zwangsbehandlung von der Unterbringung
zu entkoppeln, wäre es besser gewesen, in § 1906 BGB
eine entsprechende Anwendung des Absatzes 3 für sta-
tionär behandelte Personen festzulegen, die sich einer
Zwangsbehandlung räumlich nicht entziehen können.
Denkbar wäre auch – in Abweichung zur Rechtspre-
chung des Bundesgerichtshofes –, festzulegen, dass eine
Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Absatz 1 BGB
immer schon dann erforderlich ist, wenn der Aufenthalt
des Betreuten seinem Willen widerspricht.
Positiv finden wir, dass der Gesetzentwurf die Mög-
lichkeit einer Zwangsbehandlung auf einen stationären
Krankenhausaufenthalt beschränkt und eine ambulante
Zwangsbehandlung ausgeschlossen bleibt. Menschen
müssen sich zu Hause sicher fühlen können. Wir begrü-
ßen auch den absoluten Vorrang des Patientenwillens
und die Konkretisierung des Überzeugungsversuchs im
Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(„mit genügend Zeit und ohne Druck“).
Sinnvoll, aber nicht ausreichend ist die im Gesetz-
entwurf vorgesehene Evaluation der Auswirkungen der
gesetzlichen Änderungen auf die Anwendungspraxis.
Notwendig ist ein dauerhaftes Monitoring über Anzahl,
Dauer und Durchführung von Zwangsbehandlungen, um
Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwick-
lungen zu erkennen und zu korrigieren. Zwangsmaß-
nahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von
Menschen, die, solange sie stattfinden, streng kontrolliert
werden müssen.
Mit der Änderung des § 1901a BGB werden Betreuer
verpflichtet, Betreute in geeigneten Fällen auf die Mög-
lichkeit einer Patientenverfügung hinzuweisen und sie
auf ihren Wunsch bei der Errichtung einer Patienten-
verfügung zu unterstützen. Wir hätten uns hier die aus-
drückliche Erwähnung von Behandlungsvereinbarungen
gewünscht, weil damit auch die Behandlerinnen und
Behandler in die Pflicht genommen werden. Vorteil ei-
ner Behandlungsvereinbarung ist außerdem, dass sie Be-
handlungswünsche deutlich macht und nicht nur wie die
Patientenverfügung Behandlungsauschlüsse formuliert.
Auch wenn es in den psychiatrischen Krankenhäusern
ein stärkeres Bewusstsein für den mit der Anwendung
von Zwang verbundenen Grundrechtseingriff zu geben
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724684
(A) (C)
(B) (D)
scheint, sind wir noch weit entfernt von einem Ende des
Zwangs in der Psychiatrie. Deshalb sind weitere Anstren-
gungen nötig, um die UN-Behindertenrechtskonvention
umzusetzen und Betroffene in der Entscheidungsfindung
zu unterstützen, anstatt ihre Entscheidung zu ersetzen.
Maßgeblich ist, die psychiatrische-psychotherapeutische
Versorgung so zu organisieren, dass stationäre Aufenthal-
te und Zwang von vornherein vermieden werden. Hierfür
braucht es neue Formen der akuten Krisenhilfe, mehr in-
tegrierte Versorgungsangebote und genügend psychothe-
rapeutische Plätze ohne lange Wartezeiten. Hilfreich sind
zudem Nachsorgeangebote unter Einbeziehung von Psy-
chiatrieerfahrenen und Angehörigen psychisch Kranker,
die darauf ausgerichtet sind, das Auftreten einer psychi-
atrischen Krise frühzeitig zu erkennen. Insgesamt muss
die Versorgungsstruktur weiterentwickelt werden, hin zu
einem personenzentrierten, gemeindenahen und sektor-
übergreifenden Angebot.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
(Tagesordnungspunkt 26)
Lena Strothmann (CDU/CSU): Seit 2003 bin ich
Abgeordnete im Deutschen Bundestag, und fast so lan-
ge begleitet mich auch schon die Diskussion um das
Schornsteinfegergesetz. Als ich mich erstmals mit dem
Thema beschäftigt habe, hätte ich nicht damit gerechnet,
dass der Inhalt meiner letzten Rede heute hier im Plenum
wieder Thema sein wird. Im Rahmen der parlamentari-
schen Beratung der aktuellen Novellierung des Schorn-
steinfegergesetzes haben mich viele Stellungnahmen von
Schornsteinfegern, vor allem aber von Ofenbauern und
Sanitär- und Heizungsbauern erreicht. Um die aktuelle
Diskussion zu verstehen, ist ein Blick auf die Novellie-
rung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aus dem
November 2008 und die zweite Stufe der Umsetzung
Anfang 2013 notwendig. Mit der Neuregelung wollte die
EU für Wettbewerb auf dem deutschen Schornsteinfeger-
markt sorgen. In Deutschland gibt es etwa 14 Millionen
kehr- und überprüfungspflichtige Heizungsanlagen, auf
die circa 7 500 Schornsteinfegerbetriebe, Kleinstbetriebe,
kommen. Laut altem Schornsteinfegerrecht war das ge-
samte Bundesgebiet in Kehrbezirke unterteilt, in denen je
ein Bezirksschornsteinfegermeister allein verantwortlich
war. Der Staat hat dem Bezirksschornsteinfegermeister
hoheitlich die staatlichen Grundaufgaben zur Messung
und Überwachung der Feuerstätten, Heizungsanlagen
etc. hinsichtlich Betriebs-, Brandsicherheit, Energie-
einsparung und Klimaschutz übertragen. Frei werdende
Kehrbezirke wurden nach bestimmten Kriterien – Wohn-
ort im Kehrbezirk etc. – und einer Liste weiterbesetzt.
Alternativ hätte eine staatliche Behörde diese Aufgaben
übernehmen müssen. Die Länder haben die Zuständig-
keitsübertragung auf die unteren Behörden im Zuge der
Novelle 2008 abgelehnt.
