Plenarprotokoll 18/239
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
239. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 21. Juni 2017
Inhalt:
Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 24387 A
Ausschussüberweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 B
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Stellung-
nahme der Bundesregierung zum Gutach-
ten der Sachverständigenkommission zum
Zweiten Gleichstellungsbericht „Erwerbs-
und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“;
weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 C
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 D
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24388 D
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24388 D
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24389 B
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 C
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 C
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 D
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 A
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 A
Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24390 B
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 C
Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24390 D
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 A
Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24391 B
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 B
Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 C
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 D
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 A
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 A
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24392 B
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 B
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 C
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 C
Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24392 D
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24393 A
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 B
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 C
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 D
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017II
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24394 A
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 B
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 C
Dr . Katarina Barley, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/12749 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 D
Mündliche Frage 1
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissens-
gesellschafts-Gesetzes
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 A
Zusatzfragen
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 A
Mündliche Frage 2
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auswirkungen einer Nichtverabschiedung
des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-
Ge setzes
Antwort
Christian Lange, Parl . Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 C
Zusatzfragen
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 D
Mündliche Frage 3
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Lieferung von angereichertem Uran für das
US-Atomwaffenprogramm
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24396 C
Zusatzfragen
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24396 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24397 C
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24397 D
Mündliche Frage 6
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Übersehene Tumorbefunde in Glyphosat-
Studien
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24398 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24398 C
Mündliche Frage 7
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Dienstaufsicht über das Bundesinstitut für
Risikobewertung
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24399 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24399 C
Mündliche Frage 8
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Luftangriffe der Anti-IS-Koalition auf die
syrische Stadt al-Majadin im Mai 2017
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24400 B
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24400 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24401 B
Mündliche Frage 9
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anwendung der Targeting-Richtlinien nach
dem Eintritt der NATO in die Anti-IS-Ko-
alition
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24401 D
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24402 A
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24403 B
Mündliche Frage 10
Christine Buchholz (DIE LINKE)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 III
Unterschiedliche Aussagen zur Zahl der
durch Luftangriffe getöteten IS-Kämpfer
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24404 A
Zusatzfragen
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24404 B
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 A
Tagesordnungspunkt 3:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht des Unabhängigen Expertenkreises
Antisemitismus
Drucksache 18/11970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Monika Lazar, Luise Amtsberg, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Antisemitismus entschlos-
sen bekämpfen
Drucksache 18/12784 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 B
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 D
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24407 A
Dr . h . c . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . 24408 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24410 C
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 24412 A
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24413 C
Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24414 C
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24415 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
(Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . 24416 D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Kindern das Schwimmenlernen
ermöglichen – Auswirkungen von Privatisie-
rungen und Schwimmbadschließungen . . . . 24417 B
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24417 C
Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24419 B
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24420 C
Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) . . . . . . . . 24421 C
Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24422 C
Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24424 A
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24425 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24426 A
Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24427 C
Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24428 D
Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24430 A
Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24431 A
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Frak-
tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE: Sofortiger Abzug der Bundeswehr
aus Incirlik
Drucksachen 18/12372, 18/12817 . . . . . . . . . 24431 D
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD:
Verlegung des Bundeswehrkontingents von
Incirlik nach Al Azraq zügig durchführen
Drucksache 18/12779 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24431 D
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24432 A
Dr . Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24433 B
Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24434 B
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24435 B
Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24436 B
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24437 B
Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24437 C
Namentliche Abstimmungen . . . . . . 24438 A, 24438 B
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24440 D, 24443 C
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae,
Cem Özdemir, Dr . Thomas Gambke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Für eine neue Gründungs-
kultur in Deutschland
Drucksache 18/12369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24438 B
Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24438 C
Jan Metzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24439 B
Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24446 A
Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24447 A
Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24447 C
Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24449 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017IV
Tagesordnungspunkt 6:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Be-
richt über das deutsche Engagement beim
Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in
internationalen Polizeimissionen 2016
Drucksache 18/12445 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 C
Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 D
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24451 D
Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24453 B
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24455 B
Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24456 B
Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24457 D
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24459 A
Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24460 A
Thorsten Hoffmann (Dortmund)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24461 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24462 D
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24462 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24463 A
Anlage 2
Mündliche Frage 4
Inge Höger (DIE LINKE)
Evakuierung und Unterbringung von Ob-
dachlosen während des G-20-Gipfels in
Hamburg
Antwort
Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24463 C
Anlage 3
Mündliche Frage 5
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisse über Gentech-Labore für den
Hausgebrauch
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24463 C
Anlage 4
Mündliche Frage 11
Christine Buchholz (DIE LINKE)
Neue Erkenntnisse über einen Luftangriff
auf eine ehemalige Schule in Syrien im
März 2017
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 B
Anlage 5
Mündliche Frage 12
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Einbindung der Rüstungsindustrie in die
Beschaffung von Kampfdrohnen
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 C
Anlage 6
Mündliche Frage 13
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Steuerung und Auswertung der Einsätze
von Kampfdrohnen der Bundeswehr
Antwort
Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 D
Anlage 7
Mündliche Frage 14
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24465 A
Anlage 8
Mündliche Frage 15
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Veranstaltungen und Projekte der Kinder-
und Jugendarbeit
Antwort
Caren Marks, Parl . Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24465 B
Anlage 9
Mündliche Frage 16
Katrin Werner (DIE LINKE)
Barrierefreie Sanitäranlagen im Neubau
des Gemeinsamen Bundesausschusses
Antwort
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 V
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 A
Anlage 10
Mündliche Frage 17
Inge Höger (DIE LINKE)
Rettungsdienstliche und gesundheitliche
Versorgung während des G-20-Gipfels in
Hamburg
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä-
rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 B
Anlage 11
Mündliche Frage 18
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Begebung von Anleihen durch die geplante
privatrechtliche Autobahngesellschaft
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 C
Anlage 12
Mündliche Frage 19
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Eingeständnisse von Automobilherstellern
zu Manipulationen an in Deutschland ver-
kauften Pkw
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 D
Anlage 13
Mündliche Fragen 20 und 21
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Untersuchung einer Aufwärmstrategie in
einigen Audi-Fahrzeugmodellen
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 A
Anlage 14
Mündliche Frage 22
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Rückruf von Fahrzeugen der Marke Audi
aufgrund illegaler elektronischer Vorrich-
tungen
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 B
Anlage 15
Mündliche Frage 23
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Vorgaben für ein Umrüstkonzept für Fahr-
zeuge der Marke Audi
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 C
Anlage 16
Mündliche Frage 24
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Regelung der verhaltens- und zulassungs-
rechtlichen Voraussetzungen für den Be-
trieb von selbstbalancierenden Elektrofahr-
zeugen
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 D
Anlage 17
Mündliche Frage 25
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Untersuchung der Projekte Große Wendlin-
ger Kurve und des Ausbaus der Bahnstrecke
Stuttgart-Feuerbach–Stuttgart-Zuffenhau-
sen im Rahmen des Bundesschienenwege-
ausbaugesetzes
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 A
Anlage 18
Mündliche Frage 26
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abschluss der Bewertungen der Maßnah-
men „Deutschland-Takt“ und „Überhol-
gleise für 740m-Züge“
Antwort
Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 C
Anlage 19
Mündliche Frage 27
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017VI
Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
Verbot der Freizeitfischerei in der deutschen
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 C
Anlage 20
Mündliche Frage 28
Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
Grundlage für ein temporäres, räumliches
oder pauschales Verbot der Freizeitfischerei
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 B
Anlage 21
Mündliche Frage 29
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Risse in den Reaktordruckbehältern der
belgischen Kernkraftwerke Tihange 2 und
Doel 3
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 C
Anlage 22
Mündliche Frage 30
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitplan für den nach dem Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts zu schaffenden an-
gemessenen Ausgleich für frustrierte Inves-
titionen der Kernkraftwerkebetreiber
Antwort
Florian Pronold, Parl . Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 D
Anlage 23
Mündliche Frage 31
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundeskanzlerin zu Aussagen
ihres Persönlichen Afrikabeauftragten auf
dem Podium „Nachbarkontinent Afrika“
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24470 B
Anlage 24
Mündliche Frage 32
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Koordinierung der Afrika-Politik innerhalb
der Bundesregierung
Antwort
Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 24470 C
Anlage 25
Mündliche Frage 33
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsularische Betreuung deutscher Staats-
angehöriger in Afghanistan
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24470 D
Anlage 26
Mündliche Frage 34
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vereinbarungen mit Auslandsvertretungen
anderer EU-Staaten in Kabul zur Bearbei-
tung von Visaanträgen afghanischer Staats-
angehöriger
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 A
Anlage 27
Mündliche Frage 35
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Unterstützung von in der Türkei inhaftier-
ten Akademikerinnen und Akademikern
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 B
Anlage 28
Mündliche Frage 36
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilnahme eines Vertreters des Islamischen
Zentrums Hamburg e. V. an der Eröff-
nungsveranstaltung der Konferenz „Frie-
densverantwortung der Religionen“
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 C
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 VII
Anlage 29
Mündliche Frage 37
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstellung der Praxis zur Zahlung von so-
genannten Märtyrerrenten
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 D
Anlage 30
Mündliche Frage 38
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
UN-Verhandlungen über ein Atomwaffen-
verbot
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24472 B
Anlage 31
Mündliche Frage 39
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstufung von Geflüchteten als besonders
schutzbedürftig durch die griechischen Be-
hörden
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24472 D
Anlage 32
Mündliche Frage 40
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Stationierung von Angehörigen der liby-
schen Küstenwache auf Schiffen der Missi-
onen Triton und Indalo sowie von Beamten
der EU-Missionen auf libyschen Schiffen
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24473 A
Anlage 33
Mündliche Frage 41
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Seenotrettung außerhalb der libyschen Ho-
heitsgewässer in den Jahren 2016 und 2017
Antwort
Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24473 C
Anlage 34
Mündliche Frage 42
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Änderung der Entscheidungspraxis im Um-
gang mit Asylsuchenden aus Afghanistan
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 A
Anlage 35
Mündliche Frage 43
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorrangige Aufnahme besonders schutzbe-
dürftiger Personen aus Griechenland und
Italien
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 B
Anlage 36
Mündliche Frage 44
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Mögliche Verbindungen der DITIB zur
Gruppierung Osmanen Germania
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 C
Anlage 37
Mündliche Frage 45
Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Islamistisch motivierte Straftaten von Min-
derjährigen in den letzten drei Jahren
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 D
Anlage 38
Mündliche Frage 46
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterbindung des Ausdruckens von Meta-
daten MIC-fähiger Drucker
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 A
Anlage 39
Mündliche Frage 47
Katrin Werner (DIE LINKE)
Barrierefreiheit des Wahl-O-Mats der Bun-
deszentrale für politische Bildung
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017VIII
Anlage 40
Mündliche Frage 48
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Leistungsbeschreibung der für Telekommu-
nikationsüberwachung und Onlinedurchsu-
chungen eingesetzten Software des Bundes-
kriminalamtes
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 C
Anlage 41
Mündliche Frage 49
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstufung von Antworten der Bundesre-
gierung auf parlamentarische Anfragen als
Verschlusssachen
Antwort
Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24476 B
Anlage 42
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung
über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD: Verlegung des Bundeswehrkontin-
gents von Incirlik nach Al Azraq zügig durch-
führen
(Zusatztagesordnungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . 24476 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24387
239. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 21. Juni 2017
Beginn: 13 .00 Uhr
Berichtigung
237 . Sitzung, Anlage 27, Seite 24274 C: Abg .
