Plenarprotokoll 18/233
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            233. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017
            Inhalt:
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Evaluie-
            rungsbericht 2016 zum Regierungspro-
            gramm „Digitale Verwaltung 2020“; weitere
            Fragen
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23497 B
            Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU). . . . . . . . . . . 23498 A
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 A
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23498 B
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 C
            Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23498 C
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23498 D
            Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 A
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 A
            Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 B
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 B
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 C
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23499 D
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23500 C
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23500 C
            Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 23501 A
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 A
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 C
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23501 C
            Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 B
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 B
            Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 C
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23502 D
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23503 A
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 C
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 C
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23503 D
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 A
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 B
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23504 C
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23504 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017II
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 B
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 C
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23505 D
            Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 A
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 A
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksachen 18/12321, 18/12352 . . . . . . . . . 23506 B
            Dringliche Frage 1
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Möglicher Abzug der Bundeswehr aus In-
            cirlik infolge der erneuten Verweigerung
            eines Truppenbesuchs von Bundestagsabge-
            ordneten
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23506 C
            Zusatzfragen
            Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23506 D
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 23507 C
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23507 D
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23508 A
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23508 C
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23509 A
            Mündliche Frage 1
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
            Nebentätigkeiten eines Abteilungsleiters
            im BMUB im Bereich der kerntechnischen
            Entsorgung
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23509 C
            Zusatzfragen
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 23510 A
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23510 D
            Mündliche Frage 2
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Abschaltung der französischen Atomkraft-
            werke Cattenom und Fessenheim
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23511 B
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23511 C
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23512 C
            Mündliche Frage 3
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beteiligung der Bundesregierung an Um-
            weltverträglichkeitsprüfungen zu Laufzeit-
            verlängerungen für ukrainische Atomkraft-
            werke
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23513 A
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23513 C
            Mündliche Frage 6
            Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Klimabilanz des in Deutschland geförder-
            ten Erdgases
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23514 A
            Zusatzfrage
            Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23514 C
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            DIE LINKE: Aufklärung möglicher rechts-
            extremer Strukturen in der Bundeswehr
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23515 A
            Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23516 B
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23517 B
            Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23518 B
            Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23519 B
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 III
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23520 C
            Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23521 D
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23522 D
            Dr. Mathias Edwin Höschel (CDU/CSU) . . . . 23524 A
            Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23525 A
            Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23525 D
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23526 D
            Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23528 A
            Tagesordnungspunkt 3:
            Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und
            Beschwerden an den Deutschen Bundes-
            tag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses
            des Deutschen Bundestages im Jahr 2016
            Drucksache 18/12000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23529 A
            Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23529 A
            Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23531 B
            Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23532 A
            Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23532 C
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23534 A
            Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 23536 A
            Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23536 D
            Iris Eberl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23537 D
            Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23539 A
            Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23539 D
            Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23541 A
            Tagesordnungspunkt 4:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
            trag der Fraktion DIE LINKE: Eine erfolg-
            reiche Integrationspolitik erfordert eine
            soziale Offensive für alle
            Drucksachen 18/9190, 18/12166 . . . . . . . . . . 23543 D
            Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23544 A
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23544 C
            Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23545 C
            Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
            (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 23546 C
            Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23547 C
            Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 23548 B
            Tagesordnungspunkt 5:
            a) Bericht des Ausschusses für Recht und
            Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2
            der Geschäftsordnung
            – zu dem von den Abgeordneten Volker
            Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja
            Keul, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
            zur Abschaffung des Eheverbots für
            gleichgeschlechtliche Paare
            – zu dem vom Bundesrat eingebrachten
            Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh-
            rung des Rechts auf Eheschließung
            für Personen gleichen Geschlechts
            Drucksachen 18/5098, 18/6665,
            18/12227 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23549 D
            b) Bericht des Ausschusses für Recht und
            Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2
            der Geschäftsordnung zu dem von den
            Abgeordneten Diana Golze, Agnes Alpers,
            Nicole Gohlke, weiteren Abgeordneten
            und der Fraktion DIE LINKE eingebrach-
            ten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh-
            rung des Rechts auf Eheschließung für
            Personen gleichen Geschlechts
            Drucksachen 18/8, 18/12340 . . . . . . . . . . . 23549 D
            Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23550 A
            Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23551 B
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23552 C
            Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23552 D
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 23553 A
            Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 23554 A
            Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23555 A
            Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23556 A
            Elfi Scho-Antwerpes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23557 A
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . 23558 B
            Dr. Johannes Fechner (SPD) (zur Geschäfts-
            ordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23559 B
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE)
            (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 23560 B
            Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU)
            (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 23561 A
            Tagesordnungspunkt 6:
            a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Berufsbildungsbericht 2017
            Drucksache 18/11969 . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 A
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017IV
            b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Wege in die Zukunft –
            Berufsausbildung jetzt modernisieren
            Drucksache 18/12361 . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 B
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23562 B
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 23564 A
            Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23564 D
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23566 C
            Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23567 D
            Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 23568 C
            Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 23569 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23570 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23571 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 4
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen aus dem Anstieg der Wohn-
            immobilienpreise
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23571 B
            Anlage 3
            Mündliche Frage 5
            Katrin Kunert (DIE LINKE)
            Ökobilanz in den Empfehlungen für Büro-
            und Verwaltungsneubauten des Bundesin-
            stituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23571 D
            Anlage 4
            Mündliche Frage 7
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN)
            Abkommen mit dem Senegal zur Rückfüh-
            rung senegalesischer Staatsbürger
            Antwort
            Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23572 B
            Anlage 5
            Mündliche Frage 8
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Menschenrechtliche Aspekte des UN-Man-
            dats MINURSO
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23572 C
            Anlage 6
            Mündliche Frage 9
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Werbung des Auswärtigen Amtes für das
            Buch „Neuvermessungen“ von Bundesmi-
            nister Sigmar Gabriel
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23572 D
            Anlage 7
            Mündliche Frage 10
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Beteiligung der US-Basis in Ramstein an
            US-amerikanischen Drohneneinsätzen
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23573 A
            Anlage 8
            Mündliche Frage 11
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zum venezo-
            lanischen Präsidenten Nicolás Maduro
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23573 C
            Anlage 9
            Mündliche Frage 12
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Anerkennung des türkischen Verfassungs-
            referendums durch die EU
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23574 A
            Anlage 10
            Mündliche Frage 13
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Überprüfung der NATO-Mitgliedschaft der
            Türkei
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . 23574 B
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 V
            Anlage 11
            Mündliche Frage 14
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Entscheidung über Asylanträge von ehe-
            mals im Staatsdienst beschäftigten tür-
            kischen Staatsbürgern nach dem Verfas-
            sungsreferendum
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23574 C
            Anlage 12
            Mündliche Frage 15
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Gewährleistung des Schutzes von homo-,
            bi-, trans- und intersexuellen Flüchtlingen
            in Flüchtlingsunterkünften
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23574 D
            Anlage 13
            Mündliche Frage 16
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes
            mit der Regenbogenflagge
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23575 C
            Anlage 14
            Mündliche Frage 17
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Barrierefreiheit des Wahl-O-Mats der Bun-
            deszentrale für politische Bildung
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 A
            Anlage 15
            Mündliche Fragen 18 und 19
            Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
            LINKE)
            Verstorbene unter 60 bzw. 65 Jahren seit
            2006
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 A
            Anlage 16
            Mündliche Frage 20
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft
            mit der UN-Arbeitsgruppe zur Verfolgung
            von Kriegsverbrechen
            Antwort
            Christian Lange, Parl. Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23576 C
            Anlage 17
            Mündliche Frage 21
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Vorlage des Gesetzentwurfs zur Überarbei-
            tung des Mietrechts
            Antwort
            Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . 23576 D
            Anlage 18
            Mündliche Frage 22
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Nutzung der Vorratsdatenspeicherung zur
            Strafverfolgung bei Wohnungseinbruch-
            diebstählen
            Antwort
            Christian Lange, Parl. Staatssekretär
            BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 A
            Anlage 19
            Mündliche Frage 23
            Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
            Lieferung von Uran an US-amerikanische
            AKW-Betreiber
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 B
            Anlage 20
            Mündliche Frage 24
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kohleversorgung von Kraftwerken in der
            Regelzone der TransnetBW GmbH zu Be-
            ginn des Jahres 2017
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23577 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017VI
            Anlage 21
            Mündliche Frage 26
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beachtung von außerökonomischen Zie-
            len im Fusionsverfahren der Unternehmen
            Dow Chemical und DuPont sowie Syngenta
            und ChemChina
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 A
            Anlage 22
            Mündliche Frage 27
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Überprüfung der bereits genehmigten Fusi-
            onen der Unternehmen Dow Chemical und
            DuPont sowie Syngenta und ChemChina
            durch den EuGH
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 B
            Anlage 23
            Mündliche Frage 28
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Beschlüsse der Fusionskontrollverfahren
            zu Syngenta und ChemChina sowie zu Dow
            Chemical und DuPont
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 C
            Anlage 24
            Mündliche Frage 29
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gegen
            Fusionsentscheidungen der Europäischen
            Kommission
            Antwort
            Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23578 D
            Anlage 25
            Mündliche Frage 30
            Katrin Werner (DIE LINKE)
            Altersgrenze beim Kündigungsschutz
            schwerbehinderter Menschen
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23579 B
            Anlage 26
            Mündliche Frage 31
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Staatliche Finanzierung für den Gewalt-
            schutz behinderter Frauen
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23579 D
            Anlage 27
            Mündliche Frage 32
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unabhängigkeit der ergänzenden unabhän-
            gigen Teilhabeberatung
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23580 A
            Anlage 28
            Mündliche Frage 33
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Finanzielle Rückforderungen der Jobcenter
            gegenüber Bürgen für Flüchtlinge
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23580 C
            Anlage 29
            Mündliche Frage 34
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auswirkungen der Fusionen im agrochemi-
            schen Sektor auf die Ernährung
            Antwort
            Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 A
            Anlage 30
            Mündliche Frage 35
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
            Auswirkungen der Fusionen im agroche-
            mischen Sektor auf die Ernährung und die
            Artenvielfalt
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 VII
            Antwort
            Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 B
            Anlage 31
            Mündliche Frage 36
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Einstufung ehemaliger Bundeswehrangehö-
            riger als „Gefährder“ sowie als „relevante
            Personen“ durch den MAD seit 2002
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 C
            Anlage 32
            Mündliche Frage 37
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Benennung von Bundeswehrkasernen nach
            Wehrmachtsangehörigen
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23581 D
            Anlage 33
            Mündliche Frage 38
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Sicherheitsüberprüfung des Soldaten
            Franco A.