Diese Gesetzgebung verstieß laut EU-Kommission
jedoch gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungs-
freiheit, da anderen europäischen Schornsteinfegern
die Übernahme eines Kehrbezirkes verwehrt blieb. Die
EU-Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsver-
fahren gegen Deutschland eröffnet, und das deutsche
Schornsteinfegerrecht wurde auf den Prüfstand gestellt.
Aus Sicht der Europäischen Kommission hat es die Re-
geln eines freizügigen Marktes verletzt. Um die staatli-
chen Aufgaben der Betriebs-, Brandsicherheit, der Ener-
gieeinsparung und des Klimaschutzes ohne eine neue
Behörde weiterhin durch das Schornsteinfegerhandwerk
ausüben zu können, hat die Bundesregierung 2008 mit
der EU-Kommission einen Kompromiss ausgehandelt.
Danach wurde das sogenannte Schornsteinfeger-Mono-
pol 2013 aufgehoben und die hoheitlichen Aufgaben der
Schornsteinfeger auf einen Kernbereich zum Beispiel
Abgasmessung laut Bundes-Immissionsschutzgesetz und
Bundesimmissionsschutzverordnung beschränkt. Die üb-
rigen Schornsteinfegerarbeiten wurden dem freien Wett-
bewerb überlassen. Mit den jährlichen Abgasmessungen
und Prüfungen kann man seitdem einen Kaminkehrer
seiner Wahl beauftragen. Darunter fallen nun nicht nur
alle freien Feger, die amtlich registriert sind, sondern
auch Installateure/Heizungsbauer, SHKs, mit Zusatzqua-
lifikation zum Kaminkehrer.
Zentral für die heutige Diskussion: Nach dem Wegfall
des Schornsteinfeger Monopols wurde zum Ausgleich
das Nebenerwerbsverbot der Schornsteinfeger aufgeho-
ben. Schornsteinfeger sind seitdem nicht mehr nur auf
die jährlichen Kehrwochen beschränkt und können wei-
tere Leistungen anbieten. Ist ein Schornsteinfeger in der
Handwerksrolle eingetragen, darf er nun auch Öfen bau-
en, Rauchmelder installieren und deren jährliche Prüfung
durchführen oder die Heizungsanlage kontrollieren. Seit-
dem beklagen einige Ofen-Luftheizungsbauer und der
SHK-Verband, dass sich viele Schornsteinfeger nach dem
Wegfall des Nebenerwerbsverbots im Ofenbauer-Hand-
werk, dem Kompetenzbereich der SHKs, selbstständig
gemacht haben und sie seitdem unter einem starken
Konkurrenzdruck und einer Verzerrung des Wettbewerbs
leiden. Daneben beklagen sie, dass die Schornsteinfeger
durch die Feuerstättenschau und ihre Kehrbuchdaten
über relevante Kundeninformationen verfügen und diese
Daten zu eigenen Geschäftszwecken nutzen, um selbst
Öfen zu verkaufen. Die Ofenbauer und SHKs fordern
seitdem die Wiedereinführung des Nebenerwerbsverbots
für Schornsteinfeger und setzen sich dafür ein, dass dies
in die Novellierung des SchfHwG aufgenommen wird.
Ich bin der Auffassung, dass hier unternehmerisches
Denken und Handeln und keine Regulierung durch die
Politik gefragt sind. Wir haben die Möglichkeit der Wie-
dereinführung eines solchen Wettbewerbsverbots geprüft.
Sie ist als faktisches Berufsverbot verfassungsrechtlich
nicht zulässig und daher – abgesehen von inhaltlichen
Gründen – rechtlich nicht möglich. Die Aufhebung des
Nebenerwerbsverbots war zudem eine Bedingung des
Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kom-
mission gegen das alte Schornsteinfeger-Handwerks-
gesetz im Jahr 2005 und wurde bei der Novelle des
SchfHwG im Jahr 2008 umgesetzt. Die aktuelle Kritik
und die Argumente des SHK-Handwerks und der Ofen-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24685
(A) (C)
(B) (D)
bauer sind nicht neu. Die Forderung, dass Schonsteinfe-
ger im eigenen Bezirk keine Kaminöfen verkaufen sollen
dürfen, wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach dis-
kutiert, aber nicht umgesetzt. Dabei wird es auch bleiben.
Die Abnahme der neuen oder geänderten Feuerstätten
seitens der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
erfolgt nach den Landesbauordnungen der Länder. Zu-
ständige Behörden sind die jeweiligen Bauaufsichtsbe-
hörden. Sie sind verantwortlich und nicht die Politik.
Es ist Sache der Länder und der jeweils zuständigen
Sachaufsichtsbehörden von Land, Kreis oder Stadt durch
entsprechende Verordnungen hier verlässliche Regelun-
gen zu schaffen und zu deren Einhaltung zu überprüfen.
Aus § 18 Absatz 2 SchfHwG ergibt sich bereits, dass kei-
ne Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgen darf,
wenn er die Anlagen selbst eingebaut oder verkauft hat.
Und das ist auch richtig so. Eine Werkstatt darf ja auch
nicht die Verkehrssicherheit eines selbst reparierten Au-
tos feststellen; das macht der TÜV. Gleichzeitig ist der
Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, seine Aufgaben
ordnungsgemäß, gewissenhaft und unabhängig durch-
zuführen. Damit sollen Interessenskonflikte vermieden
werden.
Die Länder wurden in der Vergangenheit immer wie-
der aufgefordert, im Rahmen der Aufsicht auf mögliche
Interessenkollisionen zu achten und diese zu unterbinden.
Wenn es schwarze Schafe gibt – und die gibt es leider im-
mer und in fast allen Bereichen – sind den zuständigen
Länderbehörden oder den Kartellbehörden der Länder
die entsprechenden Fälle zu nennen, damit diese aktiv
werden können. § 21 (3) enthält bereits entsprechende
Sanktionsmechanismen.
Nachdem ich jetzt viel darüber gesprochen habe, was
das Gesetz nicht enthält – nämlich die seitens der SHKs
und Ofenbauer geforderte Wiedereinführung des Ne-
benerwerbsverbots der Schornsteinfeger –, möchte ich
die verbleibende Zeit nutzen, um Ihnen von den Inhalten
der Novelle zu berichten. Bei der Novelle 2017 geht es
vor allem darum den, Vollzug der Länder zu erleichtern
und die Verwaltung von Kehrbezirken zu vereinfachen.
Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschorn-
steinfeger befristet ist, müssten Kehrbezirke nach dem
Ablauf von sieben Jahren neu ausgeschrieben werden.
Die neu vorgesehene Sammelausschreibung soll eine
lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sicherstellen. Da-
neben sieht der Entwurf Änderungen vor, um die Kehr-
bezirksverwaltung zu verbessern. Sie betreffen unter
anderem das Vollstreckungsrecht, die Regelung der Ver-
tretung und den Schutz von Kehrbuchdaten. So muss das
Kehrbuch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfe-
ger elektronisch und nachvollziehbar erfasst werden und
jährlich aktuell sein. Bei Verstößen sind nun hohe Geld-
bußen festgeschrieben.
Um die Neutralität weiterhin sicherzustellen, wird die
Feuerstättenschau auch zukünftig ausschließlich vom
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
Diese ist weiterhin zweimal innerhalb von sieben Jahren
durchzuführen, jetzt jedoch frühestens alle drei Jahre.
Die Unterscheidung von hoheitlichen Aufgaben in der
Zuständigkeit öffentlich beliehener Schornsteinfeger und
Tätigkeiten, die dem Wettbewerb unterliegen, wird damit
beibehalten.
Die Neuregelung verpflichtet neue Haus- und
Wohnungseigentümer zudem, Eigentumswechsel am
Grundstück an den zuständigen bevollmächtigten Be-
zirksschornsteinfeger zu melden. Neu ist auch die Streit-
wertfestsetzung auf 500 Euro bei gerichtlicher Auseinan-
dersetzung zwischen Eigentümer und bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger. All diese Inhalte sind unstrittig.
Ein wichtiger Punkt, der die Diskussion um das Ne-
benerwerbsverbot aufgreift: Der Schornsteinfeger darf
keine Bescheinigungen für Anlagen ausstellen, die er
oder andere Mitarbeiter verkauft, eingebaut, zur Nut-
zung überlassen haben. Das gilt auch für Gesellschaften
die verkauft, eingebaut, zur Nutzung überlassen haben,
an welcher der Bezirksschornsteinfeger rechtlich oder
wirtschaftlich beteiligt ist. Hier haben wir mit unserem
Änderungsantrag die Definition des Angehörigen noch
einmal etwas präzisiert und verschärft. Demnach darf der
Schornsteinfeger nicht nur keine Bescheinigungen für
Anlagen ausstellen, die er verkauft/eingebaut hat, son-
dern auch nicht für solche, die seine Angehörigen oder
Angehörige seines Betriebs verkauft/eingebaut haben.
Das gilt auch für Gesellschaften, an denen er selbst, seine
Angehörigen oder Angehörige seines Betriebs rechtlich
oder wirtschaftlich beteiligt sind. Damit ist klargestellt,
dass der Schornsteinfeger auch keinen Ofen prüfen und
abnehmen darf, der beispielsweise über die gemeinsame
GmbH mit seiner Frau oder seinem Kollegen verkauft
oder eingebaut wurde. Auch wenn ich bezweifle, dass in
der Praxis eine große Zahl an Ehepartnern oder Mitarbei-
tern Ofenstudio GmbHs gegründet haben, damit ihr Part-
ner als Schornsteinfeger eigene Öfen verkaufen, einbau-
en und prüfen und abnehmen kann, so haben wir diese
rechtliche Lücke und Hintertür nun im Sinne der Ofen-
bauer und SHKs, aber auch der Verbraucher geschlossen.
Da dies heute meine letzte Rede hier im Plenum ist,
möchte ich an dieser Stelle die die Gelegenheit nutzen,
um mich zu bedanken und bei Ihnen zu verabschieden.
Das gilt für die Kollegen aus der Fraktion, mit denen wir
gemeinsam viel erreicht haben, aber auch für den Ko-
alitionspartner, mit dem wir bei handwerkspolitischen
Themen zumeist an einem Strang gezogen haben. Da ich
dem Handwerk in meiner Funktion als Präsidentin der
Handwerkskammer Ostwestfalen noch weiter erhalten
bleibe, bin ich mir sicher, auch in der nächsten Legisla-
turperiode weiter zu dem ein oder anderen Handwerks-
thema zusammenzuarbeiten. Darauf freue ich mich.
Sabine Poschmann (SPD): Im Jahr 2008 hat der
Gesetzgeber das Schornsteinfegerwesen grundlegend
reformiert. Seinerzeit ging es darum, ein Vertragsver-
letzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden.
Die EU-Kommission hatte die bestehenden Regeln als
unverhältnismäßige Hemmnisse für die Niederlassungs-
und die Dienstleistungsfreiheit in der EU kritisiert. Als
Reaktion darauf wurde das Schornsteinfegermonopol
abgeschafft. Im Gegenzug erhielten die Schornsteinfeger
die Erlaubnis, Nebentätigkeiten auszuüben. Diese neue
Situation verunsicherte damals viele Schornsteinfeger.
Viele befürchteten, allein von ihrem Kerngeschäft nicht
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724686
(A) (C)
(B) (D)
mehr leben zu können. Daher haben sich viele in die
Handwerksrolle eintragen lassen, um sich weitere Ein-
kommensquellen zu erschließen. In der Praxis kam es
dann aber anders als gedacht. Die meisten Schornstein-
feger sind heute mit ihren eigentlichen Schornsteinfeger-
tätigkeiten gut ausgelastet und haben ein verlässliches,
solides Einkommen. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass
die Menschen diesem Handwerk vertrauen und dessen
Arbeit schätzen.
