Rede:
ID1823908300

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 18239

  • date_rangeDatum: 21. Juni 2017

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:27 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11000198

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Peter Bleser, Parl . Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Ernährung und Landwirtschaft: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 46 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 41
    1. die: 3
    2. der: 2
    3. ich: 2
    4. von: 2
    5. Es: 1
    6. ändert: 1
    7. sich: 1
    8. nichts: 1
    9. an: 1
    10. Feststellung,: 1
    11. ge-troffen: 1
    12. habe:: 1
    13. Das: 1
    14. BfR: 1
    15. bewertet: 1
    16. im: 1
    17. Auftrag: 1
    18. Bundesre-gierung: 1
    19. Zulassung: 1
    20. Pflanzenschutzmitteln.: 1
    21. SeineErgebnisse: 1
    22. sind: 1
    23. uns: 1
    24. nicht: 1
    25. nur: 1
    26. akzeptiert,: 1
    27. sondern: 1
    28. siesind: 1
    29. wissenschaftlich: 1
    30. verlässlich: 1
    31. .Zu: 1
    32. den: 1
    33. Aussagen,: 1
    34. hier: 1
    35. vorgetragen: 1
    36. habe,: 1
    37. gibtes: 1
    38. keine: 1
    39. weiteren: 1
    40. Erläuterungsnotwendigkeiten: 1
    41. .: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/239 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 239. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. Juni 2017 Inhalt: Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 24387 A Ausschussüberweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Stellung- nahme der Bundesregierung zum Gutach- ten der Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 C Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24387 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24388 D Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24388 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24389 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 C Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24389 D Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 A Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 A Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24390 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24390 C Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24390 D Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 A Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24391 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 B Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 C Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24391 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 A Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24392 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 C Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24392 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24392 D Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24393 A Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 C Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 D Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24393 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017II Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24394 A Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 C Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/12749 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 D Mündliche Frage 1 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissens- gesellschafts-Gesetzes Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 A Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 A Mündliche Frage 2 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer Nichtverabschiedung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Ge setzes Antwort Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 C Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24395 D Mündliche Frage 3 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Lieferung von angereichertem Uran für das US-Atomwaffenprogramm Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24396 C Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 24396 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24397 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24397 D Mündliche Frage 6 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übersehene Tumorbefunde in Glyphosat- Studien Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24398 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24398 C Mündliche Frage 7 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dienstaufsicht über das Bundesinstitut für Risikobewertung Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24399 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24399 C Mündliche Frage 8 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Luftangriffe der Anti-IS-Koalition auf die syrische Stadt al-Majadin im Mai 2017 Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24400 B Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24400 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24401 B Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anwendung der Targeting-Richtlinien nach dem Eintritt der NATO in die Anti-IS-Ko- alition Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24401 D Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24402 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24403 B Mündliche Frage 10 Christine Buchholz (DIE LINKE) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 III Unterschiedliche Aussagen zur Zahl der durch Luftangriffe getöteten IS-Kämpfer Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24404 A Zusatzfragen Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 24404 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 A Tagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus Drucksache 18/11970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Luise Amtsberg, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Antisemitismus entschlos- sen bekämpfen Drucksache 18/12784 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 B Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24405 D Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24407 A Dr . h . c . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . 24408 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24410 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 24412 A Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24413 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24414 C Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24415 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . 24416 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Kindern das Schwimmenlernen ermöglichen – Auswirkungen von Privatisie- rungen und Schwimmbadschließungen . . . . 24417 B Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24417 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24419 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24420 C Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) . . . . . . . . 24421 C Dr . Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24422 C Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24424 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24425 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24426 A Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24427 C Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 24428 D Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24430 A Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24431 A Tagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Frak- tionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Sofortiger Abzug der Bundeswehr aus Incirlik Drucksachen 18/12372, 18/12817 . . . . . . . . . 24431 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Verlegung des Bundeswehrkontingents von Incirlik nach Al Azraq zügig durchführen Drucksache 18/12779 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24431 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24432 A Dr . Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24433 B Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24434 B Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24435 B Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24436 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24437 B Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 24437 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . 24438 A, 24438 B Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24440 D, 24443 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Cem Özdemir, Dr . Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für eine neue Gründungs- kultur in Deutschland Drucksache 18/12369 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24438 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24438 C Jan Metzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24439 B Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24446 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24447 A Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24447 C Dr . Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24449 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017IV Tagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Be- richt über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2016 Drucksache 18/12445 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 C Dr . Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 24451 D Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24453 B Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24455 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24456 B Dr . Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24457 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24459 A Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24460 A Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24461 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24462 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24462 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24463 A Anlage 2 Mündliche Frage 4 Inge Höger (DIE LINKE) Evakuierung und Unterbringung von Ob- dachlosen während des G-20-Gipfels in Hamburg Antwort Anette Kramme, Parl . Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24463 C Anlage 3 Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse über Gentech-Labore für den Hausgebrauch Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 24463 C Anlage 4 Mündliche Frage 11 Christine Buchholz (DIE LINKE) Neue Erkenntnisse über einen Luftangriff auf eine ehemalige Schule in Syrien im März 2017 Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 B Anlage 5 Mündliche Frage 12 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einbindung der Rüstungsindustrie in die Beschaffung von Kampfdrohnen Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 C Anlage 6 Mündliche Frage 13 Heike Hänsel (DIE LINKE) Steuerung und Auswertung der Einsätze von Kampfdrohnen der Bundeswehr Antwort Dr . Ralf Brauksiepe, Parl . Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24464 D Anlage 7 Mündliche Frage 14 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24465 A Anlage 8 Mündliche Frage 15 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Veranstaltungen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit Antwort Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24465 B Anlage 9 Mündliche Frage 16 Katrin Werner (DIE LINKE) Barrierefreie Sanitäranlagen im Neubau des Gemeinsamen Bundesausschusses Antwort Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 V Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 A Anlage 10 Mündliche Frage 17 Inge Höger (DIE LINKE) Rettungsdienstliche und gesundheitliche Versorgung während des G-20-Gipfels in Hamburg Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 B Anlage 11 Mündliche Frage 18 Herbert Behrens (DIE LINKE) Begebung von Anleihen durch die geplante privatrechtliche Autobahngesellschaft Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 C Anlage 12 Mündliche Frage 19 Herbert Behrens (DIE LINKE) Eingeständnisse von Automobilherstellern zu Manipulationen an in Deutschland ver- kauften Pkw Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24466 D Anlage 13 Mündliche Fragen 20 und 21 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung einer Aufwärmstrategie in einigen Audi-Fahrzeugmodellen Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 A Anlage 14 Mündliche Frage 22 Sabine Leidig (DIE LINKE) Rückruf von Fahrzeugen der Marke Audi aufgrund illegaler elektronischer Vorrich- tungen Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 B Anlage 15 Mündliche Frage 23 Sabine Leidig (DIE LINKE) Vorgaben für ein Umrüstkonzept für Fahr- zeuge der Marke Audi Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 C Anlage 16 Mündliche Frage 24 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung der verhaltens- und zulassungs- rechtlichen Voraussetzungen für den Be- trieb von selbstbalancierenden Elektrofahr- zeugen Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24467 D Anlage 17 Mündliche Frage 25 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung der Projekte Große Wendlin- ger Kurve und des Ausbaus der Bahnstrecke Stuttgart-Feuerbach–Stuttgart-Zuffenhau- sen im Rahmen des Bundesschienenwege- ausbaugesetzes Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 A Anlage 18 Mündliche Frage 26 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss der Bewertungen der Maßnah- men „Deutschland-Takt“ und „Überhol- gleise für 740m-Züge“ Antwort Enak Ferlemann, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 C Anlage 19 Mündliche Frage 27 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017VI Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) Verbot der Freizeitfischerei in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24468 C Anlage 20 Mündliche Frage 28 Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) Grundlage für ein temporäres, räumliches oder pauschales Verbot der Freizeitfischerei Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 B Anlage 21 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Kernkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 C Anlage 22 Mündliche Frage 30 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für den nach dem Urteil des Bun- desverfassungsgerichts zu schaffenden an- gemessenen Ausgleich für frustrierte Inves- titionen der Kernkraftwerkebetreiber Antwort Florian Pronold, Parl . Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24469 D Anlage 23 Mündliche Frage 31 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundeskanzlerin zu Aussagen ihres Persönlichen Afrikabeauftragten auf dem Podium „Nachbarkontinent Afrika“ Antwort Thomas Silberhorn, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24470 B Anlage 24 Mündliche Frage 32 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Koordinierung der Afrika-Politik innerhalb der Bundesregierung Antwort Dr . Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . 24470 C Anlage 25 Mündliche Frage 33 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsularische Betreuung deutscher Staats- angehöriger in Afghanistan Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24470 D Anlage 26 Mündliche Frage 34 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarungen mit Auslandsvertretungen anderer EU-Staaten in Kabul zur Bearbei- tung von Visaanträgen afghanischer Staats- angehöriger Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 A Anlage 27 Mündliche Frage 35 Heike Hänsel (DIE LINKE) Unterstützung von in der Türkei inhaftier- ten Akademikerinnen und Akademikern Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 B Anlage 28 Mündliche Frage 36 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme eines Vertreters des Islamischen Zentrums Hamburg e. V. an der Eröff- nungsveranstaltung der Konferenz „Frie- densverantwortung der Religionen“ Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 VII Anlage 29 Mündliche Frage 37 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellung der Praxis zur Zahlung von so- genannten Märtyrerrenten Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24471 D Anlage 30 Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) UN-Verhandlungen über ein Atomwaffen- verbot Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24472 B Anlage 31 Mündliche Frage 39 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstufung von Geflüchteten als besonders schutzbedürftig durch die griechischen Be- hörden Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24472 D Anlage 32 Mündliche Frage 40 Andrej Hunko (DIE LINKE) Stationierung von Angehörigen der liby- schen Küstenwache auf Schiffen der Missi- onen Triton und Indalo sowie von Beamten der EU-Missionen auf libyschen Schiffen Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24473 A Anlage 33 Mündliche Frage 41 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Seenotrettung außerhalb der libyschen Ho- heitsgewässer in den Jahren 2016 und 2017 Antwort Dr . Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 24473 C Anlage 34 Mündliche Frage 42 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Änderung der Entscheidungspraxis im Um- gang mit Asylsuchenden aus Afghanistan Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 A Anlage 35 Mündliche Frage 43 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorrangige Aufnahme besonders schutzbe- dürftiger Personen aus Griechenland und Italien Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 B Anlage 36 Mündliche Frage 44 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Mögliche Verbindungen der DITIB zur Gruppierung Osmanen Germania Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 C Anlage 37 Mündliche Frage 45 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Islamistisch motivierte Straftaten von Min- derjährigen in den letzten drei Jahren Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24474 D Anlage 38 Mündliche Frage 46 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterbindung des Ausdruckens von Meta- daten MIC-fähiger Drucker Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 A Anlage 39 Mündliche Frage 47 Katrin Werner (DIE LINKE) Barrierefreiheit des Wahl-O-Mats der Bun- deszentrale für politische Bildung Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017VIII Anlage 40 Mündliche Frage 48 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Leistungsbeschreibung der für Telekommu- nikationsüberwachung und Onlinedurchsu- chungen eingesetzten Software des Bundes- kriminalamtes Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24475 C Anlage 41 Mündliche Frage 49 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstufung von Antworten der Bundesre- gierung auf parlamentarische Anfragen als Verschlusssachen Antwort Dr . Ole Schröder, Parl . Staatssekretär BMI . . . 24476 B Anlage 42 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Verlegung des Bundeswehrkontin- gents von Incirlik nach Al Azraq zügig durch- führen (Zusatztagesordnungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . 24476 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24387 239. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. Juni 2017 Beginn: 13 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 237 . Sitzung, Anlage 27, Seite 24274 C: Abg . Michael Roth (Heringen), SPD, hat seine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungs- punkt 31 – Änderung reiserechtlicher Vorschriften – noch während der Plenarsitzung am 1 . Juni 2017 zu- rückgezogen . Thorsten Hoffmann (Dortmund) (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24463 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21 .06 .2017 Bär, Dorothee CDU/CSU 21 .06 .2017 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 21 .06 .2017 Ernstberger, Petra SPD 21 .06 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 21 .06 .2017 Funk, Alexander CDU/CSU 21 .06 .2017 Gottschalck, Ulrike SPD 21 .06 .2017 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21 .06 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 21 .06 .2017 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 21 .06 .2017 Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21 .06 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 21 .06 .2017 Müller, Bettina SPD 21 .06 .2017 Nietan, Dietmar SPD 21 .06 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 21 .06 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 21 .06 .2017 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21 .06 .2017 Tank, Azize DIE LINKE 21 .06 .2017 Troost, Dr . Axel DIE LINKE 21 .06 .2017 Vries, Kees de CDU/CSU 21 .06 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 21 .06 .2017 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 21 .06 .2017 Werner, Katrin DIE LINKE 21 .06 .2017 Anlage 2 Antwort der Parl . Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12749, Frage 4): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Eva- kuierung und Unterbringung von Obdachlosen während des G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017, insbesondere im Hin- blick auf den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialar- beitern, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Behandlung dieser Menschen aus menschenrechtlicher Sicht (www .ndr .de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offen- bar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294 .html)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informa- tionen über die Evakuierung und Unterbringung von obdachlosen Personen während des G-20-Gipfels in Hamburg vor . Die Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen liegt bei den Ländern, sodass in diesem Fall die Freie und Hansestadt Hamburg verantwortlich ist . Die Bundesre- gierung geht selbstverständlich davon aus, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ihrer Verantwortung in men- schenrechtlich einwandfreier Form nachkommt . Anlage 3 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 5): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über so- genannte „Gentech-Labore für Zuhause“ vor, mit denen das Erbgut von Organismen manipuliert werden kann und die im Internet verkauft werden (bitte unter Angabe, wie hoch der Absatz solcher Baukästen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ist und ob es Strafverfolgungen diesbezüglich gab/gibt), und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit nicht außerhalb von behördlich überwachten gentechnischen Anlagen solche Baukästen in Deutschland verwendet werden? Derzeit bieten mehrere ausländische Firmen soge- nannte Do-it-yourself (DIY)-Biologiebaukästen für ein- fache mikrobiologische Experimente an, mit denen unter anderem gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt werden können . Zahlen zum Absatz solcher Baukästen liegen der Bundesregierung nicht vor . Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft hat die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) um eine Risikobewertung solcher Biologiebaukästen gebeten . In ihrer Stellungnahme vom März 2017 kommt die ZKBS zu dem Ergebnis, dass Experimente mit drei konkreten, von ihr bewerte- ten DIY-Biologiebaukästen unter das Gentechnikrecht fallen . Nach ihrer Risikobewertung gehören die mithilfe der Baukästen herstellbaren Organismen gemäß Gen- technik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) der Risiko- gruppe 1 an . Damit dürfen sie nur in Sicherheitslaboren der Stufe 1 verwendet werden, also zum Beispiel nicht http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offenbar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294.html http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Offenbar-sind-Obdachlose-im-Weg,obdachlose294.