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23582 B
            Anlage 34
            Mündliche Frage 39
            Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mögliche Zusammenhänge zwischen der
            Häufung von Krebsfällen im Landkreis Ro-
            tenburg und der Erdgasförderung
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretä-
            rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 A
            Anlage 35
            Mündliche Frage 40
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Entwicklung der Größe von AdBlue-Tanks
            deutscher Pkw-Modelle seit April 2010
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 C
            Anlage 36
            Mündliche Frage 41
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mögliche Nachrüstaktion für Dieselautos
            mit Euro-5-Norm
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 C
            Anlage 37
            Mündliche Frage 42
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verordnungsvorschlag der EU-Kommissi-
            on über die Genehmigung und Marktüber-
            wachung von Kraftfahrzeugen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23583 D
            Anlage 38
            Mündliche Frage 43
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Durchsuchung von Geschäftsräumen der
            Toll Collect GmbH
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 A
            Anlage 39
            Mündliche Frage 44
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Sozialstandards zum Schutz der Beschäftig-
            ten von Busverkehrsunternehmen
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 C
            Anlage 40
            Mündliche Frage 45
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kapazitäten der geplanten Neubaustre-
            cke Stuttgart–Ulm zur Aufnahme von
            S-Bahn-Verkehren
            Antwort
            Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23584 C
            (A) (C)
            (B) (D)
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23497
            233. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Dr. Wolfgang Stefinger
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23571
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Aken, Jan van DIE LINKE 17.05.2017
        Albsteiger, Katrin CDU/CSU 17.05.2017
        Bluhm, Heidrun DIE LINKE 17.05.2017
        Färber, Hermann CDU/CSU 17.05.2017
        Gabriel, Sigmar SPD 17.05.2017
        Jung, Andreas CDU/CSU 17.05.2017
        Klare, Arno SPD 17.05.2017
        Korte, Jan DIE LINKE 17.05.2017
        Kühn-Mengel, Helga SPD 17.05.2017
        Launert, Dr. Silke CDU/CSU 17.05.2017
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 17.05.2017
        Nahles, Andrea SPD 17.05.2017
        Strenz, Karin CDU/CSU 17.05.2017
        Sütterlin-Waack, Dr.
        Sabine
        CDU/CSU 17.05.2017
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 17.05.2017
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 4):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
        den Beobachtungen der Bundesbank, die aufzeigen, dass
        in 127 Städten die Wohnimmobilienpreise seit 2010 um
        50 Prozent und in sieben deutschen Städten sogar um mehr
        als 60 Prozent angestiegen sind (http://m.tagesspiegel.de/
        wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-
        vor- gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_
        referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F)?
        Die Bundesregierung hat mit dem Bündnis für bezahl-
        bares Wohnen und Bauen und dem Zehn-Punkte-Pro-
        gramm für eine Wohnungsbauoffensive entscheidende
        Impulse für eine Ausweitung des Wohnungsbaus, ins-
        besondere im bezahlbaren Segment, und damit auch für
        eine Dämpfung der Immobilienpreisentwicklung gege-
        ben.
        Das belegen mehr als 370 000 genehmigte Wohnungen
        im Jahr 2016 und voraussichtlich mehr als eine Million
        fertiggestellter Wohnungen in dieser Legislaturperiode.
        Die Bundesregierung wird diese Entwicklung durch die
        konsequente Umsetzung des Zehn-Punkte-Programms
        verstetigen.
        Die Bundesregierung hat auch den sozialen Woh-
        nungsbau angekurbelt. So hat im Jahr 2016 der Bau von
        Sozialmietwohnungen um rund 70 Prozent deutlich zu-
        gelegt. Die Mittel des Bundes – bisher gut 1 Milliarde
        Euro – werden für 2017/2018 auf gut 1,5 Milliarden Euro
        erhöht.
        Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Bau-,
        Stadt- und Raumforschung ist ein starker Rückgang der
        Immobilienpreise kurz- bis mittelfristig auch aufgrund
        der stabilen und positiven gesamtwirtschaftlichen Ent-
        wicklung und des weiterhin hohen Wohnungsbedarfs
        insbesondere in großen Städten nicht zu erwarten.
        Die Immobilienpreisentwicklung und mögliche Ri-
        siken für die Finanzstabilität werden regelmäßig und
        sorgfältig im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) auf
        Grundlage der Analysen der Bundesbank beobachtet.
        Entscheidend ist, dass derzeit weder eine übermäßige
        Ausweitung des Kreditangebots noch eine Lockerung
        der Kreditvergabestandards zu erkennen ist. Die Risi-
        koeinschätzung von AFS und Bundesbank sind daher
        unverändert, wie auch den aktuellen Presseberichten zu
        entnehmen ist. Trotz starker Preisanstiege sind derzeit
        keine akuten Risiken für die Finanzstabilität erkennbar.
        Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Notwen-
        digkeit, dass die Finanzaufsicht von den Befugnissen Ge-
        brauch machen muss, die ihr mit dem Finanzaufsichts-
        rechtergänzungsgesetz vorsorglich eingeräumt wurden.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
        der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12321, Frage 5):
        Mit welcher Begründung setzt das dem BMUB unterstellte
        Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
        eine umfassende Ökobilanz in seinen Empfehlungen für Büro-
        und Verwaltungsneubauten nach mir vorliegenden Informa-
        tionen nicht mehr um und verzichtet auf die Beachtung des
        Moduls D (Recycling und Verwertung der Baustoffe), das laut
        europäischer Norm DIN EN 15978 zur Ökobilanz eines Ge-
        bäudes gehört?
        In Abstimmung mit dem Runden Tisch Nachhaltiges
        Bauen, der seit 2001 das Bundesbauministerium für Um-
        welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bei Fragen
        zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen im
        Baubereich aktiv unterstützt, sind zur Bewertung der
        Nachhaltigkeit einer Baumaßnahme aus Gründen der
        http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
        http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
        http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
        http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien-in-deutschland-bundesbank-warnt-vor-gefaehrlicher-immobilienblase/19759824.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723572
        (A) (C)
        (B) (D)
        Transparenz vorrangig bautechnische Baubestimmungen
        möglichst unverändert zu übernehmen.
        Diesem Grundsatz folgend werden im Bewertungs-
        system Nachhaltiges Bauen (BNB) für den Bundesbau
        zur Optimierung der umweltbezogenen Qualität entspre-
        chend DIN EN 15978 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“
        auch die Herstellungs-, Nutzungs- und Entsorgungsphase
        in die ökobilanzielle Berechnung einbezogen.
        Alle Module (A bis D) werden in der vom BMUB für
        den Bundesbau vorgeschriebenen Berechnungssoftware
        (eLCA) grundsätzlich einzeln berechnet und ausgewie-
        sen.
        Eine Verrechnung des Potenzials für Wiederverwer-
        tung, Rückgewinnung und Recycling (Modul D) in der
        Ökobilanz erfolgt nicht, weil die dort freiwillig dekla-
        rierten Vorteile und Belastungen entsprechend der Norm
        außerhalb der Systemgrenze Gebäude liegen. Deshalb
        muss Modul D als ergänzende Information ausgewiesen
        werden.
        Innerhalb der Arbeitsgruppe „Modul D“ des Runden
        Tisches Nachhaltiges Bauen beim BMUB werden aller-
        dings Lösungsvorschläge für den zukünftigen Umgang
        mit End-of-Life-Prozessen für das Bewertungssystem
        Nachhaltiges Bauen (BNB) beraten.
        Ein Ziel ist die Verbesserung der Steuerungswirkun-
        gen von Mechanismen im Bewertungssystem zur Beför-
        derung der Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit von
        Gebäuden bereits im Entwurf.
        Insbesondere soll im Zusammenhang mit der Erar-
        beitung allgemein anerkannter Konventionen diskutiert
        werden, wie das Modul D interpretiert und in der Pla-
        nungsphase angewendet werden kann. Darüber hinaus
        soll eruiert werden, an welchen Stellen im BNB-System
        die unterschiedlichen Effekte eines Recycling dargestellt
        werden können.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 7):
        Gibt es, wie der senegalesischen Presse zu entnehmen war,
        ein Abkommen zwischen der Bundesregierung und der sene-
        galesischen Regierung, in dem sich die Bundesregierung be-
        reit erklärt, dem Senegal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung zu
        stellen, wenn der Senegal im Gegenzug die Rückführung se-
        negalesischer Staatsbürger aus Deutschland akzeptiert (www.
        rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal- entre-
        macky-sall-merkel.html), und in welchen anderen Fällen setzt
        die Bundesregierung deutsche ODA-Mittel (ODA: öffentli-
        che Entwicklungszusammenarbeit) als Gegenleistung für die
        Rückführung ausländischer Staatsbürger ein?
        Es gibt zwischen der Bundesregierung und der se-
        negalesischen Regierung kein Abkommen, mit dem die
        Bundesregierung Senegal 1,8 Milliarden Euro im Gegen-
        zug für die Rückführung von Staatsbürgern zur Verfü-
        gung stellt. Die Bundesregierung setzt keine ODA-Mit-
        tel als Gegenleistung für die Rückführung ausländischer
        Staatsbürger ein.
        Anlage 5
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/12321, Frage 8):
        Warum wurde das UN-Mandat MINURSO für die West-
        sahara nach Auffassung der Bundesregierung erneut ohne
        die von unter anderem Amnesty International geforderte und
        nach Auffassung von Menschenrechtsbeobachtern vor Ort
        notwendige Menschenrechtskomponente verlängert (ver-
        gleiche https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-
        peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-
        must-urgently-monitor-human-rights/ und https://www.
        opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-
        morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-
        talks)?
        Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren für eine ge-
        rechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politi-
        sche Lösung des Westsahara-Konfliktes ein.
        Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen
        der Vereinten Nationen nachdrücklich die Berücksichti-
        gung der Menschenrechtslage in der Westsahara und den
        Flüchtlingslagern.
        Eine neue Komponente bei MINURSO, wie etwa eine
        Menschenrechtskomponente, erfordert eine Entschei-
        dung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
        Am 28. April 2017 hat der Sicherheitsrat der Verein-
        ten Nationen das Mandat der von den Vereinten Nationen
        geführten Mission in der Westsahara verlängert. Die Auf-
        nahme einer Menschenrechtskomponente in das Mandat
        scheiterte an der Uneinigkeit der Mitglieder des Sicher-
        heitsrats der Vereinten Nationen.
        Deutschland ist derzeit nicht im Sicherheitsrat der
        Vereinten Nationen vertreten und war somit nicht in die
        Verhandlungen zur Mandatsverlängerung einbezogen.
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12321, Frage 9):
        Inwiefern stellt die Promotion des neu erschienenen Bu-
        ches vom Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel,
        eine Aufgabe des Auswärtigen Amts dar (vergleiche Tweet des
        offiziellen Accounts des Auswärtigen Amts am 8. Mai 2017:
        „Jetzt live: AM @sigmargabriel stellt sein Buch ‚Neuvermes-
        sungen‘ vor“), und werden Erlöse dieses Buches dem Bund
        zugutekommen?
        Bei der besagten Veranstaltung hat der Außenminister
        presseöffentlich mit dem Kommissionspräsidenten der
        Europäischen Union, Herrn Jean-Claude Juncker, über
        aktuelle Fragen der Außenpolitik diskutiert.
        http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html
        http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html
        http://www.rewmi.com/accusations-de-thiat-contre-letat-y-a-deal-entre-macky-sall-merkel.html
        https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/
        https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/
        https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/04/un-peacekeeping-force-in-western-sahara-and-refugee-camps-must-urgently-monitor-human-rights/
        https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
        https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
        https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
        https://www.opendemocracy.net/arab-awakening/oppression-is-brutal-morocco-breaks-up-western-sahara-protest-ahead-of-un-talks
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23573
        (A) (C)
        (B) (D)
        Eine der wesentlichen Funktionen der Social-Me-
        dia-Kanäle des Auswärtigen Amts besteht darin, offiziel-
        le Stellungnahmen des Ministers einer möglichst breiten
        Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Genau das ist an
        dieser Stelle geschehen.
        Herr Sigmar Gabriel hat bislang keine Einnahmen –
        auch keinen Vorschuss – aus der Veröffentlichung des
        Buches erhalten. Über die Empfänger von Spenden aus
        Einnahmen aus dem Verkauf des Buches wird deshalb zu
        gegebener Zeit entschieden.
        Allerdings steht bereits fest, dass ein Teil der Einnah-
        men an ein Projekt für Aids-Waisenkinder in Kenia und
        für die weitere Betreuung einer syrischen Flüchtlingsfa-
        milie gehen wird, die Herr Gabriel seit 2016 unterstützt.
        Anlage 7
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12321, Frage 10):
        Inwiefern versucht die Bundesregierung auch im Jahr 2017
        durch eigene Untersuchungen oder von der Regierung der Ver-
        einigten Staaten in dem fortgeführten Dialog über US-Droh-
        nenangriffe über die US-Basis Ramstein, eine „abschließen-
        de Antwort“ auf den Fragenkatalog, dessen Beantwortung
        seit April 2014 aussteht, zu erhalten, vor dem Hintergrund,
        dass erst zweieinhalb Jahre später, im August 2016, dem
        politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt wur-
        de, dass Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über
        Ramstein laufen würden, und welche Konsequenzen zieht
        die Bundesregierung aus der deutlich gestiegenen Zahl von
        US-Drohnenangriffen in Syrien, dem Irak und dem Jemen
        angesichts dessen, dass US-Präsident Donald Trump die
        Drohnenangriffe nun nicht mehr vom Militär, sondern von
        der mit neuen Befugnissen ausgestatteten und verdeckt ar-
        beitenden CIA durchführen lassen will (www.faz.net/aktuell/
        politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-
        befugnisse-fuer- drohnenangriffe-14924411.html)?
        Die Bundesregierung hat den Bundestag mehrfach
        über ihren Kenntnisstand in dieser Frage informiert.
        Zuletzt ist dies geschehen durch die Antwort der Bun-
        desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
        LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/11023, zuvor ant-
        worteten unter anderem Staatsminister Michael Roth am
        30. November 2016 auf die Mündliche Frage 16 und ich
        schriftlich am 14. Dezember 2016 auf die Mündlichen
        Fragen 11, 12, 13 und 14. Am 26. Januar 2017 informier-
        te der Politische Direktor des Auswärtigen Amts zudem
        den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“).
        Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
        neuen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt den
        Austausch mit den USA fort.
        Der Prozess wird zurzeit jedoch verzögert, da die neue
        US-Administration noch nicht vollständig aufgestellt ist
        und wichtige Positionen auch aufgrund des erforderli-
        chen Bestätigungsverfahrens im Senat nicht besetzt sind.
        Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
        nisse über eine deutlich gestiegene Zahl von Drohnen-
        angriffen in Syrien, dem Irak und dem Jemen vor. Die
        Bundesregierung steht zu diesen Themen im allgemeinen
        Dialog mit der US-Regierung.
        Anlage 8
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12321, Frage 11):
        Sieht die Bundesregierung den demokratisch gewählten
        Präsidenten Nicolás Maduro als legitimen Präsidenten Vene-
        zuelas an, und welche diplomatischen Bemühungen unter-
        nimmt die Bundesregierung aufgrund der bereits seit Jahren
        bestehenden guten Kontakte zur Opposition in Venezuela für
        einen nationalen Dialog und ein Ende der Gewalt von Teilen
        der Opposition wie „Vente Venezuela“ oder „Primero Justicia“
        gegen öffentliche Krankenhäuser und Schulen, Verwaltungs-
        gebäude und Militärkasernen, Personen des öffentlichen Le-
        bens und Mitglieder der Sicherheitskräfte, um politische Ziele
        durchzusetzen (www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-
        Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-
        Venezuelan-Official-20170511-0008.html)?
        Nicolás Maduro wurde als Vize-Präsident nach dem
        Tod des ehemaligen Präsidenten Hugo Chávez am
        8. März 2013 zu dessen Nachfolger.
        Durch die Wahl vom 14. April 2013 ist Nicolás Madu-
        ro als Präsident Venezuelas bestätigt worden.
        Die mit dieser Wahl erworbene Legitimität hat Prä-
        sident Maduro nach Ansicht der Bundesregierung seit
        Dezember 2015 jedoch untergraben, weil er durch die
        Verletzung der Rechte anderer Verfassungsorgane, unter
        anderem die Entmachtung der Nationalversammlung,
        das fortdauernde Regieren mit Notstandsdekreten, die
        Verhinderung eines verfassungsmäßigen Abwahlrefe-
        rendums sowie die ungesetzmäßige Verschiebung 2016
        fälliger Regionalwahlen, der demokratischen und rechts-
        staatlichen Ordnung Venezuelas schweren Schaden zu-
        gefügt hat.
        Die Bundesregierung hat in ihren Kontakten zur vene-
        zolanischen Regierung und Opposition wiederholt dazu
        aufgerufen, nach gemeinsamen Lösungen für die ernsten
        Probleme des Landes im Wege eines nationalen Dialogs
        zu suchen.
        Sie hat unter anderem die internationalen Vermitt-
        lungsbemühungen unter Beteiligung des Heiligen Stuhls
        unterstützt. In vertraulichen Gesprächen sowie in öffent-
        lichen Stellungnahmen (national wie im EU-Rahmen)
        hat die Bundesregierung erklärt, dass Gewalt kein Mittel
        zur Durchsetzung politischer Ziele sein darf.
        Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind für
        die Gewalt der vergangenen Wochen, insbesondere für
        den Tod von über 35 Personen, die Sicherheitskräfte
        der Regierung (unter anderem die Polizei und die Na-
        tionalgarde), paramilitärische Kräfte, die sogenannten
        „colectivos“, die nicht der Opposition zuzurechnen sind,
        verantwortlich, und nur zu einem geringen Anteil De-
        monstranten, die die Ablösung von Präsident Maduro
        fordern.
        http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html
        http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html
        http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/donald-trump-gibt-cia-neue-befugnisse-fuer-drohnenangriffe-14924411.html
        http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html
        http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html
        http://www.telesurtv.net/english/news/Right-Wings-Poop-Bombs-are-Biological-Weapons-a-Health-Hazard-Venezuelan-Official-20170511-0008.html
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723574
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 9
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12321, Frage 12):
        Teilt die Bundesregierung die Darstellung der Ergebnisse
        des informellen Treffens der EU-Außenminister am 28. April
        2017 in Valletta, derzufolge die EU das Ergebnis des umstrit-
        tenen Verfassungsreferendums in der Türkei „anerkenne“
        ( tagesspiegel.de, 29. April 2017, „EU erkennt Türkei-Re-
        ferendum an“), und welche Legitimität misst die Bundesre-
        gierung der äußerst knappen Mehrheitsentscheidung der tür-
        kischen Bevölkerung für den Umbau des Landes zu einem
        Präsidialsystem bei angesichts der umfassenden Vorwürfe,
        das Referendum habe weder unter fairen Bedingungen statt-
        gefunden noch internationalen Standards entsprochen (Er-
        klärung der Wahlbeobachtungsdelegationen der Organisation
        für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, des
        OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Men-
        schenrechte, ODIHR, und der Versammlung des Europarates,
        PACE)?
        Die Bundesregierung hat ihre Position zum Verfas-
        sungsreferendum in der Türkei bereits mehrfach kund-
        getan:
        Sie hat das Ergebnis des Referendums zur Kenntnis
        genommen und dabei klargestellt, dass sie das Recht der
        Bürgerinnen und Bürger der Türkei respektiert, demokra-
        tisch über ihre Verfassungsordnung zu entscheiden.
        Gerade deshalb hat die Bundesregierung den gemein-
        samen vorläufigen Bericht von OSZE und Parlamenta-
        rischer Versammlung des Europarats zum Ablauf der
        Abstimmung mit großer Sorge zur Kenntnis genommen.
        Der im Bericht enthaltene Vorwurf, dass es im Wahl-
        kampf keine Chancengleichheit gegeben habe, ist beson-
        ders gravierend. Es ist an der türkischen Regierung, die
        im Bericht aufgeworfenen Fragen zu beantworten und
        die behaupteten Unregelmäßigkeiten nun aufzuklären.
        Anlage 10
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/12321, Frage 13):
        Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem
        Hintergrund des Verfassungsreferendums in der Türkei und
        der positiven Asylentscheidungen bezogen auf in Deutsch-
        land ehemals stationierte türkische NATO-Soldaten, aber auch
        nach Griechenland geflohene türkische Soldaten eine Über-
        prüfung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei notwendig, um
        zu klären, ob die Türkei außerhalb der NATO-Charta steht und
        entsprechend nicht mehr dieselbe Rolle in der NATO spielen
        kann (dpa vom 20. April 2017), und inwieweit wird die Bun-
        desregierung gegenüber der Türkei darauf drängen, dass bei
        der Umsetzung der angestrebten Verfassungsänderungen die
        Türkei die Empfehlungen der Venedig-Kommission und der
        OSZE berücksichtigen wird?
        Es ist zutreffend, dass Asylanträge von türkischen
        Di plomatenpassinhabern in Deutschland mittlerweile
        positiv entschieden worden sind. Die entsprechenden
        Entscheidungen des Bundesamts für Migration und
        Flüchtlinge erfolgten dabei nach Einzelfallprüfungen
        auf Basis des geltenden Rechts. Weder aus diesen Ent-
        scheidungen noch aus Anerkennungen von Asylanträgen
        türkischer Soldaten in anderen NATO-Mitgliedstaaten
        ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Not-
        wendigkeit, die NATO-Mitgliedschaft der Türkei in Fra-
        ge zu stellen.
        Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach
        dem Referendum ihre Haltung zum Ausdruck gebracht,
        dass die Türkei den Bedenken der Venedig-Kommission
        des Europarats zu Ablauf und Inhalten des Verfassungs-
        referendums Rechnung tragen muss.
        Die Bundesregierung erwartet ferner von der türki-
        schen Regierung, dass sie die Kritik der Mission des Bü-
        ros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte
        (ODIHR) am Ablauf des Verfassungsreferendums ernst
        nimmt und daraus nötige Konsequenzen zieht.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12321, Frage 14):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
        beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asyl-
        anträge türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Di-
        plomatenpässen und Dienstpassinhaber erst nach dem Verfas-
        sungsreferendum Mitte April 2017 entschieden werden sollten
        (www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege- bewilligt-asyl-
        fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169), und inwieweit sieht
        die Bundesregierung im Zuge des Verfassungsreferendums
        eine Verschlechterung der rechtsstaatlichen Situation in der
        Türkei, in deren Folge der Verfolgungsdruck auf vermeintli-
        che Gülen-Anhängerinnen und -Anhänger zugenommen hat,
        sodass türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ehe-
        mals staatlicher Funktion in Deutschland Asyl erhalten?
        Die in dem in der Fragestellung in Bezug genomme-
        nen Presseartikel genannten Asylentscheidungen des
        Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
        zu den türkischen Asylantragstellern mit Diplomaten-
        pässen stehen in keinem sachlichen Zusammenhang mit
        dem Verfassungsreferendum in der Türkei. Die zitierte
        Aussage, das BAMF habe das Verfassungsreferendum
        Mitte April in der Türkei abwarten wollen, bevor über
        Asylgesuche entschieden wurde, trifft nicht zu. Die Bun-
        desregierung hat sich bereits klar zur Verfassungsände-
        rung und zu den Bedenken der Venedig-Kommission des
        Europarates in Bezug auf Inhalt und Verfahren dieser
        Änderungen geäußert. Als Mitglied des Europarates, der
        OSZE und als EU-Beitrittskandidat muss die türkische
        Regierung diesen Bedenken Rechnung tragen.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 15):
        Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umset-
        zung der Richtlinie 2013/33/EU, die seit dem 20. Juli 2015 in
        http://www.tagesspiegel.de
        http://www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asyl-fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169
        http://www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asyl-fuer-tuerkische-soldaten-1.3496169
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23575
        (A) (C)
        (B) (D)
        nationales Recht umgesetzt werden sollte, ergriffen, um den
        Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen
        und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen
        in den Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten, und welche
        Konsequenzen zieht sie aus Berichten über Gewalt gegen
        LGBT-Flüchtlinge (vergleiche www.rbb-online.de/politik/
        beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge- Brandenburg-
        fuehlen-sich-allein-gelassen.html)?
        Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit
        auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz der
        lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und
        intersexuellen Flüchtlinge (LSBTI) sind die aufnehmen-
        den Länder und Kommunen zuständig und nehmen diese
        Verantwortung wahr.
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass Länder und
        Kommunen in eigener Verantwortung Konzepte für die
        Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürf-
        tiger Personengruppen unter den Asylsuchenden ent-
        wickelt haben. Dazu gehören spezialisierte Konzepte
        für LSBTI oder die Berücksichtigung dieser besonders
        schutzbedürftigen Personengruppe in inklusiven Kon-
        zepten für alle besonders schutzbedürftigen Personen-
        gruppen (zum Beispiel auch alleinstehende Frauen und
        minderjährige Kinder). Einzelne Länder prüfen die
        Möglichkeit der Einrichtung besonderer Schutzräume/
        Unterkünfte zur Vermeidung von Stigmatisierung und
        Gewaltübergriffen. In Berlin hat die Schwulenberatung
        2016 eine Einrichtung für 120 schutzsuchende LSBTI
        eröffnet. In München, Köln und Nürnberg bestehen ähn-
        liche spezialisierte Schutzeinrichtungen. Verschiedene
        Verbände und Bundesländer haben Konzepte zu Bedar-
        fen von und Informationsmaßnahmen für schutzsuchen-
        de LSBTI erarbeitet. In dem zitierten Rundfunkbericht
        werden entsprechende Maßnahmen des Landes Branden-
        burg geschildert. Der Bundesregierung liegen hierzu je-
        doch keine näheren Erkenntnisse vor.
        Die Bundesregierung hat flankierend folgende Maß-
        nahmen ergriffen:
        • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
        und Jugend (BMFSFJ) fördert seit Ende März 2016
        mittels eines Programms der Kreditanstalt für Wieder-
        aufbau bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürf-
        tige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften.
        Mit dem Programm werden den Kommunen vergüns-
        tigte Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen
        von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, die für
        Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung
        sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften
        zur Umsetzung von Mindeststandards zum Schutz von
        Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Per-
        sonengruppen, zu denen auch LSBTI zählen, verwen-
        det werden können.
        • Das BMFSFJ erarbeitet derzeit einen Annex zu
        den 2016 unter der Federführung des BMFSFJ und
        UNICEF entwickelten „Mindeststandards zum Schutz
        von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlings-
        unterkünften“ speziell zur Gruppe schutzsuchender
        LSBTI. Die Mindeststandards stellen eine Orientie-
        rungshilfe für die Schaffung entsprechender Struktu-
        ren in Einrichtungen und Unterkünften dar. Der Annex
        soll im Juni 2017 veröffentlicht werden und zum Bei-
        spiel mittels des Programms „Koordinierungsstellen
        zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“, das
        400 Flüchtlingsunterkünfte umfasst, umgesetzt wer-
        den.
        • Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
        Flüchtlinge und Integration fördert ein Projekt des Bil-
        dungsträgers Akademie Waldschlösschen zur Fortbil-
        dung von haupt‐ und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
        und Mitarbeitern in der Arbeit mit LSBTI‐Schutzsu-
        chenden sowie zur Vernetzung und Selbsthilfe von
        schutzsuchenden LSBTI.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 16):
        Plant die Bundesregierung, den Erlass der Bundesregie-
        rung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom
        22. März 2005 dahin gehend zu ändern, bzw. der Bundesmi-
        nister des Innern, eine Erlaubnis nach Erlass der Bundesre-
        gierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes
        vom 22. März 2005, Abschnitt IV Absatz 4, zu erteilen, dass
        anlässlich des Christopher Street Day und des Internationalen
        Tages gegen Homo- und Transphobie eine Regenbogenflagge
        als Zeichen gegen die Diskriminierung von Schwulen, Lesben,
        Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen von Bundesministerien
        und Bundesbehörden aufgehängt werden kann, und falls nein,
        warum nicht?
        Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Fra-
        ge 48 auf Bundestagsdrucksache 18/9341 vom 5. August
        2016. Sie teilt weiterhin ausdrücklich die Auffassung,
        dass Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen
        aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht hinnehm-
        bar sind und durch Maßnahmen zur Bekämpfung dieser
        Diskriminierung entgegengetreten werden muss. Es ist
        deshalb ein gemeinsames Anliegen, dass – wie im Ko-
        alitionsvertrag vereinbart – bestehende Diskriminierung
        von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und
        von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen
        gesellschaftlichen Bereichen beendet wird. Die Bundes-
        regierung hat sich durch entsprechende Programme dafür
        eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
        Solidarität mit den durch Diskriminierung betroffenen
        Menschen beispielsweise anlässlich der Umzüge in den
        Pride Weeks oder anlässlich des Christopher Street Days
        und auch staatliches Eintreten für Werte, die auf Grund-
        oder Menschenrechten beruhen, kann auf verschiedene
        Weise ausgestaltet und ausgedrückt werden.
        Zu der Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Re-
        genbogenflagge zusammen mit der Bundesflagge und
        den rechtlichen Grundlagen hierfür haben die Bundes-
        ministerien eine unterschiedliche Auffassung. Solange
        keine Verständigung in der Sache zu erzielen ist, gilt der
        Beflaggungserlass der Bundesregierung in der Fassung
        vom 22. März 2005 als die aktuelle rechtliche Grundlage
        für die Beflaggung von Dienstgebäuden des Bundes fort.
        http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html
        http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html
        http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/Homosexuelle-Fluechtlinge-Brandenburg-fuehlen-sich-allein-gelassen.html
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723576
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12321, Frage 17):
        Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
        ergreifen, um den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für poli-
        tische Bildung zur Bundestagswahl 2017 auch für Menschen
        mit Behinderungen zugänglich zu machen und die bestehen-
        den kommunikativen Barrieren abzubauen?
        Die vielfältigen Angebote der Bundeszentrale für po-
        litische Bildung (BpB) auch für Menschen mit geistiger
        oder körperlicher Behinderung zugänglich zu machen, ist
        ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
        Dies gilt auch für den Wahl-O-Mat. Allerdings erweist
        sich die Übersetzung der 38 Thesen in Leichte und Ein-
        fache Sprache als schwierig. Bereits leichte sprachliche
        Veränderungen haben hier großen Einfluss auf die Ergeb-
        nisse.
        Arbeiten an alternativen Angeboten laufen. Im Übri-
        gen wird das Angebot der inklusiven politischen Bildung
        der BpB konstant ausgeweitet.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
        (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Fragen 18 und 19):
        Wie viele der Verstorbenen in Deutschland hatten nach
        Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2006 bis
        2016 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das
        65. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der
        Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres?
        Wie viele der Verstorbenen in Deutschland hatten nach
        Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2006 bis
        2016 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das
        60. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der
        Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres?
        Angaben hierzu liegen aus der Statistik der Sterbefälle
        des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2015 vor.
        Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor.
        Im Zeitraum 2006 bis 2015 sind insgesamt
        1 385 309 Personen im Alter von unter 65 Jahren und
        davon 956 589 Personen im Alter von unter 60 Jahren
        gestorben.
        Der Anteil an den insgesamt Gestorbenen in diesem
        Zeitraum beträgt:
        – bei den Personen, die noch nicht das 65. Lebensjahr
        erreicht hatten, circa 16,7 Prozent.
        – bei den Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr
        erreicht hatten, circa 11,1 Prozent.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 20):
        Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesanwalt-
        schaft mit der UN-Arbeitsgruppe, die im Dezember 2016 von
        der UN-Vollversammlung zu dem Zweck ins Leben gerufen
        wurde, einzelne Mitgliedstaaten bei der Verfolgung von Völk-
        erstrafverbrechen bei der Sachverhaltsermittlung und Beweis-
        sicherung zu unterstützen (vergleiche http://www.un.org/apps/
        news/story.asp?NewsID=55862#.WQyDg0byjs0)?
        Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat
        am 21. Dezember 2016 eine Resolution zur Einrichtung
        eines internationalen, unparteiischen und unabhängigen
        VN-Mechanismus (International Impartial and Indepen-
        dent Mechanism – IIIM) beschlossen, der bei der Ermitt-
        lung und Verfolgung von Verantwortlichen für schwerste
        Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in
        Syrien unterstützen soll. Die Hauptaufgabe dieses Me-
        chanismus wird in der Sammlung, Sicherung, Analyse
        und dem Aufbereiten von Beweismitteln für künftige
        Strafverfahren bestehen.
        Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist
        bereits in Kontakt mit VN-Mitarbeitern, die am Aufbau
        des Mechanismus mitwirken. Da der Mechanismus der-
        zeit im Aufbau befindlich und daher noch nicht operativ
        tätig ist, kann eine fachliche Zusammenarbeit naturge-
        mäß noch nicht stattfinden. Nach Aufnahme der Tätig-
        keit des Mechanismus im Sinne der VN-Resolution wird
        zeitnah ein enger fachlicher Austausch zwischen ihm und
        dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an-
        gestrebt.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage des
        Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
        ge 21):
        Wann wird die Bundesregierung den vom Bundesminister
        der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, angekün-
        digten Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Mietrechts inklu-
        sive der Verbesserungen an der sogenannten Mietpreisbrem-
        se (https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.
        html) in den Deutschen Bundestag einbringen?
        Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
        cherschutz hat bereits im Frühjahr 2016 Vorschläge für
        weitere Änderungen im Mietrecht in der 18. Legislatur-
        periode vorgelegt.
        Die Bundesregierung hat diesen Entwurf intensiv be-
        raten. Das Gesetzgebungsverfahren kann in dieser Legis-
        laturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden.
        https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.html
        https://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-149.html
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23577
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
        ge 22):
        Wie begründet die Bundesregierung, dass die durch die
        Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten nunmehr auch
        zur Strafverfolgung bei nicht bandenmäßig begangenen
        Wohnungseinbruchdiebstählen genutzt werden sollen, wenn
        Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in seiner Rede zur
        Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch sagte, die Vor-
        ratsdatenspeicherung sei „bei schwersten Straftaten ein zusätz-
        liches Instrument“, um „Straftaten wie Mord und Totschlag
        sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung besser
        (aufzuklären)“ (vergleiche Plenarprotokoll 18/131), und wa-
        rum hält die Bundesregierung diesen Grundrechtseingriff für
        verhältnismäßig im Sinne des Urteils des Bundesverfassungs-
        gerichts vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08?