Warum dann also eine Novelle des Schornsteinfe-
ger-Handwerksgesetzes? Nun, zunächst einmal geht es
uns darum, den Vollzug des Gesetzes durch die Länder
zu vereinfachen. So wird bei der Verwaltung der Kehrbe-
zirke klargestellt, dass die sogenannte Sammelausschrei-
bung als Verfahren zur Neubesetzung von Bezirken ge-
nutzt werden kann. Auf diese Weise wird eine lückenlose
Besetzung der Kehrbezirke gewährleistet und der Pro-
zess der Massenausschreibungen verschlankt. Dann wol-
len wir die Kehrbuchdaten besser schützen. Dazu werden
die Anforderungen an die Übergabe der Kehrbuchdaten
konkretisiert. Zudem wurden die Pflichten der bevoll-
mächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Übergabe
von Bezirken an Nachfolger präzisiert.
Darüber hinaus wollen wir die Anforderungen an die
Neutralität der Bezirksschornsteinfeger verschärfen. Für
die allermeisten Schornsteinfeger brauchen wir hier ei-
gentlich keine Neuregelung, denn sie erledigen ihre
Aufgaben auch so unparteiisch und zuverlässig. Leider
gab es in der Vergangenheit aber auch einzelne Fälle,
in denen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre
Stellung ausgenutzt und sich die von ihnen eingebauten
Öfen gegenseitig abgenommen haben. Dies darf natür-
lich nicht sein. Bereits nach geltender Rechtslage dürfen
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger daher keine
Bescheinigungen für Anlagen ausstellen, wenn sie die-
se selbst oder Angehörige ihres Betriebes eingebaut oder
verkauft haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
gehen wir noch einen Schritt weiter. In Zukunft dürfen
Schornsteinfeger auch dann keine Bescheinigungen für
Anlagen ausstellen, wenn Angehörige des Schornstein-
fegers rechtlich oder wirtschaftlich an der Gesellschaft
beteiligt sind, die die Anlage verkauft oder eingebaut hat.
Damit schließen wir aus, dass ein Bezirksschornstein-
feger eine Anlage von jemandem abnimmt, mit dem er
in einer verwandtschaftlichen oder nachweislichen wirt-
schaftlichen Beziehung steht.
Wir sind uns bewusst, dass damit noch nicht alle the-
oretisch denkbaren Fälle von Wettbewerbsverzerrung
zulasten der Ofenbauer ausgeräumt sind. Daher haben
wir die vom Ofenbauerhandwerk geforderten weiteren
Beschränkungen der Nebentätigkeitsbefugnis für Be-
zirksschornsteinfeger geprüft, diese aber letztlich nicht in
das Gesetz aufgenommen. Denn die damit verbundenen
Eingriffe in die Berufs- und Gewerbefreiheit der Schorn-
steinfeger wären, wenn überhaupt, verfassungsrechtlich
nur schwer zu rechtfertigen gewesen. Es wird daher Auf-
gabe der Handwerksvertreter vor Ort sein, Lösungen zu
finden, die einen für beide Berufsgruppen fairen Wett-
bewerb ermöglichen. Das klappt in vielen Regionen gut
und ist auch in beiderseitigem Interesse.
Abschließend lässt sich sagen, dass die aktuellen Än-
derungen und die von 2008 wichtige und richtige Schrit-
te für das Schornsteinfegerhandwerk sind. Denn dies ist
eine Branche mit Zukunft. Während die Lehrlingszah-
len in vielen Gewerken rückläufig sind, liegt die Aus-
bildungsbereitschaft dort seit einigen Jahren auf hohem
Niveau. Auch das Interesse an diesem Beruf ist gestie-
gen: Mit der Ausschreibung der Kehrbezirke steigen die
Chancen junger Menschen, frühzeitig bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger zu werden. Es ist somit gut, dass
wir hier aktiv geworden sind.
Thomas Lutze (DIE LINKE): Die Novelle zum
Schornsteinfeger-Handwerkgesetz ist notwendig, da eini-
ge Paragrafen und Passagen aus der Übergangszeit nach
der Liberalisierung obsolet geworden sind. Ferner haben
sich aus aktuellen Rechtsprechungen und Praxiserfah-
rungen weitere Anpassungen ergeben. Schauen wir also
auf die jeweils geplanten Änderungen. Die Bestellung
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt
befristet; nach sieben Jahren müssen die Kehrbezirke
neu ausgeschrieben werden. Der Gesetzentwurf sieht nun
vor, dass unter anderem Sammelausschreibungen zur Be-
setzung von Kehrbezirken durchgeführt werden sollen.
Dies ist sinnvoll, da mit der Möglichkeit der Sammelaus-
schreibung eine lückenlosere Besetzung der Kehrbezirke
sichergestellt wird. Auch die Präzisierungen hinsichtlich
der obligatorischen Aufgaben wie Feuerstättenschau,
Berichtswesen und Abnahmetätigkeiten sind sinnvoll.
Selbiges gilt auch für die Festschreibung der unmittelba-
ren Ausfertigung einer Duldungsverfügung durch die zu-
ständigen Behörden, wenn Schornsteinfegern der Zutritt
für Grundstücke und Gebäude zur Ausübung hoheitlicher
Tätigkeiten verweigert wird. Dass außerdem die Abnah-
me von Anlagen und Feuerstätten nicht mehr durch Be-
zirksschornsteinfeger, deren Angestellte und Vertreter
vorgenommen werden dürfen werden soll, wenn diese an
der Erstellung dieser Anlagen beteiligt waren, führt dazu,
dass Erstellung und Überprüfung der Vorschriftsmäßig-
keit zukünftig deutlicher als bisher getrennt werden.
Im internationalen und europäischen Vergleich wer-
den immer wieder der hohe Standard und das geringe
Risiko deutlich, die durch die nach wie vor geltenden
Regularien und Überwachung durch das Schornstein-
fegerhandwerk gesichert werden. Das Niveau der Be-
triebs- und Brandsicherheit kann in Deutschland trotz
vereinzelter Missbräuche als hoch bezeichnet wer-
den und wird durch die vorgesehenen Änderungen des
Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes weiter verbessert.