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724464 (A) (C) (B) (D) in einem Wohnzimmer oder einer Garage, wohl aber zum Beispiel in Schulen oder anderen Bildungseinrich- tungen, soweit sie S-1-Labore haben . Wer die genannten Baukästen außerhalb gentechnischer Anlagen anwendet, riskiert nach dem Gentechnikgesetz eine Geldbuße bis zu 50 000 Euro . Falls im Rahmen der Nutzung der Bau- kästen gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe . Der bloße Besitz (zum Beispiel anläss- lich eines Transports) ist nach dem Gentechnikrecht nicht strafbar . Für den Vollzug der gentechnikrechtlichen Vorschrif- ten sind die Länder zuständig . Informationen über lau- fende oder abgeschlossene Strafverfahren in diesem Zusammenhang liegen der Bundesregierung daher nicht vor . Auch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentech- nik (LAG) hat sich mit der Thematik im November 2016 und Mai 2017 befasst . In Absprache mit der LAG wurden Warnhinweise, zum Beispiel über die Homepages des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit (BVL) und der zuständigen Landesbehörden, veröffentlicht, in denen auch darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung der DIY-Biologiebaukästen außerhalb gentechnischer Anlagen strafbar ist . Ferner hat die LAG das BVL darum gebeten, gemeinsam mit interessierten Ländern eine systematisch durchgeführte Internetsuche zur Evaluation des Ist-Zustandes durchzuführen und hierzu einen Bericht über das Ergebnis bis zur nächsten Sitzung der LAG im November 2017 vorzulegen . Anlage 4 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 11): Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse erlangt und, wenn ja, welche bezüglich des in Frage 19 der Kleinen An- frage über „Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien und im Irak“ (Bundestagsdrucksache 18/12079) erwähnten Luftangriffs auf eine ehemalige Schule in al-Mansura in Syri- en vom 20 ./21 . März 2017, insbesondere hinsichtlich der Zahl der zivilen Opfer und der Ursachen, die zur Bombardierung dieses zivilen Ziels führten? Es liegen keine eigenen neuen Erkenntnisse vor . Auch Ergebnisse der Untersuchung des Vorfalls durch Operati- on Inherent Resolve liegen nach unserem Kenntnisstand noch nicht vor . Die Bundeswehr kann die in der Fragestellung als Tat- sache dargestellte Behauptung, es habe sich zum Zeit- punkt des Luftangriffes um ein zivil genutztes Objekt und damit ziviles Ziel gehandelt, nicht bestätigen . Auch kann nicht bestätigt werden, dass es bei dem Luftangriff zu zivilen Opfern gekommen ist . Anlage 5 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 12): Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, mit welchem Ergebnis mittlerweile auch Bomben- und Raketenhersteller („Systemhersteller von Effektoren“) in die Beschaffung von Kampfdrohnen eingebunden sind, wozu die Bundesregierung vor über einem Jahr mitteilte, dass dies erst „nach Eröffnung des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot“ er- folgen würde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7725; bitte, wie erfragt, mitteilen, mit welchen Herstellern nach Vorlage des Airbus-Angebots von November 2016 Verhandlungen bzw . Kontakt aufgenommen wurden/wurde), und was weiß die Bundesregierung mittlerweile darüber, welche Bewaff- nung von den Herstellern bereits an den Drohnen Heron TP eingesetzt oder getestet wurde, wozu es damals hieß, dass von der Bundeswehr benötigte Testergebnisse erst „im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet“ würden? Die Festlegung der Leistungsbeschreibung für die ausgewählte Bewaffnung wurde ausschließlich mit Ver- tretern des Verteidigungsministeriums des Staates Israel und der israelischen Luftwaffe durchgeführt . Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen Heron TP eingesetzt wurde . Die Testergebnisse können erst nach Vertragsschluss angefragt und anschließend bewertet werden . Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 13): Inwiefern soll es möglich sein, die Einsätze der fünf Kampfdrohnen der Bundeswehr (merkur.de vom 13 . Juni 2017, „Bundeswehr-Kampfdrohnen kosten mehr als eine Mil- liarde Euro“) nicht nur auf dem Luftwaffenstützpunkt in Jagel oder beim Einsatzführungskommando in Potsdam auszuwer- ten, sondern die Drohnen auch von dort zu steuern, und wie viele Besatzungen sollen für die Steuerung bzw . Auswertung von Sensordaten in den benötigten Bodenstationen ausgebil- det werden? Eine Steuerung der Heron-TP-Luftfahrzeuge von einem Ort außerhalb des Einsatzgebietes ist technisch möglich, jedoch für das System Heron TP durch das Bun- desministerium der Verteidigung derzeit nicht geplant . Hierzu wären zwei weitere Bodenkontrollstationen sowie die zugehörigen Satelliten-Kommunikationssyste- me am Heimatstandort erforderlich . Für den durchhaltefähigen Einsatz in zwei Einsatz- gebieten werden bis zu 78 Besatzungen ausgebildet . Für die entsprechende Auswertung der Sensordaten im Einsatzgebiet oder am Heimatstandort in Jagel verfügt die Luftwaffe bereits über circa 90 Luftbildauswerter zur Auswertung der Sensordaten der fliegenden Aufklä- rungssysteme Tornado, Heron 1 und Heron TP . http://merkur.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24465 (A) (C) (B) (D) Anlage 7 Antwort der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 14): Wie viele offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und wie viele Angebote der gruppenbezogenen Kinder- und Jugendarbeit sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Tabelle 1: Öffentlich geförderte Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (offene und gruppenbezogene Angebo- te) nach Ländern (2015; Angaben absolut und pro 10 000 der 6- bis 21-Jährigen) Offene Angebote Gruppen- bezogene Angebote absolut absolut Baden- Württemberg 3 286 4 068 Bayern 1 374 2 023 Berlin 440 1 578 Brandenburg 399 363 Bremen 220 183 Hamburg 766 947 Hessen 1 548 2 207 Mecklenburg- Vorpommern 347 394 Niedersachsen 2 371 2 813 Nordrhein- Westfalen 3 215 4 021 Rheinland-Pfalz 828 1 306 Saarland 212 101 Sachsen 1 298 1 294 Sachsen-Anhalt 1 128 456 Schleswig-Holstein 670 645 Thüringen 1 237 1 442 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kin- der- und Jugendhilfe – Angebote der Jugendarbeit 2015; Datenzusammenstellung und Berechnung der Arbeits- stelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Anlage 8 Antwort der Parl . Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 15): Wie viele Veranstaltungen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sind der Bundesregierung bekannt, und wie ver- halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die personel- len Ressourcen der Träger der Jugendhilfe bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt zwischen ehrenamtlich Aktiven und beruflich Beschäftigten? Neben den 19 339 offenen Angeboten sowie 23 841 gruppenbezogenen Angeboten haben öffentliche und freie Träger zur amtlichen Statistik 2015 30 282 Ferien- freizeiten, 26 182 Aus- und Fortbildungen, 14 088 Pro- jekte sowie 26 796 Feste, Konzerte und andere Veran- staltungen gemeldet . Diese Angebote – in der Summe 97 348 – fasst die amtliche Kinder- und Jugendhilfesta- tistik auch als sogenannte „Projekte und Veranstaltun- gen“ zusammen . Die Erhebung zu den öffentlich geförderten Angebo- ten der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der amtli- chen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst den Einsatz der personellen Ressourcen für die Durchführung der Angebote . Hierbei wird auch zwischen beim Träger in der Kinder- und Jugendarbeit haupt- und nebenberuflich tätigen Personen sowie ehrenamtlich tätigen Personen unterschieden . Demnach zeigen sich für die Projekte und Veranstaltungen für das Erhebungsjahr 2015 – aktuellere Ergebnisse liegen zurzeit nicht vor – folgende Ergebnis- se: • Von den 97 348 erfassten Projekten und Veranstaltun- gen werden 60 690 Angebote mit einer Mitarbeit von ehrenamtlich tätigen Personen durchgeführt (62 Pro- zent) . Entsprechend wird laut Statistik etwa jedes drit- te dieser Angebote ohne ehrenamtliche Unterstützung realisiert . • Bei 59 711 der erfassten Projekte und Veranstaltun- gen haben haupt- bzw. nebenberuflich tätige Personen mitgearbeitet . Das entspricht einem Anteil von 61 Pro- zent . Ferner werden 18 980 dieser Angebote erfasst, bei denen Honorarkräfte mitgearbeitet haben (19 Pro- zent) . Bei 3 Prozent der Angebote weist die Statistik die Mitarbeit von Personen im FSJ bzw . FÖJ aus, und für 6 Prozent der Projekte und Veranstaltungen haben die Träger bei den personellen Ressourcen für die An- gebote Personen im Bundesfreiwilligendienst angege- ben . Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kin- der- und Jugendhilfe – Angebote der Jugendarbeit 2015; Datenzusammenstellung und Berechnungen der Arbeits- stelle Kinder- und Jugendhilfestatistik . Methodischer Hinweis: Die Erhebung zu den öffentlich geförderten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erfasst pro An- gebot den Einsatz von tätigen Personen, und zwar von ehrenamtlich tätigen Personen, von haupt- bzw . neben- beruflich tätigen Personen sowie von Beschäftigtengrup- pen wie Honorarkräften, Personen im FSJ/FÖJ oder auch Personen im Bundesfreiwilligendienst . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724466 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 16): Wie viele Stockwerke im Neubau des Gemeinsamen Bundesausschusses bleiben nach Kenntnis der Bundesregie- rung (Bezug nehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksa- che 18/12441) ohne barrierefreie WCs, und welches Verständ- nis von Barrierefreiheit liegt der Auffassung zugrunde, barri- erefreie Toiletten ausschließlich in den Konferenzbereichen eines Gebäudes als ausreichend anzusehen? Nach Auskunft des Gemeinsamen Bundesausschusses werden von den sieben oberirdischen Etagen drei Etagen mit insgesamt vier barrierefreien Toiletten ausgestattet sein und zwar diejenigen, in denen die Konferenzberei- che untergebracht sind . Dies entspricht DIN 18040-1, weil nur diese für die Gremienberatungen des G-BA vor- gesehenen, oberirdischen Etagen „öffentlich zugänglich“ sind – im Sinne der DIN und des § 50 Absatz 2 Bauord- nung für Berlin . Das Verständnis zur Barrierefreiheit ergibt sich aus den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) . Nach § 8 Absatz 4 BGG sind auch bundesun- mittelbare Körperschaften verpflichtet, die Barriere- freiheit auch bei Anmietungen der von ihnen genutzten Bauten (wie hier durch den G-BA) zu berücksichtigen . Hinsichtlich des barrierefreien Bauens können nähere Anforderungen den Hinweisen des „Leitfadens Barriere- freies Bauen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) entnom- men werden . Darin macht der Bund unter anderem auf allgemein anerkannte Regeln der Technik aufmerksam, wie auf DIN-Normen (wie die DIN 18040-1 als techni- sche Baubestimmung) und technische Regelwerke (wie die vom Verein Deutscher Ingenieure – VDI 6000), an denen sich zu orientieren ist . Nach VDI 6000 Blatt 3 wird die erforderliche Anzahl von Sanitäranlagen in öffentli- chen Bereichen bei 25 bis 300 Besuchern mit einer Kabi- ne angegeben . Da die Konferenzräume einer Etage nicht von mehr als 300 Besuchern genutzt werden, wird der G-BA daher diesen Anforderungen gerecht . Anlage 10 Antwort der Parl . Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 17): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Rettungsdienst und die gesundheitliche Versorgung beim G-20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg, insbesondere hinsicht- lich der Bereitstellung von Notfallkrankenhäusern, des Einsat- zes zusätzlicher Notärzte sowie entsprechender Logistik wie zum Beispiel Apotheken, Medikamente, Verbandsmaterial etc . (www .ndr .de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeu- ser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238 .html)? Die gesundheitliche Versorgung sowie die Rettungs- dienste in Hamburg liegen grundsätzlich in der Zustän- digkeit der Freien und Hansestadt Hamburg . Als Veranstalter des G-20-Gipfels hat die Bundes- regierung geeignete Maßnahmen getroffen, um die gesundheitliche Versorgung des G-20-Gipfels selbst sicherzustellen . Mit der sanitätsdienstlichen und notfall- medizinischen Absicherung der Veranstaltung wurden die Hamburger Hilfsorganisationen unter der Federfüh- rung des Arbeiter-Samariter-Bundes in Absprache mit der Berufsfeuerwehr Hamburg beauftragt . Die Absiche- rung beinhaltet den Einsatz von Notärzten, Ärzten, Ret- tungssanitätern und Sanitätern, mobil und stationär . Das Konzept beinhaltet ebenfalls eine entsprechende Sensibi- lisierung der umliegenden Krankenhäuser . Der Bund steht hinsichtlich der allgemeinen Vorkeh- rungen im Hinblick auf den G-20-Gipfel im engen Aus- tausch mit den Hamburger Behörden . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 18): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung auf Basis der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzände- rungen sowie des damit korrespondierenden Errichtungsge- setzes rechtlich ausgeschlossen, dass die zu gründende pri- vatrechtliche Autobahngesellschaft Anleihen begibt (bitte mit konkretem Bezug zur Rechtsgrundlage begründen), und wenn nein, welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig der Eigentümer (Bund) dieser Autobahngesellschaft auf deren Aktivitäten am Kapitalmarkt? Anleihen sind Forderungspapiere, durch die ihr He- rausgeber einen Kredit am Kapitalmarkt aufnimmt . Der vom Bundestag am 1 . Juni 2017 beschlossene Gesetz- entwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz- ausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften, dem der Bundesrat am 2 . Juni 2017 zugestimmt hat, sieht in Artikel 13 § 7 Ab- satz 1 Satz 3 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) vor, dass die Gesellschaft nicht berechtigt ist, Kredite am Markt aufzunehmen . Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 19): In welcher Form hat der Automobilhersteller Volkswa- gen AG gegenüber der Bundesregierung Manipulationen an in Deutschland verkauften Pkw eingeräumt (vergleiche www . faz .net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-ab- gasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-einge- raeumt-13821059 .html), und für welche Fahrzeugmodelle haben Hersteller seit Beginn des „Abgasskandals“ Manipula- tionen gegenüber der Bundesregierung bzw . nachgeordneten Behörden eingeräumt? VW hatte gegenüber der Untersuchungskommissi- on des BMVI in der Sitzung am 23 . September 2015 eingeräumt, dass sich auch in bestimmten in der EU http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeuser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238.html http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Gipfel-Krankenhaeuser-nicht-vorbereitet,gipfeltreffen238.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/dobrindt-zum-abgasskandal-vw-hat-manipulationen-in-europa-eingeraeumt-13821059.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24467 (A) (C) (B) (D) typgenehmigten Dieselkraftfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen befinden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Fahrzeuge der Emissionsklasse „Euro 5“ mit Motoren der Baureihe EA 189 . Betroffen waren Dieselaggregate mit 2 .0-, 1 .6- und 1 .2-Liter Hub- raum . Darüber hinaus hat kein weiterer Hersteller gegenüber der Bundesregierung bzw . nachgeordneten Behörden die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen einge- räumt . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra- gen 20 und 21): Hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw . die Untersuchungs- kommission „Volkswagen“ die Aussage des VW-Konzerns, dass die in einigen Audi-Fahrzeugmodellen genutzte Auf- wärmstrategie „nach Herstellerangaben auf dem Prüfstand wie auf der Straße gleichermaßen angewendet“ (vergleiche zum Beispiel Seite 24 des Untersuchungsberichts der Untersu- chungskommission „Volkswagen“) werde, durch eigene Tests im Rahmen der damaligen Untersuchungen für den Untersu- chungsbericht vom 22 . April 2016 auf ihre Richtigkeit über- prüft, und wenn nein, warum hat sich das Kraftfahrt-Bundes- amt bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ allein auf die Herstellerangaben verlassen? Welche Fahrzeugmodelle hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts auf Abgasmani- pulationen durch eine Aufwärmstrategie geprüft, und welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zulässigkeit bzw . Unzu- lässigkeit der Aufwärmstrategie hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw . die Untersuchungskommission „Volkswagen“ bei diesen Fahrzeugmodellen jeweils gezogen? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund Ihres Sachzu- sammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erstmals am 30 . Mai 2017 Kenntnis über die unzulässigen Abgasstrategien bei den Audi-Modellen A7 und A8 mit den Euro 5-Motoren V6 3,0 TDI und V8 4,2 TDI mit den Getriebevarianten AL 551 und AL 951 erlangt . Der Audi AG ist aufgegeben worden, dass in allen Schaltprogrammen die Emissions- grenzwerte der einschlägigen europäischen Regelungen eingehalten werden . Dieselmotor- und Automatikgetrie- be-Varianten mit dynamischen Schaltprogrammen der Fahrzeugmodelle der VW-Konzernmarken werden mit umfangreichen Testverfahren auf dem Rollenprüfstand und mit mobilen Abgasmesssystemen (PEMS) unter- sucht . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12749, Frage 22): Welche illegalen elektronischen Vorrichtungen (zum Bei- spiel Lenkwinkelerkennung) waren der Grund für den ge- genüber der Audi AG (bzw . der Volkswagen AG) behördlich verfügten verpflichtenden Rückruf von 24 000 Fahrzeugen der Modellreihen A7 und A8 (vergleiche www .faz .net/aktu- ell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundes- amt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html), und durch welche konkreten Testverfahren hat das Kraftfahrt-Bun- desamt den Einsatz von illegalen Vorrichtungen erkannt? Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erstmals am 30 . Mai 2017 Kenntnis über die unzulässigen Abgasstrategien bei den Audi-Modellen A7 und A8 mit den Euro-5-Motoren V6 3,0 TDI und V8 4,2 TDI mit den Getriebevarianten AL 551 und AL 951 erlangt . Der Audi AG ist aufgegeben worden, dass in allen Schaltprogrammen die Emissions- grenzwerte der einschlägigen europäischen Regelungen eingehalten werden . Dieselmotor- und Automatikgetrie- be-Varianten mit dynamischen Schaltprogrammen der Fahrzeugmodelle der VW-Konzernmarken werden mit umfangreichen Testverfahren auf dem Rollenprüfstand und mit mobilen Abgasmesssystemen (PEMS) unter- sucht . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12749, Frage 23): Welche Vorgaben muss der Hersteller Audi nunmehr erfül- len, um die Freigabe für ein entsprechendes Umrüstkonzept zu erhalten (bitte unter Angabe eines zu erfüllenden Konformi- tätsfaktors ausführen), und gilt für die Halterinnen und Halter der betroffenen Fahrzeuge, dass die Betriebsgenehmigung ih- res Fahrzeuges bei Nichtvornahme einer Umrüstung erlischt (bitte begründen)? Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den verbindlichen Rückruf am 14 . Juni 2017 mit einer Nebenbestimmung zur erteilten Typgenehmigung angeordnet . Die Audi AG wurde mit dem vorgenannten Bescheid zur Vorlage ei- nes Vorschlags für einen Maßnahmen- und Zeitplan für die betroffenen Fahrzeuge aufgefordert . Die Umrüs- tung kann nach Prüfung und Freigabe durch das Kraft- fahrt-Bundesamt erfolgen . Die Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion kann im Rahmen der Hauptuntersuchung beanstandet werden und zu einer Betriebsuntersagung nach § 5 der Fahrzeug-Zu- lassungsverordnung führen . Anlage 16 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 24): Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der am 23 . September 2016 vom Bundesrat geforderten schnellst- möglichen Regelung der verhaltens- und zulassungsrechtli- chen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren- den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben (E-Skateboards und andere), http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schummelei-mit-lenkwinkel-kraftfahrtbundesamt-verordnet-audi-pflicht-rueckruf-15062055.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724468 (A) (C) (B) (D) im öffentlichen Verkehr, und wann ist mit einer gesetzlichen Neuregelung bzw . einer Aufnahme von derzeit als Kfz einge- stuften Elektroeinrädern, Elektroskateboards und ähnlichen Fahrzeugen in die Mobilitätshilfenverordnung zu rechnen? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elek- trokleinstfahrzeuge zu verschaffen, die nicht unter den Anwendungsbereich der seit Januar 2016 anzuwenden- den Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr . 168/2013 fallen . Der Bericht und die Anpassung des nationalen Rechts werden derzeit geprüft . Anlage 17 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 25): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen Große Wendlinger Kurve sowie Ausbau der Bahnstrecke Stuttgart-Feuerbach–Stuttgart-Zuffenhausen (5 ./6 . Gleis) Tei- le der aktuellen Untersuchungen im Rahmen der Bewertung der im Potenziellen Bedarf eingestuften Projekte des Bundes- schienenwegeausbaugesetzes (wenn ja, in welchem Projekt), und wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen nach Infor- mationsstand der Bundesregierung noch, diese Projekte zu bewerten und als Bedarfsplanprojekte aufnehmen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche Bewer- tung für die Große Wendlinger Kurve als Teil des Maßnah- menkatalogs der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt erfolgen soll (siehe Schreiben des Parlamentarischen Staats- sekretärs Enak Ferlemann vom 24 . November 2015) und der Streckenabschnitt zwischen Stuttgart-Feuerbach und Stutt- gart-Zuffenhausen aufgrund der meines Wissens zwischen- zeitlich erfolgten Aktualisierung der geplanten Zugzahlen durch das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württem- berg nach Aussage der Bundesregierung einer erneuten Analy- se zu unterziehen ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/11817)? Die beiden in der Frage benannten Vorhaben hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruk- tur (BMVI) im Zuge der Aufstellung des Bundesver- kehrswegeplans (BVWP) 2030 betrachtet . Dabei wurde festgestellt, dass sie zwar im Kontext der Reisezeitver- kürzung für einen Integralen Taktfahrplan die Chance auf eine gesamtwirtschaftliche Rentabilität besitzen . Die Engpassbeseitigung alleine rechtfertigt einen Aus- bau nicht (Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/10925 und 18/11817) . Daher werden sie gemeinsam mit weiteren durch die Optimierung des Zielfahrplans 2030 ermittel- ten ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen in dem Plan- fall „Deutschland-Takt“ bewertet . Anschließend wird dieser Planfall unter Berücksichtigung des Reisezeitnut- zens gesamtwirtschaftlich bewertet . Anlage 18 Antwort des Parl . Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 26): Bis wann erwartet die Bundesregierung den Abschluss der Bewertungen der Maßnahmen „Deutschland-Takt“ und „Überholgleise für 740-m-Züge“ im Rahmen des Potenziel- len Bedarfs des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (bitte jeweils Monat und Jahr angeben), und welche Einzelmaßnah- men sind nach derzeitigem Informationsstand Gegenstand des Bewertungsverfahrens für das Projekt „Deutschland-Takt“? Nach Abschluss der Analyse der Maßnahmen zum „Deutschland-Takt“ wird deren Bewertung für Som- mer 2018 erwartet . Derzeit kann noch keine Aussage zu den Einzelmaßnahmen im Rahmen des „Deutsch- land-Takt“ getroffen werden . Der Abschluss der Bewertungen der Maßnah- men für die „Überholgleise für 740-m-Züge“ wird für Herbst 2017 erwartet . Anlage 19 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra- ge der Abgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/12749, Frage 27): Auf welche konkreten Forschungsstudien und welche Da- tenlage stützen sich die Forderungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für ein Verbot der Freizeitfischerei in AWZ-Gebieten (AWZ: Aus- schließliche Wirtschaftszone)? Es handelt sich nicht um ein pauschales Verbot, son- dern um eine räumlich und zeitlich differenzierte Re- gulierung der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten. Durch die vorgeschlagenen Verordnungen wird die Frei- zeitfischerei nur auf einen Teil der Schutzgebiete aus- geschlossen . Das bedeutet, große Teile der deutschen Nord- und Ostsee sind weiterhin für die Freizeitfischerei uneingeschränkt nutzbar . Der Fokus in den Entwürfen der Schutzgebietsverord- nungen liegt auf der Herstellung eines günstigen Erhal- tungszustandes des Lebensraums (hier Lebensraumtyp „Riff“) und der für ihn charakteristischen Arten, siehe Artikel 1 e) Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) . Bei der Freizeitfischerei ist eine deutliche Tendenz er- kennbar, dass sie sich auf Riffvorkommen konzentriert . Sie ist gezielt auf den Fang von Dorschen ausgerichtet . Die Dorsche kommen hier räumlich-ökologisch eng as- soziiert mit dem geschützten Lebensraumtyp „Riffe“ vor – ein lokal bedeutender Nahrungsgrund und bedeu- tendes Rückzugsgebiet für den Dorsch – und sind damit eine charakteristische Art des geschützten Lebensraum- typs . Im Jahr 2015 betrug die geschätzte Entnahme der deutschen Freizeitfischer 3 161 Tonnen in den Meeresge- bieten der Ostsee und lag damit 8 Prozent höher als die Dorschfänge der Berufsfischerei (Quelle: International Council for the Exploration of the Sea (ICES), 2016) . Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen der Festle- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24469 (A) (C) (B) (D) gung der Gesamtfangmenge für den Ostseedorsch für das Jahr 2017 die Freizeitfischerei bei der Bewirtschaftung des Bestandes eingebunden (sogenannte Bag-limit-Re- gelung), so dass Maßnahmen auf Bestandsebene getrof- fen sind . Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps „Riffe“ in der Ostsee wurde im letzten FFH-Bericht 2013 (Dritter Nationaler Bericht (Berichtsperiode 2007–2012) gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie) mit „unzureichend“ bewertet . Schutzmaßnahmen auf Ebene der Natura 2000-Schutz- ziele sind dementsprechend dringend zu ergreifen . Wissenschaftliche Untersuchungen (Nahrungsökolo- gie von marinen Säugetieren und Seevögeln für das Ma- nagement von Natura 2000-Gebieten von Gilles et al ., 2008) belegen, dass für den nach der FFH-RL geschütz- ten Schweinswal der Dorsch durchaus eine bedeutende Nahrungsquelle darstellt . Der Schweinswal ist laut FFH-Bericht 2013 in der Nordsee in einem unzureichenden Erhaltungszustand, in der Ostsee in einem schlechten Erhaltungszustand . Der von der Freizeitfischerei ausgehende Bootsverkehr entfaltet sein Störpotenzial durch den Aufenthalt abseits der Hauptschifffahrtsrouten direkt über den Nahrungs- gründen der Seevögel, den geschützten Sandbänken und Riffen . Für die hier rastenden, überwinternden bzw . im Sommer mausernden und dann teilweise flugunfähigen Seevögel ist dies eine erhebliche Störung (Kaiser et al ., 2006: „Distribution and behaviour of Common Scoter Melanitta nigra relative to prey resources and environ- mental parameters“; Schwemmer et al ., 2011: „Effects of ship traffic on seabirds in offshore waters: implications for marine conservation and spatial planning“) . Zudem ist die Aufenthaltsdauer der Boote zu Angelzwecken im Schutzgebiet in der Regel länger als bei anderen Boo- ten. Dadurch führt die Freizeitfischerei insbesondere im Natura 2000-Gebiet „Pommersche Bucht“ im Sinne der FFH-RL zu einer Störung von geschützten Arten – den Seevögeln . Denn diese sind in dem oben genannten Na- tura 2000-Gebiet zusätzlich auch charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen . Anlage 20 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fra- ge der Abgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/12749, Frage 28): Auf welche Grundlage stützt die Bundesregierung ein tem- poräres, räumliches oder pauschales Verbot der Freizeitfische- rei? Zu dieser Frage dauern die Gespräche innerhalb der Bundesregierung noch an . Anlage 21 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 29): Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung – auch unter Einbezug der Kenntnisse aus dem ersten Treffen der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission vom 7 . bis 8 . Juni 2017 – über die neu bekanntgewordene Anzahl der Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 (vergleiche „Viele neue Risse in belgi- schen AKW“ vom 11 . Juni 2017, https://www .tagesschau .de/ ausland/belgien-akw-107 .html), und wird sie gegenüber der belgischen Regierung eine Abschaltung der Reaktoren fordern (wenn nein, bitte erläutern)? Die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Fe- deraal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) hat im Rahmen der Deutsch-Belgischen Nuklearkom- mission, die am 7 . und 8 . Juni 2017 getagt hat, über die jüngsten Untersuchungen am Grundmaterial der Re- aktordruckbehälter von Doel 3 und Tihange 2 berich- tet und die Ergebnisse präsentiert . Erste Teilergebnisse der Untersuchungen am Reaktordruckbehälter von Ti- hange 2 sind in einem Bericht zusammengefasst und auf der Homepage von FANC veröffentlicht . FANC stellte fest, dass im Rahmen der Messungenauigkeit keine Hin- weise auf Veränderungen, weder in der Anzahl noch in dem Umfang der Befunde, festgestellt worden sind . Im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 2014 sei eine Abweichung in den Messergebnis- sen festzustellen, die Auswirkung auf die Anzahl der bewertungspflichtigen Anzeigen hat. Demnach haben aus dem Jahr 2014 nicht bewertungspflichtige Anzeigen die festgelegten Bewertungskriterien für Wasserstoffflo- cken im Jahr 2017 erfüllt und seien somit nun bewer- tungspflichtig geworden. Nach Information von FANC erfüllen hingegen bewertungspflichtige Anzeigen aus dem Jahr 2014 die Bewertungskriterien für Wasserstoff- flocken im Jahr 2017 nicht mehr. Diese Abweichungen lassen sich aus Sicht der FANC mit den erwarteten ver- fahrensbedingten Messabweichungen erklären und seien daher nicht als neu entstandener Befund zu betrachten . Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart (MPA) damit beauftragt, den Bericht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit auszu- werten . Im Rahmen der vorgenannten Sitzung der Kom- mission wurden an die belgische Seite erneut die Sorgen der deutschen Bevölkerung herangetragen . Es wurde an die Bitte von Bundesumweltministerin Hendricks, die Reaktoren bis zur Klärung der offenen Sicherheitsfragen abzuschalten, erinnert . Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 30): Wird die Bundesregierung für die Regelung des laut Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts vom 6 . Dezember 2016 https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-akw-107.html https://www.tagesschau.de/ausland/belgien-akw-107.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724470 (A) (C) (B) (D) bis zum 30 . Juni 2018 zu schaffenden angemessenen Aus- gleichs für frustrierte Investitionen der Atomkraftwerkebe- treiber im Zeitraum vom 28 . Oktober 2010 bis 16 . März 2011 sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare Atomkraft- werkereststrommengen die Entscheidung des Internationalen Schiedsgerichts für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Wa- shington in der Rechtssache ARB/12/12 abwarten (bitte mit Begründung), und bis spätestens wann will die Bundesregie- rung belastbar geklärt haben, ob es im vorgenannten Zeitraum überhaupt betreffende frustrierte Investitionen der Atomkraft- werkebetreiber gab? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6 . Dezember 2016 festgestellt, dass das nach den Ereignissen von Fukushima verabschiedete Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes insoweit ver- fassungswidrig ist, als dass es den Energieversorgungs- unternehmen RWE und Vattenfall nicht möglich ist, die ihnen mit dem Ausstiegsgesetz von 2002 gewähr- ten Elektrizitätsmengen im Wesentlichen konzernintern zu verstromen, und keine Ausgleichsregelungen für im Vertrauen auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atom- gesetzes getätigte und insoweit frustrierte Investitionen vorgesehen worden sind . Der Gesetzgeber ist somit ver- pflichtet ist, eine diesbezügliche Neuregelung bis zum 30 . Juni 2018 zu treffen . Die Bundesregierung vertritt daher in dem Schiedsverfahren Vattenfall ./ .Bundesre- publik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten die Auffassung, dass der Rechtsstreit jedenfalls bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht entscheidungsreif ist, es sei denn, das Schiedsgericht folgt der Auffassung der Bun- desregierung und weist die Klage als in Teilen unzulässig und jedenfalls insgesamt unbegründet ab . Die vom Gesetzgeber zu schaffende Neuregelung wird – entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts vom 6 . Dezember 2016 – auch eine Regelung zu etwaigen Investitionen vorsehen, die zwischen dem 28 . Oktober 2010 und dem 16 . März 2011 im Vertrau- en auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes getätigt worden sein sollten . Wie eine solche gesetzliche Regelung konkret auszugestalten ist, wird derzeit ge- prüft . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 31): Teilt Bundeskanzlerin Dr . Angela Merkel die Auffassung ihres Persönlichen Afrikabeauftragten Günter Nooke, der auf dem Podium „Nachbarkontinent Afrika: Zwischen Flucht, Migration und wirtschaftlichen Perspektiven“ am 30 . Mai 2017 sinngemäß sagte, dass „NGOs nicht immer die Regie- rung kritisieren sollten, von der sie Geld bekommen“, und in- wiefern teilt die Bundeskanzlerin die weiteren Ausführungen von Günter Nooke, dass „Demokratie etwas überbewertet sei und es darum gehe, dass die Menschen genug zu essen haben, nicht, ob sie wählen gehen können“? Bedauerlicherweise ist der Persönliche Afrikabeauf- tragte der Bundeskanzlerin in Ihrer Frage nicht korrekt wiedergegeben . Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und „good governance“ bleiben Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung . Dazu gehört auch eine kritische Auseinandersetzung der Zivilgesellschaften mit der Politik ihrer Regierungen . Dies entspricht der Positi- on des Afrikabeauftragten sowie der gesamten Bundes- regierung . Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr . Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12749, Frage 32): Warum sollen bei der geplanten Koordinierung der Afri- ka-Politik der verschiedenen Bundesministerien nur Staats- sekretäre des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit, nicht aber des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums der Verteidigung ihre Arbeit miteinander abstimmen (https://www .bundesregierung .de/ Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika . pdf?