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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/236 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 236. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017 Inhalt: Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . 23903 A Ausschussüberweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 B Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen Drucksache 18/12377 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 D Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches ‒ Beleidi- gung von Organen und Vertretern auslän- discher Staaten ‒ Drucksache 18/10980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23903 D Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in die Biosphäre; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . 23904 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23904 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23904 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 23905 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23905 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 23906 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 B Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23906 D Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23906 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23907 C Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23907 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 23908 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017II Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23908 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23909 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 C Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23909 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23910 A Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 C Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23910 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23910 D Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23910 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23911 A Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23911 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23911 D Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23912 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23912 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23912 C Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde Drucksache 18/12501 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23912 D Mündliche Frage 1 Niema Movassat (DIE LINKE) Situation der Plantagenarbeiter des kongo- lesischen Unternehmens Feronia Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23913 A Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23913 B Mündliche Frage 4 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bemühungen der Bundesregierung für eine breite finanzielle und politische Basis des UN-Beweissicherungsmechanismus IIIM Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23914 C Zusatzfragen Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23915 A Mündliche Frage 5 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beisteuerung ausstehender Mittel zur Si- cherung einer finanziellen und politischen Basis des UN-Beweissicherungsmechanis- mus IIIM Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23915 D Zusatzfragen Dr . Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23916 A Mündliche Frage 7 Andrej Hunko (DIE LINKE) Reform des NATO-Programms „Partner- schaft für den Frieden“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23916 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23917 A Mündliche Frage 8 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verstöße der libyschen Küstenwache gegen das Nichtzurückweisungsprinzip in den Jahren 2016 und 2017 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23918 A Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23918 B Mündliche Frage 11 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß der Dublin-Verordnung durch das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge seit 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 III Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23919 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23919 C Mündliche Frage 12 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zumutbarkeit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung von Drittstaatsangehörigen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23920 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23920 B Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Zwölfter Bericht der Bundesre- gierung über ihre Menschenrechtspolitik (Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. Sep- tember 2016) Drucksachen 18/10800, 18/10924 Nr . 1 .15, 18/12467 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für den Men- schenrechtsschutz in Deutschland – Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter reformieren und stärken Drucksache 18/12544 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Raum – Anti-NGO-Gesetze stoppen, Men- schenrechtsverteidiger stärken Drucksachen 18/7908, 18/10625 . . . . . . . . . . 23921 B Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23921 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23923 C Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23925 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23927 A Dr . Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23929 A Dr . Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23930 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 23931 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Dr . Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: G20-Afrikagipfel – Gleichberechtigte Partnerschaft für nachhaltige Entwick- lung Drucksache 18/12543 . . . . . . . . . . . . . . . . 23933 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr . Gerhard Schick, Anja Hajduk, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Staaten vor illegitimen Rück- zahlungsansprüchen sogenannter Geier- fonds wirksam schützen Drucksachen 18/10639, 18/12343 . . . . . . . 23933 D c) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Marktver- sagen beenden, Innovationen fördern – Globaler Forschungsfonds für bessere Gesundheit weltweit Drucksache 18/12383 . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 A d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Katja Kipping, Dr . Gesine Lötzsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechenschaftspflicht und entwicklungs- politisches Mandat der Deutschen In- vestitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG stärken Drucksachen 18/8657, 18/10612 . . . . . . . . 23934 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Inge Höger, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Menschenrechtsverletzungen von Un- ternehmen verbindlich sanktionieren – UN-Treaty-Prozess unterstützen Drucksachen 18/12366, 18/12567 . . . . . . . 23934 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017IV f) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Globalabkommen mit Mexiko aussetzen Drucksache 18/12548 . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Renate Künast, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: „UN Binding Treaty“ ambitioniert unterstützen Drucksache 18/12545 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 B Dr . Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23934 C Charles M . Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23935 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23937 A Dr . Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23938 A Gabriela Heinrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23939 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Reichtum gerechter verteilen – Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder erheben Drucksache 18/12549 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23940 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 23940 B Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23941 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 23942 C Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23943 A Dr . Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23943 B Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23944 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23945 A Dr . h . c . Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 23945 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23945 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 23947 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23947 C Tagesordnungspunkt 5: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 Drucksache 18/12310 . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 B b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: 16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016 Drucksache 18/10851 . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 B Dr . Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23948 C Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23950 A Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23951 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23952 C Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) . . . . . . 