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    Plenarprotokoll 18/235 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl Drucksache 18/12359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23833 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23833 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23834 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23836 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23838 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23840 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 23841 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23842 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23844 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23845 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23847 A Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23847 B Tagesordnungspunkt 38: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) Drucksache 18/12356 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D b) Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksache 18/11856 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23848 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23849 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23850 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23852 A Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23853 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23854 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23856 C Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23857 B Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . 23858 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23858 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23859 B Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Histori- sche Verantwortung Deutschlands für die Ukraine Drucksache 18/10042 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23860 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23861 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017II Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 23862 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23863 B Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 23864 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 23865 A Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23866 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23866 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23867 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23868 B Tagesordnungspunkt 40: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) Drucksache 18/12357 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12358 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Partei- en von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12100 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grund- gesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Partei- enfinanzierung Drucksache 18/12101 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23870 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23871 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23872 D Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23874 C Boris Pistorius, Minister (Niedersachsen) . . . 23875 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23877 A Tagesordnungspunkt 41: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregie- rung 2016 Drucksache 18/11975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23879 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23880 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23881 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23882 D Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23883 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23885 A Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 23885 D Tagesordnungspunkt 42: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen Drucksachen 18/10892, 18/11221 . . . . . . . 23887 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wochen- höchstarbeitszeit begrenzen und Ar- beitsstress reduzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksachen 18/8724, 18/8241, 18/12055 23887 B Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23887 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23888 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23889 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23891 A Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23891 D Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 23893 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23894 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23895 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23896 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23897 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23897 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23833 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23897 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 19 .05 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 19 .05 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19 .05 .2017 Burkert, Martin SPD 19 .05 .2017 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19 .05 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 19 .05 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 19 .05 .2017 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 19 .05 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 19 .05 .2017 Gleicke, Iris SPD 19 .05 .2017 Göppel, Josef CDU/CSU 19 .05 .2017 Haase, Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 19 .05 .2017 Klare, Arno SPD 19 .05 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 19 .05 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 19 .05 .2017 Ludwig, Daniela CDU/CSU 19 .05 .2017 Meister, Dr . Michael CDU/CSU 19 .05 .2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 19 .05 .2017 Nahles, Andrea SPD 19 .05 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 19 .05 .2017 Poschmann, Sabine SPD 19 .05 .2017 Roth (Heringen), Michael SPD 19 .05 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .05 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .05 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 19 .05 .2017 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19 .05 .2017 Spiering, Rainer SPD 19 .05 .2017 Strenz, Karin CDU/CSU 19 .05 .2017 Thönnes, Franz SPD 19 .05 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 19 .05 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 19 .05 .2017 Weinberg, Harald DIE LINKE 19 .05 .2017 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 19 .05 .2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19 .05 .2017 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 957 . Sitzung am 12 . Mai 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention – Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrar- marktstrukturrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Förderung der Transparenz von Ent- geltstrukturen – Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts das in seinen wesentlichen Regelungsbereichen seit 1952 geltende Mutter- schutzgesetz zeitgemäß neu gefasst wird . Er unter- stützt die wesentliche Zielstellung des Gesetzes und insbesondere die Einbeziehung von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwen- dungsbereich . 