Plenarprotokoll 18/239
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            239. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 21. Juni 2017
            Inhalt:
            Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 24387 A
            Ausschussüberweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 B
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Stellung-
            nahme der Bundesregierung zum Gutach-
            ten der Sachverständigenkommission zum
            Zweiten Gleichstellungsbericht „Erwerbs-
            und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“;
            weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 C
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 D
            Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24388 D
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24388 D
            Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24389 B
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 C
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 C
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 D
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 A
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 A
            Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24390 B
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 C
            Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24390 D
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 A
            Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24391 B
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 B
            Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 C
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 D
            Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 A
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 A
            Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24392 B
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 B
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 C
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 C
            Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24392 D
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 A
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24393 A
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 B
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 C
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 D
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017II
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24394 A
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 B
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 C
            Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 D
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/12749 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 D
            Mündliche Frage 1
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissens-
            gesellschafts-Gesetzes
            Antwort
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 A
            Zusatzfragen
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 A
            Mündliche Frage 2
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Auswirkungen einer Nichtverabschiedung
            des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-
            Ge setzes
            Antwort
            Christian Lange, Parl . Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 C
            Zusatzfragen
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 D
            Mündliche Frage 3
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
            Lieferung von angereichertem Uran für das
            US-Atomwaffenprogramm
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24396 C
            Zusatzfragen
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24396 D
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24397 C
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24397 D
            Mündliche Frage 6
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Übersehene Tumorbefunde in Glyphosat-
            Studien
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24398 B
            Zusatzfragen
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24398 C
            Mündliche Frage 7
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Dienstaufsicht über das Bundesinstitut für
            Risikobewertung
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24399 B
            Zusatzfragen
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24399 C
            Mündliche Frage 8
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Luftangriffe der Anti-IS-Koalition auf die
            syrische Stadt al-Majadin im Mai 2017
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24400 B
            Zusatzfragen
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24400 C
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24401 B
            Mündliche Frage 9
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Anwendung der Targeting-Richtlinien nach
            dem Eintritt der NATO in die Anti-IS-Ko-
            alition
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24401 D
            Zusatzfragen
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24402 A
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24403 B
            Mündliche Frage 10
            Christine Buchholz (DIE LINKE)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 III
            Unterschiedliche Aussagen zur Zahl der
            durch Luftangriffe getöteten IS-Kämpfer
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24404 A
            Zusatzfragen
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24404 B
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 A
            Tagesordnungspunkt 3:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Bericht des Unabhängigen Expertenkreises
            Antisemitismus
            Drucksache 18/11970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 B
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
            Monika Lazar, Luise Amtsberg, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Antisemitismus entschlos-
            sen bekämpfen
            Drucksache 18/12784 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 B
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 D
            Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24407 A
            Dr . h . c . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . 24408 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24410 C
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 24412 A
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24413 C
            Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24414 C
            Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24415 D
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . 24416 D
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            DIE LINKE: Kindern das Schwimmenlernen
            ermöglichen – Auswirkungen von Privatisie-
            rungen und Schwimmbadschließungen . . . . 24417 B
            Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24417 C
            Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24419 B
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24420 C
            Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) . . . . . . . . 24421 C
            Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24422 C
            Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24424 A
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24425 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24426 A
            Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24427 C
            Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24428 D
            Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24430 A
            Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24431 A
            Tagesordnungspunkt 4:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Frak-
            tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
            LINKE: Sofortiger Abzug der Bundeswehr
            aus Incirlik
            Drucksachen 18/12372, 18/12817 . . . . . . . . . 24431 D
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD:
            Verlegung des Bundeswehrkontingents von
            Incirlik nach Al Azraq zügig durchführen
            Drucksache 18/12779 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24431 D
            Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24432 A
            Dr . Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24433 B
            Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24434 B
            Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24435 B
            Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24436 B
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24437 B
            Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24437 C
            Namentliche Abstimmungen . . . . . . 24438 A, 24438 B
            Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24440 D, 24443 C
            Tagesordnungspunkt 5:
            Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae,
            Cem Özdemir, Dr . Thomas Gambke, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Für eine neue Gründungs-
            kultur in Deutschland
            Drucksache 18/12369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24438 B
            Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24438 C
            Jan Metzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24439 B
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24446 A
            Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24447 A
            Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24447 C
            Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24449 A
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017IV
            Tagesordnungspunkt 6:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung: Be-
            richt über das deutsche Engagement beim
            Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in
            internationalen Polizeimissionen 2016
            Drucksache 18/12445 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 C
            Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 D
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24451 D
            Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24453 B
            Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24455 B
            Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24456 B
            Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24457 D
            Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24459 A
            Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24460 A
            Thorsten Hoffmann (Dortmund)
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24461 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24462 D
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24462 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24463 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 4
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Evakuierung und Unterbringung von Ob-
            dachlosen während des G-20-Gipfels in
            Hamburg
            Antwort
            Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24463 C
            Anlage 3
            Mündliche Frage 5
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kenntnisse über Gentech-Labore für den
            Hausgebrauch
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24463 C
            Anlage 4
            Mündliche Frage 11
            Christine Buchholz (DIE LINKE)
            Neue Erkenntnisse über einen Luftangriff
            auf eine ehemalige Schule in Syrien im
            März 2017
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 B
            Anlage 5
            Mündliche Frage 12
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Einbindung der Rüstungsindustrie in die
            Beschaffung von Kampfdrohnen
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 C
            Anlage 6
            Mündliche Frage 13
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Steuerung und Auswertung der Einsätze
            von Kampfdrohnen der Bundeswehr
            Antwort
            Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 D
            Anlage 7
            Mündliche Frage 14
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
            Antwort
            Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24465 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 15
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Veranstaltungen und Projekte der Kinder-
            und Jugendarbeit
            Antwort
            Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24465 B
            Anlage 9
            Mündliche Frage 16
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Barrierefreie Sanitäranlagen im Neubau
            des Gemeinsamen Bundesausschusses
            Antwort
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 V
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 A
            Anlage 10
            Mündliche Frage 17
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Rettungsdienstliche und gesundheitliche
            Versorgung während des G-20-Gipfels in
            Hamburg
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 B
            Anlage 11
            Mündliche Frage 18
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Begebung von Anleihen durch die geplante
            privatrechtliche Autobahngesellschaft
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 C
            Anlage 12
            Mündliche Frage 19
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Eingeständnisse von Automobilherstellern
            zu Manipulationen an in Deutschland ver-
            kauften Pkw
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 D
            Anlage 13
            Mündliche Fragen 20 und 21
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Untersuchung einer Aufwärmstrategie in
            einigen Audi-Fahrzeugmodellen
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 A
            Anlage 14
            Mündliche Frage 22
            Sabine Leidig (DIE LINKE)
            Rückruf von Fahrzeugen der Marke Audi
            aufgrund illegaler elektronischer Vorrich-
            tungen
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 B
            Anlage 15
            Mündliche Frage 23
            Sabine Leidig (DIE LINKE)
            Vorgaben für ein Umrüstkonzept für Fahr-
            zeuge der Marke Audi
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 C
            Anlage 16
            Mündliche Frage 24
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Regelung der verhaltens- und zulassungs-
            rechtlichen Voraussetzungen für den Be-
            trieb von selbstbalancierenden Elektrofahr-
            zeugen
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 D
            Anlage 17
            Mündliche Frage 25
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Untersuchung der Projekte Große Wendlin-
            ger Kurve und des Ausbaus der Bahnstrecke
            Stuttgart-Feuerbach–Stuttgart-Zuffenhau-
            sen im Rahmen des Bundesschienenwege-
            ausbaugesetzes
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 A
            Anlage 18
            Mündliche Frage 26
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Abschluss der Bewertungen der Maßnah-
            men „Deutschland-Takt“ und „Überhol-
            gleise für 740m-Züge“
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 C
            Anlage 19
            Mündliche Frage 27
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017VI
            Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
            Verbot der Freizeitfischerei in der deutschen
            Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 C
            Anlage 20
            Mündliche Frage 28
            Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
            Grundlage für ein temporäres, räumliches
            oder pauschales Verbot der Freizeitfischerei
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 B
            Anlage 21
            Mündliche Frage 29
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Risse in den Reaktordruckbehältern der
            belgischen Kernkraftwerke Tihange 2 und
            Doel 3
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 C
            Anlage 22
            Mündliche Frage 30
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zeitplan für den nach dem Urteil des Bun-
            desverfassungsgerichts zu schaffenden an-
            gemessenen Ausgleich für frustrierte Inves-
            titionen der Kernkraftwerkebetreiber
            Antwort
            Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 D
            Anlage 23
            Mündliche Frage 31
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Position der Bundeskanzlerin zu Aussagen
            ihres Persönlichen Afrikabeauftragten auf
            dem Podium „Nachbarkontinent Afrika“
            Antwort
            Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24470 B
            Anlage 24
            Mündliche Frage 32
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Koordinierung der Afrika-Politik innerhalb
            der Bundesregierung
            Antwort
            Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 24470 C
            Anlage 25
            Mündliche Frage 33
            Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsularische Betreuung deutscher Staats-
            angehöriger in Afghanistan
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24470 D
            Anlage 26
            Mündliche Frage 34
            Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vereinbarungen mit Auslandsvertretungen
            anderer EU-Staaten in Kabul zur Bearbei-
            tung von Visaanträgen afghanischer Staats-
            angehöriger
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 A
            Anlage 27
            Mündliche Frage 35
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Unterstützung von in der Türkei inhaftier-
            ten Akademikerinnen und Akademikern
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 B
            Anlage 28
            Mündliche Frage 36
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Teilnahme eines Vertreters des Islamischen
            Zentrums Hamburg e. V. an der Eröff-
            nungsveranstaltung der Konferenz „Frie-
            densverantwortung der Religionen“
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 C
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 VII
            Anlage 29
            Mündliche Frage 37
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einstellung der Praxis zur Zahlung von so-
            genannten Märtyrerrenten
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 D
            Anlage 30
            Mündliche Frage 38
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            UN-Verhandlungen über ein Atomwaffen-
            verbot
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24472 B
            Anlage 31
            Mündliche Frage 39
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einstufung von Geflüchteten als besonders
            schutzbedürftig durch die griechischen Be-
            hörden
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24472 D
            Anlage 32
            Mündliche Frage 40
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Stationierung von Angehörigen der liby-
            schen Küstenwache auf Schiffen der Missi-
            onen Triton und Indalo sowie von Beamten
            der EU-Missionen auf libyschen Schiffen
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24473 A
            Anlage 33
            Mündliche Frage 41
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Seenotrettung außerhalb der libyschen Ho-
            heitsgewässer in den Jahren 2016 und 2017
            Antwort
            Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24473 C
            Anlage 34
            Mündliche Frage 42
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Änderung der Entscheidungspraxis im Um-
            gang mit Asylsuchenden aus Afghanistan
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 A
            Anlage 35
            Mündliche Frage 43
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorrangige Aufnahme besonders schutzbe-
            dürftiger Personen aus Griechenland und
            Italien
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 B
            Anlage 36
            Mündliche Frage 44
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Mögliche Verbindungen der DITIB zur
            Gruppierung Osmanen Germania
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 C
            Anlage 37
            Mündliche Frage 45
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Islamistisch motivierte Straftaten von Min-
            derjährigen in den letzten drei Jahren
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 D
            Anlage 38
            Mündliche Frage 46
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterbindung des Ausdruckens von Meta-
            daten MIC-fähiger Drucker
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 A
            Anlage 39
            Mündliche Frage 47
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Barrierefreiheit des Wahl-O-Mats der Bun-
            deszentrale für politische Bildung
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017VIII
            Anlage 40
            Mündliche Frage 48
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Leistungsbeschreibung der für Telekommu-
            nikationsüberwachung und Onlinedurchsu-
            chungen eingesetzten Software des Bundes-
            kriminalamtes
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 C
            Anlage 41
            Mündliche Frage 49
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einstufung von Antworten der Bundesre-
            gierung auf parlamentarische Anfragen als
            Verschlusssachen
            Antwort
            Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24476 B
            Anlage 42
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung
            über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
            und SPD: Verlegung des Bundeswehrkontin-
            gents von Incirlik nach Al Azraq zügig durch-
            führen
            (Zusatztagesordnungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . 24476 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24387
            239. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 21. Juni 2017
            Beginn: 13 .00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Berichtigung
        237 . Sitzung, Anlage 27, Seite 24274 C: Abg .
        Michael Roth (Heringen), SPD, hat seine Erklärung
        nach § 31 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungs-
        punkt 31 – Änderung reiserechtlicher Vorschriften –
        noch während der Plenarsitzung am 1 . Juni 2017 zu-
        rückgezogen .
        Thorsten Hoffmann (Dortmund)
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24463
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21 .06 .2017
        Bär, Dorothee CDU/CSU 21 .06 .2017
        Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 21 .06 .2017
        Ernstberger, Petra SPD 21 .06 .2017
        Färber, Hermann CDU/CSU 21 .06 .2017
        Funk, Alexander CDU/CSU 21 .06 .2017
        Gottschalck, Ulrike SPD 21 .06 .2017
        Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21 .06 .2017
        Lerchenfeld, Philipp
        Graf
        CDU/CSU 21 .06 .2017
        Lösekrug-Möller,
        Gabriele
        SPD 21 .06 .2017
        Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        21 .06 .2017
        Mortler, Marlene CDU/CSU 21 .06 .2017
        Müller, Bettina SPD 21 .06 .2017
        Nietan, Dietmar SPD 21 .06 .2017
        Obermeier, Julia CDU/CSU 21 .06 .2017
        Schlecht, Michael DIE LINKE 21 .06 .2017
        Stritzl, Thomas CDU/CSU 21 .06 .2017
        Tank, Azize DIE LINKE 21 .06 .2017
        Troost, Dr . Axel DIE LINKE 21 .06 .2017
        Vries, Kees de CDU/CSU 21 .06 .2017
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 21 .06 .2017
        Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 21 .06 .2017
        Werner, Katrin DIE LINKE 21 .06 .2017
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
        der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12749, Frage 4):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Eva-
        kuierung und Unterbringung von Obdachlosen während des
        G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017, insbesondere im Hin-
        blick auf den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialar-
        beitern, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
        aus der Behandlung dieser Menschen aus menschenrechtlicher
        Sicht (www .ndr .de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offen-
        bar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294 .html)?
        Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informa-
        tionen über die Evakuierung und Unterbringung von
        obdachlosen Personen während des G-20-Gipfels in
        Hamburg vor . Die Zuständigkeit für die Betreuung und
        Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen liegt
        bei den Ländern, sodass in diesem Fall die Freie und
        Hansestadt Hamburg verantwortlich ist . Die Bundesre-
        gierung geht selbstverständlich davon aus, dass die Freie
        und Hansestadt Hamburg ihrer Verantwortung in men-
        schenrechtlich einwandfreier Form nachkommt .
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 5):
        Welche Informationen liegen der Bundesregierung über so-
        genannte „Gentech-Labore für Zuhause“ vor, mit denen das
        Erbgut von Organismen manipuliert werden kann und die im
        Internet verkauft werden (bitte unter Angabe, wie hoch der
        Absatz solcher Baukästen nach Kenntnis der Bundesregierung
        in Deutschland ist und ob es Strafverfolgungen diesbezüglich
        gab/gibt), und welche Maßnahmen will die Bundesregierung
        ergreifen, damit nicht außerhalb von behördlich überwachten
        gentechnischen Anlagen solche Baukästen in Deutschland
        verwendet werden?
        Derzeit bieten mehrere ausländische Firmen soge-
        nannte Do-it-yourself (DIY)-Biologiebaukästen für ein-
        fache mikrobiologische Experimente an, mit denen unter
        anderem gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
        hergestellt werden können . Zahlen zum Absatz solcher
        Baukästen liegen der Bundesregierung nicht vor .
        Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
        schaft hat die Zentrale Kommission für die Biologische
        Sicherheit (ZKBS) um eine Risikobewertung solcher
        Biologiebaukästen gebeten . In ihrer Stellungnahme
        vom März 2017 kommt die ZKBS zu dem Ergebnis,
        dass Experimente mit drei konkreten, von ihr bewerte-
        ten DIY-Biologiebaukästen unter das Gentechnikrecht
        fallen . Nach ihrer Risikobewertung gehören die mithilfe
        der Baukästen herstellbaren Organismen gemäß Gen-
        technik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) der Risiko-
        gruppe 1 an . Damit dürfen sie nur in Sicherheitslaboren
        der Stufe 1 verwendet werden, also zum Beispiel nicht
        http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offenbar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294.html
        http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offenbar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724464
        (A) (C)
        (B) (D)
        in einem Wohnzimmer oder einer Garage, wohl aber
        zum Beispiel in Schulen oder anderen Bildungseinrich-
        tungen, soweit sie S-1-Labore haben . Wer die genannten
        Baukästen außerhalb gentechnischer Anlagen anwendet,
        riskiert nach dem Gentechnikgesetz eine Geldbuße bis
        zu 50 000 Euro . Falls im Rahmen der Nutzung der Bau-
        kästen gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt
        werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
        eine Geldstrafe . Der bloße Besitz (zum Beispiel anläss-
        lich eines Transports) ist nach dem Gentechnikrecht nicht
        strafbar .
        Für den Vollzug der gentechnikrechtlichen Vorschrif-
        ten sind die Länder zuständig . Informationen über lau-
        fende oder abgeschlossene Strafverfahren in diesem
        Zusammenhang liegen der Bundesregierung daher nicht
        vor .
        Auch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentech-
        nik (LAG) hat sich mit der Thematik im November 2016
        und Mai 2017 befasst . In Absprache mit der LAG wurden
        Warnhinweise, zum Beispiel über die Homepages des
        Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
        sicherheit (BVL) und der zuständigen Landesbehörden,
        veröffentlicht, in denen auch darauf hingewiesen wird,
        dass die Nutzung der DIY-Biologiebaukästen außerhalb
        gentechnischer Anlagen strafbar ist . Ferner hat die LAG
        das BVL darum gebeten, gemeinsam mit interessierten
        Ländern eine systematisch durchgeführte Internetsuche
        zur Evaluation des Ist-Zustandes durchzuführen und
        hierzu einen Bericht über das Ergebnis bis zur nächsten
        Sitzung der LAG im November 2017 vorzulegen .
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 11):
        Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse erlangt und,
        wenn ja, welche bezüglich des in Frage 19 der Kleinen An-
        frage über „Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien
        und im Irak“ (Bundestagsdrucksache 18/12079) erwähnten
        Luftangriffs auf eine ehemalige Schule in al-Mansura in Syri-
        en vom 20 ./21 . März 2017, insbesondere hinsichtlich der Zahl
        der zivilen Opfer und der Ursachen, die zur Bombardierung
        dieses zivilen Ziels führten?
        Es liegen keine eigenen neuen Erkenntnisse vor . Auch
        Ergebnisse der Untersuchung des Vorfalls durch Operati-
        on Inherent Resolve liegen nach unserem Kenntnisstand
        noch nicht vor .
        Die Bundeswehr kann die in der Fragestellung als Tat-
        sache dargestellte Behauptung, es habe sich zum Zeit-
        punkt des Luftangriffes um ein zivil genutztes Objekt
        und damit ziviles Ziel gehandelt, nicht bestätigen .
        Auch kann nicht bestätigt werden, dass es bei dem
        Luftangriff zu zivilen Opfern gekommen ist .
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 12):
        Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, mit welchem
        Ergebnis mittlerweile auch Bomben- und Raketenhersteller
        („Systemhersteller von Effektoren“) in die Beschaffung von
        Kampfdrohnen eingebunden sind, wozu die Bundesregierung
        vor über einem Jahr mitteilte, dass dies erst „nach Eröffnung
        des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot“ er-
        folgen würde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 a der
        Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7725; bitte,
        wie erfragt, mitteilen, mit welchen Herstellern nach Vorlage
        des Airbus-Angebots von November 2016 Verhandlungen
        bzw . Kontakt aufgenommen wurden/wurde), und was weiß
        die Bundesregierung mittlerweile darüber, welche Bewaff-
        nung von den Herstellern bereits an den Drohnen Heron TP
        eingesetzt oder getestet wurde, wozu es damals hieß, dass von
        der Bundeswehr benötigte Testergebnisse erst „im Zuge der
        nächsten Schritte angefragt und bewertet“ würden?
        Die Festlegung der Leistungsbeschreibung für die
        ausgewählte Bewaffnung wurde ausschließlich mit Ver-
        tretern des Verteidigungsministeriums des Staates Israel
        und der israelischen Luftwaffe durchgeführt .
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
        ber vor, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits
        an den Drohnen Heron TP eingesetzt wurde .
        Die Testergebnisse können erst nach Vertragsschluss
        angefragt und anschließend bewertet werden .
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 13):
        Inwiefern soll es möglich sein, die Einsätze der fünf
        Kampfdrohnen der Bundeswehr (merkur.de vom 13 . Juni
        2017, „Bundeswehr-Kampfdrohnen kosten mehr als eine Mil-
        liarde Euro“) nicht nur auf dem Luftwaffenstützpunkt in Jagel
        oder beim Einsatzführungskommando in Potsdam auszuwer-
        ten, sondern die Drohnen auch von dort zu steuern, und wie
        viele Besatzungen sollen für die Steuerung bzw . Auswertung
        von Sensordaten in den benötigten Bodenstationen ausgebil-
        det werden?
        Eine Steuerung der Heron-TP-Luftfahrzeuge von
        einem Ort außerhalb des Einsatzgebietes ist technisch
        möglich, jedoch für das System Heron TP durch das Bun-
        desministerium der Verteidigung derzeit nicht geplant .
        Hierzu wären zwei weitere Bodenkontrollstationen
        sowie die zugehörigen Satelliten-Kommunikationssyste-
        me am Heimatstandort erforderlich .
        Für den durchhaltefähigen Einsatz in zwei Einsatz-
        gebieten werden bis zu 78 Besatzungen ausgebildet .
        Für die entsprechende Auswertung der Sensordaten im
        Einsatzgebiet oder am Heimatstandort in Jagel verfügt
        die Luftwaffe bereits über circa 90 Luftbildauswerter
        zur Auswertung der Sensordaten der fliegenden Aufklä-
        rungssysteme Tornado, Heron 1 und Heron TP .
        http://merkur.de
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24465
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
        Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 14):
        Wie viele offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
        und wie viele Angebote der gruppenbezogenen Kinder- und
        Jugendarbeit sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach
        Bundesländern aufschlüsseln)?
