Rede:
ID1823500100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Frank: 1
    2. Tempel: 1
    3. ist: 1
    4. der: 1
    5. nächste: 1
    6. Redner: 1
    7. für: 1
    8. die: 1
    9. FraktionDie: 1
    10. Linke: 1
    11. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/235 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl Drucksache 18/12359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23833 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23833 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23834 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23836 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23838 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23840 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 23841 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23842 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23844 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23845 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23847 A Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23847 B Tagesordnungspunkt 38: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) Drucksache 18/12356 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D b) Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksache 18/11856 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23848 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23849 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23850 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23852 A Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23853 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23854 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23856 C Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23857 B Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . 23858 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23858 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23859 B Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Histori- sche Verantwortung Deutschlands für die Ukraine Drucksache 18/10042 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23860 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23861 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017II Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 23862 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23863 B Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 23864 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 23865 A Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23866 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23866 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23867 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23868 B Tagesordnungspunkt 40: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) Drucksache 18/12357 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12358 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Partei- en von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12100 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grund- gesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Partei- enfinanzierung Drucksache 18/12101 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23870 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23871 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23872 D Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23874 C Boris Pistorius, Minister (Niedersachsen) . . . 23875 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23877 A Tagesordnungspunkt 41: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregie- rung 2016 Drucksache 18/11975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23879 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23880 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23881 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23882 D Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23883 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23885 A Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 23885 D Tagesordnungspunkt 42: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen Drucksachen 18/10892, 18/11221 . . . . . . . 23887 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wochen- höchstarbeitszeit begrenzen und Ar- beitsstress reduzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksachen 18/8724, 18/8241, 18/12055 23887 B Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23887 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23888 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23889 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23891 A Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23891 D Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 23893 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23894 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23895 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23896 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23897 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23897 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23833 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Beginn: 9 .01 Uhr
  • folderAnlagen
    Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23897 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 19 .05 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 19 .05 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19 .05 .2017 Burkert, Martin SPD 19 .05 .2017 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19 .05 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 19 .05 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 19 .05 .2017 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 19 .05 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 19 .05 .2017 Gleicke, Iris SPD 19 .05 .2017 Göppel, Josef CDU/CSU 19 .05 .2017 Haase, Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 19 .05 .2017 Klare, Arno SPD 19 .05 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 19 .05 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 19 .05 .2017 Ludwig, Daniela CDU/CSU 19 .05 .2017 Meister, Dr . Michael CDU/CSU 19 .05 .2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 19 .05 .2017 Nahles, Andrea SPD 19 .05 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 19 .05 .2017 Poschmann, Sabine SPD 19 .05 .2017 Roth (Heringen), Michael SPD 19 .05 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .05 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .05 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 19 .05 .2017 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19 .05 .2017 Spiering, Rainer SPD 19 .05 .2017 Strenz, Karin CDU/CSU 19 .05 .2017 Thönnes, Franz SPD 19 .05 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 19 .05 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 19 .05 .2017 Weinberg, Harald DIE LINKE 19 .05 .2017 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 19 .05 .2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19 .05 .2017 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 957 . Sitzung am 12 . Mai 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention – Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrar- marktstrukturrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Förderung der Transparenz von Ent- geltstrukturen – Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts das in seinen wesentlichen Regelungsbereichen seit 1952 geltende Mutter- schutzgesetz zeitgemäß neu gefasst wird . Er unter- stützt die wesentliche Zielstellung des Gesetzes und insbesondere die Einbeziehung von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwen- dungsbereich . 