2 . Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestags- verfahren neu aufgenommene Verfahren zur Ge- nehmigung von Arbeitszeiten nach 20 .00 Uhr (§ 28 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723898 (A) (C) (B) (D) MuSchG) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Aufsichtsbehörden einen erheblichen Mehrauf- wand verursachen wird . Unklar ist, ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt für eine Beschäftigung nach 20 .00 Uhr tatsächlich sachlich erforderlich ist . 3 . Der Bundesrat verweist zudem auf erhebliche Mehr- aufwände für den Vollzug der in § 4 Absatz 1 Satz 4 MuSchG aufgenommenen Aufgabe zur Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten . Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet er- heblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungs- pflicht der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht . Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Über- prüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinba- rungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizie- ren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbe- hörden sein kann . 4 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen des nach § 34 MuSchG zum 1 . Ja- nuar 2021 vorzulegenden Evaluationsberichts nicht nur die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit zu betrachten, sondern einen weiteren Schwerpunkt auf die Effektivität des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens bei Be- schäftigung von schwangeren und stillenden Frauen von 20 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr zu legen, damit anhand des Evaluationsberichts bewertet werden kann, ob dieses Genehmigungsverfahren tatsächlich erfor- derlich ist . 5 . Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus der Erwei- terung des persönlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes, aus der Umsetzung des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens sowie aus der Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhebliche Ausweitungen der Überwa- chungs- und Beratungsaufgaben für die Aufsichts- behörden ergeben . Die Umsetzung wird zu einem personellen Mehrbedarf führen . – Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Ge- fahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungs- gesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobi- lienkreditrichtlinie, die in Teilen Verbesserungsvor- schläge aus dem Gesetzesantrag in der BR-Druck- sache 578/16 aufgreifen . Er geht davon aus, dass sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten verbessern wird, ohne dass der Kern der Kredit- würdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbrau- cherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden . Er verweist insoweit auf seine Stel- lungnahmen vom 25 . September 2015 in BR-Druck- sache 359/15 (Beschluss) und vom 10 . Februar 2017 in BR-Drucksache 815/16 (Beschluss) . 2 . Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechts- verordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr rasch vorzulegen und mit den Ländern im Vorfeld eng abzustimmen . Der Bundesrat geht nach wie vor da- von aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung weitest möglich eingegrenzt werden . Damit können die entstandenen Probleme bei der Kreditverga- be für ältere Menschen gelöst werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen können und im Todesfall die Immobilie die Höhe des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt . Auch für junge Familien muss Rechtssi- cherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der Lebenserfahrung mögliche, aber nicht überwiegend wahrscheinliche ungünstige Ereignisse nur dann zu berücksichtigen sein, wenn es konkrete Anhalts- punkte gibt . 3 . Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Um- schuldungen im Zuge der Verordnung mitgelöst und von der EU als rechtskonform bestätigt wird . – Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. Fi- MaNoG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes – Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskrimi- nalamtgesetzes – Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpas- sungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 – Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union – Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elek- tronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotar- kammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23899 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrens- rechts – … Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die in- ternationale Rechtshilfe in Strafsachen – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremisti- schen Straftätern – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren – Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das am 27 . April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neu- ordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, mit dem Unions- recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutz- system neu geordnet wird . 2 . Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslü- cken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen . 3 . In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die Begründung des federführenden Bundestag- sausschusses zur Einfügung des Artikels 31a – neu – (BT-Drucksache 18/12151, zu Nummer 8) . Dort heißt es: „Bei der Evaluierung und den Vorschlägen der Bundesregierung zur künftigen Fortentwick- lung des Notfallmanagementsystems von Bund und Ländern sind insbesondere auch die Vorschläge, Anliegen und Bedenken aus den Ziffern 24 bis 32, 54 und 62 (der Stellungnahme) des Bundesrates, die die Entsorgung kontaminierter Abfälle betreffen, in geeigneter Weise zu berücksichtigen .“ 4 . Er bedauert jedoch, dass der Deutsche Bundes- tag nicht bereits jetzt dem Beschluss des Bun- desrates vom 10 . März 2017 (BR-Drucksache 86/17 – Beschluss –) gefolgt ist und somit den Ab- fallrechtsbehörden noch nicht die erforderlichen Sondereingriffsrechte zur Verfügung stellt. Da die vorliegenden Regelungen aus abfallrechtlicher Per- spektive nicht befriedigend vollzugsfähig sind, bit- tet er die Bundesregierung um eine zeitnahe Evalu- ierung der notwendigen Ergänzungsregelungen . Die in Artikel 31a enthaltene Fünfjahresfrist zur Vorlage des Evaluierungsberichts sollte möglichst weit un- terschritten werden . 