        Wohnungseinbruchdiebstähle stellen einen schwer-
        wiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich
        von Bürgern dar, der neben den finanziellen Auswir-
        kungen gravierende psychische Folgen und eine massi-
        ve Schädigung des Sicherheitsgefühls zur Folge haben
        kann. Um diesem schwerwiegenden Eingriff in den pri-
        vaten Lebensbereich und dem damit verbundenen Un-
        rechtsgehalt besser Rechnung tragen zu können, werden
        durch den nun auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf der
        Bundesregierung Änderungen bei der Strafvorschrift des
        § 244 des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Für den Ein-
        bruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung
        soll künftig wie beim schweren Bandendiebstahl nach
        § 244a des Strafgesetzbuchs ein Strafrahmen von einem
        Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe gelten. Es handelt
        sich damit künftig um ein Verbrechen. Ebenso wie der
        schwere Bandendiebstahl, der bereits nach geltendem
        Recht im Katalog des § 100g Absatz 2 der Strafprozess-
        ordnung aufgeführt wird, gehört der Einbruchdiebstahl in
        Privatwohnungen künftig zu den „schwersten“ Straftaten
        im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
        2. März 2010 – 1 BvR 256/08.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12321, Frage 23):
        Wie beurteilt die Bundesregierung – auch mit Blick auf die
        Modernisierung des US-Atomwaffenprogramms unter dem
        neuen Präsidenten Donald Trump – die in einem Bericht des
        US-Departments of Energy von Oktober 2014 mit dem Ti-
        tel „Interagency Review Needed to Update U.S. Position on
        En riched Uranium That Can Be Used for Tritium Producti-
        on“ (siehe hier: https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf,
        Seite 30) genannte rechtliche Positionierung der Urenco im
        Jahr 2005 („Legal Memorandum“), die mit dem Einverständ-
        nis des Joint Comittee, des Kontrollorgans über die Urenco,
        unter Beteiligung auch der Bundesrepublik Deutschland, er-
        folgt sein soll, dass Lieferungen von angereichertem Uran
        für den AKW-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA)
        in den USA selbst dann möglich sind, wenn in einem der
        TVA-Reaktoren (Watts Bar 1) aus diesem angereicherten Uran
        auch Tritium als sogenanntes by-product zur Verwendung in
        US-Atomwaffen hergestellt wird, und welche Kenntnisse hat
        die Bundesregierung darüber, ob die Urenco angereichertes
        Uran für Atomanlagen in andere Staaten geliefert hat, die da-
        raus Tritium für militärische Zwecke erzeugt haben bzw. er-
        zeugen?
        Es ist ständige Politik der Bundesregierung, entspre-
        chend dem Buchstaben und Geist des Atomwaffensperr-
        vertrages die Verbreitung und den Missbrauch nuklearer
        Materialien zu verhindern.
        Die vorliegende Frage betrifft einen Sachverhalt in den
        USA: Die dortige Anlage der Firma Urenco reichert Uran
        für die Nutzung in Brennelementen ziviler Kernkraftwer-
        ke in den USA an. Die Firma Urenco liegt jeweils zu ei-
        nem Drittel im Eigentum des niederländischen und des
        britischen Staates sowie zu einem Drittel in der Hand der
        deutschen Unternehmen E.ON und RWE. Die Regierun-
        gen Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands
        sind durch einen sogenannten Gemeinsamen Ausschuss
        gemäß dem sogenannten Vertrag von Almelo (1970) an
        der Aufsicht über das Unternehmen beteiligt.
        Die wesentliche rechtliche Grundlage für die Nutzung
        der Anlage in den USA wird durch den sogenannten Ver-
        trag von Washington (1992) gebildet. Dadurch werden
        die nichtverbreitungspolitischen Vorgaben und Para-
        meter der Bundesregierung, die die Grundlage für eine
        friedliche Nutzung jeglichen Nuklearmaterials bilden,
        umgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch in einem
        Kernwaffenstaat wie den USA eine zweckwidrige Nut-
        zung von Nuklearmaterial ausgeschlossen wird.
        Diese Politik wird durch völkerrechtliche Vereinba-
        rungen und die Überwachung durch die Internationale
        Atomenergieorganisation (IAEO) abgesichert.
        Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte, dass
        in den USA oder in anderen Staaten von Urenco ange-
        reichertes Uran zweckwidrig für nicht friedliche Zwecke
        eingesetzt wurde oder wird. Dies gilt auch für die vom
        Fragesteller erwogene Verwendung von gegebenenfalls
        bei der Nutzung des Urans anfallendem Tritium.
        Verhandlungen des Gemeinsamen Ausschusses sind
        streng vertraulich. Dazu haben wir uns gegenüber den
        beiden anderen Regierungen von Großbritannien und
        den Niederlanden bei der völkerrechtlichen Konstituie-
        rung dieses Gremiums gemäß des Vertrags von Almelo
        1970 verpflichtet. Dementsprechend kommentiert das
        BMWi auch keine etwaigen Gutachten/Stellungnahmen,
        welche dem Regierungsausschuss seinerzeit 2005 vorge-
        legen haben könnten.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 24):
        Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse seitens der Bun-
        desnetzagentur vor, dass es von Ende Januar bis zum Febru-
        ar dieses Jahres in der Regelzone der TransnetBW GmbH an
        mehreren Tagen die Statusmeldung „orange“ gegeben hatte,
        um die Kohlevorräte bei Kraftwerken in der Regelzone der
        TransnetBW GmbH zu schonen, da bedingt zum einen durch
        https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723578
        (A) (C)
        (B) (D)
        niedrige Pegelstände des Rheins und die Eislage am Neckar
        die Kohleversorgung der dortigen Anlagen per Schiff zum Er-
        liegen gekommen war und zum anderen die niedrigen Tem-
        peraturen zusätzlich die Belieferung der Kraftwerke mit der
        Bahn erschwerten, und falls ja, wo sind die Kurzberichte der
        Bundesnetzagentur zur Systemsicherheit einsehbar, die sich
        mit den Problemen in diesem Zeitraum beschäftigen?
        Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
        wird fortlaufend von der Bundesnetzagentur über den
        aktuellen Stand der Sicherheit und Zuverlässigkeit des
        elektrischen Energieversorgungssystems unterrichtet. So
        hatte die Bundesregierung auch Kenntnis über die Situa-
        tion im Zusammenhang mit der länger andauernden Käl-
        tewelle zur Januarmitte und den daraus resultierenden
        Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber bezüglich
        der Steinkohlebevorratung süddeutscher und saarländi-
        scher Kraftwerke während des anhaltenden Niedrigwas-
        sers in diesem Zeitraum. Eine detailliertere Beschreibung
        der Situation und der ergriffenen Maßnahmen kann dem
        auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffent-
        lichten Bericht der Bundesnetzagentur zur Feststellung
        des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2017/2018
        sowie das Jahr 2018/2019 entnommen werden. Bei den
        Kurzberichten der Bundesnetzagentur zur Systemsicher-
        heit handelt es sich um interne Mitteilungen der Bundes-
        netzagentur an das Bundesministerium für Wirtschaft
        und Energie, die der Willensbildung innerhalb der Bun-
        desregierung dienen und nicht veröffentlicht werden.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 26):
        Inwiefern wurden nach dem bisherigen Kenntnisstand der
        Bundesregierung im Fusionsverfahren von Dow/DuPont und
        Syngenta/ChemChina Umweltschutzziele bzw. andere außer-
        ökonomische Ziele berücksichtigt?
        Zu der Freigabeentscheidung unter Auflagen im Fall
        Dow/Dupont hat die für Wettbewerbspolitik zuständi-
        ge EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärt: „Der
        Wettbewerb muss in dieser Branche funktionieren, damit
        sich die Unternehmen veranlasst sehen, Produkte zu ent-
        wickeln, die Gesundheit und Umwelt möglichst wenig
        belasten.“ Die Bundesregierung geht davon aus, dass
        die Kommission das Thema Umwelt unter wettbewerbs-
        rechtlichen Aspekten berücksichtigt hat.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 27):
        Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, innerhalb der
        gegebenen Frist vor dem Europäischen Gerichtshof eine Über-
        prüfung der bereits genehmigten Fusionen von Dow/DuPont
        und Syngenta/ChemChina zu erwirken, sollten Umweltschutz-
        ziele im Rahmen der Fusionsprüfung durch die Europäische
        Kommission nicht berücksichtigt worden sein, und, wenn
        nein, warum nicht?
        Da die Begründungen der Freigabeentscheidungen
        der Europäischen Kommission noch nicht veröffentlicht
        sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt, inwieweit
        Umweltschutzziele tatsächlich berücksichtigt worden
        sind. Die Kommission darf ihre Entscheidung, ob sie ei-
        nen Zusammenschluss untersagt oder nicht, nur auf die
        Beurteilungskriterien nach Artikel 2 der Fusionskontroll-
        verordnung stützen. Die Untersagung eines Zusammen-
        schlusses kann sie nach herrschender Auffassung nicht
        auf davon nicht abgedeckte andere, außerökonomische
        Belange oder in der Fusionskontrollverordnung nicht
        erwähnte Interessen stützen. Deshalb ist die Bundes-
        regierung der Auffassung, dass eine Nichtigkeitsklage
        gegen eine fusionskontrollrechtliche Freigabeentschei-
        dung keine Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn sie
        die Nichtberücksichtigung von Umweltschutzaspekten,
        die keinen wettbewerblichen Bezug aufweisen, kritisiert.
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein im Auftrag der
        Fraktion der Grünen erstattetes Gutachten eine andere
        Ansicht vertritt. Vor diesem Hintergrund und nach Veröf-
        fentlichung der Entscheidungsgründe wird die Bundesre-
        gierung entscheiden, ob sie an dieser Position festhalten
        wird.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 28):
        Liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Bundes-
        kartellamt oder der Abteilung für Fusionskontrolle des Bun-
        desministeriums für Wirtschaft und Energie, die Beschlüsse
        des Fusionskontrollverfahrens zu Syngenta/ChemChina bzw.
        Dow/DuPont als vertrauliches Dokument vor, und wenn ja,
        welche Umweltschutzziele bzw. anderen außerökonomischen
        Ziele wurden in der der Bundesregierung vorliegenden Fas-
        sung berücksichtigt?
        Nach der Fusionskontrollverordnung teilt die Europä-
        ische Kommission ihre Entscheidungen den beteiligten
        Unternehmen und den zuständigen Behörden der Mit-
        gliedstaaten unverzüglich mit (Artikel 8 Absatz 8). Da-
        her liegen nur dem Bundeskartellamt, als der zuständigen
        Behörde in Deutschland, die Entscheidungen als vertrau-
        liche Dokumente vor. Das Bundeskartellamt ist nach eu-
        ropäischem Recht nicht befugt, diese vertraulichen Ent-
        scheidungen weiterzugeben. Die Bundesregierung kann
        daher bis zur Veröffentlichung der Entscheidung durch
        die Kommission zu der Frage der Berücksichtigung von
        Umweltschutzzielen oder anderer außerökonomischer
        Ziele in den Entscheidungen keine Angaben machen.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
        der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 29):
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23579
        (A) (C)
        (B) (D)
        Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hin-
        sichtlich der Frage, ab wann die zweimonatige Klagefrist für
        Nichtigkeitsklagen gemäß Artikel 263 Absatz 6 AEUV gegen
        Fusionsentscheidungen der Europäischen Kommission abzu-
        laufen beginnt, und ergibt sich aus der Antwort der Bundesre-
        gierung vom 9. Mai 2017 auf meine schriftlichen Fragen auf
        Bundestagsdrucksache 18/12322, dass die Klagefrist für die
        Ende März und Anfang April 2017 genehmigten Fusionsver-
        fahren von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina derzeit
        noch nicht läuft?
        Die in Artikel 263 Absatz 6 AEUV genannte Frist
        für die Klageerhebung beginnt je nach Lage des Falles
        mit der Bekanntgabe der betreffenden Handlung, ihrer
        Mitteilung an den Kläger oder sonst ab dem Zeitpunkt,
        ab dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt
        hat. Für die Adressaten der fusionskontrollrechtlichen
        Entscheidung der Europäischen Kommission, nämlich
        die Unternehmen, die das Fusionsvorhaben angemeldet
        haben, beginnt die Frist, wenn die Entscheidung ihnen
        gegenüber ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde (ver-
        gleiche Artikel 297 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV). Nach
        Artikel 50 der Verfahrensordnung des Europäischen Ge-
        richtshofs ist eine Frist, die mit einer Veröffentlichung
        der Maßnahme beginnt, nach Ablauf von 14 Tagen nach
        der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
        Union zu berechnen. Nach Artikel 20 der Fusionskon-
        trollverordnung veröffentlicht die Kommission ihre Fusi-
        onsentscheidungen im Amtsblatt der Europäischen Uni-
        on. 14 Tage nach dieser Veröffentlichung würde daher
        die zweimonatige Frist nach Artikel 263 Absatz 6 AEUV
        beginnen.
        Die Frist für eine Nichtigkeitsklage würde frühestens
        mit der üblichen, hier noch nicht erfolgten, Internetver-
        öffentlichung durch die Kommission zu laufen beginnen,
        wenn die Entscheidung umfassend dort wiedergegeben
        wird. Wenn dies nicht der Fall ist, beginnt die Frist von
        zwei Monaten nicht bevor die Kommission einer Anfra-
        ge nach vollständiger Entscheidung nachgekommen ist.
        In anderen Fällen, in denen der Kläger nicht Adres-
        sat der angegriffenen Handlung ist, beginnt die Frist mit
        tatsächlicher Kenntniserlangung durch den Kläger, das
        heißt umfassender und genauer Kenntnis von Inhalt und
        Begründung des Rechtsakts, sodass ein Klagerecht sinn-
        voll ausgeübt werden kann.
        Die Antwort auf die schriftlichen Fragen auf Bundes-
        tagsdrucksache 18/12322 bezieht sich entsprechend der
        Fragestellung auf grundsätzliche Überlegungen zu einer
        Klageerhebung zu einem Zeitpunkt, in dem die Entschei-
        dungsbegründung noch nicht vorliegt. Nach Auffassung
        der Bundesregierung läuft die Frist noch nicht.
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
        auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 30):
        Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der
        Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre die Alters-
        grenze von 58 Jahren gemäß § 90 Absatz 1 Nummer 3 Buch-
        stabe a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (ab
        dem 1. Januar 2018 § 173 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
        SGB IX), die den Kündigungsschutz von anerkannt schwerbe-
        hinderten Menschen einschränkt, nicht erhöht?
        Die von Ihnen angesprochene Ausnahme vom beson-
        deren Kündigungsschutz für anerkannt schwerbehinderte
        Menschen greift nur unter den folgenden Voraussetzun-
        gen:
        • Erstens, das 58. Lebensjahr ist vollendet.
        • Zweitens, es besteht Anspruch auf eine Abfindung,
        Entschädigung oder ähnliche Leistung aufgrund eines
        Sozialplans.
        • Drittens, der Arbeitgeber hat die Kündigungsabsicht
        rechtzeitig mitgeteilt.
        • Viertens, der schwerbehinderte Mensch hat der beab-
        sichtigten Kündigung bis zum Ausspruch der Kündi-
        gung nicht widersprochen.
        Es bleibt also dem schwerbehinderten, von einer Kün-
        digung bedrohten Menschen unbenommen, einer Kün-
        digungsabsicht zu widersprechen. Durch einen solchen
        Widerspruch wird die beabsichtigte Kündigung wieder
        zustimmungspflichtig gemacht und den Kündigungs-
        schutzregeln der §§ 85 ff. SGB IX unterworfen, sodass
        das Integrationsamt einer Kündigung durch den Arbeit-
        geber vorher zustimmen muss. Daran ändert sich auch
        künftig nichts. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner
        Anpassung der Altersgrenze von 58 Jahren.
        Diese Altersgrenze war im Übrigen vom Gesetzgeber
        zu keiner Zeit im Zusammenhang mit den Altersgrenzen
        der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzt oder be-
        gründet worden.
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
        ge 31):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        Sorge des UN-Vertragsausschusses über die fehlende dauer-
        hafte staatliche Finanzierung für den Gewaltschutz behinder-
        ter Frauen (vergleiche „Abschließende Bemerkungen über
        den ersten Staatenbericht Deutschlands“ des Ausschusses für
        die Rechte von Menschen mit Behinderungen), und welche
        Ergebnisse haben bisherige Bund-Länder-Gespräche zur Ge-
        waltschutzstrategie gebracht?
        Die Bundesregierung hat in ihrem Nationalen Akti-
        onsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention unter
        anderem als Maßnahme verankert, Bund-Länder-Ge-
        spräche zum Gewaltschutz von Menschen mit Behin-
        derungen zu führen. Dabei stehen insbesondere Frauen
        und Mädchen mit Behinderungen im Fokus. Ziel ist eine
        Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die Iden-
        tifizierung von Handlungsbedarfen, um eine ebenenüber-
        greifende Gewaltschutzstrategie entwickeln zu können.
        Auf dieser Basis wurde auf Einladung des Bundes-
        ministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen einer
        Bund-Länder-Besprechung im April 2017 die „Entwick-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723580
        (A) (C)
        (B) (D)
        lung und Formulierung einer ebenenübergreifenden Ge-
        waltschutzstrategie für Menschen mit Behinderungen“
        von den Focal Points von Bund und Ländern diskutiert.
        Dabei waren auch Vertreter des Bundesministeriums für
        Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Monito-
        ring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
        Unter anderem ist mit dem Bundesteilhabegesetz zum
        Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtun-
        gen eine Regelung in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
        aufgenommen worden, wonach geeignete Leistungs-
        erbringer nur solche Personen beschäftigen dürfen, die
        nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden
        sind. Diese Regelung ist am 1. Januar 2017 in Kraft ge-
        treten.
        Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, welche Mög-
        lichkeiten bestehen, um eine unabhängige Behörde mit
        menschenrechtlichem Mandat nach Artikel 16 Absatz 3
        der UN-BRK zu schaffen.
        Als konkrete Maßnahme wurde unter anderem das von
        der Bundesregierung geförderte bundesweite Modellpro-
        jekt „Beraten und Stärken“ als ein zentrales Element des
        Gewaltschutzes vorgestellt. Das Projekt soll Mädchen
        und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt
        in Institutionen schützen.
        Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung, aber
        auch mit den Ländern werden fortgesetzt.
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
        ge 32):
        Wie will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der er-
        gänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX
        (neu) sicherstellen, und wie beurteilt sie die Eignung von Or-
        ganisationen, die auch Dienste oder Einrichtungen der Behin-
        dertenhilfe betreiben, als Betreiber von Beratungsstellen?
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt
        gemäß § 32 Absatz 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
        eine Förderrichtlinie, nach deren Maßgabe diejenigen
        Dienste gefördert werden können, die ein unabhängi-
        ges Beratungsangebot anbieten und vorhalten. Die För-
        derrichtlinie soll bis Mitte dieses Jahres veröffentlicht
        werden. Nach der Förderrichtlinie sollen nur juristische
        Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Aus-
        nahme der Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch
        Sozialgesetzbuch und der Leistungserbringer antragsbe-
        rechtigt sein.
        Leistungserbringer sollen im Ausnahmefall nur dann
        nicht von der Antragstellung ausgeschlossen sein, wenn
        es für eine ausreichende Abdeckung an regionalen Be-
        ratungsangeboten und/oder an Angeboten für spezifische
        Teilhabebeeinträchtigungen erforderlich ist. In diesem
        Fall soll die organisatorische, finanzielle und wirtschaft-
        liche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung
        von den Bereichen der Leistungserbringung vom Antrag-
        steller durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. In
        ihrer Beratertätigkeit werden die Berater demnach kei-
        nen Weisungen der Leistungserbringer unterliegen.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
        die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/12321, Frage 33):
        Wie begründet das Bundesministerium für Arbeit und So-
        ziales finanzielle Rückforderungen durch die Jobcenter im
        Zusammenhang mit der Aufnahme syrischer Flüchtlinge nach
        Verpflichtungserklärungen in oft fünfstelliger Höhe in Bezug
        auf Zeiten nach einer Flüchtlingsanerkennung insbesondere
        auch in den Bundesländern, in denen die Innenministerien
        oder Behörden Bürgenden erklärt hatten, dass die Bürgschafts-
        verpflichtung spätestens mit einer Flüchtlingsanerkennung en-
        den würde (vergleiche www.spiegel.de/politik/deutschland/
        hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.
        html und Bundestagsdrucksache 18/5799), und inwieweit teilt
        die Bundesregierung die Rechtsauffassung des Verwaltungs-
        gerichts Wiesbaden (vergleiche Urteil vom 9. Dezember 2016,
        4 K 545/16.WI), wonach ein Anfechtungsgrund nach § 119
        Absatz 1 Alternative 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
        vorliegen und eine Verpflichtungserklärung entsprechend
        rückwirkend nichtig sein kann, wenn Betroffene aufgrund
        der unklaren Rechtslage und/oder aufgrund von Auskünften
        von Landesministerien, Behörden oder Dritten davon ausge-
        hen konnten, dass die Verpflichtungserklärung im Fall einer
        Flüchtlingsanerkennung enden würde und sie andernfalls die
        Erklärung nicht abgegeben hätten (bitte ausführlich begrün-
        den)?
        Nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes hat derjenige,
        der sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer
        Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Le-
        bensunterhalt eines Ausländers zu tragen, grundsätzlich
        sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den
        Lebensunterhalt des Ausländers aufgewendet werden.
        Der Erstattungsanspruch steht in der Grundsicherung für
        Arbeitsuchende den Jobcentern zu. Die Rückforderung
        steht nicht im Ermessen der betreffenden Behörden. Viel-
        mehr sind die Jobcenter gegenüber Verpflichtungsgebern
        grundsätzlich zur Geltendmachung von Erstattungs-
        ansprüchen verpflichtet. Davon kann allerdings nach ei-
        nem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Fe-
        bruar 2014 in atypischen Fällen abgewichen werden.
        Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer
        wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu
        entscheiden. In diese Betrachtung können zum Beispiel
        die konkreten Umstände der Abgabe einer Verpflich-
        tungserklärung und daraus möglicherweise unverschul-
        deter Fehlvorstellungen über die Dauer der Verpflichtung
        einbezogen werden. Zu den in Betracht kommenden Bil-
        ligkeitsmaßnahmen gehört darüber hinaus auch der Er-
        lass einer Forderung auf der Grundlage von § 44 SGB II.
        Zu dem von Ihnen angesprochenen Urteil des Verwal-
        tungsgerichts Wiesbaden: Eine Verpflichtungserklärung
        kann grundsätzlich analog § 119 BGB wegen Irrtums
        angefochten werden. Ob bei der Abgabe einer Verpflich-
        tungserklärung ein Irrtum vorlag, der zur Anfechtung be-
        rechtigt, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des
        Einzelfalls beurteilt werden.
        http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html
        http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html
        http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hessen-fluechtlingspaten-muessen-weiter-zahlen-a-1143032.html
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23581
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu den Hintergründen des konkreten Einzelfalles,
        der Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsge-
        richts Wiesbaden war, liegen der Bundesregierung keine
        Kenntnisse vor.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 34):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen
        der aktuellen Fusionen im agrochemischen Sektor (Bayer/
        Monsanto, ChemChina/Syngenta, DuPont/Dow) mit Blick
        auf die Welternährung, wenn der Bundesregierung „keine
        Auswertungen oder Prognosen darüber vor(liegen), ob und
        gegebenenfalls welche wirtschaftlichen Auswirkungen die
        geplante Fusion von Bayer und Monsanto auf die Situation
        im Saatgutbereich haben könnte“ (Antwort der Bundesregie-
        rung vom 9. Mai 2017 auf meine schriftliche Frage auf Bun-
        destagsdrucksache 18/12322), und welche Gegenmaßnahmen
        will die Bundesregierung auf nationaler und internationaler
        Ebene ergreifen, um der zunehmenden Marktkonzentration im
        Saatgut- und Agrarchemiemarkt zu begegnen, damit das Men-
        schenrecht auf Nahrung verwirklicht werden kann?
        Die Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen
        möglicher aktueller Fusionen im agrochemischen Sektor
        fällt in die ausschließliche Kompetenz der zuständigen
        Wettbewerbsbehörden. Die Bundesregierung nimmt zu
        Verfahren unabhängiger Wettbewerbsbehörden grund-
        sätzlich nicht Stellung.
        Auswirkungen auf den Saatgut- und Agrarchemie-
        markt können derzeit nicht abgeschätzt werden.
        In Deutschland wird die Kooperation von öffentlicher
        Züchtungsforschung und privatwirtschaftlicher Sorten-
        züchtung seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Die
        Bundesregierung unterstützt die deutsche mittelständisch
        strukturierte Züchtungswirtschaft seit Jahren durch ge-
        zielte Förderprogramme von der Grundlagenforschung
        bis zur vorwettbewerblichen Entwicklung. Damit wird
        sichergestellt, dass neue, innovative Pflanzensorten
        entwickelt werden und der Landwirtschaft ein breites
        Sortenspektrum landwirtschaftlicher Kulturarten zur
        Verfügung steht, das den zukünftigen globalen Heraus-
        forderungen für eine nachhaltige pflanzliche Erzeugung
        gerecht wird.
        Durch die Förderung der internationalen öffentlichen
        Agrarforschung der CGIAR (Consultative Group on In-
        ternational Agricultural Research) durch das Bundesmi-
        nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung (BMZ) wird zudem gezielt die Entwicklung
        neuer Pflanzensorten für die kleinbäuerliche Landwirt-
        schaft in Entwicklungsländern gefördert.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
        Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 35):
        Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
        zunehmende Marktkonzentration im Agrarchemiesektor durch
        die Fusionen von Dow/DuPont, Syngenta/ChemChina und
        Bayer/Monsanto auf die Artenvielfalt und die Ernährungssou-
        veränität auswirken?
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen da-
        rüber vor, ob und gegebenenfalls in welcher Form die
        genannten Fusionen Auswirkungen auf die Artenvielfalt
        und Ernährungssouveränität haben. Daher kann nach
        derzeitigem Erkenntnisstand keine Einschätzung abge-
        geben werden.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12321, Frage 36):
        Wie viele ehemalige Bundeswehrangehörige wurden im
        Zuge von Verdachtsprüfungen von als „Gefährder“ sowie als
        „Relevante Personen“ eingestuften Personen seit 2002 durch
        den Militärischen Abschirmdienst (MAD) identifiziert (bitte
        nach Soldaten und Zivilangestellten sowie Zugehörigkeit zu
        jeweils unterschiedlichen Phänomenbereichen der Politisch
        motivierten Kriminalität aufschlüsseln; auf den Kontext der
        Antwort auf die Kleine Anfrage „Problematik des Gefähr-
        der-Begriffs“ auf Bundestagsdrucksache 18/12196 wird ver-
        wiesen)?
        Der Militärische Abschirmdienst (MAD) prüft lau-
        fend, ob sich unter den dem MAD zur Verfügung ge-
        stellten Personendaten zu „Gefährdern“ und „Relevanten
        Personen“ aktive oder ehemalige Bundeswehrangehöri-
        ge befinden.
        Da im MAD mangels Zuständigkeit für ehemalige
        Bundeswehrangehörige keine statistische Erfassung er-
        folgt, liegen für den gesamten angefragten Zeitraum
        (2002 bis heute) keine Zahlen zu diesem Personenkreis
        vor.
        Unter den aktuell vorliegenden Personendaten des
        Bundeskriminalamtes zu „Gefährdern“ und „Relevanten
        Personen“ befinden sich 34 ehemalige Angehörige des
        Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Vertei-
        digung, darunter 26 „Gefährder“ und 8 „Relevante Per-
        sonen“, die in den letzten 25 Jahren Wehrdienst bei der
        Bundeswehr geleistet haben. Bis auf zwei Unteroffiziere
        ohne Portepee waren dies Mannschaftsdienstgrade mit
        kurzer Wehrdienstzeit.
        Zivilbeschäftige sind nicht betroffen.
        Der MAD nimmt keine Kategorisierung nach poli-
        tisch motivierter Kriminalität vor.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        ge der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/12321, Frage 37):
        Sieht die Bundesregierung die Benennung von Bundes-
        wehrkasernen nach Wehrmachtsangehörigen wie etwa nach
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723582
        (A) (C)
        (B) (D)
        dem Jagdflieger Hans-Joachim Marseille (Kaserne in Appen,
        Schleswig-Holstein) oder Generalfeldmarschall Erwin Rom-
        mel (Kaserne in Augustdorf, Nordrhein-Westfalen) als inte-
        gralen Bestandteil des von Dr. Thomas de Maizière in seinen
        Thesen zur Leitkultur beschriebenen „gemeinsamen kollekti-
        ven Gedächtnisses“ und Ausdruck eines „aufgeklärten Patrio-
        tismus“, oder sieht die Bundesregierung auch angesichts der
        jüngst bekannt gewordenen militanten rechten Strukturen in
        der Bundeswehr die Notwendigkeit zu einer klaren Abgren-
        zung von Wehrmachtstraditionen sowie wehrmachtsbezoge-
        nem „Brauchtum“ in der Bundeswehr (zum Beispiel durch
        Bestattungen von ehemaligen Wehrmachtssoldaten mit mili-
        tärischen Ehren)?
        Die Bundesregierung sieht den im ersten Teil der Fra-
        ge angesprochenen Zusammenhang nicht.
        Die Bundeswehr steht in keiner Traditionslinie mit
        ehemaligen deutschen Streitkräften und schon gar nicht
        mit der Wehrmacht.
        Bei Kasernenbenennungen folgt die Bundeswehr dem
        bewährten Grundsatz, Namensgebungen in einem Mei-
        nungsbildungsprozess bei den betroffenen Bundeswehr-
        angehörigen „von unten“ zu initiieren. Dies entspricht
        den Grundsätzen der Inneren Führung und dem Leitbild
        des mündigen Staatsbürgers in Uniform.
        Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Tra-
        ditionsverständnis der Bundeswehr wurde entschieden,
        diesen Prozess dort erneut anzustoßen, wo Kasernen
        nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht
        im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis ste-
        hen könnten.
        Ziel ist es dabei zu prüfen, ob die Benennungen der
        Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständ-
        nisses der Bundeswehr sind oder ob eine Umbenennung
        von Kasernen zu erfolgen hat. Es gilt daher, bei den Bun-
        deswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungs-
        prozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern
        der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu tre-
        ten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlos-
        sen werden.
        Militärisches Brauchtum darf den Werten und Normen
        des Grundgesetzes, die für die Bundeswehr maßgebend
        sind, nicht entgegenstehen.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321,
        Frage 38):
        Warum hat der MAD den Soldaten Franco A., der bereits
        ab dem 24. Februar 2016 sicherheitsempfindliche Tätigkeit
        versah, bis 2017 ohne Abschluss sicherheitsüberprüft, bevor
        das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) dies nun als
        unnötig bezeichnete (stern.de, 11. Mai 2017), und auf welchen
        Wegen genau erfuhr der MAD zwar bereits umgehend davon,
        dass der österreichische Verfassungsschutz am 3. Februar
        2017 am Wiener Flughafen Franco A. zu dessen Schusswaffe,
        Identität und erkannter rechter Gesinnung befragt hatte (Spie-
        gel Online, 27. April 2017, http://bit.ly/2qZ8DjP), verzögerte
        jedoch unter Umständen wochenlang die sogleich gebotene
        Meldung als „wichtiges Ereignis“ an deutsche Strafverfolger,
        die militärische Führung, BMVg-Spitze sowie die zuständigen
        Parlamentarier, welche nämlich erst am 17. Februar 2017 zu
        ermitteln beginnen konnten (Spiegel Online, 27. April 2017,
        http://bit.ly/2oDa2w9)?
        Der Militärische Abschirmdienst (MAD) agiert ge-
        mäß § 3 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz im
        Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidi-
        gung als sogenannte „Mitwirkende Behörde“. Er führt
        Sicherheits-, Wiederholungs- und Aktualisierungsüber-
        prüfungen auf der Grundlage des Sicherheitsüberprü-
        fungsgesetzes dann durch, wenn er durch die Sicherheits-
        beauftragten der jeweils zuständigen Dienststelle darum
        ersucht wird. Die Verantwortung für das Bestehen eines
        Sicherheitsüberprüfungsstatus und dessen Aktualität
        liegt beim jeweiligen Dienststellenleiter.
        Aus diesem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren
        haben sich hinsichtlich des Sachverhalts der Person
        Franco A. nachfolgende zeitliche Abläufe ergeben:
        Der Sicherheitsbeauftragte des Jägerbataillons 291
        in Illkirch teilte dem MAD mit einer Meldung, die das
        Datum 24. Februar 2016 trug, mit, dass Franco A. eine
        sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt. Diese Meldung
        erreichte den MAD erst am 20. April 2016 und war nicht
        korrekt.
        Nachdem die Einleitung einer Aktualisierung der Si-
        cherheitsüberprüfung ausgeblieben war, wies der MAD
        das Jägerbataillon 291 auf das Erfordernis der Aktua-
        lisierung der Sicherheitsüberprüfung hin. Der Sicher-
        heitsbeauftragte ließ daraufhin Franco A. mit Datum
        vom 2. November 2016 eine neue Sicherheitserklärung
        ausfüllen und leitete diese neue Sicherheitserklärung des
        A. mit Schreiben vom 26. Januar 2017 dem MAD zu.
        Diese Unterlagen gingen am 13. Februar 2017 bei der
        MAD-Stelle in Stuttgart ein und erreichten das MAD-
        Amt am 22. Februar 2017.
        Von diesem Zeitpunkt an lagen erstmals die gesetzlich
        geforderten und datenschutzrechtlich relevanten Voraus-
        setzungen für ein Verfahren nach § 17 Absatz 1 Sicher-
        heitsüberprüfungsgesetz vor.
        Die zeitliche Diskrepanz zwischen der Meldung des
        Sicherheitsbeauftragten des Jägerbataillons 291 und der
        Einleitung der Aktualisierung veranlasste das Bundesmi-
        nisterium der Verteidigung zu einer Prüfung der Abläufe.
        Diese ergab, dass die Meldung des Sicherheitsbeauftrag-
        ten aus dem Februar 2016 unzutreffend war, weil A. seit
        der Zuversetzung am 1. Februar 2016 nie eine sicher-
        heitsempfindliche Tätigkeit ausübte, die eine Aktualisie-
        rung vorausgesetzt hätte.
        Im Zusammenhang mit der Festnahme des A. in
        Wien fragte am 4. Februar 2017 das Bundeskriminalamt
        (BKA) beim MAD an. Das österreichische Abwehramt
        informierte den MAD erstmalig am 6. Februar 2017 über
        die Festnahme des A. wegen Waffenbesitzes.
        Seit dem 6. Februar 2017 besteht bezogen auf die-
        sen Vorgang ein enger Informationsaustausch zwischen
        MAD, BKA und den zuständigen Staatsanwaltschaften.
        Am 14. Februar 2017 unterrichtete das BKA den
        MAD über Hinweise auf einen extremistischen Hinter-
        http://www.stern.de
        http://bit.ly/2qZ8DjP
        http://bit.ly/2oDa2w9
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2017 23583
        (A) (C)
        (B) (D)
        grund des A. Der MAD nahm gemäß § 1 MAD-Gesetz
        am 15. Februar 2017 die Fallbearbeitung auf.
        Anlage 34
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
        auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321,
        Frage 39):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        aus den bisherigen Untersuchungen zu auffälligen Häufungen
        von Krebsfällen im Landkreis Rotenburg (vergleiche https://
        www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/
        reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html) in Bezug
        auf die Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
        in der Erdgasförderung, und wie will sie die Landesregierung
        von Niedersachsen und anderen betroffenen Bundesländern
        bei der Aufklärung der Fälle und der Sanierung alter Bohr-
        schlammgruben unterstützen?
        Die Zuständigkeit für Untersuchungen und Ursachen-
        forschung im Zusammenhang mit erhöhten Krebsfällen
        im Umkreis von Erdgasförderflächen in Niedersachsen
        liegt bei den jeweiligen Landkreisen. Diese werden von
        verschiedenen Behörden des Landes Niedersachsen,
        unter anderem dem Landesgesundheitsamt sowie dem
        Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN)
        unterstützt. Das EKN hat die erforderlichen kleinräumi-
        gen Untersuchungen auf Gemeindeebene durchgeführt.
        Außerdem wurden zur Klärung der Ursachen von lokalen
        Krebshäufungen weitere Zusatzanalysen durchgeführt,
        um Informationen zu möglichen wohnort-, arbeits-,
        umweltbezogenen oder auch individuellen Risikofakto-
        ren der Erkrankten zu erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt
        lassen sich mögliche auslösende Faktoren aus den Un-
        tersuchungsergebnissen nicht klar benennen. Daher wur-
        de empfohlen, auf der Basis dieser Ergebnisse weitere
        detailliertere Untersuchungen vorzunehmen. Auf Anre-
        gung von Frau Ministerin Rundt hat Anfang März die-
        sen Jahres ein Fachgespräch mit ausgewiesenen Exper-
        tinnen und Experten, unter anderem auch des Zentrums
        für Krebsregisterdaten (ZfKD) des Robert Koch-Instituts
        stattgefunden. Ziel war es, Forschungsfragen und ein
        mögliches Studiendesign für eine niedersachsenweite
        epidemiologische Studie (Fall-Kontroll-Ansatz) zur Auf-
        klärung des erhöhten Auftretens hämatologischer Krebs-
        erkrankungen in bestimmten Gebieten zu prüfen.
        Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Erdöl-
        und Erdgasförderbetrieben liegt auch bei den Ländern.
        Die Länder sind ebenfalls für die Entsorgung von Bohr-
        schlämmen und die Sanierung der alten Bohrschlamm-
        gruben zuständig.
        Bereits seit mehreren Jahren werden Bohrschlämme
        nicht mehr in Gruben neben den Bohrstellen entsorgt. Sie
        müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht außerhalb
        des Bergbaubetriebs entsorgt werden.
        Eine im November 2014 gegründete Arbeitsgruppe
        unter Leitung des Niedersächsischen Umweltministeri-
        ums hat systematisch nach Schlammgruben recherchiert,
        die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung
        stehen könnten und die Ergebnisse im Internet veröffent-
        licht. Die Gruben werden auf ihre Schädlichkeit unter-
        sucht und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen angeordnet.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 40):
        Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Größe
        von AdBlue-Tanks deutscher Pkw-Modelle im Durchschnitt
        seit April 2010 entwickelt, und ist der Bundesregierung eine
        Vereinbarung deutscher Automobilhersteller bekannt, wonach
        der Einbau kleinerer AdBlue-Tanks vereinbart wurde (bitte
        begründen)?
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zur Ent-
        wicklung der AdBlue-Tankgröße deutscher Pkw-Mo-
        delle. Eine Vereinbarung deutscher Automobilhersteller
        zum Einbau kleinerer AdBlue-Tanks ist der Bundesregie-
        rung nicht bekannt. Im Übrigen schreibt die Verordnung
        (EG) Nummer 715/2007 keine Mindesttankgröße vor.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
        ge 41):
        Kann die Bundesregierung Medienberichte (vergleiche www.
        spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt- nachruestaktion-
        fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.
        html vom 5. Mai 2017) bestätigen, nach denen das Bundesver-
        kehrsministerium eine Umrüstaktion für Dieselautos mit Eu-
        ro-5-Norm plant, und welche Umrüstmaßnahmen sind hierbei
        auch hinsichtlich der Finanzierung in der Prüfung?
        Zur Frage einer möglichen Nachrüstung von bereits
        im Verkehr befindlichen Fahrzeugen mit dem Ziel der
        Reduzierung der Stickoxidemissionen ist die Meinungs-
        bildung in der Bundesregierung noch nicht abgeschlos-
        sen.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Fra-
        ge 42):
        Welche Position hat die Bundesregierung nunmehr zu den
        Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Verordnung
        über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraft-
        fahrzeugen entwickelt, mit der die Europäische Kommission
        Kompetenzen für eigene Fahrzeugkontrollen und Sanktionen
        erhalten soll (vergleiche auch die Fragen 10, 11, 24 und 25 auf
        Bundestagsdrucksache 18/11587), und mit welchen Maßnah-
        men unterstützt die Bundesregierung das Ziel, in der Sitzung
        des Wettbewerbsrates am 29. Mai 2017 einen einvernehmli-
        chen Beschluss über den Verordnungsvorschlag zu erreichen?
        https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html
        https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html
        https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/reaktion-krebsstudie-bothel-aerzte-8292089.html
        file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html
        file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html
        file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html
        file:///T:/Produktion/2017/BD%2022/KW%2020/233/52_DTP_Setzen/000_Word/000_Anlagen/www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-nachruestaktion-fuer-dieselautos-um-fahrverbote-zu-verhindern-a-1146298.html
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 201723584
        (A) (C)
        (B) (D)
        Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
        Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        Die Bundesregierung befürwortet ausdrücklich die
        Einführung einer verpflichtenden und wirksamen Markt-
        überwachung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Hierfür
        bedarf es jedoch konkreter Vorgaben im Typgenehmi-
        gungsrahmen, damit ein fairer Wettbewerb zwischen den
        Mitgliedstaaten besteht.
        Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des AStV
        (Ausschuss der Ständigen Vertretung der Mitgliedstaaten
        der Europäischen Union) am 12. Mai 2017 gegen eine
        allgemeine Ausrichtung in der Sitzung des WBF-Rats
        (Rat für Wettbewerbsfähigkeit) am 29./30. Mai 2017 und
        stattdessen für weitere Beratungen in der RAG (Ratsar-
        beitsgruppe) mit dem Ziel der weiteren Fortentwicklung
        und weiteren Verbesserung des Vorschlags ausgespro-
        chen.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 43):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur am
        10. Mai 2017 bei der Toll Collect GmbH erfolgten Durchsu-
        chung durch 2 Staatsanwälte und 15 Beamte des Landeskrimi-
        nalamtes Berlin, da der Bund bei der Abrechnung der Kosten
        zur Ausweitung der Lkw-Maut auf 1 100 Kilometer Bundes-
        straßen um bis zu 3 Millionen Euro jährlich betrogen worden
        sein soll (siehe „Im Toll-Haus“, Berliner Zeitung vom 11. Mai
        2017), und inwiefern wird es eine interne Untersuchung im
        Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ge-
        ben, um mögliche Mängel in der Vertragsgestaltung aufzude-
        cken?
        Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
        frastruktur (BMVI) ist von der Staatsanwaltschaft in-
        formiert worden, dass eine anonyme Anzeige wegen
        Betrugs gegen die Toll Collect GmbH vorliegt. Der Ge-
        schädigte wäre demnach der Bund. Das BMVI hat der
        Staatsanwaltschaft Unterlagen zur Verfügung gestellt.
        Über die Durchsuchung bei der Toll Collect GmbH war
        das BMVI nicht informiert. Das BMVI behält sich weite-
        re Schritte vor und unterstützt die Staatsanwaltschaft bei
        ihren Ermittlungen.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 44):
        Im Hinblick auf welche konkreten Sozialstandards im
        Zusammenhang mit den eigenwirtschaftlichen Busverkehren
        sieht die Bundesregierung noch Diskussionsbedarf, um die
        Beschäftigten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu er-
        möglichen (siehe Seite 19 des Berichtes des BMVI nach § 66
        des Personenbeförderungsgesetzes), und wie wird die Bundes-
        regierung die im erwähnten Bericht unter anderem auf Seite 5
        nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes angesprochenen
        „Diskussionsbedarfe“ konkret in Klärungs- und Entschei-
        dungsprozesse bringen?
        Die Bundesregierung versteht darunter zum Beispiel die
        Vorgabe von Mindestentgelten und Arbeitsbedingun-
        gen. Sollte nach der Beratung des Berichtes durch den
        Deutschen Bundestag die Erforderlichkeit von Änderun-
        gen des Bundesrechts zu prüfen sein, wird die Bundes-
        regierung dabei Länder, kommunale Spitzenverbände,
        verkehrswirtschaftliche Verbände und Gewerkschaften
        anhören.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage
        des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/12321, Frage 45):
        Verfügt die geplante Neubaustrecke Stuttgart–Ulm zwi-
        schen dem Landesflughafen Stuttgart und Wendlingen nach
        Kenntnis der Bundesregierung über ausreichende Kapazitä-
        ten, um auch bisher nicht vorgesehene S-Bahn-Verkehre auf-
        nehmen zu können (siehe Diskussionen um den Ausbau des
        Schienenverkehrs zwischen Fildern/Flughafen und dem Ne-
        ckartal/Wendlingen, Nürtinger Zeitung vom 19. April 2017),
        und welche Taktfrequenz für ein solches Angebot wäre nach
        Kenntnis der Bundesregierung möglich?
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber,
        inwieweit die geplante Neubaustrecke ausreichend Ka-
        pazitäten aufweist, um auch bisher nicht vorgesehene
        S-Bahn-Verkehre aufnehmen zu können. Planung, Orga-
        nisation und Finanzierung des Schienenpersonennahver-
        kehrs ist Aufgabe des Landes Baden-Württemberg.
        233. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu möglichen rechtsextremen Strukturen in der Bundeswehr
        TOP 3 Tätigkeitsbericht 2016 des Petitionsausschusses
        TOP 4 Integrationspolitik
        TOP 5 Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
        TOP 6 Berufsbildungsbericht 2017
        Anlagen
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40