2 . Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestags- verfahren neu aufgenommene Verfahren zur Ge- nehmigung von Arbeitszeiten nach 20 .00 Uhr (§ 28 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723898 (A) (C) (B) (D) MuSchG) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Aufsichtsbehörden einen erheblichen Mehrauf- wand verursachen wird . Unklar ist, ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt für eine Beschäftigung nach 20 .00 Uhr tatsächlich sachlich erforderlich ist . 3 . Der Bundesrat verweist zudem auf erhebliche Mehr- aufwände für den Vollzug der in § 4 Absatz 1 Satz 4 MuSchG aufgenommenen Aufgabe zur Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten . Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet er- heblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungs- pflicht der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht . Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Über- prüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinba- rungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizie- ren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbe- hörden sein kann . 4 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen des nach § 34 MuSchG zum 1 . Ja- nuar 2021 vorzulegenden Evaluationsberichts nicht nur die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit zu betrachten, sondern einen weiteren Schwerpunkt auf die Effektivität des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens bei Be- schäftigung von schwangeren und stillenden Frauen von 20 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr zu legen, damit anhand des Evaluationsberichts bewertet werden kann, ob dieses Genehmigungsverfahren tatsächlich erfor- derlich ist . 5 . Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus der Erwei- terung des persönlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes, aus der Umsetzung des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens sowie aus der Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhebliche Ausweitungen der Überwa- chungs- und Beratungsaufgaben für die Aufsichts- behörden ergeben . Die Umsetzung wird zu einem personellen Mehrbedarf führen . – Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Ge- fahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungs- gesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobi- lienkreditrichtlinie, die in Teilen Verbesserungsvor- schläge aus dem Gesetzesantrag in der BR-Druck- sache 578/16 aufgreifen . Er geht davon aus, dass sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten verbessern wird, ohne dass der Kern der Kredit- würdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbrau- cherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden . Er verweist insoweit auf seine Stel- lungnahmen vom 25 . September 2015 in BR-Druck- sache 359/15 (Beschluss) und vom 10 . Februar 2017 in BR-Drucksache 815/16 (Beschluss) . 2 . Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechts- verordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr rasch vorzulegen und mit den Ländern im Vorfeld eng abzustimmen . Der Bundesrat geht nach wie vor da- von aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung weitest möglich eingegrenzt werden . Damit können die entstandenen Probleme bei der Kreditverga- be für ältere Menschen gelöst werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen können und im Todesfall die Immobilie die Höhe des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt . Auch für junge Familien muss Rechtssi- cherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der Lebenserfahrung mögliche, aber nicht überwiegend wahrscheinliche ungünstige Ereignisse nur dann zu berücksichtigen sein, wenn es konkrete Anhalts- punkte gibt . 3 . Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Um- schuldungen im Zuge der Verordnung mitgelöst und von der EU als rechtskonform bestätigt wird . – Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. Fi- MaNoG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes – Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskrimi- nalamtgesetzes – Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpas- sungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 – Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union – Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elek- tronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotar- kammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23899 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrens- rechts – … Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die in- ternationale Rechtshilfe in Strafsachen – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremisti- schen Straftätern – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren – Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das am 27 . April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neu- ordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, mit dem Unions- recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutz- system neu geordnet wird . 2 . Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslü- cken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen . 3 . In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die Begründung des federführenden Bundestag- sausschusses zur Einfügung des Artikels 31a – neu – (BT-Drucksache 18/12151, zu Nummer 8) . Dort heißt es: „Bei der Evaluierung und den Vorschlägen der Bundesregierung zur künftigen Fortentwick- lung des Notfallmanagementsystems von Bund und Ländern sind insbesondere auch die Vorschläge, Anliegen und Bedenken aus den Ziffern 24 bis 32, 54 und 62 (der Stellungnahme) des Bundesrates, die die Entsorgung kontaminierter Abfälle betreffen, in geeigneter Weise zu berücksichtigen .“ 4 . Er bedauert jedoch, dass der Deutsche Bundes- tag nicht bereits jetzt dem Beschluss des Bun- desrates vom 10 . März 2017 (BR-Drucksache 86/17 – Beschluss –) gefolgt ist und somit den Ab- fallrechtsbehörden noch nicht die erforderlichen Sondereingriffsrechte zur Verfügung stellt. Da die vorliegenden Regelungen aus abfallrechtlicher Per- spektive nicht befriedigend vollzugsfähig sind, bit- tet er die Bundesregierung um eine zeitnahe Evalu- ierung der notwendigen Ergänzungsregelungen . Die in Artikel 31a enthaltene Fünfjahresfrist zur Vorlage des Evaluierungsberichts sollte möglichst weit un- terschritten werden . 