23954 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 23955 A Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 23956 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23957 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23959 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschäftigungsdauer und Vergütung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative Nah- ost Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23959 B Anlage 3 Mündliche Frage 3 Inge Höger (DIE LINKE) Intervention der Bundesregierung gegen die Inhaftierung des Journalisten Ismail Alexandrani in Ägypten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23959 C Anlage 4 Mündliche Frage 6 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Ausschluss der An- tikorruptionsorganisation MANS für die EU-Beitrittsverhandlungen mit Montene- gro Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23960 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 V Anlage 5 Mündliche Frage 9 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Möglicher Tod eines nach Afghanistan ab- geschobenen Asylbewerbers Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 23960 C Anlage 6 Mündliche Frage 10 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Überstellungen von Flüchtlingen von Grie- chenland nach Deutschland im Jahr 2017 Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23961 A Anlage 7 Mündliche Frage 13 Katrin Werner (DIE LINKE) Zugang zu Informationen zur Bundestags- wahl für Menschen mit Behinderungen Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23961 D Anlage 8 Mündliche Frage 14 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Möglicher Aufbau eines Netzwerks durch den türkischen Nachrichtendienst MIT sowie protürkische Organisationen in Deutschland Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23962 B Anlage 9 Mündliche Frage 15 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) V-Personen des Verfassungsschutzes in der rechtsextremistischen Organisation „Blood & Honour“ Antwort Dr . Günter Krings, Parl . Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23962 D Anlage 10 Mündliche Frage 16 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der im Juli 2017 zu bedienenden Ver- bindlichkeiten Griechenlands sowie der an- gekündigten Finanzhilfen der Troika Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 A Anlage 11 Mündliche Frage 17 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der Riester-Verträge im Jahr 2016 Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 B Anlage 12 Mündliche Frage 18 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Vorzeitig aufgelöste bzw. beitragsfrei ge- stellte Riester-Verträge in den Jahren 2010 bis 2016 Antwort Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 C Anlage 13 Mündliche Frage 19 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bekämpfung der Auswirkungen durch die Marktkonzentration im agrochemischen Sektor Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23963 D Anlage 14 Mündliche Frage 20 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Umweltschutzzielen im Rahmen zukünftiger Fusionen im agro- chemischen Sektor Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017VI Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23964 A Anlage 15 Mündliche Frage 21 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkung der Kündigung bilateraler In- vestitionsschutzabkommen durch Ecuador Antwort Uwe Beckmeyer, Parl . Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23964 C Anlage 16 Mündliche Frage 22 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des geplanten Freihandels- abkommens mit Neuseeland auf den Agrar- sektor Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23964 C Anlage 17 Mündliche Frage 23 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veränderungen durch das geplante Frei- handelsabkommen mit Neuseeland hin- sichtlich der Importmengen von Milchpro- dukten und Rindfleisch Antwort Peter Bleser, Parl . Staatssekretär BMEL . . . . . 23965 A Anlage 18 Mündliche Frage 24 Katrin Werner (DIE LINKE) Barrierefreiheit der neuen Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses Antwort Ingrid Fischbach, Parl . Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23965 B Anlage 19 Mündliche Frage 25 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Differenzierung nach Flugzeugtypen und Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärm abhängigen Flughafenentgelten im Luftverkehrsgesetz Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23965 D Anlage 20 Mündliche Frage 26 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung von Fahrzeugen im Rahmen des „Schadstoff-Anti-Doping-Tests“ Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 A Anlage 21 Mündliche Frage 27 Herbert Behrens (DIE LINKE) Abschalteinrichtungen für die Regulierung des sogenannten Thermofensters Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 A Anlage 22 Mündliche Frage 28 Herbert Behrens (DIE LINKE) Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen zur Wirksamkeit der freiwilli- gen Umrüstaktionen Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 B Anlage 23 Mündliche Frage 29 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Subventionierung neuer Dieselautos Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 C Anlage 24 Mündliche Frage 30 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zu Maßnah- men zur Luftreinhaltung Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23966 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 VII Anlage 25 Mündliche Frage 31 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wettbewerbssituation im Schienenperso- nenfernverkehr Antwort Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . 23967 A Anlage 26 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung einer weltweiten CO2-Beprei- sung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23967 B Anlage 27 Mündliche Frage 33 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mängelbeseitigung an der deutschen Bot- schaft in Washington, DC Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23967 D Anlage 28 Mündliche Frage 34 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesregierung an grenz- überschreitenden Umweltverträglichkeits- prüfungen zu Laufzeitverlängerungen für ukrainische Kernkraftwerke Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23968 A Anlage 29 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgleich für frustrierte Investitionen der Kernkraftwerkbetreiber Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23968 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23903 236. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017 Beginn: 13 .01 Uhr
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    Dr. Claudia Lücking-Michel (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23959 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 31 .05 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 31 .05 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 31 .05 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 31 .05 .2017 Glöckner, Angelika SPD 31 .05 .2017 Groth, Annette DIE LINKE 31 .05 .2017 Jung, Andreas CDU/CSU 31 .05 .2017 Kipping, Katja DIE LINKE 31 .05 .2017 Kolbe, Daniela SPD 31 .05 .2017 Lach, Günter CDU/CSU 31 .05 .2017 Notz, Dr . Konstantin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 31 .05 .2017 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 31 .05 .2017 Vries, Kees de CDU/CSU 31 .05 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 31 .05 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 31 .05 .2017 Wiese, Dirk SPD 31 .05 .2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 31 .05 .2017 Anlage 2 Antwort des Parl . Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 2): Wie lange wurden Menschen in Maßnahmen (Cash for Work) der Beschäftigungsinitiative Nahost durchschnittlich beschäftigt (bitte nach Ländern auflisten), und welche durch- schnittliche Vergütung erhalten die Beschäftigten (bitte je- weils in Relation zum Durchschnittseinkommen des Landes und – sofern vorhanden – Mindestlohn des Landes setzen)? Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive Nahost hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2016 mehr als 61 000 Flüchtlinge und Bewohnerinnen und Bewohner der aufnehmenden Gemeinden in Beschäftigung ge- bracht . Bei rund zwei Dritteln dieser Jobs handelt es sich um klassische mittelfristige Cash-for-Work-Jobs mit ei- ner Beschäftigungsdauer von je zwei bis drei Monaten . Hinzu kommen durch die Finanzierung von Lehrkräften in der Türkei und Jordanien rund 14 000 längerfristige Beschäftigungsverhältnisse für das gesamte Schuljahr . Bei weniger als 10 Prozent der geschaffenen Jobs handelt es sich um kurzfristige Cash-for-Work-Jobs mit einer Be- schäftigungsdauer unter einem Monat . Die Entlohnung für die Arbeiten im Rahmen der Be- schäftigungsoffensive Nahost orientiert sich generell am jeweiligen nationalen Mindestlohn und den nationalen Regelungen für Cash-for-Work-Vorhaben . Ein Beispiel: Ein Lehrer erhält im Rahmen unserer Beschäftigungsof- fensive Nahost für den Unterricht syrischer Flüchtlings- kinder an einer jordanischen Schule monatlich 230 jor- danische Dinar Lohn (rund 290 Euro), was etwas mehr als der jordanische Mindestlohn ist . Anlage 3 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12501, Frage 3): In welcher Form hat die Bundesregierung (wie der Familie Alexandranis von der deutschen Botschaft vor Ort nach meiner Kenntnis versprochen) im Falle des internierten freien Journa- listen Ismail Alexandrani interveniert, der nach seiner Rück- kehr aus Deutschland, wo er dem Auswärtigen Amt als Exper- te zur Verfügung stand, nach Ägypten im November 2015 am Flughafen Hurghada festgenommen wurde, und wie will die Bundesregierung ausschließen, dass damals wie auch nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Sicherheitsabkommens mit Ägypten durch den Deutschen Bundestag Informationen deutscher Sicherheitsbehörden nicht von den ägyptischen Ge- heimdiensten genutzt werden, um freie Journalisten und poli- tische Aktivisten festzuhalten und zu misshandeln? Unmittelbar nach der Festnahme des Journalisten Ismail Alexandrani im November 2015 hat das Auswär- tige Amt per Verbalnote die ägyptische Seite um Erläute- rung der Gründe für die Verhaftung gebeten . Dabei wur- de ausdrücklich die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass Teilnehmer Einladungen der Bundesregierung, von deutschen Stiftungen oder deutschen NGOs folgen kön- nen, ohne dass sie davor oder danach Repressionen durch ägyptische Behörden befürchten müssen . Parallel wurde der Fall von Herrn Alexandrani hoch- rangig seitens der deutschen Botschaft Kairo im ägyp- tischen Außenministerium angesprochen . Die deutsche Botschaft verfolgt den Fall in Abstimmung mit anderen EU-Partnern weiterhin und spricht ihn gegenüber ägypti- schen Regierungsvertretern immer wieder an . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723960 (A) (C) (B) (D) Der Fall von Herrn Alexandrani wird zudem gemein- sam mit anderen Menschenrechtsfällen auch von Vertre- terinnen und Vertretern der Bundesregierung bei hoch- rangigen politischen Gesprächen thematisiert . Zum zweiten Teil Ihrer Frage bezüglich des Sicher- heitsabkommens zwischen Deutschland und Ägypten: Die Ausgestaltung des Sicherheitsabkommens verhin- dert, dass bei seiner Umsetzung Menschenrechtsverlet- zungen Vorschub geleistet wird . Sämtliche Maßnahmen gemäß Artikel 1 des Abkommens sind nur im Rahmen und auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts zulässig . Es enthält zudem eine allgemeine Vorbehalts- klausel zur Ablehnung der Zusammenarbeit, wenn diese im Widerspruch zu dem innerstaatlichen Recht einer Ver- tragspartei steht . Für deutsche Sicherheitsbehörden gelten damit die in Deutschland anwendbaren Rechtsgrundlagen und Be- schränkungen . Diese müssen also im Einzelfall prüfen, ob die Zusammenarbeit im Widerspruch zu deutschem Recht steht . Der Prüfungsmaßstab umfasst damit auch die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Men- schenrechte . Dabei wird die Entwicklung der Menschen- rechtslage in Ägypten ebenso Berücksichtigung finden wie Erfahrungswerte aus vorangegangener Zusammen- arbeit . Hinsichtlich der Übermittlung von Informationen sieht das deutsche Recht eine strikte Einzelfallprüfung vor und untersagt beispielsweise die Übermittlung perso- nenbezogener Daten, wenn eine Verletzung von Grund- und Menschenrechten zu befürchten ist . Die Übermittlung personenbezogener Daten richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die interna- tionale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sowie nach den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in straf- rechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) . Anlage 4 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12501, Frage 6): Welche Konsequenz hat nach Kenntnis der Bundesre- gierung der Ausschluss der zivilgesellschaftlichen Antikor- ruptionsorganisation MANS durch die Entscheidung des montenegrinischen Europaministers aus der Arbeitsgruppe zu Kapitel 23 (siehe Pressemitteilung von Transparency In- ternational vom 3 . Mai 2017) für den Fortgang der Beitritts- verhandlungen Montenegros mit der EU, und wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU und bilateral hochrangig gegenüber der montenegrinischen Regierung, etwa im Rah- men der Westbalkan-Außenministerkonferenz am 31 . Mai 2017 in Berlin, dafür einsetzen, dass dieser Ausschluss zivil- gesellschaftlicher Organisationen aus den Beitrittsverhandlun- gen rückgängig gemacht wird? Montenegro hat zu allen Verhandlungskapiteln der EU-Beitrittsverhandlungen Arbeitsgruppen gebildet, in denen auch NGOs vertreten sind . Anders als Transparen- cy International schreibt, war die NGO MANS (The Net- work for Affirmation of NGO Sector) – die profilierteste und auch lautstärkste NGO des Landes zum Thema Kor- ruption – bisher nicht Teil der AG zum Rechtsstaatskapi- tel 23 . Vielmehr hatten sich vier NGOs, darunter MANS, neu um eine Teilnahme beworben . Zunächst hatte das montenegrinische Kabinett der Bewerbung von MANS nicht zugestimmt . Der deutsche Botschafter in Montenegro hat Euro- paminister Pejovic im Rahmen eines Gesprächs über die EU-Beitrittsverhandlungen Montenegros am ver- gangenen Mittwoch auch hierauf angesprochen . Einen Tag später, am 25 . Mai, hat die Regierung Montene- gros mit Kabinettsbeschluss entschieden, nun auch den MANS-Vorsitzenden Maras in die AG aufzunehmen . Das Problem hat sich also gelöst . Die Bundesregierung unterstreicht die ganz erhebli- che Bedeutung der Korruptionsbekämpfung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen . Sie spricht das Thema regel- mäßig gegenüber Vertretern Montenegros an . Die EU berücksichtigt Fortschritte in Kapitel 23 auch bei allen Entscheidungen über anstehende Schritte in den Verhandlungen . Anlage 5 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12501, Frage 9): Welche Informationen hat die Bundesregierung dazu (oder kann sie sich beschaffen), dass ein aus Nordrhein-Westfalen am 22 . Februar 2017 abgeschobener Afghane namens Farhad Rasuli in Herat in Afghanistan am 10 . Mai 2017 Opfer eines Ta- liban-Anschlags geworden sein soll (vergleiche https://www . unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener- fluechtling-in- afghanistan-getoetet/; bitte im Detail darlegen, auch welche Bemühungen die Bundesregierung zur Überprüfung der vor- liegenden Informationen unternommen hat), und welche kon- kreten Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bun- desregierung hieraus in Bezug auf die bisherige Prüfpraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), entspre- chende Gefahreneinschätzungen (Herkunftsländerleitsätze) und politische Vorgaben zu Abschiebungen nach Afghanistan (Abschiebestopp usw .) (bitte ausführlich antworten)? Am 22 . Februar 2017 ist kein afghanischer Staatsan- gehöriger namens Farhad Rasuli von Deutschland nach Afghanistan zurückgeführt worden . Zum Verbleib des am 27 . März 2017 zurückgeführ- ten afghanischen Staatsangehörigen ähnlichen Namens – Faridon Rasuli – liegen der Bundesregierung keine eige- nen Erkenntnisse vor . Die deutsche Botschaft in Kabul bemüht sich bei den zuständigen afghanischen Behörden um eine Aufklärung des Falls . https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/ https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/ https://www.unsere-zeitung.at/2017/05/15/abgeschobener-fluechtling-in-afghanistan-getoetet/ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23961 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12501, Frage 10): Wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutsch- land gab es in den Monaten Januar, Februar, März, April und bisher im Monat Mai 2017 (bitte nach Monaten getrennt auf- listen), und wie ist es mit diesen Angaben vereinbar, dass es laut Angaben des Pressesprechers des Bundesministeriums des Innern, Dr . Johannes Dimroth, auf der Pressekonferenz am 19 . Mai 2017 „mitnichten“ eine „starre Obergrenze“ bei Überstellungen von Familienangehörigen im Rahmen der Dublin-Verordnung geben soll, obwohl mir glaubhafte Infor- mationen darüber vorliegen, dass auf Betreiben des Bundes- innenministeriums Ende März 2017 die Zahl der Überstellun- gen ab dem 1 . April 2017 auf maximal 70 Personen im Monat begrenzt worden sein soll, was unter anderem auch dadurch erreicht wird, dass seit Februar 2017 keine freiwillig selbst- initiativ betriebenen Überstellungen nach Deutschland mehr möglich sein sollen, weil angeblich keine Laissez-passer mehr ausgestellt werden (bitte ausführlich antworten und die ge- nannten Informationen gegebenenfalls korrigieren, falls sie falsch sein sollten)? Deutschland erfüllt auch weiterhin seine Aufnahme- verpflichtungen im Rahmen der Dublin-VO. Die Anzahl der Überstellungen aus Griechenland im bisherigen Jahr 2017 stellt sich folgendermaßen dar: Monat in 2017 Überstellte Personen aus GRC Januar 163 Februar 325 März 490 April 180 Mai (bis einschl . 24 .5 .) 64 Darüber hinaus hat Deutschland aus Griechenland im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse (Relocation) im bisherigen Jahr 2017 folgende Asylantragsteller aufge- nommen: Monat in 2017 Umsiedlungen aus GRC Januar 487 Februar 425 März 473 April 394 Mai (bis einschl . 19 . Mai) 520 Wie bereits mehrfach dargelegt, sind allein im März mit drei Charterflügen aus Griechenland mehrere Hun- dert Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Deutschland überstellt worden . Die Nutzung solcher Charterflüge für Dublin-Überstellungen ist neu und be- deutet sowohl zur Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüs- se als auch der Dublin-Verfahren mit mehreren Personen für die weitere Verteilung der ankommenden Asylantrag- steller auf die zuständigen Stellen in den Ländern zur Aufnahme einen erheblichen logistischen Koordinie- rungsaufwand für die Landes- und Bundesbehörden . Aus diesem Grunde hat der Bundesminister des Innern seinen griechischen Amtskollegen bei beiden Verfahren um eine engere Abstimmung in Bezug auf die Durch- führung der Dublin- und Umsiedlungsverfahren und die Anzahl der zu überstellenden Personen zwischen den be- teiligten Behörden gebeten . Hierdurch soll insbesondere den besonderen Umständen jedes Antragstellers sowie den sich bereits im Bundesgebiet aufhältigen Familien- angehörigen angesichts der teilweise begrenzten Betreu- ungs- und Unterbringungskapazitäten Rechnung getra- gen werden . Im Rahmen der Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden sollen auch Überstellungen trotz etwaiger Verfristungen nach Artikel 29 Dublin-VO stattfinden. Das Bundesministerium des Innern wird je- doch darauf achten, dass das BAMF so weit wie möglich Dublin-Überstellungen aus Griechenland beschleunigt bearbeitet, sofern dies im Einzelfall geboten ist . In welcher Weise freiwillige Überstellungen ermög- licht werden können und dabei die Pflichten des über- stellenden Mitgliedstaats eingehalten werden, muss jeder Mitgliedstaat selbst identifizieren und festlegen. Dies be- inhaltet die Abstimmung des Überstellungstermins, der Überstellungsart und der Ausstellung der Ausweisdoku- mente (Laissez-passer) . Die Ausstellung der Laissez-pas- ser-Papiere obliegt den griechischen Behörden . Zu der Frage, ob sich hier die Praxis der griechischen Behörden seit Februar 2017 geändert hat, liegen der Bundesregie- rung keine Erkenntnisse vor . Anlage 7 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 13): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichbe- rechtigten Zugang zu Informationen zur Bundestagswahl zu ermöglichen? Informationen zur Bundestagswahl stellen die Bun- desregierung und Stellen der Bundesregierung zur Verfü- gung, soweit es um den Ablauf der Bundestagswahl und die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Bundestagswahl geht . Über die Positionen der Parteien informieren die Parteien selbst durch barrierefreie Angebote sowie die verschiedenen Medienangebote in Fernsehen, Rundfunk und Presse . Allen Wahlberechtigten wird seit der letzten Bundestagswahl nach der vom Bundesministerium des Innern erlassenen Bundeswahlordnung von der Gemein- de bereits mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, ob ihr jeweiliger Wahlraum barrierefrei ist . Zugleich enthält die Wahlbenachrichtigung seitdem die Telefonnummer, unter welcher die Wahlberechtigten von der Gemeinde erfahren können, welcher Wahlraum im eigenen Wahl- kreis barrierefrei ist und für sie gegebenenfalls als Alter- native in Frage kommt (§ 19 Absatz 1 Nummern 2 und 7 der Bundeswahlordnung – BWO) . Zum Ablauf der Bundestagswahl stellt der Bundes- wahlleiter auf seiner Internetseite Informationen in leich- ter Sprache zur Verfügung . Für gehörlose und hörbehin- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723962 (A) (C) (B) (D) derte Menschen erleichtert ein zentrales Einstiegsangebot die Orientierung auf der Internetseite durch zentrale In- formationen in Gebärdensprache . Des Weiteren infor- miert er auf seiner Internetseite über die Barrierefreiheit bei den Wahlen (barrierefreier Zugang zu Wahlräumen, Hilfspersonen, Stimmzettelschablonen) . Wie bei der Bundestagswahl 2013 wird es einen Link von der Homepage des Bundeswahlleiters zu der von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e . V . erstellten Broschü- re in leichter Sprache in aktualisierter Fassung geben . Ebenso werden zudem die beiden Veröffentlichungen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Bundeskompetenzzentrums (jetzt Bundesfachstelle Barrierefreiheit) „Barrierefreiheit von Wahlräumen“ und „Tipps für Wahlhelfer beim Umgang mit Wählerinnen und Wählern mit Behinderung“ mit der Homepage des Bundeswahlleiters verlinkt . Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet ge- meinsam mit der SoVD-Jugend Informationen zur Bun- destagswahl 2017 in einfacher Sprache als Publikation an . Die Publikation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 . Heft in einfacher Sprache“ sowie das Plakat zur Publikation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 . Plakat in einfacher Sprache“ werden in diesen Tagen über die Bundeszentrale für politische Bildung bestellbar und lieferbar sein . Auf Grundlage dieser Broschüre wird es zudem ein Informationsvideo zur freien Verwendung geben . Dieses wird demnächst auf YouTube verfügbar sein . Die Publi- kation „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2017 . Heft in einfacher Sprache“ wird zur Zeit auch als Audioversion (Hörbuch) eingesprochen und wird Ende Juni über die Homepage der Bundeszentrale verfügbar sein . Ebenfalls auf der Homepage der Bundeszentrale verfügbar ist der Videoclip „Ohrenkuss: Politisches einfach erklärt“, in dem Menschen mit Downsyndrom das Thema „Wählen gehen“ erklären . Informationen über den Inhalt der Stimmzettel, die eine selbstständige Stimmabgabe im Wahllokal oder im Rahmen der Briefwahl ermöglichen, erhalten blinde und sehbehinderte Wähler durch die von den Blindenverbän- den erstellten Wahlschablonen, deren Kosten vom Bund erstattet werden (§ 50 Absatz 4 des Bundeswahlgeset- zes – BWahlG) . Anlage 8 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 14): Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichten- dienstliche) Kenntnisse darüber, dass der türkische Nach- richtendienst MIT, die Union Europäisch-Türkischer Demo- kraten (UETD), Islamisten, die rechtsextremistischen Grauen Wölfe sowie die „Osmanen Germania“-Rocker im Südwesten Deutschlands ein Netzwerk aufgebaut haben, und inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kennt- nisse darüber, dass illegale Waffenlieferungen aus der Schweiz nach Deutschland stattgefunden haben (unter anderem Ma- schinenpistolen des tschechischen Typs „Skorpion“), deren Empfänger sowohl die Osmanen Germania als auch die Ro- ckergruppe Hells Angels waren (www .stuttgarter-nachrichten . de/inhalt .die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1 .89dd4ced- bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52 .html)? Der Bundesregierung liegen keine über die Pressebe- richterstattung hinausgehenden Informationen zu einem angeblichen Netzwerk im Sinne der Fragestellung vor . Bislang konnten lediglich Hinweise auf einzelne Ver- bindungen zwischen den genannten Organisationen er- langt werden . Die Mitglieder des „Osmanen Germania BC“ sind überwiegend dem türkisch-nationalistischen Spektrum zuzuordnen . Einzelpersonen können der tür- kisch-rechtsextremen Ülkücü-Bewegung zugeordnet werden, andere wiederum unterhalten lediglich Kenn- verhältnisse . Zudem sind der Bundesregierung einzelne Verbindungen zwischen der UETD und dem „Osmanen Germania BC“ bekannt . So waren Mitglieder des „Os- manen Germania BC“ bereits als Sicherheitspersonal für UETD-Veranstaltungen tätig . Einzelne Führungsper- sonen des „Osmanen Germania BC“ unterhalten zudem Kontakte zu UETD-Funktionären . Die Bundesregierung hat die genannten Gruppierun- gen und deren Aktivitäten auf deutschem Boden fest im Blick . Wir werden es nicht zulassen, dass von diesen Gruppierungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht . Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine Er- kenntnisse über die in der Presseberichterstattung er- wähnte vermeintliche Waffenlieferung aus der Schweiz nach Deutschland vor . Anlage 9 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra- ge 15): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu V-Per- sonen der Verfassungsschutzämter des Bundes bzw . der Bun- desländer in der rechtsextremistischen Organisation Blood & Honour in Deutschland zwei Jahre vor und nach deren Verbot durch das Bundesinnenministerium (bitte Zahl, Name und Verpflichtungszeitraum angeben), und welche Erkenntnisse zum NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, insbeson- dere zu deren jeweiligem Aufenthaltsort nach deren Untertau- chen im Jahr 1998, erlangten die Verfassungsschutzämter aus diesen Quellen von diesen V-Personen? Die Beantwortung der mündlichen Frage kann nicht erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rück- schlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbe- hörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte . Es bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifi- zieren . Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewe- gen . Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unver- sehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre . Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz-page1.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-b99323665e52.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23963 (A) (C) (B) (D) der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahr- scheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden . Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garan- tierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultie- renden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesre- publik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ein- sehbar wäre, ausscheidet . Im Hinblick auf den Verfas- sungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Be- deutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann . Anlage 10 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 16): Welche Angaben macht die Bundesregierung einerseits zur Höhe der Verbindlichkeiten (bitte nach Gläubigern aufschlüs- seln), die Griechenland im Juli 2017 ablösen soll, und ande- rerseits zur Höhe der Finanzhilfen, die Griechenland von der Troika in Aussicht gestellt worden sind? Nach dem gegenwärtigen Informationsstand der Bun- desregierung muss Griechenland im Juli 2017 Anleihen in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro zurückzahlen und eine Rückzahlung an den Internationalen Währungs- fonds in Höhe von rund 0,3 Milliarden Euro leisten . So- weit bekannt ist, werden von den fälligen Anleihen rund 3,9 Milliarden Euro von Mitgliedsbanken des Eurosys- tems gehalten . Die verbleibenden rund 2,4 Milliarden Euro werden von im Einzelnen nicht bekannten Markt- teilnehmern gehalten . Zur Höhe einer möglichen dritten Kredittranche des ESM-Anpassungsprogramms haben die Institutionen bisher keinen schriftlichen Vorschlag unterbreitet . Münd- lich wurde eine Größenordnung von 7 bis 10 Milliarden Euro genannt . Anlage 11 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 17): Wie viele Riester-Verträge gab es im Jahr 2016 nach Kennt- nis der Bundesregierung, und wie hoch war der Anteil an Ver- trägen mit steuerabzugsfähigen Sonderausgaben unterhalb des Mindesteigenbeitrags von 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 86 EStG)? Der Bestand an Altersvorsorgeverträgen belief sich am Ende des Jahres 2016 auf rund 16,5 Millionen Ver- träge . Diese Zahl aus der Riester-Vertragsstatistik des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales lässt keine un- mittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen zu, die laufend einen Riester-Vertrag „besparen“ und eine staatliche Förderung erhalten . Dies liegt daran, dass eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen kann (Mehrfachanwartschaften) und Riester-Verträge auch dauerhaft ungefördert bleiben können, zum Beispiel, wenn sie von einer nicht förderberechtigten Person ab- geschlossen werden . Im Beitragsjahr 2012 erhielten circa 1,85 Millionen Personen der rund 10,7 Millionen geförderten Personen sowohl die Zulage nicht in voller Höhe – Mindesteigen- beitrag wurde