Plenarprotokoll 18/235
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
235. Sitzung
Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017
Inhalt:
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs
eines … Gesetzes zur Änderung des Strafge-
setzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl
Drucksache 18/12359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23833 B
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23833 B
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23834 C
Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23836 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23838 C
Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23840 B
Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 23841 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23842 C
Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23844 C
Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23845 D
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23847 A
Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23847 B
Tagesordnungspunkt 38:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung
der Rechtsdurchsetzung in sozialen
Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs-
gesetz – NetzDG)
Drucksache 18/12356 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D
b) Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin
von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa-
renz und Recht im Netz – Maßnahmen
gegen Hasskommentare, „Fake News“
und Missbrauch von „Social Bots“
Drucksache 18/11856 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D
Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23848 A
Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23849 B
Elisabeth Winkelmeier-Becker
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23850 C
Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23852 A
Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23853 B
Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23854 D
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 C
Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23856 C
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23857 B
Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . 23858 B
Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23858 D
Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23859 B
Tagesordnungspunkt 39:
Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck
(Bremen), Annalena Baerbock, Dr . Franziska
Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Histori-
sche Verantwortung Deutschlands für die
Ukraine
Drucksache 18/10042 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23860 D
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23861 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017II
Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 23862 A
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23863 B
Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 23864 B
Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 23865 A
Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23866 A
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23866 D
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23867 B
Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23868 B
Tagesordnungspunkt 40:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 21)
Drucksache 18/12357 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B
b) Erste Beratung des von den Fraktionen
der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss
verfassungsfeindlicher Parteien von der
Parteienfinanzierung
Drucksache 18/12358 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B
c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Grundgesetzes zum Zweck
des Ausschlusses extremistischer Partei-
en von der Parteienfinanzierung
Drucksache 18/12100 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B
d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Begleitgesetzes
zum Gesetz zur Änderung des Grund-
gesetzes zum Zweck des Ausschlusses
extremistischer Parteien von der Partei-
enfinanzierung
Drucksache 18/12101 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 C
Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23869 C
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23870 C
Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23871 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23872 D
Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23874 C
Boris Pistorius, Minister (Niedersachsen) . . . 23875 D
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23877 A
Tagesordnungspunkt 41:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Stadtentwicklungsbericht der Bundesregie-
rung 2016
Drucksache 18/11975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 A
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 B
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23879 A
Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23880 B
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23881 B
Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23882 D
Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23883 C
Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23885 A
Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 23885 D
Tagesordnungspunkt 42:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales zu dem
Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,
Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Verordnung gegen Stress in der
Arbeitswelt erlassen
Drucksachen 18/10892, 18/11221 . . . . . . . 23887 B
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Wochen-
höchstarbeitszeit begrenzen und Ar-
beitsstress reduzieren
– zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität –
Damit Arbeit gut ins Leben passt
Drucksachen 18/8724, 18/8241, 18/12055 23887 B
Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23887 C
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23888 C
Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23889 D
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23891 A
Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23891 D
Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 23893 B
Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23894 C
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23895 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23896 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23897 A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23897 D
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23833
235. Sitzung
Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017
Beginn: 9 .01 Uhr
Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23897
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 19 .05 .2017
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 19 .05 .2017
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19 .05 .2017
Burkert, Martin SPD 19 .05 .2017
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19 .05 .2017
Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 19 .05 .2017
Färber, Hermann CDU/CSU 19 .05 .2017
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 19 .05 .2017
Gabriel, Sigmar SPD 19 .05 .2017
Gleicke, Iris SPD 19 .05 .2017
Göppel, Josef CDU/CSU 19 .05 .2017
Haase, Christian CDU/CSU 19 .05 .2017
Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 19 .05 .2017
Klare, Arno SPD 19 .05 .2017
Launert, Dr . Silke CDU/CSU 19 .05 .2017
Leyen, Dr . Ursula von
der
CDU/CSU 19 .05 .2017
Ludwig, Daniela CDU/CSU 19 .05 .2017
Meister, Dr . Michael CDU/CSU 19 .05 .2017
Möhring, Cornelia DIE LINKE 19 .05 .2017
Nahles, Andrea SPD 19 .05 .2017
Obermeier, Julia CDU/CSU 19 .05 .2017
Poschmann, Sabine SPD 19 .05 .2017
Roth (Heringen),
Michael
SPD 19 .05 .2017
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19 .05 .2017
Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .05 .2017
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 19 .05 .2017
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Schuster (Weil am
Rhein), Armin
CDU/CSU 19 .05 .2017
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19 .05 .2017
Spiering, Rainer SPD 19 .05 .2017
Strenz, Karin CDU/CSU 19 .05 .2017
Thönnes, Franz SPD 19 .05 .2017
Veith, Oswin CDU/CSU 19 .05 .2017
Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 19 .05 .2017
Weinberg, Harald DIE LINKE 19 .05 .2017
Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 19 .05 .2017
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19 .05 .2017
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner 957 . Sitzung am 12 . Mai
2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung
von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der
zivilen Krisenprävention
– Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrar-
marktstrukturrechtlicher Vorschriften
– Gesetz zur Förderung der Transparenz von Ent-
geltstrukturen
– Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
1 . Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Neuregelung
des Mutterschutzrechts das in seinen wesentlichen
Regelungsbereichen seit 1952 geltende Mutter-
schutzgesetz zeitgemäß neu gefasst wird . Er unter-
stützt die wesentliche Zielstellung des Gesetzes und
insbesondere die Einbeziehung von Schülerinnen,
Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwen-
dungsbereich .