Die Innungsverbände unterstützen daher das Maßnah-
menpaket grundsätzlich. Dass die Betreiber von Feuer-
stätten in Deutschland selbst im europäischen Vergleich
am sichersten leben, ist unzweifelhaft auch ein Verdienst
des Schornsteinfegerhandwerks. Zugleich werden vom
Gesetzgeber stets wachsende Vorgaben im Hinblick
auf Baurecht, Betriebs- und Brandsicherheit, Umwelt-
schutz, Energieeinsparung und Klimaschutz erlassen,
deren Durchsetzung, Überwachung und Prüfung von
den öffentlichen Behörden gar nicht übernommen wer-
den können. Dies bedeutet, dass über das Schornsteinfe-
ger-Handwerksgesetz viele der hoheitlichen Tätigkeiten
dem Handwerk übertragen werden, womit nicht zuletzt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24687
(A) (C)
(B) (D)
für die Sicherheit der über 30 Millionen bundesdeutschen
Feuerstätten nur Fachkräfte mit einer Mindestqualifika-
tion als Schornsteinfegergeselle zuständig sind. Hinzu
kommt, dass immer mehr Schornsteinfeger inzwischen
neben ihrer Schornsteinfeger-tätigkeit andere Gewerbe
gegründet haben, unter anderem auch Ofenstudios. Es
gibt Berichte, wonach einige Schornsteinfeger die ho-
heitlichen Tätigkeiten nutzen, um ihr privates Gewerbe
anzukurbeln, indem beispielsweise bei der Feuerstätten-
schau oder Abnahme von Heizanlagen gleich noch Kun-
den akquiriert werden. Diese Vermischung von hoheit-
lichen Tätigkeiten und privatwirtschaftlichen Interessen
ist nicht erlaubt und vor allem auch gefährlich. Betref-
fenden Beschwerden muss daher vonseiten der Behörden
intensiver nachgegangen werden.
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Schornsteinfeger bringen Glück, weiß der Volksmund.
Leider hatten Sie in der großen Koalition bei der Libera-
lisierung des Schornsteinfegerwesens im Jahr 2008 kein
besonders glückliches Händchen. Die damalige Reform
ging nicht weit genug, was die zahlreichen Eingaben und
Schreiben, die wir hierzu bekommen haben, zeigen. Es
ist deutlich, dass es erheblichen Nachbesserungsbedarf
gibt und die angestoßene Liberalisierung nicht durch-
schlagend war.
Leider geht die heute vorliegende Änderung des
Schornsteinfegerhandwerks auf diese Problemstellung
nicht ein. Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung
praktischer Anwendungsschwierigkeiten beispielsweise
bei Ausschreibung, Verwaltung und Übergabe von Kehr-
bezirken oder auch auf die Sicherung der Kehrbuchdaten.
Diese Anpassungen sind richtig, auch um die lückenlose
Besetzung von Kehrbezirken zu gewährleisten. Deshalb
stimmt meine Fraktion dem Gesetz zu. Auch im Aus-
schuss hat der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen,
der Interessenkonflikte bei der baurechtlichen Abnahme
neuer Heizungsanlagen verhindern soll, unsere Zustim-
mung erhalten. Schornsteinfeger sollten ihre hoheitli-
chen Aufgaben mit der größtmöglichen Unabhängigkeit
erfüllen. Doch mit diesem Gesetz stellen Sie einmal mehr
unter Beweis, dass Sie in der Regierung lediglich Dienst
nach Vorschrift leisten. Einleitend schreiben Sie zwar,
dass dieses Gesetz den Wettbewerb im Schornsteinfe-
gerhandwerk verstärken soll. Doch Maßnahmen in diese
Richtung sucht man im Gesetzestext dann ebenso ver-
geblich wie den Gestaltungsanspruch der großen Koaliti-
on in ihrer Regierungszeit insgesamt.
Längst ist doch der Begriff „Schornsteinfeger“ mehr
als irreführend. Schornsteinfeger selber bezeichnen sich
als Experten der Energieerzeugung. Dabei spielen Fragen
der Energieerzeugung in Hinblick auf Immissionen und
der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle. Längst
müsste der Schornsteinfeger umbenannt werden zum
„Energiewendemanager“, oder so ähnlich. Entsprechend
fordern wir Grüne, das Thema viel breiter anzugehen.
Dazu kommt die Forderung nach mehr Markttranspa-
renz und fairem Wettbewerb. Deshalb fordern wir Grüne
eine bessere Umsetzung der Liberalisierung bei nicht ho-
heitlichen Schornsteinfegertätigkeiten. Hierzu braucht es
eine neutrale Evaluierung der zurückliegenden Reform
des Schornsteinfegerwesens. Ich fordere Sie auf: Wenn
Sie schon keine Regelung zur Stärkung des Wettbewerbs
in das Gesetz bringen, dann lassen Sie doch wenigstens
die zurückliegende Reform gründlich prüfen. Diese Eva-
luierung muss auf der einen Seite die wettbewerblichen
Auswirkungen bewerten und auf der anderen Seite die Si-
cherung der hohen Feuersicherheits- und Umweltschutz-
standards bei Heizungsanlagen im Blick haben. Es ist zu
prüfen, welche konkreten Maßnahmen den Wettbewerb
stärken und dabei einen fairen Interessenausgleich zwi-
schen Schornsteinfegern, Ofen- und Luftheizungsbauern
und weiteren Akteuren erzielen können. Auch eine Ener-
gieberatung kann stärker im Fokus der Überprüfungs-
und Wartungsarbeiten stehen. Nicht zuletzt sollte geprüft
werden, ob die mit der Reform beabsichtigte Kostenre-
duktion im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher
tatsächlich erreicht worden ist.
