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ID1823321200

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    Plenarprotokoll 18/233 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 233. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Evaluie- rungsbericht 2016 zum Regierungspro- gramm „Digitale Verwaltung 2020“; weitere Fragen Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23497 B Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU). . . . . . . . . . . 23498 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23498 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 C Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23498 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 D Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 A Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23500 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23500 C Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 23501 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 A Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 C Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 B Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23503 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 B Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23504 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017II Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 C Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/12321, 18/12352 . . . . . . . . . 23506 B Dringliche Frage 1 Andrej Hunko (DIE LINKE) Möglicher Abzug der Bundeswehr aus In- cirlik infolge der erneuten Verweigerung eines Truppenbesuchs von Bundestagsabge- ordneten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 C Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23506 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23507 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23507 D Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23508 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23508 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23509 A Mündliche Frage 1 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Nebentätigkeiten eines Abteilungsleiters im BMUB im Bereich der kerntechnischen Entsorgung Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23509 C Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23510 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23510 D Mündliche Frage 2 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschaltung der französischen Atomkraft- werke Cattenom und Fessenheim Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23511 B Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23511 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23512 C Mündliche Frage 3 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesregierung an Um- weltverträglichkeitsprüfungen zu Laufzeit- verlängerungen für ukrainische Atomkraft- werke Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23513 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23513 C Mündliche Frage 6 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klimabilanz des in Deutschland geförder- ten Erdgases Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23514 A Zusatzfrage Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23514 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Aufklärung möglicher rechts- extremer Strukturen in der Bundeswehr Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23515 A Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23516 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23517 B Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23518 B Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23519 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 III Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23520 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23521 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23522 D Dr. Mathias Edwin Höschel (CDU/CSU) . . . . 23524 A Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23525 A Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23525 D Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23526 D Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23528 A Tagesordnungspunkt 3: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundes- tag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2016 Drucksache 18/12000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23529 A Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23529 A Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23531 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23532 A Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23532 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23534 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 23536 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23536 D Iris Eberl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23537 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23539 A Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23539 D Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23541 A Tagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Fraktion DIE LINKE: Eine erfolg- reiche Integrationspolitik erfordert eine soziale Offensive für alle Drucksachen 18/9190, 18/12166 . . . . . . . . . . 23543 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23544 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23544 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23545 C Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 23546 C Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23547 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 23548 B Tagesordnungspunkt 5: a) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung – zu dem von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare – zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/5098, 18/6665, 18/12227 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23549 D b) Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh- rung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/8, 18/12340 . . . . . . . . . . . 23549 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23550 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23551 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23552 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23552 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 23553 A Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 23554 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23555 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23556 A Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23557 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . 23558 B Dr. Johannes Fechner (SPD) (zur Geschäfts- ordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23559 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 23560 B Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 23561 A Tagesordnungspunkt 6: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2017 Drucksache 18/11969 . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017IV b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wege in die Zukunft – Berufsausbildung jetzt modernisieren Drucksache 18/12361 . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23564 A Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23564 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23566 C Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23567 D Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 23568 C Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 23569 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23570 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23571 A Anlage 2 Mündliche Frage 4 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Anstieg der Wohn- immobilienpreise Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23571 B Anlage 3 Mündliche Frage 5 Katrin Kunert (DIE LINKE) Ökobilanz in den Empfehlungen für Büro- und Verwaltungsneubauten des Bundesin- stituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23571 D Anlage 4 Mündliche Frage 7 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Abkommen mit dem Senegal zur Rückfüh- rung senegalesischer Staatsbürger Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23572 B Anlage 5 Mündliche Frage 8 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Menschenrechtliche Aspekte des UN-Man- dats MINURSO Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23572 C Anlage 6 Mündliche Frage 9 Niema Movassat (DIE LINKE) Werbung des Auswärtigen Amtes für das Buch „Neuvermessungen“ von Bundesmi- nister Sigmar Gabriel Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23572 D Anlage 7 Mündliche Frage 10 Niema Movassat (DIE LINKE) Beteiligung der US-Basis in Ramstein an US-amerikanischen Drohneneinsätzen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23573 A Anlage 8 Mündliche Frage 11 Heike Hänsel (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zum venezo- lanischen Präsidenten Nicolás Maduro Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23573 C Anlage 9 Mündliche Frage 12 Andrej Hunko (DIE LINKE) Anerkennung des türkischen Verfassungs- referendums durch die EU Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23574 A Anlage 10 Mündliche Frage 13 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Überprüfung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23574 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 V Anlage 11 Mündliche Frage 14 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Entscheidung über Asylanträge von ehe- mals im Staatsdienst beschäftigten tür- kischen Staatsbürgern nach dem Verfas- sungsreferendum Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23574 C Anlage 12 Mündliche Frage 15 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung des Schutzes von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Flüchtlingen in Flüchtlingsunterkünften Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23574 D Anlage 13 Mündliche Frage 16 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes mit der Regenbogenflagge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23575 C Anlage 14 Mündliche Frage 17 Katrin Werner (DIE LINKE) Barrierefreiheit des Wahl-O-Mats der Bun- deszentrale für politische Bildung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 A Anlage 15 Mündliche Fragen 18 und 19 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Verstorbene unter 60 bzw. 65 Jahren seit 2006 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 A Anlage 16 Mündliche Frage 20 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit der UN-Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Kriegsverbrechen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 C Anlage 17 Mündliche Frage 21 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Gesetzentwurfs zur Überarbei- tung des Mietrechts Antwort Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . 23576 D Anlage 18 Mündliche Frage 22 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzung der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung bei Wohnungseinbruch- diebstählen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 A Anlage 19 Mündliche Frage 23 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Lieferung von Uran an US-amerikanische AKW-Betreiber Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 B Anlage 20 Mündliche Frage 24 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kohleversorgung von Kraftwerken in der Regelzone der TransnetBW GmbH zu Be- ginn des Jahres 2017 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017VI Anlage 21 Mündliche Frage 26 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beachtung von außerökonomischen Zie- len im Fusionsverfahren der Unternehmen Dow Chemical und DuPont sowie Syngenta und ChemChina Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 A Anlage 22 Mündliche Frage 27 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung der bereits genehmigten Fusi- onen der Unternehmen Dow Chemical und DuPont sowie Syngenta und ChemChina durch den EuGH Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 B Anlage 23 Mündliche Frage 28 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschlüsse der Fusionskontrollverfahren zu Syngenta und ChemChina sowie zu Dow Chemical und DuPont Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 C Anlage 24 Mündliche Frage 29 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gegen Fusionsentscheidungen der Europäischen Kommission Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 D Anlage 25 Mündliche Frage 30 Katrin Werner (DIE LINKE) Altersgrenze beim Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23579 B Anlage 26 Mündliche Frage 31 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Staatliche Finanzierung für den Gewalt- schutz behinderter Frauen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23579 D Anlage 27 Mündliche Frage 32 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unabhängigkeit der ergänzenden unabhän- gigen Teilhabeberatung Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23580 A Anlage 28 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Finanzielle Rückforderungen der Jobcenter gegenüber Bürgen für Flüchtlinge Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23580 C Anlage 29 Mündliche Frage 34 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Fusionen im agrochemi- schen Sektor auf die Ernährung Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 A Anlage 30 Mündliche Frage 35 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Fusionen im agroche- mischen Sektor auf die Ernährung und die Artenvielfalt Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 VII Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 B Anlage 31 Mündliche Frage 36 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einstufung ehemaliger Bundeswehrangehö- riger als „Gefährder“ sowie als „relevante Personen“ durch den MAD seit 2002 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 C Anlage 32 Mündliche Frage 37 Inge Höger (DIE LINKE) Benennung von Bundeswehrkasernen nach Wehrmachtsangehörigen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 D Anlage 33 Mündliche Frage 38 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitsüberprüfung des Soldaten Franco A. Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23582 B Anlage 34 Mündliche Frage 39 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Zusammenhänge zwischen der Häufung von Krebsfällen im Landkreis Ro- tenburg und der Erdgasförderung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 A Anlage 35 Mündliche Frage 40 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Größe von AdBlue-Tanks deutscher Pkw-Modelle seit April 2010 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 C Anlage 36 Mündliche Frage 41 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Nachrüstaktion für Dieselautos mit Euro-5-Norm Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 C Anlage 37 Mündliche Frage 42 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verordnungsvorschlag der EU-Kommissi- on über die Genehmigung und Marktüber- wachung von Kraftfahrzeugen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 D Anlage 38 Mündliche Frage 43 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchsuchung von Geschäftsräumen der Toll Collect GmbH Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 A Anlage 39 Mündliche Frage 44 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sozialstandards zum Schutz der Beschäftig- ten von Busverkehrsunternehmen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 C Anlage 40 Mündliche Frage 45 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kapazitäten der geplanten Neubaustre- cke Stuttgart–Ulm zur Aufnahme von S-Bahn-Verkehren Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23497 233. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Beginn: 13.00 Uhr
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    Dr. Wolfgang Stefinger (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23571 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 17.05.2017 Albsteiger, Katrin CDU/CSU 17.05.2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 17.05.2017 Färber, Hermann CDU/CSU 17.05.2017 Gabriel, Sigmar SPD 17.05.2017 Jung, Andreas CDU/CSU 17.05.2017 Klare, Arno SPD 17.05.2017 Korte, Jan DIE LINKE 17.05.2017 Kühn-Mengel, Helga SPD 17.05.2017 Launert, Dr. Silke CDU/CSU 17.05.2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 17.05.2017 Nahles, Andrea SPD 17.05.2017 Strenz, Karin CDU/CSU 17.05.2017 Sütterlin-Waack, Dr. Sabine CDU/CSU 17.05.2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 17.05.2017 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 4): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beobachtungen der Bundesbank, die aufzeigen, dass in 127 Städten die Wohnimmobilienpreise seit 2010 um 50 Prozent und in sieben deutschen Städten sogar um mehr als 60 Prozent angestiegen sind (http://m.tagesspiegel.de/ wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt- vor- gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_ referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F)? Die Bundesregierung hat mit dem Bündnis für bezahl- bares Wohnen und Bauen und dem Zehn-Punkte-Pro- gramm für eine Wohnungsbauoffensive entscheidende Impulse für eine Ausweitung des Wohnungsbaus, ins- besondere im bezahlbaren Segment, und damit auch für eine Dämpfung der Immobilienpreisentwicklung gege- ben. Das belegen mehr als 370 000 genehmigte Wohnungen im Jahr 2016 und voraussichtlich mehr als eine Million fertiggestellter Wohnungen in dieser Legislaturperiode. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung durch die konsequente Umsetzung des Zehn-Punkte-Programms verstetigen. Die Bundesregierung hat auch den sozialen Woh- nungsbau angekurbelt. So hat im Jahr 2016 der Bau von Sozialmietwohnungen um rund 70 Prozent deutlich zu- gelegt. Die Mittel des Bundes – bisher gut 1 Milliarde Euro – werden für 2017/2018 auf gut 1,5 Milliarden Euro erhöht. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist ein starker Rückgang der Immobilienpreise kurz- bis mittelfristig auch aufgrund der stabilen und positiven gesamtwirtschaftlichen Ent- wicklung und des weiterhin hohen Wohnungsbedarfs insbesondere in großen Städten nicht zu erwarten. Die Immobilienpreisentwicklung und mögliche Ri- siken für die Finanzstabilität werden regelmäßig und sorgfältig im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) auf Grundlage der Analysen der Bundesbank beobachtet. Entscheidend ist, dass derzeit weder eine übermäßige Ausweitung des Kreditangebots noch eine Lockerung der Kreditvergabestandards zu erkennen ist. Die Risi- koeinschätzung von AFS und Bundesbank sind daher unverändert, wie auch den aktuellen Presseberichten zu entnehmen ist. Trotz starker Preisanstiege sind derzeit keine akuten Risiken für die Finanzstabilität erkennbar. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Notwen- digkeit, dass die Finanzaufsicht von den Befugnissen Ge- brauch machen muss, die ihr mit dem Finanzaufsichts- rechtergänzungsgesetz vorsorglich eingeräumt wurden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12321, Frage 5): Mit welcher Begründung setzt das dem BMUB unterstellte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine umfassende Ökobilanz in seinen Empfehlungen für Büro- und Verwaltungsneubauten nach mir vorliegenden Informa- tionen nicht mehr um und verzichtet auf die Beachtung des Moduls D (Recycling und Verwertung der Baustoffe), das laut europäischer Norm DIN EN 15978 zur Ökobilanz eines Ge- bäudes gehört? In Abstimmung mit dem Runden Tisch Nachhaltiges Bauen, der seit 2001 das Bundesbauministerium für Um- welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bei Fragen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen im Baubereich aktiv unterstützt, sind zur Bewertung der Nachhaltigkeit einer Baumaßnahme aus Gründen der http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723572 (A) (C) (B) (D) Transparenz vorrangig bautechnische Baubestimmungen möglichst unverändert zu übernehmen. Diesem Grundsatz folgend werden im Bewertungs- system Nachhaltiges Bauen (BNB) für den Bundesbau zur Optimierung der umweltbezogenen Qualität entspre- chend DIN EN 15978 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ auch die Herstellungs-, Nutzungs- und Entsorgungsphase in die ökobilanzielle Berechnung einbezogen. Alle Module (A bis D) werden in der vom BMUB für den Bundesbau vorgeschriebenen Berechnungssoftware (eLCA) grundsätzlich einzeln berechnet und ausgewie- sen. Eine Verrechnung des Potenzials für Wiederverwer- tung, Rückgewinnung und Recycling (Modul D) in der Ökobilanz erfolgt nicht, weil die dort freiwillig dekla- rierten Vorteile und Belastungen entsprechend der Norm außerhalb der Systemgrenze Gebäude liegen. Deshalb muss Modul D als ergänzende Information ausgewiesen werden. Innerhalb der Arbeitsgruppe „Modul D“ des Runden Tisches Nachhaltiges Bauen beim BMUB werden aller- dings Lösungsvorschläge für den zukünftigen Umgang mit End-of-Life-Prozessen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) beraten. Ein Ziel ist die Verbesserung der Steuerungswirkun- gen von Mechanismen im Bewertungssystem zur Beför- derung der Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit von Gebäuden bereits im Entwurf. Insbesondere soll im Zusammenhang mit der Erar- beitung allgemein anerkannter Konventionen diskutiert werden, wie das Modul D interpretiert und in der Pla- nungsphase angewendet werden kann. Darüber hinaus soll eruiert werden, an welchen Stellen im BNB-System die unterschiedlichen Effekte eines Recycling dargestellt werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra- ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 7): Gibt es, wie der senegalesischen Presse zu entnehmen war, ein Abkommen zwischen der Bundesregierung und der sene- galesischen Regierung, in dem sich die Bundesregierung be- reit erklärt, dem Senegal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, wenn der Senegal im Gegenzug die Rückführung se- negalesischer Staatsbürger aus Deutschland akzeptiert (www. rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal- entre- macky-sall-merkel.html), und in welchen anderen Fällen setzt die Bundesregierung deutsche ODA-Mittel (ODA: öffentli- che Entwicklungszusammenarbeit) als Gegenleistung für die Rückführung ausländischer Staatsbürger ein? Es gibt zwischen der Bundesregierung und der se- negalesischen Regierung kein Abkommen, mit dem die Bundesregierung Senegal 1,8 Milliarden Euro im Gegen- zug für die Rückführung von Staatsbürgern zur Verfü- gung stellt. Die Bundesregierung setzt keine ODA-Mit- tel als Gegenleistung für die Rückführung ausländischer Staatsbürger ein. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/12321, Frage 8): Warum wurde das UN-Mandat MINURSO für die West- sahara nach Auffassung der Bundesregierung erneut ohne die von unter anderem Amnesty International geforderte und nach Auffassung von Menschenrechtsbeobachtern vor Ort notwendige Menschenrechtskomponente verlängert (ver- gleiche https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un- peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps- must-urgently-monitor-human-rights/ und https://www. opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal- morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un- talks)? Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für eine ge- rechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politi- sche Lösung des Westsahara-Konfliktes ein. Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen der Vereinten Nationen nachdrücklich die Berücksichti- gung der Menschenrechtslage in der Westsahara und den Flüchtlingslagern. Eine neue Komponente bei MINURSO, wie etwa eine Menschenrechtskomponente, erfordert eine Entschei- dung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Am 28. April 2017 hat der Sicherheitsrat der Verein- ten Nationen das Mandat der von den Vereinten Nationen geführten Mission in der Westsahara verlängert. Die Auf- nahme einer Menschenrechtskomponente in das Mandat scheiterte an der Uneinigkeit der Mitglieder des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen. Deutschland ist derzeit nicht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vertreten und war somit nicht in die Verhandlungen zur Mandatsverlängerung einbezogen. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12321, Frage 9): Inwiefern stellt die Promotion des neu erschienenen Bu- ches vom Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, eine Aufgabe des Auswärtigen Amts dar (vergleiche Tweet des offiziellen Accounts des Auswärtigen Amts am 8. Mai 2017: „Jetzt live: AM @sigmargabriel stellt sein Buch ‚Neuvermes- sungen‘ vor“), und werden Erlöse dieses Buches dem Bund zugutekommen? Bei der besagten Veranstaltung hat der Außenminister presseöffentlich mit dem Kommissionspräsidenten der Europäischen Union, Herrn Jean-Claude Juncker, über aktuelle Fragen der Außenpolitik diskutiert. http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/ https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/ https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/ https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23573 (A) (C) (B) (D) Eine der wesentlichen Funktionen der Social-Me- dia-Kanäle des Auswärtigen Amts besteht darin, offiziel- le Stellungnahmen des Ministers einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Genau das ist an dieser Stelle geschehen. Herr Sigmar Gabriel hat bislang keine Einnahmen – auch keinen Vorschuss – aus der Veröffentlichung des Buches erhalten. Über die Empfänger von Spenden aus Einnahmen aus dem Verkauf des Buches wird deshalb zu gegebener Zeit entschieden. Allerdings steht bereits fest, dass ein Teil der Einnah- men an ein Projekt für Aids-Waisenkinder in Kenia und für die weitere Betreuung einer syrischen Flüchtlingsfa- milie gehen wird, die Herr Gabriel seit 2016 unterstützt. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12321, Frage 10): Inwiefern versucht die Bundesregierung auch im Jahr 2017 durch eigene Untersuchungen oder von der Regierung der Ver- einigten Staaten in dem fortgeführten Dialog über US-Droh- nenangriffe über die US-Basis Ramstein, eine „abschließen- de Antwort“ auf den Fragenkatalog, dessen Beantwortung seit April 2014 aussteht, zu erhalten, vor dem Hintergrund, dass erst zweieinhalb Jahre später, im August 2016, dem politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt wur- de, dass Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über Ramstein laufen würden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der deutlich gestiegenen Zahl von US-Drohnenangriffen in Syrien, dem Irak und dem Jemen angesichts dessen, dass US-Präsident Donald Trump die Drohnenangriffe nun nicht mehr vom Militär, sondern von der mit neuen Befugnissen ausgestatteten und verdeckt ar- beitenden CIA durchführen lassen will (www.faz.net/aktuell/ politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue- befugnisse-fuer- drohnenangriffe-14924411.html)? Die Bundesregierung hat den Bundestag mehrfach über ihren Kenntnisstand in dieser Frage informiert. Zuletzt ist dies geschehen durch die Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/11023, zuvor ant- worteten unter anderem Staatsminister Michael Roth am 30. November 2016 auf die Mündliche Frage 16 und ich schriftlich am 14. Dezember 2016 auf die Mündlichen Fragen 11, 12, 13 und 14. Am 26. Januar 2017 informier- te der Politische Direktor des Auswärtigen Amts zudem den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt den Austausch mit den USA fort. Der Prozess wird zurzeit jedoch verzögert, da die neue US-Administration noch nicht vollständig aufgestellt ist und wichtige Positionen auch aufgrund des erforderli- chen Bestätigungsverfahrens im Senat nicht besetzt sind. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse über eine deutlich gestiegene Zahl von Drohnen- angriffen in Syrien, dem Irak und dem Jemen vor. Die Bundesregierung steht zu diesen Themen im allgemeinen Dialog mit der US-Regierung. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12321, Frage 11): Sieht die Bundesregierung den demokratisch gewählten Präsidenten Nicolás Maduro als legitimen Präsidenten Vene- zuelas an, und welche diplomatischen Bemühungen unter- nimmt die Bundesregierung aufgrund der bereits seit Jahren bestehenden guten Kontakte zur Opposition in Venezuela für einen nationalen Dialog und ein Ende der Gewalt von Teilen der Opposition wie „Vente Venezuela“ oder „Primero Justicia“ gegen öffentliche Krankenhäuser und Schulen, Verwaltungs- gebäude und Militärkasernen, Personen des öffentlichen Le- bens und Mitglieder der Sicherheitskräfte, um politische Ziele durchzusetzen (www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings- Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard- Venezuelan-Official-20170511-0008.html)? Nicolás Maduro wurde als Vize-Präsident nach dem Tod des ehemaligen Präsidenten Hugo Chávez am 8. März 2013 zu dessen Nachfolger. Durch die Wahl vom 14. April 2013 ist Nicolás Madu- ro als Präsident Venezuelas bestätigt worden. Die mit dieser Wahl erworbene Legitimität hat Prä- sident Maduro nach Ansicht der Bundesregierung seit Dezember 2015 jedoch untergraben, weil er durch die Verletzung der Rechte anderer Verfassungsorgane, unter anderem die Entmachtung der Nationalversammlung, das fortdauernde Regieren mit Notstandsdekreten, die Verhinderung eines verfassungsmäßigen Abwahlrefe- rendums sowie die ungesetzmäßige Verschiebung 2016 fälliger Regionalwahlen, der demokratischen und rechts- staatlichen Ordnung Venezuelas schweren Schaden zu- gefügt hat. Die Bundesregierung hat in ihren Kontakten zur vene- zolanischen Regierung und Opposition wiederholt dazu aufgerufen, nach gemeinsamen Lösungen für die ernsten Probleme des Landes im Wege eines nationalen Dialogs zu suchen. Sie hat unter anderem die internationalen Vermitt- lungsbemühungen unter Beteiligung des Heiligen Stuhls unterstützt. In vertraulichen Gesprächen sowie in öffent- lichen Stellungnahmen (national wie im EU-Rahmen) hat die Bundesregierung erklärt, dass Gewalt kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein darf. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind für die Gewalt der vergangenen Wochen, insbesondere für den Tod von über 35 Personen, die Sicherheitskräfte der Regierung (unter anderem die Polizei und die Na- tionalgarde), paramilitärische Kräfte, die sogenannten „colectivos“, die nicht der Opposition zuzurechnen sind, verantwortlich, und nur zu einem geringen Anteil De- monstranten, die die Ablösung von Präsident Maduro fordern. http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723574 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12321, Frage 12): Teilt die Bundesregierung die Darstellung der Ergebnisse des informellen Treffens der EU-Außenminister am 28. April 2017 in Valletta, derzufolge die EU das Ergebnis des umstrit- tenen Verfassungsreferendums in der Türkei „anerkenne“ ( tagesspiegel.de, 29. April 2017, „EU erkennt Türkei-Re- ferendum an“), und welche Legitimität misst die Bundesre- gierung der äußerst knappen Mehrheitsentscheidung der tür- kischen Bevölkerung für den Umbau des Landes zu einem Präsidialsystem bei angesichts der umfassenden Vorwürfe, das Referendum habe weder unter fairen Bedingungen statt- gefunden noch internationalen Standards entsprochen (Er- klärung der Wahlbeobachtungsdelegationen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Men- schenrechte, ODIHR, und der Versammlung des Europarates, PACE)? Die Bundesregierung hat ihre Position zum Verfas- sungsreferendum in der Türkei bereits mehrfach kund- getan: Sie hat das Ergebnis des Referendums zur Kenntnis genommen und dabei klargestellt, dass sie das Recht der Bürgerinnen und Bürger der Türkei respektiert, demokra- tisch über ihre Verfassungsordnung zu entscheiden. Gerade deshalb hat die Bundesregierung den gemein- samen vorläufigen Bericht von OSZE und Parlamenta- rischer Versammlung des Europarats zum Ablauf der Abstimmung mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Der im Bericht enthaltene Vorwurf, dass es im Wahl- kampf keine Chancengleichheit gegeben habe, ist beson- ders gravierend. Es ist an der türkischen Regierung, die im Bericht aufgeworfenen Fragen zu beantworten und die behaupteten Unregelmäßigkeiten nun aufzuklären. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/12321, Frage 13): Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Verfassungsreferendums in der Türkei und der positiven Asylentscheidungen bezogen auf in Deutsch- land ehemals stationierte türkische NATO-Soldaten, aber auch nach Griechenland geflohene türkische Soldaten eine Über- prüfung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei notwendig, um zu klären, ob die Türkei außerhalb der NATO-Charta steht und entsprechend nicht mehr dieselbe Rolle in der NATO spielen kann (dpa vom 20. April 2017), und inwieweit wird die Bun- desregierung gegenüber der Türkei darauf drängen, dass bei der Umsetzung der angestrebten Verfassungsänderungen die Türkei die Empfehlungen der Venedig-Kommission und der OSZE berücksichtigen wird? Es ist zutreffend, dass Asylanträge von türkischen Di plomatenpassinhabern in Deutschland mittlerweile positiv entschieden worden sind. Die entsprechenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erfolgten dabei nach Einzelfallprüfungen auf Basis des geltenden Rechts. Weder aus diesen Ent- scheidungen noch aus Anerkennungen von Asylanträgen türkischer Soldaten in anderen NATO-Mitgliedstaaten ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Not- wendigkeit, die NATO-Mitgliedschaft der Türkei in Fra- ge zu stellen. Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach dem Referendum ihre Haltung zum Ausdruck gebracht, dass die Türkei den Bedenken der Venedig-Kommission des Europarats zu Ablauf und Inhalten des Verfassungs- referendums Rechnung tragen muss. Die Bundesregierung erwartet ferner von der türki- schen Regierung, dass sie die Kritik der Mission des Bü- ros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) am Ablauf des Verfassungsreferendums ernst nimmt und daraus nötige Konsequenzen zieht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 14): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl- anträge türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Di- plomatenpässen und Dienstpassinhaber erst nach dem Verfas- sungsreferendum Mitte April 2017 entschieden werden sollten (www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege- bewilligt-asyl- fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169), und inwieweit sieht die Bundesregierung im Zuge des Verfassungsreferendums eine Verschlechterung der rechtsstaatlichen Situation in der Türkei, in deren Folge der Verfolgungsdruck auf vermeintli- che Gülen-Anhängerinnen und -Anhänger zugenommen hat, sodass türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ehe- mals staatlicher Funktion in Deutschland Asyl erhalten? Die in dem in der Fragestellung in Bezug genomme- nen Presseartikel genannten Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu den türkischen Asylantragstellern mit Diplomaten- pässen stehen in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum in der Türkei. Die zitierte Aussage, das BAMF habe das Verfassungsreferendum Mitte April in der Türkei abwarten wollen, bevor über Asylgesuche entschieden wurde, trifft nicht zu. Die Bun- desregierung hat sich bereits klar zur Verfassungsände- rung und zu den Bedenken der Venedig-Kommission des Europarates in Bezug auf Inhalt und Verfahren dieser Änderungen geäußert. Als Mitglied des Europarates, der OSZE und als EU-Beitrittskandidat muss die türkische Regierung diesen Bedenken Rechnung tragen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 15): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umset- zung der Richtlinie 2013/33/EU, die seit dem 20. Juli 2015 in http://www.tagesspiegel.de http://www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asyl-fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169 http://www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asyl-fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23575 (A) (C) (B) (D) nationales Recht umgesetzt werden sollte, ergriffen, um den Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen in den Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten, und welche Konsequenzen zieht sie aus Berichten über Gewalt gegen LGBT-Flüchtlinge (vergleiche www.rbb-online.de/politik/ beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge- Brandenburg- fuehlen-sich-allein-gelassen.html)? Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlinge (LSBTI) sind die aufnehmen- den Länder und Kommunen zuständig und nehmen diese Verantwortung wahr. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Länder und Kommunen in eigener Verantwortung Konzepte für die Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürf- tiger Personengruppen unter den Asylsuchenden ent- wickelt haben. Dazu gehören spezialisierte Konzepte für LSBTI oder die Berücksichtigung dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe in inklusiven Kon- zepten für alle besonders schutzbedürftigen Personen- gruppen (zum Beispiel auch alleinstehende Frauen und minderjährige Kinder). Einzelne Länder prüfen die Möglichkeit der Einrichtung besonderer Schutzräume/ Unterkünfte zur Vermeidung von Stigmatisierung und Gewaltübergriffen. In Berlin hat die Schwulenberatung 2016 eine Einrichtung für 120 schutzsuchende LSBTI eröffnet. In München, Köln und Nürnberg bestehen ähn- liche spezialisierte Schutzeinrichtungen. Verschiedene Verbände und Bundesländer haben Konzepte zu Bedar- fen von und Informationsmaßnahmen für schutzsuchen- de LSBTI erarbeitet. In dem zitierten Rundfunkbericht werden entsprechende Maßnahmen des Landes Branden- burg geschildert. Der Bundesregierung liegen hierzu je- doch keine näheren Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat flankierend folgende Maß- nahmen ergriffen: • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit Ende März 2016 mittels eines Programms der Kreditanstalt für Wieder- aufbau bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürf- tige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften. Mit dem Programm werden den Kommunen vergüns- tigte Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, die für Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Umsetzung von Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Per- sonengruppen, zu denen auch LSBTI zählen, verwen- det werden können. • Das BMFSFJ erarbeitet derzeit einen Annex zu den 2016 unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF entwickelten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlings- unterkünften“ speziell zur Gruppe schutzsuchender LSBTI. Die Mindeststandards stellen eine Orientie- rungshilfe für die Schaffung entsprechender Struktu- ren in Einrichtungen und Unterkünften dar. Der Annex soll im Juni 2017 veröffentlicht werden und zum Bei- spiel mittels des Programms „Koordinierungsstellen zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“, das 400 Flüchtlingsunterkünfte umfasst, umgesetzt wer- den. • Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration fördert ein Projekt des Bil- dungsträgers Akademie Waldschlösschen zur Fortbil- dung von haupt‐ und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arbeit mit LSBTI‐Schutzsu- chenden sowie zur Vernetzung und Selbsthilfe von schutzsuchenden LSBTI. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 16): Plant die Bundesregierung, den Erlass der Bundesregie- rung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 dahin gehend zu ändern, bzw. der Bundesmi- nister des Innern, eine Erlaubnis nach Erlass der Bundesre- gierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005, Abschnitt IV Absatz 4, zu erteilen, dass anlässlich des Christopher Street Day und des Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie eine Regenbogenflagge als Zeichen gegen die Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen von Bundesministerien und Bundesbehörden aufgehängt werden kann, und falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Fra- ge 48 auf Bundestagsdrucksache 18/9341 vom 5. August 2016. Sie teilt weiterhin ausdrücklich die Auffassung, dass Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht hinnehm- bar sind und durch Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Diskriminierung entgegengetreten werden muss. Es ist deshalb ein gemeinsames Anliegen, dass – wie im Ko- alitionsvertrag vereinbart – bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet wird. Die Bundes- regierung hat sich durch entsprechende Programme dafür eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Solidarität mit den durch Diskriminierung betroffenen Menschen beispielsweise anlässlich der Umzüge in den Pride Weeks oder anlässlich des Christopher Street Days und auch staatliches Eintreten für Werte, die auf Grund- oder Menschenrechten beruhen, kann auf verschiedene Weise ausgestaltet und ausgedrückt werden. Zu der Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Re- genbogenflagge zusammen mit der Bundesflagge und den rechtlichen Grundlagen hierfür haben die Bundes- ministerien eine unterschiedliche Auffassung. Solange keine Verständigung in der Sache zu erzielen ist, gilt der Beflaggungserlass der Bundesregierung in der Fassung vom 22. März 2005 als die aktuelle rechtliche Grundlage für die Beflaggung von Dienstgebäuden des Bundes fort. http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723576 (A) (C) (B) (D) Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 17): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für poli- tische Bildung zur Bundestagswahl 2017 auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen und die bestehen- den kommunikativen Barrieren abzubauen? Die vielfältigen Angebote der Bundeszentrale für po- litische Bildung (BpB) auch für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung zugänglich zu machen, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Dies gilt auch für den Wahl-O-Mat. Allerdings erweist sich die Übersetzung der 38 Thesen in Leichte und Ein- fache Sprache als schwierig. Bereits leichte sprachliche Veränderungen haben hier großen Einfluss auf die Ergeb- nisse. Arbeiten an alternativen Angeboten laufen. Im Übri- gen wird das Angebot der inklusiven politischen Bildung der BpB konstant ausgeweitet. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Fragen 18 und 19): Wie viele der Verstorbenen in Deutschland hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres? Wie viele der Verstorbenen in Deutschland hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres? Angaben hierzu liegen aus der Statistik der Sterbefälle des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2015 vor. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Im Zeitraum 2006 bis 2015 sind insgesamt 1 385 309 Personen im Alter von unter 65 Jahren und davon 956 589 Personen im Alter von unter 60 Jahren gestorben. Der Anteil an den insgesamt Gestorbenen in diesem Zeitraum beträgt: – bei den Personen, die noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht hatten, circa 16,7 Prozent. – bei den Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht hatten, circa 11,1 Prozent. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra- ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 20): Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesanwalt- schaft mit der UN-Arbeitsgruppe, die im Dezember 2016 von der UN-Vollversammlung zu dem Zweck ins Leben gerufen wurde, einzelne Mitgliedstaaten bei der Verfolgung von Völk- erstrafverbrechen bei der Sachverhaltsermittlung und Beweis- sicherung zu unterstützen (vergleiche http://www.un.org/apps/ news/story.asp?NewsID=55862#.WQyDg0byjs0)? Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 21. Dezember 2016 eine Resolution zur Einrichtung eines internationalen, unparteiischen und unabhängigen VN-Mechanismus (International Impartial and Indepen- dent Mechanism – IIIM) beschlossen, der bei der Ermitt- lung und Verfolgung von Verantwortlichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in Syrien unterstützen soll. Die Hauptaufgabe dieses Me- chanismus wird in der Sammlung, Sicherung, Analyse und dem Aufbereiten von Beweismitteln für künftige Strafverfahren bestehen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist bereits in Kontakt mit VN-Mitarbeitern, die am Aufbau des Mechanismus mitwirken. Da der Mechanismus der- zeit im Aufbau befindlich und daher noch nicht operativ tätig ist, kann eine fachliche Zusammenarbeit naturge- mäß noch nicht stattfinden. Nach Aufnahme der Tätig- keit des Mechanismus im Sinne der VN-Resolution wird zeitnah ein enger fachlicher Austausch zwischen ihm und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an- gestrebt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra- ge 21): Wann wird die Bundesregierung den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, angekün- digten Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Mietrechts inklu- sive der Verbesserungen an der sogenannten Mietpreisbrem- se (https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149. html) in den Deutschen Bundestag einbringen? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz hat bereits im Frühjahr 2016 Vorschläge für weitere Änderungen im Mietrecht in der 18. Legislatur- periode vorgelegt. Die Bundesregierung hat diesen Entwurf intensiv be- raten. Das Gesetzgebungsverfahren kann in dieser Legis- laturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden. https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.html https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23577 (A) (C) (B) (D) Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra- ge 22): Wie begründet die Bundesregierung, dass die durch die Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten nunmehr auch zur Strafverfolgung bei nicht bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstählen genutzt werden sollen, wenn Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in seiner Rede zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch sagte, die Vor- ratsdatenspeicherung sei „bei schwersten Straftaten ein zusätz- liches Instrument“, um „Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung besser (aufzuklären)“ (vergleiche Plenarprotokoll 18/131), und wa- rum hält die Bundesregierung diesen Grundrechtseingriff für verhältnismäßig im Sinne des Urteils des Bundesverfassungs- gerichts vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08? Wohnungseinbruchdiebstähle stellen einen schwer- wiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich von Bürgern dar, der neben den finanziellen Auswir- kungen gravierende psychische Folgen und eine massi- ve Schädigung des Sicherheitsgefühls zur Folge haben kann. Um diesem schwerwiegenden Eingriff in den pri- vaten Lebensbereich und dem damit verbundenen Un- rechtsgehalt besser Rechnung tragen zu können, werden durch den nun auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung Änderungen bei der Strafvorschrift des § 244 des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Für den Ein- bruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll künftig wie beim schweren Bandendiebstahl nach § 244a des Strafgesetzbuchs ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe gelten. Es handelt sich damit künftig um ein Verbrechen. Ebenso wie der schwere Bandendiebstahl, der bereits nach geltendem Recht im Katalog des § 100g Absatz 2 der Strafprozess- ordnung aufgeführt wird, gehört der Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen künftig zu den „schwersten“ Straftaten im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra- ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 23): Wie beurteilt die Bundesregierung – auch mit Blick auf die Modernisierung des US-Atomwaffenprogramms unter dem neuen Präsidenten Donald Trump – die in einem Bericht des US-Departments of Energy von Oktober 2014 mit dem Ti- tel „Interagency Review Needed to Update U.S. Position on En riched Uranium That Can Be Used for Tritium Producti- on“ (siehe hier: https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf, Seite 30) genannte rechtliche Positionierung der Urenco im Jahr 2005 („Legal Memorandum“), die mit dem Einverständ- nis des Joint Comittee, des Kontrollorgans über die Urenco, unter Beteiligung auch der Bundesrepublik Deutschland, er- folgt sein soll, dass Lieferungen von angereichertem Uran für den AKW-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA) in den USA selbst dann möglich sind, wenn in einem der TVA-Reaktoren (Watts Bar 1) aus diesem angereicherten Uran auch Tritium als sogenanntes by-product zur Verwendung in US-Atomwaffen hergestellt wird, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Urenco angereichertes Uran für Atomanlagen in andere Staaten geliefert hat, die da- raus Tritium für militärische Zwecke erzeugt haben bzw. er- zeugen? Es ist ständige Politik der Bundesregierung, entspre- chend dem Buchstaben und Geist des Atomwaffensperr- vertrages die Verbreitung und den Missbrauch nuklearer Materialien zu verhindern. Die vorliegende Frage betrifft einen Sachverhalt in den USA: Die dortige Anlage der Firma Urenco reichert Uran für die Nutzung in Brennelementen ziviler Kernkraftwer- ke in den USA an. Die Firma Urenco liegt jeweils zu ei- nem Drittel im Eigentum des niederländischen und des britischen Staates sowie zu einem Drittel in der Hand der deutschen Unternehmen E.ON und RWE. Die Regierun- gen Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands sind durch einen sogenannten Gemeinsamen Ausschuss gemäß dem sogenannten Vertrag von Almelo (1970) an der Aufsicht über das Unternehmen beteiligt. Die wesentliche rechtliche Grundlage für die Nutzung der Anlage in den USA wird durch den sogenannten Ver- trag von Washington (1992) gebildet. Dadurch werden die nichtverbreitungspolitischen Vorgaben und Para- meter der Bundesregierung, die die Grundlage für eine friedliche Nutzung jeglichen Nuklearmaterials bilden, umgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch in einem Kernwaffenstaat wie den USA eine zweckwidrige Nut- zung von Nuklearmaterial ausgeschlossen wird. Diese Politik wird durch völkerrechtliche Vereinba- rungen und die Überwachung durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) abgesichert. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte, dass in den USA oder in anderen Staaten von Urenco ange- reichertes Uran zweckwidrig für nicht friedliche Zwecke eingesetzt wurde oder wird. Dies gilt auch für die vom Fragesteller erwogene Verwendung von gegebenenfalls bei der Nutzung des Urans anfallendem Tritium. Verhandlungen des Gemeinsamen Ausschusses sind streng vertraulich. Dazu haben wir uns gegenüber den beiden anderen Regierungen von Großbritannien und den Niederlanden bei der völkerrechtlichen Konstituie- rung dieses Gremiums gemäß des Vertrags von Almelo 1970 verpflichtet. Dementsprechend kommentiert das BMWi auch keine etwaigen Gutachten/Stellungnahmen, welche dem Regierungsausschuss seinerzeit 2005 vorge- legen haben könnten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 24): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse seitens der Bun- desnetzagentur vor, dass es von Ende Januar bis zum Febru- ar dieses Jahres in der Regelzone der TransnetBW GmbH an mehreren Tagen die Statusmeldung „orange“ gegeben hatte, um die Kohlevorräte bei Kraftwerken in der Regelzone der TransnetBW GmbH zu schonen, da bedingt zum einen durch https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723578 (A) (C) (B) (D) niedrige Pegelstände des Rheins und die Eislage am Neckar die Kohleversorgung der dortigen Anlagen per Schiff zum Er- liegen gekommen war und zum anderen die niedrigen Tem- peraturen zusätzlich die Belieferung der Kraftwerke mit der Bahn erschwerten, und falls ja, wo sind die Kurzberichte der Bundesnetzagentur zur Systemsicherheit einsehbar, die sich mit den Problemen in diesem Zeitraum beschäftigen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird fortlaufend von der Bundesnetzagentur über den aktuellen Stand der Sicherheit und Zuverlässigkeit des elektrischen Energieversorgungssystems unterrichtet. So hatte die Bundesregierung auch Kenntnis über die Situa- tion im Zusammenhang mit der länger andauernden Käl- tewelle zur Januarmitte und den daraus resultierenden Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber bezüglich der Steinkohlebevorratung süddeutscher und saarländi- scher Kraftwerke während des anhaltenden Niedrigwas- sers in diesem Zeitraum. Eine detailliertere Beschreibung der Situation und der ergriffenen Maßnahmen kann dem auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffent- lichten Bericht der Bundesnetzagentur zur Feststellung des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2017/2018 sowie das Jahr 2018/2019 entnommen werden. Bei den Kurzberichten der Bundesnetzagentur zur Systemsicher- heit handelt es sich um interne Mitteilungen der Bundes- netzagentur an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die der Willensbildung innerhalb der Bun- desregierung dienen und nicht veröffentlicht werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 26): Inwiefern wurden nach dem bisherigen Kenntnisstand der Bundesregierung im Fusionsverfahren von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina Umweltschutzziele bzw. andere außer- ökonomische Ziele berücksichtigt? Zu der Freigabeentscheidung unter Auflagen im Fall Dow/Dupont hat die für Wettbewerbspolitik zuständi- ge EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärt: „Der Wettbewerb muss in dieser Branche funktionieren, damit sich die Unternehmen veranlasst sehen, Produkte zu ent- wickeln, die Gesundheit und Umwelt möglichst wenig belasten.“ Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kommission das Thema Umwelt unter wettbewerbs- rechtlichen Aspekten berücksichtigt hat. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 27): Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, innerhalb der gegebenen Frist vor dem Europäischen Gerichtshof eine Über- prüfung der bereits genehmigten Fusionen von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina zu erwirken, sollten Umweltschutz- ziele im Rahmen der Fusionsprüfung durch die Europäische Kommission nicht berücksichtigt worden sein, und, wenn nein, warum nicht? Da die Begründungen der Freigabeentscheidungen der Europäischen Kommission noch nicht veröffentlicht sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit Umweltschutzziele tatsächlich berücksichtigt worden sind. Die Kommission darf ihre Entscheidung, ob sie ei- nen Zusammenschluss untersagt oder nicht, nur auf die Beurteilungskriterien nach Artikel 2 der Fusionskontroll- verordnung stützen. Die Untersagung eines Zusammen- schlusses kann sie nach herrschender Auffassung nicht auf davon nicht abgedeckte andere, außerökonomische Belange oder in der Fusionskontrollverordnung nicht erwähnte Interessen stützen. Deshalb ist die Bundes- regierung der Auffassung, dass eine Nichtigkeitsklage gegen eine fusionskontrollrechtliche Freigabeentschei- dung keine Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn sie die Nichtberücksichtigung von Umweltschutzaspekten, die keinen wettbewerblichen Bezug aufweisen, kritisiert. Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein im Auftrag der Fraktion der Grünen erstattetes Gutachten eine andere Ansicht vertritt. Vor diesem Hintergrund und nach Veröf- fentlichung der Entscheidungsgründe wird die Bundesre- gierung entscheiden, ob sie an dieser Position festhalten wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 28): Liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Bundes- kartellamt oder der Abteilung für Fusionskontrolle des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Energie, die Beschlüsse des Fusionskontrollverfahrens zu Syngenta/ChemChina bzw. Dow/DuPont als vertrauliches Dokument vor, und wenn ja, welche Umweltschutzziele bzw. anderen außerökonomischen Ziele wurden in der der Bundesregierung vorliegenden Fas- sung berücksichtigt? Nach der Fusionskontrollverordnung teilt die Europä- ische Kommission ihre Entscheidungen den beteiligten Unternehmen und den zuständigen Behörden der Mit- gliedstaaten unverzüglich mit (Artikel 8 Absatz 8). Da- her liegen nur dem Bundeskartellamt, als der zuständigen Behörde in Deutschland, die Entscheidungen als vertrau- liche Dokumente vor. Das Bundeskartellamt ist nach eu- ropäischem Recht nicht befugt, diese vertraulichen Ent- scheidungen weiterzugeben. Die Bundesregierung kann daher bis zur Veröffentlichung der Entscheidung durch die Kommission zu der Frage der Berücksichtigung von Umweltschutzzielen oder anderer außerökonomischer Ziele in den Entscheidungen keine Angaben machen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 29): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23579 (A) (C) (B) (D) Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hin- sichtlich der Frage, ab wann die zweimonatige Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gemäß Artikel 263 Absatz 6 AEUV gegen Fusionsentscheidungen der Europäischen Kommission abzu- laufen beginnt, und ergibt sich aus der Antwort der Bundesre- gierung vom 9. Mai 2017 auf meine schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/12322, dass die Klagefrist für die Ende März und Anfang April 2017 genehmigten Fusionsver- fahren von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina derzeit noch nicht läuft? Die in Artikel 263 Absatz 6 AEUV genannte Frist für die Klageerhebung beginnt je nach Lage des Falles mit der Bekanntgabe der betreffenden Handlung, ihrer Mitteilung an den Kläger oder sonst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat. Für die Adressaten der fusionskontrollrechtlichen Entscheidung der Europäischen Kommission, nämlich die Unternehmen, die das Fusionsvorhaben angemeldet haben, beginnt die Frist, wenn die Entscheidung ihnen gegenüber ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde (ver- gleiche Artikel 297 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV). Nach Artikel 50 der Verfahrensordnung des Europäischen Ge- richtshofs ist eine Frist, die mit einer Veröffentlichung der Maßnahme beginnt, nach Ablauf von 14 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu berechnen. Nach Artikel 20 der Fusionskon- trollverordnung veröffentlicht die Kommission ihre Fusi- onsentscheidungen im Amtsblatt der Europäischen Uni- on. 14 Tage nach dieser Veröffentlichung würde daher die zweimonatige Frist nach Artikel 263 Absatz 6 AEUV beginnen. Die Frist für eine Nichtigkeitsklage würde frühestens mit der üblichen, hier noch nicht erfolgten, Internetver- öffentlichung durch die Kommission zu laufen beginnen, wenn die Entscheidung umfassend dort wiedergegeben wird. Wenn dies nicht der Fall ist, beginnt die Frist von zwei Monaten nicht bevor die Kommission einer Anfra- ge nach vollständiger Entscheidung nachgekommen ist. In anderen Fällen, in denen der Kläger nicht Adres- sat der angegriffenen Handlung ist, beginnt die Frist mit tatsächlicher Kenntniserlangung durch den Kläger, das heißt umfassender und genauer Kenntnis von Inhalt und Begründung des Rechtsakts, sodass ein Klagerecht sinn- voll ausgeübt werden kann. Die Antwort auf die schriftlichen Fragen auf Bundes- tagsdrucksache 18/12322 bezieht sich entsprechend der Fragestellung auf grundsätzliche Überlegungen zu einer Klageerhebung zu einem Zeitpunkt, in dem die Entschei- dungsbegründung noch nicht vorliegt. Nach Auffassung der Bundesregierung läuft die Frist noch nicht. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 30): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre die Alters- grenze von 58 Jahren gemäß § 90 Absatz 1 Nummer 3 Buch- stabe a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (ab dem 1. Januar 2018 § 173 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a SGB IX), die den Kündigungsschutz von anerkannt schwerbe- hinderten Menschen einschränkt, nicht erhöht? Die von Ihnen angesprochene Ausnahme vom beson- deren Kündigungsschutz für anerkannt schwerbehinderte Menschen greift nur unter den folgenden Voraussetzun- gen: • Erstens, das 58. Lebensjahr ist vollendet. • Zweitens, es besteht Anspruch auf eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung aufgrund eines Sozialplans. • Drittens, der Arbeitgeber hat die Kündigungsabsicht rechtzeitig mitgeteilt. • Viertens, der schwerbehinderte Mensch hat der beab- sichtigten Kündigung bis zum Ausspruch der Kündi- gung nicht widersprochen. Es bleibt also dem schwerbehinderten, von einer Kün- digung bedrohten Menschen unbenommen, einer Kün- digungsabsicht zu widersprechen. Durch einen solchen Widerspruch wird die beabsichtigte Kündigung wieder zustimmungspflichtig gemacht und den Kündigungs- schutzregeln der §§ 85 ff. SGB IX unterworfen, sodass das Integrationsamt einer Kündigung durch den Arbeit- geber vorher zustimmen muss. Daran ändert sich auch künftig nichts. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Anpassung der Altersgrenze von 58 Jahren. Diese Altersgrenze war im Übrigen vom Gesetzgeber zu keiner Zeit im Zusammenhang mit den Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzt oder be- gründet worden. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra- ge 31): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sorge des UN-Vertragsausschusses über die fehlende dauer- hafte staatliche Finanzierung für den Gewaltschutz behinder- ter Frauen (vergleiche „Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen), und welche Ergebnisse haben bisherige Bund-Länder-Gespräche zur Ge- waltschutzstrategie gebracht? Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Akti- onsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem als Maßnahme verankert, Bund-Länder-Ge- spräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Behin- derungen zu führen. Dabei stehen insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Fokus. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die Iden- tifizierung von Handlungsbedarfen, um eine ebenenüber- greifende Gewaltschutzstrategie entwickeln zu können. Auf dieser Basis wurde auf Einladung des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung im April 2017 die „Entwick- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723580 (A) (C) (B) (D) lung und Formulierung einer ebenenübergreifenden Ge- waltschutzstrategie für Menschen mit Behinderungen“ von den Focal Points von Bund und Ländern diskutiert. Dabei waren auch Vertreter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Monito- ring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Unter anderem ist mit dem Bundesteilhabegesetz zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtun- gen eine Regelung in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen worden, wonach geeignete Leistungs- erbringer nur solche Personen beschäftigen dürfen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Diese Regelung ist am 1. Januar 2017 in Kraft ge- treten. Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, welche Mög- lichkeiten bestehen, um eine unabhängige Behörde mit menschenrechtlichem Mandat nach Artikel 16 Absatz 3 der UN-BRK zu schaffen. Als konkrete Maßnahme wurde unter anderem das von der Bundesregierung geförderte bundesweite Modellpro- jekt „Beraten und Stärken“ als ein zentrales Element des Gewaltschutzes vorgestellt. Das Projekt soll Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen schützen. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung, aber auch mit den Ländern werden fortgesetzt. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra- ge 32): Wie will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der er- gänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX (neu) sicherstellen, und wie beurteilt sie die Eignung von Or- ganisationen, die auch Dienste oder Einrichtungen der Behin- dertenhilfe betreiben, als Betreiber von Beratungsstellen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt gemäß § 32 Absatz 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch eine Förderrichtlinie, nach deren Maßgabe diejenigen Dienste gefördert werden können, die ein unabhängi- ges Beratungsangebot anbieten und vorhalten. Die För- derrichtlinie soll bis Mitte dieses Jahres veröffentlicht werden. Nach der Förderrichtlinie sollen nur juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Aus- nahme der Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und der Leistungserbringer antragsbe- rechtigt sein. Leistungserbringer sollen im Ausnahmefall nur dann nicht von der Antragstellung ausgeschlossen sein, wenn es für eine ausreichende Abdeckung an regionalen Be- ratungsangeboten und/oder an Angeboten für spezifische Teilhabebeeinträchtigungen erforderlich ist. In diesem Fall soll die organisatorische, finanzielle und wirtschaft- liche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung von den Bereichen der Leistungserbringung vom Antrag- steller durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. In ihrer Beratertätigkeit werden die Berater demnach kei- nen Weisungen der Leistungserbringer unterliegen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 33): Wie begründet das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales finanzielle Rückforderungen durch die Jobcenter im Zusammenhang mit der Aufnahme syrischer Flüchtlinge nach Verpflichtungserklärungen in oft fünfstelliger Höhe in Bezug auf Zeiten nach einer Flüchtlingsanerkennung insbesondere auch in den Bundesländern, in denen die Innenministerien oder Behörden Bürgenden erklärt hatten, dass die Bürgschafts- verpflichtung spätestens mit einer Flüchtlingsanerkennung en- den würde (vergleiche www.spiegel.de/politik/deutschland/ hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032. html und Bundestagsdrucksache 18/5799), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung des Verwaltungs- gerichts Wiesbaden (vergleiche Urteil vom 9. Dezember 2016, 4 K 545/16.WI), wonach ein Anfechtungsgrund nach § 119 Absatz 1 Alternative 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegen und eine Verpflichtungserklärung entsprechend rückwirkend nichtig sein kann, wenn Betroffene aufgrund der unklaren Rechtslage und/oder aufgrund von Auskünften von Landesministerien, Behörden oder Dritten davon ausge- hen konnten, dass die Verpflichtungserklärung im Fall einer Flüchtlingsanerkennung enden würde und sie andernfalls die Erklärung nicht abgegeben hätten (bitte ausführlich begrün- den)? Nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes hat derjenige, der sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Le- bensunterhalt eines Ausländers zu tragen, grundsätzlich sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers aufgewendet werden. Der Erstattungsanspruch steht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Jobcentern zu. Die Rückforderung steht nicht im Ermessen der betreffenden Behörden. Viel- mehr sind die Jobcenter gegenüber Verpflichtungsgebern grundsätzlich zur Geltendmachung von Erstattungs- ansprüchen verpflichtet. Davon kann allerdings nach ei- nem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Fe- bruar 2014 in atypischen Fällen abgewichen werden. Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. In diese Betrachtung können zum Beispiel die konkreten Umstände der Abgabe einer Verpflich- tungserklärung und daraus möglicherweise unverschul- deter Fehlvorstellungen über die Dauer der Verpflichtung einbezogen werden. Zu den in Betracht kommenden Bil- ligkeitsmaßnahmen gehört darüber hinaus auch der Er- lass einer Forderung auf der Grundlage von § 44 SGB II. Zu dem von Ihnen angesprochenen Urteil des Verwal- tungsgerichts Wiesbaden: Eine Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich analog § 119 BGB wegen Irrtums angefochten werden. Ob bei der Abgabe einer Verpflich- tungserklärung ein Irrtum vorlag, der zur Anfechtung be- rechtigt, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23581 (A) (C) (B) (D) Zu den Hintergründen des konkreten Einzelfalles, der Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsge- richts Wiesbaden war, liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der aktuellen Fusionen im agrochemischen Sektor (Bayer/ Monsanto, ChemChina/Syngenta, DuPont/Dow) mit Blick auf die Welternährung, wenn der Bundesregierung „keine Auswertungen oder Prognosen darüber vor(liegen), ob und gegebenenfalls welche wirtschaftlichen Auswirkungen die geplante Fusion von Bayer und Monsanto auf die Situation im Saatgutbereich haben könnte“ (Antwort der Bundesregie- rung vom 9. Mai 2017 auf meine schriftliche Frage auf Bun- destagsdrucksache 18/12322), und welche Gegenmaßnahmen will die Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene ergreifen, um der zunehmenden Marktkonzentration im Saatgut- und Agrarchemiemarkt zu begegnen, damit das Men- schenrecht auf Nahrung verwirklicht werden kann? Die Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen möglicher aktueller Fusionen im agrochemischen Sektor fällt in die ausschließliche Kompetenz der zuständigen Wettbewerbsbehörden. Die Bundesregierung nimmt zu Verfahren unabhängiger Wettbewerbsbehörden grund- sätzlich nicht Stellung. Auswirkungen auf den Saatgut- und Agrarchemie- markt können derzeit nicht abgeschätzt werden. In Deutschland wird die Kooperation von öffentlicher Züchtungsforschung und privatwirtschaftlicher Sorten- züchtung seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Die Bundesregierung unterstützt die deutsche mittelständisch strukturierte Züchtungswirtschaft seit Jahren durch ge- zielte Förderprogramme von der Grundlagenforschung bis zur vorwettbewerblichen Entwicklung. Damit wird sichergestellt, dass neue, innovative Pflanzensorten entwickelt werden und der Landwirtschaft ein breites Sortenspektrum landwirtschaftlicher Kulturarten zur Verfügung steht, das den zukünftigen globalen Heraus- forderungen für eine nachhaltige pflanzliche Erzeugung gerecht wird. Durch die Förderung der internationalen öffentlichen Agrarforschung der CGIAR (Consultative Group on In- ternational Agricultural Research) durch das Bundesmi- nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (BMZ) wird zudem gezielt die Entwicklung neuer Pflanzensorten für die kleinbäuerliche Landwirt- schaft in Entwicklungsländern gefördert. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 35): Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die zunehmende Marktkonzentration im Agrarchemiesektor durch die Fusionen von Dow/DuPont, Syngenta/ChemChina und Bayer/Monsanto auf die Artenvielfalt und die Ernährungssou- veränität auswirken? Der Bundesregierung liegen keine Informationen da- rüber vor, ob und gegebenenfalls in welcher Form die genannten Fusionen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Ernährungssouveränität haben. Daher kann nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Einschätzung abge- geben werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12321, Frage 36): Wie viele ehemalige Bundeswehrangehörige wurden im Zuge von Verdachtsprüfungen von als „Gefährder“ sowie als „Relevante Personen“ eingestuften Personen seit 2002 durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) identifiziert (bitte nach Soldaten und Zivilangestellten sowie Zugehörigkeit zu jeweils unterschiedlichen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität aufschlüsseln; auf den Kontext der Antwort auf die Kleine Anfrage „Problematik des Gefähr- der-Begriffs“ auf Bundestagsdrucksache 18/12196 wird ver- wiesen)? Der Militärische Abschirmdienst (MAD) prüft lau- fend, ob sich unter den dem MAD zur Verfügung ge- stellten Personendaten zu „Gefährdern“ und „Relevanten Personen“ aktive oder ehemalige Bundeswehrangehöri- ge befinden. Da im MAD mangels Zuständigkeit für ehemalige Bundeswehrangehörige keine statistische Erfassung er- folgt, liegen für den gesamten angefragten Zeitraum (2002 bis heute) keine Zahlen zu diesem Personenkreis vor. Unter den aktuell vorliegenden Personendaten des Bundeskriminalamtes zu „Gefährdern“ und „Relevanten Personen“ befinden sich 34 ehemalige Angehörige des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Vertei- digung, darunter 26 „Gefährder“ und 8 „Relevante Per- sonen“, die in den letzten 25 Jahren Wehrdienst bei der Bundeswehr geleistet haben. Bis auf zwei Unteroffiziere ohne Portepee waren dies Mannschaftsdienstgrade mit kurzer Wehrdienstzeit. Zivilbeschäftige sind nicht betroffen. Der MAD nimmt keine Kategorisierung nach poli- tisch motivierter Kriminalität vor. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 18/12321, Frage 37): Sieht die Bundesregierung die Benennung von Bundes- wehrkasernen nach Wehrmachtsangehörigen wie etwa nach Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723582 (A) (C) (B) (D) dem Jagdflieger Hans-Joachim Marseille (Kaserne in Appen, Schleswig-Holstein) oder Generalfeldmarschall Erwin Rom- mel (Kaserne in Augustdorf, Nordrhein-Westfalen) als inte- gralen Bestandteil des von Dr. Thomas de Maizière in seinen Thesen zur Leitkultur beschriebenen „gemeinsamen kollekti- ven Gedächtnisses“ und Ausdruck eines „aufgeklärten Patrio- tismus“, oder sieht die Bundesregierung auch angesichts der jüngst bekannt gewordenen militanten rechten Strukturen in der Bundeswehr die Notwendigkeit zu einer klaren Abgren- zung von Wehrmachtstraditionen sowie wehrmachtsbezoge- nem „Brauchtum“ in der Bundeswehr (zum Beispiel durch Bestattungen von ehemaligen Wehrmachtssoldaten mit mili- tärischen Ehren)? Die Bundesregierung sieht den im ersten Teil der Fra- ge angesprochenen Zusammenhang nicht. Die Bundeswehr steht in keiner Traditionslinie mit ehemaligen deutschen Streitkräften und schon gar nicht mit der Wehrmacht. Bei Kasernenbenennungen folgt die Bundeswehr dem bewährten Grundsatz, Namensgebungen in einem Mei- nungsbildungsprozess bei den betroffenen Bundeswehr- angehörigen „von unten“ zu initiieren. Dies entspricht den Grundsätzen der Inneren Führung und dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers in Uniform. Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Tra- ditionsverständnis der Bundeswehr wurde entschieden, diesen Prozess dort erneut anzustoßen, wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis ste- hen könnten. Ziel ist es dabei zu prüfen, ob die Benennungen der Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständ- nisses der Bundeswehr sind oder ob eine Umbenennung von Kasernen zu erfolgen hat. Es gilt daher, bei den Bun- deswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungs- prozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu tre- ten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlos- sen werden. Militärisches Brauchtum darf den Werten und Normen des Grundgesetzes, die für die Bundeswehr maßgebend sind, nicht entgegenstehen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 38): Warum hat der MAD den Soldaten Franco A., der bereits ab dem 24. Februar 2016 sicherheitsempfindliche Tätigkeit versah, bis 2017 ohne Abschluss sicherheitsüberprüft, bevor das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) dies nun als unnötig bezeichnete (stern.de, 11. Mai 2017), und auf welchen Wegen genau erfuhr der MAD zwar bereits umgehend davon, dass der österreichische Verfassungsschutz am 3. Februar 2017 am Wiener Flughafen Franco A. zu dessen Schusswaffe, Identität und erkannter rechter Gesinnung befragt hatte (Spie- gel Online, 27. April 2017, http://bit.ly/2qZ8DjP), verzögerte jedoch unter Umständen wochenlang die sogleich gebotene Meldung als „wichtiges Ereignis“ an deutsche Strafverfolger, die militärische Führung, BMVg-Spitze sowie die zuständigen Parlamentarier, welche nämlich erst am 17. Februar 2017 zu ermitteln beginnen konnten (Spiegel Online, 27. April 2017, http://bit.ly/2oDa2w9)? Der Militärische Abschirmdienst (MAD) agiert ge- mäß § 3 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidi- gung als sogenannte „Mitwirkende Behörde“. Er führt Sicherheits-, Wiederholungs- und Aktualisierungsüber- prüfungen auf der Grundlage des Sicherheitsüberprü- fungsgesetzes dann durch, wenn er durch die Sicherheits- beauftragten der jeweils zuständigen Dienststelle darum ersucht wird. Die Verantwortung für das Bestehen eines Sicherheitsüberprüfungsstatus und dessen Aktualität liegt beim jeweiligen Dienststellenleiter. Aus diesem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren haben sich hinsichtlich des Sachverhalts der Person Franco A. nachfolgende zeitliche Abläufe ergeben: Der Sicherheitsbeauftragte des Jägerbataillons 291 in Illkirch teilte dem MAD mit einer Meldung, die das Datum 24. Februar 2016 trug, mit, dass Franco A. eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt. Diese Meldung erreichte den MAD erst am 20. April 2016 und war nicht korrekt. Nachdem die Einleitung einer Aktualisierung der Si- cherheitsüberprüfung ausgeblieben war, wies der MAD das Jägerbataillon 291 auf das Erfordernis der Aktua- lisierung der Sicherheitsüberprüfung hin. Der Sicher- heitsbeauftragte ließ daraufhin Franco A. mit Datum vom 2. November 2016 eine neue Sicherheitserklärung ausfüllen und leitete diese neue Sicherheitserklärung des A. mit Schreiben vom 26. Januar 2017 dem MAD zu. Diese Unterlagen gingen am 13. Februar 2017 bei der MAD-Stelle in Stuttgart ein und erreichten das MAD- Amt am 22. Februar 2017. Von diesem Zeitpunkt an lagen erstmals die gesetzlich geforderten und datenschutzrechtlich relevanten Voraus- setzungen für ein Verfahren nach § 17 Absatz 1 Sicher- heitsüberprüfungsgesetz vor. Die zeitliche Diskrepanz zwischen der Meldung des Sicherheitsbeauftragten des Jägerbataillons 291 und der Einleitung der Aktualisierung veranlasste das Bundesmi- nisterium der Verteidigung zu einer Prüfung der Abläufe. Diese ergab, dass die Meldung des Sicherheitsbeauftrag- ten aus dem Februar 2016 unzutreffend war, weil A. seit der Zuversetzung am 1. Februar 2016 nie eine sicher- heitsempfindliche Tätigkeit ausübte, die eine Aktualisie- rung vorausgesetzt hätte. Im Zusammenhang mit der Festnahme des A. in Wien fragte am 4. Februar 2017 das Bundeskriminalamt (BKA) beim MAD an. Das österreichische Abwehramt informierte den MAD erstmalig am 6. Februar 2017 über die Festnahme des A. wegen Waffenbesitzes. Seit dem 6. Februar 2017 besteht bezogen auf die- sen Vorgang ein enger Informationsaustausch zwischen MAD, BKA und den zuständigen Staatsanwaltschaften. Am 14. Februar 2017 unterrichtete das BKA den MAD über Hinweise auf einen extremistischen Hinter- http://www.stern.de http://bit.ly/2qZ8DjP http://bit.ly/2oDa2w9 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23583 (A) (C) (B) (D) grund des A. Der MAD nahm gemäß § 1 MAD-Gesetz am 15. Februar 2017 die Fallbearbeitung auf. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 39): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Untersuchungen zu auffälligen Häufungen von Krebsfällen im Landkreis Rotenburg (vergleiche https:// www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/ reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html) in Bezug auf die Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Gesundheit in der Erdgasförderung, und wie will sie die Landesregierung von Niedersachsen und anderen betroffenen Bundesländern bei der Aufklärung der Fälle und der Sanierung alter Bohr- schlammgruben unterstützen? Die Zuständigkeit für Untersuchungen und Ursachen- forschung im Zusammenhang mit erhöhten Krebsfällen im Umkreis von Erdgasförderflächen in Niedersachsen liegt bei den jeweiligen Landkreisen. Diese werden von verschiedenen Behörden des Landes Niedersachsen, unter anderem dem Landesgesundheitsamt sowie dem Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) unterstützt. Das EKN hat die erforderlichen kleinräumi- gen Untersuchungen auf Gemeindeebene durchgeführt. Außerdem wurden zur Klärung der Ursachen von lokalen Krebshäufungen weitere Zusatzanalysen durchgeführt, um Informationen zu möglichen wohnort-, arbeits-, umweltbezogenen oder auch individuellen Risikofakto- ren der Erkrankten zu erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich mögliche auslösende Faktoren aus den Un- tersuchungsergebnissen nicht klar benennen. Daher wur- de empfohlen, auf der Basis dieser Ergebnisse weitere detailliertere Untersuchungen vorzunehmen. Auf Anre- gung von Frau Ministerin Rundt hat Anfang März die- sen Jahres ein Fachgespräch mit ausgewiesenen Exper- tinnen und Experten, unter anderem auch des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) des Robert Koch-Instituts stattgefunden. Ziel war es, Forschungsfragen und ein mögliches Studiendesign für eine niedersachsenweite epidemiologische Studie (Fall-Kontroll-Ansatz) zur Auf- klärung des erhöhten Auftretens hämatologischer Krebs- erkrankungen in bestimmten Gebieten zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Erdöl- und Erdgasförderbetrieben liegt auch bei den Ländern. Die Länder sind ebenfalls für die Entsorgung von Bohr- schlämmen und die Sanierung der alten Bohrschlamm- gruben zuständig. Bereits seit mehreren Jahren werden Bohrschlämme nicht mehr in Gruben neben den Bohrstellen entsorgt. Sie müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht außerhalb des Bergbaubetriebs entsorgt werden. Eine im November 2014 gegründete Arbeitsgruppe unter Leitung des Niedersächsischen Umweltministeri- ums hat systematisch nach Schlammgruben recherchiert, die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung stehen könnten und die Ergebnisse im Internet veröffent- licht. Die Gruben werden auf ihre Schädlichkeit unter- sucht und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen angeordnet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 40): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Größe von AdBlue-Tanks deutscher Pkw-Modelle im Durchschnitt seit April 2010 entwickelt, und ist der Bundesregierung eine Vereinbarung deutscher Automobilhersteller bekannt, wonach der Einbau kleinerer AdBlue-Tanks vereinbart wurde (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zur Ent- wicklung der AdBlue-Tankgröße deutscher Pkw-Mo- delle. Eine Vereinbarung deutscher Automobilhersteller zum Einbau kleinerer AdBlue-Tanks ist der Bundesregie- rung nicht bekannt. Im Übrigen schreibt die Verordnung (EG) Nummer 715/2007 keine Mindesttankgröße vor. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra- ge 41): Kann die Bundesregierung Medienberichte (vergleiche www. spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt- nachruestaktion- fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298. html vom 5. Mai 2017) bestätigen, nach denen das Bundesver- kehrsministerium eine Umrüstaktion für Dieselautos mit Eu- ro-5-Norm plant, und welche Umrüstmaßnahmen sind hierbei auch hinsichtlich der Finanzierung in der Prüfung? Zur Frage einer möglichen Nachrüstung von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen mit dem Ziel der Reduzierung der Stickoxidemissionen ist die Meinungs- bildung in der Bundesregierung noch nicht abgeschlos- sen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra- ge 42): Welche Position hat die Bundesregierung nunmehr zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraft- fahrzeugen entwickelt, mit der die Europäische Kommission Kompetenzen für eigene Fahrzeugkontrollen und Sanktionen erhalten soll (vergleiche auch die Fragen 10, 11, 24 und 25 auf Bundestagsdrucksache 18/11587), und mit welchen Maßnah- men unterstützt die Bundesregierung das Ziel, in der Sitzung des Wettbewerbsrates am 29. Mai 2017 einen einvernehmli- chen Beschluss über den Verordnungsvorschlag zu erreichen? https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723584 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Die Bundesregierung befürwortet ausdrücklich die Einführung einer verpflichtenden und wirksamen Markt- überwachung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Hierfür bedarf es jedoch konkreter Vorgaben im Typgenehmi- gungsrahmen, damit ein fairer Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten besteht. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des AStV (Ausschuss der Ständigen Vertretung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) am 12. Mai 2017 gegen eine allgemeine Ausrichtung in der Sitzung des WBF-Rats (Rat für Wettbewerbsfähigkeit) am 29./30. Mai 2017 und stattdessen für weitere Beratungen in der RAG (Ratsar- beitsgruppe) mit dem Ziel der weiteren Fortentwicklung und weiteren Verbesserung des Vorschlags ausgespro- chen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 43): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur am 10. Mai 2017 bei der Toll Collect GmbH erfolgten Durchsu- chung durch 2 Staatsanwälte und 15 Beamte des Landeskrimi- nalamtes Berlin, da der Bund bei der Abrechnung der Kosten zur Ausweitung der Lkw-Maut auf 1 100 Kilometer Bundes- straßen um bis zu 3 Millionen Euro jährlich betrogen worden sein soll (siehe „Im Toll-Haus“, Berliner Zeitung vom 11. Mai 2017), und inwiefern wird es eine interne Untersuchung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ge- ben, um mögliche Mängel in der Vertragsgestaltung aufzude- cken? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur (BMVI) ist von der Staatsanwaltschaft in- formiert worden, dass eine anonyme Anzeige wegen Betrugs gegen die Toll Collect GmbH vorliegt. Der Ge- schädigte wäre demnach der Bund. Das BMVI hat der Staatsanwaltschaft Unterlagen zur Verfügung gestellt. Über die Durchsuchung bei der Toll Collect GmbH war das BMVI nicht informiert. Das BMVI behält sich weite- re Schritte vor und unterstützt die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 44): Im Hinblick auf welche konkreten Sozialstandards im Zusammenhang mit den eigenwirtschaftlichen Busverkehren sieht die Bundesregierung noch Diskussionsbedarf, um die Beschäftigten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu er- möglichen (siehe Seite 19 des Berichtes des BMVI nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes), und wie wird die Bundes- regierung die im erwähnten Bericht unter anderem auf Seite 5 nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes angesprochenen „Diskussionsbedarfe“ konkret in Klärungs- und Entschei- dungsprozesse bringen? Die Bundesregierung versteht darunter zum Beispiel die Vorgabe von Mindestentgelten und Arbeitsbedingun- gen. Sollte nach der Beratung des Berichtes durch den Deutschen Bundestag die Erforderlichkeit von Änderun- gen des Bundesrechts zu prüfen sein, wird die Bundes- regierung dabei Länder, kommunale Spitzenverbände, verkehrswirtschaftliche Verbände und Gewerkschaften anhören. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 45): Verfügt die geplante Neubaustrecke Stuttgart–Ulm zwi- schen dem Landesflughafen Stuttgart und Wendlingen nach Kenntnis der Bundesregierung über ausreichende Kapazitä- ten, um auch bisher nicht vorgesehene S-Bahn-Verkehre auf- nehmen zu können (siehe Diskussionen um den Ausbau des Schienenverkehrs zwischen Fildern/Flughafen und dem Ne- ckartal/Wendlingen, Nürtinger Zeitung vom 19. April 2017), und welche Taktfrequenz für ein solches Angebot wäre nach Kenntnis der Bundesregierung möglich? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwieweit die geplante Neubaustrecke ausreichend Ka- pazitäten aufweist, um auch bisher nicht vorgesehene S-Bahn-Verkehre aufnehmen zu können. Planung, Orga- nisation und Finanzierung des Schienenpersonennahver- kehrs ist Aufgabe des Landes Baden-Württemberg. 233. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu möglichen rechtsextremen Strukturen in der Bundeswehr TOP 3 Tätigkeitsbericht 2016 des Petitionsausschusses TOP 4 Integrationspolitik TOP 5 Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare TOP 6 Berufsbildungsbericht 2017 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michaela Tadjadod


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kollegin.



Rede von Elfi Scho-Antwerpes
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich bin am Ende,


(Lachen und Beifall bei der CDU/CSU)


hoffentlich auch mit der Forderung, die weiterhin beste-
hen bleibt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Michaela Tadjadod


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich schließe die Aussprache.

    Kurz zur Erinnerung: Die Mikrofone waren einge-
    schaltet. Man konnte Sie sehr gut hören.

    Wir kommen nun zu einem Geschäftsordnungsan-
    trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Frakti-
    on hat fristgerecht beantragt, sofort in die zweite Bera-
    tung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/5098,
    18/6665 und 18/8 einzutreten, hilfsweise, für den Fall,
    dass dieser Geschäftsordnungsantrag nicht angenommen
    wird, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu
    verpflichten, dem Bundestag die Beschlussempfehlung
    und Berichte zu den genannten Gesetzentwürfen bis spä-
    testens zum 31. Mai 2017 vorzulegen.

    Das Wort zur Geschäftsordnung hat zunächst die Kol-
    legin Britta Haßelmann.