2 . Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestags-
verfahren neu aufgenommene Verfahren zur Ge-
nehmigung von Arbeitszeiten nach 20 .00 Uhr (§ 28
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723898
(A) (C)
(B) (D)
MuSchG) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei
den Aufsichtsbehörden einen erheblichen Mehrauf-
wand verursachen wird . Unklar ist, ob ein solcher
Genehmigungsvorbehalt für eine Beschäftigung
nach 20 .00 Uhr tatsächlich sachlich erforderlich ist .
3 . Der Bundesrat verweist zudem auf erhebliche Mehr-
aufwände für den Vollzug der in § 4 Absatz 1 Satz 4
MuSchG aufgenommenen Aufgabe zur Überprü-
fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen
Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten .
Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet er-
heblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungs-
pflicht der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz
für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht .
Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Über-
prüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinba-
rungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung
der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizie-
ren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbe-
hörden sein kann .
4 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher
auf, im Rahmen des nach § 34 MuSchG zum 1 . Ja-
nuar 2021 vorzulegenden Evaluationsberichts nicht
nur die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot
der Mehr- und Nachtarbeit zu betrachten, sondern
einen weiteren Schwerpunkt auf die Effektivität des
neu eingeführten Genehmigungsverfahrens bei Be-
schäftigung von schwangeren und stillenden Frauen
von 20 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr zu legen, damit anhand
des Evaluationsberichts bewertet werden kann, ob
dieses Genehmigungsverfahren tatsächlich erfor-
derlich ist .
5 . Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus der Erwei-
terung des persönlichen Anwendungsbereiches des
Gesetzes, aus der Umsetzung des neu eingeführten
Genehmigungsverfahrens sowie aus der Überprü-
fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen
Arbeitszeit erhebliche Ausweitungen der Überwa-
chungs- und Beratungsaufgaben für die Aufsichts-
behörden ergeben . Die Umsetzung wird zu einem
personellen Mehrbedarf führen .
– Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungs-
aufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Ge-
fahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur
Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilien-
kreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungs-
gesetz)
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
1 . Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen
Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobi-
lienkreditrichtlinie, die in Teilen Verbesserungsvor-
schläge aus dem Gesetzesantrag in der BR-Druck-
sache 578/16 aufgreifen . Er geht davon aus, dass
sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten
verbessern wird, ohne dass der Kern der Kredit-
würdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbrau-
cherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu
überschulden . Er verweist insoweit auf seine Stel-
lungnahmen vom 25 . September 2015 in BR-Druck-
sache 359/15 (Beschluss) und vom 10 . Februar 2017
in BR-Drucksache 815/16 (Beschluss) .
2 . Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechts-
verordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit
bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr rasch
vorzulegen und mit den Ländern im Vorfeld eng
abzustimmen . Der Bundesrat geht nach wie vor da-
von aus, dass in der Verordnung die unbestimmten
Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung
weitest möglich eingegrenzt werden . Damit können
die entstandenen Probleme bei der Kreditverga-
be für ältere Menschen gelöst werden, wenn diese
zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen
können und im Todesfall die Immobilie die Höhe
des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten
abdeckt . Auch für junge Familien muss Rechtssi-
cherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der
Lebenserfahrung mögliche, aber nicht überwiegend
wahrscheinliche ungünstige Ereignisse nur dann zu
berücksichtigen sein, wenn es konkrete Anhalts-
punkte gibt .
3 . Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass auch die
Problematik der Anschlussfinanzierungen und Um-
schuldungen im Zuge der Verordnung mitgelöst und
von der EU als rechtskonform bestätigt wird .
– Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt-
vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte
(Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. Fi-
MaNoG)
– Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug-
steuergesetzes
– Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes
– Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskrimi-
nalamtgesetzes
– Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an
die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpas-
sungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681
– Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung
eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von
Netz- und Informationssystemen in der Union
– Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der
Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften
– Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüber-
prüfungsgesetzes
– Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von
Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elek-
tronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotar-
kammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23899
(A) (C)
(B) (D)
– Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich
des Internationalen Privat- und Zivilverfahrens-
rechts
– … Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die in-
ternationale Rechtshilfe in Strafsachen
– … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Ausweitung des Maßregelrechts bei extremisti-
schen Straftätern
– … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
und Rettungskräften
– Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
2015/848 über Insolvenzverfahren
– Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen
Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
– Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset-
zes
– Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfs-
gesetzes und anderer Vorschriften an europa- und
völkerrechtliche Vorgaben
– Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor
der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
1 . Der Bundesrat begrüßt das am 27 . April 2017 vom
Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neu-
ordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen
Wirkung ionisierender Strahlung, mit dem Unions-
recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutz-
system neu geordnet wird .
2 . Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des
Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der
Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden
gekommen ist und dass bestehende Regelungslü-
cken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im
Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen .
3 . In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat
auf die Begründung des federführenden Bundestag-
sausschusses zur Einfügung des Artikels 31a – neu –
(BT-Drucksache 18/12151, zu Nummer 8) . Dort
heißt es: „Bei der Evaluierung und den Vorschlägen
der Bundesregierung zur künftigen Fortentwick-
lung des Notfallmanagementsystems von Bund und
Ländern sind insbesondere auch die Vorschläge,
Anliegen und Bedenken aus den Ziffern 24 bis 32,
54 und 62 (der Stellungnahme) des Bundesrates, die
die Entsorgung kontaminierter Abfälle betreffen, in
geeigneter Weise zu berücksichtigen .“
4 . Er bedauert jedoch, dass der Deutsche Bundes-
tag nicht bereits jetzt dem Beschluss des Bun-
desrates vom 10 . März 2017 (BR-Drucksache
86/17 – Beschluss –) gefolgt ist und somit den Ab-
fallrechtsbehörden noch nicht die erforderlichen
Sondereingriffsrechte zur Verfügung stellt. Da die
vorliegenden Regelungen aus abfallrechtlicher Per-
spektive nicht befriedigend vollzugsfähig sind, bit-
tet er die Bundesregierung um eine zeitnahe Evalu-
ierung der notwendigen Ergänzungsregelungen . Die
in Artikel 31a enthaltene Fünfjahresfrist zur Vorlage
des Evaluierungsberichts sollte möglichst weit un-
terschritten werden .
5 . Die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehene
Benennung von öffentlich-rechtlichen Entsorgern
nützt nichts, da diese regelmäßig nicht über eigene
Möglichkeiten oder Anlagen verfügen, um Abfälle
oberhalb des noch festzulegenden Kontaminations-
grenzwertes schadlos zu machen . Im radiologischen
Notfall ist aus abfallrechtlicher Sicht vielmehr eine
Anordnungs- und Vollstreckungsbefugnis der nach
Landesrecht zuständigen Behörden, auch gegen-
über Privaten, erforderlich . Diese Rechte müssen
notwendigerweise im Gesetz verankert werden, da
sie in Rechte Dritter eingreifen (grundgesetzlicher
Vorbehalt des Gesetzes) .
6 . Darüber hinaus ist ebenfalls zu evaluieren, ob für
diejenigen Abfälle, die den noch festzulegenden
Kontaminationsgrenzwert unterschreiten und für
die das Kreislaufwirtschaftsgesetz uneingeschränkt
gelten soll, auch Sondereingriffsrechte geschaffen
werden sollten .
7 . Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregie-
rung, im Rahmen der ausstehenden Evaluation ein-
deutige Festlegungen, Verfahrenslösungen sowie
Entsorgungsmöglichkeiten für die Abfälle zu schaf-
fen, die zu hoch kontaminiert sind, um sie mit wei-
teren Schutzmaßnahmen in konventionellen Ent-
sorgungseinrichtungen behandeln oder entsorgen
zu können . Aus Sicht des Bundesrates würde somit
auch die wünschenswerte, klare Abgrenzung zum
konventionellen Abfallrecht und seinen Zuständig-
keiten gezogen .
8 . Die geforderten Ergänzungen, Klarstellungen und
Verfahrenslösungen sind nach Auffassung des Bun-
desrates zwingend, um die gewünschte Vollzugsfä-
higkeit der Notfallpläne im Bereich des Abfallrechts
sicherzustellen . Er erwartet daher, dass die Evaluie-
rung im Sinne eines Monitorings erfolgt, also be-
gleitend zu den Arbeiten an den Notfallplänen . Da-
bei sind die Experten aller betroffenen Fachbereiche
der Länder einzubinden und eine zeitnahe Beseiti-
gung der Regelungslücken durch eine Änderung des
Strahlenschutzgesetzes bzw . der anderen Fachgeset-
ze anzustreben .
– Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen
und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahnge-
setzes
– … Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset-
zes
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland
zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomati-
sierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln . Ein
verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller
und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723900
(A) (C)
(B) (D)
Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden
Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirt-
schaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisier-
te Fahren geschaffen wird.
Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene
Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen
soll . Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiter-
entwickelt . Spätestens im Rahmen der Evaluierung soll-
ten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut ge-
prüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden:
– Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während
des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage) .
– Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsyste-
me soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten .
Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher
zu überprüfen .
– Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz
sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Ge-
brauch zu prüfen . Da damit unmittelbare Haftungsfra-
gen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weite-
ren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten .
– Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und
Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hin-
reichend zu beachten .
– Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher .
– Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission
sind zu berücksichtigen .
– Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing
(Carsharinggesetz – CsgG)
– Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Än-
derung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vor-
schriften
– Gesetz über das Verfahren für die elektronische
Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr
über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Än-
derung des IGV-Durchführungsgesetzes und des
Seeaufgabengesetzes
– Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfallunter-
suchung
– Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
2016/424 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur
Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahn-
durchführungsgesetz – SeilbDG)
– Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
(Zweites Bürokratieentlastungsgesetz)
– Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunika-
tionsgesetzes
– Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Arabischen Republik
Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheits-
bereich
– Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September
2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Tunesischen
Republik über die Zusammenarbeit im Sicher-
heitsbereich
– Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Eu-
ropa zur Änderung des Abkommens vom 13. März
1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten
Mächte Europa über die besonderen Bedingungen
für die Einrichtung und den Betrieb internationa-
ler militärischer Hauptquartiere in der Bundesre-
publik Deutschland
– Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember
2016 zwischen der Regierung der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Europäischen Agentur
für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
absehen:
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Maritime Agenda 2025
Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstand-
orts Deutschland
Drucksache 18/10911
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Ent-
wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti-
men Wirtschaft in Deutschland
Drucksache 18/11150
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Drucksachen 18/11971, 18/12181 Nr. 1.14
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung
über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechts-
gesetzes
Drucksachen 18/10679, 18/10924 Nr. 1.4
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
Beratung abgesehen hat .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23901
(A) (C)
(B) (D)
Petitionsausschuss
Drucksache 18/11229 Nr . A .1
EP P8_TA-PROV(2016)0512
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 18/12184 Nr . A .1
EP P8_TA-PROV(2017)0092
Drucksache 18/12184 Nr . A .2
Ratsdokument 7377/17
Innenausschuss
Drucksache 18/9881 Nr . A .1
KOM(2016)491 endg .
Drucksache 18/10449 Nr . A .4
Ratsdokument 13395/16
Drucksache 18/11484 Nr . A .3
Ratsdokument 5684/17
Drucksache 18/11484 Nr . A .4
Ratsdokument 5775/17
Drucksache 18/11825 Nr . A .1
Ratsdokument 6928/17
Haushaltsausschuss
Drucksache 18/11693 Nr . A .8
K(2017)1200 endg .
Drucksache 18/11693 Nr . A .9
K(2017)1201 endg .
Drucksache 18/11693 Nr . A .10
Ratsdokument 6644/17
Drucksache 18/12184 Nr . A .10
Ratsdokument 7232/17
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Drucksache 18/11029 Nr . A .20
Ratsdokument 15642/16
Drucksache 18/11229 Nr . A .22
Ratsdokument 5251/17
Drucksache 18/11229 Nr . A .23
Ratsdokument 5431/17
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung
Drucksache 18/11029 Nr . A .25
Ratsdokument 15418/16
Drucksache 18/11484 Nr . A .25
EP P8_TA-PROV(2017)0018
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung
Drucksache 18/10932 Nr . A .28
Ratsdokument 14770/16
Ausschuss für Tourismus
Drucksache 18/897 Nr . A .5
Ratsdokument 6872/14
Drucksache 18/897 Nr . A .6
Ratsdokument 6875/14
Drucksache 18/2533 Nr . A .66
Ratsdokument 12286/14
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
235. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl
TOP 38 Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
TOP 39 Historische Verantwortung für die Ukraine
TOP 40 Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien)
TOP 41 Stadtentwicklungsbericht 2016 der Bundesregierung
TOP 42 Stress in der Arbeitswelt
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2