Der vorliegende Entwurf ist zwar ein Hüpfer in die
richtige Richtung, springt aber viel zu kurz. Die Regie-
rungskoalition hat offensichtlich noch nicht begriffen,
dass die Energiewende viel stärkere Veränderungen nach
sich zieht, wobei die Digitalisierung und die damit ver-
bundenen Möglichkeiten zur Überwachung und Steu-
erung von Heizungsanlagen noch gar nicht betrachtet
wurden. Hier bedarf es erheblicher Arbeiten und Verän-
derungen, die sich sowohl an klaren Zielen des Klima-
schutzes ausrichten als auch nachhaltige Veränderungen
anstreben und offensichtlich nur von uns Grünen betrie-
ben werden.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am
19. Juni 1997 beschlossenen Urkunde zur Abände-
rung der Verfassung der Internationalen Arbeits-
organisation (Tagesordnungspunkt 27)
Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Wir befassen uns
heute mit einer Urkunde zur Abänderung der Verfassung
der Internationalen Arbeitsorganisation, die am 19. Juni
1997, also heute vor fast genau 20 Jahren, beschlossen
wurde. Die Urkunde sollte und soll es den Mitgliedstaa-
ten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) noch
heute ermöglichen, Übereinkommen, die veraltet oder
nicht mehr relevant sind, aufzuheben, was bis dahin nur
durch eine Neufassung der entsprechenden Abkommen
möglich war. Seit ihrer Gründung im Jahre 1919 hat die
IAO bereits über 180 Übereinkommen abgeschlossen.
Im Laufe ihrer Geschichte gab es einen Weltkrieg, ei-
nen Kalten Krieg und starke wirtschaftliche Veränderun-
gen in der Welt. Wer hätte damals daran geglaubt, welch
beeindruckende Geschichte die asiatischen Volkswirt-
schaften zurücklegen würden, und wer hätte sich vor-
stellen können, dass im einst so verfeindeten Europa ein
riesiger Binnenmarkt entstehen würde? Da ist es nicht
überraschend, dass unter den knapp 200 Abkommen
auch welche existieren, die in den letzten Jahrzehnten an
Bedeutung verloren haben und keinen nützlichen Beitrag
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 201724688
(A) (C)
(B) (D)
zur Erreichung der Ziele der Organisation mehr leisten.
An dieser Stelle ist es gut und richtig, dass es der Kon-
ferenz der Delegierten der Mitgliedstaaten freisteht, Ab-
kommen auf Vorschlag des Verwaltungsrats aufzuheben.
Warum ist es richtig, diese Urkunde zu ratifizieren?
Die IAO hat 187 Mitgliedstaaten und vereinigt dadurch
fast alle Staaten der Welt. Die zehn Mitgliedstaaten, de-
nen wirtschaftlich die größte Bedeutung zukommt, sind
ständige Mitglieder der Allgemeinen Konferenz der IAO.
Diese Staaten haben also eine große Verantwortung in-
nerhalb der Organisation. Auch Deutschland zählt dazu.
Über zwei Drittel der Mitgliedsländer haben die Urkunde
bereits ratifiziert. Mit der nun geplanten Ratifizierung der
Urkunde würde die Bundesrepublik ein klares, deutliches
und wichtiges Signal aussenden, dass der Schutz der Ar-
beitnehmerrechte und die Wahrung der Menschenrechte
und der sozialen Standards unverzichtbar in der heutigen
Welt sind.
70 bis 80 Prozent der Beschäftigten weltweit sind
ohne oder nur mit unzureichender sozialer Absicherung
beruflich tätig. Es ist eine der großen Aufgaben unseres
Jahrhunderts, diesen Wert zu senken und nach Möglich-
keit dahin gehend zu verändern, dass nach den nächsten
98 Jahren Existenz der IAO die Statistik lautet: 80 Pro-
zent der Beschäftigten verfügen über eine sehr gute sozi-
ale Absicherung.
Die Internationale Arbeitsorganisation ist die einzige
UN-Organisation, in der nicht nur Vertreter von Regie-
rungen zu finden sind, sondern zu gleichen Teilen auch
Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese
Struktur mag vielleicht mit ein Geheimnis dafür sein,
warum die IAO in den vergangenen Jahren so gut arbei-
ten und effektiv gegen Kinderarmut und informelle Be-
schäftigung vorgehen konnte. Sie ermöglicht es der IAO
aber auch, eine Plattform zu sein, auf der alle Akteure
diskutieren und gemeinsam realistische und langfris-
tig orientierte Antworten auf die drängenden Probleme
finden. Von dem ausgehend kann durch den Dialog der
Beteiligten ein abgestimmtes Handeln garantiert werden.
Die IAO wurde nicht umsonst mit dem Friedensnobel-
preis geehrt; denn wie sie in der Präambel ihrer Verfas-
sung festgeschrieben hat: „Der Weltfrieden kann auf die
Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.“
Und in den kommenden Jahrzehnten mangelt es inter-
national betrachtet nicht an Baustellen, auf denen die
soziale Gerechtigkeit ausgebaut werden muss. Dabei hat
die IAO eine herausragende Position bei der sozialen Ge-
staltung der Globalisierung. Es müssen gemeinsam nach-
haltige Instrumente gefunden werden, um internationa-
le Standards zu erhöhen und das Leben von Milliarden
Menschen zu verbessern. Die IAO ist dafür gut gerüstet.
Vielleicht werden Sie sich nun fragen, wo die Verbin-
dung zum heutigen Tagesordnungspunkt zu finden ist.
Ich möchte es Ihnen erklären:
Obsolete Abkommen können eine unnötige bürokra-
tische Hürde für die wirtschaftliche Entwicklung der un-
terentwickelten Länder, aber auch für die Entwicklung
Deutschlands darstellen. Nicht jede Regierung der Mit-
gliedstaaten der IAO verfügt wie die deutsche Bundes-
regierung über einen Koordinator für Bürokratieabbau,
der in den letzten vier Jahren mit Erfolg dazu beigetra-
gen hat, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland
im europäischen Vergleich überdurchschnittlich ist. Der
französische Präsident Emmanuel Macron hat ebenfalls
erkannt, dass veraltete Arbeitsmarktgesetze die Volks-
wirtschaft hemmen können. Es kann nur von europäi-
schem Interesse sein, dass Frankreich innerhalb der EU
mit Reformen zu alter Stärke zurückfindet, und auch,
dass die Länder Afrikas außerhalb der EU eine Wirt-
schaftskraft entwickeln, die den Menschen vor Ort eine
Zukunftsperspektive bietet und sie nicht zur Migration
zwingt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Aufhebung
überalterter Abkommen dazu beitragen kann, die Le-
bens- und Arbeitssituation vieler, vieler Menschen
weltweit zu verbessern, und bitte deshalb im Namen
der CDU/CSU-Fraktion um Ihre Stimme. Unterstützen
Sie die Ratifizierung, und geben Sie der Internationalen
Arbeitsorganisation den Handlungsspielraum, den sie
benötigt, um auf die schnell wechselnden Rahmenbedin-
gungen unserer heutigen und unserer zukünftigen Welt
reagieren zu können.
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): 1921 hat die
Internationale Arbeitsorganisation das Mindestalter von
Kohlenziehern und Heizern auf Dampfschiffen festge-
legt. Auf Schiffen dürfen seither dazu keine Jugendlichen
unter 18 Jahren beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es
an Häfen, wenn nur Jugendliche zur Verfügung stehen:
Dort können statt eines Erwachsenen auch zwei Jugend-
liche unter 16 eingesetzt werden.
Die Technik von Schiffen hat sich seit 1921 stark ver-
ändert. Mit dem Einzug der Dieselmotoren verloren die
Berufe des Kohlenziehers und des Schiffsheizers an Be-
deutung. Auch die Rechtsetzung der ILO ist fortgeschrit-
ten: Das Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter
für die Zulassung zur Beschäftigung von 1973 hat das
Übereinkommen Nr. 15 (Kohlenzieher und Heizer) in-
haltlich ersetzt.
Man höre und staune: In Kraft war es aber immer
noch. Dieses Übereinkommen Nr. 15 ist eines von sechs
Abkommen, auf das die 106. Internationalen Arbeitskon-
ferenz der ILO letzte Woche die Verfassungsänderung,
die wir heute ratifizieren, angewandt hat.
Die Änderung der Verfassung der Internationalen Ar-
beitsorganisation sieht ein Verfahren vor, mit dem veral-
tete und nicht mehr relevante ILO-Übereinkommen auf-
gehoben werden können. Das macht inhaltlich Sinn; es
gibt jedoch ein völkerrechtliches Problem: Völkerrecht-
lich vertretbar wäre eine Aufhebung eines Übereinkom-
mens dann, wenn alle Staaten, die das jeweilige Über-
einkommen ratifiziert haben, der Aufhebung zustimmen.
Die Verfassung der ILO regelt das nun anders: Sie sieht
vor, dass die Konferenz der ILO mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Delegierten
Übereinkommen aufheben kann.
Deutschland hat wegen dieser völkerrechtlichen Ein-
schätzung die Ratifizierung der Verfassungsänderung
lange nicht eingeleitet. Die überwiegende Mehrheit der
ILO-Mitgliedstaaten teilt diese Auffassung jedoch nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017 24689
(A) (C)
(B) (D)
Die Änderung der ILO-Verfassung trat am 8. Oktober
2015 für alle ILO-Mitglieder in Kraft, weil eine ausrei-
chende Anzahl an Mitgliedstaaten die Änderung ratifi-
ziert hat. Damit gilt sie auch für Deutschland.
Mit der Ratifizierung vollziehen wir nun die bereits
in Kraft getretene Änderung nach. Dies ist nach unserer
Verfassung geboten. Die Alternative wäre nur der Aus-
tritt aus der ILO. Das aber – und das versteht sich von
selbst – kommt für uns alle absolut nicht infrage.
Klaus Ernst (DIE LINKE): 1997 wurde von der All-
gemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorgani-
sation (IAO) ein Verfahren beschlossen, mit dem veralte-
te und nicht mehr relevante Übereinkommen aufgehoben
werden können. Bisher waren dazu zwei Schritte not-
wendig. Zuerst wurde das alte Übereinkommen durch
eine Neufassung der IAO aktualisiert. Diese Neufassung
enthielt eine entsprechende Kündigungsklausel, die
dazu führte, dass bei der folgenden Ratifizierung durch
die Mitglieder der IAO das Übereinkommen automa-
tisch gekündigt wurde. Einzelne Mitglieder hatten so die
Chance, eine Neufassung nicht zu ratifizieren und somit
dessen Kündigung zu umgehen.
Die vorliegende Änderung sieht vor, dieses Verfahren
zu vereinfachen. Zukünftig soll die Allgemeine Konfe-
renz auf Vorschlag des Verwaltungsrates veraltete Ab-
kommen direkt aufheben können. Dazu ist nur noch eine
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten erfor-
derlich. Die im bisherigen Verfahren notwendige Ratifi-
zierung durch die Mitgliedstaaten der IAO fällt weg.
Wie Sie wissen, hat die Bundesrepublik die Abände-
rungsurkunde bisher wegen völkerrechtlicher Bedenken
nicht ratifiziert.
Nach Auffassung der Bundesregierung wäre eine
Aufhebung eines veralteten Übereinkommens völker-
rechtlich nur vertretbar, wenn alle Staaten, die das betref-
fende Übereinkommen ratifiziert haben, der Aufhebung
zustimmen. Es müsste aus Sicht der Bundesregierung
wenigstens für diese Vertragsstaaten die Möglichkeit
geschaffen werden, dass das Übereinkommen zwischen
ihnen weiter angewandt wird.
Dieser Auffassung ist die Mehrheit der Mitglieder
(unter anderem Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinig-
tes Königreich) nicht gefolgt. Zwei Drittel der Mitglieder
der IAO haben der Abänderungsurkunde zugestimmt,
wie es Artikel 36 der Verfassung der IAO erfordert. Die-
se ist am 8. Oktober 2015 in Kraft getreten. Um keinen
verfassungswidrigen Zustand herbeizuführen, muss die
Bundesrepublik Deutschland nun ein Zustimmungsver-
fahren durchführen, unabhängig jedweder Bedenken. Als
Alternative würde nur die Kündigung der IAO-Verfas-
sung in Betracht kommen. Dies ist weder wünschenswert
noch eine realistische Perspektive.
Eine Gefahr, dass ein veraltetes Übereinkommen ge-
gen den Willen von Mitgliedstaaten aufgehoben werden
kann, ist äußert gering. Zum einen können nur Überein-
kommen aufgehoben werden, die sich als grundsätzlich
hinfällig darstellen. Zum anderen müssen zwei Drittel
der Mitglieder der Konferenz der Aufhebung zustimmen.