5 . Die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehene Benennung von öffentlich-rechtlichen Entsorgern nützt nichts, da diese regelmäßig nicht über eigene Möglichkeiten oder Anlagen verfügen, um Abfälle oberhalb des noch festzulegenden Kontaminations- grenzwertes schadlos zu machen . Im radiologischen Notfall ist aus abfallrechtlicher Sicht vielmehr eine Anordnungs- und Vollstreckungsbefugnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden, auch gegen- über Privaten, erforderlich . Diese Rechte müssen notwendigerweise im Gesetz verankert werden, da sie in Rechte Dritter eingreifen (grundgesetzlicher Vorbehalt des Gesetzes) . 6 . Darüber hinaus ist ebenfalls zu evaluieren, ob für diejenigen Abfälle, die den noch festzulegenden Kontaminationsgrenzwert unterschreiten und für die das Kreislaufwirtschaftsgesetz uneingeschränkt gelten soll, auch Sondereingriffsrechte geschaffen werden sollten . 7 . Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, im Rahmen der ausstehenden Evaluation ein- deutige Festlegungen, Verfahrenslösungen sowie Entsorgungsmöglichkeiten für die Abfälle zu schaf- fen, die zu hoch kontaminiert sind, um sie mit wei- teren Schutzmaßnahmen in konventionellen Ent- sorgungseinrichtungen behandeln oder entsorgen zu können . Aus Sicht des Bundesrates würde somit auch die wünschenswerte, klare Abgrenzung zum konventionellen Abfallrecht und seinen Zuständig- keiten gezogen . 8 . Die geforderten Ergänzungen, Klarstellungen und Verfahrenslösungen sind nach Auffassung des Bun- desrates zwingend, um die gewünschte Vollzugsfä- higkeit der Notfallpläne im Bereich des Abfallrechts sicherzustellen . Er erwartet daher, dass die Evaluie- rung im Sinne eines Monitorings erfolgt, also be- gleitend zu den Arbeiten an den Notfallplänen . Da- bei sind die Experten aller betroffenen Fachbereiche der Länder einzubinden und eine zeitnahe Beseiti- gung der Regelungslücken durch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes bzw . der anderen Fachgeset- ze anzustreben . – Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes – … Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomati- sierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln . Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723900 (A) (C) (B) (D) Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirt- schaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisier- te Fahren geschaffen wird. Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen soll . Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiter- entwickelt . Spätestens im Rahmen der Evaluierung soll- ten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut ge- prüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden: – Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage) . – Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsyste- me soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten . Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher zu überprüfen . – Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Ge- brauch zu prüfen . Da damit unmittelbare Haftungsfra- gen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weite- ren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten . – Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hin- reichend zu beachten . – Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher . – Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission sind zu berücksichtigen . – Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) – Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Än- derung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vor- schriften – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Än- derung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfallunter- suchung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahn- durchführungsgesetz – SeilbDG) – Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) – Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheits- bereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicher- heitsbereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Eu- ropa zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationa- ler militärischer Hauptquartiere in der Bundesre- publik Deutschland – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Maritime Agenda 2025 Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstand- orts Deutschland Drucksache 18/10911 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/11150 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2017 Drucksachen 18/11971, 18/12181 Nr. 1.14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechts- gesetzes Drucksachen 18/10679, 18/10924 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23901 (A) (C) (B) (D) Petitionsausschuss Drucksache 18/11229 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0512 Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12184 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2017)0092 Drucksache 18/12184 Nr . A .2 Ratsdokument 7377/17 Innenausschuss Drucksache 18/9881 Nr . A .1 KOM(2016)491 endg . Drucksache 18/10449 Nr . A .4 Ratsdokument 13395/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .3 Ratsdokument 5684/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .4 Ratsdokument 5775/17 Drucksache 18/11825 Nr . A .1 Ratsdokument 6928/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/11693 Nr . A .8 K(2017)1200 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .9 K(2017)1201 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .10 Ratsdokument 6644/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .10 Ratsdokument 7232/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11029 Nr . A .20 Ratsdokument 15642/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .22 Ratsdokument 5251/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .23 Ratsdokument 5431/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/11029 Nr . A .25 Ratsdokument 15418/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2017)0018 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/10932 Nr . A .28 Ratsdokument 14770/16 Ausschuss für Tourismus Drucksache 18/897 Nr . A .5 Ratsdokument 6872/14 Drucksache 18/897 Nr . A .6 Ratsdokument 6875/14 Drucksache 18/2533 Nr . A .66 Ratsdokument 12286/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 235. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl TOP 38 Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken TOP 39 Historische Verantwortung für die Ukraine TOP 40 Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien) TOP 41 Stadtentwicklungsbericht 2016 der Bundesregierung TOP 42 Stress in der Arbeitswelt Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Petra Sitte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So wie ein