Michael Roth (Heringen), SPD, hat seine Erklärung
nach § 31 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungs-
punkt 31 – Änderung reiserechtlicher Vorschriften –
noch während der Plenarsitzung am 1 . Juni 2017 zu-
rückgezogen .
Thorsten Hoffmann (Dortmund)
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24463
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21 .06 .2017
Bär, Dorothee CDU/CSU 21 .06 .2017
Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 21 .06 .2017
Ernstberger, Petra SPD 21 .06 .2017
Färber, Hermann CDU/CSU 21 .06 .2017
Funk, Alexander CDU/CSU 21 .06 .2017
Gottschalck, Ulrike SPD 21 .06 .2017
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21 .06 .2017
Lerchenfeld, Philipp
Graf
CDU/CSU 21 .06 .2017
Lösekrug-Möller,
Gabriele
SPD 21 .06 .2017
Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21 .06 .2017
Mortler, Marlene CDU/CSU 21 .06 .2017
Müller, Bettina SPD 21 .06 .2017
Nietan, Dietmar SPD 21 .06 .2017
Obermeier, Julia CDU/CSU 21 .06 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 21 .06 .2017
Stritzl, Thomas CDU/CSU 21 .06 .2017
Tank, Azize DIE LINKE 21 .06 .2017
Troost, Dr . Axel DIE LINKE 21 .06 .2017
Vries, Kees de CDU/CSU 21 .06 .2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 21 .06 .2017
Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 21 .06 .2017
Werner, Katrin DIE LINKE 21 .06 .2017
Anlage 2
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12749, Frage 4):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Eva-
kuierung und Unterbringung von Obdachlosen während des
G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017, insbesondere im Hin-
blick auf den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialar-
beitern, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Behandlung dieser Menschen aus menschenrechtlicher
Sicht (www .ndr .de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offen-
bar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294 .html)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informa-
tionen über die Evakuierung und Unterbringung von
obdachlosen Personen während des G-20-Gipfels in
Hamburg vor . Die Zuständigkeit für die Betreuung und
Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen liegt
bei den Ländern, sodass in diesem Fall die Freie und
Hansestadt Hamburg verantwortlich ist . Die Bundesre-
gierung geht selbstverständlich davon aus, dass die Freie
und Hansestadt Hamburg ihrer Verantwortung in men-
schenrechtlich einwandfreier Form nachkommt .
Anlage 3
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 5):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über so-
genannte „Gentech-Labore für Zuhause“ vor, mit denen das
Erbgut von Organismen manipuliert werden kann und die im
Internet verkauft werden (bitte unter Angabe, wie hoch der
Absatz solcher Baukästen nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland ist und ob es Strafverfolgungen diesbezüglich
gab/gibt), und welche Maßnahmen will die Bundesregierung
ergreifen, damit nicht außerhalb von behördlich überwachten
gentechnischen Anlagen solche Baukästen in Deutschland
verwendet werden?
Derzeit bieten mehrere ausländische Firmen soge-
nannte Do-it-yourself (DIY)-Biologiebaukästen für ein-
fache mikrobiologische Experimente an, mit denen unter
anderem gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
hergestellt werden können . Zahlen zum Absatz solcher
Baukästen liegen der Bundesregierung nicht vor .
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft hat die Zentrale Kommission für die Biologische
Sicherheit (ZKBS) um eine Risikobewertung solcher
Biologiebaukästen gebeten . In ihrer Stellungnahme
vom März 2017 kommt die ZKBS zu dem Ergebnis,
dass Experimente mit drei konkreten, von ihr bewerte-
ten DIY-Biologiebaukästen unter das Gentechnikrecht
fallen . Nach ihrer Risikobewertung gehören die mithilfe
der Baukästen herstellbaren Organismen gemäß Gen-
technik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) der Risiko-
gruppe 1 an . Damit dürfen sie nur in Sicherheitslaboren
der Stufe 1 verwendet werden, also zum Beispiel nicht
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offenbar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294.html
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offenbar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724464
(A) (C)
(B) (D)
in einem Wohnzimmer oder einer Garage, wohl aber
zum Beispiel in Schulen oder anderen Bildungseinrich-
tungen, soweit sie S-1-Labore haben . Wer die genannten
Baukästen außerhalb gentechnischer Anlagen anwendet,
riskiert nach dem Gentechnikgesetz eine Geldbuße bis
zu 50 000 Euro . Falls im Rahmen der Nutzung der Bau-
kästen gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt
werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
eine Geldstrafe . Der bloße Besitz (zum Beispiel anläss-
lich eines Transports) ist nach dem Gentechnikrecht nicht
strafbar .
Für den Vollzug der gentechnikrechtlichen Vorschrif-
ten sind die Länder zuständig . Informationen über lau-
fende oder abgeschlossene Strafverfahren in diesem
Zusammenhang liegen der Bundesregierung daher nicht
vor .
Auch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentech-
nik (LAG) hat sich mit der Thematik im November 2016
und Mai 2017 befasst . In Absprache mit der LAG wurden
Warnhinweise, zum Beispiel über die Homepages des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit (BVL) und der zuständigen Landesbehörden,
veröffentlicht, in denen auch darauf hingewiesen wird,
dass die Nutzung der DIY-Biologiebaukästen außerhalb
gentechnischer Anlagen strafbar ist . Ferner hat die LAG
das BVL darum gebeten, gemeinsam mit interessierten
Ländern eine systematisch durchgeführte Internetsuche
zur Evaluation des Ist-Zustandes durchzuführen und
hierzu einen Bericht über das Ergebnis bis zur nächsten
Sitzung der LAG im November 2017 vorzulegen .
Anlage 4
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra-
ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 11):
Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse erlangt und,
wenn ja, welche bezüglich des in Frage 19 der Kleinen An-
frage über „Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien
und im Irak“ (Bundestagsdrucksache 18/12079) erwähnten
Luftangriffs auf eine ehemalige Schule in al-Mansura in Syri-
en vom 20 ./21 . März 2017, insbesondere hinsichtlich der Zahl
der zivilen Opfer und der Ursachen, die zur Bombardierung
dieses zivilen Ziels führten?
Es liegen keine eigenen neuen Erkenntnisse vor . Auch
Ergebnisse der Untersuchung des Vorfalls durch Operati-
on Inherent Resolve liegen nach unserem Kenntnisstand
noch nicht vor .
Die Bundeswehr kann die in der Fragestellung als Tat-
sache dargestellte Behauptung, es habe sich zum Zeit-
punkt des Luftangriffes um ein zivil genutztes Objekt
und damit ziviles Ziel gehandelt, nicht bestätigen .
Auch kann nicht bestätigt werden, dass es bei dem
Luftangriff zu zivilen Opfern gekommen ist .
Anlage 5
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 12):
Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, mit welchem
Ergebnis mittlerweile auch Bomben- und Raketenhersteller
(„Systemhersteller von Effektoren“) in die Beschaffung von
Kampfdrohnen eingebunden sind, wozu die Bundesregierung
vor über einem Jahr mitteilte, dass dies erst „nach Eröffnung
des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot“ er-
folgen würde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 a der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7725; bitte,
wie erfragt, mitteilen, mit welchen Herstellern nach Vorlage
des Airbus-Angebots von November 2016 Verhandlungen
bzw . Kontakt aufgenommen wurden/wurde), und was weiß
die Bundesregierung mittlerweile darüber, welche Bewaff-
nung von den Herstellern bereits an den Drohnen Heron TP
eingesetzt oder getestet wurde, wozu es damals hieß, dass von
der Bundeswehr benötigte Testergebnisse erst „im Zuge der
nächsten Schritte angefragt und bewertet“ würden?
Die Festlegung der Leistungsbeschreibung für die
ausgewählte Bewaffnung wurde ausschließlich mit Ver-
tretern des Verteidigungsministeriums des Staates Israel
und der israelischen Luftwaffe durchgeführt .
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits
an den Drohnen Heron TP eingesetzt wurde .
Die Testergebnisse können erst nach Vertragsschluss
angefragt und anschließend bewertet werden .
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 13):
Inwiefern soll es möglich sein, die Einsätze der fünf
Kampfdrohnen der Bundeswehr (merkur.de vom 13 . Juni
2017, „Bundeswehr-Kampfdrohnen kosten mehr als eine Mil-
liarde Euro“) nicht nur auf dem Luftwaffenstützpunkt in Jagel
oder beim Einsatzführungskommando in Potsdam auszuwer-
ten, sondern die Drohnen auch von dort zu steuern, und wie
viele Besatzungen sollen für die Steuerung bzw . Auswertung
von Sensordaten in den benötigten Bodenstationen ausgebil-
det werden?
Eine Steuerung der Heron-TP-Luftfahrzeuge von
einem Ort außerhalb des Einsatzgebietes ist technisch
möglich, jedoch für das System Heron TP durch das Bun-
desministerium der Verteidigung derzeit nicht geplant .
Hierzu wären zwei weitere Bodenkontrollstationen
sowie die zugehörigen Satelliten-Kommunikationssyste-
me am Heimatstandort erforderlich .
Für den durchhaltefähigen Einsatz in zwei Einsatz-
gebieten werden bis zu 78 Besatzungen ausgebildet .
Für die entsprechende Auswertung der Sensordaten im
Einsatzgebiet oder am Heimatstandort in Jagel verfügt
die Luftwaffe bereits über circa 90 Luftbildauswerter
zur Auswertung der Sensordaten der fliegenden Aufklä-
rungssysteme Tornado, Heron 1 und Heron TP .
http://merkur.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24465
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 7
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 14):
Wie viele offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
und wie viele Angebote der gruppenbezogenen Kinder- und
Jugendarbeit sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Tabelle 1: Öffentlich geförderte Angebote der Kinder-
und Jugendarbeit (offene und gruppenbezogene Angebo-
te) nach Ländern (2015; Angaben absolut und pro 10 000
der 6- bis 21-Jährigen)
Offene
Angebote
Gruppen-
bezogene
Angebote
absolut absolut
Baden-
Württemberg 3 286 4 068
Bayern 1 374 2 023
Berlin 440 1 578
Brandenburg 399 363
Bremen 220 183
Hamburg 766 947
Hessen 1 548 2 207
Mecklenburg-
Vorpommern 347 394
Niedersachsen 2 371 2 813
Nordrhein-
Westfalen 3 215 4 021
Rheinland-Pfalz 828 1 306
Saarland 212 101
Sachsen 1 298 1 294
Sachsen-Anhalt 1 128 456
Schleswig-Holstein 670 645
Thüringen 1 237 1 442
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kin-
der- und Jugendhilfe – Angebote der Jugendarbeit 2015;
Datenzusammenstellung und Berechnung der Arbeits-
stelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Anlage 8
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 15):
Wie viele Veranstaltungen und Projekte der Kinder- und
Jugendarbeit sind der Bundesregierung bekannt, und wie ver-
halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die personel-
len Ressourcen der Träger der Jugendhilfe bei Angeboten der
Kinder- und Jugendarbeit insgesamt zwischen ehrenamtlich
Aktiven und beruflich Beschäftigten?
