Plenarprotokoll 18/236
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            236. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017
            Inhalt:
            Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 23903 A
            Ausschussüberweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 B
            Tagesordnungspunkt 1:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Bekämpfung von Kinderehen
            Drucksache 18/12377 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 D
            Tagesordnungspunkt 2:
            Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung
            des § 103 des Strafgesetzbuches ‒ Beleidi-
            gung von Organen und Vertretern auslän-
            discher Staaten ‒
            Drucksache 18/10980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 D
            Tagesordnungspunkt 3:
            Befragung der Bundesregierung: Bericht der
            Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in
            die Biosphäre; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . 23904 A
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 A
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23904 C
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 C
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 D
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 A
            Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 23905 B
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 C
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 C
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 D
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 23906 A
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 A
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 B
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 C
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23906 D
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 D
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 A
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 B
            Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 C
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 C
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23907 D
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 23908 A
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 B
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017II
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 C
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 C
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 D
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23909 A
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 C
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 C
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23910 A
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 B
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 C
            Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 C
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23910 D
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23910 D
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23911 A
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23911 C
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23911 D
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23912 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23912 B
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23912 C
            Tagesordnungspunkt 4:
            Fragestunde
            Drucksache 18/12501 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23912 D
            Mündliche Frage 1
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Situation der Plantagenarbeiter des kongo-
            lesischen Unternehmens Feronia
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23913 A
            Zusatzfragen
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23913 B
            Mündliche Frage 4
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Bemühungen der Bundesregierung für eine
            breite finanzielle und politische Basis des
            UN-Beweissicherungsmechanismus IIIM
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23914 C
            Zusatzfragen
            Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23915 A
            Mündliche Frage 5
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beisteuerung ausstehender Mittel zur Si-
            cherung einer finanziellen und politischen
            Basis des UN-Beweissicherungsmechanis-
            mus IIIM
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23915 D
            Zusatzfragen
            Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23916 A
            Mündliche Frage 7
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Reform des NATO-Programms „Partner-
            schaft für den Frieden“
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23916 D
            Zusatzfragen
            Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23917 A
            Mündliche Frage 8
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Verstöße der libyschen Küstenwache gegen
            das Nichtzurückweisungsprinzip in den
            Jahren 2016 und 2017
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23918 A
            Zusatzfragen
            Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23918 B
            Mündliche Frage 11
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß
            der Dublin-Verordnung durch das Bundes-
            amt für Migration und Flüchtlinge seit 2016
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 III
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23919 B
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23919 C
            Mündliche Frage 12
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zumutbarkeit der Aufgabe der bisherigen
            Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung von
            Drittstaatsangehörigen
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23920 A
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23920 B
            Tagesordnungspunkt 8:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Menschenrechte und humanitäre
            Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes-
            regierung: Zwölfter Bericht der Bundesre-
            gierung über ihre Menschenrechtspolitik
            (Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. Sep-
            tember 2016)
            Drucksachen 18/10800, 18/10924 Nr . 1 .15,
            18/12467 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
            Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bre-
            men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für den Men-
            schenrechtsschutz in Deutschland – Die
            Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
            reformieren und stärken
            Drucksache 18/12544 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 A
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Menschenrechte und humanitäre
            Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Tom
            Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Claudia
            Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Zivilgesellschaftliches Engagement braucht
            Raum – Anti-NGO-Gesetze stoppen, Men-
            schenrechtsverteidiger stärken
            Drucksachen 18/7908, 18/10625 . . . . . . . . . . 23921 B
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 B
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23923 C
            Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23925 A
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23927 A
            Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23929 A
            Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23930 A
            Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 23931 D
            Tagesordnungspunkt 6:
            a) Antrag der Abgeordneten Dr . Frithjof
            Schmidt, Uwe Kekeritz, Claudia Roth
            (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            G20-Afrikagipfel – Gleichberechtigte
            Partnerschaft für nachhaltige Entwick-
            lung
            Drucksache 18/12543 . . . . . . . . . . . . . . . . 23933 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für wirtschaftliche Zusammenar-
            beit und Entwicklung zu dem Antrag der
            Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr . Gerhard
            Schick, Anja Hajduk, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Staaten vor illegitimen Rück-
            zahlungsansprüchen sogenannter Geier-
            fonds wirksam schützen
            Drucksachen 18/10639, 18/12343 . . . . . . . 23933 D
            c) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
            Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Marktver-
            sagen beenden, Innovationen fördern –
            Globaler Forschungsfonds für bessere
            Gesundheit weltweit
            Drucksache 18/12383 . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 A
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
            menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag
            der Abgeordneten Niema Movassat, Katja
            Kipping, Dr . Gesine Lötzsch, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Rechenschaftspflicht und entwicklungs-
            politisches Mandat der Deutschen In-
            vestitions- und Entwicklungsgesellschaft
            DEG stärken
            Drucksachen 18/8657, 18/10612 . . . . . . . . 23934 A
            e) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
            menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag
            der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema
            Movassat, Inge Höger, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Menschenrechtsverletzungen von Un-
            ternehmen verbindlich sanktionieren –
            UN-Treaty-Prozess unterstützen
            Drucksachen 18/12366, 18/12567 . . . . . . . 23934 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017IV
            f) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel,
            Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Globalabkommen mit Mexiko
            aussetzen
            Drucksache 18/12548 . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 B
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
            Claudia Roth (Augsburg), Renate Künast, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: „UN Binding Treaty“
            ambitioniert unterstützen
            Drucksache 18/12545 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 B
            Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 C
            Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23935 C
            Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23937 A
            Dr . Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23938 A
            Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23939 A
            Tagesordnungspunkt 7:
            Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst,
            Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Reichtum gerechter verteilen –
            Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder
            erheben
            Drucksache 18/12549 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23940 B
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 23940 B
            Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23941 B
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 23942 C
            Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23943 A
            Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23943 B
            Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23944 B
            Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23945 A
            Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 23945 B
            Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23945 D
            Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 23947 A
            Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23947 C
            Tagesordnungspunkt 5:
            a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
            rung: Bundesbericht Wissenschaftlicher
            Nachwuchs 2017
            Drucksache 18/12310 . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 B
            b) Unterrichtung durch die Bundesregie-
            rung: 16. Bericht des Ausschusses für
            die Hochschulstatistik für den Zeitraum
            1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016
            Drucksache 18/10851 . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 B
            Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 C
            Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23950 A
            Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23951 B
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23952 C
            Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 23954 A
            Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 23955 A
            Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 23956 B
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23957 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23959 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 2
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beschäftigungsdauer und Vergütung im
            Rahmen der Beschäftigungsinitiative Nah-
            ost
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23959 B
            Anlage 3
            Mündliche Frage 3
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Intervention der Bundesregierung gegen
            die Inhaftierung des Journalisten Ismail
            Alexandrani in Ägypten
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23959 C
            Anlage 4
            Mündliche Frage 6
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen aus dem Ausschluss der An-
            tikorruptionsorganisation MANS für die
            EU-Beitrittsverhandlungen mit Montene-
            gro
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23960 B
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 V
            Anlage 5
            Mündliche Frage 9
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Möglicher Tod eines nach Afghanistan ab-
            geschobenen Asylbewerbers
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23960 C
            Anlage 6
            Mündliche Frage 10
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Überstellungen von Flüchtlingen von Grie-
            chenland nach Deutschland im Jahr 2017
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23961 A
            Anlage 7
            Mündliche Frage 13
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Zugang zu Informationen zur Bundestags-
            wahl für Menschen mit Behinderungen
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23961 D
            Anlage 8
            Mündliche Frage 14
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Möglicher Aufbau eines Netzwerks durch
            den türkischen Nachrichtendienst MIT
            sowie protürkische Organisationen in
            Deutschland
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23962 B
            Anlage 9
            Mündliche Frage 15
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            V-Personen des Verfassungsschutzes in
            der rechtsextremistischen Organisation
            „Blood & Honour“
            Antwort
            Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23962 D
            Anlage 10
            Mündliche Frage 16
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Höhe der im Juli 2017 zu bedienenden Ver-
            bindlichkeiten Griechenlands sowie der an-
            gekündigten Finanzhilfen der Troika
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 A
            Anlage 11
            Mündliche Frage 17
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Anzahl der Riester-Verträge im Jahr 2016
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 B
            Anlage 12
            Mündliche Frage 18
            Sabine Zimmermann (Zwickau)
            (DIE LINKE)
            Vorzeitig aufgelöste bzw. beitragsfrei ge-
            stellte Riester-Verträge in den Jahren 2010
            bis 2016
            Antwort
            Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 C
            Anlage 13
            Mündliche Frage 19
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Bekämpfung der Auswirkungen durch die
            Marktkonzentration im agrochemischen
            Sektor
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 D
            Anlage 14
            Mündliche Frage 20
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Berücksichtigung von Umweltschutzzielen
            im Rahmen zukünftiger Fusionen im agro-
            chemischen Sektor
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017VI
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23964 A
            Anlage 15
            Mündliche Frage 21
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auswirkung der Kündigung bilateraler In-
            vestitionsschutzabkommen durch Ecuador
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23964 C
            Anlage 16
            Mündliche Frage 22
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auswirkungen des geplanten Freihandels-
            abkommens mit Neuseeland auf den Agrar-
            sektor
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23964 C
            Anlage 17
            Mündliche Frage 23
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Veränderungen durch das geplante Frei-
            handelsabkommen mit Neuseeland hin-
            sichtlich der Importmengen von Milchpro-
            dukten und Rindfleisch
            Antwort
            Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23965 A
            Anlage 18
            Mündliche Frage 24
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Barrierefreiheit der neuen Geschäftsstelle
            des Gemeinsamen Bundesausschusses
            Antwort
            Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23965 B
            Anlage 19
            Mündliche Frage 25
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Differenzierung nach Flugzeugtypen und
            Spreizung der Tag- und Nachttarife bei
            lärm abhängigen Flughafenentgelten im
            Luftverkehrsgesetz
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23965 D
            Anlage 20
            Mündliche Frage 26
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Prüfung von Fahrzeugen im Rahmen des
            „Schadstoff-Anti-Doping-Tests“
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 A
            Anlage 21
            Mündliche Frage 27
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Abschalteinrichtungen für die Regulierung
            des sogenannten Thermofensters
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 A
            Anlage 22
            Mündliche Frage 28
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Bericht der Untersuchungskommission
            Volkswagen zur Wirksamkeit der freiwilli-
            gen Umrüstaktionen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 B
            Anlage 23
            Mündliche Frage 29
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Subventionierung neuer Dieselautos
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 C
            Anlage 24
            Mündliche Frage 30
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Position der Bundesregierung zu Maßnah-
            men zur Luftreinhaltung
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 D
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 VII
            Anlage 25
            Mündliche Frage 31
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Wettbewerbssituation im Schienenperso-
            nenfernverkehr
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23967 A
            Anlage 26
            Mündliche Frage 32
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Umsetzung einer weltweiten CO2-Beprei-
            sung
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23967 B
            Anlage 27
            Mündliche Frage 33
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mängelbeseitigung an der deutschen Bot-
            schaft in Washington, DC
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23967 D
            Anlage 28
            Mündliche Frage 34
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beteiligung der Bundesregierung an grenz-
            überschreitenden Umweltverträglichkeits-
            prüfungen zu Laufzeitverlängerungen für
            ukrainische Kernkraftwerke
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23968 A
            Anlage 29
            Mündliche Frage 35
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ausgleich für frustrierte Investitionen der
            Kernkraftwerkbetreiber
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23968 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23903
            236. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017
            Beginn: 13 .01 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Dr. Claudia Lücking-Michel
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23959
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        31 .05 .2017
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 31 .05 .2017
        Färber, Hermann CDU/CSU 31 .05 .2017
        Gabriel, Sigmar SPD 31 .05 .2017
        Glöckner, Angelika SPD 31 .05 .2017
        Groth, Annette DIE LINKE 31 .05 .2017
        Jung, Andreas CDU/CSU 31 .05 .2017
        Kipping, Katja DIE LINKE 31 .05 .2017
        Kolbe, Daniela SPD 31 .05 .2017
        Lach, Günter CDU/CSU 31 .05 .2017
        Notz, Dr . Konstantin
        von
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        31 .05 .2017
        Paus, Lisa BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        31 .05 .2017
        Vries, Kees de CDU/CSU 31 .05 .2017
        Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 31 .05 .2017
        Wawzyniak, Halina DIE LINKE 31 .05 .2017
        Wiese, Dirk SPD 31 .05 .2017
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 31 .05 .2017
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 2):
        Wie lange wurden Menschen in Maßnahmen (Cash for
        Work) der Beschäftigungsinitiative Nahost durchschnittlich
        beschäftigt (bitte nach Ländern auflisten), und welche durch-
        schnittliche Vergütung erhalten die Beschäftigten (bitte je-
        weils in Relation zum Durchschnittseinkommen des Landes
        und – sofern vorhanden – Mindestlohn des Landes setzen)?
        Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive Nahost hat
        das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
        arbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2016 mehr als
        61 000 Flüchtlinge und Bewohnerinnen und Bewohner
        der aufnehmenden Gemeinden in Beschäftigung ge-
        bracht . Bei rund zwei Dritteln dieser Jobs handelt es sich
        um klassische mittelfristige Cash-for-Work-Jobs mit ei-
        ner Beschäftigungsdauer von je zwei bis drei Monaten .
        Hinzu kommen durch die Finanzierung von Lehrkräften
        in der Türkei und Jordanien rund 14 000 längerfristige
        Beschäftigungsverhältnisse für das gesamte Schuljahr .
        Bei weniger als 10 Prozent der geschaffenen Jobs handelt
        es sich um kurzfristige Cash-for-Work-Jobs mit einer Be-
        schäftigungsdauer unter einem Monat .
        Die Entlohnung für die Arbeiten im Rahmen der Be-
        schäftigungsoffensive Nahost orientiert sich generell am
        jeweiligen nationalen Mindestlohn und den nationalen
        Regelungen für Cash-for-Work-Vorhaben . Ein Beispiel:
        Ein Lehrer erhält im Rahmen unserer Beschäftigungsof-
        fensive Nahost für den Unterricht syrischer Flüchtlings-
        kinder an einer jordanischen Schule monatlich 230 jor-
        danische Dinar Lohn (rund 290 Euro), was etwas mehr
        als der jordanische Mindestlohn ist .
        Anlage 3
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12501, Frage 3):
        In welcher Form hat die Bundesregierung (wie der Familie
        Alexandranis von der deutschen Botschaft vor Ort nach meiner
        Kenntnis versprochen) im Falle des internierten freien Journa-
        listen Ismail Alexandrani interveniert, der nach seiner Rück-
        kehr aus Deutschland, wo er dem Auswärtigen Amt als Exper-
        te zur Verfügung stand, nach Ägypten im November 2015 am
        Flughafen Hurghada festgenommen wurde, und wie will die
        Bundesregierung ausschließen, dass damals wie auch nach der
        kürzlich erfolgten Verabschiedung des Sicherheitsabkommens
        mit Ägypten durch den Deutschen Bundestag Informationen
        deutscher Sicherheitsbehörden nicht von den ägyptischen Ge-
        heimdiensten genutzt werden, um freie Journalisten und poli-
        tische Aktivisten festzuhalten und zu misshandeln?
        Unmittelbar nach der Festnahme des Journalisten
        Ismail Alexandrani im November 2015 hat das Auswär-
        tige Amt per Verbalnote die ägyptische Seite um Erläute-
        rung der Gründe für die Verhaftung gebeten . Dabei wur-
        de ausdrücklich die Erwartung zum Ausdruck gebracht,
        dass Teilnehmer Einladungen der Bundesregierung, von
        deutschen Stiftungen oder deutschen NGOs folgen kön-
        nen, ohne dass sie davor oder danach Repressionen durch
        ägyptische Behörden befürchten müssen .
        Parallel wurde der Fall von Herrn Alexandrani hoch-
        rangig seitens der deutschen Botschaft Kairo im ägyp-
        tischen Außenministerium angesprochen . Die deutsche
        Botschaft verfolgt den Fall in Abstimmung mit anderen
        EU-Partnern weiterhin und spricht ihn gegenüber ägypti-
        schen Regierungsvertretern immer wieder an .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723960
        (A) (C)
        (B) (D)
        Der Fall von Herrn Alexandrani wird zudem gemein-
        sam mit anderen Menschenrechtsfällen auch von Vertre-
        terinnen und Vertretern der Bundesregierung bei hoch-
        rangigen politischen Gesprächen thematisiert .
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage bezüglich des Sicher-
        heitsabkommens zwischen Deutschland und Ägypten:
        Die Ausgestaltung des Sicherheitsabkommens verhin-
        dert, dass bei seiner Umsetzung Menschenrechtsverlet-
        zungen Vorschub geleistet wird . Sämtliche Maßnahmen
        gemäß Artikel 1 des Abkommens sind nur im Rahmen
        und auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts
        zulässig . Es enthält zudem eine allgemeine Vorbehalts-
        klausel zur Ablehnung der Zusammenarbeit, wenn diese
        im Widerspruch zu dem innerstaatlichen Recht einer Ver-
        tragspartei steht .
        Für deutsche Sicherheitsbehörden gelten damit die in
        Deutschland anwendbaren Rechtsgrundlagen und Be-
        schränkungen . Diese müssen also im Einzelfall prüfen,
        ob die Zusammenarbeit im Widerspruch zu deutschem
        Recht steht . Der Prüfungsmaßstab umfasst damit auch
        die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Men-
        schenrechte . Dabei wird die Entwicklung der Menschen-
        rechtslage in Ägypten ebenso Berücksichtigung finden
        wie Erfahrungswerte aus vorangegangener Zusammen-
        arbeit .
        Hinsichtlich der Übermittlung von Informationen
        sieht das deutsche Recht eine strikte Einzelfallprüfung
        vor und untersagt beispielsweise die Übermittlung perso-
        nenbezogener Daten, wenn eine Verletzung von Grund-
        und Menschenrechten zu befürchten ist .
        Die Übermittlung personenbezogener Daten richtet
        sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die interna-
        tionale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sowie nach den
        Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in straf-
        rechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) .
        Anlage 4
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/12501, Frage 6):
        Welche Konsequenz hat nach Kenntnis der Bundesre-
        gierung der Ausschluss der zivilgesellschaftlichen Antikor-
        ruptionsorganisation MANS durch die Entscheidung des
        montenegrinischen Europaministers aus der Arbeitsgruppe
        zu Kapitel 23 (siehe Pressemitteilung von Transparency In-
        ternational vom 3 . Mai 2017) für den Fortgang der Beitritts-
        verhandlungen Montenegros mit der EU, und wird sich die
        Bundesregierung im Rahmen der EU und bilateral hochrangig
        gegenüber der montenegrinischen Regierung, etwa im Rah-
        men der Westbalkan-Außenministerkonferenz am 31 . Mai
        2017 in Berlin, dafür einsetzen, dass dieser Ausschluss zivil-
        gesellschaftlicher Organisationen aus den Beitrittsverhandlun-
        gen rückgängig gemacht wird?
        Montenegro hat zu allen Verhandlungskapiteln der
        EU-Beitrittsverhandlungen Arbeitsgruppen gebildet, in
        denen auch NGOs vertreten sind . Anders als Transparen-
        cy International schreibt, war die NGO MANS (The Net-
        work for Affirmation of NGO Sector) – die profilierteste
        und auch lautstärkste NGO des Landes zum Thema Kor-
        ruption – bisher nicht Teil der AG zum Rechtsstaatskapi-
        tel 23 . Vielmehr hatten sich vier NGOs, darunter MANS,
        neu um eine Teilnahme beworben . Zunächst hatte das
        montenegrinische Kabinett der Bewerbung von MANS
        nicht zugestimmt .
        Der deutsche Botschafter in Montenegro hat Euro-
        paminister Pejovic im Rahmen eines Gesprächs über
        die EU-Beitrittsverhandlungen Montenegros am ver-
        gangenen Mittwoch auch hierauf angesprochen . Einen
        Tag später, am 25 . Mai, hat die Regierung Montene-
        gros mit Kabinettsbeschluss entschieden, nun auch den
        MANS-Vorsitzenden Maras in die AG aufzunehmen .
        Das Problem hat sich also gelöst .
        Die Bundesregierung unterstreicht die ganz erhebli-
        che Bedeutung der Korruptionsbekämpfung im Rahmen
        der Beitrittsverhandlungen . Sie spricht das Thema regel-
        mäßig gegenüber Vertretern Montenegros an .
        Die EU berücksichtigt Fortschritte in Kapitel 23 auch
        bei allen Entscheidungen über anstehende Schritte in den
        Verhandlungen .
        Anlage 5
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12501, Frage 9):
        Welche Informationen hat die Bundesregierung dazu (oder
        kann sie sich beschaffen), dass ein aus Nordrhein-Westfalen
        am 22 . Februar 2017 abgeschobener Afghane namens Farhad
        Rasuli in Herat in Afghanistan am 10 . Mai 2017 Opfer eines Ta-
        liban-Anschlags geworden sein soll (vergleiche https://www .
        unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener- fluechtling-in-
        afghanistan-getoetet/; bitte im Detail darlegen, auch welche
        Bemühungen die Bundesregierung zur Überprüfung der vor-
        liegenden Informationen unternommen hat), und welche kon-
        kreten Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bun-
        desregierung hieraus in Bezug auf die bisherige Prüfpraxis im
        Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), entspre-
        chende Gefahreneinschätzungen (Herkunftsländerleitsätze)
        und politische Vorgaben zu Abschiebungen nach Afghanistan
        (Abschiebestopp usw .) (bitte ausführlich antworten)?
        Am 22 . Februar 2017 ist kein afghanischer Staatsan-
        gehöriger namens Farhad Rasuli von Deutschland nach
        Afghanistan zurückgeführt worden .
        Zum Verbleib des am 27 . März 2017 zurückgeführ-
        ten afghanischen Staatsangehörigen ähnlichen Namens –
        Faridon Rasuli – liegen der Bundesregierung keine eige-
        nen Erkenntnisse vor .
        Die deutsche Botschaft in Kabul bemüht sich bei den
        zuständigen afghanischen Behörden um eine Aufklärung
        des Falls .
        https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/
        https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/
        https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23961
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12501, Frage 10):
        Wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutsch-
        land gab es in den Monaten Januar, Februar, März, April und
        bisher im Monat Mai 2017 (bitte nach Monaten getrennt auf-
        listen), und wie ist es mit diesen Angaben vereinbar, dass es
        laut Angaben des Pressesprechers des Bundesministeriums
        des Innern, Dr . Johannes Dimroth, auf der Pressekonferenz
        am 19 . Mai 2017 „mitnichten“ eine „starre Obergrenze“ bei
        Überstellungen von Familienangehörigen im Rahmen der
        Dublin-Verordnung geben soll, obwohl mir glaubhafte Infor-
        mationen darüber vorliegen, dass auf Betreiben des Bundes-
        innenministeriums Ende März 2017 die Zahl der Überstellun-
        gen ab dem 1 . April 2017 auf maximal 70 Personen im Monat
        begrenzt worden sein soll, was unter anderem auch dadurch
        erreicht wird, dass seit Februar 2017 keine freiwillig selbst-
        initiativ betriebenen Überstellungen nach Deutschland mehr
        möglich sein sollen, weil angeblich keine Laissez-passer mehr
        ausgestellt werden (bitte ausführlich antworten und die ge-
        nannten Informationen gegebenenfalls korrigieren, falls sie
        falsch sein sollten)?
        Deutschland erfüllt auch weiterhin seine Aufnahme-
        verpflichtungen im Rahmen der Dublin-VO.
        Die Anzahl der Überstellungen aus Griechenland im
        bisherigen Jahr 2017 stellt sich folgendermaßen dar:
        Monat in 2017 Überstellte Personen aus GRC
        Januar 163
        Februar 325
        März 490
        April 180
        Mai (bis einschl . 24 .5 .) 64
        Darüber hinaus hat Deutschland aus Griechenland im
        Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse (Relocation) im
        bisherigen Jahr 2017 folgende Asylantragsteller aufge-
        nommen:
        Monat in 2017 Umsiedlungen aus GRC
        Januar 487
        Februar 425
        März 473
        April 394
        Mai (bis einschl . 19 . Mai) 520
        Wie bereits mehrfach dargelegt, sind allein im März
        mit drei Charterflügen aus Griechenland mehrere Hun-
        dert Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach
        Deutschland überstellt worden . Die Nutzung solcher
        Charterflüge für Dublin-Überstellungen ist neu und be-
        deutet sowohl zur Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüs-
        se als auch der Dublin-Verfahren mit mehreren Personen
        für die weitere Verteilung der ankommenden Asylantrag-
        steller auf die zuständigen Stellen in den Ländern zur
        Aufnahme einen erheblichen logistischen Koordinie-
        rungsaufwand für die Landes- und Bundesbehörden .
        Aus diesem Grunde hat der Bundesminister des Innern
        seinen griechischen Amtskollegen bei beiden Verfahren
        um eine engere Abstimmung in Bezug auf die Durch-
        führung der Dublin- und Umsiedlungsverfahren und die
        Anzahl der zu überstellenden Personen zwischen den be-
        teiligten Behörden gebeten . Hierdurch soll insbesondere
        den besonderen Umständen jedes Antragstellers sowie
        den sich bereits im Bundesgebiet aufhältigen Familien-
        angehörigen angesichts der teilweise begrenzten Betreu-
        ungs- und Unterbringungskapazitäten Rechnung getra-
        gen werden . Im Rahmen der Abstimmungen zwischen
        den zuständigen Behörden sollen auch Überstellungen
        trotz etwaiger Verfristungen nach Artikel 29 Dublin-VO
        stattfinden. Das Bundesministerium des Innern wird je-
        doch darauf achten, dass das BAMF so weit wie möglich
        Dublin-Überstellungen aus Griechenland beschleunigt
        bearbeitet, sofern dies im Einzelfall geboten ist .
        In welcher Weise freiwillige Überstellungen ermög-
        licht werden können und dabei die Pflichten des über-
        stellenden Mitgliedstaats eingehalten werden, muss jeder
        Mitgliedstaat selbst identifizieren und festlegen. Dies be-
        inhaltet die Abstimmung des Überstellungstermins, der
        Überstellungsart und der Ausstellung der Ausweisdoku-
        mente (Laissez-passer) . Die Ausstellung der Laissez-pas-
        ser-Papiere obliegt den griechischen Behörden . Zu der
        Frage, ob sich hier die Praxis der griechischen Behörden
        seit Februar 2017 geändert hat, liegen der Bundesregie-
        rung keine Erkenntnisse vor .
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12501, Frage 13):
        Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
        ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichbe-
        rechtigten Zugang zu Informationen zur Bundestagswahl zu
        ermöglichen?
        Informationen zur Bundestagswahl stellen die Bun-
        desregierung und Stellen der Bundesregierung zur Verfü-
        gung, soweit es um den Ablauf der Bundestagswahl und
        die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Bundestagswahl
        geht . Über die Positionen der Parteien informieren die
        Parteien selbst durch barrierefreie Angebote sowie die
        verschiedenen Medienangebote in Fernsehen, Rundfunk
        und Presse . Allen Wahlberechtigten wird seit der letzten
        Bundestagswahl nach der vom Bundesministerium des
        Innern erlassenen Bundeswahlordnung von der Gemein-
        de bereits mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, ob
        ihr jeweiliger Wahlraum barrierefrei ist . Zugleich enthält
        die Wahlbenachrichtigung seitdem die Telefonnummer,
        unter welcher die Wahlberechtigten von der Gemeinde
        erfahren können, welcher Wahlraum im eigenen Wahl-
        kreis barrierefrei ist und für sie gegebenenfalls als Alter-
        native in Frage kommt (§ 19 Absatz 1 Nummern 2 und 7
        der Bundeswahlordnung – BWO) .
        Zum Ablauf der Bundestagswahl stellt der Bundes-
        wahlleiter auf seiner Internetseite Informationen in leich-
        ter Sprache zur Verfügung . Für gehörlose und hörbehin-
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723962
        (A) (C)
        (B) (D)
        derte Menschen erleichtert ein zentrales Einstiegsangebot
        die Orientierung auf der Internetseite durch zentrale In-
        formationen in Gebärdensprache . Des Weiteren infor-
        miert er auf seiner Internetseite über die Barrierefreiheit
        bei den Wahlen (barrierefreier Zugang zu Wahlräumen,
        Hilfspersonen, Stimmzettelschablonen) .
        Wie bei der Bundestagswahl 2013 wird es einen Link
        von der Homepage des Bundeswahlleiters zu der von der
        Bundesvereinigung Lebenshilfe e . V . erstellten Broschü-
        re in leichter Sprache in aktualisierter Fassung geben .
        Ebenso werden zudem die beiden Veröffentlichungen
        des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
        (BMAS) geförderten Bundeskompetenzzentrums (jetzt
        Bundesfachstelle Barrierefreiheit) „Barrierefreiheit von
        Wahlräumen“ und „Tipps für Wahlhelfer beim Umgang
        mit Wählerinnen und Wählern mit Behinderung“ mit der
        Homepage des Bundeswahlleiters verlinkt .
        Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet ge-
        meinsam mit der SoVD-Jugend Informationen zur Bun-
        destagswahl 2017 in einfacher Sprache als Publikation
        an . Die Publikation „einfach POLITIK: Bundestagswahl
        2017 . Heft in einfacher Sprache“ sowie das Plakat zur
        Publikation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 .
        Plakat in einfacher Sprache“ werden in diesen Tagen
        über die Bundeszentrale für politische Bildung bestellbar
        und lieferbar sein .
        Auf Grundlage dieser Broschüre wird es zudem ein
        Informationsvideo zur freien Verwendung geben . Dieses
        wird demnächst auf YouTube verfügbar sein . Die Publi-
        kation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 . Heft in
        einfacher Sprache“ wird zur Zeit auch als Audioversion
        (Hörbuch) eingesprochen und wird Ende Juni über die
        Homepage der Bundeszentrale verfügbar sein . Ebenfalls
        auf der Homepage der Bundeszentrale verfügbar ist der
        Videoclip „Ohrenkuss: Politisches einfach erklärt“, in
        dem Menschen mit Downsyndrom das Thema „Wählen
        gehen“ erklären .
        Informationen über den Inhalt der Stimmzettel, die
        eine selbstständige Stimmabgabe im Wahllokal oder im
        Rahmen der Briefwahl ermöglichen, erhalten blinde und
        sehbehinderte Wähler durch die von den Blindenverbän-
        den erstellten Wahlschablonen, deren Kosten vom Bund
        erstattet werden (§ 50 Absatz 4 des Bundeswahlgeset-
        zes – BWahlG) .
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12501, Frage 14):
        Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichten-
        dienstliche) Kenntnisse darüber, dass der türkische Nach-
        richtendienst MIT, die Union Europäisch-Türkischer Demo-
        kraten (UETD), Islamisten, die rechtsextremistischen Grauen
        Wölfe sowie die „Osmanen Germania“-Rocker im Südwesten
        Deutschlands ein Netzwerk aufgebaut haben, und inwieweit
        hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kennt-
        nisse darüber, dass illegale Waffenlieferungen aus der Schweiz
        nach Deutschland stattgefunden haben (unter anderem Ma-
        schinenpistolen des tschechischen Typs „Skorpion“), deren
        Empfänger sowohl die Osmanen Germania als auch die Ro-
        ckergruppe Hells Angels waren (www .stuttgarter-nachrichten .
        de/inhalt .die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1 .89dd4ced-
        bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52 .html)?
        Der Bundesregierung liegen keine über die Pressebe-
        richterstattung hinausgehenden Informationen zu einem
        angeblichen Netzwerk im Sinne der Fragestellung vor .
        Bislang konnten lediglich Hinweise auf einzelne Ver-
        bindungen zwischen den genannten Organisationen er-
        langt werden . Die Mitglieder des „Osmanen Germania
        BC“ sind überwiegend dem türkisch-nationalistischen
        Spektrum zuzuordnen . Einzelpersonen können der tür-
        kisch-rechtsextremen Ülkücü-Bewegung zugeordnet
        werden, andere wiederum unterhalten lediglich Kenn-
        verhältnisse . Zudem sind der Bundesregierung einzelne
        Verbindungen zwischen der UETD und dem „Osmanen
        Germania BC“ bekannt . So waren Mitglieder des „Os-
        manen Germania BC“ bereits als Sicherheitspersonal
        für UETD-Veranstaltungen tätig . Einzelne Führungsper-
        sonen des „Osmanen Germania BC“ unterhalten zudem
        Kontakte zu UETD-Funktionären .
        Die Bundesregierung hat die genannten Gruppierun-
        gen und deren Aktivitäten auf deutschem Boden fest im
        Blick . Wir werden es nicht zulassen, dass von diesen
        Gruppierungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
        und Ordnung ausgeht .
        Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine Er-
        kenntnisse über die in der Presseberichterstattung er-
        wähnte vermeintliche Waffenlieferung aus der Schweiz
        nach Deutschland vor .
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
        ge 15):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu V-Per-
        sonen der Verfassungsschutzämter des Bundes bzw . der Bun-
        desländer in der rechtsextremistischen Organisation Blood &
        Honour in Deutschland zwei Jahre vor und nach deren Verbot
        durch das Bundesinnenministerium (bitte Zahl, Name und
        Verpflichtungszeitraum angeben), und welche Erkenntnisse
        zum NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, insbeson-
        dere zu deren jeweiligem Aufenthaltsort nach deren Untertau-
        chen im Jahr 1998, erlangten die Verfassungsschutzämter aus
        diesen Quellen von diesen V-Personen?
        Die Beantwortung der mündlichen Frage kann nicht
        erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rück-
        schlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbe-
        hörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt
        danach ausrichten könnte . Es bestünde die Möglichkeit,
        in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifi-
        zieren . Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in
        einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewe-
        gen . Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen,
        dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unver-
        sehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet
        wäre . Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter,
        http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html
        http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html
        http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23963
        (A) (C)
        (B) (D)
        der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahr-
        scheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so
        geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des
        Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden .
        Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garan-
        tierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages
        und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für
        die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
        Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultie-
        renden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesre-
        publik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeite-
        rinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden
        sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass
        auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der
        Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ein-
        sehbar wäre, ausscheidet . Im Hinblick auf den Verfas-
        sungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Be-
        deutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die
        Bundesregierung die Informationen der angefragten Art
        für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
        Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
        werden kann .
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
        Frage 16):
        Welche Angaben macht die Bundesregierung einerseits zur
        Höhe der Verbindlichkeiten (bitte nach Gläubigern aufschlüs-
        seln), die Griechenland im Juli 2017 ablösen soll, und ande-
        rerseits zur Höhe der Finanzhilfen, die Griechenland von der
        Troika in Aussicht gestellt worden sind?
        Nach dem gegenwärtigen Informationsstand der Bun-
        desregierung muss Griechenland im Juli 2017 Anleihen
        in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro zurückzahlen und
        eine Rückzahlung an den Internationalen Währungs-
        fonds in Höhe von rund 0,3 Milliarden Euro leisten . So-
        weit bekannt ist, werden von den fälligen Anleihen rund
        3,9 Milliarden Euro von Mitgliedsbanken des Eurosys-
        tems gehalten . Die verbleibenden rund 2,4 Milliarden
        Euro werden von im Einzelnen nicht bekannten Markt-
        teilnehmern gehalten .
        Zur Höhe einer möglichen dritten Kredittranche des
        ESM-Anpassungsprogramms haben die Institutionen
        bisher keinen schriftlichen Vorschlag unterbreitet . Münd-
        lich wurde eine Größenordnung von 7 bis 10 Milliarden
        Euro genannt .
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 17):
        Wie viele Riester-Verträge gab es im Jahr 2016 nach Kennt-
        nis der Bundesregierung, und wie hoch war der Anteil an Ver-
        trägen mit steuerabzugsfähigen Sonderausgaben unterhalb des
        Mindesteigenbeitrags von 4 Prozent der beitragspflichtigen
        Einnahmen (§ 86 EStG)?
        Der Bestand an Altersvorsorgeverträgen belief sich
        am Ende des Jahres 2016 auf rund 16,5 Millionen Ver-
        träge .
        Diese Zahl aus der Riester-Vertragsstatistik des Bun-
        desministeriums für Arbeit und Soziales lässt keine un-
        mittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen
        zu, die laufend einen Riester-Vertrag „besparen“ und
        eine staatliche Förderung erhalten . Dies liegt daran, dass
        eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen kann
        (Mehrfachanwartschaften) und Riester-Verträge auch
        dauerhaft ungefördert bleiben können, zum Beispiel,
        wenn sie von einer nicht förderberechtigten Person ab-
        geschlossen werden .
        Im Beitragsjahr 2012 erhielten circa 1,85 Millionen
        Personen der rund 10,7 Millionen geförderten Personen
        sowohl die Zulage nicht in voller Höhe – Mindesteigen-
        beitrag wurde nicht erbracht – als auch einen Sonderaus-
        gabenabzug .
        Dies entspricht circa 17 Prozent . Für jüngere Zeiträu-
        me liegen aufgrund der noch nicht abgelaufenen Verjäh-
        rungsfrist für die steuerliche Veranlagung noch keine
        endgültigen Zahlen vor .
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 18):
        Wie viele Riester-Verträge wurden nach Kenntnis der Bun-
        desregierung jeweils in den Jahren von 2010 bis 2016 vor-
        zeitig aufgelöst und wie viele beitragsfrei gestellt (bitte auch
        deren prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Riester-Ver-
        träge ausweisen)?
        Die Vertragsdatenstatistik des Bundesministeriums
        für Arbeit und Soziales basiert auf Meldungen der Ver-
        bände . Die Meldungen sind bereits um Vertragsabgänge
        bereinigt . Daher liegen keine Informationen zur Zahl der
        stornierten Verträge vor .
        Anhand von Angaben der Bundesanstalt für Finanz-
        dienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Anteil der ru-
        hend gestellten Riester-Verträge aktuell auf rund ein
        Fünftel geschätzt .
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 19):
        In welcher Form wird die Bundesregierung den negativen
        Auswirkungen entgegenwirken, die eine zunehmende Markt-
        konzentration im agrochemischen Sektor, bedingt durch die
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723964
        (A) (C)
        (B) (D)
        Fusionen der Unternehmen Bayer/Monsanto, ChemChina/
        Syngenta und DuPont/Dow Chemical auf die Ernährungssou-
        veränität von Nationen hat, da der Zugang zu Saatgut durch
        immer weniger multinationale Konzerne kontrolliert wird
        (https://www .boell .de/sites/default/files/konzernatlas-2017 .
        pdf?dimension1=ds_konzernatlas)?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu
        vor, dass die Fusionen der Unternehmen ChemChina/
        Syngenta und DuPont/Dow in Bezug auf den Zugang zu
        Saatgut negative Auswirkungen auf die Ernährungssitu-
        ation von Nationen haben . Die Fusion Bayer/Monsanto
        ist bisher noch nicht bei der Europäischen Kommission
        angemeldet . Die Bundesregierung wird die Auswirkun-
        gen der Zusammenschlüsse auf die Ernährungssituation
        beobachten .
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 20):
        Hält die Bundesregierung es für grundsätzlich sinnvoll,
        dass Umweltschutzziele im Rahmen zukünftiger Fusionen im
        Agrarchemiesektor von der EU-Kommission berücksichtigt
        werden und, wenn nein, warum nicht?
        Die Verordnung (EG) Nr . 139/2004 des Rates vom
        20 . Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmens-
        zusammenschlüssen (Fusionskontrollverordnung) ent-
        hält in Artikel 2 Absatz 1 Beurteilungskriterien, mit
        denen auch Umweltschutzbelange indirekt mit berück-
        sichtigt werden können . Anhand der gesetzlichen Kri-
        terien beurteilt die Europäische Kommission, ob durch
        den geplanten Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb
        im Gemeinsamen Markt erheblich behindert würde, ins-
        besondere durch Begründung oder Verstärkung einer
        Marktbeherrschung, und die Fusion deshalb nach Arti-
        kel 2 Absatz 3 Fusionskontrollverordnung zu untersagen
        ist . Ist das nicht der Fall, muss sie den Zusammenschluss
        genehmigen (Artikel 2 Absatz 2 Fusionskontrollverord-
        nung) .
        Stellt also die Europäische Kommission fest, dass ein
        Zusammenschluss zu einer Beschränkung der genannten
        Wettbewerbsparameter führt, und haben diese Beschrän-
        kungen auch Einfluss auf Umweltschutzbelange, so wer-
        den diese Umweltbelange von der Europäischen Kom-
        mission mit berücksichtigt . Beispielsweise entspricht der
        in Frage 19 angesprochene Zugang zu Saatgut dem in
        Artikel 2 Absatz 1 Fusionskontrollverordnung genannten
        Beurteilungskriterium der Wahlmöglichkeiten der Ab-
        nehmer, also ihrem Zugang zu den Beschaffungsmärk-
        ten . Nur soweit Umweltziele keinem der Beurteilungs-
        kriterien zugeordnet werden könnten, besteht Raum für
        die gestellte Frage .
        Für die Bundesregierung ist darüber hinaus bisher
        kein Anlass ersichtlich, von der herrschenden Rechts-
        auffassung zur Gesetzeslage nach der Verordnung (EG)
        Nr . 139/2004 des Rates vom 20 . Januar 2004 über die
        Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusi-
        onskontrollverordnung) abzuweichen .
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 21):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        Ankündigung Ecuadors, alle bilateralen Investitionsschutzab-
        kommen kündigen zu wollen (vergleiche https://amerika21 .
        de/2017/05/175583/ecuador-investition), und welche Auswir-
        kungen würde die Kündigung mit sich bringen, beispielsweise
        in Bezug auf den Investitionsschutz oder den Ratifizierungs-
        prozess bezüglich Ecuadors Beitritt zum EU-Handelsüberein-
        kommen mit Kolumbien und Peru?
        Ecuador hat seine 16 Investitionsschutzverträge ge-
        kündigt, darunter am 22 . Mai 2017 auch den bilateralen
        Investitionsschutzvertrag mit Deutschland . Die Bundes-
        regierung bedauert dies . Sie befürchtet, dass sich die
        Kündigung negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung
        Ecuadors auswirken wird . Viele deutsche Unternehmen
        investieren nur in Ländern, für die ein Investitions-
        schutzvertrag besteht oder für die Investitionsgarantien
        des Bundes übernommen werden. Es ist offen, ob die
        Bundesregierung dies auch künftig tun kann . Der Beitritt
        Ecuadors zum Handelsabkommen der EU mit Kolumbi-
        en und Peru ist hiervon nicht betroffen.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 22):
        Welche Erkenntnisse, auch von bundeseigenen Forschungs-
        einrichtungen, liegen der Bundesregierung zu den möglichen
        Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens mit
        Neuseeland auf dem Agrarsektor, mit besonderer Berücksich-
        tigung von Milchprodukten, Zucker und Rindfleisch, vor, und
        welche Ergebnisse zeigen diese Analysen in Bezug auf mög-
        liche Produktionsrückgänge bei Milch und Milchprodukten
        (einzeln aufgelistet) in Deutschland?
        Die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen
        zwischen der EU und Neuseeland haben weder begon-
        nen noch wurde bisher ein Verhandlungsmandat erteilt .
        Inhalte eines möglichen Ergebnisses sind noch völlig of-
        fen . Vor diesem Hintergrund wären konkrete Aussagen
        zu den tatsächlichen Auswirkungen eines Freihandelsab-
        kommens rein spekulativ .
        Um rechtzeitig für die Sensibilitäten im Agrarbereich
        geeignete Lösungen entwickeln zu können, hat die Bun-
        desregierung das Thünen-Institut (TI) beauftragt, eine
        Analyse der Auswirkungen einer vollständigen Handels-
        liberalisierung (= Extremszenario) mit Neuseeland und
        Australien auf den europäischen und deutschen Agrar-
        markt zu erstellen . Australien und Neuseeland sind in der
        Baseline des Thünen-Instituts gemeinsam als Ozeanien
        abgebildet .
        Laut der Analyse lägen die Produktionsrückgänge in
        Deutschland bei einer vollständigen Liberalisierung mit
        Neuseeland und Australien rein rechnerisch zwischen
        minus 3,3 Prozent und minus 3,9 Prozent bei Rohmilch
        https://www.boell.de/sites/default/files/konzernatlas-2017.pdf?dimension1=ds_konzernatlas
        https://www.boell.de/sites/default/files/konzernatlas-2017.pdf?dimension1=ds_konzernatlas
        https://amerika21.de/2017/05/175583/ecuador-investition
        https://amerika21.de/2017/05/175583/ecuador-investition
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23965
        (A) (C)
        (B) (D)
        sowie minus 3,9 Prozent und minus 4,5 Prozent bei
        Milchprodukten . Dies ist jedoch davon abhängig, inwie-
        weit Ozeanien tatsächlich in der Lage ist, die Milchpro-
        duktion zu steigern . Einzelbetriebliche Überlegungen
        zeigen, dass die gleichzeitige Produktionsausdehnung
        Ozeaniens nur bei einer Anpassung der Produktionssys-
        teme möglich wäre . Ferner ist aufgrund von klimatischen
        Schwankungen nicht mit einer kontinuierlich höheren
        Milchproduktion zu rechnen . Zudem könnten steigende
        Umweltauflagen in Neuseeland die Produktionsausdeh-
        nung verteuern und aufgrund der Verringerung der Kos-
        tendifferenz den Exportanreiz in die EU reduzieren.
        Bei Rindfleisch wäre bei einer vollständigen Libera-
        lisierung mit Ozeanien rechnerisch in Deutschland ein
        Produktionsrückgang von minus 1,7 Prozent möglich .
        Wegen der bestehenden großen Anzahl an Exportmärk-
        ten für neuseeländisches und australisches Rindfleisch
        sowie der Transportkosten ist laut der Analyse jedoch
        nicht mit einem deutlichen Anstieg der Exporte in die
        EU zu rechnen .
        Mit Blick auf Zucker ist kein Produktionsrückgang zu
        erwarten .
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 23):
        Welche Veränderungen sind durch das geplante Freihan-
        delsabkommen mit Neuseeland hinsichtlich der Importmen-
        gen von Milchprodukten (einzeln aufgelistet) und Rindfleisch
        zu erwarten (in Menge und Wert)?
        Konkrete Veränderungen der Importmengen kön-
        nen derzeit nicht beziffert werden, da der Ausgang der
        Verhandlungen zwischen der EU und Neuseeland noch
        völlig offen ist, insbesondere auch in welcher Form die
        Sensibilitäten im Agrarbereich berücksichtigt werden .
        Die Analyse des Thünen-Instituts zu einer vollständi-
        gen Liberalisierung mit Ozeanien, das heißt Australien
        und Neuseeland, kommt allerdings zu dem Ergebnis,
        dass wegen der großen Anzahl an Exportmärkten und der
        hohen Transportkosten mit keinem deutlichen Anstieg
        der Exporte von Rindfleisch und Zucker zu rechnen ist.
        Konkrete Zahlen zu den möglichen Importmengen von
        einzelnen Milchprodukten liegen der Bundesregierung
        aus den oben benannten Gründen nicht vor .
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12501, Frage 24):
        Was ist, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregie-
        rung auf meine schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdruck-
        sache 18/12441 bezüglich der Barrierefreiheit des Neubaus
        des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach Auffassung der
        Bundesregierung konkret eine „ausreichende Anzahl von
        barrierefreien WCs und PKW-Stellplätzen für Menschen mit
        Behinderung“?
        Wie in der Antwort auf die schriftliche Frage darge-
        legt, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht
        Bauherr, sondern Mieter des neuen Objekts . Für die An-
        mietung von Gebäuden ist § 8 Absatz 4 Satz 1 Behin-
        dertengleichstellungsgesetz (BGG) einschlägig, wonach
        der Bund einschließlich der bundesunmittelbaren Kör-
        perschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
        Rechts verpflichtet ist, die Barrierefreiheit bei Anmietun-
        gen der von ihm genutzten Bauten zu berücksichtigen .
        Diese Vorgabe wurde, wie dargelegt, vom G-BA beach-
        tet . Er hat Wert darauf gelegt, dass die Anforderungen
        an die Barrierefreiheit – wie unter anderem hinsichtlich
        der Anzahl der barrierefreien WCs und PKW-Stellplätze
        für Menschen mit Behinderungen – erfüllt werden . Nach
        Auskunft des G-BA wird jedem öffentlich zugänglichen
        Konferenzbereich je ein barrierefreies WC zugeordnet
        sein; die Anzahl der PKW-Stellplätze für Menschen
        mit Behinderungen wird circa ein Drittel der gesamten
        PKW-Stellplätze betragen .
        Soweit die Konkretisierung der einzelnen Anforde-
        rungen erst im Rahmen der Bauausführung erfolgt, wird
        der G-BA Entscheidungen immer unter Berücksichti-
        gung der Belange der Barrierefreiheit treffen.
        Im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen an
        die Barrierefreiheit hat der G-BA zudem versichert, dass
        er sowohl die Schwerbehindertenvertretung des G-BA
        als auch die maßgeblichen Patientenorganisationen nach
        § 140f SGB V einbezieht . Dies sind der Deutsche Be-
        hindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der
        PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsge-
        meinschaft Selbsthilfegruppen e . V . und der Verbraucher-
        zentrale Bundesverband e . V .
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
        ge 25):
        Wie hat die Bundesregierung das Ziel des Koalitionsver-
        trages zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, im Luftver-
        kehrsgesetz „eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugty-
        pen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife
        bei lärmabhängigen Flughafenentgelten“ (Seite 42) zu veran-
        kern, und inwiefern plant die Bundesregierung, die zuletzt im
        Jahr 2003 angepasste „Bonusliste für startende und landende
        Flugzeuge“ noch in dieser Legislaturperiode zu aktualisieren?
        Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der
        Flughäfen und der Bundesländer, auf Grundlage des
        § 19b Absatz 1 Luftverkehrsgesetz eine stärkere Sprei-
        zung bzw. Differenzierung der lärmabhängigen Flugha-
        fenentgelte vorzunehmen . Des Weiteren behält sich die
        Bundesregierung vor, gegebenenfalls durch Änderung
        der Rechtslage nachzusteuern . Die Novellierung der Bo-
        nusliste wird angestrebt und derzeit geprüft .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723966
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
        ge 26):
        Wie viele Fahrzeuge wurden im Rahmen der vom Bundes-
        verkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten „Schad-
        stoff-Anti-Doping-Tests“ bislang geprüft, und wie viele weite-
        re Prüfungen sollen im Jahr 2017 insgesamt stattfinden?
        Seit der Veröffentlichung des Berichtes der Untersu-
        chungskommission „Volkswagen“ wurden 29 weitere
        Fahrzeuge im Rahmen der Feldüberwachung geprüft .
        Für das Jahr 2017 sind im Rahmen der Feldüberwachung
        derzeit weitere 36 Fahrzeuge für eine Prüfung vorgese-
        hen .
        Die Prüfungen werden sowohl durch unabhängige
        Technische Dienste als auch mit eigenen Messanlagen
        des Kraftfahrt-Bundesamtes durchgeführt .
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12501, Frage 27):
        Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Zu-
        sage der Hersteller, „Maßnahmen zu ergreifen, um das Ther-
        mofenster auf das notwendige Maß zu reduzieren“ (Bericht
        des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
        tur zur Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßen-
        bauabteilungsleiter der Länder am 30 . und 31 . März 2017 zu
        TOP 4 .8), den vorherigen Einsatz nicht notwendiger und da-
        mit illegaler Abschalteinrichtungen voraussetzt und daher ein
        verpflichtender Rückruf wie im Falle der Volkswagen AG die
        angemessene Reaktion der Genehmigungs- bzw . Aufsichts-
        behörde wäre (bitte begründen), und wenn ja, welche Konse-
        quenzen zieht die Bundesregierung daraus?
        Bei einem Teil der im Rahmen der Felduntersuchung
        des Kraftfahrt-Bundesamtes überprüften Fahrzeugtypen
        bestanden seitens der Untersuchungskommission des
        BMVI Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwen-
        deten Abschalteinrichtung (siehe Bericht der Untersu-
        chungskommission „Volkswagen“) .
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12501, Frage 28):
        Mit welcher Begründung gilt gemäß dem Bericht der Un-
        tersuchungskommission „Volkswagen“, dass nach erfolgten
        freiwilligen Umrüstungen „Zweifel an der Zulässigkeit der
        Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen nicht weiter
        bestehen“ (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswa-
        gen“, unter anderem Seite 72), und nach welchen Kriterien
        bzw . mit welchen Methoden bewertet die Bundesregierung
        bzw . die zuständige Behörde die Wirksamkeit der freiwilligen
        Umrüstaktionen?
        Die Begründung ergibt sich aus den Darstellungen im
        Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“
        vom 22 . April 2016 .
        Die Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes fanden
        im Labor im direkten Vergleich mit dem vorherigen Se-
        rienstand bei niedrigeren Temperaturen und unter Va-
        riation der Prüfabschnitte sowie auf der Straße mittels
        PEMS(Portable Emission Measurement System)-Fahr-
        ten statt .
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 29):
        Teilt die Bundesregierung den Vorschlag zur Subventionie-
        rung von neuen Dieselautos aus dem „Maßnahmenpaket zur
        Luftreinhaltung“ aus der Bayerischen Staatskanzlei (siehe www .
        spiegel .de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert- kaufpraemie-
        fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536 .html) (bitte begründen),
        und welche eigenen konkreten Vorschläge zur Luftreinhaltung
        in Städten – und damit zur Umgehung von möglichen Fahrver-
        boten – prüft die Bundesregierung derzeit konkret (bitte ein-
        zeln benennen unter Angabe des Zeitfensters der Umsetzung)?
        Die Meinungsbildung in der Bundesregierung ist noch
        nicht abgeschlossen .
        Es ist Ziel der Bundesregierung, die Stickstoffdio-
        xidbelastung in den Ballungsgebieten deutlich zu redu-
        zieren . Zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur
        Luftreinhaltung in den Städten wird auf die Antworten
        der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 9 der Kleinen
        Anfrage 18/11474 „Steigende Stickoxid-Werte in deut-
        schen Städten“ verwiesen .
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 30):
        Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie zu Frage 4
        der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11998,
        die wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Städten
        und die Wirksamkeit der Umrüstung von Bussen, Taxis und
        Carsharing-Fahrzeugen thematisierte, antwortete: „Zu dieser
        Fragestellung gibt es keine abgestimmte Position der Bundes-
        regierung“, das Bundesverkehrsministerium aber gegenüber
        den Stuttgarter Nachrichten aussagt, dass alternative Antriebe
        für ebendiese Fahrzeuge wirkungsvoller seien als die Einfüh-
        rung der blauen Plakette (siehe Stuttgarter Nachrichten vom
        13 . Mai 2017), und auf welche Wirksamkeitsstudie kann sich
        die Bundesregierung mit dieser Aussage stützen?
        Eine abgestimmte Position der Bundesregierung zu
        dieser Fragestellung liegt weiterhin nicht vor .
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Na-
        turschutz, Bau und Reaktorsicherheit äußern sich inner-
        halb ihrer jeweiligen Zuständigkeit in der Öffentlichkeit.
        http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html
        http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html
        http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23967
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 31):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        Tatsache, dass im Schienenpersonenfernverkehr in Deutsch-
        land offenbar Markteintritte von neuen Unternehmen nicht
        dauerhaft erfolgreich sind und somit ein tatsächlicher Wettbe-
        werb im Verkehrssegment Schienenpersonenfernverkehr nicht
        besteht (Hinweis: Das Schienenpersonenfernverkehrsunter-
        nehmen locomore musste im Mai 2017 einen Insolvenzantrag
        stellen, siehe Stuttgarter Nachrichten vom 13 . Mai 2017),
        und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        aus der Tatsache, dass die Deutsche Bahn AG als faktischer
        Monopolist (Marktanteil der Deutschen Bahn AG bei mehr
        als 99 Prozent des Marktes, vergleiche Prognos AG: Wettbe-
        werber-Report Eisenbahn 2015/2016, Seite 50, https://www .
        prognos .com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_
        Report_2015_2016 .pdf) im Schienenpersonenfernverkehr ihre
        Fernverkehrszüge zunehmend weniger eigenwirtschaftlich be-
        treibt, sondern mit den Ländern Modelle auf der Grundlage
        von Zuschüssen vereinbart, bei denen Regionalisierungsmit-
        tel des Bundes zum Einsatz kommen (Beispiele: Moselstre-
        cke, Gäubahn, Strecke Bremen–Norddeich Mole, vergleiche
        Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10 . April 2017)?
        Die Bundesregierung hält an der mit der Bahnre-
        form getroffenen Unterscheidung zwischen eigenwirt-
        schaftlichem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und
        gemeinwirtschaftlichem Schienenpersonennahverkehr
        (SPNV) fest . Sie ist der Überzeugung, dass ein Wettbe-
        werb im SPFV entstehen wird . Der Ermöglichung von
        Wettbewerb im SPFV dienen unter anderem die massiv
        verstärkten Infrastrukturinvestitionen und die mit dem
        Eisenbahnregulierungsgesetz geschaffenen gesetzli-
        chen Maßnahmen . Nicht zuletzt wird auch die mit dem
        4. EU-Eisenbahnpaket erreichte Öffnung der nationalen
        Netze der Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten schaffen.
        Der Einsatz der Regionalisierungsmittel obliegt aus-
        schließlich den Bundesländern . Die beschriebenen Ge-
        schäftsmodelle müssen transparent sein und den An-
        forderungen des geltenden Rechts, insbesondere der
        Verordnung (EG) Nr . 1370/2007, entsprechen .
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
        ge 32):
        Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung für
        die Umsetzung einer weltweiten CO2-Bepreisung konkret in
        den kommenden Monaten angehen, für die die Bundeskanz-
        lerin Dr . Angela Merkel auf dem Petersberger Klimadialog
        (siehe www .energate-messenger .de/news/174392/merkel-
        befuerwortet- weltweite-co2-bepreisung) warb, und würde
        Deutschland bei Widerstand aus anderen Ländern auch im
        Rahmen einer Vorbildfunktion eine CO2-Bepreisung notfalls
        auch national einführen (bitte begründen)?
        Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung des
        globalen Kohlenstoffmarkts und die weltweite Beprei-
        sung von CO2 derzeit auf mehreren Ebenen:
        Einerseits unterstützt die Bundesregierung Entwick-
        lungs- und Schwellenländer bei der Einführung von
        Kohlenstoffmarktinstrumenten und CO2-Steuern auf na-
        tionaler und subnationaler Ebene (Partnership for Market
        Readiness, PMR) .
        Darüber hinaus fördern wir technische Dialoge zur
        ETS-Harmonisierung und Verknüpfung mit Ländern, die
        bereits Emissionshandelssysteme eingeführt haben (In-
        ternational Carbon Action Partnership, ICAP), und kurz-
        fristige Unterstützungsleistungen innerhalb des Projekts
        „Capacity Building zum Emissionshandel“ in Form von
        technischen Workshops, Delegationsreisen und Exper-
        tenberatungen .
        Langfristige bilaterale Capacity-Building-Projekte im
        Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)
        des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
        und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Unterstützung bei
        der Einführung von Emissionshandelssystemen gibt es
        zum Beispiel mit China (seit 2012, verlängert bis Mit-
        te 2019), der Türkei (seit 2013, verlängert bis 02/2018),
        Mexiko (Projektstart geplant in 2017; Laufzeit bis 2020,
        Vorgängeraktivitäten über die Mexikanisch-Deutsche
        Klimaallianz) und der Ukraine (Projektstart geplant in
        2017; Laufzeit bis 2019) .
        Auch die Förderung des Dialogs zur Schaffung inter-
        nationaler Standards und Regelungen für die Nutzung
        von Kohlenstoffmärkten, zur Sicherstellung von Effek-
        tivität, Qualität und Klimaintegrität – politische Dis-
        kussionen vor allem in der DEU G-7-Initiative „Carbon
        Market Platform“ und der NZL-Initiative „Ministerial
        Declaration on Carbon Markets“ – gehört dazu .
        Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen der
        G-20-Präsidentschaft, das Dialogforum „Carbon Market
        Platform“ auf die G-20-Staaten auszuweiten .
        Durch den europäischen Emissionshandel haben wir
        in Deutschland im Energie- und Industriesektor einen
        EU-weiten CO2-Preis für die Bereiche Energieerzeugung
        und Industrieprozesse . Die Bundesregierung setzt sich
        nachdrücklich für eine Reform des Emissionshandels
        ein, mit der die Anreizwirkung des Emissionshandels
        kurz- und langfristig gestärkt wird, sodass die derzeiti-
        gen Zertifikateüberschüsse durch die Markstabilitätsre-
        serve abgebaut und damit sachgerechte Knappheitspreise
        herbeigeführt werden . Genauso wichtig ist uns ein ange-
        messener Schutz der Industrie im internationalen Wettbe-
        werb vor Carbon Leakage .
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
        Frage 33):
        Wann wird die Mängelbeseitigung an der deutschen Bot-
        schaft in Washington, DC, abgeschlossen sein, und mit wel-
        chen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung?
        https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf
        https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf
        https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf
        http://www.energate-messenger.de/news/174392/merkel-befuerwortet-weltweite-co2-bepreisung
        http://www.energate-messenger.de/news/174392/merkel-befuerwortet-weltweite-co2-bepreisung
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723968
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die deutsche Botschaft in Washington hat das Kanz-
        leigebäude nach einer 26-monatigen Sanierungsphase
        am 4 . Juli 2014 bezogen und den Botschaftsbetrieb wie-
        der aufgenommen .
        Die Umsetzung des Fertigstellungskonzeptes zur
        Mängelbeseitigung erfolgt kontinuierlich seit dem
        Jahr 2015 . Die förmliche Übergabe in die Betriebsfüh-
        rung durch das Auswärtige Amt erfolgt abschnittsweise
        ab dem 2 . Halbjahr 2017 . Ziel ist es, alle Anlagen, die
        frei von betriebshemmenden Mängeln sind, danach suk-
        zessive in einen vollumfänglichen Betrieb zu überführen .
        Die sukzessive Übergabe – einschließlich weitestgehen-
        der Beseitigung der Mängel – soll bis Mitte 2018 abge-
        schlossen sein .
        Für die Baumaßnahme sind Kosten in Höhe
        von rund 103 Millionen Euro eingeplant, genau
        103 335 000,00 Euro . Das Bundesamt für Bauwesen und
        Raumordnung (BBR) erwartet, die Maßnahme im Rah-
        men dieses Budgets abschließen zu können .
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
        auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
        Frage 34):
        Wird sich die Bundesregierung mit Verweis auf Arti-
        kel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und die UVP-Richtli-
        nie (2011/92/EU) um eine Beteiligung bei den grenzüber-
        schreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen mit einer
        geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung von Juli bis Septem-
        ber 2017 bezüglich der Laufzeitverlängerungen der ukraini-
        schen Atomkraftwerke Südukraine und Saporischja bemü-
        hen, und wird sie vor diesem Hintergrund bei der nächsten
        Espoo-Vertragsstaatenkonferenz in Minsk vom 13 . bis 16 . Juli
        2017 eine klare rechtliche Regelung für eine grundlegende
        Anwendung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeits-
        prüfungen bei Laufzeitverlängerungen fordern (bitte erläu-
        tern)?
        Wie der Bundesregierung vor kurzem informell be-
        kannt geworden ist, hat die Ukraine andere Staaten
        bezüglich der Laufzeitverlängerung der ukrainischen
        Atomkraftwerke Südukraine und Saporischja notifiziert.
        Deutschland ist von der Ukraine nicht notifiziert worden.
        Die Entscheidung, ob von der Ukraine eine grenzüber-
        schreitende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Deutsch-
        land eingefordert werden soll, liegt nach § 9b Absatz 1
        UVPG bei den zuständigen Behörden der Länder . Die
        Bundesregierung wird die Länder über den Vorgang
        unterrichten und, sofern dort eine grenzüberschreitende
        Umweltverträglichkeitsprüfung gewünscht wird, beim
        weiteren Vorgehen in geeigneter Weise unterstützen .
        Auch bei dem Espoo-Vertragsstaatentreffen in Minsk
        wird sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine
        Klarstellung der Rechtslage einsetzen . Im Übrigen
        möchte ich an unsere kürzlich gemachten Ausführungen
        hierzu in den Vorbemerkungen der Bundesregierung zu
        der Antwort auf die Kleine Anfrage „Atomvorhaben in
        Europa“ in Bundestagsdrucksache 18/11376 erinnern .
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
        auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
        Frage 35):
        Welche grundsätzlichen Optionen bzw . Ansätze können
        aus Sicht der Bundesregierung für den vom Bundesverfas-
        sungsgericht mit Urteil vom 6 . Dezember 2016 geforderten
        und gemäß dem Urteil bis zum 30. Juni 2018 zu schaffenden
        „angemessenen Ausgleich“ für frustrierte Investitionen der
        Atomkraftwerkebetreiber im Zeitraum 8 . Dezember 2010 bis
        16 . März 2011 sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare
        Reststrommengen der Atomkraftwerke infrage kommen, und
        inwiefern liegen ihr bereits Erkenntnisse zum Umfang der ge-
        nannten frustrierten Investitionen vor?
        Mit seinem Urteil vom 6 . Dezember 2016 hat das
        Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das nach den
        Ereignissen von Fukushima in 2011 verabschiedete Drei-
        zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im We-
        sentlichen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im
        Einklang steht . Soweit das Gericht verfassungsrechtliche
        Defizite festgestellt hat, betreffen diese laut dem Wort-
        laut des Urteils lediglich Randbereiche der angegriffenen
        Regelungen. Zu der Frage, wie die aufgezeigten Defizite
        beseitigt werden können, eröffnet das Gericht dem Ge-
        setzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum und be-
        nennt in Randnummer 404 des Urteils vom 6 . Dezember
        2016 folgende Optionen: „Dem könnte etwa mit einer
        entsprechenden Verlängerung der Laufzeiten einzelner
        konzerneigener Kernkraftwerke Rechnung getragen wer-
        den . Für diesen Weg ist jedoch kein Vorrang durch die
        Verfassung vorgegeben, er liegt wie auch andere Aus-
        gleichsmöglichkeiten im politischen Gestaltungsermes-
        sen des Gesetzgebers . Eine Kompensation der Verstro-
        mungsdefizite könnte womöglich auch durch gesetzliche
        Sicherstellung einer Weitergabemöglichkeit von nicht
        mehr verstrombaren Elektrizitätsmengen an Konzerne
        mit überschießenden Verstromungskapazitäten zu öko-
        nomisch zumutbaren Bedingungen erfolgen . Insbeson-
        dere bleibt es dem Gesetzgeber aber auch unbenommen,
        einen angemessenen finanziellen Ausgleich für aufgrund
        der gesetzlichen Regelung nicht verstrombare Rest-
        strommengen vorzusehen, zumal mit der gesetzgeberi-
        schen Entscheidung für den Atomausstieg die Aufgabe
        des Bestands der Kernkraftwerke ohnehin feststeht . Der
        Ausgleich braucht auch nur das zur Herstellung der An-
        gemessenheit erforderliche Maß zu erreichen, das nicht
        zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss .“
        Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor-
        mationen über den Umfang von im Vertrauen auf das
        Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes getätigte
        und insoweit möglicherweise frustrierte Investitionen
        in dem vom Bundesverfassungsgericht benannten Zeit-
        raum vor . Die Bundesregierung weist darauf hin, dass
        nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
        20 . Dezember 2016 zur Berichtigung des Urteils vom
        6 . Dezember 2016 der relevante Zeitraum die Zeit vom
        28 . Oktober 2010 bis zum 16 . März 2011 umfasst .
        Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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        236. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Bekämpfung von Kinderehen
        TOP 2 Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten
        TOP 3 Befragung der Bundesregierung
        TOP 4 Fragestunde
        TOP 8, ZP 1,2 Menschenrechtspolitikbericht der Bundesregierung
        TOP 6, ZP 3 Entwicklungspolitik
        TOP 7 Vermögensteuer
        TOP 5 Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29