    Zitronenfalter eben keine Zitronen faltet, setzt ein Netz-
    werkdurchsetzungsgesetz eben keine Netzwerke durch .
    So viel ist schon einmal klar .


    (Beifall bei der LINKEN – Dr . Volker Ullrich [CDU/CSU]: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)


    Die Frage aber, was hier tatsächlich von wem und
    wem gegenüber durchgesetzt wird, sollten wir an die-
    ser Stelle im Hinterkopf behalten . Wie wir schon hören
    konnten, soll es um die Durchsetzung von Recht und Ge-
    setz gegenüber den großen sozialen Netzwerken gehen .

    Das ist – so viel sei hier vorausgeschickt – ein durchaus
    berechtigtes Anliegen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)


    Facebook, Twitter und Co haben sich in der Vergan-
    genheit oft genug viel zu wenig kooperativ gezeigt, ins-
    besondere dann, wenn es um die Bekämpfung von rechts-
    widriger Hassrede, um Hetze und Belästigung ging . Aber
    der nun eingebrachte Gesetzentwurf – das wissen wir
    schon jetzt – wird neue Probleme schaffen, vor allem
    deshalb, weil er die Durchsetzung am Ende doch wiede-
    rum in Hände legt, in die sie nicht gehört; darin sind wir
    uns mit Sicherheit einig .

    Die Herausforderung, vor der wir stehen, ist die: Eine
    kleine Anzahl großer kommerzieller Plattformen mono-
    polisiert eine Form der Kommunikation, die wir aus un-
    serem Leben nicht mehr wegdenken wollen . Das führt
    dann dazu, dass elementare Regeln über Inhalte nicht
    mehr gesellschaftlich ausgehandelt, sondern in Privatun-
    ternehmen einseitig festgelegt werden . Ein Beispiel sind
    die berüchtigten Gemeinschaftsstandards von Facebook,
    nach denen weibliche Brustwarzen ganz offensichtlich
    ein größeres Problem als Nazipropaganda darstellen . Auf
    diese bzw . ähnliche Herausforderungen brauchen wir in
    der Tat eine ordnungspolitische Antwort .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Eine ausführliche Berichtspflicht für die sozialen
    Netzwerke und bußgeldbewehrte Vorgaben für die Be-
    schwerdebearbeitung sind durchaus keine falschen
    Ansätze . Aber das Problem mit den Vorgaben, die Sie
    hier machen, ist, dass die Plattformen selbst die recht-
    liche Einordnung überantwortet bekommen . Das ist kei-
    ne Durchsetzung gegenüber den Netzwerken, sondern
    durch die Netzwerke . Eine Plattform wird dann innerhalb
    kürzester Zeit selbst entscheiden müssen, ob ein Inhalt
    rechtswidrig ist .

    Das kann aber durchaus auch eine komplizierte Abwä-
    gungsfrage sein . Wenn die unterlassene Löschung sank-
    tioniert wird, ein zu Unrecht gelöschter Inhalt aber nicht,
    dann kann man sich relativ leicht ausrechnen, wohin das
    führen wird . Dann werden eben auch legale Inhalte im
    großen Stil gelöscht werden . Bei Plattformen, die ein
    faktisches Monopol innehaben, kann uns das eben ganz
    und gar nicht egal sein . Wir haben andere Fälle soge-
    nannter Kollateralschäden längst erlebt .

