Plenarprotokoll 18/236
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
236. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017
Inhalt:
Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 23903 A
Ausschussüberweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 B
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Bekämpfung von Kinderehen
Drucksache 18/12377 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 D
Tagesordnungspunkt 2:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung
des § 103 des Strafgesetzbuches ‒ Beleidi-
gung von Organen und Vertretern auslän-
discher Staaten ‒
Drucksache 18/10980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 D
Tagesordnungspunkt 3:
Befragung der Bundesregierung: Bericht der
Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in
die Biosphäre; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . 23904 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 A
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23904 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 C
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 A
Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 23905 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 D
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 23906 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 A
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 B
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23906 D
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 D
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 B
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 C
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23907 D
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 23908 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 B
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017II
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 D
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23909 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 C
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 C
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23910 A
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 B
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 C
Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 C
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23910 D
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23910 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23911 A
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23911 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23911 D
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23912 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23912 B
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23912 C
Tagesordnungspunkt 4:
Fragestunde
Drucksache 18/12501 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23912 D
Mündliche Frage 1
Niema Movassat (DIE LINKE)
Situation der Plantagenarbeiter des kongo-
lesischen Unternehmens Feronia
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23913 A
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23913 B
Mündliche Frage 4
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bemühungen der Bundesregierung für eine
breite finanzielle und politische Basis des
UN-Beweissicherungsmechanismus IIIM
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23914 C
Zusatzfragen
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23915 A
Mündliche Frage 5
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beisteuerung ausstehender Mittel zur Si-
cherung einer finanziellen und politischen
Basis des UN-Beweissicherungsmechanis-
mus IIIM
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23915 D
Zusatzfragen
Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23916 A
Mündliche Frage 7
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Reform des NATO-Programms „Partner-
schaft für den Frieden“
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23916 D
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23917 A
Mündliche Frage 8
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Verstöße der libyschen Küstenwache gegen
das Nichtzurückweisungsprinzip in den
Jahren 2016 und 2017
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23918 A
Zusatzfragen
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23918 B
Mündliche Frage 11
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß
der Dublin-Verordnung durch das Bundes-
amt für Migration und Flüchtlinge seit 2016
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 III
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23919 B
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23919 C
Mündliche Frage 12
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zumutbarkeit der Aufgabe der bisherigen
Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung von
Drittstaatsangehörigen
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23920 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23920 B
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes-
regierung: Zwölfter Bericht der Bundesre-
gierung über ihre Menschenrechtspolitik
(Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. Sep-
tember 2016)
Drucksachen 18/10800, 18/10924 Nr . 1 .15,
18/12467 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs,
Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bre-
men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für den Men-
schenrechtsschutz in Deutschland – Die
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
reformieren und stärken
Drucksache 18/12544 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 A
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Tom
Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Claudia
Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Zivilgesellschaftliches Engagement braucht
Raum – Anti-NGO-Gesetze stoppen, Men-
schenrechtsverteidiger stärken
Drucksachen 18/7908, 18/10625 . . . . . . . . . . 23921 B
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 B
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23923 C
Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23925 A
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23927 A
Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23929 A
Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23930 A
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 23931 D
Tagesordnungspunkt 6:
a) Antrag der Abgeordneten Dr . Frithjof
Schmidt, Uwe Kekeritz, Claudia Roth
(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
G20-Afrikagipfel – Gleichberechtigte
Partnerschaft für nachhaltige Entwick-
lung
Drucksache 18/12543 . . . . . . . . . . . . . . . . 23933 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung zu dem Antrag der
Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr . Gerhard
Schick, Anja Hajduk, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Staaten vor illegitimen Rück-
zahlungsansprüchen sogenannter Geier-
fonds wirksam schützen
Drucksachen 18/10639, 18/12343 . . . . . . . 23933 D
c) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Marktver-
sagen beenden, Innovationen fördern –
Globaler Forschungsfonds für bessere
Gesundheit weltweit
Drucksache 18/12383 . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 A
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag
der Abgeordneten Niema Movassat, Katja
Kipping, Dr . Gesine Lötzsch, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Rechenschaftspflicht und entwicklungs-
politisches Mandat der Deutschen In-
vestitions- und Entwicklungsgesellschaft
DEG stärken
Drucksachen 18/8657, 18/10612 . . . . . . . . 23934 A
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema
Movassat, Inge Höger, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Menschenrechtsverletzungen von Un-
ternehmen verbindlich sanktionieren –
UN-Treaty-Prozess unterstützen
Drucksachen 18/12366, 18/12567 . . . . . . . 23934 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017IV
f) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel,
Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Globalabkommen mit Mexiko
aussetzen
Drucksache 18/12548 . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 B
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Claudia Roth (Augsburg), Renate Künast, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: „UN Binding Treaty“
ambitioniert unterstützen
Drucksache 18/12545 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 B
Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 C
Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23935 C
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23937 A
Dr . Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23938 A
Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23939 A
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst,
Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Reichtum gerechter verteilen –
Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder
erheben
Drucksache 18/12549 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23940 B
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 23940 B
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23941 B
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 23942 C
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23943 A
Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23943 B
Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23944 B
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23945 A
Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 23945 B
Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23945 D
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 23947 A
Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23947 C
Tagesordnungspunkt 5:
a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Bundesbericht Wissenschaftlicher
Nachwuchs 2017
Drucksache 18/12310 . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 B
b) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: 16. Bericht des Ausschusses für
die Hochschulstatistik für den Zeitraum
1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016
Drucksache 18/10851 . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 B
Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 C
Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23950 A
Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23951 B
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23952 C
Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 23954 A
Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 23955 A
Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 23956 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23957 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23959 A
Anlage 2
Mündliche Frage 2
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beschäftigungsdauer und Vergütung im
Rahmen der Beschäftigungsinitiative Nah-
ost
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23959 B
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Inge Höger (DIE LINKE)
Intervention der Bundesregierung gegen
die Inhaftierung des Journalisten Ismail
Alexandrani in Ägypten
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23959 C
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen aus dem Ausschluss der An-
tikorruptionsorganisation MANS für die