Neben den 19 339 offenen Angeboten sowie 23 841
gruppenbezogenen Angeboten haben öffentliche und
freie Träger zur amtlichen Statistik 2015 30 282 Ferien-
freizeiten, 26 182 Aus- und Fortbildungen, 14 088 Pro-
jekte sowie 26 796 Feste, Konzerte und andere Veran-
staltungen gemeldet . Diese Angebote – in der Summe
97 348 – fasst die amtliche Kinder- und Jugendhilfesta-
tistik auch als sogenannte „Projekte und Veranstaltun-
gen“ zusammen .
Die Erhebung zu den öffentlich geförderten Angebo-
ten der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der amtli-
chen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst den Einsatz
der personellen Ressourcen für die Durchführung der
Angebote . Hierbei wird auch zwischen beim Träger in
der Kinder- und Jugendarbeit haupt- und nebenberuflich
tätigen Personen sowie ehrenamtlich tätigen Personen
unterschieden . Demnach zeigen sich für die Projekte und
Veranstaltungen für das Erhebungsjahr 2015 – aktuellere
Ergebnisse liegen zurzeit nicht vor – folgende Ergebnis-
se:
• Von den 97 348 erfassten Projekten und Veranstaltun-
gen werden 60 690 Angebote mit einer Mitarbeit von
ehrenamtlich tätigen Personen durchgeführt (62 Pro-
zent) . Entsprechend wird laut Statistik etwa jedes drit-
te dieser Angebote ohne ehrenamtliche Unterstützung
realisiert .
• Bei 59 711 der erfassten Projekte und Veranstaltun-
gen haben haupt- bzw. nebenberuflich tätige Personen
mitgearbeitet . Das entspricht einem Anteil von 61 Pro-
zent . Ferner werden 18 980 dieser Angebote erfasst,
bei denen Honorarkräfte mitgearbeitet haben (19 Pro-
zent) . Bei 3 Prozent der Angebote weist die Statistik
die Mitarbeit von Personen im FSJ bzw . FÖJ aus, und
für 6 Prozent der Projekte und Veranstaltungen haben
die Träger bei den personellen Ressourcen für die An-
gebote Personen im Bundesfreiwilligendienst angege-
ben .
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kin-
der- und Jugendhilfe – Angebote der Jugendarbeit 2015;
Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeits-
stelle Kinder- und Jugendhilfestatistik . Methodischer
Hinweis: Die Erhebung zu den öffentlich geförderten
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erfasst pro An-
gebot den Einsatz von tätigen Personen, und zwar von
ehrenamtlich tätigen Personen, von haupt- bzw . neben-
beruflich tätigen Personen sowie von Beschäftigtengrup-
pen wie Honorarkräften, Personen im FSJ/FÖJ oder auch
Personen im Bundesfreiwilligendienst .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724466
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 9
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 16):
Wie viele Stockwerke im Neubau des Gemeinsamen
Bundesausschusses bleiben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung (Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung
auf meine schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksa-
che 18/12441) ohne barrierefreie WCs, und welches Verständ-
nis von Barrierefreiheit liegt der Auffassung zugrunde, barri-
erefreie Toiletten ausschließlich in den Konferenzbereichen
eines Gebäudes als ausreichend anzusehen?
Nach Auskunft des Gemeinsamen Bundesausschusses
werden von den sieben oberirdischen Etagen drei Etagen
mit insgesamt vier barrierefreien Toiletten ausgestattet
sein und zwar diejenigen, in denen die Konferenzberei-
che untergebracht sind . Dies entspricht DIN 18040-1,
weil nur diese für die Gremienberatungen des G-BA vor-
gesehenen, oberirdischen Etagen „öffentlich zugänglich“
sind – im Sinne der DIN und des § 50 Absatz 2 Bauord-
nung für Berlin .
Das Verständnis zur Barrierefreiheit ergibt sich aus
den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG) . Nach § 8 Absatz 4 BGG sind auch bundesun-
mittelbare Körperschaften verpflichtet, die Barriere-
freiheit auch bei Anmietungen der von ihnen genutzten
Bauten (wie hier durch den G-BA) zu berücksichtigen .
Hinsichtlich des barrierefreien Bauens können nähere
Anforderungen den Hinweisen des „Leitfadens Barriere-
freies Bauen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) entnom-
men werden . Darin macht der Bund unter anderem auf
allgemein anerkannte Regeln der Technik aufmerksam,
wie auf DIN-Normen (wie die DIN 18040-1 als techni-
sche Baubestimmung) und technische Regelwerke (wie
die vom Verein Deutscher Ingenieure – VDI 6000), an
denen sich zu orientieren ist . Nach VDI 6000 Blatt 3 wird
die erforderliche Anzahl von Sanitäranlagen in öffentli-
chen Bereichen bei 25 bis 300 Besuchern mit einer Kabi-
ne angegeben . Da die Konferenzräume einer Etage nicht
von mehr als 300 Besuchern genutzt werden, wird der
G-BA daher diesen Anforderungen gerecht .
Anlage 10
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 17):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Rettungsdienst und die gesundheitliche Versorgung beim
G-20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg, insbesondere hinsicht-
lich der Bereitstellung von Notfallkrankenhäusern, des Einsat-
zes zusätzlicher Notärzte sowie entsprechender Logistik wie
zum Beispiel Apotheken, Medikamente, Verbandsmaterial etc .
(www .ndr .de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeu-
ser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238 .html)?
Die gesundheitliche Versorgung sowie die Rettungs-
dienste in Hamburg liegen grundsätzlich in der Zustän-
digkeit der Freien und Hansestadt Hamburg .
Als Veranstalter des G-20-Gipfels hat die Bundes-
regierung geeignete Maßnahmen getroffen, um die
gesundheitliche Versorgung des G-20-Gipfels selbst
sicherzustellen . Mit der sanitätsdienstlichen und notfall-
medizinischen Absicherung der Veranstaltung wurden
die Hamburger Hilfsorganisationen unter der Federfüh-
rung des Arbeiter-Samariter-Bundes in Absprache mit
der Berufsfeuerwehr Hamburg beauftragt . Die Absiche-
rung beinhaltet den Einsatz von Notärzten, Ärzten, Ret-
tungssanitätern und Sanitätern, mobil und stationär . Das
Konzept beinhaltet ebenfalls eine entsprechende Sensibi-
lisierung der umliegenden Krankenhäuser .
Der Bund steht hinsichtlich der allgemeinen Vorkeh-
rungen im Hinblick auf den G-20-Gipfel im engen Aus-
tausch mit den Hamburger Behörden .
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 18):
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung auf Basis der von
Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzände-
rungen sowie des damit korrespondierenden Errichtungsge-
setzes rechtlich ausgeschlossen, dass die zu gründende pri-
vatrechtliche Autobahngesellschaft Anleihen begibt (bitte mit
konkretem Bezug zur Rechtsgrundlage begründen), und wenn
nein, welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung
zukünftig der Eigentümer (Bund) dieser Autobahngesellschaft
auf deren Aktivitäten am Kapitalmarkt?
Anleihen sind Forderungspapiere, durch die ihr He-
rausgeber einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt . Der
vom Bundestag am 1 . Juni 2017 beschlossene Gesetz-
entwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz-
ausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
haushaltsrechtlicher Vorschriften, dem der Bundesrat am
2 . Juni 2017 zugestimmt hat, sieht in Artikel 13 § 7 Ab-
satz 1 Satz 3 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz
(InfrGG) vor, dass die Gesellschaft nicht berechtigt ist,
Kredite am Markt aufzunehmen .
Anlage 12
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 19):
In welcher Form hat der Automobilhersteller Volkswa-
gen AG gegenüber der Bundesregierung Manipulationen an
in Deutschland verkauften Pkw eingeräumt (vergleiche www .
faz .net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-ab-
gasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-einge-
raeumt-13821059 .html), und für welche Fahrzeugmodelle
haben Hersteller seit Beginn des „Abgasskandals“ Manipula-
tionen gegenüber der Bundesregierung bzw . nachgeordneten
Behörden eingeräumt?
VW hatte gegenüber der Untersuchungskommissi-
on des BMVI in der Sitzung am 23 . September 2015
eingeräumt, dass sich auch in bestimmten in der EU
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeuser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238.html
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeuser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24467
(A) (C)
(B) (D)
typgenehmigten Dieselkraftfahrzeugen unzulässige
Abschalteinrichtungen befinden. Hierbei handelte es
sich überwiegend um Fahrzeuge der Emissionsklasse
„Euro 5“ mit Motoren der Baureihe EA 189 . Betroffen
waren Dieselaggregate mit 2 .0-, 1 .6- und 1 .2-Liter Hub-
raum .
Darüber hinaus hat kein weiterer Hersteller gegenüber
der Bundesregierung bzw . nachgeordneten Behörden die
Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einge-
räumt .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra-
gen 20 und 21):
Hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw . die Untersuchungs-
kommission „Volkswagen“ die Aussage des VW-Konzerns,
dass die in einigen Audi-Fahrzeugmodellen genutzte Auf-
wärmstrategie „nach Herstellerangaben auf dem Prüfstand
wie auf der Straße gleichermaßen angewendet“ (vergleiche
zum Beispiel Seite 24 des Untersuchungsberichts der Untersu-
chungskommission „Volkswagen“) werde, durch eigene Tests
im Rahmen der damaligen Untersuchungen für den Untersu-
chungsbericht vom 22 . April 2016 auf ihre Richtigkeit über-
prüft, und wenn nein, warum hat sich das Kraftfahrt-Bundes-
amt bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ allein
auf die Herstellerangaben verlassen?
Welche Fahrzeugmodelle hat das Kraftfahrt-Bundesamt
bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts auf Abgasmani-
pulationen durch eine Aufwärmstrategie geprüft, und welche
Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zulässigkeit bzw . Unzu-
lässigkeit der Aufwärmstrategie hat das Kraftfahrt-Bundesamt
bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ bei diesen
Fahrzeugmodellen jeweils gezogen?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund Ihres Sachzu-
sammenhangs gemeinsam beantwortet .