    Dazu kommt eine neue Verpflichtung im Telemedien-
    gesetz, Bestandsdaten auch bei zivilrechtlichen Ansprü-
    chen herauszugeben . Das war bislang nicht der Fall . So
    eröffnet man nicht nur der Abmahnindustrie ein neues
    Betätigungsfeld . Bei der Bekämpfung von Hate Speech
    könnte der Schuss sogar nach hinten losgehen . Viel Fan-
    tasie gehört nämlich nicht dazu, um sich vorzustellen,
    dass derartige Möglichkeiten auch zur Einschüchterung,
    wie Sie es ja selbst gesagt haben, missbraucht werden,
    etwa bei Aktivismus gegen Rechtsextreme .

    Insgesamt merkt man dem Gesetzentwurf sehr wohl
    die Temperatur der beim Stricken verwendeten Nadeln
    deutlich an . Die Aufzählung der Straftatbestände mutet
    willkürlich an . Zuletzt wurde sie noch um die Verbrei-
    tung pornografischer Schriften erweitert, obwohl die

    Bundesminister Heiko Maas






    (A) (C)



    (B) (D)


    Zielsetzung angeblich die Bekämpfung von Hasskrimi-
    nalität ist . Infolgedessen dürfen wir nun der mit heißen
    Nadeln gestrickten und notdürftig geflickten Begründung
    des Gesetzes die durchaus interessante Information ent-
    nehmen, dass der Grund für die Wahl des Anwendungs-
    bereiches des Gesetzes der Anwendungsbereich des Ge-
    setzes sei . Welche Plattformen nun konkret vom Gesetz
    betroffen sein werden – ausweislich des Entwurfs sollen
    es etwa zehn sein –, kann uns die Bundesregierung auch
    auf direkte Frage nicht mitteilen .

    Einige sehen auch verfassungs- und europarechtliche
    Probleme . Ob nun zur Recht oder nicht: Es ist jedenfalls
    schwer, zu glauben, dass die Vereinbarkeit mit angemes-
    sener Gründlichkeit geprüft wurde . Es ist der Bedeutung
    des Themas aber nicht angemessen, hier auf den letzten
    Metern der Wahlperiode einen eilig heruntergeschriebe-
    nen Gesetzentwurf vorzulegen, um Handlungsfähigkeit
    zu demonstrieren, vor allem dann nicht, wenn die Konse-
    quenzen offensichtlich so wenig bedacht wurden. Nicht
    ohne Grund hat sich ein breites Bündnis – von BITKOM
    bis hin zur Amadeu-Antonio-Stiftung, das ist keineswegs
    eine klassische Kombination – gebildet, das eine Dekla-
    ration der Meinungsfreiheit vertritt und sich ausdrücklich
    gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen hat und die
    Einrichtung eines runden Tisches fordert .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Die Koalition wäre also durchaus gut beraten, die
    Kritik ernst zu nehmen und sich auf eine umfassendere
    Diskussion einzulassen . Die Debatte krankt auch daran,
    dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gewissermaßen
    als Allheilmittel gegen Hate Speech und Fake News ver-
    kauft wird . Dadurch haben wir wieder das Problem, dass
    die Menschen glauben, dass etwas durch die Politik ge-
    löst wird, was sich aber im Leben und in der Praxis ganz
    anders darstellt . Das kann nicht sein .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Selbst wenn alle unsere Kritikpunkte zu diesem Gesetz-
    entwurf umgesetzt würden, hätten wir es mit einer breiten
    gesellschaftlichen Debatte darüber zu tun, wie Kommu-
    nikation bzw . die Kultur der Kommunikation in diesem
    Land gestaltet werden kann . Die damit zusammenhän-
    genden gesellschaftlichen Probleme lassen sich nicht mit
    einer besseren Durchsetzbarkeit des Strafrechts lösen,
    ebenso wenig mit einer Ausweitung des Strafrechts an
    dieser Stelle. Ich bezweifle, dass sich der Begriff „Fake
    News“ rechtlich sauber definieren lässt und dass sich al-
    les, was völlig zu Recht als Hate Speech verurteilt wer-
    den kann, rechtlich sanktionieren lässt . Das ändert nichts
    daran, dass wir als Gesellschaft diese Probleme benen-
    nen müssen; da haben Sie völlig Recht, Herr Maas . Diese
    Debatte muss geführt werden .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was ist denn Euer Lösungsvorschlag?)


    Politisch müssen wir uns noch weit mehr mit der
    Rechtsdurchsetzung befassen .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Dabei geht es um Medienkompetenz, politische Bildung,
    zivilgesellschaftliches Engagement, die Strukturkrise

    des Journalismus, Geldflüsse über Werbenetzwerke und
    grundsätzlich um den ordnungspolitischen Umgang mit
    der neuen Plattformwirtschaft .


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg . Dr . Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Diese Diskussion muss in der Breite geführt werden . Da-
    für sollten wir uns in der kommenden Wahlperiode Zeit
    nehmen .

    Den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zu ver-
    abschieden, halten wir für einen Fehler . Ein noch größe-
    rer Fehler wäre, nur das zu tun und zu glauben, das Pro-
    blem sei damit weitestgehend gelöst . Das ist mitnichten
    der Fall .

    Danke .


    (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Was machen wir denn jetzt?)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Elisabeth Winkelmeier-Becker ist die nächste Redne-

rin für die CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen!

    Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Im digitalen Zeitalter
    kann jeder ganz einfach mit seinem Smartphone die gan-
    ze Weltöffentlichkeit erreichen, kann seinen Hass, seine
    Hetze gegen Andersdenkende, Anderslebende, Anders-
    gläubige und politische Minderheiten in die ganze Welt
    hinausposten, kann jedem den Tod wünschen, Vergleiche
    mit niederen Tieren ziehen und sich mit seinen Taten
    brüsten, wie zuletzt der Kindermörder aus Herne . Er kann
    sich aber auch an seinem Arzt rächen, dem er vielleicht
    auf einer Plattform zur Bewertung von Ärzten etwas ein-
    stellt, was nicht der Wahrheit entspricht . Damit müssen
    die Betroffenen dann umgehen. Was das mit ihnen ma-
    chen kann, hat in dieser Woche eine Studie zum Cyber-
    mobbing dargelegt . Jugendliche leiden extrem darunter .
    Man ist dem ausgeliefert . Man ist in seinen Grundrechten
    und insbesondere in seinem Persönlichkeitsrecht zutiefst
    verletzt und betroffen.

    Auf der anderen Seite löscht Facebook Einträge, zum
    Beispiel den Text des ehemaligen Radiomoderators
    Domian, der sich kritisch zur katholischen Kirche ge-
    äußert hatte; das passte Facebook nicht . Auch die ganze
    Seite des Islamkritikers Imad Karim war zunächst weg .
    Mittlerweile ist sie wieder da . Aber zuerst hat Facebook
    sie gelöscht .

    Das sind zwei Beispiele, bei denen die Nutzer dieser
    Plattform in ihren Grundrechten betroffen sind, wo aber
    auch die Grundrechte aufeinandertreffen: auf der einen
    Seite das Grundrecht der Meinungsfreiheit, auf der ande-
    ren Seite das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit .
    Dabei geht es um eine Anzahl von Fällen, die es sehr
    schwer bis unmöglich macht, alle mit der Gründlichkeit
    eines individuellen Gerichtsverfahrens zu klären . In vie-
    len Fällen – da wären wir uns alle hier sehr schnell ei-

    Dr. Petra Sitte






    (A) (C)



    (B) (D)


    nig – sind die Dinge eindeutig . Es gibt aber eben auch ein
    paar Fälle, deren Abgrenzung schwierig ist . Das alles ge-
    schieht vor dem Hintergrund, dass Eile geboten ist; denn
    jeder Post wird schnell weitergeklickt und gespeichert
    und ist damit uneinholbar in der Welt . Das ist also eine
    ziemlich schwierige Ausgangskonstellation, bei der sich
    Grundrechte auf beiden Seiten konträr gegenüberstehen .

    Für uns ist klar: Hier besteht Handlungsbedarf . Das,
    was sich im Moment im Netz an Hass und Hetze abspielt,
    ist unerträglich . Das müssen wir unbedingt bekämpfen
    und eindämmen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg . Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])


    Ausgangspunkt ist die große Zahl eindeutig rechtswidri-
    ger Äußerungen im Netz .

    Der vorliegende Vorschlag sieht ein Beschwerdema-
    nagement vor, ändert im Übrigen aber an der materiellen
    Rechtslage nichts in Bezug darauf, was zur Meinungs-
    freiheit gehört, was man sagen darf und wo die Gren-
    ze überschritten ist . An der bewusst weiten Grenze bzw .
    dem bewusst weiten Rahmen, den wir in Deutschland
    dem Grundrecht der Meinungsfreiheit einräumen, ist
    überhaupt nichts zu ändern . Trotzdem ist aber auch jetzt
    schon klar, dass Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt
    gilt, sondern dass es auch Grenzen gibt, nämlich dann,
    wenn es um eine strafbare Beleidigung, Verleumdung
    und Volksverhetzung geht . All das wird durch das hier
    vorliegende Gesetz nicht geändert .

    Noch etwas anderes wird nicht geändert . Auch jetzt
    schon ist die Plattform für die Rechtsverletzungen, die
    dort passieren, mitverantwortlich . Dabei gelten die
    Grundsätze der Störerhaftung des deutschen Zivilrechts .
    Zum Beispiel gilt sie für Zeitungen . Auch diese müssen
    bereits jetzt prüfen, ob redaktionelle Texte oder Leser-
    briefe diesen Maßstäben gerecht werden . Wenn das nicht
    der Fall ist, dürfen sie auch in einer Zeitung nicht veröf-
    fentlicht werden . Auch an dieser Stelle haben wir also
    schon ein Prüfungsrecht und eine Prüfungspflicht durch
    eine private Stelle, nämlich die Zeitung .

    Was in der analogen Welt gilt, muss nun in die digitale
    Welt übertragen werden . Leider ist es so, dass viele Inter-
    netplattformen dem nicht nachkommen . Uns liegen dazu
    ja Zahlen vor . Bei Facebook waren es 46 Prozent der
    Meldungen, die eindeutig kritikwürdig waren, worauf
    aber nicht entsprechend reagiert wurde . Bei Twitter war
    es sogar nur 1 Prozent . Es beginnt damit, dass die Be-
    troffenen keine zustellungsfähige Adresse finden. Selbst
    dann, wenn es gemeldet werden konnte, passiert lange
    Zeit gar nichts . Das können wir so nicht stehenlassen .

    Leider haben wir hier schon sehr viel Zeit mit runden
    Tischen und freiwilligen Appellen, die nichts gebracht
    haben, vertan . Leider stehen wir jetzt hier unter einem
    erheblichen Zeitdruck, gegen Ende der Legislaturperio-
    de noch etwas Vernünftiges auf die Beine zu bekommen
    und das auch noch mit dem Notifizierungsverfahren in
    Brüssel abzustimmen . Wir hätten uns sicherlich einen
    großen Gefallen getan, wenn wir das deutlich früher in
    Angriff genommen hätten. Leider ist ein entsprechender
    Vorschlag nicht früher aus dem Ministerium gekommen .

    Wir haben nun einen Vorschlag vorliegen, der eine
    schnelle Prüfung verlangt . Innerhalb von 24 Stunden
    muss reagiert werden, bei schwierigen Fällen innerhalb
    von einer Woche . Das alles geschieht unter der Aufsicht
    des Bundesamtes für Justiz, welches aber nur das Verfah-
    ren prüft . Man muss hier auch noch einmal klarstellen:
    Es gibt hier keine inhaltliche Kontrolle . Wenn ein Buß-
    geld auf die Behauptung der Rechtswidrigkeit gestützt
    werden soll, dann brauchen wir ein Vorentscheidungs-
    verfahren bei Gericht, das dann mit der entsprechenden
    Expertise und Legitimation entscheidet .

    Nun gibt es von beiden Seiten ja schon heftige Kritik .
    Im Bundesrat gibt es bereits eine Initiative aus dem Lan-
    de Bremen, mit der das Gesetz verschärft werden soll . Im
    Rechtsausschuss des Bundesrates haben auch alle Länder
    zugestimmt, dass vor allem der Anwendungsbereich er-
    weitert wird . Dabei geht es zum Beispiel um kompromit-
    tierende Bilder und um Aufrufe zu erheblichen Strafta-
    ten . Das ist ja bisher noch gar nicht erfasst . Außer Bayern
    und Sachsen haben alle zugestimmt, sodass sozusagen
    alle Parteien dabei vertreten sind, wenn gefordert wird,
    dass wir das Gesetz verschärfen .

    Auf der anderen Seite gibt es die heftige Kritik wegen
    der Sorge, dass hier eine Zensur stattfinde. Es gibt auch
    diejenigen – das ist besonders schön –, die zuerst gesagt
    haben: „Es kommt viel zu spät; es ist viel zu lasch“, jetzt
    sich aber um 180 Grad gedreht haben und nun von an-
    geblicher Zensur sprechen . Dazu ist zu sagen: Man kann
    eben nicht beides haben .

    Wir müssen uns aber die ehrliche Kritik von beiden
    Seiten anschauen und überlegen, wie wir das aufnehmen
    können . Was können wir noch verbessern? Ein guter
    Ausweg könnte sein, bei dieser Kontrolle dem Unter-
    nehmen selbst weniger Einfluss einzuräumen, weniger
    Staat einzubringen und dafür mehr pluralistisch organi-
    sierte Selbstkontrolle vorzusehen . Ich glaube, es würde
    sich lohnen – der Vorschlag ist schon gemacht worden –,
    wenn wir uns das Verfahren der Freiwilligen Selbstkon-
    trolle der Filmwirtschaft bei der Alterseinstufung von
    Filmen – Stichwort Jugendschutz – anschauen . Ein sol-
    ches Verfahren könnte mehr Akzeptanz und mehr Ver-
    trauen der Betroffenen auf beiden Seiten ermöglichen.
    Wenn das ein Weg ist, sollten wir diese Chance nutzen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich möchte kurz einen weiteren Punkt ansprechen .
    Wir brauchen dann, wenn die weiten Grenzen der Mei-
    nungsfreiheit überschritten worden sind, auch Möglich-
    keiten, die Urheber von Hass und Hetze persönlich zur
    Verantwortung zu ziehen . Dafür brauchen wir einen Aus-
    kunftsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber, also
    die Möglichkeit, die Identität des Betreffenden aufzude-
    cken . Hier ist jetzt die Rechtsgrundlage vorgesehen, dass
    der Plattformbetreiber die Angaben herausgeben darf .
    Wir müssen aber noch einen Schritt weitergehen und den
    Auskunftsanspruch, den die Rechtsprechung bisher nur
    aufgrund von Treu und Glauben einräumt, ganz klar nor-
    mieren und regeln .

    Es geht nicht um die Abschaffung von Anonymität
    und Pseudonymität, auch wenn ich eigentlich der Mei-
    nung bin, dass wir uns im freien Austausch der Mei-

    Elisabeth Winkelmeier-Becker






    (A) (C)



    (B) (D)


    nungen mit offenem Visier begegnen sollten. Jedenfalls
    muss aber Anonymität dann ein Ende bzw . eine Gren-
    ze haben, wenn es um krasse Rechtsverletzungen geht .
    Dann müssen die Opfer die Möglichkeit haben, diese Da-
    ten zu bekommen . Sonst sind sie letztendlich schutzlos
    gestellt . Das kann nicht das Ergebnis sein . Gerade der
    Schutzmantel der Anonymität hat oft dazu beigetragen,
    dass die Hemmschwelle für Hass und Hetze im Netz so
    gesunken ist . Das Wissen, dass die Anonymität im Fall
    des Falles auch einmal aufgehoben werden kann, kann
    schon heilsam wirken .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wie gesagt, es ist schade, dass wir erst so spät in die-
    se Beratungen hineingehen . Ich denke, wir müssen mit
    der notwendigen Gründlichkeit herangehen, weil es die
    Sache wert ist . Wir müssen den Opfern helfen, ohne die
    Meinungsfreiheit einzuschränken .

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU)