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    Plenarprotokoll 18/235 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl Drucksache 18/12359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23833 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23833 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23834 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23836 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23838 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23840 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 23841 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23842 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23844 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23845 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23847 A Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23847 B Tagesordnungspunkt 38: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) Drucksache 18/12356 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D b) Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksache 18/11856 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23848 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23849 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23850 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23852 A Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23853 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23854 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23856 C Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23857 B Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . 23858 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23858 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23859 B Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Histori- sche Verantwortung Deutschlands für die Ukraine Drucksache 18/10042 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23860 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23861 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017II Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 23862 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23863 B Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 23864 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 23865 A Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23866 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23866 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23867 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23868 B Tagesordnungspunkt 40: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) Drucksache 18/12357 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12358 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Partei- en von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12100 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grund- gesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Partei- enfinanzierung Drucksache 18/12101 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23870 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23871 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23872 D Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23874 C Boris Pistorius, Minister (Niedersachsen) . . . 23875 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23877 A Tagesordnungspunkt 41: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregie- rung 2016 Drucksache 18/11975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23879 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23880 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23881 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23882 D Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23883 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23885 A Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 23885 D Tagesordnungspunkt 42: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen Drucksachen 18/10892, 18/11221 . . . . . . . 23887 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wochen- höchstarbeitszeit begrenzen und Ar- beitsstress reduzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksachen 18/8724, 18/8241, 18/12055 23887 B Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23887 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23888 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23889 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23891 A Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23891 D Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 23893 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23894 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23895 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23896 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23897 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23897 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23833 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23897 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 19 .05 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 19 .05 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19 .05 .2017 Burkert, Martin SPD 19 .05 .2017 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19 .05 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 19 .05 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 19 .05 .2017 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 19 .05 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 19 .05 .2017 Gleicke, Iris SPD 19 .05 .2017 Göppel, Josef CDU/CSU 19 .05 .2017 Haase, Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 19 .05 .2017 Klare, Arno SPD 19 .05 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 19 .05 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 19 .05 .2017 Ludwig, Daniela CDU/CSU 19 .05 .2017 Meister, Dr . Michael CDU/CSU 19 .05 .2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 19 .05 .2017 Nahles, Andrea SPD 19 .05 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 19 .05 .2017 Poschmann, Sabine SPD 19 .05 .2017 Roth (Heringen), Michael SPD 19 .05 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .05 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .05 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 19 .05 .2017 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19 .05 .2017 Spiering, Rainer SPD 19 .05 .2017 Strenz, Karin CDU/CSU 19 .05 .2017 Thönnes, Franz SPD 19 .05 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 19 .05 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 19 .05 .2017 Weinberg, Harald DIE LINKE 19 .05 .2017 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 19 .05 .2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19 .05 .2017 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 957 . Sitzung am 12 . Mai 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention – Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrar- marktstrukturrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Förderung der Transparenz von Ent- geltstrukturen – Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts das in seinen wesentlichen Regelungsbereichen seit 1952 geltende Mutter- schutzgesetz zeitgemäß neu gefasst wird . Er unter- stützt die wesentliche Zielstellung des Gesetzes und insbesondere die Einbeziehung von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwen- dungsbereich . 2 . Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestags- verfahren neu aufgenommene Verfahren zur Ge- nehmigung von Arbeitszeiten nach 20 .00 Uhr (§ 28 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723898 (A) (C) (B) (D) MuSchG) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Aufsichtsbehörden einen erheblichen Mehrauf- wand verursachen wird . Unklar ist, ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt für eine Beschäftigung nach 20 .00 Uhr tatsächlich sachlich erforderlich ist . 3 . Der Bundesrat verweist zudem auf erhebliche Mehr- aufwände für den Vollzug der in § 4 Absatz 1 Satz 4 MuSchG aufgenommenen Aufgabe zur Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten . Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet er- heblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungs- pflicht der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht . Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Über- prüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinba- rungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizie- ren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbe- hörden sein kann . 4 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen des nach § 34 MuSchG zum 1 . Ja- nuar 2021 vorzulegenden Evaluationsberichts nicht nur die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit zu betrachten, sondern einen weiteren Schwerpunkt auf die Effektivität des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens bei Be- schäftigung von schwangeren und stillenden Frauen von 20 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr zu legen, damit anhand des Evaluationsberichts bewertet werden kann, ob dieses Genehmigungsverfahren tatsächlich erfor- derlich ist . 5 . Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus der Erwei- terung des persönlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes, aus der Umsetzung des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens sowie aus der Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhebliche Ausweitungen der Überwa- chungs- und Beratungsaufgaben für die Aufsichts- behörden ergeben . Die Umsetzung wird zu einem personellen Mehrbedarf führen . – Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Ge- fahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungs- gesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobi- lienkreditrichtlinie, die in Teilen Verbesserungsvor- schläge aus dem Gesetzesantrag in der BR-Druck- sache 578/16 aufgreifen . Er geht davon aus, dass sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten verbessern wird, ohne dass der Kern der Kredit- würdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbrau- cherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden . Er verweist insoweit auf seine Stel- lungnahmen vom 25 . September 2015 in BR-Druck- sache 359/15 (Beschluss) und vom 10 . Februar 2017 in BR-Drucksache 815/16 (Beschluss) . 2 . Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechts- verordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr rasch vorzulegen und mit den Ländern im Vorfeld eng abzustimmen . Der Bundesrat geht nach wie vor da- von aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung weitest möglich eingegrenzt werden . Damit können die entstandenen Probleme bei der Kreditverga- be für ältere Menschen gelöst werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen können und im Todesfall die Immobilie die Höhe des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt . Auch für junge Familien muss Rechtssi- cherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der Lebenserfahrung mögliche, aber nicht überwiegend wahrscheinliche ungünstige Ereignisse nur dann zu berücksichtigen sein, wenn es konkrete Anhalts- punkte gibt . 3 . Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Um- schuldungen im Zuge der Verordnung mitgelöst und von der EU als rechtskonform bestätigt wird . – Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. Fi- MaNoG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes – Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskrimi- nalamtgesetzes – Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpas- sungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 – Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union – Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elek- tronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotar- kammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23899 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrens- rechts – … Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die in- ternationale Rechtshilfe in Strafsachen – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremisti- schen Straftätern – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren – Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das am 27 . April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neu- ordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, mit dem Unions- recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutz- system neu geordnet wird . 2 . Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslü- cken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen . 3 . In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die Begründung des federführenden Bundestag- sausschusses zur Einfügung des Artikels 31a – neu – (BT-Drucksache 18/12151, zu Nummer 8) . Dort heißt es: „Bei der Evaluierung und den Vorschlägen der Bundesregierung zur künftigen Fortentwick- lung des Notfallmanagementsystems von Bund und Ländern sind insbesondere auch die Vorschläge, Anliegen und Bedenken aus den Ziffern 24 bis 32, 54 und 62 (der Stellungnahme) des Bundesrates, die die Entsorgung kontaminierter Abfälle betreffen, in geeigneter Weise zu berücksichtigen .“ 4 . Er bedauert jedoch, dass der Deutsche Bundes- tag nicht bereits jetzt dem Beschluss des Bun- desrates vom 10 . März 2017 (BR-Drucksache 86/17 – Beschluss –) gefolgt ist und somit den Ab- fallrechtsbehörden noch nicht die erforderlichen Sondereingriffsrechte zur Verfügung stellt. Da die vorliegenden Regelungen aus abfallrechtlicher Per- spektive nicht befriedigend vollzugsfähig sind, bit- tet er die Bundesregierung um eine zeitnahe Evalu- ierung der notwendigen Ergänzungsregelungen . Die in Artikel 31a enthaltene Fünfjahresfrist zur Vorlage des Evaluierungsberichts sollte möglichst weit un- terschritten werden . 5 . Die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehene Benennung von öffentlich-rechtlichen Entsorgern nützt nichts, da diese regelmäßig nicht über eigene Möglichkeiten oder Anlagen verfügen, um Abfälle oberhalb des noch festzulegenden Kontaminations- grenzwertes schadlos zu machen . Im radiologischen Notfall ist aus abfallrechtlicher Sicht vielmehr eine Anordnungs- und Vollstreckungsbefugnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden, auch gegen- über Privaten, erforderlich . Diese Rechte müssen notwendigerweise im Gesetz verankert werden, da sie in Rechte Dritter eingreifen (grundgesetzlicher Vorbehalt des Gesetzes) . 6 . Darüber hinaus ist ebenfalls zu evaluieren, ob für diejenigen Abfälle, die den noch festzulegenden Kontaminationsgrenzwert unterschreiten und für die das Kreislaufwirtschaftsgesetz uneingeschränkt gelten soll, auch Sondereingriffsrechte geschaffen werden sollten . 7 . Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, im Rahmen der ausstehenden Evaluation ein- deutige Festlegungen, Verfahrenslösungen sowie Entsorgungsmöglichkeiten für die Abfälle zu schaf- fen, die zu hoch kontaminiert sind, um sie mit wei- teren Schutzmaßnahmen in konventionellen Ent- sorgungseinrichtungen behandeln oder entsorgen zu können . Aus Sicht des Bundesrates würde somit auch die wünschenswerte, klare Abgrenzung zum konventionellen Abfallrecht und seinen Zuständig- keiten gezogen . 8 . Die geforderten Ergänzungen, Klarstellungen und Verfahrenslösungen sind nach Auffassung des Bun- desrates zwingend, um die gewünschte Vollzugsfä- higkeit der Notfallpläne im Bereich des Abfallrechts sicherzustellen . Er erwartet daher, dass die Evaluie- rung im Sinne eines Monitorings erfolgt, also be- gleitend zu den Arbeiten an den Notfallplänen . Da- bei sind die Experten aller betroffenen Fachbereiche der Länder einzubinden und eine zeitnahe Beseiti- gung der Regelungslücken durch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes bzw . der anderen Fachgeset- ze anzustreben . – Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes – … Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomati- sierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln . Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723900 (A) (C) (B) (D) Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirt- schaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisier- te Fahren geschaffen wird. Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen soll . Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiter- entwickelt . Spätestens im Rahmen der Evaluierung soll- ten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut ge- prüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden: – Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage) . – Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsyste- me soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten . Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher zu überprüfen . – Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Ge- brauch zu prüfen . Da damit unmittelbare Haftungsfra- gen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weite- ren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten . – Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hin- reichend zu beachten . – Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher . – Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission sind zu berücksichtigen . – Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) – Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Än- derung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vor- schriften – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Än- derung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfallunter- suchung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahn- durchführungsgesetz – SeilbDG) – Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) – Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheits- bereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicher- heitsbereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Eu- ropa zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationa- ler militärischer Hauptquartiere in der Bundesre- publik Deutschland – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Maritime Agenda 2025 Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstand- orts Deutschland Drucksache 18/10911 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/11150 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2017 Drucksachen 18/11971, 18/12181 Nr. 1.14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechts- gesetzes Drucksachen 18/10679, 18/10924 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23901 (A) (C) (B) (D) Petitionsausschuss Drucksache 18/11229 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0512 Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12184 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2017)0092 Drucksache 18/12184 Nr . A .2 Ratsdokument 7377/17 Innenausschuss Drucksache 18/9881 Nr . A .1 KOM(2016)491 endg . Drucksache 18/10449 Nr . A .4 Ratsdokument 13395/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .3 Ratsdokument 5684/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .4 Ratsdokument 5775/17 Drucksache 18/11825 Nr . A .1 Ratsdokument 6928/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/11693 Nr . A .8 K(2017)1200 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .9 K(2017)1201 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .10 Ratsdokument 6644/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .10 Ratsdokument 7232/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11029 Nr . A .20 Ratsdokument 15642/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .22 Ratsdokument 5251/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .23 Ratsdokument 5431/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/11029 Nr . A .25 Ratsdokument 15418/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2017)0018 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/10932 Nr . A .28 Ratsdokument 14770/16 Ausschuss für Tourismus Drucksache 18/897 Nr . A .5 Ratsdokument 6872/14 Drucksache 18/897 Nr . A .6 Ratsdokument 6875/14 Drucksache 18/2533 Nr . A .66 Ratsdokument 12286/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 235. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl TOP 38 Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken TOP 39 Historische Verantwortung für die Ukraine TOP 40 Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien) TOP 41 Stadtentwicklungsbericht 2016 der Bundesregierung TOP 42 Stress in der Arbeitswelt Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank, Hans-Peter Uhl . – Damit schließe ich die

    Aussprache .

    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf
    Drucksache 18/10042 an den Auswärtigen Ausschuss zu
    überweisen . – Sie sind damit einverstanden . Dann ist die
    Überweisung so beschlossen . Vielen herzlichen Dank .

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 40 a bis 40 d auf:

    a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
    CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-

    (Artikel 21)


    Drucksache 18/12357
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
    CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ge-
    setzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher
    Parteien von der Parteienfinanzierung

    Drucksache 18/12358
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrach-
    ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
    Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses
    extremistischer Parteien von der Parteienfi-
    nanzierung

    Drucksache 18/12100

    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
    Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur
    Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des
    Ausschlusses extremistischer Parteien von der
    Parteienfinanzierung

    Drucksache 18/12101
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuss (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache 38 Minuten vorgesehen . – Ich höre dazu
    keinen Widerspruch . Dann ist das so beschlossen .

    Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, ihre Gesprä-
    che an einem anderen Ort fortzusetzen . Vorher rufe ich
    den Kollegen Brandt nicht auf; er will ja, dass man ihm
    zuhört .

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Helmut
    Brandt für die CDU/CSU-Fraktion .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Helmut Brandt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Besten Dank, dass Sie

mir so Gehör verschafft haben. – Meine lieben Kolle-
ginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschaue-
rinnen! Im Zusammenhang mit dem jüngsten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Sachen Parteiverbot wies
der Präsident des Verfassungsgerichtes in seiner münd-
lichen Urteilsbegründung die Politik auf die Möglichkeit
gesetzlicher Reaktionen unterhalb eines Parteiverbo-
tes hin . Zwar lehnten die Karlsruher Richter mit ihrem
Urteil vom 17 . Januar den auf ein Verbot der NPD ge-
richteten Antrag des Bundesrates als unbegründet ab,
allerdings ließ das Gericht auch keinen Zweifel daran,
dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche
Partei handelt, aber in Anerkennung der besonders ho-
hen Hürden, die das Grundgesetz vorgibt und die durch
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte noch präzisiert wurden, geht jedenfalls
nach Auffassung des Verfassungsgerichts von der NPD
derzeit keine Gefahr aus, diese Ziele auch umzusetzen .

Dieses Ergebnis ist bei Beibehaltung der jetzigen
Rechtslage unbefriedigend . Niemand kann verstehen,
dass wir mit Steuermitteln als verfassungsfeindlich iden-
tifizierte Parteien auch noch unterstützen. Deswegen
wollen wir den Anstoß, den uns das Bundesverfassungs-
gericht gegeben hat, gesetzgeberisch aufgreifen und als
„Minus“ gegenüber einem Parteiverbot die Rechte und
Privilegien verfassungsrechtlicher Parteien einschrän-
ken .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Hierzu gehören die Teilhabe an der staatlichen Teil-
finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes, aber auch
indirekte Förderungen . So sind Parteien etwa von der
Pflicht zur Entrichtung von Körperschaftsteuer befreit,

Dr. Hans-Peter Uhl






(A) (C)



(B) (D)


private Personen, die einer Partei Zuwendungen zukom-
men lassen, werden einkommensteuerrechtlich günstiger
gestellt . Das bedingt natürlich auch geringere Steuerein-
nahmen, also auf diesem Wege eine mittelbare Förderung
dieser Parteien .

Deshalb stellt sich vielen und mir die Frage: Wie
kommt unser Staat dazu, eine verfassungsfeindliche Par-
tei, die unseren Staat, unsere Demokratie, die Rechts-
staatlichkeit abschaffen will, dabei auch noch finanziell
zu unterstützen? Dieser Zustand ist in meinen Augen eine
Pervertierung des Sinns und Zwecks der staatlichen Par-
teienfinanzierung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Hinweise, die uns das Gericht sowohl in der
mündlichen wie auch später in der schriftlichen Urteils-
begründung gegeben hat, haben uns diese Möglichkeiten
eröffnet. Wir wollen deshalb Artikel 21 des Grundgeset-
zes verändern . Dabei ist uns bewusst, dass wir natürlich
zum einen die Initiative des Bundesrates verfolgen, zum
anderen aber auch berücksichtigen wollen und müssen,
dass Parteien nach unserem Grundgesetz auch eine be-
sondere Bedeutung haben und es nicht so einfach ist, in
dieser Weise vorzugehen . Aber die Überprüfung, die in
Zukunft ermöglichen wird, Parteien die staatliche Finan-
zierung zu entziehen, muss daher auch nach unserer Auf-
fassung – insofern unterscheiden wir uns etwas von der
Initiative des Bundesrates – vom Bundesverfassungsge-
richt durchgeführt werden – ich sagte es vorhin schon –,
als „Minus“ gegenüber dem Parteiverbot .

Die Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss
sind deshalb auch ähnlich hoch wie bei einem Parteiver-
bot . Auch hier muss die verfassungsfeindliche Absicht
einer Partei festgestellt werden . Anders als beim Partei-
verbot kommt es allerdings nicht darauf an, ob die betref-
fende Partei auch über das Potenzial verfügt, ihre Ziele
durchzusetzen .

Für den Ausschluss einer Partei von der staatlichen
Teilfinanzierung und der steuerlichen Begünstigung
gelten damit etwas geringere Voraussetzungen als für
ein Parteiverbot . Um Kritikern ihre Argumente vorweg
schon zu nehmen, haben wir das Für und Wider dieses
Gesetzvorhabens abgewogen und die Bedenken berück-
sichtigt. Nach meiner und nach unserer Auffassung ver-
bindet doch letztlich alle demokratischen Parteien ein
Grundkonsens, dem das Wertesystem unseres Grundge-
setzes und das Bekenntnis zu unserem demokratischen
Rechtsstaat zugrunde liegt . Dies ist auch vom Grundge-
setzgeber so gewollt . Dies unterscheidet demokratische
Parteien aber in einem zentralen Punkt von extremisti-
schen Parteien, wie es die NPD ist . Genau deshalb sehe
ich im Fall von Parteien, deren erklärtes Ziel ist, unsere
Demokratie abzuschaffen, die von uns vorgenommene
und beabsichtigte Aktion unterhalb der Schwelle eines
Parteiverbotes und den mit dem Ausschluss von der Par-
teienfinanzierung verbundenen Eingriff in die Chancen-
gleichheit als gerechtfertigt und geboten an .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Demokratie –
das wissen wir alle – muss falsche Lehren und grobe
Dummheiten aushalten können . Die Auseinandersetzung

mit unterschiedlichen Meinungen und die Gleichwertig-
keit von Meinungen sind das Wesensmerkmal der De-
mokratie . Klar ist aber ebenso, dass wir extremistisches
Gedankengut durch den Geldentzug nicht ausmerzen
können . Eine Streichung von Geldern kann leider weder
Dummheit noch eine menschenverachtende Ideologie
verhindern . Die Politik, aber auch die Gesellschaft ste-
hen hier weiter in der Verantwortung, sich mit solchen
Parteien auseinanderzusetzen . Eine wehrhafte Demokra-
tie darf es aber auch nicht einfach hinnehmen, dass die
Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mit-
teln untergraben werden .

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin . Ich bitte
Sie alle: Lassen Sie uns mit diesem Gesetz ein deutliches
Zeichen gegen extremistische Parteien setzen .

Besten Dank .


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank, Helmut Brandt . – Nächste Rednerin:

    Ulla Jelpke für die Linke .


    (Beifall bei der LINKEN)