EU-Beitrittsverhandlungen mit Montene-
gro
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23960 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 V
Anlage 5
Mündliche Frage 9
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Möglicher Tod eines nach Afghanistan ab-
geschobenen Asylbewerbers
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23960 C
Anlage 6
Mündliche Frage 10
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Überstellungen von Flüchtlingen von Grie-
chenland nach Deutschland im Jahr 2017
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23961 A
Anlage 7
Mündliche Frage 13
Katrin Werner (DIE LINKE)
Zugang zu Informationen zur Bundestags-
wahl für Menschen mit Behinderungen
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23961 D
Anlage 8
Mündliche Frage 14
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Möglicher Aufbau eines Netzwerks durch
den türkischen Nachrichtendienst MIT
sowie protürkische Organisationen in
Deutschland
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23962 B
Anlage 9
Mündliche Frage 15
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
V-Personen des Verfassungsschutzes in
der rechtsextremistischen Organisation
„Blood & Honour“
Antwort
Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23962 D
Anlage 10
Mündliche Frage 16
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe der im Juli 2017 zu bedienenden Ver-
bindlichkeiten Griechenlands sowie der an-
gekündigten Finanzhilfen der Troika
Antwort
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 A
Anlage 11
Mündliche Frage 17
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Anzahl der Riester-Verträge im Jahr 2016
Antwort
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 B
Anlage 12
Mündliche Frage 18
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Vorzeitig aufgelöste bzw. beitragsfrei ge-
stellte Riester-Verträge in den Jahren 2010
bis 2016
Antwort
Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 C
Anlage 13
Mündliche Frage 19
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bekämpfung der Auswirkungen durch die
Marktkonzentration im agrochemischen
Sektor
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 D
Anlage 14
Mündliche Frage 20
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Berücksichtigung von Umweltschutzzielen
im Rahmen zukünftiger Fusionen im agro-
chemischen Sektor
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017VI
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23964 A
Anlage 15
Mündliche Frage 21
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkung der Kündigung bilateraler In-
vestitionsschutzabkommen durch Ecuador
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23964 C
Anlage 16
Mündliche Frage 22
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen des geplanten Freihandels-
abkommens mit Neuseeland auf den Agrar-
sektor
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23964 C
Anlage 17
Mündliche Frage 23
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Veränderungen durch das geplante Frei-
handelsabkommen mit Neuseeland hin-
sichtlich der Importmengen von Milchpro-
dukten und Rindfleisch
Antwort
Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23965 A
Anlage 18
Mündliche Frage 24
Katrin Werner (DIE LINKE)
Barrierefreiheit der neuen Geschäftsstelle
des Gemeinsamen Bundesausschusses
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23965 B
Anlage 19
Mündliche Frage 25
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Differenzierung nach Flugzeugtypen und
Spreizung der Tag- und Nachttarife bei
lärm abhängigen Flughafenentgelten im
Luftverkehrsgesetz
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23965 D
Anlage 20
Mündliche Frage 26
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Prüfung von Fahrzeugen im Rahmen des
„Schadstoff-Anti-Doping-Tests“
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 A
Anlage 21
Mündliche Frage 27
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Abschalteinrichtungen für die Regulierung
des sogenannten Thermofensters
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 A
Anlage 22
Mündliche Frage 28
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Bericht der Untersuchungskommission
Volkswagen zur Wirksamkeit der freiwilli-
gen Umrüstaktionen
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 B
Anlage 23
Mündliche Frage 29
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Subventionierung neuer Dieselautos
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 C
Anlage 24
Mündliche Frage 30
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zu Maßnah-
men zur Luftreinhaltung
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 VII
Anlage 25
Mündliche Frage 31
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wettbewerbssituation im Schienenperso-
nenfernverkehr
Antwort
Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23967 A
Anlage 26
Mündliche Frage 32
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung einer weltweiten CO2-Beprei-
sung
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23967 B
Anlage 27
Mündliche Frage 33
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mängelbeseitigung an der deutschen Bot-
schaft in Washington, DC
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23967 D
Anlage 28
Mündliche Frage 34
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beteiligung der Bundesregierung an grenz-
überschreitenden Umweltverträglichkeits-
prüfungen zu Laufzeitverlängerungen für
ukrainische Kernkraftwerke
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23968 A
Anlage 29
Mündliche Frage 35
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausgleich für frustrierte Investitionen der
Kernkraftwerkbetreiber
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23968 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23903
236. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017
Beginn: 13 .01 Uhr
Dr. Claudia Lücking-Michel
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23959
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
31 .05 .2017
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 31 .05 .2017
Färber, Hermann CDU/CSU 31 .05 .2017
Gabriel, Sigmar SPD 31 .05 .2017
Glöckner, Angelika SPD 31 .05 .2017
Groth, Annette DIE LINKE 31 .05 .2017
Jung, Andreas CDU/CSU 31 .05 .2017
Kipping, Katja DIE LINKE 31 .05 .2017
Kolbe, Daniela SPD 31 .05 .2017
Lach, Günter CDU/CSU 31 .05 .2017
Notz, Dr . Konstantin
von
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
31 .05 .2017
Paus, Lisa BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
31 .05 .2017
Vries, Kees de CDU/CSU 31 .05 .2017
Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 31 .05 .2017
Wawzyniak, Halina DIE LINKE 31 .05 .2017
Wiese, Dirk SPD 31 .05 .2017
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 31 .05 .2017
Anlage 2
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 2):
Wie lange wurden Menschen in Maßnahmen (Cash for
Work) der Beschäftigungsinitiative Nahost durchschnittlich
beschäftigt (bitte nach Ländern auflisten), und welche durch-
schnittliche Vergütung erhalten die Beschäftigten (bitte je-
weils in Relation zum Durchschnittseinkommen des Landes
und – sofern vorhanden – Mindestlohn des Landes setzen)?
Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive Nahost hat
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2016 mehr als
61 000 Flüchtlinge und Bewohnerinnen und Bewohner
der aufnehmenden Gemeinden in Beschäftigung ge-
bracht . Bei rund zwei Dritteln dieser Jobs handelt es sich
um klassische mittelfristige Cash-for-Work-Jobs mit ei-
ner Beschäftigungsdauer von je zwei bis drei Monaten .
Hinzu kommen durch die Finanzierung von Lehrkräften
in der Türkei und Jordanien rund 14 000 längerfristige
Beschäftigungsverhältnisse für das gesamte Schuljahr .
Bei weniger als 10 Prozent der geschaffenen Jobs handelt
es sich um kurzfristige Cash-for-Work-Jobs mit einer Be-
schäftigungsdauer unter einem Monat .
Die Entlohnung für die Arbeiten im Rahmen der Be-
schäftigungsoffensive Nahost orientiert sich generell am
jeweiligen nationalen Mindestlohn und den nationalen
Regelungen für Cash-for-Work-Vorhaben . Ein Beispiel:
Ein Lehrer erhält im Rahmen unserer Beschäftigungsof-
fensive Nahost für den Unterricht syrischer Flüchtlings-
kinder an einer jordanischen Schule monatlich 230 jor-
danische Dinar Lohn (rund 290 Euro), was etwas mehr
als der jordanische Mindestlohn ist .
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12501, Frage 3):
In welcher Form hat die Bundesregierung (wie der Familie
Alexandranis von der deutschen Botschaft vor Ort nach meiner
Kenntnis versprochen) im Falle des internierten freien Journa-
listen Ismail Alexandrani interveniert, der nach seiner Rück-
kehr aus Deutschland, wo er dem Auswärtigen Amt als Exper-
te zur Verfügung stand, nach Ägypten im November 2015 am
Flughafen Hurghada festgenommen wurde, und wie will die
Bundesregierung ausschließen, dass damals wie auch nach der
kürzlich erfolgten Verabschiedung des Sicherheitsabkommens
mit Ägypten durch den Deutschen Bundestag Informationen
deutscher Sicherheitsbehörden nicht von den ägyptischen Ge-
heimdiensten genutzt werden, um freie Journalisten und poli-
tische Aktivisten festzuhalten und zu misshandeln?
Unmittelbar nach der Festnahme des Journalisten
Ismail Alexandrani im November 2015 hat das Auswär-
tige Amt per Verbalnote die ägyptische Seite um Erläute-
rung der Gründe für die Verhaftung gebeten . Dabei wur-
de ausdrücklich die Erwartung zum Ausdruck gebracht,
dass Teilnehmer Einladungen der Bundesregierung, von
deutschen Stiftungen oder deutschen NGOs folgen kön-
nen, ohne dass sie davor oder danach Repressionen durch
ägyptische Behörden befürchten müssen .
Parallel wurde der Fall von Herrn Alexandrani hoch-
rangig seitens der deutschen Botschaft Kairo im ägyp-
tischen Außenministerium angesprochen . Die deutsche
Botschaft verfolgt den Fall in Abstimmung mit anderen
EU-Partnern weiterhin und spricht ihn gegenüber ägypti-
schen Regierungsvertretern immer wieder an .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723960
(A) (C)
(B) (D)
Der Fall von Herrn Alexandrani wird zudem gemein-
sam mit anderen Menschenrechtsfällen auch von Vertre-
terinnen und Vertretern der Bundesregierung bei hoch-
rangigen politischen Gesprächen thematisiert .
Zum zweiten Teil Ihrer Frage bezüglich des Sicher-
heitsabkommens zwischen Deutschland und Ägypten:
Die Ausgestaltung des Sicherheitsabkommens verhin-
dert, dass bei seiner Umsetzung Menschenrechtsverlet-
zungen Vorschub geleistet wird . Sämtliche Maßnahmen
gemäß Artikel 1 des Abkommens sind nur im Rahmen
und auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts
zulässig . Es enthält zudem eine allgemeine Vorbehalts-
klausel zur Ablehnung der Zusammenarbeit, wenn diese
im Widerspruch zu dem innerstaatlichen Recht einer Ver-
tragspartei steht .
Für deutsche Sicherheitsbehörden gelten damit die in
Deutschland anwendbaren Rechtsgrundlagen und Be-
schränkungen . Diese müssen also im Einzelfall prüfen,
ob die Zusammenarbeit im Widerspruch zu deutschem
Recht steht . Der Prüfungsmaßstab umfasst damit auch
die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Men-
schenrechte . Dabei wird die Entwicklung der Menschen-
rechtslage in Ägypten ebenso Berücksichtigung finden
wie Erfahrungswerte aus vorangegangener Zusammen-
arbeit .