nicht erbracht – als auch einen Sonderaus- gabenabzug . Dies entspricht circa 17 Prozent . Für jüngere Zeiträu- me liegen aufgrund der noch nicht abgelaufenen Verjäh- rungsfrist für die steuerliche Veranlagung noch keine endgültigen Zahlen vor . Anlage 12 Antwort des Parl . Staatssekretärs Dr . Michael Meister auf die Fra- ge der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 18): Wie viele Riester-Verträge wurden nach Kenntnis der Bun- desregierung jeweils in den Jahren von 2010 bis 2016 vor- zeitig aufgelöst und wie viele beitragsfrei gestellt (bitte auch deren prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Riester-Ver- träge ausweisen)? Die Vertragsdatenstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales basiert auf Meldungen der Ver- bände . Die Meldungen sind bereits um Vertragsabgänge bereinigt . Daher liegen keine Informationen zur Zahl der stornierten Verträge vor . Anhand von Angaben der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Anteil der ru- hend gestellten Riester-Verträge aktuell auf rund ein Fünftel geschätzt . Anlage 13 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 19): In welcher Form wird die Bundesregierung den negativen Auswirkungen entgegenwirken, die eine zunehmende Markt- konzentration im agrochemischen Sektor, bedingt durch die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723964 (A) (C) (B) (D) Fusionen der Unternehmen Bayer/Monsanto, ChemChina/ Syngenta und DuPont/Dow Chemical auf die Ernährungssou- veränität von Nationen hat, da der Zugang zu Saatgut durch immer weniger multinationale Konzerne kontrolliert wird (https://www .boell .de/sites/default/files/konzernatlas-2017 . pdf?dimension1=ds_konzernatlas)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass die Fusionen der Unternehmen ChemChina/ Syngenta und DuPont/Dow in Bezug auf den Zugang zu Saatgut negative Auswirkungen auf die Ernährungssitu- ation von Nationen haben . Die Fusion Bayer/Monsanto ist bisher noch nicht bei der Europäischen Kommission angemeldet . Die Bundesregierung wird die Auswirkun- gen der Zusammenschlüsse auf die Ernährungssituation beobachten . Anlage 14 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 20): Hält die Bundesregierung es für grundsätzlich sinnvoll, dass Umweltschutzziele im Rahmen zukünftiger Fusionen im Agrarchemiesektor von der EU-Kommission berücksichtigt werden und, wenn nein, warum nicht? Die Verordnung (EG) Nr . 139/2004 des Rates vom 20 . Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmens- zusammenschlüssen (Fusionskontrollverordnung) ent- hält in Artikel 2 Absatz 1 Beurteilungskriterien, mit denen auch Umweltschutzbelange indirekt mit berück- sichtigt werden können . Anhand der gesetzlichen Kri- terien beurteilt die Europäische Kommission, ob durch den geplanten Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindert würde, ins- besondere durch Begründung oder Verstärkung einer Marktbeherrschung, und die Fusion deshalb nach Arti- kel 2 Absatz 3 Fusionskontrollverordnung zu untersagen ist . Ist das nicht der Fall, muss sie den Zusammenschluss genehmigen (Artikel 2 Absatz 2 Fusionskontrollverord- nung) . Stellt also die Europäische Kommission fest, dass ein Zusammenschluss zu einer Beschränkung der genannten Wettbewerbsparameter führt, und haben diese Beschrän- kungen auch Einfluss auf Umweltschutzbelange, so wer- den diese Umweltbelange von der Europäischen Kom- mission mit berücksichtigt . Beispielsweise entspricht der in Frage 19 angesprochene Zugang zu Saatgut dem in Artikel 2 Absatz 1 Fusionskontrollverordnung genannten Beurteilungskriterium der Wahlmöglichkeiten der Ab- nehmer, also ihrem Zugang zu den Beschaffungsmärk- ten . Nur soweit Umweltziele keinem der Beurteilungs- kriterien zugeordnet werden könnten, besteht Raum für die gestellte Frage . Für die Bundesregierung ist darüber hinaus bisher kein Anlass ersichtlich, von der herrschenden Rechts- auffassung zur Gesetzeslage nach der Verordnung (EG) Nr . 139/2004 des Rates vom 20 . Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusi- onskontrollverordnung) abzuweichen . Anlage 15 Antwort des Parl . Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 21): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung Ecuadors, alle bilateralen Investitionsschutzab- kommen kündigen zu wollen (vergleiche https://amerika21 . de/2017/05/175583/ecuador-investition), und welche Auswir- kungen würde die Kündigung mit sich bringen, beispielsweise in Bezug auf den Investitionsschutz oder den Ratifizierungs- prozess bezüglich Ecuadors Beitritt zum EU-Handelsüberein- kommen mit Kolumbien und Peru? Ecuador hat seine 16 Investitionsschutzverträge ge- kündigt, darunter am 22 . Mai 2017 auch den bilateralen Investitionsschutzvertrag mit Deutschland . Die Bundes- regierung bedauert dies . Sie befürchtet, dass sich die Kündigung negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung Ecuadors auswirken wird . Viele deutsche Unternehmen investieren nur in Ländern, für die ein Investitions- schutzvertrag besteht oder für die Investitionsgarantien des Bundes übernommen werden. Es ist offen, ob die Bundesregierung dies auch künftig tun kann . Der Beitritt Ecuadors zum Handelsabkommen der EU mit Kolumbi- en und Peru ist hiervon nicht betroffen. Anlage 16 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 22): Welche Erkenntnisse, auch von bundeseigenen Forschungs- einrichtungen, liegen der Bundesregierung zu den möglichen Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens mit Neuseeland auf dem Agrarsektor, mit besonderer Berücksich- tigung von Milchprodukten, Zucker und Rindfleisch, vor, und welche Ergebnisse zeigen diese Analysen in Bezug auf mög- liche Produktionsrückgänge bei Milch und Milchprodukten (einzeln aufgelistet) in Deutschland? Die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland haben weder begon- nen noch wurde bisher ein Verhandlungsmandat erteilt . Inhalte eines möglichen Ergebnisses sind noch völlig of- fen . Vor diesem Hintergrund wären konkrete Aussagen zu den tatsächlichen Auswirkungen eines Freihandelsab- kommens rein spekulativ . Um rechtzeitig für die Sensibilitäten im Agrarbereich geeignete Lösungen entwickeln zu können, hat die Bun- desregierung das Thünen-Institut (TI) beauftragt, eine Analyse der Auswirkungen einer vollständigen Handels- liberalisierung (= Extremszenario) mit Neuseeland und Australien auf den europäischen und deutschen Agrar- markt zu erstellen . Australien und Neuseeland sind in der Baseline des Thünen-Instituts gemeinsam als Ozeanien abgebildet . Laut der Analyse lägen die Produktionsrückgänge in Deutschland bei einer vollständigen Liberalisierung mit Neuseeland und Australien rein rechnerisch zwischen minus 3,3 Prozent und minus 3,9 Prozent bei Rohmilch https://www.boell.de/sites/default/files/konzernatlas-2017.pdf?dimension1=ds_konzernatlas https://www.boell.de/sites/default/files/konzernatlas-2017.pdf?dimension1=ds_konzernatlas https://amerika21.de/2017/05/175583/ecuador-investition https://amerika21.de/2017/05/175583/ecuador-investition Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23965 (A) (C) (B) (D) sowie minus 3,9 Prozent und minus 4,5 Prozent bei Milchprodukten . Dies ist jedoch davon abhängig, inwie- weit Ozeanien tatsächlich in der Lage ist, die Milchpro- duktion zu steigern . Einzelbetriebliche Überlegungen zeigen, dass die gleichzeitige Produktionsausdehnung Ozeaniens nur bei einer Anpassung der Produktionssys- teme möglich wäre . Ferner ist aufgrund von klimatischen Schwankungen nicht mit einer kontinuierlich höheren Milchproduktion zu rechnen . Zudem könnten steigende Umweltauflagen in Neuseeland die Produktionsausdeh- nung verteuern und aufgrund der Verringerung der Kos- tendifferenz den Exportanreiz in die EU reduzieren. Bei Rindfleisch wäre bei einer vollständigen Libera- lisierung mit Ozeanien rechnerisch in Deutschland ein Produktionsrückgang von minus 1,7 Prozent möglich . Wegen der bestehenden großen Anzahl an Exportmärk- ten für neuseeländisches und australisches Rindfleisch sowie der Transportkosten ist laut der Analyse jedoch nicht mit einem deutlichen Anstieg der Exporte in die EU zu rechnen . Mit Blick auf Zucker ist kein Produktionsrückgang zu erwarten . Anlage 17 Antwort des Parl . Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 23): Welche Veränderungen sind durch das geplante Freihan- delsabkommen mit Neuseeland hinsichtlich der Importmen- gen von Milchprodukten (einzeln aufgelistet) und Rindfleisch zu erwarten (in Menge und Wert)? Konkrete Veränderungen der Importmengen kön- nen derzeit nicht beziffert werden, da der Ausgang der Verhandlungen zwischen der EU und Neuseeland noch völlig offen ist, insbesondere auch in welcher Form die Sensibilitäten im Agrarbereich berücksichtigt werden . Die Analyse des Thünen-Instituts zu einer vollständi- gen Liberalisierung mit Ozeanien, das heißt Australien und Neuseeland, kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass wegen der großen Anzahl an Exportmärkten und der hohen Transportkosten mit keinem deutlichen Anstieg der Exporte von Rindfleisch und Zucker zu rechnen ist. Konkrete Zahlen zu den möglichen Importmengen von einzelnen Milchprodukten liegen der Bundesregierung aus den oben benannten Gründen nicht vor . Anlage 18 Antwort der Parl . Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fra- ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 24): Was ist, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregie- rung auf meine schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdruck- sache 18/12441 bezüglich der Barrierefreiheit des Neubaus des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach Auffassung der Bundesregierung konkret eine „ausreichende Anzahl von barrierefreien WCs und PKW-Stellplätzen für Menschen mit Behinderung“? Wie in der Antwort auf die schriftliche Frage darge- legt, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht Bauherr, sondern Mieter des neuen Objekts . Für die An- mietung von Gebäuden ist § 8 Absatz 4 Satz 1 Behin- dertengleichstellungsgesetz (BGG) einschlägig, wonach der Bund einschließlich der bundesunmittelbaren Kör- perschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, die Barrierefreiheit bei Anmietun- gen der von ihm genutzten Bauten zu berücksichtigen . Diese Vorgabe wurde, wie dargelegt, vom G-BA beach- tet . Er hat Wert darauf gelegt, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit – wie unter anderem hinsichtlich der Anzahl der barrierefreien WCs und PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen – erfüllt werden . Nach Auskunft des G-BA wird jedem öffentlich zugänglichen Konferenzbereich je ein barrierefreies WC zugeordnet sein; die Anzahl der PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen wird circa ein Drittel der gesamten PKW-Stellplätze betragen . Soweit die Konkretisierung der einzelnen Anforde- rungen erst im Rahmen der Bauausführung erfolgt, wird der G-BA Entscheidungen immer unter Berücksichti- gung der Belange der Barrierefreiheit treffen. Im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit hat der G-BA zudem versichert, dass er sowohl die Schwerbehindertenvertretung des G-BA als auch die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V einbezieht . Dies sind der Deutsche Be- hindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsge- meinschaft Selbsthilfegruppen e . V . und der Verbraucher- zentrale Bundesverband e . V . Anlage 19 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra- ge 25): Wie hat die Bundesregierung das Ziel des Koalitionsver- trages zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, im Luftver- kehrsgesetz „eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugty- pen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten“ (Seite 42) zu veran- kern, und inwiefern plant die Bundesregierung, die zuletzt im Jahr 2003 angepasste „Bonusliste für startende und landende Flugzeuge“ noch in dieser Legislaturperiode zu aktualisieren? Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen der Flughäfen und der Bundesländer, auf Grundlage des § 19b Absatz 1 Luftverkehrsgesetz eine stärkere Sprei- zung bzw. Differenzierung der lärmabhängigen Flugha- fenentgelte vorzunehmen . Des Weiteren behält sich die Bundesregierung vor, gegebenenfalls durch Änderung der Rechtslage nachzusteuern . Die Novellierung der Bo- nusliste wird angestrebt und derzeit geprüft . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723966 (A) (C) (B) (D) Anlage 20 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra- ge 26): Wie viele Fahrzeuge wurden im Rahmen der vom Bundes- verkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten „Schad- stoff-Anti-Doping-Tests“ bislang geprüft, und wie viele weite- re Prüfungen sollen im Jahr 2017 insgesamt stattfinden? Seit der Veröffentlichung des Berichtes der Untersu- chungskommission „Volkswagen“ wurden 29 weitere Fahrzeuge im Rahmen der Feldüberwachung geprüft . Für das Jahr 2017 sind im Rahmen der Feldüberwachung derzeit weitere 36 Fahrzeuge für eine Prüfung vorgese- hen . Die Prüfungen werden sowohl durch unabhängige Technische Dienste als auch mit eigenen Messanlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes durchgeführt . Anlage 21 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 27): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Zu- sage der Hersteller, „Maßnahmen zu ergreifen, um das Ther- mofenster auf das notwendige Maß zu reduzieren“ (Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk- tur zur Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßen- bauabteilungsleiter der Länder am 30 . und 31 . März 2017 zu TOP 4 .8), den vorherigen Einsatz nicht notwendiger und da- mit illegaler Abschalteinrichtungen voraussetzt und daher ein verpflichtender Rückruf wie im Falle der Volkswagen AG die angemessene Reaktion der Genehmigungs- bzw . Aufsichts- behörde wäre (bitte begründen), und wenn ja, welche Konse- quenzen zieht die Bundesregierung daraus? Bei einem Teil der im Rahmen der Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesamtes überprüften Fahrzeugtypen bestanden seitens der Untersuchungskommission des BMVI Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwen- deten Abschalteinrichtung (siehe Bericht der Untersu- chungskommission „Volkswagen“) . Anlage 22 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Fra- ge des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/12501, Frage 28): Mit welcher Begründung gilt gemäß dem Bericht der Un- tersuchungskommission „Volkswagen“, dass nach erfolgten freiwilligen Umrüstungen „Zweifel an der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen nicht weiter bestehen“ (Bericht der Untersuchungskommission „Volkswa- gen“, unter anderem Seite 72), und nach welchen Kriterien bzw . mit welchen Methoden bewertet die Bundesregierung bzw . die zuständige Behörde die Wirksamkeit der freiwilligen Umrüstaktionen? Die Begründung ergibt sich aus den Darstellungen im Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“ vom 22 . April 2016 . Die Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes fanden im Labor im direkten Vergleich mit dem vorherigen Se- rienstand bei niedrigeren Temperaturen und unter Va- riation der Prüfabschnitte sowie auf der Straße mittels PEMS(Portable Emission Measurement System)-Fahr- ten statt . Anlage 23 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 29): Teilt die Bundesregierung den Vorschlag zur Subventionie- rung von neuen Dieselautos aus dem „Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung“ aus der Bayerischen Staatskanzlei (siehe www . spiegel .de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert- kaufpraemie- fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536 .html) (bitte begründen), und welche eigenen konkreten Vorschläge zur Luftreinhaltung in Städten – und damit zur Umgehung von möglichen Fahrver- boten – prüft die Bundesregierung derzeit konkret (bitte ein- zeln benennen unter Angabe des Zeitfensters der Umsetzung)? Die Meinungsbildung in der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen . Es ist Ziel der Bundesregierung, die Stickstoffdio- xidbelastung in den Ballungsgebieten deutlich zu redu- zieren . Zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Luftreinhaltung in den Städten wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 9 der Kleinen Anfrage 18/11474 „Steigende Stickoxid-Werte in deut- schen Städten“ verwiesen . Anlage 24 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 30): Wie begründet es die Bundesregierung, dass sie zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11998, die wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Städten und die Wirksamkeit der Umrüstung von Bussen, Taxis und Carsharing-Fahrzeugen thematisierte, antwortete: „Zu dieser Fragestellung gibt es keine abgestimmte Position der Bundes- regierung“, das Bundesverkehrsministerium aber gegenüber den Stuttgarter Nachrichten aussagt, dass alternative Antriebe für ebendiese Fahrzeuge wirkungsvoller seien als die Einfüh- rung der blauen Plakette (siehe Stuttgarter Nachrichten vom 13 . Mai 2017), und auf welche Wirksamkeitsstudie kann sich die Bundesregierung mit dieser Aussage stützen? Eine abgestimmte Position der Bundesregierung zu dieser Fragestellung liegt weiterhin nicht vor . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit äußern sich inner- halb ihrer jeweiligen Zuständigkeit in der Öffentlichkeit. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html http://www.spiegel.de/auto/aktuell/horst-seehofer-fordert-kaufpraemie-fuer-euro-6-dieselautos-a-1148536.html Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 23967 (A) (C) (B) (D) Anlage 25 Antwort des Parl . Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 31): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass im Schienenpersonenfernverkehr in Deutsch- land offenbar Markteintritte von neuen Unternehmen nicht dauerhaft erfolgreich sind und somit ein tatsächlicher Wettbe- werb im Verkehrssegment Schienenpersonenfernverkehr nicht besteht (Hinweis: Das Schienenpersonenfernverkehrsunter- nehmen locomore musste im Mai 2017 einen Insolvenzantrag stellen, siehe Stuttgarter Nachrichten vom 13 . Mai 2017), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Deutsche Bahn AG als faktischer Monopolist (Marktanteil der Deutschen Bahn AG bei mehr als 99 Prozent des Marktes, vergleiche Prognos AG: Wettbe- werber-Report Eisenbahn 2015/2016, Seite 50, https://www . prognos .com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_ Report_2015_2016 .pdf) im Schienenpersonenfernverkehr ihre Fernverkehrszüge zunehmend weniger eigenwirtschaftlich be- treibt, sondern mit den Ländern Modelle auf der Grundlage von Zuschüssen vereinbart, bei denen Regionalisierungsmit- tel des Bundes zum Einsatz kommen (Beispiele: Moselstre- cke, Gäubahn, Strecke Bremen–Norddeich Mole, vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10 . April 2017)? Die Bundesregierung hält an der mit der Bahnre- form getroffenen Unterscheidung zwischen eigenwirt- schaftlichem Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und gemeinwirtschaftlichem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) fest . Sie ist der Überzeugung, dass ein Wettbe- werb im SPFV entstehen wird . Der Ermöglichung von Wettbewerb im SPFV dienen unter anderem die massiv verstärkten Infrastrukturinvestitionen und die mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz geschaffenen gesetzli- chen Maßnahmen . Nicht zuletzt wird auch die mit dem 4. EU-Eisenbahnpaket erreichte Öffnung der nationalen Netze der Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten schaffen. Der Einsatz der Regionalisierungsmittel obliegt aus- schließlich den Bundesländern . Die beschriebenen Ge- schäftsmodelle müssen transparent sein und den An- forderungen des geltenden Rechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr . 1370/2007, entsprechen . Anlage 26 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Fra- ge 32): Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung für die Umsetzung einer weltweiten CO2-Bepreisung konkret in den kommenden Monaten angehen, für die die Bundeskanz- lerin Dr . Angela Merkel auf dem Petersberger Klimadialog (siehe www .energate-messenger .de/news/174392/merkel- befuerwortet- weltweite-co2-bepreisung) warb, und würde Deutschland bei Widerstand aus anderen Ländern auch im Rahmen einer Vorbildfunktion eine CO2-Bepreisung notfalls auch national einführen (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung des globalen Kohlenstoffmarkts und die weltweite Beprei- sung von CO2 derzeit auf mehreren Ebenen: Einerseits unterstützt die Bundesregierung Entwick- lungs- und Schwellenländer bei der Einführung von Kohlenstoffmarktinstrumenten und CO2-Steuern auf na- tionaler und subnationaler Ebene (Partnership for Market Readiness, PMR) . Darüber hinaus fördern wir technische Dialoge zur ETS-Harmonisierung und Verknüpfung mit Ländern, die bereits Emissionshandelssysteme eingeführt haben (In- ternational Carbon Action Partnership, ICAP), und kurz- fristige Unterstützungsleistungen innerhalb des Projekts „Capacity Building zum Emissionshandel“ in Form von technischen Workshops, Delegationsreisen und Exper- tenberatungen . Langfristige bilaterale Capacity-Building-Projekte im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Unterstützung bei der Einführung von Emissionshandelssystemen gibt es zum Beispiel mit China (seit 2012, verlängert bis Mit- te 2019), der Türkei (seit 2013, verlängert bis 02/2018), Mexiko (Projektstart geplant in 2017; Laufzeit bis 2020, Vorgängeraktivitäten über die Mexikanisch-Deutsche Klimaallianz) und der Ukraine (Projektstart geplant in 2017; Laufzeit bis 2019) . Auch die Förderung des Dialogs zur Schaffung inter- nationaler Standards und Regelungen für die Nutzung von Kohlenstoffmärkten, zur Sicherstellung von Effek- tivität, Qualität und Klimaintegrität – politische Dis- kussionen vor allem in der DEU G-7-Initiative „Carbon Market Platform“ und der NZL-Initiative „Ministerial Declaration on Carbon Markets“ – gehört dazu . Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen der G-20-Präsidentschaft, das Dialogforum „Carbon Market Platform“ auf die G-20-Staaten auszuweiten . Durch den europäischen Emissionshandel haben wir in Deutschland im Energie- und Industriesektor einen EU-weiten CO2-Preis für die Bereiche Energieerzeugung und Industrieprozesse . Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine Reform des Emissionshandels ein, mit der die Anreizwirkung des Emissionshandels kurz- und langfristig gestärkt wird, sodass die derzeiti- gen Zertifikateüberschüsse durch die Markstabilitätsre- serve abgebaut und damit sachgerechte Knappheitspreise herbeigeführt werden . Genauso wichtig ist uns ein ange- messener Schutz der Industrie im internationalen Wettbe- werb vor Carbon Leakage . Anlage 27 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 33): Wann wird die Mängelbeseitigung an der deutschen Bot- schaft in Washington, DC, abgeschlossen sein, und mit wel- chen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung? https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf https://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/151100_Wettbewerber_Report_2015_2016.pdf http://www.energate-messenger.de/news/174392/merkel-befuerwortet-weltweite-co2-bepreisung http://www.energate-messenger.de/news/174392/merkel-befuerwortet-weltweite-co2-bepreisung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 201723968 (A) (C) (B) (D) Die deutsche Botschaft in Washington hat das Kanz- leigebäude nach einer 26-monatigen Sanierungsphase am 4 . Juli 2014 bezogen und den Botschaftsbetrieb wie- der aufgenommen . Die Umsetzung des Fertigstellungskonzeptes zur Mängelbeseitigung erfolgt kontinuierlich seit dem Jahr 2015 . Die förmliche Übergabe in die Betriebsfüh- rung durch das Auswärtige Amt erfolgt abschnittsweise ab dem 2 . Halbjahr 2017 . Ziel ist es, alle Anlagen, die frei von betriebshemmenden Mängeln sind, danach suk- zessive in einen vollumfänglichen Betrieb zu überführen . Die sukzessive Übergabe – einschließlich weitestgehen- der Beseitigung der Mängel – soll bis Mitte 2018 abge- schlossen sein . Für die Baumaßnahme sind Kosten in Höhe von rund 103 Millionen Euro eingeplant, genau 103 335 000,00 Euro . Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erwartet, die Maßnahme im Rah- men dieses Budgets abschließen zu können . Anlage 28 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 34): Wird sich die Bundesregierung mit Verweis auf Arti- kel 3 Absatz 7 der Espoo-Konvention und die UVP-Richtli- nie (2011/92/EU) um eine Beteiligung bei den grenzüber- schreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen mit einer geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung von Juli bis Septem- ber 2017 bezüglich der Laufzeitverlängerungen der ukraini- schen Atomkraftwerke Südukraine und Saporischja bemü- hen, und wird sie vor diesem Hintergrund bei der nächsten Espoo-Vertragsstaatenkonferenz in Minsk vom 13 . bis 16 . Juli 2017 eine klare rechtliche Regelung für eine grundlegende Anwendung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeits- prüfungen bei Laufzeitverlängerungen fordern (bitte erläu- tern)? Wie der Bundesregierung vor kurzem informell be- kannt geworden ist, hat die Ukraine andere Staaten bezüglich der Laufzeitverlängerung der ukrainischen Atomkraftwerke Südukraine und Saporischja notifiziert. Deutschland ist von der Ukraine nicht notifiziert worden. Die Entscheidung, ob von der Ukraine eine grenzüber- schreitende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Deutsch- land eingefordert werden soll, liegt nach § 9b Absatz 1 UVPG bei den zuständigen Behörden der Länder . Die Bundesregierung wird die Länder über den Vorgang unterrichten und, sofern dort eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gewünscht wird, beim weiteren Vorgehen in geeigneter Weise unterstützen . Auch bei dem Espoo-Vertragsstaatentreffen in Minsk wird sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine Klarstellung der Rechtslage einsetzen . Im Übrigen möchte ich an unsere kürzlich gemachten Ausführungen hierzu in den Vorbemerkungen der Bundesregierung zu der Antwort auf die Kleine Anfrage „Atomvorhaben in Europa“ in Bundestagsdrucksache 18/11376 erinnern . Anlage 29 Antwort der Parl . Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12501, Frage 35): Welche grundsätzlichen Optionen bzw . Ansätze können aus Sicht der Bundesregierung für den vom Bundesverfas- sungsgericht mit Urteil vom 6 . Dezember 2016 geforderten und gemäß dem Urteil bis zum 30. Juni 2018 zu schaffenden „angemessenen Ausgleich“ für frustrierte Investitionen der Atomkraftwerkebetreiber im Zeitraum 8 . Dezember 2010 bis 16 . März 2011 sowie für konzernintern nicht mehr abfahrbare Reststrommengen der Atomkraftwerke infrage kommen, und inwiefern liegen ihr bereits Erkenntnisse zum Umfang der ge- nannten frustrierten Investitionen vor? Mit seinem Urteil vom 6 . Dezember 2016 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das nach den Ereignissen von Fukushima in 2011 verabschiedete Drei- zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im We- sentlichen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht . Soweit das Gericht verfassungsrechtliche Defizite festgestellt hat, betreffen diese laut dem Wort- laut des Urteils lediglich Randbereiche der angegriffenen Regelungen. Zu der Frage, wie die aufgezeigten Defizite beseitigt werden können, eröffnet das Gericht dem Ge- setzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum und be- nennt in Randnummer 404 des Urteils vom 6 . Dezember 2016 folgende Optionen: „Dem könnte etwa mit einer entsprechenden Verlängerung der Laufzeiten einzelner konzerneigener Kernkraftwerke Rechnung getragen wer- den . Für diesen Weg ist jedoch kein Vorrang durch die Verfassung vorgegeben, er liegt wie auch andere Aus- gleichsmöglichkeiten im politischen Gestaltungsermes- sen des Gesetzgebers . Eine Kompensation der Verstro- mungsdefizite könnte womöglich auch durch gesetzliche Sicherstellung einer Weitergabemöglichkeit von nicht mehr verstrombaren Elektrizitätsmengen an Konzerne mit überschießenden Verstromungskapazitäten zu öko- nomisch zumutbaren Bedingungen erfolgen . Insbeson- dere bleibt es dem Gesetzgeber aber auch unbenommen, einen angemessenen finanziellen Ausgleich für aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht verstrombare Rest- strommengen vorzusehen, zumal mit der gesetzgeberi- schen Entscheidung für den Atomausstieg die Aufgabe des Bestands der Kernkraftwerke ohnehin feststeht . Der Ausgleich braucht auch nur das zur Herstellung der An- gemessenheit erforderliche Maß zu erreichen, das nicht zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss .“ Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor- mationen über den Umfang von im Vertrauen auf das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes getätigte und insoweit möglicherweise frustrierte Investitionen in dem vom Bundesverfassungsgericht benannten Zeit- raum vor . Die Bundesregierung weist darauf hin, dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20 . Dezember 2016 zur Berichtigung des Urteils vom 6 . Dezember 2016 der relevante Zeitraum die Zeit vom 28 . Oktober 2010 bis zum 16 . März 2011 umfasst . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 236 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 31 . Mai 2017 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 236. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Bekämpfung von Kinderehen TOP 2 Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten TOP 3 Befragung der Bundesregierung TOP 4 Fragestunde TOP 8, ZP 1,2 Menschenrechtspolitikbericht der Bundesregierung TOP 6, ZP 3 Entwicklungspolitik TOP 7 Vermögensteuer TOP 5 Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Danke, Herr Staatsminister . – Ich beende die Regie-