5 . Die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehene Benennung von öffentlich-rechtlichen Entsorgern nützt nichts, da diese regelmäßig nicht über eigene Möglichkeiten oder Anlagen verfügen, um Abfälle oberhalb des noch festzulegenden Kontaminations- grenzwertes schadlos zu machen . Im radiologischen Notfall ist aus abfallrechtlicher Sicht vielmehr eine Anordnungs- und Vollstreckungsbefugnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden, auch gegen- über Privaten, erforderlich . Diese Rechte müssen notwendigerweise im Gesetz verankert werden, da sie in Rechte Dritter eingreifen (grundgesetzlicher Vorbehalt des Gesetzes) . 6 . Darüber hinaus ist ebenfalls zu evaluieren, ob für diejenigen Abfälle, die den noch festzulegenden Kontaminationsgrenzwert unterschreiten und für die das Kreislaufwirtschaftsgesetz uneingeschränkt gelten soll, auch Sondereingriffsrechte geschaffen werden sollten . 7 . Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, im Rahmen der ausstehenden Evaluation ein- deutige Festlegungen, Verfahrenslösungen sowie Entsorgungsmöglichkeiten für die Abfälle zu schaf- fen, die zu hoch kontaminiert sind, um sie mit wei- teren Schutzmaßnahmen in konventionellen Ent- sorgungseinrichtungen behandeln oder entsorgen zu können . Aus Sicht des Bundesrates würde somit auch die wünschenswerte, klare Abgrenzung zum konventionellen Abfallrecht und seinen Zuständig- keiten gezogen . 8 . Die geforderten Ergänzungen, Klarstellungen und Verfahrenslösungen sind nach Auffassung des Bun- desrates zwingend, um die gewünschte Vollzugsfä- higkeit der Notfallpläne im Bereich des Abfallrechts sicherzustellen . Er erwartet daher, dass die Evaluie- rung im Sinne eines Monitorings erfolgt, also be- gleitend zu den Arbeiten an den Notfallplänen . Da- bei sind die Experten aller betroffenen Fachbereiche der Länder einzubinden und eine zeitnahe Beseiti- gung der Regelungslücken durch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes bzw . der anderen Fachgeset- ze anzustreben . – Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes – … Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomati- sierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln . Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723900 (A) (C) (B) (D) Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirt- schaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisier- te Fahren geschaffen wird. Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen soll . Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiter- entwickelt . Spätestens im Rahmen der Evaluierung soll- ten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut ge- prüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden: – Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage) . – Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsyste- me soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten . Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher zu überprüfen . – Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Ge- brauch zu prüfen . Da damit unmittelbare Haftungsfra- gen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weite- ren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten . – Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hin- reichend zu beachten . – Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher . – Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission sind zu berücksichtigen . – Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) – Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Än- derung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vor- schriften – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Än- derung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfallunter- suchung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahn- durchführungsgesetz – SeilbDG) – Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) – Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheits- bereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicher- heitsbereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Eu- ropa zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationa- ler militärischer Hauptquartiere in der Bundesre- publik Deutschland – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Maritime Agenda 2025 Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstand- orts Deutschland Drucksache 18/10911 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/11150 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2017 Drucksachen 18/11971, 18/12181 Nr. 1.14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechts- gesetzes Drucksachen 18/10679, 18/10924 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23901 (A) (C) (B) (D) Petitionsausschuss Drucksache 18/11229 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0512 Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12184 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2017)0092 Drucksache 18/12184 Nr . A .2 Ratsdokument 7377/17 Innenausschuss Drucksache 18/9881 Nr . A .1 KOM(2016)491 endg . Drucksache 18/10449 Nr . A .4 Ratsdokument 13395/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .3 Ratsdokument 5684/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .4 Ratsdokument 5775/17 Drucksache 18/11825 Nr . A .1 Ratsdokument 6928/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/11693 Nr . A .8 K(2017)1200 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .9 K(2017)1201 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .10 Ratsdokument 6644/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .10 Ratsdokument 7232/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11029 Nr . A .20 Ratsdokument 15642/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .22 Ratsdokument 5251/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .23 Ratsdokument 5431/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/11029 Nr . A .25 Ratsdokument 15418/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2017)0018 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/10932 Nr . A .28 Ratsdokument 14770/16 Ausschuss für Tourismus Drucksache 18/897 Nr . A .5 Ratsdokument 6872/14 Drucksache 18/897 Nr . A .6 Ratsdokument 6875/14 Drucksache 18/2533 Nr . A .66 Ratsdokument 12286/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 235. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl TOP 38 Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken TOP 39 Historische Verantwortung für die Ukraine TOP 40 Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien) TOP 41 Stadtentwicklungsbericht 2016 der Bundesregierung TOP 42 Stress in der Arbeitswelt Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
    begrüße Sie herzlich zur letzten Plenarsitzung in dieser
    Woche .