Hinsichtlich der Übermittlung von Informationen
sieht das deutsche Recht eine strikte Einzelfallprüfung
vor und untersagt beispielsweise die Übermittlung perso-
nenbezogener Daten, wenn eine Verletzung von Grund-
und Menschenrechten zu befürchten ist .
Die Übermittlung personenbezogener Daten richtet
sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die interna-
tionale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sowie nach den
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in straf-
rechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) .
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/12501, Frage 6):
Welche Konsequenz hat nach Kenntnis der Bundesre-
gierung der Ausschluss der zivilgesellschaftlichen Antikor-
ruptionsorganisation MANS durch die Entscheidung des
montenegrinischen Europaministers aus der Arbeitsgruppe
zu Kapitel 23 (siehe Pressemitteilung von Transparency In-
ternational vom 3 . Mai 2017) für den Fortgang der Beitritts-
verhandlungen Montenegros mit der EU, und wird sich die
Bundesregierung im Rahmen der EU und bilateral hochrangig
gegenüber der montenegrinischen Regierung, etwa im Rah-
men der Westbalkan-Außenministerkonferenz am 31 . Mai
2017 in Berlin, dafür einsetzen, dass dieser Ausschluss zivil-
gesellschaftlicher Organisationen aus den Beitrittsverhandlun-
gen rückgängig gemacht wird?
Montenegro hat zu allen Verhandlungskapiteln der
EU-Beitrittsverhandlungen Arbeitsgruppen gebildet, in
denen auch NGOs vertreten sind . Anders als Transparen-
cy International schreibt, war die NGO MANS (The Net-
work for Affirmation of NGO Sector) – die profilierteste
und auch lautstärkste NGO des Landes zum Thema Kor-
ruption – bisher nicht Teil der AG zum Rechtsstaatskapi-
tel 23 . Vielmehr hatten sich vier NGOs, darunter MANS,
neu um eine Teilnahme beworben . Zunächst hatte das
montenegrinische Kabinett der Bewerbung von MANS
nicht zugestimmt .
Der deutsche Botschafter in Montenegro hat Euro-
paminister Pejovic im Rahmen eines Gesprächs über
die EU-Beitrittsverhandlungen Montenegros am ver-
gangenen Mittwoch auch hierauf angesprochen . Einen
Tag später, am 25 . Mai, hat die Regierung Montene-
gros mit Kabinettsbeschluss entschieden, nun auch den
MANS-Vorsitzenden Maras in die AG aufzunehmen .
Das Problem hat sich also gelöst .
Die Bundesregierung unterstreicht die ganz erhebli-
che Bedeutung der Korruptionsbekämpfung im Rahmen
der Beitrittsverhandlungen . Sie spricht das Thema regel-
mäßig gegenüber Vertretern Montenegros an .
Die EU berücksichtigt Fortschritte in Kapitel 23 auch
bei allen Entscheidungen über anstehende Schritte in den
Verhandlungen .
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12501, Frage 9):
Welche Informationen hat die Bundesregierung dazu (oder
kann sie sich beschaffen), dass ein aus Nordrhein-Westfalen
am 22 . Februar 2017 abgeschobener Afghane namens Farhad
Rasuli in Herat in Afghanistan am 10 . Mai 2017 Opfer eines Ta-
liban-Anschlags geworden sein soll (vergleiche https://www .
unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener- fluechtling-in-
afghanistan-getoetet/; bitte im Detail darlegen, auch welche
Bemühungen die Bundesregierung zur Überprüfung der vor-
liegenden Informationen unternommen hat), und welche kon-
kreten Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bun-
desregierung hieraus in Bezug auf die bisherige Prüfpraxis im
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), entspre-
chende Gefahreneinschätzungen (Herkunftsländerleitsätze)
und politische Vorgaben zu Abschiebungen nach Afghanistan
(Abschiebestopp usw .) (bitte ausführlich antworten)?
Am 22 . Februar 2017 ist kein afghanischer Staatsan-
gehöriger namens Farhad Rasuli von Deutschland nach
Afghanistan zurückgeführt worden .
Zum Verbleib des am 27 . März 2017 zurückgeführ-
ten afghanischen Staatsangehörigen ähnlichen Namens –
Faridon Rasuli – liegen der Bundesregierung keine eige-
nen Erkenntnisse vor .
Die deutsche Botschaft in Kabul bemüht sich bei den
zuständigen afghanischen Behörden um eine Aufklärung
des Falls .
https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/
https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/
https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23961
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 6
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/12501, Frage 10):
Wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutsch-
land gab es in den Monaten Januar, Februar, März, April und
bisher im Monat Mai 2017 (bitte nach Monaten getrennt auf-
listen), und wie ist es mit diesen Angaben vereinbar, dass es
laut Angaben des Pressesprechers des Bundesministeriums
des Innern, Dr . Johannes Dimroth, auf der Pressekonferenz
am 19 . Mai 2017 „mitnichten“ eine „starre Obergrenze“ bei
Überstellungen von Familienangehörigen im Rahmen der
Dublin-Verordnung geben soll, obwohl mir glaubhafte Infor-
mationen darüber vorliegen, dass auf Betreiben des Bundes-
innenministeriums Ende März 2017 die Zahl der Überstellun-
gen ab dem 1 . April 2017 auf maximal 70 Personen im Monat
begrenzt worden sein soll, was unter anderem auch dadurch
erreicht wird, dass seit Februar 2017 keine freiwillig selbst-
initiativ betriebenen Überstellungen nach Deutschland mehr
möglich sein sollen, weil angeblich keine Laissez-passer mehr
ausgestellt werden (bitte ausführlich antworten und die ge-
nannten Informationen gegebenenfalls korrigieren, falls sie
falsch sein sollten)?
Deutschland erfüllt auch weiterhin seine Aufnahme-
verpflichtungen im Rahmen der Dublin-VO.
Die Anzahl der Überstellungen aus Griechenland im
bisherigen Jahr 2017 stellt sich folgendermaßen dar:
Monat in 2017 Überstellte Personen aus GRC
Januar 163
Februar 325
März 490
April 180
Mai (bis einschl . 24 .5 .) 64
Darüber hinaus hat Deutschland aus Griechenland im
Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse (Relocation) im
bisherigen Jahr 2017 folgende Asylantragsteller aufge-
nommen:
Monat in 2017 Umsiedlungen aus GRC
Januar 487
Februar 425
März 473
April 394
Mai (bis einschl . 19 . Mai) 520
Wie bereits mehrfach dargelegt, sind allein im März
mit drei Charterflügen aus Griechenland mehrere Hun-
dert Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach
Deutschland überstellt worden . Die Nutzung solcher
Charterflüge für Dublin-Überstellungen ist neu und be-
deutet sowohl zur Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüs-
se als auch der Dublin-Verfahren mit mehreren Personen
für die weitere Verteilung der ankommenden Asylantrag-
steller auf die zuständigen Stellen in den Ländern zur
Aufnahme einen erheblichen logistischen Koordinie-
rungsaufwand für die Landes- und Bundesbehörden .
Aus diesem Grunde hat der Bundesminister des Innern
seinen griechischen Amtskollegen bei beiden Verfahren
um eine engere Abstimmung in Bezug auf die Durch-
führung der Dublin- und Umsiedlungsverfahren und die
Anzahl der zu überstellenden Personen zwischen den be-
teiligten Behörden gebeten . Hierdurch soll insbesondere
den besonderen Umständen jedes Antragstellers sowie
den sich bereits im Bundesgebiet aufhältigen Familien-
angehörigen angesichts der teilweise begrenzten Betreu-
ungs- und Unterbringungskapazitäten Rechnung getra-
gen werden . Im Rahmen der Abstimmungen zwischen
den zuständigen Behörden sollen auch Überstellungen
trotz etwaiger Verfristungen nach Artikel 29 Dublin-VO
stattfinden. Das Bundesministerium des Innern wird je-
doch darauf achten, dass das BAMF so weit wie möglich
Dublin-Überstellungen aus Griechenland beschleunigt
bearbeitet, sofern dies im Einzelfall geboten ist .