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erstmals am 30 . Mai
2017 Kenntnis über die unzulässigen Abgasstrategien bei
den Audi-Modellen A7 und A8 mit den Euro 5-Motoren
V6 3,0 TDI und V8 4,2 TDI mit den Getriebevarianten
AL 551 und AL 951 erlangt . Der Audi AG ist aufgegeben
worden, dass in allen Schaltprogrammen die Emissions-
grenzwerte der einschlägigen europäischen Regelungen
eingehalten werden . Dieselmotor- und Automatikgetrie-
be-Varianten mit dynamischen Schaltprogrammen der
Fahrzeugmodelle der VW-Konzernmarken werden mit
umfangreichen Testverfahren auf dem Rollenprüfstand
und mit mobilen Abgasmesssystemen (PEMS) unter-
sucht .
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12749, Frage 22):
Welche illegalen elektronischen Vorrichtungen (zum Bei-
spiel Lenkwinkelerkennung) waren der Grund für den ge-
genüber der Audi AG (bzw . der Volkswagen AG) behördlich
verfügten verpflichtenden Rückruf von 24 000 Fahrzeugen
der Modellreihen A7 und A8 (vergleiche www .faz .net/aktu-
ell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundes-
amt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html), und
durch welche konkreten Testverfahren hat das Kraftfahrt-Bun-
desamt den Einsatz von illegalen Vorrichtungen erkannt?
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erstmals am 30 . Mai
2017 Kenntnis über die unzulässigen Abgasstrategien bei
den Audi-Modellen A7 und A8 mit den Euro-5-Motoren
V6 3,0 TDI und V8 4,2 TDI mit den Getriebevarianten
AL 551 und AL 951 erlangt . Der Audi AG ist aufgegeben
worden, dass in allen Schaltprogrammen die Emissions-
grenzwerte der einschlägigen europäischen Regelungen
eingehalten werden . Dieselmotor- und Automatikgetrie-
be-Varianten mit dynamischen Schaltprogrammen der
Fahrzeugmodelle der VW-Konzernmarken werden mit
umfangreichen Testverfahren auf dem Rollenprüfstand
und mit mobilen Abgasmesssystemen (PEMS) unter-
sucht .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/12749, Frage 23):
Welche Vorgaben muss der Hersteller Audi nunmehr erfül-
len, um die Freigabe für ein entsprechendes Umrüstkonzept zu
erhalten (bitte unter Angabe eines zu erfüllenden Konformi-
tätsfaktors ausführen), und gilt für die Halterinnen und Halter
der betroffenen Fahrzeuge, dass die Betriebsgenehmigung ih-
res Fahrzeuges bei Nichtvornahme einer Umrüstung erlischt
(bitte begründen)?
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den verbindlichen
Rückruf am 14 . Juni 2017 mit einer Nebenbestimmung
zur erteilten Typgenehmigung angeordnet . Die Audi AG
wurde mit dem vorgenannten Bescheid zur Vorlage ei-
nes Vorschlags für einen Maßnahmen- und Zeitplan für
die betroffenen Fahrzeuge aufgefordert . Die Umrüs-
tung kann nach Prüfung und Freigabe durch das Kraft-
fahrt-Bundesamt erfolgen .
Die Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion kann im
Rahmen der Hauptuntersuchung beanstandet werden und
zu einer Betriebsuntersagung nach § 5 der Fahrzeug-Zu-
lassungsverordnung führen .
Anlage 16
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 24):
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der
am 23 . September 2016 vom Bundesrat geforderten schnellst-
möglichen Regelung der verhaltens- und zulassungsrechtli-
chen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren-
den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht
mindestens einen Sitzplatz haben (E-Skateboards und andere),
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724468
(A) (C)
(B) (D)
im öffentlichen Verkehr, und wann ist mit einer gesetzlichen
Neuregelung bzw . einer Aufnahme von derzeit als Kfz einge-
stuften Elektroeinrädern, Elektroskateboards und ähnlichen
Fahrzeugen in die Mobilitätshilfenverordnung zu rechnen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur hat die Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elek-
trokleinstfahrzeuge zu verschaffen, die nicht unter den
Anwendungsbereich der seit Januar 2016 anzuwenden-
den Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr . 168/2013
fallen . Der Bericht und die Anpassung des nationalen
Rechts werden derzeit geprüft .
Anlage 17
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 25):
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen
Große Wendlinger Kurve sowie Ausbau der Bahnstrecke
Stuttgart-Feuerbach–Stuttgart-Zuffenhausen (5 ./6 . Gleis) Tei-
le der aktuellen Untersuchungen im Rahmen der Bewertung
der im Potenziellen Bedarf eingestuften Projekte des Bundes-
schienenwegeausbaugesetzes (wenn ja, in welchem Projekt),
und wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen nach Infor-
mationsstand der Bundesregierung noch, diese Projekte zu
bewerten und als Bedarfsplanprojekte aufnehmen zu können,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche Bewer-
tung für die Große Wendlinger Kurve als Teil des Maßnah-
menkatalogs der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt
erfolgen soll (siehe Schreiben des Parlamentarischen Staats-
sekretärs Enak Ferlemann vom 24 . November 2015) und der
Streckenabschnitt zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stutt-
gart-Zuffenhausen aufgrund der meines Wissens zwischen-
zeitlich erfolgten Aktualisierung der geplanten Zugzahlen
durch das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württem-
berg nach Aussage der Bundesregierung einer erneuten Analy-
se zu unterziehen ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Bundestagsdrucksache 18/11817)?
Die beiden in der Frage benannten Vorhaben hat das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur (BMVI) im Zuge der Aufstellung des Bundesver-
kehrswegeplans (BVWP) 2030 betrachtet . Dabei wurde
festgestellt, dass sie zwar im Kontext der Reisezeitver-
kürzung für einen Integralen Taktfahrplan die Chance
auf eine gesamtwirtschaftliche Rentabilität besitzen .
Die Engpassbeseitigung alleine rechtfertigt einen Aus-
bau nicht (Antworten der Bundesregierung auf zwei
Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/10925 und
18/11817) . Daher werden sie gemeinsam mit weiteren
durch die Optimierung des Zielfahrplans 2030 ermittel-
ten ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen in dem Plan-
fall „Deutschland-Takt“ bewertet . Anschließend wird
dieser Planfall unter Berücksichtigung des Reisezeitnut-
zens gesamtwirtschaftlich bewertet .
Anlage 18
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 26):
Bis wann erwartet die Bundesregierung den Abschluss
der Bewertungen der Maßnahmen „Deutschland-Takt“ und
„Überholgleise für 740-m-Züge“ im Rahmen des Potenziel-
len Bedarfs des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (bitte
jeweils Monat und Jahr angeben), und welche Einzelmaßnah-
men sind nach derzeitigem Informationsstand Gegenstand des
Bewertungsverfahrens für das Projekt „Deutschland-Takt“?
Nach Abschluss der Analyse der Maßnahmen zum
„Deutschland-Takt“ wird deren Bewertung für Som-
mer 2018 erwartet . Derzeit kann noch keine Aussage
zu den Einzelmaßnahmen im Rahmen des „Deutsch-
land-Takt“ getroffen werden .
Der Abschluss der Bewertungen der Maßnah-
men für die „Überholgleise für 740-m-Züge“ wird für
Herbst 2017 erwartet .
Anlage 19
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/12749, Frage 27):
Auf welche konkreten Forschungsstudien und welche Da-
tenlage stützen sich die Forderungen des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für ein
Verbot der Freizeitfischerei in AWZ-Gebieten (AWZ: Aus-
schließliche Wirtschaftszone)?
Es handelt sich nicht um ein pauschales Verbot, son-
dern um eine räumlich und zeitlich differenzierte Re-
gulierung der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten.
Durch die vorgeschlagenen Verordnungen wird die Frei-
zeitfischerei nur auf einen Teil der Schutzgebiete aus-
geschlossen . Das bedeutet, große Teile der deutschen
Nord- und Ostsee sind weiterhin für die Freizeitfischerei
uneingeschränkt nutzbar .
Der Fokus in den Entwürfen der Schutzgebietsverord-
nungen liegt auf der Herstellung eines günstigen Erhal-
tungszustandes des Lebensraums (hier Lebensraumtyp
„Riff“) und der für ihn charakteristischen Arten, siehe
Artikel 1 e) Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) .
Bei der Freizeitfischerei ist eine deutliche Tendenz er-
kennbar, dass sie sich auf Riffvorkommen konzentriert .
Sie ist gezielt auf den Fang von Dorschen ausgerichtet .
Die Dorsche kommen hier räumlich-ökologisch eng as-
soziiert mit dem geschützten Lebensraumtyp „Riffe“
vor – ein lokal bedeutender Nahrungsgrund und bedeu-
tendes Rückzugsgebiet für den Dorsch – und sind damit
eine charakteristische Art des geschützten Lebensraum-
typs . Im Jahr 2015 betrug die geschätzte Entnahme der
deutschen Freizeitfischer 3 161 Tonnen in den Meeresge-
bieten der Ostsee und lag damit 8 Prozent höher als die
Dorschfänge der Berufsfischerei (Quelle: International
Council for the Exploration of the Sea (ICES), 2016) . Der
Rat der Europäischen Union hat im Rahmen der Festle-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24469
(A) (C)
(B) (D)
gung der Gesamtfangmenge für den Ostseedorsch für das
Jahr 2017 die Freizeitfischerei bei der Bewirtschaftung
des Bestandes eingebunden (sogenannte Bag-limit-Re-
gelung), so dass Maßnahmen auf Bestandsebene getrof-
fen sind .
Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps „Riffe“ in
der Ostsee wurde im letzten FFH-Bericht 2013 (Dritter
Nationaler Bericht (Berichtsperiode 2007–2012) gemäß
Artikel 17 FFH-Richtlinie) mit „unzureichend“ bewertet .
Schutzmaßnahmen auf Ebene der Natura 2000-Schutz-
ziele sind dementsprechend dringend zu ergreifen .
Wissenschaftliche Untersuchungen (Nahrungsökolo-
gie von marinen Säugetieren und Seevögeln für das Ma-
nagement von Natura 2000-Gebieten von Gilles et al .,
2008) belegen, dass für den nach der FFH-RL geschütz-
ten Schweinswal der Dorsch durchaus eine bedeutende
Nahrungsquelle darstellt .
Der Schweinswal ist laut FFH-Bericht 2013 in der
Nordsee in einem unzureichenden Erhaltungszustand, in
der Ostsee in einem schlechten Erhaltungszustand .
Der von der Freizeitfischerei ausgehende Bootsverkehr
entfaltet sein Störpotenzial durch den Aufenthalt abseits
der Hauptschifffahrtsrouten direkt über den Nahrungs-
gründen der Seevögel, den geschützten Sandbänken und
Riffen . Für die hier rastenden, überwinternden bzw . im
Sommer mausernden und dann teilweise flugunfähigen
Seevögel ist dies eine erhebliche Störung (Kaiser et al .,
2006: „Distribution and behaviour of Common Scoter
Melanitta nigra relative to prey resources and environ-
mental parameters“; Schwemmer et al ., 2011: „Effects of
ship traffic on seabirds in offshore waters: implications
for marine conservation and spatial planning“) . Zudem
ist die Aufenthaltsdauer der Boote zu Angelzwecken im
Schutzgebiet in der Regel länger als bei anderen Boo-
ten. Dadurch führt die Freizeitfischerei insbesondere im
Natura 2000-Gebiet „Pommersche Bucht“ im Sinne der
FFH-RL zu einer Störung von geschützten Arten – den
Seevögeln . Denn diese sind in dem oben genannten Na-
tura 2000-Gebiet zusätzlich auch charakteristische Arten
der FFH-Lebensraumtypen .
Anlage 20
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra-
ge der Abgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/12749, Frage 28):
Auf welche Grundlage stützt die Bundesregierung ein tem-
poräres, räumliches oder pauschales Verbot der Freizeitfische-
rei?
Zu dieser Frage dauern die Gespräche innerhalb der
Bundesregierung noch an .
Anlage 21
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 29):
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung –
auch unter Einbezug der Kenntnisse aus dem ersten Treffen der
Deutsch-Belgischen Nuklearkommission vom 7 . bis 8 . Juni
2017 – über die neu bekanntgewordene Anzahl der Risse in
den Reaktordruckbehältern der belgischen Atomkraftwerke
Tihange 2 und Doel 3 (vergleiche „Viele neue Risse in belgi-
schen AKW“ vom 11 . Juni 2017, https://www .tagesschau .de/
ausland/belgien-akw-107 .html), und wird sie gegenüber der
belgischen Regierung eine Abschaltung der Reaktoren fordern
(wenn nein, bitte erläutern)?
Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Fe-
deraal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC)
hat im Rahmen der Deutsch-Belgischen Nuklearkom-
mission, die am 7 . und 8 . Juni 2017 getagt hat, über die
jüngsten Untersuchungen am Grundmaterial der Re-
aktordruckbehälter von Doel 3 und Tihange 2 berich-
tet und die Ergebnisse präsentiert . Erste Teilergebnisse
der Untersuchungen am Reaktordruckbehälter von Ti-
hange 2 sind in einem Bericht zusammengefasst und auf
der Homepage von FANC veröffentlicht . FANC stellte
fest, dass im Rahmen der Messungenauigkeit keine Hin-
weise auf Veränderungen, weder in der Anzahl noch in
dem Umfang der Befunde, festgestellt worden sind . Im
Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen aus dem
Jahr 2014 sei eine Abweichung in den Messergebnis-
sen festzustellen, die Auswirkung auf die Anzahl der
bewertungspflichtigen Anzeigen hat. Demnach haben
aus dem Jahr 2014 nicht bewertungspflichtige Anzeigen
die festgelegten Bewertungskriterien für Wasserstoffflo-
cken im Jahr 2017 erfüllt und seien somit nun bewer-
tungspflichtig geworden. Nach Information von FANC
erfüllen hingegen bewertungspflichtige Anzeigen aus
dem Jahr 2014 die Bewertungskriterien für Wasserstoff-
flocken im Jahr 2017 nicht mehr. Diese Abweichungen
lassen sich aus Sicht der FANC mit den erwarteten ver-
fahrensbedingten Messabweichungen erklären und seien
daher nicht als neu entstandener Befund zu betrachten .
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit hat die Materialprüfungsanstalt
der Universität Stuttgart (MPA) damit beauftragt, den
Bericht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit auszu-
werten . Im Rahmen der vorgenannten Sitzung der Kom-
mission wurden an die belgische Seite erneut die Sorgen
der deutschen Bevölkerung herangetragen . Es wurde an
die Bitte von Bundesumweltministerin Hendricks, die
Reaktoren bis zur Klärung der offenen Sicherheitsfragen
abzuschalten, erinnert .
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 30):
Wird die Bundesregierung für die Regelung des laut Ur-
teil des Bundesverfassungsgerichts vom 6 . Dezember 2016
https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-akw-107.html
https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-akw-107.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724470
(A) (C)
(B) (D)
bis zum 30 . Juni 2018 zu schaffenden angemessenen Aus-
gleichs für frustrierte Investitionen der Atomkraftwerkebe-
treiber im Zeitraum vom 28 . Oktober 2010 bis 16 . März 2011
sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare Atomkraft-
werkereststrommengen die Entscheidung des Internationalen
Schiedsgerichts für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Wa-
shington in der Rechtssache ARB/12/12 abwarten (bitte mit
Begründung), und bis spätestens wann will die Bundesregie-
rung belastbar geklärt haben, ob es im vorgenannten Zeitraum
überhaupt betreffende frustrierte Investitionen der Atomkraft-
werkebetreiber gab?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
vom 6 . Dezember 2016 festgestellt, dass das nach den
Ereignissen von Fukushima verabschiedete Dreizehnte
Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes insoweit ver-
fassungswidrig ist, als dass es den Energieversorgungs-
unternehmen RWE und Vattenfall nicht möglich ist,
die ihnen mit dem Ausstiegsgesetz von 2002 gewähr-
ten Elektrizitätsmengen im Wesentlichen konzernintern
zu verstromen, und keine Ausgleichsregelungen für im
Vertrauen auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atom-
gesetzes getätigte und insoweit frustrierte Investitionen
vorgesehen worden sind . Der Gesetzgeber ist somit ver-
pflichtet ist, eine diesbezügliche Neuregelung bis zum
30 . Juni 2018 zu treffen . Die Bundesregierung vertritt
daher in dem Schiedsverfahren Vattenfall ./ .Bundesre-
publik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten die Auffassung,
dass der Rechtsstreit jedenfalls bis zu einer Neuregelung
durch den Gesetzgeber nicht entscheidungsreif ist, es sei
denn, das Schiedsgericht folgt der Auffassung der Bun-
desregierung und weist die Klage als in Teilen unzulässig
und jedenfalls insgesamt unbegründet ab .
Die vom Gesetzgeber zu schaffende Neuregelung
wird – entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts vom 6 . Dezember 2016 – auch eine Regelung
zu etwaigen Investitionen vorsehen, die zwischen dem
28 . Oktober 2010 und dem 16 . März 2011 im Vertrau-
en auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
getätigt worden sein sollten . Wie eine solche gesetzliche
Regelung konkret auszugestalten ist, wird derzeit ge-
prüft .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 31):
Teilt Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel die Auffassung
ihres Persönlichen Afrikabeauftragten Günter Nooke, der auf
dem Podium „Nachbarkontinent Afrika: Zwischen Flucht,
Migration und wirtschaftlichen Perspektiven“ am 30 . Mai
2017 sinngemäß sagte, dass „NGOs nicht immer die Regie-
rung kritisieren sollten, von der sie Geld bekommen“, und in-
wiefern teilt die Bundeskanzlerin die weiteren Ausführungen
von Günter Nooke, dass „Demokratie etwas überbewertet sei
und es darum gehe, dass die Menschen genug zu essen haben,
nicht, ob sie wählen gehen können“?
Bedauerlicherweise ist der Persönliche Afrikabeauf-
tragte der Bundeskanzlerin in Ihrer Frage nicht korrekt
wiedergegeben . Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und
„good governance“ bleiben Grundvoraussetzungen für
eine nachhaltige Entwicklung . Dazu gehört auch eine
kritische Auseinandersetzung der Zivilgesellschaften mit
der Politik ihrer Regierungen . Dies entspricht der Positi-
on des Afrikabeauftragten sowie der gesamten Bundes-
regierung .
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Dr . Helge Braun auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12749, Frage 32):
Warum sollen bei der geplanten Koordinierung der Afri-
ka-Politik der verschiedenen Bundesministerien nur Staats-
sekretäre des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit, nicht aber des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit
und des Bundesministeriums der Verteidigung ihre Arbeit
miteinander abstimmen (https://www .bundesregierung .de/
Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika .
pdf?__blob=publicationFile&v=1), obwohl die Bundesminis-
terien ebenfalls auf dem afrikanischen Kontinent aktiv sind,
und wie erklärt die Bundesregierung die Überschneidung bei
der Schwerpunktsetzung des eigenen Strategiepapiers „Wirt-
schaftliche Entwicklung Afrikas – Herausforderungen und
Optionen“ mit dem Positionspapier „Mehr Wirtschaft mit
Afrika“ (www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/
SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017 .pdf) der Subsaha-
ra-Afrika-Initiative (SAFRI), eines Zusammenschlusses wirt-
schaftsnaher Verbände?
Das Bundeskabinett hat am 7 . Juni 2017 die vom
Bundesminister für besondere Aufgaben vorgelegten
Eckpunkte „Wirtschaftliche Entwicklung Afrikas – He-
rausforderungen und Optionen“ verabschiedet . Dieses
Eckpunktepapier enthält 16 Maßnahmen, um die Wirt-
schaftsbeziehungen mit Afrika zu stärken und nachhalti-
ge Entwicklung zu fördern . Das Papier konzentriert sich
auf die Verzahnung der Außenwirtschaftsförderung und
Entwicklungszusammenarbeit . Die darin ausgeführten
Maßnahmen stellen auch mögliche Beiträge der Bundes-
regierung im Afrika-Schwerpunkt unserer G-20-Präsi-
dentschaft dar .
Die geplante Staatssekretärsrunde koordiniert und
überwacht die Umsetzung ausschließlich der im Eck-
punktepapier aufgeführten Maßnahmen . Das Afri-
ka-Konzept der Bundesregierung bleibt gültig . Andere
Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen
werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind .
Anlage 25
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 33):
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017.pdf
http://www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017.pdf
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24471
(A) (C)
(B) (D)
Wie und durch wen ist die konsularische Betreuung deut-
scher Staatsangehöriger, die sich derzeit in Afghanistan auf-
halten, sichergestellt?
Die deutsche Botschaft Kabul bleibt wegen schwerer
Beschädigungen durch den Anschlag vom 31 . Mai 2017
für den Besucherverkehr bis auf Weiteres geschlossen .
In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärti-
gen Amts und auf der Homepage der deutschen Botschaft
Kabul wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsan-
gehörige in konsularischen Notfällen in Afghanistan das
Auswärtige Amt direkt kontaktieren sollten und sich vor
Ort auch an jede Botschaft eines EU-Mitgliedstaates
wenden können . Für die im Amtsbezirk der Botschaft
Kabul wohnhaften deutschen Staatsangehörigen nimmt
die Botschaft Islamabad Passangelegenheiten wahr .
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 34):
Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Bearbeitung von Vi-
saanträgen afghanischer Staatsangehöriger (zum Beispiel zum
Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen) eine Vereinba-
rung mit anderen Auslandsvertretungen von EU-Mitgliedstaa-
ten in Kabul einzugehen, und, wenn nein, warum nicht?