        Tabelle 1: Öffentlich geförderte Angebote der Kinder-
        und Jugendarbeit (offene und gruppenbezogene Angebo-
        te) nach Ländern (2015; Angaben absolut und pro 10 000
        der 6- bis 21-Jährigen)
        Offene
        Angebote
        Gruppen-
        bezogene
        Angebote
        absolut absolut
        Baden-
        Württemberg 3 286 4 068
        Bayern 1 374 2 023
        Berlin 440 1 578
        Brandenburg 399 363
        Bremen 220 183
        Hamburg 766 947
        Hessen 1 548 2 207
        Mecklenburg-
        Vorpommern 347 394
        Niedersachsen 2 371 2 813
        Nordrhein-
        Westfalen 3 215 4 021
        Rheinland-Pfalz 828 1 306
        Saarland 212 101
        Sachsen 1 298 1 294
        Sachsen-Anhalt 1 128 456
        Schleswig-Holstein 670 645
        Thüringen 1 237 1 442
        Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kin-
        der- und Jugendhilfe – Angebote der Jugendarbeit 2015;
        Datenzusammenstellung und Berechnung der Arbeits-
        stelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
        Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 15):
        Wie viele Veranstaltungen und Projekte der Kinder- und
        Jugendarbeit sind der Bundesregierung bekannt, und wie ver-
        halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die personel-
        len Ressourcen der Träger der Jugendhilfe bei Angeboten der
        Kinder- und Jugendarbeit insgesamt zwischen ehrenamtlich
        Aktiven und beruflich Beschäftigten?
        Neben den 19 339 offenen Angeboten sowie 23 841
        gruppenbezogenen Angeboten haben öffentliche und
        freie Träger zur amtlichen Statistik 2015 30 282 Ferien-
        freizeiten, 26 182 Aus- und Fortbildungen, 14 088 Pro-
        jekte sowie 26 796 Feste, Konzerte und andere Veran-
        staltungen gemeldet . Diese Angebote – in der Summe
        97 348 – fasst die amtliche Kinder- und Jugendhilfesta-
        tistik auch als sogenannte „Projekte und Veranstaltun-
        gen“ zusammen .
        Die Erhebung zu den öffentlich geförderten Angebo-
        ten der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der amtli-
        chen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst den Einsatz
        der personellen Ressourcen für die Durchführung der
        Angebote . Hierbei wird auch zwischen beim Träger in
        der Kinder- und Jugendarbeit haupt- und nebenberuflich
        tätigen Personen sowie ehrenamtlich tätigen Personen
        unterschieden . Demnach zeigen sich für die Projekte und
        Veranstaltungen für das Erhebungsjahr 2015 – aktuellere
        Ergebnisse liegen zurzeit nicht vor – folgende Ergebnis-
        se:
        • Von den 97 348 erfassten Projekten und Veranstaltun-
        gen werden 60 690 Angebote mit einer Mitarbeit von
        ehrenamtlich tätigen Personen durchgeführt (62 Pro-
        zent) . Entsprechend wird laut Statistik etwa jedes drit-
        te dieser Angebote ohne ehrenamtliche Unterstützung
        realisiert .
        • Bei 59 711 der erfassten Projekte und Veranstaltun-
        gen haben haupt- bzw. nebenberuflich tätige Personen
        mitgearbeitet . Das entspricht einem Anteil von 61 Pro-
        zent . Ferner werden 18 980 dieser Angebote erfasst,
        bei denen Honorarkräfte mitgearbeitet haben (19 Pro-
        zent) . Bei 3 Prozent der Angebote weist die Statistik
        die Mitarbeit von Personen im FSJ bzw . FÖJ aus, und
        für 6 Prozent der Projekte und Veranstaltungen haben
        die Träger bei den personellen Ressourcen für die An-
        gebote Personen im Bundesfreiwilligendienst angege-
        ben .
        Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kin-
        der- und Jugendhilfe – Angebote der Jugendarbeit 2015;
        Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeits-
        stelle Kinder- und Jugendhilfestatistik . Methodischer
        Hinweis: Die Erhebung zu den öffentlich geförderten
        Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erfasst pro An-
        gebot den Einsatz von tätigen Personen, und zwar von
        ehrenamtlich tätigen Personen, von haupt- bzw . neben-
        beruflich tätigen Personen sowie von Beschäftigtengrup-
        pen wie Honorarkräften, Personen im FSJ/FÖJ oder auch
        Personen im Bundesfreiwilligendienst .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724466
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die
        Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 16):
        Wie viele Stockwerke im Neubau des Gemeinsamen
        Bundesausschusses bleiben nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung (Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung
        auf meine schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksa-
        che 18/12441) ohne barrierefreie WCs, und welches Verständ-
        nis von Barrierefreiheit liegt der Auffassung zugrunde, barri-
        erefreie Toiletten ausschließlich in den Konferenzbereichen
        eines Gebäudes als ausreichend anzusehen?
        Nach Auskunft des Gemeinsamen Bundesausschusses
        werden von den sieben oberirdischen Etagen drei Etagen
        mit insgesamt vier barrierefreien Toiletten ausgestattet
        sein und zwar diejenigen, in denen die Konferenzberei-
        che untergebracht sind . Dies entspricht DIN 18040-1,
        weil nur diese für die Gremienberatungen des G-BA vor-
        gesehenen, oberirdischen Etagen „öffentlich zugänglich“
        sind – im Sinne der DIN und des § 50 Absatz 2 Bauord-
        nung für Berlin .
        Das Verständnis zur Barrierefreiheit ergibt sich aus
        den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes
        (BGG) . Nach § 8 Absatz 4 BGG sind auch bundesun-
        mittelbare Körperschaften verpflichtet, die Barriere-
        freiheit auch bei Anmietungen der von ihnen genutzten
        Bauten (wie hier durch den G-BA) zu berücksichtigen .
        Hinsichtlich des barrierefreien Bauens können nähere
        Anforderungen den Hinweisen des „Leitfadens Barriere-
        freies Bauen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
        turschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) entnom-
        men werden . Darin macht der Bund unter anderem auf
        allgemein anerkannte Regeln der Technik aufmerksam,
        wie auf DIN-Normen (wie die DIN 18040-1 als techni-
        sche Baubestimmung) und technische Regelwerke (wie
        die vom Verein Deutscher Ingenieure – VDI 6000), an
        denen sich zu orientieren ist . Nach VDI 6000 Blatt 3 wird
        die erforderliche Anzahl von Sanitäranlagen in öffentli-
        chen Bereichen bei 25 bis 300 Besuchern mit einer Kabi-
        ne angegeben . Da die Konferenzräume einer Etage nicht
        von mehr als 300 Besuchern genutzt werden, wird der
        G-BA daher diesen Anforderungen gerecht .
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 17):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
        Rettungsdienst und die gesundheitliche Versorgung beim
        G-20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg, insbesondere hinsicht-
        lich der Bereitstellung von Notfallkrankenhäusern, des Einsat-
        zes zusätzlicher Notärzte sowie entsprechender Logistik wie
        zum Beispiel Apotheken, Medikamente, Verbandsmaterial etc .
        (www .ndr .de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeu-
        ser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238 .html)?
        Die gesundheitliche Versorgung sowie die Rettungs-
        dienste in Hamburg liegen grundsätzlich in der Zustän-
        digkeit der Freien und Hansestadt Hamburg .
        Als Veranstalter des G-20-Gipfels hat die Bundes-
        regierung geeignete Maßnahmen getroffen, um die
        gesundheitliche Versorgung des G-20-Gipfels selbst
        sicherzustellen . Mit der sanitätsdienstlichen und notfall-
        medizinischen Absicherung der Veranstaltung wurden
        die Hamburger Hilfsorganisationen unter der Federfüh-
        rung des Arbeiter-Samariter-Bundes in Absprache mit
        der Berufsfeuerwehr Hamburg beauftragt . Die Absiche-
        rung beinhaltet den Einsatz von Notärzten, Ärzten, Ret-
        tungssanitätern und Sanitätern, mobil und stationär . Das
        Konzept beinhaltet ebenfalls eine entsprechende Sensibi-
        lisierung der umliegenden Krankenhäuser .
        Der Bund steht hinsichtlich der allgemeinen Vorkeh-
        rungen im Hinblick auf den G-20-Gipfel im engen Aus-
        tausch mit den Hamburger Behörden .
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 18):
        Ist es nach Ansicht der Bundesregierung auf Basis der von
        Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzände-
        rungen sowie des damit korrespondierenden Errichtungsge-
        setzes rechtlich ausgeschlossen, dass die zu gründende pri-
        vatrechtliche Autobahngesellschaft Anleihen begibt (bitte mit
        konkretem Bezug zur Rechtsgrundlage begründen), und wenn
        nein, welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung
        zukünftig der Eigentümer (Bund) dieser Autobahngesellschaft
        auf deren Aktivitäten am Kapitalmarkt?
        Anleihen sind Forderungspapiere, durch die ihr He-
        rausgeber einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt . Der
        vom Bundestag am 1 . Juni 2017 beschlossene Gesetz-
        entwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz-
        ausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
        haushaltsrechtlicher Vorschriften, dem der Bundesrat am
        2 . Juni 2017 zugestimmt hat, sieht in Artikel 13 § 7 Ab-
        satz 1 Satz 3 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz
        (InfrGG) vor, dass die Gesellschaft nicht berechtigt ist,
        Kredite am Markt aufzunehmen .
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 19):
        In welcher Form hat der Automobilhersteller Volkswa-
        gen AG gegenüber der Bundesregierung Manipulationen an
        in Deutschland verkauften Pkw eingeräumt (vergleiche www .
        faz .net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-ab-
        gasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-einge-
        raeumt-13821059 .html), und für welche Fahrzeugmodelle
        haben Hersteller seit Beginn des „Abgasskandals“ Manipula-
        tionen gegenüber der Bundesregierung bzw . nachgeordneten
        Behörden eingeräumt?
        VW hatte gegenüber der Untersuchungskommissi-
        on des BMVI in der Sitzung am 23 . September 2015
        eingeräumt, dass sich auch in bestimmten in der EU
        http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeuser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238.html
        http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeuser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238.html
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24467
        (A) (C)
        (B) (D)
        typgenehmigten Dieselkraftfahrzeugen unzulässige
        Abschalteinrichtungen befinden. Hierbei handelte es
        sich überwiegend um Fahrzeuge der Emissionsklasse
        „Euro 5“ mit Motoren der Baureihe EA 189 . Betroffen
        waren Dieselaggregate mit 2 .0-, 1 .6- und 1 .2-Liter Hub-
        raum .
        Darüber hinaus hat kein weiterer Hersteller gegenüber
        der Bundesregierung bzw . nachgeordneten Behörden die
        Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einge-
        räumt .
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra-
        gen 20 und 21):
        Hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw . die Untersuchungs-
        kommission „Volkswagen“ die Aussage des VW-Konzerns,
        dass die in einigen Audi-Fahrzeugmodellen genutzte Auf-
        wärmstrategie „nach Herstellerangaben auf dem Prüfstand
        wie auf der Straße gleichermaßen angewendet“ (vergleiche
        zum Beispiel Seite 24 des Untersuchungsberichts der Untersu-
        chungskommission „Volkswagen“) werde, durch eigene Tests
        im Rahmen der damaligen Untersuchungen für den Untersu-
        chungsbericht vom 22 . April 2016 auf ihre Richtigkeit über-
        prüft, und wenn nein, warum hat sich das Kraftfahrt-Bundes-
        amt bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ allein
        auf die Herstellerangaben verlassen?
        Welche Fahrzeugmodelle hat das Kraftfahrt-Bundesamt
        bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach
        Veröffentlichung des Untersuchungsberichts auf Abgasmani-
        pulationen durch eine Aufwärmstrategie geprüft, und welche
        Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zulässigkeit bzw . Unzu-
        lässigkeit der Aufwärmstrategie hat das Kraftfahrt-Bundesamt
        bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ bei diesen
        Fahrzeugmodellen jeweils gezogen?
        Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund Ihres Sachzu-
        sammenhangs gemeinsam beantwortet .
        Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erstmals am 30 . Mai
        2017 Kenntnis über die unzulässigen Abgasstrategien bei
        den Audi-Modellen A7 und A8 mit den Euro 5-Motoren
        V6 3,0 TDI und V8 4,2 TDI mit den Getriebevarianten
        AL 551 und AL 951 erlangt . Der Audi AG ist aufgegeben
        worden, dass in allen Schaltprogrammen die Emissions-
        grenzwerte der einschlägigen europäischen Regelungen
        eingehalten werden . Dieselmotor- und Automatikgetrie-
        be-Varianten mit dynamischen Schaltprogrammen der
        Fahrzeugmodelle der VW-Konzernmarken werden mit
        umfangreichen Testverfahren auf dem Rollenprüfstand
        und mit mobilen Abgasmesssystemen (PEMS) unter-
        sucht .
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12749, Frage 22):
        Welche illegalen elektronischen Vorrichtungen (zum Bei-
        spiel Lenkwinkelerkennung) waren der Grund für den ge-
        genüber der Audi AG (bzw . der Volkswagen AG) behördlich
        verfügten verpflichtenden Rückruf von 24 000 Fahrzeugen
        der Modellreihen A7 und A8 (vergleiche www .faz .net/aktu-
        ell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundes-
        amt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html), und
        durch welche konkreten Testverfahren hat das Kraftfahrt-Bun-
        desamt den Einsatz von illegalen Vorrichtungen erkannt?
        Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erstmals am 30 . Mai
        2017 Kenntnis über die unzulässigen Abgasstrategien bei
        den Audi-Modellen A7 und A8 mit den Euro-5-Motoren
        V6 3,0 TDI und V8 4,2 TDI mit den Getriebevarianten
        AL 551 und AL 951 erlangt . Der Audi AG ist aufgegeben
        worden, dass in allen Schaltprogrammen die Emissions-
        grenzwerte der einschlägigen europäischen Regelungen
        eingehalten werden . Dieselmotor- und Automatikgetrie-
        be-Varianten mit dynamischen Schaltprogrammen der
        Fahrzeugmodelle der VW-Konzernmarken werden mit
        umfangreichen Testverfahren auf dem Rollenprüfstand
        und mit mobilen Abgasmesssystemen (PEMS) unter-
        sucht .
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12749, Frage 23):
        Welche Vorgaben muss der Hersteller Audi nunmehr erfül-
        len, um die Freigabe für ein entsprechendes Umrüstkonzept zu
        erhalten (bitte unter Angabe eines zu erfüllenden Konformi-
        tätsfaktors ausführen), und gilt für die Halterinnen und Halter
        der betroffenen Fahrzeuge, dass die Betriebsgenehmigung ih-
        res Fahrzeuges bei Nichtvornahme einer Umrüstung erlischt
        (bitte begründen)?
        Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den verbindlichen
        Rückruf am 14 . Juni 2017 mit einer Nebenbestimmung
        zur erteilten Typgenehmigung angeordnet . Die Audi AG
        wurde mit dem vorgenannten Bescheid zur Vorlage ei-
        nes Vorschlags für einen Maßnahmen- und Zeitplan für
        die betroffenen Fahrzeuge aufgefordert . Die Umrüs-
        tung kann nach Prüfung und Freigabe durch das Kraft-
        fahrt-Bundesamt erfolgen .
        Die Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion kann im
        Rahmen der Hauptuntersuchung beanstandet werden und
        zu einer Betriebsuntersagung nach § 5 der Fahrzeug-Zu-
        lassungsverordnung führen .
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 24):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der
        am 23 . September 2016 vom Bundesrat geforderten schnellst-
        möglichen Regelung der verhaltens- und zulassungsrechtli-
        chen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren-
        den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht
        mindestens einen Sitzplatz haben (E-Skateboards und andere),
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html
        http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724468
        (A) (C)
        (B) (D)
        im öffentlichen Verkehr, und wann ist mit einer gesetzlichen
        Neuregelung bzw . einer Aufnahme von derzeit als Kfz einge-
        stuften Elektroeinrädern, Elektroskateboards und ähnlichen
        Fahrzeugen in die Mobilitätshilfenverordnung zu rechnen?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur hat die Bundesanstalt für Straßenwesen
        (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elek-
        trokleinstfahrzeuge zu verschaffen, die nicht unter den
        Anwendungsbereich der seit Januar 2016 anzuwenden-
        den Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr . 168/2013
        fallen . Der Bericht und die Anpassung des nationalen
        Rechts werden derzeit geprüft .
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 25):
        Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen
        Große Wendlinger Kurve sowie Ausbau der Bahnstrecke
        Stuttgart-Feuerbach–Stuttgart-Zuffenhausen (5 ./6 . Gleis) Tei-
        le der aktuellen Untersuchungen im Rahmen der Bewertung
        der im Potenziellen Bedarf eingestuften Projekte des Bundes-
        schienenwegeausbaugesetzes (wenn ja, in welchem Projekt),
        und wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen nach Infor-
        mationsstand der Bundesregierung noch, diese Projekte zu
        bewerten und als Bedarfsplanprojekte aufnehmen zu können,
        insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche Bewer-
        tung für die Große Wendlinger Kurve als Teil des Maßnah-
        menkatalogs der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt
        erfolgen soll (siehe Schreiben des Parlamentarischen Staats-
        sekretärs Enak Ferlemann vom 24 . November 2015) und der
        Streckenabschnitt zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stutt-
        gart-Zuffenhausen aufgrund der meines Wissens zwischen-
        zeitlich erfolgten Aktualisierung der geplanten Zugzahlen
        durch das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württem-
        berg nach Aussage der Bundesregierung einer erneuten Analy-
        se zu unterziehen ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf
        die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
        Bundestagsdrucksache 18/11817)?
        Die beiden in der Frage benannten Vorhaben hat das
        Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-
        tur (BMVI) im Zuge der Aufstellung des Bundesver-
        kehrswegeplans (BVWP) 2030 betrachtet . Dabei wurde
        festgestellt, dass sie zwar im Kontext der Reisezeitver-
        kürzung für einen Integralen Taktfahrplan die Chance
        auf eine gesamtwirtschaftliche Rentabilität besitzen .
        Die Engpassbeseitigung alleine rechtfertigt einen Aus-
        bau nicht (Antworten der Bundesregierung auf zwei
        Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/10925 und
        18/11817) . Daher werden sie gemeinsam mit weiteren
        durch die Optimierung des Zielfahrplans 2030 ermittel-
        ten ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen in dem Plan-
        fall „Deutschland-Takt“ bewertet . Anschließend wird
        dieser Planfall unter Berücksichtigung des Reisezeitnut-
        zens gesamtwirtschaftlich bewertet .
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 26):
        Bis wann erwartet die Bundesregierung den Abschluss
        der Bewertungen der Maßnahmen „Deutschland-Takt“ und
        „Überholgleise für 740-m-Züge“ im Rahmen des Potenziel-
        len Bedarfs des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (bitte
        jeweils Monat und Jahr angeben), und welche Einzelmaßnah-
        men sind nach derzeitigem Informationsstand Gegenstand des
        Bewertungsverfahrens für das Projekt „Deutschland-Takt“?
        Nach Abschluss der Analyse der Maßnahmen zum
        „Deutschland-Takt“ wird deren Bewertung für Som-
        mer 2018 erwartet . Derzeit kann noch keine Aussage
        zu den Einzelmaßnahmen im Rahmen des „Deutsch-
        land-Takt“ getroffen werden .
        Der Abschluss der Bewertungen der Maßnah-
        men für die „Überholgleise für 740-m-Züge“ wird für
        Herbst 2017 erwartet .
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/12749, Frage 27):
        Auf welche konkreten Forschungsstudien und welche Da-
        tenlage stützen sich die Forderungen des Bundesministeriums
        für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für ein
        Verbot der Freizeitfischerei in AWZ-Gebieten (AWZ: Aus-
        schließliche Wirtschaftszone)?
        Es handelt sich nicht um ein pauschales Verbot, son-
        dern um eine räumlich und zeitlich differenzierte Re-
        gulierung der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten.
        Durch die vorgeschlagenen Verordnungen wird die Frei-
        zeitfischerei nur auf einen Teil der Schutzgebiete aus-
        geschlossen . Das bedeutet, große Teile der deutschen
        Nord- und Ostsee sind weiterhin für die Freizeitfischerei
        uneingeschränkt nutzbar .
        Der Fokus in den Entwürfen der Schutzgebietsverord-
        nungen liegt auf der Herstellung eines günstigen Erhal-
        tungszustandes des Lebensraums (hier Lebensraumtyp
        „Riff“) und der für ihn charakteristischen Arten, siehe
        Artikel 1 e) Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) .
        Bei der Freizeitfischerei ist eine deutliche Tendenz er-
        kennbar, dass sie sich auf Riffvorkommen konzentriert .
        Sie ist gezielt auf den Fang von Dorschen ausgerichtet .
        Die Dorsche kommen hier räumlich-ökologisch eng as-
        soziiert mit dem geschützten Lebensraumtyp „Riffe“
        vor – ein lokal bedeutender Nahrungsgrund und bedeu-
        tendes Rückzugsgebiet für den Dorsch – und sind damit
        eine charakteristische Art des geschützten Lebensraum-
        typs . Im Jahr 2015 betrug die geschätzte Entnahme der
        deutschen Freizeitfischer 3 161 Tonnen in den Meeresge-
        bieten der Ostsee und lag damit 8 Prozent höher als die
        Dorschfänge der Berufsfischerei (Quelle: International
        Council for the Exploration of the Sea (ICES), 2016) . Der
        Rat der Europäischen Union hat im Rahmen der Festle-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24469
        (A) (C)
        (B) (D)
        gung der Gesamtfangmenge für den Ostseedorsch für das
        Jahr 2017 die Freizeitfischerei bei der Bewirtschaftung
        des Bestandes eingebunden (sogenannte Bag-limit-Re-
        gelung), so dass Maßnahmen auf Bestandsebene getrof-
        fen sind .
        Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps „Riffe“ in
        der Ostsee wurde im letzten FFH-Bericht 2013 (Dritter
        Nationaler Bericht (Berichtsperiode 2007–2012) gemäß
        Artikel 17 FFH-Richtlinie) mit „unzureichend“ bewertet .
        Schutzmaßnahmen auf Ebene der Natura 2000-Schutz-
        ziele sind dementsprechend dringend zu ergreifen .
        Wissenschaftliche Untersuchungen (Nahrungsökolo-
        gie von marinen Säugetieren und Seevögeln für das Ma-
        nagement von Natura 2000-Gebieten von Gilles et al .,
        2008) belegen, dass für den nach der FFH-RL geschütz-
        ten Schweinswal der Dorsch durchaus eine bedeutende
        Nahrungsquelle darstellt .
        Der Schweinswal ist laut FFH-Bericht 2013 in der
        Nordsee in einem unzureichenden Erhaltungszustand, in
        der Ostsee in einem schlechten Erhaltungszustand .
        Der von der Freizeitfischerei ausgehende Bootsverkehr
        entfaltet sein Störpotenzial durch den Aufenthalt abseits
        der Hauptschifffahrtsrouten direkt über den Nahrungs-
        gründen der Seevögel, den geschützten Sandbänken und
        Riffen . Für die hier rastenden, überwinternden bzw . im
        Sommer mausernden und dann teilweise flugunfähigen
        Seevögel ist dies eine erhebliche Störung (Kaiser et al .,
        2006: „Distribution and behaviour of Common Scoter
        Melanitta nigra relative to prey resources and environ-
        mental parameters“; Schwemmer et al ., 2011: „Effects of
        ship traffic on seabirds in offshore waters: implications
        for marine conservation and spatial planning“) . Zudem
        ist die Aufenthaltsdauer der Boote zu Angelzwecken im
        Schutzgebiet in der Regel länger als bei anderen Boo-
        ten. Dadurch führt die Freizeitfischerei insbesondere im
        Natura 2000-Gebiet „Pommersche Bucht“ im Sinne der
        FFH-RL zu einer Störung von geschützten Arten – den
        Seevögeln . Denn diese sind in dem oben genannten Na-
        tura 2000-Gebiet zusätzlich auch charakteristische Arten
        der FFH-Lebensraumtypen .
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 18/12749, Frage 28):
        Auf welche Grundlage stützt die Bundesregierung ein tem-
        poräres, räumliches oder pauschales Verbot der Freizeitfische-
        rei?
        Zu dieser Frage dauern die Gespräche innerhalb der
        Bundesregierung noch an .
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 29):
        Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung –
        auch unter Einbezug der Kenntnisse aus dem ersten Treffen der
        Deutsch-Belgischen Nuklearkommission vom 7 . bis 8 . Juni
        2017 – über die neu bekanntgewordene Anzahl der Risse in
        den Reaktordruckbehältern der belgischen Atomkraftwerke
        Tihange 2 und Doel 3 (vergleiche „Viele neue Risse in belgi-
        schen AKW“ vom 11 . Juni 2017, https://www .tagesschau .de/
        ausland/belgien-akw-107 .html), und wird sie gegenüber der
        belgischen Regierung eine Abschaltung der Reaktoren fordern
        (wenn nein, bitte erläutern)?
        Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Fe-
        deraal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC)
        hat im Rahmen der Deutsch-Belgischen Nuklearkom-
        mission, die am 7 . und 8 . Juni 2017 getagt hat, über die
        jüngsten Untersuchungen am Grundmaterial der Re-
        aktordruckbehälter von Doel 3 und Tihange 2 berich-
        tet und die Ergebnisse präsentiert . Erste Teilergebnisse
        der Untersuchungen am Reaktordruckbehälter von Ti-
        hange 2 sind in einem Bericht zusammengefasst und auf
        der Homepage von FANC veröffentlicht . FANC stellte
        fest, dass im Rahmen der Messungenauigkeit keine Hin-
        weise auf Veränderungen, weder in der Anzahl noch in
        dem Umfang der Befunde, festgestellt worden sind . Im
        Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen aus dem
        Jahr 2014 sei eine Abweichung in den Messergebnis-
        sen festzustellen, die Auswirkung auf die Anzahl der
        bewertungspflichtigen Anzeigen hat. Demnach haben
        aus dem Jahr 2014 nicht bewertungspflichtige Anzeigen
        die festgelegten Bewertungskriterien für Wasserstoffflo-
        cken im Jahr 2017 erfüllt und seien somit nun bewer-
        tungspflichtig geworden. Nach Information von FANC
        erfüllen hingegen bewertungspflichtige Anzeigen aus
        dem Jahr 2014 die Bewertungskriterien für Wasserstoff-
        flocken im Jahr 2017 nicht mehr. Diese Abweichungen
        lassen sich aus Sicht der FANC mit den erwarteten ver-
        fahrensbedingten Messabweichungen erklären und seien
        daher nicht als neu entstandener Befund zu betrachten .
        Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
        und Reaktorsicherheit hat die Materialprüfungsanstalt
        der Universität Stuttgart (MPA) damit beauftragt, den
        Bericht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit auszu-
        werten . Im Rahmen der vorgenannten Sitzung der Kom-
        mission wurden an die belgische Seite erneut die Sorgen
        der deutschen Bevölkerung herangetragen . Es wurde an
        die Bitte von Bundesumweltministerin Hendricks, die
        Reaktoren bis zur Klärung der offenen Sicherheitsfragen
        abzuschalten, erinnert .
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 30):
        Wird die Bundesregierung für die Regelung des laut Ur-
        teil des Bundesverfassungsgerichts vom 6 . Dezember 2016
        https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-akw-107.html
        https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-akw-107.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724470
        (A) (C)
        (B) (D)
        bis zum 30 . Juni 2018 zu schaffenden angemessenen Aus-
        gleichs für frustrierte Investitionen der Atomkraftwerkebe-
        treiber im Zeitraum vom 28 . Oktober 2010 bis 16 . März 2011
        sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare Atomkraft-
        werkereststrommengen die Entscheidung des Internationalen
        Schiedsgerichts für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Wa-
        shington in der Rechtssache ARB/12/12 abwarten (bitte mit
        Begründung), und bis spätestens wann will die Bundesregie-
        rung belastbar geklärt haben, ob es im vorgenannten Zeitraum
        überhaupt betreffende frustrierte Investitionen der Atomkraft-
        werkebetreiber gab?
        Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
        vom 6 . Dezember 2016 festgestellt, dass das nach den
        Ereignissen von Fukushima verabschiedete Dreizehnte
        Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes insoweit ver-
        fassungswidrig ist, als dass es den Energieversorgungs-
        unternehmen RWE und Vattenfall nicht möglich ist,
        die ihnen mit dem Ausstiegsgesetz von 2002 gewähr-
        ten Elektrizitätsmengen im Wesentlichen konzernintern
        zu verstromen, und keine Ausgleichsregelungen für im
        Vertrauen auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atom-
        gesetzes getätigte und insoweit frustrierte Investitionen
        vorgesehen worden sind . Der Gesetzgeber ist somit ver-
        pflichtet ist, eine diesbezügliche Neuregelung bis zum
        30 . Juni 2018 zu treffen . Die Bundesregierung vertritt
        daher in dem Schiedsverfahren Vattenfall ./ .Bundesre-
        publik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur
        Beilegung von Investitionsstreitigkeiten die Auffassung,
        dass der Rechtsstreit jedenfalls bis zu einer Neuregelung
        durch den Gesetzgeber nicht entscheidungsreif ist, es sei
        denn, das Schiedsgericht folgt der Auffassung der Bun-
        desregierung und weist die Klage als in Teilen unzulässig
        und jedenfalls insgesamt unbegründet ab .
        Die vom Gesetzgeber zu schaffende Neuregelung
        wird – entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungs-
        gerichts vom 6 . Dezember 2016 – auch eine Regelung
        zu etwaigen Investitionen vorsehen, die zwischen dem
        28 . Oktober 2010 und dem 16 . März 2011 im Vertrau-
        en auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
        getätigt worden sein sollten . Wie eine solche gesetzliche
        Regelung konkret auszugestalten ist, wird derzeit ge-
        prüft .
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 31):
        Teilt Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel die Auffassung
        ihres Persönlichen Afrikabeauftragten Günter Nooke, der auf
        dem Podium „Nachbarkontinent Afrika: Zwischen Flucht,
        Migration und wirtschaftlichen Perspektiven“ am 30 . Mai
        2017 sinngemäß sagte, dass „NGOs nicht immer die Regie-
        rung kritisieren sollten, von der sie Geld bekommen“, und in-
        wiefern teilt die Bundeskanzlerin die weiteren Ausführungen
        von Günter Nooke, dass „Demokratie etwas überbewertet sei
        und es darum gehe, dass die Menschen genug zu essen haben,
        nicht, ob sie wählen gehen können“?
        Bedauerlicherweise ist der Persönliche Afrikabeauf-
        tragte der Bundeskanzlerin in Ihrer Frage nicht korrekt
        wiedergegeben . Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und
        „good governance“ bleiben Grundvoraussetzungen für
        eine nachhaltige Entwicklung . Dazu gehört auch eine
        kritische Auseinandersetzung der Zivilgesellschaften mit
        der Politik ihrer Regierungen . Dies entspricht der Positi-
        on des Afrikabeauftragten sowie der gesamten Bundes-
        regierung .
        Anlage 24
        Antwort
        des Staatsministers Dr . Helge Braun auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/12749, Frage 32):
        Warum sollen bei der geplanten Koordinierung der Afri-
        ka-Politik der verschiedenen Bundesministerien nur Staats-
        sekretäre des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts,
        des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministe-
        riums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums
        für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des
        Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bun-
        desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
        sicherheit, nicht aber des Bundesministeriums für Ernährung
        und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit
        und des Bundesministeriums der Verteidigung ihre Arbeit
        miteinander abstimmen (https://www .bundesregierung .de/
        Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika .
        pdf?__blob=publicationFile&v=1), obwohl die Bundesminis-
        terien ebenfalls auf dem afrikanischen Kontinent aktiv sind,
        und wie erklärt die Bundesregierung die Überschneidung bei
        der Schwerpunktsetzung des eigenen Strategiepapiers „Wirt-
        schaftliche Entwicklung Afrikas – Herausforderungen und
        Optionen“ mit dem Positionspapier „Mehr Wirtschaft mit
        Afrika“ (www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/
        SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017 .pdf) der Subsaha-
        ra-Afrika-Initiative (SAFRI), eines Zusammenschlusses wirt-
        schaftsnaher Verbände?
        Das Bundeskabinett hat am 7 . Juni 2017 die vom
        Bundesminister für besondere Aufgaben vorgelegten
        Eckpunkte „Wirtschaftliche Entwicklung Afrikas – He-
        rausforderungen und Optionen“ verabschiedet . Dieses
        Eckpunktepapier enthält 16 Maßnahmen, um die Wirt-
        schaftsbeziehungen mit Afrika zu stärken und nachhalti-
        ge Entwicklung zu fördern . Das Papier konzentriert sich
        auf die Verzahnung der Außenwirtschaftsförderung und
        Entwicklungszusammenarbeit . Die darin ausgeführten
        Maßnahmen stellen auch mögliche Beiträge der Bundes-
        regierung im Afrika-Schwerpunkt unserer G-20-Präsi-
        dentschaft dar .
        Die geplante Staatssekretärsrunde koordiniert und
        überwacht die Umsetzung ausschließlich der im Eck-
        punktepapier aufgeführten Maßnahmen . Das Afri-
        ka-Konzept der Bundesregierung bleibt gültig . Andere
        Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen
        werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind .
        Anlage 25
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
        der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 33):
        https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1
        https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1
        https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1
        http://www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017.pdf
        http://www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017.pdf
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24471
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie und durch wen ist die konsularische Betreuung deut-
        scher Staatsangehöriger, die sich derzeit in Afghanistan auf-
        halten, sichergestellt?
        Die deutsche Botschaft Kabul bleibt wegen schwerer
        Beschädigungen durch den Anschlag vom 31 . Mai 2017
        für den Besucherverkehr bis auf Weiteres geschlossen .
        In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärti-
        gen Amts und auf der Homepage der deutschen Botschaft
        Kabul wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsan-
        gehörige in konsularischen Notfällen in Afghanistan das
        Auswärtige Amt direkt kontaktieren sollten und sich vor
        Ort auch an jede Botschaft eines EU-Mitgliedstaates
        wenden können . Für die im Amtsbezirk der Botschaft
        Kabul wohnhaften deutschen Staatsangehörigen nimmt
        die Botschaft Islamabad Passangelegenheiten wahr .