Die in der Abänderungsurkunde festgeschriebene Ver-
fahrensänderung ist in einem demokratischen Verfahren
von zwei Dritteln der Mitglieder der IAO beschlossen
worden. Aus unserer Sicht scheint das neue Verfahren zur
Aufhebung veralteter Abkommen zudem praxistauglich.
Die Linke begrüßt den Gesetzentwurf daher und
stimmt ihm zu.
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Es hat 20 Jahre gedauert hat, bis die 1997 von der
Internationalen Arbeitsorganisation IAO beschlossene
Urkunde heute dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt
wird. Die Urkunde sieht eine Abänderung der IAO-Ver-
fassung vor. Sie macht es möglich, dass der Verwaltungs-
rat der Allgemeinen Konferenz vorschlagen kann, veral-
tete und nicht mehr relevante Übereinkommen der IAO
aufzuheben.
Die bisherigen Bundesregierungen waren mit der
Änderung der IAO-Verfassung aus gutem Grund nicht
einverstanden. Deswegen hat es 20 Jahre gedauert, bis
der Bundestag damit befasst wurde. Es wurde befürchtet,
dass die Aufhebung einzelner Übereinkommen wichtige
internationale Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer außer Kraft setzt. Und wir, die Bundestagsfrakti-
on von Bündnis 90/Die Grünen, teilen diese Befürchtung.
Die bisherigen Bundesregierungen waren der Auffas-
sung, dass die Aufhebung von IAO-Übereinkünften völ-
kerrechtlich nur unter zwei Bedingungen vertretbar wäre.
Erstens. Alle Staaten, die einer Übereinkunft beigetreten
sind, müssten der Aufhebung zustimmen. Und zweitens.
Für die Vertragsstaaten muss es die Möglichkeit geben,
die Übereinkommen auf freiwilliger Basis anzuwenden.
Dafür warben die unterschiedlichen Bundesregierungen
seit 1997 in den IAO-Gremien. Doch viele IAO-Staaten
sind der deutschen Auffassung nicht gefolgt. Zwei Drit-
tel der IAO-Staaten haben die Urkunde im Oktober 2015
ratifiziert. Deswegen bleibt jetzt nur noch die Wahl: Ent-
weder wir kehren der IAO den Rücken, oder der deutsche
Gesetzgeber ratifiziert die Urkunde. Denn wenn wir nicht
ratifizieren und trotzdem in der IAO bleiben würden,
wäre dies ein verfassungswidriger Zustand.
Natürlich müssen wir diese Urkunde ratifizieren, und
deshalb werden wir Grünen heute auch zustimmen. Denn
wir stehen ohne Wenn und Aber hinter der IAO. Für uns
ist sie eine enorm wichtige, sinnvolle und schützenswerte
Organisation. Gerade in Zeiten globaler Wertschöpfungs-
ketten muss es auf globaler Ebene eine Verständigung
über internationale Rechtsnormen in der Arbeitsmarkt-
und Sozialpolitik geben. Die IAO ist damit beauftragt,
soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrech-
te zu befördern und Menschenhandel zu verhindern. An
dieser wichtigen Aufgabe hat sich knapp 100 Jahre nach
der Gründung der IAO überhaupt nichts geändert. Im Ge-
genteil – neue Entwicklungen, wie die Digitalisierung,
machen sie wichtiger denn je.
Die Internationale Arbeitsorganisation hat seit 1919
erheblich dazu beigetragen, dass im internationalen
Arbeitsrecht wichtige Normen gesetzt werden konn-
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ten. Beispielsweise hat das erste IAO-Übereinkommen
Obergrenzen für die Länge von Arbeitstag und Arbeits-
woche in der Industrie definiert. Inzwischen gibt es fast
190 solcher IAO-Konventionen, die sich unter anderem
mit dem Mindestalter von Beschäftigten, mit der Versi-
cherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit
den Rechten von Seeleuten oder von Migrantinnen und
Migranten befassen oder mit dem Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz. Deshalb muss die IAO weiterhin unterstützt
und gestärkt werden.
Der IAO-Verwaltungsrat hat nun die Möglichkeit,
einzelne Übereinkommen außer Kraft zu setzen. Die
Risiken sind benannt. Aber es besteht auch die Chance,
das internationale Arbeitsrecht transparenter und damit
auch wirkungsvoller zu gestalten. Wir hoffen sehr, dass
sowohl der IAO-Verwaltungsrat als auch die Allgemei-
ne Konferenz sehr verantwortungsvoll handeln werden.
Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, sich
intensiv an weiteren Übereinkommen zu beteiligen.
Denn es gibt nicht nur in Entwicklungsländern, sondern
auch in den Industriestaaten noch erhebliche Defizite bei
den Arbeitsbedingungen und im Bereich der sozialen Si-
cherheit.
240. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 7 Reform der Pflegeberufe
TOP 8 Technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands
TOP 9 Klimaschutzpolitik
TOP 36, ZP 4, ZP 12 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 37, 22, ZP 5 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 6 Aktuelle Stunde zur Europapolitik der Bundesregierung
TOP 10 Änderung des Grundgesetzes (Parteienfinanzierung)
TOP 11 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
TOP 12 Inklusive Bildung für alle
ZP 7 Effektivere und praxistauglichere Strafverfahren
TOP 14, 37 f Pestizidreduktion in der Landwirtschaft
ZP 8 Strafrechtliche Rehabilitierung - Homosexualität
TOP 16 Wohnungswirtschaft, Kündigungsschutz
ZP 9 Portugal: Rückzahlung der IWF-Finanzhilfe
TOP 18 Humanitäre Hilfe
TOP 15 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
TOP 20 Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
TOP 17 Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
TOP 19 Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
TOP 21 Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern
TOP 23 Gesamtkonzept Elbe
TOP 24 Ärztliche Zwangsbehandlung bei Betreuten
TOP 25 Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler
TOP 26 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
TOP 27 Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
TOP 28 Kooperationsmodelle im Nachtzugverkehr
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12