    rungsbefragung .

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

    Fragestunde

    Drucksache 18/12501

    Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich
    darauf verständigt, dass der folgende Tagesordnungs-

    Britta Haßelmann






    (A) (C)



    (B) (D)


    punkt 8 um 14 .30 Uhr aufgerufen werden soll . Die Fra-
    gestunde verkürzt sich entsprechend .

    Ich rufe nun die mündlichen Fragen auf Drucksa-
    che 18/12501 in der üblichen Reihenfolge auf .

    Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
    Entwicklung . Zur Beantwortung der Fragen steht der
    Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
    zur Verfügung .

    Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Movassat auf:
    Inwiefern sind die Bundesregierung und die Deutsche In-

    vestitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) darüber
    informiert, dass bereits 2015 ein Plantagenarbeiter des kon-
    golesischen Unternehmens Feronia an den Folgen der Folter
    durch Sicherheitskräfte von Feronia ums Leben gekommen
    sein soll, seine Frau wenig später bei Protesten gegen dieses
    Vorgehen von der kongolesischen Polizei erschossen wor-
    den sein soll sowie insgesamt in den Plantagengebieten von
    Feronia sowohl durch die kongolesische Polizei als auch die
    Sicherheitskräfte von Feronia ein repressives Verhalten ge-
    genüber der Bevölkerung und den Plantagenarbeiterinnen und
    Plantagenarbeitern an den Tag gelegt wird, wie ein Kommu-
    niqué der kongolesischen NGO-Informationsplattform RIAO
    vom 3 . Mai 2017 (RIAO-RDC N°002/EQ/2017), das mir
    vorliegt, berichtet, und welche Konsequenzen ziehen Bun-
    desregierung und DEG aus diesen Berichten für die weitere
    Finanzierung von Feronia bzw . dessen Tochterunternehmen
    Plantations et Huileries du Congo (PHC)?

    Bitte, Herr Staatssekretär .

    Ha

Rede von Hans-Joachim Fuchtel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Der Bundesregierung und dem Finanzierungskonsorti-
um, dem auch die DEG angehört, ist durch die angespro-
chene Berichterstattung im Kommuniqué das Folgende
bekannt: Im Jahr 2015 kam ein Ehepaar aus Boteka ums
Leben . Dabei handelt es sich um einen Vorgang zwischen
der lokalen Polizei und dem Ehepaar aufgrund eines
Konflikts zwischen den Ehepartnern. Das Unternehmen
Feronia war daran nicht beteiligt . Der Mann war als Gärt-
ner bei dem Unternehmen unter Vertrag .

Die Bundesregierung und die DEG bedauern diesen
Vorgang sehr . Dem darüber hinausgehenden Vorwurf
eines repressiven Verhaltens ist die DEG nach Kenntnis
der Bundesregierung nachgegangen . Belege oder kon-
krete Ansatzpunkte liegen uns nicht vor .


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Danke . – Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage .