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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/235 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl Drucksache 18/12359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23833 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23833 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23834 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23836 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23838 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23840 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 23841 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23842 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23844 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23845 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23847 A Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23847 B Tagesordnungspunkt 38: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) Drucksache 18/12356 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D b) Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksache 18/11856 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23848 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23849 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23850 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23852 A Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23853 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23854 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23856 C Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23857 B Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . 23858 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23858 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23859 B Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Histori- sche Verantwortung Deutschlands für die Ukraine Drucksache 18/10042 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23860 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23861 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017II Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 23862 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23863 B Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 23864 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 23865 A Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23866 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23866 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23867 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23868 B Tagesordnungspunkt 40: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) Drucksache 18/12357 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12358 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Partei- en von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12100 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grund- gesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Partei- enfinanzierung Drucksache 18/12101 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23870 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23871 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23872 D Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23874 C Boris Pistorius, Minister (Niedersachsen) . . . 23875 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23877 A Tagesordnungspunkt 41: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregie- rung 2016 Drucksache 18/11975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23879 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23880 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23881 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23882 D Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23883 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23885 A Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 23885 D Tagesordnungspunkt 42: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen Drucksachen 18/10892, 18/11221 . . . . . . . 23887 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wochen- höchstarbeitszeit begrenzen und Ar- beitsstress reduzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksachen 18/8724, 18/8241, 18/12055 23887 B Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23887 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23888 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23889 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23891 A Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23891 D Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 23893 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23894 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23895 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23896 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23897 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23897 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23833 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23897 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 19 .05 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 19 .05 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19 .05 .2017 Burkert, Martin SPD 19 .05 .2017 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19 .05 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 19 .05 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 19 .05 .2017 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 19 .05 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 19 .05 .2017 Gleicke, Iris SPD 19 .05 .2017 Göppel, Josef CDU/CSU 19 .05 .2017 Haase, Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 19 .05 .2017 Klare, Arno SPD 19 .05 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 19 .05 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 19 .05 .2017 Ludwig, Daniela CDU/CSU 19 .05 .2017 Meister, Dr . Michael CDU/CSU 19 .05 .2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 19 .05 .2017 Nahles, Andrea SPD 19 .05 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 19 .05 .2017 Poschmann, Sabine SPD 19 .05 .2017 Roth (Heringen), Michael SPD 19 .05 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .05 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .05 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 19 .05 .2017 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19 .05 .2017 Spiering, Rainer SPD 19 .05 .2017 Strenz, Karin CDU/CSU 19 .05 .2017 Thönnes, Franz SPD 19 .05 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 19 .05 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 19 .05 .2017 Weinberg, Harald DIE LINKE 19 .05 .2017 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 19 .05 .2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19 .05 .2017 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 957 . Sitzung am 12 . Mai 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention – Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrar- marktstrukturrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Förderung der Transparenz von Ent- geltstrukturen – Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts das in seinen wesentlichen Regelungsbereichen seit 1952 geltende Mutter- schutzgesetz zeitgemäß neu gefasst wird . Er unter- stützt die wesentliche Zielstellung des Gesetzes und insbesondere die Einbeziehung von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwen- dungsbereich . 2 . Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestags- verfahren neu aufgenommene Verfahren zur Ge- nehmigung von Arbeitszeiten nach 20 .00 Uhr (§ 28 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723898 (A) (C) (B) (D) MuSchG) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Aufsichtsbehörden einen erheblichen Mehrauf- wand verursachen wird . Unklar ist, ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt für eine Beschäftigung nach 20 .00 Uhr tatsächlich sachlich erforderlich ist . 3 . Der Bundesrat verweist zudem auf erhebliche Mehr- aufwände für den Vollzug der in § 4 Absatz 1 Satz 4 MuSchG aufgenommenen Aufgabe zur Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten . Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet er- heblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungs- pflicht der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht . Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Über- prüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinba- rungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizie- ren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbe- hörden sein kann . 4 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen des nach § 34 MuSchG zum 1 . Ja- nuar 2021 vorzulegenden Evaluationsberichts nicht nur die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit zu betrachten, sondern einen weiteren Schwerpunkt auf die Effektivität des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens bei Be- schäftigung von schwangeren und stillenden Frauen von 20 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr zu legen, damit anhand des Evaluationsberichts bewertet werden kann, ob dieses Genehmigungsverfahren tatsächlich erfor- derlich ist . 5 . Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus der Erwei- terung des persönlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes, aus der Umsetzung des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens sowie aus der Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhebliche Ausweitungen der Überwa- chungs- und Beratungsaufgaben für die Aufsichts- behörden ergeben . Die Umsetzung wird zu einem personellen Mehrbedarf führen . – Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Ge- fahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungs- gesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobi- lienkreditrichtlinie, die in Teilen Verbesserungsvor- schläge aus dem Gesetzesantrag in der BR-Druck- sache 578/16 aufgreifen . Er geht davon aus, dass sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten verbessern wird, ohne dass der Kern der Kredit- würdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbrau- cherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden . Er verweist insoweit auf seine Stel- lungnahmen vom 25 . September 2015 in BR-Druck- sache 359/15 (Beschluss) und vom 10 . Februar 2017 in BR-Drucksache 815/16 (Beschluss) . 2 . Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechts- verordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr rasch vorzulegen und mit den Ländern im Vorfeld eng abzustimmen . Der Bundesrat geht nach wie vor da- von aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung weitest möglich eingegrenzt werden . Damit können die entstandenen Probleme bei der Kreditverga- be für ältere Menschen gelöst werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen können und im Todesfall die Immobilie die Höhe des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt . Auch für junge Familien muss Rechtssi- cherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der Lebenserfahrung mögliche, aber nicht überwiegend wahrscheinliche ungünstige Ereignisse nur dann zu berücksichtigen sein, wenn es konkrete Anhalts- punkte gibt . 3 . Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Um- schuldungen im Zuge der Verordnung mitgelöst und von der EU als rechtskonform bestätigt wird . – Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. Fi- MaNoG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes – Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskrimi- nalamtgesetzes – Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpas- sungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 – Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union – Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elek- tronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotar- kammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23899 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrens- rechts – … Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die in- ternationale Rechtshilfe in Strafsachen – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremisti- schen Straftätern – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren – Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das am 27 . April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neu- ordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, mit dem Unions- recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutz- system neu geordnet wird . 2 . Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslü- cken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen . 3 . In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die Begründung des federführenden Bundestag- sausschusses zur Einfügung des Artikels 31a – neu – (BT-Drucksache 18/12151, zu Nummer 8) . Dort heißt es: „Bei der Evaluierung und den Vorschlägen der Bundesregierung zur künftigen Fortentwick- lung des Notfallmanagementsystems von Bund und Ländern sind insbesondere auch die Vorschläge, Anliegen und Bedenken aus den Ziffern 24 bis 32, 54 und 62 (der Stellungnahme) des Bundesrates, die die Entsorgung kontaminierter Abfälle betreffen, in geeigneter Weise zu berücksichtigen .“ 4 . Er bedauert jedoch, dass der Deutsche Bundes- tag nicht bereits jetzt dem Beschluss des Bun- desrates vom 10 . März 2017 (BR-Drucksache 86/17 – Beschluss –) gefolgt ist und somit den Ab- fallrechtsbehörden noch nicht die erforderlichen Sondereingriffsrechte zur Verfügung stellt. Da die vorliegenden Regelungen aus abfallrechtlicher Per- spektive nicht befriedigend vollzugsfähig sind, bit- tet er die Bundesregierung um eine zeitnahe Evalu- ierung der notwendigen Ergänzungsregelungen . Die in Artikel 31a enthaltene Fünfjahresfrist zur Vorlage des Evaluierungsberichts sollte möglichst weit un- terschritten werden . 5 . Die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehene Benennung von öffentlich-rechtlichen Entsorgern nützt nichts, da diese regelmäßig nicht über eigene Möglichkeiten oder Anlagen verfügen, um Abfälle oberhalb des noch festzulegenden Kontaminations- grenzwertes schadlos zu machen . Im radiologischen Notfall ist aus abfallrechtlicher Sicht vielmehr eine Anordnungs- und Vollstreckungsbefugnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden, auch gegen- über Privaten, erforderlich . Diese Rechte müssen notwendigerweise im Gesetz verankert werden, da sie in Rechte Dritter eingreifen (grundgesetzlicher Vorbehalt des Gesetzes) . 6 . Darüber hinaus ist ebenfalls zu evaluieren, ob für diejenigen Abfälle, die den noch festzulegenden Kontaminationsgrenzwert unterschreiten und für die das Kreislaufwirtschaftsgesetz uneingeschränkt gelten soll, auch Sondereingriffsrechte geschaffen werden sollten . 7 . Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, im Rahmen der ausstehenden Evaluation ein- deutige Festlegungen, Verfahrenslösungen sowie Entsorgungsmöglichkeiten für die Abfälle zu schaf- fen, die zu hoch kontaminiert sind, um sie mit wei- teren Schutzmaßnahmen in konventionellen Ent- sorgungseinrichtungen behandeln oder entsorgen zu können . Aus Sicht des Bundesrates würde somit auch die wünschenswerte, klare Abgrenzung zum konventionellen Abfallrecht und seinen Zuständig- keiten gezogen . 8 . Die geforderten Ergänzungen, Klarstellungen und Verfahrenslösungen sind nach Auffassung des Bun- desrates zwingend, um die gewünschte Vollzugsfä- higkeit der Notfallpläne im Bereich des Abfallrechts sicherzustellen . Er erwartet daher, dass die Evaluie- rung im Sinne eines Monitorings erfolgt, also be- gleitend zu den Arbeiten an den Notfallplänen . Da- bei sind die Experten aller betroffenen Fachbereiche der Länder einzubinden und eine zeitnahe Beseiti- gung der Regelungslücken durch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes bzw . der anderen Fachgeset- ze anzustreben . – Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes – … Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomati- sierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln . Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723900 (A) (C) (B) (D) Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirt- schaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisier- te Fahren geschaffen wird. Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen soll . Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiter- entwickelt . Spätestens im Rahmen der Evaluierung soll- ten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut ge- prüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden: – Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage) . – Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsyste- me soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten . Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher zu überprüfen . – Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Ge- brauch zu prüfen . Da damit unmittelbare Haftungsfra- gen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weite- ren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten . – Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hin- reichend zu beachten . – Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher . – Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission sind zu berücksichtigen . – Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) – Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Än- derung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vor- schriften – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Än- derung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfallunter- suchung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahn- durchführungsgesetz – SeilbDG) – Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) – Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheits- bereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicher- heitsbereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Eu- ropa zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationa- ler militärischer Hauptquartiere in der Bundesre- publik Deutschland – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Maritime Agenda 2025 Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstand- orts Deutschland Drucksache 18/10911 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/11150 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2017 Drucksachen 18/11971, 18/12181 Nr. 1.14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechts- gesetzes Drucksachen 18/10679, 18/10924 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23901 (A) (C) (B) (D) Petitionsausschuss Drucksache 18/11229 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0512 Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12184 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2017)0092 Drucksache 18/12184 Nr . A .2 Ratsdokument 7377/17 Innenausschuss Drucksache 18/9881 Nr . A .1 KOM(2016)491 endg . Drucksache 18/10449 Nr . A .4 Ratsdokument 13395/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .3 Ratsdokument 5684/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .4 Ratsdokument 5775/17 Drucksache 18/11825 Nr . A .1 Ratsdokument 6928/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/11693 Nr . A .8 K(2017)1200 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .9 K(2017)1201 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .10 Ratsdokument 6644/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .10 Ratsdokument 7232/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11029 Nr . A .20 Ratsdokument 15642/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .22 Ratsdokument 5251/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .23 Ratsdokument 5431/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/11029 Nr . A .25 Ratsdokument 15418/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2017)0018 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/10932 Nr . A .28 Ratsdokument 14770/16 Ausschuss für Tourismus Drucksache 18/897 Nr . A .5 Ratsdokument 6872/14 Drucksache 18/897 Nr . A .6 Ratsdokument 6875/14 Drucksache 18/2533 Nr . A .66 Ratsdokument 12286/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 235. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl TOP 38 Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken TOP 39 Historische Verantwortung für die Ukraine TOP 40 Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien) TOP 41 Stadtentwicklungsbericht 2016 der Bundesregierung TOP 42 Stress in der Arbeitswelt Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun der Kollege Volker Ullrich für die