    Wir fangen mit dem Zusatzpunkt 12 an:

    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
    CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines
    … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbu-
    ches – Wohnungseinbruchdiebstahl

    Drucksache 18/12359
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)

    Innenausschuss

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache 60 Minuten vorgesehen . – Dagegen höre
    ich keinen Widerspruch . Dann können wir so verfahren .

    Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem
    Bundesminister der Justiz, Heiko Maas .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
    braucherschutz:

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abge-
    ordnete! Im vergangenen Jahr hat die Polizei mehr als
    150 000 Wohnungseinbrüche registriert . Vor zehn Jahren
    waren es knapp über 100 000 . Diesen massiven Anstieg
    von über 50 Prozent in den letzten zehn Jahren kann man
    nicht einfach ignorieren .

    Auch wenn die Zahlen zuletzt wieder rückläufig sind,
    bleibt es dabei: Wohnungseinbrüche sind ein massives
    Sicherheitsproblem in Deutschland . Wir wollen die Men-
    schen besser davor schützen; denn Wohnungseinbrüche
    haben gravierende Folgen. Die finanziellen Schäden la-
    gen im letzten Jahr bei rund 400 Millionen Euro . Hinzu
    kommt der nicht zu unterschätzende ideelle Schaden .
    Wenn ein altes Erbstück oder Dateien mit wichtigen per-
    sönlichen Daten weg sind, dann geht das weit über den
    Verlust hinaus, den man in Euro und Cent beziffern kann.

    Noch schlimmer sind – das wissen wir – die psychischen
    Folgen . Wer in die Wohnung eines Menschen eindringt,
    der dringt in seine absolute Intimsphäre ein . Viele Betrof-
    fene bleiben dann mit dem Gefühl zurück, nicht einmal
    in den eigenen vier Wänden sicher zu sein .

    Wenn es hier der Politik nicht gelingt, den Menschen
    mehr Sicherheit zu geben, dann ist das Vertrauen in unse-
    ren Staat und vor allen Dingen in den Rechtsstaat massiv
    gefährdet . Deshalb müssen wir gegen Einbrecher noch
    besser vorgehen . Dies müssen wir in dreierlei Hinsicht
    tun . Erstens . Wir müssen die Prävention verbessern .
    Zweitens . Wir brauchen eine höhere Aufklärungsquote
    bei den begangenen Taten . Drittens . Wir brauchen eine
    härtere Bestrafung der überführten Täter .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das größte Plus an Sicherheit schaffen wir dann, wenn
    es den potenziellen Tätern erst gar nicht gelingt, in eine
    Wohnung einzubrechen . Deshalb ist Prävention so wich-
    tig . Wir wollen, dass Wohnungen so gesichert sind, dass
    man eben nicht mit ein paar einfachen Kniffen Türen
    oder Fenster aushebeln kann . Ein solcher Einbruchschutz
    zahlt sich aus . Mehr als 40 Prozent der Einbrüche schei-
    tern an einer guten Sicherung von Türen und Fenstern
    oder durch Alarmanlagen . Aber einen guten Einbruch-
    schutz kann sich nicht jeder leisten . Damit die Sicherheit
    nicht an fehlendem Geld scheitert, stellt die Kreditanstalt
    für Wiederaufbau Zuschüsse zur Finanzierung bereit,
    und zwar sowohl für Eigentümer als auch für Mieter . Die
    Mittel dafür haben wir in den vergangenen Jahren mit bis
    zu 1 500 Euro pro Wohnung deutlich erhöht .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Deshalb richte ich in dem Zusammenhang an alle Ver-
    mieter und alle privaten Eigentümer, vor allen Dingen
    aber auch an die großen Wohnungsbaugesellschaften die
    Bitte: Sparen Sie nicht an der Sicherheit auf Kosten Ihrer
    Mieter . Nutzen Sie die staatliche Förderung . Investieren
    Sie, und schützen Sie Ihr Eigentum, vor allen Dingen
    aber Ihre Mieterinnen und Mieter noch besser vor Ein-
    brechern .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr lag
    das Risiko, nach einem Einbruch bestraft zu werden,
    bei nur knapp 17 Prozent . Anders ausgedrückt: Mehr als
    80 Prozent aller Einbrecher werden nie gefasst, laufen
    frei herum und können weiter ihr Unwesen treiben .