In welcher Weise freiwillige Überstellungen ermög-
licht werden können und dabei die Pflichten des über-
stellenden Mitgliedstaats eingehalten werden, muss jeder
Mitgliedstaat selbst identifizieren und festlegen. Dies be-
inhaltet die Abstimmung des Überstellungstermins, der
Überstellungsart und der Ausstellung der Ausweisdoku-
mente (Laissez-passer) . Die Ausstellung der Laissez-pas-
ser-Papiere obliegt den griechischen Behörden . Zu der
Frage, ob sich hier die Praxis der griechischen Behörden
seit Februar 2017 geändert hat, liegen der Bundesregie-
rung keine Erkenntnisse vor .
Anlage 7
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12501, Frage 13):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichbe-
rechtigten Zugang zu Informationen zur Bundestagswahl zu
ermöglichen?
Informationen zur Bundestagswahl stellen die Bun-
desregierung und Stellen der Bundesregierung zur Verfü-
gung, soweit es um den Ablauf der Bundestagswahl und
die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Bundestagswahl
geht . Über die Positionen der Parteien informieren die
Parteien selbst durch barrierefreie Angebote sowie die
verschiedenen Medienangebote in Fernsehen, Rundfunk
und Presse . Allen Wahlberechtigten wird seit der letzten
Bundestagswahl nach der vom Bundesministerium des
Innern erlassenen Bundeswahlordnung von der Gemein-
de bereits mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, ob
ihr jeweiliger Wahlraum barrierefrei ist . Zugleich enthält
die Wahlbenachrichtigung seitdem die Telefonnummer,
unter welcher die Wahlberechtigten von der Gemeinde
erfahren können, welcher Wahlraum im eigenen Wahl-
kreis barrierefrei ist und für sie gegebenenfalls als Alter-
native in Frage kommt (§ 19 Absatz 1 Nummern 2 und 7
der Bundeswahlordnung – BWO) .
Zum Ablauf der Bundestagswahl stellt der Bundes-
wahlleiter auf seiner Internetseite Informationen in leich-
ter Sprache zur Verfügung . Für gehörlose und hörbehin-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723962
(A) (C)
(B) (D)
derte Menschen erleichtert ein zentrales Einstiegsangebot
die Orientierung auf der Internetseite durch zentrale In-
formationen in Gebärdensprache . Des Weiteren infor-
miert er auf seiner Internetseite über die Barrierefreiheit
bei den Wahlen (barrierefreier Zugang zu Wahlräumen,
Hilfspersonen, Stimmzettelschablonen) .
Wie bei der Bundestagswahl 2013 wird es einen Link
von der Homepage des Bundeswahlleiters zu der von der
Bundesvereinigung Lebenshilfe e . V . erstellten Broschü-
re in leichter Sprache in aktualisierter Fassung geben .
Ebenso werden zudem die beiden Veröffentlichungen
des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) geförderten Bundeskompetenzzentrums (jetzt
Bundesfachstelle Barrierefreiheit) „Barrierefreiheit von
Wahlräumen“ und „Tipps für Wahlhelfer beim Umgang
mit Wählerinnen und Wählern mit Behinderung“ mit der
Homepage des Bundeswahlleiters verlinkt .
Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet ge-
meinsam mit der SoVD-Jugend Informationen zur Bun-
destagswahl 2017 in einfacher Sprache als Publikation
an . Die Publikation „einfach POLITIK: Bundestagswahl
2017 . Heft in einfacher Sprache“ sowie das Plakat zur
Publikation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 .
Plakat in einfacher Sprache“ werden in diesen Tagen
über die Bundeszentrale für politische Bildung bestellbar
und lieferbar sein .
Auf Grundlage dieser Broschüre wird es zudem ein
Informationsvideo zur freien Verwendung geben . Dieses
wird demnächst auf YouTube verfügbar sein . Die Publi-
kation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 . Heft in
einfacher Sprache“ wird zur Zeit auch als Audioversion
(Hörbuch) eingesprochen und wird Ende Juni über die
Homepage der Bundeszentrale verfügbar sein . Ebenfalls
auf der Homepage der Bundeszentrale verfügbar ist der
Videoclip „Ohrenkuss: Politisches einfach erklärt“, in
dem Menschen mit Downsyndrom das Thema „Wählen
gehen“ erklären .
Informationen über den Inhalt der Stimmzettel, die
eine selbstständige Stimmabgabe im Wahllokal oder im
Rahmen der Briefwahl ermöglichen, erhalten blinde und
sehbehinderte Wähler durch die von den Blindenverbän-
den erstellten Wahlschablonen, deren Kosten vom Bund
erstattet werden (§ 50 Absatz 4 des Bundeswahlgeset-
zes – BWahlG) .
Anlage 8
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12501, Frage 14):
Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichten-
dienstliche) Kenntnisse darüber, dass der türkische Nach-
richtendienst MIT, die Union Europäisch-Türkischer Demo-
kraten (UETD), Islamisten, die rechtsextremistischen Grauen
Wölfe sowie die „Osmanen Germania“-Rocker im Südwesten
Deutschlands ein Netzwerk aufgebaut haben, und inwieweit
hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kennt-
nisse darüber, dass illegale Waffenlieferungen aus der Schweiz
nach Deutschland stattgefunden haben (unter anderem Ma-
schinenpistolen des tschechischen Typs „Skorpion“), deren
Empfänger sowohl die Osmanen Germania als auch die Ro-
ckergruppe Hells Angels waren (www .stuttgarter-nachrichten .
de/inhalt .die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1 .89dd4ced-
bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52 .html)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Pressebe-
richterstattung hinausgehenden Informationen zu einem
angeblichen Netzwerk im Sinne der Fragestellung vor .
Bislang konnten lediglich Hinweise auf einzelne Ver-
bindungen zwischen den genannten Organisationen er-
langt werden . Die Mitglieder des „Osmanen Germania
BC“ sind überwiegend dem türkisch-nationalistischen
Spektrum zuzuordnen . Einzelpersonen können der tür-
kisch-rechtsextremen Ülkücü-Bewegung zugeordnet
werden, andere wiederum unterhalten lediglich Kenn-
verhältnisse . Zudem sind der Bundesregierung einzelne
Verbindungen zwischen der UETD und dem „Osmanen
Germania BC“ bekannt . So waren Mitglieder des „Os-
manen Germania BC“ bereits als Sicherheitspersonal
für UETD-Veranstaltungen tätig . Einzelne Führungsper-
sonen des „Osmanen Germania BC“ unterhalten zudem
Kontakte zu UETD-Funktionären .
Die Bundesregierung hat die genannten Gruppierun-
gen und deren Aktivitäten auf deutschem Boden fest im
Blick . Wir werden es nicht zulassen, dass von diesen
Gruppierungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung ausgeht .
Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine Er-
kenntnisse über die in der Presseberichterstattung er-
wähnte vermeintliche Waffenlieferung aus der Schweiz
nach Deutschland vor .
Anlage 9
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
ge 15):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu V-Per-
sonen der Verfassungsschutzämter des Bundes bzw . der Bun-
desländer in der rechtsextremistischen Organisation Blood &
Honour in Deutschland zwei Jahre vor und nach deren Verbot
durch das Bundesinnenministerium (bitte Zahl, Name und
Verpflichtungszeitraum angeben), und welche Erkenntnisse
zum NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, insbeson-
dere zu deren jeweiligem Aufenthaltsort nach deren Untertau-
chen im Jahr 1998, erlangten die Verfassungsschutzämter aus
diesen Quellen von diesen V-Personen?
Die Beantwortung der mündlichen Frage kann nicht
erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rück-
schlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbe-
hörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt
danach ausrichten könnte . Es bestünde die Möglichkeit,
in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifi-
zieren . Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in
einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewe-
gen . Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen,
dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unver-
sehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet
wäre . Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter,
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23963
(A) (C)
(B) (D)
der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahr-
scheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so
geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des
Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden .
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garan-
tierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages
und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für
die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultie-
renden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesre-
publik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden
sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass
auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ein-
sehbar wäre, ausscheidet . Im Hinblick auf den Verfas-
sungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Be-
deutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann .
Anlage 10
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
Frage 16):
Welche Angaben macht die Bundesregierung einerseits zur
Höhe der Verbindlichkeiten (bitte nach Gläubigern aufschlüs-
seln), die Griechenland im Juli 2017 ablösen soll, und ande-
rerseits zur Höhe der Finanzhilfen, die Griechenland von der
Troika in Aussicht gestellt worden sind?