        Anlage 26
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
        der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 34):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Bearbeitung von Vi-
        saanträgen afghanischer Staatsangehöriger (zum Beispiel zum
        Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen) eine Vereinba-
        rung mit anderen Auslandsvertretungen von EU-Mitgliedstaa-
        ten in Kabul einzugehen, und, wenn nein, warum nicht?
        Die Visastelle der deutschen Botschaft Kabul ist die
        größte eines Schengen-Mitgliedstaates in Afghanistan .
        Neben Deutschland unterhalten dort nur Italien und
        Frankreich eigene Visastellen . Andere Schengen-Mit-
        gliedstaaten erteilen Visa nur in wenigen Einzelfällen .
        Deshalb ist – abgesehen von Sicherheitserwägungen, die
        auch diese Staaten betreffen – eine denkbare Übernahme
        einer Vertretung für Deutschland nur auf die Inhaber von
        Diplomatenpässen beschränkt .
        Italien hat auf entsprechende Anfrage abgelehnt, die
        Antwort Frankreichs steht noch aus .
        Bei nationalen Visa ist eine Vertretung durch einen
        anderen Schengen-Mitgliedstaat rechtlich nicht möglich .
        Anlage 27
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12749, Frage 35):
        Was unternimmt die Bundesregierung konkret im Fall
        der beiden Akademikerinnen für den Frieden in der Türkei,
        Nuriye Gülmen und Semih Özakca, die beide, wie über tau-
        send weitere Akademikerinnen und Akademiker, nur aufgrund
        ihrer Unterschrift unter einen Friedensappell entlassen wurden
        und seit dem 9 . März 2017 für ihre Wiedereinstellung in einen
        fristlosen Hungerstreik getreten sind, am 22 . Mai 2017 ver-
        haftet wurden, ohne angemessenen Zugang zu Informationen
        über ihre Gesundheit und ihre Haftbedingungen, und ist die
        Bundesregierung in irgendeiner Weise aktiv geworden, um zu
        einer politischen Lösung für die Akademikerinnen und Aka-
        demiker für den Frieden und die beiden sich im Hungerstreik
        befindlichen Nuriye Gülmen und Semih Özakca zu kommen
        (vergleiche Die Zeit vom 22 . Mai 2017)?
        Den Fall der im Hungerstreik befindlichen Akademi-
        ker Nuriye Gülmen und Semih Özakça verfolgt die Bun-
        desregierung mit großer Aufmerksamkeit .
        Ebenso verfolgt sie das Schicksal weit über 140 000
        weiterer entlassener türkischer Staatsbediensteter .
        Die Bundesregierung hat die türkische Regierung wie-
        derholt und nachdrücklich zur Einhaltung rechtsstaatli-
        cher Prinzipien und zum Respekt der Meinungsfreiheit
        aufgefordert .
        Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung,
        Dr. Bärbel Kofler, nahm den konkreten Fall Gülmen und
        Özakça am 13 . Juni 2017 zum Anlass für eine Erklärung,
        die die prekäre Lage der per Notstandsdekret Entlassenen
        in der Türkei beleuchtet .
        Anlage 28
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 36):
        Wie begründet die Bundesregierung die Widersprüch-
        lichkeiten (www .bild .de/politik/ausland/headlines/aa-ver-
        tuscht-besuch-52147804 .bild .html) zwischen der Teilnahme
        vom Vertreter des Islamischen Zentrums Hamburg e . V .,
        Dr . Hamid Reza Torabi (www .bild .de/politik/ausland/aus-
        waertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284 .bild .
        html), an der Eröffnungsveranstaltung der Konferenz „Frie-
        densverantwortung der Religionen“ (www .taz .de/!5417485/)
        und der Aussage von Staatsminister Michael Roth, Dr . Torabi
        sei der Einladung nicht gefolgt („Es war eine Einladung zum
        Dialog, und dieser Einladung zum Dialog haben viele Folge
        geleistet, aber nicht Herr Torabi“, http://dserver .bundestag .
        btg/btp/18/18236 .pdf, Plenarprotokoll 18/231, 23912 D),
        und zu welchen Veranstaltungen der Bundesregierung wurde
        Dr . Torabi eingeladen?
        Herr Dr . Torabi hat an der Eröffnungsveranstaltung
        im Weltsaal des Auswärtigen Amts am 22 . Mai mit etwa
        500 Gästen, darunter vielen Vertretern in Deutschland
        tätiger Religionsgemeinschaften, teilgenommen . Bei der
        eigentlichen Konferenz von 100 Religionsvertretern vom
        21 . bis 23 . Mai war Herr Dr . Torabi nicht präsent .
        Anlage 29
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 37):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auch vor
        dem Hintergrund entsprechender Äußerungen der palästi-
        nensischen Regierung während des Staatsbesuches des Bun-
        despräsidenten über den Stand zur gegenwärtigen Diskus-
        sion zwischen dem US-amerikanischen Außenminister Rex
        Tillerson und der Palästinensischen Autonomiebehörde über
        die Einstellung der Praxis zur Zahlung von sogenannten Mär-
        tyrerrenten (Renten an Gefangene oder Hinterbliebene von
        Terroristen; www .haaretz .com/israel-news/1 .795759, www .
        haaretz .com/us-news/ .premium-1 .795584, www .haaretz .com/
        http://www.bild.de/politik/ausland/headlines/aa-vertuscht-besuch-52147804.bild.html
        http://www.bild.de/politik/ausland/headlines/aa-vertuscht-besuch-52147804.bild.html
        http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html
        http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html
        http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html
        http://www.taz.de/!5417485/
        http://dserver.bundestag.btg/btp/18/18236.pdf
        http://dserver.bundestag.btg/btp/18/18236.pdf
        http://www.haaretz.com/israel-news/1.795759
        http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795584
        http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795584
        http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795549
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724472
        (A) (C)
        (B) (D)
        us-news/ .premium-1 .795549, www .reuters .com/article/us-pa-
        lestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q), und wie
        hat die Bundesregierung letztmalig gegenüber der Palästinen-
        sischen Befreiungsorganisation, PLO, oder der Palästinensi-
        schen Autonomiebehörde, PA, die Einstellung von Renten an
        Terroristen und ihre Hinterbliebenen angesprochen (bitte kon-
        kreten Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächspartner auf deutscher
        und palästinensischer Seite der Gespräche und keine allgemei-
        nen Bekenntnisse gegen Terrorismus nennen)?
        US-Außenminister Rex Tillerson hat am 14 . Juni im
        Abgeordnetenhaus laut öffentlich verfügbarer Mitschrift
        gesagt, die US-Regierung stünde mit der palästinensi-
        schen Seite bezüglich dieser Zahlungen im Gespräch .
        Soweit Zahlungen erfolgten, die eine Anerkennung von
        Gewalt oder Mord darstellten, sei das für die USA nicht
        akzeptabel oder vermittelbar . Man werde den Dialog
        hierzu fortsetzen .
        Welcher Ansatz gewählt wird, dürfte beim heutigen
        Besuch in Palästina von Berater Jason Greenblatt zur
        Sprache kommen .
        Die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Ge-
        fangenen- und Hinterbliebenenzahlungen wurde zuletzt
        anlässlich der politischen Konsultationen zwischen dem
        Auswärtigen Amt und dem palästinensischen Außen-
        ministerium am 24 . Mai vom Regionalbeauftragten für
        Nah- und Mittelost und Maghreb im Auswärtigen Amt
        gegenüber der Leiterin der Europaabteilung im palästi-
        nensischen Außenministerium zum Ausdruck gebracht .
        Die Bundesregierung hat ihrer Auffassung Ausdruck
        verliehen, dass das über Jahrzehnte entstandene System
        an Zahlungen reformbedürftig ist, damit sichergestellt
        ist, dass es nicht eine Ermutigung zu schweren Straftaten
        darstellt oder als Belohnung dafür betrachtet wird .
        Anlage 30
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12749, Frage 38):
        Trifft es zu, dass der Boykott der Verhandlungen von mehr
        als 130 von 193 UN-Mitgliedstaaten in New York über ein
        rechtlich verbindliches Atomwaffenverbot durch die Bundes-
        regierung darin begründet liegt, dass sich die Bundesregierung
        entgegen dem 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
        CSU und SPD vereinbarten Ziel, sich dafür einzusetzen, „die
        Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen und
        bis dahin die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren“ (www .
        cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.
        pdf, Seite 118), die Option der „nuklearen Teilhabe“ aufrecht-
        erhalten will, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auf-
        fassung, dass ein von der UN beschlossenes Atomwaffenver-
        bot auch dann wirkt, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht
        beteiligt haben (www .tagesspiegel .de/politik/un-verhand-
        lungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenver-
        bot/19935054 .html)?
        Die Bundesregierung teilt und unterstützt das Ziel ei-
        ner Welt ohne Nuklearwaffen . Wir stehen aktiv für dieses
        Ziel ein, indem wir uns entschieden für konkrete nukle-
        are Abrüstungsschritte einsetzen .
        Gleichzeitig müssen wir realistisch sein und anerken-
        nen, dass es ein langer und schwieriger Weg zu einer
        nuklearwaffenfreien Welt sein wird .
        Die Bundesregierung hat sich den Verhandlungen in
        New York über ein Nuklearwaffenverbot nicht ange-
        schlossen . Folgende Gründe sind dafür maßgebend:
        Der aktuell verhandelte Verbotsvertrag ist nach An-
        sicht der Bundesregierung nicht förderlich, um dem
        Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näher zu kommen .
        Im Gegenteil, ein solcher Ansatz droht dem bestehen-
        den, von 191 Staaten ratifizierten Nuklearen Nichtver-
        breitungsvertrag (NVV) und dem mit ihm verbundenen
        Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferati-
        on nachhaltigen Schaden zuzufügen sowie das globale
        Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden .
        Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staaten
        einen Verbotsvertrag als Alternative zum NVV ansehen,
        im schlimmsten Fall letzteren verlassen könnten .
        Unsere Besorgnis gilt insbesondere der wichtigen
        Frage der Verifikation: Nach derzeitigem Stand droht
        das geplante Atomwaffenverbot hinter die heute vor-
        herrschenden Verifikationsstandards der Internationalen
        Atomenergie-Organisation (IAEO) und der NVV-Ver-
        tragsstaaten zurückzufallen und dadurch den NVV zu
        schwächen .
        Zudem wäre der jetzt vorliegende Entwurf eines Ver-
        botsvertrags nicht mit unseren Sicherheitsinteressen und
        den im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO einge-
        gangenen Verpflichtungen vereinbar.
        Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel, dass
        der Doppelansatz aus nuklearer Abrüstung und nuklearer
        Abschreckung, so wie er auch im Koalitionsvertrag fest-
        gehalten ist, der richtige ist .
        Für das Ziel einer tatsächlichen Reduzierung von
        Nukleararsenalen wäre eine Annäherung zwischen den
        weltweit größten Atomwaffenstaaten USA und Russ-
        land, die 90 Prozent der weltweiten Atomwaffen in ihren
        Arsenalen halten, entscheidend .
        Dafür setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft
        ein .
        Es ist offensichtlich, dass ein Verbot, das die Nuklear-
        waffenstaaten nicht einbindet, wirkungslos bleiben wird .
        Anlage 31
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
        der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 39):
        Sind aus Sicht der Bundesregierung die Berichte von Men-
        schenrechtsorganisationen zutreffend, dass seitens der EU
        indirekt Druck auf die griechischen Behörden ausgeübt wird,
        weniger Geflüchtete als besonders schutzbedürftig einzustu-
        fen (www .hrw .org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-mi-
        nimize-numbers-migrants-identified-vulnerable), und welche
        Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der EU in
        dieser Frage?
        http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795549
        http://www.reuters.com/article/us-palestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q
        http://www.reuters.com/article/us-palestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q
        http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
        http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
        http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
        http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html
        http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html
        http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html
        http://www.hrw.org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-minimize-numbers-migrants-identified-vulnerable
        http://www.hrw.org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-minimize-numbers-migrants-identified-vulnerable
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24473
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Behandlung von Schutzbedürftigen und die an-
        zuwendenden Kriterien im Rahmen des Asylverfahrens
        sind in Griechenland im Gesetz N . 4375/2016 vom
        1 . April 2016 festgelegt, das am 3 . April 2016 in Kraft
        getreten ist .
        Die Kommission hat gemeinsam mit den griechischen
        Behörden einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Tür-
        kei-Erklärung entwickelt . Dieser Plan wurde vom Euro-
        päischen Rat im Dezember indossiert und wird somit von
        allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt .
        Im Rahmen der Implementierung des Gemeinsamen
        Aktionsplans arbeiten der griechische Ankunfts- und Er-
        kennungsdienst und das griechische Gesundheitsminis-
        terium derzeit an einem gemeinsamen Verfahren („Tem-
        plate“), das künftig für die Prüfung verwendet werden
        soll, ob bei einer Person die Vulnerabilitätskriterien er-
        füllt sind .
        Anlage 32
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12749, Frage 40):
        Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der
        militärischen EU-Mission EUNAVFOR MED bzw . der
        grenzpolizeilichen EU-Mission Triton zu derzeit in Brüssel
        beratenen Vorschlägen oder bereits entschiedenen Überle-
        gungen bekannt, dass Angehörige der libyschen Küstenwache
        auf Schiffen der Missionen Triton und Indalo mitfahren und
        Verbindungsbeamtinnen und -beamte der EU-Missionen auf
        den Schiffen des libyschen Militärs, zu dem die Küstenwache
        gehört, stationiert werden, und inwiefern kann die Bundes-
        regierung zusätzlich zur „gewohnten Weise“ den Deutschen
        Bundestag darüber informieren, ob die derzeitigen Beratun-
        gen über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR MED
        auch den Vorschlag beinhalten, aufgrund des weiterhin feh-
        lenden Mandates zum Befahren libyscher Hoheitsgewässer
        durch seegehende Einheiten der Militärmission EUNAVFOR
        MED die daran beteiligten Nationen nach Rücksprache mit
        der libyschen Einheitsregierung mit Aufklärungsflügen zu
        mandatieren, um gewonnene Erkenntnisse an ein libysches
        Lagezentrum der Marine bzw . Küstenwache zu übermitteln,
        wie es das Auswärtige Amt auf entsprechende konkrete Nach-
        frage zunächst nicht beantworten wollte (schriftliche Fragen
        der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdruck-
        sache 18/12750)?
        Im Rahmen der Frontex-koordinierten Operationen
        Triton im zentralen Mittelmeer und Indalo im westlichen
        Mittelmeer sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
        auch vereinzelt Angehörige der libyschen Küstenwache
        zu Schulungszwecken beobachtend teilnehmen .
        Über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR
        MED Operation Sophia wird derzeit in Brüssel beraten .
        Im Vorfeld von Beratungen zur zukünftigen Ausrichtung
        von Missionen und Operationen haben sowohl der Euro-
        päische Auswärtige Dienst als auch die Mitgliedstaaten
        die Möglichkeit, immer Vorschläge und Überlegungen
        einzubringen, zu denen die Bundesregierung nicht im
        Einzelnen Stellung nimmt .
        Anlage 33
        Antwort
        der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12749, Frage 41):
        Wie viele Menschen wurden im bisherigen Jahr 2017 und
        im Jahr 2016 (bitte differenzieren) im Mittelmeer in der Nähe
        der libyschen Küste, aber außerhalb der libyschen Hoheitsge-
        wässer gerettet (bitte ein der Frage möglichst nahekommendes
        Gebiet bestimmen, zu dem sich statistische Angaben machen
        lassen, und dabei für die beiden Jahre jeweils getrennt nach
        den unterschiedlichen Rettungsakteuren differenzieren, ins-
        besondere nach Schiffen von EUNAVFOR MED, Frontex
        (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache), der/
        des italienischen bzw . maltesischen Küstenwache/Militärs,
        der libyschen Küstenwache, Handelsschiffen, zivilen Ret-
        tungsakteuren von Nichtregierungsorganisationen usw .), und
        inwieweit ist der Vorwurf zutreffend, dass Akteure aus der EU
        sich aus Rettungsaktionen in der Nähe der libyschen Küste
        tendenziell zurückziehen und die Aufgabe der Seenotrettung
        zunehmend insbesondere der libyschen Küstenwache überlas-
        sen möchten, damit diese eine Rückverbringung der Gerette-
        ten nach Libyen vornehmen, was EU-Akteuren wegen der Ge-
        fahr von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen
        das Zurückweisungsverbot in Libyen verboten ist (vergleiche
        www1 .wdr .de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuesten-
        wache-100 .html; bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?
        Insgesamt haben alle an EUNAVFOR MED Operation
        Sophia beteiligten Schiffe bisher 39 095 Menschen geret-
        tet . 2016 wurden insgesamt 23 577 und seit Anfang 2017
        bereits 7 181 Menschen, die von Schleusern auf hoch-
        seeuntauglichen Booten in Lebensgefahr gebracht wur-
        den, aus Seenot gerettet .
        Im Einsatzgebiet der Frontex-koordinierten Operation
        Triton (zentrales Mittelmeer) wurden im Jahr 2016 etwa
        161 000 und im Jahr 2017 bereits über 59 000 Menschen
        gerettet (durch alle im zentralen Mittelmeer tätigen Ak-
        teure) .
        Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine ge-
        nauen Zahlen zu den einzelnen Akteuren und den genau-
        en Gebieten der Seenotrettung vor .
        Für EUNAVFOR MED Operation Sophia besteht der
        politisch mandatierte Kernauftrag in der Bekämpfung
        des Geschäftsmodells der Schleuser . Im Sommer 2016
        wurde dieses Mandat um zwei Zusatzaufgaben erweitert:
        zum einen die Ausbildung der libyschen Küstenwache
        und zum anderen die Durchsetzung des Waffenembar-
        gos der Vereinten Nationen auf hoher See . Hierzu deckt
        das Einsatzgebiet der Operation den gesamten Bereich
        vor den libyschen Küstengewässern ab . Die Positionie-
        rung der im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation
        Sophia eingesetzten sechs Schiffe leitet sich aus diesen
        zu erfüllenden Aufgaben ab und liegt in der Verantwor-
        tung des multinationalen Verbandsführers .
        Auftrag der Frontex-Kräfte ist die Verstärkung der ita-
        lienischen Grenzschutzmaßnahmen .
        http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuestenwache-100.html
        http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuestenwache-100.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724474
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12749, Frage 42):
        Welche Änderungen hat es für die Entscheidungspraxis
        im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Umgang mit
        Asylsuchenden aus Afghanistan gegeben oder sind geplant
        infolge der Entscheidung der Bundesminister des Innern und
        des Auswärtigen, Abschiebungen nach Afghanistan bis zu
        einer neuen Lagebeurteilung im Grundsatz (mit Ausnahmen)
        auszusetzen (zum Beispiel Änderung der Lageeinschätzung,
        Änderung von Herkunftsländerleitsätzen und Textbaustei-
        nen, Entscheidungsstopp bis zur neuen Lagebeurteilung usw .;
        bitte auf alle genannten Punkte so konkret wie möglich und
        begründet eingehen), und inwieweit wird in Asylbescheiden
        bei afghanischen Asylsuchenden, die im Jahr 2017 ergangen
        sind, neben der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts auch
        auf aktuelle Lagebeurteilungen internationaler Organisationen
        bzw . von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen, etwa
        auch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Natio-
        nen (UNHCR), eingegangen (bitte so ausführlich und konkret
        wie möglich darlegen und begründen)?
        Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
        (BAMF) wurde unverzüglich über die Einigung zwi-
        schen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem
        Bundesminister des Innern vom 1 . Juni 2017 zur Si-
        cherheitslage und Rückführungen nach Afghanistan
        informiert . Diese enthält keine Aussagen bezüglich der
        Entscheidungspraxis des BAMF . Die Asylverfahren von
        afghanischen Staatsangehörigen werden weiter bear-
        beitet . Vielmehr haben sich die Bundesminister darauf
        verständigt, dass das Auswärtige Amt eine neue Lage-
        beurteilung vornimmt und bis dahin nur bestimmte Per-
        sonengruppen zurückgeführt werden sollen . Sobald das
        Auswärtige Amt einen neuen Asyllagebericht zu Afgha-
        nistan vorlegt, werden die Herkunftsländerleitsätze des
        BAMF entsprechend überarbeitet .
        Bei den Entscheidungen des BAMF werden grund-
        sätzlich sämtliche zur Verfügung stehende Erkenntnisse
        mitberücksichtigt . Ob die Ausführungen einzelner Be-
        richte in die Begründung des Asylbescheides mit aufge-
        nommen werden, hängt von dem Einzelfall ab .
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 43):
        Was tut die Bundesregierung dafür, dass im Rahmen der
        vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Umvertei-
        lung von Schutzsuchenden aus Griechenland und Italien (Be-
        schluss (EU) 2015/1523 vom 14 . September 2015 sowie Be-
        schluss (EU) 2015/1601 vom 22 . September 2015) besonders
        schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen
        oder unbegleitete Minderjährige vorrangig aufgenommen
        werden (Nummern 27 und 33 der Beschlüsse), und inwiefern
        wird sie sich zukünftig für eine beschleunigte Aufnahme die-
        ser Personen einsetzen?
        Die Vorauswahl der zur Umsiedlung vorgesehenen
        Asylantragsteller wird von Griechenland bzw . Italien ge-
        troffen . Die Bundesregierung geht davon aus, dass Grie-
        chenland und Italien die Vorgaben in Nr . 27 und Nr . 33
        der genannten Beschlüsse beachten, wonach schutzbe-
        dürftigen Personen Vorrang bei der Umsiedlung einzu-
        räumen ist . Soweit diejenigen Asylantragsteller, die von
        Griechenland und Italien zur Umsiedlung nach Deutsch-
        land benannt werden, die Kriterien der Ratsbeschlüsse
        erfüllen, erhalten sie nach Durchführung von Sicher-
        heitsüberprüfungen auch eine Umsiedlungszusage von
        Deutschland .
        Die Bundesregierung ist mit Griechenland und Ita-
        lien regelmäßig in Kontakt hinsichtlich der Umsetzung
        der Beschlüsse . Deutschland setzt sich generell für eine
        zügige Umsiedlung von Asylantragstellern aus Griechen-
        land und Italien ein, indem es monatlich jeweils 500 Um-
        siedlungszusagen für beide Staaten erteilt . Damit sind
        nach derzeitigem Stand bereits 5 658 Asylsuchende nach
        Deutschland umverteilt worden (2 943 aus Griechenland
        und 2 715 aus Italien) .
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 44):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundesamt
        für Verfassungsschutz (BfV) Erkenntnisse über Verbindungen
        der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e . V .
        (DITIB) zur rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania
        hat (www .br .de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/
        der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100 .html),
        und waren der Bundesregierung diese Erkenntnisse bereits bei
        Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
        Bundestagsdrucksache 18/12452 bekannt?
        Der Bundesregierung liegen weiterhin keine Erkennt-
        nisse über unmittelbare personelle oder organisatorische
        Verbindungen von Mitgliedern des Osmanen Germa-
        nia BC zur DITIB vor .
        Die im genannten Rundfunkbeitrag zitierte Aussage
        des Bundesamts für Verfassungsschutz war zugegebe-
        nermaßen missverständlich und hätte differenzierter er-
        folgen müssen .
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 45):
        Wie viele islamistisch motivierte Straftaten wurden in
        den vergangenen drei Jahren durch Minderjährige und Kin-
        der begangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und
        welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Maßnahme,
        die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungs-
        schutz in ganz Deutschland fallen zu lassen, wie Bayerns
        Innenminister Joachim Herrmann vorschlägt (www .zeit .de/
        politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herr-
        mann-csu-kinder)?
        Aus der polizeilichen Kriminalstatistik ergeben sich
        in den Jahren 2014 bis 2016 bei 183 islamistisch moti-
        http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100.html
        http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100.html
        http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder
        http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder
        http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24475
        (A) (C)
        (B) (D)
        vierten Straftaten im Bundesgebiet insgesamt 216 zum
        Tatzeitpunkt minderjährige Tatverdächtige .
        In elf Fällen waren die Tatverdächtigen nicht älter als
        13 Jahre .
        Die Bundesregierung hat derzeit in dieser Frage keine
        abgestimmte Meinung .
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 46):
        Welche Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbrau-
        cher gibt es in Deutschland, um Ausdrucke vom Drucker,
        die standardmäßig mit dem sogenannten MIC versehen sind
        (wodurch sich Datum, Uhrzeit und Seriennummer des Dru-
        ckers auslesen lassen), zu unterbinden, sofern dies der Nutzer
        wünscht, und welche gesetzgeberischen Prozesse plant die
        Bundesregierung diesbezüglich?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
        ber vor, ob es Möglichkeiten gibt, Drucker, die Doku-
        mente beim Ausdrucken standardmäßig mit dem soge-
        nannten Machine Identification Code (MIC) versehen,
        so einzustellen, dass diese Kennzeichnung unterbunden
        wird, sofern dies die Nutzerin oder der Nutzer wünscht .
        Aus verbraucherpolitischer Sicht ist erforderlich, dass
        Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss
        über eine solche Kennzeichnung umfassend und klar in-
        formiert werden und die Möglichkeit besteht, eine sol-
        che Kennzeichnung abzuschalten . Außerdem sollte die-
        se Funktionalität bei den entsprechenden Geräten nicht
        voreingestellt sein, sondern im Sinne eines Opt-in bei
        Bedarf eingeschaltet werden können .
        Gesetzgeberische Maßnahmen sind gegenwärtig nicht
        geplant .
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12749, Frage 47):
        Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
        ergreifen, um den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für poli-
        tische Bildung auch in Gebärdensprache zur Verfügung zu
        stellen?
        Die vielfältigen Angebote der Bundeszentrale für po-
        litische Bildung (BpB) auch für Menschen mit Behinde-
        rungen zugänglich zu machen, ist ein Ziel der Bundesre-
        gierung .
        Dies gilt auch für den Wahl-O-Mat, der sich zu einer
        festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen eta-
        bliert hat und bei Wahlen zum Europäischen Parlament,
        Landtagswahlen und Bundestagswahlen insgesamt bisher
        rund 50 Millionen Mal genutzt wurde . Er informiert über
        die Bedeutung der Wahl und über die unterschiedlichen
        Wahlmöglichkeiten und gibt dem Nutzer so Anlass zur
        bewussten Auseinandersetzung mit den zur Wahl anste-
        henden Parteien und zur eigenen politischen Beteiligung .
        Schon mit Blick auf diese herausragende Bedeutung des
        Wahl-O-Mats als Instrument der politischen Bildung soll
        dieser schrittweise barrierefrei gestaltet werden . In einem
        ersten Schritt ist derzeit zur anstehenden Bundestags-
        wahl die Einführung einer zusätzlichen Vorlesefunktion
        geplant . Eine Übersetzung in Gebärdensprache erweist
        sich zurzeit als nicht praktikabel .
        Die BpB arbeitet jedoch daran, für künftige Wahlen
        ihre inklusiven Angebote (Leichte Sprache, Einfache
        Sprache, Gebärdensprache) in diesem Themenbereich
        sukzessive auszubauen, und steht in einem kontinuier-
        lichen Prozess der Weiterentwicklung und Optimierung .
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra-
        ge 48):
        Wie lautet die aktuelle standardisierte Leistungsbeschrei-
        bung der für Quellen-TKÜ (TKÜ: Telekommunikationsüber-
        wachung) und Onlinedurchsuchung eingesetzten Software
        des Bundeskriminalamts im Wortlaut (sollte es sich um zwei
        unterschiedliche standardisierte Leistungsbeschreibungen
        handeln, werden beide im Wortlaut erbeten), und warum sieht
        die Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Än-
        derungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Aus-
        schuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschussdrucksa-
        che 18(6)334) keine unabhängige Prüfung für die zukünftig
        von den Strafverfolgungsbehörden zur Quellen-TKÜ und
        Onlinedurchsuchung eingesetzte Software durch die Bundes-
        beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
        vor?
        Die standardisierende Leistungsbeschreibung der für
        Quellen-TKÜ beim Bundeskriminalamt (BKA) einge-
        setzten Software ist bereits seit April 2016 für jedermann
        einsehbar auf der Homepage des BKA veröffentlicht . Zu-
        vor hatte das BKA das Dokument im Rahmen eines An-
        trags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Fe-
        bruar 2013 bereits herausgegeben, seitdem war es auch
        im Internet (www .fragdenstaat .de) veröffentlicht . Es han-
        delt sich um ein technisches Dokument von zehn Seiten
        Länge . Ich werde darauf verzichten, es hier im Volltext
        zu verlesen . Sie können es aufrufen, wenn Sie „standar-
        disierende Leistungsbeschreibung“ googeln . Ansonsten
        kann Ihnen mein Haus auch gerne einen Ausdruck über-
        senden .
        Die standardisierende Leistungsbeschreibung ist ein
        Dokument, das spezifische technische Anforderungen
        an eine Quellen-TKÜ-Software beschreibt . Diese Anfor-
        derungen sind deshalb formuliert, weil die Software zur
        Quellen-TKÜ nur die laufende Kommunikation erfassen
        darf .
        Für die Onlinedurchsuchung nach dem Gesetz über
        das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des
        Bundes und der Länder (BKAG) in kriminalpolizeilichen
        http://www.fragdenstaat.de
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724476
        (A) (C)
        (B) (D)
        Angelegenheiten gelten noch strengere Voraussetzungen
        hinsichtlich der Gefahrenlage .
        Die Onlinedurchsuchung ist nicht auf laufende Kom-
        munikation begrenzt, sondern erfasst grundsätzlich alle
        auf einem informationstechnischen System gespeicher-
        ten Daten . Daher muss die Software nicht auf die Erfas-
        sung der laufenden Kommunikation beschränkt sein . Ei-
        ner standardisierenden Leistungsbeschreibung bedarf es
        hierfür nicht .
        Im Übrigen sind IT-sicherheitstechnische und da-
        tenschutzrechtliche Anforderungen an Software zur in-
        formationstechnischen Überwachung bereits jetzt im
        BKAG (§ 20k Absatz 2, „Verdeckter Eingriff in infor-
        mationstechnische Systeme“ (ODS)) geregelt und im
        aktuellen Änderungsantrag zur Einführung expliziter Be-
        fugnisse für Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung in
        der Strafprozessordnung vorgesehen . Die Einhaltung der
        gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedin-
        gungen durch die Sicherheitsbehörden ist – unabhängig
        davon, ob technische Aspekte der Ausgestaltung in erster
        Linie aus praktischen Gründen nochmals separat aufge-
        schrieben werden – selbstverständlich gewährleistet .
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
        Ich vermute zunächst, dass Sie die Bundesbeauftragte
        für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) meinen .
        Die BfDI hat bereits nach der geltenden Rechtslage
        ein Prüfungsrecht . Das ergibt sich aus § 24 des Bun-
        desdatenschutzgesetzes . Zuletzt im August 2016 hat die
        BfDI eine datenschutzrechtliche Vor-Ort-Prüfung bei den
        mit Quellen-TKÜ beauftragten Organisationseinheiten
        im BKA durchgeführt . Es bestand also aus Sicht der Bun-
        desregierung gar kein Anlass, in der Formulierungshilfe
        etwas zu regeln, was bereits ausreichend geregelt ist .
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra-
        ge 49):
        Auf wie viele parlamentarische (An-)Fragen in der ak-
        tuellen 18 . Wahlperiode hat die Bundesregierung wegen re-
        klamierten Geheimhaltungsbedarfs je ganz bzw . teilweise
        gar nicht oder nur als förmliche Verschlusssache geantwor-
        tet (bitte aufschlüsseln nur für die Ressorts Bundeskanzler-
        amt, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium
        der Verteidigung, Totalverweigerungsfälle bzw . jeweiligen
        VS-Einstufungsgrad), und wie lauten die entsprechenden Zah-
        len für die 17 . Wahlperiode?
        Die Bundesregierung führt keine Statistik über die
        VS-eingestufte Beantwortung parlamentarischer Anfra-
        gen . Sie weist aber darauf hin, dass der Bundestag als
        Adressat der Antworten über das angesprochene Ant-
        wortverhalten der Bundesregierung in gleichem Maße
        im Bilde ist .
        Anlage 42
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Ab-
        stimmung über den Antrag der Fraktionen der
        CDU/CSU und SPD: Verlegung des Bundeswehr-
        kontingents von Incirlik nach Al Azraq zügig
        durchführen (Zusatztagesordnungspunkt 3)
        Der Abzug der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten
        aus Incirlik ist überfällig . Die Bundesregierung hat sich
        viel zu lange von Präsident Erdogan und der türkischen
        Regierung vorführen lassen . Der Parlamentsvorbehalt bei
        Auslandseinsätzen und die damit einhergehende Selbst-
        verständlichkeit, dass die Mitglieder des Deutschen
        Bundestages jederzeit die Soldatinnen und Soldaten im
        Einsatz besuchen können, dürfen nicht zur Disposition
        gestellt werden . Die Entscheidung hätte allerdings schon
        früher getroffen werden müssen . Es ist mir unverständ-
        lich, warum unser Antrag von der Koalitionsmehrheit
        zunächst vertagt worden ist .
        Es ist ohne Zweifel notwendig, den IS auch militärisch
        zu bekämpfen . Die Rahmenbedingungen des Einsatzes
        der Anti-IS-Koalition sowie die Beteiligung der Bun-
        deswehr daran bewerte ich jedoch weiterhin kritisch . Es
        fehlt nach wie vor an einem überzeugenden politischen
        Gesamtkonzept für den Einsatz in Syrien . Insbesondere
        sehe ich den Umgang mit den Aufklärungsinformationen
        kritisch .
        In einer Gesamtabwägung enthalte mich bei der Ab-
        stimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        239. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        TOP 3, ZP 2 Bericht des Expertenkreises Antisemitismus
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu Auswirkungen von Privatisierungen und Schwimmbadschließungen
        TOP 4, (ZP 3) Abzug der Bundeswehr aus Incirlik
        TOP 5 Finanzierung und Förderung von Gründungen
        TOP 6 Einsatz in internationalen Polizeimissionen 2016
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42