    CDU/CSU-Fraktion .


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. Volker Ullrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik spricht von

Frank Tempel






(A) (C)



(B) (D)


151 000 Fällen von Wohnungseinbrüchen allein im
Jahr 2016 . Auch wenn diese Zahl im Vergleich zum
Jahr 2015 leicht rückläufig ist, so wird in Deutschland
dennoch alle dreieinhalb Minuten in eine Privatwohnung
eingebrochen . Das ist ein Zustand, den wir weder akzep-
tieren noch billigen dürfen . Wir müssen und wollen die
Menschen in ihren eigenen vier Wänden schützen .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg . Ulli Nissen [SPD])


Wir stehen an der Seite der Menschen, Herr Kollege
Tempel, die sich um ihre Sicherheit in den eigenen vier
Wänden sorgen .


(Frank Tempel [DIE LINKE]: Mit einem großen Hammer, ja!)


Dabei geht es nicht allein um materielle Schäden .
Wohnungseinbrüche treffen Menschen tief in ihrem eige-
nen Sicherheitsgefühl . Sie berühren die Menschen dort,
wo sie am verletzlichsten sind: in ihren eigenen vier Wän-
den, in ihrem ganz privaten Rückzugsraum . Sie müssen
sich einmal mit Opfern von Wohnungseinbruchdiebstahl
unterhalten, die noch lange nach der Tat ein beklemmen-
des Gefühl haben und sich nicht trauen, sich schlafen zu
legen, weil sie Angst haben, jemand könnte neben ihrem
Bett stehen . Sie müssen sich einmal mit Menschen unter-
halten, deren intimste Gegenstände durchsucht wurden,
die Scham empfinden


(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aber man darf ihnen trotzdem keine falschen Versprechungen machen!)


und am Ende sogar aus ihrer Wohnung ausziehen müssen,
weil sie es aus psychologischen Gründen nicht schaffen,
in dieser Wohnung zu bleiben . Wir stehen an der Seite
dieser Opfer und wollen die Freiheit der Menschen, die
in ihrer eigenen Wohnung Opfer von Diebstahl und Raub
geworden sind, wiederherstellen .


(Frank Tempel [DIE LINKE]: Aber mit den falschen Mitteln!)


Wer einen Wohnungseinbruch begeht, raubt den Men-
schen die Freiheit auf ungestörte Privatsphäre . Meine
Damen und Herren, wegen der erschütternden und nach-
haltigen Wirkung auf die Opfer und das Sicherheitsge-
fühl der Bevölkerung ist aus Gründen des Opferschutzes
eine Reform des Strafrechts geboten .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der derzeitige Strafrahmen des Einbruchdiebstahls
geht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, bei minder-
schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren .
Aber dieser Strafrahmen spiegelt nicht das Unrecht wi-
der, welches durch den Einbruch in eine Privatwohnung
begangen wird .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Strafrahmen wird doch fast nie ausgeschöpft!)


Deswegen wollen und werden wir das ändern . Wir stel-
len die dauerhaft genutzte Privatwohnung unter einen
besonderen strafrechtlichen Schutz . Durch den neuen
§ 244 Absatz 4 StGB wird der Einbruchdiebstahl in einer

Privatwohnung ein Verbrechenstatbestand, und es wird
auch keinen minderschweren Fall mehr geben . Ich kann
mir bei Wohnungseinbruchdiebstahl auch keine minder-
schweren Fälle vorstellen .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie entmündigen die Richter!)