Die Visastelle der deutschen Botschaft Kabul ist die
größte eines Schengen-Mitgliedstaates in Afghanistan .
Neben Deutschland unterhalten dort nur Italien und
Frankreich eigene Visastellen . Andere Schengen-Mit-
gliedstaaten erteilen Visa nur in wenigen Einzelfällen .
Deshalb ist – abgesehen von Sicherheitserwägungen, die
auch diese Staaten betreffen – eine denkbare Übernahme
einer Vertretung für Deutschland nur auf die Inhaber von
Diplomatenpässen beschränkt .
Italien hat auf entsprechende Anfrage abgelehnt, die
Antwort Frankreichs steht noch aus .
Bei nationalen Visa ist eine Vertretung durch einen
anderen Schengen-Mitgliedstaat rechtlich nicht möglich .
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12749, Frage 35):
Was unternimmt die Bundesregierung konkret im Fall
der beiden Akademikerinnen für den Frieden in der Türkei,
Nuriye Gülmen und Semih Özakca, die beide, wie über tau-
send weitere Akademikerinnen und Akademiker, nur aufgrund
ihrer Unterschrift unter einen Friedensappell entlassen wurden
und seit dem 9 . März 2017 für ihre Wiedereinstellung in einen
fristlosen Hungerstreik getreten sind, am 22 . Mai 2017 ver-
haftet wurden, ohne angemessenen Zugang zu Informationen
über ihre Gesundheit und ihre Haftbedingungen, und ist die
Bundesregierung in irgendeiner Weise aktiv geworden, um zu
einer politischen Lösung für die Akademikerinnen und Aka-
demiker für den Frieden und die beiden sich im Hungerstreik
befindlichen Nuriye Gülmen und Semih Özakca zu kommen
(vergleiche Die Zeit vom 22 . Mai 2017)?
Den Fall der im Hungerstreik befindlichen Akademi-
ker Nuriye Gülmen und Semih Özakça verfolgt die Bun-
desregierung mit großer Aufmerksamkeit .
Ebenso verfolgt sie das Schicksal weit über 140 000
weiterer entlassener türkischer Staatsbediensteter .
Die Bundesregierung hat die türkische Regierung wie-
derholt und nachdrücklich zur Einhaltung rechtsstaatli-
cher Prinzipien und zum Respekt der Meinungsfreiheit
aufgefordert .
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung,
Dr. Bärbel Kofler, nahm den konkreten Fall Gülmen und
Özakça am 13 . Juni 2017 zum Anlass für eine Erklärung,
die die prekäre Lage der per Notstandsdekret Entlassenen
in der Türkei beleuchtet .
Anlage 28
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 36):
Wie begründet die Bundesregierung die Widersprüch-
lichkeiten (www .bild .de/politik/ausland/headlines/aa-ver-
tuscht-besuch-52147804 .bild .html) zwischen der Teilnahme
vom Vertreter des Islamischen Zentrums Hamburg e . V .,
Dr . Hamid Reza Torabi (www .bild .de/politik/ausland/aus-
waertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284 .bild .
html), an der Eröffnungsveranstaltung der Konferenz „Frie-
densverantwortung der Religionen“ (www .taz .de/!5417485/)
und der Aussage von Staatsminister Michael Roth, Dr . Torabi
sei der Einladung nicht gefolgt („Es war eine Einladung zum
Dialog, und dieser Einladung zum Dialog haben viele Folge
geleistet, aber nicht Herr Torabi“, http://dserver .bundestag .
btg/btp/18/18236 .pdf, Plenarprotokoll 18/231, 23912 D),
und zu welchen Veranstaltungen der Bundesregierung wurde
Dr . Torabi eingeladen?
Herr Dr . Torabi hat an der Eröffnungsveranstaltung
im Weltsaal des Auswärtigen Amts am 22 . Mai mit etwa
500 Gästen, darunter vielen Vertretern in Deutschland
tätiger Religionsgemeinschaften, teilgenommen . Bei der
eigentlichen Konferenz von 100 Religionsvertretern vom
21 . bis 23 . Mai war Herr Dr . Torabi nicht präsent .
Anlage 29
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 37):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auch vor
dem Hintergrund entsprechender Äußerungen der palästi-
nensischen Regierung während des Staatsbesuches des Bun-
despräsidenten über den Stand zur gegenwärtigen Diskus-
sion zwischen dem US-amerikanischen Außenminister Rex
Tillerson und der Palästinensischen Autonomiebehörde über
die Einstellung der Praxis zur Zahlung von sogenannten Mär-
tyrerrenten (Renten an Gefangene oder Hinterbliebene von
Terroristen; www .haaretz .com/israel-news/1 .795759, www .
haaretz .com/us-news/ .premium-1 .795584, www .haaretz .com/
http://www.bild.de/politik/ausland/headlines/aa-vertuscht-besuch-52147804.bild.html
http://www.bild.de/politik/ausland/headlines/aa-vertuscht-besuch-52147804.bild.html
http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html
http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html
http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html
http://www.taz.de/!5417485/
http://dserver.bundestag.btg/btp/18/18236.pdf
http://dserver.bundestag.btg/btp/18/18236.pdf
http://www.haaretz.com/israel-news/1.795759
http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795584
http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795584
http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795549
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724472
(A) (C)
(B) (D)
us-news/ .premium-1 .795549, www .reuters .com/article/us-pa-
lestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q), und wie
hat die Bundesregierung letztmalig gegenüber der Palästinen-
sischen Befreiungsorganisation, PLO, oder der Palästinensi-
schen Autonomiebehörde, PA, die Einstellung von Renten an
Terroristen und ihre Hinterbliebenen angesprochen (bitte kon-
kreten Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächspartner auf deutscher
und palästinensischer Seite der Gespräche und keine allgemei-
nen Bekenntnisse gegen Terrorismus nennen)?
US-Außenminister Rex Tillerson hat am 14 . Juni im
Abgeordnetenhaus laut öffentlich verfügbarer Mitschrift
gesagt, die US-Regierung stünde mit der palästinensi-
schen Seite bezüglich dieser Zahlungen im Gespräch .
Soweit Zahlungen erfolgten, die eine Anerkennung von
Gewalt oder Mord darstellten, sei das für die USA nicht
akzeptabel oder vermittelbar . Man werde den Dialog
hierzu fortsetzen .
Welcher Ansatz gewählt wird, dürfte beim heutigen
Besuch in Palästina von Berater Jason Greenblatt zur
Sprache kommen .
Die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Ge-
fangenen- und Hinterbliebenenzahlungen wurde zuletzt
anlässlich der politischen Konsultationen zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem palästinensischen Außen-
ministerium am 24 . Mai vom Regionalbeauftragten für
Nah- und Mittelost und Maghreb im Auswärtigen Amt
gegenüber der Leiterin der Europaabteilung im palästi-
nensischen Außenministerium zum Ausdruck gebracht .
Die Bundesregierung hat ihrer Auffassung Ausdruck
verliehen, dass das über Jahrzehnte entstandene System
an Zahlungen reformbedürftig ist, damit sichergestellt
ist, dass es nicht eine Ermutigung zu schweren Straftaten
darstellt oder als Belohnung dafür betrachtet wird .
Anlage 30
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12749, Frage 38):
Trifft es zu, dass der Boykott der Verhandlungen von mehr
als 130 von 193 UN-Mitgliedstaaten in New York über ein
rechtlich verbindliches Atomwaffenverbot durch die Bundes-
regierung darin begründet liegt, dass sich die Bundesregierung
entgegen dem 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarten Ziel, sich dafür einzusetzen, „die
Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen und
bis dahin die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren“ (www .
cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.
pdf, Seite 118), die Option der „nuklearen Teilhabe“ aufrecht-
erhalten will, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auf-
fassung, dass ein von der UN beschlossenes Atomwaffenver-
bot auch dann wirkt, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht
beteiligt haben (www .tagesspiegel .de/politik/un-verhand-
lungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenver-
bot/19935054 .html)?
Die Bundesregierung teilt und unterstützt das Ziel ei-
ner Welt ohne Nuklearwaffen . Wir stehen aktiv für dieses
Ziel ein, indem wir uns entschieden für konkrete nukle-
are Abrüstungsschritte einsetzen .
Gleichzeitig müssen wir realistisch sein und anerken-
nen, dass es ein langer und schwieriger Weg zu einer
nuklearwaffenfreien Welt sein wird .
Die Bundesregierung hat sich den Verhandlungen in
New York über ein Nuklearwaffenverbot nicht ange-
schlossen . Folgende Gründe sind dafür maßgebend:
Der aktuell verhandelte Verbotsvertrag ist nach An-
sicht der Bundesregierung nicht förderlich, um dem
Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näher zu kommen .
Im Gegenteil, ein solcher Ansatz droht dem bestehen-
den, von 191 Staaten ratifizierten Nuklearen Nichtver-
breitungsvertrag (NVV) und dem mit ihm verbundenen
Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferati-
on nachhaltigen Schaden zuzufügen sowie das globale
Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden .
Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staaten
einen Verbotsvertrag als Alternative zum NVV ansehen,
im schlimmsten Fall letzteren verlassen könnten .
Unsere Besorgnis gilt insbesondere der wichtigen
Frage der Verifikation: Nach derzeitigem Stand droht
das geplante Atomwaffenverbot hinter die heute vor-
herrschenden Verifikationsstandards der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) und der NVV-Ver-
tragsstaaten zurückzufallen und dadurch den NVV zu
schwächen .
Zudem wäre der jetzt vorliegende Entwurf eines Ver-
botsvertrags nicht mit unseren Sicherheitsinteressen und
den im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO einge-
gangenen Verpflichtungen vereinbar.
Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel, dass
der Doppelansatz aus nuklearer Abrüstung und nuklearer
Abschreckung, so wie er auch im Koalitionsvertrag fest-
gehalten ist, der richtige ist .
Für das Ziel einer tatsächlichen Reduzierung von
Nukleararsenalen wäre eine Annäherung zwischen den
weltweit größten Atomwaffenstaaten USA und Russ-
land, die 90 Prozent der weltweiten Atomwaffen in ihren
Arsenalen halten, entscheidend .
Dafür setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft
ein .
Es ist offensichtlich, dass ein Verbot, das die Nuklear-
waffenstaaten nicht einbindet, wirkungslos bleiben wird .
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 39):
Sind aus Sicht der Bundesregierung die Berichte von Men-
schenrechtsorganisationen zutreffend, dass seitens der EU
indirekt Druck auf die griechischen Behörden ausgeübt wird,
weniger Geflüchtete als besonders schutzbedürftig einzustu-
fen (www .hrw .org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-mi-
nimize-numbers-migrants-identified-vulnerable), und welche
Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der EU in
dieser Frage?
http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795549
http://www.reuters.com/article/us-palestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q
http://www.reuters.com/article/us-palestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q
http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html
http://www.hrw.org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-minimize-numbers-migrants-identified-vulnerable
http://www.hrw.org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-minimize-numbers-migrants-identified-vulnerable
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24473
(A) (C)
(B) (D)
Die Behandlung von Schutzbedürftigen und die an-
zuwendenden Kriterien im Rahmen des Asylverfahrens
sind in Griechenland im Gesetz N . 4375/2016 vom
1 . April 2016 festgelegt, das am 3 . April 2016 in Kraft
getreten ist .
Die Kommission hat gemeinsam mit den griechischen
Behörden einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Tür-
kei-Erklärung entwickelt . Dieser Plan wurde vom Euro-
päischen Rat im Dezember indossiert und wird somit von
allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt .
Im Rahmen der Implementierung des Gemeinsamen
Aktionsplans arbeiten der griechische Ankunfts- und Er-
kennungsdienst und das griechische Gesundheitsminis-
terium derzeit an einem gemeinsamen Verfahren („Tem-
plate“), das künftig für die Prüfung verwendet werden
soll, ob bei einer Person die Vulnerabilitätskriterien er-
füllt sind .
Anlage 32
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12749, Frage 40):
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der
militärischen EU-Mission EUNAVFOR MED bzw . der
grenzpolizeilichen EU-Mission Triton zu derzeit in Brüssel
beratenen Vorschlägen oder bereits entschiedenen Überle-
gungen bekannt, dass Angehörige der libyschen Küstenwache
auf Schiffen der Missionen Triton und Indalo mitfahren und
Verbindungsbeamtinnen und -beamte der EU-Missionen auf
den Schiffen des libyschen Militärs, zu dem die Küstenwache
gehört, stationiert werden, und inwiefern kann die Bundes-
regierung zusätzlich zur „gewohnten Weise“ den Deutschen
Bundestag darüber informieren, ob die derzeitigen Beratun-
gen über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR MED
auch den Vorschlag beinhalten, aufgrund des weiterhin feh-
lenden Mandates zum Befahren libyscher Hoheitsgewässer
durch seegehende Einheiten der Militärmission EUNAVFOR
MED die daran beteiligten Nationen nach Rücksprache mit
der libyschen Einheitsregierung mit Aufklärungsflügen zu
mandatieren, um gewonnene Erkenntnisse an ein libysches
Lagezentrum der Marine bzw . Küstenwache zu übermitteln,
wie es das Auswärtige Amt auf entsprechende konkrete Nach-
frage zunächst nicht beantworten wollte (schriftliche Fragen
der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdruck-
sache 18/12750)?
Im Rahmen der Frontex-koordinierten Operationen
Triton im zentralen Mittelmeer und Indalo im westlichen
Mittelmeer sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
auch vereinzelt Angehörige der libyschen Küstenwache
zu Schulungszwecken beobachtend teilnehmen .
Über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR
MED Operation Sophia wird derzeit in Brüssel beraten .
Im Vorfeld von Beratungen zur zukünftigen Ausrichtung
von Missionen und Operationen haben sowohl der Euro-
päische Auswärtige Dienst als auch die Mitgliedstaaten
die Möglichkeit, immer Vorschläge und Überlegungen
einzubringen, zu denen die Bundesregierung nicht im
Einzelnen Stellung nimmt .
Anlage 33
Antwort
der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12749, Frage 41):
Wie viele Menschen wurden im bisherigen Jahr 2017 und
im Jahr 2016 (bitte differenzieren) im Mittelmeer in der Nähe
der libyschen Küste, aber außerhalb der libyschen Hoheitsge-
wässer gerettet (bitte ein der Frage möglichst nahekommendes
Gebiet bestimmen, zu dem sich statistische Angaben machen
lassen, und dabei für die beiden Jahre jeweils getrennt nach
den unterschiedlichen Rettungsakteuren differenzieren, ins-
besondere nach Schiffen von EUNAVFOR MED, Frontex
(Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache), der/
des italienischen bzw . maltesischen Küstenwache/Militärs,
der libyschen Küstenwache, Handelsschiffen, zivilen Ret-
tungsakteuren von Nichtregierungsorganisationen usw .), und
inwieweit ist der Vorwurf zutreffend, dass Akteure aus der EU
sich aus Rettungsaktionen in der Nähe der libyschen Küste
tendenziell zurückziehen und die Aufgabe der Seenotrettung
zunehmend insbesondere der libyschen Küstenwache überlas-
sen möchten, damit diese eine Rückverbringung der Gerette-
ten nach Libyen vornehmen, was EU-Akteuren wegen der Ge-
fahr von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen
das Zurückweisungsverbot in Libyen verboten ist (vergleiche
www1 .wdr .de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuesten-
wache-100 .html; bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?
Insgesamt haben alle an EUNAVFOR MED Operation
Sophia beteiligten Schiffe bisher 39 095 Menschen geret-
tet . 2016 wurden insgesamt 23 577 und seit Anfang 2017
bereits 7 181 Menschen, die von Schleusern auf hoch-
seeuntauglichen Booten in Lebensgefahr gebracht wur-
den, aus Seenot gerettet .
Im Einsatzgebiet der Frontex-koordinierten Operation
Triton (zentrales Mittelmeer) wurden im Jahr 2016 etwa
161 000 und im Jahr 2017 bereits über 59 000 Menschen
gerettet (durch alle im zentralen Mittelmeer tätigen Ak-
teure) .
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine ge-
nauen Zahlen zu den einzelnen Akteuren und den genau-
en Gebieten der Seenotrettung vor .
Für EUNAVFOR MED Operation Sophia besteht der
politisch mandatierte Kernauftrag in der Bekämpfung
des Geschäftsmodells der Schleuser . Im Sommer 2016
wurde dieses Mandat um zwei Zusatzaufgaben erweitert:
zum einen die Ausbildung der libyschen Küstenwache
und zum anderen die Durchsetzung des Waffenembar-
gos der Vereinten Nationen auf hoher See . Hierzu deckt
das Einsatzgebiet der Operation den gesamten Bereich
vor den libyschen Küstengewässern ab . Die Positionie-
rung der im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation
Sophia eingesetzten sechs Schiffe leitet sich aus diesen
zu erfüllenden Aufgaben ab und liegt in der Verantwor-
tung des multinationalen Verbandsführers .
Auftrag der Frontex-Kräfte ist die Verstärkung der ita-
lienischen Grenzschutzmaßnahmen .
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuestenwache-100.html
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuestenwache-100.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724474
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 34
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12749, Frage 42):
Welche Änderungen hat es für die Entscheidungspraxis
im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Umgang mit
Asylsuchenden aus Afghanistan gegeben oder sind geplant
infolge der Entscheidung der Bundesminister des Innern und
des Auswärtigen, Abschiebungen nach Afghanistan bis zu
einer neuen Lagebeurteilung im Grundsatz (mit Ausnahmen)
auszusetzen (zum Beispiel Änderung der Lageeinschätzung,
Änderung von Herkunftsländerleitsätzen und Textbaustei-
nen, Entscheidungsstopp bis zur neuen Lagebeurteilung usw .;
bitte auf alle genannten Punkte so konkret wie möglich und
begründet eingehen), und inwieweit wird in Asylbescheiden
bei afghanischen Asylsuchenden, die im Jahr 2017 ergangen
sind, neben der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts auch
auf aktuelle Lagebeurteilungen internationaler Organisationen
bzw . von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen, etwa
auch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Natio-
nen (UNHCR), eingegangen (bitte so ausführlich und konkret
wie möglich darlegen und begründen)?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) wurde unverzüglich über die Einigung zwi-
schen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem
Bundesminister des Innern vom 1 . Juni 2017 zur Si-
cherheitslage und Rückführungen nach Afghanistan
informiert . Diese enthält keine Aussagen bezüglich der
Entscheidungspraxis des BAMF . Die Asylverfahren von
afghanischen Staatsangehörigen werden weiter bear-
beitet . Vielmehr haben sich die Bundesminister darauf
verständigt, dass das Auswärtige Amt eine neue Lage-
beurteilung vornimmt und bis dahin nur bestimmte Per-
sonengruppen zurückgeführt werden sollen . Sobald das
Auswärtige Amt einen neuen Asyllagebericht zu Afgha-
nistan vorlegt, werden die Herkunftsländerleitsätze des
BAMF entsprechend überarbeitet .
Bei den Entscheidungen des BAMF werden grund-
sätzlich sämtliche zur Verfügung stehende Erkenntnisse
mitberücksichtigt . Ob die Ausführungen einzelner Be-
richte in die Begründung des Asylbescheides mit aufge-
nommen werden, hängt von dem Einzelfall ab .
Anlage 35
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 43):
Was tut die Bundesregierung dafür, dass im Rahmen der
vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Umvertei-
lung von Schutzsuchenden aus Griechenland und Italien (Be-
schluss (EU) 2015/1523 vom 14 . September 2015 sowie Be-
schluss (EU) 2015/1601 vom 22 . September 2015) besonders
schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen
oder unbegleitete Minderjährige vorrangig aufgenommen
werden (Nummern 27 und 33 der Beschlüsse), und inwiefern
wird sie sich zukünftig für eine beschleunigte Aufnahme die-
ser Personen einsetzen?
Die Vorauswahl der zur Umsiedlung vorgesehenen
Asylantragsteller wird von Griechenland bzw . Italien ge-
troffen . Die Bundesregierung geht davon aus, dass Grie-
chenland und Italien die Vorgaben in Nr . 27 und Nr . 33
der genannten Beschlüsse beachten, wonach schutzbe-
dürftigen Personen Vorrang bei der Umsiedlung einzu-
räumen ist . Soweit diejenigen Asylantragsteller, die von
Griechenland und Italien zur Umsiedlung nach Deutsch-
land benannt werden, die Kriterien der Ratsbeschlüsse
erfüllen, erhalten sie nach Durchführung von Sicher-
heitsüberprüfungen auch eine Umsiedlungszusage von
Deutschland .
Die Bundesregierung ist mit Griechenland und Ita-
lien regelmäßig in Kontakt hinsichtlich der Umsetzung
der Beschlüsse . Deutschland setzt sich generell für eine
zügige Umsiedlung von Asylantragstellern aus Griechen-
land und Italien ein, indem es monatlich jeweils 500 Um-
siedlungszusagen für beide Staaten erteilt . Damit sind
nach derzeitigem Stand bereits 5 658 Asylsuchende nach
Deutschland umverteilt worden (2 943 aus Griechenland
und 2 715 aus Italien) .
Anlage 36
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 44):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV) Erkenntnisse über Verbindungen
der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e . V .
(DITIB) zur rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania
hat (www .br .de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/
der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100 .html),
und waren der Bundesregierung diese Erkenntnisse bereits bei
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 18/12452 bekannt?
Der Bundesregierung liegen weiterhin keine Erkennt-
nisse über unmittelbare personelle oder organisatorische
Verbindungen von Mitgliedern des Osmanen Germa-
nia BC zur DITIB vor .
Die im genannten Rundfunkbeitrag zitierte Aussage
des Bundesamts für Verfassungsschutz war zugegebe-
nermaßen missverständlich und hätte differenzierter er-
folgen müssen .
Anlage 37
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 45):
Wie viele islamistisch motivierte Straftaten wurden in
den vergangenen drei Jahren durch Minderjährige und Kin-
der begangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und
welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Maßnahme,
die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungs-
schutz in ganz Deutschland fallen zu lassen, wie Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann vorschlägt (www .zeit .de/
politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herr-
mann-csu-kinder)?
Aus der polizeilichen Kriminalstatistik ergeben sich
in den Jahren 2014 bis 2016 bei 183 islamistisch moti-
http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100.html
http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24475
(A) (C)
(B) (D)
vierten Straftaten im Bundesgebiet insgesamt 216 zum
Tatzeitpunkt minderjährige Tatverdächtige .
In elf Fällen waren die Tatverdächtigen nicht älter als
13 Jahre .
Die Bundesregierung hat derzeit in dieser Frage keine
abgestimmte Meinung .
Anlage 38
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 46):
Welche Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher gibt es in Deutschland, um Ausdrucke vom Drucker,
die standardmäßig mit dem sogenannten MIC versehen sind
(wodurch sich Datum, Uhrzeit und Seriennummer des Dru-
ckers auslesen lassen), zu unterbinden, sofern dies der Nutzer
wünscht, und welche gesetzgeberischen Prozesse plant die
Bundesregierung diesbezüglich?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, ob es Möglichkeiten gibt, Drucker, die Doku-
mente beim Ausdrucken standardmäßig mit dem soge-
nannten Machine Identification Code (MIC) versehen,
so einzustellen, dass diese Kennzeichnung unterbunden
wird, sofern dies die Nutzerin oder der Nutzer wünscht .
Aus verbraucherpolitischer Sicht ist erforderlich, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss
über eine solche Kennzeichnung umfassend und klar in-
formiert werden und die Möglichkeit besteht, eine sol-
che Kennzeichnung abzuschalten . Außerdem sollte die-
se Funktionalität bei den entsprechenden Geräten nicht
voreingestellt sein, sondern im Sinne eines Opt-in bei
Bedarf eingeschaltet werden können .
Gesetzgeberische Maßnahmen sind gegenwärtig nicht
geplant .
Anlage 39
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12749, Frage 47):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für poli-
tische Bildung auch in Gebärdensprache zur Verfügung zu
stellen?
Die vielfältigen Angebote der Bundeszentrale für po-
litische Bildung (BpB) auch für Menschen mit Behinde-
rungen zugänglich zu machen, ist ein Ziel der Bundesre-
gierung .
Dies gilt auch für den Wahl-O-Mat, der sich zu einer
festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen eta-
bliert hat und bei Wahlen zum Europäischen Parlament,
Landtagswahlen und Bundestagswahlen insgesamt bisher
rund 50 Millionen Mal genutzt wurde . Er informiert über
die Bedeutung der Wahl und über die unterschiedlichen
Wahlmöglichkeiten und gibt dem Nutzer so Anlass zur
bewussten Auseinandersetzung mit den zur Wahl anste-
henden Parteien und zur eigenen politischen Beteiligung .
Schon mit Blick auf diese herausragende Bedeutung des
Wahl-O-Mats als Instrument der politischen Bildung soll
dieser schrittweise barrierefrei gestaltet werden . In einem
ersten Schritt ist derzeit zur anstehenden Bundestags-
wahl die Einführung einer zusätzlichen Vorlesefunktion
geplant . Eine Übersetzung in Gebärdensprache erweist
sich zurzeit als nicht praktikabel .
Die BpB arbeitet jedoch daran, für künftige Wahlen
ihre inklusiven Angebote (Leichte Sprache, Einfache
Sprache, Gebärdensprache) in diesem Themenbereich
sukzessive auszubauen, und steht in einem kontinuier-
lichen Prozess der Weiterentwicklung und Optimierung .
Anlage 40
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra-
ge 48):
Wie lautet die aktuelle standardisierte Leistungsbeschrei-
bung der für Quellen-TKÜ (TKÜ: Telekommunikationsüber-
wachung) und Onlinedurchsuchung eingesetzten Software
des Bundeskriminalamts im Wortlaut (sollte es sich um zwei
unterschiedliche standardisierte Leistungsbeschreibungen
handeln, werden beide im Wortlaut erbeten), und warum sieht
die Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Än-
derungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschussdrucksa-
che 18(6)334) keine unabhängige Prüfung für die zukünftig
von den Strafverfolgungsbehörden zur Quellen-TKÜ und
Onlinedurchsuchung eingesetzte Software durch die Bundes-
beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
vor?
Die standardisierende Leistungsbeschreibung der für
Quellen-TKÜ beim Bundeskriminalamt (BKA) einge-
setzten Software ist bereits seit April 2016 für jedermann
einsehbar auf der Homepage des BKA veröffentlicht . Zu-
vor hatte das BKA das Dokument im Rahmen eines An-
trags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Fe-
bruar 2013 bereits herausgegeben, seitdem war es auch
im Internet (www .fragdenstaat .de) veröffentlicht . Es han-
delt sich um ein technisches Dokument von zehn Seiten
Länge . Ich werde darauf verzichten, es hier im Volltext
zu verlesen . Sie können es aufrufen, wenn Sie „standar-
disierende Leistungsbeschreibung“ googeln . Ansonsten
kann Ihnen mein Haus auch gerne einen Ausdruck über-
senden .
Die standardisierende Leistungsbeschreibung ist ein
Dokument, das spezifische technische Anforderungen
an eine Quellen-TKÜ-Software beschreibt . Diese Anfor-
derungen sind deshalb formuliert, weil die Software zur
Quellen-TKÜ nur die laufende Kommunikation erfassen
darf .
Für die Onlinedurchsuchung nach dem Gesetz über
das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des
Bundes und der Länder (BKAG) in kriminalpolizeilichen
http://www.fragdenstaat.de
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724476
(A) (C)
(B) (D)
Angelegenheiten gelten noch strengere Voraussetzungen
hinsichtlich der Gefahrenlage .
Die Onlinedurchsuchung ist nicht auf laufende Kom-
munikation begrenzt, sondern erfasst grundsätzlich alle
auf einem informationstechnischen System gespeicher-
ten Daten . Daher muss die Software nicht auf die Erfas-
sung der laufenden Kommunikation beschränkt sein . Ei-
ner standardisierenden Leistungsbeschreibung bedarf es
hierfür nicht .
Im Übrigen sind IT-sicherheitstechnische und da-
tenschutzrechtliche Anforderungen an Software zur in-
formationstechnischen Überwachung bereits jetzt im
BKAG (§ 20k Absatz 2, „Verdeckter Eingriff in infor-
mationstechnische Systeme“ (ODS)) geregelt und im
aktuellen Änderungsantrag zur Einführung expliziter Be-
fugnisse für Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung in
der Strafprozessordnung vorgesehen . Die Einhaltung der
gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedin-
gungen durch die Sicherheitsbehörden ist – unabhängig
davon, ob technische Aspekte der Ausgestaltung in erster
Linie aus praktischen Gründen nochmals separat aufge-
schrieben werden – selbstverständlich gewährleistet .
Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
Ich vermute zunächst, dass Sie die Bundesbeauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) meinen .
Die BfDI hat bereits nach der geltenden Rechtslage
ein Prüfungsrecht . Das ergibt sich aus § 24 des Bun-
desdatenschutzgesetzes . Zuletzt im August 2016 hat die
BfDI eine datenschutzrechtliche Vor-Ort-Prüfung bei den
mit Quellen-TKÜ beauftragten Organisationseinheiten
im BKA durchgeführt . Es bestand also aus Sicht der Bun-
desregierung gar kein Anlass, in der Formulierungshilfe
etwas zu regeln, was bereits ausreichend geregelt ist .
Anlage 41
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra-
ge 49):
Auf wie viele parlamentarische (An-)Fragen in der ak-
tuellen 18 . Wahlperiode hat die Bundesregierung wegen re-
klamierten Geheimhaltungsbedarfs je ganz bzw . teilweise
gar nicht oder nur als förmliche Verschlusssache geantwor-
tet (bitte aufschlüsseln nur für die Ressorts Bundeskanzler-
amt, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium
der Verteidigung, Totalverweigerungsfälle bzw . jeweiligen
VS-Einstufungsgrad), und wie lauten die entsprechenden Zah-
len für die 17 . Wahlperiode?
Die Bundesregierung führt keine Statistik über die
VS-eingestufte Beantwortung parlamentarischer Anfra-
gen . Sie weist aber darauf hin, dass der Bundestag als
Adressat der Antworten über das angesprochene Ant-
wortverhalten der Bundesregierung in gleichem Maße
im Bilde ist .
Anlage 42
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Ab-
stimmung über den Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD: Verlegung des Bundeswehr-
kontingents von Incirlik nach Al Azraq zügig
durchführen (Zusatztagesordnungspunkt 3)
Der Abzug der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten
aus Incirlik ist überfällig . Die Bundesregierung hat sich
viel zu lange von Präsident Erdogan und der türkischen
Regierung vorführen lassen . Der Parlamentsvorbehalt bei
Auslandseinsätzen und die damit einhergehende Selbst-
verständlichkeit, dass die Mitglieder des Deutschen
Bundestages jederzeit die Soldatinnen und Soldaten im
Einsatz besuchen können, dürfen nicht zur Disposition
gestellt werden . Die Entscheidung hätte allerdings schon
früher getroffen werden müssen . Es ist mir unverständ-
lich, warum unser Antrag von der Koalitionsmehrheit
zunächst vertagt worden ist .
Es ist ohne Zweifel notwendig, den IS auch militärisch
zu bekämpfen . Die Rahmenbedingungen des Einsatzes
der Anti-IS-Koalition sowie die Beteiligung der Bun-
deswehr daran bewerte ich jedoch weiterhin kritisch . Es
fehlt nach wie vor an einem überzeugenden politischen
Gesamtkonzept für den Einsatz in Syrien . Insbesondere
sehe ich den Umgang mit den Aufklärungsinformationen
kritisch .
In einer Gesamtabwägung enthalte mich bei der Ab-
stimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
239. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
TOP 3, ZP 2 Bericht des Expertenkreises Antisemitismus
ZP 1 Aktuelle Stunde zu Auswirkungen von Privatisierungen und Schwimmbadschließungen
TOP 4, (ZP 3) Abzug der Bundeswehr aus Incirlik
TOP 5 Finanzierung und Förderung von Gründungen
TOP 6 Einsatz in internationalen Polizeimissionen 2016
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42