Nach dem gegenwärtigen Informationsstand der Bun-
desregierung muss Griechenland im Juli 2017 Anleihen
in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro zurückzahlen und
eine Rückzahlung an den Internationalen Währungs-
fonds in Höhe von rund 0,3 Milliarden Euro leisten . So-
weit bekannt ist, werden von den fälligen Anleihen rund
3,9 Milliarden Euro von Mitgliedsbanken des Eurosys-
tems gehalten . Die verbleibenden rund 2,4 Milliarden
Euro werden von im Einzelnen nicht bekannten Markt-
teilnehmern gehalten .
Zur Höhe einer möglichen dritten Kredittranche des
ESM-Anpassungsprogramms haben die Institutionen
bisher keinen schriftlichen Vorschlag unterbreitet . Münd-
lich wurde eine Größenordnung von 7 bis 10 Milliarden
Euro genannt .
Anlage 11
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 17):
Wie viele Riester-Verträge gab es im Jahr 2016 nach Kennt-
nis der Bundesregierung, und wie hoch war der Anteil an Ver-
trägen mit steuerabzugsfähigen Sonderausgaben unterhalb des
Mindesteigenbeitrags von 4 Prozent der beitragspflichtigen
Einnahmen (§ 86 EStG)?
Der Bestand an Altersvorsorgeverträgen belief sich
am Ende des Jahres 2016 auf rund 16,5 Millionen Ver-
träge .
Diese Zahl aus der Riester-Vertragsstatistik des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales lässt keine un-
mittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen
zu, die laufend einen Riester-Vertrag „besparen“ und
eine staatliche Förderung erhalten . Dies liegt daran, dass
eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen kann
(Mehrfachanwartschaften) und Riester-Verträge auch
dauerhaft ungefördert bleiben können, zum Beispiel,
wenn sie von einer nicht förderberechtigten Person ab-
geschlossen werden .
Im Beitragsjahr 2012 erhielten circa 1,85 Millionen
Personen der rund 10,7 Millionen geförderten Personen
sowohl die Zulage nicht in voller Höhe – Mindesteigen-
beitrag wurde nicht erbracht – als auch einen Sonderaus-
gabenabzug .
Dies entspricht circa 17 Prozent . Für jüngere Zeiträu-
me liegen aufgrund der noch nicht abgelaufenen Verjäh-
rungsfrist für die steuerliche Veranlagung noch keine
endgültigen Zahlen vor .
Anlage 12
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra-
ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 18):
Wie viele Riester-Verträge wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung jeweils in den Jahren von 2010 bis 2016 vor-
zeitig aufgelöst und wie viele beitragsfrei gestellt (bitte auch
deren prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Riester-Ver-
träge ausweisen)?
Die Vertragsdatenstatistik des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales basiert auf Meldungen der Ver-
bände . Die Meldungen sind bereits um Vertragsabgänge
bereinigt . Daher liegen keine Informationen zur Zahl der
stornierten Verträge vor .
Anhand von Angaben der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Anteil der ru-
hend gestellten Riester-Verträge aktuell auf rund ein
Fünftel geschätzt .
Anlage 13
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 19):
In welcher Form wird die Bundesregierung den negativen
Auswirkungen entgegenwirken, die eine zunehmende Markt-
konzentration im agrochemischen Sektor, bedingt durch die
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723964
(A) (C)
(B) (D)
Fusionen der Unternehmen Bayer/Monsanto, ChemChina/
Syngenta und DuPont/Dow Chemical auf die Ernährungssou-
veränität von Nationen hat, da der Zugang zu Saatgut durch
immer weniger multinationale Konzerne kontrolliert wird
(https://www .boell .de/sites/default/files/konzernatlas-2017 .
pdf?dimension1=ds_konzernatlas)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu
vor, dass die Fusionen der Unternehmen ChemChina/
Syngenta und DuPont/Dow in Bezug auf den Zugang zu
Saatgut negative Auswirkungen auf die Ernährungssitu-
ation von Nationen haben . Die Fusion Bayer/Monsanto
ist bisher noch nicht bei der Europäischen Kommission
angemeldet . Die Bundesregierung wird die Auswirkun-
gen der Zusammenschlüsse auf die Ernährungssituation
beobachten .
Anlage 14
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 20):
Hält die Bundesregierung es für grundsätzlich sinnvoll,
dass Umweltschutzziele im Rahmen zukünftiger Fusionen im
Agrarchemiesektor von der EU-Kommission berücksichtigt
werden und, wenn nein, warum nicht?
Die Verordnung (EG) Nr . 139/2004 des Rates vom
20 . Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmens-
zusammenschlüssen (Fusionskontrollverordnung) ent-
hält in Artikel 2 Absatz 1 Beurteilungskriterien, mit
denen auch Umweltschutzbelange indirekt mit berück-
sichtigt werden können . Anhand der gesetzlichen Kri-
terien beurteilt die Europäische Kommission, ob durch
den geplanten Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb
im Gemeinsamen Markt erheblich behindert würde, ins-
besondere durch Begründung oder Verstärkung einer
Marktbeherrschung, und die Fusion deshalb nach Arti-
kel 2 Absatz 3 Fusionskontrollverordnung zu untersagen
ist . Ist das nicht der Fall, muss sie den Zusammenschluss
genehmigen (Artikel 2 Absatz 2 Fusionskontrollverord-
nung) .
Stellt also die Europäische Kommission fest, dass ein
Zusammenschluss zu einer Beschränkung der genannten
Wettbewerbsparameter führt, und haben diese Beschrän-
kungen auch Einfluss auf Umweltschutzbelange, so wer-
den diese Umweltbelange von der Europäischen Kom-
mission mit berücksichtigt . Beispielsweise entspricht der
in Frage 19 angesprochene Zugang zu Saatgut dem in
Artikel 2 Absatz 1 Fusionskontrollverordnung genannten
Beurteilungskriterium der Wahlmöglichkeiten der Ab-
nehmer, also ihrem Zugang zu den Beschaffungsmärk-
ten . Nur soweit Umweltziele keinem der Beurteilungs-
kriterien zugeordnet werden könnten, besteht Raum für
die gestellte Frage .
Für die Bundesregierung ist darüber hinaus bisher
kein Anlass ersichtlich, von der herrschenden Rechts-
auffassung zur Gesetzeslage nach der Verordnung (EG)
Nr . 139/2004 des Rates vom 20 . Januar 2004 über die
Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusi-
onskontrollverordnung) abzuweichen .
Anlage 15
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 21):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Ankündigung Ecuadors, alle bilateralen Investitionsschutzab-
kommen kündigen zu wollen (vergleiche https://amerika21 .
de/2017/05/175583/ecuador-investition), und welche Auswir-
kungen würde die Kündigung mit sich bringen, beispielsweise
in Bezug auf den Investitionsschutz oder den Ratifizierungs-
prozess bezüglich Ecuadors Beitritt zum EU-Handelsüberein-
kommen mit Kolumbien und Peru?
Ecuador hat seine 16 Investitionsschutzverträge ge-
kündigt, darunter am 22 . Mai 2017 auch den bilateralen
Investitionsschutzvertrag mit Deutschland . Die Bundes-
regierung bedauert dies . Sie befürchtet, dass sich die
Kündigung negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung
Ecuadors auswirken wird . Viele deutsche Unternehmen
investieren nur in Ländern, für die ein Investitions-
schutzvertrag besteht oder für die Investitionsgarantien
des Bundes übernommen werden. Es ist offen, ob die
Bundesregierung dies auch künftig tun kann . Der Beitritt
Ecuadors zum Handelsabkommen der EU mit Kolumbi-
en und Peru ist hiervon nicht betroffen.
Anlage 16
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 22):
Welche Erkenntnisse, auch von bundeseigenen Forschungs-
einrichtungen, liegen der Bundesregierung zu den möglichen
Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens mit
Neuseeland auf dem Agrarsektor, mit besonderer Berücksich-
tigung von Milchprodukten, Zucker und Rindfleisch, vor, und
welche Ergebnisse zeigen diese Analysen in Bezug auf mög-
liche Produktionsrückgänge bei Milch und Milchprodukten
(einzeln aufgelistet) in Deutschland?
Die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Neuseeland haben weder begon-
nen noch wurde bisher ein Verhandlungsmandat erteilt .
Inhalte eines möglichen Ergebnisses sind noch völlig of-
fen . Vor diesem Hintergrund wären konkrete Aussagen
zu den tatsächlichen Auswirkungen eines Freihandelsab-
kommens rein spekulativ .
Um rechtzeitig für die Sensibilitäten im Agrarbereich
geeignete Lösungen entwickeln zu können, hat die Bun-
desregierung das Thünen-Institut (TI) beauftragt, eine
Analyse der Auswirkungen einer vollständigen Handels-
liberalisierung (= Extremszenario) mit Neuseeland und
Australien auf den europäischen und deutschen Agrar-
markt zu erstellen . Australien und Neuseeland sind in der
Baseline des Thünen-Instituts gemeinsam als Ozeanien
abgebildet .
Laut der Analyse lägen die Produktionsrückgänge in
Deutschland bei einer vollständigen Liberalisierung mit
Neuseeland und Australien rein rechnerisch zwischen
minus 3,3 Prozent und minus 3,9 Prozent bei Rohmilch
https://www.boell.de/sites/default/files/konzernatlas-2017.pdf?dimension1=ds_konzernatlas
https://www.boell.de/sites/default/files/konzernatlas-2017.pdf?dimension1=ds_konzernatlas
https://amerika21.de/2017/05/175583/ecuador-investition
https://amerika21.de/2017/05/175583/ecuador-investition
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23965
(A) (C)
(B) (D)
sowie minus 3,9 Prozent und minus 4,5 Prozent bei
Milchprodukten . Dies ist jedoch davon abhängig, inwie-
weit Ozeanien tatsächlich in der Lage ist, die Milchpro-
duktion zu steigern . Einzelbetriebliche Überlegungen
zeigen, dass die gleichzeitige Produktionsausdehnung
Ozeaniens nur bei einer Anpassung der Produktionssys-
teme möglich wäre . Ferner ist aufgrund von klimatischen
Schwankungen nicht mit einer kontinuierlich höheren
Milchproduktion zu rechnen . Zudem könnten steigende
Umweltauflagen in Neuseeland die Produktionsausdeh-
nung verteuern und aufgrund der Verringerung der Kos-
tendifferenz den Exportanreiz in die EU reduzieren.
Bei Rindfleisch wäre bei einer vollständigen Libera-
lisierung mit Ozeanien rechnerisch in Deutschland ein
Produktionsrückgang von minus 1,7 Prozent möglich .
Wegen der bestehenden großen Anzahl an Exportmärk-
ten für neuseeländisches und australisches Rindfleisch
sowie der Transportkosten ist laut der Analyse jedoch
nicht mit einem deutlichen Anstieg der Exporte in die
EU zu rechnen .
Mit Blick auf Zucker ist kein Produktionsrückgang zu
erwarten .
Anlage 17
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 23):
Welche Veränderungen sind durch das geplante Freihan-
delsabkommen mit Neuseeland hinsichtlich der Importmen-
gen von Milchprodukten (einzeln aufgelistet) und Rindfleisch
zu erwarten (in Menge und Wert)?
Konkrete Veränderungen der Importmengen kön-
nen derzeit nicht beziffert werden, da der Ausgang der
Verhandlungen zwischen der EU und Neuseeland noch
völlig offen ist, insbesondere auch in welcher Form die
Sensibilitäten im Agrarbereich berücksichtigt werden .
Die Analyse des Thünen-Instituts zu einer vollständi-
gen Liberalisierung mit Ozeanien, das heißt Australien
und Neuseeland, kommt allerdings zu dem Ergebnis,
dass wegen der großen Anzahl an Exportmärkten und der
hohen Transportkosten mit keinem deutlichen Anstieg
der Exporte von Rindfleisch und Zucker zu rechnen ist.
Konkrete Zahlen zu den möglichen Importmengen von
einzelnen Milchprodukten liegen der Bundesregierung
aus den oben benannten Gründen nicht vor .
Anlage 18
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra-
ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12501, Frage 24):
Was ist, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregie-
rung auf meine schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdruck-
sache 18/12441 bezüglich der Barrierefreiheit des Neubaus
des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach Auffassung der
Bundesregierung konkret eine „ausreichende Anzahl von
barrierefreien WCs und PKW-Stellplätzen für Menschen mit
Behinderung“?
Wie in der Antwort auf die schriftliche Frage darge-
legt, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht
Bauherr, sondern Mieter des neuen Objekts . Für die An-
mietung von Gebäuden ist § 8 Absatz 4 Satz 1 Behin-
dertengleichstellungsgesetz (BGG) einschlägig, wonach
der Bund einschließlich der bundesunmittelbaren Kör-
perschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts verpflichtet ist, die Barrierefreiheit bei Anmietun-
gen der von ihm genutzten Bauten zu berücksichtigen .
Diese Vorgabe wurde, wie dargelegt, vom G-BA beach-
tet . Er hat Wert darauf gelegt, dass die Anforderungen
an die Barrierefreiheit – wie unter anderem hinsichtlich
der Anzahl der barrierefreien WCs und PKW-Stellplätze
für Menschen mit Behinderungen – erfüllt werden . Nach
Auskunft des G-BA wird jedem öffentlich zugänglichen
Konferenzbereich je ein barrierefreies WC zugeordnet
sein; die Anzahl der PKW-Stellplätze für Menschen
mit Behinderungen wird circa ein Drittel der gesamten
PKW-Stellplätze betragen .
Soweit die Konkretisierung der einzelnen Anforde-
rungen erst im Rahmen der Bauausführung erfolgt, wird
der G-BA Entscheidungen immer unter Berücksichti-
gung der Belange der Barrierefreiheit treffen.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen an
die Barrierefreiheit hat der G-BA zudem versichert, dass
er sowohl die Schwerbehindertenvertretung des G-BA
als auch die maßgeblichen Patientenorganisationen nach
§ 140f SGB V einbezieht . Dies sind der Deutsche Be-
hindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der
PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsge-
meinschaft Selbsthilfegruppen e . V . und der Verbraucher-
zentrale Bundesverband e . V .
Anlage 19
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
ge 25):
Wie hat die Bundesregierung das Ziel des Koalitionsver-
trages zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, im Luftver-
kehrsgesetz „eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugty-
pen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife
bei lärmabhängigen Flughafenentgelten“ (Seite 42) zu veran-
kern, und inwiefern plant die Bundesregierung, die zuletzt im
Jahr 2003 angepasste „Bonusliste für startende und landende
Flugzeuge“ noch in dieser Legislaturperiode zu aktualisieren?
Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der
Flughäfen und der Bundesländer, auf Grundlage des
§ 19b Absatz 1 Luftverkehrsgesetz eine stärkere Sprei-
zung bzw. Differenzierung der lärmabhängigen Flugha-
fenentgelte vorzunehmen . Des Weiteren behält sich die
Bundesregierung vor, gegebenenfalls durch Änderung
der Rechtslage nachzusteuern . Die Novellierung der Bo-
nusliste wird angestrebt und derzeit geprüft .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723966
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 20
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
ge 26):
Wie viele Fahrzeuge wurden im Rahmen der vom Bundes-
verkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten „Schad-
stoff-Anti-Doping-Tests“ bislang geprüft, und wie viele weite-
re Prüfungen sollen im Jahr 2017 insgesamt stattfinden?
Seit der Veröffentlichung des Berichtes der Untersu-
chungskommission „Volkswagen“ wurden 29 weitere
Fahrzeuge im Rahmen der Feldüberwachung geprüft .
Für das Jahr 2017 sind im Rahmen der Feldüberwachung
derzeit weitere 36 Fahrzeuge für eine Prüfung vorgese-
hen .
Die Prüfungen werden sowohl durch unabhängige
Technische Dienste als auch mit eigenen Messanlagen
des Kraftfahrt-Bundesamtes durchgeführt .
Anlage 21
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12501, Frage 27):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Zu-
sage der Hersteller, „Maßnahmen zu ergreifen, um das Ther-
mofenster auf das notwendige Maß zu reduzieren“ (Bericht
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur zur Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßen-
bauabteilungsleiter der Länder am 30 . und 31 . März 2017 zu
TOP 4 .8), den vorherigen Einsatz nicht notwendiger und da-
mit illegaler Abschalteinrichtungen voraussetzt und daher ein
verpflichtender Rückruf wie im Falle der Volkswagen AG die
angemessene Reaktion der Genehmigungs- bzw . Aufsichts-
behörde wäre (bitte begründen), und wenn ja, welche Konse-
quenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Bei einem Teil der im Rahmen der Felduntersuchung
des Kraftfahrt-Bundesamtes überprüften Fahrzeugtypen
bestanden seitens der Untersuchungskommission des
BMVI Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwen-
deten Abschalteinrichtung (siehe Bericht der Untersu-
chungskommission „Volkswagen“) .
Anlage 22
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra-
ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/12501, Frage 28):
Mit welcher Begründung gilt gemäß dem Bericht der Un-
tersuchungskommission „Volkswagen“, dass nach erfolgten
freiwilligen Umrüstungen „Zweifel an der Zulässigkeit der
Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen nicht weiter
bestehen“ (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswa-
gen“, unter anderem Seite 72), und nach welchen Kriterien
bzw . mit welchen Methoden bewertet die Bundesregierung
bzw . die zuständige Behörde die Wirksamkeit der freiwilligen
Umrüstaktionen?
Die Begründung ergibt sich aus den Darstellungen im
Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“
vom 22 . April 2016 .
Die Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes fanden
im Labor im direkten Vergleich mit dem vorherigen Se-
rienstand bei niedrigeren Temperaturen und unter Va-
riation der Prüfabschnitte sowie auf der Straße mittels
PEMS(Portable Emission Measurement System)-Fahr-
ten statt .
Anlage 23
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 29):
Teilt die Bundesregierung den Vorschlag zur Subventionie-
rung von neuen Dieselautos aus dem „Maßnahmenpaket zur
Luftreinhaltung“ aus der Bayerischen Staatskanzlei (siehe www .
spiegel .de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert- kaufpraemie-
fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536 .html) (bitte begründen),
und welche eigenen konkreten Vorschläge zur Luftreinhaltung
in Städten – und damit zur Umgehung von möglichen Fahrver-
boten – prüft die Bundesregierung derzeit konkret (bitte ein-
zeln benennen unter Angabe des Zeitfensters der Umsetzung)?
Die Meinungsbildung in der Bundesregierung ist noch
nicht abgeschlossen .
Es ist Ziel der Bundesregierung, die Stickstoffdio-
xidbelastung in den Ballungsgebieten deutlich zu redu-
zieren . Zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur
Luftreinhaltung in den Städten wird auf die Antworten
der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 9 der Kleinen
Anfrage 18/11474 „Steigende Stickoxid-Werte in deut-
schen Städten“ verwiesen .
Anlage 24
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 30):
Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie zu Frage 4
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11998,
die wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Städten
und die Wirksamkeit der Umrüstung von Bussen, Taxis und
Carsharing-Fahrzeugen thematisierte, antwortete: „Zu dieser
Fragestellung gibt es keine abgestimmte Position der Bundes-
regierung“, das Bundesverkehrsministerium aber gegenüber
den Stuttgarter Nachrichten aussagt, dass alternative Antriebe
für ebendiese Fahrzeuge wirkungsvoller seien als die Einfüh-
rung der blauen Plakette (siehe Stuttgarter Nachrichten vom
13 . Mai 2017), und auf welche Wirksamkeitsstudie kann sich
die Bundesregierung mit dieser Aussage stützen?
Eine abgestimmte Position der Bundesregierung zu
dieser Fragestellung liegt weiterhin nicht vor .
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit äußern sich inner-
halb ihrer jeweiligen Zuständigkeit in der Öffentlichkeit.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23967
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 25
Antwort
des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 31):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass im Schienenpersonenfernverkehr in Deutsch-
land offenbar Markteintritte von neuen Unternehmen nicht
dauerhaft erfolgreich sind und somit ein tatsächlicher Wettbe-
werb im Verkehrssegment Schienenpersonenfernverkehr nicht
besteht (Hinweis: Das Schienenpersonenfernverkehrsunter-
nehmen locomore musste im Mai 2017 einen Insolvenzantrag
stellen, siehe Stuttgarter Nachrichten vom 13 . Mai 2017),
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass die Deutsche Bahn AG als faktischer
Monopolist (Marktanteil der Deutschen Bahn AG bei mehr
als 99 Prozent des Marktes, vergleiche Prognos AG: Wettbe-
werber-Report Eisenbahn 2015/2016, Seite 50, https://www .
prognos .com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_
Report_2015_2016 .pdf) im Schienenpersonenfernverkehr ihre
Fernverkehrszüge zunehmend weniger eigenwirtschaftlich be-
treibt, sondern mit den Ländern Modelle auf der Grundlage
von Zuschüssen vereinbart, bei denen Regionalisierungsmit-
tel des Bundes zum Einsatz kommen (Beispiele: Moselstre-
cke, Gäubahn, Strecke Bremen–Norddeich Mole, vergleiche
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10 . April 2017)?
Die Bundesregierung hält an der mit der Bahnre-
form getroffenen Unterscheidung zwischen eigenwirt-
schaftlichem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und
gemeinwirtschaftlichem Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) fest . Sie ist der Überzeugung, dass ein Wettbe-
werb im SPFV entstehen wird . Der Ermöglichung von
Wettbewerb im SPFV dienen unter anderem die massiv
verstärkten Infrastrukturinvestitionen und die mit dem
Eisenbahnregulierungsgesetz geschaffenen gesetzli-
chen Maßnahmen . Nicht zuletzt wird auch die mit dem
4. EU-Eisenbahnpaket erreichte Öffnung der nationalen
Netze der Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten schaffen.
Der Einsatz der Regionalisierungsmittel obliegt aus-
schließlich den Bundesländern . Die beschriebenen Ge-
schäftsmodelle müssen transparent sein und den An-
forderungen des geltenden Rechts, insbesondere der
Verordnung (EG) Nr . 1370/2007, entsprechen .
Anlage 26
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra-
ge 32):
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung für
die Umsetzung einer weltweiten CO2-Bepreisung konkret in
den kommenden Monaten angehen, für die die Bundeskanz-
lerin Dr . Angela Merkel auf dem Petersberger Klimadialog
(siehe www .energate-messenger .de/news/174392/merkel-
befuerwortet- weltweite-co2-bepreisung) warb, und würde
Deutschland bei Widerstand aus anderen Ländern auch im
Rahmen einer Vorbildfunktion eine CO2-Bepreisung notfalls
auch national einführen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung des
globalen Kohlenstoffmarkts und die weltweite Beprei-
sung von CO2 derzeit auf mehreren Ebenen:
Einerseits unterstützt die Bundesregierung Entwick-
lungs- und Schwellenländer bei der Einführung von
Kohlenstoffmarktinstrumenten und CO2-Steuern auf na-
tionaler und subnationaler Ebene (Partnership for Market
Readiness, PMR) .
Darüber hinaus fördern wir technische Dialoge zur
ETS-Harmonisierung und Verknüpfung mit Ländern, die
bereits Emissionshandelssysteme eingeführt haben (In-
ternational Carbon Action Partnership, ICAP), und kurz-
fristige Unterstützungsleistungen innerhalb des Projekts
„Capacity Building zum Emissionshandel“ in Form von
technischen Workshops, Delegationsreisen und Exper-
tenberatungen .
Langfristige bilaterale Capacity-Building-Projekte im
Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Unterstützung bei
der Einführung von Emissionshandelssystemen gibt es
zum Beispiel mit China (seit 2012, verlängert bis Mit-
te 2019), der Türkei (seit 2013, verlängert bis 02/2018),
Mexiko (Projektstart geplant in 2017; Laufzeit bis 2020,
Vorgängeraktivitäten über die Mexikanisch-Deutsche
Klimaallianz) und der Ukraine (Projektstart geplant in
2017; Laufzeit bis 2019) .
Auch die Förderung des Dialogs zur Schaffung inter-
nationaler Standards und Regelungen für die Nutzung
von Kohlenstoffmärkten, zur Sicherstellung von Effek-
tivität, Qualität und Klimaintegrität – politische Dis-
kussionen vor allem in der DEU G-7-Initiative „Carbon
Market Platform“ und der NZL-Initiative „Ministerial
Declaration on Carbon Markets“ – gehört dazu .
Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen der
G-20-Präsidentschaft, das Dialogforum „Carbon Market
Platform“ auf die G-20-Staaten auszuweiten .
Durch den europäischen Emissionshandel haben wir
in Deutschland im Energie- und Industriesektor einen
EU-weiten CO2-Preis für die Bereiche Energieerzeugung
und Industrieprozesse . Die Bundesregierung setzt sich
nachdrücklich für eine Reform des Emissionshandels
ein, mit der die Anreizwirkung des Emissionshandels
kurz- und langfristig gestärkt wird, sodass die derzeiti-
gen Zertifikateüberschüsse durch die Markstabilitätsre-
serve abgebaut und damit sachgerechte Knappheitspreise
herbeigeführt werden . Genauso wichtig ist uns ein ange-
messener Schutz der Industrie im internationalen Wettbe-
werb vor Carbon Leakage .
Anlage 27
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
Frage 33):
Wann wird die Mängelbeseitigung an der deutschen Bot-
schaft in Washington, DC, abgeschlossen sein, und mit wel-
chen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung?
https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf
https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf
https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf
http://www.energate-messenger.de/news/174392/merkel-befuerwortet-weltweite-co2-bepreisung
http://www.energate-messenger.de/news/174392/merkel-befuerwortet-weltweite-co2-bepreisung
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723968
(A) (C)
(B) (D)
Die deutsche Botschaft in Washington hat das Kanz-
leigebäude nach einer 26-monatigen Sanierungsphase
am 4 . Juli 2014 bezogen und den Botschaftsbetrieb wie-
der aufgenommen .
Die Umsetzung des Fertigstellungskonzeptes zur
Mängelbeseitigung erfolgt kontinuierlich seit dem
Jahr 2015 . Die förmliche Übergabe in die Betriebsfüh-
rung durch das Auswärtige Amt erfolgt abschnittsweise
ab dem 2 . Halbjahr 2017 . Ziel ist es, alle Anlagen, die
frei von betriebshemmenden Mängeln sind, danach suk-
zessive in einen vollumfänglichen Betrieb zu überführen .
Die sukzessive Übergabe – einschließlich weitestgehen-
der Beseitigung der Mängel – soll bis Mitte 2018 abge-
schlossen sein .
Für die Baumaßnahme sind Kosten in Höhe
von rund 103 Millionen Euro eingeplant, genau
103 335 000,00 Euro . Das Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) erwartet, die Maßnahme im Rah-
men dieses Budgets abschließen zu können .
Anlage 28
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
Frage 34):
Wird sich die Bundesregierung mit Verweis auf Arti-
kel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und die UVP-Richtli-
nie (2011/92/EU) um eine Beteiligung bei den grenzüber-
schreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen mit einer
geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung von Juli bis Septem-
ber 2017 bezüglich der Laufzeitverlängerungen der ukraini-
schen Atomkraftwerke Südukraine und Saporischja bemü-
hen, und wird sie vor diesem Hintergrund bei der nächsten
Espoo-Vertragsstaatenkonferenz in Minsk vom 13 . bis 16 . Juli
2017 eine klare rechtliche Regelung für eine grundlegende
Anwendung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeits-
prüfungen bei Laufzeitverlängerungen fordern (bitte erläu-
tern)?
Wie der Bundesregierung vor kurzem informell be-
kannt geworden ist, hat die Ukraine andere Staaten
bezüglich der Laufzeitverlängerung der ukrainischen
Atomkraftwerke Südukraine und Saporischja notifiziert.
Deutschland ist von der Ukraine nicht notifiziert worden.
Die Entscheidung, ob von der Ukraine eine grenzüber-
schreitende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Deutsch-
land eingefordert werden soll, liegt nach § 9b Absatz 1
UVPG bei den zuständigen Behörden der Länder . Die
Bundesregierung wird die Länder über den Vorgang
unterrichten und, sofern dort eine grenzüberschreitende
Umweltverträglichkeitsprüfung gewünscht wird, beim
weiteren Vorgehen in geeigneter Weise unterstützen .
Auch bei dem Espoo-Vertragsstaatentreffen in Minsk
wird sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine
Klarstellung der Rechtslage einsetzen . Im Übrigen
möchte ich an unsere kürzlich gemachten Ausführungen
hierzu in den Vorbemerkungen der Bundesregierung zu
der Antwort auf die Kleine Anfrage „Atomvorhaben in
Europa“ in Bundestagsdrucksache 18/11376 erinnern .
Anlage 29
Antwort
der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter
auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501,
Frage 35):
Welche grundsätzlichen Optionen bzw . Ansätze können
aus Sicht der Bundesregierung für den vom Bundesverfas-
sungsgericht mit Urteil vom 6 . Dezember 2016 geforderten
und gemäß dem Urteil bis zum 30. Juni 2018 zu schaffenden
„angemessenen Ausgleich“ für frustrierte Investitionen der
Atomkraftwerkebetreiber im Zeitraum 8 . Dezember 2010 bis
16 . März 2011 sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare
Reststrommengen der Atomkraftwerke infrage kommen, und
inwiefern liegen ihr bereits Erkenntnisse zum Umfang der ge-
nannten frustrierten Investitionen vor?
Mit seinem Urteil vom 6 . Dezember 2016 hat das
Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das nach den
Ereignissen von Fukushima in 2011 verabschiedete Drei-
zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im We-
sentlichen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im
Einklang steht . Soweit das Gericht verfassungsrechtliche
Defizite festgestellt hat, betreffen diese laut dem Wort-
laut des Urteils lediglich Randbereiche der angegriffenen
Regelungen. Zu der Frage, wie die aufgezeigten Defizite
beseitigt werden können, eröffnet das Gericht dem Ge-
setzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum und be-
nennt in Randnummer 404 des Urteils vom 6 . Dezember
2016 folgende Optionen: „Dem könnte etwa mit einer
entsprechenden Verlängerung der Laufzeiten einzelner
konzerneigener Kernkraftwerke Rechnung getragen wer-
den . Für diesen Weg ist jedoch kein Vorrang durch die
Verfassung vorgegeben, er liegt wie auch andere Aus-
gleichsmöglichkeiten im politischen Gestaltungsermes-
sen des Gesetzgebers . Eine Kompensation der Verstro-
mungsdefizite könnte womöglich auch durch gesetzliche
Sicherstellung einer Weitergabemöglichkeit von nicht
mehr verstrombaren Elektrizitätsmengen an Konzerne
mit überschießenden Verstromungskapazitäten zu öko-
nomisch zumutbaren Bedingungen erfolgen . Insbeson-
dere bleibt es dem Gesetzgeber aber auch unbenommen,
einen angemessenen finanziellen Ausgleich für aufgrund
der gesetzlichen Regelung nicht verstrombare Rest-
strommengen vorzusehen, zumal mit der gesetzgeberi-
schen Entscheidung für den Atomausstieg die Aufgabe
des Bestands der Kernkraftwerke ohnehin feststeht . Der
Ausgleich braucht auch nur das zur Herstellung der An-
gemessenheit erforderliche Maß zu erreichen, das nicht
zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss .“
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor-
mationen über den Umfang von im Vertrauen auf das
Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes getätigte
und insoweit möglicherweise frustrierte Investitionen
in dem vom Bundesverfassungsgericht benannten Zeit-
raum vor . Die Bundesregierung weist darauf hin, dass
nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
20 . Dezember 2016 zur Berichtigung des Urteils vom
6 . Dezember 2016 der relevante Zeitraum die Zeit vom
28 . Oktober 2010 bis zum 16 . März 2011 umfasst .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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236. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Bekämpfung von Kinderehen
TOP 2 Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten
TOP 3 Befragung der Bundesregierung
TOP 4 Fragestunde
TOP 8, ZP 1,2 Menschenrechtspolitikbericht der Bundesregierung
TOP 6, ZP 3 Entwicklungspolitik
TOP 7 Vermögensteuer
TOP 5 Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29