Wichtig ist ebenfalls, dass der Wohnungseinbruch-
diebstahl auch in den Katalog der Verkehrsdatenabfrage
aufgenommen wird . Es war und ist niemandem so recht
zu erklären, weshalb die Polizei nach einem Wohnungs-
einbruch Fingerabdrücke nehmen, aber bislang nicht bei
den Telekommunikationsanbietern abfragen darf, wer in
die Funkzelle eingeloggt war . Es darf auch keinen Un-
terschied machen, ob eine Bande am Werk war – nur in
diesem Fall sind Telekommunikationsüberwachungs-
maßnahmen bislang möglich – oder ob der Täter ein Ein-
zelner war .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Banden trifft das überhaupt nicht zu! Da gibt es schon ein Gesetz!)


Es geht um die Wirkung auf das Opfer . Selbst wenn ein
einzelner Einbrecher unterwegs ist, muss es möglich
sein, auf Funkzellen zurückzugreifen, weil nämlich auch
ein einzelner Einbrecher eine nachhaltige und traumati-
sche Wirkung beim Opfer hervorrufen kann . Deswegen
gebietet der Opferschutz, dass das Instrument der Ver-
kehrsdatenabfrage zum Tragen kommt .

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang
ist mir eine Bemerkung wichtig . Nicht nur in Anbetracht
der Wohnungseinbrüche, sondern auch vor dem Hinter-
grund von vielerlei Bedrohungen unserer Freiheit und
Sicherheit durch Kriminelle und Terroristen will ich fest-
halten: Es war richtig und geboten, dass wir die Speiche-
rung von Verbindungsdaten beschlossen haben und sie
dieses Jahr in Kraft treten wird .


(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war für Terroristen und Mörder, aber nicht für Einbrecher!)


Natürlich brauchen wir ein Bündel von Maßnahmen .
Die Prävention ist ebenso wichtig wie eine stärkere straf-
rechtliche Verfolgung . Es ist deswegen richtig, dass die
KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und
Hauseinbrüche ausreicht .


(Dr . Johannes Fechner [SPD]: Das haben wir durchgesetzt!)


Viele Wohnungseinbrüche bleiben nämlich im Versuchs-
stadium stecken . Eigenvorsorge und Wachsamkeit sind
ebenso notwendig wie der staatliche Schutz .

Allein im Jahr 2016 sind über 40 000 Förderzuschüsse
ausgereicht worden . Wenn 2016 bereits 44 Prozent der
Einbrüche im Versuchsstadium stecken geblieben sind

Dr. Volker Ullrich






(A) (C)



(B) (D)


und es 2014 erst 40 Prozent waren, dann hängt das viel-
leicht mit der notwendigen Eigenvorsorge zusammen .


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Deswegen werden wir dieses Programm weiterführen
und fortschreiben .


(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon steht nichts im Gesetzentwurf!)


Meine Damen und Herren, meine große Sorge gilt
auch der unterschiedlichen Betroffenheit durch Ein-
bruchdiebstahl in den einzelnen Ländern . Das Risiko,
Opfer eines Einbruchsdelikts zu werden, ist abhängig
davon, in welchem Bundesland man seine Wohnung hat .


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Noch!)


In Bayern waren es im letzten Jahr 58 Fälle pro
100 000 Einwohner . In Nordrhein-Westfalen waren es
294 Fälle . In Schleswig-Holstein waren es 269 Fälle .


(Dr . Johannes Fechner [SPD]: Der Wahlkampf ist doch vorbei! – Gegenruf des Abg . Dr . JanMarco Luczak [CDU/CSU]: Was wahr ist, muss auch wahr bleiben! – Gegenruf des Abg . Max Straubinger [CDU/CSU]: Das hat mit Wahlkampf nichts zu tun!)


Das zeigt ganz klar: Dort, wo die Union den Innenminis-
ter stellt und Verantwortung für die innere Sicherheit hat,


(Dr . Johannes Fechner [SPD]: Zwölf Jahre wurden im Bund immer Stellen gekürzt!)


leben die Menschen sicherer und ist die Zahl der Woh-
nungseinbrüche geringer .


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Johannes Fechner [SPD]: So ein Quatsch! – Dr . Eva Högl [SPD]: Das haben wir in Berlin nicht feststellen können!)


Wir wollen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche
überall in Deutschland zurückgeht . Das darf nicht nur eine
Absichtserklärung sein, sondern das muss ein verbindli-
ches Ziel der Innenpolitik werden . Die Zahl der Woh-
nungseinbrüche in Deutschland ist nach wie vor zu hoch .
Die Aufklärungsquote ist zu gering . Wir wollen und wer-
den mit diesem Gesamtpaket von Maßnahmen – mit der
notwendigen Strafrechtsverschärfung, mit der Ausweitung
der Ermittlungsbefugnisse und mit der Fortschreibung des
Präventionsprogramms – dem Einbruch weiterhin den
Kampf ansagen . Dann, meine Damen und Herren, haben
auch die Länder die Pflicht, durch ausreichende Personal-
bemessung bei der Polizei dafür zu sorgen, dass Fälle auf-
gedeckt und zur Anklage gebracht werden .

Wenn wir diesen Gesamtkanon von Maßnahmen
durchführen, dann werden wir die Einbruchskriminalität
in diesem Land weiter zurückführen und zugunsten der
Menschen die Sicherheit in diesem Land stärken . Einbrü-
che konsequenter zu bekämpfen, das ist unser Ziel .

Herzlichen Dank .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Hans-Christian Ströbele erhält nun das Wort für die

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt kommt es! Jetzt kommt der Beitrag eines Profis! – Gegenruf der Abg . Monika Lazar [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das erwarten Sie zu Recht!)



    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Danke . – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und
    Kollegen! Einbruchdiebstahl ist in der Tat eine Geißel .
    Es ist nicht nur in allen Fällen extrem ärgerlich, sondern
    endet für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sehr
    häufig in einer Katastrophe, auch in einer familiären Ka-
    tastrophe. Da gebe ich Ihnen recht: Viele finden in ihrer
    eigenen Wohnung ihre Ruhe nicht mehr .


    (Anja Karliczek [CDU/CSU]: Genau!)


    Wir müssen wieder Zustände erreichen, dass man zu
    Recht den englischen Satz sagen kann: My home is my
    castle . Da bin ich sicher .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)


    So gehört sich das .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da werden Sie noch klug auf Ihre alten Tage!)


    Wer anzweifelt, dass die Grünen hinter einer solchen Po-
    litik stehen, der handelt infam und leugnet die Tatsachen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt hören wir mal!)


    Es ist uns natürlich ein großes Anliegen, da etwas zu än-
    dern . Die Frage ist nur: Wie?

    Herr Maas, Sie haben damit geendet, dass Sie gesagt
    haben, Sie müssten den kriminellen Netzwerken das
    Handwerk legen .


    (Anja Karliczek [CDU/CSU]: Genau!)


    In dieser allgemeinen Form kann ich das voll unter-
    schreiben . Nur – das hat auch Herr Ullrich durcheinan-
    dergebracht –:


    (Dr . Volker Ullrich [CDU/CSU]: Was? – Dr . Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das kann ich mir gar nicht vorstellen!)


    Dafür brauchen wir kein neues Gesetz .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Bandendiebstahl ist bereits heute mit einer Mindestfrei-
    heitsstrafe von einem Jahr als Verbrechen strafbar – nach
    § 244 bzw . § 244a StGB .


    (Dr . Volker Ullrich [CDU/CSU]: Aber eben nur der Bandendiebstahl! Und wenn es einer allein macht? – Volker Kauder [CDU/CSU]: Und wenn die allein losziehen?)


    Dr. Volker Ullrich






    (A) (C)



    (B) (D)


    – Werfen Sie einen Blick ins Gesetz! Da steht das . – Das
    heißt, dafür braucht man das überhaupt nicht .

    Es geht nicht um Bandenkriminalität, sondern darum,
    dass Einzelpersonen das machen oder Personen das je-
    denfalls nicht als Bande oder als Netzwerk organisiert
    machen . Da – das kann ich Ihnen nur sagen; das ist auch
    von Herrn Maas erwähnt worden – ist das Erste und das
    Wichtigste, möglichst viele Einbrüche zu verhindern, zu
    vermeiden .


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das kann man am besten dadurch, dass die Wohnungen
    gesichert werden, bestmöglich gesichert werden .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das machen wir auch!)


    Da kann nicht nur der Einzelne etwas tun, sondern der
    Staat kann mit Gesetzen und mit Geld helfen . Beides ist
    nicht genügend vorhanden .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein! Das ist falsch!)


    Hier sollten Sie etwas tun und nicht Symbolpolitik ma-
    chen und versuchen, mit erhöhten Mindeststrafen dage-
    gen vorzugehen .

    Ich sage Ihnen: In Berlin und auch in anderen Bundes-
    ländern gab es Kampagnen der Kriminalpolizei, mit de-
    nen sie die Bürgerinnen und Bürger darüber aufklärten,
    was man noch alles tun kann . Ich habe aus schlimmer
    Erfahrung in meiner eigenen Wohnung auch zusätzlich
    etwas für Sicherheit getan . Man kann ein Stangenschloss
    anbringen, man kann die Fenster sichern .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Oder einen Hund kaufen!)


    Man kann, wenn man parterre wohnt, dickere Scheiben
    einsetzen . Aber das alles kostet Geld . Geringverdiener
    können sich das nicht leisten . Das heißt, der Staat muss
    helfen .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Macht er ja!)


    Er muss Geld zur Verfügung stellen . Wenn Sie sagen:
    „KfW“, dann fragen Sie einmal: Wie viel Geld steht jetzt
    noch zur Verfügung?


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das wird aufgestockt!)


    Da sage ich Ihnen: Die Mittel sind ausgeschöpft . Hier
    muss Geld zugelegt werden .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen wir!)


    Die Bürgerinnen und Bürger müssen darüber informiert
    werden, wo sie Geld bekommen können . Die meisten
    wissen das gar nicht .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr . Volker Ullrich [CDU/CSU]: Wir haben doch gesagt, dass wir das fortführen!)


    Aber Sie können auch gesetzgeberisch etwas machen .
    Sie können zum Beispiel die unsinnige Regelung be-

    seitigen, dass Mieter, wenn sie dafür sorgen, dass ihre
    Wohnungen sicher werden – zum Beispiel, indem sie ein
    Stangenschloss anbringen, das insgesamt gut 1 000 Euro
    kosten kann, weil die ganzen Vorrichtungen angebracht
    werden müssen –, beim Auszug alles wieder zurück-
    bauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen
    müssen . Völlig unsinnige Geschichte . Sie können auch
    die Vermieter verpflichten – das können Sie in die Bau-
    ordnung hineinschreiben –, dass zu einer neuen Woh-
    nung auch gehört, dass sie ausreichend gesichert werden
    kann . Das muss moderner Standard sein, wenn Wohnun-
    gen gebaut werden .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Dazu machen Sie einmal ein Gesetz . Das können Sie än-
    dern, und da können Sie etwas hineinschreiben .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Dafür sind die Landesbauordnungen zuständig, aber doch nicht wir!)


    – Ja, Landesbauordnungen . Auf Bundesebene können
    Sie da auch anfangen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein, nein!)


    Sie kommen immer noch mit dem alten Argument,
    das in der Bevölkerung verfangen soll, dass bei höheren
    Strafen die Einbrecher das auch lassen; denn sie würden
    vorher abwägen, wie viel sie beim Einbruch bekommen .
    Wenn die Strafe zu hoch ist, dann lassen sie es . – Das
    stimmt nicht . Das stimmt schon in der allgemeinen Form
    nicht, das stimmt aber gerade bei Wohnungseinbrüchen
    nicht . Vor zwei Jahrzehnten haben Sie schon einmal die
    Mindeststrafe verdoppelt . Die Mindeststrafe betrug drei
    Monate . Sie haben sie auf sechs Monate erhöht . Es war
    völlig ohne Wirkung, weil 95 Prozent der Täter, meistens
    Männer, aber auch der Täterinnen diese Erwägung, was
    ihnen das an Gefängnis einbringen kann, vorher über-
    haupt nicht anstellen .

    Wenn Ihnen das nicht einleuchtet, dann kommen wir
    zu einem zweiten Punkt . Sie können am meisten etwas
    gegen Wohnungseinbrüche tun, indem Sie die Aufklä-
    rungsquote erhöhen . Das hat Herr Maas auch gesagt .
    Aber wie kann man das erreichen? Indem man erstens
    die Polizei dazu in die Lage versetzt, mehr vor Ort zu
    sein, indem man zweitens den Wohnungsinhabern, Woh-
    nungseigentümern oder -mietern, die Möglichkeit gibt,
    sehr viel schneller die Polizei zu erreichen, und indem
    man drittens die Polizei, die vor Ort Streife fährt, in die
    Lage versetzt, am Tatort möglichst schnell Tatspuren zu
    sichern . Das ist heutzutage alles nicht gesichert, weil es
    viel zu wenig Kriminalbeamte gibt, die Streife fahren
    und schnell zum Tatort kommen .


    (Beifall des Abg . Frank Tempel [DIE LINKE])


    Das heißt, hier müssen Sie investieren: bei der Polizei,
    bei der technischen Ausstattung der Polizei, bei der Stär-
    ke und der Präsenz vor Ort . Da können Sie etwas tun; da
    können Sie etwas erreichen . Wenn die Aufklärungsquote

    Hans-Christian Ströbele






    (A) (C)



    (B) (D)


    steigt, dann wird die Zahl der Einbrüche zurückgehen .
    Deshalb sagen wir: Ihr Weg ist der falsche .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Er hat so gut angefangen! Und jetzt die falschen Schlussfolgerungen!)


    Wir können uns – dazu sind wir gerne bereit – mit
    gutem Rat beteiligen, was man machen kann . Zu Ihrem
    Argument: „Wir nehmen die Vorratsdatenspeicherung,
    weil wir dann besser aufklären können“, sage ich Ihnen,
    Herr Maas: Ich habe noch, als Sie in dieser Frage umge-
    fallen sind, Ihre Versicherung im Ohr: Wir wollen das
    nur einführen für Mord, Totschlag, für schlimme Sexual-
    straftaten und Terrorismus . – Jetzt kommen Sie plötzlich
    und ganz nebenher damit und führen das auch für den
    Einbruchdiebstahl ein . Das kann nicht wahr sein .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ist es aber!)


    Genauso ist es falsch, eine Strafmilderung bei minder-
    schweren Fällen abzuschaffen. Das ist Blödsinn; denn
    es gibt tatsächlich Fälle, in denen man minder bestrafen
    muss .

    Ich sage Ihnen: Sie misstrauen den Strafverfolgungs-
    behörden und den Richtern . Sie wollen sie zwingen, Stra-
    fen zu verhängen, die gar nicht angemessen sind, die das
    Schuldprinzip verletzen, und da machen wir nicht mit .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr . Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Es entscheidet aber auch ein Stück weit der Gesetzgeber, was für eine Strafe angemessen ist! Das nennt sich Gewaltenteilung, Herr Kollege!)


    Wir vertrauen den Richtern, dass sie in jedem Einzelfall
    zu einem gerechten Urteil kommen, das der Tat angemes-
    sen ist .

    Insofern sage ich Ihnen: Hören Sie mit diesem Miss-
    trauen auf, das sich darin ausdrückt, dass Sie den Richtern
    jede Einzelheit vorschreiben wollen . Geben Sie ihnen
    einen weiten Entscheidungsrahmen vor . Damit können
    Sie die Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen, wenn
    Sie zugleich all das berücksichtigen, was im Bereich der
    Prävention bitter notwendig ist, was im Hinblick auf eine
    bessere Ausstattung der Polizei dringend notwendig ist .
    Wenn Sie da etwas tun, haben Sie uns an Ihrer Seite –


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das eine tun, das andere nicht lassen!)


    gemeinsam im Kampf gegen Einbruchsdiebstähle in
    Deutschland .


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)