__blob=publicationFile&v=1), obwohl die Bundesminis- terien ebenfalls auf dem afrikanischen Kontinent aktiv sind, und wie erklärt die Bundesregierung die Überschneidung bei der Schwerpunktsetzung des eigenen Strategiepapiers „Wirt- schaftliche Entwicklung Afrikas – Herausforderungen und Optionen“ mit dem Positionspapier „Mehr Wirtschaft mit Afrika“ (www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/ SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017 .pdf) der Subsaha- ra-Afrika-Initiative (SAFRI), eines Zusammenschlusses wirt- schaftsnaher Verbände? Das Bundeskabinett hat am 7 . Juni 2017 die vom Bundesminister für besondere Aufgaben vorgelegten Eckpunkte „Wirtschaftliche Entwicklung Afrikas – He- rausforderungen und Optionen“ verabschiedet . Dieses Eckpunktepapier enthält 16 Maßnahmen, um die Wirt- schaftsbeziehungen mit Afrika zu stärken und nachhalti- ge Entwicklung zu fördern . Das Papier konzentriert sich auf die Verzahnung der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit . Die darin ausgeführten Maßnahmen stellen auch mögliche Beiträge der Bundes- regierung im Afrika-Schwerpunkt unserer G-20-Präsi- dentschaft dar . Die geplante Staatssekretärsrunde koordiniert und überwacht die Umsetzung ausschließlich der im Eck- punktepapier aufgeführten Maßnahmen . Das Afri- ka-Konzept der Bundesregierung bleibt gültig . Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind . Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 33): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/06/2017-06-07-eckpunkte-afrika.pdf?__blob=publicationFile&v=1 http://www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017.pdf http://www.portalafrika.de/fileadmin/user_upload/PDF/SAFRI_MehrWirtschaftmitAfrika_2017.pdf Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24471 (A) (C) (B) (D) Wie und durch wen ist die konsularische Betreuung deut- scher Staatsangehöriger, die sich derzeit in Afghanistan auf- halten, sichergestellt? Die deutsche Botschaft Kabul bleibt wegen schwerer Beschädigungen durch den Anschlag vom 31 . Mai 2017 für den Besucherverkehr bis auf Weiteres geschlossen . In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärti- gen Amts und auf der Homepage der deutschen Botschaft Kabul wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsan- gehörige in konsularischen Notfällen in Afghanistan das Auswärtige Amt direkt kontaktieren sollten und sich vor Ort auch an jede Botschaft eines EU-Mitgliedstaates wenden können . Für die im Amtsbezirk der Botschaft Kabul wohnhaften deutschen Staatsangehörigen nimmt die Botschaft Islamabad Passangelegenheiten wahr . Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 34): Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Bearbeitung von Vi- saanträgen afghanischer Staatsangehöriger (zum Beispiel zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen) eine Vereinba- rung mit anderen Auslandsvertretungen von EU-Mitgliedstaa- ten in Kabul einzugehen, und, wenn nein, warum nicht? Die Visastelle der deutschen Botschaft Kabul ist die größte eines Schengen-Mitgliedstaates in Afghanistan . Neben Deutschland unterhalten dort nur Italien und Frankreich eigene Visastellen . Andere Schengen-Mit- gliedstaaten erteilen Visa nur in wenigen Einzelfällen . Deshalb ist – abgesehen von Sicherheitserwägungen, die auch diese Staaten betreffen – eine denkbare Übernahme einer Vertretung für Deutschland nur auf die Inhaber von Diplomatenpässen beschränkt . Italien hat auf entsprechende Anfrage abgelehnt, die Antwort Frankreichs steht noch aus . Bei nationalen Visa ist eine Vertretung durch einen anderen Schengen-Mitgliedstaat rechtlich nicht möglich . Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12749, Frage 35): Was unternimmt die Bundesregierung konkret im Fall der beiden Akademikerinnen für den Frieden in der Türkei, Nuriye Gülmen und Semih Özakca, die beide, wie über tau- send weitere Akademikerinnen und Akademiker, nur aufgrund ihrer Unterschrift unter einen Friedensappell entlassen wurden und seit dem 9 . März 2017 für ihre Wiedereinstellung in einen fristlosen Hungerstreik getreten sind, am 22 . Mai 2017 ver- haftet wurden, ohne angemessenen Zugang zu Informationen über ihre Gesundheit und ihre Haftbedingungen, und ist die Bundesregierung in irgendeiner Weise aktiv geworden, um zu einer politischen Lösung für die Akademikerinnen und Aka- demiker für den Frieden und die beiden sich im Hungerstreik befindlichen Nuriye Gülmen und Semih Özakca zu kommen (vergleiche Die Zeit vom 22 . Mai 2017)? Den Fall der im Hungerstreik befindlichen Akademi- ker Nuriye Gülmen und Semih Özakça verfolgt die Bun- desregierung mit großer Aufmerksamkeit . Ebenso verfolgt sie das Schicksal weit über 140 000 weiterer entlassener türkischer Staatsbediensteter . Die Bundesregierung hat die türkische Regierung wie- derholt und nachdrücklich zur Einhaltung rechtsstaatli- cher Prinzipien und zum Respekt der Meinungsfreiheit aufgefordert . Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler, nahm den konkreten Fall Gülmen und Özakça am 13 . Juni 2017 zum Anlass für eine Erklärung, die die prekäre Lage der per Notstandsdekret Entlassenen in der Türkei beleuchtet . Anlage 28 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 36): Wie begründet die Bundesregierung die Widersprüch- lichkeiten (www .bild .de/politik/ausland/headlines/aa-ver- tuscht-besuch-52147804 .bild .html) zwischen der Teilnahme vom Vertreter des Islamischen Zentrums Hamburg e . V ., Dr . Hamid Reza Torabi (www .bild .de/politik/ausland/aus- waertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284 .bild . html), an der Eröffnungsveranstaltung der Konferenz „Frie- densverantwortung der Religionen“ (www .taz .de/!5417485/) und der Aussage von Staatsminister Michael Roth, Dr . Torabi sei der Einladung nicht gefolgt („Es war eine Einladung zum Dialog, und dieser Einladung zum Dialog haben viele Folge geleistet, aber nicht Herr Torabi“, http://dserver .bundestag . btg/btp/18/18236 .pdf, Plenarprotokoll 18/231, 23912 D), und zu welchen Veranstaltungen der Bundesregierung wurde Dr . Torabi eingeladen? Herr Dr . Torabi hat an der Eröffnungsveranstaltung im Weltsaal des Auswärtigen Amts am 22 . Mai mit etwa 500 Gästen, darunter vielen Vertretern in Deutschland tätiger Religionsgemeinschaften, teilgenommen . Bei der eigentlichen Konferenz von 100 Religionsvertretern vom 21 . bis 23 . Mai war Herr Dr . Torabi nicht präsent . Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 37): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund entsprechender Äußerungen der palästi- nensischen Regierung während des Staatsbesuches des Bun- despräsidenten über den Stand zur gegenwärtigen Diskus- sion zwischen dem US-amerikanischen Außenminister Rex Tillerson und der Palästinensischen Autonomiebehörde über die Einstellung der Praxis zur Zahlung von sogenannten Mär- tyrerrenten (Renten an Gefangene oder Hinterbliebene von Terroristen; www .haaretz .com/israel-news/1 .795759, www . haaretz .com/us-news/ .premium-1 .795584, www .haaretz .com/ http://www.bild.de/politik/ausland/headlines/aa-vertuscht-besuch-52147804.bild.html http://www.bild.de/politik/ausland/headlines/aa-vertuscht-besuch-52147804.bild.html http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html http://www.bild.de/politik/ausland/auswaertiges-amt/eklat-um-knall-hart-mullah-51920284.bild.html http://www.taz.de/!5417485/ http://dserver.bundestag.btg/btp/18/18236.pdf http://dserver.bundestag.btg/btp/18/18236.pdf http://www.haaretz.com/israel-news/1.795759 http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795584 http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795584 http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795549 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724472 (A) (C) (B) (D) us-news/ .premium-1 .795549, www .reuters .com/article/us-pa- lestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q), und wie hat die Bundesregierung letztmalig gegenüber der Palästinen- sischen Befreiungsorganisation, PLO, oder der Palästinensi- schen Autonomiebehörde, PA, die Einstellung von Renten an Terroristen und ihre Hinterbliebenen angesprochen (bitte kon- kreten Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächspartner auf deutscher und palästinensischer Seite der Gespräche und keine allgemei- nen Bekenntnisse gegen Terrorismus nennen)? US-Außenminister Rex Tillerson hat am 14 . Juni im Abgeordnetenhaus laut öffentlich verfügbarer Mitschrift gesagt, die US-Regierung stünde mit der palästinensi- schen Seite bezüglich dieser Zahlungen im Gespräch . Soweit Zahlungen erfolgten, die eine Anerkennung von Gewalt oder Mord darstellten, sei das für die USA nicht akzeptabel oder vermittelbar . Man werde den Dialog hierzu fortsetzen . Welcher Ansatz gewählt wird, dürfte beim heutigen Besuch in Palästina von Berater Jason Greenblatt zur Sprache kommen . Die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Ge- fangenen- und Hinterbliebenenzahlungen wurde zuletzt anlässlich der politischen Konsultationen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem palästinensischen Außen- ministerium am 24 . Mai vom Regionalbeauftragten für Nah- und Mittelost und Maghreb im Auswärtigen Amt gegenüber der Leiterin der Europaabteilung im palästi- nensischen Außenministerium zum Ausdruck gebracht . Die Bundesregierung hat ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, dass das über Jahrzehnte entstandene System an Zahlungen reformbedürftig ist, damit sichergestellt ist, dass es nicht eine Ermutigung zu schweren Straftaten darstellt oder als Belohnung dafür betrachtet wird . Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12749, Frage 38): Trifft es zu, dass der Boykott der Verhandlungen von mehr als 130 von 193 UN-Mitgliedstaaten in New York über ein rechtlich verbindliches Atomwaffenverbot durch die Bundes- regierung darin begründet liegt, dass sich die Bundesregierung entgegen dem 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziel, sich dafür einzusetzen, „die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen und bis dahin die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren“ (www . cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag. pdf, Seite 118), die Option der „nuklearen Teilhabe“ aufrecht- erhalten will, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auf- fassung, dass ein von der UN beschlossenes Atomwaffenver- bot auch dann wirkt, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht beteiligt haben (www .tagesspiegel .de/politik/un-verhand- lungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenver- bot/19935054 .html)? Die Bundesregierung teilt und unterstützt das Ziel ei- ner Welt ohne Nuklearwaffen . Wir stehen aktiv für dieses Ziel ein, indem wir uns entschieden für konkrete nukle- are Abrüstungsschritte einsetzen . Gleichzeitig müssen wir realistisch sein und anerken- nen, dass es ein langer und schwieriger Weg zu einer nuklearwaffenfreien Welt sein wird . Die Bundesregierung hat sich den Verhandlungen in New York über ein Nuklearwaffenverbot nicht ange- schlossen . Folgende Gründe sind dafür maßgebend: Der aktuell verhandelte Verbotsvertrag ist nach An- sicht der Bundesregierung nicht förderlich, um dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näher zu kommen . Im Gegenteil, ein solcher Ansatz droht dem bestehen- den, von 191 Staaten ratifizierten Nuklearen Nichtver- breitungsvertrag (NVV) und dem mit ihm verbundenen Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferati- on nachhaltigen Schaden zuzufügen sowie das globale Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden . Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staaten einen Verbotsvertrag als Alternative zum NVV ansehen, im schlimmsten Fall letzteren verlassen könnten . Unsere Besorgnis gilt insbesondere der wichtigen Frage der Verifikation: Nach derzeitigem Stand droht das geplante Atomwaffenverbot hinter die heute vor- herrschenden Verifikationsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der NVV-Ver- tragsstaaten zurückzufallen und dadurch den NVV zu schwächen . Zudem wäre der jetzt vorliegende Entwurf eines Ver- botsvertrags nicht mit unseren Sicherheitsinteressen und den im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO einge- gangenen Verpflichtungen vereinbar. Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel, dass der Doppelansatz aus nuklearer Abrüstung und nuklearer Abschreckung, so wie er auch im Koalitionsvertrag fest- gehalten ist, der richtige ist . Für das Ziel einer tatsächlichen Reduzierung von Nukleararsenalen wäre eine Annäherung zwischen den weltweit größten Atomwaffenstaaten USA und Russ- land, die 90 Prozent der weltweiten Atomwaffen in ihren Arsenalen halten, entscheidend . Dafür setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft ein . Es ist offensichtlich, dass ein Verbot, das die Nuklear- waffenstaaten nicht einbindet, wirkungslos bleiben wird . Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 39): Sind aus Sicht der Bundesregierung die Berichte von Men- schenrechtsorganisationen zutreffend, dass seitens der EU indirekt Druck auf die griechischen Behörden ausgeübt wird, weniger Geflüchtete als besonders schutzbedürftig einzustu- fen (www .hrw .org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-mi- nimize-numbers-migrants-identified-vulnerable), und welche Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der EU in dieser Frage? http://www.haaretz.com/us-news/.premium-1.795549 http://www.reuters.com/article/us-palestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q http://www.reuters.com/article/us-palestinians-attackers-payments-idUSKBN19519Q http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html http://www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html http://www.hrw.org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-minimize-numbers-migrants-identified-vulnerable http://www.hrw.org/news/2017/06/01/eu/greece-pressure-minimize-numbers-migrants-identified-vulnerable Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24473 (A) (C) (B) (D) Die Behandlung von Schutzbedürftigen und die an- zuwendenden Kriterien im Rahmen des Asylverfahrens sind in Griechenland im Gesetz N . 4375/2016 vom 1 . April 2016 festgelegt, das am 3 . April 2016 in Kraft getreten ist . Die Kommission hat gemeinsam mit den griechischen Behörden einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Tür- kei-Erklärung entwickelt . Dieser Plan wurde vom Euro- päischen Rat im Dezember indossiert und wird somit von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt . Im Rahmen der Implementierung des Gemeinsamen Aktionsplans arbeiten der griechische Ankunfts- und Er- kennungsdienst und das griechische Gesundheitsminis- terium derzeit an einem gemeinsamen Verfahren („Tem- plate“), das künftig für die Prüfung verwendet werden soll, ob bei einer Person die Vulnerabilitätskriterien er- füllt sind . Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12749, Frage 40): Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in der militärischen EU-Mission EUNAVFOR MED bzw . der grenzpolizeilichen EU-Mission Triton zu derzeit in Brüssel beratenen Vorschlägen oder bereits entschiedenen Überle- gungen bekannt, dass Angehörige der libyschen Küstenwache auf Schiffen der Missionen Triton und Indalo mitfahren und Verbindungsbeamtinnen und -beamte der EU-Missionen auf den Schiffen des libyschen Militärs, zu dem die Küstenwache gehört, stationiert werden, und inwiefern kann die Bundes- regierung zusätzlich zur „gewohnten Weise“ den Deutschen Bundestag darüber informieren, ob die derzeitigen Beratun- gen über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR MED auch den Vorschlag beinhalten, aufgrund des weiterhin feh- lenden Mandates zum Befahren libyscher Hoheitsgewässer durch seegehende Einheiten der Militärmission EUNAVFOR MED die daran beteiligten Nationen nach Rücksprache mit der libyschen Einheitsregierung mit Aufklärungsflügen zu mandatieren, um gewonnene Erkenntnisse an ein libysches Lagezentrum der Marine bzw . Küstenwache zu übermitteln, wie es das Auswärtige Amt auf entsprechende konkrete Nach- frage zunächst nicht beantworten wollte (schriftliche Fragen der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdruck- sache 18/12750)? Im Rahmen der Frontex-koordinierten Operationen Triton im zentralen Mittelmeer und Indalo im westlichen Mittelmeer sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch vereinzelt Angehörige der libyschen Küstenwache zu Schulungszwecken beobachtend teilnehmen . Über die zukünftige Ausrichtung von EUNAVFOR MED Operation Sophia wird derzeit in Brüssel beraten . Im Vorfeld von Beratungen zur zukünftigen Ausrichtung von Missionen und Operationen haben sowohl der Euro- päische Auswärtige Dienst als auch die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, immer Vorschläge und Überlegungen einzubringen, zu denen die Bundesregierung nicht im Einzelnen Stellung nimmt . Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Dr . Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12749, Frage 41): Wie viele Menschen wurden im bisherigen Jahr 2017 und im Jahr 2016 (bitte differenzieren) im Mittelmeer in der Nähe der libyschen Küste, aber außerhalb der libyschen Hoheitsge- wässer gerettet (bitte ein der Frage möglichst nahekommendes Gebiet bestimmen, zu dem sich statistische Angaben machen lassen, und dabei für die beiden Jahre jeweils getrennt nach den unterschiedlichen Rettungsakteuren differenzieren, ins- besondere nach Schiffen von EUNAVFOR MED, Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache), der/ des italienischen bzw . maltesischen Küstenwache/Militärs, der libyschen Küstenwache, Handelsschiffen, zivilen Ret- tungsakteuren von Nichtregierungsorganisationen usw .), und inwieweit ist der Vorwurf zutreffend, dass Akteure aus der EU sich aus Rettungsaktionen in der Nähe der libyschen Küste tendenziell zurückziehen und die Aufgabe der Seenotrettung zunehmend insbesondere der libyschen Küstenwache überlas- sen möchten, damit diese eine Rückverbringung der Gerette- ten nach Libyen vornehmen, was EU-Akteuren wegen der Ge- fahr von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Zurückweisungsverbot in Libyen verboten ist (vergleiche www1 .wdr .de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuesten- wache-100 .html; bitte so ausführlich wie möglich darlegen)? Insgesamt haben alle an EUNAVFOR MED Operation Sophia beteiligten Schiffe bisher 39 095 Menschen geret- tet . 2016 wurden insgesamt 23 577 und seit Anfang 2017 bereits 7 181 Menschen, die von Schleusern auf hoch- seeuntauglichen Booten in Lebensgefahr gebracht wur- den, aus Seenot gerettet . Im Einsatzgebiet der Frontex-koordinierten Operation Triton (zentrales Mittelmeer) wurden im Jahr 2016 etwa 161 000 und im Jahr 2017 bereits über 59 000 Menschen gerettet (durch alle im zentralen Mittelmeer tätigen Ak- teure) . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine ge- nauen Zahlen zu den einzelnen Akteuren und den genau- en Gebieten der Seenotrettung vor . Für EUNAVFOR MED Operation Sophia besteht der politisch mandatierte Kernauftrag in der Bekämpfung des Geschäftsmodells der Schleuser . Im Sommer 2016 wurde dieses Mandat um zwei Zusatzaufgaben erweitert: zum einen die Ausbildung der libyschen Küstenwache und zum anderen die Durchsetzung des Waffenembar- gos der Vereinten Nationen auf hoher See . Hierzu deckt das Einsatzgebiet der Operation den gesamten Bereich vor den libyschen Küstengewässern ab . Die Positionie- rung der im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia eingesetzten sechs Schiffe leitet sich aus diesen zu erfüllenden Aufgaben ab und liegt in der Verantwor- tung des multinationalen Verbandsführers . Auftrag der Frontex-Kräfte ist die Verstärkung der ita- lienischen Grenzschutzmaßnahmen . http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuestenwache-100.html http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/libysche-kuestenwache-100.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724474 (A) (C) (B) (D) Anlage 34 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12749, Frage 42): Welche Änderungen hat es für die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Umgang mit Asylsuchenden aus Afghanistan gegeben oder sind geplant infolge der Entscheidung der Bundesminister des Innern und des Auswärtigen, Abschiebungen nach Afghanistan bis zu einer neuen Lagebeurteilung im Grundsatz (mit Ausnahmen) auszusetzen (zum Beispiel Änderung der Lageeinschätzung, Änderung von Herkunftsländerleitsätzen und Textbaustei- nen, Entscheidungsstopp bis zur neuen Lagebeurteilung usw .; bitte auf alle genannten Punkte so konkret wie möglich und begründet eingehen), und inwieweit wird in Asylbescheiden bei afghanischen Asylsuchenden, die im Jahr 2017 ergangen sind, neben der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts auch auf aktuelle Lagebeurteilungen internationaler Organisationen bzw . von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen, etwa auch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Natio- nen (UNHCR), eingegangen (bitte so ausführlich und konkret wie möglich darlegen und begründen)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde unverzüglich über die Einigung zwi- schen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister des Innern vom 1 . Juni 2017 zur Si- cherheitslage und Rückführungen nach Afghanistan informiert . Diese enthält keine Aussagen bezüglich der Entscheidungspraxis des BAMF . Die Asylverfahren von afghanischen Staatsangehörigen werden weiter bear- beitet . Vielmehr haben sich die Bundesminister darauf verständigt, dass das Auswärtige Amt eine neue Lage- beurteilung vornimmt und bis dahin nur bestimmte Per- sonengruppen zurückgeführt werden sollen . Sobald das Auswärtige Amt einen neuen Asyllagebericht zu Afgha- nistan vorlegt, werden die Herkunftsländerleitsätze des BAMF entsprechend überarbeitet . Bei den Entscheidungen des BAMF werden grund- sätzlich sämtliche zur Verfügung stehende Erkenntnisse mitberücksichtigt . Ob die Ausführungen einzelner Be- richte in die Begründung des Asylbescheides mit aufge- nommen werden, hängt von dem Einzelfall ab . Anlage 35 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 43): Was tut die Bundesregierung dafür, dass im Rahmen der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Umvertei- lung von Schutzsuchenden aus Griechenland und Italien (Be- schluss (EU) 2015/1523 vom 14 . September 2015 sowie Be- schluss (EU) 2015/1601 vom 22 . September 2015) besonders schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen oder unbegleitete Minderjährige vorrangig aufgenommen werden (Nummern 27 und 33 der Beschlüsse), und inwiefern wird sie sich zukünftig für eine beschleunigte Aufnahme die- ser Personen einsetzen? Die Vorauswahl der zur Umsiedlung vorgesehenen Asylantragsteller wird von Griechenland bzw . Italien ge- troffen . Die Bundesregierung geht davon aus, dass Grie- chenland und Italien die Vorgaben in Nr . 27 und Nr . 33 der genannten Beschlüsse beachten, wonach schutzbe- dürftigen Personen Vorrang bei der Umsiedlung einzu- räumen ist . Soweit diejenigen Asylantragsteller, die von Griechenland und Italien zur Umsiedlung nach Deutsch- land benannt werden, die Kriterien der Ratsbeschlüsse erfüllen, erhalten sie nach Durchführung von Sicher- heitsüberprüfungen auch eine Umsiedlungszusage von Deutschland . Die Bundesregierung ist mit Griechenland und Ita- lien regelmäßig in Kontakt hinsichtlich der Umsetzung der Beschlüsse . Deutschland setzt sich generell für eine zügige Umsiedlung von Asylantragstellern aus Griechen- land und Italien ein, indem es monatlich jeweils 500 Um- siedlungszusagen für beide Staaten erteilt . Damit sind nach derzeitigem Stand bereits 5 658 Asylsuchende nach Deutschland umverteilt worden (2 943 aus Griechenland und 2 715 aus Italien) . Anlage 36 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 44): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Erkenntnisse über Verbindungen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e . V . (DITIB) zur rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania hat (www .br .de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/ der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100 .html), und waren der Bundesregierung diese Erkenntnisse bereits bei Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/12452 bekannt? Der Bundesregierung liegen weiterhin keine Erkennt- nisse über unmittelbare personelle oder organisatorische Verbindungen von Mitgliedern des Osmanen Germa- nia BC zur DITIB vor . Die im genannten Rundfunkbeitrag zitierte Aussage des Bundesamts für Verfassungsschutz war zugegebe- nermaßen missverständlich und hätte differenzierter er- folgen müssen . Anlage 37 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 45): Wie viele islamistisch motivierte Straftaten wurden in den vergangenen drei Jahren durch Minderjährige und Kin- der begangen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Maßnahme, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungs- schutz in ganz Deutschland fallen zu lassen, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann vorschlägt (www .zeit .de/ politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herr- mann-csu-kinder)? Aus der polizeilichen Kriminalstatistik ergeben sich in den Jahren 2014 bis 2016 bei 183 islamistisch moti- http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100.html http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/der-funkstreifzug-11062017-osmanen-germania-100.html http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/verfassungsschutz-joachim-herrmann-csu-kinder Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 24475 (A) (C) (B) (D) vierten Straftaten im Bundesgebiet insgesamt 216 zum Tatzeitpunkt minderjährige Tatverdächtige . In elf Fällen waren die Tatverdächtigen nicht älter als 13 Jahre . Die Bundesregierung hat derzeit in dieser Frage keine abgestimmte Meinung . Anlage 38 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Frage 46): Welche Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbrau- cher gibt es in Deutschland, um Ausdrucke vom Drucker, die standardmäßig mit dem sogenannten MIC versehen sind (wodurch sich Datum, Uhrzeit und Seriennummer des Dru- ckers auslesen lassen), zu unterbinden, sofern dies der Nutzer wünscht, und welche gesetzgeberischen Prozesse plant die Bundesregierung diesbezüglich? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, ob es Möglichkeiten gibt, Drucker, die Doku- mente beim Ausdrucken standardmäßig mit dem soge- nannten Machine Identification Code (MIC) versehen, so einzustellen, dass diese Kennzeichnung unterbunden wird, sofern dies die Nutzerin oder der Nutzer wünscht . Aus verbraucherpolitischer Sicht ist erforderlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss über eine solche Kennzeichnung umfassend und klar in- formiert werden und die Möglichkeit besteht, eine sol- che Kennzeichnung abzuschalten . Außerdem sollte die- se Funktionalität bei den entsprechenden Geräten nicht voreingestellt sein, sondern im Sinne eines Opt-in bei Bedarf eingeschaltet werden können . Gesetzgeberische Maßnahmen sind gegenwärtig nicht geplant . Anlage 39 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Fra- ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 47): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für poli- tische Bildung auch in Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen? Die vielfältigen Angebote der Bundeszentrale für po- litische Bildung (BpB) auch für Menschen mit Behinde- rungen zugänglich zu machen, ist ein Ziel der Bundesre- gierung . Dies gilt auch für den Wahl-O-Mat, der sich zu einer festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen eta- bliert hat und bei Wahlen zum Europäischen Parlament, Landtagswahlen und Bundestagswahlen insgesamt bisher rund 50 Millionen Mal genutzt wurde . Er informiert über die Bedeutung der Wahl und über die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten und gibt dem Nutzer so Anlass zur bewussten Auseinandersetzung mit den zur Wahl anste- henden Parteien und zur eigenen politischen Beteiligung . Schon mit Blick auf diese herausragende Bedeutung des Wahl-O-Mats als Instrument der politischen Bildung soll dieser schrittweise barrierefrei gestaltet werden . In einem ersten Schritt ist derzeit zur anstehenden Bundestags- wahl die Einführung einer zusätzlichen Vorlesefunktion geplant . Eine Übersetzung in Gebärdensprache erweist sich zurzeit als nicht praktikabel . Die BpB arbeitet jedoch daran, für künftige Wahlen ihre inklusiven Angebote (Leichte Sprache, Einfache Sprache, Gebärdensprache) in diesem Themenbereich sukzessive auszubauen, und steht in einem kontinuier- lichen Prozess der Weiterentwicklung und Optimierung . Anlage 40 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra- ge 48): Wie lautet die aktuelle standardisierte Leistungsbeschrei- bung der für Quellen-TKÜ (TKÜ: Telekommunikationsüber- wachung) und Onlinedurchsuchung eingesetzten Software des Bundeskriminalamts im Wortlaut (sollte es sich um zwei unterschiedliche standardisierte Leistungsbeschreibungen handeln, werden beide im Wortlaut erbeten), und warum sieht die Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Än- derungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Aus- schuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschussdrucksa- che 18(6)334) keine unabhängige Prüfung für die zukünftig von den Strafverfolgungsbehörden zur Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung eingesetzte Software durch die Bundes- beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor? Die standardisierende Leistungsbeschreibung der für Quellen-TKÜ beim Bundeskriminalamt (BKA) einge- setzten Software ist bereits seit April 2016 für jedermann einsehbar auf der Homepage des BKA veröffentlicht . Zu- vor hatte das BKA das Dokument im Rahmen eines An- trags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Fe- bruar 2013 bereits herausgegeben, seitdem war es auch im Internet (www .fragdenstaat .de) veröffentlicht . Es han- delt sich um ein technisches Dokument von zehn Seiten Länge . Ich werde darauf verzichten, es hier im Volltext zu verlesen . Sie können es aufrufen, wenn Sie „standar- disierende Leistungsbeschreibung“ googeln . Ansonsten kann Ihnen mein Haus auch gerne einen Ausdruck über- senden . Die standardisierende Leistungsbeschreibung ist ein Dokument, das spezifische technische Anforderungen an eine Quellen-TKÜ-Software beschreibt . Diese Anfor- derungen sind deshalb formuliert, weil die Software zur Quellen-TKÜ nur die laufende Kommunikation erfassen darf . Für die Onlinedurchsuchung nach dem Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder (BKAG) in kriminalpolizeilichen http://www.fragdenstaat.de Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 201724476 (A) (C) (B) (D) Angelegenheiten gelten noch strengere Voraussetzungen hinsichtlich der Gefahrenlage . Die Onlinedurchsuchung ist nicht auf laufende Kom- munikation begrenzt, sondern erfasst grundsätzlich alle auf einem informationstechnischen System gespeicher- ten Daten . Daher muss die Software nicht auf die Erfas- sung der laufenden Kommunikation beschränkt sein . Ei- ner standardisierenden Leistungsbeschreibung bedarf es hierfür nicht . Im Übrigen sind IT-sicherheitstechnische und da- tenschutzrechtliche Anforderungen an Software zur in- formationstechnischen Überwachung bereits jetzt im BKAG (§ 20k Absatz 2, „Verdeckter Eingriff in infor- mationstechnische Systeme“ (ODS)) geregelt und im aktuellen Änderungsantrag zur Einführung expliziter Be- fugnisse für Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung in der Strafprozessordnung vorgesehen . Die Einhaltung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedin- gungen durch die Sicherheitsbehörden ist – unabhängig davon, ob technische Aspekte der Ausgestaltung in erster Linie aus praktischen Gründen nochmals separat aufge- schrieben werden – selbstverständlich gewährleistet . Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ich vermute zunächst, dass Sie die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) meinen . Die BfDI hat bereits nach der geltenden Rechtslage ein Prüfungsrecht . Das ergibt sich aus § 24 des Bun- desdatenschutzgesetzes . Zuletzt im August 2016 hat die BfDI eine datenschutzrechtliche Vor-Ort-Prüfung bei den mit Quellen-TKÜ beauftragten Organisationseinheiten im BKA durchgeführt . Es bestand also aus Sicht der Bun- desregierung gar kein Anlass, in der Formulierungshilfe etwas zu regeln, was bereits ausreichend geregelt ist . Anlage 41 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12749, Fra- ge 49): Auf wie viele parlamentarische (An-)Fragen in der ak- tuellen 18 . Wahlperiode hat die Bundesregierung wegen re- klamierten Geheimhaltungsbedarfs je ganz bzw . teilweise gar nicht oder nur als förmliche Verschlusssache geantwor- tet (bitte aufschlüsseln nur für die Ressorts Bundeskanzler- amt, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Verteidigung, Totalverweigerungsfälle bzw . jeweiligen VS-Einstufungsgrad), und wie lauten die entsprechenden Zah- len für die 17 . Wahlperiode? Die Bundesregierung führt keine Statistik über die VS-eingestufte Beantwortung parlamentarischer Anfra- gen . Sie weist aber darauf hin, dass der Bundestag als Adressat der Antworten über das angesprochene Ant- wortverhalten der Bundesregierung in gleichem Maße im Bilde ist . Anlage 42 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Ab- stimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Verlegung des Bundeswehr- kontingents von Incirlik nach Al Azraq zügig durchführen (Zusatztagesordnungspunkt 3) Der Abzug der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten aus Incirlik ist überfällig . Die Bundesregierung hat sich viel zu lange von Präsident Erdogan und der türkischen Regierung vorführen lassen . Der Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen und die damit einhergehende Selbst- verständlichkeit, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages jederzeit die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz besuchen können, dürfen nicht zur Disposition gestellt werden . Die Entscheidung hätte allerdings schon früher getroffen werden müssen . Es ist mir unverständ- lich, warum unser Antrag von der Koalitionsmehrheit zunächst vertagt worden ist . Es ist ohne Zweifel notwendig, den IS auch militärisch zu bekämpfen . Die Rahmenbedingungen des Einsatzes der Anti-IS-Koalition sowie die Beteiligung der Bun- deswehr daran bewerte ich jedoch weiterhin kritisch . Es fehlt nach wie vor an einem überzeugenden politischen Gesamtkonzept für den Einsatz in Syrien . Insbesondere sehe ich den Umgang mit den Aufklärungsinformationen kritisch . In einer Gesamtabwägung enthalte mich bei der Ab- stimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 239 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 21 . Juni 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 239. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde TOP 3, ZP 2 Bericht des Expertenkreises Antisemitismus ZP 1 Aktuelle Stunde zu Auswirkungen von Privatisierungen und Schwimmbadschließungen TOP 4, (ZP 3) Abzug der Bundeswehr aus Incirlik TOP 5 Finanzierung und Förderung von Gründungen TOP 6 Einsatz in internationalen Polizeimissionen 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Bleser, bitte .

    P

Rede von Peter Bleser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Es ändert sich nichts an der Feststellung, die ich ge-
troffen habe: Das BfR bewertet im Auftrag der Bundesre-
gierung die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Seine
Ergebnisse sind von uns nicht nur akzeptiert, sondern sie
sind wissenschaftlich verlässlich .

Zu den Aussagen, die ich hier vorgetragen habe, gibt
es keine weiteren Erläuterungsnotwendigkeiten .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank, Herr Bleser .

    Dann kommen wir zur Frage 7 des Kollegen Ebner:
    Welches Bundesministerium oder welches Bundesorgan

    hat die Dienstaufsicht über das BfR, wenn nicht das BMEL

    (siehe Süddeutsche Zeitung online vom 7 . Juni 2017, www . sueddeutsche .de/wirtschaft/glyphosat-gefaehrliche-verbindungen-1 .3537185)


    P