    Es ist eine Binsenweisheit der Kriminologie, dass bei
    der Entscheidung für eine Straftat das Entdeckungsrisi-
    ko eine maßgebliche Rolle spielt . Deshalb ist klar: Wer
    in der Zukunft Wohnungseinbrüche verhindern will, der
    muss auch die Aufklärungsquote bei Einbrüchen massiv
    erhöhen . Das ist eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden .
    Dafür brauchen sie eine entsprechende Anzahl von Er-
    mittlern, also genügend Personal, aber auch die richtigen
    Instrumente . Deshalb ist es gut, dass viele Bundesländer
    bereits reagiert haben . Es bleibt dabei: Um aufzuklären
    und auch um vorzubeugen, braucht die Polizei bzw . brau-
    chen die Sicherheitsbehörden eine angemessene Ausstat-
    tung an Personal und Organisation .


    (Beifall bei der SPD)


    Die Polizei braucht aber auch die notwendigen Ermitt-
    lungsinstrumente, um Taten und Täterstrukturen aufzu-
    decken . Dazu gehört auch ein besserer Einblick in die
    Telekommunikation der Täter . Die Polizei soll in Zukunft
    abfragen dürfen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt in
    einer Funkzelle des Mobilfunknetzes eingeloggt war . Mit
    solchen Instrumenten kann die Polizei den Täterkreis
    deutlich eingrenzen . Wenn es bereits einen Tatverdäch-
    tigen gibt, dann soll sie zukünftig, um den Verdacht zu
    überprüfen, auch in Erfahrung bringen dürfen, ob er zum
    Zeitpunkt des Einbruchs am Tatort war . Auch die Abfra-
    ge von Standortdaten soll künftig möglich werden . Bei-
    des sind ganz wichtige Maßnahmen, die unserer Polizei
    helfen werden, in Zukunft mehr Einbrüche aufzuklären .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf,
    den wir heute vorlegen, wollen wir auch den Strafrah-
    men anheben . Das Thema Strafverschärfung wird durch-
    aus diskutiert . Die einen meinen, dass den Verbrechern
    schon der Garaus gemacht werde, wenn nur das Straf-
    recht immer weiter verschärft wird . Auf der anderen
    Seite steht die Überzeugung, dass scharfe Strafen eines
    Rechtsstaates keine Wirkung entfalten . Ich meine, beides
    ist in dieser Pauschalität falsch . Nötig ist, genau hinzu-
    schauen, um welche Taten es geht, und vor allen Dingen,
    wer die Täter sind .

    Bei den Taten, die typischerweise im Affekt gesche-
    hen, bei denen die Täter von starken Gefühlen und Über-
    zeugungen oder von einer Sucht getrieben werden, ver-
    fehlen hohe Strafen ihre abschreckende Wirkung . Die
    Täter handeln so kopflos, dass sie an die Konsequenzen
    ihrer Tat überhaupt nicht denken . Wo Taten aber gut ge-
    plant werden, da geht es schon um eine rationale Rech-
    nung. In diese fließt dann auf der einen Seite der Profit
    aus einer Straftat ein, auf der anderen Seite aber auch das
    Entdeckungsrisiko und die Höhe der Strafe .

    Beim Wohnungseinbruch zeigt die Kriminalitätsstatis-
    tik: Nur 10 Prozent der Täter sind Konsumenten harter
    Drogen . Bei 90 Prozent dagegen haben wir es aber eben
    offenkundig nicht mit sogenannter Beschaffungskrimina-

    lität zu tun, sondern dort stecken, wie die Erkenntnisse
    der Polizei zeigen, straff organisierte kriminelle Netz-
    werke hinter den Taten . Ich denke, gegenüber diesen Tä-
    tern sollte der Rechtsstaat sehr deutlich machen: Wer in
    eine Privatwohnung einbricht, der begeht ein Verbrechen
    und den erwartet in Zukunft eine Freiheitsstrafe von min-
    destens einem Jahr .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, wir brauchen also insge-
    samt einen klugen Mix aus mehr Prävention, höherer
    Aufklärung und auch härteren Strafen . Nur so können
    wir mehr Sicherheit schaffen und die Menschen in ihren
    eigenen vier Wänden noch besser schützen . Das ist das
    Ziel dieses Gesetzes . Wir sind fest davon überzeugt, dass
    wir die Ziele mit diesem Gesetz auch erreichen werden .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frank Tempel ist der nächste Redner für die Fraktion

Die Linke .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Frank Tempel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Wir stehen vor einer wichtigen Bundestags-
    wahl . Die Linke setzt jetzt besonders auf soziale Fragen
    und die Friedenspolitik, die Grünen haben das Image, für
    Umweltfragen zu streiten, die Union setzt im Wahlkampf
    traditionell auf die Sicherheitspolitik,


    (Dr . Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Nicht nur im Wahlkampf!)


    und die SPD steht für ein kräftiges sozialdemokrati-
    sches Sowohl-als-auch, also von allem ein bisschen, aber
    nichts so richtig .


    (Beifall bei der LINKEN – Dr . Johannes Fechner [SPD]: So ein Quatsch! – Ulli Nissen [SPD]: Wir wollen was für die Menschen tun!)


    Wenn wir also heute im Bundestag über härtere Stra-
    fen für Einbrecher sprechen, dann ist das ein ganz klares
    Signal, dass die Bundesregierung noch einmal mit einer
    Law-and-Order-Ideologie beim Wähler punkten möchte .


    (Ulli Nissen [SPD]: Ist bei Ihnen schon mal eingebrochen worden? Das würde ich gern mal wissen!)


    Doch es stellt sich die Frage, ob immer schärfere Geset-
    ze wirklich für eine kompetente Innenpolitik stehen . Die
    Linke hat erhebliche Zweifel daran .

    Sie sind es von mir gewohnt, dass ich bei solchen De-
    batten meine langjährige Erfahrung als Kriminalbeamter
    einbringe . Das werde ich auch heute tun, versprochen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ist in Ordnung!)


    Bundesminister Heiko Maas






    (A) (C)



    (B) (D)


    Aber auch aus meinem ersten Beruf als Schlosser kann
    ich einige Erfahrungen einbringen .


    (Heiterkeit)


    Ich habe gelernt, dass man eben nicht mit einem Ham-
    mer auf ein kaputtes Auto einschlagen und dann erwarten
    kann, dass das Auto anschließend wieder läuft . Ich muss
    schon genau hinschauen, warum das Auto kaputt ist, und
    dann bei dem Grund des Übels mit dem richtigen Werk-
    zeug ansetzen .

    Bei uns Innenpolitikern geht es nicht um ein kaputtes
    Auto, sondern um die innere Sicherheit, um Gefahren und
    um Kriminalitätsphänomene . Aber die Innenpolitiker der
    Großen Koalition haben einen Hammer, und der nennt
    sich Rechtsverschärfungen . Damit schlagen sie auf jedes
    Sicherheitsproblem ein, das sich ihnen bietet, oder sie
    konstruieren eins . Und jedem, der diesen Hammer nicht
    nutzen möchte – das haben wir gerade gehört –, werfen
    sie vor, dass er das Problem nicht beheben möchte .

    Die Innenpolitik und die Rechtspolitik der Großen
    Koalition haben immer das gleiche einfallslose Muster:
    hohe Asylbewerberzahlen – Verschärfung der Asylge-
    setzgebung; mehr extremistische Gefährder – schärfere
    Sicherheitsgesetze; Gaffer auf der Autobahn – Strafver-
    schärfung; mehr Wohnungseinbrüche – Strafverschär-
    fung .

    Aber halt, diese Logik hat ein kleines Problem . Nach
    den jüngsten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik
    ist die Zahl der Wohnungseinbrüche eben nicht gestie-
    gen, sondern gesunken .


    (Burkhard Lischka [SPD]: Ja, in einem Jahr!)


    Wenn das so ist, warum reden wir dann ausgerechnet
    jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, von Strafverschär-
    fungen?


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Davon reden wir seit zwei Jahren! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD)


    – Weil Wahlkampf ist, richtig .

    Es gibt übrigens neben der inneren Sicherheit auch
    einige andere Themen . In meiner Heimat Ostthüringen
    droht im Jahr 2030 jedem zweiten Rentner die Altersar-
    mut . Sie möchten nicht, dass darüber gesprochen wird;
    Sie wollen, dass das Thema Sicherheit den Wahlkampf
    bestimmt, und schüren deshalb Ängste, ähnlich wie es
    auch die AfD tut .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)


    Im Osten liegen die Löhne nach wie vor im Durch-
    schnitt 24 Prozent unter denen des Westens .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Gerade die Rentner müssen wir vor Wohnungseinbrüchen schützen!)


    Sie wollen nicht, dass darüber diskutiert wird, Sie wol-
    len, dass über Gaffer, Gefährder und Einbrecher gespro-
    chen wird .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das finden Ihre Rentner nicht gut, wenn eingebrochen wird!)


    Warum die SPD hier im Bundestag immer wieder den
    Wahlkampfhelfer der CDU gibt, weiß ich nicht . Das tut
    mir auch leid .


    (Dr . Eva Högl [SPD]: Das ist doch billig! – Dr . Johannes Fechner [SPD]: Schwach!)


    Helfen wird Ihnen das nicht; denn das Image der Law-
    and-Order-Partei ist nun einmal von der CDU/CSU be-
    setzt .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Aber gut, wenn das Thema Sicherheit schon besetzt wer-
    den soll, dann schauen wir uns einfach einmal an, wie es
    beim Thema Einbruchdiebstähle aussieht .


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: 150 000!)


    Da greife ich jetzt tatsächlich auf meinen Erfahrungs-
    schatz als Kriminalbeamter zurück . Wer sind denn ei-
    gentlich diese Einbrecher? Es handelt sich überwiegend
    um junge Männer . In sehr vielen Fällen werden sie erst
    nach mehreren Einbrüchen ermittelt oder erwischt . Je ge-
    ringer das Entdeckungsrisiko ist, umso weniger spielt üb-
    rigens bei diesen Tätern der mögliche Strafrahmen eine
    Rolle . – Herr Maas, da waren Sie einige Male eigentlich
    dicht dran . – Gerade bei den Einbruchdiebstählen agie-
    ren häufig in Banden organisierte Täter gemeinsam. Sie
    spezialisieren sich und sind oft nur mit hohem Ermitt-
    lungsaufwand durch die Polizei zu stellen . Einbrecher
    können lange unbekannt agieren, weshalb besonders in
    diesem Deliktfeld das Strafmaß kaum eine präventive
    Rolle spielt .

    Die Opfer dieser Einbrecher – auch das ist uns klar –
    erleben oft nicht nur einen materiellen Schaden: Die Tä-
    ter dringen in ihr intimstes Umfeld ein und hinterlassen
    Angst und Unsicherheit .

    Was sind nun eigentlich wirklich die Stellschrauben,
    mit denen wir – das ist unsere Aufgabe – die Zahl der
    Einbrüche reduzieren können? Auf einen Täter kommt in
    der Regel eine Vielzahl von Einbrüchen . Es ist für die
    Gesamtzahl der Delikte ein wesentlicher Faktor, ob ein
    Täter 5, 10 oder 20 Einbrüche verübt, bevor er erwischt
    oder ermittelt wird . Bei organisierten Banden ist die Zahl
    der verübten Einbrüche im Schnitt noch einmal deutlich
    höher, weil sie schwerer gefasst werden können . Kein
    Einbrecher wird sein Gewerbe einstellen, weil ihm hö-
    here Strafen drohen . Er fühlt sich ganz einfach nahezu
    sicher .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Seit wann ist Einbruch ein Gewerbe?)


    Frank Tempel






    (A) (C)



    (B) (D)


    – Lesen Sie mehr Krimis . Da steht das öfter so .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich glaube, Sie lesen zu viele Krimis! – Dr . Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Dreigroschenromane!)


    Um die Zahl der Einbrüche zu verringern, können wir
    die Täter also nicht mit Straferhöhungen abschrecken,
    sondern wir müssen sie erwischen bzw . mit anderen Mit-
    teln abschrecken .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Man spricht übrigens – das sage ich in Richtung der Kol-
    legen von der CSU – auch von gewerbsmäßigem Dieb-
    stahl . Wenn Sie ein bisschen mehr Fachliteratur lesen,
    dann können Sie die Krimis weglassen .


    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich fange einmal mit den Stellschrauben an .

    Die Ermittlungsarbeit ist langwierig und mit einem
    hohen Aufwand verbunden . Ausreichend erfahrene Er-
    mittler können die Handschrift eines Täters lesen, Spuren
    auswerten, zu einem Gesamtbild zusammenfügen und so
    Tatverdächtige überführen .

    Der Personalabbau bei der Polizei hat aber genau hier
    seine negativen Spuren hinterlassen .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


    Es fehlt in vielen Dienststellen an ausreichend Ermitt-
    lern . Zu wenige Beamte müssen zu viele Delikte bear-
    beiten . Das ist eines der Hauptprobleme, und das muss
    korrigiert werden .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr hilfreich ist es übrigens zudem, wenn es bereits
    Tatverdächtige gibt, und es gibt Möglichkeiten, die Vo-
    raussetzungen dafür zu verbessern . Die schlaueste Frage
    von den Sicherheitsexperten der Union im Innenaus-
    schuss war, warum die meisten Einbrüche in der späten
    Nacht bzw. am sehr frühen Morgen stattfinden.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Weil es dann nicht so hell ist!)


    – Ja: Einbrecher wollen keine Zeugen .


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)


    Die Polizei setzt deswegen auf sogenannte Präven-
    tivstreifen . Das Ergebnis dieses taktischen Mittels ist,
    a) Täter auf frischer Tat zu ertappen – das ist übrigens die
    beste Art, Einbruchdiebstähle zu bekämpfen –, b) ver-
    dächtige Personen, die sich im Umfeld potenzieller Tat-
    orte aufhalten und vielleicht Einbruchswerkzeuge oder
    Beutegut mit sich führen, durch Kontrollen zu identi-
    fizieren und – nicht zu vergessen – c) eine hohe Poli-
    zeipräsenz zur Nachtzeit in Gegenden, die für Einbrecher
    interessant sind, zu gewährleisten . Letzteres erhöht das
    Entdeckungsrisiko – der Justizminister hat auf diesen
    Faktor hingewiesen –, was den Täter tatsächlich von ei-
    ner Tat abschrecken kann .

    Doch da sind wir leider schon wieder beim Thema
    Stellenabbau . Ich habe in den letzten Monaten viele Po-
    lizeidienststellen von Saarbrücken über Gera bis Cottbus
    besucht, und die einstimmige Aussage war: Aufgrund des
    Personalabbaus sind diese Präventivstreifen wenig oder
    gar nicht mehr möglich . Vielerorts fahren verbliebene
    Streifenwagenbesatzungen nur noch von konkretem Auf-
    trag zu konkretem Auftrag . So verringert sich jedoch die
    Chance, verdächtige Personen oder Täter auf frischer Tat
    festzustellen . Das geringere Entdeckungsrisiko hat dann
    eine vielfache Wirkung:

    Erstens . Die Bevölkerung registriert die mangelnde
    Polizeidichte in der Fläche . Das Gefühl der Unsicherheit
    wird noch einmal erhöht, woraus die Bundesregierung
    mit diesem Antrag Kapital schlagen möchte .

    Zweitens . Die geringere Entdeckungsgefahr senkt zu-
    dem die Hemmschwelle der Täter . Sie schlagen dreister
    und öfter zu .

    Drittens . Ohne durch die Streifentätigkeit der Schutz-
    polizei festgestellte Tatverdächtige wird die Arbeit der
    Ermittler noch einmal schwieriger und langwieriger .
    Täter können mehr Einbrüche verüben, ehe sie gestellt
    werden .

    Um es abzukürzen – meine Redezeit ist gleich um –:
    Auch ein besseres technisches Know-how bei der Spu-
    rensicherung kann zur schnelleren Ermittlung der Täter
    führen . Selbstverständlich gibt es auch soziale Kompo-
    nenten beim Thema Einbruch .


    (Beifall des Abg . Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Der Justizminister hat richtigerweise gesagt: Häufig wird
    vorschnell Beschaffungs- oder Flüchtlingskriminalität
    zur Erläuterung von Einbruchszahlen herangezogen . Ver-
    gessen wird aber, dass das Armutsrisiko im eigenen Land
    ebenfalls ein Faktor bei der Zahl der Eigentumsdelikte
    ist .

    Wir sehen also: Es gibt konkrete Stellschrauben zur
    Verringerung der Eigentumsdelikte . Man darf sie eben
    nur nicht in die falsche Richtung drehen . Den großen
    Hammer der Rechtsverschärfung brauchen wir nicht .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir dürfen nur nicht durch Einsparungen an der falschen
    Stelle, also beim Personal, der Polizei die Handlungs-
    spielräume nehmen .

    Danke schön .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)